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        <title>Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872.</title>
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        Europäischer Geschichtskalender. 
Dreizehnter Jahrgang. 1872. 
Herausgegeben 
von 
H. Schulthess. 
Motto: facta loquuntar. 
Nördlingen. 
Druck und Verlag der C. H. Beck'schen Buchhandlung. 
1873.
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        Inhalt. 
I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europ. Staaten-                                                                                                      Seite 
systeme im Jahre 1872 .                                                                                                                                                                          3 
II. Das deutsche Reich und die Österreichisch Ungarische 
Monarchie. 
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder . .                                                                                                            35 
II. Österreichisch-Ungarische Monarchie . . . .                                                                                                                             250 
III. Außerdeutsche Staaten.  
1. Portugal . . . .                                                                                                                                                                                   299 
2. Spanien . .  .  .                                                                                                                                                                                         301 
3. England . . . . . . . .                                                                                                                                                                   325 
4. Frankreich . . . . . . . .                                                                                                                                                               353 
5. Italien . . . . . . .                                                                                                                                                                           443 
Die päpstliche Curie . . . . . .                                                                                                                                                         452 
6. Die Schweiz . . . . . .                                                                                                                                                                   466 
7. Belgien . .  . . . .                                                                                                                                                                           492 
8. Holland . . . . . . .                                                                                                                                                                        496 
9. Dänemark . . . . . .                                                                                                                                                                       503 
10. Schweden und Norwegen . . . . .                                                                                                                                          506 
11. Russland. . . . . . .                                                                                                                                                                      512 
12. Die ottomannische Pforte. . . . . .                                                                                                                                         518 
13. Griechenland . . . . . . .                                                                                                                                                            523 
IV. Außereuropäische Staaten. 
Vereinigte Staaten von Nordamerika . . .                                                                                                                                     527 
Übersicht der Ereignisse des Jahres 1872 . . .                                                                                                                          534 
Register . . . . . . .                                                                                                                                                                              625
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        J. 
Chronik 
der wichtigsten Ereignisse 
europädischen Staatensysteme 
im Jahre 1872.
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        1. Jan. [Deutschland: Baden.] Mit diesem Tage geht, wie im Großh. Hessen, 
10. 
das bisherige Kriegsministerium ein und die gesammte Militärverwaltung an 
Preußen über. 
„ [(England.] Gewaltige Aufregung der öffentlichen Meinung Uber die von 
den Verein. Staaten in der Alabamafrage vor dem Genfer Schiedsgerichte 
gemachten Forderungen für indirekten Schaden, der sich leicht auf eine Summe 
beziffern könnte, welche nicht hinter der Kriegsentschädigung zurückstände, die 
Frankreich an Deutschland bezahlen muß. 
„ [Deutsches Reich.] Graf Noon wird auf seinen Wunsch vom Kaiser seiner 
Funktionen als Marineminister enthoben und General v. Stosch zu seinem 
Nachfolger ernannt. Derselbe erhält den Titel: Chef der Admiralität, steht, 
coordinirt mit dem Reichskanzleramt, direkt unter dem Reichskanzler und wird 
gleichzeitig zum preuß. Staatsminister ernannt. 
„ [Schweiz. Beide Räthe der Bundesversammlung beendigen ihre Berath- 
ungen, verständigen sich über die Revision der Bundesverfassung und be- 
schließen, daß das Schweizervolk sich über Annahme oder Verwerfung in globo, 
nicht nach einzelnen Materien, äußern solle. Die Mehrheit für das Revisions= 
werk ist im Nationalrath 78 gegen 36, im Ständerath 23 gegen 18 Stimmen. 
„ [Türkei: Rumänien.] II. Kammer: genehmigt die Uebereinkunft mit der 
aus den Obligationsinhabern des Strousberg'schen Consortiums hervorgegan- 
genen neuen Aktiengesellschaft für die rumänischen Eisenbahnen. 
„ (Griechenland.] Der König entläßt das Ministerium Zaimis und setzt 
ein neues aus den Parteien Bulgaris und Komunduros unter dem Präsidium 
von Bulgaris ein. Da dasselbe indeß auf eine Majorität in der Kammer nicht 
rechnen könnte, so wird diese aufgelöst und werden Neuwahlen angeordnet. 
„ (Frankreich — Deutsches Reich.] Wiederherstellung der regelmäßigen 
diplomatischen Beziehungen. Frankreich thut den ersten Schritt: der Vicomte 
v. Gontaud-Biron überreicht dem deutschen Kaiser seine Beglaubigungsschreiben, 
worauf Graf Arnim als Vertreter des deutschen Reichs dasselbe in Frank- 
reich thut. 
„ [Deutschland: Sachsen.] II. Kammer: Die Regierung legt derselben ein 
umassendes Volksschulgesetz und fünf mit einander im engsten Zusammenhang 
stehende Gesetzentwürfe für Reform der innern Verwaltung, eine Städteord- 
nung für große und für kleinere Städte, eine Landgemeindeordnung, eine 
neue Organisation der Bezirksverwaltung und ein Gesetz betr. Bezirksvertre- 
tungen vor. 
„ [Deutschland: Preußen.]) Abg.-Haus: Delegirte aller liberalen Parteien 
treten zusammen, um sich über einen gemeinsamen Operationsplan gegen den 
Cult= und Unterrichtsminister v. Mühler und alle von ihm ausgegangenen 
Vorlagen zu verständigen. 
1*
        <pb n="8" />
        4 Allgemeine Chronik. 
12. Jaon. [Oesterreich-Ungarn.] Die cisleithanische Landwehr ist nunmehr we- 
nigstens theilweise organisirt. 
„ „ IHtalien.] II. Kammer: Der Finanzminister Sella gibt eine Darlegung 
der finanziellen Lage des Landes und constatirt darin den gewaltigen wirth- 
schaftlichen Aufschwung des Landes seit 1860. 
[Deutschland: Preußen.] Der Cult= und Unterrichtsminister v. Mühler 
gibt gegenüber dem wider ihn im Abg. Hause vorbereiteten allgemeinen Sturme 
sein Entlassungsgesuch ein. Derselbe wankt endlich wirklich. 
„ (Oeutschland: Preußen.] Das Kriegsministerium räumt den Altkatholiken 
von Köln die im Staatseigenthum befindliche Garnisonskirche, in der bereits 
evangelischer und katholischer Militärgottesdienst stattfindet, zur Mitbenützung 
ein. Der Feldpropst (sog. Armeebischof) Namszanowski befiehlt dem Divisions- 
pfarrer, den katholischen Militärgottesdienst an demselben Tage seinerseits ein- 
zustellen, ohne sich mit dem Kriegsministerium vorher darüber verständigt zu 
haben. 
14. „ [Deutschland: Preußen. ] Abg.-Haus: Die Vertreter aller liberalen Frac- 
tionen beschließen einstimmig, ein energisches Mißtrauensvotum gegen den Mi- 
nister v. Mühler für den Fall, daß derselbe der ersten Berathung des Schul- 
aufsichtsgesetzesentwurfs doch noch beiwohnen sollte. 
15. „ [Oesterreich-Ungarn.] Beide Häuser des Reichsraths genehmigen die 
Antwortsadressen auf die Thronrede des Kaisers. Im Abg.-Hause werden die 
Modifikationsanträge der Nationalen und Ultramontanen, Polen, Slovenen, 
Tyroler, abgelehnt. 
— „ ([Oesterreich-Ungarn.] Der Minister des Ausw., Graf Andrassy, macht 
einer ultramontanen Deputation begreiflich, daß er für den Papst nach ihren 
Wünschen gar nichts thun könne, außer durch einen Krieg mit Italien, den 
sie ihm anzurathen doch selbst nicht wagen würden. 
— „. (England] protestirt beim Genfer Schiedsgericht gegen die sog. indirekten 
Schadenansprüche in der Alabamafrage. 
— „ IItalien.] Von allen durch den Papst neu ernannten Bischöfen hat bis 
jetzt nur ein einziger das staatliche Exequatur nachgesucht. Die Folge davon 
ist, daß der Staat sie zwar gewähren läßt, aber in die weltlichen Einkünfte 
nicht einweist. 
17. „ [Deutschland: Preußen.] Der König genehmigt die Entlassung des Cult- 
und Unterrichtsministers v. Mühler und ernennt den geh. Oberjustizrath Dr. 
Falk an seine Stelle. 
18. „ [Rußland.] Das von der Regierung veröffentlichte Budget für 1873 weist 
seit einer Reihe von Jahren zum ersten Mal einen kleinen Ueberschuß auf. 
19. „ [Oesterreich-Ungarn.] Der croatische Landtag wird von der ungari- 
schen Regierung schon zwei Tage nach seiner Eröffnung wieder aufgelöst, da 
die nationale Partei in demselben die Majorität hat. 
„ „ Frankreich.]) Nat.-Versammlung: Schluß der 12tägigen Steuerdebatte: 
Hr. Thiers unterliegt mit seinem Antrage, die Besteuerung der Rohstoffe we- 
nigstens im Princip zu genehmigen, mit 297 gegen 367 Stimmen. Die 
Majorität will sich zwar die Rohstoffbesteuerung vorbehalten, aber erst alle 
anderen Mittel prüfen, das Finanzsystem in's Gleichgewicht zu bringen. Hr. 
Thiers will zuerst zurücktreten, läßt sich aber doch bewegen, zu bleiben. 
„ „ (Frankreich.] Hr. Rouher bewirbt sich um einen Sitz in der Nat.-Ver- 
sammlung. Programm der bonapartistischen Partei. 
21. „ [Nußland.] Die Vorberathungen Über die Einführung der allgemeinen 
Wehrpflicht sind beenbigt und dieselbe ist im Princip genehmigt, so daß der 
legislatorischen Durchführung derselben kein Hinderniß mehr entgegensteht. 
*—
        <pb n="9" />
        Algemeine Chronik. 5 
22. Jan. liabzien. Das Ministerium Sagasta unterliegt in den Cortes und 
23. 
25. 
2 
— 
rl 
S 
gibt seine Entlassung. König Amadeo nimmt sie nicht an, löst vielmehr die 
Cortes auf. Das Cabinet modifizirt sich nach der rechten Seite hin. 
„ [Deutschland: Elsaß-Lothringen.] Die Bestimmungen über das Reichs- 
kriegswesen wenden auch auf die neuen Reichslande ausgedehnt: die erste Re- 
krutenaushebung soll im Oktober, unmittelbar nach dem Ablauf des Options- 
termins, stattfinden. 
„ (Vereinigte Staaten.)] Die sogen. liberalen Republikaner von Missouri 
(Partei Schurz) beschließen, auf den 3. Mai eine Massenconvention nach Cin- 
cinnati einzuberusen, um gegen die Wiederwahl Grant's zum Präsidenten der 
Union vorzugehen und sich Über einen Gegencandidaten zu verständigen. 
„ [Oeutschland: Bayern.] II. Kammer: In der Frage der Beschwerde des 
Bischofs v. Augsburg wegen angeblicher Verletzung verfassungsmäßiger Rechte 
bez. des Schutzes, den die Regierung dem altkatholischen Pfarrer Renftle in 
Mering angedeihen läßt, stehen sich nach mehrtägiger aufgeregter Debatte bei 
der Abstimmung 76 gegen 76 Stimmen gegenüber: der Antrag, die Beschwerde 
für begründet zu erklären, ist damit abgelehnt und die ursprüngliche ultra- 
montane (patriotisch-katholische) Mehrheit der Kammer erleidet die dritte große 
Niederlage seit dem Juli 1870. 
„ [Frankreich.] Manifest des Grafen von Chambord: er beharrt auf der 
weißen Fahne und will niemals der „legitime König der Revolution“ werden. 
„ [Frankreich.] Nat.-Versammlung: Hr. Thiers setzt seine Vorlage bez. 
der Handelsmarine und zum Schutz derselben gegen fremde Concurrenz durch 
und erringt damit nach seiner Niederlage vom 19. d. M. einen ersten prak- 
tischen Sieg für seine national-bökonomischen Ideen. 
„ (Deutschland: Preußen.] Abg.-Haus: Budget, Etat des Cultministeriums. 
Der neue Cultminister Falk zieht alle Vorlagen seines Vorgängers außer der 
Schulaufsichtsvorlage zurück. Rede des Fürsten Bismarck gegen die Centrums- 
Fraction, deren Bildung er geradezu eine „Mobilmachung gegen den Staat“ 
neunt. 
. Febr. [Dänemark.] I. Kammer: verwirft mit 32 gegen 16 Stimmen einen 
Gesetzesentwurf wegen Ausdehnung des Wahlrechts in den Gemeinden, der in 
der II. Kammer in allen drei Lesungen angenommen worden ist. 
„ (Frankreich.] Nat.-Versammlung: beschließt die Kündigung des englischen 
Handelsvertrags und gewährt damit Hrn. Thiers einen zweiten Triumph für 
seine national-ökon##mischen Ideen. 
Der Antrag auf Rückverlegung der Versammlung nach Paris wird ohne 
eigentliche Debatte auf stürmisches Andringen der monarchischen Parteien mit 
377 gegen 318 Stimmen verworfen. Der Minister des Innern, Cas. Perier, 
nimmt in Folge dieses Beschlusses seine Entlassung, tritt aber nunmehr nicht 
in das rechte Centrum zurück, sondern dem linken Centrum (der bekehrten 
Republikaner) bei. Hr. Thiers ernennt den (republ.) Handelsminister Lefranc 
zum Minister des Innern und den (monarch.) Abgeordneten de Goulard zum 
Handelsminister. 
[Italien.] II. Kammer: ist fortwährend zu jedem neuen Credit für das 
Militärwesen geneigt und bewilligt dem Kriegsminister sogar mehr, als er 
verlangt. Die öffentlichen Blätter bringen Vergleiche zwischen den französischen 
und italienischen Streitkräften für den Fall eines Krieges mit Frankreich. 
„ [Holland.] Der bisherige niederländische Gesandte am päpstl. Hofe wird 
nach dem Beschlusse beider Kammern abberufen, und der Posten bleibt unbe- 
setzt und aufgehoben. 
„ [England.] Eröffnung des Parlaments. Die Thronrede stellt eine Vor- 
lage für Einführung des Ballots in Aussicht.
        <pb n="10" />
        2 
10. 
11. 
13. 
14. 
15. 
17. 
18. 
19. 
20. 
Allgemeine Chronik. 
Febr. [Türkei: Bulgarien.] Die Pforte gesteht den Bulgaren die Wahl eines 
eigenen Exarchen zu. Ein bulgarischer Kirchencongreß soll demnächst zusammen- 
treten. Der griechische Patriarchat protestirt dagegen und beruft eine Art Ge- 
neralversammlung der orthodoxen Kirche behufs weiterer Maßregeln ein. 
„ IDeutschkand: Württemberg.] II. Kammer: lehnt den Antrag Oesterlen 
betr. Wahrong der sogen. Reservatrechte gegen das Reich mit 60 gegen 29 
Stimmen ab. 
„ [England.] Der Vicekönig von Indien, Lord Mayo, wird auf den Ada- 
maninseln von einem Fanatiker ermordet. Lord Nerthbrook wird zu seinem 
Nachfolger ernannt. 
„ Deutschland: Preußen.] Abg.-Haus: nimmt das Schulaufsichtsgesetz in 
zweiter Lesung mit der kleinen Mehrheit von 197 gegen 172 Stimmen an. 
Fürst Bismarck tritt entschieden für die Vorlage gegen die ultramontane 
Centrumsfraction ein. 
„ [Deutschland: Bayern.] II. Kammer: lehnt den Initiativantrag der ul- 
tramontanen Partei betr. Wahrung der bayerischen Reservatrechte gegen das 
deutsche Reich mit 75 gegen 73 Stimmen ab und nimmt denselben auch in 
modifizirter Fassung nur mit 76 gegen 72 Stimmen, also nicht mit der er- 
forderlichen Zweidrittelsmajorität an. Der Antrag gilt also für abgelehnt, 
wie er in der württembergischen Kammer verworfen wurde. 
„ [Deutschland: Elsaß-Lothringen.]) Die Reichsregierung acceptirt die Er- 
klärung der römischen Curie, daß das französische Concordat von 1801 „von 
dem Augenblicke an keine Kraft mehr habe, in welchem Elsaß ein Theil des 
deutschen Reichs geworden ist“, ihrerseits, um durch ihre offiziellen Organe zu 
erklären, daß „als einfache Consequenz dieser Erklärung die betr. Verhältnisse 
von staatlicher Seite nunmehr (nicht etwa durch ein Concordat, sondern) im 
Wege der Gesetzgebung würden geordnet werden". Die Curie erkennt zu spät 
den begangenen Mißgriff. 
„ Deutschland: Preußen.] Die feudal-conservative Kreuzzeitung bricht ent- 
schieden mit dem Fürsten Bismarck und kündigt ihm wegen seiner letzten Reden 
im Abg.-Hause energische Opposition an. 
„ [Deutschland: Preußen.] Abg.-Haus: nimmt das Schulaussichtsgesetz in 
dritter Lesung mit der der erheblich größern Majorität von 207 gegen 155 
Stimmen an. 4 
„ [Frankreich — Belgien.] Graf Chambord hält in Antwerpen einen 
kleinen Hof und empfängt demonstrative Deputationen seiner Anhänger. Die 
Bevölkerung von Antwerpen demonstrirt hinwieder gegen diese Demonstrationen. 
„ [Frankreich.] Nat.-Versammlung: beschließt ein Gesetz, das für den Fall 
einer gewaltsamen Auflösung die Generalräthe an ihre Stelle setzt. 
„ (Frankreich.] Der Gemeinderath von Paris beginnt den unentgeltlichen 
und obligatorischen Volksschulunterricht praktisch durchzuführen und die Schulen 
der kirchlichen Congregationen so viel möglich zu beschränken. 
„ [Oesterreich-Ungarn.] Die cisleithanische Regierung gewinnt die Ab- 
geordneten Dalmatiens durch specielle Concessionen für das dem Reichsrathe 
vorgelegte Nothwahlgesetz gegen die Gegner der Verfassung. 
„ [Deutschland: Preußen.] Abg.-Haus: genehmigt die Gesetzesvorlage über 
die Oberrechnungskammer gegen die Anträge der Commission im Wesentlichen 
nach den Forderungen der Regierung mit 310 gegen 43 Stimmen (Der Fort- 
schrittspartei). 
„ [Oesterreich- Ungarn.] Das Abg.-Haus des Reichsraths genehmigt das 
sog. Nothwahlgesetz gegen die nationalen, feudalen und ultramontanen Gegner
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        Allgemeine Chronik. 7 
der Verfassung mit 104 gegen 49 Stimmen, also mit mehr als der erfor- 
derlichen Zweidrittelsmehrheit. Das Herrenhaus genehmigt dasselbe (am 5. 
März) mit 73 gegen bloß 10 Stimmen. 
20. Febr. [Dänemark.] II. Kammer: lehnt die von der Regierung vorgeschla- 
21. 
26. 
27. 
gene Einkommensteuer mit 47 gegen 45 Stimmen ab. Der Finanzminister 
gibt in Folge davon seine Entlassung ein. 
„ [Oesterreich-Ungarn.] Im ungarischen Reichstag beginnt die Debatte 
über die von der Regierung vorgelegte Wahlreform. Die Opposition erklärt 
jedoch ihren Entschluß, das Zustandekommen des Gesetzes um jeden Preis zu 
verhindern. 
„ [Deutschland: Preußen.) Angeblicher Attentatsversuch eines polnischen 
Apothekers aus Posen auf den Reichskanzler. Die in Folge davon in Posen 
bei dem Prälaten Kozmian vorgenommene Haussuchung führt zwar nicht zu 
Beweisen für das Attentat, wohl aber zur Beschlagnahme angeblich wichtiger 
Briefschaften bez. der Umtriebe der polnisch-clericalen Partei. 
„ [Türkei: Bulgarien.] Der bulgarische Kirchencongreß wählt den Bischof 
Anthimos von Widdin zum Exarchen. Der Sultan bestätigt ihn. Das grie- 
chische Patriarchat protestirt neuerdings. 
. [Deutschland: Württemberg.] II. Kammer: unterdrückt gelegentlich des 
Budgets die Gesandtschaften in Paris, Bern und Karlsruhe, bewilligt die- 
jenigen in Berlin und St. Petersburg ohne Anstand, dagegen die in Wien 
nur mit 44 gegen 43 und die in München nur mit 54 gegen 33 Stimmen. 
„ [Deutschland; Sachsen.] II. Kammer: bewilligt mit 32 gegen 31 Stim- 
men den Budgetposten für die Gesandtschaft in Wien nur mehr transitorisch, 
empfiehlt mit 31 gegen 26 Stimmen der Regierung, ihren Widerspruch gegen 
Diäten für die Mitglieder des Reichstags im Bundesrath fallen zu lassen und 
beschließt nach lebhafter Debatte „die Erwartung auszusprechen, daß die Re- 
gierung sich im Bundesrathe zu der Ausdehnung der Reichscompetenz auf die 
Erlassung eines allgemeinen Gesetzbuchs Üüber das Privatrecht (nach dem sog. 
Antrage Lasker) zustimmend erklären werde“. 
„ (Oesterreich-Ungarn.] Der Reichsrath erklärt, wie bisher schon, die 
Sitze der nicht erschienenen czechischen und seudalen Abgeordneten aus Böhmen, 
Mähren 2c. für erledigt. 
„ [Deutschland: Preußen.) Abg.-Haus: nimmt den Gesetzesentwurf betr. 
Steuernachlässe resp. die Steuerreform in dritter Lesung nach den Beschlüssen 
der zweiten Lesung an. Die Regierung zieht die Vorlage zurück. 
„ (Frankreich — Belgien.] Der Graf v. Chambord, der seit einiger 
Zeit in Antwerpen eine Art Hoflager gehalten und zahlreiche Deputationen 
seiner Anhänger empfangen hat, weicht den Demonstrationen der Bevölkerung 
der Stadt und zieht sich zunächst nach Dordrecht zurück. 
„ [Frankreich — Deutsches Reich.] Der deutsche Botschafter in Paris 
und der französische Finanzminister unterzeichnen eine Convention betr. den 
Zahlungsmodus der vierten Halbmilliarde, die bis zum 6. März erlegt wird. 
[Deutschland: Preußen.] Der Cultminister erläßt eine Verordnung beir. 
Dispensation von Religionsunterricht an den höhern Lehranstalten, um den 
gerechten Beschwerden der verschiedenen Parteien innerhalb der kath. Kirche zu 
entsprechen. 
„ [Deutschland — Italien.] Der preußtische Prinz Friedrich Karl besucht 
Rom und wird überall mit der größten Zuvorkommenheit ausgenommen. 
„ (ODeutschland: Preußen.) In Schlesien und Posen werden die ausländischen, 
d. h. im deutschen Reich nicht heimatberechtigten Jesuiten und sonstigen aus- 
ländischen Ordensgeistlichen auf Anordnung der Regierung ausgewiesen.
        <pb n="12" />
        8 Allgemeine Chronik. 
— Febr. IFrankreich.] Nat.-Versammlung: Die verschiedenen monarchischen Frac- 
tionen unterhandeln über ein gemeinsames Programm, vermögen sich jedoch 
nicht zu einigen. 
— „ [Türkei.] Die öffentliche Meinung beschäftigt sich nachgerade lebhaft mit 
der vom Sultan beabsichtigten Thronfolgeänderung zu Gunflen seines Sohnes 
Izzeddin. 
. März. [Vereinigte Staaten.] Beide Häuser des Congresses haben eine 
Untersuchung über die von der Regierung während des deutsch-französischen. 
Krieges gemachten Waffenverkäufe (an Frankreich) beschlossen. Die Untersuch- 
ung wird aber durch den Einfluß der Regierung nicht ernstlich geführt und 
führt zu keinem Resultate. 
„ [Frankreich.] Scandalöser Prozeß des gew. bonapartistischen Präfekten 
Janvier de la Motte. Der Finanzminister Pouyer = Quertier wird in Folge 
desselben gezwungen, seine Demission zu nehmen und durch den (monarch.) 
Handelsminister de Goulard ersetzt. 
„ Italien.] In Nom constituirt sich eine italienische Bibelgesellschaft. 
„ [Norwegen.] Storthing: beschließt, daß die Staatsräthe (Ministerium) 
den Sitzungen des Storthings beizuwohnen haben. Der König lehnt die 
Sanctionirung des Beschlusses ab. 
„ IOesterreich-Ungarn.] Der ungarische Neichstag nimmt die Wahlreform- 
vorlage im Princip an. Die Opposition erklärt jedoch sofort, das Gesetz todt 
reden zu wollen. Beginn eines parlamentarischen Scandals ohne Gleichen. 
7. „ [Deutsches Reich.] Die Civilprozeß = Commission hat ihre Arbeiten be- 
endigt und Üüberreicht dem Reichskanzler den fertigen Entwurf. 
„ [ODeutschland: Elsaß-Lothringen.] Der Oberpräsident regelt die den Ein- 
wohnern bis zum 1. Okt. freistehende Option für Frankreich: dieselbe ist nur 
giltig, wenn die für Frankreich Optirenden zugleich auch ihren Wohnsitz nach 
Frankreich verlegen. Ohne diese ist die Option ungiltig und eine leere De- 
monstration. 
8. „ ([Oeutschland: Preußen.] Herrenhaus: genehmigt, gegen die Anträge seiner 
Commission, das Schulaussichtsgesetz mit der unerwartet großen Mehrheit von 
125 gegen 76 Stimmen, nachdem die Minister Fürst Bismarck, Graf Eulen- 
burg und Dr. Falk entschieden für dasselbe eingetreten sind. 
„ „ ([Oesterreich-Ungarn — Frankreich.] Die österr.-ungarische Regie- 
rung geht auf die Wünsche der Regierung des Hrn. Thiers bez. Modifikation 
des bestehenden Handelsvertrags nicht ein. 
9. „ [Frankreich — Deutsches Reich.] Die vierte Halbmilliarde Kriegsent- 
schädigung ist von Frankreich bezahlt. Deutschland räumt die Departements 
Côte d'or, Jura, Doubs, Seine et Marne, Aube et Aise. 
10. „ [Deutschland: Baden.] II. Kammer: beschließt den Ausschluß der Mit- 
glieder religiöser-Orden oder ordensähnlicher Corporationen, die einem außer- 
halb Deutschlands wohnenden Obern unterstehen, von der öffentlichen Lohr- 
wirksamkeit und untersagt die Abhaltung von Missionen durch Mitglieder 
religiöser Orden. 
11. „ [ODeutschland: Preußen.) Der Cultminister Falk verlangt vom Bischof 
von Ermeland die Zurücknahme der gegen den Religionslehrer Dr. Wollmann 
und den Professor Michelis ohne die vom Gesetz geforderte Zustimmung der 
Staatsregierung verhängten Excommunikationen, widrigenfalls er ihm mit 
einer Temporaliensperre droht. 
„ „ [England.] Unterhaus: genehmigt die Vorschläge der Regierung für Re- 
organisation der Landarmee (Verstärkung durch Combination der stehenden 
Armee mit der Reserve und den Milizen). 
— 
*½ 
**1
        <pb n="13" />
        Allgemeine Chronik. 9 
12. März. [Deutschland: Sachsen.) II. Kammer: schließt die Berathung des ihr 
13. 
14. 
15. 
18. 
19. 
20. 
von der Negierung vorgelegten Volksschulgesetzes und genehmigt den wesent- 
lich modifizirten Entwurf mit 48 gegen 22 Stimmen. Die tiefgreifendste Mo- 
difikation besteht darin, daß die Kammer die Confessionalität der Volksschule, 
welche die Regierung durchweg aufrecht erhalten will, durchweg beseitigt hat. 
„ ([Deutschland: Preußen.]) Erlaß des Cultministers an die k. Regierungen 
betr. Ausführung des neuen Schulaussichtsgeseltes. Im Allgemeinen werden 
die bisherigen Schulinspektionen in dem nunmehr ausschließlich staatlichen Amte 
bestätigt. Diejenigen Schulinspektoren indeß, welche sich die Vernachlässigung 
des deutschen Sprachunterrichts in den Volksschulen polnischer, namentlich pol- 
nisch-katholischer Gegenden haben zu Schulden kommen lassen, sollen entfernt 
und durch geeignetere Persönlichkeiten ersetzt werden. 
„ [Oesterreich-Ungarn.] Ein kais. Patent löst den noch unter dem Mini- 
sterium Hohenwart gewählten, in seiner Mehrheit czechisch gesinnten böhmischen 
Landtag nunmehr auch auf und ordnet Neuwahlen an. 
„ ([Frankreich — England.] Frankreich kündigt England den Handelsver- 
trag von 1860. 
„ [Frankreich.] Nat.-Versammlung: beschließt ein sehr strenges Gesetz gegen 
die sog. Internationale. 
„ [Deutschland: Preußen.] Herrenhaus: genehmigt einstimmig das Budget 
für 1872. Der Finanzminister Camphausen beleuchtet bei dieser Gelegenheit 
die günstige Lage der preußischen Finanzen. 
„ [Deutschland: Sachsen.]) I. Kammer: lehnt die Zustimmung der II. 
Kammer zum sog. Antrag Lasker betr. Erweiterung der Competenz des Reichs 
auf das gesammte bürgerliche Recht ihrerseits mit allen gegen 4 Stimmen ab. 
„ [Oesterreich= Ungarn.) Das Abg.-Haus des Reichsraths bewilligt nach 
dem Verlangen der Regierung eine halbe Million G. für Unterstützung des 
vielfach ganz elend besoldeten niederen Clerus. Die Bischöfe sind mit der 
Maßregel ganz und gar nicht einverstanden. 
„ [Frankreich.]) Nat.-Versammlung: Beginn der Budgetdebatte. Hr. Thiers 
dringt neuerdings auf Besteuerung der Nohstoffe. 
„ IGriechenland.] Die Neuwahlen zur Kammer sind, wie zu erwarten 
stand, überwiegend zu Gunsten der Regierung ausgefallen. 
„ IOesterreich-Ungarn.] Der Verfassungsausschuß beendet seine langen Be- 
rathungen Über einen Ausgleich mit Galizien: es soll nicht allen, aber doch 
den meisten Wünschen der Polen entsprochen werden, aber nur unter der BVe- 
dingung, daß der galizische Landtag den Ausgleich vorher genehmige, d. h. 
sich damit zufrieden erkläre. Ferner soll die Art der Beschickung des Reichs- 
roths durch Galizien erst gelegentlich der Wahlreform des Reichsraths fest- 
gestellt werden, d. h. die von den Polen auch darin verlangte Ausnahmstel- 
lung vorerst noch in Frage geslellt bleiben. 
„ [England.] Ein Antrag des republikanischen Sir Ch. Dilke veranlaßt 
im Unterhause eine ganz scandalöse Scene. 
„ [Deutschland: Preußen.] Eine Versammlung der angesehensten Bürger 
Berlins erklärt sich energisch gegen das Vorgehen des orthodoxen branden- 
burgischen Consistoriums wider den liberalen Prediger Sydow. 
„ IFrankreich.] Nat.-Versammlung: Debatte Über die bisher immer und 
immer wieder verschobenen sog. katholischen Petitionen (für Unterstützung des 
Papstes gegen Italien). Hr. Thiers erklärt dieselben für inopportun. Bischof 
Dupanloup gibt sich damit zufrieden und die Angelegenheit wird auf unbe- 
stimmte Zeit bei Seite gelegt.
        <pb n="14" />
        10 Allgemeine Chronik. 
20. März. [Rußland: Finnland.] Alle vier Stände des Landtags sprechen sich 
n Gewährung der Preßfreiheit aus. Die Regierung geht jedoch nicht dar- 
auf ein. " 
23. „ [Deutschland: Preußen.) Abg.-Haus: genehmigt die Kreisordnungsvor- 
lage nach den Anträgen der Commission schließlich mit 256 gegen 61 Stim- 
men (der äußersten Rechten und clericalen Fraction, die Polen enthalten sich). 
„ [Deutschland: Sachsen.] II. Kammer: genehmigt fast einstimmig die 
Vorlagen der Regierung betr. neue Städte= und Landgemeindeordnunzen. 
„ [England.] Das Budget weist neuerdings einen Ueberschuß von mehr 
als 3½ Mill. Pf. St. aus, die zu Steuererleichterungen verwendet werden. 
26. „ [Deutschland: Bayern.]] II. Kammer: lehnt das Budget-Postulat der 
Regierung von 20,000 fl. für die Regierungspresse mit großer Mehrheit ab. 
29. „ rankreich — Belgien.) Frankreich kündigt auch Belgien den mit ihm 
bestehenden Handelsvertrag. 
„ [Vereinigte Staaten.] Die Legislatur von New-York genehmigt den 
neuen Charter für die Stadt New--York. Die wirkliche und gänzliche Säu- 
berung der Stadtverwaltung steht aber trotzdem noch in weitem Felde. 
— „ V(Vereinigte Staaten.) Das Comité der Missouri-Convention veröffent- 
licht das Programm der anti-Grantischen, neurepublikanischen Partei. 
2 · 
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· 
April. [Holland.] Großartige Nationalfeier des Jahrestags der Einnahme 
Brielle's durch die Wassergeusen und der Unabhängigkeit des Staates. Nur 
an einigen kleineren Orten suchen kath. Zeloten das Fest zu stören. 
„ (Schweden.]] II. Kammer: beschließt mit großer Mehrheit, den Pfarrern 
den amtlichen Vorsitz in den Localschulräthen zu entziehen und diesen das 
Recht einzuräumen, ihre Präsidenten aus ihrer Mitte frei zu wählen. 
— „ (Deutschland: Preußen.]) Weitere Ausweisungen fremdländischer katho- 
lischer Ordensmitglieder und Weltgeistlicher. 
2. „ ([(Spanien.] Die neuen Corteswahlen ergeben eine große Mehrheit zu 
Gunsten des Ministeriums Sagasta. 
4. „ [ODeutschland; Preußen.) Der Bischof v. Ermeland lehnt die Forderung 
des Cultministers vom 4. März betr. die von ihm verhängten Excommuni- 
cationen ab. 
6. „ [Schweden.] I. und II. Kammer: beschließen Übereinstimmend, mit 72 
gegen 28 und mit 101 gegen 71 Stimmen, das bisher geltende Recht, sich 
in Friedenszeiten von den Waffenübungen loszukaufen und in Kriegszeiten sich 
durch einen andern im Dienste vertreten zu lassen, aufzuheben. Durch diesen 
Beschluß wird die allgemeine Wehrpflicht in Schweden eingeführt. 
„ [Deutsches Reich.] Eröffnung des Reichstags. Thronrede des Kaisers. 
9. „ ([Deutsches Reich.] Bundesrath: Frage einer Beschlußfassung über den 
sog. Antrag Lasker betr. Rechtseinheit. Die Ausschüsse sprechen sich mit Mehr- 
heit (worunter die Königreiche) gegen die Genehmigung aus, während die 
Minderheit (worunter Preußen) für dieselbe ist. Der Reichskanzler constatirt, 
daß die Meinungsverschiedenheiten mehr in der Form, als in der Sache zu 
liegen scheinen, und auf seinen Antrag werden diejenigen Regierungen, die 
gegen den Antrag sind, eingeladen, ihre Ansichten und Vorschläge zu formu- 
liren, womit die Frage den Ausschüssen behufs weiterer Anträge wieder über- 
wiesen wird. 
11. „ [Deutschland: Preußen.) Eine Conferenz der preuß. Bischöfe in Fulda 
beschließt, sich dem neuen Schulaussichtsgesetze zu fügen, jedoch eine Verwah- 
rung an die Regierung zu richten und ein gemeinsames Hirtenschreiben an 
den Clerus zu erlassen. 
9
        <pb n="15" />
        Allgemeine Chronik. 11 
11. April. [Frankreich.] Der Erzbischof von Paris promulgirt die Dekrete des 
12. 
14. 
15. 
16. 
17. 
19. 
20. 
21.— 
23. 
24. 
" 
vaticanischen Concils, ohne dafür die gesetzlichen Bestimmungen zu beobachten. 
„ (Oesterreich-Ungarn.] Im ungarischen Reichstage hat die Opposition 
durch den in Scene gesetzten parlamentarischen Scandal das Zustandekommen 
des neuen Wahldgesetzes wirklich verhindert. 
„ [Deutsches Reich.] Bundesrath: Württemberg stellt den Antrag auf Ver- 
öffentlichung der Verhandlungen des Bundesraths. 
([IDeutsches Reich.] Reichstag: Die Petitionscommission wählt bezeichnen- 
der Weise den Abg. Gneist (Klosterfrage in Preußen) zum Referenten Über 
die Petitionen in Sachen des Jefuitenordens. 
„ [LFrankreich] muß die wieder eingeführten Paßplakereien zunächst gegen 
England und Belgien, etwos später gegen die Schweiz und Italien und schließ- 
lich auch gegen Deutschland wieder fallen lassen. Z„ 
„ [Deutschland: Bayern.] II. Kammer: Die clericale Partei will alle 
außerdeutschen Gesandtschaften mit Ausnahme derjenigen in Wien abschaffen. 
Der Antrag wird mit einer nur kleinen Majorität abgelehnt. 
„ [Frankreich.] Schluß der Session der Generalräthe. Eine ziemliche An- 
zahl derselben hat sich wieder für obligatorischen Schulunterricht und für all- 
gemeine Wehrpflicht ausgesprochen. — Gambetta macht eine Agitationsreise 
für Auflösung der Nat.-Versammlung und gegen die monarchischen Fractionen 
der Nat.-Versammlung. 
„ [Schweden.] 1 und II. Kammer: lehnen die beantragte Ausdehnung des 
Wahlrechts für den Reichstag vorerst ab. 
„ [Spanien.] Der Herzog v. Montpensier erklärt sich nun doch wieder für 
die Thronansprüche des Prinzen Alphons, des Sohnes der Exkönigin Isabella. 
[Türkei.] Die Pforte löst theilweise den Vertrag mit dem Baron Hirsch 
betr. die rumelischen Eisenbahnen und Übernimmt den Bau eines Theils dieser 
Linien selber. 
„ Htalien.) II. Kammer: Der Unterrichtsminister bringt einen Gesetzes- 
entwurf ein, durch welchen der Elementarunterricht für obligatorisch erklärt 
werden soll. 
„ [Deutschland: Preußen.] Abg.-Haus: Der Finanzminister macht dem- 
selben die Mittheilung, daß der Ueberschuß der Einnahmen fber die Aus- 
gaben des vorigen Jahrs die Höhe von über 9 Mill. Thlrn. betrage. 
„ [Schweiz.] Der Bundesrath setzt die allgemeine Volksabstimmung über 
die revidirte Bundesverfassung auf den 12. Mai an und erläßt zugleich eine 
Proklamation, in der er das Revisionswerk dem Volke warm empfiehlt. 
„ [Norwegen.] Storthing: lehnt die beantragte Einführung des allgemei- 
nen Stimmrechts ab. 
„ (Spanien.] Schilderhebung der Carlisten in den baskischen Provinzen. 
[Deutschland: Bayern.) II. Kammer: schließt die Budgetberathung ohne 
Steuererhöhung, obgleich die Erhöhung der Beamtengehalte 3½ Mill. G. 
Ftaurt und trotz der größern Ausgaben, welche der Eintritt ins Reich verur- 
acht hat. 
[Deutschland: Bremen.] Die Bürgerschaft beschließt auf den Antrag des 
Senats, wie Mecklenburg, schon jetzt zur Goldwährung und zum Marksystem 
Überzugehen. 
[Spanlen.]] Eröffnung der Cortes. Die Republikaner und die Radicalen 
(Zorillisten) haben ihre Sitze eingenommen, die Carlisten dagegen nicht. 
„ ties Neich.] Der Geschäftsträger des deutschen Reichs am päpst- 
lichen Hofe, v. Derenthal, theilt dem Cardinal Staatssekretär Antonelli mit,
        <pb n="16" />
        12 Allgemeine Chronik. 
daß der Kaiser den Cardinal Fürsten Hohenlohe zum Botschafter beim heiligen 
Stuhle ernannt habe und fragt an, ob derselbe dem Papste genehm sei. 
25. April. [England.] Die Regierung widersetzt sich einer irischen Universitätsbill 
des Prof. Fawcett im Unterhause. Gladstone will künftiges Jahr dießfalls 
selbst eine Bill einbringen. 
„ [Spanien.] Marschall Serrano wird zum Generalissimus gegen die Car- 
listen ernannt und geht sogleich in die baskischen Provinzen ab. 
26. „ —8 eutsches Reich.] Reichstag: Schluß der Beralhung des Reichsbeamten- 
gesetzes. Dasselbe wird mit ziemlich großen Mehrheiten stark in liberalem 
Sinne modifizirt, so daß Delbrück das Scheitern des Gesetzes im Bundesrathe 
in Aussicht stellt. 
„ „ (Deutschland: Bayern.) Schluß der Landtagssession. Das Resultat ist, 
daß die sogen. patriotisch -celericale Partei, die, gestützt auf die s. Z. in den 
Wahlen errungene kleine Majorität, mit so großen Hoffnungen auf den Plan 
getreten ist, schließlich auch nicht eine ihrer spezifischen Forderungen durchzu- 
setzen vermocht hat. 
„ „ (Oesterreich= Ungarn.] Die Neuwahl des böhmischen Landtags hat das 
erwartete Resultat ergeben: der Großgrundbesitz hat wieder verfassungstren 
gewählt und die Deutschen haben wieder die Majorität. Die czechische Min- 
derheit erscheint, wie bisher, gar nicht im Landtage. Der Landtag trifft seine 
Wahlen in den Reichsrath: von 54 Gewählten gehören 40 der Verfassungs- 
partei, nur 14 den Czechen an, die auch im Reichsrath nicht erscheinen. Die 
Regierung kann indeß nunmehr auf eine Zweidrittelmehrheit für die Wahl- 
reform im Reichsrath sicher zählen. 
27. „ [Belgien.] II. Kammer: Die Opposition bringt die Weigerung des bel- 
gischen Gesandten am Hofe des Königs von Italien, seinen Wohnsitz nach 
Rom zu verlegen, zur Sprache. Die Regierung constatirt, daß sie ihm neuer- 
lich die bestimmte Weisung ertheilt habe, dieß zu thun, und daß er in Rom 
bleiben werde. 
29. „ [Deutschland: Elsaß-Lothringen.] Der Kaiser vollzieht die Stiftungs- 
urkunde der Universität Straßburg. 
30. „ shaul ches Reich.] Reichstag: Die für den Entwurf eines Militärstraf- 
gesetzes niedergesetzte Commission einigt sich schließlich doch mit der Regierung 
über die streitigen Punkte, und nimmt das Ganze mit 15 gegen 6 Stim- 
men an. 
1. Mai. [Deutsches Reich.] Der Geschäftsträger am päpstlichen Hofe verlangt 
Antwort auf seine Notifikation vom 25. v. Mis. In Deutschland weiß in- 
zwischen die ultramontane Partei bereits, daß der Papst den Cardinal Hohen- 
lohe als deutschen Botschafter zurückgewiesen hat. 
„ „ [Deutsches Reich.] Reichstag: erklärt sich mit großer Mehrheit für Her- 
absetzung resp. Aufhebung der Salzabgabe. Der Reichskanzler erklärt sich 
nachdrücklich dagegen ohne vollen Ersatz für den finanziellen Ausfall. („Po- 
litische Heuchelei.“) 
„ „ I[(Deutschland: Elsaß-Lothringen.] Feierliche Eröffnung der Universität 
Straßburg. 
„ [Frankreich.] Nat.-Versammlung: stellt den Staatsrath wieder her, be- 
hält sich jedoch die Wahl der ordentlichen Staatsräthe selber vor und über- 
läßt nur die Ernennung der außerbrdentlichen Staatsräthe der Regierung. 
„ [Italien.]) II. Kammer: genehmigt nach dem Antrage der Regierung die 
eüs- Aufhebung der theologischen Fakultäten an den italienischen Uni- 
versitäten.
        <pb n="17" />
        Allgemeine Chronik. 13 
1. Mai. [Türkei.] Die Pforte iritt enischieden auf Seite der antipäpstlichen 
Partei innerhalb der katholisch-armenischen Kirche, indem sie die päpst. Bulle 
Reversurus für null und nichtig erklärt und die Wahl eines neuen Patri- 
archen statt der päpstlichen Creatur Hassun anordnet. 
2. „ [Rom — Deutsches Reich.] Der Papst lehnt endlich die Annahme des 
Cardinals Hohenlohe als deutschen Botschafters in aller Form ab. 
„ [Spanien.] Don Carlos erscheint selbst auf dem Kriegsschauplatze und 
erläßt eine Proklamation an die Spanier. 
3. „ I[Holland.] II. Kammer: verwirft mit 51 gegen 27 Stimmen die ihr 
von der Regierung vorgelegte Einkommensteuer. Das Ministerium nimmt 
in Folge davon seine Entlassung. 
„ U[Vereinigte Staaten.]] Cincinnati-Convention der liberal-republikanischen 
Partei. Diefelbe stellt, jedoch erst im sechsten Wahlgange, den Redakteur der 
Newyork-Tribüne, Hor. Greeley, als Präsidentschafts-Candidat Grant entgegen. 
4. „ (Spanien.]) Don Carlos wird bei Oroquieta geschlagen und verschwindet 
vom Kriegsschauplatze. Der Aufstand ist indeß dadurch nichts weniger als 
unterdrückt. 
6. „ Italien.]) In Nom constituirt sich ein altkatholisches Comité unter dem 
Vorsitze des P. Hyacinthe. 
7. „ [ODeutsches Reich.] Reichstag: Delegirte aller liberalen Fractionen eini- 
gen sich über einen Antrag gegen den Jesuitenorden im Anschluß an die Pe- 
titionen gegen denselben. 
11. „, ([Deutsches Neich.] Bundesrath: einigt sich definitiv Über die Vertheilung 
der französischen Kriegsentschädigung, indem Preußen den Wünschen der süd- 
deutschen Staaten entspricht. 
12. „ (Schweiz.] Die Revision der Bundesverfassung wird bei der allgemeinen 
Volksabstimmung sowohl von einer Mehrheit der Stimmen aller an der Ab- 
stimmung theilnehmenden Aktivbürger, als von der Mehrheit der Kantone 
verworfen. Die Abstimmung gibt 261,096 Nein gegen 255,585 Stimmen Ja 
und 13 gegen 9 Kantone. Die Verwerfung ist wesentlich das Resultat einer 
Allianz der katholischen Kantone mit der französischen Schweiz. 
13. „ (Deutschland.) Im Anschluß an die theologische Fakultät der Universität 
Jena erläßt eine große Anzahl angesehener Männer der verschiedensten Lebens- 
stellung aus Süd= und Mitteldeutschland eine Erklärung gegen die Tendenz, 
die in der in Preußen durch das brandenburgische Consistorium gegen die frei- 
finnigen Berliner Prediger Lisco und Sydow (wegen öffentlicher wissenschaft- 
licher Vorträge) eingeleiteten Disciplinar -Untersuchung zu Tage getreten ist. 
Gleichzeitig richtet eine Versammlung angesehener Männer in Berlin eine Pe- 
tition an den Magistrat, um sich für eine kirchliche Verfassung auszusprechen, 
die das entscheidende Wort den Gemeinden wahre. 
14. „ [Deutschland.] Der deutsche Handelstag entscheidet sich in Leipzig mit 
58 gegen 25 Stimmen für das Notenmonopol einer zu errichtenden Reichs- 
bank und gegen das Princip der Notenfreiheit mit Normativbedingungen. 
„ „ Ceutsches Reich.] Reichstag: v. Bennigsen bringt in der Budgetbera- 
thung für 1873 die Ablehnung des Cardinals Hohenlohe als deutschen Bot- 
schafters beim heil. Stuhle von Seite des Papstes zur Sprache. Rede des 
Reichskanzlers über diese Angelegenheit. 
15. „ [Norwegen.] Storthing: beschließt mit 63 gegen 47 Stimmen ein Miß- 
trauensvotum gegen den Staatsrath (Ministerium) hauptsächlich mit Bezug 
auf den Beschluß vom 4. März betr. die Anwesenheit desselben im Storthing, 
dem der König auf den Antrag der Majorität des Staatsraths seine Sanction 
verweigert hatte. Die öffentliche Meinung ist mit dem Schritt nur theilweise 
einverstanden.
        <pb n="18" />
        14 
Allgemeine Chronik. 
15. Mai. [Deutsches Neich.] Reichstag: Schluß der zweitägigen Jesuitendebatte. 
16. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
Der Antrag der Clericalen wird mit 224 gegen 73 Stimmen verworfen und 
dagegen mit 205 gegen 84 Stimmen beschlossen, die Petitionen gegen die 
Jesuiten dem Reichskanzler zu Überweisen mit der Aufforderung, „einen Ge- 
setzesentwurf vorzulegen, welcher die rechtliche Stellung der religiösen Orden, 
Congregationen und Genossenschaften, die Frage ihrer Zulassung und deren 
Bedingungen regelt, sowie die staatsgefährliche Thätigkeit derselben, nament- 
lich der Gesellschaft Jesu, unter Strafe stellt". 
„ [LFrankreich.) Nat.-Versammlung: beschließt die Untersuchung gegen den 
Marschall Bazaine wegen der Capitulation von Metz durch ein Kriegsgericht. 
Der Marschall stellt sich als Untersuchungsgefangener. 
[Norwegen.] Schluß der Storthingssession. Der König erwähnt in der 
Thronrede des Mißtrauensvotums gegen die Mehrheit des Staatsraths mit 
keiner Silbe. 
b„ [Türkei.] Die antipäpstlichen Armenier wählen an die Stelle Hassun's 
einen neuen Patriarchen. Die Pforte bestätigt ihn. 
[Deutschland: Preußen.] Der Armeebischof Namszanowski verbietet dem 
Divisionsprediger Lünemann in Köln die Abhaltung katholischen Militärgottes- 
dienstes in der auch den Altkatholiken eingeräumten St. Pantaleonskirche unter 
Androhung der Suspension und zwar gegen den ausdrücklichen Befehl seiner 
militärischen Vorgesetzten auf Befehl des Papstes. 
„ [Deutschland: Preußen.] Der Cultminister Falk beantwortet die Zuschrift 
des Bischofs von Ermeland sehr bestimmt dahin, daß „gleich allen anderen 
Corporationen auch die kath. Kirche Preußens den Staatsgesetzen unterworfen 
sei“" und verlangt demgemäß von ihm die unzweideutige Erklärung, „fortan 
die Staatsgesetze in ihrem vollen Umfange befolgen zu wollen“, widrigenfalls 
er demselben neuerdings den Abbruch der staatlichen Beziehungen und, wenn 
die bestehende Gesetzgebung nicht ausreichen sollte, weitere Gesetzesvorlagen an 
die Landesvertretung in Aussicht stellt. 
„ (Schweiz.) Die Führer der Nevisionspartei beschließen, mit Rücksicht dar- 
auf, daß die revidirte Bundesverfassung ja nur mit einer winzigen Majorität 
und nur durch die ganz unnatürliche Allianz der katholischen Kantone mit der 
französischen Schweiz zu Stande gebracht worden sei, die Frage durchaus nicht 
fallen zu lassen, sondern sobald wie möglich wieder aufzunehmen. 
% Frankueich. Nat.-Versammlung: Hr. RNouher scheitert mit seinem ersten 
Versuch, sich und seine Partei mit den monarchischen Fractionen zu ver- 
schmelzen. 
„ [Spanien.] Das Cabinet Sagasta gibt in Folge eines scandalösen Vor- 
falls neuerdings seine Entlassung. 
„ [Deutschland: Preußen.) Das Consistorium der Provinz Brandenburg 
beschließt trotz des Widerstandes, den sein Vorgehen bereits hervorgerufen hat, 
die förmliche Disciplinaruntersuchung gegen den freisinnigen Prediger Sydow 
in Berlin. 
„ [Vereinigte Staaten.] Beide Häuser des Congresses haben sich über eine 
Amnestie für die ehemaligen südstaatlichen Rebellen geeinigt. Nur der gew. 
Präsident Davis, der Vicepräsident Breckenridge, wie alle Offiziere, Beamten 
und Congreßmitglieder bleiben von der Amnestie noch ausgeschlossen. 
„ [Spanien.] Marschall Serrano schließt mit den Carlisten die sog. Con- 
vention von Amorevieta ab. Die wenigsten Carlisten legen aber ihre Waffen 
nieder: der Aufstand dauert nach wie vor fort. Die öffentliche Meinung 
spricht gegen Serrano den heftigsten Tadel aus.
        <pb n="19" />
        Allgemeine Chronik. 15 
25. Mai. sOesterreich-Ungarn.] Furchtbare Wassernoth in Böhmen, haupi- 
sächlich im czechischen Theile des Landes. Die Verfassungspartei constituirt in 
Wien sofort ein großes Hilfscomité und der Reichsrath bewilligt der Negie- 
rung statt der geforderten halben eine ganze Million zur Unterstützung der 
Nothleidenden. 
„ „. [Türkei: Bulgarien.] Der griechische Patriarch excommunicirt mit Zu- 
stimmung des von ihm einberufenen Kirchencongresses — nur der Patriarch 
von Jerusalem verweigert seine Zustimmung — den neuen Exarchen von Bul- 
garien und drei andere bulgarische Bischöfe. 
26. „ [Vereinigte Staaten.] Senat: genehmigt den von England vorge- 
schlagenen Zusatzartikel zur Convention von Washington betr. die Alabama- 
frage, der die indirekten Ansprüche Amerika's beseitigen soll, nur mit einer 
Modifikation, welche für England ganz unannehmbar ist. 
27. „ [Deutsches Reich.] Neichstag: Debatte über den Marine-Etat und über 
die von dem neuen Chef der Admiralität, General v. Stosch, vorgelegte (vor- 
läufige) Denkschrift. Der Marine-Etat wird unverändert genehmigt, für den 
nächsten Etat aber durch eine Resolution ein Plan über die als nothwendig 
erkannten Abänderungen des ursprünglichen Flottengründungsplanes vorgelegt. 
28. „ (Deutschland — Italien.] Besuch des Kronprinzen und der Kronprinzessin 
von Italien am Hofe von Berlin. Dieselben werden mit ausgesuchten Ehren- 
bezeugungen vom Kaiserhofe empfangen und fetirt. Die engen Beziehungen 
zwischen Italien und dem deutschen Reich erhalten dadurch einen nach allen 
Seiten nicht mißzuverstehenden Ausdruck. · 
„ [Deutschland: Preußen.] Der Armeebischof Namszanowski wird wegen 
seines Vorgehens vom 20. ds. Mts. von der Regierung suspendirt und eine 
Disciplinaruntersuchung gegen ihn eingeleitet. 
½% Spanten.. Der König ernennt Serrano zum Minister-Präsidenten und 
dieser kehrt vom Kriegsschauplatze sofort nach Madrid zurück. 
29. „ (England.] Zu Leamington constituirt sich eine große Association länd- 
licher Arbeiter behufs Verbesserung ihres Looses. 
30. „ [Deutsches Reich.] Reichstag: Die Commission desselben einigt sich 
Erichlis mit der Regierung über alle Punkte der Militärstrafgesetzbuchs- 
orlage. 
. „ (Frankreich.] Nat.-Versammlung: beschließt die allgemeine Wehrpflicht 
wenigstens im Princip. Hr. Thiers gedenkt dieselbe in einer von dem deut- 
schen System durchaus verschiedenen Weise auszunützen. 
„ „ IEngland.] Unterhaus: genehmigt die Ballotbill in dritter Lesung mit 
274 gegen 216 Stimmen. 
31. „ [Deutsches Neich.] Reichstag: genehmigt mit großer Mehrheit zum dritten 
Mal den Antrag Lasker auf Erweiterung der Competenz des Reichs auf das 
gesammte Gebiet des bürgerlichen Rechts. 
„ „ CDeutschland: Preußen.] Herrenhaus: Die von demselben für die Kreis- 
ordnungsvorlage niedergesetzte Commission beschließt, auf Ablehnung der ganzen 
Vorlage, so wie sie schließlich wesentlich im Einverständniß mit der Regie- 
rung aus dem Abg.-Hause hervorgegangen ist, anzutragen. 
„ „ (Denutschland: Bayern.] Der Senat der Universität München lehnt die 
ihm vom Unterrichtsminister zugemuthete Zustimmung zur Wahl infallibi- 
listisch gesinnter Professoren (nach dem Beschlusse der II. Kammer) seinerseits 
beharrlich ab. Die Wahl erfolgt nunmehr einfach durch kgl. Ernennung. 
„ „ [Norwegen.] Der König entläßt die Minderheit des Staatsraths, die 
mit dem Storthing einverstanden gewesen ist.
        <pb n="20" />
        16 
Allgemeine Chronik. 
— Mai. Oesterreich-Ungarn.) Die Neuwahl des croatischen Landtags ist 
— 
□S 
7. 
im Ganzen wieder gegen die Regierung in Pesth und im Sinne der natio- 
nalen Partei ausgchallen. Die Regierung zählt aber auf eine kleine Majo- 
rität mit Hilfe der Virilstimmen. 
„ [England. ] Der irische Richter Keogh erklärt eine Parlamentswahl für 
ungiltig wegen gesetzwidriger Umtriebe des katholischen Clerus, durch welche 
sie zu Stande gebracht worden sei. Die Regierung leitet die Verfolgung der 
Schuldigen ein. 
„ UTürkei.] Die europäischen Gesandten remonstriren nachdrücklich gegen den 
Plan des Sultans betr. Abänderung der bisherigen Thronfolgeordnung. 
uJuni. [Deutsches Reich.] Reichstag: lehnt gelegentlich des Budgets alle An- 
träge auf Aufhebung oder wenigstens Herabsetzung der Salzabgabe ab und 
begnügt sich mit einer Resolution, welche die Hoffnung auf baldige Beseitig- 
ung der Steuer ausspricht. Der Bundesrath hat bereits Berathungen ein- 
geleitet, wie der Ausfall event. durch andere Steuern oder Steuererhöhungen 
zu ersetzen sein könnte. 
„ [Deutschland: Preußen. ] Ein gerichtliches Urtheil in Coblenz stellt fest, 
daß auch nach rheinischem Recht „die Anwendbarkeit des canonischen Rechtes 
wegsalle, sobald dasselbe mit den bürgerlichen, politischen und Strafgesetzen des 
preußischen Staats im Widerspruche stehe“. 
.[England.] Unterhandlungen mit den Verein. Staaten über die Zurück- 
ziehung der sog. indirekten Ansprüche in der Alabamafrage. Die öffentliche 
Meinung zweifelt kaum, daß England schließlich nichts anderes übrig bleiben 
werde, als sich vom Genfer Schiedsgericht zurlickzuziehen. 6 
„ [Deutsches Reich.] Reichstag: beschließt die Aufhebung der durch die 
Reichsverfassung im Sinne des Partikularismus festgesetzten itio in partes. 
Dagegen stimmen fast nur das clericale Centrum und die Polen. 
„ [Dänemark.] Die Regierung setzt eine Commission nieder zu Prüfung 
der Frage des Münzsystems und eines Uebergangs zur Goldwährung. 
„ [Vereinigte Staaten.] Beide Häuser des Congresses einigen sich nach 
langen Berathungen über einen neuen Zolltarif, der dem Handel größere 
Freiheit gewährt, ohne indeß das bestehende Schutzzollsystem zu verlassen. 
„ [Oesterreich-Ungarn.] Die Regierung macht dem Reichsrath eine Vor- 
lage, welche die Universitäten ihres bisherigen confessionell-katholischen Charak- 
ters entkleidet. 
„ [(Vereinigte Staaten.] Die Convention der alten republikanischen Partei 
in Philadelphia erklärt sich für die Wiederwahl Grant's. 
„ [Deutsches Reich.] Reichstag: hält in dritter Berathung die in der zweiten 
beschlossenen liberalen Modifikationen der Vorlage betr. Gründung eines Ober- 
rechnungshofes aufrecht, obgleich die Regierung dieselben wiederholt für un- 
annehmbar erklärt. Dagegen nimmt derselbe in zweiter Lesung das Militär- 
strafgesetzbuch nach den schließlichen Anträgen der Commission ohne erhebliche 
Debatite mit großer Mehrheit an. 
„ [Frankreich.] Nat.-Versammlung: Fortsetzung der Berathung des Wehr- 
gesetzes: Hr. Thiers setzt die Verwerfung der dreijährigen Dienstzeit in der 
aktiven Armee mit 462 gegen bloß 228 Stimmen durch. 
„ [Spanien.] Die Cortes genehmigen Serrano's Convention von Amore- 
vieta mit großer Mehrheit trotz der öffentlichen Meinung. 
„ [Belgien.] In den Neuwahlen zur II. Kammer behauptet die clericale 
Partei nicht nur ihr gegenwärtiges Uebergewicht, sondern gewinnt sogar zwei 
weitere Sitze.
        <pb n="21" />
        Allgemeine Ehronik. 17 
10. Juni. [Deutsches Reich und Oesterreich-Ungarn.] Beide Regierungen 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
verständigen sich, die socialen Fragen mit Rücksicht auf die Gesetzgebung in 
einer Conferenz zu Verlin zu besprechen. 
„ [Deutsches Reich.] Reichstag: beschließt die Verlängerung der Diktatur 
von Elsaß-Lothringen bis 1. Januar 1874 mit 165 gegen 78 Stimmen. 
„ [Deutschland: Preußen.] Beide Häuser beschließen, sich bis zum 20. 
Oktober zu vertagen, ohne die Kreisordnungsfrage zum Abschluß gebracht zu 
haben. 
„ [Deutschland: Preußen.] Der bisherige Präsident des Oberkirchenraths 
Matthis, schon zeither beurlaubt, wird definitiv entlassen. An seine Stelle 
tritt der viel gemäßigtere Professor Hermann aus Heidelberg. 
„ [Deutsches Neich — Luxemburg.] Der Vertrag, durch welchen Deutsch- 
land für die luxemburgischen Eisenbahnen an die bisherige Stelle der fran- 
zösischen Osthahn tritt, wird in Berlin unterzeichnet. 
„ [Frankreich.] Nat.-Versammlung: Hr. Thiers setzt auch die Verwerfung 
der vierjährigen und die Annahme der fünfjährigen Dienstzeit in der aktiven 
Armee durch. 
„ [England.] Die Unterhandlungen mit Nordamerika sind wesentlich ge- 
scheitert, aber noch nicht abgebrochen. England ist daher vorerst für eine Ver- 
tagung des Genfer Schiedsgerichts. 
„ [Deutsches Reich.] Bundesrath: genehmigt den Entwurf eines dem 
Reichstag vorzulegenden Jesuitengesetzes. 
„ [Spanien.] Das Cabinet Serrano verlangt vom König die Suspension 
der sog. constitutionellen Garantieen. Der König lehnt es ab. Das Cabinet 
Serrano nimmt seine Entlassung. Der König beruft wieder ein Ministerium 
Zorilla. 
„ [Deutsches Reich.] Reichstag; genehmigt den ihm vom Bundesrathe 
vorgelegten Gesetzesentwurf betr. die Vertheilung der französischen Kriegsent- 
schädigung, nach allgemeinem Uebereinkommen ohne Debatte. 
„ [Rom.] Der Papfst spricht sich gegen eine Deputation katholischer Damen 
äußerst feindselig über Deutschland aus. 
„ [Deutsches Reich.] Reichstag: Erste Lesung des Jesuitengesetzes. Noch 
am Abend des Tages treten Delegirte aller Fractionen, mit Ausnahme der 
clericalen, zusammen und verständigen sich vorläufig über die in der Vorlage 
anzubringenden Modifikationen. 
„ [Oesterreich-Ungarn.]] Der Kaiser läßt seinen schon seit längerer Zeit 
in Aussicht genommenen Besuch am Hofe von Verlin auf den Anfang Sep- 
tembers förmlich anzeigen. 
„ [Deutsches Reich.] Reichstag: Die Delegirten sämmtlicher Fractionen 
"ioPn er der clericalen einigen sich definitiv über die Modifikation des Jesuiten- 
gesetzes. 
„ [Deutschland: Preußen.) Der Bischof von Ermeland antwortet auf die 
Zuschrift des Cultministers vom 24. Mai neuerdings ablehnend. 
„ L[England — Vereinigte Staaten.] Das Genfer Schiedsgericht weist 
die indirekten Ansprüche der Verein. Staaten in der -Alabamafrage ab. Die 
Union beruhigt sich dabei. 
„ [Deutsches Reich.] Reichstag: Zweite Berathung des Jesuitengesetzes. 
Der vereinbarte Antrag wird mit 183 gegen 101 Stimmen (der Clericalen, 
des linken Flügels der Fortschrittspartei und einzelner Radicalen und Con- 
servativen) angenommen. 
2
        <pb n="22" />
        18 
Allgemeine Chronik. 
16. Juni. [Nom.] Der Papst richtet an den Cardinal Antonelli einen Brief, in 
17. 
19. 
23. 
24. 
25. 
26. 
28. 
29. 
dem er sich einläßlich über die bedrängte Lage der Kirche ausspricht, nament- 
lich auch mit Rücksicht auf die angekündigte Aufhebung der Klöster in Rom, 
und befiehlt ihm, denselben zur Kenntniß der europäischen Regierungen zu 
bringen. Keine einzige der europäischen Regierungen antwortet darauf. 
„ (Oesterreich-Ungarn.] Der Reichsrath weicht dem Druck der Regie- 
rung und genehmigt eine Novelle zum Landwehrgesetz, die eine Mehrausgabe 
von stark einer Mill. G. jährlich bedingt. 
[Irankreich.] Nat.-Versammlung: Wehrgesetz: Hr. Thiers setzt alle seine 
Ideen durch: allgemeine Wehrpflicht für Reserve und Landwehr, dagegen eine 
aöglichst zahlreiche aktive Armee mit Stellvertretung. 
„ [Deutsches Reich.] Reichstag: nimmt den Jesuitenantrag auch in dritter 
Lesung mit 180 gegen 93 Stimmen und einen Antrag des Abg. Völk auf 
Einführung der obligatorischen Eivilehe und Ordnung der Civilstandsregister 
mit 150 gegen 100 Stimmen an. Schluß der Session des Reichstags. 
„ IFrankreich.] Spnode der evangelisch-reformirten Kirche Frankreichs: die 
orthodoxe Partei erringt in derselben das Uebergewicht über die liberale mit 
61 gegen 45 Stimmen. 
„ [Frankreich.] Nat.-Versammlung: Die monarchischen Fractionen dersel- 
ben, erschreckt durch den Ausfall fast aller Ergänzungswahlen, die constant in 
republikanischem und zwar Überwiegend in radicalem Sinne ausfallen, haben 
umsonst bei Hrn. Thiers Schritte gethan, um ihn zu einer conservativen Po- 
litik (namentlich der Wahl eines Ministeriums ausschließlich aus ihren Reihen) 
zu bewegen. Hr. Thiers ist darauf nicht eingegangen. 
[Nom.] Der Papst spricht in Antwort auf eine Adresse des deutschen Lese- 
vereins die Hoffnung aus, daß „vielleicht bald das Steinchen von der Höhe 
sich loslöse, das den Fuß des Kolosses (d. h. des deutschen Reichs) zertrüm- 
mere“, und schüttet die ganze Schale seines Zornes Über den Fürsten Bis- 
marck aus. „ 
„ ([Frankreich.] Nat.-Versammlung: Hr. Thiers verlangt wiederum die 
Besteuerung der Rohstosse, um das Defizit im Budget für 1873 zu decken. 
„ [Deutsches Reich.] Bundesrath: ertheilt dem Beschlusse des Reichstags 
gegen die Jesuiten bis auf Reuß ä. L. einstimmig seine Zustimmung und 
leitet die Maßregeln für die Vollziehung desselben ein. 
„ [Türkei.] Die auf diesen Tag erwartete Thronfolgeänderung erfolgt nicht. 
Der Khedive von Aegypten trifft in Konstantinopel ein. 
„ [England.] Oberhaus: verstümmelt die Ballotbill in einer für das Unter- 
haus ganz unannehmbaren Weise. 
„ (Griechenland.] Die Regierung leitet mit der französisch-italienischen Ge- 
sellschaft für Ausbeutung der Laurionbergwerke direkte Unterhandlungen Über 
eine Ablösung ihrer Rechte und Ansprüche ein. 
„ [Frankreich und Deutschland] schließen in Paris eine weitere Conven- 
tion bez. der Fristen für die Bezahlung der noch restirenden drei Milliarden 
Kriegsentschädigung seitens Frankreichs ab. 
„ (Frankreich.] Auch Bischof Dupanloup verkündet die Dekrele des vati- 
canischen Concils, ohne dabei die gesetzlichen Bedingungen zu beachten. 
„ [Spanien.]] Der König löst die Cortes auf, da die Mehrheit derselben 
dem Ministerium Zorilla feindlich gesinnt ist. 
„ (Schweiz.] Der Gr. Rath von Genf erläßt ein Gesetz betr. die Stellung 
der religiösen (katholischen) Corporationen im Kanton, das die Wirksamkeit 
derselben für das Unterrichtswesen wesentlich beschränkt. Der Papst protestirt 
durch den Nuntius umsonst dagegen.
        <pb n="23" />
        Allgemeine Chronih. 19 
— Juni. [Schweiz.) Graubünden und Tessin bestellen ihre Vertretung im Stände- 
rath in revisionsgegnerischem Sinne, wodurch die Revisionspartei die bisherige 
Majorität im Ständerath augenblicklich verliert. 
„ Die europäische Presse bespricht die Frage einer Papstwahl. Die offiziösen 
Berliner Blätter sprechen dabei entschieden die Ansicht aus, daß eine unregel- 
mäßige Papstwahl, etwa praesente cadavere oder sonst ohne die auswär- 
tigen Cardinäle abzuwarten, von den Regierungen jedenfalls nicht anerkannt 
würde. 
1. Juli. [Belgien.]) Die Erneuerungswahlen der Gemeinderäthe im ganzen Lande 
*iv„ 
2 
10. 
fallen in den Städten ganz überwiegend zu Gunsten der Liberalen, auf dem 
platien Lande dagegen im Sinne der clericalen Partei aus. 
„ [England.] Unterhaus: lehnt die Modifikationen des Oberhauses zur 
Ballotbill entschieden ab. 
„ ([Frankreich,] Nat.-Versammlung: Debatte Über die Besteuerung der Noh- 
sioffe. Paris ist von dem Gerüchte voll, die monarchischen Parteien hätten 
eine Verschwörung angezettelt, um Hrn. Thiers zu Stellung der Cabinetsfrage 
zu drängen, sofort beim Worte zu nehmen und durch den Marschall Mac Mahon 
zu ersetzen. Hr. Thiers wird gewarnt und stellt die Cabinetsfrage nicht. 
„ □talien.] Der Erzbischof von Neapel fordert in Abweichung vom bis- 
herigen System der römischen Curie die Clericalen auf, sich an den bevor- 
stehenden Municipalwahlen zu betheiligen. Dasselbe soll dann auch in Rom 
geschehen und überall in Italien: die Partei will ihre Kräfte versuchen. 
„ [Rom.] Der Papst bestätigt seine Aeußerungen vom 24. vor. Mts. üÜber 
Deutschland in einer neuen Ansprache, „wenn man es auch nicht gern höre“. 
„ (Deutsches Neich.] Der Kaiser vollzieht in Bad Ems das Jesuitengesetz 
und die Vollziehungsverordnung dazu. Sämmtliche Jesuitenniederlassungen im 
deutschen Reich sollen spätestens sechs Monate von diesem Tage an aufgelöst 
sein. Die Bestimmungen darüber, welche Orden und Congregationen dem 
Jesuitenorden als verwandt zu betrachten seien, bleiben vorbehalten. 
„ [Dänemark, Schweden und Norwegen.] Der scandinavische volks- 
wirthschaftliche Congreß beschließt in seiner Versammlung zu Kopenhagen, die 
gert Negierungen zu Einführung eines gemeinsamen Münzsystems aufzu- 
ordern. · 
,[Deutichland.]DieclckicaleParieisuchtsichdurchdieBildungeinesvon 
Mainz ausgehenden allgemeinen „Vereins deutscher Katholiken“ möglichst ein- 
heitlich und fest zu organisiren. 
„ LOesterreich-Ungarn.] Das Verhältniß zu Nußland gestaltet sich freund- 
licher: Erzh. Wilhelm geht zu den russischen Manövern bei Zarskoi Selo. 
„ LFrankreich.] Nat.-Versammlung: Die Regierung fordert eine Anleihe 
vou 3 Milliarden, um die Kriegsentschädigung an Deutschland zu bezahlen. 
„ [England.] Oberhaus: gibt bezüglich der Ballotbill in allem Wesent- 
lichen nach. 
„ [Vereinigte Staaten.] Die Convention der demokratischen Partei in 
Baltimore erklärt sich mit großer Mehrheit für Unterstützung der Candidatur 
Greeley's gegen Grant und erklärt auch seine Zustimmung zu dem Programm 
der liberal-republikanischen Partei. 
„ (Frankreich.) Nat.-Versammlung: Bischof Dupanloup setzt als Referent 
der Commission der Regierungsvorlage betr. ein Volksschulgesetz ein ganz cle- 
ricales Projekt gegenüllber. 
„ [Luxemburg.] In den Neuwahlen zur Kammer siegt die französisch-cle- 
ricale Partei; von 21 Wahlen gehören ihr 18 an. 
2*
        <pb n="24" />
        20 
Allgemeine Ehronik. 
12. Juli. [Frankreich.] Nat.-Versammlung: Scandalöse Scene zwischen Hrn. 
15. 
17. 
19. 
20. 
23. 
24. 
29. 
31. 
Thiers und den monarchischen Fractionen über den sog. Pakt von Bordeaux. 
„ [Nußland.] Die Regierung schränkt die für Moskau und St. Petersburg 
seit 7 Jahren bestehende Preßfreiheit wieder einigermaßen ein. 
„ ([Frankreich.] Nat.-Versammlung: genehmigt die Drei-Milliarden-Anleihe 
fast ohne Debatte. 
ü„ [Türkei.) Die Pforte weist den abgesetzten (päpstlichen) Patriarchen der 
katholischen Armenier, Hassun, aus. Derselbe geht nach Rom. 
„ L[Griechenland.] Die Regierung will die französisch-italienische Laurion- 
Gesellschaft mit 20 Mill. ablösen, überzeugt sich aber, daß selbst ihre Anhän- 
ger in der Kammer sie dabei im Stiche lassen würden. Das Ministerium 
Bulgaris gibt daher seine Entlassung. Es tritt ein Ministerium Deligeorgis an 
seine Stelle, das die Unterhandlungen mit der Laurion-Gesellschaft abbricht. 
„ (Spanien.] Mißlungenes Attentat auf den König. Obgleich zwei der 
Attentäter ergrifsen werden, führt die eingeleitete Untersuchung doch, wie bei 
der Ermordung Prim's, zu keinem Resultat. 
„ LFrankreich.] Nat.-Versammlung: nimmt die Besteuerung der Rohstoffe 
schließlich mit 345 gegen 248 Stimmen doch an. 
„ [Türkei.] Die Pforte gesteht dem Khedive von Aegypten die von ihm 
gewünschte Reorganisation der Justiz zu. 
„ [Deutschland: Bayern.] Zwischen dem König und dem Keiser scheint 
eine Verstimmung obzuwalten. Der Kronprinz des deutschen Reichs und von 
Preußen macht einen längeren Aufenthalt im bayerischen Gebirge: der König 
unterläßt es, ihn zu begrüßen. 
„ [Oesterreich-Ungarn.] Die Neuwahlen zum Reichstag haben eine Ver- 
stärkung der Deakpartei um 19 Stimmen ergeben. Im Ganzen sind 245 
Deakisten und 145 Oppositionelle gewählt worden. In Pesth erleidet die Op- 
position eine eclatante Niederlage. Zum ersten Mal tritt innerhalb der Deak- 
partei eine spezifisch katholische Fraction auf. 
„ [Portugal.] In Lissabon wird eine große Verschwörung entdeckt, was 
zu zahlreichen Verhaftungen und zu starken militärischen Maßregeln Veran- 
lassung gibt. 
„ [Frankreich.] Die Drei-Milliarden-Anleihe ist nicht weniger als zwölf- 
mal gezeichnet worden. Der Finanzminister gibt der Befriedigung der Re- 
gierung und der öffentlichen Meinung darüber in der Nationalversammlung 
einen prägnanten Ausdruck. 
„ [Frankreich.] Synode der evangelisch-lutherischen Kirche Frankreichs: in 
der Bekenntnißfrage siegen die Orthodoxen und in der Verfassungsfrage die 
iberalen. 
„ [Deutschland: Preußen.] Minister Falk hält dem Kaiser in Homburg 
Vortrag über die obwaltenden Differenzen mit dem Bischof von Ermeland: 
der Kaiser kann sich zu eingreifenderen Maßregeln gegen den Bischof noch 
nicht entschließen. 
„ [Deutschland: Bayern.]) Der König will den partikularistisch gesinnten, 
den Bestrebungen der patriotisch -clericalen Partei nicht abgeneigten Gesandten 
in Stuttgart, v. Gasser, zum Minister des Auswärtigen ernennen. Das 
ganze Ministerium fordert für diesen Fall von ihm seine Entlassung. Der 
König beauftragt v. Gasser mit einer Neubildung des Ministeriums in ge- 
mäßigt patriotisch-clerical-particularistischem Sinne. 
„ [Rußland.] Der Kaiser ändert die bereits getroffenen Dispositionen und 
entschließt sich, an der auf den September festgesetzten Zusammenkunft der 
Kaiser von Deutschland und Oesterreich in Berlin auch Theil zu nehmen.
        <pb n="25" />
        Allgemeine Chronik. 21 
1. Aug. [Deutfschland: Preußen. Tie Regierung beginnt bereits, das Jesuiten- 
gesetz in Ausführung zu bringen und zwar in durchschlagender Weise, so daß 
den Jesuiten auch alles Beichthören und andere dergleichen priesterliche Funk- 
tionen gänzlich untersagt werden, so daß ihnen schließlich nichts anderes übrig 
bleibt, als das Land zu räumen. 
„ „ ([(Frankreich.] Nat.-Versammlung: vertagt sich vom 4. August bis zum 
11. November. 
„ „ Türkei.] Der (russisch gesinnte) Großwessir Mahmud Pascha wird ge- 
stürzt und durch (den reformfreundlichen) Mithad Pascha ersetzt. 
7. „ [Oesterreich-Ungarn.] Ein Erlaß der Regierung sucht die Niederlassung 
der aus Deutschland ausgewiesenen Jesuiten in Oesterreich zu verhüten. 
10. „ [England.] Schluß der Parlamentssession. 
14. „ [Deutschland: Hessen.] Das Jesuitengesetz wird auch in Mainz zur 
Ausführung gebracht und zwar in demselben durchschlagenden Sinne wie in 
Preußen, trotz aller Remonstrationen und Protestationen des Bischofs Ketteler. 
— Durch den Tod des geh. Raths v. Bechtold, des eigentlichen Leiters des 
derzeitigen Ministeriums, das bis jetzt an den Traditionen der Dalwigk'schen 
Politik durchaus festgehalten hat, tritt endlich der Moment einer entscheidenden 
Ministerkrisis für Hessen ein. 
— „ [Deutschland.] Der Kronprinz des deutschen Reichs und von Preußen 
inspicirt die württembergischen, bayerischen und hessischen Truppen im Auftrag 
des Kaisers. Die Aufnahme desselben von Seite der Bevölkerungen ist überall 
eine enthusiastische. In Bayern nimmt indeß in Folge der am Hofe walten- 
den Verstimmung kein Glied der kgl. Familie an den Inspektionen Theil. 
22. „ [Oesterreich-Ungarn.]Die ungarische Regierung bringt im croatischen 
andtage, nur mit Hilfe der Virilstimmen, eine ihr genehme Adresse zu 
Stande. 
„ [Türkei: Serbien.] Der junge Fürst Milan hat das Alter der Groß- 
jährigkeit erreicht. Die Regentschaft legt ihre Gewalt in seine Hände nieder 
und Milan übernimmt die Regierung unter großen Feierlichkeiten. 
26. „ [Spanien.] Die neuen Corteswahlen ergeben eine entschiedene Mehrheit 
für das Ministerium Zorilla. 
28. „ (Deutschland: Preußen.) Der Cultminister erläßt eine sehr einschneidende 
Verordnung üÜber die Pflege der deutschen Schulen in den polnischen Theilen 
ver Monarchie, deren Sinn kein anderer ist, als die Polen müssen deutsch 
ernen. 
31. „ [Deutschland.] Der in Frankfurt versammelte allgem. deutsche Juristen- 
tag spricht sich mit großer Mehrheit für Beibehaltung des Geschworneninstituts 
und gegen die durch Preußen angestrebte Ersetzung derselben durch sogenannte 
Schöffengerichte aus. 
— „. [Deutschland: Bayern.] Hr. v. Gasser macht vergebliche Versuche, ein 
gemäfigt partikularistisch-patriotisch -elericales Ministerium zu Stande zu 
ringen. 
— „ [Dänemark — Schweden und Norwegen.] Die drei Regierungen 
haben sich darüber verständigt, eine gemeinsame Commission zur Erörterung 
der Münzfrage einzusetzen. 
— „ (Vereinigte Staaten.] Die Aussichten Greeley's für die Präsident- 
schaftswahl find in der öffentlichen Meinung entschieden im Sinken. 
1. Sept. [Deutschland: Preußen.]) Der hochconservative „preuß. Volksverein“, 
der in der Confliktszeit eine hervorragende Rolle zu spielen berufen ward, l58st
        <pb n="26" />
        22 Allgemeine Chronik. 
sich auf, da ihm durch den inzwischen eingetretenen Umschwung der Dinge der 
Boden unter den Füßen geschwunden ist. 
1. Sept. [Italien.) Die Clericalen sind bei den Municipalwahlen in Rom und 
fast in allen großen und größeren Städten unterlegen. Nur in Neapel siegen 
sie theilweise, in einer Anzahl kleinerer Städte ganz. 
2. „ [Deutschland: Preußen.] Der Kaiser erklärt dem Bischof von Ermeland 
sehr bestimmt, daß er ihn gelegentlich des Jubiläums der Vereinigung West- 
preußens mit der Monarchie nur unter der Bedingung empfangen könne, daß 
er zuvor erkläre, er „sei gewillt, den Staatsgesetzen in vollem Umfange Ge- 
horsam zu leisten“. 
— „ Deutschland: Preußen.] Der Rücktritt des geh. Raths Stiehl im Unter- 
richtsministerium, des Urhebers der berufenen Schulregulative, ist nunmehr 
außer Zweifel. 
„ —7. Sept. Congreß der internationalen Arbeiterassociation im Haag. 
Zwiespalt der Tendenzen. Es wird beschlossen, den Centralrath von London 
nach Newyork zu verlegen. Für Europa bleibt indeß Karl Marx nach wie 
vor thatsächlich der Diktator der Association. 
4. „ [Deutschland, Oesterreich, Nußland.] Zusammenkunft der drei Kaiser 
in Berlin gelegentlich der großen preußischen Herbstmanöver in der Umgegend 
der Stadt. Beschlüsse werden nicht gesaßt, waren auch nicht beabsichtigt. Da- 
gegen wird die Zusammenkunft als cine weitere Bestätigung der neuen Macht- 
verhältnisse unter den europäischen Staaten in Folge des deutsch-französischen 
Krieges und als der Ausdruck des festen Einverständnisses aller drei Regie- 
rungen gegen jede Störung des europäischen Friedens, zugleich aber auch als 
our bedeutsame Wiederannäherung zwischen Rußland und Oesterreich ange- 
ehen. 
„ „ ([Oesterreich-Ungarn.]] Eröffnung des ungarischen Landtags. Thron- 
rede des Kaisers. Das Budget für 1873 weist ein Defizit von nicht weniger 
als 62½ Mill. G. aus. 
5. „ [Deutschland — Frankreich.] Frankreich hat die erste Hälfte der dritten 
Milliarde bezahlt. Die deutschen Truppen räumen daher vertragsmäßig die 
Departements der Marne und Haute Marne. 
„ „. (Deutschland: Preußen.] Der Bischof von Ermeland gibt dem Kaiser 
auf seine Zuschrift vom 2. d. M. nur eine ausweichende, zweideutige Antwort. 
P 5 eutschland: Bayern] hebt nunmehr auch seinerseits die Jesuitennieder- 
lassung in Regensburg auf. 
9. „ [Deutschland: Preußen.] Fürst Vismarck verlangt im Auftrage des Kai- 
sers vom Bischof von Ermeland eine unzweideutige, bindende Erklärung. Der 
Bischof verweigert sie und bleibt daher dem Jubiläum in Marienburg fern. 
12. , (Deutschland: Preußen.] Sakularfeier der Vereinigung Westpreußens mit 
der Monarchie durch Friedrich d. Gr. in Marienburg unter persönlicher Theil- 
nahme des Kaisers. Die polnischen Blätter veröffentlichen einen gemeinsamen 
Protest „gegen alle Attentate, die ihren Gipfelpunkt in der Marienburger 
Feier haben“". 
13. „ (Deutschland: Hessen.] Bildung des neuen Ministeriums unter dem Prä- 
sidium des geh. Raths Hofmann. Die hessische Regierung ist fortan eine li- 
berale und nationale. 
15. „ [England — Vereinigte Staaten.]Spruch des Genfer Schiedsgerichts 
in der Alabamafrage. England wird zu Zahlung einer erklecklichen Summe 
an die Union verurtheilt. 
„ „ (Spanien.] Eröffnung der Cortes. (Letzte) Thronrede des Königs. Die- 
selbe deutet in keiner Weise an, daß der König daran denke, abzudanken.
        <pb n="27" />
        Allgemeine Chronik. 23 
16. Sept. (/Oesterreich-Ungarn.] Eröffnung der Delegationen in Pesth. Das den- 
selben vorgelegte Budget für 1873 weist eine sehr starke Mehrforderung für 
das Militär auf. 
18. „ (Schweden und Norwegen.] König Karl XV. k. Sein Bruder folgt 
ihm als Oskar I. 
19. „ [Deutschland: Bayern.] Die Versuche des Hrn. v. Gasser, ein gemäßigt 
partikularistisch -patriotisch -clericales Ministerium zu bilden, haben ein kläg- 
liches Ende genommen. Der König entbindet ihn seines Auftrags. Das bis- 
herige Ministerium bleibt und der Finanzminister v. Pfretzschner übernimmt 
das Auswärtige sowie den Vorsitz. 
20. „ (Deutschland.] Conferenz der deutschen Bischöfe in Fulda. Dieselben be- 
schießen, eine Denkschrift „Über die gegenwärtige Lage der katholischen Kirche 
im deutschen Reiche“ allen Negierungen üÜberreichen zu lassen. 
„ „ (Dänemark.] Allgemeine Wahlen zur II. Kammer: die mit den Conser- 
vativen verbündeten Nationalliberalen unterliegen, mit zwei Fünftel gegen drei 
Fünftel der Gewählten, der Partei der Linken. 
21. „ [England — Vereinigte Staaten.] Der deutsche Kaiser enischeidet als 
Schiederichter in der sog. San Juanfrage zu Gunsten der Verein. Staaten. 
24. „ [Oesterreich-Ungarn.] Der Minister des Auswärtigen, Graf Andrassy, 
spricht sich in der österreich. Delegation offen und einläßlich über die freund- 
schaftlichen Beziehungen zum deutschen Neich, zu Italien und neuerdings auch 
zu Rußland aus. 
„ Griechenland.] Das Ministerium Deligeorgis richtet bez. der Laurion- 
frage ein Memorandum an die Mächte. Die Gesandten Frankreichs und Ita- 
liens nehmen eine drohende Haltung an; die Übrigen, namentlich diejenigen 
Rußlands und Oesterreichs, suchen zu vermitteln. 
25. „ Deutschland: Preußen.] Der Cultminister kündigt dem Bischof von Er- 
meland an, daß die Staatsregierung in Folge seiner Renitenz gegen die An- 
erkennung der Staatsgesetze in ihrem vollen Umfange vom 1. Oktober an die 
Temporaliensperre gegen ihn verhängt habe. 
26. „ (Oesterreich-Ungarn.] Der Budgetausschuß der österreichischen Dele- 
gation, in dem die hervorragendsten Führer der Verfassungspartei sitzen, trägt 
auf Nichtbewilligung der großen Mehrforderung für die Armee an, obgleich 
sowohl das gemeinsame Ministerium als die Regierungen beider Reichshälften 
dem Kaiser das Wort gegeben haben, diese Mehrforderungen nach allen Seiten 
und auf's nachdrücklichste zu unterstützen. Die Presse der österreichischen Ver- 
fassungspartei ist denn auch mit dem Vorgehen ihrer Führer meist nicht ein- 
verstanden, da es möglicher Weise die obschwebende Wahlreformfrage gefähr- 
den könnte. 
„ Schweiz.] LConflikt der Regierung von Genf mit dem Bischof . p. Mer- 
millod. Der Staatsrath will ihn nur als Pfarrer von Genf, nicht aber als 
Generalvikar des Bischofs von Lausanne für Genf, also thatsächlich als Bi- 
schof von Genf anerkennen. Mermillod beharrt und beruft sich auf den Papyst. 
Die Regierung entsetzt ihn deßhalb seiner Stelle als Pfarrer von Genf und 
untersagt ihm jede weitere Funktion. 
28. „ [Deutschland.] Beginn der Arbeiten für die Neubefestigung von Straß- 
burg, während der großartige Ausbau der Festung Metz bereits in vollem 
Gange ist. 
„ [Dänemark, Schweden und Norwegen.] Die seandinavische Münz- 
commission in Kopenhagen verwirft den Antrag, sich dem neuen deutschen 
Münzsysteme anzuschließen, und schlägt den Regierungen die Einführung eines 
eigenen gemeinsamen Münzsystems vor.
        <pb n="28" />
        24 Allgemeine Chronik. 
9. Sept. [Deutschland.] Zweiter Congreß der Altkatholiken in Köln und Bescklüsse 
desselben. 
„ „ ([Deutschland.] Die Schließung der deutschen Spielbanken beginn mit 
derjenigen von Ems. 
„ „ [Türkei.]) Die griechisch-orthodoxe Synode erklärt die Bulgaren einstim- 
mig für Schismatiker und Herätiker und läßt den Spruch feierlich verkünden. 
— „ (Frankreich.] Die republikanischen Parteien benützen die Ferien del Nat.= 
Versammlung, um für die schleunige Auflösung derselben, die ultramontane 
Partei dagegen, um mit Massenwallfahrten u. dgl. für die Kirche und den 
unfehlbaren Papst zu demonstriren. 
— „ [Türkei: Aegypten.] Der Sultan bestätigt und erweitert durch eiren Fer- 
man alle dem Khedive bisher gemachten Concessionen. 
1. Okt. [Deutschland.] Deutscher evangelischer Kirchentag zu Halle a. d. S. 
Die Beschlüsse desselben sind weniger schroff, als in früheren Jahrmn. 
„ Oeutschland: Elsaß-Lothringen.) Schluß der sogen. Optionsfrist für die 
Wahl der Nationalität. Nur eine verhältnißmäßig kleine Zahl der Optionen 
für Frankreich war ernstlich gemeint. Alle Optionen, die nicht zugleich mit 
Verlegung des Wohnsitzes nach Frankreich verbunden sind, werden für un- 
Liltig erklärt. « « 
2.,[Deutfchland.]VersammlungdegdeutfchenProtestantentugg.Auchicine 
Verihkmdlungen und Beschlüsse suchen möglichst versöhnlich und nicht exclusiv 
zu sein. 6 
5. „ l(Schweiz.] Der Gr. Rath von Genf verwirft principiel die von den Ra- 
dicalen befürwortete und von den Ultramontanen eventuell acceptirte Trennung 
von Kirche und Staat mit 34 gegen 32 Stimmen. 
10. „ Oesterreich- Ungarn.] Die österreichische Delegatien bewilligt doch die 
ahesornrün#en für die Armee: die Führer der Verfassungspartei werden 
überstimmt. 
12. „ (Frankreich.] Hr. Thiers weist den Prinzen Napoleon aus Frankreich 
aus. 
„ „ ([Italien — Rom.] Die italienische Regierung läßt dem Payst die ihm 
durch das Garantiegesetz zugesicherte jährliche Civillise von 3,225,000 Frcs. 
anbieten. Der Papst lehnt die Annahme auch dieses Jahr wieder wie das 
vorige ab. Der Ertrag des Peterpfennigs genügt ihm. 
13. „ [Wom.] Der Papst erlaubt sich in seiner Ansprache an eine Deputation 
der Transveriner direkte Ausfälle gegen den König von Italien, die von der 
clericalen Presse. Roms mit Lust ausgebeutet werden. Die öffentliche Mei- 
nung findet, daß diese vom sog. Garantiegesetz bereitete Lage nachgerade un- 
erträglich werden könnte. 
15. „ [Oeutschland: Preußen.] Der Unterrichtsminister erläßt eine Verfügung 
mit einläßlichen Bestimmungen über das Volksschul-, Präparanden= und Se- 
minarwesen, durch welche die berufenen Stiehl'schen Schulregulative definitiv 
beseitigt werden. Das Ziel der Volksschule wird höher gesteckt und die Ueber- 
Ladung des Gedächtnisses mit religiösem Memorirstoff wird wesentlich einge- 
ränkt. 
„ [Spanien.]) Das Ministerium Zorilla siegt in den Cortes bei der Adreß- 
debatte mit 205 gegen 68 Stimmen. 
17. „ [Spanien.] Große Meuterei in Ferrol. Dieselbe wird von den Regie- 
rungstruppen gewaltsam unterdrückt. 
19. „ (Schweiz.] Der Gr. Rath von Geuf beschließt die gesetzliche Einführung 
der (bisher nur thatsächlich bestandenen) obligatorischen Schulpflicht.
        <pb n="29" />
        Allgemeine Chronik. 25 
19. Olt. [Türkei.] Der Großwessir Milhad Pascha wird schon wieder gestürzt. 
8 
23. 
26. 
27. 
31. 
1— 
Im Ministerium und unter den höchsten Beamten des Reichs tritt ein unauf- 
hörlicher Wechsel ein: der Sultan regiert nach Laune und nach den wechseln- 
den Einflüssen des Serails. 
„ [Deutschland: Preußen.] Der Landtag tritt wieder zusammen, haupt- 
sächlich, um im Herrenhause die neue Kreisordnung endlich zum Abschluß zu 
bringen. 
[Deutschland: Hessen.] II. Kammer: genehmigt das ihr von der neuen 
Regicrung vorgelegte wesentlich liberale Wahlgesetz mit 40 gegen 6 Stimmen. 
„ [Schweiz.] Der Staatsrath von Genf erläßt bez. des Confliktes mit Mer- 
millod ein Manifest an das Genfer Volk, in dem er eine neue Organisation 
des katholischen Kirchenwesens ankündigt, über die sich zunächst der Gr. Rath 
und schließlich das gesammte Volk in allgemeiner Abstimmung werden aus- 
sprechen können. 
½% Schweiz. Der Bischof Marilley von Lausanne verzichtet in aller Form 
auf die Rechte und den Titel eines Bischofs von Genf (zu Gunsten Mer- 
millod's). — 
„ [DOesterreich-Ungarn.] Schluß der Delegationen. Dieselben haben sich 
über alle Differenzen schließlich geeinigt. Der Kaiser ertheilt den Beschlüfssen 
sofort seine Genehmigung. Z 
„ [Belgien.] Die für eine Reorganisation der Armee niedergesetzte Com- 
mission spricht sich mit Mehrheit, zu der alle militärischen Mitglieder der- 
selben gehören, für Einführung der allgemeinen Wehrpflicht aus. Die cleri- 
cale Regierung und die clericale Mehrheit der Kammern haben jedoch ganz 
und gar keine Lust, darauf einzugehen, sondern find gewillt, Alles wo möglich 
beim Alten zu lassen. 
„ [(Schweiz.]) Neuwahl des Nationalraths. Die Gegner der Bundesrevision 
erleiden eine gewaltige Niederlage, indem sie nur ungefähr ein Drittel der 
Stimmen im neuen Nationalrathe erringen. 
„ [Deutschland: Preußen.] Herrenhaus: verstümmelt die Kreisordnungsvor- 
lage im Sinne der feudal-conservativen Majorität. Das Elaborat wird schließ- 
lich als Ganzes mit 125 gegen 18 Stimmen abgelehnt und dagegen ein An- 
trag auf provinzielle Regelung der Kreisordnung mit 100 gegen 64 Stimmen 
angenommen. Der Minister des Innern, Graf Eulenburg, bittet in Folge 
davon den Kaiser um seine Entlassung. Der Kaiser lehnt es ab, sie anzu- 
nehmen. Ein Pärsschub steht daher unausweichlich in Aussicht. 
„ Auch Bischof Stroßmeyer unterwirft sich, der letzte der Bischöfe, der päpst- 
( ichen Unfehlbarkeit und den Beschlüssen des vaticanischen Concils Üüber- 
aupt. 
„ [Frankreich — Italien.] Spannung zwischen Frankreich und Italien, 
indem das erstere seinen Unwillen gegen das letztere nur wenig verhehlt, ob- 
gleich es denselben nur durch Nadelstiche an den Tag zu legen vermag. 
„ IFrankreich.] Session der Generalräthe. Derjenige des Seine-Departe- 
ments spricht sich für die confessionslose Schule, selbstverständlich auch für die 
allgemeine Schulpflicht aus. Fünfzehn andere Generalräthe erklären sich für 
Trennung der Schule von der Kirche. 
„ [Rußland.] Vorbereitungen zu einer Expedition gegen Chiwa. 
Nov. ([Deutschland: Preußen.] Der Kaiser schließt den Landtag und beruft 
denselben zur neuen Session auf den 12. d. M. ein. 
„ [Deutschland: Baden.] Gestützt auf den Beschluß beider Kammern, der 
den Mitgliedern religiöser Orden und Congregationen jede Lehrthätigkeit im
        <pb n="30" />
        26 Allgemeine Chronik. 
Großherzogthum untersagt, verordnet ein Ministerialerlaß, daß dieselben ihre 
bisherige Lehrthätigkeit binnen vier Wochen einzustellen haben. 
1. Nov. [Schweden.] Der König hebt in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen 
beider Kammern durch Verordnung die bisherige Stellvertretung im Militär- 
dienste auf, wodurch die allgemeine Wehrpflicht hergestellt wird. 
2. „ [Deutschland: Baden.] Die Regierung ermäßigt die Forderungen der 
wissenschaftlichen Vorprüfung für die Geistlichen. Der Erzbisthums-Verweser 
Kübel beharrt indeß und untersagt den Candidaten des geistlichen Standes 
neuerdings, sich der Staatsprüfung zu unterziehen. 
3. „ (Schweiz.]) Der Bischof Lachat v. Solothurn excommunicirt den Pfarrer 
Gschwind von Starrkirch wegen Nichtanerkennung der päpstlichen Unfehlbar-= 
keit und ruft dadurch einen gewaltigen Sturm hervor. Die Regierung von 
Solothurn erklärt die bischöfliche Sentenz sofort für null und nichtig. Die 
Gemeinderäthe von Solothurn und Olten fassen energische Beschlüsse in dem- 
selben Sinne und auf den 1. Dezember wird eine große Altkatholiken-Ver- 
uemm'ung nach Olten einberufen. Dagegen tritt der Clerus auf Seite des 
ischofs. 
4. „ [Verein. Staaten.] Wahl der Wahlmänner für die Präsidentenwahl. 
Grant siegt mit großer Mehrheit über Greeley. 
5. „ [Deutschland: Preußen.] Der Cultminister legt dem Staatsministerium 
eine Reihe von (vier) Entwürfen als eventuelle Gesetzesvorlagen an den Land- 
tag vor, um die Rechte des Staates gegenüber den Ansprüchen der Kirche zu 
wahren und energisch durchzusetzen. 
„ [Oesterreich-Ungarn.] Eröffnung der Landtage in sämmtlichen Kron- 
ländern der Monarchie. In Böhmen und Mähren erscheinen die czechischen 
Abgeordneten nicht. 
„ „ „Frankreich — England.] Vorläufige Unterzeichnung eines neuen Han- 
delsvertrags zwischen beiden nach den Wünschen des Hrn. Thiers. 
6.—. ([Deutschland: Bayern.] Zusammensturz des Schwindels der sog. Dach- 
auerbanken in München (der sog. Spitzederei). 
„ „ (Holland.] Die Regierung setzt eine Commission nieder zu Prllfung der 
Frage des Münzsystems. 
7. „ [Türkei.] Der Patriarch von Jerusalem, der den Beschlüssen der griechi- 
schen Synode gegen die Bulgaren allein nicht zugestimmt hat, wird von seiner 
eigenen Synode abgesetzt und an seine Stelle ein neuer Patriarch gewählt, 
der die Bestätigung der Pforte erhält. 
8. „ [Italien.] II. Kammer: Der Bericht der Commission spricht sich für 
zwei Vorlagen der Regierung aus, deren einer die allgemeine Wehrpflicht, der 
andere das Regionalsystem für die Armee einführen soll, ähnlich wie in 
Deutschland, aber auch nur ähnlich und lange nicht, wie beides in Deutsch- 
land durchgeführt ist. 
ie [Deutschland: Preußen.] Der Kaiser genehmigt die Vorschläge des Staats- 
ministeriums bez. der Kreisordnungsvorlage: es soll versucht werden, sich mit 
dem Abg.-Hause noch über einige Modifikationen zu einigen, und für diesen 
Fall die unveränderte Annahme der Vorlage durch das Herrenhaus vermittelst 
eines Pärsschubs gesichert werden. 
„ „ (Oesterreich-Ungarn.] Die cisleithanische Regierung ermannt sich gegen- 
über den Eisenbahnen zu einer That, indem sie die Lemberg-Czernowitzer Bahn 
mit Segquester belegt. 
10. „ [Spanien.] Die Regierung geräth mit dem Offizierscorps der Artillerie 
in einen schweren Conflikt.
        <pb n="31" />
        13. 
15. 
18. 
19. 
22. 
. 
24. 
Allgemeine Chronik. 27 
Nov. [Deutschland: Sachsen.] II. Kamfner: nimmt in der Schlußabstim- 
mung die wesentlich liberalen Vorlagen der Regierung betr. Bezirksvertretun- 
gen, die Organisation der Verwaltung und das Strafverfahren bei polizei- 
lichen Vergehen fast einstimmig an. 
„ Frankreich.] Hr. Thiers liest der wieder zusammengetretenen National- 
versammlung seine Botschaft vor, in der er sich entschiedener als bisher für 
die Republik ausspricht, was einen gewaltigen Sturm von Seite der monar- 
chischen Parteien hervorruft. Die Mehrheit beschließt, eine Commission nieder- 
zusetzen, um die Lage zu erwägen. 
„ Oesterreich-Ungarn.] Diec ultramontane Mehrheit des tyrolischen Land- 
tags benimmt sich so ungeberdig, daß die Regierung denselben schließen muß. 
„ [Deutschland: Sachsen.]) I1. Kammer: lehnt fast alle Modifikationen der 
II. Kammer im Volksschulgesetze ab und stellt die ursprüngliche Regierungs- 
vorlage wieder her, namentlich die Confessionalität der Volksschule. 
[Deutschland: Sachsen.] II. Kammer: nimmt das sog. Consistorialgesetz 
nur mit 42 gegen 23 Stimmen an, obgleich der Cultminister v. Gerber be- 
tont, daß es in keiner Weise den Charakter eines Concordats zwischen Staat 
und Kirche haben solle, so daß die staatliche Gesetzgebung an dessen Aufhebung 
oder Abänderung behindert wäre. 
„ [Oesterreich- Ungarn.) Gewaltiger Scandal im ungarischen Unterhause 
gegen den Ministerpräsidenten Graf Lonyay. Der Deakelub verweigert dem- 
selben die verlangte Genugthuung. 
„ [Frankreich.) Nat.-Versammlung: General Changarnier interpellirt die 
Regierung Über das wachsende Umsichgreifen des Radikalismus. Die Ver- 
sammlung nimmt mit 267 gegen 117 Stimmen eine der Regierung genehme 
Tagesordnung an. Da aber 277 Mitglieder der Rechten sich der Abstimmung 
enthalten haben, so ist die Regierung eigentlich in der Minderheit geblieben. 
. II Frankreich.] Nat.-Versammlung: bestellt die am 13. d. M. beschlossene 
Commission Überwicgend aus Gegnern des Hrn. Thiers. 
„ [Itallen.] Die Regierung verbietet eine von der demokratischen Partei 
auf den 24. d. M. im Colosseum zu Rom einberufene große Versammlung, 
da die republikanische Tendenz derselben außer Zweifel steht. 
i„ [(Schweiz.] Die Dibzesanconferenz der zur Diözese Solothurn gehörigen 
Regierungen verlangt vom Bischof Lachat die Zurücknahme seiner Excommu- 
nication und nimmt bereits die Absetzung des Bischofs in Aussicht. 
„ [Italien.] II. Kammer: Die Regierung legt derselben endlich den Gesetzes- 
entwurf vor, durch welchen die Klöster auch in der Provinz Rom aufgehoben, 
die sog. Generalate dagegen beibehalten werden sollen. 
„ [Holland.] I. u. II. Kammer haben nach lebhaften Debatten einen neuen 
Zolltarif für die ostindischen Besitzungen genehmigt. Die Schutzzöllner sind 
unterlegen. 
„ [Belgien.] Der Kriegsminister Guillaume fordert und erhält seine Ent- 
lassung, weil er mit seinen Collegen bez. der Armeereform nicht übereinstimmt. 
„ [Deutschland: Preußen.] Abg.-Haus: nimmt die Kreisordnungsvorlage 
gnt den von der Regierung noch geforderten Modifikationen mit großer Mehr- 
eit an. 
Die Regierung legt dem Hause den ersten der (vier) kirchlich politischen 
Gesetzesentwürfe behufs Wahrung der Rechte des Staats gegenllber den Ans- 
sprüchen der katholischen Kirche vor. 
„ (Frankreich,] Nat.-Versammlung: beschließt, die von Napoleon III. con- 
fiscirten Güter der Familie Orléans derselben zurückzugeben.
        <pb n="32" />
        28 Allgemeine Chronik. 
24. Nov. [Spanien.] Die Rekrutenstellung ruft in einer Reihe großer Städte 
Unordnungen hervor, die indeß ohne große Mühe unterdrückt werden. 
26. „ ([Oeutschland: Preußen.] Abg.-Haus: nimmt die Kreisordnungsvorlage 
in dritter Lesung mit 288 gegen 91 Stimmen (des clericalen Centrums, der 
Polen und des entschieden feudalen Theils der streng conservativen Partei) an. 
Die Rechte zerfällt in 2 Theile, die sich als getrennte Fractionen constituiren. 
„ „ I„Frankreich.] Nat.-Versammlung: Hr. Batbie berichtet Namens der Com- 
mission vom 19. ds. Mts., spricht sich sehr scharf gegen Gambetta und seine 
Partei aus, verlangt eine „kämpfende Regierung“ und beantragt die Nieder- 
setzung einer Commission, um ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz auszuarbei- 
ten, d. h. den persönlichen Einfluß dez Hrn. Thiers zu beschränken. 
27. „ [Schweiz.] Der Gr. Nath von Solothurn beschließt mit großer Mehrheit 
die Einführung der periodischen Wahl für die Geistlichen. 
„ u. 29. Nov. Deutschland: Preußen] lehnt zwei Interpellationen des elericalen 
Centrums (von Reichensperger und Mallinkrodt) mit 264 gegen 83 und mit 
242 gegen 83 Stimmen ab. 
28. „ [Deutschland: Sachsen.] I. Kammer: modifizirt die liberale Vorlage 
der Regierung betr. die Organisation der Behörden sehr wesentlich in ent- 
gegengesetztem Sinne. 
29. „ [Deutschland: Preußen.] Ministerkrisis wegen der Frage des Pärsschubs 
Der Kaiser schwankt. 
„ „ „IFrankreich.] Nat.-Versammlung: Hr. Thiers stellt dem Antrage Batbie 
durch den Justizminister Dufaure den Antrag entgegen, die Commission statt 
aus 15 aus 30 Mitgliedern zusammenzusetzen und derselben nicht bloß die 
Ministerverantwortlichkeitsfrage, sondern die obschwebenden constitutionellen Fra- 
gen überhaupt zur Berathung zuzuweisen, und siegt damit mit 372 gegen 
335 Stimmen. 
30. „ [Oeutschland: Preußen.] Der Kaiser entscheidet sich für den Pärsschub: es 
werden 25 neue Pärs berufen. 
„ „ [Deutschland: Elsaß-Lothringen.] Die erste Rekrutenaushebung ist be- 
endigt. Das Ergebniß ist ein gemäß den Umständen ziemlich befriedigendes. 
„ TFrankreich.) Nat.-Versammlung: Hr. Thiers erleidet nach dem Siege 
vom 29. d. M. sofort eine Niederlage. Die Majorität ertheilt dem (republ.) 
Minister des Innern, Lefranc, ein Mißtrauensvotum und zwingt ihn damit 
zum Rücktritt. Hr. Thiers ernennt den (monarchischen) Finanzminister de 
Goulard zum Minister des Innern und den (republikanischen) Seinepräfekten 
Léon Lay zum Finanzminister. 
— „ (Deutschland: Preußen.] Die Regierung fährt fort, das Schulaussichts- 
gesetz in den polnischen Theilen des Landes sehr energisch durchzuführen. 
1. Dec. [Deutschland: Preußen.] Der Canonist v. Schulte, eines der Häupter 
des Altkatholicismus, wird von Prag an die Universität Bonn berufen. 
„ „ lSchweiz.] Die große Altkatholikenversammlung in Olten beschließt eine 
Reihe von Resolutionen und ferner, sich um Schutz gegen geistliche Uebergriffe 
und um Auflösung der päpstlichen Nuntiatur an die Bundesversammlung zu 
wenden. 
2. Oesterreich= Ungarn.] Sturz des ungarischen Ministerpräsidenten Graf 
L#noh. Der bisherige Handelsminister Szlavy tritt als Präsident an seine 
Stelle. 
4. „ (Spanien.] Die Cortes genehmigen ein von der Regierung eingebrachtes 
Clerusbudgetgesetz, das die Besoldung des Clerus fast ganz vom Staate ab- 
und auf die Provinzen und Gemeinden hinüberwälzt.
        <pb n="33" />
        Allgemeine Chronik. 29 
4. Dec. [Verein. Staaten.] Zusammentritt des Congresses. Botschaft Grant's. 
Andeutungen über Cuba und über die Reform des Civilstaatsdienstes. 
6. „ [(Frankreich.] Nat.-Versammlung: bestellt die am 29. v. M. beschlossene 
Dreißiger-Commission mit 19 Gegnern und nur 11 Freunden des Hrn. Thiers. 
„ „ (Verein. Staaten.] Formelle Wahl des Präsidenten. Grant wird mit 
300 Stimmen wieder gewählt; der inzwischen verstorbene Greeley erhält bloß 
68 Stimmen. 
. — 10. Dec. [Nußland — Preußen.] Prinz Karl von Preußen findet sich 
zum Georgsritter-Ordensfest in St. Petersburg ein. Der Kaiser toastirt beim 
Festmahl auf den deutschen Kaiser als den ältesten Ritter des Ordens. 
7, „ [Deutschland: Preußen.]) Herrenhaus: Debatte Über die Kreisordnungs- 
vorlage. Die Feudal-Conservativen bekämpfen dieselbe mit Erbitterung. Das 
erste Amendement indeß, das sie stellen, wird in namentlicher Abstimmung 
mit 114 gegen 87, also mit einer Mehrheit von 27 Stimmen verworfen und 
und die Vorlage schließlich als Ganzes unverändert mit 116 gegen 91 Stim- 
men, also doch nur mit einer Mehrheit von 25 Stimmen angenommen. 
„ [Deutschland: Braunschweig.] Ein Schreiben des Staatsministeriums an 
die Landesversammlung spricht sich entschieden dahin aus, daß die Erbfolge 
gar nicht zweifelhaft sei und zwar zu Gunsten des Braunschweig-Lüneburg'= 
schen Gesammthauses. Die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung des 
Herzogthums und die ganze nationale Partei, auch in Süddeutschland, wollen 
jedoch von einem Welfen entschieden nichts wissen. 
10. „ [Rom.] Schluß der mit Bewilligung des Papstes abgehaltenen öffent- 
lichen Disputationen zwischen Katholiken und Protestanten über die Frage, ob 
der Apostel Petrus je in Rom gewesen sei, oder nicht. Auf weitere Dispu- 
tationen wollen sich die Katholiken aber nicht mehr einlassen. 
11. „ [Deutsches Reich — Frankreich.] Frankreich hat die dritie Milliarde 
Kriegsentschädigung an Deutschland bezahlt. 
„ „ ([Deutschland: Sachsen.] Conflikt zwischen I. und II. Kammer: die letztere 
lehnt die Modifikationen der I. Kammer zum Volksschulgesetz ab und beharrt 
mit sehr ansehnlicher Mehrheit auf ihren früheren Beschlüssen. 
12. „ (Oesterreich- Ungarn.] Wiederzusammentritt des Reichsraths. Die Re- 
gierung nimmt nunmehr die Wahlreformfrage ernstlich in die Hand und legt 
die von ihr ausgearbeitete Vorlage zunächst behufs einer Verständigung einer 
Conferenz der einflußreichsten Abgeordneten vor. Nach dem Regierungsprojekt 
sollen die bisherigen Rechte des Großgrundbesitzes nicht angetastet, dagegen 
Galizien in die Reform einbezogen werden. 
13. „ [Deutschland: Preußen.] Der Kaiser vollzieht die neue Kreisordnung 
für die sechs östlichen Provinzen. 
„ „ HItalien.] II. Kammer; Überweist den Gesetzesentwurf betr. Aufhebung 
der Klöster in Rom an eine Commission, namentlich mit Rücksicht auf die 
von der RNegierung verlangte Erhaltung der sog. Generalate. 
: „ ISpanien.] Das Ministerium ist über die Frage der Aufhebung der 
Sklaverei uneinig. Die Cortes find einer sofortigen Aufhebung wenigstens 
auf Puertorico geneigt. 
„ „ [Holland.] II. Kammer: genehmigt das Militärbudget für 1873, aber 
nur gegen eine starke Minderheit, die eine schnellere Erledigung der schweben- 
den Militärfragen, worunter auch die Frage der Einführung der allgemeinen 
Wehrpflicht sich befindet, fordert. 
„ (Griechenland.] Auch das Ministerium Deligeorgis Überzeugt sich, daß 
es in der Kammer auf keine Moajorität zählen konnte. Ein kgl. Dekret löst 
daher dieselbe auf und ordnet nochmals Neuwahlen an.
        <pb n="34" />
        30 IAllgemeine Ehronik. 
14. Dec. [Deutschland: Preußen.] Die Disciplinaruntersuchung gegen den Ar- 
meebischof Namszanowski führt zu keinem Resultate. Die Suspension des- 
selben wird indeß von der Regierung aufrecht erhalten. 
— „ (Deutschland: Bayern.] Schluß der Session der Landräthe. In allen 
Kreisen haben die Freunde eines besonnenen, aber entschiedenen Fortschritts die 
Mehrheit behauptet. Das Bestreben, die Schule von der Kirche unabhängiger 
zu stellen, macht Fortschritte und wird von der Regierung unterstützt. 
16. „ [Deutschland: Preußen.)] Der Reichskanzler Fürst Bismarck bittet den 
König um die Enthebung von seiner Stelle als Ministerpräsident. 
[Schweiz.] In Genf fallen die Neuwahlen zum geistlichen Consistorium 
gegen die Orthodoxen und zu Gunsten der Liberalen aus, denen nunmehr die 
Majorität der Behörde gesichert ist. 
18. „ [Deutschland: Preußen.] Der greise Prediger Sydow in Berlin wird 
vom Consistorium der Provinz Brandenburg wegen seiner wissenschaftlich frei- 
sinnigen Ansichten mit 5 gegen 4 Stimmen wirklich abgesetzt. 
[Frankreich.] Nat.-Versammlung: Die Dreißiger-Commission beharrt 
darauf, zuerst die Ministerverantwortlichkeitsfrage (gegen Hrn. Thiers) zu re- 
geln. Hr. Thiers sucht die monarchischen Parteien durch eine Reihe kleiner 
Concessionen zu besänftigen. 
[Schweiz.]) Bischof Lachat lehnt die Forderung der Regierungen bezüglich 
Excommunication ab. 
19. „ (Deutsches Neich.] Eine Conferenz der Justizminister der Mittelstaaten kann 
sich über die Errichtung eines obersten Reichsgerichts nicht einigen. Preußen 
und Baden erklären sich daflir, die Königreiche Bayern, Württemberg und 
Sachsen dagegen. 
[Däinemark — Schweden und Norwegen.] Die Regierungen unter- 
zeichnen in Stockholm eine Convention bez. Einführung eines neuen gemein- 
samen Münzsystems. Der Natifikation hat indeß erst die Genehmigung der 
Volksvertretung aller drei Staaten voranzugehen. 
20. „ (Spanien.] Die Regierung legt den Cortes einen Gesetzesentwurf über 
die Reorganisation der Armee und die Abschaffung der Conseription vor; die 
aktive Armee soll nur aus Freiwilligen bestehen und nicht mehr als 40,000 
Mann stark sein. 
21. „ (Schweiz.] Beide Räthe der Bundesversammlung beschließen fast einstim- 
mig die Wiederaufnahme der Bundesrevision. 
22. „ [Nom.]) Fulvriinante Allokution des Papstes im Consistorium der Cardinäle 
gegen Italien, die Schweiz, namentlich aber gegen Deutschland. 
„ „ ([Frankreich.] Der (elerical gesinnte) Gesandte am päpstlichen Hofe, er- 
bittert über die Politik der Regierung, die Italien wenigstens nicht geradezu 
vor den Kopf stoßen will, gibt in sehr brüsker Weise seine Entlassung. 
30. „ [Deutschland — Rom.] Die deutsche Reichsregierung befiehlt dem Ver- 
treter des deutschen Reichs am päpstlichen Hofe, in Folge der Allokution des 
Papstes gegen Deutschland, in Urlaub zu gehen. Derselbe zeigt dem Card. 
Antonelli den erhaltenen Befehl an und reist sofort ab. Das deutsche Reich 
bleibt vorerst am römischen Hofe unvertreten. 
[Spanien.) Der Carlisten = Aufstand in den baskischen Provinzen dauert 
fort, ohne wesentlich abzunehmen, doch auch bis jetzt ohne irgend einen we- 
sentlichen Erfolg. Prinz Alphons, ein Bruder des Prätendenten, übernimmt 
den Oberbefehl über die Insurgenten in Catalonien. 
— „ Es ergibt sich, daß durch die Verlegung der obersten Leitung der sog. In- 
ternationale nach Newyork der Führer der Bewegung in Europa, Karl 
Marx, keineswegs bei Seite geschoben wurde, sondern für Europa nicht bloß
        <pb n="35" />
        Allgemeine Chronik. 31 
an der Spitze der Bewegung bleibt, sondern sich durch die Verlegung der 
Centralleitung in Wahrheit nur der Controle manchmal unbequemer Collegen 
entledigt hat. 
Dec. [Deutsches Reich.] Die vom Bundesrath berufene Commission zur 
definitiven Feststellung des Entwurfs einer Prozeßordnung in bürgerlichen 
Rechtsstreitigkeiten für das gesammte Reich hat ihre Berathungen zu Ende 
gebracht. 
„ [Deutschland: Preußen.] Der Bischof Martin von Paderborn protestirt 
gegen den Plan der Regierung, ein Gesetz Üüber die Errichtung von Kirchen- 
vorständen und Gemeindevertretungen für die kath. Kirchengemeinden vorzu- 
bereiten und widersetzt sich gleich von vornherein, indem er seinen Pfarrern 
verbietet, der Regierung das dafür geforderte Material zu liefern. 
„ [Oesterreich-Ungarn.] Der ehemalige französische Minister des Aus- 
wärtigen, Herzog v. Grammont, greift den Grafen Beust auf's schneidendste 
wegen seiner zweideutigen Haltung vor und nach dem Ausbruche des deutsch- 
französischen Krieges an. Die offiz. Berliner Blätter erklären ihrerseits, die 
Frage habe zur Zeit bloß noch historisches Interesse und könne das jetzige 
engfreundschaftliche Verhältniß zwischen Deutschland und Oesterreich nicht trüben. 
„ [Verein. Staaten.] Wirren in Louisiana: es stehen sich daselbst zwei 
Gouverneurs und zwei legislative Versammlungen gegenüber.
        <pb n="36" />
        "OI
        <pb n="37" />
        II. 
Das deutsche Reich 
und 
die Oesterreichisch-Angarische Monarchie. 
—0 — — —— —
        <pb n="38" />
        <pb n="39" />
        1 
Das deutsche Reich und # seine einzelnen Glieder. 
1. Jan. (Baden.) Mit diesem Tage geht, wie im Großh. Hessen, das 
8. 
bisherige Kriegsministerium ein und die gesammte Militärverwaltung 
an Preußen über. 
„ (Deutsches Neich.) Graf Roon wird auf seinen Wunsch vom 
Kaiser seiner Funktionen als Marineminister enthoben und General 
v. Stosch zu seinem Nachfolger ernannt. Derselbe erhält den Titel 
Chef der Admiralität, steht coordinirt mit dem Präsidenten des Reichs- 
kanzleramtes direkt unter dem Reichskanzler und wird gleichzeitig zum 
preußischen Staatsminister ernannt. 
„ (Hessen.) Die Darmst. Ztg. meldet neuerdings die Pensionirung 
von 61 Offizieren, darunter 3 Regimentskommandanten. 
„ (Deutsches Reich.) Der Kaiser nimmt die Beglaubigungsschreiben 
des Vicomte v. Gontaud-Biron als Vertreters Frankreichs, das damit 
die regelmäßigen diplomatischen Beziehungen zu Deutschland wieder 
herstellt, entgegen. 6 
„ (Baden.) Eine landesherrliche Verordnung verfügt eine nam- 
hafte Reduction in der Justiz= und Verwaltungsorganisation: 4 Kreis- 
gerichte, 13 Amtsgerichte und 7 Bezirksämter werden aufgehoben. 
„ (Deutsches Reich.) Nachdem Frankreich zuerst seine regelmäßigen 
diplomatischen Beziehungen zu Deutschland wieder aufgenommen, über- 
reicht nunmehr auch Graf Arnim dem Präsidenten der französischen 
Republik seine Creditive als ordentlicher Vertreter des deutschen Reichs. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: genehmigt mit großer Mehrheit den 
ihm von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf, betr. die Dotirung 
des communalständischen Verbandes des Regierungsbezirkes Wiesbaden. 
Den Ständen des ehem. Herzogthums Nassau werden demgemäß jähr- 
lich die Summe von 142,000 Thlrn. und außerdem ein Kapital von 
36,380 Thlrn. zu Provinzialzwecken (Chausseebauten, Fürsorge für 
Irre und Taubstumme 2c.) überwiesen. 
3*
        <pb n="40" />
        36 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
9. Jan. (Sachsen.) II. Kammer: Die Regierung legt derselben fünf 
10. 
11. 
mit einander im engsten Zusammenhange stehende Gesetzesentwürfe be- 
hufs der in der Thronrede vom 2. Dec. v. J. in Aussicht gestellten 
Reform der innern Verwaltung vor: eine Städteordnung für große, 
eine solche für mittlere und kleinere Städte (6000 Einwohner), eine 
Landgemeindeordnung, eine neue Organisation der Verwaltungsbehör- 
den und ein Gesetz, welches die Bevölkerung zu direkter Theilnahme 
an der Verwaltung herbeizieht. 
Im Fernern legt die Regierung dem Landtage ein umfassendes 
Volksschulgesetz vor: ' 
Neu ist darin die Einführung einer obligatorischen Fortbildungsschule mit 
wöchentlich mindestens 2, höchstens 6 Stunden für die Knaben, drei Jahre 
lang. — Die Unterhaltungspflicht der Schule liegt den Gemeinden ob. Das 
Schulgeld ist zwar nicht gestrichen, aber es ist vom Ortsschulvorstande „nach 
den Vermögensverhältnissen der Beitragspflichtigen zu bestimmen", demnach 
soll ein aliquoter Theil der einfachsten Einkommensteuer die Stelle des eigent- 
lichen Schulgeldes vertreten und das von den Eltern zu bezahlende Schulgeld 
durch Beiträge der gesammten Schulgemeinde ergänzt werden. — Der Schwer- 
punkt des Gesetzes liegt jedoch in der Beaussichtigung der Volksschulen. Diese 
ist zunächst Sache des Ortsschulvorstandes, der nach dem Entwurf aus einigen 
Mitgliedern der bürgerlichen Gemeindevertretung, aus dem oder aus einigen 
Lehrern und aus dem oder den Geistlichen der Parochie bestehen soll, doch so, 
daß die Anzahl der letzteren die der Lehrer niemals Übersteigen soll. Die 
Aussicht selbst wird geübt von einem Schulrektor, deren es bei allen sechs- 
klassigen Schulen geben soll: wo kein Direktor vorhanden ist, also so ziemlich 
in allen rein bäuerlichen Gemeinden, übt der Pfarrer die Aussicht, ist olso 
geborner Ortsschulinspektor. Die wichtigste Verbesserung liegt darin, daß eigens 
besoldete Bezirksschulinspektoren die nächst höhere Instanz bilden und die aus 
der Reihe „bewährter Fachmänner" genommen werden, also kein bloßes An- 
hängsel mehr an die geistliche Superintendentur sind. Dieser Inspektor hat 
periodische Visitationen sämmtlicher Schulen seines Bezirkes vorzunehmen, prüft 
und genehmigt die von den Lehrern eingereichten Stundenplane, trägt Sorge 
für einstweilige Verwaltung der vakanten Schulstellen und fördert das wis- 
senschaftliche Streben der Lehrerwelt auf Conferenzen. Alle diese Schul- 
inspektoren treten jährlich einmal zusammen, um über Menderungen zu be- 
rathen und Erfahrungen auszutauschen. Jene Aufsicht wird indeß nicht vom 
Bezirksschulinspektor allein geübt, sondern im Verein mit dem Amtshauptmann 
und dem Stadtrathe, da wo die Schulinspektion durch frühere Gesetze dem 
letzteren zugewiesen ist. Die oberste Behörde bildet das Ministerium des öf- 
fentlichen Unterrichts. Die confessionelle Eigenschaft der Volksschule ist in der 
Vorlage festgehalten. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: Delegirte aller liberalen Parteien treten 
unter dem Vorsitze des altliberalen Abg. Bonin zusammen, um sich 
über einen gemeinsamen Operationsplan gegen den Cultusminister 
v. Mühler und alle von demselben ausgegangenen Vorlagen zu ver- 
ständigen. 
„ (Preußen.) Das Abg.-Haus überweist den ihm von der Re- 
gierung neuerdings vorgelegten Entwurf einer Kreisordnung für die 
sechs östlichen Provinzen einer speziellen Commission von 21 Mit- 
gliedern.
        <pb n="41" />
        —— 
13 
13. 
14. 
15. 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 37 
. Jan. (Preußen.) Der Cultusminister v. Mühler gibt gegenüber dem 
wider ihn im Abg.-Hause vorbereiteten allgemeinen Sturm sein Ent- 
lassungsgesuch ein. Derselbe wankt endlich wirklich. 
„ (Preußen.) Das Kriegsministerium räumt den Altkatholiken in 
Köln die staatliches Eigenthum bildende Garnisonskirche, in welcher 
der evangelische und der katholische Militärgottesdienst stattfindet, zur 
Abhaltung auch ihres Gottesdienstes ein. Der Feldpropst (sog. Armece- 
bischof) Namszanowski befiehlt dem Divisionspfarrer Lünemann in Köln, 
den katholischen Garnisonsgottesdienst an dem Tage einzustellen, an 
welchem die altkatholische Gemeinde ihren Gottesdienst in der Garnisons- 
kirche wirklich abhalte. 
. (Preußen.) Abg.-Haus: Für den Fall, daß der Cultusminister 
v. Mühler der ersten Verlesung des Schulaufsichtsgesetzesentwurfs doch 
noch beiwohnen sollte, beschließen die Vertrauensmänner aller liberalen 
Fractionen des Hauses einstimmig folgende Mißtrauensresolution gegen 
denselben, nachdem eine auf dasselbe Ziel hinauslaufende des freicon- 
servativen Abg. Graf Bethusy-Huc als „zu stark“ von ihnen abge- 
lehnt worden war: 
"„In Erwägung, daß der vorliegende Gesetzentwurf mit der Durchführung 
des der Verfassung entsprechenden Grundsatzes der Staatsaussicht über alle 
Unterrichts= und Erziehungsanstalten der ausführenden Verwaltung sehr aus- 
gedehnte Befugnisse Überweist, daß aber die bisherige Amtsführung des jetzigen 
Herrn Cultusministers keine Gewähr der angemessenen und unbefangenen Hand- 
habung einer so bedeutenden Gewalt bietet, daß daher eine sorgfältige Erwä- 
Kung der in das Gesetz aufzunehmenden Garantien erforderlich erscheint, wolle 
das Abgeordnetenhaus beschließen, den Gesetzentwurf zur Vorberathung an eine 
besondere Commission von 14 Mitgliedern zu verweisen."“ 
„ (Bayern.) In Regensburg, dem Sitz der Jesuiten in Bayern, 
findet eine großartige Altkatholikenversammlung statt, 
die schon seit mehreren Wochen die Einwohnerschaft in nicht geringe Aufregung 
versetzt halte. Es nehmen daran gegen 6000 Personen Theil, obgleich am 
Tage vorher im kath. Casino eine zahlreiche Versammlung der ultramontanen 
Elemente vor dem Besuche dringend abgemahnt hatte und dasselbe noch am 
Morgen von der Domkanzel aus geschehen war. Sämmtliche Redner werden 
mit Beifall überschüttet und die Versammlung verläuft ohne jegliche Störung. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: Berathung des Etats des auswärtigen 
Ministeriums für 1873. 
Löwe spricht gegen die Aversionalsumme von 30,000 Thlrn. Fürst 
Bismarck betont die Nothwendigkeit der preußischen Gesandten an den deut- 
schen Höfen. Dieselben hätten die wichtige Aufgabe zu erfüllen, die Stimmung 
der Bundesregierungen gegenüber den im Bundesrathe beantragten Maßregeln 
zu erforschen und etwaigen Mißstimmungen gegen dieselben zu begegnen. Es 
handle sich hiebei auch um die Auffassungen der Landtage: indeß sei er weit 
entfernt von der grundfalschen Theorie, daß das Votum der Vertreter der 
Bundesstaaten von der Zustimmung der Partikularlandtage abhänge. Der 
Militärbevollmächtigte in München sei ein Hilfsbeamter der dortigen Gesandt- 
schaft, der auf militärischem Gebiete dasselbe zu erreichen suche, was der Ge- 
sandte auf politischem Gebiete. Die Position wird hierauf mit großer Mehr- 
heit angenommen. ·
        <pb n="42" />
        38 Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
15. Jan. (Württemberg.) Die I. Kammer ertheilt dem von der II. Kam- 
mer schon im Juli v. Is. angenommenen Gesetzesentwurf, betr. die 
religiösen Dissidentenvereine, im Wesentlichen anstandslos ihre Zustim- 
mung. 
Er besteht aus einem einzigen Artikel: „Die Bildung religiöser Vereine 
außerhalb der vom Staate als öffentliche Körperschaften anerkannten Kirchen 
ist von einer staatlichen Genehmigung unabhängig. Es steht diesen Vereinen 
das Recht der freien gemeinsamen Religionsübung im häuslichen und öffent- 
lichen Gottesdienst, sowie der selbständigen Ordnung und Verwaltung ihrer 
Angelegenheiten zu. Dieselben dürfen jedoch nach ihrem Bekenntniß, ihrer 
Verfassung oder ihrer Wirksamkeit mit den Geboten der Sittlichkeit oder mit 
der öffentlichen Rechtsordnung nicht in Widerspruch stehen.“ Auf Antrag der 
Commission wurde noch als zweiter Artikel beigefügt: „Ob und unter welchen 
Voraussetzungen den Mitgliedern solcher religiöser Vereine an Stelle des Eides 
der Gebrauch einer andern Betheuerungsformel gestattet sei, ist Gegenstand der 
Verordnung.“ Eine Disfserenz zwischen den Anschauungen beider Kammern 
ergibt sich in der im Commissionsbericht der II. Kammer niedergelegten Vor- 
aussetzung über die Tragweite des Entwurfs, welche darin, wie folgt, aus- 
gedrückt ist: „Als selbstverständlich betrachten wir daß mit den Worten „re- 
ligiöser Verein“ überhaupt solche Vereine zu verstehen sind, welche sich Religion 
und die auf Religion bezüglichen Fragen zur Aufgabe setzen, daß somit unter 
dem Vorwand der Irreligiosität einem Verein die Subsumtion unter dieses 
Gesetz nicht verweigert werden darf." Gegen eine solche Auffassung spricht sich 
der Commissionsbericht der I. Kammer und der Referent Prof. Dr. v. Kuhn 
aus, indem er Atheisten unter dieses Gesetz nicht subsumirt wissen, sondern 
demselben gemäß dem ministeriellen Begleitungsvortrage und der darin nieder- 
gelegten Versicherung, daß der Staat mit dem vorliegenden Gesetze seine christ- 
liche Grundlage keineswegs aufgebe, den christlichen Charakter erhalten wissen 
will, und dies als Voraussetzung der Commission dieser hohen Kammer aus- 
spricht. Cultusminister v. Geßler bemerkt jedoch, daß der Entwurf nicht 
bloß auf christliche, sondern auch auf nichtchristliche (also z. B. auf Reform- 
juden) Dissidenten sich beziehe. Hiegegen hat v. Kuhn nichts einzuwenden, 
da die Israeliten auch an einen Gott glauben, er will nur die Atheisten und 
Gottesläugner nicht unter den Gesetzentwurf subsumirt wissen. — Eine weitere 
Meinungsverschiedenheit ergibt sich schließlich hinsichtlich der von der andern 
Kammer dem Gesetzentwurfe angehängten Bitte an die Regierung: „zu ge- 
setqzlicher Einführung des Grundsatzes, daß die Religionsverschiedenheit zwischen 
Christen und Nichtchristen kein bürgerliches Ehehinderniß bilden soll, die ge- 
eignete Einleitung zu treffen.“ In dieser Beziehung ist auch die staatsrecht- 
liche Commission der I. Kammer nicht einig. Die Mehrheit derselben 
will der Bitte der andern Kammer beitreten, beantragt jedoch folgende ver- 
änderte Fassung: „Zu gesetzlicher Einführung des Grundsatzes, daß die bür. 
gerliche Giltigkeit der Ehe fernerhin von dem Glaubensbekenntniß unabhängig 
sein soll, die geeigneten Einleitungen zu treffen.“ Die Minderheit der Com- 
mission (v. Kuhn und Frhr. v. Neurath) stellte dagegen den Antrag: „Hohe 
Kammer wolle den Beitritt zu dem Beschlusse des anderen Hauses ablehnen.“ 
Hieraus entspinnt sich eine längere interessante Debatte: die Mehrheit, haupt- 
sächlich vertreten durch Staatsminister v. Linden, Staatsminister v. Geßler 
und Obertribunalrath v. Holzschuher, welchen sich auch Fürst v. Hohenlohe- 
Langenburg anschließt, erklärt die Gestattung der Ehe zwischen Christen und 
Israeliten (denn um diese handelt es sich fast doch nur allein) als eine natür- 
liche Consequenz der Gleichstellung aller Glaubensbekenntnisse und der Auf- 
hebung jedes Gewissenszwanges. Sie würde in dem Verbot eine Beeinträch- 
tigung der Gewissensfreiheit erblicken, die durch nichts zu rechtfertigen wäre. 
Erfüllen doch die Isracliten mit den Christen alle Pflichten gegen den Staat,
        <pb n="43" />
        Das drulsche Reich und seine einzelnen Slieder. 39 
kämpften und blutcten im Kriege mit den Christen, und sollten dann von der 
Ehe mit den Christen ausgeschlossen sein. Das müßten sie als ein an ihnen 
geilbtes Unrecht empfinden. Die Minderheit wendet dagegen ein, daß die sitt- 
liche Würde der Ehe zwischen in dem Religionsbekenntniß so sehr verschiedenen 
Ehegatten nothwendig verloren gehen müsse und gar nicht möglich sei, daß 
eben dadurch die Kindererziehung nothleiden müsse, solche Ehen also verderblich 
für den Staat seien. Die Gegner bestreiten dies und legen auch darauf Ge- 
wicht, daß dadurch, daß man, um diese Ehe zu ermöglichen, den einen Theil 
zum Religionswechsel zwinge, die Heuchelei befördert werde, was auch nicht 
zum Heil des Staats gereiche. Bei der Abstimmung wird der Minderheits- 
antrag mit 21 gegen 9 Stimmen angenommen, der Beitritt zum Beschlusse 
des andern Hauses also abgelehnt. 
— Jan. (Preußen.) An der Berliner Börse ist der Gründungsschwindel 
17. 
19. 
22. 
in voller Blüthe. 
„ (LPreußen.) Der König vollzieht die Entlassung des Cultusmi- 
nisters v. Mühler. 
. (Bayern.) Der oberste Gerichtshof verwirft die Nichtigkeits- 
beschwerde des Bischofs von Regensburg als unbegründet, bestätigt ein 
wegen Ehrenkränkung verurtheilendes Erkenntniß des Bezirksgerichts 
und verurtheilt den Bischof auch in die Kosten. 
Das Erkenntniß ist im Wesentlichen, wie folgt, motivirt: Durch das Ur- 
theil des Bezirksgerichts sind sowohl die incriminirten Aeußerungen als die 
Intention des Beklagten: durch dieselben den Kläger der allgemeinen Miß- 
achtung preiszugeben und ihn in seiner Ehre zu kränken, festgestellt. Den 
Bischöfen steht zwar unzweifelhaft ein Recht der kirchlichen Censur Über die 
Gläubigen zu, jedoch ist ausgeschlossen, daß sie hiebei sich einer Privatehren= 
kränkung schuldig machen; vielmehr ist, wenn sie dabei Aeußerungen vor- 
bringen, welche geeignet sind, den Betheiligten in der Achtung seiner Mitbürger 
herabzusetzen, oder wenn diese Aeußerungen der Absicht entsprungen sind, dessen 
Ehre anzugreifen, das Gebiet der kirchlichen Censur verlassen und das des 
Strafrechts betreten. 
„ (Preußen.) Der König ernennt den geh. Ober-Justizrath Falk 
zum Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medicinalangelegenheiten. 
23—27. Jan. (Bayern.) II. Kammer: Debatte über die Beschwerde des 
Bischofs von Augsburg und verschiedener Einwohner von Mering und 
den Filialorten, die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte (durch den 
dem altkath. Pfarrer Renftle gegen die Maßregelungen des Bischofs 
von der Regierung gewährten Schutz) betr. Die ultramontane Mehrheit 
der Commission beantragt, die Beschwerde für begründet zu erachten, 
die liberale Minderheit dagegen, sie abzuweisen. Reden des Cultusmin. 
v. Lutz und des Ministerpräs. Graf Hegnenberg. Bei der Abstimmung 
fehlen von den 154 Abgeordneten 2 Patrioten wegen Krankheit und 
fallen 3 von der Partei ab, während der zur Fortschrittspartei ge- 
hörige Abg. Bert. Müller von Frankenthal, welcher jüngst das Bein 
gebrochen, sich in den Sitzungssaal hatte tragen lassen. Bei der Ab- 
stimmung stehen dadurch 76 gegen 76 Stimmen: die Beschwerde ist 
also abgewiesen. Die ultramontane Majorität der Kammer erleidet 
damit die dritte große und diesmal definitive Niederlage seit dem
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        40 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
Juli 1870. Die 3 abtrünnigen Patrioten werden noch am Abend 
dieses Tages durch einstimmigen Clubbeschluß von der Partei aus- 
geschlossen. 
Das Mehrheitsgutachten der Commission stützt sich darauf, daß in 
sormeller Beziehung alle Voraussetzungen für Anerkennung der Beschwerde des 
Bischofs gegeben seien, welche die Verfassungsurkunde Tit. VII § 21 und die 
Geschäftsordnung der Kammer verlangen, motivirt dies in eingehendster Weise, 
und geht sodann auf die Bestimmungen des Concordats ein, welche die Ein- 
mischung der Staatsgewalt in die äußeren Rechtsverhältnisse in Beziehung auf 
Religion und kirchliche Gesellschaften des Staates regelt, betont, daß dem Staate 
kein Recht zu einem Eingriff in die inneren Glaubenssätze der Kirche zusleht, 
der vorliegende Fall aber lediglich in das Gebiet des Glaubens und der kirch- 
lichen Disciplin fällt, und deßhalb der dem Pfarrer Renftle gewährte Schutz 
gegen die klaren Bestimmungen des Concordats verstoße. In Anbetracht dicser 
Umstände beantragt es, die Beschwerde des Bischofs von Augsburg für be- 
gründet zu erachten und an Se. Majestät den König die Bitte zu richten: den 
vorliegenden Beschwerden Abhilfe verschaffen zu wollen. Das Minderheits- 
gutachten dagegen bezeichnet zunächst die Beschwerde als formell unzulässig, 
da der Bischof den vorgeschriebenen Instanzenzug nicht erfüllt habe. Sodann 
wird zur Beurtheilung über die Gesetzmäßigkeit des Verhaltens der Staats- 
regierung geschritten und werden dabei folgende Sätze aufgestellt und begründet. 
Nach der bayerischen Verfassung sei die Staatsgewalt nicht die blinde Voll- 
streckerin der kirchlichen Urtheile, sondern gemäß ihres Oberaufsichtsrechts über 
die Kirche und ihrer Schutzpflicht über die einzelnen Kirchengenossen zur Prü- 
fung der zu vollziehenden Verfügungen der Kirchengewalt befugt. Im vor- 
liegenden Falle stehe fest, daß die kirchliche Bestrafung und Absetzung Renftle's 
deßhalb erfolgt sei, weil derselbe den Beschlüssen des vatikanischen Concils die 
Anerkennung versagt habe. Würde also jenes Urtheil vom weltlichen Arm 
vollzogen werden, so würde dadurch mittelbar ein Vollzug dieser Conilsbeschlüsse 
stattfinden. Hiezu sei aber die Staatsregierung rechtlich außer Stande, weil 
jene Beschlüsse die königliche Genehmigung (das Placet) nicht erlangt hätten 
und folglich gemäß 83 58 der II. Verfassungsbeilage in Bayern nicht vollzogen 
werden dürften. In der Beobachtung dieser Verfassungsbestimmung könne 
demnach eine Verletzung der Verfassung unmöglich liegen. Es wird sodann 
gegenüber dem Einwande, als ob das Placet auf Glaubenssätze keine An- 
wendung finde, aus dem Inhalte der Verfassungsurkunde, aus dem schon vor- 
her in Bayern geltenden Rechte und aus den Schriften der Rechtslehrer dar- 
zuthun gesucht, daß dasselbe sich auf alle Kirchengesetze beziehe, welchen Inhalt 
dieselben immer haben mögen. Selbst wenn aber die behauptete Einschränkung 
des Placet bestünde, so würde doch jedenfalls die Staatsgewalt allein zu ent- 
scheiden haben, ob eine kirchliche Verordnung das weltliche Gebiet berühre, weil 
sonst der Staat der kirchlichen Gewalt untergeordnet würde. Im vorliegenden 
Falle habe nun der Erzbischof von Bamberg durch die Nachsuchung um das 
königliche Placet bereits die Nothwendigkeit der Einholung desselben anerkannt; 
die königliche Staatsregierung aber habe dasselbe verweigert. Diese Verwei- 
gerung sei durch ihre Pflichten gegen den Staat, dessen Verfassung und dessen 
Regenten geboten gewesen. Denn die vatikanischen Dekrete griffen nicht 
nur in das weltliche Gebiet über, sondern stellten den Rechtsbestand 
des bayerischen Staates geradezu in Frage und enthielten An- 
sprüche der Kirche, mit welchen das Wesen eines jeden Staates 
unverträglich sei, foferne er sich nicht willenlos den obersten 
Befehlen des römischen Papstes in geistlichen und weltlichen 
Dingen unterwerfen wolle. Dieser Gegensatz wird ausführlich dar- 
gelegt, insbesondere werden mit Rücksicht auf verschiedene mißbilligende Aeuße- 
rungen der römischen Curie Über das bayerische Religions = Edikt die neuen
        <pb n="45" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 41 
Dekrete als Mittel derselben bezeichnet, um die bayerische Verfassung in ihrem 
Sinne zu verstümmeln. Hieraus wird gefolgert, daß das Verlangen der Bi- 
schöfe nach staatlicher Hilfe zum Vollzuge jener Dekrete nichts Anderes sei, als 
die Zumuthung von Verfassungsverletzungen an das Staatsministerium. So- 
dann wird gezeigt, daß durch die Concilsbeschlüsse hinsichtlich der päpstlichen 
Unfehlbarkeit und hinsichtlich der unmittelbaren Jurisdiktionsgewalt des Papstes 
über jede Kirche und jeden Gläubigen eine ganz neue Ordnung der Dinge in 
der katholischen Kirche begründet worden sei. Die katholische Kirche sei aber 
nur nach ihrer bisherigen Verfassung und Lehre durch die bayerische Verfas- 
sungsurkunde anerkannt und habe nur nach Maßgabe dieses bisherigen Zu- 
standes ein Recht auf freie Ordnung der inneren Kirchenangelegenheiten und 
auf den Schugtz der Staatsgewalt. Wenn daher Angehörige der katholischen 
Kirche die neuen, für den bayerischen Staat rechtlich nicht existirenden Kirchen- 
gesetze nicht anerkännten, so könnten dieselben unmöglich ihrer bisherigen Rechte 
von der Staatsgewalt beraubt werden. Die k. Staatsregierung habe folglich 
durch die Belassung der Altkatholiken zu Mering und des Pfarrers Renftle 
in ihren bisherigen Nechten bezüglich der Kirche und des Kirchenvermögens 
eine Verletzung der Verfassung nicht begangen. Aus vorstehenden Gründen 
folgert schließlich das Gutachten, daß der Beschwerde des Bischofs und seinem 
Verlangen nach Wiederherstellung des angeblichen Rechts der Kirche innerhalb 
der Pfarrei Mering nicht stattgegeben werden könne. Denn die Staatsregie- 
rung würde damit eine Exekution an sich selbst und an den verfassungstreuen 
Staatsbürgern vornehmen und anerkennen müssen, daß ein Theil der bayeri- 
schen Verfassung gar nicht zu Recht bestehe. Sie könne dies aber um so we- 
niger, als selbst beim Mangel ausdrücklicher Gesetzesbestimmungen bezüglich 
des staatlichen Oberaufsichtsrechts und Placets der Staat der Kirche nicht eine 
unbedingte Autonomie einräumen könne, sondern immer sich selbst die höchste 
gesetzgeberische Gewalt und die Entscheidung darüber vorbehalten müsse, ob die 
Gesetze der Kirche mit der staatlichen Ordnung verträglich seien oder nicht. 
In der Debatte ergreift zuerst der Abg. Jörg, der Führer der ultra- 
montanen Partei, das Wort, um seine Angriffe gegen den Cultusminister 
v. Lutz, wie seiner Zeit gegen den damaligen Ministerpräs. Fürst Hohenlohe 
zu richten. „Was wollen wir, wenn wir zu der vorliegenden Beschwerde „ja“ 
sagen? Wir wollen das Staatsministerium nicht zu einer anderen Gesinnung 
gegen uns bekehren, sondern wir wollen die Staatsregierung einfach zurück- 
rufen auf den unparteiischen Standpunkt des positiven Rechtes, den sie nicht 
hätte verlassen sollen, den sie wieder hätte annehmen sollen, nachdem der ei- 
gentliche Ursächer der Verwirrung, Fürst Hohenlohe, nicht mehr Minister war. 
Die Staatsregierung hat einen Fehler gemacht, indem sie sagte: diese Lehre 
ist keine bloße Glaubenslehre, sie hat staatliche Consequenzen an sich, sie kann 
hinübergreifen auf's politische Gebiet und in die bürgerliche Ordnung. Es 
mag sein, daß alle Cabinete diese Meinung haben, aber überall war man so 
klug und hat gewartet, bis dieser Verdacht sich bestätige; nur bei uns in 
Bayern hat man gesagt: die Definition Über die Kathedral = Entscheidung ist 
staatsgefährlich. Der Hr. Cultusminister ist der liberalen Partei vollkommen in 
die Hände gefallen, und es war von nun an geradezu eine Lebensfrage für ihn, 
den Beweis für die Staatsgefährlichkeit des Dogma's zu liefern. Freilich, 
wenn man sich einen Popanz in den Kopf macht, wenn man das abscheuliche 
Schlagwort „Papstgott“ anwendet, dann ist man vor Aberglauben und Unfinn 
nicht sicher. Was die Staatsgefährlichkeit betrifft, so will ich, obgleich ich da- 
mit auf ein dankbares Ende verzichte, darauf nicht näher eingehen. Nur 
Eines will ich sagen: Zu unseren Lebzeiten ist eine ganze Reihe von selbst- 
ständigen Staaten aus der Landkarte verschwunden, von Übermächtiger Gewalt 
ausgetilgt und verschlungen; auch der Glanz der bayerischen Krone strahlt 
nicht mehr so helle, wie vordem, auch der bayerische Thron ist um einige 
Stufen niedriger gestellt worden. Hat das die katholische Kirche gethan?
        <pb n="46" />
        42 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
ihr Oberhaupt? die kirchentreuen Katholiken? haben es wir gethan oder an- 
dere? Ich kenne Ihre Manöver und bin der Ueberzeugung, Sie glauben in 
Ihrem innersten Herzen an die Staatsgefährlichkeit selber nicht. Auch 1848 
war ein großer Sturm im Werke; damals warf man der Kirche vor, durch 
ihre Lehre vom unbedingten Gehorsam knechte sie die Völker. Jetzt macht 
man ihr den entgegengesetzten Vorwurf der Staatsauflösung, jetzt ist, um mit 
der Fabel zu sprechen, der Fuchs des Nationalliberalismus in die Kutte ge- 
krochen und auf's Predigen gegangen. (Sehr gut! rechts, Heiterkeit links.) 
Um das Schicksal der andächtigen Zuhörer habe ich mich nicht zu kümmern, 
aber ich glaube, wir dürfen es nicht dulden, daß die Staatsregierung mitthut, 
Seitdem der Hr. Cultusminister im Reichstage zu Berlin, vielleicht im Mo- 
mente der Verlegenheit, zugestanden hat, daß er seine kirchenrechtlichen Studien 
unter der Leitung Döllinger's betreibe, kam mir der Gedanke, die Bewegung 
könnte einen geheimen Nath im Scheße der Staatsregierung haben. Aus 
dem stenographischen Vericht über die Altkatholikenversammlung habe ich ent- 
nommen, „daß ein sehr hochgestellter Mann den Rath gegeben habe, die Alt- 
katholiken sollten nur fleißig die Kirchen besuchen, um zu erkennen zu geben, 
daß sie auf das Recht, Katholiken zu sein, nicht verzichtet hätten“. Ich kann 
dem Hrn. Dr. Völk das Zeugniß nicht versagen, daß er damals in der Sache 
einen offenen, ehrlichen Standpunkt eingenommen hat, der noch am ehesten 
den Frieden, im Staate wenigstens, herbeigeführt hätte. Hr. Dr. Völk hat 
nämlich mit deutlichen Worten gesagt: Nachdem nun durch die vorangegangene 
Manifestation jeder Einzelne aus der Kirche heraustritt, so versteht sich mein 
Antrag von selbst, daß eine neue Gemeinde an die Stelle der alten gesetzt 
werde. Dieser offene Rath hat aber dem Hrn. v. Döllinger und dem geheimen 
Rathe im Schoße der k. Staatsregierung nicht gefallen, und warum nicht? Hr. 
v. Döllingir hat wiederholt gesagt: Wenn ihr über die Grenzen des Noth- 
standes hinausgeht, werden wir nicht mehr für Katholiken angesehen, sondern 
als Härctiker. Die Herren wollten den Völk'schen Antrag nicht annehmen, 
weil es dann der Staatsregierung schwer, ja unmöglich geworden wäre, der 
katholischen Kirche ihre garantirten Rechte ferner zu verweigern. Sie hätte 
dann die neue Gemeinde als neue, sich bildende Religionsgesellschaft zu be- 
handeln gehabt. Wenn der Hr. Cultusminister am Schlusse seiner Interpel- 
lationsbeantwortung gesagt hat, er werde die Hand bieten zu Gesetzen, welche 
das Verhältniß zwischen Kirche und Staat regelten, so glaube ich, daß diese 
Hände nicht die rechten sind; wir müßten jedenfalls andere Hände haben, diese 
sind nicht mehr frei, sondern gebunden, sie sind nicht mehr rein, sondern haben 
sich schon einmal compromittirt.“ (Bravo! rechts, Oho! links.) Ihm ant- 
wortet Prof. Sepp, dem als einem eifrigen Katholiken man es anhört, wie 
schwer es ihm wird, gegen seine bisherigen Freunde zu sprechen. „Wer immer, 
meint er, den Wind gesäet hat, der Sturm ist da, der Hauptsturm wird aber 
noch nachkommen: vielfach ist nach den fortwährenden Hetzereien der Presse 
auf beiden Seiten der Familienfriede gestört, und dafür bietet man heute 
einen Sturm im Glase Wasser. (Gelächter.) Man bietet uns heute die Rolle 
des heil. Florian, nachdem man den Brand hineingeschleppt hat; man bictet 
uns den gefährlichsten Kirchenstreit unter dem ungefährlichen Silhouette eines 
Meringer Kirchenstreits. Das letzte Concil hatte außer allem Zweifel den 
Zweck, das Concil von Constanz todt zu machen, Unterziehen wir doch das- 
selbe einer kurzen Betrachtung. Es waren ca. 500 Bischöfe in partibus dort- 
selbst, Bischöfe, die keine Diöcese haben, gleichsam Bischöfe à la suite (Heiter- 
keit), die gleich anderen Bischöfen mit sehr bedeutenden Diöcesen über das be- 
kannte Dogma gleichberechtigt abstimmten. Es ist, mit einem Worte, das 
ganze allgemeine Concil in seiner hier bezüglichen Abstimmung eine göttliche 
Ironie und heißt nichts anderes, als dem heil. Geiste die Arbeit erleichtern ! 
(Heiterkeit.) Der Minister hätte, als die Bischöfe vom Concil zurückkamen, 
an jeden derselben einen Abgesandten schicken sollen behufs Einholung einer
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 43 
Erklärung des Dogma's. Es würde die Zusammenstellung dieser Anlworten 
eine wahre Musterkarte werden. Dem ganzen Dogma zufolge scheine ihm 
der Papst mehr zu sein als selbst Christus, da Christus selbst gesagt hat: 
„Niemand gibt Zeugniß von sich selbst“". (Unruhe.) Wen haben die Herren 
eigentlich hinter sich: Die Univerfitäten, höheren Schulen und Anstalten, den 
wohlhabenden Bürgersland O nein! Allenfalls steht noch ein Theil des 
Landvolkes hinter ihnen, weil es eben nicht genügend unterrichtet ist. (Geläch= 
ter.) Doch wozu können derartige Auseinandersetzungen überhaupt nur führen? 
Ich bin überzeugt, daß ein großer Theil unserer Bischöfe nicht daran denkt 
das zu glauben, was ihnen zu glauben geboten wird. (Pfui, rechis.) Ich 
werde es beweisen. Ein hoher Mitraträger hat erklärt: „Ich habe in Rom 
zur Opposition gehört, und wenn ich heut wieder nach Nom komme, so ge- 
höre ich wiederum zu dieser Partei.“ (Unruhe.) Redner (nach der rechten 
Seite gewendet): Glauben Sie, m. HH., denn daran? (Rufe: jal jal Un- 
ruhe.) Präsident: Ich bitte den Redner, nicht derartige Fragestellungen 
vorzunehmen. Dr. Sepp fährt fort: Ich habe durchaus nicht Unrecht mit 
meiner Frage gehabt. Täglich hört man jetzt von Häresie sprechen. Was ist 
nun leichter: ein Buch über die bekannte Lehre oder üÜber die Blatternkrankheit 
der Häresie innerhalb der Kirche zu schreiben (Heiterkeit), und in demselben 
die herrschenden Mißstände selbst zu geißeln Die Frage ist nicht schwer zu 
beantworten. Was ist denn eigentlich ein Häretiker! Darunter wird man 
allgemach hauptsächlich die Anhänger der deutschen Wissenschaft zu verstehen 
haben. Und warum dieser Zustand 7 Darauf gibt es nur die eine Antwort: 
die deutsche Wissenschaft wird von den Römern geschmäht, lediglich deßhalb 
weil fie dieselbe nicht verstehen. Redner geht nunmehr zu den jüngst erfolgten 
Excommunicationen über, und gibt der eigenen Ueberzeugung Ausdruck, daß 
dieselben recht gut zurückgenommen werden könnten. Warum, meint er, 
kommen denn solche Vorfälle beispielsweise nicht in Böhmen vor7 Wahr- 
scheinlich, weil dort keine eigene Nuntiatur ist. Redner erkennt in den ganzen 
kirchengeschichtlichen Vorgängen der Jetztzeit etwas providentielles, erinnert an 
eine alte Prophezeiung, daß die Kirche nur bestehen werde von Petrus I. bis 
Petrus II., welch' letzterer ebenso lange auf dem Stuhl Petri sitzen werde 
als ersterer, und glaubt sich keiner Täuschung hinzugeben in der Annahme, 
daß ebenso fiegreich wie die deutschen Waffen aus dem jüngsten Kriege hervorgin- 
gen, auch die deutsche Wissenschaft der römischen Hierarchie gegenüber sein werde. 
(Bravo links.) Von der durch das bekannte Dogma im 19. Jahrhundert 
hervorgerusenen Kirchenspaltung und ihrem eigentlichen Urheber, dem jetzigen 
Papst, werde man aber nicht nur allein sagen: „il grande devastatore della 
chiesa“. (Bravo links, Unruhe rechts.) Was bleibt uns nun zu thun? 
schließt Redner seinen 1½ stündigen Vortrag, und antwortet auf diese selbst- 
gestellte Frage folgendermaßen: Angesichts der drohenden Gefahr der Spaltung 
der Kirche, der wachsenden Aufregung im Volke, der Gefahr für die höheren 
Unterrichtsanstalten, Universitäten, Gymnasien u. s. w. solle an Se. Maj. den 
König die Bitte gerichtet werden: er möge die sofortige Ausführung des § 56 
der II. Verfassungsbeilage, „die Wiederherstellung von Kirchenversammlungen 
betreffend“ wie solche unter Karl dem Großen stattgefunden haben, anbefehlen, 
damit in diesen Versammlungen die Widerherstelluug der Ordnung im Kirchen- 
wesen berathen werde. Redner verheißt die Einbringung eines dießbezüglichen 
sormellen Antrags. 
Staatsminister v. Lutz: Wir stehen vor einer einfachen Rechtsfrage, 
die sich in der That mit wenig Deduktionen darlegen läßt. Es hat aber der 
Debatte nicht an allgemeineren Beziehungen gefehlt, die über das Gebiet der 
Rechtsfrage hinausführen, die ich unmöglich unberücksichtigt und unbeantwortet 
lassen kann. Aus den in den Versammlungen dieses Hauses gehaltenen Reden, 
und aus dem, was ich aus den Erläuterungen der Presse und andern Er- 
örterungen ersehen konnte, ergibt sich ein Bild, das in Beziehung auf die
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        44 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
schwebenden Fragen voll der schwersten Vorwürfe für uns ist. Gefiatten Sie 
mir der Versammlung dieses Bild in wenigen Zügen zu reproduciren. Man 
sagt: das Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit habe lediglich auf die 
inneren kirchlichen Angelegenheiten Bezug, dieselbe sei auf einem Wege und 
in einem Verfahren zur Dogmatisirung gelangt, welches der katholischen Kirche 
entsprechend sei; daß die Stellung der Regierung eine geradezu feindliche seie 
der Kirche gegenüber, und daß die Regierungen anderswo warteten ehe sie in 
der Weise wie in Bayern vorgehen; es sei ein Grund zu solchem Verhalten 
gar nicht vorhanden. Rom habe gesprochen, und damit sei der Streit für 
die Kirche aus, und entschieden sei hiebei eine Angelegenheit, die nur das 
innerste Wesen der Kirche berühre; bei diesem Schritt habe sich die Kirche 
nur auf ihrem unzweifelhaften Gebicte bewegt. Namentlich sei es Pflicht 
jedes guten Katholiken, sich der Entscheidung der Kirche zu unterwerfen. Und 
nunmehr habe jeder Katholik das Recht, in seinem Glauben an die richtige 
Entscheidung geschützt zu werden. In diesem Sinne habe sich die Geistlichkeit 
größtentheils unterworfen, und zwar, wie von einer Seite mit großer Ent- 
schiedenheit behauptet wird, auf Grund eines freien unerzwungenen Entschlusses. 
In diese Entscheidungen und in die daraus gezogenen Folgerungen habe der 
Staat kein Recht darein zu reden. Ueberdieß sei das Dogma auch in politi- 
scher Beziehung ganz unbedeutend, es sei nichts als Verleumdung, wenn man 
sage, daß aus dem Dogma für das politische Gebiet im Ernste bedenkliche 
Folgerungen gezogen werden könnten. Gleichwohl habe die bayerische Re- 
gierung Stellung genommen gegenüber der Lehre von der Unfehlbarkeit der 
Päpste; die Regierung maße sich an, den Glauben der katholischen Kirche zu 
corrigiren, sie wolle dem Kanzelredner vorschreiben was er predigen dürfe, 
und was nicht. Um ihre Zwecke zu erreichen, mißbrauche sie das verfassungs- 
mäßige Institut des Placetum regium; man demonstrirt andrerseits; es dürfe 
für die kathotische Kirche kein Placet geben, und gebe in der That keines, 
und stütze sich dabei auf sonderbare Gründe, das Placet erleide z. B. keine 
Anwendung auf dogmatischem Gebiete. Die Regierung habe deßhalb tollkühn 
die Gefahr erst gemacht, indem sie gegen eine solche, die nicht existirte, sich 
rüsten wolle. Das, m. HH., ist das eine Bild, welches man von dem Ver- 
halten der Regierung entwirft. Aber nicht das wahre, das wahre ist anders: 
Erlauben Sie, daß ich kurz anführe was wir in wenigen Monaten zusammen 
selbst erlebt haben, und haben Sie den Muth mit mir selbst das sich zu 
sagen und zu bekennen, was die Ereignisse zu uns sprechen. Das wahre 
Bild der Staatsregierung ist dieses: „sie wahrt lediglich die Verfassung und 
schützt dieselbe gegen Eingriffe“. Ich erinnere nochmals an die Jahre 1852 
und 1854: das was die Mehrzahl der Anhänger des neuen Dogma von 
dem Placet meinen, kann König Max unmöglich damals gemeint haben, nein, 
er würde die Aufgebung des Placet als ein Opfer betrachtet haben. So 
ergibt es sich hier, so anderwärts. Man war mit der Sachlage unzufrieden. 
man hat mehr gewünscht, man wollte einen Feldzug für Erringung einer 
besseren Stellung einleiten. Ich will jedoch nicht weiter darllber sprechen, 
ebenso nicht von dem Versuch, ein Dogma in die Welt zu rufen, auch nicht 
vom Syllabus vorläufig, sondern nur über das Concil vom 18. Juli 1870. 
Unvermuthet kamen Nachrichten von seiner Bildung. Große Aufregung war in 
der ganzen Kirche, den Anlaß zur Berufung des Concils hat man in Italien 
besser als irgendwo gewußt, wenngleich in Deutschland die Nachricht von dem neu 
aufzustellenden Dogma gerade die besten Katholiken beunruhigte. (Einiger 
Widerspruch rechts.) Ja, m. HH., läugnen hilft nichts, wir haben ja alles 
Erlebte damals noch vor Augen. Es ist wahr, wenn ich sage, daß über das, 
was in Aussicht war, gerade die besten Katholiken in großer Sorge waren, 
  
  
)yund man hat denen, welche dieses Dogma in Aussicht gestellt) gesagt: sie 
glaubten es nicht, daß das Dogma von der Infallibilität des päpstlichen Lehr- 
amtes wirklich berathen würde, und wenn auch, sie glaubten nicht, daß es
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 45 
dann zur Annahme gelangen würde, und die Bischöfe konnten im Vertrauen 
auf ihre Vernunft und ihre Stellung, welche sie gegen die Kirche einnahmen, 
wirklich mit Recht so sprechen. Meinetwegen mag im Fuldaer Hirtenbrief 
stehen was will, und mag ich das darin Enthaltene gelesen haben oder nicht, 
es ist doch in unser aller Gedächtniß, daß viele Bischöfe so gesprochen haben, 
wenn sie auch jetzt zu den eifrigsten Vertheidigern der neuen Lehre gehören. 
Das Coneil begann, die Vorlage des Dogma kam, und aller Augen sahen von 
da mit Sorge nach Rom, auch wir, und die Augen der treuesten Katholiken. 
Wie oft, m. OH., find wir Mitglieder der Regierung von solchen Katholiken 
die sich jetzt unterworfen haben, gefragt worden: ob wir denn wirklich glauben, 
daß es zur Abstimmnung kommen und die Lehre von der Unfehlbarkeit des 
Papftes zum Dogma erhoben werde, und die Hoffnung ließ bis zum letzten 
Augenblick das Beste glauben, stolz auf die Stellung vieler deutschen Bischöfe. 
Der 18. Juli 1870 ist gekommen, und das Dogma wurde angenommen. Ich 
rechte mit niemanden über das was seit jener Stunde geschehen ist. Organi- 
sation und Disciplin, der Kirche sind gut. Die Bischöfe haben sich unter- 
worfen, und manche von den früher entschiedensten Widersachern sind jetzt die 
thatkräftigsten Vertheidiger der neuen Lehre geworden; was sie für Verleum- 
dung erklärt, was sie nicht für möglich gehalten hatten, das vertheidigen sie 
jetzt, als wenn es Unsinn wäre zu thun, was sie früher gethan, als wenn 
dieses Dogma von ihnen, von allen, von jeher gelehrt und geglaubt worden 
wäre. (Heiterkeit links.) Und wie die Bischöfe, so auch der Klerus, auch er 
hat sich unterworfen! Viele, m. HH., ich weiß, was ich damit sage, nur 
äußerlich! (Widerspruch rechts.) Ja, noch jetzt gibt es viele deren Stand- 
punkt lediglich das Wort „Unterwerfung" richtig bezeichnet; ja Resignation 
ist es bei den meisten, und die Motive für dieses Verhalten suche ich nicht 
einmal in der eisernen Disciplin der Kirche, o nein, es ist insbesondere die 
Liebe zur Kirche. Sagen Sie nicht, meine Herren, daß das nicht wahr 
ist, wir sagen noch einmal: auch wir leben in der Welt, auch wir ha- 
ben Augen zum Sehen, und auch mit uns sprachen schon ganz vertraut 
manche. Fürchten Sie nicht, daß ich Namen nennen werde, aber wahr 
ist was ich sage, wahr in diesem Saal herinnen! (Anhaltendes Bravo 
links.) Was verlangt man nun vom Staate! Er solle sich in 
gleicher Weise dem unterwerfen und gehorchen das ist das Ziell 
Gewiß, der Staat hindert niemanden an die päpstliche Unfehlbarkeit zu glauben, 
wenn er kann, aber Pflicht des Staates ist seine Interessen zu wahren, den 
verfassungsmäßigen Rechtsschutz zu gewähren und sonst nichts, und dazu hat 
der Staat den ersten Schritt gethan, vielfach gedrängt durch gute Katholiken, 
die sich jetzt unterworfen haben. Die Staatsregierung thut nicht mehr als 
daß sie das verfassungsmäßige Recht der Unterthanen wahrt. Die Regierung 
will nicht die Verfassung ändern um ihren Standpunkt begründen zu können, 
nein! Das ist Entstellung! Die Regierung steht im Einklang mit 
der Praxis aller Regierungen und aller früheren bayerischen 
Fürsten. Wir werden also Schutz den Katholiken gewähren müssen, die 
deßhalb nicht außer der Verfassung sind, weil sie nur glauben, was sie bis 
18. Juli 1870 geglaubt haben. Einem schweren Vorwurf, der öfters wiedergekehrt 
ist, muß ich vor allem entgegentreten; man sagt: wir seien eine Partei, man 
hat die Meinung, daß nach dem Austritt des Fürsten Hohenlohe die Re- 
gierung keine Parteiregierung mehr sein werde, als enttäuschte Meinung hin- 
Lestellt; man sagt, wenn wir ohne Vorurtheil an die Frage herangetreten 
wären, würden wir anders gehandelt haben. Fragen Sie einmal, meine 
Herren von der rechten Seite die Herren hier auf der linken Seite, ob sie 
mit allen unseren wesentlichen Handlungen übereinstimmen? (Rufe links: 
Nein! Nein!) Und man könnte doch nur eine solche Regierung eine Partei- 
regierung heißen; doch nein, fragen Sie sie nicht, es könnte sonst scheinen als 
hätten wir es abgemacht. (Allgemeine Heiterkeit.) Prüfen Sie nur einfach
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        46 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
selber, und gehen Sie die Thatsachen durch, welche großentheils in diesem 
Saale sich ereigneten, und urtheilen Sie, ob Sie behaupten können, daß jene 
Herren auf der linken Seite in der Hauptsache mit uns einverstanden waren; 
dadurch wird aber doch eine Regierung keine Parteiregierung, daß sie in irgend 
einem wesentlichen Punkte mit einer Partei Übereinstimmt. Es ist ein schwerer 
Vorwurf, eine Parteiregierung genannt zu werden, nicht deßhalbt m. HH., 
weil ich etwa glaubte, daß eine Parteiregierung Mißachtung verdiene — die 
Regierung, die nach uns kommen wird, wird nichts anderes alß eine Partei- 
regierung sein, und man ist mit uns nur unzufrieden, nicht weil wir eine 
Parteiregierung find, sondern weil wir nicht die Regierung Ihrer (zur Rechten 
gewendet) Partei find. (Sehr gut, links.) M. HH.Es find schon alte 
Märchen, daß wir eine Parteiregierung gewesen seien als Fürst Hohenlohe 
noch unter uns war. Ich kenne dessen Gesinnung in diesem Augenblick nicht, 
das eine aber weiß ich, er hat sich die glänzende und so schnelle Rechtfertigung 
seiner Stellung nicht geträumt, wie er fie jetzt erfährt. (Bravo links.) 
Der Minister geht nunmehr auf die Rechtsfrage- über. „In der Verfassungs- 
bestimmung, auf welche wir uns berufen, ist der Regierung, in so weit sie 
derselben das oberste Schutz= und Ausfsichtsrecht einräumt, unzweifelhaft auch 
eine Einmischung in innere kirchliche Angelegenheiten zugestanden und als 
Folge eines solches Schutz= und Aussichtsrechtes auch in inneren Kirchenange- 
legenheiten ist, so deutlich man es nur wünschen kann, der Ausspruch gethan: 
daß das Placetum regium zu halten ist. Die Staatsregierung hat also ein- 
fach die Verfassung vollzogen. Was von Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit 
gesagt wird, ist ohne allen Grund. Wir beeinträchtigen die Gewissensfreiheit 
nicht; es kann jeder in Bayern glauben, was er will, so weit es uns angeht. 
Noch hat die Regierung Niemanden gehindert, einem Glauben oder einer Con- 
fession beizutreten; sie zwingt aber auch Niemanden dazu. (Sehr gutl links.) 
Es hat ein Abgeordneter gesagt: „„Wie können solche Bestimmungen auf 
Glaubenssätze Anwendung finden, auf Glaubenssätze, an denen nichts zu voll- 
ziehen ist? Das ist ja nur eine einfache Wahrheit, die geglaubt werden 
muß.““ Ja, m. HH., was ist denn das, was sich in Mering seit Monaten 
zuträgt? Was ist es was die Bischöfe von München-Freysing und Augsburg 
von der Regierung verlangen? Nichts anderes als zwangsweiser Vollzug 
solcher Kirchensätze. (Unruhe rechts.) Diese Herren kommen mir vor als 
wenn sie vor lauter Bäumen den Wald nicht sähen. (Bravo links.) Ich 
kann nicht genug betonen, daß die Klagen über Verfassungsverletzung von 
unserer Seite nur wegen dieses Nichtvollziehens Ihrer Wünsche herrühren, 
weil wir uns weigern zwangsweise das Dogma zur Anerken= 
nung zu bringem Alles andere sind Entstellungen und Aus- 
flüchte. (Bravo links und Widerspruch rechts.) Nach der Verfassung soll 
Niemand in seinem Glauben beeinträchtigt werden. Man spricht von dem 
Concordate. In Bezug auf dieses muß ich erklären, daß es nicht Geltung 
hai, weil mit Rom ein Vertrag abgeschlossen wurde, sondern 
nur, weil und insoweit es als Staatsgesetz publizirt worden 
ist. Das erste Concordat hat bei uns keine Wirkung, weil sich aus dem- 
selben ergibt, daß es nicht weitere Geltung hat als es als Staatsgesetz pub- 
lizirt wurde, es wurde aber nicht als Staatsgefetz publizirt. Was dagegen 
als Gründe vorgebracht worden ist, das, m. HH., kann ich am füglichsten 
als das bezeichnen, was mir der Hr. Abg. Jörg gesagt hat, es find Verlegen- 
heitsgründe. Aber eine juristische Deduktion wird sich solcher Nichtswürdigkeit 
nicht bedienen. Ja, m. HH., schließlich heißt es, wenn die Gründe ausgebeutet 
sind: auf das Gesetz kommt es gar nicht an, sondern auf die Ueberzeugung. 
(Allgemeine Heiterkeit.) Sowohl aus der Praxis als aus dem Wortlaute 
der Verfassung geht hervor, daß sich das Placet auch auf innere Angelegen- 
heiten der Kirche beziehe. Dies beweise auch ein Brief den der pöäfpftliche 
Nuntius von NRegensburg nach München im Jahre 1822 gerichtet habe an
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 47 
den Grafen Rechberg, worin derselbe das Placet als Beschränkung der kirch- 
lichen Freiheit beklagt, und sagt: daß es den kirchlichen Einrichtungen ent- 
gegengesetzt sei, indem ja ohne königliche Erlaubniß nichts (kirchliches) publizirt 
werden dürfe. Dieses Schreiben habe die Staatsregierung dahin beantwortet, 
daß das Placet schon unter den Kurfürsten gegolten habe und keineswegs die 
kirchliche Freiheit beeinträchtige. Redner erzählt: daß ihm der Cardinal Con- 
salvi selbst gesagt habe, Rom erkenne das Placet nie an, es lasse sich dasselbe 
nur gefallen. (Unruhe rechts.) Man sagt, Überall hat man gewartet, ob 
denn wirklich das Dogma staatsgefährlich sei, nur bei uns nicht. M. HH., 
das heißt, wir sollten die Thüre zumachen wenn die Kuh aus dem Stall ist, 
oder, noch befser, wir sollten die Thüre aufmachen, damit die Kuh hinaus 
kann. (Lebhafte Heiterkeit und Bravo links.) Meine Herren! Lassen Sie 
den württembergischen Klerus das brachium saecculare verlangen, und es 
wird sich auch diese Regierung rühren müssen, wenn erst einmal ein Döllinger 
dort auferstanden, und ein Bischof Hefele nicht wäre! Wir mischen uns nicht 
ein, wir hindern oder treiben Niemanden, wenn jemand nicht aus eigener 
Ueberzeugung Katholik wird, durch uns, m. HH., wird er es gewiß nicht. 
(Allgemeine Heiterkeit.) Meine Herren, mag die Abstimmung ausfallen wie 
sie will, die Beweisgründe für uns sind so gute, daß mit der Abstimmung 
der Streit noch nicht beendet ist; denn Wissenschaft steht auch auf unserer 
Seite, und dessen bin ich sicher, daß die, welche etwas verstehen das Recht auf 
unserer Seite zu suchen find!“ Schlußrede des Ministerpräsidenten Graf 
Hegnenberg: „Der Gegenstand ist erschöpft, die Kammer selbst ist erschöpft, 
und ich werde sehr kurz sein, denn wer noch nicht weiß ob er die Beschwerde 
für begründet oder unbegründet erachten soll, den kann man auch nimmer 
aufklären. Ich möchte Ihre Blicke statt zurück nach vorwärts richten. Nach 
meiner Ueberzeugung bildet die Kammer ein richtiges Bild des Landes: der 
Riß, der durch die Kammer geht, geht durchs Land, die Gegensätze scheinen 
unausgleichbar, die Träger der entgegenstehenden Principien find unversöhnlich, 
aber nicht nur schroff stehen die Parteien sich gegenüber, sondern auch in 
einem numerischen Verhältnisse, welches es absolut unmöglich macht, daß eine 
Partei die andere bewältige; unter diesen Umständen erscheint ein friedliches 
und einträgliches Zusammengehen hoffnungslos, und ich gewinne mehr und 
mehr den Eindruck, daß es beinahe nicht mehr erwünscht sei. Unter diesen 
Umständen ist es gleichgiltig, wer auf diesem Stuhle sitzt; einer Mehrheit in 
Partibus hat noch kein Ministerium folgen können; lehnt sich aber das Mini- 
sterium auf die eine oder andere Seite, so wird es stets die Hälfte des Landes 
gegen sich haben; es ist auch gleichgiltig, wer auf dem Standpunkte der Re- 
gierung steht, so lange im Lande nur zwei Parteien bestehen, von denen jede. 
ihr politisches Princip bis zum Extrem treibt. Einen Beweis für diese 
Lage gibt am besten die heutige Verhandlung. „Helfen Sie ab, es kostet 
mnur ein Wort“, so hat mein verehrter Freund Ruland gesagt: „entziehen 
Sie dem Renftle den weltlichen Schutz!“ Und gesetzt, wir hätten es gethan, 
so stünden wir heute vor derselben Beschwerde von Seite der Gegenpartei. 
(Nufe links: Sicher!) Incidit in Scyllam, qui vult vitare Charybdim! 
Was folgt daraus? Können wir auf dem eingeschlagenen Wege fortfahren, 
bis das Blut des Volkes ganz vergiftet, bis das Land vollkommen erschöpft 
ist: Von Vaterlandsliebe kann ich hiebei keine Spur finden, nennen Sie 
das Verfahren fortschrittlich oder patriotisch; es gibt nur einen Rettungsweg, 
wie uns die Geschichte parlamentarischer Ereignisse zeigt, den der politisch ver- 
ständigen, aufopferungsvollen Vaterlandsliebe. Der Conflikt ist da, wir haben 
die Frage nicht ins Land geschafft, wir werden sie nicht hinausschaffen, sie 
braucht vielleicht ein Jahrhundert zu ihrer Lösung, aber das ist unsere Pflicht, 
sie auf gesetzlichem Wege zu lösen, sie soll friedlich ausgetragen, nicht ausge- 
lämpft werden; der bloße Name „Mittelpartei“ genligt nicht, zwischen den 
jetzigen Strömungen hat eine dritte Partei auch keinen Platz, aber Eines ist
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        48 
Das deutsche Reich und seine einjelnen Slieder. 
möglich: daß sich im Lande noch eine politische Partei bilden würde, die sich 
die Aufgabe stellte, jede extreme Forderung zu bekämpfen, der Zeit Zeit zu 
lassen, welche an der Hand der Regierung versuchen würde den Conflikt auf 
gesetzlichem Wege zu lösen. „Aber solche Gesetze nehmen wir von einer Re- 
gierung nicht an — sagte neulich eine Stimme — die ihre Hände befleckt 
hat durch die Partei!“ M. HH1 Das ist ein so schwerer Vorwurf, daß 
Sie es mir nicht verdenken werden, wenn ich versuche zu prüfen, wie rein die 
Hände sind, die uns diesen Vorwurf zuschleudern. Als vor einiger Zeit der 
bekannte Initiativantrag ins Haus gebracht wurde, machte man aufmerksam 
auf den Inhalt der Rede des Grafen Bray bei Gelegenheit der Versailler 
Verträge, der das politische Programm richtig fest gesetzt habe, und doch hat 
das nicht gehindert, daß ein Organ jener Partei ihm in den Mund legte: er 
habe die Verträge dort geschlossen in der Hoffnung, daß sie hier durchfallen 
würden; bei den Berathungen gab man sich Mühe zu zeigen, man stehe einem 
Ministerium gegenüber das mit Sack und Pack ins preußische Lager des 
Einheitsstaates übergehe; man glaubte hohe Bollwerke dagegen aufthürmen 
zu müssen, und heute wird von derselben Seite uns der Vorwurf der Ver- 
fassungsverletzung gemacht. Das ist kein gleiches Maß, sondern Verdächtigung, 
das dient der Partei. Aber dem „anathema sit“, das dem Gegner zuge- 
rufen wird, gegenüber haben wir einen deutschen Fluch: Fluch der Lüge! 
Und Lüge ist es zu sagen: daß Mmisterium sei ein Feind der katholischen 
Kirche, wir seien die Nepräsentanten der Altkatholiken. Das Gesetz gewährt 
jenen Schutz, und wir nach ihm; es ist unwahr, wenn man von bayerischer 
Treue in Bauernversammlungen spricht, und die Räthe der Krone aufs 
plumpste verdächtigt, indem man behauptet, sie wollen das Volk preußisch oder 
protestantisch machen. Es ist hämisch, vom abnehmenden Glanze der Krone 
zu sprechen und den politischen Unfrieden so hoch zu treiben, daß Bayern in 
den Einheitsstaat hineingejagt wird. Das geschieht von den Leuten, deren 
drittes Wort ist: Aufrechthaltung der Selbständigkeit Bayerns. Seit 20 Jah- 
ren arbeitet die Gesetzgebung wie mit Dampf, und die, welche die Gesetze an- 
wenden sollen, können sie kaum alle lesen, das Volk weiß nichts von diesen 
Gesetzen, die Stabilität der Verwaltung ist längst verloren gegangen, in 20 
Jahren hatten wir 17 Minister des Innern, 9 des Auswärtigen! Das find 
Zustände die einem Lande bedenkliche Symptome sein können; wo die Partei- 
strömung so weit getrieben, ists fast unmöglich, daß der Richterstand seine 
Unbefangenheit bewahre, und man hat auch von jener Seite behauptet, das 
Vertrauen in der Unparteilichkeit des Richterstandes sei bereits erschüttert. 
Wenn dem so ist, so ists ein Beweis dafür, daß wir weit gekommen find !! 
Jede Partei weiß wie viel sie von der gegnerischen Presse zu leiden hat, es 
gibt keine Regierungs= und Landesinteressen mehr, wir sind auf diesem Gebiete 
mundtodt gemacht. Würde ich meinem persönlichen Geschmack zu folgen haben, 
so würfe ich das Gesetz über den Mißbrauch der Presse ins Feuer, wir hätten 
dann einen Mißbrauch der Presse, nicht aber auch des Gesetzes. Wer hier in 
der Kammer sitzt, wird schwerlich den Eindruck haben, daß er vor einem ob- 
jectiven, gerechten Richter sitze; deßhalb haben auch Ihre Berathungen keines- 
wegs so großen Werth wie Sie glauben; die Beschlüsse gehen den Berathungen 
voraus, es gibt manche, die glauben es wäre das Beste mit der Abstimmung 
anzufangen. Der Parteistandpunkt ist der einzige, und wenn heute die Re- 
gierung Über Seidenzucht oder über die Drehkrankheit der Schafe einen Ent- 
wurf brächte — ich bin Überzeugt, es gäbe auch da einen Parteistandpunkt. 
Der Referent Hauck hatte das Recht und die Pflicht, nach seiner Ueberzeugung 
zu handelu, aber wenn ich mich nicht sehr täusche, so hatte jeder das dunkle 
Gefühl, es sei eine ungesunde Erscheinung, zu bemerken, daß ein Bezirksamt- 
mann von dieser Stelle aus dem Ministerium, dessen Organ er ist, den Text 
liest. In Japan hat der abgetretene Minister sich den Bauch aufzuschlitzen, 
bei uns sollen dies Geschäft die eigenen Organe des Ministeriums besorgen!
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 49 
Betrachten wir die tiese Erregung der Gemüther im ganzen Lande. Man kann 
bestreiten, daß die vaticanischen Beschlüsse staatsgefährlich sind; daß aber solche 
Zustände slaatsgefährlich sind, wird Niemand bestreiten. Wer diesen Conflikt 
in Bayern mit lösen soll, muß durchdrungen sein vom Geiste der Geschichte 
und von Pietät gegen die Kirche; auf welchem Standpunkt man auch stehe, 
wer aus der Geschichte nur tiefen Haß gegen die Kirche gelernt hat, der hat 
wenig gelernt! Und diesen Standpunkt erklärt man für den unserigen! Schade 
daß man Dinge wie Pictät u. s. w. nicht wägen kann, vielleicht ließe sich 
constatiren, daß unsere Firma in diesen Gegenständen keine leichtere Wage 
führt als die Ihrige! Wenn Sie die vorliegende Beschwerde für begründet 
hallen, so erklären Sie, daß eine gesetzliche Regelung nicht möglich ist; wir 
können das nicht hindern! wir sind bereit die Portefeuilles niederzulegen, aber 
wir werden sie dem König zurückgeben ohne eines seiner Rechte preiszugeben. 
Wollen Sie den Rath eines ehrlichen Mannes befolgen, der 20 Jahre seines 
Lebens in diesem Hause zugebracht hat, so hängen sie einen Augenblick den 
Fortschritts= oder patriotischen Standpunkt an den Nagel, und lassen Sie die 
Vaterlandsliebe walten. Können Sie sich aber dazu nicht entschließen, so 
schlagen Sie denn den letzten Nagel in den Sarg des bürgerlichen und con- 
fessionellen Friedens — aber auf Sie fällt dann die Verantwortung!" 
23. Jan. (Württemberg.) II. Kammer: Die staatsrechtliche Commission be- 
27. 
28. 
antragt mit 7 gegen 1 Stimme (Oesterlens) die Tagesordnung über den 
Antrag Oesterlen betreffend die Reservatrechte, in der Erwägung, daß 
die Regierung berechtigt sei, die Abstimmung im Bundesrath, gemäß 
der Reichsverfassung Art. 78 Abs. 1 und 2, ohne Zustimmung der 
Landesvertretung vorzunehmen, und daß hiedurch die Landesverfassung 
nicht verletzt werde. 
. (Weimar.) Landtag: verwirft mit 25 gegen 14 Stimmen einen 
Antrag auf Einführung des allgemeinen Stimmrechts. 
(Preußen.) Adbg.= Haus: Seitens der gesammten preußischen 
katholischen Bischöfe ist eine Petition gegen das Schulaussichtsgesetz 
an das Abgeordnetenhaus gerichtet und wird vom Präsidenten der 
Unterrichtskommission überwiesen. Es ist dies der erste Fall, in welchem 
die Bischöse bei dem Abgeordnetenhause petitioniren. 
(Baden.) II. Kammer: nimmt die von der Regierung ihr vor- 
geschlagene umfassende Erhöhung der Beamtengehalte an. 
. (Preußen.) Die Generale Moltke und Roon werden vom König 
ins Herrenhaus berufen. 
„ (Baden.) Versammlung von Delegirten der Altkatholiken des 
Landes in Karlsruhe. 
Es nehmen an derselben ungefähr 200 Männer hauptsächlich aus der 
Gegend von Freiburg bis Mannheim theil, darunter die Landtagsabgeordneten 
Kirsner, Eckhard, Seeger und Intlekofer, die Professoren Friedrich und Wind- 
scheid. Zustimmungstelegramme laufen von Konstanz, Villingen, Waldshut 
und Freiburg ein. Eckhard führt den Vorsitz, Staatsanwalt v. Berg macht 
den Sprecher. Die Versammlung beschließt: durch Landtagsabgeordnete an 
die Regierung die Fragen zu richten, ob sie Willens sei, altkatholische Priester 
und Laien in ihren bisherigen Rechten zu schützen, altkatholische Gemeinden 
werkthätig zu unterstluüten, beim Reichstag auf die Vertreibung der Jeguiten 
4
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        50 Das deutsche Reich und seine einjelnen Elieder. 
hinzuwirken und die nöthigen Maßregeln zur Ueberwachung des Unterrichts 
der Geistlichen an der Schule zu treffen. 
29. Jan. (Elsaß-Lothringen.) Der Oberpräsident macht bekannt: Mit 
dem 1. Februar treten an Stelle der Präfekten in Straßburg, Col- 
mar und Metz Bezirkspräsidenten. Zugleich beginnt am selben Tage 
die Wirksamkeit der Steuerdirektoren, Bezirkshauptkassen und der 
Landeskasse. An diesem Tage findet in Straßburg auch die erste 
Schwurgerichtssitzung statt. 
30.—31. Jan. (Preußen.) Abg.-Haus: Budget, Etat des Cultmini- 
steriums. Minister Falk erklärt, die in der Thronrede angekündigten 
Vorlagen würden aus äußern und innern Gründen nicht erfolgen; 
von den bereits eingebrachten halte er nur das Schulaufsichtsgesetz 
aufrecht. Abg. Nichter zieht hierauf Namens der Commission die 
zum Cultusetat im Allgemeinen gestellten Anträge zurück. Mallinkrodt 
tadelt die Aufhebung der katholischen Abtheilung im Cultusministerium 
und der Abg. Windhorst-Meppen gibt dem Fürsten Bismarck Anlaß 
zu einer einläßlichen Rede zur Beleuchtung der confessionellen Politik 
und der Centrumsfraction, deren Bildung er geradezu eine „Mobil- 
machung gegen den Staat“ nennt. In der Specialdiscussion ruft 
Titel 5 (evangelischer Oberkirchenrath) eine lange Debatte hervor. 
Es wird auf die Verweigerung aller Ausgaben für den Oberkirchen- 
rath angetragen, der Antrag aber nach einer Nede des Ministers Falk, 
man möge ihm Zeit lassen, bis er sich über all die höchst verwickelten 
Fragen orientirt habe und festen Boden unter den Füßen fühle, gegen 
die Stimmen der Fortschrittspartei abgelehnt. 
Fürst Bismarck: Wenn der Vorredner mit warmen Worten dem Wunsch 
Ausdruck gab den früher nicht gestörten kirchlichen Frieden wieder herzustellen, 
so appellire ich an sein eigenes, ungetrübtes Urtheil ob seine Worte diesem Zweck 
zu entsprechen geeignet waren. Jedenfalls entbehrten dieselben der christlichen 
Milde in der Beurtheilung des Gegners und der christlichen Demuth in Bezug 
auf die eigene Sache. Ihr Nein — sagle er — ist kein Beweis, und gleichzeitig 
führte er sein Ja als einen solchen für Thatsachen an, denen sonst nichts zur 
Seite steht, und denen gegenüber ich behaupte, daß ich sie so lange nicht für 
wahr halte, bis mir Documente darüber beigebracht werden. Er beschwerte 
sich darüber, daß die Katholiken nicht in dem der Bevölkerung entsprechenden 
Verhältniß bei der Besetzung der höhern Staatsämter berücksichtigt seien; ich, 
in meiner Stellung als Ministerpräsident lehne jede Verpflichtung einer con- 
fessionellen Zählung in dieser Beziehung ab (Beifall) und werde eine solche 
niemals zugeben. Es ist möglich, daß das statistische Bureau darauf bezüg- 
liche Aufstellungen gemacht hat; ich weiß das nicht, und bekümmere mich 
darum nicht — das statistische Bureau veranstaltet ja viele Zählungen, mit 
deren Tendenz ich nichts zu thun habe. (Heiterkeit.) Es wurde namentlich 
darauf hingewiesen, daß ich keinen Collegen katholischer Confession im Mini- 
sterium habe. Ich bedaure das lebhaft, indessen wir bedürfen in dem Mini- 
sterium einer Mehrheit, welche bereit ist, die von der Regierung eingeschlagene 
Richtung entschieden zu unterstützen. Glaubt der Hr. Vorredner, daß wir dieß 
von einem Mitgliede seiner Fraction erwarten dürfen? (Heiterkeit.) Trotz 
des lockern Zusammenhangs der verschiedenen Ressorts ist eine gewisse Homo- 
genität des Ministeriums nicht zu entbehren, für die mir die Mitglieder des
        <pb n="55" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 51 
Centrums wenig Garantien zu bieten scheinen. Die Existenz dieser confessionellen 
Fraction auf politischem Boden ist an sich eine der ungeheuerlichsten Erschei- 
nungen. Sie üben dadurch auf alle katholischen Mitglieder einen Zwang aus 
der Partei beizutreten, wenn sie sich nicht Anfeindungen aussetzen wollen und 
machen die Religion zu einem Gegenstande der Tribünendiscussion. (Beifall.) 
Ich habe den Grundsatz, jeder Confession vollkommen freie Bewegung zu ge- 
statten, ohne es deßhalb für nothwendig zu halten, daß dieselben ziffermäßig 
nach Maßgabe ihrer Stärke in der Bevölkerung in allen Staatsämtern ver- 
treten sind. Ich kenne das Verhältniß gar nicht und will es auch gar nicht 
wissen, das aber gebe ich ihnen zu bedenken, daß denselben Anspruch, wie die 
Katholiken, jede andere Religionsgemeinschaft zu erheben berechtigt ist, die 
Lutheraner wie die Reformirten und die Juden — und ich habe gefunden, 
daß gerade die Letztern sich durch besondere Intelligenz und Befähigung für 
staatsmüännische Wirksamkeit auszeichnen. (Große Heiterkeit.) Als ich aus 
Frankreich zurückkehrte, um mich den innern Aufgaben des Staates zuzuwen- 
den, trat mir die neugebildete Fraction des Centrums in einer Weise gegen- 
über, daß ich darin nur die Mobilmachung der Partei gegen den 
Staat erblicken konnte. (Beifall.) Ich wurde in dieser Anschauung nicht 
erschüttert, als ich sah, daß an ihrer Spitze das streitbare Mitglied stehe, dessen 
Worte Sie so eben vernommen, ein Mitglied, welches aus Gründen, die ich 
achte, sich von vornherein dem preußischen Staatsorganismus wenig geneigt 
zeigte, und von welchem es mir noch jetzt zweifelhaft erscheint, ob die Neubil- 
dung des Reiches, sei es in dieser oder jener Gestalt, seinen Wünschen entspricht. 
Es war eine meiner ersten Sorgen, wie ich mich, ohne die Verbindung mit 
der großen Mehrheit des deutschen Volkes zu verlieren, in Fühlung erhalten 
könnte mit jener Partei; dieser Sorge wurde ich durch die Haltung jener 
mobilen Armee bald überhoben. Ich hatte gehofft, die Regierung würde eine 
Stütze finden an einer kirchlichen Partei, die dem Kaiser gäbe, was des Kaisers 
ist, statt dessen mußte ich mit Betrübniß hören, daß in den Wahlreden und 
den Preßerzeugnissen, die zum Zweck der Wahlen verbreitet wurden, etwaige 
Irrthümer und Fehler der Regierung im grellsten Lichte dargestellt wurden, 
während das Gute mit keiner Sylbe Erwähnung fand. Obwohl Zeugnisse 
Er. Heil. des Papstes und der Bischöfe es aussprachen, daß die katholische 
Kirche Grund habe, mit den Einrichtungen des Staals und der ihr darin zu- 
gewiesenen ehrenvollen Stellung zufrieden zu sein, dauerte jene Agitation fort, 
so daß ich veranlaßt wurde, einen Schritt zurückzutreten. Die Ernennung des 
ncuen Cultusministers hat dem Vorredner Veranlassung gegeben, über eine 
Verletzung der Parität zu klagen. Ein solcher Vorwurf konnte zur Zeit des 
absoluten Regiments vielleicht begründet sein, heute, wo wir eine Verfassung 
haben, ist er ein Unding; wollen Sie die Wahl der Rathgeber der Krone 
von der Confession abhängig machen, so hört die Verantwortlichkeit derselben 
auf. — Es wurde ferner über die Aufhebung der katholischen Abthei- 
lung im Cultusministerium geklagt. Diese Behörde hatte mit der Zeit 
einen Charakter angenommen, daß sie auf mich den Eindruck machte, als ver- 
trete sie nur die Rechte der Kirche gegen den Staat. Ich hatte deß- 
halb schon früher Sr. Maj. dem Kaiser vorgeschlagen, statt derselben lieber 
einen päpstlichen Nuntius am hiefigen Hofe beglaubigen zu lassen, dem gegen- 
Über wir wenigstens eine klare Stellung hätten und der uns ohne zwischen- 
liegende Strahlenbrechung über die Bedürfnisse und Forderungen der Kirche 
in Kenntniß setzte. Dennoch wagte ich nicht, diesem Wunsche weitere Folge zu 
geben, weil sich in der Oeffentlichkeit eine allgemeine Abneigung dagegen aus- 
sprach. Vielleicht werden wir doch noch auf diesen Ausweg zurückkommen, 
sobald sich die Zustände etwas friedlicher gestaltet haben. So erinnert das 
Verhältniß an die Fabel von dem Wanderer mit dem Mantel, den ihm der 
Regen nicht nehmen konnte, während die Sonne ihm denselben abgewann. 
Der Vorredner hat sodann im Verlaufe seiner Rede über die Haltung der 
47
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        52 
Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 
Regierungspresse Beschwerde geführt, und hat zu derselben Blätter gerechnet, 
die zwar Mitltheilungen, welche ihr seitens der Regierung gemacht werden, 
aufnehmen, die aber sonst vollkommen selbstständig sind. Für derartige 
Blätter, welche die Regierung zwar benubtzt, weil die rein officielle Presse noth- 
wendig stets die Langweiligkeit des „Staats-Anzeigers“ annehmen muß, können 
wir trotzdem eine Verantwortlichkeit in keiner Weise übernehmen. Uebrigens 
verweise ich Sie auf Ihr eigenes Organ, die hier erscheinende „Germania“, 
deren Leser ich zwar nicht selbst bin, von der ich jedoch gehört habe, daß sie 
sich mit der deutsch-feindlichen rheinbündlerischen Presse Bayerns für solidarisch 
erklärt. (Widerspruch im Centrum.) Sollte ich mich irren, so wäre es mir 
lieb. Ich bitte Sie, suchen wir aus dieser für das Vaterland großen Cala- 
mität theologischer Discussion hier einen ruhigen Ausweg zu gewinnen. Eine 
Einwirkung auf dogmatische Streitigkeiten liegt uns sehr fern. Allerdings 
können wir, wie in der Braunsberger Angelegenheit verlangt wird, eine Aus- 
Übung der Staatsgewalt der Geistlichkeit nicht einräumen. Gerade deßhalb 
müssen wir uns in dieser Beziehung den Platz frei halten, um uns hier so 
wenig als möglich um Religion kümmern zu müssen. (Beifall.) Man ver- 
lange nicht von einer paritätischen Regierung eine confessionelle Haltung; eine 
Staatsreligion als solche haben wir nicht. Wenn der Vorredner endlich be- 
hauptete, daß seine Anschauungen von der Mehrheit seiner Glaubensgenossen 
getheilt würden, so bestreite ich dieß und erwarte den Gegenbeweis. (Lebhafter 
Beifall.) Abg. Windthorst (Meppen): Der Ministerpräsident hat von 
einem Kampf gegen den Staat gesprochen, während nur von einem Wider- 
stande gegen einzelne Acte seiner Politik die Rede sein kann. Der Minister- 
präsident ist nicht der Staat und noch hat es kein Minister gewagt, seine 
Gegner auch Gegner des Staats zu nennen. Das Centrum ist keine confes- 
sionelle Fraction (Gelächter und Widerspruch); unser Programm ist veröffent- 
licht und jeder, gleichviel welcher Confession, kann ihm beitreten. Weder dir 
Anerkennung noch den Tadel des Ministerpräsidenten acceptire ich; jene habe 
ich nicht verdient und dieser ist unbegründet. Ich habe viele Fehler, aber 
gewiß nicht den der Leidenschaftlichkeit in parlamentarischer Debatte. Mein 
Puls schlägt auch in diesem Hause nur sechszig Schläge in der Minute, und 
ich weiß nicht, ob der Ministerpräsident dasselbe von sich sagen kann. Das 
Centrum ist nie aggressiv gegen die Regierung gewesen; mehr als einmal hat 
es sie im Reichstage bei entscheidenden Abstimmungen unterstützt. Ueberall 
konnte es ihr nicht folgen, denn es ist nicht jedermanns Sache, so schnell je 
nach der Ansicht der Regierung umzurutschen, als es manchen Leuten allerdings 
gegeben ist. Der Ministerpräsident hat uns dann mit der Presse identificirt. 
Was sollte aber dabei herauskommen, wenn jede Partei für ihre Presse auf- 
kommen sollte? Wenn die bezahlie Presse, die „Norddeutsche Allgemeine" u. s. w. 
einen so scheußlichen Ton anschlägt, mag die Antwort nicht fein ausfallen. 
In meinem und in den Häusern meiner Mündel habe ich Blätter dieser 
Gattung verboten wegen ihres verdorbenen Styls, und wenn der Minister- 
präsident sich über die Beziehungen der Regierung zu diesen Blättern aus- 
ließ, kann ich ihm nur antworten: wer reine Hände hat und behalten will, 
besorgt seine Seripturen und Pakete nicht durch den Düngerwagen. Die Pa- 
rität bis in die Decimalbrüche hinein zu wahren, verlangen wir ja gar nicht, 
aber es sollte doch jedem klar sein, daß sie jetzt überhaupt nicht existirt. Das 
Centrum ist gern bereit sich aufzulösen, wenn eine andere Fraction sein 
oder doch ein acceptables Programm annähme (Große Heiterkeit), aber bis 
dahin werden wir uns gegen die concentrischen Angriffe, welche auf uns ein- 
stürmen, vertheidigen und freilich mit Energie. 
  
30. Jan. (Bayern.) II. Kammer: lehnt die Anträge des Freiherrn 
v. Hafenbrädl auf Beschränkung der Freizügigkeit, der Verehelichungs- 
freiheit 2c. mit 57 gegen 56 Stimmen ab, indem wiederum 3 Mit-
        <pb n="57" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 53 
glieder der patriotischen Partei zu der Fortschrittspartei übergehen. 
Die patriotische Majorität der Kammer scheint definitiv zur Minorität 
geworden zu sein. 
31. Jan. (Bayern.) Döllinger eröffnet in München vor einem ungewöhn- 
lich großen Kreise von Zuhörern einen Cyclus von Vorlesungen über 
die „Wiedervereinigungsversuche der christlichen Kirchen und die Aus- 
sichten auf eine künftige Union“. 
. (Elsaß-Lothringen.) Der Reichsanzeiger veröffentlicht ein 
unter dem 23. Januar erlassenes Gesetz betreffend die Einführung 
der Bestimmungen über das Reichskriegswesen in den neuen Reichs- 
landen. 
Dasselbe sindet auf die vor dem 4. Januar 1851 geborenen Angehörigen 
von Elsaß-Lothringen keine Anwendung. Die Musterung der nach diesem 
Zeitpunkte geborenen Wehrpflichtigen beginnt im Oktober 1872. Hinsichtlich 
der Zulassung zum einjährigen Dienste sowie bei Beurtheilung der auf häus- 
liche 2c. Verhältnisse gegründeten Anträge auf Befreiung vom Militärdienst 
soll „während der nächsten Jahre auf die besonderen Verhältnisse von Elsaß- 
Lothringen Rücksicht genommen werden“. 
— (Preußen.) Petitionssturm an das Abg.-Haus gegen das Schul- 
# 
aufsichtsgesetz. 
Noch niemals hat eine Vorlage der Regierung beim Landtage einen 
solchen Sturm von Petitionen hervorgerusen. Es sind bereits Üüber 800 Peti- 
tionen beim Abgeordnetenhause eingegangen, welche um Ablehnung der Vorlage 
bitten. Der größte Theil dieser Petitionenz ist gedruckt. Sie zerfallen in drei Ka- 
tegorien, von denen die eine aus der Provinz Schlesien stammt und von dem 
Breslauer katholischen Volksvereine ausgegan sen ist. Ebenso wie die Katho- 
liken Schlesiens, haben auch diejenigen in der Provinz Posen gewirkt. Die 
Zahl der Unterschriften, welche die von den polnischen Abgeordneten eingereichten 
Pctitionen tragen, beläuft sich auf mehr als 20,000. Die dritte Kategorie 
stammt aus Hannover, und es dürfte wohl keine evangelisch-lutherische Ge- 
meinde in dieser Provinz vorhanden sein, die sich nicht in einer Petition gegen 
das Gesetz gewendet hat. 
1. Febr. (Preußen.) Die Stadtverordneten von Köln räumen den Alt- 
katholiken mit 25 gegen 2 Stimmen die Nathhauskapelle für ihren 
Gottesdienst ein. 
2. „ (Preußen.) Der Erzbischof von Köln beginnt nun auch seiner- 
seits energisch vorzugehn: die bis jetzt nur suspendirten Bonner 
Professoren der Theologie, Hilgers, Reusch und Langen so wie der 
geistliche Professor der Philosophie Knoodt erhalten von ihm die An- 
drohung, daß falls sie nicht bis zum 9. resp. 1. März die den vati- 
canischen Dogmen schuldige Unterwerfung und Glaubenszustimmung 
geleistet hätten, mit der großen Excommunication belegt würden. 
Der Erebischof gründet sein Vorgehen besonders auch darauf, daß die Be- 
treffenden, ihrer Pflicht als Staatsbeamte entsprechend, Vorlesungen angekün- 
digt, resp. gehalten hätten; ein Verbrechen, welches Prof. Langen durch seine 
Schrift: „Das vaticanische Dogma rc.“ und durch Annahme des Amtes als 
Examinator für katholische Religionswissenschaft in der wissenschaftlichen Pr“
        <pb n="58" />
        54 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
fungs-Commission noch bedeutend vermehrt habe. Der Erzbischof sieht sie 
jedoch auch als Professoren, rein als kirchliche Beamte an, weßhalb er 
ihnen auch droht, sie bei fortgesetzter Renitenz all ihrer Aemter und Würden 
entsetzen zu wollen. 
5. Febr. (Preußen.) Herrenhaus: modifizirt den Entwurf eines soge- 
nannten Hypothekengesetzes sehr wesentlich, indem es die entscheidenden 
Principien, welche die Regierungsvorlage, um den Forderungen der 
Zeit gerecht zu werden, der Reform des Immobiliarrechtes zu Grunde 
legen wollte, zurückweist. 
„ (Sachsen.) II. Kammer: genehmigt die ihr von der Regierung 
vorgelegte Erhöhung der Beamtengehalte. 
„ (Württemberg.) II. Kammer: lehnt den Antrag Oesterlen betr. 
die sog. Reservatrechte nach dem Antrage der Commission mit großer 
Mehrheit ab. 
Der Commissionsantrag lautet auf Uebergang zur Tagesordnung in 
der Erwägung: 1) daß die Regierung berechtigt sei, ihre Stimme dießfalls 
im Bundesrathe ohne vorherige Zustimmung der Stände abzugeben, 2) daß 
vermöge der verbindlichen Kraft der Reichsverfassung für Württemberg durch 
eine solche Abstimmung auch eine Bestimmung der Landesverfassung nicht ver- 
letzt werden könne. Abg. Sick und Gen. (Regierungspartei) beantragen als 
„Vermittlung“" eine anders motivirte Tagesordnung: 1) wie die Commission; 
2) daß nur in Uebereinstimmung mit der Landesvertretung eine Verzichtleistung 
auf ein Sonderrecht erfolgen könne; 3) daß die Regierung ein Gesetz über 
Ministerverantwortlichkeit vorlegen möge. Der Justizminister erklärt 
Namens der Staatsregierung und mit Genehmigung Sr. Maj. des Königs: 
daß nach Auffassung der Staatsregierung unter „Zustimmung des berechtigten 
Bundesstaats“ in Art. 78 der Reichsverfassung zu verstehen ist: die Zustim- 
mung der Bevollmächtigten im Bundesrath. Der Minister führt hiefür den 
historischen und logischen Beweis, insbesondere betonend, daß der Zwischenabsatz 
1 und 2 des Artikels nicht getrennt werden dürfe. Mit der von Sick ge- 
wünschten Vorlage eines Gesetzes über Ministerverantwortlichkeit könne die Re- 
gierung sich einverstanden erklären, auch sei die Erwartung berechtigt, daß die 
Regierung nur übereinstimmend mit der Landesvertretung vorgehen werde; 
aber Sicks Antrag als Ganzes sei unannehmbar, wegen Mangel eines klaren 
Ausspruchs über das Materielle der Frage. Schließlich wird nach lebhaster 
Debatte Sicks Vermittlungsantrag mit 73 Stimmen gegen 16 abgelehnt, da- 
gegen gemäß dem Commissionsvorschlag die motivirte Tagesordnung mit 
60 Stimmen gegen 29 angenommen und mit 80 gegen 9 die Erwartung 
hinzugefügt, daß die Regierung ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz vorlegen 
möge. 
„ (Deutsches Reich.) In Schlesien unterliegt bei einer Nachwahl 
zum Reichstage der Herzog von Natibor den Umtrieben der polnisch- 
clericalen Partei des geistlichen Raths Müller mit 8385 Stimmen 
gegen 9151 Stimmen. 
„—9. Febr. (Preußen.) Abg.-Haus: Erste Berathung des Schulauf- 
sichtsgesetzes. Zu der Regierungsvorlage liegen zahlreiche Amendements 
vor. Reden der Abgg. Neichensperger und Windhorst gegen, des 
Unterrichtsministers und des Fürsten Bismarck für das Gesetz. Schließ- 
lich wird das Gesetz mit den von Commissarien der verschiedenen Par-
        <pb n="59" />
        Pas deutsche Reich und seine einzelnen Glicder. 55 
teien vereinbarten und von der Regierung acceptirten Amendements 
Bonin mit 197 gegen 172 Stimmen angenommen. 
Vorlage und Amendements: Der noch von Minister v. Mühler einge- 
brachte Regierungsentwurf lautet vollständig: „Wir Wilhelm u. s. w. 
verordnen in Ausführung des Art. 23 der Verfassungsurkunde vom 31. Jan. 
1850 r2c.: § 1. Die Aufsicht Über alle öffentlichen und Privat-Unterrichts- 
und Erziehungs-Anstalten steht dem Staate zu. Dem gemäß handeln alle 
mit dieser Aufsicht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage des Staa- 
tes. § 2. Die Ernennung der Lokal= und Kreis-Schulinspektoren und die 
Abgrenzung ihrer Aussichtsbezirke gebührt dem Staate allein. Der vom 
Staate den Inspektoren der Volksschule ertheilte Auftrag ist, sofern sie dies 
Amt als Neben= oder Ehrenamt verwalten, jederzeit widerruflich. Diejenigen 
Personen, welchen die bisherigen Vorschriften die Inspektion über die Volksschulen 
zugewiesen, sind verpflichtet, dies Amt gegen die etwaigen bisherigen Dienstbezüge 
im Auftrage des Staates fortzuführen oder auf Erfordern zu übernehmen. Alle 
entgegenstehenden Bestimmungen sind ausgehoben.“ Der angezogene Art. 23 der 
Verfassung lautet: „Alle öffentlichen und Privat-Unterrichts= und Erziehungs- 
Anstalten stehen unter der Aufsicht vom Staate ernannter Behörden. Die 
öffentlichen Lehrer haben die Rechte und Pflichten der Staatsdiener."“ Ferner 
Art. 24: „Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die confes- 
sionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen. Den religiösen Unterricht 
in der Volksschule leiten die betreffenden Religions-Gesellschaften. Die Leitung 
der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu. Der 
Staat stellt, unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden, aus der 
Zahl der Befähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an.“ Ferner 
Art. 26: Ein besonderes Gesetz regelt das ganze Unterrichtswesen. Endlich 
Art. 112: Bis zum Erlaß des im Art. 26 vorgesehenen Gesetzes bewendet 
es hinsichtlich des Schul= und Unterrichtswesen bei den jetzt geltenden gesetzlichen 
Bestimmungen. Dazu liegt eine große Anzahl von Amendements vor, 
die meisten von der altconservativen Partei herrührend. Im Sinne der letzteren 
will ein Amendement (Holtz, Denzin und Gen.) aus dem Gesetze die Beziehung 
auf den Art. 23 der Verfassung ausmerzen und die staatliche Aussicht in 
allen Fällen in den Händen der Geistlichen festhalten. Andere Amendements 
(v. Brauchitsch und v. Nauchhaupt) wollen wenigstens principaliter Geislliche 
als Schulaufseher bestellt wissen, wieder andere die Entfernung der bestehenden 
geistlichen Schulaufsicht nur mittels Disciplinarverfahrens gestatten (Amende- 
ment Devens). Commissarien aller andern Parteien, mit Ausnahme der 
Altconservativen und der Clerikalen, haben sich dagegen in freier Berathung 
über Amendements geeinigt, welche unter dem Namen des Abg. v. Bonin 
Folgendes beantragen: 1) Zu § 1: den ersten Absatz wie folgt zu fassen: 
éü„Unter Aufhebung aller in einzelnen Landestheilen entgegenstehenden Bestim- 
mungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen und Privatunterrichts= und 
Erziehungsanstalten dem Staate zu.“ Es soll damit ausgedrückt werden, 
daß das neue Gesetz im Allgemeinen nur bestehendes Recht neu sanktionirt und 
nur in einzelnen Theilen des Staates neues Recht schafft. 2) Zu § 2;: den 
dritten Absatz zu streichen. Die Geistlichen sollen nicht verpflichtet sein, im 
Auftrage des Staats die Schulaufsicht weiterzuführen. 3) Folgende zwei 
neue Paragraphen hinzuzufügen: „§ 3. Unberührt durch dieses Gesetz bleibt 
die den Gemeinden und deren Organen zustehende Theilnahme an der Schul- 
aufsicht. § 4. Der Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal- 
Angelegenheiten wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Ein 
vom Abg. v. Bonin für seine Person gestelltes Amendement will durch einen 
Zusatz zu dem neuvorgeschlagenen § 3 auch noch die unveränderte Fortdauer 
der Bestimmung des Art. 24 der Verfassung aussprechen. 
Debatte: Reichensperger (clericale Centrumspartei): Der Zweck der
        <pb n="60" />
        6 
Das deutsche Reich und selne einzelnen Glieder. 
Vorlage ist sicher die Loslösung der Schule von der Kirche; das ist aber nur 
ein leidenschaftliches Aufflammen des Augenblicks gegen seit Jahrhunderten 
bestehendes. Ich will nicht tiefer in die Materie eingehen, für uns sprechen 
die zehnjährige Thätigkeit des Ministers Mühler und dessen Reden; diese 
Vorlage ist eine Desertion des Ministers, und ich bin Überzeugt, daß er an 
diesem seinem Abfall gefallen ist. Religiöse Erziehung des Volkes ist absolute 
Bedingung der Erziehung, und sie kann nur durch Mitwirkung der Organe 
der Kirche erzielt werden, und da verstehe ich nicht wie man an eine Loslösung 
der Kirche von der Schule auch nur denken kann. Der Irt. 26 verheißt 
ein Unterrichtsgesetz auf Grundlage der Art. 20—26, nicht aber auf Grund 
des Art. 23 allein, der Staatsmonopel proclamiren würde, aber nicht Unter- 
richtsfreiheit. Es würde auch, ohne gewisse momentane Antipathien niemand im 
Hause sich für diese Auffassung ausgesprochen haben. Man habe stets von 
der Selbstverwaltung und gegen Uebertragung der Staatsomnipotenz auf die 
Schule gesprochen, und heute wolle man ohne Garantie für die Schulfreiheit 
das Gegentheil. Ich war der einzige bei der Ausarbeitung der Verfassung 
der gegen Artikel 112 der Verfassung gesprochen und erklärt hat: mit An- 
nahme dieses Artikels verzichte man auf Generationen hinaus auf den Erlaß 
eines allgemeinen, auf Freiheit beruhenden Unterrichtsgesetzes. Ich glaube gern, 
daß die Regierung nicht daran denkt, überall die Geistlichen als Schulinspek- 
toren zu entfernen, aber das Princip ist aufgestellt, das in seinen Consequenzen 
zur confessionslosen, zur religionslosen Schule führt. Die confessionslose 
Schule ist heute schon das Programm einer weit verbreiteten Partei; die re- 
ligionslose Schule steht hinter ihr. Der Geistliche ist auf den Religionsunter- 
richt beschränkt; welche Stellung erhält er der Laienaufsicht gegenüber, hätte 
der Laie auch den besten Willen? Ein Zusammenstoß ist da unvermeidlich. 
Ich glaube, die Spitze der Vorlage ist gegen die katholische Geistlichkeit ge- 
richtet, und schon diese Ausnahmsstellung ist verderblich, wie jedes Ausnahms- 
gesetz Gefahren birgt. Virchow (Fortschrittspartci): Nur mit schwerem Herzen 
habe sich seine Partei entschlossen, sich den Vertheidigern des Gesetzes anzu- 
reihen. In der schlimmsten Conflictszeit, wo das Haus streng auf Festhaltung 
aller Artikel der Verfassung halten mußte, habe das Haus doch gefordert, 
mehrere das Unterrichtswesen betreffende Vorlagen zu erhalten. Die Regie- 
rung habe dieß gethan, und Niemand habe Einwände aus Art. 112 herge- 
nommen und rerlangt, die Unterrichtsangelegenheit nur im ganzen Zusammen- 
hange zu regeln. Durch das einseitige Vorgehen in Erfüllung des Art. 23 
sei kein Präjudiz geschaffen; die Vorlage sei unvollständig, gar nicht auf lange 
Dauer berechnet, sie müsse sehr bald erweitert werden. Die Sachlage spreche 
aber für die Opportunität auch dieses unvollständigen Gesetzes, obgleich die 
Regierung sich darüber nicht ausgesprochen, die Thronrede auf einen solchen 
Nothstand nicht hingewiesen hat. Die Regierung werde das Versäumte noch 
nachholen müssen. Man spreche von historischem Rechte der katholischen Kirche. 
Die Kirche habe sich um Schule und Menschheit die höchsten Verdienste er- 
worben, aber sie sei in dieser segensreichen Arbeit nicht ununterbrochen fort- 
gefahren. Was ist die Schule in Spanien, in Irland, im Kirchenstaat, kurz 
Überall geworden, wo die Kirche alleinherrschend in voller Gewalt ist? Dort 
mögen Sie über Schule und Kirche disputiren und über die Culturmission 
der Kirche, nicht in Preußen! Dort ist Inferiorität in Schulangelegenheiten, 
die katholische Kirche als solche hat also keine Culturmission mehr. Und wie 
steht es bei uns im Regierungsbezirk Oppeln, der jenen kirchlichen Einflüssen 
dauernd unterworfen gewesen ist Die Schule von dem Druck der Geist- 
lichkeit befreien, darin liegt die Opportunität der Vorlage, und diese Ueber- 
zeugung haben wir seit langer Zeit. Der Schritt hätte schon längst geschehen 
sollen, er ist auch nur der erste. Die Herren vom Centrum geben dem natür- 
lichen Recht, der Unterrichtsfreiheit, eine eigenthümliche Deutung. Wir kennen 
diese Freiheit, es ist die Freiheit der Unwissenheit, der Ignoranz. (Sehr richtig #)
        <pb n="61" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 57 
Für die Kinder die Freiheit, nichts zu wissen, für die Lehrer die Freiheit, 
nichts zu lehren: das ist beguem und macht für Aberglauben empfänglich. 
Gerade so steht es mit dem natürlichen Recht der Eltern. Wollen Sie, daß 
in den Schulen nichts gelehrt wird als Religion, so kommen wir zu ober- 
schlesischen Zuständen. Dem gegenüber müssen wir Zwang ausüben; wir haben 
den obligarischen Schulunterricht eingeführt, womit vielleicht mancher Politiker 
nicht ganz einverstanden sein möchte. Aus dem Schulzwang folgt auch das 
Aussichtsrecht über die Auslbung desselben. Letzteres soll allerdings zunächst 
den katholischen Schulen gelten, aber auch die evangelischen sollen revidirt 
werden, und ein Geistlicher, der seine Schuldigkeit als Schulinspektor nicht 
thut, durch einen andern Schulinspektor ersetzt werden. Das Amendement, 
einen solchen Geistlichen nur durch einen anderen Geistlichen ersetzen zu können, 
würde das ganze Gesetz illusorisch machen. Als die Verfassung berathen wurde, 
war darüber kein Zweifel, daß es sich hier nicht um confessionelle, sondern 
um rein staatliche Dinge handle. Waldeck schrieb in die Motive hinein: 
Seiner besonderen Erklärung, daß die Elementarschulen nicht confessionell seien, 
bedürfe es nach diesen Bestimmungen nicht“. Auch Reichensperger ging da- 
mals nicht so weit, alle Volksschulen für confessionell zu erklären, und be- 
hauptete nur: es könne auch noch confessionelle Schulen geben. Die Zeit, wo 
die Kirche selbst Schulen gründete und unterhielt, wo es ihre Schulen waren, 
ist vorbei; seit die Schulen verfassungsmäßig von den Gemeinden unterhalten 
werden müssen, ist eben die alte Rechtscontinuität unterbrochen, und durch das 
vorliegende Gesetz gehen wir in derselben Richtung weiter fort, in der sich zur 
Zeit der Entstehung unserer Verfassung, Regierung und Volk, ohne irgendeine 
nennenswerthe Opposition bewegten. Wir begehen dabei keine Feindseligkeit 
gegen die Kirche, und wollen keine Entchristlichung der Schule. Sollte der 
Minister die ihm durch das Gesetz so reichlich anvertraute Macht mißbrauchen, 
so würde er von der öffentlichen Meinung verurtheilt werden, die doch endlich 
siegt. Hr. v. Mühler ist nicht durch diesen Gesetzentwurf verschlungen worden, 
sondern hat sich nur durch den Strohhalm, den er ihm zur Stütze gewähren 
sollte, nicht mehr zu halten vermocht. Er war in der öffentlichen Meinung, 
von dem öffentlichen Gewissen längst gerichtet; wenn er sich trotzdem noch so 
lange hielt, so war es eben ein Kunstprodukt. (Große Heiterkeit.) Wir haben 
Geduld gelernt und werden Geduld haben, halten aber die Trennung von 
Schule und Kirche für nothwendig, und verwahren uns gegen die Verleum- 
dung, als ob wir den Art. 24 der Verfassung zu beseitigen trachten. Durch 
unser Amendement haben wir dem in der bischöflichen Petition ausgedrülckten 
Bedenken, daß auf Geistliche ein Gewissenszwang ausgeübt werden könnte, 
Rechnung getragen, ebenso gegenliber ministerieller Willkür das Recht der 
Gemeinden, städtischer und ländlicher, gewahrt, zumal in den städtischen und 
den ländlichen Schuldeputationen die confessionellen Elemente reichlich vertreten 
find. Wir wollen die letzteren nicht aus ihrer wohlberechtigten Stellung heraus- 
drängen, und Sie werden uns zu jedem billigen Entgegenkommen bereit fin- 
den, wir wollen nur die verderbliche Herrschaft der Kirche über die Schule 
beseitigen. (Anhaltender Beifall.) Windthorst (cTlericale Centrumparteig: 
Unsere Tage bezeichnen einen verhängnißvollen Wendepunkt in der preußischen 
und der deutschen Geschichte. Die deutschen Staaten beruhten bisher auf 
einem monarchischen und christlichen Princip, auf ihm stehend waren sie allen 
äußeren und inneren Stürmen gewachsen, und entwickelten die größte Macht 
der Welt. Von nun an soll die Macht im Parlament ruhen. Fällt das 
monarchische Princip, so wollen wir doch die Folgen dieses Ereignisses ab- 
warten. Die Linke meint: sie bedürfe der Kirche nicht, der Staat könne sie 
ersezzen, und wirft die Kirche aus der Schule hinaus. Aber ohne Religion 
ist eine feste Erziehung nicht möglich. Wer wird den Religionsunterricht 
übernehmen? Hat der Staat dafür Verständniß und Organe? Wenn Sie 
das glauben, so würde ich mir erst den neuen Staatskatechismus ausbitten.
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        58 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
Durch Hinausweisung der Kirche aus der Schule wird der Staat ein durchaus 
religionsloser, ein irreligiöser, ein heidnischer Staat, ein Staat ohne Gott, oder 
er wird der Gott selbst auf dieser Erde. Hegel mit seinen Schülern wird mit 
dem Gesetzentwurf und seiner heut gehörten Verthcidigung zufrieden sein; ob 
aber auch das Volk, das ist eine andere Frage. Ich halte am christlichen 
Staate fest, trotz der Mehrheit und des ihre Geschäfte führenden Ministers. 
(Heiterkeit.) Der Gesetzentwurf ist unklar in der Conception, deplorabel in der 
Motivirung. Die Unfähigkeit der Kirche zur Schulleitung geht aus den Beispielen 
nicht hervor, die Zustände, die in Spanien u. s. w. herrschen, sind nicht durch die 
Kirche, sondern durch den Staat herbeigeführt, das lehrt die Geschichte Phi- 
lipps II. Das belgische Schulwesen kann ganz gut mit dem uusrigen con- 
curriren. (Widerspruch.) Verfallen wir doch nicht in den Fehler der Fran- 
zosen, dieser Größenwahnsinn könnte uns übel bekommen. Graf Renard ist 
auch ein Oberschlesier, und wir haben an seinen Kenntnissen nichts auszusetzen. 
Nicht an Schulaufsicht fehlt es dort, sondern an Lehrern, dotiren Sie die 
Stellen und die Seminarien besser, und dem Lehrermangel wird abgeholfen 
sein. Meine Herren (nach links) von der ministeriellen Partei (große Heiter- 
keit), früher wollten Sie nichts von Bureaukratie wissen; fühlen Sie denn 
nicht, welch ungeheure Macht Sie der Regierung durch die nach Belieben zu 
beseitigende Gendarmerie geben? (Nichter: Besser noch immer als die schwarze 
Gendarmeriel) Die schwarze soll ja beseitigt werden. Hr. v. Mühler kann 
in dieser oder jener Gestalt wiederkehren. Auf Widerruflichkeit wird sich kein 
Mensch von Charakter zum Schulinspector anstellen lassen. Die Kirche wird 
bei drohender Säcularisation nichts mehr für ihre Schulen thun, ebensowenig 
die Gemeinden einen Pfennig mehr geben ohne Execution. Wenn das Unglück 
will, daß der Entwurf Gesetz wird, so finden wir die einzige Compensation 
in der vollsten Unterrichtsfreiheit. (Hört!) Vorläufig aber halten Sie am 
alten preußischen Herkommen fest, und schützen Sie die neuen Provinzen, deren 
kirchliche Verhältnisse in den Besitzergreifungspatenten feierlich gewährleistet 
sind. Lösen Sie die fürstlichen Verheißungen ein, und belassen Sie es bei 
dem bisherigen Zustande! (Beifall im Centrum, Zischen links.) Lasker 
(National-liberal): Der Vorredner ist den Ausführungen des Abg. Virchow 
über den Einfluß der Geistlichkeit auf die Schulen in Spanien, Holland und 
Belgien durch die bestimmte Behauptung entgegengetreten, daß in Holland der 
Bildungszustand auf einer sehr niedrigen Stufe stehe, in Belgien aber vor- 
züglich sei, und warnte uns vor Größenwahnsinn, wenn wir unsere Zustände 
für besser halten sollten, als die belgischen. Ich habe mir in der Eile einige 
statistische Zahlen zusammengerafft, welche darthun, auf welcher Grundlage 
diese Behauptungen beruhen. Wenn der Vorredner in Bezug auf Spanien 
den Abg. Virchow in ironischem Ton fragte: ob er denn dort gewesen sei, 
um jene Zustände beurtheilen zu können, so bemerke ich ihm, daß es eine 
Art der Bildung gibt, welche durch Studien die Reisen ersetzt. So liegt mir 
hier eine statistische Zusammenstellung über die spanischen Verhältnisse aus 
dem Jahr 1860 vor, welche ergibt, daß 3 Millionen Bewohner jenes Landes 
lesen und schreiben, 7½ Millionen nur lesen und 11 1/1 Millionen weder lesen 
noch schreiben können. Bei der Recrutirung des Jahres 1864 ergab sich in 
Belgien, daß 51 Proc. nicht lesen noch schreiben konnten; in Westflandern, 
dem Hauptlager der Freunde des Hrn. Vorredners, fanden sich sogar nur 
17 Proc., welche schreiben konnten, während in den Niederlanden die Zahl 
der Analphabeten nicht mehr als 22 Proc. betrug. Ich füge hinzu, daß in dem 
letzteren Lande selbst die conser vativsten Kreisen mit dem gegenwärtigen Zustande 
durchaus zufrieden sind. Und nun kritisirt der Vorredner sein eigenes Vater- 
land, wo die Zahl derjenigen, welche weder lesen noch schreiben können, sich 
auf 5.52 Proc. beläuft, und nennt es Größenwahnsinn, wenn wir unsere Zu- 
stände für besser halten, als die Belgiens. Es gibt Redner, und zu diesen ge- 
hört der Abg. Windthorst, denen es mehr darum zu thun ist, die Zuhörer
        <pb n="63" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glleder. 59 
augenblicklich für sich zu gewinnen, als sich und das Haus zu informiren, 
welche ohne die geringste Kenntniß über Dinge sprechen. (Lebhafter Wider- 
spruch im Centrum.) M. H., ich hoffe Sie werden doch den Abg. Windthorst 
nicht so beleidigen, daß Sie annehmen, er hätte die von mir angeführten 
Zahlen vorher gekannt und seine Behauptungen also wider besseres Wissen 
aufgestellt! Nedner führt sodann aus, daß die Vorlage nicht der Verfassung 
widerspreche (wie Windthorst behauptet hatte), und schließt folgendermaßen: 
Nicht gegen die Aufsicht der Geistlichen an sich sind wir, sondern wir verlangen 
nur, daß nicht geborne Schulinspektoren dem Staat gegenüber auftreten können 
mit der Erklärung: „Du hast uns nichts zu sagen". Alles Recht, das wir 
zu schützen haben, wird allein vom Staat abgeleitet, deßhalb dürfen wir 
niemals zulassen, daß sich im Innern des Staats eine Macht etablirt, welche 
diesem selbst Hohn spricht. Selbst wenn das Gesetz uns der Bureaukratie 
überlieferte, würde ich für dasselbe stimmen, denn der Kampf zwischen uns 
und der Bureaukratie ist ein häuslicher, welcher zurücktreten muß, sobald es 
sich um den Kampf handelt gegen den äußern Feind, gegen jene Gewalt die 
dem Staat Gesetze vorzuschreiben versucht. Sie beklagen sich, daß die Regie- 
rung Ihnen schroff entgegentrete, obwohl Sie derselben lange eine Stütze ge- 
wesen. Mögen Sie heute mit dieser, morgen mit jener Seite stimmen; es 
kann dieß für uns ganz gleich sein; Sie wenden sich nach rechts oder nach 
links, nur je nachdem Ihre confessionellen Zwecke es erfordern. Darum scheidet 
uns von Ihnen ein so tiefer Graben, daß wir uns üÜber demselben nicht mehr 
die Hand reichen können. Fürst Bismarck: Ich will hier Verwahrung ein- 
legen, gegen die Stellung, die der Abg. Windhorst mir in einem gewissen 
Gegensatze zum monarchischen Princip für die Majoritätsherrschaft hat geben 
wollen. Ich lasse unentschieden, wohin dieser Pfeil zielt, den er abgeschossen 
hat; aber ich kann ihn versichern — er prallt machtlos ab. Ich habe, wie 
ich glaube, langjährige Proben im Dienste des monarchischen Princips abge- 
legt; dem Hrn. Abgeordneten steht dieß hoffentlich noch bevor. (Heiterkeit und 
Bewegung.) Abg. Windthorst erinnert daran, daß Fürst Bismarck am 
30. und 31. v. Mts. ganz klar das Princip der parlamentarischen Mehrheit 
proklamirt habe; eine Verdrehung der Worte sei also gar nicht nothwendig 
gewesen. (Präsident v. Forckenbeck macht den Redner aufmerksam, daß 
Fürst Bismarck den Ausdruck „Verdrehung“ nicht gebraucht habe.) Auch 
wenn man jahrelang für das monarchische Princip gekämpft habe, könne 
man über Nacht zum Parlamentarismus übergehen. Fürst Bismarck ver- 
weist auf die stenographischen Berichte, um zu beweisen, daß Windthorst seine 
Worte thatsächlich entstellt wiedergegeben habe, obwohl er Überzeugt sei, daß 
er dieselben noch richtig im Gedächtniß gehabt. Minister Falk versichert: 
daß die zahlreichen Petitionen gegen das Gesetz von der Regierung berück- 
sichtigt worden sind, wie es deren Pflicht war. Nie habe eine Vorlage solche 
Anfechtungen erfahren, und die Regierung habe sich gefragt: welche Bedeutung 
hat dieses Maß von Ehre? Die Regierung hat entschieden, daß fie mit Ernst 
vorgehen, sich aber in ihrem Vorgehen auch durch Petitionen nicht beirren 
lassen werde. (Bravol) Petitionen seien stets gegen die Negierung gerichtet; 
dießmal gehen sie zum Theil aus Kreisen hervor, wo die Anfechtungen er- 
klärlich sind, zum andern Theil aus Kreisen, welchen der Anstoß gegeben 
worden ist von Organen der Kirche, und hiebei habe man Schemata ange- 
wendet, und die Petitionen von Gemeinden, z. B. aus Hannover, seien reine 
Treibhauspflanzen, wie ein Pfarrer selbst zugegeben. Auch dieser Theil 
der Bewegung sei noch begreiflich, unbegreiflich aber sei die Unwahrheit, welcher 
sich die Agitatoren bedienen. Da müsse die Regierung das Mögliche thun, 
die aufgeregten Gemüther zu beruhigen. Viele Mittel gebe es da nicht; zu- 
nächst aber müsse das Gesetz klar stellen, was das Gesetz will, wie dieß bereits 
gestern klar gestellt worden ist. Es bedürfe eines Gesetzes, weil die Auslegung 
des Obertribunals die Bestimmungen des allgemeinen Landrechtes zweifelhaft
        <pb n="64" />
        60 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
gemacht hat. Wie stelle sich die Sache factisch: Viele Schulinspektoren 
würden nicht zu ersetzen sein, thatsächlich solle alles bleiben, nur das Princip 
werde geändert, darum werfe auch der Etat nur 20,000 Thaler aus, die Re- 
gierung werde § 3 des Bonin'schen Amendements nicht bekämpfen. Das 
Unterrichtsgesetz komme in dieser Session allerdings nicht, die Vorlage sei 
aber nicht das ganze Unterrichtsgesetz und mache dasselbe keineswegs entbehr- 
lich. Art. 24 der Verfassungsurkunde bestehe und soll bestehen bleiben, die 
Nechte aus Art. 112 seien nicht alterirt. Dem Antrag v. Bonins wegen 
Art. 24 werde der Minister nicht widersprechen, und das werde hoffentlich die 
Gemllther, namentlich in Hannover, beruhigen. Unbengreiflich sei es, wie man 
sagen könne: man wolle die Kirche hinauswerfen aus der Schule! Er sei 
überzeugt, daß die Kirche eine ganz andere Macht und Kraft habe, als sie 
sich selbst zutraue, denn unter der religiösen Bewegung zittere der ganze Erd- 
ball. Man möge die Regierung nicht mit Vorwürfen überhäufen die ihr 
innerstes Wesen treffen. Von dem „Staatsmandarinenthum“ sei bei diesem 
Gesetze wenig zu fürchten, und was seine angebliche Verfassungswidrigkeit be- 
trifft, so genügte das gestern Gesagte zu dessen Widerlegung. Der Staat 
habe die ganze und volle Aufsicht, wie ihm gut dünkt; das stelle das allge- 
meine Gesetz klar auf; der Kirche bleibe die Selbständigkeit für ihre Unter- 
richtszwecke, und an eine Säcularisatien sei bei der Schulaufsicht gewiß nicht 
zu denken. Bezüglich des Zwangsalinea's bat die Regierung nichts gegen 
die beantragte Streichung desselben. Der Minister tritt dann allen lautge- 
wordenen Befürchtungen entgegen, und beantwortet die Frage: warum denn 
jetzt? warum denn so eilig? dahin, daß die Bedürfnißfrage auf dem Gebiete 
der Zeitbewegung liege: in dem Bedürfniß, das sich in Gegenden herausge- 
stellt, die Kinder von Leuten, deren Muttersprache nicht die deutsche ist, in der 
deutschen Sprache auszubilden, und da sei der Subjectivismus der Geistlichen 
ein Hinderniß gewesen. Hier handle es sich darum, das Uebel an der Wurzel 
auszurotten. Man könne eine Verfassungsbestimmung lange unausgeführt 
lassen; mache sich aber das Bedürfniß geltend, so müsse mit der Ausführung 
unverzüglich vorgegangen werden. Nicht um eine Entehrung der Person der 
Geistlichen handle es sich, von einem Ausdruck des Mißtrauens gegen sie sei 
gar keine Rede; es handle sich um eine Ausführung der Verfassung für alle. 
(Beifal.) Fürst Bismarck: Ich darf mich zur Unterstützung meines Hrn. 
ollegen darauf beschränken, von meinem allgemeineren politischen Standpunkt 
aus, nur wenige Worte hinzuzufügen, zu denen ich mich genöthigt sehe, durch 
den Umstand, daß von Seiten der Gegner dieser Fragen eine Dimension ge- 
geben ist, welche sie auf den ersten Anblick nicht nothwendig hatte. Man darf 
sich wohl über die Gründe klar zu machen suchen, die dazu führen konnten, 
daß ein so einfaches Verlangen der Staatsregierung, daß eine klare und un- 
zweideutige Formel durch die Gesetzgebung gegeben werde, kraft deren sie im 
Stand ist ein ihr von der Verfassung zugesprochenes Recht auszuüben — ein 
Recht, ohne dessen Ausübung in einem gewissen mäßigen Grade die Staats- 
regierung nicht glaubt, die Verantwortung für die Sicherheit der staatlichen 
Fortentwicklung, für die Erfüllung der ihr gestellten Aufgabe Übernehmen zu 
können, eine solche Erörterung hervorrufen konnte. Es ist ja möglich, daß 
sehr viele von den Herren, die sonst die Regierung zu unterstützen pflegen, 
und in diesem Falle es nicht zu thun entschlossen sind, diese Dinge besser 
kennen als die Staatsregierung, und besser übersehen, daß die Gefahren be- 
züglich der Sicherheit des Staates, wie Hr. Abg. Strosser es heute auch ge- 
sagt hat, unbedeutend sind, und daß die Regierung zu schwarz sehe. (Heiter- 
keit.) Nun, da mögen die Herren selbst einmal die Regierung probieren, da 
werden sie mehr erfahren, als sie in ihren Provinzen zu hören bekommen. 
Das Bedürfniß, eine Frage in ihrer Bedeutung zu Übertreiben, liegt ja an 
und für sich naturgemäß und logisch im Interesse eines jeden Gegners der- 
selben. Er hat natürlich das Interesse alle die Gefahren und Nachtheile die
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 61 
durch ein Gesetz entstehen können in der Discussion zu Übertreiben, aber das 
darf doch nicht zu weit gehen; besonders bei einer Frage, von welcher so das 
allgemeine Interesse in Anspruch genommen wird, wie die Zahl der Petitionen 
bewcist, sie mögen zu Stande gekommen sein, wie sie wollen, und es kann das 
nicht geschehen, wenn nicht die Frage in einen so eigent hümlichen Zustand der 
politischen Athmosphäre unseres politischen Staatslebens gefallen wäre, in den 
einer bereits vorhandenen confessionellen Spannung. Es ist dieß ein Zu- 
stand, den ich als einen für den Staat unerwünschten schon bei früheren 
Gelegenheiten gezeigt habe, und auf den namentlich ven den Herren vor mir 
vielfach zurückgekommen ist, ankullpfend und anspielend auf Acußerungen, die 
ich damals gethan habe. Ich habe damals schon das Verlangen der Staats- 
regierung accentuirt, in confessionellen Sachen zum vollen Frieden zu kommen, 
und die Entschlossenheit der Regicrung bezeichnet, einer so zahlreichen Kate- 
gdrie, wie es die Preußen katholischer Confession sind, die volle Befrie- 
digung zu gewähren. Ich habe das aufrichtige Bestreben der Regierung ge- 
kennzeichnet zu dieser Befriedigung auf Wegen zu gelangen, die weder die 
Sicherheit des Staates noch die volle Freiheit der Confession gefährden. 
Ich halte auch die heutige Gelegenheit für geeignet, daß wir uns weiter mit 
der Diagnose dieses Krankheitszustandes beschäftigen mögen. Ich bin viel 
geneigter mit den Herren zu verhandeln von dieser Stelle her, was ich sonst 
in diplomatischen Verhandlungen nicht gern thue, als in dem Schatten der 
Bureaux und auf die Verantwortung einzelner Personen hin, auf die ich mich 
nicht immer verlassen kann. Lassen Sie uns, m. HH., nur einen Augenblick 
auf das Thema zurückkommen! Wie kommt es eigentlich, daß wir uns seit 
einem Jahr in dem unbehaglichen, kampfartigen Zustande befinden, während 
die meisten von Ihnen noch bis kurz vorher das Befriedigende der katholischen 
Zustände in Preußen nicht genug rühmen konnten, und ich glaube, daß sie 
noch heute mit Dank gegen die preußische Regierung dasselbe als richtig an- 
erkennen können, daß nämlich jeder Confession die Freiheit der Bewegung ge- 
sichert ist. Wie ist es denn nun gekommen? Ich habe neulich mein Bedauern 
darüber ausgesprochen, daß sich auf rein politischem Gebiet eine confessionelle 
Fraction gebildet hat. Indessen, ich würde es immerhin noch als einen Fort- 
schritt betrachten, wenn diese Fraction wirklich eine rein confessionelle geblieben, 
wenn sie nicht versetzt wäre mit andern Bestrebungen, sich nicht belastet hätte 
mit der Proceßführung für Elemente, die den friedlichen Aufgaben der katho- 
lischen Kirche völlig fremd sind. Die Aufgabe der katholischen wie jeder 
andern christlichen Kirche ist, die Bestrebungen des Friedens und den gesicherten 
Rechtszustand ihres Landes aufrecht zu erhalten. Ich sehe eine zustimmende 
Kopfbewegung des Hrn. Dr. Windthorst. (Heiterkeit.) Aber deßhalb wär' 
es meines Erachtens Ihre Aufgabe gewesen, sich von dem Einfluß von Fac- 
toren frei zu halten, deren Element der Kampf ist, deren Zukunft im Kampf 
und in der Unsicherheit der jetzigen Zustände liegt. (Unruhe und Ausrufe im 
Centrum.) M. H#., darf ich Sie bitten, meine Ausführungen ruhig anzu- 
hören, Sie haben ja vollkommen Gelegenheit und Zeit mir zu antworten. 
Wenn Sie jetzt sprechen, so kann ich Sie versichern: es stört mich, weil Sie 
so nahe vor mir sitzen, und Sie haben doch auch ein Interesse mich deutlich 
bis zu Ende zu hören! Dieser Elemente des Streites, m. HH., mit denen 
Sie die Mission des Friedens sich erschwert haben, sind mehrere. Einmal 
und erstens ist es meines Erachtens die Wahl Ihres die Geschäfte führenden 
Mitgliedes, das gewöhnlich im Namen der Fraction spricht, und ihr auch, 
glaube ich, den Namen gegeben hat. Es bestand vor Bildung der Centrums- 
partei eine Fraction, die man früher auch als die Fraction „Meppen“ be- 
zeichnete. Sie bestand, so viel ich mich erimmere, nur aus einem Abgeordneten, 
einem großen General ohne Armee. Indessen wie Wallenstein ist es ihm ge- 
lungen, eine Armee aus der Erde zu stampfen. Sind die Interessen des 
Führers und der Armee dieselben! Das ist die Frage; oder kämpft die
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        62 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
Armee im Vertrauen auf die Geschicklichkeit ihres Führers, vielleicht aber mit 
seiner Leitung nicht zufrieden, für Zwecke, die nicht die ihrigen find. Der 
Abg. Dr. Windtborst ist mir zuerst bekannt geworden als treuer Anhänger 
König Georgs V., und ich habe den Vorzug gehabt, in dieser Eigenschaft mit 
ihm Verhandlungen über die intimen Angelegenheiten Sr. Majestät des Königs 
zu führen. Ich habe bisher nicht wahrgenommen, daß er dieser seiner auf 
seine ganze Vergangenheit mit Recht begründeten Anhänglichkeit an seinen 
Monarchen und dessen Sache entsagt hat. Seine politischen Handlungen stehen 
an sich mit der Annahme, zu der viele geneigt sein möchten, daß sein Herz 
noch heute an jenem Monarchen hängt, nicht nothwendig im Widerspruch. 
Er betheiligt sich viel an den Debatten, viele seine Worte strömen Über von 
Oel, aber nicht von dem, was Wunden heilt, sondern von dem, das die 
Flamme schürt. Ich habe selten gesehen, daß die Worte des Hrn. Abgeord- 
neten auf Versöhnung berechnet waren, oder, ich will mich objectiv ausdrücken, 
dazu geeignet waren. Sicher waren sie immer dazu angethan, außerhalb 
dieser Räume einen beunruhigenden und befremdlichen Eindruck auf die politisch 
weniger urtheilsfähigen Leute zu machen. Sie machen den Eindruck, daß hier 
Dinge discutirt und von Seiten der Negierung eines Königs von Hohenzollern 
begonnen wurden, die selbstverständlich verderblich sind. Wir sind mitunter 
erstaunt — und Sie werden mir alle darin Recht geben — wenn der Hr. 
Abgeordnete eine zweifellose gemeinplätzige Frage hier ganz besonders betont, 
so daß es den Eindruck machen muß, als ob er ganz allein dafür eintreten 
müsse, und die gegnerische Partei und die Regierung bestritte das. Es mag 
dieß eine Angewohnheit sein. (Heiterkeit.) Aber nach außen hin muß es doch 
den Eindruck machen, als ob hier so ruchlose Leute säßen, als ob in der Re- 
gierung solche Leute wären, welche wirklich den heidnischen Staat wollten, wie 
sich gestern der Hr. Abgeordnete ausdrückte. Es liegt hier ein Gesetz vor, 
mit seinen Motiven von der ganzen Staatsregierung erwogen, und von Sr. 
Maj. dem König unterzeichnet, aber auf diejenigen, welche die Reden des Hrn. 
Abg. Windthorst lesen, kann es sehr wohl den Eindruck machen, als sei dieses 
Gesetz wirklich dazu bestimmt, das Heidenthum bei uns einzuführen — der 
gemeine Mann hat ja nicht den Beruf und auch nicht die Fähigkeit das zu 
prüfen — als solle wirklich hiemit mit der Unterschrift eines Hohenzollern- 
Königs ein Staat ohne Gott eingeführt werden, als seien der Hr. Abgeordnete 
von Meppen und die seinigen die alleinigen Vertheidiger Gottes. Der Gott, 
an den ich glaube, möge mich davor bewahren, daß der Hr. Abgeordnete für 
Meppen jemals die Disposition über die Spendungen seiner Gnade über mich 
haben möge. (Große Heiterkeit.) Ich habe Zweifel ausgesprochen, ob der 
Hr. Abgeordnete für Meppen noch den alten Trieb der Anhänglichkeit an das 
honnoverische Königshaus hat, in Betreff dessen er zuerst mit mir unterhandelt 
hat. Er hat unbedingt erklärt: er hänge an der preußischen Verfassung. 
Ist dieß nun damit widerlegt! Man kann von der Verfassung einen ver- 
schiedenen Gebrauch machen, man kann sie studieren und sie emsig zu befolgen 
bemüht sein. Aber wie versteht er die Verfossung Er hat neulich hier mit 
einer gewissen Geringschätzung von der Mehrheit gesprochen, auf die mich zu 
stützen ich bemüht sei. Er hat mich in die Lage gebracht, bei meinen früheren 
Freunden für einen Mann zu gelten, der blindlings der Mehrheit folgt. Ich 
werde gleich das Material aus den Acten klar legen, das ihm zu diesen 
Ausführungen zu Gebote stand. Ich habe in meinem Leben, glaube ich, ge- 
nug gezeigt, daß ich Widerstand leisten könne, und ich würde es auch jetzt noch 
im Stande sein, wenn der Hr. Abgeordnete für Meppen eine Mehrheit für 
sich im Lande haben könnte. Ich will anführen, was ich damals gesagt habe: 
„Wenn der Herr Vorredner zuvörderst den Umstand tadelt, daß kein Katholik 
im Ministerium sei, so kann ich nur constatiren: ich würde einen katholischen 
Collegen mit Freuden begrüßen, aber jetzt bedürfen wir in einem constitu- 
tionellen Staat eine Mehrheit, die unsere Richtung im ganzen unterstützt.“
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 63 
Ich könnte, ohne von den Ansichten des Hrn. Abgeordneten mehr abzuweichen 
als er von den meinigen, z. B. behaupten: er habe daos dringende Bedürfniß 
Minister zu werden und es würde das gerade ebenso wahr aus der damaligen 
Debatte deducirt sein. Aber ich will noch weiter gehen und fragen: Wie 
denkt sich der Hr. Abgeordnete die Verfassung, die er beschworen hat, wenn er 
so geringschätzig von Mehrheiten spricht, und es gewissermaßen als einen Ab- 
fall von meinen früheren auf dem monarchischen Princip beruhenden Tra- 
ditionen bezeichnet, wenn ich das Ministerium in Einklang zu halten suche mit 
der Mehrheit der Volksvertretung Wenn ich mir den Hrn. Abgeordneten 
Windthorst als Minister denke, so würde er eben die Mehrheit gering schätzen: 
„Unser König absolut, wenn er unsern Willen thut!“ Wie er das aber mit 
der Beschwörung der Verfassung vereinbaren will, das weiß ich nicht. Der 
Hr. Abgeordnete hat angedeutet: es könnte Jemand wohl jahrelang Noyalist 
sein und dann plötzlich zum Parlamentarismus abfallen. Natürlich, m. HH., 
hat er mich mit diesen allgemeinen Andeutungen ebenso wenig gemeint als 
ich ihn jetzt mit den meinigen, aber solche naive Sätze haben ja immer ihre 
ganz besondere Bedeutung. (Heiterkeit.) Ich könnte ja z. B. sagen: Es 
kommt nicht selten vor, daß der bitterste Feind einer bestimmten Monarchie 
sich unter der Maske der Sympathie für diese Monarchie an deren König 
heranzudrängen sucht, um ihm einen Nath zu ertheilen, der höchst gefährlich 
ist für diese Monarchie. (Lebhafte Bewegung.) Natürlich bin ich ja weit 
entfernt davon irgendein Mitglied hier im Hause damit anzugreifen, aber das 
ist eben auch ein Sag, der in dieser Allgemeinheit ausgesprochen werden kann. 
Der Hr. Abgeordnete war in der öffentlichen Meinung und bei der kgl. Re- 
gierung im Rufe eines resoluten und unversöhnlichen Gegners der preußischen 
Regierung. Diesen Ruf hatte er bis diese Fraction, der ich den Beruf des 
Friedens vindiciren möchte, sich ihm unterordnete. Ich glaube Sie werden 
zum Frieden eher gelangen, wenn Sie sich dieser welfischen Führung entziehen, 
und wenn Sie in Ihre Mitte namentlich Protestanten nicht aufnehmen, die 
gar nichts mit Ihnen gemein haben als das Bedürfniß — oder ich will 
sagen, die gar nichts mit Ihnen gemein haben, wohl aber das Bedürfniß, 
daß in unserem friedlichen Lande Streit entstehe; denn die welfischen Hoff- 
nungen können nur gelingen, wenn Streit und Umsturz herrscht. Sie sind 
außerordentlich vermindert, nachdem der französische Kriege, auf den früher von 
einigen Mitgliedern der Partei gehofft und hingewiesen wurde, einstweilen ab- 
gethan ist und zu unserem Vortheil abgethan ist. Der Staat, wie er dem 
Hrn. Abg. Windthorst vorschwebt, würde seiner Verwirklichung viel näher 
gekommen sein, wenn die Franzosen Über uns gesiegt hätten; aber diese Hoff- 
nung wird bei der welfischen Partei nicht mehr gehegt. Wer also Streit 
will, muß ihn anderswo suchen und anderswo Bundesgenossen finden, die 
Franzosen find nicht mehr stark genug; wenn aber andere Leute sich dazu 
hergegeben haben, die Castanien für sie aus dem Feuer zu holen, warum soll 
man ihnen das nicht gern überlassen: Ein anderes Princip des Streites 
nimmt eine friedliebende confessionelle Partei in sich auf, wenn sie sich ver- 
bindet oder in sich erzeugt als ein Unkraut, welches in jeder Partei wuchert, 
eine gewisse Gattung publicistischer Klopffechter, deren Gewerbe gleich todt sein 
würde, wenn Friede wäre, Leute, die nur davon leben, daß sie die Stirn und 
Grobheit haben Dinge zu sagen, die man sonst nicht sagt, die man nicht zu 
hören erwartet, um sich nachher in ihren Versammlungen zu rühmen: „Na, 
dem hab' ich es gut gegeben, der wird sich ärgern.“ Aber das Aergern ist 
doch eigentlich kein vernünftiger Zweck, den eine religiöse confessionelle Partei 
verfolgen kann, der Friede, die Versöhnung im Staate kann doch nur Zweck 
sein. Auf welche Weise so ein Gewerbe betrieben wird, darüber erlaube ich 
mir einen kurzen Auszug zu geben aus dem „Katolik“ des Redacteurs Karl 
Miaska in Königshütte, dem Schauplatz der bekannten Unruhen — einem 
Blatte, das nicht ohne Betheiligung von Geistlichen redigirt wird, wie mir
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        64 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
bekannt ist. Ich weiß nicht ob der Redacteur Geistlicher ist, aber manche 
Redacteure von Blättern, die ähnliche Sprache flhren, sind ordinirte Geistliche. 
Wenn man in die Hände eines solchen, wenn er zur Pfarre kommt, die er mit 
der Zeit ja erlangt — wenn man einen solchen mit dem Schulinspectorat betrauen 
muß, Jemanden, der mit diesem in geistlichem Tone gehaltenen Erlaß über- 
einstimmt, welcher anfängt — ich muß ihn verlesen wie hier steht, obgleich 
es mir widerstrebt diesen Mißbrauch heiliger Worte in die Discussion hinein- 
zuziehen; es fängt an: „Jesus, Maria, Joseph, rettet uns aus der Hand 
der Feinde, denn wir verderben.“ Auch diese Kundgebung hatte ursprünglich 
die Gestalt eines Wahlerlasses für die bekannten Wahlkämpfe zwischen dem 
geistlichen Nath Müller und dem Herzog v. Ratibor, sie ist aber doch sehr 
beleuchtend für die Discussion, in der wir stehen. (Liest): „Brüder, Glaubens- 
genossen! rufet die Frauen und Kinder, rufet alle Hausgenossen zusammen 
und fallet mit ihnen zugleich auf die Knice, indem ihr mit dem Himmelsruf 
rufet: Jesus, Maria und Joseph, rettet uns aus der Hand der Feinde, denn 
wir verderben! O Gott, warum lässest du so schreckliche Verfolgungen zu?2 
Warum gestattest du, daß die Zeinde deines Volkes spotten? Erbarme dich 
über uns um deines Namens willen.“ Ich will das Ganze hier nicht lesen, 
ich werde es drucken lassen zur Belehrung für Jedermann. Wer sind nun 
die „Feinde“, die hier bezeichnet werden als die Verderber! Das kommt in 
dem folgenden Passus vor: „Es verbreiten die Briefe der Antichristen“ — 
das sind also die Wahlcirculare des Gegners (Heiterkeit) — „die Juden, die 
Andersgläubigen, die urewigen Feinde des Volkes“ — also zu denen gehören 
wir auch, denn wir sind Andersgläubige — „welche von dem Schweiß und 
von dem Blut eurer Hände leben und sich bereichern, und solchen Betrügern 
glaubt ihr und laßt euch verwirren."“ Ich erinnere daran, daß dieses Blatt 
in Königshütte redigirt wird, und Sie wissen, was dort vorgefallen ist. Es 
ist ein merkwürdiger Fingerzeig dafür, woher jene Rohheiten kommen können: 
„Judas“ — der ist also auch unter der Zahl der Feinde zu finden. — 
„Judas hat den Meister verrathen für dreißig Silberlinge und Ihr schrecket 
nicht zurück für verfluchten Branntwein, eine Cigarre oder eine andere zeitliche 
Eitlekeit den heiligen christlichen Glauben, eure Brüder und Nachkommen zu 
verkaufen, welche euch verfluchen werden und eure Gräber, weil ihr die Rechte 
der Nation und die Rechte Gottes verrätherisch in die Hände der Feinde ge- 
liefert habt.“ Und dann an einer anderen Stelle wird durch die Phrase: 
„Der Antichrist des Reichthums“ darauf hingewiesen, daß die Arbeiter 
„Andersgläubige“" mit dem Blut und Schweiß ihrer Hände nähren müssen. 
Es heißt darin ferner: „Der Gebrannte hütet sich vor dem Feuer! Wir 
haben gewählt den Fürsten Lichnowsky, die Grafen Rénard, Strachwitz, 
Schaffgotsch, Saurma, Frankenberg in der Hoffnung, daß sie uns Katholiken 
treu vertreten werden, und sie haben uns schrecklich angeführt (große Heiterkeit), 
denn alle schlesischen Abgeordneten haben sich der Fraction der sogenannten 
Freiconservativen angeschlossen, welche in der Angelegenheit des heiligen Vaters 
gegen die katholische Fraction gestimmt foben (Große Heiterkeit.) Der 
Graf Rénard u. A. haben sogar das Lutz'sche Gesetz unterstützt, welches die 
Kanzel bedrängt — indem es das Strafgesetz auf alle anwendet, also auch 
auf die Geistlichen. Nur der einzige geistliche Rath Müller hat treu unsere 
Rechte vertheidigt, dahier ist er ein erprobter Abgeordneter; wenn man uns 
auch nicht einen treuen Abgeordneten im Reichstage gönnt, so sollen wir ihn 
also nach dem Willen der Freimaurer, Juden und Liberalen verwerfen und 
an seine Stelle den Herzog von Ratibor, der sich den oben aufgeführten Grafen 
anschließt, an denen wir uns verbrannt haben.“ (Heiterkeit.) Das Actenstück 
ist unterzeichnet von den H H. Nitzsche, Poczatek, F. Spyra, Galus, S. Szary, 
und ist abgedruckt aus dem „Katolik,“ Druck des verantwortlichen Redacteurs 
Kark Miaska in Königshütte. Nun, m. OH., Leute, die solche Blätter redi- 
giren, dienen dem Frieden nicht. Von diesem Blatt, „Der Katolik,"“ ist nur
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 65 
gesagt worden, daß es sich zur Aufgabe gestellt habe, in dem sonst allezeit ge- 
treuen Oberschlesien eine polnische Fraction zu schaffen, und daß ihm das 
unter dem Beistande kaiholischer Geistlichen zum Theil deutscher Nationalität 
gelungen sei. Ich komme damit auf den dritten Bundesgenossen, den Sie 
haben, der des Streites und des Kampfes bedarf, das sind die Bestrebungen 
des polnischen Adels. Ich habe bisher keine Fälle registrirt, wo Sie hier 
diese Fraction — ich sage ausdrücklich nicht die polnische, sondern die Fraction 
des polnischen Adels — seine Bestrebungen, die er ja ganz offenkundig im 
Reichstag u. s. w. bekannt hat, direct unterstützt hätten; aber die Thatsache, 
die auch der Hr. Abgeordnete Strosser, wenn ich ihm die Acten, die mir zu 
Gebote stehen, zur Einsicht vorlege, nicht läugnen wird, ist die, daß im all- 
gemeinen die katholische Geistlichkeit — auch deutscher Zunge — die Bestre- 
bungen des polnischen Adels, sich von dem Deutschen in der preußischen Mon- 
archie zu lösen und das alte Polen in seinen früheren Gränzen wiederherzustellen, 
begünstigt, mit Wohlwollen behandelt und, soweit es ohne Verletzung der 
Strafgesetze geschehen kann, gefördert hat, und das ist einer der empfindlichsten 
Punkte, in denen der Kampf von Seiten der katholischen Kirche gegen die 
Staatsregierung zuerst eröffnet worden ist, und wo jeder Minister, der sich 
seiner Verantwortlichkeit bewußt ist, dahin sehen muß, daß der Staat in Zu- 
kunft davor bewahrt werde. Was die Bestrebungen des polnischen Adels 
betrifft, so brauche ich dieselben gar nicht zu charakterifiren, die Herren machen 
ja gar kein Hehl daraus, sie sind fortwährend bereit, mit der einen Hand die 
Wohlthaten der Civilisation und der regelmäßigen Rechtspflege, der Freiheit, 
die ihnen die preußische Verfassung gewährt, anzunehmen, und mit der anderen 
Hand das Schwert zu schwingen und offen zu sagen: „Hiermit werde ich 
auf dich einhauen, sobald mir irgendeine gute Gelegenheit dazu wird; denn 
ich bin mit dem jetzigen Zustand unzufrieden, ich will ihn lösen.“" Ein rein 
principielles theoretisches Bekenntniß, daß der preußische Staat zerfetzt werden 
müsse und die früheren polnischen Bestandtheile von ihm getrennt, kann nicht 
vom Strafrecht verfolgt, also auch nicht verurtheilt werden. Aber wir 
haben es nun in Bezug auf einzelne Landestheile 100 Jahre mit angesehen 
und häiten es ohne den Parteikampf der Geistlichen noch 100 Jahre lang 
weiter mit anzusehen. So aber müssen wir wenigstens die Keime dessen, was 
staatsgefährliches sich daraus entwickeln kann, verhindern, so viel es uns mög- 
lich ist. Hr. Abg. Strosser ist der Meinung gewesen: wenn das staatsgefähr- 
liche Dinge wären, so könne es doch nicht so schwer sein, sie vor den Richter 
zu bringen; dann muß er sich aber sehr wenig im praktischen Leben bewegt 
haben, um eine so wenig zutreffende Aeußerung auszusprechen. Wie gedenken 
Sie das richten zu wollen, wenn die Beschwerden, die mir gegen diese Geist- 
lichen als Schulinspectoren eingegangen sind, melden, daß sie die deutsche 
Sprache nicht zu ihrem gesetzlichen Recht kommen lassen, sondern dagegen 
wirken, daß die deutsche Sprache ordentlich gelehrt werde, daß der Lehrer, bei 
dem gute Fortschritie der Schüler in der deutschen Sprache constatirt werden, 
keine gute Censur von dem Geistlichen erhält, daß bisher unter dem frühern 
Cultusminister die meisten Stellen von Leuten besetzt waren, die, obgleich 
Deutsche, ich weiß nicht, aus welchen Gründen, mit diesen Bestrebungen sym- 
pathisirten, bei denen die Kinder in halb polnischen Landestheilen nicht Hoch- 
deutsch lernen. Wenn man die Umstände ins Auge faßt, daß wir in West- 
preußen Gemeinden haben, die früher deutsch waren, und wo jetzt die junge 
Generation nicht mehr Deutsch versteht, so legt das für die Thätigkeit der 
polnischen Agitation seit 100 Jahren einen deutlichen Beweis ab. Aber diese 
Agitation lebt doch nur von der Gutmüthigkeit des Staates. Wir sind heute 
nicht gewillt, sie weiter fortzusetzen; sie ist zu Ende; wir wissen, was wir dem 
Staate schuldig sind. (Beifall.) Und wenn sie uns jetzt noch mit weiteren 
Anträgen und Klagen zu Gunsten der polnischen Sprache kommen, so werden 
wir im Gegentheil ihnen mit einer Gesetzvorlage zu Gunsten der
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        66 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
deutschen Sprache entgegentreten. (Bravo.) Es ist für die Eingesessenen 
ein Bedürfniß, daß sie den Staat, in dem sie leben aus eigenem Urtheil zu 
beurtheilen vermögen, und nicht auf die kriegerischen Bilder hingewiesen wer- 
den, welche sie aus den Meinungen anderer klügerer Leute gewinnen, die ihnen 
das Deutsch in ihre eigene Sprache übersetzen. Jeder Staatsbürger muß 
in die Lage versetzt werden sich eine Kritik über die Regierung selbst machen 
zu können, und dazu muß die deutsche Sprache mehr als bisher gefördert 
werden, und alle unsere Gesetze und Vorlagen werden von dieser Tendenz 
beseelt sein. Wir haben lange geschwankt und hundert Jahre gewartet auf 
die Ergebnisse eines andern Verfahrens; jetzt aber werden wir uns ein anderes 
zum Muster nehmen, etwa wie Frankreich im Elsaß zur großen Befriedigung 
der Elsäßer vorgegangen ist. Ich habe jetzt noch eines hinzuzufügen, nachdem 
ich über die katholische Opposition und, wie ich glaube, nicht polemisch ge- 
sprochen habe; eine Polemik liegt mir fern, m. HH., ich habe den aufrichtigen 
Wunsch mit Ihnen zum Frieden zu kommen, sobald Sie es uns möglich 
machen, es wird Ihnen aber viel leichter sein, wenn Sie sich loslösen von 
allem, was diesen Frieden erschwert und mit der-Stellung der katholischen 
Kirche nicht in nothwendigem Zusammenhang steht. Was nun die Gegner 
dieser Vorlage auf conservativer Seite betrifft, so habe ich mich ver- 
geblich bemüht, mehr als zwei Gründe für die Begründung ihrer Ansichten 
zu bekommen: die eine davon war ein gewisses Mißtrauen gegen das Ver- 
halten der sogenannten geistlichen Abtheilung bei der Regierung. Ich muß 
mit Bedauern wahrnehmen, daß sich die Herren im ganzen kein Wohlwollen 
zu erwerben gewußt haben; man klagt darüber: sie seien nicht immer 
schonend für einzelne Rechtsverhältnisse gewesen. Das liegt ja auf einer an- 
dern Seite, mit der das Gesetz nichts zu thun hat. Die Selbstständigkeit der 
Provincialregierung in Bezug auf die Anstellung und die Absetzung von Schul- 
inspectoren können wir aus finanziellen Gründen nicht von einer gewissen 
Centralisation frei machen. Der Staat muß eine gewisse Controle dafür 
haben, und die Finanzlage schließt eine specielle Begründung der Abtheilung 
nicht aus, und ich möchte Sie bitten, m. Hp., wenn Sie solche Klagen haben, 
lernen Sie doch von den Gegnern auf dieser Seite, schweigen Sie doch nicht 
über Mißbräuche, welche Sie erkennen. Die Regierung wird Ihnen sehr 
dankbar sein, wenn Sie gegen die geistliche Abtheilung klagen, über Maß- 
regeln, die ihre Befugnisse überschreiten, und wenn Sie denn diresen Klagen 
in der Presse, in Anträgen, in Interpellationen Ausdruck geben. Das zweite 
Motiv geht dahin: der jetzigen Regierung könne man noch allenfalls ein ge- 
wisses Vertrauen schenken, aber könne doch nicht wissen, welche ihr folgen 
werde. Da muß ich Sie doch bitten, m. HH., verfallen Sie nicht in den 
Fehler, den Sie mit Recht der regelmäßigen Opposition zum Vorwurf machen, 
auf die Meinung, daß man die Regierung wie ein schädliches wildes Thier 
behandeln müsse, das nicht eng genug angebunden werden könne (Heiterkeit) — 
daß Sie sie nicht betrachten, wie eine vernünftige, auf Ernennung des Königs 
beruhende, für die Wohlfahrt des Landes auf alle Zeit sorgende Körperschaft, 
sondern daß auch Sie auf der conservativen Seite uns als eine verdächtige 
Gesellschaft behandeln. Dadurch beschränken Sie die Freiheit der jetzigen Re- 
gierung für die Sicherheit und das Wohl des Landes zu sorgen, in einem 
Maße, das anzunehmen der Regierung unmöglich ist. Meine Herren, jeder 
Tag hat seine eigene Sorge, und wenn eine neue Regierung kommt, so glaube 
ich auch noch nicht, daß sie so beschaffen sein wird, daß sie mit dem Staat 
abfährt in jene gottlose und heidnische Welt, die Hr. Windthorst geschildert 
hat; sie wird doch immer eine monarchische sein. Bedenken Sie außerdem die 
Wandelbarkeit dieser Verhältnisse: wir haben Zeiten gehabt, wo durch zwei 
Auflösungen der Kammer die sehr starke conservative Partei auf 11 Mit- 
glieder zusammenschmolz, weil der Wind, welcher von der Negierung ausging, 
die Segel nach der anderen Seite hin blähte. Die Vorsorge gegen eine Re-
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        Das deufsche Reich und seine einzelnen Slieder. 67 
gierung, die so durchgreifend und energisch anders aufträte, ist nicht hinreichend. 
Eine Regierung, die sich rücksichtslos in der modernen Zeit Jemandem in die 
Arme wirft, kann zum Verderben führen. Ich bitte Sie, geben Sie diesen 
Widerstand auf, und lassen Sie diese Regierung nicht leiden unter dem Miß- 
trauen gegen eine künftige! Beschäftigen Sie sich mit Realitäten und nicht 
mit Gespenstern, und schenken Sie uns das Vertrauen, welches wir bisher mit 
Necht verdient zu haben glauben. (Lebhafter Beifall.) v. Wierzbynski 
(polnische Fraction) spricht sich gegen die Vorlage aus zwei Gründen aus: 
einmal, weil sie eine wirkliche Gefahr heraufbeschwört, indem sie eine einge- 
bildete Gefahr beseitigen, weil sie die Macht der Kirche vernichten und durch 
die Macht der Bureaukratie ersetzen, weil sie das Bevormundungsrecht des 
Staats erweitern, und ein Princip aufstellen will, das nicht weniger als 
liberal sei. Die polnische Bevölkerung habe das Recht polnisch zu sprechen, 
und dieses Necht würde durch die Einführung von Schulinspectoren geschmälert 
werden, die „uns“ und die „wir“ nicht verstehen. Die polnische Bevölkerung 
habe zu einem freundlicheren Enigegenkommen einer Regierung gegenüber, 
welche fie stets stiefmütterlich behandelt, keinen Anlaß. Fürst Bismarck: Ich 
habe mich nicht beklagt Über die unfreundliche Haltung der polnischen Bevöl- 
kerung, denn über sie zu klagen, habe ich keinen Grund, sie ist dankbar einer 
wohlwollenden sorgsamen Regierung, die sie gegenwärtig hat. Ich beklagte 
mich nur über die unfreundliche Haltung des polnischen Adels. Windt- 
horst: Er wünsche von Herzen Frieden, und wenn der Minister den ersten 
Schritt zur Versöhnung thun will, indem er die Vorlage zurückzieht, so wolle 
er, Redner, sofort aus der Centrumspartei austreten. Er beklagt, daß man 
ihn so oft verdächtigt. Bismarck: Ich bin zu jedem großen, nur nicht 
dem verlangten Opfer bereit, wenn er die Verbindung mit der Centrumspartei 
wirklich, nicht bloß sormell lösen will. . 
v. Mallinckrodt: setzt des Cultusministers Aeußerung über die 
Petitionen statistische Angaben über die Zahl der eingegangenen Unterschriften, 
nach Provinzen geordnet, entgegen; die Zahl ist 1943 Petitionen mit 326,648 
Unterschriften, ungerechnet die Zahl der Personen, welche hinter den Petionen 
stehen. Der Ministerpräsident habe das geeignetste Mittel den confessionellen 
Frieden herzustellen darin gefunden, eine Diagnose der Centrumspartei zu 
geben. (Fürst Bismarck tritt ein.) Der Minister habe gestern unter den 
fremden Elementen, mit denen die confessionelle Centrumspartei belastet sei, 
das geschäftsführende Mitglied Windthorst genannt. Die Partei habe kein 
solches geschäftsführendes Mitglied, nur einen Vorstand; sie sei frei in 
ihrer Abstimmung, aber alle hätten bestimmte maßgebende Principien. 
Wir wünschen aufrichtig den Frieden; aber wenn man uns den Frieden bietet 
unter der Bedingung, daß wir einen unserer Kampfgenossen, auch den schwäch- 
sten, aufgeben sollen, so halten wir dieß für eine Beleidigung, und weisen den 
Vorschlag entschieden zurück. Wir sind stolz darauf, ein so hervorragendes 
Mitglied wie Windthorst zu besitzen. Sie haben eine Perle annectirt, und 
wir haben die Perle in die richtige Fassung gebracht. (Schallendes Gelächter.) 
Es gibt wenige Namen, die in weiten Kreisen so populär sind, auch in den 
altpreußischen Provinzen, wie der Name Windthorst. Christgläubige Pro- 
testanten weisen wir nicht zurück; es besteht aber eine Aengstlichkeit sich uns 
anzuschließen. Die welfischen Protestanten, die sich uns angeschlossen, sind 
uns liebe Genossen, denn wir haben uns überzeugt, daß sie Männer von echt 
deutscher Gesinnung sind. (Unruhe.) Die polnische Partei ist auf eigene 
Füße gestellt, und steht da recht fest. Von einer Verschmelzung mit uns 
weiß ich nichts; richtig ist nur, daß wir gewisse Interessen gemeinsam haben, 
1. B. Interessen kirchlicher Freiheit, der Parität bei Kränkung von wohlbe- 
rechtigten Ansprüchen. Der Ministerpräsident hat noch nicht alle Punkte gegen 
uns geltend gemacht, z. B. die Hinweise auf die bayerischen Patrioten, auf 
die Internationale. Man wisse gar nicht, wo die Regierung hinauswolle. 
5“
        <pb n="72" />
        68 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
Redner zeigt, wie die Stellung der verschiedenen Parteien zu einander sich seit 
1867 so ganz verändert habe; heute begegne sich selbst Virchow mit den An- 
schauungen der Regierung in sehr bedenklicher Weise. Die ganze deutlich er- 
kennbare Bewegung von rechts nach links mahne zur Vorsicht, denn man wisse 
nicht, wohin sie führe. Fürst Bismarck habe in politischer Beziehung nicht bloß 
Napoleon zum Muster genommen, sondern auch einen berühmten ital. Staats- 
mann! Das Amendement Bonin schütze das Recht der Gemeinde, aber gebe das 
Recht der Kirche preis, das doch auch des Schutzes bedürfe. Fürst Bismarck: 
Gerade als ich eintrat, tadelte der Hr. Vorredner den Ausdruck, den ich in 
Bezug auf den Hrn. Abgeordneten für Meppen gebraucht hatte, nämlich, daß 
er das geschäftsführende Mitglied einer Partei sei, und suchte die Behauptung 
zu widerlegen, daß er es sei. Nun, dieser Ausdruck ist nicht von meiner 
Erfindung, er stammt, wie Sie wissen, von dem Hrn. Abgeordneten für 
Meppen her, der auch mich den für die Mehrheit geschäftsführenden Minister 
nannte, wie ich ihn das für die Mehrheit seiner Partei geschäfteführende Mit- 
glied nannte. Die Verhältnisse liegen ganz analon, und wenn der Hr. Ab- 
geordnete nicht das geschäftsführende Mitglied seiner Partei ist, so kann ich 
auch bestreiten, daß ich der geschäftsführende Minister bin. Der Vorstand 
seiner Fraction hat acht Mitglieder, das Ministerium hat ebenfalls acht Mit- 
glieder. (Heiterkeit.) Die Minister sind auch alle gleichberechtigt; ich habe 
meinen Collegen nichts zu befehlen, und wenn sie meiner Meinung in irgend- 
einer Sache folgen, so geschieht es eben, weil sie sie für die bessere halten, 
ebenso, wie ich öfters die Meinung eines meiner Collegen für die bessere an- 
erkenne. Ich habe damit nur bezeichnen wollen — und der Hr. Vorredner 
bestätigt meine persönliche Auffassung — daß der Abgeordnete für Meppen in 
seiner Fraction an Begabung und an politischem Blick bedeutend hervorragt, 
daß er jederzeit sicher weiß, wohin die Führung gerichtet ist, und welches Ziel 
erstrebt wird, was vielleicht andern seiner Partei nicht so klar geworden ist. 
Ich habe eben versucht, durch meine gestrige Aeußerung das meinige zur Auf- 
klärung der Situation beizutragen, und freue mich, daß das einigermaßen 
gelungen ist. Die Schlußerklärung des Hrn. Abgeordneten für Meppen von 
gestern hat mir dazu geholfen, und die Rede des Hrn. Vorredners auch. Er 
nannte den Hrn. Abgeordneten eine Perle; ich theile diese Auffassung in 
seinem Sinne vollkommen; für mich hängt aber der Werth einer Perle von 
ihrer Farbe ab; ich bin darin etwas wählerisch. (Große Heiterkeit.) Der 
Hr. Abgeordnete hat mir ferner in den Mund gelegt: ich hätte als Bedingung 
für den Frieden mit seiner Partei das Ausscheiden eines Mitgliedes gestellt; 
nun, ich habe, glaube ich, Bedingungen gar nicht gestellt, sondern nur versucht, 
uns gegenseitig den Dienst zu erweisen, die Situation klar zu legen; Sie 
werden den für den Staat und für Sie erforderlichen Frieden zwischen der 
geistlichen Gesetzgebung und der weltlichen des Staates viel leichter herbei- 
führen, wenn Sie sich von allen heterogenen Elementen freihalten, deren 
Träger Sie jetzt vielleicht unwillkürlich geworden sind. Sie sind eben in die 
eigenthümliche Lage gerathen, daß sich Ihnen eine Anzahl staatsfeindlicher 
Elemente — Elemente, die den Staat zum Theil offen negiren — angeschlossen 
hat, vielleicht in der Voraussetzung, die ja unberechtigt ist, daß so der Staat 
am meisten gefährdet werden könne. Nun, darin find wir eben verschiedener 
Meinung. Ich habe nicht behauptet, daß die Centrumspartei und die polnische 
Fraction offenkundig zusammenwirken; ich habe sogar angedeutet, daß sie nicht 
unabsichtlich aus Rücksicht auf die zum größten Theil deutsche Bevölkerung 
jener Landestheile den offenkundigen Ausdruck jener Beziehungen vermeide. 
Ich habe nur betont, daß die katholische Geistlichkeit, und nicht nur polnischen 
Ursprungs, sich mit den national-politischen Bestrebungen des polnischen Adels 
verbinde und die Entwicklung des Unterrichts der deutschen Sprache hemme; 
darin haben die polnischen Agitationen Unterstützung durch die Geistlichkeit 
gefunden. Es ist dieß um so befremdlicher und unerwünschter für die Regierung,
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 69 
weil wir uns der merkwürdigen Beobachtung nicht verschließen können, daß 
die Geistlichkeit in allen Ländern eine nationale ist, und nur die in Deutsch- 
land eine Ausnahme davon macht. Die polnische Geisllichkeit schließt sich den 
polnischen Bestrebungen an, die italienische der nationalen Bewegung in Italien. 
Ja, selbst in der unmittelbaren Umgebung von Rom sehen wir nicht, daß 
der italienischen Regierung von Seiten der italienischen Geistlichkeit Schwierig- 
keiten bereitet werden, im Gegentheil, man hat von Anfang an gesehen, daß 
in gewissen Fragen ein Theil der Geistlichkeit bis hoch hinauf den nationalen 
Bestrebungen des Landes günstig war. Wir haben ferner gesehen, daß in 
Frankreich der Franzose stets höher steht in der Schätung der Geistlichkeit, 
als der Geistliche. Ein eklatantes Beispiel dafür bildete während der Friedens- 
verhandlungen, daß, als Se. Heil. der Papst den Bischöfen ausdrücklich durch 
ein beauftragtes Organ die Weisung zugehen ließ, für den Frieden thätig 
zu sein, er, so monarchisch auch die Kirche organisirt ist, damit kein Gehör 
fand. Bei den französischen Geistlichen ging eben die französische Politik 
weiter. Aehnlich ist es in Spanien. Nur ganz allein in Deutschland tritt 
uns die eigenthümliche Erscheinung entgegen, daß die katholische Geistlichkeit 
einen entschieden internationalen Charakter trägt. Die katholische Kirche in 
Deutschland hat auch in der neueren Entwicklung deutlich gezeigt, daß sie 
darin nicht auf der Basis des Clerus anderer Nationen steht, sondern daß ihr 
öfters die Kirche näher am Herzen liegt, als die Entwicklung des Deutschen 
Neichs, ohne daß ich damit sagen will, daß diese Entwicklung ihr völlig fern 
liegt. (Rufe im Centrum: Beweisel) Sie halten das für Beleidigungen, 
meine Herren? (Dr. Windthorst: Nein, Beweise!) Beweise! Ach, ich bitte 
Sic, m. H., greifen Sie doch in ihren eigenen Busen. (Stürmische Heiter- 
leit.) Der Hr. Vorredner hat mich ferner erinnert an Reden, die ich vor 
23 Jahren, im Jahr 1849, gehalten habe. Ich könnte diese Bezugnahme 
einfach mit der Bemerkung abfertigen, daß man in 23 Jahren, namentlich 
wenn es die besten Mannesjahre sind, etwas zuzulernen pflegt, und daß ich 
wenigstens nicht unfehlbar bin. (Heiterkeit.) Aber ich will noch weiter gehen 
und sagen: was in meinen damaligen Aeußerung war an lebendigem Be- 
kenntniß, an Bekenntniß zum lebendigen christlichen Glauben, das spreche ich 
auch heute noch ganz offen aus, und scheue dieses Bekenntniß weder öffentlich 
noch in meinem Haus an irgendeinem Tage. (Bravol! rechts.) Aber dieser 
mein lebendiger, evangelischer, christlicher Glaube legt mir die Verpflichtung 
auf, für das Land wo ich geboren bin, zu dessen Diensten Gott mich geschaffen 
hatt, und in dem mir ein hohes Amt übertragen ist, nach allen Seiten hin 
das Necht zu wahren. Und wenn dieser Staat von Republikanern und auf 
den Barrikaden angegriffen war, habe ich es für meine Pflicht gehalten, auf 
der Bresche zu stehen. Sie werden mich, wenn dieser Staat von einer Seite 
angegriffen wird, von der wir gehofft haben und noch wünschen, daß sie dazu 
zurückkehren wird, die Fundamente des Staats zu befestigen, anstatt sie zu 
zerstören, auch jetzt auf der Bresche finden. Das gebietet mir das Christenthum 
und mein Glaube. (Lebhafter Beifall.) Die Generaldiscussion wird hiemit 
geschlossen. 
8.—9. Febr. (Bayern.) II. Kammer: Debatte über den Barth-Schüt- 
tinger'schen Initiativantrag betr. Wahrung der bayerischen Reservat- 
rechte gegen das deutsche Reich. Der Bericht und Antrag der patrio- 
tischen Majorität des Ausschusses, die Rede des Referenten Sedlmayr 
und ein Vermittlungsantrag des patriotischen Abg. Huttler, mit dem 
sich die ursprünglichen Antragsteller einverstanden erklären, lassen nach- 
gerade kaum mehr erkennen, nicht zwar was die patriotische Partei 
eigentlich will, worüber kein Zweifel ist, wohl aber, wie sie ihre Ab-
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        70 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
sichten formuliren soll, was von der nationalen Partei scharf und 
vielfach nicht ohne Hohn ins Licht gestellt wird. Reden Jörgs für, 
Völks sowie der Minister Lutz und Hegnenberg gegen den Antrag. 
Bei der Abstimmung erhält der Huttler'sche Modifikationsantrag nur 
76 ultramontane gegen 72 liberale Stimmen, also nicht die erforder- 
liche Zweidrittelsmehrheit, gilt demnach für verworfen. Hierauf erhält 
auch der Initiativantrag selbst nur 73 gegen 75 Stimmen, so daß 
der ganze Antrag in allen Formulirungen dahin gefallen ist. Die 
patriotisch= ultramontane Partei vermag nichts mehr durchzusetzen 
und scheint im Gegensatze gegen ihr anfängliches Auftreten in ihrem 
innern Zusammenhange mehr und mehr gelockert zu sein. 
Als Anträge liegen der Kammer vor: der ursprüngliche Initiativantrag 
der (patriotischen) Abg. K. Barth und Schüttinger, der Antrag des Ausschusses 
nebst den Protokollen seiner Verhandlungen, aus welchen sich indeß nicht er- 
kennen läßt, was im Ausschusse eigentlich angenommen, was abgelehnt worden 
ist, und endlich ein neuer Modificationsantrag des (patriotischen) Abg. Huttler, 
der folgendermaßen lautet: „1) In allen Fällen, in welchen der Bundesrath 
über Erweiterung der Competenz des Deutschen Reichs beschließt, soweit hie- 
durch die verfassungsmäßigen Landesrechte Bayerns oder die in 
Art. 78 Abs. 2 der Regierungsvorlage Bayern gewahrten Re- 
servatrechte eine Aenderung erleiden, sind die bayerischen Vertreter 
im Bundesrath bezüglich ihrer dort abzugebenden Erklärungen an die Zu- 
stimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten 
gebunden." 
Debatte: Ausschußrefent Sedlmayr erinnert in seiner Rede für den 
Ausschußantrag zunächst an die großen Thaten und Verluste der bayerischen 
Heere in dem deutsch-französischen Kriege. Man sprach damals im Norden 
viel von einer besonderen Anerkennung, welche man Bayern für sein heroisches 
und opferfreudiges Eintreten in den Krieg schuldig sei. Statt dessen erfolgten 
die Versailler Verträge, welche Bayerns uralte Selbständigkeit schwächten. 
Schon früher, im Jahre 1863, war die allgemeine Sehnsucht der deutschen 
Nation nach einer Bundesreform, ihrer Erfüllung nahe; damals verhinderte 
die „freie Hand“ im Norden diese Reform. Dennoch hat man im Jahr 1870 
willig den besten Theil der bayerischen Selbstständigkeit in diese „freie Hand“ 
niedergelegt. Aber es geschah unter der Voraussetzung, daß das neue Reich 
eine föderative Grundlage habe, daß man nur so viel an das Reich abtreten 
werde, als zu dessen Constituirung absolut nothwendig sei. Bei der Debatte 
über die Versailler Verträge wurde vom Ministertische nicht gesagt, daß im 
Norddeutschen Bund über die Stellung der Landtage zu den Bundesraths- 
mitgliedern eine „Controverse“ aufgetaucht und gegen die bezügliche Competenz 
der Einzellandtage entschieden worden sei. Hr. v. Lutz hat damals gesagt, 
daß die bayer. Reservatrechte „nicht ohne uns, nicht ohne unsern Willen“ ab- 
geschafft werden können. Dieses „Uns“ kann nur das Ministerium als Ver- 
treter der Krone, und die Volksvertreter, zu denen es gesprochen wurde, bedeutet 
haben. Aber schon im November v. Js. sprach Hr. v. Lugtg im Reichstage 
die entgegengesetzte Ansicht aus, und erläuterte dieselbe hier im December v. J. 
ausführlich. Das Recht der Landesvertretung auf die Zustimmung zum 
Aufgeben von Reservatrechten ist dadurch in Frage gestellt, es handelt sich jetzt 
darum, ob wir dieses Recht unbedingt abtreten müssen, weil man es in Berlin 
so wünscht. Das passirt im Jahr nach der Gründung des deutschen Reiches 
— was wird 1873 passiren:? Nun wird gesagt: das Deutsche Reich muß 
sich fortbilden, das soll wohl heißen: es muß alle Landesrechte aufsangen 
und sich in den Einheitsstaat verwandeln. Bei der Debatte über die Ver-
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        Las deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 71 
sailler Verträge behauptete man nur, einen Föderativstaat gründen zu wollen; 
wenn aber Hr. v. Lutz mit seiner jetzigen Auffassung Recht hat, dann haben 
wir den Einheitsstaat bereits, und zwar den absolutistischen. Das Beispiel 
des „Generalsuperintendenten“ v. Werder zeigt uns, was wir in dieser Hin- 
sicht zu erwarten haben. (Heiterkeit.) Jetzt freilich wird man die unitarische 
Bewegung zu hemmen suchen, weil das Mißtrauen einmal vorhanden und 
Lärm geschlagen ist; aber man wird das Werk an jedem geeigneten 
Zcitpunkt wieder aufnehmen. Hr. v. Lutz hat gesagt: kein Minister werde 
ein wichtiges Reservatrecht ausgeben, ohne der Zustimmung seines Land- 
tages versichert zu sein, nicht aus Rechtspflicht, sondern aus natürlicher Klug- 
heit, um dem „Damoklesschwert“ des Mißtrauensvotums oder gar der Mi- 
nisteranklage zu entgehen. Aber wir haben doch wahrhaftig schon genug 
Mißtrauensvota ausgesprochen — und was haben sie genützt? (Heiterkeit.) 
Constitutionell genommen, war doch gewiß das Votum vom 27. Jan. d. J., 
die Stimmengleichheit für und gegen das Ministerium, ein Mißtrauensvotum, 
aber die Regierung nahm es als Triumph auf. Und was nützt am Ende 
sogar die Ministeranklage wegen aufgegebener Reservatrechte; damit kommen 
sie nicht wieder, wenn sie einmal fort sind. Huttler erklärt, seinen Modifi- 
kationsantrag deshalb eingebracht zu haben, weil er ohne diese Modifikation 
dem Initiativantrag nicht beistimmen kann. Redner will die Selbstentwicklung 
des Deutschen Reiches an sich nicht hindern, sondern ihr nur dort entgegen- 
treten, wo es sich um die bayerische Verfassung handelt. Man wird freilich 
sagen: dann werde die Reichsverfassung sich gar nicht weiter entwickeln können, 
wenn iedes Land sich mit seinen Spccialrechten entgegenstellt. Aber die Weiter- 
entwicklung des Deutschen Neichs hat auch keine so große Eile. Schüttinger 
läßt seinerseits den ursprünglichen Initiativantrag fallen und erklärt sich für 
die Huttler'sche Fassung. Er constatirt den Vertragscharacter der Reichsver- 
fassung, verliest sämmtliche bayerische Reservatrechte und schließt damit, daß 
der Antrag gleichmäßig auf dem Boden des Reichs= des Landesrechtes stehe. 
Völk gibt nach dem Gehörten die Hoffnung auf, seinen HH. Vorrednern klar 
zu machen, um was es sich eigentlich handelt. (Heiterkeit.) Er möchte den 
Menschen sehen, der nach Lectüre der Ausschußprotokolle weiß, was im Aus- 
schusse eigentlich angenommen und abgelehnt ist. (Sehr richtig.) Redner 
macht hierauf einige ironische Bemerkungen über das schlechte Deutsch des 
Antrages, und möchte wissen, was jetzt aus dem Ausschußantrag geworden 
ist, nachdem die ursprünglichen Antragsteller ihren Antrag zu Gunsten der 
Huttler'schen Modifikation zurückgezogen haben. Dieser Akt berechtigt geschäfts- 
ordnungsmäßig den Ausschuß nicht zur Zurückziehung des von ihm einmal 
angeeigneten Antrages. Es herrscht also vollständige Confusion. Man ver- 
mischt immer die Fragen: erstens was kann das Reich nach seiner Competenz 
über Art. IV der Reichsverfassung hinaus beschließen, und zweitens welche 
Wirkung hat ein solcher Beschluß auf Bayern? Die Herren meinen: keinen; 
aber dann ist auch der Initiativantrag unnöthig, denn dann gilt ja die von 
Bayern im Bundesrath abgegebene Stimme nichts. Man will also die Mi- 
nister anklagen, für eine Abstimmung, die nichts gilt. Man redet von still- 
schweigenden Reservatrechten. Glaubt man wirklich, daß die Norddeutschen 
sich den Vorbehalt unbestimmter Reservatrechte hätten gefallen lassen, daß sie 
einen Bundesvertrag mit solchen Bestimmungen angenommen hätten? Hr. 
v. Lutz kann hier vielleicht erzählen, welche Mühe es gekostet hat, auch nur 
das 14 Stimmenveto durchzusetzen. Am 28. December 1870 erklärte Graf 
Bray: die Aufgabe der Reichsverfassung sei, das bisherige vertragsmäßige 
Verhältniß zwischen Bayern und Norddeutschland in ein verfassungsmäßiges 
umzuwandeln. Genau ebenso faßten auch die Herren auf der Gegenseite die 
Verträge auf, und deßhalb wollten sie auch dazu „Nein“ sagen. Redner be- 
weist diese damals seitens der „Patrioten“ gehegte Auffassung der Verträge 
ans den damaligen Reden von Greil, Jörg, Kurz und Freytag. Unter
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        72 
7' 
Pas deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 
anderm hat Jörg damals gesagt: die Landeskammern würden bezüglich ener 
Abänderung der Reichscompetenz stets vor vollendeten Thatsachen stehen und 
an denselben nichts mehr bessern können, und Hr. v. Lutz hat damols er- 
wiedert: das sei schlimm genug, aber ohne die Annahme des Art. 78 würde 
die Verfassung nicht zu Stande gekommen sein, und der dem deutschen Cha- 
rakter eigenthümliche Particularismus werde die aus Art. 78 resullirenden 
Gefahren abwehren. Man hat sich also damals auf jener Seite über die 
Tragweite des Art. 78 wie über seine Consequenzen durchaus keinen Illusionen 
hingegeben. Redner warnt vor der Ansicht, daß die Annahme der Reichs- 
verfassung ein einseitiges bayerisches Opfer gewesen sei. Im Gegentheil ist 
den Norddeutschen die Annahme der mit Bayern ahgeschlossenen Verträge 
außerordentlich schwer gefallen, und wohl nur durch den Eindruck des gemein- 
sam vergossenen Blutes ermöglicht worden. Bei der Berathung der Versoiller 
Verträge im Norddeutschen Reichstag erklärte Lasker: die Abstimmung in 
dem Bundesrathe nur so auffassen zu können, daß sie ohne Rückgriff auf die 
Landesvertretung, stattfinde, und wünschte eine authentische Erklärung des 
Bundeskanzleramtes über seine Auffassung dieser Frage. Der Präsident des 
Bundeskanzleramtes, Staatsminister Delbrück, erklärte: er könne die ge- 
wünschte „authentische Interpretation“ zwar nicht geben, fasse aber die Sache 
allerdings so auf, daß die Zustimmung des Bundesraths zum Verzicht auf 
Reservatrechte vollständig genüge. Niemals ist bisher eine andere Auffassung 
laut geworden, und der Reichstag hätte die Verträge sicher abgelehnt, wenn 
die Zustimmung der Landeskammern zum Verzicht auf Sonderrechte verlangt 
worden wäre. Es ist richtig, daß Bayern etwas derartiges verlangt zu haben 
scheint, was jetzt der Antrag als giltiges Recht in Anspruch nimmt, aber cs 
ist mit diesem Verlangen nicht durchgedrungen. Bayern verlangte gegen Er- 
weiterung der Reichscompetenz das absolute Veto, aber es erhielt dasselbe 
nicht, sondern mußte sich nach sehr langen Verhandlungen mit der Durch- 
setzung des 14 Stimmenvetos gegen Erweiterung der Reichscompetenz be- 
gnügen. Der Landtag kann jetzt mit allen seinen Anträgen an dem Rechts- 
verhältniß zwischen Bayern und dem Reiche nichts mehr ändern. Reichsrecht 
gilt vor Landesrecht. Der Art. 78 sichert die Entwicklung der Reichsverfass- 
  
ung; er ist vom bayerischen Landtag angenommen worden und giltiges Recht. 
Aber er bildet auch keine Gefahr für die bayerische Selbständigkeit. Traut 
man denn der bayerischen Regierung nicht Selbständigkeitstrieb und Eigenliebe 
genug zu, um ihre Rechte zu wahren? Die Herren von drüben sind nur un- 
zufrieden, weil die Regierung ihre Rechte nach ihrem eigenen Kopf und nicht 
nach demjenigen der Herren geltend macht. Die bayerische Regierung wird 
das Landesrecht so gut wahren, wie das Reichsrecht, aber sie würde einen 
Akt feiger Unwahrhaftigkeit begehen, wenn sie sich zur Vertheidigung ihrer 
Separatrechte hinter ihre Kammer stecken würde. Die Patrioten wollen der 
Reichsverfaffung Geist und Sinn ausbrechen, sie wollen die Vertreter Bayerns 
im Reiche zu wahren Marterbildern machen und ihren Einfluß vernichten! 
Der Initativantrag bedeutet gar nichts, denn erstens ist er nicht verständlich, 
und zweitens ist er unmöglich. Wenn dieser Antrag Gesetz wird, dann müssen 
die Reichsgesetze über die Entschädigungsverpflichtung der Fabrikanten und 
Bergwerksbesitzer und über die Rayonsbestimmung in Bayern wieder aufge- 
hoben werden, denn beide haben in die bayerische Verfassung hinübergegriffen, 
und der bayerische Landtag ist nicht gefragt worden. Dann aber ist auch 
künftig gar keine Abstimmung im Bundesrath ohne vorgängige Befragung 
beider Häuser des Landtages möglich, und die Reichsverfassung damit auf den 
Kopf gestellt! Iörg erkennt in dem Antrag eine große politische Aktion 
und will das Ministerium durchaus zu einer „politischen Aktion“ drängen. 
Wenn es so fortgehe und unser Ministerium nicht bald zu einer „politischen 
Aktion“ Übergehe, dann dürfen wir bald mit dem Pfalmisten singen: „Wir 
können nichts, wir können nichts gegen den Herrn"“. Es werde dann der
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 73 
Art. 78 Abs. 1 eine Schraube ohne Ende werden, welche mitten durch das 
Herzblut des bayerischen Staates gehe und sich, wie der blutige Vampyr am 
Blute des Schlafenden ansaugen. (Gelächter und Heiterkeit links.) Werde 
der Lasker'sche Antrag zur That, so sei mit einem Federstrich die Justizhoheit 
Bayerns vernichtet! Jetzt sei ein günstiger Zeitpunkt für eine „politische 
Aktion“, diesen Moment dürfe man nicht unbenützt, nicht gleichgiltig vorüber- 
gehen lassen, man finde jetzt Bundesgenossen sogar in Preußen 
selbst. Minister v. Lutz sucht darzulegen, daß der Antrag nichts sei, als 
ein#ultramontanes Parteimanöver gegen die Regierung; alles Uebrige sei nur 
Vorwand. Habe er Recht, so sei kein Anlaß zu Vorwürfen gegeben; sei er 
im Unrecht, so weise man ihm doch gefälligst dasselbe nach, es werde ja leicht 
sein. Man habe nach seiner damaligen Aeußerung in Berlin auf ultramon- 
taner Seite sofort gejubelt und gesagt: „Jetzt werde der Spektakel losgehen“; 
nun ja, er sei losgegangen; man habe von Gewalt, Verrath u. s. w. spekta- 
kulirt, doch sei die Nemesis schon hinter dieser „absichtlichen Spektatelmacherei" 
her. Der Spektakel habe soeben in Württemberg Fiasco gemacht, denn dort 
sei man kinfach Über den ähnlichen Gegenstand zur Tagesordnung überge- 
gangen. Auch hier sei das Fiasco schon da; die Verhandlungen hätten es 
bereits klar bewiesen. Man wolle bloß nach Außen die Regierung verdäch- 
tigen, das sei des Pudels Kern; darum suche man und arbeite man mit 
solchen Mittelchen gegen die Regierung, die aus ganz anderen, nicht ausge- 
sprochenen Grlnden den Ultramontanen unbequem sei. Er müsse nun offen 
reden, es sei seine Pflicht; er glaube nicht, daß die Herren Antragsteller und 
Genossen die Ueberzeugung hätten, sie könnten hier Proselyten machen. Man 
spreche nicht für die Zuhörer in diesem Saale, das Publikum, für das diese 
Reden gehalten würden, sei anderswo. Es seien diese Exklamationen gerichtet 
an das Landvolk. Man spekulire — er sage hier etwas nicht im Sinne oder 
in der Absicht einer Beleidigung oder Verspottung — von Seite der Herren 
auf der rechten Seite des Hauses auf die angebliche Dummheit des Landvolkes! 
Doch, die Herren irren sich, sie verrechnen sich in ihrer Spekulation, denn 
unser Landvolk ist nicht dumm! Es dämmert bereits draußen 
auf dem Lande, und der Dämmerung wird helles Licht folgen! 
(Bravo links.) Redner verbreitet sich nun über Ansichten, die man gestern 
von Juristen hören mußte, obwohl solche ein Jurist im Ernste gar nicht 
aufstellen könne und gibt schließlich dem Referenten zu verstehen, daß die 
bayerischen Rechte gewiß durch die dermaligen Regierungsmitglieder nicht 
schlechter ium Bundesrathe gewahrt würden, als wenn der Referent selbst im 
Bundesrath säße. Zum Schluß ergreift noch Ministerpräsident Graf Heg- 
nenberg das Wort und betont, der Antrag sei in seiner Spitze gegen das 
Reich gewendet, man werde ihn für einen Versuch halten, Schranken gegen 
die Entwickelung der Reichsverfassung aufzurichten, der Antrag schaffe einen 
nutzlosen und gefährlichen Conflikt, drücke Bayern zur unwürdigen Stellung 
der Negation herab; im Falle der Annahme des Antrages würde das Lied 
Jörgs am Platze sein, dieses Lied, das man Üübrigens anderwärts mehr singe 
als hier, zwar lateinisch („Non possumus“). Der Antrag sei ein Schritt in 
das Lager des Einheitsstaates; er werde das Gegentheil von dem bezwecken, 
was die Antragsteller beabsichtigten. Er warnt deßhalb vor dessen Annahme. 
Es sei nicht politisch klug, denselben zu stellen, was er auch dem Herrn Re- 
ferenten bemerken müsse, der offenbar den Antrag gestern in seiner Eingangs- 
rede mehr von der staatsmännischen als juristischen Seite beleuchtet habe. 
(Lautes anhaltendes Gelächter links.) 
9. Febr. (Preußen: Lauenburg.) Landtag: Der Vertreter des Ministers 
für Lauenburg, v. Landsberg, verliest ein Schreiben, welches den 
Zeitpunkt der Einverleibung Lauenburgs in die preußische Monarchie
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        74 
10. 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
in nahe Aussicht stellt, gleichzeitig aber die Ausscheidung des Doma- 
niums zu Gunsten des Landes betont und die Ausarbeitung des nächst- 
jährigen Budgets zu diesem Zweck als in Auftrag gegeben bezeichnet. 
Das Präsidium spricht der Regierung Namens der Versammlung seine 
Befriedigung über diese Mittheilung und seinen Dank aus. 
„ (Preußen und Baden) einigen sich über die bisher zwischen 
ihnen streitige Militärkirchenordnung für das badische Contingent. 
„ (Elsaß-Lothringen.) Differenz zwischen der römischen Curie 
und der kaiserlichen Regierung bezüglich der Giltigkeit des französischen 
Concordats von 1801 für die neuen Reichslande. Ein Mißgriff der 
Curie in der Verfolgung ihrer Ansprüche gegen den Staat wird von 
der Regierung sofort ergriffen, um die Rechte des Staats gegen die 
Ansprüche der Kirche festzuhalten. 
Unter dem 3. Jan. I. Is. hatte nämlich der Cardinal Antonelli dem 
Bischof von Straßburg angezeigt, daß die Römische Curie das Concordat von 
1801 nicht mehr als zu Recht bestehend anerkenne: „Erlauchtester und ehr- 
würdigster Herr! In Beantwortung des Briefes, den Eure Gnaden am 
28. November an den heiligen Vater gerichtet haben, beeile ich mich, Ihnen 
kund zu geben, daß es nicht zweckmäßig erscheine, auf den in Ihrem Briefe 
enthaltenen Erwägungen zu bestehen, um die in Betreff der Ernennung der 
Cantonalpfarrer entstandenen Verwicklungen zu lösen, und zwar aus dem 
Grunde, weil das Concordat von 1801 dort von dem Augenblick an keine 
Kraft mehr hat, in welchem Elsaß ein Theil des deutschen Reiches geworden 
ist. Indem ich Sie zugleich versichere, daß der heilige Stuhl nicht ermangeln 
wird, im geeigneten Augenblicke eine angemessene Verständigung mit der preu- 
ßischen Regierung in Betracht zu ziehen, habe ich das Vergnügen 2c." Die 
offiziöse Presse acceptirte diese Erklärung der römischen Curie sofort mit dem 
Beifügen, daß als einfache Consequenz derselben von staatlicher Seite „die 
betreffenden Verhältnisse nunmehr (nicht etwa durch ein Concordat, sondern) 
im Wege der Gesetzgebung würden geordnet werden“". Die Curie erkannte 
auch sofort den begangenen Mißgriff und Cardinal Antonelli richtet daher 
unter dem 10. Febr. ein neues Schreiben an den Bischof von Straßburg 
folgendes Inhalts: „Hochwürdigster Herr! Die Mittheilung, welche Ew. Hoch- 
würden dem Gouverneur Ihrer Stadt Betreffs meines Schreibens vom 3. des 
vergangenen Monats gemacht, hat der Regierung des deutschen Reiches den 
Gedanken eingeflößt, daß man ihr durch den Inhalt dieses Briefes das Con- 
cordat von 1801 habe aufklindigen wollen. Deßhalb beeile ich mich, Ihnen 
mitzutheilen, daß dieses keineswegs die Absicht des hl. Stuhles gewesen ist 
und daß der hl. Stuhl der kaiserlichen Regierung kein Concordat zu kündigen 
hat. [Der Cardinal will wohl sagen, daß das Concordat schon durch die 
Ereignisse außer Wirksamkeit gesetzt worden sei.] Man wollte Ew. Hochwür- 
den nur den Standpunkt andeuten, auf welchen sich der hl. Stuhl Betreffs 
des Concordats stellt, insofern es die Provinzen betrifft, welche Frankreich nicht 
mehr angehören, und derselben zu verstehen geben, daß für die Regulirung 
der religiösen Angelegenheiten dieser Provinzen eine specielle Convention mit 
der kaiserlichen Negierung Deutschlands nothwendig sei. So lange diese Con- 
vention nicht abgeschlossen ist, müssen die Bestimmungen des Concordats Be- 
treffs aller Punkte, welche nach dem Artikel 17 keine neue Convention mit 
dem hl. Stuhle erheischen, fürderhin beobachtet werden. Deßhalb steht der 
Anerkennung der Herrn Cantonalpfarrer durch den Staat nichts im Wege. 
Ew. Hochwürden werden indeß begreifen, daß es vorzuziehen wäre, sich, wie 
dieses übrigens in Deutschland Gebrauch ist, vorher über diese Ernennungen
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 75 
zu verständigen, um sich keiner Weigerung auszusetzen. Ich ergreife 2c.“ Die 
Nordd. Allg. Ztg. bemerkt indeß alsbald zu diesem Schreiben offiziös: „Das 
Schreiben vom 10. Februar ändert an der Sachlage, welche das frühere 
Schreiben des Cardinals vom 3. Jan. geschaffen hat und welche diesseits ac- 
ceptirt wird, nicht das Mindeste. Der Standpunkt, von welchem der römische 
Stuhl hinsichtlich des Concordats in Bezug auf die Provinzen, die Frankreich 
nicht mehr angehören, ausgegangen ist, hat, wie dieses neue Schreiben be- 
stätigt, am 3. Januar präcisirt werden sollen. Dieß ist dahin geschehen, daß 
jenes Concordat von dem Augenblick der Einverleibung des Elsaß in das 
deutsche Reich aufgehört habe, zu gelten. Auch dieses neue Schreiben spricht 
es aus, daß der römische Stuhl „der kaiserlichen Regierung kein Concordat 
zu kündigen hat“. Beide Theile sind also darllber einig, daß der Vertrag 
gelöst ist, daß zwischen Deutschland und Rom in Bezug auf den Elsaß keine 
Vertragsbestimmungen existiren. In Rom scheint eine neue Uebereinkunft ge- 
wünscht zu sein: Wünsche find indessen keine Rechtsquellen. Die deutsche Re- 
gierung wird, wie schon früher mitgetheilt worden, die betreffenden Verhält- 
nisse im Wege der Gesetzgebung ordnen. Diese Gesetzgebung wird unzweifelhaft 
eine wohlwollende sein und ihrem Inhalte nach den Wünschen der Kirche, so 
weit dieß möglich ist, entsprechen.“ 
Ueber die Differenzen zwischen Staat und Kirche im Elsaß, die zu diesen 
Erklärungen von der einen und von der andern Seite Anlaß geben, bringen 
die Blätter folgende thatsächliche Angaben: Der Artikel 19 der „organischen 
Artikel“ vom 15. Juli 1801 bestimmt, daß die Bischöfe die Geistlichen er- 
neunen und einsetzen, daß sie diese Ernennung aber nicht bekannt machen und 
den Geistlichen nicht die kanonische Sendung (Tinstitution canonique, missio 
canonica) verleihen dürfen, bis diese Ernennung durch den ersten Consul be- 
stätigt ist. Die Geistlichen können auch nach Artikel 27 desselben Grund- 
gesetzes über die Organisation der Culte nicht in Funktion treten, bis sie in 
die Hände des Präfekten den vorgeschriebenen Eid abgelegt haben, in welchem 
Gehorsam gegen die Regierung und das Fernhalten von jeder Verbindung, 
welche die öffentliche Ruhe zu stören geeignet ist, geschworen wird. Nun be- 
stritt die katholisch-kirchliche Behörde das Recht der Regieruug zu dieser vor- 
gängigen Bestätigung. Sie suchte sich zu stützen auf den Artikel 17 des mit 
den „organischen Artikeln“ ein untrennbares Ganzes bildenden Concordates, 
welcher lautet: „Unter den contrahirenden Parteien ist man Übereingekommen, 
daß in dem Falle, wo einer der Nachfolger des gegenwärtigen ersten Consuls 
nicht Katholik ist, die in dem oben stehenden Artikel erwähnten Rechte und 
Prärogativen und die Ernennung der Bischöfe im Einverständnisse mit ihm 
durch eine neue Convention werden geregelt werden." Da nun der gegen- 
wärtige Nachfolger des ersten Consuls, der deutsche Kaiser, nicht Katholik ist, 
so folgerte man daraus, daß er jenes Bestätigungsrecht nicht besitze, und ohne 
Zweifel würde man, dieß zugegeben, später auch gefolgert haben, daß er das 
Recht zur Ernennung der Bischöfe nicht habe. Man vergaß, daß in dem 
Falle, wo das Concordat von 1801 hinfällig wird, das alte gemeine franzö- 
sische Recht in Kraft tritt. Auf Seiten der Regierung begnügte man sich, 
die weltlichen Einkünfte der Pfarrer, für welche die organischen Artikel concret 
wurden, zurückzuhalten, und unn wurde von dem bischöflichen Ordinariat das 
Bestätigungsrecht des Staates nicht länger bestritten. 
11. Febr. (Preußen.) Die feudal-conservative Kreuzzeitung bricht ent- 
schieden mit dem Fürsten Bismarck und kündigt ihm wegen seiner 
Rede im Abg.-Hause vom 30. Jan. energische Opposition an, 
und zwar zunächst zum Zwecke der „Vindikation des monarchischen Prin- 
cips gegen parlamentarische Majoritätswirthschaft", nachdem der Fürst die be- 
denklichen Worte: „In einem censtitutionellen Staate bedlrfen wir Minister 
einer Majorität, die uns im Ganzen unterstützt“ geäußert, im Weiteren „die
        <pb n="80" />
        76 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
Ministerverantwortlichkeit ganz in dem Sinne französischer Theorien behandelt“ 
und endlich im Widerspruch mit der preußischen Verfassung eine Solidarität 
der Verantwortlichkeit der Minister und eine amtliche Autoritätsstellung des 
Ministerpräsidenten beansprucht habe. An zweiter Stelle handelt es sich für 
die Kreuzzeitung dem Fürsten Bismarck gegenüber um „Vertheidigung des 
christlichen Charakters unseres Staates“, da jener im Gegensatze zur Verfassung, 
welche das Christenthnm als Staatsreligion erkläre, ausdrücklich betont habe: 
Preußen besitze keine Staatsreligion, und es könne „die staatliche Geltung und 
Berechtigung, welche für die katholische Kirche gefordert werde, gerechterweise 
auch für alle Übrigen christlichen und nicht christlichen Confessionen gefordert“ 
werden. In diesen beiden „Fundamentalfragen für preußische Conservative"“ — 
sagt die N. Pr. Ztg. — gebe es keine Compromisse; „das Bekenntniß zu ihnen, 
ohne jede anderweitige Rücksicht zur Zeit oder zur Unzeit“, sei „unbedingte 
Pflicht“. Die „Nordd. Allg. Ztg.“ das Organ Bismarcks antwortet darauf 
in einer Weise, die an Deutlichkeit nichts vermissen läßt, u. A. folgendes: 
„Die unwiderlegbare Wahrheit, daß in einem constitutionellen Staate, dessen 
Gesetzgebung der Zustimmung der Mehrheit in beiden Häusern bedarf, das 
Ministerium zur regelmäßigen Entwicklung des Staatsrechtes die Unterstützung 
einer Majorität in der Landesvertretung nöthig hat, wird von der „Kreuzztg.“ 
zu einer Anerkennung absoluter Majoritätsherrschaft entstellt. Das für 
die Einheit der Verwaltung und der gesetzlichen Entwicklung unumgängliche 
Erforderniß der Solidarität im Rathe der Krone wird von der „Kreuzztg.“ 
mit einer bedauerlichen Unwissenheit über unser Staatsrecht und über die seit 
zwanzig Jahren ununterbrochene Praxis desselben verkannt und bestritten. 
Die „Kreuzztg.“ bekundet durch. ihre Deduktion so naive Unwissenbeit im 
preußischen Staatsrechte, daß man kaum begreift, wie Jemand mit so schüler- 
haften Vorstudien die Anmaßung haben kann, ein so dreistes Urtheil abzu- 
geben. Mann kann sich darüber nicht wundern, wenn man sieht, wie sie nicht 
einmal die Begriffe „confessionell“ und „christlich“ zu unterscheiden weiß. Sie 
schiebt dem Ministerpräsidenten wider besseres Wissen die Insinuation unter, 
daß er das „christliche Bekenntniß“" anfeinde, wenn er die einfache Wahrheit 
ausspricht, daß ein Staat nicht „confessionell“ sein könne, in welchem neben 
fast 16 Millionen Evangelischen etwa 8 Millionen Katholiken und noch einige 
andere Confessionen die Beachtung durch die Staatsgewalt beanspruchen. Es 
ist eine dreiste Fälschung, wenn man der königl. Regierung weil sie den 
gleichberechtigen Ansprüchen verschiedener Confessionen gegenüber die unmögliche 
Aufgabe, allen consessionellen Anforderungen gerecht zu werden, nicht erfüllt, 
den christlichen Charakter bestreiten will. Diese Fälschung, da sie bei urtheils- 
fähigen Menschen keinen Anklang finden kann, hat nur die Adresse an die 
weniger unterrichteten und deßhalb weniger urtheilsfähigen Massen, und in 
so fern eine unleugbar revolutionäre Tendenz, vertreten durch die „Kreuzztg.“ 
Die in Gemeinschaft mit Hrn. Windhorst übernommene „Vindikation des 
monarchischen Princips gegen parlamentarische Majoritäts-Wirtschaft“ gegen- 
über einem Staatsmanne, der im Dienste des Königs mehr vollbracht hat, 
als die „Kreuzztg.“ je versucht hat, ist eine Folge davon, daß diese Zeitung. 
unter unfähiger Leitung, der ultramontanen und polnischen Strömung sich 
kritiklos hingegeben hat und aus ihrer alten Bahn gewichen ist. Die klare 
und kühne Leitung, welche ihr ihre Redaction bei ihrer Entstehung vorgezeich- 
net hatte, auf der sie der damaligen Regierung und dem Vaterlande in preu- 
ßischer Treue namhafte Dienste leistete, hat heutzutage einer impotenten Ver- 
kommenheit Platz gemacht, in welcher dieses Blatt, in Ausbeutung des unter 
seinen ersten Leitern erworbenen Ansehens, sich dazu hergibt, den persönlichen 
Einflüssen verkannter Staatsmänner zu dienen, welche die Monarchie im Stiche 
ließen, als dieselbe ihrer Dienste am dringendsten bedurfte. Es ist eine lehr- 
reiche Erscheinung, dieses mit erheblichen Opfern der persönlichen Anhänger 
des preußischen Königthums begründete und verbreitete Blatt heutzutage im
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 77 
Vereine mit römischer und polnischer Propaganda als Mitkämpfer der „Germa-= 
nia“, der bayerischen Rheinbundpresse, der Welfen rc. zu erblicken."“ 
12. Febr. (Preußen.) Die clericale Centrumsfraction hält demonstrativ 
13. 
ein Festmahl „zu Ehren ihres hochgefeierten, in den letzten Fragen so 
hart angegriffenen Mitgliedes, des Staatsministers a. D. Dr. Wind- 
horst Excellenz.“ 
. (Preußen.) Abg.-Haus: Dritte Lesung oder Schlußberathung 
des Schulaufsichtsgesetzes. Erklärungen Bismarcks und Falks. Das 
Amendement Rauchhaupt. Die 4 Artikel des Gesetzes werden in der 
Fassung der ersten Berathung genehmigt und hierauf in namentlicher 
Abstimmung das ganze Gesetz mit 207 gegen 155 Stimmen. 
Debatte: Holtz (altconservativ pommerscher Landschaftsrath) sucht nach- 
zuweisen, daß das bestehende Recht in Preußen die Schulaufsicht der Kirche 
zuerkenne., welche die Schule geschaffen und derselben ihre äußere Gestalt ge- 
geben habe. Nicht die Grenze zwischen Kirche und Staat sei die Schule, son- 
dern ein gemeinsames Rechtsgebiet auf Grund verfassungsmäßiger Bestim- 
mungen, die nicht anders als auf verfassungsmäßigem Wege abgeändert werden 
könnten. Der Mlnister Falk habe selbst versprochen, die evangelische Geistlichkeit 
in ihrem Rechte zu belassen. Mithin liege in dem Entwurf und in den Be- 
schlüssen des Hauses eine Verletzung der Verfassung vor, gegen die er im 
Namen des Landes und der Kirche protestire. (Widerspruch links.) Löwe 
(Fortschrittspartei) ist erstaunt, daß jetzt auf einmal die Rechte so verfassungs- 
treu geworden sei; früher als sich die Linke auf das verfassungsmäßige (Budget).= 
Recht der Volksvertretung berufen, da habe man sie verhöhnt und gesagt, die 
Verfassung enthalte Monologe, die nicht aktuelles Recht seien, sondern erst 
durch Specialgesetze praktische Bedeutung erhielten. Redner bestreitet die Ver- 
fassungswidrigkeit des Gesetzes und entwickelt die Nothwendigkeit desselben u. U. 
durch den Hinweis auf den internationalen Charakter des deutschen Clerus, 
der deutsche Gemeinden nicht nur dem polnischen, sondern in Tirol auch dem 
wälschen Elemente ausgeliefert habe. Es komme dieß daher, weil er anders 
als deutsch Redende leichter geistig unterwerfen könne. Die deutsche Sprache 
sei an sich ein lebendiger Protest gegen die Ansprüche der römischen Hierarchie, 
die gegenüber der geistigen Freiheit des neuen deutschen Reiches sich vergeblich 
geltend machen würden. Das Gesetz sei im Geiste der alten preußischen Praxis 
begründet. Cultusminister Falk: Lediglich im ausdrücklichen Hinblick auf 
die thatsächlichen Verhältnisse, die zu ähnlichen Beschwerden gegen die evan- 
gelische Schulinspektion noch nicht geführt hätten, wie gegen die katholische, 
habe er die von Holt erwähnte Erklärung abgegeben. Das Gesetz richte aber 
seine Spitze darum nicht minder auch gegen die evangelische Geistlichkeit, und 
wenn sich je eine ähnliche Richtung, wie in der katholischen, geltend machen 
sollie, so werde er kein Bedenken tragen, das Gesetz auch gegen sie zur An- 
wendung zu bringen. v. Rauchhaupt (altconservativer Landrath des Delitz- 
schen Kreises) erneuert sein bei der zweiten Berathung gestelltes Amendement, 
das zwar damals mit großer Mehrheit verworfen war, für das aber damals 
der Minister v. Eulenburg, der einzige Minister, der für das Abg.-Haus ein 
Mandat besittzt, gestimmt hatte. Das Amendement gab dem Staate nur die 
Ernennung der Kreisschulinspektoren in die Hand, bestätigte aber für die Local= 
aufsicht die Ortsgeistlichen als die bis auf Widerruf im einzelnen Falle ge- 
borenen Schulaufseher. Minister Falk hatte über dieses Amendement bei der 
ersten Lesung Überhaupt keine Erklärung abgegeben. Man zog nun daraus 
und aus der diesem Amendement günstigen Abstimmung Eulenburg's 
den Schluß, daß die Regierung auf Grund desselben ihren Frieden mit 
dem Herrenhause suchen werde. Es hatten denn auch wirklich über dieses
        <pb n="82" />
        78 
Pas deutsche Neich und seine einzelnen Elleder. 
Amendement in den letzten Tagen Verhandlungen stattgefunden. Das Er- 
gebniß davon aber war, daß dasselbe einerseits von allen liberalen Parteien 
des Abgeordneten= sowohl wie des Herrenhauses (weil der Ortsgeistliche darin 
als geborener Localschulaufseher im Princip anerkannt wird) und andererseits 
von den Clericalen (weil die Widerruflichkeit des geistlichen Schulaufsehers 
und die Trennung der Kreisschulaufsicht von der Geistlichkeit festgesetzt wird) 
als unannehmbar bezeichnet wurde. In dieser Gestalt vom Herrenhause 
amendirt, würde das Gesetz alsdann am Abgeordnetenhause gescheitert und 
schließlich gar nichts zu Stande gekommen sein. Lasker versteht es denn 
auch, in einer Überaus geschickten, erst durch das Auftreten Nauchhaupts ver- 
anlaßten Rede den Fürsten Bismarck zu bündigen Erklärungen über das 
weitere Verhalten der Staatsregierung zu drängen. 
Fürst Bismarck hebt zunächst hervor, daß das Amendement Rauchhaupt 
der Regierung für den Augenblick allerdings gewähre, was sie brauche und 
daß darum auch der Minister v. Eulenburg für dasselbe habe stimmen können, 
aber daß er dieß eben nur für den Augenblick gewähre. Dann sagte er: 
Es scheint, als könnte meine vorige Aeußerung dahin mißverstanden werden, 
die Regierung beabsichtige, noch jetzt auf einen Compromiß auf der Basis des 
Rauchhaupt'schen Amendements hinzuwirken. (Bravo! links.) Das liegt uns 
fern, m. HH.! Hauptsächlich um aufzuklären, weßhalb wir von Seiten der 
Regierung dem Amendement nicht entgegentraten, weßhalb das einzige Mitglied 
des Cabineks, welches zugleich Mitglied des Hauses ist, sogar für das Amen- 
dement stimmte, habe ich gesagt: die Regierung ist der Meinung gewesen, daß 
dieser Mittelweg ihr vor der Hand praktisch genügen würde. Zu Principien 
uns gerade bei dieser Gelegenheit zu bekennen, hatten wir nicht das Bestreben; 
wir verlangen nach einer praktischen Waffe zur Abwehr — Principien find 
in dieser Frage mehr trennend als bindend. Wir haben uns mit dem Min- 
desten begnügt, wodurch wir nach dem englischen Sprichwort die beiden Enden 
hätten zusammenbringen können. Wir glaubten, daß dies der Fall sein 
würde; es ist uns nicht gelungen. Wir sind nun zu einem Abschluß durch 
Abstimmung gelangt — und wir werden auf diesem Boden festhalten und 
dabei beharren. (Beifall) Der Hr. Vorredner hat gesagt, es sei ihm und 
den Seinigen undenkbar gewesen, daß in einer Frage von dieser principiellen 
und von uns für die Sicherheit des Staates wichtig erklärten Frage, in einer 
Frage von der Bedeutung die conservative Partei der Regierung offen den 
Krieg erklärt hat. Ich will mir diesen letzten Ausdruck nicht aneignen, aber 
ich darf das wohl bestätigen, daß es mir auch undenkbar gewesen ist, daß 
diese Partei die Regierung in einer Frage im Stiche lassen werde, in welcher 
die Regierung ihrerseits entschlossen ist, jedes constitutionelle Mit- 
tel zur Anwendung zu bringen, um sie durchzuführen. (Hört ! 
hört! rechis. Lebhafter, andauernder Beifall links, anhaltende Erregung.) 
Die letztere Erklärung des Fürsten Reichskanzlers macht das gewaltigste 
Aufsehen und man spricht sofort von einen allem Anschein nach nothwendigen, 
aber auch bereits bevorstehenden Pärsschube. „An dem Schulaussichtsgesetz 
ist ein Kampf entbrannt, der nicht mehr durch noch so geschickt formulirte 
Paragraphen ausgeglichen werden kann, sondern der mit dem Siege des einen 
oder anderen. Princips enden muß. Bismarck konnte so nur sprechen, wenn 
er bereits die vom Könige bestätigte Liste der „aus allerhöchstem Vertrauen“ 
neu in das Herrenhaus zu berufenden Mitglieder in der Tasche hat. Ob 
er sie in der Tasche behält, wird davon abhängen, ob die Mehrheit des 
Herrenhauses auch diesmal im Voraus erklärt, sich beugen zu wollen. Die 
conservative Partei des Abgeordnetenhauses hat mit der Beugung bereits 
den Anfang gemacht. Etwa zwanzig Mitglieder derselben entfernten sich vor 
der Abstimmung aus dem Hause. Im Uebrigen war die Verdoppelung der 
Mehrheit von 26 auf 52 Stimmen Folge der telegraphischen Einberufung 
aller nicht durch Krankheit zurückgehaltenen Mitglieder der liberalen Partei.
        <pb n="83" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 79 
Ein Pärsschub von 50 Mitgliedern dürfte nicht zu viel sein, aber wahrschein- 
lich doch genügen, um den Widerstand des Herrenhauses zu brechen.“ 
13. Febr. (Deutsches Reich.) Die offiziösen Berliner Blätter sprechen 
sich sehr befriedigt aus über den Ausgang der Debatte bezüglich der 
sog. Reservatrechte in den Abg.-Kammern von Bayern und Württem- 
berg. Ein gerade entgegengesetztes ist dagegen das Urtheil der süd- 
deutschen democratischen, clericalen und particularistischen Blätter. 
Die erstern meinen: „So ist denn das Necht des Reichs aus den Kämpfen, 
welche die Reichsfeindlichen in Süddeutschland eröffnet haben, unversehrt, ja 
neu gestärkt hervorgegangen; der warme Dank der Nation gebührt den lei- 
tenden Staatsmännern. Die Neden der Minister in München und Stuttgart 
bleihen im guten Andenken derer, welche die Früchte einer gesunden organischen 
Entwicklung in Deutschland ernten. Sie gehören der Geschichte an.“ Die 
letztern dagegen erklären: „Die Einzellandtage haben hiernach ihre Bedeutung 
gänzlich verloren. Sie müssen gewärtigen, daß ihnen nun eine Competenz um 
die andere entzogen und daß sie so allmählich überhaupt überflüssig gemacht 
werden. Unter solchen Umständen lohnt es nicht mehr der Mühe, in diesen 
Landtagen etwas zu schaffen, von dem man nicht weiß, ob es nicht durch das 
Reich sofort wieder umgestoßen wird. Und was soll im Grunde das Volk 
auch sich für Reservatrechte und andere Zuständigkeiten ereifern, welche die 
Regierungen jeden Moment, ohne das Volk zu befragen, an das Reich ab- 
treten können? Das wäre nutzlose Arbeit. Die Verhältnisse liegen nunmehr 
klarer, als seither, und jetzt ist es für die politischen Parteien möglich, eine 
seste Stellung dazu zu nehmen. Es ist zweifellos geworden, daß die freiheit- 
lichen Ziele nicht da liegen können, wo ein Windhauch genügt, das ganze Ge- 
bäude wie ein Kartenhaus über den Haufen zu werfen, sondern nur da, wo 
Volksrechte und Volksfreiheiten nachhaltig gesichert sind, wenn es einmal ge- 
lungen, solche zu erkämpfen, — und das ist einzig im Reiche. Die ganze 
Kraft und Thätigkeit des Volkes ist also fortan im Reiche zu concentriren, 
nimmermehr aber darf sie für Conservirung von Zuständigkeiten, ohnehin 
meist nur in Kronrechten bestehend, vergeudet werden, welche die Einzeln- 
Regierungen jeden Augenblick an das RNeich ausliefern und womit sie dann 
alle mühsam erlangten freiheitlichen Errungenschaften wieder zu nichte machen 
önnen.“ 
(Preußen.) Eine von vielen Hundert deutschen Bürgern Posens 
besuchte Volksversammlung beschließt eine Adresse an den Fürsten 
Bismarck, welche diesem für seine Haltung den Dank der Deutschen 
Posens ausspricht und die Hoffnung betont, daß besonders auf dem 
Gebiete deutschen Schulwesens bald dem polnischen Parteigetriebe ener- 
gisch Einhalt gethan werde. 
14. „ (LDeutsches Reich.) Der seit längerer Zeit unterhandelte Post- 
vertrag mit Frankreich wird im deutschen Botschaftshotel zu Paris 
unterzeichnet, nachdem Frankreich endlich auf seine Ansprüche bezüglich 
der Transitpoststücke hat verzichten müssen, um nicht von Deutschland 
einfach umgangen zu werden. 
„ „ (Deutsches Reich.) Bundesrath: Der Ausschuß für Handel 
und Verkehr berichtet über die Errichtung der zahlreichen deutschen 
Consulate in dem Zeitraume vom 22. Sept. v. Is. bis 5. Febr. 
ds. Is. und beantragt, der Bundesrath wolle anerkennen, daß damit
        <pb n="84" />
        80 
14 
16. 
Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 
die Vertretung aller Einzelinteressen der Bundesstaaten gesichert sei, 
und die betheiligten Regierungen ersuchen, anzuordnen, daß die etwa 
noch an jenen Plätzen bestehenden Landesconsulate aufhören, sobald 
die Reichsconsulate in Wirksamkeit treten, und von den erstern die 
laufenden Akten und Archive an die letztern abgeliefert sein werden. 
Ferner geht dem Bundesrathe eine Gesetzvorlage vom Reichskanzler 
zu, über die amtliche Geschäftssprache in Elsaß-Lothringen. 
Dieselbe soll mit dem 1. Juli ds. Is. (in den Bezirken mit ganz vor- 
wiegend französisch redender Bevölkerung, was die amtlichen öffentlichen Be- 
kanntmachungen betrifft auch später erst) in Kraft treten. Die sieben Para- 
graphen der Vorlage setzen fest, daß alle schriftlichen Erlasse, Verfügungen 
und Entscheidungen aller Art, die von den kaiserlichen Verwaltungsbehörden 
ausgehen oder von denselben ausgenommen werden, in deutscher Sprache ab- 
zufassen sind; das Gleiche gilt von allen Eingaben und Vorstellungen an die 
genannten Behörden. Privaturkunden französischen Urtextes muß, sobald 
dieselben bei den Behörden zur Einregistrirung gelangen, eine beglaubigte 
deutsche Uebersetzung beigefügt sein. Auch für alle mündlichen Verhandlungen 
uor d Bezirksräthen und kaiserl. Behörden ist die deutsche Sprache die ge- 
etzmäßige. 
.Febr. (Preußen.) Die Stadtverordnetenversammlung von Köln be- 
schließt fast einstimmig, durch den Vertreter der Stadt im Herren- 
hause eine Petition an dasselbe einzureichen, in welcher um unverän- 
derte Annahme des Schulaufsichtsgesetzes gebeten wird. Die Clericalen 
agitiren im entgegengesetzten Sinne. 
„ (Sachsen.) II. Kammer: beschließt mit 48 gegen 24 Stimmen 
die Niedersetzung einer Enquete-Commission behufs Verminderung der 
Beamtenzahl. 
„ (Coburg-Gotha.) Dem dießjährigen gegen die Mischehen ge- 
richteten Hirtenbriefe des Bischofs Martin v. Paderborn wird das 
placctum gubernü verweigert, so daß derselbe in den kathol. Kirchen des 
Herzogthums nicht verlesen werden darf. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: Die Budgetcommission einigt sich mit 
dem Finanzminister fast durchweg über die Gehalterhöhung der Be- 
amteten. Dem Princip, die Regierungsräthe ausschließlich nach der 
Anciennität in die höheren Gehaltsstufen aufrücken zu lassen, widersetzt 
sich Camphausen: „da wir, wie es den Anschein hat, mehr und mehr 
constitutionell werden“, müsse die Regierung um so mehr die Beamten 
in der Hand behalten. 
„ —19. Febr. (Preußen.) Abg.-Haus: Debatte über das Oberrech- 
nungskammer-Gesetz. Der Finanzminister erklärt bei den maßgebenden 
Artikeln diejenigen Aenderungen der Commission für unannehmbar, 
welche es einem großen Theile der liberalen Parteien allein möglich 
gemacht hatten, auf ein Compromiß einzugehn. Bei der Abstimmung 
werden die Anträge der Commission theils angenommen, theils abge- 
lehnt, indem Windhorst es für passend erachtet, mit den Clericalen
        <pb n="85" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 81 
auf die Seite der Regierung zu treten und Forderungen aufzugeben, 
für die er noch in der Commission gestimmt hatte. 
20. Febr. (Preußen.) Herrenhaus: die Commission des Hauses für das 
21. 
22. 
23. 
4 
Schulaufsichtsgesetz beendigt ihre Berathungen und amendirt dabei das 
Gesetz in einer Weise, die von der Regierung für unannehmbar erklärt 
wird, indem die von der Kirche vorgeschlagene Fassung in Anerkennung 
der Rechte jener auf die Schule noch weiter geht, als das schon im 
Abg.-Hause von der Regierung zurückgewiesene Amendement Rauchhaupt- 
Brauchitsch: nicht nur das Recht der Geistlichkeit auf die Localschul- 
inspection, sondern auch dasjenige auf die Kreisschulinspektion soll aus- 
drücklich anerkannt und die Regierung nur eventuell ermächtigt werden, 
auch Nichtgeistliche anzustellen. 
„ (Lippe-Detmold.) Alle von dem fürstlichen Criminalgerichte 
verurtheilten „Jagdfrevler“ sind von den auswärtigen Spruchcollegien 
freigesprochen worden, zuletzt noch die Eingeklagten des Dorfes Schlan- 
gen von der Universität Marburg und zwar mit der Entscheidung, 
daß sie binnen drei Monaten gegen den Fiscus klagbar werden müßten. 
Die Gerichte haben alsdann zu entscheiden, ob der Verf issungsbruch, 
auf dem das jetzige Jagdgesetz beruht, rechtsbeständig ist oder nicht. 
Die Steuerverweigerung geht inzwischen in dem großen Theile des 
Landes ihren Gang und eine Volksversammlung stellt dem Reichs- 
tagsabg. Hausmann eine Vollmacht zu, die wunderbaren Verhältnisse 
des Ländchens neuerdings im Reichstage zur Sprache zu bringen. 
Der Fürst knüpft Unterhandlungen an, durch Berufung eines preußischen 
Beamten einen Ausweg aus der Verlegenheit zu suchen. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: nimmt den Gesetzesentwurf betr. die 
Einrichtung und die Befugnisse der Oberrechnungskammer schließlich 
als Ganzes unter Namensaufruf mit 310 gegen 43 Stimmen (der 
Fortschrittspartei) an. 
Am Abend vorher fand im Abgeordnetenhause eine gemeinsame Berathung 
der Fractionen der National-liberalen und der Fortschrittspartei statt. Die- 
selbe erfolgte auf Antrag der erstgedachten Fraction unter Vorsitz des Abg. 
Migquel zur Herbeifhrung einer Verständigung über das Oberrechnungskam- 
mergesetz. Lasker referirte darüber, Virchow, Kieschke u. A. sprachen dagegen. 
Beschlüsse wurden jedoch nicht gefaßt. Die Fractionen stimmten einzeln ab, 
und zwar die National-liberalen mit großer Mojorität für, die Fortschritts- 
partei mit allen gegen drei Stimmen gegen das Gesetz. 
„ (Preußen.) Angeblicher Attentatversuch eines polnischen Apothe- 
kers aus Posen auf den Reichskanzler. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: nimmt die Vorlage des Finanzministers 
betr. Befreiung von der Classensteuer und Aufhebung der Mahl-- und 
Schlachtsteuer nach den sehr wesentlich abweichenden Anträgen der 
Commission an. Der Finanzminister erklärt die so amendirte Vorlage 
für nicht annehmbar. 
„ (Preußen.) In Posen findet in Folge des angeblichen Attentats 
auf den Reichskanzler eine Haussuchung bei dem Prälaten Kozmian. 
6
        <pb n="86" />
        82 
Das deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
statt, bei welcher Gelegenheit zwar nicht Beweise für das Attentat, 
dagegen wie behauptet wird, wichtige Briefschaften bezüglich der pol- 
nisch-katholischen Umtriebe aufgefunden und mit Beschlag belegt werden. 
23. Febr. (Sachsen.) II. Kammer: bewilligt mit 32 gegen 31 Stimmen 
24. 
den Budgetansatz für den Gesandtschaftsposten in Wien nur mehr 
transitorisch, empfiehlt mit 31 gegen 26 Stimmen der Regierung, 
sie möge ihren Widerspruch gegen Diäten für die Mitglieder des 
Neichstags aufgeben und beschließt nach lebhafter Debatte mit 42 
gegen 23 Stimmen „die Erwartung auszusprechen, daß die Regierung 
durch die sächsischen Mitglieder des Bundesraths zu der Ausdehnung 
der Reichscompetenz auf die Erlassung eines allgemeinen Gesetzbuchs 
über das Privatrecht (nach dem Antrage Lasker) sich zustimmend er- 
klären werde.“ 
„ (Sachsen.) Das Leipziger Polizeiamt erläßt ein Verbot des 
Beitritts zur Londoner internationalen Arbeiterassociation: 
Nach 8 20 des Gesetzes, das Vereins= und Versammlungsrecht betreffend, 
vom 22. November 1850, sind Vereine, in deren Zweck es liegt, Gesetzesüber- 
tretungen zu begehen, dazu aufzufordern oder dazu geneigt zu machen, ver- 
boten. Da hier Versuche gemacht worden sind, für den in London unter 
dem Namen „internationalen Arbeiterassociation" bestehenden Verein Mitglieder 
anzuwerben, dieser Verein aber, welcher neben den ausgesprochenen Tendenzen 
in Wirklichkeit den Zweck verfolgt, die gesetzlich bestehende politische und sociale 
Organisation, namentlich der monarchischen Staaten, somit auch Deutschlands 
und der einzelnen Reichsbundesstaaten, nöthigenfalls in gewaltsamer Weise zu 
beseitigen, in gleicher Weise an deren Stelle die social-democratische Republik 
einzuführen, die sogenannte Arbeiterpartei in den Besitz der Staatsgewalt zu 
bringen und die gesetzlich bestehenden Zustände in Bezug auf Eigenthum, Be- 
sitz und Erbrecht zu Gunsten dieser Partei umzugestalten, so wird das An- 
werben für diesen Verein, das Leisten von Beiträgen für denselben, sowie die 
fernere Mitgliedschaft desselben hiermit allen der Jurisdiction des unterzeich- 
neten Polizeiamtes unterstellten Versonen unter Hinweisung auf die in § 33 
des Vereinsgesetzes angedrohten Strafen hiermit verboten." 
„ (Bayern.) II. Kammer: nimmt die neue, derjenigen des Reichs- 
tags nachgebildete Geschäftsordnung unter Namensaufruf einstimmig an. 
„ (Württemberg.) II. Kammer: Debatte über die Beibehaltung 
der noch im Budget vorgesehenen Gesandtschaften. Diejenigen in 
Berlin und (aus Nücksicht für die nahen verwandtschaftlichen Verhält- 
nisse des Hofes) in St. Petersburg werden nicht beanstandet. Dagegen 
sollen die Gesandtschaften in Paris, in Bern und in Karlsruhe auf- 
hören. Die Gesandtschaft in Wien wird schließlich, aber nur mit 
44 gegen 43 Stimmen, diejenige in München mit 54 gegen 33 
Stimmen bewilligt. 
„ (Preußen.) Fürst Bismarck antwortet auf die Adresse der Po- 
sener Volksversammlung vom 13. d. M. an ihn: 
„Die Bestrebungen der in der Adresse gekennzeichneten Partei, deren Ziel 
nicht die gemeinsame Wohlfahrt der beiden dort heimischen Nationalitäten, 
sondern die Unterdrückung des deutschen Elementes ist, legen der Regierung 
die Pflicht auf ungesetzlichen Uebergriffen entgegenzutreten. Die Regierung it
        <pb n="87" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 83 
sich bewußt, daß ihr nicht die polnische Bevölkerung und nicht die katholische 
Kirche gegenüberstehen, weil sie die Rechte beider auf dem Gebiete der bürger- 
lichen Gesetze und der Glaubensfreiheit jederzeit geachtet und geschützt hat und 
achten und schützen wird; aber in diesem Bewußtsein ist sie auch fest entschlossen, 
den Gesetzen Achtung zu verschaffen, unter deren Schutze die polnische, wie die 
deutsche Bevölkerung sich einer Rechtssicherheit und gedeihlichen Entwicklung 
erlreuen, welche jene Landestheile, bevor sie preußisch wurden, niemals gekannt 
haben.“ 
26. Febr. (Preußen.) Abg.-Haus: Der Gesetzentwurf betreffend die 
27. 
28. 
Steuernachlässe, resp. die Steuerreform wird nach den Beschlüssen der 
zweiten Lesung angenommen. Der Finanzminister verliest eine kgl. 
Ordre, wodurch die Vorlage zurückgezogen wird. Derselbe erklärt 
ferner: die Regierung stimme den weitergehenden Beschlüssen der Budget- 
Commission betreffs der Erhöhung der Beamtengehalte bei; die Mehr- 
ausgabe von einer halben Million soll aus der durch Zurückziehung der 
Steuernachlaßvorlage disponiblen Summe gedeckt werden. Endlich 
bringt der Finanzminister Nachtrags-Creditforderungen von zusammen 
500,000 Thalern für Landwirthschaftszwecke, für den Bau eines 
landwirthschafllichen Museums und für Verstärkung der Sammlungen 
der Berliner Kunstmuseen ein. 
„ (Bayern.) II. Kammer: genehmigt den Gesetzesentwurf über die 
Ergänzung des Pferdebedarfs für das Heer im Falle der Mobilmachung 
(wie in Preußen) in der Fassung des Ausschusses mit 89 gegen 35 
(patriot.) Stimmen, also mit der erforderlichen Zweidrittelsmajorität. 
„ (Württemberg.) II. Kammer: beschließt an die Regierung die 
Bitte zu richten: 
a) die nach der Sachlage möglichen Reductionen im Personal des kgl. 
Ministeriums des Auswärtigen in thunlichster Bälde eintreten zu lassen; und 
b) die Frage der Vereinigung des Ministeriums — übrigens unter Wahrung 
des selbständigen Charakters desselben — mit einem andern Ministerium in 
Erwigung zu ziehen — und zwar Absatz a einstimmig, Absatz b mit 62 gegen 
11 Stimmen. 
„ (Hessen.) II. Kammer: bewilligt mit 25 gegen 20 Stimmen 
die Besoldungserhöhungen der Beamten nach Maßgabe der Regierungs- 
vorlagen und ersucht die Regierung um Vorlage eines verminderten 
Personaletats. 
„ (Elsaß-Lothringen.) Der Reichskanzler legt dem Bundesrathe 
einen Gesetzentwurf betreffend die Entschädigung der Inhaber verkäuf- 
licher Stellen des Justizdienstes in Elsaß und Lothringen vor. Die 
zu gewährende Entschädigung beträgt 20 Millionen Francs, wofür 
4prozentige Obligationen von der Landeskasse ausgegeben werden. Die 
Entschädigung soll zu R8 des von der Commission abgeschätzten 
Werthes selbst denen gewährt werden, welche im Disciplinarwege ent- 
setzt werden oder ihr Amt freiwillig niederlegen. 
„ (Deutsches Reich.) Der deutsche Botschafter in Paris Graf 
Arnim und der französische Finanzminister Pouyer Quertier unterzeichnen 
6-
        <pb n="88" />
        84 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
in Paris eine Zusatzconvention, welche den stipulirten Zahlungsmodus 
der vierten Halbmilliarde dahin regelt, daß gegen 5 Proz. Disconto 
die noch fälligen 410 Mill. am 6. März l. JIs. bezahlt werden. 
28. Febr. (Preußen.) Abg.-Haus: erledigt sämmtliche noch unerledigte 
29. 
Anträge der Budgetcommission betreffend Aufbesserung der Beamten- 
gehalte und nimmt den Etat für 1872 im wesentlichen nach den Be- 
schlüssen der Vorberathung an. 
„ (Preußen.) In Schlesien und Posen werden die ausländischen 
d. h. nicht im deutschen Reiche heimatberechtigten Jesuiten und sonstigen 
ausländischen Ordensgeistlichen auf Anordnung des Ministers des 
Innern ausgewiesen. 
„ (Preußen.) Herrenhaus: Bürgermeister Becker von Dortmund, 
in dasselbe berufen, legt sein Mandat als Mitglied des Abg.-Hauses 
nieder, nachdem seine Präsentation (des früheren sog. „rothen Beckers“) 
von der Krone ohne Anstand genehmigt worden ist. 
Abg.-Haus: bewilligt die von der Regierung für die Schulaufsicht 
geforderten 20,000 Thlr., obgleich das Herrenhaus das Schulaufsichts- 
gesetz noch nicht genchmigt hat. 
„ (Preußen.) Zunächst in Folge der Braunsberger Verhältnisse 
erläßt der Cultusminister Falk eine Verordnung bezüglich Dispen- 
sation vom Religionsunterrichte an den höhern Lehranstalten: 
„Das Gebiet des höheren Unterrichtswesens hat von den kirchlichen Be- 
wegungen der Gegenwart nicht unberührt bleiben können. Die verschiedenen 
für die Schulverwaltung dadurch angeregten Fragen werden ihre definitive 
Erledigung erst im Zusammenhange des in Aussicht genommenen Unterrichts- 
gesetzes finden. Hinsichtlich des Religionsunterrichts selbst ist jedoch zur Ver- 
meidung drückender Uebelstände schon jetzt eine Aenderung der bestehenden 
Vorschriften geboten. Demgemäß bestimme ich folgendes: 1) In den öffent- 
lichen höheren Lehranstalten ist hinfort die Dispensation vom Religionsunter- 
richt zulässig, sofern ein genlgender Ersatz dafür nachgewiesen wird. 2) Die 
Eltern und Vormünder, welche die Dispensation für ihre Kinder resp. Pflege- 
befohlenen wünschen, haben in dieser Beziehung ihre Anträge mit Angabe, 
von wem der Religionsunterricht außerhalb der Schule ertheilt werden soll, 
an das königliche Provinzial-Schulcollegium oder die königliche Regierung zu 
richten, unter deren Ausfsicht die betreffende Anstalt steht. 3) Die genannten 
Aussichtsbehörden haben darlber zu befinden, ob der für den Religionsunter- 
richt der Schule nachgewiesene Ersatz genlgend ist. Ein von einem ordinirten 
Geistlichen oder qualifizirten Lehrer ertheilter, der Confession entprechender 
Unterricht wird in der Regel dafür angesehen werden können. 4) Während 
der Zeit ihres kirchlichen Katechumen= oder Confirmandenunterrichts sind die 
Schüler höherer Lehranstalten nicht genöthigt, an dem daneben bestehenden 
Religionsunterricht derselben theilzunehmen. An der Zugehörigkeit der reli- 
giösen Unterweisung zu der gesammten Aufgabe der höheren Lehranstalten 
sowie an dem Lehrziel des Religionsunterrichts derselben wird durch vorstehende 
Bestimmungen nichts geändert. Diejenigen Schller, welchen die Dispensation 
zugestanden worden ist, habeu deßhalb, wenn sie sich der Abiturientenprlfung 
unterziehen, auch in dieser Hinsicht den allgemeinen Anforderungen zu genügen: 
es finden darin die für die Extraner bei der Prllfung geltenden Bestim- 
mungen auf sie Anwendung. In den jährlichen gedruckten Schulnachrichten 
ist gehörigen Orts die Zahl der Schüler anzugeben, welche in den verschiedenen
        <pb n="89" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Elieder. 85 
Klassen der Anstalt vom Religionsunterricht dispensirt gewesen sind. Ich be- 
auftrage die königliche Regierung (das kénigliche Provincial-Schulcollegium), 
hiernach zu verfahren und die Direktoren resp. Rektoren ihres (seines) Ressorts 
mit Anweisung zu versehen, wobei auch darauf Bedacht zu nehmen ist, daß 
in den Schulen der Religionsunterricht überall in die erste oder in die letzte 
Vormittagsstunde gelegt wird. In Betreff der Qualifikationszeugnisse, in 
welchen bisher die Theilnahme an allen Gegenständen des Klassenunterrichts 
bezeugt werden mußte, bleibt eine Verfügung vorbehalten.“ 
— Febr. (Luxemburg.) Die Schleifung der Festungswerke ist von der 
Regierung in Ausführung ihrer vertragsmäßigen Verpflichtung nun- 
mehr so weit gefördert, daß nur noch ein verhältnißmäßig kleiner 
Theil derselben abzutragen ist. Mit Inbegriff der Summe, welche 
in diesem Jahr auf die Niederlegung einiger Werke verausgabt werden 
soll, sind bereits 405,000 Frcs. auf dieses Unternehmen verwendet 
worden. Die für dasselbe veranschlagte Summe von 600,000 Fres. 
wird voraussichtlich nicht ganz erforderlich sein. Die bis jetzt ge- 
machten Ausgaben sind übrigens durch den Verkauf der freigewordenen 
Grundstücke reichlich gedeckt worden. 
1. März. (Preußen.) Die schon früher umgelaufenen Gerichte, daß 
der Papst den Erzbischof v. Gnesen und Posen Graf Ledochowski 
zum „Primas von Polen“ ernannt habe, bestätigen sich. 
Zunächst bestätigen sie sich durch die Briefschaften, die gelegentlich der po- 
lizeilichen Haussuchung in der Wohnung des Prälaten v. Kozmian in Posen 
mit Beschlag belegt wurden. Eine Illustration dazu liefert die in Thorn 
unter dem Titel Sierp-Polaczck herausgegebene clericale Kalender für 1872, 
der den Erzbischof in dem Verzeichnisse der regierenden Fürsten Europas als 
Primas von Polen und Stellvertreter der polnischen Könige aufführt. Das 
in Posen erscheinende clericale Typotnik kat., das offiziöse Organ des Erz- 
bischofs endlich gesteht nunmehr offen ein, daß der Papst diesem Kirchenfürsten 
bei Gelegenheit des vaticanischen Concils den Titel Primas von Polen ver- 
liehen habe, läugnet aber, daß derselbe die an den Titel geknüpften Macht- 
befugnisse ausübe. Die offiziösen Organe der preuß. Regierung sprechen sich 
über die Thatsache folgendermaßen aus: „Es handelt sich offenbar um mehr 
als um einen bloßen Titel, der Charakter als Primas von Poen hat doch 
einen Sinn, welcher mit der Stellung und der früheren Haltung des Ge- 
nannten nicht übereinstimmt. Die Würde eines Primas setzt gewissermaßen 
die Existenz eines Königreiches Polen in seiner alten Ausdehnung und mit 
der alten Verfassung voraus. Mit dem Anmite sind nicht nur Attribute der 
geistlichen Würde verbunden, sondern nach der polnischen Verfassung ist der 
Primas der Stellvertreter des Königs und der Träger der politischen Gewalt, 
wenn der Thron erledigt ist. Man ist daher zu dem Schlusse berechtigt, daß 
v. Ledochowski sich den national-polnischen und deutsch-feindlichen Bestrebungen 
angeschlossen und mit seiner früheren vermeintlichen Loyalität für das preußische 
Königthum entschieden in Widerspruch gesetzt hat.“ 
„ „ (Bayern.) II. Kammer: Bildung der 7 Abtheilungen nach der 
neuen Geschäftsordnung. Die Liberalen erringen dabei zufällig in 
4 Abtheilungen die Mehrheit, so daß die patriotische Partei für die 
Bildung der Commissionen r2c. in die Minderheit geräth, obgleich die 
Parteien sich immer noch mit 77 gegen 77 Stimmen gegenüber- 
stehen.
        <pb n="90" />
        86 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
1. März. (Elsaß-Lothringen.) Ein Gesetz regelt die Einsetzung außer- 
ordentlicher Commissäre zur Verwaltung einzelner Gemeinden: 
1. Wenn in einer Gemeinde die Stelle des Maire oder eines Beigeord- 
neten erledigt und ein zu ihrer Ausübung geeignetes und bereites Mitglied 
des Municipalrathes nicht vorhanden ist, so ist der Bezirkspräsident befugt, 
mitlels motivirten Beschlusses die Verwaltung der Stelle einem außerordent- 
lichen Commissar zu übertragen. 2. Der außerordentliche Commissar hat 
alle Rechte und Pflichten des Maire, beziehungsweise Beigeordneten. Der 
Bezirkspräsident ist befugt, mit Genehmigung des Oberpräsidenten eine Re- 
muneration aus Gemeindemitteln für ihn festzusetzen. 3. Der Bezirkspräsident 
kann jederzeit den außerordentlichen Commissar abberufen und durch einen 
ordentlich bestellten Maire, beziehungsweise Beigcordneten oder neuen Com- 
missar ersetzen. Soll die commissarische Verwaltung länger als fünf Jahre 
dauern, so ist hierzu eine motivirte Entscheidung des Oberpräsidenten noth- 
wendig. 4. Im Falle der Suspension oder Auflösung eines Municipalrathes 
ist der Bezirkspräsident befugt, mittels motivirten Beschlusses die Ausübung 
aller Rechte und Pflichten des Municipalrathes dem Maire oder dem denselben 
ersetzenden außerordentlichen Commissar zu Übertragen. Soll diese Uebertragung 
länger als fünf Jahre dauern, so ist hierzu eine motivirte Entscheidung des 
Oberpräsidenten nöthig. 5. Die im Falle der §§ 1 und 4 zur Anwendung 
kommenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn die Constituirung eines 
Municipalrathes durch Wahlenthaltung vereitelt ist. 
„ (Deutsches Reich.) Die Nachricht von den Entschließungen des 
Kaisers über die Vertheilung der vom Neichstage bewilligten Dotation 
geht den Betheiligten an diesem Tage, dem Jahrestage des Friedens- 
schlusses mit Frankreich zu. 
„ (Baden.) II. Kammer: Aus der Mitte derselben werden drei 
verschiedene Anträge gegen die fortgesetzte Lehrthätigkeit religiöser Orden 
im Großherzogthum gestellt: 
1) Von den Abg. Schmidt und Genossen: „Der § 109 des Gesetzes vom 
8. März 1868, den Elementarunterricht betr., erhält solgenden Zusatz: Mit- 
gliedern eines religiösen Ordens, oder einer sog. religiösen Bruderschaft ist 
jede öffentliche Lehrwirksamkeit im Großherzogthum untersagt.“ 2) Von den 
Abg. Intlekofer und Genossen: „Art. I. Die Abhaltung von Missionen und 
die Aushilfe in der Seelsorge durch Mitglieder religiöser Orden, welche im 
Großherzogthum nicht nach Maßgabe des § 11 des Gesetzes vom 9. Sep- 
tember 1860, die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im 
Staate betr., mit Staatsgenehmigung eingeführt sind, ist verboten. Art. II. 
Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Haft nicht unter 14 Tagen bestraft. 
3) Von den Abg. Schmidt, Intlekofer und Gen.: „Großh. Regierung wolle 
eine genaue Untersuchung des gegenwärtigen Zustandes sämmtlicher unter dem 
Regulativ vom 26. September 1811 stehenden weiblichen Lehr= und Er- 
ziehungsinstitute zur Abstellung aller Ueberschreitungen, welche die Einführung 
klösterlicher Einrichtungen bezwecken, anordnen — ebenso eine genaue Unter- 
suchung aller im Lande in den verschiedensten Formen entstandenen klösterlichen 
Anstalten und Einrichtungen veranlassen, und sofern solche ohne staatliche Ge- 
nehmigung eingeführt wurden, oder die bei der Genehmigung angegebenen 
Zwecke als unrichtig oder blos als Nebenzwecke sich herausstellen sollten, sofort 
in geeigneter Weise einschreiten, und sodann über das Ergebniß dieser Unter- 
suchung an die nächste Ständeversammlung weitere Vorlage gelangen lassen.“ 
„ (Preußen.) Der Divisionspfarrer Lünemann in Köln gehorcht 
der Weisung des Gouverneurs Gen.-Lieut. v. Franckenberg, und hält
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 87 
in der Pantaleonskirche den kath. Garnisonsgottesdienst wieder ab, 
den er nach der Anordnung des Feldpropsts oder Armeebischofs an 
dem Tage eingestellt hatte, an welchem die altkath. Gemeinde ihren 
Gottesdienst in jener Kirche abhielt (s. 13. Januar). 
Die „Militärischen Blätter“ geben die Anschauungen der höhern militä- 
rischen Kreise Über die Angelegenheit folgenden prägnanten Ausdruck: „Natür- 
lich wurden dabei weder der evangelische noch der katholische Feldpropst um 
ihre Meinung gefragt, da es sie gar nichts angeht, in welcher Weise das 
Kriegsministerium Über Garnisonsgebäude zu verfügen für gut findtt.. 
Durch die Anstellung eines katholischen Feldpropstes mit kirchlich-bischöflichen 
Rechten wollte man, nach Einführung der katholischen Geistlichkeit in die 
Armee, die letztere nach altpreußischen Principien vor jedem nicht-preußischen 
Einflusse bewahren, und wir möchten es denn doch auf das Allerbestimmteste 
bezweifeln, daß man, im Gegensatze hierzu, es in Berlin gegenwärtig dem 
politischen Katholicismus gestatten würde, durch das Medium des zu militä- 
rischem Gehorsam verpflichteten Feldpropstes die Bande der Displin in der 
Armee zu lockern. In der Armee wird nur befohlen und gehorcht, und 
Jeder, der zu ihr gehört, ist zu dem Einen in seinen Grenzen berechtigt 
und zu dem Andern verpflichtet. Vorbehalte gibt es dabei nicht, auch nicht 
für den Geistlichen. In der brandenburgisch-preußischen Armee haben zwei 
Jahrhunderte hindurch Protestanten und Katholiken in gleicher Hingebung 
und in gleicher Treue neben einander gefochten, ohne daß man einen 
katholischen Geistlichen bei derselben kannte, und die Gewissensfreiheit der 
Katholiken hat in der Armee in diesen zwei Jahrhunderten nicht gelitten, 
obschon der Gottesdienst für Katholiken und Protestanten gemeinschaftlich und 
nach demselben Ritus abgehalten wurde. Erst im Jahre 1836 wurde aus 
einem localen Bedürfnisse in Düsseldorf der katholische Militärprediger Boden- 
heim angestellt, und erst unter der Regierung Friedrich Wilhelms IV. fand 
nach und nach eine besondere katholische Militärgeistlichkeit in der Armee 
Eingang. Immerhin aber ist diese Einführung dem historischen Entwicklungs- 
gange der Verfassung der Armee gegenüber nur als ein Versuch zu betrach- 
ten, ein Versuch, der aufgegeben werden müßte und würde, wenn die Inte- 
grität, Einheitlichkeit und Disciplin der Armee sich als damit unvereinbar 
erweisen sollte."“ 
4. März. (Preußen.) Der „Staatsanzeiger“ veröffentlicht in seinem 
amtlichen Theile eine Erklärung des Fürsten Bismarck, daß es ihm 
unmöglich sei alle die zahlreichen Adressen und Telegramme bezüglich 
Zustimmung zu der von der preußischen Regierung in dem Schulauf- 
sichtsgesetz befolgten Politik einzeln zu beantworten, 
unter Beifügung der Versicherung, „daß er auch ferner Sr. Moaj. dem 
Kaiser und dem gemeinsamen Vaterland mit Gotteshilfe so zu dienen bemüht 
sein werde, daß ihm dieses Vertrauen seiner Mitbürger erhalten bleibe." 
Allein aus der Provinz Posen waren ihm aus 48 Städten Zustimmungs- 
erklärungen zu der Adresse der deutschen Bewohner der Stadt Posen zuge- 
gangen. Auf die Adresse der gemeinnützigen Gesellschaft der Stadt Leipzig 
hatte der Fürst geantwortet: „Die HH. Unterzeichner haben mit mir den bei 
Gelegenheit des Schulaussichtsgesetzes hervorgetretenen Gegensatz sowohl in 
seinen Motiven, wie in seinen Erscheinungen, als die nothwendige Consequenz 
der Niederhaltung des deutschen Reiches bezeichnet, und dessen über die Grenzen 
Prcußens hinausgehende prinzipielle Bedeutung erkannt. Die persönliche 
Stellung der HH. Unterzeichner verleiht Ihrer mir ausgesprochenen Aner- 
erkennung ein besonderes Gewicht, und ich darf versichern, daß die kgl. preuß. 
Regierung, in gewissenhafter Achtung der Rechte und der Gewissensfreiheit
        <pb n="92" />
        88 Das deulsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
jeder Konfession, sich in ihrer legitimen Vertheidigung der unveräußerlichen 
Rechte jeder Staatsgewalt durch die Angriffe nicht beirren lassen wird, denen 
sie von Seiten der Gegner deutscher Entwicklung ausgesetzt ist.“ 
4. März. (Hessen.) II. Kammer: Debatte über das Budget für Cultus 
und Unterricht: 
Die Regierung wird dabei von der Kammer gegen eine Minderheit von 
16 Stimmen ersucht: zur Handhabung der Verordnung v. 80. Jan. 1830 
das zur Wiederherstellung der kath.-theol. Facultät an der Landes- 
universität Erforderliche unter Vorlegung der zu diesem Behafe nöthigen 
Proposition vorzukehren und alsdann auch die Nothwendigkeit des vorgeschrie- 
benen dreijährigen Universitätsstudiums und der akademischen Prüfung der 
kathol. Theologiestudirenden wieder einzuführen. Dagegen wird der Antrag, 
die beiden Schullehrerseminarien zu Einer Anstalt zu vereinigen, in 
welcher nur der Religionsunterricht getrennt zu ertheilen sei, mit 24 gegen 
21 Stimmen abgelehnt. Ter Ausschußantrag auf Wahrung der landes- 
herrlichen Patronatsrechte und Androhung der Nichtverwilligung auf die 
Dauer der ordnungswidrigen Verwaltung (gegen Bischof Ketteler) wird unter 
Acception der regierungsseitig erfolgten Zusicherung einer baldthunlichen Ge- 
setzesvorlage Über die Verhältnisse der Kirche zum Staate ausgesetzt. Dern- 
burg verlangt Auskunft über das Verhalten der Regierung gegenüber der 
Thatsache, daß die katholische Geistlichkeit des Landes gegen das Reichsgesetz 
über den Mißbrauch der Kanzel förmlichen Protest eingelegt, worauf der 
Regierungskommissär erklärt, daß jener Protest vor dem Erlaß des Gesetzes 
staltgefunden. Dernburg weist nun gerade das Gegentheil nach und zeigte 
daß sogar ein Angestellter — Oberstudienrath — noch im Januar d. J. 
gegen das bereits im Dezember v. J. publizirte Gesetz förmlich protestirte, 
Dernburg erneuert deßhalb seine Anfrage. Minister v. Bechtold erwiedert, 
daß die Regierung bestrebt sei, den Reichsgesetzen die gebührende Achtung zu 
verschaffen, daß sie die Proteste der Geistlichkeit zwar beklage, indeß kein 
Mittel habe, hier einzuschreiten. 
5. März. (Deutsches Reich.) Bundesrath: genehmigt den Antrag des 
Reichskanzlers auf Abberufung der bisherigen Landesconsule an den- 
jenigen Orten, wo nunmehr Bundesconsuln fungiren. 
6.—8. März. (Preußen.) Herrenhaus: Debatte über das Schulauf- 
sichtsgesetz. 
Der Antrag der Commission meodificirt die Vorlage principiell, indem 
er sowohl die Kreis= als die Localschulinspection durchaus der Geistlichkeit 
überlassen und der Regierung nur die Concession machen will, daß „der Auftrag, 
soferne die geistlichen Inspcctoren die ihnen obliegenden Pflichten nicht erfüllen, 
durch Beschluß der vorgesetzten Behörde zurückgezogen und an andere Geistliche 
derselben Kirchengemeinschaft, soferne es nöthig ist auch an Nichtgeistliche, 
übertragen werden könne.“ v. Kleist-Rezow vertheidigt den Antrag als 
Referent und wird mit Eifer von den Führern der feudalen Partei, v. Senfft- 
Pilsach, v. Kröcher, v. Waldow-Steinhövel unterstützt. Graf Münster: 
Die Vorlegung des Gesetzes habe ich Anfangs bedauert, die Aufregung ge- 
fürchtet. Jetzt aber, nachdem die Debatten im Abgeordnetenhause stattgefunden 
und die Regierung sich ausgesprochen hat, sehe ich, daß eine Gefahr zu be- 
kämpfen ist. Die Männer in der Regierung haben weder democratische, noch 
liberalisirende Gelüste, davon bin ich Überzeugt und ich will ihr zur Seite stehen, 
wenn ich auch im Reichstage gegen den neuen Strafparagraphen gestimmt 
habe. Die Gefahr liegt darin, daß eine antingtionale Partei besteht, der das 
protestantische Kaiserthum ein Dorn im Auge, ein Stachel im Herzen ist. Ver- 
werfen Sie die Vorlage, so werden Sie Freude bereiten jener Partei in Nom 
und das Hohngelächter dieser Partei wird wiederhallen diesseits der Alpen.
        <pb n="93" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glleder. 89 
Minister Falk: Das Gesetz ist im Abgeordnetenhause nach den erregtesten 
Debatten angenommen worden, deren Nachwirkung weit über die Gränzen des 
engern Vaterlandes hinaus empfunden wird. Auch der Charakter dieses 
Hauses zeigt diese Erregung, die erklärlich und natürlich ist, da der Kampf 
der Parteien sich zu einem Principienkampf entwickelt hat. Der § 1 des 
Gesetzes enthält den Grundsatz, daß dem Staate das Aufsichtsrecht über die 
Schule zustehe und zwar ausdrücklich und in bestimmter Form. Wäre dieses 
Princip nicht der Ausgangspunct des ganzen Streites geworden, die Regierung 
hätte sich sicherlich zu einer Milderung der Fassung bereit erklärt, aber in 
dem erregten principiellen Kampfe mußte auch sie direct vorgehen. Es ist der 
Vorschlag gemacht worden, an den einzelnen Stellen, wo die Uebelstände zu 
Tage getreten, Abhülfe zu gewähren. Allein ein solches Verfahren, den theil- 
weisen Schulbelagerungszustand einzelner Provinzen auszusprechen, ist nicht 
thunlich; um mit Wirkung Hülfe und Besserung zu bringen, muß allgemein 
vorgegangen werden. Die Staatsregieruug thut es um so lieber, als sie 
Üüberzeugt ist, auf dem Boden der Verfassung zu stehen. Heute und in dieser 
Vorlage handelt es sich nicht mehr um den Kampf zwischen Kirche und Schule. 
Als die Verfassungsparagraphen 21—24 angenommen wurden, da ward dieser 
Kampf abgeschlossen. Wir wollen ihn nicht erneuern. Die religiöse Seite ist 
in keinem Puncte berührt. Es ist der Vorwurf gegen das Gesetz erhoben 
worden, als leite er den Uebergang zur confessionslosen Schule ein, ja enthalte 
im Grunde bereits dieselbe. Der Vorwurf ist erhoben worden, doch der Beweis 
steht noch dahin. Nach der Absicht der Regierung ist Zweck und Inhalt der 
Vorlage lediglich die Abgränzung der Rechte des Staats und der Kirche auf 
die Schule auf Grundlage des bereits bestehenden Rechts. Graf Buinski: 
Durch die Vorlage werde der religiöse Einfluß der Geistlichkeit vollständig 
gelähmt; denn ein Geistlicher, der von. seinem Amt als Schulinspector ab- 
gesetzt werde, verliere alle Autorität. Der Entwurf trage den Character 
eines Ausnahmegesetzes gegen die Polen. Fürst Bismarck: Wir sind auf 
unserm Standpunkte verantwortlich für die Gesammtleitung des Unterrichts 
und für die Sicherheit des Staats in diesem Augenblick und in der Zukunft. 
Ich kann dem Referenten nicht folgen, ich kann unsere Stellung nicht herab- 
ziehen lassen in dieses Niveau einer einzelständigen Anschauung, wo das In- 
teresse für das Schulpatronat, von dem es zweifelhaft ist, ob es überhaupt 
auf gesetzlichen Grundlagen beruht, als Hauptbeweggrund gilt. Ich verschmähe 
es auf diese Anschauungen überhaupt nur einzugehen. Was uns geleitet hat 
dieses Gesetz aus dem Unterrichtsgesetz herüberzunehmen, und gerade jetzt nicht 
mehr die Geduld zu haben, die wir früher hatten, das war die Erwägung, 
daß wir früher in einem von ganz Europa beneideten confessionellen Frieden 
gelebt haben, und zwar auch mit der Confession, mit welcher es für eine evan- 
gelische Dynastie am schwierigsten ist, mit der römisch-katholischen. Dieser 
Friede fing an minder sicher für uns zu werden von dem Augepblick, wo 
Preußen und mit ihm die evangelische Dynastie eine stärkere Entwicklung 
nahm. Solange zwei katholische Großmächte in Europa waren, von denen 
jede eine stärkere Grundlage für das katholische Bedürfniß bot als Preußen, 
haben wir den Frieden gehabt. Dieser Friede wurde schon bedenklich ange- 
seindet nach dem österreichischen Krieg, als damals die Macht, die in Deutsch- 
land so lange das katholische Princip aufrecht erhalten hatte, 1866 im Krieg 
unterlag und die Zukunft Deutschlands in die Hand einer evangelischen Dynastie 
gelegt wurde. Aber man verlor die Ruhe auf der andern Seite vollständig, 
als die zweite katholische Hauptmacht in Europa denselben Weg ging, und 
uns eine Macht zufiel, die mit Gottes Hülfe in unserer Hand bleiben wird. 
So ist wenigstens die Thatsache bestätigt, daß gleichzeitig mit Preußens Wachs- 
tbum sich eine Verminderung des confessionellen Friedens herausgestellt hat. 
Imwieweit das mit den Absichten einer Partei zusammenhängt Waffen für 
ihre Zwecke in die Hände zu bekommen, und inwieweit diese Auffassung vom
        <pb n="94" />
        90 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
diplomatischen Standpunkt getheilt wird, das charakterisirt am besten ein 
Bericht eines unserer hervorragendsten Gesandten in einer der wichligsten Stel- 
lungen, der zufällig in meiner heuligen Post enthalten ist und mich eigener 
Aeußerungen überhebt. (Der Ministerpräsident verliest einige Stellen aus 
cinem Gesandtschaftsbericht neuesten Datums, der fast wörtlich folgendes ent- 
hält: „Die in Frankreich gewünschte Revanche knüpft sich an die Herauf- 
beschwörung religiöser Zerrissenheit in Deutschland. Die deutsche Einheit und 
Kraft soll durch diesen Zwiespalt lahm gelegt werden, und der gesammte 
Klerus, von Rom geleitet, soll in Verbindung mit diesen Bestrebungen den 
römischen Hoffnungen auf Wiederherstellung der weltlichen Macht des Papstes 
dienstbar sein. In Frankreich ist eine gegenseitige Vereinbarung oder besser 
Düpirung des klerikalen und nationalen Interesses nur möglich, sobald dort 
der Klerus die Nache an Deutschland und die Wiederherstellung des Supremats 
auf seine Fahne schreibt, unter welcher Regicrungsform dieß auch immer sein möge. 
So hofft man dort stark zu werden, während in Deutschland durch die wohl- 
organisirte, von Nom, Paris und Brüssel aus geleitete Arbeit des Klerus 
kirchliche Zerwirfnisse bereitet werden sollen." In einem andern Passus heißt 
es: „man mache sich keine Illusionen darüber, daß gleichzeitig mit der Nevanche an 
Deutschland auch ein Schlag gegen Italien vorbereitet werden soll, so daß, 
wenn Deutschland durch die kirchlichen Zerwürfnisse paralysirt oder zerrüttet 
ist, das klerikale Element in Italien seine Fahne aufpflanzt. M. H.! 
Das ist. die Ansicht eines gewiegten Diplomaten, die doch nicht für den Ge- 
brauch der parlamentarischen Debatten geschrichen worden ist, sondern seine 
Ueberzeugung seinem König vorträgt. Diese eine Vorlegung wird einen Blick 
auf die Erwägungen eröffnen, welche die Regierung bei der Ergreifung solcher 
Maßregeln geleitet haben. Der Ministerpräsident betont nochmals, daß das 
letzte Mittel gegen die polnische Agitation der Unterricht in der deutschen Sprache 
sei, welche die Geistlichen mit allen Mitteln verhindern und wendet sich endlich 
nochmals an die Conservativen, ermahnt sie zum Vertrauen in die Regierung 
und hofft, das Gesetz werde mit möglichst großer Mehrheit angenommen 
werden. Minister Graf Eulenburg: Die vorgebrachten Kraftgründe 
der Gegner haben mit allem schweren Geschütz das gemein, daß sie einen Rück- 
schlag ausüben auf die, welche sie anwenden. Ich verlange gleichfalls, daß 
die Kirche nicht von der Schule getrennt werden soll. Der Staat hat ja nur 
insofern ein Recht und ein Interesse an der Schule, als er die heranwachsende 
Jugend auf eine Bildungsstufe erheben will, welche sie fähig macht ihre 
Pflichten gegen Gott und ihre Nebenmenschen zu erkennen. Etwas anderes ist 
aber die Kirche, etwas andercs sind einzelne ihrer Diener. Soll ich Ihnen 
hier die Namen einzelner, gerade jetzt vielgenannter Geistlichen anführen, 
welche Sie unmöglich für würdige Diener der Kirche oder Erzieher der Jugend 
erachten können? Vor solchen Leuten will der Staat durch dieses Gesetz die 
Schule schützen. Und er kann das im guten Vertrauen auf den Charakter 
unserer Beamten, die ihre Amtspflicht so ernsthast und gründlich aufzusassen 
pflegen, daß ihr Verfahren in Schul= und Kirchensachen von einer Innigkeit 
durchdrungen ist, die oft weit über das Maß ihrer eigenen privaten und sub- 
jectiven Religiosität hinausgeht. Das eigentliche Motiv des Gesetzes verstehen 
die meisten Herren nicht, weil ihnen die Verhältnisse fremd sind, ich meine 
den furchtbaren Zwang, der in Gegenden mit gemischter Bevölkerung von 
Seiten der polnischen Geistlichkeit angewendet wird, um die deutsche Sprache 
zu unterdrücken und die polnische auszubreiten. Es ist so weit gekommen, 
daß die Lehrer, die in einem deutschen Seminar ihre Bildung erhalten haben, 
nach Jahren nicht mehr deutsch sprechen können oder wollen. Da muß durch- 
gegriffen werden. Mag man einmal dreißig oder vierzig dieser Lehrer fort- 
schicken, die Ubrigen werden dann — ich versichere Sie — pariren. Wie 
nachtheilig für die heranwachsende Bevölkerung späterhin die Unkenntniß des 
Deutschen ist, brauche ich nicht erst auszuführen; ein wenig hilft die allgemeine
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 91 
Wehrpflicht aus; im Verkehr mit den Cameraden lernen die Leute wieder 
deutsch sprechen. Und wenn man sagt: der Schullehrer habe in unsern sieg- 
reichen Schlachten gesiegt, so ist das etwas ausgeschmückt; man kann fast um- 
gekehrt sagen: die aus dem Felde zurückkehrenden Soldaten werden zu Lehrern 
ihrer Umgebung. Sie haben Reinlichkeit, Ordnung, Gehorsam und vor allem 
Deutsch gelernt, und werden dadurch zu Pionieren der Cultur in den Landes- 
theilen mit gemischter Bevölkerung. Wie weit die Uebelstände z. B. in dem 
Regierungsbezirk Marienwerder vorgeschritten sind, mag ihnen der Umstand 
beweisen, daß viele polnische Eltern mich gebeten haben, ihre Kinder nicht in 
die polnische Local-, sondern in die benachbarten deutschen Schulen schicken zu 
dürfen. (Hört!) Nehmen Sie die Vorlage der Regierung an; sie ist durch 
die Nothwendigkeit gebolen, geht nicht zu weit und verletzt keines jener Prin- 
cipien, die uns so heilig sind, wie den conservativsten Gegnern der Vorlage. 
Minister Falk: Die Veränderungen, welche die Commission an §. 1 der 
Regierungsvorlage vorgenommen hat, sind eigentlich nicht materieller Natur; 
sie sind mehr Sache der Form, und ich glaube, daß für Sie kein Grund 
vorliegt, an diesen Aenderungen festzuhalten. Da es sich in §. 1 aber auch 
um ein Princip handelt, so ist es für mich Recht und Pflicht, für dieses 
Princip einzutreten. Referent hat gestern gesagt: das Gesetz nehme der Kirche 
ihr Eigenthum ebenso, wie wenn der Staat etwa alles Privateigenthum mit 
Beschlag belegte, und erklärte: an dem bestehenden Zustande werde dadurch 
nichts geändert. Das ist ein recht drastischer und wirksamer Satz, aber er 
trifft doch nicht zu, wenn die beiden größten sittlichen Gestaltungen der 
Menschheit, Staat und Kirche, sich über ihr gegenseitiges Verhältniß zu klären 
suchen. Das Anrecht der Kirche an die Schule ist durch Art. 24 der Ver- 
fassung garantirt. Immerhin freilich wird sie sich durch den Staat eine ge- 
wisse Aufsicht gefallen lassen müssen, daß sie nicht Lehren predigt, welche den 
Staat schädigen, oder auch daß sie nicht die Religion in unwürdiger Form 
lehrt. Was H#n. v. Ladenberg anbetrifft, der uns jetzt so oft als Autorität 
entgegengeführt wird, so hat er genau dieselbe Anschauung gehabt, wie die 
jetzige Regierung. Hr. v. Ladenberg hatte nur damals einen detaillirten 
Unterrichtsgesetzentwurf ausgearbeitet, auf den er sich bei seinen Aeußerungen 
beständig bezog; dieses concrete Bild schwebte ihm immer vor. Wie er prin- 
cipiell über die Frage dachte, hat er am 12. Dec. 1849 sehr klar in der 
damaligen ersten Kammer ausgesprochen. Er sagte ausdrücklich: Das Recht 
der Oberaufsicht Über die Schule, wie es das Landrecht schon ausspricht, darf der 
Staat mit Niemandem theilen. Der Minister widerlegt dann noch im einzelnen 
die Bedenken, daß das Gesetz gerade für Hannover besondere Gefahren habe. 
Fürst Bismarck ergreift nochmals das Wort, um hervorzuheben, er habe 
in seiner ersten Rede keineswegs die Theorie vom beschränkten Unterthanen- 
verstande reactiviren, sondern nur bemerken wollen, daß man in einzelnen 
Fällen das eigene Urtheil demjenigen der Regierung, welcher man vertroue, 
unterordnen müsse. Der Ministerpräsident schließt: „Wenn Sie glauben, daß 
der Mann, der an der Spitze der Regierung steht, von seinem hohen Stand- 
punkt nicht soviel sehe, als Sie von Ihrem Standpunkt von der Ebene, dann 
ist Ihre Pflicht, meinen Platz einzunehmen, statt mir Schwierigkeiten in den 
Weg zu legen; das ist nicht patriotisch.“ 
Das Gesetz wird mit 125 gegen 76 Stimmen angenommen und 
auch der Antrag des Grafen Brühl, dasselbe als Verfassungsgesetz 
anzusehen und demgemäß zu behandeln, gegen nur wenige Stimmen 
abgelehnt. Die Mehrheit, mit der das Gesetz angenommen wird, 
übertrifft alle dießfalls gehegten Erwartungen. 
6. März. (Elsaß-Lothringen.) Ernennung von Bezirks-Landwehr- 
Commandeuren für die neuen Reichslande. Es werden zunächst die 
Kadres für 4 Landwehrbataillone formirt.
        <pb n="96" />
        92 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
7. März. (Deutsches Reich.) Eine kais. Cabinetsordre befiehlt die Grün- 
dung einer Marine-Akademie in Kiel. 
„ (Deutsches Reich.) Die Cidilproceßcommission schließt ihre 
am 7. Sept. v. J. begonnene Berathung. Der aus derselben her- 
vorgegangene Entwurf, wie er in dritter Lesung festgestellt worden ist, 
wird dem Reichskanzler am folgenden Tage überreicht. 
„ „ (Bayern.) II. Kammer: bringt erst nach dreitägiger Debatte 
den Justizetat zu Ende, indem dabei das Princip der Gehaltsver- 
besserung der Beamten überhaupt entschieden werden mußte. 
„ „ (Coburg-Gotha.) Die Versuche zu Ermöglichung einer Union 
beider Landestheile sind abermals gescheitert. 
Vom gemeinschaftlichen Landtage war die Verfassungskommission beauftragt 
worden, mit der Regierung Behufs endlicher Erledigung der Vereinigungs- 
frage in Unterhandlung zu treten, und die Kommission hatte darauf nach 
mehreren erfolglosen Besprechungen mit den Regierungskommissarien zur Ge- 
währ einer finanziellen Garantie für die Herzogthümer einen die Regelung 
der Domänenverhältnisse bezweckenden Vorschlag gemacht. Danach sollte eine 
Revision des Domänenabkommens in der Weise eintreten, daß ein ähnliches 
Verhältniß wie in Meiningen hergestellt, also für den Fall, daß das herzog- 
liche Haus zu regieren aufhörte, dem Lande eine Quote des Domänenver= 
mögens als Provinzialfonds zugewiesen würde. Die Regierung hat aber, 
nachdem sie von diesem Vorschlag Kenntniß erhalten, die definitive Erklärung 
abgegeben, daß sie nicht in der Lage sei, auf Grund desselben in Unterhand- 
lung zu treten. 
„ (Elsaß-Lothringen.) Entschließung des Oberpräsidenten über 
das den Einwohnern nach dem Frieden mit Frankreich zugesicherte 
Recht zur Option der Nationalität. Dieselbe läßt in Bezug auf Klar- 
heit nichts zu wünschen übrig. Die hauptsächlichsten Bestimmungen 
lauten: 
I. Alle dispositionsfähigen Angehörigen Elsaß-Lothringens, welche früher 
französische Staatsangehörige waren, und welche entweder 1) in Elsaß-Lothringen 
geboren sind, und am 2. März 1871 daselbst ihren Wohnsitz hatten, oder 
2) zwar nicht in Elsaß-Lothringen geboren sind, aber daselbst am 2. März 
1871 ihren Wohnsitz hatten, 3) zwar nicht in Elsaß-Lothringen am 2. März 
1871 ihren Wohnsitz hatten, aber daselbst geboren find, können in der vor- 
geschriebenen Weise (II. und III.) und in den festgesetzten Fristen (IV.) sich 
für die französische Nationalität entscheiden. Wer von diesem Rechte Gebrauch 
macht, dem ist die Aufnahme in Frankreich ohne neuen Erwerb der franzö- 
sischen Nationalität und die Freiheit des Abzuges aus Deutschland ohne Rück- 
sicht auf die Militärpflicht gesichert. II. Das Optionsrecht wird in folgender 
Weise ausgelbt: 1) Die zur Classe 1 1 gehörigen Personen müssen ihren 
Wohnsitz nach Frankreich verlegen, und eine ausdrückliche Erklärung abgeben, 
daß sie ihre inzwischen suspendirte französische Nationalität beibehalten wollen: 
2) die zur Classe 2 I gehörigen Personen müssen ihren Wohnsitz nach Frank- 
reich verlegen, dagegen bedarf es bei ihnen der oben gedachten ausdrücklichen 
Erklärung nicht; 3) die zur Classe 3 I gehörigen Personen mülssen die vor- 
gedachte ausdrückliche Erklärung abgeben, dagegen bedarf es bei ihnen der 
Verlegung ihres Wohnsitzes nach Frankreich nicht, es sei denn, daß sie seit 
dem 2. März 1871 und vor Ablauf der Optionsfristen ihren Wohnsitz in 
Elsaß-Lothringen genommen haben. III. Die ausdrückliche Erklärung für die 
französische Nationalität, soweit dieselbe nach II erforderlich ist, erfolgt:
        <pb n="97" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 93 
1) seitens der Personen, welche sich in Elsaß-Lothringen außhalten durch kosten- 
freie protokollarische Erklärung vor dem Kreisdirector, und in Straßburg und 
Metz vor dem Polizeidirector; 2) seitens aller übrigen Personen durch eine, 
sei es vor der Mairie des Wohnorts in Frankreich, sei es vor einer franzö- 
sischen Gesandtschafts= oder Consulats-Kanzlei abgegebene Erklärung, oder 
durch Immatriculation bei einer solchen Kanzlei. IV. Die Frist für die 
Ausübung des Optionsrechtes — mag dazu nun die Verlegung des Domiecils 
nach Frankreich und die ausdrückliche Erklärung für die französische Natio- 
nalität, oder nur eine von diesen beiden Thatsachen erforderlich sein (II und 
III) — läuft mit dem 30. Sept. d. J. ab. Nur für diejenigen Personen, 
welche sich außerhalb Europa's aufhalten, ist die Frist bis zum 30. Sept. 
1873 einschließlich verlängert. V. Diejenigen aus Elsaß-Lothringen gebürtigen 
Personen, welche in der französischen Armee oder Flotte in irgendeiner Eigen- 
schaft auch als Freiwillige oder Einsteher dienen, haben das Recht, für die 
deutsche Nationalität zu optiren. Die Option erfolgt in der Weise, daß die 
betreffenden Personen der zuständigen Militärbehörde die Erklärung vorlegen, 
daß sie sich für die deutsche Nationalität entschieden haben. Diese Erklärung 
muß, wenn die betreffenden Personen ihren zeitlichen Garnisons= oder Auf- 
enthaltsort in Frankreich haben, bei der Mairie dieses Ortes abgegeben wer- 
den. In Betreff der Fristen gilt auch hier das unter IV Gesagte. Bezühglich 
der Minderjährigen wird in einer besondern Entschließung folgendes 
bestimmt: „1) Nicht emancipirte Minderjährige, sie mögen in Elsaß-Lothringen 
geboren sein oder nicht, können weder selbst noch durch ihre gesetzlichen Ver- 
treter gesondert von diesen für die französische Nationalität optiren. Sie 
folgen, wenn ihre Eltern noch am Leben sind, der Wahl der Nationalität des 
Vaters. Die Option des Vormundes für die französische Nationalität hat 
diese Wirkung nur, wenn der Familienrath seine Zustimmung ertheilt. 2) Die 
vorstehende Bestimmung findet auch auf emancipirte Minderjährige Anwen- 
dung, sofern sie in Elsaß-Lothringen geboren sind. 3) Emancipirte Minder- 
jährige, welche nicht in Elsaß-Lothringen geboren sind, stehen in Bezug auf 
das Optionsrecht den Großjährigen gleich.“ 
  
8. März. (Preußen.) Abg.-Haus: Die Kommission für die Kreisord- 
nungsvorlage beendigt ihre Berathungen und nimmt dieselbe nach den 
gefaßten Beschlüssen als Ganzes mit allen gegen 3 Stimmen an. 
Es wird beschlossen, daß das Gesetz vorerst auf die Provinz Posen 
keine Anwendung finden solle, daß sie aber auf dem Wege königlicher 
Verordnung dort solle eingeführt werden können. 
„ (Bayern.) II. Kammer: lehrt den Antrag Crämer und Gen. 
(Reform des Steuersystems) auf Einführung einer einheitlichen allge- 
meinen Einkommensteuer mit 68 gegen 57 Stimmen ab. 
„ (Württemberg.) Der König macht einen Besuch am kaiserlichen 
Hofe zu Berlin, nachdem die Königin einen solchen schon vorher auf 
dem Wege nach St. Petersburg gemacht hatte. 
„ (Deutsches Reich.) Die Reichsregierung bescheinigt Frankreich 
den Empfang über die in Straßburg abgelieferten Rate der Kriegs- 
entschädigung (die vierte Halbmilliarde). Frankreich erhält dadurch nach 
der Convention vom 12. Oct. v. J. die vollständig freie Verfügung 
über die Departements Cote Tor, Jura, Doubs, Seine et Marne, 
Aube et Aisne zurück. Die Anzahl der dort zu haltenden franzö- 
sischen Truppen bleibt nicht länger beschränkt.
        <pb n="98" />
        d4 
Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 
9. März. (Preußen.) Herrenhaus: beräth den Gesetzesentwurf betr. die 
10. 
Oberrechnungskammer 
und streicht dabei den vom Abgeordnetenhause beschloßsenen Zusatz, welcher eine 
Erweiterung des Kreises der von der Oberrechnungskammer aufzustellenden 
Bemerkungen bezweckte, obwohl der Finanzminister erklärt, in diesem Falle seie 
zu besorgen, daß das Abgeordnetenhaus auf das ganze Gesetz verzichten werde. 
Im Uebrigen wird das Gesetz ohne Aenderung nach den Beschlüssen des Ab- 
geordnetenhauses genehmigt. 
„ (Baden.) II. Kammer: Eckhard interpellirt die Regierung bez. 
ihrer Stellung zur Altkatholikenfrage, 
insbesondere 1) ob sie etwaige altkatholische Priester im Genuß ihrer Pfründen 
und in ihren Amtsverrichtungen zu schützen gedenke, 2) ob sie etwaigen alt- 
katholischen Gemeinden Rechtsschutz gewähren wolle z. B. durch Ueberlassung 
von Kirchen, 3) ob sie am obligatorischen Religionsunterricht auch dann fest- 
halte, wenn die Eltern solchen von infallibilistischen Geistlichen für ihre Kinder 
verschmähten. Staatsminister Dr. Jolly erwidert: Die Regierung habe durch 
Erlaß vom September 1870 erklärt, daß sie den Beschlüssen des vatikanischen 
Konzils keinerlei staatsrechtliche Geltung zuerkenne; diese seien für die Staats- 
regierung nicht existirend. In Folge Dessen antwortete er ad 1) und 2) ein- 
sach mit „Ja“, ad 3) mit „Nein“. Mit großer Mehrheit genehmigt 
die Kammer den von den Abgg. Schmidt u. Gen. gestellten Antrag, die 
Regierung wolle eine genaue Untersuchung aller im Lande bestehenden älteren 
Lehr= und Erziehungsinstitute klösterlicher Art, sowie der in den verschiedensten 
Formen neu entstandenen klösterlichen Anstalten und Einrichtungen veranlassen 
und das Ergebniß dem nächsten Landtage vorlegen. 
„ (Bayern.) Große Versammlung der pfälzischen Altkatholiken in 
Kaiserslautern, an der gegen 3000 Personen Theil nahmen. 
(Baden.) II. Kammer: nimmt die von mehreren Abgeordneten 
eingebrachten Gesetzvorschläge betr. die Untersagung öffentlicher Lehr- 
wirksamkeit der Mitglieder religiöser Orden oder ordensähnlicher Con- 
gregationen, die einem außerhalb Deutschland wohnenden Obern unter- 
stehen, und der Abhaltung von Missionen durch Mitglieder religiöser 
Orden an, nachdem die Regierung ihre Zustimmung dazu erklärt hatte. 
An demselben Tage finden gleichzeitig nicht weniger als 8 Volksversamm- 
lungen (in Säckingen, Staufen, Offenburg, Haslach, Dos, Malsch, Hardheim, 
Tauberkönigshofen), welche von den clericalen Landtagsabgeordneten geleitet 
werden, statt. Dieselben sind überall nicht sehr zahlreich, genehmigen indessen 
sämmtlich die ihnen vorgelegten Resolutionen. Die erste spricht den Gegnern 
des Unfehlbarkeitsdogma's als Aufwieglern gegen die von „sämmtlichen Bischöfen 
des Erdkreises“ anerkannten Beschlüsse des „rechtmäßigen vatikanischen Konzils“ 
die Eigenschaft als Katholiken ab und bezeichnet die Zulassung „abtrünniger" 
Priester zu Gotteshäusern und Pfründen als eine Verfassungsverletzung Sei- 
tens der Staatsgewalt. Die zweite Resolution verwirft die genaue Unter- 
suchung klosterartiger Anstalten als eine feindliche Denunziation an die Polizei, 
als Verkümmerung der Gewissens= und Vereinsfreiheit. Die dritte erklärt 
den Ausschluß der Mitglieder religiöser Orden und Bruderschaften vom öffent- 
lichen Lehramt für einen Widerspruch gegen das allen Badenern gleichmäßig 
zukommende Recht. Die vierte nennt das Verbot der Missionen und der 
„Aushilfe von Ordensgeistlichen in der Seelsorge einen Eingriff in die Rechte 
der Bischöfe, eine Verletzung des“ deutschen Staatsbürgerrechts, eine schwere 
Kränkung aller Katholiken, die nie und nimmer die Behauptung zugeben 
könnten, daß die Lehren ihrer Kirche die Nechte des Staates in Frage stellten 
oder den religiösen Frieden störten u. s. w.
        <pb n="99" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 95 
11. März. (Preußen.) Abg.-Haus: lehnt die vom Herrenhaus im Hypo- 
thekengesetz angebrachten Modificationen ab. 
„ „ (Preußen.) Erlaß des Cultusministers Falk an den Bischof 
v. Ermeland in Sachen der Excommunicationen: 
„Ew. X. haben mittelst Decrets vom 4. Juli v. J. die Strafe der großen 
Excommunication Über den katholischen Religionslehrer Dr. Wollmann zu 
Braunsberg ausgesprochen und dieses Decret zur öffentlichen Kenntniß Ihrer 
Diöcesanen bringen lassen. Ein gleiches Verfahren ist von Hochdemselben gegen 
den Prof. Michelis aus Braunsberg eingehalten worden. Ueber die Wir- 
kungen der genannten Censur auf den Verkehr mit den von ihr getroffenen 
Personen spricht sich ein Aufsatz, welchen das „Pastoralblatt für die Diöcese 
Ermland“ vom 1. Aug. v. J. dem Abdrucke des von Ew. 2c. an die Geist- 
lichkeit und die Gläubigen Ihres Sprengels gerichteten, die Excommunication 
des Wollmann verkündenden Hirtenbriefs vom 22. Juli cr. unter dem Titel: 
„Wesen und Wirkungen des Kirchenbanns" anfügt, in folgender Weise aus: 
„Die Gläubigen sind streng verpflichtet, mit einem solchen, welcher namentlich 
aus der Kirche ausgeschlossen ist, keinen Verkehr zu pflegen, mag dieser in 
Besuchen, Grüßen, Unterricht u. s. w. bestehen ...Wer mit einem namentlich 
Excommunicirten Verkehr pflegt, verfällt der kleineren Excommunication. 
Mit namentlich Excommunicirten dürfew nur die Eltern, die leiblichen Kinder, 
die Dienstboten und dergleichen Personen verkehren.“ Daß hiermit nichts 
Neues aufgestellt, sondern lediglich — und zwar nicht einmal in seinem 
dollen Umfange — das in der katholischen Kirche geltende Recht zum Aus- 
druck gekommen ist, zeigt die quellenmäßige Bearbeitung, welche die betreffende 
Lehre in der neueren Doctrin bei Kober: „Der Kirchenbann nach den Grund- 
sägen des kanonischen Rechts (Tüb. 1857) S. 384 ff. und erst vor kurzem 
wieder durch einen preußischen Praktiker, den Präses des erzbischöflichen Offi-- 
cialats in Köln, Dr. München: „Kanon. Gerichtsverfahren und Strafrecht" 
(Köln 1866) II. 167 ff. erfahren hat. Da hiernach die vorliegende große 
Excommunication keine rein geistliche Strafe ist, sondern durch die Aechtung, 
mit welcher sie den von ihr Betroffenen nach allen Richtungen des socialen 
Lebens belegt, neben der kirchlichen zugleich eine bürgerliche Bedeutung hat, 
so kann eine einseitige Verhängung derselben durch den kirchlichen Obern nicht 
für Milässig erachtet werden. Ein derartiges Vorgehen stellt sich vielmehr als 
eine Verletzung der dem Schutze des Staates anheimfallenden Gerechtsame 
seiner Angehörigen und als ein Eingriff der Kirchengewalt in das bürgerliche 
Rechtsgebiet dar, welchem der Staat zu wehren befugt und verpflichtet ist. 
In den vorliegenden Fällen gilt dies um so mehr, als das für die dortige 
Provinz in Betracht kommende posltive Landesgesetz (§ 57 II. 11. A. L.-R.) 
bei Ausschließungen von der Kirchengemeinschaft, soweit damit nachtheilige 
Folgen für die bürgerliche Ehre des Ausgeschlossenen verbunden sind, „vor 
deren Veranlassung“ ausdrücklich die Einholung der Staatsgenehmigung 
vorschreibt und, wie die Materialien ergeben, hierdurch speciell den bürgerlichen 
Wirkungen der großen Excommunication in der katholischen Kirche hat be- 
gegnet werden sollen. Die Verhängung des großen Kirchenbannes über den 
Dr. Wollmann und den Prof. Michelis zu Braunsberg ist lediglich auf 
Grund Ihrer Entschließung, mithin unter Ueberschreitung der nach preuß. 
Landesrecht gesetzlichen Grenzen der bischöflichen Amtsbefugniß erfolgt. Indem 
ich daher mit Zustimmung des k. Staatsministeriums an Ew. ꝛc. das erge- 
benste Ersuchen richte, den Widerspruch, in welchem jene Censurdecrete durch 
ihre bürgerlichen Wirkungen mit den Landesgesetzen stehen, in geeigneter Weise 
zu beseitigen und diese Beseitigung zur Kenntniß der dortigen Diöcesanen zu 
bringen, darf ich einer baldgefälligen Mittheilung über die deßfalls ergehen- 
den Verfügungen mit dem Bemerken ergebenst entgegensehen, daß, wenn es 
nicht gelingt, jenen Wiederspruch zu heben, die k. Staatsregierung in die Lage
        <pb n="100" />
        96 
Das deutsche Reich und seine einjelnen Elleder. 
gesetzt sein würde, die Ew. 2c. vom Staate ertheilte Anerkennung 
als Bischof von Ermeland als eine durch das Verfahren Ew. rc. hin- 
fällig gewordene anzusehen und die bisher bestandenen staatlichen Be- 
ziehungen zu der durch Ew. rc. geleiteten Diöcesanverwaltung 
nicht fortsetzen zu können.“ 
11. März. (Preußen.) Der katholische Militärgeistliche Grunert in Inster- 
12. 
burg wird vom Feldpropst oder Armeebischof wegen Nichtunterwerfung 
unter das Dogma der Unfehlbarkeit seines Amtes entsetzt. Die Mi- 
litärbehörde befiehlt ihm, seine Functionen trotzdem fortzusetzen. Der 
Bischof verbietet es. 
„ (Preußen.) Der Staatsanz. veröffentlicht bereits das vom Kaiser 
genehmigte Schulaufsichtsgesetz. Dasselbe lautet: 
§ 1. Unter Aufhebung aller in einzelnen Landestheilen entgegenstehenden 
Bestimmungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen und Privatunterrichts- 
und Erziehungsanstalten dem Staate zu. Demgemäß handeln alle mit dieser 
Aufsicht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage des Staates. § 2. 
Die Ernennung der Local= und Kreisschulinspektoren und die Abgrenzung ihrer 
Aufsichtsbehörde gebührt dem Staate allein. Der vom Staate den Inspektoren 
der Volksschule ertheilte Auftrag ist, sofern sie dies Amt als Neben= oder 
Ehrenamt verwalten, jederzeit widerruflich. Alle entgegenstehenden Bestim- 
mungen sind aufgehoben. § 3. Unberührt durch dieses Gesetz bleibt die den 
Gemeinden und deren Organen zustehende Theilnahme an der Schulaussicht, 
sowie der Artikel 24 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. (Leitung 
des Religionsunterrichts durch die betreffenden Kirchengesellschaften.) § 4. Der 
Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medicinalangelegenheiten wird mit 
der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt."“ 
„ (Preußen.) Der Eczbischof von Köln eröffnet den Professoren 
Hilgers, Knoodt, Langen und Reuscher in Bonn brieflich, daß sie, 
weil sie dem Decrete der päpstlichen Infallibilität ihre Anerkennung 
verweigert haben, wegen notorischer Häresie dem größeren Banne ver- 
sallen seien. 
„ (Sachsen.) II. Kammer: beendigt ihre Berathungen über das 
von der Regierung vorgelegte Volksschulgesetz, nachdem sie in dasselbe 
eine Reihe tiefgreifender principieller Modificationen hineingebracht 
hat, und nimmt dasselbe als Ganzes mit 48 gegen 22 Stimmen an. 
Die hauptsächlichsten Aenderungen sind folgende: Es wird ein dreijähriger 
obligatorischer Unterricht in den Fortbildungsschulen beschlossen, ein bloß zwei- 
jähriger abgelehnt. Die Volksschule als eine confessionelle aufrecht zu erhal- 
ten wird verworfen und mit 43 gegen 31 Stimmen beschlossen, dieselbe als 
öffentliche Anstalt der Jugend ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses zu- 
gänglich zu machen, dagegen mit 67 gegen 5 Stimmen Dispensirung vom 
Religionsunterricht in besonderen Fällen angenommen. Den Gemeinden wird 
mit 50 gegen 22 Stimmen freigegeben, das Schulgeld aufzuheben. Mit 53 
gegen 17 Stimmen wird der Religionsunterricht auf wöchentlich 3 Stunden 
beschränkt. Den kirchlichen Orden und Congregationen wird die Errichtung 
von Unterrichts= und Erziehungsanstalten aus kirchlichen Stiftungen in Sachsen 
verboten; ebenso soll den einzelnen Mitgliedern solcher Orden und Congrega- 
tionen die Ertheilung von Unterricht verboten sein. Mit 50 gegen 18 Stim- 
men wird die Aufhebung des Schulpatronats und die Wahl der Voklksschul- 
lehrer durch die Schulvorstände beschlossen und die Zulassung der Geistlichen 
als Mitglieder aus eigenem Recht mit 34 gegen 28 Stimmen abgelehnt.
        <pb n="101" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 97 
Ebenso wird die Bestimmung, daß der Geistliche als solcher Ortsschulinspector 
sei, abgelehnt, die Ernennung der letzteren vielmehr der Regierung anheimge- 
stellt. — Es steht zum Voraus fest, daß die erste Kammer auf diese prin- 
cipielle Trennung der Kirche von der Schule nicht eingehen wird. 
12. März. (Preußen.) Der Erzbischof von Köln eröffnet den Professoren 
13. 
14. 
Hilgers, Knoodt, Langen und Neuscher in Bonn brieflich, daß sie, 
weik sie dem Decrete der päpstl. Infallibilität ihre Anerkennung ver- 
weigert haben, wegen notorischer Häresie dem größeren Banne ver- 
fallen seien. 
„ (Deutsches Reich.) Eröffnung der Session des Bundesrathes. 
„ (Preußen.) Erlaß des Unterrichtsministers Falk an die königl. 
Regierungen bez. Ausführung des Schulaufsichtsgesetzes: 
„Das Geset,, betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts= und Erziehungs- 
wesens, ändert das bisherige Verhältniß, nach welchem die Schulaufsicht zumeist 
als ein Ausfluß kirchlicher Aemter unmittelbar mit denselben verbunden war, 
principiell. Das Recht der Beaufsichtigung der Schulen gebührt danach 
dem Staate allein, und es handeln demzufolge alle mit dieser Aufsicht 
betrauten Behörden und Beamten im Auftrage des Staates. Der Eintritt 
der Mechtsverbindlichkeit des Gesetzes entzieht somit dem größten Theile 
der jetzt fungirenden Local= und Kreis-Schulinspectoren die 
Legitimation zur Fortführung dieses ihres Amtes. Zur Fortfüh= 
rung ihres Amtes bedürfen sie, dem Gesetze entsprechend, eines Auftrages von Seite 
des Staates. Um keine Unterbrechung eintreten zu lassen, veranlasse ich die 
königliche Regierung, zunächst die jetzt fungirenden Local= und Kreis-Schul- 
inspectoren in diesem ihrem Amte zur Fortführung desselben im Auftrage des 
Staates zu bestätigen. Eine allgemeine Kundgebung scheint, in Verbindung 
mit einer Nachricht an die betreffenden geistlichen Behörden, hiezu zu genügen. 
Zugleich aber erwarte ich möglichst schleunigen Bericht darüber, welche von 
den Schulinspectoren des dortigen Bezirkes das Vertrauen der königlichen 
Regierung nicht besitzen, unter Darlegung der Gründe, die es nothwendig oder 
wünschenswerth erscheinen lassen, den ihnen ertheilten Auftrag nach §. 2 des 
Gesetzes zu widerrufen, und unter gleichzeitiger Bezeichnung derjenigen Per- 
sonen, welche sich dazu eignen und bereit sind, in die erledigten Stellen ein- 
zutreten. Die königliche Regierung wolle in dem erwarteten Berichte sich auch 
darüber gutachtlich äußern, ob und welche Veränderung der betreffenden Auf- 
sichtsbezirke nöthig oder wünschenswerth erscheint. Außer im Allgemeinen dem 
Mangel der treuen Hingebung an die Interessen des Staates und eine den- 
selben entsprechende Erziehung der Jugend bezeichne ich als besonderen Grund 
zum Widerruf des ertheilten Auftrages die Vernachlässigung des deutschen 
Sprachunterrichts in den Volksschuken der polnischen, namentlich der 
polnisch-katholischen Gegenden des Bezirkes, welche mehr oder weniger 
immer dem Schulinspector wird zur Last gelegt werden müssen. Ich vertraue 
außerdem, daß die königliche Regierung in dieser Beziehung auch in Zukunft 
fortgesetzt ein wachsames Auge haben und Sorge tragen wird, daß ihre 
Wahrnehmungen, soweit sie Veraulassung geben können, von dem Widerrufe 
des ertheilten Auftrages Gebrauch zu machen, unverzliglich zu meiner Kenntniß 
gelangen. Den Widerruf selbst auszusprechen und die Ertheilung des Auf- 
trages an andere dafür in Vorschlag zu bringende Personen will ich mir aus 
finanziellen und allgemeinen Gründen der oberen Schulaussicht einstweilen 
hiemit vorbehalten.“ 
„ (Preußen.) Ab aus: nimmt den Gesetzentwurf bez. die 
Oberrechnungskayz##r doch mi Modification des Herrenhauses an. 
Bayerische
        <pb n="102" />
        98 Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 
15. März. (Preußen.) Herrenhaus: genehmigt einstimmig das Budget für 
1872. Der Finanzminister Camphausen beleuchtet bei dieser Gelegen- 
heit die günstige Lage der preuß. Finanzen: 
„Meine Herren! In Ihrer Commission ist die Frage erörtert worden, 
ob sich die Finanzlage des Staats als eine günstige bezeichnen lasse, oder nicht. 
In dieser Beziehung wird es sehr darauf ankommen, welche Ansprüche man 
zu erheben gedenkt. Eins wird jedenfalls nicht zu bestreiten sein, daß in 
der Finanzlage ein wesentlicher Umschwung eingetreten ist. Wenn Sie sich 
vergegenwärtigen, daß noch nicht drei Jahre verflossen sind, seitdem in diesem 
Raume zahlreiche Steuerprojecte erörtert wurden, daß von allen diesen Steuern 
keine ins Leben getreten ist, daß seitdem der Staat auf mannichfache Ein- 
nahmen Verzicht geleistet hat, daß er das Landbriefbestellgeld hat fallen lassen, 
daß er die Besteuerung der Mühlen ermäßigt hat, daß er die Gesindebücher 
in Zukunft nicht mehr mit einer Steuer belegen will, daß wir demnach ohne 
Steuererhöhung, nur durch eine Vermehrung der Einnahmen, wie sie durch 
den natürlichen Lauf der Dinge herbeigeführt worden ist, in die Lage gebracht 
worden sind, für das Jahr 1872 an Ausgaben 14,445,447 Thlr. mehr zu 
verwenden, so würde man, glaube ich, bei einigermaßen bescheidenen Ansprüchen 
zu der Anerkennung berechtigt sein, daß unsere Finanzlage eine sehr günstige 
sei. Diese 14,445,447 Thlr., die wir für das Jahr 1872 mehr verwendeten 
als für das Jahr 1871, bilden sich aus dem Ueberschuß, den das Jahr 1870 
gewährt hat, von 6.206,260 Thlrn.; sie bilden sich ferner aus Mehrüber- 
schüssen, welche die Veranschlagung, und zwar eine ungemein solide vorsichtig 
gehaltene Veranschlagung unserer Staatseinnahmen für 1872 ergibt, gegen 
das Vorjahr um eine Summe von 4,652,987 Thlr.; sie bildet sich dann 
ferner einmal aus einer sehr großen Ersparniß an Matricularbeiträgen, die 
sich belaufen wird auf 2,047,000 Thlr., und endlich aus einer sehr großen 
Ersparniß an Ausgaben für die Verzinsung der Staatsschulden, die sich be- 
laufen wird für dieses Jahr aus 1,539,200 Thlr. Das macht in Summa 
den vorhin von mir angegebenen Betrag. Dabei ist nun anzuerkennen, daß 
wir statt dieser 14,445,447 Thaler eine Summe von 4,003,000 Thalern 
weniger würden verausgaben können, wenn nicht das Consolidationsgesetz ins 
Leben getreten wäre, und wenn uns dieses nicht in den Stand gesetzt hätte, 
die für die betroffenen Anleihen zur Schuldentilgung zu verwendende Summe 
zu den laufenden Staatsausgaben zu bestimmen. Aber, meine Herren, wäh- 
rend wir diese 4,003,000 Thlr. nicht in der gewöhnlichen Weise zur Schulden- 
tilgung bestimmt haben, sind wir in die Lage gebracht worden, ganz unge- 
wöhnlich große Beträge auf die Schuldentilgung zu verwenden. Nach den 
Vorschlägen der Staatsregierung, welche die Zustimmung der beiden Häuser 
des Landtags gefunden haben, haben wir den Staatsschatz von 30,000,000 
Thlrn. dazu bestimmt, um die 5procentige Anleihe von 1859 zu tilgen. Das 
wird im Laufe dieses Jahrs geschehen; die Kündigung ist erfolgt, und am 
1. Juli d. J. erfolgt die Rückzahlung. Durch diese Maßregel, die 26,600,000 
Thaler — ich nenne hier nur die runde Summe — in Ansprulh nehmen 
wird, wird das Budget auf die Dauer um 1,800,000 Thlr. entlastet. Den 
Ueberrest von 26.600,000 Thlrn. bis zu den 30 Millionen haben wir dazu 
bestimmt, um Renten, die mit dem 20fachen Betrag abgelöst werden können, 
zu tilgen. Außerdem ist von den Häusern des Landtags die Ermächtigung 
ertheilt worden, die Summen, welche für die creditirten Steuerbeträge bisher 
aus den preußischen Mitteln vorgeschossen werden mußten, und die uns jetzt, 
vermöge einer andern vom Reiche getroffenen Einrichtung zur Verfügung ge- 
stellt werden, dazu zu verwenden, einmal, um 9 Millionen aus früher ge- 
währten Crediten an consolidirter Anleihe zu tilgen, und zweitens, um den 
Rest, den wir bei der Vorlage des Gesetzentwurfs auf 2,600,000 Thlr. ver- 
anschlagt haben — indem die ganze Summe der Steuercredite auf 11,600,000
        <pb n="103" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 99 
Thaler angenommen wurde — um diesen Rest noch ebenfalls dazu zu ver- 
wenden, um solche Rentenverpflichtungen abzutragen. Ich bin in der angenehmen 
Lage, Ihnen heute mitzutheilen, daß, in Bezug auf diese Steuercredite ein 
bei weitem günstigeres Verhältniß eintreten wird, als noch damals unterstellt 
werden mußte. Wir waren bei jener Vorlage genöthigt, die creditirten Steuer- 
beträge genau so anzugeben, wie sie am 31. Dec. 1870 gewesen waren, und 
es dahingestellt sein zu lassen, ob dieselbe oder eine etwas geringere oder größere 
Summe auch am 31. Dec. 1871 creditirt sein würde. Die Erfahrung hat 
gelehrt, wie überhaupt unsere Einnahmen in erfreulicher Zunahme begriffen 
sind, daß die creditirten Steuerbeträge am 31. Dec. 1871, statt auf 11,600,000 
Thaler, sich auf 14,063,000 Thaler belaufen haben. Wir werden also nun- 
mehr in der Lage sein, mit einem Schlage 44,000,000 Thlr. dazu zu ver- 
wenden, um Schuldverpflichtungen des Staates zu tilgen, und wir werden in 
der Lage sein, während hier dieses Budget schon einen so großen Fortschritt 
nachweist, von vornherein mit voller Bestimmtheit annehmen zu können, daß 
für die Staatsschuldenverwaltung des Jahres 1873, wenn von den Zinsen für 
neue Anlehen abgesehen wird — das ist ja ein neues Element — der Aus- 
gabebetrag sich noch weiter um 2,000,000 Thlr. ermäßigen wird. Mir scheint, 
meine Herren, daß diese Aussicht für unsere Finanzlage doch in der That 
wohr als günstig bezeichnet werden kann.“ 
15. März. (Sachsen.) I. Kammer: lehnt den Beschluß und Antrag der 
II. Kammer „die Erwartung auszusprechen, daß die Staatsregierung 
durch die sächsischen Bundescommissäre zu der Ausdehnung der Reichs- 
competenz auf die Erlassung eines allgemeinen Gesetzbuches über das 
Privatrecht im Bundesrathe sich zustimmend erkläre“, mit allen gegen 
4 Stimmen ab. 
Die Debatte ist nichts weniger als leidenschaftlos. Namentlich Graf 
Hohenthal ruft zum Widerstande gegen die „verderblichen Unifications- 
tendenzen“ auf. Minister v. Friesen meint, daß, wenn dieser Antrag 
von beiden Kammern an die Regierung gestellt würde, sie ihn in Erwägung 
ziehen werde. Wie diese Erwägung ausfallen werde, könne er in diesem 
Augenblicke noch nicht sagen. In Bezug auf eine Bemerkung des Grafen 
Hohenthal über die Verantwortlichkeit der sächsischen Staatsminister gegenüber 
den Ständen erklärt er, daß diejenige Verantwortlichkeit, die in letzter Kon- 
scquenz dahin führen könne, eine Ministeranklage hervorzubringen, in Bezug 
auf die von Sachsen auf das Reich Übertragenen Angelegenheiten den Ständen 
gegenüber nicht mehr bestehe, wohl aber in Bezug auf alle Gegenstände, welche 
Rechte und Interessen des sächs. Staates berühren. Dazu gehörten entschieden 
die Fragen der Kompetenzerweiterung des Reichs, die nicht denkbar sei ohne 
eine Kompetenzeinschränkung der einzelnen Staaten. Die Regierung habe nie 
daran gezweifelt, daß sie in Bezug auf ihre Abstimmung im Bundesrath Über 
Kompetenzerweiterungen des Reichs in jeder Beziehung verantwortlich sei. 
Das führe aber keineswegs dahin, daß die im Bundesrathe von ihr abge- 
gebenen Erklärungen ungiltig wären, wenn sie nicht vor= oder nachher die 
Zustimmung der Stände erhielten. Man möge das Vertrauen zu den Mi- 
nistern haben, daß sie sich persönlich ihrer Verantwortlichkeit stets bewußt 
bleiben würden. Den Gedanken freilich, daß, wenn das Unglück einmal ge- 
schehen und die Minister in Berlin gegen das angebliche Landesinteresse ge- 
stimmt haben, dann mit der Ministerverantwortlichkeit nicht viel anzufangen 
sei, will er nicht widerlegen. 
„ „ (Württemberg.) II. Kammer: geht über einen Antrag betr. 
die Gewährung von Diäten für die Neichstagsabgeordneten zur Tages- 
ordnung über. 
7“
        <pb n="104" />
        100 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
15. März. (Baden.) II. Kammer: genehmigt auch in zweiter Debatte die 
Gesetze gegen religiöse Orden und Congregationen (s. 10. d.), unter 
Einfügung der Ermächtigung zur Nachsichtsertheilung gegen einzelne 
Personen, mit allen gegen 11 Stimmen (9 Ultramontane und 2 
Democraten). 
16. „ (Preußen.) Der Cultusminister richtet an den Erzbischof von 
Köln und an den Bischof von Ermeland Schreiben, in welchen er anfragt, 
wie dieselben die Verhängung der großen Excommunication, nach welcher 
die Gläubigen keinen Verkehr mit den Ausgeschlossenen pflegen dürfen, mit der 
gesetzlichen Vorschrift in Einklang bringen könnten, wonach die Genehmigung 
des Staates zu jeder Ausschließung aus einer Kirchengemeinschaft, die nach- 
theilig für die bürgerliche Existenz der Ausgeschlossenen wirkt, erforderlich ist. 
Der Bischof von Ermeland zögert mit der Antwort, der Erzbischof Köln er- 
wiedert dagegen sofort, daß er die Excommunication nicht öffentlich verkündigt, 
sondern nur den Betreffenden notifizirt habe; eine Aufforderung an die gut- 
gläubigen Katholiken, den Verkehr mit den Excommunicirten abzubrechen, sel 
nicht ergangen. 
„ —23. März. (Preußen.) Abg.-Haus: Debatte über die Kreisvor- 
lage. Modificationsanträge der Commission. Erklärung des Ministers 
des Innern Graf zu Eulenburg. Frage der vorläufigen Ausnahme 
der Provinz Posen. Schließlich wird das Gesetz mit 256 gegen 61 
Stimmen (der äußersten Rechten und der ultramontanen Partei; die 
Polen enthalten sich) angenommen. 
In der Debatte ergreift zuerst Dr. Friedenthal als RNeferent das Wort, 
um einen Ueberblick über das ganze Werk in seinen Hauptgrund- 
zügen zu geben: 
Die Commission hatte von der Ernennung eines Generalreferenten Abstand 
genommen; da der Präsident jedoch den Wunsch ausgesprochen, die Discussion 
durch einen den Gegenstand klar legenden Vortrag eröffnet zu sehen, ward ich 
von den Mitgliedern der Commission mit demselben betraut. Nicht die Flllle 
des Details gedenke ich Ihnen vorzuführen und dadurch der Specialdiscussion 
vorzugreifen, sondern nur die für die Vorlage charakteristischen Grundzüge 
darzulegen. Der Gesetzentwurf geht weit über die Gränze dessen hinaus, was 
man unter Kreisordnung versteht, er erstreckt sich auf den ganzen Staat und 
berührt in dem weitesten Umfange die innersten Fasern seines Wesens. Die 
Verwaltung stand bisher auf dem Boden des absoluten Staats. Der Ver- 
fassungsstaat ist unvermittelt in unserm Land eingeführt worden, er vermochte 
bisher nicht in der Weise zur Geltung zu kommen wie die Zeit es gebietet, 
daher stoßen wir in der Verwaltung überall auf das alte Gefüge, und leiden 
durch den unbehaglichen Zwiespalt zwischen Außenseite und Dach und dem 
innern Ausbau des Staatswesens; die Fagade paßt nicht zu der innern 
Structur des Gebäudes. Und ich berufe mich auf das sachverständige Urtheil 
des Hrn. Reichensperger (Koblenz), wenn ich den Satz aufstelle, daß dieser 
Widerspruch keineswegs eine Eigenthümlichkeit des germanischen Styls ist. 
Durch den umfassenden staatsrechtlichen Charakter der Vorlage wird der Ein- 
wand, der von conservativer Seite erhoben wird, widerlegt, als sei ein Be- 
dürfniß nach derselben nicht vorhanden. „Der Kreistag, wird gesagt, wie er jetzt 
besteht, hat sich gut bewährt. Weßhalb eine neue Grundlage? Warum keine 
Novelle zu der alten Kreisverfassung7" Aber es handelt sich hier nicht sowohl 
um eine Umänderung des Bestehenden als um die Schaffung einer neuen 
Grundlage, welche den Kreisen die Fülle politischen Lebens zu geben geeignet 
ist, die sie fassen können und besitzen müssen. Nicht communale, sondern allein
        <pb n="105" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 101 
staatliche Gesichtspunkte dürfen hier gelten. Daher fordert das Gesetz von 
Seilen des Landtags auch eine andere Behandlung. Das Geset ist kein Ressort- 
gesetz, auch kein Parteigesetz, sondern ein Ergänzungsgesetz zur Verfassung. Es 
ist kein Ressortgesetz, da der Staat mit der Gesammtheit seines Wesens dabeie 
eintreten muß, soll das Ende ein gedeihliches sein. Es ist auch kein Partei- 
gesetz, da es seiner Natur nach nicht auf der Doctrin irgendeiner poli- 
tischen Schule basirt; es ist nicht nach einer Richtung liberal oder conservativ, 
sondern es beruht auf einer Verständigung der Partcien, und zwar auf keiner 
äußerlichen, welche den bestehenden Riß nur verkleistert. Die Gegensätze dieser 
Frage sind nicht unlösbar, sie sind vielmehr nur der Ausdruck der Betrach- 
tung desselben Gegenstandes von zwei Seiten. Wir mühssen hier die Dinge 
nach ihrem gegenwärtigen Bestand und zugleich nach ihrer historischen Ent- 
wicklung behandeln. Die Ziele, denen wir zustreben, und welche die heutige 
Zeitlage zur Basis haben, sind liberaler Nalur. Der augenblickliche Zustand 
aber beruht auf der Grundlage der historischen Entwicklung, die wesentlich 
conservativ ist. Uns wird die Aufgabe gestellt, auf dem Wege der Reform 
von dem Historisch-Conservativen auszugehen und zum Liberal-Philosophischen 
hinzustreben. Nur so ist eine organische Gestaltung zu ermöglichen. Die 
Versöhnung der Parteien in dem neuen Werke schafst volles reiches Staats- 
leben. Unterdrückt jedoch eine Partei die andere, so ist das Resultat ein frucht- 
loses, der Zustand wird entwicklungsunfähig. Die Commission hat dieses 
Princip der Versöhnung bei Berathung der Vorlage geleitet, das Plenum 
thäte wohl, diese Methode gleichfalls zu accepliren. In den Grundzügen des 
Gesetzes weichen die Commissionsvorschläge nicht von dem Regierungsentwurf 
ab; was geändert wurde, ist nur nebensächlich. Das Gesetz geht vom Kreis 
als Mittelpunkt aus, die erste Frage ist daher die nach der Berechtigung, 
gerade auf dieser Stufe den Bau zu beginnen. Der große Uebelstand aller 
continentalen Entwicklung ist der Dualismus particulärer Gewalten. Der 
absolute Staat der Vergangenheit legte die particularistischen Gewalten brach. 
Die Reaction dagegen trat ein, und zunächst auf dem Boden der Gemeinden. 
Die Stadtgemeinden kamen als die ersten zu einer communalen Selbstver- 
waltung. Diese Selbstverwaltung steht in ihrem selbstständigen Charakter, 
aber im Widerspruch mit der Gewalt des Staats. Dieses Nebeneinander der 
Gewalten verhindert die Gestaltung eines organischen Ganzen, und ein solches 
soll das Gesammtstaatswesen darstellen. Daher ist die Trennung der Gewalten 
fehlerhaft, der Dualismus zu verwerfen. Dieser Fehler ist in der Vorlage 
vermieden, ohne daß das Princip der staatlichen Selbstständigkeit der Gemein- 
den verletzt wird. Das neue Gesenz vereinigt die obrigkeitliche und die Par- 
ticularverwaltung zu einer obrigkeitlichen Particularverwaltung, und überträgt 
dieselbe auf das geeigneiste Glied, den Kreis. Dem provincialen Verband 
eine solche Function beizulegen, dürste nicht annehmbar erscheinen. Er ist zu 
groß, die einzelnen Gemeinden in demselben sind zu lose mit einander ver- 
bunden. Andererseits aber bietet die Stammeszusammengehörigkeit, wie sie 
vielfach im Charakter der Provinzen liegt, eine particularistische Gefahr für 
den Staat selbst. Auch die Gemeinden können nicht zu jenen einheitlichen 
auf Selbstverwaltung beruhenden Gemeinschaften, aus welchen der Staat sich 
zusammensetzt, instituirt werden. Das Verhältniß der letztern dem großen 
Staatsverbande gegenüber erfordert die Gleichartigkeit der einzelnen Factoren. 
In dem Charakter der Gemeinden aber zeigt sich eine so große Mannichfaltig- 
keit, eine so große qualitative und quantitative Verschiedenheit, die sich sowohl 
aus der historischen Entwicklung herausgebildet, als sie natürliche Gründe hat, 
daß eine Vereinigung der vielen einzelnen unter dem Staat ohne ein Mittel- 
glied absolut unthunlich erscheint. Ferner ist der charakteristische Grundzug 
der Gemeinden ein defensiver; so trefflich ihre innere wirthschaftliche Verwaltung 
bestellt ist, so ablehnend verhalten sie sich nach außen. Der Staat erscheint 
ihnen nur als ein Etwas, das Geld von ihnen will. Es sehlt den Gemeinden
        <pb n="106" />
        102 
DHas deutsche Reich und seine einzelnen ölieder. 
endlich die Widerstandskraft, die sie befähigt, ein Schutz der Selbstverwaltung 
zu sein. Nur solche Körper, die eine compacte Masse repräsentiren, tragen die 
Garantie in sich, daß sie nicht wieder vom Staat unterjocht werden. Freilich ist 
ein Theil der Staatsgemeinde wohl geeignet auch selbstständig einen solchen 
Körper zu bilden, doch sind andererseits die Städte durchaus nothwendig zur 
Mitwirkung bei den Geschäften des Kreises. Ohne sie würden zeitweise die 
zur Verwaltung erforderlichen Organe nicht zu schaffen sein. Die Exemtion 
derselben von den Kreisverbänden wäre endlich eine Schädigung dieser selbst. 
Ist die Mannichfaltigkeit des Charakters der Gemeinden ein Grund, sie nicht 
unmittelbar dem Staat unterzuordnen, so ist diese ihre Eigenschaft in den 
engern Gränzen des Kreises eine Quelle reichen Lebens in diesem. Es ist aber 
gegen das vorliegende Gesetz bezüglich dieser Frage eingewendet worden, daß 
man den Bau, statt von unten auf anzufangen, mit der Mitte begonnen. 
Das Bild trifft, wie so oft, nicht völlig zu. Es trägt den Stempel des 
Mechanischen, während das Werk, welches wir errichten, organisches Gepräge 
hat. Dasselbe gleicht vielmehr einem Baum, seine Wurzeln ruhen verborgen 
in der Erde, in den Gemeinden, seine Krone strebt nach oben, dem Provincial= 
verbande zu. Und damit der Baum gesunde, müssen wir die Qutrlle seiner 
Nahrung, die Erde, fruchtbar machen, das heißt die Gemeinden reformiren. 
Wir müssen die Landgemeinden emancipiren von der gutsherrlichen und der 
Erbpolizeigewalt — Einrichtungen, die aus der Erbunterthänigkeit hervorge- 
gangen waren und mit ihr hätten fallen müssen. Heute find solche Institu- 
tionen veraltet. Diesen gerechten Forderungen der Zeit trägt das neue Gesetz 
Rechnung, ebenso wie es die völlige Freiheit der Beamten in der Gemeinde- 
verwaltung festsetzt. Zwischen Kreis und Gemeinde stellt der Entwurf den 
Amtsbezirk. Schon jetzt bestehen solche Gemeinschaften mehrerer Gemeinden 
zu bestimmten Zwecken. Das Bedürrfniß hat sie zusammengeführt. Diesen 
Erscheinungen gibt das Gesetz legale und organische Form. Die Vertretung 
des Kreises nach der Vorlage ist für die Conservativen ein Anlaß geworden, 
dieselbe anzugreifen. Meiner Ansicht nach ist der Kreistag in seiner Zusammen- 
setzung nach dem neuen Gesetz durchaus conservativ. Man hat nicht die Be- 
völkerung zusammengeworfen und die Wahl lediglich von der Anzahl der 
Köpfe abhängig gemacht; man hat dieselbe vielmehr an Gruppen angeschlessen, 
wie sie sich geschichtlich und wirthschaftlich gebildet haben. Nach Stadt und 
Land nach Groß= und Kleinwirthschaft ist geschieden und das Recht bemessen 
worden, den Kreiétag zu beschicken. Wenn ich das als etwas revolutionäres 
schildern höre, so muß ich offen gestehen, daß mir der Begriff dessen, was 
eahistorisch" heißt, fehlt. Die Ritterschaft hatte einen Sinn, solange Ritter 
existirten. Heut ist es geradezu eine Lächerlichkeit, sich Ritter zu nennen. Die 
Auffassung der Jetztzeit gemäß solchen Anschauungen gibt allein ein Zerrbild. 
Ordnen wir daher die Verhältnisse des Kreises auf der Grundlage, wie sie 
heute gegeben ist. Eine neue Behörde ist durch den Entwurf noch instituirt 
worden, der Kreisausschuß. Es ist dieses Institut jedoch auch nur scheinbar 
eine Neuerung, da es sich an die bis jetzt bestehenden Kreiscommissionen an- 
lehnt und dieselben nur auf legaler Grundlage fortsetzt. Der wichtigste Punkt, 
ja der Inhalt des ganzen Gesetzes ist die Institution der Selbstverwaltung, 
als der Grundlage, auf welcher die Kreisverwaltung erbaut ist. Zuerst muß 
ich es zurückweisen, als ob die Lösung der Frage der Selbstverwaltung, wie 
sie der Entwurf gibt, irgendwelchen Bezug habe zu der Frage der Centrali= 
sation und Decentralisation. Weder nach der einen noch nach der andern 
Seite zielt der Entwurf, er fügt allein den auf Selbstverwaltung beruhenden 
Kreisverband als organisches Glied in das Gefüge des Staatsbaues ein. An 
dieser Stelle stellt sich die Frage vielmehr folgendermaßen: „Wieweit sind 
bei der Institution der Selbstverwaltung für den Kreis die Rechte des Staats, 
wieweit die Rechte des Kreises ausgedehnt, resp. beschränkt?!“ Die statutarische 
Regelung ihrer Verhältnisse hat die Vorlage dem Kreis überlassen, wo jedoch
        <pb n="107" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 103 
Normen aufzustellen sind, hat sie die Autonomie desselben negirt. Vollständig 
aber hat der Staat die Verwaltung den Kreisen anheimgegeben, in Bezug auf 
diese hat das Princip der Decentralisation entschieden überwogen. Der wich- 
tigste Schritt nach der Seite der Selbstverwaltung hin ist die Institution der 
Ehrenämter, die Beseitigung eines Theils der berufsmäßigen Beamten. In 
diesem Punkt enthält das Gesetz einen Fortschritt noch über die Städte-Ordnung 
hinaus, die in größerm Maße das Beamtenthum beibehalten hat. Durch die 
Einführung des Ehrenamts wird die moralische Wirkung der Selbstverwaltung 
erreicht. Während Volk und Beamtenthum, das jetzt den Staat repräsentirt, 
fremd einander gegenüberstehen, soll in Zukunft das Beamtenthum und Volk 
identificirt und dem Volk Antheil am Staate gegeben werden, indem es ihm 
freigestellt ist, daß es im Ehrenamte den Staat selbst repräsentire. In dem 
Zustande, dem die Selbstverwaltung fehlt, nimmt der Staat in den Augen 
des Volks den Charakter des Bedrückers an. Dieser Auffassung, die den 
Slaat untergräbt, brechen wir die Spitze ab. In der frühern Zeit der frei- 
heitlichen Theorie und Abstraction hatte man die Formel der Volkssouverä- 
netät erfunden, eine Formel ohne praklischen Inhalt. Die wahre Volks- 
souveränetät ist es, wenn das Volk in den Dienst des Staats tritt. Das ist 
der Schutz gegen Atomisirung und Destruction alles Bestehenden. Es ist 
aber ein Unterschied zwischen Ehrenamt und Mandat. In dem Ehrenamt, 
in dem Charakter des Amtes, liegt die conservative Seite der Institution der 
Selbstverwaltung. Die staatliche Prärogative bei Ernennung, resp. Bestätigung, 
ist beibehalten neben der Wahl, resp. Präsentation. Die amtliche Eigenschaft 
hebt denjenigen, welcher das Ehrenamt begleitet, über die Stellung des ein- 
sachen Mandatars hinaus und verleiht ihm die Bedeutung des Beamten. 
Das gegenwärtige Gesetz stattet den Staat mit einer Fülle communaler Func- 
tionen aus. Man fürchtet, er werde in seiner aristokratischen Natur in 
Gegensatz zu den Communen treten, seine Machtbefugnisse in großem Maße 
geltend machen und die communale Autonomie schließlich aufsaugen. Ich 
glaube, daß in den Kreisen, wo große Städte existiren, diese Gefahr absolut 
nicht vorhanden ist, da diese dann dem Kreise den Charakter ausprägen. In 
allen Fällen aber sind die Bestimmungen über die völlige Selbstverwaltung 
der Gemeinden nach diesem Gesetz ein Schutzmitlel gegen die befürchtele Gefahr. 
Der dritte Grundzug neben dem Princip, das im Kreise den Dualismus der 
Verwaltung beseitigt, sowie dem der Selbstverwaltung, welche in dem vor- 
liegenden Entwurf Ausdruck bekommen haben, ist das Streben, die Verwaltung 
nach Gesetzen in traditionellen Formen der Rechtspflege zu entwickeln. Bis 
zu jenem Grade byzantinischer Auffassung vom Rechte des absoluten Staats 
ist der westeuropäische Absolutismus allerdings nicht gelangt, daß er auch den 
Eingriff in das Privatrecht von Staatsangehörigen sich gestattete. Das öffent- 
liche Recht aber nahm er gänzlich für sich in Anspruch, oder vielmehr er 
vindicirte sich das Recht nach seinen Staatsmaximen ohne feste Norm zu 
regieren. Das öffentliche Verwaltungsrecht schwebt in der Luft, es war ein 
precarium. Solch ein Zustand ist in dem Verfassungsstaat unmöglich. In 
der deutschen Nationalversammlung wurde beschlossen, eine Anzahl Rechte als 
Grundrechte aufzustellen und zu wahren, gleichwie Privatrechte. Es ist jedoch 
nicht genug, daß die Anzahl dieser Rechte beschränkt bleibt, ein jedes öffentliche 
Recht muß ein Grundrecht, unverletzbar und heilig sein; diese festzustellen ist 
bier und aller Wege unsere Ausgabe. Es ist das Charakteristische der fran- 
zösischen Freiheit, daß sie diese Rechte nicht begriffen, daher ist sie ohne Bestand. 
Ist nun in dem vorliegenden Falle die Selbstverwaltung eine Garantie der 
Aufrechterhaltung des Rechtszustandes, so reicht sie völlig nicht ous; doch das 
vorliegende Gesetz schafft auch den Rechtstitel für öffentliche Befugnisse, und 
sichert so in jeder Beziehung die Selbstständigkeit der Kreise und Gemeinden. 
Es hätte die Verantwortlichkeit der Amtsträger, um vollständig zu sein, eben- 
falls festsetzen müssen, es enthält aber dieser Punkt keine Bestimmungen aus
        <pb n="108" />
        104 
Das deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
dem Grunde, weil die Ausführung derselben den Kreis des Gesetzes zu seir 
erweitert hätte. Folgen muß jedoch auch noch eine derartige Vorlage. Der 
Entwurf gewährt ferner ein Klagerecht für öffentliche Befugniß. Es ist das- 
selbe der schlagendste Beweis von der innerlichen Versöhnung der GegensätVe, 
wie sie die vorliegende Kreisordnung darstellt. Abhülfe gegen Willkür suchte 
die Linke des Hauses darin, daß sie ein solches Postulat aufstellte. Die Rechte 
hielt an der engen Schranke des Verwaltungskreises für Verantwortlichkeit 
fest. Die Vereinigung beider Forderungen finden wir in den von der Vorlage 
instituirten Verwaltungsgerichten, die zum Theil aus Verwaltungs-, zum Theil 
aus Justizbeamten zusammengesetzt werden, und die noch ein drittes versöhnen- 
des Element, das Laienelement enthalten. Von welchem weittragenden Einfluß 
für die Versöhnung von Staat und Volk aber diese Gerichte sein werden, das 
läßt sich aus der Vergleichung des bestehenden mit dem zukünftigen Zustande, 
sobald das Gesetz die Genehmigung erlangt hat, abnehmen. Während jietzt 
allein der Weg der Beschwerde gestattet ist, um dem Gekränkten zu seinem 
Recht zu verhelfen, hat er dann die Berechtigung, den Kränker vor das 
Gericht zu ziehen. Endlich hoffen wir seitens der Staatsregierung bald Vor- 
schriften und Erleichterungen für das Finanzwesen der Communen. Dieselbe hat 
das Versprechen abgegeben, sobald die Kriegsentschädigung eingegangen, den 
Provincialfonds Zuschläge zu gewähren; dann liegt ihr aber die Verpflichtung 
ob, ein Finanzgesetz vorzulegen, wo über die Ueberschüsse zu Gunsten der Com- 
munalverbände verfügt wird. An dem Zusammenhang zwischen Staats= und 
Communalbesteuerung wird festgehalten werden, mit Rücksicht hierauf erwarten 
wir besondere Gesetze über Communalbesteuerung, wenn freilich auch nicht in 
nächster Zeit. Das sociale und das nationale Interesse gebieten uns mit der 
Vorlage endlich zu Ende zu kommen. Das sociale Interesse ist conservativ. 
Noch hat die sociale Bewegung die Landbevölkerung nicht ergriffen, daher ist 
sie ungefährlich. Um einer solchen Eventualität jedoch vorzubeugen, ist kein 
besserer Damm zu errichten als die socialen Gruppen zu organisiren, wie es 
in der Vorlage vorgeschrieben. Dann werden diese lebendige Glieder des 
ganzen großen Staatswesens, und die Solidarität der Interessen macht sie 
aus Feinden zu Trägern desselben. Die sociale Frage verdient aber die höchste 
Berücksichtigung, sie duldet nicht, daß man mit ihr spielt. Weiter treibt uns 
das nationale Interesse zur Vollendung. Hat Deutschland die Aufgabe gelöst 
und den Staat in seiner Wehrhaftigkeit derartig organisirt, daß vor der 
disciplinirten Volkskraft alle Hindernisse zerstoben, so liegt ihm jetzt die Pflicht 
ob, diese Aufgaben nach der Richtung der Cultur zu lösen, und die Freiheit mit 
der staatlichen Disciplin in einem lebensvollen Staatsorganismus zu vereinigen. 
Dann werden alle für den Zweck des Deutschen Reichs fest zusammenwachsen, 
und der Particularismus wird schwinden. Mit dem deutschen Geist der Mäßi- 
gung und Objectivität lassen Sie uns an die Arbeit gehen! Vaterlandsliebe 
und fester Wille werden uns kräftigen, das Werk zu vollbringen zu des Vater- 
landes Ehre und Heil. (Lebhafter Beifall.) Minister des Innern Graf 
Eulenburg erklärt, daß die Regierung den größten Werth darauf lege, 
eine Einigung beider Häuser zu erzielen. Zu Herbeiführung eines Compro-= 
misses scheine aber die Regierungsvorlage geeigneter als die Commissions- 
anträge; er werde daher bei der Berathung des Gesetzes an der Regierungs- 
vorlage festhalten, ohne die Commissionsanträge schroff abzulehnen. 
Bezüglich der Provinz Posen glaubt der Abg. Reichensperger (clerical), 
daß Gerechtigkeit und Billigkeit es erfordere, den Polen Dasselbe zu gewähren, 
was den andern Provinzen gewährt werden solle. Er wundere sich sogar, 
daß in diesem Falle, wo die polnische Bevölkerung sich mit der deutschen assi- 
milliren wolle, man ihr das Recht nicht gewähren wolle. Minister des Innern 
Graf zu Eulenburg: Die gegenwärtige Vorlage ist ein Gesetz, welches vor 
Allem die Selbstverwaltung anstrebt, und ich meine, daß die Vorbedingung 
derselben diejenige ist, daß die Personen, in deren Hand sie gelegt wird,
        <pb n="109" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 105 
rückhaltlose Angehörige des Staates sind, in dessen Grenzen sie wohnen. Diese 
Ueberzeugung hat die Staatsregierung von der Provinz Posen nicht. Wir 
sind den Polen gegenüber niemals feindlich aufgetreten; wir wirken mit allen 
Kräften dahin, daß das ganze alte Preußen heut zu Tage deutsch werde, 
und mit noch viel größerer Kraft müssen mir dahin wirken, daß Posen erst 
prcußisch und dann deutsch werde; preußisch vor Allem aber müssen sie werden. 
Die Polen müssen von dem Gesichtspunkt zurückgehen, daß sie nur vorüber- 
gehend, etwa in Personalunion, Preußen angehören; sie müssen keine exzep- 
tionelle Stellung beanspruchen. So lange sie diesen Gedanken nicht aufgeben, 
können wir dem Großherzogthum Posen die Stellung nicht einräumen, welche 
die übrigen Provinzen genießen. Lasker meint, daß es nicht Sache des 
Hauses sei, da Sicherheit zu suchen, wo die Regierung keine Sicherheit ver- 
lange; andererseits könne man der Regierung nicht entgegentreten, wenn sie 
sage, daß sie der Provinz Posen die Kreisordnung nicht zuwenden könne. Die 
Regierung möge erklären, ob sie ihre ursprüngliche Vorlage in Betreff Posens 
noch aufrecht erhallen könne oder ob sie den Commissionsvorschlag für besser 
halte, ob sie endlich den Antrag Szumann, wenn er angenommen würde, als 
eine Ablehnung der Vorlage ansehen würde. Der Minister des Innern: 
Sie haben nicht das Recht, eine solche Erklärung von mir zu verlangen; ich 
trage aber kein Bedenken, zu erklären, daß die Vorlage von der Regierung 
nicht aufrecht erhalten werden könnte nach Allem, was sie in der Zwischenzeit 
erfahren. Die Regierung lehnt die Verantwortlichkeit von sich ab, dieses 
Gesetz auf die Provinz Posen anzuwenden, und würde, falls ein solcher Be- 
schluß vom Hause gefaßt würde, die ganze Vorlage nicht acceptiren. (Große 
Bewegung.) 
Während der Debatten war am 18. d. Abends eine Verständigung zwischen 
den Fractionen der Nationalliberalen, der Fortschrittspartei, der Altliberalen, 
der Freiconservativen und sogar einem Theile der Conservativen zu Stande 
gekommen, wonach man unter Zurückziehung der weiterhin gestellten Modi- 
sicationsanträge die Kreisordnung nach den Beschlüssen der Commission an- 
nehmen wolle, um die Verhandlungen abzukürzen und die Beschlüsse des 
Abg.-Hauses im Verhältnisse zum Herrenhause wesentlich zu erhöhen. Daher 
die große Mehrheit in der Schlußabstimmung. 
17. März. (Deutsches Reich.) Der Reichstag wird, obgleich der 
18. 
19. 
baycrische Landtag noch beisammen ist, auf den 8. April einberufen. 
„ (Preußen.) Große Conferenz der Altkatholiken in Bonn, an 
dem Delegirte aus Köln, Bonn, Koblenz, Düsseldorf, Crefeld, Königs- 
winter, Moyen, Boppard, Essen, Witten, Eurkirchen, Uerdingen, 
Wiesbaden, Hademar, Gießen, Kaiserslautern, Heidelberg, München 
und Breslau Theil nehmen, um, als Fortsetzung des vorjährigen 
Congresses in München, die Vorbereitungen für den dießjährigen 
Congreß der Allkatholiken in Köln im September zu treffen. 
„ (Luxemburg.) Der Präsident des Staatsraths, Jurion, geht 
nach Berlin, um mit der Reichsregierung Verhandlungen über die 
Luxemburger Eisenbahnen einzuleiten. Der Finanzminister Ulveling 
und der luxemb. Geschäftsträger in Berlin, Dr. Föhr, sind ihm zur 
Assistenz beigegen. 
„ (Württemberg.) II. Kammer: genehmigt die Gehaltsaufbesserung 
der Schullehrer einstimmig. 
„ (Preußen.) Herrenhaus: nimmt das Hypothckengesetz schließlich
        <pb n="110" />
        106 Das deulsche Reich und seine einzelnen Elleder. 
doch nach den Beschlüssen des Abg.-Hauses an und lehnt den Antrag, 
auf seinen ursprünglichen Modificationen zu beharren, mit 61 gegen 
16 Stimmen ab. 
19. März. (Württemberg.) I. Kammer: tritt den Beschlüssen der 
II. Kammer bez. des Ministeriums des Auswärtigen nicht bei. 
20. „ (Preußen.) In Berlin findet im Rathhaussaale unter dem 
Vorsitze des Stadtverordnetenvorstehers Kochhann eine von den an- 
gesehensten Einwohnern (den Reichstags= und Landtagsabgg. v. Bunsen, 
Techow, Frech, v. Sauken, Schulze 2c.) veranstaltete Bürgerversamm- 
lung zur Besprechung des Vorgehens des brandenburgischen Con- 
sistoriums gegen die freisinnigen Prediger Sydow und Lisco statt. 
Die Versammlung ist so zahlreich, daß der weite Raum des Saales die 
Theilnehmer kaum zu fassen vermag. Die Verhandlung verläuft in einer 
dem Ernst des Gegenstandes völlig angemessenen Weise. Außer dem einstimmig 
zum Antragsteller ernannten ehemaligen Gymnasialdirector, Stadtrath und 
Landtagsabgeordneten Techow, der in leidenschaftsloser Weise die Nothwendig- 
keit der von ihm beantragten Resolutionen begründet, nimmt Niemand das 
Wort. Gegen die Nesolution selbst erhebt sich von keiner Seite Widerspruch. 
Hr. Techow constatirt die einhellige Genehmigung und schließt die dichtge- 
drängte Versammlung nach kurzem Beisammensein mit der Erklärung, daß 
durch dieselbe eine Bewegung ihren Anfang genommen habe, die nicht eher 
zum Abschluß kommen werde, als bis wahre evangelische Freiheit im Pro- 
testantismus zur Geltung gekommen sei. Die Resolution selbst lautet: „Im 
Hinblick auf die Thatsachen, daß 1) seit einigen Jahrzehnten das Bestreben 
der strenggläubigen Bekenntnißpartei in unserer Landeskirche darauf ousgeht, 
wider das bestehende Recht die kirchlichen Bekenntnißschriften im bureaukratischen 
Sinne zum Gesehbuch des christlichen Glaubens und Lehrens umzuwandeln; 
2) daß dieses Streben das Gedeihen des echten Christenthums schädigt, die 
Lebensbedingung des Protestantismus untergräbt, das gesegnete Unionswerk 
Friedrich Wilhelm's III. mit Zersprengung, unsere evangelische Landeskirche 
mit Auflösung bedroht, erklären die Versammelten: I. Den evangelischen 
Männern, Geistlichen und Nichtgeistlichen, die dieses kirchenzerstörende Streben 
mit ausdauernder Entschlossenheit bekämpfen, gebührt unser Dank, unsere 
Unterstützung. II. Die von den Predigern Dr. Lisco und Dr. Sydow über 
das apostolische Glaubensbekenntniß und über die Geburt Jesu gehaltenen 
Vorträge haben sowohl in Betreff ihres wissenschaftlichen Gehalts als 
auch ihrer ernsten und würdigen Darstellung unsere volle Zustimmung. 
III. Wir wünschen dringend eine friedliche Lösung der in unserer evan- 
gelischen Landeskirche vorhandenen Zerwürfnisse, sind aber überzeugt, daß 
Dieß nur durch eine nach den Grundsätzen unserer Verfassung geordnete ent- 
scheidende Mitwirkung der Gemeinden zu Stande kommen kann. IV. Sollte 
das Kirchenregiment durch eine einseitige Entscheidung der seit langer Zeit 
streitigen Bekenntnisse und durch Maßregelung bewährter und hochgeschätzter 
Geistlichen dieser Stadt eine solche friedliche Lösung abschneiden, so erwarten 
wir von dem Patron unserer städtischen Kirchen, daß er für das gekränkte 
Recht seiner Geistlichen mit Nachdruck und Kraft eintreten werde.“ 
„ „ (Bayern.) Schluß der sieben öffentl. Vorträge Döllingers über 
die Möglichkeit, die Aussichten und die Bedingungen einer Wieder- 
vereinigung der verschiedenen christlichen Kirchen. 
" (Baden.) I. Kammer: nimmt die Gesetze gegen die Lehr= und
        <pb n="111" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 107 
Missionsthätigkeit religiöser Orden und Congregationen auch ihrerseits 
gegen 4 resp. 1 Stimme an. 
20. März. (Gotha.) Der Speziallandtag nimmt in Endabstimmung das 
21. 
22. 
23. 
revidirte Volksschulgesetz, welches namentlich eine höhere Besoldungsskala 
für die Lehrer enthält, an. Die Aufhebung des Schulgeldes wird 
abgelehnt, dagegen die Entscheidung über Zahlung von Schulgeld oder 
Unentgeltlichkeit des Unterrichtes den Gemeinden anheimgestellt. Auch 
das Recht der Schulpatrone wird aufrecht erhalten. 
* (Deutsches Reich.) Graf Arnim, der nunmehrige Botschafter in 
Paris, überreicht nachträglich dem Papst sein Abberufungsschreiben. 
„ (Baden.) Schluß des Landtags durch den Staatsminister 
v. Jolly im Auftrage des Großherzogs, der sich zur Geburtagsfeier 
des Kaisers nach Berlin begeben hat. Die Schlußrede bemerkt u. A.: 
„Das Verhältniß der Kirche zum Staat — ein Problem, an welchem 
durch die Zeitverhältnisse alle gesetzgebenden Versammlungen zu arbeiten ge- 
nöthigt sind — haben Sie durch ergänzende Vorschriften zu den bestehenden 
Gesetzen sicherer, als es bisher der Fall war, zu bestimmen versucht. Mußte 
bei diesem Anlaß der auf diesem Gebiet des öffentlichen Lebens vorhandene 
scharfe Gegensatz der Meinungen naturgemäß mit aller Macht hervortreten, so 
geben Sich doch Seine königl. Hoheit der Großherzog gerne der Hoffnung hin, 
daß der von allen Seiten mit froher Genugthuung begrüßte Friede auf kirch- 
lichem Gebiete werde erhalten bleiben, und die Regierung wird in Ueberein- 
stimmung mit Ihren Wünschen bestrebt sein, unter fester Aufrechthaltung der 
Gesetze und der unveräußerlichen Rechte des Staates durch billige Schonung 
jeder inneren religiösen Ueberzeugung, so viel an ihr liegt, zu jenem schönen 
Ziele beizutragen.“ 
„ (Deutsches Reich.) Geburtstagsfeier des Kaisers. Mit 
Ausnahme der Könige von Bayern, Württemberg und des Herzogs 
von Braunschweig sind fast alle deutschen Fürsten persönlich oder durch 
ihre nächsten Anverwandten dabei vertreten. 
„ (Elsaß-Lothringen.) Die Bezirkspräsidenten erlassen folgende 
Circular-Verfügung an die Kreisdirectoren bez. der Optionsfrage: 
„Im Elsaß geborene und domizilirte Personen müssen außer der ausdrück- 
lichen Option für die französische Nationalität auch thatsächlich ihren Wohnsitz 
nach Frankreich verlegen. Bis dahin bleiben dieselben Elsässer, der Option 
ungeachtet. Dieser Grundsatz ist auch für die bereits früher erfolgten Optionen 
maßgebend. Ich ersuche Sie, etwaige Mißverständnisse der Bevölkerung Über 
diesen Punkt durch möglichste Verbreitung des gegenwärtigen Cirkulars zu 
beseitigen, indem ich ergebenst bemerke, daß dasselbe auf ausdrücklicher Instruk- 
tion der kaiserlichen Regierung beruht.“ 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: vertagt sich stillschweigend bis nach der 
Reichstagssession. 
Im Herrenhause bildet sich unter dem Vorsitze des Grafen Münster eine 
sog. freie Commission aus den liberalen Mitgliedern desselben, um die Kreis- 
ordnung vorzuberathen und für ihre Duchführung auch im Herrenhause thätig 
zu sein, während die vom Hause gewählte Commission eine der Vorlage durch- 
aus feindselige ist. 
„ (Preußen.) Kirchliches Aergerniß in Boppard. 
Der insallibilistische Religionslehrer des dortigen Progymnasiums Beinroth
        <pb n="112" />
        108 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
fordert gelegentlich der Feier der ersten Communion die dazu eingeladenen 
Professoren Knoodt und Reinkens auf, die Kirche „als Excommunicirte“ zu 
verlassen. Die Honoratioren der Stadt, Bürgermeister, Mitglieder des Ge- 
meinderathes, Gymnasiallehrer, die angesehensten katholischen Bürger, 71 an 
der Zahl, protestiren sofort gegen den der Stadt sonst so fremden religiösen 
Fanatismus. 
24. März. (Württemberg.) Die Landesversammlung der Volkspartei 
25. 
26. 
beschließt, 
auf eine Delegirtenversammlung der gesammten deutschen Volkspartei hinzu- 
wirken. Als nächstliegende praktische Aufgaben wurden beiont: die Agitation 
für Gewährung von Diäten für die Reichstagsabgeordneten, sodann bezüglich 
der inneren Angelegenheiten Württemberg's die längst versprochene Verfassungs- 
reform (Einkammersystem mit Ausscheidung der Privilegirten), Neorganisation 
der Verwaltung, Abschaffung der Lebeslänglichkeit der Ortsvorsteher und 
Steuerreform. 
„ (Preußen.) Die Commission der kirchlichen October-Versammlung 
beschließt, für dieses Jahr auf eine Versammlung zu verzichten, 
„ohne darum ihre Thätigkeit aufzugeben und die Hoffnung, daß unter den 
Evangelischen, welche mit den Vätern der Reformation im offenen und klaren 
Bekenntniß zu Jesu Christo als dem eingeborenen Sohn des lebendigen Gottes 
stehen, trolz aller Verschiedenheit ihrer kirchlichen und confessionellen Stellung 
die Bande des Friedens und der brüderlichen Gemeinschaft aufrecht erhalten 
und neu befestigt werden."“ 
„ (Sachsen.) II. Kammer: genehmigt mit allen gegen 1 Stimme 
die Regierungsvorlage betr. Landgemeindcordnung. Durch dieselbe 
erfahren die ortspolizeilichen Rechte der Gemeindevorstände eine be- 
deutende Erweiterung; die Nittergüter bleiben wie bisher eximirt. 
Ebenso wird die Negierungsvorlage betr. eine revidirte Städtcordnung 
mit allen gegen 4 Stimmen angenommen. Dagegen bleiben die Vor- 
lagen bez. Neorganisation der Behörden und Bezirksvertretungen 
(Selbstverwaltung der Bezirke) wegen des bevorstehenden Zusammen- 
tritts des Reichstages vorerst noch unerledigt. 
„ (Sachsen.) Die Führer der social-democratischen Partei, 
Reichstagsabgeordnete Bebel und Liebknecht, werden in einem von der 
sächs. Regierung gegen sie eingeleiteten Hochverrathsprocesse von dem 
Geschwornengerichte zu Leipzig für schuldig erkannt und zu zwei 
Jahren Festungshaft verurtheilt. 
Die vom Gerichtshofe festgesetzte Frage war in doppelter Fassung entworfen, 
einmal mit dem Thatbestande der Vorbereitung zum Hochverrathe nach frühe- 
rem sächsischen Rechte, unter dessen Herrschaft die sämmtlichen Handlungen 
begangen worden sein sollen, und dann mit dem vom Reichsstrafgesetzbuch auf- 
gestellten Thatbestande. Die Geschwornen beantworten beide Fassungen mit 
Ja, in Folge wovon das R.-Str.-G.-B. als das mildere zur Anwendung 
kommt. Die Fassung nach Reichsrecht lautete für jeden der Angeklagten da- 
hin: „Ist der Angeklagte schuldig, dadurch, daß er innerhalb der letzten zehn 
Jahre, vom 19. Dezember 1870 zurückgerechnet, zu dem Zwecke des Vor- 
habens, die Verfassung des norddeutschen Bundes, jetzigen deutschen Reiches, 
und des Königreiches Sachsens gewaltsam zu ändern: a) zu der im Monat 
August 1869 zu Eisenach erfolgten Gründung der socialdemokratischen Ar- 
beiterpartei mitgewirkt; b) bei der Redaction (bei Bebel „Expedition") des
        <pb n="113" />
        Das deuische Reich und seine einzelnen Glieder. 109 
seit dem 1. Oct. 1869 unter dem Titel „Der Volksstaat“ ins Leben geiretenen 
Preßorgans der gedachten Partei wesentliche Beihilfe geleistet, auch thätiger 
Mitarbeiler am gedachten Preßorgan gewesen; c) in der gedachten Zeitung 
beharrlich und planmäßig, um deren vornehmlich den Arbeiterkreisen ange- 
hörige Leser für das obengedachte gewaltsame Vorhaben zu gewinnen, nicht 
nur Grundsätze, welche dem letztern entsprechen, verbreitet, sondern insbesondere 
auch die Arbeiter darauf, daß nicht bloß durch das moralische Gewicht der 
Majorität in den gesetzgebenden Versammlungen, sondern schließlich nur durch 
Gewalt die dermaligen Staatseinrichtungen und die auf sie gegründeten wirth- 
schaftlich-genossenschaftlichen Zustände beseitigt werden könnten, hingewicesen und 
gerade an sie, zugleich unter Erinnerung an die Vorgänge bei früheren poli- 
tischen Revolutionen, die Aufforderung, auf den Zeitpunkt des gewaltsamen 
Umsturzes durch engen Anschluß aneinander, durch einheitliche Organisation 
und sonst sich vorzubereiten und dazu sich bereit zu halten, gerichtet; d) nicht 
nur selbst Schristen, in denen zu gewaltsamer Abänderung der Staatsver- 
fassungen aufgereizt und aufgefordert wird, zur Verbreitung gebracht und- 
empfohlen, sondern außerdem auch bei der Verbreitung solcher Schriften durch 
den gewählten Parteiausschuß zu Braunschweig, indem er selbigem nach diefer 
Nichtung hin Vorschläge gemacht, mitgewirkt; e) für Gründung von Arbeiter- 
vereinen in den einzelnen Orten als Lokalvereinen der Partei, welche durch 
Vertrauensmänner und sonst mit dem erwähnten Parteiausschusse in dem 
engsten Verkehre gestanden, mit Erfolg gewirkt; f) die Landbevölkerung und 
8) das Militär durch Artikel in der Zeitschrift „Der Volksstaat“ und durch 
sonstige Schriften zur Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen auf- 
zureizen und zu unterwühlen gesucht; endlich h) nicht nur dafür gesorgt, daß 
die socialdemokratische Arbeiterpartei als ein Glied der Internationalen Ar- 
beiterassoziation, einer die nämlichen revolutionären Ziele wie die erstere ver- 
folgenden, über Europa und Amerika verbreiteten Verbindung von Arbeitern 
und andern Personen, aufgetreten ist, sondern auch mit dem Generalrathe der 
internationalen Arbeiterassoziation, dessen Anweisungen er ebenso wie der 
Parteiausschuß in Braunschweig gefolgt, bezüglich des Vorgehens der social- 
demokratischen Arbeiterpartei in politischer Nichtung in Verkehr gestanden; — 
Handlungen vorgenommen zu haben, wodurch das hochverrätherische Unter- 
nehmen, die Verfassung des Königreichs Sachsen und die Verfassung des 
norddeutschen Bundes, jetzigen deutschen Reiches, gewaltsam zu ändern, vor- 
bereitet worden ist!"“ Sämmtliche Fragen werden von den Geschwornen nach 
einer 2⅜¾ stündigen Berathung mit Ja beantwortet; nur eine, die Aufreizung 
des Militärs, wird als nicht erwiesen angenommen. 
26. März. (Bayern.) II. Kammer: Debatte über das Regierungspostulat 
von fl. 20,000 für die Regierungspresse. 
Der Ministerpräsident Graf Hegnenberg erklärt, die Negierung werde 
für Vertretung in der Presse Mittel schaffen, die Kammer möge solche be- 
willigen, oder nicht, werde sich aber jederzeit ihrer Verantwortung vor dem 
Landtage bewußt bleiben und seinerzeit um Indemnität nachsuchen. Der Re- 
ferent, Schmid, (patr.) erklärt diese Aeußerung des Ministerpräsidenten für 
eine neue Illustration des Wortes: „Macht geht vor Recht.“ Die Kammer 
werde dieß abwarten und jedenfalls jetzt und später ihre Schuldigkeit thun. 
Bei der Abstimmung wird das Regierungspostulat nach dem Ausschußantrag 
mit 118 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Graf Hegnenberg erklärt: daß er 
nicht eine Illustration des Sprichworts „Macht geht vor Recht" liefern wollte, 
und erinnert an eine Aeußerung des sel. Lerchenfeld, welcher 1861 mit allge- 
meiner Zustimmung der Kammer der Regierung das Recht zuerkannt habe 
Aber den Reichsreservefonds vorbehaltlich der später nachzusuchenden Indemnität 
zu disponiren.
        <pb n="114" />
        110 Das deutsche Reich und seine einjelnen ölieder. 
Anf. April. (Preußen.) Weitere Ausweisung fremdländischer katholischer 
Ordensmitglieder und Weltgeistlicher aus Posen. 
Nachdem bereits durch Nescript des Ministers des Innern vom 21. Febr. 
l. Is. mit Rücksicht auf die damals stattgefundene Wahlagitation die Aus- 
weisung ausländischer Jesuiten und sonstiger Ordensgeistlicher veranlaßt war, 
wird nunmehr durch die beiden Minister des Innern und der geistl. Angelegen- 
heiten auf Grund einer allerh. Ordre vom 13. März angeordnet, daß 1) den- 
jenigen Mitgliedern des Jesuitenordens, welche weder dem preußischen, noch dem 
Unterthanenverbande eines anderen deutschen Staates angehören, ingleichen fremd- 
ländischen Mitgliedern anderer Orden und ausländischen Weltpriestern, vorläufig 
mit Ausschluß der Ordensschwestern, die Niederlassung in der Provinz Posen 
nicht mehr gestattet und 2) mit der Ausweisung der sich zur Zeit in der 
Provinz aufhaltenden derartigen Ausländer nach und nach in der Weise vor- 
gegangen werden soll, daß nach Ablauf von zwei Jahren die Provinz von den 
betreffenden Individuen vollständig geräumt ist. 
1. April. (Lippe.) Der bisherige (preuß.) Landesdirector des Fürsten- 
thums Waldeck, v. Flottwell, wird dieser Function entbunden, um 
das Cabinetsministerium des Fürsten von Lippe--Detmold zu über- 
nehmen und wo möglich die eingetretenen Differenzen zwischen dem 
Fürsten und der Bevölkerung auszugleichen. 
„ „ (Preußen.) Der Cufltusminister Falk weist die Oberbehörden 
der Provinzen Westpreußen, Posen und Schlesien an, die erforderlichen 
Einleitungen für die Einberufung von Commissionen behufs außer- 
ordentlicher Schulrevisionen zu treffen, um in die Ursachen der Miß- 
stände und in die Mittel zu deren Abhülfe Einsicht zu erlangen. Die 
Fürsorge für den deutschen Sprachunterricht in Oberschlesien bildet die 
Aufgabe einer sofort einberufenen besonderen Conferenz. 
4. „ (Preußen.) Die Antwort des Bischofs von Ermeland auf den Erlaß 
des Cultusministers vom 11. März, der ihm am 28. gl. M. hatte 
in Erinnerung gebracht werden müssen, lautet ablehnend: 
Das Actenstück ist überaus umfangreich. Dasselbe beginnt mit folgender 
Erklärung: „Ew. Exz. beehre ich mich ganz ergebenst hierauf Lauf die Auf- 
forderung, den Widerspruch, in welchem die bischöflichen Censurdecrete gegen 
Wollmann und Michelis durch ihre bürgerlichen Wirkungen mit den Landes- 
gesetzen stehen, zu beseitigen und diese Beseitigung zur Kenntniß seiner Diö- 
cesanen zu bringen] zu erwidern, daß, wenn ein solcher Widerspruch wirklich 
bestände, ich nicht im Stande sein würde, ihn zu lösen. Denn bei der Aus- 
schließung der beiden Herren Dr. Wollmann und Dr. Michelis habe ich mich 
strenge an die Vorschriften des katholischen Kirchenrechts in Betreff hartnäckiger 
Häretiker gehalten. Das kanonische Recht ist aber in seiner kirchlichen 
Giltigkeit für Katholiken durch Staatsverträge, durch die Gesetzgebung und 
durch die Verfassungsurkunde staatlich anerkannt. Glauben die gegenwärtigen 
Staatsbehörden nun, daß ein Dissensus zwischen den Vorschriften des Kirchen- 
rechtes und denen des Staates vorhanden sei, so wird es Sache der obersten 
Staats- und obersten Kirchenbehörde sein, eine Beseitigung des Widerspruchs 
herbeizuführen, da es dem einzelnen Bischofe ebensowenig zusteht, ein allge- 
meines Kirchengesetz, als ein zu Recht bestehendes Staatsgesetz außer Kraft zu 
setzen, er aber in Glaubenssachen, wie sie hier vorliegen, zunächst darauf an- 
gewiesen ist, nach den kirchlichen Normen zu handeln.“ Daß der Bischof 
nicht geneigt ist, von seinen Maßregeln etwas zurückzuziehen, geht schon aus
        <pb n="115" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 111 
dieser Eingangserklärung hervor. Seine Darlegung ist denn auch lediglich 
dazu bestimmt, die in einer früheren Nummer des Frauenburger Pastoral- 
blattes in etwas unvorsichtiger Weise geschilderten und drastisch ausgemalten 
Folgen der Excommunication abzuschwächen, der Excommunication überhaupt 
bürgerliche Wirkungen abzusprechen und sodann den Nachweis zu führen, daß 
der von dem Minister angezogene §. 57 Th. II Tit. 12 des allg. Landrechts 
durch die Verfassung aufgehoben, daß ferner den polnischen Landestheilen, zu 
denen die Diöcese Ermland gehört, durch das Besitzergreifungspatent von 1772 
die Erhaltung der katholischen Religion in der freien Ausübung ihres Kultus 
und ihrer Disciplin ausdrücklich garantirt sei, welches alles durch zahlreiche 
Citate aus älteren und neueren Kanonisten, insbesondere auch, was die Frage 
von der Geltung des §. 57 betrifft, durch zwei Erkenntnisse des Obertribunals 
zu erhärten gesucht wird. Außerdem wird dem Minister eine neue Nummer 
des Frauenburger Pastoralblattes vorgelegt, welche in sehr künstlicher Weise 
die unklugen Aufstellungen der früheren Nummer über den geselligen Verkehr 
mit Excommunicirten wegzudeuten beflissen ist. Die Antwort des Bischofs schließt 
wie folgt: „Euer Excellenz wollen aus dem Gesagten gütigst entnehmen, daß 
ich zu meinem Verfahren gegen Wollmann und Michelis durch natürliches, 
göttliches und kirchliches Recht befugt war, daß nichts geschehen ist, was die 
bürgerlichen Rechte der Herren irgend verletzt hat, und daß ich deßhalb einen 
Widerspruch meiner Censurdecrete mit dem §. 57 1. c. des Landesgesetzes nicht 
anerkennen kann, den ich ohnehin nebst den beiden vorhergehenden mit 
dem höchsten Gerichtshofe Preußens nach Erlaß der Verfassungsurkunde als 
rechtsbeständig nicht er achte. Sollte durch Mißverständniß oder Leiden- 
schaftlichkcit irgend eine persönliche ungerechte Kränkung oder Benachtheiligung 
eines von der Kirche Ausgeschlossenen hervorgerufen worden sein, so bin ich 
gerne bereit, durch die mir zu Gebote stehenden amtlichen Mittel nach Kräften 
Remedur eintreten zu lassen. Es ist mir aber über solche Beeinträchtigungen 
bis jetzt nichts bekannt geworden, vielmehr glaube ich gerechten Grund zu 
haben, Über das weithin kund gewordene öffentliche Gebaren der betreffenden 
excommunicirten Herren gegen mich und meinen Klerus schwere Klage zu er- 
heben. Da der kurze Aufsatz in dem Pastoralblatte über Wesen und Folgen 
der Excoummunication, für den allein die Redaction des Blattes verantwortlich 
ist, durch die mangelnde Ausführung vielleicht Anlaß zu Mißverständnissen 
geben konnte, habe ich bereits vor längerer Zeit der Redaction empfohlen, eine 
weitere Expofition des Gegenstandes in ihr Blatt aufzunehmen. Dieselbe ist 
jenzt erschienen, und ich erlaube mir, die betreffende Nummer Ew. Excellenz zur 
gefälligen Kenntnißnahme ganz ergebenst beizulegen. Ich glaube, daß durch 
diesen Aufsatz etwaige Mißverständnisse vollständig beseitigt werden, und gebe 
mich der Hoffnung hin, daß hierdurch auf diesem Gebiete, wie wünschenswerther 
Weise bald auch rücksichtlich anderer Differenzen, die für Staat und Kirche 
allein ersprießliche Uebereinstimmung beider Gewalten danernd hergestellt 
werden möge.“ 
8. April. (Deutsches Reich.) Eröffnung der Session des Reichstags: 
Der Reichskanzler verliest die Thronrede des Kaisers, die bloß ge- 
schäftlich gehalten ist: 
ü„Geehrte Herren! Ihre Thätigkeit wird in der bevorstehenden Session in 
erster Linie durch die Fortführung der im Vorjahre begonnenen gesetzlichen 
Regelung und Ausbildung der gemeinschaftlichen Einrichtungen des Reichs in 
Anspruch genommen werden. Durch ein Gesetz über die Einrichtung und die 
Befugnisse des Rechnungshofes soll die Controle der Erhebung und der 
Verwendung der Einnahmen des Reichs definitiv geordnet und die Behörde, 
welche mit der Handhabung dieser Controle sowie mit der Vorbereitung der 
durch den Bundesrath und den Reichstag auszusprechenden Entlastung zu 
betrauen ist, mit den dazu erforderlichen Befugnissen ausgestattet werden
        <pb n="116" />
        112 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
Der Entwurf eines Militärstrafgesetzbuches für das deutsche Reich wird 
Ihnen vorgelegt werden, um die Einheitlichkeit der Heereseinrichtungen auf 
dem Gebiete des Strafrechts zum Abschluß zu bringen und der bereits ge- 
wonnenen Einheit des Strafrechts für das bürgerliche Leben, den vom Reichs- 
tage geäußerten Wünschen entsprechend, als Ergänzung hinzuzutreten. Der 
Entwurf eines zur Regelung der Verhältnisse der Reichsbeamten bestimm- 
  
ten Gesetzes, welcher dem Reichstage bereits vorgelegen hat, ist unter Beachtung 
des Gutachtens der Commission des Reichstages und der inzwischen eingetre- 
tenen politischen Veränderungen einer neuen Prüfung unterzogen worden und 
wird in der danach veränderten Gestalt Ihrer Beschlußfassung unterbreitet 
werden. Die einheitliche Regelung der Bierbesteuerung innerhalb der 
Gebiete, welchen die Abgabe von Bier gemeinschaftlich ist, hat Ihre Thätigkeit 
schon mehrfach in Anspruch genommen, ohne daß es bis dahin gelungen 
wäre, die derselben entgegenstehenden Schwierigkeiten zu Überwinden. Eine 
Ihnen zugehende Gesetzvorlage wegen Erhebung der Brausteuer im deutschen 
Reich hat den Zweck, diese Aufgabe zu lösen und zugleich durch die Mit- 
besteuerung der Malzsurrogate eine dem Interesse der Finanzen sowohl wie 
des Verbrauchs entsprechende Reform der Braumalzsteuer durchzuführen. Die 
erfreuliche Steigerung des Verkehrs und Verbrauchs hat die Möglichkeit ge- 
boten, in dem Ihnen vorzulegenden Reichshaushaltsetat für das Jahr 
1873 die Einnahme aus den gemeinschaftlichen Verbrauchsabgaben und die 
Ueberschüsse der Postverwaltung unter Beachtung der bewährten Grundsätze 
vorsichtiger Veranschlagung höher auszubringen, so daß trotz des in verschie- 
denen Zweigen der Ausgabeverwaltung hervorgetretenen Mehrbedarfs eine 
Verminderung der Matricularbeiträge in Aussicht zu nehmen ist. 
Ein Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für das Jahr 1872 ist bestimmt, neben 
der Befriedigung einiger anderer nachträglich hervorgetretener Bedürfnisse, die 
Mittel für Begründung eines statistischen Amtes aufzubringen, welches im 
Stande sein würde, durch einheitliche wissenschaftliche Bearbeitung der Ergeb- 
nisse der statistischen Erhebungen im Reiche der Gesetzgebung und Verwaltung 
sowie der wissenschaftlichen Erkenntniß der staatlichen und gesellschaftlichen Zu- 
stände wesentliche Dienste zu leisten. Die Verwaltung des Jahres 1871 hat 
erhebliche finanzielle Ueberschüsse sowohl bei den Steuern als auch bei der 
Postverwaltung ergeben. Ueber die Verwendung derselben wird Ihnen ebenso 
wie Über die gesetzliche Regelung der Verwendung und Vertheilung 
der französischen Kriegsentschädigung eine Vorlage zugehen. Ueber 
die durch den Krieg mit Frankreich veranlaßten Ausgaben der Staaten des 
vormaligen norddeutschen Bundes wird Ihnen, den Bestimmungen der in den 
Jahren 1870 und 1871 erlassenen Creditgesetze entsprechend, ein Rechenschafts- 
bericht erstattet werden. Die mit der Regierung des Königreichs Portugal 
seit Jahren gepflogenen Verhandlungen haben am 2. März d. J. zum Ab- 
schlusse eines Vertrages geführt, welcher nach dem Vorbild der mit andern 
Staaten abgeschlossenen Handels= und Schifffahrtsverträge die gegenseitigen 
Verkehrsbeziehungen auf dem Fuße der meistbegünstigten Nationen regelt und, 
wie zu hoffen, als Grundlage für die Anknüpfung intimerer und ausgedehn- 
terer Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Portugal dienen wird. 
Der Vertrag wird Ihnen zur Genehmigung vorgelegt werden; ebenso eine 
mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossene Consular-Convention 
und ein mit Frankreich abgeschlossener Postvertrag, welcher die gegenseitigen 
postalischen Beziehungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des in stetem 
Wachsthum begriffenen Correspondenzverkehrs regelt. Die Neuordnung und 
Befestigung der Verhältnisse von Elsaß-Lothringen schreitet in erwünschter 
Weise vor. Die Schäden des Krieges gehen mit Hilfe der Unterstützung, 
welche nach dem Gesetze vom 14. Juni 1871 aus Reichsmitteln gewährt wer- 
den darf, allmälig der Heilung entgegen. Die Grundlagen für die deutsche 
Verwaltung sind gelegt, die Rechtspflege ist gesichert, und die Universität in
        <pb n="117" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Slieder. 113 
Straßburg soll am 1. Mai d. J. ins Leben treten. Für den außerordent- 
lichen Aufwand, welchen die Einrichtung der damit zu verbindenden wirth- 
schaftlichen Institute erheischt, wird auf die Hilfe des Reiches gerechnet werden 
dürfen. Eine Uebersicht der bisher erlassenen Gesetze und allgemeinen Anord- 
nungen sowie Über den Gang der Verwaltung des Landes wird entsprechend 
der Vorschrift des Gesetzes vom 9. Juni v. J. Ihnen zugehen. Sie werden, 
geehrte Herren, die Befriedigung theilen, mit welcher die verbündeten Regie- 
rungen auf die Ergebnisse des ersten Jahres des neubegründeten deutschen 
Reiches zurückblicken und der ferneren staatlichen und nationalen Entwickelung 
unserer inneren Einrichtungen mit freudiger Zuversicht näher treten. Mit der- 
selben Genugthuung werden Sie die Versicherung entgegennehmen, daß es der 
Politik Sr. Maj. des Kaisers und Königs gelungen ist, bei allen auswärtigen 
Regierungen das Vertrauen zu erhalten und zu befestigen, daß die Macht, 
welche Deutschland durch seine Einigung zum Reiche gewonnen hat, nicht 
nur dem Vaterlande eine sichere Schutzwehr, sondern auch dem Frie- 
den Europa's eine starke Bürgschaft gewährt.“ 
9. April. (Deutsches Reich.) Bundesrath: Frage einer Beschluß- 
fassung über den sog. Antrag Lasker bez. Rechtseinheit. Ein Bericht 
der Mehrheit der Ausschüsse spricht sich gegen, ein solcher der Minder- 
heit für die Genehmigung des Antrags aus. Auf Seite des ab- 
lehnenden Antrags stehen die Königreiche, auf Seite des annehmenden 
Preußen. Fürst Bismarck, der den Vorsitz führt, constatirt, daß 
Meinungsverschiedenheiten mehr in der Form als in der Sache vor- 
handen schienen und auf seinen Antrag werden diejenigen Regierungen, 
die gegen den Antrag sind, eingeladen, ihre Ansichten und Vorschläge 
zu formuliren; damit wird der Antrag behufs weiterer Anträge den 
Ausschüssen nochmals überwiesen. 
Der bayerische Bevollmächtigte gibt die Erklärung ab, daß er sich zu 
dem fraglichen Reichstagsbeschlusse ablehnend verhalten werde. Er beziehe sich 
in allen Punkten auf die Gründe des Mehrheitserachtens im Berichte der 
Ausschüsse für die Verfassung und das Justizwesen vom 9. December 1871 
und wolle hinsichtlich der beantragten Erweiterung der Reichscompetenz in 
Absicht auf das gesammte bürgerliche Recht nur noch darauf aufmerksam 
machen, daß die dem Gesetzentwurfe gegebene Fassung die Befugniß des Reichs 
in sich schließen würde, nach dem jeweiligen Ermessen der gesetzgebenden Fac- 
toren in Betreff der Bedürfnißfrage, schon bevor eine umfassende Codification 
des Privatrechtes nothwendig und möglich geworden, durch Erlassung specieller, 
nur einzelne Materien betreffender Gesetze vorzugehen. Durch die Möglichkeit 
eines solchen regellosen Erlasses von Reichs-Specialgesetzen auf dem ganzen 
Gebiete des Privatrechtes würde nicht nur schon jetzt die Thätigkeit der Landes- 
gesetzgebungen in allen Zweigen des Civilrechts lahm gelegt, sondern auch eine 
erhöhte Rechtsunsicherheit geschaffen, da die Specialbestimmungeu zu dem in 
Kraft bleibenden Übrigen Inhalte der Particularrechte selten vollständig passen, 
letztere daher in ihrem organischen Zusammenhange immer mehr aleterirt 
werden würden. Anlangend die Gerichtsorganisation könne Seitens der baye- 
rischen Vertretung dem Reichstagsbeschlusse in seiner allgemeinen Fassung um 
so weniger beigepflichtet werden, als derselbe den Verlust der den Bundesstaaten 
durch die Reichsverfassung nicht entzogenen Justizhoheit zur nothwendigen Con- 
sequenz hätte. Dagegen sei anzuerkennen, daß es auf diesem Gebiete eine 
Reihe von Fragen gebe, ohne deren gleichmäßige Regelung die in Aussicht 
genommenen Gesetze Üüber das Civil= und Strafverfahren nicht zum Abschlusse 
gebracht werden könnten. Zur Erreichung dieses Zweckes erscheine aber eine 
Veränderung der Reichsverfassung nicht erforderlich, weil vicle Punkte schon 
8
        <pb n="118" />
        114 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
im Bereiche des „gerichtlichen Verfahrens" im Sinne des Art. 4 Nr. 13 der 
Reichsverfassung lägen und da, wo die Grenzen streitig seien, der Weg loyaler 
Verständigung sich mehr empfehlen dürste. Unter allen Umständen sei wün- 
schenswerth, daß die einseitige Aufstellung eines ersten Entwurfes des Ge- 
setzes über gemeinsame Bestimmungen flr die Gerichtsverfassung vermieden 
werde und daß sich Vertreter der am Meisten betheiligten Staaten schon bei 
dem ersten Aufbau des Gesetzes durch persönlichen Zusammentritt und 
eingehende mündliche Berathung aller sich darbietenden Fragen betheiligten. 
Württemberg wiederholt, daß es gegen eine Competenzausdehnung von Fall zu 
Fall keine Einwendungen haben würde. Aber die Grenzen der Verfassung müßten 
streng inne gehalten werden. Was die Gerichtsorganisation und die Organi- 
sation des Gerichtsverfahrens angeht, auf welche sich der Lasker'sche Antrag 
ebenfalls bezieht, so würde Württemberg dankbar dafür sein, wenn es von 
dem Stande der Angelegenheit unterrichtet würde. Eine Reform in dieser 
Nichtung sei möglich ohne Aenderung der Verfassung, ohne Competenzerweite- 
rung, auf dem Wege freier Verständigung. Sachsen schließt sich den Aus- 
führungen Bayerns und Württembergs im Wesentlichen an. 
9.— 11. April. (Preußen.) Conferenz der preußischen Bischöfe in Fulda. 
Der Erzbischof von Posen fehlt und ebenso der Feldpropst Namcza- 
nowski, da sein Bisthum in partibus inticelium liegt. Die Bischöfe 
wollen sich dem Schulaufsichtsgesetz fügen, doch wird eine Verwahrung 
an den Cultusminister und ein gemeinsames Hirtenschreiben an den 
Clerus erlassen. 
In dem letztern vom 11. d. M. datirten Hirtenbriefe erklären die Bischöfe, 
daß sie bei den „schweren Bedenken, welche kirchlicherseits diesem Gesetze ent- 
gegenstehen“, alles gethan hätten, um die maßgebenden Faktoren von dessen 
Erlasse abzuhalten, und daß sie, von der Ueberzeugung seiner Gefährlichkeit 
für Staat und Kirche durchdrungen, dem nunmehr vollendeten Gesetze ihre 
Billigung nicht zuwenden könnten. Weil jedoch ihr bischöfliches Amt sie dazu 
dränge, das Möglichste zu thun, um jene Gefahren zu vermindern, und weil 
keine Macht der Erde sie von der Sorge für die christliche Erziehung der 
Jugend entbinden könne, seien sie entschlossen, auch zu Gunsten der im Princip 
von der Kirche losgerissenen Volksschule ihre Pflichten treu zu erfüllen, insoferne 
ihnen dieß nicht unmöglich gemacht werde, uud sähen sich daher zu nachstehenden 
Anordnungen veranlaßt: „1) Jeder Pfarrer hat die Lokalinspektion in der 
Schule seiner Pfarrei zu führen, ohne daß es einer besonderen bischöflichen Ge- 
nehmigung bedarf. 2) Dagegen ist eine solche Genehmigung nöthig, wenn 
es sich um Uebernahme der Kreisschulen-Inspektion oder einer Ortsschul-In- 
spektion außer der eigenen Pfarrei handelt. Für die bereits fungirenden 
Schulinspektoren dieser Kategorie soll es einer solchen Genehmigung nicht be- 
dürfen. 3) Für den Fall, daß an geistliche Schulinspektoren in Beziehung 
auf ihr Amt Anforderungen gestellt werden sollten, welche mit ihren priester- 
lichen oder kirchlichen Pflichten collidiren, werden dieselben nicht ohne vorher- 
gängiges Benehmen mit dem Ordinariate ihr Schulamt niederlegen. 4) Auch 
wird von dem betreffenden Geistlichen Anzeige an die bischöfliche Behörde er- 
fordert, sobald die ihm übertragene Schulinspektion staatlicherseits widerrufen 
wird oder anderweitige bemerkenswerthe Veränderungen im Bereiche seiner 
Amtswirksamkeit vorkommen sollten. 5) Zu Euch aber, theure Mitbrüder, 
haben wir das Vertrauen, daß Ihr fortan mit verdoppeltem Eifer den Reli- 
gionsunterricht ertheilen und pflegen und in dem hochverdienstlichen Werke 
der christlichen Erziehung und gesammten Bildung der Jugend nicht ermüden 
werdet. 6) Darum werdet Ihr den Lehrern, Euren Mitarbeitern, mit 
Achtung, Liebe und Theilnahme entgegenkommen und ihnen durch Euer Wort, 
Euer Wirken und Euer Leben stets Vorbilder eines frommen, gottgefälligen
        <pb n="119" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 115 
Wandels sein.“ Schließlich werden die Geistlichen ermahnt, „in all den Be- 
drängnissen dieser Zeit“ nicht muthlos zu werden und zu Gott um „Abkür- 
zung der Heimsuchung“ zu beten. 
14. April. Der zweite deutsch-israelitische Gemeindetag in Leipzig beschließt 
16. 
die Constituirung eines deutsch-israelitischen Gemeindebundes. 
Es haben bis jetzt 113 Gemeinden sich dem Gemeindetage angeschlossen, 
von denen 49 in Leipzig vertreten sind. Als Zweck des Bundes wird ange- 
geben „die Vereinigung und Organisation der deutsch-israelitischen Gemeinden, 
einschließlich der deutsch-österreichischen, zur Wahrung ihrer gemeinsamen In- 
teressen, die Pflege und Förderung ihres Verwaltungs-, Bildungs= und Unter- 
stützungswesens nach innen und die Vertretung derselben nach außen, dem 
Staate wie den außerdeuischen Glaubensgenossen gegenüber.“ Zum Vorort 
wird einstimmig die Gemeinde Berlin gewählt. 
„ (Deutsches Reich.) Bundesrath: Württemberg stellt den Antrag 
auf Veröffentlichung der Verhandlungen des Bundesraths. 
„ (Deutsches Neich.) Reichstag: Die Petitionscommission wählt, 
bezeichnender Weise, den Abg. Gneist zum Referenten über die Peti- 
tionen in Sachen des Jesuitenordens. 
(Bayern.) II. Kammer: Ein Antrag der clericalen Partei, alle 
außerdeutschen Gesandtschaften mit Ausnahme derjenigen in Wien ein- 
zuziehen, wird mit einer nur kleinen Majorität (gegen die patriotisch- 
clericale Partei) abgelehnt, dagegen der Antrag des Ausschusses auf 
Umbildung des Staatsraths, trotz des Widerspruchs des Ministers 
des Innern und der Erklärung, daß die Regierung nicht darauf ein- 
gehe, angenommen. 
Bezüglich des ersien Antrages erklärt der Ministerpräsident Graf Heg- 
nenberg: Er habe im Ausschusse nicht gesagt, die bayerische Diplomatie sei 
jetzt bedeutungslos, er habe nur gesagt, daß in Folge der Neugestaltung der 
deutschen Verhältnisse europäische Fragen kein Gegenstand mehr für die baye- 
rische Diplomatie seien. Der Antrag Freytag wolle Reservatrechte im In- 
teresse einer Partei preisgeben, wogegen schon die Rücksicht auf die Ehre und 
die Würde Bayerns spreche. 
„ (Deutsches Reich.) Reichstag: Erste Lesung des Gesetzesent- 
wurfs betr. die Einrichtungen und die Befugnisse des Rechnungshofes 
für das deutsche Neich. Es wird beschlossen, auch die zweite Lesung 
im Plenum vorzunehmen. 
Der aus 22 bestehende Gesetzesentwurf hat das neue preußische 
Gesetz über die Oberrechnungskammer zur Grundlage. Der Rechnungshof 
soll kein Glied der Reichsverwaltung sein, sondern selbständig neben dieser seine 
Stelle finden. Er ist unabhängig vom Reichskanzler und nur dem Kaiser 
untergeordnet. Die Mitglieder sind inamovibel, denen des Reichsoberhandels- 
gerichts gleichgestellt; sie dürfen weder Nebenämter und mit Remuneration 
verbundene Nebenbeschäftigungen übernehmen, noch können sie in den Bundes- 
rath berufen oder in den Neichstag gewählt werden. Was die Befugnisse 
  
des Rechnungshofes angeht, trifft der Entwurf einmal darüber Bestimmungen, 
welche Rechnungen diese Behörde Überhaupt zur Nevision zu ziehen berechtigt 
sein soll, wobei der Grundsatz leitend gewesen ist, daß der Regel nach das 
Recht und die Verpflichtung zur Revision zusammenfallen muß, und über die 
Befugnisse, welche dem Nechnungshofe zuslehen müssen, damit die Rechnungs- 
revision ihren Zweck, Über etwaige Uebertretungen aus der geführten Verwal- 
8*
        <pb n="120" />
        116 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
tung Gewißheit zu gewähren, erfüllen kann, sowie endlich darüber, welche Ver- 
richtungen nach vollzogener Prüfung der Rechnungen von dem Rechnungshofe 
wahrzunehmen und welche Befugnisse ihm in dieser Beziehung beizulegen find. 
Als Präfident fungirt der Chefpräsident der preuß. Oberrechnungskammer, die 
Direktoren und Näthe werden vom Bundesrath erwählt und vom Kaiser ernannt. 
Bezüglich der Höhe der Pensionen für die Mitglieder sollen die Vorschriften in 
Anwendung kommen, welche darüber in demjenigen Bundesstaate gelten, aus dessen. 
Dienst das betr. Mitglied des Rechnungshofes berufen ist. Alle Beamten des 
Rechnungshofes, mit Ausschluß der Mitglieder, ernennt der Präsident, und zwar 
aus den gceigneten Beamten der sämmtlichen Bundesstaaten. Die Bestim- 
mungen in &amp;# 9—12 entsprechen den gegenwärtig bestehenden Vorschriften. 
Von den bezüglichen Bestimmungen des preußischen Gesetzes weichen sie nur 
deßhalb ab, weil letzteres Verhältnisse ins Auge fassen mußte, welche im Reiche 
nicht vorkommen, und weil umgekehrt der vorliegende Entwurf Verhältnisse 
zu berücksichtigen hatte, welche in Preußen nicht mehr bestehen. So hat z. B. 
der &amp; 10 im preußischen Gesetze keine Analogie, weil er sich auf Einrichtungen 
bezieht, welche der Militär= und Marineverwaltung eigenthümlich sind. In 
dieser Beziehung bleibt die Zusammenstellung aus den verschiedenen Rechnun- 
gen rc. für alle unter preußischer Verwaltung slehenden Contingente nach wie 
vor dem mit 22 Beamten besetzten Controlbureau im Kriegsministerium über- 
lassen; von den übrigen selbständigen Contingentsverwaltungen wird die Con- 
trole ebenfalls selbständig ausgeübt. Nach dem Entwurf soll dem Rechnungs- 
hof uur die Befugniß zustehen, sowohl die Nachweise der zur Selbstbewirth- 
schaftung überwiesenen Beträge als auch die Controlnachweisungen über die 
etatsmäßigen Brod= und Fourage--Competenzen von Zeit zu Zeit einzufordern, 
um sich von der Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu überzeugen. Die 
§6 13—22 sind dem preußischen Gesetz nachgebildet. In der Debatte erklärt 
zunächst der Bundescommissär Michaelis, daß es der Reichsregierung ge- 
boten erscheine, die Reichsbehörde möglichst conform der preußischen Ober- 
rechenkammer anzuschließen, die den preußischen Finanzen seit dem vorigen 
Jahrhundert einen so guten Ruf verschafft habe. Sodann führt Abg. Richter 
aus, daß die auf dem einzurichtenden Rechnungshof beruhende Controle der 
Reichsfinanzen ohne ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz illusorisch und ein 
Messer ohne Griff sei. Gleichwohl wolle er sich an der Schaffung jener Be- 
hörde betheiligen, weil sie von selbst zu dem noch fehlenden Gesetz führen werde. 
Die Einrichtung aber, wie sie in Anlehnung an die preußische Oberrechnungs- 
kammer geschaffen werden solle, sei, sowohl was die Personen als die Instruk- 
tionen und die Controlthätigkeit selbst betreffe, veraktet und mahne daran, den 
jungen Wein nicht in die alten Schläuche zu schütten. Lasker findet die 
Kritik, welche Richter gegen die preußische Oberrechenkammer geübt, übertrieben, 
meint aber doch, daß das Reich wohl thun werde, in manchen Beziehungen 
Über den Rechtszustand in Preußen hinauszugehen, namentlich in Bezug auf 
eine Controle auch der Einnahmen des Reichs durch den Rechnungshof, da 
der Reichstag — abweichend vom preußischen Verfassungsrecht — ein Steuer- 
bewilligungsrecht habe. Er will deßhalb auch, daß der Rechnungshof völlig 
selbständig unter einem eigenen Präsidenten hingestellt und die Collegialität 
innerhalb der Behörde noch weiter durchgeführt werde, als dieß durch das 
Oberrechnungskammergesetz in Preußen geschehen. 
  
18. April. (Deutsches Reich.) Reichstag: Auf Anregung der Fortschritts- 
partei conferiren Delegirte dieser, der national-liberalen und der libe- 
ralen Reichspartei darüber, die in dem Etat der Zölle und Verbrauchs- 
steuern in Ansatz gebrachte Summe der Salzsteuer im Betrage von 
10,467,190 Thlr. zu streichen. 
Die Mehrheit spricht sich gegen die Anficht aus, diese ganze Summe
        <pb n="121" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 117 
aus der Einnahme zu streichen. Wenngleich man zugeben wolle, daß eine gänz- 
liche Beseitigung der Steuer namentlich im Interesse der ärmeren Bevölkerung 
wünschenswerth sei, so dürfe man doch wiederum nicht außer Acht lassen, daß 
dies nicht so plötzlich geschehen könne, weil die Einnahme zu bedeutend sei, um 
sie, ohne einen Ersatz zu bieten, in Wegfall zu bringen. Da jedoch die Ein- 
nahmen des Reiches in fortwährender Steigerung sich befänden, so würde es 
sich weit eher rechtfertigen lassen, ein allmäliges Vermindern der Einnahmen 
aus dieser Steuer herbeizuführen dadurch, daß man von Zeit zu zZeit eine 
Ermäßigung dieser Steuer eintreten lasse. Um aber in dieser Beziehnng ein 
möglichst einmüthiges Vorgehen des Reichstages zu erzielen, wird beschlossen, 
auch die Ubrigen Fraktionen des Neichstages zur Theilnahme an diesen Be- 
rathungen aufzufordern und ihnen den Vorschlag zu machen: die Einnahmen 
aus dieser Steuer bei der Etatsberathung um ein Drittel zu vermindern, so 
daß dann die Salzsteuer auf zwei Drittel ihres bisherigen Betrages herab- 
gesetzt würde. 
19. „ (Bayern.) II. Kammer: genehmigt das ganze Budget des Cul- 
tus= und Unterrichtsministeriums mit allen seinen Unterabtheilungen 
und Anhängseln in einer Sitzung, 
und zwar ohne irgend welche Kämpfe zwischen den beiden Parteien. Ob- 
wohl Sepp im Interesse des Friedens, wie er meint, dagegen protestirt, wer- 
den sogar von beiden Seiten des Hauses die Wünsche angenommen: es möchten 
Lehrstühle der Philosophie und Kirchengeschichte an den Universitäten in München 
und Würzburg mit solchen Professoren besetzt werden, die es den Bischöfen mög- 
lich machen, die Canditaten der Theologie Universitäten frequentiren zu lassen, 
und: im Interesse der kathol. Jugend und in Rücksicht auf die Stiftung der 
Universität und auf die speciellen Stiftungen, sei der akademische Gottesdienst 
durch einen römisch-katholischen Priester wiederherzustellen. Ja, die gegenscitige 
Toleranz geht noch weiter. Nicht nur die Domherren, Pfarrer und Coopera- 
toren der Katholiken, die Consistorialräthe, Pfarrherren und Vicare der Pro- 
testanten werden in ihren Gehalten und Bezügen erheblich aufgebessert, sondern 
zum erstenmal seit es in Bayern ein Budget gibt, wird auch eine Position 
für den israelitischen Cultus in dasselbe ausgenommen, wenn eine auch nur 
kleine Summe zur Unterstützung gering dotirter Rabbinatsstellen. 
20. „ (Preußen.) Abg.-Haus: Der Finanzminister macht, durch eine 
Interpellation des Abg. Nichter dazu veranlaßt, die Mittheilung, daß 
der Gesammtüberschuß aus den Einnahmen des vorigen Jahres die 
erstaunliche Höhe von 9,273,320 Thlrn. erreicht, welches glänzende 
Ergebniß hauptsächlich der Mehreinnahme aus der Eisenbahnverwal- 
tung und aus der indirecten Steuerverwaltung zuzuschreiben ist, wäh- 
rend die Classen= und Gewerbesteuer, sowie die Einnahme aus der 
Justizverwaltung einen erheblichen Ausfall ergibt, letztere über eine 
Million. 
Trotzdem erklärt der Finanzminister, daß die Regierung, wenn sie auch 
die Möglichkeit nicht bestreite, doch nicht eher auf die Zeitungs= und Kalender- 
steuer verzichten könne und wolle, als bis sie die minder bemitlelten Volks- 
klassen von der Steuerlast befreit habe. 
23.—26. April. (Deutsches Reich.) Reichstag: Berathung des Reichs- 
beamtengesetzes. Dasselbe wird mit ziemlich großen Mehrheiten sehr 
stark in liberalem Sinn modifizirt, so daß Delbrück das Scheitern 
des Gesetzes im Bundesrathe in Aussicht stellt. 
So wird trotz alles Stemmens von Delbrück beschlossen, daß durch die
        <pb n="122" />
        118 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glicder. 
Reichsbeamten nur solche dienstliche Anordnungen von Vorgesetzten befolgt zu 
werden brauchen, die innerhalb von deren Zuständigkeit sind und ebenso gegen 
Delbrück, daß Reichsbeamte für ihre amtlichen Handlungen verantwortlich sein 
sollen. Mit beiden Beschlüssen will der Reichstag die Reichslande und das 
Publicum gegen die traurigen Erfahrungen schützen, welche die preußischen Be- 
amteten und die preußischen Staatsangehörigen s. Z. in der Reaction mit 
dem Disciplinargerichtshof und dem Competenzconflict gemacht haben. Von 
Bedeutung ist auch der Beschluß, die Befreiung der Reichsbeamten von städti- 
schen Steuern gesetzlich aufzuheben. 
23. April. (Bayern.) II. Kammer: Die Kammer schließt die Budgetdebatte 
24. 
25. 
ohne Steuererhöhung obwohl die Erhöhung der Beamtengehalte die 
Höhe von 3 / Mill. fl. erreicht hat und trotz der größeren Ausgaben, 
welche der Eintritt ins Reich verursacht hat. 
Schon die Budgetvorlage für die IX. Finanzperiode hatte eine Erhöhung 
der direkten Steuern um 50 Prozent in Aussicht genommen, und man war 
allgemein der Ansicht, daß jenes Budget, bei dessen Feststellung es dem da- 
maligen Landtage gelungen war, die Steuererhöhung abzuwenden, wohl das 
letzte sein dürfte, welches ohne Vermehrung der Abgabenlast abschloß. Der 
Entwurf des Finanzgesetzes für die X. Finanzperiode, den die Regierung im 
Januar 1870 dem Landtage vorlegte, enthielt abermals die Forderung einer 
Erhöhung der direkten Steuern und zwar um 30 Prozent. Der Ausbruch 
des Krieges gegen Frankreich im Sommer desselben Jahres, der es bekannt- 
lich nicht zu einer Durchberathung und Feststellung des Budgets kommen 
ließ, rückte die projektirte Steuererhöhung wieder in die Ferne, indem durch 
das vereinbarte Finanzgesetz vom 18. Febr. 1871 die früheren Budget= und 
Steuersätze auf die X. Finanzperiode ausgedehnt wurden. Wieder machie sich 
die Befürchtung einer Steuererhöhung geltend, als der gegenwärtige Landtag 
im Herbste des verflossenen Jahres zusammentrat. Die Regierung glaubte 
Angesichts der Vermehrung des Staatsbedarfes in ihrer Budgetvorlage eine 
Erhöhung der direkten Steuern, diesmal blos um 10 Prozent nicht umgehen 
zu können. Die Befürchtung erschien um so ernster, als im Verlaufe der 
Landtagssession die Aufbesserung der Staatsdienerbesoldungen in Frage kam, 
und von der Regierung hiefür über 3,000,000 fl. verlangt wurden. Doch 
die Kammer wurde nicht nur dieser Forderung der Regierung in vollem Um- 
fange gerecht, sondern bewilligte auch außerdem für die Zwecke des Unterrichtes 
und der Bildung selbst noch bedeutend höhere Summen, als die Regierung 
begehrt hatte, ohne der Bevölkerung ein größeres Maß von finanziellen Opfern 
aufzulegen. 
„ (Bremen.) Die Bürgerschaft beschließt auf den Antrag des 
Senats mit 63 gegen 44 Stimmen den sofortigen Uebergang zur 
Reichsgoldwährung und kommt so mit der Rechnung nach Mark mit 
100 Pfennigen dem ganzen übrigen Deutschland bis auf Mecklen- 
burg zuvor. 
„ (Deutsches Reich.) Der Geschäftsträger des deutschen Reichs 
am römischen Hofe, v. Derenthal, theilt dem Cardinal-Staatssecretär 
vertraulich mit, daß der Kaiser den Cardinal Fürst Hohenlohe zum 
Botschafter am römischen Stuhle zu ernennen geruht habe, so wie, 
daß der (seit dem Concil sich in Deutschland aufhaltende) Cardinal 
demnächst nach Rom zurückkehren werde, um sich zu vergewissern, daß 
seine Ernennung dem Papste genehm sei und in diesem Falle das Be- 
glaubigungsschreiben zu überreichen.
        <pb n="123" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 119 
25. April. (Deutsches Reich.) Bundesrath: Die Bevollmächtigten Bayerns 
26. 
27. 
29. 
und Württembergs schlagen in Betreff des Vertheilungsmaßstabes der 
französischen Kriegscontribution nach Abzug der Präcipualleistungen 
vor, diese Entschädigungseinnahmen 1) zu 3/ ihres Betrages nach 
dem Verhältniß der militärischen Leistungen jedes betheiligten Staats 
in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 1. Juli 1871, wie diese 
Leistungen nach dem Effectivstand der gestellten Mannschaften und 
Pferde von der hiezu niedergesetzten Commission ermittelt wurden; 2) 
zu ½/8 nach dem Maßstab der Bevölkerungszahl zu vertheilen. 
Die Antragsteller motiviren ihren Vorschlag damit, daß es jetzt erst mög- 
lich ist, die Verhäftnisse zu übersehen und zu würdigen, und daß die militä- 
rischen Leistungen mit dem bloß quantitativen Ausdruck durch die Zahlen des 
Effectivstandes nur einseitig getroffen werden. Die Unzulänglichkeit des bisher 
ins Auge gefaßten Vertheilungsmodus trete klar hervor, wenn neben den mili- 
tärischen auch andere Leistungen der betheiligten Staaten in Betracht gezogen, 
und insbesondere wenn auch die politischen Momente gewürdigt würden. 
„ (Bayern.) II. Kammer: Minister v. Lutz theilt eine allgemeine 
Verfügung der Regierung mit, wonach die Schüler an Gymnasien 
nicht mehr gezwungen sein sollten, am Religionsunterricht Theil zu 
nehmen, sofern die Eltern anderweitige Fürsorge für einen solchen 
tragen. 
„ (Bayern.) Schluß der Landtagssession. 
Der Schluß der Session steht in grellem Gegensatz gegen die Erwartungen 
der patriotisch-elericalen Partei bei Eröffnung derselben, die damals eine 
Adresse an den König, eine Mißtrauenserklärung gegen das Ministerium, ja 
sogar die Verstzung desselben in Anklagezustand, die Nichtbewilligung des 
Budgeis u. dgl. gefordert hatte, während der nunmehrige Landtagsabschied 
nicht die Spur eines Conflictes zwischen der Regierung und der Volksver- 
tretung zeigt, vielmehr alle Beschlüsse des Landtags sanctionirt werden und 
allen Wünschen desselben entweder schon Rechnung getragen oder doch wenigstens 
die eingehendste Würdigung zugesichert wird. 
. (Deutsches Reich.) Reichstag: die Fractionsberathungen führen 
schließlich zu einem Antrag, die Abgabe von Salz vom 1. Jan. 1873 
an auf 1 Thlr. herabzusetzen, mit der Resolution: die gänzliche Auf- 
hebung der Abgabe von Salz ist ebenso eine Forderung der Gerech- 
tigkeit als einer gesunden Finanzpolitik und demgemäß, wenn die 
Finanzlage es irgend gestattet, in erster Linie durchzuführten. 
„ (Deutsches Reich.) Reichstag: genehmigt den Gesetzesentwurf 
betr. die Errichtung eines obersten Rechnungshofes in zweiter Berathung 
mit einigen Amendements zum größten Theile und weist nur einige 
Artikel desselben zur Vorberathung an eine Commission. 
„ (Elsaß-Lothringen.) Der Kaiser vollzieht die Stiftungsurkunde 
der Universität Straßburg: 
„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden deutscher Kaiser, König von Preu- 
ßen 2c., thun kund und fügen zu wissen: Nachdem Elsaß und Lothringen 
mit dem deutschen Reiche wieder vereinigt sind, haben Wir auf den Antrag 
des deutschen Reichstages und unter Zustimmung des Bundesrathes des deut- 
schen Reichs beschlossen, daß die durch eine glänzende Vergangenheit ausge-
        <pb n="124" />
        120 Pas deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
zeichnete hohe Schule zu Straßburg in ihrer früheren einheitlichen Gestaltung 
als Universilät wieder ins Leben trete. Wir begründen demnach diese Hoch- 
schule, die aus dem Elsaß und aus Lothringen so viele hochgelehrte Lehrer 
empfing und diesen Ländern wie der Welt Männer, tüchtig in allen Zweigen 
der Wissenschaft, zurückgegeben hat, von Neuem, auf daß an ihr im Dienst 
der Wahrheit die Wissenschaft gepflegt, die Jugend gelehrt und so der Boden 
bereitet werde, auf welchem mit geistiger Erkenntniß wahrhafte Gottesfurcht 
und Hingebung für das Gemeinwesen gedeihen. Durch das von Uns am 
heutigen Tage vollzogene Gesetz sind die aus der Zersplitterung der früheren 
Universität entstandenen Fachschulen und Fakultäten aufgehoben und alle Rechte 
derselben auf die neue Hochschule — als eine öffentliche Anstalt im gesetzlichen 
Sinn — übertragen worden. Wir wollen, daß die Universität mit allem zur 
Erfüllung ihrer Aufgabe nothwendigen, insbesondere mit den nöthigen wissen- 
schaftlichen Hilfsanstalten ausgestattet und daß für deren Erhaltung den An- 
forderungen der Wissenschaft entsprechend Sorge getragen werde. Vorläufig 
und bis zur Herstellung anderer Gebäude überweisen Wir der Universität die 
bisher von der Akademie benutzten Gebäude, außer welchen sie auch die 
von der Stadtgemeinde Straßburg zeitweise zur Verfügung gestellten Räume 
im Schloß gemeinschaftlich mit der Universitäts= und Landesbibliothek zu be- 
nugen hat. Wir verleihen derselben das Recht, ihre eigenen Universitäts= und 
Fakultätsangelegenheiten nach der in dem Universitätsstatut zu gebenden Ord- 
nung zu verwalten und sich ihren Rektor unter Unserer Genehmigung, sowie 
die Dekane ihrer Fakultäten selbst zu bestellen; Wir verleihen den Fakultäten 
das Recht, den Doktorgrad unter Autorität der Universität nach einer von 
den Fakultäten selbst aufzustellenden Promotionsordnung zu ertheilen, Überzeugt, 
daß diese Würde nur an Solche vergeben werden wird, welche durch den Ernst 
ihrer wissenschaftlichen Leistung das Ansehen der Hochschule in neuen Glanz 
zu bringen geeignet sind. Wir gewähren, daß die Fakultäten nach von ihnen 
selbst gegebener Habilitationsordnung neue in der Wissenschaft bewährte Lehrer 
zum Lehramte in ihrer Mitte zulassen, verordnen endlich, daß die Universität 
Straßburg das Siegel der alten Universität Straßburg führe, wie es ihr 
von dem ersten Begründer der Hochschule verliehen worden ist, mit der Um- 
schrift: „Sigillum Academiae Argentinensis“. Die Ernennung des ersten 
Rektors der Universität, der sein Amt verwalten soll, bis der nach dem Statut 
zu wählende Rektor dasselbe übernimmt, behalten Wir Uns vor. Urkundlich 
unter Unserer Höchsteigenhändigen unterschrift und beigedrucktem kaiserlichen 
Insiegel. Gegeben Berlin, 28. April 1872. Wilhelm. Fürst v. Bismarck.“ 
30. April. (Deutsches Reich.) Reichstag: Die für den Entwurf eines 
Militärstrafgesetzes niedergesetzte Commission einigt- sich mit der Re- 
gierung über den darin hauptsächlich streitigen Punct des sog. strengen 
Arrestes mit 12 gegen 9 Stimmen und nimmt das Ganze mit 15 
gegen 6 Stimmen an, so daß auch an der Zustimmung des Reichs- 
tags nicht mehr gezweifelt wird. 
„ (Sachsen.) Das Ob. App.Gericht bestätigt das gegen Bebel und 
und Liebknecht gefällte Urtheil. 
1. Mai. (Deutsches Reich.) Der deutsche Geschäftsträger in Rom, 
v. Derenthal, verlangt vom Cardinal-Statssecretär Antwort auf seine 
Notification v. 25. v. M. Inzwischen bringen ultramontane deutsche 
Blätter an diesem Tage schon die telegraphische Depesche aus (dem 
Vatican) Rom, daß der Papst die Annahme des Cardinals Hohen- 
lohe als deutschen Botschafters ablehne.
        <pb n="125" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 121 
1. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: Debatte über den (von 138 
Mitgliedern unterzeichneten) Antrag auf Herabsetzung des Salzpreises. 
In der Debatte erkärt sich v. Kardorff Namens der Freiconservativen 
im Princip mit dem Antrage einverstanden, will aber doch nicht Anlaß dazu 
geben, von den unmittelbaren Einnahmen des Reichs etwas abzustreichen, ehe 
nicht ein Ersatz dafür gefunden sei, wofür er den Tabak und sodann den 
Stempel anbietct. Der Präsident des Reichskanzleramts v. Delbrück accep- 
tirt eventuell diese Anerbietungen und fügt denselben als weiteres Object noch 
das Bier hinzu. Fürst Bismarck erklärt sich dagegen entschieden gegen die 
Eile, die Salzsteuer abschaffen zu wollen. Ich bin der Einzige, dem die Ver- 
fassung eine Verantwortlichkeit auferlegt für die Ausführung der Gesetze und 
der Verfassung . Ich weiß nicht, ob es noch schlechtere Steuern wie die 
Salzsteuer in den einzelnen Ländern gibt, und ich möchte doch dagegen Zeug- 
niß ablegen, daß nicht gerade diese Reichssteuer, — wir haben sehr wenig 
Objecte, die wir im Rciche besteuern können, sie find vertragsmäßig festgestellt, 
— so gekennzeichnet werde, als sei sie eine höchst ungerechte und es sei eine 
unnöthige Bedrückung des armen Mannes, wenn sie auch nur noch einen Tag 
in dem Maße fortbestände, in dem sie seit Jahren bestanden hat. Es ist 
jedes Mal die Steuer, die das Reich gerade am meisten braucht, als eine den 
armen Mann besonders drückende bezeichnet worden. Als man in dem Locale 
am Dönhofsplatze über die Tabaksteuer sprach, erinnere ich mich, daß die 
Pfeise des armen Mannes eine sehr große Rolle spielte. (Heiterkeit.) Wie 
von Petroleum gesprochen wurde, war es die Beleuchtung des armen Mannes; 
aber so lange wir noch das Brod und Fleisch besteuern, muß ich sagen, rechne 
ich dergleichen Aeußerungen in das Gebiet derjenigen politischen Heuchelei 
(Ruf: Oh, Ohl Pfuil), die man auf politischem Gebiet für erlaubt 
hält und sich und andern concedirt. Meine Herren! Sie sehen, 
ich nehme mich nicht aus. Ich mache unter Umständen auch da- 
von Gebrauch. Etwas Verlegzendes liegt also darin nicht, und in constilu- 
tionell ausgebildetern Staaten geht der Accent, den man unter Umständen 
auf die Pfeife des armen Mannes legt, als könnte er die Speise leichter als 
den Tabak entbehren, viel weiter als bei uns; aber ich muß sagen, lo lange 
wir in einem sehr großen Bundesstaate noch das Brod und das Fleisch besteuern, 
haben wir kein Recht, die Salzsteuer auf diese Weise zu brandmarken, als 
wäre es gerade ein Mangel an Pflichtgefühl, daß die Regierungen sie nicht 
längst ausgehoben haben .. Ich möchte das Glaubensbekenntniß ablegen und 
offen bekennen — ich muß den Muth der Verantwortlichkeit und der Meinung 
haben — daß ich die Salzsteuer noch nicht für die schlechteste unter den be- 
stehenden halte, daß ich für das Reich die Matricular-Beiträge noch für 
schlechter halte, und daß ich meinerseits eher für die Erhöhung der Salzsteuer, 
als für die Erhöhung der Matricular-Beiträge stiumen würde. .. Ich möchte 
dieses Glaubensbekenntniß, das mir Bedürfniß war, nicht schließen, ohne 
an das Gefühl der politischen Verantwortlichkeit, welches jedem Antragsteller 
beiwohnen sollte noch zu erinnern. Nach der Verfassung ist allerdings der 
Kanzler ganz allein verantwortlich; der Kanzler kann aber den Strom nicht 
aufhallen, wenn die Widerstandsfähigkeit der vereinigten Regierungen gegen 
eine Vorlage, die sie für nicht richtig, für bedrlickend und für politisch gefähr- 
lich halten würden, auch nicht so schwach ist, wie der Herr Abg. v. Hoverbeck 
sie vorhin andeutete. Sie werden dem civium ardor prava jubentium nicht 
so leicht und rasch unterliegen, als er der Meinung ist. Der Kanzler aber 
kann dem allein nicht widerstehen, er kann unter Umständen sagen: es ist wider 
mein Gewissen zu unterschreiben; und dann tritt die Verfassungsfrage ein, ob 
Seine Maiestät der Kaiser einen Kanzler findet, der bereit ist (Bewegung), zu 
unterschreiben. Aber ich möchte Sie bitten, meine Herren, daß doch Jeder, 
der einen solchen Antrag stellt, sich von demselben Kanzlerischen Verantwort-
        <pb n="126" />
        122 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
lichkeitsgefühle für die Fortexistenz unserer mit Mühe begründeten Reichs- 
Institutionen und deren Consolidirung durchdringen und es nicht allein den 
Negierungen überlassen möge, Abhilfen zu suchen, der Neichsvertretung aber 
allein das Recht zu vindiciren, zu tadeln, wegzuschneiden. Bei einem solchen 
Antrage, wie der zuerst gestellte, der bloß auf den Wegfall einer wesentlichen 
Steuer, ohne Vorschlag irgend eines Ersatzes gestellt wurde, wundere ich mich 
nicht, alle Elemente zu sehen, die ich vorher centrifugale Elemente nannte, 
solche, denen wenigstens eine Befestigung des Reiches nicht wünschenswerth ist. 
Diese darunter zu sehen, habe ich mich nicht gewundert; aber wenn ich die 
cifrigsten, hingebendsten Mitarbeiter an dem Zustandekommen, an der Be- 
sestigung des Reiches mit unterschrieben gefunden habe, so habe ich mir gesagt: 
uns fehlt noch in einem für mich schmerzlichen Maße das Gefühl der staat- 
lichen Verantwortlichkeit in unserer Gesammtvertretung. 
Der Bundesrath: beschließt in einer Sitzung vom gleichen Tage 
zur Prüfung der Frage wegen Aufhebung der Salzsteuer bezw. einer 
hiefür zu beschaffenden Compensation eine besondere Commission nieder- 
zusetzen. 
1. Mai. (Elsaß-Lothringen.) Feierliche Eröffnung der Universität 
Straßburg. Hervorragende Männer aus ganz Deutschlaud betheiligen 
sich an den Festlichkeiten. 
2. „ (Deutsches Reich.) Der deutsche Geschäftsträger in Rom er- 
hält von Cardinal Antonelli bez. der Wahl des Cardinals Hohen- 
lohe als Vertreter des deutschen Reichs beim hl. Stuhl die ablehnende 
Antwort, 
„daß, während Se. Heiligkeit für den Gedanken Sr. Majestät des Kaisers 
und Königs empfänglich ist, Sie doch bedauert, einen Cardinal der heiligen 
römischen Kirche, auch wegen der augenblicklichen Umstände des heil. Stuhls, 
pictt autorisiren zu können zur Annahme eines so delikaten und wichtigen 
mtes.“ 
„ (Preußen.) Der Fürstbischof von Breslau excommunicirt den 
Professor Reinkens und andere Priester wegen des Unfehlbarkeits- 
dogmas. 
3.—4. Mai. (Preußen.) Eine Versammlung der Generalsuperintendenten 
und Consistorialpräsidenten der evangelischen Kirche beschließt einen 
Hirtenbrief an die sämmtlichen Geistlichen der Landeskirche, verständigt 
sich über „die practischen und principiellen Fragen, die sich bei den 
Lisco-Sydow'schen Fall aufgedrängt hatten und einigt sich zu einem 
möglichst umsichtigen, aber auch entschiedenen Handeln bez. fundamen- 
taler Lehrabweichungen“. 
7. „ (Deutsches Reich.) Neichstag: Delegirte der verschiedenen libe- 
ralen Fractionen einigen sich im allgemeinen über einen Antrag gegen 
den Jesuitenorden im Anschluß an die Petitionen gegen denselben. 
8. „ (Deutsches Reich.) Ein Artikel der preußischen Prov.-Corr. 
erklärt, daß die Wahl des Cardinals Hohenlohe zum Botschafter bei 
der römischen Curie offenbar „ein Schritt der Versöhnlichkeit und zu- 
versichtlichen Entgegenkommens“ gewesen sei und meint von der ab- 
lehnenden Antwort des Papstes:
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 123 
-„Die Regierung des Kaisers wird hierin mit Bedauern ein Anzeichen er- 
kennen, daß in Rom auf gegenseilige vertrauensvolle Beziehungen nicht ein 
gleich hoher Werth gelegt wird, wie von ihrer Seite.“ 
10. Mai. (Preußen.) Erlaß des Oberkirchenraths an die Provinzialcon= 
11. 
13. 
sistorien der Landeskirche bez. des Schulaufsichtsgesetzes. 
Daß dieses Aktenstück, dessen versöhnliche Haltung sich von den in demselben 
Betreff ergangenen Erlassen der Mehrzahl der preußischen Consistorien an ihre 
Geistlichkeit auffallend unterscheidet, von der nämlichen Behörde ausgeht, welche 
seinerzeit gegen die ohne ihre Mitwirkung erfolgte Einbringung des Schul- 
aussichtsgesetzes als gegen einen Eingriff in ihre Rechte protestirte und durch 
dieses Verfahren die Oberconsistorien zu ihrem Vorgehen ermuthigte, wird 
einigermaßen durch den längeren Urlaub erklärt, welchen der Präsident des 
Oberkirchenraths, geh. R. Mathis, seit dem Zustandekommen des Gesetzes an- 
getreten hat und aus dem er jetzt um seine Entlassung eingekommen ist. 
„ (Deutsches Reich.) Bundesrath: einigt sich definitiv über die 
Vertheilung der französischen Kriegsentschädigung. 
Präsident Delbrück erklärt, daß sich die preußische Regierung in Folge 
des gestern abgehaltenen Ministerrathes entschlossen habe, den letzten bayer. An- 
trag zu acceptiren, wonach bei der Restvertheilung der Maßstab von ¾ der 
militärischen Leistungen und ¼ der Bevölkerungszahl berücksichtigt werden 
sollte, jedoch so, daß zuvörderst die militärischen Leistungen berücksichtigt wür- 
den, damit zunächst die wirklichen Ausgaben für den Krieg gedeckt werden, 
und der Ueberschuß gewissermaßen als Gewinn später zu Vertheilung kommen 
sollte. Bei der Abstimmung findet der betreffende Artikel die einhellige Zu- 
stimmung des Bundesrathes und es wird also die Restvertheilung jetzt in der 
gedachten Weise erfolgen. Preußen bringt übrigens dabei erhebliche finanzielle 
Opfer, welche sich auf circa 5 Mill. Thlr. belaufen. 
„ Im Anschluß an die theologische Fakultät der Universität Jena 
erlüäßt eine große Anzahl angesehener Männer der verschiedensten 
Lebensstellung aus Süd= und Mitteldeutschland eine Erklärung gegen 
die Tendenz, die in der in Preußen eingeleiteten Disciplinarunter- 
suchung gegen die freisinnigen Berliner Prediger Lisco und Sydow 
(wegen öffentlicher wissenschaftlicher Vorträge) zu Tage getreten ist. 
In dieser Erklärung wird betont, daß die bei Gelegenheit jener Untersuchung 
gepflogenen Verhandlungen übereinstimmend mit verschiedenen anderen kirchen- 
regimentlichen Maßregeln bewiesen hätten, daß „eine dermalen in der evangeli- 
schen Kirche mächtige Partei“ die Zeit für gekommen erachte, „um der that- 
sächlich in der evangelischen Kirche bestehenden Mannigfaltigkeit der theologi- 
schen Richtungen ein gewaltsames Ende zu bereiten und alle diejenigen, welche 
die Grenzlinien zwischen der ewigen Wahrheit und der wechselnden Form des 
Bekenntnisses anders bestimmen als sie, aus der Kirche hinauszudrängen."“ 
Die verschiedensten Nichtungen in der evangelischen Kirche seien darüber einig, 
daß kein Ergebniß echt wissenschaftlicher Forschung etwas aufheben könne von 
dem, was wirklich zur Wahrheit des Evangeliums gehöre, „von jener erlö- 
senden, beseligenden und heiligenden Gotteskraft, die vom Erlöser ausging 
und in seiner Gemeinde durch die Jahrhunderte herab und heute noch unver- 
mindert wirksam ist“. Aber gerade die persönliche Glaubensgewißheit, welche 
das Merkmal des evangelischen Christenthums ausmache, stelle der Kirche 
die Aufgabe, die für jede Zeit angemessenste Form für den unwandelbaren 
Gehalt des christlichen Glaubens immer aufs Neue zu suchen und die rechte 
Glaubenstreue mit dem Geiste evangelischer Freiheit zu durchdringen. Die 
geschichtliche Entwickelung der Kirche selbst im Zusammenhange mit der Ge- 
sammtentwickelung des geistigen Lebens habe es mit sich gebracht, daß man
        <pb n="128" />
        124 Das deutsche Reich und seine einjelnen Slieder. 
innerhalb der Kirche die Grenzlinien zwischen Inhalt und Form des evangeli- 
schen Bekenntnisses gegenwärtig sehr verschieden bestimme. Diese Entwickelung 
sei nicht willkürlich von Einzelnen gemacht, sondern unter göttlicher Leitung 
geworden. Versuche man daher die Arbeit des nach Wahrheit suchenden 
Geistes nach eigenem willkürlichen Ermessen in unüberschreitbare Schranken zu 
bannen, so stehe zu befürchten, daß die Kirche sich in Widerspruch setze mit 
dem Principe, dem sie ihr Dasein verdanke und von dem ihre Erhaltung 
und Weiterentwickelung bedingt sei. Die Unterzeichner würden nicht bloß die 
größte Schädigung der evangelischen Kirche selber, sondern auch die schwerste 
Gefährdung des ganzen Culturlebens unseres Volks darin erblicken, wenn 
gerade die Richtung, welche die innere Vermittlung der Weltkultur und der 
christlichen Frömmigkeit sich zur Aufgabe gesetzt habe und die sich damit in 
wahrer Einheit wisse sowohl mit dem christl. Princip der Kirche, als mit dem 
gegenwärtigen Leben und Streben des deutschen Volkes, für rechtlos und mundtodt 
in der Kirche erklärt würde. Die Kirche würde dadurch in die gleiche geistige 
Erstarrung und feindselige Spannung mit der modernen Gesellschaft und dem 
Staate gerathen, welche man jetzt an der römisch-katholischen Kirche beklage, 
die bürgerliche Gesellschaft aber, der unentbehrlichen religiösen Grundlage jeder 
sittlichen Ordnung beraubt, ihrem unvermeidlichen Verfalle entgegengehen. 
Würden dagegen die verschiedenen Nichtungen der Kirche, die auf dem Grunde 
des Evangeliums stehen, als gleichberechtigt anerkannt und lernten sie sich 
gegenseitig ehrlich und rückhaltlos vertragen, so werde die gegenseitige Partei- 
verbitterung aufhören und sich eine bessere und dauerhaftere kirchliche Einheit 
anbahnen, als sie je durch die Gewaltmaßregeln einer ebenso unweisen als 
unevangelischen Kirchenpolitik zu Stande kommen werde. Unterzeichnet sind 
außer den Mitgliedern der theologischen Fakultät zu Jena zahlreiche Profef- 
soren, höhere Geistliche, Gymnasial= und andere Lehrer, richterliche und son- 
stige Staatsbeamte, Industrielle u. s. w. aus fast allen deutschen Staaten; 
aus Bayern die Landtagsabgeordneten Dr. Aub, Crämer, Exter, P. Gel- 
bert, Jacob, Kraußold, Marquardsen, Rothaas und Wülfert, aus Baden 
die Professoren Holtzmann, Stoy und Zeller, die Abgg. Kiefer und Lamey, 
Dekan Schellenberg; aus Brandenburg Reg.-Nath Böckh und Direktor 
Bonell; aus Elsaß-Lothringen Rektor Bruch; aus Hannover Pastor 
Bödeker; aus Hessen-Nassau Dr. Jucho, Dr. Oetker, Nebelthau, Frese- 
nius, Hergenhahn; aus Sachsen die Professoren Albrecht, Dreydorff, Dro- 
bisch, Eckstein, Overbeck, Nilschl, Weber und Zarncke, Gustav Freytag, Ober- 
handelsgerichtsrath Puchelt; aus Eisenach Fritz Reuter; aus Gotha Ge- 
neralsup. Petersen, Oberhofprediger Schwarz; aus Württemberg die 
Reichstagsmitglieder Goppelt, Notter und Reyscher, dann der Landtagsabge- 
ordnete Fetzer 2c. 2c. 
Gleichzeitig beschließt in Berlin eine von den Führern der vor 
zwei Monaten dort in Fluß gebrachten Bewegung, an ihrer Spitze 
der Vorsitzende der Stadtverordneten Kochhann, einberufene Ver- 
sammlung evangelischer Männer eine Petition an den Magistrat, in 
welcher eine kirchliche Verfassung gefordert wird, die den evangelischen 
Gemeinden das ihnen zukommende entscheidende Wort über ihren 
christlichen Glauben und die Vertrauenswürdigkeit ihrer Geistlichen 
einräumt und die Wiederholung von Anklagen verhüte, wie sie jetzt 
gegen die Prediger Lisco und Sydow erhoben worden seien. 
13.— 14. Mai. Versammlung des deutschen Handelstages in Leipzig. Leb- 
hafte Debatte über die Bankfrage: Kampf zwischen den Anhängern 
des Notenmonopols einer Reichsbank und demjenigen der Notenfreiheit
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 125 
mit Normativbedingungen. Bei der Abstimmung siegen die erstern mit 
58 gegen 25 Stimmen über die letzteren. Nach dem Antrage des 
ständigen Ausschusses wird nämlich beschlossen: 
„I. Das Recht der Notenausgabe soll in Zukunft für das ganze deutsche 
Reich im Princip nur einer großen centralen Bank zustehen. Die bereits er- 
theilten Notenprivilegien mögen zwar erhalten bleiben, indessen sollen neue 
nicht mehr ertheilt, auch die bestehenden nicht erweitert werden. Sofern eine 
Bank das Recht unbeschränkter Notenausgabe besitzt, muß dasselbe auf eine 
dem gegenwärtigen thatsächlichen Geschäftsverkehr der Bank entsprechende 
Summe herabgesetzt werden. II. Für die nach I. zu schaffende große centrale 
Bank empfiehlt sich in allen wesentlichen Stücken die gegenwärtig der preußi- 
schen Bank zukommende Organisation; es ist daher die preußische Bank in 
eine „Allgemeine deutsche Reichsbank“ hinüberzuleiten. III. Nach vollendetem 
Uebergange Deutschlands zur Goldwährung sollen Banknoten unter dem Be- 
trage von 100 Mark (-— 33⅛ Thlr. = 58½ fl.) nicht mehr emittirt und 
die umlaufenden eingezogen werden.“ 
Der Beschluß wird als ein characteristisches Mißtrauensvotum der 
Geschäftswelt gegen die Privatzeddelbanken und als ein Ausbruch des 
Unwillens über den vielfach von diesen getriebenen Mißbrauch be- 
trachtet. 
13.— 14. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: genehmigt den Gesetzesentwurf 
wegen Erhebung der Brausteuer mit einigen Modificationen in zweiter 
Berathung, wobei nach Art. 58 der Reichsverfassung die Abgg. aus 
Bayern, Württemberg und Baden abtreten. « 
Der Antrag auf Abtreten der süddeutschen Abgeordneten wird von Mal- 
linkrodt (clerical) gestellt, von der Fortschrittspartei und der deutschen Reichs- 
partei lebhaft bekämpft, dagegen unterstützt, wenn auch mit schwerem Herzen, 
von Lasker, der die Hoffnung auf allmäliges Verschwinden aller Neservatrechte 
ausspricht, von Lamey (Baden) und Nömer (Württemberg) und schließlich 
mit erheblicher Mehrheit angenommen. 
14. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: Zweite Berathung des Budgets 
für 1873. Bennigsen bringt die Ablehnung des Cardinals Hohen- 
lohe als deutschen Botschafters beim heil. Stuhle von Seite des 
Papstes zur Sprache. Nede des Reichskanzlers über diese Ange- 
legenheit. 
v. Bennigsen: Im Titel 6 der Ausgabe findet sich eine Summe von 
19,350 Thlr. ausgeworfen für die Gesandtschaft beim päpstlichen Stuhle in 
Rom. Unter den Commissarien, welche diesen Etat unterzogen haben, wurde 
die Frage aufgeworfen, ob diese Summe zu bewilligen sei. Ein Antrag auf 
Absetzung der Forderung ist Ihnen von den Commissarien nicht gestellt. 
Ueberwiegend machte sich die Ansicht geltend, daß es nicht die Aufgabe einer 
Commission des Reichstages, auch kaum des Reichstages selbst sei, eine solche 
Forderung für eine einzelne Gesandtschaft abzusetzen, so lange diese Forderung 
seitens der Bundesregierung aufrecht erhalten wird. Was meine persönliche 
Ansicht über diese Frage betrifft — und ich glaube mich da in voller Ueber- 
einstimmung mit meinen politischen Freunden nicht allein, sondern mit vielen 
Mitgliedern dieses Hauses zu befinden —, so würde ich den Wegfall dieser 
Position sehr gern mit Freuden begrüßen. Zu dieser Auffaßung bewegen 
mich nicht allein Vorgänge aus der neuesten Zeit. Unläugbar ist es freilich, 
daß die Zurückweisung, welche das versöhnliche Entgegenkommen in der Er- 
nennung eines Mitgliedes des Cardinal-Collegium selbst für den Gesandtenposten
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        126 
Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 
bei dem päpstlichen Stuhle dort gefunden hat, die Neigung, diesen Gesandten- 
posten seitens des Reichstages beizubehalten und zu dotiren, sehr wenig verstärkt 
haben wird. Die Art, wie diese Ernennung, ein solches Entgegenkommen 
zurückgewiesen ist, hat ja etwas Verletzendes, nicht allein für die Bundes- 
regierung, nicht allein für den Leiter unserer auswärtigen Politik —; nein, 
über ihn hinaus wendet sich diese Zurückweisung, diese Verletzung selbst gegen 
das Oberhaupt des deutschen Neiches. (Widerspruch im Centrum. Sehr wahr, 
sehr richtig! rechts und links.) M. HH.l! (zum Centrum gewendet) Wenn 
Sie das nicht empfinden (nein, nein! im Centrum), daß darin etwas Ver- 
letzendes liegt, wenn ein Gesandter, der mit Genehmigung des deutschen Kaisers 
beim päpstlichen Stuhle designirt ist, dort zurückgewiesen wird, so glaube ich, 
daß hier im Reichstage die große Mehrheit und gemeinsam das deutsche Volk 
dies empfinden wird. (Zustimmung rechts und links; lebhafter Widerspruch 
im Centrum.) Fürst Bismarck: Ich begreife zwar, daß der Gedanke in 
der Bevölkerung entstehen kann, daß die Kosten für eine Gesandtschaft nicht 
mehr erforderlich sind, wenn es sich nicht mehr um den Schutz deutscher 
Unterthanen in den betreffenden Landestheilen handelt. Ich freue mich aber 
doch, daß ein Antrag auf die Absetzung dieser Position nicht gestellt ist, denn er 
würde der Regierung unwillkommen gewesen sein. Die Aufgabe einer Ge- 
sandtschaft besteht ja einerseits in dem Schutze ihrer Landsleute, andererseits 
doch aber auch in der Vermittlung der politischen Beziehungen der ver- 
schiedenen Mächte, bei welchen die Gesandten accreditirt sind. Nun gibt es 
keinen auswärtigen Souverän, der nach der bisherigen Lage unserer Gesetz- 
gebung berufen wäre, so ausgedehnte und durch keine constitutionelle Verant- 
wortlichkeit gedeckten Rechte innerhalb des deutschen Reiches auszullben, als 
Se. Heiligkeit der Papst. Es ist daher von wesentlichem Interesse für das deutsche 
Reich, wie dasselbe sich zum Oberhaupt der röm. Kirche, welches diesen wie 
gesagt, so außerordentlichen umfangreichen Einfluß übt, wie es sich auf diplo- 
matischem Wege dazu stellt. Ich glaube kaum, daß es einem Gesandten des 
deutschen Reiches nach den jetzt in der katholischen Kirche maßgebenden Stim- 
mungen gelingen würde, durch geschickte Diplomatie, durch Ueberredung einen 
Einfluß auszuüben, der eine Modifikation der von Sr. Heiligkeit dem Papste 
zu den weltlichen Dingen prinzipiell genommenen Stellung herbeiführen könnte. 
Ich halte es nicht für möglich, daß nach den jetzt ausgesprochenen und öffentlich 
promulgirten Dogmen die kath. Kirche mit einer weltlichen Macht zu einem 
neuen Concordat gelangen könnte, ohne daß die weltliche Macht in einem gewissen 
Grade afficirt wird, was das deutsche Reich wenigstenz nicht annehmen kann. 
(Sehr wahr!) Dessen seien Sie sicher: nach Canossa gehen wir nicht, 
weder in kirchlicher noch in staatlicher Beziehung. (Große Heiterkeit.) 
Aber es kann sich Niemand verhehlen, daß die Stimmung innerhalb des deutschen 
Reiches auf dem Gebiete des confessionellen Friedens eine gedrückte ist. Die 
Regierungen des deutschen Reiches suchen für die Glaubensspaltung, welche die 
katholischen und evangelischen Unterthanen scheidet, nach dem Mittel, in einer 
Mmöglichst friedlichen, die Verhältnisse des Reiches Möglichst wenig erschütternden 
Weise aus den jetzigen Uebelständen in bessere Zustände zu gelangen. Es 
wird dies ja schwerlich anders geschehen können, als auf dem Wege der Ge- 
setzgebung, und zwar auf dem Wege einer allgemeinen Gesetzgebung (Bravol), 
zu welcher die Regierung nach meiner Ueberzeugung auch genöthigt sein wird, 
die Thätigkeit. des NReichstages in Anspruch zu nehmen. (Bravol) Daß aber diese 
Gesetzgebung in einer die Gewissensfreiheit durchaus schonenden, zurückhaltenden 
zart verfahrenden Weise geschehen muß, daß dabei die Regierungen bemüht seien, 
alle diejenigen Erschwerungen ihrer Aufgabe, die aus unrichtigen Berichterstattun- 
gen, aus Mangel an den richtigen Formen hervorgehen können, das werden sie mir 
zugeben, daß die Regierungen bemüht sein müssen, die richtige Stellung unseres 
inneren Friedens auf die für die confessionellen Empfindungen — auch solche, 
die wir nicht theilen — schonendste Weise herbeizuführen. Dazu gehört vor
        <pb n="131" />
        Das deutische Reich und seine einzelnen Glieder. 127 
allen Dingen, daß man auf Seiten der römischen Curie möglichst gut unter- 
richtet sei über die Intentionen der deutschen Regierungen, und besser unter- 
richtet sei, als man es je war. Ich halte für eine der hervorragendsten Ur- 
sachen des Unfriedens die unrichtige, durch eigene Auslegung oder aus schlim- 
meren Gründen getrübte Darstellung über die Intenlionen der deutschen Ne- 
gierungen, wie sie zu Sr. Heiligkeit dem Papste gelangten. Ich habe geglaubt, 
daß die Wahl eines Botschafter5, der von beiden Seiten volles Vertrauen 
hätte, einmal in Bezug auf seine Wahrheitsliebe und Glaubwürdigkeit, dann 
in Bezug auf seine Persönlichkeit in seinen Gesinnungen und Handlungen, 
daß die Wahl eines solchen Botschafters in Rom willkommen sein würde, daß 
sie als ein Pfand unserer friedfertigen Gefinnungen aufgefaßt, als Brücke der 
gegenseitigen Verständigung benutzt werden würde; ich hatte gehofft, daß die 
iormen immer diejenigen bleiben würden, in welchen ein Kirchenfürst mit 
dem anderen verkehrt, und daß also unnöthige Reibungen verhütet würden. 
Man hat an diese Ernennung Befürchtungen auf evangelischer und liberaler 
Seite geknüpft, die in einer unrichtigen Würdigung der Stellung eines Ge- 
sandlen oder Botschafters Üüberhaupt ihren Grund haben. Ein Gesandter ist 
wesentlich doch nur das Gefäß, das, durch die Instruction seines Souverains 
gefüllt, erst seinen vollen Werth bekommt; daß aber das Gefäß willkommen 
sei, daß es dem Krystall gleiche, der zwar Gift und Galle in sich aufnehmen 
kann, dies aber sogleich anzeigt, wäre allerdings wünschenswerth. Leider ist 
aus Gründen, die noch nicht dargelegt worden sind, die Intention der kaiser- 
lichen Regierung durch ein kurzes Ablehnen von Seiten der Curie verhindert 
worden, ohne zur Ausführung zu gelangen. Ich kann wohl sagen, daß ein 
solcher Fall nicht häufig vorkommt. Es ist üblich, daß, wenn ein Souverän 
seine Wahl getroffen hat, er aus Courtoisie an den fremden Souverain die 
Frage richtet, ob dies ihm eine persona grata sei. Es ist indeß außerordent- 
lich selten der Fall, daß diese Frage verneint wird, weil es doch immer ein 
Rückgängigmachen einer einmal geschehenen Ernennung zur Folge hat. Ich 
bin seit 21 Jahren in den Geschäften der höheren Diplomatie, allein ich glaube 
mich nicht zu täuschen, daß dies der einzige Fall ist (hört! hört!), daß eine 
solche Frage verneinend beantwortet worden ist. Ich habe oft schon erlebt, 
daß Bedenken ausgesprochen worden sind gegen Gesandte, die bereits längere 
Zeit an einem Hofe accreditirt waren; doch geschah dies stets nur in Form 
eines vertraulichen Wunsches, daß ein Wechsel in der Person folgen möge, 
und dann hat man sicher die Ueberzeugung, daß diese Persönlichkeit zur Siche- 
rung der von beiden Höfen gewünschten guten Beziehungen nicht mehr geeignet 
sei. Und immer äußerte man sich, wie schon gesagt, in der vertraulichsten 
Form, gewöhnlich durch ein eigenhändiges Schreiben von dem Souverain, 
verbunden mit den eingehendsten Erläuterungen und in sehr vorsichtifer Weise. 
Es ist in neuerer Zeit vorgekommen, daß die Abberufung eines Gesandten 
gefordert worden ist, aber die Versagung eines erst zu ernennenden ist mir nicht 
erinnerlich. Und mein Bedauern über diese Ablehnung ist ein außerordentlich 
lebhaftes, ich bin aber nicht gewillt, dieses Bedauern in die Falte einer Empfind- 
lichkeit zu Übersetzen, denn die Regierung schuldet unseren kath. Mitbürgern, daß 
sie nicht müde werde, die Wege aufzusuchen, auf denen die Regelung, deren die 
Zerwürfnisse zwischen der geistlichen und weltlichen Macht im Interesse des 
inneren Friedens absolut bedürfen, in der schonendsten Weise gefunden werden 
können. Ich werde deßhalb mich durch das Geschehene nicht entmuthigen 
lassen, sondern fortfahren, bei Sr. Majestät dem Kaiser dahin zu wirken, daß 
ein Vertreter des Reiches für Rom gefunden werde, welcher sich des Vertrauens 
beider Mächte, wenn nicht in gleichem, so doch in hinlänglichem Maße für 
seine Geschäfte erfreut. Daß diese Aufgabe wesentlich erschwert ist, kann ich 
allerdings nicht verkennen. (Bravol) Windthorst (Meppen): Ich finde 
ees ungewöhnlich, solche Sachen hier zu verhandeln, ohne daß uns die da- 
rauf bezüglichen Aktenstücke mitgetheilt find. Wir sind ausschließlich auf die
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        128 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
unzuverlässigen Nachrichten der Presse beschränkt, und kennen den innern Zu- 
sammenhang der Thatsachen nicht. Ich bedaure den Vorfall auf das tiefste; 
auf welcher Seite aber die Schuld an diesem Vorfall und an dessen jetzigem 
Verlaufe liegt, das zu beurtheilen, bin ich im Augenblicke nicht in der Lage; 
es würde dazu eine genauere Kenntniß der Verhältnisse erforderlich sein und 
die Gelegenheit, auch den anderen Theil zu hören. Der zum Botschafter er- 
nannte Cardinal steht zu dem Papste in den intimsten Beziehungen, er gehört 
zu dessen Hausprälaten und ist durch seinen Eid gebunden, demselben in jedem 
Augenblick der Noth zur Seite zu stehen. Trotzdem reiste derselbe schon am 
22. September 1870 nach Deutschland ab, als die italienischen Truppen in 
Rom einrückten. Einen Auftrag vom Papst hatte er hierzu nicht. Seitdem 
weilt er in Deutschland, ohne daß man erfährt, welche Geschäfte ihn hier 
fesseln. Als man ihm seitens der deutschen Reichsregierung das Amt eines 
Gesandten antrug, wäre es Sache des Cardinals gewesen, dasselbe nicht so 
ohne Weiteres zu acceptiren, sondern zunächst seinen Dienstherrn darum zu 
befragen. (Heiterkeit und Widerspruch.) Ja, meine Herren, er bezieht sein 
Gehalt aus der päpstlichen Kasse und hat dem Papste Gehorsam geschworen, 
es ist also ein reguläres Dienstverhältniß, wie es nur eins geben kann. Was 
würden Sie sagen, wenn Se. Heiligkeit den Generaladjutanten des Kaisers 
zu seinem Nuntius ernennen wollte! und ein Cardinal ist doch noch etwas 
ganz anderes, als ein Generaladjutant. Wenn der erwähnte Cardinal also 
das ihm angetragene Amt annahm, ohne seinen Dienstherrn zu fragen, so 
verkannte er seine Stellung in einer Weise, welche es mir zweifelhaft macht, 
ob er der geeignete Mann für ein so delikates und schwieriges Amt ist. — 
Es ist von dem Herrn Reichskanzler darauf hingewiesen, daß es das erstemal 
sei, daß ihm ein solcher Fall vorgekommen; er darf aber nicht Übersehen, daß 
es wohl auch das erstemal gewesen ist, daß man den Diener eines fremden 
Herrn in dieser Weise zu seinem eigenen zu machen versucht. Es pflegt sonst 
üblich zu sein, derartige Dinge sehr vertraulich zu behandeln und nicht eher 
damit an die Oeffentlichkeit zu treten, als bis man sich vergewissert hat, daß 
kein Dementi folgt. Im vorliegenden Falle hat man lange vorher officiell 
und officiös darüber gefprochen. Der Reichskanzler betonte kürzlich die Noth- 
wendigkeit der Discretion der Beamten im auswärtigen Amt und wies darauf 
hin, daß mit unnachsichtlicher Strenge darauf gehalten werde; wie kommt es, 
daß die Angelegenheit trotzdem in die Oeffentlichkeit gekommen ist Die Zu- 
sicherungen, einen anderen geeigneten Vertreter zu suchen und Alles zu thun, 
um die berechtigten Wünsche der katholischen Angchörigen des Reiches zu be- 
friedigen, haben mich mit Freude erfüllt, und ich wünsche nur, daß den guten 
Intentionen nicht anderweitig Hindernisse bereitet werden. Conventionen mit 
dem heiligen Stuhle, wenn sie gehalten wurden, haben immer gute Früchte 
getragen. Das lehrt das Beispiel Preußens. Heute will man von Concor= 
daten nichts mehr wissen; man will sich „auf sich selbst stellen“". Ein stolzes 
Wort, das aber nur da zur Wahrheit werden kann, wo man in seiner eigenen 
Sphäre bleibt. Sind andere Theile dabei interessirt, dann ist eine Lösung 
nicht möglich ohne eine Verständigung, und auf solchen Verständigungen hat 
immer Segen geruht, sie sind es, durch die Preußen groß geworden ist. 
Wollen Sie also diese Verhältnisse gesetzlich regeln, so wird nur etwas Gedeih- 
liches daraus werden unter der Mitwirkung des Papstes. (Widerspruch links.) 
Sie widersprechen, aber die Thatsachen sind mächtiger als Sie. Sie wollen 
eine vollständige Loslösung des Staates von der Kirche. Ich bin gern bereit, 
die amerikanische kirchenpolitische Stellung zu acceptiren, wenn Sie die mir 
in Amerika vorhandenen Vorbedingungen geben wollen. Die Schwierigkeiten 
einer Trennung der Kirche vom Staate liegen viel weniger in der katholischen 
als in der protestantischen Kirche, die mit jenem viel inniger verwachsen ist 
und durch eine Loslösung vielleicht tödtlich verletzt wird. Fürst Bismarck: 
Der Vorredner hat seine Verwunderung darüber ausgesprochen, daß der zum
        <pb n="133" />
        Das deutsche Reich und feine einzelnen Slieder. 129 
Botschafter designirte Cardinal nicht seinerseits nach Rom gegangen sei, um 
sich die Antwort zu holen. In der Sache waren zwei Antworten zu geben, 
die eine an den Kaiser, der durch sein amtliches Organ bei der römischen 
Curie angefragt hatte: Ist Euch dies recht? Die zweite an den Cardinal. 
Wenn ich recht unterrichtet bin, so ist die Antwort an den Cardinal, das 
Verbot der Annahme enthaltend, sehr viel früher als die Antwort an den 
Kaiser erfolgt. (Hört!) Nachdem ich davon üÜüberzeugt war, schien es mir 
doch nützlich, daß der Kaiser nun seinerseits auch eine Antwort erhalte, und 
in Folge dessen habe ich später, ich weiß nicht fünf oder acht Tage später 
den Wunsch ausdrücken lassen, daß wir eine Antwort haben möchten. Die 
hierauf bezüglichen Aktenstücke hat die „Norddeutsche Allgemeine“ ohne Zweifel 
authentisch mitgetheilt. Auf die Kritik des Cardinals, die der Vorredner von 
der Tribüne aus gelbt hat, will ich nicht eingehen, nur auf das Wort 
„Dienstherr“ will ich mit einem Wort zurückkommen. Der Vorredner ist in 
der Geschichte gewiß bewandert, so weit sie die kirchlichen Verhältnisse berührt: 
ich frage ihn: wer war der Dienstherr der Cardinäle Richelien und Mazarin? 
Beide Herren haben im Dienst ihres Souveräns, des Königs von Frankreich, 
recht oft Streitfragen mit dem römischen Stuhle, obwohl sie Cardinäle waren, 
zu erledigen und zu vertheidigen gehabt. Also so ganz durchschlagend ist der 
Vergleich des Cardinal-Botschafters mit dem Cardinal-Adjutanten doch nicht, 
obschon, wenn es Sr. Heiligkeit gefiele, hier einen General-Adjutanten zum 
Nuntius zu ernennen, ich dem Kaiser augenblicklich zureden würde, ihn als 
einen solchen anzunehmen. (Stürmische Heiterkeit.) Der Vorredner hat es 
bemängelt, daß Diese ganze Verhandlung früher in die Oeffentlichkeit gelangt 
ist, als mit der von mir beanspruchten Verschwiegenheit im auswärtigen Dienst 
verträglich ist. Ich kann nun aktenmäßig nachweisen, daß die Veröffentlichung 
in Rom früher stattgefunden hat, als von unserer Seite. Die päpstliche Curie 
machte aus der Ablehnung kein Geheimniß, sie machte den dortigen Gesandten 
darüber unumwundene Mittheilung. Von diesem Augenblick an war es für 
uns Überflüssig, das Geheimniß länger zu bewahren. Ich glaube, daß es bis 
dahin der Presse gegenuber bewahrt war. Ich habe Indicien dafür, daß es 
von Rom aus der Presse gegenüber nicht bewahrt worden ist. Ich hatte eine 
leise Hoffnung, der Vorredner werde mir darüber seinerseits Auskunft geben 
können, wie das Geheimniß so früh in die Oeffentlichkeit hat dringen können. 
Ich weiß nicht, ob auf sein Zeugniß darüber zurückgegriffen werden kann. 
Sollte es mir aber gelingen, die Quelle zu entdecken, so kann ich nach den 
mir mündlich zugekommenen Indicien versichern, daß ich das Zeugniß des 
Vorredners provociren werde. Die Frage, wie das Geheimniß in die Oeffent- 
lichkeit kam, gebe ich ihm zurück; ich bin Überzeugt, er weiß mehr davon als 
ich. Er hat in anderer Beziehung meine Ansichten als reim Fersönlich darge- 
stellt. Dies ist auch, soweit ich nicht im Namen der verbündeten Regi#rungen 
sprechen kann, richtig. Da ich aber eine Persönlichkeit von Einfluß in diesen 
Sphären bin, so ist es immerhin von Interesse meine persönlichen Ansichten 
kundzugeben darüber, wie man etwaigen Gefahren, die dem Staate drohen, 
entgegenwirken kann. Der Vorredner hofft durch einen Vertrag zu einer 
Regelung dieser Angelegenheit zu gelangen und hat, wenn ich ihn richtig ver- 
standen habe, Andeutungen Über das System solcher Verträge gemacht, die 
ich nicht ganz begründet finden kann. Es ist schon oft über die Form einer 
solchen Auseinandersetzung mit der Kirche gestritten vorden: ich bin ein Feind 
aller Conjckturalpolitik und aller Prophezeiungen; das wird sich ja finden. 
Das aber kann ich ihm versichern, daß wir gegenüber den Ansprüchen, welche 
einzelne Unterthanen des Kaisers geistlichen Standes erheben, daß es Landes- 
geseye gebe, die für sie nicht verbindlich seien, daß wir allen solchen Ansprüchen 
gegenüber die volle Einheit der Souveränetät des Staates mit allen uns zu 
Gebote stehenden Mitteln aufrecht erhalten werden (Beifall) und daß wir in 
dieser Beziehung auch der vollen Unterstützung der großen Maioritöt beider 
9
        <pb n="134" />
        130 
Das deutsche Relch und seine einzelnen Glieder. 
Confessionen sicher sind. (Lebhafter Beifall.) Die Souveränetät kann nur 
eine einbeitliche sein und sie muß eine einheitliche bleiben, und wer die Gesetze 
als für ihn nicht vorhanden ansieht, der stellt sich außerhalb der Gesetze und 
sagt sich los vom Staate. (Lebhafter Beifall.) Ich habe dem Vorredner als 
Minister weiter nichts zu sagen; aber als evangelischer Christ habe ich ihm 
noch zu sagen: wenn er glaubt, daß die Trennung vom Staat für die evan- 
gelische Kirche tödtlich sein würde, so muß ich ihm sagen, daß ihm zu meinem 
Bedauren der wahre Begriff des Evangeliums nicht aufgegangen ist. 
Die Wirkung der Rede des Reichskanzlers — das Verhältniß das 
sich von Satz zu Satz zwischen dem Sprechenden und den Hörern 
gestaltet — ist eine gewaltige. Ueber die bischöfliche Uumaßung aus 
Gehorsam gegen angeblich kanonische Rechtssätze dem Landesrecht un- 
botmäßig sein zu wollen und zu dürfen, spricht der Neichskanzler sein 
Verdammungsurtheil mit schärfstem Accent und laut erhobener Stimme 
aus und die während seiner Rede vielfach ausbrechenden Beifallsrufe 
gestalten sich am Schlusse zu einer wahren Ovation. 
14. Mai. Repräsentanten der acht Großlogen Deutschlands berathen in 
Berlin das Statut eines Großlogen-Bundes und unterzeichnen dasselbe. 
Der Schwerpunkt des deutschen Logenwesens liegt in den drei Berliner 
Großlogen und ihren zahlreichen Töchterlogen mit vielen Tausenden von Mit- 
gliedern in allen größeren und kleineren Städten Nord= und Mitteldeutschlands. 
Sie heißen die Große Landesloge von Deutschland, die Großloge Royal-York 
zur Freundschaft und die Große National-Mutter-Loge zu den drei Weltkugeln. 
Die fünf außerpreußischen sind: die sächsische (Dresden), die Hamburger, die 
Darmstädter, die Frankfurter (zum eclectischen Bund) und die zu Bayreuth. 
Der von den Repräsentanten dieser 8 Großlogen beschlossene Großlogen-Bund 
beabsichtigt nicht eine Vereinigung oder Conföderation in Ritus und Lehre, 
worin die außerpreußischen unter sich und von den preußischen mehr oder 
weniger abweichen, sondern ist in allen äußeren Fragen, betreffend die An- 
knüpfung oder Aufkündigung von Verhältnissen zu außerdeutschen Logen, bei 
etwaigen Streitigkeiten deutscher Großlogen u. s. w. die schiedsrichterliche In- 
stanz, in anderen Fragen ist seine Wirksamkeit nur eine begutachtende und 
berathende. Am Pfingstmontage empfängt der Kronprinz als stellvertretender 
Protektor und Ordensmeister der Großen Landesloge die Repräsentanten und 
spricht ihnen seinen Glückwunsch aus zu dem Resultat ihrer Berathung; er 
erkenne darin einen Fortschritt, einen weiteren Stein im Bau. Auf dem 
Voden der. Gemeinschaft, welche die Ereignisse der letzten Jahre gegründet, 
bewege sich auch diese engere Verbindung der Großlogen. Anknüpfend an 
das, was der Kronprinz vor fast zwei Jahren bei der Säcularfeier der Großen 
Landesloge von Deutschland in längerer Rede gesagt, wiederhole er, er sei 
fest überzeugt, daß, je tiefer die maurerische Forschung eindringe in das In- 
nere der ihr vorliegenden Wissenschaft, sie um so mehr das lautere Wesen 
derselben, von Schlacken gereinigt, zur Erkenntniß und Auslbung bringen 
und den edlen Zwecken der Freimaurerei dienen würde. Diesen Bestrebungen 
werde er gern die Hand reichen. Er bringe der Versammlung die Grüße des 
Kaisers, der von den Aufgaben, denen die Repräsentanten der Großlogen sich 
gewidmet, durch ihn in Kenntniß gesetzt worden sei. 
15.—16. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: Jesuitendebatte. Referat 
des Abg. Gneist über die gegen die Jesuiten eingegangenen Petitionen. 
Rede des (conserv.) Abg. Wagener gegen die Jesuiten, von der man 
annimmt, daß sie im Einverständniß mit dem Reichskanzler vorbereitet
        <pb n="135" />
        Das deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. 131 
worden sei. Lebhafte Unterhandlungen zwischen allen anticlericalen 
Fractionen, um einen Beschluß mit möglichst großer Majorität zu er— 
zielen: in Folge davon Antrag Marquardsen. Bei der Abstimmung 
wird der Antrag des Abg. Mallinkrodt und der Clericalen mit 224 
gegen 73 Stimmen verworfen und der Antrag Marquardsen mit 205 
gegen 84 Stimmen angenommen. 
Anträge liegen vor: 1) Antrag der Commission (Sneist): „Der 
deutsche Reichstag wolle beschließen: die sämmtlichen oben bezeichneten Peti- 
tionen dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu Überweisen, aus dem 
Inhalt derselben es zur Kenntniß der verbündeten Regierungen zu brin- 
gen, in wie weitem Maße der Orden Jesu und die von ihm geleiteten Ein- 
richtungen und Vereine auf dem Boden des freien Vereinsrechts ihre Thätig- 
keit innerhalb des deutschen Reiches entwickelt haben, sowie mit der Auffor- 
derung, I. die verblndeten Negierungen zu veranlassen, sich über gemeinsame 
Grundsätze zu verständigen in Betreff der Zulassung religiöser Orden, in Be- 
treff der Erhaltung des Friedens der Glaubensbekenntnisse unter sich und 
gegen die Verkümmerung staatsbürgerlicher Rechte durch die geistliche Gewalt; 
insbesondere aber II. womöglich noch in dieser Session dem Reichstage einen 
Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Niederlassung von Mitgliedern der 
Gesellschaft Jesu und der ihr verwandten Congregationen ohne ausdrückliche 
Zulassung der betreffenden Landesregierung unter Strafe gestellt wird.“ 
2) Antrag von Lamey, Fürst von Hohenlohe-Schillingsfürst, 
Windthorst (Berlin), Dr. Völk, Dr. Meyer (Thorn), Kiefer, Eckhard: 
„statt Nr. II. des Antrags der Commission zu setzen: baldmöglichst einen Ge- 
setzentwurf vorzulegen, durch welchen den Mitgliedern der Gesellschaft Jesu 
und der ihr verwandten Congregationen die Errichtung von Niederlassungen, 
sowie die Ausübung geistlicher Functionen und der Lehrthätigkeit unter An- 
drohung von Strafe verboten wird.“ 
3) Abg. v. Mallinckrodt und das Centrum beantragen: „a. über die 
vorliegenden Petitionen zur Tagesordnung überzugehen; eventuell: b. die 
sämmtlichen Petitionen dem Hrn. Reichskanzler zu überweisen, mit dem An- 
heimgeben: 1) über die Haltung und Wirksamkeit der Jesuiten, während des 
mehr als zwanzigjährigen Aufenthalts derselben in den verschiedenen Gegenden 
des Neiches eingehende Erhebungen zu veranlassen, auf daß jede Beschuldigung 
wegen gesetzwidrigen oder staatsfeindlichen oder den Frieden der Confession 
störenden oder die Sittlichkeit gefährdenden Verhaltens auf ihre etwaigen that- 
sächlichen Unterlagen gestellt, und die Wahrheit der behaupteten Thatsachen 
geprlisft werde; 2) je nach dem Ergebnisse der Ermittelungen die Bestrafung 
der Schuldigen herbeizuführen, oder aber zur Genugthuung für schuldlos An- 
geklagte den Ungrund der Beschuldigungen zu constatiren. 
4) Abg. Wagener (Neustettin) und Dr. Lucius (Erfurt), unterstützt 
von der conserv. und der deulschen Reichspartei beantragen: „sämmtliche in 
dem sechsteu Petitionsbericht näher bezeichneten Petitionen dem Hrn. Reichs- 
kanzler zu Überweisen mit der Aufforderung: 1) darauf hinzuwirken, daß 
innerhalb des Reiches ein Zustand des öffentlichen Rechts hergestellt werde, 
welcher den religiösen Frieden, die Parität der Glaubensbekenntnisse und den 
Schutz der Staatsbürger gegen Verkümmerung ihrer Rechte durch geistliche 
Gewalt sicher stellt; 2) insbesondere einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher 
auf Grund des Art. 4 Nr. 16 der Reichsverfassung die rechtliche Stellung 
der religiösen Orden, Congregationen und Genossenschaften, ihre Zulassung 
und deren Bedingungen regelt, sowie die Thätigkeit derselben, namentlich der 
„Gesellschaft Jefu“, insoweit sie sich als eine staatsgefährliche darstellt oder 
sonst gegen die Reichs= und Staatsgesetze verstößt, unter Strafe stellt.“ 
5) Von Seiten der Democraten (Abg. Gravenhorst und Sonnemann) 
9“
        <pb n="136" />
        132 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
wird beanlragt: „die sämmtlichen im Bericht bezeichnelen Petitionen dem Hrn. 
Reichskanzler mit dem Ersuchen zu Überweisen, die verbündeten Regierungen 
zu veranlassen, sich über die gesetzliche Einführung gemeinschaftlicher Grund- 
sätze zu verständigen, welche eine vollständige Trennung von Staat und Kirche, 
sowie von Kirche und Schule herbeizuführen geeignet sind.“ 
6) Amendement Marquardsen (Bayern), v. Blankenburg (Preußen), 
Lucius (Erfurt) und Marquard Barth (Bayern), das die Nr. 2 des Antrags 
der Conservativen dahin amendirk: „insbesondere einen Gesetzentwurf vorzu- 
legen, welcher auf Grund des Eingangs und der Nr. 13 und 16 des Art. 4 
der Reichsverfassung die rechtliche Stellung der religiösen Orden, Congrega- 
tionen und Genossenschaften, die Frage ihrer Zulassung und deren Bedingungen 
regelt, so wie die staatsgefährliche Thätigkeit derselben, namentlich der Gesell- 
schaft Jefu unter Strafe stellt.“ 
Die Abstimmung weist eine feste Mehrheit von mehr als zwei Dritteln 
Stimmen aus. Nur 8 Mitglieder der Fraction der Fortschrittspartei haben sich 
von dem sonst einstimmigen Votum der drei liberalen Fractionen — Nat.-lib., 
Fortschrittspartei und freie Reichspartei — zurückgehalten. Wenigstens 20 
Fortschrittsfractionsgenossen, darunter Schulze, Wigard, Harkort, von denen 
man sonst eine gewisse Starrheit der Anschauungen festgehalten sieht, haben 
mit den Übrigen Liberalen für den Antrag Marquardsen, Blanckenburg, Lu- 
cius, Barth gestimmt. Die national-liberale Fraction und die freie Reichs- 
partei stimmen einmüthig dafUr; auch die Conservativen scheinen keinen Dissi- 
denten gehabt zu haben. Dagegen sind der deutschen Reichspartei einige Mit- 
glieder untreu geworden; außer zwei schlesischen Grafen, die immer für ultra- 
montan galten und sich nur nicht unter den das Centrum beherrschenden 
Mainzer Krummstab mit seinen geistlichen „Dienstboten“ stellen mochten, hat 
auch ein westfälischer Abgeordneter, Duesberg, mit den Clericalen gestimmt. 
15. Mai. (Sachsen-Weimar.) Das Cultusministerium macht bekannt, 
daß die Schulaufsicht für den Stadtbezirk Eisenach dem Schulrath 
und Seminardirektor Eberhardt „bis auf weiteres“ übertragen worden 
ist, der erste praktische Versuch der Trennung der Schule von der 
Kirche, da seither regelmäßig das Schulephorat mit den Oberpfarr- 
ämtern verbunden war. 
„ (Lippe-Detmold.) Eine von dem neuen Cabinetsminister von 
Flottwell veranstaltete Versammlung von Vertrauensmännern wird ver- 
tagt, um vorerst durch bestimmte statistische Ermittelungen eine Basis 
zu allseitiger Verständigung zu gewinnen. Zugleich erläßt der Fürst 
folgenden Cabinetsbefehl an Flottwell betr. das die Hauptbeschwerde 
des Landes bildende Jagdrecht auf fremden Grund und Boden: 
„Nachdem ich zu meiner Betrlibniß wahrgenommen, daß der gegenwärtige 
Stand der Landesgesetzgebung in Betreff der Befugniß zur Jagd auf fremdem 
Grund und Boden in immer weiteren Kreisen der Bewohner des Landes zur 
Mißstimmung und Verfeindung der Gemüther und zu einer höchst bedauer- 
lichen Gefährdung des Rechtsvertrauens Veranlassung gegeben hat, liegt Mir 
der Wunsch dringend am Herzen, diese Angelegenheit baldigst in einer sowohl 
dem allgemeinen Zeitbedürfniß, als auch den Rücksichten versöhnender Gerech- 
tigkeit und Billigkeit entsprechenden Weise geordnet zu sehen. Um nun zu- 
nächst von Meiner Seite alles zu thun, was die wirksame Erreichung des 
Mir vorgesetzten Zieles, der Wiederherstellung ruhiger und rechtssicherer Zu- 
stände zu fördern geeignet ist, habe Ich im Interesse der Landeswohlfahrt und 
des Friedens zwischen Mir und Meinen geliebten Unterthanen Mich gern 
entschlossen und erkläre hiermit als Meinen Willen: daß das bisher auf
        <pb n="137" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 133 
Privat= und Gemeinde-Grundbesitzungen des Landes ausgellbte landesherrliche 
Jagdregal nunmehr ohne Entschädigung in Wegfall kommen soll. 
Hinsichtlich der bisherigen Privatberechtigungen auf fremden Grund und Boden 
und etwaiger zur Zeit in Kraft stehenden Jagdpachtverträge ist es Mein 
Wunsch und Wille, daß, behufs Beseitigung derselben im Wege der Gesetz- 
gebung ein billiger Ausgleich gefunden werde, und beauftrage Ich Sie Mir 
dießfällige geeignet erscheinende Propositionen zu einem hiernächst mit der 
Landesvertretung zu vereinbarenden Gesetz zu unterbreiten, nicht weniger auch 
für die Vorbereitung eines dem öffentlichen Interesse entsprechenden und zur 
Sicherung der umgestaltet werdenden Jagdrechte diensamen Jagdpolizeigesetzes 
Sorge zu tragen. Zugleich fühle Ich Mich bewogen, hiermit anzuordnen, 
daß alle diejenigen bisher wegen unbefugten Jagens oder in Beziehung auf 
die Jagd geleisteten, mit einer Körperverletzung nicht verbunden gewesenen 
Widerstands zur gerichtlichen Untersuchung gezogenen Personen, welche in der 
ersichtlichen Meinung eines ihnen zustehenden Jagdrechts gehandelt haben, aus 
der Untersuchung entlassen und mit Strafe und Gerichtskosten 
verschont werden. Demnach bevollmächtigte Ich Sie diesen Beschluß als- 
bald zur Ausführung zu bringen."“ 
18. Mai. (Bayern.) Der infallibilistisch gesinnte Privatdocent Priester 
20. 
F. Brentano wird von der Regierung zum außerordentlichen Professor 
an der philosophischen Facultät der Universität Würzburg ernannt 
nach dem von der II. Kammer am 19. April gefaßten Beschlusse. 
„ (Preußen.) Der Erzbischof von Köln verlangt die Absetzung 
der von ihm wegen des Unfehlbarkeitsdogmas excommunicirten Pro- 
fessoren der Theologie Hilgers, Reusch und Langen. Die Regierung 
lehnt das Begehren ab. 
. —23. Mai. Allgemeine deutsche Lehrerversammlung in Hamburg. Es 
haben sich zu derselben circa 5000 Lehrer und Lehrerinnen aus allen 
Theilen Deutschlands, sowie aus Deutsch-Oesterreich eingefunden; auch 
Belgien, Rußland und Serbien sind vertreten. Die Versammlung 
richtet Telegramme an den Kaiser und an Fürst Bismarck, die von 
denselben freundlich beantwortet werden. 
. (Preußen.) Der Cultminister Falk beantwortet die Zuschrift 
des Bischofs von Ermeland sehr bestimmt dahin, daß „Vpleich allen 
anderen Corporationen auch die katholische Kirche Preußens den 
Staatsgesetzen unterworfen sei" und verlangt von ihm demgemäß die 
unzweideutige Erklärung „fortan die Staatsgesetze in ihrem vollen Um- 
fange zu befolgen“: 
„Ew. bischöfliche Hochwürden haben in dem gefälligen Schreiben vom 
30. März ds. Is. das gegen die DDr. Wollmann und Michelis Ihrerseits 
eingehaltene Verfahren durch die Vorschriften des canonischen Recht zu recht- 
fertigen gesucht und an die Spite Ihrer Ausführungen den Sat gestellt, daß, 
wenn zwischen diesen Vorschriften und den Landesgesetzen ein Widerspruch be- 
siche, es Pflicht des Bischofs sei, so lange nach den kirchlichen Normen zu 
handeln, bis die obersten Staats= und Kirchenbehörden eine Beseitigung des 
Widerspruchs herbeigeführt haben. Nur mit höchstem Befremden hat die 
königliche Staatsregierung von dieser Erklärung Kenntniß genommen. Die- 
selbe stellt die kirchlichen Verordnungen Über die Staatsgesetze 
und die Frage, ob den letztern zu gehorchen oder nicht, in das 
persönliche Ermessen der geistlichen Obern. Ein solcher Anspruch
        <pb n="138" />
        134 Das deutsche Reich und seine einjelnen Slieder. 
ist mit der Staatshoheit unverträglich. Weder die Gesetzgebung noch ein 
Staatsvertrag hat den katholischen Bischöfen der Monarchie jemals ein der- 
artiges Recht eingeräumt. Gleich allen anderen Corporationen ist 
auch die katholische Kirche Preußens den Staatsgesetzen unter- 
worfen. Deren Befolgung ist eine der vornehmsten staatsbürgerlichen Pflich- 
ten, und diesen darf durch Auslübung der Religionsfreiheit kein Abbruch ge- 
schehen. (Artikel 12 der Verfassungsurkunde.) Die Obern der katholischen 
Geistlichkeit werden überdies durch das Gesetz (A. L. R. II. 11. § 134) dem 
Staate noch besonders zu vorzüglicher Treue und Gehorsam verpflichtet. Ew. 
bischöfliche Hochwürden haben die Erfüllung aller dieser Pflichten in dem Sr. 
Majestät dem Könige geleisteten Homagialeide gelobt. Die in dem Schreiben 
vom 30. März ds. Js. bestrittene Souveränetät des Staats zweifellos zu 
stellen, ist um so mehr für die königliche Staatsregierung geboten, als Ew. 
bischöfliche Hochwürden durch die gegen Wollmann und Michelis erlassenen 
Censurdecrete Ihrer grundsätzlichen Auffassung, daß kirchliche Verordnung über 
Staatsgesetz gehe, thatsächliche Folge gegeben haben. Denn der ausgesprochene 
Bann hat die bürgerliche Ehre der Betroffenen verletzt, und diese Verletzung 
verstößt gegen die Staatsgesetze. Der § 57 A. L. R. II. 11 ist nicht 
aufgehoben und findet in seinem wesentlichen Inhalte durch den Schlußsatz 
des Artikels 12 der Verfassungsurkunde Bestätigung. Danach darf den bür- 
gerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten durch die Ausübung der Religions- 
freiheit kein Abbruch geschehen, und zu diesen Pflichten gehört es, sein Ver- 
halten so einzurichten, daß die Ehre anderer Staatsangehöriger nicht beein- 
trächtigt werde. Bei solcher Sachlage muß die königliche Staatsregierung 
an dem Anspruche festhalten, daß mittels einer entsprechenden amtlichen 
Kundgebung die Beeinträchtigung beseitigt werde, welche die DDr. Woll- 
mann und Michelis durch die öffentliche Verkündigung der über sie verhängten 
Excommunication an ihrer bürgerlichen Ehre erlitten haben, und einer Er- 
klärung Ew. bischöflichen Hochwürden darlber entgegensehen, daß Sie ge- 
willt seien, fsortan die Staatsgesetze in ihrem vollen Umfange zu 
befolgen. Im Einklange mit einem Beschlusse des königlichen 
Staatsministeriums ersuche ich Hochdieselbe ergebenst, demgemäß zu 
verfahren. Wenn Ew. bischöfliche Hochwürden diese Forderung ablehnen, 
so würde die Staatsregierung in Ihrer Weigerung, die Staatsgesehe zu be- 
folgen, den Bruch der amtlichen Beziehungen erblicken, in welchen 
Ew. bischöfliche Hochwürden als Bischof zu den amtlichen Organen des Staates 
stehen, und würde demgemäß verfahren, insoweit es die gegenwärtige 
Gesetzgebung gestattet, und wenn letztere zur Wahrung der staatlichen Rechte 
gegen Beeinträchtigung der Staatshoheit und des bürgerlichen Friedens nicht 
ausreichende Mittel gewähren sollte, der Landesvertretung die zu diesem 
Zwecke erforderlichen Vorlagen machen.“ 
21. Mai. (Preußen.) Der Feldpropst (Armeebischof) Namczanowski ver- 
bietet ohne Zuziehung der Militärbehörde oder auch nur Mittheilung 
an dieselbe auf Grund einer eingeholten Entscheidung des Papstes dem 
Divisionsprediger Lünemann in Köln die Ausübung aller priesterlichen 
Functionen in der dortigen St. Pantaleonskirche so lange, als der 
Mitgebrauch dieser Kirche Seitens der Altkatholiken nicht durch amt- 
liche Mittheilung inhibirt sei, bei Strafe der Suspension. 
„ (Bayern.) In Gunzenhausen beschließt eine Versammlung von 
etwa 150 evangelischen Männern, größtentheils aus Mittelfranken, 
die Gründung eines Vereins im Sinne der evangelischen Kirche gegen 
den Bekenntnißzwang der sog. lutherischen Vereine und spricht den-
        <pb n="139" />
        Das deutsche Relch und seine einzelnen Glieder. 135 
jenigen unter den Altkatholiken, welche dem Grundsatze huldigen, be- 
züglich der Lehre auf die ersten vier Jahrhunderte der Kirche zurück- 
zugchen ihre volle Zustimmung aus, indem auf diesem Grunde eine 
Vereinigung der Confessionen möglich sei. 
22. Mai. (Deutsches Reich.) Der Reichskanzler geht in Urlaub nach 
23. 
1n 
Varzin. 
„ (Preußen.) Die halbamtliche Prov.-Corr. spricht sich über den 
Beschluß des Reichstags gegen den Jesuitenorden folgendermaßen aus: 
„Die Bedeutung des Beschlusses beruht vor Allem auf der Einmüthigkeit 
aller Parteien in Betreff der Nothwendigkeit, die Souveränectät des Staats 
und den religiösen Frieden gegen kirchliche Ausschreitungen von Reichswegen 
zu sichern. Die Kundgebung der Überwiegenden Mehrheit des Reichstages 
stimmt ferner nach ihrem wesentlichen Inhalt und nach der näheren Begrün- 
dung, welche sie in den Berathungen gefunden hat, durchaus mit der vom 
Reichskanzler vor kurzem angedeuteten Richtung der kirchlichen Politik der 
Reichsregierung überein. Die Regierung hatte es vermieden, sich bei den 
Verhandlungen Über die Petitionen irgendwie zu betheiligen, einerseits, weil 
der Bundesrath noch nicht in der Lage gewesen war, sich über seine Stellung 
zu den Pctitionen schlüssig zu machen, andererseits, weil es angemessen erschien, 
die Ieireng des Reichstags zur Sache völlig frei und unbeeinflußt hervortreten 
zu lassen 
„ (Preußen.) Das Consistorium der Provinz Brandenburg be- 
schließt trotz des Widerstands, den sein Vorgehen bereits hervorgerufen 
hat, die förmliche Disciplinaruntersuchung gegen den greisen Prediger 
Sydow: 
„ da die durch ihn erfolgte Veröffentlichung seiner Ansichten in der evan- 
gelischen Landeskirche ein schweres Aergerniß gegeben hat, so mußte trotz seines 
hohen Alters und seiner langen Amtsführung die Einleitung der förmlichen 
Disciplinar-Untersuchung gegen ihn auf Grund der §8 73 und 103 Tit. 11 
Theil II. des Allgem. Landrechts beschlossen werden.“ 
„ (Deutsches Reich.) Reichstag: Zweite Berathung des Gesetzes- 
entwurfes betr. die Errichtung eines obersten Rechnungshofes für das 
dcutsche Neich. Die Liberalen siegen mit allen ihren Amendements, 
obgleich der clericale Windthorst-Meppen eine sehr eigenthümliche Di- 
version zu Gunsten der Regierung macht. Das Centrum stimmt 
indeß getheilt. 
In der Debatte tritt der Absolutismus der preußischen Regierungsanschau- 
ungen in Gegensatz gegen das, was man in Süddeutschland constitutionell 
heißt, ziemlich grell zu Tage. Die Liberalen meinen, es sei doch nicht unbe- 
scheiden, wenn der Reichstag verlange, der Rechnungshof solle ihm die Rech- 
nungen Über die Finanzwirthschaft so weit vorbereiten, daß er der Regierung 
Decharge ertheilen kann? es sei doch nicht in die Executive eingegriffen, wenn 
der Reichstag das Recht erhalte, selbständig Rückfragen an den Rechnungshof 
zu richten, die dieser zu beantworten verbunden sei. Gerstner aus Würzburg 
berichtet zur lebhaften Genugthuung der vereinigten Liberalen, daß in Bayern 
und Sachsen dieses Recht der Landesvertretungen, Fragen an die betreffende 
Rechnungsbehörde zu richten, ein unbestrittenes und stets gelbtes sei, daß den 
Kammern auf Verlangen sogar die Original-Zwischen= und Unterrechnungen 
vorgelegt werden. In Preußen ist das nicht, im Reiche soll es nicht der Fall
        <pb n="140" />
        136 Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 
sein. Wenn der Reichstag seine Beschlüsse auch in der dritten Lesung aufrecht 
erhält, so scheint es wahrscheinlich, daß das Gesetz nicht zu Stande kommt. 
25. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: Der Kriegsminister v. Noon 
überreicht der Militärstrafgesetzeommission mit feierlicher Ansprache die 
Entschließung des Bundesraths, wonach 7 Punkte als unerläßlich und 
24 weitere als fast ebenso wichtig bezeichnet werden, wenn das Gesetz 
zu Stande kommen solle. 
„ „ ((Deutsches Reich.) Reichstag: Die Reichsregierung legt dem- 
selben nach dem Beschlusse des Bundesraths folgenden Entwurf für 
die Verwendung bezw. Vertheilung der französischen Kriegsentschä- 
digung vor: 
Art. 1. Dem Reichskanzler wird aus den bereitesten Mitteln der von 
Frankreich zu zahlenden Kriegskosten-Entschädigung zur Wiederherstellung, 
Vervollständigung und Ausrüstung der in Elsaß-Lothringen gelegenen Fest- 
ungen, sowie zur Erbauung und Einrichtung der erforderlichen Casernen, 
Lazareth= und Magazinanstalten in den offenen Garnisonsstädten von Elsaß- 
Lothringen die Summe von 39,250,950 Thlrn. zur Verfügung gestellt, von 
der bis zum Schluß des Jahres 1872 15,817,328 Thlr. zur Verwendung 
zu bringen sind. Art. 2. Nachstehende durch die Kriegführung wider Frank- 
reich erwachsene oder mit derselben in unmittelbarem Zusammenhange stehende 
Ausgaben, als: 1) Die Kosten für die Armirung und Desarmirung der Fest- 
ungen; 2) der Aufwand flr das Belagerungsmaterial; 3) die durch den 
Krieg veranlaßten außeretatsmäßigen Ausgaben für die Kriegsmarine, ein- 
schließlich der Kosten der Erwerbung und Herrichtung eines Schießplatzes im 
Betrag von 1,375,000 Thlrn. für die Artillerie-Prüfungs-Commission; 4) die 
Ausgaben für vorübergehende Einrichtungen zur Küstenvertheidigung und die 
Kosten der Stromsperren; 5) die Kosten für Anlegung und Wiederherstellung 
von Eisenbahnen im Interesse der Kriegsführung, soweit dieser Auswand sich 
nicht als eine nützliche Anlage im Interesse der Gebiete der an dem Kriege 
betheiligt gewesenen deutschen Staaten darstellt, ferner die Kosten der für die 
occupirten Bahnen während des Krieges beschafften Betriebsmittel, abzüglich 
des für dieselben erzielten Erlöses, ingleichen die Kosten zur Wiederherstellung 
der zu Landesvertheidigungszwecken zerstörten Landstraßen; 6) die Kosten der 
nicht in den Bereich der Feldtelegraphie fallenden Telegraphenanlagen und 
deren Betrieb unter der unter 5 bemerkten Beschränkung; 7) der Aufwand, 
welcher durch die einstweilige Civilverwaltung in Frankreich, sowie bis Ende 
des Jahres 1871 durch die Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen 
entstanden ist, soweit derselbe nicht durch die in Frankreich erhobenen Steuern 
und Contributionen beziehungsweise durch die Betriebseinnahmen jener Bahnen 
bereils gedeckt ist; 8) die Kosten des großen Hauptquartiers; 9) der von der 
Reichshauptkasse in den Jahren 1870 und 71 für gemeinsame Zwecke bestrittene 
Kostenaufwand im Betrage von 206,339 Thlrn.; 10) die Kosten der vom 
1. Juli 1871 an erfolgten militärischen Leistungen einschließlich der Kosten 
der in Folge der Occupation französischer Gebietstheile nach dem 1. Juli 1871 
fortbestehenden Feldpost und der auf die Gebietstheile sich erstreckenden Tele- 
graphenverwaltung, ferner die Mehrkosten, welche durch die größere Stärke 
der in Elsaß-Lothringen aufgestellten Truppen, sowie durch Gewährung über- 
etatsmäßiger Friedenscompetenzen an diese für das 2. Semester 1871 ent- 
standen sind und aus den Gesammtmitteln des Friedensetats für 1871 nicht 
gedeckt werden können, ingleichen die Kosten, welche durch Bewilligung von Zu- 
lagen, bezw. extraordinären Competenzen an die in Elsaß-Lothringen dislocir- 
ten Commandobehörden, Administrationen und Truppentheile für das Jahr 
1872 erwachsen; 11) die Pensionen, Pensionszuschüsse, Erziehungsgelder und
        <pb n="141" />
        Das deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. 137 
Beihilfen, welche in Folge des Krieges von 1870 und 1871 in Gemäßheit 
des Gesetzes vom 27. Juni 1871 an Invaliden, sowie an Hinterbliebene von 
Officieren, Beamten und Soldaten zu leisten sind, sind als gemeinsame Aus- 
gaben des vormaligen norddeutschen Bundes, Bayerns, Württembergs, Badens 
und Südhessens zu betrachten und den Betheiligten aus den bereitesten Mitteln 
der von Frankreich zu bezahlenden Kriegsentschädigung zu ersetzen. Die Fest- 
stellung der von den betheiligten Staaten auf Grund der vorstehend unter 
Ziffer 1 bis 7 getroffenen Bestimmungen liquidirten Beträge erfolgt durch 
den Bundesrath. Der Reichskanzler ist ermächtigt, den einzelnen Staaten 
Vorschüsse auf die liquldirten Summen zu gewähren. Der Prüfung des 
Rechnungshofes unterliegt nicht nur die Verausgabung der festgestellten Be- 
träge an die einzelnen Regierungen, sondern auch die bestimmungsmäßige 
Verwendung derselben von Seiten der betreffenden Regierungen. Art. 3. Die 
Einnahmen, welche sich ergeben aus: 1) der von Frankreich zu bezahlenden 
Kriegsentschädigung von 5 Milliarden Franken, einschließlich der von drei 
Fünftheilen dieser Entschädigung aufkommenden Zinsen, 2) der von der Stadt 
Paris bezahlten Contribution von 200 Millionen Franken, und 3) den in 
Frankreich erhobenen Steuern und den nicht für besondere militärische Zwecke 
verwendeten örtlichen Contributionen nach Abzug der Kosten für die Verwaltung 
derjenigen Theile Frankreichs, in welchen diese Steuern und Contributionen 
aufgekommen sind, werden, insoweit Über diese Einnahmen nicht durch die Be- 
stimmung der vorstehenden Art. 1 und 2, oder durch besondere Reichsgesetze, 
oder den Reichshaushalts-Etat bereits verfügt worden ist oder noch verfügt 
wird, zwischen dem vormaligen norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, 
Baden und Südhessen vertheilt und zwar die zunächst eingehenden drei Vier- 
theile nach dem Maßstabe der militärischen Leistungen während des Krieges, 
das letzte Viertheil dagegen nach demjenigen Maßstabe, nach welchem im Jahre 
1871 die Matricularbeiträge aufgebracht worden sind. Nach dem Maßstabe 
der militärischen Leistungen ergeben sich für den vormaligen norddeutschen Bund 
107,679,125 Theile, Bayern 14,538,825 Theile, Württemberg 4,345,450 
Theile, Baden 3,768,450 Theile, Südhessen 1,869,975 Theile. Art. 4. Zur 
Erweiterung der Dienstgebäude des Kriegsministeriums und der Abtheilung 
für die persönlichen Angelegenheiten, sowie des Generalstabes in Berlin, ferner 
zur Erweiterung der Kriegsakademie, der Artillerie und Ingenieurschule, sowie 
zur Einrichtung und bezw. Erweiterung der Cadettenhäuser wird dem Reichs- 
kanzler die Summe von 3,500,000 Thlrn. zur Verfügung gestellt, von 
welcher bis zum Schluß des Jahres 1872 736,000 Thlr. zur Verwendung 
zu bringen find. Diese Ausgabe wird aus dem für die sämmtlichen Bundes- 
staaten, mit Ausnahme von Bayern, sich ergebenden Antheil an der im Art. 3 
bezeichneten Einnahme vorweg bestritten. 
27. Mai. (Deutsches Neich.) Reichstag: Debatte über den Marineetat. 
Erklärung des Chefs der Admiralität, Gen. v. Stosch: 
Die dem Reichstage vorgelegte Denkschrift über die Marine schließt sich 
einfach den Bestimmungen des bisherigen Flottengründungsplanes an. Es 
war meine Aufgabe keineswegs, meine eigenen Ansichten in diese Sache hinein- 
zubringen, dazu fehlte mir die Kenntniß. Sie fehlt mir heute noch, um mich 
positiv aussprechen zu können: ich will die deutsche Kriegsmarine so oder so 
entwickeln. Ich kann nur sagen, daß ich das Vergangene mit warmer Liebe 
angefaßt und auf Grund der Vergangenheit vorwärts gebaut habe. Meine 
eigene Ansicht zur Sache will ich aber dahin geben, daß ich als Soldat den 
Hauptaccent der deutschen Macht auf die Landarmee lege und nicht glaube, 
daß wir berufen sind, mit unserer Marine große Seeschlachten zu schlagen 
und mit denjenigen Staaten zu concurriren, die bis jetzt große Flotten ent- 
wickelt haben. Ich glaube nicht, daß wir im Stande sind, uns in der Marine 
mit Frankreich oder England, den beiden einzigen Staaten, die hier in Betracht
        <pb n="142" />
        138 Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
kommen können, zu messen; ich glaube, daß es unsere Aufgabe allein ist, die 
Vertheidigung unserer Küsten in der Art zu führen, daß die Meere an un- 
seren Küsten frei bleiben, daß wir uns deßhalb nicht beschränken auf Sper- 
kung und Torpedos, sondern daß wir in den Häfen solche Flotten zur Dis- 
position haben müssen, mit denen wir einen Ausfall machen und die Schwächen 
des Feindes benutzen können. Wir brauchen also in der Nordsee eben solche 
Schiffe, wie sie die größeren Seemächte an diese Küsten bringen können, um 
dieselben zu blokiren. Wir brauchen starke Ausfallsschiffe mit Panzern in der 
Nordsee und in der Ostsee den dortigen Küsten entsprechende flachgehende Pan- 
zerschiffe mit starker Artilleriemacht. Ich glaube daher, daß der ursprüngliche 
Flottengründungsplan, der eine sog. Schlachten-Flotte im Auge hat, nach der 
andern Nichtung hin eine Ausdehnung und Modification erhalten muß. Welche 
Panzerschiffe aber zu bauen sind, das weiß ich noch nicht. Die Russen haben 
gewisse neue Modelle gegeben — das wird Sache der Zukunft sein. Die 
finanziellen Mittel sind unmöglich dazu bereit und vorhanden, um in den 
nächsten 5 Jahren mehr als das bereits Angefangene zu thun. Ich besinde 
mich bei meiner Unkenntniß der Marine nur in der Lage, daß ich sagen kann: 
ich habe noch ein bis zwei Jahre nothwendig, ehe Überhaupt von einem Neu- 
bau irgend eines Schiffes und von der weiteren Entwickelung des Flotten- 
gründungsplans die Rede sein kann. Ich kann daher für jetzt den Herren 
nur anheimstellen, in ein bis zwei Jahren von der Regierung zu. fordern, daß 
sie sich ausspreche, ob eine Aenderung des Flottengründungsplanes nothwendig 
ist oder nicht. Was die übrigen Bedürfnisse der Flotte betrifft, so fehlt uns 
noch das zweite, nämlich der Schutz unseres Handels, zu welchem Zwecke die 
Corvetten in dem Flottengründungsplan vorgesehen sind. In dieser Beziehung 
ist geschehen, was der Flottengründungsplan angedeutet hat, und wird auch 
weiter gebaut. Es fehlt uns nur noch an kleineren Schiffen zur Vertheidigung 
unserer Handelsschiffe in den asiatischer Gewässern gegen die Seeräuber; der 
Bau dieser dritten Art von Schiffen kommt auch bereits langsam in Gang. 
Die vom Reichstag zum (unverändert bewilligten) Marineetat schließlich 
gefaßte principielle Resolution geht dahin: „Es wird die Erwartung aus- 
gesprochen, daß mit dem Marineetat pro 1874 ein Plan über die als noth- 
wendig erkannten Abänderungen des ursprünglichen Flottengründungsplanes, 
über die in den folgenden fünf Jahren zur weiteren Entwickelung der deut- 
schen Marine vorzunehmenden Bauten und auszuführenden Anlagen und über 
die hierzu erforderlichen Geldmittel nebst den Vorschlägen zu deren Beschaffung 
vorgelegt werden wird."“ 
28. Mai. Zusammentritt der gemischten deutsch-französischen Commission in 
Straßburg, nach der Bestimmung der Frankfurter Zusatzconvention. 
„ „ Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Italien langen in Ber- 
lin an, um das jüngste Kind des Kronprinzen des deutschen Reichs 
und von Preußen aus der Taufe zu heben. Dieselben werden mit 
ausgesuchten Ehrenbezeugungen vom Kaiserhofe empfangen und während 
ihres Aufenthalts aufs herzlichste fetirt. Dem Besuche wird in und 
außerhalb Deutschlands sofort eine wesentliche Bedeutung für die 
immer engere Freundschaft zwischen Italien und dem deutschen Reiche 
beigemessen. 
„ (Preußen.) Der Feldpropst (Armeebischof) Namszanowski wird 
in Folge seines Vorgehen vom 20. d. M. suspendirt und eine Dis- 
ciplinaruntersuchung gegen denselben eingeleitet. Verfügung des Kriegs- 
ministeriums an die kath. Militärgeistlichen:
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        Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 139 
„1) Die katholischen Militärgeistlichen und die mit der Seelsorge für ka- 
tholische Militärpersonen beauftragten Clvilgeistlichen haben Verfügungen, die 
ekwa noch von Namszanowski oder von dem von diesem mit seiner Vertretung 
beauftragten General-Vicar, Divisionsprediger Parmes, ausgehen sollten, nicht 
mehr anzunehmen oder zu befolgen. So lange sie dieser Weisung gehorchen 
und ihren sonstigen Pflichten genügen, bleibt ihre Stellung der Militärbehörde 
gegenüber unverändert. 2) Wenn dagegen katholische Militärgeistliche durch 
Handlungen oder Unterlassungen zu erkennen geben, daß fie nicht gesonnen 
sind, ihren militärischen Vorgesetzten den Gehorsam zu leisten, den sie ihnen 
als Militärbeamte schuldig sind, so ist ihnen von den ihnen zunächst vorge- 
setzten Militärbefehlshabern auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1852 die 
Auslbung ihrer Amtsverrichtungen als Militärgeistliche vorläufig zu unter- 
sagen. Die Kirchenblcher, Dienstsiegel und was ihnen sonst zum Dienstge- 
brauche an Kirchengeräthen, Dienstbüchern r2c. Übergeben ist, ist ihnen abzuneh- 
men und zu asserviren. Zugleich ist hieher auf dem Instanzenwege davon 
Mittheilung zu machen, und es wird darauf das Weitere angeordnet werden. 
3) Wenn ein mit katholischer Militärseelsorge beauftragter Civilgeistlicher zu 
erkennen geben sollte, daß er nicht gewillt sei, seinen Pflichten gegen die Mili- 
tärbehörde nachzukommen, so ist in derselben Weise, wie unter 2) ange- 
geben, zu verfahren. 4) Sollte ein katholischer Militärgeistlicher oder ein mit 
der katholischen Militärseelsorge beauftragter Civilgeistlicher zu den Altkatho- 
liken Übertreten, so findet zunächst in dem Verhältniß der Militärbehörde zu 
ihm keine Aenderung statt. Auch in diesem Falle ist indeß Mittheilung hie- 
her zu machen und dabei anzugeben, ob und wie viele Anhänger er unier 
den Militärpersonen hat. 5) Mannschaften katholischer Confession sind da, 
wo nach Passus 2 und 3 des Vorstehenden das bisherige Verhältniß der ka- 
tholischen Geistlichen zur Militärbehörde etwa aufgelöst wird oder wo der 
Geistliche zu den Altkatholiken Übertritt, bis auf Weiteres nicht mehr dienst- 
lich in die Kirche zu führen. Es eist ihnen vielmehr in diesen Fällen zu 
überlassen, ihr kirchliches Bedürfniß nach eigenem Ermessen zu befriedigen. 
Die Zeit hierzu ist ihnen an den Sonn= und Festtagen so weit als irgend 
möglich zu gewähren. Da, wo die katholischen Geistlichen in Funktion bleiben, 
wird das bisherige Verfahren in Bezug auf den Kirchenbesuch nicht geändert. 
Altkatholiken sollen indeß nicht wider ihren Willen zu römisch -katholischen 
Geistlichen geführt werden. 6) Wenn kranke katholische Militärpersonen in 
den Lazarethen rc. solcher Garnisonen, in denen eine amtliche katholische Mi- 
litärseelsorge nach Vorstehendem etwa nicht mehr stattfindet, nach geistlichem 
Beistand verlangen oder ihrem Ende entgegengehen, ohne einen solchen Wunsch 
aussprechen zu können, so ist einem kath. Geistlichen des Orts Anzeige davon 
zu machen und ihm zu überlassen, ob und wie er dieser Anzeige Folge geben 
will. Sind mehrere katholische Geistliche am Orte, so ist die Anzeige an den- 
jenigen zu richten, den der Kranke zu sehen wünscht oder zu dem er sich etwa 
früher gehalten hat.“ 
29.— 31. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: Erste und zweite Be- 
rathung des Antrags Lasker auf Erweiterung der Competenz des 
Reichs auf das gesammte Gebiet des bürgerlichen Rechts. Die Ver- 
treter Bayerns, Württembergs und Sachsens im Bundesrath sprechen 
sich dagegen aus: schneidende Rede Mittnachts bez. der Geschäftsge- 
bahrung im Bundesrath und die Stellung Preußens gegenüber den 
kleineren Staaten. Schließlich wird der Antrag Lasker (zum dritten 
Male) mit großer Majorität gegen die Stimmen der conservativen 
Rechten und des clericalen Centrums angenommen. 
Lasker: Der Antrag hat bereits zweimal die große Mehrheit des Reichs- 
tags gefunden; deßhalb verzichte ich auf seine Motivirung und erkläre nur,
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        140 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
weßhalb wir ihn heute in verkürzter Form einbringen. Wir haben auf den 
Wunsch mehrerer Mitantragsteller, die wir nicht entbehren wollten, gleich im 
Anfange ausgelassen die Worte „einschließlich der Gerichtsorganisation", was 
auf den materiellen Inhalt ohne wesentlichen Einfluß ist. Die Grundzüge der 
Gerichtsorganisation, soweit sie nothwendig sind, um die Proceßordnung ins 
Leben zu rufen, gehören ohnedieß zur Competenz des Reichs, und wir hatten 
nur, um jeden Streit über die Grenzpunkte der Competenz auszuschliceßen, jene 
Worte mit aufgenommen. Dagegen ist das Mißverständniß verbreitet worden, 
als ob wir durch die Aufnahme der Gerichtsorganisation eine zukünftige 
Thätigkeit vorbereiten wollten, welche in den einzelnen Staaten die Behörden 
selbst, ihre Beschaffenheit im Einzelnen, sogar bis herunter zur Bestimmung 
des Sitzes der Behörden ordnen solle, und leider ist dadurch unser Antrag zu 
einem politischen Stichwort geworden, indem Diejenigen, welche seinen Inhalt 
nicht bestreiten können, so thun, als ob die Justizhoheit der einzelnen Staaten 
vernichtet werden solle. Zu politischer Auffassung oder Leidenschaftlichkeit liegt 
gar kein Grund vor. Ich bestreite nicht, daß durch unsern Antrag das Reich 
eine gewaltige Befestigung erfahren wird, aber nur im Sinne seiner Siifter. 
Dieser Antrag gehört zu denen, die unzweifelhaft, sei es früher oder später, 
zur Verwirklichung bestimmt sind, und wir werden nie ermüden, ihn immer 
wieder einzubringen. Von den verbündeten Regierungen glaube ich erwarten 
zu dürfen, daß auch sie principiell sich dem Antrage nicht widersetzen werden. 
Ich möchte von ihnen hören, daß auch sie die politischen Agitationen, welche 
sich an diesen Antrag geknüpft haben, für unberechtigt erachten. Wenn das 
der Fall ist, kann die Verwirklichung unseres Antrages keinen ernstlichen 
Widerstand mehr finden. Es ist ein Irrthum, zu behaupten, es sei den ein- 
zelnen Staaten nicht gestattet, mit Materien des bürgerlichen Rechtes sich zu 
beschäftigen, sobald die Competenz darüber dem Reiche eingeräumt sei. Selbst 
bei den zur Competenz des Reiches gehörenden Dingen sind die einzelnen 
Staaten doch zur Gesetzgebung berechtigt in solchen Materien, mit denen sich 
das Reich noch nicht beschäftigt hat. Wenn von anderer Seite als Concession 
angeboten worden ist, von Fall zu Fall in die Gesetzgebung einzutreten, so 
nenne ich das keine Concession, sondern das Programm der Gegner. Denn 
das versteht sich von selbst, daß wir in allen Materien ohne jede Vorbereitung 
von Fall zu Fall Gesetze machen dürfen; es ist dann nur nothwendig, daß 
im Bundesrath nicht 14 Stimmen widersprechen. Wenn man andererseits 
sagt, man wolle wohl ein gemeinsames Civilgesetzbuch machen, aber nicht die 
Competenz zu einzelnen Civilgesetzen ertheilen, so heißt das die Frage auf 5, 
6 oder wer weiß wie viele Jahre vertagen, und das ist mir genau ebenso 
wenig werth, als jene Scheinconcession. Das Richtige ist, wenn wir uns nur 
mit denjenigen Materien beschäftigen, welche sehr dringend sind. Wir wollen 
insbesondere auch erreichen, daß wir bei einzelnen Gesetzen nicht in der Mitte 
stehen bleiben müssen, weil plötzlich der Mangel der Competenz anfängt. Wir 
können jetzt gar keine scharfe Grenze ziehen, wo unsere Competenz aufhört; so 
sehr greifen Handels-, Obligationen= und Civilrecht in einander. Baye- 
rischer Justizminister Dr. Fäustle: Es ist nicht zu verkennen, daß 
der Antrag durch Weglassung der Gerichtsorganisation wesentlich gewonnen hat. 
Diese war der bedenklichste Punkt; sie war aber auch nicht nöthig, denn der 
größte Theil dessen, was zum Abschluß der Gerichtsverfassung für das Civil= 
und Strafverfahren nothwendig ist, fällt bereits unter die Kategorie des Ge- 
richtsverfahrens, und eine Frage, bei der man mit einem Fuße in der Ver- 
fassung und mit dem andern außerhalb derselben slteht, kann man bei gutem 
und nationalem Willen durch freie Vereinbarung ebenso leicht lösen als durch 
das NRadicalmittel der Aufnahme der Gerichtsverfassung und damit der Ent- 
ziehung der Justizhoheit der Einzelstaaten. Die bayerische Regierung erkennt 
an, daß der Antrag in seiner Tendenz auf Ermöglichung einer gemeinsamen 
deutschen Gesetzgebung sehr viele innere Berechtigung hat, daß er älter ist als
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        Das deutsche Reich und seine einzelnen Clieder. 141 
unser heutiges deutsches Reich. Die bayerische Regierung weiß auch recht 
wohl, daß man die legislativen Aufgaben des Obligationsrechts, das auch 
jetzt schon in die Verfassung mit einbegriffen ist, bei den vielfachen und innigen 
Beziehungen desselben zu andern Rechtsgebieten wird weiter ausdehnen und 
das, was davon unter dem Ausdruck „Allgemeiner Theil“ begriffen ist, ge- 
meinsam regeln müssen. Diesen Erwägungen gegenüber waren es hauptsächlich 
zwei Gesichtspunkte, aus denen die bayerische Regierung dem Antrage zuzu- 
stimmen bisher Bedenken trug. Vor uns liegt schon jetzt ein großes Stücckk 
Arbeit: die Proceßgesetzgebung in Civil= und Strafsachen und das dazu Ge- 
hörige. Von einer durchgreifenden Herstellung eines gemeinsamen deutschen 
Civilgesetzbuches kann im Augenblicke keine Rede sein. Das Reich kann im 
Augenblicke nicht anders vorgehen, als im Wege der Einzelgesetzgebung. Wer 
bürgt uns aber dafür, daß die Einzelgesetzgebung sich auf die absolut unab- 
weisbaren Fälle beschränkt Ganz abgesehen davon, daß die Landesgesetzgebung 
in den ihr verbliebenen Gebieten sehr wesentlich in ihrem legislativen Schaffen 
gehemmt ist, wenn dem Reiche die Befugniß zusteht, in jedem einzelnen Falle 
mit Einzelgesetzzebungen vorzugehen. Unter allen Umständen erblicke ich eine 
große Gefahr darin, wenn mittels solcher Einzelgesetzgebung ein Eingriff in 
ein geschlossenes System der Gesetzgebung gemacht wird. Mit dem Bestreben, 
die bestehenden Particularrechte möglichst zu reduciren, zerreißen wir den orga- 
nischen Zusammenhang des Particularrechts selbst und erreichen nichts weiter, 
als daß sich zu der großen Unsicherheit, in der wir in dieser Beziehung jetzt 
schon leben, eine weitere gesellt. Denn, m. H., täuschen Sie sich darin nicht, 
man mag ein noch so großer Freund der jetzigen Entwicklung des Reiches sein, 
wir leben unter einem wahren Goldregen von Gesetzen. (Sehr wahr! rechts.) 
Man muß dem Volke noch einige Zeit lassen, bis es die großen Veränderungen, 
die namentlich im Gebiete der Reichsgesetzgebung sich ergeben haben, bis es — 
ich habe hierbei besonders Süddeutschland im Auge — die Masse von neuen 
Gesetzen, die so plötzlich alle übernommen worden sind, verdaut hat. Einige 
Enthaltsamkeit ist nothwendig, wenn das Reich und seine Gesetze in Fleisch 
und Blut des Volkes übergehen sollen, und daß es so werde, daß das Reich 
wachse und blühe, wünscht vielleicht Niemand in diesem Hause mehr als ich. 
Das zweite Bedenken der bayerischen Regierung beruht in der Allgemeinheit 
des Antrages. Es ist etwas rasch gesagt: bürgerliches Recht. Ich stehe voll- 
ständig auf dem Standpunkte der Antragsteller, wenn sie das gesammte Ver- 
kehrsrecht einräumen, und gebe Ihnen Alles zu, was als legislatives Zubehör 
zu diesem zu erachten ist. Allein es gibt in Deutschland auch noch eine Reihe 
anderer Nechtsmaterien, welche ohne Noth nicht geändert werden sollten, und 
worin jede Aenderung vom Volke schwer empfunden wird. Denken Sie sich 
z. B., welche Folgen alle die Veränderungen, die durch ein neues Grundbuchs- 
wesen geschaffen würden, auf den Realcredit in Bayern haben müßten! Ebenso 
berechtigte Eigenthümlichkeiten finden Sie im Gebiete der Familie, insbesondere in 
Bezug auf das Erbrecht, Eine gewaltsame, plötzliche Verschmelzung derselben 
durch ein gemeinschaftliches Gesetz würde vom Volk nicht als eine Entwicklung, 
sondern als eine Verletzung des Rechts empfunden werden. Wer wird es nun 
der bayerischen Regierung verargen, wenn fie es bei diesen Bedenken nicht 
darauf ankommen lassen will, daß nach den jedesmaligen Umständen, wie sich 
die Reichsgesetzgebung und ihre Factoren gestalten, die Frage bestimmt werden 
soll: was soll gemeinsam sein, was soll den Einzelgesetzgebungen Überlassen 
bleiben? Würde ein fertiges Gesetz vorliegen, welches eine klare Uebersicht 
über diese Frage enthielte, so würde sich die bayerische Regierung einer ein- 
gehenden Würdigung eines solchen nicht entziehen. Ich will die Frage nicht 
erörtern, ob es gut ist, die Verfassung, nachdem sie erst 1½ Jahr besteht, 
jetzt schon in einem so wichtigen Punkte zu ändern. Aber es ist nicht gut, 
den Einzelgesetzgebungen so mir nichts dir nichts in den wichtigsten Fragen 
den Boden zu entziehen und die einzelnen Glieder des Neiches dadurch lahm
        <pb n="146" />
        142 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
zu legen. Es ist die Frage, ob Sie nicht weiter kommen, wenn die Glieder 
lebendig bleiben. Ich glaube, daß die freiheitliche Entwicklung des Reiches 
dadurch mehr gefördert wird. (Bravo im Centrum, Zischen links.) In dem 
Lande, welches ich hier zu vertreten habe, herrscht gerade Üüber die gegenwärtige 
Frage eine sehr erhebliche Meinungsverschiedenheit. Ich stehe meinerseits in 
Bezug auf die Stellung der Regierung zu Verfassungsänderungen vollkommen 
auf dem Standpunkte, den melne bayerischen und württembergischen Collegen 
in ihren Kammern vertreten haben, daß nämlich Verfassungsveränderungen 
für das Reich auch ohne die Kammern vorgenommen werden können. Aber 
diese Befugniß schließt auch die Verantwortlichkeit in sich, daß keine Re- 
gierung eine so wichtige Veränderung vornehmen kann, ohne daß sie die 
Stimmung des Landes in Betracht gezogen hat. Dieß die Gründe für unser 
bisheriges Verhalten. Der sächsische B.-R.-B. Held erklärt, daß die 
sächsische Negierung die von Fäustle entwickelten Ansichten theile und sich damit 
auch in Uebereinstimmung mit dem sächfischen Landtage befinde. (Widerspruch.) 
Der letztere habe allerdings den Wunsch nach einem einheitlichen deutschen 
Civilrecht ausgesprochen, verlange dasselbe jedoch nicht auf dem Wege der 
Reichsgesetzgebung. Er stimme also mit dem Lasker'schen Antrage im Ziele, 
aber nicht in den Mitteln zu diesem Ziele überein. Württembergischer 
Justizminister Mittnacht: Rechnen Sie es den Angriffen zu, welche wir 
heute und insbesondere soeben gehört haben, wenn ich als Vertreter einer der 
von dem Herrn Vorredner (Miquel) so genannten renitenten, in Wirklichkeit 
aber von einem verfassungsmäßigen Rechte Gebrauch machenden Regierungen, 
die durch Drohungen sich nicht irre machen lassen werden, mit meiner Ansicht 
heute auch nicht zurlickhalte! Ich bekenne, ich kann mich der Ansicht nicht 
verschließen, daß die Particulargesetzgebung der kleineren und der mittleren 
deutschen Staaten schon nach der jetzigen Lage der Verhältnisse zu größeren 
Rechtsschöpfungen auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts, abgesehen von der 
neuen Ordnung speciell particularrechtlicher Institutionen, kaum mehr gelangen 
wird. Nachdem das Strafrecht, das gerichtliche Verfahren, das Handelsrecht 
und das Obligationenrecht dem Reiche zugewiesen sind, werden unwillkürlich 
bei jeder größeren gesetzgeberischen Aufgabe auf dem ganzen Gebiet des bürger- 
lichen Rechts die Blicke auf das Reich sich richten, um so mehr, als bei der 
Stimmung dieser hohen Versammlung, und nachdem, was ja eines der er- 
wähnten öffentlichen Geheimnisse ist, auch die größte deutsche Regierung jetzt 
der Ausdehnung der Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung auf das gesammte 
bürgerliche Recht sich geneigt gezeigt hat, die Frage kaum mehr zur Ruhe 
kommen, von der Tagesordnung nicht mehr verschwinden wird, was zwar die 
verehrten Herren Redner heute zum Ueberfluß noch ausdrücklich versichert haben. 
Ich bekenne ferner, daß die Grenzbestimmungen der Nr. 13 des Art. 4 der 
Reichsverfassung keine glückliche ist — obwohl sie, wenn ich mich nicht täusche, 
auf einem Antrage des Herrn Abg. Lasker beruht —, daß diese Grenzbe- 
stimmung vielmehr eine solche ist, von welcher der unbefangene Jurist eigentlich 
auf den ersten Blick muß, daß sie ohne wirklich große Unzuträglich- 
keiten und ohne des berechtigten Zweckes der Nr. 13 selbst nicht 
durchaus streng werden kann. Deßwegen habe ich persönlich auch 
gar keinen Anstand genommen, mich an anderen Orten schon früher öffentlich 
dahin auszusprechen, daß es sich als ein Bedürfniß erweisen möchte, das hier 
der Reichsgesetzgebung zugewiesene, aber durch den Buchstaben der Reichsver- 
fassung wohl zu eng begrenzte Gebiet zu erweitern. Aber, meine Herren, es 
sind doch noch verschiedene Ansichten und verschiedene Bedenken möglich Über 
das Maß dieser Erweiterung, Über den richtigen Augenblick der vorgeschlagenen 
Competenzausdehnung und über die angemessene Art und Weise, sie zu be- 
werkstelligen. Was das Maß der Erweiterung anlangt, so wird es doch 
immerhin eigenthümlich genannt werden dürfen, daß gerade hier in so scharfer 
Faffung und, man möchte glauben, in sprachlich gar nicht gebotener Weise,
        <pb n="147" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 143 
das gesammte bürgerliche Recht für die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung 
vindicirt wird, während, wie das, glaube ich, mit vollem Rechte von dem 
königlich bayerischen Herrn Bevollmächtigten bereits angeführt wurde, unter 
den verbündeten Regierungen sowohl, als auch in Mitte dieser hohen Ver- 
sammlung man so ziemlich einverstanden darüber ist, daß es gerade im Privat- 
rechte gewisse Gebiete gibt, auf welchen die Reichsgesetzgebung ihr Feld nicht 
hat, oder auf welchem sie doch nur in beschränkter und subsidarischer Weise 
thätig sein kann. Diese Gebiete sind von mehreren Nednern bereits genannt 
worden. Nun muß es doch wohl als ein Mangel des Antrags und nicht 
als ein Fehler Derjenigen, die ihm zuzustimmen noch Bedenken tragen, er- 
scheinen, wenn die Fassung des Antrages weiter zu gehen scheint, als er eigent- 
lich bezielt, wenn mit besonderer Betonung das gesammte bürgerliche Recht der 
Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung zugewiesen werden will, während man in 
Wirklichkeit glaubt oder wenigstens nicht bestreitet, daß nicht das gesammte 
bürgerliche Recht durch die Reichsgesetzgebung geordnet werden soll, wenn also 
in die Reichsverfassung eine Formel hineingetragen wird, die dem Gedanken 
der ausgesprochenen Intention nicht vollkommen adäquat ist. Es wird aller- 
dings bemerkt, es sei eben nicht möglich, für den Ausdruck dieses an und für 
sich nicht unberechtigten Gedankens einer Beschränkung, eines Maßhaltens der 
Reichsgesetzgebung im Gebiele des Privatrechts eine Formel zu finden, aber 
ich wiederhole, daß dieß dann ein Mangel des Antrogs, nicht unser Fehler 
ist. Wenn sodann weiter beruhigend hier gesagt wird, daß, wenn eigenar- 
tige Rechtsbildungen lebenskräftig seien, diese Lebenskraft auch der Reichs- 
gesetzgebung gegenüber sich bewähren und geltend machen werde, so scheinen 
mir doch die Garantien dafür, daß eigenartige Rechtsbildungen stets rechtzeitig auch 
nur zur vollen Würdigung der gesetzgeberischen Factoren des Reiches werden 
gebracht werden, noch nicht in vollem Maße vorhanden zu sein, eine Befülrch- 
tung, die aus dem, was ich nachher zu sagen die Ehre haben werde, ihre 
Begründung finden wird. Was den rechten Zeitpunkt der vorgeschlagenen 
Competenzerweiterung betrifft, so können Bedenken in dieser Beziehung eigent- 
lich nicht überraschen, da es auch ein öffentliches Geheimniß ist, daß noch im 
Juni 1869 der Bundesrath des norddeutschen Bundes so ziemlich einstimmig 
der Meinung gewesen ist, dem Beschlusse des norddeutschen Reichstages, 
demselben Beschlusse, wie er jetzt von Seiten des deutschen Reichstages in 
Aussicht zu stehen scheint, zur Zeit eine Folge nicht zu geben. Meine Herren, 
seitdem ist das deutsche Reich gegründet worden, nach Verhandlungen, die auch 
auf den Inhalt dieser Nummer 13 des Artikels 4 sich bezogen haben. Es 
waren Bedenken gegen diese Nr. 13 erhoben worden in der Richtung, daß sie 
zu weit gehe, Bedenken, die eben nicht ganz leicht zu beseitigen waren. Diese 
Bedenken sind überwunden worden, qber dafür, daß schon nach einem oder 
nach anderthalb Jahren der Reichskag und der Bundesrath des deutschen 
Reiches noch weiter gehen werden, dafür bieten wenigstens, soviel ich unter- 
richtet bin, die Verhandlungen vom Herbst 1870 einen bestimmten Anhalts- 
punkt nicht. Es hat zwar einer der geehrten Herren gemeint, ja, in Versailles 
sei das deutsche Volk nicht gewesen; das ist richtig, aber es wurde, was in 
Versailles vereinbart worden, der Vertretung des deutschen Volkes vorgelegt, 
und diese Vertretung hat es genehmigt. Nun, der von mir angeführte Um- 
stand ist ja gewiß ein formelles Hinderniß gegen die vorgeschlagene Ver- 
fassungsänderung nicht, aber er wird doch den Wunsch erklären, daß wenigstens, 
so lange von Seiten eines damaligen Contrahenten an Bedenken in dieser 
Frage noch festgehalten wird, man die erforderliche Zeit zur Beilegung der 
Sache behalte, daß sie nicht in einer Weise betrieben werde, die vielleicht für 
die Erreichung des vorgesetzten Zieles gerade nicht die beste sein wird. So- 
dann, meine Herren, stimme ich mit dem königlich bayerischen Herrn Bevoll- 
mächtigten darin Überein: so gewiß die Verfassung des deutschen Reiches noch 
Aenderungen erleiden wird und erleiden muß — vielleicht kommt ja noch die
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        144 
Das dentische Reich und seine einzelnen Clleder. 
Zeit, wo auch die verbündeten Regierungen mit Vorschlägen auf Verfassungs- 
änderungen hervortreten —, so gewiß werden Sie es doch begreiflich finden 
— Sie würden zutreffenden Falls ja gerade so verfahren müssen —, wenn in 
jedem einzelnen Fall einer vorgeschlagenen Verfassungsänderung die Oppor- 
tunitäts= und Bedürfnißfrage von allen betheiligten Regierungen ganz genau 
erwogen wird. Tie Dringlichkeit aber gerade für die vorliegende Verfassungs- 
änderung schien mir bis jetzt noch nicht genügend nachgewiesen zu sein. Meine 
Herren, das Specialgesetz, dessen Stoff bisher der Reichsgesetzgebung entzogen 
war und das jetzt von der Reichsgesetzgebung zufolge des neuen Antrags in 
Angriff genommen werden soll, das ist noch gar nicht genannt. Es war bei- 
läufig von der obligatorischen Civilehe die Rede, aber nicht in der Weise, daß 
man annehmen könnte, es sei die Meinung der Antragsteller überhaupt, daß 
die obligatorische Civilehe das Specialgesetz sei, um dessen Herstellung es sich 
zunächst handeln würde. Also nicht einmal das Spccialgesehz, welches so dring- 
lich sein soll, kennen wir bis jetzt. Sodann wissen wir ja, daß in Folge all- 
gemein beklagter Störung in der Weiterführung der bereits in Angriff 
genommenen Gesetzgebung über das gerichtliche Verfahren 2c. eine unvorausgesehene 
unerwünschte Verzögerung eingetreten ist. Und endlich, meine Herren, scheint 
mir die Dringlichkeit auch deßhalb noch nicht nachgewiesen zu sein, weil man 
doch im Ganzen noch so wenig einig darüber ist oder zu sein scheint, wie denn 
das Reich die ihm zuzuweisende neue Zuständigkeit Üben soll. Daß es noch so 
wenig entschieden ist, ob das Reich die neue Zuständigkeit üben soll durch den 
Erlaß von Specialgesetzen, oder ob eine allgemeine bürgerliche Gesetzgebung in 
Angriff genommen werden soll, das scheint mir die Zustimmung zu dem vor- 
liegenden Antrage nicht eben zu erleichtern. Auch ich, meine Herren, würde 
persönlich entschieden für Codification mich aussprechen, nicht deßhalb, weil ich 
darin eine Vertagung ohne Termin sehen würde, wie der Herr Abg. Lasker 
es genannt hat; nein, wenn ich für Codification mich ausspreche, so schließe ich 
durchaus nicht vorgängig nothwendige Specialgesetze aus, nur möchte ich 
Specialgesetze zu anerkannten Ausnahmen machen und möchte darüber ver- 
sichert sein, daß man an maßgebender Stelle als das wirklich zu erreichende 
Ziel die Codification betrachtet. Ich glaube nicht, daß das, was bisher gegen 
die Aufstellungen des bayerischen Herrn Bevollmächtigten in dieser Beziehung 
angeführt wurde, durchschlagend ist; denn, meine Herren, wenn es unmöglich 
ist, nur einen Theil der Privatrechts-Gesetzgebung dem Reiche zu Überweisen, 
weil die Privatrechts-Disciplinen alle untrennbar unter sich zusammenhängen, 
so glaube ich, ist die Folgerung gar nicht abzuweisen, daß es aus demselben 
Grunde auch schädlich wirken muß, wenn das Reich durch eine Reihe von 
Specialgesetzen eingreifen wollte in die bestehenden Privatrechtssysteme der ein- 
zelnen Staaten. Ja, meine Herren, ein solches Specialgesetz zieht das andere 
nach sich; das eine würde unter dem Vorwiegen dieser Strömung, das andere 
unter dem Einfluß einer andern zu Stande kommen; ich kann nicht anders 
annehmen, als daß unter einer solchen Art, Privatrechts-Gesetzgebung zu 
machen, denn doch der Ueberblick über das Ganze und der Zusammenhang des 
Ganzen leiden müßte, und daß wir wirklich in den einzelnen Staaten einen 
unerwünschten Zustand von Rechtsungewißheit und von beständigem Wechsel 
und Fluß der Privatrechts-Gesetzgebung bekämen, wenn wirklich nur Specialgesetze 
zu machen und so die Privatrechts-Gesetzgebung zu regeln das Absehen dieses 
Antrags wäre. Ich bin persönlich der Meinung, daß nationale Rechtseinheit nicht 
durch Special= und Gelegenheitsgesetze erlangt werden kann, sondern nur durch 
eine einheitliche Codification. Nun, meine Herren, habe ich noch einen weiteren 
Punkt auf dem Herzen, und zwar betrifft derselbe die Mitwirkung der 
Bundesstaaten bei der in Aussicht genommenen nationalen 
Privatrechts-Gesetzgebung. Ich habe mir unter nationaler Rechts- 
gesetzgebung bisher gedacht und denke mir noch darunter eine Rechtsgesetzgebung 
unter Mitwirkung Aller, unter Beachtung des Rechtszustandes von ganz
        <pb n="149" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 145 
Deutschland. Nun sagt man allerdings, daß ja den kleineren und mittleren 
deutschen Staaten und Regierungen ein über die thatsächlichen Machtverhöältnisse 
weit binausreichender Einfluß auf die Gesetzgebung des Reichs durch die Reichs- 
verfassung gesichert sei, und es wurde wenigstens früher beigefügt: namentlich 
in dieser hohen Versammlung, da sitzen ja die tüchtigsten Kenner der ver- 
schiedenen Particularrechte, Jeder vertritt sein Recht, Jeder bringt das Seine 
bei, Jeder macht bekannt mit dem Guten in seiner Heimath, und aus dem 
Besten, was so zusammengebracht wird, wird das nationale Gesetz gebildet. 
Was den letzteren Punkt betrifft, so ist es nicht meine Sache, darüber ein- 
gehend zu reden, obwohl ich die Bemerkung nicht unterdrücken kann, daß es 
doch auch schon vorgekommen ist, daß der Schwerpunkt von Berathungen und 
Verständigungen über sehr wichtige gesetzgeberische Arbeiten in Commissionen 
gelegt wird, daß man dann auf eine Enbloc-Annahme von Seiten der Plenar- 
versammlung denkt, und daß natürlich die Garantien dafür, daß auch in den 
Commissionen eben die tüchtigsten Kenner aller Particularrechte sitzen und 
stimmen, weit schwerer zu erlangen sind; wenigstens habe ich in der Com- 
mission für das deutsche Mititär-Strafgesetzbuch einen württembergischen Ab- 
geordneten bis jetzt nicht gefunden; aber dieses ganz gelegentlich, ich will dar- 
Über nicht reden, ich spreche von der Mitwirkung der Regierungen. Ja, meine 
Herren, die süddeutschen Regierungen wissen zum Beispiel aus Zeitungen und 
aus einer Etatsposition, daß zufolge eines Beschlusses des norddeutschen Bundes- 
rathes Gesetzentwürfe über den Strafproceß, über die Gerichtsorganisation und 
den Concurs, glaube ich, im königlich preußischen Justiz-Ministerium vor- 
bereitet werden. Nun, meine Herren, erlauben Sie mir, es offen zu sagen, 
ees muß bei diesem Anlaß gesagt werden: wenn vielleicht nach jahrelanger 
Vorbereitung ein von den Rechtsverständigen eines Staates festgestellter Gesetz- 
entwurf zum Vorschein kommt, und wenn er, wie vorauszusetzen ist, noch so 
vortrefflich ist, wie glauben Sie dann, daß die Üübrigen Bundesregierungen 
noch einen großen Einfluß auf die Gestaltung dieses Gesetzgebungswerkes üben 
sollten! Im Bundesrathe können sie es nicht gut, dort gebricht es an der 
Zeit und noch an einigem Andern. Nun, meine Herren, so kann es denn 
doch vorkommen, daß ein solcher Gesetzentwurf ein gewisses Gepräge, einen 
gewissen Stempel erhält, von dem man wenigstens nicht unbedingt sicher ist, 
daß er der Stempel der allumfassenden Gemeinschaft ist. Hierin, meine Herren, 
liegt eine Gefahr; hierin liegt die Gefahr, daß die Rechtsanschauungen und 
die Rechtsbildung eines Staates — und wenn er auch der größte und be- 
deutendste, derjenige ist, welcher allen Anspruch auf größte Beachtung hat — 
doch vorzugsweise bestimmt sind, nationales Recht zu werden, und hierin liegt 
die weitere Gefahr, daß die einzelnen Bundesregierungen schließlich auf den 
Standpunkt kommen könnten, die rechte Liebe zur Mitwirkung zu verlieren, 
so zu sagen aus Bequemlichkeit, oder weil sie glauben, daß doch nichis mehr 
zu erreichen sei, am Ende auf Competenzstudien sich zurückzuziehen. 
In Wirklichkeit, glaube ich, sollte Jeder, der Befähigung und Interesse hat, 
an dieser nationalen Rechtsgesetzgebung mitarbeiten und zwar rechtzeitig, von 
Anfang an, in dem Stadium mitwirken, wo der Stoff geformt wird, und 
nicht erst dann, wenn er schon geformt ist und wenn bedeutendere Meinungs- 
verschiedenheiten wesentlich nur zu unliebsamen Weiterungen und Schwierig- 
keiten führen müssen. Was ich, meine Herren, hier in aufrichtig reichsfreund- 
lichem Sinne angedeutet oder vielleicht mehr als angedeutel habe, das soll 
gewiß gar keinen Vorwurf enthalten, denn bisher war man in den gesetz- 
geberischen Arbeiten in ganz außerordentlicher Weise gedrängt, die Ver- 
hältnisse waren noch nicht regelmäßig geordnet worden, man befand sich, wie 
der Herr Abg. Migquel sagt, in einem Uebergangszustande; endlich haben wir 
ja auch gar kein formelles Recht, Einblick in die Arbeiten eines einzelstaatlichen 
Justizministeriums zu verlangen; formell hat ja jeder Staat, jede Regierung 
das Recht, Gesetzenkwürfe für sich zu machen. Aber Sie werden es doch 
10
        <pb n="150" />
        146 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glleder. 
vielleicht erklärlich finden und entschuldigen, wenn die Regierungen der miitleren 
Staaten, bevor sie zu einer so wichtigen und ausgedehnten Competenzerweite- 
rung aus vollem Herzen Ja sagen, doch noch etwas Näheres zu erfahren 
gewünscht haben darüber, wie man sich den Gang der nationalen Privatrechts- 
gesetzgebung und die Betheiligung der einzelnen Staaten an dieser nationalen 
Gesetzgebung hier und im Bundesrathe denkt. Im Bundesrathe werden wir 
aus Gründen, die uns nicht zur Last fallen, erst in späterer Zeit, in einigen 
Monaten, zu der erwünschten Klarheit in dieser Beziehung gelangen. So, 
meine Herren, wie die Dinge bisher gelegen sind, war meine Ansicht allerdings 
die: ich kann mich für eine Privatrechts-Gesetzgebung, die in einer unbestimm- 
ten Neihe von Specialgesetzen bestehen soll, wenigstens nach der Meinung 
Vieler bestehen zu sollen scheint, für eine solche kann ich mich wirklich nicht 
begeistern. Für eine allgemeine Codification aber scheint der richtige Zeitpunkt 
noch nicht gekommen zu sein; denn man hat sich über die Frage noch gar 
nicht verständigt, ob Specialgesetzgebung oder ob allgemeine Gesetzgebung vor- 
zuziehen sei. Endlich ist über sehr maßgebende Anschauungen und Ausfüh- 
rungspläne etwas Näheres noch nicht bekannt, und so schien es mir, man sei 
am Ende, abgesehen von der Betreibung der Competenzerweiterung als solcher, 
der Sache noch nicht ganz nahe getreten. Ein Specialgesetz, ich wiederhole 
es, welches jetzt vom Reiche in Angriff genommen werden soll, ist uns bis 
jetzt nicht genannt. Ich dachte nun, geschieht das, oder zeigt es sich bei der 
Entwerfung oder Berathung eines Reichsgesetzes, daß es nothwendig oder 
zweckmäßig ist, in den der Reichsgesetzgebung nicht zugewiesenen Theil der 
Privatrechs-Gesetzgebung Überzugreifen, so wird es an einer Verständigung 
im einzelnen Falle nicht sehlen. Wenn man aber einmal zu der gewünschten 
allgemeinen Codification kommt, dann — so war meine Ansicht — wird aller- 
dings, wenn es durchaus so gewollt wird, auch eine Aenderung der Verfassungs- 
urkunde zu erreichen sein, sie wird zu erreichen sein insbesondere, wenn 
vorausgegangen ist die von mir vermißte nähere Auseinandersetzung Über den 
Umfang der Codification und über die Art und Weise, sie zu bewerkstelligen. 
Ich weiß ganz wohl, die Competenzerweiterungen? für einzelne Fälle haben 
gewiß auch ihr Mißliches und Unzuträgliches; aber sie sind ja der Praxis 
und der Gesengebung des Reiches schon jetzt nicht unbekannt, und ein Antrag, 
den früher einmal der Herr Abg. Micdquel gestellt hat und dem ich einen 
besseren Erfolg gewünscht hätte, den Antrag, den Bund für zuständig zu er- 
klären, unter Wahrung der für Verfassungsänderungen vorgeschriebenen Formen 
im Gesetzgebungswege auch andere als die im Art. 4 bezeichneten gemeinsamen 
Maßregeln und Einrichtungen zu treffen, dieser Antrag hatte denn doch, im 
Grunde genommen, auch nur Competenzerweiterungen für einzelne Fälle im 
Auge. Nun aber meine Herren! das Votum des hohen Reichstags und 
vollends ein innerhalb acht Monate zwei Mal abgegebenes Votum desselben 
muß ja ganz natürlich für jede deutsche Regierung ein Gegenstand ernster und 
reiflicher Ernägung sein, und so Arird auch die königl. württemb. Regierung 
an einer erneuten und gutwilligen freundlichen Prüfung des neu redigirten 
und, wie auch ich anerkennne, dadurch verbesserten Antrages es nicht fehlen 
lassen. Freilich kennt auch die württembergische Regierung die Meinung ihrer 
Landesvertretung noch nicht. Was ich durch die gütige Vermittlung des Hrun. 
Abg. Lasker in dieser Beziehung heute erfahren habe, ist doch keine ganz genügende, 
unmittelbare Erkenntnißquelle, und auch die Garantie, die der Herr Abg. 
Römer zu Übernehmen so freundlich war, kann mich bei einer Sache von 
solcher Wichtigkeit nicht vollständig beruhigen. Bezüglich des Wesens der 
Sache, des Zieles, ihres Zweckes, befindet sich die nürttembergische Regierung 
in einem principiellen Gegensatz zu der Meinung des Reichstages nicht, 
und es ist unser aufrichtiger Wunsch, daß es uns gelingen möge, zu einer 
Verständigung mit den verbündeten Regierungen und mit dem Reichstage in 
dieser wichtigen Frage zu gelangen.
        <pb n="151" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 147 
Der Bundeskanzler ist abwesend in Varzin. Der Präsident des Reichs- 
kanzleramtes v. Delbrück antwortet gegen Erwarten dem württ. Justizminister 
v. Mittnacht auf seine Angriffe bez. der Geschäftsbehandlung im Bundes- 
rathe nicht. 
29. Mai. (Elsaß-Lothringen.) Der Municipalrath von Straßburg 
30. 
31. 
protestirt einstimmig gegen den vom Pariser Untersuchungsrath gegen 
die Haltung der Straßburger Nationalgarde während der Belagerung 
ausgesprochenen Tadel. 
„ (Deutsches Reich.) Reichstag: Die Commission für das Militär- 
strafgesetzbuch gelangt nach 25 Sitzungen endlich an's Ende ihrer 
Berathungen, nimmt den Entwurf im Großen und Ganzen nach den 
letzten Willensäußerungen der Regierungen mit 15 gegen 6 Stimmen 
an und bestellt Lamey zum Referenten. 
Ein Antrag Lasker's, anstatt der Strafverschärfung von „Wasser und 
Brod“ eine solche von „knapper, nahrungsfähiger Kost“ zu setzen, erlangt nur 
3 Stimmen von 18. Die Bestrafung einfacher oder thätlicher Beleidigung 
des Kaisers oder des eigenen Landesherrn „im Felde“ oder ohne diesem Zusatz 
fällt in Folge eines wunderlichen Ideengangs der Commission schließlich aus 
dem Entwurfe ganz aus. 
„ (Deutsches Reich.) Reichstag: Die zur Untersuchung der 
Unordnungen in der früheren Marineverwaltung (Jachmann) nieder- 
gesetzte Commission lehnt mit allen gegen die Stimme des Regierungs- 
präsidenten v. Diest die Genehmigung der Rechnungen ab. 
Bei der ersten Lesung des Haushaltsetats für 1873 hatte der Abgeordnete 
Richter auf falsche Rechnungen und unzulässige Vorgriffe in der Marinever= 
waltung aufmerksam gemacht. Die Regierung legte dann bei Gelegenheit der 
Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben für 1871 das Sachverhältniß klar 
und wollte durch eine Bestimmung in dem betr. Gesetze eine Ausgleichung 
treffen, bezw. „nachträgliche Genehmigung" einholen. Die Commission geht 
jedoch davon aus, daß hier ein so arges Verschulden vorliege, daß Heilung 
nur durch ein besonderes Indemnitätsgesetz für den einzelnen Fall herbeigeführt 
werden könne. Die Sache hat sich auch insofern nicht bloß für die Marine- 
verwaltung, sondern selbst für den Reichskanzler gravirender herausgestellt, 
als nach Ausweis der Acten der Rechnungshof bereits 3 Monate, bevor mit 
Vertuschung des Sachverhältnisses die falsche Rechnung vom Reichstage vor- 
gelegt wurde, den Reichskanzler aufgefordert hatte, die Sache vor den Reichs- 
tag oder Bundesrath zu bringen. 
„ (Preußen: Schleswig-Holstein.) Bei einer Wahl zum Reichstage 
im Bezirk Flensburg erhält der (nat.-lib.) Prof. Hinschius 6000 
Stimmen, der dänisch gesinnte Kryger 4434, der Socialdemokrat 
Hasenclever 995 Stimmen. 
„ (Preußen.) Herrenhaus: Die für die Kreisordnung nieder- 
gesetzte Commission beschließt mit 7 gegen 6 Stimmen, auf Ablehnung 
der ganzen Vorlage anzutragen. 
„ (Bayern.) Der Senat der Universität München lehnt die ihm 
vom Unterrichtsminister zugemuthete Zustimmung zur Wahl infallibi- 
listisch gesinnter Professoren (nach dem Beschlusse der II. Kammer) 
einerseits beharrlich ab. » 
ishch *
        <pb n="152" />
        148 Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 
1. Juni. (Preußen.) Der Gouverneur von Köln, Gen. v. Frankenberg, 
suspendirt den dortigen Militärgeistlichen Lünemann, da er sich weigert, 
den kath. Gottesdienst in der St. Pantaleons-Garnisonskirche abzuhalten. 
2. „ (Bayern.) Der Ministerpräsident Graf Hegnenberg-Dux . 
3. „ (Deutsches Reich.) Reichstag: Ber sthung der Etatseinnahmen 
an Zöllen und Verbrauchssteuern für 1873. Frage der Aufhebung 
resp. Ermäßigung der Salzabgabe. 
Debatte über die verschiedenen Anträge von Hoverbeck, Stumm und Sonne- 
mann. Präs. des Bundeskanzleramtes v. Delbrück erklärt: Die Regierungen 
stimmten mit dem Reichstage in dem Wunsche, die Salzsteuer aufzuheben, 
überein, nicht aber in der Methode zur Erreichung des Zieles. Eine Ermäßigung 
der Salzsteuer sei nicht einmal eine Etappe auf dem Wege zum Ziel. Ein 
fester Termin der Aufhebung sei unannehmbar, so lange nicht ein Ersatz für 
die Reduction der Steuer geschaffen sei. Die Regierungen würden demnächst 
zu einer Berathung über einen Ersatz für die Salzsteuer zusammentreten, die 
Reichsregierung werde dann aus eigener Initiative die Aufhebung der Salz- 
steuer dem Reichstage zur Genehmigung vorlegen. Alle drei Anträge werden 
hierauf abgelehnt und nur die Resolution Hoverbeck's, welche die Hoffnung auf 
eine baldige Aufhebung der Salzsteuer ausspricht, angenommen. 
„ (Preußen.) Der infallibilistische Kaplan Beinroth in Boppard wird 
vom Zuchtpolizeigericht Koblenz wegen des von ihm in der Kirche gegen 
die excommunicirten altkath. Professoren Knoodt und Reinkens erregten 
Scandals, indem er sie aus der Kirche ausweisen will, verurtheilt. 
Diese gerichtliche Feststellung der rechtlichen Wirkungen der Excom- 
munication (nach rheinischem Recht) stimmt vollkommen mit den Anschauungen 
überein, die vom Unterrichtsminister Falk in seinen Erlassen an den Bischof 
von Ermeland als die in Preußen zu Recht Bestehende vertreten hat. In 
den Gründen des Erkenntnisses, welches feststellt, daß Beinroth sich eine sträf- 
liche Ausschreitung bei der an sich allerdings frei und selbstständig vorzuneh- 
menden Verwaltung kirchlicher Angelegenheiten habe zu Schulden kommen 
lassen, wird zunächst festgestellt, daß Prof. Reinkens zur Zeit seiner Aus- 
weisung aus der Kirche in Voppard gar nicht excommunicirt gewesen und 
auch gegen Professor Knoodt die Excommunication nicht öffentlich verkündet 
worden sei. Dann heißt es weiter: Aber auch bei Annahme einer giltigen 
Excommunication und einer nicht nothwendigen Publication derselben würde 
die Strafbarkeit nicht weniger vorliegen, weil die Anwendbarkeit des 
kanonischen Rechts wegfalle, sobald dasselbe mit unsern bürger- 
lichen, politischen und Strafgesetzen im Widerspruche stehe. 
Der große Kirchenbann bewirke eine Aechtung des davon Betroffenen nach allen 
Richtungen des socialen Lebens, also die Verkündigung oder Verbreitung des- 
selben auch eine Verletzung der slaatsbürgerlichen Rechte und eine Ehren- 
kränkung des Excommunicirten. So habe schon die rheinische Gesetzgebung in 
den organischen Artikeln zur Convention vom 26. Messidor IX. Artikel 52 
es den Geistlichen eingeschärft, sich aller persönlichen Angriffe auf die Gläubigen 
zu enthalten. . Ferner habe das preußische Staatsrecht (Allgemeines Land- 
recht, Theil II, Titel 11, §. 57) die Genehmigung des Staates bei Aus- 
schließung aus der Kirchengemeinschaft, insoweit damit nachtheilige Folgen für 
die bürgerliche Ehre verbunden seien, für erforderlich erklärt, welche Bestimmung 
durch Art. 15 der Verfassung um so weniger aufgehoben worden, als Art. 12 
derselben ausdrücklich der Religionsfreiheit jeden beschränkenden Einfluß auf 
bürgerliche und staatsbürgerliche Pflichten abspricht; endlich seien die Pfarrer 
überhaupt nicht zur Ausweisung berechtigter Pfarrgenossen und Ortseinwohner
        <pb n="153" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 149 
oder der Gäste derselben berechtigl, weil verschiedene in der Rheinprovinz gel- 
tende Gesetze (dieselben werden sämmtlich citirt) die Kirchen zum Eigenthum 
der Gemeinden erklärt haben und weil nach dem Decrete vom 18. Mai 1807 
die Kirchen dem Publicum, also auch den Altkatholiken und darunter den 
Excommunicirten unbehindert offen stehen sollen, so daß nur freier Verzicht 
oder etwa Ausschließung durch die zuständigen Gemeinde-, Polizei= oder Ge- 
richtsbehörden ein Anderes herbeiführen könnten. Nachdem das Urtheil sich 
noch gegen einige specielle Einwendungen der Vertheidigung gewandt hat, führt 
es dann noch aus: die einberufene Analogie mit Casino's und Gesangvereinen 
trifft nicht zu, denn auch in diesen dürfen Gäste von den Mitgliedern regel- 
mäßig eingeführt werden, ohne Insulte befürchten zu müssen. Auch die Be- 
rusung auf das kanonische Recht sei unhaltbar, da die in einem rohen Zeitalter 
im Geiste desselben erlassenen Bestimmungen des kanonischen Rechts (wie z. B. 
Papst Urban II., der von 1088—1099 regierte, in canon 47 causa XXIII 
duaestio 5, es nicht für Mord erklärt, einen Excommunicirten im heiligen 
Eifer für die Kirche niederzumetzeln) in dem fortgeschrittenen Bildungsgange 
der letzten Jahrhunderte durch Nichtgebrauch längst außer Kraft gekommen 
sind und daher auch aus diesem Gesichtspunkte die Handlungen des Beschul- 
digten, auch wenn sie nicht zugleich unbefugt, vorschriftswidrig und gegen die 
esete Lren, als eine tiefe Kränkung der beiden Professoren aufgefaßt wer- 
en müssen. 
4. Juni. (Deutsches Reich.) Reichstag: Nimmt in zweiter Lesung einen 
Antrag Hoverbeck's betr. Aushebung des §. 28 Thl. 2 der Reichs- 
verfassung (itio in partes) an. Dagegen stimmen nur das clericale 
Centrum und die Polen. 
5.— 7. Juni. (Deutsches Reich.) Reichstag: hält auch in der dritten 
Lesung an seinen Beschlüssen bez. des Oberrechnungshofes gegen die 
Regierung fest. 
Debatte Abg. Dernburg: Da zur Zeit außer dem Bundesrath keine 
Reichsbehörde sich um die Art, wie die 65 Mill. Thaler aus Zöllen und Ver- 
brauchssteuern vereinnahmt und verausgabt werden, zu kümmern hat, so ist 
dadurch der größte Theil unserer Reichseinnahmen der Controle des Reichs- 
tags entzogen. Nach der Verfassung haben zwar die Einzelregierungen die Ver- 
waltung der indirecten Steuern und Zölle, aber unzweifelhaft nur als Man- 
datare des Reichs, und das Reich und seine Vertretung müssen die Controle 
darlÜber führen. Es ist dieß eine Hanpt= und Cardinalfrage unseres ganzen 
Budgetwesens. Präsident Delbrück: Der Bundesrath ist über die in der 
zweiten Lesung vom Reichstage gefaßten Beschlüsse in Berathung getreten, und 
dabei von dem lebhaften Wunsche geleitet worden, eine Verständigung in dieser 
so wichtigen Materie herbeizuführen. Gegen die Selbstständigkeit des Rech- 
nungshofs neben der preußischen Oberrechnungskammer ist nichts zu erinnern. 
Es ist hier bei der zweiten Lesung von dem Abg. Gerstner auf Bayern und 
Sachsen hingewiesen worden. Seine Worte mußten damals den Eindruck 
machen, als ob in diesen Bundesstaaten ein directer Verkehr zwischen der 
Landesvertretung und dem Rechnungshof stattfinde. Es war mir zwar be- 
kannt, daß dieß nicht der Fall sei, indeß war ich damals nicht binlänglich 
informirt, um darauf sofort zu erwiedern. Ich kann jetzt jenen Hinweis dahin 
berichtigen: daß in Bayern nach Art. 33 eines Gesetzes vom 19. Januar 1872 
die Kammern und ihre Ausschüsse zwar das Recht haben Erläuterungen und 
Aufschlüsse vom Ministerium zu verlangen, daß ihnen aber ein unmittelbares 
Benehmen mit andern Behörden nicht gestattet ist. Die diesem Rechte der 
Kammer entsprechende Verpflichtung, der Regierung Aufschlüsse zu ertheilen, 
erkennen auch wir dem Reichstag gegenüber vollständig an, und werden mit
        <pb n="154" />
        150 
Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 
Ertheilung der gewünschten Auskunft nicht sparsamer sein, als die preußische 
Regierung dem preußischen Landtag gegenüber. Auch in Sachsen ist ein directer 
Verkehr zwischen dem Landtag und der sächsischen Oberrechnungskammer nicht 
zulässig. Allerdings ist es in Sachsen zulässig, daß Rechnungsacten auf Ver- 
langen den Ständen vorgelegt werden, und um diesen Verkehr zu erleichtern 
ist die Einrichtung getroffen, daß die betreffende ständische Deputation diese 
Rechnungen im Gebäude der Oberrechnungskammer selbst einsieht. (Hört! 
links.) Der Präsident des Reichskanzleramtes resumirt am Schluß noch ein- 
mal sämmtliche für den Bundesrath unannehmbare Bestimmungen, welche die 
zweite Berathung geschaffen hat. Richter: Das Resultat der Berathungen 
im Bundesrath über unsere Beschlüsse ist also das gewesen, daß die Regie- 
rungen in den unwesentlichen Punkten nachgegeben haben, in allen wesentlichen 
aber auf ihrer Ansicht beharren. Beide Häuser des preußischen Landtags haben 
von Jahr zu Jahr übereinstimmend gefordert, daß der vom Oberrechnungshof 
dem König ertheilte Rechenschaftsbericht dem Landtag, als dem einzig berufenen 
Organe, mitgetheilt werde. Ich bedaure, daß wir diese Forderung hier auf- 
gegeben haben, aber auch abgesehen hievon, hat der preußische Landtag slets 
gesordert, daß alle wesentlichen Mängel, welche die Oberrechnungskammer ent- 
deckt, dem Landtag mitgetheilt werden. Hinter diesen Standpunkt treten wir 
nun himmelweit zurück. Wir verzichten auf Mittheilung aller der Mängel, 
welche sich auf eine zweckentsprechende Finanzwirthschaft, auf den Grundsatz 
der Sparsamkeit beziehen; von wesentlichen Mängeln, welche die Oberrechnungs- 
kammer entdeckt, verzichten wir auf solche, welche nicht Verstöße finanzieller 
Natur, sondern gegen allgemeine Gesetzvorschriften, gegen die maßgebenden 
Grundsätze sind. Und nun sollen wir auch noch auf die Mittheilung von 
Verstößen gegen finanzielle Vorschriften verzichten. Dazu kann ich mich in 
keinem Fall entschließen. Mir ist es gar nicht verständlich, wie man Über- 
haupt die Mittheilung der Verstöße gegen Finanzgesetze erkennen und praktisch aus- 
führen kann, ohne zugleich die Verstöße gegen Finanzvorschriften mit in den Kreis 
der Berechnungen zu ziehen. Wir haben in unsern bisherigen Beschlüssen das 
Maß der Nachgiebigkeit völlig erschöpft. Lasker: Ich habe zu meiner 
großen Betrübniß wahrgenommen, daß der Ehrgeiz, Gesetze zu Stande zu 
bringen, im Bundesrath leider sehr nachgelassen hat. Wir sind allerdings 
sehr weit entgegengekommen. Wir haben nachgegeben in dem Anfbagerecht 
und in dem Recht des directen Verkehrs mit dem Rechnungshof. Diesen 
directen Verkehr hat der Präsident des Bundeskanzleramtes heute für Boyern 
und Sachsen bestritten; er hat aber selbst dabei für Sachsen in der Einsicht 
der Rechnungen und Acten im Gebäude der Oberrechnungskammer eine That- 
sache constatirt, über welche, wenn sie bei uns stattfände, sich die Haare aller 
Beamten sträuben würden. Hat der Bundesrath nicht mehr den Ehrgeiz, ein 
so wichtiges Organisationsgesetz zu Stande zu bringen, so sind wir gezwungen 
es zurllckzustellen, bis wieder ein besseres Einverständniß hergestellt sein wird. 
Gerstner (Bayern) erklärt, daß, wenn nicht die Verfassung, so doch die Praxis 
in Bayern den Verkehr der Kammer mit dem Rechnungshof etablirt habe. 
Hölder (Württemberg) versteht nicht den Widerstand der Regierung gegen 
die Beschlüsse des Hauses. In Württemberg sei ein Standpunkt, wie ihn hier 
Delbrück vertreten habe, völlig unbekannt; die Volksvertretung habe dort un- 
gehindert Einsicht in alle, selbst in Specialrechnungen, und wenn die Reichsregie- 
rung sich dagegen sträube, so könne er nur annehmen, daß sie eine durchsichtige 
und klare Rechnungslegung nicht wünsche. 
5. Juni. (Bayern.) Abt Haneberg wird zum Bischof von Speyer ernannt, 
6. 
nachdem der Papst ausdrücklich den Wunsch ausgesprochen hat, derselbe 
möge die Wahl annehmen. 
„ (Deutsches Reich.) Der Kronprinz und die Kronprinzessin von
        <pb n="155" />
        Das deutsche Reich und seine einzeluen Glieder. 151 
Italien verlassen Berlin wieder. Der Kaiser begleitet sie selbst zur 
Eisenbahn, wie er sie auch bei ihrer Ankunft dort selber empfangen 
hatte. 
6. Juni. (Deutsches Reich.) Reichstag: erledigt den Etat für 1873 mit 
7. 
10. 
den Nachtragscrediten für 1872, bis auf die Matricularbeiträge. 
. (Deutsches Reich.) Reichstag: nimmt in zweiter Lesung das 
Militärstrafgesetzbuch nach den schließlichen Anträgen der Commission 
ohne erhebliche Debatte mit großer Mehrheit an. 
(Deutsches Reich.) Bundesrath: die Negierung legt dem 
Justizausschusse desselben in vertraulicher Sitzung einen Antrag bez. 
der Gesellschaft Jesu auf Grund des Reichstagsvotums gegen diese 
Gesellschaft vor. 
„ (Preußen.) Eine Anzahl angesehener Männer, insbesondere die 
geachtetsten Prediger Berlins, die Vorstandsmitglieder des dortigen 
Unionsvereins, erlassen eine energische Erklärung gegen das Vorgehen 
des brandenburger Consistoriums wider den Prediger Sydow, dahin 
gchend: 
-„Die von dem Prediger Dr. Sydow in seinem Vortrage über die „wunder- 
bare Geburt Jesfu“ eingenommene Stellung zu dem altkirchlichen Lehrsystem, 
zu den symbolischen Büchern und zu der heiligen Schrift ist durchaus die 
unsere. Die alle anderen zusammenfassende, wichtigste Kirchenfrage der Gegen- 
wart, die Frage nach dem Rechte verschiedener theologischer Ueberzeugungen in 
der Religionsgemeinschaft der evangelischen Kirche, ist nicht durch eine Staats- 
lirchenbehörde gelegentlich einer Disciplinar-Untersuchung einseitig zu entscheiden. 
Nur eine freie und echte Vertretung der Gesammtkirche, das heißt der cvang. 
Gemeinden hat diese Frage zum Austrag zu bringen."“ 
„ (Deutsches Reich.) Reichstag: erste und zweite Lesung der 
Gesetzesvorlage betr. Verlängerung der Dictatur in Elsaß-Lothringen 
um ein Jahr, bis 1874. Die Fortschritts= und clericale Partei be- 
kämpfen die Vorlage ziemlich heftig, unterliegen aber mit 78 gegen 
165 Stimmen. 
Der Bundescommissar erklärt, der Optionstermin (1. Oct.) müsse jedenfalls 
erst vorlber sein, bevor man überhaupt an eine geordnete Regelung der neuen 
Reichslande denken könne und später gegenüber dem clericalen Abg. Reichens- 
perger, welcher an die den Elsässern gemachten Versprechungen erinnerte: Nur 
bezüglich der Communalwahlen und der Generalräthe seien Versprechungen 
gemacht worden. Die Communalwahlen seien vollzogen; die Regierung habe 
in Communalfragen nur eingegriffen, speciell was Schulangelegenheiten an- 
betreffe, soweit ihr das NRecht zugestanden. Was die Generalräthe angehe, 
würden noch in diesem Jahr die Wahlen zu denselben vollzogen und letztere 
in die gesetzlichen Functionen eingesetzt werden. 
„ (Preußen.) Landtag: beide Häuser beschließen, sich, ohne die 
Kreisordnung zum Abschluß gebracht zu haben, bis zum 20. October 
zu vertagen. 
. (Preußen.) Der bisherige Präs. des Ober-Kirchenraths Matthis, 
schon zeither beurlaubt, wird definitiv entlassen. An seine Stelle soll 
der viel gemäßigtere Prof. Hermann in Heidelberg treten.
        <pb n="156" />
        152 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
10. Juni. (Deutsches Reich und Luxemburg.) Unterzeichnung des 
Eisenbahnvertrags mit Luxemburg in Berlin. 
Deutschland tritt in das früher von der französischen Ostbahn-Gesellschaft 
innegehabte Pachtverhältniß. Der Vertrag wird bis Ende December 1912, 
also für 40 Jahre, abgeschlossen. Durch Artikel 2 verpflichtet sich Deutschland, 
die Wilhelm-Luxemburger Eisenbahnen zu keiner Zeit zum Transport von 
Waffen oder Kriegsmaterial zu benutzen und während eines Kriegs, an wel- 
chem Deutschland betheiligt sein sollte, sich derselben zur Verproviantirung von 
Truppen in keiner die Neutralität Luxemburgs verletzenden Weise zu bedienen, 
überhaupt keine Handlung vorzunehmen oder zuzulassen, welche nicht vollkom- 
men der Neutralität Luxemburgs entspräche. 
11. „ (Deutsches Reich.) Bundesrath: genehmigt den Entwurf eines 
dem Reichstag vorzulegenden Jesuitengesetzes. 
„Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Beschränkung des Rechtes zum 
Aufenthalt der Jesuiten im deutschen Neich. Wir Wilhelm u. s. w. §. 1. 
Den Mitgliedern des Ordens der Gesellschaft Jesu oder einer mit diesem 
Orden verwandten Congregation kann, auch wenn sie das deutsche Indigenat 
besitzen, an jedem Orte des Bundesgebietes der Aufenthalt von der Landes- 
polizeibehörde versagt werden. §. 2. Die zur Ausführung dieses Gesetzes 
erforderlichen Anordnungen werden vom Bundesrathe erlassen.“" Die Motive 
beziehen sich lediglich auf den Beschluß des Reichstages vom 23. Mai und 
bemerken, daß dieser Entwurf zunächst dazu bestimmt sei, demjenigen Theile 
des Reichstagsbeschlusses, welcher sich auf den Orden der „Gesellschaft Jesu“ 
bezieht, durch eine Beschränkung der über die Freizügigkeit im deutschen Reiche 
bestehenden Vorschriften für die Mitglieder jenes Ordens eine gesetzgeberische 
Folge zu geben, indem es vorbehalten bleiben müsse, zur Regelung der sonstigen 
in dem Beschlusse des Reichstages angeregten Fragen weitere Gesetzgebungs- 
Acte nach Maßgabe der Reichsverfassung folgen zu lassen. 
Reichstag: dritte Lesung des Reichsbeamtengesetzes. Die Mehrheit 
gibt in allen Punkten nach, welche die Regierung als wesentlich be- 
zeichnet hatte, die Liberalen unter Lasker's Führung werden wiederholt 
geschlagen. Das Zustandekommen des Gesetzes wird unter diesen Um- 
ständen nicht bezweifelt. 
„ „ (Preußen.) Minister Falk eröffnet die von ihm einberufene 
Conferenz betr. das Seminar= und Volksschulwesen (und die Abschaffung 
der bekannten Schulregelulative.) 
„ „ (Preußen.) Der Bischof von Ermeland muß wiederholt auf- 
gefordert werden, auf das Schreiben des Cultministers vom 21. Mai 
zu antworten. 
12. „ (Deutsches Reich.) Reichstag: beschließt, sieben Delegirte zu 
ernennen, um mit dem Präs. des Hauses und Mitgliedern des Bundes- 
raths sowie unter Zuziehung von Sachverständigen die ferneren Vor- 
bereitungen zur Herstellung eines Parlamentsgebäudes gemäß dem Reichs- 
tagsbeschlusse vom 19. April 1871 zu treffen. 
Ferner wird beschlossen, „an den Reichskanzler das Ersuchen zu 
richten, dem Reichstage die von dem Bundesrathe gefaßten Entschließungen 
auf die von dem Reichstag beschlossenen Gesetzentwürfe und Anträge 
spätestens bei Beginn der nächsten Session in schriftlicher Form mit- 
zutheilen."“
        <pb n="157" />
        Has deutsche Reich und seine einzelnen Elleder. 153 
12. Juni. (Preußen.) Der Feldpropst (Armeebischof) Namszanowski er- 
13. 
scheint zum ersten Verhör vor dem Ober-Auditor nicht, da er die Compe- 
tenz der Militärbehörde in „kirchlichen“ Angelegenheiten nicht anerkenne. 
Er schickt deßhalb dem Auditor eine schriftliche Verwahrung zu. 
„ (Elsaß-Lothringen.) Einführung des Abiturientenexamens 
nach deutschem Muster. 
„ (Deutsches Reich.) Bundesrath: lehnt seine Zustimmung zu 
dem Gesetzentwurfe betr. die Errichtung und die Befugnisse eines 
obersten Rechnungshofes in der Fassung, die ihm vom Reichstage gegeben 
worden ist, ab. 
In der Absicht, einstweilen eine Regelung der Controle des Reichshaushalts 
für das Jahr 1872 herbeizuführen, legt inzwischen der Bundesrath dem 
Reichstage folgenden Gesetzentwurf vor: „Einziger Paragraph. Die Controle 
des gesammten Haushalts des deutschen Reichs wird für das Jahr 1872 von 
der preußischen Oberrechnungskammer unter der Benennung „Rechnungshof 
des deutschen Reichs“ nach Maßgabe der im Gesetze vom 4. Juli 1868, be- 
treffend die Controle des Bundeshaushalts für die Jahre 1867 bis 1869, 
enthaltenen Vorschriften geführt."“ 
„ (Deutsches Reich.) Reichstag: Beschluß über den Gesetzentwurf 
betr. die Vertheilung der 5 Milliarden franz. Kriegsentschädigung. 
Antrag der Commission. Derselbe wird im Wesentlichen, nach allge- 
meinem Uebereinkommen ohne Debatte, genehmigt. 
Unter sämmtlichen Parteien bestand von vornherein das Einverständniß, 
über die Vertheilungsgrundsätze im Plenum keine längeren Discussionen zu 
pflegen und in jedem Fall das Schauspiel eines Kampfes um die Siegesbeute 
zwischen den einzelnen deutschen Stämmen oder Staaten zu vermeiden. Die 
Commission verwandte auf ihre Berathung 5 lange Sitzungen, denen Minister 
fast aller größeren Staaten und eine beträchtliche Zahl militärischer und finan- 
zieller Commissarien beiwohnten. Schließlich kam über die Vertheilungsgrund- 
sätze Einstimmigkeit zu Stande. Dem Maßstabe der Vertheilung, wie er von 
den Regierungen vorgeschlagen war (zu drei Viertheilen nach den militärischen 
Leistungen, zu einem Viertheil nach der Kopfzahl) war von vornherein nicht 
widersprochen worden. Gegenstand der Discussion war allein die Frage, ob 
durch das vorliegende Gesetz die Vertheilung der 5 Milliarden im Ganzen 
schon vollständig zu regeln sei. Die Regierungsvorlage nahm dieß in Aus- 
sicht und vertheilte die 5 Milliarden unter die Einzelstaaten, so weit nicht 
darüber zu Reichszwecken bereits verfügt ist oder noch verfügt werden wird. 
Von nationalliberaler Seite (Miquel und Bennigsen) ging man dagegen um- 
gekehrt davon aus, daß zu definitiven Vertheilungen an die Einzelstaaten die 
Zeit noch nicht gekommen sei, daß die Reservirung für das Reich nicht die 
Ausnahme, sondern die Regel zu bilden habe. Auch war schon bei der ersten 
Berathung im Hause das Bestreben hervorgetreten, soviel als möglich für 
Reichszwecke zu reserviren und den Einzelstaaten nicht mehr zukommen zu 
lassen, als zur Bezahlung ihrer zu Kriegszwecken contrahirten Schulden 
nothwendig ist. Dieses Bestreben machte sich auch in der Commision geltend. 
Die preußischen Mitglieder derselben beantragten, nach Abzug der bereits 
für Reichszwecke verausgabten und nach dem Gesetze dafür noch ange- 
wiesenen Summen 2 Milliarden Francs für Reichszwecke zu reserviren; die 
Süddeutschen beantragten dagegen, bloß 1 Milliarde zu reserviren. Der 
Vorsitzende v. Patow stellte einen Vermittlungsantrag auf Reservirung von 
1½ Milliarden, welcher auch angenommen wurde. Nach dem Commissions-
        <pb n="158" />
        154 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
beschlusse ward in dem Gesetzentwurf ausdrücklich ausgesprochen, daß über die 
Verwendung der reservirten 1½ Milliarden im Wege der Reichsgesetzgebung 
Bestimmung getroffen wird. Der Vertheilungsmodus selbst wurde nicht an- 
gegriffen, wohl aber wurde über die Bedeutung und das Gewicht der That- 
sache, daß die süddeutschen Staaten sich sofort am Kriege betheiligten, eine 
kleine Debatte geführt. Die einzelnen Positionen des Gesetzentwurfes wurden 
im Wesentlichen genehmigt, nur von den in Artikel 7 geforderten Summen 
ein Theil gestrichen. Damit soll Über die 3½ Milliarden endgültig Ver- 
fügung getroffen sein, während diejenige Uüber die 1½ Milliarden einem künf- 
tigen Reichsgesetze vorbehalten bleibt. Dieses Gesetz wird also auch über die 
weitere Deckung der Invalidenpensionen und den Vertheilungsmaßstab der 
norddeutschen Staaten unter einander Bestimmung zu treffen haben. Bei den 
vielen Bedürfnissen Ubrigens, welche das Reich hat — die Marine, die 
Festungswerke von Kiel und Wilhelmshafen, der Nord-Ostlseekanal, die bessere 
Befestigung der Ostgrenze, dann den Umstand, daß in Folge des neuen Ge- 
schützsystems wahrscheinlich sämmtliche Festungen, wenn auch nicht einen völligen 
Umbanu, doch sehr kostspielige Verbesserungen werden erfahren müssen — gibt 
man sich bereits keinen zu großen Hoffnungen hin, es werde von den reser- 
virten 1½ Milliarden ein erheblicher Betrag zur Vertheilung unter die einzelnen 
Staaten gelangen, und wird der denselben zufallende Antheil an der Kriegs- 
contribution nicht viel mehr betragen, als die Tilgung der von ihnen zu Kriegs- 
zwecken contrahirten Schulden einschließlich Cursdifferenz und Zinsen ausmacht. 
Die Verhandlung im Reichstag leitet Miquel vollkommen im Geiste 
des Commissions-Compromisses ein, und alle Fractionen halten treu an der 
Verabredung fest Über die Essentialien des Gesetzentwurfs eine Discussion nicht 
aufkommen zu lassen. Ohne Widerspruch wurden alle betreffenden Gesetzartikel 
genehmigt. Anders ist es, als die den ehemaligen Norddeutschen Bund speciell 
berührenden Punkte zur Verhandlung kommen. Im Resultat bleibt die 
principielle Frage unentschieden. Um so lebendiger wegt der Kampf um das 
von Preußen geforderte Cadettenhaus zu Lichterfelde, dessen Kosten wegen un- 
genügender Substanziirung die Commission abgewiesen hatte. Gestützt auf 
nachträgliche Erläuterungen und eine Rede des Grafen Roon, welche wieder 
das Unglück hat „mißverstanden“ zu werden, versucht Hr. v. Behr (Greifs- 
wald) in warmen Worten die Bewilligung durchzusetzen. Die erste Entscheidung 
ist zweiselhaft; bei namentlicher Abstimmung fällt der Antrag gegen eine 
Mehrheit von 14 Stimmen, welche, wie man ausrechnet, durch das wie ein 
Mann gegen den Antrag stimmende clericale Centrum hergestellt wird. 
13. Juni. (Waldeck.) Der König von Preußen ernennt, an die Stelle des 
14. 
an Lippe-Detmold übergegangenen v. Flottwell, v. Sommerfeld zum 
Landesdirector der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont. 
„ (Deutsches Reich.) Reichstag: Erste Lesung des vom Bundes- 
rath vorgelegten Jesuitengesetzes. Die von dem clericalen Centrum 
geforderte Verweisung wird abgelehnt und auch die weitere Behandlung 
der Vorlage im Plenum beschlossen. 
Debatte: Bevollmächtigter des Bundesraths Friedberg: 
Nachdem durch Ihre Berathung der Beschluß herbeigeführt worden war, die 
Reichsregierung aufzufordern: 1) darauf hinzuwirken, daß innerhalb des Reichs 
ein Zustand des öffentlichen Rechts hergestellt werde, welcher den religiösen. 
Frieden, die Parität der Glaubensbekenntnisse und den Schutz der Staatsbürger 
gegen Verkümmerung ihrer Rechte durch geistliche Gewalt sicher siellt, 2) ins- 
besondere einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher auf Grund des Eingangs 
und des Art. 4 Nr. 13 und 16 der Reichsverfassung die rechtliche Stellung 
der religiösen Orden, Congregationen und Genossenschaften, die Frage ihrer Zu-
        <pb n="159" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Slirder. 155 
lassung und deren Bedingungen regelt, sowie die staatsgefährliche Thätigkeit 
derselben, namentlich der Gesellschaft Jesu, unter Strafe stellt — da hielten 
es die verbündeten Regierungen für eine ihrer ersten Aufgaben über die ihnen 
zugewiesenen Beschlüsse in Berathung zu treten. Sie haben in Ihrem Be- 
schlusse den Orden der Jesuiten als einen solchen hingestellt, der eine staats- 
gefährliche Thätigkeit im Reich ausübt, und mit diesem Ihrem autoritativen 
Ausspruch find die verbündeten Regierungen einverstanden. Sie haben darum 
geglaubt, diesen Gesetzentwurf schon jetzt und vor allen andern in Angriff nehmen 
zu dürfen, und nach Ihrem Ausspruch und nach Ihrer eigenen Ueberzeugung 
in Angriff nehmen zu müssen. Der Beschluß des hohen Hauses hat das Ziel, das 
bei dieser gesetzgeberischen Arbeit den verbündeten Regierungen gesteckt war, sehr 
scharf bezeichnet; er hat aber, wie ich glaube, in wohl erwogener Beschränkung 
die Wege zu diesem Ziel nicht angegeben, es vielmehr den verbündelen Regie- 
rungen überlassen, den Weg zu diesem Ziel aufzufinden, indem die Resolution 
sich darauf beschränkt hat, anzudeuten: es dürfte der richtige Weg sein, den 
Orden der Jesuiten und ihre staatsgefährliche Thätigkeit unter Strafe zu 
stellen. Bei den Erwägungen, die im Schoße der verbündeten Negierungen 
stattgefunden haben, kamen diese aber zu der Meinung, daß, wenn es irgend 
möglich sei, der Weg der Strafgesetzgebung auf diesem Gebiet vermieden werde, 
und daß, solange noch irgendwelche mildere Mittel ausreichen (Gelächter im 
Centrum) um dieses Ziel zu erreichen, diese milderen Mittel eingeschlagen 
werden müssen. Nun sind die Regierungen bei ihrem Gesetzentwurf von folgen- 
der Erwägung ausgegangen: die Thätigkeit des Ordens der Jesuiten in seinen 
einzelnen Mitgliedern ist eine Gefahr für das Reich und stört den Frieden des 
Reichs; es muß also das Mittel gesucht werden, um dem Friedensstörer auf 
dem Wege des Hausrechts die weitere Störung des Friedens unmöglich zu 
machen, und sie glaubte, daß dieß gelingen könnte, wenn man eine Beschrän- 
kung des sonst allen andern deutschen Staatsbürgern zustehenden Rechts, sich 
frei im Deutschen Reiche zu bewegen und zu walten, wenn man in Bczug 
auf die Mitglieder des Ordens der Jesuiten eine Beschränkung in diesem 
Sinn eintreten ließe, und demgemäß verlangt der Gesetzentwurf von Ihnen 
die Ermächtigung: da, wo die Thätigkeit des einzelnen Jesuiten eine Gefahr 
für den innern Frieden des Reiches bewirkt oder besorgen läßt, diesen Friedens- 
störer aus diesem Ort seiner Thätigkeit ausweisen zu können, um abwarten 
zu dürfen, ob er, entnommen aus dem Kreise dieser seiner gefährlichen Thätig- 
keit, an einem anderen Orte mit derselben Thätigkeit von neuem beginnen 
werde (Gelächter im Centrum). Es ist nicht zu verkennen, daß in dieser Be- 
schränkung eines der allen übrigen Deutschen verbürgten staatsbürgerlichen 
Rechte ein größerer Eingriff in die Freiheit des Einzelnen von Ihnen verlangt 
wird; aber von dem Augenblick an, wann erkannt ist, daß die unbeschränkte 
Thätigkeit des Ordens und seiner Mitglieder eine Gefahr für den Frieden 
des Reiches bewirkt, ist man in dem Stande der Nothwehr, wenn man zu 
diesem Mittel, der Ausweisung, greift. (Unruhe im Centrum; Rufe: Er- 
schießen!) Dieser Charakter eines Gesetzes der Nothwehr, eines Nothgesetzes, 
ist in diesem Entwurf so scharf ausgeprägt, daß mit dem, der ihn von diesem 
Standpunkt aus angreifen will, wer da sagt, daß er mit schwächlichen Mitteln 
den Reichsfeind zu hemmen sucht, nicht zu rechten sein wird. Aber die ver- 
bündeten Regierungen haben anerkannt, und erkennen es ausdrücklich an, daß 
dieses Gesetz ein provisorisches Nothgesetz zur Nothwehr sei, und daß eine um- 
fassende Regelung der übrigen Fragen, die in Ihrer Resolution enthalten find, 
auch zu einer umfassenden Regelung der Ordensfrage überhaupt und insbe- 
sondere der Frage Über den Orden der Jefuiten führen wird. Somit erkennen 
wir vollkommen die Berechtigung eines Angriffes an, der aus dieser provi- 
sorischen Aufgabe des Gesetzes gegen dasselbe hergeleitet werden kann; einen 
Einwurf aber weisen wir schon jetzt und im voraus mit aller Energie zurück, 
als ob dieses Gesetz ein Gesetz sei gemünzt gegen die katholische Kirche (Gelächter
        <pb n="160" />
        S 
Das deutsche Reich und seine einzelnen olieder. 
und Widerspruch im Centrum) und angethan, die Interessen der katholischen 
Kirche zu gefährden. Die katholische Kirche hat anderthalb Jahrtausende be- 
standen und in voller Herrlichkeit geblüht, bevor der Jesuitenorden ins Leben 
getreten war; die katholische Kirche hat demnächst bestanden, nachdem von dem 
Oberhaupte der katholischen Kirche der Jesuitenorden aufgehoben und aus- 
gelöscht war, und die katholische Kirche besteht und blüht in jenen Ländern, 
und namentlich deutschen Ländern, in denen nach der Wiederherstellung des 
Ordens das weltliche Gesetz und die weltliche Verfassung den Jesuiten-Orden 
von den Gränzen dieser deutschen Länder ausgeschlossen hat. Kein. Gedanke 
und kein Charakter liegt also diesem Gesetz ferner als der Gedanke der Feind- 
seligkeit gegen die katholische Kirche. Denn, meine Herren, wir wollen uns 
nicht den Orden der Jesuiten mit der katholischen Kirche identificiren lassen 
(Sehr gutl rechts.) Die Natur des Gesetzes bringt es mit sich, daß es, weil 
er immerhin in das Gebiet des Gewissens und der Ueberzeugung einschlägt, 
die tiefsten Gegensätze im Menschen hervorrufen muß, aber es wird gewiß, 
wenn anders dieses ein Gesetz des Friedens werden soll, wesentlich dazu bei- 
tragen, wenn die Debatte in Ihrem Hause diejenige objective Ruhe bewahrt, 
die dem Gesetze die beste Mitgift zu diesem Ziele sein wird. v. Mallinck= 
rodt (elerical) bekämpft die Vorlage namentlich damit, daß nach 25jähriger 
Wirksamkeit den Jesfuiten in Deutschland im Laufe der Jesuitendebatte vom 
16. Mai auch nicht ein Vergehen, nicht eine Gesetzübertretung gegen einen 
Jesuiten habe vorgebracht werden können und daß sie im Kriege gegen Frank- 
reich practisch ihre Vaterlandsliebe bethätigt hätten. Graf Preysing 
(elerical) verlangt Aufklärung über den Ausdruck „verwandte Congregationen"“ 
und erklärt die Vorlage für ein Horrendum, eine wahre Mißgeburt, für die 
er nichts anderes als Achselzucken habe. Bundesbevollmächtigter Dr. Fried- 
berg: Der Vorredner hat den Einwand gegen die Vorlage erhoben, daß 
gewiß Niemand ihm den Begriff der „verwandten Congregation“ würde defi- 
niren können, und er hat es als einen — irre ich mich im Ausdruck nicht — 
unerhörten Vorgang in der Gesetzgebung bezeichnet, daß der Entwurf mit 
einem so dunkeln, undefinirbaren Ausdruck vor das Haus trete. Da erinnere 
ich zunächst daran, daß dieser Vorgang doch nicht so unerhört ist, sondern daß 
wir für den in der Vorlage gebrckuchten Ausdruck ein Vorbild in der württem- 
bergischen Gesetzgebung haben, in der ganz ausdrücklich gesagt ist: „Es dürfen 
der Jesuitenorden und die mit dem Jesuitenorden verwandten Congregationen“ 
in das Land nicht eingeführt werden ohne landesgesetzliche Genehmigung. Der 
Vorredner hat ferner gewissermaßen es als eine Doctorfrage an die Regierung 
gerichtet: ihm doch zu sagen, was die verbündeten Regierungen sich unter den 
„verwandten Congregationen" denken. Wir mußien auf diese Frage gefaßt 
sein, und wir haben uns deßhalb nach den Materialien umgesehen, um sie zu 
beantworten. Wir haben die angesehensten Autoritäten des Kirchenrechts in 
Deutschland befragt, welche Orden und Congregatiouen kirchenrechtlich als die- 
jenigen bezeichnet würden, die mit dem Jesuitenorden „verwandt“ seien, und 
man hat uns geantwortet: von den Orden, die in Deutschland vorkommen, 
sind ihrer Verfassung, ihren Zielen und ihren Verbindungen nach, vor allen 
die Redemptoristen oder Liguorianer, dann die Schulbrüder von La Salle 
(Ignorantins), erstere unter römischer, letztere unter französischer Oberleitung 
(hört!), als mit den Jejuiten verwandt zu bezeichnen. Wir sind also keines- 
wegs in dunkeln Auffassungen befangen gewesen, als wir den Gesetzentwurf 
machten. Wagener (Neustettin; Geh. Rath im Ministerium des Auswärtigen.) 
Ich für meinen Theil wäre in der Sache, die uns heute beschäftigt, gern 
weiter gegangen, wenn ich nicht einerseits Bedenken hinsichtlich der Competenz 
des Bundesraths gehabt und andrerseits berücksichtigt hätte, daß es sich hier 
um ein Provisorium handelte. Eine anderweite Maßregel ist jetzt nicht mög- 
lich, das Gesetz ist der partielle Belagerungszustand. Das Reich ist im Kriegs- 
zustande mit Rom. (Lebhafter Beifall.) Auf dem vaticanischen Concil ist
        <pb n="161" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 157 
uns der Krieg erklärt worden, und die das gethan haben, stellen an uns das 
Anfinnen, sie für unsere besten Freunde zu halten. Die Negierung geht 
nur schrittweise vor, sie hat sich mehr und mehr überzeugt, daß man in Rom 
den Frieden nicht will; das hat noch jüngst die schroffe Zurückweisung des 
Cardinal Botschafters bewiesen. Da ist es denn komisch, daß Sie mit Constitu- 
tionalismus, mit Vaterlandsliebe kommen, wo wir die schwere Bedeutung des 
Conflicts fühlen, und dahin wirken müssen, daß der Staat alle diese Gebiete 
selbstständig regelt, und dann mit ihnen nur unterhandelt mit dem Straf- 
gesetzbuch in der Hand. (Unruhe im Centrum.) Ich habe die Jesuiten ge- 
meint; wenn Sie sich dadurch getroffen fühlen, so liegt es daran, weil Sie 
sich mit ihnen identificiren. Schulze (Fortschritt)z: Das Gesetz leidek in 
seiner Allgemeinheit an großen Mängeln; wir müssen vor allem weiter gehen 
als das Gesetz will, und Competenzbedenken dürfen uns am wenigsten hier 
zurückhalten, wo das Bewußtsein der drohenden Gefahr alle Theile der Bevöl- 
kerungdes Reichs erfüllt. Windthorst (clerical): Der Abg. Wagener hat in 
seinem eigenen und im Namen der „wir“, für die er hier gesprochen, wieder- 
holt und in leidenschaftlicher Form zu erkennen gegeben, daß es sich gegen 
uns und den größten Theil des katholischen Volkes um einen Krieg bis aufs 
Messer handelt. Wir unsererseits wünschen den Frieden; wir wollen dem 
Kaiser geben, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist. Wenn Sie uns 
aber in brüsker Weise den Krieg erklären — wohlan, dann sollen Sie ihn 
haben! Sagen Sie dann aber nicht, daß wir den Streit begonnen. Sie 
wollen denselben datiren von dem vaticanischen Concil, Sie finden den Grund 
desselben in dem Syllabus und der Encyklica; das ist unwahr! Die dort 
ausgesprochenen Sätze, soweit sie das Verhältniß von Staat und Kirche be- 
rühren, sind bereits in der Bulle Unam sanctam enthalten, und ich begreife 
nicht, wie sich Staatsmänner und Professoren finden können, welche behaupten: 
es sei in diesem Verhältniß irgendetwas geändert. Was die inneren Fragen 
betrifft, so gehen diese Sie gar nichts an, es ist das lediglich Sache der Katholiken. 
Noch am Abend dieses Tages treten Vertrauensmänner aller Frac- 
tionen des Reichstags, das clericale Centrum allein ausgenommen, 
zusammen und vereinbaren sich über folgenden weiter gehenden Antrag 
an Stelle des Negierungsantrags bez. der Jesuiten: 
„8. 1. Die Gesellschaft Jesu und alle mit ihr verwandten Orden und 
ordensähnlichen Congregationen sind im Gebiete des deutschen Reichs verboten. 
Die Errichtung von Niederlassungen dieser Gesellschaften ist untersagt. Die 
zur Zeit bestehenden Niederlassungen müssen binnen einer vom Bundesrath 
zu bestimmenden Frist und längstens binnen 6 Monaten aufgelöst werden. 
§. 2. Die Angehörigen der Gesellschaft Jesu oder einer ihr verwandten Con- 
gregation können — wenn sie Ausländer sind — aus dem deutschen Reiche 
ausgewiesen werden; sofern sie aber das deutsche Indigenat besitzen, kann ihnen 
der Aufenthalt in bestimmten Gebieten versagt oder ein bestimmtes Gebiet 
jum Aufenthalt angewiesen werden. §. 3. Die zur Ausführung dieses Ge- 
sctes erforderlichen Anordnungen werden vom Bundesrath erlassen. Die 
Ausflührung der von ihm angeordneten Maßregeln erfolgt durch die Landes- 
polizeihchörde. Beschwerden Über die Ausführung der in Gemäßheit dieses 
Gesetzes angeordneten Maßregeln gehen an den Bundesrath, welcher mit Er- 
ledigung derselben einen von ihm ernannten Ausschuß beauftragen kann. Die 
Beschwerden haben keine aufschiebende Wirksamkeit.“ 
14. Juni. (Preußen.) Der vom Fürstbischof von Breslau excommunicirte 
Dr. Weber wird zum außerordentlichen Professor an der Universität 
Breslau ernannt. 
„ „ (GBayern.) Da der Senat der Universität München sich entschieden
        <pb n="162" />
        158 Das deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
weigert, zur Wahl infallibilistischer Professoren seinerseits mitzuwirken, 
so erfolgt dieselbe einfach durch kgl. Ernennung. 
— Juni. Die „Corresp. de Gensve“, das Organ der römischen Curie und 
der Jesuitenpartei droht dem deutschen Reich mit den Massen 
in einem längeren Artikel, in welchem sie der deutschen Reichsregierung 
ein langes Sündenregister von Eingriffen in die Rechte der Kirche vorhält: 
„Der Papst, welcher die Regierungen durch Sanftmuth auf den rechten Weg 
zurückzuführen hoffte, hat nur zu viele Concessionen gemacht. Jetzt sieht er, 
daß die Zeit der Barmherzigkeit vorüber ist, und daß Über kurz oder lang 
eine Periode eintreten muß, wo die Gerechtigkeit ihren vollen und unerbittlichen 
Vollzug haben muß. Wenn die Staaten aufhören, die Kirche offen anzu- 
erkennen, so wird die Kirche bald genöthigt sein, den Staaten ihre Anerken- 
nung zu versagen. Die Welt wird dann einem Schauspiele gräulicher Ver- 
wüstung beiwohnen und die Negierungen dürften sich täuschen, wenn sie glauben, 
daß die Massen hinter ihnen stehen werden.“ Hiermit ist es ausdrücklich auf 
Preußen abgesehen. „Denn, sagt das Blatt weiter, Preußen drängt auf die 
Zeit zu, wo das Maß der Geduld überlaufen muß, und es ist wohl möglich, 
daß diese Geduld gerade in dem Augenblicke aufhört, wo die Monarchie ein 
großes Interesse daran hätte, (wohl im Fall eines neuen Krieges mit Frank- 
reich!) die Frist noch etwas verlängert zu sehen."“ 
15. „ (Preußen.) Antwort des Bischofs von Ermeland an den Cuflt- 
minister auf dessen Schreiben vom 21. Mai. Der Bischof gibt 
nicht nach. 
„. . . Ew. Excellenz geehrten Schreiben vom 21. Mai enthält eine Wider- 
legung oder Berichtigung meiner Beweisführung nicht. Ich muß dieses auf- 
richtig bedauern, weil ein näheres Eingehen auf den Gegenstand von Seiten 
Ew. Excellenz, namentlich die nähere Bezeichnung der verletzenden Wirkungen, 
welche die Verkündigung der eingetretenen Ausschließung aus der Kirche auf 
die bürgerliche Ehre der Betroffenen äußern soll, mir erst die erwünschte 
Möglichkeit bieten würde, etwaige Mißverständnisse, wo immer solche obwalten 
mögen, zu beseitigen. Ich bin darum auch leider einstweilen außer Stande, 
dem Ersuchen Ew. Excellenz zu entsprechen und eine Beeinträchtigung 
zu beseitigen, die ich nicht erkenne, und die mir weder nachgewiesen, noch auch 
selbst näher bezeichnet ist. Um jedoch meinerseits Alles zu thun, was eine 
endliche Erledigung dieser Angelegenheit herbeiführen kann, bin ich bereit, in 
einer besondern Belehrung an meine Diöcesanen meine bereits wiederholt aus- 
gesprochene Ueberzeugung hervorzuheben, daß nach dem heutigen Staats= und 
Kirchenrecht durch die Ausschließung aus der Kirche die bürgerliche Ehre der 
Betroffenen nicht beeinträchtigt ist und Üüberhaupt bürgerliche Rechtsfolgen nicht 
hervorgerusen werden. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß eine solche Er- 
klärung den Ansprüchen des hohen königlichen Staatsministeri# genügen und 
zur Herstellung des alten friedlichen Verhältnisses zwischen Kirche und Staat 
in meiner Diöcese beitragen werde.“ 
„ „ (Preußen.) Ein Erlaß des Cultministers verfügt, daß in Zukunft 
Mitglieder einer geistlichen Congregation oder eines geistlichen Ordens 
nicht mehr als Lehrer oder Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen 
zugelassen werden sollen: 
„Auf die Berichte vom 23. Januar und 27. März d. J. sehe ich mich 
veranlaßt, hierdurch im Allgemeinen zu bestimmen, daß die Mitglieder einer 
geistlichen Congregotion oder eines geistlichen Ordens in Zukunft als Lehrer 
oder Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen nicht mehr zuzulassen und zu 
bestätigen sind. Was dagegen die zwischen einzelnen Gemeinden einerseits und
        <pb n="163" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 159 
geistlichen Genossenschaften oder Mitgliedern derselben andererseits wegen Wahr- 
nehmung des Schuldienstes oder Besetzung der Schulstellen bereits abgeschlossenen 
und in Wirksamkeit getretenen Verträge anbetrifft, so hat die königliche Re- 
gierung auf eine baldige Lösung der letzteren in der Art Bedacht zu nehmen, 
daß dabei sowohl die Möglichkeit der sofortigen Wiederbesetzung der betreffen- 
den Stellen durch weltliche Lehrer und Lehrerinnen, als die financielle Lage 
der Gemeinden zu berücksichtigen ist. Wo solche Bedenken einer Kündigung 
der bestehenden Verträge nicht entgegenstehen, ist mit derselben schleunigst vor- 
zugehen, mit Lösung aller anderen Verträge aber alsdann fortzufahren, wenn 
unter Beachtung der vorbezeichneten Gesichtspunkle dieß nach den thatsächlichen 
Verhältnissen thunlich erscheint. Selbstverständlich wird in denjenigen Fällen, 
in welchen gesetzliche Gründe der Beseitigung des gegenwärtigen Zustandes im 
Wege stehen sollten, dieselbe auszusetzen sein. Ich erwarte indeß für solche 
voraussichtlich seltene Fälle, einen eingehenden Bericht, in welchem meine Ent- 
scheidung Über den Specialfall einzuholen ist, wie ich andererseits binnen drei 
Monaten einer näheren Anzeige über das Geschehene entgegen sehen will. In 
diesem Berichte sind zugleich die geistlichen Männer-Orden und Congregationen 
namhaft zu machen, welche durch ihre Mitglieder an den öffentlichen Schulen 
des dortigen Bezirks Unterricht ertheilen, und hiermit diejenigen statistischen 
Mittheilungen zu verbinden, welche in den früheren Berichten in Betreff der 
Schulschwestern enthalten sind. Wegen der Zulassung der Mitglieder geistlicher 
Genossenschaften an Privatschulen behalte ich mir besondere Bestimmung vor.“ 
— Juni. (Preußen.) Die kath. Militärgeistlichen haben das Rundschreiben 
des Kriegsministers fast ohne Ausnahme dahin beantwortet, daß sie 
den suspendirten Feldpropst nach wie vor in allen die Seelsorge betr. 
Angelegenheiten als ihren Vorgesetzten betrachten und sich demnach 
auch zum Gehorsam gegen denselben für verpflichtet erachten. 
„ (Preußen.) Von den nach Erlaß des Schulaufsichtsgesetzes an- 
geordneten außerordentlichen Revisionen der Volksschulen in den Distrikten 
mit sprachlich gemischter Bevölkerung sind diejenigen in der Provinz 
Posen, welche von Mitte April bis Anfang Juni d. J. gewährt haben, 
nunmehr beendet, und über das Ergebniß derselben ist an den Ober- 
präsidenten Bericht erstattet. 
Die Anträge der Commissarien stimmen in folgenden wesentlichen Punkten 
überein: Die Schulen müssen von dem lähmenden Einfluß der polnisch- 
katholischen Schulinspectoren befreit werden, da diese nicht nur kein Interesse 
für die Schulen zu haben, sondern unzweifelhaft zu wünschen scheinen, daß 
überhaupt möglichst wenig gelernt werde. Statt der geistlichen Schulinspectoren 
müssen deutsche weltliche Schulrevisoren angestellt werden, und zwar einer für 
je zwei Kreise; die Aufgabe dieser Revisoren würde lediglich in der Bereisung 
und Inspicirung sämmtlicher Schulen dieser Kreise bestehen. Da aber ein 
Haupigrund der geringen Leistungen der Landschulen der Provinz in der 
starken Ueberfüllung, sowie in dem Umstande beruht, daß die eingeschulten 
Ortschaften oft sehr weit von dem Schulorte entfernt sind, so empfehlen die 
Commissarien die Gründung einer großen Anzahl neuer Schulen und in An- 
betracht dessen, daß die Gemeinden meistens arm find, die Unterstützung der 
Schulsocictäten Seitens des Staates. 
„ (Preußen.) Großer Strike der Kohlenbergwerksarbeiter in West- 
phalen und der Maschinenbauarbeiter in Berlin. 
15. „ (Deutsches Reich.) Reichstag: Neue Verhandlungen von Fractions- 
Delegirten über das Jesuitengesetz und Verständigung über eine etwas 
veränderte Redaction.
        <pb n="164" />
        160 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
Zuerst berathen sämmtliche Fractionen mit Ausnahme der Clericalen unter 
sich. Nach Schluß dieser Fractionsberathungen treten wieder die Delegirten 
zusammen und vereinbaren die neue Fassung: „Der Reichstag wolle beschlichen: 
1) in der Ueberschrift des Gesetzes zu setzen statt: „die Beschränkung — Je- 
suiten im deutschen Reich“: „den Orden der Gesellschaft Jesu“. 2) dem § 1 
des Entwurfs folgenden Paragraphen vorauszuschicken: § 1. „Der Orden 
der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen 
Congregationen sind vom Gebiet des deutschen Reichs ausgeschlossen. Die 
Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zur Zeit be- 
stehenden Niederlassungen sind binnen einer vom Bundesrath zu bestimmenden 
Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen darf, aufzulösen.“ 3) den § 1 
(als § 2) in folgender Fassung anzunehmen: „Die Angehörigen des Ordens 
der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten Orden oder ordensähnlichen 
Congregationen können, wenn sie Ausländer sind, aus dem Bundesgebict aus- 
gewiesen werden; wenn sie Inländer sind, kann ihnen der Aufenthalt in be- 
stimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden.“ 4) in 512 
des Entwurfs (nunmehr §&amp; 3) hinter „Ausführung“ einzuschalten: „und zur 
Sicherstellung des Vollzugs“. Der § 2 des Entwurfs (nunmehr § 3) würde 
hiernach lauten: „Die zur Ausflihrung und zur Sicherstellung des Vollzugs 
dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen werden vom Bundesrathe erlassen." 
Hierdurch unterscheidet sich dieses Amendement wesentlich von demjenigen, welches 
aus den ersten Berathungen der Fraktionsdelegirten hervorgegangen war; denn 
in letzterem fehlen die Worte „und zur Sicherstellung des Vollzugs“, dagegen 
folgten in demselben noch nachstehende Sätze: „Die Ausführung der von ihm 
(dem Bundesrath) angeordneten Maßregeln erfolgt durch die Landespolizei- 
behörde. Beschwerden über die Ausführung der in Gemäßheit dieses Gesetzes 
angeordneten Maßregeln gehen an den Bundesrath, welcher mit Erledigung 
derselben einen von ihm ernannten Ausschuß beauftragen kann. Die Be- 
schwerden haben keine aufschiebende Wirkung.“ Im Uebrigen sind die Ab- 
weichungen von dem ersten Delegirtenentwurf bloß redaktioneller Natur. Der 
Grund der Modification des &amp; 3, die jetzt weggebliebene nähere Präcisirung 
des Verfahrens, ist darin zu suchen, daß angenommen wird, durch die neue 
Fassung mit Sicherheit auf eine Verständigung mit dem Bundesrath rechnen 
zu können, was bei der ersten Fassung nicht der Fall war. 
17. Juni. (Deutsches Neich.) Reichstag: Zweite Lesung des Jesuiten- 
19. 
gesetzes. Der aus den letzten Berathungen der Fractionsdelegirten 
hervorgegangene Antrag wird von Meyer (Thorn), v. Kardorff, Fürst 
Hohenlohe und v. Hellwald eingebracht. Außerdem beantragt Völk 
die Nesolution: 
„Der Reichstag wolle beschließen, es sei dem Reichskanzler gegenüber die 
Erwartung auszusprechen, daß dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammen- 
tritt Gesetzentwürfe vorgelegt werden 1) Über Einführung der obligatorischen 
Civilehe, 2) Über Ordnung der Civilstandsrerister.“ 
Der vereinbarte Antrag wird nach lebhafter Debatte mit 183 gegen 
101 Stimmen (der Clericalen, des linken Flügels der Fortschritts- 
partei und einzelner Liberaler und Conservativer) angenommen. 
„ (Deutsches Reich.) Reichstag: Das Jesuitengesetz wird auch 
in dritter Lesung in der bei der zweiten Lesung angenommenen Fassung 
mit 181 gegen 93 Stimmen angenommen, der Antrag Völk mit 
150 gegen 100. 
Die vom Bundesrath vorgelegte Seemannsordnung wird in dritter
        <pb n="165" />
        Pas deutsche Relch und seine einzelnen Glieder. 161 
Lesung nach den Anträgen der Commission angenommen. Die Hanse- 
städte sind mit derselben ganz und gar nicht einverstanden. 
Schluß der Session durch den Präsidenten Delbrück. 
— Juni. Die officiösen Berliner Blätter discutiren die Frage einer künftigen 
Papstwahl 
und sind einstimmig der Meinung, daß eine unregelmäßige Form der 
Wahl, z. B. etwa praesente cadavere, d. h. durch die gerade in Rom an- 
wesenden Cardinäle und ohne die auswürtigen abzuwarten, von den Regie- 
rungen jedenfalls nicht anerkannt würde. 
19.—20. Juni. (Bayern.) Die Pastoralconferenz lutherischer Geistlicher 
und Nichtgeistlicher in Erlangen beschließt eine Resolution gegen die 
Vorgänge in Kitzingen und erklärt, 
„daß sie im Protestantenverein kein gesundes Gewächs aus dem Boden 
unserer Kirche, sondern einen Abfall vom schriftmäßigen Bekenntniß und eine 
Verleugnung seiner Grundwahrheiten erkenne und daß sie dießfalls in voller 
Uebereinstimmung mit dem Kirchenregimente stehe.“ 
5. „ (Deutsches Neich.) Bundesrath: ertheilt dem Beschlusse des 
Reichstags gegen die Jesuiten, bis auf Neuß äl. L., einmüthig seine 
Zustimmung und überläßt weitere Vorschläge bez. der Ausführungs- 
verordnungen dazu dem Justizausschusse. 
26. „ (Elsaß-Lothringen.) Zufolge einer Verfügung des General- 
commando und des Oberpräsidenten haben die Maires sofort mit der 
Anfertigung der Militärstammrollen für die Aushebung im Oktober 
zu beginnen. 
27. „ (Preußen.) Eine Versammlung von Mitgliedern der verschie- 
denen schleswig -holsteinischen Parteien in Neumünster beschließt eine 
gemeinsame Feier des Jahrestags der Erhebung gegen Dänemark und 
die Errichtung eines Denkmals in Kiel. 
28. „ (Deutsches Neich.) Bundesrath: beschließt auf den Antrag des 
württembergischen Bevollmächtigten, die folgenden Paragraphen seiner 
Geschäftsordnung beizufügen: 
§ 22. Unmittelbar nach jeder Bundesrathssitzung wird ein die Verhand- 
lungsgegenstände und den wesentlichen Inhalt der Beschlüsse kurz zusammen- 
fassender Bericht durch den „Reichsanzeiger“ veröffentlicht. § 23. In größeren 
Zeitabschnitten wird eine für die Oeffentlichkeit bestimmte Ausgabe der Bundes- 
rathsverhandlungen, den Inhalt des Protokolls und die Drucksachen enthal- 
tend, durch das Reichskanzleramt veranstaltet. 
Derselbe genehmigt ferner auf den Antrag seines Justizausschusses 
eine Vollziehungsverordnung zum Jesuitengesetz (s. 5. Julig. 
„ „ (Württemberg.) Eine Versammlung von Geistlichen aller Nich- 
tungen beschließt, die Kirche solle die Einführung der obligatorischen 
Civilehe nicht provociren, aber versöhnend darauf vorbereiten. 
29. . (Deutsches Reich.) Der deutsche Botschafter in Paris schließt 
mit der französischen Regierung ein neues Uebereinkommen ab, betr. 
die Bezahlung der noch restirenden 3 Milliarden Kriegsentschädigung. 
Die wesentlichen Bestimmungen der Convention lauten: 
11 
*#
        <pb n="166" />
        162 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
Art. 1. Frankreich verpflichtet sich die gedachte Summe von drei Milliar- 
den an folgenden Terminen abzutragen, nämlich: 1) eine halbe Milliarde 
Frauken zwei Monate nach Austausch der Ratificationen des gegenwärtigen 
Vertrages; 2) eine halbe Milliarde Franken am 1. Februar 1873; 3) eine 
Milliarde Franken am 1. März 1874; 4) eine Milliarde Franken am 
1. März 1875. Frankreich ist jedoch befugt, die am 1. Februar 1873, 
1. März 1874 und 1. März 1875 zu zahlenden Summen theilweise, in Be- 
trägen von mindestens 100 Mill. Franken, oder vollständig vor Ablauf dieser 
Termine zu zahlen. Im Fall einer auticipirten Zahlung wird die französische 
der deutschen Regierung einen Monat zuvor davon Kenntniß geben. rt. 3. 
Se. Maj. der deutsche Kaiser wird 14 Tage nach Zahlung einer halben Mil- 
liarde die Departements der Marne und der oberen Marne, 14 Tage nach 
Zahlung der zweiten Milliarde die Departements der Ardennen und der 
Vogesen und 14 Tage nach Zahlung der dritten Milliarde nebst den Zinsen, 
welche noch zu zahlen sein werden, die Departements der Meurthe-Mosel und 
der Maas, sowie das Arrondissement Belfort räumen lassen. Art 4. Frank- 
reich behält sich vor, nach erfolgter Zahlung von zwei Milliarden für die 
dritte Milliarde nebst Zinsen finanzielle Garantien zu gewähren, welche, wenn 
sie von Deutschland als ausreichend anerkannt werden, in Gemäßheit des Art. 3 
der Friedenspräliminarien von Versailles an die Stelle der Territorialgarantie 
treten werden. Art. 6. Sollte die Stärke der deutschen Occupations-Truppen 
nach allmähliger Einschränkung der Occupation vermindert werden, so werden 
die Kosten für den Unterhalt dieser Truppen im Verhältniß der Zahl derselben 
ermäßigt werden. Art. 7. Bis zur vollständigen Räumung des französischen 
Gebiets werden die im Art. 3 bezeichneten, von den deutschen Truppen all- 
mählich geräumten Departements in militärischer Beziehung für neutral er- 
klärt und es werden dahin keine Truppenansammlungen als die zur Aufrecht- 
haltung der Ordnung nothwendigen Garnisonen verlegt. Frankreich wird da- 
selbst keine neuen Fortificationen anlegen und die vorhandenen nicht verstärken. 
Se. Maj. der deutsche Kaiser wird in den von den deutschen Truppen besetzten 
Departements keine anderen Befestiguugen errichten lassen, als jetzt vorhanden 
sind. Art. 8. Se. Maj. der deutsche Kaiser behält sich das Recht vor, die 
geräumten Departements in dem Falle wieder zu besetzen, wenn die in der 
gegenwärtigen Uebereinkunft eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt werden 
sollten. 
29. Juni. (Bayern.) Ein Reseript des Cultministers hebt endlich die 
bisherige confessionelle Trennung des Geschichtsunterrichts an den Gym- 
nasien auf. 
„ (Deutsches Reich.) Oesterreich nimmt die Einladung zu einer 
Conferenz behufs Besprechung der socialen Fragen an. 
„ Der Papst nimmt eine Adresse des deutschen Lesevereins in Nom 
entgegen und spricht in seiner Antwort die Hoffnung aus „es werde 
sich bald das Steinchen von der Höhe loslösen, das den Fuß des 
Kolosses (des deutschen Reichs) zerschmettere“. 
Die Wiener „N. Fr. Presse“ erinnnert bei dieser Gelegenheit an eine 
Aeußerung des Hofraths Dr. Buß, Professor des Kirchenrechts zu Freiburg, 
welche dieser nach dem Zusammenstoß der Oesterreicher und Preußen bei 
Bronnzell (1850) machte und deren Inhalt finngetreu folgender gewesen sei. 
„Ein friedlicher Ausgang der Differenz mit Preußen ist ein großer Schlag 
für die katholische Kirche. Steht unser Radetzky in Berlin, so ist die Burg 
des Protestantismus gefallen und der Papst wird von Berlin aus den deut- 
schen Protestantismus in den Schooß der Kirche zurückführen. Staunen Sie 
nicht, m. OH., ich weiß, was ich sage. In Mürttemberg allein schon haben
        <pb n="167" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 163 
wir über 50 protestantische Pfarrer, die ihre Unterwerfung unter den Primat 
bereits zugesagt haben, wenn ihnen gestattet würde, ihre Ehe fortzusehzen, und 
in Norddeutschland werden es noch mehr sein, wenn nur erst einmal Schwar- 
zenberg dreinzufahren hat. Es war die Hauptabsicht, durch den Sieg über 
die Preußen den Protestantismus zur Anerkennung der Kirche und des Papstes 
zu zwingen, denn so lange jener besteht, wird die deutsche Kaiserwürde nur 
ein zauberischer Wunsch bleiben. Das Kaiserreich muß wieder errichtet wer- 
den und die Ungarn, die Polaken und die Kroaten und Slovenen nehm' ich 
alle herein, und diese Schirmvoglei, mit den Bajonetten von 70 Millionen 
hinter sich, wird die dreifache Krone des Papstes wieder zur Gesetzgeberin 
Europa's machen. Für jetzt ist Schwarzenberg zu schwach gewesen seinen 
großen Gedanken durchzufÜhren. Aber die Kirche rastet nicht und mit den 
Mauernbrechern der Kirche werden wir diese Burg des Protestanlismus lang- 
sam zerbröckeln müssen. Wir werden in den vorgeschobensten norddeutschen 
Tistrikten die zerstreuten Katholiken sammeln und mit Geldmitteln unterstützen, 
damit sie dem Katholicismus erhalten und Pioniere nach auswärts werden. 
Mit einem Netze von katholischen Vereinen werden wir den altprotestantischen 
Hecerd in Preußen von Osten und Westen umklammern und durch eine Un- 
zahl von Klöstern diese Klammern befestigen und damit den Protestantismus 
erdrücken und die katholischen Provinzen, die zur Schmach aller Katholiken 
der Mark Brandenburg zugetheilt worden find, befreien und die Hohenzollern 
unschädlich machen.“" Der Gewährsmann der „N. Fr. Presse“ fügt hinzu. 
„Diese Worte fielen mir damals wegen der Kühnheit des Gedankens so auf, 
daß ich Herrn Buß als einen Phantasten verlachte, aber doch auch begann, 
über die Endziele der aufkommenden Jesuitenthätigkeit nachdenklich zu werden: 
Heute aber ist die Klammer im Osten und Westen in furchtbarer Weise auf- 
gestellt und zahllose Vereine sind thätig bis nach Schleswig-Holstein hinein 
Vorpostenlinien des Papstthums zu befestigen. Obige Worte haben aber 
darum heute Bedeutung weil der Grundgedanke und der Endzweck jener 
Klostermasse im voraus angekündigt war. Die seither thatsächlich geschehene 
Verwirklichung beweist nun, daß Herr Buß nicht phantasirte, sondern als 
Tiefeingeweihter vertrauensselig und voll Feuerenergie wirklich gefaßte Pläne 
ausgeplaudert hat.“ 
2. Juli. (Deutsches Reich.) Bundesrath: beschließt die Ausdehnung 
des Jesuitengesetzes auch auf Elsaß-Lothringen. 
„ —3. Juli. (Baden.) Versammlung des wissenschaftlichen Predigerver- 
3. 
eins in Karlsruhe. Anregung für eine evangelisch-protestantische 
Reichskirche. 
Der Vortrag des Pfarrers Ruckhaber aus Mannheim über „die Gestal- 
tung der evangelischen Kirche im neuen Reiche“ ruft eine lebhafte Debatte 
hervor. Zittel und Zandt weisen auf die Gefahren der Centralisation hin 
und heben hervor, daß der Protestantismus seinem Wesen nach die religiöse 
Bildung der Einzelgemeinde, nicht die Herstellung einer äußerlichen Kirchen- 
macht bezwecke; Schellenberg, Schnell und Höchstetter sprechen im Sinne der 
Neichskirche; Andere vermitteln, indem sie wohl eine Reichssynode, aber ohne 
eigentliches Reichskirchenregiment befürworten. Schließlich einigt man sich im 
allgemeinen dahin, daß die Reichslirche erst aus der Gemeindekirche hervor- 
wachsen, letztere also als das nähere Ziel anerkannt werden müsse. Dafür 
aber, daß, wie einer der Redner sich ausdrückte, „der Berliner Oberkirchenrath 
einfach seinen Hut über die Köpfe der deutschen Landeskirchen stülpe, um so 
den deutschen Protestantismus unter Einen Hut zu bringen“, sind in der Ver- 
sammlung keine Sympathien vorhanden. 
„ (Preußen.) Die halbamtliche Prov.-Corr. spricht sich über die 
117
        <pb n="168" />
        164 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glicder. 
Aeußerung des Papstes betr. das Steinchen und den Koloß folgender- 
maßen aus: 
ü„Aus dem Munde des Papstes ist so eben eine Kundgebung ausgegangen, 
welche auf die Gesinnung und Stellung der römischen Curie dem deutschen 
Reiche gegenüber ein helles Licht wirft und für den weiteren Verlauf der 
kirchlichen Bewegung von großer Bedeutung sein wird.. Wenn es nach 
allen bisherigen Aeußerungen römisch-jesuitischer Blätter und nach den neuesten 
thatsächlichen Schritten der päpstlichen Curie noch einer Bestätigung der Mei- 
nung bedurft hätte, daß die Politik Noms dem neu aufgerichteten deutschen 
Reiche entschieden feindlich ist, so kann darüber nach obigen unzweideutigen 
Worten des Papstes kein Zweifel mehr sein.. Diese offene Aeußerung des 
Papstes enthält vor Allem einen neuen Fingerzeig für unsere Regierung, daß 
es sich bei den kirchlichen Fragen nicht um die Meinungen und Handlungen 
der einzelnen Bischöfe, sondern um einen einheitlich geleiteten Kampf handelt, 
daß daher auch die Abwehr nicht auf den einzelnen Fall gerichtet sein darf, 
sondern stets den großen Zusammenhang der antinationalen kirchlichen Be- 
wegung im Auge behalten muß. Wir werden uns bei jedem weiteren Schritte 
bewußt bleiben müssen, daß der Wunsch der Gegner darauf gerichtet ist, dem 
mächtigen deutschen Reiche den Fuß zu zerschmettern." 
4. Juli. ((Preußen.) Ein Erlaß des Cultministers Falk verbietet die 
sog. marianischen Congregationen, Erzbrüderschaften u. dgl. an den 
Gymnasien und andern höheru Unterrichtsanstalten und verfügt, 
„daß die bei den Gymnasien und anderen höheren Unterrichtsanstalten be- 
stehenden religiösen Vereine aufzulösen sind, daß den Schülern dieser Anstalten 
die Theilnahme an religiösen Vereinen direkt zu verbieten ist, und daß Zu- 
widerhandlungen gegen das Verbot disciplinarisch nöthigenfalls durch Entfer- 
nung von der Anstalt zu bestrafen sind. Das kgl. Provincial-Schulcollegium 
hat hienach das Weitere zu veranlassen."“ 
4.— 5. Juli. (Deutsches Reich.) Der Kaiser unterzeichnet in Bad Ems das 
Jesuitengesetz nebst der Vollzugsverordnung dazu: 
„Gesetz, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu. Vom 
4. Juli 1872. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden deutscher Kaiser, König 
von Preußen rc., verordnen im Namen des deutschen Reichs, nach erfolgter 
Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: &amp; 1. Der 
Orden „der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähn- 
lichen Congregationen sind vom Gebiet des deutschen Reichs ausgeschlossen. 
Die Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zur Zeit 
bestehenden Niederlassungen sind binnen einer vom Bundesrath zu bestimmen- 
den Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen darf, aufzulösen. § 2. Die 
Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten 
Orden oder ordensähnlichen Congregationen können, wenn sie Ausländer sind, 
aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden; wenn sie Inländer find, kann 
ihnen der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder ange- 
wiesen werden. § 3. Die zur Ausführung und zur Sicherstellung des Voll- 
zugs dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen werden vom Bundesrathe er- 
lassen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- 
drucktem kaiserlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 4. Juli 1872. Wil- 
helm. Fürst v. Bismarck. — Bekanntmachung, betreffend die 
Ausführung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jefu. Vom 
5. Juli 1872. Auf Grund der Bestimmung im § 3 des Gesetzes, betreffend 
den Orden der Gesellschaft Jesu, vom 4. d. M. („Reichs-Gesetzblatt" S. 253) 
hat der Bundesrath beschlossen: 1) Da der Orden der Gesellschaft Jesu vom 
deutschen Reiche ausgeschlossen ist, so ist den Angehörigen dieses Ordens die 
Ausüibung einer Ordensthätigkeit, insbesondere in Kirche und Schule, sowie
        <pb n="169" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 165 
die Abhaltung von Missionen nicht zu gestatten. 2) Niederlassungen des 
Ordens der Gesellschaft Jesu sind spätestens binnen sechs Monaten vom Tage 
der Wirksamkeit des Gesetzes an, aufzulösen. 3) Die zur Vollziehung des 
Gesetzes in den einzelnen Fällen zu treffenden Anordnungen werden von den 
Landespolizeibehörden verfügt. 4) Es wird den hohen Bundesregierungen 
empfohlen, die nach dem Gesetze zulässige Anweisung des Aufenthaltes in be- 
stimmten Bezirken oder Orten der Regel nach auf diejenigen Fälle zu be- 
schränken, in welchen der betreffende Angehörige des Ordens sich außer Stande 
erklärt, selbst einen bestimmten ihm nicht versagten Aufenthaltsort zu wählen. 
5) Die hohen Bundesregierungen werden ersucht: a) Von der vollzogenen 
Auflösung von Niederlassungen des Ordens der Gesellschaft Jesu dem Reichs- 
kanzler-Amte in jedem einzelnen Falle Nachricht zu geben; b) baldthunlichst 
dem Reichskanzler-Amte Mittheilung darüber zu machen, ob ausländische An- 
gehörige des Ordens der Gesellschaft Jesu ausgewiesen worden, ob deutschen 
Angehörigen des Ordens der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orden 
versagt, oder in solchen angewiesen worden ist, und endlich die Namen und 
persönlichen Verhältnisse der von solchen Maßregeln betroffenen Personen an- 
zugeben; c) Erhebungen darüber zu veranstalten, ob in ihrem Gebiete Orden 
oder ordensähnliche Congregationen bestehen, welche mit dem Orden der Ge- 
sellschaft Jesu verwandt sind, und die Ergebnisse dieser Erhebungen dem Reichs- 
kanzleramte binnen drei Monaten mitzutheilen. Berlin 5. Juli 1872. Der 
Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. 
8. Juli. Die clericale Partei sucht der Agitation für ihre Zwecke durch 
die Bildung eines von Mainz ausgehenden „Vereins deutscher Katho- 
liken“ eine festere Organisation und neuen Schwung zu geben. Der 
Vorstand dieses Vereins erläßt einen Aufruf an die Katholiken Deutsch- 
lands und einen Protest gegen das Jesuitengesetz. 
Den Vorstand des Vereins bilden 21 Mitglieder, welche den Aufruf unter- 
zeichnet haben. Präsident ist der Reichstagsabgeordnete Freiherr v. Loe, 
Vicepräsident der bayerische Reichsrath Freiherr v. Frankenstein; als Seeretäre 
fungiren zwei Mainzer Kaufleute, als Rendant ein Oberrechnungsrath in 
Darmstadt, als sonstige Directorialmitglieder: F. Baudri in Köln, Fürst 
Isenburg-Birstein und Freiherr v. Wambolt in Groß-Umstadt. Von den 
übrigen dem Vorstande angehörenden Persönlichkeiten nennen wir den Grafen 
Arco Zinneberg in München, den Leg.-Rath a. D. v. Kehler in Berlin, die 
Reichstagsabgeordneten Freiherrn v. Ketteler (Paderborn) und Schorlemer-Alst 
und den Domcapitular Molitor in Speier. Der Aufruf selbst bezeichnet 
ols Zweck des Vereines die Vereinigung der katholischen Männer „zu gemein- 
samem Handeln, um auf das politische Leben gebührenden Einfluß zu üben“, 
eine „feste und umfassende Organisation, um unsere Presse gegen die Ueber- 
macht der Gegner zu stützen, bei den politischen Wahlen unsere Stimme zur 
Geltung zu bringen und unsern Interessen bei den Regierungen Gehör zu 
schaffen". In der Motivirung wird die gegenwärtige Lage der Katholiken 
in Deutschlaud als ein Zustand der „Verfolgung der Kirche“ charakterisirt 
und die Nothwendigkeit betont, den „kirchlich-politischen Grundsätzen, welche 
Vernunft und Glauben lehren, mit allen gesetzlich zu Gebote stehenden Mitteln 
Anerkennung zu erringen: einerseits um der Kirche die ihr von Gott verliehene 
Freiheit und Selbständigkeit und damit den Wirkungskreis ihrer göttlichen 
Mission zu wahren, andererseits um nach Kräften dazu beizutragen, daß der 
Auflösung und Zersetzung der bürgerlichen Ordnung, welche bei der Herrschaft 
der entgegengesetzten Grundsätze unausbleiblich eintreten werden, ein Damm 
entgegengestellt werde. „„Für Gott und Vaterland!"" soll unser Wahlspruch 
sein in dem Kampfe, zu dem wir uns in diesem ernsten Augerblick erheben. 
Aber nur durch Einheit können wir zu siegen hoffen.“ Gleichzeitig veröffent- 
licht der Vorstand des neugebildeten Vereins einen Protest gegen das Je-
        <pb n="170" />
        166 
Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 
suilengesetz. Im Eingang dieses Aktenstückes wird gesagt: „Bei Eröffnung 
des ersten deutschen Reichstages schloß Se. Majestät der deutsche Kaiser die 
Thronrede mit den Worten: „„Möge die Wiederherstellung des deutschen Reichs 
für die deutsche Nation auch nach innen das Wahrzeichen neuer Größe sein, 
möge dem deutschen Reichskriege, den wir so ruhmvoll geführt, ein nicht minder 
glorreicher Reichsfrieden folgen und möge die Aufgabe des deutschen Volkes 
fortan darin beschlossen sein, sich in dem Weltkampfe um die Güter des Friec- 
dens als Sieger zu erweisen.““ Die Erwartungen, zu welchen diese kaiser- 
lichen Worte berechtigten, sind nicht in Erfüllung gegangen. Im Widerspruch 
mit dem vom Oberhaupte der deutschen Nation ausgesprochenen Wunsche haben 
einzelne Parteien, an ihrer Spitze der Protestantenverein mit seinen Darmstädter 
Resolutionen vom 4. und 5. Oktober 1871 der katholischen Kirche den Fehde- 
handschuh hingeworfen, den Kampf gegen die Institutionen dieser Kirche auf 
ihre Fahne geschrieben und so die Saat des Unfriedens und des Hasses im 
Reiche ausgestreut. Unausgesetzt sehen die Katholiken seit jener Zeit die Fluth 
der Verleumdungen und Verfolgungen gegen sich heranstürmen, und zu ihrem 
größten Schmerze mußten sie wahrnehmen, wie diese Verleumdungen selbst 
Widerhall im deutschen Reichstag fanden und zu bedauernswerthen Beschlüssen 
führten. Gegen ein solches Vorgehen sind wir genöthigt feierlich Verwahrung 
einzulegen; insbesondere aber protestiren wir gegen die Beschlüsse des Reichs- 
tags vom 19. Juli. .“ — Nach den Statuten ist der Zweck des Vereins: 
Vertheidigung der Freiheit und der Rechte der katholischen Kirche und Gel- 
tendmachung der christlichen Grundsätze in allen Gebieten des öffentlichen Lebens 
durch alle sittlich und gesetzlich erlaubten Mittel, insbesondere durch Ausllbung 
der verfassungsmäßig anerkannten und garantirten staatsbürgerlichen Rechte 
Mitglied wird jeder großjährige Mann, der in Deutschland wohnt und von 
dem Vereinsvorstand aufgenommen wird. Jedes Mitglied zahlt für Förderung 
der Vereinszwecke einen Beitrag von mindestens 6 Silbergroschen oder 21 kr. 
jährlich. Der Verein hat seinen Sitz zu Mainz. Die Geschäfte werden ge- 
leitet von einem Vorstande, bestehend aus einem Präsidenten und 12—24 Mit- 
gliedern, welche die Geschäfte des Vicepräsidenten, des Secretärs, dessen Stell- 
vertreters und des Rendanten unter sich vertheilen. Der Präsident und die 
Mitglieder des Vorstandes werden durch die Generalversammlung des Vereins 
bis zur Erneuerung des Vorstandes auf der nächsten Generalversammlung 
ernannt. Bis zu dieser Erneuerung ergänzt sich der Vorstand durch Coopta- 
tion. Der Präsident vertritt den Verein nach außen, insbesondere in seinen 
Vermögensangelegenheiten. Derselbe hat die Befugniß, Verträge für den Ver- 
ein abzuschließen und Processe für denselben zu führen; alles dieß mit dem 
Rechte der Substitution. Alle Beschlüsse und Erklärungen des Vereins, sowie 
deren Ausfertigungen werden von dem Präsidenten und dem Secretär voll- 
zogen und sind durch diese Unterschriften für den Verein rechtsverbindlich. 
Der Vorstand verwaltet nach den Beschlüssen der Generalversammlung alle 
Angelegenheiten des Vereins, führt diese Beschlüsse aus, kann jede Ausgabe, 
welche 500 Thlr. nicht übersteigt, aus der Vereinskasse selbständig bewilligen 
und beschließt über alle sonstigen Angelegenheiten des Vereins bis zur nächsten 
Generalversammlung selbständig. Er trifft insbesondere die Vorbereitungen 
zu den Generalversammlungen. Der Vorstand bestellt nach Bedürfniß Ge- 
schäftsführer und deren Stellvertreter, welche die Einsammlung der Beiträge 
und die Anmeldungen neuer Mitglieder zu vermitteln haben. Jährlich wird 
eine Generalversammlung des Vereins abgehalten zur Berichterstattung und 
Rechnungsablage, zur Erneuerung der Mitglieder des Vorstandes und zum 
Beschlusse Über alle sonstigen Vereinsangelegenheiten. Auf Erforderniß ist der 
Vorstand ermächtigt, eine außerordentliche Generalversammlung mit gleichen 
Befugnissen einzuberufen. Um den Vereinsmitgliedern Gelegenheit zu bieten, 
Vereinsversammlungen beizuwohnen, werden nach Bedürfniß und auf Anord- 
nung des Vorstandes Wanderversammlungen abgehalten.
        <pb n="171" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 167 
9. Juli. Enthüllung des Denkmals des Frhrn. v. Stein in Nassau. Fest- 
11. 
23. 
31. 
rede des Prof. v. Sybel in Bonn. 
. (Luxemburg.) In den Neuwahlen zur Kammer siegt die fran- 
zösisch-clericale Partei: von 21 Wahlen gehören ihr 18 an. 
„ (Bayern.) Der Kronprinz des deutschen Reichs und von Preu- 
fen macht mit seiner Familie einen längeren Sommcraufenthalt in 
Berchtesgaden im bayerischen Gebirge. Der König von Bayern be- 
grüßt ihn nicht. Der Kronprinz besucht die österreichische Kaiserfamilie 
in Ischl. 
„ (Bayern.) Im Landrathsabschied für die Pfalz wird ohne Um- 
schweis ausgesprochen, daß für den Antrag „es möge ein das gesammte 
Schulwesen regelndes Gesetz zu Stande kommen unter Voranstellung 
des Grundsatzes der Trennung der Kirche von der Schule“ unter 
den gegenwärtigen Verhältnissen keine Aussicht auf eine Vereinbarung 
zwischen den gesetzgebenden Faktoren gegeben sei. 
„ Nachdem die russischen Zeitungen früher hervorgehoben hatten, daß 
der russische Kaiser nach den getroffenen Dispositionen zufolge Deutsch- 
land dieses Jahr nicht besuchen werde, wird jetzt von Berlin gemeldet, 
daß derselbe sich entschlossen habe, zu dem auf den Anfang September 
festgesetzten Besuche des Kaisers von Oesterreich in Berlin sich eben- 
falls daselbst einzufinden. 
„ (Preußen.) Der Unterrichtsminister verlangt von den Behörden 
auch eine Untersuchung über die Wirksamkeit von religiösen Orden 
und Congregationen an Privatschulen. 
„ (Preußen.) Die beiden großen Strike der Bergarbeiter in West- 
phalen und der Maschinenbauarbeiter in Berlin endigen zum Nachtheil 
der Arbeiter. „ 
„ (Preußen.) Der Keiser trifft von seiner Badecur in Ems in 
Homburg ein. Der Cultminister Falk hält ihm daselbst nach den 
Beschlüssen des Staatsministeriums Vortrag ab, betr. die Differenz mit 
dem Bischof von Ermeland und die gegen denselben zu ergreifenden 
Maßregeln, namentlich die vom Ministerium gegen ihn beantragte 
Temporaliensperre. Der Kaiser kann sich jedoch zu diesem Schritte 
noch nicht entscheiden. 
„ (Bayern.) Der König will dem derzeitigen Gesandten in Stutt- 
gart v. Gasser das durch den Tod des Grafen Hegnenberg erledigte 
Ministerium des Auswärtigen übertragen. Das ganze bisherige Mi- 
nisterium bietet für diesen Fall seine Entlassung an. Der König be- 
auftragt nunmehr Hrn. v. Gasser mit Vorschlägen zu Neubildung des 
Ministeriums (in gemäßigt patriotisch-clerical-particularistischem Sinn). 
Die ultramontanen Blätter knüpfen daran bereits weitgehende Hoff- 
nungen. 
1. Aug. (Preußen.) Die Regierung beginnt das Vesuitengesetz in Aus-
        <pb n="172" />
        168 Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
führung zu bringen: die Niederlassung derselben in Schrimm (Posen) 
wird aufgelöst und den Jesuiten daselbst auch alle und jede weitere 
seelsorgerische Thätigkeit untersagt. 
1. Aug. (Bayern.) Glänzende Feier des vierhundertjährigen Jubiläums 
der Universität München. Festrede des Rectors v. Döllinger. 
2. „ (Preußen.) Die Stadtverordnetenversammlung von Köln beschließt 
nach heftiger Debatte mit 18 gegen 6 Stimmen, dem auf den Sept. 
anberaumten altkatholischen Congreß den großen städtischen Gürzenich= 
saal zu überlassen. 
„ „ (Elsaß-Lothringen.) Der Bischof von Straßburg sucht eine 
allgemeine Agitation gegen das Jesuitengesetz zu organisiren. · 
Zu diesem Ende hin Übermacht die bischöfliche Canzlei einer Anzahl 
Pfarrern das Formular einer Protestation gegen das Jefuitengesetz mit dem 
Auftrage, davon zwei Abschriften anfertigen zu lassen und die eine don den 
Pfarrgenossen die andere von den Cantonalpfarrern unterzeichnen zu lassen. 
Das erstere Actensthck soll möglichst schnell, daß letztere unverzüglich mit den 
betreffenden Unterschriften an die bischöfliche Canzlei eingesendet werden. 
5. „ (Bayern.) Der Erzbischof von München protestirt in einer Zu- 
schrift an die Staatsregierung gegen die, auf den Wunsch der Alt- 
katholiken von dem (jansenistischen) Erzbischof von Utrecht vorgenom- 
menen Pontificalhandlungen und anderen Cultacte (Firmungen). 
10 „ (Preußen.) Ein Rescript des Ministers des Innern und des 
Cultus fordert die Regierungsbehörden auf, 
die Ermittelungen Über die innerhalb des Bezirks befindlichen Nieder- 
lassungen des Jesuitenordens zugleich darauf auszudehnen, ob in den resp. 
Kreisen etwa Niederlassungen von mit dem Orden der Gesellschaft Jesu ver- 
wandten Orden, oder ordensähnlichen Congregationen, oder aber einzelne Mit- 
glieder und Angehörige solcher Orden und Congregationen vorhanden find, 
und in welcher Weise sie eine Ordensthätigkeit ausüben. Dabei sind eventuell 
von letzteren die Ordensstatuten und Regeln einzufordern. Zum Anhalt für 
diese letzteren Ermittelungen bemerkt die Regierung: daß bei der Frage nach 
der Verwandtschaft einer Congregation mit dem Orden der Gesellschaft Jesu 
insbesondere ihre Organisation (Leitung durch einen auswärtigen Generalobern 
mit unbeschränkten Machtbefugnissen, Mangel von ständigen festbesetzten Zwi- 
schengewalten, Unabhängigkeit von der Jurisdiction der Dibcesanvorstände). 
ferner ihre Disciplin (Pflicht unbedingten Gehorsams gegen die Ordensvor- 
gesetzten), ihre Aufgaben, Ziele und Principien (Volks= und Protestantenmis- 
sion, pädagogische Wirksamkeit, Morallehre, Erziehungsmethode 2c.), endlich 
ihre Verbindungen mit anderen Orden (Affiliation, Direction durch Jefuiten) 
in Betracht zu ziehen ist. Es werden darnach namentlich die Redemptoristen 
(Liguorianer), die Schulbrüder von La Salle (Ignorantins), Lazaristen (Mis- 
sionspriester von der Congregation des hl. Vincenz v. Paula), Barnabiten, 
Theatiner, von den Frauengesellschaften besonders die Redemptoristinnen und 
die Töchter vom heiligen Herzen Jesu (Dames du Sacré ceeur) in Betracht 
kommen. 
11. „ (Preußen.) Enthüllung des Jahndenkmals in Berlin. Es 
nehmen 1500 fremde Gäste daran Antheil. 
12. „ (Bayern.) Die Kaiserin besucht von Baden aus die pfälzische
        <pb n="173" />
        Das deutsche Reich und seint einzelnen Glieder. 169 
Industrieausstellung in Kaiserslautern. Die Bevölkerung gibt ihre 
laute Freude darüber zu erkennen. 
14. Aug. (Hessen.) Das Jesuitengesetz wird auch in Mainz gegen die 
Jesuitenniederlassung in der Pfarrei St. Christoph zufolge Beschlusses 
der Regierung vom 9. d. M. in Ausführung gebracht: 
„. . In Folge dessen hätten ... auch die in Mainz befindlichen Mitglieder 
des Ordens sich von nun an nicht allein der Abhaltung von Missionen und 
Predigten, sondern der Ausübung jeder Ordensthätigkeit, insbesondere in Kirche 
und Schule, mithin auch jeder seelsorglichen Thätigkeit, zu ent- 
halten; wovon sie mit dem Anfügen, in Kenntniß gesetzt würden, daß es ihnen 
hienach auch nicht mehr gestattet sei, die im hiesigen Seminar jährlich unter 
ihrer Leitung stattgefundenen sogenannten geistlichen Exercitien, deren Wieder- 
holung in Kürze bevorstehen sollte, abzuhalten.“ Es wird ihnen noch erläu- 
ternd bemerkt, daß sie von jctzt an auch nicht mehr Beichtabhören und 
und eben so wenig Religionsunterricht bei den Schulbrüdern ertheilen 
kamten, sich vielmehr alles dessen schon für den folgenden Tag zu enthalten 
Bischof Ketteler protestirt dagegen in zwei Schreiben vom 13. und 
vom 15. d. M. an die Regierung umsonst, 
im ersten drohender „es würde ihm unmöglich sein, dazu in irgend einer 
Weise mitzuwirken; er wäre vielmehr im Gewissen verpflichtet, mit allen ihm 
zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln sich dagegen zu verwahren“; im zweiten 
gemäßigter mit der Bitte „wenigstens das Verbot des Beichthörens zurückzu- 
nehmen.“ Die Regierung beharrt jedoch und die Maßregel wird durchgeführt. 
„ „ (pHessen.) Geh. Rath v. Bechtold, der eigentliche Leiter des 
derzeitigen Ministeriums f. Es wird dadurch endlich eine entscheidende 
Ministerkrisis herbeigeführt. 
15. „ (Württemberg.) Der Kronprinz des deutschen Reichs und von 
Preußen vom Kaiser mit der Inspection der württembergischen Truppen 
beauftragt, trifft bei der kgl. Familie in Friedrichshafen ein, wo auch 
die Kaiserin und das großherzogliche Paar von Baden zum Besuch 
anlangen und geht am folgenden Tage vom Könige begleitet nach 
Stuttgart. Die Stadt feiert die Anwesenheit des Kronprinzen aufs 
glänzendste. Inspectionen in Stuttgart, Ludwigsburg und Ulm. 
16. „ (Preußen.) Regierungspräsident v. Bitter äußert sich gelegentlich 
eines Besuchs in Sonderburg bei Vorstellung des Magistrats auch über 
die dortigen politischen Verhältnisse und bittet den Magistrat, im Kreise 
der Einwohnerschaft der irrigen Ansicht entgegenzutreten, daß eine Ab- 
tretung schleswigischen Gebiets auch nur möglich sei. Die Verhältnisse 
seien durchaus definitiv und eine Veränderung undenkbar. 
18. „ Dreizehnter allgemeiner deutscher Genossenschaftstag in Breslau. 
19.—21. Aug. (Bayern.) Hauptversammlung des bayerischen Volks- 
schullehrervereins in München. Dieselbe spricht sich entschieden für 
das Princip der Communalschule aus. 
21. „ (Elsaß-Lothringen.) Prinz Friedrich Karl inspicirt die in 
Elsaß und Lothringen liegenden deutschen Truppen.
        <pb n="174" />
        170 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 
22.—23. Aug. (Preußen.) Die Aufhebung der Jesuiteniederlassung in 
Essen gibt zu argen Excessen Veranlassung, die durch die Polizei unter- 
drückt werden. 
32.—27. Aug. (Bayern.) Der Kronprinz des deutschen Reichs und von 
24. 
26. 
Preußen inspicirt die bayerischen Truppen in Augsburg und Ingol- 
stadt. Die Bevölkerungen feiern seine Anwesenheit mit lebhaften Freude- 
bezeugungen. Ziemlich auffallender Weise findet sich dagegen kein Mit- 
glied des kgl. Hauses zu den Inspektionen ein. 
In Augsburg antwortet der Kronprinz auf die Ansprache des Bürger- 
meisters: „Wenn ich den tiefgefühlten Dank ausspreche für die bedeutungs- 
vollen Worte die Sie eben gesprochen, so kann ich ihn nicht besser ausdrücken 
als ich es im vorigen Jahre zu München gethan; zu allem was Sie gesagt 
haben, spreche ich aus tiefster Ueberzeugung: Ja. Sie haben gesagt, 
was des Kaisers und meine Ueberzeugung ist: Jeder Bestand- 
theil des deutschen Reiches soll in seiner Eigenthümlichkeit blei- 
ben was er war, und hiermit dem großen gemeinsamen Vaterlande die 
richtige Weihe und dem was wir auf blutigen Schlachtfeldern errungen haben 
der beste Kitt verliehen werden. Daß es mir vergönnt war, an der Seite 
Ihrer tapferen Landsleute zu siegen, ist für mich eine der schönsten Erinne- 
rungen meines Lebens. Es bleibt mir aber auch stets unvergessen, wie mir 
die Gesinnung des bayerischen Volkes entgegengetragen worden ist. Was ich 
hier erlebt habe, hat mich zu recht tiefer Dankbarkeit verpflichtet, und ich 
bitte jeden von Ihnen denselben den Bewohnern Augsburgs in meinem Namen 
auszusprechen. Gott gebe, daß all die hochherzigen Gesinnungen, die Sie eben 
für das Wohl Ihres engern und unsers gemeinsamen Vaterlands ausgespro- 
chen haben, sich zu reichster Blüthe entfalten mögen! In diesem Sinne rufe 
ich: Es lebe Se. Maj. König Ludwig II. von Bayern.“ 
„ (Deutsches Reich.) Der Kaiser, der seine Nachcur in Gastein 
macht, muß es wegen eines Fußleidens aufgeben, die österreichische 
Kaiserfamilie neuerdings in Ischl zu besuchen, wie er beabsichtigt 
hatte. 
„ (Preußen.) Der Bischof von Ermeland erläßt bez. der bevor- 
stehenden Säcularfeier der Vereinigung Westpreußens mit der Monarchie 
einen überaus loyalen Hirtenbrief. 
„ (Lippe-Detmold.) Der neue Cabinetsminister des Fürsten, von 
Flottwell, ordnet, nachdem seine Verhandlungen mit der Opposition an 
deren Forderung, daß die Neuwahlen zum Landtag auf Grund des 
rechtswidrig kassirten 184 8er Gesetzes vorgenommen werden müßten, 
gescheitert sind, trotz der Drohung mit einem abermaligen ablehnenden 
Verhalten des Volkes bei den Wahlen die unverzügliche Bildung der 
Wahlcollegien zu einer nach der Verfassung von 1836 vorzunehmenden 
Landtagswahl an. 
„ (Preußen.) Eine. Jesuitenniederlassung in Beuthen (Schlesien) 
wird aufgehoben, obgleich dieselben „als Gäste des Grafen Ballestrem“ 
davon geschützt zu sein meinen. 
„ —29. Aug. Versammlung des 13ten Congresses deutscher Volkswirthe 
in Danzig.
        <pb n="175" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elleder. 171 
27. Aug. Jahresversammlung des Gustav-Adolf-Vereins in Speyer. Zahl- 
28. 
reiche Katholiken bekränzen dabei gleich den Protestanten ihre Häuser. 
„ (Preußen.) Erlaß des Unterrichtsministers betr. die Pflege der 
deutschen Sprache in polnischen Schulen: 
Die Maßregel ist eine Überaus einschneidende. Der Sinn derselben ist 
kurzweg kein anderer als die Polen müssen deutsch lernen. Zu diesem 
Zwecke wird „zur Ausführung in sämmtlichen öffentlichen und privaten Ele- 
mentar-Schulen“ verfügt, daß der „Religions-Unterricht“ zwar „auf der ersten 
Unterstufe noch in der Muttersprache ertheilt“, jedoch „für den religiösen Me- 
morirstoff“ die deutsche Sprache „von Anfang an"“ zu Hilfe genommen werden 
soll. „Auf der Mittelstufe vollzieht sich dieser Unterricht in der deutschen 
Sprache, wobei die Muttersprache zu Hilfe genommen werden darf, jedoch nur 
insoweit, als dieß zur Vermittlung des Verständnisses nothwendig ist. Auf 
der Oberstufe wird bei dem Religions-Unterricht ausschließlich die deutsche 
Sprache angewendet.“ „Das Lesen und Schreiben wird von der Unterstufe 
an ausschließlich in der deutschen Sprache gelernt und geübt.“ „Der An- 
schauungs-Unterricht wird von Anfang an zur planmäßigen Einführung in 
die deutsche Sprache benühtzt. Dem Gesange wird der Text in deutscher Sprache 
untergelegt. Der Unterricht im Rechnen, in der Vaterlands= und Naturkunde 
wird mit ausschließlicher Anwendung der deutschen Sprache ertheilt.“ Mit 
besonderem Nachdrucke wird in dem Erlasse am Schlusse noch einmal besonders 
hervorgehoben, daß also „die deutsche Sprache nicht sowohl nur Unterrichts- 
gegenstand, als vielmehr obligatorisches Unterrichtsmittel in allen Unterrichts- 
Gegenständen sein soll.“ Von ganz besonderem Interesse sind die an die Kreis- 
Schulinspektoren zu obiger Verordnung erlassenen Durchführungs-Bestimmun- 
gen, welche es so unverblümt als möglich aussprechen, daß auch an den rein 
polnischen Schulen Schlesiens ein Lese= und Schreibunterricht in einer nicht- 
deutschen, also in der poln. Sprache nicht mehr existirt, und die in sehr eigen- 
thümlicher Weise statuirten Ausnahmen bestätigen die Regel. „Es können“ 
— so heißt es nämlich hier — „einzelne Fälle vorkommen, daß an manchen 
Orten besondere Verhältnisse es angemessen erscheinen lassen, nicht Deutsch 
redenden Kindern auf der Oberstufe noch besonderen Unterricht im Lesen ihrer 
Muttersprache zu ertheilen. Derartige Fälle sind, und zwar ein jeder einzeln, 
unter erschöpfender Darlegung zu unserer Kenntniß und Entscheidung zu 
bringen. Eigenmächtige Einrichtung eines derartigen nichtdeutschen Leseunter- 
richts ist untersagt.“ Die Bestimmungen darüber, welche Schulen künftig, 
selbst wenn eine Anzahl nicht Deutsch redender Kinder denselben angehörte, 
als reindeutsch anzusehen sind, in welchen also auch der Religionsunterricht 
schon auf der Unterstufe in der deutschen Sprache zu ertheilen sein wird, sind 
von einschneidender Schärfe. In vielen Fällen werde eine besondere Entschei- 
dung darüber nothwendig werden, doch wird für gegenwärtig bereits festgesetzt, 
daß „Schulen, in welchen 25 Percent der Schulkinder der deutschen Nationa- 
lität angehören, in der Regel als reindeutsche anzusehen und zu behandeln 
sind“, während die Regierung sich vorbehält, unter besonderen Verhältnissen 
auch solche Schulen für reindeutsche zu erklären, bei welchen der genannte 
Percentsatz „nicht ganz“ erreicht sein sollte. Die Anordnung, daß sämmtliche 
Szzreeut. und Kreisschulinspektoren binnen sechs Wochen die Erklärung 
abzugeben haben, daß sie „unter den neuen Verhältnissen rückhaltlos und ge- 
wissenhaft bereit seien, den staatlichen Anforderungen an sie als Schulaussichts- 
organe im ganzen Umfange zu entsprechen“, bezweckt eine strenge Prüfung 
und Sichtung des gesammten Aufsichtspersonales. Zur Rechtfertigung der so 
gewaltig einschneidenden Maßregeln wird in dem Erlasse gesagt, daß „sie aus 
höhern staatlichen Rücksichten erforderlich seien“. 
. (Deutsches Reich.) Die halbamtliche preußische Prov.-Corresp.
        <pb n="176" />
        172 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
sucht in einem längeren Artikel den Beweis zu führen, daß durch das 
Jesuitengesetz und die dazu gefaßten Vollzugsbeschlüsse des Bundesraths 
allerdings auch jede seelsorgerliche Thätigkeit der Jesuiten betroffen 
werde. 
. . . Wenn man, wie die Stimmführer der ultramontanen Partei ver- 
langen, die gegentheilige Behauptung gelten ließe, so wäre die Wirkung des 
Gesetzes vom 4. Juli darauf beschränkt, eine Schließung und Auflösung der 
Ordenshäuser herbeizuführen; die einzelnen Jesuiten selbst aber würden ihre 
Thätigkeit auf der Kanzel, im Beichtstuhl, in Missionsversammlungen und in 
der Schule nach wie vor fortsetzen können, sobald sie sich auf ihren priesterlichen. 
Character oder auf einen bischöflichen Auftrag berufen. Selbstverständlich 
haben derartige Deutungskünsie keinen Anspruch auf Berülcksichtigung .“ 
28. Aug. (Hessen.) Das bisherige Ministerium läßt noch den Entwurf 
29. 
eines neuen Wahlgesetzes für die II. Kammer an die Stände gelangen. 
„ (Hessen.) Der Kronprinz des deutschen Reichs und von Preußen 
trifst zur Truppeninspection in Darmstadt ein und wird daselbst vom 
Großherzog, den Prinzen Alexander und Ludwig, den Behörden und 
dem Stadtvorstande empfangen. 
„ —31. Aug. Versammlung des deutschen Juristentags in Frankfurt. Die- 
selbe wählt Gneist von Berlin zu ihrem Präsidenten und faßt Be- 
schlüsse für Beibehaltung der Schwurgerichte und gegen den, wie man 
allgemein annimmt in Berlin gehegten Wunsch, sie im ganzen Reich 
durch Schöffengerichte zu ersetzen, über die Competenzabgränzung des 
obersten Reichsgerichts, für eine internationale Einheit des Wechsel- 
rechts zwischen Gesammteuropa und Nordamerika und über die Preß= 
gesetzfrage. 
Gneist bezeichnet in seiner Eröffnungsrede als das ruhig und consequent 
anzustrebende Ziel, zu dem auch der heutige Juristentag nur eine Station 
bilde, die Wiederherstellung des gemeinsamen deutschen Rechts und spricht die 
Hoffnung aus, die Schaffung eines allgemeinen deutschen Gesetzbuchs bald zu 
erleben. Das lebhafteste Interesse erregt die Frage, ob Schöffen gerichte 
an Stelle der Schwurgerichte treten sollen. Appellrath Stenglein 
(München) spricht sich in seinem Referate unter allgemeinem Beifall da- 
hin aus, daß ehe man Erfahrungen über die Schöffengerichte gesammelt 
habe, die vom Volksvertrauen getragenen Schwurgerichte nicht aufgegeben 
werden dürften. Das Schicksal des Tags aber entscheidet eine Rede von Gneist, 
welcher sich mit Energie für die Beibehaltung der Schwurgerichte erklärt und 
nur eine Reform derselben verlangt, indem er eine selbständigere Stellung der 
Geschwornen mit einer vereinfachten Fragestellung (auf die ganze Schuldfrage) 
als das Nothwendigste bezeichnet. Generalstaatsanwalt Schwarze aus Dres- 
den hat es nur seiner persönlichen Beliebtheit zu verdanken, daß die Abtheilung 
sein langes Plaidoyer für die Schöffengerichte geduldig anhört; er vertritt 
eine ganz unpopuläre Sache, und es bedarf seines ganzen Pathos, um 
sich gegen den wiederholt gehörten Vorwurf zu vertheidigen, daß er mit 
seiner Schöffenidee sich als „Fühler“ gebrauchen lasse. Als Schwarze 
mit dem Ausrufe schließt, man werde in wenig Jahren mit ihm sich für 
Schöffengerichte erklären, schallt ihm der donnernde Ruf entgegen: Abwarten! 
Dagegen wird folgende Resolution des Oberstaatsanwalts v. Lauhn aus 
Halberstadt angenommen: „Der Juristentag spricht seine Ueberzeugung dahin 
aus, daß kein Bedürfniß vorhanden ist, die Schwurgerichte in den schweren
        <pb n="177" />
        Das deulsche Reich und seine einzelnen Elieder. 173 
Straffällen aufzuheben und mit Schöffengerichten zu vertauschen.“ Nicht mindern 
Eifern erregt die Preßgesetzfrage. Die dritte Abtheilung beschließt auf den 
Antrag des Dr. Jacques aus Wien: „1) die Hervorbringung und der Ver- 
kauf von Erzeugnissen der Presse, die Colportage und das Anheften von Pla- 
caten haben ausschließlich den Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung zu 
unterliegen; 2) eine Entziehung der Befugnisse zum selbständigen Betriebe 
eines Gewerbes durch richterliches Erkenntniß im Falle einer durch die Presse 
begangenen Zuwiderhandlung darf nicht stattfinden. Alle weiteren aus den 
Grundsätzen des Präventivsystems abgeleiteten Beschränkungen, als insbesondere 
die Cautions-, Concessions= und Stempelpflicht, zeitweilige oder dauerende Ein- 
stellung des Erscheinens bei periodischen Zeitschriften, die Ueberreichung von 
Pflichtexemplaren, die Entziehung des Postdebits, haben zu entfallen; 3) die 
vorläufige Beschlagnahme von Druckschriften, ebensowohl die richterliche als 
die administrative ist unzulässig“ und dazu die Resolution: „Preßdelicte sind 
nach den allgemeinen strafrechtlichen und processualischen Grundsätzen zu beur- 
theilen. Außerdem sind Fahrlässigkeitsstrafen im Falle der Vernachlässigung 
der pflichtmäßigen Obsorge festzufetzen.“ Absatz 3 des Antrags wird nur mit 
geringer Mehrheit in der Abtheilung angenommen; die Resolution aber mit 
ziemlicher Mehrheit, obgleich mehrere Redner aus Bayern sich lebhaft gegen 
denselben aussprechen, weil hiedurch Bayern einen sehr erheblichen Rückschritt 
erlitte, insoferne die Preßprocesse, welche dort der Competenz der Schwurge- 
richte unterstellt seien, denselben entzogen und den gewöhnlichen Gerichten über- 
wiesen würden. Die Resolution wird aber auch vom Plenum angenommen, 
dagegen Absatz 3 des Antrags (Beschlagnahmen) mit einer Übrigens nicht 
großen Majorität verworfen. In seiner Schlußrede betont Gneist neuerdings 
das Streben nach Rechtseinheit: Er begreife nicht, wie man gegen den leb- 
haften Zug nach Centralisation in Deutschland sein könne. Erstens sei die 
Centralisation nicht eine gar so große, und dann werde kein Billigdenkender 
uns scheltlen können, wenn wir jetzt centralisirten, nachdem man in Deutschland 
so lange einer einheitlichen Gesetzgebung entbehrt habe und tausend Bedürf- 
nisse aufgestaut seien, die nun ihre Befriedigung forderten. Auch verlange 
die heutige Entwicklung unserer Erwerbs= und Besitzesverhältnisse eine größere 
Consolidation als in früherer Zeit. Das Zusammenwirken von Kaiser, Bun- 
desrath und Reichstag müsse jede Furcht vor üÜbergroßer Centralisation 
beseitigen; denn der Kaiser habe nur wenig wirkliche Hoheitsrechte und sehr 
wenig Beamte; im Bundesrathe säßen viel centrifugale Elemente, die nur ein 
großer beherrschender Geist zusammenhalten könne, und derartige Geister seien 
vorlbergehend. Etwaige Centralisationsgelüste des Reichstags hindere von 
selbst die große Arbeitslast, die auf den Abgeordneten ruhe. Die Fülle der 
zu erledigenden Reichstagsarbeiten schränke von selbst durch die körperliche 
Ermattung den Fanatismus der Abgeordneten ein, zu viel Gesetze zu machen, 
zu uniformiren und zu rasiren. Biete denn die Landesgesetzgebung, das Zu- 
sammenwirken von Landesherrn, Kammern, Partei= und Standesrücksichten 
eine Garantie, Besseres und Unbefangeneres zu leisten, als mit der Reichs- 
gesetzgebung? 
30. Aug. (Deutsches Reich.) Der Kaiser trifft von seiner-Nachkur in 
.—— 
Gastein wieder in Berlin ein. 
„ (Bayein.) Hr. v. Gasser, während der ganzen Monate bemüht, 
ein gemäßigt ultramontan-particularistisches Ministerium zir bilden, ist 
damit noch nicht zu Stande gekommen, da er viele Ablehnungen erhält. 
Die gemäßigt ultramontanen Blätter, Augsb. Postz. 2c., begleiten ihrerseits 
die Bemühungen v. Gassers mit ihren lebhaftesten Wünschen, die extrem-ultra- 
montanen bekämpfen es dagegen als eine „Halbheit“". So erklärt Sigl's 
„Vaterland“ die „Postzeitg.“ mit ihrem „Semelschmarn“-Anhang für todt
        <pb n="178" />
        174 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
und fertig und läßt sich gleichzeitig über das Ministerium Gasser wie folgt 
vernehmen: „Immer und in jedem Falle sehen wir in einem Ministerium 
Gasser mit dem Scheine des Ultramontanismus nur Nachtheile. Nachdem 
der Staatskarren einmal so tief eingesunken ist, könnten wir — wenn nicht 
sehr bald ein großer Krieg kommt — auch von den entschiedensten ultra- 
montanen Ministerien eine Rettung Bayerns vor der tödtlichen Umarmung 
Preußens nicht mehr erwarten, denn es ist groß und wir sind klein. Gerettet 
kann Bayern als selbständiger Staat überhaupt nur mehr durch fremde 
Hilfe werden. Dazu aber ist bis jetzt nicht die mindeste Aussicht, denn 
Oesterreich ist im Garne Bismarcks und Frankreich ist heute noch nicht 
kampffähig. Durch eigene Kraft, durch die Kraft des bayerischen Volkes 
wäre eine Rettung dann denkbar, wenn die Bauern von Sendling nicht wie 
die Tyroler Andreas Hofers der Geschichte angehörten. Zwischen den begeistert- 
sten Hochrufen und dem Sterben in offener Schlacht ist eben einiger Unter- 
schied, zumal wenn dazu kein besonderer Anlaß vorhanden ist. Was aber 
sollen wir denn thun? — Abwarten und die Stellung behaupten, die wir 
bisher eingenommen haben, aber nicht mitthun bei einer Sache, wo Herz und 
Kopf nicht dabei sein können. Wir sind in der Lage des heil. Vaters, von 
der Gewalt unterdrückt, machtlos, ohne Armeen; so machen wir es wie er, 
der sich weder den „Verhältnissen", noch der Gewalt, noch der „geschaffenen 
Zwangslage" beugt und Allem sein Non possumus entgegensetzt. Auch wir 
sagen: non possumus, wir können nicht mitthun an euerem Werk, und wie 
wir sagen, so handeln wir, wie es Christen ziemt, die keine Rebellion machen, 
die sich aber auch nicht zu Mitschuldigen des Unrechts machen.“ — Der Zan- 
der'sche „Volksbote“ aber meint: „Wie, mit welchen Mitteln wird das neue 
Ministerium der Verpreußung entgegentreten? Es mag die Sache anpacken, 
wie es will, ohne Conflikt, ja vielleicht ohne Krieg mit dem Reiche ist 
ein Erfolg absolut unmöglich. Wird das Ministerium Gasser es auf einen 
Krieg ankommen lassen, um die Krone Bayerns zu retten! Und wenn, wo 
sind seine Bundesgenossen: Begreift man jetzt, weßhalb wir Angesichts der 
Lage das proicktirte Ministerium für ein Unglück halten : Glaubt man über- 
haupt noch an eine Rettung Bayerns und will man der Krone ernstlich zu 
Hilfe kommen, so muß man einen offenen Bruch mit dem „Reiche“ ins Auge 
fassen. Wir sagen nicht, man dürfe oder solle auf den Bruch hinarbeiten; 
wir sagen nur, daß der Bruch sobald man in Bayern gegen die weitere Ver- 
preußung Ernst macht, sowie die Dinge thatsächlich liegen, unvermeidlich 
ist. Will man aber diesen Bruch nicht, nun, so gebe man die Rettung 
Bayerns auf und trage den Löwen lieber heute noch als Beute dem gefräßigen 
Reichsadler entgegen.“ 
Derselbe „Volksbote“ entwickelt das Programm der fanatisch-ultra- 
montanen Partei folgendermaßen: „Die Revolution gegen die kirchl. Auto- 
rität und folgerichtig gegen die christliche Weltordnung überhaupt klebt dem 
gegenwärtigen „Reiche“ nicht bloß äußerlich an, so daß sie sich von ihm trennen 
ließe; nein, das dermalige „deutsche Reich“ ist vielmehr das naturnothwendige 
Ergebniß einer mehr als 300jährigen Revolution, mit deren Entwickelung Preu- 
ßen und dessen ganze Geschichte aufs innigste und wesentlichste verknüpft ist. Wie 
die Empörung gegen die Autorität der Kirche, die Lossagung von Rom und 
dem gesammten sichtbaren Lehr-, Hirten= und Priesteramte gleich von Anfang 
an in Preußen ihren Hort und ihre eigentliche Stütze fand, so hat sich das 
nämliche Preußen auch nachher und bis auf den heuligen Tag als die 
eminent protestantische und darum der Kirche principiell feindliche Macht ge- 
zeigt. Heute handelt es sich um die Einführung der äußersten Consequenzen 
des Protestantismus in das Leben der Völker, um die Inthronisirung des 
im gleißenden Gewande des Liberalismus einherziehenden Antichristenthums 
und vollendeten Atheismus, und wiederum ist es Preußen, das als natürlicher 
Allürter des Protestantismus diesen Bestrebungen unter Anwendung der
        <pb n="179" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 175 
Reichsgewalt zum Triumphe zu verhelfen sucht. Es ist darum völliger Blöd- 
finn, von einem Deutschland unter Preußens Führung etwas für die Kirche, 
für die Wiederherstellung einer christlichen Staatsordnung zu erwarten. Die 
ganze geschichtliche Entwickelung Preußens kennzeichnet eine solche Anschauung 
als unverzeihlichen Irrthum. Das „Neich“ in seiner dermaligen Gestalt ist 
nichts Anderes, als die concrete politische Darstellung der letzten Phase des 
Prolestantismus, des Aufruhrs der Völker gegen Golt, und so gewiß es ist, 
daß diese letzte Phase keine Zukunft hat, ebenso gewiß ist es, daß mit ihr 
auch das „deutsche Reich“ unter Preußens Führung ins Grab sinken wird. 
Die Kirche aber wird das Grab zudecken und über dem Grabeshügel ein neues, 
mächtiges deutsches Reich unter christlicher Führung und mit christlichen Ge- 
schen aufbauen helfen. Die allmälige Herbeiführung der gegenwärtigen poli- 
tischen Machtstellung Preußens ist eine Reihe von Attentaten auf die göttliche 
und menschliche Rechtsordnung; das dermalige „Reich“ steht darum thatsächlich 
und seinem ganzen geschichtlichen Ursprunge nach auf dem Boden der Nevo- 
lution, unter deren fortwährender Beihilfe es geschaffen wurde. Hieraus folgt, 
daß die Bismarckische Schöpfung schon in ihrer Entstehung, weil jeder Rechts- 
basis entbehrend, vom Standpunkt der natürlichen wie der christlichen Moral 
aus zu verwerfen ist. Zum gleichen Schlusse gelangt man, wenn man die 
seitherige Entwickelung des „Reiches“ in Betracht zieht; diese ist antichrifllich 
und revolutionär. Man überblicke einmal die anderthalbjährige neue Reichs- 
geschichte von der ersten Eröffnung des Reichstages angefangen bis zur Aus- 
führung des Jefsuitengesetzes und halte Umschau über die reichsgesetzlichen Akte 
und Thaten, und dann sage man uns, ob das „Reich“ in seiner Entfaltung 
nicht genau seinem Ursprunge entspricht, ob es sich nicht als ein Reich der 
Gewalt, des Despotismus und der Empörung gegen die christliche Weltord- 
nung vor Aller Augen entpuppt hat, ob die neue Reichsfahne nicht die Fahne 
des modernen Liberalismus ist, welcher mit dem „Reiche“ sich identificirt und 
unter dessen Fittigen und von ihm gestärkt, ermuntert und beschützt, den Ver- 
nichtungskampf gegen die Kirche und das Christenthum aufnimmt? Will 
man aufrichtig sein und für die Wahrheit Zeugniß ablegen, so muß man 
dies zugestehen und dem Satze beipflichten: das gegenwärtige „deutsche Reich 
in seiner bisherigen Entwickelung ist ein Reich des religiösen und politischen 
Umsturzes und schreitet geraden Weges darauf los, den „modernen Staat“, 
den Staat der Freimaurerei, mit allen seinen Ungeheuerlichkeiten zur vollen 
Verwirklichung zu bringen. Das ist der Anblick, welchen das neue „Reich“, 
näher betrachtet, gewährt, das der Eindruck, den es auf jeden unbefangenen 
Beobachter hervorbringt. Und ein solches Reich sollen wir lieben, ihm unsere 
Sympathien entgegentragen, für seine Erhaltung und Fortentwicklung thätig 
sein : Nein, dazu wird uns Niemand vermögen. Ein Gebäude, welches auf 
völlig morscher Grundlage ruht, eine Pflanzung, die schon in der Wurzel 
vergiftet ist, ein Reich, dessen Ursprung und Entwickelung ein Angriff auf die 
göttliche und menschliche Ordnung ist, verdient unsere Liebe, unsere Unter- 
stützung nicht. Die Pflichten, die wir dem „Reiche“ gegenüber haben, sind 
fast nur negativer Natur und lassen sich in die Worte zusammenfassen: nicht 
revoltiren, sondern das Unglück mit Geduld ertragen, bis der Herr die Zucht- 
ruthe wieder hinwegnimmt und einer besseren Ordnung Platz macht. Das 
neue „Reich“ besitzt keine Lebensfähigkeit, es ist ein todtgebornes Kind, das 
gar bald wieder in das Grab zurücksinken wird. Denn nimmermehr läßt sich 
mit Kanonen und Zündnadelgewehren, also mit roher Gewalt, auf die Dauer 
ein Staatskörper zusammenhalten und namentlich dann nicht, wenn diese 
Kanonen und Zündnadelgewehre gegen das Herz der Kirche, dieser von Gott 
selbst gepflanzten Säule aller Rechtsordnung, gerichtet sind. Ein solcher Körper 
muß naturgemäß auseinanderfallen. Jene, welche sich schmeicheln, „reichstreu" 
zu sein, glauben dieß nicht; obwohl höchlich unzufrieden mit dem Reiche, 
halten sie doch die bisherigen Auswüchse mehr für zufällige Eitergeschwüre,
        <pb n="180" />
        176 
Pas deutsche Reich und seine einjelnen Elieder. 
die sich nicht aus dem Wesen des neuen „Neiches“ entwickeln, sondern ledig- 
lich auf Rechnung einer mächtigen Partei“, die zufällig die Oberhand hat, 
zu stehen kommen. Welch' furchtbare Täuschung! Die ganze Geschichte Preu- 
ßens bestätigt dieß, und man muß geradezu die Augen verschließen, um nicht 
einzusehen, daß von Preußen für die Wiederherstellung der christlichen Staats- 
ordnung nichts zu erwarten ist. Mit der äußersten Entfaltung der prote- 
slantischen Principien im staatlichen Leben hat die „Mission“ Preußens ihr 
Ende erreicht. Der Wiederaufbau des föderalistisch geeinigten Deutschlands 
auf rechtlicher Grundlage, die Wiederherstellung des christlichen Kaiserthums 
und die Aufhissung der geschichtlich einzig berechtigten deutschen Reichsfahne 
wird erst nach einer Katastrophe folgen, in der die Bismarckische Schöpfung 
ihren Untergang finden wird. Man mag hierüber immerhin die Achsel 
zucken und unsere Worte mit mitleidigem Lächeln beantworten; sie werden 
gleichwohl zur Wirklichkeit werden. Daran aber sollte man jetzt schon denken, 
namentlich in Bayern und Württemberg, wo man sich eben anschickt, andere 
Bahnen als die bisherigen einzuschlagen. Das Ziel, worauf ein neues bay- 
risches Ministerinm lossleuern muß, ist die Wiederherstellung der christlichen 
Staatenordnung, ist ein föderativ geeinigtes Deutschland auf christlichem Rechts- 
boden. Dieses Ziel aber ist unerreichbar, ohne daß mit der preußischen Ein- 
heitsstaatlerei sofort gebrochen und Alles aufgeboten wird, von der eisernen 
Umarmung des neuen „Reiches“ mit rechtlichen und gesetzlichen Mitteln sich 
wieder loszuwinden. Souveräne Kirche und souveräner Staat, Bekämpfung 
des Einheitsstaates und Anbahnung einer wahrhaft föderativen Reichseinheit, 
das muß die Loosung des neuen bayerischen Ministeriums sein. Jedes andere 
Programm ist eitle Spiegelfechterei, mit der man sich nur compromittirt 
und den politischen Selbstmord Bayerns vollenden hilft.“ Der „Volksbote“ 
meint schließlich, er kenne auch die Männer, die ein solches Programm aus- 
zuführen im Stande seien. Hr. v. Gasser ist es nicht. 
1. Sept. (Preußen.) Der hochconservative „preußische Volksverein“, der 
in der Conflictszeit eine hervorragende Rolle zu spielen berufen ward, 
löst sich auf. Seine Auflösung war, da ihm seit 1866 der Boden 
unter den Füßen entschwunden zu sein schien, schon vor dem Tode 
seines Vorsitzenden, des Grafen Stolberg, beschlossen. 
„ (Preußen.) Der Rücktritt des Geh. Raths Stiechl im Unterrichts- 
ministerium, des Urhebers der berufenen Schulregulative, ist nunmehr 
außer Zweifel. 
„ Die Blätter bringen eine nicht uninteressante Uebersicht der cleri- 
calen Tagespresse in Deutschland: Z 
Noch vor einigen Jahren waren die „Köln. Blätter“" (jetzt „Köln. Volks- 
zeitung“"), das „Mainzer Journal“, der „Westphälische Merkur“ (Münster) 
und allenfalls das „Echo der Gegenwart“ (Aachen) die einzigen größeren 
Blättler dieser Richtung in der nördlichen Hälste von Deutschland. Dazu 
kamen aus Süddeutschland die „Augsburger Postzeitung“, der Münchener 
„Volksbote", der „Badische Beobachter“, das „Deutsche Volksblatt“ (Stuttgart) 
und aus Wien der „Volksfreund“ und das „Vaterland“. Seitdem sind im 
nördlichen Deutschland hinzugekommen die „Germania“ (Berlin), die „Schles. 
Volkztg.“ (Breslau), die „Deutsche Reichszeitung“ (Bonn), die „Niederrheinische 
Volksztg.“ (Krefeld), die Essener, Dortmunder, Koblenzer und Westphälische 
(Bochumer) Volkszeitung, in Süddeutschland das „Bayerische Vaterland“, der 
„Bayerische Curier“ (München), die „Donauzeitung" (Passau) und viele andere 
Tagblätter, serner im Norden und im Slden eine sehr große Zahl von 
Blättern, welche ein bis drei Mal wöchentlich erscheinen. Die Redakteure und 
Mitarbeiter der clericalen Blätter sind größtentheils Geistliche.
        <pb n="181" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Slieder. 177 
2. Sept. (Preußen.) Ein Schreiben des. Kaisers an den Bischof von 
Ermeland erklärt demselben auf seine Anfrage sehr bestimmt, daß Se. 
Majestät eine Loyalitätsadresse des Bischofs und seines Clerus gelegent- 
lich der Marienburger Säcularfeier für die Vereinigung Westpreußens 
mit der Monarchie nur unter der Bedingung entgegen nehmen könne, 
daß der Bischof vorher erkläre, „daß er gewillt sei, den Staatsgesetzen 
in vollem Umfange Gehorsam zu leisten."“ 
Von dem Schreiben des Kaisers ist nur eine Analyse veröffentlicht worden. 
Der Bischof von Ermeland hatte unterm 22. Aug. bei Sr. Maj. in Betreff 
der Theilnahme an der Marienburger Feier angefragt. Der Bescheid des 
Kaisers knüpft indeß nicht an diese Anfrage, vielmehr an die Vorstellung des 
Bischofs vom 15. Juni d. J. an, worin derselbe die Antwort vorgelegt, welche 
er an den Cultusminister gerichtet hatte. Se. Maj. gebe einen neuen, weit 
gehenden Beweis landesväterlichen Sorgens um die Erhaltung des Friedens 
zwischen Staat und Kirche in der Aufforderung, welche der Kaiser, bevor 
weitere Entschließung in der Angelegenheit getroffen werde, gegenwärtig dem 
Bischof an das Herz lege. Das Schreiben, welches der Letztere am 30. März 
d. J. an den Cultusminister gerichtet, habe die Regierung in die Nothwen- 
digkeit versetzt, von dem Bischof ein ausdrückliches Anerkenntniß der vollen 
Souveränctät des Staats in zweifelloser Gestalt zu sordern. In der Antwort, 
die dem Kaiser vorgelegt worden, sei indessen nicht die von der Regierung er- 
waricte Zusage, die Landesgesetze in ihrem vollen Umfange befolgen zu wollen, 
sondern die Erklärung einer Anerkennung „der staatlichen Souveränetät 
des Staats“ enthalten. Mit diesem Satze werde der Souveränetät des Mo- 
narchen in seinen Landen eine andere Souveränetät, als welche nur die kirch- 
liche gedacht werden könne, gegenübergestellt, damit aber die Grundlage ver- 
schoben, auf welcher das Verhältniß zwischen Staat und Kirche in der preu- 
ßhischen Monarchie verfassungsmäßig geregelt sei. Die Beseitigung des hier- 
nach bestehenden tiefgreifenden Gegensatzes zwischen der Regierung und dem 
Bischof sei Voraussetzung für den Ausgleich der vorhandenen Differenzen und 
für die Fernhaltung ihrer Entwicklung zu ernsten Consequenzen. Nur durch 
eine anderweite Erklärung von Seiten des Bischofs könne der Gegensatz be- 
seitigt werden. Die wiederholte Versicherung des Bischofs, daß er sich seiner 
eidlich gelobten Pflicht, der Treue und des Gehorsams gegen Se. Moj. ebenso 
bewußt sei, wie seiner Ubrigen staatsbürgerlichen Pflichten, und das ausdrück- 
lich bekundete Streben nach einer Verständigung lasse den Kaiser hoffen, keinen 
fruchtlosen Schritt zu thun, indem nun auch er den Bischof auffordere, 
rückhaltlos zu erklären, daß er gewillt sei, den Staatsgesetzen 
in vollem Umfange Gehorsam zu leisten. Wenn der Bischof dieser 
Aufforderung entsprochen habe, dann werde der Kaiser bei der Erinnerungs- 
seier der Vereinigung der dortigen Landestheile mit seiner souveränen Krone 
mit Freuden die Gefinnungen der Treue und Ergebenheit, welche den ermlän- 
dischen Clerus unverändert beseelten, durch den Bischof bestätigen hören. Im 
anderen Falle werde diese Bestätigung durch Wort und Schrift zwar auch zu 
des Kaisers hoher Genugthuung gereichen, aber aus dem Munde des Bischofs 
und aus seiner Hand werde er dieselbe nicht entgegennehmen können. 
3.— 11. Sept. Dreikaiser-Zusammenkunft in Berlin gelegentlich der großen 
preußischen Herbstmannöver in der Umgegend der Stadt. Der 
Reichskanzler kehrt dazu von Varzin zurück; die Kaiser von Oester- 
reich und Rußland sind gleichfalls von ihren Ministern des Aus- 
wärtigen, Graf Andrassy und Fürst Gortschakoff begleitet. Zwischen 
den leitenden Ministern finden vielfache Conferenzen statt. Etwas 
12
        <pb n="182" />
        178 Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 
Schriftliches wird indeß, wie von allen Seiten versichert wird, nicht 
ausgemacht. 
Die öffentliche Meinung ist darüber einig, in der Zusammenkunft theils 
eine erneuerte Anerkennung der durch den deutsch-französischen Krieg so gründ- 
lich verschobenen Machtverhältnisse und einen verständlichen Wink an Frank- 
reich, daß es für seine Revanchegelüste und allfällige Allianzen dazu vorerst 
keinerlei Aussicht habe, namentlich nicht von Seite Rußlands, theils eine An- 
näherung zwischen Rußland und Oesterreich zu sehen, welche letztere nur mög- 
lich ist, wenn Rußland entschlossen sei, die orientalische Frage vorerst entschieden 
ruhen zu lassen. 
3.— 11. Sept. (Hessen.) Der bisherige hessische Bevollmächtigte im Bun- 
desrath Leg.-R. Hofmann wird mit der Neubildung des Cabinets beauf- 
tragt. Der definitive Bruch mit dem Dalwigk'schen System ist damit 
ausgesprochen: der Minister v. Lindelof und der Staatsrath Franck, 
die Träger des bisherigen Systems, suchen deßhalb um ihre Pensio- 
nirung nach. 
4. Sept. (Deutsches Reich.) Ein Erlaß des deutschen Kaisers verfügt 
provisorisch eine sehr wesentliche Vermehrung der Artillerie auf den 
1. November, die definitive Entscheidung muß dem Reichstage vorbe- 
halten bleiben. 
„ (Preußen.) Eine lutherische Conferenz in Kammin will der 
evangelischen Kirche das Recht der Excommunication wahren, indem 
sie beschließt: 
.„Das Recht, die Kirche zu verlassen, steht Jedem frei; in Preußen ist die 
Form dafür geordnet durch Gesetz von 1847. So ist auch der Kirche das 
Recht von ihrem Stifter eingestiftet, Glieder von sich auszuschließen. Math. 8, 
17, 18. „Wer und wo staatliche Gesetze das Recht stören oder zerstören, 
da bedürfen sie einer Abänderung.“ 
„ „ (Elsaß-Lothringen.) Auch in Straßburg wird die dortige Je- 
suitenniederlassung aufgehoben. « 
5. „ (Preußen.) Der Bischof von Ermeland antwortet dem Kaiser 
auf sein Schreiben vom 2. d. und entspricht der Forderung desselben 
nur in den Worten, nicht aber in der Sache, indem er neuerdings 
zwar die volle Souveräuetät der weltlichen Obrigkeit anerkennen will 
auf „staatlichem" Gebiete, aber eben nur auf diesem, und dagegen 
der Kirche und selbstverständlich dem infallibeln Papst das Recht re- 
servirt das Gebiet der Kirche selber zu definiren, d. h. das Gebiet 
des Staats nach ihrem Ermessen willkürlich einzuschränken. 
„Ew. kaiserl. und königl. Majestät möge die Versicherung entgegenehmen, 
daß ich durch meine in dem Schreiben vom 15. Juni l. J. an den Herrn 
Cultusminister enthaltene Betheuerung meiner Anerkennung der vollen staat- 
lichen Souveränetät des Staates irgend eine Beschränkung der Souveräne- 
tätsrechte desselben auf seinem Gebiete oder des aus denselben resultirenden 
schuldigen Gehorsams gegen die Landesgesetze weder intendirt, noch auch, wie 
ich glaube, ausgesprochen habe. Um jedoch der wohlmeinenden Aufforderung 
Ew. Majestät zu entsprechen und jedes Mißverständniß zu beseitigen, erkläre 
ich hiermit gern und rückhaltlos: 1) daß ich die volle Souveränctät der welt- 
lichen Obrigkeit auf staatlichem Gebiet anerkenne; 2) daß ich eine andere
        <pb n="183" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 179 
Souveränetät auf diesem Gebiet nicht anerkenne; 3) daß ich demgemäß 
die mir durch Gottes Wort auferlegte Pflicht, den Staatsgesetzen in vollem 
Umfange Gehorsam zu leisten, treu erfüllen werde. Ich spreche dieses mit 
derselben Aufrichtigkeit und Gewissenhaftigkeit aus, mit der ich andererseits 
bekenne, daß mir in Sachen des Glaubens und für die Wege des ewigen 
Heiles Gottes Offenbarung und Gesetz als alleinige und unumstößliche Norm 
gelten und ich hierin der Offenbarung unseres Herrn und Heilandes Jesu 
Christi und der Autorität seiner von ihm gestifteten und durch seinen heiligen 
Geist geleiteten Kirche ebenfalls ohne Rückhalt mich unterwerfe."“ 
5. Sept. Fürst Bismarck nimmt eine Adresse von Mitgliedern des engli- 
schen Oberhauses und Unterhauses so wie einer Anzahl Cleriker ent- 
gegen, die ihm ihre Sympathie in dem erneuerten Kampfe gegen die 
Suprematiegelüste des Papstthums ausdrücken: 
„.. Aber der Hauptzweck dieser Adresse ist, Ew. Durchlaucht zu versichern, 
daß wir, die schwierige Natur dieses Kampfes anerkennend, welcher viel Ge- 
duld, Weisheit, Ausdauer und Sinn für wahre Freiheit erforderl, bewundern, 
bis zu welchem Grade es Ihnen möglich gewesen ist, diese Eigenschaften in 
Ihrer Leitung des Kampfes an den Tag zu legen, und daß wir mit Ihnen 
in Ihren edlen und großen Zielen sympathisiren. Wir möchten auch zum 
Schluß unsere innige Hoffnung ausdrücken, daß der allmächtige Regierer der 
Menschen bald Europa von dem verderblichen Einfluß des Ultramontanismus 
befreie und daß durch Ihre Wirksamkeit Deutschland einen vordersten Platz 
einnehmen möge in der Aufrechterhaltung jener Principien, welche das einzig 
unfehlbare Haupt der Kirche ehren und Frieden und Eintracht unter den 
Völkern verbreiten.“" Antwort Bismarcks: „Diese Kundgebung hat um 
so höhern Werth, als sie aus einem Lande kommt, welches Europa in den 
letzten Jahrhunderten als Bollwerk der politischen und religiösen Freiheit 
schätzen gelernt hat. Sehr richtig würdigt die Adresse die Schwierigkeiten des 
Kampfes, welcher uns gegen den Willen und die Erwartung der deutschen 
Regierungen aufgenöthigt worden. Die Aufgabe des Staates, den confessio- 
nellen Frieden und die Gewissensfreiheit Aller gleichmäßig zu schützen, wülrde 
auch dann keine leichte sein, wenn sie den Regierungen nicht durch den Miß- 
brauch berechtigter Einflüsse, durch künstliche Beunruhigung gläubiger Ge- 
müther erschwert würde. Ich freue mich, mit Ihnen in dem Grundsatze ein- 
verstanden zu sein, daß in einem geordneten Gemeinwesen jede Person und 
jedes Bekenntniß das Maß der Freiheit genießen soll, welches mit der Frei- 
heit der Uebrigen und der Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes verein- 
bar ist. In dem Kampfe für diesen Grundsatz wird Gott das deutsche Reich 
auch gegen solche Gegner schützen, welche seinem heiligen Namen einen Vor- 
wand für ihre Feindschaft gegen unsern inneren Frieden entnehmen.“ 
„ (Deutsches Neich.) Frankreich hat in Straßburg die erste Hälfte 
  
der dritten Milliarde vollständig bezahlt und erhält darüber Quittung. 
Die deutschen Truppen werden daher ungesäumt die Departements 
Marne und Haute Marne räumen. 
„ (Bayern.) Die Regierung verfügt nunmehr auch ihrerseits die 
Ausführung des Jesuitengesetzes in Bayern: 
„Den Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jesu ist die Ausübung 
einer Ordensthätigkeit insbesondere in Schule und Kirche nicht zu gestatten. 
Die Abhaltung von Missionen durch Jesuiten ist untersagt. Niederlassungen 
des Ordens der Gesellschaft Jesu dürsen in keinem Falle geduldet werden. 
Nichtbayerischen Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jefu ist der Auf- 
enthalt in Bayern in der Regel nicht zu gestatten. Keinem Jesuiten ist die 
Aufnahme oder Naturalisation gemäß § 6 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1870 
127
        <pb n="184" />
        180 
Das deutsche Reich und seine einjelnen Slieder. 
über die Erwerbung und den Verlust der Bundes= und Staatsangehörigkeit 
zu ertheilen, jedes derartige Gesuch eines Jesuiten ist vielmehr zunächst dem 
mitunterfertigten k. Staatsministerium des Innern vorzulegen. Die zum Voll- 
zuge des Gesetzes in den einzelnen Fällen erforderlichen Anordnungen werden, 
so weit es sich um den Orden der Gesellschaft Jesu handelt, von den Distrikts- 
polizeibehörden — vorbehaltlich des Oberaufsichtsrechtes der denselben vorge- 
gesetzten Stellen — getroffen; jedoch wird bemerkt, daß die nach § 2 des Ge- 
setzes zulässige Anweisung eines Aufenthaltes in bestimmten Bezirken oder 
Orten der Regel nach auf diejenigen Fälle zu beschränken ist, in welchen der 
betr. Ordensangehörige sich außer Stand erklärt, selbst einen bestimmten, ihm 
nicht untersagten Aufenthalt zu wählen. Von allen Fällen, in denen aus- 
ländische Angehörige des mehrgenannten Ordens ausgewiesen worden sind und 
deutschen Angehörigen desselben der Aufenthalt in bestimmten Orten oder 
Bezirken versagt oder in solchen angewiesen wurde, ist unter Angabe des Na- 
mens und der persönlichen Verhältnisse der von diesen Maßregeln betroffenen 
Personen sofort Anzeige an das mitunterfertigte k. Staatsministerium des 
Innern zu erstatten. Hiernach hat die k. Regierung ungesäumt das Weitere 
zu versügen und sämmtlichen Distriktspolizeibehörden einen Abdruck mitzu- 
theilen. Auf Sr. Mcajestät des Königs allerhöchsten Befehl — München 2c. — 
v. Lutz. v. Pfeufer.“ 
9. Sept. (Preußen.) Fürst Bismarck antwortet im Auftrag des Kaisers 
auf den Brief des Bischofs von Ermeland vom 5. d. M. an den 
letzteren, indem er nunmehr ganz bestimmt präcisirt, was von ihm 
verlangt wird: 
„Ew. b. Gn. Erklärung an Se. Majestät den Kaiser und König vom 
5. d. M. trägt in der Form einen entgegenkommenden Charakter, und ich verschließe 
mich der Hoffnung nicht, daß es Ew. b. Gn. möglich sein werde, Se. Maj., 
unseren allergnädigsten Herren, in den Stand zu setzen, daß er Sie empfangen 
könne. Als amtlicher Rathgeber Sr. Majestät des Kaisers und Königs kann 
ich Ew. b. Gu. persönlichen Empfang durch Allerhöchstdenselben erst dann mit 
der Würde der Krone verträglich halten, wenn jeder Zweifel darüber gehoben 
ist, daß Sie die Autorität der von unseren Königen gegebenen Gesetze dieses 
Landes unbedingt und vollständig anerkennen. Ew. b. Gn. haben 
gegen die Landesgesetze gefehlt, indem Sie die große Excom- 
munication ohne Vorwissen der Regierung gegen Unterthanen 
Sr. Maj. des Königs öffentlich verhängten. Es kann Ew. b. Gn. 
meines Erachtens nicht schwer werden, diese Thatsache Ihrem Landesherrn 
gegenlber anzuerkennen. Sobald dieses erfolgte, würde ich mich freuen, jede 
Schwierigkeit gehoben zu sehen, welche sich bis heute noch Ihrem persönlichen 
Empfange durch Se. Maj. entgegenstellt.“ 
„ —12. Sept. Generalversammlung der katholischen Vereine Deutschlands 
in Breslau. Dieselbe beschließt folgende Resolutionen: 
1) Die Generalversammlung hält es vor Allem für ihre Pflicht, im 
Namen der Gerechtigkeit und der Religion den Protest zu wiederholen, welchen 
die Katholiken Deutschlands bei früheren Veranlassungen gegen die frevelhafte 
Entthronung des hl. Vaters und die damit verbundene Schädigung der Rechte 
des hl. apostolischen Stuhles und der gesammten katholischen Christenheit er- 
hoben haben. 2) Die Generalversammlung erklärt das Unterfangen der 
römischen Localregierung, die Generalate der Orden, welche dem hl. Stuhle 
in der Regierung der gesammten Kirche unentbehrliche Dienste leisten, aus 
ihren Wohnhäusern zu vertreiben und ihre Beziehungen zum Papste zu er- 
schweren, als eine rechtswidrige Gewaltthat und einen unerträglichen Eingriff 
in die auf göttlichem Recht beruhende Freiheit und Selbständigkeit des kirch- 
lichen Oberhauptes. 3) Die Generalversammlung erkennt in dem durch nichts
        <pb n="185" />
        Pas deutsche Reich und seine einjelnen SElieder. 181 
gerechtfertigtem Vorgehen gegen die Gesellschaft Jesu eine unheilvolle Maß- 
regel, welche die Freiheit der Gewissen und die Rechte und Interessen der 
katholischen Kirche, sowie die beschworenen Gewährleistungen unbescholtener 
Staatsbürger aufs Tiefste verletzt, religiösen Hader erzeugt und das Wohl 
des deutschen Vaterlandes, das auf der Pflege der Religion, wie auf dem 
Frieden der Confession beruht, auf das Bedenklichste gefährdet. 4) Die Ge- 
neralversammlung protestirt gegen das behauptele staatliche Schulmonopol 
als gegen eine Verletzung der Rechte der Eltern, der Gemeinde und der Kirche 
und fordert für die christlichen Eltern die Freiheit, ihre Kinder in Hasse 
Schulen zu schicken, die ihrer Ueberzeugung entsprechen und demgemäß den 
ungeschmälerten Fortbestand der vorhandenen chiistlichen und confessionellen 
Schulen und Lehranstalten. 5) Da die Ehe der Christen eines der heiligen 
Sacramente ist, deren Verwaltung nur der Kirche zusteht, so kann die Ge- 
neralversammlung die ausgesprochene Absicht, in Deutschland die sogenannte 
Civilehe gesetzlich und obligatorilch einzuführen, nur aufs Tiefste beklagen, 
zumal dieses Institut der religiösen Gesinnung des deutschen Volkes zuwider 
und ein Bedürfniß hierzu keineswegs vorhanden ist. Der Staat würde durch 
dasselbe die Achtung vor der Heiligkeit und Unverletzlichkeit der Ehe abschwä- 
chen, gar Manche zu Verbindungen veranlassen, die keine wahren und giltigen 
Ehen sind und unzählige Conflicte zwischen dem Gewissen und der Gesetzge- 
bung, sowie zwischen der weltlichen und kirchlichen Obrigkeit hervorrufen. Im 
Interesse der Religion und Sittlichkeit, im Interesse des Friedens in den Fa- 
milien, nicht minder wie in dem des Ansehens des Staates protestirt die 
Generalversammlung gegen die Einführung eines solchen Gesetzes und die 
damit verbundene Absicht, die Führung der Civilstandsregister der Pfarrgeist- 
lichkeit zu entziehen. 6) Da die katholische Kirche eine von Gott gegründete 
vollkommen in ihrem eigenen Rechtsgebiet ganz selbständige Gesellschaft ist, 
weil die Vorsteher der Kirche, der Papst und die Bischöfe, von Christus dem 
Herrn selbst mit der kirchlichen Regierungsgewalt ausgestattet sind, so hat 
die weltliche Macht nicht das Recht, in die Jurisdictionsgewalt des heiligen 
Vaters und des Episcopats oder in die demselben allein zustehende Handhabung 
der kirchlichen Disciplin, in das kirchliche Straf= und Ausschließungsrecht stö- 
rend einzugreifen, oder darüber die Bischöfe zur Verantwortung zu ziehen. 
Die Generalversammlung sieht in jedem solchen Versuche einen Uebergriff in 
ein dem Staate fremdes Gebiet und somit eine schwere Verletzung der Gerech- 
tigkeit. 7) Nach dem katholischen Glauben besitzt der Papst die Fülle der von 
Jesus Christus seiner Kirche hinterlassenen geistlichen Gewalt, sowohl des ewi- 
gen Priesterthums, als des Lehr= und Hirtenamtes. Darum muß die Wahl 
eines Papstes eine durchaus freie und den canonischen Satzungen entsprechende 
sein, wobei nur auf die Interessen der Kirche Rücksicht zu nehmen ist. Keiner 
weltlichen Regierung als solcher steht hiernach ein Recht auf Einmischung in 
diese wichtigste Angelegenheit der katholischen Kirche zu. Die Generalversamm- 
lung sieht sich veranlaßt, gegen jeden Versuch unberechtigter Einmischung welt- 
licher Gewalt im Voraus zu protestiren, da leider in jüngster Zeit sich Stim- 
men haben vernehmen lassen, die ohne Rücksicht auf die Forderung des Rechts 
und die Lehren der Geschichte eine solche unbefugte Einmischung verlangt 
haben. 8) Angesichts der zahlreichen, ebenso unerwarteten als maßlosen An- 
seindungen wider die katholische Religion und Kirche, ihre Institute und 
Diener, sowie gegen ihren ganzen seitherigen Rechtsbestand fordert die General- 
versammlung alle von Glauben und von Liebe zur Kirche beseelten Katholiken 
Deutschlands auf, sich des Wortes Christi zu erinnern, daß jeder, der nicht 
für ihn ist, wider ihn ist, sich deßhalb mit Muth und Opferwilligkeit zu er- 
füllen und mit Gleichgesinnten im ganzen Vaterlande zu vereinigen, um ge- 
meinsam im Gebet zu Gott und im festen Anschluß an den heiligen aposto- 
lischen Stuhl durch alle gesetzlichen Mittel die bedrohlichen Angriffe abzuwehren 
und den rechtlichen Frieden auf neuer fester Grundlage wieder zu gewinnen.
        <pb n="186" />
        182 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
9) Da der wahre Glaube in der Liebe sich thätig erweisen muß, so spricht die 
Generalversammlung es aus, daß sie an den Nothständen der arbeitenden 
Klassen den innigsten Antheil nimmt und bestrebt ist, so weit sie es vermag, 
an Beseitigung derselben mitzuwirken. Sie legt deshalb allen Katholiken es 
ans Herz, daß Jeder in seinem Kreise und mit den ihm zustehenden Mitteln 
dahin wirken möge, daß sowohl durch die Gesetzgebung und Hilfe des Staa- 
tes, als auch durch die Gerechtigkeit und Liebe der Privaten Zustände herbei- 
geführt werden, welche dem tlichtigen, fleißigen und sittlichen Arbeiter eine zu- 
friedenstellende und gesicherte Existenz zu gewähren im Stande sind. 10) Bei 
dem unberechenbaren Einfluß, welchen die Presse auf die Gefinnung der Be- 
völkerung und Gestaltung der öffentlichen Verhältnisse ausübt, kann die Gene- 
ralversammlung es nicht unterlassen, die Katholiken Deutschlands aufs Nach- 
drücklichste vor den destructiven Blättern politischen wie sonstigen Inhalts zu 
warnen, dagegen die Förderung solcher Zeitungen und Schriften, welche die 
Ereignisse auf religiösem, staatlichem und bürgerlichem Gebiete nach Wahrheit 
berichten und nach den Grundsätzen der Religion und Gerechtigkeit besprechen, 
aufs Angelegentlichste zu empfehlen. Indem die Generalversammlung jenen 
Redactionen katholischer Blätter, welche bisher für die Sache der Kirche ein- 
getreien sind, den wohlverdienten Dank zuerkennt, spricht sie den Wunsch und 
die Erwartung aus, daß diese größeren Zeitungen immer mehr verbreitet 
und in ihrem Bestande gesichert werden, daß aber neben denselben in den ein- 
zelnen Bezirken kleinere und wohlfeilere Localblätter entstchen, um in alle 
Kreise der katholischen Bevölkerung die richtige Beurtheilung der Tagesereig- 
nisse zu vermitteln. 
. Sept. (Bayern.) In Folge der Verfügung der Regierung vom 6. 
10. 
11. 
d. M. wird die Jesuitenniederlassung in Regensburg aufgelöst und 
erhalten die betreffenden Patres den Befehl die Stadt Regensburg und 
den Kreis Oberpfalz bei Meidung von Gewaltmaßregeln binnen drei 
Tage zu verlassen. 
„ (Preußen.) Die Regierung verbietet den Beamteten den Beitritt 
zu dem am 8. Juli in Mainz gegründeten sog. Verein der deutschen 
Katholiken: 
„Zu einem directen Einschreiten gegen die Thätigkeit des Vereins liegt 
trotz der ausgesprochenen feindseligen Gesinnungen gegen die Staatsregierung 
vorläufig ein Anlaß nicht vor; nachdem aber auch an öffentliche Beamte und 
Schulinspectoren die Aufforderung ergangen ist, dem Mainzer Verein beizu- 
treten, sehen wir uns veranlaßt, hierdurch auszusprechen, daß die von dem 
Verein kundgegebenen Tendenzen und die Art und Weise, wie derselbe gegen 
die von des Kaisers Majestät sanctionirten Gesetze auftritt, unvereinbar er- 
scheinen mit der Stellung, welche die königlichen Beamten und die mit der 
Schulaufsicht betrauten Personen einnehmen. Beamte und Kreis= oder Local= 
schulinspektoren, welche dem Vereine trotzdem beitreten oder für denselben agi- 
tiren, werden sich die Disciplinarmaßregeln, welche ein solches Benehmen zur 
Folge haben würde, selbst beizumessen haben.“ 
„ (Preußen.) Der Bischof von Ermeland findet in dem Schreiben 
des Fürsten Bismarck vom 9. d. eine „neue in dem Schreiben des 
Kaisers vom 2. d. nicht enthaltene Bedingung“ (der er nicht entsprechen 
will) und verzichtet deßhalb auf sein Erscheinen bei der Säcularfeier 
in Marienburg. 
„ (Preußen.) Das hannoverische Landesconsistorium verbietet die
        <pb n="187" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 183 
vom Magistrat von Osnabrück beschlossene Einräumung einer Kirche 
für die Generalversammlung des bevorstehenden Protestantentages. 
11. Sept. (Preußen.) Der Minister des Innern erläßt eine Circularver= 
13. 
15. 
16. 
fügung an die Regierungen mit Anweisung, in welcher Weise von 
Seite der Behörden einem Mißbrauche der Coalitionsfreiheit bei aus- 
brechenden Striken zu begegnen sei, namentlich dahin gehend, diejenigen 
Arbeiter, welche einer Arbeitseinstellung abgeneigt seien, gegen jede 
gesetzwidrige Pression zu schützen und sie in den Stand zu setzen, sich 
die volle Freiheit ihrer Entschließung zu bewahren. 
„ (Preußen: Lauenburg.) Die Regierung verordnet auf den 1. Jan. 
1873 die Aufhebung der bisherigen Regierung und den Beginn der 
neuen Organisation der Staatsverwaltung: die bisherigen Obliegen- 
heiten und Geschäfte der Regierung gehen auf einen Landrath über, 
der einen Hilfsarbeiter, Regierungsassessor, hat, sowie die erforderlichen 
Bureau= und Unterbeamteten. 
„ (Preußen.) Särularfeier der Vereinigung Westpreußens mit 
der Monarchie durch Friedrich d. Gr. in Marienburg unter persön- 
licher Theilnahme des Kaisers. Die polnischen Blätter veröffentlichen 
einen gemeinschaftlichen Protest gegen alle Attentate, welchen ihren 
Gipfelpunct in der Marienburger Feier haben.“ 
„ (Hessen.) Der Großherzog ernennt den Geh. Nath Hofmann 
zum Minister des Acußern und Ministerpräsidenten, den Ministerial- 
rath Stark zum Direktor des Ministeriums des Innern und den Hof- 
gerichtsrath Kempff zum Direktor des Justizministeriums. Minister 
v. Lindelof, Staatsrath Franck und Geh. Nath Bodenstein werden in 
den Ruhestand versetzt. 
„ (Luxemburg.) Die kais. General-Eisenbahndirektion in Straß- 
burg übernimmt den Betrieb der Luxemburger Bahnen. Sämmtliche 
Stationen erhalten wieder ihre alten deutschen Namen. 
„ (Preußen.) Fürst Bismarck beantwortet das Schreiben des Bi- 
schofs von Ermeland vom 11. d. M. dahin, 
„daß die in demselben enthaltene Voraussetzung, als ob Sie durch das 
Schreiben vom 5. d. M. der Allerhöchsten Aufforderung vom 2. September 
vollständig entsprochen hätten, nach der Ansicht Seiner Majestät des Kaisers 
und Königs nicht zutrifft, indem einer Erklärung, welche; wenn ohne ein- 
schränkende Zusätze gegeben, genügend erscheinen könnte, Seitens Ew. bischöfl. 
Gnaden Erwägungsgründe und Zusätze beigegeben sind, welche den Sinn der 
Erklärung zweifelhaft machen und dieselbe Auslegung mindestens zulassen, 
welche in Ew. bischöflichen Gnaden der königlichen Regierung früher gegebenen 
Erklärung allerdings unzweideutiger hervortrat, und welche eben die Bedenken 
Sr. Majestät des Kaisers gegen Ew. bischöfl. Gnaden persönlichen Empfang 
hervorrief. Indem ich hieraus erkannte, wie schwer es Ew. bischöfl. Gnaden 
wird, eine die Zukunft betreffende unumwundene und befriedigende Erklärung 
über Ihre Stellung zur Königlichen Landeshoheit und zu den Landebßgesetzen 
zu geben, habe ich geglaubt, Ew. bischöfl. Gnaden den Schritt, welcher es 
Sr. Majestät dem Kaiser möglich gemacht haben würde, Sie zu empfangen, 
dadurch zu erleichtern, daß ich vorschlug, denselben auf eine Erklärung Über
        <pb n="188" />
        184 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
die Vergangenheit einzuschränken, ohne bei dieser Gelegenheit Bürgschaften für 
die Zukunft von Ew. bischöfl. Gnaden nochmals zu verlangen. Mein Ersuchen 
vom 9. d. M. ging deßhalb nur auf ein Anerkenntniß der Thatseche, daß 
Ew. bischöfl. Gnaden in der Vergangenheit gegen die Landesgesetze gefehlt 
haben. Dieses Verlangen war ein mindev weitgehendes und leichter erfüll- 
bares, als das frühere, welches auf Zusicherungen in Betreff Ihres zukünftigen 
Verhaltens gerichtet gewesen uud von Ew. bischöfl. Gnaden nicht erfüllt wor- 
den war. Daß Ew. bischöfl. Gnaden eine solche Erklärung nicht oder wenig- 
stens nicht rechtzeitig mehr haben abgeben können, bedauere ich lebhaft, da es 
mir erwünscht gewesen wäre, unabhängig von den Beziehungen zu Sr. Moj. 
Regierung wenigstens Ew. bischöflichen Gnaden persönliches Verhältniß zu 
* Majestät dem Kaiser in einer der Feier entsprechenden Weise geordnet 
zu sehen.“ 
18.—20. Sept. Conferenz der deutschen Bischöfe in Fulda. Dieselben 
haben sich zu derselben vollständig persönlich oder durch Stellvertreter 
eingefunden, auch der Bischof von Straßburg und Bischof Hefele von 
Rottenburg, und nur der Erzbischof von Posen und Gnesen fehlt. 
Es wird eine Denkschrift „über die gegenwärtige Lage der katholische 
Kirche im deutschen Reiche vereinbart, die allen Regierungen überreicht 
werden soll. 
Die sehr umfangreiche Denkschrift sucht zuerst nachzuweisen, daß die 
kaih. Kirche in Deutschland völker= und staatsrechtlich anerkannt sei und 
in ihrer ganzen Integrität zu Recht bestehe und behauptet dann: „Steht es 
hiernach fest, daß die katholische Kirche in Deutschland, wie zuvor und seit 
unvordenklichen Zeiten, das unantastbare Recht hat, in der ganzen Integrität 
ihrer Verfassung und ihres Wesens zu bestehen, so kann es wieder keinem 
Zweifel unterliegen, daß sie durch eine Reihe von Maßregeln sowohl im Reiche 
als in einzelnen Reichslanden in diesen ihren Rechten schwer verletzt worden 
ist!“ Dieses wird einläßlich nachgewiesen in der Behandlung der sog. Allka- 
tholiken, in der Differenz mit dem Bischof von Ermeland betr. die kirchlichen 
Excommunicationen, in der Differenz mit dem Armeebischof, in dem Jejuiten- 
gesetz, in der Vertreibung der einer geistlichen Genossenschaft angehörigen Lehrer 
und Lehrerinnen aus den Schulen, in dem Verbot für die Schulkinder und 
die christliche Jugend, an religiösen Vereinen theilzunehmen, in dem sog. 
Kanzelstrafparagraphen 2c. Dabei stellen sich die Bischöfe sehr entschieden auf 
Seite des Bischofs von Ermeland in seinem Streit mit der preußischen Staats- 
regierung und erklären unumwunden, daß sie in gleichem Falle das Gleiche 
thun werden: „Das Einschreiten der Staatsregierung gegen den Bischof von 
Ermeland wegen der von ihm in vollkommen berechtigter Weise verhängten 
Excommunicationen, hat uns um so mehr überrascht, als in dem Laufe der 
Zeit gegen die in, den einzelnen Diöcesen von den Bischöfen verhängten Ex- 
communicationen, auch wenn sie öffentlich von den Kanzeln verkündet wurden, 
seitens der weltlichen Behörde nie ein Anstand erhoben worden ist. Was Bischof 
Crementz gethan, hat er im guten Bewußtsein seines ihm zustehenden Rechtes und 
in der Ausübung seines oberhirtlichen Wächteramtes gethan, ohne eine Ahnung, 
daß ihm dadurch ein Conflict mit der Staatsregierung erwachsen könnte. Wir 
würden im gleichen Falle uns das gleiche Recht nicht bestreiten las- 
sen können.“ Ebenso entschieden ist auch die Stelle Zuhanden der preußi- 
schen Staatsregierung: „Leider scheint sich die Zukunft für uns noch trüber 
zu gestalten. Dieselben Stimmen, die sich mit so viel Erfolg für die bis- 
herigen Maßregeln geltend machten, verlangen, daß das ganze Verhältniß des 
Staates zur katholischen Kirche ohne Verhandlung und Vertrag mit der Kirche 
und ihrem Oberhaupte einseitig durch die Staatsgesetzgebung ganz neu geregelt 
werde, und zwar nicht im Geiste der kirchlichen Freiheit und einer christlichen.
        <pb n="189" />
        Das dentsche Reich und seine tinzelnen Glieder. 185 
Staatsanschauung, sondern durch moͤglichsten Ausschluß der Kirche und Religion 
von der Schule und dem Leben und durch ein System allseitiger Bevormun- 
dung der Kirche durch den Staat in allen ihren Lebensthätigkeiten in Erziehung 
und Anstellung ihrer Diener, Uebung der Seelsorge und Pflege des religiösen 
Lebens.“ Hierauf folgt eine sehr einläßliche Vertheidigung der vaticanischen 
Concilsbeschlüsse und Zurückweisung des ihnen gemachten Vorwurfs der Staats- 
gefährlichkeit, wobei die Ansprüche der Päpste (von der Bulle Bonifaz VIII. 
bis auf den Syllabus Pius IX.) auf Herrschaft Über den Staat als bloß 
n„abstracte Theorien“ behandelt werden. Die Denkschrift gelangt endlich zu 
folgenden Schlußsätzen und Forderungen: „Die Katholiken in Deutschland 
verlangen nichts für ihre Kirche als jene Selbständigkeit und Freiheit, die sie 
von jeher rechtmäßig in Anspruch nehmen konnten und die sie ohne Gefährde 
bis in die neueste Zeit besessen haben. Nur Ausnahmegesetze, staatliche Be- 
vormundung in kirchlichen Dingen, Behinderungen im freien Bekenntnisse 
ihres Glaubens und in der freien Bethätigung ihres religiösen und kirchlichen 
Lebens müssen sie zurückweisen. . Wir hoffen vielmehr, daß man uns, un- 
serem Clerus und dem katholischen Volke gegenüber von dem Mißtrauen zu 
der Ueberzeugung zurückkehren wird, daß unser katholisches Gewissen für Fürst 
und Vaterland die festeste Bürgschaft der Treue und des Gehorsams ist, und 
daß die Regierungen es als ihre Pflicht anerkennen werden, die katholische 
Kirche in dem ungeschmälerten Genusse jener Selbständigkeit und Freiheit zu 
erhalten und zu schützen, die ihr nach göttlichem Rechte gebührt, die fie seit 
unvordenklichen Zeiten in Deutschland besessen und auf deren Besitz sie in 
Teutschland so viele Rechtstitel ervorben hat. Kraft dieser Freiheit und 
Selbständigkeit der katholischen Kirche in Deutschland nehmen wir es als ein 
unbestreitbares Recht derselben in Anspruch, daß Bischöfe, daß die Geistlichen 
der Kathedralkirchen und die Seelsorgsgeistlichen nur nach den Gesetzen der 
Kirche und nach den zu recht bestehenden Vereinbarungen zwischen Kirche und 
Staat ernannt werden. Nach eben diesen Gesetzen und Vereinbarungen aber 
kann weder von uns noch von dem katholischen Volke ein Seelsorger oder Re- 
ligionslehrer als rechtmäßig angesehen werden, der nicht von seinem zustän- 
digen Bischofe, und niemals kann von uns und vom katholischen Volke ein 
Bischof als rechtmäßig anerkannt werden, der nicht vom Papste seine Sendung 
empfangen hat. Auf dem gleichen Grunde der Kirchengesetze und der Verein- 
barungen zwischen Kirche und Staat beanspruchen wir als ein unveräußerliches 
Recht, daß der Verkehr der Bischöfe mit dem Avpostolischen Stuhle und mit 
den Gläubigen unbehindert bleibe. In gleicher Weise nehmen wir für uns 
und alle Katholiken das Recht in Anspruch, Überall in Deutschland unseren 
hl. katholischen Glauben in seiner ganzen Integrität allzeit frei zu bekennen, 
uns nach seinen Principien zu richten und in keiner Weise genöthigt zu wer- 
den, solche in unfrer kirchlichen Gemeinschaft zu dulden, die nicht in Allem 
dem katholischen Glauben zustimmen und der kirchlichen Lehrautorität sich 
unterwerfen. Jede Beeinträchtigung der freien Ausübung unseres Cultus, 
sowie eine jede Beeinträchtigung der freien Bewegung unseres religiösen Lebens 
und in nothwendiger Folge hiervon eine jede Beeinträchtigung der Freiheit 
des Ordenslebens und der religiösen Genossenschaften mössen wir als eine 
Verletzung des Wesens unserer Kirche und der garantirten Rechte betrachten. 
Ebenso bezeichnen und beanspruchen wir als wesentliches und unveräußerliches 
Recht der katholischen Kirche die volle Freiheit derselben, ihre Diener kirchlichen 
Gesetzen gemäß zu erziehen, sowie nicht blos jenen Einfluß der Kirche auf die 
katholischen Schulen — Volksschulen, Mittel- und Hochschulen, — welcher 
dem katholischen Volke die katholische Bildung und Erziehung seiner Jugend 
an diesen Schulen verbürgt, sondern wir nehmen für die Kirche auch die Frei- 
heit in Anspruch, eigene Anstalten zur Pflege der Wissenschaft nach katholischen 
Principien zu gründen, zu besitzen und selbständig zu leiten. Endlich be- 
haupten und vertheidigen wir den geheiligten Charakter der christlichen Ehe
        <pb n="190" />
        186 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
als eines Sacramentes der katholischen Kirche, sowie die Rechte, welche der 
katholischen Kirche kraft göttlicher Anordnung in Bezug auf dies Sacrament 
zustehen. Dies ist das offene und einmüthige Zeugniß, das wir vor Gott, 
vor dem wir einst von der Verwaltung unfres Hirtenamtes Rechenschaft zu 
geben haben, und vor aller Welt öffentlich und feierlich abzulegen uns ge- 
drungen fühlten. Wir glauben gethan zu haben nach den Worten der hl. 
Schrift: „credidi propter quod locutus sum.“ Die hier von uns ausge- 
sprochenen Grundsätze werden immerdar die Richtschnur unsers Handelns sein, 
und wir erachten uns verpflichtet, dafür jedes Opfer, auch das schwerste zu 
bringen, denn es sind die Grundsätze, die uns unser göttlicher Lehrmeister selbst 
gelehrt; der gesagt hat: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers, und gebet 
Gott, was Gottes ist.“ 
19. Sept. (Bayern.) Hr. v. Gasser, der bayer. Gesandte in Stuttgart, 
unterbreitet endlich dem Könige seine Vorschläge für die Bildung 
eines gemäßigt ultramontan-particularistischen Ministeriums: Aeußeres 
v. Gasser, Inneres Frhr. v. Lerchenfeld, Finanzen Staatsrath v. Lob- 
kowitz, Cultus Advocat v. Auer; Justiz und Krieg würden noch fehlen. 
Der König geht auf den Vorschlag nicht ein. Das bisherige Mi- 
nisterium bleibt: Finanzminister v. Pfretzschner wird zum Minister des 
Auswärtigen und Ministerpräsident und an seine Stelle der bisherige 
Bevollmächtigte Bayerns beim Bundesrath Berr zum Finanzminister 
ernannt. 
„Der Verlauf und das Ende der von dem Frhn. v. Gasser unkernommenen 
Versuche, ein sog. gemäßigt patriotisch-particularistisches Ministerium zu bilden, 
hat deren vollständige Impotenz dargethan. Diese Partei, welche durch eben 
jene Versuche zum ersten Mal in das practische Gebiet eintrat, besitzt wie keine 
numerische Macht ebenso nicht die nöthige Anzahl von Intelligenzen und diese 
wiederum besitzen nicht das nöthige Selbstvertrauen, um als regierungsfähig 
gelten zu können.“ 
20.—22. Sept. Congreß der Altkatholiken in Köln. Es nehmen daran 
über 400 Delegirte aus allen Gegenden Deutschlands Theil. Prof. 
v. Schulte aus Prag wird einstimmig zum Präsidenten gewählt. 
Beschlüsse 
I. betr. die Organisation der Seelsorge: „Der Congreß erklärt 
sich mit folgenden Sätzen einverstanden, welche sich an die Erklärung der 
Münchener Pfingst-Versammlung Nr. 4 und an die Resolution des Münchener 
Congresses anschließen: 1) Die wegen ihrer Glaubenstreue suspendirten oder 
excommunicirten Priester find zur Vornahme aller priesterlichen Acte berechtigt: 
sie können die kirchlichen Heilsmittel nicht nur giltig, sondern auch, in An- 
betracht des durch die vaticanischen Bischöfe und Geistlichen geschaffenen Noth- 
standes, erlaubter Weise spenden und müssen sich im Falle des Bedürfnisses 
zur Spendung derselben verpflichtet erachten. 2) Die der alten Kirche unbe- 
kannte, nur auf positiver Gesetzgebung beruhende Regel, daß jeder Priester zur 
Spendung des Bußsacramentes der Approbation des Bischofs bedarf, kann 
bei dem gegenwärtigen Nothstande nicht als bindend angesehen werden. 
3) Deßgleichen sind die auf der Diöcesan-Eintheilung beruhenden Beschrän- 
kungen der priesterlichen Thätigkeit unter den gegebenen Verhältnissen nicht 
als bindend zu erachten. 4) Wo sich das Bedürfniß herausstellt, sind die dem 
alten Glauben treu gebliebenen Katholiken berechtigt, eine regelmäßige Seel- 
sorge durch Bestellung eines Pfarrers zu organisiren. Ein solcher kann unter 
den jetzigen Verhältnissen auch ohne Institution und trotz des Widerspruchs 
des vom alten Glauben abgefallenen Bischofs alle pfarrlichen Functionen
        <pb n="191" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 187 
rechtsgiltig vornehmen. 5) Sofern die Beobachtung der liturgischen Vor- 
schriften, z. B. über die Feier der hl. Messe auf consecrirten Altären, Über 
die Segnung der kirchlichen Geräthe und Gewänder u. dgl., nicht möglich ist, 
sind dieselben nicht verpflichtend, da die Giltigkeit der liturgischen Acte von 
solchen Dingen nicht abhängt und auch nach dem formellen Rechte in Noth- 
fällen von jenen Vorschriften Umgang genommen werden kann. 6) Wo für 
die Feier des Gottesdienstes die Benutzung einer katholischen Kirche nicht zu 
erlangen ist, darf unbedenklich eine evangelische Kirche oder ein anderes Local 
benutzt werden. 7) An den herkömmlichen liturgischen Einrichtungen ist mög- 
lichst festzuhalten. Der Gebrauch der deutschen Sprache bei der Spendung 
der Sacramente und anderen kirchlichen Acten, z. B. bei der Beerdigung, ist 
in der Ausdehnung gerechtfertigt, in welcher er in verschiedenen Diöcesen rechl- 
mäßiges Herkommen ist oder war. Wo es angemessen erscheint, ist bei der 
Spendung der Taufe, der Beerdigung u. s. w. eine geeignete Anrede an die 
Anwesenden zu halten. 8) Die endgiltige Prüfung der tief gefühlten Miß- 
bräuche und die Durchführung der entsprechenden Reformen auf dem Gebiete 
der Disciplin und des Cultus bleibt den verfassungsmäßigen Organen der 
Kirche vorbehalten. Für jetzt wird eine heilsame und unbestreitbar berechtigte 
Reform schon dadurch erzielt werden, daß Stol-Gebühren, Meßstipendien u. dal. 
beseitigt, die Mißbräuche und Auswüchse des Ablaßwesens, der Heiligenver- 
ehrung, der Scapuliere, Medaillen u. s. w. vermieden werden. 9) Auch das 
ist eine heilsame Reform, daß von unseren Geistlichen in den Predigten alle 
Declomationen über kirchlich-politische Tagesfragen sowie alle Bitterkeiten gegen 
Andersgläubige vermieden werden. Indem der Priester die großen Wahr- 
heiten des Evangeliums zum Hauptgegenstande der Predigt und des sonstigen 
Unterrichts macht, wird er zugleich die wahrhaft christliche und katholische 
Gesinnung fördern und der Verständigung unter den Angehörigen der ver- 
schiedenen Confessionen vorarbeiten. 10) Es hängt von localen Bedürfnissen 
und Verhältnissen ab, ob die Vornahme geistlicher und gottesdienstlicher Hand- 
lungen auf einzelne Fälle zu beschränken oder eine regelmäßige Seelsorge mit 
Aufstellung eines Pfarrers und Gemeindevorstandes (Nr. 4) einzurichten ist. 
Wo Lenzteres geschieht, ist Alles zu vermeiden, was den Schein einer Trennung 
von der katholischen Kirche hervorrufen oder den Rechten auf das Vermögen 
und die kirchlichen Gebäude der bestehenden Gemeinden präjudiciren könnte. 
11) Zur Erzielung größerer Einigung und zur Vermeidung möglicher Miß- 
griffe wird den Local-Comités empfohlen, über die beabsichtigte Organisation 
der Seelsorge an das Central-Comité ausführlich zu berichten. 12) Bezüglich 
der kirchlichen Gültigkeit der Eheabschließung — hinsichtlich der Sicherstellung 
der bürgerlichen Gültigkeit derselben werden besondere Anträge vorbehalten — 
ist Folgendes zu bemerken: a. Nach dem geltenden kirchlichen Rechte hat die 
Consens-Erklärung der katholischen Brautleute regelmäßig vor dem zuständigen 
Pfarrer und zwei Zeugen zu geschehen, also dort, wo eine altkatholische Ge- 
meinde organisirt ist (Nr. 4), vor dem Pfarrer derselben oder einem von ihm 
bevollmächtigten Priester. b. Ist der zuständige Pfarrer durch Anerkennung 
der vaticanischen Neuerungen vom katholischen Glauben abgefallen, so genügt 
die Erklärung des Consenses vor zwei Zeugen, also auch die sogen. Civilehe 
zur Gültigkeit der Ehe. Die katholischen Brautleute werden aber in diesem 
Falle, um die herkömmliche Einsegnung der Ehe nicht zu entbehren, sich von 
dem Pfarrer der in der Nähe bestehenden altkatholischen Gemeinde, oder von 
einem andern Priester trauen lassen. 13) Für diejenigen Ehehindernisse, welche 
lediglich auf positivem kirchlichem Rechte beruhen und von denen regelmäßig 
dispenfirt zu werden pflegt, braucht unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine 
bischöfliche oder päpstliche Dispensation nicht nachgesucht zu werden. Sie sind 
im Gewissen nur insoweit verbindlich, als nicht Gründer vorhanden sind, welche 
materiell die Dlspensation rechtfertigen würden. 14) Im Anschluß an Nr. 4 
der in München gefaßten Resolution wird erklärt, daß, solange wir nicht in
        <pb n="192" />
        188 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
Deutschland einen zum alten katholischen Glauben sich bekennenden Bischof 
haben, fremde Bischöfe, insbesondere die Bischöfe der Utrechter und der arme- 
nischen Kirche, zur Vornahme bischöflicher Functionen, insbesondere zur Spen- 
dung der Firmung und zur Ordination von geeigneten Candidaten des geist- 
lichen Standes angegangen werden können. Wir wahren uns ferner im 
Anschlusse an jene Resolution das Recht, eine regelmäßige bischöfliche Juris- 
diction dadurch herzustellen, daß würdige Männer von den dem alten kathol. 
Glauben treugebliebenen Priestern und den Vertretern der Gemeinden zu 
Bischöfen gewählt und von einem rechtgläubigen Bischof geweiht werden und 
daß dieselben zunächst in der Weise der Missionsbischöfe der alten Kirche 
sungiren.“ 
II. betr. die Rechte der Altkatholiken: Die Regierungen Deutsch- 
lands, Oesterreichs und der Schweiz sollen aufgefordert werden, diejenigen 
Bischöfe, welche die Altkatholiken nach einer von dem Congresse aufzustellenden 
Wahlordnung wählen würden, als Bischöfe der katholischen Kirche anzusehen 
und denselben staatliche Dotationen zu gewähren, den altkatholischen Priestern 
die Fähigkeit zur Berufung auf Staats= und Patronatspfründen anzuerkennen, 
ausländischen altkatholischen Bischöfen das Recht der Jurisdiction zuzugestehen, 
den Trauungen, welche die von altkatholischen Gemeinden gewählten Pfarrer 
vollziehen, und den Civilstandsregistern, welche dieselben führen, staatliche Wirk- 
samkeit beizulegen, den altkatholischen Gemeinden das Recht der juristischen 
Persönlichkeit einzuräumen, die Nichtverpflichtung der Altkatholiken zur Bei- 
tragsleistung für kirchliche Zwecke der römischen Katholiken zuzuerkennen, den 
Altkatholiken den Mitgebrauch der katholischen Kirchen zuzugestehen, sowie 
deren Nechte an den Stiftungsgütern und ihren Anspruch auf die budgetmäßig 
vom Staat für den katholischen Cultus ausgeworfenen Summen anzuerkennen. 
Inzwischen soll eine Staatsdotation für die altkath. Pfarrer verlangt werden. 
Diese Beschlüsse gehen von der Voraussetzung aus, daß die Altkatholiken die 
frühere katholische Kirche, wie sie vor den vaticanischen Decreten vom 18. Juli 
1870 war, repräsentiren, und daß die Regierungen den vaticanischen Decreten 
jede rechtliche Wirksamkeit absprechen, die römische Kirche aber als eine nach 
den valicanischen Decreten neu constituirte Kirche ohne staatliche Anerkennung 
betrachtet wird. Außerdem beantragen Appellrath Petri und Professor 
Friedrich folgende Erklärung: „Die allgemeine Einführung der obliga- 
torischen Civilehe und die Uebertragung der Führung der Civilstandsregister 
an bürgerliche Beamte erklärt der Congreß für dringend nothwendig;" dieselbe 
wird nach kurzer Debatte einstimmig angenommen, deßgleichen ein Antrag 
des Rechtsanwalts Schmidt: den altkatholischen Gemeinden zu empfehlen, die 
Wiedererlangung des Besitzes des katholischen Kirchen= uud Stiftungsvermögens 
im Wege des Processes anzustreben. 
III. betr. die Organisation der kath. Reformbewegung und 
die Agitation für dieselbe: „I. Organisation. 1) Zur Erlangung 
einer einheitlichen Organisation der katholischen Reformbewegung werden zwei 
Central-Comités gebildet, das eine in München für Süddeutschland, das an- 
dere in Köln für Norddeutschland. 2) An denjenigen Orten, wo Gesinnungs- 
genossen vorhanden sind, ernennt der leitende Ausschuß auf deren Vorschlag 
ans ihrer Mitte eine geeignete Persönlichkeit, welche als Vertrauensmann des 
leitenden Ausschusses zu fungiren bereit ist. Diese Vertrauensmänner stellen 
sich gleich nach ihrer Wahl zur Verfügung des Ausschusses und statten dem- 
selben gleichzeitig Bericht ab über die Zahl der Mitglieder an den einzelnen 
Orten, die seitherige Thätigkeit derselben, sowie über den Stand und die Aus- 
sichten der Bewegung an ihrem Orte. 3) Der leitende Ausschuß macht sich 
zur Aufgabe, den Vereins-Mitgliedern durch Vermittlung der Vertrauens- 
männer mit Rath und That beizustehen. Zu diesem Zwecke wird er dieselben 
periodisch zur Berichterstattung, unter Angabe der Punkte, über welche er 
informirt zu werden wünscht, auffordern und dieselben auf wichtige Vorkomm-
        <pb n="193" />
        Das deutsche Reich und seiue einzelnen Elleder. 189 
nisse im Gebiete der Reformbewegung, namentlich auf deren eventuelle practische 
Bedeutung besonders aufmerksam machen. Andererseits werden die Vertrauens- 
männer den Ausschuß von außergewöhnlichen, auf die Bewegung an ihrem 
Orte direct oder indirect sich beziehenden Vorkommnissen sofort in Kenntniß 
setzen und sich in wichtigen Fällen den Rath des Ausschusses erholen. 4) Als- 
bald nach erfolgter Anmeldung der Vertrauensmänner wird der Ausschuß 
denselben ein Verzeichniß der beigetretenen Mitglieder unter Angabe der Ver- 
trauensmänner einsenden. Jeder von diesen sucht nach Möglichkeit an den 
nicht beigetretenen Orten, an welchen sich Altkatholiken befinden, Letztere zum 
Eintritte in den allgemeinen Verband zu bestimmen und eine geeignete Per- 
sönlichkeit unter ihnen als Vertrauensmann zu gewinnen. An denjenigen 
Orten, wo nicht mehr als zwölf Vereinsmitglieder vorhanden sind, sollen dieselben 
dem nächstliegenden Orte zugetheilt werden. 5) Zur Deckung der Kosten dieser 
Organisation sowie Behufs Ansammlung eines für Verwirklichung der Ver- 
einszwecke nöthigen Fonds übernehmen die Vertrauensmänner die Aufgabe, an 
ihrem Orte, so wie an den ihnen zugetheilten Orten Subscriptionslisten zu 
jährlichen oder halbjährlichen Geldbeiträgen in Circulation zu setzen. Die 
gezeichneten Beträge sind sofort zahlbar und an den Ausschuß abzuführen. 
Etwaige Spesen können an den einkassirten Geldern gleich abgezogen werden. 
Die Subseriptionslisten sind auch Nichtkatholiken, sofern sie Freunde der Be- 
wegung sind, vorzulegen. 6) Als wirksamstes Mittel einer dauernden Orga- 
nisation wird die Gemeindebildung anerkannt, und der Ausschuß betrachtet es 
als seine wesentliche Aufgabe, die Gemeindebildung an denjenigen Orten, wo 
die Verhältnisse dazu angethan sind, nach Kräften zu fördern. 7) Einmal 
in jedem Jahre, in der Regel auf dem Congresse, hat der leitende Ausschuß 
Rechenschaftsbericht und Rechnungsablage zu ertheilen. II. Agitation. 1) Als 
Agitationsmittel dient zunächst die Presse. Der leitende Ausschuß wird daher 
durch seine Vertrauensmänner für die Verbreitung des „Deutschen Merkur“, 
des Königsberger „Katholik“ und anderer altkatholisch-publicistischer Organe 
Sorge tragen, große politische Zeitungen zur Aufnahme regelmäßiger Corre- 
spondenz-Artikel Über die katholische Reformbewegung zu bestimmen suchen 
und von Zeit zu Zeit wichtige Fragen in Flug= und Kreisblättern in popu- 
lärer Weise zur Sprache bringen. Die Flugblätter sind durch die Vertrauens- 
männer zu vertreiben und in wichtigen Fällen in so großer Zahl zu beschaffen, 
daß ein beträchtlicher Theil auch an Neukatholiken vertheilt werden kann. 
2) Ein nicht minder vorzügliches Agitationsmittel sind Vorträge Über die 
katholische Reformbewegung. Wo für einen Ort Vorträge gewünscht werden, 
ist dem Ausschuß davon Mittheilung zu machen. Dieser vermittelt die Unter- 
handlungen mit den Rednern und sucht zu bewirken, daß letztere auf einer 
Reise mehrere Orte zur Abhaltung von Vorträgen besuchen können. 3) Die 
Honorare für den Geschäftsführer und für literarische Kräfte sowie die Kosten 
für Flugblätter, Insertionen 2c. einschließlich der Bureaukosten werden aus der 
Central-Kasse bestritten. Dagegen werden die Kosten der Vorträge von den- 
jenigen Mitgliedern getragen, an deren Orten die Vorträge gehalten werden; 
ausgenommen sind die Kosten solcher Vorträge, welche der Ausschuß in unbe- 
mittelten Gegenden im Interesse der Bewegung veranstaltet."“ 
Schon die Vorversammlung des Congresses ist sehr zahlreich besucht. 
Oberregierungsrath Wülffing begrüßt die Anwesenden. Als Redner treten die 
Bischöfe Wordsworth von Lincoln, Wittingham von Maryland und Brown— 
von Ely auf und drücken ihre sowie ihrer Diöcesen Sympathien und Wünsche 
flr das Gedeihen der begonnenen Bewegung und für eine endliche Einigung 
aus. Der Bischof von Lincoln spricht in einer zweiten Rede den Wunsch aus, 
daß die Zeit kommen möge, da man nicht für einander, sondern mit einander 
beten werde. Der Rector der geistlichen Akademie zu St. Petersburg, Ober- 
priester Benschew betont die Einigkeit auf dem Grunde der christlichen Wahr- 
heit. Bischof Loos von Utrecht spricht in demselben Sinne. Dr. Rohm aus
        <pb n="194" />
        190 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 
New-York hebt die Sympathie vieler amerikanischer Katholiken hervor; das- 
selbe äußert der anglikanische Geistliche Langdon aus Florenz hinsichtlich 
Italiens. Professor v. Schulte aus Prag constatirt den herzlichen Ton der 
Versammlung, welcher sich auch bei den Versammlungen bekunden möge. Vor 
Schluß der Versammlung trifft auch noch der Techant von Westminster 
(London) ein. In der ersten öffentlichen Versammlung wirft Prof. 
Huber (Bayern) einen Rückblick auf das vergangene Jahr: es ist ein Jahr 
von wechselvollen Schicksalen, ein Jahr eines auf= und niederwogenden Kampfes, 
in welchem viele Siege gewonnen worden sind, in welchem es aber auch nicht 
an Enttäuschung mangelt. Auf dem Gebiete der gesammten öffentlichen 
Meinung ist unser Feind überall geschlagen; es gibt keinen denkenden Menschen, 
welcher den Beschlüssen Rom's, die man uns aufzudrängen versuchte, gläubig 
sich hingäbe. Und nicht bloß in den gebildeten Kreisen, nicht bloß in den 
Städten, sondern auch unten in den Schichten des Volkes, auf dem Lande, 
macht sich ein nagender Zweifel an der Wahrhaftigkeit der römischen Hierarchie 
mehr und mehr geltend. Aber nicht bloß diese rein negative Bewegung geht 
durch das Volk, sondern auch eine positive. Die religiöse Frage ist in den 
Vordergrund der öffentlichen Discussion getreten; die besten und ernstesten 
Geister der Nation beschäftigen sich mit derselben. Und alle diese ernsten Ge- 
mülther, alle diese tief denkenden Geister, welche sich mit den Fragen über die 
Principien beschäftigen, welche die Grundlagen des menschlichen Daseins sind, 
werden uns eben so viele Bundesgenossen. Seit zwei Jahren ist die deutsche 
Nation genöthigt, Theologie zu studiren, wie vielleicht niemals seit den Zeiten 
der Reformation. Das Buch der Kirchengeschichte wird vor dem Volke auf- 
geschlagen. Wir lernen die Ursachen der Trennungen kennen, die das Herz 
der Christenheit zerreißen. Und indem wir erkennen müssen, es sind mensch- 
liche Leidenschaften und viel voreiliger Irrthum, die diese falschen Trennungen 
gemacht haben, regt sich in uns allen ein positiver Geist der Versöhnung. 
In der zweiten öffentlichen Sitzung nimmt zuerst Dr. Winkler aus 
Luzern das Wort und sucht zu erklären, weßhalb die altkatholische Bewegung 
in der Schweiz bisher so wenig Verbreitung gefunden; der Hauptgrund liegt 
darin, daß von Seiten der Bischöfe keine Versuche gemacht würden, die vati- 
canischen Neuerungen durchzuführen. Prof. Friedrich aus München: Das 
ohne Rom gegründete deutsche Reich unter einer protestantischen Dynastie werde 
den politischen Einfluß Rom's nicht #ieder aufkommen lassen. Mit diesen 
großen politischen Ereignissen falle der Beginn einer bedeutungsvollen kirchlichen 
Bewegung zusammen. Eine Reform, wie sie jetzt unabweisbar sei, werde nicht 
von Nom ausgehen. Das Verhalten der Bischöfe habe auf die Bahn der 
Reform gedrängt; es handle sich nicht bloß um die Bekämpfung der päpst- 
lichen Unfehlbarkeit, sondern des ganzen Papalsystems, welches sich seit einem 
Jahrtausend ausgebildet. Redner verliest unter lautem Beifall den gegen die 
Auswüchse des Ablaßwesens, der Heiligenverehrung 2c. gerichteten §. der 
Delegirtenbeschlüsse, wodurch eine richtige Reform angebahnt werde. Weitere 
Reformen seien der Zukunft vorbehalten worden. Man habe speciell die Ab- 
änderung der Gesetze über Cölibat und Ohrenbeichte als nöthige Reformen 
bezeichnet. Zu derartigen Beschlüssen sei der Congreß nicht berechtigt. Das 
müsse Synoden vorbehalten bleiben. Andere wünschenswerthe Reformen seien 
die Einführung der Volkssprache beim Gottesdienste, eine Aenderung bezüglich 
der Firmung, die in der alten Zeit von dem Priester in Verbindung mit der 
Taufe gespendet worden sei, die Aufhebung derjenigen Orden, die sich Überlebt 
und die in der Kirche keine segensreiche Wirksamkeit mehr Übten, Franziskaner, 
Karmeliter, Jesuiten 2c. Prof. Maaßen aus Wien betrachtet die Stellung 
der preußischen Regierung gegenüber dem Unfehlbarkeitsdogma. Dieselbe 
scheine die Ansicht zu haben, die vaticanischen Decrete sollten zwar aus dem 
Staatsgebiete keine Wirkung haben, aber sie seien nun einmal von Papst und 
Bischöfen declarirt worden, und wo diese, da sei die katholische Kirche. Sie
        <pb n="195" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 191 
verlange nun von den Bischöfen die ausdrückliche Anerkennung der Souverä- 
netät des Staales; eine solche wäre aber bei Bischöfen, die das Dogma an- 
genommen, ein protestatio facto contraria und darum ungiltig. Wenn die 
Regierung die Jesuiten ausweise, so sei das eine Inconsequenz, so lange sie 
den unfehlbaren Papst selbst und die von ihm abhängigen Bischöfe anerkenne. 
Der Staat müsse erklären: er könne die Gemeinschaft, die das vaticanische 
Dogma anerkenne, nicht mehr als die katholische Kirche ansehen, weil durch 
das neue Dogma der Glaube geändert worden. Wer von dem Staate die 
Erfüllung der Verpflichtungen fordere, die er gegenüber der katholischen Kirche 
eingegangen, der müssse sich als katholische Kirche legitimiren; das könnten jetzt 
Papst und Bischöfe nicht, weil sie den alten katholischen Glauben verlassen. 
Eine entschiedene Stellung nehme der Staat bis jetzt noch nicht ein, weniger 
aus juristischen Bedenken, als aus Furcht vor den Gefahren eines Kampfes 
mit der katholischen Kirche. Aber es handelt sich gar nicht um einen Kampf 
mit der katholischen Kirche, und zwischen der vaticanischen Kirche und dem 
Staate sei der Kampf längst entbrannt. Der preußischen Regierung habe bis 
jetzt auf diesem Gebiete ein Moltke gefehlt; in Hrn. v. Schulte könne sie einen 
solchen finden. Professor Reinkens: Die Gegner wünschten, daß die Be- 
wegung im Sande verlaufen möge. Sie habe indeß jetzt schon eine zu große 
Bedeutung für Religion und Staat, als daß sie je im Sande verlaufen könnte. 
Der Wiedergeburt der Kirche stünden Hindernisse entgegen, aber keines derselben 
sei unüberwindlich. Ein Haupthinderniß sei die Veräußerlichung Derjenigen, 
für die der Papst die Stelle des Gewissens vertrete. Diese Unselbstständigkeit 
des Gewissens beherrsche auch den Clerus; die daraus erwachsende Unklarheit 
habe viele Geistliche und selbst Bischöfe, wie Hefele und Haneberg, abgehalten, 
der Wahrheit Zeugniß zu geben. Ein weiteres Hinderniß sei die nicht zu 
controlirende unheilvolle Macht der unterworfenen Priester im Beichtstuhl über 
die Fraueu. (Stürm. Beifall.) Dann komme das materielle Interesse 
in Frage, welches vor Allem bei der schmachvollen Unterwerfung der Geistlich- 
keit eine große Rolle gespielt. Ein weiteres Hemmniß sei die Unwissenheit und 
die Gleichgiltigkeit gegen die Wahrheit. Das Haupthinderniß aber bestehe in 
dem bösen Beispiel und dem AMergerniß, welches die deutschen Bischöfe dadurch 
gegeben, daß sie ihre feierli tsten Versprechungen, Erklärungen und Protesta- 
tionen vergessen hätten, sowie in der Haltung der Regierungen, welche durch 
falsche Nachgiebigkeit in den letzten Decennien den Ultramontanismus groß 
gezogen und jetzt, von der kirchlichen Krisis Überrascht, noch nicht die rechte 
Stellung und die rechte Einsicht zu finden wüßten. Trot dieser Hindernisse 
dürfe man nicht verzagen, der endliche Sieg der Wahrheit sei unzweifelhaft. 
Prof. v. Schulte: Er müsse das Geständniß wiederholen, daß er Jahre 
lang der Kirche Christi zu dienen geglaubt und ein System vertheidigt, das 
er später als ein Zerrbild der Kirche Christi erkannt habe. Von der Geburt 
bis zum Tode werde der Katholik von der Hierarchie und dem Clerus aus- 
gebeutet. Das Resultat dieses religiösen Systems von Mißbräuchen sei die 
Werkheiligkeit und die absolute Ahhängigkeit von Clerus und Hierarchie. Der 
Ultramontanismus sei ein grundsätzlicher Gegner der staatlichen und nationalen 
Rechte; die Ultramontanen aller Länder gingen Hand in Hand miteinander. 
Die Bischöfe hätten sehr klar erkannt, daß das ultramontane System, welches 
in der Infallibilität gipfele, mit den Rechten des Staates nicht vereinbar sei, 
gleichwohl aber suchten sie jetzt die Infallibilität durchzusetzen. In der letzten 
Delegirtensitzung hebt Präsident v. Schulte nochmals hervor, daß auch 
die Wiedervereinigung mit den deutschen Protestanten angestrebt werde, wenn- 
gleich bis jetzt nur Vertreter der englischen und russischen Kirche geredet hätten. 
Er gebe nun einem Mitgliede der evangelischen Kirche, Geheimrath Bluntschli 
aus Heidelberg das Wort, erwähne aber, daß der Congreß damit, daß ein 
Vertreter einer bestimmten Richtung der protestantischen Kirche rede, nicht eben 
dieser Richtung speciell sich annähern wolle. Prof. Bluntschli bezeichnet es
        <pb n="196" />
        192 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
als eine muthige That, daß das Central-Komité ihn in seiner Eigenschaft als 
Vorsitzenden des deutschen Protestanten-Vereins eingeladen habe, den Verhand- 
lungen beizuwohnen. Er erkenne sehr wohl an, daß die Altkatholiken mit 
Bezug auf Dogma, Cultus, Kirchenverfassung rc. der anglikanischen und der 
russischen Kirche näher stünden, als der protestantischen deutschen. Trotzdem 
bestehe ein viel lebhafteres Bedürfniß der Verständigung zwischen den deutschen 
Katholiken und den deutschen Protestanten. In Deutschland habe der con- 
fessionelle Zwiespalt Jahrhunderte lang das ganze Dasein erschüttert und ge- 
fährdet, besonders in jenem verderblichen 30jährigen Kriege, welchen die Jesuiten 
hervorgerufen und seine Beilegung so lange verhindert, dieselben Leute, die 
gegenwärtig es wieder thäten, wenn sie die Macht dazu hätten. (Lebhafter 
Baeilall) Seither habe man in Deutschland gelernt, daß es nicht möglich sei, 
die confessionellen Dinge mit physischen Waffen zu erledigen, daß die Gegen- 
sätze auch in den wichtigsten religiösen Dingen nebeneinander bestehen müßten, 
weil keine Meinung stark genug sei, die anderen zu unterwerfen. Seines 
Erachtens sei eine Verständigung, eine Wiedervereinigung auf dem Boden des 
Dogma's unmöglich. Unter den Protestanten selber sei sie ja nicht einmal 
möglich. Sie sei aber auch nicht nöthig. Das Licht sei nur Eines, aber es 
erscheine in vielfach gebrochenem Farbenspiel. Auch mit Bezug auf den Cultus 
und die Kirchenverfassung sei eine Vereinigung gegenwärtig nicht möglich, die 
Sitten des Volkes stünden dem auf das Allerentschiedenste entgegen. Aber 
hinsichtlich der Verfassung könne man sich doch nach und nach Über zwei Dinge 
verständigen, wenigstens in Deutschland: Über die Verwerfung des Absolutis- 
mus Rom's Über die Geister, in welchem nur schlechte Politik, aber keine 
Religion zu erkennen sei, Über die Verwerfung des Jefuitismus, und dann 
über das Verlangen einer würdigen Stellung für die Laien. Solle man bei 
diesen geringen Aussichten auf eine Vereinigung verzweifeln! Ganz und gar 
nicht! Der Boden, wo man sich am Schnellsten einigen könne, sei der schließ- 
lich entscheidende; nicht der des Dogmas, des Cultus, der Verfassung, sondern 
der der Moral und des Lebens. In Deutschland bestehe unter den gebildeten 
Classen, seien sie Protestanten, seien sie Katholiken, schon jetzt eine große Har- 
monie der Grundansichten. Man müsse dahin gelangen, nicht eine unmögliche 
formale Einheit zu erstreben, sondern das bisherige Kirchenprincip zu verwerfen 
und in das Gegentheil umzudrehen. Das Kirchenprincip laute: Wir allein 
sind im Besitz der absoluten Wahrheit, alle Anderen sind verdammt, welche 
die Wahrheit nicht kennen. In Zukunft aber solle jede Kirche sagen: Ich bin 
im Besitze der Wahrheit, ich weiß, daß jede Formulirung der Wahrheit nur 
relativ ist, nicht absolut. Jede Kirche solle die andere, wenn sie aufrichtig sei, 
gelten lassen. Auf diesem Boden allein sei eine wahre Verständigung möglich; 
dann möge jede auf ihrem eigenen Boden sich innerlich ausbilden, nicht uni- 
form, sondern verschieden, und es möchten dann die Kirchen Gastfreundschaft 
unter sich üben, wie die Altkatholiken gegenwärtig gegen Anglikaner, Russen 
und deutsche Protestanten. (Lauter Beifall.) Nachdem Prof. Bluntschli ge- 
endet, dankt ihm Präs. v. Schulte für die offene und mannhafte Art, mit 
der er seinen und der Protestanten Standpunkt von seinem Gesichtspunkte aus 
gekennzeichnet habe. „Ob wir alle damit üÜbereinstimmen oder nicht, darauf 
kann es nicht ankommen; es kann auch nicht darauf ankommen, ob wir die 
Ansicht haben, es sei eine Verständigung auf dem Gebiete des Dogma's, des 
Cultus, der Hierarchie in kürzerer oder längerer Zeit möglich; würde unsere 
Ansicht richtig sein, Sie würden dieselbe gewiß aus vollem Herzen acceptiren, 
denn je mehr Vereinigungspunkte vorhanden sind, desto stärker wird die Ver- 
einigung sein, und das bleibt jedenfalls richtig: wir find einig darin, daß wir 
verurtheilen jede Verdammungssucht, jeden Jefuitismus, und gewiß auch darin, 
daß wir so wohl wie Sie wünschen, daß, unbehindert von der Hierarchie, von 
jeder religiösen kirchlichen Unduldsamkeit, der Staat seine Aufgabe erfüllk, daß 
er die Menschheit nicht bloß in äußerer, bajonnetmäßiger Zucht halten,
        <pb n="197" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 193 
sondern daß er als ein sittliches Wesen, als die organische Verbindung der- 
jenigen Personen, die ihm angehören, und dann durch einen positiven Act der 
Kirche das Recht haben soll, alles das vorzunehmen, was das wahre Wohl 
der Staatsbürger fördern kann; denn dadurch fördert er auch einzig und allein 
das wahre Wohl der Confessionen und Kirchen und macht es möglich, daß wirklich 
friedlich herrschen könne die Einheit in der christlichen Liebe.“ (Lebh. Bravol) 
25.—27. Sept. Abhaltung des ersten allgemeinen deutschen Handwerker- 
tages in Dresden. Derselbe erwirbt sich die allgemeine Anerkennung, 
daß er, ohne unnütze Rückblicke und Bestrebungen nach Zuständen, die 
unwiederbringlich hinter uns liegen, auf dem gegebenen Boden nur 
das Mögliche practisch anstrebe. 
Zu demselben haben sich fast aus ganz Deutschland Delegirte eingefunden, 
zusammen 262, welche 63,221 selbstständige Handwerker vertreten. Nachgerade 
haben sich die Folgen der modernen Gewerbegesetzgebung: gleichzeitiges Zer- 
malmen des selbstständigen Handwerkerstandes durch Druck des Großcapitals 
von oben und durch Unterwühlen Seitens der Socialdemokratie so empfindlich 
geltend gemacht, daß die Bestrebungen der Arbeitgeber, welche nicht Fabrikan- 
ten sind, sich zu organisiren, nicht mehr ignorirt werden können. Der wich- 
tigste Punkt der ersten Berathung ist die Gründung einer Organisation der 
„Arbeitgeber“ oder der „Handwerker". Einstimmig sind die Redner aller 
Schattirungen darin, daß etwas geschehen müsse, um den schäumenden Wogen 
der Socialdemokratie einen schützenden Damm entgegenzusetzen. Bürgermeister 
Dr. Fischer aus Hainichen in Sachsen, einstimmig von den Handwerkern seiner 
Stadt entsendet, bezeichnet diese Organisation des Handwerks als einen Act der 
Nothwehr; in Bezug auf Organisation müsse man die Socialdemokraten 
nachahmen. Auseinander gehen die Ansichten nur darüber: ob vorzugehen sei 
mit Hilfe des Staats und der Gesetzgebung oder ohne Rücksichtnahme auf 
dieselben und selbstständig. Buchdrucker Hauschild aus Bremen nennt es schmäh- 
lich, wenn die Handwerker Deutschlands mit ihrem großen Capital, mit ihrer 
Intelligenz und Arbeitskraft nicht den bodenlosen Umtrieben der Socialdemo- 
kraten gewachsen wären. Auch andere norddeutsche Redner finden den Haupt- 
übelstand der jetzigen Lage des Handwerkerstandes in dessen großem Indifferen- 
tismus und verlangen von ihm ein kräftiges Sichaufraffen. Von den Regierungen 
sei so wie so nichts zu erwarten. Tischler Todt aus Minden führt den 
Standesgenossen zu Gemüthe, sie seien zwar jetzt noch Arbeitgeber, aber die 
Entwicklung der gewerblichen Verhältnisse, die Uebermacht des Großcapitals 
könne dahin drängen, daß diese Meister hier, welche jetzt die Blüthe des Hand- 
werkerstandes verträten, auch wieder in die Reihen der Arbeitnehmer herab- 
sänken. Seit 2 Jahren habe sich die Zahl der selbstständigen Handwerker um 
5 Proc. vermindert. Man dürfe nicht fortfahren, den Handwerkerstand, diese 
Säule des Staats, noch ferner zu erschüttern. Kein Stand im Staate sei 
jetzt so vogelfrei, wie der Handwerker; der Handel, die Industrie u. s. w. 
genössen alle Staatsunterstützung und Förderung. Im Allgemeinen neigt sich, 
wie auch aus der Rede des Referenten, Tischlers Brandes aus Berlin, hervor- 
geht, die Stimmung der Mehrzahl dahin, das Coalitionsrecht nicht etwa zu 
beschränken, sondern innerhalb der Schranken der Gewerbeordnung weiter aus- 
zubauen und durch Organisation der selbstständigen Arbeiter eine Reform der 
Gewerbeordnung, jedoch nicht in reactionärem Sinne, anzustreben. Die Ver- 
sammlung bestimmt Berlin zum Hauptvorort, gibt sich in einem Ausschuß von 
9 Mitgliedern sein Haupt und beschließt die Gründung einer Handwerkerzeitung. 
Der Hauptvorort wird in den einzelnen Bundesstaaten Vororte wählen, welche 
die Bildung von Localvereinen in die Hand zu nehmen und zu organisiren 
haben. Vier Mitglieder des Ausschusses ernennt Berlin, fünf jeweils der 
Handwerkertag. Gegen die Wahl Berlins macht sich einige Opposition geltend; 
13
        <pb n="198" />
        194 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
man fürchlet anfänglich, daß dort nicht die nöthigen Kräfte vorhanden seien, 
um im Geiste des Handwerkerstandes dessen Sache zu vertreten; doch zerstreut 
das Auftreten der Berliner, die sich von jeder Dominirungssucht frei halten 
und ein reges Interesse für Hebung des Handwerkerstandes documentiren, bald 
die gehegten Befürchtungen. Als die tüchtigste Kraft des Handwerkertags 
zeigt sich der Drechslermeister Todt aus Minden. Er beweist ein klares 
Verständniß für die Lage des Handwerkerstandes, warnt vor der Vertrauens- 
duselei gegenüber den Regierungen, die jetzt noch viel zu viel unter dem Ein- 
flusse des liberalisirenden Großcapitals stünden und durch dessen Begünstigung 
am Meisten dazu beitrügen, den Mittelstand in Deutschland zu untergraben. 
Er erklärt: daß das Großcapital der schlimmste Feind des mittleren Hand- 
werkerstandes sei und dasselbe unrettbar der Socialdemokratie in die Arme 
treibe. Das Großcapital trachte dahin, dem Meister, der nech jetzt 3—4 
Gesellen beschäftige, diese zu entziehen, um sie in seine Fabriken überzuführen. 
Anerkannt muß werden, daß sich der Handwerker-Congreß von jeder Reaction 
innerhalb der Gewerbeordnung im zünftlerischen Sinne freihält. Dieß tritt 
namentlich bei der Frage der Einführung der Arbeitsbücher hervor. Alle 
Redner bezeugen es, daß diese Arbeits= oder Controlbücher das A und O 
jeder Neugeburt des Handwerkerstandes seien, daß mit ihrer Einführung der- 
selbe stehe und falle. Nur in der Voraussetzung, daß der Handwerkertag sich 
für diese Controlbücher erkläre, sei er von einigen 60,000 Handwerkern beschickt 
worden. Billing aus München und alle Redner erklären jedoch ausdrücklich, 
daß nicht daran gedacht werden solle, die veralteten Wanderbücher aus ihrem 
Staube hervorzusuchen. Wolle man aber die jetzt ganz außer Nand und 
Band gerathenen Handwerksverhältnisse wieder neu ordnen, wolle man das 
Weglaufen aus der Arbeit u. s. w. verhindern, so sei es unerläßlich, gesetzlich 
zu bestimmen, daß jeder Handwerksgehilfe ein solches Controlbuch führe, worin 
weiter nichts als der Ort, wo er zuletzt gearbeitet, und die Dauer seiner 
Arbeit eingetragen werde. Der Mangel eines solchen Controlbuchs soll dem 
Gehilfen wie dem Meister, bei dem er in Arbeit tritt, Strafe zuziehen. In 
diesem Sinne nimmt man eine Resolution an und fügt auf Billing's Vor- 
schlag hinzu, daß bis zur reichsgesetzlichen Regelung dieser Frage die Ein- 
führung der Controlbücher auf dem Wege der Selbsthilfe angestrebt werden 
soll. Nur die Vertreter Bremen's sprechen sich gegen die Regelung dieser 
Sache auf dem Gesetzgebungswege aus; sie wollen einfache Selbsthilsfe. Dem 
Jubel, mit welchem die Resolution gefaßt wird, merkt man es an, daß der 
Handwerkertag der Ueberzeugung ist, es sei mit seinem Beschlusse der erste 
Schritt zu befriedigenderen gewerblichen Verhältnissen geschehen. Außerdem 
beschließt die Versammlung noch die Errichtung selbstständiger Gewerbekammern 
in denjenigen Staaten, wo sie noch nicht bestehen. Der wichtigste Beschluß der 
dritten Sitzung betrifft das Lehrlingswesen, dessen schädliche Gestaltung von 
Rednern aus allen Theilen Deutschland anerkannt wird. Besonders wird ge- 
klagt, daß die Meister jetzt so gut wie gar kein Mittel in Händen hätten, um 
die Lehrlinge zum Aushalten in der Lehrzeit zu zwingen. Ein Contract 
schütze deßhalb nicht, weil in nceuerer Zeit meist nur noch Söhne unbemittelter 
Eltern zum Handwerke gingen, gegen arme Leute aber Geldstrafen wegen 
eigenmächtigen Verlassens der Lehre durch ihre Söhne nicht vollstreckbar seien. 
Man fühlt sich namentlich dadurch gedrückt, daß die Lehrlinge oft nur so 
lange in der Lehre aushielten, bis sie Handfertigkeit genug erlangt hätten, 
umallenfalls als Fabrikarbeiter sich fortzuhelfen. Die Mehrheit entscheidet 
sich für Wiedereinführung von Lehrlingsprüfungen und Anfertigung eines 
Gesellenstückes, hingegen verwirft sie Meisterprüfungen; die Minorität, geführt 
von den Bremensern und dem Münchener Magistratsrath Billing, hatte die 
Ausstellung von freiwilligen Lehrlingsarbeiten und die Prämiirung der besten 
derselben empfohlen. Der Centralausschuß soll ausführliche Vorschläge wegen 
Wiedereinführung der Prüfungen und wegen Wiederherstellung festerer Be-
        <pb n="199" />
        Das deutsche Reich und seine einfelnen Glieder. 195 
ziehungen zwischen Meister und Lehrling dem Reichstage unterbreiten. Den 
Antrag, den §. 110 der Gewerbeordnung, der von der Kündigungsfrist zwischen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer spricht, zu streichen, lehnt die Versammlung 
ab, spricht sich aber für obligatorischen Besuch der Fortbildungsschulen durch 
die Lehrlinge aus. 
25. Sept. (Preußen.) Der Cultminister Falk kündigt dem Bischof von 
Ermeland die vom Staatsministerium beschlossene Temporaliensperre an: 
„Unter dem 21. Mai d. J. sind Ew. b. Hochw. aufgefordert worden, 
mittels einer entsprechenden amtlichen Kundgebung die Beeinträchtigung zu 
beseitigen, welche die DDr. Wollmann und Michelis im offenen Widerspruch 
mit der im §. 57 A. L.-N. II. 11 enthaltenen Vorschrift des Landesgesetzes 
durch die öffentliche Verkündigung der Über sie verhängten Excommunication 
an ihrer bürgerlichen Ehre erlitten haben. Insbesondere aber sah sich die 
Staatsregierung gegenüber den Ausführungen des gef. Schreibens vom 30. März 
d. J. genöthigt, eine unzweideutige Erklärung dahin zu fordern, daß Sie 
gewillt seien, fortan die Staatsgesetze in ihrem vollen Umfange zu befolgen. 
Diesen Aufforderungen gegenüber haben Ew. b. H. mittels gef. Schreibens 
vom 15. Juni d. J. sich bereit erklärt, in einer besonderen Belehrung an die 
dorligen Diöcesanen Ihre Ueberzeugung hervorzuheben, daß nach dem heutigen 
Staats= und Kirchenrecht durch die Ausschließung aus der Kirche die bürger- 
liche Ehre der Betroffenen nicht beeinträchtigt sei und überhaupt bürgerliche 
Rechtsfolgen nicht hervorgerufen werden. Sodann haben Hochdieselben in der 
zur Kenntniß der Staatsregierung gelangten Immedial-Antwort vom 5. d. M. 
auf ein allerh. Handschreiben vom 2. d. M. erklärt, daß Sie die Ihnen durch 
Gottes Wort auferlegte Pflicht, den Staatsgesetzen in vollem Umfange Ge- 
horsam zu leisten, treu erflllen würden. Die Staatsregierung verkennt weder 
das Entgegenkommende dieser Erklärungen, noch die Gesinnung, welche ihnen 
zu Grunde liegt; das Bestreben nach einer Wiederherstellung des friedlichen 
Verhältnisses zwischen Staat und Kirche würde sich mit den diesseitigen Wün- 
schen um so mehr begegnen, als man diesseits selbst den Schein einer Be- 
einträchtigung der katholischen Kirche oder einer Schädigung ihrer Interessen 
zu vermeiden bemllht ist. Es geschieht nicht ohne aufrichtiges Bedauern, wenn 
die Staatsregierung sich gleichwohl außer Stande sieht, in Ew. b. H. Er- 
klärungen die Bürgschaften zu finden, welche sie im Interesse des Staates und 
seiner Angehörigen zu fordern verpflichtet ist. Die in Aussicht genommene 
Belehrung, welche Überdieß bisher nicht erfolgt ist, enthält die verlangte 
Kundgebung nicht, und die Aeußerung in der Immediat-Antwort ist mit Er- 
wägungsgründen und Zusätzen versehen, welche die unveränderte Festhaltung 
Ihres Standpunktes darthun. Der Gegensatz zwischen den von Ew. b. H. 
vertretenen staatsrechtlichen Anschauungen und den Grund- 
prineipien des preußischen wie jedes andern Staatswesens be- 
steht daher, ungeachtet der Hochdenselben gebotenen Gelegenheiten zur Aus- 
gleichung, ohne die von uns gehoffte Lösung fort. Ew. b. H. sind wiederholt 
davon in Kenntniß gesetzt worden, daß, wenn die von uns gesuchte Ausgleichung 
nicht einträte, die Beziehungen der Staatsregierung zu Ihnen nicht unver- 
ändert bleiben könnten. Die Staatsregierung vermag zunächst die Verant- 
wortung dafür nicht weiter zu Übernehmen, daß aus den Mitteln des 
Staats, dessen Gesetzen Sie sich nicht unbedingt unterwerfen, 
für Ihren Unterhalt Zahlungen geleistet werden. Diese Zahlungen 
sind vom Landtag in der Voraussetzung bewilligt worden, daß die Gesetze 
und die Verfassung Preußens, auf deren Grund diese Bewilligungen erfolgten, 
von den Empfängern der betr. Staatsgelder nach wie vor als für sie giltig 
und verbindlich anerkannt würden. Sobald diese Voraussetzung, wie es durch 
Ew. b. H. amtliche Erklärungen der Fall war, aufgehoben ist, wird unseres 
Erachtens und bis zu weiterer Entscheidung die Berechtigung der k. Negierung 
13“
        <pb n="200" />
        196 Das deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
zur Zahlung eine zweifelhafte. Die k. Negierung wird daher die betr. 
Zahlung bis auf Weiteres einstellen. Der Oberpräsident der Provinz Preußen 
ist mit Ausführung dieser Anordnung beauftragt worden.“ 
27. Sept. (Württemberg.) Der am Hofe persona ingrata gewordene 
preußische Gesandte v. Rosenberg wird von der Reichsregierung abberufen. 
„ „ Versammlung der deutschen Land= und Forstwirthe in. München. 
28. „ (Elsaß-Lothringen.) Feierliche Grundsteinlegung der Neu- 
befestigung von Straßburg. 
29. „ (Preußen.) Die Spielbank zu Ems wird, die erste der deutschen 
Spielbanken geschlossen. 
30. „ (Preußen.) Einweihung des Siegesdenkmals in Düppel. 
„ „ (Hessen.) Das neue Ministerium modificirt den noch vom vor- 
hergehenden als Vorlage für den Landtag beschlossenen Wahlgesetzent- 
wurf in liberalem Sinne. 
— „ Der neue Mainzer Verein der deutschen Katholiken richtet an 
sämmtliche katholische Geistliche in Deutschland folgendes Schreiben, das 
über die Mittel und die Organisation des Vereins einige Aufschlüsse gibt: 
„Ew. Hochwürden werden ohne Zweifel von der Gründung des „„Vereins 
der deutschen Katholiken"“ Kenntniß erhalten haben. Feiest überzeugt, 
daß Ew. Hochwürden Ihre Mitwirkung gerne leihen werden, bitten wir Sie, 
dem Herrn Dekan N. zu N., welcher die Führung der Geschäfte des Vereins 
für den Bezirk N. übernommen hat, gütigt recht bald mitzutheilen, ob Sie 
selbst bereit sind, die Geschäftsführerstelle für die dortige Gemeinde zu über- 
nehmen, oder wen Sie sonst zum Geschäftsführer und Stellvertreter für ge- 
eignet halten." 
1.—3. Oct. Sechszehnter evang. Kirchentag in Halle a. d. S. Derselbe 
faßt unter dem Vorsitze des Geh. Raths und Prof. Hermann aus 
Heidelberg, des künftigen Präsidenten des preußischen Oberkirchenraths, 
eine Reihe von Resolutionen bez. der brennenden religiösen und kirchlich- 
politischen Fragen: 
Ueber die Aufgabe des Kirchentags in der Gegenwart (nach 
einem Referat des gew. Staatsministers v. Bethmann-Hollweg): „I. Die 
zum Kirchentag versammelten evangelischen Männer richten an die obersten 
Inhaber des evangelischen Kirchenregiments im deutschen Reiche die ehrfurchts- 
volle und dringende Bitte, in unserer Zeit entscheidungsvoller kirchlicher Kämpfe 
nicht länger zu zögern mit den vorbereitenden Schritten zur Einberufung 
einer sämmtliche territoriale und provinzielle Abtheilungen der evangelischen 
Kirche des deutschen Reiches vertretenden Versammlung, um durch dieselbe die 
Gemeinschaft aller deutschen evangelischen Kirchen, unbeschadet ihres wohl be- 
gründeten verschiedenen Bekenntniß= und gesammten Rechtsstandes, zu stärken, 
das Recht und die Freiheit der evangelischen Kirche gegen jeden Angriff von 
außen zu wahren und durch sie als eine dem Staat verbündete Friedensmacht 
unserem Vaterlande die Segnungen des Evangeliums überhaupt und insbe- 
sondere das unschätzbare Gut des kirchlichen Friedens zu erhalten. Der 
Kirchentag beauftragt den engeren Ausschuß, zur Begründung, Erläuterung 
und näheren Bestimmung dieser Petition eine Denkschrift abzufassen und sie 
mit derselben sämmtlichen deutschen Kirchenregimenten zu überreichen. II. (Be- 
zieht sich auf Glauben und Bekenntniß und wurde später formulirt, siehe 
unten.) III. Der Kirchentag erklärt es für das dringlichste kirchliche Be-
        <pb n="201" />
        IEILIILIIIIII 197 
dürfniß der Gegenwart, daß die evangelische Kirche dem Staate gegenüber sich 
selbstständig verfasse und rein kirchliche Organe der Selbstverwaltung ihrer 
Angelegenheiten aus sich erzeuge, namentlich aus der Parochie die vollberechtigte 
Gemeinde hervorgehen und durch Laienälteste zur Seite des Pfarramts ver- 
treten lasse, die Gemeinden eines Kreises unter der Superintendentur und 
der Kreissynode zusammenfasse, endlich die synodale Gemeindevertretung wo 
es nöthig, in Provinzialsynoden, jedenfalls in der Landessynode abschließe und 
in angemessener Weise mit dem Provinzialconsistorium, respective dem Ober- 
consistorium zur kirchlichen Einheit verbinde. IV. Der 16. Kirchentag erklärt, 
wie seiner Zeit der erste, die innere Mission oder Ddie Rettung des evangelischen 
Volkes aus seiner geistigen und leiblichen Noth durch Aufbietung aller leben- 
digen Kräfte in der Gemeinde für die große Aufgabe der Kirche in der Gegen- 
wart und hält in dankbarer Erinnerung des von dem Congreß für innere 
Mission in den verflossenen 24 Jahren empfangenen Segens die frcie Ver- 
bindung mit ihm fest.“ Ueber die Stellung der evang. Kirche in 
Deutschland gegenüber dem Staate und ihre Organisation 
innerhalb desselben (Referent Prof. Baur aus Leipzig): „I. Durch die 
Gründung des deutschen Reiches ist auch eine Neugestaltung der evangelischen 
Kirche innerhalb desselben nothwendig geworden. II. Diese Neugestaltung hat 
sich vorzugsweise zu beziehen 1) anf die Loslösung der Kirche aus ihrer bis- 
herigen, die freie Entfaltung und selbstständige Organisation ihres eigenthüm- 
lichen Lebens hemmenden Abhängigkeit von dem paritätisch gewordenen Staate, 
sowie auf die Herstellung dieser selbstständigen Organisation und 2) auf die 
Her tellung der bisher fehlenden lebendigen Wechselbeziehung und engeren Ver- 
bindung zwischen den evangelischen Landeskirchen Deutschlands. III. Die 
Loslösung der Kirche von der ihr eigenthümliches Leben hemmenden Abhängig- 
keit von dem Staate ist nicht im Sinne einer absoluten Trennung der Kirche 
von dem Staate zu verstehen. Vielmehr sind beide berufen, in organischer 
Verbindung und wechselseitiger Unterstützung und Ergänzung, ein jedes auf 
dem ihm eigenthümlichen Lebensgebiete, das Wohl des Volkes zu fördern. 
IV. Abgesehen von den Hoheitsrechten, welche der staatlichen Obrigkeit als 
solcher auch über die Kirche zustehen und mit welchen die Pflicht des Staates 
zusammenhängt, der Kirche die zu ihrer selbstständigen Organisation erforder- 
lichen materiellen Mittel darzureichen, muß der Zusammenhang, in welchem 
die deutsche evangelische Kirche, ihrer Natur nach, von Anfang an mit Volk 
und Staat gestanden hat, auch ferner sich darin bethätigen: 1) daß die deutschen 
evangelischen Kirchen Landeskirchen bleiben; 2) daß der Staat mindestens in 
der obersten ständigen Kirchenbehörde seine Vertreter hat und zu der Landes- 
beziehungsweise Provinzialsynode seine Commissäre entsendet; 3) daß dem 
evangelischen Landesherrn das Oberältestenamt in der evangelischen Kirche 
seines Landes verbleibt. V. Der Landessynode liegt, soweit ihre Competenz 
nicht durch die der Provinzialsynoden beschränkt ist, die selbstständige Ordnung 
und Verwaltung der die Landeskirche im Ganzen betreffenden kirchlichen An- 
gelegenheiten ob. VI. Die für eine zusammenhängende Leitung der kirchlichen 
Angelegenheiten unentbehrlichen ständigen kirchlichen Behörden sind auf allen 
Stufen des Verfassungsorganismus mit den bezüglichen synodalen Elementen 
in angemessener Verbindung zu erhalten.“ Betreffend das Bekenntniß 
(Referent v. Bethmann-Hollweg): „Wir bekennen uns, wie alle früheren 
Kirchentage, zu dem in den reformatorischen Bekenntnißschriften bezeugten 
Glaubensgrunde, mit andern Worten: wir bekennen gleich den Vätern der 
Reformation, mit unserm Glauben auf dem Grunde der Apostel und Pro- 
pheten zu stehen, da Jefus Christus, des lebendigen Gottes eingeborener Sohn, 
um unserer Sünde willen am Kreuze gestorben und um unserer Gerechtigkeit 
willen auferweckt, der Eckstein ist, und wir reichen Allen, die sich in diesem 
Bekenntniß mit uns eins wissen, die Bruderhand zu gemeinsamer Arbeit für 
den Aufbau des Reiches Gottes in unserem Volke und zum Kampf wider die
        <pb n="202" />
        198 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
finsteren Mächte, die sein innerstes Leben bedrohen. Auch laden wir alle 
Glieder unserer Kirche, die die Ehrfurcht vor. dem Bekenntniß der Väter be- 
wahren, seinen Glaubensinhalt sich aber noch nicht völlig aneignen können, ein, 
sich mit uns zu den Füßen des ewigen Meisters zu setzen, um von ihm, dem 
Sanftmüthigen und von Herzen Demüthigen, zu lernen, bis wir alle hinan- 
kommen zu einerlei Glauben und Erkenntniß des Sohnes Gottes und cin 
vollkommener Mann werden nach dem Maß des vollkommenen Alters Christi. 
Endlich halten wir das brüderliche Band mit allen evangelischen Kirchen außer- 
halb Deutschlands, auch mit den evangelischen Kirchen Frankreichs, in der 
Hoffnung fest, daß deren durch bekannte Ereignisse zum Theil uns entfremdete 
Vertreter unsere Gemeinschaft wieder suchen werden.“ Betreffend die alt- 
katholische Bewegung (Neferent Prof. Schlottmann): „I. Wir bezeigen 
unsere herzliche brüderliche Theilnahme denjenigen Katholiken, welche, durch das 
Gewissen und die Macht der Wahrheit gedrungen, dem in dem letzten Concil 
gipfelnden Verderben des Ultramontanismus offen entgegengetreten find, und 
sprechen den Wunsch aus, daß dieselben, festgegründet in dem gemeinsamen 
Glauben der ganzen Christenheit, den Unglauben wie den Aberglauben ab- 
wehrend, einen guten Kampf kämpfen und mit Gott das Feld behaupten 
mögen, zum Heil der Kirche und der christlichen Nationen, insbesondere unseres 
deutschen Volkes. II. Wir begrüßen mit Freuden die von jenen Brüdern 
öffentlich wiederholt kundgegebene Hoffnung ihrer allmäligen Verständigung 
mit der evangelischen Christenheit, indem wir daonach voraussetzen dürfen, daß 
fie, in Folge der von ihnen selbst unlängst gemachten Erfahrungen, auch die 
Auflehnung unserer Väter gegen das Joch der römischen Curie als That des 
Gewissens und als Werk des göttlichen Geistes anerkennen und die Streitpunkte 
des 16. Jahrhunderts, die Ursachen einer langwährenden Zerklüftung unseres 
Vaterlandes, nach dem Maßstabe des göttlichen Wortes anders beurtheilen 
werden als zuvor. III. Wir freuen uns Dessen, daß die Aufhebung des 
Jesuitenordens im deutschen Reiche unter Beistimmung zahlreicher treuer Glie- 
der der katholischen Kirche erfolgen konnte, und sprechen die Erwartung aus, 
daß die Altkatholiken, wie sie dazu besonders befähigt und verpflichtet sind, 
sortfahren werden, im Geiste strenger und sorgfältiger Wahrhaftigkeit die 
unheilvollen Wirkungen des Jesuitismus aufzudecken und seine noch immer 
einflußreichen Grundsätze zu bekämpfen.“ Ueber das Verhältniß der 
Kirche zur Lösung der ländlichen Arbeiterfrage (Prof. v. d. Goltz 
aus Königsberg): „1) Die evangelische Kirche ist zur Mitwirkung bei Lösung 
der ländlichen Arbeiterfrage ebenso berechtigt als verpflichtet. 2) Sie kann 
diesem Berufe in genügender Weise nur nachkommen, wenn Geistliche und 
Laien zu gemeinsamer Arbeit sich die Hand reichen. 3) Der Ausgangs= und 
Mittelpunkt der socialen Wirksamkeit der Kirche liegt in der kirchlichen Ge- 
meindevertretung; letztere ist, wo dieß noch nicht der Fall sein sollte, baldigst 
mit den nöthigen Befugnissen auszustatten, um den von ihr nothwendig zu 
erfüllenden Anforderungen genügen zu können. 4) Die Ziele, welche die Kirche 
bei ihrer socialen Wirksamkeit zu verfolgen hat, und namentlch die Mittel, 
welche sie zu der Erreichung jener anwenden soll, müssen nach den localen 
Verhältnissen sich richten und werden deßhalb nicht überall dieselben sein dürfen. 
5) Im Allgemeinen wird die Kirche ihr Augenmerk hauptsächlich auf folgende 
Punkte zu lenken haben: a) ein gegenseitiges Vertrauensverhältniß zwischen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer anzubahnen; b) das Familienleben der Arbeiter 
zu veredeln; c) die geistige und sittliche Bildung der Arbeiter zu heben; 
d) soweit dieß Überhaupt in ihrer Aufgabe liegt, die materielle Lage der 
Arbeiter zu verbessern; eine angemessene Organisation der Armenpflege ist 
hierbei besonders wichtig. 6) Die Aufgabe größerer kirchlicher Kreise (Sy- 
noden 2c.) auf dem Gebiete der ländlichen Arbeitersrage wird wesentlich darin 
bestehen, die allgemeinen Gesichtspunkte auszustellen und die Richtung anzugeben, 
nach welchen die einzelnen Gemeinden und deren Vertreter ihre locale Wirk-
        <pb n="203" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 199 
samkeit zu entfalten haben. 7) Die Discussion und Entscheidung über die bei 
der ländlichen Arbeiterfrage noch streitigen wirthschaftspolitischen Probleme 
liegt außerhalb der Competenz der Kirche."“ 
Der Kirchentag, eine freie Versammlung evangelischer Geistlicher und Laien 
zur Berathung kirchlicher Angelegenheiten und Fragen, welche, im Sept. 1848 
zu Wittenberg gegründet, will alle auf dem Boden der Bekenntnißschriften 
flehenden Kirchengesellschaften umfassen und zählt fast 800 Theilnehmer. Die 
dießjährigen Verhandlungen zeigen einen gegen denjenigen früherer Jahre 
entschieden milderen und versöhnlicheren, auch denjenigen, die in ihren Ueberzeu- 
gungen von denjenigen der Versammlung abweichen, entgegenkommenderen Ton. 
. Oct. (Preußen.) Der Geh. Rath Stiehl, der Urheber der preuß. 
Schulregulative, wird auf den 31. Dec. d. J. definitiv entlassen und 
bis dahin weiter beurlaubt. Die berufenen Schulregulative sind im 
preuß. Unterrichtsministerium endgültig ein überwundener Standpunkt. 
„ (Preußen.) Differenz zulschen dem Bischof von Münster und 
der Regierung aus Anlaß der Wiederbesetzung der erledigten ordent- 
lichen Professur in der philosophischen Facultät der Akademie zu 
Münster. 
Von den fünf altkatholischen Professoren der Facultät ist für den Lehr- 
stuhl der altkatholische Gymnasiallehrer Dr. W. Schuppe am Bentheim- 
Gymnasium in Vorschlag gebracht, gegen dessen Berufung bie beiden üÜbrigen 
Mitglieder der Facultät und der Bischof Brinckmann protestirt haben, letzterer 
unter der Drohung, den Theologie-Studierenden den Besuch der Schuppe'schen 
Vorlesungen verbieten zu wollen. 
„ (Preußen.) Der Bischof von Ermeland protestirt in einer Zuschrift 
an den Cultminister gegen die wider ihn verfügte Temporaliensperre, 
indem „die Dotationen der preußischen Bischöfe auf einem Staatsvertrage 
mit dem Oberhaupte der kath. Kirche beruhten und Emolumenite seien, welche 
der Staat Preußen dem römischen Stuhle gegenüber nach der Bulle de salute 
animarum den Bischöfen aus den eingezogenen Kirchengütern zu verabfolgen 
sich verpflichtet habe. Er halte sich hienach für befugt, die nach dem Staats- 
haushaltsetat für ihn ausgeworfenen Emolumente im Rechtswege zu bean- 
spruchen und behalte sich die Beschreibung derselben vor.“ Bis Ende des 
Jahrs erfolgt indeß eine Klage des Bischofs bei Gericht nicht. 
„ (Preußen.) Bei dem Bischof Martin in Paderborn erscheint 
ein Gerichtsrath mit seinem Protokollführer, um im Auftrage der 
Staatsanwaltschaft von demselben die Originalien der s. Z. so viel 
besprochenen Briefe protestantischer Pastoren der Provinz Sachsen zu 
verlangen. Der Bischof verweigert die Herausgabe, worauf ihm der 
Befehl vorgezeigt wird, für diesen Fall zur Haussuchung zu schreiten. 
Diese erfolgt und werden die Briefe mitgenommen. 
„ (Elsaß-Lothringen.) Der Optionstermin hat mit diesem Tage 
sein Ende erreicht. Die Zahl der für Frankreich Optirenden hat die 
Summe von 162,633 Personen erreicht. In Folge der Agitation 
der Französisch-Gesinnten haben indeß sehr Viele bloß zur Demonstration 
optirt, welche nicht daran denken, ihren Wohnsitz nach Frankreich zu 
verlegen. Die mit Wirksamkeit durch thatsächliche Auswanderung er- 
folgte Option umfaßt nur ca. 38,800 Personen, außerdem sind von
        <pb n="204" />
        200 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glleder. 
den am 2. März 1871 in Elsaß-Lothringen wohnhaft gewesenen Fran- 
zosen ca. 1200 nach Frankreich zurückgekehrt sind. Sämmtliche Op- 
tanten, welche nicht thatsächlich ausgewandert sind, erhalten die amtliche 
Benachrichtigung, daß „ihre Option ungiltig sei und bleibe". 
2. Okt. Versammlung des deutschen Protestantentages. Derselbe beschließt 
einstimmig eine vom Ausschuß ihm vorgelegte Erklärung in der Bekennt- 
nißfrage, nachdem dieselbe von den Berichterstattern Professor Räbiger 
aus Breslau und Professor Lipsius aus Jena begründet worden ist. 
Die Stimmung auch dieser Versammlung ist gegenüber den Gegnern 
möglichst versöhnlich und nicht exclusiv. 
Erklärung: „Alle kirchlichen Lehrformeln sind menschliche Satzungen. 
Trotzdem sind die hergebrachten Bekenntnißschriften zur Bedingung der Seligkeit 
und der Zugehörigkeit zur Kirche und damit zu kirchengesetzlicher Geltung er- 
hoben worden. Dies ist ein entschiedener Abfall von den Grundsätzen der Refor- 
mation und eine Verletzung des Rechtsbestandes der evangelischen Kirche. 2) Der 
christlichen Frömmigkeit und der theologischen Wissenschaft wird dadurch ein 
unchristlicher Zwang auferlegt. Dieser Zwang schädigt den sittlichen Einfluß 
des Christenthums und entfremdet einen großen Theil des deutschen Volkes 
der Kirche. Er ist um so verwerflicher, als alle, auch die sogenannten be- 
kenntnißtreuen Theologen erwiesenermaßen wesentliche Abweichungen von dem 
ursprünglichen Sinn der Bekenntnißschriften sich gestatten. 3) Unter Berufung 
auf seine Beschlüsse von Eisenach, Berlin und Darmstadt, erklärt daher der 
deutsche Protestantenverein: 1) Der alleinige Grund der evangelischen Kirche 
ist Christi Person, seine Lehre und sein Werk. Das einzige Merkmal des 
Christen ist die Aufnahme des Evangeliums von Christo in freier Ueberzeugung 
und ihre Bethätigung durch die Liebe. 2) Die nothwendigen, aber auch allein 
zulässigen Schranken der evangelischen Freiheit ergeben sich aus der gewissen- 
haften Anwendung dieser christlich-evangelischen Grundsätze. 4) Demgemäß 
fordert der deutsche Protestantenverein zur Wahrung der evangelischen Be- 
kenntnißfreiheit insbesondere: 1) Wegfall der Deklarationen Über lutherischen 
oder reformirten Bekenntnißstand einzelner Gemeinden und ganzer Kirchen- 
körper. 2) Aufhebung der eidlichen Verpflichtung der Geistlichen, Kirchenvor- 
steher und Synodalmitglieder auf die Bekenntnißschristen und Ersetzung der- 
selben durch ein einfaches Gelöbniß der Treue gegen die vorher Wt 
evangelischen Grundsätze. 3) Einführung von Parallelformularen bei Taufe, 
Confirmation, Abendmahl und anderen kirchlichen Handlungen zur Befrie- 
digung der verschiedenen in den evangrlischen Gemeinden vorhandenen religiösen 
Bedürfnisse.“ Der Referent Prof. Raebiger bezeichnet die vorliegende Frage 
der Bekenntniffreiheit als eine der dringlichsten kirchlichen Fragen. Es handle 
sich in derselben nicht um ein theoretisches, sondern um ein praktisches Problem, 
in dessen Lösung sich mit den kirchlichen die verschiedensten politischen und so- 
cialen Interessen durchkreuzten. In dem gegenwärtigen Uebergangsstadium 
handle es sich um die Auseinandersetzung des alten Kirchenthums mit dem 
modernen Culturleben. Die katholische Kirche habe zum Schugz ihres alten 
Glaubens gegen jede Unbill des Zeitgeistes das Unfehlbarkeitsdogma aufge- 
stellt, aber dadurch energischen Widerspruch wach gerufen. Aehnlich lägen 
die Verhältnisse in der protestantischen Kirche, wo die kirchliche Reaktion vom 
Protestantenverein bekämpft werde, indem er vor Allem gegen die Bekenntnisse 
protestirte, nicht als Gegner aller Dogmen, sondern weil er in dem Dogma- 
tismus den beklagenswerthesten Abfall vom ursprünglichen Christenthum als 
der Religion des Geistes erkenne. Das Christenthum habe die Gewissensfrei- 
heit sanktionirt, wie sie im Anfange thatsächlich auch gelibt wurde. In dem 
Kampfe gegen Juden= und Heidenthum entwickelte sich allmälig eine christliche
        <pb n="205" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 201 
Theologie; der christliche Glaube wurde als dogmatisches Ganzes aufgestellt, 
ohne die Freiheit der Gemeinde zu beschränken, bis die Concilien für ihre 
dogmatischen Beschlüsse göttliche Autorität in Anspruch nahmen. Lange Kämpfe 
um des Dogmas willen waren die Folge, aus denen die Hierarchie im Bunde 
mit der Staatsgewalt siegreich hervorging. Während aber die Dogmen immer 
nur Produkte der Reflexion sind und daher das Gepräge ihrer Zeit an sich 
tragen, wurden dieselben zu ausschließlicher Verbindlichkeit erhoben und so 
durch die öcumenischen Bekenntnisse die Herrschaft des Dogmatismus in der 
christlichen Kirche und damit der Gegensatz zwischen Orthodoxie und Häresie 
gegeben. Um dogmatischer Differenzen willen begann in der Kirche der Krank- 
heitsproceß der Zersetzung, bis im 11. Jahrhundert die große Spaltung 
zwischen der morgenländischen und der abendländischen Kirche eintrat. Während 
die griechische Kirche bald in Stagnation verfiel, dauerte der Zersetzungspro- 
ceß der römischen Kirche fort, begleitet von dem sittlichen Verfall ihrer An- 
hänger und der furchtbarsten Verfolgungssucht gegen die Ketzer. Endlich erhob 
sich das christliche Gewissen in der Reformation, die das unveräußerliche Recht 
der Freiheit in Christo gegen die Tyrannei der alten Kirche geltend machte. 
Aber es gelang ihr nicht, den neuen Dogmatismus ganz zu beseitigen, da 
derselbe zu tief in das geistliche Zeitbewußtsein eingedrungen war. Es ent- 
wickelte sich ein rascher reformatorischer Kampf, und was in demselben ge- 
wonnen und festgestellt war, das glaubte man der römischen Kirche als dog- 
matische Wahrheit gegenlber und für die eigene Kirche als Bekenntniß hin- 
stellen zu sollen. Aber auch unter den Reformatoren selbst kam es bald zu 
Differenzen über die Auslegung des Schriftworts, dessen lutherische Auslegung 
in der Concordienformel so schroff formulirt wurde, daß eine unheilvolle 
Spaltung im Schooße der evangelischen Kirche unausbleiblich war. Und in 
der lutherischen Kirche gelangte der Dogmatismus alsbald zu neuer Herrschaft, 
die um so anspruchsvoller geübt wurde, als sie sich für ihre Berechtigung auf 
das Wort der heiligen Schrift berief. Die Unduldsamkeit des altlutherischen 
Zelotismus gegen alle anders Denkenden ist nicht minder widerwärtig, als der 
katholische Fanatismus, zumal es auch ihm nur auf die reine Lehre, nicht 
aber auf das reine Leben und die Hebung der Sittlichkeit ankommt. Weniger 
strenge tritt er freilich in der reformirten Kirche auf, aber wo dieselbe stark 
genug ist, verdrängt auch sie anders Denkende aus ihrer Mitte. Der prote- 
stantische Dogmatismus ist deßhalb so unleidlich, weil er einen Abfall von 
dem protestantischen Princip einschließt, während im Unfehlbarkeitsdogma der 
katholische Dogmatismus sich nur consequent aus seiner eigensten Natur heraus 
fortentwickelt hat. Aber als gemeinsames Resultat des Zusammenwirkens der 
geistigen Potenzen des deutschen Volkes entwickelte sich eine neue Theologie, 
vor deren Kritik der protestantische Dogmatismus nicht bestehen konnte. Die 
allgemeine Zustimmung, welche der von dieser neuern Geistesrichtung angeregte 
Unionsgedanke fand, half denselben bald in die praktische Wirklichkeit Über- 
tragen, und seitdem hat die evangelische Kirche, ohne Unterscheidung der lu- 
therischen und der reformirten Kirche, fortgefahren, den orthodoxen Dogma- 
tismus zu bekämpfen. Differenzen in der Dogmatik bedeuten keine kirchliche 
Spaltung und Glaubens= und Gewissenszwang ist für den echten evangelischen 
Christen eine Unmöglichkeit. Gleichwohl hat die Union in ihrem Hauptlande, 
in Preußen, nach dem Hinscheiden ihrer Stifter das Schicksal gehabt, von 
den Anhängern des orthodoxen Lutherthums in ihrer Entwickelung aufgehal- 
ten zu werden. Der Radikalismus und Socialismus trugen dazu bei, die 
politische und durch diese die kirchliche Reaktion zu fördern, die in Kirche, 
Schule und Haus das lutherische Bekenntniß wieder zur Anerkennung bringen 
wollte. Hand in Hand mit den (katholisirenden" Orthodoxen kämpfen die 
Anhänger der „positiven Union“ für das Bekenntniß, das sie trotz der Ver- 
einigung aufrecht erhalten wollen. Die Behörden leihen den Orthodoxen ihre 
Unterstützung in diesem Kampfe, indem sie die Gegner der Bekenntnisse disci-
        <pb n="206" />
        202 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
plinarisch strafen, denselben die Kirchen für ihren Gottesdienst verweigern ze. 
Der Dogmatismus sucht jetzt, seitdem die Verbindung der staatlichen und 
kirchlichen Reaktion sich zu lösen beginnt, seine Stellung hinter seinen eigenen 
Satzungen zu sichern, ohne jedoch eine andere Autorität zu besitzen, als die 
der Tradition, nicht aber die allein protestantische Berechtigung der Wahrheit. 
Und auch die bekenntnißtreuen Orthodoxen sind thatsächlich von dem alten 
lutherischen Symbol abgefallen, dem gleichwohl die Union zum Opfer ge- 
bracht werden soll. Redner geht weiter auf die Tendenzen des Orthodoxismus 
ein, die auf Grund der protestantischen Principien bekämpft werden müssen; 
deßhalb protestirt der Protestantenverein gegen die Bekenntnisse, indem er auf 
dem kirchlichen Boden der Union steht. Wenn menschlich betrachtet die Spal- 
tung der protestantischen Kirche zu beklagen war, so brach sie doch die Macht 
des Dogmas und es bedarf bei dem reformatorischen Geist unserer Zeit nur 
der Vereinigung aller seiner Gegner, um den Dogmatismus vollends zu Fall 
zu bringen. Aber der Protestantenverein will nicht nur niederreißen, sondern 
auch aufbauen; er strebt auf dem Grunde des Evangeliums die Erneuerung 
der christlichen Kirche an: er verwirft mit den dogmatischen Bekenntnissen nicht 
das Bekennen selbst, nicht jedes Bekenntniß, es fragt sich nur, wie daselbe 
beschaffen sein soll. Die Autorität eines Bekenntnisses, das auf freie Zustim- 
mung und Ueberzeugung begründet ist, betrachtet der Protestantenverein nicht 
als ein geistiges Joch, und in der That wissen die Mitglieder des Protestan- 
tenvereins sich eins in dem Bekenntniß von Christus, dem gottgesandten Mittler, 
das sich am leichtesten an das apostolische Bekenntniß anschließen würde. Das 
kirchliche Bekenntniß muß ein Bekenntniß für die Gemeinde sein, das in deren 
Geist und Herz seine Stätte hat und deren Leben bestimmt. Auf Grund eines 
solchen Bekenntnisses will der Protestantenverein an die Stelle des Dogma- 
tismus eine wirkliche evangelische Volkskirche gesetzt wissen, ohne ein neues 
Kirchenthum aufrichten zu wollen, sondern in Bethätigung des eigensten Prin- 
cips des Protestantismus. Die Dogmen sollen der theologischen Wissenschaft 
verbleiben, um von ihr geprüft und schriftgemäß begründet zu werden. Die 
persönliche Ueberzeugung, welche sich für die Bekenntnisse belennt, bekämpft 
der Protestantenverein nicht, wohl aber die für letztern beanspruchte Zwangs- 
herrschaft. Die Lehrfreiheit anlangend gesteht er der Kirche das Recht zu, 
von ihren Predigern ein Gelöbniß zu fordern, nicht aber eine eidliche Ver- 
pflichtung auf die Bekenntnisse; für die Gemeinde nimmt er die Betheiligung 
an Ordnung ihrer Angelegenheiten durch geeignete Organe in Anspruch. Die 
evangelische Kirche muß sich vor allem angelegen sein lassen, miltelst ihrer 
Organe alle die Thätigkeiteu zu Üben, die ihr durch die christliche Liebe ge- 
boten 8 Das Kirchenthum, wie es der Protestantenverein in der Volks- 
kirche schaffen will, ist mit dem Rechtsstaat wohl vereinbar. Die kirchliche 
Zerrissenheit Deutschlands kann nicht mit einem Schlage durch eine allgemeine 
deutche Nationalkirche ersetzt werden, aber der Protestantenverein sieht mit der 
Hoffnung in die Zukunft, daß allmälig, je mehr der Dogmatismus sich über- 
lebt und zerfällt, das deutsche Volk, wie es sich politisch geeinigt hat, bei seiner 
Bildung auch in der, vom Protestantenverein geforderten Volkskirche sich zu- 
sammenfinden und aller Zwist sich lösen wird in dem gemeinsamen Bekennt- 
niß: „Nur Einer ist unser Meister, Christus, wir aber sind alle Brüder.“ 
Prof. Lipsius, als zweiter Referent Über die Bekenntnißfrage, will zu einer 
Verständigung über die praktischen Ziele des Protestantenvereins beitragen, 
ohne Hoffnung freilich, eine solche auch mit den eigentlichen Confessionellen zu 
erzielen, z. B. „dem welfischen Consistorium der kgl. preußischen Provinz Han- 
nover“ und der Firma „Kliesoth und Comp.", aber doch z. B. mit der theo- 
logischen Fakultät Halle und dem Kirchentage unter Vorsitz eines Hermann. 
Diese Verständigung müsse erfolgen im Wege der Anerkennung des Rechtes, 
der Gleichberechtigung der liberalen Elemente in der evangelischen Kirche 
neben den Orthodoxen, nicht der Vorherrschaft oder gar der Alleinherrschaft
        <pb n="207" />
        Das deutsche Reich und seine elnjelnen Glieder. 203 
der Einen oder der Andern. Man halte jenen vor, wenn sie sich mit dem 
Bekenniniß der lutherischen Kirche nicht in Uebereinstimmung wüßten, bleibe 
ihnen nichts Üübrig, als aus derselben auszuscheiden, widrigenfalls die auf 
dasselbe vereideten Geistlichen ihr Gelöbniß mit Füßen treten. Aber der Maß- 
stab, mit dem die Gegner des Protestantenvereins dessen Anhänger mäßen, sei 
unanwendbar. Eine Verpflichtung auf die Bekenntnisse sei weder vom evan- 
gelischen Standpunkt aus zulässig, noch aus der Geschichte zu vertheidigen, oder 
mit den sittlichen Aufgaben der Gegenwart vereinbar. Freilich betrachte die 
orthodoxe Partei die Bekenntnisse als Gesetz, nicht als menschliches, sondern 
als göttliches Gesetz, aber das sei katholisch. Dasselbe Recht, das die Refor- 
mation gegenüber den Anschauungen des Mittelalters geübt, das nehme auch 
der Protestantenverein in Bezug auf die Bekenntnisschriften in Anspruch. 
Freilich, nach katholischer Ansicht ist jeder Abfall vom Bekenntniß ein Abfall 
von der Kirche selbst, aber das widerspricht eben dem ganzen Charakter der 
Reformation. Andererseits ist allerdings die Lehre unserer Kirche in den Be- 
kenninißschriften niedergelegt, aber es fragt sich, ob ihr Inhalt ein Gut ist. 
Ferner ist die buchstäbliche Verpflichtung auf die Bekenntnißschriften nicht bloß 
nach den eigensten Grundsätzen der Reformation, sondern sie ist auch geschicht- 
lich unmöglich. Eine freiere Auffassung derselben war das nothwendige Er- 
zeugniß der geschichtlichen Entwicklung. Soll man jetzt wieder zurückgehen 
auf die Lehren des 16. Jahrhunderts! Wenn man sieht, wie die Führer 
der sogenannten rechtgläubigen Partei selbst Umformungen auf allen Seiten 
unternehmen, so begreift man, daß buchstäbliches Festhalten eine geschichtliche 
Unmöglichkeit ist. Und wenn nicht einmal die Confessionellen einig sind, wie 
will man es dem Protestantenverein wehren, den Inhalt der Bekenntnißschrif- 
ten nach seinen Grundsätzen zu bestimmen?! Auch die heilige Schrift als solche 
kann die Grenzen der evangelischen Lehrfrelheit nicht ohne weiteres bestimmen. 
Was die redliche Forschung auch in der Schrift als menschliche, nicht göttliche 
Wahrheit erkennen muß, daran darf man das Gewissen nicht binden wollen. 
Wir werden dadurch beschränkt auf die in der Schrift niedergelegten Grund- 
wahrheiten und Grundthatsachen. Die supernaturalistische Anschauung vol- 
lends kann ebensowenig maßgebend sein, denn diese Anschauung theilt das 
Christenthum mit anderen Religionen und darin kann doch nicht ihr Wesen 
liegen. Zum Schluß wirft Redner einen Blick auf das Streben der freien 
Theologie nach Gleichberechtigung und bezeichnet die Aechtung und Verdam- 
mung dieser Grundsätze als einen Bruch mit der gesammten religiösen Ent- 
wicklung unseres Volkes, der zur Auflösung der großen Kirchengemeinschaften 
in Sekten führen müsse. Wenn die Kirche die religiöse Entwickelung eines 
Volkes repräsentiren solle, so müsse man die Bekenntnißkirche sahren lassen 
und dafür die Volkskirche wählen. Dabei entwickelt Redner im Einzelnen die 
Hauptgrundsätze einer solchen Kirche, wie sie die freie Theologie vertheidigt 
und kullpft daran praktische Folgerungen, die sich hieraus ergeben und sich 
auf § 4 der Erklärung beziehen. 
2. Okt. (Bayern.) Eine Versammlung der Delegirten des „liberalen 
Kreisvereins für Oberbayern“ spricht unter dem Vorsitze des Reichs- 
und Landtagsabgeordneten Frhrn. v. Stauffenberg ihre Ueberzeugung 
dahin aus, daß für Bayern zunächst die Durchführung nachstehender 
Reformen anzustreben sei: 
„I. Zum Gebiete des Unterrichtswesens: 1) Neorganisation der Lehrer- 
bildungsanstalten unter Beseitigung der geistlichen Leitung, Errichtung höherer 
Lehrerbildungsanstalten (Pädagogien). 2) Fachmännische Leitung des gesamm- 
ten Unterrichtswesen in allen Instanzen; Theilnahme der Lehrer an der Schul-- 
verwaltung. 3) Ein den Leistungen und der Bildungsstufe entsprechender 
Einfluß der Gemeinden auf die Volksschulen. 4) Beseitigung des confessionellen
        <pb n="208" />
        204 
Das deutscht Reich und seine einzelnen Glieder. 
Charakters aller Bildungsanstalten. 5) Gründung und Förderung von Fort- 
bildungsschulen. 6) Trennung des Meßner= und Chordienstes vom Schul- 
dienst in den Städten und Märkten und so weit thunlich in den größeren 
Landgemeinden. II. Im kirchlich-pelitischen Gebiete: Eine Gesetzgebung, durch 
welche die Sicherheit des Staates und die volle Religions= und Gewissens- 
freiheit seiner Angehörigen, sowie die Gleichberechtigung sämmtlicher Religions- 
genossenschaften verbürgt, die obligatorische Civilehe eingeführt und die Ver- 
waltung des für Unterrichts-, Wohlthätigkeits= und kirchliche Zwecke bestimm- 
ten Stiftungsvermögens der betreffenden politischen, beziehungsweise Kirchen- 
gemeinde überlassen wird. III. Im Gebiete des Verfassungsrechtes: Ein Wahl- 
gesetz auf Grundlage des allgemeinen directen Wahlrechts mit geheimer Ab- 
stimmung und gesetzlicher Feststellung der Wahlkreise. IV. Im Gebiete der 
Verwaltung: 1) Gerechte Vertheilung der Staatslasten, deren Grundlage nur 
durch eine Reform unseres direkten Steuersystems (Grund-, Haus-, Gewerbe-, 
Einkommen= und Capitalrentensteuer) gewonnen werden kann. 2) Neorgani- 
sation der Verwaltung, insbesondere durch zweckmäßige Zusammensetzung der 
Distrikts= und Landräthe, Erweiterung ihrer Befugnisse in Beziehung auf Ver- 
waltung und Schaffung einer selbständigen Verwaltungsrechtspflege mit einem 
unabhängigen Verwaltungsgerichtshofe.“ 
  
3. Okt. (Bayern.) Die Regierung weist den Jesuitenpater Grafen Fugger- 
Glött, der als Standesherr von der allgemeinen Maßregel gegen 
den Jesuitenorden eximirt zu sein meint, mit seinem dießfälligen Be- 
gehren ab. 
„ (Deutsches Reich.) Nachdem die französische Regierung den von 
ihr seit dem Kriege eingeführten veralteten Paßzwang an der eng- 
lischen, belgischen, spanischen, italienischen und schließlich auch an der 
schweizerischen Grenze wieder aufgehoben hat, an der deutsch-französi- 
schen Grenze dagegen in aller Strenge aufrecht erhält, erklärt ihr die 
deutsche Regierung, daß sie zu Repressalien greife und von den Fran- 
zosen vom 1. Nov. l. J. an an den Reichsgrenzen auch wieder von 
einer zuständigen deutschen Behörde visirte Pässe verlangen werde. 
„ (Sachsen.) Eine Verurtheilung Bebel's zu neun Monaten Ge- 
fängniß und Verlust des Reichstagsmandats wegen Majestätsbeleidigung 
wird vom Oberappellationsgericht zu Dresden einfach bestätigt. 
Bebel wird diese Strafe, nach Absolvirung seiner 22 Monate Festungshaft, 
im Landesgefängniß zu Zwickau zu verbüßen haben. Da in den ersten Mo- 
naten des neuen Jahres der Reichstag wieder zusammentreten soll, soll in 
Bälde eine Neuwahl stattzufinden haben. Von einem Gesinnungsgenossen ist 
bereits die Gründung eines Wahlagitationsfonds für die Wiederwahl Bebels 
mit einem freiwilligen Beitrage von 100 Thlr. eröffnet worden. 
„ Congreß der deutschen Tischlergesellen in Berlin. 
Derselbe beschließt die Gründung eines Über ganz Deutschland verbreiteten 
Vereins der Tischlergesellen, hauptsächlich zum Zwecke der Organisation von 
Strikes behufs Erhöhung der Löhne und Verkürzung der Arbeitszeit. Nicht 
uninteressant sind hiebei einzelne Aeußerungen Über den anzustrebenden Normal- 
Arbeitstag. Die Arbeitszeit, so hieß es, müsse auf 8, ja auf 6 Stunden 
herabgesetzt werden, weil der Arbeiter, wenn er länger als 8 Stunden be- 
schäftigt werde, keine Kraft mehr zu seiner geistigen Fortbildung übrig habe 
und weil wissenschaftlich festgestellt sei, daß, wenn jeder Mensch mit Ausschluß 
der Frauen nur 5 Stunden arbeite, alle Bedürfnisse vollauf erzeugt werden 
könnten. Die Arbeitszeit könne überhaupt nicht kurz genug bemessen werden.
        <pb n="209" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 205 
6.— 7. Okt. Versammlung der sog. Kathedersocialisten in Eisenach. Die- 
selbe verhandelt über die Fabrikgesetzgebung, über Coalitionsrecht, Ge- 
werksvereine und Schiedsgerichte und faßt einige vorläufige Resolu- 
tionen: 
Ueber Fabrikgesetzgebung (Referent Brentano): „1) Die bestehende 
Fabrikgesetzgebung in Deutschland ist ihrer Anlage nach den Bedürfnissen ent- 
sprechend, bedarf aber einer wirksamen Ausführung durch ständige Amtsorgane; 
2) die Fabrikgesetzgebung ist in demselben Geist fortzubilden durch erweiterte 
Arbeitsverbote und verstärkten Schulzwang für jugendliche Arbeiter, insbesondere 
durch Ausdehnung auf alle industrielle Thätigkeit beim Hervortreten gleicher 
Uebelstände; 3) diese Fortbildung ist mit nothwendiger Unterscheidung auch auf 
verheirathete Frauen auszudehnen.“ Ueber Coalitionsfreiheit, Ge- 
werkvereine und Schiedsgerichte (Referent Prof. Schmoller): „1) Die Coalitions- 
freiheit ist unbedingt anzuerkennen. 2) Gesetzliche Anerkennung der Gewerks- 
vereine und deren Hilfskassen unter gewissen Normativbestimmungen und 
Verpflichtungen wird von der Mehrheit als angenommen anerkannt. 3) Die 
Einrichtung von Einigungsämtern und Schiedsgerichten wird allgemein als 
zweckmäßig anerkannt.“ 
6. Okt. Der neue von Mainz aus organisirte Verein der deutschen Katholiken 
hält in Köln seine erste Wanderversammlung und beschließt folgende 
Rcsolutionen: 
"„1) Der Verein deutscher Katholiken weist die verleumderische Anschul- 
digung zurück, daß die katholische Bevölkerung gleichgiltig sei gegen die In- 
teressen des Vaterlandes und feindselig gegen das Reich. Durch Gewissen und 
Glauben verpflichtet, die Obrigkeit zu achten, verabscheuen katholische Männer 
jede revolutionäre und landesverrätherische Unternehmung. Als vollberechtigte 
Staatsbürger werden sie aber nimmermehr die Freiheit ihrer Person und die 
Selbständigkeit ihrer Kirche der Willkür einzelner Staatsmänner und zufälliger 
Majoritäten preisgeben. Es ist ihre Pflicht, mit allen erlaubten Mitteln den 
Gesetzen und Polizeimaßregeln entgegenzutreten, welche im Widerspruche mit 
göttlichem und menschlichem Rechte ihre religiöse wie bürgerliche Freiheit be- 
einträchtigen. 2) Die katholische Kirche hat kraft göttlicher Einsetzung den 
Auftrag, mithin die Pflicht, die Wahrheit überall und allezeit zu verkündigen. 
Seit mehr als einem Jahrtausend besteht sie in Deutschland mit ihrem un- 
veränderlichen Glauben, ihren Gesetzen und Einrichtungen als autonome, selbst- 
ständige und unabhängige Gesellschaft. In dieser ihrer Rechtsstellung ist sie 
durch feierliche Staatsverträge anerkannt und durch fürstliche Zusagen bestätigt. 
Es steht daher der weltlichen Gewalt nicht zu, nach Gutdünken durch Gesetze 
und Verwaltungsmaßregeln zu bestimmen, welches Maß von Freiheit die 
Kirche in Deutschland genießen soll. 3) Dem Staate steht nicht das Recht 
zu, die Schule als Monopol für sich in Anspruch zu nehmen. Es ist ein 
unbestreitbares Recht der Eltern, über Erziehung und Unterricht ihrer Kinder 
Entscheidung zu treffen. Nicht minder ist es ein unbestreitbares Recht wie eine 
Pflicht der Kirche, durch eigene, freie und selbständige Schulen — Volksschulen 
sowohl als höhere — die ihr durch die Taufe angehörigen Kinder zu christ- 
licher Bildung zu führen. Wenn in jüngster Zeit der Versuch gemacht wurde, 
der Kirche jeglichen Einfluß auf die Schule zu entziehen und die religiösen 
Genossenschaften von dem Unterrichte auszuschließen, so müssen die Katholiken 
dagegen ihr durch die Verfassung garantirtes Recht festhalten. 4) Es steht 
der Staatsgewalt nicht zu, einen von der katholischen Kirche approbirten Orden 
zu unterdrücken, noch weniger ihr die Orden Üüberhaupt zu verwehren. Das 
sog. Jesuitengesetz ist eine Verletzung der Würde und Freiheit der Kirche, eine 
Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit aller Katholiken und ein Eingriff in die 
staatsbürgerlichen Rechte unbescholtener Söhne des Vaterlandes. 5) Es steht
        <pb n="210" />
        206 
Das deutsche Reich und seine einjelnen lleder. 
der Staatsgewalt insbesondere nicht zu, die Bischöfe in der Ausübung ihrer 
von Gott gegebenen Jurisdiktion zu hindern. In den Maßregeln, welche die 
Staatsgewalt gegen den Armeebischof und den Bischof von Ermeland ergriffen 
hat, erkennen wir einen Ausfluß des heidnischen Princips der Staatsomnipo- 
tenz, welches die Katholiken niemals anerkennen dürfen. Die deutschen Ka- 
tholiken werden ihren hochwürdigsten Oberhirten in dem gegen sie heraufbe- 
schworenen Kampfe mit treuer Hingebung zur Seite stehen. 6) Die Lage des 
hl. Vaters ist fortwährend ein Gegenstand des tiefsten Schmerzens für die 
deutschen Katholiken. Sie können niemals aufhören, gegen die Frevel zu pro- 
testiren, welche an dem Oberhaupte der katholischen Kirche unter den Augen 
der europäischen Regierungen begangen wurden. Der Schutz des Papfstes ist 
eine Pflicht, welche die Regierungen ihren katholischen Unterthanen und sich 
selbst schulden." Spätere Wanderversammlungen des Vereins beschließen die- 
selben Resolutionen. 
9. Okt. Ein internationaler Frauentag, dessen Protektion die Prinzessin 
10. 
14. 
Ludwig von Hessen übernommen hat, organisirt sich in Darmstadt und 
bezeichnet als seinen Zweck die Heranbildung der Frauen zur Arbeit. 
„ (Preußen.) Die k. Regierung in Wiesbaden untersagt die fer- 
nere Abhaltung von Missionen durch Priester des Ordens der Re- 
demptoristen, da dieß dem Sinn der vom Cultministerium erlassenen 
Instruction zur Ausführung des Jesuitengesetzes entspreche. 
„ (Preußen.) Im Sundewritt und auf der Insel Alsen ist seit 
einiger Zeit eine ziemlich lebhafte Agitation unter der deutschen Be- 
völkerung im Gange für ausdrückliche Beseitigung des Art. 5 des 
Prager Friedens. 
„ (Preußen.) In Hadersleben und Sonderburg-Apenrade fällt eine 
Ersatzwahl zum Abgeordnetenhause wieder auf die dänischen Partei- 
führer Ahlmann und Kryger und zwar hier mit 182 gegen 28, dort 
mit 185 gegen 25 Stimmen. Die deutsche Partei bildet demnach 
in Nordschleswig immer noch nur eine sehr kleine Minderheit. 
„ Cessen.) Wiederzusammentritt des Landtags. Der Minister- 
präsident Hofmann legt das Programm des neuen Ministeriums fol- 
gendermaßen dar: 
„Da die großh. Regierung in ihrer neuen Zusammensetzung heute zum 
ersten Male vor dieser Versammlung erscheint, so liegt mir, den das Ver- 
trauen unseres allergn. Landesherrn an die Spitze der Geschäfte berufen hat, 
die Pflicht ob, Ihnen, m. h. HH., in kurzen Zügen die von Sr. k. H. dem 
Großherzog ausdrücklich gutgeheißenen Grundsätze kundzugeben, nach welchen 
die Regierung fortan die Verwaltung des Landes zu führen beabsichtigt. Wenn 
ich dabei zunächst das Verhältniß zum deutschen Reiche ins Auge fasse, 
so ist der Weg, den wir zu gehen haben, klar vorgezeichnet. Die großen Er- 
eignisse der Jahre 1870 und 1871 haben Deutschland die langerstrebte Ein- 
heit und zugleich eine Machtstellung verschafft, wie es sie in früherer Zeit 
kaum jemals einnahm. Kein deutsches Land aber hat mehr Ursache gehabt, 
die Gründung des deutschen Reichs mit aufrichtiger Freude zu begrüßen, als 
gerade Hessen. Denn Hessen war der einzige deutsche Staat, dessen Gebiet 
von der Main-Linie durchschnitten wurde, Die Schwierigkeiten, die hieraus 
entstanden, sind noch zu lebhaft in Ihrem Gedächinisse, als daß ich sie hier 
ausführlich schildern sollte. Bei dem raschen Voranschreiten der norddeutschen 
Bundesgesetzgebung mußte der Zustand der Theilung unseres Landes in ein
        <pb n="211" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Slieder. 207 
dem Bunde angehöriges und ein demselben fremdes Gebiet, trotz aller Verträge, 
die man zur Ausfüllung der Kluft zwischen Nord= und Südhessen abschloß, 
auf die Dauer geradezu unhaltbar werden. Aus diesem Zustand hat die 
Gründung des Reiches uns erlöst, und es ist schon deßhalb natürlich, daß in 
Hessen lebhafte Sympathien für Kaiser und Reich vorhanden sind. Die Ne- 
gierung weiß, daß sie mit den Gesinnungen der überwiegenden Mehrzahl der 
Bevölkerung des Landes übereinstimmt und daß sie zugleich das Interesse des 
großh. Hauses am Besten wahrnimmt, wenn sie ihre Pflichten gegen das 
Reich mit voller, freudiger Hingebung an die großen nationalen Aufgaben des 
deutschen Cemeinwesens erfüllt und wenn sie in demselben Geiste das ihr durch 
die Neichsverfafsung gewährte Recht der Mitwirkung bei den gemeinsamen 
deutschen Angelegenheiten ausübt. Was sodann die inneren Verhältnisse des 
Landes angeht, so ist es zunächst die Resorm des Wahlgesetzes, hinsichtlich 
deren die Regierung Ihre Mitwirkung in Anspruch nimmt. Die Regierung 
hofft, daß es gelingen wird, auf der Grundlage des von ihr umgeänderten 
Entwurfes zu der dringend wünschenswerthen baldigen Vercinbarung Über das 
neue Wahlgesetz zu gelangen. Nicht minder ist es der Wunsch der Regierung, 
daß von den Ihnen bereits vorliegenden Gesetzes-Entwürfen insbesondere die- 
jenigen, welche sich auf die Gemeindegusgaben, auf die Pensionirung der Civil- 
beamten und auf die Besoldungen der Geistlichen sowie der Lehrer beziehen, 
noch auf dem gegenwärtigen Landtage erledigt werden möchten. Außer diesen 
bereits in Verhandlung begriffenen Gegenständen sind in der nächsten Zeit 
noch eine Reihe wichtiger Aufgaben zu lösen. Es wird sich darum handeln, 
veränderte Personal= und Besoldungsetats auf Grundlage einer möglichst ver- 
einfachten Verwaltungsorganisation zu entwerfen. Zugleich wird die Regie- 
rung ihr Bestreben darauf richten, Einrichtungen zu treffen, durch welche die 
Bevölkerung zur Theilnahme an der Verwaltung in größerem Maße, als es 
bisher geschehen war, herangezogen wird. Einer besonderen Sorgfalt bedarf die 
weitere Behandlung der kirchlichen Verhältnisse, soweit das Staatsinteresse 
dabei in Betracht kommt. Es gilt, unter vollständiger Wahrung der Glau- 
bens= und Gewissensfreiheit, die Rechte Sr. k. H. des Großherzogs auch den 
kirchlichen Gemeinschaften gegenüber aufrecht zu erhalten und zur Förderung 
des confessionellen Friedens in Anwendung zu bringen. Der evangelischen 
Kirche des Landes steht eine Neugestaltung ihrer Verfassung bevor. Erst 
wenn diese Neugestaltung vollzogen ist, wird auch das Verhältniß des Staates 
zur evangelischen Kirche neu geordnet werden können. Was die katholische 
Kirche betrifft, so wird es vor allen Dingen darauf ankommen, den Rechts- 
boden für das Verhältniß zwischen Staat und Kirche, so weit erforderlich, auf 
dem Wege der Gesetzgebung, wieder klar und sicher zu stellen. Die Schule 
und das Unterrichtswesen Überhaupt in allen seinen Abstufungen wird von der 
Regierung, die von der Wichtigkeit dieses Zweigs der öffentlichen Verwaltung 
durchdrungen ist, mit dem regsten Eifer gefördert werden, insbesondere wird 
dafür gesorgt werden, daß die Verhältnisse, welche in Bezug auf das Volks- 
schulwesen einer gesetzlichen Regelung bedürfen, so schleunig wie möglich im 
Wege der Gesetzgebung geordnet werden. Es versteht sich von selbst und be- 
dar deßhalb kaum einer Versicherung, daß die Regierung es sich angelegen sein 
lassen wird, auch den materiellen Interessen des Landes gerecht zu werden, 
die Landwirthschaft zu heben, Handel und Industrie zu pflegen und den schwie- 
rigen Fragen, welche durch die Lage und die Bestrebungen der Arbeiterklasse 
angeregt find, die ernsteste Aufmerksamkeit zuzuwenden. D ie Regierung ver- 
hehlt sich die Schwierigkeit ihrer Aufgabe nicht, allein sie geht mit der Zu- 
versicht ans Werk, welche aus dem Bewußtsein redlichen Strebens entspringt. 
Es ist keine Parteiregierung, m. HH., die vor Ihnen steht. Es ist eine Re- 
gierung, die kein anderes Programm hat, als das Wohl des Landes, und 
die deßhalb auf die Unterstützung aller derienigen glaubt zählen zu dllrfen, 
welchen dieses Wohl am Herzen liegt und welche gleich der Regierung wünschen,
        <pb n="212" />
        208 
15. 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
mit Gottes Hilfe die reichen Keime der Wohlfahrt, die unser Land in sich 
birgt, zur vollen Entwickelung zu bringen und Hessen zu einem treuen und 
kräftigen und deßhalb angesehenen und geehrten Mitgliede der deutschen Staa- 
tenfamilie zu machen."“ 
Bezüglich der neuen Wahlgesetzvorlage sprechen sich die Ausschüsse 
beider Kammern im Einverständnisse mit der Regierung für die Bei- 
behaltung des Zweikammersystems aus. 
„ (Preußen.) Der Unterrichtsminister erläßt an die Schulbehörden 
eine Verfügung mit einläßlichen Bestimmungen über das Volksschul- 
Präparanden= und Seminarwesen, durch welche die berufenen Stiehl'- 
schen Schulregulative beseitigt werden. Das Ziel der Volksschule 
wird höher gesteckt und die Ueberladung des Gedächtnisses mit reli- 
giösem Memorirstoff wird wesentlich eingeschränkt. 
„ (Preußen.) Die offizielle „Prov.-Corresp.“ äußert sich über die 
Denkschrift der Bischöfe in zwei einläßlichen Artikeln. Der erste kenn- 
zeichnet die Denkschrift mehr im Allgemeinen, während der zweite dazu 
bestimmt ist, die Folgeruugen zu ziehen, welche daraus für das Ver- 
halten des Staates gegenüber der katholischen Kirche hervorgehen. 
In der Charakteristik der Denkschrift heißt es zunächst: „Die Dar- 
legung der geistl. Auffassungen und Ansprüche ist in dieser Schrift so rückhaltlos, 
so absolut, so scharf, wie bisher noch in keiner öffentlichen Kundgebung deut- 
scher Bischöfe dem Staate gegenüber. Jeder Uebergriff gegen die bürgerlichen 
Gesetze, der bisher von einem einzelnen Bischofe begangen worden, jeder streitige 
geistliche Anspruch, der an irgend einer Stelle erhoben worden, wird jetzt von 
der Gesammtheit der Bischöfe als gemeinsame Angelegenheit der katholischen 
Kirche ausgenommen und als unbedingtes Recht behauptet und vertreten; alle 
Maßregeln, welche die Regierung seit Jahr und Tag ergriffen, alle Schritte 
der Verwaltung und der Gesetzgebung werden als rechtswidrig und die Auf- 
lehnung gegen dieselben für berechtigt erklärt.“ Dann wird die Versicherung 
der Bischöfe= die gegenwärtigen Wirren seien für sie plötzlich und gegen Er- 
warten hereingebrochen, als eine unwahre bezeichnet und daran erinnert, „mit 
wie schweren Sorgen die Bischöfe dem vaticanischen Concile entgegengingen, 
durch welches nach ihrer eigenen bangen Erwartung die gegenwärtigen Wirren 
nothwendig herbeigeführt werden mußten“; wie Bischof Ketteler, „der die jetzige 
Denkschrift verfaßt haben soll“, von der päpstlichen Unfehlbarkeit damals 
sagte: „sie sei der Kirche Christi dem Namen und der Sache nach unbekannt 
und erst in letzter Zeit ausgedacht worden, ihre Verkündigung aber würde 
etwas Unerhörtes sein“; wie die Bischöfe auf dem Concile gegen das Ver- 
fahren der Mehrheit protestirten, „um die Verantwortung für die unglück- 
lichen Folgen, welche daraus ohne Zweifel in kurzem hervorgehen würden, 
vor den Menschen und vor dem furchtbaren Gericht Gottes von sich abzuleh- 
nen“, und dem Papypste dringend vorstellten: es sei geradezu „unmöglich, die 
bürgerliche Gesellschaft nach der vom Concil aufzustellenden Regel zu gestal- 
ten“, und es „werde dahin kommen, daß die Katholiken als Feinde des Staa- 
tes gälten, weil sie im Gewissen gehalten seien, danach zu trachten, daß alle 
Staaten und Völker dem römischen Papst unterworfen werden.“ Endlich 
wird auf den eben veröffentlichten Brief Hefele's aus dem Jahre 1870 ver- 
wiesen, der das denkbar stärkste Zeugniß gegen das jetzige Verhalten der Bi- 
schöfe genannt wird, und aus dem Allem folgender Schluß gezogen: Wenn 
die Bischöfe sich hinterher „aus Überwiegenden Gründen ihres katholischen Be- 
wußtseins und vermuthlich nach schweren Gewissenskämpfen“ in die Verkün- 
digung der neuen Lehre gefügt hätten, so könnten sie doch die Thatsachen, die
        <pb n="213" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 209 
sie selber ausdrlicklich bezeugt, und die Folgen des vaticanischen Beschlusses, 
die sie klar vorhergesehen, nicht mit ihrer Unterwerfung einfach hinwegschaffen. 
„Sie wußten es und haben es selbst bezeugt, daß die bürgerliche Gesellschaft 
sich dem Spruche des Papstes nicht beugen könne und werde; wollen sie trotz- 
dem, nachdem fie selbst sich gebeugt, es in schwerem Kampf versuchen, auch 
den Staat, auch das deutsche Reich unter den Willen Roms zu beugen, so 
wird doch durch ihr eigenes unauslöschbares Zeugniß die Thatsache bestehen 
bleiben, daß dieser Kampf nicht plötzlich, nicht durch den Staat heraufbeschwo- 
ren ist, sondern durch das daticanische Concil.“ 
In dem zweiten Artikel wird davon ausgegangen, daß die Denkschrift den 
entschiedensten Beweis gebe, daß die Bischöfe sich unbedingt und rückhaltlos 
dem Willen der römischen Curie gebeugt hatten und alle Folgen der vatica- 
nischen Beschlüsse dem Staate gegenüber zu ziehen entschlossen seien. „Diese 
gemeinsame unzweideutige Kundgebung des deutschen Episcopats, heißt es 
weiter, muß auch die letzten Zweifel und Bedenken über die Stellung schwinden 
lassen, welche die Regierung des deutschen Reichs, sowie die deutschen Landes- 
regierungen der römischen Curie und der ihr willenlos folgsamen Geistlichkeit 
gegenüber einzunehmen haben.“ Im Vertrauen auf den gesunden Sinn des 
Volkes und auf die festgegründcte Kraft des Staatswesens habe die deutsche 
Negierung bisher davon Abstand genommen, ihrerseits die Grundlagen der 
staatlichen Beziehungen zur Kirche zu verändern, so lange nicht in dem that- 
sächlichen Verhalten der deutschen Geistlichkeit unmittelbare Anlässe dazu her- 
vorgetreten seien. Das Einschreiten des Bischofs von Ermeland gegen einen 
Religionslehrer und die Lossagung des Feldpropstes Namszanowski von seinen 
staatlichen Pflichten hätten sie in die Nothwendigkeit versetzt, Maßregeln der 
Abwehr gegen die geistlichen Uebergriffe zu treffen. „Als sodann der Geist 
des Widerspruchs und der Auflehnung durch eine Kundgebung des Papstes 
gegen die Regierung des deutschen Reichs geradezu ermuntert wurde, mußte 
die Regierung erkennen, daß die Abwehr geistlicher Uebergriffe nicht mehr 
auf den einzelnen Fall zu beschränken, sondern der ganze Zusammenhang der 
staatsfeindlichen kirchlichen Bewegung im Auge zu behalten sei.“" Die dem- 
zufolge zur Geltung gelangten Auffassungen, Absichten und Entschließungen 
der Regierung hätten durch den jetzigen herausfordernden Schritt der Bischöfe 
eine neue und gewichtige Bestätigung erhalten. „Wenn die preußische Negie- 
rung — fährt der Artikel fort — es nach dem Erlaß der Verfassung vom 
31. Januar 1850 im Vertrauen auf die damaligen Beziehungen zu den kirch- 
lichen Gewalten zunächst unterlassen hat, den Artikel 15, nach welchem „„die 
evangelische und die römisch-katholische Kirche, sowie jede andere Religions- 
Gesellschaft ihre Angelegenheiten selbstständig ordnet und verwaltet“, in seiner 
Bedeutung und Tragweite durch ausdrückliche Ausführungsgesetze (wie fie sonst 
ses zu allen ähnlichen Verfassungsbestimmungen ergingen) näher festzustellen, 
o ist es jetzt, nachdem die Bischöfe das Gebict der kirchlichen Angelegenheiten 
eigenmächtig zu bestimmen und willkürlich auszudehnen versucht haben, uner- 
läßlich geworden, durch unzweideutige und unantastbare Staatsgesetze diejenigen 
Gebiete zu regeln, welche nicht lediglich Angelegenheiten der Kirche sind, son- 
dern zugleich irgend eine Beziehung zum bürgerlichen und staatlichen Leben 
haben. Es liegt der Regierung auch jetzt fern, wie Fürst Bismarck in einer 
seiner Reden sagte, dogmatische Erörterungen Über die Wandelungen, welche 
in Bezug auf die Glaubenssätze der kath. Kirche vorgegangen sein können, zu 
beginnen. „„Jedes Dogma, auch das von uns nicht geglaubte, welches Mil- 
lionen Landsleute theilen, muß für ihre Mitbürger und für die Regierung 
jedenfalls heilig sein. Aber wir können den Anspruch auf pie Auslbung eines 
Theils der Staatssouveränelät den geistlichen Behörden nicht einräumen, und 
so weit sie dieselbe etwa besitzen, sehen wir im Interesse des Friedens uns ge- 
nöthigt, sie einzuschränken, damit wir neben einander Platz haben, damit wir 
in Ruhe mit einander leben können.“"“ Das jetzige Auftreten der Bischöfe 
14
        <pb n="214" />
        210 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
wird unzweifelhaft dazu helfsen, das Wort des Reichskanzlers rascher zur Er- 
füllung gelangen zu lassen, „„daß die Regierung gegenüber den Ansprüchen, 
welche einzelne Unterthanen Sr. Maj. des Königs von Preußen geistlichen 
Standes siellen, daß es Landesgesetze geben könne, die für sie nicht verbinolich 
seien, daß die Regierung solchen Ansprüchen gegenüber die volle einheitliche 
Souveränetät mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln aufrecht erhalten 
werde und in dieser Nichtung auch der vollen Unterstützung der großen Majo- 
rität beider Confessionen sicher sei.““ „Die Souveränetät schließt die „Prov.= 
Corresp.“ unter Citirung einer anderen Acußerung des Fürsten Bismarck, 
kann nur eine einheitliche sein und muß es bleiben: die Souveränetät der 
Gesetzgebung!“ 
17. Okt. (Preußen.) Nach ziemlich langwierigen Unterhandlungen wird 
18. 
19. 
20. 
22. 
Geh. Nath und Professor Hermann in Heidelberg zum Präsidenten 
des Oberkirchenraths berufen. 
„ (Preußen.) Im Wahlkreise Krotoschin (Posen) siegt der von 
Erzbischof Ledochowski unterstützte polnische Candidat Probst Jazdzewki 
mit mehr als 6700 Stimmen in einer Wahl zum Reichstage. Auf 
den Oberpräs. v. Horn, den Canditaten der deutschen Partei, fallen 
nur ca. 2000 Stimmen. 
„ (Mecklenburg.) In Schwerin beginnen die von der Regierung 
auf dem vorigen Landtag angekündigten und durch Erwählung einer 
ständischen Deputation vorbereiteten sog. commissarisch-deputatischen Ver- 
handlungen über die Modification der bestehenden Verfassung. 
„ (Preußen.) Der Landtag tritt wieder zusammen, hauptsächlich 
um im Herrenhause die neue Kreisordnung endlich zum Abschluß zu 
bringen. „ 
„ (Hessen.) II. Kammer: nimmt das neue Wahlgesetz schließlich 
mit 40 gegen 6 Stimmen an. 
„ —31. Okt. (Preußen.) Herrenhaus: Debatte über die Kreisordnungs- 
vorlage. Die Commission trägt auf Ablehnung an und die feudale 
Partel setzt alle Kräfte daran, die Vorlage wirklich zu Fall zu bringen. 
Graf Eulenburg vertritt die Regierung und die Vorlage aufrichtig, 
aber nicht allzu energisch, indem er wenigstens Concessionen im Detail 
in Aussicht stellt, nur gänzlich ablehnen solle das Haus die den 
dringenden Forderungen der Zeit entsprechende Vorlage nicht. Die 
feudale Majorität betrachtet die Frage offenbar nicht sowohl als eine 
politische Machtfrage, sondern die Frage der Vertheilung der Steuern, 
der Wunsch auch für Chausseen, welche unmittelbar dem Grundbesitz 
Vortheile verschaffen, die Hauptlast auf die allgemeinen Personalsteuern 
zu wälzen, und schließlich die Erhaltung der ganz und gar unmöglich 
gewordenen Erb= und Lehnschulzen geben den Ausschlag. Bezüglich 
des letzten Punktes erklärt der Minister den Antrag der Commission 
für ganz und gar inaceeptabel und bittet dringend, ihn doch abzulehnen, 
erhält aber von Kleist-Ritzonw die unumwundene Antwort: „Das ist 
uns sehr gleichgiltig; wir werden noch mehr Beschlüsse fassen, die der 
Herr Minister für inacceptabel erklären wird.“ Wirklich sollen die
        <pb n="215" />
        Das deutsche Reich und feine einzelnen Glieder. 211 
Erb= und Lehnschulzen mit 72 gegen 64 Stimmen beibehalten werden. 
In anderen Punkten ist die Majorität der Feudalen viel größer. 
Fürst Bismarck bleibt in Varzin und entspricht der Hoffnung, er 
werde dem Willen der Regierung den Feudalen gegenüber den nöthigen 
Nachdruck geben, nicht. Erklärung des Ministers Eulenburg vor der 
Schlußabstimmung. Der größte Theil der Minderheit erklärt, gegen 
das Gesetz stimmen zu wollen, weil die Vorlage durch die Commissions- 
anträge gänzlich verstümmelt worden sei. In namentlicher Abstimmung 
wird darauf die Vorlage im Ganzen mit 125 gegen 18 Stimmen 
abgelehnt. Dagegen wird der Antrag Below auf provinzielle Regelung 
der Kreisordnung mit der großen Majorität von 100 gegen 64 
Stimmen angenommen. Ungeheure Aufregung in allen Kreisen: die 
öffentliche Meinung bezeichnet das Ereigniß sofort und übereinstimmend 
als eine Verfassungskrisis. 
Der Antrag der Mehrheit der Commission lautet: „Das Herrenhaus 
wolle 1) in Erwägung der großen Verschiedenheit der Verhältnisse in den 
einzelnen Provinzen, 2) in Erwägung ferner, daß in dem Gesetze vom 24. Mai 
1853 Art. 3 ausdrülklich vorgeschrieben ist, daß zur Fortbildung der Kreis- 
Verfassungen besondere provinzielle Gesetze erlassen werden sollen, 3) in Er- 
wägung endlich, daß auch für die neuen Provinzen die Kreisverhältnisse im 
Jahre 1867 provinziell geregelt worden sind, unter Ablehnung des Gesetz- 
enltwurfs beschließen: die königliche Staatsregierung zu ersuchen, zur Forl- 
bildung der Kreisverfassungen in den sechs östlichen Provinzen besondere 
provinzielle Gesetzentwürfe dem Landtage vorzulegen.“ Referent v. Kröcher 
motivirt den Antrag der Commission in ausführlicher Weise. Zum Schlusse 
saßt er seine Bedenken gegen vie Vorlage in folgenden Säten zusammen: 
Das Gesetz würde durch die sog. Selbstverwaltung den Krieg der Arbeit wider 
das Capilal und des Capitals wider die Arbeit, wozu jetzt bereits der Anfang 
gemacht ist, wesentlich verallgemeinern. Man will die „Selbstverwaltung“ 
durch erwählte oder ernannte Personen, die nicht unmittelbare Staatsbeamte 
sind, ausüben lassen, ohne zu bedenken, daß dieß vielleicht in großen Städten, 
aber leinesfalls auf dem platten Lande, wo geeignete Personen fehlen, aus- 
führbar ist. Meiner Ansicht nach involvirt die Vorlage ein Mißtrauen gegen 
die bewährten königlichen Beamten, ignorirt die großen Kosten, welche durch 
die neuen Einrichtungen den Gemeinden auferlegt werden, und übt schließlich 
einen Zwang gegen Personen aus, die sich diesen ihnen aufgebürdeten Aemtern 
nicht unterziehen können oder wollen. v. Zedlitz, ebenfalls ein Gegner der 
Vorlage, erblickt in der Einführung derselben den Untergang „unseres vor- 
züglichsten Institutes“, des Institutes der Landräthe. Von mehreren Seiten 
werde großer Werih darauf gelegt, daß das Gesetz durch Vereinigung aller 
Parteien zu Stande gekommen sei. Im Grunde genommen sei es jedoch nur 
ein Compromiß. Nach der Ansicht der Liberalen sei es eine Etappe, auf der 
immer weiter gegangen werden werde, und zwar bis zur confessionslosen 
Schule. Graf Brühl wendet gegen die Vorlage ein, daß sie die letzte erb- 
liche Obrigkeit — mit Ausnahme der Krone — aus dem Staate hinaus- 
werfe. Minister Graf Eulenburg: Ich halte es für ganz unausführbar, 
auf dem Wege der provinziellen Gesetzgebung, wie es der Commissionsentwurf 
vorschlägt, die Kreisordnungsfrage zu lösen. Ich glaube, daß zwischen den 
alten Provinzen so viel Homogenität besteht, daß es durchaus gerechtfertigt 
ist, nur eine Kreisordnung für alle zu schaffen. Ich muß mit Bestimmtheit 
erklären, daß der Commissionsantrag für die Regierung nicht annehmbar ist. 
Ich denke auch, er wird eine Majorität im Hause nicht finden, sondern man 
14“
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        212 
Das deutsche Reich und seine einzelnen lkeder. 
wird im Ganzen geneigt sein, zunächst den Commissionsbericht zur Grundlage 
einer eingehenden Berathung des vorliegenden Entwurfes zu machen. Der 
Commissionsbericht will die auch von ihm anerkannten fehlerhaften Zustände 
und Schäden der alten Organisation, ohne an ihren Grundfesten zu rütteln, 
einfach reparirt wissen. Ich gebe zu, daß bis zu einer Reihe von Jahren 
dieser Weg der richtige gewesen wäre, und beklage, daß er damals nicht ein- 
geschlagen wurde; allein es sind nunmehr üÜber diese fehlerhaften Zustände 
neue, großartige politische und staatliche Zustände gekommen, die das Bedürf- 
niß der Verbesserung nicht bloß dringender gemacht, sondern auch den Weg 
und die ganze Richtung der Verbesserung geändert haben. In diesem Augen- 
blicke, indem der Ruf der Selbstverwaltung nicht bloß als officiöse Nedensart 
in die Welt geschleudert wird, sondern bereits ein im Volke durchaus lebendiger 
geworden ist, da kann und will die Regierung demselben ihre Ohren nicht 
verschließen. Die Leute verwalten sich selbst in der Familie, in der Commune, 
sie wollen es auch in größeren Kreisen, und wenn der Staat sich dieser Be- 
obachtung nicht entziehen kann, so ist er auch verpflichtet, für die Quelle, die 
dort sprudelt, den rechten Trichter zu construiren, der sie zusammenfaßt und 
leitet. Ein vollständiges Losreißen von Dem, was wir bisher gehabt haben, 
kann auch ich nicht zugestehen. Wir können eine Analogie des Alten con- 
struiren, wir können gesellschaftliche Gruppen zusammenfassen; aber freilich 
Stände im alten feudalen Sinne können wir nicht aufrecht erhalten, ich halte 
ein jedes derartiges Bestreben für vergeblich. Ueber Detailfragen wird man sich 
verständigen können; ich muß aber als Princip der Regierung, von dem sie 
nicht abgehen kann, hinstellen, daß sie eine Umgestaltung der Kreisvertretungen 
verlangt. Sie kann 1) auf eine ständische Aenderung im bisherigen Sinne 
nicht eingehen, und sie muß 2) dabei stehen bleiben, daß diese Kreisvertretungen 
aus sich selbst heraus Instanzen construiren, welche die Selbstverwallung 
durchführen. Der Staat will, daß ein Theil derjenigen Functionen, deren er 
sich bis jetzt allein bemächtigt hat, auf die Organe der Selbstverwaltung über- 
gehe. Darin liegt kein Mißtrauen gegen die Beamten; im Gegentheil, es 
liegt darin nur ein großes Vertrauen in die Nichtbeamten. Dabei wird aber 
die Regierung niemals zugeben, daß durch die Selbstverwaltung die Autorilät 
des Staates untergraben werde. Finden Sie in dieser Richtung etwas Be- 
denkliches in dem Entwurf, so wird die Regierung bereit sein, sich Verbesse- 
rungen anzuschließen. Ich halte alle freiheitlichen Vewegungen innerhalb des 
Staates, in dem man lebt, für berechtigt, aber ich halte auch dafür, daß stets 
der Staat die Verpflichtung habe, die starke Hand seiner Autorität darüber 
zu halten. Mit der Theorie des bloßen laisser faire und laisser aller haben 
wir schon auf socialem Gebiet traurige Erfahrungen gemacht, sie würden noch 
schlimmer sein auf communalem. Ich denke aber, in dem Entwurf ist jene 
Verpflichtung und Aufgabe des Staates hinreichend vertreten. Theurer wird 
die Verwaltung, das gebe ich zu; aber der günstige Ausfall des Staatshaus- 
haltsetats setzt uns in den Stand, genügende Mittel zu bewilligen. Wir 
wollen bei Abmessung der Summen, die auf die einzelnen Provinzen zu ver- 
theilen sind, die Einwohnerzahl von Hannover, Hessen und Nassau zu Grunde 
legen und vergleichsweise die übrigen Provinzen darnach dotiren. Wir wollen 
außerdem zu Kreisverwaltungszwecken eine Summe von 12,500 Thlr. für 
den Kreis, also im Ganzen ca. 1½ Millionen Thlr. hergeben. Ich kann 
zum Schlusse nur sagen: Ich möchte durch diesen Entwurf die allgemeine 
Dienstpflicht, die auf dem militärischen Gebiet Deutschland so groß gemacht 
hat, auf das bürgerliche Gebiet übertragen. Auch hier allgemeine Tienstpflicht, 
das ist die Parole, die ich ausgebe und die ich bitte anzunehmen. Graf zur 
Lippe (Justizminister zur Conflictszeit): Der Entwurf ziele dahin, den 
großen Grundbesitz auf Null zu reduciren, der große Grundbesitz solle seine 
alte Bedeutung verlieren. Man müsse vielmehr dem Grundbesitz die reale 
Bedeutung wiedergeben, und deßhalb wünsche er, daß das alte germanische
        <pb n="217" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 213 
Erbrecht bei Immobilien wieder hergestellt werde. Der Entwurf verdanke sein 
Dasein dem parlamentarischen Despotismus, dieser aber zerstöre mehr als der 
Despotismus im absoluten Staate. Der Entwurf wolle ferner den königlichen 
Beamten beikommen, indem man ein anderes Personal schaffe, das jenen 
Concurrenz mache. Man wolle also neben dem stehenden Heer die Bürgerwehr 
wieder einführen. (Bravo.) Er halte es daher für seine Aufgabe, den reißen- 
den Fluthen des Fortschritts die Brust entgegenzustemmen und zur Ablehnung 
des Entwurses zu mahnen. v. Kleist-Retzow erinnert an die Verdienste 
der Kreiscorporationen, besonders im Jahre 1848, und an die „glänzenden 
Zeiten“ des Conflicks des Ministeriums mit der liberolen Richtung des Parla- 
ments. Auch damals seien die Kreiscorporationen die Stütze des Ministeriums 
gewesen. In Zeiten der Bedrängniß werde man sich schon wieder nach ihnen 
sehnen. Jetzt aber sei das Ministerium durch die liberale oder vielmehr radi- 
cale Nichtung mit den Ansichten Waldeck's gedrängt. Er müsse auch zu be- 
denken geben, daß die königliche Macht nur dann zu erhalten sei, wenn sie 
den höchsten Berg unter umgebenden Bergen und Hücheln bilde. Wenn aber 
die Obrigkeit dem Gutsbesitzer entzogen werde, entstehe im Lande eine radicale 
Atmosphäre. Endlich werde die Polizeiverwaltung viel theurer werden. Deß- 
halb, meine er, müsse man dem Entwurf ein rundes Nein entgegen setzen. 
Minister Graf Eulenburg: Die Regierung muß den Standpunkt der 
Gegner der Vorlage für unhaltbar erachten. Stände in dem Sinne, wie sie 
ictzt existiren, sind in der neuen Kreisordnung nicht mehr vorhanden; schon 
deßhalb nicht, weil eben aus den Kreisvertretungen die Institution der Kreis- 
ausschüsse hervorgehen soll, welche die Gegner selbst zu meiner großen Be- 
friedigung als eine gutgedachte und hoffentlich wirksame ansehen. Wenn die 
Ausschüsse wirken sollen, dürfen sie nicht aus ständischen Vertretungen hervor- 
gehen, sondern aus der Mitte der Bevölkerung. Sie sagen: die Stände sind 
Glieder, die Beine des Staates. Allein die Stände, die Rittergutsstände, leiden 
an vielen Mängeln. Die Rittergutsbesitzer haben eine große Anzahl von 
Nittergltern, die nicht mehr das sind, was sie waren, und das sind an diesen 
„Beinen“ die podagristischen Erscheinungen. Ich will den Stand in dem 
Sinne, daß er ein Glied, ein Bein, ein Stützpunkt des Staates sein soll, ge- 
wiß aufrecht erhalten, aber nicht dadurch, daß ich ihn abschließe, sondern daß 
ich die einzelnen Stände einander gegenseitig zugänglich mache, und darum 
will ich nicht mehr von ständischen Gliedern in dem Sinne reden, als dieß 
bisher der Fall war. Ich will dadurch die Bevölkerung heben, während man 
sie durch das Gegentheil niederdrückt. Der Bauer bleibt allerdings Bauer, 
auch wenn er zwei große Bauerngüter hat, aber er muß es bleiben, wenn ihn 
das Gesetz ewig zum Bauern stempelt. Er kann aber ein Nittergutsbesitzer 
werden, wenn wir ihm die Schranken öffnen und ihn nach und nach in die 
große Gesellschaft einführen. Sie haben mit Recht hervorgehoben, daß wir 
für die Ausschüsse nicht genug geeignete Leute finden würden, aber mit den 
Pflichten und Rechten wird auch ihre Kraft wachsen. Lassen Sie sie eintreten 
in die Kreisversammlungen, und Sie werden aus den bisherigen Bauern 
nachher noch einen Schlag Menschen heranziehen der es wohl würdig ist, im 
Kreistage zu sitzen. Ich schließe mich so viel wie möglich der bisherigen In- 
stitution an. Daß die Kreistage bisher ihre Pflicht erfüllt haben, habe ich 
ja schon gesagt, aber mit Unrecht wirft man mir vor, daß ich eine durchaus 
gesunde Institution beseitigen wolle. Ich will sie nicht beseitigen, ich will fle 
verbessern. Die Principien waren richtig, die Manipulationen wirksam, jetzt 
aber, glaube ich, sind sie es nicht mehr. Es kann für Krieg und Frieden 
keine höhere Aufgabe geben, als immer aufs Schärfste darÜber zu wachen, 
daß wir immer an der Spitze bleiben und keinen Andern vorwärtskommen 
lassen. Unsere jetzige Thätigkeit im Innern ist unter den gegenwärtigen Um- 
ständen nicht mehr ausreichend; die Staatsregierung muß sich bemühen, etwas 
Anderes an deren Stelle zu setzen. Nur deßhalb ist die Regierung bemüht.
        <pb n="218" />
        214 
Has deutsche Reich und seine tinzelnen Glieder. 
die Kreisstände zu reorganisiren. Ich muß den Vorwurf, als ob die Regie- 
rung bei diesem ganzen procedere kein anderes Motiv gehabt habe, als 
liberalen Parteien Raum zu gewähren, absolut zurückweisen. Nicht liberalen 
Parteien wollen wir Raum geben, sondern Anschauungen, die in eciner Zeit 
sich gebildet haben, in der die Weltgeschichte, wie in den letzten zehn Jahren, 
ein ganz anderes Gesicht bekommen hat. Wenn wir Maßregeln vorschlagen, 
die den Anschauungen dieses Haufes liberal erscheinen, so sind wir nicht liberal 
geworden, sondern bilden uns ein, erst recht conservativ zu sein, indem wir 
die nothwendigen Verbesserungen zur richtigen Zeit und in der richtigen Form 
zur Anwendung bringen. Sie sagen: wir gehen gegen die alten Kreistage 
jetzt vor, wo die Tage ruhig sind; wir wülrden sic noch einst vermissen! Sie 
haben in dem Conflict einen guten Dienst geleistet, und wenn ein Conflict 
wiederkommt, so werden wir noch nach ihnen rufen. M. H., der Conflict — 
war er denn ein Streit, dessen Folge weiter nichts ist, als daß der Besiegte 
nach Revanche schreit? Ich glaube nicht. Ich glaube, der Conflict war ein 
Läuterungsproceß für alle Parteien, und allen Parteien werden daraus Vor- 
theile erwachsen und sind ihnen erwachsen. Gerade auf dem Boden dessen, was 
wir während der Conflictszeit gelernt haben, ist eine Reihe der Gesetze entstanden, 
die in den letzten sechs oder acht Jahren emanirt worden sind. Allerdings 
entwickelt sich fast über jeder Gesetzgebung, die liberalere Anschauungen zur 
Geltung bringt, eine gewisse radicale Atmosphäre. Gerade in den Ausführungs- 
perioden liegt die ganze Schwierigkeit. Aber seien Sie sicher, sie ist vorüber- 
gehend. Verzweifeln Sie darum nicht, haben Sie mehr Muth, als Sie zu 
haben scheinen Sie vertheidigen bisher Besessenes als gut und wollen sich 
dem Besseren verschließen; Sie haben den Muth nicht, Sie haben das Zu- 
trauen nicht zu der Bevölkerung, welches die Regierung hat. Mit denselben 
Gefühlen haben wir gekämpft, als wir in den Krieg gingen. Wir sind nicht 
siegesgewiß gewesen, wir haben die Mäöglichkeit eines argen Neverses voraus- 
gesehen. Aber wir hatten die Ueberzeugung, daß wir, wenn einmal geschlagen, 
uns desto glorreicher wieder erheben würden. So wollen wir es auch jet 
machen! Versuchen Sie es nur einmal mit der Kreisordnung! Damit 
schließt die Generaldebatte. Nach Schluß der Specialdebatte und vor der 
Schlußabstimmung erklärt der Minister Graf Eulenburg: Sie werden 
jetzt zu beschließen haben, ob die nun im einzelnen angenommene Vorlage der 
Commission im Ganzen als beseitigt angesehen werden soll oder nicht. Wenn 
Sie die Gesetzvorlage im Ganzen verwerfen, so ist sie dadurch für diese Session 
beseitigt und kann nicht mehr in dieses Hauses gebracht werden. Fällt Ihr 
Beschluß so aus, so würde unter anderen Verhältnissen vielleicht die Dimission 
des Ministeriums, speciell desienigen Ministers, der mit der Führung dieser 
Angelegenheit betraut wurde, die Folge sein. Sie werden uns zutrauen, daß 
wir, wenn wir irgend eine Förderung der Sache darin erkennen könnten, keinen 
Augenblick Anstand nehmen würden, unsere Dimission zu den Füßen Sr. 
Majestät niederzulegen. Allein die Sache steht in diesem Falle anders. 
Se. Majestät hat sich überzeugt, daß das Zustandekommen einer auf den 
Principien der Regierungsvorlage beruhenden Kreisordnung eine Nothwendig- 
keit ist, und in dieser Ueberzeugung werden Sie jedem neuen Ministerium 
ganz dieselbe Aufgabe stellen, die uns obgelegen hat. Wenn Sie den Beschluß 
fassen, die Vorlage abzulehnen, so wird die Session unmittelbar geschlossen 
und eine neue Session einberufen werden, in welcher die Kreisordnung zu den 
ersten Vorlagen gehören wird. Wir sind von der Nothwendigkeit der Durch- 
führung derselben im Einverständniß und mit voller Zustimmung Sr. Majestät 
so Überzeugt, daß wir diese Aufgabe nicht fallen lassen, sondern versuchen 
werden, sie zu erreichen durch alle Mittel, welche die Verfassung uns gewährt. 
v. Kleist-Retzow: Die Worte des Herrn Ministers nöthigen mich meiner- 
seits zu einer Erklärung: Es wird nun geradezu erklärt: wenn das Haus 
nicht unbedingt das annimmt, was man ihm vorlegt, so sollen alle Mittel
        <pb n="219" />
        DPas deutsche Reich und seine einjelnen Slieder. 215 
angewendet werden, um es dazu zu zwingen. Wenn so eiwas geschieht, wenn 
so etwas offen erklärt werden kann, dann, muß ich sagen, hört freilich die 
Freiheit, dann hört jede Selbstständigkeit dieses Hauses auf. Wir unsfererseils 
aber find entschlossen, nach unserem besten Wissen und Gewissen, bei einer Vor- 
lage, welche die Grundverfassung unseres Landes betrifft, diese Grundsäule 
unseres Landes nicht aufzugeben. Sie wissen es ja alle, meine Herren, wir 
haben niemals so gestanden, und stehen auch heute nicht so, daß wir meinen, 
daß von irgend einem Beschlusse dieses Hauses das Bleiben oder das Gehen 
eines Ministeriums abhängt; im Gegentheil, wir müssen eine solche Durch- 
führung des constitutionellen Princips, die uns für unser Land gar nicht 
passend erscheint, für äußerst bedenklich halten, aber, meine Herren, wir slehen 
doch so, daß wir sagen müssen, die Grundverfassung unseres Landes erscheint 
uns mehr werth als das Ministerium, und deßhalb kann ich heute nur bitten: 
stimmen Sie möglichst wie ein Mann zur Wahrung der Selbständinkeit des 
Hauses und mit dem Vewußtsein, daß Sie die Folgen Ihres Beschlusses allein 
dem Ministerium zu überlassen haben, gegen den ganzen Entwurf. 
25. Olt. (Preußen.) Abg.-Haus: nimmt die Geschäftsordnung des Reichs- 
29. 
31. 
tags an, doch mit Beibehaltung der Rednerliste. 
„ (Preußen.) Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, 
bietet in Folge der Haltung des Herrenhauses in der Kreisordnungs- 
frage dem Kaiser seine Entlassung an. Der Kaiser nimmt sie indeß 
nicht an, ergreift vielmehr eine Gelegenheit, sich dem Grasen Brühl 
gegenüber neuerdings sehr nachdrücklich für die absolute Nothwendigkeit 
der Durchführung der Vorlage auszusprechen. Das Herrenhaus 
nimmt darauf keinerlei „Rücksicht und fährt vorerst fort, die Vorlage 
zu verstümmeln, um sie schließlich ganz abzulehnen. Bercits spricht 
man allgemein von einem Pärsschub und hält die bez. Ernennung von 
50 neuen Herrenhausmitgliedern für erforderlich. 
„ (Bayern.) Die Regierung geht endlich dem Schwindel der sog. 
Dachauerbanken in München (Spitzeder und And.) energisch zu Leibe, 
indem sie zunächst öffentlich vor demselben warnt. 
„ (Württemberg.) II. Kammer: schlägt dem König drei national 
Gesinnte für die Präsidentenwahl vor. 
. (Hessen.) I. Kammer: stimmt dem neuen Wahlgesetzentwurf auch 
ihrerseits mit geringen Modificationen bei. 
„ (Preußen.) In Folge der Haltung der Regierung dem Herren- 
haus gegenüber in der Kreisordnungsfrage gibt auch der Landwirth- 
schaftsminister v. Selchow, der, noch ein Minister aus der Conflictszeit, 
mit der feudalen Partei geht, seine Entlassung ein. Graf Roon ver- 
langt die seinige aus Gesundheitsrücksichten. Bezüglich der eingetretencn 
Ministerkrisis erklärt sich die Spenersche Ztig. für die früher von Bismarck 
gerühmte engl. Einrichtung, wonach die einzelnen Ressortminister nicht 
bloß dem Parlament, sondern auch dem Ministerpräsidenten gegenüber 
vcrantwortlich seien, wodurch allein ein einheitliches und homogenes 
Ministerium möglich werde. 
„ Do sich unter den Unterzeichnern der bischöflichen Denkschrift vom 
Sept. d. J. auch der Name des Bischofs Hefele von Rothenburg findet,
        <pb n="220" />
        216 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
so veröffentlicht die „Aachener Zeitung“ ein Schreiben, welches dersobe 
unterm 11. Nov. 1870 an das damals bereits unter Führung des 
Prof. Dr. Bauerband in Bonn bestehende Comité der rheinischen Alt- 
katholiken gerichtet hat. Diese Altkatholiken hatten an mehrere von den- 
jenigen Bischöfen, welche auf der ersten Fuldaer Conferenz (wo die 
Unterwerfung unter das Unfehlbarkeitsdogma beschlossen wurde) nicht 
erschienen waren, so an den Erzbischof von Bamberg und an Hefele, die 
Anfrage gerichtet: was nun zu thun sei. Darauf antwortete der Letztere: 
„Hochverehrte Herren! Für Ihre freundliche Zuschrift vom 4. ds. Mts. 
bestens dankend, beehre ich mich, Ihnen meine Anschauung über unsere trau- 
rige Lage ganz offen vorzutragen. Ich kann mir in Rottenburg so wenig 
wie in Rom verhehlen, daß das neue Dogma einer wahren, wahrhaftigen, 
biblischen und traditionellen Begründung entbehrt und die Kirche in unbe- 
rechenbarer Weise beschädigt, so daß letztere nie einen herberen und tödtlicheren. 
Schlag erlitten hat als am 18. Juli d. J. Aber mein Auge ist zu schwach, 
um in dieser Noth einen Rettungsweg zu entdecken, nachdem fast der ganze 
deutsche Episcopat so zu sagen über Nacht seine Ueberzeugung geändert hat 
und zum Theil in sehr verfolgungssüchtigen Infallibilismus Übergegangen ist. 
Ich sehe mit Schrecken, daß demnächst in allem Religionsunterrichte Deutsch- 
lands die Infallibilitäl als das Haupt= und Primärdogma des Christenthums 
wird gelehrt werden, und ich kann mir den Schmerz der Eliern wohl vor- 
stellen, welche ihre Kinder solchen Schulen Überlassen müssen. Aber alles 
Sinnen und Denken über diese Noth hat mich bisher nicht weiter geführt als 
zu einer Norm für meine eigene Person. Ich werde das neue Dogma in 
meiner Diöcese nicht verkünden, und faktisch wird in ihr nur von wenigen 
Geistlichen infallibilistisch gelehrt. Weitaus die meisten ignoriren das neue 
Dogma, und das Volk kümmert sich, ganz wenige — besonders Adelige — 
ausgenommen, gar nicht um dasselbe und ist sehr zufrieden, daß der Bischof 
darüber schweigt. Desto unzufricdener ist man von der andern Seite, und 
die Folgen für mich werden nicht lange auf sich warten lassen. Ich will lieber 
den Stuhl als die Ruhe des Gewissens verlieren. Solche Abschlachtung der 
Einzelnen hätte nur verhütet werden können, wenn der gesammte deutsche 
Episcopat sich der Verkündung des Dekretes widersetzt hätte. Vis unita for- 
tior. Ich halte in Rom die Hoffnung, daß solches wenigslens annähernd 
geschähe. Jetzt ist es ganz anders geworden. Ich will aber gern, Ihrer Ad- 
resse gemäß, mit den wenigen noch renitenten Bischöfen Deutschlands und 
Oeslerreichs, sowie mit den Ungarn in Correspondenz treten, um wo möglich 
eine einheitliche Aktion zu erzielen. Nur kann ich mich großer Hoffnung nicht 
hingeben. Unter den Bischöfen der Schweiz sind alle Infallibilisten, mit Aus- 
nahme Greith's in St. Gallen. Er wird es so lange wie möglich machen, 
wie ich; aber wenn man ihm einmal das Messer an den Hals setzt, wird er 
sich unterwerfen (ich stehe mit ihm in Correspondenz). Die Ungarn verschanzen 
sich hinter ihre Regierung und dem „Non placct“; hier wird das Tekret 
gewiß nicht verkündet, aber ob die Ungarn zu einer weiteren gemeinsamen 
Aktion bereit sind, ist mir nach meiner Correspondenz mit Ungarn freilich 
zweifelhaft. Ebenso konnte ich von Dupanloup keine offene Erklärung darüber 
erhalten, was er schließlich thun werde. Alles das lautet freilich sehr pessi- 
mistisch; aber bei alle dem scheint mir noch das Beste die dilatio guam ma- 
xXJima — Zögerung ohne förmliches Schisma, dessen Folgen unberechenbar 
sind. Wo die Noth am größten. ist Gott am nächsten. Die Zögerung schließt 
aber die Nichtunterwerfung ein. Wird darauf mit Kirchenstrafen geantwortet, 
so müssen wir, glaube ich, uns denselben quoad ordinem externum sügen, 
wenn wir auch ihre innere Berechtigung und ihre Geltung vor Gott nicht an- 
erkennen. Schließlich bemerke ich noch, daß unsere schriftliche Wiederholung
        <pb n="221" />
        Das deutsche Relch und seine einzelnen Elieder. 217 
des „Non placet“ am 17. Juli gegen die letzte Form des Dekretes gerichtet 
war; dieß gegen Herrn v. Ketteler. Genehmigen Sie die Versicherung aus- 
gezeichneter Hochachtung und innigster Theilnahme, worin ich verharre Ihr 
ergebenster Dr. v. Hefele, Bischof v. Nottenburg." 
Eine längere Auslassung der offiziösen preußischen Prov.-Corresp. gegen 
den Bischof Ketteler von Mainz und über den obigen Brief des Bischofs Hefele 
schließt damit: „Die deutschen Bischöfe können nur wünschen, daß die Aklen 
über das Concil und über ihr Verhalten zu demselben möglichst bald ge- 
schlossen werden könnten; denn wo man dieselben auch ausfschlagen möge. 
überall findet man nur unwiderlegliche Zeugnisse von der traurigen Rolle, 
welche sie dort gespielt haben, unwiderlegliche Zeugnisse von der klaren Vor- 
aussicht der hereinbrechenden. Gefahren und Wirren, aber zugleich von der 
Schwäche und dem Mangel an Muth, dem Unheil zu wehren.“ Prof. Rein- 
kens in Bonn richtet an Bischof Hefele ein offenes Sendschreiben in dem er 
die grellen Widersprüche in den verschiedenen Aeußerungen derselben scharf 
hervorhebt und damit schließt: „Ist es Ihnen, wie Sie sagen, gelungen, die 
einnere Nuhe“ durch Aufopferung Ihrer bessern Ueberzeugung zu gewinnen, 
so wird es Ihnen doch nicht gelingen, sie zu bewahren. In Ihrer Diöcese 
hat Clerus und Volk sich innerhalb zwei Jahren wenig geändert. Daß die 
Tübinger katholisch-theologische Fakultät insgesammt nicht an die Unfehlbar- 
keit des Papstes, ex sese, non autem ex consensu Ecclesiae, glaubt und 
dagegen lehrt, ist notorisch: versuchen Sie, dieselbe zum Bekennen und Lehren 
des Infallibilismus zu zwingen, und Ihre innere Ruhe ist hin, wenn Sie 
auch nur auf zwei Charaktere innerhalb dieser Corporation stoßen. Wagen 
Sie es, Ihren Pfarrclerus zum offenen Bekenntniß des vaticanischen Dekrets 
zu nöthigen, und verloren ist Ihre „innere Ruhe." Eins haben wir Ihrer 
Erklärung zu danken. Sie haben den Eindruck der Fuldaer Denkschrift für 
die Staatsregierungen verschärft. Diese werden endlich einsehen, daß es mit 
der Beförderung „nicht compromittirter", „milder", „vermittelnder Persönlich- 
keiten“ auf die Bischofsstühle nichts ist. Weder wird die preußische Staats- 
regierung den polnischen Monsignor v. Wolanski — der übrigens nicht cin- 
mal eine solche Persönlichkeit ist — zum Nachfolger Namszanowski's machen, 
noch den badensischen Hrn. Alzog auf den erzbischöflichen Stuhl von Freiburg 
setzen. Sie werden überhaupt einsehen, daß jeder von Rom approbirte Bischof 
in seinem Lehren und Handeln keine eigene Ueberzeugung und Gesinnung mehr 
hät, daß da aller Patriotismus eitel Schein und Trug ist, daß der Hr. Bi- 
schof Roms Lehren lehrt, Roms Parolen ausgibt, hart oder milde ist auf 
Befehl der fremden Curie. Die Staatsregierungen werden endlich erkennen, 
daß, wer um Bischof zu werden, dem Papste den berüchtigten Vasalleneid 
leistet, in welchem er sechs Mal diesen seinen Herrn nennt und nur Pflichten 
gegen diesen beschwört, — in seinem Innern kein Deutscher mehr sein kann, 
sondern einzig und allein ein Organ römischer Interessen in Deutschland.“ 
Auch die vom Kölner Altkatholikencongreß eingesetzte Commission erläßt 
eine Antwort auf die Denkschrift der Bischöfe, aus der folgender Punkt von 
politischer Bedeutung hervorgehoben werden mag: . 5) Die Behauptungen 
der Denkschrift über die päpstliche Auffassung des Verhältnisses von Staat und 
Kirche enthalten, im Hinblicke auf die bekannten zahlreichen Stuhlsprüche der 
Päpste von Gregor VII. bis auf den Syllabus Pius IX., auf die Theorien des 
päpstlichen Organs Civilta cattolica, auf die Eingabe der Bischöfe vom 
10. April 1870 an das „vaticanische Concil“, Unwahrheiten, die um so schwe- 
rer ins Gewicht fallen, als die Unterzeichner wissen müssen, daß die Souveränc= 
tät des Papstes über alle menschliche Creatur, die Ungiltigkeit jedes vom Papste 
verworfenen Staatsgesetzes, die absolute Verpflichtung der Fürsten, dem Papste 
zu gehorchen, durch ihre Unterwerfung unter das Dogma des 18. Juli 1870 
seitdem nach der eigenen am 10. April 1870 constatirten Erklärung für sie 
ein unabänderlicher Glaubenssatz ist.“
        <pb n="222" />
        218 Das deutsche Reich und felne einjelnen Glieder. 
— Okt. (Bayern.) Das „Passauer Tagblatt“, das Organ des dortigen 
Bischofs, bekämpft anhaltend und nachdrücklich das politische Gebahren 
der ultramontanen Partei und Presse und die Agitation der sogen. 
katholischen Bauernvereine, steht aber darin in der gesammten specifisch 
katholischen Presse Deutschlands ganz allein. 
— „ Prof. Friedberg in Leipzig veröffentlicht ein Buch: „Die Grenzen 
zwischen Staat und Kirche und die Garantieen gegen deren Verletzung“, 
das als Grundlage der von der preußischen Regierung im Spätsommer 
zur Berathung beigezogenen Conferenz von Kirchenrechtslehrern und 
als Vorläufer der von der preuß. Regierung in Aussicht genommenen 
Gesetzesvorlagen behufs Wahrung der Rechte des Staats gegen die 
Uebergriffe der katholischen Kirche betrachtet wird. 
Der Verfasser führt den Leser an der Hand der Geschichte durch alle 
Länder und Zeiten, und zeigt, daß der Kampf zwischen den Rechten des 
Staats und den auf das kanonische Recht gestützten Prätentionen der katho- 
lischen Kirche seit vielen Jahrhunderten und überall gekämpft wurde, wo die 
katholische Kirche überhaupt zu nennenswerther Bedeutung gelangle, und zwing! 
ihn zu der Ueberzeugung, daß der Kampf, in den das neue deutsche Neich in 
so erbitlerter Weise verwickelt wurde, kein neuer, sondern ein urallter ist, und 
daß die Kampfesweise der Curie und des Ultramontanismus, ebenso wie dic 
Wafssen, die dem Staat in jenem Kampfe zu Gebole stehen, nur dann ein 
richtiges Verhältniß auch von Seiten der berufenen Staatsmänmer werde fin- 
den können, wenn dasselbe auf Grund der historischen Forschung gewonnen 
wird. Wohin man mit abstrakten Construktionen Über das Verhälfniß von 
Staat und Kirche kommt, darüber spricht sich die Verfossung mehrsach in 
scharser, fast bitterer Weise aus, besonders bei Gelegenheit der Besprechung 
der staatskirchlichen Zustände Belgiens, des bejammernswürdigen Eldorado's 
kirchlicher Freiheit. 
1. Nov. (Preußen.) Die Regierung schließt den Landtag. Eine kgl. 
Verordnung beruft denselben auf den 12. d. M. wieder ein. In der 
Zwischenzeit soll der Pärsschub erfolgen. Die offiziöse Presse erklärt, 
die Stellung Preußens in Deutschland fordere zur raschesten Vermiltelung 
oder Beseitigung der vom Herrenhause heraufbeschworenen Gegensätze auf. 
Preußen habe den Veruf zur Einigung Deutschlands in der Eintracht seiner 
intelcktuellen Kräste gefunden und müssse dieses kostbare Gut durch sein Vor- 
angehen auf der betretenen Bahn bewahren. Es würde seiner Bestimmung 
untreu werden, wenn der Keim einer Disharmonie nicht beim Entstehen be- 
seitigt würde. 
— „ (Mecklenburg.) Die sog. commissarisch -deputatischen Verhand- 
lungen über die von den beiden Regierungen vorgeschlagene Verän- 
derung der Verfassung haben zu keinem Resultat geführt, da die 
landschaftlichen Mitglieder die Regierungsvorlage mit aller Entschic- 
denheit als völlig ungeeignet abgelehnt haben. 
— „ (Baden.) In Folge des auf dem letzten Landtag zu Stande 
gekommenen Gesetzes, das den Mitgliedern religiöser Orden und Con- 
gregationen die Lehrthätigkeit im Großherzogthum untersagt, ergeht ein 
Ministerialerlaß, nach welchem dieselben ihre bisherige Lehrthätigkeit 
binnen vier Wochen einzustellen haben.
        <pb n="223" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 219 
2. Nov. (Baden.) Die Regierung erläßt eine neue Verordnung bezüglich 
5. 
der Staatsprüfung der Geistlichen, durch welche die dießfällige Ver- 
ordnung von 1867 ermäßigt wird, um der erzbischöflichen Curie ent- 
gegen zu kommen. Der Erzbisthumsverweser Kübel erklärt sich jedoch 
damit nicht zufrieden und verordnet „daß es den Geistlichen und Can- 
didaten des geistlichen Standes nach wie vor untersagt bleibe, sich 
irgendwie bei dieser Staatsprüfung zu betheiligen.“ 
Schon im Februar ds. Irs. fand zwischen einem bischöflichen und einem 
Regierungscommissär eine Besprechung statt, in welcher die Regierung dem 
Ordinariate beachtenswerthe Vorschläge zur Erzielung eines beiderseits ge- 
wünschten Einverständnisses machte. Bischof Kübel hielt sich indessen verpflichtet, 
in Nom vorher um Instruktion zu bitten, und theilte dieß der Regierung mit. 
Der Regierung schien indeß die Sache zu lange zu dauern, und so erfolgt 
am 2. Nov. der Erlaß, welcher die frühere Verordnung theilweise abändert, 
ohne jedoch die späteren Abmachungen ganz zu berücksichtigen. Unterdessen 
war aber auch die Enischließung von Rom eingetroffen, und nun legt der 
Erzbisthumsverweser Bischof Kübel „im ausdrücklichen Auftrage resp. 
im Namen des apostolischen Stuhles“ Verwahrung gegen die berührte 
Verordnung vom 6. September 1867 und vom 2. d. M. ein, weil dadurch 
das „im göttlichen, natürlichen und positiven Rechte begründete unveräußerliche 
Recht der Kirche“ verlelt erscheine, die Erziehung und Heranbildung der Geisl- 
lichen selbständig zu leiten, über deren Befähigung und Anstellung zum Kir- 
chendienst frei zu entscheiden. Es wird also vorerst der alte Kriegszustand in 
diesem Punkte aufrecht erhalten bleiben. Darunter zu leiden hat cigentlich 
nur die niedere Geistlichkeit, denn viele Mitglieder derselben müssen Pfarrver- 
weser bleiben, weil der Staat seine Pfründen nur solchen gibt, welche die 
Prüfung gemacht haben. Das aber ist von Ordinariatswegen verboten. Also 
auch eine Art Temporaliensperre. 
„ (Lippe-Detmold.) Der Versuch des neuen Cabinctsministers 
v. Flottwell, die Zustände des Ländchens auf Grundlage der (in ihrer 
Rechtsbeständigkeit bestrittenen) Verfassung von 1835 in geordnete 
verfassungsmäßige Bahnen zu lenken, ist gescheitert. Der Minister er- 
läßt darüber folgende Bekanntmachung: 
„Die Erwartung der Staatsregierung, daß die ausgeschriebenen Land- 
lagswahlen eine für die Herbeiführung friedlicher Zustände günstige Aussicht 
eröffnen würden, ist nicht in Erfüllung gegangen. Nachdem in einigen 
Wahlbezirken des 2. und 3. Standes gar keine Wahl zu Stande gekommen 
ist, und von den in den lbrigen Wahlbezirken Gewählten die überwiegende 
Mehrzahl zwar die Wahl angenommen, demnächst aber in ciner zu Lemgo 
abgehaltenen Versammlung erklärt hat, an den Berathungen des Landtags 
nicht theilnehmen zu wollen, ist die Staatsregierung nicht in der Lage, diesen 
Landtag zu berufen. Sie ist deßhalb genöthigt, ohne Mitwirkung einer 
Landesvertretung die Staatsgeschäfte fortzuführen, und wird 
dieß mit dem vollen Bewußtsein ihrer Verantwortlichkeit so lange ühun, bis 
es gelingt, einen beschlußfähigen Landtag durch die Wahl von Männern zu 
bilden, welche ein Mandat zum Landtag annehmen — nicht um es niederzu- 
legen, sondern um es zum Besten des Landes auszullen. 
„ (Preußen.) Der Reg.-Präs. der Provinz Sachsen, v. Witzleben, 
wird in Folge seiner Haltung als Mitglied des Herrenhauses der 
Kreisordnungsvorlage gegenüber zur Disposition gestellt. 
. (Preußen.) Der Cult= und Unterrichtsminister legt dem Staats-
        <pb n="224" />
        220 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
ministerium eine Reihe von Gesetzentwürfen als eventuelle Vorlagen 
an den Landtag vor, um die Rechte des Staats gegenüber den An- 
sprüchen der Kirche zu wahren und energisch durchzusetzen. 
5. Nov. (Elsaß-Lothringen.) Beginn des Militärersatzgeschäftes. 
„ (Luxemburg.) Eröffnung der Kammersession. Der Statthalter 
Prinz Heinrich betont in der Thronrede: 
„Die luxemburgische Nationalität, welche während der letzten Jahre so oft 
bedroht erschien, findet eine neue Bürgschaft in der Erklärung, welche in Folge 
der Convention vom 11. d. J. (mit der deutschen Reichsregierung Über den 
Betrieb der luxemburgischen Eisenbahnen) von den Mächten des Londoner 
Vertrages abgegeben wurde und in der sie die durch diesen Vertrag von ihnen 
eingegangenen Verpflichtungen als fortwährend fortbeslehend betrachten."“ 
Die clericale Mehrheit der Kammer ist mit dem Eisenbahnvertrag 
mit Deutschland, der die französische Ostbahngesellschaft beseitigt und 
die deutsche Betriebscommission zugelassen hat, unzufrieden. Bei der 
Präsidentenwahl unterliegt der clericale Canditat mit einer einzigen 
Stimme. 
„ (Sachsen.) II. Kammer: Berathung der liberalen Vorlage einer 
neuen Organisation der inneren Verwaltungsbehörden (sächsische Kreis- 
ordnung). Ein Gegenantrag der Conservativen wird mit 61 gegen 
11 Stimmen abgelehnt und die Vorlage im Wesentlichen ohne Mo- 
difikation angenommen. 
Der Entwurf gebt dahin, die Justiz von der Verwaltung auch in der 
untersten Instanz zu trennen, den 122 Gerichtsämtern die Verwaltungsgeschäfte 
zu nehmen, ihnen nur die gerichtliche Polizei und die requisitionsweise vorzu- 
nehmende Abhörung von Zeugen, sowie Vereidigungen und Verpflichtungen 
zu belassen, dagegen die Amtshauptmannschaften auf 30 zu vermehren, den 
Amtshauptmann mit einem gewählten Bezirksausschuß zu umgeben, den Land- 
gemeinden fast die ganze Polizeigewalt zu Übertragen und als obere Instanz 
an Stelle der jetzigen collegialen Kreisdirektionen Kreishauptmannschaften ohne 
großen bureaukratischen Apparat zu setzen. 
6. „ (Preußen.) Aaeußerungen der offiziösen Blätter über einen Pärs- 
schub und eine Reform des Herrenhauses: 
Die „Prov.-Corresp.“ bemerkt, daß „wenn die Regierung des Königs von 
dieser Machtbefugniß (des Pärsschubs) in gegenwärtigem Falle Gebrauch macht, 
es zugleich mit der Absicht und Wirkung geschehen müsse, daß das Herren- 
haus in Zukunft vor ähnlicher Verläugnung seiner Stellung und seines Be- 
rufs, und damit zugleich vor der Nothwendigkeit erneuter äußerer Einwirkung 
bewahrt bleibe.“ Daran anknüpfend schreibt die „Nordd. Allg. Ztg.“: „Eine 
solche „Bewahrung“ kann dem Herrenhause nur durch eine Reform, welche 
auf dem Wege der Gesetzgebung zu erzielen wäre, zugesichert werden; und es 
ist wohl fraglos, daß eine Opposition, deren politischer Einigungspunkt zu- 
gleich ein corporatives Interesse birgt, immer den Vorzug der größeren Ge- 
schlossenheit haben und durch geschickte Benutzung derselben die Majorität, 
wenn sie dieselbe jetzt verliert, wieder in ihre Hände bekommen könnte. Ob- 
wohl die Staatsregierung zunächst ihre dringendste Sorge der dringendsten 
Aufgabe, nämlich der Kreisordnung, zugewendet haben muß, so ist doch kaum 
zu bezweifeln, daß schon jetzt auch die Reform des Herrenhauses aus einem 
bestimmten Gesichtspunkt ins Auge gesaßt ist. Es scheint uns selbstverständ- 
lich, daß, wenn das Herrenhaus in Zukunft vor äußerlichen Einwirkungen,
        <pb n="225" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 221 
wie eine solche jetzt nöthig geworden ist, bewahrt bleiben soll, in ihm das 
eminent corporative Interesse in das geziemende äußere Verhältniß zu dem 
Gesammtinteresse gebracht wird, wie dieß schon früher einmal in der Absicht 
der Staatsregierung lag. Nur dadurch würde diesem immerhin berechtigten 
Interesse die gefährliche Verführung erspart werden, sich selber mit dem Staats- 
interesse zu verwechseln.“ 
6. Nov. (Bayern.) In München erlassen die Polizei und der Magistrat 
eine gemeinsame Bekanntmachung gegen die sog. Dachauer Banken. 
„ (Braunschweig.) Die Staatsregierung schließt mit einem Ber- 
liner Consortium einen Verkaufsvertrag bezüglich der dem Staate ge- 
hörigen Braunkohlengruben unter Vorbehalt der Zustimmung des Land- 
tags ab. Der Kaufpreis beträgt 1,535,000 Thlr. 
„ (Hessen.) Schluß des Landtags. Rede des Ministerpräsidenten 
v. Hofmann: 
„Ehe ich, dem von Sr. kgl. Hoheit dem Großherzog mir ertheilten aller- 
höchsten Auftrag zufolge, den gegenwärtigen Landtag für geschlossen erkläre, 
kann ich nicht umhin, einen kurzen Rückblick auf die jetzt zu Ende gehende, 
nahezu vierjährige, Session zu werfen. Als im Nov. 1868 der 20. Landtag 
eröffnet wurde, konnte niemand die weltgeschichtlichen Ereignisse voraussehen, 
welche seitdem vor unseren Blicken sich entrollt und eine durchgreifende Umge- 
staltung der politischen Verhältnisse Deutschlands und damit auch unseres 
engeren Vaterlandes herbeigeführt haben. An dem Kriege gegen Frankreich 
hat sich das Großherzogthum, gleich den anderen deutschen Staaten, mit seiner 
ganzen Kraft betheiligt. Zu den großen Erfolgen des Krieges trugen die 
großherzoglichen Truppen ihren Theil in rühmlichster Weise bei; leider ist 
uns auch ein schwerwiegender Antheil an den schmerzlichen Opfern, welche der 
Krieg gefordert hat, nicht erspart geblieben. In dem thatkräftigen Bemühen 
die Leiden des Krieges zu mildern, ist die Bevölkerung des Landes hinter 
keinem anderen deutschen Staat zurückgeblieben. Vor allem aber gebührt 
Ihnen, den Ständen des Landes, das Zeugniß, daß Sie sich der großen Zeit, 
welche in die Dauer der Landtagssession siel, würdig erwiesen haben. Sie 
haben von vornherein und während des Krieges mit patriotischem Eifer der 
Regierung die Mittel zur Betheiligung an der Kriegführung gewährt. Sie 
haben in demselben Geiste den Verträgen, auf deren Grund das deutsche 
Reich neu aufgerichtet worden ist, die verfassungsmäßige Zustimmung ertheilt. 
Sie haben ferner wesentlich dazu beigetragen, die Schwierigkeiten des Ueber- 
ganges in die neuen Zustände zu überwinden. Nicht minder sind bezüglich 
der inneren Angelegenheiten des Landes eine Reihe wichtiger Maßregeln durch 
Ihre thätige und einsichtsvolle Mitwirkung ermöglicht worden. In den letzten 
Tagen noch ist — von anderen wichtigen Gegenständen abgesehen, — die Re- 
form des Wahlgesetzes zu Stande gekommen, und damit für das fernere ver- 
fassungsmäßige Leben unseres Landes eine neue und, so Gott will, segensreiche 
Grundlage geschaffen worden. Die beiden Kammern der Stände haben zu 
diesem erfreulichen Ergebnisse mit gleicher Hingebung an das allgemeine In- 
teresse zusammengewirkt, indem sie, das Ziel der nothwendigen Verständigung 
vor Augen, alle Anstände schließlich zu beseitigen gewußt haben. Für alles 
dieß gebührt Ihnen, meine Herren, der aufrichtigste Dank der großherzoglichen 
Regierung — ein Dank, welchen ich Namens der Regierung Ihnen ausdrücken 
zu dürfen, mich glücklich schätze."“ 
„ (Preußen.) Der Kaiser genehmigt die Vorschläge des Staats- 
ministeriums bezüglich der Durchsetzung der Kreisordnungsvorlage trotz 
der Ablehnung desselben durch das Herrenhaus.
        <pb n="226" />
        222 Das deutsche Reich und seine einjelnen Elieder. 
10. Nov. (Hessen.) Beginn der Wahlagitation für die Neuwahlen zur 
II. Kammer. Landesversammlung der hessischen Fortschritts= (national- 
liberalen) Partei und Programm derselben: 
„Wir fordern vor Allem rückhaltloses und ehrliches Stehen zum neuen 
deutschen Neich und entschiedene Unterstützung des Reiches im Kampfe gegen 
alle ihm feindlichen Bestrebungen. Von diesem Gesichtspunkle aus fordern 
wir in dem jetzt entbrannten Kampfe gegen die Ultramontanen, die vordersten 
Gegner der deutschen Einheit, entschiedenes Austreten. Denn das Verhalten 
der Ultramontanen führt unter dem Deckmantel der Neligion zur Verfeindung 
der verschiedenen Confessionen, zur Schwächung des Reiches. Wir betrachten 
den Frieden zwischen allen religiösen Bekenntnissen als Vorbedingung einer 
segensreichen Entwicklung unseres großen Vaterlandes und erstreben statt reli- 
giösen Haders Gleichbercchtigung und Eintracht der verschiedenen Glaubens- 
genossen. Wir verlangen für unser Großherzogthum ehrliche Erfüllung der 
ihm gewordenen freiheitlichen Zusagen. Wir verlangen rege Förderung des 
wirthschaftlichen Wohles und Nevision der Steuergeseygebung. Insbesondere 
muß Selbständigkeit der Gemeinden und Bezirke, Vereinfachung der Staats- 
verwaltung und Erlaß eines zeitgemäßen Kirchen= und Schulgesetzes endlich 
und ohne Verzug erkämpft werden.“ Die Bürgschaft für eine aufrichtige Re- 
sorm findet der Aufruf in der Entfernung derjenigen Persönlichkeiten, „welche 
den Geist des gestürzten Systems zu lange vertraten, um in einem besseren 
wirken zu können.“ 
„ „ (Luxemburg.) Landtag: Annahme einer Antwortsadresse auf die 
Thronrede. 
Zu &amp; 5 der Adresse, des Inhaltes, die Kammer sei erfreut über die 
Erklärung der Garantiemächte, da durch dieselbe die Autonomie Luxemburg's 
eine neue Bürgschaft erhalten habe, wird von Simons das Amendement ge- 
siellt: die Kammer sei erfreut über den Abschluß des Vertrages vom 11. Juni 
zwischen der deutschen Reichsregierung und Luxemburg (bezüglich des Betriebes 
der Eisenbahnen des Großherzogthums); sie habe stets die Ueberzeugung ge- 
hegt, daß unter den gegebenen Umständen diese Lösung der Angelegenheit als 
die geeignetste betrachtet werden müsse; die Besorgniß, welche in Betreff der 
Erhaltung der Autonomie unter der Bevölkerung bestanden, sei ganz ge- 
schwunden in Folge der einstimmigen Erklärung der Garantiemächte. Dieses 
Amendement wird jedoch nach langer Debatte mit 26 gegen 9 Stimmen ab- 
gelehnt. Von der „Luxemb. Ztg.“ wird als bemerkenswerther Vorgang her- 
vorgehoben, daß sich bei der Erörterung über den Simon schen Vorschlag der 
Abg. Knuff der deutschen Sprache bedient habe; solches sei in der Kammer 
seit 20 Jahren nicht vorgekommen; auch einer der übrigen Redner sei dem 
Beispiele gefolgt. 
„ —11. Nov. (Preußen.) Der Minister des Innern verhandelt und 
und einigt sich mit einer Anzahl von Vertrauensmännern aus dem 
Abg.-Hause, sämmtlich Mitglieder der früheren Commission des Hauses, 
über einige Modifikationen in der vom Herrenhause abgelehnten Kreis- 
ordnungsvorlage. Die so vereinbarte Vorlage soll dann im Herren- 
haus (mit Hülfe eines Pärsschubs) ohne alle und jede Modifikation 
durchgesetzt werden. 
12. „ (Preußen.) Wiedereröffnung des Landtags. Thronrede durch 
den Kriegsminister v. Roon: 
„Da die Hoffnung gescheitert ist, die Reform der Kreisverfassungen nach 
Wiederaufnahme der im Juni vertagten Session zum Abschluß zu dringen,
        <pb n="227" />
        Das deutsche Reich und seine einjelnen Elleder. 223 
erachtete es die Regierung Sr. Majestät des Königs für geboten, die in dieser 
Bcziehung fruchtlos gebliebene Session zu schließen, um in einer neuen jene 
wichtige und dringende Ausgabe zur Lösung zu bringen und Ihnen neben 
denjenigen Gesetzentwürfen, welche Ihnen bereits in der eben verflossenen Ses- 
sion zugegangen waren, andere gejsetzgeberische Aufgaben von Bedeutung zu 
unterbeiten. Sie wissen bereits aus der früheren Vorlage des Staatshaus- 
haltsetals für 1873, daß die finanzielle Lage Preußens eine durchaus befrie- 
digende ist und daß nicht allein die Mittel vorhanden sind, um den auf dem 
Gebiete der gesammten Staatsverwaltung hervorgetretenen Ausgabebedürf- 
nissen in weitem Umfange gerecht zu werden, sondern auch, um erhebliche 
Summen zur Bildung von Provincialsonds, zur Gewährung von Wohnungs- 
geldzuschlssen an Stantsbeamte und zur außerordentlichen Tilgung von Staats- 
schulden zur Verfügung zu stellen. Zugleich gestattet die finanzielle Lage, an 
der Absicht festzuhalten, den weniger wohlhabenden Einwohnerklassen eine um- 
sassende Steuererleichtung zu Theil werden zu lassen. Ein Gesetzentwurf wegen 
Abänderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851 betreffend die Einführung einer 
Klassen= und klassificirten Einkommensteuer wird Ihnen unverzüglich zugehen. 
Cs werden serner Vorlagen gemacht werden, welche bestimmt sind, die Be- 
ziehungen de: Staates zu den Religionsgesellschaften nach verschiedenen Rich- 
tungen klarzustellen. Vor allem aber werden Sie wiederum mit der Umge- 
staltung der bisherigen Kreiseinrichtungen befaßt werden. Die Regierung Sr. 
Majestät des Königs ist fest durchdrungen von der Nothwendigkeit, diese Re- 
form, deren Ausführung durch Bereitstellung der dazu erforderlichen Geld- 
mittel erleichtert wird, als Grundlage der Lösung mannigfacher anderer Auf- 
gaben des Staates ins Leben zu rufen. Es wird Ihnen der Entwurf einer 
Kreisordnung vorgelegt werden, worin unter Festhalten der wesentlichen Grund- 
lagen des früheren Entwurfes eine Reihe von solchen Veränderungen vorge- 
schlagen ist, deren Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit sich aus den bisher 
stattgefundenen Berathungen ergeben hat. Die Regierung Sr. Majestät des 
Königs hofft auf. das Zuversichtlichste, eine allseitige Vereinbarung über den 
Entwurf zu erreichen, und ist entschlossen, die Durchführung dieser bedeut- 
samen Ausgabe durch alle Mittel, welche die Verfassung der Monarchie an die 
Hand gibt, zu sichern.“ 
12. Nov. (Bayern.) In München begibt sich, in Folge erhobener Klagen, 
13. 
eine Gerichtscommission, von Polizeibeamten und Gendarmen begleitet, 
zur Spitzeder'schen Dachauerbank, um Einsicht von dem Geschäftsbetrieb 
zu nehmen. Die Straße, in welcher die Bank liegt, wird militärisch 
abgesperrt und auch sonst sind militärische Vorsichtsmaßregeln ge- 
troffen. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: Die Fraktion der National-liberalen 
beschließt in einer Parteiversammlung einstimmig, der Kreisordnung 
in der Fassung, wie sie zwischen den Vertrauensmännern der Fractionen 
und der Regierung vereinbart worden ist, zuzustimmen. 
„ (Sachsen.) II. Kammer: genehmigt in der Schlußabstimmung 
die drei Gesetzvorlagen betreffend die Bezirksvertretungen mit allen 
gegen 17, betreffend die Organisation der Verwaltung mit allen gegen 
14, und betreffend das Strafverfahren bei polizeilichen Vergehen mit 
allen gegen 10 Stimmen. 
„ (Mecklenburg.) Eröffnung des Landtags in Malchin. Unter 
den Abgeordneten hat dießmal auch der Commercienrath Salomon als
        <pb n="228" />
        224 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glicder. 
Vertreter von Neuendorf seinen Sitz eingenommen, das erste Mal, daß 
ein Israelit an den Verhandlungen des Landtags als vollberechtigtes 
Mitglied Theil nimmt. 
14. Nov. (Preußen.) Die Kreuzzeitung unter der neuen Redaction des 
Hrn. v. Nathusius erklärt sich entschieden gegen alle Nachgiebigkeit 
der feudalen Partei bez. der Kreisordnungsfrage. 
„ (Bayern.) Das „Passauer Tagblatt“, das Organ des Bischofs 
von Passau, greift die ultramontane Agitation als „ultramontane 
Volkscomödie“ immer energischer an, UQ 
namentlich auch „den Bauerngeneral“ Frhrn. v. Hafenbrädl und die 
Pfarrer Mahr in Ebermannstadt und Pfahler in Deggendorf, indem er ge- 
radezu meint: „O vollendete Verstellung! Man sieht, daß Pfarrer Mahr 
eben auch mehr das Zeug zu einem Schauspieler hätte als zu einem Priester, 
wie der Deggendorfer Stadtpfarrer Pfahler lieber Sensenmännerdiktator wäre, 
als Pfarrer in Deggendorf.“ 
Das Blatt steht aber in seiner Bekämpfung der ultramontanen 
Agitation fortwährend ganz einsam da. Alle anderen specifisch katho- 
lischen Blätter erklären sich gegen sein Vorgehen. 
15. „ (Sachsen.) I. Kammer: Berathung des Volksschulgesetzes: Die 
in der Regierungsvorlage (des Ministers v. Gerber) von der II. Kam- 
mer angebrachten Modifikationen werden fast alle gegen eine nur sehr 
geringe Minorität verworfen, namentlich die Confessionalität der Volks- 
chule wird wieder hergestellt. 
Im Laufe der Debatte spricht der Führer der Majorität der I. Kammer, 
v. Erdmannsdorf, offen aus, daß, wenn die Volksschule confessionslos gestaltet 
werde, er und seine Gesinnungsgenossen das Volksschulgesetz und alle anderen 
Organisationsvorlagen der Regierung verwerfen würden. Die Lage ist in der 
That folgende: entweder kommen alle die fruchtbaren Reformen in der Schul- 
gesetzgebung, der Stadt= und Landgemeindeordnung, der inneren Behörden- 
organisation, der Kreisordnung, der Grenzregulirung zwischen Staat und 
Kirche zu Stande, oder die ganze Landtagssession ist mit Unfruchtbarkeit ge- 
schlagen. Alle diese Gesetzentwürfe bedingen, tragen und unterstützen sich gegen- 
seitig so, daß kein einziges in praxi eingeführt werden kann ohne das andere. 
Dieser innere Zusammenhang wird schon dadurch bewiesen, daß jede Kammer 
ihre Beschlüsse nur bedingungsweise gefaßt hat. So knüpft die II. Kammer 
ihre Zustimmung zur Errichtung des evangelischen Landesconsistoriums an 
die Voraussetzung einer gleichzeitigen Einführung des von ihr amendirten 
Schulgesetzes. Tie I. Kammer aber will ebenfalls auf das Landesconsistorium 
verzichten, wenn ihr der Wille nicht beim Schulgesetze gethan wird. Diese 
bedingungsweisen Genehmigungen sind Vorsichtsmaßregeln jeder Kammer, um 
schließlich nicht die Getäuschte zu sein. Die Regicrung sucht so viel als mög- 
lich zu vermitteln. Ob es ihr gelingen wird, ist indeß bereits sehr zweifelhaft. 
16. „ (Preußen.) Abg.-Haus: der Minister des Innern legt demselben 
wiederum den Entwurf der Kreisordnung, einen Gesetzentwurf betreffend 
Dotirung der Provincialverbände und das Budget für 1873 vor. 
Minister des Innern: Zum drittenmale lege ich Ihnen den Entwurf 
einer Kreisordnung vor. Bei der Berathung des letzten Entwurfs im Herren- 
hause hat sich überall ein Einverständniß mit der Regierung nicht herausgestellt. 
Die Hoffnung, zu einem ausgleichenden Resultate durch das Hinüberschieben
        <pb n="229" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 225 
des Entwurfs von einem Hause zum andern zu gelangen, hat sich auch nicht 
erfüllt. Es kommt daher setzt darauf an, den Entwurf aufs Neue in Angriff 
zu nehmen, und es war Zeit für die Regierung, mit Bestimmtheit durch den 
neuen Entwurf klar zu legen, welche Beschlüsse des Abgeordnetenhauses ihr 
annehmbar erscheinen, welche nicht. Die Zahl derjenigen Beschlüsse, welche 
die Regierung geändert zu sehen wünscht, ist nicht groß, aber sie legt auf ihre 
Abänderungsvorschläge um so größeren Werth ... Worauf es jetzt ankommt, 
das ist ein vollständiges Einverständniß zwischen der Regierung und dem Ab- 
geordnetenhause. Die Regierung hat gegeben, was sie kann, und sie fordert 
jetzt, was sie muß. Thun Sie nun das Ihrige! Ich gebe mich nicht bloß 
der Hoffnung, ich gebe mich der festen Zuversicht hin, daß das Abgeordneten- 
haus die Lage verstehe und wirklich Hand in Hand mit der Regierung einem 
Gesetzentwurfe von so enormer Bedeutung die Wege bahnen wird. In dem 
Gesetzentwurf, welcher die Dotation der Provinzialverbände betrifft, schlägt die 
Regierung vor, ein Gesetz zu genehmigen, durch welches eine Summe von jähr- 
lich 3 Millionen Thlr. zur Verfügung gestellt wird, erstlich um die Provin- 
zialverbände derjenigen Provinzen, die bisher mit Fonds noch nicht dotirt 
sind, also Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, 
Schleswig-Holstein, Westphalen, die Rheinprovinz, den Stadtkreis Frank- 
furt a. M. und die hohenzollernschen Lande, mit Fonds zur Selbstverwaltung 
auszustatten, und zweitens um sowohl diese Verbände als den Provinzialverband 
von Hannover und die Communalverbände von Kassel und Wiesbaden in den 
Stand zu setzen, zur Durchführung der Kreisordnung, wenn nach Maßgabe 
dessen, was für die 6 östlichen Provinzen zu Stande kommen soll, auch die 
andern eine Krrisordnung erhalten, die erforderlichen Beihilfen zu gewähren. 
Die Vertheilung der Summe auf die einzelnen Provinzen muß späterer Fest- 
setzung vorbehalten werden. Vorgeschlagen wird überhaupt nur, zu sagen, 
daß 3 Millionen Thaler zu dem genannten Behufe Überwiesen und bei der 
Generalstaatskasse verwaltet und verzinst werden sollen bis zu dem Augen- 
blicke, wo ihre Verwendung in Wirksamkeit treten kann, d. h. wenn namenit- 
lich die Provinzialvertretungen derartig organisirt sind, wie sie nach der Kreis- 
ordnung organisirt werden müssen. Die Ueberweisung fernerer Mittel wird 
vorbehalten, soweit nemlich eine gewisse Ablösung derjenigen Lasten, die jetzt 
auf der Staatskasse ruhen, an die Provinzen wird stattfinden können. Es 
kann sich die Abbürdung wohl bis zur Höhe von 2½ Mill. steigern, wenn 
die Wegelasten, die jetzt auf der Staatskasse ruhen, an die Provinzen heran- 
treten werden. 
17. Nov. (Hessen.) Die Jesuitenniederlassung in Mainz ist nunmehr 
ganz aufgehoben und keinem der betreffenden Väter der fernere Auf- 
enthalt im Lande gestattet. Bischof Ketteler verliest darüber von der 
Kanzel eine Erklärung, in der er sich über die gegen die Jesuiten 
bewiesene Härte schwer beklagt und denselben vor der Gemeinde ein 
feierliches Lebewohl nachruft. 
Die Christophspfarrei ist nunmehr vom Bischof durch einen „NRektor“ (ein 
den Organisationsbullen „Provida solersque“ und „Ad Dominici“ und den 
sie ausführenden landesherrlichen Verordnungen ganz unbekanntes kirchliches 
Amt), der zugleich Graf und päpstlicher Kammerherr ist, provisorisch besetzt 
worden. Gegen diese Manipulation, durch welche die Herstellung der Pfarrei 
in gesetzlicher Form abermals verzögert ist, hat das Ministerium die landes- 
herrlichen Rechte gewahrt, wie auch die Zuschüsse des Staats und der Stadt 
zu der Congrua dieser Pfründe (ie 250 fl. jährlich) sistirt bleiben. 
Das Ministerium des Innern erläßt folgendes Ausschreiben an die 
Kreisämter: 
15
        <pb n="230" />
        226 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
„Nach einem uns zugelommenen Hirtenbrief, erlassen von dem Bischof von 
Mainz an die Geistlichkeit und die Gläubigen seines Kirchensprengels, sollen 
auf gemeinschaftliche Anordnung der in Fulda versammelt gewesenen Bischöfe 
von Allerheiligen (1. Nov. I. J.) bis zur Fastenzeit nächsten Jahres, wie in 
allen katholischen Gemeinden Deutschlands, so auch in denen des Großherzog-= 
thums, öffentliche Gebete für „die Anliegen, resp. Bedrängnisse der katholischen 
Kirche in Deutschland“ stallfinden. Inhaltlich besagten Hirtenbriefs scheinen 
zwar mit der besagten Andacht keine Predigten — Verkündigungen oder Er- 
örterungen — verbunden zu sein, aber immerhin wollten wir Ihnen empfeh- 
len, wie Überhaupt auf die Kanzelvorträge, auch auf die besagten Andachts- 
übungen in geeigneter und wenigst möglich auffälliger Weise Ihr Augenmerk 
zu richten und, falls neben dem Gebet auch Vorträge 2c. vorkommen sollten, 
von etwaigen bei letzteren sich ergebenden Zuwiderhandlungen gegen den 
* 130 a des Strafgesetzbuches anher, sowie zugleich an das zuständige Gericht, 
Anzeige zu machen."“ 
18. Nov. (Sachsen.) II. Kammer: nimmt das sog. Consistorialgesetz unter 
Vorbehalt mit 42 gegen 23 Stimmen an. 
Nicht mit Unrecht leitet der Abg. Kraufe die Debatte mit der Ueber- 
zeugung ein, daß „dieß der schwierigste Gegenstand sei, der jemals in diesem 
Saale behandelt werden kann.“ Bekanntlich war seiner Zeit von der Synode 
ein „Kirchengesetz, die Errichtung eines evangelisch-lutherischen Landesconsisto- 
riums betreffend“, mit der Regierung vereinbart worden, und letztere hatte 
beim Zusammentritt der Stände von diesen ohne weiteres die Mittel dazu 
verlangt. Da war sofort die Frage aufgeworfen worden: ob denn nicht dieses 
„Kirchengesetz“ erst der Zustimmung der Stände zu unterbreiten sei, und die 
erste Deputation erhielt demgemäß Auftrag die Frage in Erwägung zu ziehen. 
Nun wollte zwar die Regierung bei den Deputationsverhandlungen nicht zu- 
geben, daß das fragliche Gesetz, um rechtsgiltig zu werden, einer Genehmigung 
der Stände bedürfe; indessen sie brachte doch schließlich am 15. Febr. den „Ent- 
wurf eines Gesetzes, die Publikation des Kirchengesetzes wegen Errichtung eines 
evangelisch -lutherischen Landesconsistoriums betreffend“ ein, und nun nimmt 
denn auch die zweite Kammer dieses Gesetz nach den Vorschlägen der De- 
putation mit 45 gegen 23 Stimmen an. Nur soll, es nicht eher in Wirk- 
samkeit treten, als bis die Gesetze über das Volksschulwesen und über die 
Organisation der Behörden für die innere Verwaltung eingeführt sind. In 
der Debatte warnen die Abg.. Krause und Ludwig nachdrücklichst vor dem 
für die Staatssouveränetät gefährlichen Gesetze. Krause insbesondere macht 
wiederholt darauf aufmerksam, daß der Entwurf und das System der Regie- 
rung darauf hinauslaufen, nicht etwa die evangelisch-lutherische Kirche vom 
Staate zu trennen und auf ihre eigenen Füße zu stellen, sondern für 
gewisse Gebiete des Staats, die an das Kirchliche grenzen, eine von der ver- 
fassungsmäßig geordneten Landesgewalt getrennte neue Gewalt zu schaffen, 
„eine Gewalt, welche, nach dem Glauben der Regierung, gewissen Bestrebungen, 
die wir nicht genehmigen können, einen besseren Rückhalt bieten soll, als die 
Stände dieses Landes. Wir können uns gar nicht verhehlen, daß, sobald wir 
dieses Gesetz genehmigt haben, trotz des Oberaussichtsrechtes des Staates von 
einer Staatsgewalt in der evangelisch-lutherischen Kirche nicht mehr die Nede 
sein kann, sondern daß in allen einschlagenden Fällen das Non possumus 
vom Ministertisch uns entgegentönen wird, und daß wir zu hören bekommen 
werden, wie diese und jene Angelegenheit wieder eine Sache der Kirche sei, die 
uns nicht mehr angehe... Nach dem Gesetzentwurf wird es in Zukunft we- 
sentlich von der Zusammensetzung der Synode, einer dem heutigen Leben und 
den lebendigen Bestrebungen des Volks entfremdeten Körperschaft, abhängen, 
wie wir mit unserem Volksunterricht, unserem Eherecht und anderen Dingen 
fahren werden.“ Ludwig, der die in der ersten Kammer gefallene Erklärung
        <pb n="231" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 227 
v. Erdmannsdorf: daß aus allen liberalen Gesetzvorlagen nichts werden würde, 
wenn man nicht den confessionellen Charakter der Volksschule acceptire, als 
eine unerhörte Provocation bezeichnet, betont zuletzt die gegen die Reichsgesetz- 
gebung gerichtete Tendenz des Gesetzes. Die sächsische Regierung, meint er, 
ignorire überhaupt geflissentlich alles, was im Reich passire, und der Landtag 
untergrabe durch sein Verfahren das wenige an Macht, was uns das Reich 
noch gelassen. Aus der Mitte der Kammer werden diese Bedenken von dem Vice- 
präsidenten Streit und dem Referenten bekämpft. Letzterer, Prof. Biedermann, 
findet sie durch den Gewinn mindestens aufgewogen, der aus der mit der Errich- 
tung des Landesconsistoriums zum Abschluß gelangenden Durchführung des 
großen Princips der Trennung von Kirche und Staat für beide Theile er- 
wachsen werde. Streit macht der Befürchtung gegenüber, daß mit diesem 
Gesetze die staatliche Gesetzgebung sich jedes Einflusses auf die evangelisch-luthe- 
rische Kirche begebe, geltend, daß der Staat nach wie vor die Hand auf dem 
Geldbeutel halte: er werde nie seine Zustimmung dazu ertheilen, daß dem 
Kirchenregiment und der Synode ein Besteuerungsrecht eingeräumt werde. 
Cultusminister v. Gerber gibt auf Anregung des Vicepräsidenten die 
Erklärung ab, daß das vorliegende Publicationsgesetz in keiner Weise den 
Charakter eines Concordats zwischen Kirche und Staat tragen solle, so daß 
die staatliche Gesetzgebung an dessen Abänderung oder Aufhebung behindert 
wäre, daß das Kirchengesetz, um dessen Publication es sich handle, auch von 
der Regierung nicht als Gesetz im verfassungsmäßigen Sinne betrachtet werde, 
und daß dasselbe nur auf Personen und Anstalten der evangelisch-lutherischen 
Kirche sich beziehe. Gegen die Ausführungen des Abg. Ludwig wendet sich 
der Cultusminister in einem längern, von der Rechten mit lebhaftem Beifall 
ausgenommenen Vortrage, in welchem er die durch die neueste Gesetzgebung 
vollzogene und in der Errichtung des Landesconsistoriums gipfelnde Loslösung 
der Kirche, ihres Regiments und ihrer Verwaltung aus der Verquickung mit 
dem staatlichen Organismus als den nothwendigen Abschluß einer langen und 
stetigen Entwickelung schildert. Uebrigens wird auf Antrag des Abg. Lud- 
wig, obwohl der Cultusminister dringend von der Annahme desselben 
abräth, beschlossen, der Regierung zu erklären, daß die von ihr mit der Synode 
zu treffende Vereinbarung über die Art der Ausllbung des Aufsichtsrechts der 
Kirche über den Religionsunterricht die Genehmigung der Stände bedürfe. 
In der Presse wird mehrfach hervorgehoben, daß Sachsen mit diesem Ge- 
setz einen Weg betrete, den Preußen, nachdem er dort 20 Jahre lang zu nichts 
Gutem geführt, eben jetzt wieder unter den größten Schwierigkeiten und den 
heftigsten Kämpfen verlasse. 
19. Nov. (Sachsen.) II. Kammer: verwirft die Regierungsvorlage für 
Steuerreform mit allen gegen nur 4 Stimmen. 
Der vom Abg. Gensel ausgearbeitete Bericht zeichnet sich durch Klarheit 
und Gründlichkeit aus. Die Kammerverhandlung selbst bietet das seltsame 
Schauspiel, daß alle sonstigen Parteiunterschiede verschwunden sind, und sich 
statt dessen neue Allianzen und neue Gegensätze bilden. Der Finanzmini- 
ster tritt sogleich mit der Erklärung hervor, daß die Regierung nichts dagegen 
habe, wenn — ihre Vorlage abgelehnt würde. Sie habe endlich einmal einen 
positiven Vorschlag machen wollen. Am liebsten hätte er das preußische System, 
eine contingentirte Grund= und Gewerbesteuer, und als Ergänzung eine Classen- 
und Gewerbesteuer vorgeschlagen. Da er aber dafür, wenigstens nach früheren 
Verhandlungen zu urtheilen, keine Aussicht auf Erfolg gehabt, so schlage er 
eben die Ertragssteuer vor. Die gänzliche Ablehnung der Grundsteuer, des 
Chausseegeldes, der Stempelsteuer 2c. würde mehr schaden als nützen, denn das 
Großcapital treibe man damit aus dem Lande. Uebrigens verweise er auf 
Preußen, wo man sich wohl gehütet habe, eine Progression einzuführen. Der 
Ansicht des Ministers entgegen betonen Günther und Rentsch, hiert 
15“
        <pb n="232" />
        228 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
übereinstlimmend, daß der Entwurf sich denn doch wesentlich von dem Elaborate 
der Deputation unterscheide, und was die Vertreibung des Großcapitals anbe- 
lange, so möchten reiche Fremde lieber das Land verlassen, als daß die Armen 
mit Steuern Überbürdet würden. Günther ist für eine Mannichfaltigkeit der 
Steuern nach einem System, nicht aber nach verschiedenen, wie solche der Ent- 
wurf aufstelle; er befürwortet insbesondere das System einer ergänzenden Ein- 
kommensteuer, verbunden mit Grund= und Gewerbesteuer. Wenn die ländlichen 
Abgeordneten heute der reinen Einkommensteuer zuneigten, so geschehe dieß 
nicht aus der Ueberzeugung von der Vortrefflichkeit derselben, sondern weil 
die jetzigen Steuerverhältnisse unerträglich seien. Bei der Schlußabstimmung 
wird, nachdem schon sämmtliche von der Mehrheit sowohl als von der Min- 
derheit und einzelnen Abgeordneten gestellte Anträge gefallen sind, auch die 
Einführung der allgemeinen Einkommensteuer mit 33 gegen 32 verworfen, 
während die Regierungsvorlage nur vier Stimmen erhält. Da somit gar 
kein Resultat erzielt worden, so bleibt weiter nichts übrig, als das ganze Ma- 
terial der ersten Kammer zu überweisen. Dort dürfte vielleicht ein vom Abg. 
Penzig eingebrachter Vermittlungsantrag angenommen werden, da sich mit 
demselben auch der Finanzminister einverstanden erklärt. Dieser Antrag lau- 
tet: „An Stelle eines Theils der Gewerbe= und Personalsteuer, sowie zum 
Ersatz eines Theils der bisherigen Grundsteuer, ist eine allgemeine Classen- 
und Einkommensteuer einzuführen. Bis zu welcher Höhe die Gewerbe= und 
Personalsteuer, sowie die Grundsteuer, zu deren Ausgleichung in sich eine neue 
Abschätzung der Liegenschaften und Gebäude vorzunehmen ist, noch vorläufig 
beibehalten werden soll, ist bei der erstmaligen Auflegung der Classen= und 
Einkommensteuer genauer festzustellen. Zuschläge zur Grundsteuer werden nicht 
erhoben.“ Treten beide Kammern diesem Antrag bei, so will die Regierung 
dem nächsten Landtag eine Vorlage mit versuchsweiser Einkommensteuer machen. 
19. Nov. (Hessen.) Ein den Schülern der betreffenden Anstalten sofort 
mitgetheiltes Ministerialrescript verfügt, 
die sofortige Auflösung der sog. Marianischen Congregationen und ver- 
bietet mit Hinweisung auf die Schulgesetze unbedingt jede Theilnahme an 
diesen Vereinen, sowie an Bruderschaften, Sodalitäten und Jünglingsvereinen, 
unter Strafe sofortigen Ausschlusses aus der Anstalt. Den Direktoren der 
Gymnasien, Realschulen u. s. w. wird die strengste Ueberwachung zur Pflicht 
gemacht. Auch der Eintritt in derartige Vereine unter anderen Formen und 
Namen ist verboten. 
20.—23. Nov. (Preußen.) Abg.-Haus: Erste und zweite Berathung 
der von der Regierung definitiv modifizirten und von den Vertrauens- 
männern des Abg.-Hauses acceptirten Kreisordnungsvorlage. Dieselbe 
wird schließlich, nach Ablehnung aller Amendements der feudal-conser- 
vativen und der Fortschrittspartei, welche letztere den früheren Com- 
promiß wieder herzustellen versucht, unverändert mit einer Mehrheit 
von 195 Stimmen angenommen. 
Die Debatte ist sehr lebhaft, lebhafter als man bei der Aussichtslosigkeit 
aller Amendements erwarten konnte. Die Spaltung der feudal-conservativen 
Partei und der Gegensatz ihrer beiden Hälften zu einander und wieder zu den 
Freiconservativen tritt scharf hervor. Bei dem Paragraphen über die Bildung 
der Amtsbezirke, der gegen die früheren Beschlüsse eine veränderte Fassung 
erhalten hat, werden die verschiedenartigsten Interpretationen laut. Das Auf- 
treten des Ministers Eulenburg ist in dieser Beziehung unsicher. In der 
vertraulichen Besprechung hatte Eulenburg Forckenbeck die Erklärung abge- 
geben, daß er die jetzt im Gesetz gestrichenen Minimalziffern in die Ausführungs- 
instruktion hineinschreiben werde. Diese Erklärung ist öffentliches Geheimniß.
        <pb n="233" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 229 
Landrath v. Meyer erklärt aber dem Minister nun rund heraus, es wäre 
Perfidie, wenn so verfahren würde. Eulenburg schweigt dazu, bis ihn Virchow 
zum Reden zwingt. Da gibt er denn die etwas matte Erklärung ab, er werde 
in die Ausführungsinstruktion hineinschreiben nicht etwa, daß er die Ziffern 
auch jetzt noch als maßgebend erachte, sondern daß das Abgeordnetenhaus bei 
seiner ersten Beschlußfassung über die Kreisordnung auf diese Ziffern Werth 
gelegt habe. Dieses Verhalten motivirt neuerdings das Mißtrauen, welches 
Virchow Namens der Fortschrittspartei einer Ausführung der Kreisordnung 
durch den Minister entgegenstellt. Eulenburg erwidert darauf, daß im All- 
gemeinen derjenige Minister zur Ausführung am Geeignetsten sei, der das 
Gesetz gemacht habe. Freilich steht fest, daß die besten Seiten des Gesetzes 
nicht von ihm, sondern von den Amendements Lasker's herrühren. Lasker 
hebt mit großem Nachdruck den gewaltigen Fortschritt hervor, der mit der 
Vorlage nunmehr endlich errungen sei, während Virchow scharf betont, daß 
die Kreisordnung nur als ein erster Anfang liberaler Reformen gelten könne 
und daß ihr Hauptverdienst darin bestehe, daß sie Überhaupt in die bestehenden 
Zustände einmal Bresche lege. Lasker hat persönlich für diese Kreisordnung 
so viel gearbeitet und gekämpft, daß es sich psychologisch wohl erklären läßt, 
wenn ihm jetzt der Triumph größer erscheint, als er vielleicht in Wirklichkeit 
genannt werden kann. Der im Hintergrund stehende offenbar nunmehr ge- 
sicherte Pärsschub veranlaßt die Feudalen zu rücksichtslosem Auftreten gegen 
die Regierung. Der pommerische Rittersgutsbesitzer v. Wedell wirft dem 
Minister vor, daß er unter conservativer Firma liberale Politik treibe. Von 
dieser Seite scheint man in der That der Regierung gegenüber die Brücken 
als abgebrochen anzusehn. Mallinckrodt kokettirt im Namen der Clericalen 
bald mit den Polen, bald mit dem Herrenhaus, bald auch mit der Negierung, 
wie es gerade paßt. Als er die persönliche Einmischung des Königs in die 
Sache erwähnt, stimmt ihm die Linke bei. Der Präsident Forckenbeck ver- 
zieht keine Miene, weil er jene Rede des Königs gegen den Grafen Brühl als 
unter Verantwortung der Minister gesprochen erachtet. 
Die Negierung legt dem Hause den ersten der vom Staatsmini- 
sterium beschlossenen kirchlich-politischen Gesetzentwürfe, denjenigen über 
die Grenzen des Rechts zum Gebrauche kirchlicher Straf= und Zucht- 
mittel, vor. 
21. Nov. (Preußen.) Abg.-Haus: die allgemeine Rechnung über den 
22. 
25. 
26. 
Staatshaushalt für 1868 gibt dem Abg. Richter (Hagen) zu heftigen 
Ausfällen gegen die Verwaltung des sog. Welfenfonds und die daraus 
unterhaltene offiziöse Presse Veranlassung. 
„ (Preußen.) Ein Protest gegen den hannoverschen Pastor Grote 
bringt allerlei merkwürdige Enthüllungen zu Tage, da es der Kron- 
anwaltschaft offenbar nicht allein um die Verurtheilung Grote's zu 
thun ist, sondern weit mehr um eine Untersuchung gegen die Welfen- 
partei und um Bloßlegung ihrer Verbindungen und Angitationen. 
„ (Sachsen.) II. Kammer: genehmigt den Antrag der Regierung 
auf Umgestaltung der Oberrechnungskammer nach dem Vorbild der 
preußischen. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: Dritte Lesung der Kreisordnungs- 
vorlage. Virchow motivirt die Stellung der Fortschrittspartei, welche 
trotz der Ablehnung ihrer Amendements für die Vorlage stimmen 
werde. Die Vorlage wird darauf in namentlicher Abstimmung mit
        <pb n="234" />
        230 Das deutsche Reich und seint einzelnen Slieder. 
288 gegen 91 Stimmen angenommen. Dagegen stimmt der größte 
Theil des clericalen Centrums, die Polen und der entschieden feudal- 
gesinnte Theil der Rechten. 
In der Debatte bestreitet der Minister des Innern den Conservativen 
gegenüber, daß die Regierung einen unerlaubten Druck auf das Herrenhaus 
ausgeübt habe: die Regierung habe nur den großen Werth betont, welchen 
sie auf die Vorlage lege. Ueber die Mittel zur Sicherung des Gesetzes im 
Herrenhause lasse sich hier nicht discutiren. Der Minister fragt, ob das 
Herrenhaus oder die Rechte des Abgeordnetenhauses, als die Armeeorganisa- 
tion in Frage gewesen, gegen die Auflösung des Abgeordnetenhauses polemi- 
firt habe Die Regierung halte die Kreisordnung für genau so nothwendig, 
wie seiner Zeit die Armee-Neorganisation, und bedaure, daß ein Theil der 
Rechten dieß nicht anerkennen wolle. Wenn man an die Dienste erinnert werde, 
welche die Conservativen in der Confliktszeit dem Ministerium geleistet, so müsse 
er an das erinnern, was die Regierung damals für die Conservativen gethan. 
Die äußerste Rechte beseitigt die gemäßigte Richtung im Vorstande 
der Fraction gelegentlich der Neuwahl desselben. Die Scheidung der 
beiden Elemente der Fraction wird dadurch eine vollendete Thatsache. 
Die Gemäßigten constituiren sich als eine besondere Fraction unter 
dem Namen der „Nationalconservativen“. 
27.—28. Nov. (Preußen.) Abg.-Haus: Debatte über die clericalen In- 
terpellationen von Reichensperger betreffend den katholischen Religions- 
unterricht am Braunsberger Gymnasium und von Mallinkrodt betreffend 
die angebliche Verfassungswidrigkeit des Erlasses des Cultministers 
vom 15. Juni d. J., der die Mitglieder geistlicher Congregationen 
und Orden von der Lehrthätigkeit an öffentlichen Schulen ausschließt. 
Rede des Unterrichtsministers Falk. Beide Interpellationen werden 
durch motivirte Tagesordnungen mit 264 gegen 83 und mit 242 
gegen 83 Stimmen beseitigt. 
Die Fractionen des Abgeordnetenhauses, mit alleiniger Ausnahme des 
elericalen Centrums, waren über diese Anträge in Berathung getreten, und 
haben sich durch Vertrauensmänner dahin verständigt, die Anträge durch fol- 
gende motivirte Tagesordnungen zu beseitigen. I. In Erwägung, 1) daß das 
Haus der Abgeordneten keine Veranlassung hat, zur Zeit eine Entscheidung 
über die gegenwärtig die katholische Kirche bewegenden dogmatischen Streit- 
fragen zu treffen, 2) daß durch die Anordnung der Staatsregierung der Zwang 
zum Besuche des Religionsunterrichts des Dr. Wollmann beseitigt ist, und 
zwar genau in der Weise, wie die Antragsteller dieß in dem Antrage vom 
12. December 1871 verlangt haben, geht das Haus der Abgeordneten über 
die Anträge der Abgeordneten Reichensperger und Genossen zur Tagesordnung 
über. II. In Erwägung, 1) daß bisher kein Gesetz die Bedingungen regelt, 
unter denen die Zulassung zu dem Amt eines öffentlichen Lehrers erfolgen 
soll, und daß nach Art. 112 der Verfassungsurkunde und dem hiernach gil- 
tigen Rechtszustande die Regelung und nähere Erläuterung der Bedingungen 
im Verwaltungswege zulässig erscheint, 2) daß ferner, soweit ein Gesetz nicht 
entgegensteht, es zur Aufgabe der Verwaltung gehört, festzustellen, unter 
welchen Umständen die Uebernahme des Lehramts neben einem sonstigen Be- 
ruf ausgeschlossen oder ausnahmsweise zugelassen werden soll; 3) daß endlich 
das Haus der Abgeordneten den Grundsatz, Mitglieder geistlicher Congrega- 
tionen und Orden von dem Amt eines öffentlichen Lehrers fernzuhalten, dem 
Interesse des öffentlichen Unterrichts und dem Aufsichtsrechts des Staats ent-
        <pb n="235" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 231 
sprechend findet und den Erlaß des Ministers vom 15. Juni 1872 billigt, geht 
das Haus der Abgeordneten über den Antrag der Abgeordneten v. Mallinckrodt 
und Genossen zur Tagesordnung über. 
Unterrichtsminister Falk: Art. 4 der Verfassung („die öffentlichen 
Aemter sind . für alle dazu Befähigten gleich zugänglich“) soll verletzt sein. 
Der Bestimmung des Art. 4 gegenüber steht jedoch freies Bestätigungsrecht des 
Staats gegenüber; der Art. 24 („der Staat stellt aus der Zahl der Be- 
fähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an“) erkennt dieses Recht, 
das Recht der Auswahl sogar aus den Befähigten theoretisch an. Dem 
Grundsatze nach, ist der Art. 24, obwohl noch nicht vollständig ausgeführt, 
bereits geltendes Recht, u örtlich zutreffend in allen denjenigen Fillen, in wel- 
chen der Staat selbst den Lehrer zu bestellen hat, in Form des Bestätigungs- 
rechtes in allen Uübrigen. Ob aber die Bestätigung ertheilt werden soll, das 
liegt nach dem Gesetz in der gewissenhaften Prüfung der Staatsgewalt. Sie 
hat die Gründe zu prüfen, aus welchen die Bestätigung zu versagen ist. Ge- 
meiniglich wird sich die Prüfung lediglich auf den einzelnen Fall erstrecken; 
aber wenn zahlreiche Vorgeschlagene in von ihnen gewählten Verhältnissen 
stehen, die die Staatsregierung bei pflichtmäßiger Prüfung unter allen Um- 
ständen für unvereinbar erachtet mit dem Lehramt, dann ist es doch wohl ihr 
Recht, offen den Satz allgemein auszusprechen. Das Gegentheil würde ein 
Verfahren sein, welches man vielleicht nicht ganz offen nennen könnte. Es ist 
aber nicht bloß ihr Recht, sondern auch ihre Pflicht und zwar um der Be- 
troffenen willen, damit sie sich nicht in der Form, die das unstatthaft macht, 
dem Lehrberuf widmen, damit sie, wenn es angeht, die Beziehungen lösen, 
die es unmöglich machen, sie anzustellen. Die meisten der betroffenen Personen 
gehören sog. Congregationen an, die ein zeitliches Gelübde leisten, das nach 
Ablauf einer gewissen Zeit erneuert werden muß. Der Betreffende braucht 
dann eben nur das Gelübde nicht zu erneuern. Man hat darauf hingewiesen, 
daß es sich hier in der Hauptsache um das schwache Geschlecht handle. Aller- 
dings handelt es sich nicht um die sehr geringe Zahl der sog. Schulbrüder. 
Was aber die Frauen anlangt, besteht, soweit ich habe ermitteln können, nicht 
einke einzige gesetzliche Bestimmung, welche davon handelt, daß das Lehramt 
Frauen zugänglich ist; alle Gesenye sprechen nur von Männern. Daß Leh- 
rerinnen in so reichem Maße an den Schulen fungiren, das haben Gründe 
der Zweckmäßigkeit hervorgerufen, das beruht auf Anordnungen der Verwal- 
tung. Ich sollte nun meinen, daß ein ganzer Zweig des Schulwesens, der 
nur auf Verwaltungsbestimmungen beruht, auch im Verwaltungswege geän- 
dert werden könnte, ohne daß man eine Verfassungs= oder Gesetzesverletzung 
vorwerfen darf. Man kann sagen: die Maßregel ist ungerecht, und kann aus- 
führen, sie habe keinen Grund für sich; aber man kann nicht behaupten, sie 
sei gegen Verfassung und Gesetz. Was nun die innern Gründe der Verfügung 
betrifft, waren es nicht pädagogische Gründe im engeren Sinne, die den Aus- 
schlag gaben. Es handelt sich um mittelbare Staatsdiener, und Staatsdienern 
im Allgemeinen wird je nach ihrer Stellung die besondere Pflicht durch das 
Gesetz, ich meine durch das Landrecht, auferlegt, den Vortheil, die Sicherheit, 
das Wohlergehen des Staates zu fördern. Ich habe mich nun fragen müssen: 
können Schulschwestern die ihnen durch dieses Gesetz gestellte Aufgabe lösen? 
gewähren sie eine Bürgschaft dafür, daß sie die ihnen zur Erziehung Anver- 
trauten zu solcher Freiheit, zu solcher Treue zum Vaterland, zu solchem Ge- 
horsam gegen die Gesetze des Vaterlandes, zu solchem Bewußtsein der Ange- 
hörigkeit, der Hingebung an das Vaterland erziehen werden, daß dereinst der 
Schwerpunkt für ihre Anschauungen und Gesinnungen, der entscheidende Be- 
stimmungsgrund für ihr Streben und Wirken innerhalb der Grenzen des 
Vaterlandes liegt und nicht außerhalb? (Lebhaftes Bravo links.) Die 
Staatsregierung hat, es ist ja noch kein Jahr ins Land gegangen, einen Kampf 
hier geschlagen, der wahrlich kein leichter war. Sie hat zu erkennen gegeben.
        <pb n="236" />
        232 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
welch gewaltiges Gewicht sie darauf legt, daß sie die Schulaufsicht in ihrer 
Hand habe und wirksam üben könne. Hat man nun wohl die Bürgschaft, 
daß den Ordensangehörigen gegenüber die Schulaufsicht in der Wirksamkeit 
geübt werden kann, die nöthig ist Ich habe alle diese Fragen nicht bejahen 
können, ich habe mir vergegenwärtigt, daß ein feierliches Gelübde die betresfen- 
den Personen an ihre Gemeinsamkeit bindet, sie bindet zum unbedingten Ge- 
horsam gegen die Oberen, und manche Obere sind nicht einmal Angehörige 
dieses Staates, haben nicht aus unmittelbarem Mitleben ein rechtes Verständ= 
niß für das Wesen dieses Staates. Andere Obere nehmen für sich das Recht 
in Anspruch, zu entscheiden, wie weit sie den Staatsgesetzen unterwürfig seien, 
und andere — die Zeiten haben es allmählich vorbereitet, aber jener Beschluß 
vom Jahre 1870 hat es abgeschlossen — haben die hervorragende Freihäit 
und Selbständigkeit im Lande nicht mehr, die sie vorher besessen. Auf Per- 
sonen, die durch Gelübde derartigen Oberen unterworfen sind, hat der Staat 
geringen Einfluß, sein Lob und sein Tadel ist von untergeordneter Bedeutung, 
eine wirkungsvolle Aufssicht ist da nicht zu üben. Was ich in Bezug auf die 
Abhängigkeit sage, gilt nicht bloß von denen, die einem eigentlichen Orden, 
sondern auch von denen, die den Congregationen mit zeitlichen Gelübden ange- 
hören. Ich finde da einen materiellen Unterschicd nicht, denn das Gelübde ist 
niemals unerneuert geblieben, um den Beruf der Lehrerin weiter zu führen. 
Wie abhängig die Personen sind, wie ihre ganze eigene Persönlichkeit in diesem 
Verhältniß verloren geht, das zeigen die bezüglichen Verträge. Dieselben 
stellen Üübereinstimmend in der Rheinprovinz, in Westphalen, Preußen, Schle- 
sien Sätze auf, wonach der Vertrag nicht mit der einzelnen Person, nein 
mit der Oberin oder der Genossenschaft geschlossen ist. Die Oberin erwählt 
und beruft nach ihrem freien Ermessen. Es heißt (es ist das ein niedriger 
Ausdruck, aber er steht wörtlich in den Verträgen): Die Genossenschaft stellt 
die Lehrer. In allen äußeren Beziehungen werden die Angelegenheiten von 
dem Pfarrer als Stellvertreter der Oberin geleitet. Ueberall sehen Sie An- 
fänge klösterlicher Einrichtungen, und diese wachsen, denn nach den Verträgen 
soll jede Vacanz wieder besetzt werden mit solchen Schwestern. Ein Vertrag 
ist mir vorgelegt worden, der mich auf den Gedanken geführt hat'“ mich zu 
fragen: handelt es sich hier noch um eine öffentliche Schule oder vielmehr 
um eine rein kirchliche Anstalt, die auch hineingreift in die zweifellosen Ge- 
biete der Staatsgewalt. (Redner verliest das betreffende Aktenstück.) Dieß 
ist auch meinem Herrn Amtsvorgänger nicht unbekannt gewesen; anch er hat 
schon, nicht lange bevor er aus dem Amte schied, sich die Frage ernstlich vor- 
gelegt, ob es möglich sei, in diesen Zuständen weiter zu verharren, und einer 
Regierung gegenüber ausgesprochen, daß unter keinen Umständen mehr ein 
Vertrag zugelassen werden werde, der Bestimmungen gewisser Art enthalte. 
Bei der dann durch mich fortgesetzten Prüfung der Frage bin ich allerdings 
von anderen Gesichtspunkten geleitet worden als mein Amtsvorgänger und 
insbesondere auch der Minister v. Bethmann-Hollweg, dessen Reskript hier ver- 
lesen worden ist. Ich mache kein Hehl daraus und srreche meine Ueberzeugung 
dahin aus, daß zu einem guten Theil die Staatsregierung selbst schuld an 
diesen Zuständen ist, und ich will mich dieser Verschuldung nicht auch theil- 
haftig machen. Ich bin der Meinung geworden, es müsse ein Schritt gethan 
werden, der nicht bloß ein Scheinschritt ist, ein halbes Verfahren enthält. 
Eine allgemeine Verfügung, wie sie Hr. v. Mllhler an eine spezielle Regierung 
erlassen, wäre leicht zu umgehen gewesen. Nur eine durchgreifende Verfügung 
konnte helfen. So lange Sie die Schulschwestern zulassen, wandeln Sie den 
Geist, welchen ich vorhin skizzirt habe, niemals. Das sind die Gründe, die 
mich, selbst abgesehen von den augenblicklichen Verhältnissen, dahin geführt 
haben, diese Verfügung zu erlassen. Aber was sonst noch in Betracht kam, 
war dieses: Es ist gar nicht zu verkennen, daß ein stetiges Wachsen der Orden 
und Ordensstationen vorhanden ist. Im Jahre 1869 existirten in Preußen
        <pb n="237" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 233 
im Ganzen 826 Stationen mit 5826 Köpfen; die Zusammenstellung der letzten 
Schematismen ergibr, abgesehen von den Jesuiten, 892 Stationen und 8050 
Köpfe. An ä ffentlichen Schulen sind im Ganzen — der Reg.-Bezirk Koblenz 
ist nicht mitgerechnet — beinahe achthalbhundert geistliche Lehrerinnen ange- 
ste#llt. An Privatanstalten sind reichlich 900 thätig. Alles das erwogen, bin 
ich zu der Ueberzeugung gelangt, daß es die höchste Zeit geworden, einen 
Riegel vorzuschieben; es ist meine Pflicht gewesen. Und das sage ich Herrn 
v. Mallinckrodt — er sprach von Gesunden, Kranken, von Fürstlichkeiten und 
Dienerschaft —, ich kann ihm versichern, daß die Stelle, auf die er wies (Bis- 
marck), von der Verfügung nichts erfahren hat, als bis sie den Regierungen 
mitgetheilt war. Ich nehme die Verantwortung zunächst auf mich. Ich gebe 
zu, daß mit dieser Verfügung eine gewisse Härte verbunden war. Die Ver- 
fügung enthält jedoch Bestimmungen, welche die Härten erheblich mildern. Wo 
eine Gemeinde nicht reich genug ist, das für das Schulwesen aufzuwenden, 
was der Staat für recht hält, sind auch geräumige Fristen gewährt, theilweise 
ganz von der Durchführung der Verfügung abgestanden worden. In der 
Denkschrift von Fulda wird, um dieß zum Schlusse zu berühren, mit Bezug 
auf diese Verfügung ausgesprochen, es handle sich um eine Kränkung der 
Ehre der katholischen Kirche und Religion. Es ist eigenthümlich, hier den 
Ausdruck Ehre zu gebrauchen, wo es sich um Rechtsfragen handelt. Die 
katholische Kirche spricht aus: „Es ist löblich, daß man sich dem Dienst der 
Ordenscongregationen widme um der üÜbrigen Angehörigen der Kirche willen“ 
— das auszusprechen, hat sie ihr volles Recht, und dieses wird in keiner Weise 
geschmälert, aber wenn sie verlangt, daß die Institutionen, welche sie für sich 
als heilsam erklärt, nun ohne Weiteres auch vom Staate angenommen wer- 
den sollen, da begibt sie sich auf einen Boden, auf dem die Staatsregierung 
sie nicht lassen kann. (Bravol) Wenn die katholische Kirche, wie jeder andere 
Angehörige des Staats, sich dem Staatsgesetz beugt, so geschieht nur, was 
von ihr verlangt werden muß. Wie die Unterwerfung unter die Staatsgesetze 
eine Verletzung der Ehre enthalten soll, das vermag ich nicht einzusehen. (Leb- 
haftes Bravo! links.) Nein, es handelt sich um ganz etwas Anderes: die 
Kirche verlangt vom Staat die Anerkennung ihrer Institutionen mit Wirkung 
auf das staatliche Gebiet. Es handelt sich nicht um Ehre, sondern um Recht; 
ja es handelt sich noch um die weitere Verwechselung von Recht und Macht 
und, insoferne man in der Macht ein Interesse einer Kirche erkennt, wiederum 
um eine Verwechselung von Interesse und Recht. Dieser Punkt ist aber der 
Angelpunkt, um den sich unser ganzer Kampf gegenwärtig dreht; ich weise 
das Wort Kampf nicht zurück, er ist uns aufgezwungen worden. Wir haben 
uns die Frage vorlegen müssen: ist der Kampf aufzunehmen?! und haben sie 
bejaht; wir scheuen es nicht, auch so schweren Verhältnissen gegenüberzutreten, 
wie sie sich gegenwärtig entwickeln, Verhältnissen, die sich zeigen im Auftreten 
der Bischöfe, in der Bewegung, welche ihre Denkschrift in die Gedanken des 
Volkes binüberzuleiten bemüht ist, in den Agitationen des Mainzer Vereins, 
in den Wanderversammlungen, wo sortwährend davon geredet wird, daß das 
Recht und die Ehre der Kiche verletzt werde, während es sich nur darum 
handelt, dem Staate das Seine zu gewähren. (Bravol links.) Wir sind 
uns sehr wohl der Bedcutung des Kampfes bewußt, ein Schritt in diesem 
Kampfe war die Verfügung vom 15. Juni. Wir werden den Kampf 
nicht siegreich durchführen, wenn wir allein bleiben, wir brauchen das Land, 
und darum bitte ich Sie: werfen Sie den Antrag Mallinckrodt ab, und 
sprechen Sie Ihr Einverständniß mit der Verfügung vom 15. Juni aus. 
(Stürmischer Beifall.) 
28. Nov. (Sachsen.) I. Kammer: modificirt den Gesetzesentwurf über die 
Organisation der Behörden sehr wesentlich und nimmt ihn so mit 
23 gegen 22 Stimmen an.
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        234 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
29. Nov. (Preußen.) Ministerkrisis wegen der Frage des Pärsschubs. 
30. 
Graf Eulenburg ist entschieden für, Graf Roon und v. Selchow sind 
gegen einen solchen. Der König schwankt. Eine Conferenz mit 
Führern des Herrenhauses ergibt indeß, daß ohne Pärsschub die 
Durchbringung der Kreisordnungsvorlage zum Mindesten nicht sicher 
ist. Graf Roon und v. Selchow verlangen ihre Entlassung. 
(Württemberg.) II. Kammer: beendigt nach vierwöchiger Dauer 
der Debatten die Berathung des Steuerreformgesetzes. 
„ (Preußen.) Der König hat sich schließlich für den Pärsschub 
als unausweichliche Maßregel entschieden: es werden 25 neue Mit- 
glieder in das Herrenhaus berufen. 
„ (Preußen.) Die Regierung fährt sort, das Schulaufsichtsgesetz 
in den polnischredenden Theilen von Posen, Westpreußen und Ober- 
schlesien sehr energisch durchzuführen. In Oberschlesien ist die Schul- 
aufsicht den Geistlichen fast ganz entzogen. 
„ (Elsaß-Lothringen.) Das Militärersatzgeschäft in den Reichs- 
landen ist nunmehr beendigt. Es haben sich im Ganzen 7454 
Pflichtige gestellt, von denen 3392 als tauglich befunden wurden. 
Nach seiner Bevölkerungszahl hätte Elsaß-Lothringen freilich ein Jahres- 
contingent von 5296 Mann stellen sollen. Indeß Übertraf die erreichte Ziffer 
doch die Erwartungen, die man unter den obwaltenden Umständen hegen konnte, 
zumal die vielen Freiwilligen nicht unter jener Zahl begriffen find und die 
Regierung alle dieienigen, die in der französischen Armee im Kriege gedient, 
für nicht militärpflichtig erklärt hatte. 
1. Dec. (Preußen.) Der altkatholische Kanonist Prof. v. Schulte in 
Prag wird an die Universität Bonn berufen. 
„ (Württemberg.) Der (entschieden particularistisch gesinnte) Ca- 
binetschef des Königs, Freiherr v. Egloffstein, wird seiner Stelle ent- 
hoben. 
„ (Preußen.) Der Verein katholischer Edelleute Deuschlands über- 
reicht dem susspendirten Feldpropst (Armeebischof) Namszanowski demon- 
strativ gegen die Regierung Stab und Mitra, welche Insignien dem- 
selben staatlicherseits abgenommen worden waren. 
„ (Bayern.) Die Regierung legt den Landräthen Postulate für 
Aufstellung fachmännisch gebildeter Kreisscholarchen (Kreis-Schulinspek- 
toren) in jedem Regierungsbezirk und für Aufstellung weltlicher Bezirks- 
schulinspektoren vor, da sich nach der Ansicht der Regierung in man- 
chen Bezirken geeignete Geistliche für das Amt eines Schulinspektors 
nicht fänden. 
Die Aufstellung weltlicher Schulinspektoren war einer der Hauptpunkte, an 
welchem im Jahre 1868 das Schulgesetz in den Kammern scheiterle. Seitdem 
versuchte die Staatsregierung einzelne Verbesserungen des Schulwesens, so. weit 
es innerhalb der Gesetzgebung möglich war, auf dem Verordnungswege einzu- 
führen. Um den dringenden Bedürfnisse weiter abzuhelfen, soll nun dieser 
Schritt durch die Landräthe gemacht werden. Die meisten bieten auch dazu,
        <pb n="239" />
        Das deutsche Reich und seine rinjelnen ölieder. 235 
trotz der heftigen Opposition der in ihnen sitzenden Pfarrer, mit großer Mehr- 
heit die HDand. In Niederbayern wird das Postulat dagegen abgelehnt. 
5. Dec. (Preußen.) Die offiziöse Prov.-Corresp. äußert sich über den 
erfolgten Pärsschub folgendermaßen: 
„Dieser Schritt war nothwendig, zunächst um das Zustandekommen der 
Kreisordnungsreform, für welche die Regierung des Königs ihre Autorität 
eingesetzt hat, zu sichern, aber auch Über diesen nächsten Zweck hinaus, um 
den festen Entschluß der Krone zu bekunden, die weitere nothwendige Ent- 
wickelung der preußischen Einrichtungen nicht zum Stillstand bringen zu lassen. 
Das Herrenhaus ist in dem Zusammenhange unserer Staatseinrichtungen 
allerdings dazu berufen, einem überstürzenden Drängen zu Neformen einen 
heilsamen Widerstand leisten und in solchem Geiste auch der Kronc unberech- 
tigten Zumuthungen des Abgeordnetenhauses gegenüber zur Stütze zu dienen; 
aber nimmer kann es die Aufgabe eines Oberhauses in dem königlichen Preu- 
ßen sein, sich auch solchen Veränderungen und Verbesserungen der Gesetzgebung 
hindernd entgegenzustellen, welche im Nathe der Krone seit geraumer Zeit 
reiflich erwogen und als nothwendig erkannt worden ...Daß Letteres in 
Bezug auf die jetzt beabsichtigte Verwaltungsreform der Fall ist, darüber 
konnte Niemand im Zweifel sein... Die Regierung des Königs ist es daher 
sich selbst und dem Lande, sie ist es auch dem Abgeordnetenhause, welches mit 
einer seltenen Einmüthigkeit fast aller Parteien auf die Absichten und Gesichts- 
punkte der Regierung eingegangen ist, schuldig, das Gelingen der allseitig vor- 
bereiteten Reform und deßhalb die Vorlage in ihrer nunmehr vereinbarten 
Gestalt nicht wieder in Frage stellen zu lassen. Die Krone hat aber bei dem 
Gebrauche ihres Rechts zugleich eine Rücksicht auf die Ueberzeugungen der bis- 
herigen Mehrheit des Herrenhauses selbst geülbt. Es hat freilich an Versuchen 
aus den bisher widerstrebenden Kreisen des Herrenhauses nicht gefehlt, den 
Gebrauch jenes außerordentlichen Rechtes Seitens der Krone dadurch abzu- 
wenden, daß eine veränderte Haltung des Hauses in seinem bisherigen Be- 
stande in Aussicht gestellt wurde. In der That liegen Anzeichen vor, daß ein 
Theil der bisherigen Mehrheit sich nur durch irrthümliche Gerüchte über die 
Auffassungen und Wünsche innerhalb der Regierung selbst zur Theilnahme 
an den schroffen Beschlüssen des Hauses hatte bestimmen lassen, daß dagegen 
jetzt, wo über die entschiedenen Absichten der Regierung kein Zweifel mehr ob- 
waltet, die Zahl der ausdrücklich Widerstrebenden sich erheblich vermindern werde. 
Aber abgesehen von der politischen Unmöglichkeit, den Entwurf der Kreisordnung 
noch einmal den Abänderungsversuchen einer zweifelhaften Mehrheit preiszu- 
geben, hielt es die Regierung des Königs auch der Würde des Herrenhauses 
selbst mehr entsprechend, daß die veränderten Beschlüsse von vornherein unter 
der Mitwirkung neu berufener Mitglieder gefaßt würden, als unter dem an- 
scheinenden Zwange einer fortdauernden Drohung gegen das Haus. Wenn 
auch die versöhnlicheren Stimmungen vieler Mitglieder nicht ohne jeden Ein- 
fluß auf die Entschließungen der Regierung bleiben konnten, so erschien es doch 
im Interesse aller Theile geboten, die Hoffnungen und Erwartungen in Bezug 
auf die neue Berathung nicht ausschließlich oder vorzugsweise auf jene innere 
Umstimmung zu gründen."“ 
6.— 7. Dec. (Preußen.) Herrenhaus: Debatte über die Kreisordnungs- 
vorlage. Die Feudalen bekämpfen dieselbe mit Erbitterung. Das 
erste Amendement, welches sie stellen und das der Minister des Innern 
für unannehmbar erklärt, wird in namentlicher Abstimmung mit 114 
gegen 87, also mit einer Mehrheit von 27 Stimmen verworfen. Zwei 
weitere Amendements werden ebenfalls abgelehnt, worauf sie alle wei- 
teren Amendements zurückziehen und auf jede fernere Diseussion ver-
        <pb n="240" />
        236 Das deutsche Reich und seine einzelnen GElleder. 
zichten. Das Gesetz als Ganzes wird in der Schlußabstimmung bei 
Namensaufruf mit 116 gegen 91 Stimmen, also mit einer Mehrheit 
von doch nur 25 Stimmen, angenommen. 
6.— 7. Dec. (Braunschweig.) Eröffnung des Landtags. Eröffnungsrede des 
Staatsministers v. Kampe. Schreiben des Staatsministeriums an 
die Landesversammlung bez. der Erbfolge. 
In der Eröffnungsrede des Staatsministers werden besonders die 
Stellen mit lebhaften Beifall ausgenommen: die erste stellt bei der überaus 
günstigen Finanzlage des Landes eine Steuerermäßigung in Aussicht; die 
zweite eine Vorlage die Aufbesserung der Lehrergehalte betreffend, die dritte 
betont die Bereitwilligkeit zu allem, was die Kräftigung des deutschen Reichs 
erfordere, freudig beizutragen. In dem Schreiben des Staatsmini- 
steriums, in welchem der Landesversammlung anheimgegeben wird, von der 
vom vorigen Landtage gewünschten Bildung eines sog. Stiftungfonds Abstand 
zu nehmen, finden sich zur Begründung dieses Antrages folgende Sätze: „Das 
Herzogthum bildet zufolge § 1 der neuen Landschaftsordnung vom 12. Octo- 
ber 1832 einen durch dasselbe Grundgesen verbundenen, im Art. 1 der Ver- 
fassung des deutschen Reichs anerkannten untheilbaren Staat, dessen Regierung 
laut § 14 der neuen Landschaftsordnung in dem fürstlichen Gesammthause 
Braunschweig-Lüneburg nach der Lincalerbfolge und dem Rechte der Erstgeburt 
im Mannesstamme und nach dessen Erlöschen auf die weibliche Linie vererbt 
wird. So wenig hiernach abzusehen ist, wie das Herzogthum mit einem an- 
deren und namentlich dem Staate Preußen sollte vereinigt werden können, 
so undenkbar erscheint es, daß — diese Möglichkeit dennoch vorausgesetzt — 
mit einer solchen Vereinigung der, nur durch Eroberung herbeizuführende 
Verlust der Selbständigkeit des Herzogthums verbunden sein könnte, da gegen 
Eroberung die Reichsverfassung eine unübersteigliche Schranke bietet. Mit 
der Gewißheit dauernder Selbständigkeit des Herzogthums schwinden aber alle 
diejenigen Besorgnisse, welche für die finanziellen Einrichtungen des Landes 
aus der Aufhebung seiner Selbständigkeit herzuleiten gesucht sind. Wenn 
man indeß auch einen Rechtsbruch, wodurch das Herzogthum unter Beseitigung 
seiner Selbständigkeit einem größeren Staate einverleibt würde, für möglich 
erachten wollte, so würden die hieraus für die finanziellen Verhältnisse des Lan- 
des entstehenden Gefahren durch den errichteten Stiftungsfonds nicht abgewandt 
werden, weil — wie bereits bei den betreffenden Verhandlungen auf dem 
vorigen Landtage mit Recht hervorgehoben ist — für eine in das Land kom- 
mende fremde Macht, welche dessen Verfassung nicht respektirt, es gleichgiltig 
ist, ob besondere Fonds vorhanden sind oder nicht, indem sie sodann auch 
deren Vorhandensein schwerlich beachten würde.“ 
— „ (Preußen.) Die niederhessische Orthodoxie, d. h. die von einer 
Anzahl orthodoxer Pfarrer der niederhessischen Kirche in Verbindung 
mit gleichgesinnten Laien gebildete Phalanx, hat sich in aller Form 
als eine politische Partei organisirt und ein Programm aufgestellt, 
welches die Vilmar'schen „Hessischen Blätter“ in einem die „staatsrechtliche 
Position“ der Vilmarianer besprechenden Artikel veröffentlichen. Die Haupt- 
stelle lautet: „Wir haben aus unserer Gesammtrichtung niemals Hehl ge- 
macht, sondern sie von vorn herein klar bekannt und ans Licht gestellt. Wir 
haben es offen ausgesprochen, daß unsere Sympathien dem Preußenthume 
und dem neuen deutschen Reiche wegen der Grundlage, auf die sich beide ge- 
.#5 und wegen der moralischen und materiellen Schäden, die in ihrem Ge- 
olge sind, nicht gehören, sondern daß wir, getreu den geheiligten Traditionen 
unserer deutschen und insbesondere unserer hessischen Vergangenheit, ein neues 
Deutschland erhoffen auf den Grundlagen eines gerechten und wahren Föde-
        <pb n="241" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 237 
ralismus; wir haben es offen ausgesprochen, daß wir darum die Hoffnung 
auf die Rückkehr der depossedirten Fürsten zu dem Thron ihrer Väter nicht 
aufgegeben haben."“ Die Hoffnung zu erhalten und zu verbreiten, erachtet die 
Partei für ihr erstes Ziel und ihre wichtigste Aufgabe, mit der sie sich vor 
Valerland, Gerechtigkeit und Fortschritt legitimiren will. Es sei, schreibt das 
genannte Blatt weiter, wiederholt an die Parteigenossen die Warnung er- 
gangen, gelindere Saiten aufzuspannen., da man demnächst mit Rücksicht auf 
den „bis zu den höchsten Regionen gedrungenen Scandal“ mit aller Strenge 
vorgehen werde; man könne und werde sich jedoch hierum nicht kümmern. 
8. Dec. (Preußen.) Vorgehen der Regierung gegen den Erziischof Le- 
dochowski von Posen. 
Der Erzbischof erließ am 17. Sept. einen Hirtenbrief, durch welchen ein 
Weihgottesdienst angeordnet wurde, um die Erzdiöcese Posen-Gnesen unter den 
Schug des füßesten Herzens Jesu zu stellen. Der Hirtenbrief behauptet u. a.: 
edaß die Kirche Christi überall verfolgt und ihr Ansehen mißachtet sei.“ Und 
nachdem das ganze Culturleben der heutigen Gesellschaft als Sünde, Verirrung 
und Bosheit gebrandmarkt worden, sagt der geistliche Oberhirt: „Mit 
Schmerzen sehen wir die sich mit jedem Tage mehrenden Schwierigkeiten, un- 
seren katholischen Kindern eine katholische Erziehung zu geben, mit Schmerzen 
sehen wir die Vertreibung der frommen und erleuchteten Klostergeistlichkeiten, 
deren gewissenhafte und hingebende Thätigkeit so viele wohlthätige Früchte ge- 
bracht hat.“ Die Staatsregierung ließ die katholischen Religionslehrer und 
Direktoren von katholischen Lehranstalten vom Provincial -Schul-Collegium 
wegen Verlesung des Hirtenbriefes verantwortlich vernehmen. Gegen den ka- 
tholischen Religionslehrer am Posener Seminar wird die Dissciplinarunter- 
suchung wegen eigenmächtigen Vorgehens bei Verlesung des Hirtenbriefs ein- 
geleitet. Die Gymnasialkirche in Posen und alle vom Staat ressortirenden 
katholischen Kirchen der Archidiöcese Posen und Gnesen werden am Sonntag 
geschlossen, und nicht geduldet, daß man in denselben um Befreiung „von den 
Verfolgungen der gegenwärtigen Staatsgewalt“ bitte. 
9. „ (Mecklenburg.) Landtag: Verlesung des Comitteberichts in der 
Verfassungsangelegenheit. 
Derselbe ist sehr umfänglich. Die ritterschaftlichen Mitglieder der Com- 
mitte sprechen sich darin für weitere Verhandlungen auf Grund der von den 
Regierungen vorgeschlagenen Modificationen der Verfassung, sobald die Regie- 
rungen sich hierlber unter sich vollständig geeinigt haben würden, aus, während 
von den landschaftlichen (bürgerlichen) Mitgliedern die reine Ablehnung der 
ganzen Proposition empfohlen wird. Im Einzelnen ist daraus zu bemerken, 
daß, was die Landesvertretung betrifft, die Bürgermeister, mit Ausnahme eines 
einzigen, welcher sich der ritterschaftlichen Ansicht von der principiellen Zulässig- 
keit der Errichtung eines, vielleicht einem oder dem andern der beiden bestehen- 
den Stände zu incorporirenden dritten Standes angeschlossen hat, sich auf die 
bei Gelegenheit der commissarisch-deputatischen Verhandlungen abgegebene, auf 
ein modernes Repräsentativsystem hinzielende Erklärung zurückbeziehen. Den 
Verzicht auf das unbeschränkte landesherrliche Gesetzgebungsrecht in den Do- 
manien räth die Comitte auch für den Fall zu acceptiren, daß die Verfassungs- 
änderung nicht zu Stande kommen sollte, wogegen sie der Meinung ist, daß 
es in Ansehung der sog. gleichgiltigen Sachen, wobei die landesherrliche Ge- 
setzgebung nur an die Einholung des rathsamen Bedenkens, nicht an die Zu- 
stimmung der Stände gebunden ist, hierbei verbleiben müsse, falls die Regie- 
rungen auf dem Wegfall der itio in partes bei Geldbewilligungen aus ge- 
meinsamen Landesmitteln beharren sollten. Große Verschiedenheit waltet in 
den Ansichten der Committe über die finanziellen Punkte der Regierungsvor- 
lage ob. Während von den ritterschaftlichen Mitgliedern drei unter sich wieder
        <pb n="242" />
        238 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 
verschiedene Vota abgegeben sind, die alle mehr oder weniger erheblich von 
den Regierungsvorschlägen abweichen, sind sämmtliche landschaftliche Mitglieder 
der Committe darin einverstanden, daß auf die proponirte Aussonderung eines 
fürstlichen Haushaltsgutes aus dem Domanium nur dann einzugehen sei, 
wenn die entsprechende Veränderung der Landesvertretung zu Stande komme 
und letzterer eine vollständige Controle rücksichtlich des nicht ausgeschiedenen 
Theils des Domaniums zugestanden werde. 
9.—11. Dec. (Sachsen.) II. Kammer: lehnt bei der zweiten Berathung 
11. 
12. 
des Volksschulgesetzes die von der I. Kammer gefaßten Beschlüsse über 
die confessionelle Stellung der Volksschule mit 41 gegen 26, über das 
obligatorische Schulgeld mit 49 gegen 18, über die Zulassung kirchl. 
Stiftungen zur Errichtung von Schulen mit 61 gegen 6 Stimmen ab und 
hält auch bezüglich der Wahl der Lehrer durch die Gemeinden und 
bezüglich der Ortsschulaufsicht durch einen von der Regierung ernann- 
ten Inspektor ihre früheren Beschlüsse gegen die I. Kammer aufrecht. 
„ (Mecklenburg.) Landtag: beschließt mit 117 gegen 73 Stim- 
men, den Committebericht über die Grundzüge einer Modification der 
Landesverfassung vorerst dem Drucke zu übergeben. Die überstimm- 
ten Liberalen nehmen bei der ungewöhnlichen Entschließung, eine Vor- 
lage vor ihrer definitiven Genehmigung dem Druck zu übergeben, eine 
ihnen verfassungsmäßig zustehende Separatabstimmung vor, deren Re- 
sultat die pure Ablehnung der Negierungsvorlage ist. 
„ (Oldenburg.) Landtag: spricht sich einstimmig zu Gunsten von 
Diäten für die Mitglieder des deutschen Reichstags aus. 
„ (Deutsches Reich.) Die dritte Milliarde der französischen Kriegs- 
entschädigung ist nunmehr vollständig bezahlt. 
„ (Württemberg.) II. Kammer: nimmt die Steuerreform in de- 
finitiver Abstimmung mit 64 gegen 17 Stimmen an, bewilligt da- 
gegen für Eisenbahnbau nur 11,8 statt der von der Regierung ur- 
sprünglich geforderten 20 Millionen Gulden. 
„ Siebzig Delegirte deutscher Comité's der „Alliance israélite uni- 
verselle“, die auf Einladung des Berliner Comité in Berlin zusammen 
getreten sind, beschließen fast einstimmig: das bisherige Verhältniß 
vollständiger Abhängigkeit von Paris zu lösen und eine selbständige 
Allianz für Deutschland mit dem Hauptsitz in Berlin zu gründen. 
Auch diese soll den moralischen und intellektuellen Fortschritt der Juden 
fördern und allen bedrängten Glaubensgenossen wirksame Hilfe angedeihen 
lassen. Nur die in schwacher Minderheit vertretene extrem orthodoxe Partei 
spricht und stimmt gegen den Beschluß und für die absolute Beibehaltung des 
Pariser Abhängigkeitsverhältnisses. Eine Commission wird mit der Ausar- 
beitung von Statuten und der Anbahnung von Zweigvereinen in allen Orten 
Deutschlands beauftragt. Geschlossen wird die Versammlung vom Vorsitzen- 
den, Dr. Lazarus, mit folgenden Worten: „Die Juden sind durch ihr Schick- 
sal berufen, das Princip einer über alle Glaubensunterschiede hinausgehenden, 
reinen, freien und opferbereiten Humanität zu verbreiten, da sie mit dem Geist 
und den Ideen fast aller Völker der Erde in Berührung kommen.“
        <pb n="243" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Elieder. 239 
12. Dec. (Bayern.) Die Kreisregierung von Oberfranken entspricht dem 
13. 
14. 
15. 
Wunsche des oberfränkischen Landraths um Errichtung eines protestan- 
tischen Schullehrerseminars durch Umwandlung desjenigen in Bamberg 
in ein paritätisches. 
„ (Deutsches Reich.) In Berlin tritt eine Conferenz der Justiz- 
minister von Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen und Baden 
unter dem Vorsitze des preußischen Justizministers v. Leonhardt zu- 
sammen, um sich wo möglich über die Frage der Gerichtsorganisation 
und der Errichtung eines obersten Reichsgerichts zu verständigen. 
„ (Preußen.) Der König vollzieht die neue Kreisordnung für 
die sechs östlichen Provinzen. 
„ (Württemberg.) II. Kammer: Gelegentlich einer Berathung 
über Eisenbahnpetitionen erklärt der Regierungscommissär, die Regie- 
rung halte an dem Principe fest, Eisenbahnen im Allgemeinen nur 
auf Staatskosten zu bauen und werde daher Bahnen, die an auswär- 
tige Bahnen anschließen, auf württembergischem Gebiete Privatgesell- 
schaften nicht überlassen. 
„ (Preußen.) Fürst Bismarck kehrt von Varzin wieder nach Berlin 
zurück. 
„ (Preußen.) In der Disciplinaruntersuchung gegen den katho- 
lischen Feldpropst, Bischof Namszanowski, beschließt der Disciplinar- 
gerichtshof, entgegen dem darauf gerichteten Antrag des Vertheidigers, 
mit großer Mehrheit, daß er allerdings in der Sache competent sei, 
daß aber keine Schuldbarkeit des Angeschuldigten vorliege, mit Aus- 
nahme eines untergeordneten Falles, in welchem der Feldpropst ohne 
Urlaub eine mehrtägige Reise angetreten hat, wofür auf einen Verweis 
erkannt wird. · 
Gegen diese Entscheidung kann noch Berufung an das Staatsministerium 
eingelegt werden, welches letztere jedoch nicht auf Amtsentsetzung erkennen darf, 
und bisher regelmäßig in Disciplinaruntersuchungen nicht Verschärfungen, son- 
dern Milderungen der erstinstanzlichen Erkenntnisse hat eintreten lassen. Die 
über den Bischof von der Regierung verhängte Susspension wird indeß von 
derselben nach wie vor aufrecht erhalten. 
„ (Sachsen.) I. Kammer: nimmt die von ihr gegenüber den libe- 
raleren von der II. Kammer genehmigten Entwürfen der Regierung 
(des Ministers v. Nostitz) sehr wesentlich modificirten Organisations= 
gesetze mit großer Mehrheit an, die revidirte Städteordnung gegen 3, 
das Beförderungsorganisationsgesetz gegen 7 und die Landegemeinde- 
gemeindeordnung gegen 5 Stimmen. 
„ (Preußen.) In Berlin liegt das Unwesen des Gründerthums 
augenblicklich in den letzten Zügen. 
„ (Bayern.) Schluß der Session der Landräthe. In allen hatten 
die Freunde eines besonnenen, aber entschiedenen Fortschritts die 
Mehrheit.
        <pb n="244" />
        240 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
Ein Stimmenverhältniß zwischen ultramontanen und liberalen Volksver- 
tretern, wie es zur Zeit im bayerischen Landtage besteht, findet sich in keinem 
der Kreislandräthe. Die Intelligenz und der größere Besitz, sowie die beson- 
dere Vertretung der Städte haben auch in denjenigen Landestheilen, welche die 
eigentlichen Rekrutirungsbezirke für den clericalen Landsturm in der Abgeord- 
netenkammer sind, bei der Wahl der Landrathsmitglieder ihren naturgemäßen 
Einfluß geäußert und so findet sich z. B. im oberpfälzischen Landrathe eine 
ganze Reihe freisinniger Vertreter, während die Vertreter des Kreises in der 
Abg.-Kammer sämmtlich auf der rechten Seite sitzen. Dieser Zusammensetzung 
entsprechend sind auch die dießjährigen Verhandlungen und Beschlüsse fast aus- 
nahmslos entschieden liberal. Das energische Auftreten der schwäbischen und 
oberbayerischen Kreisregierungen für die Sache des Volksunterrichts hat die 
volle Billigung der Kreisvertretung gefunden. Anderswo hat man der He- 
bung der Volksschulen durch bessere, besonders weltliche und technische gebildete 
Kreisschulinspektoren allen Beifall gezollt und nur die rechtliche Frage zu Be- 
denken Anlaß gegeben, ob es sich hier um eine Kreislast oder allgemeine 
Staatslast handle. Von Seiten der katholischen geistlichen Mitglieder der 
Landräthe ist gegen die so nothwendige Verbesserung des Volksschulwesens, 
welche ohne tüchtige und ihrem Dienst vollständig gewidmete Inspektoren nicht 
ins Werk gesetzt werden kann, da und dort Protest und Widerstand erhoben 
worden, aber es haben die Landräthe nicht so viele und so einflußreiche geist- 
liche Herren in ihrer Mitte als die ultramontane Hälfte der Abg.-Kammer, 
und so dienten jene Verwahrungen nur dazu, den liberalen Charakter der be- 
treffenden Landraths-Beschlüsse in helleres Licht zu setzen. Während die Kreis- 
Vertretungen so bemüht waren, für das geistige Wohl des Volks und nament- 
lich des heranwachsenden Geschlechts zu sorgen, haben sie auch nicht versäumt, 
durch neue, erhöhte Leistungen für Heilanstalten, Krankenhäuser u. s. w. das 
wichtige Werk der öffentlichen Gesundheitpflege zu fördern. Vielfach wird z. B. 
durch Kreiszuschüsse kleinen, ärmeren Gemeinden die Erhaltung von ärztlicher 
Hilfe erleichtert. Der Landrath der Pfalz hat sich bezüglich der Tabaksteuer- 
Erhöhung in erster Linie einstimmig gegen die Erhöhung der Steuer ausgespro- 
chen, sieht dieselbe aber bei den im Bundesrath obwaltenden Anschauungen als 
kaum mehr zu vermeiden an, und hat deßhalb an die bayerische Regierung 
die Bitte gerichtet: für diesen Fall im Bundesrath wenigstens dahin wirken zu 
wollen, daß die Erhöhung eine mäßige sei, daß das Verhältniß zwischen der 
Steuer und dem Eingangszoll auf Tabak in einer Weise festgestellt werde, 
welche dem inländischen Tabakbau die Concurrenz mit dem ausländischen 
Tabak noch ermöglicht, und daß endlich bei der Ausfuhr die Steuer zurück- 
vergütet werde. ( 
  
16. Dec. (Preußen.) Fürst Bismarck bittet den König um Enthebung 
von seiner Stelle als Ministerpräsident. . 
Die Zeitungen streiten über die Bedeutung des Ereignisses und seinen Zu- 
sammenhang mit der obwaltenden Ministerkrisis, ob der Fürst seine Entlassung 
gegeben habe, um die ungeheure, auf ihm ruhende Arbeitslast und Verant- 
wortlichkeit zu erleichtern und demgemäß beabsichtige, sich von den speciell 
preußischen Angelegenheiten mehr oder weniger zurückzuziehen oder ob er nicht 
vielmehr eine andere Organisation des preußischen Staatsministeriums und 
für sich eine noch einflußreichere Stellung in demselben, etwa wie in der Reichs- 
regierung oder wie sie dem Präsidenten de# Cabinets in England zusteht, an- 
strebe; ferner darüber, ob der Fürst für oder gegen die Kreisordnungsvorlage, 
für oder gegen eine Reform des Herrenhauses gewesen sei und sei, und wie 
weit wenn überhaupt die Trennung der obersten Leitung der preußischen und 
der Reichsregierung möglich und thunlich sei. 
„ —17. Dec. (Mecklenburg.) Landtag: Berathung der Verfassungs- 
vorlage. Bezüglich der Frage einer Modification der Vertretung wird
        <pb n="245" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder. 241 
von der Landschaft mit 27 gegen 11 Stimmen die Proposition der 
Regierungen abgelehnt, von der Ritterschaft mit 141 gegen 47 Stim- 
men angenommen. Ebenso die proponirte corporative Ordnung der 
Domanialämter und die näheren Beziehungen des dritten Standes. 
Dagegen werden die Concessionen der Regierungen bezüglich der Ge- 
setzgebung von beiden Ständen acceptirt. Bezüglich des Finanzwesens 
lehnt die Ritterschaft das Budgetsystem mit 83 gegen 67 Stimmen 
ab. Im Plenum beider Stände wird sodann die Verfassungsvorlage 
im Ganzen von der Landschoft abgelehnt, während die Ritterschaft 
sich mit den allgemeinen Grundprincipien der Vorlage einverstanden 
erklärt. 
17.—19. Sept. (Sachsen.) II. Kammer: beharrt gegenüber der I. Kammer 
auf ihren Beschlüssen bezüglich der Behördenorganisation, der Städte- 
und der Gemeindeordnung. Demnach hat das sog. Vereinigungsver- 
fahren zwischen beiden Kammern einzutreten. 
18. „ (Deutsches Reich.) Graf Wesdchlen wird interimistisch zum 
Geschäftsträger am Hofe des Königs von Italien ernannt, da die 
Stelle eines Gesandten seit dem Tode des Grafen Brassier unbesetzt 
geblieben ist. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: Initiativantrag betreffend Aufhebung 
der Mahl-- und Schlachtsteuer: 
Der Finanzminister hebt hervor, daß die Staatsregierung die Aufhebung 
der Mahl= und Schlachtsteuer als Staats= und Communalsteuer dringend 
wünsche, deren Aufhebung als Communalsteuer aber ohne Einvernehmen mit 
den städtischen Behörden für unbillig halte. Die drückendste Steuer sei die 
unterste Stufe der Classensteuer. Der Finanzminister weist nach, daß im 
Jahre 1871 auf jeden Thaler dieser Stufe eine Execution nothwendig gewor- 
den sei; die Regierung könne die Aufhebung der Mahl= und Schlachtsteuer 
nicht bewilligen, bevor die Sicherheit gegeben sei, daß diese drückendste Steuer 
an deren Stelle nicht eingeführt werde. Der Minister schließt: Wenn man 
sagt: „Es wurde 22 Jahre keine Klage im Parlament über diese Steuer ge- 
führt“, so entgegne ich: Ist es dann nicht ein Glück, daß im dreiundzwanzig- 
sten die Regierung aus freier Initiative auf den Schaden hinweist? (Beifall.) 
Die Mehrheit beschließt die Ueberweisung der Vorlage an die Classensteuerge- 
setzcommission. 
„ „ (Preußen.) Der greise Prediger Sydow in Berlin wird wegen 
rationalistischer Anschauungen über die Geburt Jesu, die er in einem 
wissenschaftlichen Vortrage dargelegt hat, vom Consistorium der Pro- 
vinz Brandenburg mit 5 gegen 4 Stimmen abgesetzt. 
„ „ (Württemberg.) II. Kammer: erklärt sich mit 53 gegen 21 
Stimmen für die Einführung einjähriger Budgetperioden. 
19. „ (Deutsches Reich.) Schluß der Conferenz der Justizminister. 
Bezüglich der Gerichtsorganisation ist zwar in den wesentlichsten 
Punkten eine Verständigung erzielt worden, nicht aber bezüglich der 
Errichtung eines obersten Reichsgerichts. Dem dießfälligen Antrag- 
16
        <pb n="246" />
        242 
Das deutsche Reich und seine cinjelnen Glieder. 
Preußens ist nur Baden beigetreten, während Bayern, Württemberg 
und Sachsen ihn abgelehnt haben. 
19. Dec. (Preußen.) Sitzung des Staatsministeriums unter dem provi- 
20. 
21. 
sorischen Vorsitze Noons, um dem Kaiser Vorschläge bezüglich des 
Entlassungsgesuchs Bismarcks als Ministerpräsidenten zu unterbreiten. 
Roon hat seine Demission zurückgenommen, während an der Annahme 
derjenigen des Landwirthschaftsministers von Selchow nicht gezwei- 
felt wird. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: Der Handelsminister v. Itzenplitz bringt 
eine Vorlage ein wegen einer großen Eisenbahn, welche die Herstellung 
einer Verbindung zwischen Eydtkuhnen und Metz bezweckt. Die Kosten 
werden auf 120 Mill. Thlr. berechnet. 
Von dieser Linie ist die Strecke Eydtkuhnen-Berlin, ebenso die Diedenhofen- 
Metz fertig; auszubauen sind: 1) die Strecken Berlin-Wetzlar über Stolberg 
und Eschwege (Weglar-Lahnstein ist ebenfalls fertig); 2) Hanau-Friedberg: 
3) Godelheim-Ottberger; 4) Welwer-Dortmund; 5) Harburg-Hannover; 6) 
Saarbrücken-Neunkirchen: 7) Schluß der Berliner Verbindungsbahn. Die 
Kosten für die Strecke Berlin-Wetzlar betragen 50 Millionen Thlr., für den 
Rest der Bahn 20,750,000 Thlr.:; die Kosten für die übrigen Strecken belaufen 
sich auf 10,192,000 Thlr., ferner für ein zweites und drittes Geleise auf 
3 Millionen Thlr., für Betriebsmaterial und Versicherung auf 9 Mill. Thlr. 
„ (Hessen.) Resultat der Neuwahlen zum Landtag: Die Fortschritts- 
(nationalliberale) Partei hat entschieden die Majorität (von wenigstens 
26 Stimmen) errungen, die conservativ-liberale Partei zählt etwa 12 
Stimmen, die ultramontane hat es trotz aller Agitation des Clerus 
nur auf 4 Stimmen gebracht. 
(Sachsen.) Ausgleichungsverfahren zwischen der I. und II. Kammer: 
Die Deputation der I. Kammer macht bezüglich des Volksschulgesetzes 
nicht ganz unwesentliche Concessionen, beharrt aber auf der Confes- 
sionalität der Volksschule. Die Entscheidung der Kammern soll erst 
nach Neujahr erfolgen. 
„ (Deutsches Reich.) Bundesrath: genehmigt die Seemannsord- 
nung nach den Beschlüssen des Reichstags. Preußen ist dafür und 
mit ihm die Binnenstaaten, während die übrigen Seeuferstaaten ohne 
Erfolg dagegen stimmen. 
„ (Preußen.) Der König nimmt die Demission Bismarcks als 
Ministerpräsidenten an. 
Handschreiben des Königs an Fürst Bismarck: „Auf Ihren 
Antrag in dem Berichte vom 20. d. M. will Ich Sie von dem Präsidium 
Meines Staatsministeriums hierdurch entbinden. Sie behalten den Vortrag 
bei Mir in den Angelegenheiten des Reichs und der auswärtigen Politik und 
sind, im Falle Ihrer Behinderung an der persönlichen Theilnahme an einer 
Sitzung des Staatsministeriums, befugt, Ihr Votum in den die Interessen 
des Reichs berührenden Angelegenheiten, unter Ihrer Verantwortlichkeit, durch 
den Präsidenten des Reichskanzleramts, Staatsminister Delbrück, abgeben zu 
lassen. Der Vorsitz im Staatsministerium geht an den ältesten Staatsminister 
über. Das Staatsministerium habe ich hiervon in Kenntniß gesetzt. Berlin,
        <pb n="247" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 243 
den 21. December 1871. Wilhelm. Fürst v. Bismarck. An den Präsidenten 
des Staatsministeriums Fürsten v. Bismarck."“ 
Preußische Blätter machen darauf aufmerksam, daß nach dem obigen Texte 
der Cabinetsordre bei der Uebertragung der Funktionen vom Fürsten Bismarck 
auf seinen Nachfolger das Wort „Ministerpräsidentschaft“ verloren gegangen 
und nur der „Vorsitz im Staatsministerium“ übrig geblieben sei und daß es 
scheine, als müsse man darin, wie in der Nichtnennung des Grafen Roon — 
es ist nur schlechthin von „dem ältesten Minister" die Rede — die Absicht, 
die Stellung des Vorsitzenden im Staatsministerium etwas herabzudrücken, 
erblicken. Selbst die Prov.-Corr. hebt die Veränderung ausdrücklich hervor. 
21. Dec. (Preußen.) In Posen werden drei Missionspriester auf Grund 
2 
23. 
26. 
des Jesuitengesetzes ausgewiesen. 
„ (Mecklenburg.) Vertagung des Landtags. Es bleibt vorerst 
ungewiß, ob die Regierung die beabsichtigten Verfassungsmodificationen 
fallen lasse oder ob sie versuchen werde, beide Stände zu einem gemein- 
schaftlichen Beschlusse zu vermögen, der wenigstens eine Fortsetzung der 
Verhandlungen auf commissarisch-deputatischem Wege ermöglichen würde. 
„ (Hessen.) Eröffnung des Landtags. Thronrede des Großherzogs: 
ü„Meine Herren Stände! Ich habe Sie dießmal zur Eröffnung des Land- 
tags um Mich versammelt, weil Ich Ihnen persönlich auszudrücken wünschte, 
welche hohe Wichtigkeit IJch den Aufgaben beimesse, die Sie in der bevor- 
stehenden Session zu bewältigen haben werden. Wenn auch ein ansehnlicher 
Theil der Staatsaufgaben an das deutsche Reich übergegangen ist, wie dieß 
zur Behauptung der nationalen Stellung und zur Förderung der Wohlfahrt 
Deutschlands nothwendig war, so werden Sie doch aus dem Umfang und der 
Bedeutung der an Sie gelangenden Vorlagen erkennen, daß den einzelnen 
deutschen Staaten noch ein weites Gebiet segensreicher Wirksamkeit und selbst- 
ständiger Entwicklung geblieben ist, zu dessen Pflege es der umsichtigen und 
hingebenden Mitwirkung der Stände dringend bedarf. Den Zusagen gemäß, 
die auf dem vorigen Landtag von Meiner Regierung gemacht worden sind, 
wird eine Reihe von Gesetzesvorlagen Ihrer Berathung und Beschlußfassung 
unterbreitet werden. Die bereits ausgearbeiteten Entwürfe eines Gesetzes über 
die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und der Provinzen, einer 
Städteordnung und einer veränderten Landgemeindeordnung haben den Zweck, 
der Bevölkerung eine erweiterte Theilnahme an den Geschäften der Staats- 
verwaltung, den Gemeinden eine freiere Bewegung in der Verwaltung ihrer 
eigenen Angelegenheiten einzuräumen. Ein Gesetz Über die Verhältnisse der 
Volksschulen soll diesen wichtigen Zweig des öffentlichen Lebens, unter Fest- 
haltung des Grundsatzes, daß die Leitung des Volksschulwesens dem Stüat 
obliegt, zeitgemäß regeln. Tuch über die rechtliche Stellung der Kirchen und 
kirchlichen Vereine im Staat ist ein Gesetzentwurf in der Ausarbeitung be- 
griffen, der Ihnen im Laufe der Sitzungsperiode vorgelegt wird. Ich 
wünsche lebhaft und hoffe zuversichtlich, daß es Ihnen, Meine Herren Stände, 
gelingen wird, die großen Aufgaben, welche Ihnen gestellt sind, in Ueberein- 
stimmung mit Meiner Regierung zum Segen des Landes zu erledigen. Meines 
landesherrlichen Wohlwollens wollen Sie sich versichert halten.“ 
„ (Hessen.) II. Kammer: erklärt sich in ihrer Antwortadresse auf 
die Thronrede einstimmig bereit, den Großherzog in seinem Streben 
nach Erhaltung und Kräftigung des deutschen Reichs zu unterstützen. 
„ (Deutsches Reich.) Die Reichsregierung stimmt Frankreis 
bezüglich seines nunmehrigen Wunsches nach Aufhebung des Paßzwar, 
16“
        <pb n="248" />
        244 PDas deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
auch an der deutsch-französischen Grenze zu, vorausgesetzt, daß die 
Maßregel schon auf den 1. Jan. 1873 in Kraft trete. 
26. Dec. (Deutsches Reich.) Bundesrath: Der Ausschuß erklärt sich für 
weitere Einziehung bisheriger Landesconsulate. 
27. „ (Preußen und Mecklenburg.) Abschluß der Verhandlungen 
zwischen beiden über eine Militärconvention, welche die bisherige Son- 
derstellung des mecklenburgischen Contingentes ganz aufhebt. 
29. „ (Preußen.) Die Regierung verbietet den Zeitungen den Abdruck 
der Allocution des Papstes vom 23. d. M. mit seinen vehementen 
Ausfällen gegen Preußen und das deutsche Reich (s. unter Rom) und 
läßt diejenigen, die es doch thun, mit Beschlag belegen. 
„ „ (Preußen.) Schließung der bisherigen Spielbank in Wiesbaden. 
30. „ (Deutsches Reich.) Der interimistische Vertreter des deutschen 
Reiches am päpstlichen Hofe zu Rom, Legatidnssekretär Lieutenant 
Stumm, erhält als Antwort auf die päpstliche Allocution vom 23. d. 
den Befehl, in Urlaub zu gehen, zeigt dieß dem Cardinalstaatssekretär 
Antonelli an und reist sofort von Nom ab. 
„ „ (Preußen.) In dem Streite zwischen dem Herzog v. Gramont 
und dem Grafen Beust über die Haltung Oesterreichs unmittelbar 
vor und nach der Kriegserklärung Frankreichs an Deutschland vom 
18. Juli 1870 bespricht die offiz. „Nordd. Allg. Ztg.“ den Gleichmuth 
der preußischen Zeitungen gegenüber den Gramont'schen Enthüllungen 
und findet die Ursache davon in der Zuversicht auf die freundnachbarlichen 
Gesinnungen des heutigen Oesterreich-Ungarns und dessen dauerhaftes Einver- 
nehmen mit Deutschland. Das Blatt sagt nach einer entschuldigenden Aeuße- 
rung über den Grafen Beust, dessen Antecedentien kein Geheimniß seien, und 
der als österreichischer Minister berechtigt gewesen sei, gegen Deutschland auf- 
zutreten, wenn das maßgebende Interesse Oesterreichs solches vorzuschreiben 
geschienen habe: „Gehen wir über eine Recrimination von bloß historischem 
Interesse zur Tagesordnung über, auf welcher das von den beiderseitigen Re- 
gierungen getheilte, von den Lebensinteressen beider Nachbarreiche gleichmäßig 
dictirte Verlangen steht, das jetzige dauernde Einvernehmen zu einem dauern- 
den zu gestalten.“ 
„ „ (Preußen.) Der allgemein geachtete Rektor Gittermann in Serien 
(Ostfriesland) wird wegen freier religiöser Ueberzeugungen vom Con- 
sistorium in Aurich in Untersuchung gezogen. 
— „ (Deutsches Reich.) Die vom Bundesrath berufene Commission 
zur definitiven Feststellung des Entwurfs einer Proceßordnung in bür- 
gerlichen Rechtsstreitigkeiten für das deutsche Reich veröffentlicht den 
von ihr ausgearbeiteten Entwurf einer deutschen Civilproceßordnung 
nebst dem Entwurf eines Einführungsgesetzes. 
Das Werk besteht aus zwei Bänden, von denen der erste die Gesetzentwürfe, 
der zweite die Begründung derselben enthält. Das Vorwort zum zweiten 
Bande lautet: „Der Bundesrath beschloß in seiner Sitzung vom 8. Mai 1871: 
.1) Zur definitiven Feststellung des Entwurfs einer Proceßordnung in bür- 
gerlichen Rechtsstreitigkeiten für das deutsche Reich wird eine Commission von
        <pb n="249" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 245 
zehn Juristen berufen; 2) der Vorsitzende wird aus der Mitte der Kommission 
von dem Reichskanzler ernannt, sofern sich nicht der k. preußische Justizminister 
Dr. Leonhardt zur Übernahme des Vorsitzes bereit finden läßt; 3) die Kom- 
mission wird ihren Beratungen den von dem k. preußischen Justizminister 
aufgestellten Entwurf einer deutschen Zivilprozeßordnung von 1871 in Ver- 
bindung mit dem von der früheren norddeutschen Bundeskommission ausge- 
arbeiteten Entwurf von 1870 und den sonstigen einschlägigen legislativen Vor- 
arbeiten zu Grunde legen.“ Zu Mitgliedern der Kommission wurden vom 
Bundesrat gewählt: 1) der k. preußische Geh. Oberjustizrat und vortragende 
Nath im Justizministerium Dr. Falk zu Berlin; 2) der k. preußische Ober- 
tribunalsrat Frhr. v. Diepenbroik-Gröter zu Berlin; 3) der k. preußische 
Appellationsgerichtsrat Planck zu Celle; 4) der Justizrath Dorn, Rechtsan- 
walt bei dem Obertribunal zu Berlin; 5) der Justizrath v. Wilmowski, 
Rechtsanwalt zu Breslau; 6) der k. bayerische Appellationsgerichtsarth und 
Referent im Justizministerium Dr. Gottfried Schmitt zu München; 7) der k. 
sächsische Geh. Justizrath Abeken zu Dresden; 8) der k. württembergische 
Obertribunalsrath v. Kohlhaas zu Stuttgart; 9) der großherzoglich badische 
Ministerrialrath im Justizministerium Dr. Alb. Gebhardt zu Karlsruhe; 10) 
der großherzoglich mecklenburg schwerinische Ministerialrath v. Amtsberg zu 
Schwerin, und der k. preuß. Stadt= und Kreisgerichtsrath Hagens zu Danzig 
und der k. preußische Kreisrichter Polenz zu Sprottau als Schriftführer bei- 
gegeben. Nachdem der k. preußische Justizminister Dr. Leonhardt, dem Wunsche 
des Bundesrath entsprechend, den Vorsitz angenommen hatte, trat die Kom- 
mission am 7. Sept. 1871 in Berlin zusammen. Ihre Beratungen nahmen 
die Zeit vom 7. Sept. 1871 bis zum 7. März 1872 in Anspruch. Bei Be- 
hinderung des k. preußischen Justizministers Dr. Leonhardt wurde der Vorsitz 
von dem k. bayerischen Appellationsgerichtsrath Dr. Schmitt geführt. Der 
k. sächsische Geh. Justizrath Abeken schied in Folge seiner Ernennung zum 
k. sächsischen Justizminister am 7. Oct. 1871 aus der Kommission. An Stelle 
desselben wurde vom Bundesrath der k. sächsische Appellationsgerichtspräsident 
Klemm zu Zwickau gewählt. Der k. preußische Geh. Oberjustizrath Dr. Falk 
verblieb auch nach seiner im Januar 1872 erfolgten Ernennung zum k. preuß. 
Staatsminister und Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medicinal-Angele- 
genheiten Mitglied der Kommission. Die neuern Prozeßgesetze und Prozeßgesetz- 
entwürfe, sowie die auf die Reform der Zivilproceßgesetzgebung bezügliche Literatur, 
hat die Kommission bei ihren Berathungen in den Kreis ihrer Erwägungen ge- 
gezogen. Die dem k. preußischen Justizministerialentwurf einer deutschen Ziivil- 
prozeßordnung von 1871 zu Grunde liegenden Prinzipien find von der Con- 
mission im wesentlichen adoptirt worden; dagegen haben die einzelnen Bestim- 
mungen dieses Entwurfs ihrer Mehrzahl nach, sowohl in sachlicher als auch 
in redactioneller Beziehung, Abänderungen erfahren. Außer dem Entwurf 
einer Zivilprozeßordnung ist von der Kommission auch der Entwurf eines Ein- 
führungsgesetzes beraten und festgestellt. Bei ihren Beschlüssen über die Rechts- 
mittel, insbesondere über die Oberrevision, ist die Kommission in ihrer Mehr- 
heit von der für präjudiciell erachteten Voraussetzung ausgegangen, daß über 
das Rechtsmittel der Oberrevision nur ein Reichsgerichtshof entscheiden werde. 
Aus Rücksicht auf diese Voraussetzung beschränkt der Entwurf gegenlber den 
in großer Zahl bestehenden Provincial-, Local= und Statutarrechten der ein- 
zelnen Bundesstaaten die Zulässigkeit der Oberrevision auf die Fälle der Ver- 
letzung solcher Rechtsnormen, deren Geltung sich über den Bezirk des Revi- 
onsgerichts hinaus erstreckt (Entwurf der Prozeßordnung § 498), behält 
jedoch Ausnahmen vor (Entwurf des Einführungsgesetzes 8§ 4, “7 Von der 
Feststellung dieser Ausnahmen hat die Kommission abzusehen beschlossen, in 
der Erwägung, daß sie für die Vollständigkeit derselben nicht einstehen könne, 
und demgemäß dem Bundesrath anheimgeben müssen, durch die Regierungen 
der einzelnen Staaten ermitteln zu lassen, welche Rechtsnormen über den Bezir
        <pb n="250" />
        246 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
eines Revisionsgerichts hinaus gelten, deren Verletzung gleichwohl aber nach 
dem der Oberrevision zu Grunde liegenden Gedanken zur Begründung dieses 
Rechtsmittels nicht geeignet ist, beziehungsweise welche Rechtnormen nicht Über 
den Bezirk eines Revisionsgerichts hinaus gelten, deren Verletzung gleichwohl 
aber zur Begründung der Oberrevision geeignet ist.“ 
— Dec. (Elsaß-Lothringen.) Der Reichskanzler legt dem Bundesrath 
einen Gesetzentwurf über das Unterrichtswesen in Elsaß-Lothringen vor, 
der dieses den Ansprüchen der katholischen Kirche und den factisch 
bestehenden Zuständen gegenüber durchweg und entschieden der Aufsicht 
des Staates unterstellt. 
Der Entwurf lautet: „§ 1. Das gesammte niedere und höhere Unter- 
richtswesen (enseignement primaire et secondaire) wird unter die Aussicht 
und Leitung der Staatsbehörden gestellt. Die bestehenden Bestimmungen über 
die örtliche Beaussichtigung des niederen Unterrichtswesens bleiben bis auf 
weiteres in Kraft. Staatliche Genehmigung ist erforderlich: 1) zur berufs- 
oder gewerbsmäßigen Ertheilung von Unterricht, 2) zur Eröffnung einer 
Schule, 3) zur Anstellung eines Lehrers an einer Schule. Bestehende Schulen 
können durch die Verwaltungsbehörden geschlossen werden, wenn sie den staat- 
lichen Anordnungen über Einrichtung und Lehrplan nicht entsprechen. § 2. 
Wer ohne die im § 1 vorgesehene Genehmigung berufs= oder gewerbsmäßig 
Unterricht erteilt oder eine Schule eröffnet oder an einer von ihm gehaltenen 
oder geleiteten Schule einen Lehrer anstellt, desgleichen wer an einer wegen 
Nichtbefolgung der staatlichen Anordnung geschlossenen Schule den Unterricht 
fortsetzt oder fortsetzen läßt, wird mit Geldbuße bis zu 100 Thlrn. bestraft. 
Die Befugniß der Verwaltungsbehörden zur Schließung der Schule ist vom 
richterlichen Strafurteile unabhängig. § 3. Dieienigen Personen, welche 
auf Grund eines der im Art. 25 des Gesetzes über das Unterrichtswesen vom 
15. März 1850 aufgeführten Befähigungstitel mit der berufs= oder gewerbs- 
mäßigen Ertheilung von Unterricht bereits begonnen haben, desgleichen die- 
jenigen, welche den bisherigen Gesetzen gemäß eine Schule eröffnet haben, be- 
dürfen zur Fortsetzung dieses Berufes oder Gewerbes einer staatlichen Geneh- 
migung nicht. Lehrer an bestehenden Schulen, welche keinen der Befähigungs- 
titel des angeführten Art. 25 besitzen, haben binnen einer von dem Oberprä- 
sidenten zu bestimmenden Frist die durch § 1 des gegenwärtigen Gesetzes er- 
forderte Genehmigung nachzusuchen. §&amp; 4. Der Reichskanzler ist ermächtigt, 
über die Prüfung und Qualifikation der Lehrer, über die Organisation und 
den Lehrplan der Schulen, insbesondere die Unterrichtssprache und die obliga- 
torischen Lehrgegenstände bei einer jeden derselben, endlich über die Prüfungen 
der Schüler Regulative zu erlassen und deren Befolgung durch Inspektionen 
  
zu sichern. Er ist ferner ermächtigt, über das bei Schließung von Schulen 
zu beobachtende Verfahren Anordnung zu treffen. Er kann diese Befugnisse 
auf den Oberpräsidenten von Elsaß-Lothringen übertragen.“ 
Den beigefügten Motiven zufolge umfaßt nach den zur Zeit der Ver- 
einigung von Elsaß-Lothringen mit dem deutschen Reiche geltenden französi- 
schen Bestimmungen das enseignement secondaire die Lyceen und Gemeinde- 
Gymnasien (colléges communaux), sowie die von Privaten gehaltenen An- 
stalten für den Secundärunterricht, einschließlich der Scoles secondaires ecclé- 
Kiastiques; das enseignement primaire die Normalschulen (Lehrerseminare, 
éGcoles normales primaires), die öffentlichen und Privat-Elementarschulen 
(SCcoles publiques et libres), die Mädchenschulen (Ccoles de filles, die pen- 
Sionnats primaires, die sogenannten éCcoles primaires supérieures, die Hand- 
werker- und Fortbildungsschulen (écoles d'adultes et d'apprentis), die Be- 
wahranstalten (salles d'asile) und einen Teil der gewerblichen Schulen 
(Ccoles professionnelles). Ueber die Nothwendigkeit, das enseignement
        <pb n="251" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 247 
secondaire et primaire der staatlichen Aufsicht und Leitung zu unterstellen, 
sagen die Motive folgendes: „Dieser staatliche Einfluß ist ein Correlat des 
Schulzwangs, mit dessen Einführung dem Staate die Verpflichtung erwächst, 
für die zweckentsprechende Einrichtung des Schulwesens Sorge zu tragen; er 
ist außerdem nothwendig, um zu verhüten, daß diejenigen Schulanstalten in 
Elsaß= Lothringen, welche gegenwärtig der Einwirkung des Staates in we- 
sentlichen Beziehungen entzogen sind, den Bestand der öffentlichen Schulen und 
die Erreichung ihres Zweckes gefährden. Die Privat= und geistlichen Unter- 
richtsanstalten, auf welche dieß zutrifft, galten schon vor der Einverleibung 
des Landes in das deutsche Reich als ein besonders wirksames Mittel zur 
Befestigung französischen Wesens; sie werden auch jetzt noch mit Vorliebe von 
den der deutschen Regierung abgeneigten Elementen der Bevölkerung gefördert 
und beschickt. Die Fortdauer dieses Zustandes würde der deutschen Regierung 
eines der wichtigsten Mittel, das deutsche Nationalbewußtsein wieder zu be- 
leben, entziehen und den geistigen Anschluß an Deutschland in einer für die 
staatliche Ordnung und Sicherheit bedenklichen Weise erschweren. Die bestehende 
Gesetzgebung gewährt aber nicht die Möglichkeit, darin Wandel zu schaffen, 
weil sie der Controle und Leitung des Staates nur einen beschränkten Spiel- 
raum läßt. Jeder, welcher ein bestimmtes Alter, eine gewisse Befähigung 
und seine Unbescholtenheit nachweist, kann ohne besondere Genehmigung der 
Staatsregierung eine Primär= oder Sekundärschule errichten. Die Aufsicht 
des Staates beschränkt sich bezüglich des Unterrichts allgemein darauf, daß 
derselbe nichts enthalte, was der Moral, der Verfassung und den Gesetzen zu- 
widerlaufe. Die von geistlichen Orden geleiteten Mädchenerziehungsanstalten 
unterlagen bisher thatsächlich nur der Inspektion durch Geistliche. In den 
geistlichen Anstalten für Sekundärunterricht bedürfen weder Leiter noch Lehrer 
eines Befähigungsnachweises, nur die Errichtung neuer derartiger Anstalten 
ist von der Genehmigung der Staatsbehörden abhängig. Die Geistlichen der 
cultes reconnus endlich dürfen ohne brevet de capacité oder certificat de 
stage als Primärlehrer fungiren und je an höchstens 4 junge Leute, die für 
Gcoles ecclésiastiques bestimmt sind, Sekundärunterricht ertheilen, ohne den 
Vorschriften des Unterrichtsgesetzes unterworfen zu sein.“ 
— Dec. (Preußen.) Der Cultminister hat schon vor einiger Zeit an 
die königlichen Regierungen Auftrag gegeben, als Material für ein 
Gesetz über die Errichtung von Kirchenvorständen und Gemeindever- 
tretungen für die katholischen Kirchengemeinden genaue Übersichten 
sammeln zu lassen „über die mit der Verwaltung des örtlichen Kirchen- 
vermögens in den einzelnen Gemeinden betrauten Organe und ihre 
Befugnisse, sowie über die Betheiligung der Kirchenpatrone bei der 
gedachten Verwaltung.“ 
Die Regierungen haben dem entsprechend Verfügungen an die Landräthe 
und diese an die ihnen untergeordneten Organe erlassen. Am ausführlichsten 
sind die zu bearbeitenden Fragen in einer landräthlichen Verfügung aufgestellt, 
welche aus Westphalen veröffentlicht wird. Sie lautet: „Höheren Orts ist 
eine Übersicht über die mit der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens 
in den einzelnen katholischen Gemeinden betrauten Organe und ihre Befug- 
nisse, insbesondere genaue Auskunft Über folgende Punkte gefordert: 1) Die 
Art der Bestellung der sogenannten Kirchenvorsteher, Kirchenväter, Kirchen- 
meister, ob diese erfolgte durch Wahl der Gemeinde (wobei das Nähere über 
die Wahlberechtigung, Art der Wahl, Nothwendigkeit der Bestätigung 2c. 
anzugeben), durch Ernennung, Bestallung oder Präsentation der Patrone, oder 
endlich durch einseitige oder in welcher Weise faktisch oder rechtlich beschränkte 
Ernennung der geistlichen Behörden, ob und inwiefern bei der durch Dri“
        <pb n="252" />
        248 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
geübten Bestallung die geistlichen oder die Staatsbehörden konkurriren, endlich 
ob und in welcher Weise Bestallungen für die Kirchenvorsteher u. s. w. aus- 
gestellt und die Letzteren in ihr Amt eingeführt werden; 2) die Qualifikation 
zu den erwähnten Ämtern; 3) die Dauer des Amtes; 4) die Handhabung 
der Disciplinargewalt Über die gedachten Verwalter, namentlich die Gründe, 
aus denen ihre Entlassung erfolgen kann oder thatsächlich erfolgt; 5) die Be- 
fugnisse der Kirchenvorsteher, namentlich in welchen Fällen diese durch die Mit- 
wirkung resp. Controle einer weiteren Vertretung (Repräsentanten, Fabrik- 
räthe 2c.) eingeschränkt sind, und wie diese concurrirende Vertretung gebildet 
wird. Das Amt, resp. Bürgermeisterei, veranlasse ich in Folge dessen, mir 
über die hervorgehobenen Punkte bezüglich der dortigen katholischen Gemeinde 
Auskunft zu ertheilen, und sehe derselben bei der Kürze der mir für die Be- 
richterstattung gestellten Frist jedenfalls innerhalb 10 Tagen entgegen. Der 
andrath.“ 
Dadurch aufgeschreckt erläßt der Bischof Martin v. Paderborn 
einen Protest an den Cultminister und verbietet den Pfarrgeistlichen 
geradezu jede Mitwirkung zur Ausführung der von der Staatsregie- 
rung erlassenen Anordnung: 
„Die Gesichtspunkte, nach welchen die Pfarrer den von ihnen geforderten 
Bericht erstatten sollen, lassen erkennen, daß der Entwurf sich über ein Gebiet 
verbreiten wird, über welches seither die rechtmäßigen Organe der katholischen 
Kirche entweder selbstindig, oder im Einvernehmen mit den Staatsbehörden, 
für die Pfarrgeistlichen und Kirchenvorstände bindende Anordnungen getroffen 
haben. Seitdem die Katholiken meiner Diöcese mit der Krone Preußens ver- 
einigt, beziehungsweise wieder vereinigt wurden, haben die königlichen Behörden 
in den die Kirche betreffenden Angelegenheiten, selbst wenn diese das Gewicht 
und die kaum zu berechnende Bedeutung des nun beabsichtigten Gesetzes auch 
nicht entfernt erreichen, sich mit meinen Amtsvorgängern, oder mit mir in 
Verbindung gesetzt; — ein gemeinsames, den inneren Frieden erhaltendes und 
förderndes Zusammenwirken auf den sich berührenden Gebieten war die erfreu- 
liche Folge. Der Entwurf würde, unter der Annahme, daß er die den Pfar- 
rern vorgelegte Frageobjekte behandelt, Angelegenheiten in seinen Bereich ziehen, 
deren selbständige Ordnung und Verwaltung die Verfassungsurkunde nach 
einem klaren Wortlaut, dessen Auffassung seitens des Staates durch Mini- 
sterialrescripte eine, jede Mißdeutung ausschließende Erklärung erhalten hat, 
der römisch-katholischen Kirche zuweist, und demnach jede einseitige Anordnung 
eines Andern auf dem bezeichneten Gebiet unzulässig macht, und als eine Ver- 
letzung der Verfassungsurkunde erscheinen läßt. Ew. Exeellenz reiche ich, als 
das anerkannte rechtmäßige Organ der katholischen Kirche der zu meinem Bis- 
thumssprengel gehörenden Landestheile der Monarchie, hiermit ganz ergebenst 
meine Verwahrung ein gegen die durch den mehrgedachten Entwurf beab- 
sichtigte einseitige Behandlung kirchlicher Angelegenheiten, und füge ebenmäßig 
die Erklärung bei: daß mich Recht und Pflicht unabweisbar bestimmen, den 
Pfarrgeistlichen jede Mitwirkung zur Ausführung der deßfallsigen, ohne meine 
Zustimmung erlassenen Anordnungen zu untersagen.“ 
— Dec. (Preußen.) Die Rekrutenmannschaften der polnischen Ersatzbezirke 
der Provinz Posen werden auf die Truppen der westlichen Provinzen 
vertheilt, die posenschen Regimenter dagegen vorzugsweise aus Deut- 
schen rekrutirt. 
„ (Preußen.) Die Regierung erläßt die erste allgemeine Instruk- 
tion für Durchführung der neuen Kreisordnung in den sechs östlichen 
Provinzen.
        <pb n="253" />
        Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 249 
— Dec. (Elsaß-Lothringen.) Die Regierung ordnet die sofortige Re- 
vision der Wahllisten an behufs der im künftigen Jahr vorzunehmen- 
den Wahlen der Generalräthe. 
— „ Es ergibt sich, daß durch die Verlegung der obersten Leitung der 
Internationalen nach Newyork (s. Holland) der bisherige Führer der 
Bewegung in Europa, Karl Marx, keineswegs bei Seite geschoben 
wurde, sondern daß er für Europa nicht nur in der Spitze der 
Bewegung bleibt, sondern sich durch die Verlegung in Wahrheit nur der 
Controle manchmal unbequemer Collegen entledigt hat. 
Der New-Yorker Rath der Internationalen hat als Nachfolger des früheren 
Londoner Rathes ein Edict an die europäischen Bundeszweige, Ausschüsse und 
Sektionen gerichtet, nach welchem sofort Namen, Adressen. Beschäftigung, Alter 
und sonstige Einzelheiten über solche Mitglieder einzureichen sind, welche sich 
dazu eignen, als Agitationsagenten für die Gesellschaft zu dienen. Die betref- 
fenden Berichte sind nach New-York zu senden, doch soll behufs Bestätigung 
der gemachten Angaben eine Abschrift gleichzeitig an Karl Marx in London 
gehen. Es bedeutet dieser Befehl, daß die genannten Agenten nur Beglau- 
bigungsschreiben erhalten, wenn sie Karl Marx genehm find, daß sie mit ihm 
in stetem Verkehr bleiben müssen, und daß er für die Folge als Selbstherrscher 
die ganze Bewegung leitet, ohne durch die Genossen gehemmt zu sein, denen 
er frlüher, von Zeit zu Zeit wenigstens, das Kompliment machen mußte, ihre 
Meinung einzuholen. In Frankreich treten diese Agitationsagenten mit großer 
Willkür auf, stoßen Mitglieder ohne Urtheil und Recht aus, und lösen nach 
Belieben Zweige, Ausschüsse und Sektionen auf, um alle vernünftigen und 
gemäßigten Männer auszuscheiden.
        <pb n="254" />
        II. 
Die Oesterreichisch- Angarische Monarchie. 
10. Jan. (Oesterreich.) Die amtliche Zeitung veröffentlicht den Rech- 
nungsabschluß über den Staatshaushalt für 1870. Derselbe ist 
außerordentlich befriedigend: statt der präliminirten fl. 317,241,200 
waren fl. 355,570,518 also über 38 Millionen mehr in die Kassen 
geflossen; dagegen wurden 8 Millionen weniger, als veranschlagt, 
ausgegeben. Das Gesammtergebniß stellt sich daher um 46 /2 Mill. 
günstiger heraus. 
Das seit 6 Jahren constatirte stetige Steigen der direkten wie der indirekten 
Staatseinnahmen beweist, daß der Volkswohlstand in gesundem Wachsthume 
begriffen ist und daß man es dabei keineswegs mit einer nur zufällig gün- 
stigen, bloß ephemeren Erscheinung zu thun hat. 
13.— 15. Jan. (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Adreßdebatte. 
Der Entwurf der Commission sucht die Regierung bezüglich der Wahl- 
reform über die in der Thronrede des Kaisers gemachten Zusagen 
hinauszudrängen. Erklärung des Ministerpräsidenten Fürst Auersperg. 
Erklärungen der Polen, der Slovenen und der Tyroler. Die Ant- 
wortsadresse wird schließlich mit allen gegen die Stimmen der Polen, 
Slovenen, Dalmatiner und Tyroler angenommen. 
Die entscheidende Stelle des Adreßentwurfs lautet: „. Dagegen er- 
scheint es nach den Erschütterungen, welche die jüngste Vergangenheit mit sich 
brachte, und bei der durch sie gewonnenen Klarstellung der Lage und der sich 
geltend machenden Ansprüche, als unsere dringende Pflicht die Regierung in 
ihrem Streben, den verfassungsmäßigen Rechtszustand zu befestigen, vertrauens- 
voll zu unterstützen, und verceint mit derselben dahin zu wirken, daß die Ver- 
fassung feste Wurzel fasse. Dieß kann aber nach unserer durch die Vorgänge 
der letzten Zeit immer mehr gefestigten Ueberzeugung nur dadurch geschehen, 
daß die Reichsvertretung in selbständiger, ron dem Belieben der Landtage un- 
abhängiger Weise gebildet wird. Auch wir erblicken hierin die unmittelbare 
Verkörperung des österreichischen Staatsgedankens, und nicht minder die Ge- 
währleistung des unbestreitbaren Rechtes der treu zum Reich und zu seiner 
Verfassung stehenden Bevölkerung eines jeden Landes, in dem Reichsrathe ver- 
treten sein — ein Recht, welches ihr durch Mißbrauch des verfassungsmäßigen
        <pb n="255" />
        Oesterreich-Angarn. 251 
Wahlmandats nicht vereitelt werden darf. Es wird von der Bevölkerung 
schwer empfunden, daß Jahr für Jahr in landtäglichen Versammlungen die 
Frage der Beschickung des Reichsraths einen Gegenstand des Streites bildet, 
und damit unaufhörlich neue Krisen und Erschütterungen über das Reich 
heraufbeschworen werden. Mit der dringend nothwendigen ruhigen und stetigen 
Entwicklung des öffentlichen Lebens ist es nicht vereinbar, daß die Zufälligkeit 
der Betheiligung oder Nichtbetheiligung einiger wenigen Personen an dem 
Wahlacte nicht nur für das Wahlergebniß in der betreffenden Wahlgruppe 
den Ausschlag gibt, sondern geradezu von entscheidender Bedeutung ist für 
das Zustandekommen einer verfassungsmäßigen Vertretung des Reiches. Nur 
wenn der Reichsrath von den Landtagen gelöst, und damit den Parteien die 
Möglichkeit und Hoffnung genommen wird, von den Landtagen aus immer 
und immer wieder Reichsrath und Verfassung in Frage stellen zu können, 
kann erwartet werden, daß der unfruchtbare staatsrechtliche Hader in den Land- 
tagen verstumme, und daß sich die Bewohner eines und desselben Landes im 
Landtage zu gemeinsamer friedlicher Arbeit vereinigen, und dadurch das ge- 
rechte Verlangen der Bevölkerung nach fruchtbringender Thätigkeit der Land- 
tage befriedigen werden. Die Lösung des Reichsraths von den Landtagen 
und die dadurch bewirkte Sicherung und Kräftigung der Centralvertretung 
wird es erleichtern über die besondere Berücksichtigung Galiziens in der Gesetz- 
gebung uud Verwaltung, soweit solche durch die eigenthümlichen Verhältnisse 
dieses Königreiches gefordert wird, die erwünschte Verständigung herbeizuführen, 
und so diese Angelegenheit zugleich mit jener der Wahlreform zum endgiltigen 
Abschluß zu bringen." Im Gegensatze zu früheren Fällen ist die Debatte 
dießmal nichts weniger als eine große Redeschlacht: die Führer der Verfass- 
ungspartei schweigen, den Referenten Herbst ausgenommen, vollständig und 
die Verhandlung beschränkt sich demnach auf die Darlegung der Stellung der 
verschiedenen Nationalitätengruppen, welche die Minderbeit des Hauses bilden, 
durch ihre Vertreter. Erklärung des Ministerpräsidenten: „Tie 
Regierung hält es für ihre Pflicht, ehe in die Spccialdebatte eingegangen 
wird, gegenüber dem vorliegenden Adreßentwurf ihren Standpunkt mit jener 
Offenheit darzulegen, den sie sich in allen ihren Kundgebungen und Hand- 
lungen zum Grundsatze gemacht hat. Mit der allerhöchsten Thronrede hat 
das Programm, zu dessen Durchführung die gegenwärtige Regierung von Sr. 
Mozj. berufen worden ist, seinen Ausdruck gefunden. Es sind darin sowohl 
die Ziele, welche die Regierung anstrebt, als die Wege angegeben, auf welchen 
sie dieselben mit der Unterstützung des hohen Reichsrathes zu erreichen hofft. 
An diesem Programm werden und müssen wir unwiderruflich festhalten. In- 
sofern in der Beantwortung der allerhöchsten Thronrede durch den vorliegen- 
den Adreßentwurf der jetzigen Regierung ein Vertrauensvotum ausgesprochen 
wird, welches wir mit freudigem Dank entgegennehmen würden, dürfen wir 
darin die Erklärung erblicken, daß dieses Programm in seinem Ganzen und 
in den Grundzügen seiner Durchführung die Zustimmung dieses hohen Hauses 
gefunden habe, und daß wir auch auf die Unterstützung desselben rechnen 
können. Allerdings besteht aber zwischen der allerhöchsten Thronrede und dem 
vorliegenden Adreßentwurfe keine vollständige Congruenz, sowohl was den 
Rückblick in die Vergangenheit, als was den Ausblick in die Zukunft anbe- 
langt. Während in ersterer Beziehung die Regierung gewünscht hätte, daß 
Über das Vergangene und Abgethane ein Schleier geworfen werde, behält sie 
sich in letzter Beziehung vor, ihre Absichten, sowohl was die Sache selbst, als 
was die Vorgangsweise anbelangt, in jenem nahe bevorstehenden Moment 
auszusprechen, in welchem positive Vorlagen als greifbares Substract der Ver- 
handlung vorhanden sein werden. Die Regierung gibt sich übrigens der 
Hoffnung hin, auf diese Art die vollständige Uebereinstimmung und das har- 
monische Zusammenwirken mit dem hohen Reichsrath in der entsprechendsten 
Weise zu sichern.“ Der Antrag der Polen (Czerkowski) will den in der
        <pb n="256" />
        252 
Oesterreich-Angarn. 
Antwortsadresse festgehaltenen Zusammenhang zwischen der Wahlreform und 
dem galizischen Ausgleich, so daß der letztere nur stattfinden soll, wenn die 
Polen der Wahlreform ihrerseits zustimmen, wieder zerreißen und geht daher 
dahin, einfach zu sagen: „wir sind bereit über die bejondere Berücksichtigung 
Galiziens in der Gesetzgebung und Verwaltung, soweit solche durch die eigen- 
thümlichen Verhältnisse des Königreiches gefordert wird, die erwünschte Ver- 
ständigung herbeizuführen, und so diese Angelegenheit zum endlichen Abschluß 
zu bringen.“ Erklärung der Slovenen durch den Abg. Poklukar: „Ich 
bin ermächtigt im Namen meiner Gesinnungsgenossen auf dieser Seite des 
Hauses die Erklärung abzugeben: daß wir im Interesse einer gerechten end- 
lichen Gleichstellung der Länder der österreichischen Monarchie für das Amende= 
ment der polnischen Abgeordneten nur mit dem Vorbehalt stimmen werden, 
daß in hleicher Weise allen Ubrigen Ländern und Völkern unter Berücksich- 
tigung ihrer besonderen Verhältnisse die ihren historischen und nationalen 
Eigenthümlichkeiten entsprechenden Rechte eingeräumt werden.“ Der Führer 
der ulramontanen Tyroler, P. Greuter, verherrlicht zwar zunächst 
den Föderalismus, doch ist es ihm weniger um diesen als um die Interessen 
der katholischen Hierarchie zu thun, indem er schließt: „Eines aber gebe ich 
doch zu bedenken. Sie erbarmen sich auch des niedern Clerus. Er ist arm, 
sehr arm. Aber ich ruse es im Namen dieses armen Elerus laut aus (mit 
großer Emphase): Lieber soll er verhungern! (Schallendes Gelächter im 
ganzen Hause.) Ja, lieber verhungern (erneuertes Gelächter), ja verhungern! 
Er sollte mithelfen, daß den Bischöfen nach göttlicher Aufgabe nicht mehr das 
Recht sei, die Priester hinauszusenden in das Land? Er soll mithelfen, daß 
das Eigenthum der Kirche durch Gesetzentwürse angegriffen werde Uns ge- 
winnen Sie dadurch nicht, aber Sie mögen erschrecken vor dem Worte „Inter- 
nationale“: diese Partei wird Sie mit Vergnügen hören; denn wenn Sie die 
reichen Klöster und Stifte nehmen um sie den Hungrigen zu geben, dann er- 
innere ich Sie, daß es noch andere Hungrige zu stillen gibt. Sie wollen die 
Lösung des Concordats? Sie mögen ihre Anträge an sämmtliche Universi- 
täten schicken — bevor Sie nicht die Einwilligung des Gefangenen im Vatican 
haben, haben Sie doch nichts; solange Sie diese Sanction nicht haben, können 
Sie nur den Riß erweitern; was das aber heißen will, das haben Sie jetzt 
erfahren. Sie haben mit den Nationalen genug zu thun; wenn Sie die Ka- 
tholiken noch zur Opposition rufen, dann werden Sie sehen, was eine katho- 
lische Opposition ist. (Heiterkeit.) Ecclesia occidi potest, vinci autem non 
otest. Wenn wirklich dieser Boden der Boden der Verständigung ist, so will 
ich warten, ob Tyrol wieder wie ein Aschenbrödel behandelt wird, dann habe 
ich das Recht zu sagen: wir sind gekommen zur Verständigung, statt dieser 
hat man uns aber diese Adresse gegeben, und wir werden wissen, was wir zu 
thun haben.“ 
Herrenhaus: nimmt seine Antwortsadresse, die sich eng an die 
Thronrede anschließt, einstimmig an. 
— Jan. Der gemeinsame Minister des Auswärtigen, Graf Andrassy, spricht 
gegenüber einer Deputation des Wiedener katholischen Casinos, Frhrn. 
von Stillfried und Gen., seine Ansicht über die gegenwärtige Lage 
des Papstes dahin aus: 
Er seinerseits müsse sich zu der Anschauung bekennen, daß es keinen katho- 
lischen Staat gebe, der in der Lage wäre, dem heiligen Vater ein bleibendes 
Asyl zu gewähren, welches demselben im Interesse der katholischen Religion 
und zur Auslbung seiner geistlichen Macht auch nur jene Vortheile bieten 
könnte, welche ihm seine gegenwärtige Stellung in Rom gewährt. Was den 
andern Theil der eben gehörten Aeußerung betreffe, so wüßten die Herren 
gewiß aus eigener Erfahrung, daß es keinen Souverän in Europa gibt, der
        <pb n="257" />
        Oesterreich-Angarn. 253 
von einem lebhafteren Gefühle der Pflicht durchdrungen wäre, als der Kaiser 
von Oesterreich. „Aus diesem Bewußtsein können die Herren volle Beruhigung 
darüber schöpfen, daß Se. Maj. gewiß in keinem Fall etwas unterlassen würde, 
was ihm seine Stellung als katholischer Souverän zur Pflicht machen sollte. 
Aber die Herren werden begreifen, daß eben dieses Pflichtgefühl Sr. Mcaj. 
das Wohl seiner Unterthanen, und daher die Erhaltung des Friedens der 
Monarchie, welche die Vorsehung ihm anvertraut, als seine allererste Aufgabe 
erscheinen lasse.“ Was ihn, Sr. Maj. Minister, betreffe, so kennen die Herren 
sein Programm: es ist der Frieden nach innen und außen: er könne daher 
den Anschauungen der Herren nicht beipflichten, und finde sich nicht berufen 
von dieser Richtung abzugehen. „Sie wissen, meine Herren“, fuhr der Mi- 
nist ungefähr fort, „ich bin ein Freund der klaren Situationen. Ihre Vor- 
stellungen werden nur dann klar, wenn Sie in einen praktischen Vorschlag 
auslaufen. Erlauben Sie mir daher, daß ich bezüglich dessen, was Sie von 
der Occupation gesagt, die praktische Frage an Sie richte: sind Sie der Mei- 
nung, daß es unsere Aufgabe wäre, nach Italien einzumarschiren 7" Der 
Sprecher der Deputation erwiederte: daß es über die Grenzen seiner Aufgabe 
gehe, sich über eine solche Frage zu äußern, worauf Graf Andrassy bemerkt: 
die Kritik sei eben hier leichter als positive Vorschläge, womit er Übrigens 
den Herren keinen Vorwurf uachen, sondern eben nur die Sachlage consta- 
tiren wolle. 
15. Jaon. (Ungarn: Croatien.) Eröffnung des Landtags. Die nationale 
17. 
19. 
20. 
29. 
Partei hat in demselben entschieden das Uebergewicht. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: setzt auf den Antrag von 
Hekbst einen Verfassungsausschuß nieder zur Berathung der in der 
Thronrede angekündigten Vorlagen, welche eine Abänderung der Ver- 
fassung bezwecken, sowie der in derselben Hinsicht aus der Mitte des 
Hauses gestellten und etwa noch zu stellenden Anträge. Der Ausschuß 
wird aus 30 Mitgliedern bestehen. Die galizische Landtagsresolution 
(Antrag Zyblikiewicz) wird demselben sofort überwiesen. 
„ (Ungarn: Croatien.) Der Landtag wird schon wieder aufgelöst 
durch ein kaiserliches Rescript, worin erklärt wird, daß im Hinblick 
auf die im September erlassene Kundgebung der Landtagsmitglieder 
und der darin verneinten Legalität der Ausgleichsgesetze von diesem 
Landtag kein gedeihliches Wirken zu erhoffen sei. 
„ (Oesterreich.) Der Kaiser nimmt die Antwortsadresse des Abg.= 
Hauses kalt entgegen. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Der Verfassungsausschuß 
setzt ein Subcomité von 7 Mitgliedern behufs Behandlung der gali- 
zischen Frage nieder. 
„ (Ungarn.) Der Ministerpräsident Graf Lonyay ruft neuerdings 
croatische Vertrauensmänner behufs einer Verständigung nach Pesth ein. 
5. Febr. (Ungarn.) Der Versuch eines Ausgleichs mit Croatien schei- 
9. 
tert abermals. 
„ (Oesterreich.) Reichstag, Abg.-Haus: Die Regierung legt dem- 
selben als erste Maßregel gegen die Föderalisten ein Nothwahlgesetz vor:
        <pb n="258" />
        254 
Vesterreich-Angarn. 
b„Wenn aus dem Landtag in den Reichsrath gewählte Abgeordnete während 
der Reichsrathssession ihr Mandat als Landtags= oder als Reichsraths-Abge- 
ordnete niederlegen, oder in Folge dauernder Verhinderung als aus dem Ab- 
geordnetenhause ausgetreten zu betrachten sind, kann der Kaiser die Vornahme 
neuer Wahlen unmittelbar durch die landtagswahlberechtigten Gebiete, Städte 
und Körperschaften nach Maßgabe des über Durchführung unmittelbarer 
Wahlen in das Abgeordnetenhaus bestehenden Gesetzes anordnen.“ 
10. Febr. (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Das Subcomité des 
Verfassungsausschusses hat den Entwurf eines Ausgleichs mit Galizien 
festgestellt. Die Polen lehnen jedoch die daran geknüpften Bedin- 
gungen ab. 
In dem Elaborat des Subcomité wird dem galizischen Landtag eine Reihe 
von materiellen Zugeständnissen gemacht, durch welche dessen Autonomie sowohl 
auf dem Gebiete der Verwaltung als der Gesetzgebung namhaft erhöht wird. 
Das Begehren, die Landesregierung dem Landtage verantwortlich zu machen, 
befindet sich unter den zugestandenen Punkten nicht. Sieht man indeß nur 
die in den drei ersten Abschnitten des Ausgleichsentwurfes vorgeschlagenen 
Erweiterungen der galizischen Autonomie vom praktischen Standpunkte an, so 
erscheinen dieselben als ausreichend, um aus Galizien ein fast unabhängiges, 
mit den Reichseinrichtungen nur lose verbundenes, selbständiges Gemeinwesen 
zu machen. Nachdem die Polen schon vor einigen Jahren den alleinigen Ge- 
brauch ihrer Landessprache in Schule und Amt durchgesetzt, soll ihnen der Un- 
terricht nun vollständig, die Civil= und Gerichtsverwaltung in ihren wichtig- 
sten, weil mit dem Volke in unmittelbarer Beziehung stehenden Nategorien 
und die Civil= und Strafgesetzgebung eebenfalls beinahe in allen Materien 
überantwortet werden, in denen dieselbe im täglichen Leben sich geltend macht; 
dazu wird dem Kronlande eine besondere Vertretung im Ministerium, eine 
besondere Abtheilung des obersten Justizhofes eingeräumt; das Land erhält 
ein eigenes Budget, und seiner selbstthätigen Entwickelung wird damit ein 
Spielraum geöffnet, wie ihn selbst ein ganz unabhängiger Staat nur selten 
haben wird, da bei letzterem mancherlei Rücksichten und Umstände hemmend 
eintreten, die bei einem nach außen hin in keiner Beziehung verantwortlichen 
Provincialstaat schwerlich vorkommen können. Es ist leicht zu ermessen, welcher 
Tendenz die Erweiterung der Autonomie Galiziens in erster Linie zu dienen 
haben würde. Die Polen haben mehr als das ihnen Gebotene im Namen 
ihrer Nationalität beansprucht, und die Pflege ihrer nationalen Interessen 
wäre somit die wesentlichste Aufgabe, welche die administrative und die intel- 
lektuelle Selbständigkeit Galiziens zu erfüllen hätte. Das Subcomité stellt 
daher wohl mit Recht an die polnischen Abgeordneten die Frage: ob sie ge- 
neigt seien, sich zu verpflichten, als Entgelt für jene Concession seinerzeit im 
Reichsrathe für die direkten Wahlen zu stimmen. Dr. Zyblikiewicz holt hierlber 
Clubbeschluß ein und erklärt auf Grund desselben: die Polen würden nun 
und nimmer für direkte Wahlen stimmen. In Folge dessen bleibt jener Punkt 
der Resolution, welcher verlangt, daß dem Lemberger Landtage das ausschlie- 
ßende Recht eingeräumt werde, über die Modalität der Beschickung des Reichs- 
raths aus Galizien zu beschließen, unerledigt. Die Frage der direkten Wahlen 
ist mithin für und gegen die Polen offen. Ferner beantragt das Comité, 
daß die Zugeständnisse nicht früher Reichsgesetz werden dürfen, als bis sie der 
Lemberger Landtag in die Landesordnung inartikulirt hat. Dadurch wird 
dieser genölhigt, zu erklären, ob er durch die Concessionen befriedigt sei oder 
nicht. Die Polen erheben dagegen das Bedenken, daß hiezu im Landtage eine 
2⅜-Mehrheit bei Anwesenheit von ¾ der Mitglieder nöthig und daß diese 
unsicher sei, weil die Ruthenen die Sitzung verlassen und die polnischen Bauern 
gegen die Inartikulirung stimmen könnten.
        <pb n="259" />
        Gesterreich-Angarn. 255 
11. Febr. (Oesterreich.) In Wien constituirt sich eine altkatholische Ge- 
12. 
13. 
15. 
16. 
meinde und sucht die Genehmigung der Regierung dazu nach. 
„ (Oesterreich.) Nach dem Muster der ungarischen ist nun auch 
die cisleithanische Landwehr in 14 Brigaden formirt und sind bereits 
die Brigadebefehlshaber, Obersten und Generale des Ruhestandes, für 
den Fall der Mobilisirung ernannt. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Die Polen erklären sich 
im Verfassungsausschuß gegen das Nothwahlgesetz, dessen Spitze auch 
gegen sie gerichtet sei. 
Erklärung des Ministerpräsidenten: Man sagt, man schenke den 
Ministern Vertrauen, aber ihren Aussprüchen wird kein Vertrauen geschenkt. 
Ich habe wiederholt versichert, daß die Regierung so bald als möglich die 
Wahlreform in's Werk setzen werde, aber die Regierung behält sich den ge- 
eigneten Moment der Durchsetzung vor. Dieser ist selbstverständlich dann ge- 
geben, wenn die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit zur Durchbringung dieses 
Gesetzentwurfes erreichbar sein wird. Dieß zu erreichen ist eben unsere Sorge. 
Die Mittel jedoch, wie es geschehen soll, können wir nicht an die große Glocke 
hängen. Ich bitte, überzeugt zu sein, daß das Ministerium die Wege, die es 
zu wandeln hat, vollkommen überdacht und berathen hat; denn ich glaube, 
daß ein jedes Ministerium, welches sich seine Wege vorschreiben ließe, bereits 
politisch abgekocht hat. Würde man uns die Wege dennoch vorzeichnen wollen, 
so müßten wir lieber die Geschäfte geschicktern und fähigern Händen überlassen. 
Ich kann nur wiederholt versichern, daß uns die Wahlreform ebenso dringend 
am Herzen liegt, als jedem Mitgliede des hohen Hauses. 
„ (Oesterreich.) Die niederösterr. Statthalterei versagt der Con- 
stituirung der Wiener altkath. Gemeinde ihre Genehmigung. 
„ (Ungarn: Croatien.) Ban Bedekovic wird seiner Stelle enthoben 
und der rücksichtslos unionistisch gesinnte Vacanovic zum locum tenens 
ernannt. 
„ (Oesterreich.) Reichrath, Abg.-Haus: Die Regierung legt dem- 
selben eine neue Strafprozeßordnung nebst Einführungsgesetz vor und 
einen Gesetzesentwurf betr. zeitweilige Einstellung der Wirksamkeit der 
Geschwornengerichte. 
Der letztere lautet in seinen Hauptbestimmungen: „Die Wirksamkeit der 
Schwurgerichte kann hinsichtlich aller khnen zugewiesenen strafbaren Handlungen 
oder einzelner Arten derselben zeitweilig für ein bestimmtes Gebiet eingestellt 
werden, wenn daselbst Verhältnisse obwalten, welche Dieß zur Sicherung einer 
unparteiischen und unabhängigen Rechtsprechung als nothwendig erscheinen lassen. 
Die Einstelluug erfolgt durch kaiserliche Verordnung unter Gegenzeichnung des 
Gesammt-Ministeriums. Sie muß binmmen einem Jahre wieder aufhören, so- 
ferne nicht ein Gesetz die Regierung ermächtigt, sie noch durch längere Zeit 
fortbestehen zu lassen.“ Bei der Einbringung des Entwurfs bemerkt der Ju- 
stizminister Dr. Glaser über die Tendenz desselben: „Von dem Augenblicke 
an, wo die Ueberzeugung sich Bahn bricht, daß die Jury von politischen Mo- 
tiven geleitet wird, daß der Geschworene sich berufen fühlt, Ausdruck zu geben 
seinen politischen, nationalen und confessionellen Ueberzeugungen, wenn somit 
sich der Wahn Bahn bricht, daß er ein Verräther an dieser Ueberzeugung 
wird, wenn er nicht als unwahr erklärt, was er als wahr erkennt — dann 
treten Zustände ein, welche nur dahin führen können, daß das Gesetz durch 
die Geschwornengerichte niedergebracht wird. Pflicht der Regierung ist es, jene
        <pb n="260" />
        256 
Gesterreich--Angarn. 
Umstände zu erwägen, welche den Fortbestand der Jury unmöglich machen 
können. Dazu soll die zeitweise Einstellung ihrer Wirksamkeit dienen. Um 
die Institution für die Dauer zu retten, müssen jene Momente unterbunden 
werden, die den Terrorismus erzeugen, bis dieser nachgelassen hat.“ 
18. Febr. (Oesterreich.) Die Regierung macht den dalmatinischen Abge- 
20. 
ordneten, um sie für das Nothwahlgesetz zu gewinnen, eine Reihe von 
Concessionen. 
Halbofficiell werden folgende namhaft gemacht: Einführung der serbo-kroa- 
tischen Sprache in den Aemtern, Besetzung der wichtigsten Stellen nach den 
Wünschen der Landesvertretung, Hebung der Volksschulen durch staatliche Sub- 
vention, Bau der dem Lande so dringend nothwendigen Eisenbahnen, endlich 
Entsumpfung der Narenta-Bezirke. Außer diesen Zugeständnissen wird noch 
das weitere angeführt, daß die de facto bestehende Befreiung der berüchtigten 
Bocchesen vom Militärdienst fortdauern soll. Wenn diese den dalmatischen 
Deputirten zugesagten Concessionen, namentlich was die Einführung der serbo- 
kroatischen Sprache und die Besetzung der wichtigsten Aemter betrifft, zum 
Vollzug kommen, wird freilich die italienische Städtebevölkerung, die immer 
gut österreichisch und verfassungslreu gesinnt war, empfindlich vor den Kopf 
gestoßen werden. Die Hauptpunkte sind indeß doch die Eisenbahn= und die 
Narenta-Regulirung, die im Interesse des ganzen Kronlandes und in dem- 
jenigen Gesammtösterreichs liegen. Die Ingenieure, welche die Vorarbeiten 
machen sollen, gehen auch sofort nach Dalmatien ab. Die ganze Verständi- 
gung ist ein öffentliches Geheimniß. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Debatte über das Noth- 
wahlgesetz. Dasselbe wird mit 104 gegen 49 Stimmen, also mit 
der nothwendigen Zweidrittelsmehrheit angenommen. Die sog. jung- 
deutsche Fraction der Verfassungspartei stimmt schließlich doch mit 
dieser für das Gesetz. Die Polen, vollzählig erschienen, stimmen da- 
gegen, der Abg. Grocholski motivirt ihr Votum in schroff ablehnender 
Weise. Mit den Polen stimmen auch die Slovenen und Tiroler gegen 
das Gesetz; dagegen treten die Südländer, Dalmatiner, Triestiner, 
Istrianer und Görzer mit der Verfassungspartei für dasselbe ein. 
Das Gesetz wird als der Eckstein der ganzen, gegen den Föderalismus 
einzuschlagenden Action angesehen. 
„ (Oesterreich.) Der Cultminister v. Stremayr richtet im Ein- 
verständniß mit den Ministerien des Innern und der Justiz ein Cir- 
cularschreiben an die Statthalter, betreffend die Verhältnisse der Alt- 
katholiken: Z 
Die als „altkatholisch“ bezeichnete Bewegung innerhalb der kath. Kirche 
hat der Regierung insolange keinen Anlaß zu irgend einer Ingerenz gegeben, 
als diese Bewegung auf innerkirchlichen Gebieten verblieb und lediglich den 
Rechtsbestand dogmatischer Sätze betraf. In jüngster Zeit hat jedoch diese Be- 
wegung die rein kirchlichen Gebiete Überschritten und in jene äußeren Rechts- 
bereiche hinübergegriffen, für welche nicht die Kirchen-, sondern die Staats- 
gesetze maßgebend sind. Die Regierung sieht sich daher — in unmittelbarer 
Fürsorge für eine Reihe der wichtigsten bürgerlichen Interessen — veranlaßt, 
den Standpunkt klarzustellen, welchen sie in dieser Angelegenheit einnimmt, 
sowie den k. k. Behörden das dießbezüglich durch die Gesetze gebotene Verhalten 
zu bezeichnen. Die Regierung muß die sog. Altkatholiken insolange als inner“ 
halb der katholischen Kirche und auf dem Boden des geschichtlich herausge- 
stalteten kirchlichen Gesammtorganismus stehend betrachten, als dieselben nicht
        <pb n="261" />
        Oesterreich-Ungarn. 257 
in Gemäßheit des Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1868 ihrem Austritt 
aus der Kirche den vorgeschriebenen Ausdruck gegeben haben. Würde ein 
solcher Schritt seitens der „Altkatholiken“ rechtsförmlich vorgenommen, dann 
stünden denselben allerdings jene Rechte offen, welche Artikel 16 des Staats- 
grundgesetzes vom 21. December 1867 einräumt, während bezüglich ihrer Ehe- 
schließungen, Ehe-Aufgebote, Überhaupt bezüglich aller ihrer Civilstands-Akte 
das Gesetz vom 9. April 1870 maßgebend sein würde. Insolange aber ein 
solcher Schritt nicht geschehen ist, kann die Regierung zur Ausübung jener 
staatlichen Funktionen, welche der Seelsorge-Geistlichkeit der gesetzlich anerkannten 
Bekenntnisse anvertraut sind, nur diejenigen Priester als legitimirt ansehen, 
welche nach den bestehenden Gesetzen und kirchlich-staatlichen Einrichtungen als 
die ordentlichen Seelsorger jener Bekenntnisse erscheinen. Es entbehren daher 
insbesondere alle von sog. altkatholischen Geistlichen geführten Civilstandsregister 
(Tauf-, Trauungs= und Sterbe-Matrikeln) der bffentlichen Eigenschaft und 
Glaubwürdigkeit und ist diesen Geistlichen die Führung derartiger quasi-amt- 
licher Register und die Ausstellung von Zeugnissen über die daselbst eingetra- 
genen Akte unter Androhung der gesetzlichen Folgen zu untersagen. Es steht 
ferner zu gewärtigen, daß von solchen Geistlichen geschlossene Ehen von den 
zuständigen Gerichten für ungiltig erklärt werden. Denn bei dem offenbaren 
Mangel eines gesetzlich anerkannten Organismus der Altkatholiken kann weder 
die Versammlung jener Gläubigen als ordentliche Pfarrgemeinde, noch ihr 
Seelsorger im Sinne des Gesetzes angesehen werden. Es sind sowohl Braut- 
leute als Seelsorger, unter Hinweisung auf die Strafbestimmungen wegen Ein- 
gehung gesetzwidriger Ehen sowie auf die nachtheiligen civilrechtlichen Folgen 
ungiltiger Eheschließungen, zu belehren und ist eventuell weiterhin das gesetz- 
liche Amt zu handeln. 
21. Febr. (Ungarn.) Unterhaus: Beendigung der Debatte über die Bank- 
frage. Mit 180 gegen 120 Stimmen wird beschlossen, 
den Finanzminister anzuweisen, daß er sich mit dem Finanzminister der 
im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder in Verbindung setze und 
im Einvernehmen mit demselben einen Gesetzentwurf über die Art und Weise 
der Valutaregelung ausarbeite und der Legislative vorlege; daß er ferner da- 
für sorge, daß, bis dieß geschehen könne, der Banknotenverkehr ein Central- 
organ im Lande gewinne, dessen Direktion im Sinne der seiner Zeit durch die 
Gesetzgebung zu genehmigenden Statuten unter der gesetzlichen Oberaufsicht 
und Controle der ungarischen Regierung unabhängig vorgehe, und welches 
Organ über die zur Deckung des wirklichen Crediterfordernisses der Länder 
der ungarischen Krone entsprechenden Summen verfügen solle. Die Anträge 
auf Grlndung einer selbstständigen ungarischen Bank sind demnach abgelehnt. 
Ministerpräsident Graf Lonyay konstatirt im Laufe der Sitzung, daß 
die ungarische Regierung keinerlei Verpflichtung gegenüber der Nationalbank 
übernommen habe, und erklärt, daß es das Bestreben der Regierung sei, dem 
Lande eine geregelte, selbstständige, von der ungarischen Regierung überwachte 
und den wirklichen Creditansprüchen Ungarns Genüge leistende Notencirculation 
zu verschaffen. Auch die Regierung wünsche die Regulirung der Valuta, sie 
verlange jedoch, daß ihr in dieser Beziehung genügende Zeit gelassen werde, 
da ein plötzlicher Uebergang nicht ohne Erschütterungen möglich sei. Schließ- 
lich betont der Ministerpräsident die Nothwendigkeit, ein Uebereinkommen mit 
der Nationalbank zu versuchen. Erst bei einem Mißlingen desselben könne zur 
Gründung einer selbstständigen ungarischen Bank geschritten werden. 
Beginn der Debatte über die von der Regierung vorgelegte Wahl- 
reform. Nicht weniger als 60 Mitglieder der Linken haben sich als 
Redner gegen den Entwurf eingeschrieben und ihr Führer Tisza be- 
ginnt die Reihe mit einer heftigen Philippika. Der Minister des 
17
        <pb n="262" />
        258 
Gesterreich-Angarn. 
Innern Toth stellt die Cabinetsfrage. Der Gesetzesentwurf ist der 
Linken und äußersten Linken namentlich dadurch anstößig, daß er eine 
Erhöhung des Wahlcensus und eine Verlängerung der Mandatsdauer 
auf fünf Jahre festsetzt. 
23. Febr. (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: erklärt die Sitze der 
26. 
nicht erschienenen czechischen und feudalen Abgeordneten aus Böhmen, 
Mähren, Krain und Steiermark für erledigt behufs von Neuwahlen. 
Verfassungsausschuß: lehnt den Antrag von Tomaszek (Bukowina), 
über die sämmtlichen Forderungen der Polen und das ganze Elaborat 
der Subcommission zur Tagesordnung überzugehen, mit allen gegen 
2 Stimmen ab, nachdem der Minister v. Lasser sich entschieden da- 
gegen ausgesprochen: 
„Die Regierung halte an dem Programm der Thronrede fest, und in 
derselben sei die Bereitwilligkeit zur Beilegung des galizisches Streites aus- 
gesprochen. Nur seien zwei Gesichtspunkte im Auge zu halten, nämlich: daß 
die Wünsche im Reichsrath geltend gemacht werden, was thatsächlich geschehen 
sei, und daß nur solche Wünsche Beachtung finden, welche durch die besonderen 
Verhältnisse Galiziens begründet seien und das Interesse des Reiches nicht 
schädigen. Die Regierung habe ihre Bereitwilligkeit erklärt, die im verfassungs- 
mäßigen Wege vorgebrachten Wünsche zu erwägen, das Abgeordnetenhaus habe 
den Abschluß des Streites für erwünscht erklärt. Hieraus ergebe sich die Er- 
wägung, daß die Negierung ein wichtiges Interesse daran habe, die Zufrieden- 
heit der einzelnen Theile durch Erfüllung ihrer Wünsche, soweit dieselben mit 
dem Reichsinteresse vereinbar sind, anzustreben, und die Erwägung, daß, nach- 
dem durch die staatsrechtlichen Streitigkeiten das Verfassungsgebäude immer 
im Schwanken erhalten würde, endlich in dieser Beziehung durch Erfüllung 
der mit dem Reichsinteresse vereinbarten Wünsche eine Festigung eintreten möge. 
Er erkläre sich daher auf das lebhafteste gegen den Uebergang zur Tagesord- 
nung und für ein objektives Eingehen in die Berathung des Elaborats des 
Subcomité's. Der Uebergang zur Tagesordnung würde bedeuten, daß die 
galizischen Wünsche den Bedürfnissen Galiziens nicht entsprechen und unver- 
einbar seien mit dem Interesse des Reiches."“ 
„ (Oesterreich.) Der Cultminister Stremayr spricht sich im Ver- 
fassungsclub sehr einläßlich über die Stellung der Regierung zu der 
Frage des Altkatholicismus nach seiner Auffassung aus: 
Gegen den im Abgeordnetenhause einzubringenden Antrag auf Einsetzung 
einer Commission zur Beurtheilung der rechtlichen Stellung der altkatholischen 
Gemeinden erklärt sich Dr. v. Stremayr nicht, allein sein Standpunkt ist ein 
von der Anschauung der Altkatholiken über ihre Stellung wesentlich verschie- 
dener. Er spricht seine Ansicht dahin aus, daß das innere Wesen der katho- 
lischen Kirche durch Annahme des Dogma's von der Unfehlbarkeit ein total 
anderes geworden sei; allein der Staat habe es innerhalb seines Gebietes nur 
mit der äußeren Erscheinungsform der Kirche zu thun, und diese sei allerdings 
unverändert geblieben, die äußere hierarchische Organisation sei dieselbe, wie zuvor. 
Deßhalb könne sich der Staat nicht darauf einlassen, zu erkennen, wer den echten 
Glauben bewahrt habe, ob die Altkatholiken oder die Anhänger der Infallibili- 
tät. Der Staat könne daher auf die Altkatholiken nur dann die Bestimmungen 
der Staatsgrundgesetze in Anwendung bringen, wenn sie sich als selbstständige 
Religionsgenossenschaft konstituiren, was bekanntlich die Altkatholiken perhorr 
rescirten, da sie sich als die eigentlichen Katholiken betrachteten. Von diese- 
Auffassung geleitet, beantwortet der Minister auch die Frage über das Eigen-
        <pb n="263" />
        Oesterreich-Angarn. 259 
thum am Kirchenvermögen und die Verleihung von Pfründen: auf das Faktum 
hingewiesen, daß in Böhmen bereits eine ganze Pfarrgemeinde bis auf zwei 
Personen, den Pfarrer und eine andere Person, sich als altkatholisch erklärt 
haben, erklärt der Minister, daß er auch in diesem Falle den Genuß der be- 
treffenden Pfründe dem infallibilistischen Pfarrer zuerkennen müsse; die weitere 
Frage aber, wie sich die Regierung verhalten würde, wenn auch der Pfarrer 
mit der ganzen Gemeinde sich altkatholisch erklärt hätte, beantwortet der Mi- 
nister dahin, daß dann allerdings der Pfarrer im Besitze der Pfründe zu 
schützen wäre. Ueber den Religionsunterricht befragt, ob altkatholische Eltern 
angehalten werden könnten, ihre die öffentliche Schule besuchenden Kinder an 
dem Unterrichte eines infallibilistischen Religionslehrers theilnehmen zu lassen, 
antwortet Dr. v. Stremayr bejahend. Endlich kommt auch die Giltigkeit der 
vor einem altkatholischen Priester geschlossenen Ehen zur Sprache, und der Mi- 
nister gibt seine Ansicht dahin ab, daß derselbe allerdings nicht als der or- 
dentliche Seelsorger, vor welchem nach dem bürgerlichen Gesetzbuch die Ehe, 
um giltig zu sein, geschlossen werden muß, anzusehen sei, da der Staat als 
ordentlichen Seelsorger nur denjenigen betrachten könne, der als solcher von 
der Kirche bestellt worden sei. Allein für den Altkatholiken öffne sich ein Weg, 
eine giltige Ehe ohne Beschwerde ihres Gewissens einzugehen, vermittels der 
Noth--Civilehe. Ein altkatholisches Brautpaar brauche sich nämlich nur zu 
dem ordentlichen Seelsorger zu begeben und ihm die Bitte um Einsegnung 
der Ehe vorzutragen, jedoch beizufügen, daß es an das Dogma der Unfehl- 
barkeit nicht glaube; verweigere, wie anzunehmen, der infallibilistische Pfarrer 
aus diesem Grunde die Einsegnung, dann sei der Fall eingetreten, daß die 
Eheschließung vom Pfarrer aus einem vom Staatsgesetze nicht anerkannten 
Grunde verweigert werde, und sei die Eheschließung vor der Civilbehörde zu- 
lässig: wolle das Brautpaar dann noch der kirchlichen Einsegnung der Ehe 
nach seinem Gewifssen theilhaftig werden, so könne es dieselbe nachträglich vom 
altkatholischen Seelsorger vornehmen lassen. 
1. März. (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Der Petitionsausschuß 
desselben befindet bez. der eingelaufenen zahlreichen Petitionen um Er- 
lassung eines Gesetzes gegen den Mißbrauch der Kanzel (ähnlich dem 
Kanzelstrafparagraphen im deutschen Reich), daß die bestehenden Straf- 
gesetze vollkommen ausreichen und beschließt, 
im Hause zu beantragen, die Regierung solle die politischen Behörden an- 
weisen, politische Agitationen der Geistlichkeit von der Kanzel herab streng zu 
überwachen, und die Staatsanwaltschaften instruiren, bei vorkommenden Miß- 
bräuchen das Gesetz in vollem Umfange in Anwendung zu bringen. Gleich- 
zeitig soll die Regierung zur Einbringung der in der Thronrede verheißenen 
confessionellen Vorlagen aufgefordert werden. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung verlangt 
von demselben einen Credit von einer halben Million Gulden behufs 
einstweiliger Unterstützung des hülfsbedürftigen kath. Curatklerus. Die 
Bischöfe sind mit der Maßregel ganz und gar nicht einverstanden. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Herrenhaus: nimmt das Nothwahl- 
gesetz mit 73 gegen bloß 10 Stimmen, also mit weit mehr als Zwei- 
drittelmajorität an. 
„ (Ungarn.) Unterhaus: nimmt die Wahlreform endlich doch we- 
nigstens im Princip mit einer Mehrheit von 42 Stimmen an. Der 
Abgeordnete Helfy (eigtl. Heller) erklärt aber sogleich im Namen der 
177
        <pb n="264" />
        260 
GOesterreich-Angarn. 
äußersten Linken, das Zustandekommen des Gesetzes in der Special- 
debatte durch Reden verhindern zu wollen. Nach der Geschäftsord- 
nung des Hauses ist die Majorität nicht berechtigt, den Schluß der 
Debatte zu beschließen. Beginn eines parlamentarischen Skandals ohne 
Gleichen. 
8. März. Die beiden Ministerien, das trans= und das cisleithanische, sind 
2 
darüber einig, den von der französischen Regierung verlangten Abän- 
derungen des österr.-franz. Handelsvertrags ihre Zustimmung zu ver- 
sagen. 
„ (Ungarn.) Unterhaus: Wahlreformfrage: Fortgang des parla- 
mentarischen Scandals. 
Die Generaldebatte hatte am 5. März mit Annahme des Entwurfes als 
Grundlage für die Specialdebatte geschlossen. Mittlerweile hatten 32 „Acht- 
undvierziger" durch Ehrenwort und Unterschrift sich verpflichtet, um jeden 
Preis die Einführung des Gesetzes zu verhindern und — da es kein anderes 
Mittel gab — in der Specialdebatte es todtzureden. Vor der Specialdebatte 
kamen aber noch zwei selbstständige Anträge der Commission zur Verhand- 
lung; dieselben verlangten von der Regierung, sie möge ein Gesetz Üüber die 
Incompacibilität eines Abgeordnetenmandates mit einem von der Regierung 
abhängigen Beamtenposten „sogleich" und ein Gesetz zur Verhütung von Wahl- 
excessen „wo möglich“ noch in dieser Saison einbringen. Im Principe wurden 
auch diese Anträge und zwar einstimmig angenommen, doch verlangte L. Si- 
monyi, daß auch der letztgenannte Gesetzesentwurf sogleich vorgelegt, behandelt 
und daß sodann alle drei Gesetze unter Einem zur Sanction gebracht werden 
sollten. Nicht weniger denn zwölf Parteigenossen unterstützten diesen Antrag 
in langathmigen Reden, wobei es zu gegenseitigen Incriminationen kam. 
Helfy kündigte gereizt den Beschluß seiner Partei jetzt öffentlich an und Csa- 
nady nannte die Deakisten insgesammt „Betrüger", den Minister Toth „ehr- 
los“. Unter endlosem Lärm, Gestampfe und Getöfe schloß der Präfident diese 
Versammlung; die „Linke“ hatte sich bisher passiv verhalten. Am folgenden 
Morgen (6. März) brachte das „Pester Journal“ die Nachricht, die Deak- 
Partei beabsichtige als Gegendemonstration gegen die am 10. März hier statl- 
findende Landesconferenz der Linken ihrem Führer Deak einen solennen Fackel- 
zug zu bringen; der Deakclub selbst hatte sich geeinigt, die Taktik der Oppo- 
sition durch Permanenz-Erklärung des Hauses zu paralysiren. In der Sitzung 
vom 6. März brachte auch die Regierung die beiden verlangten Gesetzesentwürfe 
schon ein. Am folgenden Nachmittag sollte um 4 Uhr das Leichenbegängniß 
des Abgeordneten Gouda von der äußersten Linken statifinden und Csanady 
beantragte deßhalb, die Sitzung am 7. schon um 2 Uhr zu schließen. Da- 
gegen verlangte Lonyay, daß sodann auch um 5 Uhr Abends eine Sitzung 
stattfinden solle. Die Linke bekämpfte diesen Antrag in langen Reden, verlangte 
dann namentliche Abstimmung und, als diese abgelehnt wurde, namentliche 
Abstimmung darüber, ob namentliche Abstimmung zu erfolgen habe. Der 
Antrag Lonyay's wurde natürlich angenommen, und es wurde nun die am 
vorigen Tage abgebrochene Debatte fortgesetzt. Die Linke verlangte wieder 
namentliche Abstimmung und begann von Neuem ein unerträgliches langwie- 
riges Zungengeklapper. Auch diese Sitzung blieb resultatlos und ging unter 
großem Lärm auseinander. Inzwischen hatte die Nachricht des „Pester Journal“ 
die Constituirung mehrerer Comité's zur Folge gehabt, welche ihrerseits Fackel- 
züge für Tisza, Ghiczy 2c. arrangiren wollten; der Kampf im Parlamente 
sand sonach in der Stadtbevölkerung Wiederhall. Ueber einstimmiges Verdict 
des Deakclubs mußte zudem Toth seinen letzten kaum eingebrachten Gesetzes- 
entwurf zurückziehen und andererseits schloß sich die gemäßigte Linke nun voll-
        <pb n="265" />
        Geflerreich-Angarn. 261 
ständig der Taktik der äußersten Linken an. In der Sitzung vom 7. März 
verlangte zuerst Helfy Satisfaktion für den Ausdruck „indiskret“, der gestern 
an seine Partei war gerichtet worden. Eine lärmende, stürmische Controverse 
entstand darÜüber, die sich erst legte, als der Präsident zu refigniren drohte. 
Erst jetzt konnte über den Commissionsantrag abgestimmt werden. Bei Fixi- 
rung der nächsten Tagesordnung begann indeß der alte Spektakel neuerdings, 
drei Redner der Linken verlangten unter Drohungen die Zurücknahme des 
Wahlgesetzes; Moajoros sagle, die Rechte begehe einen „Naub an den Volks- 
rechten“ und Lonyay warf er vor, daß er bei Bahnconcessionen seine Familie 
versorge. Der doppelte Ordnungsruf weckte einen Sturm auf der Linken, 
Lonyay erblaßte und zitterte vor Erregung, die Rechte schrie und stampfte, 
die Linke hinwieder brüllte, hinüber und herüber flogen die gemeinsten Sottisen 
und Schimpfnamen, zwanzig Redner verlangten zugleich das Wort, ein förm- 
licher Sturm gegen das Präsidium wurde eröffnet, alles tobte, schrie und 
stampfte wüst durcheinander, drohende Geberden, begleitet von schrillen Tönen, 
waren das einzige, was wahrgenommen werden konnte. — Dem früheren Be- 
schluß gemäß fand um 5 Uhr Abends wieder eine Sitzung statt, wobei man 
endlich zur Aufstellung einer Tagesordnung kam. Doch kaum ist das ge- 
schehen, beantragt E. Simonyi, die allfälligen Abendsitzungen jedes Mal um 
9 Uhr zu schließen. Die Linke verlangt wieder namentliche Abstimmung, 
welche die Ablehnung des Antrags ergibt. Da plötzlich frägt Matyus: „Wie 
lange werden wir dann heute sitzen ?!“ Lazar beantragt Schluß um 9 Uhr, 
Szapary um 11 Uhr, die Linke verlangt wieder namentliche Abstimmung für 
beide Anträge. Lazar's Antrag wird verworfen, Szapary (Deakist) zieht seinen 
zurück, aber Nemeth (Linke) nimmt ihn wieder auf, damit seine Partei Ge- 
legenheit hat, ihn zu bekämpfen. 11 Redner zumeist von der Linken sprechen 
darüber, so daß der Rechten die Lust nach Permanenz-Erklärung des Hauses 
vergeht. Nach Mitternacht fällt es Györffy ein, zu fragen, ob heute gestern 
oder gestern heute sei, und um halb 2 Uhr noch sprach ein Redner in vol- 
lem Pathos für den Antrag auf Schluß der Sitzung um 11 Uhr! Trost- 
los und grimmig ging Lonyay von einem Abgeordneten zum andern, welche 
großentheils in den Corridoren herumlärmten; ein Theil von ihnen schlief 
auf ihren Bänken ausgestreckt, cin anderer hatte den Salon des Ouästors in 
einen Schlafsaal umgewandelt und sich dort auf Matratzen hingeworfen, bis 
ein Glockensturm sie alle auf= und in den Sitzungssaal schreckte, wo die Linke 
soeben nach der Beschlußfähigkeit des Hauses gefragt hatte, was sie wenigstens 
jede Stunde viermal that: und erst gegen 2 Uhr konnte die Sitzung geschlossen 
werden. Die Aufregung war eine ungeheure, selbst der Kaiser hatte sich regel- 
mäßig Bericht erstatten lassen. Am 4. in aller Frühe schon fand ein Minister- 
ralh statt. Man beschloß, ein Compromiß zu versuchen. Die Parlaments- 
sitzung wurde denn auch nach einer viertelstündigen geheimen Berathung auf- 
gehoben, darauf folgten allseitige Partei -Conferenzen, Lonyay wanderte von 
einem Club in den andern, sodann wieder Ministerrath und zwar unter Vorsitz 
des Kaisers, Abends große Conferenz der Deak-Partei. Minister Lonyay 
dankte für die Unterstützung und erhielt dagegen so deutliche Kundgebungen 
des Vertrauens seiner Partei, daß sich die Sitzung zu einer förmlichen Ovation 
fUr Lonyay und die Regierung gestaltete. Die Debatte Über Lonyay's Aktions- 
plan dauerte zwei Stunden; die Partei verpflichtete jedes Mitglied auf Ehren- 
wort, den Inhalt dieser Debatte nicht in die Oeffentlichkeit zu bringen. Das 
Ministerium erhielt plein pouvoir bezüglich seines ganzen Aktionsplanes. Die 
Linke hat nun folgenden Verzettlungsplan festgestellt: Die Deputirten der Linken 
reichen nacheinander Interpellationen ein, die dann stundenlang motivirt werden. 
Jeder einzelne Deputirte versieht sich mit einer Masse von Privat-Petitionen, 
seien dieselben noch so komisch und absurd; dieselben werden mit Einbegleitungs- 
reden versehen. So geht es in der heutigen Sitzung durch viele Stunden; 
die Rechte verhält sich vollständig ruhig; der Präsident greift nicht ein, um
        <pb n="266" />
        262 Oesterreich-Angarn. 
keinen Sturm zu provociren. Die Sitzung ist im Allgemeinen sehr erregt; 
Menschenmassen umgeben das Haus. 
10. März. (Ungarn.) Landesconferenz der Linken in Pesth. Bankett der 
Linken und der äußersten Linken: Glückwunsch-Telegramm an Kossuth. 
Die Linke macht mit der äußersten Linken gemeinsame Sache gegen 
den Wahlreform-Gesetzentwurf. 
12. „ (Oesterreich). Versammlung der böhmischen Bischöfe in Prag, 
um sich über die ihnen durch die beabsichtigte Unterstützung der nie- 
dren Geistlichkeit von Seite des Staats drohende Gefahr zu berathen. 
13. „ (Oesterreich.) Ein kais. Patent löst nunmehr den (in seiner Mehr- 
heit noch czechisch-national-feudalen) böhmischen Landtag auf. Damit 
fällt das letzte Stück der Hohenwart'schen Aera und soll der Wahlreform 
des Reichsraths die erforderliche Zweidrittelmajorität gesichert werden. 
14. „ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Weitere Berathungen des 
Verfassungsausschusses über den galizischen Ausgleich. 
Erklärung des Ministerpräsidenten: „Eine gänzlich mißverstandene 
Aeußerung des Hrn. Finanzministers hat die Besorgniß wachgerufen, als liege 
es in der Absicht der Regierung, nach Abschluß des galizischen Ausgleichs mit 
der Ausgleichspolitik auch in anderen Ländern fortzufahren. Dieser Voraus- 
setzung muß ich im Namen der Regierung auf das Enischiedenste entgegen- 
treten; ein solches Vorgehen liegt der Regierung vollkommen fern und wird 
ihr auch steis fern bleiben. Die Regierung hat vielmehr die feste Ueberzeu- 
gung, daß eben durch die endliche Lösung der galizischen Frage Bestrebungen 
föderalistischer Richtung ein sehr fester Riegel vorgeschoben werde. Die Re- 
gierung war deßhalb bisher auf das Eifrigste bestrebt, den galizischen Aus- 
gleich einer befriedigenden Vollendung entgegenzuführen, und wird auch künftig 
in dieser Weise fortfahren.“ Der Hurt lehnt deßhalb den Giskra'schen An- 
trag, wonach der Ausgleich nur gleichzeitig mit den direkten Reichsrathswahlen 
ins Leben treten sollte, Namens des Ministeriums unbedingt ab, indem er 
bemerkt: Der Antrag sei geeignet, das Programm des Ministeriums umzu- 
stoßen, ohne daß seine Annahme der Einführung der direkten Wahlen irgend- 
wie die Wege ebnen könnte. 
Dagegen wird der Antrag des Subcomité's, daß das Gesetz bez. 
der Galizien zu gewährenden Concessionen erst dann in Wirksamkeit 
zu treten habe, wenn dasselbe im Wege der Landesgesetzgebung Ga- 
liziens als ein Bestandtheil der dortigen Landesordnung einverleibt 
sei, angenommen, nachdem der Ministerpräsident erklärt hat, daß die 
Regierung auf dieser Einverleibung bestehe. 
15. „ (Ungarn.) Unterhaus: Fortgang des parlamentarischen Skan- 
dals: Nach fünftägiger Debatte ist endlich die Frage der täglichen 
Dauer der Sitzungen entschieden und soll täglich Vor= und Nachmittags 
Sitzung gehalten werden. Die beiden Linken beharren indeß trotzdem 
auf ihrem Entschluß, die Wahlgesetznovelle todtreden zu wollen. 
Die Motive der Linken sind Übrigens nicht ganz unstichhaltig. Die Gründe, 
warum sie dem neuen Wahlgesetz so heftig opponirt, sind einmal die Erhöhung 
des Census gegenüber dem durch das 1848er Wahlgesetz normirten — eine 
Erhöhung, die indeß geringfügig ist und zum größten Theil daher rührt, daß 
der neue Entwurf die Steuer und nicht den Besitz oder das Einkommen als 
Criterium der Wahlfähigkeit annimmt — und in zweiter Linie der Umstand,
        <pb n="267" />
        Gesterreich-Angarn. 263 
daß die anerkannt verwirrten Wahlverhältnisse in Siebenbürgen durch die vor- 
gelegte Novelle nicht geordnet werden. Was den Census betrifft, so verlangt 
zwar die äußerste Linke nahezu das allgemeine Stimmrecht (einige Teußerste 
auch das Stimmrecht der Frauen);: das linke Centrum würde sich ledoch mit 
einer Herabselung des Cenfus um einen Gulden begnügen, damit die Ver- 
hältnisse bleiben, wie sie dermalen bestehen. Tisza hat auch in einem Antrag 
bei Gelegenheit der Generaldebatte bloß die Zurückziehung des Gesetzentwurfs 
von Seiten der Regierung verlangt, um ein besseres Gesetz auf Grund voll- 
ständiger statistischer Daten zu verfassen — eigentlich für jetzt sich also für die 
Fortdauer des 1848er Wahlgesetzes ausgesprochen. Siebenbürgen scheint haupt- 
sächlich der Stein des Anstoßes zu sein. Die Abgeordneten aus Siebenbürgen 
gehören zum allergrößten Theil der Deak-Partei an, und die Linke war bei 
den letzten siebenbürgischen Wahlen fast allenthalben geschlagen worden. Nun 
ist die Vertheilung der Wahlbezirke in Siebenbürgen sehr ungleich (eine Stadt 
mit 3000 Einwohnern wählt z. B. zwei Abgeordnete, ein ganzes Comitat 
hingegen nur eineng Der Census im Verhältniß zu Ungarn ist zu hoch, die 
Bestimmung der Wahlsähigkeit ganz den der Regierung ergebenen Municipal= 
beamten Überlassen, die einen um so größeren Einfluß besitzen, als dort nicht, 
wie in Ungarn, engere Wahlbezirke bestehen, sondern die Municipien selbst die 
Abgeordneten wählen. Die Linke hat also nicht Unrecht, wenn sie verlangt, 
daß die Verhälinisse in Siebenbürgen geordnet werden; nebenbei hofft sie auch 
in Folge dieser Ordnung einige Sitze zu erlangen. Die Deak-Partei hin- 
gegen, die in Siebenbürgen ihre Hauptstütze findet, will an den beslehenden 
Verhällnissen nichts geändert wissen; daher die heftige Opposition gegen das 
neue Wahlgesetz von der einen, die hartnäckige Verthcidigung desselben von 
der andern Seite. Die Linke begreift, daß der neue Entwurf in Folge der 
geänderten Bestimmungen im eigentlichen Ungarn und der nicht geänderten 
Bestimmungen in Siebenbürgen ihr nachtheilig, ja gefährlich sei, und im 
Hintergrunde des Wahlgesetzes lauert Überdieß der Entwurf über die Verlän- 
gerung der Mandatsdauer auf fünf Jahre, eine Maßregel, die, im Verein 
mit dem neuen Wahlgesetz, selbst die Existenz der Linken zu gefährden im 
Stande wäre. Wird aber die Wahlhgesetnovelle verhindert, dann kommt der 
Entwurf über das fünfjährige Mandat gar nicht zur Verhandlung. 
15. März. (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: genehmigt die von der 
18. 
19. 
Regierung geforderte halbe Million Gulden behufs Unterstützung der 
vielfach ganz elend besoldeten niedern Geistlichkeit. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Der Verfassungsausschuß 
nimmt den von Seite der Regierung befürworteten Antrag des Sub- 
comité's für den galizischen Ausgleich, wonach die Art der Beschickung 
des Reichsraths durch Galizien erst gelegentlich der Wahlreform des 
Reichsraths festgestellt werden soll, mit 15 gegen 12 (worunter sämmt- 
liche polnische) Stimmen an. Damit ist der Antrag Giskra betr. die 
Gleichzeitigkeit der Einführung direkter Reichsrathswahlen und des ga- 
lizischen Ausgleichs abgelehnt. Bezüglich des finanziellen Verhältnisses 
zwischen Galizien und dem Reiche soll nach dem von Rechbauer ge- 
stellten und vom Ministerium befürworteten Antrage eine fünfjährige 
Revision stattfinden. Damit ist die galizische Frage im Verfassungs- 
ausschusse erledigt. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: beschließt ohne Debatte 
auf den Antrag des Ausschusses bez. der zahlreich eingegangenen Pe- 
titionen wider den Mißbrauch der Kanzel:
        <pb n="268" />
        264 
Oesterreich-Angarn. 
die sämmtlichen Petitionen an das Ministerium zur eingehenden Prüfung 
und Würdigung der darin geschilderten Zustände abzutreten, dasselbe aber 
zugleich aufzufordern, die unterflehenden politischen und Justizbehörden zur 
genauen Ueberwachung der durch den Mißbrauch der Kanzel von Seiten des 
Clerus begangenen Strafgesetz-Verletzungen und zur sofortigen Handhabung 
der bestehenden Strafgesetze anzuweisen; auch wird das k. k. Ministerium drin- 
gend angegangen, die in der allerh. Thronrede vom 28. Dez. 1871 in nächste 
Aussicht gestellten, durch Lösung der mit dem heil. Stuhle bestandenen Con- 
vention in Bezug auf die Verhältnisse zwischen der katholischen Kirche und der 
Staatsgewalt nothwendig gewordenen Gesetzesvorlagen zur verfassungsmäßigen 
Behandlung einzubringen. 
22. März. (Ungarn.) Unterhaus: Der parlamentarische Skandal bez. der 
23. 
Wahlgesetzvorlage dauert fort. Eine Conferenz der Deak-Partei mit 
der Linken bleibt resultatlos. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath: Beide Häuser genehmigen die Er- 
höhung des Friedensstandes der Cavallerie.“ 
„ (Oesterreich: Böhmen.) Beginn der Wahlagitation für den Land- 
tag. Ein Wahlaufruf der Feudalen wird von der Regierung mit 
Beschlag belegt. Gegen den Versuch, einzelne Grundeigenthümer durch 
Volksmassen zur Stimmabgabe in czechischem Sinne zu pressen, muß 
Militär verwendet werden. Die patriotisch-ökonomische Gesellschaft, 
die von den Feudalen als Agitationsmittel benützt werden soll, wird 
aufgelöst. 
12. April. (Ungarn.) Unterhaus: Die am 22. Febr. begonnene, durch 
16. 
den parlamentarischen Skandal der beiden Linken so lange hinge- 
zogene Wahlgesetzdebatte kommt endlich doch zum Schluß und wird 
der erste Paragraph derselben mit einer Majorität von 44 Stimmen 
angenommen. 
Der Sieg der Deak-Partei ist indeß ohne praktischen Werth. Das Gesetz 
kommt doch nicht mehr zu Stande und die beiden Linken haben ihren Zweck 
doch erreicht. Der Präsident theilt mit, daß der König den Reichstag Dienstag 
in der Burg zu Ofen schließen werde. Madarasz erklärt hierauf im Namen 
der ganzen Achtundvierziger-Partei, daß er, solange die schwarz-gelbe Fahne 
auf der Burg wehe, nicht nach Ofen gehen werde. Ueberdieß gebicte das 
Gesetz, daß der Reichstag in Pesth geschlossen werde. 
„ (Oesterreich: Böhmen.) Die Regierung fährt fort, der feudal- 
national-clericalen Agitation für die Landtagswahlen sehr energisch ent- 
gegenzutreten. Die verfassungstreue Partei macht große Anstrengungen, 
sich die Majorität im (den Ausschlag gebenden) Großgrundbesitze zu sichern. 
„ (Oesterreich.) Der Gemeinderath von Wien erklärt sich mit 
allen gegen 2 clericale Stimmen für die Ausweisung der nach Oester- 
reich nicht zuständigen, in Oesterreich sich aufhaltenden Jesuiten. 
„ (Ungarn.) Schluß der Session des Landtags: Thronrede des 
Kaisers. Zu großer Befriedigung der Ungarn wird auch das diplo- 
matische Corps in Wien zu der Feierlichkeit eingeladen. 
Die Thronrede weist auf den vor drei Jahren perfönlich durch den Kaiser 
eröffneten Reichstag hin und hebt hervor, daß die beide Hälften der Monarchie
        <pb n="269" />
        Gesterreich-Angarn. 265 
gleichmäßig betreffenden Angelegenheiten schon während fünf Jahren im besten 
Einvernehmen mit Erfolg erledigt wurden. Der gegenwärtige Reichstag habe 
der ihm zu Theil gewordenen Aufgabe, das geistige und materielle Landes- 
wohl zu fördern, durch Regelung des Gerichtswesens und der Verwaltung 
entsprochen. Dieselbe führt die geschaffenen Gesetze über die Ausübung der 
richterlichen Gewalt und Verantwortlichkeit der Richter an und betont, daß 
die Organisirung der Gerichte erster Instanz und die Trennung der Justiz 
von der Administration die öffentliche Sicherheit erhöhen und den Credit be- 
festigen werden, daß ferner die Regelung der Municipicn und Gemeinden, 
basirt auf dem Grundsatze der Selbstverwaltung, die genaue Gesetzvollziehung 
sicherte und Staatsverwaltung und Municipal- und Communalverwaltung in 
Harmonie brachte. Ferner wird der fortschreitenden endgiltigen Regelung der 
Besitzverhältnisse, der Förderung der öffentlichen Interessen, der Hebung des 
Wohlstandes durch die vom Reichstage votirten einschlägigen Gesetze über zweck- 
mäßige Verwendung der bedeutend gestiegenen öffentlichen Einnahmen und 
durch die für Verbesserung des Gerichtswesens und des Unterrichts, für Cultus- 
zwecke, Ergänzung des Eisenbahnnetzes, Umgestaltung des Franzenskanals und 
für Hebung der Hauptstadt votirten namhaften Beträge erwähnt. Die Thron- 
rede gedenkt sodann der bereitwillig bewilligten Posten zur Entfaltung des 
Institutes der Landwehr und betrachtet es als einen Beweis für die Zunahme 
des Wohlstandes, daß Alles ohne Erhöhung der Steuern und ohne Contra- 
hirung unproduktiver Anleihen bewerkstelligt wurde. Angesichts der theils an- 
gebahnten, theils thatsächlich in Angriff genommenen Provinzialisirung der 
Militärgrenze wird die Hoffnung ausgesprochen, daß der Zeitpunkt nicht mehr 
fern sei, wo kein Bruchtheil der Bevölkerung des Reiches mehr existiren wird, 
der die verfassungsmäßigen Rechte nicht in vollem Maße genießen könnte, be- 
dauert, daß durch Vereitelung der Verhandlung in der letzten Zeitperiode 
des Reichstages die genaue Feststellung des Wahlgesetzes, die Regelung der 
Hauptstadt, sowie die Sanctionirung anderer von der Regierung eingebrachter 
gemeinnütziger Gesetzentwürfe nicht erfolgen konnte und fügt bei, es werde die 
Aufgabe des nächsten Reichstages sein, das Versäumte nachzuholen und für 
Sicherstellung der verfassungsmäßigen Verhandlungen zu sorgen. Die Thron- 
rede schließt: „Das mit den auswärtigen Mächten gegenwärtig bestehende gute 
Verhältniß läßt zuversichtlich hoffen, daß der bald einzuberufende Reichstag 
die auf Grundlage sanctionirter Gesetze begonnene Arbeit unter den Segnun- 
gen des Friedens weiterführen werde.“ 
26. April. (Oesterreich: Böhmen.) Eröffnung des Landtags. Das Re- 
sultat der Landtagswahlen entspricht den gehegten Erwartungen: die 
deutsche Bevölkerung hat überall verfassungstreu, die czechische national 
gewählt; doch war die verfassungstreue Minderheit auch in den über- 
wiegend czechischen Kreisen stärker als bisher. Der ausschlaggebende 
Großgrundbesitz wählte in beiden Gruppen liberal: die Minderheit 
enthielt sich der Abstimmung unter Protest. Der Landtag weist also 
wieder eine entschiedene Majorität in verfassungstreuem und liberalem 
Sinne auf. Die czechischen Abgeordneten erscheinen in demselben nicht. 
2. Mai. (Oesterreich.) Conferenz der Bischöfe in Wien. Dieselbe be- 
schließt eine Eingabe an den Cultminister. 
Dieselbe ist ziemlich umfangreich. Im Eingange derselben wird der Satz 
aufgestellt: „Confessionslos ist religionslos.“ Die Aussicht über Religiosität 
und Sittlichkeit der Schuljugend müsse der Kirche gewahrt bleiben, und deß- 
halb dürfe in den diese Beziehungen betreffenden Fragen ihr Einfluß auf die 
Lehr= und Schulbücher nicht geschmälert werden. Religion und Sittlichkeit
        <pb n="270" />
        266 
Gesterreich-Ungarn. 
seien jetzt der Willkür der weltlichen Schulbehörden preisgegeben. Gotiesfurcht 
und Gewissenhaftigkeit verschwinden. Angesichts solcher Zustände müssen die 
confessionellen Schulen wieder in ihre Rechte eingesetzt werden. Die Klagen 
über Irreligiosität der Schule werden nun folgendermaßen fortgesctzt: „Es 
mehrt sich die Zahl der Lehrer, welche ihre Stellung mißbrauchen, um für 
den Unglauben und die Verachtung der Religion Propaganda zu machen; es 
mehrt sich die Zahl solcher, welche diesen Frevel an der Jugend mit steigender 
Frechheit begehen.“ Es wird als unzulässig bezeichnet, daß in katholischen 
Ländern Protestanten und Juden als Lehrer angestellt werden, und die Re- 
gierung solle erklären, daß nichtkatholische und jüdische Lehrer an katholischen 
Schulen nicht angestellt werden dürfen. Ferner wird als durchaus unzulässig 
bezeichnet, daß in ganz oder vorwiegend katholischen Schulen Lehr= und Lese- 
bücher gebraucht werden, aus welchen jede Erinnerung an die Lehren und Ein- 
richtungen der kath. Kirche und selbst an das Christenthum jorgfältig ausgemerzt 
ist, und auch in dieser Beziehung Abhilfe von der Regierung verlangt. In 
Betreff der religiösen Uebungen werden folgende Sätze aufgestellt; Die Leiter 
der Schule haben Sorge zu tragen, daß die Schuljugend a) an den festgesetzten 
Tagen zur Prüfung (nämlich Religions-Prüfung) erscheine, und zwar in der 
Kirche oder auch in der Schule, je nachdem der Bischof es anordnet; b) der 
weltlichen Schulaufsicht steht es nicht zu, bei dem Religions-Unterrichte zum 
Zwecke der Beaufsichtigung desselben anwesend zu sein; c) wenn die Regierung 
es für nothwendig erachtet, den Religionslehrer von einer Staatsanstalt zu 
entfernen, so muß sie sich gegenwärtig halten, daß er die Ermächtigung zur Glau- 
bens. und Sittenlehre nicht von der Staatsgewalt, sondern von seinem Bi- 
schofe empfangen hat, und muß sich daher mit diesem in's Einvernehmen setzen. 
Indessen ist die Behörde befugt, ihm, was er von ihr empfangen hat, nämlich 
Slimme im Lehrkörper und den Gehalt, zu entziehen, aber von der Wirk- 
samkeit als Religionslehrer hat die Schulbehörde den Seelsorgepriester, der 
an den Volksschulen Religion lehrt, nicht auszuschließen; sie wende sich, wenn 
sie dieß thun will, an den Bischof. Als das kleinste Maß der für die Schüler 
einzuhaltenden Religions-Uebungen wird bezeichnet: 1) Die Schuljugend hat 
täglich bei der heiligen Messe zu sein. Nach gegebenen Umständen werden die 
Bischöfe auf Ausnahmen von der Regel eingehen. 2) Das Gebet vor und 
nach der Schule. 3) Viermal im Jahre das heilige Buß= und Altarssakra- 
ment. 4) Die Theilnahme an der Frohnleichnams= und Markus-Prozession 
und an den drei Bitt-Tagen. Die heftigsten Klagen richten sich aber gegen 
die Lehrer-Bildungsanstalten. Ueber dieselben wird gesagt: Man hält sich an 
eine Lehre und Pädagogik, welche den höhern Ursprung des Menschen ver- 
läugnet. Die Gebete verschwinden. Mehrere der größten und wichtigsten Lehrer- 
Bildungsanstalten stehen mit der Ansicht der Regierung, daß die Lehrer Re- 
ligion haben sollen, in grellem Widerspruche; sie sind so beschaffen, als wäre 
es darauf angelegt, den Lehramts-Candidaten den katholischen Glauben zu 
rauben. Lehrbücher, welche die Geschichte zu Gunsten des Protestantismus 
und der Aufklärerei fälschen, zielen darauf ab, die katholische Kirche zu einem 
Zerrbilde zu machen, die göttliche Offenbarung in das Reich der Mythen zu 
verweisen. Allerdings wird die Erziehungslehre bis jetzt noch nirgends vom 
Standpunkte des erklärten Materialismus vorgetragen, aber von dem eines 
verschwommenen Deismus; die Wichtigkeit der Naturwissenschaften wird mit 
einer für liberal geltenden Uebertreibung angepriesen und dabei ganz deutlich 
gesagt: Gott und die menschliche Seele gehören dem Reiche der Dichtung an. 
Der theoretische und praktische Materialismus ist gegenwärtig die schlimmste 
Seuche der Geisterwelt. An manchen Orten werden die Lehramts-Candidaten 
zu keinen Religions-Uebungen verhalten. Hie und da sind von den Uebungs- 
schulen die Andachtsübungen ausgeschlossen. Dieses kennzeichne den Geist, in 
welchem solche Anstalten geleitet werden. Auch über die Presse wird geklagt 
und namentlich über die Lehrertage, wo „Diesterweg und seine Epigonen das
        <pb n="271" />
        Oesterrtich-Ungarn. 267 
große Wort führen". Hier geschehe Alles, was geschehen kann, um den Lehrer 
der Religion und seinem Berufe zu entfremden. Er hört hier verkünden, daß 
der Lehrerstand die Sendung habe, durch die „rechte Jugendbildung" dem 
Christenthum ein Ende zu machen und es als eine Forderung aufstellen, der 
von Gott abgefallenen Vernunft die Bahn zu ebnen. Die Besoldung, welche 
ein solcher Welten-Erneuerer anzusprechen hat, soll der Größe seines Berufes 
entsprechen. Aber von der Zufriedenheit mit dem ihm beschiedenen Lohne ist 
jetzt keine Rede mehr. Um eine solche Versammlung besuchen zu können, er- 
halten die Lehrer, wie mit Bedauern constatirt wird, Urlaub, manchmal auch 
Geldunterstützung!“ „So stehen die Dinge“, schließt die Eingabe, „und wenn 
wir Abhilfe heischen, so sind es nicht die Interessen der Kirche allein, für die 
wir unsere Stimme erheben.“ 
5. Mai. (Oesterreich: Böhmen.) Landtag; Wahlen in den Reichsrath: 
7. 
16. 
von 54 Gewählten gehören 40 der verfassungstreuen Partei an. 
„ (Ungarn.) Wahlagitation: Die Slovaken, Serben und Rumänen 
schließen sich in ihren Versammlungen zu S. Marton, Großbekskered 
und Arad der Linken an. 
„ (Oesterreich.) Wiederzusammentritt des Reichstags. Die Re- 
gierung kann nunmehr in demselben für die Wahlreform auf eine 
Zweidrittel-Majorität zählen. 
„ (Ungarn.) Reise des Kaisers in das Banat. Die h. Pforte 
begrüßt ihn bei dieser Gelegenheit, Serbien dagegen auffallender Weise 
nicht. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: genehmigt in dritter Le- 
sung einen Gesetzesentwurf betr. den Religionsunterricht an den Volks- 
und Mittelschulen. Interpellation Rechbauer. Antwort des Cultministers 
über das Verhältniß zu den Bischöfen. 
Rechbauer und mehrere andere Redner nehmen von dem Gesetzesentwurf 
Veranlassung, auf die Haltung hinzuweisen, die der Cultminister seit einiger 
Zeit in religiösen Fragen beobachte, eine Haltung, die bereits in weiteren 
Kreisen Anlaß zu Besorgnissen gegeben hätte. Der Cultminister ergreift das 
Wort zu seiner Rechtfertigung und bemerkt: „Es ist zwar nicht ausdrücklich, 
aber doch mit ziemlich bestimmten Hinweisen angedeutet worden, daß die Re- 
gierung sich bereits auf einer abschüssigen Bahn befinde (Rufe links: Ja), 
nicht blos deßhalb, weil sie ihr wiederholt gegebenes Versprechen nicht durch 
die sofortige Einbringung der Vorlagen hinsichtlich der confessionellen Ange- 
legenheiten gelöst habe, sondern auch — und das wurde nicht blos im Hause, 
sondern auch in den öffentlichen Blättern angedeutet — wegen der bekanntlich 
in letzter Zeit stattgehabten Conferenzen der Bischöfe. Ich bin in der Lage, 
in dieser Beziehung eine bestimmte Erklärung abzugeben, die Erklärung näm- 
lich, daß ich mit den Mitgliedern der ohne Zuthun der Regierung zusammen- 
getretenen Conferenz der Bischöfe keine Verhandlung gepflogen, auch nicht An- 
laß genommen habe, mich mit denselben in Verkehr zu setzen, daher um so 
weniger eine Zusicherung gegeben oder irgend welche Concession gemacht habe. 
Wohl habe ich in den letzten Tagen Eingaben erhalten, welche von der Mehr- 
zahl der österreichischen Bischöfe gefertigt waren, und worin insbesondere hin- 
sichtlich des Religionsunterrichtes an den Schulen und Lehrerbildungsanstalten, 
hinsichtlich des Religionsbekenntnisses der Lehrer, hinsichtlich der behaupteten 
Verbreitung des Unglaubens in der Schule und der Wehrpflicht des geistlichen 
Standes specielle Bitten ausgesprochen waren; aber ich kann mit Befriedigung 
constatiren, daß diese Eingaben im Vergleiche mit früheren, meist nicht un-
        <pb n="272" />
        268 
Oesterreich-Ungarn. 
mittelbar an die Regierung gekommenen Petitionen sich durch Versöhnlichkeit 
ihrer Haltung auszeichnen und doß sie, wenn gleich in Wahrung des bekannten 
kirchlichen Standpunktes, nicht auf eine Abänderung der bestehenden Gesetze 
gerichtet sind, sondern die Bestimmungen dieser Gesetze zum Ausgangspunkte 
der geäußerten Wünsche nehmen. Was deren weitere Behandlung anbelangt. 
so kann ich versichern, daß die Regierung bei pflichtgemäßer, eingehender Prü- 
fung der Eingaben an den Schulgesetzen nach Wort und Sinn treu fest- 
halten wird. Es ist sehr schön, an das Wort „freie Kirche im freien 
Staate“ anzuknüpfen, um sich ein ideales Bild von diesen Verhältnissen zu 
schaffen. Es ist recht schön, in dieser Beziehung — Sie erlauben mir es ge- 
rade zu sagen — Phrasen an die Stelle von bestimmt formulirten Normen 
zu setzen. Es haben sich die Regierungen der vorgeschrittensten Völker Eu- 
ropa's Jahre, Jahrzehnte lang mit Fragen beschäftigt, welche nach Auflösung 
des Concordats nun der Lösung harrcn. Wollen Sie der Regierung zumuthen, 
daß sie jetzt, wo sie eben sich erst zu consolidiren in der Lage war, jetzt, woa 
es darauf angekommen ist, der Regierung endlich ein der Verfassung ent- 
sprechendes Parlament gegenüberzustellen, baß sie jetzt schon ohne eingehende 
Prüfung der Verhältnisse, ohne Berücksichtigung aller derjenigen Schwierig= 
keiten, welche bei der Lösung dieser so wichtigen Fragen entstehen, sofort und 
leichthin irgend eine Vorlage gemacht hätte? Höätten Sie nicht in dieser Be- 
ziehung dann selbst einen Zustand der Regierung in die Schuhe geschoben, 
welcher jetzt schon im Voraus als ein verfahrener Karren bezeichnet wird!? 
Eben wir wollen vermeiden, daß der Karren nicht verfahren werde, aber 
darum mülssen Sie uns Zeit zur Consolidirung lassen.“ — Die liberale Presse 
kann inzwischen in der Eingabe der Bischöfe ein versöhnliches Entgegenkommen 
kaum erkennen und findet die Erklärung des Cultministers, daß von den Schul- 
gesetzen nichts geopfert werden solle, recht tröstlich, nur sei es schlimm, daß 
diese Schulgesetze bis jetzt größeren Theils nur auf dem Papier ständen, also 
die thatsächlichen Verhältnisse derart seien, daß man dem Clerus keine Zuge- 
ständnisse zu machen brauche, sondern dessen volle Zufriedenheit ernte, wenn 
man es so beim Alten lasse. Die Aeußerungen des Ministers legten sogar 
die Vermuthung nahe, daß zwischen der Regierung und dem Card. Rauscher 
dießfalls geradezu eine Art Abkommen getroffen worden sei. 
23. Mai. (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Verfassungsausschuß 
über die galizische Frage. Die Regierung geht damit um, noch bevor 
dies Ausgleichs = Elaborat an den Reichstag gelangt, den galizischen. 
Landtag zu einer Aeußerung über dasselbe zu veranlassen 
Erklärung des Ministerpräsidenten: „Die Regierung hat beim 
Wiederzusammentritt des Reichsrathes die verschiedenen Eventualitäten in'’s 
Auge gefaßt, die bei der Behandlung der galizischen Angelegenheiten eintreten. 
können, und zwar in der Absicht, die Sache rasch vorwärts zu bringen. 
Sie hat auch die Frage des Zusammentritts, sei es aller Landtage, sei es des 
galizischen allein, in Erwägung gezogen. Dabei beschäftigt sie auch der Ge- 
danke, daß dem galizischen Landtage die Gelegenheit gegeben werden könnte, 
sich über die ihm zu machenden Concessionen gutachtlich zu äußern. Einen 
Beschluß in dieser Richtung hat jedoch die Regierung nicht gefaßt, und konnte 
ihn auch nicht fassen, weil sie nicht vorhersehen kann, wie weit die Angelegen- 
heit in beiden Häusern noch gebracht werden wird; sollte die Regierung aber 
auch ein Gutachten vom galizischen Landtag begehren, so wird damit weder 
den Beschlüssen des Reichsrathes vorgegriffen, noch dadurch die begehrte In- 
artikulirung in die Landesordnung aufgegeben, an der die Regierung stets 
offen und unumwunden festgehalten hat. Auf alle Fälle kann ich den Herren 
die Versicherung geben, daß es der Regierung nicht einfallen kann, etwas zu 
unternehmen, was gegen das Verfassungsrecht wäre, oder über die Competenz 
der Regierung hinausginge. Was die Beunruhigung der Gemüther anbelangt,
        <pb n="273" />
        Oesterreich-Ungarn. 269 
so muß die Regierung die Verantwortung dafür jenen Elementen zuschieben, 
die eben eine fortwährende Hetze in Scene setzen müssen, um bei der Bevölke- 
rung das Vertrauen zum Ministerium zu untergraben. Treu dem Wahl- 
spruch: „Der Zweck heiligt das Mittel“, werden dazu alle nur möglichen 
Verdächtigungen gebraucht, um als Oster= oder Pfingstgeschenk dem Publikum 
offerirt zu werden. Einmal ist es ein kleiner Verfassungsbruch oder ein ge- 
heimer Pact, dann eine Uneinigkeit im Schoße des Ministeriums, eine Minister- 
krisis. Zeigt sich nach kurzer Zeit die Unwahrheit solcher Gerüchte, so sagt 
man einfach: die Regierung wende alles an, um das abzuläugnen und zu 
vertuschen, was gegen ihren Willen in die Oeffentlichkeit gelangt ist. Wenn 
daher die Angst vor dem Verfassungsbruch die Gemüther beunruhigt hat, so 
kann ich den hohen Ausschuß versichern, daß dieser Verfassungsbruch von der 
Regierung so gut vertuscht worden ist, daß er im Schoße des Ministeriums 
nicht einmal empfangen, viel weniger geboren wurde."“ 
25. Mai. (Oesterreich: Böhmen.) Furchtbare Wassernoth, hauptsächlich 
auch in dem czechischen Theile des Landes. In Wien constituirt sich 
aus den Reihen der Verfassungspartei ein großes Hilfscomité. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Der Ausschuß beschließt 
auf den Antrag Rechbauer's mit 5 gegen 4 Stimmen, dem Hause 
die Ablehnung der von der Regierung eingebrachten Novelle zum Land- 
wehrgesetz zu beantragen. Die Regierung, um einen Druck auf das 
Abg.-Haus auszuüben, erklärt, bezüglich dieser Angelegenheit die Ca- 
binetsfrage stellen zu müssen. 
Die wesentlichste Bestimmung der Novelle geht dahin, die Stärke der cis- 
leithanischen Landwehr, Tirol und Vorarlberg mit ihrer selbstständigen Or- 
ganisation ungerechnet, auf 81 Bataillone Infanterie, je 1 oder 2 Schwadronen 
für jeden Ergänzungs-Bezirk eines Cavallerieregiments und eine Abtheilung 
berittener Schützen festzusetzen; sie verfügt sodann schon im Frieden die Auf- 
stellung von Bataillons= und von Cavallerie-Instruktions-Cadres. Der betref- 
fende Ausschuß erachtet nun die bisherige Organisation der Landwehr als voll- 
kommen zweckentsprechend und will demgemäß über die Regierungsvorlage um 
so mehr zur Tagesordnung übergehen, als dieselbe einen jährlichen Mehrauf- 
wand von stark. 1 Million Gulden bedingen würde. 
(Ungarn: Croatien.) Die Landtagswahlen sind im Ganzen zum 
Nachtheil der Regierung in Pesth ausgefallen. Das Verhältniß der 
Nationalen zu den Unionisten ist bei den 75 Gewählten ungefähr wie 
3 zu 2. 
Die Hoffnungen, welchen man sich hingab, durch den entschieden unionisti- 
schen Banus-Stellvertreter Vacanovich eine unionistische Landtagsmehrheit zu- 
sammenzubringen, haben sich nicht erfüllt; der Banus-Stellvertreter hatte den 
Vogen allzu straff gespannt, so daß schließlich Theile der eigenen Partei ab- 
fielen und ihn im Stiche ließen. Die Unionisten werden im Landtag etwa 25, 
die nationale Partei etwa 51 Stimmen besitzen. In Slavonien wurden die 
unionistischen Candidaten jetzt, wie auch bei den früheren Wahlen, sämmtlich 
durchgebracht, dafür erlitt die Regierung in den croatischen Comitaten, wie 
nicht minder in dem ehemaligen Bellovarer Comitat — ehemal. Regiments- 
bezirk — eine Niederlage nach der andern. In Agram selbst wurden die drei 
Candidaten der Unionspartei geschlagen und ist hierbei der Banus-Stellvertreter, 
der auch als Candidat ausgetreten war, durchgefallen. Indeß meint man in 
Pesth, daß es schließlich doch möglich sein werde, die Landtagsmehrheit in 
Agram unionistisch zu gestalten, da man sich der Hoffnung hingibt, daß die 
Virilstimmen besitzenden Magnaten sämmtlich mit der Regierung stimm
        <pb n="274" />
        270 
Gesterreich-Angarn. 
werden. Es sitzen im eroatischen Landtag mit Virilstimmen 9 Obergespane, 
9 geistl. Würdenträger und etwa 30 Magnaten. Die Obergespane stimmten 
begreiflich mit der Negierung, dafür sind jedoch die Geistlichen national. Was 
die Magnaten betrifft, so haben 8 bis 10 derselben stets mit der National= 
partei gestimmt, ebenso viele mögen der Regierung ergeben sein, der Rest 
pflegte bis jetzt stets neutral zu bleiben. 
1. Juni. Baron Kübeck übergibt dem Papst seine Creditive als Vertreter 
der österr.-ungarischen Monarchie, muß aber bald wegen Krankheit 
nach Oesterreich zurückkehren. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung antwortet 
endlich auf die Interpellation Rechbauer's, betr. die längst zugesicherte 
Negelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche dahin: 
„Die betreffenden Gesetzesentwürfe sind dem Reichsrathe deßhalb noch nicht 
vorgelegt worden, weil die Berathungen darüber im Schoße der so vielseitig 
in Anspruch genommenen Regierung noch nicht beendet sind. Die Regierung 
wird es sich angelegen sein lassen, dicselben dem Reichsrathe nach sei- 
nem Wiederzusammentritt vorzulegen.“ 
„ (Oesterreich.) Der Abg. Herbst veröffentlicht einen detaillirt 
ausgearbeiteten Plan einer Wahlreform des Neichsraths mit direkten 
Wahlen, um der öffentlichen Meinung bei Besprechung der Frage 
endlich wenigstens feste Anhaltspunkte darzubieten. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Der Handelsminister theilt 
dem Hause offiziell mit, daß die österreichisch-ungarische Regierung das 
Verlangen Frankreichs bez. einer Modification des Handelsvertrags 
abgelehnt habe, 
indem er eine Interpellation, betr. die Erhebung der französischen Schiff- 
fahrtszölle (surtaxe de pavillon), dahin beantwortet, daß bei dem öffentlichen 
Verkehr der österreichisch-ungarischen Handelsmarine, namentlich im Zwischen- 
handel mit den französischen Häfen, ein Eingehen auf den Wunsch der fran- 
zösischen Regierung für die österreichischen Handels= und Schifffahrts-Interessen 
von den nachtheiligsten Folgen, ja ein Bruch mit den von Oesterreich und den 
meisten andern europäischen Staaten befolgten Grundsätzen der rationellen Han- 
dels= und Zollpolitik gewesen wäre. Auch auf das eingeschränktere Verlangen 
Frankreichs, den Flaggenzoll wenigstens von österreichischen Schiffen, die aus 
transatlantischen in französische Häfen einlaufen, zu erheben, konnte nicht ein- 
gegangen werden, weil das Princip unwandelbar, die Dauer der Verträge 
bis zu ihrem Ablaufstermin dadurch verletzt und der Zukunft präju- 
dicirt worden wäre. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten habe, da 
die ungarische Regierung in dieser Frage dieselbe Haltung eingenommen, die 
Hanccihe Regierung bereits von der Ablehnung ihres Ansuchens in Kenntniß 
gesetzt. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Ab.-Haus: Der Landwehrausschuß be- 
sinnt sich und tritt in die Berathung der Novelle zum Landwehrgesetz 
nunmehr doch ein. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Der Verfassungsausschuß 
beschließt, der Regierung in der galizischen Frage die Initiative, ob 
ihr Elaborat zunächst dem Reichsrath oder dem galizischen Landtag vor- 
gelegt werden solle, zu überlassen. Regierung und Abg.-Haus scheinen
        <pb n="275" />
        Oesterreich-Ungarn. 271 
übereinstimmend der Meinung zu sein, daß es mit dem Ausgleich 
mindestens keine Eile habe. 
Herrenhaus: Die Regierung macht demselben eine Vorlage über 
die Organisirung der Universitäts-Behörden, welche die Universitäten 
ihres bisherigen confessionell-katholischen Charakters entkleiden soll. 
7. Juni. (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: erhöht die von der Re- 
10. 
11. 
13. 
14. 
15. 
gierung geforderte Unterstützung für die Wasserbeschädigten in Böhmen 
von einer halben auf eine ganze Million Gulden. 
„ Die österr.-ungarische Regierung geht auf den Wunsch der Regie- 
rung des deutschen Reichs ein, die socialen Fragen mit Rücksicht auf 
die Gesetzgebung in einer Conferenz zu besprechen, und bezeichnet dazu 
Bevollmächtigte für jede der beiden Reichshälften. 
„ (Oesterreich: Steiermark.) Wirren in der protestant. Gemeinde 
in Graz zwischen der großen Mehrheit der Gemeinde und des Pres- 
byteriums einerseits und dem (orthodoxen) Pfarrer Leidenfrost andrer- 
seits. Der Oberkirchenrath in Wien nimmt Partei für den letzteren 
und überschreitet seine Machtbefugniß, indem er die Mchrheit des 
Presbyteriums absetzt. Die Gemeinde rekurrirt gegen diese Willkür 
an das Ministerium, das die Verfügung des Oberkirchenraths auch 
wirklich aufhebt. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Der Verfassungsausschuß 
genehmigt den Bericht seines Referenten an das Abg.-Haus, betr. den 
galizischen Ausgleich. Es werden jedoch sofort nicht weniger als 7 
Minoritätsanträge angemeldet. Die ganze Angelegenheit bleibt in- 
dessen bis Ende des Jahres liegen. 
„ (Oesterreich.) Der Kaiser sanctionirt die vom Reichsrath be- 
schloßene Errichtung einer Ackerbauhochschule in Wien, der ersten dieser 
Art in Europa. 
„ Der schon längere Zeit in Aussicht genommene Besuch des Kai- 
sers in Berlin wird nunmehr daselbst auf den Anfang Septembers 
förmlich angezeigt. Derselbe stellt sich zwar äußerlich als Gegen- 
besuch für den vorjährigen des Kck#sers Wilhelm in Ischl dar, über 
seine hohe politische Bedeutung herrscht indeß überall nicht der mindeste 
Zweifel. 
(Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: genehmigt ohne Debatte die 
von der Regierung verlangte Erhöhung der kaiserl. Civilliste um eine 
Million Gulden. 
Das Gesetz betr. die rechtlichen Verhältnisse der Erwerbs= und 
Wirthschaftsgenossenschaften wird in dritter Lesung genehmigt. 
„ (Ungarn: Croatien.) Eröffnung des Landtags. Die Magnaten 
haben den Wünschen der Regierung entsprochen: die (freilich kleine) 
Mehrheit ist der Regierung gesichert.
        <pb n="276" />
        272 Gesterreich-Angarn. 
15. Juni. (Ungarn.) Durch ein kaiserliches Manifest an die Gränzer, 
welches mit dem Dank für die bisher jederzeit bewiesene Treue den 
Ausdruck der Ueberzeugung verbindet, daß diese Treue sich auch in 
den neuen Verhältnissen bewähren werde, erfolgt die Provinzialisirung 
(vom 1. Nov. 1872 an) eines weiteren Theiles der Militärgränze 
und die Auflösung der drei banatischen (deutsch-, rumänisch= und ser- 
bisch-Banater) Gränzregimenter und des Tittler Gränzbataillons. 
17. „ (Oesterreich.) Neichsrath, Abg.-Haus; nimmt die Novelle zum 
Landwehrgesetz an, lehnt indeß die darin geforderten Cavallerie-Instruk- 
tions-Cadres ab. 
19. „ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Antwort des Minister- 
präsidenten auf eine Interpellation der Polen bez. des Standes der 
galizischen Ausgleichsfrage: 
„Zum Zwecke der Beantwortung dieser Interpellation glaubt die Regierung 
vor allem einen Rückblick auf den Gang der Verhandlungen über die in Rede 
stehende Angelegenheit werfen zu sollen. Die Regierung ist von ihrem Amts- 
antritt an, in loyaler Erfüllung der in der allerh. Thronrede ausgesprochenen 
Absicht, für eine mit den Interessen des Gesammtstaates verträgliche Verstän- 
digung offen und entschieden eingetreten, sie hat bis zur Stunde ihr Ver- 
mittleramt nicht aufsgegeben. Nunmehr sind die Berathungen des Verfassungs- 
Ausschusses über die galizische Resolution mit Ausnahme des mit der Wahl- 
reform in innerem Zusammenhange stehenden ersten Punktes zum Abschlusse 
gelangt, und ist das Elaborat des Verfassungs-Ausschusses zur Vollberathung 
im Reichsrathe bereit geworden. Zunächst wird es also erforderlich sein, dem 
Reichsrath und der Regierung die beruhigende Ueberzeugung zu verschaffen, 
daß durch die Gewährung der beantragten Zugeständnisse die galizische Reso- 
lution definitiv erledigt und hiemit diese Angelegenheit, der Absicht und den 
Worten der allerh. Thronrede gemäß, endgiltig zum Abschlusse gebracht wird. 
Weder die bevorstehende Vertagung des Reichsrathes, noch die bisher von der 
Regierung beobachtete Haltung vermögen somit irgendwie einen Anhaltspunkt 
zu bieten für die „mannigfachen Deutungen und ernsten Besorgnisse“, auf welche 
die Interpellanten hinweisen.“ 
Das Haus verwirft nach dem Antrage seines Ausschusses die sofortige 
Aufhebung des Zeitungsstempels, beschließt dagegen diejenige der als 
„ungerecht“ bezeichneten Inseratensteuer vom 1. Januar 1873 ab. 
Wahl der Delegationsmitglieder. 
Auch das sog. „Streichquarkrtt“, die Abgg. Rechbauer, Demel, Groß und 
Figuly, befindet sich wieder unter den Gewählten. Es sind dieß die zähen 
Hauptopponenten des Hauses gegen jede Erhöhung des Militärbudgets. Wirk- 
lich will man auch bereits wissen, daß das Reichskriegsministerium von den 
Delegationen eine sehr starke Erhöhung des Militäretats fordern werde. 
22. „ (Oesterreich.) Der Kaiser enthebt den Erzh. Wilhelm von der 
Stelle eines Obercommandanten der Landwehr und ernennt den Erzh. 
Rainer zu seinem Nachfolger. 
3. Juli. (Oesterreich: Krain.) Der bisherige Landespräsident Wurzbach 
v. Tannenberg wird durch den (entschieden verfassungstreuen) Grafen 
Alex. Auersperg ersetzt.
        <pb n="277" />
        Oesterreich-Angarn. 273 
8. Juli. Das Verhältniß zu Rußland gestaltet sich freundlicher: Erzh. 
23. 
Wilhelm geht zu den russischen Manövern bei Zarskoje Selo ab. 
„ (Ungarn: Croatien.) Landtag: genehmigt eine der Regierung ge- 
nehme Antwortsadresse, nachdem die Nationalpartei auf ihre ursprüng- 
liche Absicht, ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung in dieselbe 
hineinzubringen, verzichtet hat. 
„ (Oesterreich: Böhmen.) Der czechische Stadtrath von Prag be- 
schließt eine Petition an den Kaiser zu richten wegen Creirung einer 
czechischen Universität durch Theilung der bestehenden in eine deutsche 
und eine czechische. 
„ (Oesterreich: Böhmen.) Großes Aufsehen macht eine Schrift 
des Altczechen Maly, die unter dem Titel „Erinnerungen und Be- 
trachtungen eines alten Patrioten“ erscheint, durch ihre Geständnisse 
über die angebliche Loyalität der Czechen. 
Das Buch ist ein Versüch, die Geschichte der czechischen Bewegung zu schrei- 
ben, und äußert sich in der gedachten Beziehung dahin: „Das Wort „König" 
übte auf die Czechen stets einen geheimen Zauber aus, es wirkte auf sie ganz 
anders als das Wort „Kaiser", mit welchem Namen sie den regierenden Mo- 
narchen benennen. „König“ war ihnen die Personifikation, des böhmischen 
Staates und der eigenen Autonomie. „Kaiser“ repräsentirt eind sie bedrückende 
Regierung. „Vaterland und König“ war das Losungswort, das in jedem 
national Gesinnten das feurigste Entzücken erweckte; das Wort „Kaiser“ hat 
ihm nie recht gepaßt. Es ist hier am Orte, die sonst so , ausgeschriene“ Loya- 
lität der Czechen uud ihre sprichwörtlich gewordene Hinneigung zur Habs- 
burg'schen Dynastie zu besprechen. In unserer Aufrichtigkeit nehmen wir keinen 
Anstand, dieß Alles als bloßen Humbug zu proklamiren. Ein ähnliches Ge- 
fühl, war bei dem czechischen Volke in Wirklichkeit nie vorhanden Es 
ist eine bekannte Erscheinung, daß das Volk unter jeder verhaßten Regierung 
von der nachfolgenden eine Aenderung zum Bessern erwartet. Wenn aber auch 
wirklich einzelne Mjitglieder der Dynastie beim Volke einiger Beliebtheit sich 
erfreuten, eine Anhänglichkeit an das Regentenhaus selbst existirte nie, weder 
beim gemeinen Volke, noch bei den gebildeten Klassen."“ 
„ (Oesterreich: Dalmatien.) Die Blätter wollen wissen, die be- 
treffenden dalmatinischen Gerichte hätten an die Regierung berichtet, 
daß für sie absolut nichts zu thun sei, weil die Bochhesen es sich in 
neuester Zeit zur Regel machten, ihre Streitigkeiten, statt sie vor die 
österreichischen Gerichte zu bringen, vor einem montenegrinischen Schieds- 
gericht in Cettinje austragen zu lassen. 
Ein amtlicher Widerspruch gegen die Nachricht erfolgt nicht und der slavisch- 
nationale „Wanderer" demonstrirt, daß es eine gute alte und überaus harm- 
lose Sitte in den Bochhe sei, das Recht jenseits der Gränze in Montenegrino 
zu suchen. 
„ (Ungarn.) Resultat der Landtagswahlen: Die Deakisten haben 
19 Sitze gewonnen. Im Ganzen sind 245 Deakisten und 145 Op- 
positionelle gewählt worden. In Pesth erleidet die Opposition eine 
eklatante Niederlage. Zum ersten Mal tritt innerhalb der Deakpartei eine 
ausgesprochen specifisch katholische Fraction auf. 
18
        <pb n="278" />
        274 Oesterreich-Ingarn. 
7. Aug. Der Zusammenkunft in Berlin zu Anfang September, an der 
auch der russische Kaiser Theil nehmen wird, gehen andere Artigkeiten 
voraus, indem der Kaiser zwei russischen Großfürsten österreichische 
Regimenter ertheilt. 
— (Oesterreich.) Die Regierung regt die Frage der Reform der 
katholisch-theologischen Fakultäten neuerdings an. 
Ueber die Geschichte dieser Frage in den letzten Jahren wird folgende Aus- 
kunft gegeben. In zwei Thronreden bereits wurde sie auf die Tagesordnung 
der ministeriellen Arbeit gesetzt. Hr. v. Stremayr ließ in seiner ersten Mi- 
nisterperiode einen Entwurf ausarbeiten, der von Döllinger geprüft und ge- 
billigt wurde; Minister Jirccek schnitt die weitere Fortführung der Angelegenheit 
mit den Worten ab: „Danken wir Gott, daß wir solche theologische Fakultäten 
haben!“ Jirecek ging, Stremayr kam zum zweiten Male und mit ihm der mit 
Döllingers Visum versehene Entwurf. Letzterer wurde im einzelnen umgear- 
beitet und liegt nun einer offiziösen Broschüre, die unter dem Titel: „Die 
Reform der katholisch = theologischen Fakultäten Oesterreichs, Wien 1872“ er- 
schienen ist, zu Grunde. Der Kern des Ganzen ruht in dem Satze: „Die 
theoretische Ausbildung der Candidaten der Theologie muß eine wissenschaft- 
lich gründliche sein und das ganze Gebiet der Theologie umfassen; diese Aus- 
bildung ist aber ein Theil des öffentlichen Unterrichts im Staatswesen, sie ist 
Sache der theologischen Fakultäten und bedingt daher zu ihrem Gedeihen die 
Aufhebung der bischöflichen Lehranstalten und der Klosterschulen." Der Be- 
such der Fakultät ist auf einen dreijährigen Cursus festgesetzt und erst nach 
Vollendung der theoretischen Studien ist der Eintritt in ein bischöfliches Se- 
minar zur praktischen Berufsbildung oder in ein Kloster gestattet. Da- 
mit ist die Frage, ob Universitäts-, ob Seminarbildung des 
Clerus, entschieden. In der strengen Wiederherstellung der theologischen 
Fakultäten als staatlicher Institute liegt ein ganz bedeutender Fortschritt, der 
noch gesteigert wird durch die Einführung der deutschen Sprache als Vortrags- 
sprache und durch die Ausschließlichkeit der Anstellung der Professoren durch 
den Staat. Was den Unterricht betrifft, wird die (Neu-) Errichtung von 
Lehrstlihlen für Geschichte der Philosophie, theologische Encyklopädie, Dogmen- 
geschichte und Symbolik, Patristik und Schulkunde beantragt. In Verbindung 
mit der Reform der theologischen Fakultäten ist auch die Umgestaltung der 
Rigorosenordnung für die Doctorate der Theologie beabsichtigt. Bisher waren 
die theologischen Doctorate im Wesentlichen bischöfliche Hauswürden, der Bi- 
schof examinirte und promovirte durch eigens ernannte Commissäre. Die 
Doctoren der Theologie in Oesterreich sind nicht durch die Fakultät proemo- 
virt und genießen den nicht gerade ehrenvollen Beinamen „Doctores bullati“. 
— (Oesterreich.) Die Regierung gibt den Landesbehörden Verhal- 
tungsnormen bezüglich der Niederlassung aus dem deutschen Reiche 
ausgewiesener Jesuiten. Der Erlaß beruft sich im Wesentlichen auf 
die bestehenden Gesetze betreffs der Gründung neuer Convente geist- 
licher Orden und Congregationen, behält jedoch dem Ministerium die 
Entscheidung vor, falls besondere Anstände obwalten sollten. Die 
Ertheilung der Niederlassungsbewilligung an nichtösterreichische Geist- 
liche wird dem Ermessen und Takte der Statthalter überlassen. 
12. „ Die Regierung verbietet den serbischen und anderen slavischen 
Städten die demonstrative Absendung von Deputationen nach Belgrad 
gelegentlich der Mündigerklärung des Fürsten Milan von Serbien.
        <pb n="279" />
        Oesterreich-Angarn. 275 
17. Aug. (Ungarn.) Der nach Carlowitz behufs Vornahme der Patriarchen- 
22. 
24. 
wahl einberufene Kirchencongreß wird, kaum eröffnet, von dem königl. 
Commissär, General Mollinary, auch sogleich wieder aufgelöst. 
Der Anlaß bietet die Erklärung der serbischen Bischöfe am Vortage der 
Eröffnung, daß die Majorität des Congresses auf Grund der vom vorher- 
gehenden Congresse beschlossenen Statuten, denen die ungarische Regierung die 
Sanction beharrlich verweigert, gegen die Anwesenheit des kgl. Commissärs 
protestiren werde. 
Zur Schlichtung der Wirren wird in Folge des Vorgangs der 
bisherige Patriarchatsverweser Stojtowic abberufen und ein kgl. Com- 
missär entsendet, der auch die Verwaltung der serbischen Kirchengüter 
übernehmen soll, womit der Nationalpartei (Miletic) die wirksamsten 
Waffen für ihre Agitationen entwunden werden. 
„ (Ungarn: Croatien.) Da die Regierung im Landtage doch nicht 
über eine ausreichende und sichere Mehrheit verfügt, so wird derselbe 
vorerst auf den 3. Nov. vertagt. 
„ (Oesterreich: Galizien.) Eine Versammlung von Führern der 
Ruthenen beschließt in Lemberg, im ganzen Lande Bauern-Meetings 
zu veranstalten, denen nachfolgende Resolution zur Annahme vorgelegt 
werden soll: 
b„Die Ruthenen Galiziens streben an: 1) Theilung Galiziens in zwei ge- 
sonderte Administrationsgebiete: Westgalizien oder den polnischen Theil mit 
dem Landtag in Krakau und Ostgalizien oder den russinischen Theil mit dem 
Landtag in Lemberg. 2) Revision des Wahlstatuts vom 26. Februar 1861 
nach dem Grundsatz: gleiche Lasten, gleiche Rechte. 3) Revision des Indem- 
nisations= und Reluitions-Operats, auf Grund dessen die Entschädigung für 
den aufgehobenen Nobot durchgeführt wurde. 4) Revision des Servituten- 
statuts und Wiederaufnahme der in vielen Gemeinden ungerecht durchgeführten 
Entlastung der Servituten. 5) Strenge Durchführung des Grundsatzes, Grund 
und Boden ohne Unterschied zu entlasten, auch in Bezug auf den Kleingrund- 
besitz; hiermit Entlastung der auf den Gemeinden lastenden Servituten des 
Propinationsrechts, des Mahlrechts, der Fischerei und dergleichen, 6) Um- 
arbeitung des Concurrenzgesetzes für Straßenbauten, Straßenausbesserungen, 
Kirchen-, Pfarr= und Schulbaulichkeiten auf gerechter Basis. 7) Abschaffung 
des Gesetzes, dem zufolge die eingepfarrten Ortschaften zum Bau und zur Re- 
peratur der Kirche und der Mutterpfarre concurriren sollen. 8) Uebertragung 
des Präsentationsrechts der Pfarrer auf die die entsprechenden Lasten tragen- 
den Körperschaften mit Berücksichtigung der Großgrundbesitzer im Verhältnisse 
zu ihrer Steuerleistung in der Gemeinde. 9) Aufhebung der Bezirksvertret- 
ungen und der Bezirksausschüsse. 10) Einführung und Gleichberechtigung der 
russinischen Sprache in Amt und Schule in Ostgalizien auf Grund des § 19 
der Staatsgrundgesetze. 11) Eine totale Reorganisation der Schulbehörden 
mit gehöriger Beachtung des russinischen Elements. 12) Abgesonderte Re- 
krutirung der jlldischen Bevölkerung und besondere Berechnung der auf sie 
entfallenden Rekruten. 13) Einführung der Grundbücher für den Kleingrund- 
besitz. 14) Copirung der Josephinischen Katastral-Mappen und des Josephi- 
nischen Inventars für jede Gemeinde auf Gemeindekosten.“ Diese ruthenische 
Resolution soll im Landtage der polnischen entgegengestellt werden. 
4. Sept. (Ungarn.) Zusammentritt des neugewählten Reichstags. 
Thronrede des Kaisers: 
18“
        <pb n="280" />
        276 
Gesterreich-Angarn. 
„.. Es ist die Aufgabe des gegenwärtigen Reichstages, auf Grund der 
verfassungsmäßigen Institutionen die Negelung der gesammten Organisation 
des Staates in einer den Interessen der Nation und den Anforderungen un- 
serer Zeit entsprechenden Weise fortzusetzen; zugleich aber auch durch gesetzliche 
Verfügungen und zweckmäßige Investitionen die Fortentwicklung der geistigen 
und materiellen Interessen der Nation nach jeder Richtung hin zu fördern. 
Zur Lösung dieser großen Aufgabe bedarf es, nebst Ihrer Weisheit, einer 
continuirlichen, consequenten und ausdauernden Thätigkeit, sowie, daß das Ab- 
geordnetenhaus unter Wahrung der Berathungsfreiheit stets regelmäßig und 
unbehindert seinem Berufe obliegen könne. Unsere Regierung wird es für 
ihre Pflicht erachten, bezüglich mehrerer hochwichtigen Gegenstände zu geeig- 
neter Zeit ihre Vorlagen einzubringen. Wir haben es bereits bei Eröffnung 
des jüngst verflossenen Reichstages hervorgehoben, wie wichtig es uns erscheint, 
daß in Folge der Umgestaltung der ständischen Verfassung auch die Organi- 
sation des Oberhauses zeitgemäß modificirt werde, unter Beibehaltung jener 
Vortheile, velche das aus der Geschichte der Nation hervorgegangene und mit 
den höchsten Interessen derselben eng verbundene Oberhaus für die Sicherung 
eines vor Ueberstürzung gewahrten Fortschrittes bietet. Die Wahlbewegung 
hat neuerdings erwiesen, wie unumgänglich nothwendig die Verbesserung der 
Mängel und Ausfüllung der Lücken in den 1848er Wahlgesehen sei, damit 
die Wahlfreiheit auch inmitten des Wogens der Parteileidenschaften allseitig 
mröglichst gesichert werde. Die Verwaltung betreffend, harrt des gegenwärtigen 
Reichstages eine hochwichtige und dringende Aufsgabe, damit auf Grundlage 
der verfassungsmäßigen Einrichtungen die Ordnung und der pünktliche Voll- 
zug der Gesetze nach allen Richtungen hin gewährleistet werde.“ Die Thron- 
rede verheißt nun eine Reihe weiterer Vorlagen zu Regelung des Justizwesens, 
zur Beseitigung der Mängel der Preßgeseygebung, zur Fortentwickelung des 
Unterrichtswesens, zur Förderung der volkswirthschaftlichen Interessen und zur 
entsprechenden Durchführung der Gesetze Über die allgemeine Wehrpflicht und 
das Wehrsystem des Landes. Die Thronrede erwähnt ferner die Fortschritte 
in der Provinzialisirung der ungarischen Militärgrenze, verheißt hierauf be- 
zügliche und noch verschiedene andere Vorlagen und schließt sodann wie folgt: 
„Wir sind Überzeugt, daß Sie sich beeilen werden, die obwaltenden günstigen 
Verhältnisse für diese vielseitige, auf Generation hinaus wirkende Thöätigkeit 
auszunützen. In Unserer Thronrede, mit welcher Wir den vorigen Reichs- 
tag schlossen, haben Wir Unserer freundschaftlichen Beziehungen zu den aus- 
wärtigen Staaten mit Befriedigung gedacht. Seitdem haben Wir neue Bürg- 
schaften für die Fortdauer und die zunehmende Erstarkung dieser freundschaft- 
lichen Beziehungen erhalten. Wir hoffen, daß es Ihnen unter den Segnungen 
des Friedens gelingen werde, das große Werk der begonnenen Reform nicht 
nur weiter zu führen, sondern mit des Allmächtigen Hilfe auch glücklich zu 
vollenden.“ 
5. Sept. (Ungarn.) Der bisherige Cult= und Unterrichtsminister Pauler 
— 
15. 
16. 
übernimmt das Justizministerium und wird im Unterrichtsministerium 
durch den Schwager des frühern (Baron Eötvös) v. Trefurt, ersetzt. 
Dreikaiserzusammenkunft in Berlin. 
„ (Ungarn.) Unterhaus: bei den Delegationswahlen siegt neuer- 
dings ausschließlich die Deakpartei. 
„ Eröffnung der Delegationen in Pesth. Die Regierung legt den- 
selben das Budget für 1873 und ein dießmal sehr bescheidenes Roth- 
buch vor. Das Budget weist eine starke Mehrforderung für das 
Militär auf. 
—
        <pb n="281" />
        Oesterreich-Ungarn. 277 
16. Sept. Der Kaiser empfängt die Delegation und erwiedert auf die An- 
17. 
24. 
sprachen der Präsidenten derselben, indem er die erhöhten Militär— 
forderungen betont: 
„Die günstige Lage der auswärtigen Verhältnisse des Reiches und die er- 
freulichen Beziehungen zu den Nachbarstaaten gestatten Meiner Regierung die 
Ansprüche an Ihre Opferwilligkeit auf jenes Maß zu beschränken, welches die 
Sicherheit der Monarchie, die Erhaltung und Entwicklung der gesetzlich nor- 
mirten Wehrkraft als nothwendig erscheinen ließen. Die Vorlagen sind das 
Ergebniß einer gemeinsamen Berathung mit den Regierungen beider Reichs- 
hälften. Sie beruhen auf gewissenhafter Prüfung und der gereiften Erfah- 
rung der letzten Jahre.“ 
b„ (Ungarn.) Unterhaus: Die Regierung legt demselben das Bud- 
get für 1873 vor. Dasselbe weist ein Defizit von nicht weniger als 
62½ Mill. aus. 
„Der gemeinsame Minister des Auswärtigen, Graf Andrassy, spricht 
sich im Budgetausschuß der österr. Delegation sehr einläßlich über die 
auswärtige Politik des Reiches aus. 
Zunächst erklärt er in Folge einer Interpellation Giskras: Bei Beant- 
wortung der gestellten Frage wolle er sich daran halten, daß der Grund- 
gedanke der Fragen des Vorredners in dem Interesse der Versamm- 
lung an der Erhaltung des Friedens beruhe. Nach seinem (des Ministers) 
Dafürhalten suche man umsonst oder doch nur prekär die Garantie des Frie- 
dens in den momentanen Beziehungen zu einem auswärtigen Staate. Die 
sicherste Garantie sei die eigene Politik des Staates. In dieser Beziehung 
habe bei uns häufig eine Art Schleier darüber gelegen, und man frage sich 
zeitweilig, ob nicht eine andere Politik möglich oder gar angezeigt gewesen 
wäre. Die Monarchie sei in der glücklichen Lage, seit Langem bereits zu be- 
stehen, sie brauche nur erhalten und im Innern entwickelt zu werden. Sie 
habe dasjenige verloren, was sie nicht zu erhalten vermochte und was auch 
zu ihrem Gedeihen nicht nothwendig war; sie sei außerdem an sich groß ge- 
nug, um neuer Erwerbungen entbehren zu können, sie könne und dürfe aber 
nichts mehr verlieren. Es wäre ein absolutes Vergehen gegen die Interessen 
der Monarchie, unsere Aufgabe anders aufzufassen. Zur Frage übergehend, 
ob und welche Unterschiede zwischen der Politik seines Vorgängers im Amte 
und der seinigen obwalten, bemerkt Andrassy, daß der Erstere die österreichisch- 
ungarische Politik in seiner letzten Rede im Juli vorigen Jahres wohl fast 
ebenso gekennzeichnet habe, wie er selbst die seinige bezeichnen müsse. Höchstens 
sei ein Unterschied nur in dem Worte, indem Redner seine Politik nicht sowohl 
eine Politik der freien Hand, als vielmehr eine Politik mit gebundener Marsch- 
route nenne, und diese sei der Friede mit Allen, in erster Linie mit unseren 
Nachbarstaaten. Wenn man conjekturell unserer Politik sogar andere Ziele 
stecken und uns territoriale Erweiterungen zumuthen wolle, dann müsse er 
fragen, welche Objekte sollten uns denn bestimmt sein und welcher Reichshälfte 
sollten wir dieselben zugesellen ? Sie müssen gerade zwischen beide hineingelegt 
werden, und wir kämen dann vielleicht sprichwörtlich zwischen zwei Stühlen 
auf dem Boden zu sitzen. Sei diese unsere innere Situation aber richtig 
aufgefaßt, so ergäbe sich dann die ußere Politik von selbst. Die möglichen 
Zielpunkte der Politik Oesterreichs-Ungarns seien also: dem Staate sagen zu 
können, die Opfer, die man von dir verlangt, sollen den Frieden sichern; dem 
Landmanne sagen zu können: bestelle ruhig deine Felder, sie sollen dir nicht 
zerstampft werden; die Städte versichern zu können: bauet eure Häuser, sie 
werden nicht zerstört werden; dem Capital die Versicherung zu geben; es möge 
angelegt und umgesetzt werden angesichts des gesegneten Friedens. Das sicher
        <pb n="282" />
        278 
Oesterreich-Angarn. 
zu stellen sei Aufgabe des Staates. Wohl könnte man sagen: das sind All- 
tagsaufgaben, die der Ambilion eines Ministers nicht genügen können. Redner 
halte dieß aber für eine Aufgabe, die, wenn sie glücklich gelöst werde, auch 
der höchsten Ambition eines Ministers genügen müsse. Der Minister verwahrt 
sich jedoch gegen ein etwaiges Mißverständniß bei dieser Versicherung. Die 
Aufstellung des Programmes an sich sei wohl leicht, dessen Durchführung 
aber etwas schwieriger. Die letztere sei bedingt durch das Vertrauen in die 
Tendenzen des Staates und in das Gefühl seiner Kraft. Um das Endziel 
in Wirklichkeit zu erreichen, seien zwei Dinge nothwendig: man müsse die 
Ueberzeugung beibringen, daß man als Freund verläßlich und als Feind ge- 
sährlich sein könne. Das erstere sei die Aufgabe des Ministers des Aeußern, 
das zweile jene der Delegationen, derjenigen, welche die Opfer zu bringen 
haben. (Beifall.) Was die specielle Frage über die Beziehungen Oesterreich- 
Ungarns zu anderen Staaten betreffe, so wolle Redner, obwohl er bei der 
Presse in dem Renommée stehe, zu großes Gewicht auf die Bewahrung des 
Geheimnisses zu legen, doch erklären, daß er durchaus keinen Glauben an die 
Wirkung der Geheimhaltung habe, indem er der Ueberzeugung sei, daß eine 
Politik, deren Endzwecke geheimgehalten werden müssen, oft des Geheimnisses 
kaum werth sei. (Beifall.) Was nun die concrete Frage anbelange, ob Ab- 
machungen und welcherlei Art bei der Monarchen-Zusammenkunft in Berlin 
zu Stande gekommen seien, so erklärt der Minister, daß es gar nie in der 
Absicht der Zusammenkunft gelegen, politische Abmachungen zu treffen, sondern, 
daß die Absicht Sr. Majestät lediglich dahin ging, den aufrichtigen guten Be- 
ziehungen zu dem neu constituirten Deutschland durch den Besuch in Berlin 
einen klaren Ausdruck zu geben. Abmachungen hätten daher keine stattgefun- 
den, wohl aber hätten die Minister ihre Anschauungen gegenseitig ausgetauscht, 
und es könne constatirt werden, daß dieser Meinungsaustausch in beiden Rich- 
tungen ein vollkommen befriedigender sei. An der Aufrichtigkeit des Wunsches 
nach Erhaltung des Friedens könne in keiner Richtung hin ein Zweifel auf- 
kommen. Wie allgemein bekannt, habe er bei seinem Amtsantritte eine gewisse 
undefinirbare Spannung in dem Verhältnisse zu Rußland vorgefunden. Der 
Meinungsaustausch in Berlin habe auch hiefür Beruhigung und namentlich 
die erfreuliche Wahrnehmung geboten, daß gewisse panflovistische Tendenzen, 
die es sich fortwährend zur Aufgabe machten, die beiden Staaten mit einander 
in Gegensatz zu bringen, in den maßgebenden Kreisen des großen Nachbarreiches 
keine Unterstützung finden, so daß bei vertrauensvoller Abwägung der gegenseiti- 
gen Interessen auch die gegenseitige Auffassung eine Vertrauen erregende genannt 
werden könne. Was Italien anbelange, so lege er auf die freundschaftlichsten 
Beziehungen zu diesem Staate den größten Werth. Dieselben seien uns vollkom- 
men erhalten und bestehen gegenseitig in vollem Maße. Der einzige schwierige 
Punkt dieser Beziehungen wäre das Verhältniß der römischen Curie zur ita- 
lienischen Regierung. Hier war die österreichisch-ungarische Regierung bemüht, 
durch vollkommene Offenheit und Darlegung ihrer wirklich aufrichtigen Ge- 
sinnungen ihre Ansichten annehmbar zu machen, ohne dem berechtigten Na- 
tionalgefühle nahezutreten. Die Regierung habe die ganz gleiche und offensle 
Sprache nach beiden Seiten hin geführt, weil ihr Auftreten nur in dieser 
Art ein für beide Theile nützliches Resultat in Aussicht stellen konnte; sie 
habe hiebei Alles vermieden, was als ein von Außen kommender Druck dem 
Nationalgefühle berechtigten Anstoß hätte bieten und das zu erreichende Ziel 
zur Verständigung zwischen beiden Theilen erschweren können. Er (Redner) 
könne nur constatiren, daß diese Sprache von Seite der italienischen Regie- 
gierung vollem Verständnisse und aufrichtiger Würdigung begegnet sei. Ueber 
die Beziehungen zur Türkei. äußerte sich der Minister im Wesentlichen 
dahin, daß er dieselben nur als die besten bezeichnen könne. Die von Oester- 
reich-Ungarn befolgte Politik sei dem Oriente gegenüber eine traditionelle, von 
der abzuweichen umsoweniger ein Grund vorliege, als sie den Vortheil der
        <pb n="283" />
        Oesterreich-Angarn. 279 
Verläßlichkeit für sich habe. Dieß schließe aber nicht aus, daß wir mit den 
übrigen Ländern des Orients, die theils integrirende Theile des türkischen 
Reiches theils selbständige Staaten sind, die besten Bezichungen aufrecht zu 
erhalten bestrebt sind und das regste Wohlwollen für ihr Gedeihen und ihre 
Entwicklung bethätigen. Unsere Beziehungen zu allen diesen Ländern könne 
er als sehr erfreuliche bezeichnen. In ähnlicher Weise sprach sich der Minister 
über Serbien aus, dessen Fürst und Regierung zwar mit Oesterreich auf 
freundschaftlichem Fuße stehen, in dessen Mitte aber eine gewisse Partei exi- 
stire, welche auf die Verfeindung der Monarchie mit Serbien hinarbeite. — 
Von bedeutsamem Werthe war die Entgegnung des Grafen Andrassy auf die 
Anfrage Grocholski's, welcher bei dieser Gelegenheit aus der offiziellsten 
Quelle erfahren wollte, ob in Berlin Über die Organisirung der galizischen 
Verhältnisse, wie in polnischen Blättern verlautcte, gewisse Zusicherungen ge- 
macht worden seien, und der deßhalb, wahrscheinlich um diesen Hauptzweck zu 
maskiren, den Minister interpellirte, ob in Verlin auch Fragen der inneren 
Politik in den Kreis der dort gepflogenen Verhandlungen gezogen worden 
seien. Graf Andrassy erklärt hierauf in ebenso offenherziger, wie streng 
constitutioneller Weise, daß dieß nicht der Fall gewesen, und daß es überhaupt 
gegen seine, Grundsätze sei, sich in die inneren Verhältnisse eines Staates ein- 
zumengen, oder eine solche Einmengung zu gestatten. — Noch wird Graf 
Andrassy von Giskra darüber befragt, welche Stellung er als Minister 
des Aeußern der Jesuitenfrage gegenüber eingenommen habe. Der Minister 
beantwortet diese Interpellation in etwas geschraubter und ausweichender Weise, 
indem er betont, daß diese Angelegenheit eigentlich nicht in sein Nessort ein- 
schlage. Bei diesem Anlasse dementirte er auch in entschiedener Weise die ihm 
in den Mund gelegte Phrase von dem „Schießen mit Kanonen unter die 
Spatzen,, indem er hinzufügte, daß er diese Worte erst jetzt als erfunden. 
bezeichuc, weil es in Oesterreich so viel zu dementiren gebe, daß man damit 
fast nicht fertig werde. Bezüglich der ihm vorgeworfenen Geheimthuereien 
mit dem Rothbuche erklärte Graf Andrassy, er sei zwar ein Freund der Oef- 
fentlichkeit, doch gebe es gewisse Dinge, die ohne Verletzung fremder Empfind- 
lichkeiten, insbesondere gegenüber befreundeten Regierungen nicht gut verlaut- 
bart werden könnten; auf diese Rücksicht sei auch der beschränkte Inhalt des 
Nothbuchs zurückzuführen. Im Ganzen, so schloß Graf Andrassy sein Exposé 
nochmals, müsse man aus Oesterreich einen Staat machen, dessen Allianz ge- 
sucht, dessen Feindschaft gefürchtet werde. 
26. Sept. Oesterreichische Delegation: der Budgetausschuß derselben lehnt 
die für Erhöhung der Präsenzzeit eingestellte Mehrforderung im Mi- 
litäretat für 1873 nach lebhafter Debatte, obschon Andrassy und der 
Kriegsminister nachdrücklich dafür eintreten, ab. 
Die Frage betrifft den Cardinalpunkt des diesjährigen Kriegsbudgets, die 
Mehrforderung von 3,761,511 fl., welche der Kriegsminister stellt, um den 
Friedensstand der Armee so weit zu erhöhen, daß alle Wehrpflichtigen, von 
denen bisher ein Theil nach zweijähriger und ein noch geringerer Bruchtheil 
nach achtwöchentlicher Präsenz entlassen wurde, durch volle drei Jahre unter 
den Fahnen gehalten werden können. Der Reichsrath hat es bei Votirung 
des Wehrgesetzes versäumt, ein Maximum der Friedenspräsenz festzustellen, 
der Kriegsminister ist deßhalb in der Lage, mit einer solchen Forderung an 
die Delegation heranzutreten, ohne daß ihm ein gesetzliches Hinderniß im 
Wege steht. Unter solchen Umständen stemmt sich der Ausschuß mit aller 
Macht gegen die beantragte Mehrforderung. Es wird darauf hingewiesen, 
daß die Staatsfinanzen eine solche Ueberbürdung nicht ertrügen, daß, nachdem 
wiederholt die Organisation der Armee für vollendet erklärt worden sei, die 
bisherigen Ansätze für die Erhaltung der Truppen auch genügen müßten, 
und daß, wenn in den Vorjahren kein Grund vorhanden gewesen, den Friedens-
        <pb n="284" />
        280 
Oesterreich-Angarn. 
stand zu erhöhen, dieß auch gegenwärtig nicht der Fall sein müsse. Der 
Kriegsminister beruft sich auf die Erfahrungen der letzten Kriege, auf das 
Beispiel der anderen Staaten, in welchen die Differenz zwischen dem Kriegs- 
und Friedensstande geringer sei, als in Oesterreich; er wird auch von dem 
Grafen Andrassy auf das Lebhafteste unterstützt; allein der Ausschuß hält die 
Hand fest auf dem Säckel der Steuerträger. Die Delegirten Giskra, Brestel 
und Herbst setzen den Ausführungen des Kriegsministers den heftigsten Wider- 
stand entgegen. Der Letztere zumal betont, daß von einer Erhöhung des 
Friedensstandes um etwa neun Prozent unmöglich die Kriegstüchtigkeit der 
Armee abhängen könne. Bei der Abstimmung wird denn auch die Forderung 
der Kriegsverwaltung mit 16 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Dr. Rechbauer, 
welcher über diese Frage referirt hat, berichtet auch über den zweiten Theil 
des Heeresbudgets: „höhere Commanden und Stäbe.“ Er erklärt sich gegen 
die ungerechtfertigt große Anzahl von Generalen in der Armee und beantragt, 
indem er die Position des Vorjahres (1,750,000 fl. gegen 1,962,477 fl.) für 
genügend erklärt, einen Abstrich von 192,000 fl. Der Kriegsminister ver- 
theidigt seine Position, indem er den Antrag als einen unmotivirten Bauschal- 
Abstrich bezeichnet. Allein Dr. Herbst entgegnet ihm, daß die Position des 
Vorjahres selbst als ein genügender Grund für den Abstrich gelten könne. 
Die Delegation müsse daran festhalten, daß die einmal als genügend erkannten 
Unsätze fortan als Basis zu gelten hätten. Gegenstand einer besonderen De- 
batte in diesem Titel ist die Stelle des Armee-Inspektors (welche z. Z. Erz- 
herzog Albrecht versieht). Es sallen ziemlich scharfe Worte in Bezug auf 
diesen Posten. Giskra und Rechbauer bezeichnen die Stelle geradezu als 
überflüssig Und überdieß den constitutionellen Einrichtungen nicht entsprechend. 
Gleichwohl begnügt sich der Ausschuß damit, den beantragten Abstrich vor- 
zunhmnen. ohne bezlglich des beanstandeten Postens eine specielle Entscheidung 
zu treffen. 
  
30. Sept. Ungarische Delegation: Der Budgetausschuß desselben bewilligt 
einerseits die vom Budgetausschuß der österr. Delegation abgelehnte 
Mehrforderung im Militäretat für Erhöhung der Präsenzzeit. 
Die Majorität des Ausschusses ist offenbar schon von vornherein für die 
Bewilligung gewonnen. Lonyay, Andrassy und Kerkapolyi sind im Namen 
der Regierung erschienen. Paul Sennyey fragt aber die Minister, ob 
ihnen etwa finanzielle oder politische Momente bekannt seien, die auf die Frage 
der „Heranziehung des Jahres-Rekruten = Contingents der Linien= Infanterie 
und Jägertruppe zur dreijährigen Dienstzeit“" Bezug hätten. Außer diesen 
wünsche er auch noch die Stellung der ungarischen Regierung zur Frage 
überhaupt kennen zu llernen. Zuerst nimmt das Wort Kerkapolyi (der 
ungarische Finanzminister): Allerdings sei die Summe jährlich wiederkehrender 
3¾ Millionen, von welchen 1¼ Millionen auf Ungarn fallen, eine sehr be- 
deutende. Ob diese zu bewilligen sei oder nicht, das entscheiden zumeist mili- 
tärische und politische Rücksichten. Die Finanzlage Ungarns sei nicht so schlecht, 
als die Blätter sie darstellten, wenn sie momentan auch nicht gerade glänzend 
genannt werden könne. Lonyay hebt besonders die politischen Momente 
hervor. Er habe in Gegenwart des Kaisers nach langen Kämpfen mit dem 
Kriegsminister zugestimmt, daß die besagte Erhöhung ins Budget aufgenom- 
men werde; es ginge nun nicht gut an, diese Erhöhung von Seiten der un- 
garischen Delegation zu verweigern. Ungarn müsse den Beweis liefern, daß 
es selbst mit beinahe unerschwinglichen Opfern für die Stärkung und militä- 
rische Schlagfertigkeit der Monarchie einzustehen wisse. Zum Schluß fügt 
noch Andrassy einige Bemerkungen über moralische Pflichten und politische 
Rücksichten hinzu und die „Finanzconferenz“ constituirt sich als Heeres-Aus- 
schußsitzung. Der Präsident verkündet, daß die Regierung Über die Finanz- 
lage „befriedigende Aufschlüsse“ gegeben habe und sonst auch sowohl politische
        <pb n="285" />
        Oesterreich-Angarn. 281 
als militärische Gründe dafür besitze, die vom Kriegsminister geforderte Er- 
höhung des Friedenstandes zur Annahme zu empfehlen. Darauf wird die 
Erhöhung des Friedensstandes mit Majorität angenommen. Nachdem damit 
der Kriegsminister seine hauptsächlichste Budgetpost gesichert hatte, läßt er sich 
zu Zusagen herbei. Für die Bewilligung der geforderten Millionen dankend, 
setzt er nachdrücklich auseinander, wie nothwendig und ersprießlich diese Er- 
höhung des Friedensstandes sei und daß mit derselben die seit Jahren in 
Ausführung begriffene Armee-Organisation den Abschluß finde. Das jetzt 
vorgelegte ordentliche Budget könne für Friedenszeiten als Normalbudget be- 
trachtet werden. Preiserhöhungen und Vertheuerungen der Lebensmittel aus- 
genommen, sei das jetzige Budget so zusammengestellt, daß das Kriegsmini- 
sterium mit demselben sein Auskommen finden könne. Selbstverständlich ruft 
diese freiwillige Erklärung Befriedigung hervor. Auf Antrag eines elwas 
mißtrauischen Mitgliedes der Delegation wird sie indeß doch sogleich vollinhalt- 
lich zu Protokoll gebracht.“ 
3. Oct. Oesterreichische Delegation: bewilligt den Dispositionsfond von 
440,000 fl., auf den Graf Beust s. Z. verzichtet hatte, den nun 
aber Graf Andrassy wieder fordert, ungeschmälert. 
8.— 9. Oct. (Oesterreich.) Congreß der föderalistischen Partei in Wien. 
Dieselbe einigt sich über folgendes Programm: 
„Die Rechtspartei, wie sie sich nennt, tritt ein in staatsrechtlicher 
Hinsicht: I. Für die Aufrechterhaltung der Einheit und Untheilbarkeit der 
Monarchie unter dem angestammten allerhöchst regierenden Herrscherhause auf 
Grund der pragmatischen Sanction; II. für die Aufrechterhaltung der Selbst- 
ständigkeit, geschichtlichen Eigenberechtigung und Integrität aller einzelnen 
Königreiche und Länder des Reiches; III. in organischer Fortentwickelung dieser 
beiden Thatsachen für Ordnung des öffentlichen Rechtes in Land- und Reichs- 
verfassung auf christlicher Grundlage. Zur Erreichung dieses Zieles hält sie 
für nothwendig die Anerkennung und Durchführung folgender Grundsätze: 
1. Das Landesrecht kann anders nicht abgeändert werden, als von dem recht- 
mäßigen Landtage mit Zustimmung des Monarchen; 2. das Recht der Legis- 
lative steht virtuel dem Lande, beziehungsweise dem Landtage im Vereine mit 
dem Monarchen zu; 3. die Legislation über jene Angelegenheiten, welche ihrer 
Natur nach als gemeinsam erkannt werden, wird an eine Versammlung von 
Deputirten der Landtage abgetreten. In allen nicht als gemeinsam erklärten 
Angelegenheiten wird die Gesetzgebung durch den Landtag im Vereine mit dem 
Monarchen geübt. Den Landtagen bleibt es vorbehalten, falls ein weiteres 
Bedürfniß nach Vereinbarung in der Gesetzgebung unter allen oder einigen 
Ländern anerkannt wird, damit jene unter Wahrung der Selbstbestimmung jedes 
Landes zu betrauen. 4. Die Administration ist rücksichtlich der gemeinsamen 
Angelegenheiten einem Ministerium Übertragen, dessen Wirkungskreis jedoch sich 
nicht Üüber den Bereich derselben hinaus erstrecken kann. Die Administration 
aller nicht als gemeinsam erklärten Angelegenheiten wird durch eine im Rathe 
der Krone vertretene Landesregierung besorgt. Das Ministerium ist für die 
Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten der Deputirten-Versammlung, 
die Landesregierung aber für die Verwaltung der nicht gemeinsamen Ange- 
legenheiten dem Landtage verantwortlich. 5. Die diesen Grundsätzen entspre- 
chende Stellung jedes Landes zum Monarchen und zu den übrigen König- 
reichen und Ländern wird durch ein zwischen dem betreffenden Landtage und 
der Krone zu vereinbarendes Landesgrundgesetz geregelt. 6. Es sind den Ver- 
hältnissen und Bedürfnissen der Länder wirklich entsprechende Wahlordnungen 
mit gerechter Ausdehnung des Wahlrechts und mit möglichster Erleichterung 
der Auslbung desselben herzustellen. Ueber die Schulfrage: Die Gesetz-
        <pb n="286" />
        282 Oesterreich-Ungarn. 
gebung in Sachen der Schulverfassung gehört in die Competenz der Landtage 
unter der Sanction des Monarchen. Die Regelung der Schulgesetzgebung 
liegt daher außerhalb des Kreises der gemeinsamen Aktion der österreichischen 
Rechtspartei. Nachdem aber die dermaligen Schulgesetze und Verordnungen 
1. in das unantastbare Recht der Familie in Sachen des Unterrichtes und 
der Erziehung durch Schulzwang und Schulsteuer zu Gunsten confessionsloser 
Schulen eingreifen; 2. das Recht der Länder auf autonome Regelung dieses 
Zweiges der Gesetzgebung durch Centralisation desselben ausheben; 3. das Recht 
der Kirche und aller gesetzlich anerkannten Confessionen auf Geltendmachung 
des denselben wesentlich gebührenden Einflusses auf die Schulverfassung und 
Schulleitung namentlich durch Beeinträchtigung des Bestandes und der Be- 
gründung confessioneller Schulen, sowie durch Verwendung des für confessionelle 
Schulen gewidmeten Vermögens zu Gunsten confessionsloser verletzen und be- 
seitigen: so erkennt die österreichische Rechtspartei eine durchgreifende Abände- 
rung dieser Gesetzgebung als ein wesentliches Bedürfniß. Ueber die na- 
tionale Frage: Die Rechtspartei tritt ein: 1. Für volle Gleichberechtigung 
aller Nationalitäten im öffentlichen Leben, vorzüglich in der Schule, im Amte 
und in Beziehung auf politische Rechte; 2. der Schutz der nationalen Mino- 
ritäten wird durch eigene mit denselben auf den Landtagen zu vereinbarende 
und den betreffenden Landesgrundgesetzen zu inarticulirende Nationalitätengesetze 
gewährleistet. Betreffend die kirchlichen Verhältnisse: 1. Die öster- 
reichische Rechtspartei steht ein für die Eigenberechtigung und Freiheit der ka- 
tholischen Kirche, sowie Überhaupt für die Nechte und Freiheit aller gesetzlich 
anerkannten Religionsgenossenschaften und für die unabhängige Verwaltung 
ihres Vermögens und ihrer Stiftungen. 2. Insofern die Regelung des Ver- 
hältnisses der Kirche und der gesetzlich anerkannten Religionsgenossenschaften 
zum staatlichen Leben Gegenstand der weltlichen Gesetzgebung ist, gehört sie zur 
Competenz der Landtage unter Sanktion des Monarchen.“ 
9.— 10. Oct, Oesterr. Delegation: Entscheidende Berathung über die vom 
Reichsministerium in Uebereinstimmung mit den beiden Ministerien 
geforderte Erhöhung des Militärctats. Die Führer der Verfassungs- 
partei, Giskra, Herbst, Brestel und Rechbauer sprechen sich nachdrücklich 
gegen die Bewilligung, die Reichsminister Andrassy und Kuhn ebenso 
nachdrücklich für dieselbe aus. Schließlich wird indeß auf den An- 
trag von Gablenz die Bewilligung mit 32 gegen 24 Stimmen aus- 
gesprochen. 
Giskra als Berichterstatter der Commission tragt auf Ablehnung an: 
Das Militärbudget zeigt seit Jahren ein namhaftes Anschwellen. Im Jahr 
1869 belief sich auf Grundlage des neuen Wehrgesetzes der Truppenstand auf 
215,000, heute auf 251,000 Mann ohne Grenzer. Im Jahr 1869 wurden 
Ordinarium bewilligt 68,= Millionen, im Jahr 1870 70/4 Millionen, 1871 
76,4 Millionen, 1872 79, Millionen, und heuer werden 86 Millionen begehrt. 
Als die Regierung das Wehrgesetz einbrachte, hatte die Kriegsverwaltung ent- 
weder nicht den Ueberblick Über die Consequenzen oder forderte stückweise, weil 
sie nicht wagte, mit so riesigen Anforderungen zu kommen. Die Hochschätzung 
der Armee ist das durchgreifende Gefühl sämmtlicher Delegirten. Man be- 
trachtet sie nicht als nothwendiges Uebel, sondern als gleichberechtigtes Organ 
im Staatswesen. Der Ausschuß hat daher alles bewilligt, was dem 
Manne zu gute kommt, flühle sich aber verpflichtet, unbegründete Anforderun- 
gen zurückzuweisen. Je rücksichtsloser früher in den Säckel der Steuerträger 
gegriffen wurde, desto sparsamer müsse man jetzt sein. Als das Wehrgesetz 
berathen wurde, sind 80.5 Millionen in Aussicht gestellt worden, jetzt werden 
85 Millionen, also um 5 Millionen mehr, beantragt. Ihn unterstützt na- 
mentlich Herbst in ausführlicher Rede. Der Kriegsminister F.M.
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        Oesterreich-Angarn. 283 
Kuhn sucht zunächst die Einwendungen einzelner Vorredner gegen die Er- 
höhung des Präsenzstandes zu widerlegen, und hält namentlich Herbst gegen- 
über die Ansicht aufrecht: daß es zur Ungerechtigkeit werde, wenn von den 
Soldaten, für welche eine dreijährige Präsenzzeit bestehe, die einen eine kürzere, 
die anderen eine längere Zeit hindurch bei der Fahne behalten werden sollen, 
erläutert die Nothwendigkeit einer längeren tüchtigen Schulung der Truppen 
aus der Verschiedenheit der jetzigen von der früheren Gefechtsweise, und sucht 
auch vom volkswirthschaftlichen Standpunkt aus nachzuweisen, daß die Erhöh- 
ung des Präsenzstandes nicht nachtheilig sel, da man die Armee als eine Schule 
für das Volk betrachten müsse, und von den bedeutendsten Nationalökonomen, 
wie z. B. Stein, zugegeben werde, daß man die Ausgaben für die Armee 
als unproduktive nicht betrachten dürfe. Schließlich erklärt der Kriegsminister 
auf ausdrückliche Ermächtigung des Kaisers, und im Namen der Regierung, 
daß das gegenwärtige Budget ein Normalbudget sein solle, und empfiehlt mit 
einem Appell an die Opferwilligkeit und anerkannte Vaterlandsliebe der Mit- 
glicder der Delegation die Anträge der Regierung auf das eindringlichste. 
Graf Andrassy: Ich würde gern in dieser, mein Ressort nicht unmittel- 
bar berührenden Frage die Geduld der Versammlung gar nicht in Anspruch 
nehmen, wenn nicht meiner kundgegebenen Ueberzeugung in dieser Frage 
Gründe unterstellt worden wären, die ich nicht acceptiren kann. Zur klaren 
Beurtheilung der Sache muß ich mir drei Fragen stellen: 1) Wird durch die 
richtige Ausnützung der dreijährigen Dienstzeit der militärische Werth und 
die Kriegstüchtigkeit derart erhöht, daß sie andern ebenbürtig wird 2) Sind 
die europäischen Verhältnisse derart, daß wir diese als nothwendig erkannie 
Maßregel umgehen können? 3) Sind die Staatsfinanzen in der Lage, die 
hiezu nöthigen Opfer zu bringen? Die erste Frage findet ihre bejahende Be- 
antwortung in der vom Kriegsminister gegebenen klaren, deutlichen und ge- 
treuen Darstellung. In Betreff der zweiten Frage müsse er vor allem den 
principiellen Satz aufstellen, daß der Ausspruch des Ministers des Aeußern 
niemals die Grundlage für die Organisation der Armee bilden könne. Graf 
Andrassy verwahrt sich gegen die allgemeine Voraussegung, als wohne dem 
Minister des Aeußern gleichsam als einer Gattung von Laubfrosch der Instinkt 
inne, jede Wetterveränderung wahrzunehmen. Derartige ministerielle Wetter- 
propheten haben sich sehr häufig als falsche erwiesen, und der Minister des 
Aeußern müsse in seinen bezüglichen Aussprlichen am meislen vorsichtig sein, 
weil er die schwarzen Wolken, die er anzeigt, zugleich anzieht (Sehr gut!), 
weil er dadurch, daß er den Staat von der Gefahr avertirt, ihm selbst die 
Möglichkeit derselben auch auf den Hals bindet. Er wolle jedoch von dem, 
was er im Ausschuß in Betreff der Lage nach außen gesagt, nicht ein Wort 
zurücknehmen. Er wiederhole erneuert: daß er das Ziel und das Resultat 
der Berliner Zusammenkunft als solches betrachten muß, welches den euro- 
päischen Frieden zu stärken gceignet ist. Er wiederhole erneuert, daß die Ver- 
hältnisse Oesterreich-Ungarns zu allen maßgebenden Staaten sehr gute genannt 
werden können, und er die feste Ueberzeugung habe, daß sie auch gute bleiben 
werden, solange die Politik treu befolgt wird, welche er nicht einfach als die 
seinige bezeichnen will, die vielmehr aus den gesund aufgefaßten Interessen der 
Monarchie mit bedeutender Kraft resultire, nemlich die Politik des Friedens. 
(Beifall.) Daraus aber könne niemand die Consequenz ziehen, daß er den 
europdischen Frieden auf Jahre hinaus garantiren könne. Dieß könne nie- 
mand. Er müsse vielmehr in Uebereinstimmung mit dem Abg. Greuter den- 
jenigen Löschmann als einen schlechten bezeichnen, der daraus, daß er und 
auch andere principiell gegen eine Feuersbrunst sind, das Argument gegen die 
rechtzeitige Beischaffung der Löschrequisiten herleiten wollte. Vertrauen verdiene 
derjenige, der sagt: ich werde trachten, daß kein Feuer entstehe; entsteht es 
aber, dann werde ich möglichst rasch löschen; gebt mir jedoch früher die nö- 
thigen Apparate und Kräfte dazu. Graf Andrassy weist darauf hin, daß die
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        284 
Oesterreich-Ungarn. 
mit anderen Staaten angeknüpften Beziehungen sich in kritischen Momenten 
nur dann als fest und verläßlich erweisen, wenn man die ausreichende Kraft 
mitbringt. Es ist dieß eine realistische Politik, aber sie ist die einzige, die vor 
Täuschungen bewahrt, besonders wenn sie Hand in Hand geht mit dem ehr- 
lichen Willen, den Frieden aufrecht zu halten. Die finanzielle Frage betrachtet 
Graf Andrassy von dem Moment an als bejahend beantwortet, als der Aus- 
schuß die vom Frhrn. v. Gablenz beantragte Einvernehmung des eisleithani- 
schen Finanzministers als nicht nöthig ablehnte. Er konnte derselben keine 
andere Deutung geben, als daß man von der Leistungsmöglichkeit vom finan- 
ziellen Standpunkt überzeugt sei. Er wolle hiemit dem Ausschuß durchaus 
keinen Vorwurf machen. Graf Andrassy weist hierauf mit einzelnen Ziffern 
nach, daß die derzeitigen Anforderungen der Kriegsverwaltung weit unter 
jenem Maße sind, als sie es in den Sechziger Jahren waren, wo die Stärke 
der Armee noch bei weitem nicht den derzeitigen Stand vorgezeichnet hatte, 
was besonders gegenüber der allseitig sehr fühlbaren Steigerung der Theuer- 
ungsverhältnisse wohl ein sehr beachtenswerther Factor sei. Graf Andrassy 
wiederholt hierauf in ganz entschiedener Weise die vom Kriegsminister abge- 
gebene Erklärung: daß die dießiährigen Anforderungen der Kriegsverwaltung 
als ein fester Rahmen eines Normalbudgets für das gesammte 
Ordinarium zu betrachten seien, und will dieser Erklärung ein um so 
größeres Gewicht vindiciren, als sie vom Ministerium aus eigenem freien 
Willen und aus aufrichtiger Ueberzeugung abgegeben wird. Graf Andrassy 
wiederholt daher ausdrücklich, daß innerhalb derienigen Summen, welche die 
Regierung von der Delegation anspricht, auch für die nächsten und die weite- 
ren Jahre, abgesehen von ganz außerordentlichen Veränderungen der Geldver- 
hältnisse für das Ordinarium das volle Auskommen werde gefunden werden. 
Graf Andrassy weist hierauf auf die während der Debatte wiederholt ange- 
deutete Solidarität der Regierung dem Kriegsbudget gegenüber, und betont 
besonders, daß die Regierung durch die angenommene Stellung absolut keine 
Pression üben wollte, vielmehr nur eine constitutionelle Pflicht erfülle, indem 
sie dem für die Armee zunächst besorgten Kriegsminister die für die Steuer- 
träger sorgenden Übrigen Minister an die Seite stellte und schließt mit den 
  
Worten: „Es möge mir erlaubt sein, zu betonen, daß die Argumente, die von 
Seite der Regierung geltend gemacht wurden, sich nicht als eine Pression dar- 
stellen, wie man dieß anzudeuten versuchte, sondern als Argumente, die, wenn 
sie von beiden Seiten objectiv erwogen werden, mit wenigstens gleichem Ge- 
wicht in die Wagschale der Entscheidung fallen dürften.“ Berichterstatter Gis- 
kra kommt darauf zurück, daß es sich nicht um die Nützlichkeit der Maßregel, 
sondern um deren Nothwendigkeit handle. Die Nützlichkeit könne man zuge- 
ben, nicht aber die Nothwendigkeit, welche auch nicht von den Ministern dar- 
gethan sei. Man gehe wieder so vor, wie in früheren Jahren, daß man sich 
ein Ziel stecke, ohne zu erwägen, daß man später seinen Irrthum eingestehen 
müsse. Wenn der Minister des Aeußern gesagt hätte, das heurige Budget sei 
ein Normalbudget, wie das preußische mit 65 Mill. Thlr., so ließe sich darüber 
reden, so aber ist unser Extraordinarium unberechenbar. 
So zu sagen die gesammte verfassungstreue Presse, in Wien und den 
Provinzen, ist mit dem Vorgehen der Führer der Partei dießmal nicht ein- 
verstanden und findet dasselbe in dem Augenblicke, da die Wahlreformfrage 
des Reichsraths in Aussicht stehe und die Partei alles und einmüthig daran 
setzen sollte. diese glücklich nach oben und nach unten durchzusetzen, zum min- 
desten inopportun gegenüber der Sachlage, daß offenbar beide Ministerien dem 
Kaiser das Wort gegeben hätten, das gemeinsame Ministerium in dieser 
Frage zu unterstütgen und den Militäretat unverkürzt durchzusetzen; durch 
ihre Opposition erschwerten aber die Parteiführer die Stellung des doch 
von der Partei einmüthig unterstützten Ministeriums Auersperg gegenüber 
dem Kaiser.
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        Oesterreich-Ungarn. 285 
9. Oct. (Oesterreich.) Die Regierung ermannt sich endlich gegenüber 
den Willkürlichkeiten der (vom Staate doch mit schweren Opfern ga- 
rantirten) Privateisenbahnen und deren Verwaltungsräthen zu einer 
energischen That, indem sie die Lemberg-Czernowitzer Bahn mit Se- 
quester belegt. 
11. „ (Ungarn.) Unterhaus: beendigt die am 28. Sept. begonnene 
Debatte über die Antwortsadresse. Großer Eindruck der Rede des 
conservativen Magnaten Baron Sennyey, in dem Viele sofort das 
Haupt eines bevorstehenden conservativen Ministeriums zu sehen meinen. 
Der Ministerpräsident Graf Lonyay wird wegen der „Familienbahnen“ 
und der selbst als Ministerpräsident noch beibehaltenen Verwaltungs- 
rathsstellen scharf angegriffen. Schließlich aber wird der Entwurf der 
Deakpartei mit 185 gegen 101 Stimmen angenommen. 
19. „ Ungarische Delegation: nimmt das Militärbudget einstimmig an. 
22.—24. Oct. Die Delegationen einigen sich über die noch gebliebenen 
Differenzen. Der Kaiser ertheilt den Beschlüssen sofort seine Geneh- 
migung, worauf die Session geschlossen wird. 
26. „ Bevollmächtigte der Regierungen beider Reichshälften unterzeichnen 
in Wien ein Protokoll bezüglich der seit einiger Zeit ventilirten Bank- 
frage, das dieselbe vorläufig dahin regelt: 
1) Es wird die Einheit der Währung für beide Reichstheile anerkannt; 
es wird jede Einrichtung, welche diese Einheit stört oder mit der österreichischen 
Nationalbank über die Bedingungen der Verlängerung des Privilegiums, 
giltig für die beiden Reichstheile, Verhandlungen einzuleiten hindert, ausge- 
schlossen; es sind diese Verhandlungen vorerst mit der österreichischen National- 
bank in Wien zu beginnen. 2) Die Nationalbank ist unter Intervention der 
österreichischen Regierungen einzuladen, sofort für die ungarischen Filialen jene 
Dotationserhöhung eintreten zu lassen, welche die österreichischen Filialen seit 
1867 erhaltlen haben. (Diese Erhöhung beträgt, proportionirt berechnet, für 
Ungarn vier Millionen Gulden.) 3) Es haben von beiden Regierungen ent- 
sendete Commissionen mit einer Commission der Nationalbank behufs Ver- 
handlung mit derselben zusammenzutreten. Die Verhandlungen Üüber den 
staatsrechtlichen Theil werden damit nicht als abgeschlossen betrachtek. Alle 
Detailfragen werden in späteren Verhandlungen stets auf die angenommene 
Basis der Einheit der Währung, auf den angenommenen Grundsatz bloß einer 
Banknote in beiden Neichshälften zurückgeführt werden. Darauf soll auch, 
wenn alles sonst geregelt ist, als Schlußstein eine Bankakte und vor derselben 
die Einigung bezüglich der 80-Millionenschuld erfolgen. Der Zuschuß von 
vier Millionen an die ungarischen Filialen soll als Beweis des Entgegenkom- 
mens, als Zeichen, daß die Nationalbank den Kriegszustand nicht fortsetzen 
will, gelten. Die vier Millionen würden dann schon am 1. November in 
Ungarn eintreffen. 
30. „ (Oester reich.) Der in einem Preßprocesse gegen den altkatholi- 
schen Pfarrer Anton in Wien gerichtlich verurtheilte Pfarrer Scherner 
wird vom Kaiser sofort und ohne daß derselbe darum nachgesucht hätte, 
begnadigt. 
— „ (Ungarn: Croatien.) Der letzte der katholischen Bischöfe, die 
seiner Zeit das Unfehlbarkeitsdogma auf dem vaticanischen Concil
        <pb n="290" />
        286 
Oesterreich-Angarn. 
bekämpft haben, Bischof Stroßmayer v. Diakovar, unterwirft sich 
endlich auch. 
2. Nov. (Ungarn.) Die croatische Regnicolar = Deputation macht einen 
10. 
12. 
18. 
Vorschlag zu einer Modification des Ausgleichs von 1868, der indeß 
den Ungarn völlig unannehmbar erscheint. 
„ (Oesterreich.) Eröffnung der Landtage in sämmtlichen Kron- 
ländern Cisleithaniens. In Böhmen und Mähren erscheinen die cze- 
chischen, in Dalmatien die autonom-italienischen Abgg. nicht. 
„ (Ungarn.) Die Regierung schließt zu Deckung des Deficits ein 
Anlehen von 54 Mill. zum Curse von 74 ab. 
„ (Ungarn.) Unterhaus: Verhandlungen des Deakclubs über die 
Verhandlungssprache der hauptstädtischen Repräsentenz. 
Die Debatte erfolgt gelegentlich eines Gesetzentwurfs betreffend die Orga- 
nisation der Hauptstädte, indem ein Abg. deutscher Herkunft, Namens Steiger, 
eine für das Renegatenthum sehr beschämende Scene herbeiführt. Er stellt 
nämlich den Antrag, daß die Verhandlungssprache der Repräsentanz der Haupt- 
stadt ausschließlich die magyarische zu sein habe. Gegen diesen Antrag, wo- 
durch die deutsche Sprache, die Muttersprache von mehr als zwei Dritteln 
der Bevölkerung Pest-Ofens aus den Berathungen der hauptstädtischen Muni- 
cipalvertretung gänzlich verbannt würde, sprechen die Magyaren Gorove und 
Franz Deak. Ersterer betont, daß er im Interesse seiner eigenen Nationalität 
keine Feindseligkeit gegen die Deutschen wünsche, die bisher nie separatistische 
oder gegen den ungarischen Staat gerichtete Bestrebungen bekundet haben. 
Deak sagt: er sei gewiß ein ebenso guter Ungar wie andere, aber er sei älter 
als diese und sehe daher die Dinge ruhiger an. Wäre die ungarische Na- 
tionalität bedroht, so würde er für den Schutz derselben alles aufbieten, sowie 
er seinerzeit das Tragen der ungarischen Kleidung billigte als eine Demon- 
stration gegen die antinationale Richtung der Negierung, die heute bereits 
überflüssig geworden. Er wolle indeß Niemandem Zwang anthun. Die Sprachen- 
frage wird denn auch im Club nicht entschieden, sondern als offene erklärt, 
für welche Jedermann nach seiner Ueberzeugung im Reichstage eintreten könne. 
„ (Ungarn.) Erzbischof Haynald spricht im Pesther Comitat um- 
sonst zu Gunsten der Jesuiten. 
In der Congregation des Comitats kommt nemlich ein Aufforderungs- 
schreiben der Städte Hermannstadt und Arad um Unterstützung ihrer an den 
Reichstag gerichteten Petition gegen die Einwanderung der Jesuiten zur Ver- 
lesung und hiezu nimmt Erzbischof Haynald das Wort, um in zweistlindigem 
Vortrage die Jesuitenfrage nicht nur Ungarns, sondern aller Länder zu be- 
sprechen. Ungarn hätte den Jesuiten, welche frühere Könige beriethen, viel zu 
verdanken. Heute noch leisteten sie durch Erziehnng der Jugend, beispielsweise 
in Kalocsa, bedeutendes. Daß Deutschland sie ausgewiesen, habe darin seinen 
Grund, daß „Bismarck dasselbe nun auch im Protestantismus einigen wolles. 
Nach Haynald beantragt Gullner, die zwei Petitionen nicht nur zu unterstützen, 
sondern eine eigene Petition um die gesetzliche Beschränkung der Einwanderung 
der Jesuiten an den Reichstag zu richten. Der Antrag wird unter stürmi- 
schem Zuruf angenommen. 
„ (Ungarn.) Unterhaus: Gewaltiger Scandal gegen den Minister- 
präsidenten Graf Lonyay. Lonyay verlangt vom Deatclub Genug- 
thuung, sonst müsse er zurücktreten. Der Club tritt sofort zusammen
        <pb n="291" />
        Oesterreich-Angarn. 287 
und ebenso die Minister, die in diesem Fall zum Ministerpräfidenten 
stehen. 
Anlaß gibt die Beantwortung einer Interpellation betreffs der Beeidigung 
eines Richters der königlichen Gerichtstafel, Batagliarini. Nach einem provi- 
sorischen Gesetze werden die Fiumaner Processe erster und zweiter Instanz von 
der Gerichtstafel in Pest entschieden. In Fiume versteht Niemand magyarisch; 
die ungarische Regierung hat deßhalb den Fiumanern den Gebrauch der ita- 
lienischen Amtssprache zugestanden. Nun aber verstehen die Beisityer der Pester 
Gerichtshöfe nicht italienisch; es mußten deßhalb aus der Hafenstadt Nichter 
berufen werden, welche wieder nicht magyarisch können. Die Beeidigung der 
Berufenen erfolgte in magyarischer Sprache, d. h. die Schwörenden sprachen 
jedes einzelne ihnen vorgesprochene Wort der Eidesformel nach. Bei Referaten 
ist solche Comödie unmöglich. Herrn Batagliarini wurde deßhalb das Referat 
in der einzigen Sprache gestattet, welche in Pest wie in Fiume den anständigen 
Menschen geläufig ist: der deutschen. In diesem Sinne beantwortete der 
Justizminister Pauler die Interpellation des Deutschenfressers Csernatony. 
Dieser, mit der Antwort nicht zufrieden, sagte, die Regierung fördere die 
Germanisation. Sie sei so wenig ungarisch, daß sie keine Existenz-Berechtigung 
habe; denn daß die Minister sich Häuser bauten und Güter kaufen, sei keine 
Existenz-Berechtigung. Darauf folgten stürmische Rufe: „Zur Ordnung!“ 
Ministerpräsident Graf Lonyay erhebt sich ganz bleich, setzt sich wieder nieder 
und winkt dem Präsidenten. Um die Minister bildet sich eine Gruppe deaki- 
stischer Abgeordneter. Vice-Präsident Perczel fordert den Redner auf, seine 
gegen die Regierung gerichtete Worte zu interpretiren. Csernatony: Gut, ich 
will interpretiren. Ich sage (scharf auf Lonyay hinsehend), daß in Ungarn 
sich jedermann begltern und bereichern darf nach Belieben, jedoch Minister 
nicht ohne Mißdeutung. Hier ist die Sache jedoch umgekehrt. Hier wird 
jedermann arm, und die Minister bereichern sich. (Erneuerter Sturm. Große 
Verwirrung. Rufe links: Gschaftlhuber! Wucherer! Rufe rechts: Das ist 
eine Schmach! Das darf nicht geduldet werden! Zur Ordnungl) Csernatony 
(nach langer Unterbrechung fortfahrend): Ich verdächtige nicht, ich spreche bloß 
meine Ansicht aus über die rasche Bereicherung der Minister. Der Vorsitzende 
ertheilt dem Ministerpräsidenten in einer persönlichen Angelegenheit das Wort. 
Lonyay: Gegen die Art und Weise der Verdächtigung, die sich eingebürgert 
zu haben scheint, erhebe ich das Wort. Auf den Angriff selbst habe ich nichts 
zu erwidern. Meine Antwort hierauf ist die Verachtung. (Händeklatschen, 
Eljen rechts.) Ein solcher Mensch, wie der Herr Abgeordnete, dessen Ver- 
gangenheit ich nicht ventiliren will (Schweigen links), wagt es, gegen ein in 
solch reiner und ehrlicher Arbeit verbrachtes Leben, wie das meine, derlei An- 
klagen vorzubringen; ich wiederhole: darauf bleibt mir nur eine Antwort, die 
Verachtung. Ich habe schon dreißig Jahre früher eine politische Rolle gespielt, 
als er jene That begangen, worüber so kuriose Meldungen circuliren, und die 
mein Freund Bitto erzählen könnte, der Augenzeuge war. (Stürmischer Bei- 
fall rechts.) Jedoch im Interesse der Würde des Hauses möge, wenn wieder 
dergleichen geschieht, dem Redner das Wort entzogen werden. Csernatony 
(verwirrt): Mein hitziges Temperament war vielleicht schuld daran, daß ich 
vorhin etwas heftig gesprochen habe. Jetzt sage ich jedoch dem Herrn Mini- 
sterpräsidenten ganz ruhig, daß auf seinen Angriff meine Antwort nur die 
gleiche sein kann: die Verachtung. Auf das, was er hier vorgebracht, will 
ssch nicht weiter zurückkommen. Es urtheile hierüber das Haus. Auch berufe 
ich mich auf den gewesenen Präsidenten des Hauses, auf Somsich. Uebrigens 
sage ich nur das eine: so wie der Ministerpräsident gesprochen, so spricht kein 
anständiger Mensch. (Furchtbarer Lärm; von beiden Seiten verlassen die Ab- 
geordnete ihre Sitze; Schreien; Läuten.) Ghiczy beantragt den Uebergang zur 
Tagesordnung. Somsich: Ich sage bloß, daß über das, was hier gesprochen
        <pb n="292" />
        288 
Oesterreich-Angarn. 
wird, nicht ein Einzelner, sondern das Haus zu urtheilen hat. Unter dem 
noch fortdauernden Lärm beeilt sich der Vorsitzende, die Sitzung zu schließen. 
Die Abgeordneten bleiben trotzdem noch lange im Hause. Große Gruppen 
disputiren in den Corridoren und noch auf der Straße. Die Aufregung ist 
eine ungeheure. Lonyay wird krank nach Hause gebracht. Sogleich nach 
Sitzungsschluß findet eine kleine Conferenz der Deakisten im Landhause selbst 
statt. Lonyay läßt erklären, daß, wenn ihm nicht volle Genugthuung werde, 
er sofort zurücktreten müsse. Später versammeln sich die Minister und be- 
schließen, für Lonyay's Sache solidarisch einzustehen, nachdem ohnedieß vom 
ganzen Ministerium ehrenrührig gesprochen worden. 
Das Motiv zu Csernatony's Angriff gegen Lonyay gab zunächst wohl ein 
allgemein verbreitetes und auch von einem Organ der Opposition wiederge- 
gebenes Gerücht, Graf Lonyay habe bei der Verpachtung der dem Staat ge- 
hörenden Vajda-Hunyader Kohlenwerke einen Privatgewinn von einer Million 
gemacht, ohne daß der Behauptung von Seite Lonyay's oder der Regierung 
auch nur mit einer Silbe widersprochen worden wäre und die Ansicht über- 
haupt eine allgemeine ist, daß Lonyay seine Privatintessen mit den Interessen 
des Staates nur zu gut und nur zu gewandt zu vereinigen wisse. 
20. Nov. (Ungarn.) Unterhaus: Der Deakelub gibt dem Ministerpräsiden- 
25. 
ten Lonyay die verlangte Genugthuung nicht, sondern beschließt ledig- 
lich einen Antrag auf Veränderung der Hausordnung, um solche 
Skandale künftig unmöglich zu machen. Die Opposition beschließt, 
dem Antrag sofort einen solchen auf einfache Revision der Hausord- 
nung entgegenzusetzen und jenem so die Spitze abzubrechen. 
„ (Ungarn.) Unterhaus: Csernatony erklärt, daß er einsehe, Fehler 
begangen zu haben und da ihm die Ehre des Hauses ebenso am Herzen 
liege, gestehe er ein, daß er eine Rüge verdient habe. Graf Lonyay 
erklärt hierauf, daß er nach dieser Aeußerung sich für verpflichtet halte, 
zu beantragen, daß die Motivirung des Antrages Korizmics' (des 
Deakclubs) weggelassen werde. Tisza beantragt auch die Weglassung des 
auf die Revision des 184er Gesetzes bezüglichen Passus. Schließlich 
wird denn auch der Antrag Korizmics' mit Weglassung dieser beiden 
Theile einstimmig angenommen. Der Compromiß ist nur ein for- 
meller und die Ueberzeugung allgemein, daß Lonyay's Stellung un- 
haltbar geworden sei. 
2. Dec. (Ungarn.) Die Stellung des Ministerpräsidenten Lonyay ist 
definitiv unhaltbar geworden. Das ganze Cabinet verlangt neuerdings 
seine Entlassung, doch ohne dieselbe an diejenige des Ministerpräsiden- 
ten zu knüpfen. Auch ein letzter Versuch, den Deakclub zu einem 
Vertrauensvotum für Lonyay zu bewegen, scheitert. Der Kaiser nimmt 
die Demission des Ministerpräsidenten an und beauftragt den Handels- 
minister Szlavy mit der Neubildung des Ministeriums. 
Graf Lonyay legt das gemeinsame Demissionsgesuch seinen Collegen zur 
Unterfertigung vor, allein sie erklären einstimmig, daß sie die Formulirung 
nicht acceptiren können. Es steht nämlich in dem Gesuche, die Minister bitten 
um ihre Enthebung, weil sie „alle zusammen und jeder einzeln“ nicht jenes 
Vertrauen der Partei besitzen, welches zu ersprießlichem Wirken nöthig ist. 
Die Ressort-Minister haben aber durchaus nicht die Ueberzeugung, daß sie
        <pb n="293" />
        Oesterreich-Angarn. 289 
jeder einzeln nicht das Vertrauen der Partei besitzen, vielmehr wissen sie ganz 
gut, daß das Mißtrauen der Partei seine Spitze ausschließlich gegen den Chef 
des Cabinets richtete. Sie fordern daher, daß die Worte „alle zusammen 
und jeder einzeln“ weggelassen würden, und Graf Lonyay muß auch noch diese 
letzte Demüthigung über sich ergehen lassen und sich dem Wunsche seiner Col- 
legen fügen. In dieser geänderten Fassung überreicht Graf Lonyay das von 
allen Ministern unterzeichnete Demissionsgesuch und scheidet schließlich allein 
aus. Inzwischen bleibt er im Deakelub und bildet fortan mit seinen unbe- 
dingten Anhängern eine besondere Fraction innerhalb desselben, in welcher 
Stlung er dem neuen Ministerium vielfache Schwierigkeiten zu machen be- 
müht ist. 
5. Dec. (Ungarn.) Unterhaus: Lonyay erhält vom Deakclub nachträglich 
doch noch eine Art Genugthuung: 
Derselbe hält im Club eine längere Rede, in welcher er erklärt, er werde 
als unabhängiges Parteimitglied das Wohl des Vaterlandes fernerhin, wie 
bisher, zu fördern bestrebt sein. Deak spricht sich sodann sehr anerkennend 
über Lonyay's Wirken aus, constatirt, daß er die gegen denselben laut gewor- 
denen Verdächtinungen nie geglaubt habe, und drückt seine Freude darüber 
aus, daß er seine fernere Mitwirkung versprochen habe. Der neue Minister- 
präsident Szlavy empfiehlt sich und seine Collegen seinerseits der Unterstützung 
der Partei, welche ihm Deak zusagt. 
7. „ (Oesterreich.) Schluß der Session der Landtage. Im Allgemeinen 
haben sich dieselben überwiegend mit den Angelegenheiten des betref- 
fenden Kronlandes beschäftigt, ohne in die allgemeine Politik einzu- 
greifen. Der Landtag von Böhmen namentlich beräth ruhig in Ab- 
wesenheit der czechisch-feudal-clericalen Partei. Nur in Tirol macht 
die clericale Partei einen mißlungenen Versuch gegen das Ministerium. 
Dieses legt dem galizischen Landtag das Ausgleichselaborat des Ver- 
fassungsausschusses des Abg.-Hauses des Reichsraths nicht, wie es 
früher beabsichtigte, vor. Die Regierung benützt die Gelegenheit, durch 
die Statthalter mit den einflußreichsten Mitgliedern der verschiedenen 
Landtage über die Wünsche der einzelnen Kronländer bez. der Wahl- 
reform des Reichsraths sich in's Benehmen zu setzen. 
Der niederösterreichische Landtag hat beschlossen, die Zahl der 
Landtagsabgeordneten der Stadt Wien um 9, die der Landgemeinden um 
5 zu vermehren. Der Antrag auf Erlaß eines Landesgesetzes, welches dem 
Wiener Gemeinderath die Aufnahme des von demselben beschlossenen 63 Mil- 
lionenanlehens gestattet, wurde angenommen, die projectirte neue Gemeinde- 
wahlordnung für Wien dagegen mit 37 gegen 27 Stimmen verworfen. Der 
Grund der Ablehnung lag darin, weil durch jene Gemeindewahlordnung das 
im Gemeindestatut normirte System der nach der Höhe der Steuer zu bilden- 
den (drei) Wahlkörper beseitigt werden sollte. Man hielt es für bedenklich, 
ein so gewichtiges Präjudiz zu schaffen, da es nicht außer dem Bereich der 
Möglichkeit liege, daß eine spätere Regierung es geradezu in ihrem Interesse 
gelegen finden könnte, anderen Städten zum Nachtheile des deutschen verfas 
sungstreuen Theiles der Bevölkerung jenes Recht einzuräumen, welches die 
Großcommune Wien als Ausnahme für sich in Anspruch nimmt. Der Mehr- 
heit erschien Überdieß der gegenwärtige Augenblick, in welchem die Einführung 
direkter Reichsrathswahlen mit Beibehaltung des Gruppensystems den Ausbau 
und die Sicherung der Verfassung herbeiführen soll, am wenigsten geeignet, 
durch Genehmigung der vorgelegten Wahlordnung der Reichshauptstadt die 
erste Abweichung von den bisherigen Grundsätzen der emeinde-Gesetzgebung 
19
        <pb n="294" />
        290 
Oesterreich-Angarn. 
und den Principien der Interessen-Vertretung ins Leben zu rusen. Ferner 
genehmigte derselbe einen Antrag auf Erwirkung eines Gesetzes gegen die Ein- 
wanderung fremder Jesuiten mit allen gegen 2 Stimmen nach erregter De- 
batte, in welcher der Vertheidiger der Jesuiten zur Ordnung gerufen werden 
mußte, weil er den Kaiser Joseph einen Schwachkopf nannte. 
Oberösterreich: beschloß die Aufhebung des Schulgeldes gegen den Wider- 
spruch des Bischofs Rudigier und der Clericalen mit 27 gegen 19 Stimmen. 
Bischof Rudigier sah durch die Aufhebung des Schulgeldes Kirche und Staat 
gefährdet, da man hiedurch mit beiden Füßen in den Communismus hinein- 
springe und andererseits der Kirche die religiöse und sittliche Erziehung der 
Kinder entziehe. Der Bischof verfiel dann in eine endlose Jeremiade üÜüber die 
confessionslose Schule und den Schulzwang. Keine Staatsgewalt, meinte er, 
werde den Schulzwang durchführen können; kein Nero und Diocletian hätte 
dieses vermocht; denn Vater und Mutter können nicht gezwungen werden, ihre 
Kinder in Schulen zu schicken, wo sie Gefahr an Glauben und den guten 
Sitten laufen. Auch die Wahlen in den Reichsrath können nur gegen den 
Widerspruch derselben Partei vorgenommen werden. 
Steiermark,: berieth gleichfalls über die Aufhebung des Schulgeldes, 
beschloß aber, die Entscheidung auf die folgende Session zu verschieben. Die 
kleine slovenische Minderheit versuchte wiederholt nicht ohne Heftigkeit sich gel- 
tend zu machen, ohne indeß durchzudringen. 
Salzburg: hob gleichfalls das Schulgeld auf, aber wie in Oberöster- 
reich nur gegen den Widerspruch des Erzbischofs und der Clericalen mit 15 
gegen 9 Stimmen. 
Kärnthen: Der Landtag beschloß, eine Petition um Ausweisung der 
Jesuiten an den Reichsrath zu richten. 
Böhmen: Bei der Eröffnung des Landtags fehlten sämmtliche czechische 
Abgeordnete und auf die Aufforderung des Oberstlandmarschalls, ihre Sitze 
im Landtag einzunehmen, richteten sie statt dessen ein Memorandum an den 
Landtag, in welchem sie ihre Abwesenheit begründeten. Am folgenden Tage 
erschienen indeß doch zwei czechische Abgeordnete und richteten sofort eine Inter- 
pellation an die Regierung. Der Oberstlandmarschall verlangte jedoch vorher 
von ihnen die Ableistung des Handgelöbnisses. Dieses verweigerten sie und 
verließen unter Protest den Saal. Schließlich erklärte der Landtag die 84 
czechischen Abgeordneten ihrer Sitze verlustig. 
Mähren: Auch hier erscheinen die czechischen Abgeordneten im Landtage 
nicht und erlassen dafür ihrer 31, die Bischöfe an der Spitze, eine mit der- 
jenigen der böhmischen Czechen wesentlich identische Erklärung. 
Schlesien: Auch hier erklärte sich die kleine clericale Minderheit gegen 
die Vornahme der Reichsrathswahlen. 
Tirol: Sofort nach Eröffnung des Landtags interpellirten die Clericalen 
bez. der Einberufung des Rektors der Universität Innsbruck und verhinderten 
es, daß demselben das Handgelöbniß abgenommen wurde. Ihr Beschwerde- 
punkt bestand darin, daß, während nach dem hergebrachten Turnus in diesem 
Jahre ein Professor der Theologie — d. i. ein Jesuit — zum Rektor der 
Universität, welcher nach der Landesordnung zugleich geborenes Mitglied des 
Landtags ist, gewählt werden sollte, der Unterrichtsminister in Folge einer 
Petition der drei weltlichen Fakultäten der theologischen Fakultät das Recht, 
den Rektor zu stellen, entzogen hat: und da der jeweilige Rektior der Univer- 
sität eo ipso Mitglied des Landtags ist, so betrachten die Interpellanten den 
mit Umgehung der theologischen aus der juristischen Fakultät gewählten Prof. 
Ullmann als nicht zum Sitz im Landtage legitimirt. Die anstößige ministe- 
rielle Verordnung aber stützte sich darauf, daß die Jesuiten, welchen seit dem 
Jahre 1857 ausschließlich die theologische Fakultät in Innsbruck Übertragen 
ist, weder vom Kaiser ernannt, noch auf die Staatsgesetze beeidigt werden. 
Sie werden einfech vom Vorstand der Ordensprovinz für die Lehrkanzeln nam-
        <pb n="295" />
        Oesterreich--Ungarn. 291 
haft gemacht und galten in Folge dessen bisher als ordentliche Professoren, 
waren als solche auch vom akademischen Senat anerkannt. Dem Verlangen 
der Clericalen entsprach der Statthalter Graf Taaffe allerdings nicht, schonte 
fie aber in ziemlich auffallender Weise. Statt der Landtagsmehrheit alsbald 
ihre Interpellation mit der entschiedensten Zurückweisung zu erwidern und dann 
die Session zu schließen, woraus der Vortheil erwachsen wäre, direkte Neichs- 
rathswahlen anordnen zu können und dabei statt der vom Landtage gewählten 
Reichsrathsmitglieder, welche doch nicht in das Abgeordnetenhaus eintreten, 
wenigstens einige der Reichsrathssitze für die Verfassungspartei zu gewinnen, 
ließ er zuerst auf seinen ausdrücklichen Wunsch die Reichsrathswahlen durch 
den Landtag vornehmen, welche denn auch richtig auf lauter Clericale und 
Wälsche fielen, und ertheilte dann erst die Erklärung der Regierung auf die 
Interpellation. Dieselbe lehnte die Beantwortung der letzteren, welche den 
verfassungsmäßigen Wirkungskreis des Landtages üÜberschreite und darum un- 
gesetzlich sei, ab und forderte den Landeshauptmann (Landtagspräsidenten) auf, 
seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen und dem Universitätsrektor das Ge- 
löbniß abzunehmen. Nun aber verlangte der Statthalter von dem (clericalen) 
Landeshauptmann keincswegs wenigstens eine bestimmte Erklärung, ob er die 
Eidesabnahme vornehmen wolle oder nicht, um im Verneinungsfalle den Land- 
tag sofort zu schließen, sondern ließ die clericale Mehrheit gewähren, als sie, 
um die Eidesabnahme zu umgehen, die Sitzung sofort schloß, damit man 
edie Mittheilung der Regierung in gebührende Erwägung ziehen könne“. In 
der nächsten Sitzung erschien nun die Mehrheit gar nicht, so daß der Land- 
tag, welchem jene eine Erklärung eingesandt hatte, wonach sie von allen Sitz- 
ungen fern bleiben wolle, an denen Rektor Ullmann Theil nehme, beschluß- 
unfähig war und die Maßregel der Regierung, welche nunmehr den Landtag 
im allerhöchsten Auftrage schloß, eine völlig wirkungslose, weil überflüssige 
wurde. 
Galizien: Die Regierung legte dem Landtag das Elaborak des Ver- 
fassungsausschusses des Abg.-Hauses des Reichsraths nicht vor, obgleich sie es 
doch früher beabsichtigt hatte. Dagegen stellten die Nuthenen einen Antrag, 
der Landtag möge sich zu Gunsten direkter Reichsrathswahlen aussprechen. 
Die polnische Majorität verwirft ihn jedoch mit 101 gegen 19 Stimmen. 
Ebendieselbe beschließt, eine Adresse an die Krone zu richten, in welcher zwar 
die bekannten Forderungen der früheren Adresse nicht wiederholt, aber doch 
ausdrücklich erwähnt werden. Auch hier gelangte die in so vielen Landtagen 
ventilirte Frage der Aufhebung des Schulgeldes zur Berathung und wurde 
beschlossen, das Schulgeld aufzuheben und die in Folge davon für die Volks- 
schule erwachsenden Mehrkosten auf die einzelnen Gemeinden, beziehungsweise 
das Land, zu vertheilen. Ebendasselbe geschah im Landtage der Bukowina, 
dessen Majorität entschieden der verfassungsfreundlichen Partei angehörte. 
Krain: Der Landtag beschloß eine Adresse an die Krone gegen die von 
der Regierung dem Reichsrathe bereits zugesagte Wahlreform des Reichsraths. 
Dalmatien: Die autonome-italienische, verfassungsfreundliche Partei er- 
scheint im Landtage nicht. Indeß erweist sich auch die nationale Majorität 
in Folge der gelegentlich des Nothwahlgesetzes ihren Abgeordneten von der 
Regierung gemachten Zusagen vorerst auch ziemlich verfassungsfreundlich. 
7. Dec. (Ungarn.) Unterhaus: Die Majorität vergewaltigt geradezu die 
Minorität in der Frage der Verhandlungssprache des Vertretungskör- 
pers der Hauptstadt und zwar in ganz seandalöser Weise. 
Im Wege des Compromisses war man übereingekommen, bei Gelegenheit 
der Berathung dieses Gesetzesentwurfs über die Sprachenfrage nicht viel zu 
sprechen. Der Commissionsantrag lautet dahin, die magyarische für die aus- 
schließliche Amtssprache zu erklären, wozu das Amendement gestellt wurde, 
das magyarische Idiom zur ausschließlichen Berathungssprache zu machen. 
197
        <pb n="296" />
        292 
Gesterreich-Angarn. 
(Stürmisches Eljen von beiden Linken und einem geringen Theile der Rechten.) 
Der Referent des Central-Ausschusses will sprechen, wird jedoch vom Lärm so 
lange übertäubt, bis er auf's Wort verzichtet. Darauf will der Regierungs- 
vertreter (Minister Toth hat sich selbst absentirt) sprechen. (Stürmische Rufe: 
Verzichten! Das Amendement ist angenommen!) Siehzehn sächsische Deputirte 
eilen zum Präsidenten mit einem Antrage, den Paragraph über die Sprachen- 
frage gänzlich zu streichen. (Fortdauernder Lärm.) Neuerdings versucht der 
Regierungsvertreter zu sprechen. Der Lärm erstickt seine Worte. Der Prä- 
sident stellt im unaufhörlichen Tumulte die Abstimmungsfrage bezüglich des 
Commissionsantrages. (Stürmische Ruse. Wir wollen ihn nicht, wir wollen 
das Amendement!) Der Präsident, dadurch eingeschüchtert, spricht, ohne eine 
egelrccte Abstimmung durch Aufstehen vorzunehmen, die Annahme des Amen- 
ements aus. 
12. Dec. (Oesterreich.) Wiederzusammentritt des Reichstags. Die Ab- 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
geordneten von Tirol und Vorarlberg fehlen im Abg.-Hause. Die 
Regierung legt demselben einen Gesetzesentwurf betr. die Forterhebung 
der Steuern (bis nach Berathung des Budgets für 1873) vor; der 
Finanzausschuß tritt sofort zur Vorberathung des Gesetzes zusammen 
und beschließt, auf Genehmigung desselben anzutragen. 
Die Regierung ladet eine Anzahl hervorragender Mitglieder des 
Abgeordneten= und des Herrenhauses zu Conferenzen über den von 
ihr ausgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes für direkte Wahlen des 
Abg.-Hauses ein, nachdem dieser Entwurf bereits in Folge der Be- 
sprechungen mit den einflußreichsten Mitgliedern der verschiedenen Land- 
tage während der Session derselben im Einzelnen etwas modificirt 
worden ist. n# 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Die erste Conferenz mit 
Abgeordneten über die Wahlreform constatirt, daß die Negierung nicht 
gesonnen ist, Galizien von der Wahlreform unberührt zu lassen und 
so diesem Kronland eine ganz besondere Stellung in Cisleithanien zu 
gewähren. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung knüpft 
mit den Vertretern Galiziens besondere Unterhandlungen an, um sie, 
gegen gewisse Zugeständnisse, zu veranlassen, die Ausdehnung der 
Wahlreform auch auf Galizien sich gefallen zu lassen, ohne deßhalb, 
wie die Czechen, aus dem Reichsrathe auszuscheiden. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung fordert 
für die Kosten der bevorstehenden Welt-Industrieausstellung in Wien 
zu den bereits bewilligten 6 noch weitere 7 Millionen und es zeigl 
sich alsbald, daß auch diese Summe für den wirklichen Mehrbedarf 
noch um wenigstens zwei Millionen erhöht werden muß. 
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Der Polen-Club lehnt 
die Unterhandlungen mit dem Ministerium über einen Ausgleich bez. 
der Wahlreform ab. 
„ (Ungarn.) Unterhaus: Die Regierung ist neuerdings bemüht, die 
deutsche Sprache zu verdrängen und durch die magyarische zu ersetzen.
        <pb n="297" />
        Gesterreich-Angarn. 293 
Der Communications-Minister Tisza beantwortet die Interpellation Th. 
Pechy's bezliglich Erhebung der ungarischen Sprache zur Amtssprache der in 
Ungarn befindlechen Eisenbahnen und erklärt, er habe schon vor längerer Zeit 
die Verordnung erlassen, daß, vom 1. Jan. 1874 angefangen, die in Ungarn 
befindlichen Eisenbahnen die ungarische Sprache als Amtssprache zu benützen 
haben. Außerdem habe er die Üblichen Drucksorten mit ungarischem Text 
drucken lassen und den Eisenbahnen zugesendet; auch habe er es ihnen wie- 
derholt an's Herz gelegt, für die Verbreitung der Kenntniß der ungarischen 
Sprache bei ihren Beamten zu sorgen. In Folge dessen haben schon drei 
Bahnen ungarische Sprachlehrer angestellt. Die Linke ruft diesen Ausfüh- 
rungen lauten Beifall zu. 
20. Dec. (Oesterreich.) Der Wahlreformentwurf ist noch nicht definitiv 
festgestellt und soll daher auch erst nach Neujahr im Reichsrathe von 
der Regierung eingebracht werden. Inzwischen veröffentlicht der Abg. 
Menger eine Scizze der politischen Bedeutung desselben für Oesterreich 
und der künftigen Stellung der Verfassungspartei in rein sachlich ge- 
haltener Weise, die im Wesentlichen folgendes darlegt: 
Vorerst gibt er eine kurze Schilderung der Erfahrungen, welche in Bezug 
auf die politische Zusammensetzung der Landtage und des Reichsrathes unter 
den verschiedenen Ministerien gemacht wurden, und leitet aus den Ergebnissen 
der Vergangenheit die Grundsätze ab, welche für eine zweckbewußte Wahlreform 
notbwendig seien. Nach den bisherigen Wahlresultaten ergeben sich bei dem 
Bestande der jetzigen Wahlordnungen unter einem verfassungstreuen Ministe- 
rium 119 verfassungstreue und 84 verfassungsgegnerische Reichsraths-Abgeord- 
nete, und unter einem föderalistischen Ministerium 65 verfassungstreue und 
138 föderalistische Reichsvertreter. Es steht sonach fest, daß unter der Herr- 
schaft des derzeitigen Verfassungssystems jedes Ministerium in der Lage ist, 
die Majorität im Abgeordnetenhause zu erlangen. Einem verfassungstreuen 
Ministerium steht die zu Verfassungsänderungen nothwendige Zweidrittelmehr- 
heit nur dann zur Verfügung, wenn eine Anzahl von Verfassungsgegnern 
abwesend ist; umgekehrt aber steht einem föderalistischen Ministerium eine 
sichere Zweidrittel-Majorität in Aussicht, wenn es den vollen Regierunseinfluß 
geltend machen will. Unter diesen Umständen weist der Verfasser der Wahl- 
reform den Zweck zu: der Verfassungspartei eine gesicherte Majorität, welche 
unser Verfassungsleben von dem Belieben wechselnder Ministerien befreit, zu 
schaffen. Diese Forderung ist der Kernpunkt der Wahlreform--Gedanken, welchen 
die Broschüre Ausdruck gibt. Denn: Loslösung des Reichsrathes von den 
Landtagen, Verdoppelung oder doch Vermehrung der Abgeordnetenzahl, Kräf- 
tigung der Einheit des Reiches, Schutz der deutschen Nationalität und Ueber- 
antwortung der politischen Hegemonie an dieselbe sind nur die Vordersätze, 
welche in dem vorerwähnten Anspruch an die Wahlreform ihren Abschluß 
finden. Den Grund der wechselnden Majorität findet der Verfasser in der 
eigenthümlichen Stellung des Großgrundbesitzes, in welcher Curie der Re- 
gierungseinfluß nach Umständen in der Form der von der öffentlichen Moral 
verworfenen Chabrus-Actionen seine größten umwälzungsmächtigen Erfolge 
erringt. In dieser Curie liegt daher der Schwerpunkt der Wahlreform. 
Bevor der Verfasser seine eigenen Vorschläge für die Wahlreform entwickelt, 
gibt derselbe eine kritisch vergleichende Darstellung der bisher veröffentlichten 
Wahlreform-Entwürfe, nämlich jener von Giskra (aus der Ministerzeit Rech- 
bauer, Herbst, Knoll. Jener Giskra's hat die einfache Verdoppelung der Ab- 
geordneten (406) zur Grundlage. Nach demselben würden die Verfassungs- 
treuen auf Grund der den bisherigen Wahlresultaten entsprechenden Berech- 
nungen des Verfassers über etwa 170 (worunter 15 galizische Bauern), die 
Verfassungsgegner über 146 sichere Stimmen verfügen; an 90 Stimmen stehen
        <pb n="298" />
        294 
Oeflerreich-Angarn. 
der jeweiligen Regierung zur Verfügung. Herbst's Entwurf basirt auf der 
Beibehaltung der gegenwärtigen Abgeordnetenzahl, wogegen die Vermehrung 
in der Art erfolgen soll, daß auf je 100,000 Einwohner ein Abgeordneter 
entfällt, so daß die Zahl der Abgeordneten auf 399 erhöht würde, bei deren 
Vertheilung die Hauptstädte vorerst nach ihrer Bevölkerungszahl berücksichtigt, 
die Übrigen Abgeordneten nach dem Verhältniß von 1: 2 auf Stadt und 
Land vertheilt würden. Der Knoll'sche Entwurf, welcher ebenfalls die Ver- 
doppelung der gegenwärtigen Vertreterzahl in Aussicht nimmt, sucht neben 
der bloßen Bevölkerungsziffer auch die Steuerkraft zu berücksichtigen. Nach 
dem Herbst'schen Entwurf würden von 399 Abgeordneten 169 der Verfassungs- 
partei angehören, 181 der Partei der Verfassungsgegner, 49 würden mit dem 
jeweiligen Ministerium stimmen. Nach dem Knoll'schen Entwurf entfielen auf 
406 Abgeordnete 202 Verfassungstreue, 155 Verfassungsgegner, 49 stünden 
zur Disposition des jeweiligen Ministeriums. Der Rechbauer'sche Entwurf 
läßt nur annäherungsweise eine Abschätzung seiner Wirkungen zu: es dürften 
von 406 Abgeordneten 161 verfassungstreu, 217 verfassungsfeindlich, 28 zwei- 
felhaft sein. Alle diese Entwürfe haben den Vorzug vor der jetzigen Verfas- 
sung voraus, daß die Vertreter direkt gewählt werden und daß die Verfassungs- 
partei immer ein Drittel der Stimmen im Abgeordnetenhause haben wird, so 
daß sie vor einer gewaltsamen Verfassungsänderung geschützt ist. Aber keiner 
dieser Entwürfe sichert der Verfassungspartei eine constante Mehrheit, welcher 
von dem Verfasser aufgestellten Forderung der Knoll'sche Entwurf am nächsten 
kommt, da er der Verfassungspartei die Hälfte der Mandate als gesichert zu- 
erkennt. Der Verfasser ist nun bestrebt, diesen Hauptmangel in seinen Vor- 
schlägen zu heben, wobei er gesteht: „es hieße sich einer schweren Selbsttäu- 
schung hingeben, wenn man tiefgreifende radikale Aenderungen des gegenwär- 
tigen Wahlsystems erwarten wollte." Derselbe will demnach nur das Erreich- 
bare anstreben. Er verlangt zunächst, daß die Zahl der Abgeordneten aus 
der Großgrundbesitzer-Curie nicht vermehrt und daß, um die Zahl der von dem 
jeweiligen Ministerium abhängigen Stimmen thunlichst zu vermindern, bei der 
Wahl in dieser Curie das Russel'sche Abstimmungsverfahren angewendet werde, 
welches darin besteht, daß jeder Wähler wohl die der Gesammtzahl der zu 
Wählenden entsprechende Anzahl von Namen auf seinen Wahlzettel schreibt, 
jedoch das Recht hat, denselben Namen mehrmals zu schreiben. Es soll also 
das bei der letzten englischen Wahlreform versuchsweise eingeführte System 
der Minderheits-Vertretung in der Gruppe des Großgrundbesitzes zur An- 
wendung kommen. Der Verfasser berechnet, daß nach diesem System bei 54 
Großgrundbesitz-Vertretern unter einem verfassungstreuen Ministerium 29 Ver- 
fassungstreue und 25 Verfassungsgegner, und umgekehrt unter einem födera- 
listischen Ministerium 25 Verfassungstreue und 29 Verfassungsgegner gewählt 
würden. Der Spielraum für die Actionen des jeweiligen Ministeriums und 
für Chabrus-Geschäfte wäre danach in der That auf ein Minimum beschränkt, 
und da das praktische, in Verfassungsfragen erfahrene England das System 
der Minoritäts-Vertretung acceptirt habe, dürfe der Vorschlag nicht von vorn- 
herein als unpraktisch abgewiesen werden. Doch ist es fraglich, ob die ein- 
seitige Anwendung desselben in der einen Curie dem Vorschlag mit Rücksicht 
auf seine Ausführbarkeit just zu statten kommt. Bezüglich der Vermehrung 
der Abgeordneten will der Verfasser die Ziffer von 400 und eine Combination 
der Bevölkerungszahl und Steuerleistung bezüglich der Vermehrung der Ab- 
geordneten iedes einzelnen Kronlandes angenommen wissen, nach welchem Modus 
auf Niederösterreich die überaus große Ziffer von 73, hievon auf Wien die 
Ziffer von 32 entfiele. Nach dieser Combination wären folgende Wahlresultate 
zu erwarten: 219 Verfassungstreue, 156 Verfassungsgegner, 25 Zweifelhafte. 
Hienach hätte die Verfassungspartei eine sichere Mehrheit von 219 gegen 181 
(wenn man die Zweifelhaften zu den Gegnern rechnet) selbst unter einem ver- 
fassungsfeindlichen Ministerium, und die Zahl der dem jeweiligen Ministerium
        <pb n="299" />
        Oesterreich-Ungarn. 295 
zufallenden Stimmen wäre auf das geringste Ausmaß herabgesetzt. Bemer- 
kenswerth ist, daß der Verfasser auch eine ausgleichende Vermehrung der Ab- 
geordneten der Handelskammern von 14 auf 24 beantragt, wobei derselbe 
„Altliberale und Jungdeutsche im Abgeordnetenhause daran erinnert, daß 
eine heranwachsende politische Potenz. wie das Arbeiterthum, einfach zu igno- 
riren sicherlich die schlechteste Politik wäre“. Er schlägt daher vor, bei den 
Handelskammern Arbeiter= Sektionen einzuführen, welchen „eine für den An- 
fang mäßige Anzahl von Abgeordneten (4) zuzugestehen wäre, weil bei einer 
solchen Reform mit Vorsicht vorzugehen ist“. Dieser Gedanke, der nur prin- 
cipiell, nicht auch in den Wirkungen von Belang ist, dürfte bei der gegen- 
wärtigen Reform, wo man allseitig so viel als möglich an das Gegebene sich 
anschließen zu wollen scheint, kaum zur Geltung kommen. In einem Anhang 
behandelt der Verfasser den Lasser'schen Reformentwurf, dessen Ergebnisse sich 
folgendermaßen darstellen: Von 323 Mandaten dürften etwa 113 in den festen 
Besitz der Verfassungspartei, 127 in jenen der Verfassungsgegner gelangen; 
53 Mandate sind beiden Parteien erreichbar. Der Verfasser faßt sein Urtheil 
über diesen Wahlreform-Entwurf dahin zusammen: daß derselbe die Verfas- 
sungspartei vor einer föderalistischen Zweidrittelmehrheit schütze, aber das Haupt- 
Übel bestehen lasse, daß das jeweilige Ministerium nach Belieben eine gefügige 
Parlaments-Majorität schaffen könne. Die entscheidende Majorität würden 
auch in Zukunft die (35) Stimmen des böhmischen, mährischen und oberöster- 
reichischen Großgrundbesitzes geben. Diese Mängel zu beseitigen, sei Aufgabe 
der Verfassungspartei. Herabsetzung der Zahl der Vertreter des Großgrund- 
besitzes oder doch Einführung des Russell'schen Abstimmungsverfahrens in dieser 
Curie, Verstärkung der Vertreterzahl der verfassungstreuen Landgemeinden, 
endlich sachkundiges Vorgehen bei Eintheilung der Wahlbezirke wären hier 
insbesondere ins Auge zu fassen. 
26. Dec. (Oesterreich: Tirol.) Ein Erlaß des Cultministers verfügt, 
daß die Jesuiten das neue Ordenshaus in Tramin zu räumen und 
den Klosterverband in Eppan aufzugeben haben. 
„ (Ungarn: Croatien.) Bischof Stroßmayer v. Diakovar verkündet, 
nachdem er sich selbst der römischen Curie unterworfen hat, nunmehr 
das Unfehlbarkeitsdogma auch in seiner Diöcese. 
„ Der ehemalige französische Minister des Ausw., Herzog v. Gra- 
mont, greift in den Pariser Blättern Oesterreich und seinen damaligen 
Reichskanzler, Graf Beust, wegen ihrer Haltung vor und nach dem 
Ausbruche des deutsch-französischen Krieges im Juli 1870 an und 
wirft ihnen mit großem Nachdrucke vor, die Frankreich in bester Form 
gemachten Zusicherungen einer Cooperation gegen Deutschland nicht ge- 
halten zu haben. Die offiziöse preußische Presse, die seiner Zeit den 
Grafen Beust wiederholt und nachdrücklich angegriffen hatte, erklärt, 
daß jetzt die Frage nur mehr von historischem Interesse sei und auf 
das gegenwärtige Verhältniß zwischen dem deutschem Reich und der 
österreichisch-ungarischen Monarchie keinen Einfluß haben könne.
        <pb n="300" />
        <pb n="301" />
        II. 
Nußerdeutsche Staaten.
        <pb n="302" />
        <pb n="303" />
        1. Vortugal. 
12. Jan. Eröffnung der Kammern. Thronrede des Königs. 
Die Thronrede kündigt einen Plan zur Reform einiger Verfassungsartikel 
an, welche, ohne die Natur des Staatsgrundgesetzes zu ändern, die von den 
Fortschritten der liberalen Ideen unserer Zeit erheischten Verbesserungen nach 
sich führen wird. Ebenso wird die Regierung Gesetzentwürfe über eine aus- 
gedehnte Decentralisation der Verwaltung, über den niederen und höheren 
Volksunterricht, über die Staatszuschüsse für Cultus und Geistlichkeit und 
über Straßenbau vorlegen. 
Die wichtigste Ankündigung betrifft offenbar die Verfassungsreform. Doch 
verfÜgt das gegenwärtige Ministerium über eine nur geringe Mehrheit in der 
Abgeordnetenkammer. In der Pairskammer hat die Regierung sich eine Stütze 
durch verschiedene Berufungen gewonnen. 
2. April. Die Regierung schließt mit zwei englischen Compagnien eine 
Convention ab behufs Herstellung eines Cabels zwischen Lissabon und 
Brasilien, das Madeira und Cap Verde berühren soll. 
20. „ Da die Regierung in den Kammern nur über eine schwache und 
unsichere Majorität verfügt, so hat sie auf die meisten der angekün- 
digten Gesetzentwürfe und Reformen verzichten und sich begnügen 
müssen, eine Reihe von Steuererhöhungen durchzusetzen, die das dieß- 
jährige Deficit von 3000 Contos für das nächste Jahr um 2300 
Contos vermindern sollen. 
4. Mai. Schluß der Kammersession. Die Negierung hat die Erhöhung 
der Salzsteuer, die das Deficit um weitere 300 Contos vermindert 
hätte, nicht durchzubringen vermocht. Die Stimmung im Lande ist 
indeß eine schon über die beschlossenen Steuererhöhungen sehr unzufrie- 
dene und die Regierung hat allerlei Truppendislocationen getroffen, 
um Vorfällen wie 1866 vorzubeugen. 
26. Juli. In Lissabon wird eine Verschwörung entdeckt, was zu zahlreichen 
Verhaftungen Anlaß gibt und zu starken militärischen Vorsichtsmaß- 
regeln. Der Hauptangeklagte ist der Marquez v. Angoja. Die
        <pb n="304" />
        300 Portugal. 
Verschwornen sollen den Gerichten, Angoja der Pairskammer zur Ab- 
urtheilung übergeben werden. 
15. Oct. Da der Präsident der Pairskammer, Marquis v. Loulé sich 
weigert, die Pairskammer über Angoja urtheilen zu lassen, so wird 
er seiner Stelle enthoben und der Marquis v. Avbila an seine Stelle 
ernannt. 
29. Nov. Die Pärskammer erkärt sich im Processe Angoja für competent 
und beschließt den Proceß vor ihren Schranken verhandeln zu lassen.
        <pb n="305" />
        2. Spanien. 
21. Jan. Die progressistisch-radicale Partei der Cortes beschließt einstimmig, 
ihren Führer Ruiz Zorilla zu ihrem Candidaten für das Präsidium 
des Hauses zu machen und damit wo möglich eine Entscheidung gegen- 
über dem progressistisch-conservativ-unionistischen Ministerium Sagasta 
herbeizuführen. 
Zorilla erklärt in einer Rede, es sei öffentlich bekannt, daß das Ministerium 
Sagasta beabsichtige, nicht zuerst die Wahl eines Präsidenten auf die Tages- 
ordnung setzen zu lassen, um seinen gegenwärtigen Einfluß in den Cortes durch 
deren Bureau zu bewahren für den Fall, daß die Abstimmung über eine 
andere Frage es nöthigen sollte, seine Enmlassung zu nehmen; man müsse 
daher auf augenblickliche Vornahme der Präsidentenwahl dringen, wozu die 
Ordnung des Hauses genügenden Anhalt biete. „Es wird kein Beschluß ge- 
faßt werden, das verbürge ich euch, ehe die Präsidentenfrage gelöst ist. Ich 
weiß nicht, was die Regierung dann thun wird, denn ich vermag nicht in die 
dunkle Tiefe ihres Gewissens zu schauen; doch wenn aus ihrer Niederlage keine 
Krisis hervorgeht, wenn sie die Gewalt nicht vor den Stufen des Thrones 
niederlegt, der ihr dieselbe übertragen hat, so möge sie im Voraus wissen, 
daß ihr die Mehrheit der Kammern nebst ihren Präsidenten gegenüber stehen 
wird. Wenn dagegen der Monarch uns berufen sollte, um unseren Rath zu 
vernehmen, so werden wir ihm die Wahrheit sagen, die volle Wahrheit. 
Wir müssen diesen Kreis von kleinlichen Nichtswürdigkeiten und Verleumdungen 
durchbrechen, in dem unsere Feinde uns einzuschließen trachten, indem wir zeigen, 
daß wir uns wie immer um den Thron schaaren als sein festestes Bollwerk. 
Werden wir besiegt, so laßt uns ohne uns zu ereifern, ohne zu Überstürzen 
und ohne Übereilte Verabredungen zu treffen, die unberechenbare Folgen haben 
könnten, unsere Partei zusammen berufen und das Geeignete beschließen. Ohne 
irgendwie den hohen Gerechtsamen der Krone zu nahe zu treten, glauben wir, 
daß die progressistisch-democratische Partei ein Anrecht hat, die Geschicke unseres 
Vaterlandes zu leiten. Wenn wir uns irren, wenn die Regierung nicht un- 
seren Händen anvertraut wird, wenn wir nicht berufen werden, die Politik 
durchzuführen, deren das Land nach unserer Meinung bedarf, so ist wenig 
daran gelegen; wir werden dann zu den Wahlversammlungen gehen, uns ent- 
schlossen in den gesetzlichen Kampf stürzen, und früher oder später wird der 
Triumph unser sein. Wenn man uns bei den Wahlen Hindernisse in den 
Weg legt, wenn wir die vollkommene Ueberzeugung gewinnen, daß es unmög- 
lich und unsinnig ist, gegen Ungesetzlichkeiten und Gewalthtätigkeiten zu kämpfen,
        <pb n="306" />
        302 
Spanien. 
dann werden wir uns wieder versammeln, um die Beschlüsse zu fassen, welche 
die Umstände erheischen."“ 
Die Stärke der verschicdenen Fractionen der Cortes wird von den Blättern 
folgendermaßen angegeben: 109 Radicale, 58 Carlisten, 54 Föderativ-Repu- 
blicaner, 40 ministerielle Progressisten, 37 Grenzer, 24 dynastische Moderados, 
18 Alfonfinos, 11 Canovistas (abwartende Alfonsinos), 9 neutrale Progres- 
sisten, 1 einheitlicher Republicaner. 
Die Blätter aller Parteien beschäftigen sich mit einem Briefe des navar- 
resischen Carlisten Mutquiz, der rücksichtslos die tiefen Spaltungen innerhalb 
seiner Partei aufdeckt. Die Carlistischen Zeitungen tragen unfreiwilliger Weise 
dazu bei, die Enthüllungen zu vervollständigen. Mutquiz weist nach, daß ein 
großer Theil der Partei durch den überwiegenden Einfluß der Geistlichkeit 
einen theokratisch -absoluten Charakter angenommen habe, der in schroffem 
Widerspruch stehe zu den Traditionen der alten spanischen Monarchie, die auf 
Volkswahl begründet gewesen sei, die Autonomie der Provinzen anerkannt 
und die Kirche beständig dem Staat untergeordnet habe. 
22. Jan. Wiederzusammentritt der am 17. Nov. 1871 vertagten Cortes. 
23. 
18. 
Sagasta entwickelt das Programm der Regierung. Eine Formfrage 
führt zur Katastrophe: das Cabinet unterliegt mit 121 gegen 172 
Stimmen und gibt dem König seine Entlassung ein. 
Das Programm Sagasta's ist nichts weniger als klar trotz vieler libe- 
raler Phrasen, indem es zugleich eifrig nach dem Clerus schielt und nebenbei 
natlrlich versichert, daß der Aufstand auf Cuba unterdrückt sei. Einige Red- 
ner greifen das Programm an und Sagasta will antworten. Der Vire- 
präsident Herrcra gibt ihm auch sofort das Wort, während noch ein opposi- 
tioneller Abgeordneter spricht. Die Mehrheit der Kammer verweigert indeß, 
ihn zu hören und ein Abgeordneter beantragt, ein Mißbilligungsvotum gegen 
den Vicepräsidenten. Sagasta macht die Ablehnung dieses Votums zu einer 
Cabinetsfrage; das Votum wird indeß doch mit 172 gegen 121 Stimmen 
angenommen. Beide Parteien, Ministerielle und Opposition, wollten Üübrigens 
eine Auflösung der Kammer, da beide der Ueberzeugung sind, daß in dieser 
eine compakte Majorität nicht erreichbar sei. 
„ Der König nimmt, dem Nathe des Marschalls Serrano folgend, 
die Demission des Cabinets nicht an und verordnet die Auflösung der 
Cortes unter Anordnung von Neuwahlen auf den 2. April. 
. Febr. Die Regierung regt beim englischen Cabinet die Vereinbarung 
aller Staaten zu einer Convention gegen die sog. Internationale an. 
England lehnt den Vorschlag ab. 
„ In Folge innerer Differenzen im Ministerium und den dasselbe 
stützenden Fractionen der Unionisten und der Sagastinischen Progressi- 
sten gibt Sagasta neuerdings dem König seine Entlassung ein. Sa- 
gasta wird mit der Neubildung des Cabinets beauftragt und setzt das- 
selbe aus 5 Unionisten und 3 Sagastinern zusammen. Die Unionisten 
haben ihn also gezwungen, ihnen das Uebergewicht zu überlassen. 
„ Die progressistisch -radicale Partei unter Führung Zorrillas be- 
schließt, für die Wahlen mit allen Oppositionsparteien gemeinsame 
Sache zu machen. 
11. März. Ein Aufruf der carlistischen Partei, unterzeichnet von Candido
        <pb n="307" />
        Spanien. 303 
Nocedal, Vildosola, Tamayo und Vicente de la Hoz ermahnt die 
Wähler, an den Urnen zu erscheinen, um die Regierung zu stürzen 
und damit den Boden für die Errichtung des „reinen“ spanischen 
Königthums frei zu machen. Bezeichnend schließt der Aufruf mit den 
Worten: „Der Herzog von Madrid (der Prätendent Karl VII.) hat 
gesprochen. Karlisten an die Urnen; später, wohin Gott uns ruft!“ 
— März. In Madrid bestehen z. Z. nicht weniger als 7 protestantische 
Capellen mit mehr als 2000 eingeschriebenen Mitgliedern. 
„ Durch die Spalkung der früher einigen progressistischen Partei in 
Sagastiner und Zorillisten hat diese an Ansehen und Einfluß gewaltig 
eingebüßt zum Vortheil der Republikaner einerseits, der Carlisten an- 
derseits. Die Blätter constatiren namentlich das gewaltige Anwachsen 
der letzteren. 
2. April. Allgemeine Corteswahlen. Das offizielle Resultat ergibt für 
14. 
15. 
die Deputirtenkammer 229 Ministerielle (Sagastiner und Unionisten) 
137 Oppositionelle (Nepublikaner und Carlisten) und 18 Zweifelhafte 
(worunter 10 Alphonsisten), für den Senat 114 Ministerielle und 
39 Oppositionelle. 
„ Es wird eine carlistische Schilderhebung erwartet. Die Regierung 
beschließt deßhalb alle beurlaubten Unteroffiziere und Soldaten sofort 
einzuberufen. 
„ Die Schilderhebung der carlistischen Partei steht wirklich bevor. 
Der Prätendent Carl VII. (Herzog von Madrid) erläßt durch seinen 
Secretär Don Emilio de Arjona als „Befehl“ an die „katholisch-mo- 
narchische Centraljunta“ in Madrid (s. 11. März) folgendes Manifest: 
„An Se. Exz. Don Candido Nocedal, Vicepräsidenten der Centraljunta. 
Exzellenz! Der Herzog von Madrid hat zu beschließen geruht, daß die car- 
listische Minderheit keinen Sitz im Congreß einnehme. Die große National= 
partei hat sich an den Wahlurnen gezeigt, indem sie eine gesetzliche Form an- 
nahm, welche ihre Principien verwerfen, um auf dem von ihren Gegnern 
selbst gewählten Boden zu kämpfen. Die Ergebnisse haben bewiesen, daß die 
lächerliche Comödie des Liberalismus einzig und allein dazu dient, die natio- 
nale Meinung zu fälschen, die Rechte, welche er selbst verkündet hat, nichtig 
zu machen, die Lüge ins Parlament, die Trauer in den Schoß der Familien 
zu tragen. Der Herzog von Madrid protestirt Angesichts solcher Unordnungen 
heute vor dem Lande, indem er seine Vertreter abberuft; morgen wird er auf 
dem Boden protestiren, welchen ihm das unterdrlckte Vaterland und die Sehn- 
sucht seines spanischen Herzens zeigen. Der Herzog von Madrid will auch, 
daß ganz Europa die Gründe kenne, welche seine Haltung rechtfertigen, damit 
die öffentliche Meinung bei Beurtheilung der Ereignisse in Spanien nicht fehl- 
greise. Die carlistische Partei, welche die große Mehrheit der Spanier dar- 
stellt, weist offen, wie ihre Grundsätze es exheischen, die Kunstgriffe der Libe- 
ralen, der Vorhut des Petroleums und der gesellschaftlichen Auflösung, zu- 
rück. Der Herzog von Madrid wünschte um jeden Preis den ersten Flinten- 
schuß zu vermeiden, der nicht nur spanisches Blut vergießen, sondern vielleicht 
das Signal zu ernsten Verwicklungen in Europa geben wird. Er mußte den 
Kampf auf dem Boden selbst annehmen, auf welchem seine Feinde den Kampf 
wollten. Die carlistische Partei, gehorsam dem Wort ihres Königs stellte sich
        <pb n="308" />
        304 
Spanien. 
waffenlos in den Comitien, wo die Gewaltthaten einer unvolksthümlichen Re- 
gierung und der Dolch ihrer Feinde sie erwarteten. Es ist hier nicht der Ort, 
von den Zwangsmitteln, den Komödien, den blutigen Unordnungen zu sprechen, 
welche man anwandte, um zu verhindern, daß die spanische Mehrheit ihre 
wahre Vertretung im Congreß habe. Die revolutionäre Regierung verschließt 
uns die Thüren der Scheingesetzlichkeit, durch welche sie selbst eingesetzt worden. 
Dem Herzog von Madrid und der karlistischen Partei bleibt nur noch der 
Weg der Waffen Übrig, um die Ehre, die Würde und die Unabhängigkeit der 
Nation zu vertheidigen. Der Herzog von Madrid kommt nicht, um einen 
langen Bürgerkrieg zu entzünden; durch einen kurzen und entscheidenden 
Kampf hofft er das Vaterland zu retten und vielleicht den Weg zu zeigen, 
welcher zum Heile der Gesellschaft führt. Der Herzog von Madrid verlangt 
angesichts der Welt den Oberbefehl über die Vorhut des großen katho- 
lischen Heeres, welches das Heer Gottes, des Thrones, des Eigenthums, 
der Familie ist. Der Herzog von Madrid und mit ihm die Mehrheit der 
Spanier, ihr Herz zu Gott erhebend und ihre Augen auf das Unglück des 
Vaterlandes, auf die Beklemmungen Europa's heftend, rufen ihre Landsleute 
auf, um die Fahne sich zu schaaren, auf der die Worte glänzen: Gott, Vater- 
land, König; sie wenden sich an die öffentliche Meinung der ganzen Welt und 
werden deren mächtigen Beistand erlangen.“ 
17. April. Der Herzog v. Montpensier erklärt sich nun doch wieder für 
21. 
die Thronansprüche des Prinzen Alphons. 
Es geschieht dieß in einem für die Oeffentlichkeit bestimmten Briefe an 
einen seiner Freunde, den Marques von Campo Sagrado. Nachdem er die 
Gründe angegeben, warum er eine Candidatur für die Cortes nicht habe an- 
nehmen wollen, schließt der Herzog: „Wenn jedoch inmitten der Conflikte, mit 
welchen uns die Zukunft bedroht, durch die unwiderstehliche Kraft der Ereig- 
nisse oder auf Grund der herrschenden Gesetze Spanien berufen würde, noch 
einmal über seine Geschicke zu verfügen, so glaube ich, daß die constitutionelle, 
angestammte und erbliche Monarchie, welche in der Person des jungen Prinzen 
Alfonso ihren rechtmäßigen Vertreter hat, allein dem schwergeprüften Spanien 
eine breite Grundlage für den Bau seiner modernen und unverjährbaren In- 
stitutionen gewähren und unter der Aegide einer starken und geachteten Regie- 
rung die wahre Freiheit sichern kann, welche die Bürgschaft aller Fortschritte 
und die Ordnung, welche die erste Bedingung aller Freiheiten ist. Ohne 
persönliche Ansprüche, ohne einen anderen Ehrgeiz, als den, meine Familie 
auf den Stufen des Thrones den Platz einnehmen zu sehen, welchen ihr die 
alten Erbfolgegesetze stets angewiesen haben, werde ich nicht gestatten, daß mein 
Name irgend einer anderen Partei zur Fahne diene. Paris, 17. April 1872. 
Anton v. Orléans.“ 
„ Beginn des carlistischen Aufstandes. Auf richterlichen Befehl wer- 
den in Madrid 8 Mitglieder der carlistischen Centraljunta und ebenso 
in den Provinzen die meisten carlistischen Junten verhaftet. Die Re- 
gierung schickt Delegirte ab, welche in den Provinzen, wo carlistische 
Banden sich zeigen, den Belagerungszustand einführen sollen. Zunächst 
wird derselbe in Biscaya und Navarra erklärt. Die Carlisten be- 
haupten in einigen kleinen Gefechten das Feld. Diaz de Rada, ein 
ehemaliger General der spanischen Armee unter der Königin Isabella, 
von Don Carlos zum Oberbefehlshaber der baskischen Provinzen und 
Navarra's ernannt, erläßt folgenden Aufruf: 
„Spanier! Der König, unser erhabener Herr, hat mich mit folgendem 
Schreiben vom 14. April beehrt: „„Mein lieber Rada, die Stunde der Ent-
        <pb n="309" />
        Spanien. 305 
scheidung hat geschlagen. Die echten Spanier rufen ihren rechtmäßigen König, 
und der König beeilt sich, diesem Rufe zu folgen. Ich befehle also, daß die 
allgemeine Erhebung Spaniens am 21. d. M. unter den Rufen: Nieder mit 
den Fremdlingen! Es lebe Spanien! statifinde. Ich werde einer der ersten auf 
dem Ehrenposten sein. Die mir folgen, werden sich um König und Vaterland 
wohl verdient gemacht haben; die mich bekämpfen, werden allein für das ver- 
gossene Blut verantwortlich sein.““ Meine Aniwort an Se. Maj. verspricht 
ihm Treue und sofortige Ausführung seiner Befehle. Bis auf den heutigen 
Tag habt ihr viele Beweise von Gehorsam und Disciplin gegeben, ihr habt 
stillschweigend gelitten und immer die Entrüstung unterdrückt, die ihr über 
die Ungerechtigkeiten, Tyranneien, Verfolgungen eines abenteuerischen Fürsten 
empfunden, eines Fürsten, der sich nicht gescheut hat, den Thron des heiligen 
Ferdinand zu besteigen, sich die legitimsten Rechte anzumaßen und alle heiligen 
und geweihten Grundsätze mit Füßen zu treten. Der König hatte euch befohlen, 
zu warten, und ihr habt gehorcht. Heute ruft er euch zu den Waffen, und 
ihr schaart euch um die Fahne: „Gott, Vaterland und König!“, denn sein 
Wille entspricht dem lebhaftesten Wunsche eures Herzens. Zu den Wassen also, 
tapfere Navarrer und Bewohner der baskischen Provinzen; bald werden wir 
den Sieg davontragen, welcher für immer eure ehrwürdigen Fueros, Frieden, 
Glück und die wahre Freiheit unseres Vaterlandes sichern wird. Es lebe die 
Religion! Es lebe Spanien! Es lebe Karl VII.1 Nieder mit den Fremd- 
lingen!“ 
23. April. Die Majorität des Congresses hält unter dem Vorsitze des Ad- 
24. 
mirals Topete eine Vorversammlung, der 149 Abgeordnete und 54 
Senatoren beiwohnen. Rios Rosas, der zum Präsidenten der Deputir- 
kammer designirt ist, Sagasta und Serrano geben beruhigende Ver- 
sicherungen. Sagasta erklärt, daß die Regierung für die Ordnung 
einstehe und daß sie über genügende Kräfte verfüge, um die Auf- 
ständischen das Gewicht des Gesetzes fühlen zu lassen. 
„ Eröffnung der Cortes. Die Republikaner und die Radicalen haben 
ihre Sitze eingenommen, die Carlisten dagegen nicht. Thronrede des 
Königs: 
„. . . Eine Partei, welche die Legitimität des modernen Rechtes leugnet 
und eine hartnäckige Feindin der Staatseinrichtungen ist, die sich das spanische 
Volk in der Ausübung seiner Souveränetät gegeben, hat sich, nachdem sie in 
den Wahlcomitien geschlagen worden, mit den Waffen in einigen Provinzen 
erhoben. Meine Regierung hat die Vorkehrungen getroffen, die ihr die wirk- 
samsten schienen, um die Rebellion rasch zu ersticken. Durch eine frische und 
traurige Erfahrung von der mehrfach erwiesenen Fruchtlosigkeit der von ihren 
Vorgängern in ähnlichen Fällen geübten Milde überzeugt, ist die Regierung 
entschlossen, in der Züchtigung der beharrlichen Feinde der Freiheit und der 
unverbesserlichen Störer der öffentlichen Ordnung uner bittlich zu sein; wenn 
die gewöhnlichen Mittel nicht ausreichen, wird sie sich an Sie wenden und 
von Ihnen die nöthigen Vollmachten verlangen, um die Herrschaft des Ge- 
setzes auf einer festen Grundlage wiederherzustellen.“ Die Thronrede spricht 
hierauf die feste Hoffnung aus, dem Aufstande bald ein Ziel gesetzt zu sehen, 
lobt die Haltung, Disciplin und Leistungen der Armee und schließt: „Meine 
Regierung wird Ihnen ihre Akte im Hinblick auf die Herstellung der Gesetz- 
lichkeit in ihrem ganzen Umfange und ihrer ganzen Reinheit unterbreiten. 
Ihre Sache, m. H. Senatoren und Abgeordnete, ist es, zu prüfen, zu er- 
örtern und zu entscheiden. In Ihren Entschließungen werde ich eine Richt- 
schnur für mein Verhalten, einen Leitstern für mein Vertrauen und einen 
Wegweiser suchen, um meine Gesinnungen mit denen dieses edlen Volkes in 
20
        <pb n="310" />
        3806 
Spanien. 
Einklang zu bringen. Diesem stolzen Volke werde ich, wie ich schon bei einem 
nicht minder feierlichen Anlasse als dem heutigen gesagt habe, niemals mich 
aufdrängen; aber niemals auch soll dieses Volk mich beschuldigen, den Posten, 
den ich nach seinem Willen einnehme, im Stiche gelassen oder die Pflichten, 
welche die Verfassung mir auferlegt, hintangesetzt zu haben. Diese Pflichten 
werde ich vielmehr mit der Loyalität und Ausdauer zu erfüllen wissen, welche 
ich der Ehre meines Namens schuldig bin.“ 
Rios Rosas, der ministerielle Candidat, wird mit 168 gegen 84 
Stimmen zum Präsidenten der Deputirtenkammer gewählt. 
25. April. Marschall Serrano wird vom König zum Generalissimus der 
29. 
gegen die aufständischen Carlisten aufgebotenen Truppen ernannt und 
geht sofort nach Navarra ab. 
„ Marschall Serrano beginnt seine Operationen gegen die Carlisten 
von Tafalla in Navarra aus. 
2. Mai. Don Carlos zieht, von General Rada empfangen, in Vara ein 
und erläßt zwei Proclamationen, von denen die eine an das spanische 
Volk, die andere an die Armee gerichtet ist: 
„Spanier! Ich bin in eurer Mitte. Ich will mein Leben eurem Elück 
weihen, Spanien weiß es, die ganze Welt weiß es mit ihm. Die Grundsätze, 
welche auf mein Banner eingeschrieben wurden, sind allbekannt, so daß ich sie 
feierlich für proclamirt halten kann. Es sind dieselben heiligen Principien, 
die uns einst so hohen Ruhm gebracht und uns allüberall Hochachtung ver- 
schafften. Ihr alle seid die Opfer einer kühnen Minderheit, die euch das Joch 
eines Fremden auferlegte. Ich komme, um euch zu retten, um eure Wohl- 
fahrt, eure Schwerkraft in der Welt und eure nationale Unabhängigkeit zu ver- 
mehren. Jeder Blutstropfen, den man vergießen wird, ist eine Wunde, die 
man meinem Herzen zufügt; denn mein Herz ist eins mit dem eurigen und 
eins mit dem Vaterlande. Spanier! Der König ruft euch alle, ohne Aus- 
nahme, auf daß ihr euch um das nationale Banner schaart. Unsere Ahnen 
schrieben in seine Falten: Mit Gott für König und Vaterland. Beugen wir 
unser Haupt vor Gott, ehren wir seine Priester und Altäre, und Gott wird 
uns Muth verleihen, um unser Unternehmen mit Heil zu krönen! Einen 
wir uns unter dem Nufe: „Nieder mit den Fremden!“ und das Gebrüll des 
spanischen Löwen wird die Männer der Revolution, wird die Schleppträger 
Italiens erschrecken. Spanier! Kommet alle zu mir, und wenn ihr kommt 
und wenn ihr einig seid, so wird es eurem König ein Leichtes sein, euch den 
Frieden, die Fülle, eure Gerechtigsame (fueros) und die wahre Freiheit zu 
verleihen. Carlos.“ 
„Soldaten! Durch vierzig Generationen habt ihr vom Vater auf den 
Sohn, als tapfere Soldaten und Spanier, das heilige Feuer der Unabhän= 
gigkeit bewahrt, mit eurem edlen Blute schriebt ihr tausend heldenmüthige 
Thaten von. Sagunt bis Baylen in die Blätter der Geschichte ein. Und nicht 
auf der Halbinsel allein habt ihr euch mit Nuhm bedeckt; denn ihr führtet 
das lorbeerumkränzte spanische Banner von Otumba bis nach Lepanto. Da- 
mals waren die Könige wirkliche Herzoge, und der grobe Mantel des Sol- 
daten war ein Adelstitel. Diese Zeiten sind nicht mehr. Die Revolution er- 
niedrigte eure Tugenden und verwandelte euch in Söldlinge im Dienste ge- 
meinen Ehrgeizes. Heute, nachdem der spanische Stolz verloren gegangen, 
nachdem die Disciplin gelockert und die Wahrheit verkannt worden, seitdem 
der Verrath triumphirt und der Wuthschrei, den unsere Väter aus den Tiefen 
ihrer Gräber ausstoßen, ungehört verhallt, heute duldet ihr das Joch des 
Fremden, heute weht euch eine Fahne voran, die nicht mehr das Banner der
        <pb n="311" />
        Lpanien. 307 
Helden zweier Welten ist. Soldaten! Euer legitimer König ruft euch, um 
euren Ruhm, eure Disciplin, eure Ehre und eure alte Größe neu erstehen zu 
lassen. Das Banner, welches mein Arm ergriff, und das ich niemals fallen 
lassen werde, ist das Banner unserer Ahnen, das Abbild unserer Unabhängig- 
keit und unserer Eroberungen. Soldaten! Wenn der Fremdling euch gegen 
mich marschiren läßt, und wenn ihr es wagen solltet, auf euren König Feuer 
zu geben, so werde ich eure Tapferkeit stets bewundern, aber die Nationalehre 
beweinen. Ihr werdet allzeit meine geliebten Kinder sein, und darum rufe ich 
euch zu mir als Freunde, um euren verlornen Adel, eure vergessene Zucht, 
euren geschwundenen Ruhm wieder zu erringen; um mit euch, die ich als die 
Besten ehre, das Vaterland zu erretten, will ich, König und Soldat, stolz 
darauf, immer eure Uniform zu tragen, meine Ehre darein setzen, alle Drang- 
sal mit euch zu ertragen. Soldaten! Ich rufe euch als euer Vater. Kommet 
alle zu mir: Mit Gott für König und Vaterland. Carlos.“ 
2. Mai. Die republikanische Partei in Madrid beschließt, sich gegenüber 
4. 
11. 
12. 
13. 
15. 
dem Kampfe zwischen der Regierung und den Carlisten vorerst neutral 
zu verhalten und aus dem Congreß nicht auszutreten. 
„ Die unter dem Commando des Don Carlos vereinigten carlistischen 
Banden Navarra's werden bei Oroquieta (im Arondissement von Pam- 
plona) von General Moriones vollständig geschlagen. Der carlistische 
General Rada tritt nach Frankreich über, Don Carlos verschwindet 
vollständig vom Kriegsschauplatz, um bis Ende des Jahrs nicht wieder 
aufzutauchen. 
„ Cortes: Der Finanzminister legt die Budgets für 1872 und 
1873 vor. Das wahrscheinliche Deficit beläuft sich auf 114 Mil- 
lionen Pesetas: die Ausgaben betragen 662, die Einnahmen nur 548 
Millionen. 
„ Marschall Serrano hat die carlistischen Banden Navarra's größten- 
theils unterdrückt und wendet sich nunmehr gegen Biscaya, wo Bilbao 
fast eine belagerte Stadt ist. 
„ Cortes: Die Regierung legt denselben einen Gesetzesentwurf vor, 
der sie zur Einberufung von 40,000 Mann ermächtigt. 
„ Statt des Prätendenten erscheint nunmehr der Bruder desselben, 
Alphons, und erläßt folgendes Manifest: 
„Spanier! Vom König mit dem Auftrage beehrt, euch seinen Willen kund- 
zugeben, drängt es mich, als Oberbefehlshaber der Armee, meiner Freude, 
in eurer Mitte zu sein, und zugleich dem festen Vertrauen Ausdruck zu geben, 
welches ich in eure Mitwirkung für den Triumph der guten Sache setze, deren 
Symbol die durch ganz Spanien wehende Fahne mit der Devise „Gott, Vater- 
land und König" ist. Nein, es gibt keinen Spanier, der sein Land liebt und 
dessen heißester Wunsch es nicht wäre, der tiefen Erniedrigung zu entgehen, in 
welche uns diejenigen, die man mit Unrecht die Liberalen nennt, gestürzt haben. 
Diese Liberalen bekennen Grundsätze, die von ihren Handlungen himmelweit 
verschieden sind. Sie treiben mit dem Worte Freiheit Mißbrauch; denn in 
ihrem Namen begehen sie die größten Unthaten, in ihrem Namen zwingen sie 
Gesetze auf, und knechten die Nation unter dem schändlichsten Despotismus, 
Willkür, Gewaltthätigkeit Verfolgung des Katholicismus, Zerstörung der 
Kirchen, Verkauf ihrer Güter, um ihre Habsucht zu befriedigen — dieß die 
Thaten, welche sie kennzeichnen. Wenn ihr daran zweifelt, so blickt auf den 
20“
        <pb n="312" />
        308 
Spanien. 
kläglichen Zustand der Finanzen; ein Bankerott scheint unvermeidlich. Trotz 
der Milliarden, welche verschlungen werden, vernachlässigt man die heiligsten 
Pflichten. 3 Milliarden Realen werden jährlich verausgabt! Um das Maß 
voll zu machen, wird das Concubinat der legitimen Ehe eurer Kinder vor- 
gezogen, und dieß, um gewisse Völker nachzuäsfen. Ist dieß nicht eine Schmach 
für unser schönes Spanien? Laßt uns einen solchen Zustand nicht länger er- 
tragen. Nein! Darum zu den Waffen, Spanier! Denn es gibt kein anderes 
Mittel, um unsere Würde und Unabhängigkeit wieder zu erobern und die 
Herrschaft der Gerechtigkeit und des Gesetzes auf immer zu begründen. Zu 
den Waffen also! Die Armee, welche ganz aus unseren Brüdern besteht, wird 
nicht wagen, die Hand gegen uns aufzuheben, um eine fremde Dynastie und 
die Männer, welche am Ruder zu bleiben sie unterstützen, zu vertheidigen. 
Diese Männer wollten euch zum schändlichen Werkzeug ihres Ehrgeizes machen. 
Die friedlichen Einwohner der Städte, was immer ihre politische Meinung 
sei, haben nichts von uns zu fürchten. Unser hochherziger König kennt keine 
anderen Feinde, als diejenigen, welche gegen ihn in den Kampf ziehen; er hat 
weder persönliche Beleidigungen zu rächen, noch hegt er Gefühle des Hasses. 
Sein einziger heißester Wunsch ist: unser unglückliches Vaterland zu retten, 
es von dem Joch, unter dem es seufzt, zu befreien und ihm die wahre, die 
christliche Freiheit wieder zu erobern, welche die Nationen mächtig, glücklich 
und gefürchtet macht! Der Infant von Spanien und Generalissimus Alphons 
von Bourbon und Oesterreich. " 
  
16. Mai. Die Abgeordneten und Senatoren der progressistisch-radicalen Partei 
22. 
beschließen, eine Entscheidung bezüglich eines Austritts ihrer Partei 
aus den Cortes vorerst zu vertagen. 
„ Das Cabinet Sagasta gibt in Folge eines ganz scandalösen „Ver- 
sehens“ seine Entlassung. 
Das Cabinet hatte von den Cortes für ein angebliches Virement von 2 
Mill. Realen Indemnität verlangt, die Anträge des Republikaners Moreno 
Rodriguez und des Radicalen Romero Giron gegen die Bewilligung waren 
verworfen worden und die Annahme der eingebrachten Indemnitätsbill schien 
gesichert. Da kam, entweder einer Aufstachelung der Opposition in die Falle 
gehend oder aus anderen nicht aufgeklärten Ursachen der für die Frage nieder- 
gesetzten Commission ein immenser Aktenstoß als confidentielle Belege aus dem 
Ministerium des Innern zu. Daraus ergab sich dann, daß dieses Geld ge- 
braucht hatte für die Wohloperationen, für die geheime Polizei rc. und da 
seine Casse leer war, sich an die Casse der Colonien, die eine Art von Depo- 
sienlaße ist, gewendet und 2 Mill. Realen (ca. ½ Mill. Frcs.) von ihr ent- 
ehnt hatte. Die Belege nun für die Verwendung der Summe bestanden aus 
einer ganzen Reihe von Berichten von Polizei -Agenten, die da beweisen, bis 
zu welchem Grade sich die Polizei über die Regierung, die sich ihrer bedient, 
lustig machen kann. So ist z. B. bekannt, daß die republikanische Partei 
jede Theilnahme an der carlistischen Bewegung abgelehnt hat; ihre Führer, 
die HH. Piy Margall, Figueras und Castelar, haben eigens eine Proklamation 
in diesem Sinn erlassen. Die Polizei berichtete dagegen: die Republikaner 
hätten eine Berathung gehalten, in der Hr. Castelar gleich damit begonnen habe, 
die Plünderung der Bank zu beantragen, und in der man nur noch darüber 
gestritten, ob man nur das Geld oder auch die Barren wegnehmen solle. 
Auf der andern Seite sollte sich Hr. Zorilla, der frühere Premier des Königs 
Amadeo, in eine Verschwörung mit den Häuptern der Internationale einge- 
lassen haben, die darauf abzielte, alle Fabriken von Catalonien in Brand zu 
stecken. Ein dritter Polizei-Agent erzählt von einer Zusammenkunft der ra- 
dicalen und republikanischen Parteiführer bei der Gräfin Montijo, der Mutter 
der Kaiserin Eugenie, wo es sich um die Mittel und Wege handelte, den
        <pb n="313" />
        Zpanien. 309 
Prinzen Alfonso, den Sohn der Königin Isabel, auf den Thron zu erheben. 
Das Originellste an dieser Thätigkeit der Polizei ist aber, daß sie sich nicht 
bloß auf die bekannten Gegner der Regierung, sondern auf alle ihre eigenen 
Mitglieder, auf die Oberbefehlshaber der Armee, ja, auf den König selbst er- 
streckt. Ein Agent, der seinen Lohn auch ehrlich verdient haben will, hinter- 
bringt, daß der König, da er kein Vertrauen in die spanischen Generale habe, 
dem König Victor Emmanuel, seinem Vater, geschrieben habe: er möchte doch 
bei dem Kaiser von Deutschland zwei Generale für ihn ausbitten. Ein an- 
derer Agent hat mehrere politische Persönlichkeiten aus der Oper zu einem 
Adjutanten des Marschalls Serrano begleitet, wo man übereingekommen sei, 
daß der Marschall den Oberbefehl über die Nordarmee Übernehmen und später 
bei seiner Rückkehr den Sohn der Königin Isabel mitbringen sollte. Von dem 
General Rey endlich, der in demselben Cabinet Kriegsminister wax, behauptet 
die Polizei: er habe sich schriftlich verpflichtet, an die Spive dercarlistischen 
Bewegung in der Mancha zu treten. Kurz, die geheime Polizei überwachte 
alle Welt, die Minister, die Generale und den König selber, und die Abschriften 
aller auf der Post mit Beschlag belegten und geöffneten Briefe wurden der 
Commission überreicht. Der Inhalt der sog. Belege ward, obgleich sie nur 
confidentiell mitgetheilt worden waren, sofort bekannt. Das Ministerium hatte 
sich lächerlich gemacht und war geradezu unmöglich geworden. Der König 
beruft nach einander die Präsidenten beider Häuser zur Audienz und Sagasta 
gibt seine Demission ein. 
24. Mai. Nachdem dem Marschall Serrano in Bilbao von den Carlisten 
Anerbietungen, sich zu ergeben, zugegangen sind, erklärt er sich in 
der sog. Convention von Amorevieta geneigt, ihnen den Indult (Ver- 
zeihung) zu bewilligen, wenn sie am folgenden Tage an bestimmt 
bezeichneten Orten ihre Waffen niederlegen würden. Eine Anzahl 
Banden legen auch wirklich ihre Waffen nieder, aber lange nicht alle. 
Die Convention von Amorevieta lautet: Nachdem ich mit D. Fausto 
de Urvuiza und D. Juan E. de Urue, welche zugleich im Namen des D. An- 
tonio Arguinzoniz handelten, Mitgliedern der Kriegsdeputation der Herrschaft 
Biscaya, über die ehrenvollsten Mittel mich besprochen habe, um diesem Lande, 
dem Opfer des unheilvollsten Bürgerkrieges, den Frieden zu geben, und im 
Einklange mit der Bekanntmachung, welche ich bei der Uebernahme des Com- 
mando's dieser Armee erlassen, sowie kraft der mir verliehenen außerordent- 
lichen Vollmachten, mache ich folgende Zugeständnisse; 1) Befreiung von aller 
Strafe für Diejenigen, die in Biscaya zu den Waffen gegriffen haben. Die 
sich unterworfen haben, können frei von aller Verantwortlichkeit heimkehren 
und werden von ihren Bürgermeistern, welche dazu von diesem Generalquartier 
aus ermächtigt werden, die entsprechenden Amnestiescheine erhalten. 2) Ein- 
begriffen in diese Strafbefreiung sind die Mitglieder der Kriegsdeputation, ihre 
Unterbeamten und alle anderen Personen, die ein Amt, Anstellung oder Dienst 
ausgeübt oder direkt oder indirekt an dem Aufstande Theil genommen oder 
ihn gefördert haben, auch wenn sie aus der Emigration her ins Feld gerückt 
sind, und ebenso Diejenigen, welche ihren Posten oder Amt verlassen haben. 
Wer in das Ausland zu gehen wünscht, wird bis zur Grenze freies und sicheres 
Geleite erhalten. 3) In Bezug auf die Erhebung öffentlicher Gelder, welche 
der Herrschaft Biscaya gehören oder sich auf sie beziehen, werden die General- 
junten (Provinzialstände) von Guernica, welche sich gemäß den Landesrechten, 
dem Brauche und der Gewohnheit versammeln werden, das Nöthige beschließen. 
4) Frei von Strafe sind Alle, welche die Waffen führen und sie ausliefern; 
gleicher Maßen die Anführer, Offiziere und Mannschaften der Truppen, welche 
sich den Banden angeschlossen haben, auch wenn sie aus der Emigration her- 
kommen. Die Anführer und Offiziere können mit dem Range, welchen sie
        <pb n="314" />
        310 
Spanien. 
vor ihrer Theilnahme an dem Aufstande innehatten, in die Armee zurück- 
treten. Die Mannschaften bleiben zur Verfügung der Regierung, aber frei von 
allen Strafen. 5) Diese Bestimmungen treten in Kraft von dem Augenblicke 
an, wo die Waffen an den von mir im Einvernehmen mit der Kriegsdepu- 
tation bezeichneten Punkten niedergelegt sein werden. 6) Die Herren von der 
Kriegsdeputation und die Übrigen Vertreter geloben, in Zukunft, so viel von 
ihnen abhängt, neue Unruhen, Aufstände oder Erhebungen, welche den öffent- 
lichen Frieden der Provinz stören könnten, zu vermeiden. Amorevieta (Zor- 
noza), 24. Mai 1872. Gez.: Francisco Serrano. 
25. Mai. Der König überträgt dem Admiral Topete die Neubildung des 
27. 
28. 
Cabinets. Topete selbst übernimmt in demselben die Portefeuilles der 
Marine und des Kriegs, sowie das Präsidium. Alle Wolt ist indeß 
überzeugt, daß die beiden letzteren dem Marschall Serrano bestimmt 
und aufgehoben bleiben. 
„ Tristany erscheint in Catalonien, um den carlistischen Banden mehr 
Einheit und Nachdruck zu geben, und erläßt folgende Proclamation: 
„Catalanen! Endlich bin ich in eurer Mitte. Ich komme mit demselben 
Glauben, ich vertheidige dieselben Rechte und dieselben Principien, wie ehe- 
mals: sie allein vermögen die Leiden unseres Vaterlandes zu beschwören, wel- 
ches jetzt die Beute der Usurpation und Willkür ist. Euer Patriotismus und 
euer Muth haben sich ebenfalls nicht geändert. Kommet alle herbei! Wir 
kennen uns ja recht gut, ihr wackeren Bewohner dieser Berge! Gedenkt un- 
serer Siege auf den Schlachtfeldern von Avino und Cardona; wir litten da- 
mals dieselben Strapazen, liefen dieselben Gefahren; ihr seid die würdigen 
Abkömmlinge der Almogavarres, an der Spitze eurer Bataillone wird nichts 
mich aufhalten können. Catalanen! Seht auf Spanien, aus dessen Schoße 
so viele Helden hervorgegangen sind! Einer Handvoll Abenteurer zur Beute, 
erträgt es das Joch eines fremden excommunicirten Prinzen, eines Abkömm- 
lings jenes Hauses Savoyen, dessen Ahnen, ehrgeizige und elende Vasallen, 
unsern Königen auf ihren Triumphzügen die Schleppe trugen. Blickt auf 
Spanien, welches die neue Welt eivilisirt, so viele Länder, so viele Schätze 
besessen hat; seht seine Colonien in Gefahr, Handel und Gewerbe ermattet, 
seine Gesetze mit Füßen getreten, seine Tempel geplündert! Vereinigen wir 
unsere Anstrengungen, um unser theures Vaterland, das uns ruft, zu retten, 
und entfalten wir unsere Fahne mit der edlen Devise: Gott, Vaterland, König! 
Schon ist sie von dem würdigen Erben des heiligen Ferdinand und Recobedo's 
in Navarra und in den baskischen Provinzen aufgepflanzt, und bald wird 
auch sein erhabener Bruder, der Infant Don Alphons, der tapfere Soldat 
von den päpstlichen Zuaven, sie in diesen Provinzen entrollen, welche von jeher 
der angestammten Monarchie ergeben waren. Zu den Waffen, Catalaonen! und 
kämpfen wir, bis das Vaterland glücklich in eine neue Aera des Friedens, 
des Wohlstandes und weiser Sparsamkeit geleitet ist. Catalanen, das Vater- 
land ist in Gefahr! Zu den Waffen! Eilt herbei und unser Ruf sei: Es 
lebe die Religion! Es lebe Spanien! Es lebe der König! Nieder mit dem 
Fremdling! General Tristany, Graf von Avino.“ 
„ Serrano erläßt einen Bando an die Carlisten: wer sich binnen 
drei Tagen nicht unterwerfe, werde vor die Kriegsgerichte gestellt und 
einfach erschossen werden. Der Erfolg ist indeß ein sehr geringer. 
„ Serrano wird zum Ministerpräsidenten und Kriegsminister ernannt 
und geht ohne Verzug nach Madrid ab. General Echague verläßt 
dieses, um an seiner Stelle den Oberbefehl zu übernehmen.
        <pb n="315" />
        Spanien. 311 
1. Juni. Deputirtenkammer: lehnt einen von sieben theils radicalen, theils 
11. 
12. 
republikanischen Abgeordneten eingebrachten Antrag auf ein Tadelsvotum 
gegen den Kammerpräsidenten Rios Rosas mit 165 gegen 51 Stim- 
men ab. Zorilla erklärt seinen Austritt aus der Kammer und daß 
er fortan jeder politischen Thätigkeit entsage, „einmal, weil er das 
Vertrauen in den von ihm gehofften Erfolg der Revolution ver- 
loren habe, und weiters, weil er in sich die Energie nicht fühle, welche 
für einen Führer der Radicalen in den kritischen Verhältnissen des 
Moments und angesichts der bevorstehenden Eventualitäten nöthig sei“. 
„ Serrano leistet dem König den Eid als Präsident des Cabinets 
und Kriegsminister. 
Die Deputirtenkammer genehmigt die Convention von Amorevieta 
und billigt die Handlungsweise Serrano's mit 140 gegen 22 Stim- 
men, obgleich die öffentliche Meinung sich im Ganzen gegen dieselbe 
ausgesprochen hat. Auch der Senat genehmigt sie fast einstimmig, 
nachdem Serrano erklärt hat, daß in Biscaya nicht eine einzige Car- 
listenbande mehr vorhanden sei. 
In Wahrheit ist jedoch die Lage in den Nordprovinzen durch die 
Convention nur wenig verändert worden. Die carlistischen Banden 
sind noch fast ebenso zahlreich, wie zuvor. Eine derselben erschießt 
ihre Führer, Calle Vater und Sohn, weil sie jene Convention ein- 
gegangen haben. 
„ Eine Versammlung der Mehrheit der Cortes, der die Minister 
beiwohnen, beschließt, der Regierung Vollmachten zu übertragen, „um 
die öffentliche Ruhe herzustellen"“. Große Aufregung in Madrid. Der 
König scheint geneigt, den Wünschen Serrano's zu entsprechen. 
Die offiziösen Blätter deuten an, daß an eine sofortige Aufhebung der 
Verfassung nicht gedacht werde, daß man jedoch diese Maßregel zu ergreifen 
beabsichtige, sobald es nothwendig erscheine. Niemand verhehlt sich, daß der 
dadurch geschaffene Zustand einer Diktatur ähnlich sehen würde, wie ein Ei 
dem andern. Gleichzeitig treffen Nachrichten ein über den immer weiter um 
sich greifenden Carlistenaufstand. In Catalonien werden die Carlisten-Streit- 
kräfte auf 8000 Mann geschätzt, Städte, welche vorher nie carlistisch waren, 
wie Tremo, Vendrell, Manresa find bereits der Tummelplatz ziemlich starker 
Banden. Sie streifen bis vor die Thore von Neus und Tarragona. Die 
amtlichen Berichte meldeten zwar von Siegen über die Banden, aber die 
Banden verschwinden nicht. Da sie in Navarra die Pässe inne haben, so kann 
von ihrer wiederholt angekündigten Umzingelung nicht die Rede sein. Diese 
Nachrichten mußten in Madrid die höchste Aufregung hervorbringen, und in 
dieser Stimmung soll am 12. die Adreßdebatte im Congreß beginnen. Man 
erfährt auch, daß an diesem Tage im Palast unter dem Vorsitz des Königs 
ein Ministerrath stattgefunden, in dem der König sich von der Nothwendigkeit, 
das Ministerium mit der politischen und der finanziellen Diktatur zu beklei- 
den, habe überzeugen lassen. Sofort rufen die republikanischen Blätter ener- 
gisch zu den Waffen, die Organe der radicalen Partei predigen laut den Auf- 
ruhr gegen die Dynastie. 
„ Der König, durch die allgemeine Stimmung in Madrid doch be. 
denklich gemacht, verweigert die am Tage zuvor Serrano und der
        <pb n="316" />
        312 
Spanien. 
Regierung halb und halb gemachte Zusage und weigert sich, ein De- 
kret zu unterzeichnen, das Serrano eine Art Diktatur übertragen hätte. 
Das ganze Cabinet gibt seine Entlassung, die auch ohne Zaudern an- 
genommen wird. Die Cortes setzen ihre Sitzungen vorerst aus, bis 
ein neues Ministerium gebildet sei. Zorilla, der sich auf sein Land- 
gut bei Tablado zurückgezogen hat, wird telegraphisch nach der Haupt- 
stadt berufen. 
13. Juni. General Fernandez de Cordova bildet ein neues Ministerium 
14. 
16. 
aus den Reihen der radicalen Partei, zu dessen Präsidenten Zorilla 
designirt ist, wenn er dazu bewogen werden könne. 
Die nächste und größte Schwierigkeit für das neue Cabinet liegt darin, 
daß nicht auch gleichzeitig die Cortes, die in Folge der Beeinflussung der 
Wahlen durch Sagasta in ihrer entschiedenen Mehrheit aus Sagastinern und 
Unionisten besteht, aufgelöst werden können, da die Verfassung dieß erst vier 
Monate nach ihrem Zusammentritt gestattet, die jetzigen Corles aber erst am 
22. April eröffnet wurden. 
„ Die Cortes treten wieder zu einer Sitzung zusammen, aber nur 
um die Ernennung des neuen Ministeriums zu vernehmen und ein 
Dekret entgegenzunehmen, das sie auf unbestimmte Zeit vertagt, wo- 
durch die Unmöglichkeit der Regierung, mit einer ihr feindlichen Ma- 
jbrität zu regieren, umgangen wird, bis die Cortes aufgelöst werden 
können. 
„ Zorilla kommt in Madrid an und läßt sich doch bewegen, das 
Ministerpräsidium wieder anzunehmen. 
Die bisherige Majorität der Cortes, 194 Abgeordnete und 46 
Senatoren erlassen eine Erklärung, durch welche die Auflösung der 
Cortes wo möglich noch abgewendet werden soll: 
„Die Senatoren und Abgeordneten, welche die parlamentarische Mehrheit 
in den beiden Kammern bilden, bedauern in tiefster Ehrfurcht den Gebrauch, 
den Se. Maj. der König von seinen konstitutionellen Prärogativen machen zu 
müssen glaubte, indem er ein neues Cabinet ernannte und die Session der 
gegenwärtigen Cortes suspendirte. Dieselben fühlen sich in Erfüllung ihrer 
hohen politischen Pflichten gedrungen, zu erklären, daß das Ministerium eine 
schwere Verantwortlichkeit auf sich genommen hat, indem es der Krone rieth, 
die Session der Cortes in einem Augenblicke zu fuspendiren, wo deren Bei- 
stand so besonders nöthig schien zur Lösung der verschiedenen schwebenden Fragen 
hinsichtlich der Finanzen, der Herstellung der öffentlichen Ruhe, der Stellver- 
tretung in der Armee und der ökonomischen Lage Cuda's. Dieselben halten 
sich nach reiflicher Erwägung aller dieser Punkte für verpflichtet, ihre mit 
Bezug darauf gefaßten Beschlüsse zur Kenntniß der Oeffentlichkeit zu bringen, 
damit Niemand den Verdacht hegen könne, daß die Mehrheiten der beiden ge- 
setzgebenden Körperschaften der Regierung, wer immer sie bilde, Hindernisse in 
denjenigen Fragen in den Weg legen wollten, welche, Über den Parteien stehend, 
das ganze Land direkt interessiren. Damit die Regierung zur gesetzlichen Er- 
hebung der von den Cortes zu bewilligenden Steuern schreiten, damit sie das 
Gesetz Üüber die Stärke der Armee zur Ausführung bringen und die schwierige 
Frage der ökonomischen Lage der Insel Cuba befriedigend lösen könne, erklären 
die Unterzeichneten, als aufrichtige Anhänger der bestehenden Ordnung der 
Dinge, daß sie in allen diesen Fragen bereit sind, die Regierung kräftig zu 
unterstlten. Wenn das verantwortliche Ministerium dieses patriotische Aner-
        <pb n="317" />
        Spanien. 313.— 
bieten ablehnen sollte, so wird das Land den Bruch der Gesetze als um so unver- 
zeihlicher verurtheilen, je weniger dazu eine Nothwendigkeit vorhanden war.“ 
Die Regierung geht nicht darauf ein. Die Cortes bleiben ver- 
tagt, um s. Z. aufgelöst zu werden. 
21. Juni. Im Anschluß und zur Unterstützung des erst jetzt bekannt ge- 
27. 
wordenen Briefes des Herzogs von Montpensier vom 17. April zu 
Gunsten seines Neffen Alphons erlassen 230 Generale, Abgeordnete, 
Senatoren, Granden, Financiers rc. eine ziemlich vage Erklärung zu 
Gunsten dieses Prinzen. 
Nach Darlegung eines gemäßigt constitutionellen Programms erklären sie, 
daß „der Thron des heiligen Ferdinand und der katholischen Könige nur von 
einem Abkömmling dieser berühmten Fürsten bestiegen werden dürfe“, und 
daß für die Dauer der Minderjährigkeit des Prinzen Alphons die Regentschaft 
des Herzogs von Montpensier die besten Bürgschaften für ein streng constitu- 
tionelles System gewähren würde. 
„ Zorilla erklärt in einem Rundschreiben an die Gouverneure der 
49 Provinzen gegenüber den Angriffen der-Conservativen, die ihm 
geradezu Umsturzpläne zuschreiben, er werde nur mit der Verfassung 
regiren, und entwickelt das Programm der Regierung und der pro- 
gressistisch radicalen Partei, die im Einverständniß mit der Krone das 
Nuder zum zweiten Male übernimmt. 
Das Cirkulär beginnt damit, daß die eben zum zweiten Male an die Re- 
gierung gelangte progressistisch-demokratisch-radicale Partei die Grundsätze dieser 
letzteren wieder aufnimmt und aufrechthalten wird, sowie diese Principien in 
der Cortessitzung vom 24. Juli und in dem Cirkulär vom 4. August v. J. 
von demselben Cabinete durch seinen damaligen Präsidenten und Minister des 
Innern — der es auch heute wieder ist — kundgegeben wurden. Nichtsdesto- 
weniger scheine es, angesichts gewisser, dieser Partei fälschlich unterschobener 
Absichten, nothwendig, ihren wahrhaften Vorsätzen und den von ihr in Aus- 
sicht genommenen Mitteln und Wegen öffentlichen Ausdruck zu verleihen. Als 
im Juli vorigen Jahrs das radicale Cabinet die Leitung der Geschäfte Über- 
nahm, habe man hoffen können, es werde sich eine wahrhaft conservative Partei 
legal sormiren und damit die für das constitutionelle Leben nöthige harmo- 
nische Wechselwirkung der beiden berechtigten Parteien geschaffen werden. Allein 
hiezu war die damalige Dauer des radicalen Cabinets eine zu kurze. Die 
inzwischen tief erschütterte Gesellschaft bedürfe vor Allem der Ruhe, und deren 
Herbeiführung werde auch die nächste Aufgabe des neuen Ministeriums sein. 
Deßhalb werde dieses von allen außerordentlichen Mitteln entschieden absehen, 
und es könne so handeln, weil für die Wahrung der Freiheit und für die 
Befestigung der Dynastie die Freiheit an und für sich genlge, die in den Ge- 
setzen gegründete Freiheit, welche sowie die aus der National = Souveränetät 
hervorgegangene Dynastie die energischeste Vertretung und Vertheidigung bei 
dieser Regierung finden werden; dadurch werde jede Berechtigung zu irgend 
einer, wie immer Namen habenden Insurrektion entfallen. Die Religion könne 
und dürfe nicht als falsches Schild gegen Civilisation und Freiheit dienen, wie 
dieß eben jetzt zum sechsten Male binnen 39 Jahren geschieht. Obschon auch 
in diesem Kampfe die constitutionellen Rechte nicht beseitigend, werde doch die 
Regierung hier die nöthige Machtentwicklung Üben und erwartet schließlich, 
daß die offenbare Erfolglosigkeit dieser Rebellion diejenigen, von welchen sie 
ausgeht, dazu bestimmen wird, von einem so schmählichen Bürgerkriege ab- 
zustehen. Aber auch wenn es nicht so käme, sei der Sieg der Regierung ein 
zweifelloser, da sie auf die Treue der Armee, der Flotte und der Bürgerwehr
        <pb n="318" />
        314 
Spanien. 
zählen kann. Der Bewaffnung der letzteren wird besondere Sorgfalt gewidmet 
werden. Die unversöhnlichen Feinde der September-Nevolu tion wollen die sog. 
conservativen Classen zu dem Glauben verleiten, daß die Radicalen eine Hal- 
tung in Aussicht genommen haben, durch welche die gesellschaftliche Ordnung, 
Religion, Eigenthum und Familie in Gefahr gericthen; obschon derlei sinn- 
lose Anschuldigungen einer Antwort nicht werth find, sollen sie doch in dem 
Rundschreiben nicht mit Stillschweigen Üübergangen sein. Die radicale Partei 
werde sich nie und niemals einer abenteuerlichen Politik hingeben, das Land 
bedarf vor Allem der Ruhe. „Nichts mehr, aber auch nichts weniger als die 
Constitution ist der leitende Gedanke, das öffentliche Bewußtsein fordert vor- 
wiegend zwei Reformen: einmal die Einführung der Jury und weiters die 
Reorganisation des Heeres und der Flotte auf einer Basis, welche die Wehr- 
kraft zu einer thatsächlich nationalen Institution derart macht, daß die Noth- 
wendigkeit des bisherigen Rekrutirungs-Systems entfällt.“ Die Regierung wird 
weiters keinerlei Eingriff in die durch den Constitutions-Artikel 21 verbürgte 
Religionsfreiheit gestatten. So wie die Sicherheit und das Eigenthum des 
Individuums, so wird die Regierung auch das öffentliche Eigenthum, den 
Staatsschatz, in allen seinen Phasen schützen und wahren, und wird sie sich 
deßhalb mit ganz besonderem Aufgebote aller ihrer Kräfte der Herstellung der 
zerrütteten Finanzen zuwenden; die Regierung geht entschlossen an die schwie- 
rige, wenn auch nicht unmögliche Lösung dieser Aufgabe, wird zur Zeit ihre 
Propositionen vorlegen, während sie inzwischen die von ihren Vorgängern be- 
absichtigte Besteuerung der Staatsgläubiger als eine für den Staatscredit ge- 
fährliche Maßregel nicht acceptirt. In den Colonien wird sie die Nationalehre 
und die Integrität des nationalen Gebietes zu wahren wissen. Schließlich 
empfiehlt das Cirkulär den Gouverneuren ausführlich den Schutz der indi- 
viduellen Rechte überhaupt und des Vereinsrechtes insbesondere; dagegen find 
direkle oder durch Thatsachen nachgewiesene Angriffe auf die bestehenden In- 
stitutionen aufs kräftigste abzuwehren, und zwar unter unmittelbarer Ueber- 
weisung an die ordentlichen Tribunale. „Die Aufgabe ist eine edle, es gilt 
die Wiedergeburt des Vaterlandes durch die Freiheit.“ 
29. Juni. Ein kgl. Dekret befiehlt die Auflösung der Cortes und ordnet 
die Neuwahlen auf den 24. August, den Zusammentritt der Versamm- 
lung auf den 15. Sept. an. 
1. Juli. Die bisherige Majoritätspartei beider Kammern, 300 Senatoren 
5. 
16. 
und Deputirte, erlassen einen Protest gegen die Auflösung der Cortes 
als illegal und ungerechtfertigt. 1 
Die Partei Sagasta und die Unionisten beschließen, an den Cortes- 
wahlen Theil zu nehmen. 
ü„ Don Carlos erläßt „von der spanischen Grenze“ aus ein neues 
pomphaftes Manifest an die Catalanen, Aragonier und Valencier, in 
dem er ihnen für den Fall seines Sieges eine föderale Constituirung 
der Monarchie in Aussicht stellt: 
Catalanen, Aragonier, Valencier! Am 2. Mai erließ ich von Vera- aus, 
voll Glaubens an die Größe der Sache, welche Gott in meine Hände gelegt 
hat, einen Nuf an alle Spanier. Was damals nur eine Hoffnung war, wird 
bald eine Wirklichkeit sein. Die Grundlagen der Restauration des Thrones 
Neccarids ruhen auf den Lorbeeren von Onnate, Manaria, Urbasa, Ceberio 
Mas de Roig, Arbucias, Tibisa und Neus. Der Weg zum Sieg ist m 
Martyrblut getränkt: Uribarri, Ayastuy, Garcia und Fraucesch haben au 
ihm ihre unsterblichen Namen eingeschrieben. Heute, wie damals, aber nur
        <pb n="319" />
        Lpanien. 315 
2 
noch vertrauensvoller, wiederhole ich mit dem Stolze des Königs einer helden- 
müthigen Nation: Freiwillige, die ihr edelsinnig zum Opfer herbeicilt, die 
Blicke gen Himmel und auf meine Fahne gerichtet, ich bedaure euch! Sol- 
daten von Pania und Bailen, die ihr blind genug seid, als Söldner dem 
Fremdlinge zu dienen, auch euren Muth bedaure ich. Mein Ruf geht an 
euch alle, denn alle seid ihr Spanier: das Werk der Befreiung hat kaum be- 
gonnen, und schon blickt die Welt auf uns, die Revolution zittert, und alle 
Gulen sind voll Freude. Ja, der Tag ist nahe, da meine sehnlichsten Wünsche 
in Erfüllung gehen werden. Und da ich, wie ich euch schon in meinem Mani- 
feste vom 30. Juni 1869 geschrieben habe, die Decentralisation will, so erkläre 
ich euch heute öffentlich und feierlich, ihr unerschrockenen Catalanen, Aragonier 
und Valencier: vor anderthalb Jahrhunderten hat mein erlauchter Ahnherr 
Philipp V. eure Fueros aus dem Buche der Freiheiten des Vaterlandes strei- 
chen zu sollen geglaubt. Was er euch als König nahm, als König gebe ich 
es euch wieder; denn wenn ihr dem Gründer meiner Dynastie feindlich waret, 
so seid ihr heute das Bollwerk seines legitimen Abkömmlings. Ich gebe euch 
eure Fueros wieder, weil ich der Vorkämpfer jeder Gerechtigkeit bin. Ich werde 
euch einberufen, damit wir sie durch gemeinschoftliches Einvernehmen den Be- 
dürfnissen unserer Zeit anpassen, und Spanien wird noch einmal erkennen, daß 
auf der Fahne, welche die Worte „Gott, Vaterland und König" trägt, auch 
alle rechtmäßigen Freiheiten geschrieben stehen. Euer König Carlos."“ 
17. Juli. Der Ministerpräsident Zorilla erläßt im Hinblick auf die nahen 
19. 
20. 
23. 
Corteswahlen ein Rundschreiben, worin er die Nothwendigkeit einer 
durchaus freien und unbehinderten Abstimmung hervorhebt und die 
Beamten auffordert, sich nicht in die Wahlen einzumischen und den 
Einfluß der Regierung keiner Partei zur Verfügung zu stellen. Es 
gebe keine offiziellen Candidaten. Der radicalen Partei müsse es über- 
lassen bleiben, aus freiem Entschluß Candidaten aufzustellen, welche 
die Politik der Regierung unterstützen würden. 
„ Mißlungenes Attentat auf den König. 
Als Nachts gegen 12 Uhr das Königspaar aus dem Garten Buen Retiro 
nach dem Palaste zurückkehrt, wird von fünf in der Arsenalstraße postirten 
Individuen auf den Wagen des Königs geschossen, das Königspaar indeß nicht 
getrofssen. Einer der Attentäter wird getödtet, zwei andere werden gefangen. 
„ Der König geht in Begleitung des Ministerpräsidenten in die 
Nordprovinzen. 
„ Auch die republikanische Partei erklärt sich für Betheiligung an 
den bevorstehenden Corteswahlen. 
11. Aug. Die Regierung hält die carlistische Insurrektion für „so ziemlich“ 
— 
19. 
beendigt und ertheilt daher einer Anzahl Carlisten Amnestie, nament- 
lich den Mitgliedern der carlistischen Centraljunta, welche den Aufstand 
im April durch Veröffentlichung und Verbreitung des Aufruhrmani- 
festes Carl's VII. einleiteten. 
„ Die Untersuchung gegen die Urheber des Attentas vom 19. Juli 
gegen den König ist ganz wie die frühere gegen die Mörder Prim's 
„resultatlos“ geblieben. 
„ Die Regierung erläßt ein Dekret, welches die Ausführung des
        <pb n="320" />
        316 
Spanien. 
Gesetzes betr. die allmähliche Abschaffung der Sklaverei in Porto Rico 
und Cuba verordnet. 
Das Schriftstück füllt gegen sieben Spalten des Amisblattes, und besteht 
aus 56 Artikeln, die in vier Capiteln gruppirt sind. Das erste Capitel be- 
handelt die Bildung und Attributionen der Projectionsjunten, das zweite Ca- 
pitel die Sklavenbesitzer und ihre Pflichten, die Anfertigung von Befreiungs- 
listen und Registern und die an die Freigelassenen zu vertheilenden Scheine. 
Das dritte Capitel den Sklavenbesitz, und das vierte enthält Bestimmungen 
über die Art der Einschiffung der Freigelassenen und ihre Deportation auf 
die für Niederlassungen in Afrika bestimmten Plätze. 
19. Aug. Der Ministerpräsident Zorilla entwickelt in der Wahlversamm- 
lung des Distriktes von Madrid, der ihn zu seinem Candidaten ge- 
wählt hat, nochmals einläßlich das Programm der radicalen Partei 
und der Regierung. 
Vor Allem hebt er die Nothwendigkeit hervor, die im ersten Paragraph 
der Verfassung verzeichnete Ausübung der individuellen Rechte aufrecht zu er- 
erhalten. Zorilla verspricht, die Regierung werde den Cortes unter der Form 
von Gesetzesentwürfen alle revolutionären Errungenschaften vorlegen und fügt 
hinzu, die radicale Partei werde sie gegen und wider alle durchführen. Vom 
Clerus sprechend sagt er, man werde vom Clerus das verlangen, was die 
Civilisation von ihm verlangen könne, indem man ihm zugleich diejenige 
Freiheit und Unabhängigkeit gebe, deren er bedürfe; denn, setzt er hinzu, wir 
müssen die katholischen Gefühle ehren, welche wenigstens die unserer Frauen 
und Töchter sind. Die Colonien betreffend, betheuert er seine Hingebung an 
die Ehre, die Würde und Integrität Spaniens. Die Finanzlage schildert er 
als sehr bedenklich, doch wolle er das Problem lösen. Er verspricht Erspar- 
nisse. Zu untergeordneten Projekten übergehend, erörtert er die Bildung einer 
Landmiliz, deren Aufgabe es wäre, das Besitzthum zu schützen. Die Versasiung 
müsse zur Wahrheit werden und unter derselben die Freiheit und die Dynastie 
zwei unzertrennlich aneinander geknüpfte Dinge sein. Seine Ansicht könne man 
in die Worte fassen: „Achtung der Gesetze und Achtung der Sittlichkeit.“ Die 
Regierung, die Partei, die sie unterstützt, und alle Parteien der Opposition 
müssen das Gesetz achten. Er wolle so handeln, daß die Achtung der Gesetze 
eine Wahrheit werde; eher wolle er sich von seinem Posten zurückziehen, als 
ein Gesetz umgehen oder verletzen. Was die Moralität betrifft, so leugnet 
Zorilla nicht das Vorhandensein von Wunden in der Verwaltung, die einer 
Vernarbung bedürfen, Wunden, die niemals heilen werden, so lange man 
nicht den Muth und den Willen habe, sie bis auf den Grund zu sondiren 
und kräftige Heilmittel gegen sie anzuwenden. Seinerseits ist er bereit, Alles 
zu thun, die Dinge in ihren normalen und gesunden Zustand zu bringen. 
Dazu werde er sich administrativer Mittel und, wenn es sein muß, der Ge- 
richte bedienen. Er wünscht und will aus der Verwaltung unter einer radi- 
calen Regierung eine ehrliche, ehrwürdige und anständige Einrichtung machen. 
Den Schluß seiner Rede widmet Zorilla der Besprechung der öffentlichen Ord- 
nung. Die öffentliche Ordnung bestehe nicht darin, durch Kanonenschüsse auf 
Arbeiterstrikes zu antworten, Belagerungszustände herzustellen, die Gefangen- 
schaft zu dekretiren und die Bürger in Voraussicht kommender Gefahren oder 
auf bloße Anklage oder anonyme Anzeige hin zu belästigen. Mit diesen 
Mitteln erzeuge man nur allgemeine Unruhe, während mit den entgegen- 
gesetzten Mitteln, d. h. indem man die errungenen Rechte achtet, der Justiz 
es Überläßt, das Gesetz gegen alle Uebertretungen des Gesetzes anzuwenden, die 
Ordnung sich wieder von selbst mache und die öffentliche Nuhe nicht leide. 
Man mühsse die Ordnung durch gesetzliche Mittel herstellen. Gegen die Par- 
teien, welche aufgelegt sind, aus der Gesetzlichkeit zu treten — und der Redner
        <pb n="321" />
        Spanien. 317 
glaubt, die Alphonsisten seien bereit, es zu thun — wird die Regierung strenge 
das Gesetz walten lassen. 
22. Aug. Das Direktionscomité der republikanischen Partei, Piy Margall, 
24.— 
Figueras, Castelar 2c. erlassen ein Manifest an die Partei, um sie 
noch einmal zur lebhaftesten Betheiligung an den Wahlen aufzufordern. 
Das Manifest schließt mit den Worten: „In der Politik muß die Minder- 
heit verschwinden. Das Princip des Zusammenhaltens, ohne welches die Par- 
teien keinen Bestand haben, will, daß die geringere Zahl gehorche und — sich 
dem Wunsche der Menge unterwerfe. Das Resultat der Wahlen wird der 
öffentlichen Meinung unsere Stärke zeigen und wird sie befähigen, nach ihrem 
wahren Werth die Lage der Monarchie zu beurtheilen, und sie zum Verständ- 
niß dessen bringen, was die Demokratie morgen sein wird. Die Erfolge neuer 
Ideen für die Zukunft können nicht durch Worte, noch durch lächerliche Prah- 
lereien, wohl aber durch die großen Manifestationen des socialen Lebens bewiesen 
werden. Beweiset es selbst, wie es die Franzosen bewiesen haben, bei denen 
jeder Wahlkampf eine neue Niederlage der Monarchie ist. Beweiset eurerseits, 
daß die Zeiten des Triumphes der demokratisch-föderalen Republik gekom- 
men sind.“ 
„ Allgemeine Wahlen zu den Cortes. Alle Parteien betheiligen sich 
an denselben, die Carlisten allein ausgenommen. Die Regierung ent- 
hält sich fast gänzlich der Beeinflussung, jedenfalls sind die Wahlen 
freier, als sie es je gewesen sind. Dennoch ist das Resultat für die 
Regierung durchaus befriedigend: sie kann in beiden Kammern auf 
eine entschiedene Mehrheit rechnen. 
Es haben im Ganzen 1,888,970 Wähler ihre Stimmen abgegeben, also 
nahe an 60 Prozent sämmtlicher wahlberechtigten Spanier, ein Verhältniß, 
das erfahrungsgemäß in den des wärmsten constitutionellen Pulsschlags sich 
erfreuenden Ländern als ein sehr ansehnliches betrachtet wird. Ferner haben 
von den erschienenen Wählern 1,340,000 für radicale Candidaten gestimmt, 
also beinahe drei Viertel, was der Stärke der ministeriellen Cortesmehrheit 
entspricht. Alsdann folgen mit 386,000 Stimmen die Republikaner, mit 
109,000 die dynastischen Conservativen, und mit nur 45,000 die Alphonsinos. 
Nicht minder bemerkenswerth als diese Stufenleiter ist ferner die Beobachtung, 
daß in sämmtlichen Landschaften, mit Ausnahme von Catalonien, wo der re- 
publikanische Geist der Bevölkerung sich kundgegeben hat, die radicalen Wähler 
eine ganz auffallend höhere Ziffer darbieten, als die übrigen Parteien zusam- 
men genommen. So stehen in Neucastilien den 148,000 Radicalen nur 14,000 
Wähler der andern Richtung gegenüber, und selbst in Andalusien wurden die 
128,000 Republikaner von den Radicalen um mehr als das Doppelte, die 
Conservativen gar um das Achtfache geschlagen. Ein fernerer Beweis, daß 
die jetzigen Wahlen nicht von der Apathie der Bevölkerung zu leiden hatten, 
ist ein Vergleich mit denjenigen Wahlen, welche in den enthusiastischen Mo- 
naten nach der September-Nevolution vorgenommen wurden. Bringt man die 
150,000 Carlisten außer Rechnung, weil sie jetzt principiell sich nicht betheiligt 
haben, so stimmten für die Wahl der constituirenden Cortes 1,850,000 Wähler, 
also nicht ganz so viel, wie dießmal. Der Vergleich endigt noch nicht: der 
republikanischen Wähler waren damals 400,000, wonach diese Partei also 
einen kleinen Verlust erlitten hat; für die Coalition der Demokraten, Pro- 
gressisten und Unionisten stimmten 1,450,000, und diese Zisfer hat die aus 
den beiden ersteren Fractionen zusammengeschmolzene radicale Partei jetzt fast 
ganz für sich in Beschlag genommen. Die Regierungspresse meint daher be- 
haupten zu dürfen: „Wir glauben, es liegen hier die stärksten Zahlenbeweise 
vor, daß die große Mehrheit der Nation mit dem gegenwärtigen Ministerium 
und, was noch viel mehr bedeuten will, mit der neuen Dynastie zufrieden ist.“
        <pb n="322" />
        318 Spanien. 
26. Aug. Der König trifft von seiner Reise nach den Nordprovinzen wieder 
in Madrid ein. 
Das Resultat war für ihn nicht unbefriedigend, doch stand der Empfang 
von Seite der Bevölkerungen hinter dem bei Gelegenheit der vorjährigen Reise 
zurück. Selbst die Tausende, welche die Gegner der neuen Dynastie in sich 
vereinen, empfiengen den König, wenn auch kalt, so doch achtungsvoll, und 
keine einzige unmittelbare oder mittelbare Beleidigung ist dem jungen Fürsten 
zu Theil geworden. Nur der Clerus hat sich mit einzelnen ehrenhaften Aus- 
nahmen gehässig und theilweise geradezu unwürdig benommen. Der Bischof 
von Santander, das Capitel und die meisten Pfarrgeistlichen hielten sich ganz 
fern. Das gewöhnliche Te Deum konnte wegen Mangels an fungirenden 
Geistlichen nicht gesungen werden, und mehrere Kirchen waren ganz geschlossen. 
Ueberhaupt hatten sich fast Überall die Pfarrgeistlichen aus dem Staube ge- 
macht. Dagegen haben nach den amtlichen Angaben in der letzten Zeit nicht 
weniger als 177 Geistliche an der Spitze carlistischer Banden gestanden. Ei- 
nige führen noch kleine Schaaren. In Guipuscoa zogen 42, in Viscaya 68, 
in Navarra 42, in Nava 6, in Tarragona 7, in Guadalajara 6, in Va- 
lencia 5, in Leon 1 das Schwert und rückten zu Felde. 
Anf. Sept. Catalonien wird von den Carlistenbanden wieder stark beun- 
ruhigt und auch in den baskischen Provinzen fangen dieselben an, sich 
neuerdings wieder zu mehren. 
13. „ Die Regierung schließt mit der Banque de Paris einen Vertrag 
ab auf folgenden Grundlagen: 
1) Convertirung der Staatsschuld; 2) Aufnahme einer Anleihe von einer 
Milliarde Realen Seitens der spanischen Regierung: 3) Zahlung der Zinsen 
der spanischen Schuld, einschließlich derjenigen für die neue Anleihe, während 
5 Jahre Seitens der Banque de Paris. Der Banque de Paris dient als 
Garantie das gesammte Besitzthum des spanischen Staates. 4) Die Regie- 
rung ertheilt der Banque de Paris die Concession zur Gründung einer Boden- 
htuitenualt in Spanien und betraut jene mit allen ihren Bankgeschäften in 
rankreich. 
15. „ Eröffnung der Cortes. Thronrede des Königs: . 
„Mit der tiefgefühltesten Befriedigung sehe ich mich aus Anlaß dieses 
feierlichen constitutionellen Aktes in Ihrer Mitte. Bei meinem Eintritte in 
diesen majestätischen Palast, in welchem Sie, die von der Nation gewählten 
Gesetzgeber, mich erwarteten, gedenke ich, daß auch ich der von den constituiren- 
den Cortes Erwählte bin, gedenke ich, daß mein Recht aus dem nationalen 
Willen hervorgegangen, gedenke ich, daß in mir, im Vereine mit Ihnen, die 
Allianz der Monarchie mit der Nation symbolisch dargestellt ist, und daran, 
daß diese Erinnerungen und diese Gedanken meine Liebe für dieses edelherzige 
Volk und seine Institutionen, sowie mein Vertrauen in seine Geschicke nur 
steigern können, wobei in mir der Entschluß nur noch tiefere Wurzeln faßt, 
mit Ihnen auf dem Wege der Freiheit fortzuschreiten — ein dornenvoller, am 
Rande von Abgründen hinlaufender Weg, an dessen Ende uns jedoch als Ziele 
entgegenwinken: der Ruhm, die Befestigung der Dynastie und die moralische 
und materielle Wohlfahrt des Volkes! Mit nicht geringerer Befriedigung 
kann ich Ihnen eröffnen, daß unsere Beziehungen zu den auswärtigen 
Mächten, als von der wahrhaftigsten Freundschaft und dem herzlichsten Ein- 
vernehmen beseelt, während des Kammer-Interregnums in keiner Weise gestört 
wurden. Gerne hätte ich Ihnen auch die Wiederherstellung unserer früheren 
Verbindungen mit dem hl. Stuhle angekündigt. In diesem Punkte jedoch 
haben sich, zu meinem tiefen Bedauern, meine Wünsche nicht verwirklicht, 
4
        <pb n="323" />
        Spanlen. 319 
ungeachtet der von meiner Regierung in dieser Richtung gemachten Anstreng- 
ungen, worüber Ihnen die diplomatische Correspondenz vorgelegt werden wird. 
Jedoch gebe ich die Hoffnung nicht auf, eine Situation behoben zu sehen, die 
mich betrübt (me aflige). Die Weisheit und Umsicht des hl. Vaters werden, 
wie ich hoffe, ihn schließlich zu der Ueberzeugung führen, daß meine Verehrung 
für seine Person und meine Achtung für seine geistliche Macht ebenso auf- 
richtig sind, als mein Entschluß feststeht, mit den Thatsachen und den Ideen 
meiner Zeit zu leben, sowie die Dekrete aufrechtzuhalten, welche die spanische 
Nation, kraft ihrer nationalen Souveränelät, sich selber mit vollem Rechte ge- 
geben hat. — Ich habe einen Theil des Territoriums bereist und eine Anzahl 
von Städten besucht, weil ich die Verhältnisse und Bedürfnisse eines Landes, 
welches mir die Leitung seiner Geschicke anvertraut hat, kennen lernen und 
beurtheilen wollte. Ich kam zurück, durchdrungen von den Beweisen liebevoller 
Anhänglichkeit, mit welcher die Spanier meine gleichen Gefühle für sie erwi- 
derten, und von gerechtem Stolze beseelt, ein Volk zu regieren, welches loyal, 
ehrenhaft, arbeitsam, der gesetzlichen Disciplin leicht zugänglich, zur Freiheit 
berufen und ordnungsliebend ist, und welches auch zur Wiedererlangung aller 
seiner Kräfte und Abhilfe seiner Uebel nichts Anderes braucht als Ruhe, Ver- 
waltung, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit. — Glücklicherweise ist, ohne zu außer- 
ordentlichen Mitteln zu greifen, durch das ordnungsmäßige Gebahren der Be- 
hörden, durch die Kraft der Gesetze und Dank der Disciplin und Tapferkeit 
unserer Armee, sowie durch die patriotische Milwirkung unserer Bürgerwehr, 
fast in ganz Spanien jene Ruhe wieder hergestellt, deren die Nation 
in so hohem Grade bedarf; und obwohl einige Factionen, verleugnet von den 
Bevölkerungen und von unsern wackeren Truppen rastlos verfolgt, noch immer 
in Catalonien und Asturien umherstreifen (vagan), hat doch die carlistische 
Insurrection, die sich in ihren Anfängen so drohend darstellte, aufgehört, 
die Provinzen im Norden zu beschädigen; Provinzen, deren gutherzige Bevöl- 
kerung bisher durch arglistige Einflüsterungen bestrickt, durch verbrecherische 
Predigten fanatisirt, ja häufig von Dienern des Herrn selber in's Feld ge- 
führt — die, ihre Bestimmung vergessend, zu Verräthern an ihrer evange- 
lischen Sendung wurden — nunmehr hoffentlich enttäuscht und zur Gesetzlich- 
keit zurückkehrend die letztere kennen und lieben lernen, sich selbst und dem 
ganzen Spanien ungetrübte Ruhe gönnen, der Wahrnehmung ihrer Interessen 
leben und sich des Genusses ihrer Privilegien erfreuen wird, die bisher stets 
geachtet wurden und deren Thatbestand sie nur durch eigenes Verschulden ge- 
fährden könnte. Höhere Rücksichten, die mit meinen Gefühlen vollkommen 
harmoniren, haben wohl neuerdings zur Ausübung der Gnade gegen die 
Rebellen geführt, jedoch ist hiedurch die Insurrection nicht unbestraft, die Ge- 
sellschaft nicht schutzlos geblieben. Allein, da nicht selten gerade aus der Strenge 
der Gesetze eine gewisse Straflosigkeit hervorgeht, stellt sich die Nothwendigkeit 
heraus, durch thatsschliche Ahndung gewisser Verbrechen die Bürgschaften für 
die öffentliche Ordnung in einer Art zu verstärken, welche mit den Bedürf- 
nissen der Zeit und den socialen Verhältnissen im Einklange steht. Von diesem 
Standpunkt ausgehend, wird meine Regierung in den ersten Tagen dieser Le- 
gislatur bei Ihnen einen einschlägigen Gesetzentwurf einbringen. — Die An- 
gelegenheiten unserer Colonien sind von meiner Regierung mit verdienter 
Sorgfalt behandelt worden. Von der Bevölkerung Cuba's einstimmig gefor- 
dert, wurden dort Maßregeln ergriffen, welche der dortigen ökonomischen Crisis 
ein Ziel zu setzen und die Administration Überhaupt, sowie die Provinzial- 
Regierung zu ordnen geeignet sind. Es werden Ihnen zur Vervollsländigung 
dieser Arbeiten gelegentlich weitere Projekte vorgelegt werden. Durch Einfüh- 
rung strenger Moralität in der Verwaltung, durch eine unerschlitterlich kräf- 
tige Action der Regierung, durch Handhabung der Gerechtigkeit in allen Dingen 
und für Alle wird das allgemeine Vertrauen auf das Land, die Ruhe in 
das bffentliche Bewußtsein und der Friede auf der Insel wieder einkehren.
        <pb n="324" />
        320 Spanien. 
Hiedurch und auf die Treue und den Heroismus unserer Land= und Seemacht, 
auf die Ausdauer unserer Volontäre, sowie auf den Patriotismus der Ein- 
wohner trauend, hoffe ich in Bälde die verbrecherischen Anschläge vernichtet zu 
sehen, welche, den Busen des eigenen Vaterlandes zerfleischend, dort unsere 
Integrität bedrohen. Nur eine geringe Anzahl (escaso numero) Aufständischer 
unterhält noch einen Kampf, der seit vier Jahren diese schöne Insel verheert 
und mit Blut düngt. Aber um diesen Rest zu bewältigen, ist meine Negie- 
rung entschlossen, so viele Soldaten und so viele andere Hilfsmittel hinüber- 
zusenden, als nöthig sein werden, um unserer gegründeten Ueberzeugung (razon) 
und unserem vollen Rechte (derecho) den Triumph zu sichern. Dann, sobald 
der Kampf beendigt und die Ehre Spaniens gewahrt sein wird — dann wird 
auch für Cuba die ersehnte Stunde der Freiheit und der Reformen schlagen 
— der Reformen, die dann nicht mehr als ein Tribut der Schwäche gelten, 
sondern nur die Erfüllung der feierlichen Zusagen sein werden, welche die 
Nation durch ihre constituirenden Cortes jener Insel gemacht hat; eine Er- 
füllung, die auf anderen friedlichen Antillen bereits begonnen hat und im 
Verfolge zu der Erwartung berechtigt, daß die Vervollständigung ihrer poli- 
tischen und administrativen Organisation sich gefahrlos vollziehen werde. — 
Ich lenke Ihre besondere Aufmerksamkeit auf den Zustand der Finanzen 
des Staates; die Crisis, welche letztere durchmachen, ist eine ernste und 
schwere; aber für beharrlichen Willen, bei umsichtiger und entschlossener Be- 
handlung gibt es keine unüberwindliche Schwierigkeit. Lassen Sie uns daher, 
anstatt in zaudernder Schwäche, mit Energie die Situation vollständig erfassen 
und zu den Mitteln der Abhilfe schreiten. Lassen Sie uns mit einer An- 
strengung, wlrdig einer so kräftigen Race wie die unserige, die bisherigen 
Mißbräuche abschaffen, den öffentlichen Dienst vereinfachen, die Ausgaben ver- 
mindern, die Quellen des Nationalreichthums erweitern, neue Bahn brechen, 
die öffentliche Wohlfahrt fördern und damit dem National-Credit unerschütter- 
liche Grundlagen verschaffen. Meine Regierung wird, eine so hochwichtige 
Aufgabe geziemend in's Auge fassend, Ihnen unmittelbar nach Constituirung 
des Congresses wahrheitsgetreue Budgets vorlegen, welche — insoweit die außer- 
ordentlichen Zustände des Landes es gestatten — das Gleichgewicht so nahe 
wie möglich herstellen (se acerear). Meine Regierung wird Ihrer Berathung 
auch die Mittel zur Tilgung (enjugas) des Deficits angeben und einen 
Gesetzvorschlag für eine Hypothekar-Bank einbringen, welche durch Er- 
leichterung von Darlehen und Wechselverkehr den Zinsfuß zu Gunsten des 
Staatsschatzes und zum Heile der nationalen Wirthschaftsverhältnisse herab- 
setzen wird. Meine Regierung wird Ihnen auch einen wohl erwogenen Vor- 
schlag zu einer Vereinbarung (arreglo) mit den Staatsgläubigern unter- 
breiten, um die Zahlung der Zinsen der Staatsschuld zu sichern, und damit 
die Preiserhöhung jener Werthe zu begründen, welche von der Conslitution 
unter den Schutz der nationalen Ehre gestellt wurden. — Rückhalt- 
lose Darlegung der Wahrheit, strenge Rechtlichkeit, stete Oeffentlichkeit, der 
feste Vorsatz, jeden berechtigten Anspruch zu achten und mit dem öffentlichen 
Vermögen unbeugsam hauszuhalten, sind nach Ueberzeugung meiner Regierung 
die sichersten Mittel, um die öffentlichen Finanzen einer Nation definitiv zu 
ordnen, die, ebenso wie sie früher in heldenmüthigen Eroberungen und in 
ruhmvollen Entdeckungen ihre Kraft Übte, sich nunmehr durch Freiheit, Frie- 
den, Oekonomie und Arbeit groß zu zeigen bestimmt ist. .“ 
27. Sept. Deputirtenkammer: Die Regierung legt derselben den Entwurf 
einer Convertirung der Staatsschuld vor und einer Neform des ge- 
sammten Steuersystems, sowie der Gründung einer Hypothekar -Bank 
behufs Sicherstellung der Couponszahlung der Staatsschuld und ver- 
langt die Ermächtigung zu einer neuen Emission consolidirter Staats- 
schuld im Betrage von 250 Mill. Francs.
        <pb n="325" />
        Spanien. 321 
30. Sept. Deputirtenkammer: Die Regierung legt derselben eine ganze 
Reihe tiefgreifender Gesetzentwürfe vor. Es befinden sich darunter Ge- 
setzentwürfe über Abschaffung der Conscription und Reorganisation der 
Armee nach dem Grundsatze der allgemeinen Wehrpflicht, über Ab- 
schaffung der maritimen Inscription, über Neform des Strafprozesses 
uud Einführung der Jury, über die die Reform des Kirchengesetzes 
und den Unterhalt des Cultus durch die Provinz und die Gemeinden 
u. s. w. . 
Der neue Militärgesetzentwurf des Generals Cordova ist nach dem Muster 
des neuen französischen Gesetzes ausgearbeitet, doch ist die Dienstzeit weniger 
lang, als in Frankreich. Die Regierung verlangt für die dießjährige Aus- 
hebung ein Contingent von 40,000 Mann. Aus den dem Cultusgesetzentwurf 
beigefügten Motiven ist eine Zusammenstellung der Cultus-Budgets der ver- 
schiedenen Staaten hervorzuheben. In derselben nimmt Spanien den ersten 
Rang ein, es zahlt im Verhältniß zur Bevölkerung doppelt so viel als Frank- 
reich. Für die Zukunft sollen die Geistlichen von allen ihnen bisher übertra- 
genen politischen und administrativen Funktionen entbunden werden. Der Ge- 
setzentwurf ist der erste Schritt zur Trennung der Kirche vom Staat. 
7.— 15. Oct. Deputirtenkammer: Adreßdebatte. Ein Amendement der re- 
publikanischen Partei wird mit 161 gegen 57 Stimmen verworfen 
und die Adresse im Sinne der Regierung schließlich mit 205 gegen 
68 Stimmen angenommen. " 
11.— 17. Oct. In Ferrol bricht unter den Matrosen und Arsenalarbeitern 
unter dem Aushängeschild der Republik eine Meuterei in großem Maß- 
stabe aus. Dieselbe wird vom Militär gewaltsam unterdrückt. 
12. Oct. Ein großer Theil des spanischen Episcopats beschließt in einer 
Conferenz in Saragossa, sich in einer Adresse um Abhilfe der trau- 
rigen Lage des Clerus an die Cortes zu wenden: 
„ . . Seit beinahe zwei und einem halben Jahre hat der Clerus keinen 
Heller der ihm gebührenden Bezahlung erhalten, werden die Kosten des Cultus 
nur zum geringsten Theil gedeckt. Während dieser langen Zeit war der Clerus 
nicht nur der durch das Concordat ihm zugesicherten Bezüge beraubt, auch 
seine Beschwerden blieben wirkungslos. Man möge uns erlassen, das Elend 
und die betrübende Lage zu beschreiben, welches ein solches Vorgehen den Cle- 
rus ausgesetzt hat; wir beschränken uns darauf, zu sagen, daß Tausende von 
Priestern inmitten der Mühen und schweren Arbeiten ihres heiligen Mini- 
steriums des für ihren Lebensunterhalt unbedingt Nothwendigen entbehren 
müssen, und geradezu schlechter daran sind, wie der letzte Taglöhner. Das 
ist die Wahrheit, das die traurige Wirklichkeit. Berücksichtigen wir aber die 
menschliche Gebrechlichkeit, so müssen wir fürchten, daß diese anormalen Zu- 
stände zu einer Schwächung, ja sogar zu einer Vernichtung der Kirche in 
Spanien führen; doch wir vertrauen zum Glück auf die göttliche Vorsehung, 
welche den in kritischen Augenblicken von dem katholischen Clerus stets be- 
thätigten Heroismus auch jetzt wacherhalten wird; und der spanische Clerus 
gibt, gottlob, der ganzen Welt ein Beispiel dieses Heroismus. Die Cortes 
können in ihrer hohen Weisheit unmöglich sich über die traurigen Resultate 
täuschen, welche das Fortbestehen einer solchen Situation in der socialen und 
politischen Ordnung herbeiführen müßte; denn allzu schmerzlich ist diese Lage 
und ohne Beispiel in unserer wie in aller Ubrigen Nationen Geschichte. Die 
Cortes müssen den Schmerz der Bischöfe theilen, angesichts einer sorgenvollen 
21
        <pb n="326" />
        322 
Spanien. 
und schon nahen Zukunft; sie müssen die Nothwendigkeit erkennen, einem so 
schreienden Uebel bald abzuhelfen. Um das Aufhören dieses Zustandes zu 
erlangen, wenden sich die Unterzeichneten an die Cortes, Überzeugt, daß die- 
selben aus Spaniern und aus Katholiken gebildet find. Wir wissen, daß man, 
um dem Clerus die ihm gebührende Bezahlung vorzuenthalten, sich auf den 
Vorwand stützt: der Clerus weigere sich, die Constitution zu beschwören; aber 
die Cortes, die Regierung selber und ganz Spanien kennen die wichtigen Mo- 
tive, welche ihn daran hindern: Motive, die seiner Zeit von dem spanischen 
Episcopat den Cortes vorgetragen, deren Werth und Nichtigkeit uns durch die 
Erfahrung bestätigt wurden. Andererseits hatte kein Gesetz, kein Dekret dem 
Clerus die Pflicht auferlegt, unter Strafe des Verlustes seiner Nechte, die 
Constitution des Königreiches zu beschwören: es liegt also von seiner Seite 
keine Verletzung der stipulirten Bedingungen, kein Vergehen vor, welches le- 
galer Weise so streng bestrast werden könnte. Uebrigens hat der Clerus durch 
die Constitution ebensosehr das Recht, seinen passiven Gehorsam durch einen 
seiner Würde Eintrag thuenden Eid nicht ausdrücklich zu erklären, wie ein 
Senator und Deputirter des Königreiches, von welchen das Gesetz diesen Eid 
nicht verlangt. Die Regierung selber mußte von der Kraft dieser Argumente 
überzeugt sein, als sie voriges Jahr die Auszahlung der Rückstände an den 
Clerus der Diöcesen Malaga, Salamanca und anderer anordnete, ohne daß 
die Weigerung der Eidesleistung der Zahlung im Weg gestanden wäre. Deß- 
halb hoffen die unterzeichneten Bischöfe, daß die spanischen Cortes, sich Über 
einen kleinlichen Parteigeist erhebend, die Wichtigkeit und das Berechtigte ge- 
genwärtiger Reklamation anerkennen und die Ausfolgung der rückständigen 
Besoldungen anordnen, werden. Auf diese Weise werden sie Spanien vor 
Schande und Entehrung bewahren, denen es anheimfallen müßte, wenn es 
seine heiligsten Verpflichtungen außer Acht läßt.“ 
24. Oct. Senat: nimmt auch seinerseits eine im Sinne der Regierung 
28. 
gehaltene Antwortsadresse auf die Thronrede mit 75 gegen 19 Stim- 
men an. 
Deputirtenkammer: verwirft einen Antrag auf Abschaffung der To- 
desstrafe mit 99 gegen 58 Stimmen. 
„ Deputirtenkammer: bewilligt der Regierung die von ihr geforderte 
Rekrutenaushebung von 40,000 Mann mit 107 gegen 52 Stimmen. 
Die Bewilligung erfolgt indeß erst nach einer sehr erregten Debatte. Gar- 
rido führt im Verlaufe derselben aus, daß die radicale Partei nur durch das 
Wohlwollen der Republikaner lebensfähig sei, obwohl letztere mit der jetzigen 
Lage sich durchaus nicht würden versöhnen lassen. Der Min. Zorilla erwidert 
hierauf, daß ihm die Kriegserklärung der Republikaner keine Furcht einflöße 
und er keineswegs an eine bevorstehende Einführung der Republik glaube. 
10. Nov. Die Negierung ruft durch die Ernennung des Generals Hidalgo 
zum Generalkapitän der baskischen Provinzen einen allgemeinen Wider- 
stand der Artillerieoffiziere hervor. 
Hidalgo war am 22. Juni 1866, als die Militär = Emeute in der San 
Gil-Kaserne ausbrach, Kapitän in der Artillerie. Er war der einzige unter 
den Offizieren dieser Waffengattung, welcher an der Erbhebung Theil nahm, 
und konnte glücklicher als die Sergenten, welche erschossen wurden, nachdem 
der Versuch gescheitert war, die Grenze erreichen. Nach der Revolution von 
1868 ernannte Prim Hidalgo zum General-Major der Infanterie. Wäh- 
rend dieser Zeit kam Hidalgo dienstlich mit seinen früheren Kamcraden von 
der Artillerie in keine Berührung, und diese hatten daher auch keine Gelegen- 
heit, gegen ihn zu demonstriren. Nun aber kommen durch seine Ernennung
        <pb n="327" />
        Spanien: 323 
zum Chef der Mililitärdivision in den baskischen Provinzen auch die zu dieser 
Heeresabtheilung gehörigen Artillerie-Detachements unter seine Befehle. Dieß 
führt zum Conflict. Der Commandeur der baskischen Artillerie-Brigade, Blengua, 
verläßt sofort ohne Urlaub seinen Garnisonsort und begibt sich nach Madrid, um 
gegen Hidalgo's Ernennung zu protestiren. Die Artillerie-Offiziere in Vitto- 
ria hören auf, ihren Dienst zu thun, und verlangen ihren Abschied. Sämmt- 
liche Offiziere derselben Waffengattung in Spanien folgen ihrem Beispiele. 
Alle aber erklären, daß ihre Handlungsweise keinen politischen Beweggründen 
entspringe, sondern sie nur vom Esprit de corps geleitet würden. In der 
Nacht nämlich, in welcher die Emeute in der San Gil-Kaserne ausbrach, wurde 
ein Artillerie= Offizier von den wüthenden Soldaten in den Kasernenhof ge- 
schleppt, schwer verwundet und mit dem Tode bedroht. Hidalgo kam herbei, 
ihn flehte der Unglückliche um Hilfe an. Hidalgo soll nun damals, nachdem 
er das Opfer der Meuterer kalt angesehen, gesagt haben: „ein Jeder müsse 
sich so gut helfen, wie er könne.“ Dieses Benehmen, und nicht seine Theil- 
nahme an der Revolution, soll es sein, welches die spanischen Artillerie-Offiziere 
bewegt, zu erklären: nicht unter einem solchen General dienen zu können. 
16. Nov. Deputirtenkammer: Der Kriegsminister General Cordova erklärt, 
19. 
24. 
daß die Regierung dem allgemeinen Sturme der Artillerie = Offiziere 
gegen die Ernennung des General Hidalgo nicht nachgeben werde, 
sondern entschlossen sei, die ungehorsamen Offiziere nach den Kriegs- 
gesetzen zu bestrafen. 
„ Deputirtenkammer: genehmigt mit 131 gegen bloß 20 Stimmen 
die von der Regierung geforderte Anleihe und die Errichtung einer 
Hypotheken-Bank. 
„ Die von den Cortes genehmigte Rekrutenstellung ruft in Madrid 
und einer Reihe anderer Städte, namentlich in Andalusien, Unord- 
nungen hervor. Dieselben gehen von den sog. Unversöhnlichen der 
republikanischen Partei aus, obgleich die Führer sie ausdrücklich miß- 
billigt haben, werden auch ohne große Mühe unterdrückt. 
4. Dec. Senat: bewilligt die Anleihe und die Errichtung einer Hypotheken- 
13. 
Bank auch seinerseits mit 67 gegen 19 Stimmen. 
Deputirtenkammer: genehmigt das von der Regierung eingebrachte 
Clerus-Budget-Gesetz. 
In Folge desselben wird die Besoldung des Clerus fast gänzlich vom Staate 
abgewälzt und auf die Provinzial-Deputationen und die Ayuntamientos (Ge- 
meinden) übertragen. 
„ Die in der Botschaft des Präsidenten der Verein. Staaten von 
Nordamerika, Grant, ausgesprochene Ueberzeugung, „daß die Fort- 
dauer der Sklaverei auf Cuba ohne Zweifel die Hauptursache der 
Fortdauer der Insurrection, eine furchtbare Ungerechtigkeit, auch der 
Grund furchtbarer Uebel sei“, ruft die lebhaftesten Besorgnisse über 
die fernere Haltung der Verein. Staaten bez. Cuba's wach. 
„ Das Ministerium ist uneinig über die bez. der Aufhebung der 
Sklaverei auf Puertorico den Cortes zu machende Vorlage. 
Die Regierung hat die Genugthuung, daß die neue Anleihe drei- 
fach überzeichnet wird. 
217
        <pb n="328" />
        324 Spanien. 
17. Dec. Deputirtenkammer: Der Ministerpräsident Zorilla spricht sich sei- 
nerseits entschieden für sofortige Aufhebung der Sklaverei auf Puer- 
torico aus und die Kammer spricht dazu mit 182 gegen bloß 6 Stim- 
men ihren Beifall aus. 
19. „ Senat: genehmigt auch seinerseits das neue Clerus-Budget-Gesetz. 
Die Minister der Colonien und der Finanzen treten in Folge der 
Differenzen im Ministerium über die Frage einer sofortigen Aufhe- 
bung der Sklaverei auf Puertorico aus dem Cabinet aus. 
20. „ Senat: erklärt sich mit 60 gegen 5 Stimmen gleichfalls zu Gun- 
sten einer sofortigen Aufhebung der Sklaverei auf Puertorico. 
Deputirtenkammer: Die Regierung legt derselben den bereits an- 
gekündigten Gesetzesentwurf über die Reorganisation der Armee und 
Abschaffung der Conseription vor. 
Hienach zerfällt die ganze militärische Macht in die eigentliche aktive Armee, 
die nur aus Freiwilligen rekrutirt wird und nie mehr als 40,000 Mann be- 
tragen darf, und in die Neserve. Diefe besteht aus drei Classen: 1) der In- 
struktionsarmee, 2) der Provinzialmiliz, 3) der Nationalmiliz. Alle taug- 
lichen jungen Leute über 20 Jahre bilden die Instruktionsarmee; ausgenom- 
men sind nur jene, welche in die aktive Armee freiwillig eingetreten sind. Die 
Dienstzeit in der Instruktionsarmee beträgt 3 Jahre, kann aber unter gewissen 
Bedingungen auf 1 1/ oder 1 Jahr herabgesetzt werden. Aus der ersten Re- 
serve treten die Wehrpflichtigen in die zweite, wo sie so lange dienen, bis die 
7 Jahre, welche für die erste und zweite Neserve zusammen die normale Dienst- 
zeit bilden, voll sind. Sie treten dann in die Nationalmiliz, wo sie noch wei- 
tere 9 Jahre zu dienen haben. Immerhin also soll auch der Spanier trotz 
„Abschaffung der Conseription“ 16 Jahre lang Soldat sein. 
21. „ Deputirtenkammer: spricht sich nochmals zu Gunsten der sofortigen 
Abschaffung der Sklaverei auf Puertorico aus. 
Die Bedeutung der Frage liegt in den Consequenzen für Cuba, bez. Portorico 
selber ist es in Wahrheit eine ziemlich harmlose Affaire. Denn erstlich ist die 
Ziffer der dortigen Sklaven eben nur eine winzige, und zweitens sind die dor- 
tigen Pflanzer in geringerem Grade Repräsentanten einer bestimmien Kaste, 
wie auf Cuba, wo jene schlimme Institution eine vorwiegende ist und zwischen 
beiden Racen eine verhängnißvolle Schranke aufwirft. Allein eben wegen der 
fast unausbleiblichen Consequenzen flr Cuba ist eine starke Partei entschieden 
gegen das beabsichtigte Vorgehen auf Puertorico, obgleich die Regierung ent- 
schieden erklärt, daß bez. Cuba's erst die Insurgenten die Waffen niedergelegt 
haben müßten, bevor es die „Würde“ Spaniens erlaube, an eine gleiche Maß- 
regel für Cuba auch nur zu denken. 
22. „ Deputirtenkammer: erklärt sich zum dritten Mal im Princip für 
die sofortige Aufhebung der Sklaverei auf Puertorico mit 212 gegen 
14 Stimmen. 
24. „ Deputirtenkammer: Die Regierung bringt nunmehr den Gesetzes- 
entwurf bez. sofortiger Aufhebung der Sklaverei auf Puertorico ein. 
31,. „ Der Bruder des Prätendenten Don Carlons, Infant Alphons, 
übernimmt den Oberbefehl über die carlistischen Streitkräfte in Cata- 
lonien.
        <pb n="329" />
        Anf. Jan 
15. 
3. England. 
Die von der nordamerikanischen Regierung dem, am 17. Dec. 
18)1 in Genf zusammengetretenen, Schiedsgerichte in der Alabama- 
frage übergebene Anklageschrift wird erst jetzt in England näher be- 
kannt, obgleich sie schon seit jenem Tage in den Händen der englischen 
Regierung sich befand, und verursacht durch die in derselben gestellten 
Entschädigungsforderungen für indirekten Schaden eine gewaltige Auf- 
regung, da die Uebereinkunft mit der amerikanischen Union in Eng- 
land bisher nicht so verstanden worden war. 
Die engl. Presse leiht dem allgemeinen Unwillen Über die „unverschämten“ 
Forderungen der Union und über die eigene Regierung, daß sie sich in der Con- 
vention mit der Union so habe hinter's Licht führen lassen, zum mindesten 
nicht besser vorgesehen und die Anklageschrift der Union seither wohl habe 
liegen lassen, ohne sie nur anzusehen, den stärksten Ausdruck, der im Wesent- 
lichen einstimmig dahin geht: „Nach der Berechnung der Union dürfte der 
Betrag, den England an Amerika zu zahlen hätte, leicht die Höhe von 5 bis 
600 Mill. Pf. St. erreichen. Der Tribut, den Deutschland nach einem voll- 
ständigen Siege von Frankreich beitreibt, ist läppisch im Vergleich mit dem 
Schadensersatz, den die Union kraft eines Vertrages fordert, den unsere En- 
thusiasten als den Anfang einer neuen Aera von Frieden und Freundschaft 
uns geschildert haben!“ 
„ Die englische Regierung läßt durch ihren Bevollmächtigten beim 
Genfer Schiedsgerichte ihre Replik auf die amerikanische Prozeßschrift 
vom 17. Dec. v. J. einreichen, in der sie gegen die amerikanische 
Forderung für indirekte Verluste protestirt und sich alle Rechte vor- 
behält, gegen welchen Vorbehalt nichts einzuwenden zu haben die 
Unionsregierung inzwischen ausdrücklich erklärt hat. Die der Replik 
beigefügte Protestnote lautet: 
„Der unterzeichnete Agent Ihrer britannischen Majestät hat von Ihrer 
Maj. Regierung die Weisung, dem.. zu eröffnen, daß diese Regierung, 
während sie unter dem nachbemerkten Vorbehalt ihre Gegenschrift auf die 
von Seiten der Vereinigten Staaten eingegebene Prozeßschrift überreicht, es 
für nothwendig erachtet, die Schiedsrichter zu benachrichtigen, daß leider ein
        <pb n="330" />
        326 
England. 
Mißverständniß zwischen Großbritannien und den Vereinigten Staaten Über 
das Wesen und die Tragweite der dem Tribunal durch den ersten Aitikel des 
Washingtoner Vertrages überwiesenen Ansprüche entstanden ist. Dieses Miß- 
verständniß bezieht sich auf die Forderungen für indirekte Verluste, welche 
die Regierung der Vereinigten Staaten unter den folgenden Titeln aufstellt: 
1) „Verlust in der Uebertragung der amerikanischen Handelsmarine an die 
britische Flagge“; 2) „Zahlung erhöhter Versicherungsprämien“; 3) „Ver- 
längerung des Krieges und Vermehrung der Kriegs= und Aufstandsunter- 
drückungs-Kosten um eine bedeutende Summe “; welche Forderungen für in- 
direkte Verluste, von Ihrer Majestät Regierung für unzulässig erachtet werden, 
weil sie nicht in den Bereich noch in die Absicht der Ueberweisung vor das 
Schiedsgericht fallen. Ihre Majestät Regierung steht seit einiger Zeit mit der 
Regierung der Vereinigten Staaten über diesen Gegenstand in Correspondenz: 
und da letztere noch nicht zu einem entgiltigen Abschlusse gediehen ist, so hielt 
Ihre Majestät Regierung in dem Wunsche, mit der Entscheidung über die 
Forderungen für direkte Verluste wo möglich vorzugehen, es für angemessen, 
inzwischen den Schiedsrichtern ihre (streng auf die Ansprüche für direkte Ver- 
luste beschränkte) Gegenschrift in der Hoffnung zu überreichen, daß dieses leidige 
Mißverständniß beseitigt werden möge. Ihre Majestät Regierung wünscht 
jedoch den Schiedsrichtern kund und zu wissen zu machen — und sie thut 
Dieß hiemit ausdrücklich und in aller Form —, daß diese Gegenschrifi ohne 
Präjudiz der von Ihrer Majestät Regierung in der erwähnten Correspondenz 
eingenommenen Stellung und unter dem ausdrücklichen Vorbehalte aller Rechte 
Ihrer Majestät für den Fall, daß zwischen den hohen Vertragsparteien eine 
Meinungsverschiedenheit über den Bereich und die Absicht der Ueberweisung 
vor das Schiedsgericht fortdauern sollte, vorgelegt wird. Wenn die Umstände 
es ernöthigen sollten, daß Ihre Majestät den Schiedsrichtern eine weitere 
Mittheilung über diesen Gegenstand zugehen lasse, so wird Ihre Majestät 
anordnen, daß solche Mittheilungen vor oder an dem im Artikel 5 des 
Vertrages bestimmten Zeitpunkte (15 Juni) gemacht werde. 
6 Febr. Eröffnung der Parlamentssession. Thronrede der Königin: 
„ . Verschiedene Mittheilungen sind zwischen meiner Regierung und der 
Regierung Frankreichs hinsichtlich des im Jahr 1866 abgeschlossenen Handels- 
vertrages ausgetauscht worden. Da die Ansichten, welche auf beiden Seiten 
hinsichtlich des Werthes schutzzöllnerischer Gesetze gehegt werden, auscinander- 
gehen, so hat diese Correspondenz keine Vereinbarung zur Abänderung jener 
wichtigen Convention zu Stande gebracht. Auf beiden Seiten indessen ist stets 
der ernste Wunsch ausgesprochen worden, daß nichts vorkommen möge, was 
die Herzlichkeit, welche so lange zwischen beiden Nationen bestanden hat, beein- 
trächtigen würde... Die in Folge des Washingtoner Vertrages zum Zwecke 
freundschaftlicher Erledigung gewisser unter dem Namen der Alabama= An- 
sprüche bekannten Ansprüche ernannten Schiedsrichter haben ihre erste Zu- 
sammenkunft in Genf gehalten. Darlegende Staatsschriften sind von beiden 
Vertragsparteien den Schiedsrichtern vorgelegt worden. In der auf diese Weise 
von den Vereinigten Staaten eingereichten Schrift sind große Anspruchsforde- 
rungen miteingeschlossen, welche meinerseits als nicht in den Bereich der Schieds- 
richter gehörig aufgefaßt werden. Ueber diesen Gegenstand habe ich eine freund- 
schaftliche Mittheilung an die Regierung der Vereinigten Staaten veranlaßt. 
— Der deutsche Kaiser hat die schiedsrichterliche Beurtheilung der Wassergrenze 
von San Juan Übernommen, und die auseinandersetzenden Staatsschriften der 
beiden Regierungen sind Sr. kaiserlichen Majestät überreicht worden 
Die Commission in Washington ist ernannt worden und hat ihre Sitz- 
ungen begonnen. Die Bestimmungen des Vertrages, welche die Einwilli- 
gung des canadischen Parlaments erheischen, erwarten dessen Zusammentreten.
        <pb n="331" />
        England. 327 
Indem ich mich heimischen Angelegenheiten zuwende, habe ich Ihnen die 
Mittheilung zu machen, daß, mit sehr wenigen Ausnahmen, Irland von 
ernsten Verbrechen frei geblieben ist. Das Geschäft in jenem Theile des ver- 
einigten Königreiches ist regsam, und der Fortschritt des landwirthschaftlichen 
Gewerbfleißes ist bemerkenswerth. Ich bin ebenfalls im Stande, Ihnen 
Glück zu wünschen — soweit die gegenwärtige Erfahrung ein Urtheil ge- 
stattet — zu der merklichen Verminderung in der Zahl der eernsteren Ver- 
brechen sowohl, als der gewohnheitsmäßigen Verbrechen in Großbritannien. 
Meine Herren vom Hause der Gemeinen! Die Hauptvoranschläge für das 
kommende Jahr sind aufgestellt und werden Ihnen sofort vorgelegt werden. 
Ich hoffe, daß sie dieselben den Umständen des Landes angemessen finden wer- 
den. Die Lage der Staatseinnahmen bietet günstige Anzeichen von der Nach- 
frage nach Beschäftigung sowohl, als von den allgemeinen Verhältnissen des 
Volkes — Anzeichen, welche durch eine nicht unbeträchtliche Abnahme des 
Pauperismus bekräftigt werden. Es wird Ihre Aufmerksamkeit auf verschie- 
dene Vorschläge von anerkannt nationalem Interesse gerichtet werden. Dar- 
unter wird sich eine Vorlage zur Verbesserung des Volksschulwesens in 
Schottland, eine Vorlage zur Regulirung der Gruben und Bergwerke, eine 
Vorlage zur Amendirung des sog. Schenkwirthschaft-Concessionssystems und 
schließlich eine Vorlage über die höheren Gerichts= und Appellhöfe befinden. 
Insbesondere wird eine Bill, welche zum Hauptzweck die Einführung gehei- 
mer Wahlabstimmung hat, zugleich mit einem Gesetzvorschlag, welcher 
sich auf Bestechung bei Parlamentswahlen bezieht, unverzüglich Ihnen vor- 
gelegt werden. 
6.— 7. Febr. Unterhaus: Adreßdebatte: Disraeli greift die Potitik der 
Regierung heftig an, namentlich werde er die Ballot-Bill bekämpfen, 
und rügt die Bestimmungen des Washingtoner Vertrags, wofür die 
Regierung verantwortlich sei. Wenn die Regierung den ausschweifen- 
den Forderungen Amerika's widerstehe, werde dieselbe vom Parlament 
und vom Land unterstützt werden. Gladstone weist die gegen ihn 
gerichteten Angriffe zurück, nimmt die volle Verantwortlichkeit für den 
Vertrag auf sich, zählt die Amerika gegenüber schon gemachten Zuge- 
ständnisse auf und bezeichnet die Nachforderungen als unannehmbar, selbst 
von einem Volke, das durch Krieg und Nationalunglück tief gesunken 
wäre. Die Adresse wird ohne Abstimmung angenommen. 
Oberhaus: Adreßdebatte: Granville erklärt: obschon England be- 
züglich des französischen Handelsvertrages bereit sei, allen gerechten 
Anforderungen zu entsprechen, so sei es doch nicht geneigt zu Rück- 
schritten, die den Freihandel betreffen. Bezüglich der Alabama-Frage 
werde die Regierung die Landesrechte nicht opfern, jedoch alles für 
eine befriedigende Lösung thun. 
8. „ Unterhaus: Die Regierung legt demselben bereits den Gesetzes- 
entwurf für Einführung der geheimen Wahlabstimmung (Ballot) vor. 
„ „ Der Vicekönig von Indien wird auf den Adamaninseln von einem 
Fanatiker ermordet. 
12. „ Unterhaus: Die Regierung bringt auch die schottische Schulvor- 
lage ein.
        <pb n="332" />
        328 England. 
16. Febr. Unterhaus: Zweite Lesung der Ballot-Bill. Ein Antrag auf 
Verwerfung wird abgelehnt, die zweite Lesung mit 109 gegen 59 
Stimmen beschlossen. 
Oberhaus: lehnt ein Tadelsvotum wegen der (angeblich gesetzwidri- 
gen) Ernennung Collier's nach langer und scharfer Debatte nur mit 
89 gegen 87 Stimmen ab. 
20. „ Unterhaus: lehnt auch seinerseits ein Tadelsvotum wegen der Er- 
nennung Collier's nur mit 268 gegen 241 Stimmen ab. 
27. „ Lord Northbrook wird zum Vicekönig von Indien ernannt, als 
Nachfolger des ermordeten Lord Mayo. 
1. März. Unterhaus: lehnt einen Antrag Sir Roundell Palmer's auf 
Gründung einer großen Rechtsschule als Mittelpunkt der bestehenden, 
noch ganz mittelalterlichen und rein praktischen Anstalten, der sog. 
Inns of Courts, mit 116 gegen 103 Stimmen ab. 
8. „ Die Regierung lehnt die Anregung Spaniens zu gemeinsamen 
Bemühungen der europ. Regierungen behufs Unterdrückung der sog. 
Internationalen, deren leitender Ausschuß seinen Sitz in London hat, 
ihrerseits ab, womit die ganze Anregung fällt. 
11. „ Unterhaus: Debatte über das Militärbudget für 1873 und die 
damit von der Regierung vorgeschlagene Reorganisation der brittischen 
Landarmee. Ein Antrag auf Verminderung der Effektivstärke der ste- 
henden Armee um 20,000 Mann wird mit 234 gegen 63 Stimmen 
abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Verminderung um 10,000 Mann 
und die Reorganisation, die eine Vermehrung der englischen Streit- 
kräfte durch eine neue Organisation und Combination der stehenden 
Armee mit der Reserve und den Milizen bezweckt, mit großer Mehr- 
heit angenommen. 
Die neue Organisation enthält wenigstens die Elemente für eine zeitgemäße 
und kraftvolle Armee und zeigt, daß auch England dem allgemeinen Zuge der 
Staaten des Continents sich nicht entziehen kann, wenn es auf seinen berech- 
tigten Einfluß im Rathe der Großmächte nicht definitiv verzichten will. Die 
territoriale Eintheilung und Rekrutirung, welche durch die neue Organisation 
eingeführt wird, ist kein neuer Gedanke, sondern den deutschen Einrichtungen 
nachgebildet. Mit Mühe und Geschicklichkeit sind die vorhandenen Regimenter 
der Fußtruppen, unter Benützung gegebener historischer Anknüpfungen, so com- 
binirt, daß für jeden der 66 Infanteriebezirke, in die das vereinigle Königreich 
eingetheilt ist (8 in Irland, 9 in Schottland und 49 in England und Wales), 
ein Feldlinienregiment von zwei Bataillonen geschaffen ist, von welchen je eines 
abwechselnd im colonialen oder indischen Dienst abwesend sein wird. Ein schwaches 
Ersatzbataillon mit permanentem Cadre hat die Rekrutirung und erste Ausbil- 
dung der Rekruten sowohl für diese beiden Linienbataillone, als auch für zwei 
demselben Bezirk angehörige Milizbataillone zu besorgen. Das Ersatzbataillon 
(Depot Centre) enthält zugleich eine Anzahl Linienoffiziere und Sergenten, 
welche bei Einberufung der Miliz in dieselbe übertreten, so daß auch hiedurch 
eine Gleichartigkeit der Ausbildung und Führung zwischen Miliz und Linien- 
truppen angebahnt ist. Die „Volunteers“ jedes „Verwaltungsbrigadebezirks“ 
stehen wie die Miliz unter der Inspektion des Oberst-Lieutenants der Linie,
        <pb n="333" />
        England. 329 
welcher Commandeur des „Depot Centre" ist. Milizmänner mögen nach Prll- 
fung beim Ersatzbataillon zu jeder Zeit in die Linie übertreten, oder nach be- 
endeter Dienstzeit zur Milizreserve stoßen. Ausgebildete Soldaten können schon 
vor Ablauf der 6jährigen Dienstzeit, falls sie es wünschen, zur Armeereserve 
mit einem kleinen Sold versetzt werden. Bei gutem Betragen werden ihnen 
weitere Capitulationen auf 6 Jahre gestattet, nach deren Ablauf sie in die 
Miliz gehen dürfen. Eine größere Anzahl von Reserven und engere Verbin- 
dung von Linie und Miliz sollen auf diese Art geschaffen werden. In Kriegs- 
zeiten wird jeder Rekrut verpflichtet, auf Befehl in der Miliz, wie in einem 
der Linienbataillone des Bezirks, gleichwohl wo, zu dienen, während sonst die 
Miliz nur durch freiwilligen Entschluß des Bataillons in corpore, oder durch 
besonderes Gesetz zum Dienst in auswärtigen Ländern herangezogen werden 
kann. Die theoretische volle Kriegsstärke der Linien= wie der Milizbataillone, 
wie man sie auch durch abgekürzte Dienstzeit und schnelle Heranbildung von 
zahlreicheren Reserven in 5—6 Jahren wird erreichen können, beträgt 1000 
Unteroffiziere und Gemeine. Sieht man von den Specialtruppen (7 Batail- 
lone Fußgarde, 8 Bataillone Schützen, nämlich Rifle-Brigade und 60. Rifles, 
Ingenieure, Artillerie und Cavalerie) vorläufig ganz ab, so wird jeder der 
66 „Udministrative Brigade-Distrikte“ mit einer durchschnittlichen Bevölkerung 
von 200,000 männlichen Seelen 2 Miliz= und 2 Linieninfanterie-Bataillone 
durch freiwillige Werbung aufzubringen haben, d. h. falls die Rekrutirung 
unter dem neuen System besser geht als bisher, so wird Großbritannien inner- 
halb der genannten Zeit über elwa 264,000 Mann mehr oder weniger gut 
ausgebildeter Fußtruppen für das Feld, 66 Depotbataillone und etwa 132,000 
Riflevolunteers (2 Bataillone pro Brigadebezirk) verfügen, die gleich ausge- 
rüstet, bewaffnet und kommandirt sind. Militärische und andere Zeitschriften 
haben zwar getadelt, daß die Eintheilung der Rekrutirungs-Bezirke nach der 
Schablone gleicher Zahl männlicher Bevölkerung geschehen ist, und prophezeien 
in den Fabrikdistrikten mit hohen Löhnen ein Fehlschlagen der lokalen An- 
werbung; Hr. Cardwell spricht sich jedoch bei der Debatte sehr hoffnungsvoll 
aus und erklärt sich für einen entschiedenen Anhänger der freiwilligen Armee- 
Ergänzung, da dieselbe zum Ruhm Alt--Englands stets ausgereicht habe und 
er die allgemeine Zwangspflicht überdieß für undurchführbar halte. Es wird 
sich aber erst zu zeigen haben, ob das Land, und namentlich die untern Classen, 
angesichts der städtischen Industrieverdienste und der colonialen Landpreise, die 
Disciplin und knappere Lebensweise des Soldaten aus Patriotismus freiwillig 
annehmen werden. Ohne das Zutreffen dieser Erwartung wird die Regierung 
sich doch bald zur allgemeinen Wehrpflicht nach englischem Gesetze, d. h. zum 
Ballotiren für den Dienst in der Miliz — der constitutionellen Reserve, wie 
der Kriegsminister sie nannte — entschließen müssen, um nicht den weiten 
Rahmen, den sie geschaffen, leer zu lassen. Mit Rücksicht auf diese Eventua- 
lilät sind auch offenbar die Eintheilungen der Bezirke nach Bevölkerungsquoten 
erfolgt, was in einzelnen Fällen, wie ja auch in Deutschland Üüblich, eine Ueber- 
tragung von Mannschaften, Rekruten wie Reserven, nicht ausschließt. Card- 
well's Reorganisation hat übrigens neben modernen Nachbildungen vieles mit 
dem Landwehr= und Krümpersystem Preußens aus dem Anfang des Jahr- 
hunderts gemeinsam; ist es doch derselbe Zweck — die schnelle Heranbildung 
von Reserven mit geringsten Kosten und in kürzester Zeit ohne viel Aufsehen 
— der beiden zu Grunde liegt. Gelingt der Plan, so wird die brittische Re- 
gierung in 5—6 Jahren wieder ein Wort in der Weltpolitik mitreden können, 
da sie dann die Colonien mit mobilisirten Milizen besetzen und eine gute Armee 
von 150—200,000 Mann nach Indien, Kleinasien, dem Continent oder Canada 
schicken kann, während 300,000 Mann Stammtruppen, Milizen und Volun- 
teers, für die Küstenvertheidigung eingeübt sind. Bis dieß geschehen ist, wird 
man laviren und sich ebenso wie aus der Pontusfrage auch aus der Alabama- 
Angelegenheit herauszuziehen suchen; denn mit höchstens 60,000 Mann, die
        <pb n="334" />
        330 England. 
für eine Expedition disponibel sind, mit ungeübten und schwachen Reserven, 
sowie mit einer Reorganisation, die bis jetzt bloß auf dem Papier steht, läßt 
sich nur einen Gegner imponiren, der selbst ungerüstet ist und weder Geld 
noch Zeit und Lust zum Kriege hat. 
15. März. Frankreich kündigt England in aller Form den Handelsvertrag 
von 1860. 
19. „ Unterhaus: Ein Antrag des republikanisch gesinnten Sir Charles 
Dilke auf Rechnungsablegung von der Civilliste der Königin und den 
Ausgaben für Hoschargen führt eine stürmische und geradezu scanda- 
löse Scene herbei. Der Antrag wird mit allen gegen 4 Stimmen 
abgelehnt. 
Die Neugierde und die Erwartung des Publikums sind schon von vorn- 
herein auf's äußerste gespannt. Die Gallerien sind bis auf das letzte Eckchen 
eingenommen. Die Peers haben den ihnen angewiesenen Naum ebenfalls voll- 
ständig besetzt, und das Haus selbst ist zum Erdrücken voll. Die Debatte über 
den Antrag erhält ein aufregendes Vorspiel, indem Lord Bury mit feier- 
lichem Ernste den Eid der Treue verliest, welchen die Mitglieder des Hauses 
zu leisten haben, und an den Sprecher die Frage richtet: ob ein Mitglied, 
welches sich als Republikaner bekannt habe, wohl seinem Eide treu sei! Die 
Erwiderung des Sprechers schneidet diesen Zwischenfall kurz ab, nachdem die 
Opposition diese Frage mit einem wahren Beifallssturm aufgenommen hat. 
Der Sprecher erklärt einfach: es sei nicht seine Sache, zu bestimmen, was 
verträglich oder unverträglich mit dem Eide der Mitglieder sei. Aus dem 
Schoße der unabhängig liberalen Partei ertönt Beifall, als er hinzusetzt: er 
sehe in dem von Sir Charles Dilke angekündigten Antrage keine Verletzung 
des Eides der Treue. Als diese Einleitung beseitigt ist, erhebt sich Sir Char- 
les Dilke, um seinen Antrag auf Untersuchung über die verschiedenen Zweige 
der Civilliste zu begrünnden. Denjenigen, welchen eine stürmische demokratische 
Ansprache erwartet haben, ist eine starke Enttäuschung beschieden, wenigstens 
für den Anfang verläuft die Sache sehr ruhig, gesetzt, nüchtern und selbst 
trocken. Man hat einem Angriff gegen die Monarchie entgegengesehen, und 
der Antragsteller beschränkt sich auf die finanzielle Seite der Frage. Er ent- 
schuldigt sich, daß er einige irrige Angaben in der Provinz gemacht, und 
weist aus Präcedenzfällen nach, daß in vergangenen Tagen von bedeutenden 
Staatsmännern ähnliche Untersuchungen gefordert worden seien, und daß man 
ihnen darum keine schlechte Gesinnung zum Vorwurf gemacht habe. Weiter- 
hin sucht er darzuthun, daß die Krone manche frühere Besitzungen, welche 
eigentlich durch die Civilliste verwirkt seien, wieder an sich genommen und da- 
durch ihren Vertrag mit dem Volke gebrochen habe. Am Schlusse bemerkt 
der Redner unter einiger Heiterkeit: er bedaure, daß Hr. Dixon die Sache 
nicht zur Sprache gebracht habe. Während er unter einem wahren Geheul 
das Wort ergriffen hat, wird einiger Beifall von Seiten der unabhängigen 
Liberalen bemerklich, als er wieder Platz nimmt. Ihm sind in seinen Aus- 
einandersetzungen verschiedene Ungenauigkeiten mituntergelaufen, und Glad- 
stone hat unter solchen Umständen in seiner Erwiderung leichtes Spiel. Als 
er am Schlusse das Haus auffordert, dem Antrag eine unbedingte Ablehnung 
entgegenzusetzen, bricht ein Sturm von Zurufen aus, wie er in solcher Ein- 
stimmigkeit nicht oft im Parlament vernommen wird. Doch der eigentliche 
Lärm soll erst noch kommen. Kaum hat der Premier Platz genommen, als 
Hr. Auberon Herbert, der Bruder des conservativen Grafen v. Carnarvon, 
aufsteht, um den Antrag Dilke's zu unterstützen. Nun bricht ein fürchterlicher 
Aufruhr aus, indem das Haus, hauptsächlich die Opposition, augenscheinlich 
gesonnen ist, ihn nicht zu Wort kommen zu lassen. Sobald Hr. Herbert ein 
Wort zu sprechen sucht, bricht ein allgemeines Geheul aus. Tritt allmählich
        <pb n="335" />
        England. 331 
die Stille wieder ein, so ist eine weitere Silbe das Zeichen zu einem neuen 
Gebrüll. Vergebens sucht der Sprecher die Ruhe herzustellen. Seine An- 
strengungen werden nicht beachtet. Inzwischen steht der Angefochtene wie ein 
Fels im Meere und behauptet seinen Platz, benützt auch eine momentane 
Pause, um sich selbst als theoretischen Republikaner zu bekennen. Ein neues 
Wuthgeschrei erfolgt, und während einiger Minuten ist schlechterdings nichts 
vernehmlich, als ein wüstes Getlimmel, in welchem das, im Unterhause nur 
selten gehörte, Zischen scharf durchdringt. Darauf verläßt eine bedeutende An- 
zahl von Mitgliedern der Opposition ihre Plätze, und es werden ernstliche 
Versuche gemacht, das Haus auszuzählen. Allein damit ist anscheinend der 
Regierung nicht gedient, und dreimal nacheinander wird das Experiment ver- 
geblich gemacht. Endlich, als nichts helfen will und auch das tollste Geheul 
den Redner nicht zum Schweigen bringen kann, bringt Lord E. Cecil dem 
Sprecher förmlich zur Kenntniß, daß Fremde im Hause seien. Auf diese Mit- 
theilung bleibt nichts anderes Ubrig, als die Gallerien zu räumen, und un- 
gefähr eine Stunde bleibt das Haus sich selbst überlassen. Während dieser 
Zeit spricht ungeachtet aller möglichen Unterbrechungen — ein irischer Baronet 
soll sich hinter dem Stuhle des Sprechers durch das täuschendste Hahnenkrähen 
hervorgethan haben — Hr. Herbert. Ein Antrag auf Vertagung wird mit 
261 gegen 23 Stimmen abgelehnt. Als die Stenographen wieder zugelassen 
werden, ist man eben mit diesem Antrage beschäftigt, und es nimmt darauf 
das Wort Prof. Fawcett, sonst auch einer von den vorgeschrittensten Radi- 
calen des Hauses, der aber wegen jeiner Mißbilligung der Dilke'schen Neden 
in der Provinz gegen den Antrag stimmen zu müssen erklärt, besonders auch 
aus dem Grunde, weil die Frage des Republikanismus nicht an eine so elende 
Veranlassung wie ein Zank über den kgl. Hofstaat geknüpft werden dürfe. 
Endlich kommt es über den Antrag zur Abstimmung: gegen denselben 276 
Stimmen, dafür außer dem Antragsteller und seinem Sekundanten nur Sir 
W. Lawson und Anderson (Glasgoy). 
20. März. Unterhaus: Gladstone lehnt die Einmischung des Parlaments 
25. 
in die weitere Behandlung der Alabamafrage gegenüber dem Genfer 
Schiedsgericht wiederholt und sehr entschieden ab. 
„ Unterhaus: Der Schatzkanzler legt das Budget vor, welches die 
Ausgaben auf 71,313,000, die Einnahmen auf 74,915,000 Pf. St. 
veranschlagt, mithin einen Ueberschuß von 3,602,000 Pf. St. ergibt. 
Der Schatzkanzler schlägt eine Herabsetzung des Eingangszolles auf 
Kaffee und Cichorie, sowie der Accise für Cichorie um die Hälfte vor, 
ferner Verminderung der Einkommensteuer um 2 Pence, Abschaffung 
der Haussteuer für Speicher, Comptoire und Läden, deren Jahres- 
miethe unter 20 Pf. St. geschätzt wird. Hiedurch wird der Ueber- 
schuß des vorjährigen Staatshaushalts auf 362,000 Pf. St. redu- 
cirt. Die Staatsschuld hat sich seit 1869 um 12,740,000 Pf. St. 
vermindert und beträgt nun 792,746,000 Pf. St. 
„ Unterhaus: genehmigt die vom Schatzkanzler vorgeschlagenen Steuer- 
ermäßigungen in Folge der Ueberschüsse des vorjährigen Staatshaus- 
haltes. 
„ Die Bewegung unter den ländlichen Taglöhnern in der Grasschaft 
Warwick führt zur Bildung eines den Gewerkvereinen nachgebildeten 
Verbandes, welcher in einer zu Leamington abgehaltenen Versammlung
        <pb n="336" />
        332 
England. 
in's Leben tritt und den Namen Warwickshire Agricultural Labou- 
rers' Union annimmt. 
In seinen Satzungen bezeichnet dieser „Land-Arbeiterverein von Warwick- 
shire „als obersten Zweck die Hebung der socialen Lage der ländllchen Arbeiter= 
bevölkerung durch Erzielung höherer Löhne, die Verminderung der regelmäßigen 
täglichen Arbeitsstunden auf höchstens zehn, die Verbesserung der Wohnungen 
und die Erleichterung der Auswanderung. Bei Lohnstreitigkeiten soll versucht 
werden, dieselben durch ein aus dem Verbande und den Arbeitgebern zusam- 
menzusetzendes Schiedsgericht zu erledigen. In den Vorstand soll jeder Zweig- 
verein von mindestens 50 Mitgliedern einen Vertreter wählen; auch sollen 
demselben drei Mitglieder aus den Gewerkvereinen von Leamington zugesellt 
werden, jedoch ohne Stimmrecht. Ein von sechs Parlamentsmitgliedern (dar- 
unter Fitzmaurice, Dixon, Mundella, Thom. Hughes) unterzeichnetes Schreiben, 
welches vor der Versammlung verlesen wird, preist den Landarbeitern die 
Vortheile eines richtig organisirten Verbandes, ermahnt sie aber, bei einer 
etwa erzielten Lohnerhöhung nicht stillzustehen, sondern Cooperativverbände 
und Sparkassen anzulegen, zur Durchführung des Schulzwanges beizutragen 
und besonders auf die Errichtung von Schiedsgerichten hinzuarbeiten. 
2. April. Besuch Disraeli's in Manchester. Derselbe wird in dieser Stadt, 
11. 
12. 
die bisher für einen Hauptsitz des Liberalismus galt, mit auffallendem 
Enthusiasmus empfangen und gefeiert. 
„ Unterhaus: Debatte über einen Antrag Fowler, der die Abschaffung 
der Primogenitur und der andern die Freiheit des Grundeigenthums 
beschränkenden Fesseln verlangt. Der Antrag wird von Disraeli und 
den Landedelleuten, Tories und auch Whigs, mit Heftigkeit zurückge- 
wiesen, aber schließlich doch nicht mit gar zu großer Majorität ver- 
worfen. Gladstone erklärt den Antrag für nicht zeitgemäß, droht aber 
den Sarkasmen Disraeli's gegenüber doch mit der Einbringung einer 
Landbill, wozu die Verhältnisse wohl Anlaß böten. 
„ Unterhaus: John Bright erscheint vorübergehend wieder im Hause 
und nimmt seinen Platz nicht da, wo das Herkommen die abgetretenen, 
aber das Cabinet noch unterstützenden Minister hinweist, sondern seinen 
alten Sitz below the gangway als unabhängiger Liberaler ein. 
„ Unterhaus: Lawison's Antrag: die Königin solle sich allen Ver- 
trägen entziehen, welche England die Nothwendigkeit einer Kriegsfüh- 
rung auferlegen können, wird mit 126 gegen 21 Stimmen abgelehnt, 
nachdem Lord Gladstone erklärt hat: fragliche Verträge verpflichten 
nicht zum Kriege, sondern geben nur das Recht, einzuschreiten. 
Auf eine Anfrage erklärt Gladstone: die englische Gegenschrift in 
der Alabamafrage werde Mitte des Monats dem Genfer Schiedsgericht 
unterbreitet werden, sie sei von einer Note begleitet, welche England 
alle Rechte vorbehalte und die Verhältnisse erkläre, unter denen die 
Vorlegung der Gegenschrift stattfinde. General Schenk sei hievon be- 
nachrichtigt worden. Gladstone fügt hinzu: er glaube, daß Schenk 
dieß der Regierung der Union mitgetheilt habe, und daß letztere die 
Meinung hege, daß die Parteistellung hiedurch nicht berührt werde.
        <pb n="337" />
        England. 333 
Disraeli fragt an: ob die Regierung bereit sei, die die Alabamafrage 
betreffenden Altenstücke vorzulegen, damit das Land davon überzeugt 
werde, ob die indirekten Schadenansprüche direkt oder indirekt aner- 
kannt werden. Gladstone erklärt: die englische Gegenschrift mit der 
begleitenden Note werde baldmöglichst vorgelegt werden, nicht aber die 
übrige Correspondenz, weil die Antwort des Cabinets der Union auf 
eine englische Note vom 20. März noch ausstehe, eine Mittheilung 
über die Politik der englischen Regierung vor Eintreffen der ameri- 
kanischen Antwort aber unthunlich sei, wie denn überhaupt ein der- 
artiges Verfahren unfreundlich und ungeeignet sei, die Freundschafts- 
gefühle zu fördern, welche die beiderseitigen Regierungen zu pflegen 
bemüht seien. Die Politik der Regierung hänge vom Charakter der 
rückständigen amerikanischen Antwort ab. 
Oberhaus: Lord Granville erklärt: die Regierung habe beschlossen, 
die Gegenschrift in der Alabamafrage so einzurichten, daß ausschließ- 
lich die direkten Schadenansprüche besprochen werden, nebst der Er- 
klärung, daß England sich den Rücktritt vom Schiedsgericht vorbe- 
halte, falls die gegenwärtigen Schwierigkeiten fortdauern. 
12. April. Uebereinstimmend mit der einmüthigen Ansicht der öffentlichen 
Meinung spricht sich auch I. Bright, ein entschiedener, erprobter und 
auch anerkannter Freund der nordamerikanischen Union, in einem 
offenen Briefe gegen die sogen. indirekten Ansprüche der Vereinigten 
Staaten aus. 
„... Was nicht durch klare Belege bewiesen werden kann, kann sicherlich 
nicht zum Gegenstand eines Urtheilsspruchs gemacht werden. England wird 
nicht vor einen Gerichtshof gehen und einen Spruch verlangen, den es nim- 
mermehr annehmen wird, wenn er ungünstig ausfällt. Ein in Sachen der 
indirekten Ansprüche zuerkannter Schadenersatz wird nimmermehr bezahlt wer- 
den. . . .“ 
13. „ Oberhaus: Lord Russel kündigt eine Resolution an, welche ge- 
radezu fordert, daß die Arbeiten des Genfer Schiedsgerichts eingestellt 
werden sollen, bis Amerika seine indirekten Ansprüche zurückgezogen 
habe. 
15. „ Die engl. Regierung reicht beim Genfer Schiedsgericht ihre weitere 
Prozeßschrift ein, zugleich mit dem formellen Protest gegen die Be- 
handlung der indirekten Ansprüche Amerika's, also nur mit förm- 
lichem Vorbehalt aller Rechte und ohne Präjudiz bez. der von ihr 
eingenommenen Stellung. 
17. “ Unterhaus: nimmt einen von conservativer Seite gestellten Antrag, 
der eine bessere Vertheilung der auf den Grundbesitz entfallenden Steuer- 
lasten bezweckt, nach langer Debatte gegen den Widerstand der Regie- 
rung mit 259 gegen 159 Stimmen unter großem Jubel der Con- 
servativen an. 
18. „ Unterhaus: Berathung der Ballotbill im Comittee. Die Regierung 
erleidet, da die unabhängigen Liberalen sich von ihr trennen, eine
        <pb n="338" />
        334 England. 
ziemlich empfindliche Niederlage, erklärt jedoch, die Bill darum doch 
nicht zurückziehen zu wollen. 
25. April. Unterhaus: Debatte über Fawcett's Dubliner Universitäts-Bill. 
Das Ministerium erklärt sie aus Rücksichten für die irische katholische 
Partei zur Cabinetsfrage und will sie daher nicht zur Comiteberathung 
zulassen, sondern im künftigen Jahre darüber selbst eine Vorlage ein- 
bringen. 
Professor Fawcett's Antrag verlangt: 1) die Abschaffung der religiösen 
Tests, wie sie wenigstens theilweise für die englischen Universitäten schon be- 
schlossen ist, und 2) die vollständige und ehrliche Durchführung des weltlichen, 
kein religiöses Glaubensbekenntniß berücksichtigenden Erziehungssystems an der 
Universität von Dublin und den damit verbundenen Colleges. Da die Uni- 
versitätsprivilegien sich bis jetzt in den Händen der protestantischen Staatskirche 
befinden und die Tests ihre Spitze gerade gegen die Katholiken kehren, so 
sollte man denken, daß diese gegen eine so liberale Maßregel nicht viel könnten 
einzuwenden haben. Die Bill ist schon dreimal vor dem Unterhause gewesen. 
In 1870 wurde sie von Hrn. Gladstone, der in ihr nur eine natürliche Con- 
sequenz seiner irischen Kirchenbill hätte sehen sollen, so hartnäckig bekämpft, 
daß sie gar nicht zur Abstimmung gelangte; im Jahre 1871 hatte der Premier 
keine principiellen Einwendungen mehr zu machen, aber er behauptete, daß die 
Session schon zu weit vorgerückt sei, um die Durchführung einer so wichtigen 
Maßregel zu gestatten; in diesem Jahre war die Bill mit ungeheuren Mehr- 
heiten bereits durch die erste und zweite Lesung gegangen, und es erschien selbst- 
verständlich, daß sie Gesetz werden würde. Daher war die Ueberraschung des Pub- 
likums und der Parlamentsmitglieder nicht gering, als sie durch einen officiellen 
Artikel benachrichtigt wurden, daß die Regierung im Ministerrathe beschlossen 
habe, aus der Faweett'schen Bill eine Cabinetsfrage zu machen und durch den 
Marquis v. Hartington eine Resolution einzubringen, von deren Annahme der 
Bestand des liberalen Cabinets abhänge. Die Resolution sollte sich mit der Ab- 
schaffung der Tests in der Theorie einverstanden erklären, aber die praktische 
Lösung der irischen Universitätsfrage für die Regierung selbst beanspruchen, 
d. h. für nächstes Jahr vertagen. Fawcett versucht nun, den Beschluß 
der Regierung rückgängig zu machen und sie zu veranlassen, doch einen Tag 
für die Behandlung seiner Bill anzusetzen. Er beschwert sich bitter darüber 
und erklärt: ehe der Premier den Gegenstand zu einer Cabinetsfrage gemacht, 
seien drei Viertel der liberalen Mehrheit der Bill günstig gewesen, als aber 
der genannte Schachzug gethan worden, sei ein Mitglied nach dem andern zu 
ihm gekommen, mit der Erklärung, daß liberales Regiment denn doch mehr 
als die Dubliner Universitätsfrage zu berücksichtigen sei, und wenn nichts an- 
deres Übrig bleibe, als zwischen beiden zu wählen, so müsse die Universität 
Dublin an einen Ort gehen, den er nicht erwähnen wolle, womit der Professor 
nach englischem Sprachgebrauch zart die Hölle andeutete. Er erklärt: das eng- 
Volk liebe ein offenes und unparteiisches Verfahren, und wenn die Regierung 
die ihm entgegengeschleuderte Herausforderung nicht annehme, so erkläre sie 
dadurch, daß sie verwirrt und bestürzt sei, und daß sie entweder gar keine 
Politik oder eine Politik habe, welche zu bekennen sie sich fürchte. 
Die Opposition, die ein Uebriges gethan hat, jeden treffenden Hieb in der Rede 
des radicalen Professors mit lebhaftem Beifall zu begrüßen, bricht bei dieser 
Kritik über die Politik des Ministeriums in einen wahren Sturm zustimmen- 
der Rufe aus. Der Premier, der von den ministeriellen Bänken laut be- 
grüßt wird, erinnert seinerseits an die irische Landfrage, und bemerkt: wie die 
Regierung in dieser Angelegenheit gegen das Feuer Stand gehalten habe, so 
werde sie es auch ferner thun, um nicht ihre Projekte durch unzeitige Enthül- 
lung zu verderben. Den Vorwurf Famcett's, daß man ihn unversehens mit
        <pb n="339" />
        England. 335 
der Cabinetsfrage überrascht, erwiederte Hr. Gladstone mit einem Hinweis auf 
des Professors eigene Aeußerung, daß seine Vill zweimal durch die Drohung 
des Ministeriums, abzudanken, vereitelt worden sei. Es sei ihm nichts darüber 
bekannt, daß derselbe einem Mitglied der Regierung vorgelegt worden oder 
auf einer unmittelbaren Mittheilung basirt sei. Uebrigens aber, fügte er hinzu, 
würde er, falls er zufällig einen Herrn von der Presse getroffen hälte, ebenso 
wenig ein Geheimniß aus dem Entschluß der Regierung in der Unterhaltung 
gemacht haben, als er es im Gespräch mit seinen Freunden gethan; auch jetzt 
erkläre er unverhohlen: die Regierung betrachte die Entscheidung des Hauses 
in der Universitätsvorlage als eine Existenzfrage, lehnt es nochmals ab, für 
die Vorlage einen Tag anzusetzen, aus dem einfachen Grunde, weil er keinen 
Tag zur Verfügung habe, und stellt den Gedanken, daß ein Tag Überhaupt 
die Bill retten könne, als lächerlich hin. 
— April. Die Presse ist darüber einig, daß die Stellung des Ministeriums 
Gladstone in Folge der wiederholten kleinen Niederlagen und der Hal- 
tung der unabhängigen liberalen Fraction ihm gegenüber etwas un- 
sicher geworden ist. 
1. Mai. Unterhaus: verwirft das Frauenstimmrecht mit 222 gegen 143 
7. 
13. 
Stimmen. 
„ Unterhaus: Die Regierung bleibt in der Berathung ihres Gesetz- 
entwurfs über den Volksunterricht in Schottland neuerdings in der 
Minderheit, indem ein Amendement über den Volksunterricht in der 
Bibel mit einem Mehr von 7 Stimmen angenommen wird. 
Oberhaus: Lord Russel willigt auf Granville's Wunsch in die Ver- 
tagung seines Antrags auf Sistirung der Arbeiten des Genfer Schieds- 
gerichts ein, da die Regierung die Hoffnung nährt, sich mit der Unions- 
regierung über die Differenz freundschaftlich zu verständigen. 
„ Parlament: Die Regierung gibt in beiden Häusern beruhigende 
Erklärungen über die Lage der Alabamafrage ab: die englische Re- 
gierung habe der nordamerikanischen einen Vorschlag zur Klarstellung 
der gegenseitigen Ansichten und der Bedingungen, unter welchen beide 
sich über die Entscheidung der Sache durch ein Schiedsgericht verstän- 
digt haben, unterbreitet und Präsident Grant habe den englischen Vor- 
schlag bereits dem Senate vertraulich vorgelegt, was „einer Annahme 
und Genehmigung desselben durch den Präsidenten fast gleichkomme“. 
Der Vorschlag selbst wird dem Parlament indeß nicht mitgetheilt und 
die Regierung bittet nur, in diesem Augenblick von jeder weitern De- 
batte abzusehen. 
Der Gang der Angelegenheit ist im Wesentlichen folgender: Als im Mai 
1871 der Überseeische Telegraph die Nachricht von dem Abschluß und der Unter- 
zeichnung des Washington-Vertrags nach England brachte, war der Jubel 
über das, angeblich uud officiell als befriedigend gepriesene, Ende des langen 
Haders so groß, und die Verbrüderungsgefühle fanden innerhalb und außer- 
halb des Parlaments einen so lauten stürmischen Ausdruck, daß die Stimme 
der Vernunft machtlos verhallte. Die vernünftige und, wie der Erfolg lehrte, 
richtige Auffassung der Transactionen beschränkte sich damals auf Lord Russell 
und Lord Cairns. Jener glaubte, auf seine lange officielle Erfahrung gestützt, 
Ursache zu haben, den Dangern zu mißtrauen, und weigerte sich daher, in
        <pb n="340" />
        336 
England. 
den allgemeinen Jubel mit einzustimmen, obgleich ihm selbst die Gründe seines 
dunkeln Argwohns nicht zum klaren Bewußtsein gekommen zu sein scheinen. 
Mit dem klaoren Bewußtsein dagegen warnte Lord Crains vor den Illusionen, 
denen man sich hinzugeben im Begriff sei, und er wies mit seinem scharfen 
juristischen Verstande nach, daß der gepriesene Washington= Vertrag weder in 
seinem Wortlaute, noch in den motivirenden Protokollen indirekte Entschädi- 
gungsansprüche ausschließe. Beide Stimmen wurden kaum gehört, sicherlich 
nicht beachtet. Während in England Titel und Orden über die Mitglieder 
der Washingtoner Vertragscommission ausgegossen wurden, verhielt sich Ame- 
rika auffallend still und genoß, wie man in England wähnte, seine Befriedi- 
gung in geziemender Ruhe. Es trat auch aus seinem unheimlichen Schweigen 
nicht eher heraus, als im December 1871, wo sich das Schiedsgericht in Genf 
constituirte, und von beiden Mächten die „Cases“ eingereicht werden mußten. 
Auffallender Weise fand der amerikanische „Fall“, obgleich er nicht nur die 
indirekten Claims in einer nie zuvor angedeuteten Ausdehnung festhielt, son- 
dern auch eine förmliche zusammenhängende und scharfe Anklage des englischen 
Verhaltens vor, während und nach dem Bürgerkriege brachte, anfangs in Eng- 
land fast gar keine Beachtung. Das Publikum befand sich damals in seinem 
Loyalitäts-Delirium über die Krankheit des Prinzen von Wales, und die Mi- 
nister hielten es offenbar wochenlang nicht einmal für der Mühe werth, das 
Aktenstück nur zu lesen. Als endlich der Inhalt und die Tragweite der An- 
klageakte die allgemeine Gleichgiltigkeit überwunden hatten, begann Lord Gran- 
ville mit der in der Thronrede angekündigten „freundschaftlichen Mittheilung“ 
an die Regierung der Verein. Staaten die neue diplomatische Campagne, in 
welcher von beiden Seiten die Theorie der „Mißverständnisse“ als die bequemste 
Waffe gehandhabt wurde. Am 18. Januar beschloß die englische Regierung 
im Cabinetsrathe, daß sie das Recht, die indirekten Entschädigungsforderungen 
in die schiedsrichterlichen Verhandlungen einzuschließen, nicht anerkenne und 
als unverträglich mit Sinn und Wortlaut des Washingtoner Vertrages be- 
trachte, und am 3. Februar schickte Lord Granville seine freundschaftliche Mit- 
theilung nach Amerika ab, in welcher er den Cabinetsbeschluß anzeigte. Dann 
gingen verschiedene erörternde und erklärende Depeschen zwischen beiden Regie- 
rungen hin und her, bis am 14. März die eigentliche Antwort von Amerika 
einlief, welche erklärte, daß der Präsident der Verein. Staaten mit der Auf- 
fassung der brittischen Regierung nicht übereinzustimmen vermöge; aber zu- 
gleich in höflicher Form zu ferneren Mittheilungen ermuthigte. Darauf ant- 
wortete Lord Granville am 20. März, indem er den Sinn des Washington- 
Vertrages einer ausführlicheren Untersuchung und Erklärung unterzog. Unter 
dem 16. April expedirte Hr. Fish seine Erwiderung in einer umfangreichen 
Depesche, von welcher Lord Granville im Oberhause sagte, daß sie alle wei- 
teren Verhandlungen hoffnungslos machen würde, wenn sie nicht durch eine 
spätere Mittheilung telegraphisch überholt worden wäre. Durch diese erklärte 
sich Amerika geneigt, ein Uebereinkommen zu treffen, das die indirekten For- 
derungen der Jurisdiktion des Schiedsgerichts entziehe und eine principielle 
Garantie gegen alle ähnlichen Ansprüche für die Zukunft gebe. Im Laufe der 
Verhandlungen über die beste Form, in der ein solcher Vertrag abgeschlossen 
werden könnte, besann sich der Präsident der Verein. Staaten jedoch eines 
andern und zog sich von der Stellung, die er eingenommen hatte, so weit 
zurück, daß nach den officiellen Aeußerungen, die in England und in Amerika 
verbreitet wurden, die Verhandlungen als abgebrochen betrachtet werden konn- 
ten. Noch in der elften Stunde wurden sie von der englischen Regierung, die 
vom Parlament gedrängt wurde und eine offene Aussprache nicht länger hin- 
ausschieben konnte, wieder angeknüpft. Am 10. Mai händigte Lord Granville 
dem General Schenck eine lange Depesche ein. Diese wurde sofort wörtlich an 
Hrn. Fish telegraphirt, vom Präsidenten am 11. seinem Cabinet zur ein- 
gehenden Discussion vorgelegt, und am 12. Morgens war die Antwort schon
        <pb n="341" />
        England. 337 
in den Händen der englischen Regierung, von welcher sie sehnlichst erwartet 
wurde. So rettete die Schnelligkeit des Telegraphen das Gladstone'sche Cabinet 
aus einer bedenklichen Lage, indem sie ihm einen plausibeln Grund zur Zu- 
rückhaltung der dem Parlament versprochenen Aktenstücke und zur abermaligen 
Hinausschiebung der drohenden Debatte lieferte. 
28. Mai. Die engl. Regierung nimmt den Zusatz des Senats der Verein. 
29. 
30. 
Staaten zu der von ihr vorgeschlagenen Zusatz-Convention betr. die 
Alabamafrage nicht an und verlangt eine Abänderung desselben. 
„ Große Versammlung der ländlichen Arbeiter in Leamington unter 
dem Vorsitze Dixon's. Es sind dabei 18 Grasschaften vertreten und 
wird beschlossen, die Bildung einer nationalen Union der ländlichen 
Handarbeiter zu unternehmen. 
„ Unterhaus: nimmt die Ballot-Bill in dritter Lesung mit 274 
gegen 216 Stimmen an. 
„ Der irische Richter Keogh erklärt die Wahl in Galway, durch 
welche der Capitän Nolan in's Parlament gewählt worden war, für 
ungiltig wegen gesetzwidriger Umtriebe des kath. Clerus, durch welche 
sie zu Stande gebracht worden sei. 
Die Angelegenheit macht gewaltiges Aufsehen und der ultramontanen Partei 
in Irland wird durch das in dieser Sache abgegebene Urtheil eines katholi- 
schen Richters ein empfindlicher Stoß versetzt. Der Richter sieht sich zu der 
Erklärung genöthigt, daß die Wahl gewonnen wurde durch die erstaunlichste 
geistliche Tyrannei, welche die ganze Geschichte priesterlicher Intoleranz je auf- 
weist. Der Erzbischof von Tuam, der Bischof von Galway, der Bischof von 
Clonferet und eine große Anzahl von Mitgliedern ihrer Geistlichkeit werden 
eines organisirten Versuches, das freie Wahlrecht der Wähler zu vernichten, 
beschuldigt. Viele Priester hätten wissentlich falsch geschworen und ein Pater 
Cowan nicht gezögert, zu erklären, daß der katholische Clerus, wenn nöthig, 
den Beichtstuhl zur Beeinflussung der Wahlen benützen würde, falls die ge- 
heime Abstimmung bei Wahlen eingeführt würde. Richter Keogh hält es für 
seine Pflicht, solche Gesinnungen zur Kenntniß des Parlaments zu bringen. 
Der irische Pöbel in Galway verhöhnt daher das Bildniß des Richters Keogh 
und verbrennt es öffentlich. Die englische Presse ist dagegen einstimmig in 
dem Verlangen nach schleuniger und energischer Abhilfe solcher Uebelstände. 
3. Juni. Oberhaus: Lord Granville gibt über den Stand der Alabama= 
frage eine sehr wenig sagende Erklärung ab. Die Unterhandlungen 
mit der Union seien noch nicht zum Abschlusse gediehen, so daß ihm 
unter solchen Verhältnissen einstweilen noch der Mund verschlossen sei. 
„Binnen zwei oder drei Tagen müsse allerdings ein entscheidender Be- 
schluß gefaßt werden.“ Die öffentliche Meinung fürchtet oder hofft 
ziemlich laut, daß dieser schließlich in nichts anderem als in einem 
Rücktritt Englands von dem ganzen Vertrage werde bestehen können. 
Der amerikanische Staatssekretär Fish hatte am 27. April wiederholt er- 
klärt, Amerika „lasse sich zu keiner Zurückziehung seiner Rechtsdarstellung her- 
bei, sondern nur zu einer Uebereinkunft, kraft deren keine Geldansprüche für 
die bezüglichen (mittelbaren) Beschädigungen erhoben werden sollten; wobei es 
dem Gerichtshofe überlassen bleiben müsse, dasjenige Urtheil über den Gegen- 
stand abzugeben, das ihm geeignet dünke.“ Am 4. Mai telegraphirte Herr 
Fish wiederum: Präsident Grant vermöge „keinem Vorschlage zuzustimmen, 
22
        <pb n="342" />
        338 England. 
aus dem man irgendwie annehmen oder folgern könne, daß er irgend welche 
in der amerikanischen Rechtsdarstellung niedergelegte Ansprüche von der Rechts- 
zuständigkeit des Gerichtshofes zurlickziehe“. General Grant beharre vielmehr 
darauf, daß der Gerichtshof volle Frciheit habe, „über alle vorgebrachten An- 
sprüche ein Erkenntniß abzugeben“. Selbst der von Granville vorgeschlagene 
Zusatz-Artikel — und das ist das Merkwürdigste an der ganzen Unterhand- 
lung — läßt über den angedeuteten Streitpunkt ein sonderbares Dunkel. In 
dem Zusatz-Artikel wird gesagt, England beharre auf der einen, Amerika auf 
der andern Rechtsanschauung, was die Auslegung des Washingtoner Vertrages 
betrifft. Amerika huldige ferner, nach wie vor, dem Grundsatze, daß Ansprüche 
für mittelbare Beschädigungen rechtlich erhoben werden könnten. Amerika wolle 
jedoch „für die Zukunft“ von solchen Ansprüchen gegenüber England abstehen, 
unter der Bedingung, daß England gegenlüber Amerika in ähnlichem Falle 
dasselbe thue. Daß aber Amerika in Gemeinschaft mit England das Schieds- 
gericht anweisen wolle, über die Rechtsfrage (von Geldentschädigungen abgesehen) 
kein Urtheil abzugeben, davon steht auch im Zusatz-Artikel nichts, obwohl 
durch diesen allen ferneren Streitigkeiten ein Ende gemacht werden sollte. Gleich- 
wohl hat der Senat auch noch an diesem so unvollkommen gefaßten Zusatz- 
Artikel Aenderungen gemacht, welche die englische Regierung nicht annehmen zu 
können glaubte. Die amerikanische Regierung, durch den Senat gebunden, 
glaubt ihrerseits, in Zugeständnissen nicht weiter- gehen zu dürfen. 
4.—6. Juni. Oberhaus: Debatte über den Antrag Lord Nussel's auf 
Sistirung der Arbeiten des Genfer Schiedsgerichts. Der amerikanische 
Gesandte erklärt in einem Briefe an Lord Granville, daß, wenn der 
englische Zusatzartikel von der nordamerikanischen Union angenommen 
würde, die indirekten Ansprüche allerdings und für immer beseitigt 
wären. Obgleich nun die dießfälligen Unterhandlungen noch schweben 
und der Zusatzartikel noch nicht vereinbart ist, so erklärt Lord Russel 
doch, seine Motion einstweilen zurückziehen zu wollen. 
10. Juni. Die englische Regierung hat die Hoffnung aufgegeben, sich noch 
rechtzeitig (vor dem 15. d.) mit der Unionsregierung über den Zusatz- 
Artikel zum Washingtoner Vertrage verständigen zu können, und deß- 
halb an die letztere das Verlangen gestellt, am 15. d. M. in Genf 
gemeinsam den Antrag zu stellen, das Schiedsgericht möge sich auf 
8 Monate vertagen. Amerika ist indeß darauf nicht eingegangen, in- 
dem es erklärt, 
seiner Ansicht nach könne die Frist in dieser Weise nur durch einen neuen 
Vertrag verlängert werden; wenn jedoch die Schiedsrichter auf das einseitige 
Ansuchen Englands hin in die Vertagung einwilligten, so habe Amerika nichts 
dagegen einzuwenden. Nur an dem Gesuch betheiligen will sich Amerika nicht. 
15.—20, Juni. Das Genfer Schiedsgericht weigert sich entschieden, auf 
eine Vertagung bis zum Frühjahr einzugehen, und beschließt, die in- 
direkten Ansprüche der Verein. Staaten in der Alabamafrage zurückzu- 
weisen, mit der Erklärung, daß dieselben zurückgewiesen worden wären, 
auch wenn sich keine Meinungsverschiedenheit betreffs derselben zwischen 
den beiden Regierungen ergeben hätte. Der Vertreter Amerika's wird 
telegraphisch angewiesen, sich damit einverstanden zu erklären. Schluß- 
rede des Vorsitzenden des Schiedsgerichts, Grafen Sclopis, über die 
Situation. Vertagung des Schiedsgerichts bis zum 15. Juli.
        <pb n="343" />
        England. 339 
Die Schiedsrichter verpflichten sich vor allem durch feierlichen Hand- 
schlag, UÜber die Vorkommnisse in den bevorstehenden Sitzungen nichts in die 
Oeffentlichkeit zu bringen. Die erste Frage hierauf ist die von England an- 
geregte Frage einer Vertagung bis zum Frühjahre. Diese Verschiebung der 
Angelegenheit hälte nicht nur der Sache selbst geschadet und die diplomatische 
Polemik, die mit der Zeit einen immer bilterern Ton annimmt, in's Unend- 
liche verzogen, sie hätte auch den Grundsatz der friedlichen Schlichtung inter- 
nationaler Wirren, dessen erste Anwendung im Großen eben in Genf versucht 
werden soll, bedeutend discreditirt. Daher wollen die Schiedsrichter sich durch- 
aus zu keiner ferneren Verschiebung verständigen und erklären, ehe die Sitz- 
ungen eröffnet werden, den Vertretern der streitenden Parteien, sie würden 
lieber darauf verzichten, ihr Amt auszullben, als sich durch eine Verschiebung 
vor der ganzen Welt eine Blöße zu geben. Diese kategorische Erklärung hat 
zur Folge, daß England auf die Vertagung verzichtet, wenn auch vorerst noch 
nicht formell. Dagegen will Amerika ebenso darein willigen, die Forderungen 
in Betreff der indirekten Schäden zurückzunehmen oder vielmehr sich dem Ent- 
scheide des Gerichtshofes in dieser Hinsicht zu unterwerfen. Das Schiedsgericht 
entscheidet in diesem Sinne. Präs. Graf Scolpis verliest folgende Erklärung: 
„In Folge des Gesuches, welches der Vevollmächtigte der k. brittischen Re- 
gierung an die Schiedsrichter gerichtet hat, macht der Präsident des Tribunals 
im Namen der Schiedsrichter folgende Mittheilung. Die Schiedsrichter schicken 
voran, daß sie bei den Bemerkungen, welche sie zu machen im Begriffe find, 
nur den ihnen vorliegenden Antrag des brittischen Bevollmächtigten auf Ver- 
tagung bis nöthigenfalls zum Monat Februar des nächsten Jahres, sowie die 
Gründe dieses Gesuches — nämlich die Meinungsverschiedenheit zwischen der 
k. brittischen Regierung und der Regierung der Vereinigten Staaten über die 
aus dem Washingtoner Vertrage hervorgehende Competenz des Tribunals in 
Bezug auf die in der Prozeßschrift der Vereinigten Staaten aufgestellten For- 
derungen wegen erlittener Verluste unter den verschiedenen Titeln: 1) Verluste 
bei der Uebertragung des amerikanischen Handels an die brittische Flagge, 
2) erhöhte Versicherungsprämien, 3) Verlängerung des Krieges und Vermeh- 
rung der Ausgaben für den Krieg und die Unterdrückung des Aufstandes — 
und ferner die von Ihrer Majestät Regierung gehegte Hoffnung, daß sich bei 
hinreichender Zeit eine Lösung der so entstandenen Schwierigkeiten durch den 
Abschluß eines Zusatzvertrages zwischen den beiden Regierungen finden lassen 
würde, im Auge haben. Die Schiedsrichter haben nicht die Absicht, eine Mei- 
nung über den streitigen Punkt in Betreff der Auslegung oder Tragweite des 
Vertrages zu äußern. Es scheint ihnen jedoch auf der Hand zu liegen, daß 
der wesentliche Zweck der Vertagung der sein muß, den beiden Regierungen 
die Gelegenheit zu einem Beschlusse zu geben, ob die fraglichen Ansprüche der 
Entscheidung der Schiedsrichter unterbreitet werden sollen oder nicht, und daß 
ferner eine Verschiedenheit der Auffassung zwischen den beiden Regierungen 
über diesen Punkt die Vertagung jeder nützlichen Wirkung berauben und nach 
einer Verzögerung vieler Monate, während welcher beide Nationen in dem 
Zustand peinlicher Spannung bleiben würden, ein Ergebniß zur Folge haben 
würde, welches aller Voraussicht nach beiden Regierungen gleich beklagenswerth- 
erscheinen müßte, nämlich das völlige Scheitern dieses Schiedsgerichts. Unter 
so bewandten Umständen halten die Schiedsrichter es für recht, zu erklären, 
daß sie nach sorgsamster Prlfung alles Dessen, was von Seiten der Regierung 
der Vereinigten Staaten in Betreff dieser Ansprüche vorgebracht worden, jeder 
einzeln und alle insgesammt zu dem Schlusse gekommen sind, daß diese An- 
sprüche nach den auf solche Fälle anwendbaren Grundsätzen des Völkerrechtes 
keine gute Grundlage für die Zuerkenaung eines Ersatzes oder für eine Scha- 
denrechnung zwischen Nationen bilden und nach solchen Grundsätzen von der Be- 
rücksichtigung des Tribunals in der Urtheilssprechung gänzlich auszuschließen 
wären, wenn nicht zwischen den beiden Regierungen eine Meinungsverschieden- 
22°
        <pb n="344" />
        340 
England. 
heit über die Competenz des Tribunals in diesem Punkte bestände. In Hinsicht 
auf die Erledigung der Übrigen Ansprüche, gegen deren Erwägung durch das 
Tribunal von Seiten der k. briltischen Regierung kein Einspruch erhoben wor- 
den ist, haben die Schiedsrichter es wünschenswerth erachtet, den Parteien diesen 
Ausdruck ihrer Ansichten über die hier aufgeworfene völkerrechtliche Frage vor- 
zulegen, damit die Regierung der Vereinigten Staaten nach dieser Erklärung 
des Tribunals erwägen möge, ob ein Weg in Bezug auf die obgenannten 
Ansprüche eingeschlagen werden kann, wodurch das Tribunal der Nothwendig- 
keit überhoben würde, über das vorliegende Gesuch der k. brittischen Regierung 
zu entscheiden.“ 
Nach Verlesung dieser Erklärung fragt der Präsident die Bevollmächtigten, 
ob sie eiwas zu bemerken hätten. Lord Tenterden's Antwort ist ein einfaches 
Nein. Davis dagegen bittet um Aufschub, um seine Regierung von der Er- 
klärung in Kenntniß zu setzen und deren Entschließung über dieselbe zu ver- 
nehmen. In der Sitzung vom 25. macht Davis folgende Mittheilung: 
„Die von dem Tribunal einzeln und insgesammt abgegebene Erklärung Über 
die von den Vereinigten Staaten eingereichten Ansprüche Lolgen die oben 
aufgezählten drei Categorien) wird von dem Präsidenten der Verein. Staaten 
als ein bestimmtes Urtheil der Schiedsrichter über die wichtige völkerrechtliche 
Frage angenommen. Der Bevollmächtigte der Vereinigten Staaten ist ermäch- 
tigt, zu sagen, daß die Vereinigten Staaten in Folge dessen nicht mehr auf 
den obgenannten Forderungen vor dem Tribunal bestehen, und daß diese For- 
derungen von der Berücksichtigung bei irgend einem zu fällenden Spruche aus- 
geschlossen werden können.“ Nun ist die Neihe an Lord Tenterden, Instruk- 
tionen einzuholen, nach deren Eintreffen er am 27. erklären kann, daß die 
englische Regierung in der Erklärung der Schiedsrichter nichts finde, dem sie 
nicht nach ihrer bisherigen Auffassung vollkommen zustimmen könnte; daß sie 
ferner, nachdem der amerikanische Bevollmächtigte seine Erklärung abgegeben, 
ihr Vertagungsgesuch zurücknehme und die Prozeßreplik vorzulegen bereit sei, 
unter der Voraussetzung, daß das Tribunal die besagten Ansprüche für aus- 
geschlossen von seiner Berathung erkläre und diese Erklärung in das Protokoll 
der Verhandlungen aufnehme. Letzteres geschieht. Tenterden überreicht seine 
Prozeßreplik unter Zustimmung des Schiedsgerichts und des amerikanischen 
Bevollmächtigten. Graf Sclopis hält darauf einen Vortrag üÜber die Wichtig- 
keit der Funktionen des Tribunals, und hiermit kann das regelmäßige schieds- 
gerichtliche Verfahren als eröffnet angesehen werden. Der Vortrag des Prä- 
sidenten des Schiedsgerichts lautet im Wesentlichen folgendermaßen: 
„In dem Augenblick, wo der Knoten dieser Verwicklungen, welche die Aus- 
fÜhrung des Washingtoner Vertrags zu verhindern drohten, im Begriffe steht, 
durchhauen zu werden; in dem Augenblick, wo unsere Arbeiten im Begriffe 
stehen, ihren freien und regelrechten Gang zu gehen — erlauben Sie mir 
vielleicht, meine Herren und verehrten Herren Collegen, daß ich Ihnen die Ver- 
sicherung gebe, wie sehr ich die hohe Ehre zu schätzen weiß, mit Ihnen in einem 
Tribunal zu sitzen, auf welches die Augen der civilisirten Welt gegenwärtig 
gerichtet sind.. . Das Zusammentreten dieses Tribunals ist an und für sich 
schon ein Zeichen, wie die Ideen, welche die Politik der fortgeschrittensten Na- 
tionen leiten, eine neue Bahn genommen haben. Wir haben ein Zeitalter er- 
reicht, in welchem ein Geist der Mäßigung und ein Gefühl der Gleichheit an- 
fangen, in der erhabenen Sphäre der Politik die Tendenzen einer alten Routine 
zurückzudrängen, die zugleich willkürlich und insolent wmwrr. Es soll ein 
Versuch gemacht werden, die unerbittlichen Principien des Gesetzes auf die auf- 
regenden Fragen der Politik anzuwenden. Die Geschichte der Gegenwart wird 
positiv zeigen, daß selbst in der Hitze der lebhaftesten Vorwürfe die Völker 
beider Länder es niemals versäumt haben, einem Ausgleich, wie er den Freun- 
den von Frieden und Fortschritt annehmbar ist, den Weg offen zu lassen. Trotz 
der unvermeidlichen Länge dieser Unterhandlungen und der Thatsache, daß sie
        <pb n="345" />
        England. 341 
von den wechselnden Strömungen der öffentlichen Meinung beeinflußt wurden, 
wurde die Wirkung dieser großherzigen Bemühungen keinen Augenblick außer 
Augen gelassen. Hoffen wir, daß diese Voraussetzungen, denen wir uns 
heute hingeben dürfen, sich in Zukunft erfüllen. Diie Ceidvilisation sollte 
auf eine solche ihrem Einfluß dargebrachte Huldigung stolz sein, und verzwei- 
feln wir nicht etwa darum, weil die Frage, zu deren Lösung wir berufen 
worden, erst nach einer langen Agitation ihren Weg zu uns gefunden hat. 
Erkennen wir lieber die Wichtigkeit der uns vorgelegten Schriftstücke und der 
Argumente an, mit welchen sie unterstützt worden sind. Lange Untersuchungen 
endigen meist mit den befriedigendsten Lösungen, wie die am sorgfältigsten 
mit dem Senkblei untersuchten Flüsse für die Schifffahrt am sichersten sind. 
Das Völkerrecht ist nur zu oft als ein rutschender Sand angesehen worden, 
auf welchem es unmöglich sei, sicheren Schrittes vorzugehen.. Der Gegen- 
stand unserer Berathungen verlangt ein ebenso vielseitiges wie ernstes Stu- 
dium. Wir haben ihn von verschiedenen Gesichtspunkten aus zu prüfen: bald 
mit der breiten Auffassung des Staatsmannes, bald mit dem genau unter- 
suchenden Blicke des Richters auf der Gerichtsbank, und jederzeit mit einem 
tiefen Gefühl der Gerechtigkeit und mit absoluter Unparteilichkeit... Das 
Tribunal verläßt sich auf die Unterstützung der Sachwalter der beiden vor 
den Schranken erschienenen Parteien und der hervorragenden Rechtsautoritäten, 
deren Namen allein ein hinreichendes Lob sind. . .. Mögen wir die Erwar- 
tungen der Mächte, welche uns mit ihrer Wahl geehrt haben, vollständig er- 
sfüllen. Mögen wir mit Gottes Hilfe eine Mission erfüllen, welche langen und 
peinlichen Differenzen ein Ende macht, auf die Erhaltung des Weltfriedens und 
auf den Fortschritt der Civilisation vielleicht nicht ganz ohne Einfluß ist. . 
17. Juni. Oberhaus: verstümmelt die Ballotbill in erbarmungsloser Weise 
26. 
29. 
und die Regierung erleidet eine Niederlage nach der andern. 
Die erste Schlacht entbrennt über Abschnitt II., zu dem der Herzog von 
Richmond ein Amendement stellt, welches die geheime Wahlabstimmung bei 
der Wurzel angreift. Nach diesem Zusatz wären die Wahlzettel zu numeriren 
und überhaupt so einzurichten, daß eine Controle möglich sei und festgestellt 
werden könne, ob Niemand unter falschem Namen gestimmt habe. Der Mar- 
quis v. Ripon bekämpft diesen Vorschlag auf's Entschiedenste und hebt unter 
Anderm hervor, daß die Numerirung der Wahlzettel auf der Vorderseite es 
den Wahlagenten gestatte, sich zu vergewissern, wie jeder Wähler gestimmt 
habe. Der Führer der Opposition läßt sich durch diesen Hinweis bestimmen, 
sein Amendement dahin abzuändern, daß die Zettel nicht auf der Vorder-, 
sondern auf der Rückseite numerirt werden sollten. Vergebens bekämpft die 
Regierung auch dieses Amendement lebhaft. Als man zur Abstimmung Über- 
geht, ist das Haus stark besetzt. Disraeli und eine ziemlich bedeutende Anzahl 
von Unterhausmitgliedern haben sich eingefunden, um das Ergebniß mit an- 
zusehen, und das Amendement geht mit 162 gegen 91 Stimmen durch. Die 
Opposition wirft auch weiterhin Alles vor sich nieder und verarbeitet die Bil 
in erbarmungsloser Weise. Der Herzog v. Richmond rückt mit einer Reihe 
weiterer Amendements hervor, welche den Zweck haben, die Vorlage in dem 
Sinne abzuändern, daß es dem Wähler anheimgestellt bleiben soll, ob er heim- 
lich oder offen seine Stimme abgeben wolle. Auch diese Amendements gehen 
trotz des Widerspruches der Regierung durch. 
„ Oberhaus: genehmigt die gründlich modificirte Ballotbill in dritter 
Lesung. 
Unterhaus: lehnt eine Annexion der Fidschi-Inseln mit 135 gegen 
84 Stimmen ab. 
„ —2. Juli. Unterhaus: Debatte über die vom Oberhause verstüm- 
melte Ballotbill. Diejenigen Aenderungen, zu denen die Regierung
        <pb n="346" />
        342 England. 
im Oberhause ihre Zustimmung gegeben hat, werden genehmigt, alle 
jene dagegen, die das Oberhaus gegen die Regierung durchgesetzt hat, 
ohne Weiteres verworfen. 
Die schottische Schulvorlage wird in dritter Lesung genehmigt. 
4.— 15. Juli. Internationaler Congreß für das Gefängnißwesen in London. 
8. Juli. Oberhaus: gibt im Wesentlichen bez. der Ballotbill nach, beharrt 
jedoch darauf, daß das Gesetz vorerst und gewissermaßen als Versuch 
nur bis zum Jahre 1880 gelten solle. 
Zu der Hauptfrage, ob die geheime Abstimmung zwangsweise eingeführt 
oder dem Belieben jedes einzelnen Wählers Überlassen werden solle, erklärt 
Lord Ripon als Vertreter der Regierung, diese müsse mit dem Unterhause 
auf der obligatorischen Einführung bestehen, da das gegentheilige Amendement 
des Oberhauses den ganzen Charakter der Vorlage zerstöre. Der Herzog v. 
Richmond dagegen behauptet, die große Mehrzahl des Volkes sei nicht für 
die geheime Abstimmung. Mit dem Amendement des Lords könnten Alle, 
die ihre Stimme geheim halten wollten, dieß thun. Denjenigen, die offen zu 
stimmen wünschten, möge man die Gelegenheit hiezu nicht nehmen. Der Herzog 
v. Nothumberland bedauert, bei dieser Gelegenheit gegen die conservative 
Partei stimmen zu müssen. Er sehe das Ballot nicht mit günstigen Augen an, 
aber gegen das Nebeneinanderbestehen von geheimer und offener Abstimmung, 
je nach dem Belieben des Einzelnen, gebe es viele Einwendungen. Lord Gran- 
ville bemerkt, er könne sich kaum denken, daß das Oberhaus, dessen Sitze 
erblich seien, es auf einen Conflikt mit dem Unterhause ankommen lassen wolle 
über eine Frage, welche den Wahlmodus des Unterhauses betreffe. Bei der 
Abstimmung sprechen 138 Stimmen sich für Beibehaltung, 157 für Streichung 
des Amendements aus, so daß die Regierung eine Mehrheit von 19 Stimmen 
hat. Dann handelt es sich um das vom Unterhause gleichfalls verworfene 
Amendement des Oberhauses betr. die Beschränkung der Geltungsdauer der 
Vorlage bis zum Jahre 1880. Lord Ripon beantragt die Streichung dieses 
Amendements, wogegen Lord Beauchamp, der Vater desselben, dafür spricht. 
Das Gesetz sei weiter nichts, als ein Experiment, und müsse deßhalb in seiner 
Zukunft beschränkt werden. Ihm stimmen bei der Abstimmung 117 Peers 
bei, gegen 58, so daß die Regierung mit 59 in der Minderheit bleibt. 
10. „ Der Gemeinderath von Dublin beschließt, eine Petition an das 
Parlament zu richten um Enthebung des Nichters Keogh in Galway, 
der, selbst Katholik, den Muth gehabt hat, die Wahlagitationen des 
katholischen Clerus zu brandmarken. Derselbe kehrt unter starkem po- 
lizeilichem Schutze gegen den irischen Pöbel nach Irland zurück. 
12. „ Ober= und Unterhaus können sich bez. der Ballotbill nicht ganz 
verständigen, weßhalb eine Conferenz aus beiden Häusern zusammen- 
treten muß, was schließlich zur Verständigung führt. 
23. „ Der Generalanwalt von Irland kündigt nach dem Beschluß der 
Regierung die strafrechtliche Verfolgung von 24 unter den 36 Per- 
sonen an, welche der Richter Keogh gesetzwidriger Wahlumtriebe be- 
schuldigt hat. Es befinden sich darunter ein Bischof und 19 katho- 
lische Priester. 
„ Unterhaus: Peel interpellirt die Regierung darüber, was sie be- 
treffs des Gesetzes von 1829 über den Aufenthalt der Jesuiten in
        <pb n="347" />
        England. 343 
England zu thun gedenke, die er in eine Linie mit den Communisten 
stellt, ja für noch gefährlicher erklärt und indem er auf die Auswei- 
sung derselben aus Deutschland hinweist. Gladstone erwidert, die Re- 
gierung müsse sich's ernstlich überlegen, bevor sie das Gesetz ausführe. 
Nach dem Gesetze von 1829 kann ein Jesuit in England nur durch Ge- 
setzübertretung Duldung finden. Dennoch halten sich in Großbritannien, na- 
mentlich aber in Irland, zahlreiche Jesuiten auf. Das Gesetz war eben nie- 
mals ausgeführt worden. 
24. Juli. Unterhaus: lehnt die Abschaffung der Todesstrafe mit 167 gegen 
25. 
54 Stimmen ab. 
„ Unterhaus: Debatte über die Affaire des irischen Richters Keogh. 
Ursprünglich standen sich zwei Anträge gegenüber: der eine verlangt eine 
strenge Durchführung des Corruptionsgesetzes auch gegen irische Bischöfe und 
irische Priester und Schutz der richterlichen Unabhängigkeit in der Person des 
schwer gekränkten Richters Keogh, der andere (der sog. irischen Brigade) ver- 
langt dagegen Absetzung des mißbeliebigen Richters wegen Mißbrauchs seiner 
Amtsgewalt und ungerechtfertigter Beleidigung des Priesterstandes einer an- 
erkannten Religion durch parlamentarischen Machtspruch. Der erstere Antrag 
ist durch die Maßregel der Regierung vom 23. d. M. inzwischen gegenstands- 
los geworden und wird daher fallen gelassen. Für den andern Antrag haben 
die Iren Hrn. Butt, den Urheber und Leiter der sog. Home-Rule-Bewegung, 
zu ihrem Führer erkoren. In Irland und vor dem irischen Publikum hatte er 
sich den Ruhm eines ausgezeichneten Redners und eines würdigen Nachfolgers 
O'Connel's erworben, rechtfertigt aber diesen Ruf mit seiner erstern größe- 
ren Parlamentsrede entschieden nicht, indem er von allen und einigen anderen 
Dingen spricht, dagegen in weiten Umkreisen um die eigentliche Frage herum- 
geht. Die Regierung Überläßt die Vertheidigung des Richters ihrem Attornay- 
General, Sir J. Coleridge, der den leichten Beweis liefert, daß das Unterhaus 
kein Disciplinargericht für die Richter und daher incompetent sei, selbst wenn 
der Antragsteller dargethan hätte, daß in diesem Falle Grund zum Einschreiten 
vorhanden wäre, was er jedoch nicht gethan habe. So eifrig ist er bemüht, 
die Debatte in trockenen juristischen Argumenten verlaufen zu lassen und von 
der cigentlichen Streitfrage abzulenken, daß ein anderer Advokat, Hr. James, 
seine Entrüstung nicht länger zurückzuhalten vermag und die principielle Be- 
deutung der Frage mit siegreicher Beredsamkeit vor das Haus bringt. Indem 
er das staatsgefährliche, Gesetz und Recht untergrabende oder hochmüthig mit 
Füßen tretende, Verfahren der katholischen Geistlichkeit aus den Gerichtsakten 
nach Verdienst brandmarkt, nimmt er sich des schmachvoll mißhandelten, mu- 
thigen und unparteiischen Richters mit einer Wärme an, die das schläfrige 
Haus elektrisirt und zu stürmischen Beifallsrufen hinreißt. Ueber den unmittel- 
baren Ausgang des Prozesses gibt er sich freilich keinen Illusionen hin. „Aber 
— so schließt er — es ist nicht die technische Verfolgung oder die Chance des 
Verdicts einer irischen Jury, worauf wir hoffen dürfen, um Schutz gegen die 
bestehenden großen Uebel zu finden, sondern die Stimme der öffentlichen Mei- 
nung, die sich in das Mittel legen muß. Daher hoffe ich, daß dieses Haus 
der öffentlichen Meinung einen furchtlosen Ausdruck geben wird, um jene über- 
mülhige Priesterherrschaft zu lehren, daß in diesem Lande keine andere Unter- 
thanen-Abhängigkeit als die vom Souverän, und kein anderer Gehorsam als 
der gegen die Gesetze geduldet wird.“ Die Debatte wird jetzt lebendig. Hr. 
Gladstone wünscht, sie auf die eine Sitzung zu beschränken, um ihre Trag- 
weite abzuschwächen; aber das Haus verlangt die Vertagung. 
6. Aug. Unterhaus: Der Minister Grant Duff legt demselben das indische 
Budget vor. Dasselbe weist für das Jahr 1870/11 einen Ueberschuß
        <pb n="348" />
        344 
England. 
von 1,400,000 Pfd. aus und stellt für das laufende Jahr eine#n 
solchen von 250,000 Pfd. in Aussicht. Der Minister vertheidigt die 
indische Einkommensteuer und erklärt: daß die indische Bevölkerung zu- 
frieden sei und das Land einen gedeihlichen Aufschwung nehnme; es 
sei kein Grund zu Besorgnissen vorhanden. 
9. Aug. Unterhaus: Schluß der Debatte über die Angelegenheit des iri- 
10. 
schen Richters Keogh. Das Begehren der Irländer wird verworfen. 
Der Obersekretär von Irland, Marquis v. Hartington, tritt für Keogh'S 
Verhalten ein, welches die Regierung zu einer Entlassung desselben aus dem 
Amte nicht im Entferntesten berechtige, und bekämpft den Butt'schen Antrag, 
welcher die Entlassung begehrt, auf das Entschiedenste. Namentlich warnt er 
die irischen Parlamentsmitglieder davor, daß sie durch ihre Haltung in der 
Sache Keogh's zu dem Glauben Anlaß gäben, als ob sie priesterliche Einschüch- 
terungen begünstigten und die Priester in ihrer Absicht, die gesetzliche Wahl- 
freiheit vermöge ihrer festgegliederten Organisation zu beeinträchtigen, unter- 
stützten. Nach langer Debatte wird der Butt'sche Antrag mit 126 gegen 23 
Stimmen abgelehnt. 
Schluß der Parlamentssession. Thronrede der Königin: 
#..JIch bin erfreut, Ihnen anzuzeigen, daß der Streit, der zwischen 
meiner Regierung und der Regierung der Vereinigten Staaten in Folge 
der Vorbringung der amerikanischen Ansprüche für indirekte Verluste unter 
den Bestimmungen des Vertrages von Washington entstanden war, durch eine 
freie Erklärung der Schiedsrichter, die gänzlich den Ansichten entspricht, welche 
ich Ihnen bei Eröffnung der Session ankündigte, beigelegt worden ist. In 
Uebereinstimmung mit Ihrem Vorgehen Seitens des vereinigten Königreichs 
hat das Parlament von Canada die Gesetze angenommen, welche nöthig sind, 
um dem Vertrage innerhalb der Dominien Wirkung zu geben. Alle durch 
dieses Instrument in Aussicht genommenen Vorkehrungen sind sonach jetzt in 
der Vorbereitung begriffen, und es gereicht mir zur Befriedigung, daß die 
von demselben behandelten Gegenstände einem vollständigen Einvernehmen zwi- 
schen zwei verwandten Nationen kein Hinderniß mehr in den Weg legen. Seit 
ich bei Beginn der Session zu Ihnen gesprochen, habe ich von der franzbö- 
sischen Regierung die formelle Kündigung erhalten, welche den Handels- 
vertrag von 1860 zu Ende bringen wird. Jene Regierung hat jedoch einen 
Wunsch nach weiteren Unterhandlungen kundgegeben. Bei jedem Depeschen- 
wechsel über diesen Gegenstand werde ich mich leiten lassen von einem ernsten 
Wunsche, den berechtigten Ansprüchen meiner Unterthanen Beachtung zu sichern, 
von dem freundschaftlichen Gefühl, welches die beiden Länder so lange vereinigt 
hat, und von meiner Ueberzeugung in Betreff der moralischen sowohl wie der 
materiellen Vortheile, welche ein Jeder aus einem freien gegenseitigen Verkehr 
herleitet.“ Die wichtigsten Gegenstände der inneren Gesetzgebung, welche in 
der abgelaufenen Session erledigt worden sind, werden in folgenden Sätzen 
behandelt: „Das Gesetz für die Lokalisirung der Armee (Einführung des 
preußischen Territorialsystems) stärkt das Vertheidigungswesen des Landes und 
wird dadurch unentbehrliche Hilfe leisten, jene wichtigen Reformen zu Wege zu 
bringen, welche vom Parlament gutgeheißen worden sind. Das Gesetz, welches 
das Ballot einführt, wird dazu beitragen, die Unabhängigkeit des Wählers 
ebenso zu sichern, wie den ruhigen Verlauf und die Reinheit der Parlaments- 
wahlen. Obschon Sie in der gegenwärtigen Session nicht im Stande gewesen 
sind, irgend eine Maßregel zur Reife zu bringen, welche gegen die Bestechlich- 
keit bei der Wahl der Parlamentsmitglieder gerichtet ist, so sehe ich doch mit 
Vergnügen, daß der verwandte Gegenstand der Municipalwahlen Ihre Auf- 
merksamkeit gefunden hat, und daß Sie mir ein Gesetz vorgelegt haben, welches
        <pb n="349" />
        England. 345 
darauf berechnet ist, den bestehenden Uebelständen Einhalt zu thun, und welches 
ein Tribunal einsetzt, um die Giltigkeit solcher Wahlen zu prüfen. Durch das 
schottische Unterrichtsgesetz haben Sie für weitere Ausdehnung und für 
größere Wirksamkeit des Unterrichts der Jugend in ganz Schottland gesorgt, 
in Uebereinstimmung mit den gewissenhaften und tief wurzelnden Ueberzeug- 
ungen des Volkes und mit den Prinecipien religiöser Freiheit.“ Endlich ver- 
dient noch am Schlusse der Thronrede die Mahnung Beachtung: „Während ich 
Ihnen herzlich zu der Lebhaftigkeit von Handel und Industrie Glück wünsche, 
hoffe ich, es wird beherzigt werden, daß Zeiten von ungewöhnlich raschem 
Wechsel in den Preisen der Lebensmittel und in dem Werthe der Arbeit auch 
Zeiten sind, in welchen die Ausübung von Mäßigung und Vorbedacht mehr 
als je geboten erscheint."“ 
Die öffentliche Meinung ist darüber einig, daß das Ministerium am Schlusse 
der Parlamentssession nicht stärker, sondern entschieden schwächer dastehe in 
Folge der mehrfachen kleinen Niederlagen, welche es im Laufe der Session er- 
litten hat, während auch die dazwischen fallenden einzelnen Nachwahlen zum 
Parlament meist für die Regierung ungünstig und zu Gunsten der Trias 
ausfielen. Was dem Ministerium glücklich über die Session hinaushalf, ist 
die Alabamafrage, welche das Interesse der öffentlichen Meinung von den hei- 
mischen Angelegenheiten abzog. Einen Augenblick schien indessen auch diese 
Frage dem Ministerium Gladstone gefährlich werden zu sollen. Die Lage 
wurde kritisch im Anfang des Juni, als es sich herausstellte, daß selbst der 
von Lord Granville auf den Wunsch des Präsidenten Grant vorgeschlagene 
Supplementary Treaty die indirekten Entschädigungsansprüche der schiedsrich- 
terlichen Competenz nicht entziehe. Der Augenblick schien gekommen, wo Lord 
Russel, der lange die Regierung mit einem Mißtrauensvotum im Oberhause 
bedroht hatte, seinen Antrag endlich verwirklichen zu müssen glaubte. Am 
4. Juni begann daher eine große Debatte im Oberhause, welcher die über dem 
Ministerium Gladstone wachende Vorsehung kein Ende zugedacht hatte. Der 
gemäßigte Lord Derby fühlte sich gedrungen, zu zweifeln, ob die Amerikaner 
nach dem Washingtoner Vertrag und dem von Lord Granville vorgeschlagenen 
Amendement nicht das Recht auf ihrer Seite haben. Lord Cairns hielt dieses 
Recht sogar mit dem ganzen Gewicht seiner Advokaten-Beredsamkeit aufrecht, 
und Lord Salisbury ging so weit, den ganzen Plan der schiedsrichterlichen 
Entscheidung zu verdammen, während Lord Rusfsel sich bitter beschwerte, daß 
er von den Amerikanern als ein Taschendieb behandelt und beschimpft worden 
sei. Die Vertreter der Regierung selbst wußten nichts zu ihrer Vertheidigung 
zu sagen: Lord Granville beschwor das Haus, erst das Resultat der Verhand- 
lungen abzuwarten und dann das Ministerium zu stürzen. Kurz, es schien, 
als wenn nichts eine entscheidende Niederlage der Regierung verhindern könnte. 
Aber zwischen Nacht und Morgen legte sich wieder die schon so oft in Nequi- 
sition gesetzte Vorsehung in das Mittel. Am 6. Juni, wo die vertagte De- 
batte fortgesetzt werden sollte, erschien Lord Granville mit einem Aktenstücke, 
in welchem General Schenck im Namen des Staatssekretärs Fish erklärte, daß 
es dem Präsidenten nur um den Abschluß des Ergänzungsvertrages zu thun 
sei, und daß er im Voraus auf alle indirekten Entschädigungsansprüche ver- 
zichte, um dem bestehenden Völkerrecht eine principielle Verbesserung zu sichern. 
Der Debatte war somit die eigentliche causa entzogen, und sie unterblieb. 
Aber zur elften Stunde erhob sich eine neue, scheinbar unliberwindliche Schwie- 
rigkeit. Der amerikanische Senat hatte den Zusatz-Artikel mit Amendements 
angenommen, welche dem englischen Gouvernement mit Recht so bedenklich er- 
schienen, daß die ganzen Unterhandlungen zum Stillstand gelangten. Der Ver- 
trag schien nun wirklich am Ende angekommen zu sein. Nichtsdestoweniger 
schickte England seinen Schiedsrichter und seine Agenten rechtzeitig nach Genf, 
wo dann die Schiedsrichter „aus eigenem Antriebe"“ erklärten: daß sie indirekte 
Entschädigungsforderungen, auch wenn sie zur Vorlage kommen sollten, nicht
        <pb n="350" />
        346 
England. 
berücksichtigen könnten, weil solche mit dem internationalen Recht unverträg- 
lich wären, worauf sich, momentan wenigstens, alles diesseits und jenseits des 
Occans in Wohlgefallen und Brudergefühle auflöste und die Alabama-Ver- 
handlungen, welche das Ministerium Gladstone so oft gefährdeten, sich schließ- 
lich als sein Rettungsanker erwiesen. 
15. Aug. Unruhen in Belfast, indem die protestantischen Orangisten die 
römisch-katholische Procession aufhalten und angreifen, obgleich jene am 
15. Juli und 12. August ihre Demonstrationen ohne Unterbrechung 
hatten halten können. Der Aufruhr beschränkt sich übrigens auf die 
niedrigsten Volksklassen, doch müssen in Eile herbeigezogene Truppen 
die Masse mit Gewalt darniederhalten. 
15. Sept. Das Genfer Schiedsgericht über die Alabamafrage, das am 6. 
d. M. seine Arbeiten beendigt hat, verkündet seinen Urtheilsspruch bez. 
der direkten Schadensersatzansprüche Amerika's: 
Derselbe lautet nach den einleitenden persönlichen und sachlichen Legitima- 
tionen: „... Das Schiedsgericht, gestützt auf Art. 6 u. 7 des Schiedsvertrages 
von Washington: In Betracht: daß die Schiedsrichter nach Art. 6 des Ver- 
trages sich bei Beurtheilung der ihnen vorgelegten Fragen an die drei im Ver- 
trage aufgestellten Regeln und an diejenigen Grundsätze des Völkerrechts zu hal- 
ten haben, welche, ohne mit diesen Regeln im Widersprüche zu stehen, von den 
Richtern als auf den Fall anwendbar anerkannt worden sind; In Betracht: 
daß die „nöthige Sorgfalt“, von welcher in der ersten und dritten der ge- 
nannten Regeln die Rede ist, von den neutralen Regierungen im genauen 
Verhältniß zu den Gefahren angewendet werden muß, welche für den einen 
oder andern der kriegführenden Theile aus der mangelhaften Beobachtung der 
Neutralitätspflicht von ihrer Seite entstehen können; In Betracht: daß die 
Umstände, unter welchen die Verhältnisse, die den Thatbestand des Streitfalles 
bilden, sich ergaben, derart waren, daß sie die ganze Sorgfalt Ihrer britischen 
Majestät betreffend die Anwendung der von der Königin am 13. Mai 1861 
proklamirten Rechte und Pflichten der Neutralität in Anspruch nehmen mußten; 
In Betracht: daß die Folgen der Verletzung der Neutralität, begangen durch 
die Erbauung, Bemannung und militärische Ausrüstung eines Schiffes, nicht 
aufgehoben werden können mittelst irgend einer Vollmacht, die die Regierung, 
welche aus der Neutralitätsverletzung Nutzen zieht, nachträglich dem Schiff er- 
theilt: daß der letzte Schritt, mit welchem das Vergehen erfüllt wird, unmög- 
lich als ein Grund für die Absolution des Schuldigen gelten und die Confu- 
mation der Verletzung nicht das Mittel sein kann, den Urheber der Verletzung 
von Schuld zu reinigen; In Betracht: daß das Vorrecht der Exterritoria- 
lität der Kriegsschiffe nicht als absolutes Necht in das Völkerrecht ausgenom- 
men worden ist, sondern vielmehr nur als Zugeständniß des höflichen Verkehrs 
und des gegenseitigen Zuvorkommens unter den verschiedenen Natienen und 
deßhalb nicht zur Rechtfertigung neutralitätswidriger Handlungen angerufen 
werden kann; In Betracht: daß der Umstand, daß die neutrale Regierung 
nicht vorher aufmerksam gemacht worden ist, nicht als ein Versehen gegen 
die völkerrechtliche Uebung gelten kann in solchen Fällen, in welchen das Schiff 
seine Verurtheilung selbst mit sich führt; In Betracht: daß nun der Ver- 
proviantirung mit Kohlen eine der zweiten Vertragsregel, nach welcher neutrale 
Häfen oder Gewässer nicht als Basis für die Seeoperationen eines der krieg- 
führenden Theile benützt werden dürfen, widersprechende Natur zu verleihen, 
die Verproviantirung unter besondern Verumständungen nach Zeit, Ort oder 
Personen, die dieser Natur entsprechen, vor sich gegangen sein muß; Mit 
Rücksicht darauf, was das Schiff „Alabama“ betrifft, daß sich aus allen
        <pb n="351" />
        England. 347 
Thatsachen, betreffend den Bau des Schiffes, welches zuerst im Hafen von 
Liverpool als Nr. 290 bezeichnet war, sowie betreffend seine Vemannung und 
Ausrüstung in der Nähe von Terceira, durch Vermittlung der zu diesem 
Zweck aus England entsendeten Schiffe „Agrippina“ und „Bahama" sich klar 
ergibt, daß die englische Regierung hiebei für Erfüllung ihrer Neutralitäts- 
pflicht nicht die nöthige Sorgfalt angewendet hat, daß sie es namentlich unter- 
ließ, trotz officieller Mittheilungen und Reklamationen von Seite der diplo- 
matischen Agenten der Vereinigten Staaten während des Baues des Schiffes 
Nr. 290, zur rechten Zeit entsprechende Präventidmaßregeln zu treffen, und 
daß die Befehle für Beschlagnahme des Schiffes, welche sie schließlich ertheilte, 
so spät erfolgten, daß sie nicht mehr vollzogen werden konnten; Mit Rück- 
sicht darauf, daß die nach dem Auslaufen des Schiffes zu dessen Verfolgung 
und Wegnahme angeordneten Maßregeln so unvollkommen waren, daß sie kein 
Resultat erzielten, weßhalb sie nicht als genügend für die Entlastung Groß- 
britanniens von der auf ihm haftenden Verantwortlichkeit angesehen werden 
können; Mit Rücksicht darauf, daß trotz der mit dem Schiff „290“ von 
England aus begangenen Neutralitätsverletzung das gleiche Schiff, später als 
der conföderirte Kreuzer „Alabama“ bekannt, bei verschiedenen Gelegenheiten 
in den Häfen brittischer Colonien freien Zugang fand, statt daß gegen dasselbe 
in jedem unter brittischer Jurisdiktion stehenden Hafen, wo immer das Schiff 
sich blicken ließ, hätte eingeschritten werden sollen: Mit Rücksicht darauf, 
daß die brittische Regierung den Mangel an der nöthigen Sorgfalt nicht da- 
mit rechtfertigen kann, daß es ihr an legalen Mitteln zum Einschreiten gefehlt 
habe, da sie dieselben besaß: — sind vier Schiedsrichter aus den an- 
gegebenen Gründen und der fünfte mit besonderer Motivirung 
der Ansicht: England habe hier durch Unterlassung gegen die erste und 
dritte der in Art. 6 des Washingtoner Vertrags aufgestellten Regeln gefehlt. 
Mit Rücksicht darauf, das Schiff „Florida“ betreffend, daß aus allen Thal- 
sachen, betreffend den Bau des „Oreto" im Hafen von Liverpool und sein 
Auslaufen, Thatsachen, die trotz der Anzeigen und Reklamationen der Agenten 
der Vereinigten Staaten nicht die Anwendung geeigneter Maßnahmen zum 
Schutz der englischen Neutralität von Seite der englischen Behörden veran- 
laßten, sich ergibt, daß die Regierung Ihrer brittischen Majestät es versäumt 
hat, die nöthige Sorgfalt für die Wahrung der Neutralität anzuwenden; daß 
aus allen Thatsachen bezüglich des Aufenthalts des „Oreto“ in Nassau, des 
Auslaufens aus diesem Hafen, der Werbung von Matrosen, der Verprovian- 
tirung und Ausrüstung durch das englische Schiff „Prince Alsfred“ in Green 
Cai sich auf Seite der brittischen Colonialbehörden Vernachlässigung der Pflicht 
ergibt; daß trotz der Verletzungen der brittischen Neutralität durch den „Oreto“ 
dieses Schiff, selbst als es als conföderirter Kreuzer „Florida“ bekannt war, 
wiederholt freie Aufnahme in englischen Colonialhäfen fand; daß die gericht- 
liche Freisprechung des „Oreto“ in Nassau England von seiner völkerrechtlichen 
Verantwortlichkeit nicht befreien konnte; daß endlich auch die Thatsache des 
Einlaufens der „Florida“ in den conföderirten Hafen von Mobile und ihres 
Verweilens in diesem Hafen während 4 Monaten die Verantwortlichkeit Groß- 
britanniens nicht ausheben kann: ist das Schiedsgericht mit 4 gegen 1 
Stimme der Ansicht, daß Großbritannien durch Unterlassung gegen die Pflichten 
der ersten, zweiten und dritten Regel des Art. 6 des Washingtoner Vertrages 
gefehlt habe. Mit Rücksicht darauf, was das Schiff „Shenandoah“ be- 
trifft, daß aus der Abfahrt des Kauffahrers „Sea-King“ von London und 
aus der Umwandlung dieses Schiffes in einen conföderirten Kreuzer unter dem 
Namen „Shinandoah“ in der Nähe der Insel Madeira sich ergibt, daß von 
daher der brittischen Regierung zwar nicht vorgeworfen werden kann, ihre 
Neutralitätspflichten vernachlässigt zu haben; daß aber aus der Thatsache des 
Aufenthalts des „Shenandoah“ in Melbourne und namentlich aus der, wie 
die brittische Regierung selbst zugibt, in diesem Hafen heimlich vorgenommenen
        <pb n="352" />
        348 
England. 
Vernehmung seiner Bemannung sich eine Nachlässigkeit auf Seite der brittischen 
Behörden ergibt: ist das Schiedsgericht einstimmig der Ansicht, daß Groß- 
britannien weder durch Thun noch Lassen den in den drei Regeln des Art. 6 
des Washingtoner Vertrags aufgestellten oder durch die völkerrechtlichen Grund- 
sätze, die mit diesen Regeln nicht im Widerspruch stehen, statuirten Pflichten 
mit Rücksicht auf das Schiff „Shenandoah“ zuwidergehandelt habe, bevor das- 
selbe in den Hafen von Melbourne einlief; eine Mehrheit von 3 gegen 2 Stim- 
men ist aber der Ansicht, daß Großbritannien durch Unterlassung die Pflichten 
der zweiten und dritten der angeführten Regeln bezlglich des gleichen Schiffes 
nach dessen Einlaufen bei Hobsons Bay verletzt habe und daher verantwortlich 
sei für die von diesem Schiff nach seiner Abfahrt von Melbourne den 18. Feb- 
ruar 1865 begangenen Handlungen. Was die Schiffe Tuscaloosa (Tender 
oder Hilfsschiff des Alabama), Clarence, Tacony, Archer (Tender des Florida) 
betrifft, ist das Gericht einstimmig der Ansicht: daß die „Tenders" oder 
Hilfsschiffe als Accessorien der Hauptschiffe zu betrachten sind und daher noth- 
wendig dem Schicksal dieser folgen; es treffen sie daher die gleichen Bestim- 
mungen wie diese. Betreffend das Schiff „Retribution“ hat das Gericht mit 
der Mehrheit von 3 gegen 2 Stimmen gefunden, daß Großbritannien weder 
in Thun noch Lassen die Pflichten der drei Regeln des Washingtoner Ver- 
trags oder der entsprechenden völkerrechtlichen Grundsätze verletzt habe. Das 
gleiche Urtheil fällt dasß Gericht einstimmig, betreffend die Schiffe: „Geor- 
gia“, uSymter“", Nashville“, „Tallahassee“ „Chickamauga“. Was die Schiffe: 
„Sallie", Jefferson Davis“, „Music“, „Boston“, „V. H. Joy“ betrifft, ist 
das Gericht einstimmig der Meinung, dieselben seien aus Mangel an Be- 
weismitteln von seinen Berathungen auszuschließen. Betreffend das von den 
Vereinigten Staaten formulirte Entschädigungsgesuch ist das Gericht mit der 
Rücksicht darauf, daß die Kosten „der Verfolgung"“ mit den allgemeinen Kriegs- 
kosten der Vereinigten Staaten zusammenfallen, mit der Mehrheit von 3 gegen 
2 Stimmen der Ansicht, daß von daher den Vereinigten Staaten eine Ent- 
schädigung nicht zuerkannt werden könne. In Betracht, daß der „entgangene 
Gewinn“" nicht Gegenstand einer Compensation sein kann, da es sich bei dem- 
selben um zukünftige und ungewisse Dinge handelt, ist das Gericht einstim- 
mig der Ansicht, daß auch von daher den Vereinigten Staaten keine Entschä- 
digung gebühre. In Betracht, daß für Ermittlung eines billigen Ersatzes 
des erlittenen Schadens die doppelten Reklamationen auszuscheiden und die 
Reklamationen för Frachten nur zuzulassen sind, so weit sie Nettofracht be- 
treffen; daß es recht und vernünftig ist, in einem billigen Verhältniß Zinsen 
zu berechnen; daß nach Geist und Buchstaben des Washingtoner Vertrags das 
System der Zusprechung einer Summe en bloc der Zuweisung der weitern 
Verhandlung an das durch Art. 10 des Vertrages vorgesehene Gericht der 
Assessoren vorzuziehen und daher von der Befugniß des Art. 7 des Vertrages 
Gebrauch zu machen ist, spricht das Gericht mit der Mehrheit von 4 gegen 
1 Stimme den Vereinigten Staaten en bloc die Summe von 15 Millionen 
500,000 Dollars in Gold zu, als Entschädigung, welche Großbritannien für 
alle vor das Gericht gebrachten Ansprüche zu bezahlen hat, nach Vorschrift 
des Art. 7 des Vertrages. Gemäß Art. 6 des Vertrages erklärt das Ge- 
richt damit alle im Vertrag erwähnten und dem Gerichte unterstellten An- 
sprüche für ganz, absolut und definitiv regulirt. Es erklärt 
ferner jede der betreffenden Reklamationen, sei ihm dieselbe notificirt, präsen- 
tirt oder unterstellt worden oder nicht, für jetzt und alle Zukunft als defi- 
nitiv geregelt, erledigt und nicht mehr zulässig. — Kraft dessen 
ist das gegenwärtige Urtheil in doppeltem Original ausgefertigt und von den 
Schiedsrichtern, die ihm ihre Zustimmung gegeben, nach Art. 7 des Vertra- 
ges von Washington unterzeichnet worden. Also geschehen im Stadthaus zu 
Genf (Schweiz) am 14. des Monats September im Jahre des Herrn 1872, 
C. F. Adams. F. Sclopis. Stämpfli. Vicomte d'Itajuba, — Der Schieds-
        <pb n="353" />
        England. 349 
richter für England, Sir Alexander Cockburn, setzte seinen Namen aus Mo- 
tioent ast unter das Urtheil, denen der Gerichtshof Gerechtigkeit widerfah- 
ren ließ.“ 
3. Oct. Das irische Parlamentsmitglied Butt, der Führer der neuen 
19. 
21. 
Home-Rule-Partei, hält in Limerick vor einer Wählerversammlung eine 
Rede, worin er sich für eine gesonderte Regierung Irlands und für 
eine föderative Verbindung ausspricht. Im Falle Irlands Ansprüche 
nicht berücksichtigt würden, werde er sich mit seinen Freunden zum 
Handeln vereinigen. Ueber die Mittel zur Erreichung dieses Zieles 
glaubt er vorläufig mit seiner Ansicht zurückhalten zu sollen. 
„ Der Abschluß mit Frankreich betr. eine Modification des Handels- 
vertrags von 1860 steht bevor. Viele Handelskammern des Landes, 
diejenige von Manchester voran, protestiren gegen den neuen Vertrag, 
soweit die Bestimmungen desselben bis jetzt bekannt geworden sind. 
„ Der Kaiser von Deutschland entscheidet als von beiden streitenden 
Theilen, England und den Verein. Staaten von Nordamerika, er- 
wählter Schiedsrichter über die sog. San Juanfrage und zwar dahin, 
daß von den beiden Auslegungen des Vertrags vom 15. Juni 1846 
die amerikanische Auslegung die richtige sei und die Grenze mithin 
durch den Haro-Kanal zu laufen habe. Die öffentliche Meinung muß 
der Gewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit des deutschen Kaisers in der 
Motivirung seines Schiedsspruchs Gerechtigkeit widerfahren lassen, em- 
pfindet es aber doch tief, daß England schließlich wie in der Alabama- 
frage so auch in dieser gegen die Verein. Staaten eine Niederlage er- 
fahren habe. Z 
Der Sachverhalt ist in Kürze folgender: Am 15. Juni 1846 wurde zu 
Washington zwischen den Vereinigten Staaten und England ein Vertrag ab- 
geschlossen, durch welchen das westliche Ende der durch ganz Nordamerika 
laufenden Grenze zwischen den Gebieten der beiden Mächte regulirt sein sollte. 
Die lange Linie dieser Grenze war durch verschiedene Verträge stückweise gegen 
Westen vorgerückt worden. Durch die am 30. Nov. 1782 zu Paris abgeschlossene 
Convention zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritannien war die nörd- 
liche Grenze der ersteren durch die großen Seen bis zum nordwestlichen Punkte 
des Waldersees gezogen worden. Für den Fall, daß später die Grenze weiter 
auszudehnen sei, schreibt jener Vertrag eine gerade Linie von dem bezeichneten 
Punkte nach Westen vor. Der nordwestliche Punkt des Waldersees liegt nahe 
dem 50sten Grade nördlicher Breite. Jedes Recht auf Land südlich von dieser 
Linie war damit von England aufgegeben. Eine praktische Bedeutung erhielt 
diese Bestimmung, als im Jahre 1803 die französische Republik das weit nach 
Norden sich erstreckende Gebiet Louisiana an die Vereinigten Staaten abtrat, 
wodurch diese nun auch in den oberen Mississippiländern zu Nachbarn der 
Engländer wurden. In den wegen der Grenze geführten Unterhandlungen gaben 
die Amerikaner freiwillig den 49sten Grad nördlicher Breite zu, und durch 
den Vertrag vom 20. Okt. 1818 wurde demnach der Parallelkreis des 49sten 
Grades nördlicher Breite als Grenzlinie zwischen beiden Gebieten westwärts 
bis zum Felsengebirge festgestellt, die Weiterführung aber aus Rücksicht auf 
Spanien für 10 Jahre verschoben. Die spanischen Rechtsansprüche im Norden 
von Mexiko und namentlich am stillen Meere reichten weit über den 49sten
        <pb n="354" />
        350 
England. 
Grad hinaus und hätten bis gegen den 58sten Grad geltend gemacht werden 
können. Nachdem also bald darauf durch den Vertrag vom 22. Febr. 1819 
Spanien seine Ansprüche auf das Land nördlich vom 42sten Grad vom Ar- 
kansasflusse bis zum stillen Meere an die Vereinigten Staaten abgetreten hatte, 
waren diese im äußersten Westen des Welttheils weit Über den 49sten Grad 
hinaus zu Territorialbesitz berechtigt. Bis 1826 blieb indessen die Grenzfrage 
ruhen, und als sie wieder zur Anregung kam, erklärten die Vereinigten Staaten 
abermals freiwillig sich mit Weiterführung auf der Linie des 49sten Breiten- 
grades zufrieden gestellt. Man muß dabei zur Beurtheilung des Folgenden 
ins Auge fassen, daß die Amerikaner damit den Engländern ein Geschenk machten. 
Tie bezeichnete Linie durchschneidet jedoch, jenseit der Westküste des Festlandes, 
die Vancouver-Insel, welche England ganz zu besitzen wünschte. Die Ver- 
einigten Staaten ihrerseits legten auf den Besitz der südlichen Hälfte dieser 
Insel keinen Werth. Sie zeigten sich hier abermals zu einer Concession ge- 
neigt, und im Jahre 1843 wurde von Seiten des amerikanischen Gesandten 
in London der englischen Regierung das positive Anerbieten der Ueberlassung 
der ganzen Vancouver-Insel gemacht. Die Grenze sollte also auf dem 49sten 
Breitengrade fortlaufen bis in den die Westküste des Continenls bespülenden 
Meeresarm, und an dieser Stelle eine Biegung nach Süden machen, durch 
welche die ganze Vancouver-Insel England zufiel. Der Vorschlag enthielt 
abermals ein von Seiten der Vereinigten Staaten England angebotenes 
Geschenk. England ließ sich das Geschenk gefallen, ohne hab' Dank zu sagen. 
Als ob die Concession auf seiner Seite wäre, formalirte es auf dieser Grund- 
lage einen Grenzvertrag, den es den Vereinigten Staaten vorschlug; diese 
nahmen den Vorschlag an, ohne am Wortlaute eine Silbe zu verändern, und 
der Vertrag wurde am 15. Juni 1846 zu Washington unterzeichnet. Dieß 
ist der Vertrag, über dessen Sinn der deutsche Kaiser als Schiedsrichter zu ent- 
scheiden gehabt hat. Derselbe bestimmt, daß die Grenze zwischen den beider- 
seitigen Territorien auf dem Parallelkreise des 49sten Grades nördlicher Breite 
westwärts fortgeführt werden soll „bis zur Mitte des Kanals, welcher das 
Festland von der Vancouver-Insel trennt, und von da nach Süden hin durch 
die Mitte des gedachten Kanals und der Meerenge von Fuca bis zum Stillen 
Ocean.“ Die Angelegenheit schien entschieden, als zu Anfang des Jahres 1848 
Lord Palmerston Veranlassung nahm, dem Vertrage eine Interpretation zu 
geben, durch welche außer der Vancouver-Insel auch noch ein Dutzend größere 
und kleinere andere Inseln an England fallen sollten; darunter die Insel San 
Juan, nach welcher der damit beginnende Streit den populären Namen der 
San-Juan-Frage erhalten hat. Durch diese Inseln ist der im Vertrage ganz 
allgemein bezeichnete Hauptkanal in zahlreiche Arme getheilt, und die Frage 
war nun die, ob die Worte des Vertrages auf den kleineren östlichen oder 
auf den größeren westlichen Arm zu beziehen seien. Jener entsprach der Be- 
gehrlichkeit der Engländer, welche dafür, man sieht nicht recht, zu welchem 
Zwecke, den Namen „Straße von Nosario“ fälschten, — einen Namen, der 
einem ganz andern, weiter nördlich gelegenen Gewässer angehört; — dieser 
war mit der ganzen Geschichte der Angelegenheit in Uebereinstimmung, nach 
welcher die Vereinigten Staaten eben nur den ihnen gehörenden südlichen Theil 
der Bancouver-Insel, und nicht mehr, an England haben verschenken wollen, 
— zugleich aber auch mit der geographischen Natur der Gegend, insofern 
unter dem Kanal, durch dessen Mitte die Grenze laufen soll, nur der größte, 
breiteste, tiefste der verschiedenen Arme verstanden sein kann, in welche das 
ganze Binnengewässer getheilt ist. Das ist der Kanal von Haro, und für 
diesen hat der kaiserliche Schiedsrichterspruch entschieden. 
21. Oct. Die Regierung, im Begriff, den neuen Handelsvertrag mit Frank- 
reich abzuschließen, fordert die Handelskammern noch ausdrücklich zu 
Meinungsäußerungen über den vereinbarten Entwurf auf.
        <pb n="355" />
        England. 851 
5. Nov. Unterzeichnung des neuen Handelsvertrags mit Frankreich zu Lon- 
10. 
14. 
22. 
29. 
don. Derselbe wird indeß erst perfekt, nachdem beiderseitige Commissäre, 
die in Paris zusammentreten sollen, sich über die neuen Tarifbestim- 
mungen im Detail geeinigt und die französische Nationalversammlung 
denselben genehmigt haben wird. 
„ Lord Granville hält beim Lordmayors-Bankett eine längere Rede. 
Dieselbe berührt die inneren Verhältnisse gar nicht, dagegen hebt sie 
bez. der auswärtigen hervor, 
daß der Genfer Schiedsspruch lediglich eine Geldfrage sei und die Ehre 
Englands durchaus nicht berühre, die Schadenersatzsumme müsse man ohne 
jeden Groll zahlen. Bezüglich der San-Juan-Frage äußert Granville: daß 
die Tragweite der Entscheidung ungemein Übertrieben worden sei und gedenkt 
dabei der mühsamen und gewissermaßen undankbaren Aufgabe, welche der 
Kaiser eines großen, biederen, geistig hochbegabten und hochgestellten Volkes 
mit dem Schiedsrichteramt übernommen, mit Worten der wärmsten Anerken- 
nung und hohen Befriedigung. Auf den Handelsvertrag mit Frankreich über- 
gehend, äußert er, daß derselbe im Wesen den Grundsätzen und Principien 
des Freihandels entspreche. Die Redner schließt mit der Versicherung, die 
Negierung werde Englands Ehre und Interessen wahrnehmen, und mit dem 
Wunsche, daß für England und alle Übrigen Nationen der Frieden erhalten 
bleibe. 
„ Cardinal Cullen fordert durch ein Rundschreiben die katholischen 
Geistlichen Irlands auf, die Contracte zwischen den Schulvorstehern 
und den Lehrern nach der neuen, von der Unterrichts-Commission vor- 
geschriebenen Form nicht zu unterzeichnen. 
„ Die englischen Truppen räumen die Insel San Juan, die durch 
den Schiedsspruch des deutschen Kaisers den Verein. Staaten zuge- 
sprochen worden ist. 
„ Sir Bartle Frere erhält die Mission, durch Unterhandlungen mit 
dem Sulten von Zanzibar den Sklavenhandel an der Ostküste Afrika's 
wo möglich zu unterdrücken. 
„ Hr. Romayne, an Maguire's Stelle zum Parlamentsmitglied für 
Cork gewählt, hält an seine Wähler eine Rede im Sinne der sog. 
Home-Rule-Partei. 
Der Redner warnt vor den Whigs, welche die gefährlichsten, weil im 
Verborgenen schadenden, Feinde seien. Er ziehe die Conservativen vor, die 
wenigstens im offenen Kampfe die irische Partei bekämpfen. Redner freut sich 
über seinen Wahlsieg, weil daraus hervorgehe, daß Irland entschlossen sei, die 
Leitung seiner Interessen selbst zu übernehmen. Er sei kein radicaler Poli- 
tiker, und nur gezwungen, eine radicale Hilfe für Irland zu suchen, weil die 
Regierung dasselbe unterdrücke, und nur unter Druck Gutes für Irland ge- 
than habe. Ein Anhänger Gladstone's sei er nicht, und wenn seine Wähler 
dieß etwa geglaubt haben, so sei er bereit, sein Mandat sofort niederzulegen. 
Er werde sich vollständige Freiheit vorbehalten und so lange mit Partei- 
genossen arbeiten, bis England das billige Anerbieten einer Föderation mit 
Irland angenommen habe. 
„ Die katholischen Bischöfe Englands richten eine Zustimmungs- und 
Ermunterungsadresse an den deutschen Episcopat in seinem Kampfe 
gegen den Staat.
        <pb n="356" />
        352 England. 
1. Dec. In Sheffield findet eine kleine Versammlung statt, welche eine 
republikanische Conferenz vorstellt und dazu bestimmt ist, eine Verbin- 
dung sämmtlicher republikanischen Vereine anzubahnen und ein Pro- 
gramm zu verfassen, welches eine hinreichend breite Grundlage besitze, 
um alle wahren Reformfreunde zu vereinigen. 
Der Vorsitzende findet für nöthig, zur Erklärung zu bemerken: manche 
Clubs seien zu arm, um die Reisekosten für einen Delegirten zu erschwingen. 
Dieselben hätten indessen Vollmacht gesandt, so daß auch in ihrem Namen 
abgestimmt werden könne. Es wird u. A. beschlossen, eine nationale republi- 
kanische Brüderschaft zu bilden, deren Programm in folgenden Punkten ent- 
halten ist: Allgemeines Wahlrecht aller Erwachsenen, gleichmäßige Wahlbezirke, 
Abschaffung der Staatskirche, vollständige Trennung der Schule von der Kirche, 
Erklärung des Grundeigenthums als Besitz der Nation, kürzere Parlamente, 
Diätenzahlung für die Mitglieder und Begründung der republikanischen Staats- 
form durch gesetzliche Mittel. Letzterer Ausdruck wird nur nach einigem Wider- 
stande von der Mehrheit durchgesetzt. Es wird ferner als republikanische Flagge 
grün-weiß-blau genehmigt und ein Rath von fünf Mitgliedern gewählt, der 
für die nächsten sechs Monate seinen Sitz in Noltingham haben soll. 
15. Die sämmtlichen irischen Bischöfe wirken dahin, die Schullehrer 
in absoluter Abhängigkeit von der Geistlichkeit zu behalten. Conflict 
mit der Regierung bez. der Gehaltszulagen für die Lehrer. 
Diese Zulage soll in der Form einer Remuneration nach dem Grade der 
Leistungen ertheilt werden. Dieselbe wird indeß abhängig gemacht von einer 
Zusage der Schulverwalter, den Lehrern eine dreimonatliche Kündigungsfrist 
zu geben. In einigen Diöcesen hatten die Schulverwalter den betreffenden 
Nevers bereitwillig genug unterzeichnet, allein neuerdings haben sich die sämmt- 
lichen irischen Bischöfe und Erzbischöfe in dieser Angelegenheit verständigt, der 
Geistlichkeit den nöthigen Druck anzulegen. Diejenigen geistlichen Schulver- 
walter, welche sich bereits anheischig gemacht hatten, den Lehrern eine drei- 
monatliche Kündigungsfrist zu gewähren, haben unter dem Einflusse der Bi- 
schöfe denn auch neuerdings ihre Unterschriften zurückgenommen. Darauf hin 
sieht sich die irische Schulcommission veranlaßt, an die Regierung zu berichten, 
die ihrerseits bei ihrer Position beharrt, keine Zulagen zu gewähren, wofern 
die betreffende Zusage nicht ertheilt wird.
        <pb n="357" />
        4. Frankreich. 
4. Jan. Nationalversammlung: bestellt die Commission für Vorberathung 
des vom Unterrichtsminister Jules Simon vorgelegten (sehr vorsichti- 
gen) Gesetzesentwurfs über die Organisation des Unterrichtswesens fast 
aus lauter (clericalen) Gegnern desselben. Von 15 Mitgliedern sind 
13 schon zum Voraus und principiell gegen den Entwurf und'’ nur 
2 dafür. Die Commission bestellt denn auch sofort den Bischof Du- 
panloup zu ihrem Referenten. 
7. „ In Paris wird der entschiedene Republikaner Vautrain mit 121,158 
Stimmen zum Mitgliede der Nationalversammlung gewählt, Victor Hugo 
unterliegt mit 93,423 Stimmen. Die Bonapartisten, Legitimisten und 
Orleanisten bringen es zusammen nur auf 36,000 Stimmen. 
8. „ Nationalversammlung: setzt die Reihenfolge der Steuerdebatten fest 
und will demnach mit der Steuer auf Mobiliarwerthe beginnen, hier- 
auf berathen, ob es möglich sei, die bestehenden Steuern zu erhöhen, 
und schließlich die Steuer auf Rohstoffe in Erwägung nehmen. Thiers 
spricht sich dabei von Neuem gegen eine Einkommensteuer aus und er- 
klärt, es sei unmöglich, die bestehenden Steuern durch Zuschläge hin- 
reichend zu erhöhen; er sei überzeugt, daß der Staat die Besteuerung 
der Rohstoffe nicht entbehren könne. Die Debatte nimmt schon am 
folgenden Tag ihren Anfang. 
9— 19. Jan. Nat.-Versammlung: Schluß der 12tägigen Debatte über die 
Steuerfrage. Dieselbe gestaltet sich fast gänzlich zu einem Kampf für 
und gegen die Besteuerung der Rohstoffe und die Frage der Schutz- 
zölle. Hr. Thiers tritt wiederholt und auf's nachdrücklichste für „seine 
Idee" der Rohstoffbesteuerung ein, ebenso sein Finanzminister Pouyer= 
Quertier. Thiers dringt wiederholt auf Schluß der Debatte, was in- 
deß jedesmal abgelehnt wird, schließlich darauf, daß die Rohstoffbesteue- 
rung wenigstens im Princip genehmigt werde und erwartet zuversicht- 
lich eine Mehrheit dafür von ca. 40 —50 Stimmen. Es wird jedoch 
mit 367 gegen 297 Stimmen beschlossen, das Princip einer Steuer 
23
        <pb n="358" />
        354 
Trankreich. 
auf die Nohstoffe sich zwar vorzubehalten, aber erst alle anderen 
Mittel, um das Finanzsystem in's Gleichgewicht zu bringen, zu 
prüfen und erst dann zu jenem zu greifen, wenn kein anderes Mittel 
aufgefunden werden könne. Hr. Thiers ist außer sich über diese Nie- 
derlage und will zurücktreten: die Minister geben ihm noch am Abend 
ihr Entlassungsgesuch ein. 
Die Spannung auf den Ausgang der Debatte und namentlich den Ent- 
scheid über die Rohstoffbesteuerung ist eine allgemeine und steigt während der 
Debatte von Tage zu Tage. Von vornherein wird befürchtet, daß Hr. Thiers 
zurückzutreten entschlossen sei, wenn er mit seinen Anträgen nicht durchdringe. 
Vielfach ist man der Ansicht, daß die Hartnäckigkeit des Präsidenten in der 
Frage der Rohstoffe weniger auf der Besorgniß beruhe, daß er ohne dieselben 
die nöthigen Mittel für den Staatshaushalt nicht aufbringen könne, als auf 
seinem festen Willen, den englischen Handelsvertrag zu kündigen, dessen ent- 
schiedenster Gegner er stets gewesen. Hr. Thiers war von jeher ein eingefleischter 
Schutzzöllner und auf eine Art Schutzzoll geht auch sein Projekt nur, obgleich 
er es seinerseits läugnet. Freilich will er die neue Steuer nur den inländi- 
schen Consumenten auflegen, da er durch Einführung des Drawbacks die Aus- 
fuhr sogar zu begünstigen glaubt. Zum mindesten geht seine entschiedene Absicht 
dahin, den Handelsvertrag mit England zu kündigen, um zur Abschaffung 
des Systems der Zollverträge und zur Einführung desjenigen der Zollgesetz- 
gebung zu gelangen. Sein Finanzminister, Pouyer-Quertier, dagegen enthüllt 
sich ganz unumwunden als Schutzzöllner, der er, der große Rouener Fabrikant, 
von jeher war. Auf der andern Seite finden in den Industrie-Bezirken die 
Projekte des Hrn. Thiers den lebhaftesten Widerstand und wollen große und 
zahlreiche Interessen von einer Kündigung des englischen Handelsvertrags nichts 
wissen. Außer den Industriestädten Paris, Lyon, Marseille, Havre, Roubaix 
haben sich der Generalrath des Hérault, die Ackerbau= Gesellschaft der Gironde 
gegen die Regierungsvorschläge, von 60 Handelskammern haben sich nur 5 
daflr, 55 dagegen erklärt. Auch die ackerbauende Bevölkerung fürchtet die 
Schädigung ihrer Interessen: die Weinproducenten fürchten den engl. Markt 
zu verlieren, ebenso die anderen, welche Schlachtvieh, Geflügel, Eier, Butter 
und Früchte dahin Überführen. Der Ausfuhrhandel in diesen Produkten hat 
gerade in den letzten zehn Jahren ungeheuer zugenommen. Der Maire von 
Saint-Etienne hat nach Versailles telegraphirt: er verbürge sich nicht für die 
öffentliche Ruhe, wenn der Zollplan des Hrn. Thiers angenommen werde. 
Nicht bloß der Gemeinderath in Lyon, sondern auch der Generalrath des De- 
partements sitzen in Permanenz, um zu protestiren; ebenso die Generalver- 
sammlung der Handels= und Industrie-Syndikate des Landes in Paris. Alle 
Hafenstädte, alle Fabrikbezirke befinden sich in derselben Aufregung. Einige 
Fabrikanten in der Nähe von Paris haben schon einen Theil ihrer für die 
Ausfuhr nach England arbeitenden Industrie dahin Üübertragen. Lyoner Fabri- 
kanten wollen Werkstätten und Comptoirs in der Schweiz errichten. Der Ca- 
binetschef des Hrn. Thiers beantwortet alle jene Proteste mit einer überaus 
trockenen Ablehnung. 
Debatte: Hr. Thiers: Ich glaube, bemerkt zu haben, daß die Kammer 
endlich das Bedürfniß fühlt, zu einem Entschlusse zu gelangen, und so will 
ich denn auch die Conclusionen der Regierung darlegen. Sie haben gesehen, 
daß allé in Vorschlag gebrachten Steuern der Reihe nach keine Gnade finden 
konnten, und gleichwohl handelt es sich darum, unter außerordentlichen Ver- 
hältnissen das Gleichgewicht in unserm Budget zu erhalten. Man sah sich 
zuerst nach Ersparnissen um. Wozu, sagte man, so viele Ausgaben für die 
Armee! Wozu die Amortisirung? Was die Heereseinrichtungen betrifft, so- 
waren wir am Rande eines Abgrundes eingeschlafen und hatten seit dreißig
        <pb n="359" />
        Frankreich. 355 
Jahren nur von Illusionen gelebt; Sie werden seiner Zeit sehen, daß hier 
Ersparnisse nicht durchzuführen sind. Die Amortifirung ihrerseits hat eben- 
falls nur zu lange geruht; Übrigens gelten die für dieselben präliminirten 
200 Millionen thatsächlich nur der Bank, welcher wir im allgemeinen Interesse 
und zudem auch auf Grund eines ausdrücklichen Gesetzes gerecht werden müssen, 
damit sie baldmöglichst ihre Metallzahlungen wieder aufnehmen könne. (Sehr 
gutl) Der Ihnen vorliegende Entwurf des Finanzministers ist nicht von mir 
selbst ausgearbeitet worden; aber ich bin nach reiflicher Prüfung zu der Ueber- 
zeugung gelangt, daß er unter den gegebenen Umständen die beste Lösung ent- 
hält. Es genügt, die von anderer Seite vorgebrachten Projekte zu Üüberblicken. 
Die Erhöhung der direkten Steuern träfe zurschwer den in einem so großen 
Theile des Landes von der Invafion heimgesuchten Grund und Boden. (Nichtig!) 
Die bewohnten Gebäude zu besteuern ist ebensowenig räthlich, wenn man weiß, 
wie viel Miethen seit 1½ Jahren nicht bezahlt worden sind. (Ohol) Die 
Verzehrungssteuern können ebenfalls kaum eine neue Erhöhung ertragen: Kaffee, 
Alkohol, Tabak, auch das Postporto find an der Grenze des Möglichen an- 
gelangt, und es ist schon erfreulich genug, daß diese Steuererhöhungen zu- 
meist die an sie geknüpften Erwartungen noch übertroffen haben. Wir brau- 
chen aber nun einmal noch 250 Millionen. Da bieten sich uns als leidlichste 
Hilfsquelle die fremden Gewebe, der Zucker, die Zündhölzchen, das Papier 
dar; sie können zusammen etwa 621½ Millionen liefern. Für die übrigen 
200 Millionen bringt nun die Negierung eine Steuer in Vorschlag, die in 
Frankreich lange Zeit bestand, Niemand unglülcklich machte und dafür der 
Industrie zu unerhörtem Wohlstande verhalf. Man dachte allgemein zunächst 
an die Einkommensteuer. Sie werden bemerkt haben, welche Zurückhaltung 
wir den verschiedensten Steuervorschlägen gegenüber beobachteten; hier aber 
mußten wir ein entschiedenes: Nein! Nein! entgegenhalten. (Heiterkeit.) Woa 
das Prinzip falsch ist, da gibt es keine Unparteilichkeit mehr, da muß man 
Farbe bekennen. Der Socialismus hat zwei Formen. Auf dem flachen Land 
ist er ganz unmöglich: denn hinter jedem Felde steht dort der Bauer mit 
seinem Gewehr und vertheidigt sich selbst. Der Socialismus tritt entweder 
in der Form von Arbeiter-Coalitionen oder in der Form der Einkommen- 
steuer auf. (Sehr gut! rechts; Unruhe links.) Die letztere mag unter ihren 
Anhängern sehr viele ehrenwerthe Leute zählen; ihrer Natur nach ist sie nur 
eine der Inkarnationen des Socialismus. Die Commission schlug ihrerseits 
eine Besteuerung der Mobiliarwerthe vor; ich möchte dieselbe, da sie für den 
Geldmarkt empfindlich ist, nur als en-Cas, als eventuelles Zufluchtsmittel 
gelten lassen; sie trüge auch nur 32 Millionen und brächte eine Inquisition 
mit sich, wie die Einkommensteuer. So sah sich denn für den Rest auch die 
Commission genöthigt, die Rohstoffe in's Auge zu fassen. Sie schlug eine 
3prozentige Steuer ohne Drawback vor, und gelangte damit nur zu einem 
Erträgnisse von 50 Millionen. Davon abgesehen, stehen dieser Steuer auch 
die Handelsverträge entgegen. In der Uebereilung, mit welcher man, lediglich 
politischen Rücksichten gehorchend, diese Verträge abschloß, ließ man sich zu 
einer Bestimmung herbei, derzufolge, wenn wir ein Meter Tuch mit 1 Fr. 
besteuern, das Ausland dieselbe Steuer, den sog. Compensationszoll, erheben 
darf. Dagegen ist jetzt nichts zu thun. Wir dringen jetzt allerdings auf die 
Lösung dieser Handelsverträge oder doch auf eine gründliche Revision derselben. 
Wenn man die von uns vorgeschlagenen Modifikationen nicht annimmt, so 
werden wir mit Vergnügen auf diese Verträge verzichten, von denen man ja 
in England selbst sagt, daß man auf sie keinen Werth legt, und daß man sie 
sich von Frankreich habe aufdringen lassen. (Heiterkeit.) Hr. Deseilligny hat 
uns eine Steuer auf die Handelsumsätze und Hr. Clapier eine Steuer auf die 
verarbeiteten Stoffe vorgeschlagen. Beide scheinen mir chimärisch und unaus- 
führbar. Ein Zuschlag zu den direkten Steuern würde sich schon eher empfel,, 
len, wie denn im Prinzip eine alte Steuer immer einer neuen vorzuziehen L 
23*
        <pb n="360" />
        356 
Zrankreich. 
Aber daran hätte man in Bordeaux denken sollen; jetzt ist es für dieses Jahr 
zu spät; die Steuerrollen sind schon ausgeschrieben. Man wollte andererseits 
nur die Personal- und Mobiliarsteuer erhöhen: das würde aber nur 30 Mil- 
lionen bei 2—3 Millionen Spesen ergeben. (Widerspruch.) So gelangen wir 
zu dem, was man „meine Steuer“ zu nennen beliebt; sie ist die meinige, weil 
ich keine bessere kenne. Sie würde 160—180 Millionen ergeben, leicht zu er- 
heben sein und sich in unendliche, ganz unmerkliche Bruchtheile auflösen. Das 
Drawback hat seine Nachtheile; es öffnet, sagt man, Defraudationen Thür und 
Thor: der Staat nimmt das auf sich. Es ist darum nicht minder eine wahre 
Ausfuhrprämie und hat sich in der Praxis bewährt. Was wird die Steuer 
z. B. unsern Baumwollen thun? Im Auslande werden sie ihres Geschmacks 
halber immer gesucht sein; nach innen aber ist die Wirkung so unbedeutend, 
daß z. B. das Hemd eines Arbeiters nur 2 und das Kleid einer Frau aus 
dem Volke nur 6 Sous theurer zu stehen kommen wird. Ich fordere Sie 
heraus, eine vortheilhaftere Steuer zu finden. (Ohol) Bedenken Sie auch, 
daß wir in der nächsten Zukunft unsere Wollen gegen die Concurrenz der ame- 
rikanischen werden schützen müssen. Diesen Schutz gewährt unsere Steuer, und 
für den Staatsschatz (auf Wollen allein) 26 Millionen. Für Seide stellt sich 
die Sache höher: man wird für ein Kleid von 150 Fr. (d. i. für den Stoff 
zum Kleide) 12 und für ein Kleid von 600 Fr. 18 Fr. zulegen müssen. Ist 
das etwa übertrieben Die Seiden werden 27, Leinen und Hanf 7—8, das 
Ganze 97 oder in runder Ziffer und schlecht gerechnet 75 Millionen tragen. 
Unsere Handelsumsägtze berechnet Hr. Desseilligny auf 100 Milliarden; das ist 
eine viel zu hoch gegriffene Ziffer. Wir haben Grund, zu glauben, daß fie 
nur 20 Milliarden betragen. Wechsel werden jährlich nur in der Höhe von 
17 Milliarden in Umlauf gesetzt. Eine leichte Steuer auf Quittungen war 
Mmöglich, und sie trägt auch gute Resultate; wollte man aber jede Transaction 
besteuern, so hieße das unerhörte Quälereien herbeiführen, und es wäre dann 
in unserem Lande gar nicht mehr auszuhalten. (Zustimmung und Widerspruch.) 
Noch einmal, unsere Industrie hat ihre Hauptstärke in der Güte und dem Ge- 
schmack ihrer Erzeugnisse, nicht in ihrer Billigkeit. Darum verdient sie eine 
Vergütung, die wir ihr mit unserer Steuer gewähren. Die von Hrn. Clapier 
vorgeschlagene Besteuerung der Rohstoffe beruht auf Hypothesen, und wie will 
man in den meisten Industrien den Augenblick bestimmen, wo der Artikel 
fertig und für die Steuer reif ist Nein, schenken Sie uns — ich will nicht 
sagen Vertrauen, aber nur ein wenig Wohlwollen. Wir haben uns ja, wie 
Sie sehen, auch in der Bankfrage nicht getäuscht: der Preis des Goldes ist 
seither nur zurückgegangen. Greifen Sie uns unter die Arme. Ich verlange 
gleichfalls von Ihnen, den Pakt von Bordeaux aufrecht zu erhalten. Wenn 
Sie diesen Pakt aufgeben würden, so weiß Gott, welche Unglücksfälle über 
Frankreich hereinbrechen könnten. Ich beschäftige mich mit keiner Partei, son- 
dern mit Frankreich. Für Frankreich allein habe ich Fürsorge. Man muß 
nicht vergessen, daß wir uns vor Gefahren zu hüten haben. Es ist nicht die 
politische Anarchie, die uns bedroht; was uns bedroht, ist die geistige Anarchie. 
Es gibt keine noch so bizarre Ansicht, welche sich heute nicht an's Tageslicht 
wagte. Darin liegt die Gefahr. Möge es sich um Verwaltungsmaßregeln, 
um die Armee, Finanzen, um irgend einen Gegenstand handeln, so gibt es 
kein Prinzip, das früher als richtig anerkannt gewesen, welches man heute 
nicht anzufechten unternimmt... Man hat von Freiheit und liberalen Ge- 
sinnungen gesprochen. Mich kann man in dieser Beziehung nicht verdächtigen. 
Wenn ich die Regierung vertheidigte, so geschah es hauptsächlich dann, wenn 
sie in Gefahr war. Gewöhnlich habe ich die Freiheit vertheidigt, und es ist 
nicht auf dieser Seite (auf die linke Seite deutend), wo ich verdächtig sein 
sollte. Uebrigens ist heute die Freiheit nicht in Gefahr. Es ist eher die Einheit 
unserer Ansichten. Die Regierung ist auf stürmischer See; sie macht alle ihre 
Anstrengungen, um sich oben zu erhalten. Die Regierung ist die Emanation
        <pb n="361" />
        Trankreich. 357 
der Versammlung und sie wird nicht 10 Minuten lang Ihrem Willen wider- 
stehen. Sie können unter dieser Regierung nicht einen Augenblick lang an 
der Freiheit zweifeln; höchstens können Sie in die Regierung Zweifel setzen. 
Aber ich bitte Sie, haben wir die Einheit des Geistes; nehmen wir ungeachtet 
einiger Unbequemlichkeiten das an, was uns gerecht erscheint, und werden wir 
nicht zum Gelächter der Völker, indem wir eine Nation von Schwätzern sind, 
die in der äußersten Gefahr nur widersprechen und zu keinem Ziel kommen 
können. Ich will Ihre Freiheit nicht vermindern, aber ich mache, wie Sie, 
von meiner Freiheit Gebrauch; ich gebrauche die meinige, indem ich mich er- 
schöpfe, einzig und allein in dem Zweck, das Gute zu thun, und in den pa- 
triotischsten Absichten. Johnston: Der Hr. Präsident der Republik hat gel- 
tend gemacht, daß die von der Commission vorgeschlagene 3proc. Besteuerung 
ad valorem durch die Handelsverträge untersagt wäre, wogegen diese dem Re- 
gierungsprojekt einer 20proc. Besteuerung mit Drawback nichts entgegenhielten. 
Diese Behauptung entspricht nicht dem Text der Verträge. (Redner verliest 
die einschlägigen Bestimmungen.) Die Regierung kann die Einfuhr von Roh- 
stoffen nicht besteuern, ohne die einheimischen Nohstoffe mit derselben Steuer 
zu belegen; wenn sie auf fremde Wollen 90 Cent. erheben will, muß sie auch 
von der französischen Wolle 90 Cent. fordern, was ein harter Schlag für 
unsere Viehzucht wäre. Man kann ohne Zweifel die Verträge kündigen; aber 
darüber vergienge ein Jahr, so daß man heuer die neue Steuer noch nicht 
erheben könnte. Thier s: Die fremden Cabinete haben bis jetzt die Verträge 
in demselben Sinn ausgelegt, wie wir; will man ihnen denn eine Waffe zu 
Interpretationen an die Hand geben, die unseren Interessen zuwider liefen? 
Der Compensationszoll wurde niemals bestritten; man weiß im Auslande, 
daß Frankreich seine Tarife nicht aus bloßer Laune oder Bosheit verändern 
wird. Wozu also hier Bemerkungen vorbringen, deren sich die englische Di- 
plomatie bemächtigen könnte, um uns Schwierigkeiten zu machen? Man be- 
denke, daß man hier vor der Oeffentlichkeit sprichtt Herzog Decazes muß 
ebenfalls dem Präsidenten der Republik mit aller Achtung sagen, daß er sich 
geirrt hat. Hr. Casimir Périer selbst hat anerkannt, daß man unterhandeln 
müsse, um eine Besteuerung der Rohstoffe einführen zu können. Die aus- 
wärtige Diplomatie weiß das von selbst und erfährt von uns nichts Neues. 
Im Wege der Unterhandlung mit den fremden Mächten wird man aber leichter 
den Vorschlag der Commission, als den der Regierung durchsetzen. Die Wahr- 
heit ist, daß die Regierung mit aller Macht auf die Kündigung der Verträge 
hinarbeitet, das ist der Punkt, der uns von ihr trennt. Man unterhandle, 
aber man treibe es nicht zum Bruche; die Interessen unserer Ausfuhr sind 
wichtig, und das Ausland würde es, wenn wir unsere Concessionen zurück- 
nähmen, an Repressalien nicht fehlen lassen. Thiers: Es handelt sich hier 
nicht um Freihandel oder Protektion. Wir wollen keine neue wirthschaftliche 
Revolution durchführen, obgleich wir jene von 1861 für eine unglückliche halten. 
Meine College Casimir Périer wollte nur sagen, daß wir aus Anstandsrück- 
sichten England unsere neuen Tarife mittheilen müssen. Vergessen Sie nicht, 
weil Sie denn als Freihändler sprechen, daß der Handelsvertrag Frankreich 
ohne öffentliche Discussion ausgezwungen worden ist und das größte Unheil 
in unserer Industrie angerichtet hat. Die Eisenfabrikanten sind ruinirt, der 
Seehandel ist schwer geschädigt. Wenn die Lage der Industrie im Augenblicke 
eine bessere ist, so ist dieß doch nur ein vorübergehender Zustand. Noch ein- 
mal: England erkennt die Compensationszölle an, und Sie brauchen einen 
Tarifkrieg nicht zu befürchten, wenn Sie den Vertrag kündigen. Wie schädlich 
ist in demselben nicht z. B. die Clausel von den meistbegünstigten Nationen! 
Wenn wir unsere Handelsmarine wieder aufrichten wollen, so kann die kleinste 
Macht des Mittelmeeres, so kann Monaco selbst sich vermöge dieser Clausel 
dem widersetzen. Nennen Sie mir, ich muß es immer nur wiederholen, eine 
bessere Steuer, als die von uns vorgeschlagene, und ich werde mich ergeben.
        <pb n="362" />
        358 
Frankreich. 
Buffet: Es waltet Über einen Punkt ein Mißverständniß vor: der Zoll, den 
Sie z. B. auf fremde Wolle einführen wollen, ist kein Compensationszoll; er 
ist, sobald nicht auch die einheimische Wolle besteuert wird, ein wahrer Schutz- 
zoll. (Sehr richtig!) Darum verlangt England mit Recht die Mittheilung 
Ihrer Compensations -Tarife, weil es nöthigenfalls Einsprache erheben will. 
Finanzminister Pouyer-Quertier; Wenn Sie das von uns proponirte 
Steuersystem auch in seinem Reste votiren, so erzielen Sie 650 Millionen mit 
einer Ersparniß von 8 Millionen in der Erhebung; greifen Sie dagegen zu 
einer Erhöhung der direkten Steuern, so legen Sie uns 75 Millionen neue 
Kosten auf. Der leitende Gedanke der Regierung ist: die wichtigsten Nah- 
rungsmittel, wie Brod, Fleisch und Salz, sowie die hauptsächlichsten Hilfs. 
mittel der Industrie, also Eisen und Kohlen, zu verschonen. Die Steuer auf 
die Rohstoffe ist nichts Neues. Dieselben Fabrikanten, welche jetzt gegen uns 
auftreten, haben sich ihr ganzes Leben lang zu andern Theorien bekannt, und 
diesen haben sie die schönen Vermögen zu danken, deren sie sich heut erfreuen. 
(Unruhe.) Frankreich genoß unter dem alten Schutzzoll-Régime des höchsten 
Wohlergehens: warum sollen wir also, der Hr. Präsident der Republik und 
ich, die Ueberzeugungen unseres ganzen Lebens verläugnen? Es handelt sich 
hier aber gar nicht einmal um Schutzzoll oder Freihandel, sondern lediglich 
um eine fiscalische Maßregel. Wir haben es mit einer Industrie zu thun, 
welche gar nichts zahlen will. (Lärm.). .. Nun, welches andere System hätten 
Sie vorzuschlagen! Doch nur die Einkommensteuer, welche durch ein Votum 
verworfen ist, oder die Decimen zu den vier direkten Steuern: Grund und 
Boden sind aber schon genug und zu viel belastet, namentlich durch die Ueber- 
tragungs= und Erbschaftssteuern; sie verdienen alle Schonung. Die Steuer 
auf die Rohstoffe besteht überall, außer in England, wo die Fabrikanten von 
Manchester, um für ihre ungeheure Produktion Absatz zu finden, die Con- 
currenz mit allen fremden Mächten unternahmen. (Stimmen. Ganz richtig! 
Darauf eben kommt es anl) England hat sein Schutzsystem und seine Schiff- 
fahrtsakte so lang aufrecht erhalten, bis es unbestrittener Herr des Handels 
und der Meere war. Viel näher liegt für uns die Analogie mit den Ver- 
einigten Staaten. Diese wählten, als sie den Bürgerkrieg hinter sich hatten, 
das Protectionssystem und ließen sich durch die englischen Vorstellungen nicht 
beirren. Wäre es nicht in der That unerträglich, wenn ein großer Staat 
nicht die Wolle mit einem Centime belegen könnte, ohne die Erlaubniß des 
Auslandes einzuholen? Und das nennt man Freiheit! In Amerika hat die 
Protection nicht bloß der Industrie, sondern auch dem Ackerbau gut ange- 
schlagen: die Douanen trugen dort jährlich eine Milliarde in Gold ein. Für 
den Consumenten ist die ganze Frage ohne Bedeutung: der Preis der Wolle 
hat sich oft verändert, ohne daß der Consument etwas davon profitirte. (Un- 
ruhe.) Solche Wahrheiten hören freilich die Herren Freihändler nicht gerne; 
aber das Publikum möge nur wissen, daß die Steuer nicht es, sondern nur 
die Mittelpersonen trifft. In dem trefflichen Buche des Hrn. Le Play Über 
die Arbeitslöhne kann man lesen, daß unsere Arbeiter auf dem Lande nicht 
mehr als 10 Fr. jährlich für ihre Bekleidung ausgeben; wir wissen, daß sie 
dieselbe gerade nicht durch zu häufige Wäsche ruiniren. (Heiterkeit.) Von der 
Seide sagt man, sie werde nichts tragen; wie kommt es denn, daß die Lyoner 
Industrie uns schon ein Pauschale von 10 Millionen angeboten hat? Kurz, 
unser Project ist noch dasjenige, welches für das Land am leichtesten zu tragen 
ist: die Urmen werden wenig und die Vermögenden den weitaus größten Theil. 
beizusteuern haben. Der Minister wendet sich den Steuervorschlägen zu, welche 
von anderer Seite gemacht worden find. Die Gewerbesteuer zu erhöhen, ist 
unmöglich, da schon ohnehin die Rückstände hier groß genug sind, an den 
Grundbesitz wollen wir, wie gesagt, ebenfalls nicht rühren, und die Einkommen- 
steuer ist durch ein Votum hoffentlich für immer gerichtet. Wohl aber ge- 
währe man dem Ackerbau ein Entgelt für die Dienste, welche er der Industrie
        <pb n="363" />
        Zrankreich. 359 
leistet! Dieß zur Antwort auf die allerliebste Rede, welche Hr. Joubelt ge- 
halten hat, und wegen deren ich ihm mein Compliment mache. 
Am letzten Tage der Debatte ist die Versammlung äußerst aufgeregt und 
löst sich beständig in neue Gruppen auf, so daß es den Rednern beinahe un- 
möglich ist, sich Gehör zu verschaffen. Der Minister des Innern, Casimir 
Périer: Als Berichterstatter der Budgetcommission habe er sich bereits gegen 
das Regierungsprojekt ausgesprochen und bei seinem Eintritt in das Ministe- 
rium ausdrücklich in dieser Hinsicht seine Vorbehalle gemacht. Nun glaube er 
aber einen Ausgleich vorschlagen zu können, in welchen die Regierung ihrer- 
seits zu willigen bereit sei. Man erkenne die Steuer auf die Rohstoffe im 
Prinzip und als Ergänzung der übrigen Taxen an, ernenne eine Commission 
zur Prüfung der Tarife und untersuche inzwischen alle andern Steuervorschläge. 
Marcel Barthe formulirt diesen Vermittlungsvorschlag genauer in folgendem 
Antrage: Die Nationalversammlung läßt die Besteuerung der Rohstoffe im 
Prinzip zu, soweit dieselbe die für das Gleichgewicht des Budgets erforderlichen 
Staatseinkünfte ergänzen kann; eine Commission von 15 Mitgliedern soll die 
Tarife prüfen, jedoch nicht eher ihren Bericht erstatten, als bis das Haus 
über alle andern Steuerprojekte schlüssig geworden ist. (Sehr gut! auf der 
einen, Lärm auf der andern Seite.) Lucien Brun, ein Mitglied der äußer- 
sten Rechten, aber in dieser Frage von den meisten seiner Parteigenossen ab- 
weichend, macht sich zum Dolmetsch einer Versammlung von Delegirten der 
französischen Industrieplätze, die soeben in Versailles abgehalten worden und 
zu folgendem Beschlusse gelangt ist: „Die unterzeichneten Vertreter der fran- 
zösischen Industrie, von dem Wunsche beseelt, ihre Schuld an das Vaterland 
abzutragen, andererseits aber auch den Aufschwung der vaterländischen Ge- 
werbe nicht gehemmt zu sehen, erklären, daß der Handel und die Industrie 
bereit sind, die 165 Millionen, welche die Regierung sich von der Steuer 
auf die Rohstoffe verspricht, mittels einer Steuer auf ihre Umsäve aufzubrin- 
gen, deren Zisser von einer Commission der Nationalversammlung zu bestim- 
men wäre.“ Die 60 Unterzeichner dieses Beschlusses, sagt der Redner, sind 
vermöge ihrer Stellung in der Handelswelt zu einem solchen Anerbieten voll- 
kommen ermächtigt, und jeden Augenblick strömen aus den Industrieplätzen 
die Beitrittserklärungen zu. Präsident Thiers: Als ich gestern das Wort 
ergriff, geschah es in der Absicht, der hier eingerissenen Verwirrung ein Ziel 
zu setzen. Diese Discussion säet nur Aufregung im Lande und läßt uns vor 
Europa in einem traurigen Lichte erscheinen. (Stürmische Unterbrechung.) Ich 
hätte gewünscht, daß man der Regierung die von ihr nachgesuchten Hilfsquellen 
etwas bereitwilliger zur Verfligung gestellt hätte. Die Discussion ist erschöpft, 
und wir müssen endlich zu einem Schlusse gelangen. Ich habe Ihnen gesagt: 
lassen wir die Ziffer der Steuer noch aus dem Spiel, aber erkennen wir sie 
im Pxinzip an, dann werden Sie sehen, daß die im Lande ausgebrochene Be- 
wegung zum größten Theil nur eine künstliche ist. Das auf die Rohstoffe 
entfallende Quantum kann möglicher Weise durch andere Steuern vermindert 
werden, so etwa durch eine Erhöhung der Mobiliarsteuer oder durch den Stem- 
pel auf Fakturen oder endlich durch einen Decime auf die Mobiliarwerthe; 
es genügt, wenn Sie unsern Vorschlag einstweilen nur im Prinzip zulassen. 
Sie können mir nicht verdenken, wenn ich ein festes Programm habe; man 
kann nur mit festem Willen und unerschütterlichen Ueberzeugungen regieren. 
Auch hätte ich, wenn ich nur meinen Eingebungen gefolgt wäre, schon vor 
einigen Togen die Cabinetsfrage gestellt; doch ließ ich mich hievon durch meine 
Collegen abbringen, deren Rathschlägen ich mich nicht verschließen will, und 
so hat Ihnen der Minister des Innern einen Vermittlungsvorschlag gemacht. 
Auf diesen antwortete Hr. Lucien Brun mit einem Gegenprojckt, einer Offerte 
im Namen von 60 Industriellen ohne Mandat, die sehr rechtschaffene und 
patriotische Leute sein mögen, wenn es aber zum Zahlen kommt, ohne Zwei- 
fel von ihren Hintermännern im Stich gelassen werden. Ehedem bracht-
        <pb n="364" />
        360 
Trankreich. 
die Zünfte in Zeiten der Noth dem König ihr Geld dar; eine bloße Zusage 
von 50 oder 60 Kaufleuten kann mir aber, wenn es sich um eine Summe 
von 165 Millionen handelt, nicht genügen. Diese Herren bringen nichts als 
ein Steuersystem, welches von der Commission schon gerichtet ist. Oder glauben 
Sie wirklich, daß unsere Kaufleute sich täglich und von Jedermann in ihre 
Bücher sehen lassen werden? Der Vorschlag ist ohne Werth und, gerade heraus 
gesagt, kindisch. (Lärm.) Nun, m. H., erheben Sie sich über Sonderinteressen, 
die künstlich auf's Aeußerste gereizt sind und jedes Schamgefühl verlorm ha- 
ben! (Heftiger Widerspruch; Beifall auf der äußersten Rechten.) Féray be- 
antragt folgende Resolution: „Die Nationalversammlung beschließt, indem sie 
das Princip einer Steuer auf die Rohstoffe vorbehält, daß eine Commission 
von 15 Mitgliedern die vorgelegten Tarife und die durch diese Steuer auf- 
geworfenen Fragen prüfe; doch soll zu dieser Steuer nur dann gegriffen wer- 
den, wenn kein anderes Mittel, das Budget in's Gleichgewicht zu bringen, ge- 
funden worden ist.“ Der Minister des Innern erklärt, daß die Regierung 
sich dem Antrage Barthe anschließe, Thiers selbst wiederholt, es müsse aus- 
gemacht bleiben, daß das Prinzip der Rohmaterialsteuer zugelassen und das 
der Einkommensteuer verworfen sei. Darum entspreche der Barthe'sche Antrag 
am besten dem Standpunkte der Regierung. In der Abstimmung wird zu- 
nächst der Vorrang des Antrags Barthe mit 360 gegen 318 Stimmen ver- 
worfen, dann der Antrag Féray mit 367 gegen 297 Stimmen angenommen. 
Dafür stimmt ein Bruchtheil der Rechten, die große Mehrheit der beiden 
Centren und die ganze Linke; dagegen die äußerste Rechte, einige hervor- 
ragende Namen aus dem Centrum, wie Prinz Joinville, Ricard, Jules Ferry 
und der Minister Jules Simon, die letzten Beiden, ihre freihändlerischen Ge- 
sinmnungen von ehemals verleugnend; der Herzog von Aumale, die Deputirten 
Vantrain, Picard u. AM. enthalten sih der Abstimmung. Die Versammlung 
geht in wahrer Bestürzung über ihr eigenes Werk auseinander. Thiers, sagt 
man, sei durch seine Niederlage bis zu Thränen aufgebracht worden und be- 
finde sich in der bedenklichsten Aufregung. „Die französische Industrie“, habe 
er vor mehreren Abgeordneten geäußert, dhabe sich schmählich benommen und 
gezeigt, daß sie nichts Besseres werth sei, als das ihr seit zehn Jahren auf- 
erlegte Régime; aber sie wird es bitter bereuen.“ In Paris schwirren des 
Abends oie beunruhigendsten Gerüchte umher: Hr. Thiers wolle sich absolut 
zurückziehen; man habe schon dem Hrn. Grery und dem Herzog von Aumale 
die Präsidentschaft angeboten u. dgl. 
19. Jan. Der ehemalige kaiserl. Staatsminster Rouher bewirbt sich in 
Corsica um einen erledigten Sitz in der Nationalversammlung. Pro- 
gramm der bonapartistischen Partei: 
„Wähler von Corsica! Nach willkürlichen oder ungesetzlichen Verzögerungen, 
welche die unparteische öffentliche Meinung verletzen und kränken mußten, ist 
das Dekret, das euch zur Wahlurne ruft, endlich erschienen. Diese Wahl ist 
nicht bloß eine Entscheidung zwischen politischen Bewerbern, sie erhält durch 
die ihr vorangegangenen Thatsachen einen außerordentlichen Charakter, zieht 
Fragen des Ehrgefühls und der persönlichen Würde mit ins Spiel, und muß 
sich zu einem Verdict Über gewisse Akle und gewisse Mänmer gestalten. In 
der That ist Corsica seit dem Monat Oktober nicht zu qualificirenden Maß- 
regeln unterzogen worden. Ein außerordentlicher Commissär raubte dem Ge- 
neralrath durch Drohung die Freiheit seiner Entschließungen. Mehrere durch 
Wahl ernannte Vertretungen wurden aus bloßer Laune aufgelöst. Bescheidene 
Beamte, Richter selbst, die sich in langem Dienste bewährt hatten, wurden 
blindem Haß und gemeinstem Ehrgeiz aufgeopfert; mit ungerechten Absetzungen 
und einer ungewohnten Entfaltung militärischer Gewalt suchte man euren Muth 
zu erschllttern und euren Willen zu beugen. Die Inhaber einer vorübergehen- 
den Regierungsgewalt machten aus ihrem Ziele kein Hehl: sie wollten euch
        <pb n="365" />
        Trankreich. 361 
zwingen, eure Verehrung für eine Dynastie abzuschwören, welche durch das 
allgemeine Stimmrecht auf den Thron erhoben und durch einen schmählichen 
Aufstand gestlrzt worden ist. Nun nehmt ihr euer souveränes Recht wieder 
an euch, und euer Votum wird, davon bin ich überzeugt, eine erste Genug- 
thuung für die Opfer, eine erste Züchtigung für die Bedrücker, es wird die Be- 
kräftigung eurer Unabhängigkeit, die freie Kundgebung eures Bedauerns und 
eurer wohlbegründeten Ooffnungen sein. Ja, eurer Hoffnungen! Denn 
die Nation hat sich noch nicht über ihre Zukunft erklärt, und sie allein kann 
nach so viel schuldbaren Revolutionen das Verfasfungsrecht des Landes fest- 
stellen. Oder heißt es etwa die Gegenwart verleumden, wenn man anerkennt, 
daß in ihr Alles ungewiß und dunkel ist, und daß die Interessen beständiger 
Unruhe ausgesetzt sind: Haben wir nicht fortwährend das herzzerreißende Schau- 
spiel von Rancunen, Schwächen, Ausgleichen, unfruchtbaren Anstrengungen 
und gefährlichen demagogischen Umtrieben vor uns? Unter dieser Verwirrung 
und Ohnmacht schleicht sich, langsam oder rasch, die Zersetzung aller gesell- 
schaftlichen. Kräfte ein. Es wäre eine verhängnißvolle Täuschung, wenn man 
das Heil in vorübergehenden Aushilfsmitteln oder in zweideutigen Combina- 
tionen suchen wollte; Frankreich würde damit weder Credit, noch Sicherheit, 
noch Ansehen gewinnen. Das Vaterland kann innern Zwist nicht mehr er- 
tragen, ohne zu Grunde zu gehen. Die höchste Pflicht der Parteien ist, ihm 
ihren Widerstand und Ehrgeiz zu opfern, ehrfurchtsvoll die oberste Entschei- 
dung des Nationalwillens einzuholen, dann sich aufzulösen oder unter 
der heilsamen Autorität der definitiv ernannten Regierung zu versöhnen. Die 
Ordnung, diese Freiheit Aller, kann fortan keine andere Grundlage haben. 
Wenn wir auch nur noch kurze Zeit für diese große Wahrheit taub bleiben, 
so wird sie uns durch bittere Leiden unseres Staatswesens in Erinnerung ge- 
rusen werden. Im Namen dieser Ueberzeugungen wende ich mich an euren 
Patriotismus. In diesem Kampf ist mein Name ein Symbol, meine 
Candidatur diejenige eines Freundes der Verbannung und des 
Unglücks; sie stellt sich unter den Schutz eures politischen Bekenntnisses, sie 
wendet sich an den Adel und Stolz eurer Gesinnungen.“ 
20. Jan. Nationalversammlung: Hr. Thiers verlangt seine Entlassung in 
Folge seiner Niederlage vom vorhergehenden Tage. Die Versammlung 
beschließt indeß sofort eine Tagesordnung, die ihn zur Zurücknahme 
seines Entschlusses bewegen soll. Thiers gibt nach und er sowohl als 
die Minister bleiben. 
Die große Mehrheit der Versammlung hatte doch nicht geglaubt, daß 
Thiers seine Entlassung wirklich fordere und um rein commercieller und in- 
dustrieller Interessen willen Frankreich einer so gefährlichen Krisis preisgeben 
werde. Die Versammlung ist fast vollzählig. Der Präsident liest das Schreiben 
des Hrn. Thiers, das kurz gefaßt ist und keinerlei Motivirung gibt. Batbie 
(Rechte) verlangt nun das Wort, um folgende Tagesordnung in Vorschlag zu 
bringen: „In Erwägung, daß die Versammlung in ihrem gestrigen Beschlusse 
sich darauf beschränkt hat, eine staatsökonomische Frage zu reserviren; daß ihr 
Votum in keiner Weise als ein Votum des Mißtrauens oder der Feindselig- 
keit gegen die Regierung betrachtet und nicht die Verweigerung der Unterstützung 
in sich schließen kann, welche sie immer der Regierung gewährt: geht die Ver- 
sammlung zur Discussion der verschiedenen Steuerprojekte, die ihr vorgelegt 
worden sind.“ Batbie wünscht, daß die Versammlung sich in ihre Abtheilun- 
gen zurllckziehe, um eine Commission zu ernennen, welche Über den Vorschlag 
beschließen wird. Er hofft, daß die Annahme dieser Tagesordnung die Regie- 
rung bestimmen wird, im Amte zu bleiben. Die Tagesordnung wird ziemlich 
beifällig aufgenommen. Die Versammlung bestimmt jedoch, daß man sofort 
über den Antrag diskutire und sich nicht zuerst in die Abtheilungen begebe. — 
Deseilligny fordert die Kammer auf, sofort eine Tagesordnung zu votiren,
        <pb n="366" />
        362 
22. 
23. 
Frankreich. 
welche besage, daß das Votum vom 19. Januar die Eintracht zwischen der 
Regierung und der Kammer nicht habe stören können, da es nur eine staats- 
5konomische Tragweite habe. Eine lange anhaltende Aufregung folgt auf 
diesen Antrag. Es entspinnt sich nun eine kurze Discussion. Batbie schlägt 
vor, seinem Antrage die Worte hinzuzufügen: „daß die Kammer einen neuen 
Aufruf an den Patriotismus des Präsidenten der Republik erlasse und seine 
Entlassung verweigere“. In Folge dieser Erklärung werden die Übrigen Ta- 
gesordnungen zurückgezogen. Der Antrag von Batbie mit dem Zusatz wird 
fast einstimmig angenommen. Nur ungefähr zehn Mitglieder stimmen da- 
gegen. Die Aufregung in der Kammer ist äußerst groß. — Der Vorstand 
der Nationalversammlung überbringt dem Präsidenten der Republik den Be- 
schluß der Kammer. Vice-Präsident Benoist d'Azy erstatlet dann Über die 
Mission bei Thiers Bericht. „Die Entlassung des Herrn Präsidenten ist als 
zurückgezogen zu betrachten."“ (Beifall auf der Rechten und in den Centren.) 
Der Zwischenfall ist also beseitigt. Einige Schritte, um Thiers zu ersetzen, 
waren ÜUbrigens in den Fractionsversammlungen bereits gethan worden. Als 
Nachfolger desselben waren sowohl Grévy, der Präsident der Nationalversamm- 
lung, als der Herzog von Aumale in Vorschlag gebracht worden. Andere 
waren für Errichtung eines Triumvirats, welches aus Grévy, Aumale und 
Mac Mahon bestehen sollte. Daß es Thiers mit seiner Entlassung Ernst 
war, ist Übrigens nicht anzunehmen. Er gab sie nur, weil er im voraus 
sicher war, daß man sie nicht annehmen werde. Seine Haltung während des 
ganzen Tages war im ganzen keine sehr würdige. Er hatte sich in einen 
kleinen Salon des präsidentschaftlichen Palais zurückgezogen, wo er sich mit 
Mignet und dem General Appert, dem Obercommandanten von Versailles, 
befand. Dort empfing er alle die, welche kamen, um ihn zu bitten, seine 
Entlassung zurückzunehmen. Zuerst kamen die verschiedenen Deputirten. 
Thiers blieb aber fest. Herr Calmon, der ihm Kenntniß von der Tagesord- 
nung gab, welche die Versammlung votirt, hatte nicht mehr Glück. Als aber 
die Minister sich den Bitten des Herrn Calmon anschlossen, wurde Thiers 
etwas weicher, und er gab vollständig nach, als endlich der Vorstand der 
Versammlung mit tiefen Bücklingen eschien, um ihm die Tagesordnung zu 
überreichen. Trotzig blieb er bis zum Schluß; er nahm zwar seine Ent- 
lassung zurück, aber er fügte kalt hinzu: „Schutzzöllner bleibe ich doch, was 
ich von jeher gewesen bin!“ 
.Jan. Prinz Napoleon wird wieder zum Mitgliede des Generalraths 
von Ajaccio gewählt. 
„ Nat.-Versammlung: wählt zwei Commissionen von je 15 Mit- 
gliedern, die eine für Prüfung der Frage betr. Besteuerung der Roh- 
stoffe, die andere betr. die Kündigung des englischen Handelsver- 
trags. 
„ Nat.-Versammlung: Die Commission erklärt sich mit 10 gegen 5 
Stimmen für Kündigung des englischen Handelsvertrages. 
Der Minister des Aeußern Graf Remusat, gibt darüber eine längere Er- 
klärung ab. Er setzt die Beweggründe auseinander, welche die Aufkündigung 
der Verträge wünschen lassen. Der Grund liegt. darin, daß Frankreich ge- 
nöthigt ist, seine Zollsätze zu erhöhen, um seinen finanziellen Bedürfnissen ge- 
recht zu werden. Die Regierung kann aber die Zollsätze nicht antasten, wenn 
sie sich nicht vorher mit den Mächten geeinigt hat, welche Handelsverträge 
mit ihr abgeschlossen haben. Seit sieben Monaten hat die Regierung mit 
England Unterhandlungen angeknüpft, um zu rein fiskalischem Zweck zur 
Modification der bestehenden Zollsätze zu gelangen. Diese Nation antwortcte 
immer, daß sie Frankreich in seinen finanziellen Maßregeln unterstützen wolle,
        <pb n="367" />
        Trankreich. 363 
daß sie jedoch nicht in alle von ihm verlangten Modificationen einwilligen 
könne, ohne den Anschein zu haben, einen Schritt nach rückwärts zu thun und 
sich von den Doktrinen des Freihandels zu entfernen. Sie zieht vor, daß 
ihre Scrupel in dieser Beziehung von Frankreich selbst beseitigt werden, indem 
dieses durch das Aufkündigen der Verträge ihr die ganze Freiheit zum Unter- 
handeln gibt. Was die französische Regierung anbelangt, so weist sie mit 
aller Energie den Gedanken zurück, die Fahne der Protektion wieder aufpflanzen 
zu wollen. Sie verlangt nur die Aufkündigung, um die für die Finanzen 
nothwendigen Vermehrungen der Zollsätze leichter zu erhalten. Mit einem 
Worte, die Regierung hat nur einen Gedanken: für Frankreich die Freiheit 
seiner Zollsätge wieder zu erlangen. Die Regierung protestirt energisch gegen 
die Anklage, als beabsichtige sie eine staatsökonomische Contre-Revolution. Die 
Vereinigten Staaten haben sich ebenfalls durch die Erhöhung der Zollsätze ge- 
rettet; wenn man dieses System ausführt, so wird Frankreich ebenfalls gerettet 
werden. So die Erklärungen des Ministers. Mehrere Mitglieder verlangen 
die Mittheilung der Dokumente betreffs der Unterhandlungen. Remusat ver- 
weigert dieselbe. Er setzt hinzu, daß die Commission über den Stand der 
Angelegenheit vollständig unterrichtet sei. Johnston bemerkt hierauf, daß 
man auch ohne die Aufkündigung der Verträge unterhandeln könne. Wenn 
man nicht den geheimen Gedanken habe, auf das Schutzzollsystem zurückzu- 
kommen, so sei es unnütz, dieselben aufzukündigen. 
23. Jan. Das Kriegsgericht verurtheilt im Proceß gegen die Mörder der 
Geiseln während der Commune einen der Angeklagten zum Tode und 
andere zu verschiedenen Freiheitsstrafen; fünf werden freigesprochen. 
" —30. Jan. Nat.-Versammlung: Debatte über die von der Commission 
noch erweiterte Regierungsvorlage bez. der Handelsmarine und zum 
Schuß derselben gegen fremde Concurrenz. Das Gesetz wird mit an- 
sehnlicher Majorität angenommen. Hr. Thiers erringt damit für 
seine Schutzzollideen unmittelbar nach seiner principiellen Niederlage 
einen ersten praktischen Sieg. 
Der wesentliche Inhalt dieses Entwurfs ist: das im Verfolg der Han- 
delsverträge eingeführte liberale System von 1866 soll wieder aufgehoben 
werden; die sogenannte Französirung fremder Schiffe, d. i. der Ankauf eines 
fremden Schisfes und die Uebernahme desselben unter französischer Flagge, 
soll einem erhöhten Zoll, bemessen nach dem Tonnengewichte des Fahrzeugs, 
unterliegen; die unter fremder Flagge nach Frankreich gelangenden Waaren 
und Naturalien sollen mit einer Zuschlagstaxe belegt werden, von welchen die 
unter französischer Flagge eingeführten Frachten befreit bleiben; endlich die 
Rohprodukte, welche aus den europäischen und namentlich den englischen Entre- 
pots, statt direkt von ihrem Ursprungsorte, nach Frankreich kommen, sollen 
ebenfalls einer besonderen Steuer unterzogen werden. Johnston, Abg. von 
Bordeaux, führt, wie in der Debatte über die Rohstoffe, aus, daß angesichts der 
bestehenden Verträge die Vorlage in der nächsten Zeit gar nicht ausführbar sei: 
die österreich. Flagge z. B. bleibt kraft des Vertrags von 1867 bis zum Jahr 
1877 von jeder Taxe befreit. In der Sache selbst sucht Redner vom Stand- 
punkt seiner Mandanten auszuführen, daß der französische Seehandel im 
Großen und Ganzen seit 1866 nur gewonnen habe, und durch die vorge- 
schlagenen Zölle nur zu Gunsten der griechischen, der österreichischen und 
namentlich der italienischen Marine ruinirt werden würde. Clapier verwahrt 
sich als Vertreter von Marseille, wie sein College von Bordeaux, gegen die 
Wiederherstellung der alten Taxen. Man sagt: unsere Marine sei rubinirt. 
Das ist nicht wahr. Ruinirt find nur die kleinen, nur die Segelschiffe, und 
gegen den Fortschritt der Zeit läßt sich nicht ankämpfen. Das Problem ist
        <pb n="368" />
        364 
Trankreich. 
ist, nicht verrottete Privilegien wiederherzustellen, sondern unsere Marine mit 
drei unerläßlichen Eigenschaften, mit Leistungsfähigkeit, Raschheit und Regel- 
mäßigkeit, auszustatten. (Sehr gut! links.) Die Handelskammern von Mar- 
seille und Havre sind darüber einig; wir wollen keine Protektion, sondern 
Freiheit. Acloque, Abg. des Ariége-Departements, erklärt sich für die 
Regierungsvorlage und wünscht namentlich einen stärkeren Schut für das 
zum Schiffsbau bestimmte Eisen. Babin-Chevaye, Abg. von Nantes, 
unterstützt die Regierungsvorlage und gibt einige positive Data über den 
Rückgang des französischen Seehandels. Fraissinet fragt sich dagegen: 
woher der Reichthum so vieler Schiffsrheder in allen französischen Häfen komme. 
Schutzzölle werden gegen die Fortschritte des Schiffsbaues nichts ausrichten; 
die Güte des Schiffes ist eine so wichtige Sache, daß man sich trotz der Zölle 
an das Ausland wenden wird, wenn die einheimische Industrie hinter dem- 
selben zurückbleibt. Der Consument wird dann den Zoll bezahlen, und der 
Nheder wird doch nicht vorwärts kommen. (Beifall links.) Renék-Brice, 
Abg. der Meurthe: Alles das ändert nicht, daß unsere Marine leidet, nament- 
lich an einem immer wachsenden Mangel an Ausfuhrfrachten. Marine- 
minister Pothuau: Ich will die vorliegende Fragelnur vom militärischen 
und nautischen Standpunkt behandeln. Ohne Handelsmarine gibt es keine 
Kriegsmarine. Es ist aber unläugbar, daß seit dem Gesetz von 1866 die 
Marine-Inscription keine befriedigenden Resultate ergeben hat, sondern höchstens 
stationär geblieben ist. Der Flaggenzuschlag könnte eine Entschädigung für 
den Abgang an Frachten gewähren, und unter der Gunst dieser Taxe hat 
sich „auch“ die englische Marine entfaltet; erst als sie nichts mehr zu fürchten 
hatte, verlangte sie freie Concurrenz. Was den Schiffsbau betrifft, so sehen 
wir eine Anzahl von Werften dem Untergang verfallen, die eine Pflanzschule 
für die Schiffsbaumeister des Staates waren. Auch hier sind wir einen Bei- 
stand schuldig, wenn anders wir nicht Überhaupt auf eine Kriegsmarine ver- 
zichten wollen. Johnston kommt auf seine erste Erinnerung zurück. Die 
mit Oesterreich unter dem 11. December 1866 abgeschlossene Convention ge- 
währt dieser Macht und implicite acht anderen Seestaaten Befreiung von jeder 
neuen Auflage bis 1877; wie will man also schon jetzt ein Erträgniß von 
160 Millionen von den vorgeschlagenen Tarifen und Zuschlagstaxen erhoffen 7 
Minister des Aeußern, Remusat: Die Regierung hatte ursprünglich 
eine rein fiscalische Vorlage eingebracht, die sich in den Grenzen der bestehen- 
den Verträge hielt. Die Commission hat den Entwurf bis zu einem neuen 
Gesetz über die Handelsmarine erweitert; die Regierung ist mit demselben ein- 
verstanden und will ihn, wenn er votirt wird, in dem Maße in Anwendung 
bringen, als ihr es die Verträge unv neue Untekhandlungen gestatten werden. 
Ich will über die Handelsverträge kein Urtheil fällen; so viel ist aber gewiß, 
daß sie zu einer Zeit abgeschlossen worden sind, da Frankreich nicht, wie dieß 
leider jetzt der Fall, genöthigt war, alle seine Hilfsquellen in Anspruch zu 
nehmen. Die fremden Mächte erkennen in ihrem Wohlwollen diese veränderte 
Sachlage an, und so hoffen wir auf gütlichem Weg eine Revision der Tarife 
durchsetzen zu können. Johnston: Ich nehme davon Act, daß der Hr. Mi- 
nister selbst anerkennt: die Vorlage sei in ihrem größeren Theil für jetzt un- 
ausführbar. Finanzminister Pouyer-Quertier: Das kann ich durchans 
nicht zugeben. Man möchte uns gern in eine Sackgasse drängen. Hier sagt 
man uns: „Bringt erst die Zustimmung der fremden Mächte bei, und dann 
werden wir die Tarife revidiren.“ Und das Ausland wiederum sagt: „Wir 
können nicht eher in Unterhandlung trelen, als bis wir die Absichten der Na- 
tionalversammlung kennen.“ Ich muß also dieses Haus bitten, den Anfang 
zu machen; mit seinem Votum ausgerüstet, werden wir stark genug sein dem 
Land seine ökonomische Unabhängigkeit wiederzugeben. (Zustimmung rechts.) 
Der erste Artikel des Gesetzes wird mit 406 gegen 265 Stimmen; das ganze 
Gesetz mit 422 gegen 239 angenommen.
        <pb n="369" />
        Trankreich. 365 
24. Jan. Nat.-Versammlung: Naquet beantragt, Napoleon III. nach seiner 
25. 
26. 
28. 
eigenen Verfassung als verantwortlich für den „in einem rein dynasti- 
schen Interesse und mit Hintansetzung der elementarsten Regeln der 
Klugheit unternommenen Krieg“ zu erklären und demnach seine Güter 
mit Beschlag zu belegen und zu verkaufen. 
Eine Stimme: Er hat gar keine in Frankreich! Graf Joachim Murat: 
Damit werden Sie sich nicht sonderlich bereichern. Der Antrag wird nicht 
als dringlich zugelassen. 
„ Die Legitimisten verbreiten neuerdings das Gerücht, der Graf 
v. Paris werde demnächst nach Froschdorf gehen, um sich dem Grafen 
v. Chambord zu unterstellen. Das Gericht bestätigt sich auch dieses 
Mal nicht. 
„ Die Regierung beschließt die Eintheilung des Landes in 16 Mi- 
litärregionen. 
„ Der Graf v. Chambord erläßt ein Manifest behufs näherer Dar- 
legung seiner „beharrlich entstellten“ Gesinnungen. 
„Die Beharrlichkeit der Anstrengungen, welche darauf abzielen, meine 
Worte, meine Gesinnungen und meine Handlungen zu entstellen, nöthigt mich 
zu einer Verwahrung, welche die Loyalität erheischt und die mir die Ehre 
auferlegt. Man ist erstaunt, daß ich mich von Chambord entfernt habe, da 
es mir so angenehm gewesen wäre, dort meinen Aufenthalt zu verlängern, 
und man schreibt meinen Entschluß dem geheimen Gedanken zu, abdanken zu 
wollen. Ich habe die Richtschnur nicht zu rechtfertigen, die ich mir vorge- 
schrieben habe. Ich beklage die, welche mich nicht verstanden haben; aber alle 
Hoffnungen, die darauf begründet find, daß ich meine Pflichten vergessen werde, 
sind eitel. Ich werde niemals abdanken. Nachdem ich das monarchische 
Princip, das Patrimonium Frankreichs, die letzte Hoffnung seiner Größe und 
seiner Freiheit, 40 Jahre lang unverletzt erhalten habe, werde ich dasselbe 
nicht verletzen lassen. Der Cäsarismus und die Anarchie bedrohen uns noch, 
weil man in den Personenfragen, anstatt in den Prinzipien, das Heil Frank- 
reichs sucht. Der Irrthum unserer Zeit ist, auf politische Auskunftsmittel 
zu rechnen, um den Gefahren einer socialen Krisis zu entgehen. Und hat 
Frankreich am Tage nach unseren Unglücksfällen dadurch, daß es in einem 
bewunderungswürdigen Aufschwung seinen monarchischen Glauben bekräftigte, 
nicht bewiesen, daß es nicht sterben will! Ich soll nicht, so sagt man, von 
unsern tapfern Soldaten verlangen, unter einer anderen Standarte zu mar- 
schiren. Ich pflanze keine neue Fahne auf; ich halte die Frank- 
reichs aufrecht, und ich habe den Stolz, zu glauben, daß sie unseren Ar- 
meen ihr altes Ansehen zurückgeben wird. Wenn die weiße Fahne Unglücks- 
fälle erlitten hat, so gibt es Demüthigungen, die sie nicht erfahren. Ich habe 
gesagt, daß ich die Reform bin; man hat sich gestellt, als verstehe man, daß 
ich die Reaktion sei. Ich habe der Heimsuchungen der Kirche nicht 
gedenken können, ohne mich der Traditionen meines Vaterlandes zu erinnern. 
Diese Sprache hat die blindesten Leidenschaften wachgerufen. Durch meine 
unerschütterliche Treue an den Glauben und an meine Fahne vertheidige ich 
gerade die Ehre Frankreichs und seine glorreiche Vergangenheit und bereite 
seine Zukunft vor. Jede bei der Aufsuchung fruchtloser Combinationen ver- 
lorene Stunde nützt denen, welche über unsere Erniedrigung triumphiren. 
Außerhalb des nationalen Princips monarchischer Erblichkeit, ohne welches ich 
nichts bin, mit dem ich Alles kann, wo werden unsere Allianzen sein? 
Wer wird ünserer Armee eine starke Organisation geben? Wer wird unserer 
Diplomatie ihr Ansehen, Frankreich seinen Credit und seinen Nang zurück.
        <pb n="370" />
        366 
TFrankreich. 
A 
geben? Wer wird den Arbeiterklassen die Wohlthat des Friedens, dem Ar- 
beiter die Würde seines Lebens, die Früchte seiner Arbeit, die Sicherheit seines 
Altexs verbürgen? Ich habe es oft wiederholt: ich bin bereit zu allen Con- 
cessionen, die keine Handlungen der Schwäche sein werden. Gott ist mein 
Zeuge: ich habe nur Eine Leidenschaft im Herzen: das Glück Frankreichs; 
ich habe nur Einen Ehrgeiz, den: meinen Theil zu haben an dem Werke der 
Reconstitution, welches nicht das ausschließliche Werk einer Partei sein kann, 
sondern das die loyale Unterstützung aller Aufopferungen verlangt. Nichts 
wird meine Beschlüsse erschüttern, nichts meine Geduld ermüden, und Nie- 
mand wird unter einem Vorwand von mir erlangen, daß ich 
zustimmte, der legitime König der Revolution zu werden.“ 
30. Jan. England erklärt, daß es den Handelsvertrag mit Frankreich als 
in Kraft bestehend ansehe bis 12 Monate nach seiner förmlichen 
Kündigung; gegen eine Revision der Tarife werde es keine Einwen- 
dungen machen, wofern nicht zum Schutzzollsystem zurückgekehrt werde. 
2. Febr. Nat.-Versammlung: genehmigt die Kündigung des englischen 
Handelsvertrages und bereitet dadurch Hrn. Thiers und „seinen 
Ideen“ einen zweiten Triumph; ein Amendement Johnsons, welches 
die Kündigung der Verträge vorbehält, zunächst aber die Regierung 
lediglich auffordern will, neuerliche Unterhandlungen mit England ein- 
zuleiten, um die Vertragstarife „in fiscalischem Sinne“ abzuändern, 
wird mit 423 gegen 200 Stimmen abgelehnt. 
Der Antrag Duchatel's auf Rückverlegung der Versammlung nach 
Paris wird ohne eigentliche Debatte auf stürmisches Andrängen der 
monarchischen Parteien mit 377 gegen 318 Stimmen abgelehnt. 
Der einzige Redner, den die Rechte eigentlich zum Wort kommen läßt, ist 
Vautrain, der am 7. Januar in Paris gewählt wurde und welcher in 
seinem Wahlmanifeste versprochen hatte, daß Paris wieder die Hauptstadt 
Frankreichs werden würde: Sie haben den festen Willen, die Ruhe und die 
Einheit Frankreichs herzustellen; meiner Ansicht nach muß man die Einheit 
zwischen Paris und der Provinz wieder herstellen. Wir müussen alle An- 
strengungen machen, jede Zwietracht zu beseitigen. Niemand ist ein größerer 
Gegner des blutigen Regimes, welches Paris verwüstet hat, als ich; aber 
wenn die Versammlung am 15. März in Paris gewesen wäre (Beifall auf 
der Linken), so würde das, was wir bedauern, nicht vorgefallen sein. Wenn 
Sie da gewesen wären, m. HH., so würde ich zu Ihnen geeilt sein und Sie 
herbeigerufen haben. (Gekächter auf der Rechten.) — Eine Stimme auf der 
Linken: Der, welcher gelacht hat, ist kein Franzose. — Vautrain: Ich be- 
greife diese Unterbrechung nicht. (Unterbrechung.) — Graf de Juigne: 
Es sind die Maires von Paris, welche zuerst an der Spitze der Insurrektion 
waren. (Lange anhaltende Unterbrechung. Man interpellirt von vielen Seiten. 
Eine große Anzahl der Mitglieder verlangt den Schluß der Debatte. Der 
Präsident setzt seine Schelle in Bewegung; es dauert aber lange, ehe die 
Ruhe wiederhergestellt ist.) — Präs.: Hr. de Juigne! Es ist Ihnen nicht 
unbekannt, daß mehrere Pariser Maires Mitglieder der Versammlung sind, 
und daß Sie dieselben auf furchtbare Weise beleidigt haben. — de Juigne: 
Meine Worte richteten sich nicht an die Maires, welche Mitglieder der Ver- 
sammlung sind, sondern an die, welche sich an der Insurrektion betheiligt 
haben. (Gewaltige Unterbrechung auf der Linken.) — Präs.: Hr. de Juigne 
hat erklärt, daß er die Mitglieder der Versammlung nicht gemeint hat. Nie- 
mand darf seine Erklärung in Zweifel ziehen. (Sehr gut! Sehr gutl) —
        <pb n="371" />
        Frankreich. 367 
Vautrain: Ich habe die Tribüne mit der Absicht bestiegen, nichts Auf- 
reizendes zu sagen. (Unterbrechung auf der Rechten.) — Präs.: Wenn Sie 
mit Ihren Unterbrechungen fortfahren, so versetzen Sie mich in die Noth- 
wendigkeit, meine Zuflucht zur Geschäftsoronung zu nehmen. — Vautrain: 
Es gibt verschiedene Interessen, die in Paris vereinigt werden müssen. Glau- 
ben Sie, daß unser Wegbleiben aus der Hauptstadt nicht eine unglückliche 
Bedeutung in den Augen des Landes habe? (Ausrufe.) Ich habe den Monat 
Mai, den Monat Juni gesehen, und in diesen Tagen war ich — ich schwöre 
es Ihnen — nicht mit der Insurrektion. In diesen Tagen habe ich gesehen, 
wie eine Regierung, die energisch sein will, eine Insurrektion unterdrücken 
kann. Ich bin Überzeugt, wenn eine so mächtige Versammlung, wie diese, 
6 in Paris befunden hätte, sie dazu in der Lage gewesen wäre. (Wider- 
pruch und Lärm.) Es ist Zeit, daß wir aus den Handstreichen heraustreten. 
Redner erinnert dann an die Gesetze betreffs der Sicherheit des Londoner 
Parlaments und fragt, ob die Gesetze über die Zusammenrottungen in Paris 
nicht ausreichend seien. (Lärm auf der Rechten.) Paris ist — fährt Vautrain 
fort — sehr ruhig, und es wird seine Ruhe bewahren. Ihre Anwesenheit 
in Versailles wird so ausgelegt, als ob Gefahr vorhanden sei. Eine große 
Anzahl von Fremden hatte aus Paris ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ge- 
macht; sie kommen nicht zurück. Die Verwaltung kommt auch in Betracht, 
welche durch die fortwährenden Reisen nach Versailles leidet. Ich mache einen 
Aufruf an Ihren Patriotismus. Ich spreche Ihnen nicht von den Gründen 
zweiten Nanges. Redner erinnert dann noch an Heinrich IV., der zuerst 
Paris habe fern bleiben müssen, und an Ludwig XVIII., der Versailles habe 
wählen können, aber Paris vorgezogen habe. Glauben Sie mir — schließt 
dann Vautrain — Sie werden Ihre ganze Freiheit in Paris haben; Sie 
werden in Paris die Herren sein. — Brisson fragt, ob die Regierung der 
Republik in einer so wichtigen Frage nicht das Wort ergreife. — Casimir 
Perier: Die Regierung sieht sich genöthigt, zur Mäßigung zu rathen. Ich 
habe meine Ueberzeugungen nicht aufgegeben; aber heute fürchte ich, daß es 
zu spät ist. Der Minister schließt, indem er sagt, er würde es vorgezogen 
haben, daß die Versammlung ihren Entschluß vorbehalte. — Buisson (Be- 
richterstatter) erklärt in einigen kurzen Worten, daß die Commission darauf 
bestehe, daß der Antrag nicht in Betracht gezogen werde. — Viele Stim- 
men: Zur Abstimmung! Zur Abstimmung! — Louis Blane besteigt die 
Tribüne. — Zahlreiche Stimmen: Zur Abstimmung! Zur Abstimmung! 
— Louis Blane: Ich spreche gegen den Schluß der Debatte. Die Gegner 
der Rückkehr der Versammlung nach Paris haben immer erklärt, daß Paris 
die Hauptstadt Frankreichs sein muß. (Zur Abstimmung!) — Präs.: Herr 
Blanc hat noch keinen einzigen Gedanken ausgedrückt, und Sie wollen ihn 
nicht anhören. — Louis Blanc: Ich sagte, die Gegner der Rlkkehr nach 
Paris haben sich immer gegen den Vorwurf vertheidigt, Paris feindselig ge- 
finnt zu sein, Paris nicht als Hauptstadt Frankreich behalten zu wollen. 
(Unterbrechung.) — Präs.: Sie sind sehr klarsehend, wenn Sie den Ge- 
danken des Herrn Louis Blanc bereits kennen. Lassen Sie ihn sprechen. — 
Louis Blane: Alle Repräsentanten, welche wollten, daß die Versammlung 
in Versailles zuerst ihren Sitz nehme, erklärten, daß sie keine Feindschaft gegen 
Paris hätten. Wir wollen nicht durch die Dekapitalisation von Paris an 
das durch Jahrhunderte geheiligte Werk die Hand legen. Sie scheinen sehr 
gegen Ihre Absichten das Wort eines Ihrer Collegen rechtfertigen zu wollen, 
der Ihnen sagte: „Sie wollen Paris exekutiren.“ (Zur Abstimmung! Zur 
Abstimmung!) Die Versammlung AKreitet nun zur Abstimmung über den 
Antrag der Commission, welche den Antrag betreffs der Rückkehr nicht in Be- 
tracht gezogen haben will; 377 erklären sich für den Antrag der Commission, 
318 gegen denselben. Die Versammlung verwirft also definitiv die Propo- 
sition betreffs der Rückkehr nach Paris. Nach der Geschäftsordnung kann vor
        <pb n="372" />
        368 Trankreich. 
6 Monaten in dieser Sache kein Antrag mehr gestellt werden. Die Ver- 
sammlung trennt sich in höchster Erregung. 
Der Minister des Innern Casimir Perier und der Präfect von 
Paris L. Say gaben in Folge dieses Beschlusses ihre Demission ein. 
2. Febr. Nat.-Versammlung: Die Commission betr. die Aufhebung der 
Confiscation der Güter der Familie Orlean's durch Napoleon III. 
entscheidet sich einstimmig für die Aufhebung, 
nachdem sie aus den von Amédé Lefèevre-Portalis beigebrachten Doku- 
menten die Ueberzeugung gewonnen, daß die in Rede stehenden Güter wirklich 
ausnahmslos Privateigenthum Ludwig Philipps waren und daß alles Apanage- 
vermögen des Königs bei seinem Regierungsantritt richtig in die Staatsdomäne 
überging. Aus den confiscirten Gütern hat der Staat seit dem Dekret von 
1852, wie die Rechnungen ergeben, 56 Millionen gezogen, nämlich 36 Mil. 
durch Verkauf und 20 Mill. auß der Bewirthschaftung; 16 Mill. erlegte er 
für Rechnung der Erben Ludwig Philipps beim Comptoir Tescompte, und 
kraft eines Gesetzes vom 10. Juli 1856 wurden drei Renten von je 200,000 Fr. 
für die Prinzessinnen des Hauses Orleans, die sich im Auslande verheiratheten, 
gebildet. « 
5. „ Der Abbé Michaud, Doctor der Theologie, Ehrencanonicus zu 
Chalons und Vicar an der Madeleine zu Paris, erklärt sich in einem 
offenen Briefe an den Erzbischof von Paris gegen die Infallibilität 
und für den Altkatholicismus, bleibt aber in Frankreich sehr vereinzelt. 
6. „ Der Handelsminister Victor Lefranc wird von Thiers zum Minister 
des Innern an die Stelle Casimir Periers und der Abg. de Gou- 
lard zum Handeleminister ernannt. Der erstere gehört der entschieden 
republikanischen, der letztere der monarchischen Partei an. — Casimir 
Perier tritt nicht wieder in die Fraction des rechten Centrums (meist 
Orleanisten), dem er früher angehört hatte, sondern in diejenige des 
linken Centrums ein und bezeichnet damit seinen Uebergang zu con- 
servativ-republikanischen Anschauungen. 
11. „ Nouher wird in Corsica zum Abg. für die Nationalversammlung 
gewählt, wodurch die kleine bonapartistische Fraction derselben einen 
gewandten und erfahrenen Führer erhält. 
14. „ Der Graf von Chamborb trifft in Antwerpen ein, wo er einen 
kleinen Hof etablirt und zahlreiche Anhänger aus Frankreich empfängt. 
Die Mehrzahl der Bevölkerung der Stadt sieht die Demonstration 
indeß nur mit Widerwillen. 
15. „ Nat.-Versammlung: genehmigt auf den Antrag des Abg. v. Tre- 
veneuc folgendes Gesetz mit 482 gegen 75 Stimmen: 
Art. 1. In dem Falle, daß die Nationalversammlung oder die ihr fol- 
genden Landesvertretungen auf ungesetzliche Weise aufgelöst oder an ihrem 
Zusammentreten verhindert werden sollten, haben die Generalräthe sich auf der 
Stelle zu versammeln und zwar von Rechtswegen, ohne daß eine besondere 
Einberufung nach der Hauptstadt des Departements nothwendig wäre. Sie 
können an jedem beliebigen Orte des Departements zusammentreten, wenn 
ihnen der gewöhnliche Sitz ihrer Berathungen nicht geeignete Bürgschaften 
für die Freiheit derselben zu bieten scheint. Die Generalräthe sind erst mit 
dem Erscheinen der Mehrheit ihrer Mitglieder rechtsgiltig constituirt. Art. 2.
        <pb n="373" />
        TFrankreich. 369 
Bis zu dem Tage, da die neue Nationalversammlung, von welcher die fol- 
genden Artikel sprechen werden, angezeigt hat, daß sie gesetzmäßig constituirt 
ist, sorgt der Generalrath von Dringlichkeitswegen für die Aufrechterhaltung 
der öffentlichen Ruhe und der gesetzlichen Ordnung. Art. 3 (wird, nachdem 
er einer wiederholten Commissionsberathung unterzogen worden war, in fol- 
gender, die Bezeichnung einer gewissen Stadt als Stelldichein für die neue 
Landesvertretung vermeidender Fassung mit 333 gegen 215 Stimmen ange- 
nommen). Eine aus zwei von jedem Generalrath in geheimer Sitzung ge- 
wählten Delegirten bestehende Versammlung tritt an demjenigen Orte zu- 
sammen, nach welchem sich die Mitglieder der Regierung und die Abgeordneten, 
welche sich der Vergewaltigung entziehen konnten, begeben haben. Diese Ver- 
sammlung ist nicht eher rechtmäßig constituirt, als bis mindestens die Hälfte 
der Departements in ihr vertreten ist.“ 
— Febr. Nat.-Versammlung: die Fraction der Rechten (im Unterschied von 
16. 
17. 
der äußersten Rechten der reinen Legitimisten und dem rechten Centrum 
der Orleanisten) versucht, durch ein gemeinsames Programm die ge- 
sammte Rechte zu einer gemeinsamen monarchisch-constitutionellen oder 
constitutionell -monarchischen Partei zu vereinigen und hofft dafür 
350 —400 Stimmen, somit eine feste Majorität, zu gewinnen. 
Der Versuch geht von den Abgg. Ernoul, de Cumont, de Meaux, Bara- 
gnon, Deneyre 2c. aus und verlangt für Frankreich die erbliche und tradi- 
tionelle, aber zugleich die constitutionelle und parlamentarische Monarchie. 
Mit anderen Worten: sie wollen das Haus Frankreich wieder auf den Thron 
setzen; aber sie wollen, daß es die Bedingungen annimmt, welche die der 
modernen Regierungen sind. Was die Mittel anlangt, ist das Manifest nicht 
weniger deutlich. Seine Unterzeichner erkennen das Recht der Nation an, ihre 
Regierung zu wählen. Sie erwarten den Sieg ihrer Ideen nur von der 
Discussion und dem Votum. Sie richten nur einen Aufruf an das von 
seinen frei gewählten Mandataren vertretene Land. Von der weißen Fahne 
kein Wort. Das Stillschweigen darüber hat eine Bedeutung, welche man 
nicht hervorzuheben braucht. Das Manifest erkennt endlich die politische und 
bürgerliche Gleichheit an. Man sieht, es ist ein ganzes System, welches sich 
in zwei Worten zusammenfassen läßt: Versöhnung der traditionellen Monarchie 
mit der modernen Gesellschaft, des erblichen mit dem nationalen Rechte. 
„ Blanqui wird vom Kriegsgerichte zur Deportation nach einer 
Festung verurtheilt. 
„ Leichenbegängniß des ehemaligen Secretärs des Kaisers Conti. De- 
monstration für Nouher. Die Regierung läßt die Papiere des Ver- 
storbenen unter Siegel legen. 
Nat.-Versammlung: Die Fraction der äußersten Rechten (der reinen 
Legitimisten) 80 Mitglieder stark, ist geneigt, dem Programm der 
Rechten beizutreten, nachdem 
der Graf von Chambord einer Deputation, die ihn darüber in Antwerpen 
angefragt, zur Antwort gegeben: „er stells ihnen den Beitritt frei, wenn dieß 
ihnen angemessen schiene. Er betrachte dieses Programm als einen rein par- 
lamentarischen Akt, dessen Wirkungen nur auf das Innere der Kammer be- 
rechnet seien und den er für seine Person weder aufmuntern noch verhin- 
dern wolle."“ 
Das rechte Centrum beschließt, dem Programm nur bedingt bei- 
zutreten. 
Der Entwurf einer Antwort war von Saint-Marc Girardin im Verein 
24
        <pb n="374" />
        370 
Trankreich. 
mit andern Mitgliedern der Partei ausgearbeitet worden. Das rechte Centrum 
erklärt darin, daß es zwar für jetzt keine Veränderung an dem Provisorium 
verlangen wolle, welches es mit geschaffen habe und zu respektiren gesonnen 
ei, daß aber in seinen Augen wie in den Augen der Unterzeichner des Mani- 
95. 7 die Zukunft Frankreichs in der constitutionellen Monarchie liege. Wäh- 
rend die Verfasser des Manifestes die Frage der Fahne mit Schweigen über- 
gangen haben, bekräftigt das rechte Centrum seine Anhänglichkeit an die drei- 
farbige Fahne. 
Das linke Centrum meint, dieser Gefahr seinerseits den Versuch 
zu Bildung einer conservativ-republikanischen Partei mit der gemäßig- 
ten Linken und wenigstens einem Theil des rechten Centrums ent- 
gegensetzen zu müssen und setzt eine Commission, Nivet, Ricard und 
Malleville, nieder, um sich mit den andern Fractionen darüber in 
Verbindung zu setzen. 
17. Febr. Der Pariser Gemeinderath beschließt mit 37 gegen 28 Stimmen, 
20. 
21. 
eine bisher von Congregationisten geleitete Volksschule gelegentlich ihrer 
Versetzung in ein neues Local in eine confessionslose umzuwandeln 
und ist ausgesprochener Maßen entschlossen, fortan kein neues Schul- 
local in Paris mehr andern als weltlichen Lehrern anzuvertrauen. 
„ Italien, Belgien und die Schweiz protestiren gegen das am 30. Jan. 
angenommene Gesetz bez. der Handelsmarine als den Bestimmungen 
der mit ihnen abgeschlossenen und noch in Kraft befindlichen Handels- 
verträge zuwiderlaufend. 
Nat.-Versammlung: die Regierung bringt einen Gesetzesentwurf 
m der die bestehende Regierung gegen Angriffe der Presse behufs 
Umsturzes derselben schützen soll. Zugleich verhängt sie über zwei 
bonapartistische Blätter le Gaulois und l'Armée die Suspension. Der 
Minister deutet an, daß die vorgeschlagene legislative Maßregel zu- 
nächst gegen die in letzter Zeit gestiegene Kühnheit der bonapartisti- 
schen Presse gerichtet sei und die Dringlichkeit wird gegen Erwarten 
fast einstimmig genehmigt. 
Der Minister des Innern Lefranec: die Nationalversammlung, welche 
nach dem Kriegsunglück in Bordeaux zusammentrat, ging aus der Einigkeit 
hervor, die durch dieses Kriegsunglück selbst zwischen den Parteien hergestellt 
worden war. Ihr erster Gedanke war darauf gerichtet, für die dringenden 
Bedürfnisse des Augenblicks zu sorgen; darum organisirte sie durch Dekret 
vom 17. Februar 1871 die exekutive Gewalt der französischen Republik. Eine 
bezeichnende Präcision erhielt dieser Gedanke in dem Beschluß vom 1. März 1871, 
durch welchen die Nationalversammlung die schon durch das allgemeine 
Stimmrecht ausgesprochene Absetzung Napoleons III. und seiner Dynastie be- 
ststigte, indem sie ihn für den Ruin, die Invasion und die Zerstückelung 
Frankreichs verantwortlich machte. (Lebhafte Zustimmung.) Das Dekret 
vom 31. August 1871, welches den Titel und Charakter des Präsidenten der 
Republik, sowie die Dauer seiner Gewalten festsetzte, war nur die natürliche 
Folge und weitere Ausführung des Dekrets vom 17. Februar. Der Friede 
mit dem Auslande, der Sieg über die Anarchie, die Bewährung des fran- 
zösischen Credits, die Befreiung eines großen Theils des Landesgebiets, die 
Wiederherstellung unserer Finanzen und unserer Armee, das find die Resul- 
tate, welche unter einem Regime erzielt worden sind, dessen Nothwendigkeit Sie
        <pb n="375" />
        Frankreich. 371 
wiederholt ausgesprochen und zu dem Sie durch die ebengenannten Gesetze 
und Dekrete den Grund gelegt haben. Das Land besitzt also eine gesetzliche, 
aus einer frei gewählten Vertretung hervorgegangene Regierung", und diese 
gesetzliche Regierung hat ein Recht auf die Achtung aller. (Sehr gut! links.) 
Sie muß gegen die Ungeduld, die Heftigkeit und die Verleumdungen der 
Parteien, welches dieselben auch sein mögen, mit Entschlossenheit vertheidigt 
werden. (Neue Zustimmung links.) Die Nationalversammlung muß ihre 
Aufgabe ruhig verfolgen können und das Land, gegen die Aufreizungen einer 
wühlerischen Presse geschützt, den Frieden wiederfind n, dessen es bedarf um zu 
gedeihen, und die ungeheuren Lasten, welche ihm ein unheilvoller Krieg auf- 
erlegt hat, tragen zu können. Der Gesetzentwurf, welchen ich hiemit der Na- 
tionalversammlung unterbreite, hat zum Zweck, ihr selbst und der aus ihr 
hervorgegangenen vollziehenden Gewalt die unerläßlichen Bürgschaften der 
Achtung und des Gehorsams zu gewähren, indem er die Strafbestimmungen 
der Gesetze vom 17. Mai 1819, vom 11. Aug. 1848 und vom 27. Juli 1849 
der gegenwärtigen Lage anpaßt. Es ist in der That unnöthig, neue Defi- 
nitionen von Vergehen aufzustellen oder neue Strafbemessungen einzuführen: 
es genügt, den Text jener Gesetze mit der gegenwärtigen Regierungsform in 
Uebereinstimmung zu bringen. Zum Schluß enthält der Entwurf noch eine 
Bestimmung, deren Nothwendigkeit allgemein anerkannt werden wird, da sie 
die Ausführung einer Maßregel, welche in einem unter der Herrschaft des 
Belagerungsstandes stehenden Ort angeordnet worden, für ganz Frankreich 
sichert. Die Nationalversammlung wird, indem sie diesen Entwurf annimmt, 
allen Rechten und allen Interessen jene Sicherheit geben, welche ihnen gebührt, 
und die keine Gesellschaft entbehren kann. Der Text des Gesetzentwurfs lautet: 
Art. 1. Jeder Angriff durch eines der in Art. 1 des Gesetzes vom 17. Mai 
1819 aufgezählten Mittel (Wort, Schrift, Zeichnung u. s. w.), sei es gegen 
die Rechte und das Ansehen der Nationalversammlung oder gegen die durch 
die Dekrete vom 17. Februar, 1. März und 31. August 1871 eingesetzte 
Regierung, jede Veröffentlichung, die darauf abzielt, zum Umsturz dieser Re- 
gierung aufzureizen, wird mit den in Art. 1 des Dekrets vom 11. Aug. 1848 
angedrohten Strafen geahndet. Art. 2. Eine Zeitung, welche an einem dem 
Belagerungsstand unterworfenen Ort suspendirt oder unterdrückt worden ist, 
darf auf keinem andern Punkte des Landesgebiets gedruckt noch ausgegeben 
werden." (Das Haus geräth in stürmische Aufregung; durch die eifrige 
Conversation der Gruppen, welche über die eigentliche Tragweite der Vorlage 
nicht einig sind, wird die Sitzung de facto unterbrochen.) Marquis de Mor- 
nay beantragt die Vertagung der Debatte auf morgen; der Minister des 
Innern besteht auf einem sofortigen Beschluß über die Dringlichkeit v. La- 
rochefoucault-Bisaccia: Der Minister vergißt, daß wir unter einer 
provisorischen Regierung leben. Der Minister des Innern: Es scheint, 
daß ich mißverstanden worden bin. Die Vorlage hat den Zweck, ältere Ge- 
setze mit den gegenwärtigen Benennungen der obersten Gewalten in Einklang 
zu bringen. Aehnlich ist man auch im Jahre 1848 für eine Reihe von Ge- 
setzen vorgegangen, während das Kaiserreich freilich nicht Anstand nahm, zu 
seinem Schutz ohne weiteres ein Gesetz anzurufen, welches ausdrücklich zum 
Schutze der Republik erlassen worden war. Das Nähere haben die Motioe 
doch deutlich genug besagt, und ich gestehe (zur Rechten), daß mir Ihre Un- 
terbrechungen ganz unerklärlich sind. — Baragnon (von der Rechten) erhebt 
sich, da ruft eine Stimme auf der Linken: Sprechen Sie uns von dem von 
Antwerpen zurückgekommenen Manifest! Baragnon erklärt, daß er bereit 
ist, die Dringlichkeit zu votiren, wenn das Gesetz die Negation der constitui- 
renden Gewalt der Versammlung nicht in sich schließt. Der Minister des 
Innern weist mit Energie zurück, daß die Regierung einen Augenblick daran 
gedacht habe, der Kammer ihr constituirendes Recht zu bestreiten. „Sie 
wissen", sagt er, „gegen wen das Projekt gerichtet ist.“ 
24*
        <pb n="376" />
        372 Trankreich. 
22. Febr. Nat.-Versammlung: Die Fractionen der Rechten vermögen sich, 
wie vorauszusehen war, schließlich über das beabsichtigte gemeinsame 
Programm aller monarchischen Fractionen nicht zu einigen. 
Die äußerste Rechte wäre geneigt gewesen, das von der Rechten ausge- 
gangene ursprüngliche Programm ihrerseits zu unterzeichnen, nicht aber wie 
es vom rechten Centrum modifizirt ward, während hinwieder die Rechie diese 
Modificationen angenommen hatte. Das modifizirte Programm hatte im 
Ganzen nur 264 Unterschriften erhalten, 164 von der Rechten und 70 vom 
rechten Centrum. Die Rechte beschließt daher, das Programm nicht zu ver- 
öffentlichen und die öffentliche Meinung sieht in dem gescheiterten Project eine 
entschiedene Niederlage der monarchischen Fractionen. 
„ Der Cabinetschef des Hrn. Thiers, Barthélemy Saint-Hilaire 
antwortet im Auftrage des Präsidenten auf eine republikanische Adresse 
des Generalraths des Departements Meurthe et Moselle zu großem 
Aerger der monarchischen Fractionen in demselben entschieden republi- 
kanischen Sinn: 
".. Der Herr Präsident beauftragt mich, Ihnen zu den darin ausge- 
sprochenen Gesinnungen Glück zu wünschen. Er selbst hat zu wiederholten- 
malen, sei es von der Tribüne herab, sei es in amtlichen Schriftstlicken, die 
feste Versicherung gegeben, daß er entschlossen ist, das ihm anvertraute Gut 
der Republik unversehrt zu erhalten. Sie können überzeugt sein, daß alle 
seine Anstrengungen diesem Ziel gelten, und daß er sein Versprechen zu halten 
wissen wird. Das Gesetz, welches er gestern in der Nationalversammlung 
eingebracht hat (die Preßvorlage), ist ein neuer Beweis dafür. Wir versprechen 
uns von demselben die beste Wirkung. Ich für meinen Theil zweifle nicht, 
daß, wenn die Republik auch ferner dem Lande so große und werthvolle 
Dienste leistet, wie sie seit mehr als einem Jahre geleistet hat, Frankreich 
eine Regierungsform annehmen und unterstützen wird, welche ihm die Glier 
sichert, die es anstrebt: die Freiheit mit der Ordnung, die Sparsamkeit mit 
der Rechtschaffenheit, die Macht mit der Arbeit und der Liebe zum Vaterland. 
Einer der für die Republik günstigsten Umstände ist der, daß sie gegenwärtig 
die Ordnung in allen ihren Formen darstellt, und ich trage kein Bedenken, 
zu behaupten, daß sie nichts zu befürchten hat, wenn sie klug und maßvoll 
zu bleiben versteht; denn sie muß jetzt des Beistandes aller guten Bürger 
sicher sein, die nur irgend über ihre wahren Interessen aufgeklärt sind .. 
„ „ In Folge kriegsgerichtlichen Urtheils werden drei der Ermordung 
der Generale Lecomte und Thomas während der Commune Angeklagte 
erschossen, zwei andere zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe begnadigt. 
25. „ Graf Chambord, der allmälig drohender werdenden öffentlichen 
Stimmung der Bevölkerung Antwerpens weichend, ersucht seine Freunde, 
ihre Besuche bei ihm einzustellen und zieht sich zunächst nach Dort- 
recht zurück, um bald darauf wieder nach Froschdorf zurückzukehren. 
28. „ Nat.-Versammlung: Da der erste Anlauf, die ungeheure Kriegs- 
schuld an Deutschland durch eine Nationalsubscription zu decken, bereits 
sehr nachgelassen hat, so wird der Antrag gestellt auf Einsetzung einer 
Commission, welche Mittel zur schleunigen Befreiung des besetzten 
Gebietes ausfindig zu machen hätte, schließlich aber abgelehnt. Z„ 
Der Antrag wird vom Minister des Innern in Uebereinstimmung mit 
der Commission bekämpft, indem er ausführt, daß sich die Nationalversamm- 
lung und die Regierung keinem Fehlschlag aussetzen dürften, da ein solcher
        <pb n="377" />
        TFrankreich. 373 
noch verhängnißvoll werden könnte. Die wahre Nationalsubscription sei eine 
Anleihe; damit habe man schon einmal Erfolg gehabt, und es werde später 
abermals gelingen, Frankreich die Unterstltzung von ganz Europa zu ver- 
schaffen. 
— Febr. Die Bevölkerung der Stadt Paris ist nach offiziellen Angaben 
seit 1869, wo es 1,825,274 Einwohner zählte, auf 1,500,000 herab- 
gesunken. 
1. März. Nat.-Versammlung: Die Discussion über die Petitionen der Ka- 
tholiken zu Gunsten des Papstes wird immer wieder verschoben. 
„ „ Der Gesandtsposten bei der Regierung des Königs von Italien 
wird endlich wieder besetzt und zwar in der Person des entschieden 
nicht clericalen Hrn. Fournier, der alsbald nach Rom abgeht. 
„ —4. März. Ein Proceß gegen den ehemaligen bonapartistischen Prä- 
fecten Janvier de la Motte in Rouen legt die ganze scandalöse 
Wirthschaft der imperialistischen Satrapen an den Tag. Der Finanz- 
minister Pouyer-Quertier legt ein dem Angeklagten günstiges Zeugniß 
ab und bricht sich damit in der öffentlichen Meinung selbst den Hals. 
Der Angeklagte wird von den Geschwornen freigesprochen. 
„ Die Nationalsubscription für Befreiung des Territoriums wird 
ganz eingestellt. 
3. „ Nat.-Versammlung: hat bis jetzt im Gesammtbetrage von 475 Mill. 
neue Steuern bewilligt. 
„ „ Ministerkrisis: Pouyer-Quertier sieht sich in Folge seines Zeug- 
nisses im Proceß Janvier de la Motte genöthigt, seine Demission als 
Finanzminister einzugeben, und Hr. Thiers, sie anzunehmen. 
4.— 14. März. Nat.-Versammlung: genehmigt einen von der Regierung 
zur Vorlage gebrachten und von der Commission noch bedeutend ver- 
schärften Gesetzesentwurf gegen die sog. Internationale nach ziemlich 
langwierigen Debatten in folgender Fassung (den § 1 mit 493 gegen 
106 Stimmeng: 
6 1. Jede internalionale Gesellschaft, die gleichviel unter welchem Namen 
und insbesondere auch unter dem Namen: Asscciation Internationale des 
Travailleurs, darauf abzielt, zur Arbeitseinstellung, zur Abschaffung des 
Eigenthumsrechtes, der Familie, des Vaterlandes, der Religion und der freien 
Ausübung der Culte aufzureizen, stellt durch die bloße Thatsache ihrer Existenz 
und ihrer Verzweigungen auf französischem Gebiet ein Attentat auf die öffent- 
liche Ruhe dar. &amp; 2. Wer nach dem Erlasse dieses Gesetzes sich noch in die 
Asscciation Internationale des Travailleurs oder in irgend eine andere Ge- 
sellschaft, die sich zu denselben Lehren bekennt und dasselbe Ziel verfolgt, auf- 
nehmen läßt oder weiter seine Mitgliedschaft bethätigt (ou aura fait acte 
Taftllic), wird mil Gefängniß von drei Monaten bis zu zwei Jahren und 
mit einer Geldbuße von 50 bis 1000 Frocs. bestraft. Es können ihm ferner 
alle in Art. 42 des Strafgesetzbuches aufgezählten bürgerlichen und Familien- 
rechte auf einen Zeitraum von mindestens fünf und höchstens zehn Jahren 
aberkannt werden. Der Ausländer, welcher in Frankreich seinen Eintritt in 
eine jener Gesellschaften vollzieht, verfällt denselben Strafen. &amp; 3. Die Ge- 
sängnißstrafe kann auf fünf Jahre und die Geldstrase auf 2000 Frs. gegen
        <pb n="378" />
        374, 
TFrankreich. 
alle Franzosen oder Ausländer erhöht werden, welche ein Amt in einer dieser 
Gesellschaften angenommen oder wissentlich für ihre Ausbreitung mitgewirkt 
haben, sei es indem sie Zeichnungen zu ihrem Vortheil entgegengenommen 
oder veranlaßt, sei es indem sie ihr collektive oder vereinzelte Beitrittserklär= 
ungen verschafft, sei es endlich, indem sie ihre Lehren, Aufrufe oder Rund- 
schreiben verbreitet haben. Sie können ferner nach Ablauf ihrer Strafe auf 
mindestens fünf und höchstens zehn Jahre unter polizeiliche Aufsicht gestellt 
werden. Endlich soll jedes nach diesem Gesetz verurtheilte Individuum auf 
zehn Jahre allen für Ausländer zulässigen Polizeimaßregeln unterworfen sein. 
#4. Mit Gefängniß von einem bis zu sechs Monaten und mit einer Geld- 
buße von 50 bis zu 500 Frcs. wird bestraft, wer wissentlich ein Local für 
eine oder mehrere Versammlungen irgend einer Gruppe oder Sektion einer 
der erwähnten Gesellschaften miethweise oder unentgeltlich hergibt, — vorbe- 
haltlich der schärferen Strafen, mit welchen der Code pénal die einer solchen 
Handlung Schuldigen bedrohen mag. §8 5. Der Art. 463 des Strafgesetz- 
buchs (Herabsetzung der Strafen wegen mildernder Umstände) findet auch auf 
die in den vorstehenden Artikeln angedrohten Strafen Anwendung. 
Die Debatte wirft gelegentlich auch einige Streiflichter auf die Agitation 
in Elsaß= Lothringen. Scheurer-Kestner muß den Protesten der Rechten 
gegenüber aufrechterhalten, daß die clericale Partei mehreren Arbeitseinstellungen 
im Elsaß nicht fremd geblieben sei. Ein in dem Patois des Landes redigirte 
Zeitung, welche notorisch von den Clericalen beeinflußt wurde, habe in einer 
Reihe von Artikeln, die kurz vor den Strikes erschienen seien, die Arbeiter 
gegen ihre Brodherrn aufgehetzt. Keller kann nur mit tiefem Schmerze 
solche Anklagen gegen die Geistlichkeit des Elsasses erheben hören, welche so 
viele Beweise von französischem Patriotismus gegeben. Die im Provinzijargon 
geschriebenen Localblätter, die sich vielleicht zu eifrig der Arbeiter angenommen 
hätten, seien von Priestern weder gegründet noch redigirt; zur Zeit der Arbeits- 
einstellungen habe die Geistlichkeit allenthalben gegen dieselben gepredigt. 
Scheurer-Kestner: Das Blatt, von welchem ich spreche, wurde von Abbés 
redigirt und sogar von einem Abbé unterzeichnet. 
  
5. März. Nat.-Versammlung: Der clericale General du Temple wünscht 
die Regierung über die Bezichungen Frankreichs zum päpstlichen Stuhle 
zu interpelliren. Die Nationalversammlung weist die Interpellation 
auf drei Monate zurück. Chesnelong fragt: ob die Regierung damit 
einverstanden sei, daß die Petitionen der Katholiken gegen Ende der 
nächsten Woche zur Discussion gelangen. Graf Rémusat antwortet 
bejahend. · 
„ Der Handelsminister de Goulard, der sich stark den monarchischen 
Fractionen zuneigt und lange zum Gesandten beim König von Italien 
ernannt war, ohne je dahin abzugehen, wird provisorisch zum Finanz- 
minister ernannt. 
„ Sechs wegen Beleidigung der Nationalversammlung oder vielmehr 
der monarchisch-elericalen Mehrheit derselben angeklagten Provinzblätter 
werden sämmtlich von den Geschwornen freigesprochen. 
8.— 12. März. Nat.-Versammlung: Commissionsverhandlungen über die 
Preßnovelle Lefranc. 
Die Commission hat den Regierungsentwurf sehr wesentlich modifizirt 
und beharrt trotz der Vorstellungen des Hrn. Thiers auf der beschlossenen 
Fassung des Art. 1 mit 9 gegen 6 Stimmen; den Art. 2 streicht sie gänzlich, 
will jedoch bezüglich des letzteren dem Präsidenten der Republik durch eine
        <pb n="379" />
        Frankreich. 375 
Deputation von drei Mitgliedern auseinandersetzen lassen, daß sie diese Be- 
stimmung nur deßhalb verwerfe, weil sie eine Ausdehnung des Belagerungs- 
zustandes auf ganz Frankreich involviere, eine so ernste Maßregel aber nicht 
bloß beiläufig in einer Preßnovelle angeordnet werden könne. Die Novelle 
würde nach der Commission lauten: „Erster und einziger Artikel. Jeder Angriff 
durch eines der im Art. 1 des Gesetzes vom 17. Mai 1819 vorgesehenen 
Mittel (Wort, Schrift, Bild u. dgl.), sei es gegen die Rechte und die Autorität 
der Nationalversammlung oder gegen die Rechte und die Autorität der durch 
die Dekrete und Entschließungen der Nationalversammlung errichteten Regie- 
rung, wird mit den im Art. 1 des Dekrets vom 11. August 1848 ange- 
drohten Strafen belegt. Diese Bestimmung darf dem Recht der freien Dis- 
cussion über die Verfassungsfragen keinen Eintrag thun.“ Wie man sieht, ist 
der Artikel so gefaßt, daß er nicht bloß für die gegenwärtige, sondern auch 
für jede Regierung, welche die Nationalversammlung künftig einsetzen könnte, 
seine Giltigkeit hat. Woran die Rechte sich in der Regierungsvorlage stößt, 
das ist nicht die durch den Entwurf beabsichtigte Einschränkung des Rechts 
der freien Meinungsäußerung, sondern die Bekräftigung, welche derselbe für 
die herrschende, d. i. die republikanische Staatsform enthält. „Die von der 
Nationalversammlung eingesetzte Regierung“ (le gouvernement institué, nicht 
blos le gouvernement établi, welches Wort nur einen faktischen und vorlber- 
gehenden Zustand bedeuten würde), „Umsturzversuche gegen die bestehende Re- 
gierung“ — das sind die Ausdrücke und Begriffe, welche die monarchischen 
Parteien nicht zulassen zu dürfen glauben; noch weniger wollen sie den De- 
kreten und Resolutionen, mit denen der gegenwärtige in ihren Augen provi- 
sorische und zu jeder Stunde widerrufliche Zustand gegründet wurde, durch 
namentliche Anführung die Sanction von Grundgesetzen geben. Die Regierung 
ihrerseits, welche immer sichtlicher in das republikanische Fahrwasser einlenkt, 
bedient sich der bonapartistischen Umtriebe nur als eines Vorwands um der 
Nationalversammlung eine neue Bekräftigung des durch den Rivet'schen Antrag 
geschaffenen constitutionellen Zustandes abzuzwingen. Eine sehr bezeichnende 
Aeußerung läßt Hr. Thiers in der Commission fallen: „Ich muß anerkennen, 
daß, wenn wir gut regieren, unser Erfolg der Staatsform zu statten kommen 
muß, die uns als Depot anvertraut worden; darum darf man aber nicht von 
uns verlangen, daß wir schlecht regieren.“ Wie man fieht, handelt es sich 
im Grunde um ganz andere Dinge, als um eine Preßnovelle: Hr. Thiers 
will, nachdem er durch den Brief des Hrn. Barthélemy Saint-Hilaire das 
Terrain hatte sondiren lassen, einen Schritt weiter in republikanischer Richtung 
thun, und die Rechte scheint entschlossen sich dem mit ihrem numerischen Ueber- 
gewicht zu widersetzen. Die Fassung der Commission convenirt der Regierung 
eben darum ganz und gar nicht und sie ist schließlich mit der Commission 
einverstanden, die ganze Angelegenheit wenigstens bis nach den Osterferien, 
vielleicht ad calendas graecas zu vertagen. Die Regierung ist, wenn sie von 
ihrem Versuche der Vorlage einen staatsrechtlichen Charakter abstehen muß, 
an einem bloßen Strafgesetz gegen die Presse nicht viel gelegen, und sie läßt 
nun plötzlich in ihren Organen verbreiten: daß die bonapartistischen Umtriebe, 
welche ihr nur einen Vorwand abgaben, in der letzten Zeit an Intensität 
bedeutend verloren haben. Uebrigens beschließt selbst die republikanische Linke, 
welche der Regierung bisher in dieser Frage treu geblieben, in einer Partei- 
versammlung, gegen die Novelle Lefranc zu stimmen. Dagegen läßt sich 
die Partei in der nämlichen Berathung durch die Generale Billot und Fré- 
bault für den von der Regierung vorgelegten Armee-Etat gewinnen; die 
beiden Fachmänner führen aus, daß ein mit den Armeen der großen Mili- 
tärstaaten auf gleicher Stufe stehendes französisches Heer ohne Opfer nicht 
herzustellen sei. 
13. März. Frankreich kündigt England den Handelsvertrag von 1860.
        <pb n="380" />
        376 
Trankreich. 
Der Schluß= und Haupttheil der Depesche des Ministers des Auswärtigen, 
Graf Remusat, nachdem vorher der bisher ohne Erfolg geführten Unterhand- 
lungen gedacht worden, lautet: „Wir haben lange gehofft, diese Kündigung 
vermeiden zu können; wir fürchteten, dieselbe könnte als der Anfang einer 
commerziellen Revolution angesehen werden, sie könnte Interessen, welche auf 
frühere Conventionen gegründet sind, zu plötzlich stören; schließlich, sie möchte 
von befangenen Gemüthern als ein Zeichen der Kälte zwischen zwei Nationen 
ausgelegt werden, die doch nur von einem Verlangen nach beständigem guten 
Einvernehmen und nach gegenseitigem Verständniß beseelt sind. Aber die Er- 
klärungen der Regierung der Königin beruhigen uns wieder vollständig. Wir 
lesen in der Depesche, welche uns mitgetheilt worden ist, daß sie in der Kün- 
digung des Vertrages zwar einen Schritt zu seiner definitiven Abschaffung 
sehe, hierin jedoch keineswegs eine Schranke gegen zukünftige Unterhandlungen 
erblicke. Wir lesen ferner, daß, was auch immer das Ergebniß der Erörterung 
sein mag, England stets danach streben wird, einer Aendcrung in der Herz- 
lichkeit der Beziehungen zwischen den beiden Ländern vorzubeugen; und schließ- 
lich, daß die britische Regierung zwar nicht die Absicht habe, sich auf einen 
Tarifkrieg einzulassen, daß sie aber gleich uns einen großen Werth auf die 
Wiedererlangung ihrer Fiscalfreiheit legen würde. Dieses sind auch unsere 
Geflhle. Für uns wäre fiscalische Freiheit in der That sehr werthvoll, ja 
sogar nothwendig zu einer Zeit, wo wir aller unserer Hilfsquellen bedürfen, 
um außerordentliche Lasten zu tragen. Diese Erwägung vor allen Dingen 
ist es, welche uns zu dem Wunsche bringt, von den Einschränkungen befreit 
zu sein, wie eine Reihe von Handelsconventionen sie — was uns betrifft — 
dem Rechte der Besleuerung, welches jede Nation besitzt, auferlegt hat. Um 
uns aus dieser Art von Hilflosigkeit herauszuziehen, haben wir uns veran- 
laßt gesehen, den Verpflichtungen, welche zahlreiche Handelsverträge uns auf- 
erlegt haben, eine Grenze zu setzen, sobald wir die Macht dazu haben. Der 
eine Handelsvertrag, welcher uns Großbritannien gegenüber bindet, ist der 
erste, welcher einen Termin erreicht hat, wo er auf regelrechte Weise anullirt 
werden kann. Mit Gewißheit können wir selbst nicht mehr auf die Möglichkeit 
der Veränderungen rechnen, welche für uns nothwendig wären. Wir sind 
deßhalb gezwungen, auf die Abschaffung des Vertrages vorzubereiten, indem 
wir denselben jetzt kündigen. Im Vertrauen auf unsere Absichten, entschlossen, 
von der uns zurückgegebenen Freiheit nur mit großer Mäßigung Gebrauch 
zu machen, indem wir entweder neue Conventionen abschließen, oder lieber 
noch, indem wir selbst die Gesetze über unser Handelsregime feststellen, haben 
wir diesen Schritt unter dem Drucke eines öffentlichen Interesses gethan, welches 
nicht mißverstanden werden kann. Wollen Sie daher, Herr Botschafter, dem 
ersten Staatssekretär Ihrer britischen Majestät kund machen, daß unserer An- 
sicht nach die zu Kraft bestehende Wirkung des Vertrages vom 23. Januar 
1860 in einem Jahre von dem Tage an, an welchem Sie ihm unsere Ab- 
sichten mittheilen, aufhören wird. Sie wollen uns die Thatsache sofort an- 
zeigen, damit sie in der geeigneten Weise den Handel und Gewerbe treibenden 
Klassen bekannt gemacht werden könne."“ 
14. März. Nat.-Versammlung: Die katholischen Petitionen werden wieder 
15. 
vertagt. « 
„ Nat.-Versammlung: Beginn der Budgetdebatte, die der Präfekt 
der Budgetcommission damit einleitet, daß noch Steuern im Betrage 
von 160 Mill. aufzubringen seien. Hrn. Thiers tritt von vornherein 
aufs nachdrücklichste für die Erhöhung des Militärbudgets ein, prote- 
gan *% lebhaft dagegen, daß dieß im Sinne eines Revanchekrieges 
geschehe.
        <pb n="381" />
        Frankreich. 377 
Thiers, „zufällig anwesend und ganz unvorbereitet", wie er sagt, ergreift 
das Wort, um zunächst einen Redner, der Ersparnißvorschläge in Aussicht 
stellt, spöttisch abzufertigen. Das Budget, wie es vorliegt, fährt Thiers fort, 
ist nicht von uns verschuldet; wir haben es durch den Krieg, um die unge- 
heure Summe von 8 Milliarden erhöht vorgefunden, nicht eine neue Ausgabe, 
die nicht der Vergangenheit zur Last fiele. Thiers ergeht sich dann in die 
Details, bespricht das Verhältniß zur Bank. Die einzige Ausgabe, welche 
der jetzigen Regierung angehört, ist nach Thiers die für die Armee. „Ich 
glaube nicht,“ sagt er in dieser Beziehung, „daß wir vergeßlich genug sind, 
um nicht zu begreifen, daß nach den Unglücksfällen, die uns heimgesucht, wir 
uns auf die Wiederherstellung der Kraft unserer Armee verlegen müssen. 
Dieses ist eine Nothwendigkeit, weil die Armeen Frankreichs nicht die größten 
Demüthigungen — denn die französischen Armeen haben sich muthig geschlagen 
— sondern den größten Nachtheil in Folge des Mangels an Vorsicht der da- 
maligen Regierung erlitten haben. Und weit davon entfernt, daüber verlegen 
zu sein, daß ich für die Armee Geld verlange, bin ich stolz darauf, denn es 
gehört ein gewisser Muth dazu, eine Vermehrung für die Vertheidigung zu 
verlangen. Aber ich verlange das Geld nicht für die Revanche. Nein! Nicht 
für den Krieg fordere ich eine Vermehrung der Ausgaben des Kriegsbudgets; 
ich sordere sie, damit Frankreich wieder den Einfluß erhalte, auf den es ein 
Recht hat und den es immer hatte; ich verlange die Vermehrung für das 
Kriegsbudget, damit Frankreich nicht eine Illusion, sondern eine Armee habe! 
(Beifall.) Die Armee muß die ganze Kraft der Constitution wieder erhallen, 
welche sie besaß, und die sie, ich hoffe es, bald Dank Ihres Patriotismus und 
Ihrer Einsicht wieder erlangen wird." (Lebhafte Billigung.) So Thiers über 
die Armee, für die er 80 Mill. (die außerordentlichen Ausgaben, die man be- 
reits gemacht hat und die man noch zu machen gedenkt, nicht mit einbegriffen) 
mehr verlangt, als das Kaiserreich für dieselbe in Anspruch nahm. Die 
Kammer wagt keinen Protest gegen die Forderungen des Hrn. Thiers. Man 
muß sich aber wohl fragen, ob Hr. Thiers, der letztes Jahr für die Armee 
128 Millionen mehr verausgabte, als das Budget bewilligt hatte, der seit 
dem 1. Januar die 480 Millionen, die er für das Kriegsbudget verlangt, 
schon Überschritten hat und im Begriff steht (angeblich für Festungsbauten), 
noch weitere 200 Millionen zu verlangen, sich ungeachtet seiner entgegengesetzten 
Versicherungen nicht mit dem Hintergedanken herumträgt, jede Gelegenheit zu 
benutzen, die Frankreich alles das zurückzugeben verspricht, was es im letzten 
Kriege eingebüßt hat. 
16. März. Nat.-Versammlung: Bischof Dupanloup dringt auf endliche 
20. 
22. 
25. 
Behandlung der kath. Petitionen. 
„ Nat.-Versammlung: Budgetdebatte: Die Versammlung verwirft 
mit 444 gegen 224 Stimmen eine Verminderung der Subvention 
für die Pariser Theater. 
„Nat.-Versammlung: Die katholischen Petitionen sind endlich auf 
der Tagesordnung. Hr. Thiers erklärt die Discussion derselben für 
inopportun, Bischof Dupanloup gibt sich damit zufrieden und die 
Petitionen werden auf unbestimmte Zeit bei Seite gelegt. 
„ Nat.-Versammlung: Es gelangt der Bericht des Admirals Chasse- 
loup = Laubat Namens der Armeecommission zur Vertheilung. Hr. 
Thiers und die Commission haben sich geeinigt, aber über die Haupt- 
frage, die Stellvertretung, nicht verständigen können. 
Der Bericht stellt hinsichtlich der Rekrutirung folgende Grundsätze auf: 
1) persönliche Dienstpflicht für jeden Franzosen, der nicht untauglich befunden
        <pb n="382" />
        378 
Trankreich. 
worden ist; 2) Verpflichtung für jeden Franzosen von seinem 20. bis zu seinem 
40. Jahr dem Nufe des Vaterlandes zu folgen, wenn es sich um die innere 
Sicherheit und Vertheidigung handelt; 3) Ausschließung der Abwälzung dieser 
Pflicht auf andere; 4) Keine Entschädigung für diejenigen, welche freiwillig in 
die Armee eintreten; 5) Untersagung jeder politischen Thätigkeit in der Armee; 
6) Abschaffung jedes bewaffneten Corps, welches nicht der Armee angehörte 
und unter der Militärautorität und -Gesetzgebung stünde; 7) Erforderniß der 
französischen Nationalität für den Eintritt in die Armee und Ausschließung 
der mit entehrenden Strafen belegten Individuen aus derselben. Es geht aus 
diesem Bericht hervor, daß in der Frage der Stellvertretung, also implicite 
der allgemeinen Dienstpflicht, eine Verständigung zwischen Regierung und 
Commission noch immer nicht erzielt worden ist; die Commission will die 
Stellvertretung einfach abschaffen, während die Regierung dieselbe zur Schonung 
gewisser Carrièren und büurgerlichen Verhältnisse für unentbehrlich erachtct. 
In der Commission ist das Princip der allgemeinen Dienstpflicht ohne Stell- 
vertretung mit allen gegen eine einzige Stimme angenommen worden; sie 
besteht aus 45 Mitgliedern, worunter 4 Admirale, 10 Generale und 2 Ober- 
sien. Den Vorsitz führt Hr. v. Lasteyrie; ihre Vicepräsidenten sind General 
Baron Chabaud-Latour und Admiral v. Montaignac. 
26. März. Der Gemeinderath von Paris beschließt, außer dem ordentlichen 
28. 
29. 
30. 
Budget 18 Millionen für den Bau neuer Schulhäuser zu verwenden, 
welche ausschließlich für Laienschulen bestimmt sind, während es ihm 
von der Regierung angeblich aus Gründen confessioneller Gleichberech- 
tigung verwehrt wird, die bisherigen Subventionen für clericale Schulen 
und Lehrer wesentlich zu vermindern oder ganz zu unterdrücken. 
„ Nat.-Versammlung: votirt sehr cursorisch eine Reihe von Abschnitten 
des Budgets und beschließt, sich vom 30. März bis 15. April zu 
vertagen. Nach dem Wiederzusammentritt soll dann sofort die Debatte 
über die Besteuerung der Rohstoffe beginnen. Hr. Thiers erklärt vor- 
läufig in der Budgetcommission, man dürfe nicht im Budget durch 
künstliche Mittel das Gleichgewicht halten, er bestehe auf Herstellung 
eines soliden Steuersystems, welches Vertrauen einflöße und wirkliche 
Garantieen biete Angesichts der Anleihe, welche die Evacuation des 
Territoriums beschleunigen solle. 
„ Frankreich kündigt auch Belgien den mit ihm bestehenden Handels- 
vertrag. 
b„ Nat.-Versammlung: Die Regierung legt derselben einen Gesetzes- 
entwurf vor, der die Herstellung eines Liquidations-Conto's für die 
verschiedenen aus dem Kriege herrührenden Staatslasten bezweckt. Diese 
Lasten beziffern sich auf die Summe von 535 Millionen theils für 
Wiederherstellung des erforderlichen Kriegsmaterials, theils an Indem- 
nitäten für Paris und die Departements. 
„ Die Budgetcommission der Nationalversammlung schließt ihre Be- 
rechnungen und fixirt den durch den Krieg für Frankreich erwachsenen 
Verlust auf 7½ Milliarden an Kapital, und auf einen Gebietsverlust 
(Elsaß-Lothringen), dessen jährliches Reinerträgniß für den Staat sich 
auf 60 Millionen belaufen hat.
        <pb n="383" />
        Frankrelch. 379 
2.— 15. April. Session der Generalräthe: eine ganze Reihe derselben spricht 
4. 
11. 
12. 
14. 
sich wiederum für obligatorischen Schulunterricht und für allgemeine 
Wehrpflicht aus. 
„ Ein Dekret des Präsidenten der Republik befiehlt, 20 bisher nur 
provisorische Infanterieregimenter definitiv in den Heereskörper aufzu- 
nehmen und dieselben von je 3 auf 4 Bataillone zu erhöhen. 
„ Der Erzbischof von Paris promulgirt die Concilsbeschlüsse, ohne 
vorher die Zustimmung der Regierung eingeholt zu haben, obgleich 
das Concordat eine solche Promulgation ohne diese Zustimmung aus- 
drücklich verbietet. 
„ Der Herzog von Gramont, der französische Minister des Auswär- 
tigen zur Zeit des Ausbruchs des Krieges, veröffentlicht folgende Note 
in französischen und englischen Journalen: 
„Es ist das Gerücht in Umlauf gesetzt worden, daß der Siegelbewahrer 
den Herzog von Gramont zu sich beschieden habe, um ihn wegen des Ver- 
schwindens der diplomatischen Aktenstücke zu verhören, welche der Herzog nach 
seinem eigenen Geständnisse am 8. Aug. 1870 dem Fürsten Latour-d'Auvergne 
übergeben und die der Letztere am 4. September an einen sicheren Ort außer- 
halb Frankreichs geschickt hat. Dieses Gerücht entbehrt jeder Begründung. Was 
die fraglichen Aktenstücke betrifft, wurden dieselbe als das persönliche Eigenthum 
Napoleon's III. angesehen. Die Originale davon waren dem Minister für den 
Fall zur Verfügung gestellt worden, daß er den Vertretern Oesterreichs und 
Italiens gegenüber von ihnen Gebrauch zu machen hätte. Sie bestanden aus zwei 
Vertragsentwürfen, von denen der eine zwischen Frankreich und Italien, der andere 
zwischen Frankreich und Oesterreich abgeschlossen war; der erste war von der Hand 
Viktor Emanuels geschrieben, der in diesem Falle ohne Vorwissen seines Cabinets 
gehandelt hatte, und beide waren von eigenhändigen Schreiben der betreffenden 
Souveräne begleitet. Jeder dieser Verträge bestand aus 4 Artikeln und ent- 
hielt die Bezeichnung der Punkte an der Grenze, wo die verbündeten Armeen 
in Frankreich und in Deutschland einrücken sollten, um ihre Bewegungen mit 
denjenigen unserer Truppen in Einklang zu bringen. Als der Krieg begann, 
waren diese Aktenstücke noch nicht unterzeichnet, und nach der Schlacht von 
Wörth gaben der König von Italien und der Kaiser von Oesterreich den Ge- 
danken auf, Frankreich zu Hilfe zu kommen. Unter diesen Umständen beschloß 
(der inzwischen verstorbene) Hr. v. Latour-d'Auvergne, da es ihm namentlich 
am Herzen lag, die beiden Souveräne nicht zu compromittiren, jene Aktenstücke 
nicht in den Händen der siegreichen Emeute zu lassen, und beförderte sie nach 
einem Orte außerhalb Frankreichs.“ 
Die republikanischen Vlätter bemerken dazu sehr bestimmt: „Es ist voll- 
kommen richtig, daß Hr. v. Latour-d'Auvergne am 4. September die auf die 
letzten Unterhandlungen der kaiserlichen Regierung bezüglichen Aktensammlungen 
zur Versendung nach England aufgab; es ist aber nicht minder richtig, daß 
diese Aktensammlungen Frankreich niemals verlassen haben und daß, um mit 
dem Minister von 1870 zu sprechen, „die siegreiche Emeute“ jene Akten gegen- 
wärtig in ihren Archiven hat. Die Veröffentlichung der kostbaren Handschreiben, 
von welchen die Erklärung spricht, kann ja, nachdem die Sache selbst an den 
Tag gebracht worden, die betreffenden Souveräne nicht mehr bloßstellen. Die 
Agentur von Chiselhurst ist also verpflichtet, zu sprechen, wofern sie sich nicht 
der Anklage aussetzen will, eine grobe Verleumdung in Umlauf gesetzt zu 
haben. Wir gewärtigen ihre Enthüllungen.“ 
* Die Negierung beschließt auf das Drängen Englands, die seit
        <pb n="384" />
        380 Frankreich. 
dem Kriege von ihr wieder eingeführte Paßplakerei an der belgischen 
Grenze und längs des Canals wieder fallen zu lassen. 
15. April. Das Zuchtpolizeigericht von Bordeaux verurtheilt auf die Klage 
des Cardinal-Erzbischofs dieser Stadt den Abbé Jungqua, der die An- 
erkennung der Unfehlbarkeit des Papstes abgelehnt und dafür excom- 
municirt worden war, wegen gesetzwidrigen Tragens des geistlichen 
Gewandes zu einer Gefängnißstrafe von 6 Monaten. Das Strafmaß 
ist immerhin noch das niedrigste, welches das Gesetz vorgesehen hat. 
— „ Ganmbetta macht eine Agitationsreise durch einen ansehnlichen Theil 
Frankreichs und deutet dabei sein Programm an. 
Dasselbe verlangt, nachdem es sich für die Aufrechlerhaltung der Nepublik, 
die allein Ordnung und Freiheit geben könne, ausgesprochen und die Monarchie 
für unmöglich erklärt hat, nur zwei Dinge: nämlich eine „bewaffnete Nation“ 
und eine „unterrichtete Nation"“. „Eine unterrichtete und bewaffnete Nation“, 
so fügt Gambetta hinzu, „damit sie der französischen Familie Bevölkerungen 
(Elsaß-Lothringen) zurückgebe, die am Tage zurückkommen werden, wo Frank- 
reich moralisch restaurirt, materiell reorganisirt und durch die wahre Anwen- 
dung staatsökonomischer Gesetze, welche allen Hilfsquellen die Kraft zu ihrer 
Entstehung geben werden, wieder auferstanden sein wird. Dann wird man 
einem Schauspiel anwohnen, das keine Illusion, kein Traum sein wird: wie 
Frankreich die Stellung wieder einnimmt, die keine andere Nation ausfüllen 
kann, eine Stellung, die nothwendig, unumgänglich nothwendig nicht allein 
für uns, sondern für die Civilisation der Welt ist.“ 
19. „ Auch die Schweiz verlangt die Wiederabschaffung der neuerdings 
eingeführten Paßplakerei an ihrer Grenze. 
22. „ Nat.-Versammlung: beschließt, erst die Wiederherstellung des Staats- 
raths, dann die Wehrverfassung und nach dieser die Frage der Be- 
steuerung der Rohstoffe zu behandeln. 
Thiers besteht dringend auf der Reorganisation des Staatsraths, 
den er, ein Bewunderer des Napoleonischen Concordats und der organischen 
Artikel, schon gegenüber den Bischöfen nicht entbehren kann, da er das Voll- 
zugsorgan und die Gerichtsbehörde des Concordats, der Disciplinargerichtshof 
für die Bischöfe ist, die schon während der Emeute begonnen und seither fort- 
gefahren haben, das Concordat und die organischen Artikel im Interesse „der 
Freiheit der Kirche“ als nicht mehr zu Recht bestehend zu betrachten. Bezüglich 
der Armeereform aber muß sich Hr. Thiers schon aus der kurzen Verhandlung 
überzeugen, daß die allgemeine Wehrpflicht der einzige Punkt ist, in 
welchem alle Gruppen in der Nationalversammlung und die Generalräthe 
aller Departements unter sich und mit der Nationalversammlung einig find. 
Die Dringlichkeit wurde eben so sehr von Gambetta als von den Legitimisten 
der weißen Fahne anerkannt. 
24. „ Hr. Thiers ernennt de Goulard definitiv zum Finanzminister, Teisserenc 
de Bort zum Handelsminister. Beide gehören dem rechten Centrum, 
also der gemäßigt monarchischen Partei an. Ferner ernennt er Hru. 
Barodet, den Adjuncten des verstorbenen Maire Henon, einen entschie- 
denen Republikaner und Gegner der Clerikalen, zum Maire von Lyon, 
als den ersten auf der Liste, welche der Gemeinderath von Lyon der 
Regierung unterbreitet hatte. Die clerical-monarchische Majorität der 
Nationalversammlung ist mit der Ernennung der beiden Minister sehr
        <pb n="385" />
        Frankreich. 881 
einverstanden, über diejenige des neuen Maire von Lyon, der zweit- 
größten Stadt des Landes, mit ihrem sehr anticleriealen Gemeinde- 
rath dagegen sehr unzufrieden. 
26. April. Nat.-Versammlung: verwirft mit 8345 gegen 247 Stimmen die 
Erlaubniß freier öffentlicher Versammlungen vor den Generalraths- 
wahlen, wie es vor den Abgeordnetenwahlen gesetzlich erlaubt ist. 
1. Mai. Nat.-Versammlung: Die Regierung erleidet in der Frage der 
2. 
4. 
5. 
Reorganisation des Staatsraths eine Niederlage. Der Antrag, die 
Ernennung des Staatsraths der Regierung zu überlassen, wird mit 
338 gegen 316 Stimmen verworfen und soll die Wahl durch die Na- 
tionalversammlung erfolgen. 
„ Graf Harcourt, der Botschafter bei der römischen Curie, der über 
die Ernennung des Hrn. Fournier zum Gesandten bei der italieni- 
schen Regierung unzufrieden ist, wird nach London versetzt und Baron 
Bourgoing an seine Stelle nach Rom ernannt, der indeß dem Papste 
persona gratissima ist. 
„ Die Regierung gesteht dem Untersuchungsrathe über die während 
des Krieges eingegangenen Capitulationen endlich die Veröffentlichung 
ihrer motivirten Gutachten zu. 
„ Nat.-Versammlung: Der Herzog v. Audriffet-Pasquier legt ihr 
als Präsident der dafür niedergesetzten Commission den Bericht über 
die Prüfung der Lieferungsrechnungen des Kriegsministeriums wäh- 
rend des Krieges vor und die Versammlung genehmigt die Anträge 
der Commission. 
Die Commission hatte schon ein erstesmal im September v. J. über diesen 
Gegenstand Bericht erstattet, damals wurden die amerikanischen Rechnungen 
erledigt. Diese Rechnungen beliefen sich auf 336 Millionen; die nun vorlie- 
genden englischen für Ausrüstungsgegenstände auf 116 Millionen. Der Be- 
richt enthüllt schonungslos zahlreiche Betrügereien und zu allgemeinem Er- 
staunen den Zustand der Arsenale und die Vorräthe an Kriegsmaterial im 
Augenblick, wo das Kaiserreich Frankreich in den Krieg mit Deutschland stürzte. 
Die Verantwortlichkeit lastet nach Meinung der Commission auf dem Marschall 
Leboeuf, dem Grafen Palikao und der Regierung der Nationalvertheidigung. 
Der Bericht schließt mit den Worten: „Ein Land kann sich wieder aufrichten, 
wenn es den Muth hat, seinen Fehlern ins Angesicht zu blicken und sie wieder 
gut zu machen. Publizität ist dafür das einzige Mittel. Jenen Elenden nur, 
welche im Augenblick der Gefahr bloß an schnöden Gewinn dachten, steht als 
schweigsame Dulderin unsere brave Armee entgegen. Tie Armee hat uns im 
Jahre 1848 und 1871 gerettet; sie ist bereit, uns auch jetzt zu retten, und 
sie ist die Schule, in welche man diejenigen schicken muß, die den franzöfischen 
Charakter verleugnet haben, der vor Allem auf der Ehre beruht. (Beifall. 
Die Armee ist die große Schule der zukünftigen Generationen. (Neuer Beifall. 
Die Commission wollte in dieser Nichtung auch ihren bescheidenen Theil haben; 
sie wollte auch ihrerseits einen Stein zu der vollständigen Herstellung unferer 
militärischen Kräfte hinzufügen, zu der materiellen und moralischen Verjüngung 
der Armee.“ (Stürmischer Beifall.) 
„ Nat.-Versammlung: Die bez. der Frage wegen Besteuerung der
        <pb n="386" />
        382 Trankreich. 
Nohstoffe niedergesetzte Commission beschließt mit 16 gegen 7 Stim- 
men, auf Verwerfung dieser Besteuerung anzutragen und dagegen drei 
neue Steuern im Betrage von 95 Millionen vorzuschlagen, welche für 
die Bedürfnisse des Jahres 1873 ausreichten. 
7. Mai. Nat.-Versammlung: Der Kriegsminister legt einen Antrag bez. 
der Zusammensetzung des Kriegsgerichts vor, das über den Marschall 
Bazaine urtheilen soll. Die Vorlage wird an eine Commission ge- 
wiesen. 
11. „ Die Commission für die Capitulationen verlangt die Mittheilung 
der auf Straßburg und Sedan bezüglichen Untersuchungsakten und 
die Verweisung des Generals v. Wimpffen vor ein Kriegsgericht. Die 
rücksichtlich der Capitulation von Paris eingesetzte Untersuchungscom- 
mission hat sich, in Anbctracht der Thatsache, daß alle Dokumente 
nur von Jules Favre unterzeichnet sind, und die Capitulation kraft 
eines von der Regierung unterzeichneten Vertrages stattfand, für in- 
competent erklärt. 
12. „ Napoleon nimmt in einer Zuschrift an die Generale, die bei Sedan 
commandirt haben, von England aus die ganze Verantwortlichkeit für 
die Capitulation auf sich; er habe dabei als Souverän gehandelt. 
Nach der Verfassung des Kaiserreichs sei er auch dem Lande verant- 
wortlich; freilich könne er nur dasjenige Urtheil gelten lassen, das die 
in aller Regelmäßigkeit befragte Nation aussprechen werde. 
„ „ Fünfunddreißig radicale Mitglieder des Gen.-Raths der Seine ver- 
langen in einer Adresse an Thiers die Aufhebung des Belagerungs- 
zustandes, den Erlaß einer Amnestie und daß keine Hinrichtungen mehr 
stattfinden möchten. 
14. „ Marschall Bazaine stellt sich der Regierung als Gefangener und 
wird in einem besonderen Hause bei Versailles untergebracht.. 
16. „ Nat.-Versammlung: genehmigt das Gesetz über die Zusammen- 
setzung des Gerichtes, das über den Marschall Bazaine urtheilen soll. 
21. „ TVhiers gestattet auf die Bitte der Familie Orleans, daß die Asche 
Ludwig Philipps von Claremont nach Schloß Dreux übertragen werde. 
„ — 22. Mai. Nat.-Versammlung: Interpellation Rouher's in Folge des 
Berichtes Audriffet-Pasquier vom 4. d. M. Rouher will das Kaiser- 
thum von aller Schuld entlasten, die bonapartistische Partei mit der 
monarchischen Partei consolidarisch verschmelzen und alles auf die bei- 
den gleich verhaßte Regierung des 4. September hinüberwälzen. Der 
Versuch mißlingt aber gänzlich und die Versammlung geht fast ein- 
stimmig zur Tagesordnung über. 
Die Niederlage Rouher's ist eine Thatsache von der größten politischen 
Bedeutung. Die Absicht, die er bei seinem ganzen Auftreten verfolgt, ist, 
die Solidarität der Interessen der Conservativen und der Bonapartisten nach- 
zuweisen und dadurch den Bonapartisten die Aufnahme in die Rechte zu er- 
kämpfen, wodurch es dann seiner unbestreitbaren Fähigkeit leicht hätte gelingen
        <pb n="387" />
        Frankreich. 383 
können, sich der Führerschaft dieser mächtigen Partei zu bemächtigen. Dieser 
Feldzug scheitert. Die Rechte verhält sich kalt und bleibt eine undurchdring- 
liche Phalanx allem Sturmlaufen des „Exkaisers“ gegenüber. Wie ein 
geschickter Anwalt wendet er alle Mittel der Beredsamkeit an, er bittet, er 
fleht, er gibt Rathschläge, er ruft die Aufrechterhaltung der Ordnung an, er 
sucht das Herz seiner Hörer zu rühren — alles hilst nichts. Dem Vorgehen 
Nouher's läßt sich die größte Geschicklichkeit nicht absprechen. Hätte er eine 
direkte Apologie des Kaiserthums versucht, so mußte er sich wohl voraussagen, 
daß dieselbe nur eine neue Auflage des Absetzungsbeschlusses zur Folge gehabt 
hätte. Aus diesem Grunde vermeidet er sorgfältig diese Klippe, auch hütet er 
sich vor Angriffen auf die Thiers'sche Regierung, um so mehr concentrirt er 
seinen Angriff auf die September-Regierung; konnte er sich doch sagen, daß 
ihre Männer bei der gesammten Rechten ebenso verhaßt seien, wie bei den 
Bonapartisten. Sein Hauptsatz, den er durch seine lange Rede zu erhärten 
sucht, ist, daß die Verantwortlichkeit für die abgeschlossenen Waffenkäufe und 
Lieferungsverträge nicht den untergeordneten Bureaux, sondern ausschließlich 
dem jeweiligen Kriegsminister zufalle, also für das Kaiserreich dem Grafen 
Palikao, für die Regierung in Tours dem Kriegsminister Gambetta. Von 
den ersteren aber seien nur zwei Verträge vor dem 4. September zur Aus- 
führung gekommen, die Übrigen habe die republikanische Regierung übernom- 
men, obwohl sie einer Clausel in den Verträgen zufolge dieselben hätte auf- 
lösen können, mithin sei die Schuld der kaiserlichen Negierung in diesen Dingen 
eine verschwindende. Die Richtigkeit dieser Argumentation läßt sich nichtebe- 
streiten, sie bleibt auch unwiderlegt, jeder andere Redner aus der Rechten hätte 
dafür Beifall geerntet; aber man will um keinen Preis dieses Geständniß 
machen, darum springen die beiden Gegenredner Audriffet-Pasquier und Gam- 
betta auf das politische Gebiet über und behandeln die Frage, ob das Kaiser- 
reich zum Kriege gerlstet gewesen sei oder nicht — eine Frage, die mit dem 
Gegenstande der Verhandlung: ob das Kaiserreich oder die September-Regie- 
rung für die bei den genannten Verträgen vorgekommenen Verschleuderungen 
verantwortlich zu machen sei, gar nichts zu thun hat. Audriffet-Pasquier 
stellt gegen Rouher alle Zeugnisse zusammen, aus denen sich ergibt, daß es bei 
Ausbruch des Krieges an Waffen, Munition und Lebensmitteln gefehlt hat 
und man dehhalb die Operationen nicht so betreiben konnte, wie man sollte. 
Das officielle Blatt habe aber mit Begeisterung von den 800,000 Mann 
Frankreichs gesprochen, und Rouher, der Senatspräsident, habe dem Kaiser 
Nendezvous in Berlin gegeben. (Beifall.) Und Sie wollen (so sagt er hier 
zu Nouher), daß man die Verantwortlichkeit auf andere Schultern lege. Ihr, 
Männer mit den leichten Herzen, welche das mexikanische Abenteuer ausgeführt, 
Ihr stellt euch heute in den Hintergrund. Aber wo seid Ihr denn? Wir 
werden Euch das sagen, was Augustus zu Varus sagte: Gebt uns unsere 
Legionen zurück; gebt uns die Ehre unserer Fahne zurück; gebt uns unsere 
Provinzen zurück! (Lang anhaltender Lärm auf allen Bänken.) Was Ihr uns 
hinterlassen habt, ist das Elend und die Demoralisation. (Diese Worte wer- 
den von der ganzen Versammlung mit dreifachem Beifall ausgenommen.) Der 
Redner setzt sodann auseinander, wie die kaiserliche Verwaltung durch onerose 
Bedingungen die Lieferungen ihren Günstlingen zuerkannte, und citirt mehrere 
Beispiele, wie auf Befehl des Kaisers Fonds ihrer Bestimmung entzogen wur- 
den. Solche Dinge ereignen sich in einem Lande, welches sich einem einzigen 
Menschen hingibt; Entsittlichung und Zersetzung nehmen natürlich zu. Dieß 
wird die ewige Schmach des Régimes Napoleons III. sein. Der Redner apo- 
strophirt nochmals Rouher und sagt: Als Sie gestern von der Mission spra- 
chen, welche der Nationalversammlung obliegt, erinnerten Sie sich beim An- 
blicke jenes Mannes mit weißen Haaren, dessen bewunderungswürdiger Patrio- 
tismus sich niemals verleugnete — erinnern Sie sich, daß jener Mann Sie 
stes bekämpfte! Sie sprechen von einem Appell an das aufgeklärte Volk.
        <pb n="388" />
        384 
Trankreich. 
Warten Sie, bis die Kammer Ihre Fehler verbessert haben wird, und stellen 
Sie sich sodann dem Urtheile der gewissenhaften Menschen; wir sehen in diesem 
Prozesse schon klar. Audriffet schließt, indem er den Wunsch ausdrückt, nie- 
mals mehr mit Schmerz sehen zu müssen, daß das Land sich wieder jenen 
Händen überläßt, die ihm so schlechte Dienste leisteten. (Wiederholter eNinstim- 
miger Beifall.) — Gambetta beschwört die Versammlung, sie möge in keine 
Falle gehen, indem sie sich spalte. Der 4. September ist heute nicht in Ver- 
handlung; man mühsse unterscheiden zwischen dem nothwendigen Ergebnisse der 
Tradition des Kaiserreichs und dem Werke, welches der Regierung des 4. Sep- 
tember zufällt. Er erwarte mit Vertrauen die Untersuchung über den letzten 
Punkt. Indem Gambetta die Worte Nouher's betreffs der Verantwortlichkeit 
hervorhebt, stellt er folgendes Dilemma auf: Entweder waren Sie gerüdstet, 
wozu dann diese eiligen und onerosen Lieferungsverträge Oder Sie waren 
nicht gerlüstet, dann waren Sie Verräther, die das Land Freisgaben. Man 
weiß, auf wem die Verantwortung lastet. Es ist die höchste Erniedrigung 
für das Land, Ihre Vertheidigungs-Reden über sich ergehen zu lassen. Sie 
schützen das Exil vor; dieses angebliche Exil ist nur eine feige Desertion. 
Gambetta verliest eine von Janvier de Lamotte herrührende Note eines kai- 
serlichen Militär-Inspeklors, in welcher die Zerrüttung im Kriegsmateriale 
constatirt wird und welche mit der in Saint Cloud geführten officiellen Sprache 
seltsam contrastirt. Gambetta sagt schließlich: Die unerbittliche Gerechtigkeit 
der Geschichte wird das Régime züchtigen, dem Frankreich den 2. September, 
Mexiko und Sedan verdankt. (Dreimalige Beifallssalve.) Die Versammlung 
nimmt folgende von Mornay beantragte Tagesordnung einstimmig mit 
692 Stimmen an: Indem die Nationalversammlnung das Vertrauen in die 
Commission setzt, daß sie alle verantwortlichen Personen vor und nach dem 
4. September zu bezeichnen und zu erreichen wissen wird, geht sie zur Tages- 
ordnung über. 
22. Mai. Die Untersuchungscommission für die Capitulationen beschließt, 
über General Uhrich ein Tadelsvotum auszusprechen, weil derselbe ca- 
pitulirte, bevor der Sturm erfolgte, weil die Munition und die Fahnen 
nicht vernichtet wurden und weil beim Abzug der Garnison die kriege- 
rischen Ehren nicht ausbedungen wurden und den Offizieren freigestellt 
ward, sich zu verpflichten, nicht weiter gegen den Feind zu dienen. 
27.—30. Mai. Nat.-Versammlung: Generaldebatte über den Entwurf eines 
Heerergänzungs-Gesetzes. Regierung und Commission wollen dadurch 
das Heer vergrößern und wenigstens an Zahl dem deutschen gleich 
machen, wo möglich noch überragen. Dagegen gehen beide bez. der 
Wehrpflicht trotz einer angeblichen Verständigung in Wahrheit doch 
noch auseinander: die Commission ist fast einstimmig für die Einfüh- 
rung der allgemeinen Wehrpflicht und völlige Beseitigung der Stell- 
vertretung, Thiers und die Regierung wollen diese für die aktive Armee 
beibehalten, um so schnell wie möglich ein der deutschen an Zahl gleiches 
Heer zu bilden und ohne Abzug sogleich auch außer den Grenzen 
Frankreichs verwenden zu können, während die Besatzung der Festun- 
gen und die Garnisonen 2c. der Reserve (Landwehr) anvertraut wür- 
den, sowie die nöthigen Ergänzungen der aktiven Armee. Erklärung 
des Gen. Chanzy. Rede des Generals Trochu. Der Herzog v. Au- 
male ergreift die Gelegenheit, sich (gegen Chambord) für die Tricolore 
zu erklären. Rede Denfert's (Belfort) und dagegen Changarnier's.
        <pb n="389" />
        Trankreich. 385 
Rede des Bischofs Dupanloup gegen die Preußen. Die fünf ersten 
Artikel des Gesetzesentwurfes, welche die allgemeine Wehrpflicht im 
Prinzip aussprechen, womit auch Thiers einverstanden ist, werden an- 
genommen. 
Aus der Generaldebatie: General Chanzy: Schon als es sich um 
die Handelsverträge handelte, gab uns der Präsident der Republik am 19. 
Januar den Wink, daß es nicht gut sei, gewisse Fragen auf dieser Tribune 
zu discutiren, während Europa ein Auge auf uns hat und dieses oder jenes 
Wort leicht mißdeuten könnte. Ich möchte Ihnen diesen weisen und patrioti- 
schen Rath auch heute in's Gedächtniß rufen. Die Commission hat die Frage 
in einjähriger Arbeit von allen Seiten auf das sorgsamste geprüft, sachlich 
und frei von jedem politischen Hintergedanken; sie ist schließlich zu einem voll- 
kommenen Einverständniß mit der Regierung gelangt. Es scheint mir also 
eine nationale Pflicht für uns, gefährlichen Discussionen aus dem Wege zu 
ngehen und die Debatte nach Möglichkeit einzuschränken. (Beifall links, starke 
Unruhe rechts.) General Trochu: Ich bitte Sie um die Erlaubniß, mich 
ganz offen auszusprechen; seien Sie versichert, daß ich nur deßhalb noch nicht 
von dem öffentlichen Schauplatz zurückgetreten bin, um meine Ideen über die 
Reorganisation unserer Armee vor dem Lande darlegen zu können. Ich werde 
hierbei manchen Widerspruch herausfordern, manche Empfindlichkeit verletzen: 
denn ich weiß, wie schwer es ist, sich gegen den Strom der durch Jahrhunderte 
Überlieferten und geheiligten Vorstellungen zu stemmen. Welche Lehre haben 
wir z. B. aus den Katastrophen von 1812—1815 gezogen? Gar keine. Im 
Jahr 1829 warnte der General Morand schon mit prophetischen Worten vor 
jenen Völkern, „welche Noth und ein hartes Klima in ihrer Vollkraft erhalten, 
und die stets zum Kampfe bereit sind, weil der Krieg ihre Lage nur verbessert, 
die nicht bloß materiell, sondern auch wissenschaftlich auf das beste gerüstet 
sind, da ihre Fürsten diesem Zweck alle ihnen zu Gebot stehenden Hilfsquellen 
zuwenden". Er sagte dieß, um die allgemeine Wehrpflicht zu empfehlen: nie- 
mand hörte ihn an. Man erklärt unsere letzten Niederlagen aus der Unzu- 
länglichkeit unserer Rüstungen, der Inferiorität unserer Artillerie, der Un- 
fähigkeit unserer Führer; alles das ist richtig, aber der wahre Grund liegt 
doch noch tiefer. Alle Armeen, welche in ihrer Vergangenheit eine ruhmvolle 
Legende haben, gehen gerade an dieser Legende unfehlbar zu Grunde. Die 
Legende Ludwigs XIV. führte zu Roßbach, die Legende Friedrichs des Großen 
zu Jena (einer schlimmeren Katastrophe, beiläufig gesagt, als diejenige, welche 
uns im Jahr 1870 beschieden war), die napoleonische Legende, die leuchtendste 
von allen, zu Niederlagen, welche in der Kriegsgeschichte aller Zeiten ohne 
Beispiel find. Es ist also ein allgemeines Gesetz: die Völker, die Armeen, 
welche eine ruhmreiche Legende haben, ruhen sich auf derselben aus, werden 
hochmüthig, lernen nichts mehr, kümmern sich nicht um die Fortschritte, welche 
anderwärts gemacht werden, und plötzlich bricht dann — ebenso gewaltig als 
plötzlich — die Vernichtung über sie herein. Redner unterzieht das napoleo- 
nische System einer scharfen Kritik. Drei verhängnißvolle Grundfehler 
haften dem Armeesystem des Kaiserreichs an: die Stellvertretung, die auf das 
straffste angezogene, jeder raschen Mobilisirung hinderliche Centralisation und 
die Entsittlichung der Charaktere. Diese drei Krebsschäden der Armee machten 
unter dem zweiten Kaiserreich nur noch weitere Fortschritte, und fanden ein 
heilsames Gegengewicht nur in dem weisen Offizier-Gesez, welches wir dem 
Marschall Soult verdanken. Darum muß man jetzt vor allen Dingen die 
Disliplin wieder aufzurichten suchen: da liegt das Heil für Frankreich. Man 
deuke an die Erfolge, welche in Preußen nach 1806 Männer wie Stein, Scharn- 
horst. Fichte, Arndt, Wilhelm v. Humboldt u. A. lediglich mit moralischen 
Mitteln erzielt haben. Auch ich möchte, wenn auch mit weniger Autorität, 
doch mit ebenso sester Ueberzeuguug, Ihnen zurufen: Bekennen wir unsere 
25
        <pb n="390" />
        386 
Trankreich. 
JFrrthümer und unsere Fehler; verhehlen wir uns nicht, daß wir jetzt außer 
Stand sind, sie wieder gut zu machen; arbeiten wir für die Zukunft durch 
die Reform der nationalen Erzichung und der Armee! Der Friede, ja, 
ich spreche es muthig aus, der Friede, und nicht die Revanche! Die wahre 
Revanche miüsssen wir an uns selber nehmen; die andere wird erst dann kom- 
men, wenn wir sie verdient haben werden. (Sehr gut! auf einigen Bänken.) 
Der Friede und die Anstrengungen einer ganzen, neuen Generation, vielleicht 
mehrerer Generationen, sind nöthig, um dieses große Ziel zu erreichen. Was 
die Armee insbesondere betrifft, so lautet mein Programm: persönliche Dienst- 
pflicht mit kurzer Frist, aber mit solideren Cadres, als wir bisher je besessen 
haben. Damit werden Sie in Frankreich das Ehrgefühl, die Vaterlandsliebe, 
den Sinn für das Waffenhandwerk wieder erwecken und die effektive Stärke 
der Nation verdreifachen. Arbeit, Wetteifer in der Arbeit werden Gehorsam 
und Zucht herstellen, besser als alle Reglements; denn an solchen hat es uns 
nie gefehlt. Wenn in dem letzten Krieg Ihre Marinetruppen allein noch Dis- 
ciplin besaßen, so kam dieß daher, daß sie gewohnt waren, von früh bis Abends 
zu arbeiten. (Sehr gut!) Ferner empfehle ich eine weise Decentralisation; die 
Executive muß vom Kriegsminister auf alle Corpscommandanten übergehen; 
die provinziellen Gruppen müsssen sich jeden Augenblick selbständig mobil machen 
können; dann werden Sie allezeit im Frieden für den, Krieg bereit sein. (Beifall.) 
Endlich mögen Sie die Armee in einer strengeren und erhabeneren Erziehung 
über die Heiligkeit Ihres Berufes belehren; Sie mögen ihr sagen, daß tapfer 
und stark diejenigen Truppen sind, welche arbeiten, gehorchen und zuversichtlich 
in das Feld ziehen, nachdem sie sich vor dem Gott der Armeen verneigt 
haben. Mit solchem Wirken werden Sie das wahre Genie der französischen 
Armee erkannt und das Vaterland gerettet haben! (Lebhafter Beifall.) Oberst 
Denfert-Rochoreau (der Vertheidiger von Belfort), nichts weniger als 
ein gewandter Redner, und daher häufig unterbrochen und noch öfter durch 
die Unruhe des Hauses Übertäubt, bekämpft namentlich das System des „pas- 
siven Gehorsams", welches den Soldaten „verdumme" und zum blinden Werk- 
zeug aller Staatsstreiche mache. (Sehr gut! links.) Die Disciplin schließe das 
selbständige Denken und die individuelle Verantwortlichkeit des Soldaten nicht 
aus: die intelligente Initiative jedes einzelnen Gliedes sei der Grund der stau- 
nenswerthen Erfolge der deutschen Armee in dem letzten Kriege gewesen. Zum 
Belege dessen verliest Redner mehrere Stellen aus den Berichten des Oberst 
Stoffel und aus einem Werke des Grafen Moltke, in welchem letztern es heißt: 
„Der preußische und Überhaupt der deutsche Soldat bringen, wenn sie unter 
die Fahne kommen, mit wenigen Ausnahmen einen Grad von Bildung mit, 
der in intellektueller Hinsicht die deutsche Armee über alle andern stellt. Diese 
Ueberlegenheit tritt namentlich bei den Unteroffizieren hervor, an welche man 
bei uns größere Ansprüche macht und die im Durchschnitt unterrichteter sind, 
als die aus dem Unteroffizierscorps hervorgegangenen französischen Offiziere, 
da die letzteren nur den schlechten französischen Elementar-Unterricht genossen 
haben.“ (Genug! Lärm.) General Changarnier, in zornigem Tone: Ob- 
gleich ich während der Belagerung von Belfort keine Casematte dieser Festung 
bewohnt habe, glaube ich doch auch etwas von dem Verhältnisse zu verstehen, 
welches zwischen dem Soldaten und seinem Vorgesetzten obwalten soll. Der 
Vorredner bezieht sich auf Instruktionen des Grafen Moltke; in diesen spricht 
aber unser gewandter Gegner nirgends von der Disciplin, die er als etwas 
Selbstverständliches voraussetzt. An diese Disciplin kann ein alter Soldat, 
wie ich, nicht rühren lassen; entweder der Gehorsam ist ein passiver, oder er 
existirt gar nicht. Für den Soldaten ist der Offizier das lebendige Gesetz. 
Wenn ich am 2. Dezember widerrechtlich verhaftet worden bin, so mache ich 
nicht diejenigen, welche die Arrestation vollzogen haben, sondern den Kriegs- 
minister dafür verantwortlich; jene thaten ihre Pflicht, indem sie diesem ge- 
horchten. (Lebhafte Zustimmung rechts und im Centrum: Widerspruch links.)
        <pb n="391" />
        Frankreich. 887 
Herzog von Aumale: Wir haben uns hier weder mit Disciplin, noch mit 
Unterrichtsfragen, sondern mit dem Rekrutirungssystem zu beschäftigen. Die 
alte Gesetzgebung ist in diesem Betracht anerkanntermaßen unzulänglich. Das 
Gesetz von 1832 war für seine Zeit ein ganz gutes Gesetz, und gewiß ist, daß 
alle seitherigen Versuche, die Gebrechen des Gesetzes von 1832 abzustellen, ge- 
scheitert find. Zu diesen Gebrechen gehört in erster Reihe das System der 
Ersatzmänner. Man hat die üblen Folgen dieses Systems noch übertrieben, 
aber recht verderblich haben sich dieselben erst seit dem Gesetze von 1855 gel- 
tend gemacht: die Stellvertretung war dann nicht mehr eine Vergünstigung, 
sondern ein Recht, eine allgemeine Gewohnheit, so zwar, daß man sie durch 
Einschränkungen nicht mehr bemeistern konnte. Heutzutage muß die Stell- 
vertretung im Interesse der Armee und des Landes ganz und gar ausge- 
schlossen werden. (Sehr gut!) Die allgemeine Dienstpflicht ist eine Nothwen- 
digkeit, und die Nation wird sich gern mit ihr befreunden, wofern man der 
Stellvertretung nur keine Hinterthür öffnet: die kleinste solche Hinterthür würde 
durch die Praxis sogleich angelweit aufgerissen werden. Redner geht dann auf 
die Unmöglichkeit ein, in ganz kurzer Zeit kriegstüchtige Armeen heranzubil- 
den, und bemerkt weiter: Eine Bestimmung scheint mir nicht sehr billig; ich 
meine diejenige, wonach die jungen Leute, welche nicht lesen und schreiben 
können, von der Rechtswohlthat des anticipirten Dienstes ausgeschlossen bleiben 
sollen. Einmal scheint mir das nicht logisch, da derselbe junge Mann, den 
man mit 18 Jahren zurückweist, mit 20 Jahren dann mit Gewalt genommen 
wird, und zweitens soll es nie für eine Strafe gelten, unter der theuren und 
ruhmvollen Fahne zu dienen, um welche sich im Kriege alle Vertheidiger des 
Vaterlands ohne Unterschied der Partei geschaart haben, und die sie wiederum 
vereinigte, als im Bürgerkriege die Aufrührer eine ihrer Farben ausgerissen 
hatten, daß sie ihnen zum Banner diene, unter der Fahne, welche lange Zeit 
ein Emblem des Sieges war und jetzt das Emblem der Eintracht und Einig- 
keit sein soll. (Beifall.) Ich schließe: wenn die Kammer das vorliegende Gesetz 
in seinen Hauptbestimmungen annimmt, so vollzieht sie damit einen Akt der 
Mannhaftigkeit, des strengen und echten Patriotismus, des conservativ-libe= 
ralen Geistes, von welchem dieses Haus beseelt ist. Zeit, viel Zeit wird ver- 
gehen, ehe dieses Gesetz seine Früchte tragen kann; langsam, geduldig und 
mühselig werden wir an unserer Reorganisation arbeiten müssen: darum wird 
sich auch Europa über unsere friedlichen Absichten und Gesinnungen nicht täu- 
schen können. (Lebhafter Beifall im rechten Centrum.) — Oberst Denfert- 
Rochereau (zum Protokoll): Ich ersehe erst aus dem stenographischen Be- 
richt, daß General Changarnier sich gestern der wegwerfenden Worte bedient 
hat: „Obgleich ich nicht während der Belagerung von Belfort eine Casematte 
dieser Festung bewohnt habe“ u. s. w. Diese Insinuation kann mir nicht weh 
thun; ich habe der Replik meines Freundes Laurent Pichat nichts hinzuzufügen. 
Wir heißen Belfort, sagte dieser, und Sie, Sie heißen Metz! (Lärm.) General 
Changarnier, in äußerster Wuth und die Fäuste gegen den Oberst Denfert 
ballend: Ich heiße in aller Bescheidenheit Changarnier. (Bravo! rechts.) Ich 
war bei der Armee von Metz ohne Commando und ohne Sold; ich litt mit 
ihr, aber ich bin in keinem Grade für ihre Akte verantwortlich. Was ich 
gestern, entrüstet über die destruktiven Theorien des Obersten Denfert, sagte, 
muß ich lediglich aufrechthalten. Ich habe den Preußen näher ins Auge ge- 
blickt als irgend einer, und namentlich als der Abgeordnete, dessen Unterbrechung 
sich Or. Denfert heute aneignet. (Beifall rechts. Tumult. Die Linke ruft: 
Metzl Metz! General Changarnier wird, wie er die Tribune verläßt, von 
seinen Freunden unter stürmischem Applaus umringt; Hr. Duvergier de 
Hauranne, der jüngere, ein erst vor kurzer Zeit von den Orleanisten zu den 
Republikanern übergegangener Abgeordneter, packt in affektirter Weise seine 
sieben Sachen zusammen, verläßt seinen Platz auf der Linken und begibt sich 
an die Seite des Generals Changarnier; dieser schließt ihn gerührt in seine 
25“
        <pb n="392" />
        388 
TFrankreich. 
Arme:; das rechte Centrum klatscht zu diesem sonderbaren Auftritt wüthenden 
Beifall.) Bischof Dupanloup ergreift, wie er sagt, in einer seinem Hirten- 
amte so fern liegenden Frage nicht ohne Beklemmung das Wort. Ich will, 
meint er, gegen die allgemeine Wehrpflicht nichts einwenden, da diese nun 
einmal das Programm aller Welt geworden ist; aber man sage nur nicht, 
daß Preußen, weil es die allgemcine Dienstpflicht und den Schulzwang habe, 
die erste RNation der Erde geworden ist. Ich bestreite die Behauptung selbst; 
die Preußen, welche ich genügend aus der Nähe kennen gelernt, sind nicht die 
erste Nation, sie sind nur die erste Kaserne der Welt; Adel, Großmuth, Un- 
eigennützigkeit und Sanftmuth fehlen ihnen ganz und gar, und Hr. Thiers 
hat recht, wenn er einmal sagte: „Eine Nation von Soldaten wird gar bald 
eine Nation von Barbaren!“ Redner verwendet sich namentlich für die stu- 
dierende Jugend, welche der Entwurf mitten in ihren gelehrten Uebungen zu 
unterbrechen drohe; man könnte sich mit dem Baccalaureats-Zeugniß für den 
einjähr. Dienst begnügen. Besonders fürchtet er für die philosophischen Studien, 
die edelsten von allen, und die erst in reiferem Alter, also gerade, wo der 
Militärdienst ruft, mit Nutzen unternommen werden können. (Rufe links: Zur 
Sachel) Gott, die Seele, das künftige Leben, die gesellschaftliche Ordnung, das 
seien Probleme, die den ganzen Menschen erfordern, und mit Hilfe der Ma- 
thematik allein nicht gelöst werden können. In der Armee selbst wünscht der 
Redner die „Gewissenbfreiheit“ besser geschont zu sehen, als bisher; der Sonn- 
tag müsse den gläubigen Soldaten freigegeben werden, damit sie die Kirche 
besuchen könnten; jetzt höre der Soldat die Messe beinahe nur, wenn er im 
Gefängniß ist. Voltaire erzählt einmal von einem Neffen Fénélons, der, ehe 
er in die Schlacht zog, in welcher er den Heldentod starb, gebeichtet habe, und 
fÜgt selbst hinzu: eine Armee, die aus lauter solchen Soldaten zusammengesett 
wäre, würde unüberwindlich sein. Der Staat, schließt der Redner, ist es den 
Eltern, denen er ihre Söhne entführt, schuldig, ihnen diese als ebenso gläu- 
bige Christen, wie sie in die Armee getreten waren, zurückzuerstatten. Lebhafter 
Beifall rechts.) Der (clericale) General du Temple verirrt sich, wie gewbhn- 
lich, zu einer Diatribe gegen die Nevolution und insbesondere gegen die 
Männer vom 4. September. Diese Leute, welche den Krieg à outrance pre- 
digten, stürzten sich nicht auf den Feind, sondern auf die öffentlichen Aemter, 
während wir andern Gut und Blut für das Vaterland hergaben. Dem Hn. 
Gambetta, der jetzt nur wieder auf die Gelegenheit lauert, sich der Regierung 
zu bemächtigen, lag sein Leben mehr am Herzen, als seine Ehre. Er hielt 
sich immer fein im Rücken der Armee und alles, was er that, war, daß er 
während des Krieges unaufhörlich von einer Stadt zur andern fuhr. Gam- 
betta: Auf solche Reden antwortet man nicht; man schickt dem, der sie hält, 
einen Irrenarzt. 
Damit wird die Generaldebatte geschlossen und die Specialdebatte eröffnet. 
Die ersten vier Artikel werden ohne Debatte angenommen; sie lauten: „Art. 1. 
Jeder Franzose ist zum persönlichen Militärdienst verpflichtet. Art. 2. In der 
französischen Armee gibt es keine Werbe-Prämien oder sonstige Werbepreise. 
Art. 3. Jeder Franzose, der nicht für den Militärdienst untauglich besunden 
worden ist, kann von dem Alter von 20 bis zum Alter von 40 Jahren be- 
rufen werden, nach Maßgabe des Gesetzes der aktiven Armee und den Reserven 
anzugehören. Art. 4. Die Stellung von Ersatzmännern ist abgeschafft.“ Art. 5, 
wonach „die beim Corps befindlichen Mannschaften an keinem Votum theil- 
nehmen dürfen", wird mit 628 gegen 35 Stimmen angenommen, dagegen ein 
Amendement, wonach „die aktiven Militärs aller Grade auch nicht wählbar 
sein sollen“, mit 408 gegen 101 Stimmen verworfen. 
  
27. Mai. Die Pariser Blätter veröffentlichen folgende Statistik der aus 
Anlaß des Commune-Aufstands von den Kriegsgerichten bis zum 27. 
Mai d. J. verhängten Strafen: Verurtheilungen zum Tode 73; zu
        <pb n="393" />
        TFrankreich. 389 
lebenslänglicher Zwangsarbeit 212; zur Deportation nach einem be- 
festigten Platz 894; zur einfachen Deportation 2900; zu Festungs- 
und sonstiger außerordentlicher Haft 1229; zu Gefängniß von weni- 
ger als drei Monaten 305; zu Gefängniß von drei Monaten bis zu 
einem Jahr 1373; zu Gefängniß von mehr als einem Jahr 1138; 
zur Verbannung 297: zusammen 8415. Die Zahl der Freisprech- 
ungen belief sich auf 2112, d. i. ziemlich genau auf 20 Proc. 
28. Mai. Nat.-Versammlung: Das Budget für 1873 gelangt zur Verthei- 
29. 
lung: die Ausgaben belaufen sich auf 2 Milliarden 338.312.943, 
die Einnahmen auf 2.286.461.671 Fr. Fast alle Ministerien erschei- 
nen mit erhöhten Voranschlägen; das Mehrerforderniß beträgt für den 
Krieg 9 Millionen, für die Marine 4.126.447 (wovon 3.971.593 
Fr. als Kosten für die Deportation und Einrichtung der Verurtheilten 
der Commune), für öffentliche Arbeiten 3.659.515, für Handel und 
Ackerbau 1.626.840 (wovon 900.000 Fr. für die Wiener Weltaus- 
stellung von 1873) r2c. 
In den Motiven spricht sich der Finanzminister einläßlich über die große 
Frage der Befreiung des Territoriums und den Versuch, dieselbe durch eine 
Nationalsubscription zu beschleunigen, aus: „Auf den edelmüthigen Versuch 
einer öffentlichen Subseription folgten zahlreiche, in der Form verschiedene, 
aber demselben Ziele entgegenstrebende Projekte; die einen aus der Initiative 
Ihrer Collegen hervorgegangen, die anderen direkt an meine Verwaltung ge- 
richtet oder durch die Presse veröffentlicht. Die Regierung trägt kein Bedenken, 
sich den patriotischen Gesinnungen anzuschließen, welche diesen verschiedenen Com- 
binationen zu Grunde lagen. Die ihr durch die Umstände gebotene Zurück- 
haltung darf fie nicht hindern, die werthvolle Mitwirkung, welche ihr von der 
Einsicht und Hingebung so vieler Bürger. geboten wurde, in ihrem ganzen 
Umfange zu würdigen. Wir haben das feste Vertrauen, daß unsere gemein- 
samen Anstrengungen nicht vergeblich sein werden, und daß Frankreich den 
Willen und die Macht haben wird, sein Gebiet durch glückliches und voll- 
kommenes Einhalten seiner Verpflichtungen zu befreien. Aus der soeben ge- 
machten Erfahrung, welche glücklicher ausfiel, als wir selbst zu hoffen gewagt 
hatten, schöpfen wir unsere besten Hoffnungen. Es ist Ihnen in der That 
bekannt, daß die Zeichner der Zwei-Milliarden-Anleihe ihre letzte Einzahlung 
erst am 21. November zu leisten hatten; statt 712.318.000 Fr. stehen aber 
jetzt, Dank den inzwischen angesammelten Ersparnissen und anticipirten Ein- 
zahlungen, nur noch 218.064.000 Frcs. auf diese Anleihe aus. Ein solcher 
Erfolg läßt uns der neuen Probe, welche uns bevorsteht, mit Vertrauen ent- 
gegengehen. Wir unsererseits können nur wiederholen, daß die Befreiung des 
Landesgebiets unsere erste und unablässige Sorge ist. Sie können versichert 
sein, daß wir alle auf diesen Gegenstand bezlglichen Projekte reiflichst prüfen 
und endlich nur eine Lösung vorschlagen werden, welche durch die Würde und 
das Interesse des Landes geboten sein wird.“ 
„ Ein Erlaß des Maire von Marseille untersagt die öffentlichen 
Prozessionen im ganzen Marseiller Stadtgebiet, und zwar unter Be- 
rufung auf ein Gesetz vom Germinal und auf die Artikel des Con- 
cordats. Die katholische Presse der Stadt dringt dagegen auf die 
Beibehaltung der alten Gebräuch und der bisherigen Toleranz, was 
auch mit Hilfe des Präfekten durchgesetzt wird.
        <pb n="394" />
        390 Frankreich. 
3. Juni. Nat.-Versammlung: Die Commission, welche für die Prüfung 
der Capitulationen während des Krieges niedergesetzt worden, schließt 
ihre Arbeiten. 
Der Antrag von Pascal Duprat, daß alle Berichte, welche dem Gutachten 
als Basis dienten, veröffentlicht werden sollen, wird mit 6 gegen 5 Stimmen 
verworfen. Dagegen spricht sich die Commission einstimmig für die Veröffent- 
lichung des Berichtes über Sedan, und mit 8 gegen 3 Stimmen für die Ver- 
öffentlichung des Berichtes über Siraßburg aus. Zugleich beschließt sie, ihr 
Bedauern darüber auszudrücken, daß die Capitulation von Sedan nicht vor 
ein Kriegsgericht verwiesen worden sei. 
5. „ Nat.-Versammlung: Wahl des Ausschusses für Prüfung des Bud- 
gets für 1873 durch die Bureaux. Die in dem frühern Ausschusse 
sitzenden persönlichen Gegner von Thiers werden aus demselben ent- 
fernt, dagegen zählt der neue Ausschuß 20 Freihändler gegen bloß 
10 Schutzzöllner. 
6. „ Nat.-Versammlung: Der Republikaner Grevy wird fast einstimmig 
(mit 459 von 476 Stimmen) wieder zum Präsidenten gewählt; auch 
der Vicepräsident und die Sekretäre bleiben dieselben, wie bisher. 
8. „ Nat.-Versammlung: Fortsetzung der Berathung des Wehrgesetzes: 
die (bloß) dreijährige Dienstzeit in der aktiven Armee wird mit 462 
gegen 228 Stimmen verworfen. 
„ Der Gerichtshof von Bordeaux verurtheilt die katholischen Priester 
Junqua und Mouls, die die Anerkennung der Unfehlbarkeit des Papstes 
verweigert hatten und in Folge davon wegen fortgesetzter Tragung des 
geistlichen Kleides mit dem Erzbischof v. Bordeaux in Streit gerathen 
waren, zu zwei Jahren Gefängniß und 2000 Fr. Geldstrafe wegen 
„Verhöhnung der Religion und Aufreizung zum Hasse“ in einem dor- 
tigen Blatte. 
9. „ Die am 6. d. M. in Paris zusammengetretene Synode der re- 
formirten Kirche Frankreichs legt sofort die tiefe Spaltung zwischen 
der orthodoxen und der liberalen Partei innerhalb dieser Kirche an 
den Tag. 
Die Synode besteht aus 108 Mitgliedern, 49 Pastoren und 58 Laien. 
An der Spihe der orthodoxen Partei steht der greise Guizot, an der der li- 
beralen der bekannte Pastor Coquerel. Beide messen sich bei der Präfidenten- 
wahl. Die Orthodoxen setzen mit 55 gegen 45 Stimmen ihren Candidaten 
durch. 
„ „ Nachwahlen zur Nat.-Versammlung in drei Departements: in allen 
dreien siegt die republikanische Partei. 
„ „ Reformirte Synode: Die liberale Gruppe derselben, die HH. Co- 
lani, Coquerel, Clamageran und Oberst Denfert an der Spitze, legen 
folgendes Glaubensbekenntniß auf den Tisch der Versammlung nieder: 
„Berufen, in der General-Synode eine große Anzahl unserer Brüder zu 
vertreten, sind wir es ihnen schuldig, in dieser Versammlung zu erklären, was 
wir wollen und was wir sind. Wir gehören der liberalen Partei der refor- 
mirten Kirche von Frankreich an. Getreu ihren Prinzipien, machen wir von 
der allen ihren Kindern gemeinsamen Freiheit Gebrauch, Christen zu sein nach
        <pb n="395" />
        Frankreich. 391 
unseren inneren Ueberzeugungen und lediglich unter unserer eigenen Verant- 
wortlichkeit. Da der Glaube, welcher uns mit Gott vereinigt, das höchste 
Gut ist, so kann die Richtschnur unseres Lebens und unserer Entschließungen 
nur von Gott abhängen. Kein menschlicher Wille, weder ein vereinzelter noch 
ein collektiver, kann unsere Gewissen beherrschen und uns Pflichten und Ge- 
danken anbefehlen, für welche wir allein einzustehen haben. Indem sie uns 
das Erbe dieser Freiheit Übermachten, haben unsere großen Reformatoren uns 
gelehrt, in den heiligen Schriften die reine Erkenntniß des Evangeliums zu 
suchen. Nirgends in der That spricht Gott zu den Menschen eine deutlichere, 
majestätischere und mildere Sprache; nirgends lernen wir Männer des Glaubens 
und der Aufopferung kennen, wie die Propheten Israels oder die Apostel 
Jesu Christi; nirgends erscheint strahlender das Bild jener ersten christlichen 
Gesellschaft, deren Mitglieder, von dem Geiste Christi erfüllt, nur Ein Herz 
und Eine Seele waren, nirgends endlich enthüllt sich mit solchem Heiligenglanze 
jener Menschensohn, welchen die Stimme aller seiner Schüler als Sohn Gottes 
und Heiland der Seelen ausgerufen hat. Aber nicht für uns allein leuchtet 
das Licht des Evangeliums, sondern für alle Brüder, mit denen Gott uns 
umgeben hat. Wir sind ihnen schuldig und wollen ihnen unseren besten Ueber- 
lieferungen gemäß auch geben das Beispiel der strengen Frömmigkeit. der sitt- 
lichen Energie, der häuslichen Tugenden, der Hingebung für das allgemeine 
Beste, des Eifers für den moralischen Fortschritt, welcher aus dem Christen- 
thum entspringt und wieder in ihm mündet — eine um so heiligere Pflicht, 
als die Leiden unseres Vaterlandes in diesem Augenblicke alle Anstrengungen 
und alle Aufopferung in Anspruch nehmen dürfen. Um diese Hingebung wirk- 
samer zu machen und den so oft von unsern Vätern angerufenen Geist der 
Einigkeit zu erhalten, wünschen wir auch ferner nur Eine Glaubensgesellschaft 
mit unseren reformirten Brüdern und, wenn möglich, auch mit jenen augs- 
burgischer Confession zu bilden, welche unser Kriegsunglück diesscits der Grenze 
gelassen hat. Genug der Spaltungen und Schismen haben die Kirche heim- 
gesucht, die doch nur Eine Heerde unter der Führung Eines Hirten sein sollte. 
Aber die protestantische Union schließt Verschiedenheiten, selbst bedeutende unter 
Brüdern oder Gruppen von Brüdern nicht aus, und solche Verschiedenheiten 
bestehen in der That unter aus. Es ist indeß nicht zu befürchten, daß sie die 
Einigkceit einer Kirche gefährden könnten, in welcher derselbe Weg die Gläubigen 
zu derselben Warheit führt, in der sie unter dem Schutze derselben Freiheit 
aus der Quelle desselben Lichts schöpfen können, nämlich der Bibel, darin den- 
selben Herrn finden: Jesum Christum, denselben Vater: Gott, der sie zu der- 
selben Hoffnung: dem ewigen Leben, beruft und zu derselben sittlichen Aufgabe: 
der Befreiung von der Sünde, der Vervollkommnung in der Liebe und Gerech- 
tigkeit.“ 
10. Juni. Nat.-Versammlung: Fortsetzung der Berathung des Wehrgesetzes: 
11. 
Hr. Thiers stellt zur allgemeinen Ueberraschung und ziemlich unnöthi- 
ger Weise gegen den Antrag auf 4jährige Dienstzeit in der aktiven 
Armee die Cabinetsfrage, um seine 5jährige Dienstzeit durchzusetzen. 
Der Antrag wird mit 477 gegen 59 Stimmen verworfen. In der 
Minderheit befindet sich neben Abgeordneten der äußersten Rechten auch 
General Chanzy; über 150 Abgeordnete der Linken und der äußersten 
Linken enthalten sich mit Gambetta der Abstimmung. 
„ Nat.-Versammlung: Fortsetzung der Berathung des Wehrgesetzes: 
Nede des Hrn. Thiers für die 5jährige Dienstzeit. Erklärung Trochu's. 
Der Artikel, der die bjährige Dienstzeit enthält, wird angenommen. 
Derselbe lautet:
        <pb n="396" />
        392 
Trankreich. 
„Jeder Franzose, der nicht zu jedem Militärdienste untauglich erklärt wird, 
gehört an: der akiiven Armee durch 5 Jahre, der Reserve der aktiven Armce 
durch 4 Jahre, der’ Territorialarmee durch 5 Jahre und der Reserve der 
Territorialarmee durch 6 Jahre. Die aktive Armee besteht, abgesehen von 
den Mannschaften, welche nicht im Gestellungswege rekrutirt werden, aus allen 
für diensttauglich erklärten jungen Leuten der 5 letzteinberufenen Classen. Die 
Reserve der aktiven Armee besteht aus allen für diensttauglich erklärten Mann- 
schaften derjenigen 4 Classen, welche den 5 letzteinberusenen Classen vorangehen. 
Die Territkorialarmee besteht aus allen Mannschaften, welche den für die aktive 
Armee und für die Reserve vorgeschriebenen Dienst zurückgelegt haben. Die 
Reserve der Territorialarmee besteht aus den Mannschaften, welche den Dienst 
in dieser Armee zurückgelegt haben.“ 
Rede des Hrn. Thiers: Derselbe entschuldigt sich zuerst, daß er die 
Kammer noch eine ganze Sitzung zu belästigen sich herausgenommen habe. 
Aber in einer so ernsten Discussion müsse die Regierung ihren ganzen Ge- 
danken sagen, und er der Kammer das Resultat seiner langen Studien mit- 
theilen. Ueber die Dauer des Dienstes hat sich Hr. Thiers mit der Com- 
mission geeinigt. Sie seien von verschiedenen Standpunkten ausgegangen, aber 
sie hätten sich ihre Meinungen untergeordneten Nanges zum Opfer gebracht, 
und die Commission habe ihr Möglichstes gethan, um die allgemeine Wchr- 
pflicht so wenig gefährlich als möglich zu machen. Thiers entschuldigt sich, 
daß er — ein Civilist — sich mit militärischen Dingen abgebe. (Gelächter, da 
Jeder die hohe Meinung kennt, die Thiers von seinen militärischen Kenntnissen 
hat.) Die großen Triebfedern des Staats, fährt Thiers fort, sind die Finan- 
zen und das Heer. Beide habe ich in meiner langen politischen Laufbahn nach 
Kräften studiert und bin ihnen mehr als einmal praktisch nahe getreten, so 
namentlich im Jahre 1840 bei der Anlegung der Pariser Festung swerke und 
im vorigen Jahre, als es galt, eine Armee gegen den siegreichen Aufstand zu 
improvisiren. Gestatten Sie mir, ehe ich zur Sache komme, noch eine Bemer= 
kuug. Frankreich und Europa hören uns und dürfen uns nicht mißverstehen: 
wir sprechen hier beständig vom Krieg und seinen Bedürfnissen; aber Sie wifsen 
es Alle, wir wollen den Frieden, den längsten, den wir nur erwirken können; 
ich versichere es auf meine Ehre, auf Ihre und des Landes Ehre. (Zustim- 
mung.) Wir wollen Frankreich nur seine permanente Streitlraft und mit ihr 
den Rang sichern, auf welchen ihm die unvergleichlichen Dienste, welche es der 
Civilisation geleistet hat, einen Anspruch geben. (Sehr gutl) Wir erleben heute 
auf's Neue, was wir im vorigen Jahrhundert nach Roßbach gesehen haben: 
man will alles Militärische den Prcußen nachmachen. Der große Friedrich 
lachte uns damals aus, denn er wußte recht gut, daß nicht sein Armceiystem, 
sondern sein persönliches Genie uns geschlagen hatte. Ist es wahr, daß dieß- 
mal das Gesetz von 1832 unsere Niederlagen verschuldete, daß unsere Armee 
ihre alte Tüchtigkeit verloren hatte, daß es unseren Offizieren an Bildung 
und unseren Soldaten an Disciplin fehlte! Ich glaube von alledem kein Wort. 
In meinen Augen sind vier Fehler begangen worden, ein diplomatischer und 
drei militärische, welche Alles erklären. Wenige Tage vor dem 6. Juli 1870 
erhielt ich den Besuch des Marschall Loeboeuf; er sagte mir, der Kaiser wifse 
wohl, daß ich sein Freund nicht sei, daß er aber, wenn es das Wohl des 
Landes gelte, auf mich zählen könne. Ich erwiderte ihm, ich sei weder em 
Freund noch ein Feind des Kaisers: wenn derselbe das von mir als noth- 
wendig bezeichnete Maß von Freiheiten zugestehen und gewisse Menderungen 
an seiner auswärtigen Politik vollziehen wolle, so würde ich keinen Grund 
mehr haben, ihm Opposition zu machen, ich würde zwar keine Aemter un 
Würden von ihm annehmen, aber seine Negierung bereitwillig unterstützen. 
Hr. Lebocuf bat mich hierauf, die Contingentziffer von 100,000 Mann 31 
vertheidigen. Dazu war ich von Hause aus schon entschlossen und in der be- 
treffenden Rede führte ich des Weiteren aus, daß wir nichts weniger als ge-
        <pb n="397" />
        Trankreich. 393 
rüstet, daß wir nicht die „bewaffnete Nation“, wie schon damals das Schlag- 
wort hieß, sondern die entwaffnete Nation wären. Und wenige Tage darauf 
empfängt mich am 16. Juli im Gesetzgebenden Körper der allgemeine Ruf 
nach Krieg. Ich fand keinen Ausdruck für die Sprache, welche die Regierung 
in der Frage der Candidatur Hohenzollern gegen Preußen führte. Trotz dieses 
herausfordernden Tones zog Preußen, sein Unrecht einsehend, die Candidatur 
zurlck und Alles, meinte ich, wäre nun beigelegt. Anstatt dessen meldet man 
uns vierundzwanzig Stunden. später, daß der Krieg entschieden sei. Ich war 
niedergeschmettert; flehentlich bat ich die Minister, im Intcresse des Landes, der 
Dynastie selbst auf ein Unternehmen zu verzichten, welches Frankreich ins Ver- 
derben stürzen könnte. Dieses war also der erste große Fehler. Die Geschichte 
kennt nicht seines Gleichen: Louvois, der große Kriegsminister Ludwigs XIV., 
selber ließ es sich niemals beikommen, binnen acht Tagen einen Krieg einzu- 
leiten und auch schon zu eröffnen. Die Preußen, welche ihrerseits vollkommen 
bereit waren, da sie sich seit Jahren auf einen Angriff Frankreichs gefaßt 
machten, brauchten einige und zwanzig Tage, um mit voller Macht ins Feld 
rücken zu können, und wir, die wir gar nicht gerüstet waren, ertrotzten noch 
die sofortige Eröffnung der Feindfeligkeiten. (Sensation.) Es ist wahr, man 
entwickelte dann den größten Eifer und es war erstaunlich genug, daß man 
in Kürze 250,000 Mann auf die Beine brachte; man hatte 4000 (nicht 9000) 
für den heutigen Krieg verwendbare Geschütze, aber die Bedienung konnte man 
mit aller Anstrengung nur für ihrer 930 auftreiben. Die Schuld lag nicht 
an dem Gesetz von 1832, sondern lediglich an der Ueberstürzung; in einem 
Monate, welcher leicht durch Unterhandlungen zu gewinnen war, konnte man 
eine Million kriegstüchtiger Soldaten und noch mehr ins Feld stellen. In dieser 
Verfassung stießen wir auf die deutsche Armee. Diese belief sich niemals, wie 
man behauptet hat, auf 2,000.,000, sondern mit ihrer höchsten Ziffer, so weit 
sie in Frankreich stand, auf 900,000 Mann. In den ersten Tagen stand sie 
uns in der Stärke von 400,000 Mann gegenüber und hier folgten nun die 
drei anderen strategischen Fehler. Unsere 250,000 Mann, von Thionville bis an 
den Nhein auf einer Schlachtlinie von 50 Lieues aufgestellt, erwartelen regungs- 
los den Feind und unser rechter Flügel wurde, nachdem er bei Reichshofen 
ein Treffen geliefert, wie die Geschichte kein ruhmvolleres aufzuweisen hat, 
(Sehr gutl) buchstäblich weggeblasen. Nun galt es einen raschen Entschluß, 
was sich freilich nachher immer leichter sagen läßt, als mitten in der Aktion: 
man mußte sich hinter die Maas zurückziehen und Metz und Lothringen auf- 
geben. Der Kaiser konnte das nicht über sich gewinnen und zog sich nur selbst 
zurück, die größte Verwirrung hinter sich lassend. Das war der zweite Fehler 
und der dritte bestand in dem unseligen Versuch, die eherne Mauer, welche 
sich um die Armee von Meg geschlossen hatte, mit einem jungen, eben erst 
aus den Trümmern der Besiegten von Wörth und noch schwächeren Elementen 
gebildeten Heere zu durchbrechen. Der General Trochu kann mir bezeugen, 
wie ich im Vertheidigungsausschusse eindringlichst vor diesem Zuge gegen Metz 
warnte. Statt einer eingeschlossenen Armee, sagte ich, werdet Ihr deren zwei 
haben! Alle unsere Cadres waren bei Metz und Sedan zu Grunde gegangen 
und ohne Cadres kann man mit allem Opfergeiste und Patriotismus keine 
Armce organisiren. Wir hatten keine Cadres mehr, das war der Grund aller 
unserer Niederlagen. An der Loire sah ich Compagnien von 100 Mann, die 
nur einen Lieutenant und einen oder zwei Unteroffiziere hatten. Unser ganzes 
Effektiv war gleich bei Beginn des Feldzugs verloren gegangen. Nicht also 
das preußische System hat das französische besiegt: ich werde Ihnen den wah- 
ren Sieger nennen. In Berlin waltete eine große Regierung, bestehend aus 
einem großen Staatsmanne, einem jener Feldherren, die man wirklich „Or- 
ganisatoren des Sieges" nennen darf, und einem gewandten Kriegsminister; 
an ihrer Spitze stand ein weiser und fester Monarch, der ohne Scheelsucht 
das Verdienst seiner Räthe anerkannte und sich geltend machen ließ, der ihnen
        <pb n="398" />
        394 
Trankreich. 
zum Mittelpunkte und Bindegliede diente, und in welchem Preußen einen 
zweiten Friedrich erblicken darf. (Bewegung.) Nicht das preußische System 
hat das französische, sondern die preußische Regierung hat die franzöfische 
besiegt. (Zustimmung.) Ginge es nach mir, so hätte ich nur gewisse Er- 
weiterungen des. Gesetzes von 1832 vorgeschlagen: Acht Contingente von 
100,000 Mann macht mit den üblichen Abzügen 744,000 Mann und an- 
dererseits mit Zurechnung des permanenten Effektivs (Gendarmen, Offiziere 
und Unteroffiziere u. s. w.) 864,000 Mann. Ich halte es für eine Thor- 
heit, einen Krieg ohne Bundesgenossen zu unternehmen; mit einer Allianz 
und einer solchen Armee aber hätten wir von keiner Seite etwos zu fürchten. 
Man mache sich Über die sog. bewaffnete Nation nur keine Illusionen; im ei- 
gentlichen Sinne des Wortes ist dieß nur bei barbarischen Völkern denkbar; 
die Römer waren es nicht und die Preußen sind es auch nicht: bei den Letz= 
teren beträgt das Friedens-Effektiv nicht mehr als 400,000 Mann. Dort, 
wie überall, wird nur ein Theil der Nation zum Dienste zugezogen; das 
Charakteristische des preußischen Systems ist nur die Ausschließung der Ein- 
steherschaft; den Rücksichten auf Krankheit, Privat-Interessen 2c. wird durch 
Dispense Rechnung getragen. Das ist der ganze Unterschiecd, zu welchem dann 
noch ein zweiter, die Eintheilung in Regionalcorps, tritt. Redner entwickelte 
den Organismus der Provinzialcorps in Preußen; er verkennt nicht die Vor- 
theile desselben, meint aber, daß er in Frankreich einen Rückschritt bis in die 
Zeit vor 1789 bedeuten würde: „oder sollen wir wirklich vom Departement 
wieder zur Provinz zurückbrechen 7“ Man verweise nicht auf das Beispiel von 
Posen; diese Provinz ist durch eine geschickte Politik vollkommen germanifirt, 
und glauben Sie Übrigens nur: wenn es sich um einen Krieg an den polni- 
schen Grenzen handelte, würde man nicht das Posener Armeccorps dazu ver- 
wenden. Dagegen haben wir den Vortheil, unsere Truppen ohne Unterschied 
überall verwenden zu können, und wenn uns, wie z. B. bei Eylau, ein ganzes 
Regiment vernichtet wird, so trifft der Verlust wenigstens nicht eine Provinz 
allein, sondern gleichmäßig ganz Frankreich. Redner rühmt den in der heu- 
tigen Armee herrschenden Geist, das allgemeine Verlangen nach Bildung, den 
Einigkeits= und Ordnungssinn, den einzig ächten, nämlich den „gesetzlichen" 
Gehorsam. (Lebhafter Beifall links.) Diese Eigenschaften, meint er, würden. 
durch das Regional-System ernstlich gefährdet werden. Verzichtet man aber 
auf das Regional-System, so kommt man auch mit einer kürzeren Dienstzeit 
nicht aus. Wir brauchen zwei oder drei beständig organisirte Armeen, welche 
dann allerdings im Winter einen Theil ihres Effektivs nach Hause schicken 
können. Ohne 5jährige Dienstzeit ist die Bildung guter Offizier= und Unter- 
offizier-Cadres radikal unmöglich; darum schließe ich mich aus innigster Ueber- 
zeugung dem System der Commission an. Bei den Preußen ist die Sache 
leichter: sie sind ein gelehriges, gefügiges Volk, haben einen an Besigtz nicht 
eben reichen, aber unterrichteten und tapferen Grundadel, welcher von jeher 
die Hälfte der Offiziere stellt, und ein intelligentes Bürgerthum, welches diesem 
Adel im Heeresdienst mit dem Ehrgeiz nachstrebt, es ihm gleich zu thun. Mit 
unserem Gleichheitsprinzip ist es etwas anderes: unsere Offiziere bilden sich 
ohne Unterschied der Herkunft in unseren Kriegsschulen; unsere Unteroffiziere 
lediglich beim Regiment. Redner gibt über die Heranbildung der Unteroffiziere, 
welche jetzt namentlich den Kriegsminister beschäftige, nähere Aufschlüsse; in 
drei Jahren würden sie genügend geschult, dann wolle man aber doch wenig- 
stens noch zwei Jahre seine Freude an ihnen haben. (Heiterkeit.) Die Schule 
des Regiments sei, wie die des Klosters, eine vortreffliche, wenn man ihr nur 
die nöthige Zeit lasse. Der Corpsgeist lasse sich nicht im Fluge erhaschen; 
Aufopferung, Liebe zur Sache, das seien Dinge, welche nur eine große In- 
stitution einflöße, nicht ein Beruf, dem man nur vorübergehend oder kurze 
Zeit angehöre; mit Unterricht in der Geometrie und Topographie allein sei 
es nicht gethan. Man schaffe keine Soldaten in wenigen Tagen oder in we-
        <pb n="399" />
        Trankreich. 895 
nigen Monaten; von der Armee von Austerlitz hätten zwei Drittheile alle 
Feldzüge der Republik und des Consulats mitgemacht und bei Wagram hätte 
Oudinot über die „nichtsn#utzigen Buben“ geklagt, die man ihm zugewiesen 
hätte, weil ein Theil seiner Grenadiere den letzten Friedens-Contingenten an- 
gehörte. Redner entwickelt nun das System der Commission. Die Jahres- 
klasse wird sich „bei dem jetzigen Umfange des Landesgebiels“ auf 302 oder 
304,000 Mann siellen; davon wird man nach der Berechnung unserer Burcaus 
164,000, nach den Anschlägen der Commission nur 150,000 Mann nehmen 
können; mag sein, 150.000 in drei Jahren also 450,000 Mann — macht 
mit dem genannten Effektiv 570,000 Mann, das ist 110,000 Mann mehr, 
als Sie unter den Fahnen behalten wollen und behalten können. Die Com- 
mission kann hieran nichts ändern und mußte sich also nach einem Ausweg 
umsehen. Sie sagte daher: Nehmen wir lieber die Hälfte von jeder Classe, 
75,000 Mann, und dafür fünf Classen; damit erhielte man 472,000 Mann, 
also ziemlich genau so viel, wie Sie haben wollen. Ja, wenn Sie 600 Mil- 
lionen für das Kriegsbudget hergeben könnten, ich würde sie schon nehmen 
und auch zu verwenden wissen. (Heiterkeit.) Für das Kriegs-Effektiv gelangen 
wir mit neun Classen zu 1,079,000 Mann und, offen gesagt, das ist voll- 
kommen genug, da wir ohne Bundesgenossen uns nie mehr in einen Krieg 
stürzen werden und, wenn wir keinen Eroberungskrieg unternehmen, es uns 
nie an Bundesgenossen fehlen wird. Der Uebelstand, daß die eine Hälfte fünf 
Jahre und die andere nur sechs Monate gedient hat, ist nun einmal nicht zu 
umgehen. Darum schließe ich mich der Commission an, ohne Ihnen zu ver- 
hehlen, daß meine persönlichen Ideen noch absoluter sind. Eigensinnig sträube 
ich mich aber nur dann gegen die Majorität, wenn es mir die Sache selbst 
zu erheischen scheint, und solchem Widerstande werden Sie bei mir vielleicht 
noch mehr als einmal begegnen. Wo es indeß, wie hier, die Sache selbst ge- 
stattet, gebe ich gern nach und empfehle Ihnen aus bester Ueberzeugung, das 
Gleiche zu thun. Man täusche sich nicht mit Worten. Sie wissen, welche ver- 
derbliche Gewalt das Schlagwort bei uns hat: „Ordnung" (als Aushänge- 
schild des Despotismus), „Brüderlichkeit“ (jetzt nennt man es, glaube ich, 
„Solidarität“), „Nationalitäten", wie viel Leid haben uns nicht diese Worte 
angethan! Hören Sie dagegen das Urtheil einer unbestreitbaren, hier schon 
mehrfach angerufenen Autorität, des Marschall Bugeaud. Redner verliest ein 
Gutachten dieses Marschalls, welches namentlich darauf Werth legt, eine tüch- 
tige aktive Armee zu besitzen, da diese die ersten und im Grunde entscheidend- 
sten Schlachten zu liefern habe, und in diesem Sinne eine dreijährige Dienst- 
zeit entschieden für unzulänglich erklärt. So trefflichen Worten, schließt Thiers, 
habe ich nichts hinzuzufügen. (Anhaltender Beifall und Beglückwünschungen.) 
— Erklärung des General Trochu: Als ich nach dem Feldzuge von 
Sadowa durch die Unglücksfälle Oesterreichs hindurch die Frankreichs voraus- 
sahyh, sagte ich zum Kaiserreich: „Möge Frankreich sich mit seiner höheren Stel- 
lung zufrieden geben, den Degen in die Scheide stecken und unter der Beschützung 
eines langen Friedens seine militärischen Institutionen einer Reform unterwer- 
fen." Auch heute noch sage ich der Übermannten Republik, dem übermannten 
Frankreich: Stecket euren Degen ein, erleichtert euer Budget, indem ihr eure 
militärischen Ausgaben reducirt. (Lebhafte Sensation; zahlreiche Zeichen der 
Mißbilligung.) Die Macht Preußens besteht in seiner niederschmetternden Mo- 
bilisation, welche die Provinzial = Organisation gibt. Der Präsident der Re- 
publik hat durch seine Worte eine große Verantwortlichkeit vor dem Lande 
und der Geschichte auf sich geladen! Die von der Commission angenommene 
Dienstzeit ist den großen Interessen zuwider, die ich zu vertheidigen gesucht 
habe. (Beifall auf der Linken.) — Die vier Amendements, welche den 3jährigen 
Dienst verlangen, werden alsdann mit 462 gegen 228 Stimmen verworfen. 
Das Resultat der Abstimmung wird als ein Sieg des Hrn. Thiers be- 
trachtet, obgleich seine Stellung der Cabinetsfrage einen ihm sehr ungünstige-
        <pb n="400" />
        396 
TFrankreich. 
Eindruck gemacht hat und die Aufregung und Mißstimmung eine gewaltige ist, 
noch größer als am 19. Januar und die Organe aller Parteien und aller 
Nuancen darüber einig sind, daß ein solcher Zustand auf die Dauer unerträg- 
lich sei. Die für Hrn. Thiers entscheidende Debatte über die Bestimmungen 
des Entwurfs, in welchen derselbe das System der Stellvertretungen (sub- 
seitmiiom.) doch wieder in die französische Armee bineinbringen will, steht noch 
evor. 
12. Juni. Nat.-Versammlung: Fortsetzung der Berathung des Wehrgesetzes: 
13. 
17. 
Bei dem Artikel betr. die Befreiung junger, zum Lehrerstande bestimmter 
Leute, welche gewissen Schulen oder dem Unterrichte gewidmeten, durch 
Gesetz anerkannten religiösen Genossenschaften angehören, Gambetta be- 
kämpft die Befreiung, ausgenommen die der vom Staate bestellten Lehrer. 
Unterrichtsminister Jules Simon antwortet, und erklärt sich als un- 
bedingter Anhänger der Lehrfreiheit und des obligatorischen Schulbe- 
suchs. Der Artikel wird mit 524 gegen 154 Stimmen angenommen. 
„ Nat.-Versammlung: Erschreckt durch den Ausfall der letzten Er- 
gänzungswahlen zur Nat.-Versammlung berathen die monarchischen 
Fractionen über eine gemeinsame Interpellation, betr. die innere Po- 
litik der Regierung, lassen den Plan aber wieder fallen und beschließen, 
eine Deputation an Hrn. Thiers zu schicken, für welche die Herren 
St. Marc Girardin, der General Changarnier und der Herzog von 
Audriffet-Pasquier bezeichnet werden. 
„ Nat.-Versammlung: Fortsetzung der Debatte über das Wehrgesetz: 
Hr. Thiers setzt neuerdings seinen Willen durch. 
Im Art. 42 erregt die Bestimmung, daß es dem Kriegsminister freigesiellt 
bleiben solle, die hinreichend ausgebildeten Mannschaften schon nach sechs Mo- 
naten in ihre Heimath zu entlassen, die eifrige Einsprache der Abgg. de Cha- 
dois und de Mornay und eine lebhafte Debatte, in welche schließlich auch der 
Präsident der Republik eingreift. Hr. Thiers erinnert daran, daß diese Be- 
stimmung eine der wesentlichen Grundlagen des zwischen der Regierung und 
der Commission vereinbarten Ausgleichs sei. Man kann, sagt er in gereiztem 
Tone, nicht immer wieder auf diese verwickelten Fragen zurückkommen und sie 
in einer Versammlung von 700 Mitgliedern klar machen. (Oho! Stimmen: 
.Machen Sie die Gesetze lieber gleich ganz allein !?) Mit diesen Unterbrech- 
ungen beweisen Sie gar nichts und verlieren nur Ihre Zeit. Es kommt nicht 
bloß auf die Dauer des Dienstes, sondern auch auf den militärischen Geist 
an: ein Soldat von sechs Monaten ist bei guter Ausbildung ebensoviel werth, 
als ein Soldat von einem Jahre. (Widerspruch.) Die allgemeine Dienstpflicht 
muß als Princip respektirt werden, aber die sog. „bewaffnete Nation“ ist nach 
dem neuen Gesetze ebenso unmöglich, als nach dem Gesetze von 1832; im We- 
sentlichen wird es auf dasselbe, wie nach dem Gesetze von 1832, hinauslaufen, 
nur daß eine größere Zahl erzielt wird. Man will jetzt nur wieder die vier- 
jährige Dienstzeit durch eine Hinterthür einschmuggeln. Am empfindlichsten 
würde darunter die Infanterie leiden, und mit der Infanterie werden die 
Schlachten gewonnen. Wir sind hievon so durchdrungen, daß wir, wenn Sie 
nicht jetzt die fünfjährige Dienstzeit in der beantragten Weise beschließen, fie 
in der dritten Lesung auf's Neue fordern werden. Der zweite Paragraph des 
Art. 42 wird hierauf mit 341 gegen 253 Stimmen angenommen. 
Hr. Thiers hat seinen Zweck Über Erwarten erreicht. Die Commission 
beräth bereits Über die Mittel und Wege, das Privilegium des einjährigen 
jenstes einer noch größern Anzahl von Individuen, als bisher beabsichtigt
        <pb n="401" />
        Trankreich. 397 
war, zu Theil werden zu lassen. Die Masse der „Exemptionen“ ist so groß, 
daß dir Ausnahmen zur Regel werden. Dazu kommt die fünffjährige Dienst- 
zeit und die Erfindung, das Jahres-Contingent in zwei Hälften zu theilen, 
von denen die eine nur sechs Monate oder ein Jahr im aktiven Dienste bleiben 
soll. Kurz, das Ganze ist auf die möglichst rasche Herstellung eines schlag- 
fertigen Berufsheeres angelegt. Die Abneigung des Hrn. Thiers gegen die 
„Nation in Waffen“ erklärt sich übrigens nicht bloß aus Motiven der inter- 
nationalen Politik. Eines paßt nicht für Alle, und es entgeht dem Präsi- 
denten der Republik nicht, daß in Frankreich, wo jede Achtung vor der Au- 
torität abhanden gekommen und der Geist des Volkes durch subversive Ideen 
alterirt ist, die „Nation in Waffen" leicht die permanente Revolution sein würde. 
18. Juni. Nat.-Versammlung: Die Führer des rechten Centrums versuchen 
wiederholt umsonst, das linke Centrum für den von ihnen beschlossenen 
Schritt bei Hrn. Thiers zu gewinnen. 
19. „ Die sog. Unterrichtsliga überreicht durch Vertreter der verschiedenen 
republikanischen Fraktionen der Nationalversammlung die von ihr be- 
triebene Petition zu Gunsten der allgemeinen Schulpflicht. Dieselbe 
enthält für den obligatorischen Unterricht allein 116,105, für den 
obligatorischen und unentgeltlichen Unterricht 383,391, für den obli- 
gatorischen, unentgeltlichen und confessionslosen Unterricht 348,265, 
zusammen 847,761 Unterschriften. 
„ „ Die reformirte Synode nimmt mit 61 gegen 45 Stimmen das 
orthodoxe Glaubensbekenntniß an. Die liberale Minorität gibt dagegen 
eine Erklärung ab. 
Glaubensbekenniniß der orthodoxen Mehrheit: „Im Augen- 
blicke, wo die reformirte Kirche, die seit so vielen Jahren unterbrochene Reihen- 
folge ihrer Synoden wieder aufnimmt, fühlt sie vor Allem das Bedürfniß, 
Gott ihren Dank abzustatten und Jefus Christus, ihrem göttlichen Oberhaupte, 
das sie während ihrer Heimsuchung unterstützt und getröstet hat, ihre Liebe 
f- zu bezeigen. Sie erklärt, daß sie den Glaubens= und Freiheitsprinzipien ge- 
treu bleibt, auf denen sie gegründet wurde. Mit ihren Vätern und Martyrern 
in dem Glaubensbekenntnisse von La Rochelle, mit allen Kirchen der Refor- 
mation in ihren verschiedenen Symbolen verkündigt sie die souveräne Autoritat 
der heiligen Schriften in Glaubenssachen und das Heil durch den Glauben 
an Jesus Christus, einigen Sohn Gottes, gestorben für unsere Sünden und 
auferstanden für unsere Rechtfertigung. Sie bewahrt also und erhält aufrecht 
als Grundfeste ihrer Lehren, ihres Cultus und ihrer Disciplin die großen 
christlichen Thatsachen, welche in den Sakramenten dargestellt, bei ihren reli- 
giösen Festen gefeiert und in den Liturgien, namentlich in der Beichte der 
Sünden, in dem apostolischen Symbol und in der Liturgie des heiligen 
Abendmahls ausgedrückt werden.“ Erklärung der liberalen Minder- 
heit: „Die Unterzeichneten, Pastoren und Laien, Deputirte bei der Synode 
von Paris, eignen sich die folgenden Erklärungen des Consistoriums von Lyon 
an: In Erwägung, daß nach der Art und Weise, wie die Gemeinden gruppirt 
sind, um besondere Consistorien zu bilden, und daß in Folge des Abstimmungs- 
modus, nach welchem die vorletzten Versammlungen constituirt wurden, die 
allgemeine Synode nicht die wahre Vertretung der Kirchen ist, erklärt das 
Consistorium, daß es den Beschlüssen nur einen rein berathenden Charakter 
beimessen kann. Das Consistorium protestirt im Voraus und ganz besonders 
gegen jeden Versuch, welchen die Synode machen könnte, die reformirte Kirche 
in Frankreich, z. B. durch Aufstellung eines obligatorischen und exklufiven 
Glaubensbekenninisses, zu spalten; und es erklärt, daß es entschlossen ist, alle
        <pb n="402" />
        398 
Frankreich. 
gesetzlichen Mittel und die der Ueberzeugung anzuwenden, um die Einheit in 
ihrer Mitte und in der Mitte der von ihr repräsentirten Kirche aufrecht zu 
erhalten, indem sie das absolute Recht anerkennt und achtet, welches jeder 
Pastor, jeder Gläubige hat, diesem oder jenem Symbol, das er für gut hält, 
seine Zustimmung zu geben.“ 
20. Juni. Unterredung der Deputation des rechten Centrums und der ge- 
22. 
23. 
mäßigten Rechten mit Hrn. Thiers. Hr. Thiers geht auf die Wünsche 
der monarchischen Parteien nicht ein. Die Deputation zieht sich zurück, 
indem sie ihre Ansichten festhält und sich die volle Freiheit, sie zu 
vertheidigen, vorbehält. 
Die monarchischen Parteien hatten einen vom Herzog v. Broglie ausge- 
arbeiteten Antrag angenommen, der dahin geht, Hrn. Thiers zu nöthigen, 
ein gleichartiges Cabinet zu bilden, seine Beamten unter den Männern zu 
wählen, welche der Majorität und der conservativen Partei genehm seicn, und 
ihn aufzufordern, alle Kräfte der Regierung gegen die radikale Partei aufzu- 
bieten, welche die Ordnung, die Gesellschaft und die Religion bedrohe und das 
Land seinem Untergange zuführen werde. In ihrer Unterredung mit Hrn. 
Thiers erkennen die Delegirten der Rechten wiederholt die von demselben ge- 
leisteten Diensie an. Wie sie von einer Aenderung in der inneren Politik 
sprechen, erneuert Thiers seine Erklärungen von Bordeaux und Versoailles. 
Er habe, sagt er, die Republik übernommen und arbeite an ihrer Befestigung. 
Die Aufrechkerhaltung der Republik sei eine Garantie für das Wohl Frank- 
reichs; monarchische Restaurationsversuche wlirden, einen Bürgerkrieg hervor- 
rufen. Seine Politik sei eine wesentlich conservative, wie Das sein ganzes 
beben beweise. Die letzten Wahlen könnten seinem Einflusse nicht zugeschrie- 
en werden. 
Das Ministerium gibt in Folge der Demonstration der monarchi- 
schen Parteien Hrn. Thiers seine Entlassung ein, zieht sie aber wieder 
zurück mit Ausnahme des legitimistischen Baron de Larcy, dessen De- 
mission auch angenommen wird. 
„ Nat.-Versammlung: erledigt das Wehrgesetz und beschließt auf den 
Antrag des Bischofs Dupanloup einstimmig, demselben folgenden Zu- 
satz anzufügen: 
„Die Minister des Kriegs und der Marine haben durch Reglements dafür 
zu sorgen, daß den Militärs aller Wafssen die nöthige Zeit und Freiheit ge- 
sichert bleibt, ihre religiösen Pflichten an Sonntagen und andern nach ihren 
respektiven Bekenntnissen geheiligten Festtagen zu erfüllen. Diese Reglements 
sind in der Gesetzsammlung zu veröffentlichen.“ Kriegsminister de Cissey: 
Auch die Regierung ist mit dem Antrag einverstanden, nur darf diese Be- 
stimmung nicht etwa ein Vorwand für Indisciplin und Ungehorsam werden. 
Ich mache also ausdrücklich den Vorbehalt, daß, wenn es die Erfordernisse 
des Dienstes erheischen, man die Truppen auch an den erwähnten Tagen 
unter den Waffen behalten wird; dann wird eben der Grundsatz gelten: Wer 
arbeitet, der betet. Es ist übrigens sehr ungerecht, zu sagen, daß die Armee 
eine Schule des Unglaubens sei. W vermöge seines Berufs beständig dem 
Tod ins Auge blickt, der ist auch gern geneigt, zu glauben, daß er auf dem 
Schlachtfelde nicht wie ein Hund verendet. 
„ Nat.-Versammlung: Das rechte Centrum nimmt den Bericht seiner 
Deputation zu Hrn. Thiers entgegen, genehmigt das Verhalten der- 
selben durchaus und einigt sich darüber, in dem nächsten prinzipiellen 
Conflicte, der sich in der Kammer ergeben könnte, mit folgender Tages-
        <pb n="403" />
        Frankreich. 399 
ordnung hervorzutreten: „Die Nationalversammlung geht, entschlossen 
die Regierung auf dem Boden der conservativen Politik zu unterstützen, 
zur Tagesordnung über.“ 
24. Juni. Nat.-Versammlung: Die republikanischen Fractionen berathen dar- 
über, der neuen Haltung der monarchischen Fractionen gegenüber Hrn. 
Thiers und seiner Regierung eine allgemeine Agitation für Auflösung 
der Nationalversammlung entgegen zu setzen. 
Die Rechte beschließt in ihrer Fractionsversammlung, mit aller 
Macht gegen Thiers vorzugehen. Sie will keinen Conflikt provociren, 
aber jede Gelegenheit benutzen, um Front gegen ihn zu machen und 
ihn, wenn möglich, zu stürzen. Das rechte Centrum, hofft sie, werde 
den Feldzugsplan unterstützen. Bei wichtigen Gelegenheiten soll die 
ganze Rechte in einer allgemeinen Versammlung zusammen treten und 
der Exminister de Larcyh, der an Depeyre's Stelle einstimmig zum 
Präsidenten der Rechten der Nationalversammlung ernannt wurde, bei 
solchen Gelegenheiten den Vorsitz führen. Für den Augenblick will 
die Rechte indeß die Offensive nicht ergreifen. 
Ein Brief des Herzogs v. Broglie erklärt: „Die Delegirten haben von Thiers 
nicht verlangt, daß er der Monarchie anhängr, sondern nur, daß er den Pakt 
von Bordeaux, stch zur Bekämpfung der radikalen Republik an die Spitze der 
conservativen Kräfte zu stellen, fortsetze. Die Delegirten haben Thiers nicht 
den Krieg erklärt, sie haben ihn als Oberhaupt des Staats und Vermittler 
der Befreiung des Landes anerkannt und werden ihn stets aufs gewissenhafteste 
achten; aber sie werden auch, wenn nöthig, die conservativen Principien, welche 
sie gefährdet glauben, unterstützen.“ 
„ „ Nat.-Versammlung: Der Finanzminister de Goulard bringt neue 
Steuervorlagen ein und knüpft daran eine vollständige Darlegung der 
finanziellen Lage des Landes. Das Defizit beträgt immerhin noch 
200 Millionen statt der bisher angenommenen 120 Millionen. Thiers 
tritt neuerdings für seine Rohstoffsteuer auf als das allein sichere 
Heilmittel für Beseitigung des Deficits. 
Die neuen Steuern sollen in einem Aufschlage von 15 Cent. auf die vier 
direkten Steuern ünd in einer Erhöhung des Salzpreises um 10 Cent. be- 
stehen. Der Rest derjenigen Summen, welche zur Ausgleichung des Deficits 
nöthig sind, soll dann der Steuer auf die Rohstoffe entnommen werden. Aus 
der Darlegung des Finanzministers sind folgende Ziffern bemerkenswerth: Die 
alten Steuern brachten 1800 Millionen ein und die durch die Nationalver- 
sammlung bereits bewilligten wurden auf 495 Millionen geschätzt. Um das 
Budget von 1873 ins Gleichgewicht zu setzen, hatte man angenommen, Res- 
sourcen im Betrage von 120 Millionen schaffen zu müssen. Aber diese Ziffer 
reicht nicht aus. Die Zinsen der bevorstehenden Anleihe sind hinzuzurechnen, 
sodann 10 Mill. besondere Ausgaben zur Einführung des neuen Armeegesetzes 
und schließlich wird man das Desicit zu decken haben, welches aus dem Min- 
derertrage der bereits bewilligten verschiedenen neuen Steuern hervorgeht. Wie 
der Minister bemerkt, werden diese Steuern im nächsten Jahre mindestens den 
an sie gestellten Anforderungen genügen. Aus diesen Gründen verlangt der 
Minister, daß man sich nicht mehr damit begnüge, 120 Millionen, sondern 
gleich 200 Millionen neue Einnahmen zu schaffen. Was zuvörderst die Be- 
steuerung der Rohstoffe anbetrifft, so erklärt der Minister, daß nach genauer
        <pb n="404" />
        400 
Trankreich: 
Prlfung aus derselben 42 Millionen sofort zu schaffen seien, ohne deßhalb 
wegen der bestehenden Handelsverträge internationale Schwierigkeiten hervor- 
zurufen, und daß weitere 18 Millionen sofort nach Ablauf der bereits gekün- 
digten englischen und belgischen Handelsverträge hinzugefügt werden könnten. 
Da man aber aus dieser Steuer 93 Millionen erzielen wolle, würde es di- 
plomatischer Unterhandlungen bedürfen, um die fehlenden 33 Millionen flüssig 
zu machen. Den neuen Steuerzuschlag auf die vier direkten Steuern schätzt 
der Minister auf 48 Millionen und die Erhöhung des Salzpreises auf 30 
Millionen. — Das Projekt der Regierung, das auf die Nohstoffsteuer zurück- 
kommt, wird indeß von der Kammer mit so deutlichem Mißfallen ausgenom- 
men, daß auf einen Wink des Hrn. Thiers der Finan zminister sich beeilt, 
hinzuzufÜgen, die Steuerzuschläge sollten nur „provisorisch“ erhoben werden, 
was ein Deputirter mit dem sarkastischen Nufe begleitete: „Ein loyaler Steuer- 
versuch!“ Herr de Goulard wird von der Kammer mit frostiger Ruhe an- 
gehört; nach Beendigung seiner Rede aber bricht ein so heftiger Tumult aus, 
daß Benoist-d'Azy, der Referent der Commission, zwanzig Minuten lang 
nicht zum Wort kommen kann. Derselbe verlangt die Vertagung der Dis- 
cussion Üüber die Steuergesetze, bis die Commission die neue Regierungsvorlage 
geprüft habe. Hierauf erklärt Dupont, daß es die Pflicht der Versammlung 
sei, alle Steuern zu discutiren, Über die bereits fertige Berichte vorlägen, mit 
der Rohstoffsteuer aber sich nur zu beschäftigen, falls die andern Steuern un- 
zureichend seien, das Budget ins Gleichgewicht zu bringen. Unter lautem 
Beifall der rechten und des rechten Centrums erinnert der Redner daran, daß 
die Kammer in der denkwürdigen Sitzung vom 19. Januar jenes System 
verworfen habe, also nur im äußersten Nothfall auf dasselbe und zwar ledig- 
lich als auf ein secundäres Aushilfsmittel zurückkommen dürfe. Die Rechte 
weiß sich kaum vor Freude zu fassen, Hr. Thiers aber steigt auf die Tribüne 
mit jenem nervösen Zucken des Gesichts, welches die „Cabinetsfrage“ anzu- 
kündigen pflegt. Diesmal jedoch beherrscht er sich noch und geht nicht so weit. 
Er empfiehlt die Rohstoffsteuer, die nach den Berechnungen der Tariscommission 
eine Reihe von Jahren hindurch nur 6 Millionen, seiner eigenen Ansicht nach 
aber schon vom 1. Januar 1873 an 60 Millionen ergeben wird, als die 
einzige, die alle Deficits decken würde. Nun aber tritt Hr. Buffet im 
Namen der Commission mit der Erklärung auf, daß weder er noch jene die 
Lage annehmen könne, die ihnen durch die Regierung geschaffen werde. Nach 
dem Votum vom 19. Januar habe die Commission geglaubt, die Rohstoff- 
steuer werde ihr nur als äußerster Nothbedarf wieder vorgelegt werden, und 
im Vertrauen darauf habe sie sich nicht weiter mit dieser Steuer beschäftigt. 
Die Regierung, welche im Voraus und ohne sie zu kennen die Arbeiten der 
Commission kritisirte und hinter dem Rücken der letztern mit neuen Anträgen 
komme, mische sich gewissermaßen in die Funktionen der Commission und be- 
reite ihr eine unmögliche Lage. Die von der Rechten gesuchte Gelegenheit, 
der Regierung eine Niederlage zu bereiten, schien sich gefunden zu haben und 
ist für jene Partei um so günstiger, als die Rohstoffsteuer durchaus unpopulär 
ist. Aber Hr. Thiers, der bei dem heftigen Ausfall Buffet's vollkommen 
Herr seiner selbst bleibt, weiß die Gefahr zu beschwören. Er erklärt, nach 
dem Votum vom 19. Januar seine Demission nur in der Hoffnung zurück- 
genommen zu haben, daß die fragliche Steuer einer neuen Prüfung unterzogen 
werde. Die Commission sei allen Vorschlägen der Negierung gegenüber taub 
geblieben und habe absichtlich es vermieden, sich mit ihr ins Einvernehmen zu 
setzen. So habe er die Initiative ergriffen, das sei sein Recht und seine Pflicht. Er 
verlangt ein Votum über die Steuer — sei es für oder gegen — und er ist 
Üüberzeugt, daß die Kammer schließlich doch seiner Ansicht beitreten werde! Und in 
der That gibt ihm dieselbe in so fern schon ein wenig nach, als sie beschließt, 
daß die Anträge der Regierung zu einer summarischen Prüfung an die Com- 
mission gehen und mit den übrigen Projekten zur Debatte gestellt werden sollen.
        <pb n="405" />
        Zrankreich. 401 
25. Juni. Nat.-Versammlung: Debatte über die verschiedenen Steuerprojecte 
behufs Beseitigung des Deficits. Dieselbe zeigt, wie wenig feste An- 
schauungen über das Steuerwesen und die Besteuerungspolitik noch in 
Frankreich herrschen und wie die Anschauungen darüber noch wirr 
durcheinanderlaufen. 
Casimir Perier vertritt, jedoch mit auffallender Kühle, sein Projekt 
nicht einer Einkommensteuer, sondern einer Besteuerung gewisser Einkünfte 
(Mobiliarwerthe, Hypothekenforderungen, Handelsumsätze). Thiers: Wenn 
die Regierung an der Ansicht festhält, daß die Einkommensteuer verwerflich 
ist, so hat sie gegen die Besteuerung gewisser Kategorien von Einkünften im 
Prinzip nichts einzuwenden, da ihr eigenes Budget ja solche ebenfalls ins 
Auge faßt. Ueber die Wahl mag, wie mein alter, unwandelbarer Freund 
Casimir Perier sagt, dem ich bei dieser Gelegenheit für sein maßvolles Ver- 
halten danke, die Versammlung in aller Freiheit entscheiden. Lambert de 
Saint-Croix (Orleanist) beklagt den Widerstand der Regierung gegen öko- 
nomische Vorschläge, die gleichwohl den offenbaren Beifall der Majorität fän- 
den; ohne eine aufrichtig conservative Politik werde man übrigens auch auf 
finanziellem Gebiete nichts ausrichten. Er erklärt sich als einen Anhänger 
der Steuer auf die Handelsum= oder vielmehr auf die Handelsabsätze. 
Guichard legt besonders Gewicht auf die Besteuerung der beweglichen Werthe 
und Deseilligny hält eine solche in Höhe von 2 Proz. ebenfalls für räth- 
lich. Thiers: Verständigen wir uns erst über den Begriff: bewegliche 
Werthe. Wenn man damit Renten, Obligationen und Aktien mit Ausnahme 
unserer eigenen Staatspapiere meint, so könnten wir vielleicht handelseins wer- 
den; aber es gibt ein Prinzip, an welches ich für meinen Theil niemals 
rütteln möchte: das Capital als solches darf niemals, sei es nun direkt oder 
indirekt, besteuert werden; in dem gegenwärtigen Augenblicke vollends wäre 
es ein Wahnsinn, die Rente zu besteuern. Wir haben selbst eine Steuer auf 
die beweglichen Werthe in dem oben beschränkten Sinne in Vorschlag gebracht; 
aber ich gestehe es offen, die Sache ist eine sehr heikle und wäre ohne eine 
schwere Erschütterung des Geldmarktes nicht durchzuführen. Andrerseits sagt 
das Billigkeitsgefühl, daß, wenn Grund und Boden so harte Lasten zu tragen 
haben, das bewegliche Vermögen doch nicht ganz frei ausgehen kann. Genug, 
die Frage hat mehrere Seiten; entscheiden Sie selbst! Pouyer Quertier, 
der zum ersten Male seit seinem Rücktritt vom Finanzministerium das Wort 
ergreift, erklärt sich für eine 3prozentige Besteuerung des beweglichen Ver- 
mögens und bekämpft dagegen die Salzsteuer und die 15 Zuschlagscentimen 
auf die vier direkten Steuern. Die Debatte nimmt einen immer eklektischeren 
Verlauf, die verschiedensten Steuercombinationen werden ohne Rücksicht auf die 
Tagesordnung vorgebracht und schließlich sammt der Hauptfrage an die Com- 
mission zurückverwiesen. 
26. Juni. Nat.-Versammlung: Fortsetzung der Debatte über die neuen 
27. 
Steuervorlagen. Thiers wiederholt anläßlich des Amendements Buffets, 
welches nur eine temporäre Einkommensteuer vorschlägt, um die Staats- 
schuld allmälig zu tilgen, daß die Regierung formell gegen eine Ein- 
kommensteuer sei. Sie verwerfe dieselbe im Namen der Würde der 
Kammer, welche sie schon zurückgewiesen habe, im Namen der conser- 
vativen Politik, wozu er sich bekenne und immer bekennen werde, end- 
lich im Namen der Ruhe des Landes. 
„ Nat.-Versammlung: Die monatlichen Präsidentenwahlen der Bureaux 
ergeben das Resultat, daß von 15 Präsidenten nicht weniger als 12 
26
        <pb n="406" />
        402 
Trankreich. 
der Rechten und dem rechten Centrum angehören. Die monarchischen 
Parteien sind offenbar wenigstens darüber einig, ihre Majorität als 
solche geltend zu machen. 
Die vorgeschlagene Steuer auf die Hypothekarforderungen wird mit 
327 gegen 261 Stimmen angenommen. Deseilligny bringt im Ein- 
verständniß mit der Regierung einen Antrag auf Erhebung einer 3. 
prozentigen Taxe von den beweglichen Werthen ein. 
28. Juni. Die Regierung hebt die Paßgebühren auch gegen die Schweiz 
29. 
wieder auf. 
Der Handelsminister Teisserenc de Bort wird statt de Larcy's inter- 
imistisch auch zum Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt. 
„ Nat.-Versammlung: genehmigt die vorgeschlagene Steuer auf die 
sog. mobilen Werthe. Demnach wird 
unabhängig von den Stempel= und den Transmissionsgebühren, welche von 
den bestehenden Gesetzen festgestellt worden sind, am 1. Juli 1872 eine jähr- 
liche und obligatorische Taxe von 3 Prozent errichtet: 1) auf die Interessen, 
Dividenden, Einkünfte oder Ergebnisse der Aktien aller Art der finanziellen, 
industriellen und commerziellen Gesellschaften, Compagnien und Unternehmen, 
welches auch die Zeit ihrer Gründung sein mag; 2) auf die Rückstände und 
jährlichen Interessen der Anleihen und Obligationen der Departements, Ge- 
meinden und öffentlichen Anstalten, sowie auf die der oben bezeichneten Gesell- 
schaften, Compagnien und Unternehmen; 3) auf die jährlichen Interessen und 
den Nutzen des Interessen = Antheils an den Gesellschaften, Compagnien und 
Unternehmen, deren Capital nicht in Aktien getheilt ist. 
„ Bischof Dupanloup von Orléans verkündet die Dekrete des sog. 
vaticanischen Concils, ohne dazu vorerst nach den Vorschriften des 
Concordats die Erlaubniß des Staats eingeholt zu haben. Der 
Schritt des Bischofs macht um so größeres Aufsehen, als man sich 
erinnert, mit welcher Energie er nicht bloß die Opportunität, sondern 
das neue Dogma der Unfehlbarkeit selbst bekämpft hatte. 
Bischof Dupanloup entschuldigt sich in seinem Hirtenbriefe, diesen Akt so spät 
auszuführen; die Ereignisse hätten ihn daran verhindert, und dem Papst habe 
er Ubrigens schon längst seine rückhaltlose Beitrittserklärung zu Füßen gelegt. 
„Inmitten der Nöthen des Kriegs und der preußischen Occupation, in jener 
Zeit, da ich selbst in den Mauern der Stadt Orleans von jedem regelmäßigen 
Verkehr mit der Außenwelt und selbst mit den Pfarrern meiner Diöcese ab- 
geschnitten war, suchte ich einen Trost für so bitteres Leid in der Abfassung 
dieses Hirtenbriefs, und schon im Februar 1871, als ich gleich nach unserer 
Befreiung dem heiligen Vater von Bordeaux aus meinen Beitritt erklärte, 
erinnerte ich Se. Heiligkeit, daß ich, wenn ich gegen die Zweckmäßigkeit der 
Definition gesprochen und geschrieben, mich zu der Lehre selbst doch allezeit 
nicht nur in meinem Herzen, sondern auch in meinen öffentlichen Schriften 
bekannt habe, und zu glücklich sein wüürde, wenn meine nochmalige Beitritts- 
erklärung ihm einigen Trost inmitten so grausamer Schmerzen bereiten könne 
u. s. w.“ — 
„ Das „Jourual des Debats“ trennt sich in Folge der eingetretenen 
Krisis zwischen Hrn. Thiers und den monarchischen Fractionen definitiv 
von der Majoritätspartei der Nat.-Versammlung. Die langjährigen 
Mitarbeiter desselben, St. Marc Girardin, der Herzog v. Broglie
        <pb n="407" />
        Trankreich. 403 
u. A. treten von demselben zurück und in das Journal de Paris 
über, von dem sein Chefredacteur selbst sagt, es „sei das einzige un- 
bedingt orleanistische Odrgan"“. Das Journal des Debats gehört 
fortan der republikanisch-conservativen Partei des Hrn. Thiers an. 
— Juni. Die reformirte Kirchensynode vertagt sich bis auf weiteres. In 
allen Fragen haben die Orthodoxen die Oberhand behalten, 
und die wichtigste Streitfrage, nämlich die Frage, ob den Seelsorgern die 
Anerkennung gewisser Dogmen zur Pflicht gemacht werden solle, ist gleichfalls 
zu ihren Gunsten entschieden worden. Zwar können die bereits angestellten 
Pfarrer lehren und glauben, was ihnen gutdünkt, aber den künftigen Kanzel- 
Aspiranten ist ein Minimum christlicher Gläubigkeit vorgeschrieben; sie müssen 
glauben an die Gottheit Christi, an seine Wunderthätigkeit, Üüberhaupt „a 
die Wahrheit, wie sie durch die heilige Schrift offenbart wird“. Ohne diesen 
Minimalglauben gibt es fernerhin keine Anstellung, ohne diesen Minimal- 
glauben gibt e5 auch kein Wahlrecht für den protestantischen Laien. Die An- 
strengungen der liberalen Opposition richten sich zumeist gegen diese Bestim- 
mungen, doch umsonst: selbst ein Vermittlungsantrag wurde von der Majorität 
der Synode verworfen. 
„ Der deutsche Botschafter in Paris schließt mit der Regierung ein 
neues Uebereinkommen ab betr. die Bezahlung der noch restirenden 3 
Milliarden Kriegsentschädigung (s. den Wortlaut unter Deutschland). 
1. Juli. Nat.-Versammlung: Die Regierung legt derselben den Vertrag 
mit Deutschland vom 29. Juni betreffend die Bezahlung des noch 
rückständigen Betrags der Kriegsschuld vor: 
Minister des Aeußern v. Remusat: M. HH., wir haben die Ehre, der 
Nationalversammlung behufs Beslätigung den Vertrag zu unterbreiten, welchen 
der Präsident der Republik mit der Regierung Sr. Maj. des Kaisers von 
Deutschland abgeschlossen hat (Hr. Laurent Pichat: Hören Sie wohl, Hr. 
Rouher! Beifall links), um die Bedingungen für die Zahlung der noch ge- 
schuldeten Summen und für die Räumung des französischen Gebiets durch 
die deutschen Truppen zu regeln. (Prax-Paris: Hören Sie wohl, Hr. Jules 
Favre! Gelächter und Beifall rechts. Marquis de Gramont: Wer Anders 
ist Schuld, als die Bonapartisten Allgemeiner Lärm. La Serve, Tolain, 
Galloni d'Istrig, Jules Favre reden unter den heftigsten Geberden alle auf 
auf einmal. Der Präsident stellt nur mit äußerster Mühe die Ruhe her. 
Der Minister fährt fort:) Wie man weiß, sind von den fünf Milliarden, welche 
die Verträge uns auferlegt haben, zwei seit dem 1. Mai d. J. abgetragen 
und die anderen drei am 2. März 1874 fällig, bis zu welchem Termine ein 
Corps von 50,000 Mann sechs Departements unfrer Ostgrenze und die Fest- 
ung Belfort sammt ihrem Gebiete besetzt hält. Die Präliminarien von Ver- 
sailles haben indeß schon die Möglichkeit ausbedungen, „an Stelle dieses ter- 
ritorialen Pfandes eine finanzielle Garantie zu setzen, wenn eine solche von 
uns in einer den deutschen Interessen genügenden Form geboten würde," 
woraus sich zu ergeben schien, daß ein nothwendiges Verhältniß zwischen dem 
Betrage unserer pekuniären Verpflichtungen und dem Umfange der territorialen 
Occupation bestand. So wurde denn, als wir der kaiserlichen Regierung die 
Absicht zu erkennen gaben, auf dieser Grundlage zu unterhandeln, sogleich 
anerkannt, daß die allmähliche Abzahlung unserer Schuld von einer allmäh- 
lichen Räumung des besetzten Gebiets begleitet sein müßte. Die Befreiung 
unseres Landesgebiets steht also in direktem Verhältnisse zu der Abtragung 
unserer Schuld; an dem Tage, da die drei Milliarden gezahlt sind, hört die 
26“
        <pb n="408" />
        404 
Frankreich. 
feindliche Occupation auf, gleichviel, wann dieser Tag eintreten mag. Man 
kann also sagen, daß nur eine Geld-, d. h. eine Credilfrage vorliegt. Dieß ist 
auch der Grundgedanke der ganzen Uebereinkunft. Ihre Bestimmungen sind 
sehr einfach. Zunächst soll eine halbe Milliarde zwei Monate nach der Rati- 
fikation gezahlt und dann sollen sofort die Departements Marne und Haute 
Marne geräumt werden. Die zu dieser ersten Anzahlung nöthigen Fonds 
hat die Regierung bereits in Händen, und zwei Departements werden uns 
also in Bälde gegeben sein. Der Verfalltermin für die ganze Kriegsentschä- 
digung war in den Verträgen, wie gesagt, auf den 2. März 1874 festgesetzt. 
Aber es ist immer möglich, daß unvorhergesehene Umstände die Abzahlung 
von 2500 Millionen in dieser Frist schwierig machen. Die neue Uebereinkunft 
theilt also den Rest in drei Naten: eine halbe Milliarde am 1. Febr. 1873, 
eine Milliarde am 1. März 1874 und die letzte Milliarde bis zum 1. März 
1875. Von der letzteren Fristerstreckung werden wir aber hoffentlich keinen 
Gebrauch zu machen haben. Nach Erlegung der zweiten Milliarde werden 
die Departements der Ardennen und der Vogesen geräumt, nach Erlegung 
der dritten die Departements Meurthe und Meuse und das Arrondissement 
Belfort: es bleibt aber Frankreich offen, jede dieser Zahlungen zu beschleunigen 
und damit auch die bezüglichen Näumungen näher zu rücken. So werden 
also Marne und Haute-Marne bald geräumt sein, und wenn wir die Er- 
fahrungen der letzten Anleihe als Maßstab nehmen, dürften die Ardennen und 
Vogesen sich vor dem Frühjahr 1873 ebenfalls wiedergegeben sein. Für die 
dritte Milliarde stehen uns zwei Modalitäten offen: entweder gestattet uns das 
Erträgniß der Anleihe mit Hilfe gewisser Bank-Combinationen, diese letzte 
Milliarde Ende 1873 bis Anfang 1874 zu zahlen, oder aber es greifen für 
sie die in dem Vertrage vorgesehenen finanziellen Garantien an Stelle der 
territorialen Platz; auf diese oder jene Weise werden wir also die Räumung 
der beiden letzten Departements und Belforts erzielen. Alles hängt, wie Sie 
sehen von der Leichtigkeit ab, unsere Zahlungen zu anticipiren, mithin von der 
Stärke unseres Credits, von der Ordnung unserer Finanzen und von unserer 
Selbstbeherrschung. So lange die Occupation überhaupt dauert, bleiben die 
der Reihe nach geräumten Departements neutralisirt; wir dürfen in diesen 
und die Deutschen dürfen in den unter ihrer Herrschaft bleibenden Departe- 
ments keine neuen militärischen Werke aufführen. Wir hätten gewünscht, daß 
je mit der Verminderung des occupirten Gebiets auch das Effektiv des Occu- 
pationscorps herabgesetzt würde. Aber Deutschland wollte sich nicht zu einem 
Uebereinkommen verstehen, welches seine Truppen schließlich auf weniger als 
20,000 Mann vermindert hätte; es glaubt, sich mit einer so geringen Macht 
nicht auf fremdem Gebiete behaupten zu können. Indeß ist der Fall thatsächlicher 
Verminderungen vorausgesehen, und dann sollen auch die Unterhaltungskosten. 
entsprechend herabgesetzt werden. Also, m. HH., eine stufenweise Räumung. 
die für ein Drittheil sogleich beginnen, für das zweite Drittel in zehn und 
für den Rest, wie wir hoffen, in achtzehn oder zwanzig Monaten, vielleicht 
sogar noch früher durchgeführt sein soll, das ist der Gegenstand des Vertrages, 
den wir Ihnen unterbreiten. Wir haben geglaubt, diese wichtige Unterhand- 
lung nicht länger verzögern zu sollen. Der in Europa herrschende Friede, 
die Politik des Maßhaltens, welche in allen Cabinetten vorwaltet, die vollkom- 
mene Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung in Frankreich, die Wieder- 
aufnahme der Arbeit, die Wiederkehr des öffentlichen Wohlstandes, die be- 
währte Solidität unseres Credits, endlich das Vertrauen, welches der Regie- 
rung in den gewichtigsten Kundgebungen des In= und Auslandes bezeugt 
wird (Sehr gut! links) — Alles das gibt uns die Ueberzeugung, daß die 
furchtbare Anleihe, welche zu unserer definitiven Befreiung nothwendig ist, 
unter den günstigsten Bedingungen von statten gehen wird. In der Bereit- 
willigkeit, mit welcher Frankreich schwere Opfer bringen wird, wird die Welt 
den sicheren Beweis des friedfertigen Geistes erkennen, der es beseelt und von
        <pb n="409" />
        Frankreich. 405 
dem, wir müssen es constatiren, auch Deutschland in der letzten Unterhand- 
lung Beweise gegeben hat. Der Friede, m. H., ist der erste Gegenstand der 
wiederherstellenden Mission, welche Ihnen Frankreich anvertraut hat; indem 
Sie diesen Vertrag annehmen, werden Sir den Frieden befestigt und zugleich 
unsere Unabhängigkeit gesichert haben. — Die Dringlichkeit der Vorlage wird 
beinahe einstimmig anerkannt (dagegen nur Graf Chaudordy, Galloni d'Sstria 
und einer oder zwei andere Bonapartisten.) 
Die Versammlung geht zur Steuerfrage über, und zwar zunächst 
zu der proponirten Steuer auf die Ziffer der Handelsumsätze. 
Hr. Thiers: Es versteht sich ganz von selbst, daß der Kammer die nö- 
thigen, ziffermäßigen Erläuterungen werden gegeben werden. Das hindert 
aber nicht, daß Sie jetzt die Frage untersuchen können, ob eine Steuer auf 
die Handelsumsätze möglich ist, oder nicht. Competente Leute halten sie für 
unmöglich (Lärm), weil sie eine inquisitorische Behelligung voraussetzt, welche 
der Kaufmannsstand nicht ertragen wird. Indeß entscheiden Sie selbst! Was 
die Rohstoffe betrifft, so kann ich nur wiederholen, daß sie 42 Millionen so- 
fort, 18 Millionen im nächsten Jahre nach Ablauf der Handelsverträge mit 
England und Belgien und weitere 33 Millionen mit Hilfe diplomatischer Un- 
terhandlungen abwerfen können: den Beweis dafür werde ich in der Debatte 
führen, die aber, ich wiederhole es, heute nicht auf der Tagesordnung steht. 
Nouher (mit lebhafter Unruhe empfangen): Nur wenige Worte. JIch 
möchte den Hrn. Präsidenten den Republik nur in einem Punkte um Auf- 
klärung bitten. Mündliche Erläuterungen zu den Ziffern, welche er uns so- 
eben gegeben hat, können uns nicht genügen. Ich beantrage, daß das ge- 
nauere, der Tarif-Commission mitgetheilte Exposé in Druck gelegt und unter 
uns Alle vertheilt werde. Ueberdieß muß ich erklären: ich für meinen Theil 
glaube üÜberhaupt nicht, daß die Verträge uns die Tarifirung der Rohstosse 
gestatten. (Lärm links.) Ich diskutire für jetzt nicht, aber ich bitte um Auf- 
klärung. (Sehr gut! rechts.) Hr. Thiers: Auf den Wunsch der Tarif-Com- 
mission haben wir handschriftlich eine umfangreiche Tabelle anfertigen lassen; 
es wäre jetzt sehr zeitraubend, diese in Druck zu legen. Da wir indeß 5—600 
autographirte Exemplare besitzen, so werden diese dem Hause mitgetheilt wer- 
den und wohl genügen. Hr. Nouher legt es aber offenbar nur darauf an, 
jetzt eine Diskussion zu erzwingen. Er behauptet, daß die Verträge uns ganz 
und gar die Hände binden. Weiß er auch, welche schwere Anklage er damit 
gegen sich selbst erhebt Zu allen Zeiten hat Frankreich die Rohstoffe be- 
steuert. (Unruhe.) Ich weiß nicht, warum man mich jeden Augenblick unter- 
bricht; es möchte wirklich scheinen, als ob ich es bin, der Frankreich zu Grunde 
gerichtet hat, während doch andere Leute hier sind, die sich gegen diesen Vor- 
wurf zu verantworten hätten! (Stürmischer Beifall links.) Ja wohl, man hat 
in den Verträgen unserer Actionsfreiheit Fesseln angelegt; aber zum Glück 
hat man weniger Unheil angerichtet, als man sich dessen heute selber rühmt, 
und ich behaupte noch einmal, daß es uns noch vollkommen freisteht, 42 Mil- 
lionen sogleich, 18 in einem Jahre und den Rest von 33 Millionen mit Hilfe 
ehrlicher Negociationen auf die Rohstoffe zu erheben: ich werde das seiner Zeit 
beweisen. Rouher (neuer Lärm): Ich scheue mich durchaus nicht vor der 
Verantwortung für die Verträge von 1860. Meine dkonomischen Grundsätze 
haben sich seitdem nicht geändert und ich glaube, dem Lande nur einen neuen 
Dienst zu erweisen, wenn ... (Tumult.) Taberlet: Frankreich verblutet an 
Ihren Diensten! Berlet: Ihre Dienste heißen: der Verlust von Elsaß und 
Lothringen! (Allgemeiner Lärm und heftige Apostrophen zwischen Bonapar- 
tisten und Republikanern. Jules Favre: Er wagt, von seinen Diensten zu 
sprechen! Gavini: Und die Ihrigen!) RNouher: Ich glaube, dem Lande 
noch einen Dienst zu erweisen, wenn ich dazu beitrage, daß die Rohprodukten- 
steuer verworfen wird, und ist das nicht etwa auch der Wunsch der Mehrheit?
        <pb n="410" />
        406 
Trankreich. 
Man sollte nicht vergessen, daß in den Verträgen nicht wir allein uns ge- 
bunden haben; auch England hat darin seine Freiheit engagirt. Wenn die 
Debatte geführt werden wird, so werde ich beweisen, daß die wahren Interessen 
Frankreichs in der vollkommenen und unverkürzten Ausführung der Verträge 
liegen. 
2. Juli. Nat.-Versammlung: Fortsetzung der Steuerdebatte. Dieselbe 
dreht sich wieder mehr um die Rohstoffsteuer als um die Steuer auf 
die Handelsumsätze. Hr. Thiers vertheidigt die erstere aufs lebhaftesle 
und spricht sich dabei gelegentlich auch über das Verhältniß zum 
Papst und zu Italien aus: 
Hr. Thiers sucht den Nachweis zu liefern, daß die Rohstoffe das von ihm 
behauptete Erträgniß von 93 Millionen ergeben. Nachdem er die Zuschläge 
auf die direkten Steuern und das Salz für absolut nothwendig, dagegen die 
Besteuerung der Handelsumsätze für unausführbar erklärt hat, fährt er fort: 
Ich habe also jetzt nur noch das Erträgniß der Nohstoffe zu rechtfertigen. Vor 
1860 waren alle Rohstoffe besteuert; die Baumwolle trug 25 Millionen, und 
das hinderte nicht, daß die nationale Industrie sich damals in allen ihren 
Zweigen auf das Kräftigste entfaltete. Im Allgemeinen pflegen die Stoaten 
nicht ihre Rohprodukte, sondern nur ihre fabricirten Artikel zu beschützen, und 
dieser Gedanke liegt auch den Verträgen von 1860 zu Grunde. Gewiß haben 
die letztern unserer Handlungsfreiheit Fesseln angelegt; aber das Uebel ist nicht 
so groß, wie man vorgibt. Die fiskalische Freiheit ist direkt oder indirekt ge- 
wahrt, und mit Hilfe eines sogenannten Compensationszolls können die Roh- 
stoffe allerdings besteuert werden; denn in allen Verträgen steht die Clausel, 
daß, wenn Frankreich die Herstellungskosten für den französischen Producenten 
erhöhe, es in demselben Verhältniß den im Auslande fabricirten Artikel be- 
steuern könne. Redner verliest die einschlägigen Bestimmungen der Verträge 
mit England, und fährt fort: Dieses Princip ist auch niemals bestritten wor- 
den, und England hat von uns nur die Mittheilung der neuen Tarife ver- 
langt. Es handelt sich hier nicht um Schutzzoll oder Freihandel; die Froge 
wird später an die Reihe kommen. Hr. Rouher hat von scinen bkonomischen 
Ueberzeugungen gesprochen; ich glaube von den meinigen sprechen zu können. 
Ich bin nicht für einen übertriebenen Schutz, nicht für Aufhebung, sondem 
nur flr eine Revision der Verträge. Es ist mir fern, mich über eine benach- 
barte und befreundete Nation beklagen zu wollen. Das Protokoll bleibt offen 
und kann jeden Tag von England wieder aufgenommen werden; es hat selbst 
anerkannt, daß Frankreich alle seine Hilfsquellen zusammenraffen müsse, um 
sich aus seinen gegenwärtigen Verlegenheiten zu ziehen. Lassen Sie mich Ihnen 
ein Beispiel anführen! Ich will von Italien sprechen. Sie kennen unser Ver- 
hältniß zu dieser Macht. Auf der einen Seite mußten wir ihr vorstellen, und 
werden ihr auch fernerhin vorstellen, daß das Oberhaupt der katholischen Kirche 
in der ihm durch die Ereignisse geschaffenen Lage nicht bloß auf Ehrfurcht, 
sondern auch auf alle Schonung Anspruch habe, und daß ihm namentlich in 
seiner kirchlichen Freiheit nicht zu nahe getreten werden dürfe. Unter diesem 
Vorbehalt verfahren wir aber mit Italien wie mit einer befreundeten Nation 
und haben uns Alles untersagt, was einen feindseligen Charakter gegen diese 
Macht haben und den europäischen Frieden stören könnte. (Murren auf der 
Rechten.) Hr. Thiers: Wie! Nicht ich bin es ja, der diese große Macht 
geschaffen hat; sie existirt, sie ist eine Thatsache, die man anerkennen mub, 
wenn man Frieden haben will. Wir unterhalten also zu Italien die besten 
Beziehungen, und von ihm erwarten wir, daß es für unsere fiskalische Loge 
das meiste Verständniß haben werde. Italien nämlich trug im Jahre 1866 
kein Bedenken, in seiner Verlegenheit auch alle Rohstoffe zu besteuern, welche 
'n den Verträgen ausdrücklich für zollfrei erklärt worden waren. Das fran-
        <pb n="411" />
        Trankreich. 407 
zösische Cabinet erhob Einsprache, ließ dieselbe aber aus Rücksicht auf die be- 
drängte Lage Italiens wieder fallen; wird Italien uns jetzt dieselbe Rücksicht 
versagen können? So viel im Voraus über die diplomatischen Unterhand- 
lungen, von denen ich für meine Person mir mit Bestimmtheit 33 Millionen 
verspreche. Der Redner rechnet sodann die 48 Millionen vor, die er sofort, 
und die 12 Millionen, welche er nach Ablauf der Verträge mit England und 
Belgien von den Nohstoffen zu erheben hofft, und beschwört schließlich die 
Kammer, der schon so schwer geschädigten fiskalischen Freiheit Frankreichs nicht 
den Todesstoß zu geben. 
3. Juli. Versailles ist von dem Gerücht voll, die Rechte und der größere 
Theil des rechten Centrums hätten in einer Parteiversammlung eine 
förmliche „Verschwörung“ gegen Hrn. Thiers angezettelt und beschlos- 
sen, bei der Frage der Nohstoffbesteuerung diesen dahin zu bringen, 
die Regierungsfrage (wie am 19. Januar) zu stellen, ihn aber dieß- 
mal beim Worte zu nehmen und dann sofort den Marschall Mac 
Mahon zum Präsidenten der Republik zu ernennen; der Herzog von 
Broglie würde Ministerpräsident werden und General Ladmirault, der 
Gouverneur von Paris, das Triumvirat vervollständigen. Eine De- 
putation von Mitgliedern der Linken, mit Hrn. Albert Grévy als 
Wortführer, begibt sich sofort zu Thiers und macht ihm dringende 
Vorstellungen, die Cabinetsfrage nicht zu stellen. 
Nat.-Versammlung: schließt die Debatte über die Nohstoffsteuer 
ohne Beschlußfassung. Hr. Thiers stellt die Cabinetsfrage nicht: 
Hr. Laurent, Mitglied der Tarifcommission und einer der bedeutendsten 
Baumwollspinner von Tourcoing, führt aus, daß die Commission die Schätz- 
ungen der Regierung hinsichtlich des Erträgnisses einer Rohproduklensteuer nicht 
gelten lassen könne; die von der Regierung proponirten Zölle seien keine Accise- 
Zölle, d. h. sie treffen nicht die inländische Consumtion und Erzeugung, und 
können daher nicht im Sinne der Verträge zur Einführung eines Compensa- 
tionszolls ermächtigen. Die Unterhandlungen mit Belgien haben denn auch 
bisher nur die Wirkung gehabt, die öffentliche Meinung in diesem Lande 
gegen Frankreich zu verstimmen; ein praktischer Gewinn sei von allen diesen 
Negociationen nicht zu erwarten. Den letztern Gedanken führt dann der Herzog 
Decazes noch näher aus, indem er sich namentlich auf das englische Blau- 
buch stützt. Die Kammer zeigt sich immer schwankender und unschlüssiger: 
dieß bestimmt den Präsidenten der NRepublik, noch einmal das Wort 
zu ergreifen. Hr. Thiers: Zur vollkommenen Aufklärung des Hauses scheint 
mir eine Entgegnung auf die eben vorgetragenen Ansichten unerläßlich. Ich 
begreife die Perplexität des Hauses: die Wahrheit ist in solchen Dingen immer 
nur eine relative, und die Vermuthung spielt dabei eine große Rolle. Sie 
haben die Wahl zwischen der Steuer auf die Ziffer der Handelsgeschäfte, einer 
Steuer, deren Gebrechen offenbar sind (Unruhe) und die ohne impulsorische 
Maßregeln gegen die Kaufleute nicht durchzuführen ist, und einer sehr bedeu- 
tenden Zuschlagstaxe auf die vier direkten Steuern und auf das Salz. Man 
sagt: die Steuer auf die Handelsumsätze werde 60 Millionen eintragen. Zu- 
gegeben, aber wissen Sie auch, daß diese schrecklich unpopuläre Steuer (Wider- 
spruch) sich nicht einmal in Amerika behaupten konnte? Auf alle Fälle ge- 
langen wir damit nicht zu den 200 Millionen, deren wir bedürfen, und müssen 
also die Rohstoffe zu Hilfe nehmen. Wenn ich mich irre, so wird die Kammer 
meine Auffassung durch ihr Votum berichtigen (Bewegung); ich erfülle einst- 
weilen nur eine Pflicht, wenn ich Ihnen meine volle Ueberzeugung auseinander- 
setze. Ich wiederhole, daß unser Recht zu einer solchen Steuer durch die Ver-
        <pb n="412" />
        408 
Trankreich. 
träge nicht erschüttert ist. Als wir die letzten kündigten, erklärte England: 
es wolle uns in unseren Schwierigkeiten freundschaftlich beistehen; was kennte 
dieß anders heißen, als daß es gegen einen Zoll auf die von außen kommen- 
den Rohstoffe nichts einwenden werde? In den Verträgen mit der Schweiz 
und mit Italien ist ein Compensationszoll ausdrücklich vorbehalten. Wenn 
wir an alle Thüren klopfen, wenn wir den Grundbesitz so hart belasten und 
jene Hypothekensteuer einführen, die recht eigentlich eine Steuer auf den Credit 
des Armen ist (Oho! Ja wohl! Unruheh), soll dann die Industrie allein, welche 
ein Vermögen von 3 Milliarden repräsentirt, frei ausgehen ? Aber so ist es 
mit den Interessen; so lange man ihnen dient und schmeichelt, ist man gern 
gesehen und wird man als eine Autorität gefeiert; das hört aber gleich auf, 
wenn man sie auffordert, ihre Pflicht zu thun.. Man (Hr. Naudot) hat 
gestern in einem leichtfertigen Ton, der sich bei einem solchen Gegenstande 
nicht geziemt, von einem Vertrag gesprochen, welcher in diesem Augenblick 
Ihrer Prüfung unterbreitet ist. Nun, wenn man diesen Vertrag angreifen 
will, so thue man es offen! (Lebhafter Beifall links.) Wenn wir die harten 
Bedingungen des Siegers über uns ergehen lassen, wer leidet darunter mehr 
als ich: Sie zerreißen mir das Herz: aber sie geben mir nur noch mehr 
Muth, in unserm fiscalischen Interesse Unterhandlungen einzuleiten, deren Be- 
rechtigung mir unbestreitbar scheint. Wir verlangen nichts, als unser gutes 
Recht und durchaus keine Protektion. Schon läßt man uns im englischen 
Parlament selbst mehr Gerechtigkeit widerfahren, als in diesem Kreise. 
v. Gavardie (heftig): Ich muß gegen diese Verdächtigung unseres Patrio- 
tismus entschieden protestiren. (Lärm.) Präsident Grévy: Solche Unterbrech- 
ungen sind unzulässig; im Wiederholungsfalle müßte ich Sie zur Ordnung 
rufen. Hr. Thiers: Ja wohl, im englischen Parlament haben sich Stimmen 
erhoben, welche sagten: daß das Unrecht, wenn ein solches vorlag, nicht auf 
unserer Seite war. Aber wir wollen warten; im März werden wir durch 
Lösung der Verträge unsere Freiheit wiedergewinnen, oder durch Modifikationen 
unser Recht zur Geltung bringen. Redner widerlegt schließlich noch den Ein- 
wand, daß die Rohproduktensteuer die einheimische Industrie zu Gunsten der 
fremdländischen lahm legen werde; eine so entwickelte und befestigte Produktion 
wie die französische, meint er, lasse sich nicht so leicht deplaciren. Buffet: 
Mit Prinzipien und Theorien werden wir nicht unsere Kassen füllen; die Frage 
ist einfach die: ist die Rohproduktensteuer in dem von der Regierung beabsich- 
tigten Umfange möglich, oder nicht7 Da läßt nun für mich der Art. 9 des 
Vertrags mit England keinen Zweifel: er wahrt Frankreich seine ganze 
fiskalische Freiheit, jedoch unter der Bedingung, daß die Steuer zuvor die 
einheimische Consumtion treffe. Die fremden Baumwollen, Wollen, Sciden 
allein besteuern, heißt die in dem Vertrag gesteckten Grenzen überschreiten; 
eine andere Auslegung läßt der Artikel 9 nicht zu. (Stimme: Das ist die 
reine Wahrheit!) Pouyer-Ouertier dagegen spricht schließlich noch sehr 
—- und sehr nachdrücklich für die Rohstoffsteuer und für die Ideen des 
rn. iers. 
  
6. Juli. Nat.-Versammlung: nimmt den Vertrag mit Deutschland vom 
8. 
29. Juni fast einstimmig an. 
„Nat.-Versammlung: Die Regierung fordert von derselben die Er- 
mächtigung zu einem Anlehen von 3 Milliarden, um dem mit Deutsch- 
land abgeschlossenen Vertrage vom 29. Juni gerecht zu werden. Der 
dieß fällige Gesetzesentwurf lautet: 
Art. 1. Der Finanzminister wird ermächtigt, in das große Buch diesenige 
Summe in 5prozentiger Rente eintragen zu lassen, welche nöthig ist, um ein 
Kapital von 3 Milliarden zu ergeben. Art. 2. Der Finanzminister wird dieser 
Summe diejenige hinzufügen, welche nöthig ist, um zur Zahlung der in den
        <pb n="413" />
        Trankreich. 409 
Jahren 1872 und 1873 fälligen Zinsenrückstände im Stande zu sein und die 
sonstigen Kosten, wie für Wechseldiskonto, Transport und Negociirungen, decken 
zu können. Art. 3. Um endlich zu den festgesetzten Zahlungsterminen die Zab- 
lung der an Deutschland noch schuldigen 3 Milliarden zu sichern und somit 
die Räumung des besetzten Gebietes zu beschleunigen, wird der Finanzminister 
ermächtigt, mit der französischen Bank und anderen Finanzinstituten besondere 
Conventionen zu dem Zwecke abzuschließen, daß die aus der Anleihe zu er- 
zielenden Mittel rascher verflgbar gemacht und die Zahlungen noch vor den 
Verfallsterminen geleistet werden können. 
10. Juli. Nat.-Versammlung: nimmt die Steuerdebatte wieder auf. Hr. 
11. 
Thiers hält wieder eine dreistündige Auseinandersetzung, wobei er von 
der Rechten zu seinem großen Aerger alle Augenblicke unterbrochen 
wird, so daß er beiläufig gegen sie das geflügelte Wort fallen läßt: 
„Prinzen, deren es mehr gibt, als auf dem Throne Platz finden 
können.“ 
Die republikanischen Blätter bemerken Über den Ausfall boshaft: „Herr 
Thiers spielt seit dem Beginne seiner Diktatur mit den Prätendenten ein eigen- 
thümliches Spiel. Er hat sie vollständig genarrt. Er war es, der in Bor- 
deaux den Ausdruck: „Le chef de la maison de France“ für den Grafen 
v. Chambord erfand; „das ist der einzige mögliche König Frankreichs“, sagte 
er den Legitimisten. Zum Grafen von Paris sagte er: „Monseigner sind der 
natürliche Dauphin.“ Der schlaue Kopf wußte, daß diese Combination nur 
Zwistigkeiten hervorrufen und kein Resultat ergeben werde. Um die Narten 
noch mehr zu mischen, schmeichelte er der Eigenliebe des Herzogs v. Aumale. 
„Er hat eine hübsche Gestalt“ (il a# une bonne figure), das ist der Statt- 
halter, den wir brauchen.“ Monseigneur nahm es ernst und entzweite sich 
sogar vorlbergehend mit seinem Neffen. Nun kann Thiers zusehen, wie der 
Chef de la maison de France und der verfehlte Dauphin unversöhnliche 
Feinde geworden sind, und wie unter den Nachkommen Louis Philipp's Miß- 
trauen und Groll herrscht. Dem Schaden darf er nun auch den Spott hin- 
zufügen, und das that er gestern."“ 
„Nat.-Versammlung: Bischof Dupanloup setzt als Referent der in 
ihrer großen Mehrheit clericalen Commission der Vorlage eines Volks- 
schulgesetzes durch den Unterrichtsminister Simon ein ganz clericales 
Gegenprojekt entgegen. 
Das clericale Projekt spielt geradezu mit Worten und Phrasen. Aus 
jedem Paragraph leuchten einem die Worte „frei“, „Freiheit“ entgegen, Alles 
ist frei in diesem Gesetze: der Unterricht ist frei, die Familienväter sind frei, 
der Municipalrath ist frei, die Lehrer sind frei, und wer sich mit einer ober- 
flächlichen Lektüre des Elaborats begnügt, muß offenbar den Eindruck empfan- 
gen, die entschlossensten Freiheitshelden des Universums hätten sich zum Ent- 
wurf eines Unterrichts-Gesetzes zusammengethan. Bei näherer Betrachtung 
schwindet freilich dieses Freiheitsübermaß und es ergibt sich, daß das ganze 
Projekt nur darauf berechnet ist, der Kirche ihr Monopol zu wahren. Von 
einem Unterrichtszwange kann natürlich in einem so freiheitlichen Gesetze keine 
Rede sein; dem Vater wird nur die „moralische Verpflichtung“ auferlegt, sein 
Kind unterrichten zu lassen, vor Allem aber bleibt ihm das „unveräußerliche 
Recht“, den Lehrer und die Schule nach seinem Geschmacke zu wählen. Letztere 
ist entweder Communalschule oder freie Schule. Den freien Schulen widmet 
das Gesetz besondere Aufmerksamkeit: sie können entweder durch Einzelne oder 
durch Genossenschaften gegründet werden; die zu Unterrichtszwecken gebildeten 
Genossenschaften haben das Recht, Stiftungen zu empfangen, sie können besitzen 
und verkaufen und genießen unter einfacher Bestätigung der Municipalbehörde
        <pb n="414" />
        410 
Trankreich. 
alle Rechte der juristischen Persönlichkeit; mit Einem Worte, die Congregationen 
— denn von anderen Unterrichts-Genossenschaften kann bei den obwaltenden 
Verhältnissen vorderhand keine Rede sein — sind dazu ausersehen, die Güter 
der todten Hand in veränderter Form und auf einem neuen Felde in Blüthe 
zu bringen. Nun, das war vorauszusehen, daß die sog. freien Schulen in 
das direkteste Abhängigkeits-Verhältniß zu der unfehlbaren Kirche gebracht 
würden; aber auch die Communalschulen galt es, unter den Krummstab zu 
beugen, und nach dieser Seite hin leistet das Gesetz wirklich Bedeutendes in 
jesuitischer Zweideutigkeit, namentlich bezlglich des Ernennungsrechts der Lehrer. 
Diese sollen durch eine Schulcommission ernannt werden, als deren ständige 
Mitglieder der Pfarrer und der Maire der Commune figuriren; die übrigen 
Mitglieder wären durch Wahl zu bestimmen und als die natürlichen Wähler 
die Familienväter zu betrachten. Bis hieher läßt sich weiter nichts einwenden. 
Die Unterrichts-Commission scheint nun in die Väter kein Übermäßiges Ver- 
trauen zu setzen und kam deßwegen auf den Gedanken, auch den Müttern ein 
Wahlrecht einzuräumen, wahrscheinlich um auch in diesem Punkte durch eine 
theilweise Lösung der Frauenfrage, dieses großen socialen Problems, ihre frei- 
heitlichen Tendenzen zu bekunden. Inzwischen würde damit die Ernennung der 
Schullehrer mehr oder weniger in die Hände der Kirche, des Pfarrers und 
des Bischofs gelegt. 
Die ganze Frage kommt bis zu Ende des Jahres nicht zur Berathung, 
womit Regierung und Majorität einverstanden sind, jene, weil sie sich Über- 
zeugen muß, daß sie den Simon'schen Entwurf, so gemäßigt er auch ist, nicht 
durchzusetzen vermöchte, diese, weil sie mit dem status quo, der ganz den 
Wünschen des Clerus entspricht, zufrieden ist. 
  
11. Juli. Nat.-Versammlung: verwirft schließlich das Princip einer Steuer 
12. 
auf die Handelsumsätze mit 355 gegen 299 Stimmen. 
„ Nat.-Versammlung: Fortsetzung der Steuerdebatte. Thiers, der 
nach Ablehnung der Steuer auf die Handelsumsätze seine Nohstoff- 
steuer für gesichert hält, antwortet auf alle Angriffe gegen die letztere 
äußerst gereizt, was zu einem scandalösen Auftritt betr. Republik und 
den sog. Pact von Bordeaux führt, der für die Stimmung der Par- 
teien sehr charakteristisch ist. 
Der Finanzier Germain verdammt ziemlich scharf die Steuer auf die 
Nohstoffe und sucht zu beweisen, daß man an 100 Millionen neuer Steuern 
genug habe und deßhalb zur Steuer auf die Rohstoffe seine Zuflucht nicht zu 
nehmen brauche. Das ist genug, um Thiers wieder auf die Triblne zu 
treiben. Derselbe entwickelt indeß nur seine schon unzähligemal dargelegten 
finanziellen Ideen und rechnet wieder vor, daß Frankreich die 200 Millionen 
nothwendig brauche Diese ganze Summe sei vielleicht nicht sofort nöthig, 
aber es sei gut, daß man den bittern Kelch gleich bis auf die Neige leere. 
Schließlich stellt er dann in Aussicht, daß, wenn man zu viel Geld habe, man 
später die Steuern verringern könne. Die Linke begrüßt den Schluß der Rede 
mit großem Beifall und man verlangt allgemein den Schluß der Debatte. 
De Mongolfier ergreift aber das Wort, um daran zu erinnern, daß die 
Commission, welche die Zollsätze zu prüfen hat, erklärt habe, man dürfe nur 
im äußersten Nothfalle zur Steuer auf die Rohstoffe seine Zuflucht nehmen, 
und da diese Steuer augenblicklich nur 5—6 Millionen geben könne, so sei 
jede andere Steuer vorzuziehen. Thiers (gistig): Wenn die Steuer nur 
5—6 Millionen geben soll, so begreife ich den Widerstand nicht. (Lange Auf- 
regung.) Germain erwidert, die Steuer auf die Rohstoffe sei ganz unnütz. 
Dieselbe trüge erst 1874 48 Millionen ein, und wenn man weise und klug 
sei, keine neuen Revolutionen mache, so würde diese Summe ganz unnöthig
        <pb n="415" />
        Frankreich. 411 
sein, da bis dahin der Mehrertrag der gewöhnlichen Steuern diese 48 Mil- 
lionen zur Genüge liefern werde. Diese jedenfalls höchst vernünftige Bemer- 
kung bringt Thiers ganz außer sich, und er springt nochmals zum drittenmal 
auf die Tribune. Er will die Bemcrkungen Germain's nicht ohne Antwort 
lassen, gleikct aber vom finanziellen Gebiete sofort auf das politische Gebiet 
hinüber und sagt: Wir rechnen auch auf die Steuervermehrung. Wir sind 
nicht als Anstifter von Revolutionen hiehergekommen, sondern als solche, welche 
das Unheil, das dieselben angerichtet, wieder gutmachen. Und Männer, welche 
— wohlverstanden mit Ihrem Beistand — den schrecklichen Kampf, einen der 
größten, welchen es in der Geschichte der Bürgerkriege gibt, bestanden haben, 
sollten indeß einiges Vertrauen einflößen, wenn sie hier ihren unveränderlichen 
Entschluß ausdrückten, der Unordnung zu widerstehen, unter welcher Form sie 
sich auch einstellen mag. Und wenn ich Unordnung sage, so handelt es sich 
nicht um die gewaltsame, brutale, blutige Unordnung, welche fich auf der 
Straße kundgibt; wir haben bewiesen, daß wir, was diese anbelangt, unbarm- 
herzig sind, und daß wir nur vor der absoluten Unterwerfung stehen bleiben. 
Aber wir bekämpfen auch die moralische Unordnung, die Unordnung in den 
Ideen, die Unordnung in den schlechten Verwaltungsprincipien. Aus dem 
Kampfe, den wir bestehen (Murren auf der Rechten), können Sie ersehen, ob, 
wenn die Unordnung sich in einer Form einstellt, die täuschen kann — denn 
sehr ehrbare Männer, sehr ausgezeichnete Geister können sich fangen lassen, 
z. B. unter der Form der Unordnung in der Steuer — ob wir hieherge- 
kommen find, um die conservativsten socialen Interessen zu unterstühen; man 
darf an uns ebensowenig zweifeln, wenn es sich um die materielle Ordnung, 
als wenn es sich um die Sicherheit der moralischen Ordnung handelt. (Leb- 
hafte Zeichen des Beifalls.) — de Belcastel (Legitimist): In letzterer Hin- 
sicht haben Sie noch Alles zu thun. — Thiers: Aber, m. H., Sie haben 
uns eine Form der Regierung gegeben, die man die Republik nennt.. (Ja, 
jal auf der Linken. Beifall.) — de Carayon-Latour (Legitimist): Nein, 
nein! Niemals! — Zahlreiche Stimmen auf der Rechten: Nein, nein! — 
Langlois (radical): Wie? Nein! Und die Gesetze, die Sie votirt haben?! — 
Princeteau: Es gibt keine definitive Regierungsform. — Oberst de Cha- 
dois und ein anderes Mitglied: Doch, doch! — Thiers: Ich bitte Sie, m. 
HH.— Oraf de Resseguier (Legitimist): Wir erinnern Sie an den 
Pact von Bordeaux (Bewegung) und die Verpflichtungen, welche Sie 
auf Ihre Ehre eingegangen sind, als wir Sie zum Chef der Exekutivgewalt 
ernannt haben. (Der Lärm ist so stark, daß man den Redner nicht weiter 
verstehen kann.) Chauraud (päßpstlicher Baron und Legitimist): Es ist nicht 
richtig, zu sagen, daß wir Ihnen eine Regierungsform anvertraut haben. 
(Steigender Lärm.) Als wir die Exekutivgewalt in Bordeaux konstituirten, 
wurde ausdrücklich übereingekommen, daß die Regierungsform vorbehalten 
bleibe. (Eine große Anzahl von Mitgliedern erhebt sich rechts und links und 
schreit auf einander los.) — Thiers: Beruhigen Sie sich, m. H. — 
Chauraud: Sie sind die feierliche Verpflichtung eingegangen, die von der 
Versammlung gestellten Vorbehalte zu achten. — Auf der Linken: Sie 
baben nicht das Wort. Zur Ordnung! — Vicomte de Aboville (Legitim.): 
Man schwur uns in Bordeaux, daß man die Regierungsform bei Seite lassen 
werde. — Chauraud (persucht den Lärm zu dominiren): Es besteht ein 
Contrakt zwischen der Versammlung und dem Chef der Exekutivgewalt. Die 
Versammlung hat ihn getreulich beobachtet und Sie, Sie verletzen ihn, wenn 
Sie die Republik bekräftigen, die wir nicht angenommen haben (Stimmen: 
man hört nicht, man hört nicht!) und die wir nicht wollen. Nach dem Wort- 
laute des Pactes von Bordeaux verlangen wir, daß Sie die Behauptung zu- 
rückziehen, der zufolge wir Ihnen eine Form der Regierung anvertraut haben, 
welche die Republik ist. (Der Lärm nimmt zu.) — Vicomte de Lorgeril: 
Die Nepublik hat uns die Commune gegeben. — Thiers: Beruhigen Sie
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        412 
Trankreich. 
sich, m. H., ich bitte Sie darum. Wenn Sie mich meine Phrase beenden 
lassen, so werden Sie sehen. (Neue Unterbrechungen.) Ich werde sofort geendet 
haben, wenn Sie mich meine Gedanken ausdrücken lassen. Der Vorredner hat 
von der Aufrechthaltung der Ordnung gesprochen; gestatten Sie mir, auch 
dauon zu sprechen. Sie werden sehen, aus welcher Absicht ich es thue. Ich 
wollte durch diesen Ausdruck nichts gegen Ihre Ueberzeugung thun, die ich 
kenne, die ich hochachte; ich wollte von einer bestehenden Thatsache sprechen, 
von der Form der Regierung .. — Dabirel (Legitimist): Sie ist nur 
provisorisch. — Thiers: Aber, m. H.. . CNeue Unterbrechungen), m. H., 
wenn Sie sich vor einen Manne befinden, der nicht im Geringsten die Absficht 
hat, die politischen Leidenschaften zu erregen, sie zu verletzen. — Ein Mit- 
glied auf der Rechten: Und der nicht verfehlt, es zu thun. (Lärm.) — Auf 
der Linken: Zur Ordnung! Zur Ordnung! — Präsident: M. Herren! 
Wollen Sie schweigen! — Thiers: Jh wiederhole, daß ich nichts gegen Ihre 
Ueberzeugung thun wil .. — Princeteau: Sagen Sie: gegen unser 
Recht! — Präsident: Mein Herr! Sie haben augenscheinlich nicht die An- 
maßung, die Phrasen des Nedners zu vollenden, und da derselbe nichts sogt, 
was Sie verletzt, so haben Sie nicht das Recht, zu unterbrechen. — Prin- 
ceteau: Ich habe die Anmaßung, mein Recht und das der Versammlung 
nicht confisciren zu lassen. — Emanuel Arago: Ein Quästor (Princeteau 
ist einer der Quästoren) sollte die Ruhe aufrecht erhalten. (Ausrufe und Ge- 
lächter auf der Rechten. Sehr wahr! sehr wahr! auf der Linken.) — Präfs. 
Grévy: M. H.! Ich bitte Sie, den Präsidenten der Republik sprechen zu 
lassen. (Sehr gut! auf der Linken.) Sie werden mich dazu zwingen, Jeden 
zur Ordnung zu rufen, der ihn unterbricht. Die Aufregung ist schon zu 
lebhaft und hat lange gedauert. — Thiers: Ich achte den Glauben eines 
Jeden; ich habe eine zu große Kenntniß der Menschen, der Zeit, der verschie- 
denen Parteien, um nicht gelernt zu haben, sie alle zu achten, wenn sie auf- 
richtig sind, und besonders, wenn sie einer Versammlung angehören, in welcher 
wir, indem wir uns an die gemäßigte Partei aller Meinungen wenden, eine 
Regierungsmajorität suchen. Ich will keine Meinung verletzen, besonders nicht 
die derer, welche auf dieser Seite des Hauses (er deutet auf die Rechte) sitzen. 
Aber ich habe sagen hören — gestatten Sie mir dieses Wort und lassen Sie 
mich es aussprechen, ohne daß Sie vor Zorn beben — ich habe zuweilen 
sagen hören: „Es ist die Republik, gut, aber die conservative Republik!“ 
(Lärm auf der Rechten. — Sehr gutl sehr gut! auf der Linken.) Wohlan, 
m. H., es ist die Vorsehung, die glücklicher Weise größer, vernünftiger, ruhiger 
als wir, welche Über die Regierungsform entscheidet. Wollen Sie derselben 
vorgreifen, so würde dieses kindisch, ich möchte beinahe sagen, verächtlich sein. 
Ich maße mir dieses nicht an. Da aber die Thatsache besteht, so sage ich 
Ihnen, was uns betrifft, so lange wir unter dieser Regierungsform stehen 
werden und so lange die Vorsehung uns unter derselben erhält ... (Er- 
regung) ich weiß nicht, welche Regierungsform wir haben werden — aber 
wenn ich in dieser Beziehung etwas thun kann, so wird es zu Gunsten der 
vollständig conservativen Republik sein .. (langer lärmender Beifall auf der 
Linken. — Heftiger Widerspruch auf der Rechten.) — Depeyre (gemäßigte 
Rechte): Und der Pact von Bordeaux! — Marquis de Dampierre (Le- 
gitimist): Sie haben uns in Bordeaux das Gegentheil gesagt, ja das Gegen- 
theil, uns persönlich. — Graf de Resseguier: Wir bleiben dem Pact von 
Bordeaux getreu; aber Sie, Sie vergessen ihn! — Wir rufen Ihr Wort 
eines ehrlichen Mannes an. (Zunehmende Bewegung.) Die Linke hat sich in 
Masse erhoben und fährt fort, dem Präsidenten Beifall zu zollen. — Marquis 
de Mornay: Ich verlange, daß der Sitzungsbericht constatire, von welcher 
Seite der Beifall nach den Worten des Herrn Präsidenten der Republik aus- 
gegangen ist. — Lacretelle (Linke): Frankreich ruft Bravo mit uns. — 
Thiers: M. H.! Beruhigen Sie sich, ich bitte Sie. (Lärm.) M. H.1 Ich
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        Trankreich. 413 
bitte Sie, mich anhören zu wollen. — de Carayon-Latour (Legitimist); 
Herr Präsident der Republik, warten Sie das Stillschweigen ab, um sich zu 
erklären. Wiederholen Sie Ihre Worte von Bordeaux, und alle Welt wird 
befriedigt sein. — Graf de Resseguier: Ich behaupte . . (Heftiger Sturm 
auf mehreren Bänken. Rufe: Zur Ordnung! Zur Ordnung!) — Präsident 
Grévy: Wollen Sie Ihre Unterbrechungen nicht erncuern! — Baragnon 
(gemäßigte Rechte): Herr Präsident! Sagen Sie zum Wenigsten ein Wort, 
welches uns enthebt, Ihnen heute zu antworten. (Murren auf der Linken, 
Beifall auf der Rechten.) — Thiers: Ich bin von einem Ihrer Freunde 
interpellirt worden. Herr de Carayon-Latour sagte mir: Beenden Sie Ihr 
Wort. — de Carayon-Latour: Ich sagte: Wiederholen Sie Ihre Worte 
von Bordeaux, und Jedermann wird zufrieden sein. (Beifall auf der Rechten 
und im rechten Centrum.) — Thiers: Ich fühle, wie Sie, daß, ehe die 
Versammlung sich trennt — ich sah es voraus, aber ich wollte es vermeiden 
— ich fühle, wie Sie, daß, ehe die Versammlung sich trennt, eine genaue, 
positive Erklärung stattfinden muß, eine Erklärung nicht für einige von Ihnen, 
sondern für Sie Alle, für die Versammlung, für das Land. (Ja, jal Sehr 
gut, sehr gut!) Was mich betrifft, so bin ich weit davon entfernt, ihr aus 
dem Wege zu gehen, ich hasse es, in der Finsterniß zu sein (sehr gutl), und 
besonders, wenn es sich um die Regierung, wenn es sich um die Ruhe des 
Landes handelt, welche nur in der Befriedigung aller ehrenhaften Meinungen 
zu finden ist. Für eine Regierung, die sich selbst achtet, welche wirkliche Kraft 
haben will — und ich bedarf derselben in der jetzigen Lage mehr denn je —, 
ist es nothwendig, daß alle Finsterniß verschwindet. Nun erlauben Sie mir, 
Ihnen zu sagen, daß sie erregt sind auf sehr gerechte Weise, und ich beklage 
mich nicht; aber erkennen Sie aus der Lebhaftigkeit Ihres Auftretens, daß 
es vielleicht der Augenblick nicht ist, um eine ruhige, gerechte Auslegung dessen 
zu geben, was Sie das Programm von Bordeaux nennen; verschieben wir 
dieß auf eine passendere Stunde, und Sie werden sehen, daß ich dessen Sinn 
weder abschwächen noch ändern will. Ich werde Ihnen wiederholen, was ich 
damals sagte; ich werde es Ihnen vollständig erklären und mich in die Wirk- 
lichkeit der Lage stellen. (Sehr gut! sehr gut!) Aber lassen Sie mir die Ge- 
rechtigkeit widerfahren, daß, wenn Ihr Zorn gegen mich — (Stimmen: Nein, 
nein! Von Zorn ist nicht die Rede.) Wohlan! ich will sagen, wenn Ihre 
Aufregung Ihnen in diesem Augenblicke gestattete, meinen Absichten sowohl 
als meinen Worten eiwas mehr Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, so wür- 
den Sie sehen, daß sie vollständig im conservativen Sinne waren, und daß, 
wenn ich Ihre Vorwürfe verdiente, Sie dieselben vielleicht für einen andern 
Tag hätten aufsparen können. Aber ich beklage mich nicht, und was mich 
jetzt ermächtigt, einige Worte hinzuzufügen, ist die finanzielle Frage. Ver- 
mengen wir nicht diese beiden Fragen. Ich bin trostlos, daß ich in guter 
Absicht die Politik in die Finanzen eingeführt habe; aber ich war es nicht, 
der er wollte. Mein Vorredner hat von der Vermehrung der Steuern ge- 
sprochen; ich mußte es ebenfalls thun. Ich habe kein anderes Verbrechen be- 
gangen, als dem Vorredner auf dem Terrain zu folgen, auf das er sich ge- 
stellt. Ich habe mein Leben dem Lande geweiht; ich begreife für mein Land 
keine andere Politik, als die, welche auf dem Frieden mit dem Auslande und 
auf der moralischen und materiellen Ordnung im Inlande beruht. Ich habe 
die vollständige Ueberzeugung, daß die materielle Ruhe aufrecht erhalten wird. 
Was die moralische Ordnung anbelangt, so werde ich thun, was möglich ist, 
aber wenn man mit hunderttausend Mann die materielle Ordnung aufrecht 
erhalten kann, so sehen Sie wohl, daß hier die sanftesten Worte nicht ange- 
nommen werden.. (Furchtbarer Lärm auf der Rechten.) — Depeyre 
(gemäßigte Rechte): Jawohl! so ist es. Wir sind die Männer der Unord- 
nung und die Männer der Ordnung sind dort unten (RNedner weist auf die 
Linke). — Mehrere Mitglieder (zum Präsidenten): Antworten Sie nicht! —
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        414 
Trankreich. 
Thiers: Ich gehe jetzt wieder zu den Finanzen Über und ich verspreche Ihnen, 
daß von heute an bis zu unserer Trennung ich Ihnen Wort halten werde. 
(Verschiedene Kundgebungen.) — Präs. Grévy: Wollen Sie schweigen, meine 
Herren, und Unterbrechungen vermeiden, deren Folge Sie gesehen haben! (Bei- 
fall.) — Thiers schließt: Die Vermehrung der Steuern kann sich verwirk- 
lichen und ich rechne darauf. Ich vergesse nicht die Liquidationsrechnung: fie 
ist nicht so beunruhigend, wie man gesagt hat. Es ist gut, daß man sagt, 
sie erheische keine neue Anleihe. Was die 200 Millionen betrifft, so find sie 
nothwendig, wenn man sich nicht Selbsttäuschungen hingeben will. (Beifall auf 
der Linken.) — Bocher (Orleanist) verlangt die Vertagung der Discussion. 
Die Sitzung wird geschlossen. Die Versammlung trennt sich in großer Er- 
regung. 
13. Juli. Nat.-Versammlung: genehmigt den ersten Theil des Vorschlags 
15. 
betr. einen Steuerzuschlag von 60 Cts. per Franc auf Patente, ver- 
wirft dagegen mit 336 gegen 309 Stimmen den zweiten Theil des 
Vorschlags, wonach 40 Cts. Steuerzuschlag auf Thüren und Fenster-, 
20 auf Personal= und Mobiliarsteuer gelegt werden sollten. 
„ Nat.-Versammlung: genehmigt die Drei-Milliarden = Anleihe fast 
ohne Discussion. 
18.—20. Juli. Nat.-Versammlung: beschließt endlich, die Rohstoffbestcue- 
rung zu berathen. Der Widerstand der Rechten ist gebrochen. Nach 
Schluß der Generaldebatte wird mit 345 gegen 248 Stimmen zur 
Specialdebatte übergegangen und Art. 1 der Regierungsvorlage mit 
317 gegen 235 Stimmen angenommen. Hr. Thiers hat schließlich 
seinen Willen durchgesetzt. 
In der kurzen Vordebatte vom 18. unternimmt Deseilligny noch einmal 
den Nachweis, daß der Restbedarf des Budgets sich nicht auf 200, sondern 
auf 135 Millionen belaufe; im Eifer der Rede verpfändet er sogar sein „Eh- 
renwort“ für die letztere Ziffer. Hr. Thiers hält sich für verpflichtet, die- 
selbe Garantie für die von ihm aufgestellte Ziffer von 200 Mill. einzusetzen. 
Der Präsident der Republik ist so abgespannt, daß man ihn von allen Seiten 
auffordert, sich einen Augenblick Ruhe zu gönnen: er antwortet: Nicht ich, 
aber das Land bedarf der Ruhe. Die Anleihe wird nächste Woche ins Werk 
gesetzt werden; wollen Sie die Operation noch schwerer machen, als sie schon 
ihrer Natur nach ist? Wie sollen wir uns an den öffentlichen Credit wenden, 
wenn nicht die Interessen und die Kosten der Anleihe in dem nächsten Budget 
gedeckt sind! Es muß jetzt ein Ende gemacht werden. Wenn die Rohprodukten- 
steuer eine schlechte ist, so mögen Sie sie verwerfen; im andern Falle votiren 
Sie sie gleich. Diese Streitereien kosten uns Millionen. Fern sei es mir, die 
Verdienste, welche dieses Haus sich um das Land erworben hat, zu schmälern, 
und wenn, um mich eines vulgären Ausdruckes zu bedienen, eine Campagne 
für die Auflösung der Nationalversammlung unternommen werden sollte, so 
werden wir uns niemals zu den Complicen einer solchen Bewegung machen. 
(Ueberraschung und Beifall rechts.) Sie sollen nächstens in den Kreis Ihrer 
Wähler zurückkehren; Sie werden überall eine ruhige und friedliche Stim- 
mung finden, und wenn Sie hieher zurückkommen werden, werden Sie sich 
mit uns der Befreiung des Landesgebiets erfreuen, die ebenso gut Ihr Werk 
wie das unserige ist. (Neuer Beifall rechts.) Nehmen wir also die uns zu- 
nächst vorliegende Frage der Rohstoffzölle in Angriff. Die Zeit des größten 
Wohlstandes und Gedeihens war die Restauration und die Juli-Monarchie 
(Entzückter Beifall rechts); glauben Sie, daß eine Last, welche Männer wie
        <pb n="419" />
        TFrankreich. 415 
Baron Louis, Corvette, Humann dem Land auferlegt haben, gefährlich sein 
kann Ich bitte Sie, treten wir in die Debatte über die Nohstoffe ein! Savary 
(Orleanist) bringt eine motivirte Tagesordnung ein, wonach die Berathung 
der Vorlage bis zur Feststellung der Einnahmen und Ausgaben des Jahres 
1873 vertagt bleiben soll. Rolland und Wilson beantragen hiegegen in 
Uebereinstimmung mit der Negierung die einfache Tagesordnung. Auf die 
nochmalige Erklärung des Hrn. Thiers: daß er eine Vertagung nicht an- 
nehmen könne, zieht Savary seinen Antrag zurück und die Debatte über die 
Rohsloffbesteuerung wird eröffnet. 
22. Juli. Nat.-Versammlung: trifft die ihr nach dem neuen Gesetze zu- 
stehende Wahl der ordentlichen Staatsräthe. 
23.—26. Juli. Arbeiterunruhen im Pas de Calais. Hr. Thiers sendet 
sowohl an den commandirenden General als an den Präfekten De- 
peschen, durch die er ihnen befiehlt, die Banden, welche „sich als Auf- 
rührer zusammenrotten und diejenigen ihrer Kameraden, welche glau- 
ben, daß sie nach Verdienst bezahlt sind, von der Arbeit ablocken“, 
mit Cavallerie, der die Infanterie dabei als Stütze dienen möge, zu 
zerstreuen. 
23.—29. Juli. Session der evang.-lutherischen Synode in Paris. 
Wesentlich durch die tiefe Spaltung der reformirten Synode beeinflußt, 
einigt sich die lutherische Synode ziemlich rasch. Als Gegner stehen sich An- 
sfangs die große liberale Mehrheit der Mömpelgarder Inspektion (Super- 
intendantur) und die große orthodoxe Mehrheit der Pariser Inspektion gegen- 
über, beide verständigen sich jedoch bald darüber, daß jene in der Bekenntniß- 
frage, die Pariser in der Verfassungsfrage nachgeben, so daß die Augustana 
als Bekenntnißgrund der Kirche anerkannt, zugleich aber eine Verfassung ver- 
einbart wird, die dem Laienelement im kirchlichen Regiment durchweg das ent- 
schiedene Uebergewicht sichert. 
25. „ In Satory finden wieder vier Hinrichtungen vom Kriegsgerichte 
verurtheilter Communards statt. 
26. „ Nat.-Versammlung: Schluß der Debatte über die Regierungsvor- 
lage für die Besteuerung der Rohstoffe und Annahme derselben als 
Ganzes, wodurch ca. 300 verschiedene Artikel Rohstoffe mit Eingangs- 
zöllen belegt werden, mit 311 gegen 265 Stimmen. Hr. Thiers 
hat wenigstens principiell vollständig gesiegt, während der praktischen 
Ausführung allerdings noch große Schwierigkeiten entgegenstehen. 
Der Minister des Aeußern v. Remusat richtet sofort ein Circular an die 
Mächte, worin er nicht bloß den Handelsvertragsmächten, sondern allen Re- 
gierungen meldet, daß die Einhebung der Zölle auf Rohstoffe so lange fus- 
pendirt bleibt, als die Verträge nicht abgeändert oder gekündigt und erloschen 
find. Unter solchen Verhältnissen wird der votirte Tarif keinen Schaden an- 
richten, wenige Staaten und Waaren treffen, aber auch Hrn. Thiers nicht viel 
eintragen. 
29. „ Nat.-Versammlung: Der Finanzminister de Goulard theilt der- 
selben das Resultat der Drei-Milliarden-Anleihe mit, wonach das un- 
geheure Anlehen fast zwölfmal überzeichnet worden ist: 
Achtzehn Monate sind kaum verflossen, seitdem Frankreich, wieder in den 
Besitz seiner selbst gelangt, das Werk seiner Aufrichtung und Wiederherstellung
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        416 
Trankreich. 
begonnen hat. Um diese Zeit, bei welcher unsere Erinnerungen nicht ohne 
Schmerz verweilen können, wurde im Namen des Landes die Verbindlichkeit 
eingegangen, an Deutschland eine Entschädigung von 5 Milliarden zu zahlen. 
Ich glaube, dem allgemeinen Gefühl Ausdruck zu geben, wenn ich sage, daß 
wir damals nicht nur mit tiefem Wehe, sondern mit wahrem Schrecken von 
den harten Bedingungen Kenntniß erhielten, welche das Kriegsgeschick uns auf- 
erlegt hatte. Fünf Monate später beschlossen die Negierung und die Nalional- 
versammlung, obgleich sich das Schicksal damals in Grausamkeiten gegen uns 
zu erschöpfen schien, dieses Hauptwerk, welches das Land unserer Obsorge an- 
vertraut hatte, in Angriff zu nehmen. Die noch eben so kritische Lage des 
Landes hielt Sie nicht von dem Beschlusse ab, einen Ruf an den öffentlichen 
Credit des Landes zu erlassen: dieser Ruf wurde gehört; Sie wissen, mit 
welcher wunderbaren Begeisterung, Dank dem mächtigen Ansehen des berühm- 
ten Mannes, in dessen Hände Sie die oberste Gewalt gelegt hatten, und der 
einsichtsvollen Mühewaltung des Ministers, dessen Name an den entscheidenden 
Versuch von 1871 geknüpft bleibt. Die Zwei-Milliarden-Anleihe wurde zwei- 
mal gedeckt. Frankreich nahm an dieser schönen Operation den bedeutendsten 
Theil, und Europa sah ihm nur in vorsichtiger Zurückhaltung staunend zu. 
Das Finanzwunder, wie man es damals nannte, bewährte sich auch in der 
Folge vollständig. Binnen weniger als einem Jahre hatte die Finanzlage sich 
so weit vereinfacht, daß wir den Rest unserer Aufgabe in die Hand nehmen 
konnten. Sie gaben uns durch Annahme des Anleihegesetzes die zu diesem 
Behufe nöthigen Vollmachten. Wir verlangten von Frankreich und Europa 
3½⅛ Milliarden: die Subscription hat uns 2 Milliarden 464 Millionen Rente 
geliefert oder mehr als 41 Milliarden Kapital (Stürmischer Beifall links), 
d. h. ungefähr zwölfmal so viel, als wir verlangt hatten. In 
diesen Ziffern steht unser Land mit 1037 Millionen Rente, von denen auf 
Paris 790.886.000 und auf die Departements 246.460.000 Frcs. kommen. 
Das Ausland bat 1.426.779.000 Frcs. gezeichnet, und noch stehen einige nicht 
unbedeutende Ergebnisse aus. Frankreich hat also allein das Anlehen 
gedeckt und darüber. Die französischen Departements, welche im vorigen 
Jahre 62 Millionen Rente gezeichnet haben, nehmen jetzt 246 Millionen in 
Anspruch. Diese Ziffern bedürfen keines langen Commentars. Ich für meinen 
Theil gestehe, daß ich zuerst mit einer Art Verblüffung die gewaltigen Ziffern 
hervortreten sah, die noch in keinem Finanzgeschäfte, von dem die 
Geschichte weiß, zu Tage gekommen sind. Im ersten Augenblicke 
fragten wir uns, ob diese Erscheinung uns nicht beunruhigen sollte; aber bei 
näherer Ueberlegung konnten wir uns mit Ruhe und Vertrauen des merk- 
würdigen Ereignisses freuen. Wir sagten uns, daß wir vielleicht die Umwand- 
lungen, die sich seit einiger Zeit in dem europäischen Credit vollzogen haben, 
nicht genug beachtet hatten. Das bewegliche Vermögen hat in unserer Zeit 
eine Ausdehnung erreicht, von der man ehedem keine Ahnung hatte; der öf- 
fentliche Credit gehorcht neuen Gesetzen und verrichtet Wunder, die sich erst 
bei gewissen äußeren Gelegenheiten den Augen Aller enthüllen. Was uns be- 
trifft, stünde es uns übel an, uns auf diesen alle Hoffnungen übersteigenden 
Erfolg etwas einzubilden; wir würden einen bedauerlichen Fehler begehen, 
wenn wir uns nicht auch ferner in der bescheidenen Rolle hielten, die allein 
unsere Würde ausmacht und uns zum Schutze gereicht. (Zustimmung.) Indeß 
einige trostreiche Schlußfolgerungen dürfen aus dem Ereignisse gezogen werden. 
Wir dürfen mit Befriedigung die Lebensfähigkeit unseres theuren Frankreich 
constatiren, den Platz, welchen es unter den Nationen einnimmt, den verdienten 
Ruf, den seine unvergleichliche Leistungsfähigkeit in der ganzen Welt genießt. 
Wir dürfen mit gerechtem Stolz constatiren, wie hoch das Wort unseres Lan- 
des im Preise steht. (Allgemeine Zustimmung.) Eine Nation, welche, wie die 
unfrige, beweist, daß sie Vertrauen in sich selbst hat, eine solche Nation darf 
auf die Zukunft zählen und die harte Lehre, die sie empfangen, als eine
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        TFrantreich. 417 
gerechte Sühne ihrer Fehler und als eine Ueberraschung des Schicksals an- 
sehen; aber, Gott sei Dank, sie braucht darin noch kein Zeichen ihres 
Verfalls zu erblicken. Angesichts dieses großen materiellen Interesses, wel- 
chem eine so vollkommene Befriedigung zu Theil geworden, und seiner mit 
Grund zu erhoffenden segensreichen Folgen fühle ich mich gedrungen, einer Be- 
trachtung Ausdruck zu geben, die sich meiner unwiderstehlich bemächtigt: ich 
danke Gott für den Schutz, den er uns verliehen. (Bewegung rechts.) Er gab 
uns, indem er uns diese reiche Ernte bescherte, die kostbarste aller Bürgschaften, 
er machte es dem französischen Patriotismus möglich, zu den Opfern, welche 
er bereits willig dargebracht hat, noch neue hinzuzufÜgen. (Beifall.) Noch 
Eines, vergessen wir nicht, daß dieser Beweis, welchen uns das Ausland 
von seinem schrankenlosen Vertrauen gegeben hat, dem friedlichen, dem arbeit- 
samen, dem rechtschaffenen Frankreich gilt, jenem Frankreich, das den Ideen 
der Ordnung und maßvollen Freiheit ergeben ist, der conservativen Re- 
publik (Stürmischer Beifall links, Widerspruch rechts), ja wohl, der conser- 
vativen Republik, welche unerschütterlich treu ist den Grundsätzen, auf denen 
das Wohl jeder civilifirten Gesellschaft ruht. Trotz unserer Verirrungen und 
unseres Unglücks hat das Ausland nicht aufgehört, an uns zu glauben; es 
zweifelt nicht an den Geschicken, welche die Vorsehung uns vorbehält. Zweifeln 
wir darum auch selber nicht, und zeigen wir uns durch Eintracht, Mäßigung 
und Geduld unseres Glückes würdig.“ (Anhaltender Beifall, namentlich links 
und im Centrum.) v # 
Die Blätter berechnen, in welchem Verhältniß in Folge der Repartition 
der Anleihe die Rente sich auf Paris, die Departements und das Aus- 
land vertheilt. Die Zeichnungen betrugen: für Paris 790,8 Millionen, für 
die Departements 246,, Mill. und für das Ausland 1799, Mill. Rente. 
Nach dem amtlich festgesetzten Repartitionsmaßstabe kommen an Rente effektiv 
ur Vertheilung: für Paris 62,, Mill., für die Departements 19/4, für das 
usland 141,6 Mill. Den letzteren Zahlen entsprechend würde die gesetzlich 
geforderte erste Einzahlung (14½ Frcs. auf 5 Frcs. Rente) sich in runder 
Zisfer belaufen: in Paris auf 181 Mill., in den Departements auf 56 Mill. 
und im Auslande auf 411 Mill., d. h. insgesammt auf 648 Mill. Fr., also 
148 Mill. mehr, als die erste Rate der Zohlungen an Deutschland beträgt. 
Inzwischen feiert die gesammte franz. Presse den Erfolg der Anleihe, wie 
sich gebllhrt. „Die französischen Thaler proklamiren heute die Republik“, so 
beginnt das „Siecle“ einen Leitartikel, „und die fremden Thaler erkennen 
dieselbe an. Es steht außer Zweifel, daß die Versammlung von Versailles 
Unrecht hätte, sich aus einem so beträchtlichen, für Frankreich schmeichelhaften 
und tröstlichen Ereigniß eine Ehre zu machen; in Frankreich und im Aus- 
lande weiß Jedermann, daß, wenn der Friede herrscht, wenn die Wahrschein- 
lichkeit politischer Verwickelungen sich vermindert, man nicht die monarchischen 
Parteien zu begllckwünschen hat, welche in Bordeaux wie in Versailles nicht 
aufhörten, die öffentliche Meinung zu beunruhigen.“ Soweit das „Siecle“. 
Völlig einleuchtend ist in der That der Vortheil, welchen die republikanische 
Staatsform aus dem Gelingen der gelungenen ungeheuren Finanzoperation 
zu ziehen bat. Wenn es dafür noch eines Beweises bedürfte, so fände man 
ihn in der Sprache der monarchistischen Organe, welche in den letzten Tagen mit 
wahrem Ingrimm zu zeigen bemüht waren, daß die Welt nicht der Republik 
und Herrn Thiers, sondern Frankreich leihe. Dieselben Organe sind heute 
muthlos, und selbst der „Figaro“ thut den sehr bezeichnenden Ausspruch: Wir 
find verloren! „Wir haben nicht einmal, wie der Oberst des Prosper Mé- 
rimé, den Trost, uns zu sagen: Die Verschanzung ist genommen! Im Ge- 
gentheil sind unsere Feinde in der Schanze geblieben und haben sich darin be- 
festigt. Sie haben die Milliarden in ihrem Geldschrank, sie haben die Armee 
für sich, und wenn wir auf der Straße rufen: Es lebe der König! so haben 
sie das Recht, uns in den Polizeigewahrsam zu führen. So weit sind wir.“ 
27
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        418 
Trankreich. 
Wenn so der „Figaro“ spricht, so ist es nicht zu verwundern, wenn Blätter, 
wie die „Debats“ sich immer mehr in dem Gedanken befestigen, daß die 
Republik nicht mehr zu bewältigen ist. Daß es so weit gekommen, ist auch 
nach den „Debats“ der unklugen Politik und den thörichten Intriguen der 
monarchistischen Parteien zuzuschreiben. Die Gefahr für die neue Nepublik sieht 
das ehemalige Hauptorgan der Orleanisten nur darin, daß die Republikaner 
von ehedem nach seiner Meinung allzu große Lust zeigen, die Neubekehrten, 
die Republikaner aus Nothwendigkeit, von der Leitung auszuschließen. 
Viel kühler als die französische urtheilt freilich die nicht-französische Presse. 
Allerdings kann sich auch die Londoner „Times“ gar nicht erholen von ihrem 
Erstaunen über den Erfolg der französischen Anleihe, welchen sie „denkwürdig 
über alle Träume der Phantasie hinaus" nennt. „Nicht eine blasse Ahnung 
von dem Reichthum und dem energischen Geiste der Spekulation Europa's 
hatlen die, welche eine zwei= oder dreifache Ueberzeichnung voraussahen. Trot 
aller Kriege und Revolutionen sind die Neichthümer der Nationen gewachsen, 
und Niemand ist im Stande, sie nur annähernd abzuschätzen. Ein schöner 
Theil dieses Neichthums steht jetzt Frankreich zu Gebote. Von Stunde zu 
Stunde wuchsen die Zeichnungen, bis das Ziel fast zwölfmal überschritten war. 
England hat viel gezeichnet, große Summen, die alles übersteigen, was man 
hier je einem fremden Lande gewährte, nicht einmal dem Vaterlande. Die 
Frage: ob der Erfolg der Anleihe ein Sieg der Nepublik als Regierungsform 
sei, wie oft jetzt behauptet wird, ist nicht zu stellen. Niemand wird läugnen, 
daß das Kaiserthum ganz dieselben Erfolge erzielt haben würde. Nicht die 
Regierungsform fundirt den finanziellen Credit, sondern die Achtung vor der 
Ehrlichkeit der leitenden Personen und das Vorhandensein einer reellen Besitz- 
grundlage. Wären beide Bedingungen nicht vorhanden, so könnte man sich 
vergebens umsehen. Insofern ist die Anleihe ein Triumph für Hrn. Thiers 
und seine Collegen, die Folge eines guten Kampfes mit der Insurrektion, wie 
mit der monarchischen Reaktion.“ — Ganz kühl ist dagegen das Urtheil der 
deutschen, namentlich der Berliner Presse. „Die Zeichnung auf die neue fran- 
zösische Anleihe ist der größte Humbug, der je geleistet worden ist", meint die 
Berliner „National-Zeitung“, „kühn und doch vielleicht nicht allzu kühn. We- 
niger erstaunlich als der Erfolg der Subscription ist in der That, daß alle 
Welt von diesem Erfolge so gewaltig Überrascht wurde. Freilich erklärt sich 
dieß daraus, daß die den Subseribenten gewährten wichtigen Erleichterungen 
erst kurz vor dem Beginn der Zeichnungen, in Deutschland theilweise erst am 
29., bekannt wurden, und daraus, daß die eigentliche Zeichnungs-Manie offen- 
bar erst am 29. begann, nachdem bekannt geworden war, daß durch die Tags 
vorher geschehenen Subscriptionen, worunter sich der Hauptposten Bleichröders 
mit 500 Millionen befand, die aufgelegte Summe schon gedeckt war. Je größer 
der Andrang, desto weniger Gefahr lag darin, riesige Summen zu zeichnen, 
und desto höhere Posten mußten die Spekulanten subseribiren, welche schon seit 
Wochen auf Termine sich zur Lieferung neuer Rente verpflichtet hatten. Je- 
denfalls würde man sehr irre gehen, wollte man, deßwegen weil 43 Milliarden 
gezeichnet worden sind, den Credit Frankreichs ebenso hoch taxiren, oder wenn 
der Patriotismus der Franzosen nach der Summe geschätzt werden wollte, 
welche von französischen Namen gedeckt ist.“ „Sicherlich“, sagt denn auch die 
„Nordd. Allg. Zktg.“, „wird es der Wahrheit am nächsten sein, hinter den 
ungeheuren Ziffern nur die eitel nüchterne Gewinnsucht und sehr wenig Pa- 
triotismus zu suchen, der sich überdieß bei den ungeheuren Anstrengungen der 
Bankiers des In= und Auslandes nicht zu bemühen brauchte." 
1. Aug. Nat.-Versammlung: beschließt, sich auf 8 Monate, vom 4. Aug. 
bis zum 11. Nov., zu vertagen. 
St. Marec Girardin erstattet den Bericht der Commission über den An- 
trag, sich vom 4. August bis zum 11. November zu vertagen, und con-
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        Trankreich. 419 
statirt, daß die Erklärungen des Hrn. Thiers im Schoße der Commission für 
die conservativen Interessen befriedigende waren. Derselbe habe erklärt, er 
beabsichtige, die ihm anvertraute Republik unversehrt zu erhalten, indem er 
sie ausdrücklich für die Zukunft und die constituirende Gewalt der National-= 
versammlung bewahre und den Pact von Vordeaux streng einhalte. Die 
anst glaube daher, daß weitere Erklärungen in öffentlicher Sitzung nicht 
nöthig seien. 
2. Aug. Nat.-Versammlung: beschließt mit 313 gegen 159 Stimmen, 
17. 
19. 
— 
die Fabrikation und den Verkauf der Qündhölzchen zum Monopol des 
Staates zu machen. 
„ Die Fraction der republikanischen Linken (gemäßigte Linke) er- 
greist den Moment der Vertagung der Nationalversammlung, um sich 
in einem Manifest für die baldige Auflösung der Versammlung aus- 
zusprechen. 
Hr. Thiers geht in das Seebad Trouville, um daselbst artilleristi- 
schen Versuchen beizuwohnen. 
Der Seinepräfekt Léon Say henützt die Preisvertheilung im Col- 
lege Chaptal zu einer Kundgebung für den obligatorischen und unent- 
geldlichen Volksunterricht. Derselbe ist mit der Majorität der 80 Ge- 
meindevertreter der 20 Pariser Arondissements durchaus einverstanden, 
den unentgeldlichen Schulzwang ohne weiteres in der Praxis herzu- 
stellen. Dieselben haben es auch bereits so weit gebracht, daß wenig- 
stens die Unentgeldlichkeit des gesammten Volksunterrichts thatsächlich 
in Paris besteht, daß alle neueren Anstalten ausschließlich als Laien- 
schulen errichtet und die männlichen und weiblichen Congregationen 
aus der Gemeindewirthschaft mehr und mehr verdrängt werden. 
„ Der Präsident der Republik trifft durch Dekret aus Trouville die 
nach dem neuen Gesetz ihm zustehende Ernennung der Staatsräthe im 
außerordentlichen Dienst. 
„ Beginn der Session der Generalräthe in ganz Frankreich. 
Im Laufe des ganzen Monats haben auf die Anregungen des 
Clerus und der ultramontanen Partei zahlreiche Wallfahrten nament- 
lich nach Lourdes, wo die Jungfrau Maria erschienen sein soll, statt- 
gefunden. Die Hauptwallfahrt dahin, eine sogen. Nationalwallfahrt, 
soll indeß erst am 6. October stattfinden, wozu ein Comité hochade- 
liger Damen, darunter auch die Marschallin Mac Mahon, in einem 
Aufruf einladen, der ein merkwürdiges und bezeichnendes Aktenstück ist. 
In demselben wird Frankreich als die Nation dargestellt., welcher sich alle 
Katholiken anschließen und unterordnen müssen. „Wir befinden uns“ — so 
heißt es in dem Programme — „nun endlich einmal auf dem Wege des mo- 
ralischen Fortschritts. Das revolutionäre Frankreich ist der Agitationen satt. 
.. Was ist die Ursache dieser socialen Erneuerung? Die Erscheinung der 
heiligen Jungfrau in der Grotie hat gewiß das größte Gewicht in der Wag- 
schale unserer Geschicke. Dort ist der Culminationspunkt der Epoche! Die 
Hoffnung, welche sie dem Katholicismus zubringt, der Schrecken, den sie dem 
Freidenker einflößt, sind die glänzenden Beweise. Dieses Ereigniß muß einen 
27°
        <pb n="424" />
        420 
Trankreich. 
entscheidenden Einfluß auf die Geschicke der Welt, besonders auf die des fran- 
zösischen Volkes ausllben, denn für euch, Franzosen, ist dieses große Ereigniß 
geschehen. Warum hätte die Himmelskönigin in der That unsere Hoffnungen 
neu belebt, wenn es nicht deßhalb wäre, um uns aus dem Abgrunde zu 
ziehen, um uns, ihre Unterthanen, glücklich und ihre Staaten ruhmreich zu 
machen, denn Frankreich ist das Königreich Mariä. Wir wissen wohl, ihr 
habt sagen gehört: Was soll man thun; es gibt eine Zeit, wo die Nationen 
gelebt haben.. . Was ist von den Persern und Griechen Übrig geblieben!? 
.. Aber die älteste Tochter der Kirche hat das Privilegium, nicht mehr zu 
altern, als der Felsen, auf welchen ihre Mutter sich stützt. Erscheint uns 
nicht schon jetzt Frankreich mit dem robusten Glauben der Kreuzfahrer? Und 
glaubt ihr, daß der Tag sehr sern ist, wo es den Degen des heiligen Ludwig 
schwingen wird .Wenn Frankreich von der Karte Europa's verschwinden 
sollte, was würde dann aus der Civilisation werden Wer würde der Wall 
der Kirche sein! Die Verfolgung wülde mit der Geschicklichkeit der Hölle or- 
ganisirt werden. Wenn Gott sich von Frankreich zurückzieht, so zieht er sich 
von der Welt zurück, denn, so sagt die Tradition, er liebt die Franken: 
„Deus amat Francos.“ 
— Aug. Frankreich will den Nordeingang des Mont-Cenis-Tunnels unter- 
miniren und zwar durch 19 große Minen und sofort. JItalien re- 
monstrirt dagegen als gegen eine eventuell ganz nutzlose Zerstörung 
des großen Werkes. Frankreich verzichtet auf den Plan, der jedoch 
in der öffentlichen Meinung Italiens einen scharfen Stachel zurückläßt. 
2. Sept. In Lyon werden die Gemeindebehörden von dem Präfekten im 
Auftrage der Regierung gezwungen, die Brüder der christlichen Lehre 
in die Congregationistenschulen, aus denen sie vertrieben worden waren, 
wieder einzuführen. Die Gemeindebehörden protestiren gegen die Maß- 
regel, die nicht ohne Ruhestörungen durchgeführt werden kann. 
„ Der Cabinetschef des Hrn. Thiers, Barthélemy St. Hilaire, er- 
klärt sich in seiner Antwort auf eine Adresse des Präsidenten und 32 
Mitgliedern des Generalraths des Departements Saöne et Loire an 
Hrn. Thiers in dessen Auftrage sehr entschieden gegen die von den 
republikanischen Fractionen eingeleltete Agitation für Auflösung der 
Nationalversammlung und für den Erlaß einer Amnestie bez. der so- 
genannten Communards: 
.. Seit achtzehn Monaten ist viel geschehen; viel bleibt ohne Zweifel 
noch zu thun; aber unsere Einsicht wird den Erfolg sichern, und die Einsicht 
besteht jetzt darin, nichts zu überstürzen. Aus diesem Grunde kann ich Ihre 
Ansicht und die Ihrer Collegen in zwei Punkten nicht theilen, welche Ihre 
Adresse behandelt, und in denen ich mich zu meinem Bedauern von so be- 
währten Republikanern trennen muß. Gesetzlich steht die Auflösung der 
National-Versammlung Niemandem als ihr selbst zu, und die voll- 
streckende Gewalt hätte Unrecht, sich darein zu mischen. Dazu tritt serner, 
daß Hr. Thiers von der Tribüne herab feierlich versprochen hat, sich an einem 
Feldzuge zu Gunsten der Auflösung, wenn ein solcher eröffnet würde, nicht zu 
betheiligen. Es ist Sache der öffentlichen Meinung, die Kammer zu bedeuten, 
wenn der Augenblick gekommen ist, ihre Nachfolger aufzurufen. Ich zweisle 
nicht, daß die Nationalversammlung aus eigenem Antriebe diese Nothwendig- 
keit fühlen wird, wenn erst die Räumung des Landesgebiets so nahe heran- 
gerückt sein wird, daß man sie schon als vollendet wird ansehen können, und
        <pb n="425" />
        14. 
18. 
19. 
24. 
25. 
26. 
27. 
TFrankreich. 421 
wenn das Land, in eine ganz andere Lage versetzt, als diejenige war, unter 
welcher die Wahlen von 1871 stattfanden, das Bedürfniß fühlen wird, direkt 
seine Stimme zu erheben und neue Bevollmächtigte zu bestellen. Die Ver- 
änderung wird dann jedermann in die Augen springen und eine beinahe ein- 
müthige Zustimmung nach sich ziehen. Was die Amnestie betrifft, so kann 
ebenfalls nur die Kammer eine solche aussprechen: das Gesetz vom 17. Juni 
v. J. sagt dieß ausdrücklich. Amnestie heißt nichts anderes als Vergessen, 
und ich für meinen Theil begreise nicht, wie man die Missethaten der Com- 
mune vergessen kann, wenn diese selbst sie uns muthwillig in Genf, in London, 
im Haag in's Gedächtniß ruft und sich ihrer täglich rühmt, ja sogar droht, 
von vorne anzufangen, sobald dieß ihr nur möglich wäre. Man kann jetzl 
nicht daran denken, die Leute, welche die Ermordung der Geiseln und den 
Brand von Paris organisirt haben, nach Paris zurückzurusen. Es müßten 
also um der Gerechtigkeit willen viele Ausnahmen von der Amnestie gemacht 
werden. Wenn ich aber diese verwerfe, so begreife ich dagegen recht gut be- 
sondere Akle der Milde, und Sie sehen, daß von 32,000 Angeklagten 25,000 
ohne Urtheil in Freiheit gesetzt worden, und daß die erkannten Strafen im 
Allgemeinen so mild als möglich gewesen sind. In den letzten Tagen galt 
es sogar für so ziemlich ausgemacht, daß die Verhaftungen wegen Theilnahme 
an den Akten der Commune von nun an aufhören sollten, und ich glaube 
annehmen zu dürfen, daß, von ganz besonderen Fällen abgesehen, auch keine 
Suunrhtun mehr stattfinden wird. Weiter zu gehen würde mir nicht räthlich 
cheinen .“ 
Sept. Hr. Thiers beehrt Havre mit einem Besuche, wo er nicht bloß 
von der Bevölkerung, sondern auch vom Capitän der im Hafen lie- 
genden engl. Fregatte Sultan, Commodore Vanssittart, in sehr demon- 
strativer Weise gefeiert wird. 
„ In Versailles findet doch wieder die Hinrichtung von drei durch 
das Kriegsgericht verurtheilten Communarden statt. 
„ Hr. Thiers verlegt seinen Wohnsitz nach Paris. 
„ — 12. Oct. Internationale Meter-Conferenz in Paris. An der- 
selben nimmt auch P. Sacchi als Vertreter des Kirchenstaates Theil, 
wogegen der Vertreter Italiens protestirt. 
„ Hr. Thiers wird von England und Portugal in einer zwischen 
ihnen schwebenden Streitfrage zum Schiedsrichter gewählt. 
„ Gamlbetta macht eine Rundreise im Interesse der Agitation für 
die baldige Auflösung der Nationalversammlung und hält in Grenoble 
eine Rede, die großes Aufsehen erregt dadurch, daß er die Bour- 
geosie im Allgemeinen des Mangels an Muth beschuldigt, namentlich 
aber dadurch, daß er „von dem Herannahen einer neuen socialen 
Schichte“ spricht. 
„ Der Unterrichtsminister Jules Simon verordnet in einem von dem 
Präsidenten der Republik genehmigten Rundschreiben an die Professo- 
ren der Lyceen und Staatsgymnasien eine Anzahl ziemlich eingreifender 
Reformen im Lehrplan der sog. Mittelschulen. Der Bischof Dupan- 
loup v. Orleans befiehlt den Vorstehern der sog. kleinen Seminarien, 
darauf keinerlei Rücksicht zu nehmen, vielmehr „in Wesen, Form und 
Methode den Unterricht zu bewahren, welchen Männer wie Bossuet,
        <pb n="426" />
        422 Trankreich. 
Fénélon, Bourdaloue, Massillon und das ganze 17. Jahrhundert der 
Kirche und Frankreich gegeben haben“. 
— Sept. Der Bau der neuen Forts um Paris ist bereits in Angriff ge- 
nommen. 
1. Oct. Von diesem Tage an sind in Paris alle Gemeindeschulen, also 
fast sämmtliche Volksschulen, nicht bloß unentgeldlich, sondern auch 
alle Schulerfordernisse, die Schulbücher inbegriffen, werden unentgeld- 
lich verabfolgt. 
3., „ Die frühere medizinische Fakultät in Straßburg wird nach Nanch 
verlegt. 
6. „ Die große Wallfahrt, die sog. Nationalwallfahrt, nach Lourdes 
verläuft ohne störenden Zwischenfall. 
Die Gesammtzahl der aus allen Theilen Frankreichs herbeigeströmten 
Pilger wird auf 15,000 bis 30,000 angegebene Der Bischof von Carcassonne 
liest unter freiem Himmel die Messe, und der Bischof von Tardes hält die 
Predigt, welche mit dem Rufe schließt: „Es lebe Frankreich! Es lebe der 
Papst!“ Man zählt 300 Kirchenbanner; vier derselben kamen von Elsaß- 
Lothringen, und ihre Träger in der Prozession wurden mit erhöhtem Jubel 
und dem Rufe: „Es lebe Frankreich! Es lebe Pius IX.“ begrüßt. In der 
Prozession bemerkt man die Bischöfe von Auch, Carcassonne, Mende, Lugon, 
Aixe, Agen, Tarbes und Indien (in partibus), dann 19 Abgeordnete der 
Nationalversammlung. Nach der Einsegnung der Fahnen werden Reden ge- 
halten. Der Erzbischof von Auch verbittet sich alle weltlichen Beifallszeichen 
und sonstigen Rufe. Ein anderer geistlicher Redner, welcher sich das Ave 
Maria zum Thema genommen, trägt gleichwohl kein Bedenken, das politische 
Gebiet zu betreten und die Hoffnung auszusprechen, daß Elsaß und Lothringen 
einst zu Frankreich zurückkehren würden. Dieser Passus und der Schluß der 
Rede werden trotz der Ermahnung des Erzbischofs von Auch von geräusch- 
vollem Beifall begleitet. Es folgen dann wieder geistliche Uebungen, Gesänge 
und Einsegnungen. Die Rücckreise der Pilger gibt in Nantes zu ziemlich argen 
Unordnungen Veranlassung. 
10. „ Hr. Thiers spricht sich in der Permanenz-Commission sehr scharf 
gegen das Auftreten Gambetta's in Grenoble aus: 
„Ich für meine Person habe es gelernt, mich nicht mehr über Ungerech- 
tigkeit oder Undankbarkeit zu beklagen. Als die Nationalversammlung aus- 
einanderging, versprach ich, einen Feldzug, wie man ihn damals offen für die 
Auflösung der Kammer unternehmen wollte, nicht zu dulden. Dieses Ver- 
sprechen habe ich gehalten. Nun ist in einer Privatversammlung von Gre- 
noble allerdings eine bedauerliche Rede gehalten worden, bedauerlich nament- 
lich in dem Sinne, als sie der gegenwärtig einzig möglichen Regierungsform 
mehr Schaden zufügte, als ihr ihre Gegner selbst zufügen konnten. Denn 
man sage, was man wolle: die Republik ist gegenwärtig eine Nothwendigkeit 
für unser Land. Man kann für seine Person Monarchist sein, aber als prak- 
tischer Staatsmann darf man an die Herstellung einer Monarchie nicht mehr 
denken. Ich fordere Jedermann heraus, die Prätendenten wie ihre Anhänger, 
zu beweisen, daß eine andere Regierungsform, als die Republik, jetzt durch- 
führbar sei. Um die Würde der Nationalversammlung zu schützen, haben 
wir kein öffentliches Bankett gestattet. In Grenoble kam man aber bei einer 
Privatperson zusammen, und dieß konnte gesetzlich nicht gehindert werden. Ich 
finde die Rede von Grenoble tadelnswerth, sehr tadelnswerth. Ich kann eine
        <pb n="427" />
        Frankreich. 423 
Unlerscheidung socialer Schichten nicht zugeben, es gibt im Schoße der Nation 
nur wieder die Nation; mit unseren bürgerlichen und Strafgesetzen bilden wir 
nur eine einzige Gesellschaft, und wer zwischen einzelnen Classen unterscheidet, 
reizt nur zum Bürgerkrieg auf. Gewisse Leute, welche der Republik Diensle 
leisten wollen, arbeiten eher an ihrem Ruin. Die Regierung aber muß über 
den Parteien stehen. Das Ausland läßt uns diese Gerechtigkeit widerfahren. 
Frankreich ist nicht so isolirt, wie man sagt; Europa hat uns in Berlin seine 
Sympathien bezeugt. Unser Credit ist ein vortrefflicher, wenn man auch nicht 
leugnen kann, daß die Nede von Grenoble ihm wehe gethan hat. Das Land 
verlangt nichts als Ruhe und Eintracht, um sich wieder aufzurichten; alle un- 
fruchtbaren Streitigkeilen und Aufregungen sind ihm zuwider. Die Kapitalien 
strömen auf unsern Rentenmarkt herbei. Bis Mitte nächsten Jahres werden 
wir die dritte und vierte Milliarde bezahlt haben, und die fünste wird dann 
ebenfalls nicht schwer aufzubringen sein. Was in Grenoble vorgegangen ist, 
macht mir mehr Kummer, als Irgendwem, da es das Werk der Befreiung 
unseres Landes verzögert.“ Herzog v. Broglie: Mehr als diese offene Miß- 
billigung verlangen wir nicht. 
12. Oct. Hr. Thiers weist den Prinzen Napoleon, der mit seiner Ge- 
15. 
22. 
25. 
mahlin, der Prinzessin Clotilde, aus der Schweiz nach Frankreich ge- 
kommen war und sich seit einigen Tagen im Schlosse Millemont, dem 
Wohnsitze der ehemaligen bonapartistischen Deputirten und Ministers 
Maurice Richard, aufhlelt, angeblich um eine französische Unterrichts- 
anstalt für seine Söhne auszuwählen, aus. Der Prinz gehorcht unter 
Protest. 
„ Die Deutschen beginnen die Departements der Marne und Haute 
Marne zu räumen. 
„ Eine Anzahl von Nachwahlen zur Nat.-Versammlung fällt ent- 
schieden im Sinne der republikanischen und zwar weniger der con- 
servativ= republikanischen als der radical-republikanischen Partei aus. 
Die monarchischen Candidaten unterliegen überall, selbst da, wo sie, 
wie im Departement der Gironde und im Departement Indre et Loire, 
sich mit den Bonapartisten verbinden. 
„ Der Graf Chambord richtet einen neuen offenen Brief über die 
Lage Frankreichs und seine Aussichten an einen seiner Getreuen. 
Der Brief wurde durch eine Anfrage des Letzteren veranlaßt, die sich, wie 
aus einer Stelle des Schreibens hervorgeht, auf das von den Legitimisten 
gegenüber dem Versuche der definitiven Herstellung der sogen. „conservativen 
Republik“ einzunehmende Verhalten bezog. Der Graf v. Chambord ermahnt 
seine Parteigänger, sich in dieser Hinsicht nicht bethören zu lassen. Der Brief 
soll mithin ein Programm für die äußerste Rechte sein in Betreff der ver- 
schiedenen Verfassungsfragen, welche die Regierung nach der Wiedereröffnung 
der Session anzuregen entschlossen ist. Die hauptsächlichsten Stellen des Schrei- 
bens des Prätendenten lauten: „Das Land ist der Agitationen müde. Ein 
geheimer Instinkt sagt ihm, daß die geschichtliche Monarchie ihm die Ruhe, 
nach der es sich sehnt, wiedergeben würde, und daß die Nevolution gerade dieß 
um jeden Preis verhindern will. Die Proklamirung der Republik in Frank- 
reich war immer und wird wieder sein der Ausgangspunkt der socialen Anarchie, 
das offene Feld für alle Gelüste, alle Utopien, und Sie werden sich unter kei- 
nem Vorwand an diesem unheilvollen Unternehmen betheiligen können. Wenn 
das Land so schwach ist, sich durch die Strömungen, die es aufregen, hinreißen 
zu lassen, so ist nichts unbekannter als die Zukunft. Wir eilen dem gewissen
        <pb n="428" />
        424 
Trankreich. 
Abgrunde zu. Vergeblich würde man versuchen, eine beruhigende Unterschei- 
dung zu machen zwischen dieser Partei der Gewaltthat, die den Menschen den 
Frieden verspricht, indem sie Gott den Krieg erklärt, und jener klügeren, besser 
geschulten Partei, die auf Umwegen an ihr Ziel kommt, aber denselben Zweck 
erreicht. Sie unterscheiden sich durch ihre Sprache, aber sie verfolgen das 
gleiche Hirngespinnst; sie rekrutiren nicht die gleichen Soldaten, aber sie mar- 
schiren unter derselben Fahne. Sie können uns nur das gleiche Unglück zu- 
ziehen. Nach den blutigen Junitagen von 1848 und den wilden Thaten der 
zweiten Schreckensherrschaft, welche beide für unsere wackere Armee so mörde- 
risch gewesen sind, noch die Illusion einer ehrlichen und maßvollen Republil 
bewahren, heißt das nicht allzu schnell die Winke der Vorsehung vergessen und 
die Lehren der Erfahrung in den Wind schlagen? In dem Augepblicke, da 
Frankreich erwacht und sich durch einen großen Glaubensakt (Lourdes) kräfligt, 
wollte man ihm eine Regierung aufzwingen, welche für seine religiösen Krei- 
heiten die bedrohlichste ist: In dem Augenblicke, da das Bedürfniß nach Al- 
lianzen sich so gebieterisch aufdrängt, sollte man jede Allianz unmöglich machen 
und sich selbst zu einer verhängnißvollen Isolirung verurtheilen? Nein, dos 
wird nicht geschehen. Die Republik beunruhigt die Interessen ebenso sehr als 
die Gewissen. Sie kann nur ein mehr oder minder langes Provisorium sein. 
Die Monarchie allein kann die wahre Freiheit bringen, und braucht sich nicht 
erst eine conserdative zu nennen, um die ehrlichen Leute zu beruhigen. Im 
Grund ist Frankreich katholisch und monarchisch; unsere Aufgabe ist es, das 
Land vor Verirrungen zu wahren, ihm die Klippen zu bezeichnen und den 
Hafen vor Augen zu halten. Ich hoffe, dieser heiligen Pflicht niemals ge- 
fehlt zu haben, und keine menschliche Macht wird mich von meinem Made 
ablenken können. Ich habe kein Wort zurliczunehmen, keinen Akt zu be- 
dauern; denn alle waren sie mir durch meine Vaterlandsliebe eingegeben’ wor- 
den, und ohne Bedenken nehme ich meinen Theil an der Verantwortung für 
die Rathschläge, welche ich meinen Freunden gebe, in Anspruch. Der Tag des 
Triumphes ist noch eines der Geheimnisse Gottes; aber habt Vertrauen in die 
Sendung Frankreichs. Europa bedarf seiner, das Papstthum bedarf seiner. 
und darum kann die alte christliche Nation nicht zu Grunde gehen.“ 
Die ultramontanen Organe der Pariser Presse sind mit der in diesem 
Briefe neuerdings proklamirten Solidarität zwischen dem Throne der Bour- 
bonen von Gottes Gnaden und dem Papstthum mit dem Kirchenstaate gam 
einverstanden. „Zwei Männer allein", ruft das „Univers“ z. B. aus, „find 
im vollen Besitze der Hochachtung der Welt: der Papst und der König!“ Das 
„Journ des Debats“ urtheilt freilich anders, indem es spöttisch äußert, „bis- 
her habe der gute Mann nur den platonischen Prätendenten von Gottes Gna- 
den gespielt, jetzt aber hätten die Wallfahrten auf seinen Kopf eingewirkt, und 
er scheine zu glauben, der Augenblick sei gekommen". Noch andere (liberal- 
conservative) Blätter sind geradezu der Meinung: „Der Brief des Grafen v. 
Chambord hat der legitimistischen Sache den Gnadenstoß gegeben. Also Lour- 
des ist für ihn ein großer Akt, und er glaubt, Frankreich könne deßhalb nicht 
untergehen, weil seine Mission sei, das Papstthum zu retten!“ 
  
28. Oct. Der Generalrath des Seine-Departements spricht sich mit 37 
gegen 30 Stimmen für die confessionslose Schule aus, selbstverständ- 
lich auch für die obligatorische Schulpflicht. Bereits voriges Jahr 
hatten sich 10 andere Generalräthe für Trennung der Schule von der 
Kirche ausgesprochen, dieses Jahr hat sich die Zahl dieser General- 
räthe auf 15 gehoben. « 
5.Nov.UnterzeichnungdesneuanandclsvertragsmitEngland.(Vsk« 
unter England.)
        <pb n="429" />
        Frankreich. 425 
6. Nov. Der Generalprocurator weist die Klage des Prinzen Napoleon 
11. 
12. 
13. 
gegen seine Ausweisung ab. Der Prinz wendet sich nunmehr beschwe- 
rend an die Nat.-Versammlung. 
„ Mit diesem Tage beginnen in ganz Frankreich die von den Bi- 
schöfen befohlenen neuntägigen Gebete, durch welche sich die Gläubigen 
auf die öffentlichen Gebete vorbereiten, welche am 17. November in 
allen Kirchen Frankreichs zum Himmel gesandt werden sollen gemäß 
dem von der Nationalversammlung gefaßten Beschlusse, welcher zur 
jeweiligen Eröffnung derselben öffentliche Gebete anordnet. In den 
betreffenden Hirtenbriefen fordern die Bischöfe die Gläubigen in ver- 
blümten Ausdrücken auf, am 17. d. M. zu Gott zu beten, daß er 
Frankreich von der Republik erlösen möge. 
. Miederzusammentritt der Nat.-Versammlung. Dieselbe weist die 
Beschwerde des Prinzen Napoleon gegen seine Ausweisung einfach an 
den Petitionsausschuß, um sie als solche zu behandeln. Der Dep. 
Wolowski trägt darauf an, eine dem Resultat der mißlungenen Na- 
tionalsubscription für Bezahlung der Kriegsschuld entsprechende Summe 
für diejenigen Elsaß -Lothringer (circa 150,000) auszusetzen, welche 
Franzosen geblieben sind. 
„ Nat.-Versammlung: bestellt neuerdings ihr Bureau. Der Repu- 
blikaner Grévy wird fast einstimmig wieder zum Präsidenten gewählt; 
die übrigen Mitglieder desselben gehören den monarchischen Fractionen 
an. Der General Changarnier kündigt eine Interpellation bez. der 
Rede Gambetta's in Grenoble an. 
„ Wieder finden zwei Hinrichtungen vom Kriegsgerichte verurtheilter 
Communards statt. 
„ Nat.-Versammlung: Botschaft des Präsidenten der Republik. Hr. 
Thiers spricht sich darin offener als je für die Republik aus, was 
von Seite der Rechten einen gewaltigen Sturm hervorruft. 
Botschaft des Hrn. Thiers: „M. H.1 Nach dreimonatlicher Trennung, 
während welcher das Werk der Wiederherstellung, welches Sie uns anvertraut 
haben, keinen Augenblick unterbrochen ward, erscheinen wir hier, um die uns 
durch die republikanischen Einrichtungen auferlegte Jahrespflicht zu erfüllen und 
Ihnen die wahre Lage des Landes vorzustellen, ohne das Gute zu über- 
treiben, noch das Schlechte zu verhüllen. Die Ruhe, auf welche Sie zählten, 
und in der Sie mit gutem Beispiele vorangingen, indem Sie sich selbst zu- 
letzt jede aufregende Discussion untersagten — diese Ruhe hat sich erhalten. 
Wir hatten versprochen, der Nationalvertretung nach Maßgabe unserer gesetz- 
lichen Gewalten Achtung zu verschaffen, und haben in der That nicht geduldet, 
daß ihrem Ansehen zu nahe getreten werde; denn was würde in diesem von 
Umwälzungen und Krieg durchwültem, Lande noch aufrecht bleiben, wenn die 
Volkssouveränetät, welche hier so rechtmäßig, wie nur je dargestellt ist, nicht die 
oberste Autorität und die unanfechtbare Ouelle aller Autorität wäre, welcher, 
sobald sie einmal gesprochen, überall gehorcht werden muß? Aber wir können 
es aussprechen: diese Achtung blieb ihr, von unvermeidlichen Zwischenfüllen 
abgesehen, stets erhalten und in Frieden nehmen Sie Ihre Sitze als Gesetz- 
geber und rechtmäßige Volksrertreter wieder ein. Bei aller Aufmerksamkeit, 
die wir der Erhaltung der Ordnung zuwandten, haben wir indeß auch nicht
        <pb n="430" />
        426 
Frankreich. 
unterlassen über den regelmäßigen Gang der Geschäfte zu wachen, über die 
strenge Beobachtung der Gesetze, Über die Fortführung der großen Finanz- 
operation, welche uns die Auslösung des Landesgebietes ermöglichen soll, über 
die Räumung der zuerst ihre Freiheit wieder gewinnenden Departements, über 
den Eingang der neuen Steuern, üÜber die Reorganisation unserer braven 
und wackern Armee, über den Gang unserer commerciellen Unterhandlungen, 
endlich über die friedliche und freundschaftliche Leitung unserer Beziehungen 
zu den beiden Welten. Inzwischen arbeitete das Land seinerseits mit jenem 
Fleiß, welcher ihm allzeit eigen, der jetzt der glückliche Arzt unserer Leiden ist, 
und in diesem Jahr unsern Handelsverkehr auf eine Höhe bringen wird, wie 
er sie in den gedeihlichsten Zeiten nicht erreicht hat. Verlassen wir diesen Ge- 
gegenstand nicht ohne der Vorsehung zu danken, welche in diesem Augenblick 
ungeheuerer Opfer uns die schönsten Ernten bescheert hat, die uns seit einem 
Vierteljahrhundert zutheil geworden sind, was uns einen Theil der Summen 
eintrug, die wir an das Ausland zu leisten hatten. Und hier, m. H., darf 
man nur Gott danken, dem obersten Vater aller Dinge, welcher die Nationen 
die da strauchelten, aber nicht an ihm und nicht an sich verzweifelten, belehrt, 
unterstützt und wieder aufrichtet!“ Die Botschaft entrollt nun ein eingehen- 
des Bild von dem Stande der wichtigsten öffentlichen Geschäfte. Sie weidet 
sich noch einmal an dem Erfolg der großen Anleihe, und constatirt, daß 
binnen weniger als drei Monaten auf dieselbe schon die größere Hälfte, nämlich 
die Summe von 1750 Millionen, eingezahlt worden sei. Dabei sei der Emis- 
sionscours so hoch gegriffen worden, daß der Speculation nicht mehr als der 
eben erlaubte Vortheil zugestanden ward.“ Die Erhöhung des Maximums 
des Notenumlaufs der Bank von Frankreich auf 3200 Millionen und die 
Ausgabe von 100 Millionen Papiergeld in kleinen Noten von 20 und 5 Franken 
erleichterte die großartigste Ortsveränderung von Werthen, welche jemals in 
der Welt ausgeführt worden ist. Ihre unbequemen Folgen waren eher dem 
Auslande als uns selbst fühlbar, können aber auch dort nur vorllbergehend 
sein. Es ist kein Wunder, wenn unser Bankbillet in der ganzen Welt mit 
gleichem Werthe, wie Gold und Silber circulirt. Das Verdienst dieser Erschei- 
nung gebührt dem französischen Handel, seiner Ausdehnung und Solidität. 
Auf Grundlage der aus den ersten 9 Monaten d. J. festgestellten Thatsachen 
kann man für das ganze Jahr 1872 mit höchster Wahrscheinlichkeit folgende 
Ziffern angeben: die Einfuhren werden 3457 und die Ausfuhren 3557 Mil- 
lionen betragen, die ganze Handelsbewegung also 7014. Millionen, d. i. 787 
Millionen mehr als in dem letzten Friedensjahr 1869, dem fruchtbarsten der 
ganzen Periode des Kaiserreichs — eine Zunahme, die in der Vergangenheit 
beinahe kein Beispiel hat. Der Ueberschuß der Ausfuhren Über die Einfuhren 
wäre. noch viel bedeutender, wenn nicht bei Beginn des Jahres wegen der 
schlechten Ernte von 1871 bedeutende Quantitäten Getreide hätten eingeführt 
werden müssen. In den Einfuhren sind die Zunahmen, insbesondere für Noh- 
stoffe, bedeutend (Fette, rohe Felle, rohe Seiden), was auf eine besonders leb- 
hafte Entwicklung der Manufakturen hindeutet. Beunruhigen könnte einzig, daß 
die Einfuhr der Baumwollgewebe von 30 auf 86 Millionen gestiegen ist; dieß 
beruht aber lediglich auf der zeitweilig der elsaß-lothringischen Fabrikation 
gewährten Zollermäßigung; in der That wurde an unserer Ostgrenze allein 
für 44 Millionen Waare eingeführt, also mehr als aus England, der Schweiz, 
Belgien und Deutschland zusammen genommen.“ — Zur Finanzlage über- 
gehend versichert die Botschaft, daß das laufende Budget ohne Schwierigkeit 
gedeckt werden wird, und daß die künftigen Budgets in vollem Gleichgewichte 
abschließen werden. Für das Budget von 1872 ist allerdings eine Unzuläng- 
lichkeit der Einnahmen zu constatiren, die indeß leicht vorherzusehen war, da 
die neuen Steuern nicht rechtzeitig votirt wurden und die Erhebung im An- 
fang stets auf unvermeidliche Schwierigkeiten stößt. Es wird nun der Beweis 
angetreten, daß das Budget von 1873 aller Wahrscheinlichkeit nach und das-
        <pb n="431" />
        Zrankreich. 427 
jenige von 1874 ganz gewiß in vollem Gleichgewicht abschließen wird; dann wird 
in Beleuchtung des Liquidationscontos eine Reihe von Creditannullirungen, 
jedoch ohne nähere Details, aufgezählt, worauf die Botschaft zu dem Handels- 
vertrag mit England Übergeht, dem Ergebniß langer und müchseliger Unter- 
handlungen, dessen Inhalt analysirt wird. Hr. Thiers fährt dann fort: „Wir 
haben Ihnen, m. H., genau die wahre Lage des Landes dargestellt und uns 
besonders über seine finanzielle und commercielle Lage verbreitet, weil es auf 
diese am meisten für unsern Credit ankommt, und weil der Credit und die 
Armee, welche letztere sich mit merkwürdiger Schnelligkeit wiederherstellt, die 
beiden Elemente unserer Macht sind. So konnte Frankreich nach dem unglück- 
lichsten Kriege, nach dem schrecklichsien Bürgerkriege, nach dem Zusammenbre- 
chen eines Thrones, den man für stark gehalten hatte, es erleben, daß alle 
Völker sich beeiferten, ihm ihre Kapitalien anzubieten, daß sein Credit auf 
stärkeren Grundlagen ruhle als je, acht Milliarden in zwei Jahren albgezahlt 
sind, der größte Theil dieser Summen ohne Störung des Geldverkehrs nach 
dem Ausland transportirt worden ist, das Bankbillet an Geldesstatt angenom- 
men wird, die Steuern, obgleich um ein Drittel erhöht, ohne Ruin für den 
Steuerpflichtigen erlegt werden, 200 Millionen der Amortisirung zugewendet 
werden können und dabei Handel und Gewerbe sich in einem Jahr um mehr 
als 700 Millionen vermehren. Diese Resultate, die wir Ihnen gar nicht zu 
unterbreiten wagten, wenn sie nicht der schlagende Beweis der Lebenskraft des 
Landes wären — wem danken wir sie, m. H. Wir danken sie einem ein- 
gigen Grunde, der energischen Aufrechterhaltung der Ordnung. Ja, die 
Ordnung hat es gemacht, daß unmittelbar nach dem Krieg und Bürgerkrieg. 
während die fremden Soldaten noch unsern Boden besetzt halten und die Ruinen 
unserer Städte noch rauchen — die energisch aufrecht erhaltene Ordnung, wie- 
derhole ich, hat es möglich gemacht, daß Frankreich so viele Erzeugnisse her- 
stellen und so viel Credit finden konnte, wie in den gedeihlichsten Zeitläuften 
seiner Existenz. Ich werde nicht müde werden, es zu wiederholen: wenn Sie 
nicht im Vollgenuß der Ordnung gewesen wären, hätten dieser Krieg mit 
seinen beispiellosen Niederlagen, diese grausame Zerstückelung unseres Landes, 
diese erschreckenden Lasten, welche unsere Kräfte zu Übersteigen schienen, dieser unter 
der Last seiner Fehler zusammenbrechende Thron, diese altehrwürdige Form der 
Monarchie, unter welcher wir zu leben gewohnt waren und die nun plötz- 
lich verschwand, diese neue Form der Republik, welche bei ihrem Auftreten die 
Gemüther nur zu beunruhigen pflegt, alles dieß auf einmal über unser über- 
raschtes und trostloses Land hereinbrechend, unrettbares Verderben nach sich 
ziehen können. Mit der Ordnung dagegen öffneten sich wieder unsere Werk- 
stätten, die Urmen nahmen ihre alte Thätigkeit wieder auf, die fremden Kapi- 
talien, weit entfernt, uns zu fliehen, die französischen Kapitalien, weit ent- 
fernt, sich zu verbergen, kamen zu uns, die Ruhe erschien mit der Arbeit wie- 
der, und schon richtet Frankreich das Haupt empor und erträgt, zwar ohne 
sie zu vergessen, untröstliche Schmerzen; nicht minder erstaunlich eine Regie- 
rungsform, welche es sonst schwer zu verwirren pflegte, beginnt sich jetzt 
allmählich bei ihm einzubürgern, hindert es wenigstens nicht zum Leben, 
zur Hoffnung, zum Vertrauen zu genesen — einem Vertrauen, welches Frank- 
reich auch anderen einflößt, wenn es nur selbst von ihm erfüllt ist. Und da 
ich denn nicht umhin kann, die brennenden Fragen des Tages zu berlhren, 
so möchte ich denjenigen, für welche die Republik schon seit langer Zeit 
das Regierungsideal und die geeignetste Staatsform für den Fortschritt der 
modernen Gesellschaften ist, zurufen: „Sie zumal sollten der Ordnung mit 
Leidenschaft ergeben sein; denn wenn die Republik, mit der es schon zweimal 
vergeblich versucht worden ist, dießmal sich bewährte, so wäre dieß nur der 
Ordnung zu danken. Die Ordnung also sollte Ihre tägliche Sorge und Ihr 
tägliches Trachten sein. Wenn die Ausübung gewisser Rechte, welche den freien 
Völkern zustehen, das Land in Unruhe versetzen kann, nun, so seien Sie weise
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        428 
L 
Frankreich. 
genug, auf diese Rechte zeitweilig zu verzichten uud der öffentlichen Sicherheit 
ein Opfer zu bringen, welche in erster Reihe der Republik zu gute kommen 
wird. Wenn man selbst sagen könnte, daß die Ordnung nicht in gleichem 
Maß im Interesse für Alle ist, so möchte ich zu behaupten wagen, daß sie 
recht eigentlich in Ihrem Interesse liege, und daß wir, indem wir sie aufrecht 
zu erhalten bemüht find, für Sie beinahe noch mehr als für uns arbeiten. 
M. H.! Die Ereignisse haben die Republik geschaffen, um zu ihren Gründen 
zurückzugreisen, um sie zu diskutiren und über sie zu richten, wäre jetzt ein 
ebenso gefährliches als Überflüssiges Beginnen. Die Republik besteht, sie 
ist die gesetzliche Regierung des Landes; etwas anderes anstre- 
ben, bedeutete eine neue Revolution und die furchtbarste von 
allen. Verlieren wir nicht unsere Zeit damit, sie zu proclamiren; wenden 
wir diese Zeit lieber dazu an, ihr das wünschenswerthe und nothwendige Ge- 
präge aufzudrücken! Eine von Ihnen vor einigen Monaten ernannie Com- 
mission gab ihr den Titel „conservative Republik“. Bemächtigen wir uns 
dieses Titels, und trachten wir namentlich, daß er ein wohlverdienter werde! 
Jede Regierung muß conservativ sein, und keine Gesellschaft könnte unter einer 
Regierung bestehen, die es nicht wäre. Die Republik wird conservatid 
sein oder gar nicht bestehen. Frankreich will nicht in ewiger Angst leben. 
Es will ruhig schlafen, um arbeiten zu können, um sich ernähren, um seinen 
ungeheuren Verpflichtungen gerecht werden zu können, und diejenige Regierung, 
welche ihm diese Ruhe nicht gönnt, wird es in keinem Fall lange ertragen. 
Man gebe sich keinen Täuschungen hin! Man glaubt vielleicht mit Hilfe des 
allgemeinen Stimmrechts, und auf die Ueberzahl gestützt, eine Republik her- 
stellen zu können, welche nur die Republik einer Partei wäre. Diese Schöpfung 
würde nicht länger als einen Tag bestehen. Die Ueberzahl selbst bedarf der 
Ruhe, der Sicherheit der Arbeit. Von Agitation kann fie einige Tage leben, 
aber nicht auf die Dauer. Nachdem fie anderen Furcht gemacht hat, fürchiet 
sie sich zuletzt vor sich selbst; dann wirft sie sich einem von ungefähr erschiene- 
nen Meister (meitre d’ravemure) in die Arme und bezahlt mit zwanzigjäh- 
riger Sklaverei einige Tage verhängnißvoller Zügellosigkeit. Dieß hat sie, 
wie man weiß, schon oft gethan, und man glaube nicht etwa, daß sie nicht 
im Stande wäre, es noch einmal zu thun. Hundertmal wird sie diese demüthi- 
gende, mit Schimpf und Schande bedeckte Bahn von der Anarchie zum Des- 
potismus, vom Despotismus zur Anarchie zurücklegen, jene Bahn, auf welcher 
Frankreich den Verlust zweier Provinzen, eine verdreifachte Staatsschuld, den 
Brand seiner Hauptstadt, die Zerstörung seiner Denkmäler und jene Ermor- 
de der Geiseln gefunden hat, die man nie mehr für möglich -ehalten hätte. 
Ich beschwöre Sie, m. H., vergessen Sie nicht diese zwei in so furcht- 
barer Wechselwirkung stehenden Grenzpunkte: erst die ruhelose 
Republik und dann die Umkehr zu einer Regierung, die man für stark hält, 
weil sie keiner Controle unterliegt, und die deßwegen im Gegentheil nur zu 
heillosem Verderben führt. Ja, zerreißen wir die verhängnißvolle Kette, welche 
diese beiden Parteien verbindet, und beruhigen wir, statt aufzuregen; bringen 
wir der allgemeinen Sicherheit die nothwendigen, ja sogar anscheinend Über- 
triebenen Opfer, und namentlich halten wir die Herrschaft einer Partei von 
uns fern; denn die Republik ist nur ein Widersinn, wenn fie nicht die Regie- 
rung aller, sondern die Regierung einer Partei, gleichviel welcher, ist. Wenn 
man sie z. B. als den Triumph einer Classe Über eine andere darstellen will, 
so zieht sich ein Theil des Landes auf der Stelle von ihr zurück, erst nur ein 
Theil, bald aber das ganze Land. Die Revolution von 1789 wurde gemacht, 
damit es keine Classen mehr gebe, damit es in der Nation nichts anderes 
gebe, als die Nation selber, die eine unter dem nämlichen Gesetz lebende, 
denselben Lasten unterzogene, dieselben Vortheile genießende Nation, in welcher, 
mit einem Worte, ein jeder nach seinen Werken belohnt oder bestraft wird. 
Damit hat die Revolution von 1789 die Existenz aller auf die Grundlage
        <pb n="433" />
        Frankreich. 429 
der wahren socialen Gerechtigkeit gestellt, und ihre Grundsätze verbreiteten sich 
über die Welt, weil sie nichts anderes waren, als die erste Verkündung und 
Anwendung dieser socialen Gerechtigkeit auf Erden. Und weil die dreifarbige 
Fahne diese Bedeutung hatte, konnte man von ihr sagen, daß sie die Reise 
um die Welt machen würde. Lange zog sie im Gesfolge eines Eroberers beie 
den europäischen Nationen umher; aber wenn ihr materielles Werk zu Grunde 
gieng, so besteht ihr moralisches Werk fort und macht den solidesten Ruhm 
Frankreichs aus, einen viel größeren, als Siege, welche nach den Zufällen der 
Gewalt von einer Fahne zur anderen Übergehen. Was mich betrifft, so kann 
ich die Republik nicht anders verstehen und zulassen, denn als die Regie- 
rung der Nation, welche, nachdem sie die Lenkung ihrer Geschicke lange und 
in gutem Glauben einer erblichen Gewalt anvertraute und damit, in Folge 
von Fehlern, Über die man heute nicht richten kann, kein Glück gehabt hat, 
endlich den Entschluß faßt, sich selbst und allein, durch ihre frei und vorsichtig, 
ohne Rücksicht der Partei, der Classe, der Herkunft, weder oben noch unten, 
weder rechts noch links, sondern lediglich in dem Lichte der öffentlichen Achtung, 
welches die Charaktere mit ihren Eigenschaften und Fehlern erkennen läßt, 
gewählten Vertreter zu regieren, eine Wahl, die mit Freiheit nur im Schoße 
der Ordnung, Ruhe und Sicherheit vor sich gehen kann. Zwei Jahre, die 
unter ihrem Einfluß und unter ihrer Controle in beinahe vollkommener Ruhe 
verflossen find, können uns die Hoffnung geben, diese conservative Republik 
zu gründen, aber auch nur die Hoffnung, und, man vergesse es nicht, der ge- 
ringste Fehler würde diese Hoffnung in einer trostlosen Wirk- 
lichkeit zu nichte werden lassen. Gestatten Sie mir eine letzte Betrach- 
tung. Nicht Frankreich allein muß die Republik Vertrauen einflößen, sondern 
der ganzen Welt. Auch besiegt, fesselt Frankreich noch die Blicke der Nationen 
auf sich, und diese ängstigen und beunruhigen sich, je nachdem was in Frank- 
reich vorgeht; diese besorgte Aufmerksamkeit ist auch nur wieder eine Huldi- 
gung für den Einfluß Frankreichs auf die Völker. Wir hören manch- 
mal sagen: Frankreich ist isolirt! Meistens ist das bei den Parteien, welche 
es behaupten, nur eine Täuschung ihres Hochmuths. Zu anderen Zeiten hatten 
die fremden Regierungen eine Neigung, sich in die innern Angelegenheiten der 
Nachbarländer zu mischen; aber empfindliche Erfahrungen haben sie aufgeklärt, 
und sie denken jetzt an solche Einmischung nicht mehr. Wohl aber bleibt ihnen 
noch immer freie Verfügung Über ihre Achtung, und Niemand kann der Ach- 
tung seines gleichen entrathen. Der Mensch braucht die Achtung seines Mit- 
menschen, und die Nationen brauchen die Achtung der Nationen. Es kommt 
ein Tag, da man einen Beistand, wenigstens einen moralischen Beistand, braucht, 
und dann findet man ihn nur, wenn man ihn verdient hat. Die fremden 
Negierungen find heutzutage aufgeklärt genug, um in Frankreich nichts als 
Frankreich zu erblicken. Herrscht in Frankreich Ordnung, so sagt es allen zu; 
ist es Überdieß auch stark, so sagt es jenen zu, welche ein gerechtes Gleichgewicht 
zwischen den Mächten der Erde hergestellt zu sehen wünschen. Nun, ich wage 
zu behaupten, daß die Anstrengungen, welche Frankreich seit beinahe zwei Jahren 
macht, ihm eine Achtung eingetragen haben, von der es schon zahlreiche Be- 
weise empfangen hat. Und diese Beweise gelten nicht der einen oder der andern 
Partei, diesem oder jenem Manne, sondern nur Frankreich selber und seinen 
Bemühungen, Fehler wieder gut zu machen, die es nicht begangen hat, und 
nun büßen muß, nur weil es sie begehen ließ. Wohlan, ich erkläre es, da 
ich denn meiner Pflicht gemäß die Blicke unverwandt auf Europa gerichtet 
halte: Frankreich ist nicht isolirt, und es hängt im Gegentheil nur von ihm 
ab, ob es von vertrauensvollen und nützlichen Freunden umgeben sein will. 
Es sei friedlich unter der Republik, und es wird sich Niemand entfremden; 
es sei dagegen unter einer schwankenden Monarchie aufgeregt, und es 
wird unter dieser Regierungsform so gut wie unter irgend einer andern ver- 
einsamt sein. Wir nähern uns, m. H., einem entscheidenden Augenblick.
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        430 
Frankreich. 
Diese republikanische Form war uns nur gelegentlich durch die Ereignisse auf- 
gedrängt worden. Sie ruhte auf Ihrer Weisheit und auf Ihrer Eintracht 
mit der Regierung, die Sie auf Zeit gewählt haben. Jetzt blicken alle Par- 
teien auf Sie, und alle fragen sich: welche Form Sie wählen werden, um der 
Republik jene conservative Kraft zu geben, deren sie nicht entrathen kann. An 
Ihnen ist es, diese Form und den rechten Augenblick zu wählen. Das Land 
hat Ihnen mit Ihren Vollmachten offenbar die Aufgabe geslellt, es zu retten, in- 
dem Sie ihm erst den Frieden, nach dem Frieden die Ordnung, mit der Ordnung 
die Wiederherstellung seiner Macht und endlich eine regelmäßige Regierung 
verschaffen sollten. Sie selbst haben das ausgesprochen, und demnach ist es 
Ihre Sache, die Reihenfolge und den rechten Augenblick für jeden einzelnen 
Theil dieses Ihnen anvertrauten rettenden Werkes zu bestimmen. Gott verhüte, 
daß wir uns an Ihre Stelle setzen wollten! Aber wenn Sie in dem von Ihnen 
bestimmten Moment einige aus Ihrer Mitte erkoren haben werden, um diese 
kapitale Aufgabe in Angriff zu nehmen, und wenn Sie dann unsere Ansicht 
zu wissen wünschen, so werden wir Ihnen dieselbe ehrlich und entschlossen mit- 
theilen. Bis dahin zählen Sie auf unsere innige Hingebung zum Lande, zu 
Ihnen, zu jenem herrlichen und unserem Herzen so theuren Ding, welches vor 
uns war und nach uns sein wird, zu Frankreich, das alle unsere Anstreng- 
ungen, alle unsere Opfer verdient. Eine große, eine entscheidende Session liegt 
vor Ihnen; unfrerseits soll es an Eiser, Hingebung und Enischlossenheit für 
den Erfolg Ihres Werkes nicht fehlen, welches Gott segne, vollständig und 
namentlich dauerhaft werden lasse — ein Glück, das uns seit dem Anbeginn 
dieses Jahrhunderts nicht beschieden war!“ 
Debatte: v. Kerdrel bittet um's Wort. (Unruhe.) Herzog Laroche- 
foucauld-Bisaccia: Wir protestiren gegen die Botschaft des Präsidenten 
der Republik! (Lärm.) Marquis v. Gouvello und mehrere andere Mitglie- 
der der Rechten, eine Gruppe bildend: Wir alle protestiren! v. Kerdrel: Ich 
habe die Ehre, zu beantragen, daß eine Commission zur Prüfung der Bot- 
schaft des Hrn. Präsidenten der Nepublik ernannt werde. Ich bitte, diesen 
Antrag als dringlich anzuerkennen, und zwar im Sinne der Geschäftsordnung 
die Dringlichkeit des Antrags zunächst in Betracht zu ziehen. Ich will mir 
heute kein Urtheil über und daher auch keinen Protest gegen die Botschaft er- 
lauben; der wahre Richter ist allein die Nationalversammlung- (Sehr gutl 
rechts. Stimmen links: Und das Land! Stimmen rechts: Die National- 
versammlung ist das Land!) Ich wünsche nichts, als ein freimüthiges Ur- 
theil aller meiner Collegen. Die Botschaft enthält — diese einzige Bemerkung 
möchte ich mir erlauben — einige Ausdrücke, die zu Mißdeutungen Anlaß 
geben könnten. Nach den Erklärungen des Hrn. Präsidenten der Republik 
sind wir vielleicht in constituirender Richtung weiter vorgerückt, als ich ge- 
glaubt habe; schon dieser Punkt erheischt Aufklärung und rechtfertigt den An- 
trag auf Dringlichkeit. Hr. Thiers: Der ehrenwerthe Hr. v. Kerdrel ap- 
pellirt an alle Parteien dieses Hauses, daß sie Über die Botschaft richten. Die 
Regierung nicht minder wendet sich an diesen Richter. Sie macht darauf An, 
spruch, das Urtheil der Nationalversammlung und des Landes ertragen zju 
können, und auch wenn sie diesen Anspruch nicht machte, könnte sie sich diesen 
Urtheil nicht entziehen. Ich für meinen Theil wünsche nur, daß die National= 
versammlung in aller Ruhe und mit aller Gründlichkeit die Botschaft ange- 
sichts des ganzen Landes prüfe und beurtheile; denn mein Gewissen ließe mir 
keine Ruhe, wenn ich, an der Spitze der Regierung stehend, ich weiß selbst 
nicht, auf wie lange, eine Haltung beobachtet hätte, die von der Nationalver- 
sammlung und dem Lande nicht gebilligt wäre. Auch ich kann mich täuschen: 
wenn ich mich täusche, so wird man mir es beweisen, und ich werde mich 
willig vor der Mehrheit dieses Hauses und vor der Mehrheit des Landes ver- 
neigen. (Sehr gut! links.) Aber ich sage: vor der Mehrheit. Noch einmal: 
ich konnte mich täuschen; aber ich glaube, im Sinne der wahrhaften Mehrheit
        <pb n="435" />
        Frankreich. 431 
gesprochen zu haben. (Ja wohl! Sehr gut! links; Lärm rechts. v. Laroche- 
soucauld: Und Ihre Eide!) Ich schließe mich also dem Hrn. v. Kerdrel 
in seinem Verlangen nach einem besonnenen und wohlerwogenen Urtheil an. 
v. Kerdrel: Ich möchte meinen Antrag genauer, wie folgt, formuliren: Ich 
habe die Ehre, zu beantragen, daß eine Commission ernannt werde, welche 
der Nationalversammlung den Entwurf einer Antwort auf die Botschaft des 
Präsidenten der Republik vorlegen soll. (Unterbrechung links.) Diese Fassung 
ist mir von dem Hrn. Presidenten dieses Hauses angerathen worden. Präs. 
Grévy: Vollkommen wahr. Die erste Redaktion schien mir dem Nebensinn 
eines Tadels Raum zu geben, und die Botschaft ist doch eine Mittheilung 
von Macht zu Macht. (Mehrere Stimmen rechts: Nur daß die eine Macht 
eine delegirte der anderen ist!) Ich bringe die Dringlichkeit des Antrags des 
Hrn. v. Kerdrel, und zwar, da über den Dahirel'schen Antrag noch nicht ent- 
schieden ist, nach unserer alten Praxis zur Abstimmung. (Nach zweimaliger 
Probe:) Die Dringlichkeit ist angenommen. (Heftiger Widerspruch links.) 
Ich möchte wohl wissen, wer sich hier erlaubt, eine Entscheidung des Bureau's 
anzuzweifeln. (Sehr gut! rechts.) 
15. Nov. Die Freimaurerloge zum großen Orient beschließt, mit allen 
18. 
Freimaurern Deutschlands förmlich zu brechen, weil sie nicht gegen 
die Erwerbung von Elsaß-Lothringen protestirt hätten. 
„ Nat.-Versammlung: Debatte über die Interpellation Changarnier 
gegen Gambetta. Dieser beobachtet beharrlich Schweigen. Bei der 
Abstimmung werden die von Hrn. Thiers abgelehnten Formulirungen 
der Tagesordnung verworfen, die von ihm acceptirte wird dagegen 
mit 267 gegen 117 Stimmen angenommen. Da aber 277 Mit- 
glieder der Rechten sich bei der Abstimmung enthalten haben, ist die 
Regierung eigentlich in der Minderheit geblieben. 
In der Debatte protestirt Changarnier gegen das wachsende Umsich- 
greifen des Radicalismus, er bekämpft lebhaft die Rede Gambetta's in Gre- 
noble, darauf hinzielend: die Versammlung solle sich von dem Aufwiegler los- 
sagen, welcher, im Besitze der Gewalt, den Nuin Frankreichs herbeiführen 
werde. (Lebhafter Beifall der Rechten.) Der Minister des Innern weist 
die der Regierung gemachten Vorwürfe der Unentschlossenheit und der Schwäche 
zurück, die Regierung erfülle nur ihre Pflicht; er protestirt gegen den Ausdruck 
eprovisorische Regierung", und bestreitet auf's lebhafteste, daß die Regierung 
gemeinschaftliche Sache mache mit dem Radicalismus, indem er an die von der 
Regierung getroffenen Maßregeln, an die Erklärung des Hrn. Thiers in der 
Permanenzcommission erinnert. Der Herzog v. Broglie beantragt, daß die 
Regierung sich von Neuem in förmlicher Weise von Gambetta lossage. Thiers 
betont, daß, sobald eine wirkliche Gefahr vorhanden sei, die Negierung immer 
den Kampf gegen den Socialismus und die Demagogie aufnehmen könne, da 
Frankreich gegenwärtig von einer tapfern Armee beschützt sei; er bestreite die Be- 
fugniß seiner Ankläger, ihn auf die Anklagebank zu setzen, er entziehe sich aber 
nie dem Urtheilsspruch des Landes; er sei immer bereit, als Deputirter oder als 
Oberhaupt der Regierung vor dem Tribunal des Landes zu erscheinen. Wolle 
man eine starke Regierung, so müsse man ihr eine würdige Stellung verschaffen, 
nicht sie in schuldvollen Verdacht bringen; übrigens sei die Rede in Grenoble 
nur ein Vorwand, man solle nur die Vertrauensfrage stellen. Thiers schließt: 
Verlieren wir keine Zeit, bedenken Sie, wie Sie stimmen wollen. Sie gaben 
mir das Recht, eine entscheidende Willenserklärung von Ihnen zu fordern. 
Sie beklagen, daß die Regierung nur eine provisorische ist, schaffen Sie 
eine definitive. Der Augenblick ist günstig, Frankreich wird 
sie annehmen. (Lebhafter Beifall der Linken.) Die Nationalversammlung
        <pb n="436" />
        432 Trankreich. 
lehnt hierauf für die Interpellation Changarnier die einfache Tagesordnung 
mit 495 gegen 132 Stimmen, den Antrag Benoits auf motivirte Tagesord- 
nung mit 372 gegen 327, die Tagesordnung Jaures' mit 452 gegen 188 
Stimmen ab, gegen welche alle die Regierung sich erklärt hatie. Der von der 
Regierung befürwortete Antrag Mettetal: daß die Nationalversammlung, auf 
die Energie der Regierung vertrauend und die Gambetta'schen Grenobler Grund- 
sätze zurückweisend, zur Tagesordnung Üübergehe, wird mit 267 gegen 117 
Stimmen angenommen. 
19. Nov. Hr. Thiers spricht in Folge der Abstimmung vom 18. d. M. 
von Abdankung und erklärt einer Deputation der Linken: „Damit ich 
zustimme, die Regierung zu behalten, muß ich zuerst die moralische 
Kraft haben, welche mir die gestrige Sitzung geraubt hat und die ein 
förmliches Vertrauensvotum mir allein zurückgeben kann; ich muß auch 
gewisse Reformen haben, welche den Gang unserer Institutionen er- 
leichtern. Nur unter diesen Bedingungen kann ich an der Gewalt 
bleiben.“ Die Minister des Innern und der Finanzen bieten ihre 
Entlassung an, die von Hrn. Thiers jedoch nicht angenommen wird. 
Nat.-Versammlung: wählt die am 13. d. M. beschlossene Com- 
mission Kerdrel betr. die Botschaft des Präsidenten der Republik. Von 
den Gewählten gehören 9 der Rechten an und können nur 6 als 
Freunde der Politik des Hrn. Thiers betrachtet werden. 
21.—23. Nov. Nat.-Versammlung: Hr. Thiers gibt in der Commission 
Kerdrel wiederholte Erklärungen über seine Auffassung der Lage ab. 
Die Commission wählt darauf den conservativen Hrn. Batbie zu ihrem 
Berichterstatter mit den 9 Stimmen gegen die 6, welche auf den re- 
gierungsfreundlichen Hrn. de Lasteyrie fallen. 
In der ersten Erklärung läßt sich Hr. Thiers des längeren über die Lage 
des Staates aus; indem er darauf dringt, daß der jetzige unentschiedene Zu- 
stand aufhöre, erklärt er: daß die Umstände die republikanische Staatsform 
nothwendig machen. Thiers erklärt sich mit Einführung des parlamentarischen 
Systems einverstanden, wodurch die Verantwortlichkeit des Ministeriums er- 
weitert werde, ohne jedoch ganz darauf zu verzichten, an den Debatten Theil 
zu nehmen. Thiers bittet, gegen jene Concession ihn zu unterstützen und die 
Regierung auf dem Boden der conservativen Republik zu organisiren. In 
der zweiter Erklärung hält er sich streng auf dem Boden der Botschaft und 
der conservativen Republik und erklärt sich bereit, alle mit dem öffentlichen 
Interesse und der eigenen Würde vereinbaren Concessionen zu machen. Er 
betont die Nothwendigkeit der Verlängerung seiner Amtsgewalt, die Errich- 
tung einer zweiten Kammer, die theilweise Erneuerung der Nationalversamm- 
lung, er gibt dagegen die Ministerverantwortlichkeit und die Regelung der 
Beziehungen zwischen der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt zu. 
„Machen Sie also gefälligst einen Bericht, in welchem Sie die Kammer auf- 
fordern, eine neue Commission zu ernennen, welche diesen Reformplan aus- 
zuarbeiten hätte. Vor dieser Commission werde ich erscheinen, ihr meine An- 
sichten darlegen, ohne sie ihr im Geringsten aufdrängen zu wollen, und sie 
wird dann einen mithin lediglich aus der Initiative der Kammer hervor- 
gegangenen Entwurf verfassen.“ Ein Mißvergnügter von der Rechten, Hr. 
Ernoul, entgegnet, daß die Commission, wenn sie diesem Vorschlage entspräche, 
die Botschaft stillschweigend gutheißen würde. Hr. Thiers erwidert, er muthe 
der Commission keine positive Kundgebung zu Gunsten der Republik zu, er 
halte für seinen Theil nur Das, was er in dieser Hinsicht gesegt habe, in
        <pb n="437" />
        Trankreich. 433 
allen Theilen aufrecht und würde es eventuell auch vor jener neuen Reform- 
commission vertreten. Es scheint also, daß der Präsident sein besonderes Be- 
mühen darauf richtet, zu erwirken, daß die Commission Kerdrel einer andern, 
mit genauen bestimmten Vollmachten ausgestatteten Platz mache. Im Uebri- 
gen nimmt er von seinen früheren Erklärungen nichts zurück. Als ein Mit- 
glied der Commission ihn fragt, ob er auch alle Rücktrittsgedanken aufgegeben 
habe, entgegnet er: „Ich werde am Ruder bleiben, wenn die constitutionellen 
Reformen mir die Mittel an die Hand geben, weiter zu regieren; andernfalls 
werde ich mich in das Privatleben zurückziehen.“ 
22.—24. Nov. Nat.-Versammlung: Zweite Berathung des Gesetzesentwurfs 
betr. die Wiedererstattung der von Napoleon confiscirten und bis jetzt 
noch nicht verkausten Güter der Familie Orléans. Pascal Duprat 
beantragt, die Prinzen einfach auf den Rechtsweg zu verweisen. Der 
Antrag wird mit 482 gegen 153 Stimmen verworfen und der Ent- 
wurf in der Fassung der Commission angenommen. 
Die Commission, für welche Hr. Nobert de Massy Bericht erstattet, geht 
von der Regierungsvorlage in dem Punkte ab, daß nicht nur die confiscirten 
Güter, sondern auch die erlegten Kaufgelder für Güter oder Holzschläge, die 
unter der Herrschaft der Confiscation verkauft worden sind, und die noch nicht 
fälligen Jahresraten der Aktien der Kanäle von Orleans, Loing und Briare 
ebenfalls und zwar mit Zinsgenuß vom 1. Januar 1872 an die Prinzen zu- 
rückerstattet werden sollen. 
— Nov. Hr. Thiers erhält massenweise Zustimmungsadressen, namentlich 
26. 
auch von Municipalräthen, zu den in seiner Botschaft vom 13. d. M. 
entwickelten Anschauungen und Grundsätzen. Der Minister des Innern 
laßt dagegen den Präfekten die Mittheilung zugehen: 
„Die RNegierung macht den Präfekten bekannt, daß alle Anstandsrücksichten 
ihr untersagen, zu den Kundgebungen und Adressen, welche an verschiedenen 
Punkten des Landes auftreten, die Hand zu bieten, und daß sie sich zu amt- 
lichem Einschreiten genöthigt sehen würde, wenn etwelche dieser Adressen An- 
griffe gegen die Nationalversammlung enthielten."“ 
„ Das zweite Pariser Kriegsgericht spricht in scandalöser Weise zehn 
ehemalige Franctireurs, welche eine deutsche Familie geplündert und 
ermordet hatten, frei und die französischen Zeitungen entblöden sich 
nicht, mit wahrem Stolz von diesen zehn Patrioten und ihrer Frei- 
sprechung zu reden. 
„ Nat.-Versammlung: Hr. Batbie erstattet den Bericht der Com- 
mission Kerdrel, der sich sehr heftig gegen die radicale Partei (Gam- 
betta) ausspricht, gegen dieselbe eine „kämpfende Regierung“ verlangt, 
auf die Forderungen des Hrn. Thiers bez. der constitutionellen Re- 
formen, namentlich die Schaffung einer zweiten Kammer, nicht eingeht 
und lediglich die Niedersetzung einer Commission behufs eines Gesetzes 
über die Ministerverantwortlichkeit, um den persönlichen Einfluß des 
Präsidenten zu beschränken, beantragt. Z 
Der Bericht Batbie anerkennt im Eingange „die ausgezeichneten Ver- 
dienste des Präsidenten um das Land“, betont, daß nur das Pflichtgefühl es 
sei, welches die Majorität auf ihrem Posten ausharren lasse, und ergeht sich 
dann in einer langen Philippika gegen die wachsende Macht der radicalen 
Partei, um dann folgendermaßen fortzufahren: „Die Majorität Ihrer Com- 
28
        <pb n="438" />
        434 
Prankreich. 
mission sagte dem Hrn. Präsidenten, daß die conservative Partei mit Recht 
wegen der Fortschritte des Radicalismus beunruhigt sei, und daß wir einem 
rechtmäßigen Siege desselben entgegengiengen, der heillos und noch viel 
schlimmer sein würde, als der vorübergehende Sieg eines Aufstandes. Wir 
fügten hinzu, daß es uns, um diesem Vordringen Halt zu gebieten, unerläß- 
lich scheine, ihm eine kämpfende Regierung entgegenzustellen, welche alle 
conservativen Kräfte vereinigte, um die Bevölkerung über die Pläne des Fein- 
des aufzuklären. In unserem Lande ist die Regierung mehr als in jedem 
anderen die große Triebseder der Ordnungspartei, und ihre Thatlosigkeit in 
diesem Kampfe würde den öffentlichen Geist geradezu irreführen. Wenn der 
Radicalismus den Namen einer Partei verdiente, den man ihm mißbräuchlich 
gibt, so würden wir von der Negierung verlangen, daß sie die Neutralität 
bräche, die sie allen politischen Parteiansichten versprochen hat. Aber weit eni- 
fernt, eine Partei zu sein, ist der Radicalismus in unseren Augen der Gegner 
aller achtbaren Parteien. Wie sollte diese Faktion, deren verwegene Formel 
einen Jeden, der sich ihrem Fortschritte widersetzt, für vogelfrei erklärt, in den 
Bereich unserer politischen Unparteilichkeit eindringen? Auf die Besorgnisse 
und Wünsche der conservativen Partei eingehend, machte der Hr. Präfident 
uns bemerklich, daß es die erste Bedingung einer „kämpfenden Regierung“ 
wäre, Waffen zu besitzen, deren aber die Regierung, wie sie jetzt bestehe, ent- 
behre. In seinen Augen ist eine zweite Kammer unerläßlich, weil alle freien 
Länder zwei Versammlungen besäßen, von denen die eine zurückhalte und die 
andere vorwärtsschiebe, und weil zwischen die exekutive Gewalt und die Na- 
tionalversammlung ein drittes Element treten müsse, welches die Lösung der 
Conflikte ermögliche. Nach dieser Combination würde der Präsident berechtigt 
sein, im Einvernehmen mit dem Oberhause die andere Kammer aufzulösen. 
Diese Schöpfung, schloß der Präsident, würde auch eine natürliche Gelegenheit 
bieten, die Beziehungen zwischen der exekutiven Gewalt, den Ministern und 
der Assemblée ohne Kränkung für Irgendwen neu zu regeln und so auch die 
Ministerverantwortlichkeit zu organisiren. Die Majorität sprach die Meinung 
aus, daß sie die Anträge auf Vervollständigung der Gewalten des Präsidenten 
anhören und aufmerksam lediglich vom Standpunkte des öffentlichen Interesses 
prüfen würde. In einem Punkte scheint uns aber jeder Verzug bedenklich: 
wir meinen das innige Zusammengehen der Nationalversammlung und der 
vollstreckenden Gewalt. Das Land wartet auf dasselbe mit fieberhafter Angst 
und gebietet uns, es ohne Verzug sicher zu stellen. Dieses Zusammengehen 
ist so nothwendig, daß wir uns fragen mußten, wie es nur mehrmals getrübt 
werden und wie zwei Gewalten von demselben Ursprung und derselben Ge- 
sinnung Krisen gleich derjenigen erleben konnten, aus der wir uns jetzt be- 
freien möchten. Die Majorität der Commission ist der Ansicht, daß der Uebel- 
stand in der persönlichen Einmischung des Chefs der voll- 
streckenden Gewalt in unsere Debatten liegt. Der Präsident der 
Republik hat, obgleich sein gesetzliches Amt die Rechte eines Delegirten nicht 
überschreitet, thatsächlich eine ihm eigenthümliche hervorragende Stellung, und 
das Vertrauen, welches er im Lande genießt, gibt ihm ein Ansehen, das Nie- 
mand verkennen kann. Im Hinblick auf diese seine außerordentliche persön- 
liche Stellung haben wir in seiner Gegenwart nicht vollkommene moralische 
Freiheit, indem er jeden Augenblick die von uns interpellirten Minister decken 
und eine Ministerfrage in eine Regierungsfrage umwandeln kann. Wenn der 
Patriotismus uns verbielet, die Regierung zu erschüttern, so befiehlt er uns 
auch, für die Aufrichtigkeit unserer Berathungen Sorge zu tragen. .Gern 
hätten wir den Antrag angenommen, die Frage der zweiten Kammer und die 
Organisation der Ministerverantwortlichkeit an eine und dieselbe Commission 
zu verweisen. Aber ein tiefer Unterschied besteht zwischen diesen beiden Ma- 
terien. Sowie wir eine zweite Kammer schaffen, find die Grundbedingungen 
der gesetzgebenden Gewalt verändert, und müssen wir wieder vor unsere Com-
        <pb n="439" />
        Frankreich. 435 
mittenten treten. Man hat nicht mit Unrecht gesagt, daß die Einführung 
einer zweiten Kammer unser politisches Testament wäre. Die Herstellung der 
Ministerverantwortlicheeit bis dahin verschieben hieße also erklären, daß nur 
unsere Nachfolger sich dieser Wohlthat erfreuen, daß sie für uns aber ein ge- 
lobtes Land bleiben soll. Es gilt heute nicht, die aufrichtigen und ehrlichen 
Republikaner mit einer Debatte über die Frage, ob Monarchie oder Republik, 
zu beunruhigen. Ach, wir haben andere Sorgen; denn täglich sehen wir den 
Strom der revolutionären Barbarei wachsen. Wir hielten es daher für un- 
sere Pflicht, einen Alarmruf auszustoßen. Wenn Sie mit uns Einer Ansicht 
sind, so bitten wir Sie, für folgende Resolution zu stimmen, die wir an Stelle 
des Antrages des Hrn. v. Kerdrel setzen: Erster und einziger Artikel. 
Eine Commission von 15 Mitgliedern wird in den Bureaus ernannt mit dem 
Auftrage, der Nationalversammlung in kürzester Frist einen Gesetzentwurf über 
die Ministerverantwortlichkeit vorzulegen."“ 
28.—29. Nov. Nat.-Versammlung: Debatte über den Antrag Batbie (Com- 
mission Kerdrel). Gewaltige Aufregung, und große Menschenmassen 
drängen sich in den Straßen und umgeben das Palais. Der Justiz- 
minister Dufaure verliest eine Erklärung der Regierung, die dem An- 
trage der Commission denjenigen auf Niedersetzung eines Ausschusses 
von 30 (statt von bloß 15) Mitgliedern und zwar behufs der Rege- 
lung der Beziehungen der Gewalten und der Bedingungen der Mi- 
nisterverantwortlichkeit (statt bloß der letzteren) entgegensetzt. Die Rechte 
verlangt, daß der Antrag zunächst der Commission Kerdrel übergeben 
werde; der Antrag wird angenommen und die Sitzung suspendirt. 
Die Commission tritt sofort zusammen und conferirt mit Hrn. Thiers. 
Eine Verständigung erfolgt nicht: die Commission beharrt auf ihrem 
Antrag, Hr. Thiers auf dem seinigen. Die Versammlung tritt wieder 
zusammen, verschiebt aber die Berathung auf den folgenden Tag. Rede 
des Hrn. Thiers. Bei der Abstimmung siegt Hr. Thiers: der An- 
trag Dufaure wird mit 372 gegen 335 Stimmen angenommen. 
Erklärung und Antrag des Justizministers Dufaure: „In- 
dem man die Ministerverantwortlichkeit fordert, will man, wie es scheint, dem 
Hrn. Präsidenten untersagen, Ihre Tribüne zu besteigen. Noch nie ist in irgend 
einem freien Land einem Mitgliede der Volksvertretung das Recht entzogen 
worden, an den Berathungen theilzunehmen. Hr. Thiers ist in 26 Departe- 
ments gewählt. Der General Cavaignac hat sich 1848 in derselben Lage be- 
funden, und niemals, solang er an der Spitze stand, ist es Jemandem ein- 
gefallen, ihm die französische Tribüne zu verbieten. Jedoch verlangen wir 
keineswegs, daß diese Frage von der Competenz der zu wählenden Verfassungs- 
commission ausgeschlossen werde. Es ist abzuwarten, welche Compensation Sie 
für eine solche Beschränkung der Präsidialgewalt geben können; das suspensive 
Veto, eine zweite Kammer u. s. w. Wir halten also den Vorschlag der Kammer 
für zu eng, und legen Ihnen folgenden weiter gehenden Antrag vor: „Eine 
Commission von 30 Mitgliedern soll in den Bureaus ernannt werden, um die 
Beziehungen der Gewalten und die Bedingungen der Ministerverantwortlich- 
keit zu regeln.“ Diese Combination entspricht allen Bedürfnissen einer festen 
NRegierung.“ (Beifall links.) 
Der Punkt, an dem die ganze Discussion in der Commissionssitzung vom 
28. scheitert, ist der immer wiederholte Versuch, dem Präsidenten der Nepublik 
— wie in der Sitzung vom 18. — eine Aeußerung direkten Tadels gegen die 
radicale Partei der Versammlung und gegen Gambetta zu entlocken. Die 
28°
        <pb n="440" />
        486 
Trankreich. 
Folge einer solchen wäre natürlich der sofortige Abfall derselben gewesen; die 
Unterstützung, welche sie Hrn. Thiers augenblicklich leiht, bringt sie ohnehin 
schon in eine schiefe Stellung, da sie mit ihrem ursprünglichen Glaubensartikel, 
daß die Versammlung nicht constituiren könne, in Widerspruch steht; und es 
unterliegt kaum einem Zweifel, daß die Rechte dann von ihrer Uebermacht 
sofort zum Schaden des Hrn. Thiers Gebrauch gemacht hättle. Dieser aber 
geht nicht in die Falle, und so bleibt die mehrstündige Conferenz fruchtlos. 
Rede des Hrn. Thiers: „Ich will die sog. Zweideutigkeit, welche unser 
Verhältniß verdunkeln soll, zu zerstreuen suchen. Nicht die traurige Regie- 
rungsfrage will ich vertheidigen: ich überließe sie gern Anderen, die viellcicht 
einen besseren Gebrauch von ihr machen würden; aber meine Verantwortlich- 
keit für das Ergebniß dieser Debatte will ich entlasten. Als Sie vor einigen 
Wochen hierher zurückkehrten, machte sich allgemein das Gefühl der Unsicher- 
heit unserer Zustände und das Bedürfniß geltend, nicht diese oder jene Staats- 
sorm zu proklamiren, aber die Regierung mit den für ein gedeihliches Wirken 
ndthwendigen Gewalten auszustatten. Die Botschaft konnte diesen Gegenstand 
nicht umgehen. Gleichwohl brachten unsere Worte eine große Bewegung her- 
vor, und eine Commission, der ich nicht verhehlen kann, daß sie über ihr 
Mandat hinausgegangen ist, antwortele auf die Botschaft mit einer förmlichen 
Adresse. Und was sagt diese Antwort? Während wir eine Prüfung der großen 
politischen Fragen nahelegten, begegnet man uns mit einer persönlichen Frage: 
es soll sich jetzt nur um meine Person und um mein allzu häufiges Erscheinen 
auf dieser Tribüne handeln. Man hält mir vor, daß ich bisweilen den Bei- 
fall auch einer anderen Seite dieses Hauses erhalte, man entwirft eine lange 
Schilderung von der sog. Armee der Unordnung. Gewiß, es besteht leider 
eine solche Armee, und sie ist furchtbar genug; aber darum soll man doch 
nicht immer Frankreich als jeden Tag mit einem allgemeinen Umsturze be- 
droht hinstellen. Jene Revolutionsarmee besteht in allen Ländern, und viel- 
leicht kann man sagen, daß Frankreich sie zur Zeit am wenigsten zu fürchten 
hat, da es sie erst kürzlich einmal wieder zermalmt hat. Wie ist diese Armee 
entstanden? Ich will es sagen. Das Volk hat bei uns Rechte, und es kennt 
sie leider besser als seine Pflichten . .... Warum man mir auch auf dieser 
Seite des Hauses (auf die äußerste Linke weisend) Beifall zollt Das will 
ich Ihnen sagen und damit die Zweideutigkeit heben, welche angeblich auf 
meinem Verhalten ruhen soll. In Bordeaux übertrugen Sie mir die oberste 
Gewalt in einem Momente, da ich sie nicht ablehnen konnte — oder kann 
hier etwa Jemand sagen, daß ich darum gebeten hätte! (Sehr gut! links.) 
Damals standen noch 600,000 Preußen in unserem Lande; Niemand stellte 
die Frage: ob Republik oder Monarchie; die Republik hatten wir als die 
durch die Ereignisse geschaffene Staatsform vorgefunden und übernommen; ich 
selbst erhielt den Titel eines Chefs der vollziehenden Gewalt der französischen 
Republik. Entsprach dieser Titel meiner persönlichen Vergangenheit? Nein. 
Wenn ich den Staat so zu sagen aus dem Groben hätte formen können, so 
hätte ich mir gewiß England und nicht Amerika zum Muster genommen. 
Aber ich sah wohl ein, daß der innere Frieden nur noch mit der Republik 
erhalten werden konnte. Wer von Ihnen hätte es in Bordeaux nur gewagt, 
das Wort Monarchie auszusprechen? Die persönliche Ueberzeugung eines Jeden 
wurde vorbehalten, aber ich sagte gleich, daß, wenn wir gut regierten, dieß 
unvermeidlich der Republik zu Statten kommen würde. Hätten wir deßhalb 
etwa schlecht regieren sollen! (Lärm, Heiterkeit links.) Ich versprach für 
meinen Theil, nicht im Sinne irgend einer Partei, auch nicht einmal der mei- 
nigen, sondern nur im Interesse des allgemeinen Wohls und der öffentlichen 
Ruhe zu regieren. Diese Politik halte ich für eine gute, und sie stelle ich der 
Politik einer „kämpfenden Regierung" gegenüber. (Beifall links und im Cen- 
trum.) Sie besteht darin, daß man sich immer auf den Boden stellt, auf 
welchem sich alle uneigennützigen Meinungen die Hand reichen können. In
        <pb n="441" />
        Frankreich. 437 
Bordeaux war dieß der Boden der Republik; der ganze Süden hätte sich in 
Waffen gegen uns erhoben, wenn es uns beigefallen wäre, eine Monarchie 
wiederherzustellen. Diese Politik gestattete uns, mit einer unter den miß- 
trauischen Augen des Fremdlings mühsam hergestellten Armee von 140,000 
Mann in fünf Wochen den Aufstand von Paris zu bewältigen, wo eine irre- 
geführte Bevölkerung 3000 Kanonen und 400,000 Gewehre zu ihrer Ver- 
fügung hatte. Damals kamen Vertrauensmänner aller großen Städte zu 
mir und sagten: Wir verabscheuen die Commune, aber erklären Sie uns auch 
offen: arbeiten Sie für die Monarchie oder für die Republik! Ich erwiderte: 
Man verleumdet die National-Versammlung; wohl zählt sie leidenschaftliche 
Anhänger der Monarchie in ihrer Mitte, aber keinen Verschwörer; ich gebe 
Ihnen mein Wort, daß ich die Republik aufrecht erhalten werde. Man ent- 
gegnete mir: Wir glauben Ihnen und werden die Städte nicht aufregen. Das 
war unsere Rettung; denn jetzt kann ich es wohl sagen, jetzt, da wir eine herr- 
liche Armee besitzen und eine Armee, welche dem Gesetze und nur dem Gesetze 
gehorcht: hätten wir damals nur 30,000 Mann von der Armee von Paris 
abzweigen müssen, so wären wir der Commune nicht Herr geworden. Ja, ich 
habe damals mein Wort gegeben; Sie mag es nicht binden, aber mich bindet 
es. (Stürmischer Beifall links.) Ich, der alte Verehrer der constitutionellen 
Monarchie, habe versprochen, die Republik aufrecht zu erhalten, und ich werde 
lieber zurücktreten, als mein Wort brechen. Mögen die Parteien mich wie ein 
Werkzeug, das seinen Zweck erfüllt hat, wegwerfen: ich werde mich nicht dar- 
über beklagen. Wenn Sie wüßten, wie schwer mir die 18 täglichen Arbeits- 
stunden sallen, würden Sie mir glauben, daß mir an der Regierung nichts 
gelegen ist. Wenn Sie glauben, eine der drei Monarchien gründen und ihr 
die Anhänger der beiden anderen unterwerfen zu können, so nehmen Sie die 
Regierung: ich wünsche aus ganzer Seele, nicht mehr an Ihrer Spitze zu 
stehen. Ich bin ein Monarchist, welcher die Republik walten läßt, weil ihm 
nichts Anderes möglich scheint, und darum zollt man mir auf dieser Seite 
(auf die äußerste Linke weisend) Beifall. (Stürmischer Beifall links.) Nicht 
als ob ich die Ansichten dieser Partei theilte; in Steuer-, in Heeres-, in po- 
litischen und socialen Fragen, ja selbst in Bezug auf die Organisation der 
Republik gehen unsere Ansichten — und sie weiß es recht gut — weit ausein- 
ander. (Gelächter rechts.) Aber sie zollt mir Beifall, weil ich erklärt habe und 
wiederhole, daß nichis Anderes als die conservative Republik in Frankreich 
möglich ist. (Beifall links.) Damit dürfte jede Zweideutigkeit beseitigt sein. 
Da wir die Republik nicht umgehen können, sagte ich zu Ihnen, so trachten 
wir, sie zu einer conservativen zu gestalten. Einer „kämpfenden Politik“ 
huldige ich nicht. Wenn die öffentliche Ruhe gestört wird, so bin auch ich 
für die entschiedenste Anwendung der Gewalt; aber sobald die äußere Ord- 
nung einmal hergestellt ist, muß die Energie sich mit Mäßigung paaren, um 
eine wahre Beschwichtigung herbeizufllhren. Jene „kämpfende Regierung“" ist 
dieselbe, die schon mehrere Monarchien zu Grunde gerichtet hat; sie hieß da- 
mals eine „Regierung bis aufs Messer“ (gouvernement à outrance). Ließ 
ich es etwa an Unparteilichkeit fehlen? Unsere vornehmsten Edelleute haben 
die großen diplomatischen Posten inne (Eine Stimme: Zum Beispiel Picard!“ 
Allgemeine Heiterkeit, in die auch der Redner einstimmt); jeder General, der 
mir seinen Degen anbot, war mir willkommen, ohne daß ich ihn nach seiner 
Parteimeinung fragte; die hohen Verwaltungsposten besetzte ich nach bestem 
Gewissen mit den ehrenwerthesten und berufensten Männern. Man sagt: Aber 
die Wahlen fallen schlecht aus! Das ist eine heikle Frage. Ich selbst bedaure 
das Ergebniß einzelner Wahlen, und wenn ich dieß ausspreche, gehe ich schon 
bis an die Grenzen des Erlaubten, da es sich um ernannte Mitglieder dieses 
Hauses handelt. Ich habe das allgemeine Stimmrecht nicht geschaffen; ich 
suchte es seiner Zeit einzuschränken, und ich war im Gefängniß, als es in 
seinem ganzen Umfange wiederhergestellt wurde. Man sagt auch manchmal,
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        438 
Trankreich. 
das Land sei nicht republikanisch! Aber die numerische Mehrheit ist es jeden- 
falls, und nach einer aufmerksamen Beobachtung der letzten Wahlen steht es 
für mich fest, daß diejenigen Candidaten, welche sich zu dem eben entwickelten 
gemäßigten Programm bekennen, die meiste Aussicht hätten, durchzudringen. 
(Zustimmung links.) Wenn Ihnen dieses nicht zusagt, so machen Sie die 
Wahlen meinetwegen mit Ihrer „kämpfenden Regierung"! (Sehr gutl links.) 
Ich habe nur noch einige Worte zu sagen. Ich habe mich Ihnen ganz ge- 
zeigt. Was Sie auch beschließen, ich werde eine Last weniger auf dem Ge- 
wissen haben, weil ich Ihnen die ganze Wahrheit gesagt habe. Ich habe Ihnen 
in meiner Botschaft gesagt, daß die einzig mögliche Republik die conservative 
ist. Sie haben zu dem Gesetz über die Rekrutirung ein Jahr gebraucht; ich 
verlange nicht, daß Sie die Regierungsfrage auf der Stelle entscheiden. Ich 
habe Ihnen nichts vorgeschlagen, sondern Ihnen nur für den Fall, daß Sie 
sich entscheiden zu müssen glaubten, einen Wink gegeben. Man wirft mir vor, 
zu oft die Tribüne zu besteigen. Wüßten Sie nur, welche Ueberwindung es 
mich kostet! Man sagt, mein Eingreifen in die Debatte sei nicht parlamen- 
tarisch. Sie sprechen von dem Parlamentarismus des Königthums. Sie können 
aber das Régime eines erblichen Regenten nicht auf den Chef einer Republik 
anwenden. Wenn der Letztere die Kammer nicht überzeugt, so tritt er zurück: 
das ist republikanischer Parlamentarismus. Sie haben also voll- 
ständigere Ministerverantwortlichkeit als irgendwo. In Amerika 
kann der Präsident getadelt werden, und bleibt doch am Nuder; ich dage- 
gen beuge mich vor Ihrem souveränen Willen und ziehe mich 
zurück. Würde mein Fernbleiben von der Tribüne die Krisen verhindern? 
Nein. Wenn Sie beim Rekrutirungsgesetz flr die dreijährige Dienstzeit ge- 
stimmt hätten, so hätte ich Ihnen auf der Stelle meine Entlassung geschickt. 
Was kann ich vor einer einzigen Kammer Anderes thun, als meine Sache 
selbst verfechten! Ich bin, nicht bloß aus Ehrlichkeit, sondern aus Achtung 
vor der Armee, die einen derartigen Befehl nur mit Entrüstung und Ver- 
achtung aufnehmen würde, kein Staatsstreichmacher. Soll ich aber bloß Ihr 
Commis, Ihr Sklave sein, der, um seine Herrschaft einige Tage länger zu 
behaupten, immer Ihrer Meinung sein muß? Wollen Sie ein solches Staats- 
oberhaupt, so suchen Sie sich ein anderes! Es ist kein Mangel daran. (Un- 
terbrechung rechts.) Ich leiste öfters der Kammer Widerstand, aber Sie können 
dieß nur hindern, indem Sie eine vollständigere Verfassung organisiren. Prüfen 
Sie die Frage reiflich, und machen Sie keine Personenfrage aus ihr. Miß- 
trauen Sie mir, so erklären Sie es direkt, ohne sich dadurch zur Annahme 
einer schlechten und bedauerlichen Resolution verleiten zu lassen. Stimmen Sie 
gegen mich, so kehre ich mit Freuden zur Ruhe und zu den edlen Studien, 
die mein ganzes Lebensglück waren, zurück. Wie aber Ihr Entschluß auch 
lauten möge, Das schwöre ich vor Gott und den Menschen, daß ich meinem 
Vaterlande diese zwei Jahre hindurch mit unbegrenzter Hingebung gedient 
habe. (Stürmischer Beifall.) Ernoul: Es ist unerläßlich, zuerst und vor 
allem Anderen unsere Beziehungen zu der exekutiven Gewalt zu regeln. Ich 
verwechsle keineswegs den Hrn. Präsidenten mit irgend einem Straßencäsar 
von 1851; aber in diesem Augenblick selbst wird durch eine gesetzwidrige Adreß- 
bewegung (sehr gut! rechts) zum Bürgerkriege gegen die Nationalversamm- 
lung aufgereizt. Da verlangen wir denn, daß die Regierung sich entschlossen 
an die Spitze der conservativen Partei stelle und nicht müßig und neutral 
bleibe, sondern Widerstand leiste. In seiner Geschichte des Consulats und 
Kaiserreichs hat Hr. Thiers selbst gesagt, daß, wie groß ein Mann auch sein 
möge, man ihm niemals die Geschicke des Vaterlandes allein anvertrauen 
dürfe. Diesen Satz machen wir geltend, und darum verlangen wir die par- 
lamentarische Regierung. Der Präsident stelle sich an die Spitze der 
Conservativen, und man wird sehen, ob er nicht über eine feste Mehrheit ver- 
ügt. Man ruft ihm zu, er solle das Tau kappen; ich sage ihm im Gegen-
        <pb n="443" />
        Trankreich. 439 
theil, er möge es nicht kappen, denn dieses Tau ist an den retitenden Anker 
geknüpft. (Stürmischer Beifall rechts.) Thiers: Nur einige Worte der 
Entgegnung auf diese wohlwollende Rede. Was ich in meinem Geschichts- 
werke sagte, bleibt wahr, nur mache man mich nicht durch eine solche Parallele 
lächerlich, mich, der ich in Ihrer Hand stehe, durch einen Vergleich mit jenem 
Beherrscher Europa's, welchem ruhmvolle Armeen blind ergeben waren. Auch 
Sie sind gespalten und bilden keine einhellige Mehrheit; darum müssen wir 
mit unseren Vorlagen uns bald auf diesen, bald auf jenen Theil des Hauses 
stützen. Ich wiederhole: wir lehnen eine neue Regelung der Beziehungen 
zwischen der Kammer und der exekutiven Gewalt nicht ab und verlangen nur, 
daß diese Frage nicht vereinzelt in Angriff genommen werde, weil dieß mit 
einem Mißtrauensvotum gleichbedeutend wäre. Wir müssen daher an der von 
dem Justizminister eingebrachten Resolution lediglich festhalten. Die Ver- 
trauensvorfrage ist nun einmal gestellt, Sie müssen sie lösen. (Stür- 
mischer Beifall und Lärm.) 
Bei der Abstimmung erheben sich mit Ja: Thiers, Präs. Grévy, welcher 
ausnahmsweise mitstimmt, sämmtliche Minister und mit dem linken Centrum 
und der Linken auch sämmtliche Mitglieder der äußersten Linken; mit Nein: 
die Rechte, das rechte Centrum und die Vonapartisten, darunter auch die ehe- 
maligen Minister Baron Larcy und Pouyer-Quertier, ferner die HH. Brame, 
Buffet, Plichon und sonstige ehemalige Freunde Thiers'; es enthalten sich der 
Abstimmung: die HH. Herzog v. Aumale, Prinz Joinville, Brunet, Destremx, 
Laprade, Rollin und Admiral Saisset. Das Resultat wird von der Volks- 
menge vor dem Theater von Versailles mit Hochrufen auf die Republik und 
Hrn. Thiers ausgenommen. Dieser ist berechtigt, dasselbe als ein Vertrauens- 
votum, wie er gewünscht, zu betrachten und glaubt berechtigt zu sein, die 
Majorität auch für eine feste Grundlage für seine conservative Republik an- 
sehen zu dürfen. 
30. Nov. Nat.-Versammlung: nimmt mit 305 gegen 299 Stimmen eine 
von der Rechten beantragte Tagesordnung an, welche den Minister 
des Innern ermahnt, die bestehenden Gesetze gründlicher zur Anwen- 
dung zu bringen. Der Minister sei nicht gegen die Adressenbewegung 
der Municipalräthe eingeschritten, und diese seien strafbare Kundgeb- 
ungen gewesen. Der Minister Victor Lefranc, der entschiedenste Re- 
publikaner im Cabinet des Präsidenten und darum der Majorität der 
Nat.-Versammlung persona ingrata, verlangt sofort und erhält auch 
seine Entlassung. Der Vorfall ist für Hrn. Thiers nach dem Siege 
vom vorhergehenden Tage eine unleugbare Niederlage und zugleich der 
Beweis, daß er für seine conservative Republik auf eine feste Majo- 
rität innerhalb der Nat.-Versammlung durchaus nicht rechnen darf. 
3. Dec. Eine Adresse zahlreicher Wähler des Somme-Departements er- 
theilt den sieben monarchischen Deputirten dieses Departements, wor- 
unter namentlich auch der Gen. Changarnier sich befindet, ein ganz 
unzweideutiges Mißtrauensvotum. 
Die Adresse ist in drohendem Tone abgefaßt und wirft den sieben Depu- 
tirten Mangel an Patriotismus vor, beschuldigt sie, der Regierung systema- 
tisch Hindernisse zu bereiten, Unruhe in den Gemüthern zu verbreiten, die Ge- 
schäfte zu lähmen u. s. w., und schließt: „Die Feinde im Innern sind die, 
welche am 29. Nov. für den Sturz der Republik und des Hrn. Thiers ge- 
stimmt haben.“ Die Wähler der Somme kommen zu dem Schlusse, daß
        <pb n="444" />
        440 
Trankreich. 
diese sieben Deputirten nicht mehr ein republikanisches Departement vertreten 
könnten, und sagen ihnen, daß es für sie eine „Pflicht der Ehrlichkeit“ sei, 
ihre Entlassung zu nehmen. 
5. Dec. Die Fraction der (gemäßigten) Linken der Nat.-Versammlung 
11. 
13. 
beschließt, die umfassendsten Agitationen für die Auflösung der Nat.- 
Versammlung und die Wahl einer neuen, erst constituirenden ins Werk 
zu setzen und in diesem Sinne Massenpetitionen zu organisiren. 
„ Nat.-Versammlung: bestellt die Dreißiger-Commission nach dem Be- 
schlusse Dufaure vom 29. Nov.: Hr. Thiers erleidet eine neue Nieder- 
lage, 19 von den Gewählten gehören zu seinen monarchischen Gegnem, 
nur 11 zu seinen republikanischen Freunden. Im Ganzen werden 360 
monarchische und nur 334 republikanische Stimmen abgegeben. 
„ Hr. Thiers ernennt den Finanzminister de Goulard zum Minister 
des Innern, den Seinepräfekten Leon Say zum Finanzminister, Hm. 
Fourtou zum Handelsminister, den bisherigen Unterstaatssekretär im 
Ministerium des Innern, Calmon, zum Seinepräfekten. Hr. Thiers 
folgt dabei nur seinem bisherigen System: de Goulard und Fourtou 
entsprechen den Wünschen der Monarchisten, Leon Say und Calmon 
denjenigen der gemäßigten Republikaner. 
„ Nat.-Versammlung: Erste Sitzung der Dreißiger-Commission: dit- 
selbe lehnt einen von Em. Arago im Einverständniß mit Hrn. Thiers 
gestellten Antrag, vor einer definitiven Beschlußfassung erst die Mei- 
nung der Regierung zu hören, mit 19 gegen 8 Stimmen ab. Die 
Aussichten sind für Hrn. Thiers nichts weniger als ermuthigend. 
„ Hr. Thiers sucht die Rechte zu beschwichtigen: eine Verfügung des 
Polizeipräfekten untersagt den Weinwirthen in Paris, die Petitionen 
für die Auflösung der Nat.-Versammlung in ihren Localen unterzeich- 
nen zu lassen. Die bereits in Fluß gekommene Bewegung wird da- 
durch ziemlich empfindlich betroffen. 
„ Die dritte Milliarde der Kriegsentschädigung an Deutschland ist 
voll bezahlt. Die vierte soll in monatlichen Raten von 200 Mill. 
abgetragen werden. 
„ Nat.-Versammlung: Die Dreißiger-Commission beschließt mit 18 
gegen 8 Stimmen, vor Allem den Umfang der gegenwärtigen Regie- 
rungsgewalten festzustellen und also zunächst einen Gesetzesentwurf über 
Ministerverantwortlichkeit zu berathen. Hr. Thiers sagt sein Erscheinen 
in der Commission zu, um wo möglich eine Einigung über die zu 
fassenden Beschlüsse zu erzielen: mit bestimmten Entwürfen wolle er 
indeß erst hervortreten, wenn ein gegenseitiger Meinungsaustausch es 
als zweckentsprechend erscheinen ließe. 
„ Nat.-Versammlung: Die Dreißiger-Commission bestellt zwei Untrr- 
commissionen, die eine für die Ministerverantwortlichkeitsfrage, die an- 
dere für die sog. constitutionelle Reform nach dem Begehren des Hrn. 
Thiers.
        <pb n="445" />
        Trankreich. 441 
14. Dec. Nat.-Versammlung: Debatte über die Auflösungs-Bewegung. Rede 
16. 
18. 
19. 
21. 
22. 
Gambetta's in eigener Sache, Rede des Justizministers Dufaure, der 
die Rechte zu beschwichtigen sucht und sich dadurch bei ihr zur per- 
sona grata macht. Mit 483 gegen 196 Stimmen wird der einfache 
Uebergang zur Tagesordnung beschlossen. Dafürr stimmen die äußerste 
Rechte, die Rechte, das rechte Centrum und ein Theil des linken 
Centrums, dagegen nur die beiden Fractionen der Linken mit dem 
andern Theile des linken Centrums. 
„ Hr. Thiers erklärt in der Dreißiger-Commission, daß er eine Ver- 
ständigung mit ihr wünsche, aber doch auf seinen Forderungen be- 
harren müsse. 
„ Nat.-Versammlung: Das linke Centrum ist in Folge der Abstim- 
mung vom 14. d. M. in voller Auflösung begriffen. 
„ Nat.-Versammlung: genehmigt den Antrag Wolowski vom 11. 
November betr. die Elsässer, welche für Frankreich optirt haben. 
Die Dreißiger-Commission beharrt darauf, zuerst die Ministerver- 
antwortlichkeit zu regeln und vertagt sich übrigens, bis die von ihr 
eingesetzten Untercommissionen ihre Berichte und Anträge gestellt haben 
werden. 
„ Die Regierung bringt den Wünschen der Rechten in einer ganzen 
Reihe von Fällen kleine Opfer, um Hrn. Thiers die Möglichkeit einer 
Verständigung mit der Dreißiger-Commission und später mit der Ma- 
jorität der Nat.-Versammlung selber zu schaffen. 
„ Nat.-Versammlung: erledigt das ganze Budget für 1873. Die 
93 Millionen Ertrag der künftigen Rohstoffsteuer werden trotz der er- 
neuerten Opposition der Freihändler mit 461 gegen 154 Stimmen 
genehmigt. Das Budget als Ganzes wird schließlich einstimmig gut- 
geheißen. 
b„ Nat.-Versammlung: genehmigt die Rückgabe der Orlean'schen Güter 
auch in dritter Lesung mit großer Mehrheit. 
„ Die Offiziere des Orknoque, der seit langem zur Verfügung des 
Papstes im Hafen von Civitavecchia liegt, erhalten von der franzö- 
sischen Regierung den Befehl, sich, wenn sie wie bisher nach Rom 
gingen, um dem Papst ihre Neujahrsglückwünsche darzubringen, auch 
dem König von Italien vorzustellen. 
„ Der französische Gesandte am päpstlichen Hofe, Baron Bourgoing, 
erbittert über den Befehl an die Offiziere des Orénoque und über 
die Stellung des französischen Gesandten am italienischen Hofe, gibt 
plötzlich seine Entlassung ein und verläßt Rom sofort. 
„ Nat.-Versammlung: Hr. Thiers lehnt es beharrlich ab, den Wün- 
schen der Majorität der Dreißiger = Commission zu entsprechen und 
schon jetzt die Initiative in Vorlegung seiner formulirten Anträge zu 
ergreifen.
        <pb n="446" />
        442 Trankreich. 
31. Dec. Hr. v. Courcelles, ein Schwager des Ministers des Auswärtigen 
Grafen Remusat und von früher her dem Papste persona grata, krisst 
in Rom ein, um sich vorerst persönlich von der Lage der Dinge und 
den Ansprüchen der Curie zu vergewissern, bevor er die ihm ange- 
tragene Ernennung an die Stelle des Baron Bourgoing annimmt. 
— „ Die Untersuchung gegen Marschall Bazaine ist beendigt, aber die 
Redaktion der Anklageakten ist noch nicht abgeschlossen, so daß der 
Prozeß des Marschalls noch in weiter Ferne liegt.
        <pb n="447" />
        5. Italien. 
1. Jan. Der König empfängt die Glückwünsche des diplomatischen Corps 
12. 
und der großen Staatskörper in Roin. Derselbe läßt seinerseits dem 
Papst durch den General Pralormo seine Glückwünsche ausdrücken. 
„ Die Regierung kauft als Residenz für den König, dem der Auf- 
enthalt im Quirinal nicht recht zusagt, das Castell Porziano bei Rom. 
„ II. Kammer: Der Finanzminister Sella gibt derselben vor dem 
Eintreten in die erste Behandlung des Budgets für 1872 eine Dar- 
legung der finanziellen Lage des Landes, die sehr interessante Auf- 
schlüsse über die wirthschaftliche Entwickelung des Landes seit 1861 
enthält und den gewaltigen Fortschritt desselben in dieser Beziehung 
constatirt. 
Die Darlegung Sella's umfaßt die Jahre 1861—1870. Wir eni- 
nehmen daraus die folgenden Ziffern: Die ordentlichen Einnahmen betrugen 
in dem angegebenen Zeitraum 6446, die außerordentlichen 3607, beide zu- 
sammen 10,054 Millionen, von denen 9787 effektiv eingiengen. Die außer- 
ordentlichen Einnahmen haben, wie man sich leicht vorstellen kann, von Jahr 
zu Jahr sehr gewechselt. Aber die ordentlichen Einnahmen haben einen 
ziemlich regelmäßigen Fortgang genommen; sie betrugen 
im Jahr 1861 ... 458 Millionen 
„ 182 40171 r„ 
1803 511 
1866 565 
18606. 637 
1866 608 
1807 784 
1868 „ 726 
186099 882 
1870 801 
(Die Einnahmen für 1871 sind auf 1056, die des laufenden Jahres auf 997 
Millionen veranschlagt.) Unter den einzelnen Einnahmsquellen sind hervor- 
zuheben die folgenden: M 
ill. 
Mill. Mill. 
Ertrag der Grundsteuer 1861 111 1870 147 1861—1870 im Ganzen 1363 
Ertrag der Steuer auf 
das bewegl. Vermögen „ 13 „ 91 472
        <pb n="448" />
        444 
Ttalien. 
Ertrag der Erbschafts- Mill. Mill. Mill. 
steer 1861 7 1870 17 1861—1870 im Ganzen 118 
Ertrag der Register- 
abgahe „ 20 „ 34 ½% ½% 286 
Ertrag der Stempel- 
abgae „ 11 „ 207 ½„ ½% 203 
Ertrag der Zöllle .. . 62 „ 72 ½„ % 656 
Ertrag des Octroi. . 16 „ 41 ½% 343 
Ertrag des Tabakmo- 
noposs „ 50 „ 66 % % 760 
Ertrag des Salzmono- 
poss „ 32 „ 72 4% ½% 539 
Ertrag der Post. . . 11 „ 17 « , 144 
Ertrag d. Telegraphen, 1 „ 5 4% % 48 
Ertrag des Lotto . 27 „ 80 528 
Abgesehen von der Verdreifachung des Lotto-Ertrages sind diese Ziffern 
höchst erfreulich. Zur Vervollständigung dieser Uebersicht der Einnahmen dient 
eine andere, welche speciell das allmähliche Wachsthum der sog. Geschäftssteuern 
(d. h. der auf Erbschaften, Handelsgesellschaften, Immobilienveräußerungen, 
Hypotheken u. s. w. ruhenden Abgaben mit Einbegriff der Register= und Stem- 
pelgebühren) nachweist. Die Erträgnisse dieser Steuern sind von 49 Mill. im 
Jahr 1861 auf 92 Mill. im Jahr 1870 gestiegen, und legen ein beredies 
Zeugniß dafür ab, wie sehr viel mehr heut in Italien gearbeitet wird, als 
vor 10 Jahren, und wie viel schneller die Güter umlaufen. Dieser Zunahme 
der Geschäftsthätigkeit entspricht eine bemerkenswerthe Zunahme der Handels- 
Einfuhr und Ausfuhr. Wie eine besondere Uebersicht darthut, betrug der 
Werth der importirten und exportirten Waaren in Millionen Lire: 
Einfuhr Ausfuhr Summe Mehrbetrag d. Einfuhr 
1861 821 479 1300 342 
1862 830 577 1407 252 
1863 902 633 1536 268 
1864 983 573 1557 410 
1865 965 558 1523 406 
1866 870 617 1487 252 
1867 885 740 1625 145 
1868 896 787 1683 109 
1869 936 791 1728 144 
1870 895 756 1652 139 
In den ersten neun Monaten von 1871 hat die Einfuhr 693, die Ausfuhr 
783 Mill. betragen, also — zum erstenmal — die letztere die erstere über- 
stiegen, und zwar um 90 Mill. Der Minister sagt in seinem Vortrag: daß 
diese Ziffern jedenfalls beweisen, wie die Produktion in Italien schneller zu- 
nehme, als der Verbrauch; er fügt auch nicht minder wichtige Angaben über 
die Gattungen der ein= und der ausgeführten Waaren hinzu, woraus erhellt, 
daß die Einfuhr besonders derjenigen Waaren gewachsen ist, welche auf Wohl- 
habenheit und Produktion hinweisen (Wollen= und Baumwollenstoffe, Stein- 
kohle, Zucker, Maschinen), während, was die Ausfuhr angeht, die der Roh- 
stoffe sehr stark zugenommen hat (so die des Zinks um 36, des Olivenöls um 
26 Millionen u. s. w.). — Der Minister gibt auch noch andere Nachweise für 
die Zunahme des nationalen Wohlstandes und der nationalen Arbeit. Die 
Eisenbahnen haben dem Staat in dem gedachten Jahrzehnt fast 700 Millionen 
gekostet, aber während ihre Länge im Jahr 1861 nur 2200 Kilometer be- 
trug, war sie Ende 1870 schon 6200, und die Zahl der Reisenden ist seit 
1867 von 15 auf 25 Millionen gestiegen. Der Telegraphenverkehr hat sich 
verdreifacht; die Drahtlänge betrug 1861 nur 16,000, Ende 1870 ungefähr 
50,000 Kilometer. Mehr als verdoppelt ist der Postverkehr; was insbesondere
        <pb n="449" />
        Atalien. 445 
die Postanweisungen angeht, so erreichten sie im Jahr 1861 die Summe von 
22 Mill. Lire, im Jahr 1870 aber 260 Mill. Sehr charakteristisch ist auch 
noch eine andere Thatsache. Im Jahr 1862 bezahlte Italien 32 Mill. an's 
Ausland für Zinsen der Staatsschuld, 115 Mill. im Jahr 1868, aber nur 
93 Mill. im Jahr 1870. Man muß das ungeheure Anwachsen der Staats- 
schuld in Betracht ziehen, und wird es dann jedenfalls ein gutes Zeichen nennen 
müssen, daß Italien einen nicht kleinen Theil seiner im Ausland befindlichen 
Werthe zurückzukaufen vermocht hat. — Allen diesen erfreulichen wirthschaft- 
lichen und finanziellen Thatsachen steht nun gegenüber die ungeheure Zunahme 
des staatlichen Aufwandes. Im Ganzen sind von 1861—1870 verausgabt 
worden 10,490 Mill., wovon 8375 Mill. die ordentlichen Ausgaben vorstellen. 
Davon kommen auf das Jahr 1861 nur 812 Mill.; dagegen sind die Aus- 
gaben von 1871 auf 1498, die von 1872 auf 1243 Mill. veranschlagt. — 
Es lassen sich die Ausgaben in drei Hauptkategorien unterscheiden: die soge- 
nannten intangibeln, d. h. diejenigen, welche im jährlichen Budget nicht redu- 
cirt werden können (wie Amortisation und Verzinsung der Staatsschuld, Do- 
tationen, Pensionen), betrugen im Jahr 1861 nur 200, im Jahr 1870 aber 
634, im ganzen Jahrzehnt 4520 Mill. Die tangibeln Ausgaben zerfallen in 
den Aufwand für die gesammte bürgerliche Staatsverwaltung (1861: 336, 
1870: 300, im ganzen Jahrzehnt 3129 Mill.), und in den Aufwand für mili- 
tärische Zwecke, d. h. Krieg und Marine (1861: 275, 1870: 186, 1861—1870: 
2840 Mill.). — Die folgenden Ausgabeposten sind befonders bemerkenswerth: 
die consolidirte Staatsschuld erforderte zu ihrer Verzinsung im Jahr 1861 nur 
100, im Jahr 1870 aber 276, in den 10 Jahren 2162 Mill. Der Aufwand 
(Zinsen und Rückzahlungen) der nicht consolidirten Schuld ist von 42 auf 
135 Mill. gewachsen; er betrug im ganzen Jahrzehnt 662 Mill. Für Pen- 
sionen wurde im Jahr 1861 die Summe von 29 Mill. aufgewendet; sie ist 
auf 43 Mill. im Jahr 1870 gestiegen; 10jähriger Aufwand 412 Mill. (Die 
Zahl der Pensionirten beträgt heute 97,000!) Die Ziffern, welche die Ver- 
mehrung des Aufwandes für die Staatsschuld ausdrücken, sind besonders er- 
schreckend. Während der Aufwand für militärische Zwecke sich seit 1861 um 
ein Drittel vermindert hat (dieß gilt auch heute noch trotz der von der Re- 
gierung begehrten Vermehrungen im Kriegs= und Marine-Budget), während 
der Aufwand für die bürgerliche Verwaltung, der im Jahr 1861 336 Mill. 
betrug, im Budget von 1872 auf 340 Mill. veranschlagt, also scheinbar der- 
selbe geblieben ist, in Wahrheit aber sich bedeutend vermindert hat, da Italien 
seit 1861 um ein Siebentel größer geworden, ist der sogenannte intangible 
Aufwand und zumal der Haupttheil desselben, der Aufwand für die Staats- 
schuld, verdreifacht. Die Verzinsung der letzteren kostete 1861 nur 113 Mill., 
im Jahr 1870 aber 380 Mill., also 270 Mill. mehr. Das Nominalkapital 
der Staatsschuld ist von 2300 auf 8200 Mill. gestiegen, und zwar, wie der 
Finanzminister in seinem Vortrage betont, in einer Zeit, in welcher der Staat 
zugleich durch Veräußerung von Eisenbahnen, Domänen und Kirchengütern 
um einen großen Theil seines Aktivvermögens ärmer geworden ist. Der Mi- 
nister weist noch besonders darauf hin, daß, um 2691 Mill. effektiven Geldes 
zu erhalten, der Staat eine nominelle Schuld von 3852 Mill. eingehen mußte, 
und daß er für eben diese Schuld in den nämlichen 10 Jahren 1219 Mill. 
an Zinsen, 150 Mill. an Rückzahlungen verwendete. Die Kammer ist darüber 
sichtlich bestürzt und das ist dabei auch offenbar die Absicht des Finanzministers. 
In der That haben die itälienischen Finanzen seit 1861 eine Entwicklung ge- 
nommen, welche trostlos genannt werden müßte, wenn nicht mit der Zunahme 
der Ausgaben eine entsprechende Zunahme der Einkünfte und, was beweis- 
kräftiger ist, das Wachsthum der Produktion zusammengegangen wäre. 
14. Jan. Der oberste Gerichtshof bestätigt in dem bekannten Scandalprozesse 
gegen den Major Lobbia die Schuld desselben, setzt jedoch die Strafe herab.
        <pb n="450" />
        446 talien. 
15. Jan. Internationale Telegraphenconferenz und Abschluß eines neuen 
internationalen Vertrages in Rom. 
„ „ II. Kammer: Die Regierung legt derselben einen Gesetzesentwurf 
betr. die Eintheilung des Landes in Territorial-Militär-Commandos 
vor und einen zweiten über die Reorganisation der Armce und der 
vom Kriegsministerium abhängigen Dienstzweige. 
— „ WVon allen durch den Papst neu ernannten italienischen Bischöfen 
hat nur der Abt von Monte Cassino das staatliche Exequatur nach- 
gesucht. Die einfache gesetzliche Folge davon ist, daß der Staat die 
neuen Bischöfe gewähren läßt, aber sie nicht in die weltlichen Ein- 
künfte einweist. 
4. Febr. II. Kammer: verwirft nach 10tägiger Berathung die ihr von 
der Regierung vorgelegte Forstordnung, bewilligt dagegen der Regie- 
rung für Anschaffung neuer Waffen, Kriegsmunition, militärischer Aus- 
rüstungsgegenstände und für die Herstellung einer Waffenfabrik dics- 
seits der Appenninen 38 ½ Millionen, mehr als der Kriegsminister 
ursprünglich begehrt hatte, und zwar mit größter Majorität. 
28. „ II. Kammer: Der Kriegsminister verlangt einen neuen Credit von 
12 Millionen für Erhöhung des militärischen Aufwandes, an dessen 
Bewilligung bei der Stimmung der Kammer von vornherein nicht zu 
zweifeln ist, und 4 Millionen für den Ankauf des Castells Porziano. 
— „ Der preuß. Prinz Friedrich Karl besucht Rom und wird überall 
mit der größten Zuvorkommenheit aufgenommen. 
—. „ Die öffentlichen Blätter bringen Vergleiche zwischen den italienischen 
und den französischen Streitkräften für den Fall eines Krieges mit 
Frankreich. 
4. März. In Rom constituirt sich eine italienische Bibelgesellschaft. 
10. „ Mazzini f in Pisa. Sein Tod gibt zu zahlreichen Demonstra- 
tionen Veranlassung. Feierlicher Leichenzug von Pisa nach Genua. 
Großartige Mazzinifeier in Nom, wo seine Büste im Capitol auf- 
gestellt wird. 
12. „ II. Kammer: Debatte über das Budget von 1872: die Kammer 
genehmigt die Vorschläge des Finanzministers Sella behufs Tilgung 
des Defizits im Budget, soweit sich der Minister mit den Modifika- 
tionen der Commission einverstanden erklärt hatte. Bezüglich der Dif- 
ferenzen ist Sella geneigt, nachzugeben oder sich doch zu verständigen, 
verlangt jedoch dafür ein ausdrückliches Vertrauensvotum. 
20. „ In Rom wird wieder ein ausgedehntes Kloster expropriirt, um 
darin ein großes Laboratorium einzurichten. 
21. „ II. Kammer: ertheilt dem Finanzminister Sella das von ihm ver- 
langte Vertrauensvotum mit 239 gegen 170 Stimmen.
        <pb n="451" />
        Stallen. 447 
21. März. Ein kgl. Dekret verfügt die Eintragung der päpstlichen Civilliste 
23. 
17. 
18. 
19. 
23. 
mit 3,225,000 Fr. in das große Buch der öffentlichen Schuld vom 
1. Januar 1871 an. 
„ II. Kammer: Schluß der ersten Berathung über das Budget für 
1872. Das schließliche Finanzgesetz wird mit 308 gegen 160 Stim- 
men angenommen. 
„ Das Ministerium beschließt, den Pfarrern das Exequatur, d. h. 
die Einweisung in ihre Einkünfte, zu ertheilen, auch wenn sie von 
Bischöfen ernannt sind, die ihrerseits das Exequatur nicht nachgesucht 
haben. 
April. Arbeiter-Congreß in Rom. Es sind dabei 150 Vereine ver- 
treten. Der Congreß verläuft ruhig. 
„ Senat: genehmigt auch seinerseits das Budget für 1872 und die 
Finanzprojekte Sella's zur Beseitigung des Defizits mit 72 gegen 8 
Stimmen. 
„ II. Kammer: Der Unterrichtsminister Correnti bringt einen Gesetz- 
entwurf ein, durch welchen der Elementarunterricht für obligatorisch 
erklärt wird. 
„ II. Kammer: bewilligt mit großer Mehrheit den von der Regie- 
rung geforderten außerordentlichen Militärcredit von 12 Millionen. 
„ Nom erfreut sich wieder einer starken Fremdenfrequenz, obgleich 
die großen kirchlichen Festlichkeiten in St. Peter seit 1870 einge- 
stellt sind. 
1. Mai. II. Kammer: beschließt nach fünftägiger Debatte die vollständige 
6. 
16. 
Aufhebung der theologischen Fakultäten an den Staats-Universitäten 
nach der Vorlage der Regierung. 
„ Das in Rom unter dem Vorsitze des gew. P. Hyacinthe „zur 
Vertheidigung des kath. Glaubens gegen die Neuerungen der letzten 
Zeit und zur Beförderung einer disciplinarischen und moralischen Re- 
form der Kirche“ gebildete Comité veröffentlicht sein Programm. 
Der Unterrichtsminister Correnti weigert sich, einen von ihm ein- 
hebrachten Gesetzesentwurf, der u. A. die Stellen der sog. direttori 
spirituali, d. h. der Religionslehrer an den Secundärschulen, abschaf- 
fen wollte, zurückzuziehen, gibt seine Entlassung und erhält sie. 
Der Gesetzentwurf enthielt in mehreren Arlikeln eine Reihe von Bestim- 
mungen über die Erhöhungen der Gehalte der verschiedenen Lehrerklassen, doch 
— zum Schaden des Ministers, der den Entwurf vorgelegt, und der Lehrer, 
denen er eine bessere Bezahlung hat verschaffen wollen — geht den auf den 
eigentlichen Zweck des Gesetzentwurfs bezüglichen Artikeln ein erster voran, 
welcher die bis jetzt an den genannten Secundärschulen bestehenden Stellen der 
direttori spirituali, d. h. der Religionslehrer, aufhebt. Daß man die Auf- 
hebung dieser Stellen, welche gleichbedeutend ist mit der Abschaffung des Re- 
ligionsunterrichts, in diesem Gesetzentwurfe hat verfügen wollen, kann nur in
        <pb n="452" />
        448 
#talien. 
einer Weise erklärt werden: die Aufhebung der Religionslehrerstellen sollte die 
Geldmittel liefern für die Erhöhung der Gehalte der anderen Lehrer. Allein, 
wie sich leicht denken läßt, die Ausschließung des Religionsunterrichts aus den 
Secundärschulen des Staates ist ein viel zu ernsthafter legislatorischer Akt, 
als daß derselbe nicht mannigfachen und starken Widerspruch hervorgerufen 
haben sollte und zwar namentlich auch von Seite entschieden anticlerical Ge- 
sinnter und aus rein politischen Motiven, indem sie wohl mit Recht befürch- 
teten, daß dadurch nur den von Geistlichen geleiteten Privatschulen, zum Nach- 
theil der staatlichen Institute, in die Hände gearbeitet würde. Das Ministe- 
rium verlangte daher die Zurückziehung des Entwurfs, wozu sich jedoch Cor- 
renti nicht entschließen konnte. 
18. Mai. II. Kammer: Die Linke interpellirt die Regierung wegen der 
27. 
28. 
31. 
Entlassung Correnti's und verlangt eine mißbilligende Tagesordnung, 
unterliegt aber mit 114 gegen 175 Stimmen. 
„ II. Kammer: Der Justizminister verspricht die baldige Vorlegung 
des Gesetzesentwurfes betr. die Aufhebung der Klöster in der Pro- 
vinz Rom. 
„ — 6. Juni. Der Kronprinz Umberto macht mit seiner Gemahlin, 
der Prinzessin Margherita, einen Besuch am Hofe des deutschen Kai- 
sers in Berlin, wo sie auf's herzlichste und auf's glänzendste aufge- 
nommen werden. Die politische Bedeutung des Besuchs wird in Ita- 
lien so wenig verkannt als in Deutschland. 
„ II. Kammer: Der Abg. Cairoli beantragt die Einführung des 
allgemeinen Stimmrechts und die Kammer beschließt, den Antrag we- 
nigstens in Erwägung zu ziehen. Der Ministerpräsident Lanza erklärt 
inzwischen sofort, daß die Regierung den Antrag auf's entschiedenste 
bekämpfen werde. 
3. Juni. Verfassungsfeier in ganz Italien. In Rom hält der König 
zur Feier eine große Revue über die Nationalgarde ab. 
11.—14. Juni. Prozeß wegen des Vorfalls an der Porta Cavallegieri, 
21. 
wobei ein päpstl. Gendarm getödtet wurde. Die Geschwornen sprechen 
die Angeklagten frei, was im Vatican mit Recht einen sehr schlimmen 
Eindruck macht, obgleich die Regierung daran keine Schuld trägt, 
vielmehr ihrerseits alles gethan hat, um die Schuldigen zur Strafe 
zu bringen. 
„ II. Kammer: hält ihre letzte Sitzung, ohne daß die Session förm- 
lich geschlossen wird. 
Die Commission für den Gesetzesentwurf betr. Einführung des ob- 
ligatorischen Elementarunterrichts erklärt sich im Prinzip für denselben 
und wählt den ehemaligen Unterrichtsminister zu ihrem Referenten. 
Ein kgl. Dekret expropriirt wieder drei große Klöster in Rom. 
3. Juli. Der Erzbischof von Neapel fordert, in Abweichung von dem 
bisherigen System der römischen Curie, die Clericalen auf, an den 
bevorstehenden Municipalwahlen der Stadt Ncapel Theil zu nehmen.
        <pb n="453" />
        Ktalien. 449 
Auch in anderen Städten wollen sie sich nicht länger bloß passiv ver- 
halten, wollen sich sogar in Rom mit den Liberalen messen und er- 
lassen einen dießbezüglichen Aufruf. 
15. Juli. Bei den Gemeindewahlen sind die Clericalen meist gänzlich unter- 
legen, wie namentlich in Venedig und Verona. Beis jetzt haben sie 
nur in Nola und Gasta und auch da nur theilweise gesiegt. 
29. „ Wiederum werden in Nom drei Klöster expropriirt, darunter auch 
ein Theik des Profeßhauses der Jesuiten. 
4. Aug. Die Clericalen unterliegen auch bei den Gemeindewahlen in Rom: 
24 Bureaux werden in liberalem und 1 in clericalem Sinn bestellt. 
1. Sept. Bei den Gemeindewahlen in Neapel siegen wenigstens überwie- 
gend die Clericalen nach einem überaus heftigen Wahlkampf, an dem 
nicht weniger als 93 % aller Stimmberechtigten sich betheiligen. 
12. Ock. Die Regierung läßt dem Papst offiziell anzeigen, daß seine 
dießjährige Civilliste im Betrage von 3,225,000 Fr. zu seiner Verfügung 
stehe. Der Papst lehnt die Annahme auch dieses Jahr wieder, wie 
schon im vorigen, ab, weil er nach seiner Auffassung dadurch das 
Garantiegesetz anerkennen würde. Somit liegen vorerst im General- 
depot bereits 6,500,000 Fr. für Pius IX. bereit, über die er ver- 
fügen kann, sobald er will. 
„Die öffentliche Meinung Italiens wird durch die nichts weniger 
als freundliche Haltung der französischen Regierung gegenüber dem 
Königreich Italien, die ihre Erklärung in der öffentlichen Meinung 
Frankreichs und in den ausgesprochenen Bestrebungen der verschiedenen 
dortigen Parteien, namentlich auch der so einflußreichen clericalen, 
findet, beunruhigt und gereizt, obgleich es im Einzelnen nur Nadel- 
stiche Frankreichs sind, die Italien fühlt. 
Dieser Nadelstiche ist freilich eine ganze Reihe. Mit beleidigender Zöge- 
rung verfuhr Frankreich bei Bevollmächtigung eines Gesandten beim italieni- 
schen Quirinal, dessen Existenz so lange zu ignoriren sie sich das Ansehen gab, 
bis die Reise des preußischen Prinzen Friedrich Karl nach Rom das längere Vor- 
handensein einer solchen Lücke der Versailler Regierung bedenklich erscheinen ließ; 
denn sie mußte eine noch größere Intimität zwischen Italien und dem deutschen 
Reiche befürchten, falls nicht ein französicher Diplomat am Orte selber Gelegenheit 
fände, diesen Tendenzen mit Eifer und Nachdruck entgegen zu arbeiten. Dann 
wiederum schickte man von Marseille aus Mineurs nach dem französischen Ende 
des Mont-Cenis-Tunnels, um gelegentlich im Stande zu sein, diesen Wunder- 
bau zu verschütten. Man gab sich hiebei das Ansehen, in den Uebungsma- 
növern der italienischen Armee verdächtige Demonstrationen gegen Frankreich 
zu wittern. Kaum hatte man darüber Verständigungsnoten ausgetauscht, so 
accreditirte Thiers beim Papste einen militärischen Gesandschafts-Attaché. Was 
in aller Welt, fragte das mißtrauische Italien, soll diese Ernennung bei einem 
Hofe bedeuten, dessen Territorialbesitz auf die Gärten des Vatikans beschränkt 
ist : Man faßte den Schritt also als eine boshafte Demonstration auf, welche 
in kleinlichster Weise darlegen sollte, wie weit die französische Regierung davon 
entfernt sei, die in Rom herrschende italienische Regierung als dort rechtszu- 
29
        <pb n="454" />
        450 
Stalien. 
ständig anzuerkennen. Und einen neuen Nadelstich fügte die seine kalte Hand 
des Chefs der conservativen Republik hinzu, indem er bei Gelegenheit des 
internationalen metrischen Congresses in Paris den berühmten Astronomen 
P. Secchi empfing, der sich ihm als wissenschaftlicher Sendbote des „Souve- 
räns des Kirchenstaates“ vorstellte. 
3. Nov. Der Commissions-Bericht an die II. Kammer über die beiden 
19. 
20. 
Militärvorlagen der Regierung vom 15. Januar wird angenommen. 
Der Bericht ist mit den Vorschlägen des Kriegsministers, General Ricotti, 
im Wesentlichen durchaus einverstanden und beantragt zu dem ersten Gesetzes- 
entwurf gar keine, zu dem zweiten nur unwesentliche Modifikationen. Haupt- 
zweck der ersten war Durchführung der allgemeinen Dienstpflicht, durch Be- 
seitigung der sog. zweiten Kategorie; Hauptzweck des zweiten war Anbahnung 
des Regionalsystems in deutschem Sinne. Die Verbesserungen der Commission, 
die sich meist auf unerhebliche Details beziehen, sind vom General Nicotti be- 
reitwilligst angenommen worden, und es ist wahrscheinlich, daß wenigstens die erste 
Maßregel nun auch faktisch werde durchgeführt werden. Solange eine zweite 
Kategorie besteht, welche zahlreicher als die erste ist, in welcher man nur ein- 
mal 4—5 Wochen Dienstzeit hat, und in die man sich durch Tausch mit einem 
der ersten Kategorie Verfallenen aufnehmen lassen kann, ist die allgemeine 
Dienstpflicht ganz illusorisch, das zweite Aufgebot aber im Kriegsfalle wenig 
brauchbar, um so mehr, als auch die Offiziere dazu fehlen, und der ein- 
jährige Freiwilligendienst, wie er 1870 organisirt wurde, die Lücke nicht 
durch Heranbildung tüchtiger Landwehr-Offiziere auszufüllen im Stande ist. 
Was nun aber das Regionalsystem anbelangt, so stand von vorne herein fest, 
daß die EinfÜhrung von Provincial-Armeecorps nach deutschem Muster durch- 
aus unausführbar in Italien wäre, und daß Niemand im Ernste daran denkt; 
wäre es auch nur, weil man vorerst noch des piemontesischen Elements so sehr 
zur Durchdringung aller anderen Elemente bedarf; der viel wichtigeren politischen 
Gründe gar nicht zu gedenken. Es wird demnach wohl bei einer Erweiterung des 
schon existirenden Distriktssystems sein Bewenden haben, welches jedenfalls eine 
verhältnißmäßig sehr rasche Concentration der Truppentheile möglich macht. 
„ Die demokratische Partei agitirt für eine große Versammlung im 
Colosseum auf den 24. d. M. aus allen Theilen des Landes, der 
ausgesprochener Maßen eine entschieden republikanische Färbung ge- 
geben werden soll. 
„ Der Präfekt von Rom verbietet die auf den 24. d. M. in's Co- 
losseum einberufene demokratisch-republikanische Versammlung. 
„ II. Kammer: tritt wieder zusammen. Die Regierung legt ihr 
endlich den zeither immer wieder verschobenen Gesetzesentwurf betr. die 
Aufhebung der Klöster auch in der Provinz Rom vor. 
Derselbe umfaßt 25 Paragraphen, und behandelt die ganze Angelegenheit 
bis in die kleinsten Details. Die wichtigsten Punkte sind im 2. und 3. Pa- 
ragraphen enthalten. Dieselben lauten: Art. 2. Jedem der religiösen Orden, 
welche einen General oder General-Prokurator in Rom haben, wird für ihren 
Repräsentanten am hl. Stuhle ein Haus reservirt. Die Güter dieser Häuser 
werden betrachtet als eine Special = Fundation, welche zur Unterhaltung der 
geistlichen Personen, welche darin wohnen, bestimmt worden, werden mit den 
darauf ruhenden Lasten von ihrer Genossenschaft verwaltet, welche jedoch in 
jeder anderen Beziehung aufhört, eine anerkannt juristische Person zu sein. 
Ein königliches Dekret ist innerhalb dreier Monate zu erlassen, gestützt auf 
den Rath der Minister, welche die Häuser, welche conservirt werden sollen, be-
        <pb n="455" />
        Ätalien. 451 
zeichnet, und sollen dabei vorzugsweise solche gewählt werden, in denen die 
Ordensgenerale und General-Prokuratoren jetzt wohnen. Art. 3. Die Güter, 
welche den in der Stadt Nom unterdrückten Körperschaften gehören, resp. die 
aus denselben fließenden Renten (die darauf ruhenden Lasten haben sie zu 
tragen) sollen kraft gegenwärtigen Gesetzes, wie folgt, verwendet werden: 
a) Güter, resp. Renten derjenigen Genossenschaften, welche in ihren eigenen 
Hospitälern oder in fremden Hospitälern sich mit der Krankenpflege oder mit 
Werken der Wohlthätigkeit befassen, werden in einen Wohlthätigkeitsfonds ver- 
wandelt, die Renten davon werden den Hospitälern, den Wohlthätigkeits= 
zwecken der gedachten Häuser überwiesen; b) die Güter der Häuser, deren Be- 
wohner sich mit Erziehung und Unterricht befassen, werden in einen Schul- 
fonds verwandelt und die Renten zu Schulzwecken verwendet werden; c) die 
Gliter der Häuser, welche zu Parochlalzwecken (Seelsorge, Luchendienst ge- 
gründet worden, sollen in einen Parochialfonds verwandelt, die Renten sollen 
verhältnißmäßig an diejenigen Kirchen vertheilt werden, für welche sie gegrün- 
det waren, sowie an die anderen Parochialkirchen Roms, je nach dem Betrage 
der Rente und der Bevölkerung der Parochien; d) die Güter der übrigen 
unterdrückten Häuser, deren vorstehend nicht erwähnt wird, werden zu Kirchen- 
zwecken in der Stadt Rom verwendet, sei es zu religiösen oder wohlthätigen 
Zwecken, oder den in Rom schon existirenden Kirchenfonds zugetheilt werden. 
Alle diese Vertheilungen werden von einer Giunta (Collegium) gemacht und 
durch königliches Dekret auf den Rath der Minister sanctionirt werden. 
23. Nov. Der an die Stelle Correnti's getretene neue Unterrichtsminister 
28. 
Scialoja erläßt an die Präfekten eine Instruktion betr. die Unter- 
richtsanstalten, die von den Bischöfen, namentlich den vom Papste 
neuerdings ernannten, etwa errichtet werden wollten. 
„Der Bischof, welcher Schulen (scuole secondarie) eröffnen will, muß, 
wenn er zu den neuernannten gehört, von der Regierung anerkannt worden 
sein. Sollte die Anerkennung nicht erfolgt sein, so ist die sofortige Schließung 
der Unterrichtsanstalt anzuordnen. Mit Ausnahme dieses Falles können die 
Bischöfe Schulen für junge Cleriker mit Lehrern ihrer Wahl beseten, falls 
die Schulräthe die Erlaubniß nicht verweigern. Stets aber müssen die mit 
dem Unterrichte betrauten Personen den Staatsgesetzen die schuldige Ehrfurcht 
und Gehorsam zollen, und nie zu denen gezählt haben, die es jemals hieran 
haben fehlen lassen, sei es durch die That oder durch das Wort. In dieser 
Beziehung müssen die Schulräthe mit unerbitterlicher Strenge verfahren. Diese 
neu errichteten Schulen dürfen nur für Cleriker dienen, und die Behörden haben 
darüber zu wachen, daß in dieselben nicht studirende Laien aufgenommen wer- 
den. Im Uebrigen wird bestimmt, daß junge Leute, welche in Seminarien 
unterrichtet wurden, nie irgend ein Examen machen können, wenn sie nicht vor- 
her wenigstens ein Jahr eine Staatsschule besucht haben. Es bedarf keiner 
besonderen Bemerkung, daß die Studien der Cleriker dieser Beschränkung nicht 
unterworfen sind, wenn erstere in Seminarien absolvirt worden sind, welche, 
von der Staatsbehörde autorisirt, zu den öffentlich anerkannten gehören und 
mit Professoren besetzt sind, die vom Staate als solche avprobirt wurden. 
Schließlich darf den Bischöfen nur dann die Genehmigung ertheilt werden, 
Schulen zu eröffnen, wenn solches den Gymnasien, die in Folge kgl. Dekrets 
vom 1. Sept. 1865 gegründet sind, nicht schaden. Die Distrikts-Commissäre 
und Syndaci haben über die Ausführung dieser Ordnung genau zu wachen.“ 
„ II. Kammer: Der Minister des Ausw., Visconti Venosta, spricht 
sich gelegentlich einiger Interpellationen in einer dreistündigen Rede 
über die Beziehungen Italiens zu den auswärtigen Mächten, nament- 
lich zur päpstlichen Curie, zu Deutschland und Frankreich aus? 
29°
        <pb n="456" />
        452 
Ttalien. 
Nachdem er die Vornürfe der Opposition widerlegt und die wenigen be- 
deutenden Incidenzpunkte abgefertigt hat, sährt er fort: „Als Italien die 
weltliche Macht des Papstes beseitigte, erhob sich die Reaktion der ganzen Welt 
gegen uns, eine gar nicht zu unterschätzende Gewalt. Wir fürchteten uns aber 
nicht, weil wir die Gewalt der öffentlichen Meinung, der Civilisation und des 
Fortschrittes, die Gewalt der Jahrhunderte, wenn ich mich so ausdrücken darf, 
auf unserer Seite hatten. Wir müssen aber so verfahren, daß die clericale 
Parlei in der religiösen Beunruhigung der Gemüther keine Stütze findct. Es 
muß Allen klar werden, daß die Clericalen selbst den Bürgerkrieg nicht scheuen, 
um die weltliche Macht des Papstes wiederherzustellen. (Bravo.) Wir mühssen 
die Verjährung der römischen Frage anstreben.“ (Sehr gut.) Ueber die Be- 
ziehungen zu den europäischen Mächten sagt dann der Minister weiter, daß 
Italien mit beinahe allen Staaten in dem freundschaftlichsten Verhältniß stände. 
Hinsichtlich Deutschlands bemerkle er: „Während des Krieges zwischen Deutsch- 
land und Frankreich beobachteten wir, wie alle anderen Staaten, eine loyale 
Neutralität, nachdem aber der Friede wieder hergestellt war, haben wir alles 
gethan, was in unsern Kräften stand, die innigen, freundschaftlichen Beziehun- 
gen, welche seit 1866 zwischen den beiden Regierungen und Völkern bestanden, 
außer allen Zweifel zu stellen und die Bande der Freundschaft noch enger zu 
knüpfen. Und es war nicht schwer, weil sich unsere Wünsche mit denen von 
Berlin begegneten; wir fanden dort dieselbe Neigung und dieselbe Ueberzeu- 
gung, daß Italien und Deutschland durch keine Frage getrennt find, und daß 
die politischen Beziehungen und der Handelsverkehr zwischen den beiden Län- 
dern berufen find, immer inniger und lebhafter zu werden, sowohl zum Vor- 
theil Italiens wie Deutschlands. Aber nicht allein Herzenseinigung und die 
Gemeinsamkeit der Interessen verbinden uns mit Deutschland, sondern auch 
unsere gemeinsamen Feinde. Wir kämpfen einen harten Strauß mit einer 
mächtigen Partei, die sich gegen uns erhoben, die Überhaupt die Herrschaft 
über die ganze Welt an sich reißen möchte. Wohlan, sagt Deutschland, ein 
großes Volk mil einer starken Regierung, wir verfolgen sympathisch das Werk 
Eurer politischen Consolidirung, fahrt fort, Eure inneren Angelegenheiten zu 
ordnen, wie es Euch gefällt, damit Ihr eine kräftige Stütze des Friedens und 
der Ordnung für Europa werdet. Unsere eigenen Kämpfe mit demselben Feinde, 
der auch der Eurige ist, setzen uns in den Stand, die Schwierigkeiten, in welchen 
Ihr Euch befindet, vollkommen zu würdigen und anzuerkennen, daß Ihr mit 
aller nur möglichen Mäßigung und Schonung kämpft und nicht anders han- 
deln könnt, wie Ihr eben thut. (Allgemeiner Beifall.) Es ist natürlich, daß 
wir die besten Beziehungen mit Deutschlands Regierung und Bevölkerung zu 
unterhalten suchen. Wir wären strafbar, wenn wir es nicht thäten.“ Hierauf 
spricht der Minister von der Reise des Prinzen Humbert und der Prinzessin 
Margaretha nach Deutschland und von dem herzlichen Empfange, der ihnen 
nicht nur von Seite des preußischen Hofes, sondern auch von Seiten der Ber- 
liner Bevölkerung zu Theil geworden, und daß diese Reise nicht wenig dazu 
beigetragen hätte, die Bande der Freundschaft und Bundesgenossenschaft noch 
enger zu knüpfen. Hinsichtlich Frankreichs bemerkt der Minister: „Unsere Be- 
ziehungen auch zu Frankreich sind freundlicher Natur. Wenn zwischen zwei 
Völkern ein lebhafter Verkehr herrscht, so entstehen bisweilen Schwierigkeiten. 
Die französische Regierung hat sich immer bereit gezeigt, solche Schwierig- 
keiten zu beseitigen, und unsere Beziehungen sind von Tag zu Tag freund- 
licher geworden. Zwischen den Bevölkerungen diesseits und jenseits der Alpen 
herrscht eine gewisse Verstimmung; daran sind aber nicht die Regierungen, son- 
dern die Clericalen schuld. Wir find stets bestrebt gewesen, Frankreich zu zeigen, 
daß die Italiener Freunde der Franzosen sind und es auch bleiben wollen; und 
diese unsere Bestrebungen sind auch nicht ohne guten Erfolg geblieben.“ 
— Nov. Die Regierung löst eine Anzahl Arbeitervereine wegen angeblich 
republikanischer Tendenzen auf.
        <pb n="457" />
        Stalien. 453 
3. Dec. II. Kammer: Erste Berathung des Budgets für 1873: das 
10. 
11. 
13. 
14. 
16. 
Mililitär = Budget mit 170 Mill. wird von der Kammer einstimmig 
angenommen. 
„ II. Kammer: Erste Berathung des Klostergesetzes: die Linke be- 
kämpft die Erhaltung der Generalatshäuser, der Justizminister tritt 
lebhaft für dieselben ein. 
„ II. Kammer: Fortsetzung der ersten Berathung des Klostergesetzes: 
ein Antrag Crispi's, eine Commission niederzusetzen, mit dem Auf- 
trage, die Vorlage unter einfacher Ausdehnung des bestehenden Gesetzes 
umzuarbeiten, wird mit 144 gegen 16 Stimmen verworfen. 
„ II. Kammer: Fortsetzung der ersten Berathung des Klostergesetzes: 
der Art. 1 desselben wird fast einstimmig angenommen, bez. Art. 2 
(Generalatshäuser) dagegen beschlossen, ihn einer Commission zu näherer 
Prüfung zu überweisen. 
„ II. Kammer: Der Finanzminister Sella theilt ihr mit, daß be- 
trächtliche Summen rückständiger Steuern eingegangen seien, daß da- 
her die Finanzlage eine befriedigende und er in der Lage sei, die im 
Finanzentwurf zum Budget für 1873 verlangten 20 Millionen neuer 
Steuern zurückzunehmen. 
Schluß der Berathung des Klostergesetzes: Nach langer Debatte 
wird ein Antrag Nicotera's (Linke) angenommen, nach welchem, vor- 
behaltlich einer Erörterung über die Bestimmungen des Art. 2, die 
Aufhebung des Jesuitenordens und seines Generalatshauses ausgespro- 
chen werden soll. 
„ II. Kammer: Berathung des Klostergesetzes in geheimer oder Co- 
mitesitzung. Bestellung der Commission für Prüfung des Art. 2 betr. 
die Generalatshäuser: es werden 4 Mitglieder von der Rechten und 
3 Mitglieder von der Linken gewählt.
        <pb n="458" />
        Die päpstliche Curie. 
9.— 10. Febr. Mit Bewilligung des Papstes finden in Rom Disputationen 
23. 
zwischen Katholiken und Protestanten statt über die Frage, ob der 
Apostel Petrus je in Nom gewesen sei oder nicht. Die Blätter der 
verschiedensten Richtungen stimmen überein, in der Thatsache allein 
ein avvenimento grandissimo zu erblicken. 
Die Disputation findet statt in der Sala dei Sabini. Abends Schlag 
7 Uhr ist alles bereit, Präsidenten für die einen, Präsidenten für die andern; 
es gibt eine Linke und eine Rechte, kein Centrum, die Katholischen haben die 
Stenographen des Concils, ihre Gegner die der Abgeordnetenkammer. Nur 
200 Einlaßkarten waren an beide gleichmäßig vertheilt, auf evangelischer Seite 
sitzen auch Damen, keine auf der andern. Nach Verlesung der Behauptung: 
„Petrus ist nie in Rom gewesen,“ spricht Sciarelli (Methodist) kurz und mit 
Schärfe; ihm antwortet Fabiani, anerkannt einer der gelehrtesten Priester; 
Ribetti (Waldenser) hat an Cipolla seinen Gegner. Noch hat von den Evan- 
gelischen Gavazzi mit Guidi zu streiten, doch es ist bereits 11 Uhr, weßhalb 
die Präsidenten das Ende der Disputation auf den folgenden Abend verlegen. 
Die gleiche anständige Haltung verläßt die Streitenden wie ihr Auditorium 
auch am zweiten Tage nicht. Keine der zwei Parteien bedarf der bereit. 
stehenden Ersatzmänner, denn nachdem Gavazzi und Guidi geendigt, will man 
nichts weiter hinzusetzen. Der Schluß macht einen besseren Eindruck als der 
Anfang, man gibt sich die Hand und versichert einander der persönlichen Ach- 
tung, während die Aufforderung des evangelischen Gavazzi, das Werk mit 
einem „Vater unser“ zu beginnen, von den Gegnern, die keine Gemeinschaft 
des Gebets wünschen, abgelehnt ward: nur still zu beten ward gestattet. Das 
Protokoll erscheint später in aller Ausführlichkeit gedruckt, inzwischen verschlingt 
das Publikum heißhungrig alles, was die Blätter Einzelnes darüber mit- 
theilen, einige erleben dabei eine doppelte Auflage. Jede Partei schreibt sich 
den Sieg zu, doch haben die Vertreter der kath. Thesis schließlich zugeben 
müssen, daß der hl. Petrus jedenfalls nicht 25 Jahre lang in Rom gewesen 
sein könne, und erklärten endlich, sie würden öffentliche Herausforderungen ihrer 
protestantischen Gegner nicht wieder annehmen. 
„ Der Papst ernennt wiederum 20 neue Bischöfe für Italien, 2 für 
Rußland, 1 für Polen.
        <pb n="459" />
        Die päpstliche Curie. 455 
10. März. Abhaltung eines Trickhuums zur Sühne für die Disputation 
25. 
mit den Protestanten. 
„ Ein päpstliches Breve ordnet die Verschmelzung aller kath. Vereine 
der Halbinsel in eine große Verbindung (federazione Piana) an. 
2. Mai. Der Papst lehnt es ab, den Kardinal Fürsten Hohenlohe als 
6. 
Botschafter des deutschen Reichs zuzulassen. 
„ Der Papst ernennt wiederum 10 Bischöfe für Italien. 
13. Juni. Der Papst empfängt eine Deputation der Vereine kath. Damen, 
16. 
hält an sie eine Anrede, die bezeichnend ist für seine Anschauungen über An- 
dersgläubige und über Deutschland. „Unsere Widersacher,“ sagt er 
im Flusse seiner Rede, „bilden sich ein, daß, um die Bedrängnisse dieser Welt 
zu lindern (ich habe es kürzlich in einem ihrer Journale gelesen, die sich offi- 
zibs nennen, wiewohl ich nicht weiß, was sie eigentlich sind), sie bilden sich also 
ein, daß jebe Religion gut ist, und daß folglich die Gotteslästerungen eines 
Luther und Calvin, der Hochmuth und die Selbstüberhebung eines Photius, 
die Schändlichkeiten eines Mahomet zur Beruhigung der Gemüther binreichen. 
Und doch sind leider Jene die großen Nichtswürdigen. Beten wir, beten wir 
inständig für sie, damit sie die Verfolgung der Kirche Jesu Christi einstellen, 
die nur ihnen selber zum Verderben wird.“ Der Papst gedenkt schließlich der 
Ereignisse von 1845 und des Hasses, den man damals gegen die Tedeschi ge- 
nährt habe. Nach der „Voce de la Verita“ lautet dieser merkwürdige, geradezu 
deutschfeindliche Passus wie folg!: „In den ersten Jahren meines Pon- 
tisikats, ehe ich Rom unter dem Drucke der Revolution verließ, verkehrte ich 
mit einem Manne, der, heute todt, damals Minister war, einer von den Vielen, 
die sich damals in solcher Stellung ablösten. Er war revolutionär genug, 
aber ein Revolutionsmann von der ruhigen Sorte, keiner von denen, welche 
Dolch und Revolver zur Hand nehmen. Dieser sagte mir einst unter vielen 
Betheuerungen: „Sind einmal die Deutschen aus dem Lande (und er fügte 
dem Wort „Deutschen“ ein sehr unliebsames Beiwort hinzu), so verlangen 
wir weiter nichts. Wenn wir von diesem verhaßten Joche befreit sein werden, 
wollen wir Ihre getreuen Unterthanen sein, und wehe dem, welcher die Heilig- 
keit der Religion Christi angreifen wollte, — dieser Religion, deren Vertheidiger 
wir immer sein werden, indem wir Ihnen zu Befehl stehen, um diese Lehre 
in ihrer Reinheit zu bewahren.“ Nun gut, Ihr habt gesehen, was sich ereignet 
hat. Der Wind hat diese Versprechungen weggeweht und sie liegen, welke 
Blätter, auf der Erde. Ihr habt gesehen, wie diese Leute handelten, als die 
Deutschen einmal aus dem Lande waren: was bei ihnen Eintracht, Einigkeit, 
Friede heißt. Ihr habt gesehen, wie sie Provinzen gewannen, welche sie ver- 
loren hatten. Dann habt Ihr gesehen, welche Complimente man den Deut- 
schen machte. Der Deutsche, welcher vor 24 Jahren ein so treuloser Feind 
war, ist heute Gegenstand der Verehrung. O die verkehrte Welt! Das Band 
5 gen für gewisse Nationen ist heute der Haß gegen Gott und seinen 
ristus.“ 
„ Der Papst richtet an diesem Tage, dem 26. Jahrestag seiner 
Erhebung auf den päßpstlichen Stuhl, als Antwort auf die von der 
italienischen Regierung in Aussicht gestellte Aufhebung der religiösen 
Orden einen offenen Brief an den Cardinal-Staatssekretär Antonelli, 
in dem er ihm die augenblickliche Lage der Kirche und ihres Ober- 
hauptes einläßlich schildert, gegen jene Aufhebung als gegen ein Atten-
        <pb n="460" />
        456 
Die päpftliche Eurie. 
tat auf die Kirche und ihr Oberhaupt protestirt und ihn beausftragt, 
den katholischen wie nicht katholischen Regierungen seine traurige Lage 
bekannt zu geben und ihren Schutz wider diese unerträgliche Lage an- 
zurufen. Der Brief lautet: 
Verehrtester Herr Cardinal Giacomo Antonelli, Unser Staatssekretär! In 
der gegenwärtigen höchst traurigen Lage genöthigt, jeden Tag den schmerzlichen 
Anblick neuer und harter Angriffe gegen die Kirche zu ertragen, fühlen Wir 
heute ganz besonders das Bedürfniß, die Feder zu ergreifen, um Ihnen, Herr 
Cardinal, das Gefühl des tiefsten Schmerzes auszudrücken, welches Wir jüngst 
empfanden, als Wir die vom Ministerpräsidenten dieser usurpatorischen Regie- 
rung gemachte Erklärung vernahmen: daß dieselbe fest entschlossen se i, den 
Kammern demnächst einen Gesetzentwurf zur Unterdrückung der religi- 
ösen Orden in dieser Unserer Stadt, dem Sitze des Statthalters Jesu 
Christi und der Metropole der katholischen Welt, vorzulegen. Diese Erklärung, 
welche immer mehr den wahren Zweck enthüllt, welchen die Beraubung des 
apostolischen Stuhles um seine weltliche Gewalt hatte, ist ein neuer Schimpf, 
der nicht nur Uns, sondern der ganzen katholischen Christenheit angethan wird. 
Denn wer kann leugnen, bestreiten, daß die Unterdrückung der religiösen Orden 
in Rom, oder auch nur eine willkürliche Beschränkung ihrer Freiheit, nicht 
bloß ein Attentat auf die Freiheit und Unabhängigkeit des römischen Ober- 
hirten ist, sondern daß ihm damit auch eines der mächtigsten und wirksamsten 
Mittel zur Leitung der Universalkirche entrissen wird? Alle Welt weiß, daß, 
wie Rom der Mittelpunkt der Christenheit ist, so auch die religiösen Orden, 
welche seit Jahrhunderten daselbst bestehen, sozusagen das Centrum aller Orden 
und Congregationen sind, welche sich über den ganzen Erdball verbreitet finden. 
Sie sind gleichsam ebenso viele Pflanzschulen, von der unermüdlichen Sorgfalt 
der römischen Oberhirten errichtet, von der Freigebigkeit frommer Geber, auch 
im Ausland, beschenkt und von der höchsten päpstlichem Autorität, von welcher 
sie Leben, Leitung und guten Rath erhalten, geordnet. Diese Häuser wurden 
gegründet und bestimmt, Arbeiter und Missionäre für alle Welttheile auszu- 
bilden. Ohne Uns auf die Geschichte berufen zu müssen, um die der christli- 
chen Republik und der ganzen Menschheit von diesen Anhängern der evangeli- 
schen Lehre gebrachten Vortheile hervorzuheben, genügt es, mit Einem Blick 
die verschiedenen Länder Europa's, die entferntesten und ungastlichsten Gestade 
Asiens, Afrika's, Amerika's und Australiens zu betrachten, wo noch heutzutage 
diese eifrigen Diener Gottes mit beispielloser Enisagung ihre Kräfte, ihre Ge- 
sundheit, ja ihr Leben selbst zum Nutzen und Frommen der Völker opfern. 
Wenn nun die religiösen Orden in Rom unterdrückt oder auch nur in irgend 
welcher Weise eingeschränkt werden, so ist es nicht mehr möglich, daß die Welt 
wie heute die Vortheile dieser frommen und segensreichen Institute fortgenießt. 
In der That ist es Rom, wo die Hauptnoviziate bestehen, welche bestimmt 
sind, die jungen Verkündiger des Christenthums vorzubereiten; es ist hier, wo 
die frommen Gemüther aller Nationen zusammenströmen, um ihren Geist zu 
stählen und Rechenschaft von ihren Missionen abzulegen; es ist hier, wo im 
Schatten des apostolischen Stuhles alle Angelegenheiten der Häuser des Aus- 
landes verhandelt werden; hier endlich werden unter der Theilnahme der ver- 
schiedenen Nationen die Generale, Obern, Würdenträger der Orden und die 
Häupter aller Provinzen erwählt. Wie kann man also hoffen, daß ohne diesen 
großen Mittelpunkt in der gegenwärtigen Lage der Dinge und ohne diese 
oberste Leitung das belebende und wohlthätige Werk dieser evangelischen Ar- 
beiter dieselben Resultate haben werde, wie bisher? Nein, die religiösen Häuser 
in Rom unterdrücken, heißt so viel, als allen in der Welt zerstreuten Gemein- 
schaften den Lebensnerv abschneiden, und eine Beraubung derselben um ihre 
hier liegenden Güter käme der Beraubung des ganzen Ordens und aller Or-
        <pb n="461" />
        Dle päpstliche Eurie. 457 
den um ihr legitimes Eigenthum gleich. Die Unterdrückung der religiösen 
Orden in Rom ist also nicht bloß eine offenbare Ungerechtigkeit gegen Indi- 
viduen, die sich um die menschliche Gesellschaft verdient gemacht haben, sondern 
sie ist ein wahres Attentat auf das internationale Recht der ganzen katholischen 
Christenheit. Die Dankbarkeit legt Uns ferner die Pflicht auf, hervorzuheben, 
daß die Unterdrückung der religiösen Körperschaften in Rom dem apostolischen 
Stuhl, bei welchem die ausgezeichnetsten Mitglieder dieser Orden als nützliche 
Mitarbeiter im heiligen Ministerium sich bethätigen, keinen geringen Schaden 
zusügen würde. Als solche wohnen sie den verschiedenen kirchlichen Congrega- 
tionen bei und geben bald Aufklärungen über die verschiedenen Missionen, 
welche ihrer Sorge anvertraut sind, bald widmen sie sich tiefgehenden Studien 
zur Widerlegung falscher Lehren, bald endlich verkündigen sie ihr weises Ur- 
theil über die verschiedenen disziplinarischen Fragen der einzelnen Kirchen der 
ganzen katholischen Welt. Der wahre Zweck des von der usurpatorischen Re- 
gierung projektirten Gesetzes der Unterdrückung der religiösen Körperschaften 
liegt also klar am Tage. Es ist nichts Anderes als die Fortsetzung jenes un- 
heilvollen und subsersiven zerstörerischen Werkes, welches seit dem Tage der 
gewaltsamen Besetzung Roms in heuchlerischer Weise zum Schaden nicht 
bloß Unserer weltlichen Gewalt, sondern insbesondere auch zum Nach- 
theil Unseres obersten Apostelamtes ausgeführt wird. Sie wissen, 
Herr Cardinal, wie sehr Unser Herz bei dem täglichen Anblick all dieses Un- 
glücks der Kirche zerfleischt wird. Wenn Uns nun Gründe hohen religiösen 
Interesses riethen, in der jetzigen Lage der Dinge diese so sehr von Uns ge- 
liebte Stadt, den Sitz des römischen Pontifikats, vorläufig nicht zu verlassen, 
so geschah dieß gewiß nicht ohne eine besondere Fügung der göttlichen Vor- 
sehung, damit die Welt sich durch die That von dem Loos überzeuge, welches 
der Kirche und dem römischen Oberhirten vorbehalten ist, wenn die Freiheit 
und Unabhängigkeit seines höchsten Apostolats durch das Aufgeben einer Posi- 
tion, die ihr providentiell von Gott angewiesen ist, in Frage gestellt wird. 
Und wer kann sich in der That in der neuen Ordnung der Dinge frei und 
unabhängig nennen? Es genühgt nicht, sich für den Augenblick materiell per- 
sönlich frei nennen zu können; es ist nothwendig, in der Auslübung seiner höchsten 
Autorität frei und unabhängig zu sein und vor den Augen aller Welt so zu er- 
scheinen. Der Papst aber ist weder, noch wird er frei und unabhängig sein, so 
lange seine höchste Autorität der Vergewaltigung und Willkür einer feindlichen 
Gewalt unterworfen ist; so lange sein erhabenes Amt Zielscheibe des Einflusses und 
des Vorwaltens politischer Leidenschaft ist; so lange seine Gesetze und Dekrete nicht 
über den Verdacht der Parteilichkeit oder der Beleidigung für die verschiedenen 
Nationen erhaben sind. In der neuen, dem Pontifikat nach der Usurpation des 
Kirchenstaats bereiteten Lage ist der Kon flikt zwischen beiden Gewalten 
unvermeidlich; die Eintracht, die Harmonie kann nicht vom guten Willen der 
Menschen abhängen. So wie die Beziehungen beider Gewalten auf einem 
albernen System beruhen, können auch die Wirkungen dieses Verhältnisses keine 
anderen sein, als daß sie nothwendigerweise aus feindlich entgegengesetzten Ele- 
menten hervorgehen, welche dieselben in beständigem und peinlichem Kampf 
erhalten müssen. Die Geschichte selbst ist reich an Konflikten zwischen beiden 
Gewalten und an Beispielen von Bewegungen in der christlichen Familie, so- 
bald die römischen Oberhirten auch nur momentan der Autorität einer frem- 
den Gewalt untergeordnet waren. Die Ursache hievon leuchtet ein. Da die 
Welt in eine ziemlich beträchtliche Zahl von Staaten getheilt ist, die unab- 
hängig von einander, theils stark, theils schwach find, so konnten der Friede 
und die Ruhe in den Gewissen der Getreuen nur vermöge ihrer Sicherheit 
und Ueberzeugung von der hohen Unparteilichkeit des allen Gläubigen gemein- 
samen Vaters und der Unabhängigkeit seiner Akte bestehen. Wie könnte dieß 
nun heute der Fall sein, wenn die Aktion des römischen Oberhirten beständig 
der Parteiagitation, der Willkür der Regierenden, sowie der Gefahr ausgesetzt
        <pb n="462" />
        458 
Die pũpstliche Curie. 
ist, bei jedem Schritte seine eigene Ruhe, sowie die seiner Rathgeber und Diener 
gestört zu sehen? Auch die Freiheit der heiligen Congregationen, denen es ob- 
liegt, Fragen zu lösen und auf alle Consultationen der katholischen Welt zu 
antworten, ist von ungeheurer Wichtigkeit für die Sicherheit der Kirche, sowie 
für die legitimen dringenden Bedürfnisse aller christlichen Nationen. Es ist in 
der That nothwendig, daß Niemand auf Erden je an der Freiheit und Unab- 
hängigkeit der Entscheidungen und Beschlüsse zweisle, die vom gemeinsamen 
Vater der Gläubigen ausgehen. Es darf Niemand von der Furcht fremder 
Pressionen auf die Entschließungen des Papstes beängstigt sein. Der Payfst, 
die Congregationen und das Conclave selbst sollen nicht bloß faktisch frei sein, 
sondern diese Freiheit muß auch offenbar und sichtbar hervortreten, so daß in 
dieser Beziehung kein Zweifel bestehen darf. Da nun die religiöse Frei- 
heit der Katholiken als unumgängliche Vorbedingung die 
Freiheit des Papstes nöthig hat, so folgt daraus, daß, wenn der 
Papst, der oberste Richter und das lebendige Organ des Glaubens und des 
Gesetzes der Katholiken, nicht frei ist, sie auch nie von der Freiheit und Un- 
abhängigkeit seiner Handlungen Überzeugt sein können. Daher die Zweifel und 
Aengsten der Gläubigen; daher die religiösen Aufregungen der Staaten, daher 
jene katholischen Demonstrationen, welche als Ausdruck der inneren Unruhe 
der Geister seit dem gewaltsamen Raub des letzten Restes des päpstlichen Be- 
sites mit jedem Tage wuchsen und nicht eher ein Ende haben werden, als bis 
das Haupt der katholischen Christenheit wieder in den vollen und thatsächlichen 
Besitz seiner Unabhängigkeit eingesetzt ist. Unter solchen Umständen ist es schwer 
zu begreifen, wie man noch im Ernst von einer Versöhnung zwischen dem 
Papstthum und der usurpatorischen Regierung reden kann. Und was für eine 
Versöhnung könnte in der That bei der gegenwärtigen Lage der Dinge statt- 
finden? Es handelt sich nicht um eine gewöhnliche Frage, welche, sei es in 
politischer, sei es in religiöser Hinsicht, aufgetreten wäre und Wege zu einer 
angemessenen Transaktion offen ließe. Es handelt sich vielmehr um 
eine gewaltsame, dem römischen Oberhirten geschaffene Lage, 
welche fast vollständig jede Freiheit und Unabhängigkeit zer- 
stört, die für die Verwaltung der Kirche unbedingt nothwendig 
ist. Wenn der römische Oberhirt sich also einer solchen Versöhnung geneigt 
zeigte, so würde dieß gleichbedeutend für ihn damit sein, nicht nur daß er auf 
alle Rechte des heiligen Stuhles, die ihm von seinen Vorgängern üÜberliefert 
wurden, Verzicht leistete, sondern auch daß er aus freien Stücken sich darein 
ergäbe, in der Auslibung seines obersten Amtes fortwährend auf Hindernisse 
zu stoßen, die Gewissen der Gläubigen in Unruhe und Aufregung zu lassen, 
sich den Weg zur freien Verkündigung der Wahrheit zu verschließen, mit 
Einem Worte: freiwillig den Launen einer Regierung jene erhabene Mission 
preiszugeben, welche das römische Pontifikat unmittelbar von Gott erhalten 
hat, mit der strengen Verpflichtung, deren Unabhängigkeit vor jeder menschli- 
chen Gewalt zu bewahren. Nein, Wir können Uns nicht beugen vor den An- 
griffen gegen die Kirche, vor der Usurpation ihrer heiligen und unverletzlichen 
Rechte, vor der ungeziemenden Einmischung der bürgerlichen Gewalt in die 
religiösen Angelegenheiten. Fest und unbeugsam in der mannhaften Verthei. 
digung der Interessen der Unserer Obhut anvertrauten Heerde, mit allen Mit- 
teln, welche Uns zu Gebote stehen, sind wir bereit, noch größern Opfern ent- 
gegenzugehen und, wenn es sein muß, selbst unser Lebensblut zu vergießen, ehe 
wir irgend eine der Uns vom höchsten Apostolat auferlegten Pflichten ver- 
säumen. Was sollten Wir auch nicht? Mit der Hilfe des Herrn werden wir 
nie verfehlen, den Hirten der Kirche und den andern heiligen Dienern, welche 
in der schweren Noth der Zeiten so viele Kämpfe für die Sache Gottes und 
das Heil der Seelen, für die Vertheidigung des heiligen anvertrauten Gutes 
des Glaubens, für die Unverletzlichkeit der ewigen Prinzipien der Moral und 
Gerechtigkeit bestehen, ein Beispiel der Kraft und des Muthes zu geben. Was
        <pb n="463" />
        Die pupstliche Curie. 459 
sollen wir ferner, Herr Cardinal, von jenen sogen annten Garantieen 
sagen, welche die usurpatorische Regierung dem Oberhaupt der Kirche leisten 
zu wollen sich den Anschein gegeben hat, in der offenbaren Absicht, die Einfalt 
der Unvorsichtigen zu täuschen und jenen politischen Parteien, denen die Frei- 
heit und Unabhängigkeit des römischen Oberhirten wenig am Herzen liegt, 
eine Waffe zu bieten! Setzen wir auch jede andere Erörterung bei Seite, so 
ist das, was gerade heute in Nom selbst geschieht, in einem Augenblicke, wo#“ 
Alles daran liegen müßte, Europa von der Kraft uud Wirksamkeit des ge- 
priesenen Gesetzes zu überzeugen, der beredteste Beweis, um die Leere und Ohn- 
macht desselben darzuthun. Und fürwahr, was hilft es, die Immunität der 
Person und der M#sidenz des römischen Oberhirten zu proklamiren, wenn die 
Regierung nicht die Kraft hat, Uns vor den täglichen Beschimpfungen zu 
schützen; denen unsere Autorität ausgesetzt ist, sowie vor den in tausendfacher 
Weise gegen Unsere eigene Person wiederholten Beleidigungen, und wenn Wir 
im Verein mit jedem rechtschaffenen Mann betrübte Zeugen der Art und Weise 
sein müssen, wie in einzelnen auch ganz neuen Fällen das Strafrecht gehand- 
habt wird! Was hilfst es Uns, die Thüren Unserer Wohnung nicht zu ver- 
schließen, wenn es Uns nicht möglich ist, dieselbe zu verlassen, ohne gottlosen 
und empörenden Scenen beiwohnen zu müssen, ohne Uns Beschimpfungen von 
Leuten auszusetzen, die hier zusammengelaufen sind, um Immoralität und Un- 
ordnungen zu begünstigen, ohne Gefahr zu laufen, unfreiwillig Conflicten 
zwischen Bürgern beizuwohnen? Was hilft es, persönliche Garantieen für die 
hohen Würdenträger der Kirche zu versprechen, wenn sie sogar genöthigt sind, 
auf den Straßen die Abzeichen ihrer Würde zu verbergen, um sich nicht allerlei 
Mißhandlungen ausgesetzt zu sehen; wenn die Diener Gottes und das Aller- 
heiligste Gegenstand des Spottes und der Verhöhnung sind, so daß es manch- 
mal nicht einmal rathsam ist, die erhabensten Ceremonien unserer Religion 
abzuhalten, öffentlich nämlich; wenn endlich die Hirten der katholischen Heerde, 
welche genöthigt find, von Zeit zu Zeit nach Rom zu kommen, um Rechen- 
schaft von den Angelegenheiten ihrer Kirchen abzulegen, sich ohne irgend welche 
reelle Garantie denselben Beschimpfungen und vielleicht auch denselben Gefahren 
ausgesetzt finden können? Nichts hilft die Proklamirung der Freiheit Unseres 
Hirtenamtes, wenn die ganze Gesetzgebung selbst in den wichtigsten Punkten, 
wie in den Sacramenten, sich in offener Opposition mit den Grundprinzipien 
und den Universalgesctzen der Kirche befindet. Nichts hilft die gesetzliche An- 
erkennung der Autorität des obersten Kirchenfürsten, wenn die Wirkung der 
von ihm ausgehenden Akte nicht anerkannt wird, wenn die von ihm ernannten 
Bischöfe sogar gesetzlich nicht anerkannt werden und man sie mit einer Unge- 
rechtigkeit ohne Gleichen an der Nutznießung des legitimen Vermögens ihrer 
Kirchen verhindert und ihnen sogar den Eintritt in ihre bischöflichen Woh- 
nungen verbietet, so daß sie in einen Zustand gänzlicher Verlassenheit versetzt 
sein würden, wenn jene Frömmigkeit der Gläubigen, die Uns erhält, nicht 
wenigstens für jetzt die Möglichkeit gestattete, mit ihnen das Scherflein des 
Armen zu theilen. Mit Einem Worte, welche Garantieen könnte eine Regie- 
rung für die Aufrechthaltung ihrer Versprechen geben, wenn das erste der 
Grundgesetze des Staats nicht nur ungestraft von jedem beliebigen Bürger mit 
Füßen getreten, sondern von der Regierung selbst, welche Uns auf jedem Schritt 
bald mit Gesetzen, bald mit Beschllüssen, wie es ihr am besten paßt, deren Be- 
obachtung versagt, null und nichtig gemacht wird? Alles dieses, Herr Cardinal, 
haben Wir Ihnen vorzüglich zu dem Zweck auseinandergesetzt, damit Sie den 
Vertretern der bei Unserem heiligen Stuhl beglaubigten Re- 
gierungen den kläglichen Zustand bekannt machen, in welchen 
Wir Uns durch die neue Ordnung der Dinge zu so großem Nachtheil der 
katholischen Kirche versebt sehen. Zugleich beauftragen Wir Sie, in Unserem 
päpstlichen Namen gegen die begangenen, sowie die angedrohten Attentate wider 
Uns, sowie wider die ganze katholische Christenheit zu protestiren. Da sie
        <pb n="464" />
        460 Die päpfstliche Eurie. 
so sehr wie Wir ein Interesse an der Ruhe der Gewissen haben, werden sie 
diesen Mangel an Freiheit und Unabhängigkeit in der Ausübung Unseres apo- 
stolischen Amtes in Erwägung ziehen. Denn wenn jeder Gläubige das Recht 
hat, von der eigenen Regierung zu verlangen, daß sie seine persönliche Frei- 
heit in Sachen der Religion schütze, so hat er es nicht weniger, von ihr den 
Schutz der Freiheit Desjenigen zu verlangen, welcher sein Führer und der 
Dolmetscher seines Glaubens ist. Außerdem ist es ein wahres Interesse aller 
katholischen wie nichtkatholischen Regierungen, der großen katholischen Familie 
Frieden und Ruhe zu verschaffen und Unsere wirkliche Unabhängigkeit zu unter- 
stützen. Sie können nicht verkennen, daß, von Gott zur Vertheidigung der 
Prinzipien ewiger Gerechtigkeit berufen, sie die gerechteste Sache der Welt be- 
schützen müssen, in der Ueberzeugung, daß sie mit der Aufrechthaltung 
der heiligen Rechte des römischen Pontifikats auch ihre eigenen 
vertheidigen. Auch können sie nicht vergessen, daß das römische Pontifikat 
und der päpstliche Thron, fern davon, ein Hinderniß der Ruhe und Wohlfahrt 
Europa's oder für die Größe und Unabhängigkeit Italiens zu sein, immer 
vielmehr ein Band der Einigung zwischen Völkern und Fürsten, ein gemein- 
samer Mittelpunkt der Eintracht und des Friedens war; für Italien besonders 
— auch das müssen Wir sagen — bildete es seine wahre Größe, den Schutz 
seiner Unabhängigkeit, die fortwährende Vertheidigung und das Vollwerk seiner 
Freiheit.“ (Hierauf folgen Gebete und Segensprüche.) 
So viel bekannt geworden ist, findet sich keine europäische Regie- 
rung veranlaßt, die Mittheilung Antonelli's zu beantworten. 
24. Juni. Der Papst empfängt den deutschen Leseverein in Rom, nimmt 
eine Adresse desselben entgegen und antwortet mit einem starken Aus- 
fall gegen den deutschen Reichskanzler und der Hoffnung, daß sich „viel- 
leicht bald das Steinchen von der Höhe loslöse, das den Fuß der 
Kolosses (d. h. des deutschen Reiches) zertrümmere“. 
„Vor Allem danke ich Euch für die Gefühle der Anhänglichkeit, die Ihr 
mir ausgedrückt habt. Sie stimmen Überein mit denjenigen, wie sie mir von 
allen Theilen Deutschlands ausgesprochen worden und die mir selber zu 
immer größerer Ermuthigung und Erhebung dienen. In eben den jüngsten 
Tagen empfing ich Mittheilungen aus Köln, Münster, Paderborn, aus Mün- 
chen, Regensburg und vielen andern Diöbzesen Deutschlands; ich habe daraus 
entnommen, daß die katholische Bevölkerung daselbst die Verlängerung meines 
Lebens und meines Pontifikates an den jüngst verflossenen Jahrestagen mit 
großen Festlichkeiten, öffentlichen Gebeten und vor Allem durch eifrigen Empfang 
der heil. Sacramente begangen hat. Wohl, das ist ein Mittel, die Verfolgung 
der Kirche zu hemmen. Was nun diese Verfolgung, wie sie jetzt in Eurem 
Vaterlande ausgebrochen ist, angeht, so kämpft wider dieselbe mit Gebet, mit 
Standhaftigkeit, in der Presse, in öffentlicher Rede; thut es mit ebenso viel 
Besonnenheit als Festigkeit. Gott will, daß man die Landesobrigkeit achte und 
ihr gehorche, allein er will auch, daß man die Wahrheit sage und den Irr- 
thum bekämpfe. Wir haben es mit einer Verfolgung zu thun, die, von Weitem 
vorbereitet, jetzt ausgebrochen ist; es ist der erste Minister einer mäch- 
tigen Regierung, der nach seinen siegreichen Erfolgen im Felde sich an die 
Spitze der Verfolgung gestellt hat. Ich habe ihm wissen lassen (und es soll 
dieß kein Geheimniß sein; alle Welt mag es erfahren), daß ein Triumph ohne 
Mäßigung von keiner Dauer ist, daß ein Triumph, der sich in einen Kampf 
gegen die Wahrheit und die Kirche einläßt, der größte Wahnsinn ist. Ich habe 
dem Premierminister sagen lassen, daß die Katholiken bis auf den heutigen 
Augenblick gegen die deutsche Regierung von vollster Ergebenheit beseelt ge- 
wesen, daß ich immer und immer wieder von den Bischöfen, von Priestern
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        Die päpftliche Curie. 461 
und von hervorragenden Laien Berichte empfangen habe, in denen sie mir er- 
klärten, wie sie das Wohlwollen zu schätzen wüßten, mit welchem sie von der 
Regierung behandelt würden, sowie die Freiheit, deren sich die Kirche erfreue; 
ebenso habe die Regierung selber ihrer Zufriedenheit mit den Katholiken Aus- 
druck gegeben. Angesichts dieser Erklärungen und Zugeständnisse der Regie- 
rung selber — wie lasse es sich begreifen, daß nun auf einmal die Katholiken 
sich in Leute verwandelt haben sollten, die den Gehorsam verweigern, die ge- 
fährliche Umtriebe machen, die auf den Untergang des Staates sinnen? Diese 
Frage habe ich an den Ministerpräsidenten stellen lassen; die Antwort erwarte 
ich noch immer — vielleicht weil es auf die Wahrheit keine Antwort gibt. 
Erheben wir im Uebrigen unsern Blick zu Gott; hegen wir ein festes Ver- 
trauen, halten wir in Eintracht zusammen. Jene feindliche Verfolgung der 
Kirche wird unfehlbar den Glanz jenes Triumphes in Frage stellen; wer 
weiß, ob nicht bald sich das Steinchen von der Höhe loslöst, 
das den Fuß des Kolosses zertrümmert. Will Gott jedoch, daß weitere 
Verfolgungen kommen, nun, die Kirche hat keine Furcht. Im Gegentheil! 
In den Verfolgungen wird sie ja gereinigt, gestärkt, mit neuer Schönheit um- 
kleidet. Ohne Zweifel bedarf es auch in der Kirche hie und da der Reinigung, 
und die wird am besten ausgeführt durch Verfolgungen, die von großen poli- 
tischen Gewalten ausgehen. Da wird das Unkraut vom Weizen gesondert und 
alle Halbheit gesichtet. Warten wir ab was Gott bestimmt, voll Zuversicht. 
Erweisen wir der Regierung Ehrfurcht und Unterwürfigkeit, so lange sie uns 
nichts gegen die Gebote Gottes und der Kirche befiehlt. Ich segne nun Euer 
Vaterland, ich segne Euch und Eure Familien, Eure Freunde und alle guten 
Katholiken in Deutschland. Möge Gott Euch unter seinem Schutze bewahren, 
damit Ihr gekräftiget werdet, alles das auszuführen, was ich Euch anbefohlen 
habe." 
24. Juni. Nach längerem Kampfe der verschiedenen Parteien innerhalb des 
Vaticanes wird endlich entschicden, daß die Clericalen Italiens aufge- 
fordert werden sollen, bei den bevorstehenden Gemeindewahlen im ganzen 
Lande, namentlich auch in Rom selbst, ihr bisher rein passives Ver- 
halten aufzugeben und sich an denselben zu betheiligen. 
  
2. Juli. Der Papst spricht sich gelegentlich des Empfanges von 52 römi- 
schen Curatpriestern für die Betheiligung der clericalen Partei an den 
italienischen Municipalwahlen aus. 
In seiner Antwort auf die von dem Chorführer der Deputation verlesenen 
Adresse deutet der heilige Vater auf eine Periode der Aktion und der 
Energie hin, in welche der Vatikan treten müsse. Auch die katholische Sache 
habe nöthig, sich in wirksamer Weise zu rühren und muthig die Schlachten 
des Herrn zu schlagen. Mit Wort und Schrift sei nicht alles zu thun, es 
bedürfe der Action. Er habe sich in diesen Tagen Gott für ein gewisses An- 
liegen anempfohlen; die Zuhörer möchten ihn mit ihrem Gebete unterstützen. 
— Es ist kaum zu bezweifeln, daß diese geheimnißvollen Andeutungen sich auf 
den Wahlkampf beziehen, zu welchem die italienischen Katholiken berufen wer- 
den sollen. Der Papst hat es übrigens durch diese von ihm gebilligte Front- 
veränderung der katholischen Partei mit vielen enragirten Ultramontanen ver- 
dorben; weßhalb auch nachträglich erklärt wird, daß es sich nur um Municipal- 
wahlen handeln solle, nicht um politische, die eine Anerkennung des Königreichs 
Italien einschlössen. Uebrigens wird constatirt, daß Pius den Seelsorgern die 
Worte zurief: „Eilt zu den Urnen!“ Diese Stelle wird jedoch in den Referaten 
des „Osservatore Romano“ und der „Voce della Verita“ ausgemerzt. Dagegen 
hatten die beiden Blätter es gegen den Willen Antonelli's durchgesetzt, daß die
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        462 Die päpstliche Curie. 
bekannten heftigen Aeußerungen des Papstes Über Deutschland und seine Ne- 
gierung veröffentlicht wurden. 
3. Juli. Der Papst bestätigt in seiner Antwort auf die Adresse einer 
Deputation der Nectoren und Zöglinge an zehn ausländischen Priester- 
seminarien und des internationalen Seminars der Propaganda seine 
früheren Aeußerungen über Deutschland: 
„Empfehlet dem Herrn auch den Papst, eure Heimath, empfiehlt ihm Deutsch- 
land, Über das ich schon einmal gesprochen habe und nichts weiter sagen will, 
denn sie ärgern sich darüber; doch es ist unnütz, denn stets werde ich dasselbe 
sagen und wiederholen, trotz alles Grolls.“ 
13. „ Der Papst äußert zu einer Deputation der ehemaligen Beamteten 
des päpstlichen Handelsministeriums: ( 
„Wenn wir bei den Regierungen Europa's anklopfen wollen, so find die 
Werke Aller gerade denen entgegen, von welchen Jefus Christus zu St. Jo- 
hannes Schülern sprach. Die Werke sehet ihr alle, die Werke einer sogenannten 
Regierung in Italien, einer sogenannten Regierung in Madrid, einer sogenann- 
ten Regierung in Paris; schauet, beobachtet diese Werke, und dann saget, was 
wir von dieser Welt hoffen können. Wir können keine Hülfe von den Regie- 
rungen erwarten, sondern nur von Gott!" 
29. „ Der Papst ernennt wieder 7 italienische Bischöfe. 
4. Aug. Die Clericalen unterliegen bei den Gemeindewahlen in Nom trotz 
aller Anstrengungen, und ebenso in einer Reihe anderer großer Städte, 
wie Venedig, Verona 2c.; dagegen siegen sie in einer Anzahl kleinerer 
Städte, wie Nola, Gaeta 2c. und theilweise wenigstens auch in Neapel. 
20. „ Der Papst läßt das Schloß in Pau (Frankreich) besichtigen für 
den Fall, daß er sich entschließen sollte, Rom zu verlassen. 
12. Oct. Der Papst lehnt den Empfang der ihm durch das italienische 
Garantiegesetz ausgesetzten Civilliste im Betrage von 3,225,000 Lrs. 
auch dieses Jahr wieder, wie schon im vorigen, ab. 
Die clericalen Blätter behaupten, daß der jährliche Ertrag des Peters- 
pfennigs diese Civilliste um das Drei= und Vierfache übersteige, so daß der 
Papst dieser Civilliste nicht bedürfe. Der Papst könne warten. 
13. Oct. Der Papst hält an eine Deputation der Transteveriner eine An- 
sprache voll scharfer Ausfälle direkt gegen den König von Italien. 
Die italienischen politischen Blätter sind Übereinstimmend der Meinung, 
daß eine solche Haltung des Papstes nachgerade doch geradezu unerträglich 
werde. Sie wollen wissen, selbst Antonelli habe darüber seinem Herrn Vor- 
stellungen gemacht und die Ansicht ausgesprochen, daß, wenn auch Sr. Heilig- 
keit die Wahl der Worte freistechen müsse, doch bei der nachherigen Veröffent- 
lichung durch die Presse einige leichte Censurstriche wohl angebracht sein möchten. 
Allein der Papst habe diese Vorstellungen sehr unsanft abgewiesen. Er habe 
seinem Staatssekretär erklärt, gerade daran liege ihm, daß seine Ansprachen 
die allerausgedehnteste Verbreitung erhalten; und um jeder etwaigen Censur 
seiner Worte von Seilen des Ministers vorzubeugen, habe der Papst aus- 
drücklich die Directoren von zwei katholischen Zeitungen aufgefordert, jedes- 
mal am Tage eines Empfangs Berichterstatter in den Vatikan zu senden, 
um in aulhentischer Weise jedes Wort von den Lippen Sr. Heiligkeit entgegen
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        Die päpftliche Curie. 463 
zu nehmen. Da nun auf diese Weise dem Papst nicht beizukommen sei, bleibe 
der Regierung nichts übrig, als sich an die Presse zu halten, und so müssse sie 
die Erklärung abgeben, daß in Zukunft die Zeitungen, welche strafbare Aeuße- 
rungen Über König und Regierung bringen, gleichviel ob diese aus dem Munde 
Sr. Heiligkeit-herrühren oder nicht, der Strenge der Strafsgesetze verfallen wür- 
den. Es scheint aber, daß die öffentliche Meinung auch hiemit noch nicht zu- 
frieden ist. Bisher galt es in Italien als ausgemacht, daß das Bleiben des 
Papstes in Rom als ein unzweifelhafter Gewinn für Italien zu betrachten sei. 
Den Entschluß des Papstes, sich auf Reisen zu begeben, hätte man fast für ein 
Nationalunglück gehalten. Von dieser Meinung nun scheint man allmälig ab- 
zukommen. Selbst die Florentiner „Nazione", ein Blatt der gemäßigten Partei, 
läßt sich aus Rom schreiben: „Alles fragt sich, ob es denn länger zu ertragen 
sei, daß der Papst, so oft es ihm beliebt, Tausende von Personen aus der 
untersten Volksklasse um sich versammelt, sie mit aufrührerischen Reden auf- 
stachelt, Haß und Verachtung gegen König und Regierung unter sie aussäet 
und hernach dem Herrn Thiers durch den Cardinal Bonnechose unbefangen 
erklären läßt, es falle ihm gar nicht ein, Nom zu verlassen. Man fragt sich, 
ob denn die Anwesenheit des Papstes in Rom unter diesen Umständen noch 
wünschenswerth sei, ob es nicht besser wäre, er ginge anderswohin, elwa nach 
Avignon, wo er dann Aufruhr gegen die Regierung des Herrn Thiers predigen 
mag; man fragt sich, ob eine solche Politik vernünftig und würdevoll ist und 
ob man die Regierung ermuthigen darf, auch in Zukunft darauf zu beharren.“ 
Die Regierung ist in einer um so schwierigeren Lage, als sie durch das Garantie- 
gesetz alle erdenklichen Freiheiten dem Papst zugesichert hat, und weil, wenn auch 
dieses Gesetz durch die Ablehnung von Seite des Papstes nicht perfekt geworden 
ist, es doch die stillschweigende Bedingung war, unter welcher alle katholischen 
Mächte dem Sturz der weltlichen Herrschaft ruhig zugesehen haben. An den 
Bestimmungen des Garantiegesetzes hält daher die Regierung mit äußerster 
Gewissenhaftigkeit fest."“ 
22. Dez. Allocution des Papstes im Consistorium der Cardinäle gegen 
Italien und gegen Deutschland und die Schweiz. 
Den Haupttheil derselben bilden Klagen über die „langwierige und grim- 
mige Verfolgung“, unter welcher der apostolische Stuhl und mit ihm die ganze 
Kirche seufze. Nachdem zunächst über die durch die Occupation Roms durch 
Italien geschaffene Lage und die seitdem erlassenen italienischen Staatsgesetze 
im Allgemeinen geklagt worden, wird zu dem vor Kurzem der Kammer vor- 
gelegten Gesetzentwurf über die geistlichen Genossenschaften in Rom üÜberge- 
gangen. „Kaum daß wir hörten, daß ein Minister der subalpinischen Regie- 
rung der gesetzgebenden Versammlung den Vorsatz mitgetheilt habe, ihr diese 
Gesetze vorzulegen, enthüllten wir sofort mit einem am 16. Juni lfd. Is. an 
unseren Cardinal-Staatssekretär gerichteten Schreiben deren verbrecherische 
Tendenz und trugen demselben auf, diese neue uns bevorstehende Gefahr, 
sowie die anderen Uebel, welche wir erdulden, den bei dem heiligen Stuhle 
accreditirten Gesandten der Herrscher anzuzeigen. Nachdem jedoch setzt das an- 
gedrohte Gesetz bereits vorgelegt ist, erheischt es völlig das Amt unseres Apostel- 
thums, daß wir vor euch, ehrwürdige Brüder, und vor der ganzen Kirche mit 
lauter Stimme die Klagen erneuern, in welche wir, wie es wirklich geschehen 
ist, schon früher ausbrachen. Daher im Namen Jesu Christi, dessen Stell- 
vertretung wir auf Erden föhren, indem wir dieses verruchte Attentat 
mit der Autorität der heiligen Apostel Petrus und Paulus und mit unserer 
eigenen verwünschen, verdammen wir es mit jedem, was immer für einem 
Gesetzentwurfe, welcher sich die Macht anmaßte, die religiösen Familien in Rom 
und in den umliegenden Provinzen zu kränken, zu drlicken, zu vermindern, zu 
unterdrücken und hier die Kirche ihrer Güter zu berauben und sie dem Fiskus
        <pb n="468" />
        464 
Die päpstliche Curie. 
zu Übergeben oder in anderer Weise in Besitz zu nehmen. Wir erklären daher 
schon von jetzt ab Alles, was man gegen die Rechte und gegen das Besitzthum 
der Kirche etwa unternehmen wollte, für Bosheit; wir erklären jeden, unter 
was immer für einem Namen bewerkstelligten Ankauf der vorgenannten ge- 
raublen Güter, gegen deren Veräußerung dieser apostolische Stuhl niemals 
zu protestiren aufhören wird, für durchaus ungiltig und nichtig. Die 
Urheber und die Begünstiger dieses Gesetzes dann mögen sich der Censuren und 
der geistlichen Strafen erinnern, welche die apostolischen Constitutionen aufer- 
legen und denen die Eingreifer in die Rechte der Kirche ipso facto verfallen, 
und aus Erbarmen für ihre eigene von diesen geistlichen Ketten umschlungene 
Seele mögen sie aufhören, auf sich für den Tag des Zornes und der Kund- 
gabe des gerechten Urtheiles Gottes Zorn zu sammeln.“ Dann fährt der 
Papst fort: „Doch nicht genug, der eindringliche Schmerz, von welchem wir 
wegen dieser und anderer Injurien, die in Italien beständig gegen die Kirche 
gerichtet werden, aufs Tiefste erfüllt sind, wird außerdem nicht wenig durch 
die heftigen Verfolgungen verbittert, welche dieselbe anderswo und insbesondere 
im neuen deutschen Kaiserreiche erduldet, wo man nicht nur mit ver- 
borgenen Machinationen, sondern auch mit offener Gewalt darauf hinarbeitet, 
sie vom Grunde aus zu vernichten. Denn Männer, die nicht nur unsere hei- 
ligste Religion nicht bekennen, sondern sie nicht einmal kennen, maßen sich die 
Macht an, die Dogmen und die Rechte der katholischen Kirche zu definiren. 
Und während sie dieselbe hartnäckig drücken, stehen sie un verschämterweise 
nicht an, zu behaupten, daß ihr von ihrer Seite kein Schaden angethan 
werde; ja indem sie der Injurie Verleumdung und Spott beifügen, schämen 
sie sich nicht, die Verfolgung, welche anschwillt, den Katholiken zur Last zu 
legen, weil ihre Bischöfe und ihr Clerus zugleich mit dem treuen Volke es 
verweigern, die Placetums oder die Gesetze des weltlichen Kaiserthums den 
heiligsten Gesetzen Gottes und der Kirche voranzustellen, und darum nicht ihren 
religiösen Pflichten ungetreu werden wollen. O möchten sich doch die Lenker 
der Staaten endlich, bekehrt durch lange Erfahrung, überzeugen, daß unter 
ihren Unterthanen Niemand gewissenhafter als die Katholiken dem Kaiser was 
  
des Kaisers ist, geben, eben weil sie religiös bestrebt sind, Gott zu geben was 
Gottes ist! (Verum acerrimus, quo perstringimur, dolor ob istas aliasque 
passim illatas Ecclesiae iniurias in Italia, non leviter exacerbatur prne- 
terea a saevis, qguibus eadem obnozia est alibi, persecutionibus; maxime 
vero in novo Germanico Imperio, ubi non occultis tantum machinationi- 
bus, sed aperta quoque vi illam funditus subvertendi adlaboratur. Siqui- 
dem viri, qui non modo non profitentur sanctissimam religionem nostram, 
sed nec ipsam norunt, potestatem sibi vindicant praefiniendi dogmata et 
iura catholicae Ecclesiae. Et dum eam praefracte divexant, impudenter 
sserere non dubitant, nullum illi a se inferri detrimentum: imo calum- 
niam ac irrisionem addentes iniuriac, saevientem persequntionem vitio 
vertere non verentur catholicorum; scilicet qguod eorum Praesules et Clerus 
una cum fideli populo praeferre renuant civilis Imperü leges et placita 
sanctissimis Dei et Ecclesiae legibus et a religioso bdfficio suo desciscere 
idcirco recusent. Utinam publicarum rerum moderatores diuturna docti 
experientia sibi tandem suadeant, ex eorum subditis neminem accuratius 
catholicis reddere Caesari qune sunt Caesaris ideo praesertim, ducd reli- 
giose reddere studeant quae sunt Dei Deo.) Denselben Weg, welchen das 
deutsche Kaiserreich eingeschlagen hat, scheint in einigen Orten der schweize- 
rischen Conföderation die bürgerliche Gewalt betreten zu haben, sei es, 
daß sie über die Dogmen des kath. Glaubens dekretirte, sei es, daß sie die 
Apostaten begünstigte, oder auch, daß sie die Ausübung der bischöflichen Ge- 
walt verhinderte. Ferner hat die Regierung des Cantons Genf, obschon durch 
feierlichen Pakt gehalten, in ihrem Territorium die katholische Religion zu 
wahren und zu vertheidigen, nachdem sie in den verwichenen Jahren der Auto-
        <pb n="469" />
        Die päpftliche Gurie. 465 
rität und der Freiheit der Kirche widerstrebende Gesetze sanktionirt hatte, jüngst 
katholische Schulen unterdrückt und von religiösen Familien einige vertrieben 
und andere des ihrem Institute eigenthümlichen Unterrichtes beraubt, und jetzt 
thut sie alles, um die Autorität abzuschaffen, welche dort seit vielen Jahren 
auf dieser Seite unser ehrwürdiger Bruder Kaspar, Bischef von Hebron, recht- 
mäßig auslibt, und ihn seines pfarramtlichen Benefiziums zu berauben; ja, 
sie ist so weit vorgegangen, jene Bürger mittels öffentlicher Kundgebung ein- 
zuladen und aufzureizen, die kirchliche Regierung schismatisch umzustoßen.“ Die 
Zusammenstellung der Bedrückungen der Kirche wird mit Erwähnung der anti- 
kirchlichen Gesetzgebung in Spanien (Civilehe) und des armenischen 
Schismas's geschlossen. Zuletzt drückt Pius seine Befriedigung darüber aus, 
daß sich der Episkopat in allen den aufgeführten Ländern so standhaft zeige, 
die Rechte der Kirche zu wahren, und fordert zum engsten Zusammenhalten auf. 
  
27. Dez. Der Papst empfängt die Generale, den Generalstab und die 
28. 
30. 
meisten in Rom anwesenden Officiere des ehemaligen päpstlichen Heeres 
und antwortet auf die Ansprache des Generals Kanzler: 
„Ihr habt mit Recht bemerkt, daß die sozialen Verhältnisse, weit entfernt 
sich zu bessern, von Tag zu Tag schlimmer werden. Euer Anblick ist ein 
lebendiger Beweis davon. Ihr ehrenwerthen, tapferen und treuen Vertheidiger 
dieses heiligen Stuhles kommt entwaffnet zu mir und beweist dadurch, wie 
traurig die Zeit ist, in welcher wir leben. Ach, könnte ich doch der Stimme 
Gottes gehorchen, welche einst zu einem andern unterdrückten Volke sprach: 
„Verwandelt den Spaten, die Hacke und den Ackerpflug, wie alle andern Ge- 
räthschaften des friedlichen Ackerbaues in Lanzen, Spieße und Schwerter und 
anderes Kriegsgeräth, weil die Feinde nahen und wir Waffen und Streiter 
brauchen.“ Ach, wollte doch Gott diese Sprache zu uns reden! Aber der liebe 
Gott schweigt, und auch ich muß also schweigen. Ich will keinen Krieg ent- 
zünden. Ich schließe also, daß die Revolution durch ihre eigenen Waffen zum 
Falle kommen wird, und diese sind: Ermanglung aller religiösen Grundsätze, 
die wachsende Ungerechtigkeit und Immoralität, die Bresche an der Porta Pia 
und alle die andern Uebelthaten, die ich euch nicht aufzuzählen brauche, da ihr 
mitten unter ihnen gelebt habt und sie besser kennt als ich selber. Ja, die 
Revolution wird durch sich selbst fallen mit den Waffen in der Hand, die sie 
gegen die Wahrheit, gegen die Gerechtigkeit und gegen die heilige Kirche er- 
hoben hat. Wie jedoch können wir dies erlangen? „Dominus Deus Isracl 
respice in hac hora“: uns zum Gebete wendend und Judith nachahmend, 
welche unter Gottes Beistande das belagerte Bethulin befreite. Mit dem Ge- 
bete werden wir Gott rühren, daß er mit seiner Stärke unsere Wünsche und 
Hoffnungen zu erfüllen komme.“ 
„ Der Papst empfängt die Glückwünsche des Adels und sagt zu der 
Deputation, daß der Adel und die Geistlichkeit die beiden Hauptstützen 
der Throne seien, daß auch Jesus Christus ein Freund der Aristokratie 
gewesen und deßhalb aus dem Stamme Davids entsprungen sei. 
„ Der interimistische Vertreter des deutschen Reiches am päpstlichen 
Hofe, Legationssekretär Lieutenant Stumm, erhält als Antwort auf die 
päpstliche Allocution von Berlin aus den Befehl, in Urlaub zu gehen, 
zeigt dieß dem Cardinal-Staatssekretär an und verläßt Rom noch am 
gleichen Tage. Das deutsche Reich bleibt vorläufig am päpstl. Hofe 
unvertreten. 
30
        <pb n="470" />
        6. Die Schweiz. 
16. Jan. Nationalrath: Fortsetzung der Berathung der Revision der Bun- 
desverfassung: der Initiativ-Antrag des Gr. Rathes von Genf, die 
Bundesrevisionsberathung einzustellen, bis das Volk abgestimmt habe, 
ob es eine Revision überhaupt wolle oder nicht, wird mit 48 gegen 
24 Stimmen verworfen. 
3. Febr. (Genf.) Gr. Rath: beschließt ein Gesetz betr. Regelung, resp. 
24. 
Beschränkung der kath. Corporationen und Congregationen (s. 29. Juni). 
„ Nationalrath: beendigt die zweite Berathung der Revision der Bun- 
desverfassung. 
1. März. Nationalrath und Ständerath: beschließen, daß die Volksabstim- 
mung über die revidirte Bundesverfassung in globo und nicht nach 
einzelnen Abschnitten erfolgen solle. 
„ Bundesrath Dubs (Zürich), nach dessen Anschauungen die von beiden 
Räthen beschlossene Revision der Bundesverfassung dem Föderalismus, 
als dem Fundament und Ausgangspunkt der Eidgenossenschaft, zu nahe 
tritt, fordert von der Bundesverfammlung seine Entlassung als Mit- 
glied des Bundesraths. 
„ National= und Ständerath: gleichen die noch zwischen ihnen ob- 
waltenden Differenzen über die Revision der Bundesverfassung aus; 
der Nationalrath nimmt die modificirte Revision der Bundesverfassung 
als Ganzes mit 78 gegen 36, der Ständerath mit 23 gegen 18 Stim- 
men an. Schluß der Session der Bundesversammlung. 
14. April. (Zürich.) Das Volk verwirft in allgemeiner Abstimmung das 
vom Kantonsrath ihm vorgelegte allgemeine Unterrichtsgesetz mit großer 
Mehrheit. Die demokratische Regierung erleidet damit eine schwere 
Niederlage. Dennoch beschließt die herrschende demokratische Partei, 
eine Fusion mit der liberalen Opposition abzulehnen und für die am 
12. Mai stattfindende Erneuerungswahl der gesammten Regierung die 
sämmtlichen bisherigen Mitglieder derselben wieder als Candidaten auf- 
zustellen.
        <pb n="471" />
        Die Schweiz. 467 
Der Kantonsrath hatte das neue Gesetz über das gesammte öffentliche Un- 
terrichtswesen drei Wochen lang sehr sorgfältig berathen, manche demokratische 
Forderung wurde dabei fallen gelassen und schließlich der Entwurf mit großer 
Mehrheit gegen eine Minderheit von bloß etwa 20 Stimmen Lenehmigt. 
Neben einigen sehr zweifelhaften Punkten bezeichnete der Entwurf im Ganzen 
einen großen Fortschritt. Die Elementarschule sollte wesentlich verbessert und 
durch eine für obligatorisch erklärte Fortbildungsschule ergänzt werden, die 
Secundar-(Mittel-) Schule eine Ausbildung in Anzahl und Lehrplan der An- 
stalten erfahren und allgemein auch den Aermsten zugänglich gemacht, die 
Volksschullehrer besser dotirt werden. Man hegte im Kantonsrath die feste 
Ueberzeugung, das Schulgesetz würde vom Volke angenommen werden, und 
hatte Zweifel nur in Betreff zweier Bestimmungen: einmal, ob das Volk nicht 
Anstoß nehmen würde an der Erstreckung der Elementarschulpflichtigkeit vom 
zwölften bis auf das vierzehnte Lebensjahr; sodann, ob die Bestimmung An- 
klang finden würde, daß alle Elementarlehrer an der Universität, statt wie 
bisher im Schullehrerseminar, ausgebildet werden sollten. Ueber diese beiden 
Punkte sollte deßhalb Separatabstimmung erfolgen. Sollten sic oder einer 
von ihnen vom Volke verworfen, das Gesetz im übrigen angenommen werden, 
so würde der Entwurf von dem Kantonsrath in dem betreffenden Punkte ent- 
sprechend umgearbeitet und dann publicirt worden sein. Die zahlreiche kanto- 
nale Presse befürwortete das Gesetz im Ganzen ohne Unterschied der Parteien. 
Am Tage der Volksabstimmung erscheinen über 80 Prozent der Stimmberech- 
tigten. Von diesen verwerfen die Verlängerung der Alltagsschulzeit 41,500 
gegen 13,670 Annehmende, die Universitätsbildung der Volksschullehrer 43,280 
gegen 13, 000, das ganze Unterrichtsgesetz aber (auch ohne jene beiden Punkte) 
wird vom Volke mit 39,000 gegen 16,000 Stimmen verworsen. 
20. April. Der Bundesrath erläßt eine Proklamation, in der er dem 
Schweizervolke die rev. Bundesverfassung für die auf den 12. Mai 
angesetzte allgemeine Abstimmung warm empfiehlt. 
Eine vergleichende Uebersicht des Revisions = Entwurfs mit der bisherigen 
Bundesverfassung von 1848 ergibt folgendes: 
An der Eintheilung der Materien in „allgemeine Bestimmungen", „Bun- 
desbehörden", „Revision der Verfassung“ und „Uebergangs-Bestimmungen“ 
wurde im neuen Entwurf nichts geändert. In den ersten Abschnitt „allgemeine 
Bestimmungen“, der etwa zwei Drittheile des Ganzen einnimmt, fallen sämmt- 
liche wesentliche Abänderungen, mit Ausnahme der Bestimmungen über die 
erweiterten Volksrechte und das Bundesgericht. Ganz unverändert blieben die 
§§ 1—11, 13—17. Nach diesen bilden „die vereinigten Völkerschaften der 
22 souveränen Kantone in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossen- 
schaft“ [S 11, und ist der Zweck des Bundes die Behauptung der Unabhän- 
gigkeit nach außen, der Schutz der Ordnung, der Freiheit und der Rechte der 
Eidgenossen und die Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt [§ 21. „Die 
Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesver- 
fassung beschränkt isi“ [§ 3|1. „Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. 
Es gibt keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Ortes, der Geburt, 
der Familie oder Personen“ [§# 41. Der Bund gewährleistet den Kantonen 
Gebiet, Verfassung, Freiheit und Rechte des Volkes, sowie vie Rechte, welche 
dieses seinen Behörden Überiragen hat [N 51. Die Kantone müssen für ihre 
Verfassung die Garantie des Bundes nachsuchen, der dieselbe unsofern ertheilt, 
als sie nichts gegen die Bundesverfassung enthalten, „die Ausübung der po- 
litischen Rechte nach republikonischen — repräsentativen oder demokratischen — 
Formen sichern", und als „sie vom Volk angenommen worden sind und re- 
vidirt werden können, wenn die absolute Mehrheit der Bürger es verlangt" 
[§ 61. Besondere Verträge politischen Inhalts zwischen den Kantonen sind 
untersagt; gestattet dagegen „Verkommnisse“ Über Gegenstände der Gesetzgebung, 
30“
        <pb n="472" />
        468 
Die Schweiz. 
des Gerichtswesens und der Verwaltung [§ 71. Der Bund allein darf Krieg 
erklären, Frieden schließen, Bündnisse und Staatsverträge mit dem Auslande 
eingehen [§S 81. Ausnahmsweise dürfen die Kantone über Gegenstände der 
Staatswirthschaft, des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Aus- 
lande Verträge abschließen [§ 91. Der amtliche Verkehr mit letzierem ge- 
schieht allein durch den Bundesrath [/T 101|. Militärkapitulationen sind unter- 
sagt [§ 111. — Zu 9 12, der den Mitgliedern der Bundesbehörden und den 
eidgenössischen Beamten jeder Kategorie die Annahme von Pensionen, Gehalten, 
Titeln, Geschenken oder Orden untersagt, wurde hinzugefügt: daß im schwei- 
zerischen Heere weder Orden getragen, noch vom Auslande verliehene Titel 
geltend gemacht werden dürfen, und daß das Annehmen solcher Auszeichnungen 
Offizieren und Soldaten untersagt sei [S 121. Unverändert blieben dann 
wieder die Bestimmungen, daß der Bund keine stehenden Truppen und kein 
Kanton deren mehr als 300 Mann halten dürfe (§ 131; daß bei interkanto- 
nalen Streitigkeiten keine Selbstgehilfe gestattet, sondern die Entscheidung des 
Bundes anzurufen sei [§ 141. Droht einem Kanton vom Auslande plötzlich 
Gefahr, so soll er andere Kantone zur Hilfe mahnen, unter gleichzeitiger An- 
zeige an die Bundesbehörden und unvorgreiflich den späteren Verfügungen 
dieser letzteren /§ 15]. Bei gestörter Ordnung im Innern oder wenn von 
einem andern Kanton Gefahr droht, hat der bedrohte Kanton dem Bundes- 
rathe Kenntniß zu geben, der das Erforderliche verfügen wird. Ist die Kan- 
tonsregierung außer Stande, Hilfe anzusprechen, so kann, und wenn die Sicher- 
heit der Schweiz dabei gefährdet wird, so soll die Bundesbehörde von sich 
aus einschreiten [§ 161. — Die drei folgenden Artikel betreffen die Miliz- 
verfassung. Die alte Verfassung bestimmt, daß „jeder Schweizer wehr- 
pflichtig“ sei (#&amp; 181; die neue fügte hier den humanen Zusatz bei: „Wehr- 
männer, die in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren 
oder dauernden Schaden an ihrer Gesundheit erleiden, haben für sich oder ihre 
Familien, im Falle des Bedürfnisses, Anspruch auf Unterstützung des Bundes.“ 
Der alte &amp; 19 bestimmt, daß das Bundesheer, aus den Contingenten der 
Kantone gebildet, aus dem „Auszug", wozu jeder Kanton auf 100 Seelen 
3 Mann zu stellen habe, und aus der Reserve bestehe, deren Bestand die 
Hälfte des Auszugs beträgt; daß ferner in Zeiten der Gefahr der Bund auch 
Über die Landwehr der Kantone verfügen könne. Die neue Verfassung schaffte 
dagegen das Contingentsystem ab und ließ das Bundesheer aus der „gesamm- 
ten dienstpflichtigen Mannschaft“ bestehen, die Kantone jedoch über die Wehr- 
kraft ihres Gebietes unter Vorbehalt allfälliger Anordnungen des Bundes ver- 
fügen. Bei dem Contingentsystem waren besondere Bestimmungen nöthig zur 
Erzielung der Gleichmäßigkeit und Dienstfähigkeit. Danach sollte ein Bundes- 
gesetz die Organisation des Heeres feststellen und der Bund den Unterricht des 
Genie's, der Artillerie und Cavallerie, die Bildung der Instruktoren und den 
höhern Unterricht für alle Waffen, sowie die Lieferung eines Theiles des 
Kriegsmaterials übernehmen. Auch sollte die Centralisation des Militärunter- 
richts nöthigen Falls durch die Bundesgesetzgebung weiter entwickelt werden 
können. Endlich überwacht der Bund den Unterricht der Infanterie und der 
Scharsschützen, sowie den Bau und Unterhalt des Kriegszeuges, und die Mi- 
litärverordnungen unterliegen der Genehmigung des Bundes /§ 20. Diesen 
Bestimmungen gegenüber ließ nun zwar der neue Entwurf die taktischen Ein- 
heiten aus der Mannschaft desselben Kantons bestehen, jedoch mit der Ein- 
schränkung: „soweit nicht militärische Gründe entgegenstehen“: dagegen üÜber- 
band derselbe die Kosten des Unterrichts, der Bewaffnung, Bekleidung und 
Ausrüstung des Bundesheeres dem Bunde, ließ als Gegenleistung das Kriegs- 
material der Kantone auf jenen Übergehen und berechtigte denselben, deren 
Waffenplätze und Militärgebäude zur Benützung oder als Eigenthum zu über- 
nehmen. Auch die Bestimmung, daß die Ausführung des Militärgesetzes in 
den Kantonen durch deren Behörden in den Grenzen der Bundezgesetze (also
        <pb n="473" />
        Die Schweit. 469 
nicht durch Bundesbeamte) zu geschehen habe, war eine Anerkennung der Au- 
tonomie der Kantone 8 20]. Dem §&amp; 21, der den Bund berechtigt, auf seine 
Kosten öffentliche Werke zu errichten oder zu unterstützen, sowie die Er- 
richtung solcher im militärischen Interesse zu untersagen, wurden die neueren 
§5 22 und 23 hinzugefügt: „Der Bund hat das Recht der Oberaufsicht Über 
die Wasserbau= und Forstpolizei im Hochgebirge. Er wird die Correktion und 
Verbauung der Wildwasser und die Aufforstung ihrer Ouellengebiete unter- 
stützen und die nöthigen schützenden Bestimmungen zur Erhaltung dieser Werke 
und der schon vorhandenen Waldungen aufstellen“ [§ 22 neul. „Der Bund 
ist befugt, gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der für die Land= und Forst- 
wirthschaft nützlichen Vögel, sowie Über die Ausübung der Fischerei und Jagd, 
namentlich zur Erhaltung des Hochwildes zu treffen [§8 23, und in dem eben- 
falls neuen 6 24 ward die Gesetzgebung über den Bau und Betrieb der Eisen- 
bahnen, die zur Zeit der alten Verfassung noch nicht existirten, zur „Bundes- 
sache" gemacht. In § 22 alt 125 neus, der den Bund zur Errichtung einer 
Universität und einer polytechnischen Schule berechtigt, ward auch diejenige 
anderer höherer Unterrichtsanstalten vorgesehen, und wurden die beiden neuen 
Bestimmungen hinzugefügt: „Die Kantone sorgen für obligatorischen und un- 
entgeltlichen Elementarunterricht. Der Bund kann Über das Minimum der An- 
sorderung an die Primärschulen gesetzliche Bestimmungen erlassen.“ Im Zoll- 
wesen wurden erhebliche Veränderungen insofern gemacht, als die den Kan- 
tonen bisher bezahlten Entschädigungen für den durch die alte Verfassung 
vorgesehenen und seither vollzogenen Loskauf der Zölle, Weg= und Brücken- 
gelder, Kaufhaus= u. a. dgl. Gebühren, sowie die denselben aus dem Ertrag 
der eidgenössischen Eingangs-, Durchgangs= und Ausgangszölle geleisteten Ver- 
gütungen von 4 Batzen auf den Kopf der Bevölkerung [(§ 26 alt] gestrichen 
wurden (§ 28 neul, und der den Kantonen (Ohmgeld) und einzelnen Gemein- 
den (Octroi) zugestandenen Berechtigung, Eingangsgebühren auf Wein und 
andere geistige Getränke zu erheben [§ 32 altl, eine Frist von 20 Jahren 
gestellt ward, nach deren Ablauf dieselben ohne Entschädigung wegzufallen ha- 
ben [§ 33 neufl. Sodann wurde den vier Kantonen Uri, Graubünden, Tessin 
und Wallis „mit Rücksicht auf ihre internationalen Alpenstraßen“ eine jähr- 
liche Entschädigung von je 70,000, 200,000, 200,000 und 50,000 Franken, 
und Uri und Tessin für Besorgung des Schneebruchs auf dem St. Gotthard 
eine solche von zusammen 40,000 Fr. bestimmt [/F 28 neul. In 8 29 neu 
wurde die Freiheit des Handels und der Gewerbe gewährleistet unter den 
meisten bisherigen Vorbehalten, und in dem neuen 8 30 den Kantonen „an- 
heimgestellt, die Ausübung der wissenschaftlichen Berufsarten von einem Aus- 
weise der Befähigung abhängig zu machen“", dagegen dem Bunde vorbehalten, 
edaflr zu sorgen, daß solche Ausweise für die ganze Schweiz giltig erworben 
werden können“. Der ebenfalls neue &amp; 31 untersagt die Errichtung von Spiel- 
banken, setzt zur Schließung der bestehenden eine Frist von 5 Jahren, erklärt 
die seit 1871 ertheilten Concessionen für ungiltig und befugt den Bund be- 
züglich der Lotterien zu „geeigneten Maßnahmen". Hieran schließt sich die 
ebenfalls neue Befugniß des Bundes: „zum Schutze der Arbeiter gegen Ge- 
sundheit und Sicherheit gefährdenden Gewerbebetrieb einheitliche Bestimmungen 
aufzustellen und die Verwendung von Kindern in den Fabriken gesetzlich zu 
regeln.“ Auch der Geschäftsbetrieb von Auswanderungs-Agenturen und Privat- 
unternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens wird der „Aussicht und 
Gesetzgebung des Bundes" unterstellt (&amp; 32 neul. Das seit 1848 den Kan- 
tonen abgenommene Postregal, für welches jene bisher eine entsprechende Ent- 
schädigung bezogen ([§ 33 altl, sowie das seither erst aufgekommene Tele- 
graphenwesen werden in § 34 neu zur Bundessache erklärt, die Entschädigung 
wird gestrichen und der Ertrag derselben der Bundeskasse zugewiesen. Die 
Oberaussicht über Straßen und Brücken, „an deren Erhaltung die Eidgenossen- 
schaft ein Interesse hat“, verblieb dem Bunde; Münz-Regal und Prägung,
        <pb n="474" />
        470 
Die Schweiz. 
sowie allfällige Tarifirung fremden Geldes ebenfalls [8 36 alt, § 37 neul. 
In einem neu eingeschalteten Paragraphen erhielt der Bund das Recht, ge- 
setzliche Vorschriften über Ausgebung und Einlösung von Banknoten aufzu- 
stellen (§ 38 neul. Die Bestimmung über die Bestreitung der Ausgaben des 
Bundes erlitten insofern eine Veränderung, als an die Stelle der „Zinsen des 
eidgenössischen Kriegsfonds“ der „Ertrag des Bundesvermögens“ (dos 1848 
noch nicht existirte) gesetzt ward, und der „Ertrag der Militärpflicht-Ersatzsteuer" 
zu den sonstigen Einnahmen aus den Zöllen [S§S 23. 24 alt] u. s. w. hinzu- 
kam /&amp; 39 alt, §&amp; 41 neul. Die 88 42 u. 43 alt (42—47 neuj] behandeln 
das Niederlassungswesen. Nach beiden Verfassungen ist jeder Kantons- 
bürger als solcher auch Schweizer-Bürger. Nach der alten Verfassung kann 
der Niedergelassene in eidgenössischen und in kantonalen Angelegenheiten die 
politischen Rechte in seinem Wohnsitz-Kanton nur unter den nänmlichen Be- 
dingungen ausüben, wie die Bürger dieses Kantons, in kantonalen aber erst 
nach einem längeren Aufenthalt, dessen Dauer durch die kantonale Gesetzgebung 
bestimmt wird, jedoch nicht über zwei Jahre ausgedehnt werden darf. Nach 
der neuen Verfassung dagegen „genießt derselbe an seinem Wohnsig alle Rechte 
der Kantons= und der Gemeinde-Bürger, mit alleiniger Ausnahme des Mit- 
antheils an den Bürger= und Corporationsgütern", und in kantonalen wie 
Gemeinde-Angelegenheiten erwirbt er das Stimmrecht schon nach drei Monaten 
[§S 42 alt und neul. Nach beiden Verfassungen darf ferner kein Kanton Je- 
manden des Bürgerrechts für verlustig erklären, und die neue verbietet außer- 
dem auch die alte Verbannung, und während die alte Verfassung die Erthei- 
lung des Kantonsbürgerrechis an Ausländer an die vorangegangene Entlassung 
aus dem früheren Staatsverbande bindet, Überweist die neue diese und ähn- 
liche Bestimmungen der Bundeßsgesetzgebung [#K 43 alt und neus. Das Recht 
der freien Niederlassung, das in der alten Verfassung an den Besitz eines Hei- 
mathscheines, eines Leumundszeugnisses und einer Bescheinigung über Besitz 
bürgerlicher Rechte und Ehre gebunden ist (§ 41 alt], wird in der neuen bloß 
von dem „Besitz eines Heimathscheines oder einer andern gleichbedeutenden Aus- 
weisschrift“ abhängig gemacht und kann ausnahmsweise denen verweigert wer- 
den, die entweder durch strafgerichtliches Urtheil ihrer bürgerlichen Rechte und 
Ehren verlustig gegangen, oder dauernd der öffentlichen Wohlthätigkeit zur 
Last fallen und von ihrer Heimathgemeinde keine angemessene Unterstltzung 
empfangen. Während der alte § 41 nur bestimmt, daß den Niedergelassenen 
anderer Kantone keine größeren Leistungen an die Gemeindelasten auferlegt 
werden dürfen, als den Niedergelassenen des eigenen Kantons, besagt der neue 
§ 44; die Gemeinde dürfe ihn „nicht anders besteuern ols den Ortsbürger“, 
was für viele Kantone, deren Gemeinden die Niedergekossenen aus dem eigencn 
Kanton schwer belasten und daher auch die aus anderen Kantonen gleich be- 
handeln dürfen, eine wesentliche Veränderung zu Gunsten der freien Nieder- 
lassung nach sich gezogen hätte. § 45 (neu) stellt die Niedergelassenen in Be- 
ziehung auf civilrechtliche Verhältnisse „in der Regel unter das Recht und die 
Gesetzgebung des Wohnsitzes“ und überträgt „die Anwendung dieses Grund- 
satzes, sowie die erforderlichen Bestimmungen gegen Doppelbesteuerung der 
Bundesgesetzgebung“. Auch „der Unterschied zwischen Niederlassung und Auf- 
enthalt"“ und die „näheren Vorschriften über die politischen und bürgerlichen 
Rechte der Aufenthalter“ wird jener vorbehalten [#46 neul, und dieselbe hat 
Bestimmungen zu treffen über die „Kosten der Verpflegung und Beerdigung 
armer Angehöriger eines Kantons, welche in einem andern Kanton krank wer- 
den oder sterben (# 47 neul. Während die alte Verfassung Über Glaubens- 
und Gewissensfreiheit schweigt und die Cultusfreiheit nur den „aner- 
kannten christlichen Confessionen“ gewährleistet, proklamirt die neue die Unver- 
letzlichkeit der Glaubens= und Gewissensfreiheit, und bestimmt ausdrücklich: 
„Niemand darf in der Ausübung der bürgerlichen oder politischen Rechte um 
der Glaubensansichten willen beschränkt, oder zur Vornahme einer religibsen
        <pb n="475" />
        Die Schweij. 471 
Handlung angehalten, oder wegen Unterlassung einer solchen mit Strafen be- 
legt werden. Niemand ist gehalten, Steuern zu bezahlen, welche speciell für 
eigentliche Cultuszwecke einer Confession oder Religionsgenossenschaft, der er 
nicht angehört, aufgelegt werden;“" aber: „die Glaubensansichten entbinden nicht 
von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten“ [§ 48 neu). Die Cultusfreiheit 
wird [8 49 neu] „innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und öffentlichen 
Ordnung gewährleistet", und den (§ 44 alt] den Kantonen und dem Bunde 
vorbehaltenen Maßnahmen für Handhabung der letztern, sowie des Friedens 
unter den Confessionen, werden auch solche „gegen Eingriffe kirchlicher Behör- 
den in die Rechte der Bürger und des Staates“ beigefügt. Auch das Recht 
zur Ehe, worüber die alte Verfassung nichts enthält, und welches in vielen 
Kantonen durch eine Menge engherziger Bestimmungen beschränkt und dessen 
Erlangung von manchen Gemeinden geradezu zu einer schnöden Finanzquelle 
ausgebeutet wird, stellt der neue Entwurf „unter den Schutz des Bundes“, 
untersagt dessen „Beschränkungen aus kirchlichen oder 5konomischen Rücksichten, 
oder wegen bisherigen Verhaltens, oder aus anderen polizeilichen Gründen“, 
erkennt die in einem Kanton oder im Auslande giltig abgeschlossene Ehe im 
ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Ehe an, läßt die vorehelich gebornen 
Kinder durch die nachfolgende Ehe der Eltern legitimirt werden, und verbietet 
jede Erhebung von Braut-Einzugsgebühren oder ähnlichen Abgaben (&amp; 50 neufj. 
— Die §§5 45—48 der alten Verfassung, welche die Preßfreiheit § 45|, das 
Vereinsrecht [§ 46, das Petitionsrecht [83 471 und die Gleichheit der Bürger 
vor dem Gesetz (S 48] gewährleisten, blieben unverändert als § 51—54 neu. 
Neu ist dagegen der die Rechtseinheit der Schweiz anstrebende &amp; 55, der die 
„Gesetzgebung über das Civilrecht, mit Inbegriff des Verfahrens“, zur „Bun- 
dessache erklärt und den Bund berechtigt, „seine Gesetzgebung auch auf das 
Strafrecht und den Prozeß auszudehnen“", dagegen „die Rechtsprechung mit 
Vorbehalt der dem Bundesgericht eingeräumten Competenzen“ den Kantonen 
beläßt. Die alten §# 49—52, nach welchen rechtskräftige Urtheile in der 
ganzen Schweiz vollzogen werden können, der aufrecht stehende schweizerische 
Schuldner vor dem Richter seines Wohnortes gesucht werden muß, und daher 
für Forderungen auf sein Vermögen außer dem Kanton seines Wohnsitzes kein 
Arrest gelegt werden kann, alle Zugs= und Abzugsrechte im Innern der Schweiz 
untersagt sind [8 51 alt], gegen auswärtige Staaten Gegenrecht vorbehalten, 
Freizugigkeit gestattet wird [IS 52 altl, endlich Niemand seinem verfassungs- 
mäßigen Gerichtsstand entzogen werden darf und daher keine Ausnahmsgerichte 
eingeführt werden dürfen [(§ 53 alt], blieben unverändert, nur wurde dem 
K 50 die Abschaffung der Schuldhaft [/§ 57 neu]l und dem &amp; 53 die wichtige 
Bestimmung hinzugefügt: „Niemand kann angehalten werden, sich in Ehe- 
Angelegenheiten einer geistlichen Gerichtsbarkeit zu unterziehen“ [§ 60 neul. 
Während die alte Verfassung die Todesstrafe nur für „politische Vergehen“ 
untersagt, ward dieselbe in der neuen, mit alleinigem Vorbehalt des Militär- 
Strafgesetzes, gänzlich abgeschafft, und in einem besondern Zusatze auch die 
Körperstrafe untersagt [S 61 neul. Die in den §§ 55—57 (alt) enthaltenen 
Bestimmungen über die Auslieferung Angeklagter von Kanton zu Kanton, 
lber die Heimathlosen und die Ausweisung Fremder, welche die Sicherheit der 
Schweiz gefährden, blieben alz 835 62—64 neu] unverändert. — Dem viel- 
genannten Jefuiten-Artikel (§8 58 alt]: „Der Orden der Jesuiten und 
und die ihm affiliirten Gesellschaften dürfen in keinem Theil der Schweiz Auf- 
nahme finden", ward die verschärfende Bestimmung hinzugefügt: „und es ist 
ihren Gliedern jede Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt“" (F 65 
neu). Unmittelbar hieran schließt sich die neue Bestimmung; „Dem Bunde 
steht die Gesetzgebung Über die gegen gemeingefährliche Epidemien und Vieh- 
seuchen zu treffenden gesundheitspolizeilichen Verfügungen zu [(§ 66 neus. Hier- 
mit schließt der erste, die „allgemeinen Bestimmungen“ enthaltende Abschnitt 
der Verfassung.
        <pb n="476" />
        472 
Die Schweitz. 
Die Bundesbehörden, deren Organisation der zweile Abschnitt ent- 
hält, zerfallen bekanntlich in die von den beiden „eidgenössischen Räthen“, dem 
National= und dem Ständerath gebildete gesetzgebende, „die oberste Gewalt des 
Bundes ausübende“ Bundesversammlung, den vollziehenden Bundesrath, die 
Bundeskanzlei und das Bundesgericht. Wir beschränken uns hier, das meiste 
als bekannt voraussetzend, auf die Erwähnung des zur Gesammtüübersicht un- 
bedingt Nothwendigen, und können dieß um so eher, als der neue Entwurf 
nur in wenigen Punkten von der alten Verfassung abweicht. Gleich der erste 
Artikel [#C 60 alt, 67 neu] mußte wegen der später zu erwähnenden neuen 
Volksrechte modificirt werden. „Die oberste Gewalt des Bundes“ ward nach 
dem neuen Entwurf nämlich nicht mehr unbedingt, sondern „unter Vorbehalt 
der Rechte des Volkes und der Kantone durch die Bundesversammlung aus- 
geübt“. Die Zusammensetzung des Nationalrathes („ie ein Abgeordneter des 
schweizerischen Volkes“ auf 20,000 Seelen und für jeden Kanton oder Halb- 
kanton wenigstens einer) und des Ständerathes (ie zwei Abgeordnete für den 
Kanton und je einen für den Halbkanton), der Wahlmodus (direkte Volks- 
wahlen in eidgenössischen Wahlkreisen beim Nationalrath) blicben unverändert, 
ebenso beim Ständerath die Wahlen durch die oberste Kantonsbehörde oder 
durch das Volk des Kantons [§# 61, 62 alt, 68, 69 neu; 69 alt, 76 neufj. 
Unwesentlich verändert ward die (mit dem 20. Lebensjahr anhebende) Stimm- 
berechtigung insofern, als gegenüber der bisherigen Competenz der Kantone 
einheitliche Bundesvorschriften in Aussicht genommen wurden (§ 63 alt, 70 
neul, während die Wahlfähigkeit (passive) auch auf die Bürger geistlichen 
Standes ausgedehnt ward [(/S 64 alt, 71 neul. Unverändert blieb das drei- 
jährige Mandat der Mitglieder des Nationalraths und die jeweilige Gesammt- 
erneuerung desselben [§ 65 alt, 72 neu], sowie der Grundsatz der Diäten 
1§ 68 alt, 75 neul. Die Befugnisse der Bundesversammlung, welche alles 
umfassen, was in die Competenz des Bundes gehört und nicht einer andern 
Bundesbehörde zufällt, wurden nur durch die neuen Volksrechte und die er- 
weiterte Competenz des Bundesgerichts beschränkt. Unverändert blieb der Grund- 
satz der Entscheidung nach einfacher Mehrheit der Stimmenden in beiden Räthen 
[/§ 77 alt, 84 neuf); ebenso, daß für Gesetze und Beschlüsse die Zustimmung 
beider Räthe erforderlich sei (SI 78 alt, 85 neul, daß beide Räthe ohne In- 
struktion stimmen [§S 79 alt, 86 neul, und daß „bei Ausübung des Begna- 
digungsrechtes und für Entscheidung von Competenzstreitigkeiten zwischen Bun- 
desbehörden sich beide Räthe unter Leitung des Nationalraths-Präsidenten zu 
gemeinschaftlicher Verhandlung vereinigen, so daß die absolute Mehrheit der 
stimmenden Mitglieder beider Räthe entscheidet“ [8 80 alt, 87 neu]. Hier 
sind nur die Artikel Über die sog. erweiterten Volksrechte, Referendums- 
und Initiativrecht, eingefügt. Dieselben lauten: „Bundesgesctze, sowie 
Bundesbeschllisse, die nicht dringlicher Natur sind, sollen dem Volke zur An- 
nahme oder Verwerfung vorgelegt werden, wenn es von 50,000 slimmberech- 
tigten Schweizer-Bürgern oder von 5 Kantonen verlangt wird“ 85 neul. 
Dieß ist das sog. „fakultative Referendum". „Wenn 50,000 stimmberechtigte 
Bürger oder 5 Kantone die Abänderung oder Aufhebung eines bestehenden 
Bundesgesetzes, oder eines Bundesbeschlusses, oder über eine bestimmte Materie 
die Erlassung eines neuen Bundesgesetzes oder Bundesbeschlusses anbegehren, 
und diesem Begehren nicht vertragsrechtliche Verpflichtungen des Bundes ent- 
gegenstehen, so haben die beiden Näthe, wenn sie dem Begehren zustimmen, 
den einschlägigen neuen Gesetz= oder Beschluß-Vorschlag zu vereinbaren und 
dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Stimmen nicht beide 
Räthe dem Begehren zu, so ist dasselbe der Abstimmung des Volkes zu unter- 
stellen, und wenn die Mehrheit der stimmenden Bürger dafür sich ausspricht, 
so haben die Näthe einen entsprechenden Gesetz= oder Beschluß-Vorschlag aufzu- 
stellen und dem Volke zuk Annahme oder Verwerfung vorzulegen (§ 89 neul. 
Dieß ist die sogen. „Initiative“", Die Bundesgesetzgebung wird bezüglich der
        <pb n="477" />
        Die Schmweij. 473 
Formen und Fristen dem Volksbegehren und der Volksabstimmung das Er- 
forderliche feststellen“ (§ 90 neuf. Von den Bestimmungen über den Bundes- 
rath [S 83—92 alt, 92—101 neu!], „die oberste vollziehende und leitende 
Behörde der Eidgenossenschaft“, die aus sieben, von der Bundesversammlung 
aus allen in den Nationalrath wählbaren Schweizer-Bürgern auf drei Jahre 
ernannten Mitgliedern besteht [S 83, 84 alt, 92, 93 neul, erwähnen wir des 
weiteren nur, daß nicht mehr als ein Mitglicd aus dem nämlichen Kanton 
gewählt werden darf, daß nach jeder Gesammterneuerung des Nationalraths 
auch eine solche des Vundesraths stattfindet, daß den Vorsitz der „Bundes- 
Präsident“ führt, welcher von den vereinigten Räthen aus den Bundesraths- 
mitgliedern für die Dauer eines Jahres gewählt wird, und für das nächst- 
folgende Jahr weder als Präsident noch als Vicepräsident wählbar ist (§S 86 
alt, 95 neul. Die Befugnisse des Bundesraths [§ 90 alt, 99 neul, die wir 
als bekannt oder aus seiner Stellung als oberste vollziehende und leitende Be- 
hörde sich ergebend nicht näher aufzählen, blieben im neuen Entwurf unver- 
öndert, sofern sie nicht durch die erweiterten Competenzen des Bundesgerichts 
[(§ 110 neuj modificirt wurden. „Unter der besondern Aussicht des Bundes- 
raths steht die Bundeskanzlei“, welcher ein Kanzler vorsteht, der mit seinem 
Stellvertreter auf drei Jahre von der Bundesversammkung gleichzeitig mit 
dem Bundesrath gewählt wird [(§S 93 alt, 102 neul. Das Bundesgericht, 
gewählt von der Bundesversammlung und „aufgestellt zur Uebung der Rechts- 
pflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt“ [§ 94 alt, 103 neul, 
blieb bezüglich seiner Organisation, seiner Abtheilungen, der Zahl seiner Mit- 
glieder und Ersatzmänner, deren Amtsdauer und Besoldung, was alles in der 
alten Verfassung normirt ist, in dem neuen Entwurf der Gesetzgebung vor- 
behalten. Neu ist die Bestimmung, daß bei dessen Wahl „darauf Bedacht ge- 
nommen werden soll, daß alle drei Nationalsprachen vertrelen seien“ (/S 104 
neul. Während dasselbe nach der alten Verfassung als Civilgericht über nicht- 
staatliche Streitigkeiten zwischen den Kantonen unter sich und zwischen dem 
Bund und einem Kanton nur „nach Ueberweisung durch den Bundesrath“ ur- 
theilen konnte [S 101 altl, fällt diese Beschränkung in der neuen weg [(§ 107 
neul. Ferner wurde demselben die Competenz über Streitigkeiten nicht nur 
wie bisher zwischen dem Bund und Corporationen oder Privaten, sondern 
auch zwischen den Kantonen und Corporationen und Privaten eingeräumt, 
„wenn der Gegenstand von einer durch das Gesetz zu bestimmenden Bedeutung 
ist, und eine Partei es verlangt“. Ebenso die Competenz „Über Anstände be- 
treffend Heimathlosigkeit und über Bürgerrechtsstreitigkeiten zwischen Gemein- 
den verschiedener Kantonen“ zu urtheilen [daselbst!. Die Bestimmungen, nach 
welchen das Bundesgericht in Straffällen über Hochverrath, Aufruhr und 
Gewaltthat gegen die Bundesbehörden, über Verbrechen und Vergehen gegen 
das Völkerrecht, über politische Vergehen, die eine bewaffnete Bundesinterven- 
tion in ihren Ursachen oder Folgen bedingen, sowie wenn von einer Bundes- 
behörde ihre Beamten demselben zur strafrechtlichen Verurtheilung überwiesen 
werden [§ 104 alt, 109 neul, blieben unverändert; dagegen wurden die im 
alten 8 105 aufgestellten Competenzen des Gerichts, wonach dasselbe Über Ver- 
letzung der durch die Bundesversammlung gewährleisteten Rechte — auf Klage 
jener letzteren — urtheilt, im neuen &amp; 110 dahin näher bestimmt und er- 
weitert: daß das Bundesgericht ferner urtheile über Competenzconflicte zwischen 
Bundesbehörden einerseits und kantonalen Behörden andrerseits, über Streitig- 
keiten staatsrechtlicher Natur zwischen Kantonen, über Beschwerden betr. Ver- 
letzung verfassungsmäßiger Rechte der Bürger, sowie Über solche von Privaten 
wegen Verletzung von Concordaten und Staatsverträgen. Vorbehalten find 
die durch die Bundesgesetzgebung näher sestzustellenden Administrativstreitigkeiten. 
In allen diesen Fällen sind jedoch die von der Bundesversammlung erlassenen 
Gesetze und allgemein verbindlichen Beschlüsse, sowie die von ihr genehmigten 
Staatsverträge für das Bundesgericht maßgebend.“ Selbstverständlich blieb
        <pb n="478" />
        474 
Die Schweiz. 
der Gesetzgebung überlafsen, die Befugnisse festzustellen, die dem Gericht „nach 
Erlassung der im § 55 (neu) vorgesehenen eidgenössischen Gesetze behufs ein- 
heitlicher Anwendung derselben zu übertragen sind“ [A 111 neul. Die „ver- 
schiedenen Bestimmungen (sc. Über die Bundesbehörden) (§J 108—110 alt, 
112—114 neu)j betreffend den Sitz der Bundesbehörden (der Gesetzgebung zu- 
gewiesen), die drei Nationalspraochen des Bundes und die Verantwortlichkeit der 
eidgenössischen Beamten, blieben unverändert. · 
Den dritten Abschnitt, „die Revision der Bundesverfassung“, von welchem 
formell das Schicksal der letzten Revision abhieng, geben wir im alten, fort- 
bestehenden Wortlaut: „Die Bundesverfassung kann jederzeit revidirt werden“ 
111 alt, 115 neul. „Die Nevision geschieht auf dem Wege der Bundes- 
gesetzgebung“ [S 112 alt, 116 neul. „Wenn eine Abtheilung der Bundesver- 
sammlung die Revision beschließt, und die andere nicht zustimmt, oder wenn 
50,000 stimmberechtigte Schweizer-Bürger die Revision verlangen, so muß im 
einen wie im andern Fall die Frage: ob eine Revision stattfinden soll oder 
nicht, dem schweizerischen Volke zur Abstimmung vorgelegt werden. Sofern 
in einem dieser Fälle die Mehrheit der stimmenden Schweizer -Bürger über 
die Frage sich bejahend ausspricht, so sind beide Räthe neu zu wählen, um 
die Revision zur Hand zu nehmen" 18§ 113 alt, 117 neuf). „Die revidirte 
Bundesverfassung tritt in Kraft, wenn sie von der Mehrheit der stimmenden 
Schweizer-Bürger und von der Mehrheit der Kantone angenommen ist“ 114 
alt, 118 neul. Der neue Entwurf erhielt hier (§ 118 neu] den Zusatz: „Bei 
Ausmittlung der Mehrheit der Kantone wird die Stimme eines Halbkantons 
als halbe Stimme gezählt. Das Ergebniß der Volksabstimmung in jedem 
Kanton gilt als Standesstimme desselben.“ (Letzterer Modus wurde in den 
letzten Jahren von einer Reihe von Kantonen freiwillig eingeführt.) — Die 
„Uebergangsbestimmungen“ der alten Verfassung haben nur noch historischen 
Werth. Von denjenigen des neuen Entwurfs heben wir bloß die des § 1 
hervor, „daß denjenigen Kantonen, für welche die in den §§ 20 (Militär= 
organisation), 28 (Zollwesen) und 34 (Postentschädigungen) herbeigeführten 
Veränderungen im Gesammtergebniß eine fiscalische Einbuße zur Folge haben, 
diese Einbuße nicht auf einmal in ihrem vollen Umfang, sondern allmählich 
während einer Uebergangsperiode von einigen Jahren erwachse"“, diejenige des 
&amp;# 4: „Den Kantonen wird zur Einführung der Unentgeltlichkeit des öffent- 
lichen Primärunterrichts [§ 251 eine Frist von fünf Jahren eingeräumt"“, und 
endlich den § 5, wonach Personen von wissenschaftlicher Berufsart, „die von 
einem Kanton den Ausweis der Befähigung erlangt haben“, bis zum Erlaß 
der einschlägigen Bundesgesetze (§ 30] befugt sind, „ihren Beruf in der ganzen 
Eidgenossenschaft auszullben“. 
  
  
1. Mai. (Basel.) Conflict der Schweizer Centralbahn mit der franz. 
12. 
Ostbahngesellschaft. 
Die letztere will ihre durch den Verlust des Elsasses isolirte Eisenbahnstrecke 
Basel-St. Louis sammt ihrem Rechte an dem Centralbahnhofe in Basel nicht 
an die Centralbahn, sondern an die Jurabahngesellschaft abtreten, obgleich die 
Elsässer-Eisenbahn-Commission erklärt hat, daß sie nur mit der Centralbahn 
unterhandeln werde und diese eine Unterbrechung der Verbindung mit dem 
Elsaß unmöglich dulden kann und sich dabei auf die Concessionsbestimmungen 
stützt. Die Centralbahn muß schließlich von ihrem Hausrecht im Centralbahn- 
hof Gebrauch machen und wird dabei von der Baseler Regierung unterstützt. 
Der Gr. Rath von Basel aber billigt das Vorgehen der Negierung und er- 
klärt die Concession der franz. Ostbahn mit 92 gegen 8 Stimmen= für er- 
loschen. 
„ Allgemeine Volksabstimmung über die revidirte Bundesverfassung 
in globo. Dieselbe wird mit 261,096 gegen 255,585, also mit
        <pb n="479" />
        Die Schweiz.. 475 
einer Mehrheit von nur 5511 Stimmen verworsfen, wesentlich durch die 
Allianz der katholischen mit der französischen Schweiz. Das Abstim- 
mungsresultat ergibt ferner, daß die Revision auch in 13 (gegen 9) 
Kantonen von der Mehrheit der Stimmberechtigten verworfen worden ist. 
Das Resultat ist nach den Kantonen folgendes: Ja. Nein. 
Zürich (protest.) 49836 11463 
Bern (mit dem lath. vura) . ... 50730 22428 
Luzern (kath.h) 9439 17911 
Uri (lath) 153 4067 
Schwyz (kath) 1440 8980 
Obwalden (kath) 212 2870 
Nidwalden (kath) 306 2138 
Glarus (protest) 40297 1623 
Zug (kathh) 1333 3234 
Freiburg (khttl. 5227 20704 
Solothurn (kathh) 960610 5966 
Baselstadt (protest) 5419 1244 
Baselland (protest) 322387 1618 
Schaffhausen (protest) 6230 435 
Appenzell A.-N. (protest.) 29204 6375 
Appenzell J.-R. (kath.) ...... 497 2564 
St. Gallen (kath. und protest.) 22534 22505 
Graubünden (kath. und wrotest.) 88390 112606 
Nargau (kath. und protes.)- 24962 15289 
Thurgau (protest.) . ........17484 3467 
Tessin (kath.) 6 55875 6902 
Waadt (fraz)9h) 3J3318 51460 
Wallis (fraz.) J3005 19686 
Neuenburg (fraz.t) J7J7J960 9066 
Genf (fraz). 4441 7008 
255585 261096 
  
20. Mai. Versammlung der Führer der Revisionsfreunde in der Bundes- 
27. 
verfassungsfrage. Dieselben treten in Bern zusammen und beschließen, 
die Frage durchaus nicht fallen zu lassen, sondern so bald wie möglich 
wieder aufzunehmen. 
Da die Majorität für Verwerfung der Revision nur eine so kleine und die 
Alian der katholisch = ultramontanen Elemente mit der protestantischen franz. 
Schweiz eine durchaus unnatürliche, die leidenschaftliche Aufregung der letztern 
gegen die Revision und die angeblich germanisirend-centralistische Tendenz der 
deutschen Schweiz eine völlig grundlose sei, so betrachten die Revisionisten die 
Verwerfung keineswegs als eine definitive, wenn auch die Ueberzeugung sich 
Bahn bricht, daß auf einiges, was sie bei dieser Gelegenheit mit durchsetzen 
zu können hofften, verzichtet und die ganze Revision etwas anders angefaßt 
werden müsse. 
„ Auch die Führer der Revisionsgegner treten in Bern unter dem 
Vorsitze des gew. Bundesraths Dubs zusammen und beschließen, sich 
einer Wiederaufnahme der Revision im Princip nicht zu widersetzen, 
wohl aber den geeigneten Zeitpunkt dazu abzuwarten, dabei die föde- 
ralistischen Interessen zu wahren und die bestehende Allianz der Par- 
teien aufrecht zu halten. Gegen eine Wiederaufnahme der Revision 
sprechen nur Ruchonnet (Waadt) und Fazy (Genf).
        <pb n="480" />
        476 Die Schwelz. 
28. Mai. Zusammentritt der Bundesversammlung behufs Constatirung des 
Resultats der Volksabstimmung über die Revision der Bundesverfassung. 
Die Demission des Bundesraths Dubs wird acceptirt, doch mit 76 
gegen 57 Stimmen ohne die von dem Waadtländer Delarageaz gefor- 
derte Anerkennung seiner „eminenten Verdienste". 
29. „ National= und Ständerath genehmigen den Antrag des Bundes- 
raths, die revidirte Bundesverfassung als, sowohl durch die Mehrheit 
der stimmenden Schweizerbürger als durch die Mehrheit der Cantone, 
verworfen zu erklären. 
17. Juni. (Basel.) Der Gr. Rath beschließt mit 36 gegen 29 Stimmen 
die Abschaffung der Todesstrafe. 
29. „ (Genf.) Gr. Nath: vervollständigt mit 41 gegen 28 Stimmen 
durch einen Erlaß sein am 3. Februar d. J. beschlossenes Gesetz betr. 
die Stellung der religiösen Corporationen auf dem Gebiete des Kantons. 
Artikel 2 des letzteren gestattet den Fortbestand der von barmherzigen 
Schwestern gehaltenen Kleinkinderschulen in den Gemeinden, wo solche Anstalten 
nicht bereits von Gemeinde oder Cantons wegen bestehen oder noch eingerichtet 
werden. Den christlichen Schulbrüdern hingegen wird im Artikel 4 des Er- 
lasses die nachgesuchte Bewilligung für die Ertheilung von Schulunterricht 
verweigert und die Niederlassung dieser Corporation untersagt. In Folge 
dieser Maßnahmen wurden die schulleitenden Schwestern und die Vorsteher der 
Schulbrüderhäuser les Grottes und les Petits Philosophes benachrichtigt, daß 
sie bis zum 15. August den Vorschriften des Gesetzes und des großräthlichen 
Dekrets nachzukommen haben. Auf bezügliche Ansuchen verwendet sich auch 
der französische Gesandte beim Bundesrathe dafür, daß die von der Genfer 
Regierung beschlossene Ausweisung dieser Ordensglieder mit thunlicher Scho- 
nung und Rücksichtnahme auch auf die bedeutenden Interessen der Corpora- 
tionen, die je nach dem gegen sie eingehaltenen Verfahren mehr oder weniger 
gefährdet oder gewahrt werden können, vollzogen werde. Nach Einholung des 
Berichtes der Regierung von Genf in der Angelegenheit gibt der Bundesrath 
dem Gesandten den Aufschluß, daß es sich hier keineswegs um eine Aus- 
weisungsmaßregel handle. Die Brüder können ihren Aufenthalt im Canton 
fortsetzen, freilich nur der Einzelne für sich, nicht als lehrende Körperschaft, 
und die barmherzigen Schwestern dürfen selbst in Gemeinschaft ferner im Canton 
wohnen, jedoch nur Kinderschulen in Gemeinden halten, wo keine öffentlichen 
Schulen bestehen. Als einfache Privaten dürfen die Brüder an allen Orten 
im Canton ihren Aufenthalt nehmen, unter der einzigen Bedingung, daß sie 
nicht gemeinsam wohnen, noch in den beiden Häusern les Grottes und les 
Petits Philosophes lehren. Es besteht also keine Ausweisung, sondern nur 
die Auflösung einer Corporation und das Verbot, Schule zu halten. 
„ (Graubünden und Tessin) bestellen ihre Vertretung im 
Ständerath in föderalistischem oder antirevisionistischem Sinne. Da- 
durch verliert die revisionsfreundliche Partei die bisherige Majorität im 
Ständerath und erlangen die Revisionsparteien das Uebergewicht in 
demselben, freilich nur um ein paar Stimmen (23 gegen 21). 
  
  
1. Juli. Nationalrath: übergeht bei seiner Wahl eines Präsidenten gegen 
die bisherige Uebung den revisionsgegnerischen Vautier (Genf) und 
wählt den revisionsfreundlichen Friedrich (auch von Genf) dazu.
        <pb n="481" />
        12 
14. 
26. 
29. 
11. 
Die Schweiz. 477 
. Juli. Bundesversammlung: wählt für den entlassenen B. R. Dubs 
(von Zürich) den Oberst Scherer (auch von Zürich) in den Bundes- 
rath. 
„ Eröffnung des eidgenössischen Schützenfestes in Zürich, das trotz 
des tiefen Zwiespaltes der öffentlichen Meinung über die Bundesrevi- 
sionsfrage ohne alle Störung zu allgemeiner Zufriedenheit verläuft. 
„ (Genf). Die clericalen Blätter wollen wissen, der Papst habe 
durch ein Breve den Canton Genf vom Bisthum Lausanne getrennt 
und den Pfarrer Mermillod, Bischof von Hebron, in part. förmlich 
zum Bischof von Genf ernannt. 
„ (Genf). Die Regierung des Cantons verlangt vom Bundesrath 
Aufschluß über die angebliche Ernennung Mermillod's zum Bischof von 
Genf durch den Papst. Der Bundesrath kann aber auch seinerseits 
keine Auskunft ertheilen: der Papst hat aus eigener Machtvollkommen- 
heit und ohne weder die Regierung des Kantons Genf noch den Bun- 
desrath darüber auch nur zu begrüßen, gehandelt. 
. Aug. Frankreich bezahlt der Eidgenossenschaft den Rest ihrer Kosten 
für die Internirung der Armee Bourbaki i. J. 1871. 
„ Die Erbauung des großen Gotthardtunnels wird dem Unternehmer 
Favre zugeschlagen. Der Preis dafür beträgt 50 Mill. Frcs. und 
die Arbeiten sollen in 8 Jahren vollendet werden. 
„ (Genf). Um über die Ernennung Mermillod's in's Klare zu kom- 
men, fordert die Regierung des Cantons den Bischof von Freiburg 
zur Besetzung von zwei vacanten Pfarrstellen auf. Der Bischof lehnt 
es ab mit Rücksicht auf seinen Hirtenbrief vom 5. Juli 1865, woraus 
hervorgeht, daß der Papst, der Bischof von Freiburg und Mermillod 
durchaus im Einverständniß handeln. 
Aus einem Brief des Bischofs Marilley vom 23. Dezember 1864 an den 
Staatsrath und einem Hirtenbrief des gleichen Bischofs vom 5. Juli 1865 
an die Gläubigen von Genf stellt sich zur Evidenz heraus, daß das Bisthum 
Genf unter Mermillod im Sinne der Kirche faktisch schon seit dem 5. Juli 
1865 bestanden hat. Im Hirtenbriefe von diesem Datum üÜbertrug nämlich 
Bischof Marilley „alle von der Autorität des Bischofssiyes in Lausanne aus- 
gehende Gewalt, nämlich alle bischöflichen Funktionen und alle Details der 
kirchlichen Verwaltung im Canton Genf“ auf Wunsch des Papstes „an Msr. 
Mermillod unter dessen persönlicher Verantwortlichkeit“. Die Veränderung, 
welche augenblicklich Genf in Bewegung setzt, hat sich also einseitig durch 
die kirchlichen Behörden bereits im Jahre 1865 vollzogen. Mermillod nahm 
damals sofort dem Staatsrathe von Genf gegenüber die Stellung eines 
Auxiliar-Bischofs von Genf in Anspruch. Der Staatsrath wies allerdings 
diese Prätension zurück, beruhigte sich aber damit, daß die Eingaben Mermil- 
lod's von einem Dritten im Namen einer „bischöflichen Autorität“, die sich 
nach dem Hirtenbriefe vom Jahre 1865 nicht mehr auf den Bischof von Lau- 
sanne beziehen konnte, unterzeichnet wurden. Nach Art. 130 der Genferischen 
Verfassung hätte die Angelegenheit dem Großen Rathe unterbreitet werden 
sollen; daß dies unterblieb, kann dem damaligen Staatsrathe zum Vorwurfe 
gemacht werden. Die Sache blieb seither unausgetragen liegen.
        <pb n="482" />
        478 Die Schweiz. 
16. Aug. (Genf). Der päpstliche Nuntius protestirt beim Bundesrath gegen 
das vom großen Rathe von Genf beschlossene Gesetz vom 3. Februar 
und die Vollziehungsverordnung dazu vom 29. Juni, betr. die religiösen 
Corporationen und Congregationen innerhalb des Gebietes des Cantons 
e unter Vorbehalt der Maßnahmen, welche der hl. Stuhl zum Schugze der 
Interessen der Katholiken für nöthig erachten wird, und mit dem Ersuchen: 
der hohe Bundesrath wolle von dieser Protestation den cantonalen Behörden 
von Genf Kenntniß geben.“ 
30. „ (Genf). Die Cantonsregierung erklärt Mermillod, daß sie ihn nur 
als Pfarrer von Genf, aber nicht als Generalvikar des Bischofs von 
Lausanne für den Canton Genf anerkenne und ihm daher alle bischöf- 
liche Competenz auf Genfer Gebiet untersage. Mermillod erklärt in 
seiner Antwort, daß er seine Vollmachten vom heil. Stuhle erhalten 
habe und daher trotz dem Verbot des Staatsrathes fortfahren werde, 
dieselben auszuüben. 
15. Sept. (Genf). Unterhandlungen des Staatsraths mit Mermillod. Das 
Resultat ist der Art, daß der Staatsrath bez. der fassenden Beschlüsse 
sich sofort mit dem Bundesrath in Verbindung setzt. 
18. „ (Wallis). Die Cantonsregierung ernennt den Jesuitenpater Franz 
Allet zum Stadtpfarrer in Leuk. Der Bundesrath verlangt Auskunft 
und sistirt inzwischen die Wahl. 
20. „ (Genf). Die Cantonsregierung geht gegen den Pfarrer und Bischof 
i. p. Mermillod sehr energisch vor. Durch Decret wird er seiner 
Stelle als Pfarrer von Genf entsetzt und durch ein zweites werden ihm 
alle Funktionen, welche in das Ressort des Ordinariats gehören, möge 
er dieselben nun aus eigener Competenz oder im Auftrag eines andern 
(des Bischofs von Lausanne) vollziehen, untersagt, welches Dekret auch 
den sämmtlichen katholischen Pfarrern des Cantons zur Nachachtung 
mitgetheilt wird. Beide Decrete werden auch dem Bischof von Lau- 
sanne, Msgr. Marilley, mitgetheilt. 
I. „Der Staatsrath, in Betracht, daß Gaspard Mermillod im Laufe des 
Jahres 1864 vom Staatsrath auf Vorschlag des Diöcesanbischofs in der Eigen- 
schaft als Pfarrer von Genf angenommen worden ist, in Vetracht, daß er in 
dieser Eigenschaft vor dem Staatsrath den Eid geleistet, der bestehenden Ordnung 
zu gehorchen, und Unterwerfung unter die Gesetze und Gehorsam den Behörden 
versprochen hat; in Betracht, daß er im gleichen Jahr ohne Bewilligung des 
Staats und selbst ohne alle Initiative des Diöcesanbischofs vom heiligen Stuhl 
den Titel und die Würde eines Auxiliar-Bischofs von Hebron zu Genf erhalten; 
in Betracht, daß der Staatsrath von dem Text des päpstlichen Beschlusses an- 
läßlich dieser Gelegenheit niemals Mittheilung erhalten; daß durch diesen Um- 
stand und durch die Thatsache, daß Herr Mermillod auch den Titel eines 
Generalvikars hatte, der Staatsrath über die neue diesem Geistlichen gemachte 
Stellung in Irrthum geführt war; daß in seinen Augen Herr Mermillod in 
der That nur der Mandatar des Msgr. Marilley, des einzigen Chefs der 
Diözese war, welcher ihn durch einen Spezialakt und unter seiner eigenen Ver- 
antwortlichteit unter gleichen Verhältnissen delegiren konnte, wie es jeder andere 
schweizerische oder fremde Bischof kann; in Vetracht, daß aus den dem Staats-
        <pb n="483" />
        Vie Schwrij. 479 
rath zur Kenntniß gelangten offiziellen Akten und Thatsachen hervorgeht, daß 
die vom heiligen Stuhl gefaßten Beschlüsse, ohne daß sie von Msgr. Marilley 
gewünscht und begünstigt worden, eine schwere Verletzung der Bestimmungen 
find, welche für die offizielle Lage der katholischen Kirche in unserem Canton 
Geltung haben, unter anderm des Breve vom 20. Sept. 1819 und des Be- 
schlusses des Staatsraths vom 1. November gl. J.; daß nach den Ausdrücken 
des erwähnten Breve's und des erwähnten Beschlusses die katholischen Gemein- 
den des Cantons Genf in der That mit der Dihzese Lausanne für alle Zeit 
vereinigt und der Jurisdiktion des Bischofs von Lausanne unterworfen sind; 
daß unter Mißachtung dieser Bestimmungen der heilige Stuhl, eine wahre 
Zerstückelung der Diözese ins Werk setzend, die Katholiken des Cantons der 
Autorität des Mslgr. Marilley entzieht, um sie der Jurisdiktion des Herrn 
Mermillod zu unterwerfen, der auf bleibende Weise die volle bischöfliche Auto- 
rität auslübt; in Vetracht, daß der Staatsrath Herrn Mermillod benach- 
richtigte, daß er ihm die bischöfliche Competenz auf Genfer Gebiet nicht zuerkennt 
und daß dieser ihm hierauf die Antwort ertheilte: er habe seine Voll- 
macht vom heiligen Stuhl erhalten und werde trotz dem Ver- 
bot des Staatsraths fortfahren, sie auszullben; in Betracht, daß 
eine solche Haltung seitens eines Beamten, welcher seine Vollmachten nur kraft 
der Genehmigung und Zustimmung des Staats ausübt, von welchem er auch 
seinen Gehalt bezieht, nicht geduldet werden darf — beschließt: 1) Herr 
Gaspard Mermillod hört auf, als Pfarrer der katholischen Gemeinde von Genf 
anerkannt zu sein. In Folge dessen ist und bleibt der Gehalt, welcher der 
Pfarrei von Genf gewährt ist (Frcs. 10,000), unterdrückt bis zur Wiederher- 
stellung eines regelmäßigen Standes der Dinte in der Gemeinde. 2) Die 
geistliche Diözesanbehörde wird von diesem Beschluß in Kenntniß gesetzt und 
aufgefordert, soweit es sie anbelangt, in den Gränzen ihrer Competenz dazu 
beizutragen, daß die Funktionen des Pfarrers von Genf nicht vakant bleiben.“ 
II. Der Staatsrath, in Betracht, daß mittelst Briefs vom 23. Dezember 
1864 der Bischof der Diözese dem Staatsrath mitgetheilt hat, daß er dem 
Abbé Mermillod, Pfarrer von Genf, welcher zur bischöflichen Würde unter 
dem Titel eines Bischofs von Hebron, Auxiliar von Genf, den Titel und die 
Vollmacht eines Generalvikars bewilligt habe: in Betracht, daß der Staats- 
rath die Herrn Mermillod gegebene Qualifikation eines Auxiliar-Bischofs nicht 
angenommen und Msgr. Marilley zur Kenntniß gebracht hat, daß er die Hand- 
lungen, welche der Pfarrer von Genf auf dem Gebiete der bischöflichen Attri- 
bute erfüllt, so lange nicht in Betracht ziehen werde, als diese Handlungen im 
Namen des Diözesan-Bischofs und nach seinen persönlichen und speziellen Direk- 
tionen vollzogen sind; in Betracht, daß trotz dieser Erklärung die Ernennung 
eines Bischofs in der Eigenschaft eines Generalvikars der Diözesan-Vehörde 
die Bildung eines Standes der Dinge zur Folge hat, welche thatsächlich 
der Errichtung eines Bisthums in unserm Canton gleichkommt; in Betracht, 
daß der Staatsrath am 7. Oktober 1871 Msgr. Marilley zur Kenntniß ge- 
bracht hat, daß, da er die von Herrn Mermillod vollzogenen kirchlichen Ver- 
waltungsakte nicht unter seine Verantwortlichkeit nehmen wolle, dessen Aner- 
kennung als Generalvikar provisorisch aufhöre; in Betracht, daß der Staats- 
rath unbestreitbar das Recht hat, einen Geistlichen in der ganz speziellen Lage, 
in welcher sich Herr Mermillod befindet, nicht als Mandatar der Dihzesan- 
behörde anzuerkennen; in Betracht, daß Herr Mermillod dazu noch behauptet, 
in eigenem Namen zu handeln; in Betracht des Briefes, welchen der Staats- 
rath an denselben unterm 30. August letzthin gerichtet, und in Betracht der 
in diesem Briefe, sowie in seinem heutigen Beschluß, betreffend die Pfarrer 
von Genf, ausgesprochenen Motive, beschließt: 1) Herrn Mermillod ist jede 
Handlung, welche in das Ressort des Ordinariats gehört, untersagt, sei dieselbe 
direkt oder im Auftrag eines andern vollzogen. Ebenso ist ihm in der Eigen- 
schaft als Generalvikar jede Handlung untersagt, welche sich auf Vollmachten
        <pb n="484" />
        480 Die Schweit 
des Bischofs der Di5zese gründet oder im Auftrage der Verwaltung der katho- 
lischen Gemeinden des Cantons vollzogen wird, unter welchem Titel es auch 
sei; 2) dieser Beschluß ist den Pfarrern des Cantons zur Nachfolgung mitzu- 
theilen; 3) er wird dem Bundesrath mitgetheilt.“ 
22. Sept. (Zürich). Die demokratische Partei erringt schließlich bez. der 
Neuwahl der Mitglieder der Regierung neuerdings das vollständige 
Uebergewicht über die liberale. 
24. „ Abhaltung des Jahrescongresses der sog. internationalen Friedens- 
und Freiheitsliga in Lugano. 
„ „ Die Schweizer Bischöfe richten an Bischof Mermillod in Genf eine 
Zustimmungs= und Ermunterungsadresse. 
28. „ (Genf). Bischof Mermillod protestirt gegen die Dekrete des Staats- 
rathes vom 20. September, die ihn als Pfarrer von Genf entsetzen 
und ihm alle bischöflichen Funktionen untersagen, unter einläßlicher 
Darlegung seines Standpunktes. 
„Ich protestire gegen jene Beschllsse; sie sind eine offene Verletzung der 
Grundrechte der katholischen Kirche. Sie sind ein Angriff auf ihre Organi- 
sation, sie verkennen die Quellen, den Charakter und die freie Ausübung ihrer 
geistlichen Funktionen, sie verneinen die Unabhängigkeit ihres heiligen Mini- 
steriums und zerstören ihre geistige Autorität. Jene Beschlüsse sind außerdem 
eine Verletzung des öffentlichen Rechts unseres Landes, indem sie wider aner- 
kannie Rechte, wider die Gewissensfreiheit und wider den Cultus der Hälfte 
der Bevölkerung sind. Sie setzen die Reihe dieser Angriffe auf die katholische 
Kirche fort mit der Anmaßung, einen Auxiliar-Bischof, einen Generalvikar, 
einen Pfarrer abzuberufsen! Noch nie seit 1815 hat ein Gesetzgeber, hat ein 
Staatsrath einen ähnlichen Mißbrauch der Gewalt in unserem Land ausgeübt. 
Sie rufen einen Pfarrer ab, den Sie nicht ernennen, den zu ernennen Sie 
nicht das Recht haben. Art. 131 unserer Genfer Verfassung gesteht Ihnen 
nur das Recht zu, die von der kirchlichen Behörde vollzogene Ernennung zu 
genehmigen. Wollen Sie die Abberufung, so steht Ihnen nur der einzige ge- 
setzliche Weg offen, dieselbe von dieser Behörde zu verlangen. Ein jedes andere 
Vorgehen ist willkürlich. Es ist also der Kirche der Krieg erklärt; niemand 
wird dieß verkennen. Meine bischöfliche Würde ist der Vorwand, unter wel- 
chem die Angriffe auf ihre Rechte und ihre Wirksamkeit verborgen werden. 
Ich kann also Ihre Beschlüsse, welche, irrig in ihren Erwägungen und unge- 
setzmäßig in ihren Schlußfolgerungen, Gleichheit, Recht und Gesetz durch Op- 
pressivmaßregeln ersetzen, nicht annehmen... Als Katholik, Priester und Bischof 
appellire ich an den heil. Stuhl, den Wächter unseres Rechts, den Beschützer 
der Unterdrückten. Als Genfer Bürger appellire ich an den gesunden Sinn 
und die Unparteilichkeit meiner Landsleute. Ich endige nicht, ohne nochmals 
meinen aufrichtigen Patriotismus zu bestätigen. Nicmals habe ich meinen 
religiösen Glauben verschleiert, noch seinen Eifer verheimlicht; ich habe den 
Ehrgeiz, alle Diejenigen, welche ihn nicht theilen, zu. demselben zu bekehren. 
Ist dieses christliche Apostolat eine Gefahr da, wo man mit so glühender Thä- 
tigkeit ein Centrum des europäischen Materialismus zu bilden sucht?! Habe ich 
die meinen religiösen Pflichten schuldige Treue mit der Anhänglichkeit an mein 
Land verbunden? Mein steter Wille war, Genf zu dienen, es zu ehren, seinem 
Wohlstand durch freie Bildung von Kirchen in den Volksquartieren, durch die 
Entwicklung unentgeltlicher Schulen und Werke des Wohlthuns für Arme, 
Kranke und Greise zu Hilfe zu kommen. Niemals habe ich die Autorität der 
Gesetze und der Civilgewalt in der ihr zustehenden Sphäre mißachtet. Ich 
habe meinen Eid gehalten in Allem, was ich dem Staate schuldig bin, ich werde
        <pb n="485" />
        Die Ichweit. 481 
ihm nicht untreu werden in meiner Pflicht zur Kirche und ihrem göttlichen 
Gründer. Ich kann die Sache des Sanctuariums Gottes nicht verlassen, noch 
den Dienst der Seelen aufgeben, deren Hirte ich bin, noch die Vertheidigung 
der Rechte des christlichen Bewußtseins. Seit 19 Jahrhunderten gibt die Kirche 
Cäsar, was Cäsar gehört, und Gott, was Gott gehört. Auf der Anwendung 
dieses heiligen Grundsatzes beruht der öffentliche Friede. Ich flehe zu Gott, 
über unser theures Land und seine Behörden, den Geist der Gerechtigkeit zu 
verbreiten, welcher allein der Erzieher der Völker ist.“ 
5. Okt. (Genf). Gr. Rath: Debatte über den ihm vom Staatsrathe vor- 
15. 
16. 
gelegten Gesetzentwurf betr. die Reorganisation des gesammten Unter- 
richtswesens und über die von der Commission angeregte Frage einer 
Trennung zwischen Staat und Kirche. Der Staatsrath spricht sich 
entschieden gegen die letztere aus. Der Gr. Rath beschließt zuerst mit 
32 gegen 29 Stimmen, auf das Projekt der Commission einzutreten, ver- 
wirft jedoch schließlich den Antrag principiell mit 34 gegen 32 Stimmen. 
„ (Genf). Der katholische Clerus des Cantons tritt auf die Seite 
des Bischofs Mermillod und schließt sich dem Proteste desselben vom 
28. Sept. an. 
Die Geistlichen erklären darin, daß sie, von der Erwägung ausgehend, man 
müsse immer Gott mehr als den Menschen gehorchen, nur Denjenigen als 
ihren Bischof anerkännten, der ihnen vom Papste gegeben sei, und daß sie „kein 
Verbot gegen ihren rechtmäßigen Verkehr mit ihrem geistlichen Oberhaupte an- 
nehmen können.“ 
„ (Genf). Der Bischof von Lausanne, Msgr. Marilley, antwortet 
endlich, und erst auf wiederholtes Begehren, der Genfer Regierung 
auf die Mittheilung ihrer Beschlüsse am 20. Sept. gegen Mermillod. 
Msgr. Marilley entschuldigt das lange Ausbleiben seiner Antwort mit dem 
Umstande, daß er in der vorliegenden Frage sich nur auf die Uebermittelung 
der ihm vom Staatsrath übergebenen Aktenstücke an den päpstlichen Nuntius 
in Luzern zu beschränken und in Erwartung der Beschlüsse des heil. Stuhls 
sich jeder persönlichen Einmischung in die kirchliche Verwaltung der katholischen 
Gemeinden des Cantons Gerf, welche seit dem 5. Juli 1865 Msgr. Mer- 
millod anvertraut worden sei, zu enthalten hatte. Dann bedauert Msgr. 
Marilley gewisse von dem Staatsrath in seinen Erwägungen zu den zwei Be- 
schlüssen betreffend die Amtsentsetzung des Bischofs von Hebron, Msgr. Mer- 
millod als Pfarrer von Genf, gemachte Citate, weil dieselben zu der Vermu- 
thung Anlaß geben, daß jene Beschlüsse von ihm, dem Bischof von Freiburg 
und Lausanne, provocirt worden leien allerdings sei es wahr, daß er die von 
der Diözese Lausanne getrennte Verwaltung der Genfer Gemeinden weder ge- 
wünscht noch begünstigt habe, nichtsdestoweniger könne er aber betheuern, daß 
aller und jeder in dieser Beziehung gefaßte päpstliche Beschluß von vornherein 
seine Zustimmung erhalten habe und erhalten werde. Endlich hätten ihn die 
Beschlüsse des Staatsraths vom 20. Sept. tief bekümmert, weil sie nach seiner 
Ansicht in Verkennung und Mißachtung der Autorität des heil. Stuhls und 
des Bischofs Ordinarius die Amtsentsetzung eines canonisch ernannten und ge- 
setzlich anerkannten Pfarrers ausgesprochen und ihm die Ausübung der vom 
heil. Stuhl ihm übertragenen Specialgewalten untersagt haben. Angesichts 
solcher schweren Angriffe auf die heiligen Rechte der kirchlichen Autorität sei 
es ihm, dem Bischof von Freiburg und Lausanne, unmöglich, den Wünschen 
der Regierung zu entsprechen, selbst wenn die kirchliche Verwaltung des Can- 
tons Genf Msgr. Mermillod mittelst des Circulars vom 5. Juli 1865 nicht 
schon früher übertragen worden wäre. « 
81
        <pb n="486" />
        482 Die 8chweit. 
19. Oct. (Gens). Gr. Rath: nimmt das Gesetz über den öffentlichen Unter- 
richt mit 52 gegen 9 Stimmen an, während 38 Mitglieder theils 
abwesend sind, theils sich der Abstimmung enthalten. 
Die Hauptneuerung im Primarschulwesen besteht darin, daß dasselbe durch 
das neue Gesetz obligatorisch gemacht wird, was aber für Genf, wo der Sinn 
für Unterricht in allen Klassen außerordentlich verbreitet ist, nicht so viel zu 
bedeuten hat; es wird hauptsächlich eine Waffe gegen die zahlreichen Fremden 
sein. In mehreren Dörfern des Cantons sollen ferner Secundar= oder höhere 
Schulen errichtet werden. Im College (Gymnasium) soll das Fachsystem statt 
des bisherigen Classensystems eingeführt werden. An der Akademie wird das 
Institut der Privatdocenten eingeführt, dann die in zwei Sectionen getrennte 
Faculté des lettres, das Recht der Studenten, ihre Lehrcourse zu wählen, 
endlich die Berechtigung der Faculté des lettres, Diplome zu ertheilen. Die 
Einwirkung deutscher Anschauungen ist in dem ganzen Gesetz unmöglich zu 
verkennen. 
22. „ (Genf). Der Staatsrath erläßt gegenüber dem Conflicte mit der 
kath. Kirche ein Manifest an das Volk, in dem tiefgreifende Aende- 
rungen in der organischen Gestaltung der kath. Kirche vorgeschlagen 
werden, über welche das Genfer Volk sich auszusprechen mehrfache Ge- 
legenheit haben wird. 
Der Staatsrath erklärt in dem Manifest: Da die katholischen Geistlichen 
der verschiedenen Genfer Gemeinden sich sammt Herrn Mermillod im Wider- 
spruch mit der Staatsgewalt befänden und der Bischof von Freiburg sich wei- 
gere, Vorschläge zu deren Ersetzung durch andere Perfönlichkeiten zu machen, 
so sehe die Regierung sich genöthigt, ihrerseits die nöthigen Schritte zu thun. 
Ohne irgendwie in das Vereich der Dogmen eingreifen zu wollen, werde sie 
doch wichtige Abänderungen in der organischen Gestaltung der katholischen Kirche 
Genfs vorschlagen. Die wesentlichsten Punkte der beabsichtigten Reform wür- 
den sein: 1) Wahl der Pfarrer durch die Gemeinden. 2) Kein kirchlicher 
Würdenträger soll mehr die Funktionen eines Pfarrgeistlichen ausüben dürfen. 
3) Der Eid der Unterwersung unter die Gesetze und die Behörden des Can- 
tons, welchen die geistlichen Führer der Pfarrgemeinden bei ihrem Amtsantritt 
zu leisten haben, soll so redigirt werden, daß er zu keiner Auslegung einen 
Anhalt bieten kann, die seinen Sinn abschwächen würde. 4) Im Hinllick auf 
die Erklärung, mit welcher die gegenwärtigen katholischen Pfarrgeistlichen des 
Contons der Regierung die Competenz absprechen, sollen in allen Kirchengemein- 
den Neuwahlen vorgenommen werden, was übrigens nicht ausschließt, daß auch 
die bigherigen Pfarrer wieder gewählt werden können. Der Staatsrath werde 
die wichtige Frage der Anwendung volksthümlicher Formen auf die katholische 
Kirche, wie sie bereits in verschiedenen Cantonen bestehe, in ernstlichste Erwä- 
gung ziehen und lade namentlich auch vorurtheilsfreie Katholiken ein, ihm ihre 
Gedanken über dieselben zur Kenntniß zu bringen. Der Aufruf schließt mit 
den Worten: „Liebe Mitbürger, ziehen wir die Bande, welche uns einigen, 
immer fester an, die Bande, die uns einigen durch die Gleichheit in der Ver- 
wirklichung gerechter Wünsche und in der Ausübung der wahren Freiheit.“ 
Weitere Schrilte gegen die renitenten Geistlichen werden vom Staatsrath einst- 
weilen nicht beschlossen. Der projektirte Gesetzentwurf soll der nächsten Legis= 
latur (die Großrathswahlen finden im November statt) vorgelegt werden. Das 
Gesetz soll, der Proklamation zufolge, theils ein gewöhnliches, theils ein con- 
stitutionelles werden und das Verhältniß der katholischen Kirche zum Staate 
genau regeln. Nun muß aber jedes constitutionelle Gesetz der Volksabstimmung 
unterbreitet werden, so daß also das Genser Volk und die stimmberechtigten 
Schweizerbürger einmal als Wähler und dann als Gesetzgeber constatiren kön- 
nen, ob sie mit dem Vorgehen der Staatsbehörden einverstanden sind oder nicht.
        <pb n="487" />
        Die Schweiz. 483 
23. Oct. (Genf). Der Bischof von Lausanne, Msgr. Marilley, verzichtet 
7„ 
iu aller Form auf die Rechte und den Titel eines Bischofs von Genf 
in einer Zuschrift an die Regierung des Cantons: 
„Wir erachteten es für unsere Pflicht, Sie unterm 24. August, 2. Sept. 
und 16. Okt. zu benachrichtigen, daß angesichts der schweren Verwicklungen, 
welche in Ihrem Canton zwischen den geistlichen Behörden und der Civilgewalt 
Platz gegriffen haben, wir die Begehren, welche von Ihnen an uns gestellt 
wurden, einfach nur Sr. Excellenz dem Geschäftsträger des heiligen Stuhls 
übermitteln konnten. Ihr neulicher offizieller Brief hat uns bewiesen, daß Sie 
nichtsdestoweniger darauf bestehen, unsere persönliche und direkte Intervention 
in Anspruch zu nehmen, statt sich an Se. Gnaden Msiegr. Mermillod zu wen- 
den, welcher uns in den bischöflichen Functionen unter dem Titel eines Hilfs- 
bischofs beigegeben und seit dem 5. Juli 1865 ausschließlich mit der geistlichen 
Verwaltung Ihres Cantons betraut ist. Es ergibt sich hieraus für uns eine 
zweidentige Stellung, welche sehr unangenehm ist und in welcher wir nicht 
lange verweilen können. Wir haben daher, geehrte Herren, die Ehre, Ihnen 
mitzutheilen, daß wir den heiligen Stuhl gebeten haben, uns gänzlich und 
definitiv von der geistlichen Leitung Ihrer katholischen Mitbürger zu entbinden. 
Wir verzichten vom heutigen Tage an ganz und endgiltig auf diese Leitung, 
sowie auf den bloßen Ehrentitel eines Bischofs von Genf, der unserm ehrwür- 
digen Vorgänger verliehen worden ist. Seien Sie übrigens versichert, verehrte 
Herren, daß wir nicht aufhören werden, unser inbrünstiges Gebet für das 
Glück und die wahre Ehre Ihres Cantons mit Bezug auf seine religiösen In- 
teressen zum allglitigen Gott empor zu senden.“ 
„ General-Versammlung der protest.-kirchlichen Reformvereine der 
Schweiz in Bern. Der Kirchenvorstand der Münsterkirche verweigert 
dem Pfarrer Lang aus Zürich als Festprediger die Einräumung der 
Münsterkirche: der Gemeinderath cassirt jedoch die Verweigerung mit 
8 gegen 7 Stimmen und die Festpredigt findet unter gewaltigem Zu- 
drange der Bevölkerung statt. Eröffnung der Verhandlungen der 
Generalversammlung durch den Präsidenten Pfr. Bitzius. Auf den An- 
trag des Pfarrers Chantré aus Genf werden folgende Resolutionen 
beschlossen: 
„Eine eidgenössische Verfassung, die sich auf der Höhe des Fortschrittes der 
heutigen Zeit halten will, soll verbürgen: 1) die Gewissens= und Glaubens- 
freiheit und die freie öffentliche Aeußerung der religiösen Lehrmeinungen in den 
Grenzen der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung, Grenzen, über welche 
der Staat nach den Grundsätzen urtheilt, auf denen er selbst beruht, nicht aber 
nach einer religiösen Lehre. 2) Die Scheidung des geistlichen und des bürger- 
lichen Gebietes in dem Sinne, daß die Auslibung der bürgerlichen Rechte und 
die Erfüllung der bürgerlichen Pflichten unabhängig sein soll von dem Glau- 
ben und Bekenntniß. Niemand darf sich im Namen eines religiösen Glaubens 
irgend einer bürgerlichen und politischen Pflicht entziehen. Niemand kann aus 
kirchlichen oder confessionellen Gründen irgend eines bürgerlichen Rechtes, z. B. 
der Ehe, beraubt werden. Niemand soll durch die bürgerliche Obrigkeit an- 
gehalten werden, auch nur äußerlich an einer religiösen oder kirchlichen Anstalt 
und Einrichtung theilzunehmen. Die Klosterfrage gehört dem bürgerlichen 
Rechte an. 3) Die Scheidung von Kirche und Schule. Die Schule hat allen 
Schweizerbürgern die Wohlthat des Unterrichtes darzubieten, ohne daß das 
Gewissen von irgend Jemand durch Dazwischenkunft einer Kirche oder Geist- 
lichkeit verletzt wird; der weltliche Unterricht ist eine Nothwendigkeit so gut, 
wie der obligatorische und unentgeltliche Unterricht. Weiter soll eine schweize- 
rische Staatsverfassung den Grundsatz aufstellen: die Eidgenossenschaft und die 
31°
        <pb n="488" />
        484 Die Schweit. 
Cantone erkennen durchaus keine kirchliche Gewalt an, welche ihren Auftrag 
nicht von den Bürgern her hat, welche sich zu der Kirche bekennen, welche jene 
kirchliche Gewalt vertritt. 
27. Okt. Neuwahl des Nationalraths in der ganzen Schweiz. Die Gegner 
der Bundesrevision, welche am 12. Mai die Revision freilich nur mit 
einer sehr kleinen Majorität zu Falle gebracht haben, erleiden eine ge- 
waltige Niederlage. Von 135 Wahlen fallen fast zwei Drittheile 
auf die Partei der Nevision und wenig mehr als ein Drittheil auf 
die Gegner derselben, die fast überall an Terrain verloren haben. 
Dieser Sieg der Revisionspartei muß die Revision der Bundesverfassung 
schnell wieder in den Vordergrund stellen. 
Der Wahlkampf dreht sich überall durchaus um die Frage der Bundes- 
revision. Fest gegen die Revision bleiben die kleinen kath. Urcantone Uri, 
Schwyz und Unterwalden, und ebenso Zug, Freiburg und Wallis, die mit den 
wenigen, übrigens sehr gemäßigten Revisionisten, die sie bisher in den Natio- 
nalrath geschickt hatten, gründlich aufräumen. Der kath. Canton Luzern wählt 
neben 5 Antirevisionisten doch 2 Revisionisten. Fest gegen die Revision bleiben 
auch die französischen Cantone Genf und Waadt: beide wählen ausschließlich 
Revisionsgegner, indem der letztere den einzigen Revisionsfreund durch den gew. 
Bundesrath Dubs aus Zürich ersetzt, der dagegen in seinem Heimathcanton 
durchfällt. Dagegen sind die Nevisionsgegner seit dem 12. Mai in St. Gallen 
von 22,000 auf 17,000 und in Solothurn von 6000 auf 4000 Stimmen 
herabgesunken. Der franz. Canton Neuenburg aber hat ganz umgeschlagen: 
hier ward die Revision am 12. Mai mit 8400 gegen 7900 verworfen und nun 
werden mit Über 7000 gegen wenig über 3000 Stimmen lauter Revisionisten 
gewählt. In den deutschen und protestantischen oder paritätischen Cantonen 
werden ausschließlich Revisionsfreunde gewählt und alle ganzen oder halben 
Revisionsgegner unbarmherzig entfernt. Vielfach gestaltet sich der Kampf gegen 
die Revisionsgegner entschieden zu einem Kampf gegen die Ultramontanen. 
28. „ (Zürich.) Die Regierung liefert den Russen Netschajeff, der sich 
unter fremdem Namen in Zürich aufgehalten hat und dessen Ausliefe- 
rung wegen gemeinen (politischen ) Mordes von den russischen Behör- 
den verlangt worden war, an Rußland aus. 
1. Nov. (Wallis.) Der Bundesrath läßt der Regierung von Wallis 
die stricte Weisung zugehen, die von ihm bereits sistirte Wahl des 
Jesuitenpaters Allet zum Pfarrer von Leuk, der Bundesverfassung ent- 
sprechend, definitiv zu cassiren. 
3. „ (Solothurn). Der Bischof Lachat von Solothurn entsetzt und 
ercommunicirt den Pfarrer Gschwind von Starrkirch wegen Nichtan- 
erkennung des Unfehlbarkeitsdogma's. Die Regierung erklärt die bischöf- 
liche Maßregelung für ungiltig und beschließt, den Excommunicirten 
zu schützen. Die Gemeinde steht zu ihrem Pfarrer. 
Beschluß der Regierung. „In Erwägung: 1) daß laut dem 
obersten Grundgesetze des Cantons für Pfarreien den Gemeinden das Vor- 
schlagsrecht und dem Staate oder einzelnen Collatoren das Wahlrecht zusteht; 
2) daß bei der Pfarrei Starrkirch das Stift Schönenwerd Collator ist und 
die Gemeinde das Vorschlagsrecht hat; 8) daß weder von Seite des Stifts 
Schönenwerd noch der Gemeinde gegen die Amtsführung des Herrn Pfarrers 
Gschwind ein sachbezüglicher Beschluß gefaßt worden, ja nach dem Schreiben des
        <pb n="489" />
        Die Schweit. 485 
Bischofs das Stift erst nach erfolgter Absetzung Kenntniß erhielt; 4) daß der 
Pfarrer im Canton Solothurn vermöge seiner Funktionen auch staatlicher Beamter 
ist und eine Absetzung nur durch den Staat, jedenfalls nicht einseitig ohne Mit- 
wissen des Staates stattfinden darf; 5) daß nach dem Verantwortlichkeitsgesetz 
der Beamten vom 24. Dezbr. 1870 (§ 8) das Abberufungsrecht für die vom 
Volke gewählten Beamten einzig dem Cantonsrathe, für die Ubrigen Beamten 
einzig dem Regierungsrathe zusteht; 6) daß die Absetzung des Herrn Pfarrers 
Gschwind ohne irgend welchen materiellen Grund, ohne daß dem Charakter und 
der Amtsführung desselben irgend welcher Vorwurf gemacht werden kann, ge- 
schah; 7) daß diese Abberufung einzig und allein darauf beruht, daß Herr 
Pfarrer GOschwind die katholische Lehre anerkennt, wie sie von unsern Vätern 
bis zum Jahre 1872 anerkannt und geglaubt worden; 8) daß auch die Re- 
gierung von Solothurn bereits unterm 8. Sept. 1870 diese Ansicht dem Bi- 
schof Namens der Mehrheit der Dibzesanstände ausgesprochen hat; 9) daß der 
Staat das Recht und die Pflicht hat, seine Mitbürger gegen Amtsanmaßungen 
zu schützen; daß es als eine Amtsanmaßung betrachtet werden muß, welche 
dem obenerwähnten Gesetz widerspricht, wenn der Bischof in die Rechte der Ge- 
meinde und des rechtmäßigen Collators, sowie des Staates eingreift und ein- 
seitig über Absetzung von Pfarrern verfügt; — wird beschlossen: Es ist 
dem Stift Schönenwerd, den Gemeinden Starrkirch und Dullikon und Herrn 
Pfarrer Gschwind mitzutheilen, daß Herr Pfarrer Gschwind als einzig recht- 
mäßiger Pfarrer anerkannt werde und auch die Gemeinde ihn als solchen an- 
zuerkennen habe, es sei denn, daß von Seite der Gemeinde und des Collators 
beim Regierungsrath gegründete Klage eingegeben und der Regierungsrath die 
Abberufung des Herrn Pfarrers Gschwind beschließen würde."“ 
9. Nov. (Genf.) Der Papst genehmigt den Verzicht des Bischofs Ma- 
10. 
12. 
rilley von Lausanne auf Genf mit dem Beifügen, der hl. Stuhl werde 
„Schritte zur Ordnung der Genfer Verhältnisse treffen.“ 
„ (Solothurn.) Der Gemeinderath von Olten beschließt die Ein- 
berufung einer außerordentlichen Gemeindeversammlung auf den 17. ds., 
um öffentlich gegen das Unfehlbarkeitsdogma Protest zu erheben, die 
Cantonsregierung von Solothurn zu energischen Maßregeln gegen die Cle- 
risei aufzufordern und die Zustimmung zur Haltung der Gemeinden Starr- 
kirch und Dullikon in der Sache des Pfarrers Gschwind auszusprechen. 
„ (Genf.) Erneuerungswahl des gesammten großen Rathes. Der 
Wahlkampf gestaltet sich ausschließlich zu einem Kampf der sämmtlichen 
conservativen, liberalen und radicalen Fractionen der Bevölkerung gegen 
die Ultramontanen. Es gehen 90 Deputirte der nationalen Parteien 
gegen 15 Ultramontane aus der Wahl hervor und es wird constatirt, 
daß unter 11000 wahlfähigen Bürgern die eigentlich ultramontane 
Partei nicht mehr als 1200 Stimmen stark ist. « 
„Das Centralcomité der Altkatholiken in Bern beschließt, auf den 
1. Dezember eine Delegirtenversammlung der altkatholischen Vereine 
nach Olten einzuberufen und Professor Reinkens aus Deutschland dazu 
einzuladen. Am Nachmittag soll dann eine öffentliche Altkatholiken- 
versammlung in der Pfarrkirche zu Olten stattfinden. 
„ (Solothurn.) Die Geistlichkeit tritt in einer Pastoralconferenz 
auf die Seite des Bischofs und protestirt gegen den von der Regie-
        <pb n="490" />
        486 
Die Schweij. 
rung dem excommunicirten Pfarrer Gschwind gewährten Schutz. Ebenso 
richtet die Domgeistlichkeit eine Adresse an den Bischof, 
in welcher sie ihm die Versicherung gibt, daß „sie alle, wie bisher, zu ihm 
als rechtmäßigem Oberhaupte des Bisthums Basel unentwegt und treu slehen 
und in dieser Vereinigung mit ihrem Bischof an der Vereinigung mit dem 
Papste und dadurch an der Einheit der katholischen Kirche festhalten wollen, 
mag da kommen, was da wolle.“ 
16. Nov. (Solothurn.) Der Gemeinderath der Stadt Solothurn be- 
17. 
19. 
schließt mit 18 gegen 4 Stimmen, der Schulgemeinde Solothurn fol- 
genden Beschluß vorzulegen: 
„Die Gemeinde Solothurn .. in Betracht, daß die Lehre von der päypfl- 
lichen Unfehlbarkeit — abgesehen von der Frage ihres Zustandekommens — 
die Gewalten des demokratischen Staates bestreitet und den Frieden der Con- 
fessionen, welcher für die schweizerische Eidgenossenschaft eine gesellschaftliche Noth- 
wendigkeit ist, gefährdet, beschließt: 1) Die Lehre von der päpstlichen Unfehl- 
barkeit hat für die Gemeinde keinerlei verbindliche Kraft; 2) sie duldet nicht, 
daß dieselbe in den städtischen Kirchen und Schulen von Geistlichen oder Lehrern 
gelehrt werde; 3) die Schulkommission wird mit der Vollziehung beauftragt: 
4) von diesen Beschlüssen soll der Regierung und sämmtlichen Gemeinden des 
Cantons Solothurn, sowie dem Bischof von Basel Mittheilung gemacht werden. 
„ (Solothurn.) Die Gemeindeversammlung der Stadt Ollten be- 
schließt auf den Antrag ihres Gemeinderathes mit 236 gegen 2 Stimmen: 
1) Oeffentlichen und feierlichen Protest gegen das Dogma der Unfehlbar- 
keit des Papstes. 2) Mittheilung dieses Protestes a) an den Bischof von 
Basel in Solothurn, b) an die Regierung, mit dem nachdrücklichen Gesuch, 
daß sie energische Maßregeln treffen möge, die Lehre und Praxis des onge- 
führten Dogma's in Kirche und Schule zu verhindern. 3) Erklärung auf- 
richtiger Sympathie mit den Gemeinden von Starrkirch und Dulliken in ihrer 
festen Haltung in dem Streite des Bischofs von Basel gegen ihren Pfarrer. 
Die nähere Motivirung im Sinne der Diskussion und die Ausführung der 
Beschlüsse wird dem Gemeinderath übertragen. 
„ Zusammentritt der Solothurner Diözesanconferenz. Anwesend sind 
die Delegirten der Regierungen von Solothurn, Bern, Baselland, 
Aargau, Thurgau, nicht dagegen solche der Regierungen von Luzern 
und Zug, die mit dem Vorgehen der übrigen Dihzesancantone gegen 
den Bischof Lachat von Solothurn nicht einverstanden sind. Der Con- 
ferenz liegen folgende Tractenden und Anträge (zunächst der Regierung 
von Bern) vor: 
„I. Das vatikanische Dekret vom 18. Juli 1870 über die Unfehlbarkei 
wird nicht anerkannt und ihm keinerlei rechtliche Wirksamkeit beigelegt. II. Dem 
Bischof wird die Berechtigung abgesprochen und untersagt, Pfarrer der Diözen 
einseitig abzusetzen. III. Dem Bischof wird die Berechtigung abgesprochen um 
untersagt, Priester mit Censuren zu belegen, weil sie gegen das Unfehlbarkeits- 
dogma auftreten. IV. Der Bischof wird aufgefordert, die contra Pfarrer 
Egli und Gschwind ausgesprochenen Excommunikationen zurückzuziehen. V. Ei 
sei der Bischof zu ersuchen, den Kanzler Düret von seiner Stelle zu entlassen. 
VI. Da der Bischof entgegen dem Beschlusse der Diözesan = Conferenz vom 
18. August 1870 das Dogma der Unfehlbarkeit verkündet hat und aufret 
erhält und da er hiedurch die Episcopalrechte, welche dem jeweiligen Bische 
von Basel zukommen, vergibt und damit auch die Rechte der Dibzesancantone 
gefährdet, sowie die ganze Grundlage der gegenwärtigen Kirchenverfassung ver-
        <pb n="491" />
        Die Schweiz. 487 
ändert; da dieses Vorgehen mit dem unterm 30. November 1863 abgelegten 
Eide, in dem er den Regierungen Gehorsam gelobte. im Widerspruche steht; 
da er Pfarrer der Diözese, welche die Unfehlbarkeitslehre bekämpfen, eigen- 
mächtig und widerrechtlich absetzt und excommunizirt; da er hiedurch und durch 
das auch in andern Fällen gezeigte Verhalten den bisher bestandenen Frieden 
unter den Diözesanen gefährdet und ernstlich bedroht, namentlich durch das 
an den Regierungsrath von Solothurn erlassene Schreiben vom 9. November 
die Grundstze unserer Gesetzgebung über die Wahl der Pfarrer nicht aner- 
kennt; da der Pischof entgegen dem Bisthumsvertrag von 1828 und der 
päpstlichen Bulle vom 7. Mai 1828 ohne Mitwirkung der Stände ein eigenes 
Seminar errichtet hat und erhält; da er entgegen dem Schreiben der Regie- 
rung von Solothurn und der Dihzesanstände vom 19. Januar 1865 und 
8. Januar 1869, welche verlangen, daß die Dispensakten auf bestimmte, gleich- 
mäßige Summen gestellt werden, und entgegen seinem Versprechen, sowie ent- 
gegen dem 18. Kapitel der 20. Sitzung des Trident. Conciliums den unwür- 
digen Taxenhandel fortbetreibt, wie aus einem eigenen Schreiben des Kanzlers 
Düret an das Pfarramt Starrkirch vom 12. Juli 1872 hervorgeht: wird mit 
Berufung auf das von der Regierung von Solothurn im Namen der Dihzesan- 
conferenz unterm 8. Dezember 1870 an den hochwürdigen Bischof erlassene 
Schreiben, worin ihm für den Fall, daß er das besagte Dogma eröffnen würde, 
bereits in Aussicht gestellt wurde: es dürfte dann bei so vollendeter Sachlage 
die Uebereinkunft Über Wiederherstellung des Bisthums Basel von 1828 als 
eine wieder offene Frage an uns herantreten, beschlossen: I. Es sei der 
Bisthumsvertrag vom 26. März 1828 einer Revision zu unterwersen und 
der hochw. Bischof eingeladen, mit den Ständen zu diesem Behufe in soforlige 
Unterhandlung einzutreten. II. Der Bundesrath sei mit Berufung auf sein 
Schreiben an Solothurn vom 26. Aug. 1870, betreffend Conciliumsbeschlüsse, 
eingeladen, gestützt auf Art. 46 der Bundesverfassung ein Geseh zu erlassen, 
das den Bürgern die Freiheit zur AusÜbung des Gottesdienstes und die Ver- 
fügung über ihre kirchlichen Fonds nach allen Nichtungen sichert und Bestim- 
mungen enthält, die alle Vorkehrungen und Eingriffe der kirchlichen Gewalten 
untersagen und geeignet sind, die öffentliche Ordnung und den Frieden unter 
den Confessionen zu erhalten. III. Der Bundesrath wird eingeladen, den 
Nuntius, der, nachdem der Papst seine weltliche Macht verloren, keine Berech- 
tigung mehr als Vertreter eines weltlichen Staates hat, als solchen nicht mehr 
anzuerkennen und gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, die ihm jede Einwir- 
kung auf staatliche und kirchliche Angelegenheiten verunmöglichen oder wirkungs- 
los machen.“ 
Es wird zunächst einstimmig beschlossen, dem Bischof eine vierzehn- 
tägige Frist zu setzen, um sich gegenüber dem Vororte der Conferenz 
(der Regierung von Solothurn) über sein Verhalten zu verantworten 
und die Excommunicationen und Amtsentsetzungen der Pfarrer Egli 
von Luzern und Gschwind von Starrkirch (Solothurn) bedingungslos 
zurückzuziehen. Weitere Beschlüsse werden theils verschoben, theils nur 
eventuell gefaßt und vorerst nicht veröffentlicht. Der wichtigste geht dahin, 
für den Fall, daß der Bischof ablehnend antworte, demselben die staat- 
liche Anerkennung zu entziehen und den bischöflichen Stuhl für erledigt 
zu erklären. 
23. Nov. Der päßstliche Nuntius erhebt in einer längern Audienz beim 
Bundespräsidenten Protest gegen die Beschlüsse der Solothurner Diö- 
zesan-Conferenz. 
24. „ (Solothurn.) Die Schulgemeinde der Stadt Solothurn geneh-
        <pb n="492" />
        488 Vie Schweiz. 
migt mit 550 Stimmen (einstimmig, 57 Clericale entfernen sich vor 
der Abstimmung) die ihnen vom Gemeinderath vorgelegten Antäge 
vom 16. ds. Mts. 
26. Nov. Die Regierungen der Solothurner Diözesancantone haben die Be- 
schlüsse der Conferenz vom 19. d. M. gegen Bischof Lachat bereits 
genehmigt. Nur die Regierungen der gleichfalls zur Dihzese Solo- 
thurn gehörigen Cantone Luzern und Zug nehmen an der Bewegung 
gegen die päpstliche Unfehlbarkeit und gegen die Ansprüche des Bischofs 
Lachat keinen Theil, stehen vielmehr vorerst stillschweigend auf seiner Seite. 
27. „ (Solothurn). Cantonsrath: genehmigt mit großer Mehrheit 
(81 gegen 14 Stimmen) einen ihm von der Regierung vorgelegten 
Gesetzesentwurf, der die Geistlichen wie alle anderen Staatsbeamtcten 
einer periodischen Wiederwahl unterwirft. Bischof Lachat protestirt in 
einer Zuschrift an den Cantonsrath schon zum voraus gegen dasselbe. 
Das Gesetz muß verfassungsmäßig einer allgemeinen Volksabstimmung 
unterworfen werden, und es erhält sonach auch das Solothurner Volk 
Gelegenheit, sich für die eingetretene Bewegung gegen die päpstliche 
Unfehlbarkeit und die katholische Hierarchie oder für den Bischof und 
die ultramontane Tendenz auszusprechen. 
In seinem Protest gegen das Gesetz erklärt der Bischof, daß es mit dem 
katholischen Kirchenrecht in Widerspruch stehe und stellt in Aussicht, daß er, 
falls ein „durchaus pflichttreuer" Pfarrer vielleicht „gerade wegen seiner Pflicht- 
treue“ entfernt werden sollte, keinem Geistlichen die Erlaubniß zur Ausübung 
der Seelsorge in dieser Gemeinde gewähren würde. 
1. Dez. Große Altkatholikenversammlung in Olten. Es nehmen an der- 
selben über 3000 Gesinnungsgenossen aus der Schweiz und dem an- 
grenzenden badischen Gebiete Theil. Auch Prof. Reinkens aus Bres- 
lau folgte der an ihn ergangenen Einladung und hält eine Rede gegen 
den Jesuitismus und Ultramontanismus. Einstimmig werden folgende 
Resolutionen beschlossen: 
1) Die Glaubens= und Gesinnungsgenossen in der Schweiz werden aufge- 
fordert, ohne Verzug zur Bildung von Ortsvereinen zu schreiten. Binnen 
einem Monat sollen dem Centralcomité die Berichte über die Constituirung 
der Vereine und die Verzeichnisse der Mitglieder derselben eingesandt werden. 
2) Die Ortsvereine sollen mit Kräften dahin wirken, daß die Gemeinden nach 
dem Beispiele von Olten und Solothurn gegen das römisch-celerikale System 
der Gewissensknechtung und daher insbesondere gegen das Dogma der Infalli- 
bilität und gegen den päpstlichen Syllabus vom S. Dezember 1864 protestiren 
und dabei feierlich erklären, daß sie dann, wenn ihre Seelsorger wegen Ab- 
lehnung des Unfehlbarkeitsdogma's von Seiten der kirchlichen Oberbehörden 
Anfechtungen zu erleiden hätten, nach dem leuchtenden Vorbilde von Starr- 
kirch-Dullikon unentwegt zu ihnen stehen würden 3) Die Mitglieder des Ver- 
eins freisinniger Katholiken übernehmen die Verpflichtung, im Falle der Er- 
ledigung der Pfarrei, welcher sie angehören, mit allen Kräften dahin zu wirken, 
daß von der Gemeinde nur solche .Geistliche vorgeschlagen, bezw. gewählt wer- 
den, welche sich gegen das Dogma der Unfehlbarkeit mit seinen Folgerungen 
erklärt haben. 4) Das Centralcomité wird beauftragt, bei den liberalen Re- 
gierungen die erforderlichen Schritte zu thun, damit dieselben die Heranbildung
        <pb n="493" />
        Pie Schweit. 489 
von wissenschaftlichen Geistlichen ermöglichen, sei es durch Berufung von alt- 
katholischen Professoren an ihre theologischen Anstalten, sei es durch Ertheilung 
von Stipendien zum Besuche derjenigen deutschen Universitäten, an denen die 
Koryphäen der katholischen Theologie, wie auch zugleich die Häupter der alt- 
katholischen Bewegung wirken. 5) Die Durchführung der nothwendigen Re- 
sormen auf dem Gebiete des Cultus und der Disciplin kann erst dann vor- 
genommen werden, wenn in Folge einer großen Ausdehnung unserer Bewegung 
die Möglichkeit der Constituirung von verfassungsmäßigen Organen des Kirchen- 
regiments gegeben sein wird. Die Confession der christ-katholischen Kirche aber 
soll ihren Schwerpunkt in den christlichen Gemeinden und in der wissenschaft- 
lich gebildeten Geistlichkeit haben. 6) Da die bestehende bischöfliche Juris- 
diktion gegenüber den Gemeinden, welche sich nach Inhalt von Ziff. 2 und 3 
von den faktischen Inhabern der geistlichen Hierarchie losgesagt haben, von 
selbst aufhört, so soll das Centralcomité bei den betr. Staatsregierungen zu 
erwirken suchen, daß für so lange, als nicht ein antünfallibilistischer Bischof 
erwählt ist, fremde (altkatholische) Bischöfe zur Vornahme bischöflicher Funk- 
tionen, namentlich zur Firmelung und zur Ordination von Candidaten des 
geistlichen Standes als befugt angesehen werden. 7) Als höchstes Ziel erstreben 
wir die endliche Wiedervereinigung aller Kirchen und Confessionen, welche die 
ganze Christenheit und die in Wahrheit allgemeine katbolische Kirche in ihrer 
Einheit bildet. 
Außer diesem Programm wird beschlossen, eine Eingabe an die Bun- 
desbehörden zu erlassen, worin in dringender Weise verlangt wird: 1) die 
erneuerte Anhandnahme einer eidgenössischen Bundesrevision mit besonderer 
Berücksichtigung der Hebung und Förderung der Volksschule, sowie von Grund- 
sätzen über billige Auseinandersetzung der bürgerlichen und kirchlichen Rechts- 
verhältnisse; 2) Erlaß eines Bundesgesetzes wider den Mißbrauch der Kanzel 
und Überhaupt der geistlichen Amtsgewalt mit besonderer Bezugnahme auf die 
vom römischen Stuhle verkündeten neuen Lehrsätze. 3) Die Bundesbehörden 
sollen gegebenen Falls die altkatholischen Gemeinden bei der Auslibung ihres 
Gottesdienstes mit allen zu Gebote stehenden Mitteln schützen. Endlich sollen 
die Bundesbehörden eingeladen werden, die schweizerische Nuntiatur von Bundes- 
wegen aufzuheben, und zwar in Betracht, daß einerseits der diplomatische Cha- 
rakter der Nuntiatur zur Zeit nicht mehr bestehe und andererseits dem Nun- 
tius weder bischöfliche noch erzbischöfliche Rechte nach der kirchlichen Ordnung 
der Hierarchie gestattet seien. 
  
  
2. Dez. Zusammentritt der Bundesversammlung. Der Nationalrath be- 
stellt sein Bureau mit großer Mehrheit im Sinne der Revisionsfreunde, 
der Ständerath dagegen mit 20 gegen 18 Stimmen im Sinne der 
Revisionsgegner. « 
„ (Luzern.) Der Stadtrath von Luzern beschließt, den Altkatholiken 
zur Abhaltung einer Versammlung, um einen Vortrag des Prof. 
Reinkens aus Breslau anzuhören, eine der der Stadt angehörenden 
kath. Kirchen einzuräumen. Die Regierung tritt jedoch dazwischen und 
verbietet es. Der Stadtrath richtet deßhalb eine Beschwerde an die 
Bundesversammlung und die altkatholische Versammlung findet inzwischen 
in der protestantischen Kirche statt. Die Moajorität der Stadtbevölke- 
rung steht entschieden auf Seite der Altkatholiken, die Majorität der 
Landbevölkerung des Cantons ist dagegen entschieden ultramontan. 
„, Bundesversammlung: bestätigt die sämmtlichen bisherigen Mitglieder 
des Bundesrathes mit Ausnahme des (Antirevisionisten) Challet-Venel
        <pb n="494" />
        490 
Die Schweiz. 
aus Genf, der durch den (revisionsfreundlichen) Borel aus Neuenburg 
ersetzt wird. Zum Bundespräsidenten wird Cérésole, der, als nicht 
entschieden revisionsfeindlich, bei den letzten Nationalrathswahlen in 
seinem Heimathscanton Waadt übergangen worden war, gewählt. 
7. Dez. Eine Reihe von Gemeinden in den Cantonen Solothurn und 
16. 
18. 
19. 
20. 
Aargau erklären sich in Gemeindeversammlungen mit Stimmenmehr- 
heit gegen die päpstliche Unfehlbarkeit und beschließen, daß dieselbe weder 
von der Kanzel noch in den Schulen gelehrt werden dürfe. 
„ (Genf.) Bei der Ergänzungswahl des protestantischen Consisto- 
riums siegen die Liberalen mit ca. 400 Stimmen über die Orthodoxen, 
so daß die Majorität der Behörde fortan den ersteren gesichert ist. 
„ (Solothurn.) Der Bischof Lachat lehnt die Forderungen der 
Diözesanconferenz in einem einläßlichen Antwortschreiben ab, in dem 
er seine Erörterungen in folgende Hauptpunkte zusammenfaßt: 
1) Es werde den Dißzesanständen von selbst klar sein, daß der BVischof eine 
staatliche Regulirung reiner Glaubenssätze niemals anerkennen, noch überhaupt 
eine Behinderung seines apostolischen Lehramtes als zu Recht bestehend erachten 
könne. 2) Da die Cenfuren gegenber Mitgliedern des geistlichen Standes 
nichts Anderes seien, als eine Entziehung von Befugnissen und Ansprüchen, 
welche rein auf dem religiösen Standpunkte und Glaubenssystem beruhten, und 
es Sache des allein hiefür competenten Bischofs sei, zu beurtheilen, inwieweit 
ein Priester solche Maßregeln verdiene, so sei es in der Natur der Sache be- 
gründet, daß der Oberhirt auf die Befugniß zu solchem Urtheil in keinem 
Falle verzichten dürfe. Uebrigens sei die Anwendung von schweren Censuren 
auch nur auf seltene Fälle arger Pflichtwidrigkeit der Geistlichen beschränkt. 
um so mehr, als das Vaterherz des Bischofs hiebei nie minder leide, als der 
Betroffene selbst. 3) Der Bischof, und nur er, habe die Befugniß, Pfarrer 
zu entsetzen. Er nehme zurück, was er gegeben. Auf diese Befugniß ver- 
zichten, hieße jeden ungetreuen, antikatholisch auftretenden oder auch sittlich un- 
würdigen Geistlichen, sosern der Staat ihm gewogen sei, frei schalten und 
walten lassen, Irrthum und Verderben auszusäen. 4) Der Bischof, aufgefor- 
dert von den Dibzesanständen, die über die Priester Egli und Gschwind ver- 
hängte Excommunikation zurlckzunehmen, erklärt, er werde mit Freude und 
Trost beim apostolischen Stuhle die Vermittlung für die Rehabilitation der 
Genannten übernehmen, wofern sie reumüthig und mit Anerkennung ihrer be- 
gangenen schweren Schuld zum Glauben an die volle katholische Lehre zurück- 
kehrten, bereit, hievon öffentliches Zeugniß zu geben und das gestiftete Aerger- 
niß nach Kräften gut zu machen. „So lange die beiden Unglücklichen aber 
im Ungehorsam und in ihrer glaubenswidrigen Gesinnung verharren, bleibt 
mir nur übrig, für sie zu beten, auf daß Gottes Gnade sie zurückführe.“ Das 
Schreiben endigt mit der Erklärung des Bischofs, eher den Tod als die 
Schande eines pflichtvergessenen Hirten auf sich laden zu wollen. 
„ Das Centralcomité der Altkatholiken in Bern verstärkt sich durch 
die Wahl mehrerer Mitglieder aus der franz. Schweiz, wo die alt- 
katholische Bewegung in Folge der Wirren mit dem Bischof Mermillod 
feste Wurzeln fassen zu wollen scheint. 
„ Nationalrath: 75 Mitglieder stellen eine Motion auf Wiederauf- 
nahme der Bundesrevision. Die Föderalisten wollen sich einer solchen 
nicht widersetzen, natürlich nur unter Vorbehalt ihres Prinzips, und
        <pb n="495" />
        Die Ichweiz. 491 
die Motion wird mit 103 gegen eine einzige Stimme zum Beschluß 
erhoben. 
Der Wortlaut der Motion geht dahin: „Der Bundesrath wird einge- 
laden, der Bundesversammlung Bericht und Anträge vorzulegen zur Wieder- 
aufnahme der Revision der Bundesverfassung.“ Feer-Herzog (Nargau) 
und Philip pin (Neuenburg) begründen die Motion. Beide Redner bezeich- 
nen die Revision der Bundesverfassung als eine unabweisbare Nothwendigkeit, 
bedingt durch die geistigen und materiellen Anforderungen der Zeit, sowie durch 
den Willen des Volkes, der sich namentlich durch die Nationalrathswahl vom 
27. Oktober kundgegeben habe. Wenn auch innerhalb der großen Reformpartei 
abweichende Ansichten beständen, so sei dieß kein Nachtheil, sondern vielmehr 
ein Vortheil, weil die Reformidee dadurch nur an Leben gewinne; ja selbst 
die Opposition gegen das Revisionswerk werde zu seinen Gunsten ausschlagen. 
Als Redner der Antirevisionisten, welche sich schon in einer Vorversammlung, 
entgegen einem Antrag Arnolds von Uri, sich an der Abstimmung über die 
Motion nicht zu betheiligen, für die von Dr. J. Dubs unter Vorbehalt der 
Wahrung des Föderatioprinzips beantragte Betheiligung entschieden hatten, 
treten dieser und Delaraglaz (Lausanne) auf. Beide erklären: ihre Partei 
sei nie prinzipielle Gegnerin der Bundesrevision gewesen, nur verlange sie, daß 
eine solche auf der föderativen Grundlage des Bundes von 1848, welche einzig 
und allein die Freiheit und Unabhängigkeit der Nation in den Eigenthümlich- 
keiten der Bevölkerung der einzelnen Landestheile garantire, vor sich gehe. 
Von diesem Standpunkt aus könne die Partei, ohne ihren Grundsätzen untreu 
zu werden, für die Motion auf Wiederaufnahme der Revision stimmen. 
Hoffentlich werde der Bundesrath, eingedenk seiner großen Verantwortlichkeit, 
Vorschläge bringen, geeignet zur Verständigung und zur Erhaltung des Frie- 
dens des Landes. Die Abstimmung erfolgt unter Namensaufruf und ergibt 
103 Ja und ein einziges Nein seitens des Freiburger Mitgliedes Chanchy. 
21. Dez. Ständerath: tritt dem Beschlusse des Nationalrathes betr. Wieder- 
22. 
23. 
aufnahme der Bundesrevision mit 84 gegen 2 Stimmen bei. 
„ Beide Räthe der Bundesversammlung einigen sich über das ihnen 
vom Bundesrathe vorgelegte Eisenbahngesetz, das namentlich das Eisen- 
bahnconcessionswesen den Cantonen 2c. entzieht und dem Bunde überträgt. 
„ (Solothurn.) Das vom Cantonsrath beschlossene Gesetz, betr. 
die periodische Wiederwahl der Geistlichen, wird, obgleich der Clerus 
und die ultramontane Partei alles daran gesetzt haben, es zu Fall zu 
bringen, in allgemeiner Volksabstimmung mit 7584 gegen 6083 
Stimmen genehmigt. Die ultramontane Partei scheint damit im Canton 
Solothurn definitiv unterlegen zu sein. 
„ Schluß der Session der Bundesversammlung. Der Antrag gegen 
den Nuntius und der Rekurs des Stadtrathes von Luzern, betr. die 
Altkatholiken, werden auf die nächste Session vertagt. 
„ (Solothurn.) Die ultramontane Partei gibt sich noch nicht für 
besiegt: sie sammelt Unterschriften für das Verlangen, die Beschlüsse 
der Diözesanconferenz der allg. Volksabstimmung zu unterstelleu, um, 
wenn es gelinge, eine Verfassungsrevision zu beschließen und die Re- 
gierung durch dieses Mittel zu stürzen.
        <pb n="496" />
        7. Belgien. 
23. Febr. In Antwerpen demonstrirt die Bevölkerung gegen die Anwesen- 
24. 
25. 
26. 
heit des Grafen Chambord, der sich seit einiger Zeit daselbst aufhält 
und zahlreiche legitimistische Deputationen aus Frankreich empfängt. 
II. Kammer: Die Regierung wird darüber interpellirt, daß der 
Gouverneur von Antwerpen dem Grafen Chambord seine Aufwartung 
gemacht habe. Dieselbe behauptet, der Besuch des Gouverneurs sei 
ein einfacher Akt der Höflichkeit gewesen, der dem Grafen Blacas, 
nicht dem Prätendenten gegolten habe, welchen letzteren der Gouver- 
neur gar nicht gesehen habe. 
„ Neue Demonstrationen der Bevölkerung gegen Chambord, die sich 
zu förmlichen Unruhen gestalten. Die Polizei verbietet die Ansamm- 
lung von mehr als 5 Personen in der Nähe des Hotels, in welchem 
Graf Chambord abgestiegen ist. 
„ Graf Chambord empfängt in Antwerpen eine Liller Deputation 
mit einer weißen Fahne. Die Deputation trifft ihren König in Ant- 
werpen bereits von der Emeute der dortigen Bevölkerung bedroht und 
muß sich nach Hause förmlich durchschleichen, indem ihre Mitglieder 
eine Stunde vor Lille aussteigen und, um der Verhöhnung und Miß- 
handlung zu entgehen, einzeln und verstohlen durch den Koth nach 
Hause kehren müssen. 
„ II. Kammer: Eine neue Interpellation bezüglich der Anwesenheit 
des Grafen Chambord in Antwerpen ruft eine lange Debatte hervor. 
Die Moajorität beschließt indeß mit 58 gegen 37 Stimmen, „befriedigt 
von den Erklärungen der Minister“ zur Tagesordnung überzugehen. 
Die liberale Opposition greift nochmals die Höflichkeitsbesuche der Regierung 
bei dem Grasen Chambord an, in denen die öffentliche Meinung gewisse Hin- 
neigungen erkenne, ferner, daß eine weiße, mit Lilien besäete Fahne in Antwerpen 
entfaltet worden sei und daß im Hotel des Prätendenten auf die Wiederher- 
stellung des Königs von Frankreich und der weltlichen Macht des Papstes ge- 
trunken worden sei. Der Minister des Auswärtigen erklärt, die Anwesenheit 
des Grafen Chambord sei nicht als die Ursache, sondern als der Vorwand für 
die Unruhen in Antwerpen zu betrachten und Hr. d'Hane-Heenhuyse, Schöffe
        <pb n="497" />
        Pelglen. 493 
von Antwerpen, meint, die Unruhen in Antwerpen seien lediglich durch die 
frühere Interpellation vom 23. provocirt worden und gegen den (clericalen) 
Stadtrath von Antwerpen gerichtet. 
27. Febr. Der Graf v. Chambord räumt Antwerpen vor der immer dro- 
henderen Aufregung der Bevölkerung und zieht sich nach Dordrecht zurück. 
6. März. II. Kammer: Debatte über die Beibehaltung des belgischen Ge- 
sandten beim päpstl. Stuhle gelegentlich der Berathung des Budgets. 
Die Reglerung erklärt, die Beibehaltung sei für die Wahrung der 
moralischen und religiösen Interessen des größten Theils der belgischen 
Bevölkerung nothwendig und die Kammer beschließt die Beibehaltung 
mit 68 gegen 32 Stimmen. 
29. „ Frankreich kündigt Belgien den mit ihm bestehenden Handelsvertrag. 
17. April. II. Kammer: Die Opposition greift die Haltung der Regierung 
und ihres Gesandten beim König von Italien an, sowie das Schwei- 
gen der Regierung, als unlängst im Senat beleidigende Ausdrücke 
gegen den König von Italien gefallen seien. Die Regierung wird 
zur Erklärung gedrängt, sie habe dem Gesandten die Weisung ertheilt, 
selnen regelmäßigen Aufenthalt in Nom zu nehmen und derselbe werde 
von dem ihm ertheilten Urlaub keinen Gebrauch machen. Die Ange- 
legenheit bleibt in ein gewisses Dunkel gehüllt. Die beantragte Vor- 
legung der Correspondenz der Regierung mit dem Gesandten aus den 
letzten sechs Monaten wird von der Kammer mit 54 gegen 41 Stim- 
men abgelehnt. 
29. „ Senat: Die Regierung erklärt auch hier, der belgische Gesandte 
beim König von Italien sei und bleibe fortan in Rom. 
15. Mai. II. Kammer: Der Gemeinderath von Brüssel richtet einstimmig 
eine Adresse an die Kammer gegen das von der Regierung vorgelegte 
Polizeigesetz, das die communalen Freiheiten auf's schwerste beeinträch- 
tige. Die Regierung zieht die Vorlage zurück. 
— „ Allgemeine Provinzialwahlen: in den Provinzen Antwerpen, den 
beiden Flandern und Limburg siegen die Clericalen, in den Provinzen 
Hennegau, Lüttich und Brabant die Liberalen, in Luxemburg halten 
beide Parteien sich das Gleichgewicht. 
7. Juni. Der König ernennt, unmittelbar vor den Wahlen, den clericalen 
Abg. Dumortier zum Staatsminister. 
9. „ Wahlen zur II. Kammer: Die clericale Partei erringt eine Ver- 
stärkung von 2 Stimmen, so daß ihre Mehrheit in der Kammer von 
22 auf. 24 Stimmen steigt. 
1. Juli. Die Erneuerungswahlen der Gemeinderäthe in sämmtlichen Ge- 
meinden des Königreichs fallen überwiegend zu Gunsten der liberalen 
Partei aus.
        <pb n="498" />
        494 
Pelgien. 
Als Hauptresultat der Wahlen ergibt sich das Faktum: daß innerhalb der 
großen und größern Städte das oppositionelle Element vorwiegend ist. In 
Brüssel haben es die Katholiken nicht einmal gewagt, eine Liste aufzustellen: 
die Gewalt des denselben verhaßten Bürgermeisters Anspach und seiner Partei 
ist ungeschmälert geblieben. In Lüttich, Gent, Mont, Tournai, selbst in 
Mecheln und Löwen, haben die Liberalen die Oberhand gewonnen oder be- 
halten; in Namur und Brügge vertheilen sich die zwei Parteien so ziemlich in 
gleicher Weise. Was aber den Triumph der Liberalen auf's höchste sleigert 
und dem Ministerium einen empfindlichen Schlag versetzt, ist der durch un- 
sägliche Anstrengung bewirkte Sturz der seit neun Jahren herrschenden cleri- 
calen Verwaltung in Antwerpen, welche bekanntlich aus den Volksversamm- 
lungen gegen die Festungsbauten hervorgegangen war und dem Cabinet Frere- 
Orban so viel zu schaffen gemacht hatte. 
30. Juli. Die Königin wird nicht von einem Prinzen, sondern von einer 
Prinzessin entbunden. 
26. Oct. Die für eine Armeereform niedergesetzte Commission spricht sich 
mit Mehrheit, wozu alle militärischen Mitglieder derselben gehören, 
entschieden für Einführung der allgemeinen Dienstpflicht aus. 
10. Nov. In Brüssel wird ein Flamänder, welcher der französischen Sprache 
11. 
gänzlich unkundig ist, auf Grund einer ausschließlich in französischer 
Sprache geführten Gerichtsverhandlung zum Tode verurtheilt. Die 
vlämische Presse erhebt sich entschlossen gegen diesen unerhörten Fall 
der Verkennung der natürlichsten Menschenrechte und tritt neuerdings 
für die Rechte der vlämischen Sprache ein. 
„ Die Generalversammlung der kath. Vereine beschließt in Brüssel 
unter dem Vorsitze des Generals Nobiano einstimmig eine Neihe von 
Resolutionen gegen eine Erhöhung des Militärbudgets. 
Die Resolutionen der verbündeten conservativen, d. h. katholischen Vereine, 
deren Zusammenwirken vor 2½ Jahren das Aufkommen des katholischen Mi- 
nisteriums zur Folge gehabt, und deren Sieg damals hauptsächlich dem Lo- 
sungswort „Verminderung der Kriegsausgaben“ zu verdanken waren, lauten: 
1) Die Verbindung der conservativen Vereine, in Betracht, daß jede Erschwe- 
rung der Militärlasten dem Land antipathisch ist, und daß der Wahlkörper 
und die conservativen Vereine zu wiederholtenmalen den Willen des Landes 
in diesem Sinne ausgesprochen haben, erneuert, vertrauensvoll in die Weis- 
heit der Regierung, die früher geäußerten Wünsche. 2) In Betracht, daß die 
Achtung vor den öffentlichen Gewalten eine Grundbedingung der Ordnung 
und der Freiheit ist, äußert dieselbe den Wunsch, daß künftighin die Würde 
und Freiheit der hohen Staatsgewalten auf wirksame Weise geschützt werden 
möchten. Letzteres zielt auf die vorjährigen Vorgänge vor dem Nationalpalasie, 
ersteres auf die von der Militärcommission zu erwartenden Vorschläge, betr. 
die Reorganisirung der Armee. Man bemerkt in der ersten Wunschesäußerung, 
daß die Katholiken ihre frühere Parole, „Verminderung der Militärlasten“, 
aufgegeben und einfach die Erschwerung derselben verhüten wollen. Ihre Stim- 
mung jedoch angesichts der in Aussicht stehenden Heeresreform erhellt aus der 
Phrase eines Redners, daß die allgemeine Wehrpflicht und die stehenden Heere 
die Sklaverei im vollsten Sinne des Wortes constituiren. 
„ Hr. Ozenne, der Unterhändler der französischen Regierung in 
Handelssachen, trifft in Brüssel ein, um mit der belgischen Regierung
        <pb n="499" />
        Relgien. 495 
über einen neuen Handelsvertrag auf anderen Grundlagen als der 
bisherige Verhandlungen einzuleiten. 
12. Nov. Eröffnung der Kammern ohne Thronrede. 
13. 
22. 
„ Der bisherige belgische Gesandte am kgl. italienischen Hofe, Hr. 
Solvyns, der seinen Wohnsitz nicht nach Rom hat verlegen wollen, 
wird nach London versetzt. 
„ Der Kriegsminister Guillaume fordert seine Entlassung, weil die 
Regierung nicht auf die von der Militärcommission vorgeschlagene und 
vom ganzen Offizierscorps der belgischen Armee lebhaft gewünschte 
Einführung der allgemeinen Wehrpflicht eingehen will. 
„ Conflict des (clericalen) Ministeriums mit der römischen Curie 
wegen der Aufstellung eines päpstlichen Consuls in Antwerpen. 
Die päpstliche Curie hat nämlich ein solches Consulat, das eigentlich gar 
keinen Sinn mehr hat, errichtet, ohne nur die belgische Regierung davon vor- 
her in Kenntniß zu setzen. Die italienische Regierung remonstrirt dagegen 
energisch, die belgische Regierung hat indeß schon vorher die Ertheilung des 
Exequatur zugesagt; aber nun verweigert der König seine Unterschrift dafür. 
Das Ministerium ist deßhalb gegenüber Rom in großer Verlegenheit und 
sendet in seiner Bedrängniß einen seiner vertrautesten Freunde, der seiner Zeit 
in der päpstlichen Armee gedient hatte und in Rom ausgedehnte Verbindungen 
besitzt, nach Rom, um dem Papypste seine Verlegenheit darzustellen und ihn zu 
bilten, die Affaire in glitlicher Weise beizulegen. Den Bemühungen desselben 
gelingt es, einen Compromiß in der Art herbeizuführen, daß der zum päpst- 
lichen Consul Ernannte sein Gesuch um Ertheilung des Exequatur zurückzieht, 
ohne daß jedoch seine Ernennung vom Vatikan rückgängig gemacht wird, in- 
dem die Antretung seiner Funktionen „einer andern Zeit“ vorbehalten bleibt. 
10. Dec. II. Kammer: Das Cabinet muß endlich bezüglich der Armee- 
21. 
reorganisationsfrage Farbe bekennen: der Kriegsminister Gen. Guil- 
laume ist entlassen, weil er für Einführung der allgemeinen Dienst- 
pflicht war, während das Ministerium nach den Forderungen der 
clericalen Partei an der bisherigen Stellvertretung festhält. Die Armee- 
reformfrage bleibt vorläufig vertagt. Der Minister des Auswärtigen 
übernimmt provisorisch auch das Kriegsministerium, und es wird schwer 
halten, einen Kriegsminister zu finden, da alle höheren Offiziere für 
Einführung der allgemeinen Wehrpflicht sind. 
Wie die Blätter, ohne daß ihnen widersprochen wird, wissen wollen, hätte 
der Kriegsminister zudem den letzten Stoß von den Bischöfen bekommen. Diese, 
die Über die clericale Majorität in der Kammer verfügen, erklärten, die per- 
sönliche Dienstpflicht anzunehmen, wenn der Kriegsminister als Entgelt die 
militärischen Almoseniere wieder einführen und verordnen wolle, daß die Armee 
unter Aufsicht und Führung der Offiziere zur Messe, Beichte und Communion 
kommandirt werde. General Euillaume habe sich auf diesen angesonnenen 
Bruch des belgischen Grundgesetzes, das den Staat als confessionslos erklärt, 
nicht eingelassen, und sofort hätten die Bischöfe die allgemeine Dienstpflicht als 
ein Institut der modernen Sklaverei verdammt, und der Minister fiel. 
„ II. Kammer: nimmt das Rekrutirungsgesetz, nach dem bisherigen 
Systeme, mit 61 gegen 20 Stimmen an. Die Regierung erklärt 
sich, um die clericale Partei zu beruhigen, mit dem bestehenden Zu- 
stande der Armee neuerdings vollständig befriedigt.
        <pb n="500" />
        — 
1— 
8. Holland. 
. Jan. II. Kammer: genehmigt mit 29 gegen 6 Stimmen den Staats- 
vertrag mit Großbrittannien, betr. die Abtretung von holländischem 
Gebiet an der Küste von Guinea. 
.Febr. Generalmajor Delprat wird vom König zum Kriegsminister er- 
nannt. 
„ Der bisherige niederländische Gesandte am päpstlichen Hofe, Du 
Chastel, wird nach dem Beschlusse der Kammer abberufen, und der 
Posten bleibt unbesetzt und aufgehoben. Die Regierung hat somit ge- 
mäß dem Beschlusse der Kammern gehandelt, und allen Bemühungen 
der reactionären und clericalen Partei, welche gehofft hatten, die Ge- 
sandtschaft beim Papst auf eine oder die andere Weise beibehalten zu 
sehen, ist thatsächlich ein Ende gemacht. 
u. März. II. Kammer: hebt das bisherige Coalitionsverbot für die Ar- 
beiter mit 37 gegen 34 Stimmen auf. 
u April. Die Säcularfeier der Einnahme Brielle's durch die Wassergeusen 
gestaltet sich zur glänzenden Nationalfeier. Nur an einigen kleineren 
Orten versuchen katholische Zeloten das Fest zu stören. 
In keiner, selbst nicht in der unbedeutendsten Gemeinde geht der Jahrestag 
ohne Feier vorüber. Ohne die Opposition der römischen Katholiken hätte in- 
deß die Feier kaum jemals diesen Umfang angenommen. In Brielle betheiligt 
sich der König mit seinem jüngsten Sohne selbst daran, um die Legung des 
Grundsteins zu einem doppelten Monumente vorzunehmen. Ueberall, nament- 
klich aber in allen größeren Städten, ist die Begeisterung eine allgemeine. 
. Mai. II. Kammer: verwirft mit 51 gegen 27 Stimmen die ihr von 
der Regierung vorgelegte Einkommensteuer. Das Ministerium nimmt 
in Folge dieses Votums seine Entlassung. 
.Juni. Der Staatsminister Thorbecke, das Haupt der liberalen Par- 
tei f.
        <pb n="501" />
        Polland. 497 
5. Juli. Das neue Cabinet ist endlich, nicht ohne Schwierigkeiten, zu 
Stande gekommen: de Vries Justiz, Fransen van de Putte Colonien, 
Geertsema Inneres, Vandenvelden Finanzen, Gericke Aeußeres, Brocx 
Marine, Graf Limburg-Styrum Krieg. 
2.— 7. Sept. Congreß des internationalen Arbeitervereins im Haag. Zwie- 
spalt der Tendenzen. Es wird beschlossen, den Centralrath von London 
nach Newyork zu verlegen. Für Europa bleibt indeß Karl Marx in 
London nach wie vor thatsächlich der Diktator der Association. 
Die beiden Hauptfragen, die auf der Tagesordnung standen, waren: 
die zukünftige Organisation des Bundes und der Antrag, einen Beschluß der 
im vergangenen Jahre in London stattgefundenen Conferenz von Delegirten 
der Internationale in die Statuten aufzunehmen, wonach die Mitglieder der 
Gesellschaft sich in den einzelnen Ländern als politische Parteien organisiren 
sollen. Hinsichtlich des ersten Punktes handelte es sich zunächst um die Stel- 
lung des Generalraths, resp. um die Frage, ob die Organisation im centra- 
listischen oder föderalistischen Sinne vorgenommen werden folle. Bekanntlich 
steht an der Spitze der Internationale ein Generalrath, dessen Sitz bisher in 
London und dessen Präsident Karl Marx war. Gegen diese Alles leitende 
Centralbehörde haben sich einige Zweigverbindungen empört, welche statt der 
centralistischen Verfassung des Bundes eine föderalistische wollen. Die Föde- 
ralion des Jura, welche die Schweizer und einige andere Kreise des inter- 
nationalen Bundes umfaßt, hatte ihren Abgeordneten zum Congreß ein Mandat 
gegeben, worin es heißt: „Aus eigenem Rechte ist jede Gruppe von Arbeitern, 
welche dem Programme der Internationale zustimmt und die sich verpflichtet, 
die ökonomische Solidarität gegenüber allen Arbeitern und Arbeitergruppen 
in dem Kampfe gegen das monopolisirte Kapital zu beobachten, eine Sektion 
der Internationale. Da das Föderativ-Prinzip die Grundlage der Organi- 
sation der Internationale ist, so föderiren sich die Sektionen frei unter sich 
und die Föderationen verbinden sich frei unter sich in der Vollständigkeit ihrer 
Autonomie, nach Bedürfniß alle Organe der Correspondenz, statistische Bureaux 
u. s. w. schaffend, welche sie für angemessen erachten. Als Folge der obigen 
Prinzipien verlangt die Föderation des Jura die Abschaffung des General- 
rathes und die Unterdrückung aller Autorität in der Internationale.“ Sollte 
der Congreß sich damit nicht einverstanden zeigen, so war den jurassischen De- 
putirten befohlen, sich mit den anderen gleichgesinnten Deputirten vom Con- 
gresse zurückzuziehen. Die italienische Födcration ihrerseits hatte aber bereits 
am 4. August in einem Congresse zu Rimini einen viel heftigeren Beschluß 
gegen den Generalrath gefaßt. Darin wird besonders betont, daß die von 
dem Generalrath vertretene „autoritäre Doktrin“ eigentlich diejenige der deut- 
schen Communistenpartei sei, daß der Generalrath die unwürdigsten Mittel 
angewandt habe, um den ganzen internationalen Bund seiner besonderen au- 
toritären communistischen Doktrin zu unterwerfen, daß die Reaktion des Ge- 
neralrathes die revolutionäre Opposition der Belgier, der Franzosen, der 
Sbanier, der Slawen, der Italiener und eines Theiles der Schweizer hervor- 
gerufen habe und daß daher der Generalrath abgeschafft werden müsse. Aus 
diesen und verschiedenen anderen Gründen schlug die italienische Föderation 
allen gleichgesinnten Sektionen vor, ihre Delegirten gar nicht nach dem Haag, 
sondern nach Neuchatel zu einem Gegencongreß zu senden. Derselbe Zwiespalt 
der Meinungen herrscht unter der spanischen Gruppe der Internationalen. Die 
englischen Arbeiterführer waren im Haag fast gar nicht vertreten, aber aus 
anderen Gründen; die englischen Arbeiter, praktisch, wie es in ihrem National- 
charakter liegt, haben ihre besonderen lokalen Interessen im Auge; ihre Trade- 
Unions genügen ihnen; sie machen ihre Strikes, verständigen sich, oder nicht, 
32
        <pb n="502" />
        498 
Polland. 
mit ihren Arbeitgebern und fragen nicht viel nach den großen Phrasen der 
internationalen Revolution. Als dieß zur Sprache kam, behaurtete Hr. Marx 
ganz kühl, die Bradlaugh, Odger und sonstigen Führer der engl. Arbeiter= 
partei hätten sich dem Ministerium, der Aristokratie und der Bourgeoisie ver- 
barfe Alle Beschlüsse nun, die der Congreß im Haag in Bezug auf die Or- 
ganisation des Bundes und die Stellung des Generalrathes faßte, sind im 
Sinne der Centralisten ausgefallen. — Bei der zweiten Hauptfrage, die po- 
litische Stellung der Internationale betreffend, bewegte sich der Kampf zwischen 
den Deutschen und den Blanquisten als den Vertheidigern des Londoner Con- 
ferenzbeschlusses einer= und den sog. Abstentionisten (identisch mit den Födera- 
listen), welche sich überhaupt mit Politik im gewöhnlichen Sinn dieses Wortes 
nicht befassen wollen, andrerseits. Wir tragen Einiges aus den Debatten 
nach, woraus die Verschiedenheit der einzelnen Standpunkte klarer hervorgeht. 
Longuet stellte im Sinne des Londoner Conferenzbeschlusses den Antrag, daß 
die Arbeiter sich als politische Macht constituiren müssen, jedoch verschieden 
und in Opposition mit allen übrigen, von den besitzenden Classen gebildeten 
Parteien. Er bemerkte u. A.: Da die Herren der Erde und des Kapitals 
ihren Einfluß benützen, um die Arbeiter auszubeuten, so ist erste Pflicht des 
Proletariats die Eroberung politischer Gewalt. Vaillant, welcher die Be- 
richterstattung über den Antrag Übernommen, legte der Proposition eine un- 
bestreitbare Wichtigkeit bei. Mit dürren Worten und schneidendem Tone trug 
er sie vor, mit düsterem Ausdruck und klangloser Stimme, wie einer, der ein 
Todesurtheil verliest. Nach den Vorgängen mit der Commune und dem 
Siege der Versailler, begann er, bedarf die Proposition keiner Rechtfertigung 
mehr. Es ist klar, daß die Welt durchaus Spielball der Gewalt ist; also 
muß auch das Proletariat sich der Gewalt bedienen, um seine Befreiuung zu 
erringen. Der Nachtheil, in welchem sich dasselbe gegenllber der Bourgeeisie 
befindet, kommt daher, daß letztere politische Freiheiten besitzt. Sie hat die 
Gewalt, und wenn der sociale Kampf ihren Interessen nahe tritt, bedient sie 
sich der politischen Gewalt, um die Errungenschaften, welche die Arbeiter ge- 
macht haben könnten, zu zertrümmern. Nur durch die „Eroberung"“ der po- 
litischen Gewalt also können die Arbeiter die Aufhebung der Classen durch- 
führen, indem sie zunächst vermittelst einer Revolutions = Periode alle Classen 
unter die Diktatur des Proletariats beugen. Indifferenz gegenüber poli- 
tischen Dingen, wie wir sie selbst in unserer Partei finden, ist wider 
das Inleresse der Internationale. Nicht minder schädlich sind die Intrigu- 
anten, welche ebenfalls Indifferentismus gegen die Politik predigen. Was 
die angeblich radikalen „Bourgeois“ anlangt, so sind uns die Gambetta eben 
so verhaßt, wie die Thiers. Ueberhaupt lönnen wir die Bourgeoisie nur 
hassen und wollen mit ihr in keine andere Beziehung treten, als die des 
Kampfes. Was haben wir also zu thun? Nicht im Einzelnen können wir 
die Ungerechtigkeit des Classenunterschiedes aufheben, sondern nur durch den 
Kampf gegen die Bourgeoisie auf's Messer und überall. Der Anfang dazu 
ist, daß man der Bourgeeisie die politische Gewalt nimmt; hat sie diese ver- 
loren, so hat sie Alles verloren. Zu diesem Behufe müßte, ähnlich der Com- 
mune von Paris, ein offenfiver Bund von Communen in der ganzen Welt 
erstehen, dann würde die Stunde der Bourgeoiste und der Aufhebung der 
Classen schlagen. — Hepner aus Leipzig, Freund Bebel's und Liebknecht's, 
sekundirte Vaillant im gleichen Sinne. — Guillaume erklärte gegenüber 
den centralistischen Ausführungen Vaillant's, er wolle keinen Arbeiterstaat, er 
sei Föderalist, worauf ihm der deutsche Communist Engels bemerkte, das 
verstehe er nicht recht; sei die Bourgeosie einmal besiegt, so werde man auch 
den Staat beseitigen. — Ein anderer deutscher Delegirter gab seinen 
Gedanken in folgenden Worten Ausdruck: „Man hat uns Deutschen den Na- 
men „autoritäre Socialisten“ beigelegt. Nun, ich gestehe, daß wir es in ge- 
wisser Beziehung sind. Wir halten es für nothwendig, daß die Autorität des
        <pb n="503" />
        Holland. 499 
Charakters und des Geistes auch in der Gesellschaft respektirt werden muß, 
welche wir anstreben. Noch bedeutungsvoller und unabweislicher ist die Ach- 
tung einer solchen Autorität aber in dem Kampfe, den wir führen. Die „Inter- 
nationale“ hat als Vereinigung zu einem bestimmten Zwecke keine Existenz- 
berechtigung, wenn sie sich nicht ein Organ gibt, das darüber wacht, daß nicht 
einzelne Gruppen die ganze Gesellschaft compromittiren und ihre Interessen 
gefährden. (Zu den Abstentionisten gewendet): Sie wollen den centralistischen 
Cäsarismus dadurch bekämpfen, daß Sie in ein anderes Extrem verfallen, in 
den Föderalismus, der einer vergangenen Geschichts -Periode angehört. Sie 
wollen den fest organisirten Apparat der Reaktion stürzen und dekretiren zu 
diesem Zwecke die Anarchie in Ihren eigenen Reihen. (Stürmischer Beifall.) 
Die Föderalisten, ohne jedes Verständniß für den Gang der Geschichte, haben 
in der ersten französischen Revolution der Reaktion gedient, sie haben soeben 
in Deutschland vollständig Bankerott gemacht, ihr Niedergang in Oesterreich 
ist unausbleiblich. Ihr Föderalismus im Jura, in Belgien, Holland und 
in einzelnen spanischen Provinzen hat Agents provocateurs in unsere Reihen 
geführt und einzelne Gruppen zu Verbündeten der Reaktion gemacht. Sie 
berufen sich auf Proudhon, der im JI. 1863 die politische Abstention gegen- 
über dem Kaiserreich empfohlen hat. Wohin hat diese Abstention geführt?! 
Zur Regierung der Unfähigkeit und des Verrathes. Ich will die Pariser Com- 
munalisten keineswegs verdammen; die Revolution des 18. März entsprang 
der Noth, die noch dazu herausgefordert wurde. Frankreich verdankt ihr die 
Erhaltung der Republik. Aber eines ihrer Hauptgebrechen war ihr födera- 
listischer Charakter. Thiers konnte bei der Niederwerfung der Commune von 
der Erhaltung der Staatseinheit sprechen, ähnlich wie dieß französische Staats- 
männer bei Niedermetzelung der Hugenotten gethan hatten. Wenn Sie nicht 
theilnehmen wollen an unserer politischen Arbeit, die nach allen Seiten klärt 
und die Geister in Bewegung setzt, wenn Sie sich wie Sekten abschließen, wird 
die Weltgeschichte über Sie zur Tagesordnung übergehen 2c." Die Entschei- 
dung über den Longuet'schen Antrag erfolgte, da man die Spaltung der 
Partei dem Publikum nicht weiter vor Augen führen wollte, und auch den 
üblen Eindruck scheute, welchen allzu offenherzige Reden, wie die Vaillant's, 
zu machen geneigt waren, in einer geheimen Sitzung am 7. September. 
Die Blanquisten hatten gleich in der zweiten Sitzung des Congresses eine 
scharfe Fassung der spätern Longuet'schen Resolution vorgeschlagen, welche lautet: 
„Man gebe den revolutionären Kräften des Proletariats eine militärische Ein- 
richtung und beauftrage den Generalrath, einen Entwurf derselben vorzulegen, 
da die Barrikade das beste Angriffsmittel ist.“ Die Opposition, welche 
dieser ursprüngliche Anträg der Blanquisten erfuhr, hatte sie bestimmt, ihn 
milder zu amendiren, und sie hatten die Aufnahme der Longuet'schen Redak- 
tion gefordert. In dieser Fassung wurde der Antrag denn auch ange- 
nommen. Dennoch sind die Blangquisten abgereist und haben den Congreß 
als erfolglos aufsgegeben, der Grund aber dieses scheinbar unverständlichen 
Widerspruches ist, daß ihre Absichten trotz der Annahme der Proposition 
Longuet--Vaillant nicht erreicht find. Denn die wüthende Sprache, womit die 
Blanquisten für den Antrag eintraten und ihre sich überstürzende revolutio- 
näre Gesinnung veranlaßte die Pariser Delegirten zu folgender Erklä- 
rung: „Bei aller Hochachtung, welche wir für Blanqui hegen, sind wir ge- 
zwungen, hiemit auszusprechen, daß die heutige Pariser Arbeiterschaft die An- 
schauungen der Blanquisten nicht mehr theilt. Wir wollen die Erringung politi- 
scher Macht zunächst dadurch, daß wir vorerst den Arbeiterstand auf jene geistige 
Höhe heben, die es ermöglicht, unser Ziel — die Abschaffung jeder Classen- 
herrschaft — zu erreichen. Wir wollen der Welt nicht durch Verschwörungen, 
sondern durch die rastlose öffentliche Arbeit an dem Werke unserer Emanei- 
pation imponiren.“ Das konnte den Revolutionären der Commune, den 
Männern der Gewalt nicht passen, aber sie waren auch unzufrieden, weil man 
327
        <pb n="504" />
        500 
Holland. 
den Sitz des Generalraths nach Newyork verlegt hat. So sind denn eigentlich 
beide Parteien, die Föderalisten und die Neorlutionäre der Gewaltpartei, ge- 
schlagen: die Anhänger der Centralrathes, der Autorität, haben mit Hilfe der 
rothen Communisten gesiegt, aber dennoch sich selbst von der Macht und Thä- 
tigkeit ausgeschlossen. Die Föderalisten machen ihren Senderbund. Der Sieg 
ist eigentlich in den Händen von Marx und seiner deutschen Communisten ge- 
blleben, wenn er auch selbst nicht mehr präsidirt. 
14. Sept. Eröffnung der Generalstaaten. Thronrede des Königs: 
20. 
Die Thronrede constatirt die freundschaftlichen Beziehungen zum Ausland 
und die ziemlich günstige Finanzlage; nothmwendige Arbeiten, um das Land 
in Vertheidigungsstand zu seten, seien energisch gefördert. Die Thronrede 
kündigt serner Gesetzvorlagen an über die Neorganisirung der Miliz und eine 
mäßige Erweiterung des Wahlrechts. Die Lage der ostindischen Colonien sei 
im Ganzen befriedigend; die Vermehrung und Verbesserung der Verkehrswege 
mit Staatshilfe sei in Aussicht genommen: die westindischen Vesitzungen be- 
dürfen unter den jetzigen schwicerigen Verhältnissen einer kräftigen und aus- 
giebigen staatlichen Unterstützung. 
„ II. Kammer: Der Finanzminister bringt das Budget für 1873 
ein. Die Einnahmen betragen danach 911/4 Millionen, die Ausgaben 
96½ Millionen, davon 5¼4 Millionen für Eisenbahnen. Die Re- 
gierung, erklärt der Minister, werde, falls es nöthig sein sollte, die 
Emission von 5¼ Millionen Schatzscheinen beantragen, wahrscheinlich 
werde für 1873 keine neue Creditoperation erforderlich sein. Nach 
der letzten Verwerfung des Gesetzentwurfes über die Einkommensteuer 
halte es die Regierung nicht für angezeigt, neue Vorlagen betr. eine 
Reform des Steuersystems einzubringen. 
15. Oct. II. Kammer: nimmt nach einem fünftägigen Kampfe den Re- 
gierungs-Antrag zur Abschaffung der in Ostindien bisher erhobenen 
differentiellen Eingangs= und Ausfuhrzölle mit 38 gegen 36 Stimmen 
an. Die aus dem Auslande stammenden oder die dahin bestimmten 
Waaren u. s. w. sind somit fernerhin in den ostindischen Colonien 
mit den Erzeugnissen des Mutterlandes oder mit den dahin abgehen- 
den Erzeugnissen auf eine Linie zu stellen. 
4. Nov. II. Kammer: Die Regierung bringt den seit längerer Zeit ver- 
heißenen Gesetzentwurf zur Herabsetzung des Wahlcensus für die zweite 
Kammer und die Provinzialstände ein. 
Die Verfassung bestimmt, daß die Ausübung des Wahlrechts durch die 
Bezahlung eines Betrages von 20—160 fl. jährlich an direkten Steuern je 
nach den Lokalverhältnissen bedingt ist. So war bis jetzt in 1231 Gemeinden 
der Minimalsatz von 20 fl., in 469 32 fl. und in 2 100 fl. als Steuerbei- 
trag erforderlich. Der durch die Verfassung festgestellte Maximalsatz wurde 
folglich nirgends erheischt. Künftig werden nun sämmtliche Gemeinden in drei 
verschiedene Classen getheilt sein, welche je 28 mit 24 fl. Steuerbeitrag, 12 
mit 32 fl. und 3 Gemeinden mit 50 fl. umfassen werden. In den übrigen 
1657 Gemeinden des Landes wird der Minimalsatz (20 fl.) zur Ausllbung 
des Wahlrechts genügen. Die höchste Classe wird von den Gemeinden Amster- 
dam, Rotterdam und Haag gebildet, freilich wurde dort bis jetzt die Zahlung 
einer Steuerquote von 112, resp. 100 fl. gefordert.
        <pb n="505" />
        Polland. 501 
6. Dec. Die Regierung ernennt einen Ausschuß, welcher eine Untersuchung 
über die etwaigen für Niederland nachtheiligen Folgen der in andern 
Ländern mit Bezug auf das Münzwesen getroffenen Maßregeln er- 
wägen soll. Die Commission soll nöthigenfalls dem König Vorschläge 
hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen machen. 
14. „ II. Kammer: nimmt einen Gesetzentwurf zu Verhütung epidemi- 
scher Krankheiten mit 23 gegen 12 Stimmen nach einem heftigen 
Kampfe mit der orthodoxen Fraction an. 
Der Ausgang der Abstimmung war, wie immer, wenn eine religiöse An- 
gelegenheit im Spiele ist, von der öffentlichen Meinung mit großer Spannung 
erwartet worden. Als nämlich die zweite Kammer im October das Gesetz fest- 
stellte, schaltete dieselbe das Verbot in den Entwurf ein: weder Lehrlinge noch 
Lehrer oder Lehrerinnen in die öffentlichen Schulen zuzulassen, welche den 
Nachweis, si.lh der Impfung unterzogen zu haben, nicht vorher geliefert hätten. 
Nun scheint aber das Ergreifen irgend eines Schutzmittels nicht mit den Lehren 
der Orthodoxie im Einklang zu stehen. Wenigstens wurde das Verbot, erst 
in der Kammer und später außerhalb derselben, als ein unverzeihlicher Ein- 
griff in die Religionsfreiheit derjenigen hingestellt, welche die Impfung als 
einen frevelhaften Eingriff in die göttlichen Rathschlüsse betrachten. Der erste 
Versuch in der zweiten Kammer blieb indeß erfolglos; der zweite, um mittelst 
Bittschriften die Abweisung des Gesetzes seitens der ersten Kammer zu erwirken, 
lieferte keine besseren Resultate. 
20. „ I. Kammer: genehmigt auch ihrerseits den neuen Zolltarif für die 
ostindischen Besitzungen mit 21 gegen 14 Stimmen, und geht über 
die von Seite der Schutzzöllner dagegen aufgebrachten Petitionen zur 
Tagesordnung über. 
25. II. Kammer: erledigt das Cultusbudget für 1873 ohne Anstand, 
indem die Conservativen dießmal vollständig Abstand genommen haben 
von den üblichen Klagen über die neutrale Schule und den damit gewöhnlich 
verbundenen Auslassungen, offenbar in der Ueberzeugung, daß ihre Opposition 
bei der jetzigen Zusammenstellung des Parlaments und des Ministeriums we- 
niger als je Aussicht auf Erfolg hätte. Dagegen wird verschiedenerseits der 
Schulzwang befürwortet, obwohl nur als eine unerläßliche Bedingung für 
bue bessere Gesetgebung über die Verwendung von Kindern in den Fabriken 
U. s. w. 
13. Dec. II. Kammer: genehmigt nach viertägigen, ziemlich heftigen De- 
batten das Kriegsbudget für 1873 mit 46 gegen 31 und das Ma- 
rinebudget mit 48 gegen 14 Stimmen. 
Seit 1864 erwarten die gesetzgebenden Kammern nämlich vergebens eine 
vollständige Regierungsvorlage hinsichtlich des Fortifikationssystems Hollands. 
Zwar sind die Ausgaben für die Landesvertheidigung seit 1858 von 11 "/ 
Millionen Gulden bis auf den jetzigen Betrag von 17½ Millionen gestiegen, 
was mit dem Gesammtbetrag des Marinebudgets im Ganzen 261½ Millionen 
bildet, doch die betreffende Regierungsvorlage läßt noch immer auf sich warten. 
Nun sucht sich der Kriegsminister zwar damit zu entschuldigen, daß er erst 
im Juli l. J. auftrat, und folglich noch keine hinreichende Muße hatte, das 
Landesvertheidigungsgesetz auszuarbeiten, daß er aber Unterhandlungen über 
diesen Gegenstand mit seinem Collegen des Marineministeriums führe, daß er 
ebenfalls beabsichtige, das Milizgesetz einer eingehenden Revision zu unterziehen,
        <pb n="506" />
        502 
Polland. 
und namentlich die Einführung der allgemeinen Dienstpflicht zu beantragen — 
ein beträchtlicher Theil der gesetzgebenden Versammlung, namentlich der par- 
lamentarischen Linken, zeigt sich aber wenig geneigt, sich mit diesen Versprech- 
ungen zufrieden zu geben. Ihrer Ansicht nach müssen dem. Kriegsminister, 
so lange derselbe seine jetzige Planlosigkeit zeige, selbst die nöthigen Mittel zur 
weiteren Verbesserung der bestehenden Festungen, über deren fernere Aufrecht- 
erhaltung keine Meinungsverschiedenheit obwaltet, vorenthalten werden. Die 
Mehrheit tritt aber dieser Ansicht nicht bei, indem sie eine beantragte Herab- 
setzung der Etatsvorlage mit 47 gegen 31 Stimmen verwirft und schließlich 
den Gesetzentwurf ohne Aenderung bestätigt. 
20. Dec. II. Kammer: genehmigt das Finanzbudget für 1873 mit 54 
gegen 13 Stimmen. 
Die Debatte bietet einiges Interesse hinsichtlich der Grenze der durch die 
Regierung angestrebten Scheidung zwischen Kirche und Staat. Der Finanz- 
minister meint nämlich: die betreffende Scheidung implieire folgerecht die Auf- 
hebung der bis jetzt auf die Etatsvorlage gebrachten Summe zur Deckung 
der Gehalte neuangestellter Geistlichen, resp. eventueller Erhöhung ihrer Be- 
soldung. Ein Mitglied der Kammer beantragt aber die Wiederaufführung 
des betreffenden Artikels, und dieser Antrag wird schließlich, trotz der wieder- 
holten Bekämpfung des Finanzministers von Delden, mit 42 gegen 30 Stim- 
men genehmigt. Die Versuche, den Minister zu veranlassen, sich hinsichtlich 
seiner Plane mit Bezug auf die Reorganisation des Steuerwesens zu erklären, 
bleiben erfolglos, da derselbe ausdrücklich erklärt, die betreffende Frage einer 
gründlichen Untersuchung unterziehen und sich bis dahin jede Mittheilung über 
seine Ansichten vorbehalten zu wollen.
        <pb n="507" />
        9. Dänemark. 
1. Febr. Folkething: erledigt das Militärbudget in dritter Lesung. Die 
20. 
22. 
wichtigsten Beschlüsse, wie die Streichung des Posten für Mitrailleusen, 
Hinterlader und Neubauten in den Seeforts, erfolgen nur mit einer 
Mehrheit von 2 Stimmen. 
Landsthing: verwirft schon in erster Lesung mit 32 gegen 16 
Stimmen einen Gesetzesentwurf wegen Ausdehnung des Wahlrechts in 
den Gemeinden, der im Folkething in allen drei Lesungen angenom- 
men worden ist. 
„ Folkething: verwirft in zweiter Lesung die von der Regierung vor- 
geschlagene Einkommensteuer mit 47 gegen 45 Stimmen. Der Finanz- 
minister gibt in Folge davon seine Entlassung ein, besorgt aber vorerst 
die Geschäfte weiter bis zur Rückkunft des Königs aus Griechenland. 
Der Gesetzentwurf des Finanzministers Fenger zu einer außerordentlichen 
Steuer in den Finanzjahren 1872—1874 schlug eine 3½ proc. Einkommen- 
steuer vor; jedoch während der Verhandlung mit dem betreffenden Folkethings- 
ausschuß erklärte der Minister sich willig, die Steuer auf 2 Proc. herabzu- 
setzen. Die Mehrheit des Ausschusses gieng hierauf ein, die Minderheit da- 
gegen, welche aus Mitgliedern der „Linken“ bestand, wollte durchaus keine 
Einkommensteuer haben. Am 19. und 20. Februar kommt das Gesetz zur 
zweiten Behandlung im Folkething, und der Minister macht die Verwerfung 
desselben zu einer Cabinetsfrage seinerseits. Falls er dieß nicht gethan hätte, 
würde es ihm gelungen sein, die Annahme des Gesetzvorschlages zu erzielen, 
jetzt jedoch erhält die Abstimmung eine erhöhte politische Bedeutung: die „Linke“ 
strengt sich aus allen Kräften an, gewinnt einige Mitglieder der Mittelpartei 
und der Uebergang des Gesetzes zur dritten Behandlung wird mit 47 gegen 
45 Stimmen verworfen. 
„ Landsthing: Die Regierung sieht sich veranlaßt, mehrere der von ihr 
gemachten Vorlagen, ein Branntweinsteuergesetz und ein Gesetz wegen 
Aushebung der Schifffahrtsabgaben, zurückzuziehen. Das ganze Mi- 
nisterium wankt. 
1 1. April. Eine kgl. Verordnung octroyirt Island die Erhebung mehrerer 
neuer Steuern behufs Errichtung landwirthschaftlicher Schulen, Ord- 
nung der Küstenfischerei und Verbesserung des Postwesens.
        <pb n="508" />
        504 Dänemark. 
4. Mai. Die Regierung verbietet die von der sog. Internationalen betrie- 
benen- Volksversammlungen und läßt die Führer der dänischen Zweige 
dieses Vereins in Kopenhagen verhaften. 
4. Juni. Der König beruft eine aus Finanzmännern, Nationalökonomen, 
Bankiers und Juristen bestehende Commission, welche unter dem Vor- 
sitze des Grafen Sponneck den Uebergang zu einem auf Goldwährung 
oder auf Gold= und Silberwährung beruhenden neuen Münzsystem in 
Erwägung ziehen soll. 
5. Juli. Der seandinavische volkswirthschaftl. Congreß beschließt in seiner 
Versammlung zu Kopenhagen einstimmig, 
die ganze Aufmerksamkeit der Regierungen der drei nordischen Neiche auf 
den Wunsch hinzulenken, die Einführung der Goldwährung möglichst bald be- 
schließen, das Decimalwesen durchführen und eine Uebereinstimmung des Münz- 
systems in den drei nordischen Reichen erzielen zu wollen; ferner die Regie- 
rungen aufzufordern, zur Förderung der Sache eine aus Delegirten aller drei 
Reiche zusammengesetzte Commission einzusetzen. 
— Aug. Die Regierungen von Dänemark und Schweden verständigen sich, 
eine gemeinsame Commission behufs Abgabe eines Gutachtens über die 
Münzfrage einzusetzen. 
20. Sept. Allgemeine Wahlen zum Folkething. Die mit den Conservativen 
verbündeten Nationalliberalen unterliegen im Ganzen der Partei der 
Linken: von den sämmtlichen Gewählten gehören nur zwei Fünftel 
der ersteren, drei Fünftel der letzterem an. In Kopenhagen tritt auch 
die socialistische Partei in den Kampf ein, bringt es aber gegenüber 
den Nationalliberalen doch nur in einem der neun Wahlkreise zu einer 
ansehnlichen Minderheit. 
28. „ Die secandinavische Münzcommission in Kopenhagen verwirft mit 
8 gegen 1 Stimme den Antrag, sich dem neuen deutschen Münz- 
systeme anzuschließen und beschließt, ein neues Münzsystem für die 
drei Reiche vorzuschlagen. 
Die Rechnungseinheit, Krondaler genannt, soll / des norwegischen Species- 
daler betragen und in 100 Oere eingetheilt werden. 10 Krondaler sollen die 
geringste Goldmünze ausmachen und Goldkrone heißen. Aus einem Kilogramm 
feinen Goldes werden 248 Goldkronen geprägt. Aus Silber werden geprägt: 
Stücke von 4, 2, 1 Krond., von 50, 40, 25 und 10 Oere. Alle Silber- 
münze ist Scheidemünze und enthält nur 96 Procent ihres Neunwerthes. 
(1 Franc — 72 Oere, 1 Mark (deutsch) = 88⅜ Oere oder 9 Mark — 
8 Krondaler.) 
7. Oct. Eröffnung des Reichstags. Thronrede des Königs. Der Reichs- 
tag wird sofort wieder bis zum 2. Dee. vertagt. 
Die Thronrede constatirt das Wachsen der Wohlfahrt des Landes, das sich 
aus den vermehrten Einnahmen von den indirekten Abgaben ergebe, und be- 
tont die herzlichen Beziehungen zu Schweden und den gemeinsamen Wetteifer 
beider Länder, der in der Industrieausstellung, mehreren volkswirthschaftlichen
        <pb n="509" />
        Dänemark. 505 
Versammlungen und den Anträgen auf ein gemeinsames Münzsystem seinen 
Ausdruck gefunden habe. Der Tod des Königs von Schweden sei dem Könige 
und dem dänischen Volke schmerzlich gewesen; die Regierung vertraue aber auf 
die Fortdauer und Befestigung der herzlichen Beziehungen unter der Regie- 
rung des Königs Oskar. Die Beziehungen zu den anderen auswärtigen Mächten 
seien unverändert. Die schleswig'sche Frage schwebe noch: die Regierung hege 
jedoch die seste Hofsnung, eine befriedigende Lösung herbeigeführt zu sehen. 
Als Gesetzvorlagen werden bezeichnet: die Revision des Gesetzes über die Lan- 
desvertheidigung, welche die Regierung den Landeskräften entsprechend möglichst 
stark organisiren wolle, sowie die Vervollständigung des Gesetzes Über den Un- 
terricht an den Volks= und Mittelschulen. 
2. Dec. Wiederzusammentritt des Neichstags. Verhältniß der Parteien: 
Im Landsthing hat das Ministerium nun die Moajorität, indem die Guts- 
besitzer (die Rechte) eine feste Allianz mit der Mittelpartei gegen die nicht 
zahlreiche -Linke“ bilden. Im Folkething dagegen ist die Parteistellung fol- 
gende; die“ „antiministerielle vereinigte Linke“ zählt 49 Mitglieder, die Mittel- 
partei 15 Mitglieder, die national-liberale Partei 15 Mitglieder und die na- 
tionale Uebergangsgruppe 9 Mitglieder. 
9.— 12. Dec. Folkething: Debatte über das Budget für 1873. Erstes 
Scharmützel der Linken gegen das Ministerium und das Budget. 
Die Linke betont, daß die Regierung, so wie die Situation jetzt sei, die 
Alleingewalt habe, indem sie sich bald auf die eine, bald auf die andere Partei 
im Folkething stützen könne. Wenn der Zustand bestehen bleibe, daß eine Re- 
gierung sich so lange an ihrem Platz halten könne, als sie das Vertrauen 
des Königs genieße, ohne Rücksicht darauf, daß sie seitens der Kammer, die 
aus dem ganzen Volke hervorgegangen, einem decidirten Mißtrauen begegne, 
werde eine ruhige Entwicklung unmöglich sein. 
19. „ Die Münzconvention mit Schweden und Norwegen in Betreff des 
Uebergangs zur Goldwährung wird in Stockholm unterzeichnet. Der 
Ratifikation hat indeß erst die Genehmigung durch die Volksvertretun- 
gen aller drei Länder voranzugehen.
        <pb n="510" />
        10. Schweden und Norwegen. 
17. Jan. (Schweden.) Eröffnung des Reichstags. Thronrede des Königs: 
„ Unter den allgemeinen Angelegenheiten hat in jüngster Zeit die Ord- 
nung der Landesvertheidigung den ersten Platz eingenommen. In dieser Frage 
hat sich jedoch eine solche Meinungsverschiedenheit kundgegeben, daß sie bisher 
nicht bloß die endgiltige Lösung gehindert, sondern auch das Bedürfniß eines 
Aufschubs bewiesen hat, damit die Meinungsübereinstimmung erlangt werde, 
welche zur Erreichung des Ziels nothwendig ist. Ich will somit diesem Reichs- 
tag leinen umfassenderen Organisationsvorschlag, betk. die Landesvertheidigung, 
vorlegen, sondern nur Mittel verlangen, um die Befestigungsarbeiten fortzu- 
setzen, und um im Uebrigen unseren gegenwärtigen Vertheidigungsmitteln die 
Entwicklung zu geben, die am besten den Umständen entspricht. Die glückliche 
dbkonomische Lage des Landes, als Folge der reichen Ernten der letz- 
teren Jahre und der Entwicklung aller Industriezweige, hat einen Über die 
Erwartung günstigen Einfluß auf die Finanzen des Staates gehabt. Es wird 
daher zur Bestreitung der budgetirten Ausgaben — unter denen Ich euch eine 
Vermehrung des Seekriegsmaterials, soweit dieselbe während des Jahrs 1873 
in den Werkstätten des eigenen Landes beschafft werden kann, vorschlagen werde 
— nicht mehr nöthig sein, die vom vorigen Reichstag votirte besondere Steuer 
zu erheben, sondern es wird sogar möglich seln, andere Steuererleichterungen 
eintreten zu lassen. Es werden euch daher Vorschläge unterbreitet werden zur 
Abschaffung einiger Steuern, die durch ihre Natur gewissermaßen den 
Unternehmungsgeist hemmen, sowie zur Herabsetzung von anderen Steuern, 
welche ohne Unterschied der Vermögensverhältnisse zu gleichen Beträgen von 
Allen bezahlt werden und daher als besonders drückend für die weniger be- 
mittelten Classen der Bevölkerung anzusehen sind “ 
Die Steigerung der Ausgaben für das Heer vom Jahre 1861 bis heute 
zeigt für das erstere Jahr eine Gesammtausgabe von 9,627,720 Rd., wäh- 
rend für 1873 14,862,100 Rd. veranschlagt sind; berechnet man ferner, daß 
das Marinebudget in demselben Zeitraum von 3,879,033 auf 7,168,3000 Rd. 
gestiegen ist und die den Gestellungspflichtigen erwachsenden indirekten Kosten 
sich auf etwa 5⅛½ Mill. Rd. belaufen, so ergeben sich als Gesammtsumme für 
1861 etwa 19 Mill., für 1873 etwa 27½ Mill., oder eine Erhöhung von 
fast 50 Proc. — ein Resultat, welches kaum mit der Entwicklung der Hilfs- 
quellen des Landes im richtigen Verhöältniß steht. 
2. Febr. (Norwegen.) Eröffnung des Storthings. Staatsrath Stang 
verliest die Thronrede des Königs:
        <pb n="511" />
        Ichweden und Norwegen. 507 
„Das jetzt versammelte Storthing wird Über mehrere Angelegenheiten zu 
verhandeln haben, bezüglich deren ich dem vorigen Storthing Vorschläge machte, 
welche aber damals keine Erledigung fanden. Eine sorgfältige Erwägung der 
Bestimmungen des Grundgesetzes hat mich zu der Annahme geführt, daß die 
Behandlung dieser Angelegenheiten auf dem gegenwärtigen Storthing durch 
die Einbringung neuer königlicher Propositionen eingeleitet werden muß, und 
demgemäß wird denn auch verfahren werden. Zum Zweck des Vertheidigungs- 
wesens habe ich mich in die Nothwendigkeit versetzt gesehen, größere Bewillig-- 
ungen im ordentlichen Budget zu beantragen und daneben den Antrag auf 
außerordentliche Bewilligung zu wiederholen, welche für gewisse Befesligungs- 
arbeiten und zur ferneren Anschaffung zeitgemäßer Wassen verwendet werden 
und im Falle der Annahme durch eine Anleihe gedeckt werden sollen. Bei 
Stellung des Antrags ist jede finanzielle Rücksicht genommen worden, welche 
ich mit den durch die Verhältnisse gebotenen Ansprüchen vereinbar hielt.“" 
29. Febr. (Schweden.) I. Kammer: lehnt den Antrag der Regierung 
auf Herabsetzung der Kopfsteuer auf die Hälfte des gegenwärtigen 
Betrags (43/ Sgr. für Männer und 2 ¼ Sgr. für Frauen) mit 
77 gegen 17 Stimmen ab. 
Gegen diesen Antrag wird besonders geltend gemacht, daß man durch die 
augenblickliche günstige Finanzlage sich nicht zu der Aufhebung von Steuern 
verleiten lassen dürfe, deren Ausfall in den Zeiten der Noth schwer zu ersetzen 
sein werde, zumal wenn es sich um eine Abgabe handle, welche, wie die vor- 
liegende, selbst für den Mindestbegüterten keineswegs drückend sei. Die An- 
hänger des Regierungsentwurfs dagegen heben hervor, daß zur Verbesserung 
der Lage der arl####enden Classen alles mögliche geschehen müsse, damit die 
sociale Bewegung, welche Überall in Europa die Fundamente der Staaten zu 
erschüttern drohe, von Schweden fern gehalten werde; für den Arbeiter aber 
sei schon die geringste Abgabe eine drückende Last, für deren Verminderung 
er dankbar sein werde. 
4. März. (Norwegen.) Storthing: beschließt, daß den Staatsräthen 
das Recht (resp. die Pflicht) eingeräumt werden soll, bei den Sitzungen 
des Storthings zugegen zu sein. Der König lehnt die Sanction 
dieses Beschlusses ab und die Staatsräthe Irgens und Bloch bieten 
in Folge davon dem König ihre Entlassung an. 
8. „ (Schweden.) II. Kammer: spricht sich mit großer Mehrheit für 
weltliche Schulaufsicht, statt der bisherigen geistlichen, aus. 
Der bäuerliche Abgeordnete Per Nilsson aus dem Län Christanstad in 
Schoonen hatte einen Vorschlag zu neuer Regelung der Besetzung der Inspek- 
torate für die Landschulen an die Kammer gebracht, der, wohl motivirt, dar- 
auf hinausgieng, es solle durch Verordnung bestimmt werden, daß die Prä- 
sentation der Volksschul-Inspektoren, die bisher durch die Consistorien erfolgte, 
diesen entzogen und den Landsthingen, d. h. den Bezirksvertretungen der länd- 
lichen Bevölkerung Übertragen werden solle. Ferner sollten die Berichte, welche 
die Inspektoren der Volksschulen Über ihre Thätigkeit zu erstatten haben, 
künftig nicht mehr dem Consistorium, sondern ebenfalls dem Landsthing des 
bezüglichen Bezirks eingereicht werden. Die Commission, welche den Vorschlag 
zu prüfen hatte, sprach sich gegen denselben aus. Das Plenum des Abgeord- 
netenhauses ist aber anderer Meinung und erklärt sich, zumal auch der Cultus- 
minister Winneborg den Antrag als wohlbegründet bezeichnet und enischieden 
empfiehlt, mit großer Stimmenmehrheit für die Maßregel. 
15. „ (Schweden.) II. Kammer: Der Constitutions-Ausschuß bringt
        <pb n="512" />
        508 
Schweden und Norwegen. 
eine Modification der Verfassung in Vorschlag, der dahin abzielt, dem 
König das Recht, Krieg zu erklären, zu entziehen. Der Reichstag 
kann vorerst darüber nicht endgiltig beschließen, sondern muß es dem 
künftigen Reichstag überlassen, wobei es dem Könige freisteht, einem 
solchen Beschluß seine Sanction zu verweigern. 
Der Vorschlag geht dahin, dem &amp; 12 der Negierungsform folgenden ver- 
änderten Wortlaut zu geben: „Der König ist berechtigt, mit fremden Mächten 
in Verhandlungen und Bündnisse einzugehen, nachdem gemäß §&amp; 8 der Staats- 
rath darliber vernommen worden ist.“ In dem citirten § 8 heißt es: daß 
der König in solchen Angelegenheiten, Über welche der Staatsrath vernommen 
werden muß, keinen Beschluß fassen kann, sofern nicht außer dem Vortragenden 
wenigstens drei Mitglieder anwesend sind, sowie daß bei allen Angelegenheiten 
von ganz besonderer Wichtigkeit die sämmtlichen Mitglieder des Staatsraths 
zugegen sein müssen, sosern sie nicht von gesetzlichen Hindernissen abgehalten 
werden. Der § 12 schreibt dagegen in seinem jetzigen Wortlaute vor: daß 
der König mit auswärtigen Mächten in Verhandlungen und Bündnisse ein- 
gehen kann, nachdem er gemäß § 11 darüber den Staatsminister der aus- 
wärtigen Angelegenheiten und ein anderes herbeigerufenes Mitglied des Staats- 
raths vernommen hat. Als eine Folge dieses Vorschlages der Abänderung 
soll in dem citirten 8 11 der letzte Punkt entfernt werden, welcher also lautet: 
„Von dergleichen Beschlüssen (nämlich Beschlüssen in sog. ministeriellen Ange- 
legenheiten, welche in der Anwesenheit nur zweier Staatsräthe gefoßt werden, 
von denen der eine der Minister der auswärtigen Angelegenheiten sein soll, 
falls er nicht gesetzlich verhindert ist) theilt der König dem Staatsrathe das- 
jenige mit, was ihm am angemessensten erscheint, soaß auch in dem Staats- 
rath einige Kenntniß von diesem Zweige der Reichsregierung vorhanden sein 
möge.“ Dieser Vorschlag des Ausschusses beabsichtigt nichts anderes, als der 
königlichen Macht das Recht zu nehmen, ohne weiteres nach eigenem Ermessen 
Krieg erklären zu können. 
1. April. (Schweden.) II. Kammer: beschließt mit größter Mehrheit, 
6. 
13. 
den Pfarrern den bisherigen amtlichen Vorsitz in den Localschulräthen 
zu entziehen und diesen das Recht einzuräumen, ihre Vorsitzenden 
aus ihrer Mitte zu wählen. 
„ (Schweden.) I. und II. Kammer: beschließen übereinstimmend 
den von Adlersparre eingebrachten und vom Gesetzausschuß empfohlenen 
Vorschlag, welcher das bisher geltende Recht, sich in Friedenszeiten 
von den Waffenübungen loszukaufen und in Kriegszeiten sich durch 
einen andern im Dienste vertreten zu lassen, aufhebt. Durch diesen 
Beschluß wird die allgemeine Wehrpflicht in Schweden vollständig ein- 
geführt. 
In der ersten Kammer wird dieser Beschluß mit 72 gegen 28 Stimmen 
gefaßt; die Minderheit stimmt für die Zurückweisung des Vorschlags an den 
Ausschuß, indem mehrere Mitglieder die Frage näher erörtert zu sehen wün- 
schen, namentlich ob zur Aufhebung des Rechts, sich in Friedenszeiten von 
der Wafssenübung loszukaufen, genügender Grund vorhanden sei. In der 
zweiten Kammer w#rd der Vorschlag mit 101 gegen 71 Stimmen angenom- 
men; die Minderheit stimmt für Verwerfung desselben. 
„ (Norwegen.) Storthing: verwirft neuerdings die Abschaffung der 
bestehenden Forderung evangel. Confession für die Beamten, indem 
der Antrag nicht die erforderliche Stimmenmehrheit erhält.
        <pb n="513" />
        Schweden und Norwegen. 509 
14. April. (Schweden.) I. und II. Kammer: lehnen die Bestellung eines 
15. 
16. 
20. 
15. 
16. 
18. 
Militär-Attaché's bei der Gesandschaft in Berlin ab und unterdrücken 
auch denjenigen bei der Gesandtschaft in Paris. Prinz Murat tritt 
mit vierjährigem Urlaub in Frankreich in die schwedische Marine ein. 
In der Verweigerung eines Militär-Attaché's für Berlin liegt keine Ab- 
neigung gegen Deutschland. Das Sachverhältniß ist solgendes: Der schwedisch- 
norwegische Militär-Attaché in Paris hat bisher auf dem Budget des Depar- 
tements des Aeußern figurirt. Die Regierung wünschte dieß abzustellen, weil 
das Budget des Aeußern bei den ihm karg zugetheilten Mitteln ohnehin stark 
in Anspruch genommen ist, und jedenfalls nicht die Ausgaben für einen zweiten 
neu anzustellenden Militär-Attaché würde tragen können; sie schlug daher dem 
Reichstag vor, zwei Militär-Attaché's, einen für Paris und einen für Berlin, 
auf das Budget des Kriegsdepartements aufzuführen. Die erste Kammer gieng 
darauf ein, die zweite Kammer lehnte den Antrag ab, nicht etwa aus politi- 
schen Gründen, sondern, wie es auch in der betreffenden Discussion ausdrück- 
lich hervorgehoben wurde, lediglich aus Sparsamkeitsrücksichten, die seit einigen 
Jahren in dieser Kammer, wo die Bauernpartei die Mehrheit hat, oft bis 
zum äußersten getrieben werden. In der dadurch nothwendig gewordenen ge- 
meinsamen Abstimmung siegt nun die Ansicht der Bauernpartei mit 189 (erste 
Kammer 28, zweite 161) gegen 115 (erste Kammer 94, zweite 21) Stimmen, 
und das Ergebniß ist, daß die Regierung keinen der beiden Militär-Attache's 
auf dem Armeebudget durchbrachte. 
„ (Schweden.) I. und II. Kammer: beschließen, daß der Staats- 
rath, wie bisher, aus 10 Mitgliedern bestehen soll, von welchen ein 
Mitglied vom König nach seiner Wahl zum ersten oder Staatsminister 
erwählt wird, welche besondere Stellung bisher der Justizminister ge- 
noß; die anderen Minister sollen, wie bisher, Staatsräthe genannt 
werden, mit Ausnahme des Ministers des Aeußern, welcher rücksicht- 
lich des Verhältnisses zu den fremden Mächten Minister genannt wer- 
den soll. Da hiedurch eine Veränderung des Grundgesetzes entstehen 
muß, so wird der Vorschlag bis zu einem solgenden Reichstag ruhen. 
(Schweden.) I. und II. Kammer: lehnen die beantragte Aus- 
dehnung des Wahlrechts für den Reichstag vorerst ab. –W4 
„ (Norwegen.) Storthing: lehnt die beantragte Einführung des 
allgemeinen Stimmrechts ab. 
  
Mai. (Norwegen.) Storthing: beschließt mit Rücksicht auf die Ver- 
weigerung der kgl. Sanction für seinen Beschluß vom 4. März mit 
63 gegen 47 Stimmen eine Adresse an den König, in welcher dem 
Staatsrathe ein formelles Mißtrauensvotum ertheilt wird. Die öffent- 
liche Meinung ist mit diesem Schritte nur theilweise einverstanden. 
„ (Schweden.) Schluß des Reichstags. Die Thronrede wird ver- 
lesen, indem der König bedauert, daß er durch Gesundheitsrücksichten 
gehindert sei, an der Schließung des Reichstags persönlich Theil zu 
nehmen. 
(NXorwegen.) Schluß des Reichstags. Thronrede des Königs, 
in welcher das gegen die Negierung beschlossene Mißtrauensvotum ganz 
unerwähnt bleibt:
        <pb n="514" />
        510 
Ichweden und Norwegen. 
„Indem ihr nach eurer Heimath zurückkehrt, nehmt ihr ein lichteres Bild 
des wirlhschaftlichen Zustandes des Landes mit, als wozu beim Schluß irgend 
eines der vorhergehenden Storthinge Anlaß gewesen ist. Nachdem der wirth- 
schaftliche Druck, der zum Theil als Folgze schlechter Zeiten lang auf dem 
Lande gelastet hatte, erleichtert worden ist, ist ein größeres Leben in Erzeugung 
und Umsatz eingetreten, und die Vermehrung des Kapitalvermögens des Landes 
ist greisbar geworden. Laßt uns dem Allmächtigen danken, welcher uns nun 
bald 60 Jahre lang friedliche Entwicklung geschenkt hat. Euer Beschluß, den 
Mitgliedern des Staatsraths Theilnahme an den Verhandlungen des Stor- 
things zu gewähren, ist Mir zur Prüfung vorgelegt worden. In Betracht 
der kurzen Zeit, welche verflossen ist, seitdem eine andere bedeutende Verände- 
rung im Grundgesetze (nämlich jährlich, statt früher alle drei Jahre, statt- 
findende Storthings-Sitzungen) ausgeführt worden ist, mit welcher man diese 
als im Zusammenhang stehend betrachtet hat, sowie auf Grund der Größe 
der Frage und der mancherlei Untersuchungen, die sie erfordert, habe Ich für 
Meine königliche Pflicht erachtet, sie einer weitern Erwägung vorzubehalten. 
In Folge eures Beschlusses soll das Nationalunternehmen, welches mehrere 
Jahre lang Meine Regierung wie das Storthing in Bewegung gesetzt hat: 
die Verbindung des südlichen und des nördlichen Norwegens durch eine Eisen- 
bahn, nunmehr zur Ausführung kommen. Laßt es uns als erfreuliche Vor- 
bedeutung ansehen, daß die Ausführung gerade in dem Jahre begonnen wird, 
in welchem Norwegen ein Tausendjahrfest als gesammtes Reich feiert. Dieß 
verheißt, daß das Gefühl des Zusammengehb5rens, welches durch der Zeiten 
Prüfungen bis zu dieser Stunde das Volk zusammengehalten hat, gestärkt 
durch dieses neue Band zwischen den Haupttheilen des Reichs, in der kommen- 
den Zeit noch mehr erweitert und befestigt werde.“ 
31. Mai. (Norwegen.) Der König nimmt die Entlassung der bez. der 
Theilnahme der Regierung an den Verhandlungen des Storthings 
dissentirenden Staatsräthe Irgens und Bloch an, behält dagegen die 
übrigen Minister bei. 
4. Juli. (Norwegen.) Der König ernennt den Stiftspropst Essendrop 
zum Cultusminister und den Kapitän Seyelke zum Kriegsminister, wo- 
durch die norwegische Ministerkrisis erledigt wird. 
— Aug. Die Regierungen von Schweden, Norwegen und Dänemark ver- 
ständigen sich, eine gemeinsame Commission niederzusetzen, die in Ko- 
penhagen zusammentreten und ihr Gutachten über den Uebergang zur 
Goldwährung und ein gemeinsames Münzsystem abgeben soll. 
18. Sept. König Karl XV. f. Sein Bruder folgt ihm als Oskar II. 
1. Nov. (Schweden.) In Uebereinstimmung mit dem Beschlusse des 
Reichstags verordnet der König: 
daß alles aufgehoben ist, was die k. Bekanntmachung vom 13. Nov. 1860 
enthält über das Recht eines Wehrpflichtigen, bei dem Aufgebote zum Waffen- 
dienst einen andern tauglichen Mann an seine Stelle zu setzen, und in Frie- 
denszeiten gegen die Erlegung einer gewissen Geldangabe sich die Befreiung 
von den Waffenübungen zu verschaffen, sowie auch, was im §8 4 dieser Be- 
kanntmachung darüber vorgeschrieben wird, daß derjenige, welcher aus beson- 
deren oder bemitleidenswerthen Umständen, oder um in's Ausland ziehen zu 
können, von der Wehrpflicht befreit ist, in Friedenszeiten für die Befreiung
        <pb n="515" />
        Ichweden und Rorwegen. 511 
von dem Waffendienst eine Abgabe erlegen und in Kriegszeiten einen ge- 
mietheten Mann stellen kann. 
17. Dec. Der Minister des Auswärtigen, Graf Platen, erhält seine Ent- 
lassung und wird durch den Gesandten am russischen Hofe, Björn- 
stierna, ersetzt. 
19. „ Unterzeichnung der Münzconvention mit Dänemark, betreffend den 
Uebergang zur Goldwährung. Die Ratifikation kann indeß erst erfol- 
gen, wenn der Vertrag durch die Volksvertretung aller drei Staaten 
genehmigt sein wird.
        <pb n="516" />
        11. Rußland. 
18. Jan. Der „Neg.-Anzeiger“ veröffentlicht das Reichsbudget für 1873: 
die Einnahmen betragen 497,197,802, und die Ausgaben 496,813, 581 
Nubel; es ergibt sich mithin ein Ueberschuß von 384,221 Rubeln. 
Zugleich wird der Bericht publicirt, welchen die Staatscontrole über 
den Staatshaushalt von 1870 erstattet hat. 
Derselbe lautet für den Stand der russischen Finanzen Überaus günstlig. 
Es waren für 1870 die Gesammteinnahmen auf 467 Mill., die Gesammt- 
ausgaben auf 476 Mill. S.R. veranschlagt. Das voraussichtliche Defizit de- 
trug also 9 Mill. S. R. Statt dessen stellten sich die Einnahmen auf 480 ½/, 
die Ausgaben auf 485 Mill., ergab sich also ein Defizit von nur 5. Mill. 
— Für 1872 weist das Budget einen Ueberschuß von 384,221 R. aus und 
es ist Aussicht, daß sich derselbe in Wirklichkeit auf mindestens 1½ Mill. 
steigern werde. Indeß schon der kleine Ueberschuß ruft in der öffentlichen Mei- 
nung eine freudige Ueberraschung hervor. Denn diese war an die alljährlichen 
Defizite durch eine ununterbrochene Reihe derselben seit 1831, also seit vierzig 
Jahren, in dem Grade gewöhnt, daß sie ihr beinahe wie das unvermeidliche 
Ergebniß einer kräftigen Staatsverwaltung vorkamen. Der frühern Jahre 
nicht zu gedenken, wo das Budget als ein Staatsgeheimniß behandelt wurde 
und man nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit erfahren konnte, wie 
1854 ein Defizit von 123 Millionen, die beiden folgenden Jahre 1855 und 
1856 sogar ein solches von 260 Mill. Rubel eingetreten war, entsprechen fol- 
gende Zahlen den Jahren, in denen die Veröffentlichung des Budgets zum 
stehenden Prinzip geworden: 
Im Jahr 1863 war das Defizit 15,708,000 Rubel 
„ „ 1864 „ „ % 4,486,000 „ 
„ „ 1865 „ „ 19,485,000 „ 
„ „ 1866 „ „ i„ 21,584,000 „ 
„ „ 1867 „ „ 15,206,000 „ 
„ „ 1868 „„ „ 12,462,000 „ 
„ 1869 „ „ r„ 15,174,000 „ 
„ „ 1870 „ „ % 9,089,000 „ 
„ „ 1871 6 4,393,000 „ 
1872 statt des Defizits ein Mehr 384,000 
Wenn man neben dem Auf= und Abschwanken der Zahlen in den Jahren 
1863 bis 1869 die Regelmäßigkeit in Betracht zieht, mit welcher von da an 
das alljährliche Desizit um ungefähr fünf Millionen abnimmt, bis es ganz
        <pb n="517" />
        Rußland. 513 
verschwindet und einem, wenn auch geringen, Ueberschusse Platz macht, so ist 
man berechtigt, sich der Hoffnung hinzugeben, daß es so bleiben und die 
Finanzlage andauernd gebessert sein wird. Das Verdienst dieses Umschwunges 
gehört unbestritten dem Finanzminister v. Reutern, was denn auch vom Kaiser 
durch die Verleihung des St. Wladimir-Ordens I. Classe mit einem sehr 
huldvollen und schmeichelhaften Schreiben anerkannt wird. 
  
21. Jan. Die amtliche „Militärztg.“ meldet, daß die Berathungen über die 
31. 
Grundsätze der allgemeinen Wehrpflicht beendet seien, so daß der Durch- 
führung derselben in legislatorischer Hinsicht kein Hinderniß mehr ent- 
gegenstehe. 
„ Ein keiserliches Decret ernennt den bisherigen Generalconsul in 
Bukarest, Frhrn. v. Offenberg, zum außerordentlichen Gesandten in 
Washington; Katakazy wird dem auswärtigen Ministerium attachirt. 
6. Febr. (Finnland.) Der finnische Landtag wird vom Generalgouver= 
neur Generaladjutant Grafen Adlerberg mit einer Thronrede des Kaisers 
eröffnet. 
Dieselbe erinnert in ihrem ersten Theil an die Überstandene Hungersnoth, 
an die darauf folgenden Epidemieen und die dadurch herbeigeführte Vermin- 
derung der Bevölkerung (nach der Zählung vom 31. Dez. 1870 hat Finnland 
1,732,621 Bewohner, nach der Zählung von 1865 dagegen 1,843,245, folglich 
Abnahme 69,633 Einw.), und constatirt mit Dank den seitdem erfolgten Auf- 
schwung des Landes in gesegneten Ernten, Förderung des Handels, Ackerbaues 
und der Industrie Besonders wird auf die Wohlthat hingewiesen, welche die 
Anlage der Eisenbahn zwischen St. Petersburg und Helsingfors, der Haupt- 
stadt des Landes, gebracht habe. Dann heißt es weiter: „Hinsichtlich der von 
Mir vorgeschlagenen Umgestaltung der höheren Regierungs-Institutionen habe 
Ich versuchsweise befohlen, die Ordnung der Senatssitzungen behufs Beschleu- 
nigung der Geschäftsführung, wie diese durch die Vermehrung der der Beur- 
theilung des Senats unterliegenden Geschäfte bedingt wird, zu ändern. Mit 
Rücksicht auf die geringen Ergebnisse beim Erlernen der russischen Sprache in 
den Schulen, während doch die Nothwendigkeit einer gründlichen Kenntniß der- 
selben sich nicht nur im Gerichtswesen, sondern auch im praktischen Privatleben 
kundgibt, habe Ich es für zweckmäßig erachtet, zu befehlen, daß bei der Reform 
der Lehranstalten die russische Sprache unter die Zahl der obligatorischen Unter- 
richtsgegenstände aufgenommen werde. Die Frage von dem durch ein Rescript 
an den Generalgouverneur im vorigen Jahr von Mir gemachten Vorschlage 
zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in dem Großfürstenthum Finn- 
land kann jetzt noch nicht Ihrer Beurtheilung vorgelegt werden, weil diese 
Maßregel noch nicht in dem Reiche durchgeführt ist. Das neue Landtags- 
reglement und das Reglement des Ritterhauses bezeichnen ausführlich den Kreis 
Ihrer Thätigkeit, und die von Ihnen gewonnene Erfahrung veranlaßt Mich, 
zu hoffen, daß Sie die Ihnen bevorstehenden Arbeiten zum festgesetzten Termin 
beendigen werden. Mögen Ihre gewissenhafte und eifrige Thätigkeit zum wah- 
ren Wohl des Landes und zu einer verdoppelten Befestigung des gegenseitigen 
Vertrauens zwischen Regierung und Volk dienen.“" Eigenthümlich erscheint die 
Sprachverwirrung, welche auf dem finnischen Landtag herrscht. Nach Verle- 
sung der Thronrede wird die Debatte von dem Baron Nordenstam im Namen 
des Adels und vom Erzbischof Borgenheim im Namen des Clerus und des 
Gelehrtenstandes in französischer Sprache eröffnet, worauf der Bürgermeister 
von Helsingfors und ein Landmann aus dem Gouvernement von Abo-Bjor- 
neborg im Namen des Bürger= und Bauernstandes das Wort in schwedischer 
Sprache ergreifen, und endlich der Staatsrath Ern, Director der Kanzlei des 
33
        <pb n="518" />
        514 
21. 
12. 
Rußland. 
Generalgouverneurs, die Gesetzvorlagen in schwedischer und finnischer Sprache 
vorliest und interpretirt. Diese babylonische Sprachverwirrung findet gewisser- 
maßen ihre Interpretation in der Stelle der Thronrede, welche auf die Ein- 
führung der russischen Sprache als obligatorischen Schulunterricht hinweist. 
In Finnland herrscht beinahe noch mehr als in den Ostseeprovinzen ein un- 
gebändigter Haß gegen Rußland und die Russen, aber ebenso gegen alles was 
deutsch ist. Man weiß nicht, ob die Finnen die Deutschen oder die Russen 
mehr hassen. Dagegen besteht daselbst noch heute eine ebenso unsinnige Vor- 
liebe für die Franzosen. Rußland legt in der That viel Geduld gegen Finn- 
land an den Tag. Während der Hungersnoth schüttete Rußland seine Wohl- 
thaten über Finnland aus, und Finnland kostet heute noch mehr als es ein- 
bringt. Die Finnländer finden im russischen Staatsdienst, und vor allem in 
der Marine, deren Officiercorps meist aus Finnländern besteht, ihr Brod; das 
hindert aber nicht, daß jener Geist in ungeschwächter Kraft fortbesteht. In 
den Schulen, in denen die russische Sprache als facultativer Unterrichtsgegen- 
stand bisher betrieben wurde, stehen die Bänke leer, und es wurde ein Fall be- 
kannt, daß ein Lehrer, dessen Gehalt gegen 1000 Rubel beträgt, aufs Land ziehen 
und seinen Kohl bauen konnte, weil in der Realschule, bei der er als ruffischer 
Lehrer angestellt war, sich nicht ein Schüler fand, der bei ihm Unterricht neh- 
men wollte. Daß die russische Regierung jetzt die russische Sprache als obli- 
gatorischen Lehrgegenstand bezeichnet, kann nur billig erscheinen, denn wer die 
Rechte haben will, muß auch die Lasten tragen. Von einer Russificirung 
Finnlands ist keine Rede. 
März. (Finnland.) Landtag: Alle vier Stände desselben erklären 
sich für Gewährung der Preßfreiheit. Die Regierung geht jedoch nicht 
darauf ein. 
„ Die Recrutirung für das stehende Heer hat im vorigen Jahre 
128,785, in diesem 130,151 Mann geliefert. Der Bauernstand 
lieferte dazu 92,1 Procent. Es ist von Intetesse, zu constatiren, daß 
in Beziehung auf den Bildungsgrad der eingezogenen Mannschaften 
ein gewisser Fortschritt zu bemerken ist, indem 1868 nur 9,27 Pro- 
cent, 1869 9,76 und 1870 10,95 Procent des Lesens kundig waren. 
April. Aushebung der bisherigen Zollgränze zwischen Rußland und 
Finnland. 
Mai. Entlassung des der ultranationalen Partei angehörigen Domänen= 
ministers Zeleny. Derselbe wird durch einen Gegner der ultranatio- 
nalen Partei, Walujeff, ersetzt. 
11. Juni. Feier des Jubiläums Peters des Großen. Die eigentliche Masse 
15. 
des Volks zeigt dabei für die historische Bedeutung des Mannes nur 
ein sehr geringes Verständniß. 
„ (Finnland.) Schluß der Session des finnischen Landtags. Die 
Thronrede bemerkt im Wesentlichen: 
„Ich danke Ihnen für die mehrmals kundgegebenen Gefühle der Unter- 
thanentreue; an der Aufrichtigkeit derselben habe ich niemals gezweifelt. Nach- 
dem ich schon früher meine Ansicht in Betreff der von den Ständen eingebrachten 
Petitionen kundgegeben habe, erachte ich es für nothwendig, bei der gegenwär- 
tigen Gelegenheit von neuem den Wunsch zu äußern, daß die Stände in Zu-
        <pb n="519" />
        Rußland. 515 
kunft es sich zur Regel machen, ihre Petitionen in den angewiesenen Schranken 
zu halten, weil die Erörterung solcher Fragen, welche schon ihrem Wesen nach 
von mir nicht acceptirt werden können, nur unnützer Weise Ihre vielfachen 
Arbeiten vergrößert und außerdem nicht entsprechende Erwiederungen und Un- 
einigkeit hervorruft.“ 
25. Juni. (Baltische Provinzen.) Schluß des livländischen Landtags. 
Es wurden alle auf die Verfassungsfrage bezüglichen Anträge dießmal 
einfach abgelehnt, nämlich: 
1) die Erweiterung der Landsaßenrechte auf das volle Maß der Rechte der 
gegenwärtig vollberechtigten Landtagsmitglieder, mit Ausnahme des passiven 
Wahlrechts auf die Stellen des Landmarschalls und der Landräthe und das 
Stimmrecht bei rein ritterschaftlichen Angelegenheiten; 5 Verwandlung des 
gegenwärtigen Viril-Landtages in einen aus Kreiswahlen, für's erste ohne ver- 
änderte passive und aktive Wahlberechtigung, hervorgehenden Delegirten-Land- 
tag; 3) Ernennung einer Commission für die Verfassungsfrage. Die „Niga- 
ische Ztg.“ bemerkt dazu: „Wenn schon seit mehr als einem Jahrhundert der 
livländische Landtag durch den Ausschluß der Vertretung der livländischen 
Städte auf demselben materiell nicht als Repräsentant der gesammten Provinz 
anerkannt werden konnte, so hat derselbe durch die neuere Gesetzgebung, die 
das Anrecht des Bauernstandes auf das Bauernland festsetzt, und vollends durch 
den zunehmenden Bauernlandverkauf seine Stellung als Vertretung des ge- 
sammten flachen Landes eingebüßt und schrumpft immer mehr zu der Ver- 
tretung des Großgrundbesitzes zusammen. Hat diese absolut ablehnende Stel- 
lung des jüngst geschlossenen Landtages gegenüber einer Aenderung der Ver- 
fassung dargethan, daß es demselben an gutem Willen fehlt, freiwillig seinen 
prononcirt adeligen Charakter zu Gunsten einer weiter gehenden Vertretung 
der gesammten Previnz zu modifiziren, so wird die Macht der gegebenen Ver- 
hältnisse mit steigender Gewalt zu einer Aenderung nöthigen. Besonders wird 
die Reorganisation des Steuerwesens jene Nöthigung ausüben. Es wird sich 
nur zu bald als höchst mißlich erweisen, von den grundbesitzenden Bauern und 
den Pächtern die Grundsteuer zu erheben, ohne denselben Antheil an der Be- 
willigung und der Verwendung der Steuer zu gewähren.“ 
12. Juli. Der Reg.-Anz. veröffentlicht ein vom Kaiser bestätigtes und zur 
Ausführung befohlenes Gutachten des Reichsrathes über Ergänzung 
und Veränderung einiger bestehender Vorschriften für Preßangelegenheiten. 
Es handelt sich um die Einschränkung der Preßfreiheit, welche seit sieben 
Jahren in den beiden Hauptstädten Petersburg und Moskau Büchern von 
nicht weniger als 10 (Uebersetzungen von 20) Druckbogen gewährt war. In 
der Einleitung wird hervorgehoben, „daß in den letzten Jahren neben vielen 
nützlichen Preßerzeugnissen auch mehrfältig Schriften ohne Censur erschienen 
find, welche die gefährlichsten Irrlehren zum Inhalt haben, welche die heiligen 
Religions-Wahrheiten in den Staub zu ziehen, die Begriffe der Sittlichkeit zu 
verdrehen und die Grundlagen aller staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung 
zu untergraben suchen.“ Es wird deßhalb verfügt: „Wenn die Verbreitung 
eines von der Präventivcensur befreiten Buches oder eines periodischen Werkes, 
das ohne Censur seltener als einmal in der Woche herauskommt, dem Mi- 
nister des Innern als besonders schädlich erscheint, so kann er, indem er vor- 
läufig das Herauskommen des Werkes fistirt, darüber berichten und die end- 
giltige Entscheidung des Minister-Comités einholen. Die Exemplare werden 
unverzüglich bei den Druckern, Herausgebern, Autoren, Uebersetzern, Redacteuren 
confiscirt. Wenn aus dem mit Beschlag belegten Buche oder der Nummer 
einer periodischen Schrift ein Verbrechen ersichtlich ist, so kann unabhängig von 
der Confiscation der Exemplare eine gerichtliche Verfolgung der Schuldigen 
337
        <pb n="520" />
        516 
Rußland. 
angestrengt werden, in welchem Falle die Frage Über die Verantwortlichkeit 
der Angeklagten durch das Gericht entschieden wird. Die Exemplare periodi- 
scher von der Präventivcensur befreiter Zeitschriften, die seltener als einmal 
wöchentlich erscheinen, müssen der competenten Behörde in Preßsachen vier Tage 
vor der Absendung an ihre Abonnenten zugestellt werden. Nicht periodische 
Werke, die ohne Präventivcensur gedruckt oder lithographirt werden, dürfen 
nicht früher als sieben Tage nach Empfang der Quittung über die gesetzmäßige 
Zahl eingesandter Exemplare in die Oeffentlichkeit kommen. Werke oder peii- 
odische Schriften, welche auf den eigenen Wunsch des Herausgebers oder Ne- 
dacteurs der Durchsicht der Censur vor ihrem Erscheinen unterworfen und von 
dieser gutgeheißen werden, können nicht mit Beschlag belegt werden.“ 
— Juli. Der Kaiser empfängt den Besuch des Erzherzogs Wilhelm von 
Oesterreich und geht mit! demselben nach Moskau. 
22.— 30. Aug. Internationaler statistischer Congreß in St. Petersburg. 
3.— 11. Sept. Der Kaiser, vom Minister des Ausw., Fürsten Gortscha- 
koff, begleitet, kommt in Berlin mit dem deutschen Kaiser und dem 
Kaiser von Oesterreich zusammen. Die öffentliche Meinung erkennt 
darin eine Annäherung an Oesterreich und eine deutliche Mahnung an 
Frankreich, daß es für allfällige Revanchegelüste gegen Deutschlaud auf 
eine Allianz mit Rußland, so lange wenigstens Kaiser Alexander lebe, 
entschieden nicht rechnen dürfe. 
— Oct. Expedition der Obersten Markusow von Krasnowodsk und Tscha- 
kistar vom kaspischen Meer aus in die zwischen dem kaspischen und 
Aral-See gelegenen kirgisischen Steppen, um diese Gegend zum Zwecke 
der beabsichtigten Expedition gegen Khiwa zu recognoseiren. 
1. Nov. Der „Reg.-Anz.“ veröffentlicht ein detaillirtes Verzeichniß über 
den Stand der Loskaufsoperationen von der Zeit der Eröffnung der- 
selben bis zum 1. Nov. d. I. 
Die Gesammtzahl der Revisionsbauern (Leibeigenen), welche den Loskauf 
bewerkstelligt, beläuft sich auf 7,792,958, das Quantum des losgekauften Lan- 
des beträgt 23,848,304 Dessjätinen, die den Bauern dargeliehene Summe 
endlich 625,711,410 Rubel. Die Bilanz der Loskaufsoperationen weist zum 
1. November im Credit einen Bestand von 617,153,729 Rubeln auf. Das 
ist der Antheil der Bauern für das Land, welches sie zum Eigenthum erworben 
haben; im Debet sind die bedeutendsten Posten folgende: die Schuld der Guts- 
besitzer an die ehemaligen Creditanstalten (721 Millionen), Loskaufsscheine 
(mehr als 162⅛ Millionen), 5½ procentige Papiere, 5procentige Billete 
zweiter Emmission u. s. w. 
3. Nov. Der Kriegsminister verfügt die sofortige Eintheilung der Kosaken- 
12. 
Corps in den Stand der regulären Cavallerie, und zwar werden je 
zwei Kosakenregimenter einer Cavalleriedivision zugetheilt, um die neuen 
Uebungen sofort beginnen zu können. Die donischen Kosaken bleiben 
von dieser Maßregel vorläufig ausgeschlossen. 
„ Der „Regierungs-Anzeiger“ veröffentlicht die Abschlüsse der Han- 
delsverträge mit Khokand, Bockhara, Kashgar. In Betreff Khiwa's
        <pb n="521" />
        Rußland. 517 
äußert sich dasselbe Blatt, daß die gegenwärtige Stellung zu Khiwa 
nicht länger festzuhalten sei. Die Sicherheit der Orenburg = Steppen 
hänge unmittelbar von den russischen Beziehungen zu Khiwa ab. 
6.— 10. Dez. Prinz Karl von Preußen findet sich zum Georgs-Ritter- 
ordensfest in St. Petersburg ein. Der Kaiser bringt beim Festmahl 
einen Toast auf den deutschen Kaiser, als den ältesten Ordens- 
ritter, aus.
        <pb n="522" />
        12. Die ottomannische Bforte. 
2.—5. Jan. (Rumänien.) II. Kammer: genehmigt das Eisenbahngesectz, 
betr. die Convention mit der aus den Obligationsinhabern des Strous- 
berg'schen Consortiums neu gebildeten Gesellschaft mit 75 gegen 48, 
der Senat mit 31 gegen 6 Stimmen. Die neue Gesellschaft nimmt 
das Gesetz am 26. Jan. in Berlin einstimmig an. 
17. „ Ankunft des ersten Eisenbahnzuges aus Rumänien in Stambul. 
6. Febr. (Bulgarien.) Ein Telegramm des Großwesiers an den Vali 
von Bulgarien meldet demselben, der Sultan wolle die Wünsche der 
Bulgaren befriedigen und habe daher beschlossen, einen Exarchen für 
die bulgarische Nationalkirche wählen zu lassen. Ein bulgarischer Kirchen- 
congreß soll unmittelbar in Stambul zusammentreten und die Bestim- 
mung des vom Sultan s. Z. erlassenen Fermans vollziehen. Das griechische 
Patriarchat schreibt in Folge davon eine Generalversammlung der ortho- 
odoxen Kirche auf den 18. Februar aus, in welcher das weitere Ver- 
halten der Kirche den bulgarischen Prätensionen gegenüber berathen 
werden soll. 
RNußland gibt im Moment der Entscheidung seine frühere etwas zweideulige 
Haltung auf und läßt den Fanar im Stich. Oesterreich-Ungarn aber hatte, 
trotz mancher Versuche des Fanar's, seine Unterstützung zu erlangen, diesem 
von Beginn an zur Versöhnlichkeit gerathen, dem ökumenischen Stuhle wieder- 
holt die gerechten Wünsche der Bulgaren zur Würdigung empfohlen und in 
objektiver Weise die Beseitigung eines tiefgehenden Conflictes angestrebt, der 
bei längerer Dauer ernsle Gefahren im Osten Europa's heraufbeschwören könnte. 
7. „ (Rumänien.) II. Kammer: nimmt, um das Gleichgewicht in 
den Finanzen herzustellen, nach dem Tabaksmonopol nun auch mit 64 
gegen 21 Stimmen die Stempeltaxe nach der Vorlage der Regierung an. 
— „ Die vom Sultan beabsichtigte Veränderung der Thronfolge-Ord- 
nung zu Gunsten seines Sohnes Izzeddin, die bisher nur in wenigen 
vertrauten Kreisen als Geheimniß circulirte, ist nachgerade in alle Kreise 
gedrungen und beschäftigt vor Allem die öffentliche Meinung, die na-
        <pb n="523" />
        Die ottomannische Pforte. 519 
mentlich über die Aufnahme des Plans von Seite der Provinzen große 
Besorgnisse hegt. 
13. Febr. (Rumänien.) Neue Judencrawalle. Die Regierung zeigt dieß- 
22. 
mal einige Energie. Die Consuln richten an dieselbe eine Collectiv= 
eirgabe. 
„ (Bulgarien.) Der burlgarische Kirchencongreß wählt in erster 
Linie zum Exarchen den excommunicirten Bischof von Loftscha, Hila- 
rion, der aber sofort wieder abdankt, und hierauf Anthimos, den Bi- 
schof ron Widdin. Das griechische Patriarchat protestirt gegen die 
Wahl und erklärt, dieselbe als den Canones der Kirche widerstreitend 
nicht anerkennen zu können. 
14. März. (Ramänien.) Aufhebung der bestehenden drei staatlichen Schul- 
20. 
lehrer-Seminarien und Uebergabe derselben an den Clerus. 
„ (Serbien.) Differenzen mit der Pforte wegen Räumung der 
Festung Klein-Zwornick. 
„ (Bulgarien.) Der neue Exarch Anthimos verläßt mit großem 
Pomp, unter Glockengeläute und allgemeinem Jubel die Stadt Widdin, 
um nach Constantinopel zu gehen und den Bestallungs-Berat des Sul- 
tans in Empfang zu nehmen. Demselben wird ein Staatsschiff bis 
Varna entgegen cgeschickt und in Stambul wird er mit großen Ehren- 
bezeugungen empfangen. · 
„ (Numänien.) II. Kammer: beschließt, daß die Eisenbahn von 
Pruth bis Jassy mit russischer Spurweite angelegt werden soll. 
„ (Bulgarien.) Das griechische Patriarchat übermittelt den Bul- 
garen ein neues Ausgleichsprojekt, das im Grunde den kirchlichen 
Wünschen der Bulgaren genügen könnte, außer daß die in Thracien 
und Thessalien gelegenen Diözesen dem Exarchat nicht einverleibt wer- 
den sollen. Der bulgarische Kirchencongreß geht jedoch nicht darauf ein. 
" Art. 1. Unter dem Titel „Exarchat des Balkans (Hämos)“ wird ein 
aus den Dibzesen Tirnowa, Akhialu, Missinvdri, Varna, Distra, Tzerven, 
Widdin, Nisch, Nissava, Sophia, Kustendsche, Preslawa, Samakow, Loftscha 
und Vratza und Theilen der Provinzen Adrianopel und Philippopolis, welche 
an die genannten Diözesen angrenzen, bestehendes Exarchat gebildet. Art. 2. 
Der Sitz des Exarchen ist in Tirnowa. Art. 3. Der Exarch wird eine aus 
den Metropolitanen des Exarchats zusammengesetzte Synode neben sich haben, 
deren Präsident er ist. Er wird mit dieser Synode über die Gegenstände 
seiner geistlichen Gerichtsbarkeit nach den Canones und dem hierüber auszu- 
arbeitenden Reglement berathen. Art. 4. Für die Weihe des Exarchen wie 
der Metropolitane wird es nothwendig sein, die schriftliche Ermächtigung des 
Patriarchen zu haben. In dem Fall, wenn der Exarch durch Uebertragung 
ernannt würde, wird er gleichfalls die Genehmigung des Patriarchen nachsuchen. 
Art. 5. Der Berat des Exarchen wird auf Ansuchen des Patriarchen und 
diejenigen der Metropolitane auf Ansuchen des Exarchen ertheilt werden. 
Art. 6. In weltlichen Angelegenheiten wird der Exarch direkt mit der Pforte, 
in geistlichen und religiösen Dingen mit dem Patriarchen verhandeln. Art. 7. 
Der Exarch wird vom Patriarchen das heilige Oel erhalten. Art. 8. Der
        <pb n="524" />
        520 
27. 
17. 
18. 
16. 
19. 
24. 
Die ottomannische Pforte. 
Exarch und die Metropolitane werden in der Lilurgie den Namen des Patri- 
archen erwähnen. Art. 9. Die gestifteten, in den erwähnten Diöbzesen befind- 
lichen Klöster werden wie bisher von dem Patriarchensitz in Konstantinopel 
abhängen. Art. 10. Die St. Stephanskirche in Balata wird von irgend 
einem in den Gränzen des Exarchats gelegenen Kloster mit Pfarrei ebhängen, 
und der Exarch kann mit Genehmigung des Patriarchen in diesen Kloster 
seinen Aufenthalt nehmen.“ 
März. (Rumänien.) II. Kammer: genehmigt das Budget für 1873, 
das in Einnahme und Ausgabe mit 71 Mill. abschließt. 
April. Die Pfortenregierung erklärt dem Baron Hirsch, daß sie sich 
durch den Vertrag über die rumänischen Eisenbahnen usht länger ge- 
bunden erachte und leitet mit ihm Verhandlungen übe: die Auflösung 
des Vertrags und die Grundlagen eines neuen ein, der nun alsbald 
zu Stande kommt. Baron Hirsch behält nur die bereits angefangenen 
Bahnbauten, die in der Länge von 1200 Kilometem in zwei Jahren 
vollendet sein sollen; die noch nicht in Angriff genommenen schwieri- 
geren und kostspieligeren Theile der projektirten Lnien übernimmt die 
türkische Regierung selbst. 
„ (Bulgarien.) Der neue bulgarische Exarh wird vom Sultan 
empfangen und wird von der Pforte als solcher anerkannt. 
. Mai. Der Großwesier veröffentlicht einen Ferman des Sultans, durch 
welchen die Wahl Hassun's zum Patriarchen der kath. Armenier anul- 
lirt und die päpstliche Bulle Reversurus für das türkische Reich als 
nicht existirend erklärt wird. Zugleich erhalten die Armenier die Ein- 
ladung, so bald als möglich einen Patriarchen zu wählen, unter der 
Bedingung jedoch, daß es weder Hassun noch sonst eine der Pforte 
unangenehme Persönlichkeit sei, und daß die Wahl überhaupt nach dem 
hergebrachten ordnungsmäßigen Modus vorgenommen werde. 
„ Der Sultan kommt zur Pforte, wo ihm der Großwesier den Jah- 
resbericht über die Staatsverwaltung vorlegt. Der Sultan hält darauf 
die jedes Jahr übliche Art Thronrede, 
worin er beklagt, daß mehrere von ihm ins Leben gerufene Maßregeln den 
gehegten Erwartungen nicht entsprochen haben, daß jedoch Heer und Flotte sich 
in einem befriedigenden Zustande befinden und daß die seit einigen Monaten 
eingeführten Ersparnisse das Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Aus- 
gaben ermöglicht und dem Staatscredit eine solide Basis erwirkt haben. 
Schließlich fordert er die Behörden auf, alles was in ihren Kräften stehe an- 
zuwenden, um Ackerbau, Industrie, Handel und Communicationswege zu 
vermehren. 
„ Die katholischen Armenier wählen statt des päpstlichen Hassun den 
Bischof von Diarbekir, Kumelian, zu ihrem Patriarchen. Die Hassu- 
nisten protestiren erfolglos gegen die Wahl; der neue Patriarch erhält 
sofort das Investiturbrevet des Sultans. 
„ (Bulgarien.) Der neue Exarch celebrirt das feierliche Hochamt 
in Constantinopel und spricht in der Liturgie, ohne den Namen des
        <pb n="525" />
        Die ottomannische Pforte. 521 
Patriarchen irgendwie zu erwähnen, nur vom orthodoxen Episcopat. 
Nachher verliest der Archimandrit ein Document, das die Unabhängig- 
keit der bulgarischen Kirche proclamirt. 
— Mai. Die europäischen Gesandtschaften remonstriren nachdrücklich gegen 
25. 
die beabsichtigte Veränderung der Thronfolgeordnung. 
„ (Bulgarien.) Der griechische Patriarch excommunicirt mit Zu- 
stimmung des von ihm einberufenen Kirchencongresses den neuen Exarchen 
der Bulgaren und drei undere bulgarische Bischöfe. Nur der Patriarch 
von Jerusalem verweigert seine Zustimmung und wird darin von Ruß- 
land unterstützt. 
25. Juni. Jahrestag der Thronbesteigung des Sultans. Man hat auf 
15 
20. 
29. 
#— 
14. 
22. 
diesen Tag die Entscheidung der schwebenden Thronfolgefrage befürchtet, 
der Sultan hat aber vorerst doch auf die Ausführung seines Planes 
verzichtet. 
„ (A-egypten.) Der Khedive trifft mit großem Gefolge und reichen 
Geschenken zum Besuche des Großherrn in Konstantinopel ein. 
. Juli. Die Pfortenregierung befiehlt dem Expatriarchen der katholischen 
Armenier, Hassun, das Land zu verlassen. Derselbe geht (am 20. Juli) 
nach Rom ab. 
„ (TAegypten.) Der Sultan genehmigt den ihm vom Khedive vor- 
gelegten Entwurf einer Reorganisation der Jurisdictionsverhältnisse in 
Aegypten. 
„ (çegypten.) Der Khedive geht von Konstantinopel nach Aegypten 
zurück, nachdem er den Zweck seines Besuches vollständig erreicht hat. 
. Aug. Der Großvezier Mahmud Pascha wird gestürzt und an seine 
Stelle Mithad Pascha ernannt. Die öffentliche Meinung spricht sich 
darüber sehr befriedigt aus. 
„ (NAegypten.) Die Vertreter der europäischen Mächte in Kon- 
stantinopel conferiren über die beabsichtigte ägyptische Gerichtsreform, 
können aber vorerst unter sich keine Uebereinstimmung erzielen. 
„ Der neue Großvezier Mithad Pascha verharrt auch seincrseits auf 
der Maßregel gegen den päpstlichen Patriarchen der kath. Armenier, 
Hassun; dagegen zeigt er sich dem bulgarischen Ausgleich entschieden 
abgeneigt. 
„ (Serbien.) Fürst Milan erreicht mit diesem Tage das Alter 
der Großjährigkeit. Die Regentschaft legt ihre Gewalt in seine Hände 
nieder und Milan übernimmt unter großen Festlichkeiten die Regierung 
des Landes, erläßt eine Proclamation an das serbische Volk und be- 
stellt sein erstes Ministerium. 
15. Sept. Djemil Pascha, der neue Minister des Ausw. im Ministerium 
Mithad Pascha's geht nach Livadia zur Begrüßung des russischen
        <pb n="526" />
        522 Die ottomannische Pforte. 
Kaisers und stirbt auf der Rückreise. Als Minister des Ausw. tritt 
Kalil Scherif Pascha, der bisherige Gesandte in Wien, an seine Stelle. 
29. Sept. Die griechische Synode unter dem Vorsitze des Patriarchen von 
Konstantinopel erklärt einstimmig die Bulgaren für schismatisch und 
läßt den Spruch in der Patriarchatskirche feierlich verkünden. Somit 
sind also der bulgarische Exarch und sämmtliche von ihm ernannte und 
geweihte Erzbischöfe, Bischöfe 2c. für Häretiker erklärt und ist jede 
Brücke der Verständigung mit ihnen abgeschnitten. 
— „ (Uegypten.) Der Sultan übersendet dem Khedive einen Ferman 
über die ihm während seiner Anwesenheit in Konstantinopel gemachten 
Concessionen. 
Derselbe bestätigt den älteren zur Zeit Fuad Pascha's ausgestellten Ferman 
vom Jahr 1867 in allen Punkten und hebt die Beschränkungen Ali Pascha's 
in dem späteren Ferman vom Jahr 1869 in Betreff der Befestigungen am 
Suez-Canal, der Anleihen, der Truppenmacht und Marine wieder auf. Der 
Khedive hat dagegen eine Erhöhung seines bisherigen Tributs um 500,000 
Lire (3 Mill. Thaler) versprochen, falls die Pfortenregierung ihm gestattet, 
d. h. sich nicht widersetzt, daß er sich Abessiniens oder mindestens des nörd- 
lichen Theiles dieses Landes bemächtige. 
6. Oct. (Serbien.) Eröffnung der Skupschtina (Nationalversammlung) 
in Kragujevaz. Thronrede des jungen Fürsten. Die Versammlung 
erläßt auf dieselbe eine sehr loyale Antwortsadresse. 
19. „ Mithad Pascha wird als Großvezier schon wieder abgesetzt und 
durch Mehemed Ruschdi Pascha ersetzt. Der Sultan beginnt mehr 
und mehr ein rein persönliches Regiment nach jedesmaliger Laune und 
den wechselnden Einflüssen des Serails. 
7. Nov. Da der Patriarch von Jerusalem seine Zustimmung zu dem Be- 
schluß der griechischen Synode gegen die Bulgaren verweigert, so wird 
er von seiner eigenen Synode seines Amtes entsetzt. Derselbe prote- 
stirt, muß sich aber schließlich dem Spruch unterwerfen. Der Sultan 
bestätigt die Wahl des neuen Patriarchen. 
17. Dez. (Rumänien.) II. Kammer: lehnt ein Mißtrauensvotum gegen 
das Ministerium bez. der Eisenbahnen ab und ertheilt demselben viel- 
mehr ein Vertrauensvotum mit 86 gegen 25 Stimmen. Der Senat 
lehnt auch seinerseits ein Mißtrauensvotum mit 28 gegen 12 Stim- 
men ab. 
31. „ (Rumänien.) II. Kammer: das ratificirte Budget für 1873 
weist gegen den ursprünglichen Entwurf eine Mehreinnahme von 12 Mill. 
Lire aus und wird von der Kammer genehmigt.
        <pb n="527" />
        13. Griechenland. 
2. Jan. Kammer: das Ministerium Zaimis legt derselben noch das Bud- 
get für 1872 vor. Dasselbe zeigt ein Deficit von mehr als 3 Mil- 
lionen Drachmen. 
6. „ Beendigung der Ministerkrisis: Nachdem es dem König gelungen, 
die Parteien Bulgaris und Komunduros mit einander auszusöhnen, 
ertheilt er Bulgaris den Auftrag, ein neues Cabinet zu bilden, das 
derselbe aus beiden Parteien zusammensetzt. Das Präsidium und das 
Auswärtige übernimmt Bulgaris selbst. 
9. „ Kammer: Trotzdem sich das neue Cabinet auf die beiden Parteien 
Bulgaris und Komunduros stützt, erleidet es eine Niederlage, indem 
es für sein Verlangen nach einem viermonatlichen Credit die erforder- 
liche Stimmenmehrheit nicht zusammenzubringen vermag. Der König 
löst daher die Kammer auf und ordnet auf Mitte März Neuwahlen an. 
13. März. Das Resultat der Kammerwahlen, die eigentlich nur in Athen 
selbst und auf den jonischen Inseln frei und ohne alle Gewaltthätigkeiten 
vor sich gegangen sind, weist eine ansehnliche Mehrheit der Regierungs- 
partei auf, von der indeß der weitaus größere Theil der Partei Bul- 
garis und nur der kleinere der Partei Komunduros angehört, so daß 
der erstere, der in der aufgelösten Kammer kaum 12 Anhänger hatte, 
in der neven deren 80 —90 zählt. 
5. April. Eröffnung der Kammer mit einer gänzlich unbedeutenden Thron- 
rede: 
Während in derselben der Thatsache der Geburt eines vierten Prinzen 
Erwähnung geschieht, wird eines für das Land folgenschweren Ereignisses, der 
Auflösung der letzten Kammer und der Gründe derselben, sowie der für Grie- 
chenland wichtigsten Frage, der lauriotischen, mit keiner Silbe gedacht. Aus 
der Ankündigung, daß die Kammer zwei Budgets, das von 1872 und das 
von 1873, zu berathen habe, geht hervor, daß dieselbe nach dem Schlusse 
dieser Session erst wieder im Oktober 1873 einberufen werden soll. 
28. Juni. Die Regierung leitet mit der französisch-italienischen Gesellschaft 
für die Ausbeutung der Laurionbergwerke direkte Unterhandlungen über 
eine Ablösung ihrer Rechte und Ansprüche ein.
        <pb n="528" />
        524 Griechenland. 
6. Juli. Kammer: Die Regierung legt derselben ein umgearbeitetes Budget 
für 1872 vor. In demselben erscheint das von der früheren Regie- 
rung zu mehr als 3 Millionen berechnete Defizit auf 2 Millionen 
herabgemindert. 
17. „ Das Ministerium Bulgaris will die Laurion-Gesellschaft mit 16 
Millionen baar und Erlaß von 4 Millionen rückständiger Ausfuhr- 
zölle ablösen. Aber weder Komunduros und seine Anhänger, noch 
sogar die eigenen Anhänger von Bulgaris wollen dazu ihre Ein- 
willigung ertheilen, während die Gesandten von Frankreich und Italien 
auf eine Entscheidung durch die Kammer dringen. Bulgaris will es 
unter den obwaltenden Umständen nicht darauf ankommen lassen und 
bietet dem König seine Entlassung an, die auch sofort angenommen 
wird. Deligeorgis erhält den Auftrag, ein neues Cabinet zu bilden, 
das er ausschließlich aus seiner Partei zusammensetzt. « 
23. „Das neue Cabinet Deligeorgis bricht die Unterhandlungen mit der 
Laurion-Gesellschaft ab. 
24. „Kammer: bewilligt das Budget für 1873 fast ohne Debatte in 
drei Stunden. 
2. Aug. Das Cabinet Deligeorgis lehnt weitere Unterhandlungen über 
die Laurionfrage vorerst auch gegenüber den Gesandten von Frankreich 
und Italien ab. 
24. Sept. Das Cabinet Deligeorgis richtet ein Memorandum über die 
Laurionfrage an die Vertreter des Auslandes. 
7. Oct. Die Gesandten von Frankreich und Italien richten identische 
Noten an die griechische Regierung, in welchen sie die Anschauung 
derselben, die Laurionfrage dem Bereiche der Diplomatie zu entziehen 
und der Entscheidung der griechischen Gerichte zu überweisen, entschie- 
den ablehnen. 
— „ In der öffentlichen Meinung und in der Presse macht sich eine 
starke Aufregung über den (officiellen) russischen Sekretär der Königin 
geltend, dessen Entlassung energisch verlangt wird. Der König weigert 
sich entschieden, darauf einzugehen, obgleich die Frage eine Art latenter 
Ministerkrisis hervorruft. 
— Nov. Unterhandlungen mit den Gesandten von Frankreich und Italien 
über die Laurionfrage, in welcher die Vertreter der übrigen Mächte, 
namentlich Rußlands und Oesterreichs, zu vermitteln suchen. 
13. Dec. Auch das Ministerium Deligeorgis ist überzeugt, daß es in der 
Kammer auf keine zuverlässige Majorität zählen könne, weßhalb ein 
kgl. Dekret dieselbe auflöst und eine neue Kammer auf den 14. Fe- 
bruar 1873 einberust.
        <pb n="529" />
        IV. 
Außereuropäische Staaten.
        <pb n="530" />
        <pb n="531" />
        Vereinigte Staaten von Nordamerika. 
15. Jan. Die englische Regierung protestirt beim Genfer Schiedsgerichte 
18. 
25. 
gegen die indirekten Ansprüche der Union in der Alabamafrage (siehe 
England). 
„ Repräsentantenhaus: beschließt die Amnestirung aller ehemaligen 
Conföderirten mit Ausnahme jener, welche früher Offiziere der Land- 
armee und der Marine der Ver. Staaten oder Mitglieder des Con- 
gresses waren. 
„ Repräsentantenhaus: Der Ausschuß des Hauses erklärt sich ein- 
stimmig für Gleichstellung der Mission in Berlin mit denen in Lon- 
don und Paris. 
„ Deie sog. liberalen Republikaner von Missouri (Partei Schurz) be- 
schließen, auf den 3. Mai eine Massenconvention nach Cincinnati ein- 
zuberufen: um gegen die Wiederwahl Grant's zum Präsidenten der 
Union vorzugehen und sich über einen Candidaten, der ihm entgegen- 
zusetzen wäre, zu verständigen. 
10. Febr. Senat: lehnt das Amnestiegesetz in der vom Repräsentantenhaus 
12. 
13. 
28. 
beschlossenen Fassung vorerst ab. 
„ Repräsentantenhaus: beschließt mit 140 gegen 27 Stimmen, den 
Subsidienausschuß aufzufordern, über die Abschaffung der Thee- und 
Kaffeezölle Bericht zu erstatten. 
„ Senat: Sumner, Schurz 2c. bringen einen Antrag ein zur Er- 
nennung einer Untersuchungscommission behufs Ermittlung der Frage: 
ob der angebliche Verkauf von Waffen und Kriegsmunition, welche 
der Regierung gehörten, an Frankreich während des letzten Krieges 
als Neutralitätsverletzung zu betrachten sei. 
„ Repräsentantenhaus: beschließt einstimmig und ohne alle Debatte, 
durch das Comité für öffentliche Ausgaben sofort eine Untersuchung 
über den gesammten Waffenverkauf in der Zeit vom 30. Juni 1870
        <pb n="532" />
        528 
Amerika. 
bis zum 30. Juni 1871 und zwar öffentlich vor dem Publikum vor- 
zunehmen. 
1. März. Repräsentantenhaus: beschließt, zu Hebung des Volksschulwesens 
23. 
29. 
in allen Staaten der Union den gesammten Erlös aus verkauften 
Bundesländereien künftig den Staaten zu Schulzwecken so zu über- 
lassen, daß die eine Hälfte dieses Erlöses jedes Jahr an sämmtliche 
Staaten und Territorien für Lehrergehalte vertheilt und die andere 
Hälfte in Vereinigten-Staaten-Bonds mit 5 Proc. zu einem perma- 
nenten Nationalerziehungsfonds angelegt werden soll. 
Die zu vertheilende Summe wird nach Maßgabe der Bevölkerung der 
Staaten und für die ersten 10 Jahre nach dem Verhältniß der Zahl der 
Personen in jedem Staate vertheilt werden, die keine Schulbildung genossen 
haben. Diese letztere Bestimmung wird namentlich den südlichen Staaten, wo 
mehrere Millionen ungeschulter Neger sich befinden, zu gute kommen. Eigent- 
lich hat die Bundesregierung mit der Unterrichtsfrage nichts zu thun; denn 
dieß gehört lediglich zum Ressort der einzelnen Staaten, welche durch Steuern 
die Mittel für die Kosten des Unterrichts aufzubringen, die Staatsschule ein- 
zurichten und Lehrer anzustellen haben. Das Bundezgesetz bezweckt nur: durch 
Bundeshilfe einen größeren Sporn zur öffentlichen Erziehung zu geben, wie 
gleichzeitig die Lage der Lehrer im ganzen Lande zu verbessern. 
Senat: beschließt nunmehr auch seinerseits mit 55 gegen 5 Stim- 
men, eine Untersuchung über die Waffenverkäufe an Frankreich wäh- 
rend des deutsch-französischen Krieges anzustellen. Die dafür bestimmte 
Commission wird jedoch von der Majorität aus sechs Anhängern der 
Regierung und einem Demokraten bestellt, Schurz dagegen nicht in 
dieselbe gewählt, so daß die Untersuchung von vornherein als keine 
ernsthafte erscheint. 
„ Senat: erklärt sich auch seinerseits für die Abschaffung der Kaffee- 
und Theezölle. 
„ Die Legislatur von Newyork nimmt die Reform des städtischen 
Charters an, wie ihn der Siebziger = Ausschuß vorgelegt hatte. Die 
wirkliche Säuberung der Stadtverwaltung ist indeß damit noch lange 
nicht erreicht. 
„ Das Comité der Missouri-Convention, von welcher die Initiative 
zur Einberufung der liberal-republikanischen Cincinnati-Convention gegen 
eine Wiederwahl Grant's ausgegangen ist, erläßt ein Rundschreiben, 
in welchem es ausspricht, daß alle Wähler, mögen sie der demokratischen, 
republikanischen oder was immer für einer Partei angehört haben, eingeladen 
sind zur Mitwirkung für Aufrechterhaltung der Verfassung, für Durchführung 
der Civildienstreform, eines reinen Einkünfte-Tarifs, allgemeiner Amneslie und 
lokaler Selbstregierung. Dieß find die leitenden Grundsätze für das Programm 
der Liberalen, das sie in acht Punkten entworfen und in Umlauf gesetzt haben. 
Obenan als Punkt 1) findet sich der Satz: „Der einzige rechtmäßige Zweck 
eines Tarifs ist, die nothwendigen Staatseinkünfte herbeizuschaffen.“ Damit 
ist Stellung gegen das seitherige Protektivsystem im Zollwesen genommen. Um 
so mehr Aufsehen erregt es, daß auch Greeley, der Redakteur der „Tribune“ 
und eifrigste Vertreter eines hohen Schutzzolles mit einer Anzahl anderer 
Republikaner Newyork's seine Uebereinstimmung mit den Grundsätzen dieses
        <pb n="533" />
        Amerika. 529 
Programms ausgesprochen hat. Die Newyorker Deklaranten motiviren ihren 
Austritt aus der Grant-Partei damit; „es sei ihre tiefe Ueberzeugung, daß 
die Organisation, zu welcher sie gehörten, sich unter der Leitung Solcher be- 
finde, welche sie hauptsächlich für persönliche Zwecke benutzen und den freien 
Ausdruck der Meinung über die Fragen, welche die liberale Partei dem Volke 
vorgelegt hat, behindern.“ Auch die deutschen Republikaner Newyorks haben 
sich für die Cincinnati-Convention erklärt, wie Üüberhaupt die Bewegung unter 
den Deutschen im Osten wie im Westen zahlreiche Anhänger hat. Der Ent- 
wurf des Programms der „Liberalen" enthält außer den bereits angedeuteten 
noch folgende Punkte: Rückkehr zur Gold= und Silberzahlung als zu der 
einzigen gesunden und sichern Grundlage des Geldumlaufs; unverletzte Auf- 
rechthaltung des öffentlichen Credits: Abschaffung des unfittlich wirkenden Beute- 
spstems durch eine gründliche Reform des Civildienstes; Opposition gegen alle 
geheimen politischen Gesellschaften, gegen Gewaltthat und Gesetzlosigkeit, wann 
und von wem sie begangen werden. „Mit dem Fortschritt des Landes soll die 
Centralregierung auf dasjenige innerhalb der Grenzen der Verfassung beschränkt 
werden, was das ganze Volk betrifft und ihm gemeinsam ist, und jedem ein- 
zelnen Staate soll die Sorge und Oberaufsicht bleiben über das, was ihm 
mit Recht zusteht.“ Dieser Entwurf ist so gehalten, daß sowohl seitherige 
Demokraten wie Republikaner sich zu demselben zu bekennen vermögen. 
15. April. Die englische Regierung protestirt beim Genfer Schiedsgericht 
18. 
neuerdings gegen jede Behandlung der indirekten Ansprüche der Union 
in der Alabamafrage und behält sich für den weiteren Fortgang des 
Prozesses alle Rechte vor. Es ist bereits außer Zweifel, daß sich 
England von dem Schiedsgerichte sicher ganz zurückziehen würde, wenn 
dasselbe diese indirekten Ansprüche in Behandlung ziehen sollte, und 
sich jedenfalls einem dießfälligen Schiedsspruch nie und nimmer unter- 
ziehen würde. 
„ Senat: Der Bericht des Ausschusses über die Waffenverkäufe an 
Frankreich 187%1 lautet, wie zu erwarten stand, ganz der Regie- 
rung günstig. 
„ Senat: Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten beräth einen 
Antrag, die indirekten Ansprüche in der Alabamafrage zurückzuziehen, 
und ermächtigt den Vorsitzenden Banks, sich mit dem Staatssekretär 
des Auswärtigen, Fish, darüber in's Benehmen zu setzen. 
3. Mai. Cincinnati: Convention der liberal-republikanischen Partei. Es 
sind alle Staaten der Union durch Delegirte vertreten. Sen. Schurz 
führt den Vorsitz. Es muß sechsmal für die Wahl eines Präsident- 
schafts -Candidaten abgestimmt werden: erst im sechsten Wahlgange 
kommt Horace Greeley, der Redakteur der „New-Vork Tribüne“, als 
Präsidentschafts -Candidat und der Gouverneur von Missouri, B. G. 
Brown, als Candidat für die Vice-Präsidentschaft heraus. Die Wahl 
Greeley's wird in weiten Kreisen als ein für die ganze Bewegung 
entscheidender Mißgriff angesehen; Schurz gibt nur zögernd und un- 
gern zu der Wahl seine Zustimmung. 
Die Convention nimmt ferner Resolutionen an, in welchen sie die Gleich- 
heit Aller vor dem Gesetze erklärt, eine Amnestie flir alle Theilnehmer an der 
34
        <pb n="534" />
        530 
Amerika. 
Infurrektion, die Suprematie der Civilbehörde über die Militärbehbrde und 
eine Reform der Bureaukratie verlangt, die eine Schmach und einen Vorwurf 
für das liberale Land bilde. Die Convention fordert ferner die baldige Rück- 
kehr zur Baarzahlung, verwirft jede Repudiation der Staatsschuld und siellt 
schließlich den Antrag, daß der Präsident nicht zweimal gewählt werden könne. 
8. Mai. Repräsentantenhaus: genehmigt die Bill, durch welche die Zahl 
14. 
22. 
23. 
26. 
seiner Mitglieder auf 292 erhöht wird. 
„ Präsident Grant erläßt eine Botschaft an beide Häuser des Con- 
gresses, in welcher er sich auf's nachdrücklichste für bessern Schutz der 
Einwanderer bei ihrer Ankunft in Amerika ausspricht. 
Ich rathe nicht zur Erlassung von Nationalgesetzen in Angelegen- 
heiten, die durch die Staaten regulirt werden sollten, aber ich kenne keinen Ge- 
genstand, der nationaler in seinem Charakter ist, als Bestimmungen für die 
Sicherheit und Wohlfahrt der Tausende zu treffen, die fremde Länder der- 
lassen, um Bürger dieser Republik zu werden. Wenn ". ihr Domitil sich 
auserkoren haben, dann mögen sie die Gesetze ihres Aufenthaltsorts zu ihrerm 
Schutz und zu ihrer Richtschnur kennen lernen. Die Masse der an unseren 
Küsten landenden Einwanderer, die auf Schiffen unter fremder Flagge an- 
kommen, macht es nothwendig, daß zum Schutze derselben Verträge mit den 
Nationen geschlossen werden, welchen diese Einwanderer angehören. Seit mehr 
als 2 Jahren hat man sich unsererseits bemüht, solche Verträge abzuschließen, 
und jetzt ist guter Grund vorhanden, den gewünschten Erfolg zu hoffen.“ 
„ England hat der Union den Vorschlag eines Zusatz-Artikels zum 
Washingtoner Vertrag betr. Regelung der Alabamafrage übermittelt. 
Präsident Grant legt denselben durch eine Botschaft dem Senat vor. 
„ Horace Greeley nimmt die ihm von der liberal-republikanischen 
Cincinnati -Convention übertragene Candidatur für die Präsidenten- 
wahl an. 
„ Beide Häuser des Congresses haben sich über die Amneestiebill für 
die ehemaligen Rebellen geeinigt. Dieselbe ist eine vollständige: n#ur 
der vormalige Präsident Davis und der Vicepräsident Breckenridge, 
sowie alle Offiziere, Beamten und Congreßmitglieder bleiben von der- 
selben noch ausgenommen. Präsident Grant unterzeichnet die Bill. 
„ Senat: genehmigt mit 42 gegen 9 Stimmen den von England 
vorgeschlagenen Zusatzartikel zum Vertrag von Washington betr. Aus- 
trag der Alabamafrage, jedoch nur mit Modifikationen, die für Eng- 
land ganz unannehmbar sind. 
  
4. Juni. Repräsentantenhaus und Senat: einigen sich nach langen Ver- 
handlungen über einen neuen Zolltarif, der dem Handel manche Er- 
leichterung gewährt, ohne jedoch dem bestehenden Schutzzollsystem zu 
nahe zu treten. 
„ Die Convention der alten republikanischen Partei in Philadelphia 
erklärt sich für die Wiederwahl Grant's und bezeichnet den Senator 
Henry Wilson zu ihrem Candidaten für die Vicepräsidentschaft. 
Das von der Convention angenommene Parteiprogramm zählt die Leist- 
ungen der republikanischen Partei auf mit besonderer Erwähnung der Sklaven-
        <pb n="535" />
        Amerika. 531 
Emaneipation, der Unterdrückung der Revolution, die Herstellung gleicher 
Rechte, der festen und doch großherzigen Weise, mit welcher die aus der Re- 
bellion hervorgegangenen Unordnungen behandelt worden seien, der Befolgung 
einer weisen Politik gegenüber den Indianern, der Entwicklung der Pacific- 
bahnen und der Ermuthigung der Auswanderung. Das Propramm hebt 
weiter hervor, daß der Nationalceredit aufrecht erhalten und die Schuld be- 
deutend vermindert worden sei, während auswärtige Schwierigkeiten eine ehren- 
hafte Beilegung gefunden hätten. Das Volk dürfe daher in seinem Vertrauen 
auf eine Partei, welche derartige Erfolge erzielt habe, nicht schwanken. Das 
Programm spricht sich für zwangsweise DurchfÜUhrung des Amendements zur 
Verfassung aus und für Aufrechthaltung eines ehrenvollen Friedens mit den 
auswärtigen Nationen, befürwortet ferner Reform des civilen Staatsdienstes 
und Einstellung der Landschenkungen an Körperschaften. Die Staatseinkünfte 
sollen auf einer genügenden Höhe gehalten werden, um einen mäßigen Ueber- 
schuß für die Verminderung der Nationalschuld zu bieten, und zwar sollen 
sie, mit Ausnahme von Spirituosen und Tabak, aus den Einfuhrzöllen her- 
geleitet und so geregelt werden, daß sie die heimische Industrie fördern. In 
bürgerlichen, politischen und religiösen Dingen soll vollständige Freiheit herr- 
schen, ohne alle Rücksicht auf Glaubensbekenntniß, Race oder Farbe. Das 
Frankatur-Privilegium der Congreßmitglieber soll abgeschafft, das Briefporto 
vermindert, die Baarzahlung baldigst wieder ausgenommen und der öffentliche 
Credit sorgsam gepflegt werden. Die Frage des weiblichen Stimmrechts soll 
mit der nöthigen Achtung in Erwägung gezogen werden. Das Programm 
billigt die Handlungsweise der Regierung dem Süden gegenüber, und gibt 
zum Schluß seinem Vertrauen auf den bescheidenen Patriotismus, das gesunde 
Urtheil und die praktische Klugheit des Präsidenten Ausdruck. 
10. Juni. Die Unionsregierung lehnt den Antrag Englands auf Vertagung 
des Genfer Schiedsgerichts ab (s. England). 
15. „ Das Genfer Schiedsgericht weist die indirekten Ansprüche der 
Union in der Alabamafrage ab. Die Union erklärt sich damit ein- 
verstanden (s. England). 
20. „ Die Führer der liberal-republikanischen Partei treten neuerdings 
über die Frage der Aufrechthaltung der Candidatur Greeley, die in 
großen Kreisen keinen Anklang findet, in Berathung und entscheiden 
sich schließlich doch für die Aufrechthaltung. Ein Brief des Senators 
Schurz erklärt sich neuerdings auch für das Zusammengehen mit den 
Demokraten gegen Grant. 
  
H. Juli. Die Convention der demokratischen Partei in Baltimore erklärt 
sich mit überwältigender Mehrheit für die von der liberal= republika- 
nischen Partei in Cincinnati für die Präsidentenwahlen aufsgestellten 
Candidaten und genehmigt ebenso auch das in Cincinnati angenom- 
mene Programm. « 
— „ Der Finanzminister Boutwell kauft dem ehemaligen Rebellengeneral 
Pickett um die Summe von 75,000 Dollars das Archiv der Confö- 
derirten ab, das bisher in Canada verwahrt war. 
UAug. Die Aussichten Greeleys für die Wahl zum Präsidenten sind 
in der öffentlichen Meinung entschieden im Sinken begriffen. 
34
        <pb n="536" />
        532 
Amerika. 
15. Sept. Spruch des Genfer Schiedsgerichts betr. die direkten Ansprüche 
der Union in der Alabamafrage. Derselbe ist der Union entschieden 
günstiger als England (s. England). 
21. Oct. Der Kaiser von Deutschland entscheidet als Schiedsrichter zwischen 
England und der Union in der sog. San Juanfrage zu Gunsten der 
letzteren (s. England). 
4. Nov. Wahl der Wahlmänner für die Präsidentenwahl. Grant siegt 
29. 
mit großer Mehrheit über Greeley. 
Im Ganzen siegt Grant in 30, Greeley nur in 7 Staaten. Für Grant 
sind: Alabama mit 10 Elektoralstimmen, Arkansas 6, Kalifornig 6, Konnec- 
ticut 6, Delaware 3, Florida 4, Illinois 21, Indiana 15, Jowa 11, Kansch 
5, Louisiana 8, Maine 7, Massachussets 13, Michigan 11, Minnesota 5, Miss- 
sippi 8, Nebraska 3, Newada 3, New-Hampshire 5, New-Jersey 9, New-Vork 
35, North-Karolina 10, Ohio 23, Oregon 3, Pennsylvania 29, Rhode-IJs- 
land 4, South-Karolina 7, Vermont 5, West-Virginia 5, Wisconfsin 10. Im 
Ganzen für Grant 289 Elektoralstimmen. Für Greeley; Georgia mit 11 
Elektoralstimmen, Kentucky 12, Maryland 8, Missouri 15, Tennessee 12, 
Texas 8, Virginia 11, zusammen für Greeley 77 Elektoralstimmen. 
Horace Greeley ## ganz unerwartet. 
4. Dec. Zusammentritt des Congresses. Botschaft Grant's und Finanz= 
bericht des Schatzsekretärs Boutwell. 
Die beiden wichtigsten Stellen der Botschaft betreffen die eine Cuba und 
die andere die Staatsdienstreform. Die Stelle Über Cuba lautet: „Mit 
Bedauern habe ich abermals der Fortdauer der Wirren auf der Insel Cuba zu 
erwähnen. Noch ist kein Fortschritt in der friedlichen Beruhigung des unzu- 
friedenen Theiles der Bevölkerung gemacht. Während die Insurrektion keim 
Vortheile errungen und weder ein größeres Machtelement darstellt, noch einen 
schließlichen Erfolg in stärkerem Maße erwarten läßt, als vor einem Jahr der 
Fall gewesen ist, ist andererseits Spanien die Unterdrückung nicht gelungen. 
Die Parteien stehen offenbar noch in derselben Haltung einander gegenüber, 
wie sie seit Langem gethan haben. Dieser Kampf dauert schon länger als 
vier Jahre. Läge er in weiterer Ferne und nicht in unserer Nachbarschaft, so 
könnten wir uns seinen Resultaten gegenüber indifferent verhalten, obwohl das 
Menschlichkeitsgefühl durch solche Vorgänge, wo immer fie sich auch zutrügen, 
nicht unberührt bleiben könnte. Aber der Kampf liegt vor unserer 
Thür. Unzweifelhaft hat die andauernde Aufrechthaltung der Sklaverei den 
bedeutendsten Antheil an diesem Ringen. Ein entsetzliches Unrecht ist die Ur- 
sache eines entsetzlichen Unheils. Abschaffung der Sklaverei und die Einfüh- 
rung anderer Reformen im Gouvernement von Cuba würde unfehlbar zur 
Wiederherstellung von Frieden und Ordnung beitragen. Es ist ganz besonders 
zu hoffen, daß die gegenwärtige liberale Regierung Spaniens diese Meinunz 
freiwillig adoptiren wird!“ Ueber die Staatsdienstreform sagt die 
Botschaft: „Es ist ein ernstlicher Wunsch rege geworden zur Abstellung vor 
Mißbräuchen, die im Staatsdienste des Landes durch die mangelhafte Methode, 
Ernennungen vorzunehmen, entstanden sind. Bislang wurden Bundesämtrr 
zu sehr als die Belohnung politischer Dienste betrachtet. Unter der Autoritäh 
des Congresses sind Verordnungen zur Regelung der Amtsdauer und des Mo- 
dus der Ernennungen gegeben worden. Man kann nicht erwarten, daß irgen) 
ein System von Verordnungen wirksam sein und sich als ein völliges Hilft- 
l
        <pb n="537" />
        Amerika. 433 
mittel gegen die bestehenden Uebel erweisen kann, bevor dieselben nicht durch 
die Praxis geprüft und den Erfordernissen des Dienstes gemäß ergänzt wor- 
den sind. Während meiner Amtszeit soll es mein bestes Bestreben sein, die 
Verordnungen so in Anwendung zu bringen, um die größtmögliche Reform in 
dem Staatsdienst der Regierung herbeizuführen, und es wird der direkten 
Action des Congresses bedürfen, um die Einschärfung des Systems auf meine 
Nachfolger bindend zu machen, und ich hoffe, daß die Erfahrung des ver- 
gangenen Jahres, gepaart mit geeigneter Gesetzgebung seitens des Congresses, 
eine friedliche Lösung dieser Frage erreichen und dem öffentlichen Dienst für 
alle Zeiten eine praktische Methode sichern möge, um treue und tüchtige Be- 
amte und Angestellte zu erlangen."“ 
6. Dec. Offizielle Vornahme der Präsidentenwahl: für Grant stimmen von 
den Wahlmännern 300, für (den nun verstorbenen) Greeley bloß 68. 
„ Wirren in Louisiana zwischen der Partei der Neger und derjeni- 
gen der Weißen. Sowohl der Congreß als der oberste Gerichtshof 
sind jeder Einmischung der Unionsregierung in dieselben entgegen.
        <pb n="538" />
        Allgem. 
Lage 
Deutsch- 
lands. 
Aebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
Als die Präliminarien von Versailles vom 26. Februar und der 
Friedensschluß von Frankfurt vom 10. Mai 1871 den kriegerischen Ope- 
rationen zwischen Frankreich und Deutschland ein Ziel setzten und die Resul- 
tate des Kriegs zwischen den beiden Nationen vertragsmäßig feststellten, konnte 
zwar die mannigfaltige Thätigkeit des Friedens hüben und drüben wieder 
aufgenommen werden und wurde es auch sofort mit Energie und Bcharr= 
lichkeit, allein so schnell mochte das Gefühl des Friedens und der Sicher- 
heit doch nicht in die Gemüther der beiden Nationen zurückkehren. Ein so 
gewaltiger Ringkampf zwischen zwei der mächtigsten Nationen der Erde mußte 
noch lange in den Gemüthern nachzittern und noch lange die Geister, wenn 
nicht ausschließlich, doch überwiegend beschäftigen und voreinnehmen. In 
Frankreich hatten die Trümmer des napoleonischen Regiments zunächst ein 
wahres Chaos zurückgelassen und es mußte unausweichlich Monate dauern, 
bevor sich auch nur provisorisch ein mehr oder weniger geordnetes und sta- 
biles Regiment aus demselben herausgewunden hatte, zumal gleich auf das 
Ende des Kriegs mit dem äußern Feind der furchtbare Aufstand der Pariser 
Commune mit allen seinen Greueln gefolgt war, der nur mit Aufbictung 
aller Kräfte und nicht ohne die indirekte Beihilfe der deutschen Regierung 
hatte niedergeschlagen werden können. Die Lage des siegreichen Deutschland 
war allerdings eine ungleich günstigere: der leichtfertiger als je zuvor unter- 
nommene Angriff seines unruhigen westlichen Nachbars war nicht bloß ab- 
geschlagen, sondern auch dadurch, daß die Franzosen auf Elsaß und einen 
Theil von Lothringen mit Metz und Straßburg verzichten und eine bis dahin 
unerhört schwere Kriegsentschädigung übernehmen mußten, hart bestraft worden: 
Deutschland hatte auch während des Kriegs und durch den Krieg diejenig
        <pb n="539" />
        Kebersicht der Ereignisse des Lohres 1872. 535 
nationale Einheit errungen, welche die Nation seit Jahrzehnten mit allen Fibern 
ihres Volksgeistes ersehnt und für die ihre besten Kräfte so lange vergeblich 
gekämpft und gelitten hatten; das deutsche Volk war aus dem Kriege un- 
bestritten als das kriegsgewaltigste hervorgegangen, sein Kaiser mit seinen 
Staatsmännern und seinen Feldherrn war unzweifelhaft augenblicklich der 
mächtigste Monarch der Erde. Aber dafür lag auch sofort ein Berg von 
Arbeit, der nur allmälig bewältigt werden konnte, auf seinen Schultern. 
Nicht eines der großen und kleinen Völker Europa's war während des Krie- 
ges mit seinen Sympathien auf Seite Deutschlands gestanden und es ist so 
ziemlich außer Zweifel, daß es nur dem persönlichen Willen des Herrschers 
von Rußland und der von ihm eingenommenen und bis zu Ende eingehal- 
tenen Stellung zu verdanken ist, daß der Krieg auf Deutschland und Frank- 
reich beschränkt blieb. Seine Russen dachten anders und selbst das stamm- 
verwandte England ging nach dem Sturze Napoleons mit seinen Sympathieen 
auf die Seite der Gegner Deutschlands über. Sogar Oesterreich spielte an- 
fangs, bevor die ersten wuchtigen Schläge fielen, welche die Kraft der deut- 
schen Armeen und die Sicherheit ihrer überlegenen Führung wie die Kopf- 
losigkeit, mit der die napoleonische Regierung sich in den Krieg gestürzt 
hatte, an den Tag legten, eine mehr oder weniger zweideutige Rolle, wenn 
auch ohne alle Einschränkung anerkannt werden muß, daß das deutsche Ele- 
ment des Kaiserstaats von allem Anfang fest und unentwegt zu Deutschland 
stand und nicht geleugnet werden kann, daß auch die österreichische Regie- 
rung rasch die ganze neue Sachlage erkannte und Graf Beust noch vor dem 
Ende des Krieges den ersten Schritt that, durch den Oesterreich auf seine 
bisherigen Anschauungen und seine alte, bis dahin mit so großer Zähigkeit 
festgehaltene Politik verzichtete, das neue deutsche Reich aus freien Stücken 
anerkannte und demselben rückhaltlos die Hand bot in seinem eigenen wie 
im Interesse Deutschlands. Aber außer Oesterreich und Rußland sah Deutsch- 
land am Ende des Kriegs unter den Staaten Europa's rings um sich lauter ge- 
heime oder offene Gegner und Neider und es war die erste, dringendste, aber 
auch schwierigste Aufgabe seines leitenden Staatsmanns, das Mißtrauen, das 
überall gegen Deutschland rege wvar, zu beseitigen und alle anderen Nationen 
davon zu überzeugen, daß der Kaiser im Sinne sowohl seiner Regierung 
als der Nation gesprochen habe, wenn er unmittelbar nach dem Ende des 
Kriegs bei Eröffnung des ersten Reichstags des gesammten Deutschlands 
gleichsam vor Europa die feierliche Verpflichtung übernahm, daß „der Geist, 
der in dem deutschen Volke lebe und seine Bildung und Gesittung durch-
        <pb n="540" />
        536 Aebersicht der Ereignisse des Lahtes 1872. 
dringe, nicht minder die Verfassung des Reichs und seine Heereseinrichtungen 
Deutschland inmitten seiner Erfolge vor jeder Versuchung zum Mißbraucht 
seiner durch seine Einigung gewonnenen Kraft bewahren würden“, daß es 
weit entfernt davon, an Ausdehnung seiner Macht und an neue Kriege zu 
denken, vielmehr „ein zuverlässiger Bürge des europäischen Friedens sein 
werde, weil es stark und selbstbewußt genug sei, um sich die Ordnung seiner 
eigenen Angelegenheiten als sein ausschließliches, aber auch ausreichendes und 
zufriedenstellendes Erbtheil zu bewahren“, schließlich aber, daß „die Ausgabe 
des deutschen Volkes fortan darin beschlossen sei, sich in dem Wettkampfe um 
die Güter des Friedens als Sieger zu erweisen"“. Die Ausführung diese 
feierlich gewissermaßen vor Europa übernommenen Verpflichtung wurde inde 
erleichtert durch die inneren Verhältnisse des neuen deutschen Reichs. Wem 
man einen Blick zurück auf die innere Entwicklung Deutschlands seit den 
Jahre 1859 warf, konnte kein Unbefangener verkennen, mit welch leiden- 
schaftlicher Energie und welcher Zähigkeit nicht bloß die größeren, sondem 
auch die kleineren und sogar einige der kleinsten Staaten Deutschlands gegen 
das steigende Uebergewicht Preußens und den immer deutlicher hervortretenden 
Anspruch desselben auf die Hegemonie in einem von Oesterreich losgelösten 
Deutschland sich sträubten. An mehr als eine Hegemonie unter den mehr 
oder weniger gleichberechtigten deutschen Staaten hatte Preußen schon aus 
dynastischen Gründen niemals auch nur von ferne gedacht. Diese Hegemonie 
aber war jetzt glücklich erreicht und zwar nicht bloß eine nur moralisce 
Hegemonie, die jeden Augenblick wieder in Frage gestellt werden konnt, 
sondern eine verfassungsmäßig anerkannte und begränzte. Der kleinliche Reid 
und der ungesunde Partikularismus, der sich selbst zu genügen wähnte, der 
jeden Vortheil, welcher dem Bundesgenossen zuwachsen sollte, als eigenen 
Verlust bejammerte und jeden erweiterten Horizont kurzweg für eine Ubepie 
erklärte, war in den großen Ereignissen des Jahres 1870 in sein Nichts 
zusammengesunken. Preußen hatte sich seine neue Stellung glorreich verdient 
und der König von Bayern war es gewesen, der dem greisen Heerführer 
der gesammten deutschen Streitkräfte die Kaiserkrone aus freien Stücken an- 
bot. Die widerwillige Stimmung, wie sie noch unmittelbar vor dem Kriege 
in weiten Kreisen durch ganz Deutschland hin geherrscht hatte, war ver- 
schwunden, der grundlose Neid hatte edleren Gefühlen Platz gemacht, der 
bewußte Haß mußte wenigstens augenblicklich schweigen; während seinerseits 
auch Preußen immer offener und entschiedener in die Bahn einlenkte, sich 
von den unläugbaren und zahlreichen Schlacken zu reinigen, die ihm die
        <pb n="541" />
        Aebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 537 
lange Zwitterstellung in Deutschland und in Europa aufgedrückt hatten. Mit 
frischem Muth, ohne hemmende Rücksicht auf überwundene Zustände, im Voll- 
gefühl eben erprobter Kraft und durchdrungen von der Zuversicht auf eine 
großen Zukunft, war die Nation in ihrer verfassungsmäßigen Eliederung, 
dem Kaiser, dem Bundesrath und dem Reichstag, energisch an's Werk ge- 
gangen, die Grundlagen des neuen Reichs zu ordnen und zwar im Sinne 
allseitigen aufrichtigen Einverständnisses und unter möglichster Ausgleichung 
der mannigfaltigen Interessen. Das war im Allgemeinen die Lage der deut- 
schen Dinge zu Beginn des Jahres 1872. 
Durch den gewaltigen Krieg waren die Machtverhältnisse der euro-uropa, 
päischen Staaten unter einander gründlich verschoben worden. Das ’ 
herige Uebergewicht Frankreichs war für immer gebrochen und die bisherigen Seufo 
Allianzen oder Allianztendenzen der verschiedenen Regierungen hatten sich ge- 
I1öst oder lösten sich mehr und mehr und machten neuen Combinationen Platz, 
wenn es auch vorerst noch der Zeit und der Gelegenbeit überlassen bleiben 
mußte, sie zu festern politischen Gebilden auszugestalten. Deutschland nahm wie- 
der diejenige hervorragende Stellung in Mitteleuropa ein, die es Jahrhunderte 
lang unbestritten besessen und geübt, aber schon vor langer Zeit und nicht 
allein durch eigene Schuld eingebüßt hatte, bis zuletzt freilich auch fast der 
letzte Schimmer vergangener Herrlichkeit verschmunden war — nicht in Folge 
eines momentanen Glückwechsels, sondern als das Ergebniß jahrzehntelangen 
stillen Wirkens, unermüdlicher Arbeit, mühevollen Ringens, entschlossen die 
errungene Stellung zu behaupten, aber auch entschlossen, sie in keiner Weise 
zu mißbrauchen. Am prägnantesten zeigte sich dieß im Verhältniß zu Frank- 
reich. Der alte Haß gegen Frankreich, die Folge Jahrhunderte langer Miß- 
handlungen, welche Deutschland von ihm erlitten, war gesühnt und damit 
verschwunden: soweit es nur möglich war, bemühte sich Deutschland wohl- 
wollend und aufrichtig, dem besiegten Gegner die Hand zu reichen und ihm 
zu helfen, sich allmälig wieder aufzurichten, obgleich es dafür von Seite der 
großen Masse des französischen Volkes wenig Dank einerntete. Indeß es 
konnte sich damit trösten, daß es den großen europäischen Interessen ein 
Genüge that. Freilich ganz uneigennützig war das freundliche Entgegenkom- 
men seinerseits doch nicht. Ein zerrüttetes Frankreich war unausweichlich 
eine moralische Gefahr für Deutschland und nur eine geordnete Regierung 
desselben war im Stande, die ungeheure Kriegsentschädigung, zu der es sich 
hatte entschließen müssen, auch wirklich zu leisten. Schon im Januar 1872 
wurden die regelmäßigen diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Regie-
        <pb n="542" />
        538 Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
rungen wieder hergestellt; zwischen der Regierung des deutschen Reichs und 
derjenigen des Hrn. Thiers, des Präsidenten der französischen Republik, 
walteten das ganze Jahr hindurch die freundlichsten Verhältnisse und bis zu 
Ende des Jahrs hatte Frankreich von den fünf Milliarden bereits drei voll- 
ständig an Deutschland bezahlt, wobei dieses jenem in allen seinen Wünschen 
auf's zuvorkommendste entgegenkam. Ueber die wahre Gesinnung der Fran- 
zosen und zwar aller Franzosen fast ohne Ausnahme konnte indeß kein 
Zweifel sein: Niemand in Deutschland gab sich der thörichten Hoffnung hin, 
daß die französische Nation das Resultat des letzten Krieges für ein end- 
giltiges ansehe und sich dabei beruhigen werde. Zunächst freilich konnte die- 
selbe auch nur halbwegs vernünftiger Weise nicht daran denken, den Kampf 
mit Deutschland wieder aufzunehmen. Für eine längere oder kürzere Reihe 
von Jahren war der Friede nach dieser Seite hin allerdings gesichert; aber 
Niemand konnte doch wissen, wie bald sich Frankreich wieder stark genug 
dazu fühle und wie bald es die Gelegenheit für günstig erachten könnte. Die 
deutschen Regierungen machten sich darüber auch keine Illusionen und alle, 
voran natürlich die preußische, verloren auch keinen Augenblick, die Lücken 
der Armee wieder auszufüllen, die Kriegsmittel aller Art zu ergänzen, die 
Festungen gegen Frankreich, Metz und Straßburg zumal, auszubauen und 
zu erweitern, um sie möglichst uneinnehmbar zu machen, die Landwehr, die, 
Preußen ausgenommen, im letzten Kriege noch sehr mangelhaft war, weiter 
zu organisiren, die Einleitungen zur Vermehrung der Artillerie zu treffen 
und überhaupt den neuesten Erfindungen und Verbesserungen der jetzt so 
hoch entwickelten Kriegskunst überall auf dem Fuße zu folgen, um mit 
Frankreich, das alle seine Kräfte anspannte, um seine Armee wieder herzu- 
stellen und darin alles, was das Kaiserreich in seinen besten Zeiten geleistet, 
noch erklecklich zu übertreffen, zum allermindesten Schritt zu halten, wo mög- 
lich den Vorsprung, den es an Zahl wie an Kriegstüchtigkeit vor Frankreich 
gehabt hatte, auch ferner zu behaupten und so jeder Eventualität mit Ruhe 
entgegen sehen zu können. Daneben hatte es aber alle Ursache, die Allianzen, 
deren es im Kriege genossen, oder die sich in Folge des Krieges gebildet 
Rußland hatten oder zu bilden schienen, mit äußerster Sorfalt zu pflegen. Die be- 
rMs währte Freundschaft des Kaisers Alexander von Rußland für Deutschland 
land. und zumal für den deutschen Kaiser blieb unverändert dieselbe, und so lange 
der gegenwärtige Herrscher von Rußland lebt, wird sie wohl auch dieselbe 
bleiben; ob sie aber fortdauern wird, wenn einst beide Throne in andere 
Hände übergegangen sein werden, ist eine andere Frage: in Rußland
        <pb n="543" />
        Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 539 
besteht wenigstens eine große Partei und sucht sich fortwährend geltend zu 
machen, die offenbar bereit wäre, seiner Zeit und unter gewissen Voraus- 
setzungen Frankreich die Hand zu bieten gegen Deutschland. Gerade diese Oener-= 
Aussicht aber ist es, welche Oesterreich veranlaßt, fest an der Seite Deutsch. 
lands zu stehen. Oesterreich hat von Rußland, gelinde gesagt, wenig zu land. 
hoffen, aber mancherlei zu fürchten. Von Deutschland aber hat Oesterreich, 
wenn es sein wahres Interesse zu erkennen fortfährt und nicht Deutschland 
seinerseits provozirt, was kaum denkbar ist, gar nichts, aber auch absolut gar 
nichts zu fürchten und die Versuche einzelner, auch deutscher Parteien, demselben 
allerlei Besorgnisse wegen Böhmens in's Ohr zu setzen, wären geradezu 
läppisch, wenn es nicht auf der Hand läge, daß und warum diese Parteien 
ein Interesse daran haben, Oesterreich und Deutschland zu entzweien und 
jenes gegen dieses zu hetzen. Nur wenn Oesterreich durch eine falsche Po- 
litik, durch die eigene Schuld seiner Lenker, ohne Zuthun Deutschlands und 
gegen sein Interesse und seine Wünsche auseinanderfiele, dann allerdings 
wäre es keinen Augenblick zweifelhaft, wohin die deutschen Theile Oesterreichs 
fallen müßten und wollten. Deutschland hat jedoch das allergrößte und zugleich 
unzweifelhafteste Interesse daran, daß die österreichische Monarchie in ihrem ge- 
genwärtigen Bestande beisammen bleibe, wachse und gedeihe, und Oesterreich 
kann darin fast so fest auf Deutschland wie auf sich selber zählen, voraus- 
gesetzt allerdings, daß das deutsche Element in Oesterreich in keiner Weise ver- 
gewaltigt werde, daß es vielmehr in Oesterreich, dessen einziger Kitt es von 
jeher war, noch ist und zu allen Zeiten sein wird, diejenige Stellung ein- 
nehme, die ihm ermöglicht, seine uralte Aufgabe zu erfüllen, die deutsche 
Kultur nach Osten zu tragen. Im J. 1871 schwebte allerdings das deutsche 
Element in Oesterreich und damit das kaum hergestellte innige Verhältniß 
zu Deutschland durch den unsinnigen Versuch des Ministeriums Hohenwart- 
Schäffle einen Augenblick in höchster Gefahr; aber noch vor dem Ende des 
Jahrs nahm dieser Versuch ein klägliches Ende: der Kaiser erkannte noch 
rechtzeitig, daß die feudal-national-clericale Coalition nicht den wirklich con- 
servativen Interessen diene, sondern nur geeignet wäre, Oesterreich zunächst 
in Europa gänzlich zu isoliren und schließlich nach allen Richtungen der 
Windrose auseinander zu sprengen. Noch vor dem Ende des Jahrs 1871 
ward das Ministerium Hohenwart-Schäffle entlassen und die Gefahr für 
Oeslerreich und Deutschland war beseitigt, als neuerdings ein entschieden 
verfassungstreues und deutsch gesinntes Ministerium unter dem Vorsitze des 
Fürsten Adolf Auersperg an seine Stelle trat. Die Interessen und An-
        <pb n="544" />
        540 Aebersicht der Ereignisse des Lahres 1872. 
schauungen Oesterreichs und Deutschlands fallen zwar nicht überall vollstän- 
dig zusammen; namentlich in den kirchen-politischen Fragen scheint Oester- 
reich dem raschen und entschlossenen Vorgehen Deutschlands nicht in gleichem 
Schritte folgen zu können und die unberechtigten Ansprüche der Hierarchie 
mehr als Deutschland schonen zu wollen; aber bis jetzt wenigstens war der 
Unterschied der Politik beider Staaten mehr ein thatsächlicher als principieller, 
hat doch Oesterreich die Verkündigung der päpstlichen Unfehlbarkeit seiner- 
seits sofort dazu benützt, das unselige Concordat von 1855 zu künden, und 
zwar einseitig und ohne erst mit Rom darüber zu unterhandeln oder auch 
nnr zu verhandeln. Die Beziehungen zwischen Oesterreich und Deutschland 
waren daher auch während des ganzen Jahrs 1872 und zwar durchaus im 
Einklang mit der weitaus überwiegenden öffentlichen Meinung beider Länder 
Drei= vollkommen freundschaftliche. In dem Besuche, den der Kaiser von Oester- 
1t4 reich im September in Berlin abstattete, fanden dieselben auch einen präg- 
menkunst. nanten Ausdruck. Dadurch aber, daß sich in Abänderung früher getroffener 
Dispositionen und in Folge andern Entschlusses auch der Kaiser von Ruß- 
land zu demselben einfand, gestaltete sich der Besuch zu einem europäischen 
Ereignisse. Auf dem Verhältnisse des neuen deutschen Reiches zu Rußland 
und auf demjenigen ebendesselben zu Oesterreich beruht ganz wesentlich die 
neue Ordnung der Dinge in Europa seit dem Sturze Napoleons. Deutsch- 
land und Oesterreich sind von Natur und durch die ganze Geschichte ihrer 
Entwicklung auf einander angewiesen, und sie können so ziemlich überall 
Hand in Hand gehen, sobald sie nur wollen und, das eine wie das andere, 
alle widrige Erinnerungen als vergessen und vergeben betrachten, was auch 
in der That und zwar in steigendem Maße der Fall ist. Die Interessen 
Deutschlands und Rußlands fallen zwar nicht ebenso zusammen, aber sie 
stehen doch, zumal augenblicklich, nirgends in einem unlösbaren Gegensatze 
und momentan convenirt es beiden, nicht bloß Frieden, sondern sogar 
Freundschaft zu halten und zu pflegen. Nicht ebenso steht es zwischen Oester- 
reich und Rußland. Ihre Interessen stehen bis auf einen gewissen Grad in 
einem geradezu diametralen Gegensatze. Rußland hat seinerseits von Oester- 
reich kaum etwas zu fürchten, aber dieses steht seinen Plänen vielfach im 
Wege und seit dem Krimkriege war das Verhältniß zwischen beiden Höfen 
und beiden Regierungen ein nichts weniger als freundschaftliches, vielmehr 
geradezu gespanntes, und Oesterreich glaubte fortwährend sich über russische 
Umtriebe beklagen und gegen Rußland und seine Pläne auf der Wache 
stehen zu müssen, obgleich beide gleichmäßig gegen jede feindselige Absicht
        <pb n="545" />
        Uobersicht der Ereignisse des Nahres 1872. 541 
protestirten und das Bedürfniß friedlicher Entwickelung betonten. Was lag 
nun näher, als daß Deutschland, der Freund Oesterreichs wie Rußlands, 
sich bemühte, auch diese beiden einander wieder näher zu bringen und so 
dem Frieden Europa's eine neue und zwar im höchsten Grade gewichtige 
Garantie zu schaffen? Und das gelang ihm denn auch durch die Dreikaiser- 
Zusammenkunft zu Berlin im September 1872. Von festen Abmachungen 
irgend welcher Art, obgleich alle drei Herrscher ihre Minister des Auswärtigen 
an der Seite hatten, war dabei offenbar keine Rede und ebenso wenig von einer 
Wiederherstellung der frühern Allianz der drei Ostmächte. Die öffentliche Mei- 
nung faßte die Zusammenkunft wohl zutreffend sofort als eine Manifestation 
für die neue Ordnung der Dinge in Europa, somit gegen alle allfälligen Rache- 
gelüste der Franzosen auf und als eine Garantie dafür, daß Rußland zur 
Zeit wenigstens nicht daran denke, die orientalische Frage in Fluß zu bringen. 
Für Oesterreich ist dieß bezüglich seines Verhältnisses zu Rußland die Haupt- hoe 
frage. Mit diesem negativen Resultat war denn auch allerdings etwas, doch #erhärt= 
in der That nicht allzuviel erreicht, wenn die Haltung beider Mächte gegen- Kabnn 
über den Zuständen der Pforte dieselbe blieb. Die Verständigung derselben und der 
scheint jedoch seither einen weiteren Schritt gemacht zu haben: Oesterreich Pforte. 
hat es aufgegeben, das türkische Regiment unbedingt und einseitig zu unter- 
stützen und dagegen die sog. Vasallenstaaten mit kaum verhüllter Abneigung 
und Geringschätzung zu behandeln. Die Zustände dieser Staaten sind noch 
sehr unvollkommene und mangelhafte, aber in ihnen liegt doch die Zukunft 
des Orients, und es liegt im Interesse des Friedens für Europa, ihnen 
fördernd und helfend entgegenzukommen, zumal in demjenigen Oesterreichs, 
dem eine vorzeitige Lösung der orientalischen Frage durch das Schwert in 
keiner Weise zusagen kann. Rußland dagegen ist seinerseits unzweifelhaft 
berechtigt, die Interessen der der Pforte unterworfenen christlichen Völkerschaf- 
ten, die durch Nationalität und Religion mit ihm verbunden sind, nach Mög- 
lichkeit zu wahren; aber es scheint auch nicht zu verkennen, daß jeder Versuch 
von seiner Seite, die orientalische Frage mit Gewalt zu lösen und sich Kon- 
stantinopels zu bemächtigen, sofort ganz Europa gegen es in Waffen rufen 
müßte. Wenn es auch Ursache hat, den kranken Mann am Bosporus 
eifrig zu überwachen, so muß es doch einsehen, daß die Agonie, solange sie 
sich selbst überlassen bleibt, nur eine sehr langsame ist und daß die christ- 
lichen Staaten, die sich aus den Unterthanen der Türkei allmälig heraus- 
bilden, noch viel zu weit zurück sind, um jetzt schon die große Erbschaft an- 
treten zu können. Wenn also auch seit dem französischen Kriege dieß herz-
        <pb n="546" />
        Die 
Allianz 
der Ost- 
mãchte. 
England 
und 
Deutsch- 
land. 
Italiens 
Verhält- 
niß zu 
542 Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
liche Einverständniß der drei Ostmächte bis auf einen gewissen Grad an die 
Stelle derjenigen der Westmächte vor demselben getreten ist, so hat Deutsch- 
land, wie die Dinge gegenwärtig liegen, keine Ursache, sich darüber zu be- 
unruhigen, ist vielmehr berechtigt, darin zunächst nur eine Garantie des 
Friedens und seiner eigenen neuerrungenen Stellung in Europa zu erblicken. 
Weniger entschieden ausgeprägt erschien im Laufe des Jahres 1872 
die Stellung Deutschlands zu England und Italien. Während England 
beim Ausbruche des Krieges von 1870 mit seinen Sympathieen auf der 
Seite Deutschlands gestanden hatte, ging es mit denselben nach dem Falle 
Napoleons ganz entschieden auf die Seite Frankreichs über und eine gewisse 
verbitterte Stimmung blieb auch nach dem Kriege noch ziemlich lange zwi- 
schen der öffentlichen Meinung beider Länder zurück. Allein so lange die 
vom Fürsten Bismarck für das deutsche Reich nach Innen und Außen in- 
augurirte Politik keine Wandlung erfährt, hat eine Spannung zwischen den 
Regierungen und den Nationen beider Länder keine reale Unterlage, die 
Interessen derselben collidiren nirgends, treffen dagegen in mehr als einer 
Richtung naturnothwendig zusammen: die frühere Stimmung der öffentlichen 
Meinung hat denn auch in beiden ganz unmerklich einer viel freundlicheren 
Platz gemacht, während die innere Entwickelung Frankreichs seit dem Kriege 
in mehr als einer Beziehung ganz geeignet war, die französischen Sympathien 
der Engländer stark abzukühlen und eine unbefangenere Auffassung und Be- 
urtheilung Deutschlands und deutscher Zustände zu ermöglichen. Noch ganz 
anders aber wirkte jene innere Entwickelung Frankreichs auf Italien zurück. 
Frank-Die Verwandtschaft der Nationalität und die unläugbare Thatsache, daß 
reich und 
Deutsch- 
land. 
Italien seine Einheit und seine Freiheit nach Außen, so viel auch Deutsch- 
land im Jahre 1866 und wieder im Jahre 1870 zur Vervollständigung 
derselben beigetragen, doch vor allem nur dem Kaiser der Franzosen zu 
danken hat, zogen es naturgemäß zu Frankreich hin, wenn auch Napoleon 
selber den Ruhm der Uneigennützigkeit durch die Annexion von Savoyen 
und Nizza eingebüßt und Frankreich längst die Italiener darüber nicht im 
Zweifel gelassen hatte, daß es ihm nur darum zu thun gewesen sei, sie von 
der Abhängigkeit von Oesterreich zu befreien, um sie fortan in seiner eigenen 
festzuhalten, weßhalb es auch den Pfahl im Fleische Italiens, die päpstliche 
Curie in Rom, sorgsam hegte und pflegte. Italien spielte daher zu Anfang des 
Krieges zwischen Deutschland und Frankreich eine nicht sowohl zweideutige als 
zwiespältige Rolle. Der König und die conservative Partei der sog. Consorterie 
standen auf Seite Frankreichs, die öffentliche Meinung dagegen wenigstens
        <pb n="547" />
        Aebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 543 
insofern auf Seite Deutschlands, als sie jeder materiellen Unterstützung Frank- 
reichs entschieden widerstrebte. Der deutsche Siegeslauf machte dem Zwie- 
spalt ein Ende und die Italiener hatten nichts dagegen, den deutschen Er- 
folgen ihrerseits die Erwerbung Roms wie früher diejenige Venedigs zu 
verdanken. Der König Victor Emanuel eröffnete das erste Parlament des 
Königreichs in der ewigen Stadt mit der Erklärung: „Wir sind in Nom 
und werden in Rom bleiben.“ Keine Macht war gewillt oder stark genug, 
Italien daran zu hindern, auch Frankreich nicht; aber Frankreich war damit 
keineswegs einverstanden. Napoleon hatte den ersten Anstoß zur Befreiung 
Italiens gegeben und sich schließlich, wenn auch nicht ganz von freien Stücken, 
über die Errichtung des Königreichs Italien beruhigt. Aber er behielt Rom 
besetzt und niemals hätte er eingewilligt, den letzten Rest der weltlichen Herr- 
schaft des Papstes, wenn sie auch nur noch eine scheinbare war, den Ita- 
lienern Preis zu geben und damit ihre Unabhängigkeit zu einer wirklichen 
und vollständigen zu machen. Von 1860 —1870 war diese Unabhängigkeit 
nur eine sehr bedingte gewesen. Indem Napoleon den Italienern fortwährend 
eine Versöhnung mit dem hl. Stuhle und damit die Erwerbung Roms durch 
moralische Mittel vorspiegelte, hielt er sie in beständiger Abhängigkeit von 
sich und seiner Politik, obgleich es für alle andern außer Zweifel stand, daß 
Italien auf diese Weise nie und nimmer in den Besitz von Rom gelangen 
werde, indem der Papst jeder Transaction sein beständiges non possumus 
entgegensetzte und auch nicht entfernt daran dachte, jemals auf Rom zu ver- 
zichten, vielmehr fort und fort den ganzen alten Kirchenstaat zurückforderte. 
Jetzt war freilich die Sachlage eine total andere geworden. Italien war 
vollendet, Rom war in den Händen der Italiener und ihre allseitig aner- 
kannte Hauptstadt geworden: Oesterreich hatte auf alle seine früheren Rechte 
und Ansprüche gänzlich und aufrichtig verzichtet, Deutschland dachte nicht 
daran, die Politik früherer Jahrhunderte wieder aufzunehmen, Frankreich 
war zunächst außer Stande, in den Gang der Dinge in Italien praktisch 
einzugreifen. An dem guten Willen dazu hatte es nicht gefehlt. Statt des 
Kaisers regierte jetzt eine souveräne Nationalversammlung, deren Majorität 
die ganze Politik des Kaisers seit 1859 gegenüber Italien als eine durchaus 
verfehlte betrachtete und zudem die Befreiung des Papstes und die Wieder- 
herstellung der weltlichen Herrschaft der Kirche im Einklang mit dem Clerus 
und der Mehrheit des meist sehr unwissenden Landvolkes, das darum ein 
willenloses Werkzeug in der Hand des Clerus ist, für ein vortreffliches Mittel 
erkannte, alle katholischen Interessen um das Banner Frankreichs zu schaaren
        <pb n="548" />
        544 AUebersicht der Ereignisse des FJahres 1872. 
und dieses damit zu neuer Macht und Herrlichkeit nach so großen Trübsalen 
zu führen. Diese Majorität der Nationalversammlung hätte lieber heute als 
morgen Italien den Krieg erklärt, um zunächst gegen einen schwächern Feind 
die durch Deutschland erlittene Scharte auszuwetzen, wenn es nur möglich 
gewesen wäre. Möglich aber war es freilich nicht und darum mußte sich 
die Nationalversammlung damit begnügen, ihre Abneigung gegen Italien bei 
jeder Gelegenheit an den Tag zu legen und Italien fortwährend wenigstens 
durch kleine Nadelstiche zu ärgern oder zu verletzen. Italien konnte sich dar- 
über keinen Täuschungen hingeben, es mußte die Nadelstiche fühlen und fühlte 
sie auch. Die nächste Folge davon war eine entschiedene Entfremdung der 
öffentlichen Stimmung gegenüber Frankreich und die wiederholte Bereitwilligkeit 
des Parlaments, nicht nur alle Anforderungen des Kriegsministers ohne An- 
stand zu bewilligen, sondern dieselben sogar noch zu überbieten, indem die 
Möglichkeit, die Unabhängigkeit des jungen Königreichs früher oder später 
gegen Frankreich vielleicht mit den Waffen in der Hand vertheidigen zu 
müssen, allgemein näher trat und in den öffentlichen Blättern Italiens auch 
ziemlich unumwunden besprochen wurde. Militärisch ist indeß Italien Frank- 
reich nicht gewachsen; das mußten sich die Italiener selber sagen und die 
Folge dieser Einsicht war, daß Italien dadurch genöthigt wurde, sich, wenn 
auch theilweise etwas widerstrebend und zurückhaltend, Deutschland zu nähern, 
das allein in der Lage wäre, es gegen einen papistischen Kreuzzug Frank- 
reichs eventuell wirksam und ausreichend zu schützen. Diese Annäherurg 
zwischen Deutschland und Italien gehört mit zu den charakteristischesten 
Zügen der neuen europäischen Politik seit 1870. Als das deutsche Reich 
am Schlusse jenes Jahres wieder aufgerichtet wurde, unterlag das Ereigniß 
in Italien einer nichts weniger als günstigen Beurtheilung. Kaiser und 
Reich riefen dort sofort auch wieder die alte Erinnerung an das heil. NRö- 
mische Reich deutscher Nation und seine Politik gegen Italien wach; allein 
bald überzeugte sich die öffentliche Meinung, daß das neue Reich weit davon 
entfernt sei, eine Art Schutzherrschaft über Rom und den heil. Stuhl des 
römischen Papstes in Anspruch zu nehmen oder sich vielmehr, wie es die 
clericale Partei wünschte und einen Augenblick auch hoffte, auflegen zu lassen. 
Italiens Existenz als einheitlicher und unabhängiger Staat, das steht außer 
Frage, ist unvereinbar mit der Existenz, zumal mit der gewaltsamen Wieder- 
herstellung der weltlichen Herrschaft des Papstes. Nur Deutschland, das die 
bisherigen Uebergriffe der Kirche so energisch zurückweist und einen so ein- 
greifenden Versuch macht, dieselbe in allen äußerlichen und weltlichen Dingen
        <pb n="549" />
        IILIILAXIIIII 545 
entschieden unter die Macht des Staates zu beugen, wäre mächtig genug, 
Italien zu schützen, ohne dafür eine Protection in Anspruch zu nehmen, wie 
es Frankreich nach 1859 gethan hat. Eine entschiedene Annäherung zwi— Besuch 
schen beiden war daher von der Sachlage selber angezeigt und erhielt –- 
Ausdruck in dem Besuche des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Ita= kron- 
lien am Hofe von Berlin zu Ende Mai 1872, wo sie mit den ausgesuch- w 
testen Ehrenbezeugungen aufgenommen wurden. Ob es seither zu einem Paaresn 
förmlichen Einverständnisse zwischen beiden Regierungen für alle Eventuali- Berlin. 
täten bereits gekommen ist, steht dahin; aber daß es eventuell fast unaus- 
weichlich dazu kommen muß, ist kaum zu bezweifeln. Jedenfalls wird sich 
Frankreich zweimal besinnen, bevor es zu Entschlüssen greift, welche die 
schlimmsten Leidenschaften vergangener Jahrhunderte wieder wach rufen und 
ihm höchst wahrscheinlich nur neue Niederlagen bereiten würden. Inzwischen 
haben die Ereignisse selbst ohne spezielles Zuthun Deutschlands und zunächst 
vielmehr durch die Haltung Frankreichs einen Keil zwischen die Solidarität 
der romanischen Nationen hineingetrieben, der für die weitere Entwickelung 
der gesammten europäischen Politik von äußerster Bedeutung ist. Für Deutsch- 
land aber ist die Stellung zu Italien ein weiteres Moment des Friedens 
und gesicherter Machtstellung gegen alle Rachegelüste Frankreichs. Soweit 
dieses keine anderen Ansprüche macht, als sich von seiner tiefen Zerrüttung 
zu erholen und zu reorganisiren, um friedlich neben und mit allen anderen 
Nationen des Welttheils an seiner eigenen Entwickelung und derjenigen des 
Ganzen zu arbeiten, sind alle Mächte bereit, ihm die Hand zu reichen und 
es in seiner vollen Bedeutung anzuerkennen und zu achten; so wie es aber 
Miene machen würde, seine alten Ansprüche auf ein gewisses Uebergewicht 
zu erneuern, würde es sich zur Zeit wenigstens vollkommen isolirt sehen. 
Selbst die kleineren Mächte, die während des deutsch-französischen Krieges 
mit ihren Sympathien entschieden auf Seite Frankreichs standen, haben ihre 
Anschauungen seither wenigstens theilweise modifizirt. Die Schweiz voraus Verbält- 
hat bezüglich Frankreichs neuerdings allerlei unliebsame Erfahrungen ge- rE 
macht, die einer Vorliebe für Frankreich wenigstens nicht günstig waren, wäh= zu 
rend die Entwickelung ihrer kirchlich-politischen Interessen seit dem verflossenen Deul 
Jahre sie mehr und mehr an die Seite Deutschlands drängen muß, von dem 
sie in Wahrheit kaum irgend etwas zu fürchten hat. Holland muß sich end-Holland. 
lich überzeugen, daß seine Furcht, von Deutschland verschlungen zu werden, 
eine fast kindische war und daß Deutschland weit davon entfernt ist, es in 
35
        <pb n="550" />
        546 Aebersicht der Ereignisse des Zahres 1872. 
Belgien. seinem partikulären Stillleben stören zu wollen. Belgien weiß seinerseits 
aktenmäßig, was es von Frankreich zu gefahren hatte, und daß es nur 
Deutschland davon gerettet hat, um es in gegebenem Fall doch nicht so 
Dänc= leicht zu vergessen. Die Bestimmungen des Prager Friedens bezüglich Nord- 
werk. schleswigs sind allerdings bis heute weder formell beseitigt noch ausgeführt, 
ohne daß Dänemark darum auf seine Ansprüche oder Hoffnungen verzichtet 
hätte, obgleich dieselben zur Zeit ganz aussichtslos zu sein scheinen. Dort 
Sswerenwie in Schweden und Norwegen ist die Stimmung keine Deutschland gün- 
h ur stige, allein auch dort scheint sich allmälig eine unbefangenere Auffassung, 
wenn auch vorderhand nur in kleineren Kreisen, geltend zu machen. Die 
Stammverwandtschaft scheint diese Länder auf einen nähern Anschluß an 
Deutschland und die deutsche Politik hinzuweisen und dieses Moment sollte 
sich mit der Zeit doch wohl geltend machen. Wirkliche Interessen wenigstens 
stehen einer Annäherung in keiner Weise entgegen. So ungefähr gestaltete 
sich im Allgemeinen die Lage Europa's bis zu Ende des Jahres 1872 von 
deutschem Standpunkte aus. 
Deutsch- Unter diesen Verhältnissen nun waren die Gewalten, die das neue deutsche 
land. Reich zu leiten berufen waren, eifrig bemüht, auf den im Vorjahre gelegten 
Ver- Grundlagen energisch weiter zu bauen. Die Verfassung des Reichs wie die ge- 
sslisammten Einrichtungen desselben sind nicht irgend einem doktrinären Systeme 
entnommen, dessen Consequenzen sich gewissermaßen von selbst ergeben hätten. 
Sie sind vielmehr ein ganz eigenartiges Produkt, wie es nach den Erfahrun- 
gen und Ideen ihres Urhebers den mannigfaltigen und vielfach verschlun- 
genen Interessen Deutschlands zu entsprechen schien. Allerdings liegt den- 
selben ein sehr klarer und leicht verständlicher Gedanke zu Grunde, die wei- 
tere Ausführung und Entwickelung dagegen sollte sich überall und durchars 
nach dem Möglichen richten können und richten und der Erfahrung über- 
lassen bleiben. Ein schneller ist dieser Weg, um zu einer durchgebildeten 
Verfassung zu gelangen, nicht, aber er hat unläugbar den Vorzug größt- 
möglicher Sicherheit. Für einmal war das Gebäude freilich ein sehr unvoll- 
Reichs= endetes und vielfach fast nur provisorisches. Den Mittelpunkt des Ganzen bil- 
lanzler- dete in Wahrheit der Reichskanzler, dem Niemand den Ruhm streitig machen 
kann, die Idee des neuen deutschen Reichs auf der Grundlage der gegebenen 
Zustände in seinem Geiste zuerst genährt, unter zahlreichen Schwierigkeiten 
vorbereitet und schließlich nicht allein, aber doch ganz überwiegend durch seine 
Energie, seine Umsicht und seine Vorsicht in's Leben geführt zu haben. Die
        <pb n="551" />
        Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 547 
ganze Verantwortlichkeit für die Reichsregierung ruht verfassungsmäßig auf 
seinen Schultern. Von ihm neben= oder doch beigeordneten Reichsministern 
wollte der Kanzler von Anfang an und entschieden nichts wissen. Zunächst 
verfügte er für die Geschäfte des Reichs nur über ein sog. Reichskanzleramt 
unter dem Präsidium des Hrn. v. Delbrück mit einer mehr oder weniger 
großen Zahl von Räthen und Angestellten. Für die schnell gewaltig an- 
schwellenden Geschäfte des Reichs war das in der That ein sehr bescheidener 
und kaum genügender Apparat selbst bei der denkbar höchsten Arbeitsfähig- 
keit und Arbeitslust aller seiner Glieder. Im Reichskanzleramt wurden denn 
auch die Vorlagen an den Reichstag vorbereitet, aber, wie es scheint, wirk- 
lich nur vorbereitet und gingen von da an das preußische Staatsministerjum, Stellung 
wo sie erst eigentlich ausgearbeitet wurden, um in der Gestalt, die sie hier we 
erhalten hatten, an den Bundesrath als Vorschlag der Reichsregierung zu 
gelangen. Diese Einrichtung entsprach zunächst der thatsächlichen Lage der 
Dinge. Preußen bildet naturgemäß den Eckstein und Mittelpunkt des neuen 
deutschen Reichs und da der Reichskanzler zugleich preußischer Ministerpräsi- 
dent war, so lag in seiner Hand vereinigt die oberste Leitung wie der 
Reichsregierung so auch des preußischen Gesammt-Staatsministeriums und 
Preußen mußte auch hierin wie so vielem anderen mit seinen Mitteln aus- 
helfen. Allein auf die Dauer war das doch weder angemessen noch wün- 
schenswerth. Eine vollständige Loslösung oder Scheidung zwischen der Ne- 
gierung des Reichs und Preußens ist vielleicht kaum denkbar, aber eine 
solche Vermischung gibt doch hinwieder Einflüssen, die in Preußen immer 
noch von großem Gewicht, für das Reich aber nur von sehr untergeordneter 
Bedeutung sind, eine nicht gerechtfertigte Stellung, während sie den berech- 
tigten Ansprüchen der größeren unter den übrigen deutschen Staaten unbillig 
im Wege steht. Zu Ende des Jahres 1872 trat zudem Fürst Bismarck 
von seiner Stellung als preußischer Ministerpräsident und damit von der 
Leitung des gesammten preußischen Staatsministeriums zurück, wenn er auch 
noch Sitz und Stimme in demselben als Minister des Auswärtigen beibehielt. 
Mit der Zeit wird doch nichts anderes übrig bleiben, als ein vollständiges 
Reichsministerium mit eigenen Ministern für jeden einzelnen Zweig der 
Reichsverwaltung, allerdings nicht neben, sondern unter dem Reichskanzler, 
auszubilden. Der Weg dazu ist bereits betreten. Schon Anfangs 1872 
legte der preußische Kriegsminister das bisher auch von ihm verwaltete Ma- 
rineministerium nieder und wurde der General v. Stosch zum Chef der Ad- 
miralität und zugleich zum preußischen Staatsminister ernannt: im Grunde 
35“
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        548 Uebersicht der Ereignisse des Lahres 1872. 
ist er thatsächlich doch Reichsminister für die Marine unter der alleinigen 
Verantwortlichkeit des Reichskanzlers. Seither ist durch die Zweitheilung dez 
preußischen Kriegsministeriums zwischen dem Grafen Roon und dem General 
v. Kamecke in Folge der Ernennung des ersteren zum Ministerpräsidenten mehr 
oder weniger ein weiterer Schritt in dieser Richtung erfolgt und noch ent- 
schiedener wird dieß der Fall sein, wenn Hr. v. Balan, der schon seit län- 
gerer Zeit die auswärtigen Angelegenheiten des Reiches leitet, in aller Form 
zum Chef dieses Departements in gleicher Stellung wie die H## #v. Dil- 
brück und General Stosch und wie diese unter dem Reichskanzler ernamt 
werden wird, wie allgemein vorauszusehen ist. Preußen wird dadurch al- 
mälig wenigstens einer allzu einseitigen Thätigkeit für die Verwaltung des 
Reiches entlastet werden, während dem Verlangen Bayerns, daß den größe- 
ren Einzelstaaten ein Einfluß auf die Gestaltung der Vorlagen, bevor die- 
selben vollkommen fertig aus dem preußischen Ministerium an den Bundes- 
rath gelangen, eingeräumt werde, grundsätzlich bereits entsprochen worden zu 
Bundes= sein scheint. Ueber die Art der Verhandlungen des Bundesraths dringt im 
wath. Ganzen, einzelne Fälle und Gegenstände ausgenommen, nicht allzuviel in 
weitere Kreise; doch steht so viel fest, daß in demselben ganz anders, viel 
rascher und viel einträchtiger, als in der ehemaligen deutschen Bundesver- 
sammlung gearbeitet wird und daß Preußen weit entfernt ist, die Vertreke 
der übrigen Regierungen majorisiren zu wollen, wie denn auch die Vertreter 
der drei Königreiche sich wohl hüten, von ihrem ihnen eingeräumten Miro- 
ritätsrecht einen unter Umständen gefährlichen Gebrauch zu machen. Demn eben 
weil Preußen annerkannter Maßen von seinem natürlichen Uebergewicht inner- 
halb des Reichs in keiner Weise einen ungehörigen Gebrauch macht, vielmebr 
nach allen Seiten alle nur möglichen Rücksichten auf hergebrachte und darum 
begreifliche Empfindlichkeiten nimmt, der Reichskanzler aber die Interessen des 
Reichs ebenso energisch als vorsichtig seinen Zielen zuführt, behauptet in der 
Der öffentlichen Meinung Deutschlands die nationale Strömung ganz entschieden 
e die Oberhand über alle partikularistischen Tendenzen und Erinnerungen, die 
um die sehr vorsichtig auftreten müssen, wenn sie irgend einen Eindruck machen, ja 
auinnalewenn sie nur Gehör finden wollen, was freilich auch daher rührt, daß sich 
mung. hinter die vorgeschobene Selbständigkeit der Einzelstaaten Interessen zu ver- 
stecken suchen, die nicht nur dem Reiche, sondern diesen Staaten selber feind- 
selige sind. Die entschieden nationale Strömung der öffentlichen Meinung 
war es denn auch, die das Verhältniß zwischen der Reichsregierung und dem 
Reichstage zu einem immer befriedigenderen machte, das durch einzelne Ver-
        <pb n="553" />
        Kebersicht der Ereignisse des Nahres 1872. 549 
stimmungen nicht getrübt werden konnte. Wenn der Reichskanzler das Reich, 
an dessen Schöpfung er so wesentlich betheiligt war, erhalten und ausbilden 
will, so muß er sich dabei unausweichlich auf die Majorität des Reichstags 
stützen, die ganz entschieden einem besonnenen Liberalismus huldigt, also im 
Großen und Ganzen eine liberal-conservative Politik im besten Sinne des 
Wortes befolgt. Er kann wohl die sog. Conservativen als Schwergewicht 
gegen das andere Extrem brauchen und braucht sie auch als solches; aber 
auf sie stützen kann er sich nicht, wenn er irgend ctwas erreichen, wenn er 
das Reich nicht wieder auseinander fallen lassen will, wovon doch gar keine 
Rede sein kann. Das System der Compromisse zwischen Regierung und 
Reichstag, das Fürst Bismarck von Anfang an als maßgebend hingestellt 
hatte, gelangte denn auch zu ziemlich allgemeiner Anerkennung, die bis tief 
in die hochconservative Rechte und hinwieder in die Fortschrittspartei hinein- 
griff und von der sich kaum der linke Flügel der letzteren und selbstver- 
ständlich und schroff principiell nur die Vertreter der demokratisch-socialisti- 
schen Partei, die geradezu alles Bestehende negirt, ausschlossen. Daß die 
liberale Majorität des Reichstags dabei nicht alles durchsetzte, was wünschens- 
werth gewesen wäre, ist außer Frage und es mag selbst zugegeben werden, 
daß die Regierung mehr davontrug, als vielleicht absolut unausweichlich war. 
Bei dem ganzen Gang, den die deutschen Dinge seit einem Jahrzehnte ge- 
nommen haben, lag aber das in der Natur der Sache: die gesammte Ent- 
wickelung Deutschlands bis zur Wiederaufrichtung des deutschen Reichs er- 
folgte auf den Antrieb Preußens und unter der Leitung des Fürsten Bis- 
marck. Als die große Bewegung des Jahres 1848 ein beklagenswerthes 
Ende genommen und eine engherzige Reaction alles überwallt hatte, war es 
der damalige Prinzregent von Preußen, der zuerst der Nation wieder das 
Morgenroth einer bessern Zukunft zeigte und sein Minister Bismarck, der 
mitten in der schweren Zeit des preußischen Conflictes die Frage der Eini- 
gung und Errichtung eines neuen Bundes an die Stelle des alten, der, 
niemals ihren Bedürfnissen genügend, den Anforderungen der Nation in 
keiner Weise mehr entsprach und von allen Seiten aufgegeben, ja selbst von 
Oesterreich mit den stärksten Worten als durchaus unfähig bezeichnet worden 
war, mit einer Energie, wie sie nur selten in der Geschichte auftaucht, in 
die Hand nahm und durch alle Schwierigkeiten hindurch nach seinen Ideen 
und seinem Willen endlich in Versailles, vor den Mauern von Paris, wo 
König Wilhelm von den Fürsten, von der Armee und vom Volke zum deut- 
schen Kaiser proklamirt wurde, zu Ende führte. Derselbe Mann, das Haupt
        <pb n="554" />
        550 Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
und die Seele der preußischen Regierung seit zehn Jahren, stand jetzt als 
der allein verantwortliche Kanzler an der Spitze der Reichsregierung, der 
Führer der augenblicklich mächtigsten Nation Europa's, die rechte Hand seines 
Kaisers, den, einfachen Wesens und treuen Sinnes, die Vorsehung gegen 
alle seine Erwartung zu den größten und glanzvollsten Thaten des Jahr- 
hunderts berufen hatte. Die Nation war mit dem, was diese beiden, nicht 
ohne Mühe und Noth und durch der Fährlichkeiten viele, für sie und mit 
ihr zu Stande gebracht, in ihrer großen Mehrheit zufrieden und mit dem 
Werk im Großen und Ganzen einverstanden. Aber das Werk war in seiner 
Ausformung und in dem Wege, durch den es hatte erreicht werden müssen, 
doch nicht das, das die Nation sich vorgestellt hatte. Da wäre es wahrlich 
ein Wunder gewesen, wenn die öffentliche Meinung nicht vielfach in das 
alte Geleise zurückgefallen, aber auch ein Wunder, wenn der Reichskanzler, 
der in den absolutistischen Anschauungen seiner Zeit und seiner Umgebung 
aufgewachsen war, der sich gerade in den Jahren, in denen sein politisches 
Bewußtsein erwachte, nicht den idealen Tendenzen, sondern den Auswüchsen 
der Revolution gegenüber sah, der hierauf das Werkzeug zu den großen 
Thaten, die er später ausführte, in dem schweren Conflicte mit der preußischen 
Volksvertretung, in dem er unzweifelhaft seinen Kopf einsetzte, sich hatte er- 
kämpfen müssen, der das große Werk der deutschen Einheit nur durch die 
Machtmittel, die die Regierung eines großen Staates in die Hände seines 
Leiters legt, hatte durchführen können, nunmehr ohne Weiteres auf diese 
Machtmittel verzichtet und sich einem Regiment parlamentarischer Majoritäten 
untergeordnet hätte. Der Reichskanzler hat in einem reichen Leben viel ge- 
lernt und ist seit den ersten fünfziger Jahren wesentlich ein anderer gewor- 
den und macht daraus auch gar kein Hehl. Aber jenes hat er allerdings 
nicht gelernt und die Erfahrungen der auch constitutionell regierten Völker 
rings um uns herum waren in der That nicht geeignet, ihn darin zu belehren 
oder zu bekehren. Ein großer Theil jeder Nation will gut regiert sein, aber 
regiert sein, und ein anderer Theil der Nation, und wahrlich nicht der an 
Zahl oder Einsicht schwächste, verlangt eine ihrer Würde bewußte und ihres 
berechtigten Einflusses voll genießende starke Volksvertretung und öffentliche 
Meinung, aber all dieß neben einer nicht minder selbstbewußten, starken 
Regierung, sobald diese nur große Ziele im Auge hat, die geläuterten, 
vollberechtigten Ideen der Zeit versteht und ihnen gerecht zu werden sucht 
und kleinliche Mittel kleiner Seelen in der Ausführung ihrer Aufgaben ver- 
achtet. Der Reichskanzler, der in der preußischen Conflictszeit, auf das
        <pb n="555" />
        UMebersicht der Ereignisse des Fahres 1872. 551 
gebrechliche Herrenhaus gestützt, der gesammten Volksvertretung bis auf we- 
nige Stimmen und der weit, weit überwiegenden öffentlichen Meinung Trotz 
geboten hatte, erkannte die Nothwendigkeit, sich für die Erhaltung und den 
Ausbau des neuen Organismus des deutschen Reichs, seines eigensten Werkes, 
auf die Majorität des Reichstags und der öffentlichen Meinung zu stützen 
und liberale Wege, wenn auch nicht nach irgend einem Systeme oder irgend 
einer Schablone, zu betreten und betrat sie, nach seiner Art, vorsichtig zu- 
gleich und energisch; er war bereit, mit jenen Mächten zu rechnen und ihnen 
Concessionen zu machen, aber nicht, ohne für die Regierungsgewalt und die 
Autorität der Regierung, mit der er so Großes erreicht hatte, zu kämpfen 
und davon nur schrittweise und Stück für Stück so viel abzugeben, als im 
Interesse des Ganzen abgegeben werden konnte und abgegeben werden mußte. 
Wirft man nun einen Blick zurück auf das, was seit der Gründung des nord-RNesultate. 
deutschen Bundes und seit derjenigen des Reichs in der politischen Entwicke- 
lung Deutschlands und des Reichs und durch dieses bezüglich der Einzel- 
staaten geschaffen und geleistet worden ist, so läßt sich wahrlich nicht läugnen, 
daß das Resultat im Sinne eines zwar besonnenen, aber darum nicht minder 
energischen, durchgreifenden Liberalismus sehr Bedeutendes, ja geradezu Ge- 
waltiges geleistet worden, namentlich überall die Grundlage gelegt worden 
ist, auf der und von der aus weiter gearbeitet werden kann. Manches ist 
freilich vom Standpunkte des Liberalismus aus noch nicht erreicht worden, aber 
es ist dies darum nicht, weil es theilweise an „sich dazu noch nicht reif war, 
wenn es auch in einzelnen Kreisen längst als Glaubenssatz aufgestellt wird; 
anderes ist vorerst noch an der Macht der realen Thatsachen gescheitert, kann 
aber möglicher Weise morgen oder übermorgen schon zur Anerkennung ge- 
langen, noch anderes endlich ist, obgleich vollberechtigt, vorerst noch geschei- 
tert und es wird neuer Anstrengungen bedürfen, um seine Geltung schließ- 
lich zu erzwingen. Daß dabei hie und da einzelne Fractionen oder Theile 
von Fractionen sich schwach bewiesen haben, soll nicht geläugnet werden. 
Aber wenn Organe der Presse darüber ein gar zu lautes Geschrei er- 
heben und von der liberalen Moajorität des Reichstags und ihren verschie- 
denen Schattirungen verlangen, daß sie geradezu mit dem Kopf durch die 
Wand rennen sollten, so geschieht es, genauer zugesehen, in der Regel mit 
Hintergedanken, die nicht im Interesse der Gesammtheit liegen. Im Allge- 
meinen ist vielmehr zu wünschen, daß die Entwickelung des deutschen Reichs 
auf dem bisher betretenen Wege bleibe und so allmälig, wenn auch etwas 
langsam, doch sicher, vorwärts schreiten möge, in gegenseitiger Verständigung
        <pb n="556" />
        552 Uebersicht der Ereignisse des Lahres 1872. 
zwischen der Reichsregierung und dem Reichstag und durch kluges Nachgeben 
bald der einen und bald des andern. Einer der hauptsächlichsten Gegen- 
stände abweichender Anschauungen, deren keiner ein Maß wohlbegründcter 
Berechtigung abgesprochen werden kann, kam in der Reichstagssession von 
1872 fast gar nicht zur Sprache, das Militärwesen, da für dieses Jahr 
das im Vorjahre festgestellte Pauschguantum zur Geltung gelangte. Dagegen 
gelang es, ein für das ganze Reich giltiges Militärstrafgesetzbuch zu Stande 
zu bringen, wobei freilich der Reichstag in seinen Concessionen bis an die 
äußerste Grenze des Möglichen gehen mußte, wenn er es nicht überschritt. 
Dagegen scheiterte eine Verständigung bezüglich der von der Regierung vor- 
gelegten Entwürfe eines Neichsbeamtengesetzes und eines Gesetzes über die 
Errichtung einer Oberrechnungskammer für die Controle der Reichsfinanz- 
gebahrung. Bezüglich der letzteren beharrte die Majorität des Reichstags 
auf ihren Forderungen, die sie für vollberechtigt hielt und sie that wohl 
daran, während gerade das ein Punkt ist, in dem die Regierung gegenüber 
der Volksvertretung auf Ansprüchen zäh beharrt, die eine innere Berechtigung 
überall nicht zu haben scheinen: wenn irgend etwas, so ist die vollständigste 
und durch nichts beengte Controle des Staatshaushalts das eigenste Gebiet 
und die erste Aufgabe jeder Volksvertretung, die auf diesen Namen Anspruch 
macht. Eine der charakteristischesten Erscheinungen war im weiteren die That- 
sache, daß am 31. Mai der Reichstag den Antrag Lasker's auf Erweiterung 
der Competenz des Reichs auf das gesammte bürgerliche Recht, wenn auch 
in etwas verkürzter Form, zum dritten Male mit großer Mehrheit gegen 
die Stimmen der conservativen Partei und des clericalen Centrums zum 
Beschluß erhob. Die Vertreter der drei Königreiche, Bayern, Sachsen und 
Württemberg, im Bundesrathe erklärten sich dagegen, der letztgenannte in 
Abwesenheit des Reichskanzlers mit bittern Seitenhieben über die Stellung 
Preußens zur Geschäftsbehandlung im Bundesrath. Die Beschwerden waren 
theilweise nicht ungegründet, wie schon angedeutet wurde, aber sie waren 
kaum bei der richtigen Gelegenheit vorgebracht. Allerdings steht Preußen 
auch in dieser Frage auf Seite der Interessen des Reichs und gegen die- 
d jenigen des Partikularismus, aber es stützt sich dabei sichtlich auf den wach- 
mus. senden Drang der Nation nach Rechtseinheit in allen denjenigen Materien, 
welche sich für dieselbe eignen, und bis jetzt ist es auch dem Reichskanzler 
gelungen, einen ablehnenden Beschluß des Bundesraths, wie er ja in der 
Hand der Vertreter der drei Königreiche liegt, zu verhindern. Auf die 
Dauer ist ihre Opposition offenbar zu schwach, dem Verlangen der von
        <pb n="557" />
        Nebersicht der Ereignisse des Bahres 1872. 553 
Preußen unterstützten Mehrheit der öffentlichen Meinung der Nation zu wi- 
derstehen: die Majorität des Reichstags scheint entschlossen, ihre Anregung 
so lange zu wiederholen, bis ihr ein Genüge gethan werden wird; und schon 
ist auch die Opposition der, in ihren dießfälligen Anschauungen und Be- 
strebungen zudem nicht einigen, Königreiche augenscheinlich im Erlahmen be- 
griffen. Schon jetzt darf die Nation darauf zählen, binnen eines nicht allzu- 
langen Zeitraumes zu der Schaffung eines gemeinsamen bürgerlichen Gesetz- 
buches, mit Ausnahme von nur wenigen Materien, und ebenso zur Herstel- 
lung eines gemeinsamen obersten Gerichtshofs für das ganze Reich mit aus- 
gedehnter Competenz zu gelangen. Wie wenigstens jetzt die Dinge liegen 
und allem Anschein nach trotz aller möglichen Einflüsse von außen auch noch 
längere Zeit liegen werden, ist die nationale Strömung viel zu stark, als 
daß die Interessen des Partikularismus ihr auf die Dauer widerstehen könn- 
ten. Ihr ist denn auch die bis dahin verfassungsmäßige itio in partes des 
Reichstags bereits zum Opfer gefallen. Dieselbe kam zum ersten Mal ge- 
legentlich der Bierbesteuerung für Norddeutschland zur Anwendung und die 
Organe des Partikularismus äußerten darüber eine sehr lebhafte Befriedigung. 
Die Freude war aber eine kurze. Der Reichstag beschloß mit großer Mehr- 
heit ihre Abschaffung und der Bundesrath genehmigte seinerseits den Be- 
schluß. Die Bestrebungen des Partikularismus finden übrigens schon in den 
Landtagen der Einzelstaaten ihre Schranken. So unterlagen die Partikula- 
risten in Württemberg mit ihrem Begehren, daß die Regierung nicht be- 
rechtigt sein solle, auf irgend eines ihrer Reservatrechte durch einfache Er- 
klärung im Bundesrathe ohne Zustimmung des Landtags zu verzichten, und 
ebenso die Partikularisten im bayerischen Landtage mit demselben Antrage, 
jene gegen eine sehr ansehnliche, diese allerdings gegen eine nur knappe Ma- 
jorität: aber die Debatten in beiden Landtagen waren nicht geeignet, das 
Ansehen und den Einfluß der Partikularisten zu verstärken. Die Fortschritte 
der innern Ausgestaltung des Reichs sind allerdings nur langsame, aber trotz 
seines kurzen Bestandes ist und bleibt es ein festgegründetes und senkt sich 
durch sein eigenes Schwergewicht schon von selber immer tiefer in das ge- 
sammte Leben der Nation ein. Nur auswärtige Verwickelungen könnten seine 
Entwickelung gefährden oder wenigstens hemmen. Solche Verwickelungen 
stehein aber zunächst wenigstens glücklicher Weise nicht in Aussicht. Bis auf 
einen gewissen Grad freilich gehört dahin der Kampf der Staatsgewalt gegen 
die Ansprüche der kathollschen Hierarchie, der im Laufe des Jahres 1872 
in Deutschland in helle Flammen ausbrach und der an Bedeutung auch
        <pb n="558" />
        Romische 
Pläne. 
554 Aebersicht der Ereignisse des Fahres 1872. 
für das Reich alles andere überragt, was im Laufe des Jahres in die Er- 
scheinung trat. 
Deutschland und Preußen waren in den Jahren nach 1866 zu sehr 
mit ihren inneren Angelegenheiten, mit den Vorbereitungen für den großen 
Sturm, der früher oder später vom Westen her kommen und die endliche 
Entscheidung der inzwischen unfertigen und unsicheren deutschen Zustände 
bringen mußte, und der inzwischen alle Verhältnisse in Spannung, alle Ge- 
müther in ängstlicher Beklemmung hielt, beschäftigt, um der Zurüstungen 
einer anderen romanischen Gewalt, der römischen Curie, zu einem nicht 
minder entscheidenden Schlage, welcher durch das vaticanische Concil fallen 
sollte, gebührend zu achten. Die beiden vorzugsweise katholischen Mächte 
Frankreich und Oesterreich gaben sich theils trügerischen Illusionen hin über 
die Gefahr, die auch ihnen von Rom her drohte, theils trugen sie, Frank- 
reich zumal, Bedenken, den römischen Ansprüchen, so wenig sie dieselben auch 
anzuerkennen gemeint waren, offen und energisch entgegenzutreten, da sie zu 
sehr gewöhnt waren, die Macht der Hierarchie als ein vortreffliches Werk- 
zeug nach innen und außen zu betrachten und zu benützen. Die vorsichtige 
Anregung des bayerischen Ministerpräsidenten, Fürsten Hohenlohe, dem von 
Rom geplanten Schlage vorzubeugen und ihn wo möglich abzuwenden, wurde 
nicht beachtet. Der Schlag fiel. Merkwürdiger Weise erfolgte die franzö- 
sische Kriegserklärung an Deutschland und die feierliche Verkündigung der 
vaticanischen Dekrete, d. h. die Kriegserklärung Roms wider den modernen 
Staat und das ganze wissenschaftliche und politische Bewußtsein der Zeit an 
einem und demselben Tage, dem verhängnißvollen 18. Juli 1870. Daß 
die beiden Ereignisse in einem äußeren Zusammenhange standen, ist, obgleich 
man es nachzuweisen versucht hat, nicht wahrscheinlich. Der innere Zu- 
sammenhang, die innere Verwandtschaft beider ist dagegen außer allem 
Zweifel: beide waren Produkte des romanischen Geistes, beide direkte und 
mit vollem Bewußtsein gegen das innerste, eigenste Wesen des sich wieder 
mit Macht erhebenden germanischen Geistes gerichtet. Der französische An- 
griff wurde mit Wucht darniedergeschlagen, der römische dagegen war ganz 
anderer Art und Natur und konnte nicht ebenso behandelt werden. Im 
Gegentheil, über dem Kriegslärm, der zunächst die Welt erfüllte, blieben die 
Maulwurfsgänge Roms fast unbeachtet und hatte dieses freien Plan, wenn 
auch Italien die militärisch-politische Lage Europa's rasch benützte, um die 
Stadt Rom ohne Schwertschlag zu besetzen, dem letzten Rest direkter päpst- 
licher Herrschaft ein Ende zu machen und den ungemessenen Ansprüchen des
        <pb n="559" />
        AUebersicht der Ereiguisse des Zahres 1872. 555 
römischen Papstes den materiellen Boden seiner Politik zu entziehen. Rom 
benützte die Frist mit altgewohnter Schlauheit, Zähigkeit, Energie. Der 
Widerstand der Bischöfe, der schon während des Concils der lauteren Cha- 
rakterfestigkeit, welcher nur die Wahrheit sucht und für die Wahrheit allein 
Zeugniß ablegt, unbesorgt und unbekümmert, was daraus erfolgen werde, 
entbehrt hatte, wurde gebrochen: die Mehrzahl derselben ergab sich ohne 
Widerstand, der kleine Rest mußte folgen. Nur in Deutschland war dere#r Alt- 
Sieg innerhalb der katholischen Kirche kein ganz vollständiger: hier hatte katholt- 
wenigstens ein Mann von anerkannter wissenschaftlicher Bedeutung und hoher 
geistlicher Stellung den Muth, sich nicht zu beugen und um ihn sammelte 
sich ein Kreis von mehr oder weniger Gleichgesinnten, aus denen der sog. 
Altkatholicismus hervorging, ein kleines Häuflein freilich gegenüber den ge- 
dankenlosen Massen, die blind dem Gebote Roms folgten, und deren Führern, 
die das „Opfer des Intellects“ ganz und vollständig darbrachten, um ihre 
äußere Stellung nicht zu gefährden, vielmehr erweiterten Einfluß und viel- 
leicht größere Macht dagegen einzutauschen. Immerhin war die Ausbreitung 
des Altkatholicismus in Deutschland, ohne sie darum irgendwie überschätzen 
zu wollen, ein Aufschrei des religiösen Gewissens, eine Manifestation der 
Unbeugsamkeit des germanischen Geistes, dem weder Frankreich, noch Italien, 
noch Großbrittannien irgend etwas auch nur Nennenswerthes an die Seite 
zu setzen vermochten. Aber auch in Deutschland verschwand der Altkatholi- 
cismus fast völlig neben den compacten Massen, die sich unbedingt den Be- 
fehlen von jenseits der Berge fügten und dabei von ihren neubekehrten Bi- 
schöfen angeführt wurden, die wie alle Neubekehrten einen verdoppelten Eifer 
an den Tag zu legen sich bemühten, um ihre frühere Zweideutigkeit gegen- 
über dem unfehlbaren Papste im Vatican und ihre spätere Charakterlosigkeit 
gegenüber der Heimat zu verwischen und vergessen zu machen. 
Die Niederlage Frankreichs war für die katholische Kirche, soweit sie boffnun- 
eine weltliche Institution und eine weltliche Macht ist und sein will, ein en 
schwerer Schlag. Aber die Kirche verliert die Hoffnung nie und verlor sie bemglich 
auch damals nicht. Der Kaiser der Franzosen hatte das Spiel vetloren,, 
war geschlagen und gefangen worden und schließlich in die Verbannung ge- 
gangen; und zu derselben Zeit war die Würde eines deutschen Kaisers wieder 
hergestellt worden. Kaiser Wilhelm war freilich Protestant, aber sicherlich 
kein Revolutionär: in Preußen war vielmehr durch den idealistischen König 
Friedrich Wilhelm IV. das Programm des italienischen Grafen Cavour von 
der freien Kirche im freien Staate gewissermaßen in's Leben geführt worden
        <pb n="560" />
        556 Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
und zwar in einer Weise, wie es die römische Curie vorläufig acceptiren 
konnte, bis noch mehr zu erreichen sein würde. Die preußische Regierung 
hatte seit der Zeit die katholische Kirche auf ihrem Gebiete fast unbedingt 
gewähren lassen und in allen ihren Tendenzen fast unbesehen gedeckt und 
geschützt. Anerkannter Maßen war die katholische Kirche in Preußen seit 
Jahrzehnten freier und schaltete und waltete die katholische Hierarchie nach 
innen und außen ungehemmter, als selbst in den meisten ganz katholischen 
Ländern. Die Folge davon war eine sehr bemerkbare Ausdehnung des 
Katholicismus über ganz Norddeutschland hin und eine ganz gewaltige Ver- 
mehrung der Klöster, Orden, Congregationen rc. als der Hüter, Wächter 
und Förderer derselben bis nach Berlin hinein und weit über dasselbe hin- 
aus. In vertrauten Kreisen dachten die Heißblütigsten bereits an die Mög- 
lichkeit, den Protestantismus dereinst in diesem seinem Centrum zu ersticken. 
Es war dieß in den für Preußen so furchtbar demüthigenden Tagen von 
Olmütz gewesen und vor denselben, als ein Krieg zwischen Oesterreich und 
Preußen in naher Aussicht war und an dem Siege des ersteren kaum ge- 
zweifelt wurde. Seither hatten sich die Dinge freilich etwas anders ent- 
wickelt. Seit den Siegen Preußens über die beiden sog. katholischen Mächte, 
Oesterreich und Frankreich, war an eine Vernichtung des Protestantismus 
selbst kaum mehr zu denken. Aber die protestantische Großmacht konnte viel- 
leicht die Geschäfte der Kirche besorgen. Religion und Politik waren ja von 
jeher und bis auf unsere Tage vielfach Hand in Hand gegangen und die 
letztere hatte nicht selten die Maske der ersteren angenommen, wie noch zu 
allerletzt in der Beschützung Roms und des Kirchenstaats durch Napoleon III. 
Die Kirche erinnerte sich, daß die deutschen Kaiser sich die Schirmherrn des 
heil. Stuhles genannt hatten; warum sollten es ihre Nachfolger nicht wieder 
werden? Warum sollte der conservative Kaiser Wilhelm sich möglicher Weise 
nicht dazu entschließen, das „revolutionäre Gesindel“, das sich der Stadt 
Rom bemächtigt und sich erfrecht hatte, dem Papste seinen mehr als tausend- 
jährigen Besitz zu „rauben“, wieder daraus zu vertreiben und es dem recht- 
mäßigen Eigenthümer wieder zurückzugeben? Ein deutscher Erzbischof, der am 
preußischen Hofe besonders gut angeschrieben war, ging noch im Winter 
1870 auf 1871 nach Versailles, um das Terrain zu sondiren. Das Re- 
sultat war indeß kein befriedigendes: der Erzbischof kehrte unverrichteter Dinge 
nach Deutschland zurück. 
We#ung Und bald mußte der ganze Plan aufgegeben werden. Das neue 
i##l deutsche Reich ist nicht das alte hl. römische Reich deutscher Nation. Kaiser
        <pb n="561" />
        Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 557 
Wilhelm ist ohne Zweifel und mit vollem Recht überzeugt, daß er die Kaiser-- Bildung 
krone der Wahl der deutschen Fürsten und der deutschen Nation, aber vor uen- 
allem der Gnade Gottes verdankt; dagegen denkt er auch nicht von ferne poreei. 
daran, sich vom Papste krönen zu lassen. Ebenso wenig denkt die deutsche 
Nation daran, die alten Römerzüge zu erneuern. Woran sie aber allerdings 
denkt, was sie energisch will und verlangt, ist: ihrer eigenen Entwickelung 
zu leben und frei zu sein von jedem fremden Einflusse, gleichviel ob er sich 
nun in ein politisches oder religiöses Gewand hülle, in allen Dingen, die 
nicht rein religiöser Natur sind, wofür sie die vollste Gewissensfreiheit an- 
erkennt. Das zeigte sich sofort. Die allgemeinen Wahlen zum ersten deutschen 
Reichstag hatten eine starke, specifisch katholische Partei in demselben ergeben 
und diese Partei versuchte es auch, schon in die Antwortsadresse auf die 
Thronrede des Kaisers einen Passus hineinzubringen, der wenigstens die 
Möglichkeit einer Intervention Deutschlands zu Gunsten des Papstes und 
seiner weltlichen Herrschaft reserviren sollte, und gleich darauf bei Gelegenheit 
der Annahme resp. Revision der Reichsverfassung, einige sog. Grundrechte 
ausschließlich im Interesse der katholischen Kirchengewalt in dieselbe aufnehmen 
zu lassen. Beide Anträge wurden mit großer Majorität abgelehnt und dienten 
lediglich dazu, die Existenz und die Tendenzen der ultramontanen Fraction 
des Reichstags und den Gegensatz zwischen derselben und allen übrigen Frac- 
tionen jeder Schattirung zu constatiren und sofort in ein ziemlich grelles 
Licht zu setzen. Es war klar, daß das neue deutsche Reich keine bloße Fort- 
setzung des alten sei, wie denn auch die katholische Kirche nach den Be- 
schlüssen des sog. vaticanischen Concils entschieden nicht mehr die alte ist, 
die sie vor demselben war. 
Die katholische Hierarchie und die specifisch katholische Presse behaup-Die vatl- 
tet freilich und mit großem Eifer, daß das der Fall sei und daß sich für mmiee 
den Staat gar nichts geändert habe, da die Aufstellung eines neuen Glau-beschlasse. 
benssatzes ausschließlich eine innere Angelegenheit der Kirche sei und den 
Staat gar nichts angehe. Das vaticanische Concil sei ein regelmäßiges öku- 
menisches gewesen, die Beschlüsse desselben seien schließlich einstimmig erfolgt, 
selbst diejenigen, welche denselben anfänglich widerstrebt, hätten sich ihnen 
nachträglich und ausdrücklich gefügt und angeschlossen, der ganze Verlauf 
wie das schließliche Resultat sei wie immer durch die Einwirkung des heil. 
Geistes erfolgt und es bleibe daher den einzelnen Gläubigen nichts anderes 
übrig, als sich entweder gleichfalls zu fügen und zwar unbedingt, oder aber 
aus der katholischen Kirche auszuscheiden und eine eigene Religionsgenossen-
        <pb n="562" />
        558 Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
schaft zu gründen, widrigenfalls sie excommunicirt d. h. in aller Form aus- 
gestoßen werden müßten. Diese Behauptung ist jedoch ein Argument bloß 
formaler Polemik und widerspricht den unläugbarsten Thatsachen. Die ultra- 
montane katholische Kirche kann natürlich den vaticanischen Beschluß von der 
Unfehlbarkeit des Papstes mit allen denjenigen anderen Beschlüssen, die da- 
mit auf's engste zusammenhängen, für einen Glaubenssatz erklären, und 
keinem Katholiken ist es verwehrt, denselben als solchen anzunehmen und 
auch zu glauben, wie es ja z. B. auch Niemandem verwehrt ist, zu glau- 
ben, daß die Erde den festen Mittelpunkt der Welt bilde und daß sich die 
Sonne mit dem ganzen Himmelsgewölbe um dieselbe drehe. Aber ein an- 
deres wäre es, von der Welt zu verlangen, daß sie in diesem nicht einen 
alten, von der Wissenschaft längst überwundenen Standpunkt erblicke, wie daß 
sie in jenem einen nichts weniger als alten, vielmehr bisher bestrittenen und 
als bindenden Glaubenssatz ganz neuen erkenne. Die ultramontane katho- 
lische Kirche will die Welt glauben machen, das Dogma von der Infalli- 
bilität des Papstes sei ein Dogma wie ein anderes, von rein innerer Be- 
deutung für das Seelenheil der Gläubigen. Allein die Mühe ist umsonst, 
die Welt glaubt es nicht und die große Mehrzahl der Gebildeten unter den 
Ultramontanen, derer, die überhaupt logisch unterscheiden können, glauben es 
selber nicht. Das von dem vaticanischen Concil beschlossene angebliche Dogma 
von der Unfehlbarkeit des Papstes und von der Allgewalt desselben über alle 
Bischöfe und über jeden Gläubigen ist vielmehr zunächst ein einfaches Verfas- 
sungsgesetz von rein weltlicher Bedeutung und rein weltlicher Geltung wie jedes 
andere Verfassungsgesetz auch. Erfunden freilich wurde die päpstliche Unfehlbarkeit 
und Allgewalt nicht erst im Jahre 1870; sie bestand vielmehr als Anschauung 
und Behauptung schon lange vorher, aber sie entsprach bis dahin den Ueber- 
zeugungen und den Tendenzen nur einer Minderheit innerhalb der katholl- 
schen Kirche, und erst in diesem Jahre und durch das vaticanische Concil 
gelang es der päpstlichen Partei, jene Minderheit zur Mehrheit zu machen 
und den Sat als bindendes Verfassungsgesetz der katholischen Kirche durch- 
zusetzen. Auch in der Art, wie es geschah, enthüllte sich die rein weltliche 
Natur des Beschlusses. Der Oekumenicität des Concils stehen die erheblich- 
sten Bedenken entgegen. Schon die Einberufung erfolgte nicht nach der 
Weise früherer Concilien und die Zusammensetzung war eine von diesen we- 
sentlich verschiedene. Doch mag darauf kein allzu großes Gewicht gelegt 
werden. Von viel eingreifenderer Bedeutung war dagegen der Gang der 
Verhandlungen nicht nach eigener, sondern vom Papst dem Concil octroyirter
        <pb n="563" />
        AUebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 559 
Geschäftsordnung, die jede freie Bewegung des Geistes hinderte und derzu- 
folge schließlich mit einfacher Stimmenmehrheit Beschlüsse gefaßt wurden, 
ganz wie in jedem weltlichen Parlamente. Die angebliche Einwirkung des 
hl. Geistes sank dabei zur bloßen Phrase herab und die Behauptung einer 
solchen ist im Gegentheil nur geeignet, wirklich frommen Gemüthern Aerger- 
niß zu bereiten. Die Sachlage hat sich seit drei oder vier Jahrhunderten 
total verändert: heute gibt es Telegraphen und eine Presse, wie sie zur Zeit 
des Constanzer Concils oder selbst des Tridentinums noch ganz unbekannt 
waren: die Maschinerie, durch welche die Beschlüsse des Vaticanums erzielt, 
ermöglicht und zu Stande gebracht wurden, liegt vor aller Welt Augen offen 
da und schließt eine Einwirkung des hl. Geistes wenigstens hier vollständig aus. 
Alle Versuche der Hierarchie und der ihr ergebenen Presse, die Welt über die 
Natur der vaticanischen Beschlüsse und die Art, wie sie entstanden, zu täuschen, 
sind rein vergeblich. Die katholische Kirche ist durch dieselben nicht in ihrem 
eigentlichen Glaubensinhalte, wohl aber in ihrer Verfassung eine total andere 
geworden und der Staat war vollkommen berechtigt, zu dieser Neuerung 
seinerseits diejenige Stellung einzunehmen, die seinen Interessen am ange- 
messensten schien, ohne seine Gränzen zu überschreiten und ohne in das 
innere Gebiet der Kirche einzugreifen. 
Kein einziger Staat Europa's hat die Beschlüsse des vaticanischen Haltung 
Concils positiv anerkannt. Die meisten erklärten vielmehr ausdrücklich, daß —*“ 
sie dieselben nicht anerkennen und sie als für sich nicht bestehend crachteten. rungen. 
Damit begnügten sie sich jedoch auch. Die katholische Kirche besteht aber 
aus Form und Inhalt: diesen, der ja derselbe geblieben war, anerkannte 
der Staat nach wie vor, nur jener und auch ihr nur, soweit sie eine andere 
geworden, versagte er seine Anerkennung. Form und Inhalt lassen sich indeß 
auch in diesem Verhältnisse wie auf anderen Gebieten nur schwer trennen. 
Daher der Streit, der um so heftiger entbrennen mußte, als es der Staat 
versäumt hatte, zu der gewaltigen Revolution innerhalb der katholischen Kirche 
rechtzeitig Stellung zu nehmen und es erst that, da er es thun mußte, da 
er sich einer vollendeten Thatsache gegenüber sah. Diese selber aber ist nur 
das letzte Glied einer langen Kette, deren weitere sich im Syllabus, in den 
wiederholten Versammlungen der Bischöfe zu Rom im Laufe des letzten 
Jahrzehents, in der Verkündigung des Dogma's von der unbefleckten Em- 
pfängniß Maria's, in der ganzen Reihe der mit Nom abgeschlossenen Con- 
cordate bis auf das folgenschwere österreichische und so fort bis zurück zur 
Wiederherstellung des Jesuitenordens und weiter verfolgen lassen. Wenn der
        <pb n="564" />
        560 Nebersicht der Ereignisse des Lahres 1872. 
Staat durch die päpstliche Unfehlbarkeit mehr oder weniger plötzlich aus 
seiner Ruhe aufgerüttelt wurde, so geschah es nur, weil er die Augen vor- 
her vielfach gewaltsam gegen das, was von einer mächtigen und rastlos 
thätigen Partei innerhalb der katholischen Kirche seit Jahrzehenten geplant, 
vorbereitet und geschaffen wurde, geschlossen, ja es aus mißverstandenem 
Der Conservatismus vielfach sogar begünstigt hatte. Jetzt befand sich der Staat 
„an allerdings im Stande der Nothwehr. Aber es entspricht der Wahrheit doch 
Staat unnicht völlig, wenn behauptet wird, die Kirche habe den Streit und zwar ge- 
Kiche- wissermaßen muthwillig begonnen. Auch die Kirche befindet sich in gewissem 
Sinne im Stande der Nothwehr, nicht nur der Staat. Der seit dem 
deutsch-französischen Kriege ausgebrochene Kampf zwischen Staat und Kirche 
ist ein nothwendiges und unausweichliches Produkt der Entwickelung der eu- 
ropäischen Menschheit. Der moderne Staat stammt nicht von gestern und 
auch nicht von der französischen Revolution von 1789, seine Anfänge reichen 
vielmehr zurück bis in den Ausgang des Mittelalters. Die Kirche ist nicht 
in ihrem eigentlichen inneren Gehalte, wohl aber in ihrer ganzen Form, 
ihrem Organismus, ihren Anschauungen, ihren Ansprüchen ein Produkt des 
Mittelalters. Allmälig aber seit dem 14. und zumal seit dem 15. Jahr- 
hundert ist unsere ganze Weltanschauung eine vollkommen andere geworden, 
als diejenige war, aus welcher die katholische Kirche emporgewachsen ist, und 
wird es täglich mehr. Im Mittelalter bewegte sich der Staat wesentlich in 
den Bahnen der Kirche und war dieser, wenn auch nicht rechtlich, so doch 
thatsächlich vielfach untergeordnet und die Verdienste der Kirche des Mittel- 
alters um die Civilisation, um den Fortschritt der Menschheit in Wissenschaft 
und Kunst, in allem, was das Leben hebt und verschönert, soll nicht be- 
stritten und nicht verkleinert werden. Die neuere Zeit hat das Verhältni# 
wesentlich umgekehrt: die Wissenschaft hat sich von der Kirche unabhängig 
gemacht und verfolgt ihre eigenen Bahnen nach allen Seiten völlig frei und 
völlig selbständig und der Staat ist seinerseits zum Bewußtsein seiner vollen 
Aufgabe gelangt und ist unermüdlich in der Arbeit, sie immer tiefer und 
vollständiger zu erfassen. Im Mittelalter überwogen die gemüthlichen, in 
der Neuzeit die geistigen Kräfte, die Kräfte der Intelligenz, und dieses Ueber- 
gewicht vermehrt sich fast von Tage zu Tage, ohne daß damit gesagt ist, 
daß unsere Zeit die Kräfte des Gemüthes unterdrücken oder auch nur ge- 
ring achten und nicht vielmehr nach Möglichkeit ihre Ausbildung und Be- 
thätigung unterstützen und fördern soll. Es ist damit nur eine Thatsache 
ausgesprochen, die kaum geläugnet werden kann und die wohl, wie alles,
        <pb n="565" />
        Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 561 
dem Plane der göttlichen Vorsehung entspricht. Diese geistige und staatliche 
Entwickelung der Neuzeit ist so stark und so entschieden in beschleunigtem 
Maße fortschreitend, daß die Kirche allmälig eine ihrer Stützen nach der 
anderen wanken und gar manche dahin fallen sah, ohne es hindern zu 
können. Die Kirche erkannte nachgerade deutlich, daß bei der Entwickelung, 
welche die Dinge genommen hatten und immer entschiedener und rücksichts- 
loser nehmen, der Staat und die Wissenschaft die Kirche zwängen, in ihre 
Bahnen einzulenken und sich in diesen in einer gewissen unläugbaren Ab- 
hängigkeit zu bewegen. Dagegen bäumte sich nun die Kirche und zwar vor 
allem die römisch-katholische auf, in der festen Ueberzeugung, daß ihr Orga- 
nismus und zwar bis in die kleinsten Details hinaus eine unmittelbar 
göttliche Institution und, so wie sie ist, von Gott selber zu einer ewigen 
Dauer bis an's Ende aller Dinge berufen sei. Viele Stürme schon waren 
im Laufe der Jahrhunderte über die römische Kirche hingegangen, aber sie 
waren nür vorübergehend und von kurzer Dauer gewesen; die Kirche hatte 
sich gebeugt und war nachher wieder aufgestanden, nicht weniger fest und 
nicht weniger mächtig als zuvor. Was sie jetzt sah, war kein derartiger 
bloß vorübergehender Sturmwind, der Boden selbst, auf dem sie stand und 
bisher fest zu stehen gemeint hatte, wankte, verschwand theilweise unter ihren 
Füßen, wandelte sich zusehends um: ein Ende war gar nicht abzusehen. 
Der Verlust des Kirchenstaates im Jahre 1860 machte das Maß des Er- 
träglichen voll und schnitt den Faden der Geduld endgiltig ab. Daran, 
irgendwie nachzugeben, sich mit dem veränderten Geiste und den neuen Be- 
dürfnissen der Zeit zu verständigen und auszugleichen, wurde in Rom auch 
nicht einen Augenblick gedacht. Eine Institution, die nicht nur in ihrem 
Princip, sondern in allen ihren Einzelheiten, so wie sie ist, eine göttliche zu 
sein glaubt, kann nicht nachgeben, sie muß widerstehen, sie muß für ihren 
Bestand ohne die geringste Concession kämpfen und wird schließlich, davon 
ist sie felsenfest überzeugt, auch siegen. Für eine solche Macht kann es sich 
nur darum handeln, welche neue Mittel, da die alten nicht mehr genügten, 
zu ergreifen seien, um sich zu behaupten gegen den Andrang der Zeit und 
ihn zu überwinden. Gegen die Umwälzung des 16. Jahrhunderts hatte die 
Institution der Gesellschaft Jesu genügt, mit ihr war es gelungen, in weiten 
Gebieten die schwachen Keime des Protestantismus völlig auszutreten, nicht 
minder weite, die demselben schon anheimgefallen, ihm wieder zu entreißen 
und demselben überhaupt Schranken zu setzen. Der neuen, noch größeren 
Gefahr mußte auf demselben Wege durch verstärkte Mittel entgegen getreten 
36
        <pb n="566" />
        562 Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
werden. Die Jesuiten und ihre Doctrin bildeten bis dahin eine einzelne, 
wenn auch mächtige, Partei innerhalb der Kirche neben anderen, die von 
ihnen entschieden nichts wissen wollten. Jetzt gewannen sie die Oberhand. 
Die lehramtliche päpstliche Unfehlbarkeit und die absolute Macht des Papstes 
über die Kirche, über alle Bischöfe und alle Gläubigen waren von jeher das 
Ziel alles ihres Strebens gewesen: das vaticanische Concil bestätigte beides 
und legte es allen Gliedern der Kirche als unantastbaren Glaubenssatz auf. 
Es war eine vollkommene Revolution innerhalb der Kirche, nicht in ihrem 
Glaubensinhalt, sondern in ihrer Verfassung. Sie gelang nur, weil die 
Kirche kein anderes Mittel mehr kannte, um der Zeit zu widerstehen, als 
wenn alle ihre Glieder Einem Willen und zwar unbedingt gehorchten, und 
eben darum war der Widerstand gegen das neue Dogma oder vielmchr 
gegen die neue Verfassung ein so schwacher und unterwarfen sich schließlich 
auch diejenigen, die ihr anfänglich einigen Widerstand entgegengesccht hatten. 
So erklärt sich der Ursprung des Unfehlbarkeitsdogma's. Von diesem Stand- 
punkte aber ist die Frage, wer den Streit zwischen Staat und Kirche be- 
gonnen habe, eine völlig müßige. Es sind eben zwei Gewalten, die nach 
der ganzen Entwickelung zusammen stoßen mußten. 
Die kath. Zur Beurtheilung des gegenwärtigen Kampfes zwischen Staat und 
Kne dirche ist aber noch ein anderes Moment von wesentlicher Bedeutung. Wie 
Mi schon angedeutet wurde, ist die katholische Kirche in ihrer äußeren Gestal- 
buert tung, aber nicht nur in dieser, sondern auch in der Art, wie sie die christ- 
Reactlonlichen Wahrheiten auffaßte, dogmatisch feststellte und zu immer allgemeiner#t 
Geltung zu bringen suchte, das Produkt und zwar das großartigste und be- 
deutsamste Produkt des Mittelalters und seiner Weltanschauung; um sie dreht 
oder gruppirt sich denn auch die gesammte äußere und innere Entwickelung 
jenes Zeitalters in allen, auch den politischen Organismen, die es hervor- 
gebracht hat. Die Weltanschauung des Mittelalters hat aber den Fortschritten 
der Wissenschaft, namentlich den ungeheuren Fortschritten der Naturwissen- 
schaften in ihrem weitesten Umfange, die ja im Mittelalter noch vollständig 
in den Kinderschuhen staken, nicht Stand zu halten vermocht. Ganz all- 
mälig mußte daher die Weltanschauung des Mittelalters einer andern Platz 
machen, deren bedeutsamstes Produkt in kurzer Bezeichnung der sog. moderne 
Staat ist. Diese neue Weltanschauung liegt aber noch keineswegs fertig und 
abgeschlossen vor uns: ihre Anfänge reichen ziemlich weit zurück, die Mensch- 
heit arbeitet schon seit mehr als drei Jahrhunderten mit steigendem Bewußt- 
sein an ihrer Ausgestaltung, aber zu Ende gekommen ist sie damit offenbar
        <pb n="567" />
        AUebersicht der Ereignisse des Lahres 1872. 563 
noch lange nicht. Noch gährt es in der Tiefe und auf allen Seiten ge- 
waltig durch einander und diese Gährung treibt, das kann unbedenklich zu- 
gestanden werden, viel Unreifes und Unreines an die Oberfläche, das besei- 
tigt und überwunden werden muß. Das ist oft keine kleine und keine leichte 
Arbeit. Aber die Neuzeit wird und muß damit fertig werden, wenn wir 
auch nicht wissen, wie viele Jahrhunderte sie dazu bedürfen wird. Inzwischen 
wogt der Kampf zwischen den Gebilden der alten und der neuen Welt- 
anschauung hin und her. In der allgemeinen geistigen Entwickelung der 
Zeit hat die neue Weltanschauung, so unvollkommen und unvollständig sie 
auch noch ist, doch bereits weit das Uebergewicht gewonnen und gewinnt es 
ganz unwiderstehlich täglich mehr. Aber der Uebergang, die Umformung 
der aus der alten Zeit und der alten Weltanschauung noch vielfach in die 
neue hereinragenden politischen und kirchlichen Gebilde und Organismen 
wie die Ausgestaltung neuer Organismen ist ein schweres Stück Arbeit, 
das nur langsam und meist nicht ohne die heftigsten Kämpfe bewältigt 
wird. Die alte Zeit wehrt sich mit aller Macht gegen die neue und so 
vergeblich es auch sein wird, hofft immer noch, sie schließlich überwinden 
zu können. Allen anderen Mächten der alten Zeit voran steht dabei die 
römisch-katholische Kirche: wenn alles wankt, Rom wankt nicht, wenn alles 
Concessionen macht, Rom macht keine, es will bleiben, was es war und will 
es in alle Ewigkeit bleiben; nicht eine der Ideen, die es zur Zeit der Blüthe 
des Mittelalters ausgebildet, nicht einen der hochfliegenden Ansprüche, den 
es damals gefaßt, hat es aufgegeben oder ist es gemeint, jemals aufzugeben. 
Der Kampf zwischen der neuen und der alten Zeit mußte sich fast noth- 
wendig schließlich zu einem Kampf zwischen dem modernen Staat und Nom 
gestalten und er hat sich dazu gestaltet, wenn wir auch ersichtlich erst in den 
Anfängen desselben stehen. Das Christenthum selbst steht dabei außer Frage. 
Die constituirten Gewalten, welche den Kampf mit Nom aufgenommen haben, 
denken auch nicht von ferne daran, dem Christenthum selber zu nahe zu treten, 
nicht einmal der Kirche in ihrer gegenwärtigen Organisation, so sehr sie 
auch einer Reform in Haupt und Gliedern bedürfte, sobald sie nur sich ent- 
schlösse, auf ihre rein religiöse Aufgabe sich zu beschränken und auf ihre le- 
diglich weltlichen Ansprüche zu verzichten, den modernen Staat in der Ver- 
folgung seiner ethischen Aufgaben nicht zu hemmen und nicht zu bekämpfen. 
Dazu kann sich aber Rom nie und nimmer entschließen; es bleibt, was es 
im Mittelalter war und will es in alle Zukunft bleiben. Und dabei findet 
es Verbündete: auch auf weltlichem Gebiete ist der Kampf des modernen 
36*
        <pb n="568" />
        Frank- 
564 Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
Staates mit den Anschauungen und Interessen der alten Weltanschauung 
noch keineswegs beendigt. Die Unterlegenen aber schließen sich Rom an, 
ordnen sich ihm ersichtlich mehr und mehr unter. So ist Rom das Haupt 
und der Führer der gesammten europäischen Neaction geworden und wird es 
von Tage zu Tage entschiedener. Und das ist es, was den Kampf zwischen 
Staat und Kirche zu einem allgemeinen machen muß, soweit er es nicht 
schon ist, was der Zeit ihr politisches Gepräge aufdrückt. 
Es tritt das deutlich und so zu sagen handgreiflich in denjenigen bei- 
wich undden Ländern zu Tage, deren innere Entwickelung unläugbar für diejenige 
Rom. 
des gesammten Europa's den Ausschlag gibt, Deutschland und Frankreich. 
In dem letzteren namentlich haben in diesem Augenblicke (Juni 1873) die 
vereinigten Parteien der Legitimisten, Orleanisten und Bonapartisten das 
Heft der Regierung in ihre Hände gerissen und ein Coalitions-Ministerium 
aus allen dreien gebildet. Nun denn, alle drei hassen sich unter einander 
auf's tödtlichste und sind politisch nur in dem einig, was sie nicht wollen, 
aber unversöhnlich uneinig über das, was jede in letzter Linie für sich an- 
strebt; es ist ganz und gar unmöglich und ein geradezu lächerliches Untrr- 
nehmen, den Grafen von Chambord, den Grafen von Paris und den jungen 
Louis Napoleon jemals unter einen Hut bringen und diese dynastischen Prä- 
tendenten durch irgendwelche Combinationen erblich mit einander verschmelzen 
zu wollen. Die natürliche Folge davon ist, daß das Feldgeschrei der ver- 
bündeten Parteien zwar beim Angriff ausdrücklich gegen die „unmögliche 
conservative Republik“ des Hrn. Thiers ging, daß aber alle drei ihre 
wahren Fahnen des Legitimismus, Orleanismus und Bonapartismus nach 
dem Siege sofort haben in die Tasche stecken müssen, um in Wahrheit 
thatsächlich genau eben so republikanisch zu regieren, wie Hr. Thiers und 
seine Freunde, nur daß ihre Devise statt „conservative Republik“ jetzt „mo- 
ralische Ordnung“ lautet. Sobald ein Versuch gemacht werden würde, die 
Republik wirklich umzuwerfen und die Monarchie, d. h. eine der drei mög- 
lichen Monarchien, herzustellen, in demselben Augenblicke würde auch die 
Coalition nach allen Nichtungen der Windrose auseinander gesprengt sein, 
der Krieg Aller gegen Alle in bester Form ausbrechen und es würde sich 
bestätigen, was Hr. Thiers jederzeit behauptet hat, daß die Republik de 
französische Gesellschaft vielleicht nicht einige, aber doch noch am wenigster 
trenne. Was die drei augenblicklich herrschenden Parteien trennt, ist de 
Politik, was sie allein verbindet, ist der Clericalismus oder Ultramontanik“ 
mus. Aus Ueberzeugung und Berechnung, aus der letzteren aber noch metr
        <pb n="569" />
        Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 565 
als aus der ersteren, haben die drei monarchischen Parteien, weil an sich 
ohnmächtig, in seine Dienste sich begeben und der Ultramontanismus ist es 
denn auch, der gegenwärtig in Frankreich in den Maßregeln der Regierung 
wie in den Processionsdemonstrationen der von ihm gelenkten Massen seine 
Triumphe feiert und damit Besitz von dem augenblicklich wenigstens wieder 
eroberten Lande nimmt. In Deutschland ist seine Lage allerdings die ge-Nom und 
rade entgegegengesetzte und doch sehen wir anch hier genau dieselben Erschei- bnhstae 
nungen. Die ultramontane Partei bildet auch hier den Mittelpunkt und die Orvo- 
leitende Seele, der ganzen Opposition gegen das Reich: hannoverische Welfeneen 
und bayerische Partikularisten, politische und kirchliche protestantische Ultras Neich. 
wie revolutionäre Polen kämpfen unter ihrer Aegide und schließen sich an 
die sog. Centrumspartei des Reichstags an. Für sich allein ist auch hier, 
wenn auch aus anderen Gründen, jede dieser Parteien, welche überwundene 
Mächte repräsentiren, unmächtig und hat wenig oder keine Aussicht, jemals 
wieder zur Macht zu gelangen und das neue deutsche Reich wieder aus- 
einander zu sprengen: nur im Gefolge und mit Hilfe der ultramontanen 
Partei und der römischen Kirche ist es vielleicht möglich und nur diese nährt 
die zuversichtliche Hoffnung, damit früher oder später zu Stande zu kommen. 
Die deutsche ultramontane Partei, die ihren Heereskörper in den Bi- rder 
schöfen hat und in den Massen, die sich von diesen willig und unbedingt monta- 
leiten lassen und von der sich immer mehr ausbreitenden sog. katholischen vins. 
Presse möglichst geschult und disciplinirt werden, findet ihren prägnantesten 
Ausdruck, wenn es zur Zeit auch nur gewissermaßen die Vorhut des Heeres 
ist, in der Centrumspartei des Reichstags. Noch vor wenigen Jahren konnte 
man sich darüber streiten und stritt auch darüber, was denn eigentlich ultra- 
montan sei. Heute ist dieß kaum mehr möglich. Damals bestanden inner- 
halb der katholischen Kirche noch verschiedene Richtungen und Anschauungen, 
die, unvereinbar unter einander, sich bekämpften und bekämpfen konnten, 
ohne daß damit irgend eine derselben das Recht verlor, sich römisch-katholisch 
nennen zu dürfen. Jetzt hat Rom gesprochen und was es nicht officiell ver- 
kündet hat, das sprechen seine, zum Theil ausdrücklich als solche anerkannten 
Organe officiös auf's deutlichste aus. Die Kirche ist eine göttliche Insti- 
tution und zwar nicht etwa bloß in ihrem Ursprunge und in ihren dog- 
matischen Grundlagen, sondern auch in ihrem ganzen äußern Organismus 
und bis in seine letzten Ausläufer. Sie ist das Reich Gottes auf Erden, 
der Papst sein Statthalter. Dieser aber ist lehramtlich — daß er es nur 
in dieser Beschränkung sein soll, kann unbedenklich zugegeben werden, weil
        <pb n="570" />
        566 Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
praktisch ohne alle Bedeutung —, unfehlbar und das absolute Haupt der 
Kirche. Die Bischöfe stehen nicht mehr, wenigstens bis auf einen gewissen 
Grad, neben ihm und von ihm unabhängig, sondern nach dem Vaticanum 
durchaus unter ihm und von ihm vollkommen abhängig: sie haben keinen 
eigenen Willen mehr, sie sind lediglich Werkzeuge in seiner Hand und prin- 
cipiell nicht berechtigt, irgend etwas ohne, geschweige denn gegen seinen 
Willen zu thun. Die Frage ist in der kurzen Spanne Zeit seit dem Va- 
ticanum noch nicht praktisch geworden, weil die Bischöfe, selbst diejenigen, 
die vorher am entschiedensten opponirt, sich seither alle unbedingt unterworsen 
haben und vorerst schon um der Lage der Noth willen, in der sie sich be- 
finden, auch nicht daran denken können, einen eigenen Willen haben zu 
wollen. Die Kirche, d. h. thatsächlich der Papst, bestimmt von sich aus, 
kraft ihrer göttlichen Sendung den Umfang ihres Gebietes und nimmt für sich 
ausdrücklich das ganze sittliche Gebiet, die gesammte sittliche Aufgabe der 
Menschheit in Anspruch und zwar im weitesten Sinne des Wortes. Dem 
Staate bleibt nur die Aufrechthaltung der äußern Rechtsordnung, die Ein- 
treibung der Steuern, die Verwaltung für die mannigfaltigen Interessen der 
Nothdurft dieses Lebens und das Militärwesen, soweit es nöthig ist. Selbst- 
verständlich ist die Kirche vom Staat völlig unabhängig. In die Feststellung 
der Heilswahrheiten und die Verkündigung derselben sowie die Spendung der 
Sakramente sich einzumischen, daran denkt der Staat selber nicht; die Wahl 
der Bischöfe durch die Fürsten in einigen Ländern, die Mitwirkung derselben 
in andern ist natürlich nur eine Concession des Papstes, die jederzeit wider- 
rufsen werden kann und, sobald es die Umstände erlauben, widerrufen wer- 
den sollte, zumal gegenüber akatholischen oder solchen katholischen Fürsten, die 
von dem ihnen eingeräumten Rechte nicht ganz im Sinne der Kirche Ge- 
brauch machen; die Besetzung aller übrigen geistlichen Pfründen steht aus- 
schließlich den Bischöfen zu und zwar ohne daß der Staat auch nur das 
mindeste drein zu reden hätte; alles von ihr bisher erworbene Gut erklärt 
die Kirche in alle Ewigkeit als unantastbares Eigenthum todter Hand und 
nimmt überdieß das uneingeschränkte Recht in Anspruch, es nach Möglichkeit 
und ohne die mindeste Beschränkung in's Ungemessene zu vermehren; soweit 
es hie und da nicht ausreichen sollte, hat der Staat die Verpflichtung ein- 
zutreten, und wenn er über alles das hinaus noch freiwillig ein Uebriges 
thun will, so bleibt es ihm unverwehrt und thut er ja nur ein gutes Werk; 
die bestehenden Klöster sind unantastbar und die Freiheit, neue zu gründen, 
ist unbeschränkt, je mehr, desto besser natürlich; die Kirche zahlt von ihrem
        <pb n="571" />
        Tebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 567 
Gut keine Steuern und die Cleriker sind von jeder welllichen Gerichtsbarkeit 
eximirt; die Civilehe muß, wo sie besteht, wieder abgeschafft werden, die 
Ehe ist ein ausschließlich kirchliches Institut und die Führung der Standes- 
register ist Sache der Kirche; die Schule steht durchaus unter geistlicher 
Leitung und wenn die Kirche dabei dem Staate oder den Laien einigen 
Einfluß gestattet, so ist lediglich ihr guter Wille, die Besoldung der Schul- 
lehrer ist dagegen Sache des Staats oder der Gemeinden; die Aussicht der 
Kirche erstreckt sich auch auf alles höhere Unterrichtswesen, namentlich auch 
auf dasjenige der Universitäten; die Bildung und Erziehung der künftigen 
Cleriker erfolgt von den zartesten Jahren an in eigenen geistlichen Semina- 
rien, die von der Außenwelt möglichst abgeschlossen sind; die Presse steht 
unter geistlicher Censur. „Bonifaz VIII. hat in der Bulle unam sanctam 
„die Oberhoheit der Kirche über den Staat proklamirt; wir räumen es ein 
„und betonen mit ihm diese Oberhoheit, weil wir, sobald wir daran zwei- 
„felten, aufhören müßten, Katholiken zu sein. Der Staat mag nach seinem 
„Ermessen sich mit seinen Finanzen, seinem Heere, seinem Handel, der in- 
„neren Ordnung unter seinen Bürgern u. dgl. beschäftigen, die Kirche wird 
„ihn gewähren lassen, es sei denn, daß er in diesen Dingen die Gerechtig- 
„keit verletze, die christliche Moral mit Füßen trete und seinen politischen 
„Zwecken die ungleich höheren Interessen der Seelen opfere. In diesem 
„Fall würde die Kirche ihn ermahnen, zurechtweisen, strafen. Es sind zwei 
„Gewalten von sehr verschiedener Natur und die eine der andern unterge- 
„ordnet. Eine Gefahr ist nicht zu fürchten, wenn der Staat sich in der 
„dargelegten Weise der Kirche unterwirft. Weßhalb nicht? Weil durch diese 
„Unterordnung des Geringeren unter eine göttliche Gesellschaft an der Natur 
„der beiden Theile nichts geändert wird. Die Unterwerfung, welche die welt- 
„lichen Fürsten der Kirche schulden, ist übrigens, genau genommen, nur eine 
„ne gative Unterwerfung. Dieselbe besteht darin, auf ihrem weltlichen Gebiete 
„ nichts zu thun, was gegen das Recht des der Kirche angehörenden höher 
„stehenden geistlichen Gebietes verstößt.“ Das ist ausgesprochener Maßen 
das Idcal, das Ziel der anerkannten Organe des Vaticans und der ultra- 
montanen Partei. Die Wirklichkeit entsprach demselben allerdings nirgendwo 
und zu keiner Zeit ganz, und heute weniger als je. Aber es wäre das 
nach ihrer Anschauung die wahre Stellung der Kirche in ihrem vollsten und 
reinsten Glanze. Es ist auch keineswegs ein bloßes Phantasiegebilde; jeder 
einzelne der oben angeführten Punkte war zu irgend einer Zeit und in ir- 
gend einem Lande anerkannt, wenn auch vielleicht unvollkommen durchgeführt.
        <pb n="572" />
        568 Mebersicht der Greignisse des Tahres 1872. 
Auch in Zukunft wird es schwer sein, das Ideal vollständig zu erreichen, 
aber es muß doch als solches und als Ziel angestrebt werden. Vorerst 
schrecken freilich noch viele, im Uebrigen gut ultramontane Katholiken vor 
dieser oder jener Consequenz zurück, wenn sie auch das System selber 
im Princip als richtig und berechtigt anerkennen: das ist aber lediglich eine 
Frage der Opportunität; mit der Zeit würden sie der Logik der Thatsachen 
nicht auszuweichen vermögen. Wer sich auf den Boden des Systems stellt, 
muß nothwendig Schritt für Schritt weiter gehen: wenn der Einzelne zag- 
haft stehen bleibt, so werden andere Muthigere an seine Stelle treten. Dos 
ist der Hintergrund der ultramontanen Partei. Er liegt hinreichend ange- 
deutet in den Sätzen des Syllabus und in den Beschlüssen des vaticanischen 
Concils und ist seither, wie gesagt, von den anerkannten Organen der rö- 
mischen Curie einläßlich und unumwunden dargelegt worden. 
Der Mi- Der Geist der deutschen Nation hat sich diesem System niemals gefügt. 
Drent Jahrhunderte lang hat er gegen dasselbe angekämpft. Die Erfolge waren 
lands. wechselnd und das schließliche Resultat ein unentschiedenes. Die Päpste ver- 
mochten ihre Ansprüche nicht definitiv durchzusetzen, ohne darum jemals auch 
nur auf einen derselben zu verzichten; das deutsche Reich aber ging daran zu 
Grunde. Inzwischen nahm die Menschheit in einer ganzen Reihe von Er- 
eignissen eine Entwickelung, welche sie von der Frage ablenkte und zu dem 
Glauben verleitete, sie sei für immer begraben. Plötzlich erhebt sie sich wieder 
und zwar mit einem Nachdruck, der an zwingender Gewalt kaum schwächer 
ist, als in irgend einem der früheren Jahrhunderte, wenn auch die Art und 
Weise, wie der Kampf aufgenommen und geführt wird, sich als ein ganz 
verschiedener darstellt. Und wieder sieht sich Rom mit seinen Ansprüchen in 
erster Linie der deutschen Nation gegenüber. Wie schon angedeutet, war die 
Lage Roms Deutschland gegenüber beim Eintritt in den Kampf keine un- 
günstige. Die deutschen Regierungen und zwar vor allem aus die größte 
unter denselben, die preußische, hatten seit Jahrzehenten die mannigfaltigen, 
offenen und geheimen, unermüdlichen und zähen Bestrebungen Noms und 
seiner unbedingten Anhänger für Befestigung und Ausbreitung seiner Herr- 
schaft und seines Einflusses nicht nur ruhig geschehen lassen, sondern sogar 
noch vielfach unterstützt, nur in seltenen Fällen ganz, wie in Hessen gegenüber 
der bischöflichen Curie von Mainz, auf die Rechte des Staats ausdrücklich 
verzichtet, aber doch von denselben, auch wenn sie gesetzlich außer Zweifel 
standen, keinen Gebrauch gemacht. Die deutschen Bischöfe wurden von der 
römischen Nuntiatur in München unter strenger Aussicht gehalten: die An-
        <pb n="573" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 569 
schauungen der Jesuiten und ihre Anstrengungen, in der Umgebung der Bi- 
schöse und im Volke festere Wurzeln zu fassen, wurden von ihr energisch 
unterstützt; ihr fiel, zum warnenden Beispiel für andere, der milde württem- 
bergische Bischof Lipp von Rottenburg zum Opfer. Die Opposition der Bi- Die 
schöfe auf dem vaticanischen Concil, dessen Beschlüsse sie ihrer bisherigen 
Stellung neben dem Oberhaupte der Kirche entkleideten und als willenlose 
Werkzeuge unter den römischen Papst herabdrückten, war das letzte Aufflackern 
ihres durch eine tausendjährige Geschichte geheiligten, aber seit Jahren schwächer 
und schwächer gewordenen Selbständigkeitsgefühls, ihr Widerstand gegen die 
Unfehlbarkeit des Papstes war schon nur zum kleinsten Theile ein principieller 
und ging weit überwiegend bloß aus Opportunitätsrücksichten hervor, indem 
sie, ohne sich die Augen mit Gewalt zuzumachen, doch einsehen mußten, daß 
sich Deutschland, wo wissenschaftliche Bildung in unendlich weiteren Kreisen 
verbreitet ist, uls man in Rom nur zu ahnen scheint, derlei doch nicht so 
leicht werde bieten lassen und daß nicht bloß Rom, sondern die Kirche selbst 
damit in Deutschland den größten Gefahren entgegen gehe. Es erforderte 
eine nicht geringe Resignation von Seite der Bischöfe, sich dem Machtgebote 
Roms zu fügen; aber es hätte hohen Muthes bedurft, Rom zu widerstehen 
und damit sich und die Kirche nicht minder großen Gefahren auszusetzen, 
denjenigen eines tiefgreifenden Schisma's. Jenes war immerhin noch unend- 
lich leichter, als dieses: sie unterwarfen sich. Die Folgen, die sie davon 
vorausgesehen, blieben nicht aus, aber sie entwickelten sich nur langsam. Die 
öffentliche Meinung, die weit überwiegende Mehrheit der gebildeten Klassen 
Deutschlands, auch des katholischen Deutschlands, ließ die Bischöfe über ihre 
Anschauungen und Ueberzeugungen allerdings sofort nicht im Zweifel. Aus 
ihr ging zunächst der sog. Altkatholicismus hervor, aber er war, zumal für 
den Anfang, viel zu schwach, um die Stellung der Bischöfe den Massen 
gegenüber, die ihnen blindlings zu folgen gewöhnt waren, zu erschüttern, er 
Bischöfe. 
diente im Gegentheil in erster Linie nur dazu, den Clerus fest um die Bi- usbern. 
schöfe zu schaaren da seine Stellung in jeder Beziehung eine viel zu un- 
sichere ist, als daß er es hätte wagen können, auf eigenen Füßen zu stehen, 
wenn man auch annehmen muß, daß die Intelligenz doch nur bei einer 
kleinen Minderzahl eine so verschwindend geringe sei, um die päpstliche Un- 
fehlbarkeit nicht als kirchliches Verfassungsgesetz — als solches wäre sie, wie 
gesagt, begreiflich und wenn man will, berechtigt —, sondern als eigentlichen 
Glaubenssatz, als Dogma anzunehmen. Der Clerus konnte der Macht und 
den Einflüssen der neubekehrten Bischöfe und den Drohungen, die sie alsbald
        <pb n="574" />
        570 Aehersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
in's Werk setzten, nicht widerstehen, als der Staat seinerseits schwieg und 
den niedern Clerus, der ohnehin gedrückt genug ist, völlig im Zweifel darüber 
ließ, was sein Schicksal sein würde, wenn er es seinerseits wagte, der eigenen 
Ueberzeugung zu folgen. Denn die Erklärung der Regierungen, daß sie die 
vaticanischen Dekrete ihrerseits nicht anerkennen und denselben rechtliche Folgen 
überall nicht zumessen könnten, war zunächst ohne alle praktische Bedeutung, 
so lange daraus keine Consequenzen gezogen wurden. Hätten die Bischöfe 
nicht ihrerseits zu Excommunicationen gegriffen und daraus sofort praktische 
Consequenzen auch für den Staat gezogen, so hätten sie ziemlich gewonnenes 
Spiel gehabt, wäre der Altkatholicismus höchst wahrscheinlich allmälig, aber 
im Ganzen doch ziemlich bald im Sande verlaufen, und lediglich eine Ant 
schleichenden Giftes zurückgeblieben, das der Hierarchie kaum sehr gefährlich 
gewesen wäre. In Nom ist man aber bei aller Schlauheit doch immer ge- 
neigt, zur Gewalt zu greifen: Rom drängte, die Bischöfe gehorchten und 
führten dadurch in Bayern und in Preußen Verwickelungen mit den Regie- 
Aufänge rungen herbei, die freilich Anfangs nur unbedeutend schienen, aber weiter 
Kopuchesführen konnten und auch weiter geführt haben. Der erste bedeutsame Schlag 
gegen die Herausforderung erfolgte indeß auf einem anderen Punkte. Die 
Regierungen hatten bisher geschwiegen und wußten Anfangs offenbar nicht 
recht, wie sie gegen eine Bewegung vorgehen sollten, die sie zwar tödtlich 
bedrohte., die aber zunächst nicht leicht irgendwie zu fassen war. Aber die 
Augen waren ihnen wenigstens aufgegangen und es konnte nicht mehr zweifel- 
haft sein, daß sie entschlossen waren, sich unter die Ansprüche Roms nicht zu 
beugen und mit der bisherigen Connivenz gegen dasselbe zu brechen. Preußen 
ging dabei voran, indem es noch im Jahre 1871 die sog. katholische Ab- 
theilung in seinem Ministerium für Cultus und Unterricht aufhob, weil sie, 
obgleich eine durchaus staatliche Behörde, von Anfang an und mehr und 
mehr nicht die Rechte des Staates gegen die Kirche, sondern umgekehrt die 
Rechte und Ansprüche der Kirche gegen den Staat vertreten und verfochten 
hatte. Der Schritt war ein äußerst bedeutsamer: Preußen brach dadurch 
unsiulesentschieden mit seiner jüngsten Vergangenheit. Daran schloß sich wieder in 
geies in Preußen ein anderer nicht minder energischer Schritt, indem die Regierung 
Preußen, noch vor dem Schlusse des Jahres 1871 dem Landtage eine Gesetzesvorlage 
zugehen ließ, welche die Aufsicht über die Volksschule ausschließlich und un- 
bedingt für den Staat in Anspruch nahm, so daß auch Geistliche, wenn sie 
damit betraut würden, dieselbe nur im Auftrage des Staates und nicht etwa 
in Vollmacht der Kirche zu führen hätten. Dieses Gesetz bildete, und mit
        <pb n="575" />
        AUebersicht der Ereignisse des Zahres 1872. 571 
vollem Recht, die Grundlage der gesammten Politik des Staates wider die 
Uebergriffe der römischen Kirche. Noch bevor es jedoch zur Verhandlung Stiurz 
kam, erwies es sich als überaus bedeutsam für Preußen: der bisherige Cultus-minser 
und Unterrichtsminister v. Mühler kam darüber endlich zu Falle. Derselbe Möhler. 
hatte das Ministerium seit dem Anfange der Conflictsperiode verwaltet und 
dabei, mehr ein Mann der Kirche als des Staates, das Unterrichtswesen 
völlig den Interessen und Wünschen der Kirche oder, richtiger ausgedrückt, 
der z. Z. in Preußen an der Spitze der evangelischen Kirche stehenden und 
dieselbe beherrschenden Richtung untergeordnet. Die protestantische Orthodoxie 
wurde von dem Minister mit allen Mitteln, welche ihm die bestehende Ge- 
setzgebung und die Verwaltung nur immer an die Hand gaben, um jeden 
Preis aufrecht erhalten und in jeder Weise gefördert. Das Volksschulwesen 
wurde dadurch seit Jahren in Preußen schwer beeinträchtigt und geschädigt. 
Jahr für Jahr war der Uebelstand für die innere Entwickelung Preußens 
im Abgeordnetenhause des Landtags bei Gelegenheit des Budgets zur Sprache 
gebracht worden, aber noch jedesmal war es dem Minister gelungen, sich 
auszureden und seine Stellung zu behaupten. Ein allgemeines Unterrichts- 
gesetz, wie es nachgerade dringend nothwendig geworden, war von ihm ent- 
weder überall nicht zu erwarten oder doch jedenfalls nicht eine Vorlage, wie 
sie das Bedürfniß der Zeit und mit der überwiegenden öffentlichen Meinung 
die Majorität des Abgeordnetenhauses gebieterisch verlangten. Jetzt bereitete 
sich ein allgemeiner Sturm gegen den Minister vor: sämmtliche liberale Frac- 
tionen des Abgeordnetenhauses verständigten sich über ein förmliches Miß- 
trauensvotum wider ihn und waren entschlossen, das Schulaufsichtsgesetz ihm 
nicht zu bewilligen. Dieser energischen Demonstration konnte er nun aller- 
dings nicht widerstehen und gab seine Entlassung, die auch angenommen 
wurde. An seine Stelle trat der geh. Justizrath Falk, nicht ein Liberaler 
im Sinne dieser oder jener Partei oder Fraction, aber auch nicht ein Con- 
servativer im Sinne der Feudalen: genug, er ergriff die Zügel mit ziemlich 
sicherer Hand und räumte in seinem Ressort mit den absolut nicht mehr 
haltbaren Ueberresten einer früheren Zeit und der einseitigen Richtung seiner 
Vorgänger rasch und durchgreifend auf. Der Schulaufsichtsvorlage standen. 
jetzt im Abgeordnetenhause keine allzu großen Schwierigkeiten mehr entgegen. 
Umsonst hatte der gesammte katholische Episcopat dagegen petitionirt, umsonst 
hatte derselbe namentlich aus den polnischen Landestheilen, hatten die prote- 
stantischen Ultras aus Hannover eine Masse von Petitionen dagegen beige- 
bracht, umsonst bekämpften die Ultramantanen im Abgeordnetenhause die Vor-
        <pb n="576" />
        572 Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
lage mit allen Mitteln der Beredsamkeit und der Sophistik, sie ging am 
9. Februar mit 197 gegen 179 Stimmen in zweiter und am 13. Februar 
mit 207 gegen 155 Stimmen in dritter Lesuug durch. Die Regierung, 
namentlich auch der Ministerpräsident Fürst Bismarck, trat dabei mit Ent- 
schiedenheit wider die Clericalen für sie ein. Aus seinen Erörterungen ging 
hervor, daß die Vorlage einen doppelten Zweck im Auge hatte. Im All- 
gemeinen galt es, den Staat bezüglich dieses Gebietes vollständig auf seine 
eigenen Füße zu stellen und von jeder Abhängigkeit von der Kirche zu be- 
freien, nicht in dem Sinne, daß er nicht nach wie vor bereit sei, mit der 
Kirche für den Religionsunterricht und für die ganze sittliche Erziehung der 
Jugend Hand in Hand zu gehen, wohl aber in dem Sinne, daß dem 
Staate der Vorgang und die Leitung gebühre und daß er sich die Verfol- 
gung seiner Aufgaben nicht durch die Interessen der Geistlichkeit verkümmern 
lasse. Aber dieser allgemeine Gesichtspunkt war nicht der allein maßgebende. 
Zunächst handelte es sich darum, den Widerstand, den die polnische Nationa- 
lität in Oberschlesien, Posen und Westpreußen und mit ihm verbündet die 
katholische Kirche der freien Action des preußischen Staats namentlich auch 
auf dem Gebiete der Schule entgegen setzten, zu brechen. Preußen betrachtet 
seine polnischen Landestheile selbstverständlich als für immer mit ihm ver- 
einigt und wie die Dinge liegen, ist es auch in der That mehr als unwahr- 
scheinlich, daß das polnische Volk je wieder zur Einheit und Selbständigkeit 
gelange. Die Polen jagen fort und fort Utopien nach und übersehen dabei 
das zunächst Liegende und Dringendste. Es ruft ein wehmüthiges Mitgefühl 
hervor, zu sehen, wie die Polen unermüdlich für die Behauptung ihrer Na- 
tionalität kämpfen. Aus eigenen Kräften aber sind sie offenbar außer Stande, 
je wieder sie zurück zu erobern, und es erzeugt geradezu Widerwillen, den 
Mitteln nachzugehen, die sie dafür in's Werk setzen. Der an Preußen ge- 
fallene Theil des ehemaligen Königreichs befindet sich unläugbar in der besten 
socialen Lage unter seinen Nationsgenossen: aber seine geordnete Verwaltung, 
seine geregelte Justizpflege, seine im Ganzen höhere Volksbildung verdankt 
er ausschließlich dem preußischen Staate und dem deutschen Culturelemente. 
Jeden wirklichen Fortschritt der allgemeinen socialen Entwickelung hat jedoch 
die preußische Regierung stets mit Gewalt erzwingen müssen und muß es 
noch. Wie Oesterreich im Allgemeinen die Aufgabe hat, die deutsche Cultur 
nach Osten zu tragen und die Verbindung des Orients mit dem europäischen 
Westen zu vermitteln, so hat Preußen eine ähnliche Aufgabe zunächst dem 
polnischen Elemente gegenüber. Die Sprache des Staats muß aber zu diesem
        <pb n="577" />
        Mebersichl der Ereignisse des Zahres 1872. 573 
Ende hin auch in den polnischen Landestheilen freie Bahn haben. Gerade 
da aber war es, wo die katholische Kirche der Thätigkeit des Staats hem- 
mend entgegentrat und die gesetzliche Stellung der deutschen Sprache in den 
polnischen Volksschulen durch tausend Mittel und Wege verkümmerte und 
geradezu illusorisch zu machen suchte. Die Connivenz der preußischen Regie- 
rung der katholischen Hierarchie gegenüber während langer Jahre hatte auch 
hier ihre schlimmen Früchte getragen: das deutsche Element war vielfach un- 
läugbar zurückgegangen und in großen, früher schon halb deutschen Land- 
strichen war es gelungen, das Deutsche wieder ganz auszumerzen. Aber 
endlich hatte die Geduld der preußischen Regierung doch ein Ende. Das 
Schulaufsichtsgesetz war denn auch zunächst nicht gegen die katholische Kirche 
im Allgemeincn und ihre Ansprüche gegenüber der Schule gerichtet, sondern 
in erster Linie darauf, den Widerstand des katholischen Clerus in den öst- 
lichen Provinzen und den polnischen Theilen derselben zu brechen, obwohl es 
der preußischen Regierung gegenüber den katholischen und protestantischen Ge- 
bieten auch in den mittleren und westlichen Provinzen wünschenswerth er- 
scheinen mochte, die Frage ein für allemal und für das ganze Königreich 
entschieden zu wissen, daß die oberste Aufsicht über die Volksschule nicht der 
Kirche, sondern dem Staate und zwar ausschließlich dem Staate gebühre. 
Da die preußische Regierung nicht gemeint war, den berechtigten Einfluß der 
Kirche überhaupt auf die Schule irgendwie verkümmern zu wollen, so ging 
das Schulaufsichtsgesetz in keiner Weise gegen die evangelische Kirche: das- 
selbe widerspricht dem Princip des Protestantismus nicht, wenn auch allerdings 
in einzelnen Landestheilen die hergebrachte Stellung der evangelischen Kirche 
zur Schule durch dasselbe thatsächlich alterirt wurde. Die gemäßigten Ele- 
mente der evangelischen Kirche Preußens beruhigten sich denn auch bezüglich 
des Gesetzes leicht. Nicht so dagegen die Ultras, namentlich in Hannover, 
wo sie, von dem früheren Regiment begünstigt, seit längerer Zeit theilweise 
geradezu katholisirende, dem Protestantismus ganz fremde Anschauungen ge- 
nährt hatten. Als aber das Gesetz am 3. März im preußischen Herren- 
hause zur Berathung kam, schlossen sich an die kirchlichen auch alle politischen 
Ultras an. Schulter an Schulter kämpften hier die Reactionäre aller Art, 
feudale Junker, protestantische Eiferer und ultramontane Katholiken, gegen 
das Gesetz. Die Minister Bismarck und Falk traten auch hier energisch für 
die Rechte des Staates ein. Der letztere betonte namentlich, daß die Re- 
gierung mit ihrer Vorlage durchaus auf dem Boden der Verfassung stehe 
und durch den bisherigen Gang der Angelegenheit fast wider ihre ursprüng-
        <pb n="578" />
        574 Nebersicht der Ereiguisse des Zahres 1872. 
liche Absicht dahin gedrängt worden sei, eine principielle Entscheidung zu 
fordern und auf dem Verlangen zu beharren, während der erstere die 
Nothwendigkeit einer solchen principiellen Entscheidung aus der allgemeinen 
europäischen Lage entwickelte und dabei ein grelles Streiflicht auf die Ten- 
denzen und Bestrebungen der ultramontanen Partei fallen ließ. Das Resultat 
der Abstimmung im Herrenhause übertraf die gehegten Erwartungen: mit 125 
gegen 76 Stimmen wurde die Vorlage, wie sie aus dem Abgeordnetenhause 
hervorgegangen war, zum Gesetz erhoben. Die Regierung ging sofort an die 
Ausführung desselben und räumte nach und nach energisch mit den widerspänsti- 
gen geistl. Schulinspektoren zunächst in Oberschlesien, dann aber auch in Posen 
und Westpreußen auf. In den übrigen Provinzen, sowie gegenüber der evan- 
gelischen Bevölkerung blieb thatsächlich vorerst Alles so ziemlich im Alten. Es 
genügte, daß das Princip nunmehr gesetzlich ausgesprochen und festgestellt war. 
Der Die vom 9.—11. April in Fulda versammelten preußischen Bischöfe 
wirnhserbeschlossen, sich dem neuen Gesetze zu fügen und „auch zu Gunsten der im 
pat. Princip von der Kirche losgerissenen Volksschule ihre Pflichten treu zu er- 
füllen“, und es hat fast den Anschein, als ob die preußische Regierung sich 
damals noch der Hoffnung hingegeben habe, wenn auch nicht mit der ultra- 
montanen Partei und ihren Führern, die mehr und mehr in das Fahr- 
wasser der ausgesprochensten Demagogie einlenkten, so sei es doch vielleicht 
möglich, sich mit dem Episcopate und vor allem aus mit dem Papste selber 
über einen modus vivendi zu verständigen, wofern es nur gelänge, alle be- 
fangenen und übelwollenden Zwischenträgereien abzuschneiden. Fürst Bis- 
marck hatte diesen Gedanken früher durch die Annahme eines pöäpstlichen 
Nuntius in Berlin zu verwirklichen gedacht, darauf aber, weil die öffentliche 
Meinung einem solchen Schritt entschieden widerstrebte, wie er erst wenige 
Wochen vorher im Abgeordnetenhause erklärt, verzichtet. Jetzt glaubte er 
eine andere, nach keiner Seite hin anstößige Form für denselben Zweck ge- 
Die Er-funden zu haben. Die Stelle eines Gesandten bei der Curie zu Rom war 
r Lanb durch die Versetzung des Grafen Arnim nach Paris schon seit längerer Zeit 
dinals erledigt und Fürst Bismarck schlug nun dem Kaiser vor, den Posten nicht 
10 e wieder mit einem weltlichen Träger, sondern mit einem hohen Kirchenfürsten, 
Vosfsa, dem Cardinal Hohenlohe, zu besetzen. Der Cardinal, ein Bruder des gew. 
*er wimbayerischen Ministerpräsidenten Fürsten Hohenlohe, hatte früher seinen stän- 
Stuhle, digen Wohnsitz in Rom gehabt, am Concil sich betheiligt und seine Stimme 
für die päpstliche Unfehlbarkeit abgegeben: man hätte wohl denken sollen, ein 
Mann von dieser Stellung müsse das Vertrauen des Papstes und der römischen
        <pb n="579" />
        Uebersicht der Ereignisse des Lahtes 1872. 575 
Curie genießen und dlese würden sich nur freuen, die Vertittlung der Be- 
ziehungen zwischen ihnen und der Regierung des deutschen Reichs in solche Hände 
gelegt zu sehen. Auch der Kaiser meinte, in dem Cardinal das passendste Organ 
für seine redlichen und loyalen Absichten gegenüber der katholischen Kirche, 
sobald sie nur sich entschließen könnte, sich streng auf ihr eigenstes Gebiet, 
das religiöse, zu beschränken und sich an den Wühlereien der politisch-ultra- 
montanen Partei, die weit darüber hinausging, frei zu machen, gefunden 
zu haben, ging auf den Vorschlag ein und ernannte den Cardinal in aller 
Form zu seinem Botschafter beim hl. Stuhle. Nur der Form wegen wurde 
der Sitte gemäß in Rom erst angefragt, ob die Wahl eine dem Papst an- 
genehme sei. Allein der Kaiser und Bismarck irrten sich in ihren Voraus- 
setzungen. In dem geschäftigen Spiel der Intriguen, das in Rom um den hl. 
Vater unter den Cardinälen und höchsten Prälaten fort und fort waltet, 
war der Cardinal, wie es scheint, augenblicklich nicht persona grata: es 
wurde ihm verdacht, daß er nach der Einnahme der ewigen Stadt durch 
die Italiener sich dem päpstlichen Hofe entzogen und seither fern davon 
in Deutschland geblieben war; er gehörte ferner entschieden nicht zu der seit 
dem Koncil allmächtigen Partei der Jesuiten und ihrer Freunde und hatte 
sich endlich auch unter dem Purpur eine gut deutsch-nationale Gesinnung be- 
wahrt. Der Papst zögerte erst mit seiner Antwort und gab sie endlich, 
erst auf wiederholte Anfrage (lam 2. Mai) dahin ab, daß er den Cardinal 
in jener Eigenschaft nicht anzunehmen vermöge. Die jesuitischen Einflüsse, 
in deren Princip es liegt, Alles auf die Spitze zu treiben, wo es heißt: 
biegen dder brechen, hatten beim Papste auch jetzt wieder die Oberhand ge- 
wonnen und die Antwort war um so verletzender, als sie den Organen der 
ultramontanen Partei in Deutschland sogar früher als der kais. Regierung selber 
mitgetheilt worden war. Jetzt war es freilich klar, daß Rom seinerseits jede 
Brücke der Verständigung hinter sich abzubrechen entschlossen sei und daß die 
steigenden Umtriebe der ultramontanen Partei im Einverständnisse mit Rom ge- 
schähen und von Rom unterstützt würden. Die Motive dafüt lagen nahe genug. 
„Früher — sagte Fürst Bismarck um diese Zeit im Herrenhause — haben 
„wir in einem von ganz Europa beneideten ronfessionellen Frieden gelebt, 
„und zwar auch mit der Confession, mit welcher es für eine evangelische 
„Dynastie am schwierigsten ist, mit der römisch-katholischen. Dieser Friede 
„füng an, minder sicher für uns zu werden von dem Augenblick, wo Preußen 
„und mit ihm die evangelische Dynastie eine stärkere Entwickelung nahm. 
„So lange zwei katholische Großmächte in Europa waren, von denen jede
        <pb n="580" />
        576 Mebersicht der Ereignisse des Zahres 1872. 
„eine stärkere Grundlage für das katholische Bedürfniß bot als Preußen, 
„haben wir den Frieden gehabt. Dieser Friede wurde schon bedenklich an- 
„gefeindet nach dem österreichischen Krieg, als damals die Macht, die in 
„Deutschland so lange das katholische Princip aufrecht erhalten hatte, 1866 
„im Kriege unterlag und die Zukunft Deutschlands in die Hand eines cvan- 
„gelischen Staates gelegt wurde. Aber man verlor die Nuhe auf der andern 
„Seite vollständig, als die zweite katholische Hauptmacht in Europa denselben 
„Weg ging, und uns eine Macht zufiel, die mit Gottes Hilfe in unserer 
„Hand bleiben wird. So ist wenigstens die Thatsache bestätigt, daß gleich- 
„zeitig mit Preußens Wachsthum sich eine Verminderung des confessionellen 
„Friedens herausgestellt hat.“ Die berührte Angelegenheit kam am 14. Mai 
im Reichstage direkt zur Sprache. Gelegentlich des Budgets für 1873 
wurde aus der Mitte der nationalen Partei die Anregung gemacht, die „Be- 
leidigung des Kaisers“ durch den Papst mit der Streichung des Postens 
für die Gesandtschaft beim heil. Stuhle zu beantworten, ähnlich, wie man 
die Gesandten vor dem Ausbruche eines Krieges abzurufen pflegt. Fürst 
Bismarck sprach sich dagegen aus: er wollte seinerseits die Brücke der Ver- 
ständigung nicht hinter sich abwerfen. „Die Negierung schuldet es unseren 
„katholischen Mitbürgern, daß sie nicht müde werde, die Wege aufzusuchen, 
„auf denen die Regelung, deren die Zerwürfnisse zwischen der geistlichen und 
„der weltlichen Gewalt im Interesse des innern Friedens absolut bedürfen, 
„in der schonendsten Weise gefunden werden mag.“ Aber er anerkannte 
gleichzeitig die ganze Schwere der Lage und gab seiner Ueberzeugung Aus- 
druck, daß er eine Beseitigung der gegenwärtigen Uebelstände, der tiefen 
Differenz zwischen Staat und Kirche durch ein Concordat, also durch gegen- 
seitige Verständigung, für ganz und gar unmöglich halte, und daß es „schwer- 
lich anders werde geschehen können, als auf dem Wege der Gesetzgebung und 
zwar einer allgemeinen, zu welcher demnach die Regierung auch die Thätig- 
keit des Reichstags werde in Anspruch nehmen müssen“. Dabei betonte er, 
daß dieß „in einer durchaus schonenden, zurückhaltenden, zart verfahrenden 
Weise geschehen müsse“, sprach aber doch das geflügelte Wort aus: „dessen 
seien Sie sicher: nach Canossa gehen wir nicht, weder in kirchlicher, noch in 
politischer Beziehung!“ und knüpfte daran gegenüber dem Haupte der ultra- 
montanen Partei, dem Abgeordneten Windhorst, unter dem lauten Beifall des 
Hauses die feste Erklärung: „Das kann ich ihm versichern, daß gegen- 
„über den Ansprüchen, welche einzelne Unterthanen des Kaisers geistlichen 
„Standes erheben, daß es Landesgesetze gebe, die für sie nicht verbindlich
        <pb n="581" />
        Nebersicht der Ereignisse des Kahres 1872. 577 
„seien, wir, die Regierung, allen solchen Ansprüchen gegenüber die volle 
„Einheit der Souveränetät des Staates mit allen uns zu Gebote stehenden 
„Mitteln aufrecht erhalten werden, und daß wir in dieser Beziehung auch 
„der vollen Unterstützung der großen Majorität beider Confessionen sicher 
„sind. Die Souveränetät kann nur eine einheitliche sein und sie muß eine ein- 
„heitliche bleiben. Und wer die Gesetze als für ihn nicht vorhanden ansieht, 
„der stellt sich außerhalb der Gesetze und sagt sich los vom Staate“. 
Die öffentliche Meinung, die ultramontane Partei natürlich ausgenom-vie Je- 
men, war damit nicht nur einverstanden, sondern verlangte, dem Ultramon- * 
tanismus und den Bischöfen gegenüber, die mit Lust nach den Mitteln 
früherer Jahrhunderte, den Excommunicationen in der verletzendsten Form, 
gegriffen hatten und keine Zweifel darüber ließen, daß Rom entschlossen sei, die 
Allgewalt des Papstes und seine Unfehlbarkeit, so weit es von ihm abhänge, 
den Gläubigen mit Gewalt aufzuzwingen, dringend nach einer Maßregel, die 
den festen Willen der Nation bezeuge, sich das nicht gefallen zu lassen. Wenn 
nun jenes Dogma keine Erfindung unserer Zeit war, so waren es die Je- 
suiten und die jesuitische Partei innerhalb der katholischen Kirche gewesen, 
die es längst gelehrt und verkündet, sie, die es im vatikanischen Concil durch- 
gesetzt, sie, die den von den Ultramontanen geradezu vergötterten, in Wahrheit 
schwachen Papst seither in den Händen hatten. Gegen sie hatte sich daher 
der allgemeine Unwille gelenkt und waren beim Reichstage zahlreiche Petitionen 
eingegangen. Dieselben kamen am 15. und 16. Mai im Reichstage zur 
Behandlung. Alle Fractionen, mit einziger Ausnahme der Ultramontanen, 
waren darüber einig, daß es an der Zeit sei, das rücksichtslose Vorgehen 
des Gegners mit einem raschen und energischen Schlage gegen diesen Kern 
der „streitenden Kirche“ zu beantworten. Der Antrag der clerikalen Fraction, 
über jene Petitionen einfach zur Tagesordnung überzugehen, wurde mit der 
erdrückenden Majorität von 224 gegen 73 Stimmen abgeworfen und dagegen 
mit 205 gegen 84 Stimmen beschlossen: „die verbündeten Regierungen auf- 
„Zufordern, baldmöglichst einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher auf Grund 
„des Eingangs und der Nro. 13 und 16 des Art. 4 der Reichsverfassung 
„die rechtliche Stellung der religiösen Orden, Congregationen und Genossen- 
„scchaften, die Frage ihrer Zulassung und deren Bedingungen regelt, so 
„wie die staatsgefährliche Thätigkeit derselben, namentlich der Gesellschaft 
„Jefu, unter Strafe stellt". Die Debatte schien die Beruhigung zu gewähren, 
daß der Bundesrath nicht abgeneigt sei, auf einen solchen Antrag einzugehen. 
Dieß war denn auch wirklich der Fall; am 11. Juni genehmigte er einen 
37
        <pb n="582" />
        578 Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
Gesetzesentwurf als Vorlage an den Reichstag, der wenigstens die Ausweisung 
einzelner Mitglieder des Ordens durch die Landespolizeibehörden ermöglichen 
sollte. Dieser Antrag entsprach indessen dem e.# sten Beschlusse des Reichstags 
nur in sehr ungenügender Weise und erschien der in dieser Frage compacten 
Majorität desselben fast wie ein Schlag ins Wasser: dieselbe verlangte eine 
Maßregel nicht gegen diesen oder jenen einzelnen Jesuiten, sondern gegen den 
Orden als solchen. Wieder traten sämmtliche Fractionen zusammen: zuerst 
berieth jede für sich, dann verständigten sie sich durch Delegirte über eine 
Beschlußfassung, welche den Antrag des Bundesrathes dahin modificirte, daß 
der Orden der Jesuiten aus dem deutschen Reiche ganz ausgeschloßen und 
seine Niederlassungen binnen einer bestimmten Frist aufgehoben werden sollten; 
die Vollzugsbestimmungen sollten dagegen dem Bundesrath und die Aus- 
führung derselben den Landespolizeibehörden überlassen bleiben. Dieser Antrag 
wurde vom Reichstag am 17. Juni mit 183 gegen 101 Stimmen (des 
clerikalen Centrums und der äußersten Linken) in zweiter und am 19. Juni 
mit 181 gegen 93 Stimmen in dritter Lesung angenommen. Zugleich 
erklärte sich der Reichstag mit 150 gegen 100 Stimmen für Einführung 
der Civilehe und für Ordnung der Civilstandsregister, das heißt für Ueber- 
tragung derselben an bürgerliche Beamtete. Der Bundesrath genehmigte den 
Beschluß am 25. desselben Monats, bis auf die Stimme eines der Kleinsten 
unter den Kleinen, Reuß ä. L., einstimmig und verständigte sich über eine Ver- 
ordnung betreffend seine wirksame Vollziehung. Am 5. Juli unterzeichnete der 
Kaiser im Bad Ems das Gesetz. Die zahlreichsten und wichtigsten Nieder- 
lassungen des Ordens befanden sich auf dem Gebicte Preußens, außerdem gab 
es nur noch solche in Hessen (Mainz) und in Bayern (Regensburg). Mit 
Anfang August begann die preußische Regierung ihrerseits mit der Ausführung 
des Gesetzes und zwar in sehr durchgreifender Weise. Die Jesuiten und 
ihre Partei hatten gehofft, von ihrer bisherigen Stellung wenigstens soviel 
zu retten, daß sie ihre Thätigkeit etwas weniger offen und in anderer Weise, 
aber im Wesentlichen doch nach wie vor würden fortsetzen können; da und 
dort meinten sie, selbst ihre Niederlassungen als angebliche Gäste dieses oder 
jenes ultramontanen Adeligen oder als angebliche Pfarrgeistlichkeit dieser oder 
jener Kirche beibehalten, jedenfalls aber ihre priesterliche Thätigkeit fortsetzen 
zu können, bis der Sturm vorüber wäre und alles wieder ins alte Geleise 
zurückkehren könne. Allein die preußische Regierung war nicht gemeint, nur 
der Form zu genügen und den eigentlichen Zweck des Gesetzes sich unter der 
Hand entschlüpfen zu lassen. Das Gesetz wurde, und darin folgten Hessen
        <pb n="583" />
        AUebersicht der Ereignisse des Fahrts 1872. 579 
und Bayern dem Vorgange Preußens, vollständig und unnachsichtig durch- 
geführt; bis Ende des Jahres waren alle Jesuitenniederlassungen geschlossen 
und aufgehoben und der Thätigkeit des Ordens in jeder Form und jeder 
Gestalt innerhalb des deutschen Reichs ein Ende gemacht: es blieb den Ordens- 
mitgliedern nichts anderes übrig, als den Wanderstab zu ergreifen und ins Aus- 
land zu ziehen. Für die ultramontane Partei war die Ausweisung des Ordens 
ein harter Schlag, traf er doch die eigentlichen Führer und die weitaus thätig- 
sten Förderer ihrer Doctrin, die seit dem Siege auf dem Vatikanum in der 
römischen Kirche und am päpstlichen Hofe unbedingt herrschende Fraction. 
Aber auch von anderer Seite wurden gegen die Maßregel schwere Bedenken 
und mannigfaltiger Tadel laut. Die Jesuiten im Ordenskleide, hieß es, habt 
ihr ausgetrieben, die viel zahlreicheren und ungleich gefährlichern im Frack und 
Rock dagegen sind geblieben, und nichts hindert sie, dieselbe Thätigkeit in dem- 
selben Geiste nicht nur fortzusetzen, sondern möglichst zu verdoppeln, und dann 
war die Vertreibung jener doch in sehr vielen Fällen eine harte, grausame 
und persönlich durch nichs gerechtfertigte. Beides kann und muß sogar un- 
bedingt zugegeben werden. Viele der ausgetriebenen Jesuiten mögen in der That 
persönlich durchaus unbescholtene, ja sogar in ihrer Art wirklich fromme Männer, 
es können dieß sogar alle ohne Ausnahme gewesen sein. Aber darum handelt 
es sich auch gar nicht. Sie alle sammt und sonders und ohne Ausnahme 
standen und stehen unbedingt und selbst willenlos im Dienste eines großen 
Organismus, eines Systems, das durch die Maßregel allerdings nicht aus 
dem deutschen Reich und noch weniger aus der Welt überhaupt geschafft wurde 
und werden konnte, das aber in seiner hervorragendsten äußeren Gestaltung, 
an seiner empfindlichsten und gefährlichsten Stelle getroffen werden sollte und 
wohl auch getroffen worden ist. Das Verbot des Jesuitenordens und die 
Austreibung desselben aus Deutschland hat überall keinen Sinn, oder sie ist 
nichts anderes als die Antwort des deutschen R.ichs auf die wesentlich ver- 
änderte Stellung, welche die römische Kirche seit dem vatikanischen Concil 
und in Folge seiner Neuerungen unter dem Antrieb und der Leitung des 
Jesuitenordens und seiner Partei gegenüber dem Staate einzunehmen mit 
allen Mitteln der Gewalt, die ihr nur immer zu Gebote stehen, bemüht ist, 
eine förmliche Kriegserklärung wider das von ihr, bald verhüllt bald offen, Kriegsir- 
aber immer consequent und beharrlich, zäh und rücksichtslos angestrebte Ziel ung. 
einer völligen Beherrschung des Staats. Eine ganz ähnliche Kriegserklär- 
ung, nicht der Form ab.er dem Wesen nach, waren die Deerete des vati- 
kanischen Concils und die Verkündigung derselben von Seite der Bischöfe 
37*
        <pb n="584" />
        580 Aebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
ohne Erlaubniß und zum Theil wider das ausdrückliche Verbot des Staates, 
sowie das darauf erfolgte Vorgehen der Bischöfe mit Excommunikationen 
und anderen Gewaltmitteln gegen Alle, die wider jene Deerete sich sträubten, 
gewesen und zwar war diese Kriegserklärung der Kirche wider den Staat 
jener des Staates wider die Kirche vorangegangen. Doch soll darauf kein 
besonderes Gewicht gelegt werden. Die Eigenthümlichkeit beider Kriegs- 
erklärungen und des ganzen zur Zeit unläugbar hin und her wogenden 
Kampfes zwischen den beiden Gewalten besteht darin, daß weder die Kirche 
dem Staat überhaupt, noch der Staat der Kirche selber den Krieg erklärt 
hat und nicht erklären will. Die Kirche ist weit entfernt, den Staat zu 
negiren, sie verlangt nur den Umfang ihres Gebietes und ihrer Rechte selbst 
zu bestimmen, auf diesem Gebiete völlig frei und selbständig schalten und 
walten zu können, und daß der Staat sich ihr bezüglich dieses Gebietes, wie 
es ihr dasselbe zu definiren beliebt, süge und unterordne; und genau eben 
dasselbe nimmt der Staat für sich in Anspruch, ohne ins innere Gebiet der 
Kirche, soweit er es als solches anerkennt, irgendwie eingreifen zu wollen. 
Eine gegenseitige Verständigung, ein Ausgleich zwischen Beiden über die sich 
bezüglich der Grenzgebiete geradezu diametral widerstreitenden Ansprüche durch 
das Mittel der sogen. Concordate hat sich für den Staat als völlig unprak- 
tisch erwiesen und hat von allen denjenigen Staaten, die sich ihrer Würde 
und ihrer Rechte klar bewußt geworden sind, grundsätzlich ausgegeben werden 
müssen. Da nun aber über den beiden Gewalten auf dieser Welt keine 
höhere anerkannte Gewalt, auch kein anerkanntes Schiedsgericht, an das Beide 
Berufung einlegen könnten, besteht, so bleibt der einen wie dem anderen im 
Falle einer unlösbaren Differenz nichts übrig, als die Selbsthülfe, der Appell an 
das Gottesgericht, was man auf rein weltlichem Gebiete unter den verschiedenen 
Staaten Krieg nennt und auch in diesem Falle kaum anders als Krieg wird 
genannt werden können, wenn auch die Art und Weise der Kriegsführung eine ganz 
andere ist als im Kriege zwischen zwei Staaten. Die oben genannten Maßregeln 
der einen und der andern Gewalt können daher als Kriegserklärungen bezeichnet 
oder doch mit solchen verglichen werden. Die Frage, wer zuerst den Kricg 
erklärt habe, ist, wie schon angedeutet, an sich ziemlich gleichgültig; der Aus- 
bruch desselben war früher oder später unausweichlich, er mußte aus der 
Entwicklung der Dinge selber hervorgehen, daraus, daß die Kirche ihre in 
einer ganz andern Weltanschauung als der heutigen begründeten und in 
ganz andern Zeiten gemachten Ansprüche festhält und womöglich immer noch 
ingert, der Staat aber sich unter dem Einfluß der heutigen Weltanschauung
        <pb n="585" />
        Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 281 
seiner sittlichen Aufgaben bewußter geworden ist als zuvor und immer be- 
wußter wird und daß er in der Verfolgung derselben, wobei er keine An- 
strengung und keine Opfer scheut, sich von der Kirche nicht hindern und 
hemmen lassen kann, ihren Widerstand vielmehr brechen muß, wenn sie sich 
nicht beugen will. Will man aber dennoch fragen, wer den Krieg zuerst 
erklärt habe, so war es in Italien wohl der Staat durch seinen Anspruch 
auf den weltlichen Besitz der Kirche, den Kirchenstaat sammt der ewtigen 
Stadt, in Deutschland aber die Kirche. Erklärt wurde derselbe von ihr 
durch die vatikanischen Dekrete, ja eigentlich schon vorher durch den Syllabus 
und die Encyelica, die den modernen Staat in seinen eigentlichsten Grundlagen 
anfeindeten und von ihm geradezu verlangten, daß er sich selbst aufgebe und 
mit einem Sprung in die Weltanschauung und in die Formen des Mittel- 
alters zurückkehre. Nur eine Consequenz dieser Erklärung war es, daß die 
Kirche oder die Bischöfe sich erdreisteten, die vatikanischen Decrete ohne die 
Erlaubniß, ja theilweise sogar wider das ausdrückliche Verbot des Staates, 
wie es Verfassung und Gesetz verlangten, zu promulgiren; eine weitere der 
Versuch, jene Decrete, wo sie unter den Gläubigen selber auf Widerstand 
stießen, mit Gewalt durchzusetzen, zunächst mittelst der förmlichen und feier- 
lichen Excomunicationen. Jenes hatte sich die bayerische Regierung schließlich 
gefallen lassen; über diesen Versuch dagegen gerieth der Bischof von Erme- 
land mit der preußischen Regierung in offenen Conflict. 
Es ist außer Frage, daß die katholische Kirche berechtigt sein muß, vie or- 
ein Mitglied, daß sich ihren Geboten nicht fügt, aus ihrer Gemeinschaft or 
auszuschließen, da dieses Recht in der Natur der Sache liegt und auch von nen. 
jedem anerkannten Vereine, ja sogar von jeder privaten Gesellschaft in An- 
spruch genommen und geübt wird. Gegen eine einfache Ausschließung von 
Seite der römischen Kirche gegenüber einzelnen ihrer Glieder hätte auch der 
Staat nicht das mindeste eingewendet. Die Excomunicationen sind aber 
solche einfache Ausschließungen nicht: sie sollen keineswegs blos die Thatsache 
des Austrittes aus der Kirche constatiren, sondern sie sollen ihrem Wesen 
nach strafen und schrecken und zwar mit den äußersten Mitteln, die nur 
immer, vom Scheiterhaufen u. dgl. allerdings abgesehen, der römischen Kirche 
zu Gebote stehen; in ihrer Form aber entsprechen sie den Anschauungen, 
den Sitten und Gewohnheiten des Mittelalters, die unsere Zeit nicht mehr 
theilt, theilweise nicht mehr kennt, jedenfalls aber nicht mehr erträgt. Andere 
Bischöfe erachteten es daher für geboten, das alte Kampfmittel wenig- 
stens nur mit einiger Vorsicht wieder hervorzuholen und neuerdings in An-
        <pb n="586" />
        582 Nebersicht der Ereignisse des Tahres 1872. 
Der Bi- 
schof von 
Erme- 
land. 
Weitere 
Maß- 
regeln 
wendung zu bringen. Nicht so der Bischof von Ermeland, der die Excom- 
munication gegen einige geistliche Professoren, die als solche eben auch Ange- 
stellte des Staates waren, mit allen ihren auch bürgerlichen Folgen, so weit 
sie etwa zu erzielen sein möchten, schleuderte, obwohl ihm nicht unbcekannt 
sein konnte, daß das Gesetz, d. h. das preußische Landrecht dieß ausdrücklich 
nicht erlaubte. Der preußische Cultminister nahm sich nach Recht und Pflicht 
der Betroffenen, seiner Angestellten, an, machte den Bischof schon unter 
dem 11. März darauf aufmerksam und verlangte Remedur, indem er ihn zu- 
gleich an die schweren Folgen erinnerte, die ein Beharren auf seinem gesetz- 
widrigen Standtpunkte für ihn in seinem Verhältnisse zum Staate haben 
müßte. Der Bischof suchte allerlei Ausflüchte und es entspann sich eine 
lange Correspondenz zwischen ihm und dem Minister, aus der klar hervor- 
ging, daß der Bischof die staatlichen Gesetze überhaupt nur salvo jure cc- 
clesiac anerkenne, d. h. thatsächlich nur, soweit es ihm beliebe. Das konnte 
sich nun freilich der Staat absolut nicht gefallen lassen. Dem Kaiser fiel es 
indeß lange schwer, zu der Maßregel, die der Minister bei ihm in Vorschlag 
brachte, seine Zustimmung zu geben; doch weigerte er sich, den. Bischof bei 
einer solennen Gelegenheit, der Jubelfeier der Vereinigung Westpreußens mit 
der Monarchie, zu empfangen, wofern er sich nicht entschließen könne, seine 
bedingungslose Unterwerfung unter die Gesetze des Staates zu erklären. 
Selbst Bismarck legte sich umsonst ins Mittel, und Ende September blieb 
nichts anderes übrig, als dem Bischof durch Beschluß des gesammten Staats- 
ministeriums die Temporalien zu sperren. 
Dieses Mittel ist allerdings ein sehr wirksames, um die maßlosen 
Ansprüche der Hierarchie auf Macht und Herrlichkeit in Dingen dieser Welt 
preußenszu zügeln und eines von denjenigen, zu denen der Staat jedenfalls vollkom- 
men berechtigt ist. Aber es kann naturgemäß nur ein letztes Mittel sein, 
zumal wenn der Staat sich genöthigt sehen sollte, es in größerer Ausdehn- 
ung in Anwendung zu bringen. Um seine Rechte gegenüber der Hierarchie 
wirksam zu wahren, bedurfte der Staat zunächst und dringendst einer Ver- 
vollständigung der Gesetzgebung, die überall in dieser Beziehung eine äußerst 
mangelhafte war. Die preußische Staatsregierung, die mit Recht Bedenken 
trug, gleich zu den äußersten Mitteln zu greisen und namentlich kluger 
Weise entschlossen zu sein scheint, den Gegnern den Gefallen nicht zu thun, 
sie, wie sie so sehr wünschen, zu Märtyrern zu machen, faßte diese Aufgabe 
seit dem Sommer aufs ernsthafteste ins Auge. Auf Grund einer vom 
Cultusminister Dr. Falk veranstalteten Conferenz von Kirchenrechtslehrern und
        <pb n="587" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 583 
andern Fachmännern wurde eine Reihe von Gesetzen vorbereitet und hierauf 
vom Gesammtstaatsministerium durchberathen und zur Vorlage an den preu- 
Khischen Landtag festgestellt. Dieselben betrafen den gesetzlichen Austritt aus 
der Kirche, die kirchlichen Straf= und Zuchtmittel, die Vorbildung der kirch- 
lichen Seelsorger und die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für kirch- 
liche Angelegenheiten. Außerdem wurde die Einführung der obligatorischen 
Civilehe und der weltlichen Führung der Standesregister, so wie endlich auch 
die Bildung von katholischen Kirchengemeinden und Gemeindebehörden mit be- 
stimmten Rechten bezüglich der Verwaltung des Kirchengutes ins Auge gefaßt. 
Nur einer dieser Gesetzentwürfe gelangte noch vor Ablauf des Jahres zur 
wirklichen Vorlage an den Landtag, die Vorlage von drei andern fällt erst 
in den Anfang des Jahres 1873. Alle vier sind seither vom Abgeordneten- 
hause sowohl, als vom Herrenhause mit starken Majoritäten, wenn auch gegen 
den heftigen Widerstand der clericalen Partei, angenommen worden. Diese Ge- 
setze, zumal diejenigen über die Vorbildung der Geistlichen und den kirchlichen 
Gerichtshof, sind allerdings tiefgreifender Natur und ganz geeignet, den hierar- 
chischen Ansprüchen der Bischöfe einen festen Damm entgegenzusetzen, und 
diese sowie die gesammte ultramontane Presse erhoben und erheben denn 
auch fortwährend gegen sie ein wahres Zetergeschrei als gegen einen Eingriff 
in das innerste Wesen des Katholizismus. Das ist indeß in keiner Weise 
der Fall: in den Glaubensinhalt sowie in das Sittengesetz, wie sie von der 
katholischen Kirche gelehrt werden, greifen sie durchaus nicht ein, sie wahren 
lediglich die Rechte des Staates gegenüber der Kirche. Dafür aber bilden 
sie allerdings eine feste Grundlage und die preußische Regierung scheint 
entschlossen zu sein, sich in Ausführung derselben durch nichts beirren 
zu lassen. Und das ist in der That durch die Sachlage selber geboten. 
Die preußische Regierung kann nicht mehr zurückweichen, ohne den Staat 
der Hierarchie geradezu zu Füßen legen. Bis jetzt haben die Bischöfe den 
Gesetzen bloß einen passiven Widerstand angekündigt und auch bereits auf der 
ganzen Linie ins Werk gesetzt. Sie werden damit schwerlich viel erreichen, 
im Gegentheil ihre Stellung nur verschlimmern. Ob sie dann zu activem 
Widerstand übergehen werden, wird die Zukunft lehren. Der Staat kann 
cs ruhig erwarten. 
Der Kampf zwischen Staat und Kirche ist es, der sich wie ein rother preußen 
Faden durch die Jahrhunderte der ersten Periode der Geschichte des Deutschen on 
Reiches hindurchzieht. Damals unterlag der Staat und verfiel das deutsche wider 
Reich in ein Siechthum, bis es nur noch einem Schatten glich, dem der gallische e-
        <pb n="588" />
        584 Uebersicht der Ereignisse des Zahres 1872. 
Eroberer ein nicht rühmliches Ende machte. Aber man kann auch nicht 
sagen, daß damals die Kirche als Siegerin aus dem Kampfe hervorgegangen 
sei: sie erwehrte sich ihres Gegners, nicht ohne schwere Wunden davonzu- 
tragen und ohne ihre Zwecke voll und ganz durchgesetzt zu haben. Die Frage 
blieb thatsächlich eine unentschiedene. Das Mittelalter sank dahin und aus 
seinen Trümmern entwickelte sich eine Masse neuer Ideen, neuer Interessen, 
neuer Mächte. Eine neue Weltanschauung begann sich emporzuringen und 
allmälig zu klären, die Zeit ist eine ganz andere geworden, der Horizont 
hat sich unendlich erweitert, Europa erscheint als ein vollständig umgewan- 
deltes. Und dennoch, kaum ist Deutschland mit Macht wieder aufgestanden, 
kaum sehen wir das deutsche Reich wieder hergestellt, so finden wir es auch 
schon im Kampfe mit den Ansprüchen der römischen Kirche, bricht auch der 
alte Kampf zwischen Kaiser und Papst wieder in helle Flammen aus. Aber 
die ganze Unterlage desselben ist eine andere geworden: Rom ist so wenig 
dasselbe, das es zur Zeit Gregor VII. oder Innocenz III. war, als das 
das deutsche Reich noch dasselbe ist, wie zu den Zeiten Heinrich III. oder 
Friedrich Barbarossals. Der Norden von Deutschland spielte damals verhält- 
nißmäßig nur eine sehr untergeordnete Rolle, Preußen existirte noch gar 
nicht. Erst seither hat es sich aus kleinen Anfängen unter unaufhörlichen 
Kämpfen mit Mühe und Noth emporgerungen, bis es, das ächte Kind seiner 
Zeit, geworden, was es heute ist, der Kern des neuen deutschen Reichs und 
mit diesem, durch dieses die tonangebende Macht Europas. Gewaltig ist, 
was es erst durch kluge Politik, dann durch energisches Ergreifen günstiger 
Monmente, endlich durch sein gutes Schwert errungen hat. Seine Stellung 
könnte in Wahrheit eine glänzendere und einflußreichere kaum sein. Aber gro- 
ßen Rechten entsprechen auch große Pflichten und glücklich ist es für Deutschland, 
daß Preußens Fürsten wie sein Volk sich in harter Schule gewöhnt haben, ihre 
Pflichten jederzeit in erste Linie zu stellen und sie mit Aufbictung aller 
Kräfte ganz und voll zu erfüllen. Kein Volk in Europa hat ein so leben- 
diges und ausgebildetes Staatsbewußtsein wie das preußische, und das allein 
genügte, um Preußen, sobald es die Umstände so fügten, mit den weltlichen 
Ansprüchen der römischen Kirche fast unausweichlich in einen Conflikt zu 
bringen, der auf die Dauer unmöglich überkleistert werden konnte und früher 
oder später zu offenem Kampfe führen mußte. Ganz Deutschland führt den 
Kampf wider Rom, das Reich hat ihn durch seinen Beschluß wider die Je- 
suiten aufgenommen, aber in erster Linie steht doch immer und immer wieder 
Preußen, ist es Preußen, das den Versuch macht, die Frage auf dem Wege
        <pb n="589" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 585 
der Gesetzgebung definitiv zu lösen. Von der erprobten Entschlossenheit des 
preußischen Volkes und von der Energie seines leitenden Staatsmannes ist 
auch zu hoffen, daß es damit zu Stande komme. Und fast kann man sagen, 
daß es damit um seine Existenz kämpfe; denn in Wahrheit wie Italien Rom 
behaupten muß und die weltliche Herrschaft des Papstes in keiner Weise 
wieder aufleben lassen darf, ohne daß seine Einheit und damit Italien als 
Italien wieder in Stücke ginge, so darf Preußen in dem einmal aufgenom- 
menen Kampfe nicht unterliegen, ohne daß Preußen nicht mehr Preußen 
wäre. Staaten, das ist ja eine alte Regel, werden nur durch diejenigen 
Kräfte und Mittel erhalten, durch die sie groß geworden sind. 
Aber noch in einer anderen nicht minder tiefgreifenden Beziehung hat Innere 
Preußen erkannt, daß den Rechten, die es sich erworben, auch neue Pflichten Zuuha 
gegenüber stehen, die jene zum Mindesten aufwiegen. Als Preußen sich 
seit der Mitte des vorigen Jahrzehnts in gewaltigen Schritten mehr und 
mehr an die Spitze Deutschlands schwang, bis es ihm schließlich gelang, 
das deutsche Reich als solches wieder aufzurichten, lag die Frage nahe und 
wurde auch vielfach erörtert, ob nunmehr Preußen in Deutschland, oder Deutsch- 
land in Preußen aufgehen werde. Die Frage kann jetzt schon als wesent- 
lich entschieden betrachtet werden. Von einem eigentlichen Aufgehen des 
einen im andern konnte vernünftiger Weise überall keine Rede sein, nur 
von einer Ausgleichung, nur von einem Zusammenschluß in dem Streben 
gemeinsamer Weiterentwicklung. Und das ist denn auch nach der einen wie 
nach der andern Seite bereits auf dem besten Wege. So weit Preußen 
den übrigen deutschen Staaten unleugbar voraus war, wie in der durch die 
Erfahrung bewährten Ausbildung alles dessen, was auf das Kriegswesen Bezug 
hat und damit zusammenhängt, und ebenso in der Entwicklung des Staats- 
gedankens und in der strammen Unterordnung unter denselben, mußten die üb- 
rigen deutschen Staaten demselben folgen und thun es auch nach Kräften und 
mit nicht allzugroßem Widerstreben. Aber fast drastischer noch tritt uns die 
Gegenseite vor Augen. Nicht in Allem war Preußen den übrigen deutschen 
Staaten voran. In gewissen und zwar vielfach geradezu maßgebenden Be- 
ziehungen war es hinter denselben zurückgeblieben; der Rückschlag konnte nicht 
zögern zu erfolgen. Nach Außen war Preußen längst seiner ganzen Geschichte 
zufolge ein durch und durch moderner Staat, ein solcher war es auch durch 
die Grundzüge seiner Staatsverfassung nach seinem allerdings fast plötzlichen 
Uebergange von der absoluten Monarchie zum constitutionellen Prinzipe. In 
seinem Innern war es dagegen noch vielfach das gerade Gegentheil, ruhten
        <pb n="590" />
        586 AUebersicht der Ertignisse des Zahres 1872. 
seine Einrichtungen auf feudalen Rechten und Anschauungen, wie sie so 
zusagen im ganzen übrigen Europa längst verschwunden waren und deren 
Ueberreste, wo sie noch bestanden, überall mit Eifer abgetragen und beseitigt 
wurden. Die feudalen Elemente hatten sich in Preußen an die Krone fest 
angeklammert und ihre Macht wie ihr Einfluß waren hier in neuester Zeit 
sogar gewachsen, als es ihnen eben wegen des raschen und fast unvermittelten 
Uebergangs von der absoluten zur constitutionellen Monarchie der Zufall 
vergönnt hatte, der Krone schwerwiegende Dienste zu leisten. Nun aber und 
zwar wieder ziemlich plötzlich und fast unvermittelt, hatte sich die Sachlage 
völlig verändert. Die Krone bedurfte dieser Dienste entschieden nicht mehr, 
sie waren im Gegentheil für diese und für den Staat zu einem Hemmniß 
geworden, das um jeden Preis aus dem Wege geräumt werden mußte, wenn 
Preußen seiner Aufgabe in und mit Deutschland genügen wollte. Die 
Spitze dieser sich conservativ nennenden, richtiger aber als feudal zu bezeich- 
nenden Opposition gegen die vollständige Aus= und Umbildung der Monar- 
chie im Sinne des modernen Staates bildete die Majorität des Herrenhauses, 
ihre Wurzeln aber ruhten in der Provincialverfassung und in der Organi- 
sation der Kreistage und der Landgemeinden. Ihren Kern machte der 
namentlich in den östlichen Provinzen zahlreiche Kleinadel aus, dessen Tüch- 
tigkeit in mancher Beziehung nicht geleugnet werden soll, der aber für seine 
Interessen eine Bedeutung in Anspruch nahm, die sie längst verloren hatten 
und die zu den realen Verhältnissen des Staats vielfach in einem geradezu 
grellen Widerspruche standen. Seit Jahren stand daher die Reform der 
Kreisordnung mit Einschluß der Organisation der Landgemeinden, als 
Grundlage für eine neue Organisation auch der Provinzalverfassung, in 
Die Preußen auf der Tagesordnung. Die Regierung hatte diesfalls dem Land- 
Ps tage wiederholte Vorschläge zugehen lassen, ohne daß jedoch eine Verständi- 
nungs-gung mit dem Abgeordnetenhause zu Stande gekommen wäre. Nur zu lange 
vorloge glaubte die Regierung die feudalen Elemente, deren Organe es an Zähigkeit, 
Eifer, ja Leidenschaft wie an tönenden Phrasen von Königstreue, Religion, 
Sitte u. dgl. allerdings nicht fehlen ließen, viel zu viel schonen zu müssen. 
Unausweichlich vielmehr mußte hier tief eingeschnitten, mußten die Interessen 
des Kleinadels unerbittlich auf ihr wirklich berechtigtes Maß zurückgeführt 
werden, wenn der preußische Staat sich zu einem gesunden Organismus aller 
seiner Kräfte auswachsen und den großen Aufgaben genügen sollte, die ihm 
die Vorsehung sichtlich angewiesen hat. Die Zeit der Versuche war indeß 
doch keine verlorne gewesen. Unter Mithülfe der so gewaltigen äußern Ereig-
        <pb n="591" />
        Uebersicht der Ereignisse des Vahres 1872. 587 
nisse und unter dem Drucke der lebendigen Einsicht, daß der preußische 
Staat, so weit es nur immer möglich sei, dem gesammten übrigen Deutsch- 
land in allen seinen Institutionen als Beispiel und Muster voranleuchten 
müsse, war man sich allmälig von beiden Seiten näher gekommen. In der 
Landtagssession von 1872 gelang es endlich der Regierung und dem Abge- 
ordnetenhause, sich über alle wesentlichen Punkte zu verständigen. Am 23. 
März wurde die Vorlage einer neuen Kreisordnung zunächst für die 
sechs östlichen Provinzen der Monarchie mit den Abänderungsanträgen der 
Commission, denen die Regierung nicht entgegentrat, mit der gewaltigen 
Majorität von 256 gegen bloß 61 Stimmen angenommen; die letzteren 
gehörten ausschließlich der äußersten Rechten, und, bezeichnend genug, dem 
ultramontanen Centrum an. Damit wurde eine Reform eingeleitet, die dem 
preußischen Volksgeist erst seine volle Bethätigung und Betheiligung an der 
Entwicklung des Landes gewährt und sichert und eine Thatsache geschaffen, 
deren Bedeutung nicht bloß für den innern Ausbau des preußischen Staates, 
sondern auch für das gesammte Deutschland nicht hoch genug angeschlagen 
werden kann. Dieselbe fußt auf drei großen durchschlagenden Gedanken: 
einmal schafft sie in Vervollständigung der Reformen des Freiherrn v. Stein 
und seiner Zeit, auf denen die ganze Größe des heutigen Preußens beruht, 
die freie Landgemeinde, dann bahnt sie eine weitgreifende Decentralisation 
der Verwaltung an, indem sie das gesammte Volk zur Theilnahme an der- 
jenigen der ihnen zunächst liegenden Angelegenheiten beruft, und drittens 
endlich organisirt sie die Verwaltung im Gegensatz zur bisherigen bu- 
reaukratischen Willkür nach Gesetzen und in den überlieferten Formen der 
Rechtspflege, aber doch getrennt von der eigentlichen Justizpflege. Gesichert 
war jedoch das große Werk durch die überwältigende Mehrheit des Abge- 
ordnetenhauses noch keineswegs. Mit dem Abgeordnetenhause galt es nur 
sich zu verständigen und diese Verständigung war, sobald die Negierung 
wollte, keineswegs schwer; mit dem Herrenhause war sie von vornherein so 
viel als unmöglich, dominirten doch seit jeher dort gerade diejenigen feudalen 
Elemente, welche durch die neue Kreisordnuug in ihren ausschließenden In- 
teressen tödlich getroffen wurden. In Folge der ganz unverhältnißmäßigen Das 
Vertretung, welche im preußischen Herrenhause dem Kleinadel, dem sogen. vrevbische 
alten und befestigten Grundbesitz, eingeräumt wurde, hat dasselbe der Würde “E—„" 
eines Staates wie Preußen und seiner eigenen Aufgabe niemals entsprochen, 
steht entschieden dem österreichischen Herrenhause, wie sich dieses allmälig 
thatsächlich gestaltet hat, weit nach und ist für Preußen nach allgemeiner
        <pb n="592" />
        588 Kebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
Ueberzeugung geradezu ein Hemmschuh geworden, während es in Oesterreich 
wirklich eine Stütze und zwar eine überaus wichtige und auch als solche 
anerkannte Stütze stetiger Entwicklung bildet, was ja doch die vornehmste 
Aufgabe der ganzen Institution sein, soll. Die Kreisordnungsfrage wurde 
denn auch zum Eckstein, an dem das preußische Herrenhaus eine unheilbare 
Wunde davon tragen mußte. Daß seine feudale Moajorität in dieser 
Frage, die für sie allerdings eine Lebensfrage war, sich nicht biegen lasse 
sondern gebrochen werden müsse, zeigte sich sofort und noch im Frühjahr 
1872: die von ihr niedergesetzte Commission beschloß schon am 31. Moi, 
auf die Ablehnung der ganzen Regierungsvorlage, wie sie aus dem Abge- 
ordnetenhause hervorgegangen war, anzutragen. Die Entscheidung verzögerte 
sich indeß bis zum Winter. Erst am 22. Oktober kam die Frage im Plenum 
des Herrenhauses zur Berathung. Umsonst trat der Minister des Innern, Graf 
Eulenburg, entschieden kein Liberaler im Sinne der Partei, nach Kräften für 
die Vorlage ein: die compacte Majorität des kleinen Feudaladels wollte von Grün- 
den gar nichts hören, die kleinlichsten Interessen des Standes überwogen die 
großen des Staates. Umsonst erklärte sich der Kaiser und König selbst aufs un- 
zweideutigste und entschiedenste für die Vorlage: sie wurde mit Eifer und blin- 
der Leidenschaft verworfen, in einzelnen entscheidenden Punkten mit 72 gegen 
60, in der Schlußabstimmung, da selbst die Freunde der Regierung von 
dem gänzlich verstümmelten Werke nichts mehr wissen wollten, mit 125 gegen 
18 Stimmen. Der Widerstand mußte gebrochen werden. Die Regierung 
verständigte sich rasch mit dem Abgeordnetenhause über noch einige nicht allzu- 
schwerwiegende Modificationen und ging dagegen die moralische Verpflichtung 
ein, die Vorlage nunmehr unverändert im Herrenhause durchzusetzen. Nach 
einigem Zögern entschloß sich der Kaiser zu einem Pairsschub von 25 Mit- 
gliedern. Nun war der Erfolg gesichert: am 7. Dezember wurde die Vor- 
lage auch vom Herrenhause mit 116 gegen 91 Stimmen ongenommen. 
Die Majorität betrug also doch gerade nur 25 Stimmen. Aber die Nieder- 
lage der feudalen Partei war immerhin eine tödliche, von der sie sich nicht 
mehr erholen wird, und eine Reform des Herrenhauses ist früher oder später 
Die ganz unausweichlich geworden. Von welcher Bedeutung aber diese ganze Reihe 
irnse von Vorgängen für Preußen waren, zeigt sich am deutlichsten darin, daß 
kriss. in Folge derselben das preußische Ministerium einer Art latenter Krisis 
anheimfiel, aus der es seither nicht herausgekommen ist. Ueber die Natur 
dieser Krisis, die wohl auf sachlichen wie persönlichen Gründen beruhen 
dürfte, ist die öffentliche Meinung fortwährend im Unklaren, über den
        <pb n="593" />
        AUcbersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 589 
schließlichen Ausgang darf man ganz beruhigt sein. Die Thatsachen, welche 
die letzten zehn Jahre in die Geschicke Preußens hineingewoben haben, wirken 
fort und fort durch ihre eigene Schwere und mit unwiderstehlicher Gewalt. 
Was im Laufe des Jahres in den andern deutschen Staaten in die 
Erscheinung trat, reicht an Bedeutung bei weitem nicht an die Vorgänge in 
Preußen. In Bayer# namentlich brachte das Gleichgewicht der Parteien Ba#e##. 
die Staatsmaschine zu einer Art von Stillstand oder erlaubte ihr doch nur, 
im bisherigen Geleise fortzuarbeiten, ohne viel von der Stelle zu rücken. 
Doch mußte es immerhin als ein Gewinn betrachtet werden, daß die sog. 
patriotisch -clericale Partei sich umsonst abarbeitete, auch nur ein einziges 
ihrer Ziele zu erreichen. Als der gegenwärtige Landtag nach den allgemei- 
nen Neuwahlen im Jahre 1869 zuerst zusammentrat, verfügte diese Partei 
bekanntlich über eine Majorität von freilich nur wenigen Stimmen, aber 
ihre Führer gedachten von derselben energischen Gebrauch zu machen. Der 
Sturz des Ministeriums Hohenlohe-Lutz, die möglichste Loslösung von Preußen 
und der Politik des norddeutschen Bundes, die Wiederaufrichtung des starrsten 
Particularismus mit stark katholischer Färbung, die Beschränkung der Staats- 
ausgaben, namentlich des Militäraufwandes, und die Wiederabschaffung der 
liberalen Errungenschaften des abgelaufenen Jahrzehents, soweit es nur immer 
möglich wäre, das waren ihre Pläne, deren Durchführung zum mindesten 
durchaus im Bereiche der Möglichkeit zu liegen schien. Allein das einzige, 
was sie im ersten Ansturm wirklich durchsetzte, war nicht zwar der Sturz des 
ganzen Ministeriums, aber doch der Rücktritt des Ministerpräsidenten Fürsten 
Hohenlohe. Im Uebrigen erlitt die Partei dagegen Niederlage auf Nieder- 
lage. Eben als sie am besten daran war, das Budget in endlos gründ- 
lichen Debatten nach ihren Anschauungen und ihren Zwecken vollständig um- 
zuarbeiten und das Militärwesen in einer Weise zu beschränken, die fast. 
unausweichlich zu einem Conflict mit der Krone hätte führen müssen, brach 
der Sturm von Westen los und zerriß alle ihre Pläne wie Spinneweben. 
Hochherzig und entschlossen trat der König in diesem für Jahrhunderte hinaus 
entscheidenden Augenblicke auf die Seite Preußens und Deutschlands und die 
Partei erlitt mit ihrem Antrage auf Neutralität und Bruch des Schutz= und 
Trutzbündnisses mit Preußen die erste große Niederlage. Eine zweite nicht 
minder schwere erlitt sie, als der Landtag den Versailler Verträgen behufs 
Wiederaufrichtung des deutschen Reichs zustimmte, nachdem es wieder der 
König gewesen war, der jene Verträge abgeschlossen und zuerst den deutschen 
Fürsten vorgeschlagen hatte, den König von Preußen zum deutschen Kaiser
        <pb n="594" />
        590 Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
zu erheben. Eine dritte Niederlage war es, als sie im Januar 1872 die 
Begehren des Bischofs von Augsburg wider den altkatholischen Pfarrer von 
Mering im Abgeordnetenhause nicht durchzusetzen vermochte und es klar wurde, 
daß es ihrerseits ein vergebliches Bemühen sei, den Staat zum gehorsamen 
Diener der kath. Hierarchie zu erniedrigen. Die Niederlage war insofern 
principiell eine überaus wichtige, ja entscheidende, wenn auch der Schutz, den 
die Regierung der altkatholischen Bewegung angedeihen ließ, ein überaus be- 
schränkter und offenbar zaghafter war. Das Ministerium Lutz, denn so muß 
es wohl genannt werden, obgleich es Hrn. v. Lutz nicht gelang, sich zum 
Ministerpräsidenten emporzuschwingen, ist deßhalb vielfach angegriffen und 
scharf getadelt worden. Und doch geschah und geschieht es kaum mit Recht. 
Das Land ist unläugbar in zwei fast gleich starke Hälften zerfallen: auf der 
einen Seite steht die katholische Hierarchie mit dem gesammten Clerus und 
der übergroßen Mehrheit des katholischen Landvolks, unterstützt von einer 
ultramontanen Presse, die an leidenschaftlichem Eifer, ja theilweise geradezu 
an Frechheit alles bisher Dagewesene hinter sich zurückläßt, auf der andern 
sehen wir die gesammte protestantische Bevölkerung und die katholische Städte- 
bevölkerung mit Allem, was nur in irgend einer Weise liberal sein und den 
gebieterischen Forderungen der Zeit gerecht werden will. Die Landtags- 
wahlen von 1869 entsprachen dieser Sachlage und Neuwahlen würden auch 
in diesem Augenblicke kaum ein viel anderes Resultat ergeben — eine kleine 
Majorität, sei es der ultramontanen, sei es der liberalen Partei. Da scheint 
es nun doch in der That die Aufgabe der Krone zu sein, den verhängniß- 
vollen Zusammenstoß der beiden großen und fast gleich starken Parteien zu 
verhüten und inzwischen — anders kann man es allerdings nicht nennen — 
zu laviren, bis die Entwickelung der Dinge im Großen und Ganzen, in der 
Bayern nur ein einzelnes Moment ist, der einen oder der andern, momentan 
oder dauernd, ein unbestrittenes Uebergewicht wird gegeben haben. Denke 
man sich nur einmal, die Verhältnisse lägen anders. Wäre z. B. Bayern 
eine Republik, so hätte die clericale Partei im Jahre 1869 unmittelbar nach 
dem Zusammentritte des Landtags sofort von ihrer Moajorität, so klein sie 
auch war, den rücksichtslosesten Gebrauch gemacht, das ganze Ministerium 
beseitigt und ein anderes aus ihren eigenen Reihen gewählt; die liberalen 
Beamten wären möglichst von oben bis unten beseitigt und in Altbayern 
und allen katholischen Gegenden durch eifrige Anhänger der Partei, in den 
protestantischen Landestheilen durch möglichst gefügige Werkzeuge ersetzt wor- 
den und dann wäre es an die Arbeit gegangen, die gesammten Grundlagen
        <pb n="595" />
        Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 591 
des Staates nach ultramontanen Anschauungen umzuformen. Das ohne 
Zweifel wahnsinnige Regiment hätte allerdings kaum sehr lange gedauert: 
die protestantische Bevölkerung des Landes würde es nicht allzu lange ertra- 
gen haben, der ganze Geist der Zeit hätte sich dagegen aufgebäumt; es wäre, 
das ist freilich mehr als bloß wahrscheinlich, mit Gewalt gestürzt oder 
bei den nächsten Wahlen auf demselben Wege, auf dem es zur Gewalt 
gekommen, auch wieder beseitigt worden. So ungefähr hätten sich die Dinge 
iinn Bayern entwickeln müssen, wenn diese Entwickelung ausschließlich in der 
Hand des Volkes, des in Parteien und zwar in zwei große Parteien zer- 
fallenen Volkes gelegen hätte, und es ist nicht abzusehen, wie es anders hätte 
gehen können; denn eine Mittelpartei bestand 1869 bereits nicht mehr und 
gibt es heute noch weniger als damals, trotzdem das Ministerium Lutz nach 
nichts sehnsüchtiger verlangt, als nach einer solchen Mittelpartei und bereit 
wäre, ihr alle nur denkbare Unterstützung von Seite der Regierung ange- 
deihen zu lassen. Was das Land davor bewahrt hat, daß der Kampf der 
Parteien sich nicht zu einem Kampf um die Regierungsgewalt gestaltete und 
nicht schließlich gar in vollen Bürgerkrieg ausartete, war das Interesse der 
Krone, die sich, wenn auch nicht über, doch außerhalb der Parteien stellte 
und den Kampf derselben auf das Gebiet der parlamentarischen Debatte und 
der Presse beschränkte. Zwischen die Parteien gestellt, neigte sich inzwischen 
das Ministerium Lutz entschieden nach der linken Seite hin: Hr. v. Lutz hielt 
in der II. Kammer gegen die Forderungen und die gesammten Anschauungen 
der ultramontanen Partei wiederholt einläßliche Reden, gegen deren Voraus- 
setzungen von liberaler Seite kaum etwas eingewendet werden konnte, die 
denn auch vielfach von der linken Seite der Kammer mit Beifall überschüttet 
wurden; aber seine schönen Reden blieben praktisch gänzlich unfruchtbar, indem 
der Minister sich überall, wo es nicht absolut unausweichlich war, wohl hütete, 
daraus die natürlichsten Consequenzen zu ziehen, selbst wo sie logisch noch so 
zwingend zu sein schienen, aus dem einfachen Grunde, weil ihm die Aufgabe 
gestellt war, nicht die Krisis herbeizuführen, sondern vielmehr eine solche um 
jeden Preis zu vermeiden. Ein ähnliches, aber mehr nach rechts neigendes 
Ministerium hätte es im Grunde nicht viel anders machen können und den 
entschiedenen Ultramontanen so wenig genügt, als das Ministerium Lutz den 
entschiedenen Liberalen. Wirklich dachte der König im Sommer 1872 an 
einen solchen Versuch. Als damals der Ministerpräsident und Minister 
des Auswärtigen, Graf Hegnenberg-Dux, unerwartet starb, beabsichtigte er, 
die Stelle mit dem bisherigen Gesandten in Stuttgart, Hrn. v. Gasser,
        <pb n="596" />
        592 Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
einem entschiedenen Particularisten und Gegner der nationalen Strömung, 
zu besetzen, und da die übrigen Minister sich ihn als Collegen verbaten, 
trug er demselben auf, ihm Vorschläge bezüglich der Bildung eines gemäßigt 
clerical particularistischen Cabinets zu unterbreiten. Hr. v. Gasser bemühte 
sich auch, dem Auftrage zu entsprechen, aber seine Versuche nahmen nach 
langem vergeblichem Bemühen ein sehr klägliches Ende, eine Thatsache, welche 
die Stärke der liberalen und nationalen und die Schwäche der particulari- 
stischen Strömung vielleicht mehr als Alles in's Licht setzt. Hr. v. Gasser 
fand fast Niemanden, der geeignet gewesen wäre oder Lust gehabt hätte, mit 
ihm ein Ministerium der oben bezeichneten Art zu bilden; die Führer der 
Ultramontanen aber oder überhaupt reine und entschiedene Ultramontane zum 
Regiment zu berufen, daran dachte die Krone nie und konnte nach der ganzen 
Sachlage in Bayern, in Deutschland und in Europa gar nicht daran denken. 
Die Bildung eines entschieden ultramontanen Regiments wäre unter allen 
Umständen ein gefährliches und für die Dauer sicher vergebliches, augenblick- 
lich aber offenbar ein geradezu halsbrecherisches Unternehmen. Ob dagegen 
das Ministerium oder die Krone nicht einen Mißgriff gethan hat, daß es 
die II. Kammer nicht unmittelbar nach dem Kriege und unter dem unge- 
heuren Eindruck der kriegerischen und der politischen Ereignisse aufgelöst und 
Neuwahlen angeordnet hat, und ob es nicht vielleicht doch und zwar gerade 
vom Standpunkt der Krone aus wünschbar wäre, dem Gleichgewicht der 
Kräfte und dem daraus hervorgehenden Stillstand in der politischen Ent- 
wickelung des Landes durch die Berufung eines entschieden liberalen Cabi- 
nets, das vor den Consequenzen seiner Ueberzeugung in keiner Weise zurück- 
schreckte, ein Ende zu machen, und ob sich nicht in und außer dem Land- 
tage Männer finden ließen, die, ebenso klug, umsichtig und vorurtheilsfrei 
als energisch, der allerdings schwierigen und dornenvollen Aufgabe gewachsen 
wären, ist eine andere Frage. So viel ist wenigstens sicher, daß Bayern 
unter dem gegenwärtigen Ministerium diejenige Rolle im Reich nicht spielt 
und nicht spielen kann, auf die es Anspruch machen zu dürfen glaubt. 
Um- Immerhin muß zugegeben werden, daß die Verhältnisse vielleicht nirgends 
]er Deutschland so schwierig liegen, wie in Bayern. Im Großherzogthum 
Hessen trat im Jahr 1872 ein totaler Umschwung des Regiments ein, aber 
dort waren die Verhältnisse im Grunde sehr einfach. Nach dem ganzen 
Gange der deutschen Entwickelung im Laufe des verflossenen Jahrzehents läßt 
es sich leicht begreifen, wie der Frhr. v. Dalwigk lange Jahre im Gegen- 
satze gegen die weit überwiegende öffentliche Meinung des Landes das
        <pb n="597" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 593 
unbedingte Vertrauen seines Fürsten genießen konnte, weniger wie dieser die 
Connivenz seines Ministers gegenüber dem Bischof Ketteler von Mainz gutheißen 
konnte und decken mochte. Die Ereignisse des Jahres 1866 erschütterten die 
Stellung Dalwigks und der große Umschwung von 1870 zwang ihn zum Rück- 
tritt. Aber sein System und seine eifrigsten und hervorragendsten Mitarbeiter 
blieben nach wie vor am Ruder. Erst der Tod eines derselben brachte das 
ganze System in's Wanken und führte eine Krisis herbei, aus der ein ent- 
schieden liberales und aufrichtig national gesinntes Ministerium fast nothwendig 
hervorgehen mußte. Die große Mehrheit der Bevölkerung athmete darüber 
förmlich wieder auf: die Neuwahlen zur II. Kammer nach einem den Anschau- 
ungen der Gegenwart endlich entsprechenden Wahlgesetz legten die Schwäche 
der ultramontanen Partei und die Stärke der liberalen und nationalen so- 
fort in einer alle Zweifel ausschließenden Weise zu Tage. Nicht allzu ver= Sachsen. 
schieden von den hessischen sind auch die Verhältnisse im Königreich Sachsen. 
Seit der Reform des Wahlgesetzes für die Kammer hat auch dort die libe- 
rale Partei in ihren verschiedenen Schattirungen, sobald sie zusammenhält, 
das Uebergewicht, obgleich daneben eine starke particularistische Partei, die 
eine lebhafte, althergebrachte Abneigung gegen Preußen und alles, was aus 
Preußen kommt, nährt, und eine gleichfalls zahlreiche demokratisch-socialistische 
Partei in den Fabrikstädten des Landes existirt. Ohne ein parlamentarisches 
zu sein, entspricht das gegenwärtige Ministerium dieser Sachlage. Dasselbe 
brachte denn auch in der Landtagssession von 1872 eine Reihe von Ge- 
setzesentwürfen über das Unterrichtswesen, eine Städte= und Landgemeinde- 
ordnung und eine Vertretung der Bevölkerung in der Verwaltung der Be- 
zirke zur Vorlage. Alle diese Entwürfe trugen ein entschieden liberales Ge- 
präge und doch führten sie zu einer Art Conflict zwischen der Regierung 
und den Kammern. Die letzteren Gesetze waren nämlich der I. Kammer 
allzu liberal, das Volksschulgesetz dagegen der II. Kammer nicht liberal 
genug. Diese beschloß mit ziemlicher Majorität, den Confessionalismus 
aus der Volksschule durchaus zu entfernen, stieß aber darin auf den 
Widerstand nicht bloß der Regierung, sondern auch der I. Kammer, und 
unterlag endlich beiden in Folge einer eigenthümlichen Bestimmung der säch- 
sischen Verfassung, während die I. Kammer bezüglich der anderen Gesetze 
Concessionen machte und schließlich beide sich darüber gütlich verständigten. 
Seither scheint zwischen demjenigen Theile der öffentlichen Meinung, der in 
der Majorität der II. Kammer den Ausdruck seiner Anschauungen und seiner 
Wünsche erkennt, und der Regierung eine gewisse Spannung eingetreten zu 
38
        <pb n="598" />
        594 AUebersicht der Ereignisse des Zahtes 1872. 
sein, die indeß insofern kaum berechtigt erscheint, als das neue Volksschul- 
gesetz immerhin einen ganz gewaltigen Fortschritt bezeichnet, und sich nur 
daraus erklärt, daß die Regierung seit Jahren in jeder Weise ein streng 
orthodoxes Lutherthum begünstigt und aufrecht erhält, wie es dem nüchtern- 
verständigen Wesen des sächsischen Volksgeistes kaum entsprechen dürfte. — 
Noch bleibt zu erwähnen übrig, daß die Finanzlage der sämmtlichen deut- 
schen Mittelstaaten trotz der sehr bedeutenden Erhöhung der Militärlasten und 
der Bedürfnisse des Reichs überhaupt, sowie der fort und fort steigenden An- 
sprüche aller Zweige der Verwaltung sich als eine sehr befriedigende, diejenigen 
Preußens aber als eine geradezu glänzende darstellten und nur ein Theil der 
Kleinstaaten sich durch die Ansprüche des Reichs in eine Lage gedrängt sieht, 
aus der ein alle Interessen befriedigender Ausweg kaum möglich sein wird 
und die daher unter Umständen selbst die Existenz dieser kleinen Organismen 
bedrohen könnte. 
Sieht man von den Wirren zwischen Staat und Kirche ab, so kann 
man sagen, daß sich Deutschland auf fester Basis ruhig und stetig entwickelt. 
Oester= Und so ziemlich dasselbe ist der Fall bezüglich Oesterreichs. Es scheint doch, 
reich daß der unglückliche föderalistische Versuch unter dem Ministerium Hohenwart- 
Schäffle der letzte seines Geschlechtes war. Die Befriedigung der berechtigten 
Ansprüche der mannigfaltigen Nationalitäten, die Achtung begründeter An- 
sprüche der Kirche uud die Anerkennung der Thatsache, daß in Oesterreich 
ein hoher Adel besteht, der an Besitz und Einfluß auf die Bevölkerung eine 
ganz andere Rolle zu spielen berechtigt ist als in Westeuropa, sind Momente, 
die Oesterreich nicht außer Augen lassen darf, aber auch nicht leicht außer 
Augen lassen wird. Dagegen sind dieselben Momente in ihrer einseitigen 
und falschen Entwickelung als Nationalismus, Clericalismus und Feudalismus 
seine gefährlichsten Feinde, die unablässig an seiner Grundlage nagen und 
die es mit starker Hand darnieder halten muß, wenn es seine Einheit nach 
innen wie seine Machtstellung nach außen aufrecht erhalten will. Das deutsche 
Element, obgleich an sich nur eine Minorität, ist der Kern, an welchen sich 
das ganze weite Reich allmälig angesetzt hat und welchem die Aufgabe ge- 
worden ist und der es auch als seine Aufgabe erkennt, das Ganze mit 
seiner Cultur zu umfassen, zu durchdringen und zusammenzuhalten. Dieß muß 
-anerkannt, geschützt und in jeder Weise gefördert werden, was um so leichter ist, 
als das deutsche Element überall nur sein gutes Recht, aber in keiner Weise 
irgend eine Vergewaltigung auch nur der kleinsten und schwächsten der ver- 
schiedenen Nationalitäten des Reichs fordert. Die Eigenartigkeit des Wesens
        <pb n="599" />
        Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 595 
dieser Nationalitäten und die Entwickelung ihrer Sprache und ihrer Cultur 
darf nicht nur nicht beeinträchtigt werden vom Gesammtstaate, sondern soll 
billiger Weise von demselben geachtet und nach Möglichkeit gefördert werden. 
Wenn aber diese kleinen Nationalitäten, wie z. B. die böhmischen Czechen 
ihre Eigenart nicht anders zur Geltung bringen zu können meinen, als durch 
Vergewaltigung der Deutschen, so liegt diesem Unterfangen ein doppelter 
Irrthum zu Grunde. Einmal nämlich verkennen sie, daß die czechische Cultur 
im Vergleich mit der deutschen immer noch eine sehr primitive und für die 
Welt unter allen Umständen nur von sehr untergcordneter Bedeutung ist, 
und dann übersehen sie, daß die czechische Cultur, wie es schon bisher der 
Fall war, nur unter dem Einfluß und mit Hilfe der deutschen sich weiter 
entwickeln und eine höhere Stufe wird erklimmen können. Vorderhand frei- 
lich bewegen sich diese kleinen slavischen Nationalitäten Oesterreichs noch alle 
in einer falschen Bahn und machen Ansprüche, die, so berechtigt der Kern 
derselben ist, von unbefangenem Standpunkt aus als durchaus ungesund 
und weit über das Ziel hinausschießend erachtet werden müssen. Immerhin 
wären sie an sich zu schwach, um Oesterreich gefährlich zu sein, und wür- 
den sich wohl auch ziemlich leicht in die richtige Bahn leiten lassen, wenn 
nicht clericale und feudale Interessen sich mit ihnen verquickt hätten und 
sie fortwährend zu ihren eigenen Zwecken zu mißbrauchen bemüht wären. 
Nur auf dem festen Boden der bestehenden Verfassung und gestützt auf den 
deutschen Kern und die deutschen Elemente über das ganze Reich hin und 
nur im festen Anschluß an das neue deutsche Reich ist für Oesterreich eine 
ruhige und stetige Entwickelung denkbar. Von unendlicher Bedeutung ist 
dabei und muß rühmend anerkannt werden, mit welcher Entschiedenheit es 
mit seiner vielhundertjährigen Vergangenheit gegenüber Deutschland und gegen- 
über Italien gebrochen hat und Ansprüche, die von der Entwickelung der 
europäischen Dinge weit überholt sind, auch seinerseits für immer zu den 
Todten gelegt hat. Offenbar nicht ganz ebenso ist es mit den Traditionen 
der innern Politik und doch sind die Ansprüche, welche die Entwickelung der 
Zeit an Oesterreich stellt, ganz dieselben und von ebenso zwingender Art. 
Oesterreich ist in seiner Verfassung, in den großen Zügen seiner gesammten 
inneren Entwickelung, in dem Kern seiner deutschen Provinzen ein moderner 
Staat geworden und wird es auch in denjenigen Theilen des Reichs, die 
dieser Umbildung einen spröderen Stoff entgegensetzen, dennoch von Tage zu 
Tage mehr und mehr. Seit dem Anfange des 17. Jahrhunderts bis in 
die neueste Zeit hinein war Oesterreich eine specifisch katholische Macht: die 
38“
        <pb n="600" />
        596 Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
Interessen des Staates wurden den Interessen der Kirche untergeordnet, in- 
dem die Dynastie in Rom eine mächtige Stütze für ein gesichertes Regiment 
im Innern und einen gewaltigen Hebel für ihre Weltstellung zu finden 
glaubte und zum Theil auch wirklich fand. Diese Zeiten sind unwiederbring- 
lich vorbei. Oesterreich als Culturstaat muß sich aus. den Banden der Kirche 
befreien und seine Zwecke theils ohne sie theils wohl mit ihr, nimmermehr 
aber als ihr ergebener und gehorsamer Diener verfolgen. Der große Schnitt 
ist durch die Verfassung, durch die sog. confessionellen Gesetze und durch die 
Kündigung des unseligen Concordats von 1855 geschehen. Aber Oesterreichs 
Bevölkerung gehört ganz überwiegend der katholischen Kirche an, die römische 
Kirche wehrt sich wie eine Verzweifelte für ihren alten Besitz, die Einheit 
und Machtstellung des Reichs ist ihr sehr gleichgiltig, es ist nur ihre Einheit 
und ihre Machtstellung, die sie im Auge hat, sie steht, wo es ihr Interesse 
zu verlangen scheint, keinen Augenblick an, sich auf die Seite der schlimmsten 
Feinde der Monarchie zu stellen und achtet es leichten Herzens gering, daß, 
wenn diese Bahn consequent verfolgt wird, das Reich nothwendig auseinander 
gesprengt werden muß. In den Mitteln sind ihre Vorkämpfer ganz und gar 
nicht wählerisch. Und doch scheint es den maßgebenden Kreisen in Oester- 
reich überaus schwer zu fallen, sich auch in dieser Beziehung von den alten 
Anschauungen und Gewohnheiten definitiv loszumachen und jeden Augenblick 
taucht, und nicht ganz ohne Grund, die Besorgniß auf, daß die Regierung 
wieder in eine Bahn einlenke, die nur zu neuen gefährlichen Experimenten 
führen könnte, was die öffentliche Meinung neuerdings einem Pessimismus 
anheim gibt, der als einer der gefährlichsten Feinde Oesterreichs bezeichnet 
werden muß. Dieser Pessimismus stand in voller Blüthe unter dem Regi- 
ment Hohenwart-Schäffle und wurde nur dadurch aufgewogen, daß die Deutsch- 
Oesterreicher zugleich für ihre eigene Existenz, für alles, was dem Leben erst 
seinen Werth gibt, und für die Einheit des Reiches kämpften. Als die Ge- 
fahr glücklich beseitigt war, das Ministerium Auersperg die Zügel ergriff 
und auf den Boden der Verfassung zurückkehrte, athmeten sie erst wieder 
auf. Die Stellung dieses Ministeriums war Anfangs eine schwierige nach 
oben wie nach unten. Sein letztes Ziel konnte kein anderes sein, als den 
föderalistischen Bestrebungen und Umtrieben schließlich den Boden zu ent- 
ziehen und die Verfassung endlich zu allgemeiner Anerkennung zu bringen. 
Der Weg dazu mußte indeß naturgemäß ein ziemlich langsamer sein. In 
erster Linie galt es, die schon unter dem sog. Bürgerministerium in Aussicht 
genommene Wahlreform des Reichsraths vorzubereiten und in's Leben zu
        <pb n="601" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 597 
führen, d. h. denselben von den Landtagen loszulösen und aus direkten 
Wahlen der Bevölkerungen hervorgehen zu lassen. Dieser Schritt scheint 
längere Zeit schweren Bedenken von höchster Stelle begegnet zu sein. Als 
man sich nach Beseitigung der Kremsierer Verfassung und der Wiederherstel- 
lung des Absolutismus der Krone um die Mitte der fünfziger Jahre doch 
wieder mit der Idee einer Verfassung beschäftigte, rannte man sich in den 
leitenden Kreisen, um dem aus der französischen Revolution hervorgegangenen 
Systeme von Verfassungen nach ganz allgemeinen Principien, denen die doch 
zur Unterlage dienenden realen Verhältnisse und Zustände oft auf's grellste 
widersprachen und sie wie Kartenhäuser erscheinen ließen, die man bloß 
aufstellt, um sie im nächsten Augenblick schon wieder zusammen fallen zu 
sehen, in dem Gedanken fest, eine Verfassung müsse von unten aufgebaut 
werden. Der Grundsatz ist an sich richtig, aber so wenig absolut, als sein 
Gegentheil und indem man ihn zur Schablone werden ließ und in Wahr- 
heit nur nach einem Mittel suchte, um dem Einfluß und der Macht eines 
Reichsparlamentes zu entgehen, fiel man von der Schlla in die Charybdis. 
Die Ereignisse ließen den doctrinären Baukünstlern die Zeit nicht, jeden 
Stein des Fundaments für sich und so zu legen, wie sie sich's ausgedacht 
hatten, einen neben den andern; lange ehe sie damit fertig waren, mußte 
mit dem Oberbau begonnen und ehe auch dieser vollendet war, schon das 
Dach darauf gesetzt werden. Aber das Princip war als Ausgangspunkt 
geblieben und so kam es denn, daß der Schlußstein des Ganzen, der Reichs- 
rath, statt auf fester Basis zu ruhen, auf und mit seiner Unterlage, den 
Landtagen und ihren vielfach widerstrebenden Tendenzen, vielmehr hin und 
her schwankte. Der Schritt, ihn von dieser Unterlage loszulösen und auf die 
breite Basis direkter Volkswahlen zu stellen, mußte gemacht werden; aber es 
widersprach dem angedeuteten Princip und erregte darum Bedenken. Auch 
ein anderer Punkt war bisher ein Stein des Anstoßes gewesen. Es stand 
so ziemlich fest, daß es geboten sei, die Zahl der Mitglieder des Abgeord- 
netenhauses wenigstens nahezu zu verdoppeln. Nach der Verfassung aber war 
der Großgrundbesitz nicht nur im Herrenhause, sondern auch im Abgeord- 
netenhause und zwar sehr stark vertreten. Sollte derselbe nunmehr auch ein- 
fach verdoppelt werden oder sollte dieß nur auf die Vertretung der Städte 
und der Landbevölkerung Anwendung finden, oder welches Verhältniß sollte 
dießfalls festgestellt werden Die öffentliche Meinung war sich darüber 
durchaus lange nicht im Klaren. Endlich war es fraglich, ob Galizien in 
die Reform einbezogen werden solle oder aber, wie die Polen verlangten,
        <pb n="602" />
        598 Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
nicht. Alle diese Fragen waren von vitaler Bedeutung und das Ministerium 
Auersperg hielt es daher für nothwendig, nur sehr vorsichtig vorzugehen, da 
ein falscher oder vorzeitiger Schritt leicht das ganze Werk hätte gefährden 
können. Zunächst legte es dem Abgeordnetenhause am 9. Februar als erste 
Maßregel gegen die Föderalisten ein Nothwahlgesetz vor; nach den bisherigen 
Gesetzen konnten direkte Wahlen nur angeordnet werden, wenn der betreffende 
Landtag die Reichsrathswahlen für ein ganzes Kronland verweigerte, nach 
dieser Vorlage sollte es auch geschehen können, wenn von einem Landtage in 
den Reichsrath gewählte Vertreter, wie die Czechen, im Reichsrath beharrlich 
nicht erschienen. Die Vorlage wurde am 20. Februar mit 104 gegen 49 
Stimmen, also mit der erforderlichen Zweidrittelsmajorität angenommen. Am 
13. März löste dann die Regierung durch ein kaiserl. Patent den böhmischen 
Landtag, in dem die Czechen noch seit der Aera Hohenwart die Mehrheit 
hatten, auf und ordnete Neuwahlen an. Diese fielen, wie vom Großgrund- 
besitze, der dort den Ausschlag gibt, unter einem liberalen Ministerium zu 
erwarten stand, in verfassungstreuem Sinne aus und der neue Landtag be- 
stellte auch die Wahlen zum Reichsrathe in diesem Sinne. Dadurch erhielt 
die verfassungstreue Partei im Reichsrath eine sehr ansehnliche Verstärkung 
und das Ministerium gebot nun für eine Wahlreform des Abgeordneten- 
hauses über eine feste Zweidrittelsmajorität, so daß der Plan dafür geebnet 
war. Inzwischen waren, wie es scheint, die Bedenken der Krone gegen die 
Reform geschwunden und auch darüber innerhalb der Verfassungspartei all- 
mälig eine Einigung eingetreten, daß die Rechte des Großgrundbesitzes durch 
die Reform nicht beeinträchtigt werden sollten, um sie nur überhaupt zu er- 
möglichen. Dagegen trat nunmehr die Frage in den Vordergrund, ob die 
Reform auch auf Galizien ausgedehnt werden solle oder nicht, und welche 
Rechte in diesem letzteren Falle Galizien und dem galizischen Landtage ein- 
zuräumen seien. Die Polen brachten gleich bei Beginn der Session des 
Reichsrathes ihre bekannten Landtagsresolutionen wieder ein, die auf nichts Ge- 
ringeres hinzielten, als darauf, Galizien eine völlig autonome und innerhalb 
Cisleithaniens ungefähr dieselbe Stellung zu gewähren, deren Croatien inner- 
halb Transleithaniens genießt, und die Majorität des Neichsraths war ge- 
neigt, ihnen wenigstens so weit möglich zu entsprechen, weil dieß, wo nicht der 
einzige, doch jedenfalls der leichteste Weg schien, um die Wahlreform glücklich 
zu Ende zu bringen. Es wurde ein eigener Verfassungsausschuß nieder- 
gesetzt, der jedoch nach langen Berathungen zu der Ueberzeugung gelangte, 
daß eine Einigung mit den Polen nicht möglich sei. Diese behielten ihr
        <pb n="603" />
        Aebersicht der Ereignisse des Zahres 1872. 599 
eigentliches und letztes Ziel, die völlige Ausscheidung aus dem Organismus 
des österreichischen Staates und, schließlich die Wiederherstellung des alten 
Polens unverrückt im Auge, während der Ausschuß in Uebereinstimmung mit 
der Regierung und der Majorität des Reichsraths ihnen nur eine vielfach freiere 
und abgesonderte Stellung innerhalb Oesterreichs gewähren wollte und inso- 
fern die Zügel fest hielt, als der galizische Landtag sich vorher bestimmt 
darüber aussprechen sollte, daß er mit dem Ausgleich sich definitiv befriedige 
und nicht etwa, darauf gestützt, sofort neue und wieder weiter gehende For- 
derungen erhebe, sowie daß eben darum die Frage der Wahlreform bezüglich 
Galiziens vorerst noch vorbehalten werde. Die Polen gingen darauf nicht 
ein und die ganze Angelegenheit blieb unentschieden. Immerhin war nun der 
Boden für das große Werk der Wahlreform geebnet und konnte die Regierung 
daran gehen, ihre Vorlage für die künftige Session des Reichsrathes festzustellen. 
Nach dem Schluß der Session des Reichsrathes fand diejenige der Delegatio- 
nen statt. Das Resultat derselben war, daß die nach allen Seiten friedliche 
Politik der Regierung und der entschiedene Anschluß des Kaiserstaats an das 
deutsche Reich die ausdrückliche Billigung beider Delegationen fanden und daß 
das Militärbudget sehr erheblich vergrößert wurde. Die ungarische Delega- 
tion gab dazu äußerst bereitwillig, die österreichische dagegen aus finanziellen 
Gründen nur mit Widerstreben die Hand. Im Herbst traten die siebzehn 
Landtage der verschiedenen Kronländer der Monarchie zusammen. Die Phy- 
siognomie derselben war bereits eine ganz andere als im Vorjahre unter dem 
Regiment Hohenwart-Schäffle. Die Tendenz der sog. nationalen Parteien 
und der mit ihnen verbündeten reactionären, feudalen und clericalen Ele- 
mente, das Reich in seinen verfassungsmäßigen Grundlagen aufzulösen und 
auf föderaler Grundlage ganz neu zu construiren, diese angeblich conserva- 
tive, in Wahrheit durch und durch revolutionäre Tendenz war überwunden 
und vorerst beseitigt. Die Landtage beschäftigten sich nur mit ihren eigenen 
inneren Angelegenheiten und in ziemlich einträchtiger Weise. Eine Ausnahme 
machte bloß die ultramontane Mehrheit des Tyroler Landtags, die es wegen 
einer die Jesuiten betreffenden Frage zum Bruche bringen wollte und auch 
wirklich die Regierung zwang, den Landtag plötzlich zu schließen, wobei sie 
sich übrigens wie immer gegenüber dieser Partei allzu nachsichtig und fast. 
geradezu schwach erwies. Sehr zweckmäßig benützte die Regierung die Ge- 
legenheit der Landtage, um sich mit den einflußreichsten Männern der ver- 
schiedenen Kronländer bezüglich der Wahlreform in's Benehmen zu setzen und 
ihre Vorlage nach deren Wünschen noch einigermaßen zu modifiziren. Und
        <pb n="604" />
        600 Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
dasselbe Verfahren beobachtete sie auch beim Wiederzusammentritt des Reichsraths 
im Dezember. Die förmliche Einbringung der Vorlage im Reichsrath fällt 
erst in's Jahr 1873, als die Regierung ihrer Sache nach allen Seiten sicher 
zu sein glaubte. Nun belohnte sich ihre mühevolle Umsicht. Die Vorlage 
wurde vom Abgeordnetenhause nur unwesentlich modifizirt, die Debatte dar- 
über war eine kurze, durchaus sachgemäße und die Annahme erfolgte mit mehr 
als der erforderlichen Zweidrittelsmajorität. Ebendasselbe war im Herren- 
hause der Fall, das in Oesterreich, wie schon bemerkt, überhaupt der Hort 
der Verfassung, einer stetigen und consequenten Entwickelung des Reichs und 
eines besonnenen Fortschritts auf den gegebenen Grundlagen ist. Der Aus- 
gleich mit den Polen blieb unausgetragen, Galizien wurde in die Reform 
einbezogen und ihnen später nur die Concession gemacht, daß einer ihrer 
hervorragendsten Führer, aber der gemäßigtste von allen, zum Minister ohne 
Portefeuille, thatsächlich zum Minister für die galizischen Angelegenheiten er- 
nannt ward. Die Einführung dieser großen Maßregel der Wahlreform des 
Reichsraths, welche der Einheit des Reichs eine feste Grundlage gewährt, ist 
ohne Zweifel für Oesterreich das bedeutsamste Ereigniß des Jahres 1872 
und gehört wesentlich diesem an, wenn auch der formelle Abschluß erst in's 
Jahr 1873 fällt. Die Landtage sind dadurch auf den eigentlichen Boden 
einer gedeihlichen Wirksamkeit zurückgewiesen, den föderalistischen Bestrebungen, 
die Oesterreich auseinander zu reißen drohten, ist das dankbarste Feld ihrer 
Thätigkeit und ihrer Wühlereien entzogen und die bisher widerstrebenden 
Elemente der Bevölkerung sehen sich fast gezwungen, ihre Ziele fortan nur 
im Schooße des gemeinsamen Reichsraths und auf dem Boden der gemein- 
samen Verfassung zu verfolgen, wo die verschiedenen Tendenzen sich gegen- 
Ungarn. seitig corrigiren und ausgleichen müssen. Weniger befriedigend ist für 1872 
der Rückblick auf Ungarn. Bei den Neuwahlen zum Unterhause, die in das 
Jahr fallen, siegte zwar neuerdings die seit dem Ausgleiche von 1867 herr- 
schende Deakpartei und errang sogar noch eine Reihe neuer Sitze; aber diese 
Partei blieb wie bisher aus sehr heterogenen Elementen zusammengesetzt, die 
nicht sowohl durch feste Principien als durch mannigfaltige Interessen, zum 
Theil sehr zweifelhafter Art, zusammengehalten werden. Ungarn möchte seit 
dem Ausgleich gern eine Rolle spielen, zu der es allerdings manche Elemente 
berechtigen, der jedoch andere in seinem Innern hemmend entgegenstehen. An 
politischer Bildung für den Kampf der Parteien fehlt es den Ungarn aller- 
dings nicht und sind sie darin sogar vielen andern voraus. Aber als Culkur- 
staat ist es vielfach und zwar in den allerwesentlichsten Beziehungen noch
        <pb n="605" />
        Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 601 
weit zurück und bedarf es noch jahrelanger energischer Arbeit, bis es das 
Gewicht in die europäische Wagschaale legen kann, auf welche es Anspruch 
macht. Seine ersten Versuche als wesentlich selbständiger Staat seit 1867 
sind nicht durchaus glücklich gewesen. Von den großen und so dringenden, 
auch als solche anerkannten Reformen auf allen Gebieten des politischen Le- 
bens wurden über dem Kampfe der Parteien und den großen Redeschlachten 
des Unterhauses nur wenige in Angriff genommen, noch wenigere durchge- 
führt; die Finanzen des Landes weisen ein großes und allem Anschein nach 
wachsendes Defizit aus und der Verwaltung fehlt die nothwendige Solidität 
und weise Beschränkung, die Rechte und Ansprüche der verschiedenen Natio- 
nalitäten unter sich entbehren einer billigen und gerechten Erledigung, der 
Ausgleich mit Croatien sieht sich, kaum geschlossen, schon wieder in Frage 
gestellt. Dagegen kann mit Befriedigung die Thatsache verzeichnet werden, 
daß die Tendenz, Ungarn möglichst von Oesterreich abzulösen und das Ver- 
hältniß wenigstens nach und nach auf dasjenige einer bloßen Personalunion 
zu beschränken, sich im Laufe des Jahres 1872 entschieden abgeschwächt hat. 
Die äußerste Linke hält zwar an dem Principe noch immer fest, aber die 
gemäßigte Linke nähert sich allmälig der Deakpartei und es ist wenigstens 
einige Aussicht vorhanden, daß sich die beiden mittleren Parteien schließlich 
verständigen, wobei es nur als Gewinn erachtet werden müßte, wenn die 
äußerste Rechte und die ultramontanen Elemente aus der Deakpartei aus- 
scheiden würden. 
Von einer ruhigen und stetigen Entwickelung, wie bei Deutschland und Frank- 
Oesterreich, konnte bei Frankreich keine Rede sein. Mit dem Verlust seines reich. 
bisherigen Uebergewichts in Europa war es zwar auch des bonapartistischen 
Regiments in Folge des Krieges entledigt worden, aber mit Wuth hatten 
sich neben den Republikanern auch die alten Parteien der Legitimisten, der 
Orleanisten und die Ueberreste der Bonapartisten auf den freigewordenen 
Plan gestürzt, um jenen die Beute streitig zu machen. Zunächst hatte der 
Krieg ein wahres Chaos zurückgelassen, da die ganze Verwaltung aus Rand 
und Band gegangen war und vor allem aus handelte es sich daher darum, 
die zerfahrenen Elemente wieder zu sammeln und in dieselben wenigstens nur 
wieder einige Ordnung zu bringen. Glücklicher Weise fand die Nation in 
Hrn. Thiers als dem Chef der vollziehenden Gewalt einen Führer, der mit 
großer Erfahrung und Geschäftskenntniß und mit einer eminenten Gewandtheit 
im Spiel der parlamentarischen Parteikämpfe eine lebhafte und uneigennützige 
Vaterlandsliebe und eine nicht gewöhnliche Zähigkeit im Festhalten und in der
        <pb n="606" />
        602 Aebersicht der Ereignisse des Zahres 1872. 
Verfolgung einmal gefaßter Ideen verband. Als die souveräne National- 
versammlung zuerst in Bordeaux zusammentrat, sah sie sich thatsächlich auf 
dem Boden der Republik und vorerst keine Möglichkeit, diese Sachlage zu 
ändern. Aber die Majorität hätte der Republik lieber heute als morgen 
geradezu den Hals umgedreht. Darin entsprach sie jedoch den Anschauungen 
und Absichten ihrer Wähler und der entschiedenen Mehrheit der Nation jeden- 
falls nur theilweise. Es besteht zur Zeit in Frankreich wohl überhaupt keine 
Partei, die von sich rühmen könnte, daß sie sich auf eine Majorität der 
Nation stütze. Die republikanische Partei bildete wie wohl zu jeder Zeit so 
auch jetzt wieder nur eine mehr oder minder starke Minorität: die Republik 
ist kaum die den Franzosen homogenste Staatsform, wofern man wenigstens 
nicht in der nivellirenden Tendenz der allgemeinen Gleichheit das hauptsäch- 
lichste Kriterium derselben erkennt, die allerdings dem gallischen Volksgeist 
seit jeher innewohnt, die aber ihre Befriedigung auch in der allgemeinen 
Unterwerfung unter einen allein berechtigten Cäsar findet. Aber auch die 
monarchischen Fractionen, selbst wenn man sie alle zusammen für Eine Partei 
nimmt, stützen sich nicht auf eine Mehrheit der Nation. Ein großer Theil 
der Nation ist zumal bei dem weitverbreiteten Mangel an der elementarsten 
Schulbildung bezüglich dieser Frage wie aller höhern Interessen völlig gleich- 
giltig, begnügt sich mit dem materiellen Erwerb und den hergebrachten For- 
men des Cultus, ohne dabei viel zu denken, und gibt, wenn eine große Ent- 
scheidung an ihn herantritt, den Ausschlag je nach Zufall, nach der momen- 
tanen Strömung, nach dem augenblicklichen Bedürfniß. Der Majorität der 
Nationalversammlung entsprach indeß im Frühjahr 1871 eine entschiedenere 
Majorität der Nation, die aber nur zwei Dinge gebieterisch verlangte: Frie- 
den und Ruhe, und die, eben weil sie dieß wollte, zu ihren Vertretern solche 
auswählte, von denen sie überzeugt war, daß sie von dem eben beseitigten 
Regiment, das sie in all den Jammer gestürzt hatte, nie etwas hätten wissen 
wollen. Monarchisch gesinnt war diese Majorität darum nicht und die In- 
teressen der Bourbons oder Orleans waren ihr sehr gleichgiltig. Im Gegen- 
theil, wenn die Republik, die nun einmal bestand, ihr Frieden brachte und 
die Ruhe zu verbürgen vermochte, so war sie für dieselbe und wenn die 
Wiederherstellung einer Monarchie nicht möglich war, ohne Frieden und Ruhe 
zu gefährden, so war sie jedenfalls gegen ein solches Unternehmen. Und 
das war in der That der Fall. Auf dem seit einem Jahrhundert furchtbar 
umgewühlten Boden und noch mehr nach dem letzten zwanzigjährigen Regi- 
ment, das alle Ueberlieferungen außer der napoleonischen Legende, so viel
        <pb n="607" />
        ebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 603 
nur immer möglich, auszurotten bemüht gewesen, war die Wiederherstellung 
der Monarchie an sich schwierig, aber sie war es doppelt, da sich sofort drei 
Prätendenten neben einander meldeten, deren Anhänger nur in dem allge- 
meinen Princip übereinstimmten, sobald es sich aber um die praktische Aus- 
führung handelte, sich naturgemäß tödtlich hassen mußten, da die verschiedenen 
Prätendenten sich einer dem andern absolut im Wege standen. Vor der 
Hand blieb nichts anderes übrig, als die Frage unentschieden der Zukunft 
zu überlassen, und das war der sog. Pact von Bordeaux. Zunächst stand 
man auf dem Boden der Republik, von der Hr. Thiers meinte, daß sie 
die Franzosen noch am wenigsten trenne, und auf diesem Boden war er als 
Chef der Executive bemüht, wenigstens wieder einige Ordnung in das Chaos 
zu bringen, wieder eine regelmäßige Verwaltung zu organisiren und die Par- 
teien, die sich gegenseitig wüthend haßten und bekämpften, daran zu verhin- 
dern, daß sie über einander herfielen und sich nach Herzenslust vergewaltigten. 
Das Werk schritt langsam vor, da seine Zeit und seine Kräfte von der 
letzteren Aufgabe nur allzusehr in Anspruch genommen wurden. Das Jahr 
1871 ging darüber hin, den Frieden mit Deutschland abzuschließen, die 
Autorität der Nationalversammlung gegen die Pariser Commune aufrecht zu 
halten, das Räderwerk der Verwaltung nothdürftig wieder in Gang zu setzen 
und seine eigene Stellung wenigstens soweit zu befestigen, daß dieselbe nicht 
jeden Augenblick in Frage gestellt werden konnte. Erst im Jahre 1872 
konnte seine Regierung daran denken, die Finanzen des Landes und die 
Militärmacht desselben auf gesetzliche Grundlagen zu stellen und das Unter- 
richtswesen neu zu organisiren. Nur in einer Beziehung, der wirthschaft- 
lichen Wiederherstellung der früheren Verhältnisse, kam ihm das Land ein- 
trächtig und entschieden entgegen und auf diesem Boden errang er denn auch 
Triumphe, die seinem Namen ein bleibendes Andenken sichern werden. Das 
Land ist von Natur reich, der Franzose ist fast durchweg arbeitsam, anstellig 
und sparsam, Ackerbau, Gewerbe und Handel wurden mehr als 50 Jahre 
früher als in Deutschland von den sie hemmenden Schranken befreit und 
gaben Frankreich einen Vorsprung vor Deutschland, den dieses nur allmälig 
wird ausgleichen können. Wenn man alles zusammen rechnet, so beziffert 
es sich auf eine ganz ungeheure Summe, um welche der wahnsinnige und 
leichtfertige Krieg den französischen Nationalreichthum geschädigt hat. Aber 
kaum war der Friede geschlossen, so ging das französische Volk wieder fri- 
schen Muthes und mit zähem Eifer an die Arbeit und es ist gleichfalls 
kaum glaublich, wie schnell es sich wirthschaftlich erholte und die Spuren des
        <pb n="608" />
        604 Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
Krieges verwischte. Um die bisher unerhört große Kriegsschuld an Deutsch- 
land abtragen zu können und der fremden Occupation so schnell wie möglich 
los zu werden, schloß Hr. Thiers zwei große Anlehensoperationen ab, die 
von Erfolgen begleitet waren, die alle Erwartungen übertrafen. Es lag in 
der vielfachen Ueberzeichnung an sich schon so gewaltiger Summen, die er 
sorderte, zwar viel Uebertreibung und viel Schwindel, aber mit Stolz konnte 
sich das Land doch sagen, daß es immer noch ein reiches und selbst den 
höchsten Anforderungen gewachsen sei und daß sein Credit im Auslande auch 
nicht im mindesten gelitten habe. Unstreitig verdankte es dieß der Ruhe und 
der relativen Sicherheit, deren es sich unter der Leitung des Hrn. Thiers 
erfreute. Ihm gelang es auch, freilich nur mit Hilfe neuer und schwerer 
Steuern, schon das Budget für 1873 nahezu in's Gleichgewicht zu bringen. 
Daß er übrigens in wirthschaftlichen Dingen doch nicht ganz auf der Höbe 
der Zeit stehe, zeigte sein Bestreben, eben behufs einer Herstellung des Gleich- 
gewichts der Finanzen wenigstens theilweise wieder zum alten Schutzzollsystem 
zurückzukehren. Nur mit Mühe und nicht ohne seine Stellung wiederholt 
auf's äußerste zu gefährden, setzte er es gegenüber der Nationalversammlung 
durch. Es war dieß ein entschiedener Mißgriff, und selbst seine Erfolge in 
dieser Beziehung haben seinem Ansehen mehr geschadet als genützt. Kaum 
war er auch gestürzt, so beeilten sich seine Nachfolger, den früheren Zustand 
wieder herzustellen und selbst die schon gekündigten Handelsverträge mit Eng- 
land und Belgien werden demnächst wieder aufgerichtet werden. Doch das 
sind Nebensachen, die Wiederherstellung des französischen Finanzwesens ist 
und bleibt wesentlich sein Werk. Weniger glücklich war seine Hand im 
Militärwesen und noch weniger im Volksschulwesen. Als Preußen nach dem 
Unglück von 1806 in einer eigentlich noch viel traurigeren und schwierigeren 
Lage war als Frankreich nach 1870, führte es die allgemeiue Wehrpflicht 
und die allgemeine Schulpflicht ein und dieses waren die beiden Grundpfeiler, 
auf denen es sich bis zur tonangebenden Macht in Deutschland und in Eu- 
ropa emporschwang. Ganz Europa ist darüber einverstanden und eine Reihe 
von Staaten hat sich entschlossen, in seine Fußstapfen zu treten und jene 
beiden Grundsätze entweder geradezu zu adoptiren, oder sich ihnen doch so 
weit möglich zu nähern. Frankreich hatte dazu den Muth nicht und Herr 
Thiers ging ihm darin voran. Dem Namen nach wurde zwar im Jahre 
1872 auch in Frankreich die allgemeine Wehrpflicht zum Gesetz erhoben, 
aber nur um die nominelle Zahl seiner Streitkräfte wenigstens auf dem 
Papier in's Ungemessene zu steigern und darin Deutschland noch weit zu
        <pb n="609" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 605 
überholen: nach wie vor wird seine aktive Armee doch nur aus Berufs- 
soldaten bestehen und werden sich die reicheren und gebildeteren Klassen vom 
Dienst im Heere befreien können. Die Verhandlungen der Nationalversamm- 
lung im verflossenen Jahre haben überhaupt nur zu deutlich gezeigt, wie 
wenig die so viel angerufenen großen Grundsätze von 1789 gerade in Frank- 
reich in Fleisch und Blut eingedrungen sind. Hr. Thiers wehrte sich ebenso 
sehr dagegen, den höheren Klassen die allgemeine Wehrpflicht aufzulegen, wie 
er sich gegen die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer im Inter- 
esse eben dieser Klassen stemmte, und beide wurden denn auch mit größter 
Majorität verworfen. Noch schlimmer ging es bezüglich des öffentlichen 
Unterrichtswesens. Sein Cult= und Unterrichtsminister Jules Simon brachte 
zwar eine Vorlage bezüglich des Schulwesens in der Nationalversammlung 
ein; allein obgleich die Kirche darin mehr als billig geschont und ihr die 
freieste Thätigkeit neben dem Staate gesichert werden sollte, so fand sein 
Vorschlag bei "er Majorität keint Gnade. Die Vorlage wurde an eine 
Commission gewiesen und in dieser unter den Auspicien des Bischofs Du- 
panloup so umgearbeitet, daß das Volksschulwesen gänzlich unter den Einfluß 
der Kirche gefallen wäre. Ohne Zweifel wäre die Majorität der National- 
versammlung ganz damit einverstanden gewesen und Hr. Thiers hielt es daher 
für gerathener, die Frage ganz ruhen zu lassen. 
Die Stellung des Hrn. Thiers gegenüber der Nationalversammlung 
war überhaupt eine äußerst schwierige und erforderte von seiner Seite die 
größte Vorsicht. Aus den Wahlen zur Nationalversammlung war er, indem 
er allein mehr als zwanzig Mandate auf sich vereinigte, als der Mann der 
Situation hervorgegangen und nahezu einstimmig zum Chef der Executive 
mit dem Recht, sich die Minister selbst auszusuchen, gewählt worden. Aber 
indem er sich sofort auf die Seite der Republik stellte und diese für die 
wenigstens augenblicklich für Frankreich allein mögliche Regierungsform er- 
klärte, verscherzte er sofort das Zutrauen der Majorität. Der Mann irgend 
einer Partei war er übrigens nicht. Er bemühte sich, dem Lande redlich 
zu dienen und mit der souveränen Nationalversammlung bestmöglich auszu- 
kommen, weßhalb er auch seine Minister am liebsten allerdings aus dem 
linken Centrum und der gemäßigten Linken, aber je nach Bedürfniß auch 
aus dem rechten Centrum und sogar der legitimistischen Rechten wählte. Das 
Cabinct war daher unter seinem Regiment immer aus ziemlich heterogenen 
Elementen zusammengesetzt und niemals ein einheitliches: im Grunde waren 
die Minister aber auch nur seine Unterstaatssekretäre, die nach seinen In-
        <pb n="610" />
        606 AUebersicht der Ereignisse des Fahres 1872. 
structionen zu arbeiten hatten. In der Nationalversammlung gebot er im 
Grunde niemals und zu keiner Zeit über eine sichere Majorität: bei ent— 
entscheidenden Frage konnte er mehr oder weniger eigentlich nur auf die 
gemäßigte Linke zählen, die republikanische Linke folgte ihm nur aus Noth= 
wendigkeit und soweit es geschehen konnte, ohne ihren Principien geradezu 
untreu zu werden, das linke Centrum schwankte und war fast immer un- 
gewiß, obgleich gerade hier die wahren Gesinnungsgenossen des Präsidenten 
saßen, und nur hie und da traten auch Einzelne aus dem rechten Centrum 
auf seine Seite. Seine Idee war die Gründung der „conservativen Re- 
publik“, um die sich alle gemäßigten Elemente der verschiedenen Parteien 
schaaren sollten, um Front zu machen gegen die revolutionären Tendenzen 
der äußersten Rechten wie der äußersten Linken. Es wäre das jedoch nur 
möglich gewesen, wenn die beiden Centren sich fest an ihn angeschlossen und 
ihm eine zuverlässige Majorität bald mit Hilfe eines Theils der Linken, bald 
mit derjenigen eines Theils der Rechten gewährt hätten. Die Vereinigung 
der beiden Centren war denn auch sein beständiges Augenmerk, das er aber 
niemals zu erzielen vermochte. Das linke Centrum war und blieb eine 
Vereinigung aus verschiedenartigen Elementen, halb aufrichtig republikanisch 
gesinnt, halb aber doch auch wieder bereit, sich mit der Monarchie zu ver- 
tragen, wenn sie allenfalls doch möglich sein sollte, immer auf die Seite 
von Thiers neigend, aber doch nie zuverlässig für ihn. Das rechte Centrum, 
meist aus Orleanisten bestehend, zählte eine ganze Menge von Ehrgeizigen 
in seinem Schooße, die sich für allein oder doch vorzugsweise regierungs- 
fähig hielten, im Grunde und principiell monarchisch gefinnt, aber doch auch 
bereit waren, sich mit einer conservativen Republik zu vertragen, jedoch unter 
der Bedingung, daß Hr. Thiers seine Minister ausschließlich aus ihren 
Reihen nehme, und da er sich dazu nicht verstehen wollte, blieb es ihm 
mehr oder weniger feindselig und hütete sich, die Verbindung mit der Rechten 
und der äußersten Rechten abzubrechen oder auch nur zu lockern. Unter 
diesen Umständen mußte Thiers jedesmal, so oft er eine wichtige Maßregel 
durchsetzen wollte, mit seiner Person, seiner Autorität und seiner Beredsam- 
keit in die Discussion eintreten und setzte seinen Willen auch damit in der 
Regel nur mit einer nicht allzu großen Moajorität durch. Seine große 
parlamentarische Gewandtheit und seine alte Erfahrung im Intriguenspiel 
der parlamentarischen Parteien kamen ihm dabei sehr zu statten, aber für 
den mehr als siebzigjährigen Mann war es neben der Last der eigentlichen 
Regierungsgeschäfte doch überaus anstrengend und aufreibend, zumal ihm
        <pb n="611" />
        Aebersicht der Greignisse des Zahres 1872. 607 
außer dieser offensiven Taktik auch oblag, den wiederholten Schachzügen der 
vereinigten Fractionen der Rechten bald durch Gegenzüge, bald durch Con- 
cessionen aller Art abwehrend zu begegnen. Dennoch harrte er aus. Was 
ihm den Muth dazu gab, war seine feste Ueberzeugung, daß die Republik 
der einzige Ausweg aus den vorliegenden Schwierigkeiten, augenblicklich die 
einzige Möglichkeit für Frankreich und daß dieß auch die Ansicht der Ma- 
jorität der Nation sei. Alle Nachwahlen zur Nationalversammlung fielen 
constant zu Gunsten der republikanischen Fractionen aus und nur in ganz 
wenigen Departements gelang es den Candidaten der Rechten, durchzudringen. 
Hätten allgemeine Neuwahlen angeordnet werden können, so würde die mo- 
narchische Rechte allem Anschein nach alsbald zu einer entschiedenen Mino- 
rität zusammengeschmolzen sein. So sah sie zwar ihre Majorität sich min- 
dern, aber sie behauptete sie doch immer noch. Und gerade das war es, 
was sie aufschreckte und gegen Hrn. Thiers, der sich jeder Beeinflussung der 
Wahlen enthielt, auf's äußerste erbitterte. Die Frage wurde daher bald zum 
Hauptzankapfel der Parteien: die Linke drang auf baldige Selbstauflösung 
der Nationalversammlung und Neuwahlen, die Rechte wollte davon nichts 
wissen und arbeitete im Gegentheil für möglichste Verlängerung der Gewalt, 
die sie in Händen hatte. Hr. Thiers stand dieser Frage machtlos gegen- 
über. Er hatte das Recht nicht, die Versammlung aufzulösen, dasselbe stand 
nur dieser selber zu. Hätte er es besessen, so würde er damit ohne Zweifel 
schon als Drohung einen hinreichenden Druck auf die Rechte haben ausüben 
können, um sie seinen Bestrebungen willfähriger zu machen und hältte jeden- 
falls manches Hinderniß aus dem Wege räumen können, wo nicht, so würde 
er davon wirklich Gebrauch gemacht haben. Denn höchst wahrscheinlich hätten 
Neuwahlen eine große Moajorität für seine „conservative Republik“ ergeben 
und diese würde ihn im Triumph wieder auf den Präsidentenstuhl getragen 
haben; aber sicher war es allerdings nicht und wiederholt scheint ihn die 
ernste Furcht beschlichen zu haben, die gallische Natur seines Volkes könnte 
möglicher Weise die Majorität allzusehr nach links treiben und den Rothen 
von der Farbe Gambetta's wenn auch nicht das Uebergewicht, doch eine Be- 
deutung und einen Einfluß verschaffen, der ihm auf's äußerste widerstrebte. 
Er hielt sich daher bezüglich dieser Frage zurück, unterstützte die dießfälligen 
Bestrebungen der Linken und Gambetta's nicht, trat ihr vielmehr officiell 
sogar entgegen. Die Rechte gewann er dadurch doch nicht, aber er war 
dabei immerhin insofern aufrichtig, als er eine Auflösung der Nationalver= 
sammlung für verfrüht hielt, bevor nicht die Kriegsschuld völlig getilgt und
        <pb n="612" />
        608 Tebersicht der Ereignisse des Zahres 1872. 
das Territorium von den Deutschen gänzlich geräumt sei, noch mehr aber, 
bevor nicht wenigstens einige allgemeine Verfassungsgesetze vereinbart seien, 
die einen Uebergang bildeten und die Gefahr abwendeten, daß die neue Ver- 
sammlung, ebenso souverän wie die gegenwärtige, alles wieder von vorn 
anfange und das Land wiederum dem völlig Unbekannten entgegengehe. Na- 
mentlich wünschte er, daß vorher die Gewalt des Präsidenten und die Dauer 
seiner Functionen etwas genauer definirt und daß eine Art erster Kammer 
geschaffen werde, welcher, aus möglichst conservativen Elementen zusammen- 
gesetzt, das Recht verliehen werde, die Nationalversammlung zu vertagen und 
aufzulösen. Die Executive hätte so zwei Institutionen gehabt, auf die sie 
sich eventuell abwechselnd und auch gegen einander hätte stützen können, statt 
nur von einer Versammlung absolut abhängig zu sein; und wenn diese 
erste Kammer noch vor der Auflösung der Nationalversammlung gewählt 
worden wäre, so würde das Land doch keinen Augenblick ohne legale Ver- 
tretung geblieben und der Uebergang jedenfalls ein weniger unvermittelter und 
gefährlicher gewesen sein. Im Herbste 1872 machte die Nationalversammlung 
einige Monate Ferien. Am 11. Nov. trat sie wieder zusammen und am 13. 
richtete Hr. Thiers eine Botschaft an sie, in der er sich zum ersten Mal 
entschieden für die bleibende Anerkennung der Republik als Staatsform aus- 
sprach und auf jene grundlegenden Gesetze wenigstens im Allgemeinen hin- 
wies, nachdem sie von der Presse schon vorher vielfach erörtert worden 
waren. Nachdem die Abtragung der Kriegsschuld durch das letzte große 
Anlehen gesichert worden, hielt er es offenbar für an der Zeit, endlich we- 
nigstens einen bestimmten, wenn auch noch nicht definitiv entscheidenden 
Schritt nach links oder nach rechts, d. h. auf die Seite der Republik oder 
der Monarchie zu thun und hatte sich, wie nicht anders zu erwarten war, 
für das erstere entschieden. Für die Rechte war die Botschaft ein Blitzschlag 
aus heiterem Himmel. Nicht daß sie nicht, der Nothwendigkeit weichend, 
unter Umständen geneigt gewesen wäre, ihm die Hand zu bieten und, so 
lange keinerlei Aussicht war, irgend eine Monarchie herzustellen, provisorisch 
sich die Republik gefallen zu lassen, jedenfalls für einen Uebergang nöthigen- 
falls selbst unter der ferneren Leitung des Hrn. Thiers besorgt zu sein; aber 
all das gestand sie nur unter Einer Bedingung zu: Hr. Thiers sollte mehr 
zurücktreten und nicht berechtigt sein, alle Augenblicke das Gewicht seiner 
Persönlichkeit in die Debatte hineinzuwerfen, die Führung der Geschäfte viel- 
mehr dem Ministerium ganz überlassen; mit anderen Worten: sie hätte sich 
die conservative Republik allenfalls gefallen lassen, vorausgesetzt, daß seine
        <pb n="613" />
        Uebersicht der Ereignisse des Zahres 1872. 609 
Führer in derselben das große, wo nicht das ausschließliche Wort zu führen 
hätten. Die Botschaft Thiers rief daher von Seite der Rechten einen wah- 
ren Sturm der Entrüstung, des Unwillens, der Wuth hervor. Es ward 
sofort beschlossen, eine Commission niederzusetzen, um die ganze Sachlage zu 
prüfen, und diese Commission wurde überwiegend aus Gegnern des Präsi- 
denten zusammengesetzt. Am 26. November erstattete sie Bericht. Dieser 
Bericht (Batbie) spricht es ganz offen aus, daß die monarchische Majorität 
die Hauptgefahr darin erkenne, daß die Nachwahlen zur Nationalversammlung 
constant im Sinne der republikanischen Minderheit ausfielen und daß daher 
diese die Aussicht habe, auf solchem Wege allmälig und zwar „auf völlig 
rechtmäßige Weise“ zur Majorität zu werden, und erklärt entschieden, die 
bisherige Majorität sei nicht geneigt, diesem Processe ihrerseits unthätig zu- 
zusehen. In erster Linie verlangt sie daher eine „kämpfende Regierung“, 
d. h. eben eine Regierung aus ihren Reihen, deren Hauptaufgabe es wäre, 
die Linke nicht wie bisher gewähren zu lassen, sondern zu bekämpfen und 
zu diesem Ende vor allem aus die Wahlen in diesem Sinne zu leiten und 
zu beeinflussen. Ausgesprochen wurde das freilich nicht, aber hinreichend 
angedeutet und überhaupt für Niemanden ein Geheimniß. Das ausdrück- 
liche Verlangen der Commission concentrirte sich dahin, daß das Hauptge- 
brechen des ganzen gegenwärtigen Zustandes in der persönlichen Einmischung 
des Chefs der executiven Gewalt in die Debatten der Nationalversammlung 
liege und daß daher eine Commission von 15 Mitgliedern niedergesetzt wer- 
den solle, um ausschließlich in kürzester Frist einen Gesetzesentwurf über die 
Verantwortlichkeit der Minister vorzulegen. Es war dieß ein direkter An- 
griff wider Hrn. Thiers. Dieser suchte ihm dadurch zu begegnen, daß er 
durch seinen Justizminister Dufaure den Gegenantrag stellen ließb, die Com- 
mission statt aus bloß 15 aus 30 Mitgliedern zusammenzusetzen und durch 
sie nicht bloß die Ministerverantwortlichkeit, sondern die Regelung der Be- 
ziehung der Gewalten überhaupt erörtern zu lassen. Diese Modification war 
der Rechten gar nicht genehm, die Debatte darüber war eine sehr heftige 
und hartnäckige, aber schließlich siegte doch Thiers mit 372 gegen 335 
Stimmen. Die Majorität war eine kleine, und daß sie für Hrn. Thiers sehr 
wenig befriedigend war, zeigte schon der folgende Tag, an welchem die Ma- 
jorität, die sich wieder gefunden hatte, mit 305 gegen 299 Stimmen dem ihr 
allzu entschieden republikanisch gesinnten Minister des Innern ein Mißtrauens- 
votum ertheilte, das ihn zum Rücktritt zwang und so Hrn. Thiers auf seinen 
anscheinenden Erfolg sofort eine empfindliche Niederlage bereitete. Jener war 
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        610 slebetsicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
in der That um so mehr nur ein anscheinender gewesen, als die 30er Com- 
mission am 6. Dec. neuerdings wieder von der Majorität der National- 
versammlung ganz überwiegend aus Gegnern des Präsidenten zusammengesetzt 
wurde, so daß ihm für die Durchführung seiner Plane in der That nur 
sehr geringe Aussicht blieb. Bis Ende des Jahres kam es innerhalb der 
Commission zu keinem Beschlusse. Hr. Thiers unterhandelte wiederholt per- 
sönlich mit ihr, ohne indeß viel zu erreichen. Die Beschränkung seines di- 
recten Einflusses auf die Nationalversammlung war und blieb ihr feststehen- 
der Zielpunkt, während Hr. Thiers sich diesen zwar bis auf einen gewissen 
Grad gefallen lassen wollte, aber nur um den Preis der sog. constitutio- 
nellen Gesetze. Der Entscheid, der schließlich mit den Sturze des Hrn. 
Thiers, der Ernennung des Marschalls Mac Mahon zum Präsidenten der 
Republik und der Bestellung des Ministeriums aus der Coalition der Or- 
leanisten, Legitimisten und Bonapartisten unter dem Präsidium des ehr- 
geizigen Herzogs v. Broglie endigte, fällt erst ins folgende Jahr. 
Groß und unläugbar sind die Verdienste des Hrn. Thiers um Frank- 
reich. Seiner Erfahrung, seinem Ansehen, seiner trotz der Jahre unermüd- 
lichen Arbeitskraft verdankt Frankreich die Bezwingung der Commune mit 
ihren wilden Leidenschaften, die Wiederherstellung der Ordnung, die Re- 
organisirung der gegen Ende des Kriegs völlig aufgelösten regelmäßigen 
Verwaltung, die erste Formirung einer regulären Armee nach der Rückkehr 
der Hunderktausende aus deutscher Gefangenschaft, ihm voraus die Wieder- 
herstellung einer soliden Finanzwirthschaft, welche dann die großen Anlehen 
und die regelmäßige Abtragung der Kriegsschuld an Deutschland ermöglich- 
ten. Er war es, der aus dem Chaos die lebendigen Traditionen der fran- 
zösischen Regierungskunst hinüberrettete und zu neuer Anerkennung brachte. 
Ihm verdankte es Frankreich, wenn es sich, und nicht ohne Grund, wieder 
zu fühlen anfing. Ohne Zweifel war er, wie alle Franzosen, fest über- 
zeugt, daß das Resultat des letzten Krieges noch keineswegs endgültig über 
das Verhältniß zwischen Frankreich und Deutschland und ihre gegenseitige 
Stellung in Europa entschieden habe. Aber er ist zu viel Staatsmann und 
hat doch in seinem langen Leben zu viel praktische Erfahrung gesammelt, um 
das thörichte Revanchegelüste so Vieler zu theilen. Er weiß, daß Frankreich 
einer Erholung, einer Sammlung bedarf, um es neuerdings mit der geeinig- 
ten und stets wachsenden Kraft Deutschlands aufnehmen zu können. Da- 
gegen wollte er wenigstens nichts versäumen, damit Frankreich so bald wie 
möglich für den geeigneten Moment bereit sei. Das zeigt vor allem aus
        <pb n="615" />
        Uebersicht der Greignisse des Zahres 1872. 611 
die von ihm eingeleitete gesetzliche Reorganisation der Armee. Die Ein- 
führung der allgemeinen Wehrpflicht nach deutschem Vorbilde hätte viel zu 
viel Zeit erfordert, bis Frankreich den höchsten Punkt der Organisation 
seiner Militärmacht erreicht hätte: er begnügte sich daher, sie bloß für die 
sog. Territorialarmee zu benützen, d. h. für eine Art Landwehr, die freilich 
an Kriegstüchtigkeit sich mit der deutschen Landwehr niemals wird messen 
können, wenn sie dieselbe an Zahl auch übertrifft. Die active Armee da- 
gegen bleibt nach wie vor wesentlich aus Berufssoldaten (bei fünfjähriger 
Dienstpflicht und beibehaltener Stellvertretung) zusammengesetzt, nur stellte 
er die höchsten Anforderungen an das Land, um sie an Zahl um einen er- 
klecklichen Betrag stärker zu gestalten als die stehende Armee Deutschlands, 
um in einer verhältnißmäßig geringen Reihe von Jahren diesem gewachsen, 
vielleicht überlegen zu sein. Inzwischen hob er unzweifelhaft, voraus durch 
seine finanziellen Operationen, das Ansehen Frankreichs in Europa, obgleich 
es vorerst durchaus isolirt blieb. Die Speculation der Franzosen auf Ruß- 
land erwies sich für einmal wenigstens und auf unbestimmte Zeit hinaus 
als eine völlig müßige; Oesterreich steht vorerst politisch fest zu Deutsch- 
land und der eventuelle Hebel, es von diesem zu trennen, wurde zwar wohl 
erkannt, konnte aber vorerst unmöglich eingesetzt werden; Dänemark, Schwe- 
den und Norwegen fallen nicht ins Gewicht, Belgien und Holland haben alle 
Ursache, einen neuen Zusammenstoß der beiden Colosse an ihren Flanken 
aufs äußerste zu fürchten und sicherlich keine Neigung, einen solchen herbei- 
zuwünschen; die Schweiz wurde durch die Entwicklung ihrer innern Ange- 
legenheiten veranlaßt, sich Deutschland viel mehr zu nähern, als sich noch 
mehr von ihm abzuschließen und hat eher Ursache, von Frankreich Schwierig- 
keiten zu fürchten als Förderung zu hoffen; England wurde durch die Schutz- 
zollvelleitäten des Hrn. Thiers mehr abgestoßen als angezogen: selbst in der 
Türkei und im Orient überhaupt sind die römisch-katholischen Interessen, die 
Frankreich als seine Domäne und den Haupthebel seines Einflusses zu be- 
trachten gewohnt war, ins Gedränge gekommen und ist seine Stellung, ganz 
abgesehen von dem unzlücklichen Ausgange seines Krieges wider Deutsch- 
land, eine ungünstigere geworden. Es blieben nur die beiden romanischen 
Nationen, Italien und Spanien übrig. Letzteres ist und bleibt ein aus- 
wärtigen Einflüssen sehr unzugängliches Land und Frankreich reizte im Laufe 
des J. 1872 die Regierung in Madrid ohne ersichtlichen Gewinn dadurch 
nur, daß es die schon im April in den nördlichen Provinzen ausgebrochene 
karlistische Insurrection begünstigte und den Umtrieben der Carlisten an den 
39*
        <pb n="616" />
        Italken. 
612 Mebersicht der Ereignisse des Lahres 1872. 
franz. Gränzen durch die Finger sah. Noch schlimmer gestaltete sich das 
Verhältniß zu Italien. Auch in dieser Beziehung standen Hr. Thiers und 
seine Politik entschieden nicht auf der Höhe der Zeit. Es galt früher als 
ein Axiom franz. Staatskunst, daß, während Frankreich sich immer einheit- 
licher gestaltete, Deutschland und Italien um jeden Preis in ihrer damaligen 
Zersplitterung erhalten werden müßten, um das Uebergewicht Frankreichs über 
beide zu sichern. Hr. Thiers ist in diesen Ideen aufgewachsen und huldigte 
ihnen lange Jahre als praktischer Staatsmann. Aber die Zeiten haben sich 
geändert, für Deutschland und für Italien ist die neuerrungene Einheit nicht 
nur ein Gut von eminentem Werth, sondern ihre Behauptung für das eine 
wie für das andere geradezu eine Frage der Existenz, von Sein oder Nicht- 
sein. Frankreich muß mit beiden rechnen so wie sie sind und ist absolut 
außer Stande, das Geschehene ungeschehen zu machen. Hr. Thiers sah das 
auch gar wohl ein, aber es wurmte ihm wie der großen Mehrheit der Fran- 
zosen, mit eigenen Händen Italien aufgerichtet zu haben, um es nun mehr 
und mehr dem deutschen Einflusse hingegeben zu sehen. Die Folge war 
eine sich gar nicht verbergende Abneigung gegen Italien und eine Reihe von 
Nergeleien, die, an sich ohne Bedeutung, doch in Italien einen tiefen Sta- 
chel gegen Frankreich zurückließen. 
Italien fühlte sich verletzt und sogar mehr als verletzt. Frankreich 
zeigte eine entschicdene Neigung, den Widerstand der römischen Kurie gegen 
das einheitliche Italien zu unterstützen. Die Organe der ultramontanen 
Partei in Frankreich verlangten mit großem Nachdruck die Wiedereinsetzung 
des Papstes in seine weltliche Herrschaft, die clerical gesinnten Abgeordneten 
brachten die Frage sogar in der Nationalversammlung zur Sprache und Hr, 
Thiers wagte nicht, der Tendenz geradezu und entschieden entgegen zu treten, 
hielt es vielmehr für angemessen, ihr lediglich auszuweichen. Italien fühlte 
sich bedroht. Wenn die clericale Partei in Frankreich je die Oberhand ge- 
wann, so war ein Krieg gegen Italien theils mit dem Zweck, theils unter 
dem Vorwande, dem Papste beizuspringen und ihn wieder in seine „gehei- 
ligten Rechte“ einzusetzen, ganz und gar kein Ding der Unmöglichkeit. Die 
nächste Folge davon war, daß in Italien die Eventualität, seine Einheit und 
seine Unabhängigkeit früher oder später gegen Frankreich mit den Waffen 
in der Hand vertheidigen zu müssen, ganz offen besprochen wurde, daß die 
Ueberzeugung die Oberhand gewann, es sei durchaus an der Zeit, sich be- 
reit zu machen, daß alle Parteien des italienischen Parlaments um die Wette 
geneigt waren, dem Kriegsminister alle seine Forderungen für Verstärkung
        <pb n="617" />
        Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 613 
der Armee, Anschaffung von Kriegsmaterial und Herstellung neuer Befesti- 
gungen zu bewilligen, ja ihm sogar mehr zu bewilligen, als er gefordert 
hatte, daß endlich die Annäherung an Deutschland immer entschiedener und 
offener hervortrat und die Frage einer förmlichen Allianz mit demselben 
durchaus nicht mehr ferne lag. Der König neigte zwar noch immer zu 
Frankreich, aber das hielt ihn doch nicht ab, das kronprinzliche Paar einen 
sehr demonstrativen Besuch in Berlin machen zu lassen; die sog. Consorterie 
hielt zwar noch immer fest an Frankreich, aber ihr Einfluß war augen- 
blicklich ein sehr geringer und die Regierung beschränkte sich darauf, Frank- 
reich zu beschwichtigen und mit ihm die bestmöglichen Beziehungen zu pfle- 
gen, um keinen Argwohn aufkommen zu lassen. Das hielt sie aber doch 
nicht ab, dem immer dringenderen Verlangen der öffentlichen Meinung nach- 
zugeben und endlich die Klosterfrage für die römische Provinz in Angriff 
zu nehmen. Am 20. Nov. legte sie dem Parlamente einen diesfälligen 
Gesetzesentwurf vor: die Klöster in Rom und in der Provinz sollten sammt 
und sonders wie im ganzen übrigen Italien aufgehoben und nur die sog. 
Generalate erhalten werden. Sie hatte sich überzeugt, daß sie das thun 
könne, ohne einen förmlichen Einspruch von Seite irgend einer der Mächte 
befürchten zu müssen. Eben um das zu vermeiden, war der Entwurf darauf 
berechnet, die Interessen des Auslandes und diejenigen der römischen Curie 
möglichst zu schonen. In Italien mißfiel diese Rücksichtnahme freilich viel- 
fach und es war zweifelhaft, ob das Parlament sich dazu herbeilasse. Bis 
zu Ende des Jahres kam es noch nicht zur Entscheidung. Seither ist indeß 
das Gesetz, wenn auch in etwas verschärfter Form von beiden Kammern 
angenommen worden. Wirklich erhob keine Macht dagegen Einspruch, selbst 
Frankreich begnügte sich, für die Zukunft seine Reserven zu machen, obgleich 
dort inzwischen die ultramontane Partei zum Regiment gekommen ist. 
In ganz entgegengesetzter Weise zog im J. 1872 England die Augen #ngland. 
der Welt auf sich durch seine Friedensliebe. Die seit dem letzten nord- 
amerikanischen Bürgerkriege zwischen ihm und der nordamerikanischen Union 
obwaltende Spannung, die am Ende leicht zu einem Kriege hätte führen 
können, wurde schiedsrichterlich in friedlicher Weise gelöst. Die sog. Ala- 
bamafrage erledigte das in Genf zusammentretende Schiedsgericht, die sog. 
S. Juanfrage gleichfalls als Schiedsrichter der deutsche Kaiser. Beide 
Sprüche fielen zu Gunsten der Union aus. England tröstete sich damit, 
daß seine Ehre dadurch in keiner Weise beeinträchtigt sei, und daß die kleine 
Schlappe, die es erlitten, gar nicht in Betracht kommen könne gegenüber den
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        614 Hebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
ungeheuren Opfern und den nicht minder großen Gefahren, die ein Krieg 
mit seinem Rivalen jenseits des atlantischen Meeres unausweichlich im Ge- 
folge gehabt hätte. Im Innern konnte das Ministerium Gladstone aus der 
ganzen Parlamentssession keine irgend bedeutsame Reform für sich anführen, 
als die Einführung der geheimen Abstimmung bei den Parlamentswahlen 
und dasselbe ging daher aus der Session eher schwächer als stärker hervor, 
Spanien.was sich indeß erst in der folgenden Session klar legen sollte. Spanien 
genoß während des Jahres einer verhältnißmäßigen Ruhe, der Ruhe vor 
dem Sturme. Als der von den Cortes gewählte König Amadeo die Zügel 
der Regierung ergriff, mußte er zwar des Raths und der Leitung Prims, 
der, eben als er landete, ermordet ward, entbehren, aber er glaubte sich doch 
auf die gesammte progressistische Partei stützen zu können. Der Ehrgeiz 
eines ihrer Führer, Sagasta, der sich mit dem conservativen Theile der 
Partei von dem mehr radicalen unter Zorilla trennte, entzog ihm auch diese 
Stütze und Sagasta hat sich damit eine furchtbare Verantwortlichkeit gegen- 
über seinem Lande aufgeladen. Der König anvertraute sich ihm, durch den 
conservativen Anstrich irre geführt, zumal er auch die sog. unionistische Partei 
Serrano an sich herangezogen hatte und mit ihrer Hülfe über eine Majorität 
der Cortes gebot. Allein in Folge eines ganz scandalösen Vorfalls mußte 
Sagasta mit seinen Collegen zurücktreten. Jetzt wandte sich der König an 
die Partei der Unionisten: der Admiral Topete bildete ein neues Cabinect 
und Marschall Serrano übernahm das Präsidium desselben. Inzwischen 
hatten die Carlisten in den baskischen Provinzen die Fahne des Aufruhrs 
erhoben, Serrand war als Generalissimus zu seiner Unterdrückung abgeschickt 
worden und hatte sich schwach bewiesen. Die öffentliche Meinung war gegen 
ihn aufgebracht und er glaubte sich nicht anders am Ruder erhalten zu 
können, als indem er vom König die Suspension der sog. constitutionellen 
Rechte verlangte. Der König, verfassungstreuer als der Marschall, ver- 
weigerte seine Einwilligung, Serrano gab seine Entlassung und der König 
kehrte zu einem Ministerium Zorilla zurück. Dieses vertagte zuerst die Cor- 
tes, löste sie dann auf und ordnete Neuwahlen an, die, wie immer in Spa- 
nien, eine große ihm ganz ergebene Mehrheit ergaben. Der König eröff- 
nete im September die Cortes mit einer Thronrede, die noch volle Zuversicht 
in die Zukunft Spaniens zu athmen schien. Allein entweder hatte er sich 
schon bisher überzeugt oder überzeugte sich um diese Zeit, daß durch die in 
der progressistischen Partei eingetretene. Spaltung die Zerklüftung der Par- 
teien in Spanien ihren Gipfelpunkt erreicht habt und entschieden keine der-
        <pb n="619" />
        Mebersichl der Ereignisse des Jahres 1872. 615 
selben auf eine nachhaltige Unterstützung von Seite der Mcajorität der Na- 
tion zählen könne. Alles löste sich in ein allgemeines Intriguenspiel auf, 
wobei es mit den Mitteln zum Ziele von keiner Partei genau genommen 
wurde. Gegen Ende des Jahres kam dazu noch eine unerwartete und un- 
gesuchte Schwierigkeit, die von verhängnißvollen Folgen sein sollte. Im No- 
vember ernannte die Regierung den General Hidalgo, der sich in einer der 
Militäremeuten vor dem Sturze der Königin Isabella compromittirt hatte, 
zum Generalcapitän der baskischen Provinzen. Die Artillerieoffiziere pro- 
testirten dagegen und da es nichts half, gaben sie in Masse ihre Entlassung 
und zwar nicht nur in jenen Provinzen, sondern durch ganz Spanien hin. 
Die Regierung glaubte, beharren zu müssen und die Folge war, daß die 
ganze Waffengattung desorganisirt ward und das schlimme Beispiel in ver- 
derblichster Weise auf die gesammte Armee zurückwirkte, nachdem schon die 
Rekrutenaushebung in einer ganzen Reihe von Städten Unordnungen hervor- 
gerufen hatte, die nur mit Waffengewalt unterdrückt werden konnten. Im 
December warf die Frage, ob die Sclaverei auf den Antillen, zunächst in 
Portorico, eventuell aber natürlich auch auf Cuba, nur nach und nach oder 
aber sofort und gänzlich aufgehoben werden sollte, einen neuen Zankapfel 
in die Cortes und noch mehr ins Land selber. Die Zustände gestalteten 
sich, zumal bei der seit jeher traurigen Finanzlage, nach jeder Richtung im- 
mer bedenklicher. Der König verlor den Muth. Er wollte gewissenhaft 
constitutionell regieren, während es offenbar einer entschlossenen, unter Um- 
ständen rücksichtslosen Hand bedurfte und als Werkzeug für Aufrechthaltung 
der Ruhe und Ordnung einer unbedingt gehorsamen Armee. Die spanische Armee 
war aber seit Jahrzehnten von jedem ehrgeizigen General mißbraucht worden 
und jetzt drohte auch noch der letzte Faden der Disciplin zu reißen, wäh- 
rend der carlistische Aufstand im Norden seit der Mitte des Jahres zwar 
keine irgend erheblichen Fortschritte gemacht oder Vortheile errungen, aber 
doch auch nicht hatte bezwungen werden können. Rasch, wie es scheint, faßte 
der König daher den Entschluß abzudanken. Die Ausführung derselben fällt 
indeß nicht mehr ins J. 1872, so wenig als die Errichtung der Republik 
und die in Folge davon sich überstürzenden Ereignisse, die Spanien in kurzer 
Zeit in die tiefste Verwirrung, ja in völlige Auflösung geführt haben und 
dem Carlismus, d. h. der wildesten Reaction freien Plan zu gewähren 
scheinen. Nur dem raschen und immer rascheren Gang der Dinge in Spa-Nortugal. 
nien verdankt es Portugal, daß es bis jetzt von der Umwälzungi im Nachbar- 
lande unberührt blieb.
        <pb n="620" />
        Schweiz 
616 AUebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
Auch für die kleineren Staaten Europa's war das J. 1872 ein viel- 
fach und theilweise bis auf den tiefsten Grund bewegtes. Namentlich ist das 
bezüglich der Schweiz der Fall. Die Bundesverfassung von 1848, die in 
weiser Beschränkung den damaligen Zuständen und Verhältnissen entsprochen 
hatte, genügte den Anforderungen, die der Umschwung der Zeit, voraus die 
so unendlich gesteigerten und erleichterten Verkehrsverhältnisse an das eid- 
genössiche Gemeinwesen stellt, in einzelnen Punkten entschieden nicht mehr. 
Die Eidgenossenschaft ist aus den Bündnissen der Cantone allmälig hervor- 
gegangen und ruht auf ihrer individuellen Selbständigkeit als auf ihrer festen 
Grundlage; ihrer ganzen Natur nach kann sie sich niemals zu einem Ein- 
heitsstaate auswachsen. Sie würde dabei ihre ganze innere Nuhe und nach 
außen auch den größten Theil ihrer Bedeutung verlieren. Aber unmöglich 
kann verkannt werden, daß die gemeinsamen Interessen im Wachsen begriffen, 
diejenigen der Kantone dagegen in gewissen Beziehungen entschieden schwächer 
geworden sind und allmälig noch schwächer werden müssen. Den realen 
Verhältnissen aber muß früher oder später ein Genüge gethan werden und 
es hilft auf die Dauer nichts, sich dagegen absolut steffen zu wollen. Eine 
Revision der Bundesverfassung war daher schon seit längerer Zeit in's 
Auge gefaßt und von den beiden Näthen der Bundesversammlung bis 
Ende des Jahres 1871 durchberathen und auch von beiden mit sehr 
ansehnlichen Majoritäten beschlossen worden. Ein Theil der damit beab- 
sichtigten Reformen war durchaus nothwendig und unausweichlich und 
wäre wohl auch ohne allzugroße Mühe bei den Bevölkerungen in allgemeiner 
Abstimmung durchgegangen. Da aber eine Verfassungsrevision überhaupt 
nicht alle Augenblicke vorgenommen werden darf und in der Schweiz mit 
besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, so hatten die Freunde der Revision 
in dieselbe neben dem Nothwendigen und als solches ziemlich allgemein An- 
erkannten auch einzelne Modificationen hineingebracht, die vielleicht wünsch- 
bar, jedenfalls aber nicht unerläßlich waren, von denen sie aber hofften, 
daß sie mit den andern durchgehen würden, und eben zu diesem Ende hin 
hatten sie auch den Beschluß durchgesetzt, daß das Volk über das Ganze in 
globo, nicht getrennt und nach einzelnen Materien, abstimmen sollte. Für 
diese Abstimmung wurde der 12. Mai anberaumt. Schon an den Ver- 
handlungen der Räthe hatte die öffentliche Meinung lebhaften Antheil ge- 
nommen und wie nun das Revisionswerk als Ganzes vorlag, steigerte sich 
der Kampf der Parteien noch. Zwei bedeutsame Elemente namentlich neben 
denjenigen Conservativen, die alles Neue ablehnen, nur weil es neu ist, zeig-
        <pb n="621" />
        Aebersicht der Ereignisse des Zahrts 1872. 617 
ten sich verletzt und bereiteten sich zu einem energischen Widerstande: die 
inneren und überhaupt die katholischen und ferner die französischen oder 
wälschen Kantone. Jenes sind die alten Sonderbundcantone, in denen allen, 
zuletzt auch in Zug und Luzern, eben diejenigen Elemente wieder ans Ruder 
gekommen waren, die im J. 1847 mit Waffengewalt hatten unterdrückt 
werden müssen, und ihr Widerstand war vorauszusehen gewesen. Die Op- 
position der französischen Schweiz dagegen war eine neue und sehr un- 
erfreuliche Erscheinung: sie glaubte sich von dem Einflusse der deutschen 
Schweiz, die allerdings die Majorität des Schweizervolkes bildet, beeinträch- 
tigt und geradezu bedroht und verschanzte sich gegen diese in Wahrheit le- 
diglich eingebildete Gefahr, die wesentlich eine Folge des deutsch-französischen 
Krieges zu sein scheint, hinter die absolute Cantonalität. Schon in der 
Bundesversammlung war diese Strömung energisch zu Tage getreten und 
die Behauptung, daß die beabsichtigte Revision dem Föderalismus und damit 
dem Fundament der Eidgenossenschaft zu nahe trete. Von Seite der wäl- 
schen Kantone war diese Behauptung wenigstens begreiflich, nicht so dapegen 
die hartnäckige und heftige Opposition, welche ein Mitglied der Bundes- 
regierung selber, Bundesrath Dubs, der Revision machte, wie er denn auch, 
nachdem sie beschlossen war, aus dem Bundesrath austrat und sich an die 
Spitze aller oppositionellen Elemente stellen ließ. War doch derselbe einer 
der eifrigsten Begründer und Förderer der Bundesverfassung von 1848 ge- 
wesen; diese aber mit Allem, was derselben vorausging, war nicht eine Re- 
vision, sondern eine vollständige Umwälzung gewesen; damals wurde dem 
bis dahin verfassungsmäßigen Föderalismus im Interesse des Ganzen aller- 
dings, aber immerhin unzweifelhaft Gewalt angethan, damals konnte man 
verschiedener Ansicht sein und in gutem Glauben Widerstand leisten; damals 
aber wurde die Frage grundsätzlich und für immer entschieden; das Revi- 
sionswerk von 1872 war im Wesentlichen nur eine Weiterbildung nur die 
einfache Consequenz desjenigen von 1848 und was vielleicht darüber hinaus- 
ging, war an sich nicht von allzugroßer Bedeutung und konnte jedenfalls 
gegenüber dem, was 1847—48 durchgesetzt worden war, ganz und gar 
nicht in Betracht kommen. Inzwischen wurde gegen die Revision lebhaft 
agitirt, zumal in den französischen und den katholischen Kantonen und das 
Resultat war, daß dieselbe verworfen wurde und auch die Abstimmung nach 
Cantonen eine Majorität gegen sie auswies. Die Majorität für Verwer- 
fung betrug jedoch bei mehr als 500,000 Abstimmenden nur die winzige 
Zahl von 5511 Stimmen und es ist sehr begreiflich, daß die Partei der
        <pb n="622" />
        618 Mebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
Revision dieses Resultat als kein definitives ansah und sofort den Entschluß 
faßte, die Frage so bald wie möglich wieder aufzunehmen. Wie sie dieß- 
mal mit einigen Tausend Stimmen verworfen worden war, so konnte sie 
leicht beim nächsten Anlauf mit ebensoviel Stimmen angenommen werden. 
Doch wäre ihnen damit nicht viel geholfen gewesen und war das auch gar 
nicht ihre Berechnung. In den katholischen Kantonen war allerdings ein 
Umschwung der Stimmung nicht zu erwarten, wohl aber in der Westschweiz. 
Jene waren längst gewohnt, sich vor den Ansprüchen der kath. Hierarchie 
willenlos zu beugen und ihre Sache zu der eigenen zu machen und die Re- 
visionsfreunde bildeten in allen eine meist nur kleine Minderheit. Von den 
wälschen Kantonen hatte dagegen in einigen die Minderheit der Mehrheit fast 
die Wage gehalten, wie in Neuenburg und Tessin, in Genf war sie wenig- 
stens eine sehr ansehnliche und nur in Waadt eine verschwindend kleine ge- 
wesen; in allen aber hatte die momentane Aufregung ihren Ursprung mehr 
in unklaren Vorstellungen als in realen Interessen. Die Revision in ihren 
Grundzügen beabsichtigte keineswegs die Rechte der Bürger zu beeinträchtigen 
oder zu verkürzen, sondern im Gegentheil von Bundeswegen besser zu wah- 
ren, als es den cantonalen Gewalten möglich war. Der Zufall wollte es, 
daß dieß den wälschen Kantonen wenigstens in Einem Fall recht nahe ge- 
legt werden sollte. Der Bischofssitz von Genf war seit der Neformation 
eingegangen und derjenige von Lausanne nach dem kath. Freiburg verlegt 
worden; zu dieser Diöcese gehörte nunmehr auch Genf. Seit dem I. 1815 
besaß Genf wieder eine Anzahl kath. Gemeinden und diese vermehrten sich 
fortwährend ziemlich stark durch Zuzug aus dem benachbarten Savoyen. 
Von der Propaganda in Lyon wurden die kath. Bestrebungen aufs lebhaf- 
teste unterstützt und schon zu Anfang der Vierzigerjahre sprachen die Genfer 
Katholiken laut die Hoffnung aus, dereinst werde ganz Genf wieder katholisch 
und die Messe wieder vom Bischof von Genf im St. Pierre celebrirt wer- 
den. Mit ihrer Hilfe stürzte der radicale James Fazy das bis dahin con- 
servative Regiment und schwang sich für eine Neihe von Jahren zum 
thatsächlichen Dictator von Genf auf, wobei er seine radicalen Anschau- 
ungen mit den sehr realen Interessen der Genfer Ultramontanen vor- 
trefflich zu verquicken verstand. Beide Theile dachten sich gegenseitig zu 
benützen und auszunützen, bis sich beide abgenützt hatten. James Fazy“ 
verlor allmälig seinen Einfluß fast gänzlich und die Regierung sah sich 
ihrerseits genöthigt, den Umtrieben und Ansprüchen der Ultramontanen ein 
schärferes Auge zuzuwenden. Inzwischen hatte nämlich, schon im J. 1864,
        <pb n="623" />
        Mebersicht der Ereignisse des Fahres 1872. 619 
der Bischof von Freiburg den kath. Pfarrer von Genf, Abbé Mermillod, 
zu seinem Generalvicar für Genf ernannt und so thatsächlich dieses von 
seiner Diöcese abgetrennt. Thatsächlich war Mermillod von da an Bischof 
von Genf, nur der Titel fehlte noch; der Papst aber ernannte ihn wenig- 
stens zum Bischof von Hebron i. p. und Auxiliar von Genf. Der da- 
malige Staatsrath von Genf übersah die Bedeutung des an sich unschein- 
baren Schrittes. Nun, im Juli 1872, brachten plötzlich alle Blätter die 
Nachricht, Mermillod sei vom Papst in aller Form zum Bischof von 
Genf ernannt worden, aus eigener Machtvollkommenheit und ohne sich 
um die Regierung des Landes im mindesten zu kümmern. Das war 
den Genfern denn doch zu stark. Die Regierung fragte beim Bischof 
von Freiburg darüber an, erhielt aber nur eine ausweichende Ant- 
wort. Jetzt ging sie auf den Vorgang von 1864 zurück und erklärte Mer- 
millod, daß sie ihn nur als Pfarrer von Genf, aber nicht als Generalvicar 
des Diöcesanbischofs für Genf anerkenne, und untersagte ihm die Ausübung 
aller und jeder bischöflichen Competenz auf dem Gebiete des Kantons. Mer- 
millod widersetzte sich und erklärte seinerseits, daß er seine Vollmachten vom 
hl. Stuhl habe und daß er darauf gestützt nach wie vor fortfahren werde, 
bischöfliche Functionen auszuüben trutz des Verbotes des Staatsraths. Die 
Frage war damit principiell zwischen Staat und Kirche gestellt. Der Staats- 
rath antwortete mit einem Decret, das Mermillod seiner Stelle als Pfarrer 
von Genf entsetzte. Allein zunächst war das ein reiner Schlag ins Wasser: 
Mermillod kümmerte sich einfach nicht darum und stützte dabei sich auf seine 
Rechte als Genfer Bürger; die übrigen kath. Geistlichen des Kantons aber traten 
sammt und sonders auf seine Seite. Das Ansehen der Regierung war dahin, 
wenn sie sich das gefallen ließ. Allein was thun? Das war die Frage. 
In dieser schwierigen Lage fühlte Genf das Bedürfniß, sich an eine höhere 
Autorität anzulehnen, an den Bund und die Bundesregierung. Das weitere 
fällt nicht mehr ins Jahr 1872; es genügt zu erwähnen, daß Mermillod 
schließlich im Einverständniß mit dem Bundesrath von der Genfer Regierung 
über die Grenze gebracht werden mußte, der Gr. Rath des Kantons aber 
es unternahm, die Verhältnisse und Rechte der kath. Gemeinden ganz neu 
zu ordnen, ohne nun auch seinerseits sich um die Ansprüche Roms im min- 
desten zu bekümmern. Der Conflict beschäftigte nicht nur Genf lange Zeit 
fast ausschließlich, er machte auch in der deutschen Schweiz das gewaltigste 
Aufsehen und das um so mehr, als bald darauf ein ähnlicher auch in dieser 
ausbrach. Die schweiz. Bischöfe hatten auf dem Vaticanum in Rom größeren-
        <pb n="624" />
        620 Aebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
Theils mit den deutschen Bischöfen nicht für die Infallibilität gestimmt, aber sich 
nachher sämmtlich wie diese unterworfen und allmälig begonnen, dieselbe als 
bindenden Glaubenssatz zu verkünden. Solange sie indeß daraus keine praktischen 
Consequenzen zogen, blieb es ziemlich unbeachtet, wenn auch zahlreiche schweiz. 
Katholiken nicht gemeint waren, sich jene Decrete einfach auflegen zu lassen. 
Die in Deutschland ausgebrochene altkatholische Bewegung fand daher auch 
in der Schweiz Anklang, doch blieb die Theilnahme in der Schweiz eine auf- 
fallend beschränkte und schwunglose. Da fiel es dem Bischof Lachat von 
Solothurn im Nov. ein, den Pfarrer Gschwind in Starrkirch wegen Nicht- 
anerkennung der Infallibilität seiner Stelle zu entsetzen und zu excommuni- 
cieren, und sofort brach auch der Sturm und zwar sehr energisch los. Die 
Gemeinde trat auf die Seite ihres Pfarrers und die Regierung von Solo- 
thurn beschloß, die Maßregel des Bischofs für ungültig zu erklären und den 
Gemaßregelten zu schützen. Eine allgemeine Bewegung machte sich geltend: 
ganze Gemeinden, die Gemeinderäthe an ihrer Spitze, erklärten sich gegen 
die Annahme des Unfehlbarkeitsdogmas und gegen den Bischof. Im Dec. 
fand eine große Altkatholikenversammlung in Olten statt und seither hat sich 
bereits eine ziemliche Reihe altkatholischer Gemeinden gebildet. Schon vor- 
her aber war die sog. Diöcesanconferenz d. h. Bevollmächtigte der Regie- 
rungen der die Diöcese bildenden Kantone zusammengetreten und hatte be- 
schlossen, in erster Linie vom Bischof die Zurücknahme der von ihm aus- 
gesprochenen Amtsentsetzungen und Excommunicationen zu verlangen, in zweiter 
aber den Bisthumsvertrag von 1828 selber einer Revision zu unterwerfen. 
Der Bischof lehnte das Ansinnen, wie zu erwarten stand, rund ab und die 
Regierungen antworteten mit der förmlichen Amtsentsetzung des Bischofs, 
einer Maßregel, die indeß nicht mehr ins Jahr 1872 fällt. Noch in dieses 
Jahr fiel dagegen ein anderer Vorgang von wesentlicher Bedeutung. Der 
große Rath des fast ausschließlich katholischen Kantons Solothurn beschloß 
am 27. Nov. mit der großen Mehrheit von 81 gegen 14 Stimmen ein 
Gesetz, das die Geistlichen wie alle andern Staatsbeamteten einer Wieder- 
wahl unterwarf. Verfassungsmäßig mußte dieses Gesetz der Genehmigung 
des Volkes in allgemeiner Abstimmung unterstellt werden und es mußte sich 
zeigen, ob das kath. Volk des Kantons Solothurn gegen den Bischof, der 
dagegen protestirt hatte, zu seiner Regierung stehe oder nicht. Die Geist- 
lichkeit und ihre Anhänger boten denn auch in der That Alles auf, um das 
Gesetz zu Fall zu bringen. Allein am 22. Dec. wurde es vom Volke mit 
7584 gegen 6083 Stimmen angenommen und es stand damit fest, daß die
        <pb n="625" />
        Nebersicht der Ereignisse des Tahres 1872. 621 
Bewegung gegen die Hierarchie an Regierung und Volk des Kantons So- 
lothurn einen festen Halt besitze, an den sie sich anschließen könne. Diese 
Vorgänge in der französischen und in der deutschen Schweiz waren es, welche 
der Frage der Bundesrevision eine wesentliche neue Unterlage bereiteten. Das 
Bedürfniß, die Rechte des Bundes gegenüber der Hierarchie auszudehnen, 
hatte sich noch lebhafter als bisher geltend gemacht, und in der französischen 
Schweiz war jetzt eine nicht unbedeutende Partei, welche nicht mehr ganz un- 
geneigt war, zu der Revision auch ihrerseits die Hand zu bieten. Beide Räthe 
der Bundesversammlung beschlossen denn auch noch in den letzten Tagen des 
Jahres 1852, und zwar beide fast einstimmig, die Bundesverfassungsfrage 
wieder aufzunehmen und den Bundesrath mit einer dießfälligen Vorlage zu 
beauftragen. 
Weniger stürmisch, aber doch nach ihrer Art lebhaft war das politische Uelsie 
Leben in Belgien und Holland, in Dänemark, Schweden und Norwegen. orunn, 
Die Frage des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche trat in keinem dieser Schwe- 
Staaten in den Vordergrund: in Belgien ist die clericale Partei am Ruder d e— 
und scheint nicht leicht von demselben vertrieben werden zu können; in Hol- Dä 
land bilden die Katholiken nur eine Minderheit, aber allerdings eine sehr * 
rührige und dadurch gefährliche, daß die protestantischen Ultras mit ihnen 
Hand in Hand gehen: in den scandinavischen Königreichen bilden sie nur 
einen verschwindenden Bruchtheil der Bevölkerung. Die evangelische Kirche 
aber ist nicht in der Lage, dieselben herrschsüchtigen Ansprüche gegenüber dem 
Staate zu machen, wie die katholische; doch wurde auch in Schweden die 
Schulaufsicht der Geistlichkeit abgenommen und staatlichen Behörden über- 
tragen. Dagegen gestaltete sich die Frage wegen Einführung der allgemeinen 
Wehrpflicht in allen diesen Staaten um so bedeutsamer und folgenschwerer. 
In Belgien wünscht der König eine Verstärkung der Vertheidigungskraft des 
Landes und hat sich eine dafür niedergesetzte Commission in Uebereinstim- 
mung mit dem gesammten Offiziercorps für Einführung der allgemeinen 
Wehrpflicht ausgesprochen. Allein die Bischöfe, das Ministerium und die 
clericale Partei wollen davon nichts wissen und der Kriegsminister gab daher 
seine Entlassung ein. Die Frage ist damit noch nicht erledigt, das Mini- 
sterium lavirt und sucht die Sache hinauszuschieben, wird aber schließlich 
doch wohl zu Concessionen sich genöthigt sehen. In Holland stand die Frage 
schon seit längerer Zeit mit dem ganzen Vertheidigungssystem auf der Tages- 
ordnung, gelangte jedoch im Jahre 1872 nicht zur Entscheidung; seither ist 
indeß die allgemeine Wehrpflicht von der II. Kammer der Generalstaaten
        <pb n="626" />
        Turkei. 
622 Aebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 
verworfen worden, was zu einer Ministerkrisis führte, die in diesem Augen- 
blick noch nicht entschieden ist, leicht aber zu einem Rücktritt des ganzen li- 
beralen Ministeriums führen könnte. In Schweden endlich ist die Beseiti- 
gung der Stellvertretung und damit die Einführung der allgemeinen Wehr- 
pflicht von beiden Kammern des Reichstags beschlossen und der Beschluß vom 
König sanctionirt worden, womit freilich die dort schon seit mehreren Jahren 
schwebende Frage der Militärorganisation noch keineswegs vollständig gelöst 
erscheint. Nach außen hatte von allen diesen Staaten keiner im Laufe des 
Jahres Gelegenheit, sich irgendwie bemerklich zu machen. Die natürliche An- 
näherung der drei scandinavischen Reiche unter sich macht nur sehr lang- 
same Fortschritte: der Versuch, ein gemeinsames Münzsystem für alle drei 
zu Stande zu bringen, scheiterte wenigstens theilweise an dem Widerspruch 
Norwegens. 
Die Türkei bewegte sich wesentlich in denselben Bahnen wie seit dem 
Krimkriege überhaupt, d. h. sie zeigt neben manchen Anläufen zur Reform 
constant ein allmäliges, wenn auch allerdings nur langsames Sinken von 
Seite der Osmanen und dagegen ein allmäliges, aber ebenso langsames 
Fortschreiten der von ihr bis auf einen gewissen Grad getrennten Glieder 
wie der ihrer direkten Herrschaft unterworfenen christlichen Rajahs. In Ru- 
mänien sind die Zustände freilich nichts weniger als befriedigende: das Volk 
ist für die Verfassung, die das Land sich gegeben hat, noch bei weitem nicht 
reif und für ein solches Volk ist eine solche den Westeuropäern nachgeäffte 
Verfassung entschieden mehr ein Hemmschuh als ein Hebel für die Förderung 
allgemeiner Cultur; eine gewissenlose und verächtliche Demagogie benützt sie le- 
diglich als Mittel, um fortwährend in den Eingeweiden des Staates zu wühlen 
und Fürst Karl hat bei den besten Absichten offenbar Mühe, sich nur aufrecht 
zu erhalten. Ganz andere Hoffnungen gewährt Serbien. Hier erreichte der 
nach der Ermordung des Fürsten Michael auf den Thron gesetzte junge 
Milan im Laufe des Sommers 1872 das Alter der Volljährigkeit und er- 
griff demgemäß die Zügel der Regierung. Das Land schreitet langsam, 
aber stetig und sicher vorwärts und wenn dereinst die Katastrophe eintritt, 
so wird es jedenfalls berufen sein, ein entscheidendes Gewicht in die Waag- 
schaale zu werfen, schon weil sein Militärwesen und zwar seit längerer Zeit 
auf einem durchaus achtunggebietenden Fuße organisirt und das Volk ein 
anerkannt tapferes ist. Selbst das wilde Montemegro ist sichtlich bemüht, 
wenigstens die ersten Elemente der Civilisation bei sich einzuführen. Alle 
diese Glieder sind mit der Türkei nur noch durch ein schwaches und immer
        <pb n="627" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1872. 623 
schwächer werdendes Band verbunden. Und im Grunde ist das auch mit 
Aegypten der Fall, dessen Khedive längst den Schlüssel gefunden hat, sich 
mit dem Großherrn und mit den türkischen Großwürdenträgern gut zu stellen. 
In jüngster Zeit hat er denn auch einen Ferman erwirkt, der ihm das 
Recht gewährt, seine Militärmacht beliebig zu vermehren und ebenso nach 
Belieben Schulden zu contrahiren, was ihm bisher noch fehlte, so daß er 
dereinst für die mohamedanischen Theile des gegenwärtigen Gebietes der Pforte 
ebenso gefährlich werden könnte, wie es Serbien rc. für diejenigen sind, in 
welchen die christlichen Najahs überwiegen. Was den Sultan Aegypten und 
dem Khedive besonders günstig stimmt, ist der Umstand, daß dort die direkte 
Erbfolge eingeführt ist, die er auch für die Türkei zu Gunsten seines Sohnes 
Jzzeddin und zum Nachtheil seines Neffen gern einführen möchte. Bis jetzt 
hat der Sultan den Schritt noch nicht gewagt; aber die Frage hängt ge- 
witterschwanger über der Türkei und könnte möglicher Weise die Katastrophe 
schneller herbeiführen, als es sonst wahrscheinlich ist. Von nicht zu unter- 
schätzender Wichtigkeit war es auch, daß der Sultan zu Anfang 1872 sich 
endlich entschloß, den langjährigen Wünschen der Bulgaren zu entsprechen 
und ihnen trotz alles Widerstandes des Patriarchen von Konstantinopel eine 
von diesem unabhängige Hierarchie mit einem Exarchen an der Spitze zu 
gewähren. Es war dieß nicht nur ein kirchliches, sondern zugleich auch ein 
politisches Ereigniß, der Anfang einer künftigen Selbständigkeit der Bulgaren 
und es ist eben darum sehr die Frage, ob die Pforte damit von ihrem 
Standpunkt aus weise gehandelt hat. Das Ereigniß ist indeß zunächst für Rußland. 
Rußland fast bedeutsamer als für die Türkei. Es mußte sich dabei für die 
Bulgaren oder für das griechische Patriarchat erklären und der Entscheid fiel 
zu Gunsten der Bulgaren aus. Dadurch verlor aber Rußland mit Einem 
Schlage die Sympathie und die bisherige Unterstützung des gesammten grie- 
chischen Elements im Oriente, was unter Umständen sehr in's Gewicht fallen 
könnte. Einen Augenblick schien das Verhältniß zwischen Rußland und der 
Pforte sich trüben zu müssen, als der Großvezier Mahmud Pascha, der seit 
dem Tode Aali Pascha's eine Annäherung an Nußland gesucht und gepflegt 
hatte, plötzlich gestürzt wurde. Nußland mochte sich indeß damit trösten, 
daß seit der Zeit ein so rascher Wechsel in der Besetzung der höchsten Re- 
gierungsstellen je nach der augenblicklichen Laune des Sultans oder den 
wechselnden Einflüssen des Harems eingetreten ist, der eine geordnete und 
stetige Verwaltung absolut unmöglich macht. Es kann ruhig zusehen, ruhiger 
als andere, wenn die Türkei mit eigenen Händen an ihrem Verderben ar-
        <pb n="628" />
        624 Kebersicht der Ereignisse des Zahres 1872. 
beitet. Inzwischen lenkte es seine Blicke den mittelasiatischen Verhältnissen 
zu und traf die Vorbereitungen zu einer Expedition gegen das Chanat von 
Chiwa, der letzten noch unabhängigen Macht in Turkestan. Bevor es indeß 
zur Ausführung schritt, glaubte es sich mit England verständigen und 
dieses über seine Absichten beruhigen zu sollen, welche Mission es dem Grafen 
Schuwaloff übertrug. Im Innern arbeitete es rastlos an der Vervollstän- 
digung seines Eisenbahnsystems, das für Rußland allerdings eine, namentlich 
auch militärisch, noch viel größere Bedeutung hat, als für irgendein anderes 
Land, und zu Hebung seiner Militärmacht an der Einführung der allge- 
meinen Wehrpflicht, wie sie für Rußland passend und möglich sein sollte. 
Die Befreiung der Leibeigenen hatte daneben ihren allmäligen Fortgang wie 
bisher und ebenso blieb die Politik gegenüber Polen dieselbe wie in den 
letzten Jahren und nicht ohne sichtliche Erfolge, namentlich in den sog. süd- 
westlichen Gouvernements, in denen die Landbevölkerung dem russischen Volks- 
stamme angehört und nur der Adel und die Städtebevölkerung polnisch sind. 
Diese wurden streng und hart darniedergehalten, so daß die Russifizirung 
des Landvolks ungehemmt fortschreiten konnte und wirklich politisch und kirch- 
lich immer entschiedener Fuß zu fassen scheint. Auch in der Politik der 
russischen Regierung gegenüber den Ostseeprovinzen ist keinerlei Aenderung 
eingetreten. Die öffentliche Meinung in denselben scheint sich indeß eher 
etwas beruhigt zu haben. 
Nord- Die Vereinigten Staaten von Nordamerika traten im Lauf des Jahres 
amerila. 1872 in keiner für Europa bedeutsamen Weise hervor, außer durch die schon 
erwähnte schiedsrichterliche Erledigung ihrer Differenzen mit England, die 
sonst allerdings für dieses früher oder später leicht verhängnißvoll hätten ge- 
stalten können, was auch für das übrige Europa die nachtheiligste Rück- 
wirkung würde geäußert haben. Im Uebrigen gingen die Dinge in den 
Südstaaten und deren neue Gestaltung ihren bisherigen Weg fort, ohne vor- 
erst überall befriedigende Resultate zu Tage zu fördern. Die Frage der Wie- 
derwahl des Präsidenten Grant führte zu einem sehr lebhaften innern Partei- 
kampf. Der Versuch, aus der bisher dominirenden sogen. republikanischen 
Partei heraus eine neue zu bilden mit genau definirten Reformbestrebungen, 
scheiterte indeß an einem Mißgriff in der Wahl des Grant entgegenzusetzen- 
den Candidaten und Grant wurde mit großer Majorität wieder gewählt.
        <pb n="629" />
        Register. 
Wo es nöthig oder wünschenswerth schien, ist neben der Seitenzahl der Monat mit 
römischen, der Monatstag mit arabischen Ziffern bezeichnet. 
Altkatboliken: S. 35—249: IX 20 (Congreß in Köln, Beschlüsse) S. 186. 
Baden S. 35—249: I 1, 8, 27, 28; II 10; III 2, 9, 10, 15, 20, 21; VII 2) 
„2. 
Actenstücke: III 21 (Thronrede) S. 107. 
Bayern: S. 35—249: I 14, 19, 23, 30, 31; II 8, 23, 26; III 1, 7, 8, 10, 20, 
26; IV 15, 19, 23, 25, 26; V 18, 21. 31; VI 2, 5, 14, 19, 29; VII 23, 
30, 31; VIII 1, 5, 12, 19, 23, 30; IX 6, 9, 19; X 2, 3, 29, 31: XI 6, 
12, 14; XII 6, 12, 15. 
Actenstücke u. dgl.: 1 23—27 (II. Kammer: Debatte über die Beschwerde des 
Bischofs von Augsburg gegen die Altkatholiken) S. 39—49; II 8 (II. Kam- 
mer: Debatte über die Reservatrechte) S. 69; VIII 30 (die ultramontane 
Presse) S. 173. 
Belgien: S. 492—495. 
Bischöfe, deutsche: S. 35—249: IX 18 (Denkschrift) S. 184. 
Braunschweig: S. 35—249: XI 6; XII 6 (Erbfolge) S. 236. 
Bremen: S. 35—249: IV 24. 
Coburg-Gotha: S. 35—249: I. 14; II 7, 20. 
Curie. päpstliche: S. 454—465. 
Actenstücke u. dgl.: II 9 (Disputation mit den Protestanten in Rom) S. 454; 
VI 13 (Deutschfeindliche Ansprache des Papstes) S. 455; VI 16 (Schreiben 
des Papstes an Antonelli über die Lage der Kirche und den Conflict zwischen 
den beiden Gewalten) S. 456; VI 24 (Ansprache des Papstes an den deutschen 
Leseverein über das Steinchen und den Coloß) S. 460; VII 2 (Der Papst 
für Betheiligung an den Municipalwahlen) S. 461; X 13 (Ansprache des 
Papstes wider den König v. Italien) S. 462; XII 22 (Allocution des Papstes 
gegen Deutschland, Italien und die Schweiz) S. 463; XII 27 (Ansprache des 
Papstes an die Offiziere des ehemaligen päpstlichen Heeres) S. 465. 
Dänemark: S. 503—505. 
Elsaß-Lothringen: S. 35—249: 1 29. 31; U. 27; III 1, 6, 7, 22; IV29; 
VI, 29; VI 12, 26: VIII 2, 21; IX 4, 28; X 1; X 5, 30; XII 30, 38. 
Actenstücke u. dgl.: III 7 u. 22 (Optionsfrage) S. 92 u. 107; IV 29 (Stiftungs- 
urkunde der Universität Straßburg) S. 119; XII 30 (Entwurf eines Gesetzes 
über das Unterrichtswesen) S. 246. 
40
        <pb n="630" />
        626 Register. 
England: S. 325—352. 
Actenstücke u. dgl.: 1 15 (Protest der Regierung gegen die sog. indirekten Forde- 
rungen der Union in der Alabamafrage) S. 325; II 6 (Thronrede) S. 326; 
III 11 (Die neue Militärorganisation) S. 328; IV 25 (Die irische Univer- 
sitätsreform) S. 334; V 13 u. VI 3 1Der Gang des Genfer Schiedsgerichts) 
S. 335 u. 337; VI 15 (Erklärung des Präsidenten des Genfer Schiedsgerichts) 
S. 339; VIII 10 (Thronrede und Rückblick auf die Session) S. 344; IX 15 
(Urtheilsspruch des Genfer Schiedsgerichts) S. 346; X 21 (Die San Juan- 
Frage) S. 349. 
Frankreich: S. 353—442. 
Actenstücke u. dgl.: 1 19 (Debatte Über die Steuerfrage) S. 354; 1 19 (Pro- 
gramm der bonapartistischen Partei) S. 360; 1 23 (Die Frage der Kündigung 
des englischen Handelsvertrags) S. 362; 1 23 (Debatte über die Schiffahrts- 
abgaben zum Schutz der französischen Handelsmarine) S. 263; 1 28 (Mani- 
fest des Grafen Chambord S. 365; II 2 (Debatte Über die Wiederverlegung 
des Regierungssitzes nach Paris) S. 366; II 15 (Gesetz betr. eventuelle Er- 
setzung der Nationalversammlung durch die Generolräthe) S. 368; II 21— 
(Vorlage der Negierung gegen die Presse) S. 370; III 4 (Gesetz gegen die 
Internationale) S. 373; III 8 (Commissionsberathungen über die Preßnovelle) 
S. 374; III 13 (Kündigung des Handelsvertrags mit England) S. 376; 
III 15 (Thiers für Erhöhung des Militärbudgets) S. 377; III 25 (Stell- 
vertretungsfrage) S. 377; IV 12 (Erklärung des Herzogs von Gramont) 
S. 379;: IV 15 (Programm Gambetta's) S. 380; V 4 und 21 (Bericht 
Audriffet-Pasquier über die Kriegslieferungen und erstes Wiederauftreten 
Rouher's) S. 381 u. 382; V.27 (Debatte über die allgemeine Wehrpflicht) 
S. 385; V 28 (Budget für 1873) S. 389; VI u. 19 (Neformirte Sy- 
node: Glaubensbekenntniß der Liberalen und der Orthodoxen) S. 390; VI 11 
(Debatte über die fünfjährige Dienstzeit) S. 391 und 396; VI 24 und 25, 
VII 1, 2 u. 3 (Neue Steuerdebatten) S. 399 und 401;: 405, 406 und 407; 
VII 1 (Vorlage des Vertrags vom 29. Juni mit Deutschland) S. 403; 
VII 8 (Das Drei-Milliarden-Anleihen) S. 408; VII 11 (Entwurf Dupan- 
loup's für ein Unterrichtsgesetz) S. 409; VII 12 (Scandalöse Debatte über 
den sog. Pact von Bordeaux) S. 410; VII 18 (Hr. Thiers setzt endlich seine 
Rohstoffbesteuerung durch) S. 414; VII 29 (Der Finanzminister über das 
Resultat der Drei-Milliarden-Anleihe) S. 415; VIII 19 (Aufruf zu natio- 
nalen Wallfahrten) S. 419; IX 9 (Thiers gegen die Auflösungs-Agitation 
Gambetta's) S. 420 u. 422; X 25 (Neue Manifestation Chambords) S. 423; 
XI 13 (Botschaft Thiers' an die Nationalversammlung und die Debatte dar- 
über) S. 425; XI 18 (Debatte über die Interpellation Changarnier's gegen 
Gambetta) S. 431; XI 21 (Erklärungen Thiers' in der Commission) S. 432; 
XI 26 (Bericht Batbie) S. 433; XI 28 (Erklärung und Antrag des Justiz- 
ministers, Rede Thiers') S. 435. 
Freimaurerei, deutsche: S. 35—249: V 1. 
Generalversammlung deutscher katholischer Vereine: S. 35—249: IX 9 (Resolu- 
tionen) S. 180. 
Griechenland: S. 523—524. 
Sandelstag, deutscher: S. 35—249: V 13. 
andwerkertag. deutscher: IX 25 (Debatten und Beschlüsse) S. 193. 
Hefele, Bischof: S. 35—249: X 31 (Veröffentlichung seines Briefes vom 11. No- 
vember 1870 und Beurtheilungen) S. 216. » 
HEssen-S·.85—24«9:l-2,;Is12s7;lll4-;VII1«14,28,29-;Ix8,!-3,s80;x14, 
«22,81«;-x17,!0,s17,19,21-,23.« 
Actenstücke: X 14 (Programm des neuen Ministeriums) S. 206; XI 7 (Schluß 
des Landtags, Rückblick des Ministerpräsidenten) S. 221; XI 10 (Programm 
der Fortschrittspartei) S. 222; XII 21 (Thronrede) S. 243.
        <pb n="631" />
        Register. 627 
Holland: S. 496—502. 
Internationale: IX 2 (Verhandlungen und Beschlüsse des Congresses im Haag) 
S. 498: XII 30 (Beschlüsse des neuen Centralcomité's in Newyork) S. 249. 
Italien: S. 443—433. 
Actenstücke u. dgl.: 1 12 (Sella über die wirthschaftliche Entwickelung des Landes 
1861—1870) S. 443; XI 3 (Militärvorlagen) S. 450: XI 20 (Vorlage 
betr. Aufhebung der Klöster in Rom und der römischen Provinz) S. 450; 
XI 23 (Erlaß betr. geistlicher Schulen) S. 451; XI 28 (Visconti-Venosta 
über die Beziehungen zum Ausland) S. 452. 
Juristentag, deutscher: S. 35—249: VIII 29 (Beschlüsse) S. 173. 
Katbedersocialisten, Versammlung in Eisenach: X 6 S. 205. 
Katholikenverein, Mainzer: S. 35—249: VII 8 (Aufruf und Statuten) S. 165; 
IX 30; X 6 (Nesolutionen) S. 203. 
Kirchentag. evang. deutscher: X 1 (Beschlüsse) S. 196. 
Lippe-Detmold: S. 35—249: II 20; IV 1; V 15; VIII 24:; K 4. 
Luremburg: S. 35—249; II 29; III/17; VI 10; VI. 11; K 15; XI 5, 10. 
Mecklenburg: S. 35—249: X 19; XI 1, 13; XII 9 (Verfassungsfrage) S. 258; 
XII 9, 16, 21, 27. 
DOldenburg: S. 35—249: XII 9. 
Desterreich-Ungarische Monarchie: S. 250—295. 
Actenstücke u. dgl.: 1 13 (Adresse des Abg.-Hauses, Erklärung der Regierung, 
Antrag der Polen, Erklärungen der Slovenen und der ultramontanen Ty- 
roler) S. 250; 1 15 (Erklärung Andrassy's gegenüber einer ultramontanen 
Deputation Über das Verhältniß zum Papst) S. 252;: II 10 u. 23 (Even- 
tuelle Concessionen an die Polen) S. 254 u. 258; II 13 (Erklärung der Re- 
gierung Über die Wahlreform) S. 255; II 16 (Frage der zeitweiligen Ein- 
stellung der Jury) S. 255; II 20 u. 26, III 14, V 23 u. VI 19 (Stellung 
der Regierung den Altkatholiken gegenüber) S. 256, 258, 262, 268, 272; 
II 21 und X 26 (Frage der Nationalbank bez. Ungarn) S. 257 und 285; 
IV 16 (Ungarische Thronrede) S. 264; V.2 (Denkschrift der Bischöfe) S. 265; 
VI 4 (Erklärung der Regierung betr. Handelsvertrag mit Frankreich) S. 270; 
VII 23 (Czechische Enthüllungen) S. 273; VIII 7 (Die Frage der Reform 
der kath.-theolog. Facultäten) S. 274; VIII 24 (Verlangen der Ruthenen Ga- 
liziens) S. 275: IX 4 (Ungarische Thronrede) S. 275; IX 24 (Andrassy über 
die auswärtige Politik) S. 277; IX 26 u. 30, X 9 (Die Frage der Erhöhung 
des Militäretats) S. 279, 280 u. 282; X 8 (Programm der föderalistischen 
Partei) S. 281; XII 7 (Resultate der Session der Landtage) S. 289; XII 20 
(Die Bedeutung der Wahlreform für Oesterreich) S. 293. 
Portugal: S. 299—300. 
Preußen: S. 35—249: 19, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 22, 26, 28, 30, 31; 
1, 2, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 13, 14, 16, 16, 20, 21, 21, 23, 24, 26, 
28, 28, 29, 29; III 1, 3, 4, 6, 8, 9, 11, 11, 11, 12, 12, 12, 13, 14, 15, 
16, 17, 19, 20, 23, 23, 25; IV 1, 1. 4, 9, 20; V2, 3, 10, 13, 20, 21, 
21, 22, 23, 28, 30, 31; VI 1, 3, 8, 10, 10, 11, 11, 12, 14, 15, 15, 15, 
15, 15, 27; VII 3, 4, 5, 30, 30, 31; VIII 1, 2, 10, 11, 16, 22, 24, 26, 
28: X 1, 1, 2, 4, 5, 5, 9, 10, 11, 11, 11, 11, 12, 16, 25, 29, 30; X 1, 
1, 1, 1, 4, 10, 10, 14, 15, 15, 17, 18, 20, 22, 25, 29, 31; XI#1, 4, 5, 
6, 9, 10, 12, 13, 14, 16, 20, 21, 22, 26, 27, 29, 30, 30; XII 1, 2, 5, 
6, 6, 8, 13, 14, 14, 15, 16, 18, 18, 19, 19, 21, 21, 27, 29, 29, 30, 30, 
30, 30, 30. 
Actenstücke: 1. 14 (Eventuelle Mißtrauensresolution des Abg.-Hauses gegen Mühler 
S. 37; 1 30 (Rede Bismarcks über die Centrumspartei) S. 50; II 8 u. 1 
40“
        <pb n="632" />
        628 Register. 
(Abg.-Haus: Debatte über das Schulaufsichts-Gesetz) S. 54 und 77; 1II 29 
(Erlaß betr. Religionsunterricht an Gymnasien) S. 84; III 6 (Herrenhaus: 
Debatte über das Schulaufsichts-Gesetz) S. 88; III 11 (Minister Falk an den 
Bischof von Ermeland (S. 95; III 15 (Finanzlage) S. 98; III 16 (Die 
Kreisordnungs-Vorlage) S. 100; IV 4 (Bischof von Ermeland und Minister 
Falk) S. 110; IV 9 (Hirtenbrief der Bischöfe bez. Schulaufsichtsgesetz) S. 114; 
V21 (Falk an Bischof von Ermeland) S. 133; V 28 (Angelegenheit des 
Armeebischofs) S. 139; VI 15 (Bischof von Ermeland an Falk) S. 158; 
VI 15 (Erlaß gegen die Thätigkeit der Orden in der Volksschule) S. 158; 
VIII 28 (Erlaß bez. deutsche Sprache in polnischen Schulen) S. 171; IX 2 
(Der Kaiser an den Vischof von Ermeland) S. 177; IX 5 (Der Bischof von 
Ermeland an den Kaiser) S. 178; IX 9 (Bismarck an den Bischof von Er- 
meland) S. 180; IX 16 (Bismarck an den Bischof von Ermeland) S. 183; 
IX 25 (Temporaliensperre gegen den Bischof von Ermeland) S. 195; X49 22 
(Debatte über die Kreisordnung) S. 210; XI 12 (Thronrede) S. 222; XI 
16 (Dotation der Provinzen) S. 224; XI 27 (Debatte über die clericalen 
Anträge Reichensperger und Mallinkrodt) S. 230; XII 21 (k. Handschreiben 
an Bismarck) S. 242; XII 30 (Project eines Gesetzes betr. kath. Gemeinde- 
vertretungen und Kirchenvorstände; Protest des Bischofs v. Paderborn) S. 247. 
Protestantentag, deutscher: X 2 (Beschlüsse) S. 200. 
Protestantismus, innere Kämpfe: S. 35—249: V 13 (Erklärung für Sydow und 
Lisco) S. 123. 
Reich, deutsches: S. 35—249: 12, 8, 9; U 8, 13, 14, 14, 28; II 2, 5, 7, 7, 
9, 13, 17, 21, 22; IV8, 9, 14, 14, 16, 18, 23, 25, 25, 27, 29, 30; V 1, 
1, 2, 7, 8, 11, 13, 14, 15, 22, 25, 25, 25, 27, 28, 28, 20, 30, 30; VI3, 
4, 5, 6, 6, 7, 8, 10, 10, 11, 12, 13, 13, 14, 15, 17, 19, 19, 25, 28, 29, 
29, 29; &amp; 2, 5, 24, 28, 30; XX 3, 4, 5; XII 11, 13, 18, 19, 21, 26, 
26, 30, 30. 
Actenstücke u. dgl.: IV 8 (Thronrede) S. 111; IV 9 (Bundesrath über den An- 
trag Lasker) S. 113; IV 16 u. VI 5 (Oberster Rechnungshof) S. 115 u. 
149; IV 14 (Rede Bismarcks Über die Angelegenheit Hohenlohe) S. 125 u. 
153; V 15 (Anträge in der Jesuitenfrage) S. 131; V 25 u. VI 1 (Die 
Vertheilung der französischen Kriegsentschädigung) S. 136; V27 (Denkschrift 
über die Marine) S. 137; V 29 (Antrag Lasker) S. 139; VI 14 (Jesuiten- 
gesetz) S. 154; V 29 (Vertrag mit Frankreich bez. Räumung (S. 162; 
VII 5 (Jefuitengesetz) S. 164; XII 30 (Civilprozeßentwurf) S. 244. 
Rußland: S. 512—517. 
Actenstücke u. dgl.: 1 15 (Der Staatshaushalt) S. 512; II 6 (Finnische Thron- 
rede) S. 513; Vl 25 (Der livländische Landtag) S. 515; VII 12 (Aenderung 
im Preßregime) S. 515. 
Sachsen: S. 35—249: 1 9; II 6, 14, 23; III 12, 15, 25, 26; IV 30; X 4; 
XI 5, 13, 15. 17, 19, 25, 28; XII 14, 17, 20. 
Aktenstücke: 19 (Volksschulgesetzvorlage) S. 36; III 12 (Dies. in der II. Kammer) 
S. 96; XI 17 (Confistorialgesetz) S. 226. 
Schweden und Norwegen: S. 506—511. 
Actenstücke u. dgl.: 1 17 (Schwedische Thronrede) S. 506; II 2 (Norwegzische 
Thronrede) S. 506; Ill 8 (Weltliche Schulaufsicht in Schweden) S. 507; 
III 15 (Verfassungsveränderung in Schweden) S. 507; V 18 (Norwegische 
Thronrede S. 509; XI 1 (Einführung der allgem. Wehrpflicht in Schweden) 
Schweiz: S. 466—491. . 
Actenstücke u. dgl.: IV 14 (Verwerfung des neuen Unterrichtsgesetzes in Zürich) 
S. 467; IV 20 (Uebersicht des Entwürfs einer Revision der Bundesverfassung) 
S. 467; V 12 (Resultat der Volksabstimmung über die Bundesrevision nach
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        Register. 629 
Kantonen und im Ganzen) S. 475; VI 29 (Genfer Gesetz betr. die religiösen 
Corporationen) S. 476; VIII 11 (Unterhandlungen der Regierung von Genf 
mit dem Bischof von Freiburg) S. 477; IX 20 (Dekrete der Regierung von 
Genf gegen Bischof Mermillod) S. 478; IX 28 (Protest Mermillod's) S. 480; 
X 16 (Schreiben des Bischufs von Freiburg an die Negierung von Genf) 
S. 481; X 22 (Manifest der Genfer Regierung an das Volk betr. die kirch- 
lichen Wirren) S. 482: X 23 (Der Bischof von Freiburg verzichtet nuf das 
Bisthum Genf) S. 483; X 23 (Resolutionen der protestantisch-kirchlichen 
Reformvereine) S. 483; XI 3 (Beschluß der Regierung von Solothurn wider 
Bischof Lachat) S. 484; XI 16 (Beschluß der Gemeinde Solothurn gegen die 
Unfehlbarkeit) S. 486; XI 17 (Beschluß der Gemeinde Olten gegen die Un- 
sehlbarkeit) S. 486; XI 19 (Beschlüsse der Solothurner Diöcesanconferenz 
wider Bischof Lachat) S. 486; XII 1 (Beschlüsse der Altkatholikenversamm- 
lung in Olten) S. 488; XII 18 (Bischof Lachat lehnt die Forderungen der 
Dibesanconferen ab) S. 490; XII 20 (Wiederaufnahme der Bundesrevision) 
. 491. 
Spanien: S. 301—324. . 
Actenstücke u. dgl.: IV 15 (Manifest des Don Carlos) S. 303; IV 17 (Erklä- 
rung Montpensier's) S. 304; IV 21 (Aufruf des carlistischen Obergenerals) 
S. 304; IV 24 (Thronrede) S. 305; V.2 (Weitere Proclamationen des Don 
Carlos) S. 306; V 15 (Manifest des Infanten Alphons) S. 307; V24 
(Convention Serrano's zu Amorevieta mit den Carlisten) S. 309; V 25 
(Manifest des Carlistengenerals Tristany in Catalonien) S. 310; VI 16 (Er- 
klärung der Segestinischen Mehrheit der Cortes) S. 312; VI27 (Programm 
Zorilla) S. 313: VII 16 (Erklärung des Don Carlos für Föderalismus) 
S. 314; VIII 19 (Programm der radicalen Partei) S. 316; VIII 22 (Ma- 
nifest der Republikaner) S. 317; IX 15 (Letzte Thronrede des Königs) S. 
318; X 12 (Traurige Lage des Clerus) S. 321. 
Türkel: S. 518— 522. 
Vereinigte Staaten von Nordamerika: S. 527—533. 
Actenstücke u. dgl.: II!I 29 und V 3 (Rundschreiben und Programm der neu- 
republikanischen Partei) S. 528 u. 529; VI 6 (Programm der alt. republi- 
kanischen Partei) S. 530; XII 4 (Botschaft Grant's) S. 532. 
Waldeck: S. 35—249: VI 13. 
Weimar: S. 35—249: 1 25; V 15. 
Württemberg: S. 35—249: 1 15, 23; II 8, 23, 26; III 8, 15, 18, 19, 24; 
VI 28; VIII 15; IX 27; X 31; XI 29; XII 1, 11, 13, 18. 
Actenstücke: U 8 (Frage der Reservatrechte) S. 54.
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