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        <title>Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878.</title>
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        Europäischer

Geschichtskalender.

Neunzehnter  Jahrgang.  1878.

Herausgegeben
von
H.  Schulthess.

Motto:  Facta  loquuntur.

  ------------Nördlingen.


Verlag  der  C.  H.  Beck'schen  Buchhandlung.

1879.
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        Druck  der  C.  H.  Beck'schen  Buchdruckerei  in  Nördlingen.
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                                                              Inhalt.                                                                                                                                                                                                                                            Seite   

1.  Chronik  der  wichtigsten  Ereignisse  im  europäischen
Staatensysteme  im  Jahre  1877       .               .            .               .              .         3
II.  Das  deutsche  Reich  und  die  Oesterreichisch-  Ungarische
Monarchie.
I.  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder                                35
II.  Die  Oesterreichisch-Ungarische  Monarchie              .              .                 219

III.  Außerdeutsche  Staaten.
1.   Portugal            .            .           .            .            .                                                275
2.   Spanien           .              .          .             .            .                                               277
3.   Großbriltannien               .                .                .                                                282
4.   Frankreich                      .                      .                    .                                         339
5.   Italien  .                            .                  .                     .                                         384
      Die  päpstliche  Curie                .                 .                 .                                   401
6.   Schweiz  .              .                  .                   .                    .                                  409
7.   Belgien          .                .                 .                .               .                                   522
8.   Holland                   .                       .                       .               .                             427
9.   Dänemark          .                      .                        .                     .                          430
10.  Schweden  und  Norwegen  .                  .                        .                           434

11.  Rußland  .             .                  .                     .                     .                             439

12.  Die  ottomannische  Pforte  .                   .               .               .                   453

13.  Griechenland                   .                 .                      .                .                       460
IV.  Außereuropäische  Staaten.

Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika  .            .               .                              495
Uebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres.  1877                     501
Register             .          .           .                .              .        .            .             .       .       571



                                              ------------------------------------


Schulthess.  Europ.  Geschichtskalender.  XIX.  Bd.  1
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                          I.
            Chronik
der  wichtigsten  Ereignisse                                                                                                                     im                                                                   
europäischen  Staatensysteme

im  Jahre  1878.
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        1. Jan.  (Russ.-türk.  Krieg  )  Die  Russen  haben  mit  ihrem  rechten  Flügel

             unter  General  Gurlo  den  Balkan  überschritten  und  rücken  gegen

             Sofia  vor.

2.    „  (Frankreich.]  Das  neue  Ministerium  Dufaure  hat  sich  mit  dem
            von  der  Kammer  niedergesetzten  Ausschuß  bez.  der  Untersuchung              gegen
            das  vor  dem  allgemeinen  Stimmrecht  zusammengesunkene                                 reactionäre
            Cabinet  Broglie-Fourton  verständigt.  In  Folge  der  bisherigen  De-            positionen
  steht  bereits  fest,  daß  in  den  kritischen  Lagen  vom  8.                 —12.
            Dec.  1877  ein  Staatsstreich  gegen  die  Republik  geplant  war,  nicht
            zwar  vom  Marschall-Präsidenten  selbst,  wohl  aber  von  einer                             Anzahl  
            bonapartistischer  und  legitimistischer  Generale.  Als  der  Haupt-            schuldige
  erscheint  der  General  Ducros  in  Limoges.

4.   „   (England)  hat  Rußland  ersucht,  seine  Friedensbedingungen  gegen-             über

  der  Türkei  zu  nennen,  mit  der  bestimmten  Erklärung,  daß                    es

             seinerseits  weder  den  völligen.  Sturz  der  Türkei  noch  einen                            Separat-             frieden
    mit  der  Türkei  würde  zugeben  können.

,,    ,,    (Frankreich) Der  neue  Arbeitsminister  de  Freycinet  entwickelt  in
             einem  Bericht  an  den  Marschall-Präsidenten  einen  großartigen  Plan
             bez.  Ausbau  des  französischen  Eisenbahnnetzes  mit  einem                                Aufwand
             von  3  Milliarden  Franken.

--   ,,     (Deutsches  Reich.)  Die  öffentliche  Meinung  beschäftigt  sich  fort-             während
  lebhaft  mit  der  Fortdauer  desjenigen  Zustandes,  den                        man
             als  „Kanzlerkrisis“  zu  bezeichnen  sich  gewöhnt  hat.

6.  ,,     (Frankreich.)  Die  Neuwahl  der  Gemeinderäthe  in  sämmtlichen  ca.

            36,000  Gemeinden  des  Landes  fällt  in  weit  überwiegendem  Maße                 zu

            Gunsten  der  Republik  aus.  Damit  ist  die  Mehrheit  für  diese  auch

            im  Senat  binnen  kurzer  Zeit  gesichert  und  sind  alle  weiteren                         Hoff-            nungen

  und  Pläne  der  reactionären  Parteien  definitiv  gescheitert.

7.  „    (Russ  -türk.   Krieg  I )    Auch  das  Zentrum  der  russischen  Armee

            überschreitet  den  Balkan  bei  Ychtiman.  Die  türkische  Besatzung                    des

            Shipkapasses  damit  von  den  Russen  vollständig  abgeschnitten.
9.  ,,    (Russ.-türk.  Krieg  l.)  Der  russische  General  Radetzky  nimmt  die

            ganze  türkische  Shibta-  Armee,  32,000  Mann  stark,  gefangen.

,,   ,,     (Russ.-türk.  Krieg  lI.)  Erzerum  ist  von  den  Russen  vollständig
            blockiert;  die  Uebergabe  der  Hauptstadt  Armeniens  ist  nur  noch                   eine
            Frage  der  Zeit.

,,    ,,    (Pforte)  sucht  bei  Rußland  durch  Vermittlung  der  Königin  von
            England  um  Waffenstillstand  nach.
„   ,,    (Frankreich.)  General  Ducros  in  Limoges  wird  für  seine  Staats-            streichgelüste

  vom  Marschall-Präsidenten  seiner  Stelle  enthoben.

,,   ,,     (Italien.)  König  Victor  Emanuel  verstarb,  mit  den  Tröstungen  der                     Re-            ligion
  versehen.  Der  Papst  mildert  die  über  den  König  verhängte
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        Allgemeine  Chronik.

Excommunication  bis  auf  einen  gewissen  Grad,  ohne  sie  jedoch  gänzlich
  aufzuheben.  Dem  König  folgt  der  Kronprinz  als  K.  Umberto  l.
11.  Jan.  (Pforte.)  Edhem  Pascha  tritt,  um  Unterhandlungen  mit  Rußland
zu  ermöglichen,  als  Großvezier  zurück  und  wird  durch  Hamdi  Pascha  ersetzt.

12.  „  (Russ.-türk.  Krieg  1.)  Der  russische    Obercommandant,  Großfürst.
Nikolaus,  reitet  an  diesem  Tage,  dem  russischen  Neujahrstage,  über
den  Balkan  und  schlägt  sein  Hauptquartier   in  Resanlik  auf.

14.  „  (Russ.-türk.  Krieg  1.)  Ein  schrecklicher  Zug  von  muhamedanischen
Flüchllingen  wälzt  sich  vor  den  siegreichen  Russen  ans  Sofia,  Philippopel
  und  Adrianopel  Constantinopel  Zu.

15.  „  (Russ.-türk.  Krieg  I.)  Die  Russen  schlagen  bei  Philippopel  die
Hälfte  der  türkischen  Feldarmee  unter  Suleiman  Pascha  und  schneiden
diesem  den  Rückzug  nach  Adrianopel  ab.  General  Gurlo  zieht  in
Philippopel  ein.

,,  „  (Deutsches  Reich.)  Die  preußische  Regierung  legt  dem  Bundesrath
  einen  Gesetzentwurf  betr.  erhöhte  Versteuerung  des  Tabals  vor.
Der  Bundesrath  beschließt  die  Einberufung  einer  Conferenz  von  Telegirten
  der  Staats=  und  Privatbahnen  betr.  Eisenbahntarif  Reform.

„  (Italien.)  Der  deutsche  Kronprinz,  vom  Kaiser  nach  Rom  geschickt,
  wird  von  König  Umberto  und  von  der  Regierung  mit  ausgesuchter
  Zuvorkommenheit  und  ganz  besonderen  Ehren,  von  der  Bevölkerung
  Roms  fast  enthusiastisch  empfangen.

16.  „  (Frankreich.)  Der  Arbeitsminister  de  Freycinel  schlägt  in  einem
Bericht  an  den  Marschall-Präsidenten  auch  die  Vollendung  des  Systems
der  französischen  Häfen  und  Canäle  mit  dem  Aufwand  von  einer  Milliarde
  Franken  vor.

17.  „  (Russ.-türk.  Krieg.)  Türkische  Unterhändler  treffen  in  Kesanlik,
dem  Hauptquartier  des  Großfürsten  Nikolaus,  ein.  Dieser  erklärt
jedoch,  nur  in  Adrianopel  verhandeln  zu  wollen.

„  (Deutsche-  Reich:  Bayern.]  Die  „bayerisch=  patriotische“  (ultr.)
Partei  tritt  in  das  Stadium  einer  gewissen  Zersetzung  ein:  die  extremeren,
  aber  auch  consequenteren  Elemente  derselben  sind  mit  der
Führung  der  Rartei  (Jörg)  äußerst  unzufrieden.

„  (England.)  Eröffnung  des  Parlaments,  drei  Wochen  früher  als
gewöhnlich.  Die  Thronrede  beharrt  auf  der  bedingten  Neutralität
Englands  gegenüber  dem  russisch-türkischen  Kriege  und  verlangt  eventuell
  die  Gewährung  der  Mittel  zum  Schutze  der  Interessen,  welche
die  Neutralität  Englands  zu  einer  nur  bedingten  machen.

„  (Rom.)  Die  päpstliche  Curie  protestiert  gelegentlich  des  italienischen
Thronwechsels  neuerdings  gegen  den  „Raub“  der  weltlichen  Herrschaft
des  Papstes  durch  das  Königreich  Ilalien.

19.  „  (Russ.-türk.  Krieg  l.)  Die  Türken  verzichten  darauf,  Adrianopel,
wie  diese  beabsichtigt,  zu  einem  zweiten  Plewna  zu  machen,  und  räumen

die  Stadt.

„  (Italien)    Der  neue  König  Umberto  leistet  dem  Parlament  den
Eid  auf  die  Verfassung  und  unterzeichnet  das  Eidesinstrument.

20.  „  (Oesterreich-Ungarn.)  Die  Regierungen  beider  Reichshälften
kommen  überein,  für  die  von  ihnen  bez.  des  Ausgleichs  getroffenen
Vereinbarungen  nöthigenfalls  mit  Einsetzung  ihrer  Portefeuilles  ihren
Parlamenten  gegenüber  einzustehen.

21.  „  (Russ.-türk.  Krieg  1.)  Die  Russen  rücken  in  Adrianopel  ein.

Suleiman  Pascha  schifft  in  Kawala  den  Rest  seiner  Truppen  nach
Constantinopel  ein.  Ein  Theil  derselben  trennt  sich  jedoch  von  ihm
und  wirft  sich  ins  Rhodope-Gebirge.
        <pb n="9" />
        Allgemeine  Chronik.           7

21. Jan.  (Frankreich.)  Kammer:  hat  bei  den  Wahlprüfungen  bis  jetzt 
ca.  20  Mandate  kassiert  und  wird  vielleicht  noch  weitere  15  kassieren.
Es  ist  das  jedoch  in  Wahrheit  nicht  viel  gegenüber  den  wahrhaft
skandalösen  Wahlbeeinflussungen,  welche  sich  das  gestürzte  Kabinet
vom  16.  Mai  hat  zu  Schulden  kommen  lassen.

22.  „  (Schweden.)  Die  sog.  Landmannspartei  bringt  im  Reichstag  einen
neuen  Antrag  behufs  Lösung  der  das  Heerwesen  und  die  Grundsteuern
betreffenden  Fragen.

23.  „  (Russ.-türk.  Krieg  I.  —  England.)  Die  Pforte,  von  England  im

Stiche  gelassen,  ist  geneigt,  sich  den  Russen  in  die  Arme  zu  werfen.

In  Constantinopel  wird  eine  Revolulion  befürchtet.  Die  englische

Regierung  befiehlt  der  englischen  Flotte,  in  den  Bosporus  einzufahren,

nimmt  aber  diesen  Befehl  noch  am  gleichen    Tage  wieder  zurück.

,,  ,,  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Das  Abg.-Haus  geht  über  die

Beschwerden  des  ultramontanen  Zentrums  betr.  die  Erteilung  des

Religionsunterrichts  in  den  Volksschulen  mit  217  gegen  104  Stimmen

zur  einfachen  Tagesordnung.

,, „  (Deutsches  Reich:  Bayern.)  Differenzen  mit  dem  hl.  Stuhle
betr.  die  Wahl  und  Ernennung  der  Bischöfe

24. „  (Russ.-türk.  Krieg  I.)  Der  russische  Großfürst  Nikolaus  verlegt
sein  Hauptquartier  von  Kesanlik  nach  St.  Stefano.

,,  (England.)  Die  Regierung  greift  endlich  zu  einer  entschiedenen  und
für  das  Parlament  entscheidenden  Maßregel  gegen  Rußland,  indem
sie  in  beiden  Häusern  ankündigt,  daß  sie  am  28.  d.  M.  einen  Rüstungskredit

  von  6  Mill.  Pf.  St.  verlangen  werde.  Der  damit  nicht  einverstandene
  Minister  Canarvon  gibt  seine  Entlassung,  Derby  schwankt,
Salisbury    tritt dem  enlschlossenen  Teile  des  Kabinets  bei.
,,  (Aegypten.)  Der  Khedive  erklärt  den  europäischen  Staats.  schulden=Commissären,

  die  am  1.  Mai  fälligen  Zahlungen  für  die  unifizierte

Schuld  nicht  vollständig  leisten  zu  können.

25.  „  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  läßt  dem  Bundesrath  eine

Vorlage  zugehen,  nach  welcher  der  erstere  sich  auch  für  die  Gegenzeichnung

  soll  vertreten  lassen  können.

,,  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  In  Berlin  macht  die  Hofpredigerpartei

  den  Versuch,  der  sozialdemokratischen  eine  sog.  „christlich-soziale“ Partei entgegen zu stellen.





,,  (Deutsches  Reich:  Bayern.)  Die  kleine  ultramontane  Mehrheit
streicht  gelegentlich  des  Budgets  auch  alle  darin  vorgesehenen  Dispositionsfonds
  der  einzelnen  Minister  als  Mißtrauens-Demonstration
gegen  das  Ministerium.

27.  ,,  (Frankreich.)  Ergänzungswahlen  zur  Kammer  ergeben  8  Republikaner
  und  1  Stichwahl.  Von  einem  offiziellen  Druck  ist  dabei  keine
Rede:  die  Regierung  hatte  den  Beamten  ausdrücklich  jede  Einmischung
  untersagt.  Gambetta  spricht  bei  einem  Bankett  in  der
demokratischen  Pariser  Vorstadt  Belleville  die  Meinung  aus,  daß  die
Opposition  des  Senats  gegenüber  dem  ausgesprochenen  Willen  der
Nation  auf  die    Dauer  ganz  unmöglich  sei  und  ermahnt  zur  Einigleit,
Mäßigung  und  Disziplin

27.  ,,  Januar.  (Rußland)  schickt  den  General  Ignatieff  ins  russiche  Hauptquartier,
  um  mit  den  Türken  über  einen  Friedensvertrag  zu  unterhandeln.
  Inzwischen  rücken  die  Russen  fortwährend  weiter  gegen  Constantinopel
  vor  und  lassen  Europa  über  ihre  Unterhandlungen  mit
der  Pforte  gänzlich  im  Dunkeln.

28. Jan.  -2.  Febr.  (England.)  Unterhaus:  Debatte  über  den  von  der
        <pb n="10" />
        8                  Allgemeine  Chronik.

Regierung  geforderten  6  Mill. Rüstungs-  Kredit.  Während  der  Debatte
hat  die  Stimmung  der  öffentlichen  Meinung  entschieden  umgeschlagen
und  haben  die  Kundgebungen  für  eine  energische  Politik  gegen  Rußland
  unzweifelhaft  die  Oberhand  gewonnen  über  eine  Friedenspolitik
um  jeden  Preis.  Forster  zieht  seinen  Gegenantrag  zurück  und  der
Kredit  wird  der  Regierung  mit  328  gegen,  124  Stimmen  bewilligt.
Die  Regierung  hat  einen  großen  Sieg  erfochten

31.  „  (Russ.-türk.  Krieg  1.)  In  Adrianopel  wird  zwischen  Rußland  und
der  Pforte  ein  Protokoll  betr.  Friedenspräliminarien  vereinbart  und
unterzeichnet.

„  (Aegypten.)  Der  Khedive  setzt  eine  Enquete-Kommission  behufs
Prüfung  der  gesammten  Finanzlage  ein.

1. ,, Febr.  (Griechenland  Pforte)  erklärt  der  Pforte  den  Krieg  und

beschließt,  12,000  Mann  in  Thessalien,  Epirus  und  Macedonien  einrücken
  zu  lassen.  Die  türkische  Flotte  rüstet  sich  zur  Abfahrt,  um
die  griechischen  Häfen,  Athen  2c.,  anzugreifen.  Inzwischen  ruft  die
Pforte  die  Vermittlung  der  Mächte  an.

„  (Pforte.)  Die  Nationalversammlung  der  Insel  Kreta  beschließt  die
Unabhängigkeit  der  Insel  und  den  Anschluß  derselben  an  Griechenland.

„  (Rußland)  verlangt  von  Rumänien  die  Retrozession  von  Bessarabien
  beim  Friedensschluß  mit  der  Türkei.

2. ,, (Deutsches  Reich.)  Der  Bundesrat  genehmigt  den  preußischen
Gesetz-  Entwurf  betr.  eine  erhöhte  Besteuerung  des  Tabaks  zur vorlage
  an  den  Reichstag.

3.  „  (Oesterreich-  Ungarn)  ergreift  die  Initiative,  indem  es  die  Großmächte
  in  aller  Form  zu  einer  europäischen  Konferenz  behufs  Beratung
  der  in  Folge  des  Kriegs  vorzunehmenden  Aenderung  der
Verträge  nach  Wien  einladet.

4.  „  (Pforte.)  Radikaler  Kabinetswechsel:  das  Großvezirat  wird  abgeschafft
  und  Befil  Pascha  zum  bloßen  Ministerpräsidenten  ernannt.
5.  „  (Spanien)    Die  Conscription  in  den  baskischen  Provinzen  erfolgt
überall  in  vollkommener  Ruhe.  Diese  Provinzen  haben  ihre  früheren

Sonderrechte  für  einmal,  wie  es  scheint,  endgültig  verloren.

„ (Rußland.)  Attentat  der  Wera  Sassulitsch  auf  den  Stadthauptmann
  von  Petersburg,  General  Trepow,  in  seinem  Audienzzimmer.
Der  General  wird  schwer  verwundet,  die  Täterin  ergriffen.

„  (Rumänien)  lehnt  die  von  Rußland  geforderte  Wiederabtretung
Bessarabiens  entschieden  ab.  Beide  Kammern  erklären  sich  einstimmig
dagegen.  Rußland.  bietet  als  Entschädigung  die  Dobrudscha an.

6. ,, (Deutsches  Reich.)  Eröffnung  des  Reichstags:  der  Staatsminister
Camphausen  verliert  die  wesentlich  geschäftemäßige  Thronrede

„  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Die  Regierung  erklärt,  daß  sie  beschlossen
  habe,  die  Session  des  Landtags  nicht  zu  schließen,  sondern
neben  dem  Reichstage  weiter  tagen  zu  lassen,  um  die  Ausführungsgesetze
  zur  neuen  deutschen  Reichsjustizgesetzgebung  wo  möglich  noch
in  dieser  Session  zum  Abschluß  zu  bringen.

7.  „  (Frankreich.)  Kammer:  der  Finanzminister  Leon  Say  entwickelt
seinen  Finanzplan  behufs  Ermöglichung  der  großartigen  Pläne  des
Arbeitsministers  de  Freycinet.

„  (Rom.)  Papst  Pius  IX.  verstarb.

9.  ,, (Griechenland  —  Pforte.)  Griechenland  zieht  in  Folge  der  Einwirkung
  der  Mächte  seine  Truppen  aus  den  türkischen  Provinzen
wieder  zurück.
        <pb n="11" />
        Allgemeine  Chronik.             9

10.  Febr.  (Rußland)  erklärt  den  Mächten,  daß  es,  um  das  bedrohte  Leben



der  Christen  zu  beschützen,  beabsichtige,  einen  Teil  seiner  Truppen  in
Constantinopel  einrücken  zu  lassen.

,, ,,  (Spanien.)  Nachdem  die  spanische  Regierung  die  Führer  der  Insurrection
  auf  Cuba  durch  Geld  gewonnen,  werden  die  Friedensbedingungen
  zwischen  den  spanischen  Truppen  und  den  Insurgenten
unterzeichnet.  Der  Aufstand  wird  so  durch  einen  Kompromiß  beigelegt
  und  die  Perle  der  Antillen  für  Spanien  gerettet.

11.  „  (Schweiz.)  Beide  Räte  der  Bundesversamulung  haben  sich  darüber
im  Prinzip  geeinigt,  das  Gleichgewicht  in  den  Bundesfinanzen  durch
Erhöhung  der  sehr  niedrigen    Grenzzölle  herzustellen  und  erteilen  dem
Bundesrat  die  Vollmacht,  behufs  Deckung    des  laufenden  Jahresdefizits
  10  %  Zuschlag  auf  den  bestehenden  Tarif  schon    jetzt zu  erheben.

12.  „  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  die  beiden  liberalen  Parteien
(Nat.-Lib.  u.  Fortschr.)  verständigen  sich  darüber,  das  Budget  Zu  beraten,
  ohne  erst  die  Steuervorlagen  vorzunehmen.

13.  „  (England.)  Die  englische  Flotte  fährt  in  die  Dardanellen  ein.
Rußland  und  England  stehen  sich  drohend  vor  Constantinopel  gegenüber.

14.  „  (Deutsches  Reich:  Bayern.)  II.  Kammer  schließt  die  Etatsberatung
  mit  Erhöhung  mehrerer  indirekten  Steuern,  wodurch  die
Bilanzierung  des  Budgets  ohne  Erhöhung  der  direkten  Steuern  erreicht wird.

,,  „    (Pforte.)  Der  Sultan  löst  das  türkische  Parlament  auf,  ohne
Neuwahlen  anzuordnen.

--  „  (Frankreich.]  Die  republikanischen  Blätter  sprechen  sich  mehr  und
mehr  entschieden  für  eine  Annäherung  an  England  in  der  orientalischen
  Frage  aus  und  gegen  die  bisherige  Begünstigung  Rußlands
mit  ihren  eventuellen  Möglichkeiten  gegen  Deutschland.

16.  „  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Erste  Lesung  des  Budgets  für
1878/79.  Der  Etat  von  1877/78  wird  statt  der  bieherigen  Ueberschüsse
  ein  mutmaßliches  Defizit  von  26  Millionen  ergeben,  das  Defizit
  des  Budgets   für  1878/79  wird  zu  28  Millionen  veranschlagt.

,, --26. ,,    (Oesterreich-Ungarn:  Ungarn.)  Das  Abg.-Haus  genehmigt
das  neue  Zoll-  und  Handelsbündnis    mit  Oesterreich  incl.  der  von
beiden  Regierungen  geforderten  Industriezölle  (Schutzzölle).

19.  „  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  beantragt  beim  Bundesrat,
  eine  Enquete  über  die  mißliche  Lage  der  deutschen  Eisenindustrie.

Reichstag:  Interpellation  über  die  politische  Lage  im  Orient.
Begründung  derselben  durch  Bennigsen.  Antwort  und  Darlegung
des  Reichskanzler

„  (England-    Deutschland.)  Der  Prinz  von  Wales  geht  angeblich
zum  Besuche  seines  Schwagers,  des  deutschen  Kronprinzen,  nach  Berlin.
In  Wahrheit  soll  jedoch  die  Reise  den  Zweck  haben,  dem  deutschen
Kaiser  den  Moment  Zu  bezeichnen,  in  welchem  England  sich.  der  Notwendigkeit
  eines  Krieges  nicht  mehr  entziehen  könnte.  Die  Königin
hatte  den  Prinzen  ermächtigt,  ganz  aufrichtig  zu  sprechen.

(Frankreich.)  Senat:  wählt  drei  Reaktionäre  zu  lebenslänglichen

Senatoren  mit  140  gegen  135  Stimmen.  Das  ist  z.  Z.  das  Verhältnis
  der  Parteien  im  Senat
20.  „  (Rom.)  Der  Kardinal  Pecci  wird  vom  Konclave  zum  Papst  gewählt
  und  nimmt  den  Namen  Leo  XllI.  an.  Der  neue  Papst  zeigt

dem  deutschen  Kaiser  noch  am  gleichen  Tage  seine  Wahl  an  und
spricht  den  Wunsch  nach  Beseitigung  des  Kulturkampfes  aus.
(Russ.-türk.  Krieg  lI.)  Erzerum  wird  von  den  Türken  geräumt.
        <pb n="12" />
        10  Allgemeine  Chronik.

21.  Febr.  (England  Rußland.)  Zwischen  beiden  ist  ein  Einverständniß
dahin  zu  Stande  gekommen,  daß  beide  sich  gegenseitig  verpflichten,
weder  die  Halbinsel  Gallipoli  zu  besetzen  noch  Truppen  auf  der  andern
  Seite  der  Dardanellen  zu  landen.

„  „  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  genehmigt  die  Vorlage  betr.  die
Stellvertretung  des  Reichskanzlers,  doch  mit  einigen  Einschränkungen
im  Interesse  der  Particularstaaten.

„  —23.  „  (Deutsche  Reich.)  Reichstag:    Große  Steuerdebatte  gelegentlich
der  1.  Lesung  der  Steuervorlagen.  Dieselben  werden  der  Budgetkommission
  überwiesen.  Allseitige  Mißstimmung.  Die  Kombination
der  Gründung  einer  festen  Majorität  im  Reichstage  und  des  Eintritts
der  einflußreichsten  Führer  der  natl.-lib.  Partei  in  die  Reichsregierung
wird  nach  dieser  Debatte  als  gescheitert  angesehen.

„  „  (Deutsches  Reich:  Bayern.)  Die  beiden  Kammern  verständigen
sich  über  ihre  Differenzen  bez.  des  Budgets,  wobei  die  von  der  ultramontanen
  Mehrheit  der  II.  Kammer  demonstrativ  gestrichenen  Dispositionsfonds
    der  Minister  wieder  in  dasselbe  eingesetzt  werden.  Schluß
der  Landtagssession  .  Die  öffentliche  Meinung  ist  darüber  einig,  daß
die  Ohnmacht  und  Zerbröckelung  der  ullramontanen  Partei  während
derselben  bedeutende  Fortschritte  gemacht  habe;  einzelne  Blätter  stellen
die  Session  geradezu  als  eine  fortlaufende  Niederlage  der  Partei  dar.

„  „  (Deutschland.)  Die  General-Versammlung  des  Zentralverbandes
deutscher  Industrieller  (Schutzzöllner)  zur  Beförderung  und  Wahrung
nationaler  Arbeit  erklärt  sich  ca.  500  Mitglieder  stark  einstimmig  für
Ausstellung  eines  lediglich  die  eigenen  wirtschaftlichen  Verhältnisse
Deutschlands  voll  berücksichtigenden  autonomen  Zolltarifs.

23. ,,  (Rußland  Pforte)  unterhandeln  in  St.  Stefano  über  einen
Friedensschluß.  Die  Pforte  lehnt  die  von  Rußland  geforderte  Abtretung
  von  6  Panzerschiffen  ab.

24.  ,,  (Russ.-türk.  Krieg  l.)  Die  Russen  führen  in  Bulgarien  die  allgemeine
  Wehrpflicht  ein.  Die  Bulgaren  setzen  gegen  die  zurückgebliebenen
Muhamedaner  ein  wahres  Ausrottungssystem  ins  Werk.

„  „  (Oesterreich=  Ungarn.)  I.  Ein  großer  Kronrat  unter  dem  Vorsitze   des
Kaisers  beschließt,  Andrassy  zur  Vorlage  einer  Kreditforderung  von
60  Millionen  an  die  Delegationen  zu  ermächtigen,  um  mit  dem
nötigen  Ernste  die  Forderungen  Oesterreichs  gegenüber  Rußland  vertreten
  zu  können.

27.  „  (England)  rüstet  mit  aller  Macht.  Das  Landheer  soll  von  70.000

auf  135,000  Mann  gebracht  werden  und  im  Falle  eines  Krieges

Lord  Napier  of  Magdala  den  Oberbefehl  über  das  Expeditionskorps

mit  General  Wolseley  als  Generalstabschef  übernehmen.

„  (Deutsches  Reich:  Preußen.]  Kamphausen.  verlangt  in  Folge  der

Debatte  des  Reichstags  vom  21-27  d.  M.  seine  Entlassung  als

Finanzminister  und  Vizepräsident  des  preußischen  Staatsministeriums.

„  „    (Deutsches  Reich:  Elsaß=  Lothringen.)  Nicht  weniger  als  ca.  10,000

Optanten  sind  in  Folge  der  letzten  Gnadenerlasse  des  Kaisers  in  ihre
Heimat  zurückgekehrt.

„  „  (Vereinigte  Staaten.)  Präsident  Hayes  legt  sein  Veto  ein  gegen
die  von  beiden  Häusern  des  Kongresses  beschlossene  sog.  Bland'sche
Silberbill  als  gegen  eine  Benachteiligung  der  Staatsgläubiger.  Beide
Häuser  beharren  aber  mit  mehr  als  Zweidrittel-Majoritäten  auf  ihren
Beschlüssen.  Das  Veto  wird  dadurch  hinfällig  und  Präsident  Hayes
erleidet  eine  erste  Niederlage.

—  „  (England.)  Die  Verhältnisse  Englands  resp.  der  englischen  Regierung
        <pb n="13" />
        Allgemeine  Chronik.  11

in  Indien  zu  Schir  Ali,  dem  Beherrscher  von  Afghanistan  haben  sich
entschieden  getrübt.  Der  Emir  richtet  seine  Blicke  gegen  England
nach  Rußland.

2.  März.  (Frankreich.)  Der  Schulreformplan  des  Unterrichtsministers
tritt  endlich  in  deutlichen  Umrissen  hervor:  der  Volksunkerricht  soll
unentgeldlich  sein,  in  jedem  Departement  ein  Schullehrerseminar  gegründet
  und  100  Millionen  Fr.  sollen  für  Erbauung  neuer  Schulhäuser
  aufgewendet  werden  .

3.  „  (Russ.-türk.  Krieg.)  Abschluß  eines  förmlichen  Friedensvertrags  
zu  St.  Stefano  zwischen  Rußland,  und  der  Pforte.  Der  Vertrag  ist
wesentlich  das  Werk  Ignatieffs.  In  England  und  Oesterreich  ist  die
öffentliche  Meinung  alsbald  darüber  einig,  daß  dieser  Vertrag  für
Europa  absolut  nicht  annehmbar  sei.  Die  europäische  Türkei  wäre
nach  demselben  entschieden  nicht  mehr  lebensfähig.

„  „  (England)  verlangt  von  Rußland  aufs  bestimmteste  und  entschiedenste,
  daß  der  ganze  Vertrag  von  St.  Stefano  in  allen  seinen  Bestimmungen
  der  Prüfung  und  Entscheidung  der  Mächte  vorgelegt
werden  müsse.  Rußland  weigert  sich  dessen.

„  „  (Frankreich.)  Es  finden  wieder  17  Ergänzungswahlen  zur  Kammer
statt  und  werden  13  Republikaner  und  4  Konservative  gewählt.

4.  „  (Rom.)  Der  neue  Papst  Leo  ernennt  den  (gemäßigten)  Kardinal
Franchi  zu  seinem  Kardinal-  Staatssekretär

5.  „  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  erste  Lesung  des  Gesetz-Entwurfs
betr.  Stellvertretung  des  Reichskanzlers    Rede  des  Fürsten  Bismarck.

7.  „  (Oesterreich-Ungarn:  Oesterreich)  Das  Abg.-Haus  genehmigt  das
neue  Zoll-  und  Handelsbündnis  mit  Ungarn  incl.  der  von  beiden
Regierungen  geforderten  Finanzzölle.

8.—9.  „  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  zweite  Lesung  des  Gesetz-Entwurfs
betr.  Stellvertretung  des  Reichskanzlers.  Die  Annahme  des  Gesetz-Entwurfs
  ist  durch  die  Stimmen  der  Konservativen  und  der  National-Liberalen
  gesichert,  die  ganze  Bedeutung  der  Frage  aber  in  letzer
Zeit  sehr  zusammen  geschrumpft.

„  „  (Oesterreich-Ungarn.)  Zusammentritt  der  Delegationen.  Die  gemeinsame
  Regierung  verlangt  von  denselben  die  Ermächtigung  zu
eventueller  Verwendung  eines  außerordentlichen  Kredits  bis  zur  Höhe
von  60  Millionen.  Andrassy  begründet  die  Forderung  in  einem  einläßlichen
  Erpose  der  politischen  Lage.  Die  von  der  Regierung  geplante,
  aber  vor  der  Hand  noch  nicht  eingestandene  Occupation  Bosniens
  und  der  Herzegowina  als  Gegengewicht  gegen  Rußlands  neue
Stellung  in  Bulgarien  tritt  näher.  „Die  Regierung  erkennt  es  alsihre
  Aufgabe,  die  europäischen  Rechte  in  der  orientalischen    Frage  mit
Europa,  die  eigenen  auf  eigene  Faust  zu  schützen.

,,—23.,  (Italien.)  II.  Kammer:  wählt  Cairoli  zu  seinem  Präsidenten.
Die  Wahl  hat  die  Bedeutung  einer  Art  Mißtrauensvotum  gegen  das
Kabinet  Depretis.  Dasselbe  gibt  seine  Entlassung  ein.  Bildung
eines  Kabinets  Cairoli.

9.  ,,  (Rumänien)  protestiert  gegenüber  den  Mächten  gegen  eine  Wiederabtretung
  Bessarabiens.  Zwischen  Rumänien  und  Rußland  ist  eine
sehr  intensive  Spannung  eingetreten

11.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  nimmt  den  Gesetz-Entwurf  betr.  Stellvertretung
  des  Reichskanzlers    in  3.  Lesung  mit  171  gegen  101  St.  an.
        <pb n="14" />
        12         Allgemeine   Chronik.

12. März.  (Deutsches  Reich.)  Die  Schutzzöllner  des  Reichslags  thun
sich  unter  der  Leitung  Varnbüler's,  vorerst  ca.  60  Milglieder  stark,  als
sog.  „  volkswirthschaftliche  freie  Vereinigung“  zusammen.

15.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Der  neue  Festungsgürtel  um  Straßburg  ist
vollendet,  besetzt.  und  armirt.

,,  (Deutsches  Reich.)  Die  Stellung  und  Haltung  des  Centrums
im  Reichstage  ist  durch  die  Politik  des  neuen  Papstes  sichtlich  eine
unsichere  und  tastende  geworden,  Ein  Auseinanderfallen  der  Partei
wird  bereits  für  möglich  gehalten

„  (Deutschland.)  Die  sog.  demokratische  Presse  zählt  z.  Z.  in  Deutschland

  nicht  weniger  als  75  größere  und  kleinere  Parteiblätter  mit
135,000  Abonnenten;  ihre  Zahl  hat  in  den  letzten  Monaten  um

18  Blätter  zugenommen.  ,,So  ist  Deutschland  die  Pflanzschule  für

die  Ausbreitung  des  Sozialismus    in  der  übrigen  Welt  geworden;

aus  ihm  ergießen  sich  die  Apostel  desselben  in  alle  Lande.  Deutsche
stehen  an  der  Spitze  aller  sozialistischen  Congresse  und  Aufstände.“

,,  (Oesterreich-Ungarn)  lehnt  eine  separate  Verständigung  mit  England

  gegen  Rußland  und  den  Vertrag  von  St.  Stefano  ab.

,,  (Frankreich.)  Kammer:  beschließt  500  Millionen  auf  den  Anlauf

kleinerer,  nothleidender  Bahnlinien  zu  verwenden.

14.  „  (Frankreich.)  Kammer:  genehmigt  einen  Credit  von  32  Millionen,
um  den  alten  Plan,  die  Seine  von  Paris  bis  Havre  für  Seeschiffe
fahrbar  zu  machen,  auszuführen,  und  45  Millionen,  um  die  Seine
und  die  Rhone  so  zu  canalisiren,  daß  Marseille  und  Havre  durch
eine  unmittelbare  Wasserstraße  verbunden  werden.

„  (Rom.)  Der  neue  Papst  erlaubt  den  italienischen  Bischöfen.  den
gesetzlichen  Forderungen  ohne  Anstand  zu  genügen,  um  in  den  Genuß
der  weltlichen  Einkünfte  ihrer  Bisthümer  zu  gelangen.

17.  „  (Pforte)  genehmigt  ihrerseits  den  Friedensvertrag  von  St.  Stefano
mit  Rußland

18.  ,,  (Deutsches    Reich.)  Der  Reichskanzler  legt  dem  Bundesrath  einen
Gesetz-Entwurf  vor  betr.  statistische  Erhebungen  über  die  Tabaksfabrikation
  und  den  Handel  mit  Tabaksfabrikaten,  offenbar  zum  Behuf
der  Einführung  der  Tabakmonopols.

19.  ,,  (Oesterreich-Ungarn.)  Die  ungarische  Delegation  gewährt  der  Regierung
  einstimmig  den  geforderten  60-Millionen-Credit.

,, (Frankreich.)  Kammer:  wählt  einen  Ausschuß  zur  Berathung  eines
neuen  Zolltarifs.  Auch  in  Frankreich  tritt  der  Gegensatz  zwischen
Freihändlern  und  Schutzzöllnern  immer  schärfer  zu  Tage.

21.  „  (Oesterreich-Ungarn.)  Die  österreichische  Delegation  gewährt  der  Regierung
  den  geforderten  60-Millionen-Credit  nur  mit  39  gegen  20
Stimmen  (Herbst,  Giskra  ).

„  (England.)  beharrt  Rußland  gegenüber  auf  seiner  Forderung  bez.
der  Vertrags  von  St.  Stefano

„  (Frankreich.)  Kammer:  genehmigt  fast  einstimmig  das  ganze
Budget  für  1878,  da  ein  neuer  Streich  des  Marschall-  Präsidenten
nicht  mehr  besorgt  werden  zu  müssen  scheint.

22.  „  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser  feiert  seinen  81.  Geburtstag.

23.  „  (England.)  Die  Rüstungen  sind  bis  auf  einen  gewissen  Punkt  beendigt.
  Zwei  Expeditionscorps  ,  jedes  von  ca.  35,000  Mam,  sind
zur  Verwendung  bereit.

24.  „  (Deutsches  Reich.)  Der  neue  Papst  richtet  ein  sehr  freundliches
Schreiben  an  den  Kaiser,  das  über  die  Absicht  des  Papstes,  gegenüber
        <pb n="15" />
                        Allgemeine  Chronik.      13

Deutschland  eine  andere  Stellung  zu  suchen,  als  sie  Pius  IX.  behauptet
  hat,  kaum  einen  Zweifel  läßt.

24.  März.  (Rußland)  lehnt  die  Forderung  Englands  bez.  des  Congresses
und  des  Vertrags  von  St.  Stefano  bestimmt  ab.  Das  Zustandekommen
  des  Congresses  ist  daher  zweifelhaft  geworden

25.  „  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Der  Handelsminister    Achenbach  verlangt
  seine  Entlassung.

26.—31.  ,,  (Oesterreich-Ungarn  -  Rußland.)  Mission  Ignatieffs  in  Wien.

Dieselbe  wird  als  gescheitert  betrachtet.  Oesterreich  formulirt  Rußland

  gegenüber  seine  Forderungen  bez.  einer  definitiven  Lösung  der

orientalischen  Frage.

27.  ,,  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Graf  Eulenburg  wird  zum  Minister
des  Innern,  Hobrecht  zum  Finanzminister,  Maybach  zum  Handelsminister
  ernannt.  Graf  Stolberg  erklärt  sich  zur  Annahme  der
Stellung  als  Vicekanzler  und  Vicepräsident  des  preußischen  Staatsministeriums
  bereit.

„  „  (Rußland  England.)  Rußland  verlangt  den  Abzug  der
englischen  Flotte  aus  der  Nähe  Constantinopels.  England  erwiedert:
die  Flotte  werde  bis  zum  Abzug  der  Russen  aus  der  Umgebung  von
Constantinopel  daselbst  bleiben.

28.  „  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Das  Abg.-Haus  lehnt  die  in  einem
Nachtrag  zum  Budget  von  der  Regierung  vorgeschlagene  Uebertragung

der  Forsten  und  Domänen  vom  Finanz=  an  das  Landwirthschafts-Ministerium

  und  die  Errichtung  eines  Eisenbahnministeriums  ab,

genehmigt  dagegen  die  Uebertragung  der  Besoldung  des  Ministerpräsidenten

  auf  den  Vicepräsidenten  des  Staatsministeriums.

29.  „  (England.)  Die  Regierung  zeigt  dem  Parlament  die  Einberufung
der  Reserven  an.  Derby,  damit  nicht  einverstanden,  nimmt  seine  Entlassung
  als  Minister  des  Auswärtigen;  Salisbury  tritt  an  seine
Stelle.

30.  „  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Schluß  der  Session  des  Landtags.

,,  ,,  (Frankreich.)  Kammer:  lehnt  einen  Antrag,  ihre  Sitzungen  von
Versailles  wieder  nach  Paris  zu  verlegen,  ab.

,,  ,,  (Pforte)  bietet  alles  auf,  so  viel  Truppen  als  möglich  in  Constantinopel
  und  in  den  letzten  Vertheidigungswerken  um  dasselbe  zu
sammeln  und  anvertraut  den  Oberbefehl  über  dieselben  dem  Helden
von  Plewna,  Osman  Pascha
—  „  (Deutsches    Reich.)  Differenz  mit  Nicaragua:  dieses  fügt  sich  angesichts

  deutscher  Kriegsschiffe  den  Forderungen  Deutschlands.

—  (Deutsches  Reich:  Elsaß-Lothringen.)  Wenigstens  die  militärischen
  Verhältnisse  der  Reichslande  gestalten  sich  von  Jahr  zu  Jahr
besser  für  Deutschland.

—  „  (Frankreich.]  Die  öffentliche  Meinung  wendet  sich  in  der  orientalischen
  Frage  sichtlich  immer  mehr  England  zu  und  von  Rußland  ab.




  

 

1.  April.  (England.)  Rundschreiben  Salisbury's  über  den  Vertrag
von  St.  Stefano  und  die  Unmöglichkeit  für  England,  an  einem  Congreß
  auf  die  von  Rußland  gestellten  Bedingungen  hin  Theil  zu  nehmen.

—  (Oesterreich-Ungarn  —  England.)  „Zwischen  beiden  scheint  doch
eine  Art  stillschweigender  Entente  zu  Stande  gekommen  zu  sein,  nur
daß  Oesterreich  nicht  vorangehen  will,  sondern  England  gegen  Rußland
  vorgehen  läßt.  Auch  Deutschland  hat  wenigstens  eine  halbe
Wendung  gegen  Rußland  gemacht,  indem  es  die  Uebergriffe  Rußlands
in  dem  Vertrage  von  St.  Stefano  anerkennnt  und  dem  befreundeten
        <pb n="16" />
        14        Allgemeine  Chronik.

Nachbar  im  Osten  die  Nothwendigkeit  von  Concessionen  an  Oesterreich
und  England  unverkennbar  nahe  legt.

3. April.  (Deutsches  Reich.)  Der  Bundesrath  genehmigt  den  Antrag  des
Bundeskanzlers  auf  Vornahme  einer  umfassenden  Enquete  behufs  Erhöhung
  der  Tabaksteuer  zur  Vorlage    an  den  Reichstag.  Nach  den
Motiven  der  Vorlage  soll  indeß  die    Frage  der  Einführung  des  Tabakmonopols
  oder  irgend  einer  andern  Steuerart  als  eine  völlig  offene
behandelt  werden.

,,  ,,  (Italien.)  IlI.  Kammer:  genehmigt  den  schon  1877  noch  unter
dem  Cabinet  Vroglie-Fourton  mit  Frankreich  abgeschlossenen,  für
Italien  sehr  günstigen,  Handelsvertrag  mit  212  gegen  19  Stimmen.

5.  „  (Deutsches    Reich.)  Der  Reichstag  genehmigt  einen  Gesetzentwurf
betr.  Verwendung  der  Ersparnisse  an  den  von  Frankreich  für  die
deutschen  Occupationstruppen    bezahlten  Verpflegungsgeldern  im  Vertrage
  von  ca.  27  Millionen  nur  theilweise.  Die  Regierung  will  die
ganze  Summe  zu  militärischen  Zwecken  verwenden.  Der  Reichstag
beschließt  dagegen,  davon  so  viel  als  außerordentlichen  Zuschuß  in
den  Etat  einzustellen,  als  nothwendig  ist,  um  eine  Erhöhung  der
Matrikularbeiträge  von  nur  ca.  7  Millionen  gegen  das  Vorjahr  eintreten
  zu  lassen.

7.  „  (Frankreich.)  Ersatzwahlen  für  15  Deputirte  in  15  verschiedenen
Departements.  Es  werden  14  Republikaner  gewählt.  Die  Conservativen
  gestehen  selbst,  daß  die  Nation  augenblicklich  entschieden  die
Republik  wolle  und  daß  gegen  die  Strömung  nicht  aufzukommen  sei.

8.-9.  ,,  (England.)  Beide  Häuser  des  Parlaments  sprechen  in  Adressen
ihre  Zustimmung  zu  der  Botschaft  der  Königin  betr.  Einberufung
der  Reserven  aus,  das  Oberhaus  einstimmig,  das  Unterhaus  mil  319
gegen  64  Stimmen.

9.  „  (Rußland.)  Die  Regierung  hat  sich  überzeugen  müssen,  daß  ein
Anlehen  im  Auslande  z.  Z.  geradezu  unmöglich  ist.  Die  gewaltigen
Kriegskosten  können  also  vorerst  nur  durch  eine  übermaßige  Vermehrung
  des  Papiergeldes  im  Inlande  aufgebracht  werden.

10.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichstag  genehmigt  einen  Nachtrag  zum
Budget  behufs  Errichtung  eines  eigenen,  vom  Reichskanzleramte  unabhängigen
  Reichsschatzamtes-„
  (Oesterreich-Ungarn.)  Die  bisherige  türkische  (französische)  Eisenbahngesellschaft

  des  Baron  Hirsch  wandelt  sich  in  eine  österreichische

um.  Die  bisher  von  der  Pforte  ausgeübten  Rechte  über  diese  Gesellschaft
  gehen  auf  Oesterreich  über,  dessen  Verkehr  bis  Salonichi  dadurch
  gesichert  wird.

11.  „  (Deutsches  Reich.)  Die  national-liberale  Partei  des  Reichstags

erklärt  sich  in  einer  Fraktionsversammlung  einstimmig  wohl  für  Gewährung

  einer  ansehnlichen  Mehreinnahme  für  das  Reich  aus  dem

Tabak,  aber  entschieden  gegen  das  Monopol.

,,  (Rußland.)  Wera  Sassulitsch  wird  in  St.  Petersburg    wegen  ihres
Attentats  vom  5.  Februar  auf  den  General  Trepow  von  den  Geschwornen
  freigesprochen.

12.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichstag  stellt  das  Budget  für  1878/79  in

3.  Lesung  fest.  Die  von  der  Regierung  geforderte  Erhöhung  der

Matricularbeiträge  um  28.  Mill.  erscheint  darin  um  nicht  weniger
als  22  Mill.  herabgemindert.

Mitte.  „  (England.)  Die  Regierung  beschließt,  auch  die  Colonien  zu  einem

eventuellen  Kriege  mit  Rußland  herbeizuziehen.  Zunächst  soll  ein
        <pb n="17" />
        Allgemeine  Chronik.      15

indisches  Contingent,  das  fast  ausschließlich  aus  eingebornen  Truppen
besteht,  nach  Malta  überführt  werden.

--April.  (Rumänien)  und  Bessarabien  sind  von  russischen  Truppen  geradezu

überschwemmt  und  diese  häufen  sich  namentlich  in  bedrohlicher  Weise
rings  um  die  Hauptstadt.  In  dieser  wird  ein  Handstreich  gefürchtet
Die  Regierung  constalirt  in  einer  Denkschrift  an  die  Mächte  diese
Art  Occupation  Rumäniens  und  Besitzergreifung  Bessarabiens.  Eine
Mission  des  Ministerpräsidenten  nach  Wien  und  Berlin  gegen  die
Forderung  Rußlands  bez.  Bessarabiens  bringt  inzwischen  wenig  Hoffnungen
  bez.  Erhaltung  Bessarabiens  zurück.

(Rußland.)  Eine  „geheime  russische  National-Regierung“  erläßt  eine
Proclamation,  worin  das  russische  Volk  zum  Ergreifen  der  Waffen
gegen  die  Regierung  des  Czaren  aufgefordert  wird.

16.  „  (Italien.)  II.  Kammer:  genehmigt  mit  191  gegen  20  Stimmen
einen  allgemeinen  autonomen  Zolltarif

17.  „  (Rom.)  Der  neue  Papst  beruft  ben  P.  Curci  nach  Rom.

20.  ,,  (Rußland)  Studentenunruhen  in  Kiew.

,,  „  (Pforte.)  Ausbruch  des  Aufstands  der  Muhamedaner  im  Rhodopegebirge
  gegen  die  Bulgaren  und  Russen

27.  „  (Oesterreich-Ungarn.)  Die  Regierungen  beider  Reichshälften
verständigen  sich  neuerdings  darüber,  den  Ausgleich  auf  den  bisher
angestrebten  Grundlagen  mit  einigen  Modificationen  durchzusetzen  und
sich  zu  diesem  Ende  hin  mit  den  Parteien  und  ihren  Führern  in
Verbindung  zu  setzen.

,,  „  (Frankreich.)  Es  werden  zum  ersten  Mal  mehr  als  100,000
Mann  Landwehr  zu  Uebungen  einberufen.  Das  Resultat  wird  als
sehr  befriedigend  geschildert.

29.  ,,  (Schweiz.)  Die  Regierungen  der  Cantone  Waadt,  Wallis,  Genf,
St.  Gallen  und  Graubünden  beschließen  im  Interesse  einer  künftigen
Simplon=  und  einer  künftigen  Splügen-Bahn  gegen  jede  Subvention
des  Gotthardunternehmens  durch  den  Bund  zu  protestieren.

30.  „  (Deutsches  Reich:  Bayern.)  Der  König  wählt  und  ernennt  den
Dompropst  Steichele  in  Augsburg  zum  Erzbischof  von  München-Freising
  ohne  Rücksicht  auf  die  Forderungen  Roms  bez.  der  Ernennung,
nach  dem  Wortlaut  des  Concordats.  Gegen  den  Erwählten  selbst  hat
die  Curie  nichts  einzuwenden.

,,  ,,  (Rußland.)  Großfürst  Nicolaus  wird  vom  Oberbefehl  über  die
russische  Armee  in  der  Türkei  enthoben  und  durch  General  Totleben,
den  Vertheidiger  von  Sebastopol,  ersetzt.

--  ,,  (Vereinigte  Staaten.)  In  mehreren  Staaten  organisiren  sich
die  sozialistischen  Elemente  immer  entschiedener:  ihre  Gesammtzahl
wird  auf  mindestens  60,000  geschätzt.  Die  öffentliche  Meinung  verhält
  sich  indeß  dieser  ganzen  Agitation  gegenüber  vorerst  sehr  kaltblütig.

1. Mai.  (Deutsches  Reich.)  Die  offiziöse  Prov.-Corr.  erklärt  sich  entschieden

  gegen  die  von  einem  Theile  der  national-liberalen  Partei  geforderten
  constitutionellen  Bürgschaften  als  Vorbedingung  für  die
Bewilligung  der  vom  Reichskanzler  betriebenen  Steuerreform.

,,  ,,  (Frankreich.)  Eröffnung  der  Pariser  Welt=  u.  Industrieausstellung.

2. Mai  —  1.  Juni.  (Frankreich.)  Internationaler  Postcongreß  in  Paris.
  Derselbe wird  von  sämmtlichen  europäischen  Regierungen  beschickt  und
nimmt  eine  Reihe  neuer  außereuropäischer  Länder  in  den  Weltpostvertrag
  auf  und  faßt  eine  Reihe  von  Beschlüssen  behufs  weiterer
Ausbildung  des  Weltpostverkehrs.
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        16  Allgemeine  Chronik.

3.  Mai.  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Gelegentlich  einer  Pfarrwahl  in
der  Berliner  Jakobi-Gemeinde  geht  die  orthodoxe  Richtung  innerhalb
der  evangelischen  Kirche  durch  den  Oberkirchenrath  und  das  brandenburgische
  Consistorium  immer  entschiedener  gegen  die  liberale  Richtung
vor.  Der  gemäßigte  und  bisher  vermittelnde  Präsident  des  Oberkirchenraths
  Herrmann  verlangt  und  erhält  seine  Entlassung.  Der
Kaiser  fördert  entschieden  die  orthodoxe  Richtung.

--  ,,  (Pforte.)  Auch  in  Albanien  beginnt  es  zu  gähren:  bei  der  allgemeinen
  Auflösung,  in  der  das  bisherige  türkische  Staatswesen  begriffen
ist,  regen  sich  auch  in  den  Albanesen  Selbsthilfstendenzen  und  Unabhängigkeitsgelüste.


6.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser  ernennt  die  Chefs  des  Auswärtigen,
  der  Marine  und  des  Postwesens    zu  Stellvertretern  des  Reichskanzlers
  für  ihre  Ressorts.  Die  Schaffung  eines  Reichsschatzamts
bleibt  unerledigt.  Die  Ernennung  Stolbergs  zum  Vicekanzler  zieht
sich  in  die  Länge.

7. Mai.  (Schweden.)  Die  I.  Kammer  lehnt  den  Antrag  der  Bauernpartei
betr.  die  Militär-Reorganisationsfrage  mit  64  gegen    56 Stimmen  ab,
die  II.  Kammer  nimmt  ihn  mit  104  gegen  82  Stimmen  an.  Der
Versuch  ist  also  gescheikert.

„  „  (Rußland)  beginnt  gegenüber  England  einzulenken.  Der  russische
Botschafter  in  London,  Graf  Schuwaloff,  geht  mit  Ermächtigung  des
Kaisers  nach  Petersburg.  um  wo  möglich  eine  Vermittlung  zu  versuchen.
  Bis  zum  22.  i.  M.  will  er  wieder  in  England  zurück  sein.

9.  ,„  (Oesterreich-Ungarn.)  Die  Regierungen  beider  Reichshälften
legen  den  maßgebenden  Parteien  beider  Abgeordnetenhäuser  die  neuesten
Vereinbarungen  bez.  des  Ausgleichs  vor,  mit  der  Erklärung,  beide
Regierungen  betrachteten  die  Vereinbarungen  als  die  letzten  und  seien
zu  weiteren  Versuchen  nicht  geneigt.

11.  „  (Deutsches  Reich.)  Attentat  Hödel  auf  den  Kaiser.  Der  Kaiser

bleibt  unverwundet.  Die  preußische  Regierung  zieht  sofort  Maßregeln

gegen  die  sozialdemokratische  Wühlerei  in  Erwägung.

,,  ,,  (Frankreich.)  Kammer:  wählt  Gambetta  wieder  zum  Vorsitzenden

  der  Budgetcommission.  Gambetta  übernimmt  den  Vorsitz  mit

einer  sehr  friedselig  lautenden  Ansprache.

14.  „  (England.)  Das  erste  englische  Expeditionscorps  erhält  Befehl,  sich

auf  den  28.  d.  M.  zur  Einschiffung  bereit  zu  halten.  England  hält

fest  an  seiner  Forderung:  Rußland  muß  den  Rückzug  antreten  oder
einen  Krieg  mit  England  wagen.

,,  ,,  (Aeqypten.)  Der  Khedive  muß  sich  dazu  herbeilassen,  den  Engländer

  Wilson  zu  seinem  Finanzminister  zu  ernennen.

—  „  (Deutschland.)  Die  von  der  Berliner  Hofpredigerparkei  betriebene
  sog. christlich-soziale  Bewegung  scheint  Boden  zu  gewinnen.  Ihr
Gebahren  erregt  jedoch  auch  von  unbefangener  Seite  schwere  Bedenken.

17.  „,  (Deutsches  Reich.)  Die  preußische  Regierung  legt  dem  Bundesrath
bereits  einen  in  aller  Eile  ausgearbeiteten  Gesetz-Entwurf  gegen  sozialdemokratische
  Ausschreitungen    vor.

„  „  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichstag  genehmigt  den  Gesetzentwurf
betr.  eine  Tabaks-Enquete  mit  152  gegen  117  Stimmen,  jedoch  nicht
bloß  amendirt,  sondern  wesentlich  ganz  umgestaltet.  Die  Regierung
wird  indeß  auch  so  ihre  eingestandenen  und  nicht  eingestandenen  Zwecke
so  ziemlich  erreichen  können.  Ebenso  genehmigt  derselbe  die  weitere
Subvention  von  10  Millionen  Fr.  an  das  Gotthardsbahnunternehmen.
        <pb n="19" />
        Allgemeine  Chronik.     17

18. Mai.  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Zusammentritt  der  Provinzialsynoden
  der  älteren  Provinzen.  Die  vom  Kaiser  berufenen  Milglieder
gehören  sämmtlich  der  orthodoxen  Partei  an.  Der  Cultminister  Falk
verlangt  in  Folge  davon  seine  Entlassung.

18.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichstag  genehmigt  eine  Novelle  zum
Gewerbegesetz:  dagegen  scheitert  der  Gesetz-Entwurf  betr.  Einführung
von  Gewerbegerichten.

,,  „  (Schweiz.)  Das  Volk  des  Kantons  Zürich  verwirft  in    allgemeiner
Abstimmung  die  ihm  zugemuthete  Nachsubvention  von  Fr.  800,000
für  das  Gotthard-Unternehmen.

20.  ,,  (England.)  Unterhaus  lehnt  einen  Antrag  der  Opposition  gegen
die  Verwendung  indischer  Truppen  in  Europa  mit  347  gegen  226
Stimmen ab.

,,  ,,  (Pforte.)  Mißlungener  Versuch  in  Constantinopel,  den  Sultan
abzusetzen  und  seinen  Bruder,  den  früheren  Sultan  Murad,  wieder
auf  den  Thron  zu  setzen.

21.  „  (Deutsches  Reich.)  Der  Bundesrath  genehmigt  den  Entwurf  eines
Sozialistengesetzes  zur  Vorlage  an  den  Reichstag,  doch  unter  Streichung
des  bedenklichsten  Paragraphen  desselben.

22.  ,,  (Rußland.)  Graf  Schuwaloff  trifft  wieder  in  London  ein.  Seine
Vermittlung  ist  gelungen:  eine  Formel  für  die  Einberufung  des  Congresses
  ist  gefunden  und  dieser  scheint  nunmehr  gesichert  zu  sein.

24.  ,,  (Deutsches      Reich.)  Der  Reichstag  lehnt  das  Sozialistengesetz  in
dieser  Form  mit  251  gegen  57  Stimmen  ab.  Schluß  des  Reichstags
durch  kaiserliche    Botschaft.  Die  Session  läßt  so  ziemlich  bei  allen
Parteien  wie  bei  der  Regierung  das  Gefühl  einer  tiefen  Mißstimmung
zurück.

„  ,,  (England.)  Die  ersten  indischen  Truppen,  8500  Mann,  treffen
in  Malta  ein.

25.  ,,  (Frankreich.)  Die  Regierung  vereitelt  den  Versuch  des  radikalen
Gemeinderathes  von  Paris,  eine  Voltairefeier  zu  veranstalten  und  den
Jahrestag  der  Erstürmung  der  Bastille  zu  feiern  und  verlangt  von
der  Kammer  eine  halbe  Million,  um  während  der  Weltausstellung
selbst  Feste  zu  veranstalten.

26.  „  (Deutsches  Reich:  Sachsen.)  Beide  Kammern  haben  sich  über
das  revidirte  Einkommensteurgesetz  geeinigt,  wodurch  die  langjährigen
Steuerreform-  Kämpfe  ihr  Ende  erreichen

27.  ,,  (England.)  Unterhaus:  genehmigt  mit  214  gegen  110  Stimmen
die  kosten  für  die  Herbeiziehung  der  indischen  Truppen.

28.  u.  29. ,,  (Oesterreich-Ungarn.)  Andrassy  verliest  in  beiden  Delegationen

ein  Expose,  in  welchem  mitgetheilt  und  begründet  wird,  daß  das  gemeinsame
  Ministerium  nunmehr  einen  Theil  des  60=  Millionen-Credits
thatsächlich  zu  verwenden  gedenke,  und  erklärt  bestimmt,  daß  Oesterreich-Ungarn
  im  Congresse  darauf  dringen  werde,  daß  das  neue  Bulgarien
  eine  bedeutend  geringere  Ausdehnung  erhalte,  als  nach  dem

Vertrage  von  St.  Stefano,  daß  den  Russen  nicht  gestattet  werde,
dasselbe  noch  2  Jahre  lang  nach  dem  Frieden  besetzt  zu  halten  und
daß  endlich  Serbien  und  Montenegro  ein  wesentlich  geringerer  Gebietszuwachs
  zugesprochen  werde,  als  jener  Vertrag  festsetzte.  Die
öffentliche  Meinung  ist  damit  sehr  einverstanden.

30.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Untergang  des  deutschen  Panzerschiffes  „der
große  Kurfürst“  an  der  Küste  von  England.

,,  ,,  (England  u.  Rußland)  schließen  als  Resultat  der  Vermittlung  Schuwaloff's
  eine  Art  von  Vertrag  über  die  von  England  geforderten

Schulthess  Europ.  Geschichtskalender.  XIX.  Bd.  2
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        18  Allgemeine  Chronik.

und  von  Rußland  zugestandenen  Modifikationen  des  Vertrags  von
St.  Stefano  ab.

30.  Mai.  (England  u.  Pforte.)  England  macht  der  Pforte  den  geheimen  Vorschlag,

  ihr  Kleinasien,  Syrien  und  Mesopotamien  gegen  weitere  Uebergriffe

  Rußlands  als  Schutzmacht  zu  garantiren,  wenn  sich  die  Pforte

zu  Einführung  gewisser  noch  zu  vereinbarender  Reformen  in  diesen

Provinzen  verpflichte  und  die  Occupation  und  Verwaltung  der  Insel

Cypern  England  übertrage.

,,  ,,  (Italien.)  Der  König  bestätigt  den  von  beiden  Kammern  beschlossenen

    autonomen  Zolltarif.  Derselbe  ist  damit  Gesetz.

,,  ,,  (Schweiz.)  Vollendung  der  Eisenbahnlinie  Lenk-Vrieg,  wodurch
die  künftige  Simplonbahn  Seitens  der  Schweiz  am  großen  Tunnel  angekommen
  ist.  Die  Direction  unterhandelt  bereits  mit  Frankreich
und  Italien  wegen  Subventionen  für  die  Ausführung  auch  dieser
Alpenbahn.

31.  ,,  (Oesterreich=  Ungarn.)  Andrassy  erklärt  in  der  österreichischen  Delegation
  auf  die  Frage,  ob  Oesterreich-Ungarn  für  seine  Interessen,

falls  sie  auf  dem  Congresse  nicht  genügende  Berücksichtigung  finden
sollten,  mit  den  Waffen  einstehen  werde,  auf  das  entschiedenste  mit  Ja.

1.  Juni.    (Oesterreich-Ungarn:  Oesterreich.)  Das  Abg.-Haus  genehmigt
  den  Ausgleich  mit  Ungarn  schließlich  in  allem  Wesentlichen
nach  den  Vorschlägen  der  Regierung.

,,  ,,  (Rußland.)  Der  Senat  cassirt  das  freisprechende  Urtheil  des  Geschwornengerichts
  im  Processe  der  Wiera  Sassulitsch.  Ein  weiteres
Decret  desselben  entzieht  die  Aburtheilung  von  Staatsverbrechen  für
die  Zukunft  den  Geschwornengerichten.

2.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Die  Reichsregierung  ladet  die  Großmächte  und
die  Pforte  zu  einem  Congreß  nach  Berlin  ein  behufs  Erledigung  der
orientalischen  Wirren.  Die  Einladung  wird  von  sämmtlichen  Mächten
angenommen.    Dieselben  werden  von  ihren  leitenden  Ministern  vertreten
sein,  der  deutsche  Reichskanzler  wird  das  Präsidium  führen.

„  „  (Deutsches  Reich.)  Zweites  Attentat,  Nobilings,  auf  den  Kaiser.
Der  Kaiser  wird  nicht  ungefährlich  verwundet.

3.  „  (Italien.)  II.  Kammer:  Finanzdarlegung  des  Finanzministers
Seismit-Doda.  Derselbe  erklärt  die  Periode  der  Deficits  für  geschlossen
  und  berechnet  für  das  laufende  Jahr  einen  Ueberschuß  von
10,  für  das  nächste  Jahr  von  45  ½  Millionen.  Die  conservative
Opposition  bezweifelt  die  Richtigkeit  dieser  Berechnungen.

4.  „  (Deutsches  Reich.)  Dem  Kronprinzen  des  deutschen  Reichs  und
von  Preußen  wird  auf  unbestimmte  Zeit  die  Stellvertretung,  nicht
die  Regentschaft,  des  Kaisers  und  Königs  übertragen.

,,  „  (England.    Pforte.)  Der  von  England  der  Pforte  vorgeschlagene
geheime  Schutzvertrag  bez.  Kleinasien,  Syrien  und  Mesopotamien  wird
von  der  Pforte  genehmigt  und  unterzeichnet.

8.  ,,  (Frankreich.)  Kammer:  lehnt  die  Genehmigung  des  mit  Italien
abgeschlossenen  Handelsvertrags  vorerst  ab.  Es  ist darin  unstreitig
ein  gewisser  Erfolg  der  schutzzöllnerischen    Strömung auch  in  Frankreich
  zu  erkennen.

11.  „  (Deutsches  Reich.)  Der  Bundesrath  beschließt  auf  den  Antrag
Preußens  in  Folge  der  Ablehnung  des  Sozialistengesetzes  die  Auflösung
  des  Reichstages  und  Anordnung  von  Neuwahlen.  Die  offiziösen
  und  die  conservativen  Blätter  beginnen  einen  wahren  Sturmlauf
gegen  den  Liberalismus  und  namentlich  gegen  die  nat.-lib.  Partei.
        <pb n="21" />
        Allgemeine  Chronik.  19

11.  Juni.  (Oesterreich-Ungarn)  beginnt  zu  mobilisiren,  ohne  indeß  vorerst

seine  Zwecke  bestimmt  zu  präcisiren.

12.  „  (Deutsches  Reich:  Preußen.)    Der  Exkönig  Georg  V.  von  Hannover verstarb
  in  Paris.

13.  „  (Berliner  Congreß.)  Derselbe  tritt  unter  dem  Vorsitze  des  deutschen

Reichskanzlers  in  Berlin  zusammen.  Zunächst  finden  Sonderverhandlungen

  zwischen  England,  Oesterreich  und  Rußland  statt.

14.  ,,  (Belgien.)  Die  Erneuerungswahl  der  Hälfte  der  Kammer  und  des
Senats  ergibt  einen  entschiedenen  Sieg  der  Liberalen  über  die  Clericalen.
  Die  Liberalen  haben  fortan  die  Mehrheit  in  beiden  Kammern.
Das  clericale  Cabinet  Malon  gibt  sofort  seine  Entlassung  und  wird
vom  König  durch  ein  liberales  Cabinet  Frére-Orban  ersetzt,  das  zum
ersten  Mal  einen  eigenen  Unterrichtsminister  zählt.

15.  u.  25. „  (Oesterreich-Ungarn. )    Das  ungarische  Abg.-Haus  genehmigt



den  Ausgleich  mit  Oesterreich  und  die  Abg.  Häuser  beider  Reichshälften

  genehmigen  das  Einführungsgesetz  zu  demselben,  der  damit

  — nach  2½    jähriger  Dauer  der  Ausgleichsarbeit  —  vollständig  erledigt

  ist.

  — ,,  (Frankreich.)  Der  Senat  hat  in  letzter  Zeit  in  einer  Anzahl  nicht
unwichtiger  Fragen  den  Beschlüssen  der  Kammer  mit  ansehnlicher
Mehrheit  zugestimmt.  Ein  Theil  der  reactionären  Majorität  des
Senats  (die  Orleanisten)  ist  doch  nicht  geneigt,  den  Conflict  zwischen
beiden  Kammern  auf  die  Spitze  zu  treiben.

Gelegentlich  der  Weltausstellung  soll  im  Laufe  der  nächsten  Monate
eine  ganze  Reihe  freier  internationaler  Congresse  in  Paris  abgehalten
werden.

  18.  ,, (Italien.)  Bei  den  Wahlen  zum  römischen  Provinziallandtage
und  zur  Stadtverordnetenversammlung  betheiligen  sich  die  Clericalen

zum  ersten  Mal  in  größerer  Anzahl,  bringen  aber  neben  13  Liberalen

vorerst  doch  nur  2  der  Ihrigen  durch.

24.  ,,  (Berliner  Congreß.)  Erledigung  der  bulgarischen  Frage.  Das  von
Rußland  geplante  Bulgarien  wird  auf  die  Bulgarei  nördlich  des
Balkans  beschränkt,  der  südliche  Theil  des  erstern  bleibt  der  Pforte
als  Ost-Rumelien.

25.  ,,  (Schweiz.)  Beide  Räthe  der  Bundesversammlung  haben  den  neuen
Zolltarif  durchberathen,  gehen  aber  in  ihren  Beschlüssen  vorerst  noch
einigermaßen   auseinander.  Die  Mehreinnahme  für  die  Bundeskasse
wird  auf  7  9  Mill.  Fr.  berechnet.

27.  ,,  (Oesterreich-Ungarn.)    Der  Kaiser  bestätigt  das  von  beiden  Häusern
des  Reichsraths  beschlossene  autonome  Tarifgesetz.  Dasselbe  ist  also
Gesetz.

28.  ,,  (Berliner  Congreß)  überträgt  Oesterreich  die  einstweilige  Occupation
und  Verwaltung  Bosniens  und  der  Herzegowina
,,  ,,  (Italien  —  Oesterreich.)  Lebhafte  Agitation  in  Nord-  und

Mittelitalien  ,  für  die  sog.  Italia  irredenta  (Triest  und  Wälschtirol).

Das  Ministerium  Cairoli  läßt  die  Agitation  gewähren.

29.  ,,  (Berliner  Congreß)  spricht  Griechenland  eine  wörtliche  Grenzregulirung
  zu.





1. Juli.  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Der  „Reichsanzeiger"  veröffentlicht

das  Schreiben  des  Papstes  an  den  Kaiser  v.  21.  März  und  die  Antwort

  des  Kronprinzen  vom  10.  Juni.  Preußen  und  Deutschland 

werden  jedenfalls  nicht  nach  Canossa  gehen.
        <pb n="22" />
        20  Allgemeine  Chronik.

2.  Juli.  (Oesterreich-Ungarn.)    hat  bis  jetzt  ca.  100,000  Mann  mobilisirt
zu  dem  nunmehr  aus  gesprochenen  Zwecke  einer  Occupation  Bosniens
und  der  Herzegowina.  Die  Regierung  erwartet  indeß  erklärter  Maßen
seitens  der  Bevölkerung  dieser  türkischen  Provinzen  keinen  oder  doch
nur  einen  sehr  geringen  Widerstand.

3.  ,,  (Oesterreich-Ungarn:  Oesterreich.)  Das  Ministerium  Auersperg
verlangt  vom  Kaiser  neuerdings  seine  Entlassung.  Der  Kaiser  zögert,
sie  zu  gewähren.

,,  „  (Spanien.)  Ein  kgl.  Decret  ertheilt  Cuba  dieselbe  Communalund
  Provinzialverwaltung,  deren  das  Mutterland  genießt.

4.  „  (Deutsches  Reich.)  Deutsche  Kriegsschiffe  zwingen  die  Samoaoder
  Schifferinseln,  die  dem  deutschen  Reiche  gemachten  Handelsbegünstigungen
  aufrecht  zu  erhalten.

5.  „  (Berliner  Congreß)  erklärt  Rumänien,  Serbien  und  Montenegro
unter  der  Bedingung  der  Gleichstellung  aller  Confessionen  für  unabhängig
  von  der  Pforte.  Serbien  und  Montenegro  erhalten  ansehnliche
  Gebietsvergrößerungen;  dagegen  wird  Rumänien  den  Ansprüchen
Rußlands  auf  Retrocession  Bessarabiens  geopfert  und  muß  sich  mit
der  Dobrudscha  abfinden  lassen.

„  —7.  „  (Italien.)  II.  Kammer:  beschließt  mit  235  gegen  78  Stimmen

die  sofortige  Herabsetzung  und  die  spätere  (von  1883  an)  gänzliche
Abschaffung  der  Mahlsteuer.

--  „  (Oesterreich-Ungarn.)  Die  öffentliche  Meinung  spricht  sich  in  beiden
Reichshälften  überwiegend  energisch  gegen  die  Besetzung  Bosniens
und  der  Herzegowina  in  der  Form  eines  von  Oesterreich-Ungarn
provozirten  und  sofort  auch  angenommenen  Auftrags  des  Berliner
Congresses  aus.



7.  „  (Frankreich.)  In  Folge  Cassation  von  Wahlen  finden  20  Ergänzungswahlen
  zur  Kammer  statt  und  werden  16  Republikaner  und
nur  4 Reactionäre  gewählt.

8.  „  (England)  legt  den  Schutzvertrag  mit  der  Pforte  vom  4.  Juni  dem

Parlament  vor.

10.  „  (Deutsches  Reich.)  Der  Ex-Kronprinz  von  Hannover,  Ernst
August,  nimmt  nach  dem  Tode  seines  Vaters  den  Titel  „Herzog  von
Cumberland  und  Herzog  zu  Braunschweig  und  Lüneburg  kgl.  Hoheit"
an  und  hält  in  einem  Schreiben  an  den  „König  von  Preußen"  —  einen
deutschen  Kaiser  kennt  er  nicht  —  alle  seine  Ansprüche  auf  den  Thron
von  Hannover  aufrecht.

11.  ,,  (England)  ergreift Besitz    von  der  Insel  Cypern.

12.  ,,  (Rumänien)  fügt  sich  der  Entscheidung  des  Berliner  Congresses
bez.  Bessarabiens  und  prinzipiell  auch  bez.  der  Judenfrage.

13.  „  (Berliner  Congreß.)  Abschluß  des  Berliner  Friedensvertrags.  Die
Ratificationen  sollen  binnen  drei  Wochen  in  Berlin  ausgewechselt
werden.

,,  ,,  (England.)  Salisbury  constatirt  und  präcisirt  in  einer  einläßlichen
  Circulardepesche  die  Resultate  des  Berliner  Congresses

„  „  (Italien.)  Senat:  verschiebt  einen  Beschluß  über  die  Abschaffung

der  Mahlsteuer  bis  nach  den  Sommerferien.

15.  „  (Deutsches  Reich.)  Der  „Reichsanzeiger“  veröffentlicht  erst  jetzt
die  Ernennung  des  Grafen  Stolberg  zum  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.


  




--  ,,  (Pforte.)  In  Constantinopel  herrscht  eine  sehr  bedenkliche  Papiergeldnoth,
  der  die  Regierung  kopflos  und  rathlos  gegenübersteht.
(Aegypten.)  England  und  Frankreich  verlangen  vom  Khedive
        <pb n="23" />
        Allgemeine  Chronik.  21

ziemlich  kategorisch  die  Rückberufung  seines  früheren  Reformministers

Nubar  Pascha

16.  Juli.  (Pforte.)  Auf  der  Insel  Kreta  kommt  ein  Waffenstillstand  zwischen
  Türken  und  Griechen  zu  Stande.

18.  „  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  trifft  zur  Badekur  in  Kissingen
ein.  Daselbst  findet  sich  auch  der  päpstliche  Nuntius  in  München
ein,  um  mit  dem  Reichskanzler  über  eine  Beilegung  des  Culkurkampfes
zu  unterhandeln.

„  „  (England.)  Oberhaus:  Debatte  über  die  Resultate  des  Berliner
Congresses.  Der  Premier  Beaconsfield  setzt  dieselben  in  einer  großen
Rede  auseinander.

19.  „  (Holland.)  II.  Kammer:  genehmigt  das  revidirte  Primärschulgesetz
mit  einer  Mehrheit  von  18  Stimmen.  Die  Confessionslosigkeit  der
Volksschulen  wird  darin  aufrecht  erhalten.  Der  Senat  tritt  dem  Beschlusse
  mit  26  gegen  10  Stimmen  bei  und  der  König  sanctionirt
das  Gesetz  trotz  eines  dagegen  von  den  Gegnern  erhobenen  Petitionssturmes.


22.  ,,  (Oesterreich-Ungarn.)    Der  strategische  Aufmarsch  der  zur  Occupation
  Bosniens  und  der  Herzegowina  aufgebotenen  Armee  ist  vollendet
  und  diese  ist  nunmehr  operationsfähig.

„  „  (England.)  Afghanistan:  Eine  russische  Gesandtschaft  trifft  in
Kabul  ein,  um  Schir  Ali  gegen  England  zu  hetzen  und  zu  stützen.
Ein  Schutz-  und  Trutzbündniß  soll  zwischen  Rußland  und  dem  Emir
abgeschlossen  werden.

24.  „  (Oesterreich-Ungarn  —  Pforte.)  Unterhandlungen  in  Wien  über
einen  Vertrag  zwischen  beiden  behufs  einer  Occupation  Bosniens  durch
Oesterreich  im  Einverständniß  mit  der  Pforte  führen  zu  keinem  Ziele.
Oesterreich  muß  auf  eigene  Faust  vorgehen.

29.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser,  dessen  Befinden  seit  dem  Attentate
  ein  sehr  befriedigendes  ist,  geht  zur  Badekur  nach  Teplitz.

„  „  (Oesterreich-Ungarn.)  Auf  die  Nachricht,  daß  die  Ratification  der
Beschlüsse  des  Berliner  Congresses  seitens  aller  Mächte  erfolgt  sei,
rücken  die  österreichischen  Truppen  sofort  in  Bosnien  und  in  die
Herzegowina  ein.

„  —  3.  Aug.  (England.)  Unterhaus:  große  Debatte  über  die  Convention
  Englands  mit  der  Pforte  vom  4.  Juni  und  die  Erwerbung
Cyperns.  Ein  Mißtrauensvotum  der  Opposition  gegen  den  Schritt
wird  mit  338  gegen  135  Stimmen  verworfen.

30.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Allgemeine  Wahlen  zum  Reichstage.  Die  nat.
liberale  und  die  Fortschrittspartei  gehen  aus  denselben  wesentlich  geschwächt,
  die  particularistischen,  ultramontanen  und  conservativen  Parteien
  dagegen  wesentlich  gestärkt  hervor

„  „  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Der  Bischof  von  Osnabrück verstarb,  

wodurch  in  Preußen  nur  noch  3  katholische  Bischöfe  aufrecht  stehen.

--  „  (Rußland.)  Die  Unzufriedenheit  der  panslavistischen  Partei  mit

dem  Resultat  des  Berliner  Congresses  ist  eine  fast  allgemeine  und

findet  in  Moskau  wie  in  Petersburg  scharfen  Ausdruck.

1.  Aug.  (Rom.)  Der  Cardinal-Staatssecretär  Franchi  verstarb.  Der  Papst
ernennt  den  Cardinal  Nina  an  seine  Stelle.

2.  „  (Deutsches  Reich:  Preußen.)  Das  Ordinarium  des  preußischen
Staatehaushaltes  für  1877/78  hat  ein  Defizit  von  20  Millionen
ergeben,  was  von  den  Anhängern  des  Tabakmonopols  sofort  in  ihrem
Interesse  ausgebeutet  wird.
        <pb n="24" />
        22  Allgemeine  Chronik.

3.  Aug.  (Berliner  Congreß.)  Auswechslung    der  Ratificationen  des  Berliner
  Friedensvertrages.  Der  türkische  Botschafter  gibt  die  Erklärung
zu  Protokoll,  daß  der  Sultan  die  Ratification  vollzogen  und  den
Vertrag  als  vom  heutigen  Tage  an  in  Gültigkeit  getreten  anerkenne.

—  „  [Deutsches  Reich.]  Die  öffentliche  Meinung  ist  darüber  einig,
daß  der  christliche  Sozialismus  der  Berliner  Hofpredigerpartei  schließlich
  Fiasco  gemacht  hat.

5.  „  (Rußland.)  In  ganz  Rußland  gährt  es  sichtlich.  An  allen  Ecken

und  Enden  häufen  sich  die  Nihilistenprozesse.  aber  die  Bewegung  wird

darum  nicht  schwächer.  Unruhen  in  Odessa.

8.  ,, (Deutsches  Reich.)  Conferenz  der  Finanzminister  der  deutschen
Einzelstaaten  zu  Heidelberg  unter  dem  Vorsitze  des  Reichskanzleramts-Präsidenten.
  Die  Conferenz  erklärt  sich  einstimmig  für  Beseitigung
der  Matricularumlagen  durch  Erhöhung  der  indirecten  Steuern  zu
Gunsten  des  Reiches.  Doch  soll  die  Tabakmonopolfrage  vorerst  noch
eine  offene  Frage  bleiben.

6.  „  (Oesterreich-Ungarn)  stößt  in  Bosnien  und  der  Herzegowina  auf
einen  viel  größeren  Widerstand  seitens  der  Bevölkerungen,  als  es  erwartet
  hatte.  Die  österreichischen  Truppen  erleiden  eine  sehr  empfindliche
  Schlappe.  Die  österreichische  Regierung  bietet  daher  neue  Truppen
auf,  um  den  Widerstand  rasch  zu  Boden  zu  schlagen
8.  „  (Pforte)  sucht  sich  dem  Beschlusse  des  Berliner  Congresses  zu

Gunsten  Griechenlands  zu  entziehen.

10.  ,,  (Rußland.)  Die  Regierung  löst  das  Moskauer  panslavistische  sog.
Wohltätigkeits-Comité    auf  und  weist  Alsaloff,  den  Führer  der  panslavistischen
  Partei,  aus  Moskau  aus.

13.  „  (Deutsches  Reich.)  Die  preußische  Regierung  legt  dem  Bundesrath
einen  neuen  Entwurf  eines  Sozialdemokratengesetzes  vor,  nach  welchem
als  Recursinstanz  ein  neues  „Reichsamt  für  Vereinswesen  und  Presse“
errichtet  werden  soll.

„  „  (England.)  Afghanistan:  die  englische  Regierung  beschließt,  eine
Gesandtschaft  in  Begleitung  eines  vollständigen  Reiterregiments  nach
Kabul  zu  schicken,  um  die  Pläne  Rußlands  wo  möglich  zu  vereiteln.

14.  u.  24.  „  (Schweiz.)  Beide  Räthe  der  Bunderversammlung  beschließen
eine  Bundessubvention  von  4 ½  Mill.  für  das  Gotthardunternehmen
und  2  Mill.  für  die  Mante-Cenere-Linie    und  stellen  dem  Simplonund
  Splügenproject,  sofern  sie  zu  Stande  kommen  sollten,  jedem
gleichfalls  4½  Mill.  Bundessubvention    in  Aussicht.

Mitte.  „  (Oesterreich-Ungarn:  Ungarn.)  Die  Neuwahlen  zum  Unterhause
ergeben  238  Stimmen  der  Regierungepartei,  ca.  80  Mitglieder  der
gemäßigten  Partei  und  72  der  äußersten  Linken.

16.  „  (Deutsches  Reich.)  Hödel  wird  enthauptet,  nachdem  der  Kronprinz
  als  Stellvertreter  des  Kaisers  das  gegen  denselben  ausgesprochene
Todesurtheil  bestätigt  hat.

,,  „  (Rußland.)  Attentat  auf  den  General  Mesenzoff,  Chef  der  dritten
Abtheilung  der  geheimen  Kanzlei  des  Kaisers,  in  Petersburg.  Die
Urheber  entkommen.

18.  ,,  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  geht  nach  Beendigung  seiner
Kur  in  Kissingen  nach  Gastein  zur  Nachkur.  Die  Unterhandlungen
mit  dem  päpstlichen  Nuntius  haben  noch  zu  keinem  Resultate  geführt
und  eine  Verständigung  ist  offenbar  noch  in  weiter  Ferne;  doch  werden
  die  Verhandlungen  auch  nicht  abgebrochen.

19.  „  (Oesterreich-Ungarn.)  Die  österreichischen  Truppen  erobern  und  besetzen
  nach  einem  heftigen  Kampfe  Serajewo,  die  Hauptstadt  von
        <pb n="25" />
        Allgemtine  Chronik.  23

Bosnien.  Damit  ist  der  erste  Act  des  blutigen  Dramas  geschlossen.
Indessen  dauert  der  Widerstand  der  Bevölkerung  gegen  die  österreichische
Occupalion  des  Landes  überall  noch  fort.

20. Aug.  [Aegypten.]  Die  finanzielle  Enquete-Commission  fordert  vom  Khedive

die  Abtretung    seiner  sämtlichen  Privatgüter,  um  daraus  die  Schulden
  des  Landes  zu  bezahlen.

21. „  [Rußland.]  Ein  kaiserlicher  Ukas  verfügt  die  Aburtheilung  politischer
  Verbrechen    durch  die  Militärgerichte.

24. „ [Aegypten.]  Der  Khedive  ernennt  nach  dem  Verlangen  Englands
und  Frankreichs  Nubar  Pascha  zum  Ministerpräsidenten  und  ist  bereit,
  den  Engländer  Wilson  zum  Finanzminister  zu  ernennen.

27. „  [Deutsches  Reich.]  Die  Particularstaaten  merzen  im  Bundesrath
  bei  Berathung  des  neuen  Sozialistengesetzes  das  beabsichtigte
neue  Reichsamt  als  ihrer  Souveränetät  abträglich  aus.  Preußen
läßt  es  sich  gefallen.

„ „  [Frankreich.]  Zum  ersten  Mal  werden  200,000  Reservisten  zu
Manövern  einberufen  und  folgen  überall  willig  dem  Rufe.

„ „  [Pforte  England.]  Unterhandlungen  über  die  in  Kleinasien,
Syrien  und  Mesopotamien  einzuführenden  Reformen.  Die  Pforte
zögert:  es  ist  ihr  mehr  um  ein,  von  England  zu  garantirendes  Anlehen,
  als  um  Reformen  zu  thun.

30. „  [Pforte.]  Midhat  Pascha  erhält  die  Erlaubniß  zur  Rücklehr  nach
der  Türkei  jedoch  nicht  nach  Constantinopel,  sondern  vorerst  nur  nach

Kreta.

„ „  [Aegypten.]  Der  Khedive  ernennt  das  neue  Reformministerium:
Nubar  Pascha  Präsident,  Riza  Inneres,  Ratib  Krieg,  der  Engländer
Wilson  Finanzen  und  der  Franzose  Bliguiéres    öffentliche  Arbeiten.
Die  Verwaltung  Aegyptens  wird  dadurch  fast  direct  der  Leitung  Englands
  und  Frankreichs  übertragen.

„  [Pforte.]  Die  nach  dem  Rhodope-Gebirge  behufs  Untersuchung  der
Beschwerden  der  Insurgenten  entsandte  internationale  Commission
kann  sich  über  ihren  Bericht  an  die  Mächte  nicht  einigen.  Es  ist
außer  Zweifel  daß  die  Gräuel  der  Bulgaren  von  den  Russen  nicht
nur  nicht  verhindert,  sondern  wenigstens  theilweise  geradezu  unterstützt
worden  sind.  Der  Gesammtbericht  der  Commission  wird  schließlich
nur  von  den  Vertretern  Englands,  Frankreichs  und  der  Pforte  unterzeichnet,
  diejenigen  Rußlands,  Deulschlands,  Oeslerreichs  und  Italiens
verweigern  ihre  Unterschrift.

5. Sept.,  [Frankreich  —  Rom.]  Bischof  Düpanloup  erläßt  einen
in  sehr  beweglichem  Tone  gehaltenen  Aufruf  zu  Gunsten  des  Peterspfennigs,
  der  auch  in  Frankreich  sehr  abgenommen  hat.

6. „  [Pforte.]  Batum  wird  von  den  Türken  geräumt  und  von  den
Russen  besetzt.

Der  der  Pforte  zur  Beruhigung  der  Gemüther  nach  Albanien
geschickte  Mehemed  Ali  Pascha  wird  von  den  Albanesen  ermordet.

9. „  [Deutsches  Reich.] Zusammentritt des neugewählten Reichstages.
Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers  Graf  zu  Stolberg  verliest  die
Thronrede.  Das  neue  Sozialistengesetz  bildet  die  einzige  Vorlage  der
Regierung.  

10. „  [Deutsches  Reich.]  Nobiling  stirbt  in  Folge  der  Kopfwunde,
die  er  sich  ummittelbar  nach  dem  Attentate  auf  den  Kaiser  selbst  beigebracht
  hat,  im  Gefängniß.
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        24  Allgemeine  Chronik.

10.  Sept.  [Oesterreich-Ungarn:  Oesterreich.)  Die  Neuwahlen  zu  10  Landtagen
  einzelner  Kronländer  fallen  für  die  liberale  Partei  sehr  wenig
befriedigend  aus.  Die  clericale  Partei  geht  in  den  meisten  derselben
wesentlich  verstärkt  aus  diesen  Wahlen  hervor.

11.  „  [Deutsches  Reich.]  Reichstag:  die  Präsidentenwahlen  ergeben
doch  die  Wiederwahl  des  bisherigen  Bureau's:  Forckenbeck,  Stauffenberg
  und  Hohenlohe.

„ „  [Schweiz.]  Der  Gr.  Rath  des  Kantons  Bern  legt  den  jurassischen
  Kirchenstreit  wenigstens  vorläufig  bei.

„  „  [Rußland.]  Die  russischen  Truppen  beginnen  St.  Stefano  und  die
Umgebungen  von  Constantinopel  zu  räumen  und  sich  nach  Adrianopel
zurück  zu  ziehen.

14.  „  [Deutsches  Reich.]  Der  Kaiser  geht  nach  beendigter  Badekur
nach  Kassel,  um  den  dortigen  Militärmanövern  wenigstens  theilweise
und  so  weit  es  ihm  die  Aerzte  erlauben,  beizuwohnen.

15.  [  Deutsches  Reich.]  Die  Schutzzollpartei  des  Reichstags  erklärt
sich  für  eine  Revision  des  bestehenden  Zolltarifs  in  ihrem  Sinne.
Dieselbe  macht  innerhalb  des  Reichstags  offenbar  Fortschritte.

„  „  [Pforte.]  Erzerum  wird  von  den  Russen  geräumt.  Eine  große
Anzahl  der  armenischen  Bewohner  verläßt  mit  ihnen  die  Stadt.

„  [Vereinigte  Staaten.]  Der  Präsident  Hayes  und  der  Finanzminister
Sherman  hallten  fest  daran,  daß  die  Wiederaufnahme  der  Baarzahlung
bestimmt  am  1.  Jan.  1879  erfolgen  solle.  Die  großen  Geldinstitute
stehen  entschieden  auf  ihrer  Seite.

17.  „  [Deutsches  Reich.]  Reichstag:  weist  das  neue  Sozialisten-Gesetz
an  eine  Commission  zu  gründlicher  Prüfung  resp.  Amendirung,
namentlich  bez.  der  Gültigkeitsdauer  desselben.  In  die  Commission
wird  kein  Sozialist  gewählt.

19.  „  [Oesterreich-Ungarn.  ]  Mostar,  die  Hauptstadt  der  Herzegowina,
ergibt  sich  den  österreichischen  Truppen:  die  Occupation  der  Provinz
wird  als  durchgeführt  betrachtet.

21.  „  [England.]  Afghanistan:  die  englische  Gesandtschaft  wird  von  der
afghanischen  Grenze  abgewiesen  und  ihr  die  Weiterreise  verweigerl.
Dieselbe  kehrt  sofort  um.  Der  Bruch  zwischen  England  und  dem
Emir  Schir  Ali  ist  damit  erklärt.



22.  „  [Oesterreich-Ungarn:    Oesterreich.]  Die  Czechen  beschließen
nach  6 jähriger  Enthaltung  die  Beschickung  des  böhmischen  Landtags.

21.  „  [Pforte.]  Chaireddin,  der  frühere  allmächtige  Reformminister  des
Bey  v.  Tunis,  wird  vom  Sultan  nach  Konstantinopel  gezogen  und
zum  Senator  ernannt.

25.  „  [Italien.]  Auch  in  Italien  werden  zum  ersten  Mal  ca.  45,000

Mann  Landwehr  (milizia  mobile)  zu  Waffenübungen  einberufen.

30. „  [Pforte.]  Zusammentritt  der  internationalen  Commission  behufs
Vereinbarung  eines  Verfassungestatuts  für  das  neugeschaffene  Ost-Rumelien.
  Das  russische  Mitglied  ist  von  Anfang  an  bemüht,  der
Commission  alle  nur  möglichen  Schwierigkeiten  entgegen  zu  setzen.

—  „  [Oesterreich-Ungarn.  ]  Die  Schwierigkeiten,  die  großen  Kosten  und
die  blutigen  Opfer  des  bosnischen  Unternehmens  haben  die  öffentliche
Meinung  sowohl  diesseits  als  jenseits  der  Leitha  in  eine  sehr  gereizte
Stimmung  gegen  dasselbe  versetzt.  Das  Ministerium  Tiesza  fordert
seine  Entlassung,  das  Ministerium  Auersperg  beharrt  neuerdings  auf
der  seinigen.  Der  Kaiser  zögert  und  hofft,  durch  Modificationen  des
einen  und  des  andern  Cabinets  um  die  Schwierigkeilen  herum  zu
kommen.
        <pb n="27" />
        Allgemeine  Chronik.  25

—  Sept.  [Rußland  —  Pforte.]  Die  russische  Regierung  verlangt  von  der
Pforte  den  Abschluß  eines  Friedensvertrags,  durch  welche  diejenigen
Puncte  des  Vertrags  von  St.  Stefano  geregelt  werden  sollen,  die
vom  Berliner  Congresse  nicht  alterirt  worden  sind,  und  macht  die
weitere  Räumung  Thraciens  davon  abhängig.

1.  Oct.  [Dänemark.]  Die  Neuwahl  des  Landsthings  ergibt  keine  wesentliche
  Veränderung.  Die  Linke  hat  einen  Sitz  gewonnen,  aber  ein
Drittel  der  9  Mitglieder  der  Linken  ist  gemäßig.

„  „  [Pforte]  verständigt  sich  mit  den  Delegirten  der  eretischen  Nationalversammlung
  über  die  künftige  Verfassung  der  Insel.

2.  „  [Deutsches  Reich.]  Reichstag:  die  Commission    für  das  Sozialistengesetz
  hat  sich  zwar,  dem  Verlangen  der  Regierung  entsprechend,
entschieden  auf  den  Boden  eines  Ausnahmegesetzes  gestellt,  beantragt
aber  in  ihrer  Mehrheit  eine  Anzahl  wesentlicher  Modificationen  der
Vorlage.

„ „  [Oesterreich-Ungarn.]  Die  Regierung  beschließt,  die  Occupation  des
Sandschaks  Novi-Bagar,  wo  ein  heftiger  Widerstand  vorherzusehen  ist,
Angesichts  der  Stimmung  der  öffentlichen  Meinung  in  beiden  Reichshälften
  aufs  künftige  Frühjahr  zu  verschieben.

4. „  [Oesterreich-  Ungarn.]  Erst  jetzt  ist  der  Widerstand  Bosniens  gegen
die  österreichische  Occupation  völlig  zu  Boden  geworfen  und  das  ganze
Land  in  den  Händen  der  österreichischen  Truppen.

„  „  [Rom.]  Da  die  Sammlungen  des  Peterspfennigs  seit  dem  Tode

Pius  IX.  überall  stark  im  Rückgange  sind,  der  neue  Papst  aber  bis

jetzt  wenigstens  die  italienische  Dotation  so  wenig  wie  sein  Vorgänger

annehmen  zu  wollen  scheint,  so  sucht  der  Cardinal-Staatssecretär  Nina
jene  Sammlungen  durch  ein  Schreiben  an  die  französischen  Bischöfe
wieder  in  Schwung  zu  bringen,  indem  er  die  zahlreichen  und  großen

Bedürfnisse  des  hl.  Stuhles  eindringlich  schildert.

6. „ [Rußland.]  General  Drentelen  wird  vom  Kaiser  an  die  Stelle

Mesenzoffs  zum  Chef  der  dritten  Abtheilung  der  geh.  kais.  Kanzlei

ernannt.





7. „  [Pforte.]      Die  Papiergeldwirtschaft!  in  Constantinopel  wird  immer

mehr  zu  einer  wahren  Calamität.

8. „  [Oesterreich-Ungarn:    Oesterreich.]  Die  italienisch  gesinnte

Mehrheit  des  Landtags  von  Triest  demonstrirt  gegen  die  Zusammengehörigkeit

  mit  Oesterreich.

9.—16.  „  [Deutsches  Reich.]  Reichstag:  Zweite  Lesung  des
Sozialisten-  Gesetzes.  Mehrere  Puncte  werden  noch  nicht  endgültig
entschieden.  Das  Zustandekommen  desselben  wird  erst  von  der  dritten
Lesung  abhängen.

„  „  [Rußland]  verlangt  von  der  Pforte  Schutz  für  die  Christen  in  den
von  ihm  bereits  geräumten  und  noch  zu  räumenden  Gegenden  und
stellt  die  weitere  Räumung  vorerst  wirklich  ein.

10.  „  [Rußland.]  Die  Verhaftungen  in  ganz  Rußland  nehmen  in  Folge
der  Attentate  gegen  die  höchsten  Beamten  einen  ganz  außerordentlichen
Umfang  an.  Die  Gefängnisse  sind  überfüllt.

11.—  12.  Oct.  [Rumänien.]  Beide  Kammern  genehmigen  die  ihnen  vom
Berliner  Congresse  aufgezwungene  Wiederabtretung  Bessarabiens  an
Rußland  und  erklären  sich  für  die  Annahme  der  Dobrudscha  als
Entschädigung  dafür.

13.  „  [Oesterreich-Ungarn.]  Die  Regierung  beschließt  eine  Verminderung

  der  bosnischen  Occupalionsarmee.
        <pb n="28" />
        26  Allgemeine  Chronik.

14.  Oct. [Oesterreich-Ungarn:  Ungarn.]  Der  Landtag  von  Croatien
genehmigt  eine  ganz  im  sog.  großcroatischen  Sinne  gehaltene  Antwortsadresse
  auf  die  tgl.  Thronrede.

15.  „  [Oesterreich-Ungarn:  Oesterreich.]  Der  Finanzminister  De
Pretis  wird  vom  Kaiser  mit  der  Neubildung  des  cisleithanischen
Ministeriums  betraut.  De  Pretis  sucht  sich  mit  den  verfassungstreuen
Fractionen  des  Abg.-Hauses  und  des  Reichsraths  über  ein  Programm  zu
verständigen.  Der  Versuch  scheitert  jedoch  an  der  bosnischen  Frage.
De  Pretis  verzichtet  auf  den  ihm  ertheilten  Auftrag  des  Kaisers.

„  „  [England  u.  Frankreich]  verständigen  sich  darüber,  die  ägyptischen
Finanzen  gemeinsam  unter  ihre  Obhut  und  indirecte  Verwaltung  zu
nehmen.  Der  Khedive  ertheilt  der  Uebereinkunft  seine  Genehmigung.

„  [Pforte.]  In  Mazedonien  bricht  ein  bulgarischer  Aufstand  gegen
die  Wiederkehr  der  türkischen  Herrschaft  aus.

18.  „  [Deutsches  Reich.]  Reichstag:  dritte  Lesung  des  Sozialistengesetzes.
Die  beiden  conservativen  Parteien  und  die  nationalliberale  Partei
haben  sich  über  ein  Compromiß  verständigt,  mit  dem  sich  der  Bundesrath
  einverstanden  erklärt  hat.  Das  Gesetz  wird  demgemäß  mit  221
gegen  140  Stimmen  angenommen.  Der  Reichskanzler  schließt  darauf
sofort  die  Session  des  Reichstags.

„  [Rom  u.  Italien]  verständigen  sich  über  die  Ernennung  von
Erzbischöfen  und  Bischöfen  des  sog.  tgl.  Patronats.

„ [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Cardinal  und  Ex-  Erzbischof
von  Posen  Ledochowski  wird    neuerdings  gerichtlich  zu  15,000  M
Geldbuße  und  2  Monaten  Gefängniß  verurtheilt.

20.  u.  22.  „  [Oesterreich-Ungarn.]  Eröffnung  der  Session  des  Reichsraths
  und  des  ungarischen  Reichstags.  In  Wien  verlangt  die  Regierung
  einen  außerordentlichen  Credit  von  25  Millionen  für  das
bosnische  Unternehmen,  während  das  dem  Reichsrath  vorgelegte  Budget
für  1879  ohnehin  schon  ein  Defizit  von  15  Millionen  aufweist.

21.  „  [Deutsches  Reich.]  Der  Bundesrath  genehmigt  das  Sozialistengesetz
und  der  Kronprinz  unterzeichnet  es.  Eine  ansehnliche  Zahl  sozialdemokratischer
  Blätter  und  Vereine  beginnen  ihre  Thätigkeit  freiwillig
einzustellen,  sich    aufzulösen,  ihre  Kassen  zu  vertheilen  ꝛc.

23.  „  [Deutsches  Reich.]  Beginn  der  Maßregeln  gegen  die  Sozialdemokraten
  auf  Grundlage  des  neuen  Sozialistengesetzes.

24.  „  [Rußland.]  Die  russischen  Befehlshaber  in  Bulgarien  und  Ostrumelien
  intriguiren  neuerdings  ganz  offen  gegen  das  vom  Berliner
Congresse  neu  geschaffene  Ostrumelien  und  für  ein  Großbulgarien  von
der  Donau  bis  zum  ägäischen  Meere  nach  dem  ursprünglichen  Plane
des  Vertrages  von  St.  Stefano.

25.  „  [Deutsches  Reich.]  Der  Reichskanzler  constatirt  seine  Absicht,  eine
umfassende  Revision  des  bestehenden  deutschen  Zolltarifs  im  Sinne
von  Finanz-  und  Schutzzöllen  herbeizuführen.

„  „  [Spanien.]  Attentat  auf  den  König.  Derselbe  bleibt  unverletzt.

26.  „  [England.]  Afghanistan:  Schir  Ali  ruft  gegen  England  die  Hilfe
Rußlands  an.

27.  „  [Frankreich.]  Die  Wahl  der  Delegirten  der  Gemeinden  für  die  Erneuerung
  des  ersten  Drittels  des  Senats  fallen  in  weit  überwiegendem
Maße  zu  Gunsten  der  Republik  aus.  Dieser  ist  demnach  die  Majorität
im  Senat  nach  diesen  Wahlen,  die  am  5.  Jannar  1879  statt  finden
sollen,  bereits  gesichert.  Die  reactionären  Parteien  sind  durch  dieses
Ergebniß  wie  niedergeschmettert.
        <pb n="29" />
        Allgemeine  Chronik.  27

27.  Oct.  [Schweiz.]  Die  allgemeinen  Erneuerungswahlen  zum  Nalionalrath






  ergeben  ca. 2/3 Liberale und Radicale und ca. 1/3 Ultramontane
und  Conservative.

29. „  [Belgien.]  Auch  die  allgemeinen  Gemeinderathswahlen  fallen  im
Großen  und  Ganzen  zu  Gunsten  der  Liberalen  aus.

30. „  [England.]  Afghanistan:  die  Regierung  beschließt,  an  Schir  Ali
doch  noch  ein  Ultimatum  zu  richten,  bevor  zu  den  Waffen  gegriffen
werden  soll.  Inzwischen  werden  in  Indien  alle  Vorbereitungen  zum
Kriege  getroffen.

            

3.  Nov.  [Italien.]  An  diesem  Tage  wird  die  achte  protestantische  Kirche



resp.  Kapelle  in  Rom  eingeweiht.

4. „  [Oesterreich-Ungarn:  Oesterreich.]  Abg-Haus    die  Regierung
legt  demselben  nach  dem  Verlangen  der  Gegner  des  bosnischen  Unternehmens
  den  Text  des  Berliner  Vertrags  zur  Genehmigung  vor.

5. „  [Oesterreich-Ungarn:  Oesterreich.]  Abg.-Haus:  spricht  sich  in  seiner
Antwortsadresse  auf  die  Thronrede  mit  160  gegen  70  Stimmen  gemäßigt
    aber  entschieden  gegen  das  bosnische  Unternehmen  aus.

7. [Deutsches    Reich:  Preußen.]  Der  gew.  Erzbischof  von  Posen,
Cardinal  Ledochowski,  wird  wegen  unbefugter  Amtshandlungen  gerichtlich
  wiederum  zu  18,000  M  Geldbuße,  eventuell  2  Jahren  Gefängniß
  verurtheilt.

„ „  [Oesterreich-Ungarn:  Ungarn.]  Der  Kaiser  weist  die  großcroatischen
  Wünsche  und  Pläne  der  Adresse  des  croatischen  Landtags
ziemlich  scharf  zurück.

8. „  [Pforte.]  Die  Unterhandlungen  mit  England  über  die  in  Kleinasien
  ꝛc.  einzuführenden  Reformen  wollen  nicht  von  der  Stelle  rücken.
Die  Pforte  will  solche  Reformen  versuchsweise  vorerst  nur  in  2  Bilajets
  einführen.

9. „  [England  —  Rußland.]  Rußland  sucht  sich  den  Beschlüssen  des
Berliner  Congresses  bez.  Bulgarien  zu  entziehen.  England,  von
Oesterreich  und  Frankreich  unterstützt,  beharren  jedoch  fest  auf  der
stricten  Ausführung  jener  Beschlüsse.  Rußland  fügt  sich  neuerdings
und  gibt  die  besten  Zusicherungen.  Beaconsfield  erklärt  gelegenllich
des  Lordmajorsbankettes  sehr  bestimmt,  daß  England  nöthigenfalls
einen  Krieg  nicht  scheuen  würde,  um  die  stricte  Ausführung  des
Buchstabens  und  des  Geistes  des  Berliner  Vertrags  von  Rußland  zu
erzwingen.

11. "  [Rußland.]  Revolutionäre  Demonstration  der  Studenten  vor  dem
Palais  des  Großfürsten-  Thronfolgers  in  Petersburg.

12. „  [Deutsches  Reich.]  Der  Reichskanzler    regt  beim  Bundesrath  die
Revision  des  allgemeinen  Zolltarifs  im  Sinne  eines  größeren  Schutzes
der  nationalen  Industrie  gegen  die  Concurrenz  des  Auslandes  an.

„ „  [Schweiz.]  Bei  der  Neuwahl  des  Gr.  Rathes  von  Genf  siegen  die
Demokraten  und  Unabhängigen  (Conservativen)  vollständig  über  die
(radicale)  Regierungspartei.  Der  radicale  Staatsrath  beschließt,  trotzdem
  seinen  Posten  zu  behaupten  und  vorerst.  wenigstens  nicht  zu
demissioniren.

„ „  [Belgien.]  Eröffnung  der  Kammern.  Die  Thronrede  des  Königs
spricht  sich  offen  für  Loslösung  des  Staats  von  der  clericalen  Bevormundung
  im  Unterrichtswesen  aus.

13. „  [Frankreich.]  Der  Senat  besetzt  3  lebenslängliche  Senatorenstellen
  doch  wieder,  wenn  auch  nur  mit  einer  Mehrheit  von  ein  paar
Stimmen,  im  Sinne  der  reactionären  Parteien.
        <pb n="30" />
        28  Allgemeine  Chronik.

– Nov.  [Deutsches  Reich.]  Die  Ausführung  des  Sozialistengesetzes  nimmt
einen  durchaus  befriedigenden  Fortgang.  Die  Regierungen  verbieten
überall  zahlreiche  sozialdemokratische  Blätter  und  unterdrücken  zahlreiche
  sozialdemokratische  Vereine.  Von  Widerstand  ist  nirgends  die Rede.

17.  „  [Italien.]  Das  Königspaar  besucht  Neapel,  wo  es  enthusiastisch
empfangen  wird.  Attentat  Passanante's  auf  den  König.  Der  König
bleibt  unverletzt,  der  Ministerpräsident  Cairoli  wird  leicht  verwundet.

18 „  [Oesterreich-Ungarn.]  Philippovic  wird  des  Obercommandos
in  Bosnien  und  der  Herzegowina  enthoben  und  durch  den  Herzog
v.  Württemberg  ersetzt.

„  „  [Rumänien.]  Die  russischen  Truppen  beginnen  Rumänien  zu
räumen.

19.  „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Eröffnung  des  Landtags.  Die
Thronrede  des  Kronprinzen  wird  vom  Vicepräsident  des  Staatsministeriums,
  Grafen  Stolberg,  verlesen.  Die  Regierung  macht  dem  Landtage
  eine  Reihe  von  Vorlagen;  die  wichtigsten  sind  das  Budget  für
1879  und  die  Gesetzesentwürfe  behufs  Einführung  der  Reichsjustitzgesetzgebung
  die  am  1.  October  1879  in  Kraft  treten  soll.  Das
Budget  zeigt  ein  Defizit  von  11  Millionen,  das  vorerst  noch  auf  dem
Wege  der  Anleihe  zu  decken  sein  wird.

„  „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Ex-  Kronprinz  von  Hannover
verlobt  sich  mit  der  Prinzessin  Thyra  von  Dänemark,  wodurch  er  der
Schwager  des  zukünftigen  Kaisers  von  Rußland  und  des  zukünftigen
Königs  von  England  wird.  Die  welfische  Partei  in  Hannover  demonstrirt
  bei  dieser  Gelegnheit  mit  Glückwunschadressen.

„  „  [Pforte  –  Griechenland.]  Die  Pforte  will  Griechenland  doch
eine  gewisse  Grenzerweiterung  zugestehen,  aber  nur  in  Thessalien.  Die
Abtretung  Janinas  oder  irgend  eines  Theils  von  Albanien  verweigert
sie  entschieden.

21. „    [Oesterreich-  Ungarn.]  Zusammentritt  der  Delegationen  in  Pesth.
Die  Regierung  verlangt  von  denselben  für  das  bosnische  Unternehmen
42  Mill.  pro  1878  und  33  Mill.  pro  1879.

„  „  [England.]  Afghanistan:  Schir  Ali  hat  das  englische  Ultimatum
abgelehnt.  Die  englisch-indischen  Streitkräfte,  ca.  35,000  Mann  stark,
wovon  ca.  13,000  Mann  englische  Truppen.  überschreiten  in  3  Colonnen
  die  afghanische  Grenze,  um  die  3  Haupteingangspässe  des  Landes
  zu  forciren  und  zu  besetzen.

26.  „  [Pforte.]  Die  türkischen  Truppen  schlagen  die  mazedonischen
Insurgenten  bei  Pirin-Planina  nachdrücklich  auf  den  Kopf.

28.  „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Regierung  verhängt  mit  Zustimmung
  des  Bundesrathes  aus  Grund  des  Sozialistengesetzes  den  sog.
kleinen  Belagerungszustand  über  Berlin.  Die  Polizei  weist  darauf
hin  40  sozialdemokratische  Agitatoren  aus  der  Sladt  aus.

„  „  [Pforte.]  Said  Pascha,  der  Schwager  und  Günstling  des  Sultans,
wird  von  demselben  wieder  zum  Minister  (der  Civilliste)  ernannt.

„  „  [  Rumänien]  nimmt  von  der  Dobrudscha  Besitz  nach  dem  Berliner

Vertrage.  Dagegen  zögert  es,  die  ihm  gleichfalls  vom  Berliner  Vertrage

  auferlegte  Gleichstellung  der  Juden  gesetzlich  festzustellen.

– „  [Deutsches  Reich.]  Bis  jetzt  sind  von  den  Regierungen  153  sozialdemokratische

  Vereine,  40  periodische  und  135  nicht-periodische  Druckschriften

  verboten  worden,  also  328  Verbole  erfolgt.
        <pb n="31" />
        Allgemeine  Chronik.  29

2. Dec.  [Vereinigte  Staaten.]  Zusammentritt  des  Congresses.  Jahresbotschaft
  des  Präsidenten  Hayes.

3.-9.  „  [Italien.]  II. Kammer:  große  Debatte  über  die  innere  Politik.
Die  Kammer  lehnt  ein  Vertrauensvotum  für  das  Ministerium  Cairoli
mit  263  gegen  189  Stimmen  ab.  Das  Ministerium  gibt  seine  Entlassung
  und  wird  durch  ein  zweites  Ministerium  Depretis  ersetzt.

4. „  [Pforte.]  Der  Sultan  ernennt  den  Tunisier  Chaireddin  Pascha
zum  Großvezier.  Eine  große  Anzahl  früherer  Würdenträger  der
Pforte  wird  in  entfernte  Provinzen  verbannt.

5. „  [Deutsches  Reich.]  Rückkehr  des  Kaisers  nach  Berlin  und  feierlicher
Einzug  desselben.  Der  Kaiser  übernimmt  sofort  wieder  die  ganze
Last  der  Regierung.

„ „ [Oesterreich-Ungarn:  Ungarn.]  Tisza  reconstruirt  das  ungarische
Ministerium  doch  wieder  unter  seinem  Vorsitze.  Die  Mehrheit,  über
die  er  im  Unterhause  verfügt,  ist  aber  bereits  nur  noch  eine  sehr

kleine.

9. „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Minister  des  Innern,  Graf
Eulenburg,  legt  dem  Landtage  die  Motive  der  Regierung  zur  Verhängung
  des  kleinen  Belagerungszustandes    über  Berlin  dar.

„ „  [England -  Rußland.]  Die  englische  Regierung  theilt  dem
Unterhause  offiziell  mit,  daß  laut  einer  Benachrichtigung  der  russischen
Regierung  die  russische  Gesandtschaft  Kabul  verlassen  habe.

„ „  [Dänemark.]  Das  Folkething  verwirft  mit  allen  gegen  bloß  15
Stimmen  eine  von  der  Regierung  geforderte  Anleihe  zu  Gunsten  der
westindischen  Insel  St.  Croix.  Die  Regierung  löst  das  Thing  auf
und  ordnet  auf  den  3.  Januar  1879  Neuwahlen  an.

10. „  [Oesterreich-  Ungarn.]  Beide  Delegationen  bewilligen  die  für  das
bosnische  Unternehmen  von  der  Regierung  geforderten  Credite  wenigstens
  zum  größeren  Theile.  Die  Regierung  konnte  von  vorne  herein
in  beiden  auf  die  Majorität  zählen.  In  der  österreichischen  Delegation
wird  jedoch  die  Regierung  von  der  Minorität,  an  deren  Spitze  Herbst
steht,  scharf  angegriffen.

11. „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Das  Abg.-Haus  geht  über  einen  Antrag
  Windthorst's  auf  Abänderung  des  Gesetzes  betr.  die  Aufhebung
geistlicher  Orden  zur  einfachen  Tagesordnung  über.  Die  Regierung
anerkennt  die  Friedensliebe  des  Papstes,  ist  aber  nicht  geneigt,  die
schwer  errungene  Position  nutzlos  aufzugeben.  „Der  Besitz  der  betreffenden
  Gesetze,  erklärt  sie,  war,  ist  und  bleibt  eine  Nothwendigkeit
für  die  Regierung.

12. „ [Deutsches  Reich.]  Der  Bundesrath  genehmigt  den  Antrag  des
Reichskanzlers  betr.  Revision  des  Zolltarifs  und  die  Bestellung  der
dießfälligen  Commission  nach  den  Anträgen  der  Ausschüsse,  doch  indem
  er  aus  den  Motiven  die  schutzzöllnerischen  Anschauungen  des
Antrags  entfernt.

„ „  [England  —  Rußland.]  Die  englische  Regierung  muß  dem
Unterhause  erklären,  daß  sie  von  Rußland  getäuscht  worden  sei:  nicht
die  russische  Gesandtschaft,  sondern  nur  der  russische  Gesandte  habe
Kabul  verlassen.

13. „    [Deutsches  Reich.]  Dem  Bundesrath  liegt  unnmehr  ein  von  der
preußischen  Regierung  ausgearbeiteter  Entwurf  eines  allgemeinen
Reichseisenbahngesetzes  vor.

„ „   [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Regierung  weist  wieder  39  sozialdemokratische
  Agitatoren  aus  Berlin  aus  und  beginnt,  solche  auch
aus  der  Umgegend  Berlins  auszuweisen.
        <pb n="32" />
        30

Allgemeine  Chronik.

13.  Dec.  [England.]  Afghanistan:  Schir  Ali  verläßt  Kabul  mit  seinen  Schätzen



und  schlägt  den  Weg  nach  dem  russischen  Gebiete  ein.

14. „   [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Das  Kreisgericht  zu  Birnbaum
erläßt  einen  Steckbrief  gegen  den  früheren  Erzbischof  von  Posen  und
Gnesen,  Cardinal  Ledochowski.

„ „   [England.]  Afghanistan:  Unterhaus:  lehnt  ein  Tadelsvotum  der
Regierung  wegen  des  afghanischen  Krieges  mit  328  gegen  227  Stimmen
  ab.

15. „  [Deutsches  Reich.]  Der  Reichskanzler  legt  in  einem  Schreiben  an
den  Bundesrath  zu  Handen  der  Zolltarif-Revisionscommission  sein
zoll-  und  steuerpolitisches  Reformprogramm  dar,  nach  welchem  außer
den  eigentlichen  Finanzzöllen  auf  Tabak,  Petroleum,  Zucker,  Cafe  ꝛc.
ein  Schutz-  und  Finanzzoll  auf  die  Einfuhr  aller  und  jeder  ausländischer
  Erzeugnisse  ohne  Ausnahme  von  5,  10%  gelegt  werden  soll,
dessen  Ertrag  für  den  Reichefiscus  der  Kanzler  auf  70  Millionen M
berechnet.

„ „  [England.]  Afghanistan:  die  englische  Expeditions-Armee  hat  alle

Zugangspässe    zu  Afghanistan  besetzt.

„ „    [Pforte.]  Der  von  der  internationalen  Commission  für  Ostrumelien
eingesetzte  Finanzdirector  Schmidt  wird  von  den  Bulgaren  förmlich
vertrieben.

16. „  [Deutsches  Reich –  Oesterreich-Ungarn.])  Nachdem  Oesterreich-Ungarn
die  Verlängerung  des  bisherigen  Handelsvertrags  mit  Deutschland  abgelehnt
  hat,  kommt  schließlich  wenigstens  ein  Meistbegünstigungevertrag
zu  Stande,  der  bis  Ende  1879  in  Kraft  bleiben  soll.

„ „  [Deutsches  Reich.]  Die  vom  Bundesrath  eingesetzte  Tabakenquete-Commission

  beendigt  ihre  Arbeiten  und  schreitet  zur  Abstimmung.

Der  Tabak  wird  einstimmig  als  langlicher  Gegenstand  für  eine  höhere

Besteuerung  anerkannt  und  diese  fast  einstimmig  auf  50  bis  70  Mill.

per  Jahr  angesetzt.  Bez.  der  Steuerform  sprachen  sich  dagegen  nur

wenige  Stimmen  für  das  Monopol  oder  für  die  amerikanische  Fabrikatsteuer
  aus;  fast  einstimmig  wird  vielmehr  die  Einführung  einer  Gewichtsteuer
  befürwortet.

„ „ [Oesterreich-Ungarn:  Ungarn.]  Abg.-  Haus:  genehmigt  die  Verlängerung

  des  Wehrgesetzes  bis  Ende  1879.
17. „ [England  —  Rußland.]  Afghabistan:  die  russische  Gesandtschaft

wird  nunmehr  wirklich  von  Kabul  abberufen.  Rußland  läßt  Schir

Ali  definitiv  im  Stich.

„ „  [Vereinigte  Staaten.]  Angesichts  der  am  1.  Januar  1879  eintretenden
  gesetzlichen  Wiederaufnahme  der  Baarzahlungen  erreicht  das
Gold  an  diesem  Tage  zum  ersten  Mal  wieder  den  Pari-Curs.  Die
anstandslose  Wiederaufnahme  der  Baarzahlungen  ist  dadurch  zum
voraus  gesichert.

18. „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Das  Abg.-Haus  genehmigt  die
Vorlage  der  Regierung  betr.  Veränderungen  in  den  Ressortverhältnissen
  der  Ministerien  der  Finanzen,  des  Handels  und  der  Landwirthschaft.


„ „  [Vereinigte  Staaten.]  Der  Senat  beschließt  eine  Untersuchung
der  angeblichen  Wahlbeeinfussungen  in  den  Südstaaten  gelegentlich
der  letzten  Präsidentenwahl,  und  daß  diese  Untersuchung  auf  sämmtliche
  Staaten  ausgedehnt  werden  solle.

20. „  [Deutsches  Reich:  Braunschweig.]  Der  Landtag  beschließt  einstimmig,
  die  Regierung  zu  ersuchen,  die  Lage  des  Landes  für  den
        <pb n="33" />
        Allgemneint  Chronik.  31

Fall  einer  Erledigung  des  Thrones  in  Erwägung  zu  ziehen  und  dem
Landtag  darüber  die  geeigneten  Vorlagen  zu  machen.

.  Dec.  [Deutsches  Reich  —  Dänemark.]  Vermählung  des  hannoverschen

Kronprätendenten  mit  der  Prinzessin  Thyra  von  Tänemark  zu  Kopenhagen.

  Die  däuische  Regierung  begeht  die  Taktlosigkeit,  eine  welfischhannoversche

  Deputation  nicht  nur  mit  Ausgzeichunng  zu  behandeln,
sondern  sogar  mit  Orden  zu  bedenken.  In  Berlin  erregt  dieß  berechtigten
  Aerger.

„  [Oesterreich-Ungarn:  Oesterreich.)  l  Haus:  geuehmigt  die

Verlängerung  des  Wehrgesetzes  bis  Ende  1
.[Deutsches  Reich:  Mecklenburg.])  #  ondtan  hat  die  Verfassungsfrage

  zwar  dem  Wunsche  der  beiden  Regierungen  entsprechend

einer  Deputation  überwiesen,  aber  offenbar  nur  zum  Scheino
(U[Nom.]  Papst  Leo  richtet  au  den  staatlich  abgesetzten  Exhbischof
von  Köln  ein  Schreiben,  in  dem  er  sich  neuerdiuge  für  Veseitigung
des  Culturkampfes  in  Teutschland  ausspricht,  jedoch  ohne  bezüglich  Concessionen
  seitens  der  Gurie  irgend  welche  Anhaltspunlte  darzubielen.

[Frankreich.]  Gambetta  hält  eine  Bankettrede,  in  der  er  neuerdings
  zur  Geduld  und  zur  Mäßigung  ermahnt.

(Griechenland)]  erneunk  seinerseils  seine  Commissäre  für  die  türkische
Grengfrage,  ist  indeß  zum  voraus  enlschlossen,  auch  nicht  um  ein
Haar  breit  von  den  Beslimmungen  des  Verliner  Bertrages  zu  weichen.
"  (Oesterreich=  Ungarn.)  Der  Obercommandirende  in  Boenien  kündigt

auf  den  1.  Jannar  1879.  die  Einsetzung  einer  Landesregierung  für

Bosnien  und  die  Herzegowina  an.  Es  ist  außer  Zweifel,  daß  die

Regierung  nicht  daran  denkt,  die  beiden  Provinzen  je  wieder  der

Pforte  zurück  zu  geben.

(Deutsches  Reich.!  Die  vom  Bundesrath  beschlossene  Commission
von  15  Mitgliedern  für  Revision  des  allgemeinen  Zolllarifs  ist  ernannk.
  Dieselben  sind  bis  auf  zwei  sämmtlich  entschiedene  Schu-Jöllner.
  Zum  Präsidenten  wird  der  gewesene  würtiembergische  Minister
  v.  Varnbüler,  einer  der  ihätigsten  Führer  der  Schutzoollpartei,
ernaunk.

„  ([Oestlerreich-  —  —  Italien]  schließen  unker  sich  einen  neuen
Handelsvertrag  ab,  der  weit  über  einen  bloßen  Meistbegünstigungsvertrag
  hinans  |ßgeht  Die  Schutzzollner  sind  daher  über  denselben  sehr
unzufrieden.

[Piorte.].  In  Gonstanlinopel  herrsiht  in  Folge  der  Papiergeldwirthschaft
  eine  e  dumpfe  Gährung.

Belgien.]  Die  belgischen  Micheie  erlassen  einen  gemeinsamen
Hirtenbrief  gegen  den  Plan  der  Negierung,  den  öffeutlichen  Unterricht
von  der  bisherigen  clericalen  Bevormundung  zu  emancipiren.

„  [TDeutsches  Reich.)  Die  Reichsregierung  kündigt  auf  Ende  des  Jahres

1879  die  Handel  Ferträge  mit  Belgien  und  mit  der  Schweigz,  da  dieselben
  der  Aufrichtung  eines  autonomen  deutschen  Zolltarifs  auf  diesen
Zeitpunct  im  Wege  sländen.

[(Frankreich]  kündigt  Eugland  und  Belgien  die  bestehenden  Handelsverlräge,
  um  auf  den  1.  Jannar  1880  freie  Hand  für  einen  neuen
antonomen  Zolllarif  zu  haben  gleich  Jtalien,  Oesterreich  und
Dentschland.

(Rußland.]  Der  Reichs  ralh  genehmigt  die  Einführung  neuer  Steuern,
wodurch  allein  eine  größere  Anleihe  im  Auslaude  möglich  gemacht
werden  könnle.

u

u

   

“
        <pb n="34" />
        32

31.

Allgemtint  Chronik.

Dec.  [Pfortel  erklärt  sich  zu  einem  definitiven  Friedensverlrage  mit  Rußland
  bereil  und  ernennt  ihre  Vevollmächtigten  dagn.  Die  Unterhandlungen
  sollen  sofort  beginnen.

[England  —  Pforte.]  Die  englische  Regierung  veröffentlicht  ein
Blaubuch  über  ihre  seit  dem  August  mit  der  Pforte  geführten  Unterbanblungen
  betr.  die  in  Kleinasien,  Syrien  und  Mesopotamien  von
der  Pforte  einzuführenden  Resormen.  Dieselben  sind  bisher  erfolglos
gewesen.  England  muß  behutsam  vorgehen,  um  die  Pforte  nicht  in
die  Arme  Rußlands  zu  treiben.  Der  Pforte  aber  ist  es  nicht  um
Reformen,  sondern  um  ein  von  England  zu  garantirendes  Anlehen
zu  on,  wozu  England  keine  große  Lust  hat.

[Rom.  Die  unmittelbar  nach  der  Wahl  des  Papstes  Leo  auch
mit  Nuhland  angeknüpflen  Unlerhandlungen  wegen  Beseitigung  der
Disferenzen  zwischen  dem  Staat  und  der  katholischen  Kirche  sind
definitiv  gescheitert.

-*
        <pb n="35" />
        II.

Das  deutsche  Reich

und

die  Oesterreichisch-Ungarische  Monarchie.

Schulihess.  Gnrop.  Geichichtskalender.  XIX.  Sd.  :3
        <pb n="36" />
        <pb n="37" />
        J.
Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

1.  Jannar.  (Deutsches  Reich.)  Ueber  die  Kriegsstärke  des
deutschen  Heeres  und  den  Bestand  der  deutschen  Flotte  werden  offiziös
  solgente  Angaben  veröffentlicht:

deutsche  Heer  tritt  in  das  Jahr  1878  für  die  Feldarmee  hne
-*  wie  ohne  die  etwanigen  besonderen  Kriegs=  und  Landsturm-Formationen,
  jedoch  mit  Einschluß  des  Trains  und  der  Administration)  mit
17,310  Offizieren,  687,594  Mann,  1800  Geschützen  und  233,592  Pierden,
für  die  Ersatztruppen  mit  4426  Offizieren,  243,095  Mann,  426  Geschühen
und  30,590;  Porrden,  für  die  Besatzungs=  TArmee,  mit  Einschluß  der  Landwehr,
mit  10,  107  Offizieren,  353,102  Mann,  324  Geschützen  und  57/414  Pferden.
Der  gefammte  unmittelbar  E***z6  Kriegsstand  berechuet  sich  danach  auf
31,843  Offiziere,  1,283,791  Mann,  301,536  Pferde  und  (für  alle  drei  Hauplabtheilungen
  derselben)  425  Feldbatterien  mit  2550  Geschützen.  Gleich  bei
Eröffnung  eines  Krieges  würden  der  deutschen  Feldarmee  jedoch  noch  zugetheilt
  werden  können  120  —  150  Landwehr-Vataillone,  144  Landwehr-Schwadronen
  und  54  Feldbatterien,  so  daß  für  sofortige  aktive  Verwendung
900,000  Mann  mit  2124  Feldgeschützen  versügbar  sind.  Diese  Streitmacht
kann  erweitlert  werden  durch  148  vierte  Feld=  und  148  oder  293  bezw.  270
Landsturm-Bataillone,  für  welche  Kriegssormationen  der  Erlaß  über  Ernennung
  von  Feldwebel-Lienteuants  die  erforderliche  Zahl  von  Oifizieren  schafft.
Die  deutsche  Marine  zählt  beim  Eintritt  in  das  Jahr  1878  außer  den  Offizieren
  à  ku  suite  der  Marine  1  Bige-Admiral,  3  Contre-Admirale,  18  Ca-=pitäne
  zur  See,  43  Corvetten=  Capitäne,  77  Capitän-  Lientenants,  125  Lieutenants
  zur  See,  128  Unterlicutenants,  100  See-Cadetten,  19  Maschinen-Ingenieure,
  wobei  jedoch  die  neueren  Avancements-  Aenderungen  und  Ossizier=Ernennungen
  noch  nicht  berücksichtigt  Lindt  ferner  58  Offiziere  und  22  See-Cadetten
  der  Neserven  und  Seewehr.  Der  Mannschafts  sstand  berechnet  sich  für
die  beiden  Matrosen-Divisionen  auf  89  Deckoffiziere,  18  Feldwebel,  654  Unteroffiziere
  und  5189  Matrosen;  die  Schifssjungen-  Abtheilung  auf  12  Unterchargen
  und  400  Schiffejungen;  die  beiden  Werft-Divisionen  umfassen  141
Deckoffiziere,  4  Feldwebel,  1616  Unteroffijiere  und  Gemeine;  das  Seebataillon
zählt  in  sechs  Compagnieen,  außer  3  bezw.  8  Offizieren  à  #a  suite,  32  Offiziere,
  dagu  uoch  7  Offigiere  der  Reserve  und  Seewehr,  1035  unteroffiziere
und  Gemeine.  Die  Sre-Artillerie  wird  gesondert  nicht  mehr  aufgeführt,  das
Maschinenpersonal  ist  wahrscheinlich  in  den  beiden  Werft-Divisionen  mit  ein-Verechnet.
  Bei  der  Zusammenstellung  dieser  Offizier=  und  Mannschaftszifser
ergibt  sich  für  die  deutsche  Marine  ein  disponibler  Offizierstand  von  458
3°
        <pb n="38" />
        36  Das  denische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  1.)

See-  und  44  Marine-Offizieren,  19  Marine-Ingenieuren,  122  See-Cadetten
und  ein  Friedensstand  von  Mannschaften  von  254  Unterchargen,  7809  Seeleuten,
  Mannschaften  des  Maschinendienstes  und  Werstarbeitern  und  10535
Seesoldalen,  jo  daß  demnach  der  Friedensstand  der  deutsehen  Marinc,  bei
Abrechnung  der  Osfiziere  der  Reserve  und  Seewehr  wie  der  Aerzte.  Marine-Geistlichen
  und  des  geiammten  Beamienpersonals,  der  Marinc-Stabswacht
und  all  der  nur  zum  Hafendienst  bestimmlen  Chargen  und  Mannschaften,
4971  Köpfe  oder  laben  einen  Stand  von  10,000  Ossiqfieren  und  Mannschaften
  beträgt.  Die  Zahl  der  aktiven  Schisse  und  Fahrzenge  der  deutschen
Flolte  beläuft  sich  einschließlich  der  Dampf=  und  Segel-Schulschiffe,  aber
ohne  die  nur  zum  Hafendienst  benutzten  Schiffe  und  Fahreuge,  auf  #0  Schiffe
und  Fahrzeuge  mit  407  Geschützen,  81,501  Lonnengehalt  und  eine  Maschinenkraft
  von  10.3,300  indicirten  Pferdekräften.  Im  Ban  begrifsen  sind  1  Panjer-Corvetten,
  5  gedeckte  Corvetten,  wovon  4  sihon  in  letzter  Auerüstung  sind
und  3  als  Ersatzschisse  für  die  älteren.  noch  in  Gebrauch  befindlichen  Corvetten
  dienen  werden,  und  3  Ersatz-Ranonenbote.  Ter  Tonngehalt  dieser
noch  im  Bau  bezw.  in  letzter  Ausrüstung  begriffenen  Schisfe  und  Fahrzeuge
wird  zu  33,177  Tonnen  und  ihre  Maschinenkraft  zu  5,920  indicirten  Pferdekräften
  angegeben.  Geschütze  werden  dieselben  insgesammt  121  führen.

—  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Die  Fortdauer  desjenigen
Zustandes,  den  man  als  „Kanglerkrisis“  zu  bezeichnen  sich  gewöhnt
hal,  beschäftigt  die  Presse  auch  im  neuen  Jahr  sehr  lebhaft.

Im  wesentlichen  handelt  es  sich  nach  den  Ausführungen  der  leitenden
Presorgane  bei  der  neuen  Organisation  darum,  die  ichon  bestehenden  oder
noch  zu  errichtenden  Reichsämter:  das  Auswärtige  Amt.  das  Reichskriegsaml,
  das  Finanzamt,  das  Justizamt,  das  Eisenbahn-,  bezw.  Verkehrsamt,
durch  eine  innigere  Verbindung  mit  den  preußischen  Ministerien  aus  dem
gegenwärtigen  hall=  und  machllosen  Zustande  zu  erlösen,  die  entsprechenden
Ressortveränderungen  innerhalb  der  preuß  dichen  Regierung  durchzuführen,  im
nothwendigen  Gegensalze  dazu  dem  föderativen  Prinzip  des  Bundes  und  den
wichtigeren  Mittel=  und  Kleinstaaten  durch  grundgesehlich  gesicherte  Bestimmungen
  über  ihren  Anlheil  an  der  Reichsregierung  und  Reichsverwaltung
im  Bundesrath  und  seinen  Ausschüssen  gegen  eine  „Verpreußung“  verstärlte
Bürgschaften  zu  geben,  und  das  Reich  in  finanzieller  Beziehung  durch  eine
Sleuerreform  in  der  bekannten  Nichtung,  unter  Aufhebung.  oder  doch  Einschränkung
  der  Matrikularbeiträge,  auf  seine  eigenen  Füße  zu  stellen.  Andrerseits
  müßte  für  die  neue  Organisalion  und  für  ein  erfolgversprechendes  Funclioniren
  der  neuen  Organe  ein  lebensfähiges  und  schaffenskräftiger  Verhältniß
zur  Vollsvertretung  hergestellt  werden,  so  daß  alle  der  Befestigung  und  dem
Ausbau  des  Reichs  und  seiner  nothwendigen  Justitutionen  zugewandten  Elemente,
  mithin  alle  zwischen  den  frondirenden  Altconservativen  einerseils,  den
Ultramontanen  und  Sozialisten  andrerseite  stehenden  Parleien,  unter  Zurücktellung
  der  kleinen  Fractionsstreitigkeiten  gegen  die  großen,  für  Bestand  und
Entwicklung  des  Staales  und  der  Gesellschaft  enkscheidenden  Gesichtspunkte
l  eine  nähere  Fühlung  mit  der  Reicheregierung  gebracht  und  Bertreler  der
uu  der  Mehrheit  ausschlaggebenden  Partei  bei  der  Besetzung  der  höchsten
Posten  der  Verwaltung  zur  aktiven  Betheiligung  herangezogen  würden.  Wie
weit  es  dem  Neichskanzler  gelungen  ist  für  seine  organisatorischen  Projelte
den  Kaiser  zu  gewinnen  und  welche  Aussichten  denselben  im  n-  -
gewiesen  werden  dürfen,  ist  noch  unbekannt;  selbst  die  Frage:  o
Bennigsen  die  Zustimmung  der  in  ihrer  Fühlung  nach  rechts  und  lium  *r
Mehrheit  verschaffenden  Partei  zu  alen  wesentlichen  Punkten  des  so  um-
        <pb n="39" />
        Da  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  3—  4.)  37

fassenden  Reformprogramms  verheißen  konnte,  wird  noch  immer  in  verschiedenem
  Sinne  beurtheilt,  wiewohl  an  dem  ernsten  Willen  der  gemäßigten
Parteien  endlich  dauernde  Institutionen  hergestellt  zu  sehen,  kein  Zweifel  bestehen

  kann.  Ueber  die  Ergebnisse  der  Varziner  Besprechungen  Bennigsens
mit  Bismarck  herricht  die  Meinung  vor,  daß  alles  noch  in  der  Schwebe  und
vor  Bismarcks  Rückkehr  nach  BVerlin  eine  Entscheidung  nicht  zu  erwarten  sei.

—  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  Demselben
werden  von  der  Reichsregierung  zwei  Gesetzesentwürfe  1)  betreffend
die  Abänderung  der  Gewerbeordnung  und  2)  betreffend  die  Errichtung
von  Gewerbegerichten  zur  Veschlußnahme  vorgelegt.

Dieselben  sollen  mit  dem  1.  Jannar  1879  in  Rraft  kreten.  In  der
Begründung  wird  hervorgehoben,  daß  bei  Lösung  der  den  Bundesregierungen
gestelllen  Aufgabe,  entsprechend  den  im  Reichstag  vorwiegend  zum  Ausdruck
gelangten  Meinungen,  davon  auszugehen  sei,  daß  die  Revisionsarbeiten  zunächst
  auf  diejenigen  Fragen  beschränkt  werden,  bei  denen  das  Bedürfniß
nach  Abänderung  des  Gesetzes  am  Meisten  hervorgetreten  sei  und  die  Anschauungen
  über  die  Art  der  Abänderungen  sich  am  Meisten  genähert  hätten.
Aus  diesen  Gesichtspunkten  ergeben  sich  folgende  Ziele  als  die  nächsten:  eine
größere  Sicheruug  gegen  die  Verletzung  des  Arbeitsvertrages;  eine  strengere
Ordunng  des  Lehrlingsverhältnisses;  eine  Regelung  der  Beschästigung  jugendlicher
  Arbeiler  mil  Verücksichligung  der  besonderen  Verhälknisse  der  verschiedenen
  Industriezweige;  eine  peckmäßige  Ausbildung  der  zur  Erledigung  der
Streitigkeiten  wischen  Arbeilsherren  und  Arbeitern  vorgeschriebenen  Einrichtungen.
  Für  Nevision  aller  übrigen  grundsählichen  Bestimmungen  der
Gewerbrordnung  wird  die  gegenwärlige  Zeit  nicht  für  geeignet  gehalten,  da
die  Anschanungen  über  Dasjsenige,  was  von  der  Gesehgebung  zur  Abhilfe
der  empfundenen  Uebelstände  erwartet  werden  darf,  weit  auseinandergehen.

3.  Jannar.  (Sachsen.)  II.  Kammer:  Beräth  eine  Petition
der  evangelisch-reformirten  Consistorien  zu  Leipzig  und  Dresden  um
Abänderung  des  Parochiallastengesetzes.

Für  dieselbe  tritt  namentlich  der  Abg.  Ior.  Stephani  auf,  da  der
Grundsatz,  nach  welchem  Andersgläubige  gezwungen  würden,  zu  den  Parochiallasten
  beizutragen,  völlig  unhaltbar,  beziehungsweise  ganz  unvereinbar  mit
dem  neueren  Grundsatze  sei,  die  Kirche  möglichst  auf  eigene  Füße  zu  stellen;
in  Sachsen  bedürfe  zudem  die  Kirche  eine  Unterstühung  von  Andersglaubigen
nicht.  Die  Kammer  tritt  mit  10  gegen  20  Stimmen  dem  Compromiß=  Vorschlag
  der  Tepulation  bei:  die  Regierung  zu  ersuchen,  daß  sie  die  Bestimmungen
  über  die  Verpflichtung  der  Kirchen=  und  Schulgemeinden  zur  Aufbringung
  des  für  ihre  Kirchen  und  Schulen  erforderlichen  Aufwands  dahin
abändere,  daß  den  Gemeinden  die  Füglichkeil  gegeben  werde,  die  andersgläubigen
  Grundbesitzer  von  Beiträgen  zu  den  Parochiallasten  frei  zu  lassen,  und
daß  sie  dem  nächsten  Landtag  einen  entsprechenden  Gesezentwurf  vorlege.
Der  GCultueminister  Dr.  v.  Gerber  hatte  sich,  hauptsächlich  wegen  der  Consequenzen,
  gegen  diesen  Vorschlag  ausgesprochen.

4.  Jannar.  (Preußen.)  Der  Unlerrichtsminister  Falk  weist
eine  Eingabe  evangelisch-strenggläubiger  Gegner  der  confessionell  gemischten
  oder  Simultan-Schulen  in  Minden  sehr  entschieden  durch
den  Hinweis  darauf  ab,  „daß  in  den  paritätischen  Schulen  durch
        <pb n="40" />
        38  Pos  deulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Jau.  8—12.)

Sorge  für  den  confessionellen  Religionsunterricht  der  Kinder  und
durch  Anstellung  von  Lehrern  der  verschiedenen  Bekenntnisse,  welche
in  der  Schule  vertreten  sind,  diesen  die  ihnen  gebührende  Berücksichtigung
  in  vollem  Maß  gewährt  wird,  und  daß  demnach  auch
die  religiöse  Erziehung  der  Jugend  in  solchen  Schulen  keinerlei  Beeinträchtigung
  erfährt.  Von  einem  Bestreben  der  Gemeinden,  confessionslose
  Schulen,  d.  h.  Schulen,  an  welchen  weder  bei  Ertheilung
des  Unterrichts  noch  bei  Anstellung  der  Lehrer  das  religiöse  Bekenntniß
  der  Zöglinge  berücksichtigt  wird,  ins  Leben  zu  rufen,  ist
mir  bis  jetzt  nichts  bekannt  geworden.“

8—9.  Jannuar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  erklärt  sich  nach
sehr  lebhaften  Debatten  mit  77  (ultr.)  gegen  75  (lib.)  Stimmen
für  eine  Petition  der  kath.  Bürger  von  Großkarlbach  betr.  die  Aufhebung
  der  Verordnung  über  die  Simultan=  (paritätischen)  Schulen.

Die  Regierung  denkt  indeß  nicht  daran,  die  Verordnung,  die  einem
Bedürfniß  entspricht  und  in  der  für  die  Ertheilung  des  Religionsunterrichts
an  die  Kinder  der  verschiedenen  Confessionen  alle  nur  wünschbare  Vorsorge
getroffen  ist,  wieder  abznichaffen.  —  Im  Caufe  der  T  Diskussion  bemerkt  Kultusminister
  v.  Lutz,  daß  die  Anerkennung  der  Jurisdillion  des  allkath.  Bischofs
Reinkens  eine  Verfassungsverletzung  sein  würde;  doch  könne  er  nichts  dagegen
lhnn,  wenn  derselbe  kirchliche  Handlungen  in  Bayern  vornehme.

12.  Jannar.  (Preußen.)  Der  Cultminister  Falk  weist  eine
vom  Grafen  Ballestrem  und  18  Mitgliedern  des  Abg.-Hauses  am
5.  Nov.  dem  Kaiser  überreichte  Massenpetition  schlesischer  Katholiken
entschieden  ab,  indem  er  den  Petenten  eröffnet:

„Die  Klagen,  welche  die  Zustände  auf  kirchlichem  Gebiete  zum  Gegenstande
  haben,  glauben  diejenigen  Mißstände,  welche  nach  Erlaß  der  neueren
lirchenpolitisch  Gesetze  hervorgetreten  sind,  auf  diese  Gesetze  felbst  Furückführen
  zu  sollen,  während  doch  offenkundig  diese  Erscheinungen  nur  nothwendige
  Folgen  des  unberechtigten  Widerstandes  sind,  welchen  jene  auf  verfassungs
  zmäßigem  Wege  zu  Stande  gekommenen  und  deßhalb  für  Jedermann
verbindlichen  Gesehe  Seitens  der  geistlichen  Oberen  und  eines  grosten  Theiles
des  Klerus  der  römisch-katholischen  Kirche  gejunden  haben.  In  Bescheidung
auf  diesen  Theil  der  Petilion  kann  ich  demgemäß  nur  auf  meine  in  der
Sitzung  des  Hauses  der  Abgrordneten  am  22.  Nov.  v.  J.  abgegebene  Erklärung
  verweisen,  wonach  die  Frage  der  Aufhebung  der  Maigesehe  für  die
Staateregierung  absolut  indiskutabel  ist,  die  Negierung  aber  auch,  so  lange
die  von  den  Herren  Abgeordneten  im  Zentrum  vertretenen  Grundsäßze  aufrecht
  erhalten  werden,  nicht  in  der  Lage  ist,  Erwägungen  eintreten  zu  lassen,
ob  Modisikationen  sich  empfehlen  könnten.  Auch  haben  Se.  Majestät  der
Kaiser  und  König  Allerhöchstjelbst  bei  Zufertigung  der  Pelition  zum  Ausdruck
  zu  bringen  geruht,  daß  die  Petenten  in  mehrfacher  Beziehung  besser
gelhan  haben  würden,  anstatt  ihre  Klagen  Allerhöchsten  Orts  vorzutragen,
sich  zur  Erreichung  ihrer  Zwecke  mit  ihren  Beschwerden  und  Anträgen  an
diejenige  kirchliche  Autorität  zu  wenden,  welche  dem  grundfätzlichen  Widerstand
  gegen  die  Gesecze  des  Staakes  ein  Ziel  zu  setzen  in  der  Lage  ist.“
        <pb n="41" />
        Das  denische  Neich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jau.  15.)  39

15.  Januar.  (Dentsches  Reich.)  Im  deutschen  Landwirthschaftsrathe
  bleiben  die  Schutzzöllner  gelegentlich  der  Frage  der  Aufhebung
  des  Handelsvertrags  mit  Oesterreich  mit  ihrem  Antrage  auf
„Einführung  mäßiger  Finangzölle  auf  alle  in  erheblichen  Onantitäten
in  das  Gebiet  des  deutschen  Reichs  eingehende  Produkte“  in  der
Minderheit.

15.  Jannar.  (Deutsches  Reich.)  Der  preußische  Handelsminisier
  Achenbach  erklärt  gelegentlich  im  preuß.  Abg.-Hause,  die
Negierung  habe  die  Absicht,  die  preuß.  Eisenbahnen  auf  das  Reich
zu  übertragen,  keineswegs  aufgegeben,  werde  sich  aber  dem  in  Aussicht
  gestellten  Versuch  des  Reichstags,  ein  Reichseisenbahngesetz  aus
eigener  Initiative  zu  schaffen,  durchaus  hülfreich  erweisen.

Die  Bundesregierungen  stimmen  dem  Antrage  der  preußischen
Regierung,  demnächst  eine  Conferenz  von  Delegirten  zur  Durchführung
  der  Eisenbahntarif-Resorm  zu  berufen,  bei  und  vereinbaren
unler  sich,  daß  für  die  Staatsbahnen  jeder  Staat  3  Delegirte  ernennen
und  für  die  Privatbahnen  im  Ganzen  7  bis  8  Delegirte  an  der
Conferenz  theilnehmen  sollen.

15.  Jannar.  (Deutsches  Reich.)  Bundesralh:  Die  preuß.
Regierung  legt  demselben  einen  Gesetzesentwurf  betr.  erhöhte  Besteuerung
  des  Tabaks  vor.

Nachdem  nämlich  der  Bundesrath  in  dieser  Sitzung  diejenigen  Specialelals,
  welche  auf  die  Gestaltung  des  Reichshaushalts  für  1878/79  am  fühlbarsten
  einwirken,  nämlich  den  Etat  des  Reichsheeres,  den  Marinc-Etat,  den
Etat  der  Posl-  und  Telegraphen-Verwaltung  und  den  Etat  der  Einnahmen
aus  den  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  durchberathen  und  festgestellt  hat,  ist
die  Voraussetzung  erfüllt,  von  welcher  er  den  Eintritt  in  Erwägung  über
die  Vermehrung  der  Reichseinnahmen  abhäugig  gemacht  hat.  Die  preuß.
Regierung  hatte  sich  ihrerseils  darauf  bezügliche  Vorschläge  vorbehalten,  und
kommt  nunmehr  dieser  Zusage  nach.  Der  Vorsihende,  Staateminister  Hofmann,
  legt  daher  den  preußischen  Antrag  vor  und  fügt  die  Erklärung  hin  u:
daß  nach  der  Auffassung  der  preußischen  Regierung  in  Verbindung  mit  diesem
Gesetzentwurfe  die  beiden  von  den  Ausschüssen  bereits  berathenen  Entwürfe,
betreffend  den  Spielkartenstempel  und  betreffend  die  Einführung  von  Reichsstempelstenern
  (Börsenstempel  und  Lotterieloofe-Stempel),  in  Betracht  zu  zie  hen
seien.  Der  Ertrag  der  erhöhten  Tabaksteuer  wird  preußischerseits  auf  29
Mill.  —4  veranschlagt;  der  Spielkartenstempel  soll  nach  der  Schähung  der
Reichsstempelsteuer-  Commission  2  Mill.  ,  die  Börseusteuer  5½  Mill.,
die  Steuer  von  den  Lotterieloosen  6  Mill.  .&amp;amp;  ergeben.  Die  Mehreinnahme
würde  sich  also  auf  12½  Mill.  4&amp;amp;  belaufen.  Damit  wäre  die  Summe,
um  welche  die  eigenen  Einnahmen  des  Reiches  erhöht  werden  müssen,  wenn
eine  Erhöhung  der  Matrikularbeiträge  vermieden  werden  soll,  um  1  bis  1½
Mill.  —4  überschrikten.  Angesichts  der  Unsicherheit  der  Schätzung  der  Er.
träge  glaubt  indessen  die  preußische  Regierung  darauf  keinen  Werth  legen  zu

sollen
        <pb n="42" />
        40  Das  deulsche  Reich  und  seine  einselnen  Glieder.  (Jan.  15.)

Die  Motive  zum  preußischen  Antrag  auf  eine  höhere  Tabakbesteuerung
entwickeln  in  Betreff  des  indirekten  Stenersystems  für  das  Neich  folende
  allgemeinere  Gesichtspunkte:  „Die  Verfassung  hat  in  Art.  70  den  Matrilularmmingen
  einen  subsidiarischen  und  provisorischen  Charalkter  beigelegt,
indem  sie  bestimmt,  daß  die  Ausgaben  des  Reiches,  insoweit  sie  durch  die
eigenen  Einnahmen  nicht  gedeckt  werden  und  solange  Reichssteuern  nicht  eingeführt
  sind,  durch  Beilräge  der  einzelnen  Bundesstaaten  nach  Maßgabe  ihrer
Bevölkerung  aufsgebracht  werden  sollen.  Die  Vertheilung  der  Matrikularbeiträge
  nach  der  Kopfzahl  der  Bevölkerung,  ohne  Rücksicht  auf  die  Steuerkraft,
  hat  zu  Beschwerden  geführt,  die  nicht  grundlos  erschienen.  Eine  plötzliche
  und  voraussichtlich  andauernde  Erhöhung  der  Matrikularumlagen  in
dem  bezeichneten  Maßze  würde  für  die  Verwallung  der  Landes  finanzen  Schwierigkeiten
  mit  sich  führen,  welche  wahrscheinlich  in  keinem  Bundesstaat  ohne
stärkere  Anspannung  der  Steuerkraft  zu  überwinden  sein  würden.  Besteht
aber  einmal  die  Nothwendigkeit  neuer  Steuerauflagen,  so  läßt  es  schon  der
erwähnte  Art.  70  der  Verfassuung  als  eine  Aufgabe  des  Reiches  erkennen,
für  seinen  Mehrbedarf  die  Deckung  nicht  in  einer  Erhöhung  der  Matrikularumlagen,
  sondern  in  einer  rationellen  Vermehrung  seiner  eigenen  Einnahmen
zu  suchen,  und  dadurch  die  Beiträge  der  Einzelstaaken,  wenn  nicht  ganz  zu
beseitigen,  so  doch  khunlichst  auf  einer  gleichmäßigen,  die  Landesfinanzen  nicht
unverhältnißmäßig  belastenden  Poe  zu  halten.  Von  entscheidendem  Gewicht
ist  die  Rücksicht  darauf,  daß  die  Einzelstaaten  zur  Deckung  erhöhter  Matrikularbeiträge
  vorzugsweise  auf  direkte  Steuern  angewiesen  sind.  Nach  den
Bestimmungen  der  Reichsverfassung  sieht  den  Einzelstaaten,  abgesehen  von
der  besonderen  Stellung,  welche  Bayern,  Mürtlemberg  und  Baden  hinsichtlich
der  Besteuerung  von  Branntwein  und  1  einnehmen,  das  Recht  zur  Erhöhung
  von  Verbrauchssteuern  nur  in  sehr  beschränktem  Maße  zu.  Eine
Benützung  dieses  Rechts  zur  Eröffnung  neuer  Einnahmequellen  für  die  Landesregierungen
  würde  ohne  Errichtung  neuer  Deichränkungen.  des  inneren
Verkehrs  nicht  durchführbar  sein.  Nur  das  Reich  ist  in  der  Lage  auf  dem
Gebiete  der  Verbrauchsstenern,  auf  welchem  eine  stärkere  Anspannung  der
Stenerkraft  am  leichtesten  ertragen  werden  kann,  reichere  Einnahmequellen  in
umfassender  Weise  zu  schaffen.  Daß  das  Reich  hiezu  schreite,  ist  eine,  auch
abgesehen  von  den  Bedürfnissen  der  jetzigen  finan  siellen  Lage,  gerechtfertigte
Forderung  einer  gesunden  Besteuerungspolitik.  Die  seitherige  Entwicklung
des  Steuersystems  in  Deutschland,  welche  die  Slaaten  und  die  communalen
Corporationen  und  Verbände  vorzugsweise  auf  die  Vermögens=  und  Einkommensteuern
  anweist,  bereitet  nicht  nur  den  Landesregierungen  Schwierigkeiten
  gegenüber  den  steigenden  Anforderungen  an  die  finanzielle  Kraft  der
Staaten,  sondern  sie  hat  auch  namentlich  dazu  geführt,  daß  die  communale
Selbstverwaltung,  um  den  ihr  durch  höhere  Interessen  gestellten  Aufgaben
zu  genügen,  die  direkte  Besteuerung  auf  eine  Höhe  zu  steigern  genöthigt  ist,
welche  dieselbe  sehr  beschwerlich  macht  und  auf  die  Fortentwicklung  der
Staatssteuern  nachtheilig  zurückwirkt.  Gegenüber  dieser  von  Jahr  zu  Jahr
schwieriger  werdenden  Lage  erscheint  es  geboten,  die  Aufgabe  der  Finanzpolitik
  des  Reiches  dahin  zu  stellen,  daß  durch  Vermehrung  der  eigenen  Einnahmen
  desfelben  aus  den  ihm  zur  Verfügung  stehenden  Verbrauchssteuern
nicht  nur  sein  gegenwärtiger  Mehrbedarf  gedeckt,  sondern  auch  eine  Entwicklung
  eingeleitet  werde,  welche  eine  Enklastung  der  Budgets  der  Einzelstaaten
auf  die  Dauer  herbeiführt,  so  daß  es  den  lehteren  dadurch  ermöglicht  wird,
drückende  Stenern  zu  beseitigen,  bepv.  zu  ermäßigen,  oder,  wenn  sie  dieß  für
angegeigt  halten,  einzelne  dazu  geeignete  Steuern  den  Provinzen,  Kreisen  oder
Gemeinden  ganz  oder  theilweise  zu  überlassen.

Der  Gesetzentwurf  selbst  bez.  Erhöhung  der  Tabaksteuer  nimmt  die
        <pb n="43" />
        Da  deulsche  Reich  und  feine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  15—16.)  41

Frage  genau  an  dem  Punkte  wieder  auf,  wo  sie  im  Jahr  1873  abgebrochen
war  und  beantragt  demgemäß  neuerdiugs  eine  Erhöhung  des  Eingangsgolls
on  Tabak  um  2.1  —/4  Der  Eingangsgoll  soll  also  betragen:  von  einem  Centner
unbearbeiteter  Tabakblätter  und  Stengel  42  —X,  von  fabricirtem  Tabak  und
zwar  a)  Cigarren  und  Cigaretten  90  #,  b)  anderer  60./.  Die  Metive  erklären
  ausdrücklich:  dem  Tabakmonopol  sei  mit  Rücksicht  auf  die  geographische
  Lage,  sowie  auf  die  Productions=  und  Consumtionsverhältnisse
Deutschlands,  der  Vorzug  zu  geben;  aber  die  Einführung  des  Monvpols  sei
zur  Zeit  noch  nicht  möglich;  man  müise  also,  wenn  ein  höherer  Ertrag  der
Steuer  erzielt  werden  solle,  an  dem  jebigen  System  festhalten.  Man  möchte
daher  glauben,  daß  zwischen  der  gegenwärtigen  Vorlage  und  der  Einführung
des  Tabakmonopols  ein  prineipieller  Unterschied  bestände.  In  der  That  aber
ist  das  Gegentheil  der  Fall.  Die  Wirkungen,  welche  das  Gesetz  auf  den  inländischen
  Tabakbau  ausüben  wird,  werden  in  Zukunft  die  Einführung  des
Monopols  wesentlich  erleichtern.  Zunächst  wird  die  Erhöhung  der  Stener
auf  24  4  von  dem  Centner  unfermentirten  Tabaks  (also  etwa  32.50  /
von  dem  Centner  fermentirten  Tabaks)  dazu  führen,  daß  der  Tabakbau  auf
diejenigen  Gebiete  beschränkt  wird,  in  denen  ein  Prodult  gewonnen  wird,
welches  die  Conkurrenz  mit  dem  importirten  Tabak  ertragen  kann.  Einschneidender
  noch  ist  die  Bestimmung  in  §  22  des  Entwurfs,  durch  welche
die  bisherige  Stenerfreiheit  aller  Tabakpflanzungen  auf  Grundstücken  von
weniger  als  6  Ouadratruthen  Flächeninhalt  (Gesetz  vom  26.  Mai  1868)
aufgehoben  und  bei  Grundstücken  von  weniger  als  ½  Aren  Flächeninhalt  die
Steuer  für  jeden  Onadratmeter  der  mit  Tabak  bepflanzten  Grundfläche  auf
0.75  ¾  fesigesebt  wird.  Die  Aufhebung  der  Stenerbefreiung  ist  damil  motivirt,
  daß  nach  Erhöhung  der  Steuer  diese  Begünstigung  des  sporadischen
Tabakbaues  zum  Hausgebrauch  zum  Zweck  der  Umgehung  der  Steuer  anzgebeutet
  werden  würde.  Zudem  sei  zu  befürchten,  daß  der  sporadische  Tabalbau,
  welcher  jetzt  zum  bei  weitem  größten  Theile  auf  das  Gebiet  östlich  der
Elbe  beschräukt  ist,  auch  im  westl.  Gebiete  des  Zollvereins  größere  und  für  die
Ertragsfähigleit  der  Steuer  gefährliche  Dimensionen  annehmen  würde.  Mit
der  Beseitigung  des  sporadischen  Tabakbaus  würde  eines  der  wesentlichsten
Hindernisse  der  Einführung  des  Tabakmonopols  wegfallen.

15.  Januar.  (Mecklenburg.)  Der  Landtagsabschied  des
Großherzogs  von  Mecklenburg-Schwerin  erklärt,  daß  er  im  Einverständniß
  mit  dem  Großherzog  von  Mecklenburg-Strelitz  die  Verhandlungen
  wegen  einer  Modifikation  der  Landesverfassung  wieder
aufnehmen  werde.  Im  Lande  selbst  ist  man  gegenüber  allen  solchen
gänglich  aussichtslosen  Versuchen  völlig  gleichgültig  geworden  und
hofft  nur  noch,  daß  es  dem  Reichstag  schließlich  gelingen  werde,
eine  Reform  der  völlig  antiquirten  und  nachgerade  lächerlich  gewordenen
  Verfassung  nöthigenfalls  zu  erzwingen.

16.  Januar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Lehnt  einen  Antrag
der  Ultramontanen,  dahin  gehend,  daß  der  Gemeinde  Marpingen
die  ihr  auserlegten  Kosten  für  die  dort  erforderlichen  Polizeimaßregeln
  ersetzt,  das  Verbot  der  Betretung  des  Wunderwaldes  aufgehoben
  und  die  betheiligten  Staatsbeamten  einem  Disciplinarverfahren
  unterworfen  werden  sollten,  mit  großer  Majorität  ab.
        <pb n="44" />
        42  Fas  beuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jau.  17  -22.

17.  Januar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  Der  Ausschuß  für
den  Ges.-Entw.  beir.  den  Verwaltungsgerichtshof  genehmigt  den  Bericht
  des  (ultr.)  Referenten  Hauck.  Die  Regierung  erachtet  die
Fassung  für  unannehmbar.  —  Die  ultramontane  oder  „bayerischpatriotische“
  Partei  ist  inzwischen  in  das  Stadium  einer  gewissen
Zersetzung  eingetreten:  die  extremeren,  aber  auch  consequenteren  Elemente
  derselben  sind  mit  der  Führung  der  Partei  äußerst  unzufrieden.

Der  Abg  Schels  erklärt  seinen  Austritt  aus  der  Fraction  mit  der
Motivirung:  „Die  bayerisch-patriolische  Partei  ist  auf  einem  Standpunkt
angelangt,  daß  sie  zu  jeder  tnergiichen  Action  unfähig,  zu  soder  politischen
Opposition  untauglich  ist.  Ihr  Verhalten  kann  nur  die  Wirkung  haben,
das  jehige  System  zu  stützen  und  zu  #arten)  anstatt  es  zu  stürzen.  Die
Schuld  daran  trägt  theils  die  Führerschaft,  theils  eine,  wenn  auch  nicht
auantitaliv,  aber  doch  qualitativ  bemerkenswerthe  Zahl  von  Mitgliedern  der
Fraction.“  Sein  Gesinnungsgenosse,  Dr.  Nittler,  erklärt  dagegen  in  seinem
Organe,  der  „fath.  Fahne“:  „Die  Fraction  sei  thatsächlich  an  einem  Punkte
angelangt,  daß  sie  nicht  einmal  mehr  die  wesentlichsten  Bedingungen  ihrer
Existengberechtigung  erfüllen  könne.  Allein  mit  dem  einfachen  Auskritt  aus
der  Fraction  sei  dem  überhandnehmenden  Uebel  keineswegs  gestenert,  im
Gegentheil  müßte  dieser  Weg  consequent  nur  zum  vollständigen  Berfen  und
zur  Unmöglichkeit  führen,  die  Intereisen  der  Mehrheit  des  bayerischen  Volkes
überhaupt  noch  würdig  zu  vertreten.  Reltung  könne  nur  die  Bildung  einer
neuen  parlamentarischen  Gruppe  bringen,  die  Bildung  einer  äußersten  Rechten,
die  es  mit  dem  katholischen  und  patriolischen  Programm  erust  nehme  und
die  Beschwerden  und  Wünsche  des  katholischen  Volkes  ebenso  rücksichtslos  als
würdevoll  zum  Ausdruck  bringe.“

18.  Jannar.  (Hessen.)  Der  seit  Sommer  1877  erledigte
Bischofssitz  zu  Mainz  ist  bis  heute  noch  nicht  besetzt,  da  sämmtliche
  von  dem  Domkapitel  auf  die  Liste  gesetzten  Kandidaten  als  nicht
genehm  von  der  Regierung  recusirt  wurden.

Das  Domkapilel  legt  keine  neue  Liste  vor  und  die  Negierung  hat
wenig  Inleresse  an  der  Besetzung  des  Bischofsstuhles,  weshalb  sich  aunehmen
läßt,  daß  die  Vakanz  noch  geraume  Zeit  dauern  wird.  Uebrigens  ist  die
Regierung  nicht  in  der  Lage,  den  aus  der  Staalskasse  fließßenden  Theil  der
Dotation  des  Bischofs  wegen  der  Bakanz  der  Sielle  zurückzubehalten.  Nach
einem  Regulativ  vom  Jahre  1830  besteht  die  Domkapitelkasse  auch  während
einer  Sedisvalang  und  fließen  in  dieselbe  auch  alle  Gehalte  erledigter  Stellen,
insbesondere  auch  die  Dotation  des  Bischofs.

22.  Januar.  (Dentsches  Reich.)  Bundesrath:  beschließt,
dem  Reichstag  in  Verbindung  mit  den  sonstigen  Steuervorlagen  die
Einführung  von  Reichsstempelsteuern  von  Spielkarten,  Börsengeschäften
und  Lotterielvosen  vorguschlagen.

22.  Jannar.  (Baden.)  II.  Kammer:  Die  kleine  ultramontane
  Minderheit  ergreist  die  Initiative.  Die  Kammer  geht  jedoch
über  ihre  Anträge  auf  direkte  Wahlen  für  den  Landtag,  die  Kreisvertretung
  und  die  Bezirksräthe,  ssowie  auf  Aufhebung  der  Bestim-
        <pb n="45" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jau.  22.  43

mung,  wonach  die  Annahme  von  Lehrmittelunterstützung  den  Wahlrechtsverlust
  bewirkt,  zur  Tagesordnung  über.  Die  Regierung  spricht
sich  energisch  gegen  die  Anträge  aus.

Der  Regierungsvertreter  hebt  hervor,  daß  die  Anträge  der  Ultramontauen
  von  der  Voraussehung  nicht  vorhandener  idealer  Zustände  ausgehen,
gegenüber  welchen  sich  die  Regierung  auf  den  realen  Boden  stellen  müsse.
Man  könne  vor  den  schönen  Eigenschaflen  des  Volkes  alle  Achkung  haben,
daneben  sich  aber  doch  der  Wahrheit  ucht  verschließen,  daß  sich  unter  dem
VBolke  Elemente  befinden,  welche  der  nöthigen  politischen  Bildung  und  Reife
entbehren  und  deßhalb  leicht  zu  umwälzenden  Bestrebungen  mißbraucht
werden  können.  Der  Staat  müsse  fest  gegründet  sein  und  bedürse  einer
großen  Stetigkeit  in  seiner  Entwicklung,  wofür  das  indirelte  Wahlsysiem
eine  Garantie  biete.  Dieses  Wahlsyustem  beeinträchtige  die  Freiheit  des  Volkes
nicht,  es  setze  nur  Einschränkungen  fest,  die  den  Staat  schützen  gegen  übermäßige
  Beeinflussung  seines  Lebens  durch  einzelne  Agitaloren  und  durch
Prinzipien,  welche  die  Ordnung  des  Rechtsstaales  und  das  Wohl  des  Volkes
ernstlich  bedrohen.  Auch  die  Redner  der  Linken  sprechen  sich  im  Allgemeinen
in  diesem  Sinne  aus,  nur  Einige  geben  der  Ueberzeugung  Ausdruck,  daß
das  direkte  Wahlsystem  eimmal  eingeführt  werden  müsse,  daß  aber  jeßt  die
Zeit  dazu  noch  nicht  gekommen  sei.  Die  Ultramonkauen  sind  erbitlert  über
die  ihnen  zu  Theil  gewordene  Zurückweisung,  und  Einer  derselben  ergreist
die  Gelegenheit,  den  Staatsminister  Turbau  aufzufordern,  seine  frühere  Aeuherung,
  „daß  das  Land  eine  ultramontane  Negierung  nicht  ertragen  würde,“
zurückzunehmen;  auch  legt  er  Zugleich  Verwaheung  ein  gegen  die  Bezeichnung
seiner  Partei  als,  ultramontane".  Dem  enigeguet  der  Staalsminister,  daß
er  nicht  eine  Sylbe  von  dem  zurücknehmr  was  er  gesagt  habe,  und  hier
wiederhole,  daß  eine  ultramontane  NRegierung  das  Land  dem  Verderben  entgegenführen
  würde.  „Sie  Alle,  wie  Sie  hier  auf  diesen  Bänlen  sitzen,
wären  nicht  im  Stande,  Ihre  Versprechungen  zu  erfüllen,  denn  Sie  sind
nicht  abhängig  von  Ihrer  eigenen  Ueberzeugung,  sondern  Sie  erhalten  hre
Befehle  von  ciner  andern  Seite.“  Damit  ist  das  Tischtuch  vollends  entzweigeschnitten,
  und  als  der  Präsident  sich  weigert,  die  Bezeichunng  „ultramontau“
  zu  rügen,  droht  die  Parkei,  den  Saal  zu  verlassen,  was  sie  aber  doch
nicht  thnt.  —  Einen  weiteren  Zwischenfall  veranlaßt  der  Ankrag  der  Ultramontauen
  auf  nachträgliche  Ablieferung  des  gesperrien  Zischtiiel-  für  den
erledigten  ergbischöflichen  Stuhl  in  Freiburg  und  Genehmigung  desselben
  pro  1878  und  1879.  Die  Regierung  erklärt,  daß  nicht  sie,  jondern
die  Kurie  an  der  Unmöglichkeit,  den  Freiburger  Bischofsstuhl  zu  besetzen,
schuld  sei,  indem  lettere  nur  solche  Kandidaten  vorschlage,  welche  den  Eid
auf  die  Gesetzgebung  verweigern.  Die  Regierung  allein  könne  keinen  Ergbischof
  ernennen  und  —  ohne  Erzbischof  keine  Bezahlung.  Die  empfindlichste
  Niederlage  jedoch  wird  der  Partei  durch  ein  Mitglied  aus  iheen  gigguen.
Reihen  bereitet.  Ihr  Autrag  auf  Abönder#ug  des  Gesetzes  über  die  2
bildung  und  das  Staatseramen  der  Geistlichen  gibt  den  olnlaß
dazju.  Nachdem  der  Minssterprnstdenkt  erklärt  hat,  daß  zuvor  der  bischöfliche
Erlaß  gegen  das  Geseth  zurückgenommen  werden  müsse,  bevor  man  überhaupt
die  Angelegenheit  in  Erwägung  Fiehen  könne,  und  nachdem  anderseils  darauf
hingewiesen  worden,  daß  selbst  der  anwei  sende  ultramontane  Abgeordnete
  Hausjakob  in  seinem  Buche  über  Italien  zur  Ablegung  des  verlangten
  Staatseramens  geralhen  habr,  erhebt  sich  dieser  und  jagt,  es  sei  ein
großer  Fehler  der  Kurie  gewesen,  daß  sie  sich  nicht  mit  der  kirchlichen.  Gesetzgebung
  des  Ministeriums  Lamey  voll  und  ganz  verföhnte.  Er  billige  das
betreffende  Gesetz  nicht,  aber  so  wie  die  Dinge  jeyt  liegen,  müsse  die  Kurie
        <pb n="46" />
        44  Vas  denlsche  Reich  und  seine  rinselnen  Gliedtr.  (Jan.  23.)

nachgeben  im  Interesse  des  katholischen  Klerus,  des  katholischen  Volkes  und
der  latholischen  Kirche.  Der  wahre  Freund  der  katholischen  Kirche  rathe
mm  Frieden  und  zur  Versöhnung,  nicht  aber  zur  Fortsetzung  des  Kampfes.
Diese  Worte  des  Abgeordneten  Hausjalob  machen  einen  gewaltigen,  allerdings
  sehr  verschiedenen  Eindruck.  Der  Sprecher  der  Ultramontanen  (Lender)
fährt  wahrhaft  wüthend  auf  und  behauptet,  Hansjakob  sei  keine  Aulorität
u.  j„w.,  wogegen  Kiefer  (liberal)  droht,  daß,  wenn  dem  Abgeorducten  Hansjakob
  nur  ein  Haar  gekrümmt  werde  in  Folge  seines  Auftretens,  so  werde
er,  Riefer,  den  Antrag  einbringen,  daß  man  die  Priester  der  latholischen
K  irche  für  unfähig  erkläre,  in  der  badischen  Volksvertretung  zu  sihen.  Der
Antrag  wird  selbstverständlich  abgelehnt.

23.  Jannar.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  Die  Reichsgierung
  legt  demselben  den  Reichshaushaltsetat  für  1878°79  vor.

Nach  demselben  würden  die  Matricularbeiträge  von  87½  Millionen
nicht  auf  112  Mill.,  wie  in  den  Motiven  zu  der  preußischen  Tabaksteuer-Vorlage
  vorausgesett  war,  sondern  auf  10)  Mill.-4,  also  gegen  1877.78
um  28  und  gegen  1876  um  391=  Mill.  sleigen,  wenn  eine  Vermehrung  der
Reichseinnahmen  nicht  eintrilt.  Daneben  aber  würde  noch  zur  Deckung  ein
maliger  aus#erordentlicher  Ausgaben  eine  Anleihe  von  mehr  als  70  Mill.
erforderlich  sein.  Aus  dieser  sollen  zunächst  die  außerordentlichen  Aus  *
der  Marine  behufs  Ausführung  des  Flottengründungeplaus  in  Höhe  von
33  Mill.  M  bestritten  werden,  inel.  der  zu  erslattenden  Restbeträge  von
15  Mill.  .  M,  welche  im  Etat  für  1876  zur  Verwendung  gebracht  sind;  serner
sollen  verwendet  werden:  8  71  Mill..  für  Cafernirung  des  Neichsheeres  auf
Grund  des  in  der  vorigen  Session  vorgeleglen  Plaues;  sodann  9½  Mill.  4
für  außerordentliche  Ausgaben  der  Post=  und  Lelegraphen=  Verwaltung  —
namentlich  die  weitere  Nate  zur  Erweilerung  der  unterirdischen  Telegraphen-=leitungen
  —  und  endlich  22  Mill.“  behuse  Turchführung  der  Münzreform.
Letere  Ausgabe  ist  veranlaßt  durch  die  in  Aussicht  genommene  Abstoßung
der  überflüssigen  Münzworrälhe.  Im  Jahre  1877.78  sind  2/.  Mill.  Pfund
sein  Silber  verkauft  worden;  im  Jahre  187§/.79  sollen  weitere  2  Mill.  Pfund
abgesloßen  werden,  welche  durch  Einschmel  ung  der  Thalerstücke  gewonnen
werden  sollen.  Der  Ankaufspreis  des  Silbers  beträgt  91,  der  Verkaufspreis
  nach  dem  Curse  von  1877  nur  80;  der  bei  dem  Vertauf  von  2  Mill.
Pfund  fein  zu  erwartende  Verlust  belänft  sich  also  auf  22  Mill.  .M  Die
Kosten  der  „Einschmelzung  u.  j.  w.  hinzugerechnet,  entsteht  eine  Ausgabe  von
25  Mill.

23.  Jannar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Debatte  über  die
ultramontanen  Beschwerden  belr.  die  Ertheilung  des  Religionsunterrichts
  in  den  Volksschulen.  Das  Haus  geht  schließlich  über  diese
Beschwerden  mit  267  gegen  10.1  Stimmen  zur  einfachen  Tagesordnung
  über.

Die  Debatte  gehört  principiell  L  den  nicht  am  wenigsten  bedentungsvollen
  und  interessanten  der  Session.  Der  Vertreter  der  Negierung,  Geh.=Ralh
  Stander,  kennzeichuct.  die  Schwierigleit  und  Wichtigkeit  der  Frage  zugleich,
  indem  er  sagt:  „Die  Frage  hat  einmal  einen  koufessionell-religiösen
Inhalt  und  dem  gegenüber  steht  die  slaatliche  Ertheilung  des  Religionsunterrichts;
  wir  haben  eine  verfassungsmäßig  garanlirte  Gewissensfreiheit
und  dem  Egencrt  gesetzlichen  Schulzwang;  wir  haben  die  verfassungsmäßig
garantirte  Leitung  des  Religionsunterrichts  durch  die  Religionsgesellschaft
        <pb n="47" />
        HPas  deutsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Jan.  23—25.)  45

und  dem  gegenüber  die  staatliche  generelle  Schulausüht  *  Das  sind  schroffe
Gegensähe,  um  deren  Lösung  man  sich  bisher  vergebens  bemüht  hat.  Man
will  verfsöhnen,  wo  eine  Versöhnung  nicht  möglich  ist,  man  will  vermitteln,
wo  jede  Vermittlung  nur  die  vorhandenen  Schwierigkeiten  vergrößert  oderneue
  schafft.  Denn  zwischen  Gewissensfreiheit  und  Gewissenszwang,  zwischen
Hechlichrr  Leitung  des  Religionsunterrichtes  und  staatlicher  Ertheilung  desselben
  ist  eine  principielle  Bermittlung  geradezu  unmöglich.  Eine  prinecipielle
Lösung  läge  nur  darin,  daß  der  (confessionslose)  Staat  auf  die  staatliche  Ertheilung
  eines  ünterrichts,  dessen  Charakter  er  selbst  als  einen  confessionellreligiösen
  auerkennt,  verzichten  und  den  Schulzwang  aufheben  würde,  so  weit
er  mit  der  garantirten  Gewissens  gfreiheit  in  Collision  kommt,  indem  er  auch
dem  Aufsichte.  rrecht  über  einen  Unlerrichlozweig  entsagen  würde,  dessen  Leitung.
ihm  entzogen  ist  und  ihn  vielmehr  den  verschiedenen  Confessionen  selbst,  aber
allerdings  außerhalb  der  Schule,  überließe.  Die  Regierung  ist  jedoch  weit
entfernt,  daran  zu  denken.  Die  Skaatsgewalt  hat  immer  die  Beendigung.
des  jehigen  Conflictes  mit  der  römisch-katholischen  Kirche  im  Ange,  und  hoift,
daß  sich  für  diesen  Fall  der  confessionelle  Ne  kligion  zunterricht  Zu  Nutz  und
Frommen  beider  Theile  als  obligatorischer  Lehrgegenstand  der  Volksschule
erhalten  lassen  werde.  Aber  wenn  sie  glaubt,  die  Tinge  ließen  sich  überhaupt
  wieder  dahin  bringen,  daß  der  Widerspruch  zwischen  der  Gewissensfreiheit
  des  Art.  12  der  Verfassung  und  dem  Neligionsunterrichlszwang  des
Art.  24  sich  ran  ein  Unterrichtsgesetz,  das  der  radikalen  Lösung  aus  dem
Wege  geht,  lösen  lasse,  so  ist  sie  wohl  in  einem  schweren  Irrkhum  befangen.
Entweder  die  Gewissensfreiheit  wird  obsiegen  und  dann  muß  der  Art.  2.1
jallen,  oder  die  Versicherung  des  Herrn  Falk,  daß  der  Religions  unterricht
in  der  Volkeschule  obligatorisch  bleiben  werde,  wird  wahr  und  dann  ist  es
mit  der  Gewissensfreiheit  für  diejenigen,  die  sich  nicht  cutschliehen  können,
der  Religionsgemeinschaft  überhanpt  zu  entsagen,  zu  Ende.

23.  Januar.  (Vayern.)  Zwischen  der  bayerischen  Regierung
und  dem  Vatican  finden  Verhandlungen  über  die  Auslegung  des
Concordals  statt,  die  nachgerade  einen  ziemlich  gereigten  Charakter
annehmen.  Die  bayerische  Regierung  verlangt  bezüglich  der  Erneunung
  der  Bischöse  nach  dem  Wortlaut  des  Concordats  das  Vorrecht
  der  Mahl  und  der  Ernennung;  der  Vatican  will  nur  das
erstere  zugestehen  und  verlangt  das  Recht  der  Ernennung  aus  drei
vorgeschlagenen  Candidaten,  was  Bayern  nicht  zugestehen  will.

25.  Jannar.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  empfängt
eine  Vorlage,  welche  dem  Reichskangler  das  Recht  zuspricht,  sich  auch
für  die  Gegenzeichnung  vertreten  gu  lassen.

Die  Vorlage  lautet:  „Die  durch  die  Verfassung  und  die  Gesetze  des
Reichs  dem  Reichskangler  übertragene  Leitung  in  der  Verwaltung,  Beaufsichligung
  und  Bearbeitung  der  Reichsangelegenheiten,  sowie  die  zur  Gilligkeit
  der  Anordnungen  und  Verfügungen  des  Raisers  nothwendige  Gegenzeichnung
  des  Reichskanzlers  können  durch  Stellvertreter  wahrgenommen  werden,
welche  der  Kaiser  auf  Antrag  des  Reichslanzlers  für  die  Fälle  der  Behinderung
  desselben  aus  anderen  Mitgliedern!  des  Vundesraths  im  Allgemeinen
oder  für  eingelne  Amtezweige  ernennt.“"  Die  der  Vorlage  beigelegten  Motive
  besagen:  „Die  Verfassung  des  deutschen  Reichs  erfordert  im  Art.  17
zur  Gilligkeit  der  im  Namen  des  Neichs  zu  erlassenden  Anordnungen  und
        <pb n="48" />
        46  Das  denlsche  Reith  und  seine  einjeluen  Glieder.  (Jan.  25.)

Verfügungen  des  Kaisers  die  Gegenzeichnung  des  Reichskanzlers  und  ũberträgt
  dem  Lehteren  dabei  die  Verantwortlichkeit  für  dieselben.  Verfassungsmewig
  ist  hiedurch  dem  Reichskanzler  die  Stellung  als  des  einzigen  Kaiser
und  Reich  verantwortlichen  Reichsministers  und  damit  die  verantwortliche
Leitung  aller  Reichsangelegenheiten,  welche  in  der  Regierungsgewalt  des
Kaisers  liegen,  zugewiesen.  In  Ausführung  dieses  der  Verfassung  zu  Grunde
liegenden  slaatsrechtlichen  Prinzips  sind  durch  die  einzelnen  Reichsgesetze  die
Angelegenheiten  der  bezeichneten  Art,  gleichviel  welchem  Grichsstelreige  der
verschiedenen  obersten  Reichsämter  sie  angehören,  an  die  Person  des  Reichskanglers

  geknüpst.  Ebenmäßig  haben  die  Gesehe,  Verordnungen  und  Erlasse,
durch  welche  die  Errichtung  oder  Abgrenzung  der  obersten  Reichsämter  ersolgt

  ist,  die  letzteren  der  Leitung  des  Reichskanzlers  unter  Verantwortlichkeit

  *rPrßd  unterstellt.  (Jolgt  die  Whzablln  der  kaiserlichen  Erlasse  über
die  höchste  Marinebehörde,  das  Neichs-Eisenbahnamt  und  die  Verwaltung
des  Post=  und  Telegraphenwesens.)  Einer  Aufzählung  dieser  an  die  persönliche

  Leitung  des  Reichskanglers  geknüpften  Obliegenheiten  in  der  Verwaltung,
  Beaufsichtigung  und  Bearbeitung  von  NReichsangelegenheiten  wird
es  nicht  bedürfen:  kaum  ein  umsassendes  Reichsgesetz  ermangelt  der  Ausstellung
solcher  Obliegenheiten.  Der  Kreis  derfelben  ist  mit  der  Entwicklung  des
Neichs  von  Jahr  zu  Jahr  größer  geworden  und  wird  mit  der  fortsthreitenden

  Stärlung  des  Reichs  auch  in  Zutunst  immer  mehr  an;  Auedehnung
gewinnen.  Damit  tritt  an  die  Gesetzgebung  die  Nothwendigkeit  heran,  Fürsorge

  dafür  zu  tressen,  daß  in  Fällen  einer  persönlichen  Behinderung  des
Reichskanglers  an  der  Wahrnehmung  seines  Amtes  die  ihm  übertragene
Leitung  der  Neichsgescbarfte.  ohne  Storung  im  geregelten  Gange  erhalten
bleibe.  Die  Zulässigkeit  einer  Vertretung  des  Reichskauzlers  ist  bezüglich
der  Gegenzeichnung  allerhöchster  Anordnungen  und  Weriügungen  in  der  Verfassungeurlunde

  nichl  ausdrücklich  ausgesprochen.  Wenn  unn  anch  eine  früher
  nicht  bestritleue  Praris  eine  Ansahl  von  Fällen  ausweist,  in  welchen
allerhöchste  Anordnungen  und  Versügungen  durch  andere  Reichsbeamte  in
Vertrelung  des  Neichskanglers  kontrafiguirt  worden  und  in  dieser  Gestalt  in
die  amtliche  Verlündigung  übergegangen  sind,  so  ist  doch  bei  Gelegenheit
des  dem  Reichskangler  im  vorigen  Jahre  alierhöchst  bewilliglen  Urlanbs  im
Reichstage  die  Zulässigkeit  einer  jolchen  Vertrelung  angegzweiselt  worden.

Auch  Belreffs  der  dem  Reichskangler  Zustehenden  obersten  Leitung  und  Aufsicht,

  welche  aus  der  ihm  übertragenen  Gegenzeichnung  rechtlich  solgt,  aber
nicht  überall  mit  der  Vornahme  einer  Gegenzeichunng  Zusammensallt,  könnte
der  Zweifel  erhoben  werden,  ob  das  bestehende  Recht  die  Uebertragung  derselben

  auf  Stellvertreter  des  Reichslanglers  allgemein  zuläßt.  In  ausdrücklicher

  Anordnung  gestattet  das  Bankgeseh  vom  14.  März  1875,  daß  die
Leitung  der  Reichsbank  in  Behinderungssällen  des  Neichskanglers  durch  einen
vom  Kaiser  hiefür  ernannten  Stellvertreter  wahrgenommen  werde.  Sonst
fehlt  es  an  gesetzlichen  Bestimmungen,  so  daß  jene  einzelne  Anordnung  sowohl

  als  Ausnahme  wie  als  Anertennung  des  allgemeinen  Rechts  angerufen
werden  könnte.  Da  die  Gewalt  der  Thatsachen  aber  auf  die  Nothwendigkeit
hinweist,  gesetzlich  die  unbestrittene  und  auf  Grund  der  Verfassung  nicht
bestreitbare  Möglichleit  einer  vollen  Stellvertretung  des  Reichskanzlers  zu
bieten,  sos  wird  die  Gesetzgebung  dieser  Ausgabe  sich  nicht  länger  entziehen
dürfen.  Der  vorgelegle  Gesehentwurf  schließt  sich  in  seinen  Bestimmungen
an  den  erwähnten  für  einen  jehr  wichtigen  Zweig  der  Leitung  des  Neichskanzlers

  gegebenen  Vorgang  der  Neichsgesebgeuung,  an  den  §  26  des  Bankgeiebes,
  au,  und  es  ist  somit  nur  ein  organisches  Fortschreiten  auf  dem  schon
etretenen  Wege,  wenn  der  Entwurf  die  Zulässigkeit  einer  Vertretung  des
Neichskanzlers  für  Fälle  der  Behinderung  desselben  in  jedem  einzelnen  Amts-
        <pb n="49" />
        Das  deulsche  Reich  und  feine  einzelnen  Glieder.  (Jau.  25.)  47

zweige,  sowie  in  der  Gesammtheit  der  Obliegenheilen  des  Kangleramts  gesehlich
  zum  Ausdruck  bringt.  Dabei  läßt  der  Entwurf  die  dem  Neichskanzler
durch  Art.  15  der  Verfassung  ertheilte  Befugniß,  sich  im  Vorsitz  des  Bundesralhs
  und  in  der  Leitung  der  Geschäfte  durch  jedes  andere  Milglied  vermöge
  schriftlicher  Substitution  vertreten  zu  lassen,  unberührt,  bestimmt  aber.
damit  der  nolhwendige  Zusammenhang  des  Reichskanglers  mit  dem  Bundesrath
  auch  in  jenen  Vertretern  gewahrt  und  erkennbar  bleibe,  daß  dieselben
nur  aus  dem  Schooße  des  Bundesraths  entnommen  werden  dürfen.  Die
Möglichkeit  ihrer  “  ist  für  alle  Fälle  einer  Behinderung  des  Neichsklanzlers,
  also  auch  ohne  daß  der  Fall  einer  Beurlanbung  eintritt,  offen  zu
hallen,  und  !t  eniurn  wird,  der  Verfassung  enlsprechend,  durch  laiserliche
  Ernennung  auf  Antrag  und  unter  verantwortlicher  Gegenzeichnung  des
Reichskanzlers  zu  erfolgen  haben.“

Die  Vorlage  beruht,  wie  man  erfährt,  auf  einer  Deukschrifl.  welche
Fürst  Bismarck  wenige  Tage  nach  Neujahr  an  den  Kaiser  einsandte.  Belannllich
  hatte  der  Reichelanzler  im  Frühjahr  1877  sich  vorbehalten,  dem
Kaiser  diejenigen  Modalitäten  zu  bezeichnen,  unter  welchen  er  bereit  sein
werde,  sein  schwieriges  Amt  wieder  zu  übernehmen.  Jene  Denkschrift  des
Fürsten  Bismarck  war  nun  seine  erste  Aeußerung  über  diese  Wnnhd
Esfenda-  bildet  dieser  Gejetzentwurf  einen  wichtigen  Theil  der  Bedingungen,
welche  Fürst  Bismarck  für  seinen  Wiedereintritt  in  die  Geschäsle  stellen  wird,
und  es  bleibt  abzuwarten,  was  für  Vorschläge  er  soust  noch  zu  machen  hat.
Vorderhand  erblicäkt  man  in  der  Vorlage  den  ersten  Schritt  für  die  Reform
der  Neichsämter.  Die  Motive  lassen  nicht  deutlith  erlennen,  ob  eine  Verfassungsanderung
  dabei  in  Aussicht  genommen  ist;  doch  sebeint  man  in
Bundesrathskreisen  dieß  angunehmen.  Diese  werden  aber  schon  jext  darüber
beruyigt,  daß  man  in  Berlin  resp.  Varzin  nicht  beabsichtige,  die  Neiche  organisationsreiormpläne
  über  die  Haupter  der  bunde:  sstantluen  Regierungen  hinweg
  auszuführen,  daß  vielmeyhr  Fürst  Bismarck  selbst  den  größten  Werth
darauf  lege,  sich  für  seine  Reformen  der  vollständigen  Zustimmung  der  Bundeoraths-Bevollmachtigten
  zu  versichern,  weil  der  Kaiser  wünsche,  daß  nichts
geschehen  solle,  ohne  daß  alle  Vundesregierungen  damit  einverstanden  seien.
—  Tagegen  läßt  sich  nicht  verkennen,  daß  die  Lendenz  des  Gesetentwurfs
ganz  und  gar  verschieden  ist  von  den  f.  Z.  bei  der  Verathung  über  die
Reichsverjassung  gestellten  Antragen  der  liberalen  Parteien.  Nach  dem  damals
  von  der  Fortschrittspartei  gestellten  Amendement  sollte  mehreren  gleichberechtigten
  Neichministern  die  oberste  Leitung  und  Verantwortlichleit  zustehen.
  Das  damalige  Amendement  der  Nationalliberalen  (von  Bennigsen)
wollte  neben  dem  Kangler  „Vorständen  der  einzelnen  Verwaltungezweige“
die  oberste  Verantwortlichkeit  mit  dem  Necht  der  Gegenzeichnung  kaiserlicher
Anordnungen  übertragen.  Ter  vorliegende  Gesetzentwurf  betrisst  nicht  folche
selbständig  neben  dem  Kanzler  stehende,  sondern  nur  in  Behinderung  des
Kanzlers  als  dessen  Vertreler  jsungirende  Personen.  Wer  in  Vertretung
eines  Andern  fungirt,  hat  durchaus  diejenige  politische  Selbstäudigleit  und
Verantwortlichkeit  aicht,  welche  sich  aus  der  Vertretung  eigener  Ansichten
ergibt,  mag  deren  Feststeilung  immerhin  die  Vereinbarung  mit  Anderen  vorbergegangen
  jein.  Die  Abhangigkeit  wird  verschärft  durch  die  Ver  chrantung
der  Vertretung  aus  Behinderungsjalle.  Der  eigentliche  Leiler  ist  danach  befugt,
  in  jedem  Augenblick,  wo  er  sich  als  behindert  nicht  mehr  ansieht,  selbsft
in  das  Ressort  einzugreisen  und  direkte  Anordunngen  zu  tressen.  Ein  Stellvertreter
  verhält  sich  hiernach  zum  Reichskangler  nur  wie  ein  Unterstaatsselretär
  zum  Minister,  nicht  aber  wie  ein  englischer  oder  preußischer  Minister
zu  seinem  Ministerpräsidenten.
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        48  Das  deuische  Reich  und  seine  rinzelven  Glieder.  (Jan.  25.)

25.  Januar.  (Preußen.)  In  Verlin  ist  der  Versuch  gemacht
  worden,  unter  dem  Patronat  und  der  Leitung  der  sogen.
Hofpredigerpartei  der  sozial-demokratischen  eine  „christlich-soziale"
entgegen  zu  setzen.  Der  erste  Versuch  einer  derartigen  Versammlung
war  jedoch  sehr  unglücklich  abgelaufen,  indem  sich  auch  die  Sozial-Demokraten
  eingefunden  und  die  Verhandlungen  durch  Lärm  und
Tumult  unmöglich  gemacht  und  vereitelt  hatten.  Dennoch  geben
sich  die  Leiter  des  Versuchs  an  diesem  Tage  nochmals  ihren  rücksichtslosen
  iiserse  Preis.

Hofprediger  Stöcker  entwickelt  nuunmehr  das  Programm  der  neuen
Parlei  nrnhrt  befelre  erlläre,  daß  die  christlich-soziale  Arbeilerpartei  auf
dem  Boden  des  christlichen  Glanbens  und  der  Liebe  zu  Rönig  und  Vaterland
slehe  und  die  gegenwärtige  Sozial-Demokralie  als  unpraktisch,  unchristlich  und
unpatriotisch  verwerse.  Es  verlange  von  der  Staatehilfe  Arbeiter-Organisation
durch  Herbeiführung  obligatorischer  Fachgenossenschaften,  Negelung  des  Lehrlingswesens,
  Einrichtung  obligatorischer  Schiedoegerichte,  Wittwen=  und  Waisen-,
sowie  Invaliden=  und  Alterverjorgung-RNentenkassen;  ferner  Arbeiterschut
durch  thunlichste  Verhinderung  der  Sonntagoarbeil,  Einschränkung  der  Arbeit
von  Kindern  und  verheiratheten  Frauen  in  Fabriken,  Normalarbeitstag,  energische
  Ansirebung  der  Internationalität  dieser  Arbeiterschutzgesetze,  arbeiterfreundlieher
  Betrieb  des  vorhandenen  Staats=  und  Kommunaleigenthums,
endlich  eine  progreffive  Eintommensteuer,  hohe  Lurus=  und  Erbschaftesi#enern.
Von  der  Geistlichleit  verlangt  der  Entwurs  thatige  Theilnahme  an  allen
vollefreundlichen  Bestrebungen,  von  den  besitzenden  Klassen  Eutgegenkommen
gegen  die  berechliglen  Forderungen  der  Nichtbesitzenden.  Von  der  Selbsthilfe
verlangt  der  Eutwurf:  „Freudige  Unterstützung  der  fachgenossenschaftlichen
Organisation  als  eines  Ersatzes  dessen  was  in  den  Zünften  gut  und  brauchbar
  war;  Hochhaltung  der  persönlichen  und  Berufsehre,  Verbannung  aller
Rohheit  aus  den  Vergnügungen  und  Pslege  des  Familienlebens  in  christlichem
  Geiste."  Herr  Hofprediger  Stoter  bemertt:  Er  spreche  hier  nicht
als  Vertreter  der  rcvangelischen  Kirche,  sondern  äuszere  lediglich  seine  person  ·
liche  Meinung.  Ter  Programmentwurf  sei  zujammengeseht  aus  dem  Pro
gramm  der  sozial-  demokralischen  und  der  katholischen  Arbeiterpartei.  G#r
(Redner)  gebe  sich  der  Hoffunng  hin,  daß  die  Mehryeit  der  Berliner,  bezw.
deutschen  Arbeiter  diesem  Entwurfe  zustimmen  werden.  (Stürmischer  Beifall
  und  Unterbrechung.)  Das  Programm  unterscheide  sich  dadurch  von  dem
sozial-demokratischen,  daß  es  im  Gegensatz  zu  diesem  erreichbare  Forderungen
aufgestellt  habe.  (Stürmischer  Beifall  und  Unterbrechung.)  Er  habe  es  schon
immer  ausgesprochen,  daß  ohne  eine  gewaltsame  Revolution  die  Sozial-Demokratie
  nicht  ihre  Forderungen  erreichen  könne.  Wenn  man  nun  ohne
diese  Revolution  weniger  erreiche  —  und  die  in  dem  Programm  enthaltenen
Forderungen  seien  doch  durchaus  geeignet,  die  Nothlage  der  Arbeiter  zu
bessern  —  (beftiger  #  Lärm  und  stürmisches  Vravo),  so  jei  es  doch  auf  alle
Fälle  praktisch,  sich  auch  mil  diesem  Wenigen  zu  begnügen.  Er  *1#l#273  durchaus
  nicht  zu  denjenigen  Leuten,  die  die  heutige  Welt  als  die  beste  aller
Welten  bezeichnen  und  er  hätte  das  Programm  noch  sehr  gern  erweitert;
seiner  Meinung  nach  empfehle  es  sich  aber,  lieber  das  Erreichbare  als  das
in  das  Gebiet  phantastischer  Träume  Gehörige  Zu  verlangen  (stürmischer,
langanhaltender  Beifall  und  heftiger  Tumult).  Ihm  entgegnet  der  sozialdemokratische
  Agitator  Most:  Das  soeben  erlänterte  Programm  enthalte  sehr
piele  Forderungen,  die  ebenso  in  dem  Programm  der  sozial-demokratischen
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        Das  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  25—  31.)  49

Arbeiterpartei  stehen.  Wenn  man  sage,  die  Sojialdemokralen  jeien  unpraktisch,
  sie  wollen  auf  dem  Wege  friedlicher  Reform  nichts  erreichen,  so  verweise
  er  blos  auf  das  von  den  sozialdemokratischen  Abgeordneten  vor  nunmehr
  fast  Jahresfrist  im  Reichstage  eingebrachte  Arbeiterschuyhgesetz.  Wenn
die  Herren  es  aufrichtig  meinen,  so  haben  sie  keine  neue  Parteibildung  nöthig,
  sondern  nur  die  Sozialdemokraten  in  diesen  ihren  Forderungen  zu  unkerstützen.
  Die  Herren  wissen  jedoch  nur  zu  gut,  daß  das  Volk  sich  mit  solchen
Hsen.  2  Herren  die  vermöge  des  sich  mit  Raturnothwendigseit  vollziehenden
  ökonomischen  Prozesses  gar  wenig  nützen,  auf  die  Länge  der  Zeit  nicht
begnüge.  Nur  eine  radikale  Umwälzung  des  heutigen  Staatssystems  sei  im
Stande,  Noth  und  Elend  aus  der  Welt  zu  schaffen.  (Stürmischer  Beifoall
und  heftiger  Tumult.)  Da  dieh  den  Herren  aber  bekannt,  daß  die  sozialdemokratische
  Sturmfluth  der  gesammten  Unterdrücker-  und  Ausbenterklasse
fürchterlich  zu  werden  beginne,  so  versuchen  es,  wie  zur  Zeit  die  Fortschrittspartei,
  umehhe  die  Pfaffen,  die  Arbeiterbewegung  einzudämmen.  (Stürmicher
  Beifall  nd  heilige  Unterbrechung.)  Jeder  einzelne  Sozialdemokrat
werde  jedoch,  so  lange  noch  ein  Athemzug  in  ihm  sei,  gegen  dieses  Attentat
auf  bie  Weiheillich  Volksbewegung  mit  aller  Entschiedenheit  Front  machen.
Er  schließe  mit  Ulrich  von  Hutten:  „Herunter,  Ihr  Heuchler,  die  Kutten.“
(Stürmischer  Beifall  und  heitiger  Uunnlt.)  Bis  hierher  vermochte  man
troh  des  heftigen,  von  beiden  Seiten  inscenirten  Skandals  den  Nednern  noch
immer  zu  jolgen,  nach  der  Rede  des  Herrn  Most  nahm  der  Tumult  jedoch
einen  so  heftigen  Charakter  an,  daß  die  Versammlung  polizeilich  geschlossen
werden  w  e

-  25.  Januar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  Berathung  des
Budgets,  Etat  des  Innern:  Generaldiskussion,  der  vorgesehene  Dispositionsfonds
  des  Ministers  wird  auch  bei  diesem  Etat  von  der  ultramontanen
  Mehrheit  als  Mißtrauensvotum  gestrichen.

#s  war  vorauszusehen,  daß  die  Generaldiscussion  zum  Etat  des  Ministeriums
  des  Innern  der  Tummelplatz  sein  werde  für  heftige  Angriffe  gegen
die  Regierung  und  speciell  gegen  die  Person  des  Ministers,  und  daß  namentlich
  die  HH.  Jörg  und  Schels  die  Reform  des  Landlags  zwahlgesetzes  wieder
zur  Sprache  bringen  würden.  Uebrigens  leidet  der  Angriff  der  Opposition
augenscheinlich  an  dem  Bewußtsein  innerer  Schwäche,  sonst  hälle  sie  doch
kaum  zu  dem  Popanz  ihre  Zuslucht  genommen,  mit  welchem  gewöhnlich  nur
ihre  Preßorgane  unterster  Sorte  schwächliche  Leser  zu  schrecken  suchen:  zu
dem  Gespenst,  als  lwelches  man  den  Freimaurerorden  hinstellt.  Die  Schreckensbilder
  des  Abg.  r.  Nittler  erregten  denn  auch  lediglich  helles  Gelächter.
Im  Ganzen  ist  din  Verhandlung  wieder  derart,  daß,  als  am  Ende  der  Neferent
  Dr.  Buhl  zum  Schlußwort  aufgefordert  wird,  er  einfach  erklären
kann:  zum  Etat,  der  auf  der  Tagesordnung  stehe  und  welchen  zu  vertreten
er  die  Aufgabe  habe,  sei  kein  Wort  gesprochen  worden,  weßhalb  er  süglich
schweigen  könne.

28.  Jannar  —  1.  Februar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  genehmigt
  den  Ges.-Entw.  betr.  Errichtung  eines  Verwaltungsgerichtshofs
  wesentlich  nach  den  Anträgen  der  Kommission.  Der  Verwaltungsgerichtshof
  wird  alfo  zunächst  noch  nicht  ins  Leben  treten.

31.  Jannar.  (Deutsches  Reich.)  Der  neue,  von  der  nunmehr
  gefestigten  republikanischen  Regierung  Frankreichs  sach  Berlin

Schulthess,  Gurop.  Geschichtskalender.  XIX.  8d.
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        50  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glirder.  (Jan.  31.  —  Febr.  5.)

ernannte  Botschafter,  Graf  de  St.  Vallier,  übergibt  seine  Creditive.
Von  demselben  ist  ein  besseres  Verhältniß  zwischen  den  beiden  Regierungen
  zu  gewärtigen,  als  von  dem  bisherigen  Gesandten,  dem
klerikal-legitimistischen  de  Gontaud-Biron.

31.  Januar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  genehmigt  den  ihm
von  der  Regierung  vorgelegten  Ges.-Entw.  betr.  die  Befugniß  der
Commissäre  für  die  bischöfliche  Vermögensverwaltung  in  erledigten
Diöcesen  zu  Anwendung  von  Zwangsmitteln.

Demgemäß  sollen  Kommissäre  befugt  sein,  von  den  lath.  Kirchenvorständen
  nicht  nur  die  Einreichung  des  Inventars  des  Kirchenvermögens
und  des  Etats  zu  verlangen,  sondern  auch  —  was  bieher  streitig  war  —
befugt,  gegen  die  Kirchenvorstände  im  Weigerungsfalle  Exekutivstrafen  zu
verhängen.

—  Januar.  (BVraunschweig.)  Bei  den  Stadtverordnetenwahlen
  der  Stadt  Braunschweig  haben  diesmal  die  Sozial-Demokralen
  gesiegt;  ihr  Candidat  vereinigte  530  gegen  die  488  Stimmen
des  liberalen  Gegners.

Dieser  Erfolg  in  einer  so  reichen  Stadt  wie  Braunschweig  so  gut
wie  die  mächtige  sozial-demokratische  Minorität  bei  den  letzten  Neichetagswahlen
  in  sämmtlichen  drei  Wahlkreisen  des  Herzogthums  geben  sehr  zu
denken;  Braunschweig  ist  ziemlich  das  reichste  Land  von  Deutschland  und
materielle  Bedrängniß  kann  für  sieur  Ericheimungen,  durchaus  nicht  als  alleinige
  Ursache  gelten.  Aber  das  Land  ist  bei  der  Kinderlosigleit  des  Herzogs
Wilhelm  und  den  bekannten  Erbfolgestreitigkeiten  so  gut  wie  auf  den  Abbruch
  gestellt  und  der  Landtag  hat  bei  der  Verschleuderung  des  Staatseigenthums
  wie  der  Eisenbahnen,  Bergwerke  und  Forsten  ziemlich  starle  „Gründer“=tendenzen
  gezeigt,  daher  der  allgemeine  Pessimismus  und  der  Mangel  an
Achtung  vor  den  erhalkenden  gesellschaftlichen  Principien.  Aehnliche  Ursachen
wirken  für  die  jozialdemokratischen  Erfolge  belanntlich  in  Holstein  mit;
den  analogen  Erscheinungen  in  Sachsen,  Berlin  und  Hamburg  amögen  sie
troh  der  mitwirkenden  materiellen  Bedrängniß  nicht  serne  liegen.  Die  Sozialdemokratie
  ist  sehr  oft  weniger  die  Ursache  als  die  Wirkung  vorgängiger  politischer
  und  gesellschaftlicher  Zerjehung.

1.  Febrnar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  Die  ultramontane
Majorität  streicht  auch  beim  Budget  des  Finanzministers  den  eingesetzten
  Dispositionsfonds.

2.  Februar.  (Deutsches  Neich.)  Bundesrath:  genehmigt
den  preuß.  Ges.-Entw.  betr.  die  erhöhte  Bestenerung  des  Tabaks  zur
Vorlage  an  den  Reichstag.

5.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Der  preußisch-partikularistische
  Paragraph  des  Ausführungsgesetzes  zur  Gerichtsverfassung,
  die  Entscheidung  in  Landesstrafsachen  durch  das  Berliner
Oberlandesgericht  betr.,  wird  mit  Stimmengleichheit  abgelehnt.
        <pb n="53" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  6—7.)  51

6.  Febrnar.  (Deutsches  Reich.)  GEröffnung  des  NReichstags.
Dieselbe  erfolgt  dießmal  nicht  durch  den  Kaiser  in  einer  Thronrede,
sondern  durch  eine  wesentlich  geschäftsmäßige  Rede  des  Staatsministers
  Camphausen.

6.  Febrnar.  (Preußen.)  Herrenhaus:  nimmt  schließlich  das
Gerichtssitzgesetz  en  bloc  in  der  letzten  Fassung  des  Abgeordnetenhauses
  an.  Der  Justizminister  erklärt,  daß  die  Regierung,  in  der
Hoffnung,  das  Ausführungsgesetz  noch  in  dieser  Session  zu  Stande
zu  bringen,  beschlossen  habe,  die  Session  nicht  zu  schließen,  sondern
den  Landtag  auch  neben  dem  Reichstag  noch  weiter  tagen  zu  lassen.

7.  Februar.  (Deutsches  Reich.)  Neichstag:  Auf  Antrag
von  Windhorst-Meppen  werden  das  Präsidium  und  die  Schriftführer
der  vorigen  Session  wieder  gewählt  und  werden  zunächst  nur  sehr
untergeordnete  Vorlagen  auf  die  Tagesordnung  gesetzt,  um  die  politische
  Vorlage  par  excelloncc,  diesenige  über  die  Stellvertretung  des
Reichskanglers,  die  z.  Z.  noch  in  den  Ausschüssen  des  Bundesraths
schwebt,  zu  erwarten.

Der  Reichskanzler  wird  demnächst  aus  Varzin  in  Berlin  erwartet
und  daun  werden  die  Verhandlungen  beginnen,  welche,  wie  man  hofft,  zu
der  Lösung  der  Regierungskrisfis  Hühren  sollen,  welche  seit  dem  letzten  Frühjahr
  über  den  Häuptern  liegt.  Die  Regelung  der  Stellvertretung  des  Reichskanzlers
  —  um  bei  dieser  euphemistischen  Bezeichnung  zu  bleiben  —  ist  nicht
die  einsige,  aber  die  wesentliche  Vorbedingung;  sie  soll  die  Bildung  einer
großen  geschlossenen  Partei  herbeiführen,  welche  in  Zukunft  in  Uebereinstimmung
  mit  dem  Neichskanzgler  die  Politik  des  Reiches  und  alio  auch  der
Präsidialmacht  bestimmen  und  demnach  auch  innerhalb  der  Regierung  vertrelen
  sein  wird.  Erst  wenn  die  Berathung  über  die  Stellverlretungsvorlage
  zu  einer  Verständigung  zwischen  der  Mehrheitsparlei  und  dem  zeitigen
Reichskanzler  über  die  Formen  und  Bedingungen  geführt  hat,  in  und  unter
denen  neben  dem  Fürsten  Bismarck  Mitglieder  der  Partei  die  innere  Polilik
  des  Reiches  mitbestimmen  und  ausführen  können,  ist  die  Grundlage  gegeben,
  von  der  aus  eine  Vereinbarung  über  des  wolitische  Programm  in
Angriff  genommen  werden  kann.  Damit  ist  bereits  konstatirt,  daß  die  Stellverlrelungsvorlage,
  wie  sie  an  den  Bundesrath  gelangt  ist,  uur  den  Ausgangspunlt
  zur  Herbeiführung  einer  Verständigung  bildet,  mit  anderen
Worlen:  daß  die  Stellung  der  Stellvertreter  des  Neichskanglers  mit  denjenigen
  Garantieen  umgeben  werden  muß,  welche  jelbständigen  Politikern  die
Üebernahme  derselben?  ermöglicht.  Das  ist  das  Problem,  von  dessen  Lösung
die  Entwicklung  der  Dinge  abhängt.

7.  Febrnar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Beschließt  bei  Berathung
  des  Ansführungsgesetzes  zur  Gerichtsverfassung  nach  längerer
Debatte  in  namentlicher  Abstimmung  mit  164  gegen  110  Stimmen
die  Einführung  einer  Amistracht  für  die  Nichter  und  nach  dem  Antrage
  der  Commission,  gegen  die  Regierung,  die  Feststellung  der
Amtsgerichtssitze  durch  Gesetz.

4•
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        52  Deoas  denlsche  Reich  und  stine  einjelnen  Glieder.  (Febr.  918.)

9.  Februar.  (Preußen.)  Abg.«Haus:  Dritte  Lesung  des
Ausführungsgesetzes  zum  deutschen  Gerichtsverfassungsgesetz.

Der  Gegensatz  zwischen  Regierung  und  Abg.½  Haus  dreht  sich  dabei
nur  mehr  um  wenige,  aber  principiell  lies  Differenzen.  Noch  einmal
versucht  der  Justizminister,  ir  Vollmacht  für  Beslimmung  des  Sitzes  der
Amtsgerichte  zu  erobern;  er  ist,  obgleich  von  dem  Referenten  der  Justizkommission
  unterstützt,  nicht  clllalliher  als  in  der  zweiten  Lefung,  denn  die
Majorität  beharrt  dabei,  daß  auch  die  Amtsgerichte  gesehlich  bestimmt  werden
  sollen.  Ein  gleiches  Schicksal  hat  der  Antrag  gegen  den  Beschluß  der
zweiten  Lesung,  der  mit  Stimmengleichheit  gefaßt  war,  das  Berliner  Oberlandesgericht
  zur  Revisioninstanz  für  alle  Landesstraffachen  zu  machen.  Namentliche
  Abstimmung  ergibt  162  Stimmen  für  die  Regierung  und  191  gegen
dieselbe;  abermals  ist  es  der  sogenannte  linke  Flügel  der  Nationalliberalen,
der  gegen  ein  kleines  Obertribunal  in  Berlin  den  Ausschlag  gibt.  Schließlich
  kommt  es  auch  noch  zu  einem  Gang  zwischen  Amtsfrack  und  Talar,  der
zu  Gunsten  des  lehteren  ausgeht,  nachdem  der  Borschlag,  es  jedem  **
landesgerichtsbegirk  zu  überlassen,  in  einem  Kleide  nach  eigener  Fagon  Recht
zu  sprechen,  gefallen  war.

9.  Februar.  (Bayern.)  Die  ultr.  Blätler  beklagen  sich
bitter  darüber,  daß  die  Nachricht  vom  Ableben  des  Papstes  Pius  IX.
in  München  mit  auffallender  Gleichgülligkeit  aufgenommen  worden
  sei.

12.  Febrnar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Die  beiden
lib.  Parteien  (Nat.-Lib.  u.  Fortschr.)  verständigen  sich  darüber,  das
Budget  zu  berathen,  ohne  erst  die  Steuervorlagen  vorzunehmen.

14.  Febrnar.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  trifft
von  Varzin  in  Berlin  ein.

14.  Febrnar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  genehmigt  das  Taxgesetz,
  die  Einführung  des  Malzausschlags  in  der  Pfalz  und  die  Erhöhung
  der  Erbschaftssteuer,  womit  die  Bilancirung  des  Budgets
ohne  Erhöhung  der  directen  Steuern  erreicht  wird.

16.  Febrnar.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  läßt
dem  Bundesrath  einen  Ges.-Entw.  betr.  Organisirung  der  Lebensmittelpolizei
  zugehen.

Reichstag:  Erste  Lesung  des  Budgets  für  1878/79.  Aus  der
Finanzdarlegung  des  Präs.  des  Reichskangleramtes  v.  Hoffmann  ergibt
  sich,  daß  das  muthmaßliche  Resultat  des  laufenden  Finanzjahrs
1877/78  statt  der  bisherigen  Ueberschüsse  ca.  26  Mill.  Deficit,
dasjenige  des  Jahres  1878/79  ca.  28  Mill.  betragen  dürfte.

18.  Februar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  erklärt  mit  77  (ultr.)
gegen  72  (lib.)  Stimmen  auch  die  Beschwerden  einer  Anzahl  Münchener
  Petitionen  gegen  die  Simultan=  (paritätischen)  Schulen  für
begründet.
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        Das  deulsche  Reich  und  seine  rin#elnen  Glirder.  (Febr.  18—19.)  33

16.  Febrnar.  (Sachsen-Weimar.)  Landtag:  Der  Finanz-Ausschuß
  desselben  schlägt  einstimmig  Ablehnung  der  von  der  Regierung
  proponirten  Neuregulirung  der  bisherigen  Bestimmungen
bez.  der  Domänen  vor.

19.  Febrnar.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  läßt
dem  Bundesrath  eine  Vorlage  betr.  die  Veranstaltung  einer  Untersuchung
  über  die  Lage  der  deutschen  Eisenindustrie  zugehen.

Reichstag:  Debatte  über  die  von  den  beiden  lib.  Parteien  an
den  Reichskangler  gerichlete  Interpellation  betr.  die  polit.  Lage  im
Orient  und  die  hierbei  von  der  Regierung  des  deutschen  Reichs
eingenommene  und  einzunehmende  Haltung.  Begründung  der  Interpellation
  durch  Bennigsen.  Antwort  des  Reichskanglers:

Zuerst  erörtert  der  Reichskangler  die  Siellug.  a#u  und  das  Interesse
Deutschlands  in  der  orientalischen  Frage:  „.  .Es  sind  dem  Waffenstillstande
vorhergegangen  gewisse  Friedenspräliminarien,  #  ich  recapitulire,  um  die
Frage  daran  zu  lnüpfen,  ob  in  einem  Punkte  derselben  ein  deutsches  Interesse
  engagirt  ist.  Der  erste  Punkt  ist  die  Konstitnirung  Bulgariens,  und
es  kommt  hier  zunächst  die  Frage  der  Begräuzung  in  Betracht,  wie  sie  auf
der  Konferen)  zu  Konstantinopel  discutirt  ist.  (Der  Reichskanzler  verliest
den  französischen  Tert  der  bezüglichen  Verhandlungen  und  fährt  fort):  Der
Unterschied  zwischen  den  #ehrausngen  ist  meines  Erachtens  nicht  von  der
Erheblichkeit,  daß  darum  der  Friede  Europas  in  gefährlicher  Weise  berührt
werden  kann.  Die  ethnographische  8  Bulgariens  ist,  wie  ich  authentisch
weiß,  und  nach  der  besten  Karte,  die  wir  kennen,  von  Kieperl,  so  beschaffen,
daß  die  Nationalgränze  ziemlich  unvermischt  im  Westen  bis  dicht  über  Salonichi
  hernuter  und  im  Osten  mit  einiger  Vermischung  mit  türkischen  Elementen
  bis  an  das  Schwarze  Meer  hinreicht,  während  die  Konferenz,  soweit
sich  dies  genau  aus  den  Verhandlungen  aufführen  läßt,  in  Ostbulgarien
etwas  nördlich  von  der  Gränze  der  Nationalität  bleibt,  dagegen  im  Westen
vielleicht  elwas  mehr  zu  Bulgarien  hinzurechnet,  als  mit  rein  bulgarischen
Stämmen  bevölkert  ist.  Die  Verfassung  von  Bulgarien  würde  nach  den
Präliminarien  elwa  eine  ähnliche  sein  wie  die  von  Serbien.  Es  wird  also
eine  Sache  der  Unterhandlung  unter  den  Mächten  sein,  welche  den  Pariser
Vertrag  von  1856  unterzeichnet  haben,  diese  offen  oder  unbestimmt  gelassene
Grenze  näher  zu  bestimmen.  Es  folgt  dann  l’indepentance  n  Nlontenegro.
eben  so  von  Rumänien  und  Serbien,  Bestimmungen  über  Bosnien  und  die
Herzegowina,  und  über  die  Verhältnisse  dans  les  autres  Provinces  de  Ia
Turuuie.  Alle  diese  Sachen  berühren  meiner  Ueberzeugung  nach  die  deutschen
  Interessen  nicht  in  dem  Maße,  daß  wir  darüber  die  Beziehungen  zu
unseren  Grenznachbarn,  zu  unseren  Freunden  anfs  Spiel  seßen  könnten.
Wir  vermögen  uns  die  eine  oder  die  andere  Bestimmung  darüber  gefallen
zu  lassen,  ohne  an  unjeren  Interessen  zu  leiden.  Es  folgt  dann  unter  V.
eine  Bestimmung  über  die  Kriegskosten,  die  offen  läßt  ke  modc.  soit  pécuniaire.
  soit  territorial.  Das  ist  eine  Sache,  die  im  wesenklichen,  soweit  es
sich  um  pecuniäre  Gutschädigung  handelt,  uns  nicht  berührt,  soweit  es  eine
territoriale  sein  würde,  mit  den  Contrahenten  des  Pariser  Vertrages  zu
regeln  wäre.  Es  folgt  ein  Punkt,  über  den  meines  Erachtens  mehr  Besorgniß
  in  der  Welt  verbreitet  ist,  als  durch  die  thatsächliche  Möglichleit
seiner  Entwicklung  gerechtferligt  ist.  Es  ist  dies  die  Dardanellenfrage.  Diese
        <pb n="56" />
        54  Has  deullsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  19.)

hat  eine  gewisse  Wichtigkeit,  wenn  es  sich  darum  handelt,  die  Schlüssel  des
Bosporns  und  der  Dardanellenstraße  in  andere  Hände  zu  verlegen,  wenn  es
sich  darum  handelt,  zu  entscheiden,  ob  Nußland  selbst  die  Dardanellen  besetzen
  soll.  Für  den  Fall  des  Krieges  wird  es  immer  darauf  ankommen,  ob
der  Inhaber  des  Schlüssels  der  Dardanellen  im  Bunde  oder  in  Abhängigkeit
mit  den  drinnen  oder  draußen  Wohnenden,  mit  Rußland  oder  Rußlands
Gegnern,  ist.  Im  Falle  des  Friedens  würde  diese  Vertragsbestimmung,  die
man  treffen  könnte,  so  lange  die  Dardanellen  eben  in  Händen  sind,  die  im
Frieden  von  Rußland  unabhängig  sind,  meines  Erachtens  gewiß  nicht  die
Bedentung  haben,  die  man  ihr  beilegt.  Es  lann  für  die  Anwohner  des
Mittelmeeres  nicht  von  Interesse  sein,  ob  Rußland  berechtigt  ist,  in  Friedenszeilen
  durch  die  Dardauellen  zu  fahren  und  sich  dort  zu  geigen.  Wenn  es
sich  dort  zeigte,  würde  ich  aber  immer  wie  beim  Barometer  auf  gut  Wetter,
auf  Frieden  schließen.  Wenn  es  sich  nicht  Figt.  daun  würde  man  vermuthen
können,  daß  viellricht  Wolken  aussteigen.  Tie  Frage,  ob  im  Frieden  durch
die  Dardanellen  Kriegsschiffe  fahren  können,  halle  ich  nicht  für  bedentungslos:
  aber  doch  nicht  für  so  bedeutend,  daß  dies  eine  europäische  Frage  werden
  könne.  Ob  der  Besitz  der  Dardanelten  in  einer  andern  Hand  ist,  ist  ein
ganz  anderes  Ding,  aber  eine  Frage,  die  meines  Erachtens  in  der  gegenwärligen
  Situation  nicht  vorliegt  und  über  die  ich  mich  deßhalb  nicht  aussprechen
  will.  Mir  kommis  im  Augenblicke  nur  daranf  an,  ungefähr  so
weit  ich  es  kann,  das  Gewicht  der  Interessen  zu  bezeichnen,  über  welche  ein
neuer  Krieg,  nachdem  der  russisch-  lürkische.  beendet,  entstehen  könnte,  und  deßhalb
  kommt  es  mir  darauf  an,  zu  präcisiren,  daß  die  Friedensbestimmungen
über  die  Dardauellen  in  Beug  auf  Kriegsschiffe  kaum  so  wichtig  sind  wie
in  Begug  auf  den  Handel.  Darin  liegt  zunächst  das  hervorragende  deutsche
Interesse  im  Orient  daß  uns  die  dortigen  Wasserstraßen  wie  bieher  verbleiben
  (Beifall),  und  das  ist  noch  gar  nicht  in  Frage  gestellt.  In  den  amtlichen
  Mittheilungen,  die  von  Petersburg  darüber  vorliegen,  wird  in  diesem
Punkte  einfach  Bezug  genommen  auf  die  bestehenden  Stipulationen  des  Pariser
  Vertrages.  Das  Interesse,  welches  wir  an  einer  Vesserung  der  Lage
der  christlichen  Nationen  haben,  an  einem  Schutz  gegen  die  Gewaltthätigleilen,
  denen  sie  unter  der  türkischen  Herrschaft  ausgeseßt  waren,  wird  durch
die  zuerst  genannten  Punkte  gewahrl  werden,  und  das  ist  das  zweite  minder
directe,  aber  doch  humanitär  im  Inleresse  Dentschlande  legeme  Moment.
Mit  dieser  Darlegung  ist  die  erste  Frage  über  die  #  Lage  der  D  iuge  im  Orient
beantwortet  und  dürfte  dies  Thema  damit  beseitigt  sein.  Die  Frage,  zu  der
ich  jetzt  komme,  betrifft  die  Stellung,  Die  Deutschland  in  Begiehung  zu  den
andern  Mächten  zu  nehmen  hat.“  —  Dann  geht  derselbe  über  zu  der  Aufgabe
  der  bevorstehenden  Conseren)  und  erörtert  die  Frage,  welche  Stellung
auf  derselben  Teutschland  und  ihm  als  dem  Vertreter  desselben  angemessen
sein  werde:  „Die  Conferenz  wird  vermuthlich  in  der  ersten  Hälfte  des  März
beginnen  und  die  Mächte  vorher  sich  über  den  Gang  der  Verhandlung  verständigen.
  Ich  komme  zu  dem  schwierigsten  Theile  der  zu  lösenden  Frage,
zu  der  Darlegung  über  unsere  Stellung  auf  der  Conferenz.  Ich  kann  da
nur  allgemeine  Gesichtspunkte  neunen,  die  der  Herr  Interpellant  schon  berührt
  hat.  Wir  kömen  nur  allgemeine  Nathschläge  geben,  man  kann  uns
nicht  zumuthen,  jett  schon  unsere  Politik  feslnstellen  und  anderen  aufzurängen,
  wie  es  die  Zeitungen  wollen.  Das  wäre  mehr  Prespolitik  als
Staatspolilik.  (Heiterkeil.)  Wir  würden  us  damit  die  Rolle  eines  Vermittlers
  unmöglich  machen,  worauf  ich  Werth  lege.  Die  Vermittlung  denke  ich
mir  nicht  so,  daß  wir  den  Shicdrrichlen  spielen,  jondern  mehr  die  eines
ehrlichen  Maklers,  der  das  Geschäft  wirklich  zu  Stande  bringt.  Wir
sind  in  der  Lage  also,  einer  Macht,  die  geheime  Wünsche  hat,  die  Verlegen-
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        Das  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  19.)

2
S#-heil

  zu  eriparen  —  ich  will  sie  einmal  congreßgeguerisch  neunen  sich  entweder
  einen  Korb  oder  eine  unangenehme  Antwort  zu  holen.  Wenn  wir
mit  beiden  gleich  befreundet  sind,  können  wir  zuvor  sondiren  und  den  andern
jagen:  Thu'  das  nicht,  das  wird  schlimm,  oder  richte  die  Sache  so  ein.
Das  sind  geschäftliche  Hülfsmittel,  die  sehr  zu  schätzen  sind.  Ich  habe  eine
langjährige  Erfahrung  in  diesen  Dingen,  und  ich  habe  mich  oft  überzeugt,
wenn  man  zu  zweien  ist,  fällt  der  Faden  oft,  und  aus  falscher  Scham  nimmt
man  ihn  nicht  wieder  auf.  Fremde  und  wichtige  Interessen,  die  man  vertritt,
  halten  ab,  und  so  vergeht  der  Moment,  wo  man  den  Faden  wieder
aufnehmen  könnte,  man  trennt  sich  in  Schweigen  und  ist  verstimmt.  Ist
aber  ein  Dritter  da,  so  kann  dieser  ohne  weiteres  den  Faden  wieder  aufnehmen,
  ja,  wenn  getreunt,  bringt  er  sie  wieder  zusammen.  Das  ist  die
Rolle,  die  ich  mir  denke,  und  die  den  freundschaftlichen  Verhältnissen  entjpricht,
  in  denen  wir  in  erster  Linie  mit  unsern  befreundeten  Grenznachbarn
auf  langgedehnten  Grengstrecken  überhaupt  leben,  und  dann  vermöge  der  seit
einem  Lustrum  bestehenden  Einigleit  der  drei  Kaiserhöfe;  aber  auch  demselben
vertranten  Berhältniß,  in  dem  wir  mit  einem  andern  Hauyptinteressenten,
mit  England,  uns  befinden.  Wir  sind  mit  England  in  der  glücklichen  Lage,
leinen  Streit  der  Interessen  zwischen  uns  zu  haben,  es  seien  denn  Handelsrivalitäten
  und  vorübergehende  Verstimmungen,  die  ja  vorkommen,  aber  doch
nichts,  was  ernsthaft  zwei  arbeitsame,  friedliebende  Nationen  in  Krieg  bringen
könnte,  und  ich  schmeichle  mir  deßhalb,  daß  wir  auch  zwischen  Nußland  und
England  unter  Umständen  eben  so  gut  Vertrauensperson  sein  können,  als
ich  sicher  bin,  daß  wir  es  zwischen  Oesterreich  und  Nußland  sind,  wenn  sie
sich  nicht  von  selbst  einigen  können.  Das  Drei-Kaiser-Verhältniß,  wenn  man
es  so  nennen  will,  während  man  es  gewöhnlich  Bündniß  neunt,  beruht  überhaupt
  nicht  auf  geschriebenen  Verpflichtungen,  und  keiner  der  drei  Kaiser  ist
verpflichtet,  sich  von  zwei  Kaisern  überstimmen  zu  lassen.  Es  beruht  auf  der
persönlichen  Sympathie  zwischen  den  drei  Monarchen,  auf  dem  persönlichen
Vertrauen,  welches  diese  hohen  Herren  untereinander  haben,  und  auf  dem
auf  langjährige  persönliche  Beziehungen  basirten  Verhältnisse  der  leitenden
Minister  in  allen  drei  Reichen.  Wir  haben  stets  vermieden,  wenn  Meinungsverschiedenheiten
  zwischen  Oesterreich  und  Nußland  waren,  eine  Majorität
von  zwei  gegen  eins  zu  bilden,  indem  wir  bestimmt  für  einen  Partei  nahmen,
auch  wenn  kurferr  Wünsche  etwa  in  der  Beziehung  nach  der  einen  Seite
mehr  als  nach  der  andern  uns  hingezogen  hätten.  Wir  haben  uns  deissen
enthallen,  weil  wir  besorglen,  daß  das  Band  doch  nicht  stark  genng  fein
möchte,  und  gewiß  kann  dasselbe  jso  stark  nicht  sein,  daß  es  eine  dieser  Großmächte
  veranlassen  könnte,  aus  Gefälligleit  für  die  eine  oder  die  andere  die
eigenen  unbestreitbaren  staatlichen  und  nationalen  Inleressen  darüber  hintanzustellen.
  Das  ist  ein  .  was  keine  Macht  pour  les  heaux  xeux  der
anderen  thut.  Sie  thut  es,  wenn  slalt  der  Argumente  die  Hindeutung.  guf
die  Machtverhältnisse  eintritt.  Da  kann  sie  unter  Umständen  sagen:  diese
Concession  zu  machen,  ist  mir  sehr  unangenehm,  aber  es  ist  mir  noch  unangenehmer,
  mit  einer  so  großen  Macht,  wie  Deutschland  etwa,  darüber  in
Zwist  zu  gerathen;  aber  ich  werde  mir  dies  merken.  Das  ist  etwa  die  Art,
wie  dergleichen  aufgefaßt  wird,  und  ich  komme  nun  auf  die  Nothwendigkeit,
den  übertriebenen  Ansprüchen,  die  man  an  Deutschlands  Vermiltlung  stellt,
hier  gang  entschieden  entgegenzutreten  und  zu  erklären,  daß,  so  lange  ich  die
Ehre  habe,  Rathgeber  Sr.  Majeslät  zu  sein,  nicht  die  Rede  davon  ist.  Ich
weisz,  daß  ich  in  dieser  Beziehung  sehr  viele  Erwartungen  täuschen  werde,
die  sich  an  die  heutige  Eröffnung  anknüpfen,  aber  ich  bin  nicht  der  Meinung,

i  wir  den  napoleonischen  Weg  zu  gehen  hötten  (Bravol),  wenn  auch  nicht
der  Schiedsrichter,  gewissermaßen  auch  nur  der  Schulmeister  in  Europa  sein
        <pb n="58" />
        56  Das  dentfsche  Reich  und  seine  einzelnen  Elieder.  (Febr.  19.)

zu  wollen.  Ich  sehe  z.  B.  in  einem  mir  heute  vorgelegten  —  „die  Politik
Deutschlands  in  der  entscheidenden  Stunde“  ist  der  Titel  —  benertenmmerihen
Artikel  der  Allgemeinen  Zeitung,  daß  eine  Einmischung  der  dritten  Macht
zu  Gunsten  Oesterreichs  als  nolhwendig  dargestellt  wird.  Wir  sollen  also“
Stellung  nehmen  zwischen  England  und  Oesterreich,  um  Rußland  das  Verdienst
  zu  nehmen,  die  Concessionen,  welche  es  etva  dem  europäischen  Frieden
machen  kann,  freiwillig  zu  machen.  Ich  zweifle  nicht,  daß  Nußland  das,
was  nach  seinem  Nationalgefühle,  nach  seinem  eigenen  Interesse,  nach  dem
Interesse  von  80  Millionen  möglich  ist,  dem  europaischen  Frieden  zum  Opfer
bringt.  Ich  halte  das  für  überflüssig  zu  sagen;  aber  wenn  wir  es  thäten,
so  bilte  ich  doch  die  Herren,  die  auf  dergleichen  denken  —  ich  habe  noch
einen  ähnlichen  Artikel,  „Deutschlands  Schiedsrichterrolle“  ist  er  überschrieben,
aus  einem  Berliner  Blatte  —,  nehmen  Sie  an,  wir  folgten  diesen  Rathschlägen
  und  erlklärten  dies  Rußland  in  irgend  einer  höflichen  und  freundschaftlichen
  Weise.  Das  ist  sehr  gut;  wir  sind  seit  hundert  Jahren  Freunde
gewesen,  Rußland  hat  uns  Farbe  und  Freundschaft  #chalen,  ehahrend  wir
in  schwierigen  Verhältnissen  waren;  aber  jetzt  liegt  die  Sache  doch  so:  im
europäischen  Interesse  als  policeman  von  Europa,  als  eine  on  von  Friedensrichter
  müssen  wir  dem  Wunsche,  diesen  europäischen  Anuforderungen,
nicht  länger  widerstehen.  Es  gibt  in  Rußland  erhebliche  Parteien,  die
Deutschland  nicht  lieben  und  die  glücklicherweise  nicht  am  Ruder  sind,  die
aber  auch  nicht  unglücklich  sein  würden,  wenn  sie  ans  Ruder  kämen.  Wie
würden  die  nun  zu  ihren  Landelenten  sprechen?  Vielleicht  auch  andere  Leute,
vielleicht  anch  andere  Staatsmänner,  die  jetzt  nicht  unsere  ausgesprochenen
Feinde  sind?  Sie  würden  sagen:  Mit  welchem  Opfer  an  Mlut,  Wienichen,
Scha  häben,  haben  wir  die  Stellung  erreicht,  die  seit  Jahrhunderlen  das  Ideal
des  russischen  Ehrgeizes.  war!  Wir  hätten  sie  gegen  diejenigen  Gegner,  die
ein  wirkliches  Interesse  hätten,  gegen  uns  zu  streiten,  behaupten  können.
Es  ist  nicht  Oesterreich,  mit  dem  wir  in  mäßig  intimen  Verhältnissen  lange
Zeit  gelebt  haben,  es  ist  nicht  England,  welches  ganz  offen  auerkannte  Interessen
  hat,  nein,  unser  intimer  Freund,  von  dem  wir  glaubten  wegen  früher
Gegendienste  zu  erwarten,  Deutschland.  welches  kein  Interesse  im  Orient  hat,
hat  hinter  unserm  Rücken  nicht  den  Degen,  sondern  den  Dolch  gezückt.  So
wird  die  Redensart  lauten.  Das  wäre  das  Thema,  das  wir  dort  hören
würden,  und  dieses  Bild,  das  ich  in  übertriebener  Weise  —  aber  die  russische
Deklamation  übertreibt  zeichnete  und  vor  Angen  führte,  schwebt  auch  mir
vor,  und  ich  werde  wiemals.  die  Verantwortung  übernehmen,  eine  sichere,  feit
Menschenaltern  erprobte  Freundschaft  einer  großen  mächtigen  Nachbarnation
dem  Kitzel,  eine  Richterrolle  in  Europa  zu  spielen,  aufzmopfern,  und  die
Freundschaft,  die  uns  glücklicher  Weise  mit  mehreren  europäischen  Staaten,
ja,  mit  allen  wohl  in  diesem  Augenblick  verbindet  —  denn  es  sind  die  Parteien
  nicht  am  Ruder,  denen  diese  Freundschaft  ein  Lorn  im  Auge  ist  (hört!)
diese  Freundschaft  deßhalb  aufs  Spül  zu  setzen  mit  einem  Freunde,  um  einem
andern  in  Fragen,  in  welchen  wir  Deutsche  ein  directes  Interesse  nicht  haben,
gefällig  zu  sein,  mit  unserem  eigenen  Frieden  den  Frieden  des  Freundes  zu
erkanfen,  selbst  gewissermassen  als  Substilut  auf  der  Mensur,  um  mich  eines
Universitãtsausdruckes  zu  bedienen,  für  den  Freund  einzutreten;  das  kann  ich
wohl,  wo  ich  nichts  als  meine  Person  in  die  Schanze  zu  schlagen  habe,  ich
kaun  es  aber  nichi,  wenn  ich  die  Politik“  eines  großen,  mitten  in  Europa
gelegenen  Reiches  von  vierzig  Millionen  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  gegenüber
zu  vertreten  habe,  und  deßhalb  erlaube  ich  mir,  auf  der  Tribüne  allen  diesen
Stimmen  und  Zumuthungen  eine  offene  Absage  zu  erklären,  daß  ich  mich
darauf  unter  keinen  Umständen  einlassen  würde,  und  daß  keine  Regierung,
leine  der  am  meisten  interessirten,  uns  eine  Zumuthung  derartig  gestellt  hat.
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        Da  beulsche  Neich  und  srine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  20—21.)  57

Dentschland  ist,  wie  der  Herr  Vorredner  schon  vorher  bemerlle,  durch  seine
Erstarkung  auch  zu  neuen  Verpflichtungen  herangewachsen.  Aber  wenn  wir
eine  große  Anzahl  Vewaffneter  in  die  Wagschale  der  enropäischen  Politik
werfen  können,  so  halle  ich  doch  Niemanden  damn  berechtigt,  der  Nation  und
dem  Kaiser,  den  Fürsten,  die  im  Vundesralhe  zu  beschließen  haben,  wenn
wir  anders  Krieg  führen  wollten,  den  Rath  zum  Appell  an  die  erprobte  Bereilwilligkeit
  der  Nation  zur  Hingabe  von  Blut  und  Vermögen  für  einen
Krieg  zu  ertheilen  und  für  irgend  einen  andern  Zweck  als  für  den  Schutz
unserer  Unabhängigkeit  nach  außen,  unserer  Einigleit  unter  uns  und  diejenigen
  Interessen,  die  so  klar  sind,  daß,  wenn  wir  fir  sie  eintreten,  nicht
bloß  das  einslimmige  nothwendige  Votum  des  Bundesraths,  sondern  auch  die
volle  Ueberzeugung,  die  Begeisterung  der  dentschen  Nation  uns  trägt.  Nur
einen  solchen  Krieg  bin  ich  bereit  dem  Kaiser  anzurathen.“

Die  Presse  hebt  bei  Erörterung  der  Darlegung  des  Neichslanzlers  vor
allem  hervor,  daß  derselbe  unumwunden  anerkannt  habe,  daß  der  Pariser
Vertrag  von  1856  von  Deutschland  als  noch  zu  Necht  bestehend  anerkannt
werden  müsse  und  auch  auerkannt  werde.

20.  Febrnar.  (Sachsen.)  II.  Kammer:  genehmigt  ein  neues
Einkommensteuergesetz  mit  mäßiger  Progression  (von  1½  bis  4/)
wesentlich  nach  den  Anträgen  der  Regierung  gegen  eine  Minderheit
von  bloß  4  Stimmen

und  das  Gzesetz,  nach  welchem  der  burch  directe  Steuern  zu  derkende
Staatsbedarf  durch  die  Grundsteuer  (1  &amp;amp;  von  der  Steuereinheit),  durch  die
Stener  vom  Gewerbebetrieb  im  Unihechicden  nnd  durch  die  Einkommensteuer
aufgebracht  werden  soll,  mit  47  gegen  25  Stimmen.  Hier  befinden  sich  die
egner  natürlich  meist  unter  den  ländlichen  Abgeordneten.  Hinsichtlich  der
Einkommenstener  beschließt  die  Rammer  die  Deklarationspflicht  erst  bei  einem
Einkommen  von  1100  .4  eintreten  zu  lassen  und  lehnt  den  Antrag  des  Abg.
Freytag,  falsche  Deklarationen  mit  Gefängnißstrafen  und  Ehrenverlust  zu
bestrafen,  ab.

21.  Febrnar.  (Deutschland.)  Die  General-Versammlung
(der  zweite  Congreß)  des  Centralverbandes  deutscher  Industrieller
(Schutzzöllner)  zu  Veförderung  und  Wahrung  nationaler  Arbeit  beshhießt
  ca.  500  Mitglieder  stark,  einstimmig:

der  Congreß  erklärt  die  Aufstellung  eines  die  Nakur  der  Produltion,
i  der  Industrie  und  Gewerbe,  überhaupt  lediglich  die  eigenen  wirthschfieihn
  Verhältnisse  Deutschlands  voll  brrücksichtigenden  autonomen  Zoll--tarifs
  für  nothwendig  und  wünicht,  daß  der  von  dem  Cenlralverbande  aus
gearbeitete  autonome  Tarif  als  Grundlage  für  den  ersteren  erachtet  werde.
Die  Generalversammlung  beschließt  demgemäß:  1)  eine  Petition  in  diesem
Sinne  an  den  Bundesrath  und  Reichstag  zu  richten,  zugleich  2)  den  Ersteren
zu  ersuchen,  über  den  Antrag  Preußens  hinaus  eine  Enquéte  nicht  nur  für
die  Eisenindustrie,  sondern  für  die  gesammte  Industrie  zu  veranstalten."“

21.  Febrnar.  (Deutsches  Neich.)  Vundesrath:  derselbe  genehmigt
  einstimmig  die  Vorlage  des  Neichskanglers  beg.  seiner  Stellvertretung,
  doch  nicht  ohne  erhebliche  Einschränkung,  indem  dieselbe
ausgeschlossen  werden  soll  für  diejenigen  Aemter,  bei  welchen  der
Schwerpunkt  der  Geschäfte  in  die  Beaufsichtigung  der  Bundesstaaten
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        58  Das  denlsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  21—23.)

fällt,  also  hauplsächlich  für  die  Justiz,  das  Eifenbahnamt,  sowie
einen  Theil  des  Reichskanzleramts,  wie  namentlich  die  Finanzen,  in
so  fern  sie  nicht  die  Reichsfinanzen  umfassen.  Dagegen  soll  die
Stellvertretung  eintreten  können  für  die  Marine,  die  auswärtigen
Angelegenheiten,  Elsaß-Lothringen,  Post,  Telegraphen  und  die  Finanzen,
  so  weit  das  Reich  eine  eigene  Reichsverwaltung  hat.  Die
Beaufsichtigung  bleibt  uneingeschränkt  nicht  nur  für  den  Reichskanzler
selbst,  sondern  auch  für  den  verantworllichen  Vizekanzler.  Dieser
Vizekanzler  wird  allseitig  zugestanden.  Der  Reichskangler  erklärt,
daß  er  sich  damit  zufrieden  gebe  und  auf  seinen  ursprünglichen  Vorschlägen
  nicht  bestehe.  Die  Vorlage  geht  also  in  jener  Fassung  an
den  Reichstag.

21.  Febrnar.  (Bayern.)  I.  u.  II.  Kammer:  verständigen
sich  über  ihre  Differenzen  bez.  des  Vudgets,  wonach  die  von  der
ultr.  Mehrheit  der  II.  Kammer  durchweg  gestrichenen  Dispositionsfonds
  der  Minister  wieder  in  das  Budget  eingesetzt  werden,  indem
4  Ultramontane  nunmehr  dießfalls  zu  den  Liberalen  übergehen.
Schluß  der  Landtagssession.  Die  öffentliche  Meinung  ist  darüber
einig,  daß  die  Ohnmacht  und  innere  Zerbröckelung  der  ultramontanen
  oder  bayerisch-patriolischen  Partei  während  derselben  bedeutende
Fortschritte  gemacht  habe;  eingelne  Vlätter  stellen  die  Session  geradezu
als  eine  fortlaufende  Niederlage  der  Partei  dar.

21  —  23.  Febrnar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Große
Steuerdebatte  gelegentlich  der  ersten  Lesung  der  Vorlagen  bez.  Erhöhung
  der  Tabaksteuer  und  Einführung  von  Stempelsteuern.  Die
Vorlagen  werden  an  die  Budgeikommission  gewiesen.

Eine  sehr  llare  Uebersicht  über  die  Tebatten  gibt  die  „Köln.
Btg.“  in  Folgendem:  Alle  Hauptparteien  des  Reichslags  sind  bereils  in  dieser
ersten  Lesung  der  Stenervorlagen  zum  Worte  gekommen,  und  es  hat  sich  dabei
  eine  große  Uebereinstimmung  aller  für  Ablehnung  wenigstens  der  Kernes
der  Vorlagen,  dagegen  auch  eine  nicht  minder  große  Verschiedenheit  sowohl
binsichtlich  der  ins  Auge  gefaßten  Ziele,  wie  hinsichtlich  der  Gründe  der  Ablehnung
  herausgestellt.  Nur  in  Betreff  der  Absichten  der  preussischen  Regierung
  und  des  weiteren  Zieles  der  eingkbrachten  Entwürfe  ist,  in  überraschender
  Weise  durch  Selbstbekenntniß,  schon  völlig  außer  Zweifel  gestellt,
daß  es  nicht  allein  der  Reichskangler  ist,  der  auf  das  Tabaksmonopol  losstenert.
  Vor  Allem  müssen  wir  die  Stellungen  sowohl  der  Reichsregierung
wie  der  Hauptparteien  des  Reichstages,  wie  solche  in  den  Verhandlungen
hervortraten.  uns  klar  machen.  —  Als  Vertreter  der  Reichsregierung
für  die  Borlagen  trat  zuerst  der  preußische  Finanz-Minister  Camphausen  auf.
Derselbe  erörterte  zunächst  wiederum  die  „ed  ürfnisifrage“.  Er  suchte  mit
bestimmten  Zahlenangaben  darzuthun,  daß  eine  „Vermehrung  der  eigenen
Einnahmen  des  Reiches“  schon  zum  Ausgleich  des  Reichshaushalts  1878—79
dringend  wünnschenswerth  sei.  Redner  würde  sich  allerdings  freuen,  wenn
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        Das  denuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  21—23.)  59

die  bevorslehende  Specialberathung  des  vorgelegten  Vudgels  eine  bedeutende
Herabselzung  des  in  Aussicht  genommenen  Deficits  ergeben  jollte;  allein  auch
dann  würde  man  dennoch  nach  einer  unbefangenen  Erwägung  der  gesammten
Finanglage  des  Reiches  das  Bedürfuiß  einer  baldigen  erheblichen  VermehungG
  der  eigenen  Einnahmen  des  Reiches  nech  immer  anerkennen  müssen.
Die  dem  Neichstage  zugegangenen  Steuervorlagen  „haben  ihr  Recht  und  ihre
Bedeutung  in  beschränktem  Zusammenhang  mit  dem  vorgelegten  Etat:  sie
haben  aber  ihr  Recht  und  ihre  Bedentung  auch  völlig  unabhängig  von  dem
vorgelegten  Etat“.  handelt  sich  dabei  nicht  allein  um  die  Finanjen  des
Reiches,  sondern  zugleich  um  die  Finanfen  der  zum  Reiche  verbündeten
Einzelstaaten.  In  besonderem  Bezug  auf  Preußen  sagl  Herr  Camphausen:
Ich  vertrete  schon  seit  mehreren  Jahren  den  Standpunlt,  daß  es  für  die
gesunde  Entwicklung  der  Finanzwerhältnisse  des  preußischen  Staates  in  hohem
Grade  wünschenswerth  sein  wird,  daß  die  Matriralarbeiträge  über  diejenige
Höhr,  die  sie  im  Jahre  1875  hatten,  und  dir  also  von  der  Höhe,  die  sie
im  laufenden  Etat  einehmen,  un  etwa  10  Millionen  abweichen,  nicht  hinausgehen.
  Ich  vertrete  noch  lebhafter  die  Auffassung,  daß  keinesfalls  die
gegemwärtige  Höhe  noch  gesteigert  werden  möge.  Ich  vertrete  endlich  die
Aufsassung,  daß  im  preußischen  Steuersystem  bei  den  Anforderungen,  die
immer  weitergehend  an  die  Staatskasse  gerichlet  werden,  bei  den  Anforderungen,
  die  in  immer  größerem  Umfange  sich  an  die  Kreis=  und  Commmmal.
verbände  gerichtet  haben,  ein  Weg  gesucht  werden  muß.  um  im  Wege  der
indirelten  Bestenerung  die  Mittel  zu  gewinnen,  die  Lasten  bei  der  direkten
Besteuerung,  deren  sich  jene  Verbände  in  der  Regel  Zu  bedienen  haben,  zu
vermindern.“  Herr  Camphanjen  bemerlt  dann  in  Kürze  von  der  „Stempel-“
und  besonders  der  „Börsensteuer-Vorlage",  man  habe  in  denielben  mit  Unrecht
  einen  augenblicklichen  Nothbehelf  erbliickt,  während  auch  sie  einen  ersten
und  schwierigsten  Schritt  bilden,  nach  dessen  Zurücklegung  erst  ein  weiterer
Weg  beireten  werden  dürfe.  „Meine  Herren!  Die  Frage  wegen  der  sogenannten
  Börsenstener  beschäftigt“  uns  im  Deutschen  Reiche,  früher  im  Nordentschen
  Bunde,  nun  schon  seil  beinahe  neun  Jahren.  Eine  Gutschliefiung
st  um  so  nöthiger  in  einem  Augenblick,  wo  wir  und  mit  dem  Gedanken

chäftigen,  Verbrauchsstenern  zu  erheben  in  einem  größern  Umfange,  Verbrauchssteuern,
  die  sich,  wenn  sie  einen  erllecklichen  Erfolg  herbeiführen  sollen,
tets  nur  adressiren  können  an  solche  Genußmittel,  die  in  weiten  Schichten
der  Bevölkerung  gesucht  werden.  Und  in  einem  solchen  Angenblicke,  m.  H.,
würde  es  meiner  Ansicht  nach  nicht  wohlgethan  sein,  wenn  wir  Steuerprojelle,
  die  recht  eigentlich  die  Besipenden  tressen,  die  recht  eigentlich  den  mehr
oder  weniger  leicht  erworbenen  Reichthum  treffen,  bei  Seite  legen  und  uns
nur  mit  den  andern  Stenern  beschäftigen  wollten.“  Damit  ist  auf  den  Kern
des  innern  Zusammenhanges  der  jetzigen  Vorlagen  Hingewiesen.  Von  der
andern  Vorlage  zur  „höhern  Bestenerung  des  Tabals“,  sagt  der  Herr  Minister
  zunächst  nur,  die  höhere  Besteuerung  des  Tabaks  sei  ein  Thema,  das
seit  Jahren  mit  besonderer  Vorliebe  behandelt  werde  und  dessen  Lösung  für
eine  durchgreifende  Umgestallung  des  indirelten  Sleuerwesens  eine  Vorbedinqung
  bilde.  Das  System  der  indirekten  Steuern  sei  verschieden“  zu  gestallen,
e  nachdem  man  hinsichllich  der  Bestenerung  des  Tabals  sich  für  das  Monopol
  entscheide,  je  nachdem  man  sich  für  eine  hohe  Fabriksteuer  entscheide,
je  nachdem  man  sich  für  die  höhere  Bestenerung  des  ansländischen  und  eine
entsprechende  höhere  Bestenerung  des  inländischen  Tabaks  entscheide.  Je
mehr  man  aus  dem  Tabak  zu  ziehen  gedenke,  je  mehr  man  herauszuziehen
vermöge,  desto  mehr  werde  das  übrige  System  der  indirekten  Steuern  sich
darnach  modeln  müssen.  Dann  kriltisirt  Redner  das  Mohl'iche  Phantasiegebilde
  über  die  alsbald  zu  erwarlende  ungeheure  Ertragsamkeit  des  Tabaks-
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        EIIIIIIIIIIIIIIIIIIII  21—23.)

monopols  für  Deutschland  und  vertheibigte  demselben  gegenüber  die  eingebrachte
  bundesräthliche  Vorlage,  welche  sich  auf  Erhöhung  der  bisherigen
Besteuerung  der  Einfuhr  und  des  einheimischen  Baues  von  Tabak  beschränkt,
wobei  sie  für  lehteren  die  Gewichtssteuer  an  die  Stelle  der  jenigen  Flächensteuer
setzt.  Aber  zugleich  betont  der  Minister  schon  sofort,  daß  auch  für  diejenigen,
  welche  das  ergiebigere  Monopol  als  ihr  Ziel  betrachten,  die  Vorlage
als  „vorbereitender“  Schritt  sehr  annehmbar  sein  würde,  und  schließlich,  am
zweiten  Tage,  nachdem  am  Schluß  der  ersten  Sitzung  Fürst  Bismarck  es
gerade  herausgesagt  hatte,  daß  sein  Ziel  allerdings  das  Tabakmonopol  a,
erklärte  dann  auch  Camphausen,  daß  auch  er  das  Monopol  als  Ziel  betrachte
  und  dasselbe  schon  in  einer  Denkschrift  vom  17.  Februar  1877  als
solches  bezeichuet  habe.  Damit  war  denn  über  den  öffentlichen  Standpunkt
des  Bumdeeraths  wohl  schon  weit  hinausgegangen,  dagegen  in  danlenswerther

Weise  der  bis  dahin  verhüllte  Standpunkt  der  eigentlichen  Urheber  der  vorliegundene
  Steuergesekentwürfe  bedeutsam  enthüllt.  —  Von  den  Hauptparteien
des  Hauses  kam  zuerst  in  Herrn  v.  Helldorf  die  lonservative  Partei
zum  Wort.  Herr  v.  Helldorf  verwirft  die  Stenervorlagen  als  „ungenügend“
und  steuert  auch  seinerseils  ersichtlich  auf  das  Tabakmonopol  los.  Er  meint,
die  vorgelegle  Erhöhung  der  Tabalsleuer  schädige  die  Industrie  und  drohe
den  Tabakbau  zu  vernichten,  ohne  ein  genügendes  Rejultat  zu  erzielen.
Man  müsse  freilich  vor  Allem  Tabak  als  entbehrliches  Genußmittel  berauziehen,
  auch  eine  Schanksteuer  werde  als  Finanzquelle  möglich  sein,  eben  so
eine  Reform  des  Zolltarifs  im  finangiellen  Sinne  durch  Vereinfachung  des  Tarifs
  des  Verfahrens  und  Hervorhebung  der  besonders  geeigneten  Finanzobjekte.
  In  Betreff  der  von  liberaler  Seile  slets  bekonten  polikischen  Vorbedingungen
  urtheilt  der  konservative  Redner,  die  konstitutionellen  Bedenken
gegen  Beschaffung  der  Reichseinnahmen  aus  Verbrauchestenern  und  Zöllen
theile  er  nicht.  Den  Schutz  des  Verfassungelebens  allein  in  jährlicher  Stenerbewilligung
  zu  suchen,  sei  eine  veraltete  Anschauung.  Bei  den  jetigen  allseitig
  gutgeheissenen  Zuständen  liege  das  Hauptgewicht  in  der  Ausgabebewilligung
  und  Mitwirkung  der  Kontrole  des  Reichstags  bei  der  gesammten
Finanzverwaltung.  Von  den  folgenden  Nednern  ans  den  Reihen  der  Konservativen
  spricht  sich  Herr  v.  Kardorff  ganz  ähnlich  aus.  Auch  er  verlangt
Steuergesetze,  die  einen  höheren  Betrag  erwarlen  lassen  als  die  vorgelegten,
namenklich  auch  noch  „Schutzzölle“  neben  der  Tabakbestenerung,  um  solche
Erträge  für  das  Reich  zu  erzielen,  daß  dieses  „davon  die  Eingelstaalen  dotiren
  könne".  Ganz  offen  erllärt  Herr  v.  Wedell  Malchow,  er  für  seine
Person  sei  ein  Anhänger  des  Monopols;  wenn  die  Vorlage  indeß  ein  vorbereitender
  Schritt  zu  dem  Monopol  sein  soll,  so  finde  er  es  wenig  loyal,
vor  der  Einführung  desfelben  die  Tabalbauer  zu  ruiniren.  Hinsichtlich  der
Sleuerreform  sei  er  zu  einer  Transaktion  bereit,  diese  habe  jedoch  nicht  im
Reichstag,  sondern  im  Landtag  zu  geschehen.  Nach  jeiner  Ansicht  bleibe  kein
anderes  Mittel  zur  Regelung  der  Tabakfrage  über,  als  die  Einbringung
einer  Vorlage  zur  Einführung  des  Monopols.  Dasselbe  erklärt  auch  Herr
v.  Varnbüler.  Ueber  diesen  Standpunkt  der  Konservativen  war  man  übrigens
  schon  unterrichtet  durch  die  Verhandlungen  in  der  am  14.  Februar  abgehaltenen
  General-Versammlung  der  „Stener=  und  Wirthschaftsreformer"
und  durch  die  fast  gleichzeitige  Resolution  des  „9.  Kongresses  der  deutschen
Landwirthe“,  welche  laulet:  „Eine  gründliche  Steuerreform  in  den  Einzelstaaten
  ist  nur  durch  finanzielle  Stärlung  des  Reichs  und  Beseitigung  der
Matrikularbeiträge  zu  erreichen.  Dies  hat  zu  geschehen  durch  Erweiterung
und  Ausdehnung  der  indirelten  Abgaben,  vor  Allem  durch  Einführung  des
Tabaksmonopols,  das  sich  vor  allen  Arten  der  Tabakbestenerung  für  Deutschland
  am  besten  eignet.“  —  Gleich  nach  Herrn  v.  Helldorf  nahm  als  Redner
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        Das  denlsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  21—23.)  61

der  National-Liberalen  der  Abg.  Vicepräsident  Frhr.  v.  Stauffenberg

as  Wort.  Er  bekämpfte  zunächst  die  Steuergesetz  Eniwürfe  in  ihrer  jetzige
Gestalt.  Bezüglich  der  Stempelabgabe  scheint  ihm  der  Standpunkt  der  Mchrheit
  der  zu  sein,  die  ganze  Malerie  einheitlich  geregelt  zu  sehen;  ob  dies
durch  den  begüglichen  Entwurf  nun  angebahnt  ist,  das  darf  wohl  bezweifelt
werden.  „Mir  scheint  es  nöthig,  gewisse  derartige  Abgaben  für  das  Reich
und  gewisse  für  die  Einzelstaaten  aufzustellen;  ehe  dies  geschehen  ist,  kann
in  der  „Vorlage  eine  Anbahnung  einer  definitiven  Lösung  nicht  gefunden
werden.“  Bezüglich  der  Tabakstener-Borlage  macht  Nedner  der  Reichsregierung
  den  Vorwuri  des  Experimentirens,  dessen  unheilvolle  Folgen  sich  jeht
schon  zeigten,  wo  das  Tabaksteuergesetz  nur  erst  in  Aussicht  genommen  sei.  Die
aiene,  ue  führten  jetzt  bereits  ihren  zwei=  bis  dreijährigen  Bedarf  ein,
und  der  einheimische  Tabakbau  werde  künftig  keine  Räufer  finden  und  au#erdem
  noch  die  Gewichts  sstener  zu  tragen  haben.  Jedenfalls  würden  er  und
seine  Freunde  nur  für  Steuervorlagen  stimmen,  wenn  mit  denselben  zugleich
eine  Bürgschaft  für  die  Steuerreform  gegeben  werde.  Tie  Empfehler  des
Monopols  beliebten  nenerdings  recht  vornehm  und  wegwerfend  über  das
lonstitatiguell  Recht  des  Neichstages  beziehungsweise  der  Matrikularbeiträge
zu  urtheilen.  Diese  Ansicht  werde  aber  nicht  von  der  Mehrheit  des  Neichstages
  und  wohl  auch  nicht  von  den  Bundesregierungen  getheilt;  und  auch
der  preußische  Finanz-Minister  habe  im  Jahre  1875  vollständig  klar  und
deutlich  die  konstitutionellen  Befuguisse  des  Neichstages  gerade  an  den  Matrikularbeiträgen
  exemplisicirt.  Die  Form  werde  allerdings  vielleicht  schwierig
  sein,  aber  sie  müsse  gefunden  werden  und  werde  deßhalb  auch  gefunden
werden.  Eben  so  scheine  es  mit  der  konstitutionellen  Befugniß  der  Einzelstaaten
  zu  sein.  In  demselben  Sinn  zurs  Frhr.  v.  Stauffenberg  am  ersten,
sprach  am  zweiten  Tage  Lasker.  Daß  das  Monopol  das  eigentliche  Ziel
der  Tabaksteuer-Vorlage  sei,  ahält  Nennon  für  unverlennbar  und  zweiselt  deßhalb
  an  ihrer  Annahme.  Der  Neichskanzler  hube  die  Evenlualität  der  Ablehnung
  schon  ins  Auge  gefaßt  und  nur  gewünscht,  man  möge  der  Regierung
  durch  eine  Rejolution  Weisungen  für  den  einzuschlagenden  Weg  geben.
„Ich  persönlich",  fährt  Redner  fort,  „bin  in  dem  Hauptziele,  das  Neich  in
seinen  Einnahmen  von  den  einzelnen  Staaten  zu  emancipiren,  bereit,  die
ganze  Länge  mit  dem  Herrn  Reichskanzler  zusammenzugehen,  ein  Standpuntt,
den  ich  seit  1869  schon  vertreten  habe.  Ich  möchte  für  das  Neich  ein  selbständiges
  Finanzsystem  eingeführt  und  nerhalb  dieses  das  Stenerbewilligungsrecht
  gewahrt  wissen.  Die  Makrikularbeiträge  halle  ich  für  die  Eierschalen
  auf  dem  Haupte  des  Deutschen  Reichs,  weil  ich  die  selbständige
Staatsbildung  erst  dann  erlennen  werde,  wenn  das  Reich  nicht  mehr  von
den  Ganngen  für  seine  Existenz  einzusammeln  braucht.  Dennoch  habe
ich  nicht  die  Hoffnung,  daß  die  Budget-Rommission  zu  irgend  einem  Beschluß
kommen  wird,  und  wenn  es  der  Budget-Rommission  gelingen  sollte,  würde
es  im  Hause  nicht  gelingen.“  Konstitutionelle  Bürgschaften,  namentlich  auch
Reorganisalion  der  Reichsregierung,  bilden  die  unaufsgebliche  Vorbediugung.
Ganz  dasselbe  betont  der  letzte  national-liberale  Redner,  Abg.  Bamberger.
Derselbe  beleuchtet  die  Schwierigkeiten  der  Einführung  und  Durchjührung
des  Tabakmonopols,  erklärt  sich  aus  diesen  Gründen  gegen  die  Vorlage  und
schließt  mit  dem  Wunsche  nach  einem  verantwortlichen  Reichs-Finanz-Ministerium,
  ohne  welches  mau  zu  teiner  guten  Steuerreform  kommen  könne.  —
Die  dritte  der  reichsfreundlichen  Hauptparteien,  die  deutsche  Fortschriktsartei,
  kam  rerl  am  zweiten  Tage  zum  Worte,  und  zwar  in  der  Person
des  Abg.  Richter-Hagen.  Derfelbe  erklärte  sich,  wie  immer,  wiederum  gegen
jede  Vermehrung  der  indirekten  Steuern  im  Allgemeinen  und  gegen  das
Tabakmonopol  insbesondere.  Eine  solche  Maßregel  wäre  dermaßen  unpo-
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        62  Daos  deulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Febr.  21—23.)

pulär,  daß,  selbst  wenn  sie  zur  Zeit  inwitten  einer  großen  wirklichen  Resorm
angegeigt  wäre,  es  sehr  schwer  sein  würde,  diese  einzuführen,  und  eine  kleine
Mehrheit,  die  sich  dazu  verstehen  würde,  würde  ihre  Existenz  aufs  Spiel
setzen.  Von  allen  Formen,  in  denen  die  Tabakstener  erhöht  werden  könne,
sei  keine  so  unpopulär,  keine  so  schlimm,  wie  die  Einführung  des  Monopols-Das

  deutsche  Volk  empfinde  gegen  derartige  Monopole  einen  herglichen  Widerwillen.
  Aus  der  Fortschrittspartei  trat  leider  kein  zweiter  milderer  Redner
auf,  und  so  b  blieb  es  bei  dieser  schroffen  Darlegung  des  idealen  Standpunktes,
der  in  so  fern  dicht  an  den  des  Abg.  Frißsche  zu  grenzen  schien.  —  Der
Reden  aus  der  überwiegend  reichsfeindlichen  Minderheit  gedenken  wir
nur  flüchtig.  Herr  Reicheneperger  vom  Centrum  meint:  Wenn  das  Land
keine  höheren  Steuern  tragen  wolle,  müsse  es  vor  allen  Dingen  dem  immer
zunehmenden  Militarismus  Einhalt  gebieten.  Geschehe  dies  nicht,  ersülle
der  Reichstag  nicht  diese  seine  wichtigste  Pflicht,  dann  werde  Noth  und
Stenerdruck  im  Lande  fortwährend  zunehmen.  Redner  erklärt  sich  sodann
für  einen  Anhänger  des  Tabalmenopols.  Herr  Mindthorst  dagegen  meinte
am  zweiten  Tage,  nachdem  der  Minister  Camphausen  dar  Monopol  für  das
Ziel  der  Vorlage  offen  erklärt  hatte,  gerade  umgekehrt,  wer  gegen  dae  Monopol
  sei,  könnr  auch  nicht  für  eine  Vorbereitungemaßregel  dafür  sein.  Im
Hause  aber  sei  keine  Mehrheit  für  das  Monopol.  Das  Monopol  sei  eine
durchaus  ungesunde  Maßregel  und  das  Beste  würde  sein,  wenn  der  Neichstag
  dies  durch  einfache  Abweijung  der  Vorlage  als  seine  Meinung  lundgäbe.
Am  zweiten  Tage  sprach  daun  schließlich  auch  ein  Nedner  aus  dem  Häuflein
der  Sozialdemokraten.  Der  Abg.  Fritzsche  erklärte  sich  kurz  und  bündig
gegen  die  indirellen  Sleuern  im  Reiche  überhaupt  und  verlangte  direlte,  „damit
  Jedermann  es  recht  fühle,  wie  theuer  das  Dentsche  Reich  dem  Volke
zu  stehen  komme“.

Die  Stellung  des  preußischen  Finanzministers  Camphausen  wird
als  in  Folge  der  Debatte  sehr  erschüttert  angesehen.  Man  hat  bieher  und
zwar  nicht  bloß  auf  liberaler  Seite  in  der  Vorstellung  gelebt,  daß  der  jetzt
vorgelegte  Tabaksteuer-Eutwurf  die  Grenzlinie  sei,  bis  zu  dem  seine  Wege
mit  denen  des  Reichekanglers  zujammengingen,  daß  jeujeits  dieses  Projektes
die  Trennung  beginne.  Das  war  ein  Irrthum,  wie  aus  der  Ertlärung
Camphansens  hervorgeht,  daß  auch  er  den  vorgelegten  Entwurf  nur  als  einen
Weg  betrachte,  um  zum  Monopol  zu  gelangen.  Uebrigens  wiederholte  er
seine  frühere  Erllärung,  daß  er  seinen  Abschied  nehmen  würde,  wenn  er  sich
mit  der  Mehrheit.  des  Reichstags  nicht  im  Einllang  befinde.  Dieselbe  Geneiglheit.
  aus  seinen  Aemtern  zu  scheiden,  habe  er  auch  dem  Reichelangler
nicht  ein-,  sondern  mehrmals  ausgedrückt,  als  ihm  in  lehter  Zeit  das  90-toi,
  que  je  m'F  mette  in  die  Ohren  geklungen  sei.  Als  er  zum  Beweise
dessen  auf  das  Zeugniß  des  neben  ihm  sinenden  Fürsten  Biomarck  selbst
provocirte,  erhob  sich  dieser,  um  Camphansens  Aussage  in  dieser  Me#ziehung
aufs  vollste  zu  bewahrheiten  und  seinen  Wunsch  auszusprechen,  mit  einem
so  geschäftslundigen,  charalterfesten  Collegen  noch  lange  msammen  zu  arbeiten.
Zu  größter  Rührung  haben  sich  dann  beide  Herren  die  Hand  geschüttelt.
Der  Reichstag  aber  hat  die  drei  Vorlagen  sämmtlich  der  Andgetlommission
zugewiesen,  nicht  einer  technischen  Fachkommission,  womit  auegesprochen  worden
  ist,  daß  es  sich  auch  in  der  Vorberathung  weniger  um  eine  technische
Spezialprüfung,  als  um  das  polilische  und  finanzielle  Prinzip  der  drei  Vorlagen
  handeln  soll.  Die  öffentliche  Meinung  ist  wenigstens  darüber  schnell
einig,  daß  die  Vorlagen  nicht  nur  der  Budgekkommission  überwieien  worden
seiene.  sondern  dort  auch  ihr  Grab  finden  würden,  und  daß  der  Rücktritt
es  Finanzministers  Camphausen  nur  noch  eine  Frage  der  Zeit  sei.  Die
gesammte  Debalte  läst  aber  auch  noch  nach  einer  andern  Seile  einen  un-
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        Das  deulsche  Reih  und  seint  tinelnen  Glieder.  (Febr.  23.  —  Ende)  63

günstigen  Eindruck  zurück.  indem  von  Seite  der  Neichsregierung  über  zukünftige
  constitutionelle  Bürgschaften  für  die  Steuerbewilligung  keine  Andeutung
  erfolgte.  Daraus  folgt,  daß  die  perfönlichen  Combinationen,  welche
an  die  Stiellvertretungsvorlage  geknüpft  wurden,  zum  mindesten  als  vertagt
angesehen  werden  müssen;  man  besorgt  daher  allgemein,  daß  die  Mißstimmung,
  welche  die  gauze  Steuerdebatte  hinterlassen  hat,  bei  der  Stellvertretungsfrage
  zum  Ausdruck  kommen  werde.

23.  Februar.  (Deutsches  Reich.)  Eine  Conferenz  des
Reichskanzlers  mit  Bennigsen,  der  auffallender  Weise  in  der  großen
Steuerdebatte  vom  21.—23.  sich  gar  nicht  betheiligt  hat,  wird  vorerst
  als  die  letzte  dieser  Art  angesehen  und  die  Combination  der
Gründung  einer  festen  Majorität  im  Reichstage  und  des  Eintrikts
der  einflußreichsten  Führer  der  nationalliberalen  Partei  in  die  Neichsregierung
  wird  als  gescheitert  angesehen.

„Das  Resultat  war  vorherzusehen  und  kann  nicht  überraschen.  Das
Partei-  Programm  umjaßt  drei  Hauptpunlte:  verfasjungsmäßige  Stellvertretung
  durch  Delegation,  Ausführung  der  Verwaltungsrefermen,  endlich  ein
Ersatz  für  die  Beschränkung  des  preußischen  Budgelrechles,  welche  die  Verminderung
  der  Matrikularbeiträge  im  Neiche  herbeiführen  müßte,  durch  Quotisirung
  eines  Theiles  der  direkten  Steuern  in  Preußen  oder  in  ähnlicher
Weise.  Dies  mußte  irgendwie  in  Aussicht  gestellt  worden  sein,  jonst  wären
die  Verhandlungen  gewiß  schon  früher  abgebrochen  worden.  MWährend  der
letzten  Debalten  im  Reichslage  fehlte  indessen  Seitens  der  NRegierung  jede
Hindentung  auf  ein  Entgegenlommen  in  diesen  Tingen.  Tie  Nationalpartei
  konnte  ihre  Prinzipien  nicht  aufgeben  und  mußte  die  Angelegenheit
vorerst  als  so  gut  wie  erledigt  anjehen.  Der  gegenwärtige  Ausgang  beweist
übrigens,  daß,  wenn  selbst  eine  Verständigung  jetzt  erzielt  worden  wäre,
Spaltungen  doch  wahrscheinlich  nach  einiger  Zeit  eingetreten  wären,  welche
die  Schwierigkeiten  im  Reiche  nur  verschärft  hätten.  Tie  Parteiführer  hätten
sich  vergeblich  abgenütt  und  ihre  Zukunft  umsonst  preisgegeben.“

25.  Februar.  (Hessen.)  Die  Regierung  verhandelt  schon  seit
vier  Monaten  mit  einer  Commission  des  Landtags  über  eine  Negelung
  resp.  Erhöhung  der  Civilliste  des  Großherzogs,  ohne  daß  es
bis  jetzt  möglich  gewesen  wäre,  zu  einer  Einigung  zu  gelangen.

Die  Civilliste  betrug  bisher  1,081,000  4;  aber  da  dieselbe  seit  langer
Pit  obrr  jehr  verschuldet  ist,  so  mußte  der  verstorbene  Großherzog  jährlich

zr  Schuldentilgung  verwenden.  Die  Negierung  verlangt  daher
-  —.  um  222,230  .&amp;amp;  Die  öffentliche  Meinung  des  kleinen  Landes
findet  jedoch,  daß  die  Civilliste  schon  bisher  für  dasselbe  mehr  als  hoch  gemug
  bemessen  gewesen  sei.

27.  Februar.  (Preußen.)  Camphaufen  verlangt  seine  Entlassung
  als  Finanzminister  und  als  Vizepräsident  des  preußischen
Staatsministeriums.

—  Februar.  (Elsaß-Lothringen.)  Die  Zahl  der  in  Folge
der  letzten  Gnadenerlasse  des  Kaisers  in  ihre  Heimath  gurückgekehrten
Optanten  ist  sehr  groß  und  wird  bis  auf  nicht  weniger  als  10,000
angegeben.
        <pb n="66" />
        EEEI(IIIEIIIITIIIII

2.—4.  März.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Erste  Lefung
der  Ges.-Entw.  betr.  Abänderung  der  Gewerbeordnung  und  Errichtung
  von  Gewerbegerichten.  Dieselben  werden  an  eine  Commission
von  21  Mitgliedern  gewiesen.

Der  erste  Gesehentwurf  fordert  für  gewisse  Interessen  die  schriftliche

Form  des  Lehrvertrags,  führt  eine  Probezeit  zu  Anfang  der  Lehre  und  Aritsbücher
  für  alle  gewerblichen  Arbeiter  (obligatorisch  jedoch  nur  für  solche

unter  18  Jahren)  ein,  erschwert  das  Verlassen  der  Lehre  durch  die  Lehrlinge,
ermöglicht  bei  unbefugtem  Verlassen  die  zwangsweise  Zurückführung  des
Lehrlings  und  will  alle  Vetheiligten  mehr  gegen  den  Vertragsbruch  sichern.
Weiter  soll  die  Sonntagsarbeil  und  die  Beschäftigung  der  jugendlichen  Arbeiter
  nach  Arbeitszeit,  Lokal  und  Art  der  Arbeit  erschwert  und  begrenzt
werden.  Es  sind  das  längst  vielseitig  gesorderte  Aenderungen,  in  welchen
die  Einen  ein  Zuviel,  die  Anderen  ein  Zuwenig  sinden.  Nicht  der  Normalarbeitstag
  mit  seinen  unausführbaren  Konjequenzen,  sondern  der  Vertragsbruch,
  das  Lehrlingsverhaltniß,  die  Sonntagsarbeit,  die  Arbeit  der  jugendlichen
  Arbeiter  und  der  auf  diese  begrenzte  Gebrauch  des  Arbeitsbuches  sind
das  Wesentliche  der  gebotenen  Reform.  Der  zweite  Gesetzentwurf  will  Gewerbegerichte
  constiluiren,  welche,  ohne  Nücksicht  auf  den  Werth  des  Streitgegenstandes,
  Zuständig  sind  für:  1)  Streitigkeiten,  welche  auf  den  Antritt,
die  Forlsetung  oder  die  Auflösung  des  Arbeilsverhältnuisses,  auj  die  Anshändigung
  oder  den  Inhalt  des  Arbeitsbuches  oder  Arbeilszeugnisses  sich  beziehen;
  2)  Streitigkeiten  über  Leistungen  oder  Entschädigungsansprüche  aus
dem  Arbeite  sverhältniß.  Wo  Gewerbegerichte  nicht  eingerichtet  werden,  kann
in  Streitigkeiten  der  bezeichneien  Art  Klage  vor  dem  Gemeindevorsteher  erhoben
  werden.  Die  Gegenpartei  hat  sich  auf  die  Klage  einzulassen.  Dieß
der  Kern  der  Vorlage.  Gegen  die  Entscheidungen  der  Gewerbegerichte  sind
die  nämlichen  Rechtemittel  gegeben,  wie  gegen  die  Entscheidungen  der  ordentlichen
  Gerichte,  welche  für  die  Mehruhl  der  hier  fraglichen  Slreitsachen  an
sch  zur  Entscheidung  bernsen  wären

3.—  7.  Märg.  Deutsches  Neich.)  Der  österr.  Kronprinz
Rudolf  besucht  Verlin  und  die  kaiserliche  Familie.  Die  Aufnahme
desselben  ist  allseitig  die  allerfreundlichse.

Auch  in  Wien  ist  man  über  den  Erfolg  des  Besuches  sehr  zufrieden.
Wenigstens  läßt  sich  die  offig.  Polil.  Korr.  darüber  aus  Berlin  schreiben:
„Mit  kurzen  Worten  gesagt:  der  Kronpring  von  Oesterreich  hat  hier  bei
Hofe  sowohl  wie  beim  Milikär  das  allerbeste  Andenken  zurückgelassen;  überall
ist  man  seines  Lobes  voll,  und  wenn  einer  der  hier  anwesenden  frenden  Diplomalen
  äußerte,  er  habe  anfänglich  den  Besuch  des  Kronprinzen  für  einen
einfachen  Höflichleilsalt  gehalten,  die  Art,  in  welcher  der  Pring  hier  behandelt
  wurde,  habe  ihn  jedoch  belehrt,  daß  es  sich  um  ein  politisches  EreigniHß
ersten  Nanges  dabei  handle.  —  so  mag  dieser  Ausspruch  als  ein  Zeichen
gelten,  wie  der  Aufenthalt  des  österreichischen  Kronprinzen  Seitens  der  Divlomit
  gewürdigt  wird.“

5.  März.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Erste  Lesung  der
Vorlage  des  Bundesraths  betr.  die  Stellvertretung  des  Reichskanglers.
Rede  ben  Fürsen  Bismarck.

t  der  Debatte:  Hänel  (Fortschr.)  plädirt  für  verantwerilich
  gersicht  der  v  Ein  preußischer  Minister  und  Bundesraths-
        <pb n="67" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  5.)  65

Bevollmächtigter  habe  neulich  von  Verhandlungen  des  Reichskanzlers  mit
Herrn  v.  Bennigsen  in  Varzin  gesprochen.  Deßhalb  müsse  hier  davon  gesprochen
  werden.  Diese  Verhandlungen  seien  als  bedeutsames  Moment  In
begrüßen,  als  der  erste  Anstoß  zum  Uebergange  Zu  einem  System,  welches
den  wahren  Nückhalt  der  Regierung  in  der  Majorität  der  Volksvertretung
suche.  Der  jetzige  Zustand  sei  unhaltbar,  die  gegemvärtigen  Einrichtungen
in  ihrem  rein  provisorischen  Charalter  in  jeder  Beziehung  unjireichend.  Die
heutige  Vorlage  stehe  außerhalb  aller  dieser  Verhältnisse.  Die  Vorlage  sei
nur  diskutabel,  wenn  die  Stellvertreter  volle  Verantwortlichkeit  hätten;
daran  sei  aber  nicht  Zu  zweifeln,  die  Vorlage  beseiigge  einen  Nolhstand;  andererseits
  beseitige  sie  eine  Verfassungswidrigkeit.  Der  Theil,  welcher  die
Einsetzung  eines  Bicekanzlers  betresfe.  sei  ganz  klar  und  werde  nirgends
Widerspruch  begegnen,  nur  müsse  der  Vicekangler  an  Stelle  des  Reichskanzlers
  treten  und  dürfe  durch  §  F  nicht  etwa  plöglich  behindert  werden  können.
Ter  verfassungswidrige  Zustand  bestehe  darin,  daß  sich  die  verfassungsmäßige
Verantwortlichkeit  des  Reichskanglers  mit  der  jetzigen  complizirten  Verwaltung
  des  Reiches  nicht  mehr  decke,  daß  man  vor  einer  breilen  Lücke  stehe.
Die  Vorlage  wäre  noch  glücklicher  gewesen,  wenn  diejenigen  NReichsämter  sosort
  bezeichnet  worden  wären,  welche  mit  voller  Verantwortlichkeit  eingeseht
werden  sollten.  Diesen  Weg  sei  man  nicht  gegangen,  man  habe  Umwege
gesucht.  Es  handle  sich  nicht  um  persönliche,  sondern  um  Tcchliche  Hinderwiss,
  um  Gründe  des  Neichskanglers  —  da  könne  man  nicht  die  Sache  in

e,  Hand  des  Reichskanzlers  begen,  damit  begründe  man  die  Diltatur,  gegen
wesch  er  protestiren  müsse.  Er  könne  hieran  nicht  glauben,  sondern  mehr
an  die  Absicht,  einer  weiteren  Entwickelung  verantwortlicher  Reichsämter
mehr  Nuum  zu  gönnen.  Damit  würde  er  einverstanden  sein.  Er  wünsche
nur  slete  Aufrechterhaltung  der  Verantwortlichleit  der  Neichsämter  dem  Reichslage
  gegenüber,  sonst  müsse  er  mit  seiner  Partei  dagegen  stimmen.  Er  wünsche
serner  die  Mitwirkung  des  Reichstags  auch  insofern,  daß  die  Ernennung  der
Stellverkreter  durch  Gesetz  oder  die  Dotirung  der  Stellvertreter  durch  das
Budget  erfolge.  §  3  sei  unannehmbar.  Der  bayerische  Minister-Präsident
  v.  Pfrepschner  erklärt,  er  möchte  die  Einrichtung  des  Bundesraths
ausgenommen  wissen  von  den  Inslitutionen,  welche  als  unhaltbar  bezeichnet
würden.  Er  halte  sich  für  verpflichtet,  die  Stellung  der  bayerischen  Regierung
  zu  der  Frage  der  Neichsministerien  Zu  präzisiren.  Dieselbe,  sagt  er,
ist  entschieden  gegen  Neichsministerien.  Sie  kennt  als  einziges  verantwortliches
  Reichsorgan  mit  der  Neichsverfassung  nur  den  Neichskanzler.  Sie  gibt
die  Nothwendigkeit  einer  Slellvertretung  des  Neichskanzlers,  wie  sie  die  Vorlage
  will,  zu.  Sie  würde  aber  in  Reichsministerien  eine  Schwächung  des
Bundesraths,  eine  Beeinträchtigung  der  Antonomie  der  Einzelstaaten  erblicken.
  Wir  finden  eine  nothwendige  Hilse  für  die  Geschäfte  in  der  Vorlage.
Gegen  Neicheminserien  dagegen  müssen  und  werden  wir  uns  energisch  erklären.
  v.  Helldorf  (conserv.)  erklärt,  die  Vorlage  sei  für  ihn  und  seine
politischen  Freunde  ihrem  ganzen  Inhalte  nach  annehmbar.  Das  Justitut
der  Reichsministerien  würden  sie  bekämpfen.  v.  Bennigsen  (nat.-lib.)  sagt
gegenüber  der  Erklärung  des  bayerischen  Minister-Präsidenten,  man  ersehe
aus  dessen  Worten,  mit  welchen  Schwierigkeiten  die  Weiterentwicklung  Deutschlands
  zu  lämpfen  habe.  Gegenüber  der  Abneigung  der  Einzelstaaten  gegen
die  Errichtung  von  Reichsministerien  sei  zu  constatiren,  daß  die  Parteien,
deren  föderative  Gesinnung  außer  Zweifel  sei,  sowohl  im  constituirenden
Reichstage  wie  später,  Reicheministerien  angestrebt  hätten.  Allerdings  werde
bei  Reichsministerien  die  Stellung  des  Aundes  craths  modifigirt  werden  müssen.
Die  Schwierigkeiten  dabei  würden  so  groß  sein,  daß  man  von  einer  systematischen
  Regelung  ganz  absehen  müsse.  Man  dürfe  nicht  vergessen,  daß  die

Schultherc.,  Gurop.  Geschichte  lalender.  XIX.  DVd.  5
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        66  Das  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  5.)

gegenwärligen  Verhältnisse  erst  10  Jahre  alt  und  nach  einem  schweren,  gewaltsamen
  Durchbruche  entstanden  seien.  Zu  §  1  der  Vorlage  bemerkt  er,
bei  Uebernahme  der  Kontrasignatur  durch  den  Stellvertreter  müsse  die  Verantwortlichkeit
  des  Reichskanzlers  auf  den  Stellvertreter  übergehen.  Zu  §  3
wünscht  er,  daß  er  ganz  wegbleibe  oder  eine  präcisere  Fassung  erhalte.  Zu
5  2  hebt  er  die  Theilung  der  Arbeiten  hervor,  bei  welchen  eine  Vertretung
zulässig  sein  soll  und  bei  welchen  nicht;  eine  Theilung,  welche  vom  Bundesrath
  vorgenommen,  in  der  urpsprünglichen  preußischen  Vorlage  nicht  enthalten
gewesen  sei.  v.  Bennigsen  weist  auf  die  Schwierigkeiten  jolcher  Theilungen
hin,  geht  dann  hau  die  Verhandlungen  der  letzten  Woche  über  die  innere
Neform  über  und  sagt:  Wenn  die  gegenwärtige  Vorlage  nur  zur  Folge  hätte,
dat  wir  eine  veranlwortliche  Finanzverwaltung  erhielten,  so  würde  dieß
ein  großer  Fortschrilt  sein.  Nach  seiner  Meinung  bezwecke  die  Vorlage,  die
einzelnen  Ressortchefs  unbeschadet  der  einheitlichen  Verwaltung  selbständiger
und  selbstbewußter  zu  machen,  und  namentlich  sei  dieß  wünschenswerth  hinsichtlich
  der  Finanzverwaltung.  Vennigsen  bekont,  die  Finangverwaltung  des
Reichs  müsse  nothwendigerweise  in  ein  anderes  Verhältniß  gebracht  werden
zu  den  Finangverwaltungen  der  Einzelstaaten,  namentlich  müsse  eine  Verbindung
  hergestellt  werden  zwischen  der  Reichsfinanzverwallung  und  der
prenßischen  Finanzverwaltung.  Bezüglich  der  Steuervorlage  bemerlt  er,  die
Steuer  müsse  dem  Reiche  wirklich  erhebliche  Einnahmen  und  den  Einzelstaaten
  wirklich  große  Erleichterungen  verschaffen,  so  daß  die  Matrikularbeiträge
  fast  ganz  wegfallen  könnten.  Der  württembergische  Minister
v.  Mittnacht  erklärt,  auch  seine  Regierung  würde  gegen  die  Vorlage  gestimmt
  haben,  wenn  dieselbe  die  Errichtung  von  Neichsministerien  gewollt
hätte.  Aber  keine  Regierung  habe  im  Bundesrathe  Derarkiges  gewollt.  Für
ein  Ideal  vermochte  er  die  Reichsministerien  nicht  zu  halten.  Zwiscl  chen
Preußen  und  der  Reichsregierung  besländen  ja  doch  nähere  Bcziehungen.  Die
Gesetze  würden  meist  in  den  preußischen  Ministerien  gemacht.  Der  Bundesrath
  gäbe  schnell  seine  Zustimmung  und  die  Bertrekung  im  Reichstage  erfolge
  durch  preußische  Minister  und  Regierungsbeamte.  Das  würde  durch
Deb  Neichsministerien  auch  nicht  besser  werden.  Die  würliembergische  Regierung
  halte  die  Errichtung  von  Reichsministerien  nicht  ohne  Kräukung  der
Rechte  der  Einzelslaaten  im  Bundesrathe  für  denkbar  und  thunlich.  Endlich
ergreist  der  Reichskauzler  das  Wort:  „Als  ich  zuerst,  hebt  der  Neichskangler
  an,  bei  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  die  Erlaubuiß  nachsuchte,  den  Antrag
  einzubringen,  der  zu  der  Vorlage  Anlaß  gegeben  hat,  und  als  zuerst
diese  Thatsache  bekannt  wurde,  hat  es  mich  überrascht,  aus  den  öffentlichen
Blättern  zu  ersehen,  daß  an  diese  fehr  einfache  und  durch  die  Sachlage  als
geschäftlich  indizirte  Vorlage  sich  ein  so  gesteigertes  Maß  von  Befürchtungen
einerseits,  von  unitarischen  Bestrebungen  und  von  Wünschen  und  Hoffnungen
andererfeits  auf  Bestrebungen  in  dieser  Nichtung  geknüpft  hat.  Auch  unsere
heutige  Dislussion  wird  im  Auslaud  infofern  Verwunderung  erregen,  als
man  schon  aus  den  ersten  Reden  schließen  konnte,  daß  über  das,  was  uns
wesenlildh  beschäftigt,  der  Bundesrath  und  die  große  Mehrheit  des  Reichstags
einig  ist  und  einig  bleiben  wird.  Man  hat  im  Auslande  vielleicht  keinen
richtigen  Maßstab  von  der  Neigung,  die  uns  Deutschen  beiwohnt,  nicht  den
täglichen  Bedarf  der  Gesetgebung  zu  absorbiren,  sondern  jede  Gelegenheit  zu
ergreifen,  um  tiefer  gehende  theorelische  oder  doktrinäre  Erörterungen  des
eigenen  Verfassungszustandes,  des  Bodens,  auf  dem  man  steht,  daran  zu
knüpfen.  Es  ist  also  —  will  ich  dabei  für  Leute,  die  uns  nicht  kennen,  erläutern
  —  gewissermaßen  ein  Rendezvons  auf  heute  verabredet,  um  eine  der
periodisch  eintretenden  Kritiken  unserer  Verfassungsbestimmungen  Vegenseitig
vorzunehmen,  die  wir  zuletzt  bei  dem  Münster-Tweslen'schen  Antrag  halten
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        Das  dentsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  5.)  67

und  die  uns  allen  frisch  in  der  Erinnerung  ist.  Ich  frene  mich,  daß  dem
Gedanken  dieser  Neigung  durch  Anträge  eine  praktische  Gestalt  zu  geben,  von
keiner  Seite  Ansdruck  gegeben  worden  ist.  Ich  meine  nicht  Amendements;
ich  meine  Anträge  auf  Verfassungsrevision.  Denn  ich  würde  es  bedauern,
wenn  eine  so  junge  und  mühsam  zur  Welt  gekommene  Verfassung  nun  von
Neuem  fungitus  revidirt  werden  müßte.  Ich  bin  wohl  berechtigt,  zu  sagen:
von  Grund  aus;  denn  es  handelt  sich  um  das  Erschüttern  der  Fundamente,
die  Behufs  der  Machtvertheilung  #vischen  Reich,  Bundesrath  und  Reichstag
gelegt  worden  sind,  und  die  Erinnerung  an  die  vergeblichen  Versuche,  die
wir  in  Frankfurt  a.  M.  vor  einem  Menschenalter  gemacht  haben,  um  theoretisch
  diese  Frage  richtig  zu  lösen,  sollte  meines  Erachtens  Jeden  abhalten,
an  diese  Grundlagen  zu  rühren.  Wollen  Sie,  daß  diese  Berfasiung,  die  jetzt
dem  deutschen  Reiche  ein  Maß  von  Einheit  ibt,  das  es  seit  Jahrhunderten
nicht  gehabt  hat,  jeden  Augenblick  wieder  in  Frage  gestellt  werde?  Wollen
Sie,  daß  die  Einzelregierung  sich  die  Frage  rorlegen  dürfe,  ob  sie  an  eine
modifizirte  Verfassung,  die  ihr  durch  Mehrheitsbeschluß  ausgedrungen  wird,
sich  noch  in  demselben  Maße  zu  halten,  moralisch  verpflichtet  nei,  als  sie  es
ursprünglich  war:  Dieß  der  Grund,  weßhalb  ich  mich  freue,  daß  die  krilischen
  Reden,  zu  denen  die  Verfassung  den  Stoff  eben  hergegeben  hat,  ach
nicht  in  beslimmten  Anträgen  aus  Verfassungsrevision  verkörpert  haben.  Das
Reden  an  und  für  sich  über  Dergleichen,  was  sein  könnte,  was  wünschenswerth
  wäre,  was  vom  ideellen,  doktrinären  Standpunkte  erstrebt  werden
könnte,  ist  an  sich  ein  ziemlich  zun  huldi  Vergnügen,  aber  so  ganz  unschuldig,
  wie  die  Herren  annehmen,  doch  noch  immer  nicht.  Ich  moöchte  sogar
  behaupten,  daß  die  Stellung  eines  bestimmten  Antrages  in  mancher  Bejiehung
  einen  Vorzug  hat;  denn  die  Reden,  die  sich  nicht  an  einen  posiliven
Antrag  anschließen,  müssen  sich  fast  nothwendig  auf  eine  Kritik  des  Bestehenden
  beschränken,  und  es  verbreitet  sich  dadurch  eine  Empfindung,  die  die
Herren  sich  dielleicht  selbst  einreden,  als  ob  das  Bestehende  eigentlich  ganz
unerträglich  sei.  Ich  habe,  bevor  ich  nach  Berlin  kam,  in  den  Zeitungen
einen  gewissen  Stimmungsaus  Sdrucck  gefunden,  der  mich  zum  Nachdenken  brachte:
was  ist  eigentlich  in  Deutschland  geschehen,  daß  wir  uns  in  einer  so  düstern
oder  niedergedrückten  Stimmung  bezüglich  der  Gegenwart  wie  der  Zukunft
befinden,  wie  die  meisten  Blätter  dieselbe  in  ihren  Leitartikeln  schildern?  Es
hieß  überall:  so  wie  es  ist,  kann  es  nicht  bleiben,  es  muß  ekwas  geschehen,
dieser  Zustand  ist  zu  fürchlerlich.  (Heiterkeit.)  Nun,  ist  denn  die  Verfassung,
unter  welcher  wir  leben,  wirklich  so  schlecht  und  unerträglich  Theoretisch
läßt  sich  ja  Bieles  gegen  sie  sagen,  aber  praktisch  sind  wir  mit  ihr  doch
weiter  gekommen,  als  mit  allen  theoretischen  Versuchen;  sie  hat  sich  in  Europa
Ansehen  erworben,  was  niemals  geschehen  sein  würde,  wenn  man  sie  dort
für  so  elend  und  verwerflich  hielte,  wie  sie  bei  uns  Feschildert  wird.  Ich
sann  in  der  Einsamkeit  des  Landlebens  nach:  was  ist  meinen  Landsleuten
geschehen,  daß  sie  auf  einmal  so  viel  schlimmer  daran  sind,  als  vor  einem
Jahre?  Ist  es  vielleicht  die  verhältnißmäßige  Ruhe  und  stete  Eutwickelung,
in  welcher  wir  uns  im  Vergleich  zu  anderen  Ländern  befinden,  ist  es  unfser
Krofes  Maß  von  Frieden?  Gewiß  trägt  Das  viel  dazu  bei;  denn  thatendurstige
  Herzen,  die  gerade  keine  weiteren  sie  auregenden  und  beschäftigenden
Aufgaben  haben,  als  im  Winter  im  Parlamente  das  Voll  zu  vertreien,
kommen  nothwendigerweise  im  Sommer  auf  eine  gewisse  Unruhe,  daß  etwas
geschehen  müsse:  das  Nevisionsbedürfniß  wird  so  stark,  daß  es  nur  durch
Krieg  oder  innere  Kämpse  oder  durch  eine  den  ganzen  Geist  des  tiefen  Deukers
  beschäftigende  Kritik  der  untersten  Grundlagen  unserer  Einrichtungen
befriedigt  werden  kann.  Wenn  alle  unsere  Volksvertreter  in  der  Lage  wären,
wie  ich  und  Viele  von  uns,  daß  sie  froh  sind,  das  Leben  zu  haben  und  ihre

·)
        <pb n="70" />
        68  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glirder.  (März  5.)

Geschäfle  besorgen  zu  können,  dann  glaub'  ich,  würden  wir  nicht  fortwährend
unseren  Gesundheitszustand  in  dieser  bedenklichen  und  erregenden  Weise  untergraben.
  Als  diese  Vorlage  eingebracht  wurde,  lag  mir  der  Gedanke  einer
Berfassungsänderung  außerordentlich  fern.  Der  Reichslanzler  war  in  dem
ursprünglichen  Verfassungsentwurfe  für  den  norddeutschen  Bund  nicht  mit
den  jeyigen  Machtattributen  belleidet,  er  sollte  Das  sein,  was  man  in  Fraulfurt
  einen  Präsidialgesandten  nannte,  der  seine  Instruktionen  von  dem  Minister
  der  auswärtigen  Angelegenheiten  empfing  und  ebenso  das  Präsidium
hatte.  Nun  wurde  durch  den  konstituirenden  Reichstag  die  Bedentung  des
Neichskanzlers  plöhlich  zu  der  eines  kontrasignirenden  Ministers,  und  nach
der  ganzen  Stellung  blieb  sie  nicht  mehr  die  eines  Unterstaatssekretärs  für
deutsche  Angelegenheiten  im  preußischen  Ministerium  des  Answärtigen,  wie
ursprünglich  die  Absicht  war,  sondern  wurde  die  eines  leitenden  Neichsministers.
  Dadurch  entstand  die  von  mir  und  meinem  Vertreter  v.  Saviguy
sofort  erkannte  Nothwendigkeit,  daß  deutscher  Reichskanzler  und  prrußischer
Minssterpräsident  ein  und  dieselbe  Person  wein  müsten.  Es  hat  mich  Das,
ch  fürchte,  einen  Freund  gekostet),  aber  die  Ueberzeugung  war  bei  mir
Rerchscshgene  In  den  Berathungen  des  Neichstags  waren  nun  unsere
Amendements  eingebracht,  welche  die  Absicht  hatten,  die  Stellvertretungsfrage
zu  regeln;  allei  n  dieselben  wurden  ausdrücklich  abgelehnt.  Der  Kontra—
signaturpuntt  in  §  17  blieb  einigermaßen  im  Unklaren.  Ich  erinnere  mich
ganz  gut,  weßhalb.  Mir  schien  es,  fast  möchte  ich  sagen,  nicht  schicklich,  so,
wie  die  Verfassung  lag,  daß  ein  Reichsklangler  mit  der  ministeriellen  Kontrasignaturbefugniß
  sich  ohne  eine  in  der  Verfassung  ausdrücklich  ausgesprochene
Mitwirkung  des  Kaisers  Jemanden  substituiren  lönne,  den  der  Kaiser  unn
als  kontrasignirenden  Minister  und  die  Hand  des  Kanzlers  annehmen  solle;
ch  habe  damals  darüber  meine  Immediatvorträge  gehalten,  welche  Ihnen
hriftlich  ud“  „  miindlich  den  Beweis  liefern,  daß  durchaus  tein  Vergessen
vorlag,  sondern  ich  habe  Sr.  Majestät  gesagt:  Alle  Anträge  über  diese
Dinge  sind  mit  einer  so  geringen  Majorität  gefaßt,  daß  ich  Bedenken  trage,
wieder  daran  zu  rühren;  wir  könnten  dann  leicht  zu  einer  unwersöhnlichen
Disserenz  kommen.  Och  bin  sehr  froh,  daß  wir  etwas  halbwegs  Annehm-=bares,
  wenn  auch  nur  mit  einer  Stimme  Majorität,  in  der  Beziehung  gewonnen
  haben,  ohne  zu  einem  Bruche  der  Verhandlungen  mit  den  Regierungen
  zu  kommen,  die  wir  unmöglich  vergewaltigen  konnten,  ohne  über  Das,
wozu  sie  zugestimmt  haben,  hinanszugehen.  Es  stand  schon  damals  fest,
daß  die  verbündeten  Regierungen  nicht  auf  die  Anträge  eingegangen  wären,
die  damals  mit  einer  Stimme  Majorität  abgelehnt  wurden.  Ich  habe  deßhalb
  darauf  verzichtet,  eine  deutlichere  Bestimmung  über  die  Stellvertretungefrage
  auch  im  §  17  auguregen,  indem  ich  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  sagle:
Das  ist  eine  Sache,  die  man  ja  in  der  dienstlichen  Praris  reguliren  kann.
Der  Kaiser,  oder  damals  das  Präsidium,  der  König  von  Preußen,  kann  dem
Kangler  befehlen  iich  verlange  jedesmal,  eine  Genehmigung  zu  geben",  und
der  Raiser  kann  Den,  der  sich  nicht  fügen  will,  au  jedem  Tage  entlassen.
Es  ist  nicht  nöthig,  daß  das  Schicklichleilsbedürfniß  erfüllt  wird  auf  die
Gefahr  hin,  daß  eine  Majorikät  mit  einer  Stimme  gegen  uns  in  einer  kitzligen
  und  schwierigen  Sache  sich  bildet.  Ich  bin  also  niemals  zweifelhaft
gewesen,  zehn  Jahre  lang  nicht,  daß  ich  als  Kanzler  gang  berechligt  wäre,
durch  Substitution  mit  kaiserl.  Genehmigung  mir  einen  Gesammt=  Stellvertreter
  zu  schaffen,  auf  den  auch  die  Kontrasignatur  übergehen  würde.  Ick
war  mir  von  Hause  aus  um  so  weniger  zweifelhaft  darüber,  als  der  Neichs- 



 

 

4

 

sirebi  *)  Hrn.  v.  Savigny,  der  den  Posten  eines  Bundeskanglers  für  seine  Person  anreble.
        <pb n="71" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glirder.  (Märg  5.)  69

kanzler  —  ich  will  sagen,  mindestens  bis  zu  der  neuen  Nevision  der  Verfassung
  von  1870,  vielleicht  sogar  bis  zum  Erlaß  des  Reichsbeamtengese  l
von  1873  —  einfach  ein  preußischer  Beamter  war.  Er  war  Beamter
Königs  von  Preußen,  in  dessen  Eigenschaft  als  „Präsidium“,  wie  man  "n
neulich  bezeichnet  hat.  Es  konnte  mir  also  gar  kein  Zweiel  beikommen,
daß  nicht  auch  diesen  preußischen  Präsidialminister  jeder  Andere  unter  Umsländen
  auch  in  der  Kontrasignatur  werde  vertreten  können.  Es  kam  dazu,
daß  ich  einfach  jahrelang  danach  gehandelt  habe.  Es  ist  eine  ganze  Anzahl
von  königlichen  Verordnungen,  von  Beamten-Ernennungen,  sogar  solcher,  die
nach  den  jeßzt  aufgetauchten  Streitigkeiten  sehr  zweifelhaft  ee  können,
erfolgt.  Wenn  es  zweifelhaft  ist,  ob  man  die  Competenz  eines  Richters  vom
obersten  Reichsgericht  anfechten  kann,  wenn  dessen  Ernennung  nicht  vom
Kangler  kontrasignirt  ist,  sondern  von  dessen  Stellvertreter,  so  sind  Das
Fragen,  die  nachher  erledigt  werden  müssen.  Der  Neichskangler  führt  dann
aus,  wie  erst  die  Debatte  des  vorigen  Jahres  über  sein  Urlaubsgesuch  die
Wurecng  zu  den  Zweifeln  über  seine  Kontrasignatur  gegeben  habe;  damals
habe  der  Staatsminister  v.  Bülow  zugegeben,  daß  in  der  Konlrasignatur
eine  Vertretung  dicht  beabsichtigt  sei.  Um  aber  allen  Zweifeln  entgegenzutreten,
  sei  die  Vorlage  ausgearbeitet  worden.  In  Bezug  auf  die  Vertretung
durch  die  Chefs  der  einzelnen  Ressorts  sei  die  Interpretation  zweifelhafter,
als  in  Betreff  der  Gesammtvertretung.  Das  Bedürfniß  einer  Vertretung  in
den  Reisorts  brauche  wohl  nicht  erst  motivirt  zu  werden;  es  handle  sich
dabei  um  die  Geschäftserleichterung.  Die  Verwaltung  von  Elsahz-Lothringen
erfordere  die  meisten  Kontrasignaturen.  Der  Gesammtstellvertreter  sollte  immer
derjenige  sein,  der  stellvertretender  Ministerpräsident  in  Preußen  ist;  denn
er,  der  Neichslangler,  habe  selbst  gesehen,  wie  schädlich  es  sei,  wenn  der  Einfluß
  des  Reiches  in  Preußen  kein  genügender  sei.  Der  Neichskanzler  geht
daun  darauf  ein,  wie  zwischen  dem  Finanzministerium  Preußens  und  der
Finanwerwaltung  des  Reiches  eine  gewisse  Verbindung  bestehen  müsse.
Denn  die  Zeiten  des  finanzkundigen  Ministers  7  Delbrück  seien  vorüber  und
ie  Stellung  des  Reichskangleramtes  eine  andere  geworden.  Aus  den  jeyigen
Unbequemlichkeiten  könne  nur  die  Bildung  eines  Reichsfinanzamtes  Grralnnhelfen;
  ähnlich,  wie  es  in  Bezug  auf  die  Kriegsverwaltung  bereits  geschehe,
solle  der  Schatzsekretär  des  Reiches  gehalten  sein,  die  Vorlagen  nur  mit
Gegenzeichnung  des  preußischen  Finanzministers  zu  machen.  Große  Differenzen
  würden  dabei  nicht  entstehen,  wenigstens  seien  sie  in  Bezug  auf  das
Kriegsdepartement  nicht  entstanden.  Der  Schatzsekretär  sei  dabei  nicht  etwa
überflüssig,  sondern  er  müsse  seine  Reichsbeamtenqualität  den  Einzelstaaten
gegenüber  haben,  damit  diese  nicht  gezwungen  seien,  an  das  preußische  Minislerium
  zu  gehen.  Zur  Bildung  eines  Reichsfinanzamtes  gehörten  aber  auch
Finanzen.  Die  Masorität  könnte  umgekehrt  sagen:  erst  ein  Reichsfinanzanit,
dann  die  Finanzen.  Das  sei  ein  circulus  vitiosns.  Der  Reichskanzler  weist
dann  mit  Entschiedenheit  zurück,  daß  im  Reichstage  die  Steuervorlagen  nur
dann  zur  Annahme  gelangen  sollten,  wenn  in  Preußen  ein  erweitertes  Steuerbewilligungeracht
  Aungestanden  würde.  Das  sei  Sache  des  prenßischen  Landes.
  Uebrigens  begreife  er  gar  nicht,  was  die  Negierung  Preußens,  im
sa  die  Einnahmen  aus  den  Steuern  die  Ausgaben  überschritten,  mit  dem
übrigen  Geld  ohne  Bewilligung  des  Landtages  machen  solle;  es  müßten  dann
nokhwendiger  Weise  an  die  Provinzial-,  Kreis=  und  Kommunal-Verbäude
Stenern  abgegeben  werden.  Dieses  Vertrauen  müsse  man  der  preußischen
Regierung  schenken.  Was  würde  man  dazu  sagen,  wenn  man  bei  einer  politischen
  oder  wirthschaftlichen  Frage  dem  baerischen  Landtage  zumuthen  wollte,
erst  sein  Steuerbewilligungsrecht  nach  Art  des  Artilels  109  der  preußischen
Verfassung  einzuschränken?  Man  müsse  zur  desihel.  Regierung  Vertrauen
        <pb n="72" />
        70  Das  deulsche  Reich  und  seine  einteluen  Glieder.  (Märg  6.)

haben,  denn  man  sehe  ja  dann  den  Neichskanzler  und  den  Finanzminister  im
brenfischen  Abgeordnetenhause  wieder.  Der  Neichskanzler  wendet  sich  gegen
*.  Vorurtheil,  daß  Regierung  und  Volksvertretung  divergirende  Iuteressen
hnten,  Das  sei  unrichtig.  Beide  Faktoren  arbeiteten  lediglich  für  das  Wohl
des  Landes.  Zur  Zeit  des  Absolutismus  sei  es  wohl  vorgekommen,  daß  ein
Minister  lediglich  seine  Herrschaft  im  Auge  gehabt  habe;  aber  daran  sei
heute  nicht  mehr  zu  denken,  und  Mißtrauen  sei  deßhalb  durchans  nicht  am
Plaße.  Auf  die  beiden  Fragen  des  Abg.  Bennigsen,  ob  die  Stellvertretung
nicht  bloß  durch  den  Kangler,  sondern  durch  kaiserliche  Verordnung  beseitigt
werden  könne,  und  ob  der  kontrasignirende  Stellvertreter  die  volle  Berantwortlichkeit
  übernehme,  ankworte  er  mit  Ja,  müsse  aber  betonen,  daß  er
deisenungeachtet  nach  wie  vor  die  volle  Verantwortlichkeit  für  die  politische
Haltung  der  Regierung  und  den  ganzen  Gang  der  Verwaltung  übernehme.
Den  Bundesrath  halte  er  für  eine  bessere  Einrichtung  als  die  Reichsministerien,
  echon  deßhalb,  weil  das  größere  Maß  politischer  Erfahrungen,  das
sich  in  ihm  aus  den  verschiedenen  deutschen  Staaten  konzentrire,  durch  Reichsministerien
  nicht  ersetzt  werden  könne.  Bestände  kein  Bundezrath,  so  müßte
ein  solcher  geschaffen  werden.  Ein  immerwährender  Stellvertreter  sei  nicht
in  Aussicht  genommen,  sondern  die  Stellvertretung  werde  von  Fall  zu  Fall,
je  nach  Bedürfuiß,  erfolgen.  Wie  sich  dieselbe  gestalten  werde,  sei  vorläufig
noch  nicht  abzusehen,  zumal  die  Vorlage  keinen  Abschluß  bilde  und  eine
langsame  Forlbildung  keineswegs  ausschließe.  Der  Reichskangler  bittet  schließlich,
  die  Vorlage  in  der  Form,  wie  sie  aus  dem  Bundesrath  hervorgegangen,
anzunehmen,  da  eine  Amendirung  derselben  die  Sache  nur  verzögere,  in  der
ache  aber  doch  nichts  ändere.  Nach  diesem  Vortrage  des  Reichssanzlers
wird  die  Diskussion  geschlossen  und  die  Verweisung  der  Vorlage  an  eine
Wn  abgelehnt.  Die  zweite  Berathung  derselben  soll  also  im  Plenum

slatt

d  Rede  des  Neichskanglers  bestätigt,  daß  dieser  die  Einführung  der
nen  aufgetauchten  „konstitutionellen  Garantien“  als  Vorbedingung  der  Steuerreform
  entschieden  zurückweist.  Bor  dem  Reichskanzler  hatte  Hr.  v.  Vennigsen
das  Wort  ergriffen  zu  einer  Rede,  in  der  er  sichtlich  bemüht  war,  die  Tragweite
  der  Stauffenberg'schen  Nede  vom  22.  Febr.  zu  beschränken.  Herr  v.
Stauffeuberg  halte  von  konstitutionellen  Reichsministerien.  gesprochen,  Hr.  v.
Bennigsen  erkennt  an,  daß  dieses  Ziel  jetzt  noch  nicht  zu  erreichen  sei;
Herr  ¾-  Stauffeuberg  halte  die  Steuerbewilligung  im  Allgemeinen  gefordert,
.  v.  Vennigsen  erllärt  sich  nur  für  eine  beweglichere  Gestaltung  der  Einkanmenstenen
  als  das  zu  erstrebende  Ziel.  Aber  auch  in  dieser  Gestalt  wird
man  nach  der  Rede  des  Kanglers  nicht  annehmen.  lönnen,  daß  der  Letztere
geneigt  sei,  die  liberalen  Forderungen  als  Preis  einer  Steuerreform  im  Voraus
  anzunehmen.  Die  Rede  des  Kanglers  läßt  keinen  Zweifel  darüber,  daß
er  vor  Allem  die  Einführung  eigner  Reichseinnahmen  an  Sielle  der  Matrikularbeiträge
  gesichert  wissen  will,  bevor  von  einer  Regelung  der  Disposition
darüber  die  Rede  sein  dürfte.

6.  März.  (Deutsches  Reich.)  Während  das  deutsche  Reich
die  Betheiligung  an  der  bevorstehenden  Weltindustrieausstellung  in
Paris  s.  Z.  bekanntlich  abgelehnt  hat,  genehmigt  dagegen  der  Kaiser
ein  Dekret,  welches  die  Betheiligung  der  deutschen  Künstler  an  der
mit  jener  verbundenen  Ausstellung  der  schönen  Künste  genehmigt
und  lößt  darüber  der  französischen  Regierung  durch  den  deutschen
Botschafter  in  Paris  Mittheilung  machen.
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        Das  denlsche  Reich  und  seine  eineinen  Glieder.  (März  8.)  71

8.—  9.  März.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Zweite  Lesung
der  Vorlage  des  Bundesraths  betr.  die  Stellvertretung  des  Reichskanzlers.
  Die  nat.--lib.  Partei  und  die  Conservativen,  also  die  entschiedene
  Mehrheit  des  Reichstags,  sind  von  vornherein  enischlossen,
den  im  Bundesrath  vereinbarten  Compromiß  unverändert  anzunehmen.
  Dagegen  stellt  die  Fortschrittspartei  Anträge,  um  dem
Reichstage  einen  Einfluß  auf  die  Frage  zu  sichern.  Dieselben,  sowie
alle  übrigen  Amendements  werden  theils  zurückgezogen,  theils  mit
großer  Mehrheit  abgelehnt  und  die  Vorlage  wird  unverändert  angenommen.
  Der  Reichskanzler  ergreift  wiederholt  das  Wort.

Uebersicht  der  Debatte:  v.  Grävenipy#  (cons.)  legt  den  Standpunkt
  der  Conservativen  dar,  welche  die  Vorlage  unverändert  annehmen
wollen  v.  Kleist-Repow  (conj)  äußert  den  Wunsch,  daß  ein  selbständiges
  Reichsfinanzamt  gLeschaffen  werde,  und  erklärt  sich  gegen  alle  Veränderungsanträge.
  Fürst  Bismarck  tritt  nochmals  für  die  unveränderte  he
der  Vorlage  ein,  indem  er  bemerkt:  das  Gewünschte  sei  nicht  stets  das  Erreichbare.
  Was  den  Gedanken  des  Vorredners  anbelange,  daß  d§da  gange
Reichsverwaltung  direkt  durch  die  preußischen  Ministerien  zu  führen  sei,  so
wäre  Das  in  den  ersten  Jahren  des  Bestehens  des  Reiches  Möglich  gewesen,
nicht  mehr  aber  bei  der  weiteren  Eutwickelung  der  Verhällnisse.  Der  Reichskanzler
  geht  sodaun  auf  die  Entstehung  der  Verträge  mit  den  Regierungen
begüglich  der  Gründung  des  Reiches  zurück  und  weist  auf  die  Schwierigkeiten
  bei  Organisation  der  Reichsbehörden  unter  steter  Schonung  und  Berücksichtigung
  der  Ansprüche  der  Einzelregierungen  hin.  Der  Bundesrath
habe  sich  als  geeignetes  Organ  erwiesen,  um  allen  Ansprüchen  Nechnung  zu
tragen.  Man  solle  bereits  beseitigle  Schwierigkeiten  nicht  noch  einmal  aufthürmen.
  Der  Fürst  äußert  seine  Freude  darüber,  daß  die  allgemeinen
Wünsche  sich  darin  begegueten,  die  Schaffung  eines  Reichsfinanzamtes  zu
verlangen;  darüber  herrsche  im  Bundesrathe  Einigleit,  daß  der  prenßische
Finauzmilister  die  Reichsfinanzen  leiten  solle.  Wenn  er  (Bismarck)  den
preußischen  Finanzminister  als  seinen  natürlichsten  Stellvertreter  bezeichnet
habe,  so  sei  dabei  maßgebend  gewesen,  daß  dieser  Minister  im  Ministerium
natürlich  einen  bedeutsamen  Einfluß  habe.  Der  Reichskangler  bittet  nochmals,
  von  Amendements  möglichst  abzusehen  und  die  alte  Erfahrung  zu  b%%
herzigen:  Das  Bessere  ist  des  Guten  Feind.  Man  möge  es  vermeiden,  die
Vorlage  nochmals  an  den  Bundesrath  gelangen  zu  lassen,  und  das  dort
mühsam  zu  Stande  Gebrachte  nicht  nochmals  in  Frage  stellen.  Der  zu  §  2
beantragte  Zusatzantrag  Beseler's  wird  einstimmig,  der  Zusahantrag  Windihorst's
  (Meppen)  mit  großer  Majorität  abgelehnt.  Weitere  Anträge  von
Windthorst,  Reichensperger  und  Häuel  werden  zurückgezogen.  §  3,  wo  dem
Reichskangler  vorbehalten  ist,  jede  Amtshandlung  auch  während  der  Dauer
der  Stellvertreiung  selbst  vorzunehmen,  wird  von  Treibschke  und  Schmidt
befürwortet,  von  Neichensperger  belämpft.  Der  württembergische  Minister
  v.  Mittnacht  tritt  für  diese  Bestimmung  der  Vorlage  ein.  Wenn
man  aus  den  Stellvertretern  nichts  weiter  mache,  als  was  sie  seien,  könne
man  gegen  den  Paragraphen  nichts  einzuwenden  haben.  Man  habe  Einwendungen
  bezüglich  der  Selbständigkeit  des  Stellvertreterz  erhoben.  In
diesen  Dingen  komme  es  aber  auf  die  Pevion,  den  Charakter  und  die  Befähigung
  der  Stellvertreter  an,  wie  der  Abg.  v.  Bennigsen  dieß  kürzlich
treffend  ausgeführt  habe.  Es  sei  nicht  urnl  h  enr  daß  der  Reichskanzler
        <pb n="74" />
        72  Da#  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Märgz  8.)

ohne  Noth  und  rücksichtslos  intervenire.  Dem  Reichslanzler  müsse  zumeist
daran  liegen,  vertrauenswürdige  und  befähigte  Personen  zu  Stellvertretern
Zu  bestellen,  oder  solle  er  verurtheilt  sein,  ruhig  zuzusehen,  wenn  der  Stlverkreler
  unrichtige  Bahnen  einschlage?  Hierzu  lomme  ferner  die  Rücksicht
auf  den  Verkehr  der  Einzelregierungen  mit  dem  Reichskanzler.  Die  Einzelregierungen
  könnten  nicht  wünifchen,  den  Reichskanzler  hierbei  verschwinden
oder  in  den  Hintergrund  treten  zu  jehen.  Fürst  Bismarck  erklärt,  die
für  den  Reichskanzler  geforderte  Befugniß  sei  unentbehrlich.  Gewähre“  man
dieselbe  nicht,  io  werde  man  auf  Umwegen  zu  dem  gewünschten  Ziele  zu
gelangen  suchen.  Ohne  diese  Berechtigung  werde  man  schwerlich  einen  Reichskanzler
  finden.  Ohne  sie  würde  der  Zustand  eintreten,  welcher  dem  Abgeordneten
  Lasker  als  Ideal  vorzuschweben  scheine,  der  Zustand  der  Zerfahrenheit
  und  Anarchie  in  den  1eeinzelnen  Ressorts,  wobei  Jeder  thun  und  lassen
könne,  was  er  wolle.  Die  preußischen  Ministerialzustände  kämen  diesem
Ideale  ziemlich  nahe,  und  bestünde  der  von  Lasker  gewollte  Zustand,  so
müßten  Lippe  und  Mühler  noch  heute  Minister  sein,  denn  er  (Redner)
würde  ihnen  niemals  haben  dreinreden  können.  Werde  dem  Reichskanzler
die  gedachte  Befugniß  nicht  ertheilt,  so  können  während  der  Slellvertretung
leicht  Zustände  eintreten,  die  mit  der  Politik  des  leitenden  Ministers  im
jchueidendsten  Widerspruch  ständen  und  den  Letteren  zum  Rücktrikt  zwingen
müßten.  Windthorst  (Meppen)  erklört  sich  gegen  §  3.  Lasker  verwahrt
sich  gegen  die  Aeußerungen  des  Reichskanzlers,  soweit  dieselben  auf  seine
Person  sich  bezogen  hätten.  Das  Land  und  bas.  ganze  Haus  würden  ihm
bezeugen,  daß  er  slets  das  Gegentheil  Dessen  verfolgt,  was  der  Reichskangler
ihm  unlerstellt  habe.  Uebrigens  wahre  er  sich  die  volle  Freiheit  der  Kritik
und  der  Rede.  Fürst  Bismarck  erwidert,  er  wollte  Lasker  beide  nicht  verlümmern.
  Zum  Beweis,  daß  seine  Neußerung  begründet  sei,  berufe  er  sich
auf  die  „Aeußeerungen  Las  ster's  bei  der  ersten  Lesung.

Die  Annahme  des  Stellvertretungsgesetzes  it,  durch  das  Resultat  der
zweiten  Lesung  gesichert,  die  ganze  Bedeutung  der  Frage  aber  in  letzter  Zeit
sehr  zusammengeschrumpft.  Was  hat  man  nicht  alles  um  die  Jahreswende,
da  Bennigsen  nach  Varziu  reiste,  an  neuen  Organisationen  und  neuen  Ministern
  als  bevorstehend  bczeichnet!  Zum  Mindesten  drei  Verwaltungszweige
  im  Reich  und  in  Preußen  sollten  durch  Personalunion  mit  einander
verbunden  werden:  der  Vorsteher  des  Reichsjustizamts  sollte  zugleich  preußischer
  Instizminister,  der  Vorsteher  des  Neichseisenbahnamts  zugleich  preußischer
Lisenbahnminister,  endlich  der  preußische  Finanzminister  zugleich  Borsteher
des  Reichsfinanzamis  und  Bicelanzl  er  werden.  Für  die  letzteren  Aemter
sollte  Bennigsen  bestimmt  sein.  Das  sogenannte  Stellvertretungsgesetz  sollie
angeblich  für  diese  Organisalionen  Naum  schaffen.  Was  ist  dagegen  jeßtt,
wo  das  Stellvertretungsgesetz  der  Annahme  sicher,  wo  außerdem  beslimmte
Aeußerungen  des  Kanglers  vorliegen  über  den  Gebranch,  welchen  er  von
dem  Gesetz  machen  will,  von  allen  diesen  Pläunen  übrig  geblieben:  So  gut
wie  nichts.  Eine  Verbindung.  des  prenßischen  Instizministeriums  mit  dem
Reichsjustizamt,  eine  Verbindung  der  Eisenbahnverwaltung  in  Preußen  und
im  Reich  ist  nach  den  Amendirungen  des  Vundesraths  durch  das  Geset  selbst
ansgeschlossen.  Die  Personalunion  zwischen  Rrichsfinanzamt  und  preußischem
Finanzministerium,  sowie  die  Ernennung  dieses  Doppelministers  für  Finanzen
zum  Vicekanzler  wäre  nach  dem  Gesetz  zulässig,  scheint  aber  vom  Kangler
ezt  aufgegeben,  ossenbar  weil  ihm  nach  dem  gänglichen  Scheitern  der  Verhuninnorn.
  mit  Bennigsen  keine  für  ein  solches  Amt  nach  allen  NRichtungen
geeignete  Persönlichkeit  mehr  zur  Verfügung  sieht.  Unterstaatssekretär  Herzog
wird  für  Elsaß-Lokhringen  und  Staatssekretär  v.  Bülow  für  das  Aeußere
eine  elwas  erweiterte  Kontrasignaturbefugniß  erhalten;  nur  wenn  zeitweilig
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        Das  deuische  Reich  nud  seine  einzelnen  Glieder.  (März  11  12.)  73

einmal  sonst  noch  eine  Vertrelung  erforderlich  wird,  soll  diefelbe  der  Bicepräsident
  des  prenßischen  Ministeriums  besorgen.  Aber  dieser  Vicepräsident
wird  künstig  schwerlich  der  preußische  Finanzminister  jein.  Ebenso  schrumpft
der  „Reichsfinanzminister“  auf  einen  Unterstaateselretär  für  das  Reichsfinanzwesen
  zusammen.  Die  negative  Wirkung  der  Stellverkretungsgesetzes  liegl
allerdings  in  der  Außerkraftsetzung  des  Vetorechts  der  14  Stimmen  im  Bundesrath
  bei  Verfassungsänderungen  für  eine  künflige  anderweitige  Organisalion
  der  obersten  Reichsämter.

11.  März.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Dritte  Lesung
des  Stellvertretungsgesetzes  des  Reichskanglers.  Dasfelbe  wird  schließlich
  als  Ganzes  mit  171  gegen  101  Stimmen  angenommen.

In  der  Generaldebatte  spricht  v.  Kleist-Retzow  für,  Windlhorst  (Meppen)
  gegen  die  Vorlage.  v.  Charliusky  erklärt  im  Namen  der  polnischen
Abgeordneten,  daß  dies  an  der  Berathung  und  Abstimmung  nicht  theilnehmen
  würden.  Bei  der  Spezialdiskussion  nehmen  Dernburg  und  Lasker
für  den  Eutwurf.  Windthorst,  Häuel  und  Reichensperger  gegen  denselben  das
Wort.  Leßterer  wird  wegen  Abschweisung  auf  das  Gebiel  des  Kullurkampfes
vom  Präsidenten  zur  Sache  gerufen.  Zarauf  werden  die  8§&amp;amp;  1  und  2  angenommen
  und  ebenio  ohne  Tebatte  die  §§  3  und  1.  Bei  der  Abstimmung
über  das  Gesetz  im  Ganzen,  welche  nach  Lucius'  Antrage  eine  namenlliche
isl,  erfolgt  die  Annahme  mit  171  Stimmen  gegen  101;  gegen  dasselbe  stimmen
  die  Mitglieder  der  Fortschritts  spartei,  des  Gentrums  und  der  elsaß-lothringischen
  Protestpartei;  die  polnischen  und  sozialistischen  Abgeordnelen  enthalten
  sich  der  Abstimmung.

Wortlant  des  Gesehes  über  die  Stellvertretung  des  Reichslauglers:
  „§l1.  Tie  zur  Gilligkeil  der  Anordnungen  und  Verjügungen  des
Kaisers  erforderliche  Gegenzeichuung  des  Neichskanglers,  sowie  die  fonstigen
demselben  durch  die  Verfassung  und  die  Gesetze  des  Reiches  übertragenen
Obliegenheiten  können  nach  Maßgabe  der  folgenden  Bestimmungen  durch
Stellvertreter  wahrgenommen  werden,  welche  der  Kaiser  auf  Antrag  des
Neichskanzlers  in  Fällen  der  Behinderung  desselben  ernennt.  §  2.  Es  lann
ein  Stellvertreter  allgemein  für  den  gesammiten  Umfang  der  Geschöfte  und
Obliegenheiten  des  Reichskanglers  ernannt  werden.  Auch  können  für  diejenigen
  einzelnen  Amlszweige,  welche  sich  in  der  eigenen  und  unmittelbaren
Verwaltung  des  Reiches  befinden,  die  Vorstände  der  dem  Reichskangler  untergeordneten
  obersten  Reichsbehörden  mit  der  Stellverlretung  desselben  im  ganzen
Umsang  oder  in  eingelnen  Theilen  ihres  Geschäftskreises  beauftragl  werden.
§  3.  Dem  Neichslangler  ist  vorbehallen,  jede  Amts  khandlung  auch  während
der  Dauer  einer  Stellvertretung  selbst  vorzunehmen.  §  4.  Die  Bestimmung
des  Artikel  15  der  Reichsverfassung  wird  durch  dieses  Geiet  nicht  berührt."“
(Artilel  15  der  Verfassung  lautet:  „Der  Vorsip  im  Bundesrathe  und  die
Leitung  der  Geschäste  steht  dem  Reichskangler  zu,  welcher  vom  Kaiser  zu  erneunen
  ist.  Der  Reichskanzler  kann  sich  durch  jedes  andere  Mitglied  des
Bundesrathes  vermöge  schriftlicher  Substitntion  vertreten  lassen.")

12.  März.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Unter  den  Mitgliedern
  desselben  hat  sich  eine  sog.  volkswirthschaftliche  freie  Verkinlgung
  gebildet,  die  meist  aus  sehr  entschiedenen  Schutzöllnern,  wie

v.  Varnbüler  2c.,  besteht  und  z.  Z.  ca.  60  Mitglieder  zählt.
12.  März.  (BVayern.)  Gen.-Versammlung  der  „katholischen
        <pb n="76" />
        71  Tas  deulsche  Rrich  und  seine  einzeluen  Glieder.  (März  12.)

Volkspartei“  (Sigl's)  in  München.  Dieselbe  ist  von  ca.  300  Personen
  aus  allen  Theilen  des  Landes  besucht.

Den  Vorsitz  führt  Frhr.  v.  Sazenhofen,  der  in  seiner  Eröffnungsausprache
  hervorhebt,  daß  die  Partei  seit  dem  Jahre  ihres  Bestehens  große
Fortschritte  gemacht  habe,  wiewohl  sie  aufänglich  ohne  Freunde  in  der  Landesvertretung
  und  in  der  Presse  gewesen  sei.  Biele  sagten,  sie  könnten  mit  der
katholischen  Bolkspartei  nicht  gehen  wegen  der  G  Gaitthuft  welche  an  der
Spitze  derselben  stehe.  Er  sage,  wenn  der  Weg  gut  ist,  dann  frägt  man
nicht,  wer  darauf  geht.  Was  übrigens  diese  Personenfrage  betreffe,  so  concentrire
  sie  sich  allein  auf  Dr.  Sigl.  Die  katholische  Volkspartei  werde  denselben
  ihren  Gegnern  aber  nie  zum  Opfer  bringen.  Aus  dem  Rechenschaftsbericht
  ergibt  sich,  daß  endlich  der  päpstliche  Segen,  nachdem  man  ein  Jahr
lang  gewartet,  für  die  Partei  eingetroffen  sei,  da  wahrscheinlich  mit  dem
Tode  Pius  IX.  die  Hime  welche  dieser  Segensspende  entgegenstanden,
beseiligt  waren.  Unter  den  Rednern  verdient  Erwähnung  der  Herausgeber
der  MWochenschrift  „das  Krenz“  Pfarrer  I#r.  Schäffle  von  Ramgau.  Derselbe
  wirft  zunälhst  einen  Rückblick  auf  die  gegen  die  Partei  erfolgten  Angriffe
  aus  dem  eigenen  katholischen  Lager,  deren  Zielscheibe  hauptsächlich  der
fatale  Dr.  Sigl,  diejer  Stein  des  Anstoßes  für  alle  Kindsköpfe,  gewesen  sei.
Alle  Versuche,  denfelben  zu  beseitigen,  werden  aber  mißlingen.  (Stürmisches
Vravol)  Redner  erörtert  dann  die  Geschichte  und  die  Natur  des  Culturkampfes
  und  erklärt,  die  katholische  Volkspartei  wolle  den  Syllabus,  Gott
sei  nicht  nur  der  Schöpfer  des  Individnums,  sondern  auch  des  Staates.  Die
Kirche  aber  habe  eine  böhern  Bestimmung  als  der  Staat  und  es  sei  daher
nicht  anders  möglich,  als  daß  der  Staat  unter  der  Kirche  stehe.  Christus
  habe  seine  Apostel  in  elie  ganze  Welt  geschickt,  um  das  Christenthum
zu  predigen  und  wenn  Christus  sie  selbst  schickte,  dann  brauchten  sie  Niemand
  um  Erlaubniß  zu  fragen,  sie  brauchten  kein  Pincetum  regium.  All
die  modernen  Freiheiten,  namentlich  die  Gewissensfreiheit  und  Gultusfreiheit,
hätten  kein  Recht  zur  Existenz,  wenn  sie  sich  gegen  das  göttliche  Gesetz  wenden.
  Die  Gewissensfreiheit  sei  nach  päpstlichem  Ausspruch  ein  Wahnsinn.
Die  katholische  Volkspartei  strebe  den  kalholischen  Staat  an,  den  Staat,  der
die  Nevolution  bekämpfe.  Dazu  sei  sie  durch  den  Syllabus  ermächtigt  und
wie  1789  die  Monschenrechte,  so  würden  1889  die  Rechte  Goltes  proklamirt
werden.  Vor  den  Gewatthabern  in  Berlin  und  namentlich  vor  Vismarck
solle  man  sich  nicht  fürchten.  Sigl  unterzieht  das  Gebahren  der  patriolischen
  Partei  einer  e  :  Daß  die  gut  katholische  Sladt  München
  seit  1869  einen  liberalen  Magistrat,  daß  sie  Simultanschulen  habe,  daß
sie  dem  Liberalismus  und  dem  Judenthum  überantwortet  sei,  sei  nur  dadurch
  möglich  geworden,  daß  in  München  Semmelschmarren  Trumpf  gewesen
und  die  allerweiseste  Mäßigung  dort  geherrscht  habe.  Obwohl  das  Volk
schwarz  gewählt  habe,  sei  doch  nichts  ausgerichtet  worden.  Redner  findet
den  Grund  darin,  daß  man  den  katholischen  Preußen  zu  viel  getraut  habe,
sowie  darin,  daß  man  immer  nur  die  Faust  im  Sacke  m  Man  führe
den  Esel  nur  einmal  aufs  Eis,  gewisse  VLente  hätten  sich  .  zweimal  darauf
  führen  lassen.  Redner  hält  die  Gegenwart  für  die  günstigste  Zeit  für
die  katholische  Volksparkei.  Redakteur  Fusangel  (eine  Rheinpreuße)  vom
„Fränk.  Volksblalt“  bringt  Grüße  aus  dem  katholischen  Unterfranken,  wo
die  Sache  der  katholischen  Volkspartei  vollständig  zum  Siege  gelangt  sei  und
zwar  Dank  dem  Elerus  einerseits  und  dem  Betragen  der  unterfränkischen  Abgeordneten
  andererseits.

12.  März.  (Hessen.)  Die  Commission  der  II.  Kammer  für
die  Angelegenheit  der  Civilliste  bringt  endlich  doch  mit  6  gegen  3
        <pb n="77" />
        Das  deutsche  Reich  und  leiue  rinzelnen  Gliedrr.  (März  11—15.)  75

Stimmen  eine  Vereinbarung  mit  der  Regierung  zu  Stande,  die  Folgendes
  festfetzt:

1)  Die  für  die  Civilliste  von  der  Regierung  verlaugte  Summe  von
1,096,  230.4“  wird  bewilligt.  2)  Die  für  Schuldentilgungen  verlangten
Summen  werden  abgelehnt;  dagegen  sollen  die  Stände  ihre  Genehmigung  in
dem  Verkaufe  des  Palais  in  Frankfurt  a.  M.  und  falls  hieraus  der  Erlös
für  die  Schuldenzahlung  nicht  ausreicht,  noch  zu  der  weiteren  Veräußerung
eines  Objekts  aus  den  großherzoglichen  Schatullgütern  zu  fraglichem  Zweck
ertheilen.  3)  Auf  die  Hessen-Homburg'schen  Güter  ftensteben  und  Oebisfeld
  soll  seitens  des  hessischen  Staats  verzichtet  und  solche  atß  Familien-Eigenthum
  des  großherzoglichen  Hauses  anerkannt  werden.  4)  Vor  Ertheilung
  der  definitiven  Genehmigung  durch  die  Slände  soll  seitens  der  Nogir#e#
eine  Vorlage  zur  Neorganisation  resp.  Vereinfachung  der  Verwaltungsbehörden
den  Ständen  nach  den  von  leßteren  früher  bereils  geãußerten  Wünschen  zugehen.
  Zu  diesem  Zweck  soll  seitens  der  Regierung  gemeinsam  mit  der  Civillisten-Commission
  eine  Commission  aus  Sachverständigen  sofort  ernaunt  werden,
  welche  Vorschläge  zu  machen  hat.  An  der  Spitze  der  Reorganisation
steht  die  Reduktion  der  drei  Ministerien  zu  einem  Staatsministerium,  in
welches  auch  die  noch  aufzuhebenden  Mitlelbehörden  aufgenommen  werden.

14.  März.  (Deutsches  Reich.)  Ein  deutsches  Geschwader
segelt  von  Panama  nach  Nicaragna  ab,  um  den  Beschwerden  der
deutschen  Regierung  gegen  diejenige  des  Freistaates  Nachdruck  zu
geben.

15.  März.  (Deutsches  Reich)  Nachdem  der  Reichskanzler
kurz  nach  der  ersten  Lesung  des  Tabaksteuergesetzes  und  mit  Bezug
auf  diese  ein  Rundschreiben  erlassen  hat,  um  die  Zustimmung  der
Regierung  zu  Herbeiführung  einer  Enquete  über  die  thatsächliche
Lage  der  Tabakindustrie  in  Deutschland  zu  erlangen,  wird  nunmehr
offiziös  gemeldet,  daß  die  preuß.  Negierung  mit  der  Vorbereilung
eines  solchen  Antrags  beschäftigt  sei.

Durch  eine  solche  Enquete  soll  offenbar  der  Boden  für  die  Einführung
des  Tabakmonopols  geebnek  werden.  Die  Ermächtigung  zu  einer  Euquete  aber
ist  Seitens  der  gesetzgebenden  Faktoren  nur  erforderlich,  insofern  diese  Erhebung
  entweder  gewisse  Zwangsverpflichtungen  für  Private  mit  sich  führt
oder  erhebliche,  den  allgemeinen  Dispositionssonds  des  Reichskanglers  übersteigende
  Ausgaben  verursacht.  In  letzterer  Beziehung  ist  von  der  Forderung
einer  Summe  im  Betrage  von  200,000  4  die  Rede.  Minister  Camphausen
bemerkte  schon  am  22.  Februar,  die  erste  Maßnahme  zur  Einführung  des
Monopols  würde  der  Erlaß  eines  Geeles  sein,  das  die  Regierungen  berechtigte,
  eine  statistische  Aufnahme  der  vorhandenen  Fabrikationsanstalten  vorzunehmen.
  Zur  Bantwortung.  der  strengen  Fragen,  die  man  aufwerfen
müsse  und  auf  deren  exakte  Behandlung  man  halten  müsse,  führte  der  Minister
  aus,  könne  man  das  Hublen  nicht  nöthigen,  wenn  die  Regierung
nicht  traft  eines  Gesebes  berechtigt  werde,  in  diese  Verhältnisse  einzudringen.
Das  wird  also  jeht  beabsichtigt  und  eingeleitet.

15.  März.  (Deutsches  Reich.)  Die  rechtsrheinischen  Forts
Blumenthal  bei  Auenheim,  Rose  bei  Neumühl  und  Kirchbach  bei
        <pb n="78" />
        76  PHas  beullsche  Reich  und  seine  tineluen  Glieder.  (Mitie  März  —  18.)

Sundheim  sind  vollendet  und  werden  armirt  und  besetzt:  damit  ist
der  neue  Festungsgürlel  um  Straßburg  geschlossen.

—  März.  (Deutsches  Reich.)  In  Folge  des  Todes  des
Papstes  Pius  IX.  und  der  Gesinnung  des  neuen  Papstes  Leo  XIII.
ist  die  Stellung  der  ultramontanen  oder  Centrumsfraktion  des  Reichstags
  eine  ekwas  unsichere  und  die  Haltung  der  ultr.  Presse  eine
sichtlich  tastende  geworden.  Eine  Beendigung  des  Culturkampfes
gehört  nicht  mehr  unter  die  Unmöglichkeiten  und  es  fragt  sich,  ob
für  diesen  Fall  die  ultr.  Partei  sich  in  ihre  verschiedenen  Elemente
auflösen  oder  mit  der  Regierung  gegen  die  Liberalen  oder  endlich
mit  diesen  gegen  die  Regierung  sich  verbinden  werde.

—  März.  (Deutschland.)  Nach  den  von  Bamberger  angestelllen
  und  veröffentlichten  Ermittelungen  zählt  die  sozialistische
Parleipresse  in  Deutschland  jetzt  alles  in  allem  75  größere  und
kleinere  Parleiblälter  (während  in  Frankreich  kürglich  das  erste  spezifisch
  sozialistische  Vlatt  gegründet  ward).  Diese  Blälter  haben  zusammen
  weit  über  135,000  Abonnenten;  ihre  Zahl  hat  in  9  Monaten
  gegen  das  Vorjahr  um  18  Vlälter  zugenommen!  „So  ist
Deutschland  die  Pflanzschule  für  die  Ausbreitung  des  Sozialismus
in  der  übrigen  Welt  geworden,  aus  ihm  ergießen  sich  die  Aposlel
desselben  in  alle  Lande,  Deutsche  stehen  an  der  Spitze  aller  sozialistischen
  Congresse  und  Aufstände."“

16.  März.  (Preußen.)  Herrenhaus:  beendigt  die  Berathung
des  Gerichtsverfassungsgesetzes  und  nimmt  dasselbe  in  namentlicher
Abstimmung  mit  85  gegen  5  Stimmen  an.  Dasselbe  weicht  in
mehreren  sehr  wichtigen  Punkten  von  den  Veschlüssen  des  Abg.-Hauses
ab  und  entspricht  darin  den  Wünschen  der  Negierung.

18.  März.  (Deutsches  Reich.)  Vundesralh:  Demselben  geht
nunmehr  nicht  Seitens  der  preuß.  Regierung,  sondern  im  Namen
des  Reichskanzlers  der  mehrsach  angekündigte  Gesetzentwurf  betr.
statistische  Erhebungen  über  die  Tabakfabrikation  und  den  Handel
mit  Tabakfabrikaten  im  Jahre  1878.79  zu.

Derselbe  verpflichlet  die  selbständigen  Fabrikanten  und  Händler  den
auf  Grund  dieses  Gesetzes  bestimmten  Beamten  über  die  zu  dem  Geschäft  benühten
  Räumlichleiten,  über  das  beschäftigte  Hülfspersonal,  über  die  vorhandenen
  Vorräthe  und  über  die  Fabrikation  und  den  Umsatz  in  den  letzten
drei  Jahren  alle  erforderliche  Auskunft  zu  geben.  Die  genaue  Formulirung
der  Gegenstände  der  slatistischen  Erhebungen  und  die  Bestimmung  der  Beamten,
  welche  dieselben  vornehmen  sollen,  sind  dem  Bundesralh  vorbehalten.

Verweigerung  der  Auskunst  wird,  unter  Androhung  der  Exekution,  mit  Geldstrafe
  bis  zu  300  4,  unrichtige  Auskunft  mit  Geldstrafe  bis  zu  500  be-
        <pb n="79" />
        DHas  deulsche  Reich  und  feine  einzelnen  Glieder.  (März  18—19.)  77

straflt.  Zur  Bestreitung  der  Kosten  wird  ein  Vetrag  von  200,000  .4&amp;amp;  in  den
Etat  aufgenommen.  Die  Motive  zu  diesem  Gesetzentwurf  sehen  anseinander:
das  Vedürfniß,  höhere  Einnahmen  aus  dem  Tabak  zu  erzielen,  sei  anerkannt;
nur  über  den  Modus  der  Besteuerung  seien  die  Erwägungen  noch  in  der
Schwebe.  Ob  Monopol  oder  Fabrikatsteuer,  oder  welche  audere  Stener,  darüber
  lasse  sich  erst  ein  Beschinß  fassen,  wenn  genaues  statistisches  Material
über  die  Tabakfabrikation  und  den  Handel  mit  Fabrikaten  im  ganzen  Gebiete
  des  Neiches.  also  auch  in  den  Zollausschlüssen,  sowie  über  den  Tabakbau,
  vorliege.  Offenbar  verlangt  der  Gesetzentwurf  die  Ermächtigung  zu
Maßregeln,  welche  die  Einführung  des  Monopols  vorbereiten,  noch  ehe
Vundesrath  und  Reichstag  die  Einführung  des  Monopols  beschlossen  haben.

18.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  beräth  und  genehmigt
einen  Gesetzenkwurf  beireffend  die  Fertigstellung  der  Verliner  Stadteisenbahn
  für  Rechnung  des  Staates.

Der  Handelsminister  rechtfertigt  die  Vorlage,  indem  er  erklärt,  das
Projekt  sei  genau  nach  den  gesehlichen  Vorschriften  geprüft  worden;  es  handle
sich  dabei  freilich  um  ein  Unikum,  um  ein  bahnbrechendes  Werk,  da  müsse
man  den  außerordentlichen  Verhältnissen  Rechnung  tragen.  In  der  Kommission
  werde  sich  Gelegenheit  finden,  darauf  näher  einzugehen.  Das  Unternehmen
  werde  bedeutungsvoll  für  die  Verhälluisse  der  Landeshauptstadt.  Die
Erweiterung  des  Staatsbahnnehes  erheische  überdieß  die  Erwerbung  der
Stadteisenbahn  durch  den  Staat,  zumal  unter  diesen  verhältnißmäßig  billigen
Bedingungen.  Innerhalb  der  betheiligten  Ressorts  schwebten  die  Verhandlungen
  über  Ausarbeitung  des  Neichseisenbahngesetzes,  und  es  sei  wahrscheinlich,
  daß  in  nicht  ferner  Zeit  der  bezügliche  Antrag  Preußens  an  den
Bundesrath  gelangen  würde.

19.  März.  (Deutsches  RNeich)  Das  Demissionsbegehren
Camphaufens  ist  angenommen.  Unterhandlungen  mit  dem  Grafen
Stolberg  wegen  Uebernahme  der  Stellvertreltung  des  Reichskanzlers
als  Bicekanzler  sind  vorerst  geseheitert,  da  dieser  sich  nur  dann  dagu
verstehen  will,  wenn  ein  Vicekanglerposten  in  das  Budget  ausgenommen
  und  die  Funktionen  des  Vicekanglers  dauernd  festgesetzt  würden.

Gesehlich  und  thaksächlich  scheint  der  Neichskangler  für  die  von  ihm
geplanten  Neuorganisationen  in  der  Reichs  sregierung  und  in  dem  preußischen
Staatsministerium  augenblicklich  ziemlich  freie  Hand  zu  bhaben.  Zn  letzterer
Beziehung  äußert  er  sich  bei  einem  parlamentarischen  2  Diner  mit  der  an  ihm
bekannten  Freimüthigkeit  dahin:  „Von  den  preußischen  Ministern  seien  eigentlich
  nur  noch  zwei  ganz  intakt:  Hr.  v.  Kamele  und  Hr.  Achenbach.  Camphausen
  sei  thatsächlich  entlassen;  Graf  Eulenburg  wegen  Krankheit  beurlaubt;
Dr.  Leonhardt  kränklich,  Dr.  Friedenthal  habe  sich  überarbeitet  und  Dr.  Falk
sei  nervös  überreizt.“  Um  so  größer  scheint  die  Schwierigkeit,  andere  Männer
zu  finden,  die  dem  Reichskangler  für  seine  Plane  ganz  entsprechen.

19.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus;  beräth  über  das  vom
Herreuhaus  zurückgekommene  Gerichtsverfassungsgesetz  und  die  darin
vorgenommenen  Aenderungen.  Das  Abg.-Haus  beharrt  gegen  die
Beschlüsse  des  Herrenhauses  auf  der  früher  von  ihm  angenommenen
Fassung,  obgleich  der  Justizminister  erklärt,  daß  das  Geset  in  dieser
Fassung  für  die  Regierung  absolut  unannehmbar  sein  werde.
        <pb n="80" />
        78  Doos  deuische  Reich  und  seine  rinzeinen  Glieder.  (März  20—23.)

Die  beiden  Hauptdisfserenzpunkte  bestehen  darin,  daß  das  Abg.-Haus
die  Feststellung  der  Amtsgerichts-Sihe  und  Bezirke  durch  Gesetz  verlangt,
während  das  Herrenhaus  dieß  löniglicher  Verordnung  anheimgeben  will,  und
das  das  Abg.-Haus  den  §  151  ganz  sreicht  und  damit  dem  Berliner  Hberlandesgericht
  seinen  Obertribunalscharakter  entzieht,  den  ihm  das  Herrenhaus
mit  der  Regierung  zugestehen  will.

20.  März.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  genehmigt  nach
den  Ausschußanträgen  eine  Vorlage  an  den  Reichslag  betr.  den  Verkehr
  mit  Nahrungsmitteln,  welche  den  zahlreichen  Klagen  über  die
immer  frechere  Fälschung  derselben  möglichst  abhelfen  soll.

22.  März.  (Deutsches  Neich.)  Der  Kaiser  feiert  seinen
aisten  Geburtslag.  Eine  große  Anzahl  deutscher  Fürsten  bringen
ihm  ihre  Glückwünsche  perfönlich  dar.

22.  Märg.  (Preußen.)  Es  steht  bereits  sest,  daß  der  Oberpräsident
  von  Hannover,  Graf  Eulenburg,  das  Ministerium  des  Innern
übernehmen  wird;  die  Annahme  der  Vicekanzlerstelle  durch  den  Votschafter
  in  Wien,  Graf  Stolberg,  wird  erwartet;  wegen  Uebernahme
des  Finanzministeriums  durch  den  Oberbürgermeister  von  Verlin,
Hrn.  Hobrecht,  wird  unterhandelt.

23.—28.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Erste,  zweite  und
dritte  Lesung  eines  Nachtragscredites  zum  Etat  für  1878.79,  aus
dem  sich  ergibt,  daß

1)  die  Verwaltung  der  Forsten  und  Domänen  vom  Finanzministerium
abgepveigt  und  dem  Ministerium  der  landwirthschaftlichen  Angelegenheiten
untersiellt,  2)  die  Eisenbahnabtheilung  des  Handeloministeriums  in  ein  selbständiges
  preußisches  Eisenbahnministerium  verwandelt  und  3)  das  Gehalt
des  Ministerpräsidenten  im  Velrage  von  310j,000  A  auf  den  Vicepräsidenten
des  Staatsministeriums  für  den  Fall  überkragen  werden  soll,  daß  derselbe
kein  Aeestortminister,  sondern  Minister  ohne  Portefeuille  ist.  (Fürst  Bismarck
hat  das  Gehalt  als  preußischer  Ministerpräsident,  seitdem  er  als  Reichskangler
vom  Neiche  54,000  .#4  Jahresgehalt  bezieht,  nicht  erhoben.)

Fürst  Bismarck  und  Minister  Friedenthal  treten  sehr  nachdrücklich
  für  die  Vorlage  ein.  Das  Haus  lehnt  jedoch  bei  der  zweiten
Lesung  die  Begehren  der  Regierung  bezüglich  Punkt  1  und  2  ab,
genehmigt  nur  Punkt  3  und  hält  trotz  aller  Bemühung  der  Negierung
  und  ihrer  Freunde  seine  Beschlüsse  auch  bei  der  dritten  Lesung
fest.  Die  nationalliberale  Partei  stimmt  dabei  nichts  weniger  als
geschlossen.

Uebersicht  der  Debattie:  Am  23sten  nimmt  zuerst  Miquel  das
Wort  gegen  die  Borlage,  die  zu  überraschend  lomme  und  im  jebigen  Augenblicke
  nicht  mehr  zu  erledigen  sei.  Unaufschiebbar  sei  nur  die  Frage  wegen
des  Gehalts  des  Minister-Vicepräsidenten;  die  anderen  Punlte  der  Vorlage
erforderten  gründlichere  Vorarbeiten,  als  jeht  möglich  sei.  Er  erklärt  sich
namentlich  gegen  ein  Eisenbahn-  Ministerium,  weil  die  verwickelten  Kompetengverhältnisse
  des  Handeloministers  eine  gesehliche  Regelung  erforderten,  wozu
        <pb n="81" />
        Das  dentsche  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (März  23.)  79

der  Moment  nicht  angethan  sei.  Auch  könne  man  Aussicht  und  Verwaltung
nicht  in  eine  Hand  legen,  wie  die  Vorlage  wolle.  Solllen  durch  die  Vorlage
  frühere  Pläne  bezüglich  des  deutschen  Eisenbahmwesens  verfolgt  werden,
dann  könne  man  zustimmen,  aber  doch  die  Sache  nicht  über's  Ruie  brechen.
Man  könne  sich  in  der  nächsten  Session  darüber  verständigen.  Sachlich  erkläre
  er  sich  für  die  Verweisung  der  Domänen  und  Forsten  an  das  landwirthschaftliche
  Ministerium;  die  Frage  könne  aber  nicht  hinter  dem  Rücken
des  alten  und  neuen  Finanzministers  entschieden  werden.  Fürst  Mismarck
hebt  hervor,  der  Abg.  Miquel  habe  eigentlich  die  Vorlage  vertheidigl,  sei
aber  dessenungeachtet  zu  dem  Schlusse  gekommen,  dieselbe  in  zwei  Punkten
abzulehnen.  Es  sei  nicht  richtig,  daß  die  Vorlage  ungenügend  vorbereitet
sei.  Er  habe  beabsichtigt,  den  Landtag  erst  nach  dem  Schlusse  des  Rriihstages
  zusammentreten  zu  lassen.  Dann  wäre  Zeil  gewesen,  Alles  mit  Nuhe
zu  erledigen.  Der  Landtag  habe  es  anders  gewollt,  und  unter  den  vobwallenden
  Umständen  habe  die  Negierung  möglichst  diligemium  prestirt.
Uenn  es  sein  müsse,  könne  aber  die  Sache  bis  nach  dem  Reichslagsschluß
  verschoben  bleiben  und  dann  eine  neue  Session  anberaumt  werden.
Dringlich  seien  alle  Punkte  der  Vorlage,  namentlich  derjenige  in  Betreff  der
Eisenbahnen.  Die  heutige  Vorlage  habe  er  schon  i.  J.  1862  gemacht,  bei
damaligen  Zeitverhälluissen  aber  nicht  durchführen  können.  Er  sei  in  Zeilen
der  Ruhe  darauf  zurückgekommen.  Aus  diesen  Ideen  heraus  habe  er  die
Reichseisenbahnvorlage  eingebracht  und  sich  entschkossen.  wenn  das  Reich  die
Sache  ablehnen  sollie  zuerst  in  Preußen,  als  dem  größten  Bundesstaate,
damit  vorzugehen.  „Die  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtags  hat  mich
darin  bestärkt,  daß  ich  auf  richtigem  Wege  war.  Aber  ich  lonnte  die  Frage
nicht  ventiliren,  in  welcher  Form  wir  das  Reich  fragen  konnten,  ob  und
wie  es  sich  zur  Uebernahme  unserer  Bahnen  stellen  wollte.  Ich  kann  jeht
nicht  muhr  verantworten,  noch  mehr  Zeit  zu  verlieren,  bis  wir  in  der  Eisenbahnfrage
  zum  Ziele  kommen.  Es  nupß  eben  eine  andere  Verwaltung  der
Eisenbahnen  Platz  greifen,  als  bisher.  Ich  will  aus  der  Frage  leinen  Ronflilt
  schaffen,  will  sie  im  Einverständnisse  mit  Ihnen  lösen.  Aber  lösen
müssen  wir  sie,  wenigstens  würde  ich,  wenn  Das  nicht  möglich  wäre,  im
Amte  nicht  bleiben  können.“  (Sensalion.)  Fürst  Bismarck  bemerkt  weiter:
die  Comprtenzfragen  bezüglich  des  Handelsministeriums  halte  er  nicht  jür
so  hindernd.  Wie  die  Regierung  zu  dem  Neichs  zeisenbahnprojekte  sich  verhalten
  wolle,  könne  sich  ersi  nach  Lösung  der  Personeufrage  zeigen,  und  wenn
man  wisse,  wer  prenßischer  Finanzminister  sei  und  was  ans  dieser  Vorlage
werde.  Er  habe  sich  schwer  von  Camphausen  getrennt.  Die  Wahl  seines
Nachfolgers  habe  die  größten  Schwierigkeiten.  Er  bilte,  ihn  mit  der  Vorlage
  nicht  auf  ein  Jahr  zu  vertrösten.  Die  Verzögerung  der  Vorlage  würde
die  Wahl  eines  Finanzministers  erschweren,  dieselbe  konne  kaum  vor  Erledigung
  der  Vorlage  ersolgen.  Er  bitte  also,  die  Vorlage  anzunehmen  und,
wenn  das  Haus  Zeit  für  gründlichere  Vorberathung  wünsche,  im  Mai  die
Berathungen  vorzunehmen  und  zu  brendigen.  In  der  Sißung  v.  27.  wird
die  erste  Lesung  fortgeseyt.  Minister  Friedenthal  erklärt  vor  Eiernn
der  Diskussion:  „Als  das  Abg.-Haus  am  9.  Febr.  seine  Sipungen  unterbrach,
um  dem  Neichstage  Platz  zu  machen,  geschah  dieß  in  Folge  einer  Verstäudigung
  zwischen  dem  Präsidenten  beider  Häusfer  des  Landtags  und  einigen
vom  Staatsministerium  delegirten  Ministern.  Leider  unterblieb  es  ans  Versehen,
  dem  damals  beurlaubten  Ministerpräsidenten  von  dem  getroffenen  Arrangement
  Mittheilung  zu  machen,  ebenso  demselben  den  Irrthum  zu  benehmen,
  als  ob  die  Vertagung  des  Landtags  während  der  ganzen  Reichstagssession
  währen  würde.  Ich  bemerke  dieß  zur  Ergänzung  der  neulichen  Erklärungen
  des  Ministerpräsidenten.“  Graf  Bethusy-Huc  erklärt,  er  und
        <pb n="82" />
        80  Has  deulsche  Reich  und  seine  eintelnen  Glirder.  (März  23.)

seine  politischen  Freunde  würden  für  alle  Theile  der  Vorlage  stimmen.
Lasker  erllärt  si.y  im  Namen  der  nationalliberalen  Fraltion  für  die  Bewilligung
  des  Gehaltes  für  den  Vicepräsidenten  des  Ministeriums,  wünsche
aber  hinsichtlich  der  Frage  der  Ressortirung  der  Domänen  und  Forsten  läugere
  Zeit  zum  Ueberlegen  und  zu  gründlicherer  Vorbereilung.  Gi#gen  die
Errichtung  des  Eisenbahn-Ministeriums  wendete  sich  Redner  mit  Entschiedenheit.
  Minister  Friedenthal  tritt  nochmals  für  die  Vorlage  ein,  indem
er  geltend  aulcht.  daß  die  Vertagung  der  Mahnahmen,  welche  die  Vorlage
in  Aussicht  nehme,  das  Land  schädigen  würde.  Fürst  Bismarck  nimmt
das  Wort  und  bemerkt  zunächst  nochmals,  daß  er  der  Anücht  gewesen  sei,
der  Landtag  würde  erst  nach  Ostern  wieder  zusammentreten.  Das  Ministerium
  habe  sich  über  diese  Dinge  früher  nicht  schlüssig  machen  können;  seine
Krankheil  habe  ihn  gehindert,  früher  bei  srinen  Collegen  damit  vor#ugehen.
Ueberdieß  halle  er  die  Vorlage  Jür  eine  reise  Frucht,  nachdem  er  sich  Jahre
lang  damit  beschäftigt  habe.  Darin  sehe  er  sich  geläuscht.  Bezüglich  der
Ressortirung  der  Domäuen  und  Jorsten  habe  er  den  prinzipiellen  Widerspruch
  Camphausen's  gekannt  und  deßhalb  nicht  eher  an  die  Frage  herantreten
  können,  als  nach  dessen  RNücktrilt,  den  er,  so  sehr  er  auch  dagegen  angestrebt,
  nicht  habe  ändern  können.  Fürst  Vismarck  widerlegte  darauf  eingelne
  Einwände  Lasker's;  bezüglich  der  Abtrennung  der  Domänen  und  Forsten
sei  die  Sache  eilig,  weil'  der  künftige  Finanzminister  mehr  Zeil  für  bie  Gesebgebung
  frei  bekommen  müsse,  die  bei  uns  seit  zwölf  Jahren  ruhe  und
worin  viel  nachzuholen  sei,  was  andere  Länder,  Frankreich,  Oesterreich,  selbst
Rußland  auf  dem  Gebiete  des  Zoll-  Steuer=  und  Finanzwesens  vor  uns
voraus  hätlen.  Er  habe  die  Sache  für  so  einfach  gehalten,  daß  er  geglaubt,
dieselbe  sei  in  wenigen  Tagen  zu  erledigen.  Er  habe  beschäftigte  Leute  nicht
wieder  nach  Ostern  behelligen  wollen,  habe  also  hier  aus  reiner  Gutmüthigkeit
  geirrt  und  könne  nur  sagen,  es  solle  nicht  wieder  vorkommen.  Zu  dem
Plan  der  Schaffung  des  Eisenbahnministeriums  hätten  zunächst  viele  Klagen
der  Post=  und  Telegraphenverwallung  über  das  jehige  Verhällniß  Anlaß  gegeben,
  ebeuso  die  Belriebsverhältnisse  auf  den  Eisenbahnen.  Er  belegt  dieß
mit  vielen  Beispielen  und  verliest  u.  A.  einen  Berichl  der  obersten  Forslverwaltung
  über  Holztransporte,  woraus  er  for  tfährt:  es  bestehe  gegenwärtig
in  der  That  eine  Ueberladung  mit  Geschäften  im  Handelsministerium;  die
Abzweigung  sei  nothwendig.  Jedenfalls  müsse,  wenn  ein  Wechsel  in  der  Leitung
  des  Handeleministeriums  eintreten  jollte,  was  noch  nicht  feststehe  (Sensation),
  die  Leitung  in  eine  Hand  gelegt  werden,  welche  des  Eisenbahnwesens
besonders  lundig  sei.  Windthorst  (Meppen)  fpricht  gegen  die  Vorlage,  besonders
  gegen  die  Schaffung  des  Vicepräsidenten  des  Ministeriums.  Damit
schliesst  die  erste  Lesung.  Nach  einer  Reihe  persönlicher  Bemerkungen  und
da  Kommissionsberathung  nicht  beliebl  wird,  beginnt  sofort  die  zweile  Lesung
an  der  Hand  der  einzelnen  Ansgabeposten.  Die  Neuressortirung  der  Domänen
  und  Forsten  wird  abgelehnt,  ebenso  das  Kapitel,  das  Eisenbahnministerium
  betr.,  dagegen  ohne  Debatte  das  Gehalt  für  den  Staatsministervicepräsidenten
  bewilligt.  Am  28sten  findet  die  dritte  Lesung  statt.  Deren
Resullat  wird  mit  großer  Spannung  entgegengesehen,  da  die  Regierung  und
ihre  Freunde  sich  alle  Mühe  geben,  die  Entscheidung  der  zweiten  Lesung  wenusens
  begüglich  der  Abtrennung  der  Forsten  und  Domänen  vom  Finanzministerium
  wieder  umzustoßen.  Es  gelingt  jedoch  nicht.  Zwar  die  nationalliberale
  Partei  spaltel  sich:  mindestens  die  Hälfte  derselben  tritt  unter  Führung
  Gneist's  auf  Seite  der  Regierung.  Allein  die  andere  Hälfte,  worunter
sast  alle  ihre  Führer  mit  Bennigsen,  bleiben  fest,  ebenso  die  Forkschrittsbarte
  und  bis  auf  wenige  Ausnahmen  die  Ultramontanen.  Dagegen  ktreten
ie  Polen  dießmal  auf  Seite  der  Regierung.
        <pb n="83" />
        Des  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glirder.  (März  24.)  81

Das  Haus  fügt  sich,  um  nicht  die  Durchführung  der  neuen
Justizorganisation  innerhalb  des  bestimmten  Termins  zu  gefährden,
schließlich  doch  den  Beschlüssen  des  Herrenhauses  bez.  des  Gerichtsverfassungsgesetzes
  sowohl  beq.  der  Festsetzung  der  Amtsgerichte  (nicht
durch  Gesetz)  als  bez.  der  Competenz  des  Berliner  Oberlandesgerichtes.

24.  März.  (Preußen.)  Der  neue  Papst  Leo  XIlIII.
richtet  gelegentlich  seiner  Thronbesteigung  einen  sehr  freundlichen
Brief  an  den  deutschen  Kaiser,  der  über  die  Absicht  des  Papstes,
gegenüber  Deutschland  eine  andere  Stellung  zu  suchen,  als  sie
Pius  IX.  behauptet  hat,  kaum  einen  Zweifel  läßt.  Der  Brief  findet
in  Berlin  die  freundlichste  Aufnahme,  ein  Angebot  zum  Friedensschluß
  folgt  aber  darum  nicht:  die  weiteren  Schritte  werden  der
Curie  überlassen;  Deutschland  kann  trotz  aller  ultramontanen  Agitation
  seinerseits  warten.

Noch  unter  Pius  IX.  sch  cie  man  in  Rom  einen  Augenblick  Willeus,
mit  Preußen  sich  ins  Einvernehmen  zu  feten,  hab  diesen  Plan  aber  sofort
auf,  als  man  aus  gewissen  verlöhmnlichn  Reden  im  preußischen  Abgeordnetenhaufe
  schließen  zu  dürfen  vermeinte,  die  Regierung  habe  den  „Culturkampf“
satt,  sei  mürbe  geworden  und  man  könne  sie  an  sich  herankommen  lassen.
Hat  man  jetzt  geglaubt,  durch  Vornahme  des  ersten  Schrittes  die  Regierung
mit  vollen  Segeln  in  das  Vergleichsfahrwasser  steuern  zu  sehen,  so  hat  man
sich  geläuscht.  Die  Curie  leidet  am  meisten  unter  den  jehigen  Verhältnissen.
Acht  Bisthümer  ohne  Bischöfe,  Hunderte  von  Pfarreien  ohne  Pfarrer,  die
ständige  Abnahme  von  Studirenden  der  Theologie  und  die  Zunahme  von  Geisllichen,
  welche  geseblich  von  der  Anstellung  ausgeschlossen  sind,  bilden  keine
Aussicht  für  einen  guten  kirchlichen  Forktgang.  Viel  schlimmer  stehl  es  aber
in  einer  andern  Hinsicht.  Der  Zustand  in  den  verwaisten  Diöcesen  hat  eine
für  die  Hierarchie  bedenkliche  Selbständigkeit  der  unteren  Organe  herbeigeführt.
Man  hat  alle  Kräfte  aufgebolen,  um  das  Volk  in  die  Opposition  zu  treiben;
der  „Caplan“  ist  zum  Agitator  auf  der  Kanzel,  in  der  Presse,  in  Volks-Versammlungen,
  in  Vereinen  geworden,  welche  dem  Sozialismus  eine  „christliche"
  Gewandung  zu  geben  suchen.  Nun  fühlt  man,  was  man  gethan,  der
„Zauberlehrling“  hat  eine  praktische  Anwendung  Uesunden;  jetzt  heißt  es  die
Geister  bannen,  die  man  heraufbeschworen.  Man  ist  in  Dentschland  versichert,
  daß  in  Rom  sich  bischöfliche  Stimmen  geltend  machen  und  schon  geltend
  gemacht  haben,  welche  zum  Einlenken  rathen.  Man  zweifelte  aber  in
Nom  an  der  Festigkeit  des  Staates  und  trieb  diesen  durch  Widerstand  von
Schritt  zu  Schrikt  zu  neuen  Geseben,  bis  der  Apparat  fertig  wurde,  der  dem
Staate  geslattete,  jeden  Eingriff  in  seine  Sphäre  zu  beseitigen.  Man  hat  sich
jebt  überzeugt,  daß  der  Stant  warten  kann,  die  Hierarchie  nicht  länger  warten
darf,  wofern  sie  nicht  ihre  Macht  selost“  zerstören  will.  Leo  XIII.  wird,
nachdem  er  den  ersten  Schritt  gethan,  sich  zu  weiteren  entschließen,  es  sei
denn,  daß  die  extreme  Partei  ihn  sich  dienstbar  mache.

24.  Märg.  (Deutsches  Reich.)  Ein  Delegirtentag  der  Haudels=
  und  Gewerbekammern  Deutschlands  in  Leipzig  findet  die  von
der  Regierung  dem  Reichstage  vorgelegten  Ges.-Entw.  betr.  die  Abänderung
  der  Gewerbeordnung  und  die  Errichtung  von  Gewerbe-Schulthess,

  Gurop.  Geschichlslalender.  XIX.  Bd.  6
        <pb n="84" />
        82  Pos  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  25.  —  Ende.)

gerichten  für  „nicht  geeignet,  den  Bedürfnissen  des  Gewerbestandes
zu  genügen“  und  faßt  demgemäß  Resolutionen  für  weiter  gehende
Maßregeln.

25.  März.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  demselben
geht  vom  Reichskanzler  ein  Nachtragsetat  zu,  welcher  für  die  Errichtung
  eines  Reichsschatz-Amtes  eine  Mehrforderung  der  fortdauernden
  Ausgaben  um  34,250  und  3840  +M  Wohnungsgeldzuschüsse
in  dem  Etat  des  Reichskangleramts  verlangt.

Die  Forderung  ist  durch  eine  Deulschrift  wie  folgt  motivirt:  „Innerhalb
  des  bisherigen  Geschäftskreises  des  Reichskangleramtes  sondern  sich  die
Angelegenheiten  der  Reichsfinanzverwaltung  als  eine  fest  abgeschlossene  und
ihrer  Natur  nach  besondere  technische  Spezialkenntnisse  erfordernde  Gruppe
aus,  welche  der  allmäligen  Ausbildung  der  Einrichtungen  des  Reiches  entsprechend
  fortdauernd  an  Umfang  gewachsen  ist.  Diesem  Umstand  ist  in  der
Organisation  des  Reichskanzleramtes  auch  eußzerlich  insofjern  Rechnung  getragen,
  als  mit  Beginn  des  vorigen  Jahres  eine  neue  Abtheilung  desselben
ausschließlich  zur  Wahrnehmung  der  Geschäfte  der  allgemeinen  Finanzverwallung
  geschaffen  wurde.  Die  Rücksicht  auf  die  fernere  Entwickelung  des
Finanzwesens  des  Reiches  läßt  es  rathsam  erscheinen  —  in  weiterer  Befolgung
des  bei  der  Abzweigung  des  Postwesens,  des  Juslizweseus  und  der  Neichslande
  vom  Reichskangleramt  zur  Anwendung  gelangten  Grundjatzes,  solche
Zweige  der  centralen  Verwaltung  als  besondere,  dem  Reichskangler  unmittelbar
  unterstellte  Centralbehörden  zu  konstituiren,  welche  einen  für  sich  abgeschlossenen
  umfangrechen  Wirkungskreis  von  entsprechender  Bedeutung  haben  —
nunmehr  auch  die  Finanzverwaltung  unabhängig  von  dem  bieherigen  Verbande
  des  Reichskangleramtes  zu  konstituiren.  Die  Organisation  der  neuen
Behörde  wird  im  Anschluß  an  das  bei  der  Errichtung  des  NReichskangleramtes
selbst  und  bei  der  Verschmelzung  des  Post=  und  Telegraphenwesens  eingehaltene
  Verfahren  durch  kaiserliche  Verordnung  zu  erfolgen  haben,  sobald  die
erforderlichen  Mittel  im  verfassungsmäßigen  Wege  bereitgeslellt  find.“

25.  März.  (Preußen.)  Der  Handelsminister  Achenbach  verlangt
  in  Folge  der  Rede  Bismarcks  im  preuß.  Abg.-Hause  v.  23.
d.  M.  und  seiner  mehr  als  herben  Kritik  der  bisherigen  Eisenbahn-Verwaltung
  seine  Entlassung.

27.  März.  (Preußen.)  Graf  Stolberg  erklärt  sich  zur  Annahme
  der  Stellung  als  Vicekangler  und  Vicepräsident  des  preuß.
Ministeriums  bereit.  Hobrecht  wird  zum  Finanzminister,  Maybach
zum  Handelsminister  ernannt.

Die  Ernennungen  werden  als  Uebergang  zum  „  dritten  Ministerium
Bismarcks“  —  das  erste  war  das  Conflictsministerium,  das  zweite  dasjenige,
von  welchem  jeht  nur  noch  die  Hälfte  übrig  geblieben  ist  —  aufgefaßt,  dazu
bestimmt,  die  Ideen  des  leitenden  Staatsmannes  zum  ersten  Me  vollständig
zu  herwinelihen

0.  März.  (Preußen.)  Die  Session  des  Landtags  wird
durch  :n  Botschaft  geschlossen.

—  März.  (Deutsches  Reich.)  Nicaragua  hat  sich  den  For-
        <pb n="85" />
        Pas  dentsche  Reich  und  seine  rinzeluen  Glieder.  (Ende  März  —  April  5.)  83

derungen  Deutschlands  Angesichts  der  deutschen  Hriegsschiffe  vollständig
  gefügt,  indem  seine  Regierung  sich  bereit  erklärt  hat,  die  von
dem  deutschen  Geschäftsträger  gestellten  Begehren  zu  erfüllen,  die
Schuldigen  zur  Strafe  zu  ziehen  und  die  verlangte  internationale
Genugthunng  zu  gewähren.

—  März.  (Elsaß-Lothringen.)  Die  militärischen  Verhältnisse
  der  Reichslande  gestalten  sich  von  Jahr  zu  Jahr  entschieden
  besser.

Nach  den  amtlichen  Ausweisen  sind  von  den  deutschen  Reichslanden
im  vorigen  Jahr  4826  Rekruten  gestellt  worden.  Wenn,  was  freilich  nicht
der  Fall,  die  Relrutenzahl  in  den  beiden  Vorjahren  bereits  die  gleiche  Höhe
erreicht  hätte,  so  würde  sich  der  Gesammtstand  der  in  die  deutsche  Ame
uingrreihte  elsaßelothringischen  Mannschaften  bei  drei  Jahrgängen  zur  Zeit
auf  14,478  Mann  beziffern,  was  einem  Progent  der  rund  1,500,000  Einwohner
  umfassenden  Bevölkerung  dieser  Landestheile  nahezu  gleichläme.  Mit
der  Rekruteneinstellung  im  nächsten  Herbst  erwartet  man  die  volle  gesehlich
veranschlagte  Gestellungszahl  erreichen  zu  können;  die  Jahr  für  Jahr  stattgehabte
  Steigerung  kann  sicher  als  ein  Hauplbeweis  für  das  allmälige  Eingewöhnen
  der  dorligen  Bevöllerung  in  die  neuen  Staatszustände  angesehen
werden.  Auch  alle  anderen  zuverlässigen  Miltheilungen  stimmen  mit  dieser
Wehrnehmung  überein,  und  zwar  wird  dieser  mehr  und  mehr  fortschreitende
Umschlag  der  Stimmung;  als  selbst  für  die  ausschließlich  französischen  Bezirke
  von  Lothringen,  wie  Thionville,  Chatean-Salins,  Moyenvic,  Delme  2c.
mitgüllig  bezeichnet,  wo  überall  jetzt  bei  den  Ausmusterungen  und  Rontrol-Versammlungen
  ein  Ausbleiben  der  dazu  berufenen  Mannschaften  fast  gar
nicht  mehr  vorkommt.  Ein  fernerer  Beweis  liegt  in  der  großen  Zahl  von
jungen  Lenten,  welche  zur  Ableistung  ihrer  Dienstpflicht  als  jährig-Freiwillige
bei  den  dort  garnisonirenden  Truppentheilen  eintreten.  So  besipen  die  beiden
in  Meh  garnisonirenden  bayerischen  Infanterie-Regimenter  Nr.  4  und  8
über  100  derartige  Freiwillige.  Auch  die  Zahl  der  Kapitulanten  stellt  siß
bei  den  aus  Elsaß-Lothringen  ausgehobenen  Mannschaften  sehr  hoch;  diese
behleren  bilden  überhaupt  weit  überwiegend  ein  vortreffliches  Soldatenmateria


3.  April.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  genehmigt  den
Ges.-Entw.  betr.  eine  Tabakenquete  nach  den  Ausschußanträgen.
Von  den  Abänderungen  der  Vorlage  ist  nur  diejenige  von  sachlicher
Bedeutung,  welche  bestimmt,  daß  die  Untersuchung  auch  auf  die
Tabakpreise  ausgedehnt  werden  soll.  Die  Motive  der  Vorlage  an
den  Neichstag,  mit  deren  Ausarbeitung  die  Ausschüsse  beauftragt
sind,  sollen  die  Frage  des  Monopols  oder  der  Fabrikatssteuer  als
eine  völlig  offene  behandeln.

5.  April.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Berathung  des
Gesetzentwurfs  betr.  die  Ersparnisse  an  den  von  Frankreich  für  die
deutschen  Occupationstruppen  gezahlten  Verpflegungsgeldern.  Nach
dem  Vorschlag  der  Regierung  solllen  die  gesammten  26,763,900

6"
        <pb n="86" />
        84  Pas  benuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  7—12.)

für  das  Heer  und  die  Marine  zu  verschiedenen  Zwecken  (zum  Garantiefonds
  für  die  Lebensversicherungsanstalt,  zur  Bildung  von
Unterstützungsfonds,  Cadettenfreistellen,  für  Dienstwohnungen  u.  s.  w.)
verwendet  werden.  Die  Budget-Commission  beantragt  dagegen,  nur
3,000,000  .X  für  die  Bildung  eines  Garantiefonds  der  Lebensversicherungsanstalt
  für  Armee  und  Marine  —  Württemberg  erhält
195,900  #x  und  Vayern  528,300  A  zu  gleichen  Zwecken  —  zu  bewilligen
  und  die  Ausgaben  für  den  Bau  einer  Conserven-Fabrik  in
Mainz,  für  den  Ankauf  eines  Dienstgebändes  des  Generalcommando's
  des  drilten  Armeekorps  und  für  die  Erweilterung  der  sachsischen
Unteroffizierschule  in  Marienberg  im  Gesammlbetrage  von  5,49.1,213.  M
nachträglich  zu  genehmigen.  Von  dem  Rest  soll  —  nach  Art.  4
der  Commissionsvorschläge  —  so  viel  als  außerordentlicher  Zuschuß
in  den  Etat  eingestellt  werden  als  nothwendig  ist,  um  eine  Erhöhung
der  Matricularbeiträge  von  nur  6,769,816  —  gegen  das  Vorjahr
eintreten  zu  lassen.  Das  Haus  tritt  den  Beschlüssen  der  Budgel-Commission
  bei.

7.  April.  (Deutsches  Reich.)  Eine  Delegirten-Versammlung
  der  deutschen  Handelskammern  in  Kassel  spricht  sich  einstimmig
gegen  die  Einführung  des  Tabakmonopols  und  ebenso  einmüthig
gegen  die  Enquete-Vorlage  aus.

10.  April.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  genehmigt  den
Nachtragsetat  für  Errichtung  eines  vom  Reichskangleramte  nnabhängigen
  Reichsschatzamtes.

II.  April.  (Deutsches  Neich.)  Reichstag:  die  nat.-lib.  Partei
beschließt  in  einer  Fraktionsversammlung  einstimmig,  die  Einführung
des  Tabakmonopols  abzulehnen,  und  lehnt  auch  die  Voraussetzung
ab,  daß  eine  anderweitige  Besteuerungsform  des  Tabaks  annähernd
so  viel  einbringen  müsse,  als  die  Reichsregierung  von  dem  Tabakmonopol
  erwartet.  Die  Fraktion  ist  nicht  principiell  gegen  die  Vornahme
  einer  Tabakenquete  und  die  Gewährung  eines  Credits  hierzu,
jedoch  ausdrücklich  nicht  zur  Vorbereitung  für  die  Einführung  des
Monvpols,  sondern  in  der  Richtung  einer  Besteuerung,  welche,  ohne
auf  den  Handel,  den  Bau  und  die  Industrie  des  Tabaks  zerstörend
einzuwirken,  eine  ansehnliche  Mehreinnahme  gewähren  könnte.

12.  April.  (Deutsches  Reich.)  Prinz  Heinrich  der  Niederlande
  verlobt  sich  mit  der  Prinzessin  Marie  von  Preußen.  Der
Verbindung  wird  eine  gewisse  politische  Bedeutung  ziemlich  allgemein
zugemessen.
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        Da#  denische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  12  —20.)  85

12.  April.  (Dentsches  Reich.)  Neichstag:  stellt  den  Reichs-Etat
  für  1878.79  in  dritter  Lesung  definitiv  fest.  Durch  Ermäßigung
einzelner  Ausgaben  und  Erhöhung  einzelner  Einnahmen  ist  es  gelungen,
  die  Herabminderung  der  Matrikularbeiträge,  die  nach  dem
von  der  Reichsregierung  vorgelegten  Etatsentwurf  eine  Erhöhung
von  28  Mill.  gegen  das  Vorjahr  bezifferten,  um  nicht  weniger  als
22  Mill.  zu  erzielen.

—  April.  (Preußen.)  Das  Vorgehen  des  Oberkirchenrathes
gegen  die  freisinnigen  evang.  Prediger  Hoßbach  und  Kalthoff  —  dem
erstern,  von  der  Berliner  Jacobi-Gemeinde  zum  Prediger  gewählt,
wird  die  Bestätigung  versagt,  gegen  den  letzteren  aber  eine  Untersuchung
  eingeleitet,  die  fast  nothwendig  zu  seiner  Absetzung  führen
wird  —  erregt  fortwährend  großes  Aufsehen  und  entschiedenen  Tadel.

Die  Regierung  antwortet  darauf  offiziös:  „Es  ist  als  ein  Gewinn
der  Hoßbach'schen  Angelegenheit  bezeichnet  worden.  schrieb  seiner  Zeit  der
„Cvangelische  kirchliche  Anzeiger",  daß  in  dem  Erlaß  des  evangelischen  Oberkirchenraths
  gewisse  Lehrabweichungen  als  solche  bezeichnet  sind,  welche  auf
evangelischen  Kanzeln  nicht  geduldet  werden  können.  „Wenn  Sie“,  heißt
es  in  dem  betreffenden  Erlaß,  eim  Widerspruch  mit  dem  ältesten  Ganon
der  Christenheit  Christus  blos  für  einen  natürlichen,  wenn  auch  noch  so  hervorragenden
  Menschen  erklärten,  wenn  Sie  seine  Gemeinschaft  und  seine
Wesensgemeinschaft  mit  Gott,  sowie  die  normative  Antorität  der  hl.  Schrift
in  Abrede  stellten  und  das  Wunder  überhaupt  leugneten,  so  würden  Sie  sich
mit  dem  Gemeinglauben  der  evangelischen  Kirche  und  mit  der  hl.  Schrift  in
einem  jundamentalen  Gegensaß  befinden,  wie  er  mit  den  Ihnen  durch  Ihr
Amt  auferlegten  Pflichten  schlechthin  unverträglich  ist.“  Nachdem  die  üblichen
Adressen  und  Ansprachen  zwischen  den  in  dieser  Sache  Belheiligten  gewechselt
waren,  schien  die  Hoßbach'sche  Angeegendeit  erledigt  zu  sein.  (Hohbach  h  hat
auf  eine  Wiederwahl  verzichtet.)  Plötzlich  ist  auf's  Neue  der  innerste  Kern
dieser  Sache  unter  einem  anderen  Namen,  als  Kalthoff'sche  Angelegenheit,
in  die  Oeffentlichkeit  getreten.  Prediger  Kalthoff  hat  nämlich  erklärk,  daß  er
an  die  Schranlen  der  Lehre,  welche  der  evangelische  Oberkircheurath  in  der
Verfügung  an  den  Prediger  Hoßbach  für  einen  evangelischen  Geistlichen  als
nothwendig  bezeichnet,  sich  nicht  binden  könne,  und  daß  er  dieselben  nicht
nur  in  seiner  bisherigen  amtlichen  Thätigkeit  überschritten  habe,  sondern  sie
auch  serner  überschreiten  werde.  Die  Antwort  auf  diese  Erklärung  war  die
Aufforderung,  Prediger  Kalthoff  möge  sein  Amt  freiwillig  niederlegen.  Die
Meigerung  desselben,  dieser  Aufforderung  Folge  zu  geben,  mußte  die  Disziplinaruntersuchung
  mit  ihren  Konsequenzen  nach  sich  ziehen.  Diese  energische
  und  schnelle  Ankwort  der  Kirchenbehörde  auf  das  Vorgehen  des  Predigers
  Kalthoff  bildet  die  erste  Consequenz  der  Entscheidung  in  der  Hoßbach'-schen
  Angelegenheit.“

20.  April.  (Deutsches  Reich.)  Es  ergehen  die  allerhöchsten
Ordres  über  die  im  Spätsommer  staktfindenden  Corpsmanöver.
Für  das  sechstägige  Corpsmanöver  des  elsaß-lothringischen  (15.)
Armeecorps  werden  Bestimmungen  getroffen,  denen  zufolge  der  Kaiser
am  14.  September  nach  Straßburg  reisen  und  daselbst  für  die  ganze
        <pb n="88" />
        86  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  25.—  Mai  1.)

Dauer  der  Uebungen  bis  zum  22.  das  Hauptquartier  aufschlagen
wird.  Die  große  Parade  soll  bei  Straßburg,  das  Corpsmanöver
ebenfalls  in  der  Nähe  von  Straßburg  stattfinden.

25.  April.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  demselben  geht
vom  Bundesrath  eine  Vorlage  zu,  nach  welcher  in  Folge  des  am
12.  März  d.  J.  zu  Vern  von  der  Schweiz,  Italien  und  Deutschland
  unterzeichneten  Nachtragsvertrags  zu  dem  die  Gotthard-Eisenbahn
  betr.  Vertrage  v.  15.  Oct.  1869  vom  deutschen  Reich  eine
weitere  Subvention  von  10  Mill.  Fr.  geleistet  werden  soll.

25.  April.  (Preußen.)  Der  greise  Vischof  von  Culm,
Hr.  v.  Marwitz,  wird  wegen  Nichtbefetzung  erledigter  Pfarreien  mit
17,500  .4¾  Strafe  belegt.

Da  er  nicht  zahlt,  soll  er  gepfändet  werden.  Die  Pfändung  kann
sich  nur  auf  einen  Teppich  erstrecken,  da  alles  übrige  Mobiliar  zwei  adeligen
Herren  abgetreten  ist.  Der  Erlös  des  Teppichs,  zur  Deckung  obiger  Strafe,
ergibt  nach  Abzug  der  Pfändungs=  und  Versteigerungskosten  10  Pfennig.

30.  April.  (Bayern.)  Der  König  ernennt  den  Dompropst
Dr.  Steichele  in  Augsburg  zum  Erzbischof  von  München,  ohne  daß
er  deßhalb,  wie  Rom  es  principiell  verlangt,  zuvor  eine  Mittheilung
an  die  römische  Curie  hätte  gelangen  lassen,  also  aus  eigener  Machtvollkommenheit,
  wie  es  ihm  das  Concordat  einräumt.

Anfang  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Dasselbe  trifft  allerlei
Maßregeln  zum  Schutz  des  deuischen  Handels  für  den  Fall  des
Einlaufens  einer  englischen  Flotte  in  die  Ostsee  und  einer  Vlokirung
der  rusf.  Ostseehäfen,  da  der  längst  projektirte  Nordostseekanal,  obgleich
  sich  die  Elbherzogthümer  nunmehr  schon  12  Jahre  in  unbehindertem
  deutschem  Besitz  befinden,  noch  nicht  einmal  in  Bau
genommen  worden  ist.

1.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Die  offiz.  Prov.-Corr.  bespricht
  die  „constitutionellen  Bürgschaften  bei  der  Steuerreform.“

Anknüpfend  an  die  bezüglichen  Reden  v.  Slaussenberg's,  v.  Bennigsen's
  und  des  Fürsten  Bismarck  weist  sie  darauf  hin,  daß  der  Widerspruch
des  Reichskanzlers  sich  nur  gegen  die  Forderung  v.  Slauffenberg's,  nicht
gegen  die  von  v.  Bennigsen  ausgesprochene  Forderung  richtele.  Ueber  das,
was  letzterer  sachlich  gesichert  haben  wolle  —  nämlich  daß  die  Mehreinnahmen
  zu  denjenigen  Erleichterungen  durch  Uebertragung  von  Stenern  an
Kommunen  oder  durch  jährliche  Erleichterungen  in  den  Personalsteuern  benutzt
  würden,  welche  die  Landesvertretungen  in  den  einzelnen  Ländern  für
nöthig  erachteten  —  herrsche  grundsätzliches  Einverständniß  mit  dem  Kanzler;
nur  darin  wichen  die  Meinungen  ab,  daß  Bismarck  die  Erfüllung  dieser
Forderung  bereits  für  gesichert  halte  durch  das  Budgetrecht  des  Landtags
und  vdeguato“  ablehne,  der  Regierung  weilere  politische  Bedingungen  aufer-
        <pb n="89" />
        Da#  deuische  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Mai  2—10.)  87

legen  zu  lassen,  durch  welche  verfassungsmäßige  Rechte  der  Krone  beeinträchtigt
  werden  könnten.

2.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Centrum  u.  Fortschrittspartei
  beschließen,  die  Tabak-Enquete-Vorlage  ihrerseits  einfach
  abzulehnen.  Die  national-liberale  Partei  beschließt  nochmals,
das  Tabakmonopol  zu  bekämpfen  und  auch  aus  der  Tabak-Engqucte-Vorlage
  alles  das  zu  entfernen,  was  sie  einfach  als  Einleitung  zur
Einführung  des  Monopols  erscheinen  läßt.

3.  —  9.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Berathung
der  Vorlagen  betr.  Errichtung  von  Gewerbegerichten  und  theilweise
Modification  der  Gewerbeordnung.  Beide  Vorlagen  werden  im
wesentlichen  nach  den  Anträgen  der  Regierung  angenommen,  indem
die  Nat.-Liberalen  und  die  gemäßigt  Confervativen  in  der  Regel  sich
die  Hand  geben.

3.  Mai.  (Preußen.)  Der  Kaiser  genehmigt  die  Entlassung
Hermann's  als  Präsidenten  des  Oberkirchenrathes  und  ernennt  den
Ob.-Consist.-Rath  Hermes  an  seine  Stelle.  Den  sichersten  Schluß
auf  die  durch  diesen  Wechsel  herbeigeführte  Sachlage  wird  die  Auswahl
  der  von  der  Krone  in  die  Synoden  zu  berufenden  Mitglieder
gestatten,  eine  Angelegenheit,  die  auf  die  Entschließungen  des  Herrn
Herrmann  wohl  bereits  nicht  ohne  Einfluß  geblieben  war.

6.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  In  Folge  des  neuen  Gesetzes
beauftragt  der  Kaiser  den  Staatsfecr.  des  Ausw.  v.  Bülow,  den
Chef  der  Admiralität  v.  Stosch  und  den  Generalpostmeister  Stephan
mit  der  Stellvertretung  des  Reichskanzlers  für  ihre  Ressorts.

7.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Die  Delegirten=  Conferenz
deutscher  Seehandelsplätze  erklärt  sich  gegen  das  Tabakmonopol  und
auch  gegen  eine  allzu  hohe  Besteuerung  des  Tabaks  und  beschließt
eine  Resolution,  welche  den  Handelsvorständen  der  Seeplätze  den
Austritt  aus  dem  (überwiegend  schutzzölluerisch  gewordenen)  deutschen
Handelstage  empfiehlt.  Der  letztere  Beschluß  wird  jedoch  nur  mit
schwacher  Mehrheit  gefaßt.

10.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Erste  Lesung  der
Tabak-Enquete-Vorlage.  Das  Haus  beschließt,  auch  die  zweite  und
dritte  Lesung  im  Plenum  vorzunehmen.

v.  Bennigsen  erklärt  sich  für  Erhohung  der  indirekten  Stenern,
auch  für  die  Heranziehung  des  Tabaks  als  Objekt  hierfür,  aber  unter  konstitutionellen
  Garantieen;  namentlich  wolle  er  dieses  in  Preußen.  „Hier

wollen  wir  für  die  Einkommen=  und  Klassensteuer  die  Quotisirung,  aber  wir
wollen  nicht  den  Art.  109  der  preußischen  Verfassung  antasten.  Wir  wollen
        <pb n="90" />
        88  Dags  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  11.  —  14.)

ein  bedentendes  Plus  an  indirekten  Steuern  gerade  vom  Tabak  bewilligen,
deßhalb  halten  wir  die  Enquele  für  nützlich  und  deßhalb  bewilligen  wir  die
Mittel  dafür.“  Die  Rede  des  Präsidenten  des  Reichskangleramtes  v.  Hofmann
  stehe  weder  im  Einklange  mit  der  Vorlage  noch  mit  den  früheren
Aeuszerungen  Camphausen's  und  Bismarck's,  die  sich  zum  Monopol  bekannten.
Die  Regierung  sehe  die  Vorlage  nur  als“  Vorbereitung  zum  Monopol  an,
aber  die  nationalliberale  Partei  sei  Gegnerin  des  Monopols,  und  eine  jede
wirkliche  Monopolvorlage  werde  im  Reichstage  scheitern.  Auch  eine  Fabrikatsteuer
  dürfe  nicht  zu  hoch  geschraubt  werden;  sonst  würden  die  Wirlungen
  noch  schädlicher  als  die  des  Monopols.  Die  heutige  Vorlage  bedürfe
vielfach  der  Amendirung:  man  verlange  darin  zu  viel  von  den  Tabak-Industriellen;
  dieselben  dürften  nicht  gezwungen  werden,  Geschäftsgeheimnisse
zu  offenbaren.  Auf  das  Beispiel  Frankreichs  könne  man  sich  nicht  berufen,
denn  die  Berhältnisse  lägen  dort  anders.  Wolle  man  eine  gute  Enquete  vornehmen,
  so  müsse  man  vor  Allem  Sachverständige  hören.  In  diesem  Sinne
sei  die  Vorlage  zu  amendiren.  v.  Vennigsen  wendet  sich  hierauf  in  eingehendster
  Weise  gegen  das  Monopol  und  erklärt  schließlich,  er  werde  mit
seinen  Freunden  die  Regierung  loyal  unterstützen,  aber  die  Aegirrung  müsse
dann  auch  das  Ihrige  thun,  daß  man  schon  im  nächsten  Jahre  sich  über
die  Grundlagen  einer  Stenerreform  verständigen  könne.

11.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Attentat  Hödel  auf  den
Kaiser.  Der  Kaiser  wird  nicht  verwundet,  der  Thäter  sofort  ergriffen.
  Es  ist  ein  sogialistisch  gesinnter  Flaschnergeselle,  ein  frecher,
moralisch  gänzlich  verlumpter  Mensch,  der  sich  offenbar  aus  Größenwahnsinn
  zu  der  That  hat  bestimmen  lassen.  Von  Mitschuldigen
ist  keine  Nede.  Die  Regierung  beschäftigt  sich  alsbald  mit  der  Frage
von  Maßregeln  gegen  die  sozial-demokratischen  Agitationen  und
Wühlereien.  Die  sozial-demokratische  Partei  protestirt  indeß  gegen
ihre  Solidarität  mit  Hödel.

14.  Mai.  (Deutsches  Neich.)  Reichstag:  Berathung  über
den  von  der  Regierung  mit  Rumänien  abgeschlossenen  Handelsvertrag.
Derfelbe  erregt  allerlei  Bedenken,  namentlich  bei  der  bekannten  Unduldfamkeit
  der  Rumänen  gegen  die  Israeliten.  Der  Vertrag  wird
schließlich  einer  Commission  überwiesen,  wo  er  liegen  bleibt.

—  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Die  sog.christlich-soziale  Bewegung
  scheint  in  Berlin  an  Boden  zu  gewinnen;  der  Verein  soll
dort  ca.  1300  Mitglieder  zählen  und  bereits  angesangen  haben,  sich
auch  über  andere  Städte  ausgubreiten.

Die  ganze  von  der  sog.  Hofpredigerpartei  ausgehende  Bewegung  erregt
indeß  in  der  öffentlichen  Meinung  nicht  ohne  Grund  auch  vielfache  Bedenken.
„Was  könnte  —  so  laulet  als  Beispiel  ein  Urtheil  der  A.  A.  Z.  —  erwünschter
  sein,  als  daß  die  Kirche  mit  aller  Kraft  des  sittlichen  Geistes  den
gefährlichen  Phantastereien  der  Sozialdemokraten  entgegenkritt!  Denn  nur
durch  völlige  Aenderung  der  Lebensführung,  des  Lebenszweckes,  der  bloßen
Sinulichkeit  kann  die  Krankheit  geheilt  werden.  Alle  Achtung  gebührt  den
Männern,  welche  muthvoll  genug  waren,  in  den  ersten  Versammlungen  den
wüthenden  Stürmen  der  Masse  zu  troyen.  Gleichwohl  tritt  die  Bewegung
        <pb n="91" />
        Da  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  16—17.)  89

in  einer  Gestalt  auf,  welche  jene  gründliche  Heilung  in  hohem  Grade  erschweren
  uinß.  Sie  gehl  von  einer  Seite  aus,  welche  sich  bisher  nur  als
Versechterin  einer  höchst  unduldsamen,  verfolgungssüchiigen,  geistig  sehr  beschränlten
  Orthodoxie  kundgethan  hat.  Die  Gefährlichkeit  dieser  Richtung
liegt  ja  viel  weniger  in  dem  Festhalten  an  den  alten  Glaubenssahungen  als
vielmehr  in  dem  Gewicht,  das  man  dem  Bekennen  derselben  inweis  t,  und
er  dabei  unvermeidlichen  Zurückstellung  des  Sittlichen.  Daß  jene  pure
Kirchlichkeit  allein  das  Heilmitlel  sein  könnte,  möchten  wir  doch  sehr  bezweifeln,
  wenn  gleich  sich  ein  Teufel  durch  den  anderen  am  leichteslen  austreiben
  läßt.  Bedenklicher  fast  ist  die  Connivenz,  ja  die  offene  Parteinahme
für  gewisse  Säbe  des  Sojzialismus,  welche  für  das  natürliche  Gefüge  der
Gesellschaft  grundstürzend  sind.  Solche  erscheinen  z.  B.  in  der  fleißig  colportirten
  Schrift  des  Psarrer  Todt,  welche  gleichsam  das  ausführliche  Programm
  der  christlichen  Sozialisten  bildet  und  alle  Zugeständnisse  der  Kathedersozialisten
  noch  weit  überbietet.  Jener  ominöse  Aussatz  in  der  Zeitschrift
jener  Richtung,  der  nachzuweisen  suchte,  daß  schon  die  christliche  Nächstenliebe
eine  solche  Aenderung  des  Erbrechts  erheische,  da  den  Erben  nur  so  viel
übrig  bleibe  als  zum  Leben  nothwendig  sei,  hat  freilich  bald  in  denselben
Blättlern  eine  Entgegnung  erfahren,  mit  dem  Hinweise,  das  Blatt  sei  ein
offener  Sprechsaal;  allein  daß  man  dergleichen  Thorheiten  doch  als  dieputable
und  disrussionsfähige  Meinungen  ansiehl,  ist  nicht  geeignet,  der  Vewegung
Vertrauen  in  der  Klasse  aller  Verständigen  zu  erwerben.  Endlich  verbindet
sich  damit  jenes  bekannte  conservative  Pollern  gegen  alle  Gesetze  der  neueren
Zeit,  welche  die  Absicht  haben,  die  wirthschaftliche  Rraft  des  Volkes  von
den  bisherigen  Fesseln  zu  befreien.  Wenn  der  Sozialdemokrat  auf  die  Bourgeoisie
  schimpft,  stimmt  der  christliche  Sozialist  wacker  mit  ein,  indem  er  den
Liberaliemus  meint.  Diese  Tendenz,  Freischaaren=  Corps  für  die  Wahlurne
zu  bilden,  um  sie  gegen  alles,  was  liberal  heißt,  zu  führen,  blickt  nicht  selten
hindurch."

16.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Der  Krouprinz  geht  nach
nginm  Der  preuß.  Minister  des  Innern,  Graf  zu  GEulenburg,
geht  nach  Varzin  zum  Reichskangler,  um  sich  über  die  gegen  die
Sozial-Demokratie  vorbereitete  Vorlage  an  den  Reichstag  mit  ihm
zu  benehmen.

16.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  genehmigt  in
2.  Lesung  den  Gjies.-Entw.  betr.  den  Spielkartenstempel  und  ebenso  in
2.  Leiung  en  bloc  den  Ges.-Entw.  betr.  die  Gerichlskosten=  und  die
Gebührenordnung  für  Gerichtsvollgieher  und  für  Zeugen  und  Sachverständige.


I7.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  die  preußische
Regierung  legt  ihm  einen  Ges.-Enkw.  zur  Abwehr  gegen  sozialdemokratische
  Ausschreitungen  vor.  Derselbe  laulet:

&amp;amp;  l.  Druckschriften  und  Vereine,  welche  die  Ziele  der  Sozialdemokratie
versolgen,  können  von  dem  Bundesrath  verboten  werden.  Das  Verbot  ist
öffentlich  bekannt  u  machen  und  dem  Reichstag  sofort  oder,  wenn  derselbe
nicht  versammelt  ist.  bei  seinem  nächsten  Zusammentriit  mitzutheilen.  Der
Reichstag  kann  die  Aufhebung  des  Verbots  beschließen.  5  2.  Die  Verbreitung
  von  Druckschriften  an  öffentlichen  Orten,  auf  Straßen  und  auf  öffent-
        <pb n="92" />
        90  Da  deussche  Reich  und  leine  einzelnen  Glieder.  (Moi  18.)

lichen  Plätzen  kann  von  der  Ortspolizeibehörde  vorläufig  verboten  werden,
wenn  die  Drucksachen  Ziele  der  im  §  1  bezeichneten  Art  verfolgen.  Das
Verbot  erlischt,  wenn  nicht  innerhalb'  vier  Wochen  die  schft  von  dem
Bundesrakth  auf  Grund  des  §  1  verboten  wird.  §  3.  Eine  Versammlung
kann  von  der  Ortspoligeibehörde  verboten  oder  nach  ihrem  Beginn  von  dem
Vertreter  der  Ortspolizeibehörde  aufgelöst  werden,  wenn  Thatsachen  vorliegen,
welche  die  Annahme  rechtfertigen,  daß  die  Versammlung  Zielen  der  im  §  1
bezeichneten  Art  dient.  §  4.  Wer  einem  nach  §  1  oder  §  2  erlassenen  Verbot
  zuwider  eine  Druckschrift  verbreitet,  wird  mit  Gefängniß  bestraft.  Die
Beschlagnahme  der  Druckschrift  kann  ohne  acchterliche.  Anordnung  erfolgen.
(§  23  ff.  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  4.  Mai  1874.)  §  5.  Die  Belheiligung
  an  einem  nach  §  1  verbotenen  Vereine  oder  an  einer  nach  §  3  verbotenen
  Versammlung  wird  mit  Gefängniß  bestraft.  Gleiche  Strafe  trifft
denjenigen,  welcher  sih  nicht  sofort  entfernt,  sobald  die  Auflösung  einer  Versammlung
  auf  Grund  des  §  #  erfolgt  ist.  Gegen  die  Vorsleher  des  Vereins,
sowie  gegen  die  Unternehmer  und  Leiter  der  Versammlungen  und  gegen  denjenigen,
  welcher  zu  einer  verbotenen  Versammlung  das  Lokal  freigibt,  ist  au
Gefängniß  nicht  unter  drei  Monaten  zu  erlennen.  §  6.  Wer  öffentlich  durch
Rede  oder  Schrift  es  unternimmt,  in  Verfolgung  der  im  §  1  bezeichneken
Ziele  die  bestehende  rechtliche  oder  sittliche  Ordnung  zu  untergraben,  wird
mit  Gefängniß  nicht  unter  drei  Monaten  bestraft.  7.  Dieses  Gesetz  gilt
nur  für  den  Zeitraum  von  drei  Jahren.  Die  §§  1  5  treten  sofort  in  Kraft.

Reichstag:  Zweite  Lesung  des  Tabak-Enquete-Gesetzentwurfs.
Derselbe  wird  durch  einen  Antrag  v.  Stauffenbergs  und  der  Nat.=Liberalen,
  der  mit  152  gegen  117  Stimmen  zur  Annahme  gelangt,
sehr  wesentlich  umgestaltet.

Ein  von  freikonservaliver  Seite  durch  den  würktembergischen  Abg.
v.  Schmid  gemachter  Versuch,  die  Vorlage  durch  angemessene  Amendirung
zu  rekten,  findet  von  voruherein  bei  der  Fortschrittefraktion  und  beim  Centrum
  keinen  Anlklang,  aber  ebenso  wenig  bei  der  in  diesem  Fall  ausschlaggebenden
  Partei  der  Nationalliberalen.  Zur  Kennzeichnung  der  v.  Schmid'
schen  Amendements  genügt  anzuführen,  daß  der  Reichskanzleramtspräsident
Hofmann  den  Ausspruch  thut,  die  Andergierung  erkläre  sich  mit  den
Amendements  einverstanden,  da  sie  mit  der  Vorlage  auch  in  der  Form,  die
ihr  v.  Schmid  gebe,  was  sie  bezwecke,  werde  erreichen  können.  Die  nationalliberale
  Fraktion  hatte  sich  indeß  im  Voraus  schlüssig  gemacht,  nur  für  die
von  ihr  amendirten  Paragraphen  1  und  10  der  Vorlage  zu  stimmen,  wonach
  „über  Tabakbau,  Tabakjabrikation  und  Tabakhandel  im  Reich  unter
Zugiehung  von  Sachversländigen  Erhebungen  veranstallet  werden  sollen,  deren
Resultat  dem  Reichstag  mitzutheilen  ist.  und  die  dagu  erforderlichen  Ausgaben
  bewilligt  werden.“  Und  dieser  Torso  bleibt  bei  der  Abstimmung  des
Hauses  von  der  Borlage  allein  übrig.  Die  auszerordentlichen  geseylichen  Ermächligungen
  zu  Gunsten  der  Erhebungen,  welche  die  Vorlage  vor  Allem
bezweckte,  sind  also  gestrichen.  Die  Regierung  wird  indeß  auch  so  ihre  eingestandenen
  und  nicht  eingestandenen  Zwecke  so  ziemlich  erreichen  können.

Schließlich  genehmigt  der  Neichstag  auch  die  neue  Subvention
von  10  Mill.  Fr.  an  das  Gotthardsbahn-Unternehmen.

18.  Mai.  (Preußen.)  Zusammentrikt  der  Provinzialsynoden
der  ältern  Provinzen.  Die  vom  Kaiser  berufenen  Mitglieder  der
brandenburgischen  Synode  erregen  großes  Aussehen,  zumal  der  Vor-
        <pb n="93" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  19.)  91

schlag  dazu  unmöglich  vom  Kultminister  Falk  und  schwerlich  auch
vom  Oberkirchenrath  ausgegangen  ist,  da  er  eine  vollständige
Schwenkung  dieser  Behörde  bedeuten  würde.  In  demselben  Sinne
wird  auch  der  bekannte  starrorthodoxe  Ob.-Cons.-Nath  Hegel  zum
kgl.  Commissär  bei  der  brandenb.  Synode  ernannt.  Wie  es  scheint
in  Folge  dieser  Vorgänge,  gibt  der  Cultminister  Falk  seine  Entlassung
ein,  ohne  erst  seine  Collegen  und  namentlich  den  Reichskanzler  davon
in  Kenntniß  zu  setzen.

Die  sog.  Hospredigerpartei  hat  in  den  Synoden  entschieden  die  Oberhand.
  Wie  schroff  und  unversöhnlich  gegen  die  liberale  und  gemäßigte  Richtung
  diefe  neue  Neaction  zu  verfahren  geneigt  ist,  beweist  sie  sofort  dadurch,
daß  sie  in  Benütung  des,  mit  Ansnahme  der  alten  Provinz  Preußen,  überall
die  Mehrheit  sichernden  Bundes  zwischen  der  Rechten  und  dem  rechten  Centrum
  —  „Confessionelle“  und  „positive  Unionisten“  —  die  gemäßigte  Mittelpartei
  fast  gänzlich  und  die  Linke  vollständig  von  der  Vertretung  im  Vorstand,
  und  damit  auch  von  der  Vertretung  in  den  Consistorien,  ausschliestt.

19.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  3.  Lesung  der
Gewerbegesetzuovelle.

Reichslanzleramtspräsident  Hofmann  erklärt,  die  Regierung  trage  kein
Bedenken,  den  meisten  der  von  dem  Reichstage  in  zweiter  Lesung  beichlofse
nen  Nenderungen  zuzustimmen.  Zu  den  wenigen  Punkten,  wo  der  Bund
ralh  die  Wiederherstellung  der  Regierungsvorlage  oder  wenigstens  eine  Veänderung
  der  Beschlüsse  zweiker  Lesung  wünsche,  gehöre  der  §  105  (betr.  die
Sonnlagsarbeit),  wo  die  Kommissionsbeschlüsse  weiter  gingen  als  die  Regierungsvorlage;
  jerner,  die  obligatorische  Einführung  von  Fabrikispeltoren,
wie  bei  der  zweiten  Lesung  zu  §  139  beschlossen  worden.  In  der  Discussion
  über  das  Verbot  der  Sonntagsarbeit  lenkt  Bamberger  sofort  auf
die  Frage  ab,  die  bereits  alle  beschäftigt:  die  Bekämpfung  der  sozial-demosatiichen-
  Bewegung,  und  warnt  die  kirchlich  gesinnten  Conservativen  vor
der  Illusion,  als  ob  durch  die  Vergesellschaftung  religiöser  Interessen  mit
sozialistischen  der  Sozial-Demokralie  ein  Damm  geseht  werden  könne.  In
dieser  Verbindung  werde  das  sozial-demokratische  Element  sich  als  das  slärlere
  erweisen.  Indem  man  die  religiöse  Frage  der  Sonntagsheiligung  mit
der  sozialistischen  Forderung  des  Verbots  der  Sonntagsarbeit  vermische,  stärke
man  nur  die  sozial-demokratische  Strömung.  Bamberger  tritt  also  der  Windlborst'schen
  Throrie,  daß  man  den  halbwegs  berechtigten  Forderungen  der
Sogzial-Demokralie  so  schuell  als  möglich  entgegenkommen  müsse,  entschlossen
entgegen.  Von  conservativer  Seile  wird  kein  Versuch  gemacht,  das  Verhalten
der  „christlich  gozialen  Partei“  zu  vertheidigen;  dagegen  protestirt  der  ultramontane
  Dr.  Lieber  sehr  energisch  gegen  die  Behauptung  Bambergers:  er
habe  gesagt,  er  gienge  lieber  mit  Hrn.  Most  als  mit  Hru.  v.  Helldorf,  unterläßt
  es  aber  klugerweise  zu  wiederholen,  was  er  wirkl  ch  gesagt  hat,  nämlich:
  wenn  er  die  Wahl  habe,  mit  Hru.  Most  zu  „liebängeln“  oder  mil
Hru.  v.  Helldorf,  so  ziehe  er  den  ersteren  vor.  Auch  Windthorst  nimmt
entschiedene  Slellung,  beruft  sich  auf  die  Worke  des  Kaisers  an  das  Staalsministerium,
  „insbesondere  komme  es  darauf  an,  daß  dem  Bolke  die  Religion
nicht  verloren  gehe,“  betonte  wiederholt,  daß  gegen  die  Sozial-Demokralen
keine  Maßregeln  helfen  würden  (also  auch  nicht  das  sogenannie  Attentatsgesen),
  wenn  man  nicht  die  kirchlichen  Grundlagen  wiederherstelle.  Mit  anderen
  Worten:  Nom  bictet  dem  Raiser  seine  Dienste  gegen  die  Sozial-Demo-= 



7*
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        92  Das  deulsche  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Mai  20  -24.)

kratie  an.  Nebenbei  wird  insinuirt,  daß  die  Liberalen,  welche  Heilerkeit
jrigen,  wenn  von  den  Vorschriften  der  Kirche  über  die  Sonntagsseier  die
Rede  ist,  die  Mitschuld  daran  tragen,  daß  in  sozial-demokratischen  Versammlungen
  über  Gottes  Wort  gelacht  werde.  Wie  sehr  das  Centrum  den  Blick
nach  oben  gerichtet  hält,  verräth  die  persönliche  Bemerkung  Windthorst's:
der  Vorwurf,  daß  er  durch  die  Bezugnahme  auf  die  Worte  des  Kaisers  inconstitutionell
  gehandelt  habe,  rühre  ihn  nicht,  für  ihn  sei  die  Person  des
Kaisers  keine  bloße  Fiktion,  sondern  eine  lebende  hohe  Anlorität,  und  diese
Zu  zitiren  werde  er  sich  immer  für  berechtigt  halten!  Schliehlich  wird  der
Antrag  auf  Wiederherstellung  der  Negierungevorlage  betr.  die  Sonntagsarbeit
  in  namentlicher  Abstimmung  mit  132  gegen  131  Stimmen  angenommen;
  dagegen  beharrt  das  Haus  bei  seinem  Beschlusse  betr.  obligatorische
Einführung  von  Fabrikinspektoren.

Dagegen  scheitert  der  Ges.-Entw.  betr.  Einführung  von  Gewerbegerichten
  im  letzten  Augenblick  an  der  Frage  der  Bestätigung
der  von  den  Gemeindeorganen  zu  bestellenden  Vorsitzenden  durch  die
Regierung.

—21.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  genehmigt
die  Vorlage  betr.  Abwehr  gegen  sogial-demokratische  Aueschreitungen,
doch  unter  Streichung  des  §  6  und  mit  einzelnen,  indeß  mehr  redactionellen,
  Aenderungen.

In  der  Begründung  des  Gesetzentwurfs  wird  hervorgehoben,  es  liege
die  Todicht  ferne,  das  Vereins=  und  Versammlungsrecht  und  das  Recht  freier
Meinungsäußerung  allgemeinen  dauernden  Beschränkungen  zu  unterwerfen,
es  erscheine  aber  im  öffeutlichen  Interesse  geboten,  dem  fortgesetzten  Mißbrauche
  der  Sozial-Demokraten  mit  diesen  Freiheiten  Schranken  zu  setzen
und  auf  diese  Weise  den  Bestrebungen  Naum  IZu  gewähren.  die  darauf  gerichlet
  sind,  durch  Aufklärung,  Belehrung,  Stärkung  des  Sinns  für  Recht
und  Sitte  und  wirthschaftliche  Verbesserungen  die  Wurzeln  des  Uebels  zu
-  Solche  Schranken  könne  nur  die  Gesetzgebung  aufrichten.

22.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  die  nat.-lib.  Fraktion
beschließt  einstimmig  die  Ablehnung  des  sog.  Sogialistengesetzes  in
dieser  Form.

23.—24.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  genehmigt
in  dritter  Lesung  eine  Rechtsanwaltsordnung  für  das  ganze  Reich
und  geht  hierauf  über  zu  der  Debatte  über  das  sog.  Sozialistengesetz.
Die  nat.-lib.  Partei  erklärt  sich  gegen  eine  Annahme  in  der  vorliegenden
  Fassung,  dagegen  bereit,  der  Regierung  in  der  Herbstsitzung
die  Hand  zur  Abhülfe  auf  Grund  einer  besser  vorbereiteten  Vorlage
zu  bieten.  Amendementsantrag  Gneist-Beseler.  Derselbe  wird  mit
213  gegen  60,  die  Vorlage  selbst  mit  251  gegen  57  Stimmen  abgelehnt.


Schluß  des  Neichstags  durch  kais.  Votschaft,  welche  der  Präsident
  des  Reichskanzleramtes  verliest.

Uebersicht  der  Debatte:  Reichskanzleramtspräsident  v.  Hof-
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        Das  deulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Mai  23—24.)  93

mann  vertritt  den  Entwurf  in  nachstehenden  Ausführungen:  Jeder  denkende
Staatsmann  arbeile  seit  Jahren  der  von  inneren  Feinden  drohenden  Gefahr
entgegen;  bislang  sei  aber  jeder  legislakorische  Versuch,  ihr  zu  begegnen,  im
Reichetage  mißlungen.  Die  Frevelthat  vom  11.  Mai  lege  den  verbündeten
Regierungen  die  Pflicht  auf,  ihrer  Verantwortung  getren,  auf's  Neue  der
Gefahr  entgegenzutreten.  „Wir  verlangen  kein  Vertrauensvotum  vom  Reichstag;
  wir  halten  dieses  Mittel  gegen  die  Gefahr  für  geboten.  Lehnen  Sie
das  Gese  ab,  so  hat  der  Bundesralh  seine  Schuldigkeit  gethan;  nicht  ihn,
nicht  die  verbündeten  Regierungen  trifft  die  Schuld  und  Verantwortlichkeil
weiterer  Folgen,  sondern  den  Reichstag.  Den  Gedantm  der  Sozial-Demokratie
  wird  weder  ein  Ausnahmegesetz,  noch  ein  Gesetz  überhaupt  beseiligen
können.  Das  ist  zunächst  Aufgabe  der  Kirche;  im  Weiteren  muß  die  Schule
helfen,  andere  geistige  Mitlel  müssen  eingreisen.  Aber  dieß  hilft  nichts,
wenn  der  Staat  nicht  seine  Schuldigkeit  thut,  der  Ansbreitung  der  Sozial-Demokralie
  entgegenzutreten.  Gegenüber  der  Ausnuhung  des  Vereins=  und
Versammlungsrechts  muß  der  Staat  auftreten.  Der  Zeitpunkt  des  Einschreitens
  ist  ein  ungünstiger,  weil  er  an  den  Schluß  einer  langen  anstrengenden
Session  fällt  und  weil  der  leitende  Staatemann  durch  Krankheit  verhindert
ist,  anwesend  zu  sein.  Die  verbündeten  Regierungen  halten  den  von  ihnen
betretenen  Weg  für  den  richtigsten  und  zweckmäßigsten,  um  angenblicklich  der
dringendsten  Gefahr  zu  begegnen.“  Liebknecht  verliest  im  Namen  sämmtlicher
  sozial-demokratischer  Abgeordneter  die  Erklärung,  daß  sie  es  mit  ihrer
Würde  für  unvereinbar  halten,  an  der  Discussion  des  Gesehentwurfs  theilzunehmen,
  sich  aber  au  der  Abstimmung  betheiligen  werden.  Jörg  spricht
im  Namen  des  Centrums  cgen  die  Vorlage.  Graf  Bethusy-HOuc  (frei-conf.  9
tritt  für  dieselbe  ein.  v.  Beunigsen  (nat.-lib.)  fordert  die  Regierung  auf,
der  Behauptung  entgegenzutreten,  sie  habe  die  Borlage  eingebracht,  obschon
sie  gewußt,  daß  dieselbe  abgelehnt  werde.  Wäre  dieß  der  Fall,  so  wäre  es
der  Negierung  weniger  darum  zu  thun  gewesen,  die  Genehmigung  zu  außerordentlichen
  Maßregeln  gegen  die  Sozial-Demolraten  zu  erhalten.  als  vielmehr
um  den  Vorwand  zu  einer  außerordentlichen  Maßregel.  In  Erkenntniß  der
durch  die  Sozial-Demokraten  drohenden  Gefahren  sei  seine  Parlei  mit  derjenigen
  des  Vorredners  und  der  Regierung  einverstanden;  es  bandle  sich  darum,
  geeignete  Mittel  dagegen  zu  finden.  Er  bedauert,  daß  die  Vorlage  im
Zusammenhange  mit  dem  Attentat  erfolgte,  kritisirt  ihre  Bestimmungen  und
bezeichnet  die  vorgeschlagenen  Maßregeln  als  die  denkbar  wenigst  geeigneten.
Der  Bundesrath  als  entscheidende  Instanz  sei  nach  seiner  Zusammensetzung,
seinem  Charakter,  nach  der  Zeit  seines  Beisammenseins  ungerignet  für  die
gestellte  Aufgabe,  ebenso  der  Reichstag  als  Kontrol=  und  NRevisions-Instanz.
Dann  beleuchtet  er  die  andern  einzelnen  Bestimmungen  der  Vorlage  und
fragt,  ob  auf  dem  Boden  der  bestehenden  regelmäßigen  Gesehgebung  nichts
Wirksameres  gegen  die  Sozial-Demokraten  vorgekehrt  werden  könne.  Es  sei
viel  versäumt  worden;  die  bestehenden  Gesetze  hätten  von  den  bestehenden
Verwaltungsbehörden  bis  zur  äußersten  Greuge,  des  Zulässigen  angewendel
werden  müssen;  das  sei  nicht  geschehen!  Wenn  Lücken  der  Gesetzgebung  vorhanden,
  so  sei  er  mit  seiner  Partei  bereit,  Hand  zur  Abhilfe,  eventuell  in
der  Herbstsession,  auf  dem  Gebiele  des  gemeinen  Nechtes  zu  leihen.  Nepressiumaßregeln
  gegen  die  Sozial-Demokraten  hätten  nie  und  nirgends  gefruchtet.
Bei  den  jevigen  verworrenen  ministerielten  Zuständen  in  Preußen  und  im
Neiche  lönne  man  Befugnisse,  wie  die  Vorlage  wolle,  der  Verwallung  nicht
geben.  In  Preußen  sei  die  Ministerkrifis  in  ibore  auch  Fall's  Stellung
  sei  nun  erschüttert.  Der  Regierung  dürfe  man  diktatorische  Gewalt
nur  einräumen,  wenn  man  wisse,  wer  sie  ausübe,  und  dieß  müsse  man  namentlich
  dann,  wenn  man  die  Gefahr  nicht  sehe,  die  eine  Diktatur  erheische.
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        94  FDaos  beaische  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Mai  23—24.)

Schließlich  berührt  er  die  Frage  des  Kulturkampfes  und  äußert  den  Wunsch
nach  dessen  Ende,  weil  die  Kirche  wohl  geeignet  sei  zum  Kampfe  gegen  den
Sozialismus;  freilich  müsse  vdeselo-  sich  der  staatlichen  Ordnung  fügen.  Alle
Parteien  müßten  ähre  Zwistigkeiten  aufgeben  und  gegen  den  Sozialismus
zusammenstehen.  Dazu  sei  auch  die  Mitwirkung  der  Regierung  nothwendig,
die  bisher  leider  oft  die  liberalen  Parleien  für  das  Wachsen  des  Sozialismus
  verantwortlich  gemacht  habe.  Auch  den  berechtigten  Wünschen  der  Arbeiter
  müsse  Genüge  geschehen.  Namentlich  aber  müsse  die  bisherige  Lässigleit
  der  bürgerlichen  Klassen  bei  den  Wahlen  aufhören.  Minister  Graf
Eulenburg  erwidert:  der  vorgeschrittene  Zeitpunkt  der  Session  könne  die
Negierung  nicht  abhalten,  wichtige  für  das  Staatswohl  dringend  nothwendige
Gesetze  vorzulegen.  Er  müsse  der  Behauptung  Bennigsen's  enschieden  entgegentrelen,
  daß  die  Negierung  die  Einbringung  der  Vorlage  nicht  ernst  gemeint
  habe.  Die  Lehren  der  Sojial-Demokraten  verwirrten  die  Gemüther
oft  derart,  daß  Verbrechen  wie  das  am  11.  Mai  möglich  würden.  Daß  die
Sozial=  Temolraten  dasfelbe  direlt  angestiftet  hätten,  glaube  die  Regierung
nicht.  Wenn  man  helfen  wolle,  müsse  vorläusig  Naum  geschafft  werden,  die
Sogial-Demolraten  zum  Schweigen  zu  bringen,  um  in  Frieden  wirken  zu
lönnen.  Der  Entwurf  sei  keine  Gewaltmaßregel,  und  deßhalb  nur  eine  so
lurze  Dauer  für  deuselben  vorgeschlagen.  Mau  habe  heute  zum  ersten  Male
von  zu  laxer  Handhabung  der  Gesetze  gehört;  vielmehr  fei  allgemein  über
zu  strenge  Handhabung  geklagt  worden.  Man  könne  ja  nun  nach  dem
Wunsche  Bennigsen's  die  Gesetze  bis  ur  äußersten  Strenge  anwenden,  daun
möge  aber  Niemand  sich  bellagen.  Dem  Gerüchte  von  dem  Temissionsgesuche
eines  prenßischen  Ministere  könne  er  nicht  widersprechen;  er  habe  aber  die
Hoffnung,  daß  das  Gesuch  nicht  zum  Austrilt  des  betreffenden  Ministers  führe.
Zweierlei  sei  maßgebend  für  die  preußische  Negierung:  einmal  alle  zusammen-=haltenden
  Elemente  zu  stützen,  zweitens  kein  Mittel  zu  schenen,  um  diesen
Zweck  zu  erreichen.  v.  Helldorf  (conserv.)  kritt  Namens  der  Conservativen
für  die  Vorlage  ein,  während  Richter  (Forkschr.)  sich  gegen  dieselbe  erklärt.
Gneist:  die  sozialistische  Bewegung  sei  noch  nicht  unlerdrückt,  weil  die  liberalen
  Vereine  und  die  liberale  Preise  für  die  arbeitenden  Klassen  unzugänglich
  seien;  in  Folge  dessen  hätten  sich  die  Arbeiter  schroff  von  allen  anderen
Sländen  abgeschlossen.  An  sich  seien  alle  Bestrebungen,  der  Obrigkeit  gegenüber
  den  Sozial-Demokraten  größere  Macht  zu  verleihen,  gerechtfertigt.  Die
Vorlage  selbst  errege  indessen  viee  juristische  Bedenken;  tropdem  sei  sie  amendirungsfähig.
  Er  ersucht  daher  das  Haus,  das  von  ihm  eingebrachte  Amendement
  WW  daer  (Meppen)  ergreisft  das  Wort  gegen  die
orlage.  Minister  Hofmann  verwahrt  sich  gegen  die  von  Jörg  und
Windthorst  Li  Aeußerungen  über  die  Hilfe  der  Kirche  gegebenen  Deutungen;
  er  habe  nur  von  dem  Kirchenthum  gesprochen,  das  mit  dem  Staate
Hand  in  Hand  gehe  und  die  Antorikät  des  Staates  achte.  Der  Kulturkampf,
wie  ihn  die  katholische  Rirche  durch  ihre  Prese  und  sondtgen  Organe  jühre,
habe  der  staatlichen  Autorität  mehr  zu  schaden  gesucht,  als  die  Sozial-Demokratie.
  Moltke  (conserv.)  gibt  die  Verbesserungsfähigkeit  der  Vorlage  zu,
weist  aber  auf  die  allgemein  Lerbreikee  Ueberzeugung  hin,  daß  man  besseren
Schutzes  vor  den  den  Staat  bedrohenden  Gejahren  der  Sozial-Demokratie  bedürse.
  Gegen  Noth,  Elend  und  Armuth  könne  keine  Reqierungsform  und
klein  Gesetzgeber  schützen.  Revolntionen  hälten  noch  nie  geholfen  und  hätten
ihre  Anstifter  und  Führer  stets  zuerst  verzehrt.  Man  solle  der  Regierung
die  nöthige  Macht  geben,  die  Gefahren  der  bürgerlichen  Gesellschaft  bei  Zeiten
abzuwehren.  Die  Geschichte  der  Pariser  Commune  zeige,  welche  Folgen  entstünden,
  wenn  die  Regierung  sich  die  Zügel  der  Gewalt  entschlüpfen  lasse.
Die  Zustände  und  Begebenheiten  unter  der  Herrschaft  der  Commune  würde
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        Das  deulsche  Reich  und  seine  einjeluen  Glieder.  (Mai  283  —24.)  95

man  für  unmöglich  halten,  wenn  sie  sich  nicht  unter  den  Augen  der  Ollupationsarmee
  zugetragen  hätten,  die  Gewehr  bei  Fuß  hezwungen  gewesen,
von  jedem  Eingreifen  Abstand  zu  nehmen.  Solche  Dinge  seien  eine  verständliche
  Mahnung  für  die  Ordnungspartei.  Der  Reichstag  könne  das  Geseh
heute  ablehnen,  in  der  Erwartung,  daß  die  Regierung  stark  genug  sei,  Musn
schreitungen  mit  den  Waffen  in  der  Hand  entgegenzutreten.  Dadurch  werde

er  nur  angenblicklich  geholfen  und  die  Schäden  nicht  gründlich  geheilt.
Wenn  mit  der  Vorlage  der  Weg  gezeigt  werde,  durch  vorbengende  Maßregeln,
  durch  verständige  Beschränkung  der  gemißbrauchten  Freiheit  beklagenswerthen
  Uebeln  abzuhelfen,  so  müsse  der  Neichslag  dazu  die  Hand  bieten.
Der  leidende  Theil  der  Bevölkerung  gewinne  nicht  durch  gewallsamen  Umsturz,
  sondern  auf  dem  langsamen  Wege  der  Gesebgebung  den  erforderlichen
Schutz.  Laster  (nat.-lib.)  tritt  der  Vehauptung  entgegen,  daß  die  liberale
Partei  das  Anwachsen  der  Sozial-Demokratie  gefördert  habe.  Mit  großerem
Rechte  treffe  ein  solcher  Vorwurf  die  conservative  Partei,  die  durch  ihre  Intriguen
  und  Machinationen  zur  Untergrabung  der  öffentlichen  Sittlichkeit
beigetragen  habe.  Auch  die  Regierungen  hätten  die  Sozialisten  gegenüber
den  Liberalen  begünstigt,  wie  dieß  namentlich  bei  den  letzten  Wahlen  in
Sachsen  geschehen  sei.  Die  Bestimmungen  des  Enkwurfs  seien  in  vielen
Stücken  ganz  nnausführbar,  auch  nicht  verbesserunge  fähig;  der  bezügliche
Versuch  Gneist's  sei  ein  mißglückter.  Er  und  seine  Partei  würden  ab  irato
gemachten  Gesepen  niemals  zustimmen.  Der  sächsische  Minister  v.  Nostiz-Wallwit
  erklärt  die  Behauptung  Lasker's,  betreffend  die  Begünstigung  der
Sosialisten  durch  die  Regierung  bei  den  lebten.  Wahlen,  für  unwahr.  Damit
schliest  die  erste  Lejung,  und  es  wird  sofort  in  die  zweite  eingetreten.  Lucins
  (conserv.)  erklärt  sich  für  unveränderte  Annahme  des  §  1,  Beseler
für  das  von  ihm  und  Gneist  eingebrachte  Amendement.  Auch  Minister
Hofmann  empsiehlt  dieses  Amendement  und  verwahrt  die  „Vorlage  gegen
den  Vorwurf,  daß  dieselbe  abjolnt  nicht  verbesserungsjähig  sei.  Das  Amendement
  Gneist=  3“  wird  jedoch  in  nameullicher  Abstimmung  mit  243
gegen  60,  §  1  der  Vorlage  mit  251  gegen  57  Slimmen  abgelehnt.  Minister
Hofmann  atlirt,  die  Regierung  lege  auf  die  Weiterberathung  keinen  Werth,
woraufd  die  Eibing  geschlossen  wird.

Die  so  nach  drei  und  einhalbmonallicher  Dauer  geschlossene  Neichstagssession
  hinterläßt  so  ziemlich  bei  allen  Parkeien  das  Gejühl  einer  tiesen
Mißstimmung.  Der  Rübklick  auf  dieselbe  ist.  ein  so  wenig  erfreulicher,  daß
als  der  hellste  Lichtpunkt  allgemein  —  die  Novelle  zur  Gewerbe-Orduung
bezeichnet  wird,  ein  Gesetz,  welches  allerdings  in  sozial-politischer  Beziehung
von  nicht  zu  mnterschähendem  Werth  ist,  indem  es  die  Verhällnisse  der  Lehrlinge
  und  Arbeiter  einer  besseren  Regelung  als  bisher  unterwirft,  welches

er  doch  bei  weitem  nicht  die  wichtigste  unter  den  großen  Aufgaben  der
Winthsckafte  breform  der  Lösung  entgegenführt.  Das  Scheitern  des  Entwurfs
über  die  Gewerbegerichte  wird  wenig  bedauert,  da  die  Frage  der  Belheiligung
  des  Staates  an  jenen  Gerichten  noch  nicht  genügend  geklärt  ist.  Die
Rechtsanwaltsordnung  und  das  Gerichtskostengeseb,  welche  zwar  nicht  allen
Wünschen  entsprechen,  im  Ganzen  jedoch  von  der  Volksvertreiung  wie  von
den  Regierungen  als  zweckentsprechende  Leistungen  der  Gesehgebung  auerkannt
sind,  werden  als  nothwendige  Consequenzen  der  neuen  Gerichtsverfassung  mit
Befriedigung  aufgenommen.  Die  Bereicherung  der  Steuergesehgebung  durch
den  Spielkartenstempel  hat  geringe  Bedentung.  Nachdrücklichere  Betonung
erfährt  von  verschiedenen  Seiten  die  Nichterledigung  einer  größeren  Anzahl
nicht  unwichtiger  Vorlagen:  der  Gesehzentwürfe  über  die  Fälschung  von  Nahrungsmitteln
  und  Gebrauchsgegenständen,  über  die  Statistik  des  Waarenverkehrs
  mit  dem  Ausland,  über  den  Feingehalt  der  Edelmetallwaaren,  über  die
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        Das  deulsche  Reich  und  seiue  einzeluen  Glieder.  (Aufang  Juni  2)  97

Grund  gebohrt,  dieser  bedeutend  beschädigt.  Nur  ein  Theil  der
Mannschaft  kann  gerettet  werden.  Für  die  deutsche  Marine  ist  das
Ereigniß  ein  schwerer  Schlag.  Die  öffentliche  Meinung  nimmt  an
demselben  lebhaften  Antheil  und  verlangt  nachdrücklich  strenge  Untersuchung,
  wie  das  Unglück  möglich  gewesen  sei.

Anfang  Inni.  (Preußen.)  Nach  einer  amtlichen  Mittheilung
  in  der  sächsischen  Provinzialsynode  liegt  es  in  der  Absicht  des
Kirchenregimentes,  die  erste  ordentliche  Generalsynode  noch  in  diesem
Jahr  einguberufen.  Daß  in  derselben  der  gleiche  Geist  herrschen
wird,  wie  in  den  gegenwärtigen  Provinzialsynoden,  ist  bereits  entschieden,
  da,  außer  in  Königsberg,  überall  nur  orthodoxe  Wahlen
in  die  Generalsynode  vollzogen  worden  sind.

2.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Die  deutsche  Regierung  ladet
in  Folge  vorausgegangenen  Einverständnisses  sämmtlicher  Großmächte
  die  Unterzeichner  der  Verträge  von  1856  und  1871  ein,  auf
einem  Congreß  in  Berlin  zusammen  zu  treten,  um

„die  Stipulationen  des  Vertrages  von  San  Stefano  zu  diskutiren.
Indem  bie  deutsche  Regierung  diese  Einladung  an  die  ..  Regierung  richtet,
nimmt  dieselbe  an,  daß  die  ...  Regierung,  indem  sie  die  Einladung  annimmt,
darein  willigt,  die  freie  Discussion  des  gesammten  Vertrages  von  San  Stefano
  zuzulassen,  und  daß  dieselbe  bereit  ist,  daran  Theil  zu  nehmen,  wenn
alle  dazu  eingeladenen  Mächte  daran  Theil  nehmen.“  Als  Zeitpunkt  des
Zusammentrikts  des  Congresses  wird  von  Deutschland  der  13.  Juni  d.  J.
vorgeschlagen.  Die  Ausdrücke  sind  sehr  sorgfältig  abgewogen  und  gleichlautend
  an  alle  Mächte  gerichtet,  um  Eugland  zu  befriedigen,  ohne  Rußlaud
zu  verletzen.  England  nimmt  deunn  auch  gewissermaßen  nur  bedingungsweise
„Angesichts  der  mündlichen  Andeutung  des  Grafen  Münster,  daß  die  Einladung
in  den  nämlichen  Ansdrücken  auch  an  die  übrigen  Mächte  ergangen  sei,  und
indem  es  voraussetze,  daß  jene  Mächte  der  in  der  Note  des  Grafen  Münster
constalirten  Bedingung  kustimmen  würden,  die  an  England  gerichtete  Einladung
  zum  genannten  Tage  an.

2.  Juni.  (Teuesches  Reich.)  Neues  Attentat  auf  den  Kaiser.
Der  Thäter  heißt  D#r.  Nobiling  und  gehört  den  höheren,  gebildeten
Klassen  au.  Derselbe  macht  nach  der  That  einen  Selbstmordversuch.
Er  nährte  sogialistische  Ideen  und  Tendengen,  scheint  aber  ohne  Mitverschworene
  und  ohne  irgend  welchen  direkten  Zusammenhang  mit
der  sozial-demokratischen  Partei  gehandelt  zu  haben.  Der  Kaiser
wird  an  der  linken  Wange  und  am  Halse,  an  der  linken  Schulter
und  der  linken  Hand  durch  Schrotkörner  verwundet.  Hunderttausende
  umlagern  sofort  auf  die  Kunde  den  Palaft  in  tiefem  gedrücktem
  Schweigen.  Dagegen  bemächtigt  sich  eine  unbeschreibliche
Aufregung  und  Wuth  des  Volkes,  als  der  schwerverwundete  Mörder
in  einei  Polizeiwagen  nach  der  Charité  gebracht  werden  soll.  Bei

Schulthess,  GEnrop.  uschichtslalender.  XIX.  Dd.  7
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        98  PHas  deuische  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Juni  4-12.)

der  Abfahrt  will  man  den  Wagen  umstürzen  und  den  Attentäter
steinigen;  fast  wäre  dieser  Akt  der  Volksjustiz  gelungen,  wenn  nicht
die  Schutzmannschaft  zu  Pferde  mit  eigener  Lebensgefahr  die  Andrängenden
  zurückgeworfen  und  den  Wagen  eskortirt  hätte.  Die
Wunden  des  Kaisers,  an  sich  nicht  gerade  lebensgefährlich,  sind  es
vielleicht  doch  bei  dem  hohen  Alter  des  Monarchen.  Die  Empörung
über  die  That  und  die  Theilnahme  ist  in  gang  Deutschland  eine
ebenso  allgemeine  als  tiefe.

4.  Juni.  (Deutsches  Neich.)  Dem  Kronprinzen  des  denutschen
  Neichs  und  von  Preußen  wird  auf  unbestimmte  Zeit  die  Stellvertretung,
  nicht  die  Regentschaft,  des  Kaisers  und  Königs  übertragen.


6.  Juni.  (Deutsches  Neich.)  Bundesrath:  Preußen  beantragt
  die  Auflösung  des  Reichstags  und  die  Anordnung  von  Neuwahlen.


7.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Die  offiziösen  und  die  conservativen
  Blätter  beginnen  einen  wahren  Sturmlauf  gegen  den
Liberalismus  und  namentlich  auch  gegen  die  nationalliberale  Partei.
Der  sozialdemokratischen  Agitation  und  Wühlerei  wird  der  Vernichtungskrieg
  angekündigt  und  die  preußische  Regierung  geht  mit
allen  denjenigen  Maßnahmen  eunergisch  gegen  sie  vor,  welche  die  bestehende
  Gesetzgebung  gestattet.  Dem  sozialdemokratischen  Vereinsund
  Versammlungswesen  könnle  sie  indeß  nur  durch  eine  (allerdings
verfassungsmäßig  mögliche)  Octroyirung,  der  sozialdemokratischen
Presse  kann  sie  gar  nicht  zu  Leibe  gehen,  da  die  Presse  Reichssache
  ist.

II.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  genehmigt  einstimmig
  den  Antrag  Preußens  auf  Auflösung  des  Reichstags.  Die
Neuwahlen  werden  auf  den  30.  Juli  angesetzt.

11.  Juni.  (Bayern.)  Der  König  besetzt  auch  den  bischöflichen
  Stuhl  von  Speyer  wieder,  indem  er  den  Domprediger  Ehrler
in  München  zum  Bischof  „ernennt".  Die  römische  Curie  kann  gegen
die  Wahl  nichts  einwenden,  obgleich  der  Gewählte  wenigstens  bisher
gleichfalls  zu  den  Gemäßigten  zählte.

12.  Juni.  (Preußen.)  Der  Ex-König  Georg  V.  von  Haunover
  #  in  Paris.

Nachdem  er  seinem  Vaker  am  18.  Nov.  18531  gefolgt  war,  machte  der
Krieg  von  1866  seiner  Herrschaft  sowie  derjenigen  des  Welfenhauses  in

Hannover  ein  Ende:  das  Land  wurde  Preußen  einverleibt.  König  Georg
Ding  mit  seiner  heine  nach  Wien.  In  dem  sog.  Stöckl  des  kaiserlichen
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        Dos  deuische  RNeich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  13.)  99

Ksischloses  Schanbrunn  ward  ihm  zuerst  gastliche  Aufnahme,  später  erwarb

eine  auf  der  Straße  nach  Haking  gelegene  Villa  nebst  prachtvollem  Park,
r  der  er  dgewöhnlich  E  Winter  und  Frühling  zubrachte.  Zum  Sommeraufenthalt
  hatte  er  sich  Gmunden  erwählt.  Das  Leben,  das  er  in  den  ersten
zwei  Jahren  führte,  brachte  in  dem  zur  Wintersgeit  soust  einsamen  Hiehing
große  Bewegung  hervor.  Georg  V.  hat  niemals  aufgehört,  sich  als  König
zu  fühlen  und  in  der  ersten  Zeit  seines  Aufenthalts  in  Oesterreich  durch
die  Art  und  Weise,  wie  er  diese  Behauptung  der  Legalität  seines  Rechts
burchzuführen  versuchte,  zu  vielfachen  Rekriminationen  Veraulassung  gegeben.
Er  hielt  in  Hiehing  förmlichen  Hofstaat.  Sein  Minister  des  Aeußern,  Graf
Platen,  fungirte  daselbst  mit  einem  förmlichen  Bureau,  in  welchem  der
Legationsrath  Meding,  der  sich  später  durch  seine  Nomane  unter  dem  Pfendonym
  Gregor  Samarow  eine  gewisse  Berühmtheit  erwarb,  keine  unbedentende
Rolle  spielte.  Ein  Finanzrath  stand  an  der  Spitze  Hofkammer,  ein
eigenes  Preßbureau  ward  errichtel,  eine  Militärkanglei.  aus  trengebliebenen
Offizieren  höherer  Chargen  gebildei;  der  König  halle  seinen  Obersthofmeister,
seinen  General-Adjutanten,  wie  die  eKönigin  und  die  Prinzessinnen  Friederike
und  Mary  ihre  Hofdamen.  Der  diplomatischen  und  militärischen  Kanglei
wußte  aber  Graf  Beust  ein  jähes  Ende  zu  seten.  Die  Minister,  wie  die
literarischen  Beiräthe  und  die  militärischen  Würdenträger  wurden  ihrer  Stellungen
  enthoben  —  und  auch  die  finanziellen  Operationen  erlitten  mit  dem
Untergange  der  mit  Biihile  der  Millionen  König  Georg's  gegründeten
Wiener  Bank  Schiffbruch.  Der  Hof  von  Hannover  begann  sich  einzuschränken,
  die  mit  Ostentation  jur  Schan  getragene  haunoverische  Uniform  ward
abgelegt  und  von  dem  Tage,  an  dem  Kronprinz  Ernst  Angust  in  die  ösierreichische
  Uniform  sich  kleidete,  hatte  die  politische  Welt  keinen  Anlaß  mehr,
sich  mit  dem  Hannover'schen  Hofe  izu  beschäftigen.  König  Georg  aber  blieb
seinen  Anschauungen  über  die  ihm  angeborenen  und  unveränßerlichen  Rechte
treu  bis  zu  seinem  Tode.  Bezüglich  der  Frage,  wo  seine  Leiche  beigesetzt
werden  solle,  wird  seitens  der  preußischen  Regierung  sofort  die  Bereitwilligteit
  zur  Erfüllung  des  ihr  ausgesprochenen  Wunsches,  die  Beisehtzung,  jedoch
allerdings  ohne  militärische  oder  amtliche  Feierlichkeit,  in  Herrenhanfen
stattsinden  zu  lassen,  kundgegeben.  Die  Hinterbliebenen  ziehen  jedoch  ein
durchaus  königliches  Leichenbegängniß  in  Paris  (unter  Begleitung  französischer
Jnfanterie,  Cavallerie  und  Artillerie)  und  die  Beisehung  der  Leiche  in  Windsor
  vor.

13.  Juni.  Erste  Sitzung  des  Congresses  der  Großmächte  und

der  Türkei  in  Berlin.

Folgendes  sind  die  Namen  der  Mitglieder  des  Congresses:  Türkei:  Karatheoboml
  Mehemet  Ali  und  Sadullak  Bey;  Rußland:  Reichskangler  Fürst  Gortschakoss,
  Graf  Peter  Schuwaloff  u.  Frhr.  v.  Oubril;  England:  Ministerprsident
  Lord  Beaconsfield,  Minister  des  Answ.  Salisbury  und  Lord  Odo  Nussel;
Oeslerreich:  d.  gemeinsame  Minister  des  Ausw.  Graf  Andrassy,  Graf  Carolyi
  und  Baron  Haymerle;  Frankreich:  der  Minister  des  Ausw.  Waddington
  und  Graf  St.  Vallier;  Italien:  der  Minister  des  Ausw.  Graf
Corli  und  Graf  de  Launay;  Deutschland:  der  Reichslaugler  Fürst  Bismarck,
  der  Staatssekretär  des  Ausw.  v.  Bülow  und  Fürst  Hohenlohe.  —.
Die  Nangordun  zung  ist  nach  dem  Alphabet  folgende:  Allemagnc.  Autrichc,
Francc,  Grande  Bretragne,  Ltalic,  Russie,  Turduie.  Zur  Zeit  des  alten
Deutschen  Reiches  hatte  bekanntlich  der  Deutsche  Kaiser  unbestritten  den  Vorrang
  vor  den  übrigen  europäischen  Sonveränen  und  der  „Ambassadeur  de
I’Empercur“,  wie  der  Gesandte  desselben  in  der  damaligen“  officiellen  Sprachweise
  schlechtweg  genannt  wurde,  führte  daher  diesen  Vorrang  jeines  Son-7“



3à5:
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        100  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Elieder.  (Juni  13.  24.)

veräns  gleichfalls  unbestritten.  Eine  Rangordnung  der  übrigen  Sonveräne
hal  nie  festgestellt  werden  können,  und  deßhalb  fehlte  es  auch  zwischen  den
französischen,  spanischen,  englischen  #K.  Gesandten  nicht  an  heftigen  und  nicht
jelten  zu  politischen  Verwicklungen  führenden  Nangstreitigkeiten.  Der  westfälische
  Friedenscongreß  bietet  hiefür  namentlich  ein  Beispiel.  Nach  Auflösung
  des  Deutschen  Reiches  bestimmte  der  Wiener  Congreß,  daß  die  Mächte
nach  der  Neihenfolge  der  Anfangsbuchstaben  ihrer  französischen  Namen  rangiren
  sollten.  Es  traf  sich  also,  daß  .  Autriche,auch  abgesehen  von  der
früheren  deulschen  Kaiserwürde,  wieder  den  ersten  RNang  hatte.  Auf  dem
Berliner  Congreß,  welcher  denselben  Grundsatz  zu  befolgen  hatte,  würde  daher,
  auch  abgesehen  von  dem  Vorsihe,  die  neue  deutsche  Kaisermacht  „Allemagne"
  die  erste  Stelle  eingenommen  haben.

13.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Die  5  altkatholische  Synode
in  Bonn  hebt  mit  75  gegen  22  Stimmen  das  Cölibat  ihrerseits
auf,  indem  sie  die  Verheirathung  der  Geistlichen  für  zulässig  erklärt.
Einige  bisher  altkatholische  Professoren  erklären  in  Folge  dieses  Beschlusses
  ihren  Austritt  aus  der  Religionsgenossenschaft.

13.  Juni.  (Hessen.)  I.  u.  II.  Kammer:  haben  dem  Majoritätsantrage
  der  Commission  der  II.  Kammer  betr.  Negelung  der
Civillistefrage  beigestimmt.

16.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Die  verschiedenen  Parteien
oder  Fraktionen  des  Reichstags  fangen  an,  ihre  Wahlaufrufe  für  die
Wahlen  vom  30.  Juli  zu  erlassen.  Die  Sozialdemokraten  beschließen
ihrerseits,  nur  da  Candidaten  aufzustellen,  wo  wirklich  Aussicht  vorhanden
  sei,  dieselben  durchzubringen.  Auch  das  Centralcomité  der
Schutzzöllner  erläßt  einen  Wahlaufruf  behuss  Förderung  ihrer
Interessen.

20.  Juni.  Die  Congreß-Verhandlungen  haben  eigentlich  noch
nicht  begonnen.  Es  finden  vorerst  noch  Sonderverhandlungen  zwischen
  den  Vertretern  Englands,  Rußlands  und  Oesterreichs  statt.
Rußland  wird  mit  der  bisherigen  Abmachung  mit  England  nicht
davon  kommen;  es  wird  mehr  opfern  müssen.  Deutschland  zieht
sich  möglichst  zurück.  Dagegen  haben  sich  England  und  Oesterreich
entschieden  genähert.

20.  Juni.  (Sachsen.)  Das  Königspaar  feiert  sein  25jähriges
  Jubiläum.  Die  Regierung  beschließt,  beim  Landtag  den  Ankauf
einer  Neihe  weiterer  Privatbahnen  für  den  Staat  zu  beantragen.

21.—24.  Juni.  Congreß:  Erledigung  der  bulgarischen  Frage.
Rußland  muß  auf  seine  Schöpfung  im  Vertrag  von  St.  Stefano,
der  ein  Bulgarien  nördlich  und  südlich  des  Balkans  und  bis  aus
Aegäische  Meer  in  Aussicht  nahm,  verzichten  und  sich  mit  einem
Bulgarien  nördlich  des  Balkans  zufrieden  geben,  der  südliche  Theil
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einelnen  Glieder.  (Juni  21  -24)  101

jenes  Neubulgariens  soll  als  Ostrumelien  unabhängig  von  Rußland
  organisirt  und  die  Türkei  wenigstens  südlich  des  Balkans
als  lebensfähige  Macht  conservirt  werden.  Dafür  werden  Rußland
vom  Congresse  zwei  überaus  wichtige  Concessionen  gemacht:  einmal
nämlich  sollen  die  sämmtlichen  Donaufestungen  zwar  geschleift,  aber
auch  sämmtlich,  also  einschließlich  Varna's,  dem  neuen  Fürstenthum
Bulgarien  überantwortet  werden,  und  dann  wird  demselben  auch
Sofia  zugetheilt,  von  wo  aus  der  Balkan  leicht  umgangen  werden
  kann.  Rußland  gibt  auf  den  Nath  und  Antrieb  Schuwalow's
nach;  Gortschakoff  ist  dagegen  mit  diesen  Concessionen  gar  nicht
einverstanden.

Inzwischen  fällt  ein  durchaus  unabhängiges  und  unbefangenes
Blatt,  das  „Journal  des  Debats“,  über  die  Abmachungen  des  Congresses
  bez.  Bulgariens  ein  geradezu  vernichtendes  Urtheil:

„Bulgarien,  sagt  man  uns,  wird  nicht  über  den  Balkan  hinüberreichen
  —  erstes  Zugeständniß.  Der  Balkan  wird  die  Vertheidigungslinie  der
Türkei  und  eine  mächtige  Schranke  gegen  die  Nussen  auf  der  Straße  nach
Konstantinopel  sein  —  zweites  Zugeständnis.  Das  südliche  Bulgarien  erhält
  den  Namen  Osl-Rumelien:  es  soll  allerdings  vollständige  administrative
Antonomie  besitzen;  aber  da  es  unter  der  Herrschaft  des  Sxultans  bleibt,
wird  die  Kohäsion  des  türkischen  Reiches  gewahrt  sein  —  drittes  Zugeständniß.
  Die  Türkei  behält  in  Numelien  die  Militärgewalt  —  viertes  und
letztes  Zugeständniß.  Man  muß  in  der  That  anerkennen,  daß  Rußland  in
diesen  vier  Punlten  nachgegeben  hat;  aber  Rußland  hat  nur  im  Prinzip
nachgegeben,  was  nach  dem  Aus  spruch  des  Herrn  v.  Bismarck  so  viel  bedeute
  ob  es  gar  nicht  nachgegeben  hätte,  und  wir  werden  zeigen,  daß
auch  boialen  der  Saßb  des  Herrn  v.  Bismarck  sich  trefflich  bewährt.  Wenn
Bulgarien  bis  zum  Baltkan  reicht,  wird  es  in  seinen  Grenzen  ein  unabhäugiges
  Fürstenthum  bilden,  welches  zweimal  größer  ist,  als  Serbien,  aber,
wie  dieses,  eine  vollständige  Regierung  und  eine  nationale  Armee  besitzt,  welche
in  den  Händen  der  Russen  bleiben  werden,  einfach  weil  die  Bulgaren  in  militärischer
  und  politischer  Hinsicht  ganz  Null  sind  und  sich  also  der  Vormundschaft
  ihres  mächtigen  Nachbars  nicht  entziehen  können.  Die  Offiziere  der
Armce,  die  Verwaltungsbeamten  der  Distrikte,  die  Mitglieder  der  Centralgewalt
  werden,  wenn  nicht  von  Geburt,  so  doch  von  Gesinnung  Russen  sein,
und  so  wird  Mulgarien  die  Zitadelle  Nußlands  auf  der  Halbinsel  werden.
Bulgarien  wird  auf  die  Südprovinz,  das  sogenannte  Ofl-Rumelien,  einwirken,
  wie  Serbien  auf  Bosnien  und  die  Herzegowina  eingewirkt  hat.
Jedermann  weiß  heute,  daß  die  Aufstände  in  der  Hergowina  und  in  Bosnien
  hauptsächlich  das  Werk  Serbiens  gewesen  sind.  Das.  Fürstenthum  Bulgarien
  wird  leicht  ähuliche  Anlässe  finden,  um  sich  in  die  Angelegenheiten
Ost-Rumeliens  einzumischen,  zumal  diese  letteren,  Dank  den  vom  Congreß
angenommenen  Pläuen  sich  herzlich  schlecht  gestalten  werden.  Aber,  wird
man  einwenden,  wie  sollen  denn  die  Bulgaren  und  Russen  die  Balkanlinie
übersteigen,  jene  Vertheidigungslinie,  welche  der  besondere  Triunph  der  englischen
  Diplomatie  ist?  Man  wird  uns  gestatten,  auf  diese  Linie  in  der
That  nicht  zu  viel  Werih  zu  legen.  Um  wirklich  ekwas  zu  bedeulen,  müßte
sie  Varna  und  Sofia  mitumfassen,  d.  i.  die  beiden  Straßen,  durch  welche
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        102  Das  drulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  26.)

man  sie  umgehen  lann.  Barna  und  Sophia  sind  den  Russen  preisgegeben
  worden.  Wer  wird  Rußland  verhindern  können,  in  Varna  eine
Expedition  zur  See  vorzubereiten  und  seine  Truppen  an  einem  beliebigen
Puntte  der  rumelischen  Küste  auszuschiffen?  Noch  leichter  wird  es  die  Balkanlinie
  zu  nichte  machen  können,  wenn  es  eine  Armee  geraden  Wegs  von  Sophia
  nach  Adrianopel  dirigirt.  Hat  man  denn  die  Lehren  des  letzten  Kriegs
schon  vergessen?  Sobald  die  Einnahme  von  Plewna  den  Russen  gestattete,
sich  Sosia's  Zu  bemächtigen,  aus  welchem  die  Pforte  trotz  der  dringenden
Rathschläge  Osman  Pascha's  versäumt  hatte,  ein  zweites  Plewna  zu  machen,
stand  Numelien  vor  ihnen  ossen.  Wir  wollen  nicht  zu  hart  urtheilen  über
diese  famose  Balkanlinie,  welche  der  Lieblingsgedanke  des  Lord  Beaconsfield
und  des  Grasen  Andrassy  zu  sein  scheint;  aber  auf  uns  macht  es,  el  hrlich
gesagt,  den  Eindruck,  als  ob  die  europäische  Diplomatie  sorgsältig  aͤlle  Fenster
  eines  Hauses  schlösse,  dessen  Hauptthor  sie  in  den  Händen  derer  läßt,
welche  es  bedrohen.  Zudem  darf  man  sich  durch  das  Wort:  Balkanlinie
nicht  täuschen  lassen.  Auch  hier  hat  Nußland  nur  im  Prinzip  nachgegeben,
und  eine  militärische  Kommission  soll  die  Anordunng  erst  in  die  Praxis
übertragen.  Mit  „elchen  Schwierigkeilen  wird  aber  diese  Kommission  zu
lämpfen  haben!  Die  Engländer  hakten  für  die  Türken  das  Recht  verlangt,
den  Gebirgslamm  zu  besetzen.  Daran  ist  gar  nicht  zu  denken!  riefen  jogleich
die  Russen.  Sollen  wir  ctwa  das  Fort  St.  Nikolans  ausliefern,  das  wir
so  lange  mit  unserm  VBlute  befpritzt  haben?  Sollen  denn  die  Türlen  von
dieser  herrschenden  Slellung  aus  die  so  theuer  erla  uste  Unabhängigkeit  Bulgariens
  bedrohen  können?  Diese  Gründe  sind  gewiß  sehr  sentimental  und
sehr  rührend;  aber  wenn  die  Türlei  als  ganze  Vertheidigungslinie  das  Recht
erwirkt,  den  südlichen  Ausgang  der  Valkanpässe  Zu  besetzen,  so  erwirkt  sie,
wie  das  Veispiel  von  Schipka  gegeigt  hat,  in  Wahrheit  gar  nichts.  Es  gebricht
  uus  an  Raum,  um  die  Hinfälligkeit  der  anderen  Erfolge  Europa's
darzuthnn.  Wie  kann  man  davon  sprechen,  daß  der  Türkei  die  Militärgewalt
  in  Numelien  erhalten  bliebe,  wenn  sir  unr  in  den  Pässen  und  an
der  Südgrenze  Ostrumeliens  Garnison  halten  darf!  Der  gange  mittlere  Theil
der  Provinz  wird  den  Devölkerungen  preisgegeben  sein,  und  man  wird  dort
nicht  einmal  eine  türkische  Genedarmerie  haben,  die  sie  allein  verhindern  könnte,
sich  gegenseilig  aufzufreisen.  An  bestimmten  Punkten  Garnisonen  zusammenupferchen,
  ist  übrigens  ein  nichts  zuu#iges  System  und  der  erste  Schritt  zu
einer  gänzlichen  Räuümung,  wie  man  schon  in  Serbien  gesehen  hat.  Der  unablässigen
  Einmischung  Bulgariens  ausgesett  wird  Ostrumelien  nur  eine
Dependenz  dieses  Fürstenthums  sein.  Der  pomphafte  Name,  den  man  ihm
gegeben  hat,  wird  es  vor  diesem  Loose  nicht  bewahren.  Indem  der  Kongreß
darein  willigte,  Rumelien  in  zwei  Theile  zu  spalten  und  den  einen  derselben
zu  einer  autonomen  Proving  zu  erheben,  hat  er  das  Prinzip  der  Cohäsion
des  türkischen  Reichs,  die  letzte  Bürgschaft  eines  dauernden  Friedens  und  des
allgemeinen  Gleichgewichts,  preisgegeben.  Zudem  soll  die  russische  Occupation
neun  Monate  dauern,  ein  langer  Feitranm,  in  welchem  die  gefährlichsten
Verwicllungen  ausbrechen  können.  Der  Congreß  verfällt  ossenbar  in  denjelben
  Fehler,  welcher  der  Conferen)  von  Kouftanlinopel  so  verhängnisvoll
geworden  ist.  Er  nimmt  auf  die  Türken  har  keine  Rücksicht,  als  ob  sie  gar
nicht  mehr  vorhanden  oder  als  ob  sie  nicht  im  Stande  wären,  lieber  Alles
zu  erdulden,  als  sich  erdrücken  zu  lassen,  ohne  sich  zu  wehren.  Sie  schweien
  jetzt,  aber  man  weiß,  was  sich  hinter  diesem  Schweigen  verbergen  kann.
Rußland  gibt  sich  die  größte  Mühe,  die  Lage  seiner  Armee  zu  verhehlen;
diese  Lage  ist  aber  eine  solche,  daß  Niemand  weiß,  was  geschehen  kann.“

26.  Juni.  Congreß:  Fürst  Gortschakoff,  der  den  letzten  Sitz-
        <pb n="104" />
        Da#  deulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Juni  27.)  103

ungen  wegen  Krankheit  nicht  beigewohnt  hat,  erscheint  wieder  und
hält  folgende  Anrede  an  den  Congreß:

„Hr.  Präsident,  Ew.  Excellenzen!  Da  ich  einige  Tage  nicht  an  Ihren
Verathungen  theilnehmen  konnte,  möchte  ich  nicht  in  Ihre  Mite  Vohne
  Ihnen  nachstehende  Vemerkungen  mitzutheilen,  die  mir  durch  die  Liebe
zur  Wahrheit  und  zu  meinem  Balerland  eingegeben  werden.  „Mährend  der
letzten  Berathung  haben  meine  Collegen  (hier  verbeugte  sich  der  Fürst  gegen
den  Grafen  Schuwaloff  und  den  Baron  Oubril)  Ihnen  im  Ramels  Rußlands
Zugeständnisse  gemacht,  welche  weit  diejenigen  überschreiten,  die  es  zu  machen
gedachte.  (Allgemeine  Spannung.)  Aber  ich  bin  zu  gut  von  den  Gefühlen
unterrichtet,  welche  meine  Collegen  beeinflussen,  um  elwas  gegen  die  Zugeständnisse
  zu  sagen,  zu  deuen  sie  sich  verpflichtet  fühlten.  Ich  möchte  lediglich
  vor  Ihnen  erklären,  daß  Rußland,  wie  wohl  bekannt  ist,  diese  Opfer
wegen  seiner  Liebe  zum  Frieden  gebracht  hat,  und  daß  es  Wahrheit  war,
als  Rußland  sowohl  vor  als  nach  dem  Krieg  erklärte:  daß  es  nur  um  den
Christen  des  Orients  zu  helfen,  sich  erhoben  hat,  daß  es  kaen  selbstsüchtigen
  heimlichen  Zweck  verfolgte,  und  daß,  nachdem  es  so  große  Opfer,  in
einem  Kriege,  der  lediglich  für  das  Christenthum  und  die  Gsfatian  unternommen
  wurde,  gebracht  hat,  es  sich  auch  im  Slande  zeigt,  Opfer  für  die

Wiederherstellung  des  Friedens  zu  bringen,  auf  die  ja  Ihre  Anstrengungen
gerichtet  sind.  Ich  glaube,  Niemand  wird  den  Ruhm  der  russischen  Armee,
welche  die  gläugendsten  Siege  errungen  hat,  in  Frage  stellen;  aber  Nußland
wünscht,  daß  es  offenkundig  sei,  daß  es  die  Lorbeeren  des  Sieges,  die  mit
dem  konbarsten  Ulut  errungen  ü#nd,  gegen  die  Palme  des  Friedens  vertauscheu
  möchte.“  Diesen  Worten  folgt  lieses  Schweigen.  Nach  einigen  Angenblicken
  erhebt  sich  Lord  Beacousfield  und  bittet  um  das  Wort.  Seine
mit  der  ihm  eigenen  aus  Sdruckspollen  Weise  gehaltene  Nede,  über  welche  dem
Correspondenten  der  „Times“  sehr  viel  Rühmendes  gesagt  wurde,  deren  genauen
  Wortlant  derselbe  aber  nicht  feststellen  kaun,  beginnt  etwa  folgendermaßen:
  „Ich  bin  überzengt,  der  Dolmetscher  Ihrer  Gefühle  zu  sein,  wenn
ich  der  liefen  Bewunderung  Ausdruck  gebe,  welche  ich  für  die  Worte  meines
edlen  und  erlauchten  Freundes  und  die  Weise  hege,  in  denen  er  den  wahren
Gesinnungen  seines  Landes  Ausdruck  verliehen  hat.  Ich  bin  glücklich  in  dem
Gedanlen,  daß  es  der  Wunsch  nach  Frieden  war,  der  die  Entschließungen
Rußlands  in  den  letzten  Berathungen  geleitet  hai.  Ich  beeile  mich  daher,
das  im  Namen  diejes  Congreises,  der  mir  zuhörk,  anzmerkennen,  und  ich
hosse  Zuversichtlich,  daß  ich  ein  gleiches  Gefühl  in  allen  diesen  Berathungen
antreffen  werde“  Lord  Beaconsfield  spricht  noch  einige  Minnten  länger  und
nimmt  dann  seinen  Platz  wieder  ein,  worauf  der  Congreß  seine  eigentlichen
Arbeiten  fortsetzt.  Es  ist  klar,  die  Nachgiebigkeit  Rußlands  bezüglich  der
Ausdehnung  Bulgariens  ist  vom  Kaiser  und  Schuwaloff  gegen  das  Widerstreben
  Gortschakoff's  und  der  panflavischen  Partei  durchgesetzt  worden.

27.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Unter  dem  Titel  „Die  Absichten
  und  Wünsche  der  Regierung  Angesichts  der  Wahlen“  veröffentlicht
  die  „Prov.-Corr.“  einen  Artikel,  den  man  als  das  Wahlprogramm
  des  Reichskanzlers  betrachten  darf,  und  der  im  Wesentlichen
  wie  folgt  lautet:

„In  den  Motiven  des  Auflösungsantrags  ist  die  nächste  gemeinsame
Aufgabe  klar  bezeichnet:  die  Regierungen  erwarten  von  dem  neuen  Reichstage
  zunächst  die  jüngst  verweigerten  gesetzlichen  Vollmachten,  um  die  Gesahren,
  welche  für  Staat  und  Gesellschaft  von  dem  Treiben  der  Sozial=
        <pb n="105" />
        104  Das  deutsche  Reich  und  seine  einieluen  Glieder.  (Juni  27.)

demokratie  drohen,  erfolgreich  abwenden  zu  können.  Die  frühere  Vorlage
erblickte  die  Ouelle  dieser  Gefahren  vor  Allem  in  dem  Gebrauch,  welchen  die
Sozialdemokratie  von  der  Freiheit  der  Presse  und  des  Vereinsrechls  machte:
die  Regierungen  hielten  in  dieser  Beziehung  die  Bewilligung  kräftiger  und
schnell  eingreifender  Miltel  für  nöthig,  um  dem  bisherigen  Mißbrauche  jener
Freiheiten  Schranken  zu  setzen  und  damit  den  Bestrebungen  Naum  zu  gewähren,
  welche  darauf  gerichtet  sind,  durch  Aufklärung  und  Belehrung,  durch
Stärkung  des  Sinns  für  Recht  und  Sitte,  wie  durch  wirthschaftliche  Verbesserungen
  die  Wurzeln  des  Uebels  zu  beseitigen.  Zur  Erreichung  jenes
Zwecks  wurde  für  den  Bundesrath  eine  Crnächtigung  aum  Verbot  von  Druckschriflen,
  Vereinen  und  Versammlungen,  welche  die  Ziele  der  Sozialdemokratie
  verfolgen,  in  Anssicht  genommen.  Nachdem  inzwischen  durch  die
nenesten  traurigen  Erfahrungen  die  Ueberzeugung  von  der  Verderblichkeit  des
sozialdemokratischen  Treibens  eine  neue  Bestätigung  und  zugleich  weitgehende
Zustimmung  gefunden  hat,  halten  die  Regierungen  es  um  so  dringender  geboten,
  „den  Weg  der  Gesehgebung  in  derselben  Richtung,  wie  sie  die  frühere
Vorlage  bezeichnet  hatte,  weiter  zu  beschreiten“  und  vor  Allem  spezielle  Vollmachten
  gegenüber  der  sozialdemokratischen  Preise  und  den  jozialdemokratischen
  Vereinen  und  Versammlungen  in  Anspruch  zu  nehmen.  Für  die  praklische
  Ansführung  und  die  Wirksamkeit  der  betreffenden  Vestimmungen  werden
  in  der  neuen  Vorlage,  so  wie  durch  auderweitige  Schärfung  einzelner
Beslimmungen  des  Strafgesetzes  entschiedenere  Bürgschaften  zu  sichern  jein.
Indem  die  Regierungen  aber  in  der  hierdurch  gebolenen  energischen  VBelämpfung
  der  Sozialdemolratie  nicht  bloß  eine  dringende  Nothwendigkeit  des
Augenblicks,  sondern  zugleich  eine  Bedingung  für  die  Wiederbelebung  des
öffentlichen  Verlrauens  und  für  einen  nenen  Ausschwung  des  gewerblichen
und  wirkhschaftlichen  Lebens  der  Nation  erkennen,  müssen  sie  von  dem  künfligen
  Neichstage  auch  eine  bereitwillige  und  kräftige  Unterstützung  für  die
seit  Jahren  vorbereiteten  Resormen  auf  dem  gewerblichen  und  finanziellen
Gebiete  erwarten.  Im  engsien  Zusammenhange  mit  dem  Kampje  gegen  die
sozialistischen  Verirrungen  und  gegen  die  augestrebte  Lockerung  aller  sittlichen
Bande  in  den  gewerblichen  Kreisen  werden  die  Bestrebungen,  die  Gewerbeordnung
  unter  Festhallung  ihrer  Grundlagen  und  unter  Berücksichtigung  der
hervorgetretenen  braktischen  Bedürfnisse  zu  verbessern,  in  dem  bisherigen
Geiste  fortzuführen  sein.  Seit  langer  Zeit  ist  das  Streben  der  Regierungen
ferner  auf  eine  wirthschaftliche  Reform  gerichtet,  von  welcher  sie  eine  allseitige
  Erfrischung  der  finanziellen  Verhältnisse  des  Reichs  und  der  einzelnen
Staaten  und  somit  einen  neuen  Aufschwung  der  Vollswohlfahrt  erwarten.
Aus  den  darüber  gepflogenen  Verhandlungen  gehl  für  jeden  Unbefangenen
hervor,  daß  der  eigentliche  bestimmende  Grund  und  Zweck  dieser  Reform  im
Sinne  der  Negierung  nicht  die  Vermehrung  der  Stenerlast  des  Volkes,  sondern
  vor  Allem  die  feste  dauernde  Begründung  einer  selbständigen  und  ersprießlichen
  Finanpolitik  des  Neichs,  und  zwar  unter  wesentlicher  Erleichterung
  der  Einzelstaaten  und  Behnufs  möglichster  Schonung  der  Stenerkraft
des  Volkes,  ist.  Die  leilenden  Gesichtspunkte,  von  denen  der  Reichskangler
und  die  verbündeten  Regierungen  bei  ihrem  Reformplan  von  vornherein  ausgingen,
  bestehen  nach  wie  vor  in  voller  Krast  und  bleiben  maßgebend  für
a#s  weitere  Vorgehen  der  Regierungen:  einerseits  die  Selbständigkeit  der
Neichssinanzen  und  zu  diesem  Zweck  die  Vermehrung  der  eigenen  Einnahmen
des  Reiches;  —  andrerseits  die  überwiegende  Heranziehung  und  Ansnubung
der  dagu  vorzugsweise  geeigneten  indirekten  Steuern,  um  gleichzeilig  die  seit
Jahren  immer  mehr  gesteigerten  Anforderungen  der  direkten  Bestenerung  im
Staale,  sowie  in  den  Kreis=  und  Kommunalverbänden  vermindern  zu  können.
n  Unter  den  Verbrauchsgegenständen,  durch  deren  höhere  Besteuerung  eine
        <pb n="106" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einselnen  Glieder.  (Juni  28.)  105

Mehreinnahme  des  Neiches  in  bedeulendem  Umfange  -n  erreichen  ist,  sieht

nach  allseitigem  Anerkenntniß  in  erster  Linie  der  Tabak,  dessen  höhere  Bestenerung
  mit  Leichtigleit  den  größten  Theil  der  kisihswerihe  Mehreinnahmen
  für  das  Reich  einbringen  kann.  Ob  dabei  die  im  des  Monopols

  oder  eine  hohe  Fabrikatsteuer  oder  ein  anderer  Mo#  ins  Ange  zu
kugen  sein  wird,  bleibt  von  dem  Ergebnisse  der  mit  Zustimmung  des  Reichslages
  eingeleileten  Enquele  abhängig.  Als  Folge  der  Vermehrung  der  Reichseinnahmen
  würde  (um  zunächst  und  vorbehaltlich  näherer  Darlegung  nur
für  Preußen  nochmals  anzudenten,  was  Seitens  der  Vertreter  der  Regierung
wiederholt  ansgeführt  worden  is.)  Schrikt  vor  Schritt  eine  durchgreisende
Reform  der  Klassen=  und  Einkommenstener  Behufs  vollständiger  Vefreiung
oder  wesentlicher  Erleichterung  der  unteren  Stufen,  die  Verwendung  eines
namhasten  Theiles  der  Grund=  und  Gebäudestener  für  die  kommunalen  Verbände
  Behuss  Erleichterung  der  Kommnnalsteuern  und  weiler  eine  Resorm
der  Gewerbesteuer  Behufs  Erleichlerung  der  Handwerker  und  der  kleineren
Handeltreibenden  in  Aussicht  zu  nehmen  sein.  Außerdem  würde  die  Möglichleit
  gewonnen  werden,  die  Förderung  neuer  produltiver  Aulagen  im
Interesse  der  verschiedenen  Landestheile,  sowie  die  bevorslehenden  weiteren
Reformen,  namentlich  auf  dem  Gebiele  des  Unterrichtswesens,  für  welche
sonst  die  Stenerkrast  der  Kommunen  auf's  Neue  erheblich  in  Anspruch  genommen
  werden  müßte,  ohne  solche  neue  Velastung  durchsnführen.  Das  sind
die  wesentlichen  Gesichlepunkle  bei  der  in  Angriff  genommenen  Finanreform.
Nur  auf  dem  von  den  Regierungen  eingeschlagenen  Wege  ist  es  möglich,  das
Volk  von  bisherigen  drückenderen  Lasten  zu  befreien  und  vor  der  sonft  unvermeidlichen
  anderweitige  u  Steigerung  der  staatlichen  und  kommunalen  Lasten
zu  bewahren.  Tepthalb  rechnen  die  Regierungen  darauf,  für  die  Durchführung
der  Stenerreform  in  dem  neuen  Reichstage  eine  sestere  Stütze  als  bieher  zu
sinden.  Die  Sorge  der  Regierungen  ist  in  jeder  Beziehung  auf  die  Förderung
  der  wirthschafllichen  Wohlfahrt  des  Volkes  gerichtet:  auch  in  der
Handelspolilik  sollen  bei  der  weiteren  Entwicklung,  unter  Festhaltung  der  seit
Gründung  des  Zollvereins  stetig  brachteten  grundsätzlichen  Gesichtspunlle,  in
jeder  Besiehung  die  thatfächlichen  Interessen  und  Be  edürfuisse  des  gesammten
nalionalen  Verkehrs,  der  Produklion  wie  der  Consumtion,  sorglich  gewahrt
werden.  Eine  energische  Eutwicklung  des  Verkehrswesens  (der  Eisenbahnen,
Kauäle  u.  s.  w.)  und  die  sorgliche  Verücksichtigung  der  volkswirthschaftlichen
Jnteressen  innerhalb  der  Eisenbahnpolitik  werden  einen  mächtigen  Hebel  abgeben,
  die  valerländische  Prodnktionsfähigkeil  zu  steigern.  Die  Regierungen
können  aber  in  allen  diesen  Beziehungen  ihre  Absichten  für  die  Mohlfahrt
und  das  Gedeihen  des  Volkes  nur  durchführen,  wenn  sie  der  willigen  und
entschlossene#n-  Ünterstütung  einer  festen  Mehrheil  im  Reichslag  gewiß  sind."“
26.  Juni.  Der  Congreß  überträgt  auf  die  Anregung  Oesterreichs
  selbst  und  auf  den  formellen  Antrag  Englands  Oesterreich
die  Besetzung  und  Verwaltung  Vosnien's  und  der  Herzegowina.  Die
Türkei  protestirt  dagegen.

Der  dießfällige  Gung  der  Beralhung  des  Congresses  ist  überaus  charakteristisch.
  Zu  Beginn  der  Sitzung  verlieel  Graf  Andrassy  ein  Memorandum,
  worin  unter  Anderm  trauf  hingewiesen  wird,  daß  Oesterreich=Ungarn
  ein  ganzes  Jahr  lang  durch  die  Insurreltion  und  die  Agitation  in
den  Nachbarländern  an  seinen  Grenzen  zu  leiden  hatte.  Er  setzt  auseinander,
daß  Oesterreich-Angarn  über  150,000  Cornische  Flüchttinge  anfnehmen  mußte,
welche  die  Rücklehr  nach  Bosnien  verweigerten,  so  lange  als  dieses  unter
lürkischer  Herrschaft  verbleibe,  die  ihnen  weder  Existenz  noch  Sechutz  gewähre
        <pb n="107" />
        106  Das  denllche  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Juni  28.)

und  führt  aus,  daß  diese  das  Elend  und  die  Erniedrigung  des  Exils  und  die
österreichisch-  ungarische  Wohlthätigkeit  vorziehen,  lieber  als  in  ihre  Heimatsstälten
  zurückzukehren,  die  entweder  schon  verwüstet  sind  oder  später  davon
bedroht  erscheinen.  Graf  Andrassy  legt  dar,  daß  die  Türkei  nicht  in  der
Lage  sei,  die  Ordnung  in  dieser  Provinz  aufrechtguerhalten,  daß  letztere  in
einem  Zustande  des  Elendes  und  revolntionärer  Agitation  gegen  die  türkische
Herrschafl  verbleiben  würde,  daß  diese  revolntionäre  Agitation  unvermeidlich
die  angreugzende  slavische  Vevöllerung  erfassen  würde  und  daß  dieser  Congreß,
wenn  er  die  Fortdaner  solcher  Zustände  gestattet,  eine  ernste  Verantwortung
für  die  künflige  Ruhe  Europas  auf  sich  nimmt.  Graf  Andrassy  erklärt,  er
verlange  nicht,  daß  Bosnien  für  Oesterreich-Ungarn  annektirt  werde,  er  wünsche
nur,  der  Kongreß  möge  überhaupt  zu  irgend  einem  Enischlusse  kommen,  und
Oesterreich-Ungarn  werde,  sobald  dieser  praltisch  und  acceptabel  erscheinc,  als
Erster  ihm  beitreten.  Der  Margquis  of  Salisbury  (England)  erhebt
sich  hierauf  und,  dem  Beispiele  des  Fürsten  Bismarck  folgend,  erklärt  er  sich
als  „ehrlicher  Makler“  für  die  indirekle  Vereinigung  Bosniens  mit  Oesterreich-Ungarn.
  Auch  er  verliest  ein  Memoire.  Er  erklärt  in  demselben,
England  sei  durchdrungen  von  der  Gerechtigleit  der  Vemerkungen  des  ersten
österreich-ungarischen  Bevollmächtigten,  und  da  sein  edler  Freund  die  offene
Aneignung  Bornieus  zurückweise  und  sich  mit  der  Anunerion  zur  linken  Hand
begnüge,  schlage  er  dem  Congresse  vor,  zu  entscheiden:  daß  Oesterreich=  Ungarn
beauftragt  werde,  Bosnien  und  die  Herzegowina  zu  ollupiren  und  sie  zu
verwalten;  daß  es  im  öffenllichen  Interesie  Europas  gelegen  sei,  diese  Provingen
  unler  den  direkten  Schutz  eines  mächtigen  Staates  zu  stellen;  daß
dieser  Staat  einzig  und  allein  nur  Oesterreich-lngarn  sein  könne,  welches
der  unmitlelbare  Nachbar  Vosniens  und  der  Herzegowina  sei,  und  daß  diesem
Reiche  die  Ansgabe  Znfalle,  die  Insurrektion  dort  zu  Ende  zu  bringen.
Waddington  (Frankreich)  billet  sodann  gehört  zu  werden  und  erllärt,
seiner  Ansicht  nach  follten  die  Vorschläge  Salisbury's  vom  GCongresse  schon
im  Interesse  der  Türkei  selbst  angenommen  werden.  Der  fortdauernde  Besitz
  von  Bosnien  und  der  Herzegowina  würde  sie  nur  schwächen,  da  die
Opfer,  welche  sie  für  die  Erhaltung  dieser  Provin  zen  bringen  müsse,  außer
Verhältniß  9  zu  ihren  eigenen  Reisourcen,  geschweige  denn  zu  den  Reisourcen
  von  Bosnien.  Er  schliesßt  mit  der  Erklärung,  daß  er  im  Namen
Fraukreichs  den  eben  von  Saliebury  dem  Congresse  unlerbreiteten  Vorschlägen
zustimme.  Graf  Corti  C□talien)  wirft,  ohne  bestimmte  Einwendungen  zu
formuliren,  einige  Fragen  auf.  auf  die  er  jedoch  kleine  Antwort  verlaugt.
Schließlich  slimmt  auch  er,  wenn  auch  ohne  besondere  Freudigkeit,  den  Vorschlägen
  Salisbury's  zu.  Fürst  Gortschakoff  (Rußland)  erklärte  pur  t
simple  seine  Zustimmung.  Deutschland,  welches  dem  Congresse  präsidirt,
bewahrt  Schweigen  und  ein  Moment  der  Unterbrechung  folgt.  Schlieülich
erhebt.  sich  der  türlische  Bevollmächtigte  und  verliest  jogar  ein  Menvire.

Die  Türkei,  sagt  er  im  Wesentlichen,  kann  unmöglich  der  Abtrennung  zustimmen,
  die  von  ihr  gesordert  wird.  Sie  ist  allein  durch  den  Vertrag  von
San  Stefano  gebunden,  die  gegenwärtige  Forderung  aber  gehe  über  die
Grenze  jenes  Tokumentes  hinaus.  Die  Türkei  selbst  ist  in  der  Lage,  Bosnien
  zu  beschützen  und  zu  verwalten,  und  was  die  Mächte  für  dasselbe  zu
lhun  vorschlagen,  dessen  Ausführung  kann  sie  selbst  auf  sich  nehmen.  Le
von  abgesehen  indeß,  haben  die  türkischen  Bevollmächtiglen  formelle  Instruklionen,
  welche  ihnen  verbieten,  dieser  Konzession  zuzustimmen,  und  ohne
das  Werl  des  Congresses  hindern  oder  sich  den  ihnen  durch  die  GEntscheidungen
  dieser  Versammlung  auferlegten  Verpflichtungen  entziehen  zu  wollen,
erklären  sie,  daß  sie  dem  Vorschlage  des  Marquis  of  Salisbury  nicht  bei:
stimmen  können.  Hierauf  erhebt  sich  Lord  Beaconsfield  und  erklärt,
        <pb n="108" />
        Das  denische  Reich  und  seine  einzelnen  Gölieder.  (Juni  28.)  107

England  könne  nur  bei  der  von  ihm  gestellten  Motion)  —  Bosnic
und  die  Hergegowina  würden,  wenn  in  der  Hand  vicktorte  belassen,
unnöthiger  Weise  streben  den  Zusammenhang  des  2  zu  sprenghen,
  der  sowohl  von  den  Freunden  der  Türkei  selbst,  als  4%  von  denen,
welche  einen  dauernden  Frirden  in  Europa  herftellen  wollen,  für  wesenklich
crachtet  werde.  Er  erinnert  in  chneidiger  Weise  daran,  wie  die  Türkei
selbst  vor  dem  Kriege  und  als  sie  noch  in  der  Fülle  ihrer  Macht  stand,
nicht  fähig  war,  einen  in  der  Herzegowina  ausgebrochenen  Aufstand  zu
bezwingen,  und  constalirt,  daß  es  in  Folge  deissen  bei  dem  gegenwärtigen
Stande  der  Angelegenheiten  für  Europa  unmöglich  sei,  der  Türkei  die  Sicherheit
  dieser  Provinzen,  welche  die  Sorgfalt  Guropas  erheischen,  anzuverlrauen.
Er  schließt  mit  dem  Wunsche,  daß  der  Congreß  den  Antrag  annehmen  möge.
Nun  erhebt  sich  Fürst  Bismarck  und  drückt  sein  Erstaunen  darüber  aus,
daß  die  türkischen  Bevollmächtigten  zögern,  der  einmüthigen  Meinung  de#
Congresses  nachzugeben.  Er  erinnert  sie  daran,  daß  der  GCongreß  durch  ununterbrochene
  Anzeren#ungen  und  durch  nnaushörliche  Conzessionen  dahin
gekommen  ist,  die  türkischen  Provinzen  in  einer  Weise  wiederherzustellen,  die
ihnen  eine  beträchtlich  größere  Ausdehnung  ertheilt,  als  der  Friede  von  San
Stefano,  und  fordert  schließlich  die  türkischen  Bevollmächtigten  auf,  neue  In-=struktionen
  einzuholen,  welche  ihnen  gestatten  würden,  den  Anschauungen  des
Kongresses  ihre  Zustimmung  zu  ertheilen.  Der  Vorschlag  Englands  wird
vom  GCongresse  einstimmig  gegen  die  Stimme  der  Türkei  acceptirt.  Oesterreich-Ungarn
  enthält  sich  der  Abstimmung.  Graf  Andrassy  erllärt,  er  nehme
im  Namen  Ossterreich=  Ungarns  den  vom  Congresse  eben  votirten  Vorschlag  an.
Oesterreich  hat  damit  erreicht,  was  es  trotz  aller  Ablängunngen  gegenüber
  seinen  beiden  Parlamenten  und  gegenüber  den  Delegalionen  längst  geplant
hat  und  wozu  es  längst  fest  enlschlossen  war.  In  St.  Pelersburg  (und
ebenso  auch  in  Berlin?)  hälle  man  freilich  gewünschl,  daß  die  Beschlagnahme
Bosniens  und  der  Herzegowina  durch  Oesterreich-Ungarn  sofort  nach  Ausbruch
  des  Krieges  erfolgt  und  daß  dieses  mit  seiner  Erwerbung  in  der  Hand
auf  dem  Congresse  erschienen  wäre,  statt  ohne  Erwerbung  und  ohne  ein  fait,
accomleli  vom  Congresse  eine  europäische  Bollmach!  zu  verlangen.  Mit  Rücksicht
  auf  die  entschiedene  Stimmung  in  Ungarn  und  in  Oesterreich  konnte
sich  Andrafsy  jedoch  nicht  dazu  verstehen.  Es  wird  sogar  behauptet,  daß
Oesterreich  den  Veriuch  nicht  scheute,  die  Occupatiou  Bosniens  und  der  Herzegowina
  mit  Hilse  der  Pforte  durchzusetzen.  Die  Unterhandlungen,  welche
im  Hinblick  darauf  schon  vor  geraumer  Zeit  eingeleilet  wurden,  hatten  den
Zweck,  die  Pforte  N  bewegen,  daß  sie  Zur  Occupation  Vosniens  und  der
Herzegowina  ihre  Zustimmung  gebe.  Der  Pforte  wurde  vorgestellt,  daß
diese  Occnpation  eine  unabänderlich  beschlossene  Sache  sei,  welche  unter  allen
Umständen  zur  Turchführung  gelangen  müsse.  Man  jiehe  es  aber  vor,  die
Sache  freundschaftlich  mil  ihr  -abjumachen  u.  dgl.  Graf  Andrassy  wollie
die  Pforte  überreden,  sie  solle  Oesterreich=  Ungarn  gewissermaßen  bilten,  daß
es  sich  die  Herzegowina  und  Bosnien  nehme.  Die  Pforte  machte  indeß  taube
Ohren  und  protestirt  nunmehr  gegen  den  Beschluß  des  Congresses.  *r
der  Congreß  den  Protest  der  Pforte  berücksichtigen  oder  darüber  hinweggehen?
Kaun  er  ein  europäisches  Mandat  ertheilen  ohne  jene  Einstimmigkeit,  welche
die  Grundbedingung  jeder  Congreßentscheidung  bildet!  Das  europäische
Mandat  zur  Occupation  von  Vosnien  und  der  Herzegowina  konnte  nur  in
der  Voranssesiung.  verlangt  werden,  daß  die  Aforte  ihre  Zustimmung  gewähre;
  nachdem  diese  Zustimmung  verweigert  worden,  wire  die  Durehführung
der  Occupation  nicht  mehr  ein  friedlicher  Alt,  sondern  eine  Maßregel  der
Gewalt  —  der  erste  un  zweifelhafte  Akt  einer  2  Theilung  der  Türkei.
Die  öffentliche  Meinung  in  Oesterreich  selbst  ist  über  dieses  gesuchte
        <pb n="109" />
        108  Das  deulsche  Reich  und  seire  einzelnen  Glieder.  (Juni  28.)

und  glücklich  erhaltene  enropäische  Mandat  nach  all  den  bisherigen  Ableugnungen
  theils  verblüfft,  theils  erbittert.  In  Deutschland  dagegen  wird  der
Entschluß  Oesterreichs  vielfach  als  ein  halb  und  halb  deutscher  Erfolg  angesehen.
  So  urtheilt  ein  juddeniges  Blatt:  vreiterreich  gelt  nach  Osten,  es
legt  sich  nach  dem  Beispiel  Rußlands  auf  der  Balkanhalbinsel
jest  und  verliert  natürlich  an  Bedeutung  und  Aktionsfähigkeit
für  die  eigentliche  europäische  Politik.  GEs  begeht  politisch  vielleicht
einen  Fehler,  namentlich  auch  dadurch,  daß  es  die  kleinen  Nachbarn  Serbien
und  Montenegro  weder  zu  befriedigen  noch  niederzuhalten  verstanden  hat.
Es  wird  jetzt  auch  den  Landstrich  zwischen  beiden  Fürstenthümern,  das  sogenaunte
  Rascien,  nehmen,  aber  es  wird  dafür  in  Belgrad  wie  in  Cetinje
gründlich  gehaßt  werden.  Das  ist  nun  seine  Sache.  Wichtiger  ist,  daß  das
Dreilaiserbündniß  von  seinem  Scheintode  wieder  erstanden  ist  und  daß
Deutschland  in  demselben  das  führende  Schiedsamt  verwaltet.  Freilich  auf
Kosten  der  Türlei,  welcher  Fürst  Vismarck  mit  der  ihn  auszeichnenden  Unumwundenheit!
  nach  den  „Ekappen“  von  1828,  1853  bis  1856,  1876  bis
1878  noch  weitere  Elappen  für  dieses  Jahrhundert  in  Aussicht  gestellt  hat.
Hoffentlich  dann  die  letzten;  unsere  Volkswirthschaft  erträgt  die  orientalische
Frage  nicht  mehr  lange.  Oesterreich  aber  macht  unbeschadet  einer  gewissen
westeuropäischen  Schwächung  volkswirthschaftlich  und  sozial-politisch  einen
beneideuswerlhen  Erwerb  in  einem  neuen  Gebiek  für  sein  Geld  und  Menschenmaterial.
  Was  wäre  für  unsere  Vollswirthschaft  und  unsere  soziale  Frage
ein  Land  wie  Vosnien  oder  überhaupt  ein  größerer  Kolonialbesitz  werlh?
Aber  wir  Deutsche  sind  trotz  des  schlechten  Standes  unserer  Poesie  und  des
gläuzenden  Standes  unserer  DTiplomatie  noch  immer  wie  der  Schillerssche
Poet  bei  der  Theilung  der  Erde:  uns  zeigt  man  den  abgegessenen  Tisch.
Aber  wir  werden  wieder  eine  Kolonialpolitik  im  Style  der  groszen  Vrandenburger
  Kurfürsten  haben  müssen  und  zwar  noch  in  diesem  Jahrhundert,
Sonst  ersticken  wir  in  unserm  eigenen  Hause.“

Auf  die  Schwierigkeiten  der  Occupation  Bosniens  durch  Ocsterreich
wird  dieses  schon  jetzt  sehr  nachdrücklich  aufmerksam  gemacht.  „Öb  die  officielle
  Pforte  sich  mit  Waffengewalt  dem  österreichischen  Einmarsch  widersetzen
wird  oder  nicht,  kann  mit  Bestimmtheit  nicht  gesagt  werden.  So  viel  aber
ist  gewiß,  daß  die  bosnischen  Muhamedaner  alle  bewaffnet  und  schwerlich
entschlossen  sind,  beim  Herannahen  österreichischer  Truppen  die  Waffen  wegzuwerfen.
  Man  vergesse  doch  nicht,  daß  in  Bosnien  00,000  Muselmanen
auf  40,000  Christen  kommen  und  daß  die  Halte  der  Christen  nicht  römischkatholisch,
  sondern  griechisch-orthodox  ist,  Sesterreich  also  nur  bei  einem  geringen
  Bruchtheile  der  Bevölkerung  auf  Eutgegenkommen  rechnen  darf.  Wenn
es  nun  die  Moslems  in  Bosnien  unternehmen  sollten,  was  immerhin  möglich
  ist,  als  geschlossene  Nakionalmiliz  aufzutreten  und,  jobald  die  österreichischen
  Truppen  die  Grenzen  überschreiten,  den  bosnischen  Christen  die  Wahl
zwischen  Tod  und  Auschluß  au  bewassneten  Widerstand  zu  stellen,  so  wird
die  Occupation  Bosniens  ein  recht  blutiges  Stück  Arbeit  werden  und  manches
  Taujend  österreichischer  Soldaten  kann  bei  dieser  Arbeit  zu  Grunde  gehen.

zeun  aber  die  Arbeit  gethau  sein  wird,  so  hat  Oesterreich  eine  neue  Provinz,
  die  mehr  Trümmerhaufen  als  Orsschaflen,  mehr  Einöden  als  Landstraßen
  zählen  und  die  an  den  öslerreichischen  Staatsseckel  Jahrzehnte  lang
Forderungen  stellen  wird,  welche  nicht  befriedigt  werden  können,  ohne  daß
man  die  Stammländer  aufs  allerempfindlichste  schädigt.  Bei  jedem  Kriege
aber,  den  Oesterreich  an  irgend  einer  Grenze  zu  führen  haben  wird,  dürfte
es  eine  belrächtliche  Truppenzahl  zur  Sicherung  seiner  Südgrenzen  verwenden
  müssen.  Serbien,  die  Bulgarei  und  Montenegro  werden  die  Unabhän-=gigleit
  Bosniens  und  dessen  Eintritt  in  den  südflavischen  Slaalenbund  un-
        <pb n="110" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Juni  28.)  100

ablässig  verlangen,  Oeslerreich  also  mit  diesen  Staaten  ernstlich  urchnen  müssen.
Auch  täusche  man  sich  ja  nuht!  über  die  S'  chwierigteilen,  welchen  die  Oreupation
  selber  begegnen  wird.  Die  österreichischen  Truppen  werden  ganz  wie
in  Feindesland  vorgehen  müssen  und  vorsichtig  EClappe  um  Etappe  zu  sichern
haben,  was  bei  dem  verwahrlosten  Zustande  der  Berlehrswege  in  Bosnien
eine  Arbeit  von  Monaten  sein  dürfte,  für  welche  die  von  den  Meichsvertretungen
  bewilligten  60  Millionen  schwerlich  hinreichen  werden.  Die  bosnische
Frucht  schien,  so  ist  zu  fürchten,  nur  so  lange  sie  am  Banme  hing.  jüß;
sobald  man  einen  Biß  hineinthut,  wird  man  merken,  wie  sauer  sie  eigenilich
ist.  Auch  Graf  Andrassy  wird  noch  zu  erfahren  haben.  daß  verbotene  Frucht
nicht  immer  füß  schmeckt,  und  daß  derjenige  ein  Reich  nicht  immer  stärkt,
der  seine  Grenzen  erweitert.“
lllerdings  ist  es  durchaus  unwahrscheinlich,  daß  die  Türkei  es  auf

einen  Krieg  mit  Oesterreich  ankommen  lassen  sollte.  „Es  ist  ja  nuun  dahin
vekommen,  daß  England  auf  die  Nolle  eines  Veschügers'  der  Türkei  verzichtet
und  eine  kriegerische  Politik  der  Pforte  jeden  Nückhalt  verloren  hat.  Unter
diesen  Umständen  würde  man  sich  wohl  auch  in  Konstantinopel  in  gewohntem
  Fatalismus  in  das  Unabwendbare  jügen,  wenn  der  Sultau  nicht
besorgen  müßte,  die  Zustimmung  zu  diesem  Congrehbeschlusse
mit  dem  Verlust  der  Herrschaft  zu  bezahlen.  Die  Verschwörungen
der  Muradisten,  Midhatisten  u.  s.  w.  würde  der  Sultan  vielleicht  weniger
fürchten,  wenn  die  Lage  noch  heute  dieselbe  wäre,  wie  zur  Zeit  des  Friedens
von  San-Stefano.  In  diesen  vier  Monaten  aber  ist  es  der  türkischen  Regierung
  angesichts  der  drohenden  Stellung  Rußlands  gelungen,  ihre  Armee
wieder  halbwegs  zu  organisiren  und,  wie  von  tür  irlischer  Seite  behauptet
wird,  eine  Armee  von  200,000  Mann  zu  schaffen.  Diese  Armee,  auf  welche
die  Herren  in  Konstantinopel  jüngst  noch  mit  Zuversicht  und  Stolz  hinsahen,
ist,  bei  der  für  sie  unerwarteten  Wendung,  welche  die  C  Congreswverhandlungen
genommen  haben,  mit  einemmal  ihr  Schrecken  geworde  u.  Indessen  ist  die  Türkeie
zu  einem  ernstlichen  Widerstand  gar  nicht  im  Stande.  Sie  hat  alles  daran
gesetzt,  einer  Verständigung  zwischen  Nußland  und  Eugland  wegen  Zurückziehung
  der  russischen  Truppen  vor  Konstantinopel  und  der  englischen  Flotte
aus  der  Besika-Bai  entgegenzuarbeiten.  So  sind  denn  alle  eibre  Streitkräfte
an  die  nächste  Umgebung  von  Konstantinopel  gebunden.  Diese  Lage  macht
der  Türkei  einen  activen  Widerstand  gegen  die  Intervention  Oesterreichs  in
Bosnien  unmöglich  —  und  andrerseits  ist  gerade  die  Anwesenheit  der  russischen
  Truppen  vor  Konstantinopel  und  der  englischen  Flotte  bei  den  Prinzen-Infeln
  die  einzige  Garantie  Abdul  Hamids  gegen  seine  Gegner.  Unter  diesen
Umständen  wird  der  Türkei  nichts  anderes  übrig  bleiben,  als  sich  schließlich
dem  Spruch  Europa's  im  unterwersen.  In  Konstantinopel  wird  man  sich
darüber  klar  werden  müssen,  daß  Bosnien  für  die  Türkei  in  jedem  Falle
verloren  sein  würde.  Nehmen  wir  den  Fall,  daß  der  Congreß  sich  damit
begnügt  hätte,  Bosnien  und  der  Herzegowina  eine  halbwegs  selbständige
Verwaltung  zu  geben,  deren  Einrichtung  unter  österreichischer  Controle  erfolgt
  wäre.  Was  würde  nach  dem  Abzug  der  österreichischen  Truppen  geschehen
  sein:  Sicherlich  würden  die  Bosniaken  in  diesem  Abzug  einen  Beweis
  gesehen  haben,  daß  Oesterreich  sich  des  Einflusses  auf  ihr  Geschick  begebe,
und  so  wäre  dann  nach  menschlichem  Ermessen  nichts  anderes  erfolgt,  als
der  Anschluß  an  Serbien,  in  dessen  Selbständigleit  die  Pforte  bereits  im
Frichen  von  San-  Stefano  eingewilligt  hat;  Oesterreich  hätte  also  nur  für

Serbien  gearbeitet.  So  ist  Oesterreich  in  seinem  eigenen  Interesse  geradezu
  gezwungen,  in  jenen  Provinzen  seine  Herrschaft  an  die
Stelle  der  dort  völlig  illusorisch  gewordenen  Herrschaft  der
Pforte  zu  Wedo
        <pb n="111" />
        110  Das  deulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Juni  28.  —  Juli  1.)

28.  Juni.  (Deuisches  Reich.)  Die  sog.  „freiwillig  gouvernementale“
  Presse,  die  Nordd.  A.  Ztg.  2c.,  greift  rücksichtslos  selbst
die  geachtelsten  Führer  der  Nationalliberalen,  wie  v.  Bennigsen,
v.  Stauffenberg  rc.  aufs  hefligste  an.  Am  Schlusse  ihrer  Diatriben
wiederholt  sich  regelmäßig  die  Frage:  „Wie  lange  wird  sich  der
Reichskangler  die  von  den  nationalliberalen  Führern  gegen  ihn  gerichteten
  Angriffe  noch  gefallen  lassen?"

29.  Juni.  Der  GCongreu  erledigt  die  griechische  Frage.  Memorandum
  des  gu  der  Sitzung  gugegogenen  griechischen  Bevollmächtigten.
  Frankreich  und  Italien  beantragen  eine  näher  bestimmie
Grenzrektisikation  zu  Gunsten  Griechenlands  im  Ginvernehmen  desselben
  mit  der  Pforte,  eventuell  unter  Vermilllung  der  Mächte.
England  hegt  Bedenken,  Rußland  dagegen  erklärt,  den  Antrag  rückhalllos
  Zu  unterstützen;  die  Türkei  ist  ohne  Instruktion.  Schließlich
wird  der  Antrag  einstimmig  angenommen.

—  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Eine  Anzahl  hervorragender
Männer,  an  ihrer  Spitze  Moltke,  laden  gegenüber  den  wiederholten
Attentaten  auf  das  ehrwürdige  Haupt  des  Kaisers  zu  einer  allgemeinen
  Volkssubseription  ein,

„die  es  jedem  Deutschen,  ohne  Unterschied  von  Aller,  Stand,  Consession,
  Reichthum  oder  Armulh  ermöglichen  joll,  seinem  Gesühl  Ansdruct
Zu  geben,  einer  Subscription  geringfügigster  Summen.  Alle  Zeichnungen
über  1.4  sollen  ausgeschlossen,  Pfennigeinzahlungen  zulässig  sein.  Gerade
auf  diese  lehleren  wird  der  Werth  gelegt.  Nicht  auf  die  Höhe  des  Ertrages,
sondern  auf  die  Zahl  der  Zeichuer  lommt  es  an.  Diese  joll  zunen  Kaiser
den  Maßstab  gewähren  für  die  allgemeine  Theilnahme  seines  Bolkes,  der
Ertrag  Sr.  kaiserl.  Hoheit  dem  Kronpringen  mit  der  Bitte  übergeben  werden,
  ihn  nach  eigener  Wahl  zu  einem  allgemeinen  wohlthätigen  Zweck  zu
verwenden.“  Die  Idee  findet  alsbald  allgemeinen  Anklang.

—  Juni.  (Preußen.)  Die  welfische  Partei  erhebt  gelegentlich
  der  Reichetagswahlbewegung  mehr  als  je  ihr  Haupt  und  agitirt
aufs  eifrigste:  die  Wahlen  sollen  nach  ihrem  Plane  zu  einer  Art
von  Plebiscit  für  den  hannoverschen  Kronpringen  Erust  August  sich
gestallen.

1.—5.  Juli.  Der  Congreß  erledigt  die  rumänische,  serbische
und  montenegrinische  Frage:  Rumänien  muß,  da  es  von  allen
Mächten  im  Stich  gelassen  wird,  auf  Bessarabien  vergichten  und
dasselbe  an  Rußland  wieder  abtreten;  dagegen  erhält  es  die  Dobrudscha
  und  einen  Landstrich  von  Silistria  bis  Mangalia  am
schwarzen  Meer  und  die  Schlangeninsel;  Serbien  erhält  Nisch,
Montenegro  Niesich  und  Podgoriha  bis  Antivari,  doch  ohne  einen
        <pb n="112" />
        Das  denlsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  1.)  111

Hafen  an  der  Adria.  Alle  drei  werden  für  unabhängig  von  der
Pforte  erklärt,  wozu  diese  schon  durch  den  Vertrag  von  St.  Stefano
eingewilligt  hat;  allen  dreien  wird  dagegen  die  Gleichstellung  aller
Confessionen  auferlegt.

Juli.  (Preußen.)  Der  „Neichsanzeiger“  veröffentlicht  ein
Schreiben  des  Kaisers  vom  24.  März  und  ein  folches  des  Kronprinzen
  vom  10.  Juni  an  den  neuen  Papst  Leo  XIII.

Die  Benachrichtigung  von  seiner  Erhebung  auf  den  päpstlichen  Sinhl,  in
welcher  Seine  Heiligkeit  der  Papst  Leo  XIII.  zugleich  sein  Bedauern  darüber
ausspricht,  nicht  die  guten  Beziehungen  vorzufinden,  welche  einst  zwischen
Preußen  und  dem  pöpstlichen  Stuhle  bestanden  hällen,  ist  vom  Kaiser
durch  folgendes  Schreiben  beantworlet  worden:  „Berlin,  den  24.  März  1878.
Guilelmus  Dei  gratia  imperator  ct  rex  I.coni  Xlll.  summo  ecclesine  r#omans-Catholicac
  pomilici  salutcm.  Ich  habe  das  Schreiben  vom  20.  vor.
Mts.,  durch  welches  Ew.  Heil,  mich  von  Ihrer  Erhebung  auf  den  päpfllichen
  Stuhl  in  Kenntniß  zu  setzen  die  Güte  haben,  durch  Vermittlung  der
verbündelen  Regierung  Sr.  Maestat  des  Königs  von  Bayern  mit  Dank  erhalten.
  Ich  beglitckwünshe,  Sie  aufrichtig  dan,  daß  die  Stimmen  des  heiligen
  Collegiums  sich  auf  Ihre  Person  vereinigt  haben,  und  wünsche  Ihnen
von  Heren  eine  gesegnele  Negierung.  der  Ihrer  Obhut  anvertrauten  Kirche.
Ew.  Heil.  heben  mit  Recht  hervor,  daß  meine  katholischen  Unterkhanen  gleich
den  andern  der  Obrigkeit  und  ihren  Gesetyen  die  Folgsamteit  beweisen,
welche  den  Lehren  des  gemeinsamen  christlichen  Glanbens  entspricht.  Ich
darf  in  W  an  den  Nückblick,  den  Cw.  Heil.  auf  die  Vergangenheit
werfen,  hinzufügen,  daß  Jahrhunderte  hindurch  der  christliche  Sinn  des
deutschen  Volkes  den  Frieden  im  Land  und  den  Gehorsam  gegen  dessen  Obrigleit
  treu  bewahrt  hat  und  für  die  Sicherstellung  dieser  werlhvollen  Güler
auch  für  die  Zukunft  Bürgschaft  leistet.  Gern  entnehme  ich  den  freundlichen
Worten  Ew.  Heil.  die  Hoffnung,  daß  Sie  geneigt  sein  werden,  mit  dem
michtigen  Einfluß,  welchen  die  Verfassung  Ihrer  Kirche  Ew.  Heil.  auf  alle
Diener  derselben  gewährt,  dahin  zu  wirten.  daß  auch  diejenigen  unter  den
lehteren,  welche  es  bisher  unterließen,  unumehr  dem  Beispiel  der  ihrer  geisllichen
  Pflege  befohlenen  Bevölkerung  folgend,  den  Gesetzen  des  Landes,  in
dem  sie  wohnen,  sich  sügen  werden.  Ich  bitte  Ew.  Heil.  die  Versicherung
meiner  größten  Hochachtung  genehmigen  zu  wollen.  inilelmus  imperator
#t  Rex.  (Ggg.)  v.  Bismarck.  An  Se.  Heil.  den  Papst  Leo  XIII.  —  Nachdem
  der  Papst  in  einer  Erwiederung  vom  17.  April  der  Hoffunng  auf  Erneuerung
  des  früher  bestandenen  guten  Einvernehmens  wiederholt  Ausdruck
gegeben  und  als  Miltel  zur  Erreichung  desselben  die  Abänderung  verschiedener
  in  Preußen  bestehender  gesetzlichen  und  verfassungsmäßigen  Bestimmungen
  bezeichnet  hatte,  hat  Se.  kaiserl.  und  königl.  Hoh.  der  Kronprinz
nachstehendes  Schreiben  an  Se.  Heil.  gerichtet:  „Berlin,  d.  10.  Juni  1878.
Ew.  Heiligkeit  für  die  aus  Anlaß  des  Attentats  vom  2.  d.  bewiesene  Theilnahme
  selbst  zu  danken,  ist  der  Kaiser,  mein  Herr  Vater,  leider  noch  nicht
im  Stande;  gern  lasse  ich  es  daher  eine  meiner  Obliegenheiten  sein,  an
seiner  Statt  Ihnen  für  den  Jaltsdracl  Ihrer  freundlichen  Gesinnung  aufrichtig
zu  danken.  Der  Kaiser  hatte  mit  Beantwortung  des  Schreibens  Ew.  Heiligkeit
  vom  17.  April  gezögert  in  der  Hoifnung,  dah  vertrauliche  Erläuterungen
inzwischen  die  Möglichkeit  gewähren  würden,  auf  den  schristlichen  Anedruck
principieller  Gegensähe  zu  verjichten,  welcher  sich  bei  Fortsetzung  des  Schriftwechsels
  im  Sinne  des  Schreibens  Ew.  Heiligleit  vom  17.  April  nicht  ver-
        <pb n="113" />
        112  Das  deulsche  Reich  und  seint  einzelnen  Glieder.  (Juli  2  4.)

meiden  läßt.  Nach  Inhalt  des  leteren  muß  ich  leider  amnehmen,  daß  Ew.
Heiligkeit  die  in  dem  Schreiben  meines  Hru.  Vaters  vom  21.  März  aus-Porüchte
  Hoffnung  nicht  glauben  erfüllen  Zu  können,  daß  Ew.  Heiligkeit  den
Dienern  Ihrer  Kirche  den  Gehorsam  gegen  die  Gesetze  und  gegen  die  Obrigkeit
  ihres  Landes  empfehlen  würden.  Dem  dagegen  in  Ihrem  Schreiben
vom  17.  April  ausgesprochenen  Verlangen,  die  Verfassung  und  die  Geseße
Preußens  nach  den  Satungen  der  römisch-katholischen  Kirche  abzuändern,
wird  kein  preußischer  Monarch  entsprechen  konnen,  weil  die  Unabhängigkeit
der  Monarchie,  deren  Wahrung  Mir  gegenwärtig  als  ein  Erbe  Meiner  Väter
und  als  eine  Pflicht  gegen  Mein  Land  obliegt,  eine  Minderung  erleiden
würde,  wenn  die  freie  Bewegung  ihrer  Gesetzgebung  einer  außerhalb  derselben
  stehenden  Macht  untergeordnet  werden  sollte.  Wenn  ez  daher  nicht  in
Meiner  und  vielleicht  auch  nicht  in  Ew.  Heiligkeit  Machl  sieht,  jetzt  einen
Prinecipienstreit  zu  schlichten,  der  seit  einem  Jahrtausend  in  der  Geschichte
Deutschlands  sich  mehr  als  in  der  anderer  Länder  fühlbar  gemacht  hat,  so
bin  Ich  doch  gern  bereit,  die  Schwierigkeiten,  welche  sich  aus  diesem  von  den
Vorfahren  überkommenen  Conflicte  für  beide  Theile  ergeben,  in  dem  Geiste
der  Liebe  zum  Frieden  und  der  Versöhnlichteit  Zu  behandeln,  welcher  das
Ergebniß  Meiner  christlichen  Ueberzeugungen  ist.  Unter  der  Voraussetzung,
Mich  mit  Ew.  Heiligkeit  in  solcher  Geneigtheit  zu  begegnen,  werde  ich  die
Hoffnung  nicht  aufgeben,  daß  da,  wo  eine  grundsätliche  Verständigung  nicht
erreichbar  ist,  doch  verföhnliche  Gesinnung  beider  Theile  auch  für  Preußen
den  Weg  zum  Frieden  eröffnen  werde,  der  anderen  Staaten  niemals  verschlossen
  war.  Genehmigen  Gw.  Heiligkeit  den  Ausdruck  meiner  persönlichen
Ergebenheit  und  Verehrung.  Friedrich  Wilhelm,  „Kronprin).  Gg.  v.  Bismarck.
An  Seine  Heiligkeit  den  Papst  Leo  XIII.“  Dieser  Schriftwechsel  ist  eine
neue  Bekräfligung  des  Spruches:  „Nach  Canossa  gehen  wir  nicht."

2.  Juli.  Der  Pariser  Times-Correspondent  v.  Vlowitz  hal
eine  Unterredung  mit  dem  Fürsten  Vismarck,  die  er  etwas  später,
wie  man  meint  mit  Zustimmung  Bismarcks,  in  der  Times  veröffentlicht.
  Der  Gegensatz  und  die  Spannung  zwischen  Vismarck
und  Gortschakoff  treten  darin  in  ein  ziemlich  grelles  Licht.

2.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  die  Ausschüsse
ändern  die  Vorlage  betr.  die  Zusammensebung  der  Tabak-Cuquete-Commission
  in  zwei  Punkten  gegen  die  Intentionen  des  Reichskanzlers
  ab:  der  Vorschlag  des  Reichskanzlers  hälte  die  Zusammensetzung
  der  Enquete-Commission  gang  in  seine  Hand  gegeben,  nach
dem  Antrag  der  Ausschüsse  soll  ihm  dagegen  nur  die  Wahl  der
Minderheit  überlassen  werden  und  ferner  wird  die  Aufgabe  der  Commission
  in  einer  dem  Monopol  ungünstigen  Weise  beschränkt.

4.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Deutsche  Kriegsschiffe  besetzen
2  Hafenorte  der  Insel  Opula,  einer  der  Samoa=  oder  Schifferinseln  im
großen  Ocean,  nicht  um  die  Jusel  zu  aunectiren,  sondern  nur  um
sie  zu  zwingen,  die  dem  deutschen  Reiche  gemachten  Handelsbegünstigungen
  aufrecht  zu  erhalten.

4.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Vundesrath:  genehmigl  die
        <pb n="114" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  6—10.)  113

Tabak-Enquete-Vorlage  nach  den  Anträgen  der  Ausschüsse  und  ernennt
  die  Enquete-Commission  bez.  der  Lage  der  Leinen=  u.  Baumwoll-Industrie.


6.  Juli.  (Bayern.)  II.  Kammer:  Es  hat  sich  in  derselben
nunmehr  eine  äußerste  Rechte  (Partei  Sigl)  gebildet,  die  aber  vorerst
  nur  6  Mitglieder  zäylt,  doch  hat  sie  auch  so  den  Ausschlag
zwischen  der  sog.  bayerisch-patriotischen  und  der  liberalen  Partei  in
ihrer  Hand.

9.  —  10.  Juli.  (Sachsen-Weimar.)  Herzliche  Feier  des
25sten  Regierungsjubiläums  des  Großhergogs.  Doch  thut  es  dem
Feste  und  der  Stimmung  Eintrag,  daß  der  Kaiser  demselben  nicht,
wie  er  beabsichtigt  hatte,  beiwohnen  kann.

10.  Juli.  Der  Congreß  erledigt  die  Frage  wegen  Batum
wesentlich  im  Sinne  Nußlands,  indem  England  in  Folge  seiner
Convention  mit  der  Pforte  vom  4.  Juni,  nachgibt.  Damit  ist  die
eigentliche  Arbeit  des  Congresses  erledigt  und  erübrigt  nur  noch  die
nähere  Textirung  seiner  Beschlüsse.

10.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Der  Ex-Kronprinz  von  Hannover
  Ernst  August  zeigt  dem  König  von  Preußen  den  Tod  seines
Vaters  des  Ex-Königs  Georg  V.  von  Hannover  an  und  hält  alle
seine  Ansprüche  auf  den  Thron  von  Hannover  aufrecht.

Das  Schreiben,  aus  Gmunden  datirt,  macht  zuerst  die  Angeige  des
Todes  Georg  V.  und  fährt  dann  wörtlich  fort:  „In  Folge  dieses  Todesfalls
  sind  alle  Rechte,  Prärogative  und  Titel,  welche  dem  König,  meinem
Vater,  überhaupt,  insbesondere  in  Beziehung  auf  das  Königreich  Hannover
zugestanden,  kraft  der  in  meinem  Hause  bestehenden  Erbfolge=  Ordnung  auf
mich  übergegangen.  Alle  diese  Rechte,  Prärogative  und  Titel  halte  ich  voll
und  ganz  aufrecht.  Da  jedoch  deren  Ansübung  in  Beziehung  auf  das  Königreich
  Hannover  thatsächliche,  für  mich  selbstverständlich  nicht  rechtsverbindliche
  Hindernisse  entgegenstehen,  habe  ich  beschlossen,  für  die  Dauer  dieser
Hindernisse  den  Titel  Herzog  von  Cumherkündd  Herzog  zu  Braunschweig
und  Lüneburg  mit  dem  Prädikate  „Königliche  Hohei  it“  Zu  führen.  Indem
ich  auch  hievon  Mittheilung  mache,  wird  besonderer  Erwähnung  nicht  bedirfen,
  daß  meine  und  meines  Hauses  in  voller  Selbständigkeit  bestehenden
Gesammtrechte  durch  zeitweiligen  Nichtgebrauch  der  dieselben  bepeichnenden
Titel  und  Würden  in  keinerlei  Weise  aufgehoben  oder  eingeschräult  werden
können.  Ich  verbleibe  Euer  Majestät  freundwilliger  Bruder  und  Better
Erust  August.  “

Die  Presse  ist  darüber  so  ziemlich  einig,  daß  bei  solcher  Gesinnung
des  Ex-Ktronprinzen  von  einer  Herausgabe  des  beschlagnahmten  sog.  Welfensonds,
  dessen  derselbe  ziemlich  bedürftig  sein  mochte  doch  keine  Rede  sein  kann,
auch  der  prenßische  Landtag  dagu  niemals  seine  Einwilligung  geben  würde
und  daß  selbst  die  Erbfolge  des  Prinzen  in  Braunschweig  zweifelhaft  sein
werde,  da  derselbe  allem  Anscheine  nach  das  deutsche  Reich  nicht  anerkenne,
wenigstens  nur  einen  König  von  Preußen,  aber  keinen  deutschen  Kaiser  zu
kennen  scheine.

Schulihees,  Curop.  Geschichtskalender.  XIX.  Wd.  8
        <pb n="115" />
        114  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  12—13.)

12.  Juli.  (Bayern.)  I.  u.  II.  Kammer:  einigen  sich  definitiv
  über  die  Errichtung  eines  Verwaltungsgerichtshofes.

13.  Juli.  Der  Congreß  hat  sich  über  die  Textirung  seiner
Beschlüsse  geeinigt.  Der  Friedensvertrag  von  Berlin  lautet  demnach
im  Wesentlichen:

Im  Eingange  wird  die  Absicht  der  vertragschließenden  Mächte  dahin

ichnet:  „Zum  Besten  der  europäischen  Ordnung  und  in  Gemäßheit  der
Bestimmungen  des  Pariser  Vertrages  vom  30.  März  1856  die  im  Orient
durch  die  Ereignisse  der  letzten  Jahre  und  durch  den  „Rrieg,  der  zu  dem  Vertrage
  von  San  Stefano  geführt  hat,  entstandenen  Fragen  zu  lösen.“  Die
Bulgarien  betreffenden  Bestimmungen,  welche  den  Vertrag  eröffnen,  sind
folgende:  Art.  1.  Bulgarien  wird  als  autonomes  und  tribntäres  Fürstenthum
  errichtet,  unler  der  Oberlehns  kherrschaft  Sr.  M.  des  Sultans.  Es  erhält
  eine  christliche  Regierung  und  eine  nationale  Miliz.  Art.  2.  Das  bulgarische
  Fürstenthum  wird  im  Süden  durch  die  Balkankette  begrenzt.  Art.  3.
Der  Fürst  von  Bulgarien  wird  frei  durch  die  Bevölkerung  gewählt  und
durch  die  hohe  Pforte.  bestäligt,  mit  Zulinmung  der  Mächte.  Kein  Mitglied
  der  regierenden  Häuser  der  europäischen  Großmächte  soll  zum  Fürsten
von  Bulgarien  gewählt  werden.  Falls  die  fürstliche  Würde  erledigt  wird,
wird  die  Wahl  des  neuen  Fürsten  unter  denselben  Bedingungen  und  Formen
vorgenommen.  Art.  4.  Eine  nach  Tirnowa  berufene  Versammlung  der  Notabeln
  Bulgariens  soll  vor  der  Wahl  des  Fürsten  den  Plan  der  Regierung
des  Fürstenthums  vorbereiten.  In  den  Ortschaften,  wo  die  Einwohnerschaft
  außer  Bulgaren  auch  Türken,  Rumänen,  Griechen  u.  A.  einschließt,
soll  den  Rechten  und  Interessen  dieser  Klassen  der  Bevölkerung  in  Allem,
was  sich  auf  di  Wahlen  und  den  Negierungeplan  bezieht,  Rechnung  getragen
werden.  Art.  5.  Die  folgenden  Feststellungen  sollen  die  Grundlage  des  öffentlichen
  Rechts  r  Zulgarien  bilden:  Unterschied  des  religiösen  Glanbens
oder  Belenntnisses  soll  gegen  Niemanden  als  Ausschließungs=  oder  Unfähigkeitsgrund
  gelten  in  allen  Dingen,  die  den  Genuß  bürgerlicher  und  politischer
  Rechte,  die  Zulassung  zu  oöffentlichen  Anstellungen,  Aemtern  oder  Würden
  oder  die  Ausübung  der  verschiedenen  Berufe  oder  Gewerbe  betreffen,  wo
es  auch  sein  möge.  Die  Freiheit  der  öffentlichen  Ausübung  aller  Glaubensbekenntnisse
  wird  sowohl  der  gegenwärligen  und  noch  zurückkehrenden  Bevölkerung
  von  Bulgarien  wie  den  Fremden  gewährleistet,  und  der  hierarchischen
  Einrichtung  der  verschiedenen  Teligionegenofsenschaften  oder  ihren  Beziehungen
  mit  ihren  geistlichen  Oberhäuptern  wird  keine  Schraule  entgegengestellt.
  Art.  C.  Die  vorlänfige  Organisation  Bulgariens  wird  bis  zur
Fertigstellung  des  Negierungsplanes  durch  einen  kaiserlich  russischen  Kommissär
  geleitet.  Ein  kaiserlich  türlischer  Kommissär  so  wie  die  von  den
Mächten,  welche  den  gegenwärtigen  Vertrag  unterzeichnen,  ad  hoc  entsandten
Consuln  werden  ihm  an  die  Seite  gestellt,  um  den  Gang  dieser  vorläufigen
Verwaltung  zu  kontroliren.  Im  Falle  einer  Meinungzverschiedenheit  zwischen
den  delegirken  Consuln  entscheidet  die  Mehrheit,  und  im  Falle  einer  Meinungsverschiedenheit
  zwischen  jener  Mehrheit  und  dem  kaiserlich  russischen
oder  dem  kaiserlich  türkischen  Kommissär  entscheiden  die  zu  einer  Conferenz
zusammentretenden  Vertreter  der  unterzeichnenden  Mächte  in  Konstantinopel.
7.  Die  provisorische  Regierung  kann  nicht  auf  mehr  als  neun  Monate

von  dem  Datum  der  Unterzeichnung  des  gegenwärtigen  Vertrages  an  verlängert
  werden.  Wenn  die  organische  Regierung  vollständig  eingerichtet  ist,
hat  die  Wahl  des  Fürsten  von  Bulgarien  unverzüglich  zu  erfolgen.  Sobald
der  Fürst  eingesezt  ist,  tritt  die  neue  Organisation  in  dem  Fürstenthum  in
        <pb n="116" />
        Das  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  13.)  115

Kraft  und  es  selbst  in  vollen  Besictz  seiner  Antonomie.  Art.  8.  Die  zwischen
  fremden  Mächten  und  der  hohen  Pforte  abgeschlossenen  und  gegenwärtig
in  Kraft  stehenden  Landels,  und  Schifffahrtsverträge,  Conventionen  und  Abkommen
  bleiben  in  dem  Fürstenthum  Bulgarien  bestehen,  und  es  kann  keine
Veränderung  in  denselben  einer  fremden  Macht  hegenüber  getroffen  werden,
wenn  diese  nicht  ihre  Zustimmung  dazu  gibt.  Kein  Durchgangsgzoll  auf
Waaren,  welche  durch  das  Fürstenthum  passiren,  darf  in  Bulgarien  erhoben
werden.  Die  Angehörigen  und  der  Handel  aller  Mächte  sollen  auf  den  Fuß
vollständiger  Gleichheit  gestellt  werden.  Die  Freiheiten  und  Rechte  fremder
Unterthanen,  die  durch  Capitulationen  und  Herkommen  bestehenden  Nechte
der  Gerichtsbarkeit  un  des  konsularischen  Schutzes  bleiben  in  voller  Kra
bestehen,  soweit  sie  nicht  mit  Zustimmung  der  brtheiligten  Parteien  Alter  A4
werden.  Art.  9.  Der  Betrag  des  von  dem  JFürstenthum  Bulgarien  dem
suzeränen  Hofe,  durch  Hinterlegung  in  einer  von  der  hohen  Pforte  demnächst
zu  bestimmenden  Bank,  zu  zahlenden  jährlichen  Tributs  wird  durch  ein  Abkommen
  zwischen  den  Mächten,  welche  den  gegenwärtigen  Vertrag  unterzeichnen,
  zu  Ende  des  ersten  Amtsjahres  der  neuen  Organisation  festgesetzt.  Dieser
Tribut  wird  nach  den  durchschgiutlichen  Einkünften  des  Gebictes  des  Fürstenthums
  berechnet.  Bulgarien  hat  einen  Theil  der  ffentlichen  Schuld  des
Reiches  zu  tragen.  Wenn  die  Mächte  über  den  Tribut  beschlossen  haben,
werden  sie  den  Theil  dieser  Schuld,  welcher  auf  Grund  eines  billigen  Ver
hältnisses  auf  das  Fürstenthum  trifft,  in  Erwägung  ziehen.  Art.  10.  Bulgarien
  tritt  an  die  Stelle  der  kaiserlich  osmanischen  Regierung  in  #ihren
Rechten  und  Verpflichtungen  gegen  die  Rustschuck
schaft  vom  Tage  der  Unterzeichnung  des  gegenwärtigen  Vertrages  ein.  Die
Feststellung  der  näheren  Einzelheiten  bleibt  einer  Verständigung  zwischen  der
hoben  Pforte,  der  Regierung  des  Fürstenthums  und  der  Eisenbahn-Gesellschaft
überlassen.  Das  Fürstenthum  Bulgarien  tritt  in  derselben  Weise  für  die
von  der  hohen  Pforte  Oesterreich-Ungarn  so  wie  der  Gesellschaft  zum  Betriebe
der  Eisenbahnen  in  der  europäischen  Türkei  gegenüber  eingegangenen  Verpflichtungen
  bezüglich  der  Vervollständigung  und  Vereinigung  und  des  Betriebes
  der  auf  seinem  Gebiete  liegenden  Linien  ein.  Die  zur  Lösung  dieser
Fragen  erforderlichen  Conventionen  sollen  zwischen  Oesterreich-Ungarn,  der
Pforte,  Serbien  und  dem  Fürstenthum  Bulgarien,  unverzüglich  nach  dem
Friedensschlusse  abgeschlossen  werden.  Art.  11.  Die  osmanische  Armee  verbleibt
  nicht  länger  in  Bulgarien.  Alle  früheren  Festungen  sollen  auf  Kosten
des  Fürstenthums  binnen  einem  Jahre  oder  wo  möglich  früher  geschleift
werden.  Die  Lokalregierung  hat  sofort  Maßregeln  zur  Schleifung  zu  ergreisen
  und  darf  keine  neuen  errichten.  Die  hohe  Pforte  hat  das  Recht,  nach
Gutdünken  über  das  Kriegsmaterial  und  audere  der  osmanischen  Regierung
gehörige  Gegenstände,  welche  in  den  gemäß  dem  Waffenstillstande  vom  #31.
Januar  schon  geräumten  Donaufestungen  noch  verblieben  sind,  so  wie  über
die  in  den  Festungswerken  Schumla  und  Varna  noch  vorfindlichen  Ou  verfügen.
  Art.  12.  Die  mohamedanischen  Grundbesitzer,  die  aus  dem  Fürstenthum
  weggegogen  sind,  können  ihren  dortigen  Grundbesitz  behalten,  indem  sie
denselben  verpachten  vder  durch  Driite  verwalten  lassen.  Eine  fürstlich  bulgarische
  Commission  bleibt  zwei  Jahre  lang  mit  der  Besorgung  aller  auf  die
Art  der  Uebertragung,  des  Betriebes  und  der  Regelung  bezüglichen  Angelegenheiten
  des  Slaatseigenthums  und  der  religiösen  Stiftungen  (Vakuf)  auf
Nechnung  der  hohen  Piorte  und  der  dabei  interessirten  Privaten  betraut.
Die  aus  dem  Fürstenthum  Ansgewanderten,  welche  in  anderen  Theilen  des
osmanischen  Reiches  reisen  oder  wohnen,  siehen  unter  der  Botmäßigkeit  und
den  Geschen  der.  Türkei.
13—22  beziehen  sich  auf  Ost-Rumelien  und  die  ruf-8*
        <pb n="117" />
        116  Das  deulsthe  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  13.)

sische  Ocenpation  und  lauten:  Art.  13.  Im  Süden  des  Balkans  wird
eine  Provinz  gebildet,  die  den  Namen  Ost-Rumleien  annehmen  und  unter
der  unmittelbaren  militärischen  und  politischen  Botmäßigkeit  Sr.  Kaiserl.
Maj.  des  Sultans  verbleiben  soll  unter  Bedingungen  autonomer  Verwaltung.
Sie  erhält  einen  christlichen  General-Gouverneur.  Art.  14.  (bestimmt  ausführlich
  die  Grenzen  Ost-Rumeliens).  Art.  15.  Se,  Maj.  der  Sultan  hat
das  Recht,  für  die  Bertheidigung  der  Land=  und  Seegrenzen  der  Provinz
durch  Errichtung  von  Befestigungen  an  dieien  Grenzen  und  durch  Unterhaltung
  von  Truppen  daselbst  zu  sorgen.  Die  innere  Orduung  in  Ost-Rumelien
wird  durch  eine  einheimische  Gendarmerie,  der  eine  Lokalmiliz  zur  Seite  steht,
anufrechterhalten.  In  der  Zusammensehung  dieser  beiden  Körper,  deren  Offiziere
  von  dem  Sultan  ernannt  werden,  wird,  den  Oertlichkeiten  entsprechend,
auf  die  Religion  der  Bewohner  Rücksicht  genommen.  Se.  Maj.  der  Sultan
verpflichtet  sich,  keine  irregulãren  Truppen,  wie  Baschibozuks  und  Ticherkessen,
in  den  Garnisonen  an  den  Grenzen  zu  verwenden.  Die  zu  diesem  Dienste
bestimmten  regulären  Truppen  dürfen  in  leinem  Falle  bei  den  Einwohnern
einquartirt  werden.  Wenn  sie  durch  die  Provinz  marschiren,  sollen  sie  daselbst
  keinen  Aufenthalt  machen.  Art.  160.  Dem  General-Gonverneur  steht
das  Recht  zu,  die  türkischen  Truppen  herbeizurufen,,  wenn  die  innere  oder
äußere  Sicherheit  der  Provinz  bedroht  sein  sollle.  Für  solchen  Fall  ist  die
hohe  Pforte  verpflichtet,  ihren  Entschluß  und  die  denselben  rechlfertigenden
Gründe  den  Vertretern  der  Mächte  in  Konstantinopel  anzuzeigen.  Art.  1
Der  General-Gonverneur  von  Ost-Rumelien  wird  von  der  hohen  Pforte  4q
Zustimmung  der  Mächte  auf  einen  Zeitraum  von  fünf  Jahren  ernannt.
.Sofort  nach  der  Natifikation  des  gegenwärtigen  Vertrages  wird
Frt  europäische  Commission  eingesezt,  welche  mit  der  hohen  Pforte  die  Organisation
  Ost-Rumeliens  auszuarbeiten  hat.  Dieselbe  hat  binnen  drei  Monaten
  die  Machtbefuguiß  und  die  Zuständigkeiten  des  Gonverneurs  sowie  das
gerichtliche,  finanzielle  und  administrative  Regime  der  Provinz  festzusehen,
indem  sie  die  verschiedenen  Gesetze  über  die  Bilajets  und  die  in  der  achten
Sitzung  der  Konstantinopeler  Conjeren#  gemachten  Vorschläge  zum  Ausgangsbunkt
  nimmt.  Die  gesammten  Anordnungen,  welche  für  Ost-Rumelien  getroffen
  werden,  werden  in  einem  von  der  Pforte  zu  promulgirenden  und  den
Mchten  mitzutheilenden  großherrlichen  Firman  zusammengejaßt  werden.
Art.  19.  Bis  zur  Fertigstellung  der  neuen  Organisation  wird  die  europeische
Commission  im  Einverständniß  mit  der  hohen  Pforte  mit  der  Verwaltung
der  Finanzen  der  Provinz  betraut.  Art.  20.  Die  Verträge,  Conventionen
und  internationalen  Abmachungen  jeder  Art,  welche  zwischen  der  Pforte  und
den  fremden  Mächten  abgeschloisen  sind  oder  noch  abgeschlossen  werden,  haben
in  Ost-Rumelien  wie  im  ganzen  osmanischen  Reich  Geltung.  Die  Freiheiten
und  Rechte,  die  von  Fremden  erworben  worden  sind,  welcher  Arl  sie  auch
seien,  bleiben  in  dieser  Provinz  in  Kraft.  Die  hohe  Pforte  verpflichtet  sich,
dafür  zu  sorgen,  daß  die  auf  die  Religionefreihri  zu  Gunsten  aller  Bekenntnisse
  4ebicglichen  allgemeinen  Gesebe  des  Neiches  dort  beobachtet  werden.
Ar  Die  Rechte  und  Brrpstiihsingen  der  hohen  Pforte  in  Bezug  auf
etrt  bilicher  in  Ost-Rumelien  bleiben  in  voller  Ausdehnung  in  Kraft.
Art.  22.  Die  russische  Occtupalions-Armee  in  Bulgarien  und  Ost-Rumelien
soll  aus  6  Infanterie=  und  2  Kavalerie-Divisionen  bestehen  und  nicht  50,000
Mann  übersteigen.  Sie  wird  auf  Kosten  des  orcupirten  Landes  unterhaiten.
Die  Occupations-Truppen  behalten  ihre  Verbindung  mit  Rußland  nicht  nur
durch  Rumänien  nach  den  zwischen  den  beiden  Staalen  abguschließenden  Vereinbarungen,
  sondern  auch  über  die  Häfen  des  schwarzen  Meeres  Varna  und
Burgas,  wo  sie  während  der  Dauer  der  Befetzung  die  erforderlichen  Depots
organisiren  können.  Die  Dauer  der  Besehung  von  Ost-Rumelien  und  Bul-
        <pb n="118" />
        Has  deulsche  Reich  und  seine  eintelnen  Glieder.  (Juli  13.)  117

W  durch  die  kaiserlich  russischen  Truppen  wird  auf  neun  Monate  vom

Tage  der  Auswechselung  der  Ratifikationen  dieses  Vertrages  an  festgesett.
Die  russische  Regierung  verpflichtet  sich,  in  einem  weiteren  Zeitraume  von
drei  Monaten  den  Durchzug  ihrer  Truppen  durch  Rumänien  und  die  vollständige
  Näumung  dieses  Fürstenthums  zu  bewerkstelligen.

23.  Die  hohe  Pforte  verpflichtet  sich,  auf  der  Insel  Kreta
das  orgurhies  Reglement  von  1868  gewissenhaft  zur  Anwendung  zu  bringen
und  dabei  die  billig  gefundenen  Modisikationen  anzuwenden.  Aehuliche  den
lokalen  Bedürfnissen  angepaßte  Reglements,  ausgenommen  soweit  dieselben  die
Kreta  bewilligten  Stenerexemtionen  betreffen,  werden  ebenfalls  in  den  übrigen
Provinzen  der  enropöischen  .  ürkei,  für  welche  durch  den  gegenwärtigen
Vertrag  eine  besondere  Organisation  nicht  vorgesehen  worden  ist,  eingeführt
werden.  Die  hohe  Pforte  wird  Spezialkommissionen  damit  beauftragen,  in
deren  Schooße  das  eingeborene  Element  zahlreich  vertreten  sein  soll  ie  Details
  dieser  neuen  Reglements  für  jede  Provinz  auszuarbeiten.  Die  Organisationsentwürfe,
  welche  aus  diesen  Arbeiten  hervorgehen,  sollen  der  Untersuchung
  durch  die  hohe  Pforte  unterworfen  sein,  welche  vor  Erlaß  der  Verordnungen,
  welche  dieselben  in  Kraft  seben  sollen,  die  Miicht  der  für  Ost-Rumelien
  eingesehten  europäischen  Kommissionen  einholen  muß.

Ark.  24.  Im  Falle,  daß  die  hohe  Piort  64  10  Vriechenland  nicht
dazu  kommen“  sollten,  sich  über  die  im  13.  Protokoll  des  Berliner  Congresses
aegebee  Rektifikation  der  Grenglinie  zu  rgero  hhe  sich  Deutschland,
Oesterreich-Ungarn,  Frankreich,  Großbritannien,  Italien  und  Rußland  vor,
beiden  #h  Theilen  ihre  Vermittlung  anzubieten,  um  die  Unterhandlungen  zu  ereichtern.


Art.  25.  Die  Provinzen  Bosnien  und  Herzegowina  sollen  von
Oesterreich-Ungarn  besebt  und  verwaltet  werden.  Da  die  österreichisch-  zungaaiche
  Negierung  nicht  wünscht,  sich  mit  der  Verwaltung  des  Sandschaks  von

Novibazar  zu  befassen,  welches  sich  zwischen  Serbien  und  Montenegro  in
südöstlicher  Richtung  bis  jenseits  Mitrovita  erstreckt,  wird  die  ottomanische
Regierung  fortfahren,  dort  zu  funktioniren.  Nichts  destoweniger  behält  sich
Oesterreich-Ungarn,  um  die  Aufrechterhaltung  des  neuen  politischen  Zustandes
ebenso  wie  die  Freiheit  und  Sicherheit  der  Communikationswege  zu  sichern,
das  Recht  vor,  im  ganzen  Umfange  dieses  Theiles  des  ehemaligen  Vilajets
Voznien  Garnison  eu  halten  und  militärische  und  Handelsstraßen  zu  haben.
Zu  diesem  Zweche  kehalten  sich  die  Regierungen  von  Oesterreich-  Ungarn  und
der  Türkei  vor,  über  die  Details  sich  in's  Einverständniß  zu  setzen.

Art.  20.  Die  Unabhängigkeit  Montenegro's  wird  von  der  hohen
Pforte  und  von  allen  den  hohen  kontrahirenden  Parteien  anerkannt,  welche
sie  bis  jetzt  noch  nicht  zugelassen  hakten.  Art.  27.  Die  hohen  kontrahirenden
  Parteien  sind  über  die  folgenden  Bedingungen  einverstanden:  In  Montenegro
  darf  der  Unterschied  des  Glaubens  und  der  Confession  Niemanden  als
ein  Grund  der  Ausschließung  oder  der  Unfähigkeit  entgegengestellt  werden,
insosern  es  den  Genuß  der  bürgerlichen  und  politischen  Rechte,  die  Zulassung
zu  öffentlichen  Aemtern,  Funktionen  und  Ehrenstellen  oder  die  Ausübung  der
verschiedenen  Gewerbe  und  Industrien  betrifft,  an  welchem  Orte  es  auch  sei.
Die  Freiheit  und  öffentliche  Ansübung  aller  Culte  werden  allen  Einh#imi.
schen  Montenegro's  ebenso  wie  auch  den  Fremden  gesichert,  und  kein  Hinderniß
  darf  der  hierarchischen  Organisation  der  verschiedenen  Glaubensgemeinschaften
  oder  deren  Beziehung  en  zu  ihren  geistlichen  Oberhäuptern  entgegengestellt
  werden.  Art.  28.  Die  neuen  Grenzen  Montenegro's  sind  wie  folgt
festgestellt  worden:  Die  Linie,  welche  von  dem  Ilinobrdo,  nördlich  von
Klobuk  ausgeht,  steigt  zur  Trebinjtschia  in  der  Richtung  von  Grantscharewo
zu  hinab,  welches  bei  der  Herzegowina  bleibt,  folgt  dann  dem  Laufe  dieses
        <pb n="119" />
        118  Pco  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  13.)

Flusses  aufwärls  bis  zu  einem  Punkte,  der  einen  Kilomeker  abwärts  von
der  Mündung  der  Tschepelica  gelegen  ist,  und  verbindet  von  dort  in  kürzester
Linie  die  Höhen,  welche  links  der  Trebinjtschica  hinlaufen.  Sie  geht  dann
in  der  Nichun  auf  Pilatowa  zu,  welches  Dorf  bei  Montenegro  verbleibt,
und  geht  dann  in  nördlicher  Nichtung,  sich  so  viel  als  möglich  in  der  Entfernung
  von  6  Kilometern  von  der  Straße  Bilek-Korito-Gacko  haltend,  bis
zu  dem  zwischen  der  Semina-Plauina  und  dem  Berge  Kurilo  belegenen
Bergrücken,  von  wo  sie  in  östlicher  Richtung  bei  Vratkowitsch  vorbei,  welches
Dorf  bei  Montenegro  bleibt,  bis  zum  Berge  Orlina  geht.  Von  diesem
Punkte  aus  zieht  sich  die  Grenze,  Navpo  bei  Montenegro  lassend,  nordnordöstlich
  in  gerader  Linie  über  Gipfel  des  Lebersnil  und  Volujak,  steigt  daun
in  kürzester  Linie  zur  Piwa  hinab,  welche  sie  durchschneidet,  und  trifft  dann
Tara,  zwischen  Orokoica  und  Nedwina  durchgehend.  Von  diesem  Punkte
geht  sie  in  die  Tara  aufwärts  nach  Mojkovatsch,  von  wo  sie  dem  Kamm  der
Vorberge  bis  Siskojezero  folgt.  Von  diesem  Orte  aus  läuft  sie  die  alte
renze  entlang  bis  zu  dem  Dorfe  Sekulare.  Von  dort  nimmt  die  neue
renge  ihre  Richtung  über  die  Kämme  der  Mokra  Planina,  das  Dorf  Mokra
Montenegro  belassend,  und  trifst  dann  den  Punkt  2166  der  österreichischen
Generalstabskarte,  indem  sie  der  Hauptkette  und  der  Wasserscheidelinie  zwischen
dem  Lim  einerseits  und  dem  Drin  und  der  Cievna  (Zem)  andererseits  folgt.
Sie  läuft  dann  mit  den  jetyzigen  Grenzen  zwischen  dem  Stamm  der  Kutschki-Drekalovitschi
  einerseits  und  der  Kutschta-Krajga  sowie  der  Stämme  der
Klementi  und  Grudi  andererseits  entlang  bis  zur  Ebene  von  Podgoriga,  von
wo  sie  sich  auf  Plawnica  richtet,  die  Stämme  der  Klementi,  Grudi  und  Hoti
bei  Albanien  lassend.  Von  dort  durchschneidet  die  neue  Grenze  den  See  bei
dem  Inselchen  Gorika-Topal,  geht  von  Gorika-Topal  aus  gerade  auf  die
Höhen  des  Kammes  zu,  folgt  daun  der  Wasserscheidelinie  zwischen  Megured
und  Kalimed,  Mikovic  bei  Montenegro  belassend,  und  läuft  bei  B.  Kruci
in  das  adriatische  Meer.  Im  Nordweslten  bildet  eine  Linie  die  Grenze,
welche  von  der  Küste  zwischen  den  Dörfern  Susana  und  Zubci  geht  und  an
dem  äußersten  südöstlichen  Punkte  der  gegenwärtigen  Grenze  von  Montenegro
an  der  Briuta-Planika  endet.  Art.  29.  Antivari  und  sein  Küstenstrich  werden
  von  Montenegro  unter  folgenden  Bedingungen  annektirt:  Die  südlich  von
diesem  Territorium  belegenen  Gegenden  nach  der  obigen  Grengbestimmung
bis  zur  Bojana,  Dulcinjo  inbegriffen,  werden  der  Türkei  zurückgegeben.  Die
Gemeinde  Spiza  bis  zur  nördlichen  Grenze  des  in  der  genauen  Beschreibung
der  Grenzlinie  angegebenen  Territoriums  wird  Dalmatien  einverleibt.  Vollständige
  und  gängliche  Freiheit  der  Schifffahrt  wird  für  Montenegro  auf  der
Bojana  stattsinden.  Fortifikationen  dürfen  am  Lanje  dieses  Flusses  nicht
errichtet  werden,  ausgenommen  solche,  welche  für  die  Lokalvertheidigung  von
Skutari  nothwendig  sein  könnten,  die  sich  aber  nicht  über  eine  Entfernung
von  6  Kilometern  von  dieser  Stadt  erstrecken  dürfen.  Montenegro  darf
weder  Kriegsschiffe  haben,  noch  eine  Kriegsflagge  führen.  Der  Hafen  von
Antivari  und  alle  zu  Montenegro  gehörigen  Gewässer  bleiben  den  Kriegsschiffen
  aller  Nationen  geschlossen.  Die  zwischen  dem  See  und  dem  Ufer  auf
montenegrinischem  Gebiete  belegenen  Fortifikationen  müssen  rasirt  und  es
dürfen  in  diesem  Gebiete  keine  neuen  errichtet  werden.  Die  Hafen=  und  Gesundheitspolizei
  sowohl  in  Antivari  als  der  Küste  von  Montenegro  entlang
wird  durch  Oesterreich-Ungarn  vermittelst  leichter  Küstenwachtschiffe  ausgeübt.
Montenegro  nimmt  die  in  Dalmatien  in  Kraft  bestehenden  Scegesetze  an.
Seinerseits  verpflichtet  sich  Oesterreich-Ungarn,  der  montenegrinischen  Handelsflagge
  seine  Konsularprotektion  zu  Theil  werden  zu  lassen.  Montenegro
muß  00  mit  Oesterreich-Ungarn  über  das  Recht  verständigen,  durch  das  neue
montenegrinische  Territorium  eine  Landstraße  und  eine  Eisenbahn  zu  erbauen
        <pb n="120" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  13.)  1190

und  zu  unterhalten.  Vollständige  Freiheit  der  Communication  auf  diesen
Straßen  wird  gesichert.  Art.  30.  Die  Muselmänner  oder  andere,  welche  in
den  an  Montenegro  annektirken  Territorien  Grundeigenthum  besiten  und
ihren  Wohnsih  außerhalb  dieses  Fürstenthums  nehmen  wollen,  können  ihre
Immobilien  belassen,  indem  sie  sie  verpachten  oder  durch  einen  Dritten  bewirthschaften
  lassen.  Niemand  kann  anders  als  auf  gefehlichem  Wege  im
öffentlichen  Interesse  expropriirt  werden  und  nur  gegen  eine  vorher  vereinbarte
  Indemnität.  Eine  türkisch-montenegrinische  Commission  wird  beauftragt
werden,  innerhalb  eines  Zeitraumes  von  drei  Jahren  alle  auf  den  Verkaufs-,
Betriebs-  und  Beuutzungemodus  auf  Rechnung  der  hohen  Pforte,  des  Staatseigenthums
  und  der  frommen  Stiftungen  (Valufs)  sowie  die  auf  die  Interessen
  der  Privatleute,  welche  darin  engagirt  sein  sollten,  bexüglichen  Fragen
zu  reguliren.  Art.  31.  Das  Fürstenthum  Montenegro  wird  sich  direkt  mit
der  ottomanischen  Pforte  über  die  Errichtung  montenegrinischer  Agenluren
in  Konstantinopel  und  in  gewissen  Ortschaften  des  oltomanischen  „Reichs,  wo
deren  Nothwendigleit  anerkannt  werden  sollte,  verständigen.  Die  Montenegriner,
  welche  im  ottomanischen  Reiche  reisen  oder  wohnen,  sollen  den  ottomanischen
  Gesetzen  und  Behörden,  den  allgemeinen  Grundsähen  des  internationalen
  Rechts  und  den  für  die  Montenegriner  eingeführten!  Gewohnheiten
gemäß  unterworfen  sein.  Art.  32.  Die  montenegrinischen  Truppen  sollen
gehalten  sein,  in  einem  Zeitraume  von  20  Tagen  vom  Austausch  der  Ratificakionen
  des  gegenwärtigen  Vertrages  an  oder,  wenn  möglich,  früher  das
Terrikorium  zu  räumen,  welches  sie  in  diesem  Augenblicke  außerhalb  der
neuen  Grenzen  des  Fürsienthums  beseht  halten.  Die  oktomanischen  Truppen
werden  ebenfalls  interhalb  20  Tagen  die  an  Montenegro  abgetretenen  Gebiele
räumen.  Doch  soll  ihnen  außerdem  ein  Zeitraum  von  15  Tagen  vergönnt
sein,  sowohl  um  die  Festungen  zu  verlassen  und  Material  und  Nahrungsmittel
  aus  ihnen  zu  entfernen,  als  auch  um  das  Inventarium  der  Maschinen
und  sonstigen  Gegenstände  aufzunehmen,  welche  nicht  gleich  enlfernt  werden
können.  Art.  33.  Da  Montenegro  einen  Theil  der  öffentlichen  ottomanischen
  Schuld  für  die  neuen  Territorien  übernehmen  muß,  welche  ihm  durch
den  Friedensvertrag  zuerkannt  worden  sind,  werden  die  Vertreter  der  Mächle
in  Konstantinopel  in  Uebereinstimmung  mit  der  hohen  Pforte  auf  einer
billigen  Sains  die  Höhe  derselben  bestimmen.

34.  Die  hohen  kontrahirenden  Parteien  erkennen  die  Unabhängigleit
  des  Fürstenthr  ums  Serbien  an,  indem  sie  dieselbe  an  die  im  nachslehenden
  Artikel  aufgeführten  Bedingungen  knüpfen.  Art.  In  Serbien  darf
der  Unterschied  des  Glaubens  und  der  Confessionen  N  als  Grund
der  Ausschließung  oder  Unfähigleit  entgegengestellt  werden,  insoweit  es  den
Genuß  der  bürgerlichen  und  politischen  Rechte,  die  Zulassung  Zu  öffentlichen
Aemtern,  Functionen  und  Ehrenstellen,  oder  die  Munbung  der  verschiedenen
Gewerbe  und  Industrien  betrifft,  aun  welchem  Orte  es  auch  sei.  Die  Freiheit
und  öffentliche  Ausübung  aller  Kulte  werden  den  Einheimischen  Serbiens
sowohl  als  den  Fremden  gesichert,  und  kein  Hinderaiß  darf  der  hierarchischen
Organisation  der  verschiedenen  Gemeinden  oder  deren  Beziehungen  zu  ihren
geistlichen  Oberhäuptern  entgegengestellt  werden.  Ark.  36.  Serbien  erhält
die  in  der  nachstehenden  Begrenzung  eingeschlossenen  Territorien:  Die  neue
Grenze  folgt  der  jeyigen  Linie,  indem  sie  dem  Thalweg  der  Drina  von  deren
Zufammenfluß  mit  der  Save  aufwärts  folgt,  wobei  der  Mali,  Zwornick  und
Sathar  dem  Fürstenthume  bleibt,  und  seht  sich  in  Verlängerung  der  alten
Grenze  Serbiens  bis  zum  Kopaonik  fort.  von  dem  sie  sich  auf  dem  Gipfel
des  Kanilug  abzweigt.  Von  dort  folgt  sie  Anfangs  der  westlichen  Grenze
des  Sandschaks  von  Nisch  über  die  südlichen  Vorberge  des  Kopaonik,  über
die  Kämme  der  Marica  und  Mrdar  Planina,  welche  die  Wasserscheide  zwischen
        <pb n="121" />
        120  Das  dtulsche  Reich  und  seint  einteluen  Glieder.  (Juli  13.)

den  Gebieten  des  Ibar  und  der  Sitnica  einerseits  und  der  Toplika  andererseits
  bilden,  wobei  Prepolac  der  Türkei  verbleibt.  Sie  wendet  sich  dann
gegen  Süden  auf  der  Wasserscheide  zwischen  der  Brwenica  und  der  Medvedja,
wobei  das  ganze  Gebiet  der  Medvedja  bei  Serbien  verbleibt,  folgt  dem  Kamme
der  Goljak  Plauina  (welche  die  Wasserscheide  Fwischen  der  Kriva  Rjeka  einerseits
  und  der  Poljanica,  der  Beternice  und  der  Morawa  andererseits  bildet)
bis  zum  Gipfel  der  Poljanica.  Weiter  geht  sie  über  die  Vorberge  der  Karpina
  Plauina  bis  zur  Mündung  der  Koinska  in  die  Morawa,  durchschneidet
den  letzteren  Fluß,  steigt  wieder  auf  der  Wasserscheide  zwischen  dem  Bache
Koinska  und  dem  Aache  welcher  sich  bei  Neradowoe  in  die  Morawa  ergießt,
und  trifft  die  Planina  So.  Ilija  oberhalb  Trgoviste.  Von  diesem  Punkte
folgt  sie  dem  Ramme  der  Sv.  Ilija  bis  zum  Berge  Kljuc  und  dann  über
die  in  der  Karte  mit  1516  und  1547  bezeichneten  Punkte  und  die  Bobina
Gora  bis  zum  Berge  Erni  Vrh.  Vom  Berge  Crni  Brh  ist  die  neue  Grenze
dieselbe  wie  die  Bulgariens,  d.  h.:  Die  Grenglinie  folgt  der  Wasserscheide
zwischen  der  Struma  und  der  Morawa  über  die  Gipfel  der  Streser,  Bilogolo
  und  Mesid  Planina,  erreicht,  über  die  Gacina,  Crna  Trava,  Darkowska
und  Drainica-Ebene  und  weiter  über  den  Destschani  Kladgnec,  die  Wasserscheide
  zwischen  der  oberen  Snkowa  und  der  Morawa,  geht  gerade  auf  den
Stol  zu  und  schneidet  dam  1000  Meter  nordwestlich  von  dem  Dorfe  Segusa,
die  Straße  von  Sofia  nach  Pirot.  Sie  steigt  dann  wieder  in  gerader  Linie
zu  der  Bidlic  Planina  und  weiter  über  den  Berg  Radocina,  in  der  Kette
des  Rodgza  Balkau,  wobei  das  Dorf  Doikinci  bei  Serbien,  das  Dorf  Senakos
bei  Bulgarien  bleibt.  Bon  dem  Gipfel  des  Verges  Radveina  folgt  die
Grenze  in  nordwestlicher  Richtung  dem  Kamme  des  Balkau  über  Ciprovec
Balkan  und  Stara  Planina  bis  zur  allen  Ostgrenze  des  Fürstenthums  Serbien
  bei  der  Kula  Smiljowa  tschuka  und  von  dort  dieser  alten  Grenzlinie
bis  zur  Donau,  welche  sie  bei  Rakowitza  trifft.  Arl.  37.  Bis  zum  Abschluß
neuer  Uebereinkünfte  soll  in  Serbien  nichts  an  den  gegenwärtigen  Bedingungen
  der  Handelsverbindungen  des  Fürstenthums  mit  den  fremden  Ländern
geändert  werden.  Kein  Transitzoll!  soll  von  Waaren,  welche  durch  Serbien
geführt  werden,  erhoben  werden.  Die  Immunitäten  und  Privilegien  fremder
Unlerthanen,  sowie  die  konsularischen  Jurisdictions=  und  Schuhrechte,  wie  sie
heute  bestehen,  bleiben  in  voller  Kraft,  so  lange  sie  nicht  durch  ein  gemeinsames
  Uebereinkommen  zwischen  dem  Fürstenthum  und  den  fremden  Mächten
modificirt  worden  sind.  Art.  38.  Das  Fürstenthum  Serbien  wird  seinestheilz
den  Verpflichtungen  substituirt,  welche  die  hohe  Pforte  sowohl  Oesterreich=Ungarn
  als  der  Gesellschaft  zum  Bekriebe  der  Eisenbahnen  in  der  europäischen
  Türkei  gegenüber  eingegangen  ist,  in  Bezug  auf  die  Vollendung  und
die  Verbindung  ebenso  wie  den  Betrieb  der  Eisenbahnlinien,  welche  in  dem
durch  das  Fürstenthum  jeßt  erworbenen  Territorium  noch  erbaul  werden
sollen.  Die  nothwendigen  Konventionen,  um  diese  Fragen  zu  regeln,  sollen
unmittelbar  nach  der  Unlerzeichnung  des  gegenwärligen  Vertrages  zwischen
Oesterreich-Ungarn,  der  Pforte,  Serbien  und  innerhalb  der  Granze,  seiner
Competenz  dem  Fürstenthum  Bulgarien  abgeschlossen  werden.  Art.  39.  Die
Muselmänner,  welche  in  den  von  Serbien  annektirten  Territorien  —:
eigenthum  besiben,  und  welche  ihren  Aufenthalt  außerhalb  des  Fürstenthums
nehmen  wollen,  können  ihre  Immobilien  behalten,  indem  sie  sie  verpachten
oder  durch  einen  Dritten  bewirthschaften  lassen.  Eine  türkisch-serbische  Commission
  wird  damit  beauftragt,  innerhalb  eines  Zeitraums  von  3  Jahren
alle  auf  den  Verkauf,  die  Ansbenkung  oder  die  Nutung  für  Rechnung  der
hohen  Pforte,  des  Staatseigenthums  und  der  frommen  Stiftungen  (Vakufs)
bezüglichen  Angelegenheiten  ebenso  wie  die  Interessen  derjenigen  Privatleute
zu  ordnen,  welche  sich  dabei  engagirt  finden  möchten.  Art.  40.  Bis  zum
        <pb n="122" />
        Das  denische  Reich  und  seine  eintelnen  Glieder.  (Juli  13.)  121

Abschluß  eines  Vertrages  zwischen  der  Türkei  und  Serbien  sollen  die  im
oktomanischen  Reiche  reisenden  oder  wohnenden  serbischen  Unterkhauen  den
allgemeinen  Principien  des  internationalen  Rechts  gemäß  behandelt  werden.
Art.  41.  Die  serbischen  Truppen  sollen  gehalten  sein,  innerhalb  15  Tagen,
von  dem  Auskausch  der  Ratifikationen  des  gegenwärtigen  Bertrages  an,  das
in  den  neuen  Grenzen  des  Fürstenthums  nicht  einbegriffene  Territorium  zu
räumen.  Die  ottomanischen  Truppen  sollen  die  an  Serbien  abgetretenen
Terrilorien  in  derselben  Zeit  von  15  Tagen  räumen.  Es  wird  ihnen  jedoch
außerdem  ein  nachträglicher  Termin  von  gleicher  Länge  bewilligt  werden,  sowohl
  um  die  Festungen  zu  räumen  und  aus  ihnen  Nahrungsmittel  und
Kriegsmaterial  zurückzuziehen,  als  um  das  Inventarium  von  den  Maschinen
und  anderen  Gegenständen  aufzunehmen,  welche  nicht  sofort  enlfernt  werden
können.  Art.  42.  Da  Serbien  einen  Theil  der  öffentlichen  ottomanischen
Schuld  für  die  ihm  durch  den  gegenwärtigen  Vertrag  zuertheilten  neuen  Gebielstheile
  übernehmen  muß,  so  sollen  die  Vertreter  in  Konstantinopel  in
Uebereinstimmung  mit  der  hohen  Pforte  den  Betrag  auf  einer  billigen  Basis
fesifellen.

 

l.  43.  Die  hohen  kontrahirenden  Parteien  erkennen  die  Unabhängigleit
  Numäniens  an,  indem  sie  sie  an  die  in  den  beiden  folgenden  Artikeln
aufgezählten  Bedingungen  knüpfen.  Art.  4/1.  In  Rumänien  darf  der  Unterschied
  der  Religionen  und  Bekenntnisse  Niemanden  als  Grund  der  Ausschließung
  oder  der  Unjähigkeit  entgegengestellt  werden,  insoweit  er  den  Geunß
  der  bürgerlichen  und  politischen  Rechte,  die  Zulassung  zu  öffentlichen
Aemtern,  Funktionen  und  Ehrenstellen  oder  die  Ausübung  der  verschiedenen
Gewerbe  und  Industrien  betrifft,  an  welchem  Orte  es  auch  sei.  Die  Freiheit
  und  öffeutliche  Ansübung  aller  Culte  werden  allen  Einheimischen  des
rumänischen  Staates,  jowie  den  Fremden  gesichert,  und  kein  Hinderniß  darf
ihnen  weder  in  der  hierarchischen?  Organisation  der  verschiedenen  Gemeinden,
noch  in  deren  Beziehungen  zu  ihren  geistlichen  Häuplern  in  den  Weg  gelegt
werden.  Die  Unterthanen  aller  Mächte,  Handeltreibende  oder  andere,  werden
  in  Rumänien  ohne  Unterschied  der  Religion  auf  dem  Fuße  vollständiger
Gleichheit  behandelt.  Art.  45.  Das  Fürstenthum  Rumänien  tritt  an  Se.
Maj.  den  Kaiser  von  Rußland  den  Theil  des  in  Folge  des  Pariser  Vertrages
von  18503  von  Rußland  abgezweigten  Territoriums  von  Bessarabien  wieder
ab,  welcher  im  Westen  durch  den  Thalweg  des  Pruth,  im  Süden  durch  den
Thalweg  des  Kilia-Armes  und  die  Mündung  von  Slary-Stambul  begrenzt
wird.  Art.  46.  Die  das  Donandelta  bildenden  Inseln,  ebenso  wie  die
Schlangeninseln,  das  Sandschak  von  Tultscha.  einschließlich  der  Distrikte
(Cazas)  von  Kilia,  Sulina  Mahmndieh.  Isaltscha,  Tultscha,  Matschin,  Babadagh,
  Hirsovo,  Küstendsche,  Medschidieh  werden  mit  Numänien  vereinigt.
Das  Fürstenthum  erhält  außerdem  das  im  Süden  der  Dobrudscha  gelegene
Territorium  bis  zu  einer  Linie,  welche  von  einem  Punkte  im  Osten  von
Eilistria  ausgeht  und  am  schwarzen  Meere  im  Süden  von  Mangalia  aufhört.
Die  Grenglinie  wird  an  Ort  und  Stelle  durch  die  für  die  Grehhberichtigung
Bulgariens  eingesetzte  enropäische  Commission  bestimmt.  Art.  47.  Die  Frage
der  Theilung  der  Gewässer  und  Fischereien  wird  dem  Schiedsspruche  der
europäischen  Donankommission  unterworfen.  Art.  18.  Kein  Transit  oll  darf
in  RNumänien  auf  Waaren  erhoben  werden,  die  durch  das  Fürstenthum  geführt
  werden.  Art.  49.  Conventionen  können  von  Rumänien  abgeschlossen
werden,  um  die  Privilegien  und  Befugnisse  der  Consuln  in  Bezug  auf  Schu#tz
im  Fürstenthum  zu  regeln.  Die  erworbenen  Nechte  bleiben  in  Kraft,  sofern
sie  nicht  durch  eine  gemeinsame  Verständigung  zwischen  dem  Fürstenthum
und  den  interessirten  Parteien  modisizirt  worden  sind.  Art.  50.  Bis  zum
Abschluß  eines  Vertrages,  welcher  die  Privilegien  und  Befnaisse  der  Kon-
        <pb n="123" />
        122  Das  beuische  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Juli  13.)

suln  zwischen  der  Türkei  und  Numelien  regelt,  sollen  rumänische  Unterthanen,
welche  im  ottomanischen  Reiche  reisen  oder  wohnen,  und  ottomanische  Unterthanen,
  welche  in  Rumänien  reisen  oder  wohnen,  die  Rechte  genießen,  welche
den  Unterthauen  der  übrigen  europäischen  Mächte  garantirt  sind.  Art.  51.
Was  die  Unternehmungen  an  öffentlichen  Arbeiten  und  anderen  derselben
Art  betrifft,  wird  Rumänien  für  das  ganze  abgetretene  Terrikorium  den
Rechten  und  Verpflichtungen  der  Pforte  substitnirk.

Art.  52.  Die  hohen  kontrahirenden  Parteien  beschließen,  um  die  der
freien  Schifffahrt  auf  der  Donau,  welche  als  von  europäischem  Interesse
auerkannt  worden  ist,  gesicherten  Garantien  zu  steigern,  daß  alle  Festungen
und  Fortisikationen,  welche  sich  im  Laufe  des  Flusses  vom  eisernen  Thor
bis  zur  Mündung  befinden,  geschleist  und  keine  neuen  errichtet  werden  snn
Kein  Kriegsschiff  darf  unterhalb  des  eisernen  Khores  die  Donau  befahren,
mit  Ausuebh  leichter  Fahrzeuge,  awelche  zum  Dienste  der  Flußpolizei  und
der  Zollbehörden  bestimmt  sind.  Die  an  der  Mündung  der  Donau  befindlichen
  Stalionsschiffe  der  Mächte  dürfen  indessen  bis  nach  Galab  gehen.
Art.  53.  Die  europäische  Donaucommission,  in  welcher  auch  Rumänien
vertreten  sein  wird,  behält  ihre  Functionen  und  wird  sie  von  jetzt  an  bis
nach  Galatz  ansüben,  vollständig  uabhängig  von  jeder  territorialen  Antorität.
  Alle  Verträge,  Uebereinkommen,  Acte  und  Entscheidungen,  welche
sich  auf  ihre  Rechle,  Prärogative,  Privilegien  und  Verpflichtungen  bepiehen,
werden  bestäligt.  Art.  54.  Ein  Jahr  vor  dem  Ablaufe  des  für  die  Daner
der  europäischen  Commission  bestimmten  Termins  werden  sich  die  Mächte
über  die  Verlängerung  ihrer  Vollmachten  oder  über  die  Modisicationen  in
Einverständniß  setzen,  welche  ie  einzuführen  für  nöthig  befinden  sollten.
Art.  55.  Reglements  für  Schifffahrt,  Flußpolizei  und  Aufsicht  vom  eifernen
Thor  bis  Galatz  werden  von  der“  europäischen  Commission,  der  Delegirte
der  Uferstaaten  beiwohnen,  ausgearbeitet  und  in  Uebereinstimmung  mit  denen
gebracht  werden,  welche  für  den  Lauf  unterhalb  Galatz  gegeben  worden  sind
oder  noch  gegeben  werden.  Art.  56.  Die  europäische  Donancommission
wird  sich  mit  dem,  der  die  Verpflichtung  hat,  den  Leuchtthurm  zauf  der
Schlangeninsel  zu  unterhalten,  ins  Einvernehmen  sehen.  Art.  57.  Die  Ausjührung
  der  Arbeiten,  welche  bestimmt  sind,  die  Hindernisse  zu  beseitigen,

welche  sich  der  Schifffahrt  am  eisernen  Thor  und  den  Katarakten  entgegensiellen,
  wird  Oesterreich=  Ungarn  anvertraut.  Die  Uferstaaten  dieses  Theiles
des  Flusses  werden  alle  Erleichterungen  gewähren,  welche  im  Interesse  der
Arbeiten  verlangt  werden  sollten.  Die  Bestimmungen  des  Arlikels  6  des
Londoner  Vertrages  vom  13.  Märg  1871,  welche  sich-  auf  das  Recht  begiehen,
eine  provisorische  Taxe  zur  Deckung  der  Kosten  dieser  Arbeiten  zu  erheben,
bleiben  zu  Gunsten  Oesierreich-  Ungarns  in  Kraft.

Art.  58.  Die  hohe  Pforle  tritt  dem  russischen  Reich  in  Asien  die
Gebiete  von  Ardahan,  Kars  und  Batum  ab  mit  dem  letzteren  Hasen,  ebenso
wie  alle  Territorien  zwischen  der  alten  russisch-türlischen  Grenze  und  der
folgenden  Linie:  Die  nene  Grenze  geht  von  dem  schwarzen  Meer  aus  conform
der  Linie,  welche  durch  den  Vertrag  von  San  Stefano  bestimmt  ist,  bis  zu
einem  Puunte  nordwestlich  von  Khorda  und  südlich  von  Artwin,  erstreckt  sich
in  gerader  Linie  bis  zu  dem  Flusse  Tschornkh,  überschreitet  diesen  Fluß  und
geht  östlich  von  Aschmichen  vorüber  in  gerader  Linie  nach  Süden  bis  zu
der  russischen  Grenze,  die  in  dem  Vertrage  von  San  Stefano  angegeben  ist,
bei  einem  Punkte  südlich  von  Nariman,  indem  sie  die  Stadt  Olti  Rußland
läst.  Von  dem  bei  Nariman  bezeichneten  Punkte  wendet  sich  die  Grenze
östlich,  geht  über  Tebreuec,  welches  bei  Rußland  bleibt,  und  dehnt  sich  bis
Pennek  Eschut  aus.  Sie  folgt  diesem  Fluß  bis  Bardug,  richtet  sich  dann
nach  Süden,  indem  sie  Barduz  und  Jhnköi  Rußland  überläßt.  Von  einem
        <pb n="124" />
        Das  deulsche  Reith  uud  seint  einjelnen  Glieder.  (Juli  15.)  123

Punkte  westlich  von  dem  Dorse  Karaugan  geht  die  Grenze  über  Medjingert,
läust  in  gerader  Linie  zu  dem  Gipfel  des  Berges  Kassa-Dagh  und  entlang
der  Wajserscheide  zwischen  den  Zuflüssen  des  Araxes  im  Norden  und  des
Murad  Su  im  Süden  bis  zu  der  alten  russischen  Grenze.  Art.  59.  Se.  Majestät
der  Kaiser  von  Rußland  erklärt,  daß  es  seine  Absicht  ist,  Vatum  zu  einem
Freihafen,  der  hauptsechlih  für  den  Handel  bestimmt  ist,  zu  machen.  Art.  60.

Das  Thal  von  Alasch-Kerd  und  die  Stadt  Bajazid,  welche  durch  den  Art.  19
des  Vrktrages  von  San  Stefano  an  Rußland  abgetreten  waren,  werden  der
Türkei  zurückgegeben.  Die  hohe  Pforte  trilt  an  Persien  die  Siadt  und  das
Territorium  von  Khotur  ab,  so  wie  es  durch  die  gemischte  englisch-russische
Commission  für  die  mi  ei  der  Greuzen  zwischen  der  Türkei  und  Persien
sestgesetzt  worden  ist.  Art.  Die  hohe  Pforte  verpflichtet  sich,  ohne
Zeitverlust  alle  Un  liorene  kund  gsolmen  einzuführen,  welche  die  localen
Vedürfnisse  in  den  von  Armeniern  bewohnten  Provinzen  erfordern,  und
ihre  Sicherheit  gegen  die  Tscherkessen  und  die  Kurden  zu  garantiren.  Sie
wird  in  bestimmten  Zeiträumen  den  Mächten  Kenntniß  von  den  zu  diesem
Zwecke  get  getroffenen  Maßregeln  geben,  und  diese  werden  deren  Ausführung
überwach

u4.  62.  Nachdem  die  hohe  Pforte  den  Willen  ausgesprochen  hat,
das  Princip  der  Religionsfreiheitk  aufrecht  zu  erhalten  und  ihm  eine
siete  Ausdehnung  zu  geben,  nehmen  die  conlrahirenden  Parkeien  Act  von
dieser  freiwilligen  Erklärung.  In  keinem  Theile  des  oktomanischen  Reiches
darf  der  Unterschied  der  Religion  irgend  Jemanden  als  ein  Moliv  zum
Ausschluß  oder  zur  Unfähigkeit  entgegeugestellt  werden,  was  den  Gebrauch
der  bürgerlichen  und  politischen  Rechte,  die  Zulassung  zu  öffentlichen  Aemtern,
Functionen  und  Ehrenstellen  oder  die  Ausübung  der  verschiedenen  Gewerbe
und  Industrien  betrifft.  Jedermann  soll  ohne  Lnterschied  der  Religion  als
Zeuge  vor  den  Gerichten  zugelassen  werden.  Die  Freiheit  und  öffentliche
Ausübung  aller  Culte  werden  Allen  gesichert,  und  kein  Hinderniß  darf  der
hierarchischen  Organisation  der  verschiedenen  Gemeinden  oder  deren  Beziehungen
  zu  ihren  geistlichen  Häuptern  in  den  Weg  gelegt  werden.  Die
Geistlichen,  Pilger  und  Mönche  aller  Nationalitäten,  welche  in  der  europäischen
  oder  afiatischen  Türkei  reisen,  genießen  dieselben  Rechte,  Vortheile
und  Privilegien.  Das  Recht  offiziellen  Schuhes  wird  den  diplomatischen  und
Consularagenten  der  Mächte  in  der  Türkei  zuerkannt,  ebenso  wohl  in  Belreff
der  oben  erwähnten  Personen,  als  ihrer  zu  religiösen,  Wohlthätigkeits=  oder
anderen  Zwecken  gebildeten  Niederlassungen  an  den  heiligen  Orten  oder
anderwärts.  Die  von  Frankreich  erworbenen  Rechte  werden  auesdrücklich
reservirk,  und  es  ist  dabei  wohlverstanden,  daß  kein  Versuch  zur  Aeuderung
des  status  #no  an  den  heiligen  Orten  gemacht  werden  darf.  Die  Mönche
des  Berges  Athos,  aus  welchen  Ländern  sie  auch  stammen  mögen,  werden
in  ihrem  Besitz  und  in  ihren  früheren  Vortheilen  erhalten  und  genießen
ohne  Ausnahme  vollständige  Gleichheit  der  Rechte  und  Prärogative.

Art.  63.  Der  Pariser  Vertrag  vom  30.  März  1856  ebenso  wie
der  Londoner  Vertrag  vom  13.  März  1871  werden  in  allen  ihren  Bestimmungen
  aufrecht  erhalten,  welche  durch  die  vorstehenden  Stipulationen
nicht  aufgehoben  oder  modificirt  worden  sind.

Art.  64.  Der  gegenwärtige  Vertrag  wird  ratificirt  und  die  Natificationen
  werden  zu  Berlin  in  einer  Frist  von  drei  Wochen  oder,  wenn  es
sich  thun  läßt,  früher  ausgewechselt.

15.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichsangeiger  veröffentlicht
  erst  jetzt  die  Beauftragung  des  Grafen  Stolberg  mit  der  all-
        <pb n="125" />
        121  Das  beulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Juli  15—30.)

gemeinen  Stellvertretung  des  Reichskanzlers  nach  Maßgabe  des  Gesetzes
  vom  17.  März  §  2.

15.  Juli.  (Sachsen.)  II.  Kammer:  nimmt  die  Vorlage  der
Regierung  betr.  Ankauf  einer  Reihe  von  Privakbahnen  für  den
Staat  größtentheils  an,  lehnt  aber  den  Ankauf  einiger  derselben
auch  ab.

16.  Juli.  (Bayern.)  II.  Kammer:  genehmigt  den  Militär-Etat
  für  1878/79  nahezu  einstimmig  ohne  wesentlichen  Widerspruch.

I7.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  der  Reichskanzler
  läßt  demfelben  ein  sehr  einläßliches  Reglement  für  die  Tabakenquetekommission
  zugehen.

18.  Juli.  (Deutsches  Neich.)  Der  Reichskangler  krifft  zur
Badekur  in  Kissingen  ein.

18.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Zusammentritt  der  Tabakenquetekommission.


18.  Juli.  (Bayern.)  Schluß  der  Session  des  Landtags.

22.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser,  dessen  Befinden
ein  sehr  befriedigendes  ist,  siedelt  von  Verlin  vorerst  nach  Babelsberg
  über.

23.  Juli.  (Sachsen.)  lI.  u.  II.  Kammer:  verständigen  sich
beg.  ihrer  Beschlüsse  über  den  Ankauf  weiterer  Privatbahnen  für  den
Staat.  Der  von  der  Regierung  beantragte  Ankauf  von  5  Bahnen
wird  für  4  genehmigt,  für  1  abgelehnt.  Es  soll  dafür  eine  dreiprogentige
  Rentenanleihe  im  Vetrage  von  10  Mill.  4&amp;amp;  kontrahirt
werden.

24.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Zusammentritt  der  Enquetekommission
  für  die  Leinen=  und  Baumwoll-Industrie.

29.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser  geht  zur  Badekur
nach  Töplitz.

29.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Der  päpstliche  Nuntius  in
München,  M|sgr.  Masella,  trifft  in  Kissingen  ein,  wohl  hauptsächlich
um  mit  dem  Reichskangler  über  einen  Ausgleich  bez.  des  Culturkampfes
  zu  verhandeln.

30.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Allgemeine  Wahlen  zum
Reichstage.

Das  Resultat  derselben,  zusammen  genommen  mit  den  3  Wochen
späler  staltsindenden  Stichwahlen,  gereicht  weder  der  Regierung  noch  den
Parteien  zu  großer  Befriedigung.  Die  Lage  ist  im  Grunde  dieselbe  geblieben,

wenn  auch  der  Schwerpunkt  des  Reichstags  einigermaßen  nach  rechts  gerückt
ist:  denn  derselbe  fällt  noch  immerhin  innerhalb  der  nationalliberalen  Partei.
        <pb n="126" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Juli  30.)  125

Wie  man  annimmt,  zählen  je  bt  die  Nationglliberalen  mit  der  Gruppe
Löwe  und  den  befreundeten  „MWilden“  doch  113,  das  Centrum  mit  Welfen
und  velsöiüüschen  Klerikalen  o8,  die  Conservativen  ca  60,  die  Freiconservaie.

  Fortschrittspartei  etwa  25,  die  Polen  13,  die  Sozialdemogien,
  9n  *  rotestfran  bofen  6,  die  elsässischen  Autonomisten  3,  die  füddeutschen
  Demokraten  3,  12  Dänen  1  Mandat.  Genau  zählen  läßt  sich  nicht;
einige  Mandatsinhaber  sind  von  unbestimmter  Farbe.

Es  ist  also  der  Regierung  keineswegs  gelungen,  ihre  Stellung  zur
Volksvertretung  zu  sichern  und  zu  festigen,  denn  obgleich  sich  die  Zahl  der
Mitglieder  beider  conservativen  Fraktionen  nicht  unerheblich  vergrößert  hat
(indem  sie  von  78  auf  110  gestiegen  ist),  so  muß  man  doch  andererseits  bedenken,
  daß  sowohl  mehrere  Mitglieder  der  deutschconservativen  Fraktion  keineswegs
  als  nunbedingte  Anhänger  der  Regierung  bereichet  werden  können,  als
auch,  daß  die  Männer  der  „Oppo  osition  auf  alle  Fälle“  nicht  in  verminderter,
sondern  in  verstärkter  Anzahl  in  den  Reichstag  Hälle#  mche  sind.  Die  officiöse
  preußische  Presse  hat  während  der  Wahlbewegung  den  Kampf  mit  weit
größerem  Eifer  gegen  die  Fortschrittsparlei  und  die  Nationalliberalen  geführt,
als  gegen  die  reichsfeindlichen  Elemente  der  Ultramontanen,  Polen  und  Sozialdemokraten.
  Wie  oft  ist  dem  Volke  vorgepredigt  worden,  die  Fortschrittspartei
  habe  kein  Anrecht  auf  den  Namen  einer  Ordmungspartei,  und  es  seia
gang  gleichgültig,  ob  ein  Anhänger  derselben  oder  ein  Sozialdemokrat  in  den
Reichstag  gewählt  würde,  die  Nationalliberalen  aber  hätten  durch  ihr  mit
dem  Fortschritt  abgeschlossenes  Wahlbündniß  —  das  übrigens  keineswegs  in
der  behaupteten  Weise  bestanden  hat  —  sich  ebenfalls  einer  indirecten  Unterstützung
  der  Sozialdemokratie  schuldig  gemacht.  Es  konnte  freilich  nicht  ausbleiben,
  daß  solche  Anschuldigungen  bei  der  Landbevölkerung,  welche  sie  zu
prüfen  und  ihre  innere  Hohlheit  zu  erkennen  nicht  im  Stande  war,  den
freisinnigen  Parteien  Nachtheil  bringen  mußlen  und  gebracht  haben,  zumal
letztere  es  in  manchen  Wahlkreisen  an  der  nöthigen  Negsamkeit  der  conservativen
  Agitation  gegenüber  haben  fehlen  lassen.  Die  Fortschrittspartei
hat  so  bei  den  letzten  Wahlen  einen  Verlust  von  10  Sipen  zu  verzeichnen
und  wird  nur  mit  25  Mitgliedern  in  den  Neichslag  eintreten;  die  nationalliberale
  Fraktion  ihrerseits  ist  von  120  Mitgliedern  auf  97  gesunken,
wenn  auch  zu  bemerken  ist,  daß  möglicherweise  von  den  jebzt  noch  als  „wild“
bezeichneten  Abgeordneten  einige  später  den  Nationalliberalen,  wenn  auch  nur
als  Hospitanten,  beitreten  werden.  Der  Verlust,  den  die  Liberalen  erlitten
haben,  entsällt  vorzugsweise  auf  den  Norden  Deutschlands,  insbesondere  auf
Preußen,  Pommern,  Mecklenburg  und  Hannover.  In  den  drei  erstgenannten
Ländern  wurden  die  früheren  liberalen  Vertreler  durch  Conservative,  in
Hannover  durch  ultramontan-welfische  Particularisten  verdrängt.  Diese  letzte
Thatsache  ist  vielleicht  die  bedauerlichste  des  gangen  Wahlkampfes  und  ist
weit  bedentungsvoller  als  der  geringfügige  Sieg,  den  die  Hrdnungehartein
über  die  Sozlaldemokratie  errungen  haben,  indem  sie  ihr  drei  Sitze  a
nahmen.  Die  Zahl  der  abgegebenen  sozialdemokratischen  Stimmen  übersteigt
die  vom  Jahre  1877  um  mehrere  Hunderttaufende,  und  gewiß  liegt  darin
ein  sehr  bedenklicher  Fingerzeig  für  die  Zukunft.  Neben  diesem  Anwachsen
der  sozialistischen  Stimmen  zeigt  sich,  wie  gesagt,  eine  nicht  minder  gefährliche
  Verslärkung  der  particularistischen.  Kann  man  doch  nicht  ohne
Grund  auch  den  Sieg  der  Gonservativen  in  Preußen  und  Pommern  als  einen
Erfolg  des  spezifisch  preußischen  Particularismus  begzeichnen.  In  Hannover
erhebt  das  Welfenthum,  verbündet  mit  dem  Ultramontanismus,  kühner  wie
je  sein  Haupt,  und  es  ist  gewiß  eine  überans  beklagenswerthe  Wahrheit,  daß
in  mehreren  Wahlkreisen  Conservative  durch  Aufstellung  ganz  aussichtsloser
Candidaturen  den  Anhängern  des  „Königs  Ernst  August“  zum  Siege  ver-
        <pb n="127" />
        126  Das  beulsche  Reich  und  sfeine  rinzelnen  Glieder.  (Juli  30.)

holfen  haben.  Die  Welfen,  welche  im  vorigen  Neichslage  nur  durch  vier
Abgeordnele  vertreten  waren,  erscheinen  im  neuen  als  Vertreter  von  neun
hannoverschen  Wahlkreisen.  Und  wie  hier  dem  hannoverschen  Partienlarismus,
  so  hat  die  conservative  Agitation  im  Wahlkreise  Danzig  Land  einem
Polen,  in  Freiburg  und  München  einem  Ultramontanen  zum  Siege  verholfen,
in  München  in  brüderlichem  Zusammengehen  mit  den  Umsturzmannern  der
Sozialdemokratie.

Die  reichsfeindlichen  Parteien  haben  also,  wie  man  erkennen
wird,  schon  direct  durch  die  Auflösung  des  Neichslags  einen  Zuwachs  erhalten,
denn  früher  zählte  das  Centrum  mit  den  welfischen  Hospitanten  96,  die
Sozialdemokraten  12,  die  Polen  14,  die  klerikalen  elsaß-lothringischen  Protestler
  11  Mitglieder;  die  Opposilion  versügte  demgemäß  mit  Hinzuzählung
von  3  Demotraten  und  des  Tänen  Kryger  über  137  Mitglieder.  Am  9.  September
  wird  sie  142  Abgeordnete  zählen,  ltroydem  die  Zahl  der  Sozialdemotraten
  von  zwölf  auf  neun  veruntergegangen  ist.

Was  unn  die  Stellung  des  neuen  Neichstages  zur  Regierung,
  insbesondere  zu  dem  Eutwurf  für  das  Sozialistengeseb  angeht,  so  wird
nicht  bezweifelt  werden  können,  daß,  zumal  nach  dem  Vorgehen  der  preußischen
Regierungsblätter  während  der  Wahlbewegung  und  bei  der  politischen  Stellung
des  prenßischen  Ministers  des  Innern,  die  Fortschrittspartei  ebenfalls  in
Zukunft  der  Opposition  wird  zugegählt  werden  müssen.  Dieselbe  nähert  sich
demgemäs  in  ihrer  Gesammtzahl  167  der  abjoluten  Mehrheit  des  Hauses  (199)
bis  auf  32,  oder,  wenn  man  die  vier  elsässischen  Antonomisten,  die  vielleicht
auch  gegen  das  Sozialistengesehh  stimmen  werden,  mitzählt,  bis  auf  28  Stimmen.
  Ihr  gegenüber  fücht  die  geschlossene  Masse  von  110  Conservativen  und
Freiconservativen,  auf  welche  die  Regierung  bei  dem  zunächst  auf  der  Tagesordnung
  des  Neichstages  stehenden  Punkte  mit  Sicherheit  rechnen  kann.  Es
liegt  demgemäß  klar  zu  Tage,  daß,  namenllich  auch  bei  der  zweifelhaften
Haltung  einzelner  liberalen  „Wilden",  die  Negierung,  wenn  sie  in
Soygialistenfrage  Erfolg.  haben  will,  genöthigt  ist,  auch  auf  den  in  letzter  Zeit
so  viel  geschmähten  linlen  „Lasker'schen“  Flugel  der  Nationalliberalen  zurückzugreifen
  und  deisen  Unlerstützung  zu  suchen.  Jedenfalls  ist  ihre  Arbeit,  da
mehrere  Abgeordnete  sich  in  ihren  Wahlreden  von  vornherein  gegen  jedes
Ausnahmegesetz  mit  Entschiedenheit  ausgesprochen  haben,  im  neuen  Reichstage
  auf  das  höchste  gefährdet,  und  es  bedarf  der  größten  Mäßigung  und
eines  vertrauenvollen  Eutgegenkommens  von  Seiten  der  Negierung,  vorzugsweise
  gegen  die  Führer  der  nationalliberalen  Partei,  wenn  das  neue  Sozialistengesetz
  nicht  scheitern  soll,  wie  das  erste  am  24.  Mai.  Bei  denselben  Männern,
welche  die  Hauptzielpunkte  der  Angriffe  der  freiwillig  gouvernementalen  Presse
gewesen  sind,  bei  Bennigsen,  Forckenbeck,  Stauffenberg  und  Lasker,  liegt  die
Entscheidung,  und  sie  bietet  dem  deutschen  Bolke  in  ihrer  Vereinigung  die
Bürgschaft  dafür,  daß  die  Vorlage  der  preußischen  Regierung  mit  vollstem
Ernst  geprüft  werden,  und  wenn  es  ihrer  Ueberzeugung  nach  möglich,  ein
Conflict  mit  der  Regierung  vermieden  werden  wird.

30.  Juli.  (Preußen.)  Der  Bischof  von  Osnabrück  f.  Er
ist  einer  der  vier  katholischen  Bischöfe,  welche  im  preußischen  Staate
überhaupt  noch  im  Amte  sind.  Seit  1866  Vischof,  verstand  er  es,
den  Conflikten  mit  dem  Staate  auszuweichen  und  sich  seiner  Diöcese
  zu  erhalten,  ohne  eine  prinzipielle  Anerkennung  der  Maigesetze
auszusprechen.  Jetzt  stehen  in  Preußen  nur  noch  drei  Bischöfe
aufrecht.
        <pb n="128" />
        Das  deuische  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (August  2—5.)  127

2.  August.  (Deutsches  Reich.)  Der  bisherige  Botschafter
in  Konstantinopel,  Prinz  Reuß,  wird  an  die  Stelle  des  Grafen
Stolberg  zum  Botschafter  in  Wien  ernannt.

—  August.  (Deutsches  Reich.)  Die  öffentliche  Meinung
ist  darüber  einig,  daß  der  christliche  Sozialismus  der  Hofprediger-Partei
  in  Berlin  Fiasco  gemacht  hat.

Die  gute  Absicht  wird  nicht  geläugnet.  Die  Aufgabe  der  Kirche  ist
es,  der  Rohheit  und  Genußsucht  der  Leute  und  ebenso  auch  auf  sittlich-religiösem
Wege  jeder  Ausbeutung  der  niederen  Klassen  aus  Habsucht  entgegruguarbeilen;
nimmermehr  aber  sollen  Geistliche  au  Vereinen  jener  Art  sich  betheiligen,
welche  die  schwierigen  Fragen  über  Lohn  und  Arbeit  in  roh  dilettantischer
Weise,  weil  sie  davon  offenbar  nichts  verslehen,  behandeln.  Nur  kurze  Zeit
hatte  der  sog.  christliche  Sozialis  zuss  für  Manche  etwas  Blendendes,  diese
Zeit  ist  vorüber;  fein  totales  Fiasko  ist  außer  Zweifel;  selbst  in  Berlin
hängt  die  ganze  Sache  nur  noch  an  einem  einzigen  Hofprediger.

2.  August.  (Preußen.)  Das  Ordinarium  des  preußischen
Staatshaushaltes  für  1877/78  ergibt  ein  Defizit  von  ca.  20  Mill.,
eine  Thatsache,  die  von  den  Anhängern  des  Tabakmonopols  sofort
in  ihrem  Interesse  ausgebentet  wird.

ndeß  ist  das  Defizit  keineswegs  durch  Mindererträge  der  preusischen
Steuern  entslanden.  Die  Erträge  dieser  Steuern  sind  ja  größtentheils  fixirt.
Die  Grund=  und  Gebändesteuer  ist  feststehend,  ebenso  die  Classensteuer,  und
starke  Schwankungen  in  dem  Ertrage  der  Einkommensteuer  sind  der  Natur
der  Sache  nach  ausgeschlossen.  Der  in  Rede  stehende  Ausfall  in  den  Einnahmen
  des  Prauhilschen  Staats  rührt  aus  den  jogenannten  Betriebsverwaltungen
  her,  d.  h.  aus  der  Eisenbahnverwaltung,  aus  der  Berg=  und  Hüttenverwaltung
  und  aus  der  Forstverwaltung.  Auf  den  Ertrag  der  Eisenbahnverwaltung
  drückt  die  gange  wirthschaftliche  Krisis,  auf  den  Ertrag  der
Bergverwaltung  das  Sintken  der  Kohlenpreise  und  auf  den  Ertrag  der  Forslverwaltung
  das  Sinken  der  Holzpreise.  Die  Staatsindustrien  sind  eben  denselben
  Schwankungen  unterworfen  wie  die  Privatindustrie.

3.  August.  Congreß:  Die  Auswechselung  der  Natifikationsurkunden
  des  Verliner  Verkrags  findet  zwischen  den  Vevollmächligten
Deutschlands,  Oesterreich-Ungarns,  Englands,  Frankreichs,  Italiens
und  RNußlands  statt.  Der  türkische  Botschafter  gibt  die  Erklärung  zu
Protokoll,  daß  der  Sultan  die  Ratifikation  vollzogen  und  den  Vertrag
  als  vom  heutigen  Tage  an  in  Giltigkeit  getreten  anerkenne.
Die  spätere  Auswechfelung  der  türkischen  Urkunden,  welche  nicht
rechtzeitig  eingetroffen  sind,  bleibt  vorbehalten.  Wiederholtes  Ersuchen
der  Pforte  um  Verlängerung  der  Frist  war  von  Deutschland,  dem
Wächter  über  die  Ausführung  dieser  Vertragsbestimmung,  rund  abgeschlagen
  worden.

5.—8.  August.  (Deutsches  Reich.)  Die  Finanzminister  der
Einzelstaaten  treten  auf  Anregung  des  Neichskanzlers  in  Heidelberg
        <pb n="129" />
        128  Dos  deulsche  Reich  und  feine  einzelnen  Glieder.  (August  7—13.)

unter  dem  Vorsitze  des  Neichskangleramtspräsidenien  v.  Hofmann  zu
einer  Conferenz  zusammen.  Dieselben  sprechen  sich,  wie  es  scheint
einstimmig,  für  Erhöhung  der  indirekten  Stenern  seitens  des  Reiches
aus,  um  dadurch  die  auf  den  Finanzen  aller  Einzelstaaten  schwer
lastenden  Matrikularbeiträge  befeitigen  zu  können.  Die  Einführung
des  Tabakmonopols  soll  indeß  vorerst  eine  offene  Frage  sein.

7.  August.  (Elsaß-Lothringen.)  Landesausschuß:  spricht
sich  mit  26  gegen  2  Stimmen  für  Einführung  des  Tabakmonopols
im  Reiche  aus.

Eine  unabhängige  Tabakindustrie  besieht  eben  im  Elsaß  (wie  in  ganz
Frankauich  längst  nicht  mehr,  die  Consumenten  aber  haben  sich  an  die  Regie
gewöhnl.  In  Deutschland  würden  die  Consumenten  beim  Monopol  wohl
auch  nicht  schlechter  slehen  als  bei  einer  starken  Erhöhung  der  Tabaksteuer,
aber  um  dem  Monopol  Platz  zu  machen,  müßte  eine  blühende  Industrie
geradezu-  vernichtet  werden,  und  diese  wehrt  sich  dagegen  mil  Hand  und
Fuß.  Das  ist  für  Deutschland  der  Kern  der  Frage.

13.  Angust.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  die  preußische
Regierung  legt  demselben  einen  neuen  Entwurf  eines  Sozialdemokraten
  -Gesetzes  vor.  Nach  demselben  soll  als  Nekursinstanz  ein
eigenes  neues  „Neichsamt  für  Vereinswesen  und  Presse“  errichtet
werden.  Die  betreffenden  §s  des  Entwurfs  lauten:

§  1.  Bereine,  welche  sozialdemokratischen,  sozialistischen  oder  rommunistischen,
  auf  Untergrabung  der  bestehenden  Staats=  oder  „Gesellschaftsordnung
  gerichteten  Bestrebungen  dienen,  sind  zu  verbieten.  Den  Vereinen
gleich  stehen  Verbindungen  jeder  Art,  insbesondere  genossenschaftliche  Kassen.
82  Zuständig  jür  das  Verbot  sind  die  Centralbehörden  der  Bundes  sslaaten.
Das  Verbot  ist  durch  den  Reichsanzeiger  bekaunt  zu  machen.  Dasselbe  ist
für  das  ganze  Bundesgebiet  wirksam  und  umfaßt  alle  Verzweigungen  des
Vereins  sowie  jeden  vorgeblich  neuen  Berein,  welcher  sachlich  als  der  alte
sich  darstellt.  §  3.  Auf  Grund  des  Verbots  sind  die  Vereinskassen  sowie
alle  für  Bereinszwecke  bestimmte  Gegenstände  durch  die  Polizeibehörde  in
Beschlag  zu  nehmen.  Nachdem  das  Verbot  endgültig  geworden,  ist  das  in
Beschlag  genommene  Geld  sowie  ber  Erlös  der  in  Beschlag  genommenen
Gegenstände  der  Armenkasse  des  Ortes  der  Beschlagnahme  zu  überweisen.
Gegen  die  Anordnung  der  Poligeibehörde  findet  nur  die  Beschwerde  an  die
Aufsichtsbehörde  staltt.  §  4.  Gegen  das  Verbot  steht  dem  Vereinsvorstande
die  Beschwerde  an  das  Reichsamt  für  Vereinswesen  und  Presse  offen.  Dasselbe
  ist  innerhalb  einer  Woche  nach  der  Zustellung  des  Verbots  bei  der
Centralbehörde  anmbringen,  welche  dasselbe  erlassen  hat.  Die  Beschwerde
hat  leine  ausschiebende  Wirkung.  §  5.  Das  Reichsamt  für  Vereinswesen
und  Presse  hat  seinen  Sih  in  Berlin  und  besteht  aus  nenn  Mitgliedern,
welche  aus  der  Zahl  der  im  Reichs=  oder  im  Staatsdienste  angestellten  Personen
  zu  berufen  sind.  Mindestens  fünf  Mitglieder  müssen  etatsmäßig  angestellte
  Richter  sein.  §  6.  Der  Präsident,  sein  Stellvertreter  sowie  die
übrigen  Mitglieder  des  Neichsamts  werden  für  die  Zeit  der  Geltung  dieses
Gesetzes  und  für  die  Dauer  des  zur  Zeit  ihrer  Ernennung  von  ihnen  bekleideten
  Reichs=  oder  Staatsamts  vom  Bundesrathe  gewählt  und  vom  Kaiser
ernannt.  §  7.  Alle  Behörden  im  Reich  sind  verpflichtet,  auf  Ersuchen  des
        <pb n="130" />
        Das  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  15.)  129

Beichsans  die  in  ihren  Geschäftskreis  fallenden  Ermittlungen  vorzunehmen.

#  Reichsamt  entscheidet  in  der  Beseyung  von  fünf  Mitgliedern,  von
¼  misesten  drei  zu  den  richterlichen  Mitgliedern  gehören  müssen.  Die
Entscheidungen  erfolgen  nach  freiem  Ermessen  und  sind  *—’e  Im  Uebrigen
bestimmt  das  Reichsamt  seine  Geschäftsordnung  selbständig

Tie  neue  Vorlage  enthält  den  directen  Auftrag  an  diH  Landescentralbezw.
  Polizeibehörden:  Vereine,  Versammlungen  und  TDruckschriften,  welche
sozialdemokratischen,  sogialistischen  oder  communistischen,  auf  Untergrabung
der  bestehenden  Staats=  oder  Gesellschaftsordnung  gerichteten  Bestrebungen
dienen,  zu  verbieten.  Dadurch  ist  die  frühere  discretionäre  Mitwirkung  des
Bundesraths  bei  Ausführung  des  Gesetzes  und  die  Controle  des  Reichstags
.  zwei  Bestimmungen,  welche  im  Reichstag  als  sehr  anstößig  befunden
wurden  —  böllig  beseitigt.  Dagegen  soll  als  Recursinstang  ein  neues  Reichsamt

  für  Vereinswesen  und  Presse  errichtet  werden.  Das  neue  Amt  ist  eine
#Ant  Ausnahmegerichtsho,  ganz  entsprechend  dem  Charakter  dieses  Gesetzes.
Diesen  vorausgeseht,  ist  der  jetzt  eingeschlagene  Weg  dem  früheren,  der
wenigstens  der  Form  nach  den  Schein  der  Willtür  hatte,  entschieden  vorzuziehen.
  Die  Erweiterung  des  Gejehentwurfs,  der  anstatt  der  früheren  5,  jeßzt
24  Paragraphen  hat,  ist  herbeigeführt  durch  eine  Reihe  von  Bestimmungen,
welche  sich  auf  Einsammeln  von  Beiträgen  für  verbotene  Vereine,  Mitgliedschaft,
  Verbreitung  verbotener  Druckschriften  u.  s.  w.  beziehen.  Endlich  enthält
  §  23  noch  ein  zweites  Ausnahmegeseh  für  Bezirke  oder  Ortschaften,  in
welchen  die  siosialdemokratischen  Bestrebungen  die  öffentliche  Sicherheit  bedrohen.
  In  diesen  kann  auf  Antrag  der  Landescentralbehörde,  also  der
Regierung,  mit  Genehmigung  des  Bundesraths  eine  generelle  Beschränkung
des  Versammlungsrechts,  des  Straßenverkaufs  von  Truckschrijten,  des  Waffentragens
  und  die  Answeisung  arbeitsloser  Personen,  vobte  ohne  Unterhalt
und  nicht  ortsangehörig  sind,  erfolgen  (der  sog.  kleine  Belagerungszustand).
Motive  sind  der  dem  Bundesrath  zugegangenen  Vorlage  vorerst  nicht  beigegeben.


15.  August.  (Deutsches  Reich.)  Die  Frage,  welche  Stellung
das  seit  dem  Rücktritt  des  Hrn.  Maybach  in  den  preußischen  Staatsdienst
  verwaiste  Reichseisenbahnamt  in  Zukunft  einzunehmen  habe,
ist  erledigt.

Fürst  Bismarck  bat  sich  auf  diesem  Gebiete  des  Auswegs  bedient,
den  er  im  Reichstag  bei  der  Berathung  des  Stellvertretungsgesehes  als  das
geeignete  Mittel  bezeichnete,  um  zwischen  der  Neichsfinanzverwaltung  und  dem
preußischen  Finanzministerium  eine  Art  Solidarität  herzustellen.  Der  Unterstaatssecretär
  im  Reichsfinanzamt,  meinte  der  Reichslangler,  konne  angewiesen
werden,  vor  Einholung  der  Zustimmung  des  Meichskanglers  sich  der  Zutimmung
  des  preußischen  Finanzministers  zu  versichern.  In  ähnlicher  Weise
st  nunmehr  das  Reichseisenbahnamt,  dessen  Leitung  provisorisch  dem  Geh.
Oberregierungsrath  Dr.  Körte  übertragen  ist,  angewiesen  worden,  vor  Einholung
  der  Zustimmung  des  Neichskanglers  oder  seines  Stellvertreters  sich
der  Zustimmung  des  preußischen  Handelsministers,  natürlich  in  dessen  Eigenschaft
  als  Chef  der  preußischen  Eisenbahnverwaltung,  zu  versichern  und  demnach
  dessen  Gegenzeichuung  einzuholen.  Dem  Chef  der  preußischen  Eisenbahnverwaltung
  ist  damit  der  Einfluß  auf  die  Maßnahmen  des  R#schnsenbunamt3
gesichert,  welcher  für  die  Wirksamkeit  des  Reichseisenbahnamts  unerläßlich
ist,  wie  Herr  Maybach  während  seiner  Amtsführung  als  Präsident  des  Reichseisenbahnamts
  allerdings  zur  Genüge  erfahren  hat.

Schulihes“,  Europ.  Geschichtskalender.  XIX.  Me.  9
        <pb n="131" />
        130  Has  deuische  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Angust  16.  —  Ende.)

16.  August.  (Deutsches  Reich.)  Hödel  wird  enthauptet,
nachdem  der  Kronprinz  als  Stellvertreter  des  Kaisers  das  gegen
denselben  ausgesprochene  Todesurtheil  beflätigt  hat.

I7.  August.  (Deutsches  Reich.)  In  Harburg  finden  gelegentlich
  der  Stichwahl  für  den  Reichstag  Ruhestörungen  Seitens
der  vereinigten  Sozialdemokraten  und  Welfen,  welchen  letzteren  durch
den  Ausfall  der  Wahlen  im  ehemaligen  Königreich  Hannover  der
Kamm  sehr  gewachsen  ist,  Ruhestörungen  statt.  Erst  nach  energischem
  Einschreiten  der  Polizei,  der  Feuerwehr  und  der  augenblicklich
nur  schwachen  Garnison  gelingt  es,  die  Ruhestörer  zu  zerstreuen.
Ein  Civilist  bleibt  todt,  mehrere  Personen,  auch  vom  Militär,  sind
verwundet.

18.  August.  (Deutsches  Neich.)  Der  Reichskanzler  verläßt
Kissingen  nach  beendigter  Kur  und  geht  zur  Nachkur  nach  Gastein.
Der  päpstliche  Nuntius  Masella  verläßt  Kissingen  an  demselben
Tage,  um  nach  München  zurückzukehren.  Eine  Verständigung  zwischen
  Preußen  und  Nom  über  eine  Beendigung  des  Kulturkampfes
ist  offenbar  noch  in  giemlich  weiter  Ferne,  doch  werden  die  Verhandlungen
  auch  nicht  abgebrochen.

20.  August.  Zufammentrikt  des  internationalen  Vereins  für
Reform  und  Codification  des  Völkerrechts  in  Frankfurt  a.  M.  Anwesend
  sind  dabei  u.  A.  auch  die  Gesandten  von  China  und  Japan.
Der  Congreß  faßt,  meist  einstimmig,  eine  Reihe  von  Resolutionen.

27.  Angust.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  Verathung
der  Gesetzvorlage  bez.  die  Sozialdemokratie.  Die  Partikularstaalen
merzen  aus  dem  Entwurfe  die  Errichtung  eines  neuen  Reichsamtes
als  ihrer  Souveränetät  abträglich  aus;  Preußen  macht  keinen  Versuch,
  seine  Fassung  des  Entwurfs  durchzusetzen.

—  August.  (Elsaß-Lothringen.)  Umtriebe  der  französisch
gesinnten  Protestpartei.

Die  Protestpartei  entwickelt  dabei,  unterstütt  von  französischen
Emissären,  eine  außerordenkliche  Rührigteil.  Da  es  dieser  Partei  hauptsächlich
  darauf  ankommt,  die  Gemüther  in  Anfregung  und  den  Gedanken  an
eine  Wiedervereinigung  mit  Frankreich  lebendig  zu  erhalten,  so  hat  sie  es
zunächst  auf  die  Bekämpfung  der  Antonomisten  abgesehen,  die  troßz  aller
ihrer  taktischen  und  sonstigen  Fehler  doch  einer  verständigen  Opportunitätspolitik
  allmälig  Eingang  verschafften.  Verschiedene  Comités  in  Straßburg,
Meßb,  Mülhausen  u.  s.  w.,  die  zu  ihren  Mitgliedern  die  einflußreichsten
Männer  aus  der  Protestpartei  zählen,  entwickeln  daher  eine  sehr  intensive
Agitation  für  die  nächsten  Landesausschuß-  und  Bezirkstagswahlen,  bei
welcher  die  Beseiligung  der  Autonomisten  das  Losungswort  ist.  Die
gierung  hat  bereits  einige  Agitatoren  in  aller  Stille  des  Landes  verwiesen.
        <pb n="132" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einkelnen  Glieder.  (Sept.  3—.0.)  131

Anfang  September.  (Deutsches  Reich.)  Eine  vom  Reichskanzler
  beantragte  Pression  der  Mächte  auf  die  Pforte  im  Interesse
einer  möglichst  raschen  Ausführung  des  Berliner  Vertrags  und  zu
Gunsten  Griechenlands  scheitert  an  dem  Widerstande  Englands.

Während  Rußland,  Oesterreich  und  Frankreich  sofort  bereit  waren,
dem  von  Deutschland  vorgeschlagenen  Collectivschritt  der  Mächle  bei  der
Pforte  wegen  der  Ausführung  des  Berliner  Vertrags  beigutreten,  forderte
Italien,  das  vertraulich  erklärt  hatte,  sich  der  Haltung  Englands  anzuschließen,
  als  Bedingung  seines  Beitritts  die  gängliche  Einhelligkeit  der
Mächte.  Lord  Salisbury's  Antwortnote  wurde  nicht  nur  in  Berlin  überreicht,
  sondern  wahrscheinlich  auch  den  anderen  Mächten  vertraulich  mitgetheilt.
  Dieselbe  erklärt,  die  kurze,  seit  dem  Verlragsschlusse  verstrichene
Zeit  gestatte  noch  kein  sicheres  Urtheil  über  die  Ausführung  des  Vertrags.
Die  Räumung  Varnas,  Schumlas  und  Batums  beweise  den  besten  Willen
des  Sultaus,  den  eingegangenen  Verpstichtungen  nachzukommen;  auch  müßten
die  inneren  Schwiercgkeiten  der  Pfort  e  ach  einem  die  Neichshälfte  aufreibenden
  Kriege  berücksichtigt  werden.  ie  deutsche  Regierung  besteht  an
gesichts  der  Ablehnung  Englands  und  der  Zurückhaltung  Italiens  vorläufig
nicht  weiter  auf  ihrem  Vorschlage.

3.  September.  (Deutsches  Reich.)  Der  in  Posen  zusammengetretene
  volkswirthschaftliche  Congreß  spricht  sich  nach  einläßlicher
  Debatte  entschieden  gegen  die  Einführung  des  Tabakmonopols
in  Deutschland  aus,  da  dasselbe  aus  wirthschaftlichen  Gründen  verwerflich
  erscheine  und  insbesondere  eine  über  viele  Kreise  Deutschlands
  ausgebreitete,  nicht  nur  für  den  inländischen  Bedarf,  sondern
auch  in  erheblichem  Umfange  für  den  Export  arbeitende  Industrie
und  Handelsthätigkeit  vernichten  würde.  Wenn  die  Nothwendigkeit
eines  höheren  Ertrags  aus  den  indirekten  Steuern  begründet  fei,  so
sei  eine  Mehrbelastung  des  Tabakconsums  als  zulässig  anzusehen.

3.—5.  September.  (Bayern.)  Der  Kronprinz  des  deutschen
Reichs  und  von  Preußen  inspizirt  wie  alljährlich  das  bayerische
Armeekorps.

9.  September.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kronprinz  befiehlt
eine  —  von  der  öffentlichen  Meinung  lant  geforderte  —  kriegsgerichtliche
  Untersuchung  über  den  Untergang  des  großen  Kurfürsten.

9.  September.  (Deutsches  Neich.)  Zusammentritt  des  neugewählten
  Reichslags.  Der  Stellvertreker  des  Neichskanglers,  Graf
zu  Stolberg  Aernigerode  verliest  die  Thronrede.  Dieselbe  lautet:

#  die  letzte  Session  geschlossen  wurde,  befand  sich  das  deutsche
Volk  noch  —*  dem  Eindruck  der  tiefen  Erregung,  welche  ein  gegen  die
Person  Sr.  Majestãt  des  Kaisers  gerichteter  Mordversuch  hervorgerufen
hatte.  Schon  wenige  Tage  darauf  hat  sich  abermals  und  mit  unheilvollerem
Erfolge  die  Hand  eines  Verbrechers  gegen  das  Oberhaupt  des  Neiches  rrhoben.
Gottes  Cmade  bewahrte  zwar  auch  diesmal  das  Leben  des  Kaisers,  aber  die
erliltenen  schweren  Verwundungen  haben  Se.  Majestät  -  bis  zur
        <pb n="133" />
        132  Das  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  9.)

völligen  Genesung  sich  der  Negierungsgeschäfte  zu  enthalten  und  die  Wahrnehmung
  derselben  Sr.  Kaiserl.  Hoheit  dem  Kronprinzen  zu  übertragen.
Schon  ach  dem  ersten  Mordanfall  waren  die  verbündeten  Negierungen  überzeugt,
  daß  die  Frevelthat  unter  dem  Einflusse  der  Gesinnungen  entstanden
sei,  welche  durch  eine  auf  Untergrabung  der  bestehenden  Staats=  und  Gesellschaftsordunng
  grrichtete  Agitation  in  weiten  Kreisen  erzeugt  und  genährt
werden.  Sie  haben  deßhalb  dem  Reichstage  den  Entwurf  eines  Gesetzes  vorgelegt,
  welches  diesen  gemeingefährlichen  Bestrebungen  ein  Ziel  zu  sehen
bestimmt  war.  Die  Vorlage  wurde  abgelehnt.  Jeht,  wo  der  Nation  ein
erneutes  Verbrechen  die  dem  Reich  und  der  ganzen  bürgerlichen  Gesellschaft
drohende  Gefahr  Jeßr  und  mehr  zum  allgemeinen  Bewußtsein  gebracht  hat,
werden  Sie,  geehrte  Herren,  durch  Neuwahlen  zur  Mitwirkung  an  der  Gesetzgebung
  berufen,  aufs  Neue  zu  prüfen  haben,  ob  das  bestehende  Recht  genügende
  Handhaben  zur  Unschädlichmachung  jener  Bestrebungen  bietet.  Die
verbündeten  Regierungen  haben  ihre  Ueberzeugung  nicht  geändert.  Sie  sind
nach  wie  vor  der  Ansicht,  daß  es  außerordentlicher  Maßregeln  bedarf,  um
der  weitern  Ausbreikung  des  eingerissenen  Uebels  Einhalt  zu  thun  und  den
Boden  für  eine  allmähliche  Heilung  zu  bereiten.  Sie  halten  eben  so  an
der  Auffassung  fest,  daß  die  zu  wählenden  Mittel  die  staatsbürgerliche  Freiheit
im  Allgemeinen  zu  schonen  und  nur  dem  Mißbrauch  derselben  entgegenzuwirken
  haben,  mit  dem  eine  verderbliche  Agitation  die  Grundlagen  unsers
staatlichen  und  Cullurlebens  bedroht.  Ein  von  diesen  Gesichtspunlten  aus
aufgestellter  Gejehentwurf  wird  Ihnen  unverzüglich  vorgelegt  werden.  Die
verbündelen  Regierungen  hegen  die  Zuversicht,  daß  die  neugewählten  Vertreter
  der  Nation  ihnen  die  Mittel  nicht  versagen  werden,  welche  nothwendig
sind,  um  die  friedliche  Enkwicklung  des  Reiches  gegen  innere  Angriffe  eben
so  sicher  zu  stellen,  wie  gegen  anßere.  Sie  geben  sich  der  usfeaung  bin,
daß,  wenn  erst  der  öffentlichen  Ausbreitung  der  unheilvollen  Bewegung  ein
Ziel  gesetzt  ist,  die  Zurückführung  der  Irregeleiteten  auf  den  richtigen  Weg
gelingen  wird.“

Der  von  Preußen  beantragle  und  vom  Bundesrath  genehmigte  Gesetz-Eulwurf
  hegen  die  Sozialdemokraten  bildet  die  einzige  Vorlage  der  Regierung.
Die  Throurede  beschäftigt  sich  daher  ausschließlich  mit  ihr.  Inzwischen  wird
ein  Passus  über  die  auswärtige  Politik,  der  sonst  nie  zu  fehlen  pflegte,  vielfach
  vermißt,  namentlich  jede  Hindeutung  auf  den  statt  gehabten  Verliner
Congreß  und  den  durch  ihn  vereinbarten  Frieden  von  Berlin.

Die  Regierung  legt  dem  Reichstag  den  Gesetz-Entwurf  gegen
die  Sozialdemokratie  mit  Motiven  dazu  vor.

Der  Rei  ichetgg  übertrifft  seine  Vorgänger  an  Wichtigkeit  ganz  entschieden.
  Alle  bisherigen  Neichstage  waren  unter  der  Toppelconstellation
„Bismarck-nationalliberale  Partei“  geboren  und  in  Wirksamkeit  getreten.  Die
Einträchtigkeit  des  Zusammenwirkens  des  Reichskanzlers  und  der  nationalliberalen
  Parlei  bildete  bisher  die  Signatur  des  öifentlichen  Lebens  im
deulschen  Reiche.  Diesmal  haben  die  Wahlen  zum  ersten  Mal  unter  einem
ausgesprochenen  Gegensatz  des  Reichskanglers  zu  der  vordem  „auf  seinen
Namen  gewählten“  Partei  und  mit  der  ausdrücklichen  Absicht,  die  Nationalliberalen
  „an  die  Wand  zu  drücken"“,  stattgefunden,  und  bei  der  Unselbständigkeit
  der  Stellung,  welche  der  Liberalismus  in  den  allen  preußischen
Provinzen  und  selbst  in  einem  Theile  des  durch  eine  längere  constitutionelle
Schule  gegangenen  deutschen  Südens  einnimmt,  ist  die  von  Berlin  ausgegangene
  Parole  auch  nicht  ohne  Erfolg  gewesen,  wenn  schon  nicht  in  dem
Maße  und  Umfange,  wie  man  dort  erwartet  hatte.  Die  nationalliberale
Partei,  welche  bisher  reichlich  ein  Drittel  der  Stimmen  des  Reichstages  in
        <pb n="134" />
        Das  denische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  9.)  133

sich  vereinigte,  hat  bei  den  Neuwahlen  deren  30—40  verloren  und  hat  damik
aufgehört,  die  maßgebende  Fraktion  zu  sein;  die  conservativen  Parteien  haben
um  eben  so  viel  Sitze  gewonnen,  und  diejenige  Fraktion,  die  relativ  die
meisten  Stimmen  zählt,  ist  jebt  das  Centrum.  So  hat  eine  vollständige
Verschiebung  der  Verhältnisse  im  Reichstage  Plah  gegriffen:  die  Parteien,
welche  bisher  nach  jeder  Neuwahl  und  in  jeder  neuen  Session  in  beftimmten
Machtuerhälluissen  sich  einander  gegenüberzutreten  gewohnt  waren,  werden  sich
jetzt  als  andersgestaltete  Faktoren  begegnen,  sie  werden  erst  untereinander
und  mit  der  Regierung  Fühlung  zu  suchen,  Annäherungen,  Coalitionen,
Bündnisse  —  ein=  für  allemal  oder  für  einzgelne  Fälle  —  angustreben,  L
unterhandeln,  herzustellen  haben,  um  ausschlaggebende  Majoritäten  und  ein
wirlungsfähiges  Ganzes  überhaupt  zu  bilden.  Mit  Einem  Worte:  der  neue
Reichstag,  obgleich  in  dem  numerischen  Verhältnisse  seiner  Parteien  nichts
weniger  als  eine  völlige  Umkehr,  vielmehr  nur  eine  mäßige  Modification
stattgefunden  hat,  wird  dennoch  ein  völlig  anderer  sein  als  seine  Vorgänger.
Und  darin  liegt  die  eine,  so  zu  sagen  die  jubjective  Seite  seiner  Wichtigkeit.
Nach  dem  gedruckten  Mitglieder-Verzeichuiß  der  Fraktionen  (das  jedoch  noch
nicht  als  abgeschlossen  zu  betrachten  ist,  weil  die  Abgrenzung  der  deutschen
Reichspartei  und  der  Deutsch-Conservativen  noch  nicht  durchweg  jeststeht  und
die  Zahl  der  zu  keiner  Frallion  Gehörigen  größer  ist  als  Anfangs  angenommen
  wurde)  zählen  die  Deutsch-Conservativen  0  (gegen  40  im  aufgelösten
  Reichstage),  die  deutsche  Reichsparkei  51  (gegen  36),  die  Nalionalliberalen
  97  (gegen  125),  die  Forkschrittspartei  27  (eben  3),  das  Centrum  102
(gegen  97),  die  Polen  15  (gegen  12),  die  Sozialdemokraten  9  (gegen  12),
bei  keiner  Fraktion  35  (unverändert).

Die  objective  Seite  seiner  ganz  ausnahmsweisen  Wichtigkeit  ruht  in
der  Natur  des  Gesehentwurfs,  welcher  ihn  als  alleiniger  Berathungsgegenstand
  beschäftigen  soll.  Dem  Vorläufer  des  jebigen  Sozialislengesetzes,
dem  Entwurf,  welcher  nach  dem  Hödel'schen  Attentat  flüchtig  zwischen  Berlin
und  Friedrichsruh  vereinbart  nnd  sodann  von  dem  vorigen  Reichstag  abgelehnt
  worden  war,  wurde  der  Vorwurf  der  „Ungründlichkeit“  gemacht.
Dieser  Vorwurf  trifft  die  heutige  Gesehesvorlage  jedenfalls  nicht;  denn  sie
räumt  als  Ansnahmemaßregel  mit  den  wichtigsten  staatsbürgerlichen  Rechten
und  Freiheiten  —  mit  Vereins=  und  Versammlungsrecht,  mit  Presse,  Aufenthaltsfreiheit
  und  Gewerbebetrieb  —  gegenüber  den  Sozialdemokraten  in
der  That  gründlich  auf.  „Vereine,  welche  sozialdemokratischen,  sozialistischen
oder  communistischen,  auf  üntergrabung  der  bestehenden  Staats=  oder  Gesellschaftsordnung
  gerichteten  Bestrebungen  dienen,  sind  zu  verbieten.“  (E1  des
Sozialislengeietzes  nach  den  Beschlüssen  des  Dundesraths.)  „Versammlungen,
von  denen  onzunehmen  ist,  daß  sie  Bestrebungen  der  im  §  1  bezeichneten
Art  dienen  werden,  sind  zu  verbieten.  Versammlungen,  an  woecchen  olche
Bestrebungen  zu  Tage  treten,  find  aufzulösen.“  G  5  Dru
schriflen,  welche  Bestrebungen  der  im  §  1  bezeichneten  itr  Aen  sind  zu
verbieten.  Bei  periodischen  Druckschriften  lann  das  V  ot  sich  auch  auf
das  fernere  Erscheinen  derselben  erstrecken.“  (8  6.)  7  Poligzeibehörde
ist  befugt,  Druckschriften  der  in  §  6  bezeichneten  Art  ...  schon  vor  Erlaß
eines  Verbotes  vorläufig  in  Beschlag  zu  nehmen.“  E-  10.)  „Personen,
welche  es  sich  zum  Geschäste  machen,  die  im  §  1  bezeichneten  Bestrebungen
zu  fördern,  oder  welche  nach  rechtskräftiger,  auf  Grund  dieses  Gesegyzes  erfolgter
Verurkheilung  wegen  einer  darauf  begangenen  Zuwiderhandlung  gegen  dasselbe
  rechtslräftig  zu  einer  Strafe  verurtheilt  worden  sind,  kann  der  Aufenthalt
  in  bestimmten  Bezirken  oder  Orten  versagt  werden
Unter  gleichen  Voraussehungen  kann  Buchdruckern,  Buchhändlern,  veih
bibliothelaren  und  Inhabern  von  Lesecabinelten,  sowie  Gastwirlhen,  Schanl=
        <pb n="135" />
        13.1  Das  denische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  10—11.)

wirihen  und  Personen  welche  Kleinhandel  mit  Branntwein  oder  Spiritus
treiben,  der  Betrieb  ihres  Gewerbes  unter  sagt  werden...Druuckereien,
  welche  geschäftsmäßig  zur  Förderung  der  im  §  1  beziihneten  Bestrebungen
  benutzt  werden,  können  geschlossen  werden.“  (§  16.)  „Für
Bezirke  oder  Orlschaften,  in  welchen  durch  die  in  §  1  bezeichneten  Bestrebungen
die  öffentliche  Sicherheit  bedroht  ist,  können  van  den  Centralbehörden  der
Vundesstaaten  die  folgenden  Anordunngen  für  die  Dauer  von
längstens  einem  Jahre  getroffen  werden:  g,tchingigeachung  der  Versammlungen
  von  polizeilicher  Genehmigung,  Verbot  der  Verbreitung  von
Druckschriften  an  öffentlichen  Orten,  Ausweisung  von  Perjonen  ohne  Unterstützungswohnsitz
  oder  erworbene  Heimat,  Waffenverbot]  (  20).

10.  September.  (Deutsches  Reich.)  Nobiling  stirbt  in  Folge
der  Kopfwunde,  die  er  sich  unmittelbar  nach  dem  Attentat  auf  den
Kaiser  felbst  beigebracht  hat,  im  Gefängniß.  Eigentliche  Mitschuldige
  an  seiner  That  scheint  er  entschieden  nicht  gehabt  zu  haben,
obgleich  die  Nachforschungen  nach  solchen  auch  noch  nach  seinem  Tode
fortgesetzt  werden.  So  viel  steht  außer  Zweifel,  daß  er  wie  Hödel
sozialdemokratischen  Ideen  huldigte.  Aber  das  nächste  Motiv  zur
That  war  bei  Hödel  offenbar  sittliche  Verlotterung  und  Größenwahn,
bei  Nobiling  dagegen,  der  den  gebildeten  Ständen  angehörte,  allem
Anschein  nach  eine  Art  partiellen  Wahnsinns.

10.  September.  (Deutsches  Reich.)  Der  Pariser  Times-Correspondent
  v.  Vlowißz  veröffentlicht  eine  mit  dem  Reichskanzler
während  des  Congresses  gehabte  Unterredung.  Es  geht  daraus  hervor,
  daß,  nicht  zwischen  Deutschland  und  Rußland,  wohl  aber  zwischen
  den  beiden  Reichskanglern,  Vismarck  und  Gortschakoff,  eine  entschiedene
  Spannung  nicht  nur  seit  längerer  Zeit  bestand,  sondern
noch  besteht,  und  man  nimmt  allgemein  an,  daß  Bismarck  dieß
constatirt  wissen  wollte.

I.  September.  (Deutsches  Reich.)  Neichstag:  Die  Präsidentenwahlen
  ergeben  die  Wiederwahl  des  bisherigen  Bureau's:
v.  Forckenbeck  wird  mil  240  von  359  Stimmen  wieder  zum  Präsidenten,
  v.  Stauffenberg  (nationalliberal)  und  Fürst  Hohenlohe-Langenburg
  (dentsche  Reichspartei)  werden  wieder  zu  Vizepräsidenten
gewählt.

Die  Deutsch-Conservativen  hatten  ihrerseits  auf  eine  Vicepräsidentenstelle
  (statt  Stauffenberg)  Anspruch  erhoben  und  hätten  ihren  Plan  durch  einen
Compromiß  zwischen  den  verschiedenen  Fraktionen  vielleicht  auch  durchgeseht.
Allein  v.  Forckenbeck  erklärte  von  vorneherein,  daß  er  eine  Wiederwahl
als  Präsident  bloß  in  Folge  eines  Compromisses  seinerseits  nicht  annehmen
würde.  Es  kommt  daher  kein  Compromiß  zu  Stande  und  Stauffenberg  wird
mit  175,  Fürst  Hohenlohe  mit  112  Stimmen  gewählt.  Bei  der  Wahl
Stauffenbergs  werden  117  unbeschriebene  Zettel  abgegeben  und  stimmt  die
Fortschrittspartei  für  Slauffenberg;  bei  der  Wahl  Hohenlohe's  stimmen
        <pb n="136" />
        Dao  beulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sepl.  11  —I5.)  135

Centrum  und  Fortschritt  mit  weißen  Zetteln,  die  übrigen  Fraktionen  iür
Hohenlohe.  Die  Feudalen  und  die  Deutsch-Conservativen  gehen  somit  leer  aus.

II.  September.  (Deutsches  Reich.)  Versammlung  der  deutschen
  Aerzte  und  Naturforscher  zu  Kassel.

11.  September.  (Baden.)  Der  altkatholische  Bischof  Reink#ns
  richtet  anläßlich  des  Synodalbeschlusses  über  den  Cölibat  ein
beiehrendes  Schreiben  an  die  altkatholischen  Gemeinden  des  Landes,

in  welchem  unter  Anderem  gesagt  wird,  daß  ein  nicht  auf  ökumenischer
  Disciplin  beruhendes  kanonisches  Gesetz,  welches  auch  kein  Kenner  des
Evaneeliums  und  der  Kirchengeschichte  als  zum  Wesen  der  katholischen  Kirche
gehörie  zu  bezeichnen  wagte,  und  welches  auf  den  altkatholischen  Klerus  nicht
mehr  angewendet  werden  solle,  einigen  der  altkatholischen  Gemeinschaft  verdienstvollen
  Männern  zum  Anlaß  geworden  sei,  die  Mitwirkung  bei  der
Rettung  der  Gewissen  dem  Vatikanum  gegenüber  zu  versagen.  Besonders
seien  es  die  materielle  Beschaffenheit  dieser  Resorm,  die  Art,  wie  sie  verlangt
und  wie  dieses  Verlangen  von  Einigen  populär  zu  machen  versucht  worden
sei.  sowie  die  Frage,  wie  weit  etwa  die  Competenz  der  Synode  sich  erstrecke,
welche  sie  bestimmt  hätten,  die  Arbeit  für  die  allkatholische  Sache  einzustellen.
Eines  lasse  sich  zwar  nicht  leugnen:  daß  nämlich  durch  die  Art  der  Behandlung
  jener  Reform-  Frage  in  einzelnen  Fällen  und  auf  verschiedenen  Seiten
Grund  zum  Tadel  gegeben  worden  sei;  es  sei  daher  nothwendig,  um  ähnlichen
  Vorkommnissen  vorgubengen,  dawt  allerseits  Klarheit  über  Begriff  und
Ziel  der  Reformen  gewonnen  werde,  damit  sowohl  Besonnenheit  in  der  Beantragung
  eingelner  Reformen  als  Würde  in  der  Behandlung  derselben
herrsche  und  andererseits  kein  Zweifel  über  die  Competenz  entstehe.

13.  September.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  der  Abg.
Mosle  interpellirt  den  Marineminister  v.  Stosch  über  den  Untergang
  des  Großen  Kurfürsten.  Die  Antwort  Stosch's  befriedigt
weder  die  Majorität  des  Reichstags,  noch  die  Marine,  noch  die
öffentliche  Meinung.

Der  Abg.  Stumm  beantragt,  den  Reichskanzler  aufzufordern,
in  der  nächsten  Session  einen  Gesetzentwurf  vorzulegen,  der  auf  Einführung
  obligatorischer,  nach  dem  Muster  der  bergmännischen  Knappschaftskassen
  zu  bildender  Alterversorgungs=  und  Invalidenkassen  für
alle  Fabrikarbeiter  gerichtet  ist.

14.  September.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser  begibt  sich
nach  beendigter  Kur  in  Gastein,  wesentlich  hergestellt,  nach  Kassel.
um  den  dortigen  Militärmanövern  wenigstens  theilweise  und  so  weit
es  ihm  die  Aerzte  erlanben,  beizuwohnen.  Auch  der  Reichskangler
verläßt  Gastein,  um  nach  Berlin  zurückzukehren.

15.  September.  (Deutsches  Reich.)  Das  Ergebniß  der  sog.
Wilhelmsspende  wird  vom  Comite  dem  Kronprinzen  übergeben.
Dieselbe  hat  von  11,500,000  Gebern  im  ganzen  deutschen  Reich  in
lauter  kleinsten  Beträgen  1,800,0004  abgeworfen.
        <pb n="137" />
        136  Das  deutbsche  Reih  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Sept.  15.)

15.  September.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  die  sogen.
volkswirthschaftliche  (mehr  oder  weniger  schutzzöllnerische)  Vereinigung
des  Reichstags  tritt  unter  dem  Vorsitze  des  (entschieden  schutzzöllnerischen)
  Abg.  Löwe  60  Mitglieder  stark  wieder  zusammen  und  erklärt
sich  für  eine  Revision  des  Zolltarifs.  Der  Vorsitzende  behauptet,  daf
eventuell  die  Zahl  der  Vereinigung  auf  183  Mitglieder  ansteigm
werde.

15.  September.  (Deutsches  Reich.)  Ein  Congreß  deutscher
Kaufleute  in  Berlin  faßt  eine  Reihe  von  Refolutionen,  wie  dem
gegenwärtigen  Nothstand  der  Geschäfte  aller  Art  abzuhelfen  wäre.

Der  „Congreß“"  und  seine  Verhandlungen  sind  für  die  wirkhschaftliche
Lage  überaus  charakteristisch.  bie  es  scheint,  besteht  der  Congu#  hauptsächlich
  aus  Specereikrämern,  die  von  der  Ansicht  aus  agehen.  das  die  Consumenken
  für  sie,  nicht  sie  für  die  Consumenten  da  seien.  Dieser  Irrthum
geht  geradegu  bis  zur  nnfreiwilligen  Komik  in  der  Sbatte  über  die  Consum-,
Beamtenconsum=  und  Hausfrauenvereine.  Referent  A.  D.  F.  Holtz  Gerliyzbezeichnet
  diese  Frage  als  den  Cardinalpunkt  des  ganzen  0  Lengofee,  als  den
Krebsschaden,  unter  welchem  der  gesammte  Detailhandel  leide.  Der  snze
DTetailhandel  einzelner  Städte  liege  vollständig  darnieder  und  taufende  stre
samer  sleuerzahlender  Bürger  würden  in  ihrer  Existenz  durch  das  Unwesen
der  Consumvereine  gefährdet.  Das  gange  Bestreben  der  deutschen  Kaufleute
müsse  dahin  gehen,  die  Besteuerung  der  Consumvereine  mit  allen  gesetzlichen
Mitteln  berbeimführen.  Nach  seiner  Ansicht  müssen  alle  Beamtenconsumvereine
  verboten  und  die  Hausfrauenvereine  je  nach  ihren  Umsäten  zu
Staats=  und  Communalsteneen  herangezogen  werden.  (Lebhafter  Beifall.)
Diese  Ausführungen  wurden  jowohl  von  dem  Correferenten,  als  von  einer
großen  Angahl  von  Nednern  unter  Beibringung  eines  umjangreichen  statistischen
  Materials  über  die  Geschäftshandhabung  der  Consumvereine  unterflüht.
Unter  Anderem  glaubt  Herr  Hövel  nochmals  besonders  betonen  zu  müssen,
daß  die  Consumvereine  und  dergleichen  sozialistische  Bestrebungen  verfolgen,
dem  Staats=  und  Gemeinwohl  Schaden  und  Gefahren  bringen,  während
Herr  Hornemann  (Eberswalde)  ganz  entschieden  vor  einer  solchen  Auffassung
warnt  und  auf  den  diametralen  Gegensaß  der  Schulze-Delitzsch'schen  „Selbstbilfe"
  und  der  sogialistischen  „Slagishilse"  aufmerksam  macht.  Auch  Herr
Kaiser  (Breslan)  führt  aus,  daß  die  Consumvereine,  wenn  sie  außer  ihren
bisherigen  Verkaufsartikeln  die  Vertheilung  noch  weiter  ausdehnen,  schließlich
auch  zur  Commune  führen  würden.  Der  Congreh  gibt  schließlich  seinen
Standpunkt  in  folgender  Erklärung  kund:  „Die  Consum-,  Beamtenconsumund
  Hausfranenvereine  sind  dem  Staats=  und  Gemeinwohl  schädliche  und
gefährliche  Bestrebuungen,  und  es  wird  deshalb  der  Vorstand  des  Central-=verbandes
  beauftragt,  im  Instanzenwege  bei  der  kaiserlichen  Reichsregierung,
den  Staatsregierungen,  dem  hohen  Reichstage  und  den  zuständigen  Vehärden
zu  beantragen:  „1)  alle  Consumvereine  zu  verpflichten,  sich  unter  das  Genosseusch
  chait-geigt  zu  stellen;  2)  alle  Consum=  und  Hausfrauenvereine  auf
Höhe  ih  ihrer  Jahresumsähe  zu  der  Gewerbe-,  Staats=  und  Commnunalsteuer
herannziehen  3)  alle  Beamtenconsumvereine  des  deutschen  Reiches  aufzuheben
  und  gesetzliche  Bestimmungen  dahin  zu  treffen,  daß  Staats=  und  Gemeindebeamten
  oder  deren  Frauen  kaufmännische  Geschäfte  nicht  betreiben
dürfen;  4)  diese  Beschlüsse  mit  allen  gesetyzlichen  Mitteln  durchzuführen.“
        <pb n="138" />
        Das  deulsche  Rtich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  16  —17.)  137

16.  September.  (Deutsches  Reich.)  Vice-Admiral  Werner
verlangt  in  Folge  der  Interpellation  Mosle  über  den  Untergang
des  Großen  Kurfürsten  und  der  Beantwortung  derselben  Seitens
des  Marineministers  v.  Stosch  seine  Entlassung.

16.—17.  September.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Erste
Lesung  des  Entwurfs  eines  Gesetzes  gegen  die  Sozialdemokralie.
Erklärung  Stolbergs,  Rede  des  Reichskanzlers,  Rede  des  Sozialdemokraten
  Bebel.  Der  Entwurf  wird  an  eine  Commission  von
21  Mitgliedern  zu  gründlicher  Prüfung,  resp.  Amendirung,  namentlich
  bez.  der  Dauer  der  Gültigkeit  des  Gesetzes,  gewiesen.

Uebersicht  der  Debatte:  Zuerst  gibt  der  Stellvertreter  des
Reichskanzlers  Graf  Stolberg  folgende  Erklärung  ab:  „Cs  ist  nicht
meine  Absicht,  Ihnen  eine  ausführliche  Darlegung  von  den  Ansichten  der
verbündelen  Regierungen  bezüglich  der  gemeingefährlichen  Bestrebungen  der
Sozialdemokratie  zu  geben.  Ich  glaube,  daß  Jeder,  der  den  öffentlichen
Dingen  in  den  letzten  Monaten  gefolgt  ist,  vollständig  im  Klaren  darüber
sein  wird,  welche  Stellung  zu  dieser  bewegenden  Frage  die  Regierungen  einnehmen.
  Zudem  ist  der  Gesehentwurf  von  so  ausführlichen,  eingehenden
Motiven  begleitet  und  enthält  eine  so  genaue  Darlegung  der  Erwägungen,
weßhalb  die  Regierungen  ein  gesetzliches  Einschreiten  für  nothwendig  halten,
daß  es  auf  eine  Wiederholung  dieser  Darlegungen  hinauskommen  würde,
wenn  ich  Ihnen  gegenüber  im  Einzelnen  diese  Bestimmungen  hier  vertreten
wollte.  Es  wird  sich  ja  auch  im  weiteren  Stadium  der  Berathung  Gelegenheit
  finden,  die  Stellung  der  Bundesregierungen  zu  vertreten.  Das  Eine  will
ich  aber  nur  kurz  hier  mit  voller  Bestimmtheit  erklären,  daß  die  Negierungen
von  der  Ueberzeugung  der  Nothwendigkeit  durchdrungen  sind,  die  Wassen
derartig,  wie  der  Entwurf  vorschlägt  und  beansprucht,  zu  erhalten,  wenn
anders  sie  in  der  Lage  sein  sollen,  den  Gesahren,  mit  denen  die  sozialdemokratische
  Bewegung  Staat  und  Gesellschaft  bedroht,  erfolgreich  und
wirksam  entgegenzutreten.  Daß  die  Gefahren  bestehen,  davon  werden  Sie
mit  wenigen  Ausnahmen  wohl  Alle  überzeugt  sein.  Ich  möchte  hierbei  gleich
im  Voraus  der  Annahme  entgegentreten,  als  ob  die  Regierungen  sich  in  der
Illusion  besänden,  daß  die  vorgeschlagenen  Maßregeln  allein  ausreichen  könnten,
der  Bewegung  mit  Erfolg  entgegenzutreten  und  die  Gefahr  zu  beseitigen;
nein,  die  schwierigste  Arbeit  liegt  auf  einem  anderen  Gebiele:  es  wird
darauf  ankommen  und  wird  eine  Pflicht  sein  für  den  Slaat  wie  für  freie
Vereinigungen,  für  öffentliche  Corporatienen  wie  für  jeden  Einzelnen,  darauf
hinzuwirken,  daß  Gottesfurcht,  Treue,  Fleiß,  ahariasktn  Iuvorlässigleit  in
Handel  und  Wandel  gekräftigt  werde  (Beifall)  —  die  Verführungen
der  Sozialdemokraten  auf  diese  Weise  nicht  uand  so  senl  Doden  gewinnen,
daß  die  Truggebilde,  welche  in  diesen  verbreiteten  Theorien  liegen,  beseiligt
werden;  daß  dafür  gesorgt  werde,  daß  nicht  diese  Agitationen  unter  irgend
einem  Scheine  von  Gesehlichleit  künstighin  betrieben  werden  können.  (Beifall.)
Diese  letzlere  Thätigkeit  ist  durchaus  nothwendig,  wenn  es  gelingen  soll,  den
Bewegungen  mil  Schärfe  und  mit  Erfolg  entgegenzutreten.  Wenn  der  Staat
solche  wirksame  scharfe  Mittel  in  Anwendung  bringl,  dann  handelt  er  meines
Erachtens  nicht  allein  im  Interesse  seiner  Selbsterhaltung,  sondern  zugleich
im  Interesse  der  Bevölkerung  felbst,  namentlich  der  arbeitenden  Bevölkerung,
die  vor  allem  den  Intriguen  der  jozialdemokratischen  Bewegung  ausgesetzt  ist
(iehr  wahr!  Beifall).  Ich  beschränke  mich  auf  diese  wenigen  Worte,  aber
        <pb n="139" />
        138  Doo  benAische  Reich  und  seinr  einzelnen  Glieder.  (Sept.  136—17.)

eine  Bilte  möchte  ich  an  Sie  richten:  wenn  Sie  davon  überzeugt  sind  oder
wenn  Sie  im  Laufe  der  Verhandlungen  die  Ueberzeugung  gewinnen,  daß  es
außerordentlicher  Maßregeln  bedarf,  dann,  bitte  ich  Sie,  gewähren  Sie  uns
scharfe  wirksame  Wassen;  mit  halben  Maßregeln  wird  mehr  geschadet  als
genützt.  (Beifall  rechts.)  Reichensperger-  Olpe  (ultramontan,  gegen):  führt
aus,  daß  die  gegen  die  dreifache  Majestät  des  Siegers,  Fürsten  und  Greises
gerichteten  Attentate  die  Sorge  um  Verhütung  von  Wiederholungen  nahelegten.
  Ob  die  Attentäter  der  sogialistischen  Partei  angehörten,  sei  zweifelhaft.
  Aber  auch  im  Falle  dieß  verneint  werden  müsse,  sei  der  Sozialismus
zu  verabscheuen,  welcher  alle  bösesten  Leidenschaften  errege  und  somit  die
gräßlichsten  Ausschreitungen  provocire.  Der  Sozialismus  sei  diametral  entgegengesetzt
  dem  Katholizismus.  Redner  beleuchtet  die  juristische  Seite  der
Verlage  und  bezeichnet  selbige  einerseits  als  unwirksam  und  unzureichend,
weil  sie  beispielsweise  den  Nihilismus  nicht  treffe,  andererseits  als  zu  allgemein
  gehalten,  da  nicht  alle  sozialistischen  Bestrebungen  verdammlich  seien.
Die  Vorlage  gebe  für  die  Sosialisten  das  wirksamste  Agitationsmittel  ab.  Zu
§  1  bemerkt  Redner,  das  Strafgesetz  kenne  nur  einen  „Umsturz  der  bestehenden
Staalsordnung“;  der  Anedruck  „Untergrabung“  schaffe  ein  neues  Vergehen.
Der  Sozialismus  enthalte  nach  des  Fürsten  Bismarck  eigener  Aeußerung
einen  berechtigten  Kern;  Bismarck  habe  durch  das  allgemeine  Wahlrecht  den
Sozialisten  den  Neichsiag  erschlossen.  Consequenter  Weise  müßte  die  Regierung
  nun  auch  die  Wahl  von  soyzialistischen  Abgeordneten  verbieten.  Die
soziale  Bewegung  datire  aus  den  ältesten  Zeiten  und  habe  ihren  großen
Aufschwung  erst  seit  der  Entfesselung  der  Leidenschaften  auf  dem  wirthschaftlichen
  Gebiet  und  seit  dem  Bestehen  des  Culturkampfes  genommen.  Das
Strafgeiehz#  solle  die  Neligion  besser  schüten  und  die  Gotteslästerer  strenger
bestrafen.  Unter  die  unklare  Fassung  des  §  1  fielen  auch  die  Katheder=  und
Staatssozialisten  und  die  Christlich=  Sogzialen.  auch  die  Fortschrittler,  deren
Consequenz  nach  officiöser  Auffassung  der  Sozialismus.  sei.  Die  Nationalliberalen
  seien  demnach  wohl  die  Inconsequen)  des  Fortschritts.  (Schallendes
Gelächter.)  Das  Gesehz#sei  weder  annehmbar  noch  amendirbar.  v.
(deutsch-conserv.,  für):  definirt  die  Stellung  der  Conservativen  zu  diesem  dert
als  die  gleiche,  welche  dieselben  zum  Hödelgeseh  eingenommen.  Es  sei
erfreulich,  daß  die  Regierung  nicht  bloß  ihrer  eigenen  Kraft  vertraue,  sondern
auch  die  Mitwirkung  der  Gesellschaft  auruse.  Der  WMegriff  der  Sogialdemokratie
sei  undefinirbar;  eine  Beschränkung  der  Dauer  des  Gesetzes  würde  die  geheime
Agitation  prämiiren.  Bebel  (Sozialdemokrat,  gegen):  In  dem  letzten  Wahlkampfe
  ist  mit  allen  erlanbten  und  unerlaubten  Mitteln  gegen  die  Sozialdemokratie
  gekämpft  worden  auf  Grund  der  Vorstellung,  daß  sie  schuld  an
den  beiden  Aktentaten  auf  den  Kaiser  sei.  Da  hätte  man  billig  erwarlen
sollen,  in  den  Moliven  der  Vorlage  niedergelegt  zu  finden,  welche  Entdeckungen
  und  Erfahrungen  in  den  Untersuchungen  gegm  Hödel  und  Nobiling
gemacht  worden  seien,  die  wenigstens  irgend  einen  idealen  Zusammenhang
wwischen  ihnen  und  der  Sozialdemokratie  darlegten.  Statt  der  gerichtlichen
okokolle  bietet  man  uns  leere  Worte.  Wir  fordern  die  Regierung  auf,
uns  diese  Protokolle  vorzulegen.  Wir  haben  ein  besonderes  Interesse  an  der
Untersuchung  gegen  Nobiling.  Niemand  aus  der  sozialdemokratischen  Partei
hat  ihn  gekaunt;  dagegen  ist  nachgewiesen,  daß  er  sich  mit  Vorliebe  und
Anerlennung  in  entschieden  liberalen  Kreisen  bewegt  hat.  Als  die  Kunde
von  dem  zweiten  Atlentat  nach  Leipzig  kam,  glaubten  wir,  daß  uns  dieser
Mensch  nun  und  nimmermehr  an  die  Nottschöße  gehängt  werden  könnte;  allein
schon  am  nächsten  Morgen  war  eine  amtliche  Depesche  da,  welche  kankete:
„Bei  der  späleren  gerichtlichen  Vernehmung  hat  Drr.  Nobiling  bekannt,  daß
er  sozialislischen  Tendenzen  huldige,  daß  er  soyzialistischen  Versammlungen
        <pb n="140" />
        Da  deulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Sept.  16  I7.)  130

beigewohnt  habe“.  Die  Depesche,  welche  diese  Nachricht  in  die  Welt  schleuderle,
  ist  ausdrücklich  als  „offiziell“  bezeichnet.  Ich  1  das  Exemplar  in
der  Hand,  welches  der  Redartion  der  „Kreuzzeitung"  antleh  Zugestellt  worden
ist,  mit  Noten  von  der  Hand  des  Redacteurs  der  „Kreuzzeitung";  es  besteht
über  den  amtlichen  Charakler  nicht  der  geringste  Zweifel.  Gleichwohl  ist
bintennach  verschiedentlich  constalirt  worden,  daß  überhaupt  lein  gerichtliches
Verhör  mit  Nobiling  vorgenommen  sei,  daß  nichts  festgestellt  worden  sei,  was
irgendwie  als  ernsthafter  Anhaltspunkt  für  die  Molive  des  Mörders  angesehen
werden  könnte.  Solche  Wolff'sche  Theichen  lönnen  absolut  nicht  passiren,
ohne  amtlich  approbirt  zu  sein.  Zum  Ueberfluß  ist  dieser.  Depesche  noch
ausdrücklich  das  Wort  „offiziell“  amtlich  hinugefügt.  Offenbar  also  ist
diese  Depesche  von  amklicher  Seite  mit  Bewußtsein  gefälscht  worden.  (Hört!
hört!)  Es  ist  eine  der  infamsten  Verleumdungen,  welche  je  von  offisieller
Seite  in  die  Welt  geschlendert  worden  sind.  Ich  frage,  ob  der  betressende
Attentäter,  der  diese  Depesche  verjaßt  hat  (Unruhe),  zur  Verantworkung  gezogen
  worden  ist.  Dr.  Nobiling  ist  gestorben;  er  ist  für  uns  zu  früh  gestorben;
Niemand  kann  seinen  Tod  mehr  bedauern,  wie  wir,  die  wir  die  uwwerschntdeten
  Folgen  seiner  That  tragen  sollen.  Man  hat  uns  in  einer  Weise  ver

folgt,  die  an  die  dunkelsten  Zeiten  des  Miltelalters  erinnert.  Man  hat  Alles
gethan,  uns  zu  Gewaltschritten  zu  verlocken;  man  hatte  an  den  Attenlaten
noch  nicht  geung.  Wenn  je  eine  Partei  gezeigt  hat,  daß  sie  die  friedlichste,
ruhigste  Entwickelung  ist,  so  haben  es  die  Sozialdemokraten  unter  den
erschwerendsten  Umständen  gezeigt.  Neben  den  Attentaten  sollten  wir  für
die  Majestätsbeleidigungen  verantwortlich  sein.  Ich  behaupte,  daß  diese
Majestätsbeleidigungen  und  die  gerichtlichen  Verhandlungen,  welche  ihnen
folgten,  zu  den  traurigsten  Zeichen  der  neueren  deutschen  Geschichte  gehören,
die  in  vieler  Beziehung  eine  Schmach  und  Schande  nicht  bloß  für  das  deutsche
Volk,  sondern  auch  für  die  deutichen  Gerichte  geworden  sind.  Wie  viele  von
den  Majestätsbeleidigern  waren  denn  Sozialdemokraten?  Eine  verschwindend
kleine  Minorität.  Es  werden  nun  durch  dieies  Gesel  die  sozialdemokratischen
Bestrebungen  bedroht,  während  gahlreiche  Belege  dafür  vorliegen,  daß  die
angesehensten  Personen  sich  vor  diesen  Bestrebungen  nicht  nur  nicht  gefürchtet,
sondern  sie  zu  unterstützen  die  größte  Vereitwilligkeit  gehabt  haben.  Hier,
meine  Herren,  komme  ich  auf  einige  Punkte,  von  denen  es  Pflicht  ist,  sie  der
weiteren  Oessentlichkeit  zu  übergeben,  weil  sie  sehr  drastisch  beweisen,  in
welcher  Art  dieselben  Staatsmänner,  die  uns  heute  hier  als  Umstürzler
denunziren,  als  Menschen,  die  im  Geiste  ihre  Freude  darüber  hätten,  wenn
Alles  drunter  und  drüber  ginge,  wie  diese  Männer  damals  in  intimsten
Beziehungen  zu  den  auerkannten  Führern  der  Sojialdemokralie  gestanden  und,
um  deren  Unterstützung  für  ihre  äußere  und  innere  Polilik  gegenüber  der
nationalliberalen  oder  der  Fortschrittsparlei,  wie  sie  sich  damals  nannte,  zu
gewinnen,  die  äußersten  Zusagen  an  die  Forderungen  des  sozialistischen  Pr
gramms  gemacht  haben.  (Hört!)  Ich  stehe  in  der  Arbeiterbewegung  seit  1861.

1862  trat  in  Folge  der  allgemeinen  politischen  Bewegung,  welche  der  Nationalverein
  hervorrief,  in  den  Arbeiterkreisen  das  Bedürfniß  hervor,  sich  mit  den
materiellen  Verhältnissen  zu  beschäftigen,  und  es  wurde  dieses  selbständige
Vorgehen  in  Leipzig  angeregt,  weil  man  glaubte,  daß  der  Nationalverein  nicht
genügend  für  die  Arbeiterinleressen  wirke,  insbejondere  die  Erwerbung  der
Mitgliedschaft  den  Arbeitern  nicht  genügend  erleichtere.  Den  meisten  war  es
nnmöglich,  einzutreten.  Im  Allgrmeinen  war  man  noch  unklar  über  das,
was  man  wollte;  man  discutirte  hin  und  her,  sprach  von  diesem  und  jenem,
worüber  man  heute  lächelnd  die  Achselu  zuckt.  Bei  den  Jüngeren  unter  uns

zu  denen  ich  mich  zählte,  war  von  sozialistischen  Ideen  und  Zielen  auch  nicht
der  geringste  Begriff  vorhanden.  In  Leipzig  bildete  sich  ein  Comilé  behufs
        <pb n="141" />
        140  Das  denische  Reich  und  seine  einzelnen  Glirder.  (Sept.  16—17.)

Berufung  eines  allgemeinen  Arbeitercongresses,  der  die  Tuterchen  ver-  Wkbeiter
berathen  sollte,  und  diesem  VBorgehen  schlossen  sich  andere  Da,
im  September  1862,  erschien  eines  Sonntags  in  der  *  15  Comites
ein  Herr  Eichler  aus  Berlin,  der  damals  viel  in  Bolksversammlungen  von
sich  reden  machte,  und  erklärte,  daß  er  im  Auftrage  und  Namen  der  preußischen
Regierung  komme,  speziell  des  Fürsten  Bismarck,  und  falls  die  Arbeiter  Front
gegen  die  Fortschriltspartei  machen  wollten,  so  offerire  er  materielle  Unterstübung
  in  jeder  Weise,  eine  Besserung  unserer  Lage  durch  Staat-mittel.
Damals,  wohlgemerkt,  kannten  wir  Lassalle  noch  nicht  einmal  dem  Namen
nach;  er  war  nicht  öffentlich  aufgetreten  und  hatte  sein  berühmtes  Antwortschreiben
  noch  nicht  erlassen.  Es  wurden  sogar  bestimmte  Summen  in  Aussicht
  gestellt,  man  sprach  von  60  —80,000  Thalern,  die  für  Productivgenossenschaften
  hergegeben  werden  sollten.  Wir  wiesen  den  Herrn  und  seine  Angebote
  ab;  er  verschwand  in  kurzer  Zeit  und  wurde  Berliner  Polizeimann.
Dann  trat  Lassalle  auf  und  schlug  vor,  Productivgenossenschaften  zu  gründen
  u.  s.  w.  Die  Bewegung  nahm  eine  weitere  Ausdehnung,  es  wurde  der
allgemeine  deutsche  Arbeiterverein  gegründet,  und  von  Neuem  machte  die
Regierung  die  äußersten  Anstrengungen,  um  mit  Lassalle,  der  es  nicht  suchte,
in  Verbindung  zu  treten.  Es  wurden  durch  einen  Prinzen  des  koniglichen
Hauses  und  die  Gräfin  Habfeldt  die  Unterhandlungen  mit  Lossalle  angefangen.
Er  sollte  mit  dem  Fürsten  Bismarck  zusammenkommen;  Lassalle  lehnte  hartnäckig
  jeden  Schrilt  ab,  wenn  er  nicht  zunächst  selbst  vom  Fürsten  Vismarck
ausginge.  Der  Fürst  Vis  zmarck  ließ  sich  dahu  herbei.  Auf  Bismarck's  briefliche
  Einladung  hätlen  im  Winter  1863)/64  wöchentlich  mehrere  Conderenzen
staitgefunden,  während  welcher  Niemand  vorgelassen,  einmal  sogar  der  bayerische
  Gesandte  abgewiesen  worden  sei.  Bismarck,  mit  Lassalle's  Plänen  einverstanden,
  wollte  100  Millionen  für  Productivgenossenschaften  bewilligen.
Der  dänische  Krieg,  der  Widerstand  der  anderen  Minister  und  Bismarck's
Weigerung,  sofort  das  allgemeine  Wahlrecht  zu  ortroyiren,  veranlaßten  Lassalle
zum  Abbruch  der  Verhandlungen.  Nach  1865  habe  Bismarck  den  sozialistischen
  Agitator  Paul  zur  Berichterstattung  über  die  Arbrilerbewege
aufgefordert,  weil  seine  Geheimräthe  nichts  davon  verständen.  Die  Verhandlungen
  dauerten  fort  bis  1871,  wo  die  Arbeiter  sich  entschlossen,  ihre
eigenen  Wege  zu  gehen.  Der  Minister  des  Jnnern,  Graf  Eulenburg:
  „Ueber  die  Zulassung  der  Veröffenklichung  des  Materials  des  Prozesses
  Nobiling  haben  die  Instizbehörden  zu  enlscheiden.  Ich  weiß,  daß
Nobiling  aussagte,  er  habe  sozialdemokratischen  Versammlungen  beigewohnt
und  daran  Gefallen  gefunden  und  theile  die  Grundsätze  der  sozialdemokratischen
Partei.  Ich  bin  überzeugt,  daß  das  Treiben  der  Sozialdemokratie  geeignet
ist,  in  verwilderten  Gemüthern  Berwirrung  und  Neigung  zu  staatsgefährlichen
  Tendenzen  zu  erregen.  Darin  stimmt  die  ganze  Presse  aller  Parteien,
ausgenommen  die  der  sozialdemokratischen,  überein.  Die  sozialistische  Presse
hat  die  Attentäter  exculpirt;  sie  hat  die  Gesellschaft  dafür  verantwortlich
gemacht,  sie  hat  den  Attentalen  in  Rußland  zugestimmt.  Die  ausländische
sse  der  Partei  hat  den  Unthaten  Hödel's  zugejanchzt.  Die  Soyjialisten,
Mics  speren  ihre  Tendenzen  sind  dafür  verantworlklich,  daß  solche  Unthaten
vorkommen.  Es  ist  falsch,  daß  die  Sozialdemokratie  friedlich  ihre  Ziele
versolge.  Marx  sagt:  Unsere  Zwecke  können  nur  durch  gewaltsamen  Umsturz
rreicht  werden.  Aehnliche  Aussprüche  finden  sich  in  Bebel's  Schriften.
Der  Staat  befindet  sich  im  Slande  der  Nolhwehr  und  greist  zu  den  Mitteln,
zu  denen  er  greifen  muß,  um  den  bedrohten  Staat  und  die  gefährdete  Gesellschaft
  zu  schülen.  Ueber  die  früheren  Verbindungen  der  Regierung  mit
der  Sogialdemokratie  weiß  ich  nichts,  aber  ich  betone,  daß  die  Regierung  die
Pflicht  hatte,  die  Wurzeln  der  Bewegung.  und  ihre  Verbreitung  kennen  zu
        <pb n="142" />
        Pas  deulsche  RNeich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  16—17.)  141

lernen.  Daß  in  neuester  Zeit  aber  die  Verbindungen  ernent  angeknüpft
worden,  ist  eine  Behauptung,  die  unerwiesen  ist  und  die  ich  aufs  Vestimmteste
bestreite.  *  Bamberger  (nat.-lib.,  für):  beantragt  die  Ueberweisung  der  Vorlage
  an  eine  Commission  von  21  Mitgliedern.  Bebel's  Nede  habe  den  unwiderleglichsten
  Beweis  geführt,  daß  kein  Miltel  unversucht  bleiben  dürfe,
den  Gefahren  zu  entgehen,  welche  die  Sozialdemokratie  im  Gefolge  habe.
Redner  betont  die  Nothwendigkeit,  schon  jetzt  Schutzmaßregeln  vorzukehren
und  nicht  erst  das  Hereinbrechen  der  Katastrophe  abzuwarten,  die  die  Mäßigung
  einzelner  Agitatoren  und  die  wissenschaftliche  Behandlungsweise  nicht
aufhalten  würden.  Freilich  habe  man  die  Sache  nicht  rechtzeitig  angefangen.
Man  hätte  den  Charatter  des  Ausnahmegesehes  nicht  zu  persönlich  gegen  die
Sozialdemotraten  fassen  dürjfen,  man  hätte  es  mehr  sachlich  halten  sollen.
Es  sei  die  Aufgabe,  diesen  Fehler  gut  zu  machen.  Nedner  erörlert  die  Definition
  im  §  1,  untersucht  den  Charakter  und  Ursprung  des  Sozialismus
und  wiederholt:  Man  müsse  die  Bewegung  eindämmen,  aber  man  müsse
genau  definiren,  was  man  bekämpfen  und  beseitigen  wolle,  was  nicht.  Das
Aufheben  der  Klassen  gegeneinander  müsse  aufhören.  Schließlich  tritt  Redner
für  eine  Zeitbeschränkung  der  Giltigkeit  des  Gesehes  ein  und  für  eine  Revision
  der  Instanz,  damit  dieselbe  größere  Garantien  biete.  Häuel  (Fortschritt,
gegen):  geht  von  voruherein  auf  den  in  der  Sozialistendebatle  der  vorigen
Session  aufgestellten,  jeht  fallen  gelassenen  Gegensatz  zurück:  soll  dem  gemeingefährlichen
  Treiben  der  Sozialdemotratie  auf  dem  Wege  des  gemeinen
Rechts  oder  durch  ein  Ansnahmegesetz  enkgegengetreten  werden?  und  bekämpft
das  lehztere.  Er  findet,  daß  nichts  inzwischen  eingelreten  sei,  was  heute  für
ein  Ausnahmegesetz  geneigter  machen  könne,  und  daß  auch  bis  heute  noch
der  Beweis  der  Ungulänglichkeit  der  vorhandenen  Gieieb-  zur  Belämpfung
der  sozialdemokratischen  Ausschreitungen  nicht  erbracht  sei.  In  dem  vorliegenden
  Sogialistengeselz  sehe  er  ein  Parteigesetz,  Wn  er  in  der  Geschichle
kein  zweites  kenne,  ein  Porteigeset,  das  dieses  Gepräge  in  fast  „cynischer“

Weise  an  der  Stirn  trage.  Des?  eiteren  qualificirt  er  es  als  ein  Tendenzgeset,
  das  gleichzeitig  keine  Bürgschaft  seiner  Wirksamkeit  biete.  Sein  Vortrag
  bringt  die  schwerwiegendsten  Argumente  zur  Geltung,  die  gegen  die
Sozialistenvorlage  erhoben  werden  lönnen.  Fürst  Bismarck:  wendet  sich
zunächst,  weit  zurückgreifend,  gegen  verschiedene  Aeußerungen  Richter's  (Gagen)
in  vergangener  Zeit,  namentlich  bei  der  Sozialistendebalte  der  vorigen  Session,
und  geht  dann  auf  alle  die  Einzelheiten  der  Inkriminationen  Bebel's  im
Speziellen  ein.  Er  behandelt  das  Thema  in  wihreichem  Vortrage,  aus  dem
man  aber  den  Eindruck  erhält,  als  ob  doch  nicht  Alles  so  harmlos  gewesen
wäre,  wie  er  es  heute  darzustellen  weiß.  Andererseits  hat  ihm  der  Abg.
Bebel  mehrfach  die  Aufgabe  recht  erleichtert  durch  halbwahre  Behauptungen,
denen  Bebel  durch  geeignete  Vortragsweise  den  Schein  unumstößlicher  schwer
gravirender  Wahrheiten  gegeben  hat.  Bebel  bleibt  daher  wiederholt  nur  die
seine  ganze  Rede  fehr  abschwächende  Entgegnung  übrig,  daß  er  dieß  oder
jenes  ja  auch  nicht  genau  so  oder  so  behauptet  habe.  Interessant  ist  in  der
Rede  Bismarck's  eine  Andeutung  der  Vorliebe  des  Fürsten  für  das  allgemeine
direkte  Wahlrecht.  Er  meint  wenigstens  —  darauf  hinweisend,  daß  man  in
Preußen  Körperschaften,  die  aus  Wahlen  nach  beiden  Wahlsystemen  hervorgegangen
  (Abgeordnetenhaus  und  Reichstag),  neben  einander  habe  —  daß  er
seinerseits,  ohne  das  Abgeordnetenhaus  herabseben  oder  dem  Reichstag  eine
Schmeichelei  sagen  zu  wollen,  lieber  in  dem  durch  das  allgemeine  Wahlrecht
zu  Stande  gekommenen  Reichstag  verkehre.  Der  folgende  Sprecher  der  Sozialdemokraten,
  Bracke,  läßt  es  sich  angelegen  sein,  die  Lehren  und  Ziele  der
Sozialdemokratie  in  den  denkbar  besten  Farben  zu  schildern.  Der  altconservative
  v.  Kleist-Retow  betämpft  die  Sozialdemokratie  und  empfiehlt  das
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        112  Dos  deulsche  Reich  und  seiur  rinzeluen  Glieder.  (Sept.  18.—19.)

Sogzialistengesetz  wesentlich  von  seinem  Standpunkt  der  evangelischen  Ortho-=doxie
  aus.  v.  Kardorff  (frei-conservativ,  für):  spricht  in  wenigen  Worten  die
Bereitwilligkeit  seiner  Partei  (der  deutschen  Reichspartei)  aus,  mit  den  Nationalliberalen
  in  eine  eventuelle  Amendirung  des  Gejebes  einzutreten.  Er
zeigte  aber  im  Vorans  an,  daß  für  seine  Partei  der  Grenzwunlt  der  Abänderungen
  da  liege,  wo  das  Gesetz  Gefahr  lansen  würde,  seine  Wirksamkeit
einzubüßen.  Dollfus  (elsässische  Prolestparkei):  erklärt  sich  als  Gegner  des
Gesebes  und  empfiehlt  das  Elsaß  als  Vorbild  bezüglich  des  Verhältnisses
zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern.  Jnzewski  (Pole):  erklärt  sich
gegen  die  Vorlage,  obwohl  er  die  Verderblichkeit  der  sozialdemolratischen
Agitation  anerkennt.  Schließlich  wird  die  Vorlage  mit  großer,  fast  an
Einstimmigkeil  grenzender  Mehrheit  an  eine  Commission  von  21  Mitlgliedern
gewiesen;  nur  die  Sozialdemolraten  und  die  Polen  stimmen  dagegen

Wahrend  der  Sitzung  hat  der  Reichekanzler  mit  Bennigsen  eine
Unterredung,  über  die  Niemand  in  der  Lage  ist,  authentische  Mittheilung  zu
machen,  die  aber  offenbar  nicht  ohne  Bedentung  ist.  Wenigstens  zeigt  man  sich
nachgerade  in  nationalliberalen  Kreisen  wesentlich  bernhigt  über  die  Stkellung  des
Neichskanglere  zu  dem  Sozialistengesetz  und  hält  sich  für  überzeugt,  daß  die  Bundesrathsvorlage
  Gegenstand  der  Vereinbarung,  nicht  der  Annahme  oder  Ablehnung
  sein  werde.  In  diesem  Sinne  wird  auch  die  Erklarung  des  Reichskanglers
  ausgesaßt:  er  habe  nicht  die  Absicht,  sich  an  der  ersten  Lesung  über
die  Vorlage  sachlich  zu  betheiligen;  er  müsse  sich  nach  längerer  Abwesenheit
zunächst  orientiren.  Es  ist  demnach  auch  nicht  Unwohlsein,  welches  den
Neichskanzler  verhindert,  sich  an  den  Verathungen  in  der  Commission  zu  betbeiligen.
  Die  Unterredung  hat  indessen  auch  noch  eine  andere  Bedentung;
sie  ist  die  erste  seit  dem  Schluß  der  letzten  Session  und  der  Auflösung  des
Reichstags  und  offenbar  bestimmt,  die  Beziehungen  des  Neichskanzlers  zu  der
nalionalliberalen  Partei  wieder  in  dem  Sinne  herzustellen,  in  dem  sie  vor
der  Varziner  Reise  des  Herrn  v.  Bennigsen  in  den  Weihnachtstagen  des
vorigen  Jahres  bestanden.  Damit  hat  denn  diese  Episode  ihren  Abschluß
erhalten.  Die  nationalliberale  Partei  aber  scheint  ihrerseits  auf  die  Politik
der  Verstimmung  verzichtet  zu  haben.

18.  Seplember.  (Deutsches  Neich.)  Reichstag:  die  Abtheilungen
  wählen  die  Commission  für  die  Sozialisten-Vorlage.  Der
sog.  Seniorenconvent  einigte  sich  dahin,  daß  die  3  großen  Gruppen
je  6,  der  Fortschritt  2  und  die  kleinen  Fraktionen  zusammen  1  Mitglied
  zu  bezeichnen  hätten.  Es  wird  gewünscht,  daß  als  dieses  Mitglied
  der  Sozialdemokrat  Bebel  bezeichnet  und  gewählt  werde.  Die
Conservativen  bringen  es  jedoch  schließlich  dahin,  daß  statt  Bebel
der  nationalliberale,  aber  in  seiner  Partei  gegen  Lasker  unterlegene
Prof.  Gneist  gewählt  wird,  so  daß  also  in  der  Commission  kein  Sozialdemokrat
  sitzt.  Die  Commission  beginnt  sofort  ihre  Verathungen.

19.  September.  (Neuß  ä.  L.)  Bei  den  Neuwahlen  zum
Landtage  unterliegen  die  Liberalen,  welche  in  der  Ausführung  der
deutschen  Gerichtsorganisalion  dem  ungesunden  Partikularismus,  der
für  den  Duodezslaat  durchaus  ein  eigenes  Landgericht  haben  will,
widerstreben,  einer  offen  ausgesprochenen  Coalition  der  Sozialdemokraten
  und  der  Conservativen.
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        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  20  27.)  1413

20.  September.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser  läßt  es
sich  nicht  nehmen,  sich  an  den  militärischen  Herbstmanövern  wenigstens
  so  weit  möglich  zu  betheiligen,  indem  er  bei  Cassel  eine  Parade
abnimmt,  die  bei  prächtigem  Wetter  den  glängendsten  Verlauf  nimmt.
Er  fährt  im  vierspännigen  Wagen  bis  zur  Parade-Ausstellung,  steigt
hier  zu  Pferd  und  reitet  die  Front  ab;  der  Kaiser  trägt  den  rechten
Arm  nicht  in  der  Binde.  Die  Kaiserin  folgt  im  sechsspännigen
Wagen.  Das  zahlreich  versammelte  Publikum  begrüßt  den  Kaiser
enthusiastisch.

22.  September.  (Elsaß-Lothringen.)  Der  Kaiser  erläßt
von  Kassel  aus  neuerdings  einen  Gnadenerlaß  für  diejenigen  elsässischen
  Wehrpflichtigen,  welche  sich  dem  Militärdienst  bisher  entgogen
haben.

24.  September.  (Hessen.)  Neuwahlen  zur  II.  Kammer.
Dieselben  ergeben  im  Ganzen  keine  wesentliche  Veränderung.  Doch
ist  die  VBerstärkung  der  ultramontanen  Partei  bemerkenswerth:  ursprünglich
  zählte  sie  nur  3,  dann  5,  jetzt  8  Mitglieder.

26.  September.  (Deutsches  Reich.)  In  Nürnberg  halten
die  Sozialdemokraten  unter  dem  Vorsitze  des  Magistratsraths  Löwenstein
  von  Fürth  eine  Versammlung,  zu  welcher  im  sogialistischen
Organe  besonders  eingeladen  wurde,  da  es  vielleicht  auf  lange,  lange
Zeit  die  letzte  Verfammlung  sein  werde.

Grillenberger  bespricht  das  Sozialistengesetz  und  äußert  sich  unter
Anderm  dahin,  daß  er  an  ein  früher  gebrachtes  Bild  begüglich  der  starken
Belastung  eines  Dampfkesselventils  durch  Ceninersleine  erinnere;  wenn  der
Dampf  nicht  ausströmen  könne,  werde  er  den  Kessel  Lrsprengen  und  ähnlich
gehe  es  in  einem  Cnlturstaate,  in  welchem  das  Volk  sich  nicht  mehr  frei
äußern  dürfe.  Dasselbe  werde  revoltiren  und  diejenigen  blaublütiger  „Nace',
welche  auf  dem  Dampfventile  sind,  werden  alsdann  als  Atome  in  der  Lufe
zerstieben.

26.  September.  (Preußen.)  Das  Kaiserpaar  und  der  Kronprinz
  wohnen  in  Köln  der  Enthüllung  des  Standbildes  Friedrich
Wilhelm  III.  bei.

26.  September.  (Preußen.)  Der  bisherige  Oberbürgermeister
  von  Breslau  und  Präsident  des  Reichstags,  von  Forckenbeck,
wird  zum  Oberbürgermeister  von  Berlin,  an  die  Stelle  Hobrechts,
gewählt.

27.  September.  (Preußen.)  Die  Nordd.  Allg.  Ztg.  äußert
sich  offizids  über  das  Schreiben  des  Papstes  an  den  Cardinal  Nina
(s.  unter  Nom)  folgendermaßen:

„Das  Schreiben  Veo's  XIII.  erscheint  uns  noch  nicht  als  ausreichende
Bürgschaft  für  die  Wiedergewinnung  des  confeisionellen  Friedens,  welchen  er
        <pb n="145" />
        1.44  Das  deulsche  Reich  und  seint  tinielnen  Glieder.  (Sept.  28.  Oct.  1.)

sich  seiner  Versicherung  nach  zum  Ziel  geseht  hat.  Mit  der  Erklärung  des
guten  Willend  kommt  man  hier  nicht  von  der  Stelle,  so  wenig  wie  mit  der
klaren  Erlenntniß  der  Schäden,  welche  aus  der  Fortsehung  des  Kampfes  dem
einen  wie  dem  andern  Theile  erwachsen.  Wir  zweifeln  unsererseits,  daß  man
im  Vatican  sich  jemals  zu  Zugeständnissen  im  Princip  verstehen  werde;  aber
wenn  man  das  Verhältniß  von  Staat  und  Kirche,  welches  die  prenßische
Gesetzgebung  zum  Ausdruck  gebracht  hat,  auch  nicht  auerkennen  will,  so  liegt
doch  kein  Grund  vor,  denjenigen  Forderungen  derselben,  welche  bereits  in
anderen  Ländern  ohne  Widerstand  der  Curie  zur  Ausführung  gekommen  sind,
thatsächlich  nicht  entgegenkommen  zu  wollen.  Erst  in  einem  solchen  Entgegenkommen
  könnie  nach  unserer  Ansicht  der  Staat  ein  Unterpfand  wahrhaft
  friedfertiger  Gesinnung  erlennen,  und  erst  im  Besitz  eines  solchen  Unterpfandes
  würde  die  prenßische  Negierung  sich  auf  „Verhandlungen“  einlassen
lönnen,  für  welche  bis  jetzt  doch  wohl  nur  die  Möglichleit  festgestellt  worden
ist.  So  bedeutungsvoll  also  das  Schreiben  des  Papstes  auch  ist,  so  wird  es
jenen  wahren  Werth  doch  erst  durch  die  praltischen  Folgen.  zerhalten,  welche  —
wie  wir  hoffen  möchten  —  ihm  gegeben  werden  müssen."

28.  September.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser  trifft  zu
längerem  Aufenthalte  in  Baden-Baden  ein.

28.  September.  (Deulsches  Reich.)  Reichstag:  die  Commission
  für  das  Sozialistengesetz  hat  die  erste  Lesung  desselben  beendigt
  und  eine  Subcommission  hat  die  gefaßlen  Beschlüsse  resp.
Modificationen  Zusammengestellt,  indem  dieselben  einer  zweiten  Lesung
in  der  Commission  unlerzogen  werden  sollen.  Die  Commission  hat
sich  in  ihrer  Mehrheit,  dem  Verlangen  der  Negierung  entsprechend,
entschieden  auf  den  Boden  eines  Ausnahmegesetzes  gestellt,  aber
immerhin,  vorwiegend  unter  dem  Einflusse  Laskers,  den  Regierungsentwurf
  namentlich  in  den  88  1,  6,  19  und  22  wesentlich  modifizirt.
Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  bringt  daher  einen,  dem  Reichskangler  zugeschriebenen,
  offiziösen  sehr  scharfen  Artikel  gegen  Lasker,  der  großes
Aufsehen  macht.

—2.  October.  (Deutsches  Reich.)  Reichstags-Commission
für  Vorberathung  des  Gesetzentwurfs  gegen  die  Sozialdemokratie:
Zweite  Lesung  der  von  ihr  gefaßten  Beschlüsse.  Lasker  vertheidigt
und  präcifirt  die  in  der  ersten  Lesung  nach  seinem  Ankrage  angenommene
  Fassung  des  §  1.  Graf  Culenburg  erklärt,  wie  weit  die  Regierungen
  den  gefaßten  Beschlüssen  bez.  der  genannten  Is  nicht  zustimmen
  könnten.  In  Folge  dieser  Erklärung  macht  die  Mehrheit
der  Commission  der  Regierung  eine  Anzahl  wesentlicher  Concessionen
und  bleibt  Lasker  mit  seinen  Anträgen  dießmal  in  der  Minderheit,  in
anderen  Punkten  dagegen  (namentlich  bez.  §  22:  Geltungsdauer  des
Gesetzes)  hält  sie  troh  der  Regierung  an  ihren  in  der  ersten  Lesung
gefaßten  Beschlüssen  fest.  In  der  Schlußabstimmung  über  das  Ganze
        <pb n="146" />
        Das  dentsche  Reich  nud  friue  einzelnen  Glieder.  (Oct.  1—2.)  145

wird  dieser  mit  11  gegen  8  Stimmen  (Fortschritt  u.  Ultramontane)
angenommen;  Lasker  enthält  sich  der  Abstimmung.  Zum  Berichterstatter
  wird  der  sächsische  Generalstaatsanwalt  v.  Schwarze  gewählt.
Der  Bericht  v.  Schwarze's  wird  allgemein  als  eine  ebenso  objective
  als  unparteiische  Darlegung  der  bei  der  Behandlung  der  ganzgen  Vorlage
entscheidenden  Gesichtspunkte  anerkannt.  Derselbe  ist  indeß  zu  umfangreich
(er  füllt  nicht  weniger  als  42  Druckseiten),  um  ganz  mitgetheilt  werden  zu
können.  Der  allgemeine  Theil  derselben  lautet:  „Man  war  in  der  Commission
  darüber  einig,  daß  Durch  die  sojialdemokrakischen  Ausschreitungen
eine  schwere  Gefahr  für  die  Staats=  und  Gesellschaftzordnung  entstanden  sei,
und  daß  der  Gesehgebung  des  Reiches  die  Pflicht  obliege,  weitere  Ausschreitungen
  der  Sozialdemokratie  zu  verhindern  und  die  bürgerliche  Gesellschaft
  vor  der  aus  ihnen  erwachsenden  Gefahr  zu  schützen.  Ueber  die  Wege
dazu  herrschte  eine  tiefgehende  Meinungsverschiedeuheit.  Man  war  darin
einig,  daß  auf  dem  Wege  der  Gesegebung  keine  fofortige  und  erschöpfende
Heil  ung  der  vorhandenen  schweren  Uebelstände  zu  erhoffen  sei,  vielmehr  nur
zunächst  die  Verhinderung  weiterer  Verbreitung,  sodann  aber  die  Vorbereitung
  der  Heilung  erwartet  werden  könne.  Diese  Heilung  müsse  einerseits
durch  Fortsetzung  der  Reformen  auf  dem  wirthschaftlichen  Gebiet  und  im
Interesse  des  Arbeiterstandes,  andererseits  durch  Belebung  der  Religiosilät,
durch  Aufklärung  und  Belehrung,  durch  Stärkung  des  Sinnes  für  Recht  und
Sitte  angestrebt  werden.  Man  erkannte  dabei  an,  daß  die  Erreichung  dieses
Zweckes  die  thätige  Mitwirkung  aller  erhaltenden“  Elemente  des  Staats  verlange;
  ein  jeder  wohlgesinnte  Mann  müsse  in  feinem  Kreise  sich  die  Aufgabe
stellen,  persönlich  in  der  bezeichneten  Richtung  mit  Nath  und  That  einzutreien
  und  beizutragen,  daß  der  krankhafte  Zustand  der  bürgerlichen  Gesellschaft
  beseitigt  und  namentlich  die  Arbeiterkreise  über  die  verderblichen
Irrlehren  der  Sozialdemokratie  belehrt  werden.  Die  Mehrheit  der  Commission
stellte  sich  auf  den  Boden  des  Entwurfs  und  erkannte  an,  daß  die  gemein-=gefährlichen
  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  zu  bekämpfen  und  der  bürgerlichen
  Gesellschaft  der  Friede  zurückzugeben  sei.  Keineswegs  sollen  Neformbestrebungen
  unterdrückt  werden,  die  es  sich  zur  Aufgabe  siellen,  auf  der
Grundlage  der  gegebenen  Staatsorduung  vorhandenen  Schäden  in  dem  Staat
und  der  Gesellschaft  abzuhelfen  und  Hindernisse  in  der  Entwicklung  der
Wohlfahrt  des  Volkes  oder  einzelner  Classen  desjelben  zu  beseiligen.  Auch
die  Regierungsvertreter  haben  in  der  Commission  wiederholt  diesen  Unterschied
  betont  und  hervorgehoben,  daß  die  Regierung  die  außerordentlichen
Vollmachten  lediglich  verlange,  um  den  verderblichen  Ausschreitungen  der
sozialdemokratischen  Bewegung  entgegenzutreten,  und  versichert,  daß  sie  von
diesen  Vollmachten  den  loyalsten  Gebrauch  machen  werde  und  weit  entfernt
sei,  die  Reformbestrebungen  auf  dem  sozialen  Gebiete,  soweit  sie  innerhalb
jener  Grenzen  sich  bewegen,  zu  hindern.  Eine  allgemeine,  über  die  Ve
strebungen  der  sozialdemokratischen  Partei  hinansgehende  und  eine  über  die
Zeit  des  Bedürfnisses  und  den  Zeitpunkt  der  erreichten  Abhülfe  hinausdauernde
  Beschränkung  des  Vereins=  und  eriaiungerche,  der  Preßsreiheit,
des  Gewerbebetriebes  und  der  Freizügigleit  erscheine  nicht  geboten.  Seitens
der  Mehrheit  wurde  wiederholt  bemerkt:  daß  oZwatt  des  Gesehes  nur
durch  eine  energische  Handhabung  desselben  Le  und  dabei  um  so  eher
der  Zeitpunkt  zu  erwarten  sei,  wo  das  gemeine  Recht  in  vollem  Umfange
wiederhergeslellt  werden  könne.  Durch  halbe  Maßregeln  werde  der  Zweck
des  Gesehes  nicht  erreicht,  vielmehr  mit  ihnen  nur  die  sozialdemokratische
Agitation  verstärtt,  das  Ansehen  der  Regierung  geschädigt  und  der  Bürger
in  seinem  Vertrauen  auf  den  Schutz  der  Gesehze  und  Behörden  beunruhigt.
Schultheos.  Grop.  Geschichtelalender.  XIX.  2d.  10
        <pb n="147" />
        146  FPoo  deulsche  Reich  und  seine  rinzelurn  Glieder.  (Oct.  1—2.)

Dagegen  war  die  Minderheit  der  Ansicht,  daß  durch  die  lediglich  gegen  eine
bestimmte  Partei  gerichteten  Beschränkungen  die  Gleichheit  Aller  vor  dem
Gesehe  verleht  und  gegen  eine  große  Zahl  von  Staatsbürgern  ein  Ausnahmszustand
  geschaffen  werde;  hiezu  sei  weder  ein  ausreichender  Grund  noch  ein
praktisches  Bedürfniß  vorhanden.  Man  könne  dahingestellt  sein  lassen,  ob  in
der  That  die  vorgeschlagenen  Maßregeln  von  dem  erwarteten  Erfolge  begleitet
  sein,  ja,  ob  sie  nicht  sogar  in  das  gerade  Gegentheil  umschlagen  und
die  Bewegung  in  ihrer  jetzigen  verderblichen  Richtung  befördern  würden,
statt  sie  in  audere  Bahnen  zu  lenken.  Das  Geseb  gewähre  der  Negierung
Vollmachten  der  exorbitantesten  Art,  welche  außer  Verhältniß  zu  der  wirklich
vorhandenen  Gefahr  ständen.  Die  Fra  rage,  ob  die  gegenwärtigen  Reichs=  und
Landesgesetze  ausreichend  seien,  um  weitere  Ausschreitungen  der  sozialistischen
Partei  Zu  verhindern,  ist  von  der  Mehrheit  der  Commission  verneint  worden.
Diese  Borschriften,  selbst  überall  streng  ausgeführt,  würden  sich  als  ungenügend
  zeigen,  weil  durch  sie  den  Behörden  zumeist  die  Befugniß  nur  zu
repressiven  Mastregeln  gewährt  würde,  diese  aber  die  durch  einen  Mißbrauch
sofort  bewirlte  Förderung  der  sozialdemokratischen  Bestrebungen  nicht  rückgäugig
  machen  können.  Ebensowenig  aber  war  die  Mrbrheit  der  Ansicht,  daß
die  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuches  das  Uebel  an  der  Wurzel  nicht
erfassen  können.  Dabei  war  die  Mehrheit  der  Ueberzeugung,  daß  durch  eine
Nevision  und  Ergänzung  der  bestehenden  Gesehe  die  Mittel  beschafft  werden
können  und  müssen,  um  auf  dem  Boden  des  für  alle  Bürger  geltenden  gemeinen
  Nechts  Aueschreitungen  der  erwähnten  Art  dauernd  entgegenzuwirken
und  beziehungsweise  unter  das  Strafgeset  zu  stellen.  Man  kann  indessen
die  Bekämpfung  der  sozialdemokratischen  Bestrebungen  nicht  bis  zu  diesem
Zeitpunkte  verschieben,  sonst  würde  die  Gefährdung  der  öffentlichen  Sicherheit
  und  Nuhe  an  Kraft  und  Umfang  wesentlich  gewinnen  und  möglicherweise
zu  einer  Ausdehnung  sich  entwickeln,  zu  deren  Beseitigung  sodann  die  äußersten
Maßregeln  angewendet  werden  müßten,  die  Abänderungen  der  bezeichneten
Gesete  aber  zu  spät  kommen  und  völlig  unzureichend  sich  erweisen  würden.
Die  Mehrheit  ist  daher  der  Meinung,  daß  sofort  Maßregeln  eergriffen  werden
müssen  und  es  außerordentlicher  gesfetlicher  Vollmachten  für  die  Behörden
bedürfe,  um  den  öffentlichen  Frieden  zu  bewahren.  Gegen  diese  Auffassung
erklärt  sich  die  Minderheit  der  Commission,  welche  durch  alsbaldige  Revision
der  einschlagenden  Gesehe  auf  dem  Boden  des  gemeinen  Rechts  die  nöthige
Abhülfe  schaffen  wollte  (Antrag  Hänel).  Allseitig  war  man  darin  einverstanden,
  daß  mit  der  Aunahme  dieses  Antrags  der  Entwurf  in  seinem
vollen  Umfang  beseitigt  sei.  Die  Mehrheit  der  Commission  wie  die  Regierungsvertreter
  erklärten  sich  gegen  diesen  Antrag.  Vorzugsweise  wurde  gegen
ihn  geltend  gemacht,  daß  im  Hinblick  auf  die  Aufgabe  des  Entwurfs  nicht
sowohl  die  Contravention  im  einzelnen  isolirlen  Fall  in  Betracht  zu  ziehen
und  als  Gegenstand  der  gesehlichen  Normirung  aufzujassen  sei,  als  vielmehr
die  ausgedehnte  plaumäßige  und  fortgesehte  Verbindung  und  Agitation  gegen
die  staalliche  und  gesellschaftliche  Erdnung.  Dieselbe  trete  zwar  in  einzelnen
Thatsachen  zu  Tage,  und  der  Charaller  der  Verbindung  und  Agitation  werde
aus  lnzelusn  Thatsachen  erkannt.  Aber  immerhin  jei  es  erst  die  Mehrheit
solcher  Thatsachen  in  ihrer  Verbindung  und  gegenseitigen  Ergänzung,  aus
welchen  sich  das  Gesammtbild  der  Verbindung  zusammensetze  und  der  wahre
Charakter  derselben  klar  erkannt  werde.  Daher  eigne  sich  das  gerichtliche
Strafverfahren  und  die  gerichtliche  Aburtheilung  in  ihrer  Beschränkung  auf
einzelne  Handlungen  einzelner  Personen=  nicht  zu  einer  wirksamen  Verfolgung
und  Bekämpfung  dieser  Agitation.  Von  Seiten  des  Antragstellers  wurde
nachdrücklich  hervorgehoben,  daß  er  auch  seinerseils  die  vorgeschlagene  Fassung
als  endgültige  nicht  erachte;  gerade  dehhalb  sei  untreunbar  mit  dem  Haupt-
        <pb n="148" />
        Vas  deulsche  Reich  und  seine  einzeluen  Glieder.  (Oct.  1—2.)  147

antrag  der  Antrag  auf  Einsetzung  einer  Subcommission  verbunden.  Von
einer  Seite  wurde  zugestanden,  daß  allerdings  an  sich  die  Ergänzung  im
Wege  der  ordentlichen  Gesezgebung  die  geeignetste  Abhülse  gewähren  würde.
Da  jedoch  die  Regierung  einen  solchen  Standpunkt  einer  völligen  Ablehnung
des  *  hleichhalte,  so  sei,  wer  eine  solche  Ablehnung  nicht  wolle,  daher
genöthigt,  den  Versuch  zu  machen,  auf  der  Basis  des  Negierungsentwuris  ein
zulässiges  Gesetz  zu  vereinbaren.  Der  Antrag  wurde  mit  13  gegen  8  Stimmen
  abgelchn.  Hierauf  gaben  mehrere  Milglieder  die  Erklärung  ab:  daß
von  ihnen  der  Grundgedanke  des  abgelehnten  Antrags,  nämlich  Erlassung
eines  Reichsgesetzes,  welches  von  einer  Erweiterung  des  Strafgesehes  ausgeht
und  die  sich  daran  auschließende  Vereins=  und  Preßfreiheit  regelt,  vorbehaltlich
  nicht  unerheblicher  Erinnerungen  gegen  die  Einzelheiten  des  Vorschlags,
gebilligt  werde,  und  sie  bereit  gewesen  wären,  in  der  Subcommission  die  dießfälligen
  eigenen  Anträge  specialisirt  einzubringen.  Nach  Ablehnung  des  Vorschlags
  erachteten  sie  es  nicht  weiter  für  angemessen,  mit  jolchen  speciellen
Anträgen  hervorzutreten.“  Auch  die  Verhandlungen,  welche  sich  mit  den
wichtigen  Streitfragen  in  Betreff  der  Beschwerde-Instanz  und  der  Geltungsdauer

  des  Geietzes  beschäftigen,  treten  durch  das  Referat  in  ein
Helles  Licht.  Hr.  v.  Schwarze  berichtet  über  diese  Punkte:  „Beim  §  19
führte  die  Frage:  in  welcher  Weise  die  Beschwerde-Instanz  zu  bilden  und  zu
organisiren  sei,  zu  lebhaften  Debatten  und  zu  einer  Anzahl  von  Vorschlägen.
Diese  verschiedenen  Vorschläge  lassen  sich  nach  folgenden  maßgebenden  Momenten
  gruppiren:  1)  Herbeiziehung  des  verwaltungerichterlichen  Elements
nach  Maßgabe  der  in  den  einzelnen  Ländern  Deutschlands  bestehenden  Einrichtungen.
  2)  Uebertragung  der  Entscheidung  an  den  Reichskanzler,  3)  Bildung
  eines  Bundesrathsausschusses  nach  dem  Vorschlage  des  Entwurfs.
4)  Bildung  einer  collegialen  und  selbständigen  Behörde,  a)  Anlehnung  derselben
  an  ein  bereits  vorhandenes  Neichsamt,  so  daß  letzteres  oder  ein  Theil
desselben  mit  der  Entscheidung  der  hier  fraglichen  Beschwerden  in  der  Rekursinstanz
  beauftragt  wird,  b)  Bildung  einer  besonderen  Commission,  womil
namentlich  noch  die  Besehung  nach  der  Zahl  der  Mitglieder  und  deren  Wahl
in  Betracht  zu  ziehen  war.  Der  Bericht  befaßt  sich  in  eingehender  Weise
mit  diesen  Vorschlägen  und  gibt  ausführlich  die  Discussionen  wieder,  ohne
jedoch  neue  Thatsachen  gegen  die  bereits  bekannten  vorzuführen.  Zur  Annahme
  gelangte  der  Antrag,  daß  eine  Commission  von  neun  Mitgliedern  gebildet
  wird;  der  Bundesrath  wählt  vier  derselben  ans  seiner  Mitte,  die
übrigen  fünf  aus  der  Zahl  der  Mitglieder  der  höchsten  Gerichte  des  Reiches
oder  der  einzelnen  Bundesstaaten;  der  Kaiser  ernennt  den  Vorsitzenden  und
deisen  Stellvertreter  aus  der  Zahl  der  Mitglieder.  In  der  zweiten  Lesung
wurde  seitens  der  Regierungsvertreter  erklärl,  daß  auf  dem  Boden  des  angenommenen
  Antrags  eine  Verständigung  gelunden  werden  könne.  Wesentliche
  Bedenken  richteten  sich  nur  gegen  zwei  Punlte,  gegen  die  Bestimmung,
daß  der  Kaiser  den  Borsitzenden  nicht  nach  freier  Wahl  und  eigenem  Ermessen,

  sondern  aus  der  Zahl  der  von  dem  Bundesrathe  gewählten  Milglieder
  ernennen  solle,  sowie  gegen  den  Ausschluß  der  Mitglieder  der  obersten
Verwaltungsgerichte.  Ein  Antrag,  welcher  diese  beiden  Bestimmungen  in  sich
aufnahm,  wurde  mit  13  gegen  7  Stimmen  abgelehnt  und  der  obige  Beschluß
mit  11  gegen  9  Stimmen  wiederholt.  Schließlich  sind  noch  folgende  Erklärungen
  zu  constatiren:  a)  die  Beschwerde-Instanz  ist  befugt  das  Verbot
einer  Druckschrift  sofort,  und  ohne  daß  die  Abfassung  und  Publication  der
Entscheidung  jelbst  abzuwarten  ist,  mittelst  einfacher  Verfügung  aufzuheben,
sobald  die  Instanz  sich  davon  überzeugt  hat,  daß  das  Verbot  nicht  gerechtjertigt
  ist;  b)  es  herrschte  darüber  E  Einverständniß,  daß  die  Aufrechterhaltung
des  Verbots  einer  Druckschrift  auch  auf  andere  Stellen  gestützt  werden  könne

10“
        <pb n="149" />
        148  Peos  beufsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oct.  1—2.)

als  diejenigen,  auf  welche  das  Verbot  in  der  angefochtenen  Verfügung  gestüyt
  worden.  Es  lam  jedoch  in  Frage:  ob  nicht  solchen  Falls  dem  Betheiligten
  Gelegenheit  zu  geben  sei,  seine  materiellen  Einwendungen  gegen  diese
eine  ihm  nicht  bekannt  gewesene  Auffassung  vor  der  Entscheidn  geltend  zu
machen  und  zu  begründen;  c)  endlich  wurde  der  Fall  besprochen,  daß  das
Verbot  in  mehreren  deutschen  Bundesstaalen  von  den  dortigen  Vehörden  erlassen,
  jedech  nur  aus  einem  derselben  Beschwerde  gegen  das  Verbot  an  die
Beschwerde-Jnstang  ergriffen  worden  sei.  Wenn  solchen  Falls  die  Beschwerde-Instanz
  das  Verbot  wieder  aufhebe,  so  frage  es  sich:  ob  die  Wirksamkeit
dieser  Eutscheidung  auch  auf  das  Verbot  in  deuengen  Bundesstaaten,  aus
welchen  nicht  recurrirt  worden,  sich  erstrecke,  und  daher  das  Verbot  für  das
ganze  Reichsgebict  außer  Krast  trelte.  Die  Bejahung  dieser  Frage  begegnete
ieinem  Widerspruche,  und  es  wurde  nur  noch  bemerlt,  daß  es  sich  empfehlen
werde,  zur  Sicherung  dieser  Wirtsamteit  die  aufhebende  Entscheidung  in  dem
„Neichsauzeiger"  belannt  zu  machen.“  —  „Beim  §  22  erregle  die  Frage:
ob  ein  bestimmter  Endlermin  für  die  Dauer  dieses  Gesehes  vormichreiben
sei,  lebhafte  Debatten.  Man  verkannte  nicht,  daß  eine  derarlige  Zeitbeschränkung
  siets  von  Inconvenienzen  begleitet  sein  werde,  und  sich  nicht  mit
Sicherheit  voraussehen  lasse,  in  welchem  Zeitraum  das  Gesehden  vorausgesetzten
  Erfolg  erreicht  haben  werde.  Man  verhehlte  sich  serner  nicht,  daß
eine  zu  kurze  Bemessung  dieses  Zeilraums  eine  indirekte  Aufforderung  zur
Fortsehung  geheimer  Agitation  enthalte  und  gleichsam  eine  Prämie  für  letzlere
  darbiete.  Andrerseits  wurde  der  lransilorische  Charakter  des  Spezialgesetzes
  hervorgehoben,  welches  nicht  auf  eine  unbestimmte  und  ungemessene
Zeitdauer  erlassen  werden  könne.  Nur  mit  der  Anerkennung  dieses  Sages
seien  die  slarken  Abweichungen  des  Gesehes  von  dem  gemeinen  Recht  und  der
Umfang  der  den  Behörden  eingeräumten  auseerordentlichen  Vollmachten  zu
rechtferligen.  Auch  sei  nicht  zu  versehweigen,  daß  in  einer  derartigen  Zeitbeschränkung
  die  Aufforderung  an  den  Bundesrath  liege,  baldigst  mit  derjenigen
  Nevision  der  Reichsgesebe  vorzugehen,  in  welcher  man  die  definitive
Erledigung  der  dem  gegenwärtigen  Spezialgesetze  gestellten  Miigabe  und  hiemil
  die  Vahn  zur  Nücklehr  zum  gemeinen  Necht  erblicke.  Bei  der  Bemessung
des  Zeitraums  war  eine  Einmüthigkeit  in  der  Commission  nicht  zu  erzielen;
indem  man  einerseits  den  Endtermin  des  31.  März  1881  entschieden  wider:
rieth,  wurde  andrerseits  geltend  gemacht,  daß,  wenn  es  nicht  gelänge  in  diesem
eitraum  einen  solchen  Erfolg  mit  dem  Gesetz  zu  erzielen,  dasselbe  überhaupt
als  unlüchtig  sich  erweise  und  durch  andere  Maßregeln  zu  ersetzen  sei.  Wiederholt
  wurde  auf  die  Gefahr  hingewiesen,  welche  bei  Bemessung  des  Zeitraums,
sofern  sie  mit  Nücksicht  auf  die  Dauer  der  Reichstagswahlperiode  erfolge,
debbalb  entstehen  werde,  weil  die  Frage  der  Aufhebung  oder  des  Fortbestehens
Gesetzes  zur  Wahlparele  gemacht  werden  würde.  Seitens  der  Regierungsett

  wurde  der  Termin  bis  31.  März  1881  gleichfalls  als  zu  kurz  brcleichuet
und  dabei  erklärt:  wie  auch  die  Regierung  nur  wünschen  könne,  daß
Zeitpunkt  baldigst  erreicht  werde,  an  welchem  die  verbündeten  Mgien#ngen
in  freier  Vereinbarung  mit  dem  Reichstage  die  Wiederaufhebung  des  Gesetzes
beschließen  könnten.  Der  Termin  bis  zum  31.  März  1881  wurde  auch  in
der  zweiten  Lesung  aufrecht  erhalten.“

Motivirung  Laskers  zu  der  in  erster  Lesung.  auf  seinen
Antrag  angenommenen  Fassung  des  §  1:  „Der  §  1  ist  bestimmt,
dem  gangen  Gesebe  das  charakteristische  Merkmal  zu  geben  und  die  Behörden
(Verwaltungs,  und  Controlinstanz)  an  die  hier  gesteckten  Grenzen  zu  binden.
Das  Geset  soll  nicht  alle  sozialistischen  oder  kommunistischen  Tendenzen,  deren
Vertheidigung.  und  Verbreitung  aus  den  Vereinen,  Versammlungen  und  aus
der  Presse  verdrängen.  Die#ß  wäre  besonders  in  der  Presse  ohne  völlige  Zer-
        <pb n="150" />
        Daao  beulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oct.  1—2.)  149

störung  der  Preßfreiheit  schon  äußerlich  undurchführbar.  Dagegen  soll  das
Gesetz  verhindern,  daß  fernerhin  in  Vereinen,  Bersammlungen  und  in  der
Presse  Bestrebungen  sich  geltend  machen,  welche  die  unter  allen  Umständen,
allenfalls  mit  Gewalt  herbeiguführende  Umwandlung  der  Grundeinrichtung
des  Staates  oder  der  Geiellschaft  als  Ziel  hinstellen.  oder  ohne  ausdrückliches
Bekenntniß  nach  dem  gewöhnlichen  Verl  an  der  Dinge  unter  Störung  des
öffentlichen  Friedens  auf  dieses  Ziel  hinauslaufen.  Demgemäß  brzeichet  ber
von  mir  vorgeschlagene  §  1  zwei  gesonderte  Fälle,  in  denen  das  Verbo
Staates  eintreten  darf.  Der  erste  Fall  (Abs.  1)  behandelt  Vereine,  Pes
den  gesammten  Inhalt  ihrer  Thätigkeit  auf  den  Umsturz  der  bestehenden
Staats=  oder  Gesellschaftsordnung  richten,  indem  entweder  die  Satzungen  dieß
ausdrücklich  anerkennen  oder  andere  für  den  Verein  verbindliche  Regeln  es
darthun,  oder  indem  der  Verein,  ohne  ausdrückliche  Erklärung  oder  neben
einem  bloß  zum  Vorwande  dienenden  Inhalt  der  Satzungen,  seine  Einrichtungen
  nach  jenem  Zweck  gestaltet  und  durch  konkludente  Handlungen  die
bezeichnete  Zweckbestimmung  darlegt.  Der  weitere  Fall  (jetzt  Absatz  2)  behandelt
  Vereine,  welche  wahrheitsgemäß  einer  zulässigen  Zweckbestimmung
dienen,  daueben  aber  Bestrebungen,  welche  darauf  gerichtet  sind,  den  Umsturz
der  bestehenden  Staats=  oder  Gesellschaftsordnung  herbeinführen,  in  ihrer
Mitte  zur  Geltung  und  zum  erkennbaren  Ausdruck  gelaugen  lassen.  Beide
Fälle  wenden  sich  gegen  die  Methode  der  Agikation,  welche  durch  die  Gewaltsamkeit
  ihres  Zieles  oder  der  Mittel  den  öffentlichen  Frieden  gefährdet.
Das  Moment  der  Gewaltsamkeit  bezeichnet  der  Ausdruck  „Umsturz“;  die
durch  diesen  Ausdruck  charakterisirten  Bestrebungen  treten  in  Gegensat  Zzu
einer  reformatorischen  Thätigleit,  welche  die  allmähliche  Umleitung  der  gegebenen
  in  völlig  neue  Verhältuisse  durch  den  Wechsel  der  öffentlichen  Ueberzeugung
  herbeizuführen  strebt,  und  diese  Ansicht  nicht  durch  bloßes  Wortbekenntniß,
  sondern  durch  die  Wahl  der  Mittel  darthut.  Die  Friedensgesährdung
  tritt  erst  ein,  wo  die  Gewalt  als  nothwendiges  oder  zulässiges
Mittel  erkannt  wird  oder  troh  wörtlicher  Ableugnung  in  schlüssiger  Weise
aus  den  Handlungen  sich  ergibt.  Eignet  der  Verein  sich  die  bezeichnete  Zweckbestimmung
  an  (Abs.  1),  so  braucht  zur  Unterdrückung  derfelben  nicht  erst
eine  friedensgefährdende  Handlung  abgewartet  zu  werden,  wenn  eine  jenem
Zweck  entsprechende  Wirksamkeit  die  Friedeusgefährdung  mit  vollster  Wahrscheinlichleit
  erwarten  läßt.  Wo  dagegen  ein  Verein  mit  an  sich  zulässiger
Zweckbestimmung  wegen  zur  Geltung  gekommener  Bestrebungen  der  bezeichnelen
  Art  verboten  werden  soll  (Absatz  2),  muß  der  Thatbestand  durch  friedeusgefährdende
  Handlungen  erkennbar  gemacht  sein,  doch  in  analoger  Folgerung,
  wie  in  der  Begründung  des  ersten  Mosahle  durchaus  unwahrscheinlich
ist,  daß  jene  Bestrebungen  sich  geltend  machen  solllen.  so  lange  keine  den
öffentlichen  Frieden  gefährdende  Handlung  vorliegt.  Die  Worte  „die  Eintracht
  der  Bevölkerungsklassen“"  (gefährdende)  sollen  eine  spezielle  Art  der
Friedensgefährdung  hervorheben,  welche  zwar  ohnehin  unter  den  Hauptbegriff
fällt,  hier  aber  um  deßwillen  besonders  hervorgehoben  wird,  weil  geschichtlch
dieses  Symptom  fast  ausschließlich  die  unter  das  Verbot  zu  stellende  Agitationsmethode
  beherrscht  hat.“  —  Bei  der  Abstimmung  wird  der  Antrag
v.  Goßler,  an  Stelle  des  Wortes  „Umsturz“  zu  setzen  „Untergrabung"  mit
13  gegen  7  Stimmen  abgelehnt,  dagegen  im  Absatz  2  nach  dem  Antrage  des
Abg  Brüel  die  Worte  „oder  die  Eintracht  der  Bevölkerungsklassen“"  mit  12
en  7  Stimmen  gestrichen  und  endlich  der  ganze  Paragraph  mit  diesen
-bnderungen  mit  12  gegen  8  Stimmen  angenommen.
eber  die  ganze  Berathung  zweiter  Lefung  äußert  sich  eine
wesentlich  geguerische,  aber  im  Ganzen  ziemlich  objeklive  Darstellung  folgendermaßen:
  „Die  Commission  hatte  schon  in  ihrer  ersten  Berathung  sich  der-
        <pb n="151" />
        150  Das  deutsche  Reich  und  seine  einselnen  Glieder.  (Oct.  1—2.)

artig  bescheiden  in  Bezug  auf  Abänderungen  zum  Regierungsentwurf  verhalten,
  daß  man  vielleicht-  annehmen  durfte,  es  jei  für  die  übliche  Neigung
der  Mehrheit,  bei  zweiten  Lesungen  sich  dem  Regierungsstandpunkt  noch  weiter
zu  nähern,  kaum  noch  genügender  Spielraum  gelassen.  Diese  Annahme  hat
sich  aber  diehmal  nicht  bestätigt.  Abgesehen  davon,  daß  ein  Amendement,
welches  nach  ausgeschriebenen  Wahlen  den  Sozialisten  Wahlversammlungen
gestatten  wollte,  mit  Stimmengleichheit  abgelehnt  wurde  (Lasker  und  Vennigsen
  dafür)  strich  man  überall  mit  11  gegen  9  Stimmen  (Lasker  stimmte
mit  der  Minderheit,  Bennigsen  und  die  übrigen  Nationalliberalen  mit  der
Mehrheit#  den  in  erster  Lejung  angenommenen  Zusatz,  wonach  die  sonst  für
Polizeiverfügungen  bestehenden  Rechtskontrolen  (Berufung  an  die  Verwaltungsgerichte)
  auch  gegen  Polizeiverfügungen  auf  Grund  dieses  Gesetzes  Geltung
haben  sollten.  Dieselbe  Mehrheit  beseitigte  auch  das  Erforderniß  einer  vorherigen
  Verwarnung  für  die  Unterdrückung  einer  periodischen  Truckschrist.
Minister  Enlenburg  erklärte,  daß  die  Regierungen  „nicht  in  der  Lage  seien“,

diese  kleine  Einschränkung  anzunehmen.  Ausgeschlossen  blieb  nur  durch  die
Fassung  die  vom  Minister  Graf  Eulenburg  dem  Regierungsentwurf  gegebene
Auslegung,  wonach  schon  die  Haltung  eines  Blaltes  vor  Erlaß  des  Gesetzes
zum  Verbot  desselben  genügen  jollte,  auch  wenn  das  Blatt  nach  dem  Erscheinen

  des  Gesetzes  sich  den  Ton  des  Reichs  aanzeigers  zum  Muster  nimmt.
Denn,  sagte  der  Minister,  die  „Tendenz  kennen  wir",  die  Annahme  einer
Wandlung  im  Herzen  ist  ausgeschlossen  und  weichliche  Rücksichten  müssen
ausgeschlossen  bleiben.  Der  &amp;amp;  1  des  Gesetzes  blieb  zwar  im  Wesentlichen  in
der  Lasker'schen  Fassung  aus  der  ersten  Lesung  bestehen,  doch  verharrten  Conservative
  und  Regierung  in  ihrem  Prolest  gegen  die  von  Lasker  übergebenen
Motive  zu  seiner  Fassung.  Bennigsen  erklärt,  daß,  da  über  Motive  nicht
abgestimmt  werden  lönne,  die  Auslegung  eines  Jeden  „nur  subjektiv“  sei.
Eine  weitere  Verschlechterung  gegen  die  Beschlüsse  erster  Lesung  wurde  (Lasker
blieb  auch  hier  in  der  Minderheit)  dahin  vorgenommen,  daß  die  Befugniß
zur  Verbreitung  von  Druckschriften  statt  auf  Grund  des  Gonzessionsveriahrens
(in  Preußen  vor  Verwaltungsgerichten)  einfach  von  der  Polizeibehörde  aberkannt
  werden  kann,  und  daß  nicht  nur  bei  Wirthen,  sondern  auch  beie
Druckern  und  Buchhaͤndlern  das  Gericht  die  Befugniß  zum  Gewerbebetrieb
entziehen  kann.  Die  Geschäftsordnung  der  als  oberste  Beschwerde-Instanz;
eingesetzten  Commission  wurde  der  Bestätigung  des  Bundesraths  unterworfen.
Endlich  wurden  die  Regierungen  von  der  Rechenschaft  vor  der  Landesvertretung
  bei  Berhängung  des  sog.  kleinen  Belagerungszustandes  entbunden;

nur  vor  dem  Reichstage  sollen  sie  sich  verantworten  müssen.  Hiernach  blieb
als  Differenzpunkt  den  Negierungen  gegenüber,  abgesehen  von  der  wenig  in
Betracht  kommenden  Frage,  ob  die  oberste  Beschwerdekommission  mit  etwas
mehr  oder  weniger  richterlicher  Beimischung  gebildet  werden  soll,  nur  die
Frage  der  Gilligkeilsdauer  des  Gesetzes  übrig.  Die  Commission  bewilligte
2½  Jahre,  der  Minister  verlangte,  „wenn  das  Gesetz  nicht  zu  Fall  kommen
soll“,  5  Jahre,  den  arithmetischen  Compromiß  zwischen  21½  und  5  zu  finden,
wird  also  den  Nationalliberalen  im  Plenum  übrig  bleiben.  Lasker  erklärte,
bei  der  Schlußabstimmung  über  das  Geseh  im  Ganzen  sich  der  Abstimmung
zu  enthalten.  Alles  politische  Interesse  knüpft  in  diesem  Angenblicke  an
dieses  Gesetz  au.  Und  doch  ist  es  eigenklich  nicht  das  Gesetz  selbst,  sondern
die  Stellung  der  nationalliberalen  Partei  zu  demselben,  was  vorzugsweise
interessirt.  Das  Gesetz  selbst  wird  unzweifelhaft  zu  Stande  kommen;  eignet
sich  die  Mehrheit  einmal  die  Anschauungsweise  des  Gesetzentwuris  an,  daß
eine  einzelne  politische  Parteirichtung  unter  Umständen  durch  Polizeimittel
zu  unterdrücken  sei  oder  unterdrückt  werden  könne,  so  erscheinen  die  Formfragen,
  über  welche  die  Commission  nunmehr  zwei  Wochen  hindurch  verhandelt
        <pb n="152" />
        Das  deuische  Reich  und  seine  einzelurn  Glieder.  (Oct.  1—2.)  151

hat,  als  sehr  nebensächlich.  Die  Ausdehnung  dieser  V  zerhandlungen  kommt
ansschließüch  auf  Rechnung  der  nationalliberalen  Portei.  Der  Standpunkt
der  Gruppen  rechts  und  linls  von  den  Nalionalliberalen  war  in  der  Commission
  ein  ganz  bestimmt  gegebener.  Die  nationalliberale  Partei  aber  war
in  sich  uneins;  sie  erschien  fast  bei  jeder  Abstimmung  gespalten.  Alle  Reden
der  Conservativen  einerseits,  der  Fortschrittspartei  und  des  Centrums  andererseits
  hatten  daher  nur  den  Zweck,  einen  ausschlaggebenden  Theil.  der  Nationalliberalen
  nach  Rechts  bezw.  nach  Links  hinüberzuziehen.  Die  nationalliberale
  Partei  im  Ganzen  war  von  vornherein  unter  Aufgebung  des  im
Mai  eingenommenen  Standpunktes  auf  den  Boden  des  Regierungsentwurfs
getreten.  Aber  manche  ihrer  Mitglieder  wollten  wenigstens  bei  den  Einzelbestimmungen
  über  die  Verfolgungsmethode  gegen  die  Sozialisten  markiren,
daß  sie  noch  einen  selbständigen  Standpunkt  einnähmen  und  keineswegs  gesonnen
  seien,  in  die  große  Partei  Bismarck  sans  phirase  überzugehen.  Dieses
selbständige  Auftreten  an  sich,  weniger  der  Gegenstand,  um  den  es  sich  dabei
handelt,  scheint  beim  Kangler  jene  Mißstimmung  hervorgebracht  zu  haben,
welche  der  bekannte  Artikel  der  „Nordd.  Allg.  Ztg."  gegen  Lasker  reflektirke.
Die  Wirkung  dieses  Artikels  auf  die  Natiohlalliheralen  in  der  Commission
war  nicht  zu  verkennen.  Vor  jenem  Artikel  erschien  Lasker  in  der  Commission
  als  ihr  Führer.  Nach  jenem  Artikel  wurden  auch  die  nationalliberalen
Amendements,  mit  welchen  Lasker  von  vornherein  einverstanden  war,  nicht
mehr  von  Lasker,  sondern  von  anderen  Fraktiansmitglichern  eingebracht.
Schwerer  als  das  äußerliche  Zurücktreten  Lasker's  wiegt  aber  der  Umstand,
daß  er  jeht  mehr  und  mehr  bei  den  Abstimmungen  ifolirt  blieb.  Bennigsen
gab  mit  den  übrigen  Fraklionsgenossen  (Stauffenberg  war  zuletzt  verhindert)
vielfach  gegen  ihn  nach  Rechts  den  Ausschlag.  Die  anderen  Parteien  hatten
zuerst  angenommen,  daß  der  linke  Flügel  der  Nationalliberalen  auf  den
Boden  des  Ausnahmegesetzes  nur  getreten  sei,  nachdem  er  von  der  übrigen
Partei  bestimmte  Zusicherung  erhalten,  daß  unter  allen  Umständen  gewisse
Kautelen  und  Einschränkungen  gemeinschaftlich  festzuhalten  seien.  Der  Verlauf

  der  Commissionsverhandlungen  hat  diese  Voraussetzungen  gestört.  Lasker=Stauffenberg
  wurden  in  der  wichtigen  Frage  der  obersten  Beschwerdeinstan)
von  den  Fraktionsgenossen  im  Stiche  gelassen;  die  Handhabung  des  Ausnahmegesetzes
  wurde  einem  Ausrahimegeicht  unterstellk.  Damit  hat  sich  der
linke  Flügel  in  die  denkbar  ungünstigste  taktische  Positivn  gebracht.  Lasker
konnte  dem  Gesenz,  wie  es  aus  der  Commission  hervorging,  im  Gegensatz  zu
seinen  Fraktionsgenossen  nicht  zustimmen;  er  hat  aber  auch  nicht  gegen  das
Gesetz  gestimmt,  in  welchem  er  schon  so  viel  Bedenkliches  annehmbar  erklärt
halte.  An  und  für  sich  liegen  im  Plenum  die  Chancen  für  Lasler  allerdings
  günstiger  als  in  der  Commission.  Dort  waren  die  38  Stimmen  der
Polen,  Elsässer  und  Sozialdemokraten  in  Folge  der  bekannten  Vorgänge  bei
den  Wahlen  durch  Gneist  vertreten;  zudem  sehlte  in  der  Commission  zum
Schluß  Stauffenberg.  Aber  immerhin  bedarf  Lasler  im  Plenum  aus  den

Nationalliberalen  25  Stimmen,  um  seinen  Standpunkt  zur  Geltung  zu
bringen.  Wird  er  diese  jinden:  Wird  er  die  in  der  Commission  verlorenen
Positionen  wieder  zu  erringen  suchen,  oder  wird  er  das,  was  er  in  der  Commission
  für  unannehmbar  erklärte,  im  Plenum,  wenn  auch  erst  bei  der  dritten
Lesung,  für  annehmbar  erachten?“

1.  October.  (Preußen.)  Trotz  der  Unterhandlungen  mit  Nom
und  dem  neuen  Papste  geht  die  Ausführung  der  Maigesetze  ihren
gemessenen  Weg  weiter.  Die  Aufhebung  der  klösterlichen  Niederlassungen
  mit  Ausnahme  der  ausschließlich  der  Krankenpflege  ge-
        <pb n="153" />
        152  HDoo  deullsche  Peich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Oct.  2—9.)

widmeten,  rückt  ihrem  Ende  entgegen:  auch  die  Ursulinerinnen
müssen  mit  diesem  Tage  von  Breslau  abziehen.

2.  October.  (Preußen.)  Die  „Germania“,  das  Hauptorgan
der  ultramontanen  Centrumspartei,  nimmt  für  dieselbe  gegen  die
Unterhandlungen  mit  dem  neuen  Papfste  sehr  entschiedene  Stellung,
indem  sie  sagt:

„Nicht  das  Centrum  verhandelt  mit  der  Negierung,  sondern  Rom;  das
Centrum  ist  alio  nicht  in  der  Lage,  elwas  bieten  oder  verweigern  zu  lönnen;
als  politische  Verkretung  des  katholischen  Volkes  hat  es  die  staatsbürgerlichen
Rechte  und  Freiheiten  desselben  —  und  vor  Allem  die  religiöse  Freiheit  —
zu  vertheidigen,  zu  schützen  und  wieder  zu  erobern,  wo  sie  verloren  sind;  es
ist  nicht  berechtigt,  einem  Makler  gleich,  zu  schachern  und  um  problematische
  Concessionen  werthvolle  Rechte  preiszugeben.  Seine  Stellung  und
Haltung  sind  durch  sein  Programm  und  seine  bewährten  Grundsätze  gegeben.
Rom  hat  niemals  irgend  eine  politische  Action  des  Centrums  zu  beeinflussen
  gesucht;  es  wird  auch  niemals  solche  Einflüsse  suchen.  Wenn  eine
Vereinbarung  wwischen  Nom  und  Berlin  zu  Stande  kommt,  so  werden  das
Centrum  und  die  Katholiken  dieselbe  mit  der  Ehrfurcht  und  dem  Gehorsam
respectiren,  die  sie  dem  apostolischen  Stuhle  zu  erweisen  gewohnt  sind.
Nichtsdestoweniger  wird  das  Centrum  auch  nachher  seine  Pflicht  siets  erfüllen,
die  Interessen,  Nechte  und  Freiheiten  des  Bolkes  nach  seinem  Programm  zu
fördern  und  zu  vertheidigen-  Die  Aufgaben  des  Centrums  gehen
eben  über  die  Zeit  des  „Cullurkampfes“  hinaus.  Wenun  die  Regierung
  den  Kampf  bernden  der  sie  Zu  den  verhängniswvollsten  Maßregeln  gedrängt
  hat,  wird  sie  allerdings  das  Centrum  in  vielen  Punkten  der  Opposition
  überheben;  zunächst  in  kirchlichen  Angelegenheiten,  wenngleich  zuch
dann  dem  Centrum  noch  große  Aufgaben  obliegen  werden;  vielleicht  au
auf  anderen  Gebieten.  wenn  die  Hoffnung  nus  nicht  täuscht,  daß  die  4
gierung  sich  nach  Beendigung  des  verbitternden,  die  gesammte  Staatsverwaltung
  beeinflussenden  Streites  besseren  Anschanungen  zuwendet."“

9.—  16.  October.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Zweite
Lesung  des  Sozialistengesetzes.  §  1  wird  mit  einer  kleinen  conservativen
  Verschärfung  angenommen;  die  §§8  6  und  16  werden  sowohl
in  der  Fassung  der  Regierungsvorlage  als  in  derjenigen  der  Commission
  und  ebenso  in  derjenigen  verschiedener  Amendements  abgelehnt,
  dagegen  die  8§  18  (Necursinstang),  20  (der  sog.  kleine  Belagerungszustand),
  22  (Geltungsdauer  auf  2½  Jahre)  in  der  Fassung
der  Commissionsanträge  angenommen.  Die  lebte  Entscheidung  über
das  Zustandekommen  des  Gesebes  wird  also  von  dem  Ergebniß  der
dritten  Lesung  abhängen.

Uebersicht  der  Debatte:  Zuerst  verliest  v.  Frankenstein  (ultr.)
eine  Erklärung  des  Centrums,  welche,  obwohl  die  Gefahrch  der  sozialistischen
Aqgitation  anerkannt  werden,  dennoch  das  vorliegende  Gesetz  als  nicht  geeignet
#  deren  Bekämpfung  bezeichnet;  das  Centrum  werde  desthalb  dagegen  stimmen.
Dann  debntirt  für  die  Conservativen  ein  junger  Staatsamwalt  v.  Marschall
aus  Baden:  er  kündigt  offen  an,  daß,  wenn  erst  an  der  Hand  dieses  Gesebes
der  Kampf  gegen  die  Sozialisten  verstummt  sei,  die  große  „Reform“  der
        <pb n="154" />
        Tas  drlsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oct.  9—16.)  153

ganen  Gesegebung  im  conservakiven  Sinn  erfolgen  werde.  Fürst  Bis-:
  ..  Zur  Sache  selbst,  und  zwar  zunächst  zu  §  I,  bemerke  ich,  8  ich

einer  jeben  Förderung  der  Lage  der  Arbeiter  #cbechan  bin,  also  auch  den
Vereinen  derselben,  wenn  sie  in  der  That  ihren  Zwerken  dienen,  aber  nicht,
wenn  diese  Vereine  den  Staat,  die  Gesellschaft  und  das  Eigenthum  untergraben.
  Sobald  uns  die  Sozialdemokratie  einen  positiven  Vorschlag  zur
Besserung  der  Lage  der  Arbeiter  machen  wollte,  würde  ich  den  Vorschlag
prüfen.  Daran  fehlt  es  aber.  Wir  stehen  der  reinen  Negation,  principiell
der  Untergrabung  der  Staats=  und  Gesellschafteinstände  gegenüber.  Man
gebe  mir  nur  den  Schalten  eines  positiven  Vorschlags  zur  Verbesserung  der
Lage  der  Arbeiter;  aber  sie  haben  keinen,  sie  wissen  keinen.  Das  ist  ihr
giensiimust  Sie  haben  leichtes  Spiel  mit  den  halbgebildeten  unwissenden
se  nen  sie  leicht  alle  Ideale  verwischen,  jeden  Glauben  au
Er#,  sote  Anh#ngtichtet.  an  das  Vaterland,  an  die  Familie  vernichten.
Wenn  wir  uns  fragen,  wie  das  Evangelium  der  Negalion  in  Deutschland
gerade  so  schnell  Wurzel  fassen  konnte,  so  gelangen  wir  zu  dem  Jahre  1870.
Damit  stehen  wir  vor  dem  Vandalismus  der  Pariser  Commune.  Nachdem
diese  durch  die  Regierung  überwunden  war,  sah  die  Sozialdemokratie,  daß
es  auf  anderem  Wege  zu  versuchen  jei,  daß  sie  es  in  Frankreich  nicht  fortführen
  könne,  sondern  sich  nach  Deutschland  wenden  müsse,  wo  sie  einen
geeigneteren  Boden  suchte  und  fand,  im  Lande  der  gutmüthigen  Richler  und
unzufriedenen  Leute.  Man  kommt  leicht  durch  geschickte  Mittel  dau,  auf
die  gefährlichen  Instinkte  des  gemeinen  Mannes  zu  wirken.  Preßgesetze  und
milde  Strafgesehe  thun  dabei  das  Ihrige.  Niemand  glaubte  mehr,  daß  die
Todesstrafe  bei  uns  vollstreckt  werden  könnte.  Ich  bin  dem  Kronprinzen
dankbar,  daß  er  in  dieser  Beziehung  nicht  Gnade  hat  vor  Recht  ergehen
lassen.  Ich  sehe  in  dem  Treiben  der  sofialdemokratischen  Vereine  das  Motiv
für  die  schlimme  Lage  unserer  wirlhschaftlichen  Zustände.  Diese  Vereine
sördern  die  Arbeitslosigkeit.  Nun  deule  man  doch  an  den  Girkel  der  Verbrechen,
  die  sich  daraus  enlwickeln  und  in  Mordversuchen  an  einem  Monarchen
Sivieln.  der  sein  ganzes  langes,  thatenreiches  Leben  mit  Hintanfebzuung  seines
Lebens  und  seiner  Krone  an  das  Wohl  jeines  Volkes  gesetzt  hat.  An  ein  solches
Verbrechen  reicht  ja  kein  Gedanke  heran,  und  doch  ist  es  geschehen.  Da  will
man  leine  Gefahr  sehen  und  die  Bedürfnißfrage  leugnen?  Freilich  hat  ein
Artikel  der  „Nationalzeitung"  gesagt,  alle  Parteien  müßten  sich  hier  vereinigen,
  der  Regierung  die  Mittel  zur  W  zu  gewähren;  doch  sind  manche
Parteien  bei  ihrer  Negation  verblieben,  nur  Häuel  hat  den  Vann  der  Negation
  gebrochen  und  posilive  Vorschläge  gemacht.  Im  Uebrigen  ist  jedoch
die  Fortschritlspartei  und  das  Centrum  absolnt  abgeneigt,  die  Regierung  jeßt
zu  unterstützen.  An  die  anderen  Frattionen  kann  ich  nur  die  Bitte  richten,
sich  zu  verständigen,  wenn  sie  dem  Lande  einen  D  Dienst  erweisen  wollen.  Wenn
wir  den  Erwarkungen  der  Wähler  näher  treten,  so  befinden  sich  die  Regierung
  und  diejenigen,  die  mit  ihr  gehen  wollen,  in  einer  außerordentlich
schwierigen  parlamentarischen  Lage.  Das  parlamentarische  System  fungirt
leicht  und  elegant,  wenn  nur  zwei  Parteien  bestehen,  wie  es  in  England  der
Fall  ist.  Es  trat  auch  dort  einmal  eine  Zeit  ein,  wo  —  man  kann  wohl
sagen  fünf  Fraklionen  bestanden,  die  sich  freilich  nicht  zu  dem  gegenseitigen
  Haß  aufgeschwungen  hatten,  den  die  Angehhrigen  der  deutschen
Fraktionen  aus  dem  Corpsleben  ihrer  Universitälszeit  mit  herüberzunehmen
pflegen,  und  die  immer  in  erster  Linie  die  Landesinteressen  und  erst  in
zweiler  Linie  die  Nivaliläten  und  Bedürfnisse  der  Fraktion  in  Anschlag
brachten.  Es  gab  damals  in  England  keine  anderen  Ministerien  als  Coalition
  ministerien,  aber  die  Engländer  haben  eingesehen.  daß  das  constitutionelle
  Princip  dabei  leidet,  und  ihr  gesunder  Sinn  hat  sie  wieder  dahin  ge-
        <pb n="155" />
        154  Doo  denlsche  Reich  und  leine  rintelnen  Glieder.  (Oct.  9—16.)

bracht,  daß  sie  nur  zwei  Parleien  von  Bedentung  haben  (die  anderen,  die
sich  die  englischen  Nihilisten  nennen,  brauche  ich  nicht  mitzuzählen),  von
denen  jede  für  sich  unter  Umständen  die  Majorität  im  Parlament  hat.  Wenn
es  bei  uns  solche  Fraltionen  gäbe,  so  wäre  es  für  den  regierenden  Minister
ein  Vergnügen,  sich  einer  derselben  —  gleichviel  welcher  —  anguschließen,
ihr,  wenn  nicht  äußerlich,  so  doch  innerlich  anzugehören  und  mit  ihr  gemeinschaftlich
  zu  arbeiten.  Von  diesem  Ideal  sind  wir  aber  weit  entfernt;  wir
haben  jetzt  8  Fraktionen,  von  denen  ich  doch  eigentlich  zwischen  nicht  zweien
eine  so  sympathische  Vermittelung  kenne,  daß  an  eine  Verschmelzung  zu  denken
wäre.  Der  Deutsche  hält  sich  streng  an  den  Corpsgeist  und  bleibt  gesondert.
Durch  dieses  bedauerliche  Verhältnis,  wird  die  Regierung  in  Mitleidenschaft
gezogen;  wir  haben  uns  J.  B.  geschlossenen  Firmen:  Fortschritt,  Centrum,
Polen  und  Welfen  in  allen  Fraktionen  gegenüber  befunden,  aber  wenn  diese
nun  wirklich  einmal  die  Majorität  hätten  und  sollten  ihrerfeits  eine  Regierung
  bilden,  —  wuürde  die  Fortschrittsparlei  wohl  mit  dem  Centrum  und
die  Welfen  mit  den  Polen  zusammentreten?"  Centrum  und  Welfen  vertragen
sich  wunderbar;  auch  Centrum  und  Soyialisten  haben  vielfach  bei  den  Wahlen
zusammengestimmt,  es  ist  dieß  aber  nicht  bloß  beim  Centrum  der  Fall;  auch
bei  anderen  Abgeordneten  haben  die  Sozialisten  (und  allerdings  auch  das
Centrum  in  fast  allen  Fällen  mit  einer  Ausnahme)  immer  für  den  Candidaten
  gestimmt,  von  dem  sie  vermutheten,  daß  er  der  Regierung  weniger
angenehm  sei.  Wenn  ich  sage:  mit  einer  Ausnahme,  so  ist  das  der  Abgeordnete
  für  Mühlhausen  (peiserreih,  für  den  die  Wähler  des  Centrums  gestimmt
  haben,  aber  doch  erst  dann,  nachdem  man  ganz  sicher  war,  daß  er
auch  ohne  sie  gewählt  werden  würde.  Wir  haben  auch  andere  Candidaten
noch,  wenn  sie  einige  Tausend  Sozialisten  in  den  Wahlbezirken  in  Anschlag
bringen,  welche  die  Sympathie  derselben  vollständig  geschont  und  vielleicht
Versprechungen  gegeben  haben,  daß  sie  nicht  so  scharf  gegen  sie  vorgehen
würden.  Aber  item  wir  befinden  uns  seitens  der  Regierung  in  der  traurigen
Lage,  daß  uns  beie  Verständigung.  mit  dem  Reichstage  /2  des  Gebieks  absolut
verschlossen  sind.  Es  ist  das  wie  beim  Manöver  das  Terrain,  was  von
anderen  Truppengattungen  nicht  betrelen  werden  darf.  Wir  haben  von  der
Fortschrittspartei,  dem  Centrum,  wir  haben  von  den  circa  150  Abgeor

nellen,  die  sich  mit  diesen  beiden  Parteien  halten,  unter  keinen  umstintder
und  für  keine  Vorlage  Unterstützung  zu  erwarten.  Unsere  Operationsbasis
beschräukt  sich  auf  vier  Siebentel  des  Reichslages,  welche  durch  die  drei  Fraktionen:
  die  Nationalliberalen  und  die  beiden  conservativen  Parleien  gebildet
werden.  In  jedem  anderen  Lande  würde  die  Thatsache,  daß  drei  Siebentel
der  Landesvertretung  überhaupt  die  Erxistenzbasis,  auf  der  sich  eine  Regierung
ohne  Berfall  des  Ganzen  allein  halten  kann,  negiren  (Oho!  im  Centrum)  —
mit  Worten  gewiß  nicht,  aber  mit  der  That,  ich  rechne  immer  mit  der  That  —
den  streugsten  Zusammenschluß  der  Uebrigen,  die  überhaupt  die  (Institntion
halten  wollen,  wie  sie  ist,  und  sie  vertreten  wollen,  zur  Folge  haben.  Bei
uns  ist  aber  der  Corpsgeist  derselbe,  der  ja  veranlaßt,  daß  zwei  Meginenter
in  einer  Garnison,  die  aus  denselben  Orten  rekrutirt  werden,  gar  nicht  ohne
Sticheleien  ansrücken  können,  ohne  im  Manöver  auf  einander  einzuhauen,
bloß  weil  sie  verschiedene  Farben,  verschiedene  Namen  tragen,  schwarzes  oder
weißes  Lederzeug  —  wer  von  Ihnen  Soldat  gewesen  ist,  wird  das  erfahren
haben  —  man  feindet  sich  an  und  will  dem  Andern  nichts  gönnen.  Dieser
Geist  ist  es,  den  wir  Alle  von  der  Universität  einigermaßen  mitbringen.
Aber  diese  Erinnerungen  von  dort  dürfen  sich  doch  nicht  auf  das  politische
Leben  iertragen,  und  ich  kann  nur  die  Bitte  an  diese  drei  Fraktionen
richten,  daß  die  Herren  nicht  der  Regierung,  sondern  dem  Lande  und  ihren
Landsleulen  den  Dienst  erweisen,  sich  unter  einander  zu  verständigen,  und
        <pb n="156" />
        Das  denlsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Oct.  9——16.)  155

daß  alle  diejenigen,  welche  überhaupt  die  staatliche  Entwicklung  auf  der
jetzigen  Basis  wollen,  sich  näher  an  einander  auschließen  und  sich  nur  über
sichtlich  ganz  unabweisbate  Differenzen,  aber  niemals  über  die  Frage  einer
Priorität,  einer  Rivalität  treunen.  Ich  muß  hier  noch  dagegen  remonstriren,
  daß  mir  bei  Gelegenheit  der  Auflösung  eine  Tendenz  Schuld  gegeben
worden  ist,  als  wenn  ich  irgend  welche  Neaction  oder  Systemumwandlung
erstrebt  hätte.  Ich  habe  nichts  erstrebt,  als  daß  die  Abgrordneten  sich  mit
ihren  Wählern  über  die  Siluation  besprechen  möchten,  und  habe  gehofft,  daß
Sie,  wie  Antäus,  durch  Berührung  der  heimathlichen  Erde  gestärkt,  wiederkommen.
  Daß  Sie  es  nicht  Alle  gethan  haben,  thut  mir  leid,  aber  Tendenzpolitik
  ist  mir  fremd,  die  habe  ich  allenfallz.  getrieben,  ehe  ich  in  den  Staatsdienst
  trat,  wo  ich  auch  ein  gorniges  Fraltionsmitglied  war,  aber  für  einen
preußischen  Minister  ist  das  ganz  unmöglich.  Ich  habe  bestimmte,  positive,
praktische  Ziele,  nach  denen  ich  strebe,  zu  denen  mir  mitunter  die  Linke,
mitunter  die  Rechte,  nach  meinem  Wunsch  beide  gemeinschaftlich  helfen
sollten,  auch  wenn  ich  meine  Ziele  unter  Umständen  modiiziren  sollte.
Aber  wer  auch  diese  Ziele  mit  mir  erstrebt,  —  ich  gehe  mit  Dem,  der  mit
den  Staats=  und  Landesinteressen  nach  meiner  Ueberzeugung  geht;  bie  Fraktion,
  der  er  angehört,  ist  mir  gleichgültig.  Ich  habe  ja  angenehme  und
nnangenehme  Erlebnisse  mit  vrrschiedenen  Fraltionen  gehabt,  und  der  Empfindlichkeit,
  daß  man  mich  bei  dieser  oder  jener  Gelegenheit  im  Stich  gelassen,
muß  ich  mich  vollständig  entschlagen.  Ich  lann  mich  von  dieser  Menschlichleit
  doch  nicht  ganz  lossagen,  räume  aber  ein,  daß  ich  als  Minister
nicht  das  Recht  habe,  empfindlich  zu  jein,  sondern  ich  muß  den  Beistand
annehmen,  der  mir  geboten  wird.  Von  diesen  drei  Frakliouen  erwarte  ich
die  Annahme  des  Gesetzes:  die  Vorlage  erschien  mir  eine  mäßige  und  zulängliche.
  Ihrer  Commission  ist  sie  zu  weit  gehend  erschienen.  Wir  werden
uns  darüber  verständigen  müssen,  was  annehmbar  ist.  Wenn  Sie  die  Gefahr
  mit  uns  anerkennen,  Ihre  Wähler  auch,  Sie  wollen  aber  das,  was
wir  zur  Bekämpfung  dieser  Gefahr  von  Ihnen  erbitten,  nicht  bewilligen,
nun,  so  ist  mir  das  der  Beweis,  daß  Sie  nicht  das  vollständige  Vertrauen
zu  uns  haben,  um  uns  das  Maß  von  —  neunen  wir  es  Dictatur  —  zu
geben,  welches  wir  zur  erfolgreichen  briwien  des  Uebels  brauchen.  Dieses
Vertrauen  läßt  sich  nicht  erzwingen,  es  läßt  sich  vielleicht  erwerben  durch
eine  forgfältige,  loyale  Ansführung  bes  Gesetzes.  Mein  Bestreben  wird
dahin  gerichtet  sein;  deßhalb  aber  muß  ich  von  Ihnen  verlangen  ein  Gesetz,
in  dem  wir  uns  mit  Erreichung  des  Zweckes  ehrlich  und  ohne  gewaltthätige
Auslegung  bewegen  können;  denn  ich  bin  jejt  entschlossen,  über  die  loyale
Ausführung  des  Gesetzes  zu  wachen.  Haben  Sie  dieses  Verkrauen  nicht  zu
nus,  speziell  zu  mir,  der  ich  im  Neiche  die  Hauptverantwortlichleit  trage,
haben  Sie  die  Befürchtung,  daß  wir  es  mißbrauchen  werden,  um  uneingestandene
  Zwecke  damit  zu  erreichen,  kurz  und  gut,  fürchten  Sie  sich  mehr
vor  mir  und  vor  der  Anwendung  des  Gesehes,  mehr  vor  den  Regierungen
als  vor  den  Sozialdemokraten,  dann  weiß  ich,  was  ich  zu  thun  habe:  dann
muß  ich  Personen  Platz  machen,  zu  denen  Sie  mehr  Vertrauen
haben,  oder  die  andere  Mittel  zur  Belämpfung  der  Sogzialdemolratie  anwenden
  können,  als  ich  nach  meiner  Erfahrung  und  nach  meinem  volitischen
Urtheile  anzuwenden  berechligt  bin.  Ich  bin  der  Ansicht,  daß  der  3  1  sehr
viel  einfacher  gefaßt  werden  könnte;  er  könnte  lediglich  lauten:  „Vereine,  in
welchen  sozialdemokratische  Tendenzen  zu  Tage  treten,  werden  verboten."

In  der  jetzigen  Fassung,  die  ich  nicht  bekämpfe,  denn  sie  ist  die  Faisung  des
Bundesraths,  und  wenn  ich  auch  nicht  dabei  gewesen  bin,  so  füge  ich  mich
ihr  doch,  da  ist  dem  hinzugefügt,  daß  sie  außerdem  noch  Untergrabung  und
Umsturz  betreiben  müssen.  Das  klingt  ja  jast  so,  als  ob  andere  nicht-
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        156  FHas  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oct.  9—16.)

sozialdemokratische  Vereine,  welche  diesen  Umsturz  betreiben,  dadurch  ein
Privilegium  bekommen  sollten;  es  klingt  außerdem  so,  als  wenn  dieses  ganze
eesetz.  so  nothwendig  und  geboten,  wie  wir  es  halten,  doch  nicht  wesentlich
st.  Deun  wenn  ich  die  Thatsache,  daß  die  Bestrebungen  sozialdemokratische
nd,  an  und  für  sich  schon  als  Umsturz  und  Untergrabung  bezeichne,  so
ätten  wir  kein  Recht  zu  diesem  Gesetz  in  dieser  Ausschließlichkeit  gegen  eine
estimmie  Richtung,  sondern  diese  Einfachheit  der  Fassung  hat  vielleicht  eine
Befürchtung  abgehalten,  daß  man  nicht  klar  feststellen  könne,  wer  Sozialdemokrat
  ist  und  wer  nicht?  welche  Tendenzen  sind  sozialdemokratisch  Das
ist  eine  Aengstlichkeit,  die  dem  Nichterstande  augehört.  Jeder  Laie  ist  sich
nicht  weisethalft  gewesen,  welche  Abgeordnete  sozialdemokratisch  sind,  welche
Zeitung,  welcher  Verein  sozialdemokratisch  ist,  wer  sozialdemokratisch  gewählt
  hat.  Wie  kommt  es,  daß  jeht,  da  man  dem  Geseh  näher  tritt,  das
Einfachste,  der  allen  Leuten  sonst  verständliche  Ansdruck  jeht  zweifelhaft  wird,
daß  blau  nicht  mehr  blau,  roth  nicht  mehr  roth  ist?  Kein  Meusch  ist.
darüber  im  Zweifel.  Beiläufig  bemerke  ich,  vielleicht  um  eine  Anknüpfung
für  die  Zukunft  zu  haben:  wenn  Sie  uns  dieses  Gesetz  nicht  in  dem  Maße
Eben,  wie  wir  es  brauchen,  so  gibt  es  alsdaun  verschiedene  Abstufungen.
Die  eine  ist  die,  daß  wir  es  cum  benelicio  inventarii  annehmen,  aber  gleich
dabei  erklären,  zur  Erreichung  des  Zweckes,  den  wir  erstreben,  genügt  es
nicht,  und  wir  werden  in  der  Lage  sein,  bei  dem  nächsten  Zusammentritt  des
Reichskages  schon  Nachtragsvorlagen  zu  machen.  Ich  wenigstens  bin  jetzt
von  der  Bollkommenheit  auch  der  Regierungsvorlage,  von  der  Thatjache,  daß
sie  erschöpfend  sei,  nicht  in  dem  Maße  überzeugt,  daß  ich  mir  schon
ganz  sicher  bin,  daß  dieses  umfänglich  gezimmerte  Schiff  in  dem  ganz  neuen
Fahrwasser  gleich  richtig  fahren  wird.  Ich  glaube,  die  Erfahrung  wird  uns
erst  belehren,  welche  Maschinentheile  uns  versagen,  und  wir  werden  vielleicht
genöthigt  sein,  Ihnen  wiederum  mit  einer  Vorlage  näher  zu
treken  zur  Aufbesserung  dessen,  was  Sie  uns  heute  bewilligen;
ich  glaube,  selbst  dann,  wenn  Sie  uns  die  ganze  Negierungsvorlage
  bewilligt  hätten,  aber  ganz  sicher,  wenn  Sie  davon  um
ein  Erhebliches  abweichen.  Es  gibt  gewisse  Säte  in  diesem  Gesehb,
die  namenllich  Bezug  haben  auf  eine  Einschränkung  der  Freiheiten
in  der  Freigügigkeit  und  in  der  Presse,  die  ich  vorher  als  die  Hauptmokoren
  der  plöhlichen  und  bedrohlichen  Entwicklung  andeutete,  gewisse  Bedingungen
  der  Einschränkung  dieser  schädlichen  Einwirkung,  ohne  die  ich  das
Gesetz  für  die  Regierung  überhaupt  für  vollständig  unbrauchbar  halten
würde.  Ich  beschränke  diesen  Anspruch  auf  das  Mäßigste  und  Unentbehr-=lichste.
  Mein  Bestreben  gehl  über  dieses  Gesetz  und  diese  Vorlage  hinaus,
geht  dahin,  wo  möglich  aus  den  drei  Fraktionen  ldie  beiden  conservativen
und  die  nationalliberales,  die  überhaupt  an  den  staatlichen  Zwecken  der  Regierung
  in  befreundeler  Weise  mitarbeiten,  und  aus  der  Regierung  zusammen
ne  feste,  sich  gegenseitig  in  allen  Aheilen  vertrauende  Phalanx  zu  bilden,
e  im  Stande  ist,  allen  Stürmen,  denen  unser  Neich  ausgeseßt  ist,  wirlsam
Viderstand  entgegenzusezen.  Hasselmann  (Sozialdem.)  erklärk,  daß  die
kofialdemokraten  den  aufgenöthigten  Kampf  durchführen  würden;  er  mache
ue,  Regierungen  und  die  Reichstagsmajorität  für  ekwaige  künftige  Gewalthätigkeiten
  mit  Blutvergießen  verantwortlich.  Er  verbreitet  sich  dann  ausührlich
  über  die  Bestrebungen  der  Sozialdemokratie  und  rechtfertigt  die
ariser  Commnune.  Am  Schlusse  seines  Fweislündigen  Vortrags  spricht  er
von  der  Evenkualität  einer  offenen  Erhebung  der  unterdrückten  Arbeiterbevölkerung
  und  wird  dafür  unter  dem  lebhaften  Beifall  des  Hauses  zur
Ordnung  gerusen.  Derselbe  verläßt  die  Tribüne  darauf  mit  den  Worten:
Fürst  Bismarck  möge  an  den  18.  März  1848  denken.  Löwe  beleuchtet  die

 

2SES

 

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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Oct.  9—16.)  157

Lage  der  Arbeiter  sonst  und  jeht,  das  Wesen  ber  Productiv-Assoziation  und
was  Schulze-Delitzsch  dafür  gethau.  Die  Vorlage  sei  gegen  die  gewerbsmäßigen
  Agitatoren  gerichtet,  die  den  Classenhaß  schürten.  Man  befinde  sich
in  einem  Nothstande  und  dürfe  der  Regierung  keine  Mittel  versagen.  Die
Arbeiter  selbst  ständen  unter  einem  Terrorismus,  der  gebrochen  werden  müsse.
Man  moͤge  das  Gesetz  nur  so  gestalten,  daß  das  Genoffenschaflswesen  geschont
werde.  v.  Bennigsen  (nat.-lib.)  erklärt  sich  für  die  Vorlage  nach  den  Beschlüssen
  der  Commission,  betont  die  gründlichere  Ausarbeitung  der  jehigen
orlage  und  weist  darauf  hin,  wie  durch  die  Vorlage  nur  eine  genau  getennzeichnete
  Agitation  getroffen  werde,  deren  Treiben  er  erläutert.  Gerade
auf  die  Arbeiter  werde  durch  die  Agitatoren  am  schädlichsten  gewirkt,  indem
hnen  nur  Hoffnungsloligkeit  gepredigt,  die  Lust  zum  Arbeiten  und  Weiterstreben
  benommen  werde.  Man  müsse  den  Gejundungsprozeß  vornehmen,  ehe
es  zu  spät  jei,  die  Bewegung  eindämmen  und  zu  diesem  Zweck  die  Vorlage
nach  den  Commissionsbeschlüssen  annehmen.  Der  Neichskangler  habe  sich  dagegen
  verwahrt,  reactionäre  Polilik  zu  treiben;  für  diese  Erllärung  sei  er
ihm  dankbar.  Wer  so  Großes  für  Deulschland  geschafsen  wie  der  Reichskangler,
  von  dem  könne  man  nicht  annehmen,  daß  er  mit  Elementen  arbeiten
wolle,  die  ihm  widerstrebten.  Ter  Reichslanzler  habe  gestern  —  das  sei  jetzt
doppelt  werthvoll  —  die  volle  Gleichberechligung  der  liberalen  und  conservativen
  Parteien  auerkannt.  Wäre  ernster  Verdacht  vorhanden,  daß  in
reactionärem  Sinne  gewirthschaftet  werden  sollte,  dann  müßte  man  jede  Hoffnung
  auf  eine  gesunde  Fortentwicklung  ausgeben.  Der  Ausspruch  des  Reichskanglers
  sei  werthvoll  mit  Rücksicht  auf  die  letzten  und  auf  künftige  Wahlkämpfe.
  Bennigsen  schließt  mit  einem  Appell  an  den  Patriotismus  der
Parteien,  die  sich  die  Hand  reichen  müßten,  überall,  wo  es  sich  um  das
wahre  Wohl  des  Valerlandes  handle.  Hierauf  wird  die  Debalte  geschlossen.
§  1  wird  nach  dem  Commissienebeschluß  mit  dem  Amendement  Ackermann
(couf.)  [Einfügung  der  Worte:  insbejondere  die  Einlracht  der  Bevölkerungsclassen
  gefährdender  Weise!  angenommen.  Für  den  §  1  stimmen  die  nat.  lib.
und  beide  cons.  Fraktionen,  außerdem  die  Gruppe  Löwe,  von  der  Fortschrit
partei  Hilf,  Müller  (Gotha)  und  Baumgarten  und  die  elsäs.  Antonomisten  t
und  North.  Ein  Antrag  Schulze-Gareis  zum  Sht  der  Genossenschaften  wird
mit  größter  Mehrheit  angenommen.  —  Zu  §  6  (Verbot  von  Druckschriften)
spricht  sich  Richter  (Fortschr.)  gegen  ein  Amendement  Ackermann  (cous.)  aus,
weil  mit  diesem  das  Eiet  rückwirkende  Kraft  haben  und  von  dem  Verdacht
nicht  frei  bleiben  würde,  auf  Verfolgung  von  Personen  angelegt  zu  sein.
Der  Commissionsvorschlag  sei  schari  genug.  Der  Reichskanzler  sage  mit  Unrecht,
  daß  die  sozialistische  Bewegung  durch  die  Preßfreihelt  gefördert  worden
sei.  Die  Aufhebung  des  Zeitungsstempels  und  der  Cautionen  seien  ohne
Einfluß  auf  jene  Bewegung  gewesen.  Die  Fortschrittspartei  sei  bestrebt,  die
bisherigen  Gesetze  zu  rrhallen  sie  sei  gewissermaßen  die  alle  Bismarkkpartei;
sie  wolle  das  Wahlrech  ht.  die  Wahlperioden,  die  Freizügigkeit,  die  Gewerbereiheit
  conserviren,  sie  sei  die  altconservative  Neichspartei.  Man  möge  nicht
immer  Vergleiche  mit  den  Frangosen  ziehen,  unsere  Verhällnisse  lägen  nun
einmal  ganz  auders.  Die  Hauptthätigkeit  der  sozialdemokratischen  Agitatoren
basire  auf  Erregung  des  Classenhasses.  Windthorst  habe  Unrecht,  wenn  er
sage,  der  Culturkampf  habe  die  sozialistische  Bewegung  gefördert.  Er  Michter)
habe  die  Gefahren  der  Sozialdemokratie  niemals  unterschätzt.  Es  sei  gut,
daß  die  Frage  eingehend  diskutirt  werde.  Die  Vorlage  und  namentlich  der
§5  6  seien  indeß  keine  Mittel  gegen  die  Sozialdemokratie,  welche  mehr  unter
als  vor  diesem  Geseh  zu  fürchten  sei.  Minister  Graf  zu  Euleuburg
erklärt  es  als  eine  Unmöglichkeit,  anzunehmen,  daß  die  Bestimmungen  des
5  6  auch  auf  andere  als  sozialdemokratische  S.hriften  angewendet  werden
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        158  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glirder.  (Oct.  9.—16.)

würden.  Es  sei  dieß  eine  ewillkürliche  Unterstellung;  den  Beweis  dafür  werde
man  schuldig  bleiben.  Der  Minister  bittet,  die  Anträge  Ackermann  anzunehmen,
  also  Hinzufügung  der  Worte:  „insbesondere  die  Eintracht  der  Bevölkerungsclassen"
  —  und  Streichung  der  Worte:  sgobald  auf  Grund  dieses
Gesetzes  das  Verbot  einer  einzelnen  Nummer  erfolgt“.  Wenn  man  diese
Worte  stehen  lasse,  so  schwäche  man  die  Wirkung  des  Paragraphen  und  des
ganzen  Gesetzes,  welches  einer  verderblichen  Literatur  ein  Ende  machen  solle
und  darin  durch  ein  Versteckenspiel  nicht  aufgehalten  werden  dürfe.  Eine
Zeitung  werde  nach  dem  ersten  Verbol  nicht  die  Tendenz  ändern,  sondern
dieselbe  nur  zu  verflecken  suchen.  Bei  der  abslimmung  wird  das  erste
Amendement  Ackermann  angenommen,  die  durch  das  zweite  Amendement
beantragte  Streichung  aber  abgelehnt.  Hieraus  wird  §  6  nach  der  Regierungsvorlage
  abgelehnt,  ebenso  derselbe  Paragraph  nach  der  Commissionsfassung.
Damit  ist  auch  die  Tiskussion  der  auf  §  6  fußenden  §§S  7  10  zunächst
abgeschnitten.  Bei  §  16  (Aufenthaltsbeschränkungen  gegen  gewerblmahige
Agitatoren)  beantragt  Ackermann  (cons.)  Wiederherstellung  der  NRegierungsvorlage.
  v.  Vennigsen  (nat.-lib.)  ertlärt,  die  Commission  habe  sich  ohnehin
  nur  schwer  entschließen  können,  Aufenthallsbeschränkungen  zugugestehen.
Die  Anträge  von  conjervativer  Seite,  die  über  die  Beschlüsse  der  Commission
hinausgingen,  seien  für  seine  Partei  unannehmbar;  er  müsse  die  Verantwortllichkeit
  für  eine  etwaige  Ablehnung  dieser  Paragraphen  den  Conservativen
zuschieben.  Minister  Graf  zu  Enienburg  hofft,  daß  v.  Bennigsen's
Erklärung  nicht  allzu  scharf  aufanfassen  sein  werde,  und  daß  die  Nationalliberalen
  hier  wie  bei  den  früheren  Paragraphen  nicht  gegen  die  Amendements
  stimmen  würden.  Der  Paragraph  sei  unabweisbar  nothwendig,  wenn
man  wirksam  die  Ziele  des  Gesetzes  erreichen  wolle.  v.  Helldorff  (couf.)
und  v.  Kardorff  (cous.)  treten  für  den  Antrag  Ackermann  ein.  Hänel
(Fortschr.)  spricht  gegen  den  §  16  überhaupt.  Bei  der  Abstimmung  werden
die  Anträge  Schmid  und  Ackermann  abgelehnt;  sodann  wird  der  §  16  in
der  Commissionsfassung  abgelehnt,  ebeuso  die  Regierungsvorlage.  —  §  19
betrifft  die  Rekursinflanz  (die  Zusammensetzung  der  Commission,  die  Zeitdauer
  der  Mandate  und  die  Ernennung  des  Vorsitenden).  Ackermann
(conservativ)  befürwortet  das  Amendement,  wonach  der  Kaiser  den  Präsidenten
  in  freier  Wahl  ernennt,  vier  Mitglieder  dem  Bundesrath  angehören
und  vier  andere  außer  aus  den  höchsten  Gerichten  des  Reiche  und  der  Einzelstaalen
  auch  aus  den  obersten  Verwaltungsgerichten  gewählt  werden  können.
Windthorst  (ultr.)  bekämpft  den  Paragraphen,  der  eine  wesentliche  Beeinträchtigung
  der  Competenz  der  Einzelstaaten  enthalte,  welche  ohne  Aenderung
der  Bundesverfassung  nicht  möglich  sei.  Für  eine  gerechte  Controle  biete  die
projectirte  Behörde  keine  Garantie.  Für  sie  wie  für  die  untere  Instanz
würden  nur  Zweckmäßigkeitsrücksichten  maßgebend  sein.  Der  sächsische
Instigminister  Abeken  glaubt,  die  verbündeten  Regierungen  könnten  eher
den  Anträgen  Actermann's  als  der  Commissionsfassung  zustimmen.  Dem
Gesetz  fehle  die  eigentliche  Rechtsnorm.  Dasselbe  überlasse  seiner  Natur  nach
in  in  jäden  einzelnen  Falle  Alles  dem  Ermessen  der  zur  Entscheidung  berusenen

Behörde.  Deshalb  könne  in  der  Rekursinstang  auch  die  richterliche  Instanz
nehe  überwiegen.  Es  liege  eine  größere  Garantie  für  eine  milde  Handhabung
  des  Gesetzes  in  der  Annahme  des  Antrags  Ackermann's.  Die  Anträge
  Ackermann's  werden  bei  der  Abstimmung  abgelehnt  und  der  ganze

aragraph  mit  feinen  fünf  Absätzen  nach  den  Commissionsanträgen  angenommen.
  Bei  §  20  (den  Civilbelagerungszustand  betr.)  will  Ackermann
Vcons.)  die  Bein  des  Belagerungszustandes,  sobald  Gefahr  droht,  nicht
erst  bei  unmittelbarer  Gefahr;  auch  solle  beim  Belagerungszustand  die  Ausweifung
  ans  dem  Wohnort  erlanbt  sein.  Beseler  verlangt,  daß  nicht  die
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        Das  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oct.  8—9.)  159

Centralbehörde,  sondern  der  Kaiser  und  der  Bundesrath  den  Belagerungszustand
  verhängen,  darüber  auch  nicht  dem  Neich-lag  Nechenschaft  gegeben,
sondern  nur  Mittheilung  gemacht  wird.  Windthorst  (ultr.)  hält  den
Paragraphen  unvereinbar  mit  den  bayerischen  Reservatrechten.  Minister
Enlenburg  ist  für  die  Commissionsvorschläge  mit  Ackermann's  Amendement.
  Der  Neichstag  beschließt  also.  Gegen  die  Aenderungen  der  Conservativen
  stimmen  von  den  Ntionalliberalen  nur  Lasker,  Schlieper,  Brann
und  Schröder-Friedberg.  §  21  und  §  22  werden  nach  der  Commissionsfastung
  angenommen,  c  ist  *  drittehalbjährige  Geltungsdauer  festgeseht.

8.  October.  (Bayern.)  Der  katholische  Volksverein  beschließt
in  einer  Generalversammlung  unter  dem  Vorsitze  und  auf  den  Antrag
  des  Dr.  Sigl,  angeblich  wegen  des  bevorstehenden  Sozialistengesetzes,
  seie  Auflösung:

1  Erwägung,  daß  die  Tendenz  des  Sogzialistengesetzes  nicht  bloß
die  Sognne  sondern  auch  und  vielleicht  mehr  noch  die  katholisch-politischen
und  particularistischen  Vereine  zu  treffen  geeignet  erscheint,  eine  frühere  oder
spätere  Anflösung  des  katholischen  Vollsvereins  demnach  als  wahrscheinlich
zu  erachten  ist;  daß  die  poligeiliche  Auflösung  eine  spätere  Wiederconstitnirung
  unmöglich  machen  würde;  daß  mit  der  Auflösung  des  Vereins  die
Confiscation  seiner  Fahne  und  seines  Vermögens  verbunden  wäre;  in  weiterer
Erwägung,  daß  unter  den  gegenwärtigen  politischen  und  lolalen  Verhällnissen
  ein  Feld  fruchtbarer  und  ersprießlicher  Thätigkeit  im  Sinne  des  Vereins
  überhaupt  nicht  gegeben  erscheint;  mit  Rücksicht,  daß  nach  einer  freiwilligen
  Auflösung  bei  Aenderung  der  bezeichneten  Verhöltnisse  der  katholische
Volksverein  sich  jederzeit  wieder  constituiren  lam

9.—10.  October.  (Deutsches  neich.)  Deutscher  Protestantentag
  (elfte  allgemeine  Jahresversammlung  der  deutschen  Protestanleuvereine)
  in  Hildesheim.  Der  Präsident  derselben,  Dr.  Techow
(Berlin),  eröffnet  dieselbe  mit  einer  Ziel  und  Bestrebungen  der  Protestantenvereine
  schildernden  Ansprache,  worauf  die  Versammlung
über  die  kirchliche  Lehrfreiheit  und  das  Gemeinderecht,  wogu  die  Fälle
Hoßbach  und  Kalthoff  in  Preußen  die  nächste  Veranlassung  gegeben
haben,  verhandelt  und  eine  dießbezügliche  Resolution  faßt.

Zuerst  spricht  Prediger  Nichter  aus  Mariendorf  bei  Verlin  als
Berichterstatter  über  die  vorgelegte  Frage,  indem  er  ausführt:  Ueber  die
kirchliche  Lehrfreiheit  hat  der  Protestahtenverein  seit  seinem  Bestehen  wiederholt
  verhandelt  und  noch  1872  in  Osnabrück  gegen  den  Bekennluißzwang
Verwahrung  eingelegt.  Es  ist  nicht  unsere  Absicht,  heute  früher  Gesagtes
zu  wiederholen;  aber  es  handelt  sich  um  die  Abweisung  von  neuerlichen
Angriffen,  und  es  gilt  zu  sorgen,  daß  der  freie  Lauf  des  Evangeliums  nicht
gehemmt  werde.  In  den  meisten  deutschen  Landeslirchen  herrscht  Friede,
nur  leider  nicht  im  Königreich  Preußen.  In  der  prenßischen  Landeskirche
ist  seit  der  Predigt  Hoßbach's  Schlimmes  Feichehen;  die  Orthoborxen  haben
sich  zusammengeschlossen  und  sind  daran,  die  Schranken  der  Bekenntnisse  in
der  unirten  Kirche  wieder  aufzurichten.  Selbst  der  Präsident  des  Oberkirchenraths,
  Herrmann,  ist  verdrängt  worden,  und  mit  ihm  die  ganze

Mittelpartei.  Bei  der  Nichtbestätigung  Hoßbach's  hieß  es:  es  handle  sich
um  den  Schuh  eines  besonderen  Mekenutnißstandes  in  der  Verliner  Jacobi-Gemeinde,
  und  in  der  Kalthoff'schen  Sache  wurden  bereits  die  Bekenntniß-
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        160  Dos  beuische  Reich  und  seinr  einzelnen  Glieder.  (Oct.  9—10.)

Schriften  als  Glaubensgesehe  bezeichnet.  Eine  allgemeine  Gefahr  droht  von
der  bevorstehenden  Generalsynode,  durch  welche  die  bisherige  kirchliche  Verwaltungspraxis
  zum  Gesetz  erhoben  werden  soll.  Aus  der  Generalsynode
hat  man  die  Mitglieder  des  Protestantenvereins  ganz  fern  zu  halten  gewußt;
man  hat  erklärt:  man  wolle  deren  Stimme  dort  nicht  zum  Gehör  gelangen
lassen,  ja  man  fürchte  sie  sogaor.  Wenn  wir  solche  Bestrebungen  planmäßig
auftreten  sehen,  dann  müssen  wir  mit  allen  Mitteln  dagegen  auftreten  und
warnen  vor  der  drohenden  Gefahr.  Aber  wir  haben  nicht  bloß  im  allgemeinen
  protestiren,  sondern  bestimmt  aussprechen  wollen,  welche  Grundsätze
zur  Wahrung  der  Gemeindefreiheit  unerläßlich  sind.  2  Diese  Grundsätze  sollen
nun  wieder  ausgesprochen  werden.  Redner  führt  ans,  daß  in  den  Thesen
der  biblische  Grund  und  der  Grund  der  Reformation  jesigesteutt  sei.  Daraus
folge,  daß  wir  nicht  dem  Zndependentiemns  huldigen.  Aber  im  ursprünglichen
  Evangelium  liegt  Schutz  und  Verwahrung  gegen  die  scharfsinnigen
Versuche  der  Theologen  in  dogmatischen  Formeln  zu  definiren.  Das  Gebet
„Unser  Bater“  ist  das  rechte  einzige  Betenntniß.  Das  gemeinsame  Band  des
Evangeliums  soll  uus  zusammenhalten;  wir  wollen  nicht  die  Kirche  in  freie
Gemeinden  auflösen.  Ebenso  muß  Einspruch  erhoben  werden  gegen  die  Ver
wechselung  des  Evangeliums  mit  der  Vibel.  Das  ist  ein  Abfall  von  ver
Reformation  und  eine  Mistachtung  des  Weges,  welchen  Goltes  Vorsehung
unsere  evangelische  Kirche  geführt  hat.  Luther  hat  Kritit  geübl  an  den  bib—
lischen  Büchern;  Melanchthon  hat  unermüdlich  an  seiner  Lehrdarstellung  gebessert,
  sowohl  an  der  Auss  zburgischen  Confession  als  sonst  in  der  Auffassung
des  Goltesbegriffes.  Die  Bekenntnuißschriften  waren  zu  ihrer  Zeil  epochemachend,
  sind  aber  nicht  Normen;  über  ihnen  steht  das  Evangelinm  selbst.
Das  Kircheuregiment  hat  nach  dem  Evangelium  nur  der  Geist  Gottes,  nicht
Papst  oder  Bischof.  Wir  Aauben  an  diesen  Geist  Gottes,  der  im  innersten
Leben  der  Kirche  waltet.  Die  Lehrordnung  gebührt  der  Gesammigemeinde,
nicht  einer  einzelnen  Gemeinde.  In  unserer  Landeskirche  gibt  es  noch  gar
eine  Lehrordnung,  wie  Präsident  Herrmann  selbst  zugestanden  hat.  Durch
die  Union  ist  der  bisherige  Zustand  beseitigt,  und  festgestellt  worden,  daß  die
Geistlichen  weder  auf  die  Concordien-Formel  noch  auf  die  Augsburgische
Confession  zu  verpflichten  seien,  sondern  nur  auf  den  Conseus  der  Lehrmeinuungen.
  Bei  Erlassung  der  Kirchen-  Agende  wurde  dieß  mehrmals  ausdrücklich
  anerlannt.  Redner  selbst  ist  bei  seiner  Ordination  durch  Bischof
Neander,  einen  der  Gründer  der  Union,  darauf  verwiesen  worden,  daß  die
Wetenmtnisse  leine  juristiiche,  sondern  nur  moralische  Kraft  haben;  er  solle.
das  MWort  Gottes  lehren  wie  dasjelbe  in  der  heiligen  Schrift  enthalten  sei.
Die  Barbsinen  auf  die  Bekenntnißschriften  ist  also  eine  Neuerung.  In
dem  Kalthoff'schen  Fall  ist  sogar  ausgesprochen  worden:  daß  der  Geistliche
auf  die  heilige  Schrift,  die  drei  alten  Belenntnisse  und  die  Augsburgische
Confession  verpflichtet  sei,  obwohl  der  lekzteren  die  Geltung  in  der  Union
ausdrücklich  aberkannt  worden  ist.  Wollte  man  einmal  lirchenregimentlich
über  die  Lehre  entscheiden,  so  müßte  man  auf  das  Wort  Gottes  selbst  zurückgreisen.
  Jener  Willlür  und  Verwirrung  muß  ein  Ende  gemacht  werden
durch  den  Beschluß  einer  Generalsynvde,  welche  vor  Trübungen  deschützt  ist.
Keine  Synode  darf  antichriden,  was  Wahrheit  und  was  Irrthum  ist.  Im
geschichtlichen  Verlauf  waren  Landesjürsten  und  Obrigkeiten  in  Lehrfragen
eben  so  absolut  wie  in  politischen  Dingen.  Daß  dieß  heutzutage  nicht  mehr
zulässig,  darüber  herrscht  allgemeine  Uebereinstimmung.  Die  weiteste  Meinung
Leht  nun  dahin:  daß,  wenn  die  Gemeinde  mit  dem  Geistllichen  einverstanden,
niemand  darein  zu  reden  hat,  möge  letterer  auch  lehren  was  er  wolle.  In  der
Vorberalhung  ist  dieß  aber  verworfen  worden,  weil  der  Verein  erklärtermaßen
auf  dem  Boden  der  Landeskirchen  sicht  und  weil  zur  Ausübung  der  Aussicht
        <pb n="162" />
        Has  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oct.  9—10.)  161

vor  allem  Wissenschaft  und  Umsicht  gehört,  wie  sie  in  Mehrheitsbeschlüssen
einzelner  Gemeinden  nicht  überall  vorausgeseht  werden  dürfen.  Immerhin
aber  ist  stets  auf  das  Einverständniß  zwischen  Geistlichen  und  Gemeinden
der  größte  Werth  zu  legen.  Betreffs  der  landesherrlichen  Rechte  hat  der
Verein  früher  beschloisen,  daß  das  landesherrliche  Kirchenregiment,  soweit  es
besteht,  erhalten  bleiben  soll,  und  ist  dafür  von  rechts  und  links  getadelt
worden.  Keinesfalls  hat  damit  gesagt  sein  sollen,  daß  durch  die  neuen
Synodalordnungen  der  Landesfürst  als  ronstilutioneller  Papst  über  der  Kirche
stehen  solle.  Speziell“  in  Preußen  ist  der  König  nie  als  persönlicher  Bischof
anerkaunt  worden.  Die  Erfindung  des  Praccihunm  membrum  ist  neueren
Datums;  ganz  neuesten  Datums  ist  aber  die  Auslegung:  die  Synodalordnung
ebe  dem  Landesherrn  eine  unwürdige  Stellung,  weil  er  an  Oberkircheurath
und  Generalsynode  gebunden  sei.  Das  ist  eine  kleinliche  Parallele  zum  Vaticanum,
  nach  welchem  der  Papst  ex  sese  Dogmen  definirt.  Wie  die  Hohenzollern
  das  Kircheuregiment  aufgefaßt  haben,  ist  in  einer  Erllärung  niedergelegt,
  die  noch  jeder  Herrscher  seit  Johann  Sigismund  (1612)  anerkannt
hat.  Zum  Schlusse  rekapitulirt  Redner  die  einzelnen  Punkte,  über  welche
Beschwerde  zu  führen  ist,  und  lnüpft  daran  die  Mahnung:  heut  utage,  wo
das  Evangelium  des  Materialismus  gepredigt  werde  und  viele  Gläubige  finde,
alle  diejenigen,  welche  auf  dem  Boden  des  wahren  Evangeliums  zusammenslehen,
  zusammeyhufaffen,  damil  dem  Volke  das  Ohristenthum  erhalten  werde.
Deßhalb  richte  er  an  alle  die  dringende  Bitte:  Bestehet  in  der  Freiheit,  auf
die  Christus  uns  gestellt  hat,  und  laßt  uns  wachsen  dureh  das  Band  der
Liebe!  Professor  Pfleiderer  (Verlin)  macht  unter  dankender  Anerkennung
der  objektiven  Darstellung  des  Vorredners  seinen  abweichenden  Standpunkt
betreffs  des  Gemeinderechtes  geltend.  Das  eigentliche  Pringip  der  Rirchenbildung
  ist  die  zusammenhaltende  Kraft  des  Evangeliums.  Wenn  das  Evangelium
  diese  Kraft  wirklich  hat,  dann  bedarf  es  keiner  äußerlichen  Zusammenjassung.
  Wo  der  Geist  Gottes  ist,  da  ist  auch  die  Einheit  vorhanden,  auh
wenn  keine  äußere  Kirchenzucht  da  ist.  Eine  staatskirchliche  Verbindung  ist
immer  willkürlich  und  ohne  die  Garanlie,  daß  der  heilige  Geist  bei  ihr  eei.
Es  sind  eben  auch  Menschen,  durch  welche  die  Kirche  regiert  wird,  und  es

geht  bei  ihnen  oft  recht  menschlich  zu.  Mit  den  Synoden  sind  wir  aus  dem
Regen  in  die  Traufe  gekommen.  Abgesehen  von  Baden,  hat  die  cvangelische
Freiheit  nirgends  in  den  Synoden  eine  Stätte  gesunden.  Es  ist  bei  uns  so
schlimm,  daß  man  fast  meinen  könnte,  unter  dem  Papst  wäre  es  noch  erträglicher.
  Die  Mehrheit  der  Synoden  wird  durch  heillosen  Terrorismus
usammengehalten.  Die  protesantische  Kirche  ist  auf  dem  dentschen  Reichslag

  dadurch  entstanden,  daß  eine  Minderheit  erklärte:  „In  Sachen  des  Glaubens
  und  Gewissens  gibt  es  keine  Mehrheit.“  Daran  mus  festgehalten  werden.
Aber  auf  den  Synoden  entscheidet  die  Mehrheit  auch  in  Sachen  des  Glaubens
  und  Gewissens.  Darum  fsoll  allerdings  nicht  die  synodale  Ordnung
umgestoßen  werden,  doch  soll  sie  auf  das  äußere  kirchliche  Leben  beschräukt
werden.  So  wird  das  Gemeinderecht  zum  Sicherheitsventil  für  die  Landeslir
  rche.  Prediger  Richter:  Tie  Frage:  wie  in  der  protestantischen  Kirche  die
Lehrfreiheit  voliständin  sicher  zu  stellen  sei,  ist  noch  nicht  gelöst.  Wenn  der
Vorredner  das  Evangelium  für  ein  genügendes  Vand  hält,  warum  will  er
dann  die  Landeslirchen  nicht  ganz  beseiligen!  Warum  bobin  wir  neben  den
10  Geboten  doch  noch  Justig=  und  Rechtspflege?  Weil  wir  nicht  bloß  die
unsichtbare,  sondern  auch  die  sichtbare  Kirche  vertreten;  dethalb  genügt  uns
das  ideale  Band  des  Evangeliums  nicht.  Wir  bedürfen  für  die  Kirche  be

stimmter  Ordnungen.  Mit  warmen  Morten  bittet  Redner,  nicht  schon
jebt  über  unsere  synodale  Entwicklung  abzuurtheilen,  wo  sie  noch  gar  nicht
bis  in  die  äußerste  Spihe  in  Erscheinung  getreten  sei.  Auch  erinnert

Schulthevs.  Gurop.  Geschichtelalender.  XIX.  M.  11
        <pb n="163" />
        162  Dos  beulsche  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Oct.  9—10.)

er  daran,  daß  nach  der  Synodal-Ordnung  den  Synoden  ausdrücklich  untersagt
  ist,  in  Bekennknißfragen  zu  entscheiden.  Das  Aufgeben  jeglichen  kirchlichen
  Verbandes  würde  uns  schwer  schädigen  und  nur  unsern  Gegnern  nüctzeen.
Hieruf  werden  die  folgenden  Thesen  nebst  einer  Resolution  und  einer
Erklärung  einmüthig  gebilligt:  „Thesen:  I.  Die  Grenzen  der  kirchlichen
Lehrfreiheit  werden  bestimmt:  1)  durch  die  Aufgabe  des  Pfarramts  das
Evangelinm  Jesn  der  christlichen  Gemeinde  zu  verkünd  igen;  2)  durch  den
Grundsatz  unserer  evangelischen  Kirche,  daß  das  Evangelium  Jein  allein  in
der  heiligen  Schrift  sicher  bezeugt  ist.  II.  Die  geschichtlichen  Bekenntnisse
der  alten  Kirche  sowie  der  Resormation  sind  Zeugnisse  der  christlichen  Lehre
aus  der  Erkenntniß  ihrer  Zeit,  daher  ehrwürdige  Dentmäler  der  geschichtlichen
  Entwicklung  der  Rirche,  aber  nicht  verpflichtende  Normen  für  den
Glauben  der  Gegenwart.  III.  Protestantische  Synoden  haben  nicht  die  Befugniß,
  die  durch  die  Reformation  gelegten  Grundlagen  der  Lehrfreiheit  abzmändern.
  Jeder  Versuch,  nach  dreihnndertjähriger  Entwicklung  unserer  epangelischen
  Kirche  durch  Mehrheitsbeschlüsse  einen  Vekeuntuisßwang.  auszwich  ten,
würde  voraussichtlich  Kirche  und  Gemeinden  zerspreugen.  .  Die  Ausübung
des  Aussichtsrechts  in  den  bezeichneten  Grenzen  gebührt  Aurhiche  Oranuen-In
  Sachen  der  Lehre  steht  den  Landesherren  eine  Entscheidung  nicht  3
Die  Lehrer  der  theologischen  Wissenschaft  unterstehen  der  lirchlichen  Ansivi
nicht.  V.  Die  zur  Ausübung  des  Aufsichtsrechts  berufenen  kirchlichen  Organe
  müssen  die  Gleichberechtigung  der  verschiedenen  auf,  dem  Voden  des
Evangeliums  erwachsenen  Nichtungen  offen  auerkennen  und  auch  ihrerseits
die  Einigkeit  im  Geist  zwischen  denselben  pflegen.  Es  ist  daher  ein  Mißbrauch,
  wenn  mit  dem  Buchstaben  der  Bekenntnisse  über  Glanben  und  Gewissen
  gerichtet,  das  freie  Wahlrecht  der  Gemeinde  verkümmert  und  da  wo
Geistliche  und  Gemeinde-Organe  einig  sind,  der  Friede  gestört  wird.
Resoluntion:  Indem  der  elfte  deutsche  Protestantentag  zu  folerdeime  zu
dem  wesentlichen  Inhalt  der  über  die  Lehrfreiheit  und  das  kirchliche  Gemeinderecht
  vorgelegten  Säße  seine  Zustimmung  erklärt,  erneuert  er  seine  auf
den  Protestantentagen  zu  Eisenach  (1835),  Verlin  (1  8690  Darmstadt  (1870)
und  Osnabrück  (1872)  gefaßten  Beschlüsse  über  die  Nothwendigkeit  und  die
Schranken  der  Lehrfreiheit.  —  Erklärung:  Der  Protestantenverein  verwahrt
sich  aufs  neue  gegen  den  Vorwurf,  daß  er  Lehrwillkür  in  der  evangelischen
Kirche  einzuführen  suche.  Er  fordert  vielmehr,  daß  ein  evangelisches  Kirchenregiment
  alle  diejenigen  Krte  zum  Dienst  an  der  Kirche  sammle,  welche
auf  dem  Grunde  des  Evangeliums  Jefu  und  im  Einklang  mit  den  Grundsäben
  der  Reformation  die  Gottesfurcht  in  unserem  Volke  wecken  und  lebendig
  erhalten  wollen.  Während  diese  Forderung  in  kleineren  deutschen  Laudeskirchen
  von  den  Kirchenregierungen  anerkannt  ist,  gehen  von  Kirchenbehör.
den  des  größten  deutschen  Staates  bedauerliche  Maßnahmen  aus,  welche  d
junserer  Kirche  zu  Gebote  stehenden  Kräfte  rstreuen  und  schwächen,  statt  #
Mseremenynschlie,  en  und  zu  vermehren.  Daß  die  kaum  verfassungsmäßig
sestgestellten  Gemeinderechte  durch  Vorgänge  wie  in  der  Jakobi-Gemeinde  zu
Berlin  thatsächlich  wieder  aufgehoben  werden,  muß  in  den  Gemeinden  Unmuth
  und  Erbitterung  erregen,  während  Erlasse  des  Vonbsgelchen  Oberkirchenraths
  mit  eigenmächtigen  Bestimmungen  über  die  Grenzen  der  Lehrfreiheit  auf
viele  Geistliche  einen  unberechtigten  Gewissensdruck  legen  und  tüchtige  Kräfte
vom  geistlichen  Stande  zurückschrecken.  Der  Protestankenverein  bittet  jeden
deutschen  evangelischen  Christen,  weß  Standes  er  sei,  vor  Gott  zu  erwägen,
daß  wir  nur  durch  ein  einiges,  von  Vertrauen,  Geduld  und  Liebe  getragenes
Zusammenfassen  der  religiösen  Kraft  des  deutschen  Protesiontismus  stark  genng
werden,  um  unser  Volk  von  den  Abwegen  eines  gottentfremdeten  Materialismus
  zurückzuhalten  und  die  Angriffe  der  römischen  Kirche  zurückzuweisen.“
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        Das  deuische  Reich  und  seint  einzelnen  Glieder.  ECct.  13  —14.)  163

13.—14.  October.  (Dentsches  Reich.)  Zweite  Hauptversammlung
  des  deutschen  antisozialdemokratischen  Arbeitercongresses
(Gewerksvereine)  unter  dem  Vorsitze  seines  Gründers  Dr.  Max
Hirsch  in  Dresden.  An  derselben  betheiligen  sich  42  Corporalionen,
die  zusammen  etwa  50,000  Mitglieder  vertreten.  Von  110  Corporationen
  sind  Entschuldigungen  eingegangen;  nur  3  Vereine  indeß
motiviren  ihr  Fernbleiben  vom  Congresse  damit,  daß  eine  Bestimmung
  ihrer  Statuten  ihnen  die  Theilnahme  an  einer  politischen
Versammlung  untersage.  Der  GCongreß  beschließt  eine  Reihe  von
Resolutionen  behufs  Besserung  der  Verhältnisse  der  Arbeiler.

Zur  Theilnahme  an  dem  Congresse  hatte  dessen  ständiger  Ausschuß,
mit  dem  Reichstagsabgeordneten  Dr.  Max  Hirsch  an  der  Spipße,  eine  Aufforderung
  erlassen,  welche  sich  ausschließlich  „an  alle  Liberalen  Deutschlands“
richtet  und  in  der  es  u.  A.  heißt:  „Die  jüngsten  überaus  beklagenswerthen
Vorgänge  in  unserem  Baterlande  müssen,  welches  auch  die  besonderen  Beweggründe
  gewesen  sein  mögen,  unzweifelhaft  als  Symptome.  lief  zerrütteter
sogialer  Anschauungen  und  Zustände  aufgefaßt  werden.  Der  dentsche  Arbeiterrongreß
  ging  aus  von  der  Anerkennung  der  ungeheuren  Gefahr,  welche
in  der  sozialdemokratischen  Bewegung  gegen  Staat  und  Gefellschafl,  gegen
Freiheit  und  Cultur,  gegen  Sittlichkeit  und  nationale  Ehre  sich  heranwälzt.
Diese  Gefahr  steht  klar  vor  aller  Angen,  jetzt  thut  es  nur  noth,  vor  dem
Uebermaß  des  Schreckens  und  vor  übereilten  Mabnahmen  zu  warnen.  Zu
diesen  werden  vor  allem  „reaktionäre  Ausnahmegesehe“  gerechuet.  So  verkehrt
  und  verderblich  die  Sozialdemokratie  auch  ist,  sie  ist  geistiger  Natur
und  materielle  Mittel  vermögen  ihr  nicht  beizukommen...  Wir  wollen
vor  allem  die  Unbildung  und  Unklarheit,  in  welcher  die  sozialdemokratischen
Verirrungen  wurzeln,  durch  Bildung  und  Aufklärung  der  Massen  beseiligen.
..  Aber  auch  die  populärsten  Artikel  und  Neden  können  dieß  nur  erreichen,
wenn  sie  mit  hilfreicher  That  gepaart  sind.  Der  denutsche  Arbeitercongreß
  ist  insbesondere  durchdrungen  von  der  Nothwendigleit  einer  Organisation
  der  gewerblichen  Klassen.“"  Das  Programm  des  Congresses  stellt  unler
anderen  folgende  Forderungen  an  die  Gesetgebung  und  Verwaltung:  allgemeines
  gleiches  und  direktes  Wahlrecht  mit  Diaten,  gerechtere  Vertheilung
der  Steuern,  Verkürzung  der  Militärdienstzeit,  wesentlich  erhöhte  unentgeltliche
  Volksbildung,  geseklicher  Schuh  der  Arbeiter,  besonders  der  jugendlichen
und  weiblichen,  gegen  jede  Schädigung  und  Ausbeutung  bei  jeder  Art  von
Beschäftigung,  obligatorische  Einführung  der  gewerblichen  Schiedsgerichte,  gesebliche
  Anerkennung  der  Gewerkvereine  und  Einigungsämter,  dagegen  Abwehr
  neuer  Beschränkungen  der  Koalitionsfreiheit  und  Beseitigung  der  die
freie  Arbeit  unterdrückenden  Konkurrenz  der  Strafarbeit  und  der  die  Arbeiter
schädigenden.  Einrichtungen  in  den  Staats=  und  Neichsaunstalten,  sowie  bei
der  Militärarbeit.  Der  Dresdener  nationalliberale  Reichsverein  hat,  „obwohl
er  den  Bestrebungen  des  Congresses  auf  rein  sozialem  Gebiet  im  Allgemeinen
einen  Beifall  zollt“,  beschlossen:  „In  Erwägung,  daß  der  Congreß  in  seiner
Aufforderung  372  seinem  Programm  die  Bestrebungen  zur  Bekämpfung  der
Sozialdemokratie  mit  der  Verfolgung  einseitiger  politischer  Tendenzen  der
Fortschrittspartei  in  Verbindung  bringt  und  in  seinen  Siatnten  die  Theilnahme
  am  Congreß  von  der  Anerkennung  dieses  Programms  abhängig  macht,
es  abzulehnen,  sich  durch  Delegirte  bei  der  Bersammlung  des  Congresses  zu
betheiligen.“  Die  Erössfnungsrede  des  Dr.  Hirsch  handelt  „über  die  wahre

11“

n!S
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        164  Dos  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oct.  13—14.)

Bekämpsung  der  Sozialdemokratie“.  Zwei  Irrthümer  seien  noch  immer  gäng
und  gäbe,  welche  die  wirksame  Belämpfung  der  Sozialdemokratie  beeinträchtigen;
  man  halte  erstlich  die  Sozialdemokralie,  dieses  Symptom  eines  inneren,
aber  heilbaren  Leidens,  für  eingeschleppt  wie  den  Kolorado-täfer,  und  zweitens
  verdächtige  man  als  sozialdemokratisch  alles,  was  sozial  und  Arbeiter
heiße.  Die  erste  Waffe  gegen  die  Sozialdemokralie  sei  die  Bildung.  (Höhnisches
  Gelöchter  seitens  der  anwesenden  Sozialisten.)  Die  große  1  #  gialdemolratischer
  Stimmen  bei  den  Neichstagswahlen  enthalte  einen  Ruf  nach
Reform  des  Unterrichtswesens,  nach  Erhöhung  des  gesammten  Bildungsnivean's.
  Aber  die  Bildung  genüge-  zu  einer  zweckentsprechenden  Belämpfung
der  Sozialdemokratie  noch  nicht.  Die  Unzufriedenheit,  welche  die  Arbeiter
den  Sozialdemokraten  in  die  Arme  führt,  sei  vielfach  berechtigt,  und  die  Arbeitsverhältnisse
  namentlich  seien  einer  Besserung  bedürftig.  Redner  kommt
daun  zu  sprechen  auf  die  Nothwendigkeit  des  Schutzes  der  jugendlichen  und
weiblichen  Arbeiter,  der  Beseiligung  übermäßiger  und  ungeeigneter  Frauenarbeit,
  des  Schutzes  der  Arbeiter  überhaupt  gegen  Einrichtungen,  welche  Unsälle
  herbeiführen  helfen,  die  Abstellung  übermäßiger  Arbeitszeit  („der  freiwillig
  eingeführte  Normalarbeitstag  würde  ein  großer  Sieg  über  die  Sozialdemokratie
  jein")  und  der  Erhöhung  des  Antheils  der  Arbeiter  am  Arbeitsertrage,
  den  selbst  Bismarck  und  Bennigsen  für  nolhwendig  erachteten.  Eine
unberechtigte  Lohnreduktion  schlachte  die  Henne,  die  goldene  Eier  legt,  während
  eine  angemessene  Lohnerhöhung  auch  eine  höhere  Leistung  zur  Folge
babe.  Auch  die  Behandlung  der  Arbeiter  mache  viele  zu  Sozialdemokraten;
Diseiplin  sei  nöthig,  aber  Werlstätten  und  Fabriken  seien  keine  Kasernen.
Man  gewähre  den  Arbeitern  eine  Mitwirkung  bei  der  Aufstellung  der  Fabrik-Ordnungen
  2c.  Höchst  beachtenswerlh  sei  die  hie  und  da  mit  Erfolg  durchgeführte
  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Reingewinn.  Die  soziale  Aeform
müsse  sich  auch  auf  materielle  Hilje,  auf  Hilfslassen  rr.  erstreen.  Als  das

sicherste  Bollwerk  gegen  die  Softaldemokratie  bezeichnete  Dr.  Hirsch  schließlich
die  dentschen  Gewerkvereine.  Sein  Vortrag  wird  vom  größten  Theile  der
Versammlung  mit  lebhaftem  Beifall  anfgenommen,  während  die  zahlreich
anwesenden  Sozialdemokraten  ihr  Mißzfallen  durch  Zischen  2c.  kundgeben  und
als  dieß  ernenertes  Beifallsklatschen  veranlaßt,  einen  solchen  Lärm  machen,
daß  VBizepräsident  Noth  erllärt:  Sozialdemokraten  gehörten  eigentlich  gar
nicht  in  einen  Saal,  in  welchem  eine  ankisozialdemokratische  Versammlung
siattfinde.  Dagegen  ist  Dr.  Hirsch,  dem  es  „nichts  Neues  ist,  von  den  Sozialdemokralen
  beleidigt  zu  werden“,  der  Ansicht,  daß  es  nichls  schade,  wenn
auch  Sozialdemokraten  der  Versammlung  beiwohnten,  da  sie  dabei  ja  nur
elwas  lernen  könnten;  anständig  und  höflich  freilich  müßten  sie  sich  als  Gäste
benehmen.  Daraufhin  verläßt  eine  Prößere  A00  der  Sozialdemokralen  in
demonstraliv  lauler  Weise  den  Saal.  Hierauf  folgt  ein  Bericht  des  General-Sekretärs
  Keller  (Berlin)  über  „die  Aufgaben  des  Ausschusses  und  der  Vertrauensmänner
  des  deutschen  Arbeiter-E  Congresses“.  Zu  diesen  gehört  vor
allen  die:  eine  Arbeiter=  und  Arbeitsstatistik  ins  Leben  zu  rufen  und  die
Mitthätigkeit  aller  Berufenen  zur  Aufbesserung  des  Lehrlingswejens  und  zur
Einführung  der  gewerblichen  Schiedsgerichte  in  Anspruch  zu  nehmen.  Leider  ist
aber,  wie  Neferent  einräumt,  troy  alles  schönen  Wollens  Seitens  der  zunächst
  Betheiligten,  praktisch  noch  außerordentlich  wenig  gethan.  Der  Redakteur
  Kutschbach  (Dorlmund)  befürwortet  hierauf  speziell  die  Schaffung
einer  Arbeiler-Statistik,  die  auch  für  die  Gesetzgebung  von  Bedeutung  sein
würde.  Korreferent  Drr.  Hirsch  (Berlin)  bezeichnet  eine  jolche  Statistik  als
den  entschieden  wichtigsten  Zweig  der  Statistik  überhaupt.  Vizepräsident
Noth  *-  ist  der  Ansicht,  baß  es  mit  der  Arbeiter-Statistik  nicht  so
schlimm  ausjehe,  als  man  glaube.  Das  Nichtvorhandensein  einer  vergleichen-
        <pb n="166" />
        Das  dentsche  Reihh  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Ocl.  13—14.)  165

den  Statistik  erkläre  sich  durch  die  Ingend  der  slatistischen  Wissenschaft  überhaupt.
  Das  Endergebniß  der  Discussion  ist  die  Annahme  folgender  Resolution:
  „Der  zweite  deutsche  Arbeiter-Congreß  erklärt  es  für  eine  dringende
Pflicht  des  Reiches,  eine  genaue  und  umfassende  Statistik  der  Arbeiterverhältnisse
  als  nothwendige  Grundlage  aller  sozialen  Reformen  einzurichten,
wobei  besonders  auch  die  Befragung  der  Arbeiter  selbst  erforderlich  isl.  Zugleich
  fordert  der  Congreß  seine  Vertrauenèmänner  und  Mitglieder,  bejonders
  die  Vereinsvorstände,  auf:  statistische  Erhebungen  über  die  Arbeiterverhältnisse
  der  einzelnen  Orte  zu  veranstalten  und  dem  Bureau  zu  übersenden.
Diese  Statistik  soll  unter  Herbeiziehung  der  Handelskammern  und  der  Fabrik-Inspektoren
  eingerichtet  werden.“  In  Betreff  des  Lehrlingewesens  werden
nachstehende  Resolutionen  angenommen:  „Der  zweite  deutsche  Arbeiter-Congreß
  sieht  die  Lehrlingefrage  wesentlich  als  eine  Exziehungsfrage  an,  die
mehr  durch  private  als  durch  agitatorische  Thätigkeit  zu  lösen  ist,  weßhalb
er  seinen  Verkrauensmännern  und  Vereinen  empfiehlt,  in  geeigneter  Weiie,
entsprechend  den  lokalen  Verhältnissen  und  Bedürfnissen,  der  praltischen  Lösung
dieser  Frage  näher  zu  treten.  Er  erkennt  die  Einrichtung  von  Lehrlingsvermittlungsbureaus
  Seitens  der  einzelnen  Vereine  zur  Förderung  des  Lehrlingswesens
  und  solider  und  zufriedenstellender  Ausbildung  der  Lehrlinge  für
nothwendig  und  empfiehlt  dieselben  allenthalben.  Er  hält  es  endlich  auch
im  Interesse  der  Erziehung  und  Beaufsichtigung  der  Lehrlinge  im  Prinzip
für  nolhwendig,  daß  der  Lehrling  während  seiner  Lehrgeit  möglichst  im  Haus
ind  in  der  Familie  seines  Prinzipals  oder  Meisters  Aufnahme  findet.  E6s
olgt  ein  ansführliches  Referat  des  Genossenschaftssekrelärs  Schloßmacher
(Hamburg)  über  das  Wesen  und  Wirken  der  Gewerkvereine:  Die  unter

taatlichem  Schutze  bestandenen  Zünfte  hätten  dem  Arbeiterstand  ausreichende
Selbsthilfe  gewährt;  mit  dem  Wegfall  der  Zünfte  sei  auch  der  staatliche
Schuß  in  Wegfall  gekommen,  ohne  daß  aber  gleichzeilig  auch  der  Selbsthilfe
die  beengenden  Fesseln  genommen  worden  seien.  Dieses  Mißverhältuiß  habe
wesentlich  dazu  beigetragen.  den  Gegensatz  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
  zu  schärfen.  Die  später  gewährte  Coalitionsfreiheit  sei  begreiflicherweise
  anfänglich  vielfach  als  Waffe  gegen  das  Kapital  und  den  Müeilgeber
stand  mißbraucht  worden.  Einen  zweckentsprechenden  Gebrauch  des  Coalitionsrechts
  habe  man  aber  durch  die  Gründung  von  Gewerkvereinen  gemacht.  Di

 

 

Die
von  Noscher  gegebene  Tefinition  des  Begriffs  derselben  sei  eine  zu  allgemeine,
da  hiernnter  auch  wenig  vertrauenerweckende,  geradezu  sozialdemokratische  und
andere  Bereinigungen  sielen,  wie  z.  V.  der  Verband  denutscher  Cigarren-Arbeiter.
  Der  Referent  geht  hierauf  auf  die  unter  der  Anwaltschaft  des  Dr.
Hirsch  stehenden  Gewerlvereine  näher  ein,  welche  eine  Schuzwehr  gegen  die
Einflüsse  der  Sozialdemokratie  bildeten.  Correferen!l,  Maschinenbauer  Andreack
  (Verlin)  theilt  mit,  daß  die  deutschen  Gewerkvereine  jetzt  mehr  als
20.,000  Milglieder  zählen  und  die  Inwalidenkasse  derselben  ein  Gesammtvermögen
  von  etwa  350,000  4  besiyt.  Kaufmann  Weiß  (Charlottenburg)
stellt  den  Antrag  auf  Streichung  des  Zusatzes  „antisozialdemokralisch“  im
Namen  des  Congresses;  derselbe  sei  nach  Inkrafttreten  des  Sozialistengesetzes
überflüssig  und  schädlich  h,  auch  drücke  der  Zusatz  nur  die  negativen,  nicht
aber  die  positiven  Hestrebungen  dcn  Gongresse  aus.  Dieser  Antrag  wird
nach  längerer  Tebatte,  in  der  u.  Hirsch  auch  die  nationalliberale
Partei  gegen  die  Demertungen'  7  wedn  des  Berliner  Arbeitervereins
  in  Schutz  nimmt,  gegen  bloß  4  Stimmen  abgelehnt.  Es  folgt  sodann
  ein  Bericht  von  Kutschbach  über  die  Aufgaben  der  Fabrikinspektoren
nach  dem  neuen  Geseh  (vom  17.  Juli  1878),  nach  welchem  folgende  Resolution
  zur  Annahme  gelangt:  „Der  Con  reß  erwartet  zuversichtlich,  daß
gemäß  der  Bestimmung  der  Gewerbenovelle  die  Fabrik-Inspektorate  vom
        <pb n="167" />
        166  PDas  doeulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oct.  14—17.)

1.  Jannar  1879  ab  im  ganzen  Reiche  eingeführt  werden.“  Hierauf  wird
der  Congreß  geschlossen.

14.  October.  (Deutsches  Reich.)  Der  „Vorwärts“  veröffentlicht
  folgende  sozialdemokratische  Kundmachung  an  die  Parteigenossen:


„Die  Auflösung  der  organisirten  Partei  wird  nach  den  voraussichtlich
zur  Annahme  gelangenden  Bestimmungen  des  „Gesetzes“  gegen  die  Sozialdemokratie
  unausbleiblich  jein,  und  zur  Vermeidung  von  Weitläufigkeiten
nicht  erst  die  Schließung  durch  die  Behörde  abgewartet  werden.  Es  wird
also  in  wenigen  Tagen  teine  organisirte  Gesammtpartei  mit  einer  einheitlichen
Leitung  mehr  bestehen.  Damit  tritt  die  Bewegung  in  ein  neues  Stadium.
Wenn  die  Presse  geknebelt  sein  wird,  und  Versammlungen  ins  Bereich  der
Sage  gehören  werden  —  dann  ist  nur  die  persönliche  Propaganda  der  Anänger
  des  Sozialismus  übrig,  um  demselben  bei  der  Masse  des  Volkes  in
Blouse  und  buntem  Rock  weitere  Verbreitung  zu  Leben!  ..  ..  Die  centraistische
  Agitation  ist  allerdings  jetzt  gelähmt.  Die  Macht  der  freien  Rede
iegt  in  Banden.  Aber  noch  ist  die  Familie,  die  gemeinsame  Werkstelle,  der
Freundeskreis  den  Arbeitern  gelassen,  und  diese  drei  sind  die  unzerstörbare
Brücke,  welche  zur  Aufklärung  und  Verständigung  bezüglich  gemeinsamer
deen  und  Interessen  führt.  Viele  Schriften  sind  bis  jett  über  die  soziale
Frage  geschrieben  worden  studiren  wir  sie;  Studium  ist  Auftlärung,  ist
Forttschritt,  ist  ein  Bollwerk  gegen  geistige  Unterdrückung!  Freilich  wird  Eins
in  der  Zeit  des  Ansnahmegesetzes  völlig  fehlen  —.  die  einheitliche  Leitung
der  Partei.  Schmerglich  wird  diese  vermißt  werden  —  aber  auch  hierin
muß  sich  die  Partei  zu  schicken  wissen;  in  den  fünfzehn  Jahren  ihrer  Thätigkeit
  ward  sie  geschult  genug,  um  alle  Klippen  schließlich  überwinden  zu
können!  Parteigenossen!  Schulter  an  Schulter  könnt  Ihr  in  nächster  Zeit
nicht  mehr  stehen.  Eine  neue  Zeit  —  eine  neue  NRampfart  —  Das  sagt
Alles.  Und  nun  guten  Muthes  wie  immer!  Hamburg,  14.  October  1878.
Im  Namen  des  Central-Comites.  Mit  sozialdemokratischem  Gruß:  C.  Deroffi.“

15.  October.  (Deutsches  Reich.)  Vize-Admiral  Werner
wird  seinem  Gesuch  entsprechend  einfach  entlassen.  —  Beginn  der
Voruntersuchung  über  den  Untergang  des  „Großen  Kurfürsten“.

17.  October.  (Deutsches  Reich.)  Die  nationalliberale
Partei  und  die  beiden  conservativen  Fraktionen  verständigen  sich
auf  den  Antrag  ihrer  Vorstände  über  ein  Compromiß  bezüglich  der
bei  der  zweiten  Lefung  des  Sozialistengesetzes  nicht  endgültig  entschiedenen
  Punkte  und  der  Bundesrath  erklärt  sich  in  einer  dafür
anberaumten  Sihtzung  bereit,  auf  diese  Anträge  einzugehen.  Dieselben
  werden  von  den  drei  Fraktionen  gemeinsam  eingebracht.  Das
Zustandekommen  des  Gesetzes  ist  dadurch  allseitig  gesichert.

Der  Compromißantrag  umfaßt  folgende  vier  Vorschläge,  welche
aber  ein  untreunbares  Ganzes  bilden  sollen:  Der  die  Presse  betreffende  §  6
wird  in  der  Fassung  der  Commission  wieder  hergestellt;  es  hat  also  sein
Bewenden  dabei,  daß  eine  periodische  Zeitschrift  erst  verboten  werden  kann,
nachdem  auf  Grund  dieses  Gesebes  das  Verbot  einer  eingelnen  Nummer  erfolgt
ist.  Der  §  16  —  Ausweisung  von  Agitatoren  —  wird  ebenfalls  nach  dem
Beschlusse  der  Commission  wiederhergestellt,  aber  mit  dem  Zusah:  daß  die

 

—  3  Em  "  pse.
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        Das  beulsche  Reich  und  seinr  einzelnen  Glieder.  (Oci.  17.)  167

Ausweisung  aus  dem  Wohnort  nur  erfolgen  kann,  wenn  der  Auszuweisende  an
dem  #  nicht  6  Monate  seinen  Wohnsitz#  gehabt  hat.  Die  Necurs-Instanz
—  §&amp;amp;.  19  —  soll  aus  10  Mitgliedern  bestehen,  das  zehnte  und  damit  den
Vorstyenden  ernennt  der  Kaiser  direct;  bezüglich  der  übrigen  nenn  M  itglieder
behält  es  bei  den  Beschlüssen  zweiter'  Lefung  sein  Bewenden.  Endlich  stimmen
  nach  Annahme  der  obigen  drei  Auträge  auch  die  Conservativen  der
Beschränkung  des  Gesehzes  auf  2  ½  Jahre  zu.  Die  nationalliberale  Fraktion
nimmt  diese  Verschläte  einstimmig  an,  ebenso  die  deutsche  Reichspartei,  die
Deutschconservativen  mit  Mehrheit.  Die  Abänderung  in  §  16  ist  zweisellos
eine  erhebliche  Verbesserung  der  Commissionsfassung,  da  die  Worte  „anußerhalb
  ihres  Wohnsites“  zu  Umgehungen  des  Verbotes  der  Ausweisung  geeignet
waren.  In  den  §§  6,  16  und  22  geben  somit  die  Conservativen  rückhaltslos
  nach.  Der  Hinzutritt  des  vom  Kaiser  zu  ernennenden  Vorsibenden  der
Reichscommission,  welche  als  Recursinstang  fungirt,  ist  seitens  der  Nationalliberalen
  auch  nur  ein  formelles  Zugeständniß,  da  die  Zusammensehung  der
Commission  dadurch  nicht  modificirt  wird.

I7.  October.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  die  sog.  „volkswirthschaftliche
  Vereinigung  des  Reichskags“  erläßt  folgende  Erklärung
resp.  Programm  betr.  die  von  Deutschland  einzuschlagende  Handelspolitik:


„In  den  weitesten  Kreisen  des  dentschen  Reichs  sieht  man  mit  Spannung
  einer  endlichen  klaren  Entschließung  der  verbündeten  Regierungen  rücksichtlich
  der  Grundlagen  des  deutschen  Handelsverkehrs  mit  dem  Auslande
entgegen.  Es  lag  deßhalb  nahe  und  ist  vielfach  verlangt  worden,  daß  der
augenblicklich  versammelte  deutsche  Neichstag  die  hiermit  zusammenhängenden
Fragen  behufs  Feststellung  der  handelspolitischen  Wege  und  ziele  der  Neichsregierung
  in  den  Bereich  seiner  Verhandlungen  zöge.  Die  unterzeichnelen
Reichstagsmitglieder  geben  dem  Bedauern  Ausdruck,  daß  ein  solches  Vorgehen
nicht  möglich  war,  weil  der  Zweck  der  dießmaligen  Zusammenberufung  des
Reohstan  üviglich  der  Beschlußfassung  über  das  Sozialistengesetz  galt  und
weil  die  Erhebungen  über  die  wirthschaftliche  Lage  und  die  Lebensbedingungen
  mehrtrer  der  wichtigsten  Gewerbszweige  Deutschlands  noch  nicht  abgeschlossen
  find.  Um  aber  dem  Mißverständniß  vorzubengen,  daß  es  in  der
Vertrekung  des  deutschen  Volles  au  dem  nöthigen  Interesse  für  berechtigke
handelspolitische  Forderungen  des  Landes  und  an  dem  jesten  Willen  fehle,
diese  Forderungen  zur  Geltung  zu  bringen,  halten  wir  uns  zu  der  Erklärung
verpflichtet,  daß  wir  lediglich  aus  den  angedeuteten  Gründen  während  der
gegenwärtigen  Session  die  von  dem  Lande  erwartete  Anregung  nicht  gegeben
haben  und  nicht  geben  konnten,  daß  wir  aber  angesichts  der  Handelspolitik
der  meisten  Deulschland  umgebenden  Länder  —  in  Erkenntniß  der  den  Volkswohlstand
  schädigenden  Mängel  des  deutschen  Zolltarifs  und  bei  der  Forldauer
  der  auf  der  deutschen  Gewerbthätigkeit  und  Landwirthschaft  lastenden
Krisis  —  eine  auf  das  Resultat  sorgfältiger  Prüfungen  und  sachgemäser  Abwägungen
  gestüßte  Reform  des  deutschen  Zolltarifs  für  nothwendig
hallen  und  demgemäß  entschlossen  sind,  für  dieselbe  in  der  nächsten  ordenklichen
  Session  des  deutschen  Reichstags  einzutreten.  Obschon  von  verschiedenen
handelspolitischen  Gesichtspunkten  ausgehend,  finden  sich  die  Unterzeichneten
doch  in  dem  Grundgedanken  vereinigt,  daß  die  schwierigen  Fragen  der  deutschen
Handelspolitik  nicht  lediglich  nach  den  Schlagwörtern  von  Freihandel  und
Schutz'oll  gelöst  werden  können,  daß  es  vielmehr  entscheidend  darauf  ankommt,
  die  wirklichen  und  vermeintlichen  Gegensähe  der  Interessen  mit  Sachkenntniß,
  Umsicht  und  Vaterlandsliebe  auszugleichen.“
        <pb n="169" />
        168  Das  dentsihe  Reich  und  stint  einzelnen  Glieder.  (Oct.  18.)

Das  Programm  ist  sowohl  wegen  seines  Inhalkes  als  wegen  der
Parteistellung  Derer,  die  es  unterzeichnet  haben,  von  Wichtigkeit.  DasselSe
tritt  für  eine  Reform  des  deutschen  Zolltarifes  in  der  nächsten  Reichstagssession
  ein,  weil  die  Handelspolitik  der  meisten  Deutschland  umgebenden
Länder,  weil  die  Mängel  des  gegenwärtigen  Tarifes  und  die  derzeitige  gewerbliche
  und  industrielle  Krise  diese  Reform  geböten.  Die  Unterzeichner  des
Programms  bestehen  aus  204  Reichstagsabgeordnelen,  von  denen  87  Mitglieder
  des  Centrums,  36  der  conservativen,  39  der  freiconservativen,  27  der
nationalliberalen  Partei  sind  und  die  übrigen  verschiedenen  kleineren  Fraktionen
  angehören.  Die  Majorität  dieser  Vereinigung  bilden  also  die  beiden
couservaliven  Parteien  und  das  Centrum.  In  dieser  Thatsache  und  in  der,
daß  das  Centrum  in  einer  Hauptfrage  des  öffentlichen  Lebens  sich  an  die
Seite  der  die  Regierungspolitik  stützenden  Fraktionen  stellt,  liegt  die  große
allgemeine,  weit  über  den  augenblicklichen  Zweck  des  Programms  hinausreichende
  Bedeutung  desfelben.  Uebrigens  ist  die  Erklärung  auf  der  Basis
eines  Gutachtens  zur  Begründung  einer  Zollreform  zu  Stande  gekommen.
Dieses  Gutachten  verlangte  die  Einführung  von  Schutzzöllen  für  die  Industrie,
von  Getreidegollen  zur  Hebung  der  Landwirthschaft  und,  sobald  dieser  Schutz
hergestelll  sei,  eine  vorläufige  betröchtliche  Erhöhung  des  unbedeckten  Notenumlaufs,
  sowie  die  Abschaffung  der  Differentialtarife.  Dem  umfassenden
Gutachten  entnehmen  wir  u.  a.  folgende  Sähe:  „Der  Schutzzoll  muß  so
niedrig  bemessen  sein,  daß  die  deutsche  Industrie  sich  zwar  frei  bewegen  kann,
aber  doch  gezwungen  ist,  die  Waaren  keiner  unnatürlichen  Preissteigerung
zu  unterziehen.  Bei  der  Bemessung  des  Einfuhrgolls  darf  jedoch  nicht  außer
Acht  gelassen  werden,  daß  die  Erhöhung  des  Geldumlaufs  nothwendig  eine
Steigerung  der  Preise  zur  Folge  hat.  Es  würden  selbst  Getreidezölle  für
den  Wohlstand  des  Reiches  erforderlich  sein,  ja  es  scheint  kein  anderes  Mittel
möglich  zu  sein,  um  die  Ichwer  darniederliegende  Landwirthschaft  wieder  in
die  Höhe  zu  bringen.  Der  Minister  Hofmann  hat  sich  auf  Grund  einer
durchaus  richtigen  Erwägung  gegen  die  Einführung  von  Getreidegöllen  ausgesprochen,
  weil  die  Negierung  in  dem  ersten  Mißjahre  die  Außhebung  derselben
  beantragen  müßte.  Diesem  Uebelstande  würde  aber  leicht  abgeholsen
werden  können,  wenn  die  Regierung  gesetzlich  ermächtigt  wird,  in  den  Fällen  von
Mißwachs  die  Zölle  zu  suspendtren.  Ueberhaupt  würde  sich  die  Suspendirung
  der  Zölle  in  weiterer  Amwendung  als  Sicherheitsvenlil  gegen  ctwaige
Extravaganzen  der  Arbeiter  oder  Producenten  anwenden  lassen.  Ein  Schußgollsystem,
  welches  in  allen  Eingelheilen  durchdacht  und  entwickelt  ist,  welches
1)  den  Verkehr  mit  fremden  Nationen  regelt,  2)  eine  Einfuhr  über  den  Bedarf
  verhinderk,  3)  den  Geldumlauf  erhöhl  oder  mindestens  festhält,  4)  keine
andere  Sleigerung  der  Preise  zuläßt  als  eine  solche,  welche  aus  der  Erhöhung
des  Geldumlaufs  entspringt  —  ein  solches  System  würde  nach  dem  Gntachten
  unbedingt  dem  gegenseitigen  Freihandel  vorzugiehen  sein.  Als  das
einzige  Millel,  aus  der  gegenwärtigen  wirthschaftlichen  Nothlage  herauszulommen,
  wird  vorgeschlagen:  1)  ein  schleuniger  znd  wirlsamer  Schuß  für
die  nationale  Arbeit  durch  die  Zollreform,  2)  sowie  dieser  Schuß  hergestellt
ist,  eine  vorläufige  beträchtliche  Erhöhung  des  unbedeckten  Notenumlaufs."

18.  October.  (Deutsches  Reich.)  Neichstag:  dritte  Lesung
des  Sozialistengesetzes.  Die  drei  Fraktionen  der  National-Liberalen,
der  Frei=  und  der  Deutsch-Conservativen  bringen  den  zwischen  ihnen
vereinbarten  Compromißanlrag  gemeinsam  ein.  Alle  trotzdem  eingebrachten
  Amendements  werden  verworfen  und  das  nach  dem  Compromißantrag
  beschlossene  Gesetz  in  namentlicher  Abstimmung  mit
        <pb n="170" />
        Das  deulscht  Reich  nnd  stine  eintelnen  Glitder.  (Oct.  18.)  169

221  gegen  149  Stimmen  angenommen.  Alle  Fraktionen  stimmen
geschlossen.  Nur  1  Ultramontaner  und  1  Mitglied  der  Fortschrittspartei
  stimmen  für  dasselbe.  Der  Reichskanzler  schließt  hierauf  die
Session.

In  der  Generaldebalte  erörkert  Schorlemer  (ultr.)  die  Stellung
der  Nationalliberalen  zur  Regierung,  jowie  die  Stellung  des  Centrums  zu
den  Conservativen  und  der  Regierung,  wendet  sich  jodann  gegen  das  Geset,
polemisirt  gegen  verschiedene  Acußerungen  des  Reichskanzlers  und  legt  seine
Anschauungen  über  die  Sosfialdemokratie  dar,  die  er  als  Vollendung  der
modernen  Entwickelung  in  Staat,  Gesellschaft,  Wirtyschafteleben  und  Schule
bezeichnet.  Schließlich  fordert  er  die  Anwendung  des  gemeinen  Rechtes  im
Gegensatz  zur  Ansnahmegesetzgebung.  v.  Kardorff  (kreicons.)  spricht  gegen
die  Ausführungen  des  Vorredners  und  begründet  die  Einbringung  des  Compromißantrages;
  die  Nationalliberalen  seien  den  Conservativen  in  mehreren
Punkten  entgegengekommen;  bezüglich  der  Geltungedauer  und  der  Faisung  des
§  6  beständen  für  ihn  jedoch  noch  die  alten  schweren  Vedenken;  trotzdem  würden
die  Conservativen,  damit  das  Gesetz  überhaupt  Iu  Stande-  komme,  für  den
Compromißantrag  stimmen.  Liebknecht  (Sozialdem.)  erllärt  sich  gegen  das
Gesetz,  sucht  die  Sozialdemokratie  von  der  ihr  zugeschobenen  Verantwortlichleit
  für  die  Attentate  zu  entlasten  und  erörtert  die  Gründe  der  Reichstagsauflösung;
  er  kommt  auch  auf  die  angeblichen  Beziehungen  zwischen“  dem
Fürsten  Bismarck  und  der  Sozialdemokratie  zurück,  insbesondere  auf  die
Versuche,  ihn  persönlich  zu  gewinnen.  Ferner  erklärt  er,  seinen  Parteigenossen
sei  die  strengere  oder  mildere  Faisung  des  Gesetzes  durchaus  gleichgiltig,  und
verwahrt  die  Sozialdemokratie  gegen  den  Vorwurf  der  Berherrlichung  des
politischen  Mordes.  v.  Helldorf  erklärt  im  Namen  der  Deutschconservativen,
  dieselben  verzichteten  im  Interesse  des  Zustandekommens  des  Gesetzes
auf  einige  Amendements  und  schlössen  sich  den  Compromißanträgen  an.
Schulze-  Delibsch  (Fortschr.)  wendet  sich  gegen  das  Gesetz  die  Belämpfung
der  Sozialdemokratie  wolle  er  der  Privatthätigkeit  überlassen  wissen.  Er
fürchte,  durch  das  Geseh  möchten  manche  gesunde  soziale  Bestrebungen  getrossen
  werden,  und  erläntert  seine  wirthschaftlichen  Theorien.  Lasker
(nat.-lib.)  rechlsertigt  den  Weg  der  Ausnahmegesetzgebung  und  erläutert  den
Wechsel  in  der  Haltung  der  nationalliberalen  Partei  seit  der  Einbringung
des  ersten  Sogzialistengesehentwurfes.  Nachdem  er  einzelne  Punkte  der  Commissionsbeschlüsse,
  mit  denen  er  nicht  überall  harmonire,  kritisirt,  betont  er
schließlich  die  Nolhwendigkeit  des  Zustandekommens  des  Gesetzes.  Hierauf
wird  die  Generaldebatte  geschlossen.

Schlußerklärung  des  Fürsten  Bismarck:  „Wenn  Sie  mir  gestalten
  wollen,  am  Schlusse  der  Sitzung  noch  einige  Worle  zu  Ihnen  zu
reden,  so  geschieht  es  vorzugsweise,  um  dem  Gefühle  der  Befriedigung  Ausdruck
  zu  geben,  welches  die  verbündeten  Regierungen  über  die  Thatsache
empfinden,  daß  die  Meinungsverschiedenheiten,  welche  am  Anfange  unserer
Sihungen  das  Schicksal  ihrer  Vorlage  im  Ganzen  oder  doch  in  höchst  wichligen
  Theilen  zu  bedrohen  schienen,  auf  dem  Wege  gütlicher  Berständigung
der  Betheiliglen  ihre  Erledigung  gefunden  haben,  so  daß  ich  mich  nach  der
heutigen  Abstimmung  und  vermöge  der  vertraulichen  Besprechungen,  welche
wir  im  Bundesrath  in  den  letzten  Tagen  gehabt,  in  der  Lage  befinde,  voraussehen
  zu  können,  daß  der  heutige  Beschluß  beim  Bundesrath  einstimmige
Aunnahme  finden  werde.  Ich  will  damit  nicht  sagen,  daß  alle  verbündeten
Regierungen  gleichmäßig  überzeugt  wären,  daß  das  Gesetz,  wie  es  si
ihren  Händen  befindet,  vollständig.  ausreichen  werde,  um  die  Zwecke,  die  wir
        <pb n="171" />
        170  Das  deulsche  Rrich  und  seine  etinzelnen  Glieder.  (Oct.  18.)

bei  der  Einbringung  des  Gesetzes  im  Auge  halten,  zu  erreichen,  sondern  nur
daß  alle  Regierungen  entschlossen  sind,  den  aufrichtigen  Versuch  zu  machen,
mit  den  Mitteln,  welche  dieses  Gesetz  ihnen  gewöhrt,  die  Krankheit  zu  heilen,
von  der  das  Gemeinwesen  ergriffen  ist.  Sollte  d  ie  Erfahrung  den  Beweis
liefern,  daß  dieß  nicht  in  vollem  ausreichendem  Maße  eintreten  werde,  so
werden  die  verbündeten  Regierungen  in  der  Lage  sein,  sich  wiederum  vertrauensvoll
  an  Ihre  Unterstützung  zu  wenden,  um  dem  nachzuhelfen,  was
jetzt  nach  der  Ueberzengung  der  Regierungen  nicht  ausreichen  wird.  Dieß
wird  geschehen,  sei  es  auf  dem  Wege  der  Neform  unserer  allgemeinen  Gesetzgebung,
  was  das  Nichtigste  sein  würde,  sei  es  durch  Vervollständigung  des
von  Ihnen  so  eben  votirten  Gesetzes.  Letzteres  wird  voraussichtlich  ohne
5  der  Fall  sein  bezüglich  der  Zeitdauer,  welche  durch  Sie  dem  Gesetze
zobebrn  worden  ist;  denn  Niemand  unter  uns  kann  sich  der  Hoffnung  bhiut
eben,  daß  die  Heilung  der  Schäden,  die  wir  hiemit  beginnen,  in  dritthalb
Fahren  vollendet  sein  wird.  Die  verbündeten  Regierungen  schöpfen  aber  aus
dem  Verrlaufe  dieser  Situng  die  Zuversicht,  daß  ihnen  auch,  nachdem  sie
durch  die  loyale  Ausführung  des  Gesetzes  das  Verkrauen  des  Reichstags
gerechtfertigt  haben,  die  Hülfe,  der  Beistand  und  die  Mitwirkung  des  Reichstags
  nicht  fehlen  wird.“  Die  Schlußfcenen  der  Reichetagesession  spielen  sich
so  noch  glatter  ab,  als  selbst  nach  dem  günstigen  Erfolge  der  letzten  Compromißverhandlungen
  zwischen  Conservaliven,  Nationalliberalen  und  Bundesbevollmächtigten
  erwartet  worden  war.  Die  Viersiebentel-  Mehrheit  verstärkt
Wich  bei  der  Schlußabstimmung  über  das  Sozialistengesen  fast  zur  Dreifünftel=Mehrheit,
  auch  der  linke  Flügel  der  Nationalliberalen  und  die  Gruppe  Löwe
timmen  ausnahmslos  für  das  Gesetz,  und  der  Reichskanzler  selbst  gibt  in
auerkennenden  Worten  dem  Gefühle  der  Befriedigung  Auedruck,  mit  welchem
die  verbündelen  Regierungen  die  vom  Meichstage  bewilligten  Machtmittel
accepliren.  Daß  die  Regierungen  den  Termin  von  drikthalb  Jahren  zur
vollständigen  Heilung  der  sozialistischen  Krankheit  für  ungenügend  halten,
bildet  keinen  wesenllichen  Differenzpunkt  gegenüber  dem  Reichstage:  die
Heißsporne  des  Conservativismus,  welche  an  diesem  Punkte  das  Gesetz
scheitern  lassen  wollten,  haben  wieder  einmal  über  das  gouvernementale  gel
hinansgeschossen.  Allerdings  ist  den  Conservativen,  wie  die  „  u.
betont,  die  Verständigung  über  das  Sogzialistengesetz  nicht  leicht  !
Die  unbequeme  Lage,  in  welcher  sie  sich  der  dritten  Lesung  gegenüber  befanden,
  hätte  vermieden  werden  können,  wenn  sie  sich  in  der  zweiten  Lesung
das  Vergnügen  versagt  hätten,  einige  Lücken  in  das  Gese  ⅛q  zu  reißen.  Wie
sie  dayn  gekommen,  ist  nicht  ganz  aufgeklärt.  Ein  Theil  der  dentschconservativen
  Partei  ist,  wie  man  aus  der  „DTeutschen  Reichspost“  sieht,  von  der
Zumuthung,  ihren  Standpunkt  zu  ändern  und  damit  sich  dem  Verdacht  auszusehen,
  in  der  ganzen  Sache  nur  als  Werkzeug  der  Regierung  agirt  zu
haben,  sehr  unangenehm  berührt  worden.  „Wenn  der  Appell  des  Kürsten
ismarck  an  die  drei  Fraktionen  der  Rechten  und  Linken",  schreibt,  die
„Reichspost“,  „so  verstanden  werden  soll:  ich  verständige  mich  mit  der  Linken
und  erwarte,  daß  die  Herren  von  der  Rechlen  einsach  Ja  und  Amen  dazu
sagen,  dann  können  wir  in  ihm  nichts  anderes  als  ein  Attentat  auf  die
Grundlage  alles  conservativen  Lebens,  seine  innere  Selbständigkeit  sehen.“
Die  am  9.  October  vom  Fürsten  Bismarck  eingenommene  Stellung  hat
offenbar  auf  conservativer  Seie  eine  starke  Verstimmung  verursacht.  Um
so  anerkennenswerther  ist  es,  daß  die  rein  sachlichen  Erwägungen  und  der
batriotische  Sinn  schließlich  die  daede  Kein  saihlichen  überwunden  haben.
Daß  aber  die  Liberalen  mit  der  Annahme  des  Sogzialislengesetzes  nur  eine
traurige  Pflich  7  gegen  die  bedrohte  staatliche  und  gesellschaftliche  Ordnung  zu
erfüllen  glaubten,  spricht  die  „Nat.-Lib.  Corr.“  in  ihrer  Schlußbetrachtung
        <pb n="172" />
        Das  dentsche  Reic  und  seint  einselnen  Glieder.  (Oct.  19  -20.)  171

über  den  Reichstag  wiederholt  aus:  „Wahrlich,  nicht  gehobenen  Herzens
kehren  die  Erwählten  des  Volkes  in  die  Heimath  zurück.  Wohl  keiner  der
Mönner,  welche  im  juuscheidenden,  Augenblick  ihr  Ja  in  die  Wagschale  warfen,
ist  frei  gewesen  von  einem  Gefühle  des  Schmerzes  über  die  bittere  Thatsache,
daß  die  Gesehgebung  des  jungen  aufstrebenden  Deutschen  Reiches  zu  einem  so
außerordentlichen  Schritt  überhaupt  gezwungen  war.  Alle  wa  hrhaft  Freisinnigen
  zumal  können  das  neue  Gesetz  nicht  anders  als  mit  tiefer  Trauer
batnachten.  2  Mit  dem  19.  October  1878  ist  für  die  Liberalen  Deutschlands
ein  schöner  Kanm  auch  äußerlich  zu  Ende  gegangen,  der  Traum,  daß  da
Kruniche  Volk,  das  Volk  der  allgemeinen  Schulbildung  und  der  allgemeinen
Wehrpflicht,  in  dan  seinen  Schichten  einsichtig  und  patriotisch  genng  jei,  um
die  Freiheit  mit  Selbstsucht  zu  genießen.  Niemand  täuscht  sich  darüber,  daß
die  Jurüccdämmung  der  revolutionären  Bestrebungen  nicht  ohne  Rückwirkung
bleiben  laun  auf  den  Zustand  der  bürgerlichen  Freiheit  überhaupt.  Solange
wir  im  Kampfe  gegen  den  sozialistischen  Todfeind  stehen,  wird  zum  mindesten
nicht  auf  einen  weiteren  Ausbau  des  Rechtsstaats  zu  rechnen  sein."

Ueber  die  bei  Gelegenheit  der  letzten  Reichstagswahlen  vielbestrittene
  Frage  der  thatsächlichen  Erfolge  der  einzelnen  Parteien,
bezw.  der  Fraktionsangehörigkeit  zahlreicher  neugewählten  Abgeordneten,
  liegt  jetzt  in  dem  so  eben  erschienenen  „Deutschen  Parlamentsalmanach“
  authentische  Auskunft  vor.

Danach  zählen  im  gegenwärtigen  Neichstag  die  Nalionalliberalen
97  Fraktionsmitglieder  (Präsident  v.  Forckenbeck  ist  hiebei,  als  der  Reichstagsfraktion
  nicht  angehörig,  nicht  mitgezählt),  das  Centrum  93  Mitglieder
und  10  (hannöversche)  Hospitanten,  die  Fraktion  der  Pischeonservckiven
59  Mitglieder,  die  der  „Deutschen  Reichsparkei"  50  Mitglieder  und  6  Hospitanten
  suuter  den  lehteren  sind  die  Minister  Falk  und  Friedenthal  und  der
deutsche  Botschafter  in  Paris  Fürst  Hohenlohe  aufgeführt),  die  deutsche
Fortschrittspartei  23  Mitglieder  und  3  Hospitanten,  die  Polen  14  Mitglieder,
  die  Sozialdemokraten  9,  während  33  Mitglieder  keiner  Fraktion  augehören.
  Unter  letzteren  besinden  sich  die  15  reichsländischen  Abgeordneten,
außerdem  die  „Gruppe  Löwe“  und  von  sonstigen  bekannteren  Abgeordneten
neben  dem  ersten  Präsidenten  des  Reichstags  die  H  H.  Beseler,  v.  Bockum-Dolffs,
  v.  Bonin,  Delbrück,  Krüger,  v.  Ludwig,  Sonnemann,  sowie  die  neugewählten
  Süddentschen  v.  Feder,  Härle  und  Kopfer.

19.  October.  (Preußen.)  Die  Criminalabtheilung  des  Kreisgerichts
  Birnbaum  verurtheilt  den  Cardinal  und  gewesenen  Erzbischof
  von  Posen,  Ledochowsky,  wegen  wiederholten  Vergehens  gegen
die  Kirchengeseße  zu  15,000  .  Geldbuße  ev.  2  Jahren  Gefängniß
und  außerdem  wegen  Beleidigung  der  Regierung  zu  2  Monat  Gefängniß.


20.  October.  (Bayern.)  Der  König  genehmigt  die  wiederholte
  Bitte  des  von  ihm  zum  Vischof  von  Würzburg  ernannten,
aber  von  Rom  an  der  Annahme  der  Wahl  durch  canonische  Mittel
verhinderten  P.  Ambr.  Käs,  von  seiner  Person  abzusehen,  und  ernennt
  den  Professor  der  Theologie  an  der  Universität  Würgburg,
        <pb n="173" />
        172  Hos  denische  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Oct.  21-24.)

Dr.  Stein,  zum  Vischof  von  Würzburg,  welche  Wahl  nunmehr  in
Rom  keinerlei  Anstand  findet.

21.  October.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  genehmigt
gegen  1  Stimme  (Reuß  ä.  L.)  das  Sogialistengesetz,  wie  es  aus  den
Verhandlungen  des  Reichstags  hervorgegangen  ist.  Der  Kronprinz
unterzeichnet  dasselbe.  Eine  ansehnliche  Zahl  sogzialdemokratischer
Blätter  und  Vereine  beginnen  ihre  Thätigkeit  freiwillig  einzustellen,
sich  aufgulösen,  ihre  Kassen  zu  vertheilen  2c.

22.  October.  (Preußen.)  Der  Minister  des  Innern,  Graf
Eulenburg,  erläßt  bereits  eine  Instruktion  wegen  Ausführung  des
Sozialistengesetzes  an  die  Provinzial-Regierungen,  Landrosteien  und
an  das  Polizeipräsidium  von  VBerlin.

Im  Eingange  derfelben  betont  er,  daß,  wenn  der  Zweck  des  Gesetzes
erreicht  werden  soll,  die  in  demselben  gewährten  Mittel  mit  Ernst  und  Entschiedenheit,
  aber  auch  mit  Umsicht  und  Loyalität  angewendet  werden  müssen.
Demnach  sei  sorgsam  darauf  zu  achten,  daß  das  Gesetz  nicht  gegen  andere  als
sozialdemolralische,  sozialistische  und  communistische  Bestrebungen  in  Anwendung
  gebracht  werde  und  zwar  nicht  eher,  als  die  in  dem  Gesetz  angegebenen
  Merkmale  der  Gemeingefährlichkeil  erkannt  seien.

23.  October.  (Preußen.)  Beginn  der  Maßregeln  gegen  die
Sozialdemokraten.  Das  Berliner  Poligeipräsidium  erläßt  eine  Bekanntmachung,
  wonach  auf  Grund  des  &amp;amp;  11  des  Sozialistengesetzes
34  namentlich  aufgeführte,  nicht  periodische  seit  1872  erschienene
Druckschriften  verboten  werden.  Von  denselben  erschienen  16  in  Berlin,
  9  in  Zürich,  3  in  Brüssel,  2  in  Chicago,  1  in  Bern,  1  in
Paris,  1  in  Pest,  1  ohne  Angabe  ihres  Ursprungsorls.

21.  October.  (Dentsches  Reich.)  Bundesrath:  wählt  die
Mitglieder  der  Rekursinstanz  für  Veschwerden  bezüglich  des  Sozialistengesetzes.
  Der  Kaiser  ernennt  den  Präsidenten  und  den  Vigepräsidenten
  derselben.

Aus  welchen  Elemenlen  sich  die  Commission  zusammensetzen  solle,  ist
durch  das  Soyzialistengesetz  bestimmt  worden:  vier  Mitglieder  sollen  aus
Angehörigen  des  Bundesraths  gewählt  werden,  fünf  ans  Mitgliedern  der
höchsten  Gerichtshöfe.  Die  zu  erledigende  Frage  für  den  Bundesrath  ist  die
der  Vertretung  der  deutschen  Einzelstaaten  in  dieser  Commission.  Die  Entscheidung
  fällt  dahin  aus,  daß  Preußen  in  der  Commission  durch  vier  oder,
mil  Einschluß  des  durch  den  Kaiser  ernannten  Vorsitzenden,  durch  fünf  Mitlieder,

  darunter  drei  richterliche,  Bayern  und  die  Hansestädte  je  durch  ein
richterliches  Mitglied,  Scchsen  Württemberg  und  Meckleuburg  je  durch  einen
Aundesbevollmächtigten  vertreten  sind.  Die  Mitglieder  aus  dem  Bundesrath
sind:  der  preußische  Unterstaatsfecretär  im  Ministerium  des  Innern,  Vitter,
der  sächsische  Gesandte  in  Berlin,  von  Nosti-Wallwitz,  der  würktembergische
Gesandte,  Frhr.  v.  Spitzemberg,  und  der  mecklenburgische  Gesandte,  v.  Prollius;
die  richterlichen  Mitglieder  sind:  die  preußischen  Obertribunalsräthe  v.  Hol-
        <pb n="174" />
        D#s  deulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Oct.  25—30.)  173

leben,  Hahn  und  Delius  in  Berlin,  der  Nath  des  obersten  Gerichts  Dr.  Schneider
in  München  und  der  Oberappellationsgerichtsralh  Dr.  Lehmann  in  Lübeck
Zum  Vorsitzenden  der  Commission  ernennt  der  Kaiser  aus  freier  Wahl  den
preußischen  Minister  des  Innern,  Grafen  Eulenburg,  und  zum  stellvertretenden
Vorsipenden  aus  den  vom  Bundesrath  gewählten  Mitgliedern!  der  Commission
den  oben  genannien  Unterslaatsfecretär  des  Ressorts  des  Innern,  Bitter.
Daß  beide  Vorsihende  Beamte  sind,  die  an  der  Spitze  der  Verwallung  des
Innern  in  dem  größten  deutschen  Bundesstaat  slehen,  läßt  erwarten,  daß  die
Commission  ihr  Augenmer!  einerseits  wesentlich  auf  die  einheitliche,  oleich--mäßige
  Handhabung  des  Gesetzes  im  ganzen  Reiche  richten  werde,  andererseits
aber  auch  auf  eine  Han  ndhabung,  wie  sie  Graf  Enlenburg,  der  das  Gesetz
neben  dem  Reichskanzler  im  Neichstage  in  erster  Linie  vertrat,  den  Vertretern
  der  Nation  ankündigte.

25.  October.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskangler  beanlwortet
  eine  Aufrage  des  (entschieden  schutzzöllnerischen)  Frhru.  v.
Varnbüler  (Württemberg)  Namens  des  sog.  freien  wirthschaftlichen
Vereins  des  Neichstags,  „ob  es  in  seiner  Absicht  liege,  dem  Reichstage
  bei  seiner  nächsten  Session  den  Entwurf  eines  revidirten  ZJolltarifs
  vorzulegen,  und  ob  die  Neichsregierung,  bevor  dieß  geschehen,
einen  neuen  Handelsvertrag  mit  Conventionaltarif  nicht  abschließen
werde“,  dahin:

.Die  Fragen  Ew.  Excellenz  würde  ich  amtlich  nur  dann  beantworten
lönnen,  wenn-  die  verbündeten  Negierungen  über  unsere  zukünftige  Jollpolitik
bereits  Beichlüsse  gefaßt  hätten.  In  Ermangelung  solcher  vermag  ich  Ew.  Excell.
nur  meine  persönlichen  Ansichten  mitzutheilen.  Soweit  es  mir  gelingen  wird,
lettere  zur  Geltung  zu  bringen,  liegt  es  allerdings  in  meiner  Absicht,  eine
umfassende  Revision  unseres  Zolltarifs  herbeizuführen  und  die  dayn
erforderlichen  Anträge  zunächst  der  Prüsung  der  verbündeten  Regierungen
zu  unterbreiten.  Die  Vorarbeiten  hiefür  sind  bereits  in  Angriff  genommen.
Den  Abschluß  neuer  Handelsverträge  mit  Conventionaltarifen  vermag  ich  so
lange  nicht  zu  befürworten,  als  die  Frage  der  Revision  unseres  Tarifs  nicht
ihre  Erledigung  gefunden  hat.“

30.  October.  (Deutsches  Neich.)  Versammlung  des  Sien
deutschen  Handelstages  in  Verlin.  Derselbe  ist  tief  gespallen  in
Schutzzöllner  und  Freihändler,  zu  welchen  letzteren  in  erster  Linie
alle  Vertreter  der  Seestädte  gehören  und  die  für  den  Fall  eines
Sieges  der  Schutzzöllner  offen  mit  ihrem  Austritte  drohen.  Die
Freihändler  unterliegen:  die  Mehrheit  entscheidet  sich  für  die  Errichtung
  eines  sog.  volkswirthschaftlichen  Senates  nach  Art  des
frangösischen  Conseil  superieur  und  genehmigt  im  ferneren  eine  Resolution
  betr.  die  Reform  der  kaufmännischen  Zahlungsweise,  insbesondere
  die  Einführung  von  kürzeren  Zahlungsfristen  im  En-gros-Geschäft
  und  die  möglichste  Baarzahlung  im  Kleinverkauf,  und
spricht  sich  schließlich  entschieden  gegen  das  Tabakmonopol  aus.

Die  Beschlüsse  des  Handelstages  haben  nicht  allein  eine  wirthschaftliche,
  sondern  auch  eine  politische  Bedentung.  Die  Errichtung  eines  volts-
        <pb n="175" />
        174  Das  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oct.  30—31.)

wirthschaftlichen  Senats,  welcher  in  dem  französischen  Conseil  supcrieur  du
commerce,  de  Tindustric  et  de  l’agriculture  sein  Vorbild  findet,  und  ausdrücklich
  zur  Theilnahme  an  der  wirthschaftlichen  Gesetzgebung  berufen  sein
soll,  würde  den  von  den  Antragstellern  in  den  Vordergrund  gestellten  Zweck
einer  sachverständigen  und  stetigen  Einwirkung  auf  die  Wirthschaftspolitik
der  Regierung  kaum  in  dem  erhofften  Maße  und  in  besserer  Weise  als  die
Befragung  der  Handelskammern  und  die  Veranstaltung  von  Enqueten  in  den
einzelnen  conereten  Bedürfnißfällen  zu  erfüllen  vermögen,  wohl  aber  in  die
verfassungsmäßigen  Einrichtungen  des  Reiches  ein  neues  mit  deren  bisherigem
Bestande  nicht  leicht  vereinbares  Element  einführen.  Ein  Votum  wie  dasjenige,
  welches  der  Handelstag  in  vollberechtigter  Wahrnehmung  seiner
Eigenschaft  als  Centralvertretung  einer  wichtigen  Interessentengruppe,  gegen
as  Tabakmonopol  abgegeben  hat,  würde,  wenn  es  von  einem  volkswirthschaftlichen
  Senat  mit  der  angestrebten  Competenz  in  derselben  Richtung
ausginge,  die  Thätigkeit  der  bisher  allein  maßgebenden  legislaliven  Faktoren
auf  das  bedenklichste  krenzen  und  es  würde  eine  aschwere  Aufgabe  sein,  die
Modalitläten  zu  finden  und  für  eine  regelmäßige  Function  einzurichten,  unter
welchen  der  geplante  Senat  neben  der  allen  Knerressen  Naum  gebenden
Volksverlrelung  eine  gerignete,  mehr  ersprießliche  als  nachtheilige  Wirksamkeit
  entfalten  könnte.  Ueberdieß  scheint  sich  auch  die  Mehrheit  des  Handelstags
  über  die  NRolle,  welche  der  volkswirkhschaftliche  Senat  —  falls  er  von
der  Negierung  acceplirt  wird  —  zu  spielen  haben  würde,  keineswegs  vollständig
  klar  zu  sein.  Der  Antrag  Bueck-Meckel  hatte  in  seiner  endgültigen
Formulirung  den  projectirten  Senat  als  „begutachtenden,  staallich  anerkannten
Beirath  der  Neichsregierung  in  wirthschaftlichen  Fragen“  bezeichnet,  seine
definitive  Organisation  der  Gesehgebung  zugewiesen  und  einstweilen  eine
provisorische  Bildung  durch  kaiserliche  Ernennung  befürwortet.  Trotdem
wurde  durch  Mehrheitsbeschluß  jzugleich  der  Hammacher'sche  Antrag  anugenommen,
  welcher  für  den  Handelstag  selbst,  bezw.  dessen  AusschuW,  die
staatliche  Anerken##n  als  Beirath  in  haudelepolitischen  Fragen  verlangt.
Bei  dieser  Unklarheit  der  vorliegenden  Beschlüsse  liegt  die  Vermuthung  nicht
fern,  daß  die  Regierung  sich  nicht  beeilen  werde,  ihrerseils  auf  Neubildungen
hinzuwirken,  deren  keineswegs  sichere,  wenn  auch  mögliche,  ersprießliche  Wirklemteit
  durch  bereits  bestehende  Einrichtungen  im  Wesentlichen  ersetzt  weren
  könnte.

30.  —  31.  October.  (Deutsches  Reich.)  Eine  durch  das
preußische  Handelsministerium  veranlaßte  Conferenz  von  Vertrelern
sämmtlicher  deutschen  Eisenbahnen,  einschließlich  Bayerns  und  Württembergs,
  beräth  über  einige  namhafte  Bestimmungen  bezüglich  der
weiteren  Ausbildung  und  einiger  Vereinfachungen  des  gesammten
Tariswesens.  Fast  alle  60  Verathungsgegenstände  werden  durch
Mehrheitsbeschlüsse  zum  Abschlusse  gebracht  und  die  Tarifreform  der
deutschen  Bahnen  hiedurch  wieder  sehr  wesentlich  in  ihrer  einheitlichen
  Gestaltung  gefördert.  An  den  Versammlungen  nehmen  auch
die  niederländische  Staatsbahn  und  einige  belgische  Eisenbahnen  Theil.

31.  October.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser  geht  von
Vaden-Baden  nach  Wiesbaden.  Seine  Genesung  macht  die  erfreulichsten
  Fortschritle.  In  Berlin  werden  bereils  großartige  Vor-
        <pb n="176" />
        Da#s  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glirder.  (Oct.  31  —  Anf.  Nov.)  175

bereitungen  für  eine  Ovation  bei  der  Rückkehr  desselben  in  seine
Hauptstadt  getrossen,  die  auf  den  Anfang  Degember  erwartet  wird.

31.  October.  (Preußen.)  In  der  Berliner  Stadtsynode
stößt  das  orthodoxe  Kirchenregiment  neuerdings  mit  der  kirchlichliberalen
  Majorität  der  Versammlung  zusammen.

Der  Consistorialpräsident  Hegel  kommt  der  Versammlung  in  keinem
einzigen  Punlt  entgegen;  im  Gegentheil  glaubt  er  bestimmt  versichern  zu
dürfen,  daß  die  Synode  auf  Concessionen  des  Kirchenregiments  nicht  zu
rechnen  habe.  Bei  der  Rirchensteuerfrage  erblickt  Hegel  in  dem  Versuch  der
Mehrheit,  die  Geldfrage  mit  der  Frage  der  Lehrfreiheit  in  Verbindung  zu
bringen,  ein  Streben  nach  Machterweiterung,  welchem  das  Consistorium  unbedingt
  in  den  Weg  treten  würde.  Es  wird  eine  Commission  gewählt,  in
welcher  alle  Parteien  vertreten  sind;  die  Kirchlich-Liberalen  bilden  die  Mehrheit;
  diese  dürfte,  den  Vorschlägen  Techow's  folgend,  bejchließen,  daß  von  je
10  Thlrn.  Classenstener?  Sgr.  als  Kirchensteuner  ausgeworfen  werden.  Das
Kirchenregiment  begehrt  von  je  10  Thlru.  15  Sgr.

—  Ortober.  (Deutsches  Neich.)  Die  Regierung  schließt
mit  einem  englischen  Unternehmer  einen  Contract  ab  über  die  Hebung
des  „Großen  Kurfürsten“.

Danach  muß  der  Schiffskörper  in  noch  gebrauchssähigem  gegenwärtigen
  Zustande  an  die  Oberfläche  gelangen;  die  Hebung  muß  bis  zum  1.  August
1879  vollendet  sein.  Die  Ablieferung  muß  in  einen  sicheren  auglischen  Hafen
geschehen  und  der  Zustand  des  Fahrzeuges  ein  derartiger  sein,  daß  die  ungejährdete
  Ueberführung  nach  einem  deutschen  Kriegshafen  ausführbar  ist.
Entscheidet  sich  die  Admiralität  für  eine  jolhhe  Ueberführung,  so  erhält  der
Unternehmer  40,000  Pf.  St.,  und  wenn  sich  unter  dem  Phoobeuen  Zubehör
Schiffsthürme  mit  Geschützen  befinden,  weitere  5000  Pf.  St.  Beschließt  aber
die  Admiralilät,  das  gehobene  Schiff  in  England  Zu  vertaufen,  so  erhält  der
Unternehmer  die  Hälfle  des  Netto-Erlöses.  Gelingt  die  Hebung  nicht,  so  hat
der  Unternehmer  keinerlei  Entschädigungsanspruch.  Die  Hebungsarbeilen
geschehen  ohne  alle  Assistenz  der  dentschen  Marine.  Während  der  Contractsdauer
  bleibt  das  Schiff  Eigenthum  der  Admiralität.  Alle  über  Contractsbestimmungen
  etwa  enlstehenden  Streitigkeiten  werden  von  den  deutschen  Gerichten
  entschieden.

 

Anfang  November.  (Deutsches  Neich.)  Die  österreichischungarische
  Regierung  lehnt  den  schon  vor  längerer  Zeit  von  der
deutschen  Regierung  gemachten  Vorschlag,  den  bestehenden  Handelsvertrag
  um  1  Jahr,  bis  zum  1.  Jannar  1880,  zu  verlängern,
ihrerseits  ab,

indem  sie  sich  darauf  beruft,  daß,  wenn  bis  zum  Schlusse  des  Jahres
ein  neuer  Handelsvertrag  nicht  vereinbart  und  von  den  Legislativen  genehmigt
  sein  werde,  das  Gesetz  die  Einführung  eines  allgemeinen  Zolltarifs
gebiete.  Die  österreichisch-  ungarische  Regierung  hat  sich  jedoch  nicht  auf  die  bloße
Negation  beschränkt,  sondern  der  deutschen,  Regierung  eine  Neihe  von  posiliven
Vorschlägen  zur  Annahme  empfohlen.  Die  österreichisch-ungarische  Regierung
wünscht  den  Abschluß  eines  Meistbegünstigungsvertrags  mit  Deutschland;  es
handelt  sich  jedoch  dabei  nicht  um  einen  gewöhnlichen  Handelsvertrag  mit
        <pb n="177" />
        176  Dos  deuische  Reich  und  seine  rinzeinen  Glieder.  (Nov.  5—6.)

der  Meistbegünstigungsclaufel,  sondern  um  gleichzeitige  Feststellung  einiger
Punkte,  welche  wichtige  Interessen  des  belderieitigen  Handels  betreffen.
Oesterreich-Ungarn  würde  die  Aufrechthaltung  des  Appretur-Verkehrs  zugestehen,
  dagegen  die  Gewährung  der  von  Deutschland  neuestens  eingeschräul
len  Begünstigungen  für  den  Grenwerkehr  in  Leinen  fordern.  Es  wür
ferner  verlangen,  daß  Deutschland  sich  bezüglich  einiger  Arlikel,  zumeist  Nehstoffe,
  binde,  und  ist  bereit,  ebenfalls  bezüglich  einiger  Artikel  auf  die  Freiheit
der  Bewegung  zu  versichten.  Im  Uebrigen  würde  man  vorläufig  auf  Abschluß
  des  förmlichen  Tarifvertrags  verzichten.  Die  österreichische  Regierung
bekont  bei  dieser  Gelegenheit  neuerdings  die  Geneigtheit  nachdrücklich,  sich  mit
Deutschland  in  heudelspolitischer  Beziehung  zu  verständigen,  spricht  auch  den
Wunsch  aus,  daß  eine  Vereinbarung  nory  vor  Schluß  des  laufenden
Jahres  erfolge.

5.  November.  (Deulsches  Neich.)  Durch  kaiserliche  Ordre
werden  die  Zollangelegenheiten,  insoweit  es  sich  um  Fragen  der  Gesebgebung
  und  der  Verträge  mit  dem  Auslande  handelt,  an  das
Reichslangleramt,  d.  h.  an  das  Ressort  des  Hru.  Hofmann  gewiesen
und  soll  es  damit  sein  Vewenden  haben.

Davon  abgesehen,  bleibt  das  Finan  amt  ideut  isch  mit  der  bisherigen
Finanzabtheilung.  Auf  die  Absicht  aber,  an  die  Spitze  dieses  Amts  einen
Unterstaatesecretär  zu  stellen,  hat  man  verzichtet.  Chef  des  Finangamts
bleibt  Director  Michaelis  mit  dem  Rang  eines  Naths  I.  Classe  und  seinem
bisherigen  Titel.  Es  ist  das  eine  Lösung  dieser  intricaten  Frage,  welche
ziemlich  allseitig  befriedigt.  Der  Geschäftskreis  des  Präsidenten  des  Reichskanzleramts,
  weliher  durch  die  Lostrennung  des  Finanzamts  eine  erhebliche
Verminderung  erfährt,  soll  dagegen  nach  der  anderen,  nämlich  nach  der
preußischen  Seite  erweitert  werden,  indem  Herrn  Hofmann,  der  bieher  nur
Staatominister  ohne  Portefeuille  war,  ein  selbständiges  Verwaltungeressort
zugedaiht  ist,  nämlich  dasfsenige  der  Abtheilung  für  Handel  und  Gewerbe,
welche  von  dem  Handeleministerium  losgetrennt  wird.  Damit  sind  alle
anderweitigen  Combinationen  beseitigt.

6.  November.  (Preußen.)  Einem  von  beiden  Seiten  offenbar
  aufrichtig  und  lebhaft  gewünschlen  Ausgleich  zwischen  der  preußischen
  Regierung  und  dem  Papste  Leo  XIII.  stehl  unzweifelhaft  die
ultramontane  sog.  Centrumspartei  im  Wege,  der  durch  jenen  Ausgleich
  der  bisherige  Boden  ihrer  Wirksamkeit  unter  den  Füßen  weggezogen
  würde.  Die  offitiöse  „Prov.-Corr.“  greift  daher  diese  Partei
in  einem  längeren  Artikel  scharf  an  und  sucht  zu  beweisen,  daß  dieselbe
  weniger  eine  religiöse  oder  kirchliche  als  eine  politische  Partei
sei.  Das  Hauptorgan  der  Partei,  die  „Germania“,  geht  darauf  ein
und  erklärt  rund,  daß  sie  nachgerade  wirklich  eine  „politische“  Partei,
also,  wie  sie  zu  verstehen  gibt,  als  solche  unabhängig  von  Nom
und  unabhängig  davon  sei,  ob  ein  Ausgleich  zwischen  Staatl  und
Kirche  schließlich  zu  Stande  komme  oder  nicht.

**:2  „Prov.-Corr.“  schließt  ihren  Artilel  dahin:  „Wenn  das  aufrichtige
  Streben  der  deutschen  Regierung  i#n  Vrrein  mit  einem  friedliebenden
        <pb n="178" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  7.)  177

Papste  für  die  Wiederherstellung  des  kirchlichen  Friedens  in  Deulschland  in
Wahrheit  und  dauernd  gelingen  soll,  so  muß  durch  die  berufenen  kirchlichen
Autoritäten  und  aus  der  katholischen  Bevölkerung  heraus  dem  verwirrenden
und  vergiftenden  Treiben  der  Partei  ein  Ziel  gesetzt  werden,  deren  einflußreichsten
  Führern  das  Interesse  der  Kirche  nur  der  Deckmantel  für  politisch
unterwüh  ende  Zwecke  ist,  und  welche  der  Erwarkung  des  Papstes  in  Bezug

auf  die  Treue  der  katholischen  Uutertomen  des  deutschen  Reiches  durch  ihr
anzes  Verhalten  offen  Hohn  sprechen.“  Die  Antwort  der  „Germania“  aber
heht  darauf  hinans:  „Angefeindet  unter  dem  Vorwande,  daß  das  Centrum
als  eine  bloß  religiöse  Partei  keine  Existenzberechtigung  habe,  verleumdet  als
vaterlandslose,  von  Nom  abhängige  Coterie,  hat  es  mit  Energie  nicht  bloß
die  religiösen,  sondern  auch  die  politischen  Interessen  seiner  Wähler  vertreten.
Es  darf  mit  Zuversicht  der  neuen  Phase  des  Kampfes  entgegensehen,  in  der
man  es  verleumdet  und  anfeindet,  weil  es  das  ist,  was  es  früher  nach  den
Wünschen  der  Geguer,  sein  sollte:  —  nämlich  eine  politische  Partei.  Als
solche  wird  es  nach  wie  vor  seinen  Grundsätzen  gemäß  der  Vertheidigung  der
religiösen  und  bürgerlichen  Rechte  dienen  und  für  Wahrheit,  Necht  und
Freiheit  ungebrochenen  Muthes  kämpfen.“

7.  November.  (Preußen.)  Der  J.  Z.  in  Rom  wohnende
staatlich  abgesetzte  Erzbischof  von  Posen,  Cardinal  Ledochowski,  wird
vom  Kreisgericht  zu  Inowrazlaw  wegen  der  Excommunication  des
vom  Staate  angestellten  Propstes  Kolany  in  Groß-Morin  (Murzynno)
  zu  18,000  —  Geldbuße  event.  zu  2  Jahren  Gefängniß  verurtheilt.


Wegen  desselben  Bergehens,  wegen  welches  er  sich  in  IJnowrazlaw  zu
verantworten  hatte,  ist  der  Cardinal  bereits  von  den  Kreisgerichten  in  Posen,
Meseritz  und  Birnbaum  gu  erheblichen  Geld=  event.  Gefängnißstrafen  verurtheilt
  worden.  Eine  sechste  Verhandlung  steht  ihm  nächstens  vor  dem
Kreisgrricht  in  Deutsch-Crone  bevor  wegen  Verhängung  des  großen  Kirchenbannes
  über  den  staatstreuen  Geistlichen  Lizak.  Es  wird  bemerkt,  daß  der
Trommunicationzlustige  Cardinal  unter  der  Regierung  des  gegenwärtigen

apstes  Leo  XIII.  noch  kein  Excommunicationsdecret  gegen  einen  staatstreuen
Geistlichen  erlassen  hat.

7.  November.  (Mecklenburg.)  Eröffnung  des  Landtags  in
Malchin.  Unter  den  Propositionen  der  Regierungen  befindet  sich
vorerst  keinerlei  erneuerte  Anregung  zur  Revision  der  Verfassung.

Inzwischen  ist  die  Theilnahmslosigkeit  in  allen  Kreisen  der  Bevölkerung
gegenüber  diesem  Landtage  wo  möglich  noch  größer  als  früher.  Immer  allgemeiner
  wird  -m  mit  Ausnahme  der  kleinen  Feudalpartei,  welche  sich  vollständig
  in  den  mittelalterlichen  Anschaunngen  sestgerannt  hat  —  die  Ueberzeugung,
  daß  der  bisherige  Zustand  unmöglich  noch  länger  forlbestehen  kann
und  Mecklenburg  nach  so  langem  Harren  und  Zandern  endlich  einmal  aus
seiner  traurigen  Ausnahmsstellung  in  ganz  Europa  erlöst  werden  muß.
Selbst  von  den  Hunderten  adeliger  Nittergutebesitzer,  welche  nach  der  Feudalverfassung
  die  Nitterschaft  des  Landtags  bilden,  finden  es  kaum  20  —30  der
Mühe  werth,  einige  Tage  auf  dem  Landtage  zu  erscheinen,  während  von  den
bürgerlichen  Rittergutsbesitzern  oft  kaum  zwei  bis  drei  dafelbst  anwejend  sind,
so  daß  außer  den  hochbesoldeten  und  lebenslänglich  angestellten  Bürgermeistern
der  meisten  Städte  (mehrere  der  größten  Städte  Mecklenburgs,  3.  B.  Wiemar
mit  15,000  Einwohnern,  haben  gar  keine  Stimme  auf  dem  Landtag)  eine

Schulthess,  Europ.  Geschichtslalender.  XIX.  .  12
        <pb n="179" />
        178  Pas  deuische  Reich  und  seine  einzeluen  Glieder.  (Nov.  9.)

kleine  Coterie  von  einigen  Dutzend  meist  mit  einander  verwandter  adeliger
Nittergutsbesiyer  so  ziemlich  nach  Lust  und  Belieben  alle  Entscheidungen  trifft
und  sämmtliche  Landtagsangelegenheiten  erledigt.  Alles  möglichst  beim  Alten
zu  lassen  und  die  Bestimmungen  des  deutschen  Reichstags  recht  widerwillig
und  mit  so  großen  Beschränkungen  auszuführen,  wie  dieß  nur  irgendwie  angeht,
  ohne  sich  ciuer  ernsten  Rüge  von  Verlin  her  auszusehen,  ist  das  Hauptbestreben
  dieses  Landtags,  welches  alle  Beschlüsse  desselben  charakterisirt.

9.  November.  (Preußen.)  Während  alle  Anzeichen,  die  für
einen  Fortgang  der  Ausgleichsverhandlungen  mit  der  Curie  sprechen,
von  der  öffentlichen  Meinung  sorgfältige  Beachtung  finden,  werden
auch  die  charakteristischen  Symptome  der  Fortdauer  des  Culturkampfes
  in  der  inneren  preußischen  Verwaltung  nicht  übersehen.
Ein  solches  liegt  in  einem  Rescript  des  Cultusministers  Dr.  Falk
vom  pP.  d.  M.  als  Antwert  auf  eine  wiederholte  Eingabe  des  Clerus
der  Diöcesen  Münster  und  Paderborn  in  Betreff  der  Anordnungen
der  Staatsregierung  bezüglich  der  Ertheilung  und  Leitung  des  katholischen
  Religionsunterrichts  in  Volksschulen,  bezw.  an  Seminarien,
und  der  Prüfung  von  Lehrern  und  Lehrerinnen  in  der  katholischen
Religionslehre.  Der  Minister  weist  die  zahlreichen  einzelnen  Beschwerdepunkte
  als  unbegründet  zurück.  Im  allgemeinen  Theile  des
Rescripts  heißt  es:

„Nur  darauf  muß  ich  gegenüber  dem  Auspruch  der  Petenten  auf  ein
ausschließliches  Recht  der  katholischen  Kirche  „„hinsichtlich  der  Feststellung
der  Bedingungen,  unter  welchen  die  katholische  Neligionsleh  re  in  den  staatlichen
  Schulen  Gegenstand  des  Unterrichts  sein  könne,“  noch  einmal  nachdrücklichst
  hinweisen:  daß  ein  jolcher  Anspruch  in  den  Rechtsnormen  des
preußischen  Staates,  deuen  auch  die  ktholische  Kirche  unlerworfen  ist,  keine
Stütze  findel.  Das  von  den  Unterzeichnern  der  Eingabe  in  dieser  Beziehung
branspruchte  —#Dominiumt,.  der  katholischen  Kirche  erweist  sich  somit  als  völlig

altlos.  Die  Erklärung  der  Petenten,  daß  „„sie  die  Ertheilung  des  schul-Valolonen
  Religionsunterrichts  in  Simultanschulen  in  keinem  Falle  selbst
übernehmen,  auch  Niemandem  den  erforderlichen  kirchlichen  Auftrag  dazu
ertheilen  würden,""  läsßt  sich  schwer  vereinigen  mit  der  seit  Jahren  an  vielen
höheren  und  niederen  Schulen  des  Landes  geübten  gegentheiligen  kirchlichen
Praxis  und  mit  dem  wohlverstandenen  Interesse  der  katholischen
Bevölkerung,  besonders  an  solchen  Orten,  wo  diese  in  der  Minderzahl  sich
befindet.  Das  aber  erhellt  aus  dieser  Erklärung  unzweifelhaft:  daß  Sie  und
die  Mitunterzeichner  der  Beschwerde  vermeintlichen  formalen  Rechtsansprüchen
gegenüber  eine  geordnete  religiöse  Unterweisung  der  Ingend  in  der  Bolksschule,
  auf  welche  ich  meinerseits  das  entscheidendste  Gewicht  lege,  als  etwas
Untergeordnetes  erachten.“

Das  Schreiben  des  Ministers  gelangt  in  einer  Versammlung
des  Klerus  der  beiden  Diöcesen  am  18.  d.  M.  zur  Verlesung.  Diese
nun  lehnt  ihrerseits  wiederholt  die  Betheiligung  an  Schuleinrichtungen
  ab,  welche  nach  ihrer  Ueberzeugung  die  schlimmsten  Folgen
für  die  katholische  Kirche  haben  müssen.  Die  Ertheilung  des  katho-
        <pb n="180" />
        Vas  deulsche  Reich  und  seine  rinzeinen  Glieder.  (Nov.  11—12.)  179

lischen  Religionsunterrichts  im  Namen  und  Auftrage  des  Staakes
erklärt  die  Versammlung  nach  der  einstimmig  kundgegebenen  Meinung
der  Anwesenden  für  eine  „schwere  Verletzung  des  der  Kirche  schuldigen
  Gehorsams“.  6

11.  November.  (Deutsches  Reich.)  In  einem  immerhin
beachtenswerthen  Theile  der  norddeutschen  Presse  tritt  die  Mißstimmung
  gegen  die  Leitung  des  Marinedepartements  seit  dem  Untergange
  des  „Großen  Kurfürsten“  und  den  Vorgängen,  die  sich  daran
geknüpft  haben,  immer  unverhüllter  zu  Tag.

11.  November.  (Preußen.)  Dem  Verlangen  der  Regierung
entsprechend,  entfernt  der  Magistrat  von  Königsberg  die  seit  einiger
Zeit  im  Sitzungssaale  der  Stadtverordneten  ausgestellte  Büste  des
Dr.  Johann  Jacoby,  des  Verfassers  der  „Vier  Fragen“,  aus  demselben.
  Eine  Remonstration  der  Stadtverordnetenversammlung  gegen
die  Maßregel  wird  von  der  Regierung  abgewiesen.

12.  November.,  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  regt
beim  Bundesrathe  eine  Nevision  des  allgemeinen  Zolltarifs  im  Sinne
eines  größeren  Schutzes  der  deutschen  Industrie  an,  indem  er  an
denselben  folgendes  Schreiben  richtet  und  darin  auf  die  Niedersetzung
einer  Commission  unter  Beiziehung  von  Sachverständigen  anträgt:

„Die  finanziellen  volkswirthschaftlichen  und  handelspolitischen  Verhältnisse,
  welche  auf  die  gegenwärtige  Gestaltung  des  Vereins-Zolltarifs  von
entscheidendem  Einflusse  gewesen  sind,  haben  im  Laufe  der  letzten  Jahre  wesenlliche
  Veränderungen  erfahren.  Die  finanzielle  Lage  des  Reiches  wie  der  einzelnen
  Bundesstaaten  erheischt  eine  Vermehrung  der  Reichseinnahmen  durch
stärkere  Heranziehung  der  dem  Reiche  zur  Verfügung  stehenden  Einnahmequellen.
  Bei  den  im  vorigen  Sommer  zu  Heidelberg  stattgehabten  vertraulichen
  Besprechungen  über  die  im  Reiche  anzustrebende  Steuerreform  ist
denn  auch  die  Ueberzeugung  einmithig  zum  Ansdruck  gelangt,  daß  das  System
der  indirekten  Besteuerung  in  Deutschland  weiter  auszubilden  sei,  und  es  ist
daselbst  über  die  vorzugsweise  ins  Auge  zu  fassenden  Finanzartilel  allseiliges
Einverständniß  erzielt  worden.  Anßerdem  erfordert  die  derzeitige  Lage  der
deutschen  Industrie  so  wie  das  mit  Ablauf  der  Haudelsverträge  in  den  großen
Rachbarstaaten  und  in  Amerika  zu  Tage  getretene  Bestreben  nach  Erhöhung

des  Schutzes  der  einheimischen  Production  gegen  die  Milbewerbung  des  Auslandes
  eine  eingehende  Untersuchung  der  Frage,  ob  nicht  auch  den  vaterländischen
  Erzeugnissen  in  erhöhtem  Maße  die  Versorgung  des  deutschen  Marktes
vorzubehallen  und  dadurch  auf  die  Vermehrung  der  inländischen  Production
hinguwirken,  sowie  zugleich  Verhandlungematerial  zu  schaffen  sei,  um  später
zu  versuchen,  ob  und  in  wie  weit  sich  im  Wege  neuer  Verträge  die  Schranken
beseitigen  lassen,  welche  unsere  Exportinteressen  schädigen.  Die  Ergebnisse  der
im  Gange  befindlichen  Enqueten  über  die  Lage  der  Eisenindustrie,  sowie  der
Baumwoll=  und  Leinenindustrie  werden  nützliche  Grundlagen  schaffen  für  die
Beantwortung  der  Frage  der  Zweckmäßigkeit  einer  Erhöhung  oder  Wiedereinführung
  von  Zöllen  auf  die  Erzeugnisse  der  in  Frage  slehenden  Industrien.

Ueber  einige  weitere  bereits  in  Anregung  gekommene  Aenderungen  des  aulo-12
        <pb n="181" />
        180  Has  deutsche  Neich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  13  —  Mitte.)

nomen  Zolltarifs,  welche  zum  Theil  eine  correctere  Fassung  des  Tarifs,  zum
Theil  die  Beseiligung  von  Mißverhältnissen  zwischen  den  Zollsätzen  von
Halbfabrilaten  und  Gauzfabrikaten,  zum  Theil  Erhöhungen  des  Schutzes
einzelner  Industriezweige  gegenüber  der  Concurrenz  des  Auslandes  bezwecken,
sind  Vorarbeilen  gefertigt,  welche  den  betreffenden  Ausschüssen  des  Bundesraths
  werden  vorgelegt  werden.  Es  wird  dabei  nicht  ausgeschlossen  sein,  daß
auch  noch  für  andere  „Cchengasse  die  Einführung  höherer  Eingangszölle  angeregt
  werde....  Um  die  Lösung  der  vorstehend  angedenteten  Fragen  thunlichst
  zu  berherunigen  2  .  der  für  die  betheiligten  Erwerbszweige  drückenden
Ungewißheit  über  die  künftige  Gestaltung  unseres  Tarifwesens  möglichst  bald
ein  Ende  zu  machen,  erscheint  die  Einsetzung  einer  besonderen  Commission
angezeigt,  welche  unter  Benuhung  des  vorhandenen,  sowie  desjenigen  Materials,
  welches  durch  die  Enqueten  geschaffen  und  jener  Commission  zu
überweisen  sein  würde,  die  Revision  des  Zolltarifs  vorzubereiten  und  die
erforderlichen  Anträge  bei  dem  Bundesrath  zu  stellen  hätte.  Die  Aufgabe  der
Commission  würde  danach  auf  den  gesammten  Inhalt  des  Tarifs,  mit  Ausnahme
  derjenigen  Finanzartikel,  über  welche  auf  der  Heidelberger  Minislerconferenz
  Einverständniß  erzielt  ist  und  welche  einer  gesonderten  Mearbeitung
  bereits  unterliegen,  sich  zu  erstrecken  haben.  Die  Commission  würde
aus  Beamten  des  Reichs  und  der  hauptjächlich  betheiligten  Bundesstaaten
zusammenzusehzen  sein.  Die  Anzjahl  der  Mitglieder  dürfte  mit  Rücksicht  auf
den  Umfang  der  Aufgabe  nicht  zu  knapp  gegriffen  werden.  Die  Bearbeitung
der  eingelnen  2  Telaitiragen  möchte  nach  Feststellung  der  allgemeinen  Grundsähe
  kleineren  aus  der  Mitte  der  Commission  zu  bildenden  Subcommissionen
zu  übertragen  sein.  Auch  wird  es  sich  empfehlen,  sowohl  der  zu  berufenden
Commission  als  auch  den  Subcommissionen  das  Recht  einzuräumen,  Sachverständige
  zu  vernehmen  oder  schriftliche  Gutachten  einzuziehen  oder  durch
Requisition  der  Landesbehörden  Ermittlungen  zu  veranlassen.“

13.  November.  (Preußen.)  Die  Zeitungen  wollen  wissen,  daß
der  neue  Finanzminister  Hobrecht  bezüglich  des  Unterrichtsgesetzes  denselben
  Standpunkt  einnehme,  auf  den  sich  sein  Amtsvorgänger  gestellt
hatte:  die  Sache  sei  Angesichts  der  erheblichen  Mehrbelastung  des
Etats  in  dessen  Ordinarium  bis  auf  Weiteres  zu  vertagen,  und  erst
auf  sie  zurück  zu  kommen,  nachdem  die  Neichsfsinang-Verwaltung
durch  Mehreinnahmen  die  Etats  der  Bundesstaaten  wesentlich  entlastet
  haben  würde.

13.  November.  (Württemberg.)  Der  König  besucht  den
Kaiser  in  Wiesbaden.

Mitte  November.  (Deutsches  Reich.)  Die  Ausführung  des
Sogzialistengesetzes  nimmt  einen  durchaus  befriedigenden  Fortgang.
Die  Regierungen  verbieten  überall  zahlreiche  sozialdemokratische
Blätter  und  Broschüren  und  unterdrücken  zahlreiche  sozialdemokratische
  Vereine.  Das  Gesetz  wird  von  den  Regierungen  energisch,
aber  innerhalb  der  von  ihm  gegebenen  Schranken  ausgeführt.  Die
von  der  Sozialdemokratie  zunächst  bedrohten  und  eingeschüchterten
Klassen  fangen  überall  an,  freier  zu  athmen,  namentlich  der  Mittelund
  Kleingewerbestand,  seitdem  er  sieht,  daß  der  starke  Arm  des
        <pb n="182" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mitte  Nov.)  181

Gesetzes  ihm  zu  Hülse  kommt  und  der  handwerksmäßigen  Verhetung
und  Vergiftung  der  Agitatoren  der  Mund  gestopft  wird.  Von
Widerstand  ist  nirgends  die  Rede;  die  dießfälligen  Befürchtungen
haben  sich  in  keiner  Weise  bestätigt.

Mitte  November.  (Bayern.)  Der  Erzbischof  von  Bamberg,
der  eben  von  einem  Besuche  in  Rom  zurückgekehrt  ist,  erläßt  einen
Hirtenbrief,  in  dem  er  voll  Bewunderung  von  Papst  Leo  XIll.
spricht,  im  weitern  die  „finangielle  Nothlage“  des  hl.  Vaters  schildert,
  die  Abnahme  des  Peterspfennigs  beklagt  und  die  Gläubigen
zu  erneuerter  Spende  desselben  aufs  dringendste  ermahnt:

Aus  dem  hl.  Vater  spricht  ein  erhabener,  starker  und  vom
Himmel  erleuchteter  Geist,  ausgerüstet  mit  gründlicher  und  umfassender  Geehrsamkeit,
  mit  tiefer  Religiosität,  echter  Frhmmigkeit  und  hlsngender  *½—
reinheit,  geziert  mit  allen  apostolischen  Tugenden,  die  eine  Frucht  der  gö
lichen  Gnade  und  persönlicher  Thatkraft  sind.  Seine  Heiligkeit  i5
zund  beurtheilt  debhalb  alle  Ereignisse  der  Gegenwart  vom  höchsten  Standund
  Gesichtspunkle  aus,  um  für  Christus  zu  retten,  was  zu  retten  ist,  ohne
auch  nur  ein  einziges  Princip  zu  opfern,  welches  aus  dem  Wesen,  aus  der
Bestimmung  und  der  Verfassung  unserer  hl.  Kirche  sich  ergibt.  Der  klare  und
scharfe  Blick  dieses  hochbegabten  Nachfolgers  Petri  reicht  weiter,  als  der  Verstand
  Mancher,  die  das  große  Wort  des  Tages  führen  und  sich  anmaßen,
  ohne  Verufung  von.  oben  die  Hierarchie  innerhalb  ihres
eigenen  Gebietes  zu  belehren...  Wir  haben  Uns  persönlich  überzeugt,  daß
c.  H.  Papst  Leo  XlII.  wohl  niche  an  allen  Gaben  des  göttlichen  Geistes  und  an
blerdatiulichen  Gütern,  aber  in  irdischer  Beziehung  arm,  gauzarm  ist.
Möge  diese  unsere  authenkische  Ueberzeugung  in  den  fünf  Erbtheilen  vernommen
  werden,  um  das  Lügengewebe  bezüglich  des  Reichthums  unseres  obersten
Hirten  für  immer  zu  zerstören!  Es  dürfte  Euch  nämlich  nicht  unbekannt
sein,  daß  nach  dem  Hintritte  des  höchstseligen  Papstes  Pins  IX.  die  Feinde
der  Kirche  die  erstaunte  Welt  mit  der  Nachricht  überraschten,  der  hohe  Verstorbene
  habe  seinem  glorreichen  Nachfolger  unzählige  Millionen  hinterlassen.
Es  war  das  eine  böswillige  Erfindung,  um  den  Liebesgaben  der  katholischen
Welt  für  den  apostolischen  Stuhl  ein  Ziel  zu  setzen.  Und  in  der  That  wurde
der  böse  Zweck  leider  vielfach  erreicht,  da  ja  ein  wohlhabender  Bater  der
Christenheit  der  Unterstützung  von  Seite  seiner  geistigen  Kinder  nicht  bedürfte.
Wenn  darum  in  manchen  Gegenden  der  „Peterspfennig“  in  Abnahme  gerieth,
so  geschah  dieses  sicherlich  nicht  aus  Mangel  an  Ehrfurcht  und  Liebe  für  die
geheiligte  Person  Leo  XlII.,  der  in  jeder  Hinsicht  der  würdigste  Nachfolger
des  unvergeßlichen  Pins  IK.  ist,  und  den  einst  die  Geschichte  zu  den  Zierden
des  abostolischen  Stuhles  zählen  wird.  Er  liebt  uns  Alle  ja  mit  unendlicher
  Liebe,  und  wir  sollten  Ihn  weniger  lieben?  Diesen  Gedanken  wagt
Euer  Oberhirte  nicht  eine  Minnte  zu  denlen.  Wenn  deßhalb  manche  Katho-=liken
  in  diesem  ihrem  seitherigen  Mohlthun  wachliehen,  so  geschah  es  wohl
nur  deßhalb,  weil  sie  irregeleitet  wurden  durch  die  Kühnheit  und  Planmäßigkeit,
  womit  die  Kirchenseinde  ihre  Ziele  verfolgen,  um  dadurch  die
höchsten  Interessen  der  katholischen  Kirche  zu  schädigen.  Vergeßt  nämlich
nicht,  gelictte  Erzdiözesanen,  daß  es  sich  hiebei  nicht  nur  um  die  erhabene
Person  des  hl.  Vaters  handelt,  der  bei  seiner  apostolischen  Einfachheit  ganz
wenige  irdische  Bedürfnisse  kennt,  sondern  um  das  Wohl  und  Wehe  der  gesammten
  Kirche,  darum  auch  um  das  Heil  eines  jeden  Einzeluen  von  uns
        <pb n="183" />
        182  Das  deulscht  Rtich  und  seinte  einjelnen  Glieder.  (Nov.  18-19.)

selbst.  Soll  das  Oberhaupt  der  Kirche  frei  sein;  soll  die  Gisten  der  so
nothwendigen  kirchlichen  Institute.  Congregationen  u.  s.  w.  nicht  in  Frage
gestellt  werden;  soll  überhaupt  der  apostolische  Sinht.  seine  4  von
Christus  selbst  erhaltene  „Aufgabe  in  schwerer  Zeit  erfüllen,  —  so  bedarf  er
auch  irdischer  Mittel.  Die  Kirche  Gottes  ist  allerdings  „nicht  von  dieser
Welt“;  aber  sie  hat  in  dieser  Welt  geschichtliche  Gestall  gewonnen,  und
insofern  kaun  sie  auch  des  Irdischen  als  Werkzeng  für  das  Ueberirdische
nicht  entbehren.  Eben  eßal.  ist  aber  auch  jedes  lebendige  Glied  der  Kirche,
ist  jeder  (aute  Katholik  vor  Gott  und  seinem  Gewissen  verpflichtet,  zur  erfolgreichen
  Lösung  dieser  Lebens  frage  des  apostolischen  Stuhles  nach  Maßgabe
seines  Vermögens  beizutragen.  Der  Gedanke,  daß  der  Valer  der  Christenheit
sich  in  wirklicher  Noth  befindet,  muß  uns  mit  heiligem  Schauer  und  mit
einer  gewissen  Scham  erfüllen.  An  uns  Allen  ist  es  also,  Ihm  wenigstens
nach  dieser  Seile  hin  die  große  Bürde,  welche  Ihm  die  göttliche  Vorsehung
auferlegte,  einigermaßen  zu  erleichlern.  Es  ist  geradezu  eine  Ehrenpflicht  für
alle  Katholiken  der  Erde.  Deßhalb  wenden  Wir  uns  vertrauensvoll  an  den
ehrwürdigen  Klerus  und  an  alle  Gläubigen  Unseres  Erzbisthums  mit  der
dringenden  Vilte:  Gedenket  des  vierten  Gebotes!"  Gedenket  unseres  heißgeliebten
  heil.  Vaters  Leo  XIII.  in  Rom!  Ermattet  nicht  in  Euren  seitherigen
  gewöhnlichen  Gaben  für  Ihn!  Vereinigt  Euch  aber  auch  zu  einer
anßergewöhnlichen  Spende,  wie  es  Euer  frommer  und  opferwilliger  Sinn  an
dem  letzten  Ehrentage  des  bchstseligen  Pius  IX.  mit  so  glänzendem  Erfolge
gethan!  Was  gute  Kinder  für  ihre  hilfsbedürftige  Mutter  —  die  heilige
Kirche  —  darbringen,  das  lohnt  Gott  tansendfach  durch  Verleihung  höherer
Güter  und  durch  Segnung  Eurer  Arbeit.  Unserm  hl.  Vater  aber  werden
wir  dadurch  einen  großen  Trost  bereiten."

18.  November.  (Reuß  ä.  L.)  Landtag:  genehmigt  nunmehr
nach  dem  Willen  des  Fürsten  das  eigene  Landgericht,  damit  die  kleine
Residenz  doch  eines  eigenen  Gerichtes  nicht  entbehre.

19.  November.  (Deutsches  Reich.)  Die  am  8.  September
nach  den  Vereinigten  Staaten  abgegangene  Commission  behufs
Prüfung  der  amerikanischen  Tabakstener  ist  wieder  in  Europa  eingetroffen.
  Das  Resultat  geht  vorläufig  dahin,  daß  dieses  Steuersystem,
  so  zweckentsprechend  es  für  Amerika  sei,  sich  für  Deutschland
entschieden  nicht  eignen  würde,  so  daß  für  dieses  kaum  etwas  übrig
bleiben  dürste,  als  entweder  zum  Monopol  zu  greifen,  oder  aber
sich  mit  der  früher  beabsichtigten  Gewichtssteuer  zu  begnügen,  die
ja  in  beliebiger  Höhe  bemessen  werden  kann,  je  nach  dem  Ertrag,
den  man  daraus  ziehen  will.  Die  Tabak-Enquete-Commission  tritt
an  diesem  Tage  in  Berlin  wieder  zusammen,  um  das  gesammelte
statistische  Material  zu  sichten  und  sich  schließlich  über  die  verschiedenen
  Steuersysteme  für  Deutschland  begutachtend  ausgusprechen.

19.  November.  (Preußen.)  Eröffnung  des  Landtags:  die
Thronrede  des  Kronprinzen  wird  vom  Vicepräsidenten  des  Staaksministeriums,
  Grafen  Stolberg,  verlesen:

Tief  schmergliche  und  erschütternde  Ereignisse  haben  seit  dem
        <pb n="184" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  19.)  183

Schlusse  der  vorigen  Session  das  Vaterland  in  der  Person  Sr.  Majestät  des
Kaisers  und  Königs  betroffen;  das  theure  Leben  des  Monarchen,  zweimal
bon  Frevlerhand  bedroht  und  gefährdet,  ist  durch  Gottes  gnädiges  Walten
dem  Volke  erhalten  und  in  fast  wunderbarer  Weise  neu  gestärkt  worden.

Die  Tage  der  Trübsal  und  Prüfung  aber  sind  zugleich  Tage  vaterländischer
Erhebung  und  Bewährung  geworden;  un  Neuem  hat  sich  in  allseitigen  lebhaften
  Kundgebungen  offenbart,  daß  das  Herz  des  Bolles  in  trener  Liebe
und  Verehrung  bei  seinem  Könige  ist.  Die  Bethätigung  dieses  patriotischen
Geistes,  sowie  der  tiefe  und  nachhaltige  Eindruck  jener  schweren  Erfahrungen
gewähren  die  Zuversicht,  daß  es  gelingen  werde,  die  traurigen  Verirrungen,
zu  deren  äußerer  Einschränkung  die  Reichs  gesehgebung  die  unerläßlichen  Handhaben
  gewährt  hat,  durch  vertrauensvolles  Zusammenwirken  aller  siaalserhaltenden
  Kräfte,  in  ernster  Fürforge  für  das  allseitige  Gedeihen  des  Volkes
allmählich  auch  innerlich  zu  überwinden.  Das  innige  Band,  welches  das
Volk  mit  seinem  Fürstenhause  verbindet,  hat  sich  auch  in  dem  zuversichtlichen
Vertrauen  bewährt,  welches  Sr.  laiserl.  und  lönigl.  Hoheit  dem  Kronprinzen
bei  der  einstweiligen  Führung  der  Regierung  von  allen  Seiten  entgegengebracht
  worden  ist,  und  welches  Höchsidemselben  die  Erfüllung  der  chweren
Aufgabe  im  Sinne  Sr.  Majestäl  des  Königs  -wesentlich  erleichtert  hat.  Die
Staatsregierung  nimmt  für  die  beginnende  Session  Ihre  Mitwirkung  vor
Allem  zur  Lösung  der  Schwierigkeiten  in  Anspruch,  welche  auf  dem  Gebiele
der  Finanzverwaltung  hervorgetreten  sind.  Zwar  hat  das  letzte  Berwallungsjahr,
  wie  Sie  aus  der  Ihnen  alsbald  vorhwlegenben  Uebersicht  der
Einnahmen  und  Ausgaben  desselben  ersehen  werden,  wiederum  noch  einen
nicht  unerheblichen  Ueberschuß  ergeben.  Allein  die  abermali  ige  Erhöhung  des
Matricular-Beitrages  für  das  Reich  nimmt  diesen  Ueberschuß  fast  vollständig
in  Anspruch,  so  daß  nur  ein  geringfügiger  Betrag  davon  für  die  Ausgaben
des  nächsten  Jahres  zur  Verfügung  bleibt.  Bei  diesen  Ausgaben  ist  außer
dem  erhöhten  Matricularbeitrag  für  das  Neich  ein  beträchtlicher  Mehraufwand
zur  Verzinsung  der  öffentlichen  Schuld  und  für  einige  andere  unabweisliche
Bedürfnisse  vorzufehen,  während  Ersparungen  nur  in  geringem  Umfange
thunlich  erscheinen,  wenn  dies  Schädigung  wichtiger  Interessen  und  die  Verkümmerung
  erfrenlicher  Entwickelungen  vermieden  werden  joll.  Große  einmalige
  Einnahmen,  wie  sie  in  den  dießiährigen  Etat  eingestellt  werden  konnten,
sind  für  das  nächste  Jahr  auch  nur  in  annähernder  Höhe  nicht  vorhanden,
die  regelmäßigen  Ginahmegucllen  des  Stlaates  aber  lassen  unter  dem  leider
noch  fortdauernden  Druck,  der  so  lange  schon  auf  fast  allen  Gebieten  der
Erwerbslhätigkeit  lastet,  ein  irgend  in's  Gewicht  fallendes  Mehrerträgniß
nicht  in  Aussicht  nehmen.  Die  Einnahmen  reichen  daher  auch  zur  Deckung
der  ordenklichen  Ansgaben  nicht  hin.  Die  zur  nothwendigen  baldigen  Beseitigung
  dieses  Mißverhältnisses  erforderlichen  Mittel  werden  auf  dem  dem
Reiche  überwiesenen  Gebiete  der  Besteuerung  zu.  suchen  und,  wie  die  Staalsregierung
  fest  vertrank,  zu  finden  sein;  bis  dahin  aber  wird  es  nöthig  sein,
die  zur  Erwägung  der  Einnahmen  des  nächsten  Staatshaus  zhalts-Etats  erforderlichen
  Mittel  im  Wege  der  Anleihe  zu  beschaffen.  Der  nach  diesen  Gesichtspunlten
  aufgestellte  Etat  und  ein  denselben  ergänzendes  besonderes
Anleihegeseth  werden  Ihnen  unverzüglich  vorgelegt  werden.  In  der  Etatsaufslellung
  kommen  mehrere  Aenderungen  in  den  Ressortverhältnissen
  der  Ministerien  Zum  Ausdruck,  deren  Bedürfniß  schon  feit  längerer
Zeit  hervorgetreten  war.  Die  bedeutende  Zunahme  einzelner  Geschäftszweige,
die  dadurch  hervorgerufene  übermäßige  Belastung  der  betreffenden  Ministerien
und  die  Erwägung,  daß  gleicharlige  Angelegenheiten  richtiger  unter  gemeinsamer
  Leitung  zu  vereinigen  sind,  haben  dahin  geführt,  mit  einer  veränderten
Eintheilung  vorzugehen.  Insoweit  durch  diese  Veränderungen  die  ander-
        <pb n="185" />
        184  Das  deulsche  NReich  und  seine  rinzeluen  Glieder.  (Nov.  19.)

weitige  Regelung  einzelner  gesetzlicher  Compelenzbestimmungen  bedingt  ist.
wird  Ihnen  ein  darauf  bezüglicher  Gesetzentwurf  vorgelegt  werden.  Die  Vorarbeiten
  für  die  Weiterführung  der  Reform  der  inneren  Verwaltunge-
  Einrichtungen  haben  in  Folge  der  Aufgaben  von  unmittelbarer
  Dringlichkeit,  welche  die  Staatsregierung  seit  dem  Frühjahr  ununterbrochen
in  Anspruch  genommen  haben,  bieber  nicht  soweit  gefördert  werden  können,
daß  Ihnen  in  der  gegenwärtigen  Session  weitere  Vorlagen  darüber  zugehm
könnten;  die  Durchführung  des  bedeutsamen  Reformwerles  für  die  gesammte
Monorchie  gehört  jedoch  nach  wie  vor  zu  den  nächsten  Zielen,  welche  die
Staatsregierung  im  Zusammenwirken  mit  der  Landesvertretung  zu  erreichen
hofft...  Bezüglich  des  im  vorigen  Jahre  ausgearbeiteten  Entwurfs  des
K  nterrichtsgesetzes  haben  die  weiteren  Verathungen  im  Laufe  des  letzten
Jahres  theils  wegen  der  Schwierigkeiten  vielfach  dabei  zu  erledigender  wichtiger
Fragen,  theils  aus  äußerlichen  Gründen  nicht  soweit  gefördert  werden  können,
um  den  vollständigen  Entwurf  Ihrer  Beschlußnahme  schon  in  dieser  Sibungsperiode
  zu  unterbreiten.  Die  Staatsregierung  ist  sich  jedoch  ihrer  Verpflichtung,
  denselben  mit  allen  Kräften  auch  ferner  zu  fördern,  vollständig
bewußt.  Schon  jetzt  darf  sie  freilich  ihre  Ueberzeugung  dahin  aussprechen,
daß  auf  demienigen  Gebiele,  auf  welchem  die  Neuregelung  der  gegenwärtig
bestehenden  Verhaltnisse  am  dringlichsten  ist,  dem  der  Unterhaltung  der  öffentlichen
  Bolksschulen,  eine  befriedigende  Lösung  der  Aufgabe  nicht  ohne  sehr
erhebliche  finanzielle  Mehraufwendungen  des  Staatles  möglich  sein  wird,  für
welche  die  Mittel  neu  zu  beschaffen  sind  Im  Interesse  der  Landeswohlfahrt
  erweisl  sich  eine  kräfligere  Zusammenfaisung  und  Ordnung  des  Eisenbahnweseus,
  sowie  die  Ergänzgung  des  vbaterländischen  Eisenbahnnebes  in  verschiedenen
  Aheilen  des  Slaates  als  unerläßlich.  Sofern,  wie  gehofft  wird,  die
Behuf#e  demnächstiger  Ueberführung  wichliger  Actien-Eisenbahn-Unternehmungen
in  die  Hände  des  Staates  und  für  den  Vau  einiger  besonders  dringlicher  Eisenbahnlinien
  eingeleiteten  Vorarbeiten  bei  i  Zeiten  zum  Abschluß  gelangen,  wird
Ihnen  eine  deWßfallsige  Vorlage  zugehen.

Die  Thronrede  wird  von  den  nicht  allzu  zahlreich  anwesenden  Mitgliedern
  beider  Häuser  lantlos  enkgegen  genommen.  Dennoch  verdient  und
findet  sie  volle  Beachtung.  Das  Hauptgewicht  legt  sie  auf  die  finanzielle
Lage  des  preußischen  Staatshaushaltes,  welche  die  legielatorische
Initialive  der  Regierung  nach  manchen  Seiten  hin  beschränklt.  Das  Verwaltungsjahr
  1877/78  hat  allerdings  einen  nicht  unerheblichen  Ueberschuß
gegen  den  Voranschlag  ergeben;  indessen  ist  derselbe  durch  die  Erhöhung  der
Matricularbeiträge  aufgezehrt  worden.  Aus  dem  Zusammenhang  ergibt  sich,
daß  dieser  Ueberschuß  nicht  die  Folge  einer  erheblichen  Steigerung  der
laufenden  Einnahmen  des  preußischen  Staates  gewesen  ist.  Bei  der  ersten
Ausstellung  des  Etats  für  das  nächste  Jahr  hatle  sich  in  dem  ordentlichen

stat  ein  Minus  von  ekwa  20  Mill.  Mark  ergeben.  Da  aber,  wie  die  Eröffnungsrede
  durchaus  zutreffend  sagt,  Ersparungen  nur  in  geringem  Umfange
thunlich  erscheinen,  wenn  die  Schädigung  wichtiger  Interessen  und  die  Verlümmerung
  erfreulicher  Entwickelungen  vermieden  werden  soll,  so  hat  man
sich  darauf  beschränken  müssen,  das  Minus  auf  11  Mill.  Mark  zu  reduciren.
Hiezu  tritt  sofort  die  dem  preußischen  Finanzwesen  eigenthümliche  Schwäche
in  den  Vordergrund.  In  keinem  Großstaat  mit  geordueten  Finanzen  würde
der  Finanzminister  mit  einem  verhällnißmäßig  so  kleinen  Deficil  hervortreten;
  überall  ist  Sorge  dafür  getragen,  für  Mehrbedürfnisse  oder  Einnahme,
  Ausfälle  i  in  engem  Nahmen  ein  Gegengewicht  in  einer  mobilen  Steuer
zu  schaffen.  In  Preußen  aber  sind  die  hauptsächlichsten  Einnahmen  des
Staates  durchaus  stationär.  Die  directen  Steuern  können  nur  durch  ein
besonderes  Gesetz  ergiebiger  gemacht  werden.  Die  Classensteuer  ist  bekanntlich
        <pb n="186" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  19.)  185

vor  einigen  Jahren  contingentirt  worden,  die  Einkommenstener  aber,  welche
naturgemäß  bestimmt  ist,  Mehrerfordernisse  zu  beschaffen  und  Minderbedürfnisse
  zu  berücksichtigen,  ist  variabel,  aber  nur  in  ungünstigem  Sinne;  sie
sinkt  bei  der  wirthschaftlichen  Krise  und  vergrößert  somit  das  Desicit,  weil
sie  eben  nicht  die  Stelle  einer  Ergänzungssteuer  einnimmt.  Dieses  Mißverhältniß
  ist  um  jo  unerträglicher,  je  mehr  der  preußische  Staat  im  Uebrigen
auf  den  Ertrag  seiner  Großindustrien,  seiner  Eisenbahnen,  Bergwerke  und
Forsten  angewiesen  ist.  In  finanziell  bedrängten  Zeiten  sinken  nalurgemäß
die  Erträge  sieier  Industrien  und  beeinträchtigen  das  Gleichgewicht  in  den
Finanzen.  Die  Eröffnungsrede  constatirt  die  Störung  des  Gleichgewichts;
aber  sie  enthält  auch  nicht  die  leiseste  Andeutung  einer  Abhilfe.  Sie  sagt
nur:  die  Mittel  zur  Beseitigung  des  Deficits,  welches  sich  im  Extraordinarium
auf  die  Summe  von  ungefähr  70  Mill.  Mark  beläuft,  würden  auf  dem  dem
Reich  überwiesenen  Gebiete  der  Besteuerung  und  der  Zölle  und  indirecten
Steuern  zu  suchen  und,  wie  die  Staatsregierung  fest  vertraut,  auch  zu  finden
sein.  Aber  wenn  dieß  der  Fall  ist,  so  kann,  sobald  die  wirthschaftliche  Lage
sich  bessert,  der  breupische  Slaatshaushalt  ebenso  an  Ueberfluß  leiden  wie
jetzt  an  Mehrbedarf.  Die  directen  Ficern  werden  nicht  abgemessen  werden  können
nach  dem  wirklichen  Bedarf.  Wird  die  Einkommenstener  richtig  und  unter
Schonung  der  kleinen  Einkommen  veranlagt,  so  würde  sie  gerade  geeiguet  sein,
in  ungünsligen  Zeiten  das  Desiieit  Zu  vermeiden,  und  die  Steuerzahler  würden
vorübergehend  die  schwererr  4  Last  nicht  nur  tragen  können,  sondern  auch
willig  ertragen,  wenn  sie  wissen,  daß  ihr  Beitrag  in  günstigeren  Zeiten  entsprechend
  ver.nindert  wird.  —  In  Betreff  der  beabsichtigten  Verändernngen
  in  den  Ministerialressorts  bestätigt  die  Throurede,  anderweitigen
staatsrechtlichen  Auffassungen  gegenüber,  daß  dieselben  der  Beschlußfassung
des  Landtags  soweit  unterstellt  werden,  als  durch  jene  Veränderungen  die
anderweitige  Regelung  einzelner  gesetzlicher  Competenzbestimmungen  bedingt
ist.  Ueber  die  Frage  der  ferneren  Fortführung  der  Verwaltungsreform
hatte  sich  die  Regierung  seit  dem  Eintritt  der  Grafen  Stolberg  und  Eulenburg
  in  das  Cabinet  noch  nicht  wieder  ausgesprochen;  indessen  überrascht
es  Niemanden,  im  Gegensatz  gegen  frühere  Erklärungen  des  vorjährigen
interimistischen  Leiters  des  Departements  der  inneren  Verwaltung,  nunmehr
zu  vernehmen,  daß  in  Folge  anderer  unmittelbar  dringlicher  Aufgaben  die
Durchführung  des  bedeutsamen  Reformwerkes  während  der  jetzt  eröffneten
Seision  keine  Fortschritte  zu  erwarten  hat.  Ebensowenig  war  schon  aus
sinanziellen  Gründen  für  dießmal  die  Vorlegung  des  Unterrichtsgesetzes
zu  erhoffen;  man  hört  jetzt  sogar  bestätigen,  daß  die  weiteren  Berathungen
derselben  im  Laufe  des  letzten  Jahres  nicht  zum  Abschluß  gekommen  sind.
Die  vielbestrittene  Frage  der  weiteren  Erwerbung  von  Privatbahnen
für  den  Staat  und  des  Baues  neuer  Linien  wird  dahin  entschieden,  daß  die
Absicht  „einer  kräftigen  Zusammenfassung  und  Ordnung  des  Eisenbahnwesens
und  der  Ergän  änzung  des  Eisenbahnnetzes“  forlbesteht  und  eine  Vorlage  an  den
Landtag  in  Betreff  des  Ankanfs  wichtiger  Actienbahnen  und  des  Baues
einiger  dringlichen  neuen  Linien  nur  von  dem  Abschluß  der  Vorarbeiten  für
abhängig  erklärt  wird.

Die  Regierung  macht  dem  Landtage  eine  Reihe  von  Vorlagen.  Die
Ansicht  macht  sich  indeß  von  vorneherein  geltend,  daß  die  Verathung  des
Budgets  und  der  Grsetze  behufs  Einführung  der  Reichsjustizgesetzgebung  leicht
die  ganze  Dauer  der  Session  ausfüllen  könnte  und  daher  von  allen  übrigen
Vorlagen  kaum  die  eine  oder  die  andere  zur  Erledigung  kommen  werde.

Herrenhaus:  Wahl  des  Bureaus:  der  bisherige  Vizepräsident
v.  Bernukh  wird  durch  den  Grafen  Arnim-Boitzenburg  ersetzt.
        <pb n="187" />
        186  Das  deulstche  Reich  und  seine  einseluen  Glieder.  (Nov.  19  -22.)

Es  wird  dieß  vielfach  als  ein  Zeichen  des  politischen  Umschwungs
angesehen,  der  sich  seit  der  letzten  Session  vollzogen  hat.  Bernuth  steht
zwischen  dem  rechten  Flügel  der  Nationalliberalen  und  den  Freiconservativen,
in  deren  Mitte  er  auch  im  Reichstag  jeinen  Siß  eingenommen  hat,  und  war
im  Herrenhause  stels  der  Führer!  der  sog.  Bürgermeisterdartei  welche  mit  den
Freiconservaliven  die  sog.  neue  Fraction  dieses  Hauses  bildete.  Graf  Arnim
gehört  indeß  auch  dieser  neuen  Fraktion  au  und  steht  sonst  auf  dem  Standpunkt
  der  Freiconservativen.  Die  Wahl  scheint  daher  auf  einen  Bruch  in
der  „neuen  Fraktion“  und  auf  eine  Scheidung  in  Nationalliberale  und  Conservative
  hinzudenten.

Abgeordnetenhaus:  bestellt  sein  Bureau  durch  Acclamation

vorläufig  wie  bisher.

19.  November.  (Preußen.)  Bei  den  Stadtverordnetenwahlen
für  Verlin  dringt,  entgegen  den  gehegten  Befürchtungen,  kein  einziger
der  sozialdemokratischen  Candidaten  durch.  Dieselben  bleiben  vielmehr
  an  Stimmenzahl  weit  hinter  den  Gewählten  zurück.

20.  November.  (Deutsches  Reich.)  Die  Voruntersuchung
beg.  des  Untergangs  der  Panzerfregatte  „Großer  Kurfürst“  ist  Seitens
  der  durch  kaiserliche  Verfügung  eingesetzten  Commission  beendigt
und  das  gesammte  Actenmaterial  wird  nunmehr  zunächst  den  Vize-Admiralen
  Jachmann  und  Klatt  zu  gutachtlicher  Aeußerung  vorgelegt.


Thatsächlich  liegt  die  Sache  wohl  so,  daß  nach  gerichtlicher  Feststellung
der  Thatsachen  diese  beiden  Admirale  in  ihrem  Gutachten  das  eigentliche
Urtheil  sprechen  werden,  denn  man  darf  wohl  mit  aller  Sicherheit  annehmen,

daß  ihr  Gulachten  sir  die  Entschließung  des  Kriegsgerichts  entscheidend  sein

wird,  dem  dagegen  die  Bestimmung  des  Strafmaßes  zufallen  dürfte.  Es  wird
anerkannt,  daß  der  Chef  der  Admiralität,  v.  Stosch,  der  Untersuchungscommission
  die  weitgehendsten  Vollmachten  eingeräumt  und  die  Competenz
derselben  in  keiner  Weise  beschränkt  habe.

20.  November.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Der  neue  Finanzminister
  Hobrecht  legt  dem  Hause  das  Budget  für  1879  vor  und
knüpft  daran  seine  Darlegung  der  Finanzlage  des  Staates,  die  indeß
  wenig  Neues  enthält  und  im  Gangen  überhaupt  nicht  allzusehr
befriedigt.

21.  November.  (Bayern.)  Die  katholische  Pfarrei  Mering
bei  Augsburg,  die  frühere  Pfründe  des  Herrn  Reuftle,  welcher  vor
mehreren  Monaten  auf  dieselbe  resignirt  und  eine  altkatholische
Pfarrei  in  Vaden  übernommen  hat,  wird  von  der  Regierung  einem
römisch-katholischen  Geistlichen  übertragen.  Damit  ist  die  altkatholische
  Episode  der  Pfarrei  Mering  offenbar  als  abgeschlossen  zu  betrachten.
        <pb n="188" />
        Dao  deuische  Reich  und  seine  einfelnen  Glieder.  (Nov.  22—27.)  187

22.  November.  (Deutsches  Reich.)  Die  „Kreuzztg.“  spricht
sich  beg.  des  Zolltarifs  für  einzelne  Rekorsionen  gegenüber  dem  Auslande
  in  gegebenen  Fällen,  aber  unumwunden  gegen  einen  sogen.
autonomen  Zolltarif  aus;  ebenso  der  deutsche  Landwirthschaftsrath.
Die  Vertreter  der  landwirthschaftlichen  Inleressen  sind  augenscheinlich
  begüglich  der  Frage  von  Getreidezöllen  und  beg.  der  Schutzgölle
überhaupt  unter  sich  gespalten:  ohne  die  volle  Unterstützung  der
landwirthschaftlichen  Interessen  vermindern  sich  aber  die  Aussichten
der  Schutzzöllner  auf  Erreichung  der  von  ihnen  angestrebten  Ziele
sehr  wesentlich.

22.  November.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  überweist  die  schon
vorgelegten  und  die  noch  zu  erwartenden  Gesetzentwürfe  betr.  Ausführung
  der  Reichsjustigesetze  an  eine  Commission  von  21  Mitgliedern.
  Der  Justizminister  bestätigt,  daß  die  Justizorganisation
am  1.  October  1879  in  Kraft  treten  werde;  alle  Schritte  der  Regierung
  seien  darauf  gerichtet.

24.—26.  November.  (Deutsches  Reich.)  Parteitag  der  Forlschrittspartei
  in  Berlin.  Derselbe  genehmigt  gegen  die  süddeutschen
Mitglieder  der  sog.  Volkspartei  ein  neues  Parteiprogramm.  Dasselbe
  nimmt  sowohl  gegenüber  der  Regierung  als  gegenüber  der
Sozialdemokratie  eine  schroffe  Stellung  ein  und  drückt  der  Fortschrittspartei
  den  Charakter  einer  radicalen  Opposition  in  einem
Grade  auf,  der  für  die  Zukunft  und  bei  elwaigen  neuen  Wahlen
ein  Zusammengehen  mit  den  Nationalliberalen  fast  nothwendig  ausschließen
  zu  müssen  scheint.

25.  November.  (Deutsches  Reich.)  Der  Handelsvertrag
mit  Italien  wird  bis  Ende  1879  verlängert,  wie  dieß  die  Reichsregierung
  auch  beg.  Oesterreichs  gewünscht  hätte.

26.  November.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  nordschleswig'-sehen
  Abgeordneten  Kryger  und  Lassen  legen  ihr  Mandat  nieder,
eine  Demonstration,  die  ihnen  schon  bisher  nichts  geholfen  hat  und
wohl  auch  für  die  Zukunft  nichts  helfen  wird.

27.  November.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kronpring  seht
eine  Commission  ein  zur  Berathung  der  Frage,  welche  Verwendung
der  sog.  Wilhelmsspende  am  besten  zu  geben  sei.

27.—28.  November.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Erste  Lesung
des  Budgets  für  1879  und  des  dazu  gehörigen  Anleihegesetzes.
Dieselben  werden  zum  Theile  der  Budgetcommission  überwiesen,  zum
Theil  aber  sollen  sie  im  Plenum  behandelt  werden.
        <pb n="189" />
        188  Das  dentsche  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Nov.  28.)

Der  Verlauf  der  Debatte  befriedigt  die  Parteien  insofern  nicht  ganz,
als  man  erwarlet  hatte,  daß  die  Regierung  endlich  das  von  ihren  Organen
so  lange  in  Aussicht  gestellte  Steuerreformprogramm  klar  und  unzweidentig
darlegen  werde.  Alles,  was  man  erfährt,  ist  indeß  wieder  nur  das  Alte:
man  bedürfe  einer  Vermehrung  der  Einnahmen;  andererseits  sei  eine  Erleichterung
  der  Communen  nothwendig;  Hülfe  aber  sei  ausschließlich  beim
Reiche,  auf  dem  Gebiete  der  indirecten  Steuern  zu  finden.  Eine  nähere
Erörterung  des  Wie  dieser  Reform  vermeidet  die  Regierung  abermals  durchaus.
  Auch  über  die  constitutionellen  Vorbedingungen  fällt  von  dieser  Seite
kein  bestimmtes  Wort,  obschon  die  nationalliberale  Partei  ihrerseits  längst,
schon  seit  den  Besprechungen  in  Varzin,  die  in  den  vorjährigen  Weihnachtstagen
  stattjanden,  keinen  Zweifel  darüber  gelassen  hatte,  daß  sie  die  Erfüllung
dieser  Bedingungen  in  Preußen  als  die  entscheidende  Vorfrage  der  ganzen
Neform  betrachte.  Dennoch  ist  die  Budgetdebatte  gerade  in  Bezug  auf  diese
Frage  vielleicht  doch  nicht  so  erfolglos,  wie  es  auf  den  ersten  Blick  scheinen
könnte.  Namentlich  erscheint  es  als  ein  nicht  unwesentlicher  Gewinn,  daß
Juhalt  und  Tragweite  der  Forderung  „constikntioneller  Garantieen“  eimal
genau  hingestellt  sind.  Man  hat  aus  dieser  Forderung  besonders  in  der
letzten  WMahlbewegung  eine  Angriffswasse  gegen  die  nationalliberale  Partei
zu  schmieden  gesucht.  Nicht  allein  ein  Zeichen  des  „unverbesserlichen  Toctrinarismus“
  der  Nationalliberaten  sollte  sie  sein,  sondern  mehr  noch  sollten
sich  in  ihr  die  „parlamentarischen  Machtgelüste“  auf  Kosten  der  Rechte
der  RKrone  geltend  machen.  Die  Abgeordneten  Lasler  und  Rickert  weisen  jenzt
diesen  Vorwurf  mit  größtem  Nachdruck  Zurück.  Es  wird  vielmehr  jeßt
amthentisch  erllärt,  daß  an  die  Beseitigung  der  Bestimmung  in  Art.  109  der
Verfassung,  nach  welcher  die  bestehenden  Steuern  und  Abgaben  forterhoben
werden,  gar  nicht  gedacht  wird.  Alles,  was  man  für  Preußen  verlangt,
  ist  die  Einführung  „beweglicher  directer  Steuern“  oder,
wie  es  der  Abg.  Nickert  gang  correct  bezeichnet,  ldie  Quotisirung
  der  Classen-  und  Einkommenstener.  Art.  109  der  Hreußischen
  Verjassung  wird  daneben  ganz  unangefochten  fortbestehen.  Dagegen
weist  Lasker  gerade  aus  der  gegenwärtigen  Finanzlage  heraus  überzeugend
nach,  wie  nur  in  der  Einführung  eines  derartigen  beweglichen  Elements  in
den  Staatshaushalt  ein  Correctiv  gegen  die  bedeutenden  Schwankungen  der
Einnahmen  aus  dem  eigenen  Vermögen  des  Staates,  bezw.  aus  den  vom
Reiche  zu  erwartenden  Ueberschüssen  zu  finden  und  deßhalb  in  ihr  ein  dringeudes
  Erforderniß  einer  geordneten  Finanzverwaltung  zu  erblicken  sei.

28.  November.  (Preußen.)  Die  Regierung  verhängt,  nachdem
  der  Bundesrath  ihren  dießfälligen  Antrag  genehmigt  hat,  auf
Grund  des  Sogialistengefetzes  den  sog.  kleinen  Belagerungszustand
über  Berlin.  Die  dießsällige  „Bekanntmachung“  lautet:

„Auf  Grund  des  §  28  des  Gesetzes  Le  bie,  gemeingefährlichen  Be-.Ne

  der  Sozialdemokratie  vom  21.  October  d.  J.  (Meichs-  Gefehblatt
S.  351)  wird  mit  Genehmigung  bes  WMunderrath“  für  die  Dauer  Eines
Jahres  angeordnet,  was  folgt:  Personen,  von  denen  eine  Gefährdung

der  öffenklichen  Sicherheit  oder“  #ee  zu  besorgen  ist,  kann  der  Aufenthalt
  in  dem  die  Stadt  Berlin,  die  Stadtkreise  Charlottenburg  und  Potsdam
  und  die  Kreise  Teltow,  Nieder-  Barnim  und  Ost-Havelland  umfassenden
Bezirke  für  den  ganzen  Umfang  desselben  von  der  Landespolizeibehörde  versagt
  werden.  §  2.  In  der  Stadt  Berlin  und  den  Stadtkreisen  Charlottenburg
  und  Potsdam  sind  das  Tragen  von  Stosz-,  Hieb=  oder  Schußwaffen
sowie  der  Besitz,  das  Tragen,  die  Einführung  und  der  Verkauf  von  Spreng-
        <pb n="190" />
        Has  deutsche  Reich  und  seine  eintelnen  Glieder.  (Nov.  29.—  Ende.)  189

geschoffen,  soweit  es  sich  nicht  um  Munition  des  Reichsheeres  und  der  kaiserichen
  Marine  handelt,  verboten.  Von  lehterem  Verbote  werden  Gewehrpatronen
  nicht  betroffen.  Ausnahmen  von  dem  Verbote  des  Waffentragens
finden  statt:  1)  für  Personen,  welche  kraft  ihres  Amts  oder  Berufs  zur
Führung  von  Waffen  berechtigt  sind,  in  Betreff  der  letzteren;  2)  für  die

Mitglieder  von  Vereinen,  welchen  die  Befugniß,  Waffen  zu  •½  beiwohnt,
in  dem  Umfange  dieser  Befugniß;  3)  für  Personen,  welche  sich  im  Besitze
eines  Jagdscheins  befinden,  in  Betreff  der  zur  Ausübung  der  Jagd  dienenden
Waffen;  4)  für  Personen,  welche  einen  für  sie  ausgestellten  Waffenschein  bei
sich  führen,  in  Betreff  der  in  demselben  bezeichneten  Waffen.  Ueber  die  Ertheilung
  des  Waffenscheins  beschließt  die  Landespolizeibehörde.  Er  wird  von
derselben  kosten=  und  stempelfrei  ausgestellt  und  kann  zu  jeder  Zeit  wieder
entzogen  werden.  §  3.  Vorstehende  Anordnungen  treten  mit  dem  29.  November
d.  J.  in  Kraft.“

29.  November.  (Preußen.)  Die  Berliner  Polizei  weist  auf
Grund  des  über  Berlin  verhängten  sog.  kleinen  Velagerungszustaudes
  40  sozialdemokratische  Agitatoren  aus  der  Stadt  aus.  24  der
Ausgewiesenen,  darunter  die  eigentlichen  Führer  der  Berliner  Sozialdemokratie,
  erlassen  mittels  Placats  einen  Abschiedsgruß  an  ihre
Gesinnungsgenossen,  dem  wir  folgende  Stelle  entnehmen:

„Genossen  und  Freunde!  Ihr  wißt,  so  lange  wir  unter  Euch  waren
und  durch  Wort  und  Schrift  zu  Euch  sprechen  konnten,  war  unser  erstes  und
letztes  Wort:  Keine  Gewalkthätigkeiten,  achtet  die  (Gsee,  vertheidigt  aber
innerhalb  des  Rahmens  derselben  Eure  Rechte!  Diese  Worte  möchten  wir
Ench  heute  zum  Abschied  noch  einmal  zurufen  und  Euch  auffordern,  sie  jetzt
mehr  als  je  zu  befolgen,  mag  auch  die  nächste  Zukunft  bringen,  was  sie  will.
Laßt  Euch  nicht  provociren!  Jeder  Fehltritt  eines  Einzigen  von  uns  würde
für  Alle  die  schlimmsten  Folgen  haben  und  gäbe  der  Reaction  eine  Rechtfertigung.“
  Zum  Schluß  erinnert  das  Manifest  die  Parteigenossen  der  Ausgewiesenen
  daran,  daß  sie  der  Frauen  und  Kinder  der  Scheidenden  eingedenk
sein  möchten;  die  Ausweisung  habe  bis  jetzt  mit  Ausnahme  eines  Einzigen
nur  Familienväter  getroffen,  keiner  der  Ausgewiesenen  vermöge  seinen  Angehörigen
  mehr  als  den  Unterhalt  für  die  nächsten  Tage  zurückzulassen.

30.  November.  (Preußen.)  Die  Regierung  in  Oppeln  verbietet
  unter  anderen  sozialdemokratischen  Schriften  auch  eine  durchaus
  wissenschaftliche,  bei  Perthes  in  Gotha  erschienene  Schrift  des
Nationalökonomen  Schäffle.  Die  öffentliche  Meinung  erhebt  dagegen
lauten  und  entschiedenen  Protest  und  die  betreffende  Regierung  sieht
sich  veranlaßt,  das  Verbot  als  ein  irrthümliches  alsbald  zurückzunehmen.


—  November.  (Deutsches  Reich.)  Eine  Zusammenstellung
der  bis  jetzt  durch  den  Staats-Anzeiger  veröffentlichten,  auf  Grund
des  Soyzialisten-Gesetzes  erlassenen  Verbote  einerseits,  sowie  der  an
die  Reichs-Beschwerde-Commission  gerichteten  Beschwerden  andererseits
  ergibt,
        <pb n="191" />
        190  Pas  deulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Ende  Nov.  —  Anf.  Dec.)

daß  verboten  wurden  153  Vereine,  40  periodische  und  135  nichtperiodische
  Druckschriften,  also  328  Verbote.  Davon  fallen  auf  Preußen  als
verboten  44  Vereine,  15  periodische  und  91  nicht-periodische  Druckschriften;
auf  Bayern  4  Vereine,  2  periodische,  6  nicht-periodische  Druckschriften;  auf
Sachsen  39  Vereine,  13  periodische,  15  nicht-periodische  Druckschriften;  auf
Württemberg  4  Vereine;  Baden  11  Vereine,  2  periodische  Druckschriften;
Hessen  33  Vereine;  Mraunschweig  2  Vrreine,  3  periodische  und  20  nichtperiodische
  Druckschriften  u.  s.  w.  Gar  keine  Verbote  wurden  brrlassen  in
Mecklenburg-Strelitz,  Oldenburg,  Sachsen-Meiningen,  Altenburg,  beide
Schwarzburg,  Waldeck,  Neuß  d.  L.,  Schaumburg  und  Luens  Lothringen.
Beschwerden  sind  66  eingegangen  gegenüber  328  Verboten,  und  zwar  18  wegen
Brrlots  von  Vereinen  bei  153  Verboten;  17  wegen  periodischer  Drucsschriften
bei  40  Verboten  und  36  wegen  nichtperiodischer  Druckschriften  gegenüber
135  Verboten.  Von  den  66  Beschwerden  kommen  35  auf  Preußen  gegenüber
  150  Verboten,  11  auf  Sachsen  bei  67  Verboten,  20  auf  Braunschweig
bei  25  Verboten.

—  November.  (Deutsches  Reich.)  Die  Ernennung  der
Finanzminister  von  Sachsen  und  Hessen  zu  Mitgliedern  des  Bundesraths
  wird  in  Berliner  Blättern  mit  einer  Conferenz  in  Verbindung
gebracht,  zu  welcher  sich  die  Mitglieder  der  Heidelberger  Finanzminister-Confereng
  in  nächster  Zeit  vollzählig  in  Berlin  wieder  zusammenfinden
  sollen.  Ueberhaupt  ist  es  wahrscheinlich,  daß  an
Stelle  der  Juslizminister  der  Einzelstaaten,  welche  die  Entwürfe  der
Reichsjustizgesetze  in  den  letzten  Jahren  vielfach  nach  Verlin  führten,
nunmehr  die  bundesstaatlichen  Finanzminister  kreten  werden,  um  bei
der  geplanten  Zoll=  und  Stenerreform  thätig  mitzuwirken.

 

—  November.  (Preußen.)  Die  dem  Abg.-Hause  mit  dem
Budget  vorgelegte  „Nachweisung  der  in  Folge  des  Gesetzes  vom  22.
April  1875  pro  1877/78  eingestellten  Leistungen  aus  Staatsmitteln
für  römisch  katholische  Bisthümer  und  Geistliche“  zeigt  folgende
Resultate:

Bei  Cap.  118  der  Ansgaben  (Bisthümer)  betrug  die  Sollausgabe  im
Ganzen  1,339,880  /4;  eingestellt  (einbehalten)  wurde  die  Zahlung  von
920,  150  /4;  gezahlt  wurden  417,439.X  Bei  Cap.  120,  Tit.  1  (Befoldungen
  kath.  Geistlichen)  war  die  Sollausgabe  1.322,097.6;  eingestellt  wurde
die  Zahlung  von  1,063,588  #4;  geaahlt.  wurden:  245,316.14  Bei  Cap.  127,
Tit.  3  (zur  Verbesjerung  der  4ußeren  Lage  von  Geistlichen)  war  die  Sollausgabe:
  183,236  .4,  Leingestelt.  wurde  die  Zahlung  von  144,044  4;  gezahlt
  wurden  35,03  /

Aufang  December.  (Preußen.)  Nachdem  sich  der  Ex-Kronprinz
  von  Hannover,  der  sich  jetzt  Herzog  von  Cumberland  neunt
und  seine  Ansprüche  auf  den  Thron  von  Hannover  aufrecht  hält,
am  19.  November  mit  der  Prinzessin  Thyra  von  Dänemark  verlobt
hat,  wodurch  er  der  Schwager  des  zulünftigen  Königs  von  England
        <pb n="192" />
        Has  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  2.)  191

und  des  zukünftigen  Kaisers  von  Rußland  wird,  demonstrirt  die
welfische  Partei  in  Hannover  durch  eine  in  Hannover  zu  allgemeiner
Unterzeichnung  aufgelegte  und  die  Nitterschaft  von  Calenburg-Grubenhagen
  durch  eine  spezielle  Glückwunschadresse  an  den  Prälendenten.

Gegen  persönliche  Glückwunschadressen  ist  nichts  einzuwenden,  etwas
stark  aber  erscheint  diejenige  der  genaunten  Ritterschaft  als  solcher,  die  von
den  Landschaftsräthen  v.  Hammerstein-  Eauord,  v.  Wrede  und  v.  Rössing
unterzeichnet  ist  und  in  der  es  heißt:  „In  die  Traner,  welche  die  Trennung
von  unserem  erhabenen  Herrscherhaufe  uns  gebracht,  in  den  tiefen  Schmerz,
in  welchen  der  so  frühzeitige  tödliche  Hintritt  Sr.  Majestät  unseres  geliebten
Königs  uns  verursacht  hat,  ist  wie  ein  Sonnenblick  die  Nachricht  seialten,
daß  Ew.  Königliche  Hoheik,  dem  unsere  Herzen  auch  in  der  weitesten  Ferne
unverbrüchliche  Treue  und  Hingebung  bewahren  werden,  das  Glück  der  Liebe
gefunden  haben,  woraus  dem  erlauchten  Welfenhause  #eine  neue  Hoffnung
für  eine  glücklichere  Zukunft  ersprießen  wird.“  Das  Doppelfürstenthum  umfaßt
  die  Territorien  um  die  frühere  Hauptstadt  Hannover  selbst  und  kann
wohl  als  der  Kernpunkt  der  welfischen  Agitation  bezeichnet  werden.  In
Verlin  mißfällt  die  Adreisse  der  Nitterschaft  als  Körpers  chett  selbstverständlich;
indeß  konnte  man  sich  dort  darauf  gefaßt  machen,  da  bei  den  letzten  Reichstagswahlen
  ein  Theil  der  preußischen  Beamten  mit  den  Welfen  gegen  die
Natioualliberalen  ganz  offen  operirt  haben.

December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Budgetcommission:
setzt  aus  ihrer  Mitte  eine  Subcommission  ein,  um  ein  klares  Bild
von  der  zeitigen  Gesammtfinanglage  des  preußischen  Staates  zu  gewinnen
  und  die  wahren  Ursachen  des  Defizils  zu  ermitteln,  die,  nach
dem  übereinstimmenden  Urtheile  der  Liberalen,  vorwiegend  in  der
Eisenbahnpolitik  des  Handelsministers  Maybach  zu  liegen  scheinen.
Die  Abneigung  gegen  diese  Eisenbahnpolitik  ist  daher  sichtlich  im
Wachsen  begriffen.

2.—3.  December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Ersle  Lesung  der
Vorlage  betr.  Aenderung  der  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die
Competenzen  des  Finanzministers,  des  Landwirthschaftsministers  und
des  Handelsministers,  rejp.  die  Veränderung  in  den  Ressorts  dieser
drei  Ministerien.

Gneist  spricht  gegen  den  Entwurf,  weil  nach  seiner  Ansicht  Nessortveränderungen
  keines  Gesehes  bedürfen.  Lasker  erklärt  sich  für  die  Vorlage
  und  gegen  die  Argumentalionen  Gneist's,  indem  er  aus  Führt,  Geseh
toönne  nur  durch  Geseh  geändert  werden;  die  Beschlußfasfung  der  Legislative
über  Ressortveränderungen  des  Ministeriums  involvire  keinen  Eingriff  in  die
Rechte  der  Krone.  Ministerpräsident  Graf  Stolberg  hebt  hervor,  die
Regierung  sei  weniger  durch  principielle  Erwägungen,  als  durch  Zweckmäßigleitsgründe
  zu  der  Vorlage  bestimmt  worden,  sie  sei  dabei  von  dem  Grundsatze
  ausgegangen  und  halte  an  dem  Grundsatze  fest,  daß  die  Organisation
der  Behörden,  namentlich  der  Ministerressorks,  ausschließliches  Recht  der
Krone  sei.  Es  sei  unbegründet,  daß  die  Vorlage  dieses  Recht  verletze;  dieselbe
  sei  kein  Organisationsgesetz,  sondern  eine  Novelle  zu  zahlreichen  Gesetzen,
  in  denen  bestimmten  Ministern  bestimmte  Zuständigkeiten  zugewiesen
        <pb n="193" />
        192  Daoo  dralsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  3  —5.)

worden  seien.  Tie  Novelle  sei  nothwendig  gewesen,  um  etwaigen  Rechtsunsicherheiten
  vorzubengen.

Schließlich  wird  die  commissarische  Verathung  der  Vorlage
abgelehnt  und  die  zweile  Verathung  im  Hause  beschlossen.

3.  December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  v.  Schorlemer-Alst
bringt  Namens  der  ultramontanen  Partei  einen  Antrag  betr.  Aufhebung
  der  Wucherfreiheit,  Windhorst  Namens  dersfelben  Partei  einen
solchen  auf  Wiederherstellung  der  Artikel  15,  16  und  18  der  Verfassung
  betr.  das  Verhältniß  zwischen  Staat  und  Kirche,  welche  im
Zusammenhang  mit  der  kirchenpolitischen  Gesetzgebung  durch  die
Gesetze  vom  5.  April  1873  und  vom  18.  Juni  1875  aufgehoben
worden  sind,  ein.

Offenbar  ist  es  dem  ultramontanen  Centrum  darum  zu  thun,  den
sog.  Verhandlungen  zwischen  Berlin  und  Nom  über  einen  moclus  vivendi
entgegenzuwirken.  Eine  andere  Bedentung  kann  der  Antrag  Windhorst's  kaum
haben.  Selbstverständlich  würden  durch  die  Annahme  des  Antrags  die
lirchenpolitischen  Gesetze  vom  ersten  bis  zum  letzten  beseitigt  werden;  der
Antrag  selbst  ist  daher  schon  ein  direkter  Protest  gegen  jede  Verständigung
der  Curie  mit  der  preußischen  Regierung  auf  der  Basis  der  bestehenden  Gesettgebung.
  Das  Centrum  geht  aber  dabei  sogar  noch  einen  Schritt-  weiter.
Sehr  beachtenswerth  ist  nämlich,  daß  die  vom  Centrum  vorgeschlagene  Fassung
zweier  der  genannten  Artikel  von  der  in  der  preußischen  Verfassungsurkunde
enthaltenen  wesenllich  abweicht.  In  dem  Antrage  des  Centrums  auf  Wiederherstellung
  der  bezeichneten  Artikel  ist  nämlich  bei  Art.  15  hinter  dem  Worte

„jelbständig“  folgender  Pajsus  weggelassen:  „bleibt  aber  den  Staatsgesetzen
und  der  gesehlich  geordneten  Aufsicht  des  Staats  unterworfen“.  Im  Art.  18
ist  das  dritte  Alinea  fortgeblieben,  welches  lautet:  „Im  übrigen  regelt  das
Gesetz  die  Befugnisse  des  Staats  Piusichtlich  der  Vorbildung,  Anstellung  und
Entlassung  der  Gristlichen  und  Neligions  "diener  und  siellt  die  Grenzen  der
lirchlichen  Dieciplinargewalt  fest.“  Die  Weglassung  dieser  Bestimmungen
beweist  am  besten,  wie  das  Centrum  die  Selbständigkeit  der  Kirche  gegenüber
  dem  Staat  auffaßt.

4.  December.  (Preußen.)  Das  Consistorium  der  Provinz
Brandenburg  versagl  auch  der  durch  die  Jacobigemeinde  in  Berlin
an  die  Stelle  Hoßbachs  erfolgten  Wahl  des  freisinnigen  Pfarrers
Schramm  als  Predigers  an  dieser  Kirche  seine  Bestätigung.

4.  December.  (Bayern.)  Wie  bei  der  letzten  Wahl  eines
Reichstagsabgeordneten,  so  erringen  in  München  die  Ultramontanen
auch  bei  der  Neuwahl  eines  Drittheils  der  Gemeindebevollmächtigten
die  Majorität.  Dagegen  bringt  es  der  sog.  Verein  zur  Wahrung
gewerblicher  Interessen  (gegen  Consumvereine  u.  dgl.  Concurrenz)
nur  auf  eine  verschwindende  Minorität  mit  ihren  Candidaten.

5.  December.  (Deutsches  Reich.)  Rückkehr  des  Kaisers  nach
Berlin  und  feierlicher  Einzug  desselben.

Das  Wetter  gestattet,  daß  der  Kaiser  in  offenem  Wagen  fährt.  Das
        <pb n="194" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  5  —7.)  193

Festgewühl  ist  dabei  ungeheuer,  die  Stimmung  begeistert,  der  Flaggenschmuck

emein.  Soweit  es  sein  hohes  Alter  zuläßt,  ist  der  Kaiser  vollkommen
*  hergestellt.  Im  Empfangssalon  auf  dem  VBahnhofe  äußert  er  zu  den

ort  Versammelten:  „Mit  gemischten  Gefühlen  kehre  er  in  die  Hauptstadt
hertn  in  die  Freude  über  seinen  Empfang,  über  die  Zeichen  der  Hingebung
an  ihn  und  sein  Haus  mische  sich  der  Schmerz  um  das,  was  er  erdulden
mußte.  Sein  Herz  habe  mehr  geblutet  als  seine  Wunden.  Er  wolle  aber
gern  alles  ertragen,  frendig  sein  Blut  vergossen  haben,  wenn  er  überzeugt
sein  dürfte,  daß  das  zum  Wohle  des  Vaterlandes,  zum  Heile  jür  die  irregeleiteten
  Theile  seines  Volkes  gereichen  könnte.“  Der  RKaiser  sieht  frisch  und
kräftig  aus;  den  rechten  Arm  trägt  er  in  einer  Binde.  Nach  der  Ankunft
im  Palast  erscheint  er  mit  der  Kaiserin  auf  dem  Balkon,  um  sich  dem  jubelnden
  Publikum  zu  zeigen.  Darauf  folgt  das  Defilc  eines  großartigen  Zuges
der  nurhrationen  und  Verbände.  Am  Abend  erglängt  die  Stadt  in  allgemeiner
  Beleuchtun

Der  Kalsser  übernimmt  sofort  wieder  die  ganze  Last  der  Negierung.
  Dem  Kronprinzen  dankt  er  durch  einen  Erlaß  für  die  in
seinem  Sinne  erfolgreich  geführte  Stellvertretung  während  der  Dauer
seiner  Krankheit.

5.  December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Vudgetcommission:
Der  Handelsminister  Maybach  gibt  derselben  eine  längere  Erklärung
über  seine  demnächst  einzuschlagende  Eisenbahnpolitik.  Es  geht  aus
derselben  hervor,  daß  die  preußische  Staatsregierung  der  deutschen
Reichsverwaltung  die  preußischen  Staatsbahnen  wirklich  zum  Kauf
angeboten,  bis  jetzt  aber  auf  diese  Offerte  noch  keine  Antwort  erhalten
  hat;  daß  übrigens  die  Reichsregierung  ihre  Bestrebungen
nach  Einheit  in  der  Verwaltung  der  deutschen  Eisenbahnen  noch
nicht  aufgegeben  habe,  wie  schon  daraus  hervorgehe,  daß  bereits  der
Entwurf  für  ein  deutsches  Eisenbahngesetz  im  Reichseisenbahnamt
ansgearbeitet  sei.

December.  (Preußen.)  Veim  Empfang  des  Magistrats
und  der  Stadtverordneten  von  Verlin  sagt  der  Kaiser  an  die  überreichte
  Glückwunschadresse  anknüpfend:

„Allerdings  habe  ich  aus  meinem  Empfang,  aus  den  leuchtenden
Augen  der  mich  empfangenden  Bevölkerung,  gelesen,  daß  die  Freude  über
meine  Genesung  und  Nückkehr  eine  innige,  tief  aus  dem  Herzen  kommende
ist.  Die  Empsfangs.  zurüstungen  übersteigen  vielleicht  das  von  mir  gewünschte
Maß;  man  sagte  mir  aber  schon  vorgeslern,  daß  die  allgemeine  Freude  sich
nicht  zurückhalten  ließ.  Und  so  dante  ich  Ihnen  herzlich  für  den  meinem
Herzen  wohlthnenden  Empfang  und  bitte  meinen  Dank  überall  zu  verbreiten.
Es  gelang  Ihnen,  den  tief  schmerglichen  Eindruck  der  letzten  Ereiguisse,  wenn
auch  nicht  ganz,  doch  zum  Theil  zu  verwischen.  Die  Vorsehung  ließ  zu,
daß  mich  so  Schweres  betraf.  In  meiner  Errettung  fand  ich  die  Mahnung,
mich  zu  prüfen,  ob  ich  meinen  Lebenslauf  so  eingerichtet,  meine  Pflichten  so
erfüllt,  daß  ich  werth  war,  gerektet  zu  werden.  Wenn  ich  die  kurze  mir
noch  gugemessene  Zeit  ungetrübt  verlebe,  so  ist  es  der  Wille  der  Vorsehung;
wenn  es  anders  kommen  sollte,  so  ist  es  auch  der  Wille  der  Vorsehung.

„

Schulihe###  Gurop.  Geschichtslalender.  XIX.  Bd#.  13

*1
        <pb n="195" />
        194  Dae  beulsche  Reitz  und  seine  rinzelnen  Glitder.  (Der.  9.)

Menschliche  Vorsicht  ist  gegen  Dinge,  wie  sie  mir  zustießen,  unmächtig.
Eine  Aenderung  der  Gesehe  ist  nothwendig  geworden.  Wie  nothwendig  diese
Aenderung  für  Teutschland  und  dessen  einzelne  Staaten  war,  liegt  jetzt  wohl
allen  vor  Augen;  aber  auch  für  die  anderen  Staalen  ist  dadurch  eine  Anregung
  gegeben.  Ist  ja  doch  bewiesen,  daß  weit  verzweigte  Verbindungen
existiren,  und  zwar  mit  dem  ausgesprochenen  Princip  die  Häupter  der
Staaten  zu  beseitigen.  Die  Hauptsache  aber  ist,  wie  Sie  in  der  Adresse
richtig  bemerkten,  die  Erziehung  der  Ingend;  hier  gilt  es,  die  Augen  offen
zu  halten.  Das  ist  Ihre  Aufgabe,  die  Herzen  der  Jugend  so  zu  lenken,  daß
solche  Gesinnungen  nicht  wieder  aufwachsen.  Und  dabei  ist  das  wichtigste
die  Religion.  Die  religiöse  Erziehung  muß  noch  viel  tiefer  und  ernsler  gesaßt
  werden.  In  dieser  Beziehung  ist  auch  in  unserer  Stadt  nicht  alles  gut
bestellt.  Ich  dankle  Ihnen  nochmals  für  die  in  der  Adresse  kundgegebenen
Gesinnungen,  welche  ich  durch  meinen  Empfang  bestätigt  gejunden,  und  bitte
Sie,  was  ich  gesagt,  möglichst  weiten  Rreisen  mitzutheilen.“

9.  December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Budgetberathung,
Ctat  des  Ministeriums  des  Innern:  Virchow  frägt  an,  ob  der
Minister  die  Beweggründe  für  Verhängung  des  lkleinen  Belagerungszustandes
  über  Verlin  darzulegen  geneigt  sei.  Graf  Eulenburg  erklärt
  sich  dazu  bereit  und  sagt:

„Voraussetzung  zur  Amvendung  des  §  28  ist  das  Vorhandensein  einer
Bedrohung  der  öffenklichen  Ordnung  und  Shergeie  Die  Gefahr  braucht
keine  unmittelbare  zu  sein,  braucht  auch  nicht  ausschließlich  Zu  bestehen  in
der  Befürchtung,  daß  ein  Aufruhr  bevorsteht.  Es  gibt  auch  andere  Gefahren,
und  solche  bestehen  allerdings  für  Verlin  und  Umgegend.  Die  Gefahr  ist
tmuächst  eine  allgemeine:  das  Vorhandensein  einer  überaus  großen  Zahl  von
Anhängern  der  Sozialdemokratie,  die  Gegenwart  zahlreicher  Agitatoren,
tumultuarische  Versammlungen  und  Aufzüge.  Bereits  nach  den  Attentaten
hatte  man  an  ähnliche  Maßnahmen,  ja  Verhängung  des  Kriegszustandes
über  Verlin  gedacht;  man  wollte  indessen  zunächst  die  Wirkung  des  Sozialistengesetzes
  abwarten.  Sofort  nach  Erlaß  desfelben  wurde  es  Jur  Anwendung
  gebracht.  Leider  aber  beslötigte  sich  die  Hoffnung  auf  friedliche  Unterwerfung
  der  Sozialdemokratie  unter  das  Gesey  nicht.  Es  traten  Anzeichen
einer  Organisation  hervor,  welche  darauf  gerichtet  war,  das  Gesetz  zu  umgehen
  und  geheime  Propaganda  zu  machen.  Zu  dieser  allgemeinen  trat  noch
eine  besondere  Veranlassung  für  die  Regierung  hinzu,  energischer  vorzugehen.
Mir  leben  in  einer  Zeit,  in  der  das  Leben  aller  enropäischen  Fürsten  bedroht
  scheint;  wir  haben  das  in  Berlin,  Madrid  und  Neapel  erlebt.  Hierzu
kam,  daß  wir  in  Berlin  Nihilisten  trafen,  die  vom  Auelande  gekommen
waren  und  in  Verbindung  mit  fiesigen  Sozialdemokraten  standen.  Dieß
war  der  Anlaß  für  die  Regierung,  vorzugehen,  wie  sie  vorgegangen  ist.  Sie
munte  die  Schule  des  Verbrechens  schließen  und  konnte  dieß  nur  thun,  indem
  sie  die  Lehrmeister  beseitigte,  welche  in  dieser  Schule  thätig  waren.
Mit  Ihnen,  mit  dem  Lande  und  mit  dieser  Stadt  bedauerk  die  Negierung
anfrichtig,  zu  den  Maßregeln  zu  greifen  genöthigt  zu  sein;  allein  die  Regierung
  haite  die  Pflicht,  weiteren  Gefahren  vorzubengen,  und  sie  kann  dafür
  die  volle  Verantwortlichkeit  tragen.  Sie  durfte  nichts  versänmen,  was
geeignet  war,  den  öffentlichen  Frieden,  die  Ordnung  dieser  Stadt  und  das
vor  Allem  theure  Leben  zu  sichern,  welches  seit  Kurzem  dieser  Stadt  wieder
anvertraut  ist.  Wir  konnten  diese  Verantwortung  nicht  von  uns  weisen,
ebenso  wenig  wie  das  preußische  Volk  und  vor  Allem  die  Einwohnerschaft
        <pb n="196" />
        Das  deulsche  Rtich  und  seiue  einjelnen  Glieder.  (Dec.  10  11)  195

dieser  Stadt,  welche  soeben  ihre  Liebe  und  Verehrung  für  (ihren  theuren
Kaiser  in  ebenso  glänzender  als  würdiger  Weise  ausgedrückt  hat

10.  December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  verweist  die  erneuerte
  Vorlage  eines  Communalsleuergesetzes  an  eine  Commission.
Das  Zustandekommen  desselben  ist  zweifelhaft.  Löwe  (Verlin)  spricht
sich  gegen  die  Vorlage  als  reaktionär  und  unannehmbar  aus,
Miquel  dagegen  erklärt  das  Zustandekommen  des  Gesehes  sei  ein
dringendes  Bedürfniß  und  meint,  die  Regierung  habe  ihre  Aufgabe
im  Allgemeinen  richtig  gelöst.

11.  December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Debatte  über  einen
weiteren  Antrag  Windthorst's  auf  Abänderung  des  Gesetzes  über  die
Aufhebung  geistlicher  Orden.  Cullminister  Falk  erklärt  jedoch,  die
Regierung  setze  den  auf  Vernichtung  der  Gesetzgebung  gegen  die
Uebergriffe  der  katholischen  Kirche  gerichteten  Anträgen  Windthorst's
ein  unbedingtes  Nein!  entgegen.  Der  Minister  erkennt  die  Friedensliebe
  des  Papstes  an.  Auch  die  Regierung  sei  bereit  zum  Frieden
auf  der  Vasis  des  Schreibens  des  Kronprinzen  an  den  Papst,  müsse
aber  einen  staatlich  möglichen,  dauerhaften,  mit  Garantien  versehenen
Frieden  haben  und  könne  ihre  schwer  errungene  Position  nicht  nutzlos
  ausgeben.  „Der  Besitz  der  betreffenden  Gesetze  war,  ist  und
bleibt  eine  Nothwendigkeit  für  die  Regierung.“  Das  Haus  geht
über  den  Autrag  zur  einfachen  Tagesordnung  über  gegen  die  Stimmen
  der  Ultramontanen  und  Altconservaliven.

Die  Rede  Falks:  erörtert  zuerst  die  thatsächliche  Lage  der  Frage
der  Orden  und  berichtigt  die  Angaben  und  Behauptungen  der  Ultramontauen,
  worauf  er  fortfährt:  „M.  H.  Von  dem  Standpunkte  des  Bedürfnisses
  ist  der  Antrag  ungerechtfertigt;  aber  er  ist  auch  nach  verschiedenen
anderen  Gesichtspunkten  hin  ungerechtfertigt.  Die  Schwierigkeilen,  welche  der
Ansführung  des  Gesetzes  vom  31.  Mai  1875  enlgegenstanden,  sind  durchaus
nicht  groß.  Wir  haben  eine  Ueberfülle  von  Lehrern  und  Lehrerinnen  katholischer
  Confession;  allein  in  der  „Abrinprovinz  bilden  zur  Zeit  nicht  weniger
als  zehn  staatliche  Seminare  Lehrer  aus  und  zwei  slaalliche  Seminare
Lehrerinnen.  Es  bestehen  neben  diesen  zu  gleichen  Zwecken  Muäbildungscurse
  in  Köln,  Düsseldorf,  Koblenz,  Aachen.  Die  katholische  Lehrerinnen-Bildungsanstalt
  zu  Münstereifel  ist  durch  einen  erheblichen  Staats  zuschuß
in  ihrem  Bestande  gesichert.  In  der  Provinz  Westfalen  sind  die  Anstalten
u  Hörde  und  Paderborn  weiter  ausgedehnt  und  eine  Anstalt  zu  Ninteln
gegründet.  Für  Hildesheim  und  Osnabrück  wird  durch  die  Ausdehnung  des
Seminars  in  Hildesheim  ausreichend  gesorgt;  das  Seminar  für  Montabaur
ist  wesenklich  ausgedehnt  worden  und  in  ein  unens  Stadium  getreten.  Es
ist  auch  nicht  die  Bedürftigleit  der  Communen,  welche  die  Durchführung  des
Gesetzes  besonders  erschwert  hätte;  denn  nachdem  in  dem  Etat  für  18706  der
Landtag  der  Monarchie  der  Staatsregierung  jenen  bekannten  Fonds  für  die
Unterstühung  von  Töchterschulen  bewilligt  hatte,  find  die  Miltel  vorhanden
gewesen,  durch  welche  die  Communen  Anstalten  gründen  und  unterhalten

13“
        <pb n="197" />
        196  Das  deulsche  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Dec.  11.)

konnten.  Ueber  das  Prosperiren  solcher  Anstalten  würde  ich  Auskunft  geben
können,  die  glücklicherweise  die  dunkeln  Wahrsagungen  der  geehrten  Herren
vom  Girun  nicht  bestätigt.  Was  die  Sache  am  allermeisten  erschwert  hat,
war  der  schon  im  vorigen  Jahre  von  mir  beklagte  überall  hervortretende
active  und  passive  Widerstand,  den  man  durch  alle  nur  möglichen  Gründe
beschönigte.  Die  Opposition  verschwand  erst  und  löste  sich  allmählich  in
Nebel  auf,  als  von  der  Staatsregierung  harter  Erust  gemacht  wurde,  und
so  liegt  es  auch  mit  einem  erheblichen  Theile  der  Anstalten,  die  noch  nicht
zur  Auflösung  gelommen  sind.  Wäre  dieser  Widerstand  nicht  gewesen,
so  würde  jene  Zahl  noch  geringer  gewesen  sein;  mag  es  auch  da  und  dort
vorgekommen  sein,  daß  die  ausführenden  Organe  nicht  mit  ganzer  Klarheit
in  die  Berhältnisse  Hineinkamen  und  deßwegen  der  nöthigen  Energie  da  und
dort  ermangelten.  Nun,  m.  H.,  was  würde  die  Annahme  dieses  Gesetzes
für  einen  Erfolg  haben  Tenjenigen,  die  gegen  das  Gesetz  in  jeder  Weise
opponiren,  würde  eine  Belohnung  gewährt,  und  diejenigen,  welche  sich  loyal
dem  Gesebz  unterwarfen,  die  mit  Opfern  das  Gesetz  aus  öführen  wollten,  die
ihre  Commnnen  für  diese  Zwecke  belasteten,  würden  sich  für  Gesehtreue  unbelohnt
  sehen;  und  das  ist  die  Ungerechtigkeit,  von  der  Sie  gesprochen.  Der
Unmuth  über  eine  solche  Maßnahme  würde  so  groß  sein,  daß  es  ferner  auf
die  Dauer  tunhaltbar  wäre,  bei  dem  stehen  zu  bleiben,  was  die  Herren  vorschlagen.
  Die  Gerechtigkeit  würde  schließlich  dahin  führen,  wieder  die  bereits
entsernten  Ordensleute  zurückzuführen,  die  Niederlassungen  wiederherzustellen,
die  aufgelöst  wurden.  Und  das  kann  die  Staatsregierung  nimmermehr!
(Nuf:  Sie  nicht!)  Nein,  nicht  bloß  diese  Staalsregierung!  Wollen  Sie  sich
nur  vergegenwärtigen,  um  was  es  sich  hier  haudelt.  Wie  Sie  aus  jenen
lebhaften  Debalten  über  das  Klostergesegz,  über  die  Eutsernung  der  Schulschwestern
  aus  den  öffenllichen  Schulen  &amp;amp;.  wissen,  handelt  es  sich  hier  um  da-Specificum

  der  ganz  ernsten  Anwendung  des  Gesetzes,  um  die  Schulen;  und
um  derentwillen  und  um  deren  Zukunft  willen  wird  die  Staatsregicrung  nicht
wieder  nachgeben.  Ich  sage  das  nicht  bloß  in  Bezug  auf  diesen  Punkt;  ich
sage  das,  um  vielleicht  die  Debalte  abzuschneiden,  in  Bezug  auf  gewisse
Velleitälen.  die  auftreten,  das  Schulanfsichls  geseh  abzuändern;  das  ist  eine
für  die  Staatsregierung  ganz  undisculirbare  Frage.  (Bravo#  binks,  Unruhe
im  Centrum.)  Wenn  ich  Ihnen  also  ein  solches  Maß  von  Gründen  aus
dem  Spezialgeseh  entgegengehalten  habe  und  mit  aller  Bestimmtheit  ein  Nein
der  Staatsregierung  gegenüber  diesem  Antrag  abgebe,  so  weiß  ich  sehr  wohl,
daß  man  sagen  wird:  Sehet  ihr  diese  Staatsregierung,  das  Wort  „Friede“

hat  sie  auf  den  Lippen;  aber  wie  es  innerlich  mit  ihr  bestellt  ist,  das  ist
ganz  anders.  (Ruf:  Sehr  wahr!  im  Centrum.)  Sie  will  von  Frieden  nichts
wissen.  (Sehr  wahr!  im  Centrum,  Zischen  links,  große  Unruhe.)  Ich  freue
mich,  daß  Sie  der  Nichtigkeit  meiner  Auffassung  zustimmen;  ich  gebe  Ihnen
auch  weiter  zu,  daß  Sie  außerordentlich  geschickt  Ihren  ersten  Antrag  gewählt
  haben,  und  daß  es  in  der  That  eine  anerkennenswerthe  Taktik  war,
s  den  zuerst  eingebrachten  Antrag  in  die  zweite  Linie  zu  stellen;  denn,  es
ist  wahr,  dieser  Antrag  ist  populär.  (Ja  wohl!  im  Centrum.)  Ich  weiß,  als
davon  die  Nede  war,  Staat  und  Kirche  würden  sich  zum  Frieden  vereinigen,
daß  da  Fälle  auf  biesem  6.  Gebiet,  von  denen  ich  meinte,  sie  seien  abgethan,
sofort  wieder  ihr  Leben  fanden,  daß  neue  Eingaben  erschienen,  die  auch  jene
Vereinbarungen  betrafen,  und  sagten:  nun  da  bleiben  doch  die  Ordensschwestern.
  und  sie  kommen  alle  wieder.  Ihr  Antrag  hat  auch  noch  an
L  Stellen  Sympathien  erregt,  und  deßwegen  sage  ich:  der  Antrag  ist
geschickt  gewählt,  und  wenn  er  allein  stünde,  dann  würden  Sie  vielleicht  es
nicht  schwer  haben,  in  weiteren  Kreisen  Ihre  Friedensliebe,  und  den  Ernst,
der  es  Ihnen  mit  dieser  Friedensliebe  ist,  zu  erweisen  und  zur  Uebergeugung
        <pb n="198" />
        Das  deulsche  Reich  und  leine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  I1.)  197

zu  bringen.  Deßhalb,  weil  ich  das  nicht  zugeben  kann,  weil  damit  ein
falsches  Licht  auf  die  Position  der  Staatsregierung  und  ein  viel  zu  günstiges
Licht  auf  Sie  geworfen  würde,  darum  muß  ich  den  Hintergrund  auch  etwas
spezieller  ins  Auge  fassen,  auf  dem  der  Antrag  sich  bewegt,  und  der  Hintergrund,
  das  ist  der  Antrag  aus  Wiederherstellung  der  Art.  15,  16  und  18
der  Verfassung.  Nun,  ich  bin  vollkommen  davon  durchdrungen,  daß  Ihnen,
sachlich  genommen,  dieser  Antrag  erust  ist.  Ich  bin  vielleicht  ein  Zeuge,
den  Sie  nicht  verwerfen,  wenn  ich  das  ausspreche.  Sie  haben  mit  allen
Kräften  der  Aenderung  und  Aufhebung  der  Verfassung  widerstrebt,  Sie  haben
jede  Gelegenheit  benußzt,  darauf  hinzuwirken,  Fbao  diese  Artikel  wieder  hergestellt
  werden.  Wenn  Zeitungen  über  die  Reden  Ihrer  Führer  recht  berichten,
  so  haben  Sie  als  Ausgangsziel  in  dem  gegenwärtigen  Kampfe  noch
viel  größere  Gedanken  erstrebt,  als  die  Wiederherstellung  der  Verfassungsartikel.
  Das  ist  mir  eben  so  unzweifelhaft,  daß  dieser  Friede,  der  auf  solchen
Grundlagen  zu  Stande  käme,  Ihnen  der  beste  und  angenehmste  wäre.  Aber,
m.  H.,  andererseits  begreise  ich  nicht,  wie  Sie  anderen  Leuten,  als  etwa
denen,  die  sich  unbedingt  Ihren  Worten  als  den  nicht  zu  bezweifelnden
unterwerfen,  die  Ueberzeugung  beibringen  wollen,  daß  Sie  auf  diesem  Wege
mit  Ernst  vorgehen.  M.  HH.!  Was  wollen  Sie  mit  Ihrem  Verfassungsankrag!
  Sie  wollen  zunächst  ungeschehen  machen  einen  Vorgang  der  Staatsregierung,
  den  sie  in  jener  Zeit  nicht  bloß  um  der  prinzipiellen  Klarstellung
willen  hier  einbrachte,  sondern  um  endlich  einmal  eine  unbestrittene  gesetzliche
  Basis  zu  erhalten.  Sie  haben  jederzeit  von  dem  Geset  vom  11.  Mai
1873  bis  zum  4.  Juli  1875,  da  die  Verhandlungen  über  das  Geset  gingen,
ja,  noch  voraus  vor  demjenigen.  welches  die  Verfassungsartikel  aufhob,  Sie
haben  in  jeder  dieser  Verhandlungen  behauptet:  trotz  der  Veränderung  der
Verfassungsurkunde  sind  alle  diese  Gesebe  ungiltig  und  nichtig.  Ich  glaube
nicht,  daß  ein  einziges  Gesetz  der  Kritik  des  Hru.  Abg.  Reichensperger  oder
anderer  in  dieser  Beziehung,  des  Hru.  Abg.  Windthorst,  des  Hrn.  v.  Schorlemer
  oder  eines  anderen  der  Herren,  entgangen  ist.  Sie  wissen,  wie  großes
Gewicht  die  Staatsregierung  darauf  legte  und  legen  muß,  gegenüber  allen
Eventnalitäten,  die  der  Lauf  der  Geschichte  bringt,  einen  Boden  zu  haben,
auf  dem  sie  mit  Sicherheit  vorwärts  gehen  könnte,  wenn  es  eben  nothwendig
sei,  noch  neue  Gesehbe  zu  machen.  Ae  noch  ein  weiteres.  Diese  Wiederherstellung
  der  Artikel  würde  alle  die  Gesehe  ohne  Ausnahme  über  den
Haufen  wersen.  Wenigstens  in  allen  ihren  wesentlichen  Bestimmungen,  das
haben  Sie  nicht  bloß  behanptet,  und  wenn  Sie  es  behauptet  haben  im  Angesicht
  der  Abänderung  der  Verfassungsartikel,  so  werden  Sie  es  mit  größerem
Nachdruck  und  besserem  Rechte  behaupten  für  die  unveränderten  ursprünglichen
  Artilel.  Auch  andere  Factoren  haben  es  behauptek,  und  selbst  die
Staatsregierung  war  vom  ersten  Augenblick  an  nicht  ohne  Zweifel,  ob  auch
die  ersten  WGesebe  der  Verfaisungänderung  bedürften.  Sie  muthen  also  der
Staatsregierung  einen  Frieden  zu  auf  der  Basis  der  unbedingten  Unterwerfung.
  Nun,  einen  solchen  Vorschlag  kann  man  wohl  einem  Gegner
machen,  der  niedergedrückt  am  Boden  liegt  und  an  Händen  und  Füßen  geknebelt
  ist,  aber  nicht  einem  Gegner  gegenüber,  der  aufrecht  steht  und  aufrecht
  stehen  bleibt.  (Beifall  links,  Lachen  im  Centrum.)  Lachen  bringt  das
nicht  weg,  das  ist  das  schlechteste  Mittel.  Und  nuun,  sollte  ich  glauben,  daß
es  klar  wäre,  wenn  solche  Bedingungen  einem  solchen  Gegner  gestelll.  werden,
daß,  wenn  in  ihm  —  ich  will  davon  nicht  reden  —  das  Gefühl  der  vLerlehung
  nicht  aufkommt,  wenn  er  es  nicht  betrachten  soll  gar  als  eine

höhnung,  so  jedenfalls  scheint  es  mir  doch  klar  zu  sein,  daß  jeder  verständige
Mensch  sich  an  seinen  fünf  Fingern  abzählen  kann:  da  ist  ein  Free  unmöglich.
  Und  die  Herren  sind  ja  so  klug,  daß  ich  auch  sagen  muß:  erstens
        <pb n="199" />
        198  Das  denische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  11.)

jagen  sie  sich  das  selbst,  und  faise  ich  die  Dinge  so,  lann  ich  forkfahren:  wer
wird  ihnen  dann  glauben  können,  daß  sie  wirklich  Frieden  wollen!  Der
Vorwurf,  Sie  wollen  keinen  Frieden  und  seien  darum  ein  HFinerait,  des
Friedens,  der  wird  Ihnen  bei  solchen  Erwägungen  unabweislich  ausgedrückt.
M.  H.,  es  sind  in  der  That  logische  Bestrebungen,  die  in  solchen  Anträgen
Aus  Kdrück  sinden.  (Ruf  im  Centrum:  Abwarten!)  Erlanben  Sie,  ich  werde
Sie  bald  in  die  Wirklichkeit  zurückführen.  Die  Staatsregierung  hat  in  dem
ganzen  Verlaufe  des  Kampfes,  welchen  wir  in  den  letzten  6  bis  7  Jahren
geführt,  keinen  Zweisel  darüber  gelassen,  daß  sie  den  Kampf  nicht  um  des
Kampfes  willen,  sondern  um  des  Friedens  willen  führt.  Ich  weiß  ganz
genaun,  daß,  als  ich  die  ersten  sog.  Maigesee  auf  den  Tisch  dieses  Hauses
niederlegte,  ich  mit  vollem  Nachdruck  diesem  Gedanten  Ansdruck  gegeben  habe,
und  nicht  bloß  in  meinen  Worten,  sondern  auch  in  den  Worten  maßgebender
Persönlichkeiten  ist  derselbe  Gedanke  bei  den  vielfachsten  Gelegenheiten  zum
Ausdruck  gekommen.  Ich  habe  freilich  eben  rufen  oder  lachen  gehört.  Jedenfalls
  ein  Ausdruck  dafür,  daß  man  das  für  eine  Redensart  hält.  Nun,  ich
will  einmal  alle  anderen  Gründe  beiseite  lassen,  ich  will  Sie  bloß  bitten,
den  menschlichen  Standpnult  ins  Ange  zu  fassen,  der  doch  gewiß  Sie  davon
überzeugen  muß:  einen  Rampf,  wie  den,  führt  kein  Mensch  um  des  Kampfes
willen,  weil  er's  nicht  aushalten  kann.  Es  hat  der  Präsident  des  Staatsministeriums

  eine  Gelegenheit  wahrgenommen,  um  Ihnen  zu  sagen:  er  hoffe
auf  den  Frieden  zu  einer  Zeit,  wo  einmal  ein  friedlicher  Paypst  da  sein  wird.
Nun,  der  Fall  ist  eingetreten.  Der  Papst  Leo  hat  seine  friedliebende  Gesinnung
  vielfach  ausgedrücll,  und  damit  war  nicht  bloß  die  Gelegenheit  für
die  Staatsregierung  erwachsen,  sondern  die  Pllicht,  der  Frage  näher  zu  treten,
ob  sich  jetzt  durch  Erörterungen  eine  Basis  für  den  Frieden  gewinnen  ließe;
sie  konnte  sich  dieser  Aufgabe  nicht  entziehen,  aber,  die  Natur  dieser  Bajiz
war  auch  eine  gegebene,  sie  findet  ihren  Ausdruck  in  dem  1  Ihnen  allen  bekannten
  Schreiben  Sr.  k.  u.  k.  Hoh.  des  Kronprinzen  an  Se.  Heiligleit  den
Papst,  und  dort  ist  als  Basis  für  den  Frieden  bezeichnet  worden  die  Wegweisung
  der  principiellen  Fragen,  die  zu  principiellen  Gegensäßen  führten,
aus  den  Erörterungen.  Die  Aufmerksamkeit  würde  zu  lenken  sein  zunächst
auf  solche  Punkte,  deren  Anegleichung  möglich  ist  auf  der  einen  Seite  ohne
Verletzung  der  Gesetze  und  auf  der  auderen  Seite  ohne  Verlehung  der  kirchlichen
  Principien,  und  der  Raum  ist  gar  kein  enger.  Ich  darf  Sie  nur  erinnern
  an  das,  was  in  anderen  Ländern  als  zulässig  gilt,  ich  darf  Sie  nur
erinnern,  wie  viele  und  empfindliche  Bestimmungen  der  sog.  Maigesetze  sofort
unanwendbar  wären,  wenn  nur  ein  weniges  geschieht,  und  manches  andere
würde  sich  noch  vorfinden.  Wenn  unn  dem  so  ist,  wenn  auf  beiden  Seiten
der  redliche  Wille  besteht,  zu  einem  Frieden  zu  gelangen,  so  meint  man  —
und  es  ist  das  eine  recht  weit  verbreitete  Meinung  —  daß  der  Friede  nun
so  schnell  auch  kommen  könne,  daß  er  wo  möglich  in  wanigen  Wochend  a  sei.
M.  HH.!  Die  friedliebende  Gesinnung  und  das  redliche  Wollen  des  Friedeus
reicht  unter  schweren  Verhältnissen  nicht  aus;  es  kommt  vieles  in  #roochl.
Es  ist,  wenn  man  von  Verhandlungen  nichts  weiß,  bekanntermaßen  eine
große  Neigung,  Nachrichten  zu  erfinden.  Diese  Neigung  scheint  mir  hier
durch  einen  irrigen  Schluß  aus  der  Friedensliebe  und  der  friedfertigen  Gesinnung
  auf  baldiges  Eintreten  des  Friedens  verstärkt  zu  sein.  Darum  die
vielen  falschen  Nachrichten,  die  in  der  Welt  herumschwirren,  und  die  auch,
wenn  man  sie  bei  einigem  Ansehen  jofort  als  unmöglich  erkennt,  doch  geglaubt
  werden.  Worin  liegt  denn  die  große  Hauptschwierigkeit?  Nach  der
einen  Seite  will  ich  es  nicht  weiter  ausführen;  es  scheint  mir  doch  aber  nicht
unwerth  zu  sein,  zu  bemerken:  auch  der  friedferligste  Träger  der  Curie  bleibt
doch  immer  Träger  der  Curie,  und,  was  für  einen  Charakter  muß  denn  der
        <pb n="200" />
        7?

Das  beuische  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Dec.  11.)  109

Friede  haben,  wenn  er  für  den  Staat  möglich  sein  soll!?  Es  muß  doch
ein  möglicher  Friede  sein,  nicht  einer  wie  die  Herren  mit  ihrem  Antrage
wegen  der  Verfassungsartikel  wollen,  nicht  ein  solcher,  der  auf  eine  unbedingle
Unterwerfung  des  Staats  hinausläust,  nicht  ein  solcher,  der  das  Unternehmen
des  Staats  aufheben  soll,  in  das  er  eingetreten  ist,  um  der  Restituirung
seiner  selbst  willen,  um  der  Wiederherstellung  und  Erhallung  seiner  Fähig-Eu
  willen  allen  Confessionen  gerecht  zu  werden.  Wenn  ein  solcher  Friede
klommen  sollte,  dann  würde  sich  vielleicht  kein  Ausdruck  hart  genug  finden,
um  den  Eintritt  in  dieses  Unternehmen  zu  brandmarken  und  zu  kennzeichnen,
und  bedenken  Sie  doch  eines,  wenn  ein  solcher  Friede  geschlossen  wird  —
die  Weltgeschichte  lehrt  es  uns,  nach  gemessenem  Zeitraum  kommen  dieselben
Fragen  wieder  in  Betracht.  und  wie  sollte  die  Staatsregierung  das,  was  sie
mühsam  errungen  hat  in  diesen  schweren  Kämpfen,  ohne  weiteres  dahingeben?
Nein,  das  mindeste,  was  Sie  ihr  entgegenhalten  könnten,  wäre  das  Wort
aunverantwortlich“.  Das  ist  der  Standpunkt  der  Negierung;  innerhalb
dieser  Linien  wird  sie  es  an  Enlgegenkommen  nicht  fehlen  lassen;  innerhalb
dieser  Linien  wird  sie  nicht  ablassen,  Uebereinslimmungen  zu  suchen  mit  der
anderen  Seite,  und  wird  nicht  aufhören,  dahin  zu  wirken,  daß  sie  diese
ebereinstimmung  sinde.  Man  hat  nnn  im  Laufe  der  Zeit  der  Staatsregierung
  verschiedene  Recepte  gegeben,  mit  denen  die  Heilung  der  Schäden
eintreten  könne.  Da  ist  eines  von  einer  gewissen  Eigenthümlichkeit,  nämlich
der  Vorschlag,  durch  Nichtanwendung  der  Gesehe  die  Sache  einschlafen  zu
lassen.  Ob  er  überall  da,  wo  ich  ihn  gefunden,  ernst  gemeint  war,  weiß  ich
nicht;  so  viel  steht  sen.  daß  die  Herren  vom  Gentrum  stets  unter  milder
Auwendung  Nichtamwendung  verstehen;  auch  in  der  Presse,  die  diesen  Herren
nahe,  hat  es  verschiedentlich  verlantet:  das  wäre  uns  gang  recht,  wenn,  wie
in  England,  ein  Abrogiren  der  Gesehze  durch  Nichtanwendung  herbeigeführt
würde.  Nun,  wenn  das  eine  Mittel  nicht  geht,  heißt  es  dann  von  vielen
Seiten,  daun  muß  die  Staatsregierung  aus  eigener  Erwägung  dahin  kommen,
die  Gesetze  zu  ändern.  M.  H.,  wir  sind  auch  recht  reichlich  bedacht  worden
mit  Aenderungsvorschlägen  für  ein  einseitiges  Vorgehen  der  Regierung.  Ich
habe  wiederholt  die  e  Voraussehungen  bezeichuek,  bei  deren  Eintritt  eine  Staatsregierung
  sich  die  Frage  vorlegen  könnte,  ob  und  was  etwa  von  den  sogen.
Maigesetzen  zu  ändern  wäre.  Der  Grundgedanke  dieser  Aeußerungen  war
doch  wohl  der:  daß  diese  Prüfung  nur  vorgenommen  werden  dürfte,  wenn
der  Eintritt  eines  gesicherten  Friedens  die  unbedingte  Folge  derselben  sein
wird.  Diesen  Standpunkt  hält  die  Regierung  auch  heute  noch  fest;  sie  kann
nicht  früher  diese  Frage  beantworten,  als  bis  der  Friede  nicht  nur  geiuch,
sondern  sein  Eintritt  garantirt  ist!  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  diese
rantie  bestimmter  und  zweifelloser  Auesicht  nicht  ohne  Einfluß  auf  das  m
einer  solchen  Prüfung  sein  kann;  nichtsdestoweniger  kommen  von  Seiten,
das  doch  nicht  wissen  können,  Aenderungsvorschläge  der  verschiedensten  urt
o  daß,  wenn  wir  diese  zusinele  und  untersuchten,  was  dann  noch
on  den  Geseben  übrig  bliebe,  die  Herren  vom  Centrum  ganz  Zufrieden  sein
lönnten.  Es  ist  aber  nicht  die  Hauptsache,  warum  es  noch  nicht  gelommen
ist  zur  Prüfung  dieser  Frage,  sondern  die  Hauptsache  ist  das,  was  ich  bei
anderer  Gelegenheit  gesagt  habe.  Die  Regierung  würde  ohne  die  von  mir
angedeutele  bestimmie  Zuversicht  in  der  That  ihrer  Verankwortung  nicht  gerecht
  werden,  sie  kann  sich  von  der  Ueberzeugung  nicht  treunen,  daß  mindeslene
  eine  große  Gefahr,  wenn  nicht  die  unbedingte  Gewißheit,  vorhanden
iit,  daß  sie  unter  solchen  Verhällnissen  nuhlos  die  Position  aufgeben  würde,
die  sie  in  so  schwerem  Ringen  eingenommen  hat;  sie  würde  daun  nicht  weiter
sein,  wenn  die  Concessionen,  wenn  die  Aenderungen  eingetreten  wären,  als
früher;  sie  stände  der  Gefahr  gegenüber,  daß  man  das  Geänderte  schönstens,
        <pb n="201" />
        200  Das  deulsche  Reich  und  leine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  11.)

vielleicht  dankbar  acceptirte;  aber  wie  steht  es  mit  der  Beweisung  des  Dankes
durch  die  That,  wo  ist  da  eine  Garantie  dafür?  Es  ist  ihre  Ueberzeugung
nicht,  wie  es  da  und  dort  in  den  öffentlichen  Stimmen  heißt,  es  würde  das
eine  That  der  Gerechtigkeit  sein,  und  die  würde  die  Bevölkerung  gut  und
günstig  stimmen.  Nein,  man  würde  es  immer  nur  betrachten  als  eine  That
der  Schwäche,  der  Hilflofigkeit.  Sehen  Sie,  in  dieser  Beziehung  brauche  ich
doch  bloß  an  das  zu  erinnern,  was  die  verehrten  Herren  aus  dem  Centrum
hier  sagen,  was  die  ihnen  nahestehenden  Blätter  alie  Tage  predigen,  so  daß
man  wirklich  sagen  kann:  es  singen  die  Spatzen  von  den  Dächern,  es  wird
überall  geschildert,  in  welcher  traurigen  Verfassung  der  Staat  sich  befinde,
daß  es  allerhöchste  Zeit  sei,  wenn  wir  nicht  zu  Grunde  gehen  wollen,  nun
in  umserhendalegen  einzutreten,  nachzugeben,  zu  ändern.  Ja,  wer  möchte
wohl  längnen,  welche  Schwierigkeiten,  welche  Last  der  Staatsregierung  erwächst
  daraus,  daß  Nachtheiliges  und  Unfriede  vorhanden  ist;  aber  so  ist  es
denn  doch  nicht,  wie  Sie  predigen,  sondern  es  ist  so,  daß  das  getragen  werden
  muß  gegenüber  der  großen  Aufgabe,  die  in  dieser  Angelegenheit  seitens
des  Slaales  zu  lösen  ist.  Dennoch  ist  die  Stimme,  die  Sie  auf  diesem  Gebiete
  führen,  eine  gar  kräflige  und  laute.  Sie  unterstützen  sie.  wenn  auch
von  Ihrem  Standpunkt  Widerspruch  dagegen  erhoben  wird,  durch  Mitanwendung
  aller  in  dieser  Beziehung  möglichen  Mittel.  zunächst  durch  Heranziehung
von  Stimmen  aus  anderen  Lagern  als  dem  Shrigen,  die  sich  etwa  stärker  oder
schwächer  in  diesem  Sinne  verlanten  lassen.  Es  ist  ja  gan)  erklärlich,  wir
sind  in  einer  eigenthümlichen  Slimmung.  Die  Verhandlungen  dieses  Hauses
haben  bereilts  gezeigt,  wie  diese  Stimmung  auf  anderem  Gebiete  wirkt;  es  ist
hier  nicht  anders,  man  bindet  an  den  Culturkampf  Ereignisse,  die  gar
keinen  Zusammenhang  mit  demselben  haben  oder  doch  aus  weit  anderen
Dingen,  wenigstens  in  der  Hauptsache,  herbeigeführt  werden;  man  macht  ihn
für  alles  verantwortlich,  wofür  er  gar  nich:  verantwortlich  ist.  Nun,  so
kräftige,  lante  Stimmen  der  Herren  im  Centrum  dringen  auch  weiter,  und,
mir  wenigstens  ist  es  nicht  zweiselhaft,  daß  es  in  Rom  Ohren  gibt,  die  diese
Stimmen  sehr  gut  hören  und  als  Träger  darauf  Bedacht  nehmen,  den  Schall
ieser  Stimmen  weiter  zu  tragen  an  Stellen,  die  noch  maßgebender  sind.
Die  Staatsregierung  ist  sich  recht  wohl  bewußt,  daß  sie  im  gegenwärtigen
Angenblick  in  Beziehung  auf  die  Beilegung,  die  ihr  sehr  dringlich  erwünscht
ist,  sich  in  einer  schweren  Situation  befindet.  Diese  Schwierigleit  liegt  eben
in  den  Verhältnissen,  die  ich  bereits  andentete.  Die  Staalsregierung  hat,
wie  es  nicht  anders  zu  erwarten,  sich  gegenüber  die  Partei  des  Centrums
mit  ihren  erorbitanten  Forderungen;  die  Staateregierung  hat  gegen  sich
Factoren,  welche  ursprünglich  die  Geietze  nichl  wollten,  und  die  natürlich  auf
ihre  früheren  Argumentationen  zurückgehen  und  sagen:  wir  haben  ja  dieß
richtig  prophezeit,  nur  in  dem  ist  Heil  zu  finden,  was  uns  längst  klar  war.

aß  dieß  sanguinische  Lossuungen  sind,  will  ich  dahingestellt  sein  lassen.
norr  die  Verhältnisse  sind  doch  da,  und  dann  finden  Sie  =  und  das  ist
für  die  Staaleregierung  doch  das  beklagenswertheste  auch  unter  ihren
Freunden  manche  Stimmen,  die  geleitet  werden  durch  jene  Eindrücke,  die  ich
gekennzeichnet.  Die  Staatsregierung  sieht  auch  weiter,  daß  von  rechts  und
links  Partei-  Spyeculalionen  eintreten  auf  einen  Zerfall  des  Centrums,  damit
die  Herren  von  rechts  und  links  Elemente  zum  Zuwachs  bekommen.  Ja,
m.  HH.,  ob  nicht  die  letten  Wochen  auch  derartigen  Parteien  klar  gemacht
haben,  wie  die  Sachen  eigentlich  liegen!  Man  sieht,  wie  eine  große  Zahl
Pfarreien  verwaist,  und  bedenkt  dabei  nicht,  daß  beifpielsweise  hier  die
Staatsregierung  machtlos  ist  in  diejem  Punkte  bei  allen  geordneten  Verfassungen
  in  Bisthümern,  oder  daß,  wie  ich  sagen  will,  in  allen  Bisthümern,
wo  die  Ordnung  noch  da  ist,  die  allerleichteste  von  allen  Maßnahmen  wäre,
        <pb n="202" />
        Das  deuische  Reich  und  seine  eintelnen  Glieder.  (Dec.  12.)  201

diesem  Zustand  abzuhelfen.  Unter  folchen  Eindrücken  ist  wohl  erklärlich,
daß  auch  Factoren,  die  der  Staatsregierung  sonst  nahe  slehen,  diesem  Eindruck
  unterliegen,  und  den  großen  Gesichtspunkt,  um  den  es  sich  handelt,
zeitweise  verlieren;  ich  sage  mit  Ruhe  nur  geilweise:  bei  diesen  Elementen
wird  die  kühlere  Erwägung  immer  wieder  zum  Durchbruch  kommen,  davon
ist  die  Staatsregierung  ebenso  überzeugt,  wie  sie  von  einem  anderen  überzeugt
war,  nämlich  davon,  daß  solche  Stimmungs  umschläge  möglich  sind,  und  die
Staats  regierung  hat  mit  aus  diesem  Grunde  seiner  eit  die  Schritte,  um  die
nothwendigen  Gesetze  zum  Abschluß  zu  bringen,  so  bald  als  möglich  gethan.
M.  HH.!  Von  der  Nothwendigkeit  dieses  Abschlusses  ist  sie  auch  in  diesem
Augenblicke  noch  durchdrungen.  Sie  glaubl  aussprechen  zu  dürfen,.  daß  gerade
  der  Besih  dieser  Gesete  eine  unabweisliche  Nothwendigkeit  für  sie  war,
wenn  sic  überhaupt  mit  Ernst  Zu  einem  gedeihlichen  Frieden  kommen  will.
Darum,  m.  OH.,  wird  die  Staateregierung  diese  Position,  solange  eben  nicht
die  Voraussehungen  erfüllt  worden  sind,  von  denen  ich  spreche,  sondern  die
Erfüllung  noch  gesucht  wird.  festhalten.  Ja,  m.  HH.,  festhalten,  auch  gegen
die  Strömung!“  (Lebhafter  Beifall  links  und  rechts,  Zischen  im  Centrum.)

12.  December.  (Deutsches  Neich)  Bundesrath:  genehmigt
den  Antrag  des  Neichskanglers  betr.  Revision  des  Zolltarifs  und
die  Bestellung  einer  dießfälligen  Commission  nach  den  Anträgen  der
Ausschüsse,  doch  indem  er  aus  den  Motiven  die  schutzöllnerischen
Anschauungen  des  Antrags  enkfernt.

Der  Wortlant  des  Beschlusses  ist  also  durchaus  ladellos.  Die  Commission,
  welche  die  Tarifrevision  in  die  Hand  nehmen  soll,  ist  nach  keiner
Richtung  hin  beschräult;  der  Umfang  und  die  Richtung  der  Revision  ist  in
keiner  Weise  angedeutet.  Die  Achillesferse  des  Beschlusses  aber  ist  die  Bestimmung
  über  die  Zusammensetzung  der  Commission.  Dieselbe  besteht  aus
15  Mitgliedern.  Davon  jollen  drei  von  dem  Reichskanzler  aus  dem  Kreise
der  Reichsbeamten,  drei  von  der  prenischen  Regierung,  zwei  von  der  bayerischen
  und  je  eines  von  Sachsen,  Württemberg,  Baden,  Hessen,  Meckleuburg,
Sachsen-Weimar  und  den  Hansestädten  bestellt  werden.  Mit  anderen  Worten:
da  Neichskanzler  und  preußische  Regierung  in  der  Tariffrage  nur  einer  Ansicht
  sein  können,  so  verfügen  Preußen  und  Bayern  in  der  Commission  über
die  Mehrzahl  der  Stimmen,  das  heißt  über  8  von  15.  In  Bundesraths=Sreisen
  hat  dieser  Vorschlag  große  Aufregung  hervorgerufen.  Vor  allem  steht
diese  Zusammensetzung  der  Gommission  in  entschiedenem  Widerspruch  mit  den
Voraus  esehungen,  welche  bisher  bei  der  Zusammensetzung  von  Commissionen
festgehalten  worden  sind.  Man  hat  sich  stets  bemüht,  den  größeren  Bundesstaaten
  wenigstens  die  Möglichkeit  einer  entscheidenden  Mitwirkung  offen  zu
halten,  und  zwar  in  Uebereinstimmung  mit  dem  Stimmverhältniß  im  Bundesralh
  und  dessen  ständigen  Ausschüssen.  Im  Bundesrath  ist  stets  das  Zujammengehen
  von  mindestens  vier  Regierungen  erforderlich,  da  selbst  die  drei
größten  Staaten  (Preußen,  Bayern  und  Sachsen)  immer  nur  über  28  Stimmen
verfügen,  während  30  Stimmen  zu  der  Mehrheit  erforderlich  sind,  desgleichen
bedars  es  in  den  sländigen  Ausschüssen,  in  denen  7  Regierungen  mit  je  einer
Stimme  vertreten  sind,  des  Zusammengehens  von  4  Mitgliedern,  um  einen
(Mehrheils-„Beschluß  zu  erzielen.  In  der  Commission  für  die  Revision  des
Jolltarife  dagegen  genügk,  wie  bereits  erwähnt,  die  Uebereinstimmung  der
deutsch-preußischen  und  bayerischen  Mitglieder  um  die  für  die  Zukunft  unserer
Handele=  und  Wirthschaftspolitik  wichtigiten  Beschlüsse  zu  jassen  —  und  man
ist.  der  Meinung,  daß  die  bezeichneten  8  Stimmen  für  die  von  dem  Reichs-
        <pb n="203" />
        202  Das  deulsche  Peich  und  seine  rintelnen  Glieder.  (Dec.  13.)

lanzler  befürwortete  Tarifpolitik  im  Sinne  des  „Schutzes  der  nationalen
Arbeit“  den  Ausschlag  geben  werden.

13.  December.  (Deutsches  Reich.)  Die  preußische  Regierung
  weist  wieder  39  sozialdemolratische  Agitatoren  aus  Berlin  ans
und  beginnt  nunmehr  auch,  solche  aus  der  Umgegend  Berlins  auszuweisen.


Bei  dem  Empfange  der  Berliner  Geistlichkeit  erwiedert  der
Kaiser  auf  die  Begrüßungsanrede  des  Generalsuperintendenten,

daß  allerdings  in  der  Verliner  Geistlichkeit  manches  vorgekommen  sei,
was  ihm  mißfallen  habe;  doch  habe  er  die  Treue  und  Anhänglichkeit  der
gesammten  Diesigen  Geistlichkeit  nie  bezweifelt  und  nehme  er  gern  die  erneute
Versicherung  derselben  entgegen.  Zur  Lage  übergehend,  bemerkt  der  Kaiser
ungefähr:  die  großen  Städte  glichen  einem  Schwamme,  der  alles  aussange.
Zahlreiche  Menschen  fslrömten  aus  den  kleineren  Städlen  und  vom  Lande,
wo  in  Folge  dessen  die  Arbeitskräfte  jehlten,  nach  Berlin,  um  hier  Glück
und  Reichthum  zu  sinden.  Die  meisten  würden  enttäuscht  und  dadurch  unzufrieden
  und  mißmuthig.  Taraus  erkläre  sich  im  Wesentlichen  das  rapide
Anwachsen  der  Ezialdemotratie  Der  Kaiser  schloß  feine  Ansprache  etwa
jolgendermaßen:  sei  jetzt  eine  Aera,  in  der  man  die  Fürsten  zu  beseitigen
strebe,  in  der  kerigen  Hoffnung,  dadurch  bessere  Zustände  u  erzielen.  Ihm
jelbst  sei  ja  aller  Voraus  sicht  nach  uur  noch  eine  kurze  Spanne  Zeit  zugemessen;
  in  dieser  stehe  sein  Leben  in  Goltes  Hand.  Die  verbrecherische
Richtung  der  Beit  werde  ihn  nie  hindern,  wie  bieher  so  auch  jerner  seine
Pflicht  zu  thun.  —.  Die  Aniprache  des  Raisers  bei  dem  Empfang  de  er
Berliner  C  ommunallehrer  lautet:  Bei  den  warmen  Gefühlen,  wie  Sie
sie  für  mich  in  der  eben  gehörten  Adresse  zum  Ausdruck  gebracht  haben,  darf
ich  von  der  Lehrerschaft  der  Verliner  Gemeindeschulen  erwarten,  daß  dieselbe
auch  der  IJngend  die  Angen  öffnen  wird  über  unsere  Zeit,  in  der  Widersetzlichkeit
  gegen  die  Oberen  und  Vorgesetzten  so  weit  um  sich  gegriffen  hat,  daß
sie  sich  sogar  gegen  den  Thron  richten  konnte.  Die  Anhänger  jener  Partei
erreichten  hier  seit  den  lehlen  Jahren  die  Jahl  von  58,  006.  Diese  nehme
ich  von  der  Million  hiesiger  Einwohner  aus,  die  mir  bei  meiner  Rückkehr
einen  so  herjlichen  Empfang  bereitete.  Aber'  nicht  bloß  bei  uns  zeigte  sich
das  verderbliche  Streben  jener  Partei.  Wenn  die  traurigen  Vorfälle,  welche
mich  betroffen  haben,  dam  beigetragen  haben,  dicß  unserem  Volle  zum  Bewußtsein
  zu  briugen,  so  will  ich,  wie  ich  schon  bei  meiner  Ankunft  aus
gesprochen,  gern  dafür  geblutel  haben.  Die  neue  Gesetzgebung  wird,  wie  ich
hoife,  vieles  zur  Besserung  der  jehigen  Zustände,  die  ich  schon  vor  10  Jahren
vorausgesehen,  beitragen.  Bieles  muß  aber  auch  in  dieser  Beziehung  durch
die  Erziehung  und  den  Unterricht  der  Ingend  geschehen.  Auf  die  Onankität
des  Wissens  lommt  es  dabei  weniger  un.  Es  wird  jetzt  in  den  Schulen  ja
vieles  gelehrt,  doch  darf  das  nicht  hintangesetzt  werden,  was  für  die  Erziehung
  von  besonderer  Wichtigkeit  ist.  Dahin  gehört  vor  allen  Dingen  die
Neligion.  Ihre  wichtige  und  schwere  Ansgabe  ist  daher,  die  Ingend  in  der
wahren  Goltesfurcht  zu  zutesunisen  und  mit  Achtung  vor  den  heiligen  Gütern
zu  erfüllen.  Nachdem  der  Kaiser  den  Wunsch  ausgesprochen,  daß  durch  die

Wirksamtkeit  in  der  Schule  die  Uebelständc,  welche  nach  der  Civilh  standegesetzgebung
  in  Berlin  wie  in  allen  größeren  Städten  zu  Tage  getreten,  gebessert
Lerden  möchten,  schließt  er  seine  Ansprache  mit  den  Worten:  „Theilen  Sie
nun,  was  Ich  Ihnen  gesagt,  auch  allen  Ihren  Collegen  mit.“

13.  December.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  demselben
        <pb n="204" />
        Pa  denlsche  Reich  und  seine  eintelnen  Glieder.  (Dec.  13.)  203

liegt  nunmehr  ein  im  preußischen  Staatsministerium  ausgearbeiteter
Eniwurf  eines  allgemeinen  Reichseisenbahngesetzes  vor.  Von  entscheidender
  Bedeutung  ist  darin  der  §  2,  welcher  die  Competenz
betrifft.

Terselbe  lanket:  „Die  Aufsicht  über  das  Eiseubahnwesen  sleht  dem
Reiche  zu,  soweit  dieselbe  nicht  den  Landesregierungen  nach  ausdrüllicher
Bestimmung  dieses  Gesetzes  verbleibt:  alle  sonstigen  den  Bundesregierungen
nach  geseblichen,  vertragsmäßigen,  lonzessionsmäßigen  oder  statutarischen  Besicemnkbergen
  zustehenden  Befugnisse  gehen,  Csoweit  sie  das  Gebiet  der  Reichsaufficht
  belressen,  auf  das  Reich  über.  Die  Reichsanssicht  über  das  Eisenbahmwesen
  schließt  innerhalb  ihrer  Zuständigkeit  die  Landesaufsicht  aus.“  Für
den  Fall  des  Zustandekommens  der  Gesetzes  soll  die  oberste  Neichseisenbahnaussichisbehörde
  auch  die  Verwallung  der  elsaß-lothringischen  Eisenbahnen
überwiesen  erhalten.  Die  Reservation  hinsichtlich  eventueller  Vestimmungen
des  Gesetzes  zu  Gunsten  von  Landerregierungen  bezieht  sich  natürlich  auf  das
Verkehrsanstalteureservatrecht  von  Bayern  und  Würltemberg;  die  bezüglichen
Ausnahmsbestimmungen  der  Versailler  Verträge  sind  in  ihrer  Wirlsamkeit
also  schon  in  diesem  Enlwurfe  vorgesehen.  Das  Gesetz  wird  in  seiner  Abwendung
  von  der  Idee  des  Eisenbahnerwerbes  für  das  Reich  wie  in  seiner,
abgesehen  von  den  soeben  erörterten  Ausnahmen,  scharfen  Fassung  des  Reichseisenbahnaufsichtsrechtes
  als  ein  entschieden  glücklicher  Griff  beurlheilt  und
würde  mit  seinem  Zustandekommen  manche  Leiden  des  deutschen  Verkehrswesens
  heilen.

13.  December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Berathung  des
Justizetats:  Bei  dem  GCapitel  Oberverwaltungsgericht  fragt  Hänel
an,  in  welcher  Meise  und  nach  welchem  Plane  der  Minister  die
Verwaltungs-Reorganisation  fortzuführen  refp.  auf  die  westlichen
und  neuen  Provingen  auszudehnen  gedenke;  ferner,  wann  die  Vorlegung
  der  Städte=  und  Landgemeinde-Ordnung  zu  erwarten  sei.

Graf  Eulenburg  erwidert:  Eine  ganz  präcise  Anlwort  sei  angenblicklich
  nicht  möglich.  Er  gebe  zu,  daß  Fortschrilte  in  der  Neorganisation
jeit  längerer  Zeit  nicht  gemachl  worden  seien;  von  plößlicher  Einstellung  in
Folge  irgendwelcher  Ereignisse  sei  indeß  nicht  die  Rede.  Den  vollen  Plan
mit  allen  Stadien  vorzulegen,  sei  unthunlich.  Eine  Neorganisation  der
höheren  Verwaltungebehörden  im  Zusammenhange  mit  den  unteren  Stufen
werde  jelbstverständlich  erfolgen.  Betreffs  der  Städte=  und  Landgemeindeordnung
  erinnere  er  an  die  Erklärung  des  Ministers  Friedenthal,  daß  die
Vorlage  derselben  als  nothwendige  Voraussehung  der  Fortführung  des  Reorganisationswerkes
  gellen  müsse.  Die  Vorarbeiten  zur  Fortführung  des  Neorganisationswerkes
  seien  unausgesettt  gefördert,  einige  davon  zum  Abschluß  gebracht.
  Wenn  es  auf  Grund  dieser  Vorarbeiten  möglich  sei,  einen  die  gesammte
Aufgabe  umfassenden  Plan  vollkommen  festzustellen,  werde  er  nicht  anstehen,
denselben  zu  entwickeln  und  wo  möglich  einige  gesetzgeberische  Arbeilen  als
Resultat  vorsuiegen  Häuel  äußert  sich  unzufrieden  mit  der  Zurückhaltung
des  Ministers;  v  .Nauchhaupt  warnt  vor  Uebereilung  in  Weiterführung
der  Verwaltung-  ereform.  Nach  Ansicht  Richter's  geht  aue  der  Erklärung
des  Ministers  die  völlige  Sistirung  der  Reorganisalion  hervor.  Minister
Graf  Eulenburg  verwahrt  sich  gegen  diese  Auslegung.

13.—20.  December.  (Braunschweig.)  Eröffnung  des  Landtags.
        <pb n="205" />
        204  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (TDec.  13  20.)

Rede  des  Staatsministers.  Antrag  des  Abg.  v.  Veltheim  für  den
Fall  einer  Erledigung  des  Thrones.  Referat  des  Abg.  Bode  über
diesen  Antrag.  Einstimmige  Annahme  des  Antrags  Veltheim.

Der  Landtag  wird  im  Auftrage  des  Herzogs  durch  den  Staatsminister
Schulz  mil  einer  Rede  eröffnet,  welche  zunächst  dem  Schmerz  und  der  Entrüstung
  über  die  gegen  den  Kaiser  gerichteten  Frevelthaten  sowie  dem  Danke
gegen  die  Vorsehung  über  die  Wiederherstellung  Sr.  Majestät  Ausdruck  verleiht.
  Die  Rede  gedenkt  sodann  mit  Befriedigung  der  erhebenden  Kundgebung
treuer  Anhänglichleit  an  Kaiser  und  Reich  und  spricht  die  Hoffnung  aus,
daß  die  gegen  eine  bekannte  Umsturzpartei  ergriffenen  kräftigen  Maßregeln
dazu  beitragen  werden,  den  Gefahren,  welche  auch  den  volkwirthschaftlichen
Entwicklungegang  tief  schädigen,  ein  Ende  zu  machen.  Die  Finanzlage  des
Herjogthums  sei  nicht  mehr  so  befriedigend,  wie  bei  der  Eröffnung  des
vorigen  Landtages.  Eine  baldige  Besserung  derselben  sei  wesentlich  nur  von
einer  Berminderung  der  dem  Reiche  zu  zahlenden  Matricularbeiträge  zu
erwarlen.  Der  Abg.  v.  Veltheim  stellt  hierauf  sofort  den  Antrag,  an  das
herzogliche  Staateministerinm  das  Ersuchen  zu  richten,  dasselbe  möge  im
Hinblick  auf  die  neuerdings  eingetretenen  Verhältnisse  in  Erwägung  Jiehen,
ob  und  welche  Maßregeln  getroffen  werden  können,  damit  im  Falle  der  Erledigung
  des  Thrones  des  Hersogthums  die  in  der  durch  die  Reichsverfassung
verbürgten  Selbständigkeit  des  Landes  einbegriffene  ordnungs=  und  verfassungsmäßige
  Verwaltung  vor  Störungen  gesichert  werde,  und  zu  dem  Ende  die
für  sachgemäß  erachteten  ?  Vorlagen  baldthnnlichst  an  die  Landesversammlung
gelangen  lassen.  Der  Antragsteller  gibt  zunächst  einen  historischen  Rückblick
über  die  bioher  stattgehabten  Verhandlungen.  welche  zu  befriedigenden  Ergebnissen
  nicht  geführi  hätten.  Der  Großherzog  von  Oldeuburg  hatte  sich
allerdings  im  Jahre  1874  bereit  erllärt,  im  Falle  des  Ablebens  des  Herzogs
von  Brannschweig  die  ihm  angrtragene  Regentschaft  zu  übernehmen,  Kaiser
Wilhelm  aber  hatte  die  von  ihm  geforderte  Garantie  abgelehnt.  Daraufbin
  beschloß  die  Landesvertretung.  die  ganze  Regentichafts-Angelegenheit  vorerst
  auf  sich  beruhen  zu  lassen.  Redner  ist  unn  der  Ansicht,  daß  sich  gegenwärtig
  durch  den  Tod  des  Herzogs  Karl  von  Braunschweig  und  des
Königs  Grorg  von  Hannover  —  die  Verhältnisse  derart  geändert  hälten,  daß
eine  Regelung  sehr  nöthig  erscheine.  Im  Wieitern  führt  er  aus,  daß  Braunschweig
  alle  Urfache  habe,  mit  seiner  gegenwärtigen  Behierung  vollauf  zufrieden
  zu  sein,  und  daß  allseitig  gehofft  werde,  der  Fall  der  Thronerledigung
möge  so  spät  als  irgend  möglich  eintreten.  Es  sei  aber  nöthig,  diesen  Fall
ins  Ange  zu  fassen,  da  ein  selbst  nur  kurze  Zeit  dauernder  regentenloser
Zustand  dem  Lande  nur  schädlich  sein  könne.  Für  Braunschweig  sei  das
dynastische  Juteresse  eine  Frage  zweiter  Linie,  das  vaterländische  Inleresse
aber  eine  erster  Linie.  Es  müsse  und  werde  Allen  eine  Beruhigung  sein,
wenn  ein  von  allen  maßgebenden  Seiten  als  zu  Recht  anerkanntes  Regentschaft-=gesetz
  zu  Stande  gebracht  werde,  um  es  im  Falle  der  Noth  sofort  gebrauchen
Zu  können.  Es  wird  beantragt,  diese  Frage  in  einer  Commission  weiter  zu
erörlern,  wofür  sich  unmentlich  der  Abg.  Häusler  ausspricht.  Dieser  wendet
sich  in  schneidiger,  Nede  auch  gegen  die  welsischen  Agitationen  in  Braunschweig.
  „Vor  einigen  Monaten,  sagt  er  u.  A.,  ist  eine  sogenannte  Petitionsadresse
  von  sogenanuten  brannschweigischen  Gewerbetreibenden  au  den  Hergog
von  Cumberland  erlassen  worden,  worin  ihm  unter  allerhand  schönen  Redensarten
  von  Treue  und  Anhänglichteit  an  das  welfische  Fürstenhaus  anheimgegeben
  wurde,  doch  Fürsorge  für  die  Ergreisung  der  Regentschaft  in  Braunschweig
  im  Falle  der  Thronerledigung  zu  treffen.  Wenn  eine  solche  Adresse
wirklich  erlassen  ist  —  und  ich  glaube,  es  kann  nicht  mehr  daran  zu  zweifeln
        <pb n="206" />
        Das  beulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  14—15.)  205

sein  —,  so  sind  die  Führer  der  sogenannien  braunschweigischen  Gewerbetreibenden
  nicht  in  dem  Kern  der  hiesigen  Gewerbetreibenden  zu  suchen,
sondern  unter  allerhand  zusammengelaufenen  obskuren  Persönlichkeiten.  Bielleicht
  stehen  diese  allerdings  unker  der  Leitung  von  wirklich  intelligenten
Fihr  rern,  dann  sind  dieß  aber  im  Parteisolde  stehende  Agenten  und  Emissäre,
die  sich  herausnehmen,  für  die  braunschweigische  Bürgerschaft  zu  agiren.  Auf
mich  macht  dieses  Kokctliren  mit  dem  vermeintlichen  Thronerben  einen  höchst
widerwärtigen  Eindruck.  Durch  das  bekannte  Blatt  der  Centrums=  und  Welfenpartei,
  „Germania“,  ist  dann  auch  vom  Secrelär  des  Herzogs  von  Cumberland,
  Herrn  v.  Bothmer,  au  einen  gewissen  Huch  eine  Antwort  ergangen,
die  den  Inhalt  hat,  daß  sich  die  Adressanten  bernhigen  möchten,  die  Angelegenheit
  werde  von  dem  Herzoge  Wilhelm  in  die  Hand  genommn  werden.
Gerade  wegen  dieser  Vorkommnisse  ist.  es  doppelt  nöthig,  daß  man  die
Angelegenheit  des  Regentschaftsgeseles  in  reifliche  Erwägung  zieht.“  v.  Veltbeime
  Antrag  wird  schließlich  zwei  Neserenten,  Bode  und  GErnesti,  überwiesen.
  In  einer  folgenden  Sitzung  des  Landlags  empfiehlt  der  Abg.  Bode
als  Referent,  den  Antrag  v.  Beltheim  anzunehmen,  welcher  für  den  Fall
der  Erledigung  des  Thrones  die  durchaus  nothwendigen  Bestimmungen  getroffen
  zu  sehen  wünsche,  auf  die  materielle  Seite  der  Sache  aber  nicht  einugehen.
  Die  vielfach  geäußerte  Annahme,  daß  in  diesem  Falle  ein  großer
Nachbarstaat  ohne  Weiteres  zur  Einverleibung  schreiten  würde,  hält  bei  dessen
anerkannt  höchst  gewissenhafter  Bundestreue  Referent  für  ungerechtferligt.
Betreffs  des  Herzogs  von  Cumberland  ist  er  der  Ansicht,  daß  ein  Mann,  der
die  Erklärung  abgegeben  habe,  die  Bundesverfassung  nicht  anzuerkennen,  unmöglich
  Negent  eines  Bundesstaates  werden  könne,  und  schließt  unter  dem
allseitigen  und  wiederholten  Beifall  der  ganzen  Versammlung  mit  jolgenden
Worten:  „Gewiß  würden  wir  es  lebhaft  bedauern,  wenn  unsere  staatliche
Selbständigkeit  verloren  gehen  sollle,  und  allerdiugs  zeigt  sich  überall  bei  nus
eine  starke  Anhänglichleit  an  die  Dynastie  der  Welfen,  die  indeß  nur  der
hier  regierenden  älteren  Linie  gilt.  Nichts  würde  uns  aber  dahin  bringen,
uns  den  particularistisch-  welfischen  Vestrebungen  anzuschließen;  denn  nirgendwo
in  Deutschland  ist  Treue  und  Anhänglichkeit  an  Naiser  und  Neich  stärker  al
hier  auf  urwelfischer  Erde.  Und  diese  Gesinnung  wollen  wir  uns  auch  erhalten
  und  treu  zu  Kaiser  und  Reich  slehen,  was  auch  kommen  möge.“  Diesen
Ausführungen  des  Nejerenten  schließt  sich  der  zweite  Reserent  Abg.  Ernesti
vollständig  an,  worauf  der  Antrag  Beltheim  einstimmig  angenommen  wird.
14.  December.  (Preußen.)  Das  Kreisgericht  zu  Birnbaum
erläßt  einen  Steckbrief  und  ersucht  die  Gerichtsbehörden  um  Strafvollstreckung
  gegen  den  früheren  Erzbischof  von  Gnesen  und  Posen,
Cardinal  Grafen  Ledochowsky,
welcher  wegen  Vergehens  gegen  das  Geseh  über  die  kirchliche  Disriplinargewalt
  und  die  Errichtung  des  königlichen  Gerichtshofs  für  birchliche
Angelegenheiten  in  fünf  Fällen  mit  15,000"  Geldbuße,  event.  2  Jahren
Gefängniß,  ferner  wegen  noch  eines  solchen  BVergehens  und  Beleidigung  mil
2  Monaten  Gefängniß  belegt  worden  ist.

15.  December.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  legt
in  einem  Schreiben  an  den  Bundesrath  zu  Handen  der  Zolltarif-Revisionscommission
  sein  gzoll=  und  steuerpolitisches  Reformprogramm
  dar,  nach  welchem  außer  den  eigentlichen  Finanzzöllen
auf  Tabak,  Petroleum,  Zucker,  Cafe  rc.  ein  Schutz=  und  Finanzgzoll
        <pb n="207" />
        206  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  15.)

auf  die  Einfuhr  aller  und  jeder  ausländischer  Erzeugnisse  ohne  Ausnahme
  von  5—10  Prozent  gelegt  werden  soll,  dessen  Ertrag  der
Reichskanzler  für  den  Reichsfiscus  auf  ca.  70  Mill.  —4  berechnet.
Das  merkwürdige  Schreiben  lantet  wörtlich:

„Nachdem  der  Bundesralh  auf  Grund  der  Vorlage  vom  12.  Novbr.

l.  J.  die  Einsetzung  einer  Commission  zur  Nevision  des  Zolltarifs  beschlossen
hat,  beehre  ich  mich,  nachstehend  die  Gesichtspunkte  darzulegen  und  zur  geneigten
  Erwägung  zu  stellen,  welche  mir  bei  dieser  Nevision  als  leitende  vorschweben
  und  in  deren  Nichtung  ich  amtlich  zu  wirken  bestrebt  bin.  In
erster  Linie  sieht  für  mich  das  Interesse  der  finanziellen  Reform:  Verminderung
  der  directen  Steuerlast  durch  Vermehrung  der  auf  indirecten  Abgaben
beruhenden  Einnahmen  des  Neiches.  Wie  weit  Deutschland  in  der  finanziellen
  Entwicklung  seines  Zollwesens  hinter  anderen  Staaten  zurückgeblieben
ist,  zeigt  die  unter  1  auliegende  lebersicht.  Das  hier  dargestellte  Verhältniß
würde  sich  noch  ungünstiger  für  Deutschland  gestalten,  wenn  zu  den  für
Oesterreich-Ungarn,  Frankriich  und  Jtalien  aufgeführten  Beträgen  der  Einnahme
  an  Grenzllen  die  Summen  hinzugefügt  würden,  awelche  diese  Staaten
au  Stelle  des  Zollo  vom  ausländischen  Tabak  in  der  Form  des  Monopol-Ertrags
  beziehen  und  welche  zu  Gunsten  der  Gemeinden  als  Octroi  erhoben
werden.  Es  beruht  nicht  auf  Zufall,  daß  andere  Großstaaten,  zumal  solche
mit  weit  vorgeschrittener  politischer  und  wirkhschaftlicher  Entwicklung,  die
Deckung  ihrer  Ausgaben  vorzugsweise  in  dem  Ertrag  der  Zölle  und  indirecten
Steuern  suchen.  Die  directe  Steuer,  welche  in  einem  für  jeden  einzelnen
Stenerpflichtigen  im  vorans  jestgestellten  Belrage  dem  einzelnen  Bestenerten
abgefordert  und  nöthigenfalls  durch  Zwang  von  ihm  beigetrieben  wird,  wirkt

ihrer  Nakur  nach  drückender  als  jede  indirecte  Abgabe,  die  in  ihrem  Vetrage
sowohl  der  Gesammtheit  als  dem  Einzgelnen  gegenüber  an  den  Umfang  des
Verbrauchs  besteuerter  Gegenstände  sich  anschließt  und,  soweit  sie  den  einzelnen
  Consumenten  trifft,  von  diesem  in  der  Regel  nicht  besonders,  sondern
in  und  mit  dem  Preise  der  Waaren  entrichtet  wird.  In  dem  größten  Theile
Deutschlands  haben  die  directen  Stenern  einschließlich  der  Communalabgaben
eine  Hohe  erreicht,  welche  drückend  ist  und  wirthschaftlich  nicht  gerechtfertigt
erscheinl.  Am  meisten  eiden  unter  derselben  gegenwärtig  diejenigen  Mittelclassen,
  deren  Einkommen  sich  etwa  in  der  Grenze  bis  zu  6000  .(x  bewegt
und  welche  durch  erccutorisch  beigelriebene  oder  über  ihre  Kräfte  gezahlte
directe  Stenern  noch  häufiger  als  die  Angehörigen  der  untersten  Stenerclassen
in  ihrem  wirthschaftlichen  Bestand  untergraben  werden.  Soll  die  Steuerrejorm,
  wie  ich  es  für  erforderlich  halte,  in  ihren  Erleichterungen  bis  zu
diesen  Grenzen  Wichen,  so  muß  sie  bei  der  Revision  des  Zolltarifs  auf  einer
möglichst  breiten  Grundlage  beginnen.  Je  ergiebiger  man  das  Zolliystem
in  finanzieller  Hinsicht  gestaltet.  um  so  größer  werden  die  Erleichterungen
anf  dem  Gebiete  der  directen  Steuern  sein  können  und  sein  müssen.  Denn
es  versteht  sich  von  selbst,  daß  mit  der  Vermehrung  der  indireclen  Einnahmen
des  Reiches  nicht  eine  Erhöhung  der  Gesammtstenerlast  bezweckt  werden  kann.
Das  Maß  der  Gesammtstenerlast  ist  nicht  durch  die  Höhe  der  Einnahmen,
sondern  durch  die  Höhe  des  Bedarfs  bedingt,  durch  die  Höhe  der  Ausgaben,
welche  im  Eiwerständui  zwischen  Regierung  und  Volksvertretung  als  dem
Bedürfuiß  des  Neiches  oder  Staates  entsprechend  festgestellt  wird.  Höhere
Einnahmen  zu  erzielen,  als  zur  Bestreitung  des  Bedürfnisses  unbedingt  ersorderlich
  sind,  kann  niemals  in  der  Absicht  der  Negierungen  liegen.  Dieselben
  haben  nur  dahin  zu  streben,  daß  das  Erforderliche  auf  die  relativ
leichteste  und  erfahrungsmäßig  mindest  drückende  Weise  aufgebracht  werde.
        <pb n="208" />
        Dae  deuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  15.)  207

Jede  Steigerung  der  indirecken  Einnahmen  des  Reiches  muß  deßhalb  die
nothwendige  Folge  haben,  daß  von  den  directen  Stenern  oder  von  solchen
indirecten  Steuern,  deren  Erhebung  von  Stgatswegen  etwa  aus  besonderen
Gründen  nicht  mehr  wünschenswerth  erscheint,  so  viel  erlassen  oder  an  Commmunalverbände
  überwiesen  wird,  als  für  die  Deckung  der  im  Einverständniß
mit  der  Volksvertretung  festgesehzten  Staatsausgaben  autbehrlich  wird.  Nicht
in  Vermehrung  der  für  die  Zwecke  des  Reiches  und  der  Staaten  nothwendigen
  Lasten,  sondern  in  der  Ueberltragung  eines  größeren  Theiles  der  unvermeidlichen
  Lasten  auf  die  weniger  drückenden  indirecten  Steuern  besleht  das
Wesen  der  Uingngreform  Zu  deren  Verwirklichung  auch  die  Zolltarif-  Nevision
dienen  soll.  Um  eine  dieser  Rücksicht  entsprechende  Grundlage  für  die  Revision
  zu  gewinnen,  empfiehlt  es  sich  meines  Erachtens,  nicht  bloß  eingelne
Artikel,  welche  sich  dazu  besonders  eignen,  mit  höheren  Zöllen  zu  belegen,
sondern  zu  dem  Princip  der  Zollpflichtigkeit  aller  über  die  Grenze  eingehenden
  Gegenslände,  welches  in  der  prenßischen  Zollgesetzgebung  vom  Jahre  1818
an  als  Regel  ausgestellt  war  und  später  in  der  allgemeinen  Eingangsabgabe
des  Vereinszolltari's  bis  zum  Jahre  1865  seinen  Ausdruck  fand,  zurückzukehren.
  Von  dieser  allgemeinen  ZBollpflicht  würden  diesenigen  für  die  Industrie
  unentbehrlichen  Rohstoffje  auszunehmen  sein,  welche  in  Teuischland
  gar  nicht  (z.  BM.  Baumwolle)  und  nach  Besinden  auch  die,  welche  nur
in  einer  ungenügenden  Qualitäl  erzeugt  werden  können.  Alle  nicht  besonders
ausgenommenen  Gegenstände  solllen  mit  einer  Eingangsabgabe  belegt  sein,
dem  Merthe  der  Waaren,  und  zwar  unter  Zunrundelegung  verschiedener
  Procentsähe,  je  nach  dem  Bedarf  der  einheimischen  Production  abmustufen
  wäre.  Die  hienach  zu  bemessenden  Zollsätze  würden  aus  Gewichtseinheiten,
  wie  dieß  in  dem  bestehenden  Zolltarif  die  Negel  ist,  zurückzuführen
und  danach  zZu  erheben  sein,  soweit  nicht  nach  der  Natur  des  Gegenstandes
eine  Erhebung  des  Zolles  vom  Stück  (wie  bei  dem  Vieh)  vder  unmittelbar
nach  dem  Werth  (wie  bei  Eisenbahn-Fahrzeugen,  eisernen  Flußschissen)  sich
mehr  empfiehlt.  Nach  den  Veröffentlichungen  des  kaiserlichen  stalistischen
Amtes  (Stalistik  des  Deutschen  Reiches,  Band  32,  §  293)  betrug  im  Jahre
1877  der  geschähte  Werth  der  Waaren-Einfuhr  (Eingang  in  den  freien  Verkehr)
  rund  3877  Mill.  Mk.  Higon  fallen  laut  Anlage  2  auf  bisher  gollfreie
  Artikel  rund  2853:  Mill.  Mk.  In  dieser  Snmme  ist  der  Werth  einer
Reihe  von  Artikeln  enthalten,  welche  auch  in  Zukunft  Vollfrei  zu  lassen  sein
werden,  weil  sie  unter  die  oben  begeichnete  Kategorie  der  für  die  Industrie
unentbehrlichen  Nohstoffe  fremder  Herkunft  fallen,  oder  weil  sie,  wie  gemünztes
  Metall,  sich  ihrer  Natur  nach  nicht  zu  einem  Gegenstande  der  Ver-Jollung
  eignen.  Außerdem  würden  die  Positionen  in  Abzug  zu  bringen  sein,
für  welche  elwa  auch  in  Zulunft  die  Freiheit  der  Durchfuhr  anderen  Ländern
  gewährleistet  oder  im  Inleresse  des  inländischen  Verlehrs  gesetzlich  zugelassen
  werden  joll.  Es  kommt  ferner  in  Betracht,  daß  die  Belegung  jett
gollsreier  Artikel,  auch  mit  einer  mäßigen  Eingangsabgabe,  doch  Einfluß  auf
den  Verbrauch  dieser  Artikel  üben  kann.  Welcher  Betrag  hienach  an  der
obigen  Summe  von  2853  Millionen  Mark  abzusetzen  wäre,  um  den  Gesammiwerth
  der  jebt  gollfreien,  nach  meinem  Vorschlage  künftig  der  Zollpflicht
  unterliegenden  Gegenstände  zu  ermitteln,  dies  läßt  sich  mit  irgendwelcher
  3ierlalsigeei  nicht  berechnen.  Wollte  man  indessen  auch  annehmen,
aß  die  Hälfte  der  obengenannten  Summe  —  was  ohne  Zweifel  zu
boch  gegriffen  ist.  —  als  Werlh  auch  künftig  zollfreier  Ein=  und  Durchfuhr
in  Abzug  lounen  müßte,  so  bliebe  immer  uoch  eine  jetzt  gollfreie,  künftig
und  nach  den  ursprünglichen  bis  1865  gültigen  Grundsähen  Preußens  und
des  Zollvereins  zollpflichtige  Einfuhr  im  Werthe  von  etwa  1400  Millionen
Mark.  Wird  ferner  angenommen,  daß  die  hiervon  künftig  zu  erhebenden
        <pb n="209" />
        208  Das  dentsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Gtieder.  (Dec.  15.)

Eingangsabgaben  auch  nur  durchschnitllich  5  Prorent  des  Werthes  betrügen,
so  würde  sich  die  Vermehrung  der  jährlichen  Zoll-Einnahme  auf  70  Millionen
Mark  belaufen.  Dieser  Vermehrung  der  Zoll-Einnahme  würde  eine  wesentliche
  Erhöhung  der  ZJoll-Erhebungs=  und  Verwaltungskoslen  nicht  gegenüberstehen,
  da  eine  wenn  auch  nur  summarische  Nevision  der  die  Zollgrenze
passirenden  gollfreien  Güter  jetzt  ebenfalls  stattfindet.  Die  bestehenden  Einrichtungen
  an  der  Zollgrenze  und  im  Innern  würden  voraussichtlich  auch
zur  Vergollung  aller  jeht  zollfreien,  künftig  zollpflichtigen  Gegenstände  ausreichen
  oder  doch  nicht  in  sehr  erheblichem  Maße  zu  erweilern  sein;  sie
würden  durch  Vermehrung  der  gollpflichtigen  Artikel  vielfach  nur  noch  besser
ausgenützt  und  einträglicher  gemacht  werden,  als  es  jetzt  der  Fall  ist.  Wenn
hiernach  vom  finanziellen  Gesichtepunlt  aus,  auf  welchen  ich  das  Hauptgewicht
  lege,  die  von  mir  bejürwortete  Wiederherstellung  da  Negel  allgemeiner
Zollpflicht  sich  empfiehlt,  so  läßt  ein  solches  System  sich  meines  Erachlens
auch  in  volkswirthschaftlicher  Beziehung  nicht  anfechten.  Ich  lasse  dahingestelll,
  ob  ein  Zustand  vollkommener  gegeuseitiger  Freiheis  des  internationalen
  Verkehrs,  wie  ihn  die  Theorie  des  Freihandels  als  Ziel  vor  Augen
hal,  dem  Interesse  Deutschlands  eutsprechen  würde;  solange  aber  die  meisten
der  Länder,  auf  welche  wir  mit  unserm  Verlehr  angewiesen  sind,  sich  mit
Zollschranken  umgeben  und  die  Tenden)  zur  Erhöhung  derselben  noch  im
Steigen  begriffen  ist,  erscheint  es  mir  gerechtfertigt  und  im  wirthschaftlichen
Jnleresse  der  Nation  geboten,  uns  in  der  Befriedigung  unserer  sinangiellen
Bedürfnisse  nicht  durch  die  Besorgnisse  einschränten  zu  lassen,  daß  durch  diejelben
  dentsche  Producte  eine  geringe  Bevorzugung  vor  ausländischen  erfahren.
Der  jetzt  bestehende  Vereinszolltarif  enthält  neben  den  reinen  Finanzzöllen
eine  Reihe  von  mäßigen  Schutzzöllen  für  bestimmte  Industriezweige.  Eine
Beseitigung  oder  Verminderung  dieser  Zölle  wird  zumal  bei  der  gegenwärtigen
  Lage  der  Industrie  nicht  rathsam  erscheinen;  vielleicht  wird  sogar  bei
mauchen  Artikeln  im  Interesse  einzelner  beiondern  leidenden  Zweige  der  heimischen
  Industrie,  je  nach  dem  Ergebniß  der  im  Gange  befindlichen  Enqucten,
eine  Wiederherstellung  höherer  oder  Erhohung  der  gegenwärtigen  Zollsägze  sich
empfehlen.  Schutzzölle  für  einzelne  Industriezweige  aber  wirken,  zumal  wenn
sie  das  durch  die  Rücksicht  auf  den  finanziellen  Ertrag  gebotene  Maß  überschreilen,
  wie  ein  Privilegium.  und  begegnen  auf  Seiten  der  Vertreler  der
nicht  geschützten  Zweige  der  Erwerbsthäligkeit  der  Abneigung,  welcher  jedes
Privilegium  ausgesetzl  ist.  Dieser  Abneigung  wird  ein  Nollsystem  nicht  begegnen
  lönnen,  welches  innerhalo  der  durch  das  finanzielle  Interesse  gezogenen
  Schranken  der  gesammten  inländischen  Production  einen  Vorzug  vor  der
ausländischen  Production  auf  den  einheimischen  Markt  gewährt.  Ein  solches
System  wird  nach  keiner  Seite  hin  drückend  erscheinen  können,  weil  seine
Wirkungen  sich  über  alle  producirenden  Kreise  der  Nation  gleichmäßiger  vertheilen,
  als  es  bei  einem  System  von  Schupzzöllen  für  einzelne  Industriezweige
  der  Fall  ist.  Die  Minderheil  der  Vevöllerung,  welche  überhaupt
nicht  producirl,  sondern  ausschließlich  ronsumirt,  wird  durch  ein  die  gesammte
nationale!  broduction  begünstigendes  Zollsyslem  scheinbar  benachtheiligt.  Wenn
indessen  durch  ein  solches  System  die  Gesammtsumme  der  im  Inlande  erzeugten
  Werthe  vermehrt  und  dadurch  der  Volkswohlstand  im  Ganzen  gehoben
  wird,  so  wird  dieß  schließlich  auch  für  die  nicht  producirenden  Theile
der  VBevölkerung,  und  namentlich  für  die  auf  festes  Geldeinkommen  angewiesenen
  Staals=  und  Gemeindebeamten  von  Nußen  sein;  denn  es  werden
der  Gesammtheit  dann  die  Mittel  zur  Ausgleichung  von  Härten  zu  Gebote
stehen,  falls  sich  in  der  That  eine  Erhöhung  der  Preise  der  Lebensbedürfnisse
aus  der  Ausdehnung  der  Zollpflichtigleit  auf  die  Gesammteinfuhr  ergeben
sollte.  Eine  solche  Erhöhung  wird  jedoch,  in  dem  Maßf,  in  welchem  sie  von
        <pb n="210" />
        Vas  deulsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (Dec.  15.)  200

den  C  Lonsumenten  befürchtet  zu  werden  pflegt,  bei  geringen  Zöllen  voraussichtlich
  nicht  eintreten,  wie  ja  auch  umgekehrt  nach  Aufhebung  der  Mahlund
  Schlachtsteuer  die  Brod-  und  Fleischpreise  in  den  früher  davon  betroffenen
Gemeinden  nicht  in  einer  bemerkbaren  Weise  zurückgegangen  sind.  Eigentliche
  Finanzzölle,  welche  auf  Gegenstände  gelegt  sind,  die  im  Inlande  nicht
vorkommen  und  deren  Einfuhr  unentbehrlich  ist,  werden  zum  Theil  den  Inländer
  allein  treffen.  Bei  Artikeln  dagegen,  welche  das  Inland  in  einer  für
den  einheimischen  Verbrauch  ausreichenden  Menge  und  Beschaffenheit  zu
erzeugen  im  Stande  ist,  wird  der  ausländische  Producent  den  Zoll  allein  zu
tragen  haben,  um  auf  dem  deutschen  Markle  noch  concurriren  zu  können.
In  solchen  Fällen  endlich,  in  denen  ein  Theil  des  inländischen  Bedarfs  durch
auswärtige  Zufuhr  gedeckt  werden  muß,  wird  der  ausländische  Coneurrent
meist  genöthigt  sein,  wenigstens  einen  Theil  und  oft  das  Ganze  des  Zolle

zu  übernehmen  und  seinen  bisherigen  Gewinn  um  diesen  Betkrag  zu  vuermindern.
  Daß  Grenzzölle  auf  solche  Gegenstände,  welche  auch  im  Inlande
erzeugt  werden,  den  ausländischen  Producenten  für  das  finanzielle  Ergebniß
mit  heranziehen,  geht  aus  dem  Interesse  hervor,  welches  überall  das  Ausland
  gegen  Einführung  und  Erhöhung  derartiger  Grenzgölle  in  irgend  einem
Gebiete  an  den  Tag  legt.  Wenn  im  praktischen  Leben  wirklich  der  inländische
  Consument  es  wäre,  dem  der  erhöhte  Zoll  zur  Last  jällt,  so  würde  die
Erhöhmung  dem  ausländischen  Prodncenten  gleichgültiger  sein.  Soweit  hienach
  der  Zoll  dem  inländischen  Consumenten  i7ePbaun  zur  Last  fällt,  triit
er  hinter  den  sonstigen  Verhältnissen,  welche  auf  die  Höhe  der  Waarenpreise
von  Einfluß  sind,  in  der  Regel  weit  zurück.  Gegenüber  der  Preisschwankung,
welche  bei  bestimmten  Waarengattungen  durch  den  Wechsel  im  Berhältniß
von  Angebot  und  Nachfrage  oft  binnen  kurzer  Zeit  und  bei  geringer  örtlicher
Entfernung  der  Marktplähe  von  einander  bedingt  wird,  kann  ein  Zoll,  der
etwa  5  bis  10  Procent  vom  Werthe  der  Waare  beträgt,  nur  einen  verhällnißmäßig
  geringen  Einfluß  auf  den  Kaufpreis  üben.  Andere  Momente,  wie
die  Ungleichheiten  der  Frachtsätze  bei  den  Differentialtarifen  der  Eisenbahnen,
wirken  in  dieser  Be  jiehung  viel  einschneidender,  vermöge  der  Einfuhrprämie,
die  sie  dem  Tuszlard,  oft  zum  vielfachen  Belrage  jedes  vom  Neich  aufzulegenden
  Zolles,  auf  Kosten  der  deutichen  Production  gewähren.  Ich  bin
deßhalb  auch  der  Ueberzeugung,  daß  mit  der  Revision  der  Grenzzölle  eine
Revision  der  Eisenbahntarife  nothwendig  Hand  in  Hand  gehen  muß.  Es
laun  auf  die  Dauer  den  einzelnen  Staats=  und  Privat-Eisenbahnverwaltungen
nicht  die  Berechtigung  verbleiben,  der  wirthschaftlichen  Gesetzgebung  des
Reiches  nach  eigenem  Ermessen  Concurrenz  zu  machen,  die  Handelspolitik  der
verbündeten  Regierungen  und  des  Neichstags  nach  Willkür  zu  neutralisiren
und  das  wirthschaftliche  Leben  der  Nation  den  Schwankungen  auszusetzen,
welche  im  Gefolge  hoher  und  wechseluder  Einfuhrprämien  für  einzelne
Gegenstände  nothwendig  eintreten.  Die  Rückkehr  zu  dem  Princip  der  allgemeinen
  Zollpflicht  entspricht  der  jebigen  Lage  unserer  handelspolitischen
Verhältnisse.  Nachdem  der  Versuch  mit  Oesterreich=  Ungarn,  einen  neuen
Tarifvertrag  zu  vereinbaren,  beziehungsweise  den  bisherigen  zu  prolongiren,
gescheitert  ist,  sind  wir  (abgesehen  von  den  in  den  Verträgen  mit  Belgien
und  der  Schweigz  enthaltenen  Tarifbestimmungen)  in  das  Recht  selbständiger
Gestaltung  unseres  Zolltarifs  wieder  eingetreten.  Bei  der  bevorstehenden
Nevision  des  Zolltarifs  tann  nur  unser  eigenes  Interesse  maßgebend  sein.
Dieses  Interesse  wird  vielleicht  demnächst  zu  neuen  Verhaudlungen  über
Tarifverträge  mit  dem  Auslande  führen.  Sollen  aber  solche  Verhandlungen
mit  der  Aussicht  auf  einen  für  Deutschland  glücklichen  Erfolg  begonnen
werden,  so  ist  es  nöthig,  vorher  auf  dem  autonomen  Weg  ein  Zollsystem  zu
schaffen,  welches  die  gesammte  inländische  Production  der  ansländischen

Schulthess,  Curop.  Geschichtelalender.  XIX.  M.  14
        <pb n="211" />
        210  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  16.)

gegenüber  in  die  möglichst  günstige  Lage  bringt.  —  Tem  Bundesrath  stelle
ich  ergebenst  auheim,  die  vorstehenden  Bemerkungen  der  Commission  welche
behufs  Revision  des  Zolltarifs,  zufolge  des  Beschlusses  vom  12.  d.,  eingeseßt
wird,  zur  Erwägung  gefälligst  überweisen  zu  wollen.“

—  December.  (Sachsen.)  Während  die  Sozialdemokraten
bei  den  Communalwahlen  in  Meerane  und  anderen  größeren  Fabrikorten
  unterlagen,  haben  sie  dagegen  in  den  um  Leipzig  liegenden
Ortschaften:  Gohlis,  Neudnitz,  Volkmarsdorf,  Connewitz  und  Thonberg,
  im  ersteren  Orte  3,  in  Rendnitz  1  und  in  den  letzten  drei
Orten  ihre  sämmtlichen  Candidaten  sowohl  unter  den  Angesessenen
als  unter  den  Unangesessenen  durchgebracht.

16.  December.  (Deutsches  Reich.)  Die  vom  Bundesrath
eingesetzte  Tabakenquetecommission  beendigt  ihre  Arbeiten  und  schreitet
zur  Schlußabstimmung  und  zur  Feststellung  ihres  Verichtes.  Der
Tabak  wird  einstimmig  als  tauglicher  Gegenstand  für  eine  höhere
Besteuerung  anerkannt.  Fast  einstimmig  wird  festgeslellt,  daß  eine
Neito-Einnahme  von  50  bis  70  Mill.  &amp;amp;  anzustreben  sei.  Bei  der
Abstimmung  über  die  Frage  der  Stenerreform  sprechen  sich  für  Monopol,
  Fabricatsteuer  und  Nohtabakmonopol  nur  wenige  Stimmen
aus;  die  Einführung  einer  Gewichtssteuer  wird  dagegen  mit  Rücksicht
  auf  die  wirthschaftlichen  Verhältnisse  einstimmig  befürwortet.
Das  Monopol  erleidet  also  eine  sehr  entschiedene  Niederlage.

Im  Näheren  erklärt  die  Commission  den  Tabakverbrauch  einstimmig
mit  els  Stimmen  für  einen  geeigneten  Gegenstand  hoher  Besteuernug,  erachtet
mit  neun  Stimmen  eine  Belastung  von  zwei  Mark  per  Kopf  oder  ein
St  Brutto  von  80  bis  85  Millionen  für  durchführbar,  hält  aber  vorläufig
  mit  allen  gegen  eine  Stimme  nur  ein  Steuer-Netto  von  50  bis
70  Millionen  für  zweckmäßig.  Bei  der  Abstimmung  über  die  Princip-Frage:
welche  Steuerform  nach  Deutschlands  Wirthschafts-Verhältnissen  überhaupt

ausführbar  sei,  erllären  sich  sämmtliche  Mitglieder  für  die  Möglichkeit  der
Besiemrannn  nach  dem  Gewicht  des  Rohtabaks,  jedoch  mit  Erhebung  der
Steuer  von  fermentirtem  inländischen  Tabak.  Kein  anderes  System  erhält
die  Stimmenmehrheit;  auch  bei  der  concreten  Frage  nach  dem  zweckmäßigsten
Stenersystem  unter  Vorauesehung  einer  bestimmten  Ertragssumme  und  der
Möglichkeit  späterer  Steigerung  ergibt  sich  uur  für  das  gewählte  System
eine  Stimmenmehrheit.  Auch  für  den  nach  Ansicht  der  Commission  jetzt  noch
nicht  in  Aussicht  zu  nehmenden  Netto-Steuerertrag  von  80  Millionen  erhält
das  gewählte  System  relaliv  die  meisten  Stimmen.  Die  Commission  empfiehlt
daher  die  gedachte  Steuerform  als  zweckentsprechend.

16.  December.  (Deutsches  Reich.)  Mit  esterreich-  Ungarn
kommt  endlich  doch  wenigstens  ein  Meist
trag  zu  Stande,  der  bis  Ende  1879  in  Kraft  bleiben  soll  und
zugleich  das  sogen.  Appreturverfahren  für  Deutschland  und  die
Leineneinfuhr  für  Oesterreich,  sowie  einige  andere  Punkte  regelt.
        <pb n="212" />
        Das  beulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  17—18.)  211

Derselbe  basirt  für  Oesterreich  auf  seinem  neuen  allgemeinen  Zolltarif
  und  gewährt  Deutschland  die  Möglichkeit,  von  1880  an  gleichfalls
  einen  solchen  zur  Geltung  zu  bringen.  Der  Vertrag  findet  indeß
weder  den  Beifall  der  Freihändler,  noch  deujenigen  der  Schutzzöllner.
Vorerst  wird  er  nur  von  beiden  Regierungen  ratifizirt,  um  mit  dem
1.  Januar  1879  in  Kraft  zu  treten;  die  in  einigen  Puncten  unerläßliche
  Zustimmung  des  Reichstags  soll  erst  später  eingeholt
werden.

17.  December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Budgetcommission:
die  Verhandlungen  derselben  führen  zu  nicht  sehr  befriedigenden
Streiflichtern  auf  die  Verwaltung  der  preußischen  Staatsbahnen.
Mehr  und  mehr  stellt  sich  heraus,  daß  die  ungünstige  Finanglage
Preußens  mit  der  seit  1873  maßgebend  gewordenen  Eisenbahnpolitik
zusammenhängt.  Mehrere  der  neuen  Vahnstrecken  werfen  nur  einen
sehr  ungenügenden  Ertrag  ab;  für  mehrere  der  angekauften  sogen.
Krachbahnen  werden  gar  keine  Rentabilitätsrechnungen  geführt,  weil
sie  nicht  besonderen  Direktionen  unterstellt  sind;  für  noch  andere  ergibt
  sich  ein  durch  nichts  gerechtfertigter  Schnellzugluxus.  Der  Betrieb
  ist  vielfach  durch  Begünstigung  der  inländischen  Industrie  ein
sehr  theurer:  eine  notorische  Coalition  inländischer  Schienenfabrikanten
der  Staatsbahnverwaltung  gegenüber  verkauft  an  das  Ausland  erheblich
  billiger,  als  sie  den  inländischen  Vahnen  die  Preise  stellt
und  doch  hat  die  Verwaltung  bisher  die  ausländische  Concurrenz
nicht  zugelassen,  obgleich  die  Coalilion  jede  Concurrenz  auch  im  Inlande
  bei  Submissionen  auszuschließen  gewußt  hat.  Das  sind  Uebelstände,
  welche  es  sehr  begreiflich  erscheinen  lassen,  daß  die  preußische
Regierung  die  Staatsbahnen  auf  das  Reich  abzuladen  wünscht,  aber
auch  sehr  begreiflich,  daß  die  nicht  -preußischen  Negierungen  nicht
sehr  bereit  sind,  zuzugreifen.

18.  December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  genehmigt  in  zweiter
Berathung  den  Gesetz-Entwurf  betr.  die  Veränderung  in  den  Ressort-Verhältnissen
  der  Ministerien  der  Finanzen,  des  Handels  und  der
Landwirthschaft.  Die  Domänen  und  Forsten  werden  dadurch  vom
Finanzministerium  abgetrennt  und  mit  dem  landwirthschaftlichen
Ministerium  verbunden,  und  ebenso  werden  Handel  und  Gewerbe
vom  bisherigen  Handelsministerium  abgetreunt,  um  sie  mit  dem
Reichskanzleramt  zu  verbinden,  so  daß  aus  dem  bisherigen  preußischen
Handelsministerium  thatsächlich  ein  Eisenbahn-Ministerium  wird.
Schließlich  wird  auch  eine  Resolution  genehmigt  betr.  die  baldige

147
        <pb n="213" />
        212  Das  deulsche  RNeich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  20.)

Uebertragung  der  Aussichtsrechte  über  das  preußische  Eisenbahnwesen
auf  das  Reich.

Die  Bedentung  der  Neuorganisation  des  Handelsministeriums  ist  nicht
zu  verkennen.  Die  getroffene  Entscheidung  ist  für  die  Organisation  des
Reiches  mindestens  ebenjo  wichtig,  wie  für  die  Organisation  Preußens.  Die
Personalunion,  in  welche  das  preußische  Handelsministerium  im  engeren
Sinne  nunmehr  mit  dem  Posten  eines  Reichskanzleramtspräsidenten  tritt,  gibt,
wie  ein  Blatt  sich  ausdrückt,  „in  That  und  Wahrheit  dem  Handelsamt  des
Deutschen  Reiches  die  Bettung  und  Fundamentirung,  und  die  Resolution,
die  preußische  Staatsaufsicht  über  die  Eisenbahnen  dem  Reich  zu  übertragen,
bereitet  für  das  Neichskangleramt  eine  ahnliche  Unterlage  vor.“  Damit
eröffne  sich  zugleich  mindestens  eine  Aussicht  auf  eine  durch  keine  eigenen  Interessen
  gebundene,  allen  gleichmäßig  gegenüberstehende
Behörde.  Bei  dem  von  dem  Abg.-Hause  gebilligten  Vorschlag  tritt  die  Tendenz,
  einen  besonderen  Gienbasgen#nbser  auszustatten,  wesentlich  in  den
Hintergrund.  Das  überbürdete  Ressort  wird  durch  Abtrennung  der  Abtheilung
  für  Handel  und  Gewerbe  entlastet,  aber  es  bleiben  die  Bau-Abtheilung,
die  Abtheilung  für  Berg=  und  Hütten=  2c.  Wesen  mit  den  Eisenbahnen  vereint,
  und  die  spätere  Uebertragung  der  Aufsicht  über  das  gesammte  Eisenbahnwesen
  auf  das  Neich  ist  in  so  bestimmter  Form  ins  Ange  gefaßt,  daß
ihre  demnächstige  Durchführung  nicht  angezweifelt  werden  darf.  Es  hängt
diese  F.  Frag  wisderum  zusammen  mit  dem  Schicksal  des  Reichseisenbahnprojects.
Sobald  dasselbe  seine  förmliche  Erledigung  gefunden  hat,  bleibt  die  Regelung
  des  dem  Reiche  in  der  Neichsverfassung  vorbehaltenen  Aussichtsrechts
über  das  Eisenbahmwesen  allein  übrig.  Damit  ist  aber  gerade  dassenige
erreicht,  worauf  man  von  vornherein  den  größten  Nachdruck  gelegt  hatte.
Wenn  bei  der  Verhandlung  im  Abg.-Hause  der  Abg.  Migquel  erklärte:  die
Vorlage  hätte  im  Wesentlichen  das  geboten,  was  bei  der  Berathung  im  März
d.  J.  von  der  Regierung  verlangt  worden  wäre,  so  fällt  diese  Erklärung  um
so  mehr  ins  Gewicht,  als  sie  aus  dem  Munde  desselben  Abg.  kommt,  der
damals  die  Regierungsvorlage  nachdrücklich  bekämpfte.

20.  December.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Commission
zur  Vorberathung  des  Communalsteuergesetzes  beschließt,

daß  1)  die  Neueinführung  der  Schlachtsteuer  als  Gemeinde-Abgabe
unzulässig  sei;  2)  daß  auch  die  Dienstgrundstücke  der  Geistlichen,  Kirchendiener
  und  Elementarlehrer  den  Gemeinde-Abgaben  unterliegen  sollen,  und
3)  die  im  Dienste  befindlichen,  sowie  die  in  den  Ruhestand  versetzten  und
pensionirten  Reichsbeamten,  unmittelbaren  und  mittelbaren  Staatsbeamten
und  Hofbeamten.  sowie  Geistliche,  Kirchendiener  und  Elementarschullehrer  mit
ihrem  gangen  Diensteinkommen,  und  zwar  bis  1500  Mark  mit  2  Proec.,
über  1000  Mark  bis  zu  4  Proc.  des  Gehalts,  zu  den  Gemeinde-  Abgaben
sollen  herangezogen  werden  können.  Damit  ist  der  principielle  Gegensatz
gegen  die  Regierungsvorlage  aufrechterhalten.

20.  December.  (Bayern.)  Schluß  der  Session  der  Kreisvertretungen,
  Landräthe.

Dieselben  waren  sämmtlich  von  einer  stillschweigend  angenommenen
Parole,  dem  Vorsatz  möglichster  Sparsamkeit,  beherrscht.  Der  anderwärts
ausgesprochene  Grundsatz:  „Langsames  Tempo  in  der  Gesetgebung“  ist  von
den  Landräthen  praktisch  übersetzt  worden  in:  „Langsames  Tempo  im  Geldausgeben“
  und  1  folgerichtig:  in  der  Zustimmung  zu  Neuorganisationen,  welche
Geld  kosten.  Die  Procente  der  Kreisumlagen  für  1879  sind  nach  den  Land-
        <pb n="214" />
        Dao  beulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glirder.  (Dec.  21.)  213

rathebeschlüssen  fast  alle  niedriger  als  die  des  gegenwärtigen  Jahres,  und
zum  Theil  erheblich  niedriger,  als  sie  sich  nach  den  Regierungsvorlagen  gestellt
  haben  würden.  Sie  betragen:  in  Oberbayern  25  Proc.  gegen  2716  Proc.
im  Jahre  1878,  in  Niederbayern  26  gegen  28½,  in  der  Oberpfalz  22  /10
gegen  22  7/196,  in  Oberfranken  28  //10  gegen  28  5/16,  in  Mittelfranken  32  gegen
353,  (in  Unterfranken  2),  in  Schwaben  26  gegen  26  7/106,  in  der  Pfalz  41  7/10.
Die  Differenz  wäre  vielleicht  noch  größer,  wenn  nicht  durch  Gesetz  und  durch
die  Consequenz  früherer  Beschlüsse  den  Kreisvertretungen  ziemlich  enge  Grenzen
für  die  Ausgabenverweigerung  gezogen  wären.  Angesichts  der  gegemwärtigen
wirthschaftlichen  Lage  der  landwirthschaftlichen  und  gewerblichen  Bevölkerung
ist  den  Landräthen  die  Neigung  zur  Sparsamkeit  und  insbesondere  die  Meinung,
  daß  auf  dem  Gebiete  der  Volksschule  allmählich  das  Nivean  der  billigerweise
  zu  stellenden  finanziellen  Ansprüche  erreicht  sei,  kaum  zu  verübeln.

21.  December.  (Deutsches  Reich.)  In  Bremen  findet  auf
der  Werft  der  Actiengesellschaft  „Weser“  der  Stapellauf  eines  neuen
für  die  Kriegsmarine  bestimmten  Kanonenbootes  statt,  welche  Gelegenheit
  der  Neichstagsabgeordnete  Mosle  als  Präsident  jener  Gesellschaft
  dazu  benützt,  für  den  vielangeklagten  Admiralitätschef
v.  Stosch  ein  günstiges  Wort  einzulegen,  indem  er  u.  A.  bemerkt:

„Das  System  des  die  kaiserliche  Marine  leitenden  Staatsmannes,
welches  in  lebter  Zeit,  meines  Erachlens,  böchst  ungerechterweise  vielsach  in
anonymen  Artikeln  verdächtigt  worden  ist,  das  System  Stosch,  es  feiert  durch
die  vollkommen  gelungene  Herstellung  dieser  Panzerplatten  in  Deutschland
einen  neuen  Triumph!  Denn  dasselbe  richtet  sich  ebensowohl  dahin,  die
Marine,  so  rasch  wie  die  Umstände  es  gebieterisch  verlangen,  unter  äußerster
Anstrengung  aller  vorhandenen  Kräfte,  zu  einer  dienst=  und  schlagfertigen
heranzubilden,  wie  auch  dahin,  durch  Ausmunterung  der  Privatindustrie  und
ihr  bewirsenes  Vertrauen  diese  zu  einer  größeren  Leistungsfähigkeit  anzuspornen
  und  dadurch  den  Vau  unserer  Kriegsschiffe  in  allen  seinen  Theilen
vom  Ausland  unabhängig  zu  gestalten."“

21.  December.  (Preußen.)  Vermählung  des  hannoverschen
Thronprätendenten,  Ernst  Augusts,  Herzogs  von  Cumberland  mit
der  Prinzefsin  Thyra  von  Dänemark  in  Kopenhagen.  Eine  Deputation
  der  Ritterschaft  des  vormaligen  Königreichs  Hannover  überreicht
  dem  Brautpaar  eine  Adresse  und  wird  dabei  sowohl  von  Seite
des  königlich  dänischen  Hofes  als  von  Seite  der  offiziellen  Welt,
namentlich  des  Minislers  des  Auswärtigen,  mit  besonderer  Aufmerksamkeit
  behandelt.  Die  deutsche  Gesandtschaft  ist  inzwischen  über  die
Zeit  in  Urlaub  gegangen.  Die  Aufnahme  der  Deputation  in  Kopenhagen
  erregt  in  Berlin  berechtigten  Aerger  und  die  dänische  Regierung
  sieht  sich  genöthigt,  erst  jene  Aufmerksamkeiten  möglichst  abzuschwächen
  und  sich  in  Berlin  schließlich  zu  entschuldigen.  Die
Welfenadresse  lantet:

„Durchlanchtigster  Herzog!  Gnädigster  Herzog  und  Herr!  Die  frohe
Kunde  von  der  Verlobung  Eurer  kgl.  Hoheit  mit  der  kal.  Ler  .  Thyra
von  Däuemark  hat  des  tiefgebeugten  hannoverschen  Volkes  Herg  getroffen  wie
        <pb n="215" />
        214  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  22.)

ein  heller  Sonnenstrahl,  der  dunkles  Gewölk  durchbricht.  Inniger  als  je
fühlt  in  der  gegenwartigen  Zeil  gewaltsamer  Trennung  Hannovers  Volk  dem
aut  gitammien  Herrscherh  anse  und  Eurer  königl.  Hoheit,  dem  Haupte  und
en  dieses  Hauses,  in  Wlen  sich  verbunden,  was  dot  Herz  bewegt:  Freud
sd  Leid.  Können  wir  jetzt  nicht  auf  dem  Boden  der  Heimat,  in  dem  Serbe
der  Väter  Eure  königl.  Hoheit  mit  lautem  Jubel-  begrüßen,  so  quillt  nur
um  so  heißer  das  stille  Flehen  unseres  Herzeus,  daß  Golt  der  Allmächtige
über  dem  neuen  Bunde  schütend  und  schirmend  seine  Segenshand  halten  und
daraus  reiches  Heil  wolle  erblühen  lassen  für  das  königliche  Haus,  wie  für
Hannovers  Land  und  Volk  bis  in  die  fernste  Zukunft  hincin.  Treu  in
Liebe,  jest  in  Hoffnung,  bringen  wir  so  viel  Ehrfurcht  Eurer  königl.  Hoheit
mit  der  erlauchten  Brant  Hannovers  Gruß  und  Glückwunsch  aus  der  Fer
Duchlanchtigste,  guädigste  Prinzessin!  In  der  Zeit  schwerer  Trübsal,  mit
elcher  der  Herr  das  hannoversche  Land  und  Volk  heimgesucht  hat,  hören
wir  zum  ersten  Male  wieder  eine  Friedenobolschaft,  die  gute  Botschaft,  welche
an  den  Namen  Eurer  kgl.  Hoheit  sich  anknüpft.  Begrüßen  wir  schon  deßhalb
  diesen  Namen  als  das  vorbedenkende  Zeichen  einer  besseren  Zukunft.
so  tragen  wir  Eurer  kgl.  Hoheit  die  volle  Liebe,  die  unverbrüchliche  Treue
und  die  ehrfurchtsvolle  Ergebenheit  entgegen,  mit  welcher  wir  dem  angestammten
  Fürstenhause  durch  allen  Wechsel  von  Glück  und  Unglück  verbunden
gebl  ieben  nd.  In  schweren  Tagen  haben  Eure  königl.  Hoheit  Ihr  Geschick
an  das  des  theusen  Hauptes  und  Erben  dieses  Fürstenhauses  zu  knüpfen  beschlossen,
  mit  welchem  wir  gerade  in  solcher  Zeit  je  länger  je  mehr  zu  fester
und  treuer  Anhänglichkeit  uns  verbunden  wissen.  Wir  haben  daraus  die
beglückende  Bürgschaft  gewonnen,  daß  Eure  königl.  Hoheit  dem  hohen  Herrn
durch  böse  wie  durch  gute  Tage  in  kreuer  Liebe  zur  Seite  stehen  und  mit
den  reichen  Gaben,  welche  Gott  Ihnen  verliehen,  seinem  Leben  Friede,  Freude,
Ehre  und  Schmuc  bringen  werden.  Könnten  jeht  Eure  königl.  Hoheit  in
die  Slädle  und  Dörser  des  haunoverschen  Landes  eingiehen,  so  würden  Alle
mit  überwallender  Freude  der  geliebten  Braut,  der  erlauchten  Gemahlin  des
Herzogs  Ernst  August  enigegenjanchzen.  Voll  liefer  Wehmuth  und  mit
bitterem  Schmerze  entbehren  wir  solchen  Glückes.  Aber  Eure  bhnige.  Hoheit
Mmögen  doch  jetzt  schon  einen  Einzug  bei  uns  halten,  es  ist  alles
den  Einzug  in  das  Herz  eines  kreuen  Bolkes.  Weit  geöffnet  zum  Lersitoen
Empfange  stehen  seine  Thore.  Geruhen  Eure  königl.  Hoheit  nur  huldreich
dieser  neuen  Heimath  sich  zuzuneigen,  in  welcher  eine  in  Leid  bewährte  Liebe
Sie  mit  heißem  Willkommen  begrüßt."

Von  einer  Rückkehr  der  welfischen  Dynastie  kann  trotzdem  nie
und  nimmer  die  Rede  sein.  Selbst  bez.  Braunschweigs  ist  gelegentlich
  des  Antrags  Beltheim  die  deutsche  Presse  darüber  einig,  daß
von  einer  Herausgabe  des  Welfenfonds  Seitens  des  preußischen
Abg.-Hauses  erst  die  Rede  sein  könne,  wenn  der  Prätendenk  auf
Hannover  und  auf  Braunschweig  definitiv  werde  verzichtet  haben.
Auch  Braunschweig  muß  in  irgend  einer  Form  mit  Preußen  vereinigt
werden,  wenn  auch  wo  möglich  ohne  Verlust  seiner  Selbständigkeit.

22.  December.  (Bayern.)  Die  von  der  II.  Kammer  und
vom  Reichsrath  niedergesetzten  Ausschüsse  haben  alle  4  Gesetz-Entwürfe
behufs  Einführung  der  Reichsjustizgesetze  in  Bayern  durchberathen,
ihre  Arbeiten  beendigt,
        <pb n="216" />
        Das  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dec.  22—28.)  215

und  eine  Uebereinstimmung  erzielt  unter  sich  und  materiell  auch  mit
der  Regierung,  obgleich  die  letztere  formell  ihre  Zustimmung  erst  nach  Einholung
  der  königl.  Genehmigung  aussprechen  kann.  Für  die  Verhandlungen
in  den  beiden  Kammern  ist  durch  das  glücklich  erzielle  Einverständniß  der
Ausschüsse  sehr  viel  Mühe  und  Zeit  gespart.  Bei  der  Zusammenjebung
namentlich  des  Ausschusses  der  Zweiten  Rammer  ist  nicht  zu  erwarten,  daß
die  25  Mitglieder  des  Plenums  sich  leicht  zusammenfinden,  um  Amendements
zu  beantragen  und  zur  Verhandlung  zu  bringen.  Nur  das  allgemeine
Disciplinargesetz  dürfte  Schwierigleilen  machen;  für  diesen  Fall  ist  indeß  in
dem  Vollzugsgesetz  zur  Strafprozeßordnung  die  Einschiebung  eines  besonderen
Abschnitts  vorbehalten.

22.  December.  (Mecklenburg.)  Schluß  des  Landtags  in
Malchin.  Von  den  Mitgliedern  der  Ritterschaft  war  derselbe  nur
ungemein  spärlich  besucht  und  seine  Thätigkeit  erregte  im  Lande
selbst  nicht  das  mindeste  Interesse,  außer  dem  Lande  aber  wo  möglich
  noch  weniger.  Die  Verfassungsfrage  wurde  zwar  dem  Wunsche
der  beiden  Regierungen  entsprechend  einer  Deputation  überwiefen,
aber  offenbar  lediglich  ut  aliquid  lecisse  videnntur,  zumal  die  Nitterschaft
  absichtlich  6  schroffe  Feudal-Aristokraten  und  entschiedene  Gegner
des  constitutionellen  Princips  dazu  gewählt  hat.

24.  December.  (Deutsches  Reich.)  Ein  Schreiben  des
Papstes  an  den  staatlich  abgesetzten  Erzbischof  von  Köln  (s.  unter
Rom)  bezeugt  zwar  aufs  nene  den  Wunsch  des  Papstes,  zu  einem
Ausgleich  mit  Deutschland  zu  kommen,  entbehrt  aber  jeder  positiven
Andeutung,  daß  die  Curie  geneigt  sei,  dem  Staate  wesentliche  Concessionen
  zu  machen.  Ohne  solche  ist  aber  ein  Ausgleich  von  vorneherein
  geradezu  unmöglich.

27.  December.  (Deutsches  Reich.)  Von  der  aus  15  Mitgliedern
  bestehenden  Zolltarif-Commission  sind  14  ernannt  und  fehlt
nur  noch  ein  vom  preußischen  Handelsministerium  zu  ernennendes
Mitglied.  Sämmtliche  sind,  mit  Ausnahme  von  nur  zweien  (den
Bevollmächtigten  der  Hanfestädte  und  Mecklenburgs),  ausgesprochene
Schutzzöllner.  Zum  Präsidenten  wird  der  gewesene  württembergische
Minister  v.  Varnbüler,  ein  entschiedener  Schutzzöllner  und  einer  der
thätigsten  Führer  der  Schutzöollpartei,  ernannt.

28.  December.  (Preußen.)  Der  „Reichsanzeiger“  verkündet
die  versuchsweise  Errichtung  eines  Eisenbahnrathes  als  wirthschaftlichen
  Beistandes  der  Centraleisenbahn-Verwaltung:

„Nachdem  die  königlichen  Eisenbahn-Directionen  zur  Erhaltung  und
Förderung  einer  lebendigeren  Verbindung  der  Eisenbahn-Verwaltung  mit  Vertretern
  der  Eisenbahn-Verkehrsinteressen  von  dem  Handelsminister  angewiesen
worden  sind,  mit  Delegirten  der  wirthschaftlichen  Corporationen  und  Ver-
        <pb n="217" />
        216  Pogo  deulsche  Reich  und  seine  eintelnen  Glieder.  (Dec.  29—30.)

bände  ihres  Bahnbereiches  behufs  gemeinsamer  Erörlerung  wichligerer  Verkehrofragen
  in  periodischen  Conferenzen  zusammenzutreten,  und  hierneben  zur
Erleichterung  schleunigerer  Informationen  auf  die  Bestellung  eines  ständigen
Aueschusses  thunlichst  hinzuwirten,  beabsichtigt  der  Handelsminister  auch  für
die  Centralverwaltung  der  Eisenbahnen  eine  Einrichtung  zu  treffen,  welche
es  ermöglicht,  in  ähnlicher  Weise  Ansichten  und  Gutachten  über  wichtigere
das  Eisenbahnwesen  betreffende  Fragen  von  allgemeinerer  Bedeutung  aus  den
Kreisen  der  Verkehrsinteressen  in  unmittelbarer  Berührung  mit  geeigneten
Vertretern  derselben  entgegenzunehmen.  Zu  dem  Ende  ist  —  vorläufig  nur
versuchsweise  —  in  Auesicht  genommen,  eine  beschränkte  Zahl  angesehener,
mit  den  allgemeinen  Verkehreinteressen  des  Landes  vertrauter  Männer  aus
den  Kreijen  des  Handels,  der  Industrie,  der  Land=  und  Forstwirkhschaft,
sowie  auch  der  Rrivateisenbahnen  zu  einem  -wirthschaftlichen  Beirath  der
Central-Eisenbahnverwaltung  zu  vereinigen.  Die  Zusammensetzung  und  der
Geschäftsgang  dieses  Beiraths  werden  durch  ein  besonderes  Regulativ  geregelt,
  den  Conferenzen  desselben  auch  je  nach  Umständen  Commissarien  der
übrigen  Ressorts,  insbesondere  des  landwirkhschaftlichen  wie  des  Finangressorts,
beiwohnen.“

29.  December.  (Sachsen-Weimar.)  Zusammentritt  der
Landessynode.  Die  Bestellung  des  Präsidiums  zeigt  sofort,  daß  die
Majorität  der  Versammlung  der  freisinnigen  Richtung  angehört.

30.  December.  (Deutsches  Reich.)  Vundesralh:  überweist
das  Schreiben  des  Reichskanglers  vom  15.  ds.  Mts.  der  Zolltarif-=Commission
  einfach  zur  Erwägung,  ohne  Empfehlung.

30.  December.  (Preußen.)  Der  Kaiser  wünscht  die  Erneunung
  der  strengorthodoren  Hofprediger  Kögel  und  Baur  zu  Mitgliedern
  des  Oberkirchenrathes.  Der  Cultminister  Falk  ist  dagegen.
Seine  Einwilligung  wird  jedoch  durch  ein  Schreiben  des  Kanzlers
entschieden,  welches  Falk  auffordert,  den  Wünschen  des  Monarchen
nachzugeben,  da  er  nicht  in  der  Lage  sei,  durch  einen  Vortrag  dagegen
  vorstellig  zu  werden.  Um  ihn  zu  begütigen,  richtet  der  Kaiser
ein  eigenhändiges  Schreiben  an  ihn,  wodurch  in  einer  ihn  auszeichneuden
  Weise  die  kaiserliche  Uebereinstimmung  mit  seiner  Geschäftsführung
  ausgesprochen  und  der  Ausdruck  des  kaiserlichen  Vertrauens
erneuert  wird.  Ein  Schreiben  in  gleichem  Sinne  richtet  der  Kaiser
unter  demselben  Tage  an  den  Oberkirchenrath.  Der  Minister  erklärt
  sich  darauf  bereit,  die  gewünschten  Ernennungen  seinerseits
gegenzugeichnen.

Die  Bedeutung  des  Schrittes  ist  keine  geringe.  Es  handelt  sich
wesentlich  um  Zweierlei.  Ersiens  soll  die  Partei,  welche  die  neueste  Shnodal)
ordnung  der  preußischen  Landeskirche  in  und  nach  der  Generalsynode  mit
allen  Mitleln  belämpft  hat,  in  das  oberste  Kirchenregiment  ausgenommen
werden;  denn  daß  Kögel  der  hervorragende  Führer  dieser  Partei  ist,  wird

nicht  bezweifelt.  Welchen  hemmenden  Einfluß  diese  Parlei  i  Etwickelung
  der  preußischen  Kirchenverfassung  bisher  schon  ausgeübt  hat,  b

 

S
.
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        Da  deulsche  Beich  und  seinr  eintelnen  Glieder.  (Dec.  31.)  217

weisen  die  Ereignisse  dieses  Jahres  namentlich  in  Berlin.  Nach  Schluß  der
Generaljynode  entschuldiglen  sich  die  Hofprediger  bei  dem  Kaiser,  daß  sie
gegen  die  von  ihm  vorgelegte  Kirchenverfassung  gestimmt  hätten;  seitdem  ist
Präsident  Herrmann  gegaugen  wegen  der  ihm  bereileten  Hindernisse,  seine
Gegner  aber  sollen  in  das  höchste  Kirchenamt,  welches  zum  Wächter  über
die  neue  Ordnung  geseßt  ist,  einrücken.  Es  ist  das  sicher  mehr  als  eine
Personenfrage,  wenn  man  sich  erinnert,  daß  dem  Cultusminister  die  Contrasignatur
  dieser  Anstellungen  von  dem  Laudtage  ausdrücklich  gewahrt  worden
ist,  um  die  Durchführung  der  neuen  Gesetze  unter  seine  spezielle  Verantwortlichleit
  zu  stellen.  Zweitens  bandelt  es  sich  bei  der  Ernennung  von  zwei
anßerordentlichen  Mitgliedern  des  Oberkirchenraths  um  eine  Veränderung  des
Stimmenverhältnisses  in  dem  Collegium.  Während  der  Oberkirchenrath  seit  1850
zwar  bestanden  hat,  früher  aber  nur  als  provisorische  Behörde,  hat  er  durch
das  Geset  vom  3.  Juni  1876  erst  die  erste  Anerkennung  des  Staates  gesunden.
  Die  Zahl  seiner  Mitglieder  ist  in  diesem  Gesehe  zwar  nicht  fixirt
worden,  wohl  aber  ist  ausgesprochen,  daß  die  collegiale  Verfassung  nur  durch
ein  Staatsgesey  verändert  werden  kann,  im  Uebrigen  aber  anerkannt,  daß
Veränderungen  dieser  Behörde  als  Etatsfrage  die  Mitwirkung  der  Landesvertretung
  erfordern.  In  dem  Jahre  1876,  unmittetbar  vor  Erlaß  der
Synodalordnung,  bestand  der  Oberkirchenrath  aus  einem  Präsidenlen  und
sechs  Räthen,  von  denen  drei  geistliche  Mitglieder  im  Nebenamt  waren.  In
Folge  der  Synodalordnung  ist  die  Zahl  der  Mitglieder  von  7  auf  10  und
zwar  untker  Mitwirkung  der  Landesvertretung  erhöht  worden  in  der  Weise,
daß  noch  ein  geistlicher  Bicepräsident  und  zwei  Räthe  hinzugefügt  wurden,
von  denen  einer  den  Präsidenten  zu  vertreten  hat.  In  dieser  durch  das
Etatsgeset  bestimmten  Zahl  ist  das  Collegium  complet,  von  einer  Valanz
ist  nichts  bekannt.  Jetzt  sollen  noch  zwei  außerelaksmäßige  Mitglieder,  zwar
ohne  Gehalt,  aber  mit  vollem  Stimmrechte  hinzugefügt  werden:  wird  “
durch  nicht  das  Stimmenverhaltuß  innerhalb  des  Collegiums  wesentlich  verändert?

  Denn  da  Beide  Geistliche  sind,  so  erlangen  die  geistlichen  Muglikerr
—  sechs  im  Nebenamt  in  einem  Collegium  von  überhaupt  zwölf  ein
Uebergewichl,  welches  die  Geistlichen  nach  der  Oekonomie  der  ganzen  Synodalorduung
  nicht  haben  sollen.

31I.  December.  (Deutsches  Reich.)  Die  Reichsregierung
kündigt  die  Handelsverträge  mit  Belgien  und  der  Schweiy  auf  Ende
des  Jahres  1879,  da  dieselben  der  Aufrichtung  eines  antonomen
deutschen  Zolltarifs  auf  diesen  Zeitpunkt  im  Wege  ständen.  Einige
andere  Handelsverträge,  bei  welchen  nur  eine  halbjährige  Kündigungsfrist
  stattfindet,  sollen  erst  später,  aber  dann  gleichfalls  gekündigt
  werden,  um  für  die  neue  Finanz=  und  Schutgollpolitik  des
Reichskanglers  freien  Tisch  zu  machen.  Die  Folgen  dieser  fundamentalen
  Wendung  in  den  wirthschaftlichen  Berhältnissen  Deutschlands
  treten  schon  jetzt  zu  Tage.

Zunächst  geht  der  deutsche  Handelstag  einer  Krisis,  wo  nicht
seiner  Auflösung  entgegen.  Die  Freihändler  befinden  sich  dort  nach  den
Verhandlungen  des  letzten  Handeletages  in  der  Minoritäl,  und  die  Sprengung
  des  Handelstages  ist  jüngst  nur  dadurch  verhülel  worden,  daß  bei  den
Wahlen  zum  bleibenden  Auesschusse  ein  Compromiß  zwischen  beiden  Seiten
geschlossen  wurde.  Wollte  damals  die  Mehrheit  der  Städte  aus  Opportunitätsgründen
  dem  Vorgehen  von  Königsberg,  Danzig,  Elbing  und
        <pb n="219" />
        218  Das  denische  Reich  und  seine  tinselnen  Glieder.  (Dec.  31.)

Memel,  die  ihren  Austritt  aus  dem  Handelstege  nahmen,  nicht  solgen,
so  hat  sich  jetzt  schon  Slettin  bewogen  gesunden,  seinen  Austritt  anzuzeigen.
In  der  Motivirung  des  Beschlusses  heißt  es  u.  A.:  „Da  im  bleibenden
Ausschuß  wie  im  Plenum  des  Handelstages  die  Majorität  den  Schutzzöllnern
sicher  ist,  so  hängt  es  in  Zukunft  nur  von  der  Vorsicht  oder  dem  guten
Willen  der  Schuhzölluer  ab,  inwieweit  sie  den  Handelstag  künftig  zu  einem
Werkzeuge  ihrer  Projecte  machen  oder  ob  sie  ihn,  wenn  es  ihr  Interesse
erfordert,  selbst  sprengen  wollen.  Unter  diesen  Umstäuden  können  wir  nicht
länger  ein  Institut  mit  Geldbeiträgen  und  Arbeitsleistungen  unterstüten.
deisen  Wirksamkeit  in  Zukunft  wesentlich  den  Interessen  einer  Partei  3
dienen  bestimmt  ist,  welche  allmählich  auf  allen  Gebieten  des  wieltschaftsich  en
Lebens  die  Neaclion  zu  predigen  beginnt.“  Dem  Beispiel  Stettins  werden
unzweifelhaft  noch  andere  größere  Skädte  folgen.
        <pb n="220" />
        II.
Die  Oesterreichisch-Anugarische  Monarchie.

1.  Jannar.  (Ungarn.)  Der  Ministerpräsident  Tisza  nimmt,
von  Verlin  zurückgekehrt,  die  Nenjahrswünsche  der  Regierungspartei
entgegen.

Die  Lage  beider  ist  eine  schwierige  und  für  beide  vielfach  bedenkliche,
sowohl  mit  Bezug  auf  die  orientalische  Frage,  die  für  Ungarn  eine  ganz
andere  Bedentung  hat  als  für  Oesterreich,  wie  mit  Bezug  auf  den  Ausgleich
  der  beiden  Reichshälften,  der  noch  lanze  nicht  perfekt  ist.  Betresfend
die  orientalische  Frage,  weiß  Ungarn,  welche  Interessen  es  in  derselben  zu
wahren  hat.  „Ungarn  lebt  von  der  Aufrechthaltung  des  heutigen  Zustandes
im  Orieut.  Das  magyarische  Volk  ist  klein  an  Zahl;  nur  durch  seine  Zähigkeit
  hat  es  sich  bisher  mitten  in  einem  VBölkergemenge,  das  aus  lanter  Splittern
  größerer  Volksfragmente  besteht,  compact  erhallen.  Es  ist  noch  keineswegs
  historisch  erhärtet,  daß  die  Erhaltung  des  magyarischen  Volksthums
flavischen  Neugestaltungen  im  Oriente  ebenso  trotzen  werde,  wie  den  bicsherigen
  zersetzenden  Einflüssen.  Gewiß  wird  man  dem  magyarischesten  Ministerium,
  welches  bisher  in  Ungarn  regierte,  nicht  den  Vorwurf  machen
dürfen,  daß  es  diese  Gefahr  für  das  Magyarenthum  nicht  erkenne;  ebensowenig
  wird  eine  solche  Anklage  gegen  die  Regierungspartei  erhoben  werden
lönnen.  Nichtsdesloweniger  fangen  die  Ereignisse  in  der  Türkei  an,  sich  entgegen
  den  Lebensbedürfnissen  Ungarns  auszugestalten,  ohne  daß  Ungarns
Parlament  und  Regierung  die  Macht  hätten,  der  Entwicklung  der  Dinge
eine  andere,  mehr  mit  Ungarns  Interessen  zusammenstimmende  Richtung  zu
geben.  Allein  hier  scheint  nicht  dem  Wollen,  sondern  dem  Können  eine  unübersteigbare
  Schrauke  gegogen  sein.  Indeß  das  VBolk  ist  mißgestimmt,  und
das  Gefühl  des  Unbehagens,  der  Unzufriedenheit  dringt  in  das  Parlament
selbst.  Bezüglich  der  Ansgleichsfrage  mit  Oesterreich  waren  es  das
Ministerium  Tisza  und  die  Regierungspartei,  welche  durch  die  Kündigung  des
Zoll=  und  Handelsbündnisses  den  Ausgleichskrieg  mit  Oesterreich  eröffneten
und  sich  vor  der  öffentlichen  Meinung  Ungarus  vermaßen,  in  einem  kurzen,
erfolgreichen  Feldzuge  gegen  Oesterreich  große  wirthschaftliche  und  finangielle
Vortheile  zu  erringen.  Allein  die  Thatsachen  entsprachen  den  angeregten
Hoffnungen  und  Erwartungen  nicht.  Diese  intensive  Täuschung  hat  zuerst

die  aus  den  Wahlen  mit  imposanter  Majorität  hervorgegangene  liberale
Partei  zersetzt  und  eine  große  Fraktion  derselben  in  die  Opposition  gedrängt.
Denn  wenn  auch  eine  objektive  Würdigung  der  Verhältnisse  anerlennen  muß,
        <pb n="221" />
        220  Die  Otserreithith  Ungarithe  Monarchie.  (Jan.  11—22.)

daß  die  ungarischen  Minister  in  der  immerhin  international  zu  behandelnden
Ausgleichsfrage  das  Moglichste  jür  Ungarn  geleistet  haben,  so  wird  doch  im
politischen  Leben  das  Urtheil  über  die  handelnden  Personen  sich  nach  dem
Programme  richten  müssen,  das  dieselben  für  die  eigene  öffentliche  Thätigkeit
  aufgestellt  haben.  Und  da  ist  allerdings  die  Anklage  sowohl  gegen  die
ungarischen  Minister,  als  auch  gegen  die  Regierungspartei  leicht  zu  erheben,
daß  ihre  Leistungen  weit  hinter  ihrem  Programm  zurückgeblieben  sind.  Da
thut  es  wenig  zur  Sache,  daß  dieses  Mißverhältniß  von  ihrem  Willen,  von
ihrer  Macht  Unabhängig  sich  darstellt:  die  Thatsache  wirkt  verstimmend,  zersebend,
  wie  dieß  der  Zerfall  der  großen  Regierungsparlei  unleugbar  darthut.
Immerhin  ist  bez.  der  Ausgleichsfrage  bis  Ende  1877  bereits  Manches  geschehen.
  Indeß  sind  doch  drei  schwere  Streitpunlte  zwischen  beiden  Reichshälften
  noch  unerledigt:  die  Tariffrage,  die  80  Millionen-Schuld  und  das
Qnotenverhältniß.  Bezüglich  der  Tariffrage  liegt  die  Sache  so,  daß  der
ungarische  Reichstag  zwar  die  Finanzzölle  angenommen,  dagegen  die  Industrieschutzzölle
  verworfen,  der  österreichische  Reichsrath  dagegen  umgekehrt  diese
annimmt  aber  jene  verwirit,  während  die  Regierungen  sich  darüber  verständigt
  haben,  die  einen  durch  die  andern  zu  compensiren.  Begüglich  der
80  Millionen-Schuld  beharren  die  Ungarn  zwar  auf  ihrem  Nechtehtonndpunge
doch  sind  sie  nicht  ungeneigt,  aus  Billigkeitsrücksichten  zu  einer  Verständigung
die  Hand  zu  bielen.  Endlich  betr.  des  QOuotenverhältnisses  wäre  man  beiderseits
  geneigt,  es  diesbezüglich  beim  Alten  bewenden  zu  lassen.  Allein  die
Ungarn  lnüpfen  hieran  eine  schwere  Bediugung,  indem  sie  die  Restilution
der  Ausfuhrzölle  für  Zucker  begehren  und  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auch
rechtfertigen.

II.  Jannar.  (Ungarn:  Croatien.)  Rescript  des  Kaisers  auf
die  großcroatische  Adresse  des  Agramer  Landtags  bez.  Einverleibung
von  Dalmatien  und  Fiume  mit  dem  ungarischen  Litorale  und  der
Militärgrenze.  Die  Antwort  lautet  begüglich  aller  drei  Puncte  abschlägig
  und  bedeutet  eine  völlige  Niederlage  der  großcroatischen
Aspirationen  der  Südflaven,  die  von  den  russischen  Siegen  ganz  berauscht
  waren.

14.  Januar.  (Oesterreich:  Tyrol.)  Die  Landesregierung
sieht  sich  genöthigt,  gegenüber  den  von  den  Ultramontanen  ins  Werk
gesetzten  Protestanten=  und  Schulhetze  vier  katholische  Vereine  aufzulösen.


18.  Jannar.  (Ungarn.)  Der  Serbenführer  Dr.  Milctic
wird  vom  ungarischen  Gerichte  zu  5jährigem  Kerker  verurtheilt,
weil  er  angeblich  für  eine  Losreißung  der  serbischen  Landestheile  vom
ungarischen  Staatsverbande  agitirt  habe.

20.  Jannar.  Beide  Regierungen  kommen  überein,  für  die
von  ihnen  bez.  des  Ausgleichs  getroffenen  Vereinbarungen  nöthigenfalls
  mit  Einsetzung  ihres  Portefeuilles  ihren  Parlamenten  gegenüber
  einzustehen.

22.  Jannar.  (Oesterreich.)  Das  Ministerium  Auersperg
verlangl,  um  auf  den  Reichsrath,  bez.  Gewährung  der  für  den  Aus-
        <pb n="222" />
        Die  ersterreichisch--Ungarische  Monarchie.  (Jau.  30  —  Febr.  24.)  221

gleich  geforderten  Finanzzölle  einen  Druck  auszuüben,  seine  Demission.
Der  Kaifer  behält  sich  die  Entscheidung  vor.

30.  Jannar.  Oesterreich-Ungarn  erklärt  in  St.  Pelersburg
sehr  bestimmt,  daß  es,  ohne  das  Recht  der  Türkei  zu  Spezialabmachungen
  zu  bestreiten,  sofern  solche  türkische  Interessen  berühren,  jedwede
  Stipulationen,  durch  welche  bestehende  Verträge  verändert  und
somit  die  österreichisch-ungarischen  Interessen  berührt  würden,  insolange
  als  ungiltig  betrachten  müsse,  als  dieselben  nicht  zwischen
den  Signatarmächten  vereinbart  worden  seien  und  deren  Sanktion
erhalten  hätten.

3.  Februar.  Oesterreich-Ungarn  ergreift  die  Initiative,  indem
es  die  Großmächte  in  aller  Form  zu  einer  europäischen  Conferenz
behufs  Berathung  der  in  Folge  des  Kriegs  vorzunehmenden  Aenderung
  der  Verträge  nach  Wien  einladet.

3.  Februar.  (Oesterreich.)  Der  Kaiser  lehnt  die  Entlassung
des  Ministeriums  Anersperg  seinerseits  ab  mit  Rücksicht  auf  die
Nothwendigkeit  einer  Beendigung  des  Ausgleichs  und  in  der  Hosfnung,
  daß  derselbe  durch  gegenseitige  Villigkeit  doch  noch  gelingen
werde.  "

9.  Febrnar.  Die  Zeitungen  wollen  wissen,  daß  alle  Vorbereilungen
  zu  sofortiger  Mobilisirung  der  Armee  getroffen  seien,
sind  jedoch  entschieden  der  Ansicht,  daß  es  jetzt  zu  einem  Kriege
gegen  Rußland  zu  spät  sei.

16.—26.  Februar.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  genehmigt  das
Zoll=  und  Handelsbündniß  mit  Oesterreich  incl.  der  Industrieschutzzölle,
  wenn  auch  nicht  in  der  von  der  Regierung  verlangten  Höhe  und
nur  mit  einer  verhältnißmäßig  sehr  kleinen  Majorität,  die  Fuletzt
auf  17  Stimmen  herabsinkt.

24.  Februar.  Großer  Kronrath  unter  dem  Vorsitze  des  Kaisers
in  Wien.  Es  nehmen  an  demselben  die  drei  gemeinsamen  Minister,
sämmtliche  Mitglieder  des  cisleithanischen  Cabineis  und  die  nach
Wien  berufenen  ungarischen  Minister  Tisza,  Szell  und  Wenkheim
Theil.  Graf  Andrassy  legt  demselben  ein  Exposeé  über  die  gesammte
auswärtige  Lage  vor.  Der  Kronrath  beschließt  darauf,  den  Grafen
Andrassy  zur  Vorlage  einer  Creditforderung  von  60  Mill.  an  die
Delegationen  zu  ermächtigen,  betont  aber  zugleich  allseitig,  daß  der
Credit  nicht  eine  Forderung  des  Kriegsministers,  sondern  eine  solche
der  Diplomatie  sei  und  zunächst  nicht  die  militärische,  sondern  die
diplomalische  Mobilisirung  ermöglichen  solle,  nachdem  Andrassy  selbst
        <pb n="223" />
        222  Die  Oesterreichisch-AUngarische  Monarchie.  (März  2—8.)

erklärt  hat,  daß  er  die  Forderung  keineswegs  erhebe,  um  mit  dem
Gelde  sofort  die  Mobilisirung  ins  Werk  zu  setzen,  sondern  daß  er
desselben  als  einer  Rückendeckung,  einer  „Assurance“  bedürfe,  auf
welche  gestützt  er  auf  der  Conferenz  mit  dem  nöthigen  Ernste  die
Forderungen  Oesterreichs  gegenüber  Rußland  vertreten  könne.

2.  März.  Graf  Andrafsy  hat  den  in  Pesth  maßgebenden
Kreisen  seine  Bedingungen  für  eine  Verständigung  Oesterreich-Ungarns
  mit  Rußland  mitgetheilt,  als  letztes  Wort  seiner  Politik.
Dieselbe  Mittheilung  erfolgt  in  Verlin.  Andrassy  hofft,  die  Zustimmung
  Deutschlands  zu  erlangen.

5.  März.  Oesterreich=  Ungarn  behauptet  fortwährend  die
Initiative,  um  die  endgültige  Regelung  der  orientalischen  Frage  dem
Nathe  der  europäischen  Großmächte  zu  reserviren.

Ursprünglich  hatte  Oesterreich  eine  europäische  Conferenz  und  zwar
in  Wien  angeregt.  Weder  die  Conferenz  noch  Wien  fand  indeß  genügenden
Anklang:  stalt  der  Conferenz  wurde  von  andern  Seiten  ein  Congreß  der
leitenden  Minister  selbst  und  statt  Wien  Baden-Vaden  in  Vorschlag  gebracht.
Oesterreich  erllärte  sich  seinerseits  auch  damit  einverstanden.  Die  Wichtigkeit
der  schwebenden  Fragen  gab  zu  der  Auffassung  den  natürlichen  Anlaß;  man
wollte  es  nicht  darauf  ankommen  lassen,  daß  die  Confereng-Delegirten,  etwa

mit  ungenügenden  Instructionen  oder  Vollmachten  versehen,  in  die  Lagze
N

lämen,  von  Fall  zu  Fall  bei  den  leitenden  Ministern  sich  Weisungen  holen
zu  müssen.  Aus  diesem  Grunde  erließ  denn  auch  die  österreichische  Regierung
an  die  bei  der  Regelung  der  Orientfrage  betheiligten  Mächte  neuestens  ein
Circular,  in  welchem  sie  denselben  muttheilt,  daß  sie  unn  den  Vorschla
bezüglich  eines  Congresses  in  Baden-Baden,  jür  dessen  Verwirklichung  wenig
Aussicht  vorhanden  war,  Zurückziehe  und  Berlin  als  den  Ort  bezeichne,
au  welchem  die  europä#schen  Berathungen  nuter  Zusammentritt  der  leitenden
Minister  am  Leichtesten  und  binnen  kürzester  Zeil  stallfinden  könnten.  Die
sormelle  Einladung  zu  diesem  Congresse  und  die  Bekanntgabe  des  Termines
muß  indeß  selbstverständlich  von  Sriten  der  deutschen  Regierung  erfolgen.

7.  März.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  erledigt  endlich  nach
17tägigen  Debatten  in  dritter  Lefung  den  Zolltarif  und  die  Finanzzölle
  und  genehmigt  dieselben  mit  145  gegen  60  Stimmen,  doch
beqüglich  der  Ansätze  für  Cafe  und  Petroleum  nicht  in  der  von  der
Regierung  gewünschten  Höhe.  Immerhin  ist  damit  ein  wesentlicher
Schritt  zur  Lösung  der  Ausgleichsfrage  gewonnen,  wenn  auch  die
Quoten-Frage  und  die  Achtzig-Millionen-Frage  noch  ungelöst  sind.
Das  Haus  geht  sofort  zur  Berathung  des  Budgets  über.

8.  März.  Zusammentritt  der  Delegationen.  Die  gemeinsame
Regierung  unterbreitet  denselben  3  Vorlagen:  über  die  Verlängerung
der  Indemnität  bezüglich  der  gemeinsamen  Auslagen  auf  Basis  des
1878er  Budgels  auf  fernere  drei  Monale;  über  3  Mill.  Gulden
        <pb n="224" />
        Die  Oeslerreichisch-Angarische  Monarchie.  (März  9.)  223

für  das  außerordentliche  Heereserforderniß  in  der  ersten  Hälfte  des
Jahres  1878,  nachdem  sich  die  Indemnität  bloß  auf  das  Ordinarium
  bezieht  und  lant  Vertrag  bestimmte  außerordentliche  Anslagen
bezahlt  werden  müssen,  und  über  die  Ermächtigung  zur  eventuellen
Verwendung  eines  außerordentlichen  Credits  bis  zur  Höhe  von
60  Mill.

9.  März.  Andrassy  legt  der  ungarischen  und  gleich  darauf
auch  der  österreichischen  Delegation  ein  Exposé  vor,  mit  welchem  er
die  Creditforderung  von  60  Mill.  begründet.  Dasselbe  lantet:

Die  Beurtheilung  der  politischen  Sitnation  ist  heute  durch  zwei  Ereignisse
  beherrscht:  die  Friedenspräliminarien  und  die  Aussicht  auf
einen  europäischen  Congreß,  der  berufen  ist,  die  Resultate  des  Krieges
endgiltig  zu  regeln.  Was  die  Friedenspräliminarien  anbelangt,  muß  ich
vor  Allem  hervorheben,  daß  das,  was  heute  hierüber  bekannt  ist,  noch  nicht
den  Charakter  der  Authentizität  besitzt.  Es  kann  nicht  meine  Absicht  sein,  in
eine  detaillirte  Analyse  derselben  einzugehen.  Ein  solches  Borgehen  könnte
ich  heute  nahe  vor  dem  Zusammentritte  eines  Congresses  nicht  für  zeitgemäß
erachten.  Wenn  wir  auch  glauben,  daß  bie  Interessen  Oesterreich-Ungarns
heute  zugleich  allgemein  enropäische  sind,  so  kann  es  uns  doch  nicht  gerathen
erscheinen,  durch  die  Aufstellung!  eines  förmlichen  Programms  den  Verathungen
des  Congresses  vorzugreifen.  Dieß  wäre  umsomehr  zu  vermeiden,  als  eine
immerhin  mögliche  Verschiedenheit  der  Auffassung  auch  nur  von  Einer
Seite  den  Zusammentritt  des  Congresses  im  letzten  Augenblicke  erschweren
könnte.  Ich  will  daher  meine  Anschauungen  über  die  vorläusigen  Abmachungen
  zwischen  Rußland  und  der  Türkei,  wie  sie  bis  heute  bekannt  find,
nur  im  Allgemeinen  darlegen.  Beie  Abmachungen,  die  während  eines  Feldzuges
  unter  fortwährender  Aktion  der  Armeen  stattfinden,  ist  es  etwas  Natürliches,
  daß  militärische  Interessen  die  politischen  in  den  Hintergrund  drängen,
daß  die  Erwägungen  der  Zukunft  denen  der  Gegenwart  geopjert  werden.
Die  Mililär-Commandanten  stellen  ihre  Verantwortlichkeit  naturgemäß  in
den  Vordergrund,  und  so  präsentiren  sich  die  Conditionen  in  einer  Form,
die  sie  nicht  sehr  geeignet  machen,  auch  für  Andere  annehmbar  zu  erscheinen.
Europäische  Interessen,  sowie  die  Interessen  einzelner  Staaten  können  auch
unmöglich  gewahrt  aus  Verhandlungen  hervorgehen,  wo  jene  Interessen  und
jene  Staaten  in  leiner  Weise  vertreten  waren,  sondern  nur  Eieger  und  Besiegter
  sh  gegenüberstanden.  Der  Sieger  glaubt  kein  Interesse  daran  zu
haben,  das  Maß  seiner  Forderungen  zu  beschränken;  der  Besiegte  hat  nicht

Z  Mittel  dazu.  Dieß  ist  umsomehr  der  Fall,  wenn  die  Abmachungen  nicht
6  definitive  gelten,  sondern  als  Substrat  für  eine  später  zu  treffende,  endgiltige
  Einigung  dienen  sollen.  Dazu  treten  Uebertreibungen  und  Widersprüche
  der  aus  den  verschiedensten  Quellen  stammenden  telegraphischen  Nachrichten.
  Kein  Wunder  also,  wenn  das  Gesammtbild  unter  jolchen  Verhältnissen
  einen  wenig  bernhigenden  Eindruck  erweckt.  Die  Zeit  ist  nicht  zu
entfernt,  wo  man  Rußland  als  militärisch  ohnmächlig  darstellte,  als  eine
Macht,  die  nicht  im  Stande  sei,  der  Türkei  das  Gleichgewicht  zu  halten  und
sich  alS  Großmacht  zu  behaupten.  Heute  läßt  man  ganz  Europa  zu  gleicher
Zeit  von  aggressiven  Intentionen  Nuhlans  und  seiner  militärischen  Macht
bedroht  erscheinen.  Wir  leben  in  der  Zeit  der  Telegraphen,  das  Urtheil
wird  mit  einer  gewissen  Nervosität  auf  kurze  telegraphische  Berichte  basirt,
und  so  bewegt  sich  die  öffentliche  Meinung  meist  von  einem  Extrem  in  das
        <pb n="225" />
        224  Die  Oeklerreichisch-Angorische  Monarchie.  (März  9.)

andere.  Nach  meiner  Auffassung  dürste  sich  die  Gesammtsituation  auf  dem
Congresse  in  einem  anderen,  weniger  benuruhigenden  Lichte  zeigen.  Rußland
hat  wiederholt  erklärt,  daß  es  das  Schwert  nicht  zu  selbstsüchtigen  Zwecken,
sondern  zur  Verbesserung  des  Looses  der  Christen  im  Orient  ziehe.  Dieses
Ziel  und  der  militärische  Erfolg  des  Krieges  bleiben  außer
Frage.  Alles,  was  wir  verlangen  und  verlangen  müssen,  ist,  daß  diese  Reallate
  so  begrenzt  werden,  daß  dadurch  weder  unsere  noch  europäische  Interessen
  geschädigt  erscheinen.  Das  Recht  Europa's  und  sein  hanbtsächlichstes
Interese  besteht  darin,  daß  dasjenige,  was  dem  Kriege  folgt,  der  Friede  jei,
nicht  aber  ein  Zustand,  der  schon  den  Keim  neuer  Complicationen  in  4
buchen  würde;  daß  das  Resultat  die  möglichst  befriedigende  Lösung  der  Orientfrage,
  nicht'  aber  eine  VBerschiebung  der  Machtverhältnisse  in
Enropa  sei.  Die  factischen  Ergebnisse  der  Kriegführung  mit  diesem  Standpunkte
  in  Einklang  zu  bringen,  betrachte  ich  als  die  Aufgabe  des  europäischen
Congresses.  Dieß  ist  ebenso  russisches  wie  europäisches  Interesse.  Um  sich
hierüber  klar  zu  sein,  muß  man  die  Schwierigkeiten  der  Aufgabe  ins  Auge
faisen,  die  Rußland  unternommen  hat.  Es  gibt  Aufgaben,  ghelhe  auch  die
get  Kraft  schwer  zu  lösen  vermag.  Als  solche  betrachte  ich  es,  die  eine
Hälfte  eines  erschülternden  Gebändes  niederzureißen,  ohne  das
Ganze  der  Gefahr  des  Zusammensturzes  auszusetzen.  Man  schmilzt
im  Hochofen  das  starre  Erz,  um  es  in  eine  Form  zu  gießen.  Ich  sehe  im
Orient  nur  das  „glühende  Metall,  aber  bei  Weitem  noch  kein  Modell,  um  es
in  die  richtige  Form  zu  bringen.  Wenn  wir  heute  annehmen  würden,  daß
dasjenige,  was  zwischen  dem  russischen  Hauptauartier  und  der  Türkei  vorläufig
  vereinbart  wurde,  ganz  und  gar  in  der  beabsichtigten  F  Form  in's  Leben
träte,  so  wüßten  wir  erst,  wie  die  eine  Hälfte  der  Türlei  aussehen  würde,
aber  durchaus  Qnicht,  wie  sich  dem  gegenüber  die  audere  gestalten  soll.  Es
enlstehen  die  Fragen:  auf  welches  Maß  kann  die  Türkei  reduzirt
werden,  um  auf  weiteren  Bestand  Aussicht  zu  bieten?  Wenn  dem
einen  Theile  der  Christen  durch  Neugestallungen  ein  besseres  Loos  gesichert
wird,  wie  kann  ein  gleiches  den  anderen  Christen  im  Orient  geschaffen  werden?
Worin  hätte  die  Garantie  für  die  Turchführung  solcher  Verbesserungen  in
den  auderen  Theilen  zu  bestehen:  Diese  Fragen  können  nicht  umgangen
werden,  und  der  Staat,  der  sich  zuerst  an  die  Löjung  derselben  gemacht,  hat
leine  beueidenswerlhe  Arbeit  übernommen.  Die  Schwierigkeiten  derselben
sind  so  riesig,  daß  sie  ganz  Europa  zusammen  nur  im  Einvernehmen  durchführen
  kann.  Daß  eine  einzelne  Macht  ohne  die  Unterstühmung  der  anderen
oder  gegen  ihren  Willen  dieje  Aufgaben  löse,  erscheint  mir  ausgeschlossen.
Der  Staat,  der  alle  diese  Fragen  nach  eigenem  Gutdünken  regeln  wollte,
müßte  gegenüber  dem  übrigen  Europa  auf  eine  Coalition  zu  diesem  Zwecke
rechnen  können;  eine  solche  aber  existirt  nicht.  Von  einem  definitiv  geschafsenen
  Zustande,  von  in  sich  selbst.  vollendeten  Thatsachen,  von  einem  „Zu
spät!“  für  den  Einfluß  Europa's  können  also  nur  diejenigen  reden,  wolche
die  Verhältuisse  des  Orients  nicht  praktisch  erwägen.  Friedlich  kann  der
Complex  der  obschwebenden  Fragen  nur  mit  ganz  Europa  gelöst  werden.
Rußland  hat  die  Berechtigung  der  Signatarmächte  in  keiner  Weise  in  Frage
Lestellt,  und  es  ist  sein  spezielles  Interesse,  nicht  Gut  und  Blut  für  Dinge
geopfert  zu  haben,  die  nicht  die  Garantie  der  Stabilität  in  sich  trügen  und
denen  Curopa  die  Anerkennung  versagen  müßte.  Aus  allen  diesen  Gründen
ist  die  Hoffnung  berechtigt,  daß  die  Berathungen  der  Mächte  zu  einem  euro-Fäschen,
  Einverständnisse  führen  werden.  Mit  dieser  Hoffnung  geht  die
k.  und  k.  Regierung  dem  europäischen  Congresse  entgegen.  Sie  betrachtet
nach  —8  vor  als  ihre  Aufgabe,  die  Aufrechterhaltung  des  Friedens  anzusteben,
  zugleich  aber  für  die  Wahrung  der  österreichisch-ungarischen  und  der
        <pb n="226" />
        Die  Oesterreichisch-Ungarische  Monarchie.  (März  11.)  225

allgemein  enropäischen  Interessen  auf  das  Entschiedenste  einzutreten.  Andererseits
  kann  die  Regierung  eines  an  den  Ereignissen  jo  nahe  betheiligten  Reiches
auf  diese  Hoffnung  allein  nicht  alle  ihre  Berechnungen  bauen.  Treu  der
von  allem  Aufange  her  befolgten  Politik,  haben  wir  die  Geltendmachung
unserer  Rechte  und  Interessen  bei  der  definitiven  Gestaltung  des  Friedens
in  Anspruch  genommen.  Dieser  Politik  entsprechend,  hat  es  die  Regierung
bisher  vermieden,  mit  Ansprüchen  an  die  Opferwilligkeit  der  Monarchie
  hervorzutreten.  Was  ihr  von  mancher  Seite  vorgeworfen  wurde,
daß  sie  nämlich  so  spät  mit  diesem  Auspruch  hervortrete  das  glaubt  sie  sich
als  größtes  Verdienst  anrechnen  zu  können.  Der  Moment  des  Friedensschlusses
  war  es,  für  welchen  wir  die  Einflußnahme  der  Monarchse  vorbehalten
  haben  —  für  diesen  Moment  mußte  auch  die  ganze  Kraft  der  Monarchie
  asgefport  werden.  Dieser  Moment  ist  gekommen  und  die  Regierung
zögert  umsoweniger,  von  der  hohen  Delegation  das  Erforderliche  zu  verlangen,
  als  sie  sich  bewußt  ist,  die  finanzielle  und  ökonomische  Kraft  des
Reiches  bisher  in  einer  mit  der  änßersten  Verantwortung  verbundenen  Wiise
geschont  zu  haben.  Sie  wendet  sich  heute  an  die  Volksvertretung  in  dem
Gejühle  ihrer  Pflicht,  die  Interessen  des  Neiches  gegen  jede  Ueberraschung
sicher  zu  stellen  und  sich  nicht  in  dem  Momente,  wo  jeder  betheiligte  Staat
in  voller  Rüstung  erscheint,  einzig  und  allein  auf  das  Gewicht  politischer
Argumente  verlassen  zu  müssen.  Sie  kann  den  Schuß  der  österreichischungarischen
  Interessen  weder  irgend  einer  andern  Macht  überlassen,  noch  von
dem  Willen  anderer  Staaten  abhängig  machen.  Die  Delegation  wird  gewiß
die  Ueberzeugung  theilen,  daß  in  dem  Augenblicke,  wo  sich  eine  Umgestaltung
aller  Verhältnisse  an  unserer  immediaten  Grenze  vollziehen  soll,  Oeslerreich-Ungarn
  unmöglich  weniger  in  der  Lage  sein  kann,  als  das  geringste  der  betheiligten
  Länder,  sich  vor  Ueberraschung  durch  laits  accomplis  zu
schüten.  Auch  heute  ist  es  keine  Mobilisirung,  die  wir  beanspruchen;  es  ist
beon  die  Möglichteit,  im  Falle  der  Nolh  unverweilt  das  Greignete  vorzukehren.
  Es  ist  dieß  teine  Feindseligleit  gegen  irgend  eine  Macht  ebensowenig
  aber  eine  leere  Demonstration.  Es  ist  eine  durch  die  Vorsicht  gebotene
  Maßregel  —  die  Vorbedingung,  um  unter  den  jebigen  Verhältnissen
das  Selbstbestimmungsrecht  der  Monarchie  gegenüber  allen  Eventnalitäten
aufrecht  zu  erhalten.  Es  ist  die  Illustration  desjenigen,  was  die  Negierung
wiederholt  als  ihre  Aufgabe  betont  hat:  die  enropäischen  Rechte  mit  Europa,
die  eigenen  auf  eigene  Faust  zu  schügen.  Es  ist  kein  Bertrauensvotum,
welches  ich  für  die  Negierung  verlange,  es  ist  kein  Eredit,  welchen  die  Delegationen
  dem  gegenwärtigen  Minister  bewilligen,  sondern  ein  Eredil,  den  sie
jeder  Regierung  geben  müssen,  von  der  sie  erwarten,  daß  sie  unter  den
jetzigen  Verhältnissen  für  die  Wahrung  der  Interessen  der  Monarchie  die
Bürgschaft  übernehmen  könne.“

1I.  März.  Oesterreichische  Delegation:  Budgetausschuß:  Graf
Andrassy  erklärt  sich  neuerdings  über  die  bosnische  Occupation.

Die  „Reichsraths-Korr.“  bringt  davon  eine  authentisch  redigirte
offiziöse"  Auallse,  durch  welche  mancherlei  Irrthümer  richtig  gestellt  werde
  en,  die  in  die  Berichte  über  jene  Sitzung  sich  eingeschlichen  hätten.  Graf
Andrassy  hob  darnach  hervor,  daß  eine  Occupation  oder  Annexion  Bosniens
und  der  Herzegowina  nicht  zu  den  Zielen  der  österreichischen  Polilik  gehöre,
  daß  sie  aber  durch  die  Verhältuisse  aufgedrängt  werden  könne,
wenn  aus  irgend  einem  Grunde  eine  befriedigende  und  dauernde  Pacifitation
jener  Grenzgebiete  sich  als  unmöglich  erweisen  sollte,  oder  wenn  diese  Gebiete
fortgesetzt  der  Herd  oder  das  Objelt  füdslavischer  Conspirationen  und  Aspirationen
  werden  sollten.

Schulthess,  Curop.  Geschichtrkalender.  XIX.  Bd.  15
        <pb n="227" />
        226  Die  Cesterreichisch-Ungarische  Monarchie.  (März  13—19.)

13.  März.  Die  beiderseitigen  Regierungen  haben  sich  dahin
geeinigt,  die  Verlängerung  des  Ausgleichsprovisoriums  in  den  Parlamenten
  auf  die  Dauer  von  zwei  Monaten,  milhin  bis  Ende  Mai,
zu  beantragen.

14.  März.  Ungarische  Delegation:  Graf  Andrassy  erklärt
gegenüber  dem  Berichte  des  Abg.  Falk  und  dessen  Motivirung  der
Bewilligung  des  60  Millionen-Credits,  daß  es  auf  einem  Mißverständnisse
  beruhe,  wenn  man  die  Frage  des  60  Millionen-Credits
ausschließlich  mit  einer  allgemeinen  Mobilifirung  in  Zusammenhang
  bringe,  da  er  auch  für  eine  partielle  Maßregel,  falls
sich  eine  solche  in  zwingender  Weise  aufdrängen  sollte,  die  Verwendung
  des  Geldes  in  Aussicht  stellen  müsse.

Andrassy  dentet  dabei  freilich  nicht  auf  Bosnien  hin,  sondern  wählt
eine  andere  Moglichkeit.  In  dem  Bericht  kommt  nämlich  auch  eine  Stelle
vor,  welche  besagt,  daß  der  Credit  nur  zur  Erreichung  wichtiger  Zwecke  verwendet
  werden  dürfe.  Darauf  erklärt  Graf  Andrassy,  er  könne  diesem  Sahze
nicht  beistimmen,  da  derselbe  ihm  unklar  erscheine.  Er  wisse  z.  V.  nicht,
ob  im  Falle,  daß  die  Russen  in  RNumänien  eine  Armee  sammeln,  er  zum
Schutze  der  siebenbürgischen  Grenze  50,000  Mann  aussiellen  dürfe,  oder  ob
er  auch  in  diesem  Falle  die  ganze  Armee  mobilisiren  müsse,  mit  Einem
Worte,  er  wisse  nicht,  ob  er  nur  entweder  den  ganzen  Credit  verwenden  und
die  ganze  Armee  mobilisiren  oder  keinen  Kreuzer  verwenden  und  keinen  Mann
mobilifsiren  dürfe.  Wäre  eine  solche  Alternative  gestellt,  so  könnte  er  sie
nicht  acceptiren.

15.  Märg.  Oesterreichische  Delegation:  Budgetausschuß:  beschließt
  mit  11  gegen  9  Stimmen  auf  den  Antrag  Schaup's,  der
Delegation  die  Bewilligung  des  60  Millionen-Credits  in  folgender
Formulirung  zu  beantragen:

„Für  den  Fall,  daß  die  weitere  Entwicklung  der  Orient-Erei
behufs  der  Wahrung  wesentlicher  Interessen  der  Monarchie  die  ESr
der  Wehrkraft  unabweislich  nothwendig  machen  sollte,  wird  das  gemeinsame
Ministerium  ermächtigt,  im  Einverständniß  mit  der  NRegierung  beider  Staatsgebiete
  die  für  diesen  Zweck  erforderlichen  Ansgaben  bis  zur  Höhe  von  60
Munktionen  bestreiten  zu  dürfen.  Vei  Inanspruchnahme  dieses  hiemit  bewilligten
  Credits  ist  sofort  der  Delegation  eingehende  Mittheilung  zu  machen.
Für  die  Bedeckung  ist  von  den  hiezu  berufenen  Vertretungskörpern  Vorforge
zu  tressen.“  Sturm  meldet  ein  Minoritälsvotum  an,  dem  sich  Herbst  anzuschließen
  erklärt.

—  Märg.  Oesterreich-Ungarn  lehnt  eine  förmliche  Vereinbarung
mit  England  gegen  Nußland  und  den  Vertrag  von  St.  Stefano  ab.

19.  Märg.  Ungarische  Delegation:  gewährt  der  Regierung
den  60  Millionen-Credit  einstimmig,  nachdem  sich  Graf  Andrassy
nochmals  einläßlich  über  die  Lage  ausgesprochen  und  dahin  geschlossen
  hat:

„Nach  alle  dem  bleibt  mir  nur  übrig,  daß  ich  erkläre:  daß  die  Re-
        <pb n="228" />
        Die  Oesterreisch·  Ungarische  Monarchie.  (Märß  21  26.)  227

gierung  sich  mit  vollkommener  Vereitwilligkei  jenem  Beschlußantrag  anschließt,
welchen  die  Mehrheit  arceptirt  hat.  (Zustimmung.)  In  die  Motivirung
lasse  ich  mich  Alcht  ein,  das  ist  nicht  Aufgabe  der  Negierung.  (Lebhafte  Zustimmung.)
  Die  Regierung  hal  ihre  Molive  und  Ziele  sowohl  in  der  amtlichen
  Vorlage  als  in  jenen  Aeußerungen,  die  sie  in  den  Subcommissionen
gemacht,  vorgekragen  und  dem  Urtheil  der  geehrten  Delegation  unterbreitet.“

21.  März.  Oesterreichische  Delegation:  bewilligt  den  60  Mill.=Credit
  mit  39  gegen  20  Stimmen  (Gistra,  Herbst  2c.)  nach  dem
Veschlußantrage  des  Budgetausschusses.

23.  Märg.  Zwischen  beiden  Delegationen  ist  befüglich  sämmtlicher
  differirender  Beschlüsse  eine  Einigung  erzielt,  indem  die  ungarische
  sich  den  meisten  Beschlüssen  der  österreichischen  Delegation,
insbesondere  auch  deren  Beschlußantrage  bez.  des  60  Mill.-Credits
angeschlossen  hat.

23.  März.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  beendigt  die  Budget-Debatte
  und  nimmt  den  ganzgen  Budget-Voranschlag  sowie  das
Finangzgesetz  in  zweiter  und  dritter  Lesung  an.

25.  Märg.  Der  zuerst  von  Oesterreich  angeregte  und  bisher
auch  zumeist  von  ihm  betriebene  europäische  Congreß  behufs  Regelung
der  orientalischen  Dinge  ist  sehr  zweifelhaft  geworden.  Nußland
hal  die  Forderung  Englands,  daß  der  ganze  Vertrag  von  St.  Stefano
  in  allen  seinen  Bestimmungen  der  Entscheidung  der  Mächte
unterstellt  werde,  abgelehnt,  indem  es  erklärt  hat,  es  müsse  sich  vorbehalten,
  sein  Veto  gegen  die  Discussion  solcher  Artikel  einzulegen,
welche  es  als  außerhalb  der  europäischen  Jurisdiction  gelegen  erachte.
  Oesterreich  hält  indeß  die  Congreßidee  fest,  indem  wenigstens
darüber  Regierung  und  Volk  einig  sind,  daß  der  Friede  von  St.
Stefano  für  Europa  und  zumal  für  Oesterreich-Ungarn  absolut  unannehmbar
  sei.

26.—31.  März.  Ignatieff  in  Wien.  Seine  Mission  wird
als  gescheitert  betrachtet.  Wie  man  wissen  will,  geht  er  nach  St.
Petersburg,  um  folgende  Ansprüche  Oesterreichs  mitzutheilen:  1)  Ausdehnung
  des  österreichischen  Einflusses  auf  die  westliche  Balkan=Halbinsel
  durch  militärische  und  handelspolitische  Conventionen  mit
Serbien,  Montenegro  und  Albanien;  2)  Herstellung  einer  direkten
Verbindung  Oesterreichs  mit  Salonichi  auf  türkischem  Gebiet;  3)  Fernhaltung
  Bulgariens  vom  Aegäischen  Meere;  4)  Befestigung  der  osmanischen
  Macht  in  den  der  Türkei  verbleibenden  Gebieten;  5)  direkte
  Verständigung  Oesterreichs  mit  der  Pforte  über  alle  erwähnten
Punkte.

15“
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        228  Die  Oeslerreichisch--Ungarische  Monarchie.  (März  27  —  Anfang  April.)

27.  Märg.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  genehmigt  die  Verlängerung
  des  Ausgleichsprovisoriums  auf  weitere  zwei  Monate.
Graf  Coronini  ergreift  die  Gelegenheit,  in  einer  durch  oratorische
Vollendung  wie  durch  patriotische  Wärme  gleich  ausgezeichneten
Rede  die  tiesen  Gebrechen  des  Dualismus  darzulegen  und  sich  für
einen  gemäßigten  Centralismus,  selbst  im  Interesse  Ungarns,  auszusprechen.
  Die  öffentliche  Meinung  diesseits  der  Leitha  ist  darüber
einig,  daß  die  Frage  früher  oder  später  zur  Erörterung  und  Entscheidung
  kommen  müsse  und  werde,  daß  es  aber  jetzt  dazu  noch
nicht  an  der  Zeit  sei.

30.  Märg.  (Oeslerreich:  Böhmen.)  Alt=  und  Jungczechen
schließen  wieder  einmal  einen  Compromiß,  welcher  sich  in  einer  Erklärung
  über  die  Nichtbeschickung  des  Reichsraths  manifestirt  und
für  jene  von  Nieger,  für  diese  von  Sladkowsky  unterzeichnet  ist.
Derselbe  erklärt,

„daß  in  Betreff  unserer  Anschauungen  und  Uebergeugungen  über  die
Reichörathebeschickung  unter  uns  keinerlei  Divergenz  bestehe,  daß  wir  es  vielmehr
  in  jedem  Falle  als  eine  patriotische,  für  jeden  Böhmen  gleich  bindende
Pflicht  ansehen,  in  den  Reichsrath  nicht  einzutreten,  insolange  nicht  die
Majorität  unserer  Landtags=  und  Reichsraths-Abgeordneten
darin  einen  entschiedenen  Vortbeil.  unserer  Nation  erkennt.
Ueberzeugt,  daß  die  Grundsähe,  die  wir  vertreten,  die  österreichische  Monarchie
nur  kräftigen,  keineswegs  aber  bedrohen  können,  erwarten  wir  mit  Recht  von
allen,  denen  an  der  Erhaltung  derselben  gelegen  ist,  daß  sie  unsere  auf  Gerechtigkeil
  und  rechtsgiltige  Staatsacte  basirten  Ansprüche  in  ihren  Schutz
nehmen,  auf  welche  gestützt  wir  zur  Verständigung  mit  allen  maßgebenden
Factoren  bereit  bleiben  in  dem  Bewaußtsein,  daß,  wie  immer  diese  sich  gegen
uns  verhalten  mögen,  wir  keineswegs  mit  Besorgniß  in  die  Zukunft  zu
blicken  brauchen,  als  Söhne  der  großen  flavischen  Familie,  die  keines
ihrer  Glieder  preisgeben  wird.

Anfang  April.  Zwischen  Oesterreich-Ungarn  und  England
scheint  doch  eine  Art  stillschweigender  Entente  zu  Stande  gekommen
zu  sein,  nur  daß  Oesterreich  nicht  vorangehen  will,  sondern  England
gegen  Rußland  vorgehen  läßt.  Auch  Deutschland  hat  wenigstens
eine  halbe  Wendung  gegen  Rußland  gemacht,  indem  es  die  Uebergriffe
  Rußlands  in  dem  Vertrage  von  St.  Stefano  anerkennt  und
dem  befreundeten  Nachbar  im  Osten  die  Nothwendigkeit  von  Concessionen
  an  Oesterreich  und  England  unverkennbar  nahe  legt.

Anfang  April.  (Ungarn.)  Reichstag:  hat  endlich  die  Budget-Debatte
  in  Angriff  genommen.  Inzwischen  rüften  alle  oppositionellen
Parteigruppen  zu  einem  Sturmlauf  gegen  die  Regierung,  die  in
Folge  des  mißlungenen  Ausgleichs  mit  Oesterreich  und  Angesichts
        <pb n="230" />
        Die  Oekkerreichisch-Angarische  Monarchic.  (April  10—14.)  229

der  bedrohlichen  auswärtigen  Lage  in  eine  sehr  precäre  Lage  gerathen
ist,  und  suchen  eine  Verständigung  unter  einander  auf  Grund  eines
gemeinsamen  Programms.  Delegirte  der  sog.  „unabhängigen  liberalen
  Parkei“,  der  Rechten  und  der  aus  der  Regierungspartei
ausgetretenen  Malcontenten  entsenden  zu  diesem  Zwecke  Vertrauensmänner.


10.  April.  Umänderung  der  bisherigen  türkischen  (französischen)
  Eisenbahngesellschaft  des  Baron  Hirsch  in  eine  österreichische.

Baron  Hirsch  ist  selbst  österreichischer  Staatsbürger  geworden,  seine
Sahageiellschait  ist  in  die  Hände  des  österreichischen  Staates  übergegangen
und  der  Siß  derselben  nicht  mehr  Konstanlinopel,  sondern  Wien.  Conferenzen
beim  türkischen  Bolschafter  in  Wien  übertrugen  die  bisher  von  der  Pforte
ausgeübten  Rechte  über  die  genannte  Gesellschaft  an  Oesterreich.  Ignatieffs
Hanptbestreben  in  Konstantinopel  ging  dahin,  die  genannte  Gesellschaft  in
die  Hände  des  russischen  Staates  Zu  bringen.  Graf  Salm  verhinderte  dieß
mit  außerordentlichem  Geschick  und  Erfolg.  Salm,  ein  hervorragendes  Mitolied
  des  Herrenhaufes,  soll  auch  Vorsitender  des  Verwaltungsrathes  der
nunmehr  österreichischen  Gesellschaft  der  türkisch-  rumelischen  Eisenbahnen
werden.  Die  Anerkennung  und  Sicherung  gewisser  Privilegien  dieser  Gesellschaft
  in  der  Bulgarei  und  Rumelien  durch  Rußland  solle  die  conditio  sine
nun  non  der  österreichischen  Zustimmung  zu  einem  endgültigen  russisch-türlischen
  Frieden  bilden.  Oesterreichs  Verkehr  bis  Salonichi  wäre  dadurch  gesichert.
  England  ist  durch  dieses  Ereigniß  nicht  sonderllhh  erfreut.  Bisher
bestand  in  der  Türkei  das  System,  Bahnen  von  den  Häfsen  ins  Innere  zu
bauen,  dagegen  Anschluß  an  die  Bahnen  der  Nachbarländer  nicht  nur  nicht
zu  suchen,  sondern  zu  vermeiden.  Hiedurch  wurden  Staaten  mit  großen
Handelsflotten,  namentlich  England,  bevorzugt;  jetzt  soll  umgekehrt  von  den
österreichischen  Grenzen  ins  Innere  des  Türkenlandes  gebaut  werden.

14.  April.  (Ungarn.)  Reichstag:  die  drei  oppositionellen
Parteien  verständigen  sich  wirklich  und  veröffentlichen  das  Programm
der  „Vereinigten  Opposition“".

Die  äußerste  Linke  bleibt  außerhalb  der  Combination;  sie  hat  durch
den  Mund  Iranyi's  erklären  lassen,  daß  sie  mit  der  Rechten  niemals  eine
Fusion  eingehen  werde  und  sich  nur  mit  der  unabhängigen  liberalen  Partei
verbinden  wolle;  Baron  Banyhidy,  der  Führer  der  lehteren,  hat  aber  wieder
die  Gegenerklärung.  abgegeben:  daß  seine  Partei  sich  mit  der  äußersten  Linken,
die  den  Ausgleich  von  1867  noch  immer  nicht  anerkennen  will,  nicht  fusioniren
  werde.  Obwohl  also  das  am  weitesten  abstehende  Element  aus  der
Combination  ausgelassen  worden,  hat  doch  schon  selbst  das  nun  zwischen  den
beiden  in  die  Fusion  einzubeziehenden  Fraktionen  zu  vereinbarende  gemeinsame
  Programm  mancherlei  Schwierigleiten  verursacht.  Ueber  einige  innere
Fragen,  wie  z.  B.  die  Organisation  der  Comitate,  scheint  keine  oder  keine
rechte  Verständigung  möglich  geworden  zu  sein,  und  dieselbe  wurde  beiseite

gesenzt.  Das  Programm  umicht  15  Punkte,  von  welchen  sich  acht  auf  innere
Verhälimisse  beziehen;  der  Rest  bezieht  sich  auf  den  schwebenden  Ausgleich
und  die  auswärtige  Frage.  In  diesem  liegt  auch  der  Schwerpunkt  des  Programms,
  weil  die  Fusion  hauptsächlich  wegen  der  Ausgleichsfrage  eingegangen
worden,  mit  der  offen  eingestandenen  Absicht  in  dieser  oder  in  der  auswärtigen
  Froge  Tisza  zu  stürzen.  Abneigung  gegen  Tisza,  der  Wunsch  ihn  zur
        <pb n="231" />
        230  Die  Oesterretchisch-Angarische  Monarchie.  (April  16—17.)

Demission  zu  zwingen,  ist  das  stärkste  Band,  das  die  Elemente  der  neuen
Partei  zusammenhält.  Sollte  dieser  Zweck  einmal  erreicht  sein,  dann  kann
es  sehr  fraglich  werden,  ob  die  Partei  auch  weiter  noch  zusammenhält.  Was
den  Ausgleich  betrifft,  so  verwirft  sie  den  Tisz#-schen  Ansgleich  vollständig;
sie  will  einen  anderen  auf  freihändlerischer  Basis  mit  internationalen  Handelsverträgen,
  Verbesserung  des  Schadens  bei  der  Verzehrungssteuer  und,
wenn  dieß  nicht  erreichbar,  Errichtung  des  selbständigen?  Zollgebiets  ts  und  der
Verzehrungssteuerlinie,  Regelung  der  Quote  nach  Maßgabe  der  Steuerfähigleit,
  Lösung  der  Bankfrage  amsprechen  den  Creditbedürfnissen  des  Landes
(ein  ganz  unbestimmter  Ausdruck)  80-Millionen-Schuld  geht  Ungarn
nichts  au.  Ob  es  möglich  sein  id.  T  #eza  gerade  in  der  Ansgleichsfrage
zu  stürzen,  ist  indeß  sehr  zweifelhaft:  gerade  in  dieser  beüttt  er  noch  die
stärkste  Mehrheit.  Ein  anderes  ist  es  mit  der  auswärtigen  Frage;  bezüglich
derselben  spricht  sich  die  neue  Partei  dahin  aus:  daß  sie  eine  entschiedene
Ungarns  Inleressen  entsprechende  auswärtige  Politik  verlangt;  die  Ausbreitung
  der  russischen  Macht  auf  der  Valkan-Halbinsel  und  an  der  Donau  soll
verhindert  werden.  Noch  ein  zweiter  Punkt  ist  geeignet,  Tisza  Verlegenheilen
  zu  bereiten:  es  ist  jener,  in  welchem  die  neue  Partei  nach  Herstellung
des  Friedens  eine  Neoision  der  Heeresverfassung  aus  dem  Gesichtspunkte  der
8  verlangt,  d.  i.  Herabsetzung  der  Kriegsstärke  der  gemeinsamen
lrm

16.  April.  (Oesierreich:  Tyrol.)  Die  tyrolischen  Dekane
haben  an  die  Innsbrucker  Statthalterei  eine  Eingabe  gerichtet,  in
welcher  sie  verlangen:

die  Ernennung  der  Lehrer  Seitens  der  Regierung  im  Einvernehmen
mit  Gemeinden  und  Seelsorgern;  die  Fernhaltung  protestanlischer,  confjessionsloser
  und  sittengefährdender  Bücher  von  den  Schulen  und  vom  Landespädagogium;
  die  ausschließliche  Berwendung  katholischer  Lehrbücher  und  die  Benühung
  der  biblischen  Geschichte  als  Mitlesebuch;  das  Mitanfsichtsrecht  der
Seelsorger  über  die  Schulbibliolheken;  die  Festsehung  der  Angahl  der  Religionsstunden
  durch  die  Behörden  im  Einvernehmen  mit  den  Bischöfen;  die
Beseitigung  des  gemeinsamen  Unterrichts  jür  Knaben  und  Mädchen  in  der
höheren  Classe  2=  und  3-klassiger  Schulen;  die  Beseiligung  der  Ueberladung
der  Schüler  mit  Nebengegenständen;  die  Absch  bafiuug  des  Mädchen-Turnens
und  dessen  Eriatz  durch  eine  von  welolichen  Lehrkräften  zu  ertheilende  körperliche
  Anstands-Lehre;  die  Widereinfiührung  der  Feiertagsschule  als  einer  für
Knaben  und  Mädchen  bis  zu  16  Jahren  obligatorischen;  die  Beseitigung
des  Sjährigen  Schulunterrichtes  1  Jahe  auf  dem  Lande;  die  Nichtbeaufsichtigung
  der  Religionslehrer  durch  die  von  der  Negierung  bestellten  provisorischen
  Schulinspektoren,  welche  niemals  auerkannt  werden  würde;  endlich
die  regierungs  seitige  Anhaltung  der  politischen  Behörden  und  Schul#ssheltoren
zu  einem  einheillichen  Vorgehen.  Eingangs  der  Pelition  betonen  die  Dekane,
daß  sie  etwaigen  Schritten  der  Oberhirlen  nicht  präjudiziren  und  ebensowenig
sich  mit  den  Ertlärungen  des  Tyroler  Landtags  zur  Schulfrage  in  Widerspruch
  seyen  wollen.

 

16.  April.  Die  Berathungen  der  österreichischen  und  der
ungarischen  Quotendeputationen  über  die  80-Millionen-Frage  sind
vorerst  refultatlos  geblieben.  Die  Ungarn  beharren  auf  dem  Rechtsstandpunkt,
  daß  sie  die  Schuld  nichts  angehe.

17.  April.  Antwort  Oesterreichs  auf  die  englische  Depesche
        <pb n="232" />
        Die  Oeslerreichisch-Ungarische  Monarchie.  (April  19  Mai  9.)  231

Salisbury's  an  Rußland  und  die  Präcisirung  der  englischen  Forderungen
  an  dieses.  Andrassy  gelangt  auf  Salisbury's  Argumentationen
  eingehend  zu  dem  Schluß,  der  Congreß  sei  auch  für  England
  der  letzte  Weg  zu  friedlicher  Wahrung  seiner  Interessen.

19.  April.  Oesterreich  unterhandelt  in  Konstantinopel  über
die  Nückkehr  der  bosnischen  Flüchtlinge  und  droht  dabei,  die  Rückkehr
  werde  schließlich  unter  dem  Schutze  österreichischer  Truppen
stattfinden  müssen,  da  die  Türkei  die  Ordnung  in  dieser  Provinz
nicht  aufrecht  erhalten  könne.

27.  April.  Die  Regierungen  beider  Reichshälften  verständigen
sich  neuerdings  darüber,  den  Ausgleich  auf  den  bisher  angestrebten
Grundlagen  mit  einigen  Modificationen  durchzusetzen  und  sich  zu
diesem  Ende  hin  mit  den  Parteien  und  ihren  Führern  in  Verbindung
  zu  setzen.

9.  Mai.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  die  Klubs  der  Linken,
des  linken  Centrums  und  der  neue  Fortschrittstlub  nebst  den  ruthenischen
  Abgeordneten  treten  zusammen,  um  die  Mittheilung  der  Regierung
  betr.  den  Ausgleich  mit  Ungarn  entgegenzunehmen.

Finanzminister  von  Prelis  erklärt:  Im  Einvernehmen  mit  Ungarn
werde  morgen  den  Parlamenten  eine  Vorlage  zugehen,  inhaltlich  welcher  der
Antheil  beider  Regierungen  an  dem  Bankertrage  für  die  Dauer  des  Bankprivilegiums
  zur  Abschreibung  an  der  80-Millionen-Schuld  verwendet  und
nach  Ablauf  des  Bankprivilegiums  30  Proc.  des  dann  noch  verbleibenden
Restes  der  Schuld  in  50  gleichen  umveyzinslichen  Jahresraten  von  Ungarn
an  die  im  Neichsrathe  vertretenen  Länder  entrichtet  werden  sollen.  Eine  Anzahl
  weiterer  Disferenzen“  sei  durch  gegenfeitiges  Entgegenkommen  beider  Regierungen
  geschlichtet.  Der  Finanzminister  erörtert  sodann  die  Art  und
Weise  der  Schlichtung  der  einzelnen  Differenzen  bezüglich  der  Bankfrage,  der
Finanzzölle,  der  Industriegölle,  des  Lloydvertrages,  der  Vranntweinsteuer
und  der  Restitutionsfrage.  Begüglich  lepterer  beharrten  beide  Regierungen
auf  der  den  Qurtendeputationen  übergebenen  Vorlage.  Ferner  solle  das  bisherige
  Berhaͤlluiß  der  Quoten:  :30  zu  70  Proc.,  sowie  der  Abzug  des  2proc.
Präcipnums  zu  Lasten  Ungarns  beibehalten  werden.  Der  Minister  fügt
binm,  die  Regierung  sehe  ihre  Thätigkeit  bezüglich  der  Ausgleichsvereinbarungen
  mit  Ungarn  als  abgeschlossen  an  und  hoffe,  daß  die  Gesammtheit  derselben
  die  Zustimmung  des  Reichsraths  finden  werde.  Die  Ausgleichsvereinbarungen
  müßten  im  usamm'nhange  aufgefaßt  werden;  die  Ablehnung
guch  nur  einzelner  Theile  derselben  würde  den  ganzen  Aus  s1lleich  scheitern
machen.

(Ungarn.)  Reichstag:  Ministerpräsident  Tisza  legt  der  Parteiconferenz
  der  Regierungspartei  auch  seinerseits  die  neuesten  Vereinbarungen
  beider  Regierungen  bez.  des  Ausgleichs  vor  und  fügt  bei,
beide  Regierungen  betrachteien  die  Vereinbarungen  als  die  letzten
und  seien  zu  weiteren  Versuchen  nicht  geneigt.
        <pb n="233" />
        232  Die  Oeslerreichisch-ngarische  Monarchie.  (Mai  9—25.)

9.  —  11.  Mai.  (Ungarn.)  Reichstag:  Ein  Erlaß  Tisza's
betr.  Einschränkung  des  Versammlungsrechts  führt  zu  einer  dreilägigen
  sehr  heftigen  Debatte.

Staatssekretär  Csemeghy  sucht  die  Gesehmäßigleit  des  Tisza'schen
Erlasses  juristisch  zu  beweisen,  wird  jedoch  von  dem  Abg.  und  Professor
Szilagyi  scharf  bekämpft.  Letzterer  äußert  unter  Anderm,  es  gehöre  zu
den  Grundprincipien  des  constitutionellen  Rechtsstaates,  daß  der  gewaltsame
Widerstand  gegen  die  ungesehlichen  Befugnisse  der  öffentlichen  Macht  eine
beklagenswerthe  zwar,  aber  keine  verbotene  Handlung  sei,  und  er  beruft  sich
dabei  auf  das  neueste  ungarische  Strafgeseß,  welches  den  Widerstand  nur
gegen  eine  im  gesehlichen  Wirkungskreise  erlassene  Verordnung.  als  strafbar
erllärt.  Diese  Aeußerung  erregt  einen  Beifallssturm  auf  der  Linken,  Widerspruch
  und  lante  Mißbilligung  in  den  Kreisen  der  Regierungspartei.  Tisza
erwidert  gleichfalls  unter  der  höchsten  Aufregung  des  Hauses:  Man  müsse
mit  Besorgniß  den  Unterricht  der  heranwachsenden  Ingend  in  den  Händen
eines  Mannes  sehen,  der  sich  in  die  Reihen  der  theoretischen  Verlünder  nicht
der  revolulionären,  sondern  der  Straßenkrawall-Toctrin  stelle.  Sgilagyi
duplieirt  und  sagt,  er  könne  in  dem  Minister-  rPräsidenten  nicht  den  befugten
Richler  über  seine  Lehrthätigkeit  anerkennen,  Tisza  verwahrt  sich  gegen  Szilagyi's
  „Invectiven“,  und  so  schließt  die  Debalte  inter  einer  Fluth  von
persönlichen  Bemerkungen  und  untler  höchster  Aufregung  des  Hauses.  Die
Regierung  siegt  bei  der  Abstimmung:  die  Anträge  des  Petitions-Ausschusses
werden  mit  161  gegen  129  Stimmen  angenommen,  die  Tadels-Resolnlion,
welche  Szilagyi  beantragt,  abgelehnt.

13.  Mai.  (Oesterreich.)  Abg.-Gaus:  Budgetausschuß:  lehnt
die  Bedeckung  des  von  den  Delegationen  votirten  60-Millionen=Credites
  vorläufig  ab.

15.  Mai.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  Ausgleichsausschuß:
die  Mehrheit  desselben  ist  gegen  die  letzten  Borschläge  der  Regierung,
eine  starke  Minderheit  dagegen  geneigt,  der  Regierung  zu  entsprechen.


16.  Mai.  (Ungarn.)  Reichstag:  nimmt  die  Bedeckung  des
60-Millionen-Credites  seinerseits  gegen  die  Stimmen  der  äußersten
Linken  an.

20.,21.  Mai.  Beide  Parlamente  genehmigen  die  Verlängerung
des  Ausgleichs-Provisoriums  bis  Ende  Juni.

25.  Mai.  Oesterreich-Ungarn  besetzt  im  Einverständnisse  mit
der  Pforte  die  von  den  Türken  geräumte  Donaniusel  Adahkaleh.

25.  Mai.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus;  Ansgleichsausschuß:
nimmt  schließlich  doch  das  Gesetz  über  das  Uebereinkommen  mit
der  Bank  in  Betreff  der  80-Millionen-Schuld,  sodann  den  Zollfatz
des  Rohkaffees  mit  24  fl.,  des  gebraunten  Kaffees  mit  30  fl.,  und
die  Positionen  betreffend  die  Baumwollen-Waaren  und  die  Wollen-Waaren
  und  das  Zoll=  und  Handelsbündniß  nach  der  Regierungsvorlage
  an.  Damit  sind  sämmtliche  Ausgleichsvorlagen  im  Sinne
        <pb n="234" />
        Die  Oesterteichisch-  Ingarische  Monarchie.  (Mai  27  —  Juni  2.)  233

der  letzten  Regierungsvereinbarungen  im  Ausschuß  angenommen,
bis  auf  einen  Punkt,  die  Restitutionsfrage.

27.  Mai.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  Beginn  der  Schlußaction
  in  der  Frage  des  Ausgleichs  mit  Ungarn:  Generaldebatte
über  sämmtliche  dem  Hause  vorliegende  und  vom  Ausgleichsausschusse
  erledigte  Differenzpunkte.  Die  Annahme  der  zwischen  beiden
Regierungen  getroffenen  Vereinbarungen,  auch  in  der  Frage  der
Restitutionen,  ist  von  vorneherein  zweifellos.

28.  Mai.  Delegationen:  Andrassy  verliest  in  beiden  Delegationen
  ein  Exposc,  in  welchem  mitgetheilt  und  begründet  wird,
daß  das  gemeinsame  Ministerium  nunmehr  einen  Theil  des  60-Mill.=Crediles
  tihatsächlich  zu  verwenden  gedenke.

29.  Mai.  Delegationen:  da  die  Darlegungen  Andrassy's  vom
28.  ds.  vielfach  unbestimmt  und  sogar  unklar  erscheinen,  so  wird
er  über  die  Absichten  Oesterreichs  auf  dem  bevorstehenden  Congresse
in  beiden  Delegationen  interpellirt  und  antwortet  darauf  endlich
bestimmt,  daß  Oesterreich=  Ungarn  im  Congresse  darauf  dringen
werde,  daß  das  neue  Bulgarien  eine  bedentend  geringere  Ausdehnung
erhalte  als  nach  dem  Vertrag  von  St.  Stefano,  daß  den  Nussen
nicht  gestaltet  werde,  dasselbe  noch  2  Jahre  lang  nach  dem  Frieden
besetzt  zu  halten,  endlich  daß  Serbien  und  Montenegro  ein  geringerer
Gebielszuwachs  gugesprochen  werde,  als  jener  Vertrag  festsetzte.  —
Die  öffentliche  Meinung  spricht  sich  darüber  eutschieden  befriedigier
als  über  die  bisherigen  Erklärungen  der  Regierung  aus.

31.  Mai.  Oesterreichische  Delegation:  Andrassy  erklärt  auf
die  Frage,  ob  Oesterreich-Ungarn  für  seine  Interessen,  falls  sie  auf
dem  GCongresse  nicht  genügende  Berücksichtigung  finden  sollten,  mit
den  Wassen  einstehen  werde,  auf  das  entschiedenste  mit  Ja.  Die
Blätter  erklären,  daß  durch  diese  Erklärung  die  Frage  des  60-Mill.-Credites
  in  ein  anderes  Stadium  getreten  und  daß  an  der  Bewilligung
  dieses  Credites  nicht  mehr  zu  zweifeln  sei.

1.  Juni.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  genehmigt  die  Ausgleichsvorlagen
  betr.  das  Quotengesetz  und  betreffend  die  Restitutionen
  nach  dem  Regierungsvorschlage,  wodurch  der  Ausgleich,  abgesehen
  von  einigen  Differenzen  mit  den  Beschlüssen  des  Herrenhauses,
  gesichert  ist.

2.  Juni.  Die  Mächte  haben  sich  über  den  Congreß  definitiv
verständigt:  Deutschland  ladet  zu  demselben  auf  den  13.  ds.  Mts.
nach  Berlin  ein.
        <pb n="235" />
        234  Die  Oesterreichisch-Ungarische  Monarchir.  (Juni  4  28.)

4.  Inni.  Ausschreitungen  der  bosnischen  Flüchtlinge:  es  muß
gegen  dieselben  das  Standrecht  publicirt  werden.

7.  Juni.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  genehmigt  nunmehr
auch  seinerseits  die  Bedeckung  des  60-Millionen-Credites  ohne  erhebliche
  Debatte.  Zunächst  sollen  jedoch  nur  30  Millionen  in  Anspruch
genommen  werden.  Dem  Verlangen  des  österreichischen  Parlaments
gemäß  erfolgt  für  die  Bedeckung  keine  gemeinfame  Creditoperation,
sondern  hat  jede  der  beiden  Reichshälften  für  ihre  Quote  aufzukommen.


11.  Juni.  Es  wird  die  Mobilisirung  der  dalmatinischen  und
siebenbürgischen  Corps  (d.  h.  6  ganger  Divisionen)  sowie  die  Besetzung
  einiger  strategischer  Punkte  in  den  Südkarpathen  angeordnet.
Der  Befehl  zur  Besetzung  Antivari's  ist  noch  nicht  gegeben,  doch
kreuzen  österreichische  Schiffe  vor  demselben  und  sind  in  der  Lage,
stündlich  die  Besetzung  vorzunehmen,  sobald  dieselbe  angeordnet  werden
  sollte.  Die  Maßregel  scheint  im  Einverständniß  mit  England
erfolgt  zu  sein.  In  Croatien  und  der  Militärgrenge  sind  keine
außerordentlichen  Maßnahmen  angeordnet,  was  darauf  hindentet,
daß  ein  Einmarsch  in  Bosnien  zunächst  nicht  in  Aussicht  gegenommen
  ist.

13.  Juli.  Eröffnung  des  Congresses  in  Berlin.  Oesterreich
ist  auf  demselben  durch  den  Grafen  Andrassy,  den  Grasen  Carolyi
und  den  Baron  Haymerle  vertreten.

15.  Juni.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  genehmigt  auch  das
allgemeine  Einführungsgesetz  zum  Ausgleich  mit  Ungarn,  der  damit
für  Oeslerreich  —  nach  2  ½  jähriger  Dauer  der  Ausgleichsarbeit  —
vollsländig  erledigt  ist,  während  Ungarn  damit  sich  noch  etwas  im
Rückstande  befindet,  obgleich  die  Erledigung  der  Frage  in  demselben
Sinne  wie  in  Oesterreich  auch  von  Seite  Ungarus  keinem  Zweifel
unterliegt.

25.  Juni.  (Ungarn.)  Reichstag:  erledigt  die  Ausgleichsvorlagen
  übereinstimmend  mit  den  Beschlüssen  des  österreichischen
Reichsraths,  so  daß  also  die  neuen  Ausgleichsgesetze  von  der  Krone
sanctionirt  werden  können.

28.  Juni.  Auf  die  Auregung  Oesterreich-Ungarns  selbst  und
den  formellen  Antrag  Englands  überträgt  der  Congreß  die  Besetzung
  und  Verwaltung  Vosniens  und  der  Herzegowina,  unbeschadet
der  Souveränekät  der  Pforte,  an  Oesterreich,  das  den  Auftrag  in
aller  Form  sofort  annimmt  (s.  unter  Deutschland).
        <pb n="236" />
        Tie  Oelterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Juni  30.)  235

30.  Juni.  (Ungarn.)  Schluß  des  Neichstags  durch  eine
Thronrede  des  Königs,  worauf  demnächst  die  allgemeinen  Erneuerungswahlen
  folgen  sollen.

Den  weitans  größten  Theil  der  Thätigkeit  des  Reichstags  hat  die
Ausgleichsfrage  in  Auspruch  genommen;  diese  war  es  auch,  die  eine  neue
Parteibilhung  herbeigeführt.  Die  Ungarn  müssen  zugeben,  daß  der  Ausgleich
nicht  so  schlimm  ausgefallen,  als  man  einst  befürchtet,  daß  er  aussallen
könnte,  und  als  man  von  Seite  der  Opposition  ausgibt,  daß  er  wirklich  ausgefallen
  sei;  aber  andrerseits  muß  man  auch  erkennen,  daß  der  Ansgleich
ein  solcher  ist,  wie  ihn  die  Deal-Parlei  gewünscht  und  geschlosen  haben
würde,  wäre  sie  am  Ruder  geblieben.  Die  Uebereinkunft  mit  der  Nationalbank
  lag  stets  in  ihrem  Plan,  deßgleichen  daß  der  Onotensatz,  wie  derselbe
1867  slipnlirt  worden,  beibehalten  werde;  nur  in  der  Frage  der  Einfuhrhölle
  hätte  sie  nie  so  sehr  nachgegeben,  wie  es  Tisza  und  seine  Partei  gethan.
Die  Thätigkeit  Tisza's,  bezüglich  alles  dessen.  was  den  Ausgleich  betraf,
war  einmal  eine  unfruchlbare,  dann  eine  geradezu  verwirrende.  Er  ist,  als
er  ans  Nuder  gelommen,  mit  einem  neuen  Programm  und  neuen  Forderungen
aufgetreten,  hat  das  Zollbündniß  gekündigt,  hat  der  Nationelbank  den  Krieg
erklärt,  die  längste  Zeit  eine  unabhängige  ungarische  Bank  zu  gründen  beabsichtigt,
  um  schließlich  Schritt  für  Schritt  zurückzuweichen  und  dort  anzukommen,
  wo  die  von  ihm  gestürgte  Deat-Partei  gestanden;  ja,  noch  weiker
mete  er  surückweichen.  da  er  die  Verhandlungen  mit  wenig  Geschick  geführt
bat,  sich  stets  in  die  Enge  treiben  ließ,  so  daß  er  selbst  in  der  Frage  der
80-Millionen=  Buthuld  schließlich  seinen  Standpunkt  verlängnen  und  nachgeben
  mußte.  Man  kann  sagen,  daß  der  Reichstag  selbst  in  der  Aus  gleichsfrage
  sich  klüger  benommen  als  die  Regierung;  die  Mehrheit  desselben  war
slels  bereit  Tisza  zu  folgen;  aber  es  war  nicht  die  Partei  des  linken  Centrums,
  seine  einstige  Partei,  die  ihm  folgte.  sondern  die  ehemalige  Deak-Parkei
  war  es,  mit  deren  Hülfe  er  den  Ausgleich  durchbrachte,  nachdem  er
sich  mit  einer  selbst  bei  modernen  Staatsmännern  jelten  dagewesenen  Versabilität
  zu  ihren  Grundsägzen  bekehrt.  Solch'  eine  radicale  Schwenkung  vollführte
  #  er  auch  in  der  orientalischen  Frage,  wo  er  nach  und  nach  ganz
eines  Sinnes  wurde  mit  dem  Aus  wärtigen  Amt,  nachdem  er  als  entschic
dener  Geguer  Rußlands  begonnen.  Der  Reichstag  aber  ließ  sich  fortwährend
von  Ti##  hinhalten,  so  daß  es  nie  zu  einem  entschiedenen  Botum  des  Parlaments
  kam.  Jeht,  wo  der  Reichstag  geschlossen  worden,  wird  die  von  ihm
stets  perhorrescirte  Occupation  Bosniens  in  Scene  gesetzt,  und  gezeigt,  was  man
in  Wien  eigentlich  unter  der  ihm  stels  vorgehaltenen  „Wahrung  der  eigenen
Interessen“  versteht,  das  ist  etwas  ganz  anderes,  als  was  Parlament  und
öffentliche  Meinung  in  Ungarn  darunter  verstanden.  Tisza  hat  der  aus
wärtigen  Politik  Andrassy's  die  Stange  gehalten,  und  auch  glücklich  bewirk.
daß  dieselbe  zum  mindesten  nicht  offen  mißbilligt  wurde;  dafür  hat  sich  Andrassy
  wieder  stets  für  Tis#  eingesetzt  und  ihn  in  seiner  Position  erhalten.
Auch  die  Delegation  hat  Tisza  so“  zusammenzusezen  gewußt,  daß  die  große
Mehrheit  derselben  aus  seinen  unbedingten  Anhängern  bestand;  dort  wurde
daun  die  Orient-Politik  Andrassy's  gera  dezu  gebilligt  und  sanctionirt.  Heute
sagen  sie  wohl,  die  Interessen  der  Monarchie  verlanglen  mehr  als  bloß  die
Annerion  Bosniens  und  der  Hersegowina,  und  die  Unterstützung  der  Regierungspartei
  sei  nicht  in  diesem  Sinne  und  nicht  zu  diesem  Zweck  gewährt
worden;  man  wird  ihnen  aber  einmal  später  erklären,  daß  in  den  leitenden
Kreisen'  niemand  und  niemals  an  mehr  gedacht,  und  daß  ein  Mehr  überhaupt
  nicht  möglich  gewesen.
        <pb n="237" />
        236  Die  Oeflerreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Anf.  Juli  —  25.)

Aufang  Juli.  Die  öffentliche  Meinung  spricht  sich  in  beiden
Reichshälften  überwiegend  energisch  gegen  die  Besehung  Bosniens
und  der  Herzegowina  in  der  Form  eines  von  Oesterreich-Ungarn
provozirten  und  sofort  auch  angenommenen  Auftrages  des  Berliner
Congresses  aus.

2.  Juli.  Zweite  Mobilisirung  für  Bosnien  und  die  Herzegowina.
  Der  Gesammtstand  der  aufgebotenen  Truppen  beträgt
nunmehr  nicht  weniger  als  99,233  Mann  und  31,935  Pferde.
Dennoch  erwartet  die  Regierung  keinen  oder  doch  nur  einen  sehr
geringen  Widerstand  seitens  der  Bevölkerungen.  Inzwischen  geht  die
neue  Mobilisirung  mit  großer  Präcision  vor  sich  und  wird  allgemein
die  Genauigkeit,  mit  der  der  neue  Organismus  —  zum  ersten  Mal
in  größerer  Ausdehnung  —  functionirt,  gerühmt.

3.  Juli.  (Oesterreich.)  Das  Ministerium  Auersperg  verlangt
  vom  Kaiser  neuerdings  seine  Entlassung.

6.  Juli.  (Oesterreich.)  Der  Minister  des  Innern  v.  Lasser
wird  auf  sein  Ansuchen  definitiv  entlassen  und  zum  lebenslänglichen
Mitgliede  des  Herrenhauses  ernannt.  Fürst  Auersperg  wird  mit
der  vorläufigen  Verwalkung  des  Ministeriums  des  Innern  beauftragt.


22.  Juli.  Der  stralegische  Aufmarsch  der  zur  Occupation
Bosniens  aufgebotenen  Armee  ist  vollendet  und  dieselbe  ist  nunmehr
opcralionssähig.

24.  Juli.  Mit  Karatheodory,  dem  Congreßbevollmächtigten
der  Pforte  in  Berlin,  wird  nunmehr  in  Wien  über  einen  Vertrag
mit  der  Türkei  behufs  einer  Occupation  Bosniens  im  Einverständnisse
  zwischen  Oesterreich  und  der  Pforte  unterhandelt;  die  Unterhandlungen
  führen  jedoch  zu  keinem  Ziele,  da  die  Pforte  für  ihre
Zuslimmung  Bedingungen  stellt,  auf  die  Oesterreich  nicht  glaubt
eingehen  zu  können.

25.  Juli.  Oesterreich  schließt  den  Hafen  von  Kleck,  wodurch
es  der  Türkei  wenigstens  unmöglich  gemacht  wird,  Truppen  nach
Bosnien  zu  werfen  und  mit  denselben  dem  österreichischen  Einmarsche
noch  größere  Schwierigkeiten  zu  bereiten,  als  schon  in  der  Unwegfamkeit
  des  Landes  und  der  Abneigung  seiner  Bewohner  liegen.

25.  Juli.  (Ungarn:  Croatien.)  Die  kroatische  Nationalpartei,
  welche  bisher  die  Mehrheit  auf  dem  Agramer  Landtage  besaß,
  erläßt  ein  Wahlmanisest,

in  welchem  sie  sich  über  ihre  bisherige  Thätigkeit  verbreitet  und
        <pb n="238" />
        Die  Oesterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Juli  29.)  237

schließlich  auch  über  die  Orient-Frage  sich  äußert.  Da  zeigt  sich  denn,  daß
Niemand  in  Oesterreich-Ungarn  mit  den  Resultaten  der  Andrassyj  schen  Polilik
so  volltommen  zufrieden  ist,  wie  die  kroatische  Nationalparlei.  Das  Manifest
sagt,  daß  die  Partei  selbst  auf  ihren  Vieblingswunsch,  die  Einverleibung  der
Militärgrenze,  verzichte,  um  die  Entwicklung  dieser  Polilik  nicht  zu  stören.

„  Ohne  die  Unterstüyzung“  —  heißt  es  in  dem  Wahlmanifeste  —

„welche  der  bosnisch-herzegowinische  Aufstand  aus  dieser  Monarchie
  erhielt,  hätte  ihn  die  türlische  Uebermacht  früher  oder  später  erstick.
  Ohne  das  Einverständniß  zwischen  Rußland  und  der  Monarchie
  hätten  sich  mit  dieser  letzteren  Eugland  und  Frankreich  geeinigt;
dann  aber  wären  die  Konstantinopeler  Conferenz,  der  serbisch-montenegrinischrussisch-türkische
  Krieg,  die  russischen  Siege,  der  Friede  von  St.  Stefano  und
der  Berliner  Congreß  ausgeblieben.  Je  mehr  aus  Oesterreich  und  Ungarn
um  Hilfe  für  die  Türkei  gerufen  wurde,  umsomehr  mußte  Kroatien  trachten,
feine  politische  Ackion  derart  einzurichten,  daß  in  derselben  jene  Faktoren

er  Monarchie,  welche  troy  Reichsrath  und  Reichstag  gegen  die
Vru  und  deren  Integrität  Zu  Nußland  standen,  eine  Unterslütung,
  nicht  aber  ein  Hemmuiß  finden..  Dieß  alles  vor  Augen  habend,
hat  die  Nationalpartei  das  Streben  der  Monarchie  nach  dem  Besitze  Bosniens
  und  der  Herzegowina  unterstützt.“  Man  kann  sich  denken,  wie  erbant
man  in  #ngarn  von  diesen  Aufrichtigkeiten  der  kroatischen  „Regierungspartei“
  ist.

29.  Juli.  Auf  die  Anzeige,  daß  die  Ratification  sämmtlicher
Beschlüsse  des  Verliner  Congresses  seitens  aller  Mächte  erfolgt  sei,
ergeht  sofort  der  Befehl  an  die  Occupationstruppen,  in  Bosnien
und  die  Herzgegowina  einzurücken.  In  Vosnien  ist  der  Oberbefehl
dem  F.Z.M.  Philippovic,  in  der  Herzegowina  dem  F.M.L.  Ivanovic
anvertraunk.  Die  Truppen  überschreiten  noch  an  diesem  Tage  die
Grenze.

Proclamation  an  die  Bewohner  (in  den  verschiedenen  Landessprachen):
  „Bewohner  von  Bosnien  und  der  Herzegowina!  Die  Truppen
des  Kaisers  von  Oesterreich  und  Rönigs  von  Ungarn  sind  im  Begrisse,  die
Grenzen  Eneres  Landes  zu  überschreiten.  Sie  kommen  nicht  als  Feinde,  um
sich  dieses  Landes  gewaltsam  zu  bemächtigen.  Sie  kommen  als  Freunde,  um
den  Uebeln  ein  Ende  zu  bereiten,  welche  seit  einer  Reihe  von  Jahren  nicht
nur  Bosnien  und  die  Herzegowina,  sondern  auch  die  angrenzenden  Länder
von  Oesterreich-UUngarn  beunruhigen.  Der  Kaiser  und  König  hat  mit  Schmer)
vernommen,  daß  der  Bürgerkrieg  dieses  schöne  Land  verwüstet;  daß  die  Bewohner
  desfelben  Landes  einander  bekriegen;  daß  Handel  und  Wandel  unterbrochen,
  Euere  Heerden  dem  Naube  preisgegeben,  Enere  Felder  unbebaut  sind
und  das  Elend  heimisch  geworden  ist  in  Stadt  und  Land.  Große  und  schwere
Ereignisse  baben  es  Euerer  Regierung  unmöglich  gemacht,  die  Ruhe  und
Eintracht,  auf  denen  die  Wohlfahrt  des  Volkes  beruht,  dauernd  herzustellen.
Der  Kaiser  und  König  konnte  nicht  länger  ansehen,  wie  Gewaltthätigkeit
und  Unfriede  in  der  Nähe  Seiner  Provinzen  herrschten,  wie  Noth  und  Elend
an  die  Gren#en  Seiner  Staaten  pochten.  Er  hat  das  Auge  der  europäischen
Staaten  auf  Euere  Lage  gelenkt,  und  im  Rathe  der  Völker  wurde  einstimmig
beschlossen,  daß  Oesterreich-Ungarn  GEuch  die  Ruhe  und  Wohlfahrt  wiedergebe,
  die  Ihr  so  lange  entbehrt.  Se.  Maj.  der  Sultan,  von  dem  Wunsche
für  Euer  Wohl  beseelt,  hat  sich  bewogen  gefunden,  Guch  dem  Schute  seines
mächtigen  Freundes,  des  Kaisers  und  Königs,  anzuvertrauen.  So  werden
        <pb n="239" />
        248  Dite  Oeslerrtichisch.  Ungarische  Monarchie.  (Juli  29.)

denn  die  k.  k.  Truppen  in  Enerer  Mitte  erscheinen.  Sie  bringen  Euch  nicht
den  Krieg,  sondern  den  Frieden.  Unsere  Waffen  sollen  Jeden  schüben  und
Keinen  unlerdrücken.  Der  Kaiser  und  König  befiehlt,  daß  alle  Söhne  dieses
Landes  gleiches  Recht  nach  dem  Gesehe  geniessen;  daß  sie  alle  geschützt  werden
in  ihrem  Leben,  in  ihrem  Glanben,  in  ihrem  Hab  und  Gut.  Enere  Gesetze
und  Einrichtungen  sollen  nicht  willkürlich  umgestoßen,  Euere  Sitten  und  Gebräuche
  sollen  geichont  werden.  Nichte  soll  gewaltsam  verändert  werden  ohne
reifliche  Erwägung  Dessen,  was  Euch  noth  thut.  Die  alten  Gesetze  sollen
gelten.  bis  neue  erlassen  werden.  Von  allen  welllichen  und  geistlichen  Behörden
  wiird  erwartet,  daß  sie  die  Ordnung  aufrecht  erhalten  und  die  NRegierung
  unterstücen.  Die  Einkünfte  dieses  Landes  sollen  ausschließlich  für
die  Bedürfnisse  des  Landes  verwendet  werden.  Die  rückständigen  Steuern
der  letzten  Jahre  sollen  nicht  eingehoben  werden.  Die  Truppen  des  Kaisers
und  Königs  sollen  das  Land  nicht  drücken,  noch  belästigen.  Sie  werden  mit
Geld  bezahlen,  was  sie  von  den  Einwohnern  bedürfen.  Der  Kaiser  und
König  kennt  Euere  Beschwerden  und  wünschl  Euer  Wohlergehen.  Unter
Seinem  mächtigen  Szepter  wohnen  viele  Bölker  beisammen,  und  jedes  spricht
seine  Sprache.  Er  herrscht  über  die  Anhänger  vieler  Neligionen,  und  Jeder
bekennt  frei  seinen  Glauben.  Bewohner  von  Vosnien  und  der  Herzegowina!
Vegebt  Euch  mit  Verlrauen  unter  den  Schuß  der  glorreichen  Fahnen  von
Oeslerreich-lingarn!  Empfangt  unsere  Soldaten  als  Freunde  —  gehorchet
der  Obrigleit,  nehmet  Euere  Beschäftigung,  wieder  auf,  und  Ihr  sollt  geschützt
  sein  in  den  Früchten  Enerer  Arbeit.“

agsbefehl  an  die  Truppen:  ESoldalen!  Der  Bürgerkrieg  in
seiner  abschreckendsten  Form,  ein  an  unseren  Grenzen  fanatisch  geführter
Religions=  und  Nacenkampf  zwang  hunderttansende  von  Flüchtlingen  vor
gransamer  Berfolgung  Schub  anf  österreichisch-ungarischem  Boden  zu  suchen.
Se.  Maj.  der  Kaiser,  unser  oberster  Kriegsherr,  nicht  gewillt  das  eigene  Gebiet
  fremden  anarchischen  Bestrebungen  als  Tummelplaß  preiszugeben,  und
die  endlich  auch  unsere  Ruhe  und  Sicherheit  ernstlich  bedrohenden  Wirren
in  den  Nachbarländern  noch  länger  Zu  dulden,  haben  im  Einllange  mit
sämmtlichen  Großmächten  Europa's  und  mil  Zustimmung  der  Pforte  beschlossen,
  diesem  unheilvollen  Zustande  durch  die  Besetzung  Bosniens  und  der
Herzegowina  in  entschiedener  Weise  ein  Ende  zu  machen.  Treu  den  Grundsäten
  der  Loyalität,  die  von  jeher  das  Gepräge  unserer  Politik  gebildet  ,  ist
es  auch  dießmal  nicht  Eroberungelust,  sondern  die  unabweisliche  Sorge  für
die  eigene  Wohlfahrt,  welche  ung  die  Grenzen  des  Reiches  zu  überschreiten
ebieiet.  Soldaten!  Eure  Aufgabe  ist  klar  vorgezeichnet!  In  einer  euch
gleichzeilig  bekannt  gegebenen  Proclamalion  wird  den  Bewohnern  Bosniens
und  der  Herzegowina  in  feierlicher  Weise  das  Wort  verpfändet,  sie  unter
der  Bedingung  williger  Fügsamleit  in  die  von  mir  zu  treffenden  Maßregeln,
als  aufrichtige  Freunde  behandeln,  die  Rechte  jeder  Nationalität  und  Neligion,
  sowie  bestehende  Sitten  und  Gebräuche  achten,  Eigenthum  und  Hausrecht
  schützen  zu  wollen.  Ener  stets  freudiger  Gehorsam  für  die  Befehle
unseres  obersten  Kriegsherrn,  eure  musterhafte  Disciplin  bieten  mir  sichere
Gewähr  für  die  Einhalkung  dieses  in  eurem  Namen  abgegebenen  Versprechens.
In  Ausführung  der  uns  übertragenen  Mission  werde  ich  keine  Einsprache
dulden,  jedem,  von  welcher  Seile  immer  kommenden  Widerstand  zu  begegnen
wissen.  Soldaten!  Eure  Aufgabe,  edel  und  erhaben  in  ihren  Zielen,  ist
eine  schwere!  Bedingt  durch  die  Verhältnisse  der  Länder,  die  ihr  betretet,
stehen  euch  mühevolle  Märsche,  mangelhaste  Unterkünfte,  Entbehrungen  und
Strapazen  aller  Art  bevor.  Doch  mit  voller  Zuversicht  vertraue  ich  eurer
Willenskraft  und  Ausdauer;  für  euch  ist  kein  Hinderniß  groß  geung,  das
ihr  nicht  mit  Leichligkeit  zu  überwinden  vermöchtet.  Nochmals  Soldaten!
        <pb n="240" />
        Die  Oesterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Aug.  1—19.)  230

wiederhole  ich  es,  nicht  zu  einem  Siegeszuge,  zu  harter  Arbeit  führe  ich  euch,

verrichtet  im  D  ienste  der  Humanität  und  Civilisation!  Tiese  Worte,  in  ihrer

Anwendung  so  oft  mißbraucht,  sie  sollen  unter  den  Filtigen  des  Doppelaars

durch  euch  zu  erhöhtem  Ansehen,  zu  neuem  Glanze,  zu  wahrer  Geltung  gengen!“


In  Serajewo  bricht  unter  der  Anführung  eines  gewissen  Hadschi
Loja  ein  Aufstand  der  mohamedanischen  Bevölkerung  gegen  die  türkischen
  Militärbehörden  aus,  welcher  den  Rücktritt  des  Militär-Commandaulen
  zur  Folge  hat;  die  Stadt  verfällt  einem  durchaus  anarchischen
  Zustande.

1.  August.  (Herzegowina.)  Die  österreichischen  Truppen
rücken  von  Dalmalien  aus  unter  dem  F.  M.L.  Ivanovic  auch  in
die  Herzegowina  ein.  Dieselben  werden  sofort  mit  Schüssen  empfangen.


4.  August.  (Herzegowina.)  In  Mostar,  der  Hauptstadt  des
Landes,  bricht  ein  Ausstand  gegen  die  türkischen  Behörden  aus:  der
Kaimalam  und  der  Mufti  werden  ermordet,  ein  Ulema  wird  als  Gonverneur
  eingesetzt;  ein  Theil  der  türkischen  Besatzung  macht  mit  den
Aufständischen  gemeinsame  Sache.

6.—8.  Angust.  (Vosnien.)  Die  Division  des  F.M.L.  Szapary
  erleidet  bei  Dobosnicza  eine  sehr  empfindliche  Schlappe  durch
die  Insurgenten  und  muß  zuerst  bis  Dolnj,  dann  bis  Gracaniea,
zuletzt  bis  Toboj  zurückweichen.  Die  Insurrektion  gewinnt  dadurch
eine  unerwartete  Ausdehnung  und  Stärke.

Mitte  August.  (Ungarn.)  Das  Resullat  der  Nemvahlen
zum  Abg.-Hause  des  Reichstags  hat  ergeben:  ungefähr  238  Stimmen
der  regierungsfreundlichen  liberalen  Partei,  ca.  80  Mitglieder  der
gemäßigten  Opposilion  und  72  der  äußersten  Linken;  16  Mitglieder
haben  sich  als  unabhängig  erklärt  und  elwa  6  —  12  werden  als
Nakionalitäten-Vertreter  betrachtet.

Nach  obigen  Ziffern  verfügt  also  die  Regierung  über  eine  Mehrheit
von  ungefähr  60  Stimmen.  Diese  Mehrheit  empfängt  durch  die  Telegirten
des  croalisch-jlavonischen  Landtags,  29  an  der  Zahl,  ohne  Zweifel  noch  einige
Erhöhung,  welche  jedoch  für  die  inneren  Fragen  Ungarn-  Siebenbürgens  bedeutungslos
  erscheint,  da  in  diesen  Fragen  die  Croaten  sich  der  Abstimmung
enthalten.  Verglichen  mit  dem  Stalus  des  abgelaufenen  Reichstags  hat  die
Regierungspartei  weder  eine  Einbuße  erlitten,  noch  einen  neunenswerthen
Zuwachs  erhalten.

19.  August.  (Bosnien.)  Serajewo,  die  Hauptstadt  des
Landes,  wird  nach  einem  heftigen  Kampfe  von  den  Oesterreichern
erobert  und  besetzt.  Es  wird  anerkannt,  daß  die  Unternehmung  von
J.3.M.  Philippovic  mit  außerordentlichem  Geschick  geleitet  und
        <pb n="241" />
        240  Die  Geflerreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Aug.  28.  —  Sept.  6.)

durchgeführt  worden  sei.  Damit  ist  der  erste  Akt  des  blutigen
Dramas  geschlossen;  indessen  dauert  der  Widerstand  der  Bevölkerung
gegen  die  österreichische  Besetzung  des  Landes  überall  fort:  es  ist  der
Widerstand  der  von  der  türkischen  Regierung  weder  offen  unkerstützten
noch  beschwichtigten  Verzweiflung;  die  Kräfte  der  Insurgenten  werden
  auf  65,000  Mann  geschätzt  und  diese  hohe  Zahl  wird  nicht  für
unmöglich  gehalten.  Die  Oesterreicher  waren  auf  einen  solchen
Widerstand  entschieden  nicht  gefaßt  und  nicht  vorbereitet.

28.  August.  (Bosnien.)  Der  Obercommandirende  F.Z.M.
Philippovic  erläßt  in  Serajewo  folgende  Vekanntmachung  betr.  die
Steuerabgaben:

„Es  sind  mir  viele  Beschwerden  darüber  vorgebracht  worden,  daß
chrislliche  und  mohamedanische  Landbewohner  die  weilere  Leistung  der  den
mohamedanischen  Grundherren  schuldigen  Giebigkeilen,  namentlich  der  Trenlina,
  und  auch  die  Abfuhr  des  dem  Staate  schuldigen  Zehents  verweigern.
Es  ist  mein  Wille,  daß  Eigenthum  und  Recht  eines  Jeden  ohne  Unterschied
der  Neligion  geschützt  werde,  und  ich  bejehle  daher,  daß  die  christlichen  und
mohamedanischen  Landbewohner  die  Trenting  und  etwaige  sonstige  vertragsmäßige
  Giebigkeilen  den  mohamedanischen  Grundherren,  sowie  bisher  auch
weiterhin  bei  Vermeidung  von  Zwangsmitteln  zu  leisten  haben.  Nicht  minder
  muß  der  dem  Staate  gebührende  Zehent,  insolange  er  nicht  durch  eine
andere  Bestenerung  ersetzt  Sitt,  gehörig  entrichtrt  werden.  Es  wird  ein  Gegensland
  meiner  besonderen  Fürsorge  sein,  daß  sowohl  in  Bezug  auf  die  Entrichtung
  der  Trentina  als  auch  in  Belreff  der  Abfuhr  des  Zehents  möglichst
bald  jene  Erleichterungen  eintreten,  welche  zur  Hebung  des  Nalionalwohlstandes
  dringend  nothwendig  sind.  Bis  dahin  muß  sich  aber  Jedermann
den  bestehenden  Gesetzen  fügen.“

30.  August.  (Vosnien.)  Im  Sandschak  Novi  Bazar  ist
alles  zum  äußersten  Widerstande  gegen  eine  allfällige  österreichische
Occupation  vorbereitet:  die  Defiloc,  welche  Serbien  und  Montenegro
trennen,  sind  von  ca.  9000  Mann  theils  regulärer  Truppen  theils
„Sr.  Maj.  des  Sultans  treuen  Infurgenten“  besetzt  und  werden
von  denselben  aufs  eifrigste  befestigt.  Die  Erzwingung  der  Positionen
  in  diesen  Engpässen  würde  die  österreichische  Armee  ungeheure
Opfer  kosten.

1.  Seplember.  (Bosnien.)  Auch  in  Trebinje  bricht  ein
Aufstand  gegen  die  türkische  Besatzung  aus.

6.  September.  (Bosnien.)  Der  gemeinsame  Kriegsminister
hat  unter  der  Motivirung,  daß  die  Rücksichten  auf  die  Verpflegung
der  Truppen  den  Ausbau  der  Eisenbahn  Sissek-Novi  erfordern,  ein
Cabinelsschreiben  erwirkt,  das  dem  ungarischen  Verkehrsminister  die
Weisung  ertheilt,  die  Hindernisse,  die  dem  Ausbau  dieser  Bahnlinie
entgegenstehen,  aus  dem  Wege  zu  räumen.  In  Ungarn  will  man
        <pb n="242" />
        Die  Oekerrreichisch-Uugarische  Monarchie.  (Sept.  7—24.)  241

von  einer  dießbezüglichen  Eisenbahn-Concession,  durch  welche  der
Waarenzug  aus  Vosnien  von  Ungarn  ab  und  nach  Oesterreich  gelenkt
  würde,  nichts  hören;  und  da  die  ungarische  Regierung  bei
ihrer  Weigerung,  die  Bahn  zu  concessioniren,  beharrt,  so  soll  dieselbe
  als  Militärbahn  auf  Reichskosten  ausschließlich  zu  Militärzwecken
  erbaut  werden.

7.  September.  (Bosnien.)  Genueral  Zach  macht  einen  vergeblichen
  Versuch,  die  stark  befestigte  Stellung  der  Insurgenten  bei
Bihac  zu  erobern  und  muß  schließlich  zurückweichen.  Dagegen  wird
Trebinje  ohne  Widerstand  befetzt.

10.  September.  (Oesterreich.)  Die  Neuwahlen  zu  zehn
Landtagen  einzelner  Kronländer  fallen  für  die  liberale  Partei  sehr
wenig  befriedigend  aus:  die  clericale  Opposition  geht  in  den  meisten
derselben  wesentlich  erstarkt  aus  diesen  Wahlen  hervor.

16.  September.  Gemeinsamer  Ministerrath  über  die  Frage
der  Bahn  Sissek-Novi:  die  Ungarn  setzen  ihren  Willen  durch:  die
Bahn  wird  vorerst  nicht  gebaut  werden.

19.  September.  (Bosnien.)  Die  Festung  Bihac  capitulirt
schließlich  doch.

(Herzegowina.)  Mostar  ergibt  sich:  die  Occupation  wenigstens
  dieser  Provinz  wird  als  durchgeführt  betrachtet.

22.  September.  (Bosnien.)  Tusla  und  Bjilina  werden
von  den  Oesterreichern  besetzt.

22.  September.  (Oesterreich:  Böhmen.)  Die  Czechen  beschließen
  nach  Gjähriger  Enthaltung  die  Beschickung  des  böhmischen
Landtags.

21.  September.  (Oeslerreich.)  Eröffnung  der  Session  der
Landtage.

Die  ernannten  Landtags-Präsidenten  und  Stellvertreter  sind  mit  geringen
  Ausnahmen  dieselben  Personen,  welche  auch  in  der  verflossenen  Landtagsperiode
  diese  Ehrenstellen  bekleideten.  Nur  in  Vorarlberg  ist  an  Stelle
des  kürzlich  verstorbenen  Jussel  Graf  Belrupt  zum  Landeshauptmann  ernannt
  worden,  was  um  so  bemerkenswerther  ist,  als  die  überwiegende  Mehrheit
  des  Vorarlberger  Landtages  clerical  ist,  während  Graf  Belrupt  zu  den
wackersten  und  standhaflesten  Anhängern  der  liberalen  Verfassungspartei  zählt.
Aehnlich  ist  auch  in  Salzburg,  trotzdem  dort  die  Wahlen  clerical  ausgefallen
sind,  der  Wverfassungstreue  Graf  Lamberg  zum  Landeshauplmann  ernannt
worden.  Für  Böhmen  wird  der  Czeche  Klandy  zum  Ober-Landmarschall-Stellvertreter
  ernannt.  Die  Erwarlung,  daß  das  Erscheinen  der  czechischen
Abgeordneten  im  böhmischen  Landtage  zu  einem  versöhnlichen  Zusammenwirken
  der  beiden  Parteien  auf  dem  Boden  der  Verfassung  führen  werde,
scheint  sich  erfüllen  zu  wollen.  Die  Erklärung,  welche  der  czechische  Abgeordnete
  Brauner  Namens  seiner  Partei  abgibt,  unterscheidet  sich  vortheil-Schulthess,

  Europ.  Geschichtolalender.  XIX.  W.  16
        <pb n="243" />
        242  Die  Oeßterreichisch·  Ungarische  Monarchit.  (Sept.  26  29.)

haft  von  den  früheren  Deklarationen,  indem  sie  die  Eintracht  mit  den  deutschen
  Mitbürgern  sehr  lebhaft  betont.  Auch  die  kurze  Ansprache,  welche  der
neuernannte  e  Landmarschall-  Stellvertreter  Klaudy  hält,  athmet  einen  sehr  versöhnlichen
  Ton.

26.  September.  (Oesterreich:  Böhmen  u.  Mähren.)  Landtage:
  Die  Czechen  bringen  in  beiden  den  Antrag  auf  Erlaß  einer
Adresse  an  die  Krone  ein.  Der  vorgelegte  Entwurf  ist  in  Böhmen
für  die  dentschen  Mitglieder  annehmbar,  in  Mähren  dagegen  entschieden
  nicht.  Beide  fordern  eine  Nevision  der  Landtagswahlordnung
  im  Interesse  der  czechischen  Nation.

28.  Seplember.  (Ungarn:  Croatien.)  Eröffnung  des  Landtags.

Von  den  72  Abgeordneten  des  croatischen  Landtags  zählen  gute  7
Sechstel  zur  „National“  oder,  richtiger  gesagt,  Regierungspartei;  das  letzte
Sechstel  rroliltert  sich  auf  die  staatsrechtlichr,  serbische  und  Starcevicianische
Opposition.  Die  Regierung  des  Banus  Jvan  Mazuranic  wird  also  auch  in
der  nächsten  dreijährigen  Landtags-Periode  den  Ton  augeben  und  das  unter
ihrer  Aegide  begonnene  Werk  des  inneren  Ausbaues  Croatiens  fortzusetzen
Gelegenheit  haben.  Daß  ihr  dabei  die  insgesammt  zwölf  Mann  zählenden
drei  Oppositions-Fraltionen  erhebliche  Hindernisse  in  den  Weg  zu  legen  im
Stande  sein  werden,  ist  einerseits  wegen  der  Compactheit  und  strammen  Disciplin
  der  Regierungspartei,  andererseits  bei  dem  auffallenden  Mangel  an
Intelligenz  in  den  Reihen  der  Opposition  durchaus  nicht  zu  erwarten.  Zwei
Punkte  sind  es,  welche  die  Thätigkeit  des  Landtags  haupisächlich  in  Anspruch
nehmen-e  die  Ernenerung  des  Ausgleichs  zwischen  Croatien  und  Ungarn  und
die  Einverleibung  der  Militärgrenge.  Die  letztere  ist  ein  dringendes  und  auch
wesentlich  gegründetes  und  billiges  Begehren  der  croatischen  Nationalpartei,
dem  aber  die  Regierung  wenig  Neigung  zeigt,  zu  entsprechen.  Die  Erneuerung
  des  Ausgleichs  mit  Ungarn  dagegen  wird  bei  nur  einigem  guten  Willen
von  beiden  Seiten  ohne  jegliche  Schwierigkeit  gelöst  werden  können,  sofern
sich  beide  Theile  mit  der  Aufrechterhaltung  des  Status  #uo  anic  begnügen.
Eine  Mehrforderung  auf  diesem  Gebiete,  sei  es  nach  welcher  Richtung  immer,
wird  in  Pest  gewiß  tanbe  Ohren  sinden,  da  bei  der  durch  die  Occupation
bedingten  und  geschaffenen  finangiellen  Calamität  für  eine  weitere  Belastung
des  ungarischen  Staatssäckels  zu  Gunsten  Croatiens  keine  Möglichkeit  vorhanden
  ist.  Aber  auch  in  Pest  wird  man  sich  nicht  dem  Wahne  hingeben
dürsen,  daß  Croalien  von  den  nach  so  vielen  Rämpfen  erworbenen  Rechten
und  Vortheilen  auch  nur  ein  i-Tüpfelchen  aufzugeben  in  der  Lage  sei;  die
Regierung  und  die  Partei  in  Croatien,  die  solches  acceptirte,  würde  von
einem  Sturm  der  entrüsteten  öffentlichen  Meinung  weggefegt  werden.

29.  September.  (Bosnien  u.  Herzegowina.)  In  Vosnien
ergibt  sich  die  Beste  Livno,  in  der  Hergegowina  die  Felsenveste  Klobuk,
  der  letzte  Hort  der  Insurgenten,  den  Oesterreichern.  —  Serbien
und  Montenegro  entwafsnen  auf  ihr  Gebiet  übergetretene  Insurgenten.

29.  September.  Die  Schwierigkeiten,  die  großen  Kosten  und
die  blutigen  Opfer  der  Occupation  von  Bosnien  und  der  Herzegowina
  haben  die  öffentliche  Meinung  sowohl  diesseits  wie  jenseits
der  Leitha  vielfach  in  eine  sehr  gereizte  Stimmung  gegen  das  Unter-
        <pb n="244" />
        Pie  Oesterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Sept.  30.  —  Okt.  2.)  243

nehmen  versetzt.  In  Pest  macht  sich  die  Unzufriedenheit  in  einer
großen  Volksversammlung  Luft.

30.  September.  (Ungarn.)  Der  Finanzminister  Szell  gibt
wegen  des  bosnischen  Unternehmens  und  der  Rückwirkung  desselben
auf  das  Budget  Ungarns.  das  ohnehin  schon  ein  Defizit  aufweist,
seine  Demission  ein  und  das  ganze  Cabinet  Tisza  schließt  sich  dem
Schritte  an.

2.  October.  (Bosnien.)  Hadschi  Loja,  der  Urheber  des
Aufstandes  in  Serajewo,  fällt  in  die  Gefangenschaft  der  Oesterreicher.

2.  October.  (Oesterreich.)  Das  Ministerium  Auersperg
ersucht  den  Kaiser  um  endliche  Entscheidung  über  sein  schon  am
3.  Juli  eingegebenes  Entlassungsgesuch.  Der  Nücktritt  des  Ministerpräsidenten
  Fürst  Anersperg  steht  außer  Zweifel.  Dagegen  wird
eine  Neconstruction  der  übrigen  Cabinets,  vielleicht  unter  dem  Präsidium
  des  bisherigen  Finanzministers  De  Pretis,  für  wahrscheinlich
gehalten;  doch  scheint  dafür  eine  weitere  Klärung  der  Lage  namentlich
  bez.  Bosniens  abgewartet  werden  zu  wollen.

2.3.  October.  (Bosnien.)  Die  gemeinsame  Regierung  beschließt,
  die  ihr  durch  den  Berliner  Vertrag  gleichfalls  übertragene
Besetzung  der  Sandschacks  Novi-Bazar  gegenüber  der  Stimmung  der
öffentlichen  Meinung  in  Oesterreich  und  in  Ungarn  unter  allen  Umständen
  bis  aufs  künftige  Frühjahr  zu  verschieben,  zumal  dort  ein
noch  viel  heftigerer  Widerstand  der  eingeborenen  Bevölkerung  als  in
Bosnien  in  Aussicht  zu  stehen  scheint.

Ueber  den  Verlauf  der  Krisis,  welche  in  Folge  des  bosnischen  Feldzuges
  über  die  beiden  Reichshälften  hereingebrochem  ist,  wird  Folgendes  mitgetheilt:
  Schon  während  der  letzten  Anwesenheit  der  ungarischen  Minister  in
Wien  ist  die  Absicht  aufgetaucht,  eine  definitive  Einigung  des  gemeinsamen
Ministeriums  mit  den  beiden  Landesministerien  über  die  auf  die  Occupation
bezüglichen  Budget-  Angelegenheiten  herbeizuführen.  Diese  Absicht  wurde  damals
  nicht  verwirklicht.  Erst  jebt  wird  zunächst  vom  Kriegsministerium  das
Präliminare  der  für  die  letyzten  zwei  Monate  des  Jahres  1878  und  für  das
Jahr  1879  aufzubringenden  Beträge  zu  Zwecken  der  Occupation  vollendet.
Im  Laufe  des  lehten  Ministerraths  wurde  eine  Directive  für  das  Kriegsministerium
  dahin  jestgestellt,  daß  das  Präliminare  derart  zu  entwerfen  sei,
daß  es  die  Maximalsumme  der  in  den  nächsten  14  Monaten  sowohl  für  die
Occupation  als  für  die  Verwaltung  erforderlichen  Beträge  enthalte,  und  daß
diese  Summe  so  hoch  zu  veranschlagen  sei,  daß  eine  Ueberschreitung  derselben
schlechterdings  aus  sgeschlossen  wäre.  Dieses  Präliminare  wurde  im  Laufe  der
lehlen  14  Tage  vollendet,  und  das  Erforderniß  soll  auf  durchschnittlich
5  Millionen  Gulden  per  Monat  veranschlagt  worden  sein.  Als  Herr  v.  Szell
von  diesem  Budget  Kenntniß  erhielt,  gab  er  seine  Dimission.  Herr  v.  Szell
erklärte,  daß  Ungarn  im  gegenwärtigen  Augenblick  völlig  außer  Stande  sei,
die  von  der  Kriegsverwaltung  geplanten  Aufgaben  durch  ein  Anlehen  zu

16“
        <pb n="245" />
        244  Die  Oesterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Oct.  2)

decken,  und  daß  er  sich  außer  Stande  fühle,  selbst  für  das  Erfordernih  der
nächsten  zwei  Monate  die  auf  Ungarn  entfallende  Quote  durch  ein  Anlehen
aufzubringen.  Er  erklärte  weiter,  daß  nur  im  Wege  einer  gemeinsamen  Anleihe
  das  Erforderniß  gedeckt.  werden  lönne.  Dieser  Anschauung  Szell's  trat
auch  das  ungarische  Ministerium  bei,  welches  darauf  hinwies,  daß  verfassungsmäßig
  die  Aufnahme  gemeinsamer  Anleihen  für  gemeinsame  Zwecke  vorbedacht
  sei.  Allein  dieser  Plan  fand  an  dem  österreichischen  Finanzminister
einen  Gegner.  Am  Schlusse  der  n  Audienz,  welche  Szell  beim  Kaiser  hatte,
erklärte  derselbe,  daß  er  seine  Dimission  aufrecht  erhalte.  Graf  Andrassy
steht  bezüglich  der  Frage  der  Aufnahme  einer  gemeinsamen  Anleihe  sowohl
als  bezüglich  der  Absicht  des  ungarischen  Ministeriums,  die  Occupationskosten
zu  begrenzen,  auf  Seite  des  ungarischen  Ministeriums,  und  auch  der  Kaiser
hat  sich  dem  ungarischen  Finanzminister  gegenüber  in  ähnlichem  Sinn  und
für  ein  gemeinsames  Anlehen  ausgesprochen.  Das  österreichische  Ministerium
hat  auch  bereits  über  die  officielle  Acußerung  in  dieser  Frage  berathen,  und
es  ist  zweifellos,  daß  es  mit  Rücksicht  auf  die  Stimmung  des  Neichsraths
unter  allen  Umständen  auf  seiner  Anschauung  in  dieser  Frage  beharren  wird.
Es  ist  nicht  uumöglich,  daß  in  Folge  dessen  der  Versuch  gemacht  wird,  ein
anderes  Ministerium  zu  bilden;  aber  es  dürfte  sich  nicht  leicht  jemand  bereit
  finden,  im  österreichischen  Neichsralh  für  den  ungarischen  Wunsch,  daß
die  Occupationskosten  durch  eine  gemeinsame  Anleihe  gedeckt  werden,  ein-3ustehen.


(Ungarn.)  Der  Finanzminister  v.  Szell  erhält  vom  Kaiser
seine  definitive  Entlassung;  Tisza  und  die  übrigen  Minister  lassen
sich  dagegen  herbei,  die  Geschäfte  wenigstens  provisorisch  fortzuführen.
Die  Minislerkrisis  ist  damit  für  Ungarn,  wie  es  schon  bisher  mit
Oesterreich  der  Fall  war,  vertagt,  indem  gehofft  wird,  daß  Tisza  sich
schließlich  mit  Andrassy  verständigen  und  dann  auch  das  ungarische
Parlament  für  die  bosnische  Polilik  gewinnen  werde.

2.  October.  (Oesterreich:  Böhmen,  Oberösterreich,  Steiermark,
  Galizien.)  Landtage:  böhmischer  Landtag:  Nieger  begründet
als  Führer  der  Altczechen  seinen  Antrag  auf  eine  Adresse  an  den
Kaiser.

Seine  Rede  schließt  dahin:  „.  Die  Journalistik,  welche  viel  Gift
in  den  Streit  gegossen,  hätte  behauptet,  den  Deutschen  müsse  die  Hegemonie
gewahrt  bleiben.  Gewiß  würde  jeder  deutsche  Bauer  oder  Städter  auf  die
Frage:  ob  er  ein  Hegemon  sei,  antworten:  was  bringe  es  ihm  ein?  Sein
Sienerbuch  zeige  i  ihm,  daß  er  zwanzigmal  mehr  zahle  als  früher,  wo  er  kein
Hegemon  war.  Der  magyarische  Stamm  dürfe  sich  mit  Böhmen  nicht  messen,
und  doch  regiere  er  in  Oesterreich;  Deutsche  wie  Czechen  wären  in  der
Orient-Frage  einig;  aber  unsere  Zwietracht  überließ  den  Magyaren  das
Votum.  Jeht  werden  wir  einig  sein  im  Zahlen  jür  die  türkischen  Gelüste
der  Magyaren  und  deren  blinden  Slavenhaß.  Was  würde  die  Bohemia
unita  in  der  Selbstverwaltung  ersparen,  und  wie  rasch  würde  die  magyarische
Hegemonie  befeitigt  sein!  Die  Politik  Oesterreichs  wäre  mit  einem  Schlag
eine  anderc,  wenn  die  acht  Millionen  Einwohner  Böhmens  und  Mährens
Frieden  schließen  würden.  Was  heute  noch  im  freien  Willen  der  Deutschen
liege,  könne  morgen  sich  ändern.  ###  Thatsachen  können  überraschend  kommen.
Die  Vorgänge  im  Orient  können  die  Urfache  neuer  Gebilde  in  unserem
        <pb n="246" />
        Die  Oefterreichisch--Mugarische  Monarchie.  (Oct.  4-—7.)  245

Reiche  wie  anderwärts  sein.  Er  wolle  die  Fundament-Artikel  hier  nicht  vertheidigen;
  aber  von  hundert,  welche  sie  verdammen,  hätten  sie  nennundneunzig
  gar  nicht  gelesen.  Nicht  die  Octroyirung,  sondern  die  Verständigung
könne  Hülfe  bringen.  Hiezu  jei  der  geeignetste  Vermittler  der  Monarch,  der
über  den  Parteien  steht  und,  wenn  nöthig,  auch  der  Richter  ist  zwischen
beiden  Parteien.  Ihr  Deutschen  würdet  beleidigenden  Undank  dem  Monarchen
  zufügen,  wenn  Ihr  glauben  würdet,  er  könnte  Euch  Unrecht  thun.
Wie  Brüder  wollen  wir  des  Vaters  Vermililung  anrufen.“

Es  wird  anerkannt,  daß  seine  Rede  äußerst  maßvoll  gehalten  ist  und
die  einstimmig  beschlossene  Zuweisung  derselben  an  eine  Commission  ruft
einen  Beifallssturm  der  Gallerien  hervor.  Hat  auch  der  Adreßentwurf  als
solcher  wenig  Chanren,  so  bietet  doch  die  Bestellung  einer  Commission  die
Möglichkeit  weiterer,  auf  praktischem  Boden  sich  bewegender  Verhandlungen,
die  sich  nach  den  ciechischen  Winichen  zunächst  auf  die  Wahlordunng  erstrecken
sollen  —  ein  Gebiet,  das  auch  die  Verfaissungspartei  nie  als  ein  poll  me
tangere  bezeichnete.  In  Mähren  hingegen  muß  die  provocatorisch  abgefaßte
  czechische  Adresse  rundweg  abgelehnt  werden.  In  Oberöstlerreich
wird  ein  von  den  liberalen  Elementen  verfaßter  Adreßentwurf  angenommen,
während  in  Steiermark  mit  einer  Mehrheit  von  33  gegen  22  Stimmen
der  Antrag  des  Ultrawontanen  Karlon  auf  Einsetzung  einer  Commission  zur
Entwerjung  einer  Adresse  an  die  Krone  angenommen  wird.  Wie  in  biesem
Landtage,  so  fehlte  es  auch  in  den  anderen  nicht  au  Ve  ersuchen,  die  Schulgesetze,
  speciell  die  Schulpflicht,  im  Sinne  der  Wünsche  der  Landbevölkerung
zu  modificiren;  doch  bleibt  für  jene  Landtage,  in  denen  die  Liberalen  die
Mehrheit  haben,  bereits  die  in  Niederösterreich  hiefür  gewählte  Form,  welche
diese  Bestimmungen  dem  discretionären  Ermessen  der  Landesschulbehörden
überläßt,  Femlich  maßgebend.  Bemerkenswerthe  Rückläufe  erzeugt  die  wirthschaftliche
  Lage,  und  Anträge  gegen  den  Wucher  bilden  in  der  Mehrzahl  der
Landtage  bereiks  eine  ständige  Erscheinung.  In  Galizien  veranlaßt  die
polnische  Majorität  die  ruthenische  Minderheit  wieder  zur  Desertion,  und
zwar  durch  Anträge  auf  Revision  der  Wahlordnung  zur  Vermehrung  des
städtischen  Golniichen)  Elements.  Nach  Absentirung  der  Ruthenen  ist  der
Landtag  für  diese  Reformen  nicht  mehr  beschlußfähig.  Dieses  Landtagsbild
im  Kleinen  und  in  allgemeinen  Umrissen  zgeigt  fast  alle  politischen  Parteien
in  lebhafter  Bewegung  und  gestattet  einen  Ausblick  auf  die  Verhältnisse  im
RNeichsrath,  die  sich  dießmal  besonders  dann  interessant  gestalten  dürften,
wenn  die  Czechen,  die  von  Neuem  in  den  Reichstag  gewählt  werden,  jetzt
endlich  von  ihren  Mandaten  Gebrauch  machen  sollten.  Nach  der  Stimmung
im  czechischen  Lager  scheint  dieß  nicht  außerhalb  des  Bereiches  der  Möglichkeit.

4.  October.  (Bosnien.)  Die  österreichischen  Truppen  ziehen
in  Wischegrad  ohne  Kampf  ein.  Die  Insurgenten  verlassen  früh
am  Morgen  das  Lager  und  die  Verschanzungen  unter  Zurücklassung
von  Kanonen,  Zelten  und  Munition.  Die  8.  Infanterie-Brigade
rückt  in  Gorazda  ein  ohne  Widerstand  zu  finden  und  befetzt  auch
Tschajnitza  mit  zwei  Bataillonen.  Fotscha  ist  frei  von  Insurgenten.
Hiemit  ist  der  Aufstand  in  ganz  Bosnien  niedergeworfen  und  das
Land  in  den  Händen  der  österreichischen  Truppen.

6.  October.  (Oesterreich.)  Ein  kaiserliches  Handschreiben
nimmt  die  Demission  des  Ministeriums  Auersperg  an;  dasselbe
        <pb n="247" />
        246  Pie  Oesterreichisch-Augarische  Monarchie.  (Oct.  7—14.)

wird  jedoch  bis  zur  Bildung  eines  neuen  Cabinets  fortfahren,  die
Geschäfte  zu  besorgen.

7.  October.  (Bosnien.)  Karatheodory  Pascha  übergibt  dem
ausw.  Amt  ein  Rundschreiben  der  Pforte,  worin  der  Wunsch  ausgesprochen
  ist,  mit  Oesterreich  in  freundschaftlichen  Beziehungen  zu
bleiben,  aber  unter  Hinweis  auf  das  Verfahren  der  österreichischen
Truppen  in  den  occupirten  Provinzen,  das  einer  scharfen  Kritik
unterworfen  wird,  der  Abschluß  einer  Convention  abgelehnt  wird.

8.  October.  (Oesterreich:  Görz  u.  Triest.)  Landtage:  Während
  der  in  seiner  Mehrheit  italienische  Landtag  von  Görz  zu  Gunsten
Oesterreichs  demonstrirt,  demonstrirt  dagegen  die  italienische  Mehrheit
  des  Triester  Landtags  gegen  die  Zusammengehörigkeit  mit
Oesterreich  (vergl.  unten  Italien).

11.  October.  (Oesterreich:  Tyrol.)  Landtag:  der  Chef  der
Landesregierung,  Graf  Taaffe,  beantwortet  die  glaubenseinheitliche
Interpellation  der  clericalen  Majorität  dahin:  die  confessionelle  Geseygebung
  sei  seit  1867  in  ihrem  vollen  Umfange  in  die  Competenz
des  Reichsrathes  übergegangen  und  somit  dem  Landesgesetze  vom
7.  April  1866  (welches  die  Bildung  evangelischer  Kirchengemeinden
von  der  Zustimmung  des  Tyroler  Landtags  abhängig  machte)  die
bisherige  staatsrechtliche  Basis  entzogen.

13.  Oetober.  (Bosnien.)  Die  gemeinfame  Negierung  beschließt
  eine  theilweise  Demobilisirung  der  Occupationsarmee.  Dieselbe
  wird  um  ca.  60,000  Mann  vermindert;  immerhin  verbleibt
noch  eine  an  100,000  Mann  starke  Armee  in  den  occupirten
Provinzen.

14.  October.  Oesterreich-Ungarn  weist  die  „Gräuel-Note“  der
Pforte  bez.  Bosniens  vom  7.  ds.  Mts.  sehr  energisch  zurück  und
erledigt  die  Ablehnung  einer  Convention  bez.  Vosniens  durch  eine
Weisung  an  den  österreichischen  Bolschafter  in  Constantinopel,  Grafen
Zichy,  der  Pforte  zu  erklären:

daß  der  Berliner  Vertrag  den  Abschluß  einer  Convention  nur  facultativ
  vorgesehen  habe,  und  daß  das  Nichtzustandekommen  einer  solchen  Convention
  Oesterreich  nicht  hindern,  könne  und  werde,  nach  Maßgabe  des  Berliner
  Vertrags  vorzugehen;  daß  sodann,  was  Novi-  Bazar  betreffe,  eine  Occupation
  desselben  zur  Zeit  nicht  beabsichtigt  sei,  daß  Oesterreich  sich  aber  die  volle
Freiheit  der  Entschließung  vorbehalten  mis,  je  nach  den  Umständen  und
im  Sinne  des  Berliner  Vertrags  zu  dieser  Occupation  zu  schreiten.  —  Uebrigens
  haben  Deutschland.  England  und  Frankreich  die  ihnen  in  der  türkischen

Circulardepesche  angesonnene  Intervention  nicht  bloß  ausdrücklich  abgelehnt,
sondern  auch  kein  Hehl  aus  dem  sehr  üblen  Eindruck  dieses  Schriktes  ge-
        <pb n="248" />
        Die  Oesterreichisch-Mugarische  Monarchie.  (Oct.  14.)  247

macht,  Nußland  und  Italien  aber  in  unverkennbarer  Mißachtung  die  Depesche
  überhaupt  nicht  beantwortet.

14.  October.  (Ungarn:  Croatien.)  Landtag:  genehmigt
gegen  eine  Minderheit  von  bloß  7  Stimmen  den,  von  der  National-(Regierungs-)
  Partei  eingebrachten,  Entwurf  einer  Antwortsadresse
auf  die  kal.  Thronrede.  Dieselbe  ist  entschieden  in  groß-croatischem
Sinne  gehalten  und  bildet  ein  förmliches  Zukunftsprogramm.  Der
Banus  Mazguranie  spricht  sich  indeß  entschieden  gegen  den  Anspruch
eines  Anschlusses  Bosniens  an  Croatien  und  der  Sectionschef  Zivkowic
  ebenso  nachdrücklich  gegen  die  Forderungen  in  Bezug  auf
Dalmatien  und  Fiume  aus,  allein  ohne  Erfolg.

Die  Antwortsadresse  beschäftigt  sich  hauplsächlich  mit  zwei  Punkten.
Der  erste  betrifft  den  ungarisch-croatischen  Ansgleich.  Gemäß  den
sonderbaren  staalsrechllichen  Zuständen  in  der  habsburgischen  Monarchie  muß
nun  den  fast  dreijährigen  Ausgleichshäleleien  zwischen  Ungarn  und  Cesterreich
  ein  eben  so  unerquicklicher  ungarisch-croatischer  Epilog  nachfolgen.  Die
Regnicolardeputationen  werden  das  mühselige  Geschäft  der  finanziellen  Auseinandersehung.
  zwischen  Pest  und  Agram  schon  demnachst  in  Angriff  nehmen;
in  welchem  Sinne  dieß  von  Seite  des  „dreieinigen“  Königreichs  geschehen
dürfte,  lehrt  die  Anllage  im  Adreh  Entwurf:  daß  die  Croaten  die  „unangenehme
  Erfahrung“  gemacht,  wie  die  „Durchführung  mehrerer  Bestimmungen
des.  „Ausgleich-  sgesetzes  vom  Geist  und  #uchsalen  dieses  Gesetzes  abgewichen
sei.“  Darum  soll  die  Revision  dasselbe  in  seiner  „vollen  Reinheit“  wiederherstellen
  und  befestigen.  Ungarn  erhält  für  alle  seine  finanziellen  Opfer,
die  es  dem  „dreieinigen"  Königreich  bringt,  stets  neue  Vorwürfe.  Die  Croaten
haben  sich  ein  recht  kostspieliges  Verwaltungssystem  eingerichtet;  sie  konnten
es  leicht  thun,  denn  es  kostet  sie  im  Grunde  wenig.  Neichen  die  eigenen
Einnahmen  nicht  aus,  dann  schießt  eben  das  „Mutterland“  zu.  Das  ist  eine
sehr  geschickt  gemachle  Einrichtung  und  gereicht  dem  Scharisinn  der  Croaten
zur  Ehre.  Sie  ließen  in  den  sechziger  Jahren  ihren  Anschluß  an  Wien  oder
Pest  besonders  hoch  taxiren.  In  Ungarn  war  man  unbedacht  geung,  ihnen
im  Jahre  1861  ein  „weißes  Blatt“  zu  reichen.  Die  Furcht  vor  dem  Wiener
Centralismus  vermochte  Deak  und  seine  Freunde  zu  diesem  Schritte,  der  in
seinen  Consequenzen  zu  der  fast  unerhörten  autonomen  Sonderstellung  Croatiens
  führte.  Es  war  eine  Uebereilung,  die  sich  seitdem  schon  wiederholt
gerächkt  hat;  doch  erst  jetzt  reijen  deren  gefährliche  Früchte.  Der  zweile  Punkt
ehandelt  die  großcroatische  Staatsidee.  Die  Adresse  behauptet,  daß
das  occupirte  bosnisch-herzegowinische  Gebiet  unter  dem  Lichte  des  Krönungseides
  als  wiedererworbenes  Eigengut  betrachtet  werden  müsse.  Dieser  Gestaltung
  müsse  aber  die  Cinverleibung  Dalmatiens  in  Croatien-Slavonien
vorangehen;  ebenso  stehe  der  endlichen  Vereinigung  des  Militärgrenglandes
mit  dem  croatischen,  „Mutterlande“  nichts  mehr  im  Wege,  und  sei  auch  die
„Einnahmen=  Frage'##t  zu  Gunsten  eines  Anschlusses  an  das  „dreieinige“  Königreich
  auszutragen.  Deun  „die  Zerstückelung  dieser  ehedem  vereinigt  gewesenen
Provinzen  schwäche  die  südöstlichen  Grenzen,  erschwere  deren  Selbstverwallung,
  erzeuge  Unsicherheit  und  Unzufriedenheit,  worauf  die  Feinde  der  Monarchie
  heute  mehr  denn  früher  zählen.“  Das  sind  die  Zukunftspläne  der
sog.  Großcroaten.  Allerdings  ist  das  heutige  „dreieinige“  Königreich  nicht
Krober,  als  drei  mitlelmäßige  ungarische  Comitale;  denn  es  hat  in  Summa
loß  einen  Flächeninhalt  von  422½  Quadratmeilen  mit  1,150,000  Ein-
        <pb n="249" />
        248  Die  Oeslerreichisch-Mugorische  Monarchie.  (Oct.  15  .17.)

wohnern.  Darum  eben  gelüstet  ihm  nach  den  weit  größeren  Annerionen.  Da
ist  die  Militärgrenze  mit  309¼  Quadratmeilen  und  nahezu  700,000  Einwohnern,
  dann  Dalmatien  mit  232½  Ouadratmeilen  und  442,  796  Seelen;
schon  diese  beiden  groszeroatischen  Ausgliederungsobiecte  übersteigen  an  Umfang
  das  annexionslustige  „Mutterland"“.  Wie  erst,  wenn  noch  Fiume  und
die  ganze  neue  Acquisition  Bosnien=  Herzegowina  dazu  käme!  Das  gäbe  ein
Großcroatien  von  2000  Geviertmeilen  mit  einer  Bevölkerung  von  mehr  als
3/.  Millionen  Seelen!  Und  dafür  soll  Agram  der  politische  und  culturelle
Schwerpunkt  sein.

15.  October.  (Oesterreich.)  Der  Finanzminister  De  Pretis
wird  vom  Kaiser  mit  der  Neubildung  eines  cisleithanischen  Cabinets
beauftragt.

16.  October.  (Bosnien.)  F.M.L.  Ivanovic  hält  nach  vollständiger
  Occupation  und  Pacification  der  Herzegowina  seinen  feierlichen
  Einzug  in  Mostar,  der  Hauptstadt  desselben.

17.  October.  (Oesterreich.)  Da  der  vom  Kaiser  mit  der
Neubildung  des  Cabinets  beauftragte  Finanzminister  De  Pretis  die
Absicht  kund  gegeben  hat,  sich  vor  Allem  mit  der  Verfassungspartei,
der  Majorität  des  Abg.-Hauses  des  Neichsraths,  ins  Einvernehmen
zu  seßhen,  so  erörtert  die  Presse  bereits  nach  allen  Seiten  die  Grundbedingungen
  für  einen  gesicherten  Bestand  jedes  Cabinets  unter  den
obwaltenden  Umständen.

„Vor  allem  —  wird  ihm  gesagt  —  wird  man  darüber  einig  sein
müssen,  wie,  mit  welchen  Mitteln,  unter  welchen  Voraussetzungen  und
aunährrungsweise  binnen  welcher  Frist  die  Herstellung  des  Gleichgewichts
  im  Andget  erreichbar  sei.  Hier  nun  stößt  unsere  cisleithanische
Frage  mit  dem  großen  Entzündungeheerde  zusammen,  auf  den  alle  bedrohlichen
Erscheinungen  der  heutigen  Lage  in  gerader  Linie  zurückiuführen  sind;  hier
ist  die  Finangfrage  untrennbar  mit  der  Frage  der  auswärtigen  Politi
verknüpft.  Man  kennt  die  Anstrengungen,  welche  Freiherr  v.  Preti=  schon
gemacht  hat,  um  sich  der  Beseitigung  des  Deficits  zu  nähern.  Der  ungarische
  Ansgleich  war  ihm  der  willkommene  Anlaß,  um  die  Finanzzölle  Zu
erhöhen  und  die.  indirecten  Steuern  ertragsfähig  zu  machen.  Gleichzeitig
legte  er  dem  Neichsrathe  das  Project  einer  Reform  der  directen  Steuern  vor,
welches  im  Wesentlichen  darauf  abzielte,  das  große,  mobile  Kapital,  welches
sich  bisher  vermöge  seiner  schweren  Faßbarkeit  der  Bestenerung  fast  ganz
entzog,  zur  Antheilnahme  an  den  Staalslasten  heranzuziehen.  Wurde  die
vom  Abgeordnetenhaufe  zum  großen  Theile  angenommene  Stenerreform  durchgeführt,
  kraten  hiezu  noch  einige  Ersparungen  in  der  Administration,  welche
gleichfalls  zum  Theile  verwirllicht,  zum  Theile  angebahnt  sind,  hielt  überdies
  die  Besserung  der  allgemeinen  Productions-Verhältnisse  an,  welche  sich
in  den  lehlen  zwei  Jahren  allmälig  bemerkbar  machle,  so  war  Hoffnung
vorhanden,  daß  bis  zum  Jahre  1880  das  Gleiihgemidht  zwischen  Ansgaben
und  Einnahmen  im  Staate  hergestellt  war,  und  daß  man  dann  sich  der
Aufgabe  widmen  konnte,  durch  eine  Neform  des  Wehrsystems,  durch  Stabilisirung
  des  Verhältnisses  zu  Ungarn  und  ähnliche  längst  erwünschte  Verbesserungen
  die  Fundamente  des  Staates  zu  stärken,  zu  befestigen  und  tragfähig
  zu  erhalten.  Durch  alle  diese  Projecte  hat  aber  die  auswärtige  Politik
        <pb n="250" />
        Die  Oesterreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Oct.  18—19.)  249

des  Grafen  Andrassy  einen  dicken  Strich  gemacht.  Die  Koslen  der  bosnischen
Occupation  betragen  in  diesem  Jahre  schon  mehr,  als  der  Mehr-Ertrag  und
die  Ersparnisse  aus  allen  erwähnten  Maßnahmen  zusammen  betragen  würden,
wenn  die  letzteren  bereits  durchgeführt  wären.  Nimmt  man  an,  daß  die
Armee,  welche  nach  der  parliellen  Demobilisirung  noch  in  Bosnien  verbleibt,
diejenige  Macht  repräsentirt,  welche  nöthig  ist,  um  die  daselbst  mühsam  hergestellte
  Ordnung  aufrechtzuerhalten,  so  wird  in  jedem  der  nächstfolgenden
Jahre  ein  annähernd  gleicher  Betrag,  wie  ihn  die  Erhaltung  der  ganzen
Armee  binnen  vier  Monaten  erforderlich  machte,  ausgebracht  werden  müssen.
Wenn  aber  alle  geplanten  Steuer-Erhöhungen  zusammen  kaum  hinreichen,
um  das  Deficit  zu  decken,  welches  wir,  abgesehen  von  dem  Occupations=Erfordernisse,
  schon  haben,  womit  werden  wir  die  Zinsen  der  Aulehen  bezahlen,
  welche  nöthig  sein  werden,  um  den  Mehrbedarf  des  gegenwärtigen
und  aller  kommenden  Jahre  zu  bestreiten?  Wir  fassen  hier  nur  die  Kosten
der  bloßen  Occupation,  d.  h.  der  zur  Anfrechterhaltung  der  Ordnung  nöthigen
Macht  ins  Auge;  wenn  man  aber  daran  denkt,  auch  nur  durch  eine  längere
Reihe  von  Jahren  diesen  Zustand  aufrechtzuerhalten,  dann  wird  sich  die
Nothwendigkeit  aufdrängen,  den  occupirten  Ländern  auch  eine  Verwaltung
zu  geben,  mindestens  jene  Reformen  durchzuführen,  welche  Graf  Andrassy
selbst  in  seiner  Note  vom  30.  December  1875  von  der  Türkei  begehrte;  die
Regelung  der  Agrarverhältnisse  wird  eine  kostspielige  Grundablösung  nöthig
machen,  für  welche  wir  werden  eintreten  müssen,  und  alle  diese  Ausgaben,
welche  nur  durch  neue  und  immer  kostspieligere  Anleihen  gedeckt  werden  können,
werden  die  jährliche  Zinsenlast  so  anschwellen  machen,  daß  die  Steigerung
der  Steuerlast  mit  derselben  Annsglich  Schritt  halten  kann.  Da  aber  Herr
v.  Prctis  selbst  es  war,  der  den  durchaus  richtigen  Grundsah  ausgestellt  hat,
daß  die  geringste  Anforderung,  welche  man  an  eine  geordnete  Finanwerwaltung
  stellen  kann,  die  ist,  daß  sie  wenigstens  die  Zinsen  ihrer  Anleihen  nicht
durch  neue  Anleihen  decke,  so  halten  wir  es  für  unmöglich,  daß  er  das
Portefeuille  übernehme,  ohne  Garantien  dafür  zu  haben  und  zu  geben,  daß
auf  diesem  Wege,  welcher  dem  Ruine  Inführt,  schleunigst  innegehalten  werde.
Gibt  sich  dagegen  die  Partei  mit  Versprechungen,  Vertröstungen,  mit  einem
vagen:  „Es  wird  schon  besser  werden“  zufrieden,  bogt  sie  sich  damit,  daß
für  das  Bedürfuiß,  des  Angenblicks  vorgesorgt  ist,  ohne  stricte  Klarheit  über
das  Erforderniß  der  Zukunft  und  dessen  Bedeckung  zu  gewinnen,  dann  wird
vielleicht  das  Cabinet  de  Pretis  einige  kurze  Flitterwochen  hindurch  Besland
haben,  aber  der  Abbröcklungsprozeß,  an  dem  das  Ministerium  Auersperg  zu
Grunde  ging,  wird  in  dem  Augenblicke  von  Neuem  beginnen,  in  welchem  die
Anforderungen  der  bosnischen  Unternehmung  den  Sanguinismus  des  Ministeriums
  und  der  Partei  wieder  zu  Schanden  machen.“

18.—19.  October.  (Oesterreich.)  Landtage:  in  einer  ziemlichen
  Anzahl  von  Landtagen  gestalten  sich  die  Verhandlungen  sehr
bewegt,  ja  sogar  stürmisch.  Fast  überall  tritt  die  Opposition,  namentlich
  die  clericale,  mit  ganz  besonderem  Nachdruck  auf.

In  Niederösterreich,  dem  industrie=  und  capitalreichen  Kronlande  der
Monarchie  und  der  Weltstadt  Wien,  wird  mit  45  gegen  8  Stimmen  die  Ausdehnung
  des  für  Galizien  beschlossenen  Wuchergesehes  auf  Niederösterreich  beschlossen,
  nachdem  constatirt  worden,  daß  die  fast  durchweg  üblichen  Wucherzinse
sich  auf  2  bis  5  Proc.  pro  Monat  beziffern  und  daß  auf  dem  Lande  sogar  Darlehen
  zu  120.  ja  360  Procent  pro  Jahr  keine  seltenen  Erscheinungen  sind.
—  JIn  Tuyrol,  Vorarlberg  und  Salzburg  demonstriren  die  clericalen  Majoritäten
  in  geradezu  maßloser  Weise.  In  Tyrol  trägt  dieselbe,  bei  der  directen
        <pb n="251" />
        250  Die  Oesterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Oct.  20—22.)

Auregung  der  Protestantenfrage,  von  der  Regierung  selbst  scharf  zurückgewiesen,
  wiederum  auf  eine  Glaubenseinheits-Adresse  an.  In  Vorarlberg
verweigert  der  Bischof  das  Gelöbniß,  indem  er  rundweg  erklärt,  daß  er  nicht
„allen“  Gesetzen  Gehorsam  geloben  könne,  namentlich  nicht  den  Schulgesetzen,
indem  er  niemals  zugeben  könne,  daß  „der  Kirche  nicht  das  ihr  von  Gott
gesetzte  oberste  Recht  der  Erziehinig.  und  des  Unterrichts  in  der  Bildung  des
Menschen  zuerkanut  werde,  oder  daß  sie  in  solcher  Weise  gehemmt  und  gebunden
  werde,  daß  sie  ihre  göltliche  Sendung  durchaus  nicht  ausführen
könne.“  Und  die  Mehrheit  des  Landlags  beschließt  eine  Neszlut  ion:  du
Folge  des  Umstandes,  daß  der  Landeshauptmann  nicht  aus  der  Mitte  der
Mehrheit  ernannt  wurde,  könne  der  Landtag  nur  dann  weiter  thätig  sein,  wenn
Vorarlberg  seine  alle  Selbstverwaltung  erhalte,  wie  sie  unter  den  alten
Habs  bburgern  bestand.  Die  Wahlreform,  die  Schulgesetze,  die  neuen  Reichsgesetze
  seien  eben  so  viele  die  Rechtscontinnität  dunshbrechende  Verletzungen
der  Landesrechte  und  müssen  abgeschaffl  werden.“  In  Salzburg  ergeht  sich
die  clericale  Majorität  in  rücksichtsloser  Behandlung  der  Minorität,  faßt
eine  Reihe  stark  reactionärer  Beschlüsse  und  will  ihr  Werk  noch  durch  eine
Adresse  krönen,  agegen  welche  selbst  der  Vertreter  der  Regierung  Einspruch
erheben  muß.  Der  böhmische  Landtag  endlich  lehnt  zwar  den  czechischen
Adresentwurf  Rieger's  ab,  trägt  aber  doch  den  darin  ausgesprochenen  Wünschen
durch  eine  Resoluntion  Rechunng,  welche  den  Landesausschuß  anweist.  das
Elaborat  einer  revidirken  Landtags-Wahlordnung  dem  Landtage  in  der  nächsten
Session  vorzulegen.

20.  October.  (Oesterreich.)  Schluß  der  Session  der  Landtage.
  In  mehreren  wird  dadurch  die  vorbereitete  Adreßfrage  einfach
abgeschnitten.

20.  October.  (Ungarn.)  Eröffnung  des  Neichslags.  Die
Thronrede  spricht  sich  über  die  ausw.  Angelegenheiten  nur  sehr  kurz
dahin  aus,  daß  „der  erste  Theil  der  bosnischen  Aufgabe  heule  schon
als  beendet  angesehen  werden  könne“  und  gibt  der  Eröffnung  Raum,
daß  „der  rückständige  Theil  der  Aufgabe  mit  größter  Schonung  der
Opferwilligkeit  Unserer  geliebten  Völker  werde  effectuirt  werden
können“.

22.  October.  (Oesterreich.)  Wiederzusammentritt  des  Reichsraths,
  der  die  Session  formlos  wieder  aufnimmt.  Die  Fortschrittspartei
  bringt  sofort  einen  Adreßentwurf  (des  Abg.  Sturm)  ein,  der
mehr  oder  weniger  die  Anschaunngen  der  gesammten  Verfassungspartei
  über  die  Occupationspolitik  zum  Ausdruck  bringt  und  dem
Abg.-Hause  Gelegenheit  geben  soll,  noch  vor  den  am  5.  November
zusammentretenden  Delegationen  zu  Worte  zu  kommen.  Der  Finanzminister
  legt  einen  25-Mill.-Credit  vor,  was  dem  Hause  sofort  den
gangen  Ernst  der  finangiellen  Sitnation  vor  Augen  führt,  und  das
Budget  für  1879,  das  auch  ein  Defizit  von  15  Mill.  aufweist.

Im  Vudget  stehen  den  Ausgaben  von  411,081,050  fl.  Einnahmen
von  395,77610  fl.  gegenüber.  Der  Abgang  siellt  sich  demnach  auf  EII
nen  Gulden  gegen  23,2  Millionen  Gulden  im  Jahre  1878.  Die  Abnahme
        <pb n="252" />
        Die  Oesterreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Oct.  22.)  251

des  Deficits  um  8  Millionen  Gulden  ist  jedoch  nur  eine  scheinbare,  da  alle
die  außerordentlichen  Ausgaben,  welche  durch  die  Occupation  erforderlich
werden,  in  dem  Voranschlage  nicht  berücksichtigt  werden.

Conferenz  des  Finanzministers  De  Pretis  mit  einer  Anzahl
von  Führern  der  verschiedenen  Fraktionen  über  die  Möglichkeit  der
Bildung  eines  neuen  Cabinets  unter  seinem  Vorsitz.  Programm
De  Pretis,  Entgegnung  Herbst's.  Resultat  der  Conserenz.

De  Pretis  specialisirt  sein  Programm  in  vier  Hanptpunkten.  Als
den  wichligsten  derselben  bezeichnet  er  die  Occupationsfrage.  In  dieser  Beziehung
  sei  er  für  eine  möglichsle  Beschränkung  der  Occupation  und  für  keine
weitere  Ausdehnung  derselben.  Was  die  Verwaltung  der  occupirten  Länder
belreffe,  so  würden  die  Kosten  hiefür  angesichts  der  mißlichen  wirthschaftlichen
Zustände  in  bisen  Ländern  im  Jahre  1879  noch  vom  Reiche  gedeckt  werden
müssen;  vom  Jahre  1880  angefangen  würden  dieselben  von  den  occupirten
Gebielen  selbst  zu  tragen  sein.  Die  Occupation  solle  nur  so  lange  dauern,
bis  die  Garantien  für  die  vollständige  Herstellung  der  Ruhe  vorhanden  und
die  Kosten  eingebracht  seien.  Mit  der  Demobilisirung  solle  nur  so  weit  vorgegangen
  werden,  daß  darunter  nicht  die  Actionssähigkeit  der  Armee  Abbruch
erleide.  Der  zweite  Punkt  seines  Programms  beziehe  sich  auf  das  Wehrgeseb.
  Er  wünsche,  daß  man  ihm  dasselbe  für  dieses  Jahr  prolongire,
erstens  wegen  der  herrschenden  mililärischen  Sitnation,  dann  aber  auch,  weil
das  Mandat  der  Abgeordneten  im  nächsten  Jahre  erlösche.  Der  Minister
geht  hierauf  auf  die  Beiprechung  des  drikten  Programmpunktes,  auf  das
Budget  über  und  spricht  die  Erwartung  aus,  daß,  falls  es  nicht  möglich  s  sein
sollte,  dasselbe  noch  in  diesem  Jahre  zu  boliran,  ihm  auf  drei  Monate  ein
provisorisches  Budgel  bewilligt  würde.  Was  den  vierten  Programmpunkt,
die  Steuerreform,  betreffe,  so  gebe  er  sich  zwar  nicht  der  Hoffnnng  hin,  daß
es  möglich  sein  werde,  diejelbe  noch  in  diesem  Jahre  durch#nführen,  er
wünsche  aber,  daß  man  die  Steuerreform  überhaupt  fertig  bringe  bis  auf
das  Einführungsgesey  und  letzteres  dem  neuen  Parlamente  überlasse.  Der
Minister  erklärk  schließlich,  daß,  falls  die  Partei  diesem  Programme  beistimme,
  er  bereit  sei,  die  Bildung  eines  parlamentarischen  Ministeriums  zu
unlernehmen,  und  richtet  an  die  Anwesenden  die  Aufforderung,  ihren  Elubs
über  das  ihnen  vorgelegte  Programm  zu  berichten  und  ihm  mit  thunlichster
Beschleunigung  die  Gntschließungen  der  Clubs  belanntungeben.  Dr.  Herbst:
Allerdings  sei  die  Occupation  ein  lair  accompli.  allein  Niemand  bönne  behaupten,
  daß  ein  fait  nccompli  dauernd  sein  müsse.  Es  sei  nöthig,  daß  die
Rcgierung.  klar  und  bestimmt  erkläre,  sie  wolle  die  Annexion  micht  und  daß
auch  die  Occupation  in  möglichst  rascher  Zeit  beendigt  sein  werde.  Er  verweise
  auf  seine  Haltung  in  der  Delegation  und  auf  seine  dannts  erhobenen
Bedenken  wegen  der  Folgen  einer  Occupation.  Seine  Befürchtungen  seien
nun  übertroffen;  eine  finanzielle  Katastrophe  sei  möglich,  wenn  au  der
änßeren  Polilik  in  der  Art  wie  früher  festgehalten  würde.  In  der  That
scheine  ihn  eine  Besserung  der  Verhältnisse  nur  möglich,  wenn  der  gegenwärtige
  Leiter  der  äuseren  Polilik  zurücktrete.  Die  Hand  des  Grafen  Andrafft
  habe  sich  als  eine  verhängnippolle  erwiesen;  seine  Art,  die  Delegation
und  die  Vertretungskörper  über  seine  Politik  zu  verständigen,  müßte  von
einem  bedauerlichen  Einflusse  auf  die  parlamentarische  Entwicklung  sein,
wenn  die  Vertretung  dieselbe  nicht  in  der  enlschiedeusten  Weise  zurückweisen
würde.  Er  mache  kein  Hehl  daraus.  daß  er  in  Freiherrn  v.  Pretis  diejenige
Persönlichleit  sehe,  welthe  jetzt  zumeist  geeignet  sei,  an  die  Spiße  der  Regierung
  zu  treten.  Freiherr  v.  Prelis  würde  in  allen  inneren  Fragen  seine
        <pb n="253" />
        252  Dir  Oeflerreichisch-Angarische  Monarchie.  (Oct.  23—30.)

Unterstühung  finden;  in  der  äußeren  Frage  jedoch  könne  er,  soweit  Freiherr

Pretis  sich  mit  der  Politik  des  Grasen  Andrassy  identificire,  auf  seine
Mineiihunn  nicht  rechnen.  —  Die  Stimmung,  die  in  der  Conferenz
überhaupt  zum  Ausdrucke  kommt,  muß  als  eine  der  Politik  des  Grafen  Andrassy
entschieden  feindliche  bezeichnet  werden;  die  Mißbilligung  und  Verurtheilung
derselben  tritt  mit  aller  Schärfe  hervor.  Dagegen  läßt  sich  auf  der  andern
Seite  nicht  verkennen,  daß  die  überwiegende  Mehrheit  der  erschienenen  Vertreter
  der  Verfassungspartei  der  Person  des  Freiherrn  v.  Prctis  und  dessen
Programm,  soweit  dasselbe  mit  dem  des  Grafen  Andrassy  nicht  parallel
läuft,  mit  großer  Sympathie  entgegenkäme.

23.  October.  (Oesterreich.)  Abg.-Oaus:  die  Clubs  berathen
sich  über  das  Programm  De  Pretis.  Die  Stimmung  bleibt  eine
dem  Finanzminister  nicht  ungünstige,  vielmehr  offen  geneigte,  dagegen
  spricht  sie  sich  überwiegend  energisch  gegen  die  bosnische  Politik
  Andrassy's  aus  und  auch  gegen  De  Pretis,  soweit  er  derselben
offenbar  Vorschub  zu  leisten  geneigt  und  bereit  ist.  Die  Combination
  De  Pretis  wird  daher  bereits  als  gescheitert  betrachtet.
Innerhalb  der  Verfassungspartei  greift  indeß  augenscheinlich  eine
noch  größere  Zersetzung  Platz,  als  dieß  schon  bieher  der  Fall  war.

27.  October.  (Oesterreich:  Triest.)  Die  sinnlosen  Demonstrationen
  der  Italianissimi  in  Triest  haben  eine  Neaction  der  flavischen
  Bevölkerung  des  Territoriums  und  der  Nachbarprovinzen  Görz
und  Istrien  hervorgerufen,  welche  immer  größere  Proportionen  annimmt
  und  in  kritischen  Momenten  zu  bedauernswerthen  Ausbrüchen
führen  könnte.  Auf  verschiedenen  Punkten  finden  flavische  Tabors
statt,  welche  den  italienischen  Demonstrationen  kräftig  ausgeprägte
österreichische  mit  slavischer  Nationalfärbung  entgegen  seben.

28.  October.  (Ungarn.)  Reichstag:  die  sogen.  Vereinigte
Opposition  und  die  äußerste  Linke  beginnen  ihren  Feldzug  gegen
Tisza.  Die  äußerste  Linke  trägt  geradegu  darauf  an,  das  gesammte
Ministerium  wegen  seiner  Haltung  in  der  bosnischen  Occupationsfrage
  in  Anklagezustand  zu  versetzen.

29.  October.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  weist  mit  142  gegen
78  Stimmen  den  Adreßantrag  Sturm  gegen  die  orientalische  Politik
Andrassy's  an  einen  Ausschuß.

Der  Finanzminister  De  Pretis  hat  wenigstens  vorerst  auf  die
Bildung  eines  neuen  Cabinets  unter  seinem  Vorsitz  verzichtet  und
gibt  dem  Kaiser  das  ihm  diesfalls  übertragene  Mandat  zurück.

30.  October.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  Budgetausschuß:
verhandelt  über  die  Regierungsvorlage  in  Betreff  des  25-Millionen-Credits
  und  beschließt  auf  den  Antrag  des  Referenten  Giskra:  gegen-
        <pb n="254" />
        Die  Oefterrtichisch-Ungarische  Monarchit.  (Oct.  31  —  Nov.  4.)  253

wärtig  auf  die  Vorlage  gar  nicht  einzugehen  und  die  Regierung
aufzufordern,  ungesäumt  den  Berliner  Vertrag  zur  verfassungsmäßigen
  Vehandlung  vorzulegen,  und  zwar  mit  der  Beifügung,  daß
derselbe  unbedingt  vor  Ausführung  des  darin  Oesterreich  übertragenen
Mandats  der  Reichsvertretung  zur  Genehmigung  hätte  vorgelegt
werden  sollen.

(Ungarn.)  Reichstag:  beschließt  die  sofortige  Niederfetzung
einer  Adreßcommission  und  die  Beschleunigung  der  Adreß-Verhandlungen
  noch  vor  Eröffnung  der  Delegationen.

31.  October.  (Ungarn.)  Neichstag:  bestellt  die  Delegation
und  zwar  überwiegend  im  Sinne  Tisza's  und  Andrassy's.

Anfang  November.  (Bosnien.)  Der  bisherige  Obercommandant
  in  Bosnien,  F.3.  M.  Philippovic,  verlangt  seine  Enthebung
und  seine  Rückversezung  nach  Prag,  da  er  mit  der  beabsichtigten
provisorischen  Organisation  nicht  einverstanden  ist  und  das  von  ihm
proponirte  (im  Sinne  der  croatischen  Nationalpartei  gehaltene)  Organisationsstatut
  in  Wien  nicht  hat  durchsetzen  können.

2.  November.  (Ungarn.)  Reichstag:  Ministerpräsident  Tisza
legt  den  Text  des  Berliner  Vertrags  auf  den  Tisch  des  Haufes
nieder.

Dabei  siellt  er  die  :  These  auf,  daß  die  Parlamente  kein  Recht  hätten,
internationale  Verträge  oder  einen  im  Wege  der  Bevollmächtigten  fämmtlicher
Mächte  zu  Stande  gekommenen  Beschluß  (Occupationsmandat)  anzufechten,
es  würde  dadurch  die  Basis  des  gejammten  europäischen  Rechts  erschüttert
werden.  Auf  den  vorliegenden  Fall  angewendet,  soll  dieß  heißen,  daß  das
Haus  den  Berliner  Vertrag  zur  Kenntniß  nehmen,  aber  nicht  über  deuselben
discutiren  oder  eine  Resolntion  fassen  könne.

4.—5.  November.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  die  Regierung
legt  den  Text  des  Berliner  Vertrags  auf  den  Tisch  des  Haufes
nieder.  Die  Adreßcommission  legt  den  Entwurf  einer  Adresse  an
die  Krone  vor.  Debatte  darüber.  Die  Rede  des  polnischen  Abg.
Hausner  gegen  die  bosnische  Occupationspolitik,  gegen  Nußland  und
die  Dreikaiser-Allianz  macht  besonders  Aufsehen.  Die  Adresse  wird
sosort  in  erster,  zweiler  und  dritter  Lesung  behandelt  und  schließlich
mit  160  gegen  70  Stimmen,  also  mit  mehr  als  einer  Zweidrittelmehrheit
  angenommen.  Dagegen  stimmen  nur  die  Rechtspartei
(Föderalisten),  der  Polenclub  und  einige  Mitglieder  des  Centrums.
Die  Minister  enthalten  sich  der  Abstimmung.

Die  Beschwerden,  welche  gegen  die  Occupationspolitik  erhoben  werden,
und  denen  der  Adreßentwurf  an  die  Krone  übrigens  in  ziemlich  gemäßigter
  Form  Ausdruck  verleiht,  sind  besonders  von  dreierlei  Art.  Zuoerst
        <pb n="255" />
        254  Die  Gesterreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Nov.  4  —5.)

znfindet  man  das  Vorgehen  der  Regierung  als  ein  versteckt  absolutistisches;
sie  habe  bei  scheinbarer  Einhaltung  constitutioneller  Formen  thatsächlich  eine
der  großen  Mehrzahl  der  Bevöllerung  antipathische  und  von  den  Abgeordneten
  wiederholt  mißbilligte  Politik  dem  Lande  ausgedrungen  —  eine  Politik,
die  überdieß  bei  ihrer  Ausführung  von  schweren  Rechnungsfehlern  nicht  frei
blieb,  im  Ganzen  ungenügend  studirt  und  vorbereitet  war  und  nicht  einmal
einen  klaren  Zustand  schuf,  indem  Niemand  wisse,  ob  Oesterreich-Ungarn
Bosnien  und  die  Herzegowina  nur  vorübergehend  oder  danernd  besigze,  diese
Ungewißheit  aber  auf  alle  binsichtlich  dieser  Länder  zu  ergreifenden  Maßregeln
  in  nachtheiligster  Weise  einwirke.  Eine  zweite  Neihe  von  Bedenken
entspringt,  wenn  die  O  Occupation  zu  einer  Eizwerleihuna  führen  sollte,  aus
der  künftigen  staatsrechtlichen  Stellung  der  neuen  Länder  zu  den  beiden
Reichshälften,  welchen  sich  daun  noch  als  drittes  schwerwiegendes  Motiv  die
Sorge  anschließt,  die  in  Oesterreich  wie  in  Ungarn  bei  den  bedrängten  Finanzverhällnissen
  durch  die  groben  Kosten  der  Occupation  und  Vehauptung  jener
Länder  sich  ergeben  müsse.  —  Nicht  ganz  so  klar  als  die  retrospectiven  sind
die  posiliven  Ziele  des  österreichischen  Abgeordnetenhauses.  Während  einige
Vertreter,  wie  z.  M.  Kuranda  und  Profesjor  Sneß,  wenigstens  in  einem
früheren  Stadinm  der  Frage  sich  als  Freunde  einer  englischen  Allianz
erwiesen  und  in  so  fern  zwit.  der  ungarischen  Richtung  übereinstimmten,
neigten  andere,  wie  z.  B.  v.  Plener,  einer  Muffassung  zu,  welche  eine
Anlehnung  an  Rußland  *  die  Aufrechkhaltung.  des  Drei-Raiser-Bündnisses
empfahlen.  Eine  dritte  Ansicht  endlich  erachtete  die  Knochen  des  steyerischen
und  niederösterreichischen  Grenadiers  für  nicht  minder  werthvoll  als  die  des
bekannten  Pommern;  Oesterreichs  Gulturberuf  im  Südosten  anerkennend,
saßte  sie  doch  denseiben  nicht  als  einen  militärischen,  sondern  als  einen
wesentlich  wirthschaftlichen  auf,  und  vertrat  daher  den  Standpunkt,  daß
alles,  was  Oesterreich  im  Orient  zu  suchen  babe,  in  guten  Communicationen
und  gulen  Handelsverträgen  zu  suchen  sei.  Diese  letztere  Ansicht,  obwohl  sich
sehr  beppeifeln  läßt,  das,  man  mit  ihr  für  im.###er  das  volle  Auslangen  gesunden
  hätte,  besaß  doch  den  unzweifelhaften  Vorzug  der  Einfachheit  und  der
Wohlfeilheit,  und  es  ist  kaum  zweifelhaft,  daß  im  Abgeordnelenhause,  wenn
es  rechlzeitig  befragt  worden  wäre,  dieser  Slandpunkt  der  Neutralität  die
Mehrheit  der  Stimmen  auf  sich  vereinigt  hätte.

Aus  der  Debatte  können  hier  nur  die  bedeutsansten  Momente  hervorgehoben
  werden.  Graf  Hohenwart  (das  Haupt  der  Föderalisten)  erklärt
zunächst  mit  aller  eskanleit  und  Nücksichtslosigkeit  sprechen  zu  wollen,  wenn
er  auch  im  Verlaufe  seiner  Rede  so  manches  sagen  jollte,  was  der  Mehrheit
unangenehm  sein  dürfte.  Allüberall  habe  man  die?  Wahrnehmung.  gemacht,
daß  bei  großen  Actionen  nach  außen  hin  die  Stürme  im  Innern  schweigen.
Eine  große  Action  sei  auch  in  Oesterreich  eingeleitet  worden;  ob  richlig  oder
nicht,  möge  später  untersucht  werden.  Was  die  Armee  glorreich  begonnen,  müsse
auch  glorreich  beendet  werden.  (Bravo!  auf  der  Rechien.)  Statt  Einigkeit
habe  aber  die  große  Action  nur  einen  noch  weiteren  Verfall  der  Verfassungspartei
  nach  sich  gezogen.  Auch  auf  der  Regierungsbank  finde  sich  in  diesem
wichtigen  Moment  Niemand,  der  die  Action  verlreten  würde.  Zu  dem  Hader
der  Parteien  im  Innern  des  Hauses  hat  sich  auch  noch  die  Eisersucht  des
ganzen  Hauses  gegen  die  Delegation  gesellt.  Man  trant  seinen  eigenen  Bevollmächligten
  nicht  mehr.  Mit  Mißtrauen  blickt  man  auf  diejenigen,  welche
man  soeben  als  die  Träger  seines  Vertrauens  bezeichnet  hat.  Man  sucht  den
Wirkungskreis,  den  die  Verfassung  den  Delegationen  zugewiesen  hat,  zu
schmälern.  Dank  dieser,  wie  man  ja  immer  behauptete,  vortrefflichen  Verfassung,
  und  Dank  der  Partei,  die  sich  ja  zum  Horte  derfelben  aufgeworfen
hat,  sollen  wir  nun,  ehe  noch  ein  Wort  aus  dem  Munde  der  Regierung  zu
        <pb n="256" />
        Die  Oesterreichisch  Angarische  Monarchie.  (Nov.  4.—5.)  255

vernehmen  war,  in  überstürzter  Eile  uns  über  die  wichtigste  Frage  des  Tages
aussprechen.  Die  Orientfrage  ist  keine  neue  Frage.  Sie  nimmt  seit  Generationen
  die  ernsteste  Aufmerlsamkeit  der  öslerreichischen  Staatsmänner  in
Anspruch.  Welche  sind  nun  die  Hauptziele,  die  unsere  Politik  im  Orient
verfolgt  hat:  Man  cerhält  darauf  gewöhnlich  eine  jehr  oberflächliche  Antwort.
  Man  sagt:  „Die  Aufrechthaltung  der  Türkei.“  ja  bis  in  die  letztere
Zeit  sogar:  „Die  Aufrechthaltung  der  Integrität  der  Türkei.“  Dieß  ist  aber
ganz  unrichtig.  Allerdings  hat  unsere  Diplomatie  feit  Beginn  dieses  Jahrhunderts
  in  diesem  Sinne  gearbeitet.  Aber  die  (Aufrechthaltung  der  Türkeie
oder  gar  ihrer  Integrität  war  nie  und  konnte  nie  der  Zweck  unserer  Orient-Politik
  sein.  Sie  war  nur  das  Mittel,  um  uns  den  ruhigen  Besitz  unserer
südöstlichen  Provinzen  zu  sichern.  Dieses  Ziel  der  österreichischen  Orient-Politik
  muß  heute  noch  das  gleiche  sein.  Die  Mittel  zur  Erreichung  dieses
Zieles  jedoch  müssen  sich  ändern,  wenn  sich  die  Zeitumstände  verändert  haben.
Seit  50  Jahren,  seit  dem  Frieden  von  Adrianopel,  lebt  die  Türkei  nur  noch
durch  die  Uebereinstimmung  aller  Mächte  Europa's.  Dieses  Scheinleben  müßte  in
dem  Augenblick  aushören,  wo  die  Einstimmigkeit  in  dem  Willen  der  Großmächte
  aujhörte.  Der  Verliner  Vertrag  bat  die  Türkei  aus  der  Reihe  der
enropäischen  Staaten  gestrichen.  Was  heule  noch  Türkei  heißt,  ist  nur  der
noch  unvertheilte  Rest  der  türkischen  gruse,nnsd  und  Masseverwalter  dieser
Erbschaft  ist  der  Sultan.  Im  weiteren  Verlaufe  seiner  Nede  macht  Graf
Hohenwart  die  Verfassungspartei  und  besonders  den  Budgelausschuß  dafür
verantwortlich,  wenn  heute  Oesterreich  wirklich  außer  Stande  sein  sollte,  als
Großmacht  aufzutreten.  Unsere  Orienl-Politik  habe  darin  gefehlt,  daß  sie
dasjenige,  was  Oesterreich  thun  mußte,  im  unklaren  Mandatsverhällnisse  zu
Europa  unternahm.  Heute  aber  müsse  auf  jeden  Fall  die  Orcupation  eine
dauernde  bleiben.  Für  die  Fehler  unserer  äußeren  Politik  macht  der  Redner
die  innere  Politik  verantwortlich  und  schließt  unter  dem  stürmischen  Beifall
seiner  Partei  damit,  daß  er  den  Föderalismus  als  Mittel  proclamirt,  um
aus  der  gegenwärtigen  mißlichen  Situation  des  Staates  herauszukommen.
Schaup  (Verfassungspartei):  Wenn  ein  Parlament,  ohne  durch  eine  Thronrede
  dazu  aufgefordert  zu  sein,  eine  Adresse  beschließt,  welche  über  den
Nahmen  einer  Loyalitätskundgebung  hinausgeht,  so  setzt  dieß  eine  eruste
Beurtheilung  der  Lage  voraus.  Nun,  die  Lage  ist  wirklich  eine  sehr  ernste.
Wenn  man,  wie  ich,  noch  während  der  letzten  Delegationsverhandlungen  die
Politik  des-  Grafen  Andrassy  unterstützt  und  gebiuuigt.  hat,  wenn  man  auch
noch  bei  seinem  Schritt,  der  die  Dinge  in  der  Türkei  richtig  erlannte,  daß
er  namentlich  dem  ungestümen  Drängen  seiner  Landsleute,  unbedingt  für  die
Integrität  der  Türkei  einzutreten,  Widerstand  geleistet  hat,  dann  hal  man
die  Pflicht,  die  nunmehr  gegentheilige  Ansicht  zu  rechtfertigen.  Ich  erleune
es  ferner  als  ein  Verdienst  des  Grafen  Andrassy  an,  daß  er  —  von  dieser
Ansicht  ausgehend  —  zu  der  lUeberzeugung  kam,  daß  ene  Völkerschaften,
welche  unmittelbar  an  unserer  Grenze  leben,  freundschaftlicher  und  wohlwollender
  behandelt  werden  müssen:  ich  erkenne  es  endlich  als  ein  Verdienst
des  Grafen  Andrassy  an,  daß  er,  ungeachtet  die  Verhältnisse  sehr  schwierig
waren  und  der  Kampf  jahrelang  an  unserer  Grenze  tobte,  uns  dennoch  Opfer
an  Geld  und  Menschenleben  ersparte.  Ich  bin  kein  Anhänger  der  unbedingten
  Passivitätspolitik;  ich  glaube  nicht,  daß  ein  Staat  wie  Oesterreich  gleichgültig
  zusehen  kann,  welchen  Verlauf  die  Dinge  in  den  Nachbarläudern
nehmen.  Wenn  man  sagt:  wir  müssen  uns  zuerst  sammeln,  so  antworte  ich:
die  Ereignisse  fragen  nicht,  ob  der  Zeitpuntt  bei  vielen  Mitgliedern  des
Haujes  als  der  erste  Schritt  zu  der  gegenwärtig  eingeschlagenen  Nichtung
mitgewirkt  hat;  dann  ist  es  nicht  bloß  ein  Recht,  sondern  geradezu  eine
Pflicht,  die  nunmehr  andersgewordene  Anschauung  zu  rechtfertigen.  Sie
        <pb n="257" />
        256  Die  Gesterreichisch-Augarische  Monarcie.  (Nov.  4·.—5.)

werden  es  begreifen,  daß  man  recht  gut  die  Politik  des  Grafen  Andrassy
bis  zum  Berliner  Vertrag  billigen  konnte,  ohne  daß  man  mit  irgend  einem
der  weiteren  Schritte  einverstanden  zu  sein  DMranctt.  Aber  ich  frage:  welche
Erfolge  wurden  erzielt  und  stehen  sie  im  Verhällnisse  zu  den  für  dieselben
gebrachten  Opfern?!  Ich  bin  zu  dieser  Frage  um  so  mehr  berechtigt,  als  der
Leiter  der  auswärtigen  Angelegenheiten  stets  auf  den  Erfolg  verwiesen  hat,
ja  für  denselben  mit  seinem  Kopf  eingestanden  ist.  Heute  stehen  unsen
Truppen  in  Bosnien,  mit  Ausnahme  gerade  des  Sandschaks  Novibazar,
Serbien  und  Montenegro  von  einander  trennt.  Und  gerade  die  eng
dieser  Länder  wurde  als  ein  Hauptzweck  der  Occupation  augegeben.  Heute
aber  slehen  wir  der  Besehung'  dieses  Gebiets  ferner  als  je.  Unsere  Erfolge
in  Bosnien  haben  bei  einer  anderen  südlichen  Macht  eine  Erregung  hervorgerufen,
  welche  nicht  unbeachtet  bleiben  darfs.  England  hat  seine  Interessen
genügend  gewahrt,  Frankreich  bleibt  passiv,  und  Deutschland  drängt  uns  an
die  Seite  Nußlands  und  fügt  uns  auf  wirthschaftlichem  Gebiete  nur  Nachtheile
  bei.  Ist  also  unsere  Stellung  in  Europa  besser  geworden?  Auch
unsere  militärische  Stellung  ist  eine  ungünstige,  und  dieselbe  würde  im
Fall  eines  Krieges  mil  Ruhland  es  mit  zwei  Operationsgebieten  zu  thun
haben.  Nedner  geht  nun  auf  die  finanzielle  Seite  über  und  erblickt  in  dem
Vorgehen  der  Regierung  eine  wesentliche  Schädigung  des  österr.  Credits,  nachdem
  alles  gegen  den  ausgesprochenen  Willen  des  Parlaments  geschehen  sei.
So  scheint  es  auch  in  Zulut  bleiben  zu  sollen.  Der  Berliner  Vertrag
wurde  zwar  überreicht,  aber  nicht  als  förmliche  Regierungsvorlage,  sondern
als  Beilage  zu  einer  künftigen  Regierungsvorlage.  Dann  geht  der  Redner
auf  das  Institut  der  Delegationen  über.  Man  sollte  Neibungen  zwischen
den  Delegationen  und  den  Vertretungskörpern  der  beiden  Reichshälften  vermeiden.
  Die  Zusammensezung  der  Delegationen  sei  ein  bleibender  Widerspruch
  gegen  den  Grundsah  der  Verfassung:  es  dürfe  keine  Ausgabe  gemacht
werden,  welche  nicht  die  beiderseitigen  Volksvertretungen  bewilligen.  Wo
liegt  denn  der  Schutz  gegen  eine  übermäßige  Belastung,  wenn  die  Telegationen
  alles  voliren  und  die  Regierungen  mitwirten,  daß  die  Mittel  bewilligt
  werden?  Wie  stellt  sich  die  Regierung  zu  den  Anforderungen  an  die
Telegalionen?  MWir  haben  eben  keine  Regierung  schon  seit  Februar  dieses
Jahres.  Wo  liegt  aber  das  Hinderniß  zur  Bildung  einer  parlamentarischen
Negierung?  Man  weist  auf  die  Zersplitterung  innerhalb  der  Verfassungspartei
  hin,  allein  hat  nicht  die  gesammte  Partei  einmüthig  den  Adreßentwurf
acceptirt?  Somit  ist  das  Hinderniß  der  Zersplitterung  der  Partei  nicht  vorhanden.
  Allein  das  Hinderniß  liegt  darin,  daß  die  zukünftige  Regierung
keinen  maßgebenden  Einfluß  auf  die  #  Leitung  unserer  auswärtigen  Angelegenheiten
  ausüben  soll.  Dieß  sei  es,  was  die  Bevölkerung  beunruhige  und  was
der  Adreß-  Entwurf  auch  zum  Ausdruck  bringe.  Finanzminister  Frhr.
v.  Pretis:  Die  Frage  für  uns  konnte  nur  sein:  auf  welche  Weise  Oesterreich
  seine  Interessen  zu  schützen  und  in  erster  Linie  zu  verhindern  in  die
Lage  käme,  daß  sich  auf  der  Balkan-Halbinsel  Gestaltungen  bilden,  welche
unmittelbar  oder  in  nächster  Entwicklung  die  Sicherheit  der  Monarchie  zu
gefährden,  ihre  handelspolitische  Mission  zu  erschweren  oder  gar  unmöglich
zu  machen  vermöchten.  Wir  waren  bemüht,  die  Wahrnehmung  dieser  Interessen,
  jolange  es  irgend  möglich  war,  mit  der  Schonung  unserer  finanziellen
  und  militärischen  Kräfte  zu  verbinden,  und  wir  konnten  daher  dem
Minister  des  Aeußern  nur  zustimmen,  wenn  er  es  erstrebte,  daß  durch  ein
Zusammenwirken  der  europäischen  Mächte  den  Kämpfen  auf  der  Balkan-Halbinsel
  ein  Ende  gesetzt  werde,  und  daß  die  Bestimmungen  des  zwischen
den  kriegführenden  Theilen  abzuschlietenden  Friedeus  sich  innerhalb  solcher
Grenzen  halten,  daß  nicht  der  Einfluß  einer  Macht  auf  die  staatlichen  Gruppen
        <pb n="258" />
        Die  Oesterreichisch-AUngarische  Monarchie.  (Nov.  6—7.)  257

der  Balkan-Halbinsel  ein  so  überwiegender  wurde,  daß  dadurch  eine  Bedrohung
  unserer  Interessen  zu  befürchten  stand.  Dieß  war  die  Aufgabe  des
Berliner  Congresses,  und  wenn  die  dort  versammelten  Vertreter  der  Mächte
es  für  nothwendig  erkannten,  daß  wir  Bosnien  und  die  Herzegowina  beiehen
und  verwalten,  um  die  Herstellung  ruhiger  Zustände  auf  der  Balkan-Halb
insel  zu  ermöglichen,  so  konnten  wir  einer  solchen  Mahregel  unsere  Zustimmung
  nicht  versagen,  denn  dieselbe  hatte  den  Zweck,  den  Ausbruch  neuer
Complicationen  zu  verhindern,  welche  unsere  Interessen  noch  unmittelbarer  berührt
  und  gefährdet  hätten.  Die  Occupation  war  daher  für  uns  eine  Defensivmaßregel,
  dahin  gerichtet,  späteren  und  größeren,  wahrscheinlich  mit
mehr  Gefahren  und  Kosten  für  uns  verbundenen  Conflagrationen  vorzubeugen
und  zu  verhindern,  daß  wir  in  handelspolitischer  Richtung  von  dem  Gebiet
abgeschnitten  werden,  welches  wir  stets  als  die  Hauptdomäne  unserer  Action
angefehen  haben  und,  so  Gott  will,  auch  künftig  ansehen  werden.  Zudem
darf  ich  beifügen,  daß  die  Occupation  unter  Umständen  begonnen  wurde,  wo
wir  anzunehmen  berechtigt  waren,  daß  sie  in  friedlicher  Weise  sich  vollziehen
werde,  unter  Umständen,  wo  ein  Nichtausreichen  des  60-Millionen-Credits
nicht  angenommen  werden  konnte.  Erst  der  Widerstand,  welcher  der  Ocenpationsaction
  sich  entgegenstellte,  hat  eine  Ueberschreitung  der  dafür  in  Aussicht
  genommenen  Mittel  zur  Folge  gehabt,  und  zwar  unter  Umständen,
welche  es  keiner  Regierung  mönlcch  gemacht  hätten,  diese  Ueberschreitung  zu
vermeiden.  Dieß  sind  in  kurzen  Sägen  die  Voraussetzungen,  unter  webohn
wir  der  Occupation  unsere  Zustimmung  ertheilt  haben,  und  unter  welchen
wir  die  Verantwortung  für  die  Orcupation  mittragen  müssen  und  wollen.
Hausjuer  (Pole,  der  sich  aber  in  diesem  Falle  von  seinen  Landsleuten  trennt)
bezeichnet  die  Ocenpation  Bosniens  als  einen  Länderraub,  dem  in  drei  Jahren
die  Vernichtung  der  Verfassung  folgen  dürfte.  Es  sei  ein  Sophisma,  daß
eine  begonnene  Action  unbedingt  fortgesetzt  werden  müsse.  Was  die  Einzelleistungen
  der  Occupationstruppen  betrifft.  so  waren  sie.  glorreich,  das  ganze
Unternehmen  aber  ist  nur  traurig.  Die  Occupation  sei  nur  aus  Connivenz
gegen  N#dtamn  geschehen;  als  Staatsbürger,  als  Pole  und  als  Mensch  stimme
er  für  die  Adresse,  denn  ein  Bund  mit  Rußland  bedeute  das  Ende  der  Freiheit
  und  der  Aufklärung.  (Lang  auhaltender  Beifall  und  Händeklatschen.)
Nach  dieser  Nede  wird  der  Schluß  der  Debatte  angenommen.

6.  Nopember.  (Bosnien.)  Eine  zur  Ausarbeitung  der  Organisation
  für  Bosnien  und  die  Herzegowina  delegirte  Commission
hält  in  Pesih  täglich  Sitzungen  und  soll  ihr  Elaborat  demnächst
fertig  stellen.  Das  von  F.3Z.M.  Philippovic  ausgearbeitete  Organisationsstatut
  ist  zwar  der  Commission  überwiesen,  jedoch  von  derselben
  nicht  als  Grundlage  der  Verathungen  acceptirt  worden.

7.  November.  Eröffnung  der  Delegationen  in  Pesth.  Der
österreichische  Reichsrath  vertagt  deßhalb  seine  Sitzungen,  um  sie
erst  nach  dem  Schluß  der  Delegationen  wieder  aufzunehmen.

7.  November.  (Ungarn:  Groatien.)  Der  Kaiser  empfängt
in  Pesth  eine  Deputation  des  croalischen  Landtags  mit  der  Adresse
desselben  und  nimmt  zwar  die  Versicherungen  der  Loyalität  wohlgefällig
  entgegen,  bemerkt  jedoch  scharf  tadelud,  daß  sich  der  croatische
  Landtag  auch  mit  auswärtigen  Angelegenbeiten  (der  orientali-Schulthes:

  Curoy.  Geschichtelalender.  NIX.  17
        <pb n="259" />
        258  Dit  Oesterreichisch.  Ungarische  Manarchit.  (Nov.  8.)

schen  Frage  und  der  zukünftigen  Gestaltung  resp.  Vergrößerung  des
dreieinigen  Königreichs  beschäftige,  welche  gesetzlich  außerhalb  seines
Wirkungskreises  fielen.

8.  November.  (Bosnien.)  Eine  Deputation  von  Beg's
überreicht  in  Serajewo  dem  Obercommandanten  eine  Adresse  an
den  Kaiser,  worin  um  die  Annerion  Bosniens  und  der  Herzegowina
durch  Oesterreich-Ungarn,  die  Ausscheidung  dieser  Länder  aus  der
religiösen  Jurisdiction  des  Scheik  ul  Islam,  die  Organisirung  einer
selbständigen  mohamedanischen  Kirchenbehörde  für  Bosnien  und  die
Herzegowina  und  weiter  um  die  Auflösung  der  confessionellen  Schulen
und  Errichtung  von  Volksschulen  und  um  Ammestie  gebelen  wird.
Die  Adresse  trägt  58  Unterschriften  der  reichsten  und  verläßlichsten
Mohamedaner  Serajewo's.  Auf  eine  Ansprache  Murtaj  Beg's  erwidert
  Philippovic:  Er  sei  umsomehr  durch  die  Adresse  erfreut,  als
dieselbe  aus  der  eigenen  Initiative  der  Mohamedaner  hervorgegangen
sei.  Die  Amnestie  sei  bereits  bewilligt.  Die  Adresse  an  den  Kaiser  lautet:

Erklärung  der  bosnisch-  herzegowinischen  Brbllerung  mahomedanischer
  Glaubensrichtung  an  Se.  Majesiät  Franz  Joseph  I.,  Aposlolischen
Kaijer  und  König  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  .:  Wir  bitten  um
die  Erlaubniß  für  die  Bevölkerung  unseres  Glaubens,  mit  diesem  Schreiben
zum  glauzvollen  Throne  Eurer  laiserlich  königlichen  Majestät  hinzutreten,
um  unsere  allgemeinen  Wünsche  darzulegen  und  die  unserer  künftighin
verbesserten  Eristenz  zum  Vortheil  gereichenden  Bitlen  zu  unterbreiten.
Erstens  bitten  wir  mit  Ehrfurcht,  daß  sich  die  großmüthige  Barmherzigleit
  Eurer  Majestät  bewogen  sinde,  zur  Verzeihung  und  Vegnadigung
  für  alle  Jene,  welche  im  bewassneten  Widerstande  gegen  die  Truppen
Gurer  laiserlichen  Majestäl  mitwirkten  oder  sich  in  irgend  einer  Weise  daran
betheiliglen.  Sodann  zweitens,  da  nach  unserer  Meinung  die  mililärische
Occupation  unserer  Länder  die  Form  der  Eroberung  annimmt,  so  sagen  wir
uns  öffentlich  und  feierlich  von  unserer  ehemaligen  ottomanischen  Regierung
und  ihren  Rechten  auf  ewig  los  und  nehmen  und  erkennen  aus  freiem  Willen
als  unfsere  gerechte  und  gesetzliche  Negierung  Eurer  k.  und  k.  Majestät  österreichisch=
  ungarische  Monarchie  an  und  unterwerfen  uns  in  Wesenheit  der
hlanzwollen  Krone  des  Hauses  Yabsburg,  so  lange  sie  durch  Gottes  Fügung
auf  ihrem  Throne  erhalten  wird;  weßwegen  wir  Eure  k.  und  k.  Majestät
billen,  daß  Sie  uns  ein=  für  allemal  in  Eine  Reihe  mit  Ihren  übrigen
freien  Unterthauen  aufzunehmen  und  mit  uns  ebenso  wie  mit  ihnen  zu  verfahren
  geruhen;  denn  wir  sind  bereit,  in  Allem  unmittelbar  Eurer  Majestät
als  gesetzlichem  Regenten  gehorsam  zu  sein,  im  regulären  Heere  zu  dienen  und
mit  den  anderen  Völkern  gegen  jedweden  Feind  des  Kaiserreiches,  und  wenn
derselbe  felbst  die  ottomanische  Regierung  wäre,  in  unserem  Vaterlande  zu
lämpfen  und  demgemäß  uns  allen  Pflichten  gegen  Kaiser  und  Vaterlaud
Zu  unterziehen  und  dabei  uns  zu  bemühen,  in  jeder  That  brave  und  würdige
Unterthanen  zu  werden.  Endlich:  Nachdem  Eure  k.  und  k.  Majestät  erllärt
hat,  daß  unser  Glaube  und  unsere  religiösen  Heiliglhümer,  unsere  Habe  und
unsere  Güler  unter  dem  besonderen  Schutze  Eurer  laiserlichen  Majestät  beschirmt
  und  behüle  et  werden,  nehmen  wir  uns  die  Freiheit,  zu  erllären,  daß
wir  nach  den  Satzungen  des  Scherial  verpflichtel  sind,  den  islamitischen  Kha-
        <pb n="260" />
        Die  Oeklerreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Nov.  9—10.)  259

lifen  als  unser  allgemeines  höchstes  Glaubensoberhaupt  anzuerkennen  und  zu
ehren;  indem  wir  dafür  halten,  daß  in  dieser  unserer  religiösen  Pflicht  Eurer
k.  und  k.  Apostolischen  Majestät  und  den  Interessen  des  Kaiserthums  nichts
enlgegenstehen  könne,  halten  wir  an  diesem  religiösen  Rechte  auch  weiterhin
fest,  finden  aber  indessen  als  angenessen  und  unumgänglich  nothwendig,  bei
dieser  Gelegenheit  Eurer  k.  und  k.  Majestät  zu  erklären,  daß  wir  aus  verschiedenen
  Rücksichten  bereit  sind,  uns  von  jedwedem  Einftusse  des  Scheik-ül-Islam
  in  Constantinopel  loszusagen  in  unferen  Glaubensangelegenheiten,  und
wir  einmüthig  beschlossen,  Eure  Majestät  zu  bitten,  und  bitten  auch  factisch:
Eure  k.  und  k.  Majestät  geruhe  allergnädigst  anzunehmen  und  zu  erwirken,
wie  die  Bosnier  und  Herzegowiner  islamitischen  Glaubens  aus  unserer  Mitte
ein  würdiges  Haupt  und  Leiter  haben  könnten,  vom  Scheik-ül-Islam  in  Stambul
in  Allem  unabhängig,  für  unsere  inneren  und  äußeren  religiösen  Einrichtungen,
wodurch  alle  unsere  geistlichen  Angelegenheiten  eine  vortheilhaftere  Nichtung
nehmen  und  sich  damit  sowohl  für  unser  religiöses  Wohl,  als  für  das  Land
vortheilhafter  gestalten  würden.  —  Cure  Majestät!  Dieses  sind  die  fundamentalen
  Wünsche  und  Existen  zbedingungen,  welche  wir  Eurer  großherzigen
  Majestät  aus  eigener  Ueberzeugung  behufs  eruster  Würdigung,  geneigter
  Gutheißung  und  a.  h.  Sanctionirung  mit  unterthänigem  Vertrauen
aussprechen,  feierlich  n3  und  Namens  der  ganzen  mahomedanischen
Bevölkerung  von  Bosnien  und  der  Herzegowina  durch  unsere  Unterschriften
erhärten,  und  sind  wir  2c.  (Folgen  58  Unterschriften.)

9.  November.  (Bosnien.)  Durch  Proclamation  wird  eine
kaiferl.  Generalamnestie  für  BVosnien  und  die  Herzegowina  verkündet.

Die  Amnestie  erstreckt  sich  auf  diejenigen  anläßlich  der  Occupation
compromiltirten  Personen,  welche  zu  friedlicher  Beschäftigung  zurückgekehrt
sind  oder  binnen  14  Tagen  sich  freiwillig  stellen  und  Gehorsam  zusichern;
ferner  auf  in  Untersuchungs=  oder  Strafhafl  befindliche  Personen,  dagegen
nicht  auf  hervorragende  Nädelsführer,  die  sich  bereils  in  Haft  befind
doch  soll  auch  bezüglich  dieser  in  besonders  berücksichtigungswerthen  Falte
Begnadigungsantrag  gestellt  werden.

10.  November.  Der  Kaiser  empfängt  in  Pesth  die  beiden
Delegationen  und  hält  eine  Ansprache  an  sie,  welche,  entsprechend
der  schwierigen  politischen  Lage,  den  Charakter  der  bei  dieser  Gelegenheit
  sonst  gebräuchlichen  Formalität  weit  überschreitet  und  vermöge
  der  darin  vorkommenden  wichtigen  politischen  Aussprüche  vollständig
  das  Gepräge  einer  Thronrede  trägt.

Seitens  der  österreichischen  Delegation  hält  Graf  Coronini  eine  Ansprache
  an  den  Kaiser,  worin  er  unter  dem  Ausdrucke  der  Treue  und  Ergebenheit
  versichert,  die  österreichische  Delegation  werde  auch  dießmal  nur
der  getreue  Dolmetsch  der  Gesinnungen  ihrer  Vollmachtgeber  sein,  wenn  sie
bei  Berathung  und  Beschlußfassung  über  ihr  zugekommene  oder  noch  zukommende
  VBorlagen  der  gemeinsamen  Negierung,  durchdrungen  von  dem
Ernste  des  Augenblicks  und  in  Sorge  für  die  Wohlfahrt,  Chre  und  Machtstellung
  der  Monarchie,  die  in  deren  Inleresse  gestellten  Forderungen
mit  den  Rücksichten  in  Eintlang  zu  bringen  bestrebl  sein  werde,  welche  sie
auf  die  Finanglage  des  Staates  und  die  lirthschaftlichen  Bedrangnisse  seiner
Bewohner  zu  nehmen  die  Pflicht  habe.  Der  Kaiser  erwidert,  indem  er  für
die  Versicherung  der  loyalen  Ergebenheit  dankt  und  an  die  ernsten  Verhältnisse
  erinnert,  unter  welchen  die  Delegation  zuletzt  veriammelt  war:  „Die

177“
        <pb n="261" />
        260  Die  Oesterreichisch-AUngarische  Monarchie.  (Nov.  12).

Ereignisse  im  Orient  waren  in  die  entscheidende  Phafe  getreten.  Wir  standen
an  der  Schwelle  des  Congresses,  der  die  Nejultate  des  Krieges  mit  den  Forderungen
  des  europäischen  Gleichgewichts  und  mit  den  nahe  berührten  Interessen
  der  Monarchie  in  Einklang  bringen  sollte.  Damals  wurden  der
Regierung  mit  dankenswerthem  Patriotismus  die  Mittel  bewilligt,  welche
dieselbe  in  den  Stand  sette,  nach  beiden  Richtungen  hin  ihren  Einfluß  auf
dem  Congresse  und  nach  demselben  erfolgreich  zur  Geltung  zu  bringen.“  Der
Kaiser  spricht  seine  Befriedigung  aus,  daß  es  dem  Gondrese  gelungen,  die
eminente  Gefahr  eines  europäischen  Krieges  zu  beschwören.  „Der  Berliner
Friede  hat  einen  nenen  Zustand  der  Wettaländer'  geschaffen.  Seine  consequente
  allseitige  Durchführung,  für  welche  Meine  Regierung  mit  aller
Vertragelreue  eintreten  wird,  ist  geei  iguet  die  Wiederlehr  von  Gefahren,
die  den  Frieden  Europa's  und  unsere  Interessen  bedrohten,  wirksam  hintanzuhalten.
  Zur  Erreichung  dieses  Juls  haben  die  in  Berlin  versammelten
Mächte  beschlossen,  daß  die  Occupation  und  Administration  Bosniens  und
der  Herzegowina  Oesterreich-Ungarn  übertragen  werde.  Ich  habe  diese  Aufhabe
  übernommen.  Ich  bedaure,  daß  es  bei  der  tiefen  Zerrüttung  der  inneren
  Verhältnisse  jeuer  Länder  nicht  möglich  war,  die  Occupation  friedlich
durchzuführen.  Der  Widerstand,  den  anarchische  Elemente  unseren  wohlwollenden
  Absichten  entgegensetzten,  ijt  durch  die  Tapferkeit  Meiner  braven
Truppen  in  kurzer  Zeit  gewichen.“  Die  aus  der  allgemeinen  Wehrpflicht
  hervorgegangene  Armee  habe  bei  dieser  Gelegenheit  die  Probe
ihrer  Tüchtigkeit  glänzend  bestanden,  wozu  der  Kaiser  die  Delegirten  beglückwünscht.
  Die  rasche  und  durchgreifende  Lösung  der  militärischen  Aufgabe
habe  die  Bevölterung  Boerniens  und  der  Herzegowina  von  dem  Terrorismus
der  Auswiegler  befreit  und  es  dem  Kaiser  möglich  gemacht,  die  Rückberufung
eines  beträchtlichen  Theiles  der  Occupationstruppen  auzuordnen.  Es  werde
unn  das  ernste  Streben  der  Regierung  sein,  die  Opfer,  welche  die
Durchführung  der  Aufgabe  erheische,  mit  der  finanziellen  Lage
der  Monarchie  in  Einklang  zu  bringen  und  den  Eintritt  des
Momentes  zu  beschleunigen,  in  welchem  die  Verwaltung  Bosniens
  und  der  Herzegowina  aus  den  Mitteln  dieser  Länder  selbst
bestritten  werden  könne.  Die  Hoffnung,  daß  dieß  gelingen  werde,
erscheine  um  so  mehr  begründet,  als  die  Beziehungen  der  Monarchie  zu  allen
Mächten  jortwährend  die  besten  seien.  Es  seien  schwere  Opfer,  welche  von
den  Delegationen  verlangt  würden,  große  historische  Ereignisse  seien
mit  nicht  gewöhnlichen  Anforderungen  an  die  Mo  narchie  herangekreten.
  Der  Kaiser  vertraue,  daß  der  Patriotismus  jeiner  Bölker  und
du  Einsicht  ihrer  Vertreler  hinter  der  Größe  des  geschichtlichen  Momenles
  nicht  zurückbleiben  würden;  er  sei  übergengt,  daß  die  Delegirten
ihre  Bemühungen  mit  jenen  der  Regierung  vereinigen  würden,  damit  das
begonnene  Werl  zur  Erhallung  des  europäischen  Friedens,  zum  Wohle  und
Ruhme  der  Monarchie  und  zur  Consolidirung  ihrer  inneren  und  äußeren
Verhältnisse  einem  glücklichen  Ende  zugeführt  werde.

12.  November.  Der  russische  Gesandte  in  London,  Graf  Schuwaloff
  trifft  in  einer  geheimen  Mission  in  Pesth  ein.  Derselbe  erreicht
  jedoch  seinen  Zweck  entschieden  nicht.

Zuverlässiges  verlanket  vorerst  darüber  selbstverständlich  nichts.  Wie
es  scheint,  sollte  Schuwaloff  in  erster  Linie  Oesterreich  wie  die  übrigen
Mächte  davon  überzeugen,  daß  die  Türkei  außer  Stande  sei,  den  Berliner

Frieden  in  allen  Punkten,  die  sie  belräfen,  auszuführen,  und  daß  es  daher
an  der  Zeit  wäre,  Gonstantinopel  ebenso  unter  die  Vormundschaft  der  Mächte
        <pb n="262" />
        Die  Oesterreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Nov.  14  -27.)  261

zu  stellen,  wie  England  und  Frankreich  bereits  Egypten  unter  ihre  spezielle
  Obhut  genommen  hätten.  Rußland  wäre  aber  dabei  zur  Beit  bei
seiner  militärischen  Siellung  in  der  europäischen  Türkei  zu  beiden  Seiten  des
Balkaus  ohne  allen  Zweifel  der  Löwenankheil  zugefallen.  Der  Plan  scheitert
daher  an  dem  etschlossenen  Widerspruche  Englands.  In  zweiter  Linie  aber
sucht  Schuwaloff  Oesterreich  dafür  zu  gewinnen,  Rußland  das  Durchzugsrecht
  durch  die  Dobrudscha  auch  nach  der  für  die  Räumung  Vulgarieus  festgesetzten
  Frist  zu  gewähren.  und  zwar  sogar  für  das  Zugeständniß  einer
befestigten  Etappenstraße.  Dieses  Begehren  wird  jedoch  von  Oesterreich  auf
das  Entschiedenste  abgelehnt.

14.  —  27.  November.  (Ungarn.)  Reichstag:  Adreßdebatte.
Der  von  der  Mehrheit  der  Commission  im  Sinne  der  Regierung
vorgelegte  Entwurf  spricht  sich  zwar  bedenklich  bez.  der  Finanzfrage,
aber  doch  nicht  gegen,  eher  für  das  bosnische  Unternehmen  aus.
Graf  Apponyi  bringt  Namens  der  Minderheit  im  Sinne  der  sog.
Vereinigten  Opposition  einen  Gegenentwurf  ein.  Schließlich  wird
der  Mehrheitsantrag  mit  202  gegen  180  Stimmen  als  Grundlage
der  Spegialdebatte  und  dann  auch  in  dieser  angenommen.  Die
Mehrheit  für  die  Regierung  beträgt  also  nur  22  Stimmen  und
wenn  man  die  6  Minister  und  4  Staatssecretäre  abzieht,  sogar  nur
12  Stimmen.  Die  Croaten,  denen  der  Entwurf  nicht  entschieden
genug  lantet,  hatien  mit  12  gegen  6  Stimmen  beschlossen,  gegen
denselben  zu  stimmen.  Die  Hauptstellen  der  beschlossenen  Adresse
lauten:

„.  Die  Bereitwilligkeit,  mit  welcher  Jedermann  in  unjerm  Vaterlande
  sich  beeilte,  die  Befehle  Ew.  Majestät  zu  erfüllen,  konute  uns  nicht
vergessen  machen,  wie  schwer  die  von  uns  beanspruchten  Opfer  sind,  konnte
nicht  die  Frage  zum  Schweigen  bringen,  ob  das  auch  im  günstigsten  Fall
zu  erreichende  Ziel  mit  diesen  schweren  Opfern  im  gehorigen  Verhältniß
stehen  werde.  Wir  haben  nicht  das  Recht  und  derzeit  auch  )5  nicht  die?  Absicht,
den  provisorischen  Charakter  der  Occupation  in  Zweifel  zu  ziehen.  Wir
entnehmen  der  Erklärung  Ew.  Majestät,  daß  die  Monarchie  nur  zur  Besebung
  und  Verwaltung  der  in  Rede  stehenden  Länder  ein  Mandat  empfangen
habe.  Wir  sind  überzeugt,  daß  die  Weisheit  und  die  constitutionelle  Gesinnung
  Ew.  Majestät  zu  allen  Zeiten  jede  derartige  Aenderung  dieses  Zustandes
  zurückweisen  würde,  welche  mit  den  bekannten  Wünschen  der  Mehrheit
  Ihrer  getreuen  Völker  und  eines  groen  Theils  der  politischen  Factoren
im  Widerspruch  stünde.  Aber  schon  die  Occupation  au  und  für  sich,  von
welcher  die  Legislative  nicht  im  Voraus  Kennluiß  erlangen  konnte,  hat  eine
große  Reihe  vollendeter  That  sachen  geschaffen,  welche  die  Luelle
der  von  uns  erwähnten  Bennuruhigung  bilden.  Wir  wissen,  daß
wir  in  dieser  Beziehung  innerhalb  einer  gewissen  Grenze  die  Interessen  unseres
Uneerlanden  mit  der  Würde  des  fürstlichen  Thrones,  der  Großmachtstellung
der  Monarchie  und  der  Sicherheit  der  Occupationsarmee  in  Einklang  bringen
müssen.  Allein  so  eng  auch  diese  Grenze  gezogen  werden  möge,  die  Folgen
dieser  vollendeten  Thatsfachen  muß  das  Land  schon  heute  in  mehr  als  einer
Beziehung  schmerzlich  empfinden.  Eine  Laukerrungenschaft  des  jüngsten
Reichstages  bestand  darin,  daß  wir  uns  der  Ordnung  unserer  Finanzen,
        <pb n="263" />
        262  Die  Oeflerreichisch.  Ungarische  Monarchie.  (Nov.  14.  27).

“

wenn  auch  nur  mil  langsamen  Schrilten,  aber  forlwährend  näherten.  Indem
wir  unsere  Ausgaben  auf  das  geringste  Maß  des  unumgänglich  Nothwendigen
beschränkten,  andererseits  aber  unsere  materiellen  Kräfte  in  außerordentlichem
Maße  anspannten,  haben  wir  erreicht,  daß  in  unferem  Staatshaushalt  das
Deficit  von  Jahr  zu  Jahr  kleiner  wurde,  daß  wir  die  nöthigen  Schritte  zur
Consolidirung  wenigstens  der  ersten  Hälste  einer  sehr  lästigen  schwebenden
Schuld  einleiten  konnten,  und  so  schien  allerdings  die  Hoffnung  vollkommen
berechtigt,  daß  es  bei  weiterem  Fortschreiten  auf  diesem  Wege  gelingen  werde,
auch  bezüglich  der  zweiten  Hälfte  dieser  Schuld  ähnliche  Verfügungen  zu
treffen,  in  unserem  Staatshaushalt  aber  dem  Gleichgewicht  auch  fernerhin
immer  näher  zu  kommen.  Die  neuesten  Ereiguisse  haben  leider  diese  Hofssnung
  in  nicht  geringem  Maße  erschüttert,  indem  sie  für  einen  anderen,  von
uns  nicht  vorherzujehen  gewesenen  Zweck  jene  Opfer  in  Anspruch  nahmen,
welche  wir  für  die  Regelung  unserer  Finanzen  zu  verwenden  beabsichtigten,
und  der  Natur  der  Dinge  nach  vermag  und  Niemand  eine  Garantie  dafür  zu
bieten,  bis  zu  welchem  Mass  diese  anßerordentlichen  Opfer  sich  noch  erhöhen,
wo  und  wann  sie  ihre  Grenze  finden  werden.  Auch  die  Frage,  in  welcher
Weise  die  occupirten  und  thatsächlich  in  Besitz  genommenen  Provinzen  adminislraliv
  In  organisiren  seien,  wird  beiden  Legislativen,  deren  Competenz
diese  Frage  nicht  entzogen  werden  kann,  nicht  geringe  Sorge  verursachen.
  Die  unverkürzte  W  der  Basis  unseres  Constitutionalismus
  aber  bildet  den  sehnlichsten  Wunsch  Ungarns.  Ungarn  hat
keinerlei  Aspirationen,  welche  auf  eine  Vergrößerung  seines
Gebiets  gerichtet  sind;  es  will  seine  ganze  Kraft  auf  das  Werk  der
inneren  Reformen,  auf  die  Verbesserung.  seiner  vollswirthschaftlichen  Verhältnisse
  verwenden;  denn  ohne  diese,  allergnädigster  König  und  Herr,  find  wir
nicht  im  Stand,  auch  nur  die  bisherigen  Lasten  für  längere  Zeit
zu  ertragen.  Die  teuertrest  des  Landes  ist  bereits  derart  angespannt,
daß  an  eine  Steigerung  derselben  vor  einer  bedeutenden  Erhöhung  des  allgemeinen
  Wohlstandes  nicht  zu  denten  ist.  Für  die  Hebung  des  Wohlstandes,
  für  die  Entwicklungsfähigkeit  des  Landes  aber  ist  die  erste  unerläßliche
Bedingung:  Friede  und  Ruhe!  Auch  darauf  würden  wir  ohne  Schwanken
verzichten,  wir  würden  jedes  Einzelinteresse  in  den  Hintergrund  drängen,
unseren  letzten  Heller,  unferen  letzten  Blutstropfen  Ew.  Majestät  zur  Verfügung
  stellen,  wenn  Ihre  Monarchie  von  wo  immer  her  durch  eine  wirkliche
  Gefahr  bedroht  würde;  damit  sich  aber  dann  uusere  Kraft,  mit  ihrem
vollen  Gewicht  geltend  machen  könne,  damit  sie  genügend  sei,  um  jeden  Feind
zu  besiegen,  müssen  wir  sie  so  lange  schonen,  bis  nicht  solch  ein  Moment  der
äußersten  Nothwendigkeit,  eintritt.

Die  Rede  Tisza's  in  der  Adreßdebatte  lam  natürlich  eine  Entscheidung
  in  der  Occupationsfrage  weder  bringen,  noch  sollte  sie  es,  aber  sie  arbeitet
  dem  Grafen  Andrassy,  was  wenigstens  Ungarn  betrifft,  wirksam  vor,
so  gesch  P  chickt  ist  sie  der  Stimmung  und  den  Vorurtheilen  des  Landes  angepaßt.
Abwe  Feelnd  wird  das  Gespenst  des  Slavismus  —  in  Ungarn  braucht  es
nicht  erst  zum  Pauflavismus  erweitert  zu  werden  —  mit  oft  grellen,  speziell
antirussischen  1  Pinfelstrichen  an  die  Wand  gemalt,  dann  der  Wunsch  und  die

öglichkeit  betont.  die  Türlei  innerhalb  gewisser,  allerdings  slark  reducirter
Grenzen  am  Leben  zu  erhalten  und  schließlich  das  Facit  gezogen,  daß  das
von  Oesterreich  vollzogene  Mandat  Europa's  nach  beiden  Richtungen  hin  seine
reichen  Früchte  tragen  werde.  Später,  nachdem  fast  alle  hervorragenden
Führer  der  ehemaligen  Deakpartei,  zuerst  Szlavy,  dann  Zsedenyi,  Bitto,  die
beiden  Horvath,  zuletzt  Wehrman  gegen  ihn  gesprochen  und  die  ZQccupationspolilik
  aufs  entschiedenste  verdammt  halten,  ergreist  Tisza  nochmals  das
Wort,  um  unter  großem  Beifall  der  ihm  unbedingl  ergebenen  Partei  die
        <pb n="264" />
        Die  Oesterreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Nov.  16—21.)  263

bisherige  auswärtige  Politil  der  Monarchie  zu  vertheidigen,  nichl  ohne  sich
dabei  in  fast  handgreifliche  Widersprüche  zu  verwickeln.

16.  November.  (Oesterreich:  Galizien.)  In  Lemberg  soll
dem  Abg.  Hausuer  für  seine  Rede  vom  J.  ds.  Mts.  gegen  Rußland
ein  Fackelzug  gebracht  werden.  Die  Polizei  verbietet  ihn,  er  wird
aber  doch  gebracht,  was  zu  Exzessen  und  zahlreichen  Verhaftungen
Anlaß  gibt.

17.  November.  (Oesterreich:  Niederösterreich.)  Der  Einzug
des  aus  Vosnien  gurückkehrenden  ungarischen  Regiments  Mollinary
in  Wien  gestaltet  sich  Seitens  der  Bevölkerung  Wiens  zu  einem
wahren  Triumphzug.

18.  November.  (Bosnien.)  Durch  kaiserliche  Entschließung
wird  F.z.  M.  Philippovic  seines  bisherigen  Obercommando's  in
Vosnien  enkhoben  und  F.Z.M.  Herzog  v.  Württemberg  zum  commandirenden
  General  und  Chef  der  Landesregierung  für  Bosnien
und  die  Herzegowina  ernannt.  Die  höchste  Antorität  in  militärischen
  wie  in  administrativen  Dingen  bleibt  also  in  den  Händen
eines  hohen  militärischen  Würdenträgers  concentrirt.  Als  Stellvertreter
  wird  ihm  F.M.L.  Jvanovic  beigegeben,  der  die  Hergegowina
pazifigirt  hat  und  Land  und  Leute  auf  das  genauesle  kennt,  der
Landessprache  vollkommen  mächtig  ist  und  sich  in  der  Herzegowina
die  lebhaftesten  Sympathien  zu  erwerben  wußte.

21.  November.  (Bosnien.)  Eröffnung  der  neuen  provisorischen
  Eisenbahnstrecke  Dalya-Brod:  nach  außergewöhnlichen  Anstreugungen
  ist  es  trotz  der  elemenkaren  Hindernisse  gelungen,  die  123
Kilometer  lange  Strecke  in  kaum  70  Tagen  herzustellen.  Ein  Polizeizug
  legt  die  Strecke  von  Esseg  nach  Brod  in  412  Stunden  zFurück.

Die  Civilverwaltung  der  beiden  Provinzen  Bosnien  und  Herzegowina
  wird  dem  gemeinsamen  Ministerium  unterstellt.  Für  dieselben
  kommt  in  der  Presse  mehr  und  mehr  der  Name  „Neuösterreich"
  in  Aufnahme,  den  ihnen  zuerst  der  Oberst  des  aus  dem
Occupationsfeldzuge  gurückkehrenden  Negiments  am  17.  ds.  Mts.
in  seiner  feierlichen  Ansprache  an  den  Bürgermeister  von  Wien  gegeben
  hat.

21.  November.  Oesterreich-Ungarn  nimmt  die  Besetzung  der
bisher  türkischen  Donaninsel  Adakaleh  provisorisch  an,  um  sie  nicht
in  die  Hände  Serbiens  fallen  zu  lassen.

21.  November.  Die  Delegationen  beginnen  endlich  in  Pesth
ihre  Arbeiten.  Es  steht  inzwischen  bereits  fest,  daß  Andrassy  und
        <pb n="265" />
        264  Die  Geftrreichisch-Augarische  Monarchie.  (Nov.  22--24.)

das  gemeinsame  Ministerium  für  ihre  Forderungen  bez.  der  bosnischen
  Occupation  in  beiden  Delegationen  im  Wesentlichen  auf  eine
Majorität  zählen  können,  obgleich  im  Ungarischen  Unterhause  die
Majorität,  welche  der  Regierung  in  der  bosnischen  Frage  wenigstens
so  viel  möglich  zu  Willen  sein  will,  nur  eine  verschwindend  kleine
ist,  im  österreichischen  Reichsrathe  dagegen  die  Majorität,  wie  sich
bei  der  Adreßdebatte  gezeigt  hat,  dem  Unternehmen  entschieden  widerstrebt.
  Die  gemeinfame  Regierung  bringt  in  beiden  Delegationen
die  bosnischen  Occupationsvorlagen  ein:

Der  Nachtragskredit  für  1878  beläuft  sich  anf  41,720,000  fl.,  das
Erforderniß  für  1879  auf  7/33,,00,000  fl.  zusammen  also  75,280,000  fl.,
von  denen  auf  die  österreichische  Neich-hälfte  52,09½,900  fl.  entfallen.  Aus
der  Specisicalion  des  Erfordernisses  jür  1879  ergibt  sich,  daß  das  sel  be
ansschließlich  für  die  militäriĩchen  Oceupationsmaßregeln  bestiinmt  ist.  Ferner
ist  die  Summe  dieses  Erfordernisses  auf,  die  vier  Quartale  des  Jahres  1879
derart  in  absteigender  Linie  vertheilt,  daß  der  größte  Theil  —-  mehr  als
zwei  Drittel  ##  in  den  beiden  ersten  Quartalen  zur  Verwendung  kommt  und
das  letzte  Drittel  jür  die  beiden  letzten  QOnartale  reservirt  bleibt.  Das  gemeinsame
  Ministerinm  „glaubt“  mit  diesen  33  ½  2  Millionen  „das  Auslangen
zu  finden“.  Für  1880  wird  in  der  Vorlage  sowohl  eine  weitere  Herabminderung
  des  Standes  und  der  Gebühren  der  Occupationstruppen,  wie  auch
die  Moglichkeit  einer  Heranziehung  des  Erträgnisses  der  orcubirten“  Länder
in  Aussicht  gestellt,  so-  daß  in  diesem  Jahre  ein  außerordentliches  Occupationserforderniß
  entweder  gar  nicht  oder  nur  in  geringem  Maße  nothwendig
sein  dürfte.

Oesterreichische  Delegation:  Herbst,  der  an  der  bosnischen
Adreßdebatte  im  österreichischen  Reichsrathe  sich  nicht  betheiligt  hatte,
stellt  sich  in  der  Delegation  an  die  Spitze  der  Opposition  gegen  das
bosnische  Unternehmen,  indem  er  die  Finanzlage  Cisleithaniens  in
den  düstersten  Farben  schildert  und  geradezu  erklärt,  daß  am  Ende  des
Weges,  der  eingeschlagen  wurde,  der  Staatsbankerott  drohe.

22.  November.  Oesterreichische  Delegation:  bewilligt  die  für
die  Umgestaltung  der  Werndl  -Gewehre  von  der  Regierung  in
Anspruch  genommene  sehr  bedeutende  Summe  mit  30  gegen  23
Stimmen.  Dieß  ist  die  Majorität,  auf  welche  Andrassy  in  der
österreichischen  Delegation  auch  bez.  Bosniens  rechnen  kann.

24.  November.  Oesterreichische  Delegation:  Budgetausschuß:
beschließt  auf  den  Antrag  Herbst's  mit  14  gegen  6  Stimmen,  die
Delegation  möge  mit  Rücksicht  auf  die  unvollständigen  Nachweise
über  die  für  Bosnien  über  die  60  Millionen  hinaus  im  J.  1878
verausgabten  Summen  und  in  Erwägung,  daß  die  verfassungsmäßige
  Zustimmung  des  Reichsrathes  zum  Berliner  Vertrage,  auf
Grund  dessen  die  Verausgabung  geschah,  noch  nicht  ertheilt  wurde,
über  die  Vorlage  zur  Tagesordnung  übergehen.
        <pb n="266" />
        Die  Oesterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Nov.  26  —  Dec.  1.)  265

26.  November.  (Oesterreich:  Triest.)  Die  Regierung  löst
den  Stadtrath  von  Triest,  welcher  zugleich  die  dortige  Landesvertretung
  ist,  auf.

Die  nächste  Veraulassung  dazu  ist  der  ablehnende  Beschluß  des  Stadlraths
  auf  einen  Antrag  zum  feierlichen  Empfang  der  aus  Bosnien  zurückkehrenden
  Truppen,  im  weiteren  aber  die  entschieden  und  ausgesprochen  italienische
  Gesinnung  der  Körperschast.

28.  November.  Oesterreichische  Delegation:  Andrassy  zieht  die
Nachcereditvorlage  für  Bosnien  pro  1878  vorerst  gurück.

30.  November  u.  1.  December.  Oesterreichische  Delegation:
Andrassy  spricht  sich  in  Antwort  auf  eine  Interpellation  nochmals
sehr  ausführlich  über  die  bosnische  Occupation  aus  und  sucht  sie
als  eine  unabweisliche  Nothwendigkeit  darzustellen,  indem  er  bez.
der  Annexionsfrage  beifügt:  die  Occupation  werde  so  lange  dauern,
bis  deren  von  Curopa  anerkannte  Zwecke  erreicht,  die  Gefahren  abgewendet
  seien,  die  Türkei  die  gebrachten  Opfer  ersetze  und  die  Gewähr
  biete,  daß  der  geschaffene  Zustand  unter  ihrer  Herrschaft  sich
nicht  verschlechtere.  Sollte  es  zur  Frage  der  Annexion  kommen,  so
würden  die  gesetzgebenden  Körper  mit  der  Krone  darüber  entscheiden;
diese  Frage  sei  indeß  nicht  an  der  Tagesordnung.

Seine  sehr  umfangreiche  Darlegung  basirt  wesentlich  auf  folgender
Argumentation:  Jeder  Unparleii#che  müsse  zugestehen,  daß  die  Monarchie,
ohne  an  dem  Kriege  Theil  zu  nehmen,  an  Ausehen  gewonnen  habe,  und  daß
sie  zur  theilweisen  Entfaltung  ihrer  Wehrlraft  nur  nach  dem  Kriege  und
nur  Behufs  einer  klar  umschriebenen  Aufgabe,  nämlich  der  O  Occupation  und
Administration  Bosniens  und  der  Herzegowina,  gezwungen  gewesen  sei.  „Tie
Monarchie  bedarf  keiner  Territorialvergrößerung,  bedarf  nur  der  inteusiven
Entwicklung,  nicht  der  extensiven  Ausdehnung.  Weil  dieß  ihre  Aufgabe,  so“
ist  ihr  Bestand  und  ihre  Kräftigung  als  europäische  Nothwendigleit  erkannl
und  flößt  die  Ausführung  ihrer  natürlichen  Mission  den  europäischen  Mächten
nicht  Mißtranen,  sondern  Vertrauen  ein.“  Er  sucht  an  der  Hand  der  Thatsachen
  die  Behauptung  zu  enkkräften,  daß  die  Regierung  die  Sccupation  habe
unvermeidlich  machen  wollen.  Der  Minister  recapilulirt  seine  Politik  während
der  Conferenzen  zu  Constantinopel  und  London,  legte  dar,  daß  dieselbe  jedes
Streben  nach  Ländererwerb  ausschließe.  und  führte  jodann  den  Nachweis,
daß  nach  dem  Frieden  von  San  Stefano  der  Versuch,  Bos  znien  und  die
Herzegowina  in  einer  autonomen  Stellung  unter  der  nominellen  Herrschaft
der  Türkei  zu  erhalten,  aussichtslos  gewesen  wäre,  daß  sich  auf  dem  Congessse
keine  Stimme  für  die  Lebensfähigkeit  solcher  Autonomie  erhoben  habe,  und
daß  schließlich  sogar  der  Verlust  Dalmatiens  nur  eine  Frage  der  Zeit  gewesen
  wäre.  Er  weist  auf  den  dominirenden  Einfluß  Montenegro's  auf  die
Nachbarprovinzen  hin,  während  von  Bosnien  und  der  Herzegowina  aus
Oesterreich  dominire.  Ohne  dessen  heutige  Stellung  wäre  die  Ruhe  der  österreichischen
  Grenzprovinzen  von  dem  Willen  der  kleinen  Nachbarstaaten  abhängig;
  die  Ni  flannahme  des  Berliner  Mandales  würde  die  Pöbelherrschaft
in  Bosnien  und  der  Herzegowina,  das  Einschreiten  Montenegro's  und  die
Verwendung  eines  Theiles  der  jetzt  Bosnien  occupirenden  Truppen  in  den
Grenzprovinzen  zur  Folge  gehabt  haben.  „Bei  der  Unmöglichkeit  für  die
        <pb n="267" />
        266  Die  Oesterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Dec.  3  4.)

Pforle,  den  Berliner  Frieden  gegenüber  Montenegro  und  Serbien  zur  Ausführung
  zu  bringen,  würde  die  orientalische  Frage  bei  irgend  einem  Ereigniß
in  ganzer  Ausdehnung  zum  Ausbruch  gekommen  sein,  und  wir  müßlen  dann
Bosnien  und  die  Herzegowina  wieder  den  feindlichen  Elementen  entreißen,
die  sich  innvischen  dort  angesammelt  haben  würden,  und  dieß  hätte  zehnsache
Opfer  gekostet.“  Der  Minister  führt  nun  aus  ,  daß  es  nicht  möglich  gewesen
wäre,  die  Occupation  unter  politisch  günstigeren  Modalitäten  früher  oder
später  durchzuführen.  Die  Finangfrage  erörlernd,  weis2t  er  auf  die  Opfer
selbst  kleiner  Staaten,  wie  Serbien,  Rumänien  und  Griechenland,  hin  und
darauf,  daß  die  und  treffenden  Lasten  nicht  die  Hälfte  der  Summe  ausmachten,
  welche  die  einfache  Mobilisirung  der  Armee  gekostet  hälle.  Für  die
Gewinnung  einer  neuen  Position  im  Orient  könnieu  die  Opfer  zwar  immerhin

  groß  erscheinen,  keinerfalle  aber  vom  Standpunkte  des  Jahresbudgets
beurtheill  werden.  Dann  erörtert  er  eingehend  die  Congreßresultate,  von
welchen  er  nachzuweisen  strebl,  daß  sie  für  Oesterreich  günstig  seien,  indem
die  Vergrößerung  Serbieno  und  Montenegros  reducirt  und  der  Türkei  beträchtliche
  Gebielstheile  restitnirt  worden  seien.  „Turch  das  Occupations-=mandat
  erlaunten  die  Mächte  die  Legitimität  der  öfterreichischen  Interessen
im  Orient  an  und  sprachen  aus.  daß  ein  großes,  starkes  Oeslerreich  eine
enropäische  Nothwendigkeit  ist.  Die  Grundbedingung  für  Ausführung  des
Verkrages  war  die  Ocecupation,  die  unausweichlich  war  für  die  Erhaltung
der  Türkei  und,  jalls  dieß  nicht  gelingen  jollte,  zur  Erlangung  eines  desensiven
  Punkles."  Die  Rrgierungspolitik  sei  eine  gut  österreichische,  sie  könne
nichl  anders  lauten  als:  Durchführung  des  Berliner  Vertrages  durch  uns
und  Andere.

3.  December.  Oesterreichische  Delegation:  Budgetauseschuß:
Berathung  des  Occupationscredites  pro  1879.  Herbst  beantragt,
in  dieselbe  nicht  einzugehen,  sondern  zur  Bedeckung  der  Bedürfnisse
der  in  Bosnien  und  der  Herzegowina  noch  stehenden  Truppen  als
außerordenltliches  Heereserforderniß  vorläufig  15  Millionen  zu  bewilligen;
  für  elwaigen  Mehrbedarf  solle  die  verfassungsmäßige  Zustimmung
  eingeholt  werden.  Der  Antrag  wird  mit  großer  Majorität
angenommen.  —  Hierauf  gelangt  der  Ausschußbericht  des  Ref.  Schaup
über  das  Budgel  des  Aeußern  zur  Verlefung.  Andrassy  kritisirt
den  Bericht  als  Dinge  enthaltend,  welche  bei  den  Verhandlungen
des  Ausschusses  gar  nicht  zur  Sprache  gelangten.  Er  betrachte  das
Schriftstück  der  Form  und  dem  Inhalte  nach  nicht  als  Berichterstattung,
  sondern  als  eine  Anklageschrift  und  ein  Mißtrauensvotum,
und  heiße  das  Opus  in  dieser  Richtung  von  gangem  Herzen  willkommen;
  es  werde  sich  nun  entscheiden,  ob  man  und  wer  mit  dem
Terte  desselben  einverstanden  sei.  Andrassy  erklärt,  er  sei  gesonnen,
dem  Berichte  gegenüber  feine  konstitutionelle  Gesinnung  an  den  Tag
zu  legen.  Der  Bericht  wird  bei  namentlicher  Abstimmung  mit  12
gegen  6  Stimmen  unverändert  angenommen.

4.  December.  (Ungarn.)  Tisza,  vom  Kaiser  neuerdings
mit  der  Reconstruction  des  Ministeriums  betraut,  berichtet  demselben,
        <pb n="268" />
        Die  Oesterreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Dec.  5  —0.)  267

daß  sie  gelungen  sei.  Tisza  behält  das  Präsidium  und  das
Innere,  Graf  Julius  Szapary  übernimmt  die  Finanzen,  der  bisherige
  Staatssekretär  des  Ministeriums  des  Innern,  Baron  Gabriel
Kemeny,  den  Handel.  Die  übrigen  Portefenilles  bleiben  in  deuselben
  Händen  wie  bisher.  Die  Parteiconferenz  der  Regierungspartei
ertheilt  der  Combination  ihre  Zustimmung.

5.  December.  (Ungarn.)  Der  Kaiser  ernennt  das  neue
ungarische  Ministerium  nach  dem  Vorschlage  Tisza's.

6.  December.  Die  Regierung  veröffenllicht  ein  Nothbuch  von
Actenstücken  zur  Illustrirung  der  Thätigkeit  der  Rhodope-Commission.

Es  lassen  dieselben  laum  einen  Zweifel,  daß  die  russischen  Truppen
jchenßliche  Gräuel  verübten,  daß  aber  alles  ausgeboten  wurde,  sie  zu  verluschen.
  Der  russische  und  der  deutsche  Commissär  erhoben  Einsprache  gegen
die  Protokollirung  der  Ausjagen  der  Flüchtlinge,  und  so  wurde  der  österreichische
  Commissär  angewiesen,  lieber  weniger  „ins  Detail  einzugehen,  als
einen  Conflic.  bervorzurufen,  der  den  Rücktritt  einzelner  Vevollmächtigten
zur  Folge  haben  könnte.“  „Die  Aufgabe  der  Commission  so  instruirt
ihn  der  Botschafter  in  Constantinopel  iist  eine  launaniker..  und  eine  inquisikorische;
  stellen  Sie  die  humaniläre  in  erste  Linie

*

7.  December.  Oeslerreichische  Delegation:  bewilligl  das  ganze
auswärtige  Budget,  jedoch  ohne  Mißbilligung  des  Berichtes  Schaup,
wie  Andrassy  gewünscht  hatte.

Für  die  bosnische  Occupation  pro  1879  werden  statt  15  doch
20  Millionen  bewilligt.

9.  December.  (Ungarn.)  Reichstag:  Antrag  Iranyi's  von
der  äußersten  Linken,  den  Berliner  Vertrag  behufs  Berathung  auf
die  Tagesordnung  zu  setzen.  Die  gesammte  Opposition,  darunter
namentlich  Apponyi,  befürwortet  den  Antrag.  Tisza  erklärt,  eine
Abstimmung  über  Gültigkeit  oder  Nichtannahme  internationaler  Verträge
  sei  unstatthaft.  Iranyi's  Antrag  wird  mit  151  gegen  96
Stimmen  abgelehnt.

10.  December.  Ungarische  Delegation:  beschließt  nach  dem
Antrage  der  vereinigten  Ausschüsse,  für  die  bosnische  Occupation
pro  1879  gleich  der  österreichischen  Delegation  vorerst  nur  20  Mill.
zu  bewilligen.  Andrassy  erklärt  sich  damit  einverstanden,  tritt  aber
dem  durch  Annahme  dieses  Antrages  entfallenen  Antrage  Falk  entgegen,
  welcher  das  Nichteingehen  auf  die  Creditvorlage  wegen  Unzulänglichkeit
  derselben  empfahl  und  die  20  Millionen  nur  mit  der
ausdrücklichen  Erklärung  bewilligen  wollte,  daß  die  Delegation  nichts
        <pb n="269" />
        268  Die  Gesterreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Dec.  10—13.)

mehr  votire,  bis  die  gesetzgebenden  Versammlungen  über  das  Verhältniß
  der  occupirten  Länder  zur  Monarchie  entschieden  hätten.

10.  December.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  kritt  wieder  zusammen,
  um  in  Folge  des  Beschlusses  der  österreichischen  Delegation
in  Pesth  über  den  Verliner  Vertrag  zu  berathen  und  setzt  gunächst
einen  Ausschuß  von  18  Mitgliedern  zur  Vorberathung  ein.  Die
Mehrheit  desselben  ist  dem  Wunsche  der  Regierung  günstig  gestimmt.

F..  M.  Philippovic  übergibt  das  Obercommando  dem  Herzog
von  Württemberg  und  kehrt  nach  Prag  zurück.

12.  December.  (Vosnien.)  Der  Kaiser  empfängt  eine  bosnische
  Deputation  und  nimmt  eine  Huldigungsadresse  seitens  derselben
  entgegen.

Die  Deputalion  besteht  aus  .  Personen,  deren  Namen  fast  sämmtlich
auf  das  nationale  ic  auslaufen.  Es  befinden  sich  darunter  der  Metropolit
von  Vornien,  dann  der  Bischof  2  Aoenien,  serner  der  Provingial  der
bosnüschen  Franzislaner  mit  zwei  seiner  Kloslergenossen,  der  Bürgermeisler
von  Serajewo,  der  Bürgermeister  von  Zwornik  und  mehrere  Orteälteste.
Sechs  unter  den  Deputirlen  führen  den  ausgeichnenden  Titel  Beg  in  ihrem
Namen.  Unter  den  Grundbesitzern  sind  schon  aus  dem  Vornamen  ganz  deutlich
  die  mohamedanischen  und  die  christlichen  Vos  nier  zu  unterscheiden,  so
daß  man  sagen  kann,  es  seien  wirklich  alle  in  Betracht  kommenden  Kreise  in
der  Depulalion  verlreien:  der  mohamedanische  Grundadel,  die  Ackerbau  treibenden
  Najah,  der  Klerus  beider  christlichen  Confessionen,  die  Vertrauensmänner
antonomer  Gemeinden,  das  Beamtenlhum  (was  man  eben  bisher  darunter  verstand)
  und  endlich  der  Handel,  der  in  jenem  Lande  fast  Kusschlichlich  in  den
Häuden  der  Inden  (dort  zumeist  Spaniolen)  sich  befindet.  Die  Slellung  der
meisten  dieser  Depulirten  innerhalb  ihres  landemännischen  Rreises  scheint  uun
allerdings  der  von  ihnen  überbrachten  Huldigung  den  Werth  eines,  wenn
auch  nicht  formell,  so  doch  thatsächlich  gegebenen  Mandates  zu  verleihen.

*  ist  natürlich  schwer  zu  beurtheilen,  in  wie  weit  diese  Huldigung  derzeit
anfrichtigen  Gefühlen  oder  ernsten  Wünschen  der  dorligen  Bevölkerung
beruht,  wirklich  „Neu-Oesterreicher"“  zu  werden.  Aber  es  drückt  sich  darin
jedenfalls  die  Thatsache  aus,  daß  die  maßgebenden  Bevölkerungskreise  der
croberten  Provinzen  einjehen  gelernt  haben,  daß  es  für  sie  am  entsprechendsien
  sei,  mit  dem  mächtigen  Kaiserilaale  Hand  in  Hand  zu  gehen,  da  sich
der  Widerstand  als  fruchtlos  erwiesen  hat.  Graf  Andrassy  sieht  die  Früchte
seiner  Politik  weit  geung  vorgeschritten,  um  iede  Schen  über  das  Ziel,
welches  angestrebt  wurde,  bei  Seite  zu  setzen.  Es  wäre  sonst  nicht  denkbar,
daß  derlei  Deputationen  mit  ostentativem  Pompe  empfangen  und  ihnen  die
Erfüllung  ihrer  Wünsche  in  Aussicht  gestellt  würde.

12.  December.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  genehmigt  die
provisorische  Steuererhebung  für  das  erste  Ouartal  1879.  Ein  Antrag
  Schaups,  dieselbe  nur  für  1  Monat  zu  bewilligen,  wird  abgelehnt.


13.  December.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  Ausschuß  für
Vorberathung  des  Berliner  Vertrags.  Herbst  beantragt:  Indem  das
        <pb n="270" />
        Die  Oesterreichisch-Augarische  Monarchie.  (Dec.  13—18.)  269

Abgeordneten-Haus  dem  Berliner  Vertrage  seine  Zustimmung  ertheilt,
erklärt  es  unter  Festhaltung  an  der  Adresse:  es  vermöge  nicht  diejenige
  Politik  als  den  wahren  Interessen  der  Monarchie  entsprechend
zu  erkennen,  welche  schon  bisher  unverhältnißmäßige  Opfer  erheischte
und  in  weiterer  Entwicklung  ernste  Gefährdung  der  Staatsfinanzen
und  dauernde  Verwirrung  der  staatsrechtlichen  Verhältnisse  der
Monarchie  nach  sich  ziehen  müsse.  Sturm  beantragt  die  Nichtgenehmigung
  des  Vertrages.  Vei  der  Abstimmung  werden  die  Anträge
Sturm  und  Herbst  abgelehnt,  dagegen  der  Antrag  Scharschmid  angenommen,
  dem  Bercliner  Vertrage  die  verfassungsmäßige  Zustimmung
  zu  ertheilen.  Herbst  meldet  ein  Minoritäts-Botum  an.  Zum
Verichterstatter  wird  Süß  gewählt.

13  December.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  der  Wehrausschuß
  (für  Vorberathung  der  von  der  Negierung  geforderten  Verlängerung
  des  Wehrgesetzes  bis  Ende  1879)  beschließt  mit  5  gegen
4  Stimmen,  die  Vorlage  abgulehnen,  bewilligt  dagegen  das  für
1879  geforderte  Rekrutenkontingent  ohne  Abstrich.

16.  December.  Delegationen:  beide  Delegationen  gleichen  ihre
Beschlüsse  bez.  des  Budgets  und  der  bosnischen  Occupalion  aus,
so  daß  Gesammtbeschlüsse  erzielt  sind.  Das  gemeinsame  Erforderniß
für  1879  beträgt  105  Mill.  Gulden,  die  Geldgefälleinnahme  11
Mill.,  die  cisleithanische  Quote  demnach  65  Mill.  Die  Sefssion  der
Delegationen  wird  jedoch  nicht  geschlossen,  da  noch  nicht  alle  Vorlagen
  erledigt  sind:  die  Sitzungen  werden  nur  zunächst  suspendirt
und  sollen  später  wieder  aufgenommen  werden.

16.  December.  (Ungarn.)  Reichstag:  das  Unterhaus  nimmt
die  Gesetzvorlage  betreffs  Verlängerung  des  kroatischen  Ausgleichs
an  und  ertheilt  die  Indemnitätsbewilligung  für  das  erste  QOuartal
1879.  Das  Haus  genehmigt  auch  die  Verlängerung  des  Wehrgesetzes
  bis  Ende  1879  gegen  die  Stimmen  der  äußersten  Linken
und  bewilligt  auch  seinerseits  das  volle  Rekrutenkontingent  für  1879.

18.  December.  (HOesterreich.)  Abg.-Haus:  der  Abg.  Schönerer
  läßt  es  sich  gelegentlich  der  Finanzlage  und  der  Stenereinhebung
  beikommen,  von  „dem  steigenden  Wunsche  der  deutschen  Bevölkerung
  mit  dem  deutschen  Reiche  vereinigt  zu  werden“  zu  sprechen
und  zwar  spricht  er,  wie  er  selbst  betont,  zum  Feuster  hinaus;  die
Vevölkerung  möge  die  Steuern  nur  noch  durch  Execution  hergeben,
um  zu  zeigen,  daß  sie  Oesterreich  nicht  verbosniakt  wissen  wolle.
Sein  Ausfall  ruft  seitens  der  Bevölkerung  und  zwar  aus  seinem
        <pb n="271" />
        270  Die  Oesterreichisch  Angarische  Monarchie.  (Dec.  19—28.)

eigenen  Wahlkreise  (Böhmen)  zahlreiche  Proteste  hervor.  Die  Regierung
  ist  von  dem  Vorfall  betroffen  und  fühlt  sich  davon  begreiflicherweise
  sehr  unangenehm  berührt.

Wehraueschuß;  ändert  seinen  Veschluß  vom  13.  ds.  Mts.
wieder  ab  und  will  die  Verlängerung  des  Wehrgesetzes  bis  Ende
1879  nun  doch  bewilligen.

19.  December.  (Oesterreich.)  Die  Negierung  verfügt  die
Aufhebung  des  Lesevereins  deutscher  Studenten  in  Wien,  dessen
Ehrenmitglied  der  Abg.  Schönerer  ist,  angenscheinlich  in  Folge  des
Vorfalls  vom  18.  ds.  Mts.,  wenn  auch  die  Verfügung  auf  den
12.  ds.  Mts.  vordatirt  wird.

20.—21.  December.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  geuehmigt
die  Verlängerung  des  Wehrgesetzes  bis  Ende  1879  mit  184  gegen
71  Stimmen,  ersucht  jedoch  die  Regierung  um  Einbringung  einer
neuen  Vorlage  bei  Beginn  der  nächsten  Session  und  fügt  eine  Resolution
  bei,  welche  die  möglichste  Herabminderung  des  Heeresaufwandes
  für  die  Zukunft  in  Aussicht  stellt.

21.  December.  (Oesterreich  und  Ungarn.)  Beide  Parlamente
  genehmigen  den  mit  Deutschland  für  das  Jahr  1879  abgeschlossenen
  Meistbeg  98“8

26.  December.  (Bosnien.)  Der  Obercommandirende  Herzog
v.  Württemberg  verlündet  auf  den  1.  Jannar  1879  die  Einsetzung
einer  Landesregierung  für  Bosnien  und  die  Herzegowina,  die  aus
drei  Abtheilungen  bestehen  soll,  für  die  innere  Verwaltung,  die
Justiz  und  die  Finanzen,  und  dem  gemeinsamen  Ministerium  unterstellt
  wird.

27.  December.  Abschluß  eines  Handelsvertrags  mit  Italien,
der  aber  erst  mit  dem  1.  Februar  1879  in  Kraft  treten  kann,  so
daß  für  den  Jannar  1879  eine  besondere  Uebereinkunft  abzuschließen
ist.  Derselbe  geht  weit  über  einen  bloßen  Meistbegünstigungsvertrag,
  wie  der  mit  dem  deutschen  Reiche  abgeschlossene,  hinaus  und  ermäßigt
  für  Italien  zahlreiche  Bestimmungen  des  neuen  österreichischen
  autonomen  Zolltarifs.  Die  Schutzzöllner  sind  daher  über  denselben
  sehr  ungufrieden.

28.  December.  (Bosnien.)  Das  bosnische  Amtsblatt  erscheint
  in  Zukunft  sowohl  in  croatischer  als  in  serbischer  Sprache,
also  mit  laleinischen  und  mit  chyrillischen  Lettern.  Der  neue  Chef
der  Militär=  und  Civilverwaltung  der  occupirten  Provinzen,  Herzog
v.  Württemberg,  will  damit  auch  die  griechisch-katholische  Bevöl-Hande

  (sver  trag.
        <pb n="272" />
        Die  Cellerreichisch-Angarische  Monarchie.  (Dec.  30.)  271

kerung  des  Landes  versöhnen  und  gewinnen  und  begünstigt  daber
nicht  so  ausschließlich  die  Croaten,  wie  dieß  Philippovic  gethan  hat.

30.  December.  (Oesterreich.)  Die  Verfassungspartei,  in
den  Delegationen  und  im  Reichsrath  bez.  der  bosnischen  Frage
unterlegen,  scheint  nunmehr  eine  Aussöhnung  mit  den  Czechen  auzustreben,
  um  sich  durch  diese  zu  verstärken.  Ob  indeß  beide  sich
über  die  Vedingungen  einer  Verständigung  werden  einigen  können,
steht  dahin.  Jedenfalls  haben  die  Czechen  durch  ihre  Enthaltung
vom  Reichsrath  nichts  erreicht  und  ihr  bedingungsloser  Wiedereintritt
in  denselben  scheint  nur  eine  Frage  der  Zeit  zu  sein.  Die  Verfassungspartei
  dagegen  ist  ihrerseits  durch  ihre  fruchtlose  Opposilion
gegen  die  bosnische  Politik  einer  Art  innerer  Auflösung  anheimgefallen
  und  der  Bestand  und  Zusammenhalt  ihrer  verschiedenen
Fraktionen  im  Abg.-Hause  des  Reichsraths  ist  bereits  ein  sehr
lockerer  geworden.
        <pb n="273" />
        <pb n="274" />
        III.

Außerdeutsche  Staaten.

Schulthezs  Europ.  Geschichtekalender.  XIX.  Ad.  1
        <pb n="275" />
        <pb n="276" />
        1.  Vortugal.

2.  Jannar.  Eröffnung  des  Cortes.  Thronrede  des  Königs.
Dieselbe  muß  zugestehen,  daß  das  Defigit  im  Staatshaushalt  unter
dem  neuen  Ministerium  D’Avila  nicht  nur  nicht  verschwvunden  ist,
sondern  sich  sogar  vergrößert  hat  und  202.1  Contos  oder  beinahe
12  Mill.  X  beträgt.  Nach  der  Throurede  soll  den  Cortes  noch  in
diesem  Jahre  der  Plan  einer  Reform  des  Elementarunlerrichts  vorgelegt
  werdene

  Vorlagen  der  Regierung  gehen  dahin,  das  finanzielle  Gleichgewicht
  i%  die  onhandenen  Ueberschüsse  aus  der  Klosterdotation  und  durch
zweckmäßigere  Veranlagung  der  Steuern  und  Zölle  herzustellen.  Anßerdem
soll  eine  Wahlreform  bewerkstelligt  werden,  welche  die  Wahlkreise  von  110
auf  136  erhöht  und  das  Wahlrecht  allen  seloständigen  Individuen,  die  lesen
und  schreiben  können,  zuspricht  und  endlich  die  Eisenbahn  in  Algarbien  bis
jum  Anschluß  an  die  Südostbahn  in  Beja  (Provinz  Alemlejo)  fortgeführt
werden,  wodurch  eine  unnnterbrochene  Verbindung  vom  änßersten  Süden  bis
zur  Nordgrenze  des  Königreichs  hergestellt  würde.

Das  Ministerium  D'Avila  ist  indeß  von  vorneherein  aufs
äußerste  gefährdet,  indem  sich  die  beiden  Parteien  der  sog.  Regeneradoren
  (des  früheren  Ministeriums  Fontes  da  Pereira)  und  der  sog.
Progressisten  (des  gegenwärtigen  Ministeriums  D'Avila)  wieder  vollständig
  entzweit  haben.

19.—26.  Jannar.  Cortes:  Adreßdebatte.  Die  Oppositionspartei
  der  Negeneradoren  beginnt  sofort  den  Sturmlauf  gegen  die
Regierung.  Die  NRegierung  unterliegt,  indem  mit  69  gegen  19
Stimmen  ein  förmliches  Mißtrauensvolum  gegen  sie  beschlossen  wird.

Die  Opposition  wirft  dem  Cabinet  namentlich  Mangel  an  Ehrlichteit
und  Preisgebung  der  liberalen  Errungenschaften  vor,  indem  sie  ihre  Hauptargumente
  aus  der  kirchlichen  Polilit  des  Cabinets  jieht:  der  Bescheid  der
Regierung  in  der  Lissaboner  Kirchhofsfrage,  daß  für  Nichtlatholiken  ein  besonderer
  Friedhof  einzurichten  sei,  diene  der  ultramontanen  Reaction,  und
ebenso  sei  die  Wiederbesetzung  der  erledigten  Domherrenstellen  an  den  Kathedrallirchen
  ein  unentschuldbarer  Serviliemus  gegenüber  der  römischen  Curie.
Das  Mißtrauensvotum  selbst  lautet:  „In  Erwägung,  daß  die  Regierung  bei
        <pb n="277" />
        276  Perlugal.  (Jan.  28  Oct.  17.)

Ausführung  ihres  Programms  die  wahrhaft  liberalen  Grundsähe  und  die

egeln  einer  guten  Verwaltung  verletzt  hat,  mißbilligt  die  Kammer  das
Vorgehen  des  Cabinets  in  politischer  und  administrativer  Hinsicht  und  geht
zur  Tagesordnung  über.“

28.  Januar.  An  die  Stelle  des  Ministeriums  D'Avila  und
der  Progressisten  tritt  wieder  ein  Cabinet  Fontes  da  Pereira,  das
sich  auf  die  sog.  Regeneradoren  stützt.

1I7.  October.  Die  Corteswahlen  verlaufen  ganz  ruhig  und
ergeben  eine  überwiegende  Majorität  zu  Gunsten  der  Regierung.
        <pb n="278" />
        2.  Spanien.

3.  Jauuar.  In  Alcoy  trägt  sich  wieder  ein  unerhörtes  Schauspiel
  religiösen  Fanatismus  zu,  das  von  Neuem  die  zunehmende
Machl  des  Clerus  in  Spanien  beweist:  der  katholische  Geistliche
dringt  in  das  Haus  einer  protestantischen  Familie  ein  und  vollzieht
an  einer  77jährigen  alten  Frau  gegen  den  Willen  der  sämmtlichen
Angehörigen  die  letzte  Oelung,  worauf  die  Poligei  sich  des  Leichnams
  bemächtigt,  denselben  gewaltsam  auf  dem  katholischen  Friedhof
bestattet  und  den  protestantischen  Pfarrer  Jorge  Venolier  gefangen
setzt.  Eine  Untersuchung  wird  zwar  eingeleitet,  führt  aber,  wie  zu
erwarten  stand,  zu  keinem  Ziele.

15.  Jannar.  Cortes:  genehmigen  nach  einer  pikanten,  durch
den  klerilalen  Abg.  Moyano  veranlaßten  Debatte  mit  309  gegen
4  Stimmen  die  Vermählung  des  Königs  mit  seiner  Base  Mercedes,
der  Tochter  des  Herzogs  von  Montpensier.

23.  Jannar.  Vermählung  des  Königs  mit  der  Prinzessin
Mercede  unter  großen  Festlichkeiten.

ladt  Madrid  verwendet  darauf  mehrere  Millionen  Fianes  wobei
  nur  ver  Feine  Uebelstand  obwaltet,  daß  ihr  das  Geld,  das  sie  so  aufwendet,
  eigentlich  gar  nicht  gehört.  Die  spanische  Hauptstadt  hat  sehr  viel
geborgt  und  hingegen  sehr  wenig  gezahlt;  die  Zinsen  der  Anleihe  von  1868,
deren  Titel  ausschließlich  in  Frankreich  untergrbracht  wurden,  sind  seit  dem
Jahre  1871  unberichtigt  aeblieben.  Als  Garanlie  für  dise  Anleihe  batee
die  Stadt  das  Erträgniß  der  Octrois  geboten,  welche  sechsmal  so  viel  abwerfen,
  als  für  die  Verzinsung  und  Amortisation  der  Auleihe  nöthig  wäre.
Dessenungeachtet  ist  sie  seit  sieben  Jahren  ihren  Verpflichtungen  nicht  nachgekommen.


5.  Februar.  Die  Conseription  in  den  baskischen  Provinzen
erfolgt  überall  in  vollkommener  Ruhe.  Die'e  Provinzen  haben  ihre
früheren  Sonderrechte  für  einmal,  wie  es  scheint,  endgültig  verloren.
        <pb n="279" />
        278  Spanien.  (Febr.  10—15.)

10.  Februar.  Nachdem  die  spanische  Regierung  die  Führer
der  Insurrektion  auf  Cuba  durch  Geld  gewonnen,  werden  die  Friedenspräliminarien
  zwischen  den  spanischen  Truppen  und  den  Insurgenten
  unterzeichnet.  Dieselben  lauten:

Artikel  1.  Die  Iniel  Guba  erhält  dieselbe  politische  Organifation
und  dieselben  Concessionen  in  der  BVerwaltung,  wie  Portorico.  —  Arti  el
Für  alle  seit  dem  Jahre  18638  begangenen  politischen  Vergehen  tritt  eine  allgemeine
  Begnadigung  ein,  indem  denen.  welche  sich  in  Haft  und  Gefangenschaft
  befinden,  Freiheit  und  den  Deserteuren  aus  der  spanischen  Armee  Pardon
  gewährt  wird.  Artikel  3.  Die  unter  den  Insurgenten  befindlichen
Stlaven  und  Chinesen  erhalten  die  Freiheil.  —  Artikel  4.  Niemand,  der
krast  dieses  Bertrages  die  spaniiche  Oberherrschaft  auf  Cuba  anerkennt,  kann
zum  Kriegsdienste  genwungen  werden,  so  lange  der  Friede  auf  der  Insel
no#h  nicht  gänglich  hergestellt  ist.  —  Artikel  5.  Diejenigen,  welche  die  Insel
Zu  verlassen  wünschen,  werden  mit  den  dagn  nöthigen  Mitteln  versehen;  wenn
gewünscht,  „branchen  diefelben  bei  der  Reise  nach  dem  Hafen  weder  eine  Stadt
noch  ein  Dorf  zu  berühren.  (Die  Belreffenden  dürsten  also  mittelst  einer
spanischen  Escorte  nach  den  Schiffen  gebracht  werden.)  —  Arlikel  6.  Die
Capitulation  der  ein  eluen  Insurgentencorps  erfolgt  au  unbewohnten  Orten.
—  Art.  7.  Der  e  sanische  Ebercommandirend  gibt  zur  Beschleunigung  der
Herstellm  ig  des  Friedens  alle  Land=  und  Seewege  jrei.  —  Artikel  8.  Die
voranstehenden  Artikel  bilden  die  Vasis  zu  einem  endgültigen  Friedensschluß.

Die  spanischen  Truppen  erhalten  Befehl,  sich  auf  die  Defensive
  zu  beschränken.  Es  werden  Voten  nach  allen  Theilen  der  Jusel
ausgesendet,  um  allen  Insurgentenbanden  die  obigen  Friedensbedingungen
  mitzutheilen.  Die  Junta  der  Insurgenten  hat  sich  in
ein  Genlral-Comit  für  Herstellung  des  Friedens  umgewandelt.
Maximo  Gome,,  Marquis  de  Santa  Lucia  und  andere  Insurgentenhäupter
  haben  die  Insel  verlassen,  und  die  Waffenstreckungen
dauern  fort.  Die  Perle  der  Antillen,  die  lange  Zeit  für  Spanien
unwiderruflich  verloren  schien,  ist  nun  doch  noch  gerettet  worden
und  der  Aufstand  durch  einen  Compromiß  beigelegt.

15.  Februar.  Eröffnung  des  Cortes.  Thronrede  des  Königs.
Ayala  wird  von  der  II.  Kammer  mit  177  Stimmen  zum  Präsidenten
  gewählt,  während  81  auf  den  Führer  der  Opposition  Sagasta
fallen.  Der  Ministerpräsident  Cauovas  del  Castillo  entwickelt  in
einer  Parteiversammlung  der  Regierungspartei  sein  Programm,

in  welchem  er  die  bevorstehende  Beendigung  des  Bürgerkrieges  auf  Cuba,
die  Besserung  der  sinanziellen  Verhällnisse,  das  Wiedererscheinen  der  Constitutionellen
  auf  der  polilischen  Schaubühne  eingehend  erörtert.  Nach  Herrn
Canovas  ist  die  Wiederherstellung  des  Friedens  auf  Cuba  in  allernächster
Zeit  zu  erwarten.  Jovellar  würde  alsdaun  zurückkehren  und  Martinez  Campos
  als  Generalcapitän  bleiben.  Tiesen  letteren  ist  die  Regierung  eifrig  bemüht,
  als  einen  Helden  ersten  Ranges,  als  bee  erste  militärische  Figur  des

Landes  im  Gegensaße  zu  dem  Herzog  de  la  Torre  Serrano,  der  noch  immer
viele  Freunde  und  Anhänger  in  der  Armee  *  üüchuflellen.  Martineg  Campos,
        <pb n="280" />
        Spanien.  (Febr.  26  —  März  23.)  279

in  welchem  die  Moderados  ehedem  einen  zweilen  Narvaez  zu  erblicken  glaubten,
schunt  sich  neuerdings  dahin  ausgefprochen  zu  haben,  daß  er  der  Politik  fern
bleiven  und  Herrn  Cauovas  niemals  entgegenarbeiten  werde.  In  einem  schuell
belarnt  gewordenen  Schreiben  betont  er  ganz  besonders,  daß  der  jetzige  Ministerräsident
  die  beste  Garantie  für  das  Wohl  der  Dynastie  biete  und  daß
er  um  keinen  Preis  die  Lorbeeren,  die  er  als  Soldat  errungen,  als  Minister
in  der  Kammer  der  Opposition  preiszugeben  wünsche.  Mit  besonderer  Freundlichkeit
  begrüßt  Canovas  die  Partei  der  Constitutionellen.  Diese  ist  die  einzige,
  welche  Aussicht  hat,  über  turz  oder  lang  die  Geschicke  des  Landes  u
leiter.  Freilich  werden  daran  ziemlich  harte  Bedingungen  geknüpft.  Der
Minmsterpräsident  ist  gern  bereit,  sobald  es  die  Umstände  erlanben,  einer  liberalecen
  Regierung  Platz  zu  machen,  die  auf  religiösem  Gebiele,  demjenigen
der  Schule  und  der  Verwaltung  weiler  gehl,  als  es  ihm  selbst,  der  im  Grunde
imner  die  Neaclion  bekämpit  hat,  in  Folge  der  Cvalition  mit  den  Moderados
  der  Fraction  Toreno  möglich  ist,  da  er  nur  durch  gewisse  Zugeständnisse
  auf  Kosten  der  Freiheit  eine  Kammermehrheit  zu  schaffen  und  zusammenzuhaiten
  vermochte.  An  das  -uilitärische  Gebiet  sollen  jedoch  Sagasta  und
seine  Freunde  nichl  rühren.  Die  Armee  gehörl  dem  Könige,  der  die  wichtigsten
  Posten  mit  Leuten  besetzt,  die  sein  volles  Vertrauen  genießen,  und  das
behagt  Serrauo  allerdings  wenig  vder  gar  nicht.  „Die  Armee  soll  disciplinirt
  bleiben,  wie  sie  es  jetzt  ist.“  Das  ist  der  schnlichste  Wunsch  von
Canovas,  der  die  Macht  nicht  eher  aus  den  Händen  lassen  will,  als  bis  er
überzeugl  ist,  daß  Don  Alfonso  von  seinen  Truppen  nichts  zu  fürchten  hat.

26.  Febrnar.  Der  Minister  des  Neußeren  erklärt  in  den
GCorles,  daß  alle  Emigranten,  welche  vor  den  Consuln  den  Eid  der
Treue  geleistet,  nach  Spanien  zurückkehren  könnten,  wann  sie  wollten.

W8.  Februar.  Cortes:  genehmigen  die  Antwortadresse  auf  die
Throurede  mit  187  gegen  62  Stimmen.  Castelar  erklärt  im  Laufe
der  Beralhungen  über  dieselbe,  Gibraltar  sei  eine  Wunde,  an  der
Spanien  fortwährend  blute;  die  Einwohner  Gibraltars  seien  spanischen
  Blutes  und  Gibraltar  müsse  früher  oder  später  nothwendig
wieder  in  die  Hände  Spaniens  kommen.

2.  März.  Ein  in  der  Sitzung  der  Cortes  verlesenes  Telegramm
des  Generalgonverneurs  Martinez  Campos  bestätigt  die  Unterwerfung
fast  sämmtlicher  Insurgenten  auf  Cuba,  mitsammt  dem  Central=Ausschusse.
  Die  Cortes  votiren  Glückwünsche  an  den  König,  die
Regierung,  die  Generale  und  die  Armee  auf  Cuba.  Alle  Mitglieder
der  Cortes  und  die  Minister  begeben  sich  darauf  in  den  Palast,  dem
Könige  die  Glückwünsche  in  corpore  darzubringen.

23.  März.  Cortes:  berathen  über  den  Bericht  der  Schulden-Commission.
  Der  Finanzminister  erklärt,  die  Regierung  sei  unwiderruflich
  entschlossen,  den  im  Jahre  1876  mit  den  Staatsgläubigern
  abgeschlossenen  Vertrag  ganz  und  voll  zu  erfüllen,  und  keine
Abänderung  desselben  zugulassen.  Sie  werde  vor  keinem  Opfer  zurückschrecken,
  um  ihre  Verpflichtungen  zu  erfüllen.
        <pb n="281" />
        280  Spanien.  (April  5  —  Oct.  25.)

5.  April.  Corkes:  beginnen  die  Berathung  eines  Gesetzentwurfs,
  welcher  die  Grundlage  zu  einem  definitiven  Gesetz  über  den
öffentlichen  Unterricht  in  Spanien  schaffen  soll.

Diese  Grundlagen  sind,  nach  dem  Urtheil  des  „J.  bes  Dobats',  im
Geiste  des  Grafen  de  Toreno  entworfen,  zeigen  daher  kein  liberales  oder
progressistisches  Gepräge  und  können  nicht  als  eine  Ergänzung  des  Eesetzes
om  Jahre  1857  belrachtet  werden,  das  Herrn  Moyano  seinen  Ursprung
verdankte.  Der  fragliche  Entwurf  ist  vom  Minister  des  Innern  und  dem
Unterrichtsrath  schon  vor  drei  Jahren  in  Angriff  genommen  worden,  abrr  ist
either  in  Folge  lebhafler  Verhandlungen  und  Einwendungen  des  Klerus  und
elbst  des  päpstlichen  Stuhles  mannigfach  umgemodelt  worden.  Derselbe  bechränkt
  sich  darauf,  einige  mehr  oder  weniger  vage  Sähze,  einige  principelle
Erllärungen  zu  geben,  und  zielt  vor  allem  darauf  ab.  die  Enlwicklung  und
Vrrbreitung  gewisser  politischer  und  socialer  Grundsätze  zu  verhindern.  Ein

auf  dieser  Grundlage  abgefaßtes  Gejey  würde  nicht  die  Unterrichtsfreheit
bringen,  denn  der  Minister  des  Jnnern  könnte  auf  Grund  desselben  nach  Belieben
  die  Verbreitung  von  ihm  mißliebiger  Lehren  verbieten,  ode:  Professoren,
  deren  wissenschaftliche  und  philosophische  Meinungen  sich  nicht  mit
den  officiellen  Anschanungen  begegnen,  an  der  Ausübung  ihres  Antes  hindern.
  Im  Sinn  des  Fortschritts  bewegt  sich  uur  eine  Bestimmunz,  nämlich
die,  welche  den  Primarunterricht  für  obligatorisch  und  unentgelttich  erklärt.
65  fragt  sich  freilich,  auf  welche  Weise  dieses  Princip  durchgeführt  weren
  wird

 

3.  Mai.  Cortes:  genehmigt  einen  Gesetzesentwurf,  nach  welchem
für  die  Pacification  und  Organisation  Cubas  eine  besondere  Anleihe
  im  Betrag  von  500  Mill.  Pesetas  (Francs),  welche  durch  die
cubanischen  Zölle  garankirt  wird,  aufgenommen  werden  soll.

26.  Mai.  Die  junge  Königin  Mercedes  #  sehr  unerwartet.

2.—3.  Juli.  Cortes:  Debatte  über  die  Finanzlage  des  Landes.
Dem  Ministerinm  wird  mit  204  Stimmen  ein  Vertrauensvotum
ertheilt.

3.  Juli.  Ein  königliches  Decret  ertheilt  Cuba  dieselbe  Communal=
  und  Provingialverwaltung,  deren  das  Mutterland  genießt.

11.  September.  In  Sevilla  wird  eine  Verschwörung  behufs
Errichtung  der  Föderal-Republik  entdeckt  und  werden  zahlreiche  Verhaftungen
  vorgenommen.

25.  October.  Attentat  auf  den  König.  Derselbe  fährt  langsamen
  Schrittes  durch  die  Calle  Mayor,  als  ein  Blousenmann,  vor
der  Front  eines  Haufes  stehend,  ein  Pistol  auf  ihn  abfeuert;  da
eine  Menge  Soldaten  in  der  Nähe  sind,  so  wird  der  Frevler  sofort
ergriffen  und  nur  durch  die  Einmischung  der  Polizei  vor  der  Wuth
des  Volkes,  namentlich  derjenigen  der  Frauen,  geschützt.  Die  Kugel
hat  Niemanden  verletzt,  trotzdem  die  Straße  dicht  voll  Menschen
        <pb n="282" />
        Spauien.  (Nov.  12  —  Dee.  12.)  281

stand.  Der  Thäter  heißt  Moncasi,  ist  Böttcher,  23  Jahre  alt  und
gesteht,  der  Internationale  angugehören.

12.  November.  Cortes:  die  Regierung  erklärt  sich  gelegentlich
des  Wahlgesetzes  sehr  entschieden  gegen  die  Einführung  des  allgemeinen
  Stimmrechts.

25.  November.  In  Saragossa  wird  ein  angebliches  Complott
entdeckt  und  werden  zahlreiche  Verhaftungen  vorgenommen.

27.  November.  Der  höchste  Gerichtshof  verurkheilt  Moncasi
zum  Tode.  Die  Frage  geht  indeß  noch  an  den  Cassalionshof.

30.  November.  Die  Regierung  beschließt  die  Ausweisung  aller
fremden  Internationalisten  und  bemüht  sich,  die  Mächte  zu  gemeinsamen
  Schritten  gegen  die  Schweiz  zu  veranlassen.  Diefelben  gehen
jedoch  nicht  darauf  ein.

6.  December.  Cortes:  genehmigen  ein  sehr  strenges  Preßgesetz
  im  wesentlichen  nach  der  Vorlage  der  Regierung.

12.  December.  Die  Regierung  beschließt  die  Errichtung  von
Cadres  für  100  Bataillone  Infanterie  und  20  Schwadronen  Cavallerie,
  hauptsächlich,  um  die  Stellung  der  zahlreichen  Offiziere  auf
Halbsold  zu  sichern  und  damit  viele  Unzufriedene  für  die  Regierung
zu  gewinnen.
        <pb n="283" />
        3.  Großbrittannien.

2.  Jannar.  Der  bisherige  Votschafter  in  Constantinopel  Sir
Elliot  wird  zum  Vertreter  Englands  in  Wien,  Layard  gum  Botschafter
  in  Constantinopel  ernannt.

Die  Stimmung  der  Haudelswelt  ist  noch  entschieden  gegen  ein
activer  Eingreisen  in  die  orientalischen  2  Dinge  und  für  Aufrechthaltung  stricler
Neutralität  und  behanplet  noch  mehr  oder  weniger  das  Uebergewicht  in  der
öffentlichen  Meinung:  eine  Reihe  von  Handelskammern,  sowie  von  Vertretungen
  großer  Handelestädte  sprichl  sich  neuerdings  durch  Resolntionen  in  diesem
Sinne  aus.

Der  Colonialminister  Lord  Canarvon  antworlet  einer  Depulation
von  Kanfleuten  sehr  zweidentig,  indem  er  eine  Wiederholung  des  Krimrieges

  als  Wahnsinn  bezeichnet  und  die  bei  ihm  erschienenen  Verlreter  der
Kaufmannschaft  auffordert,  die  Angen  offen  und  die  Wagschale  der  Vernunft
in  der  Hand  Zu  halten.  Die  Parteien  streiten  sich  über  den  friedlichen  oder
kriegerischen  Sinn  dieser  Worle.  Inzwischen  steht  so  viel  jest,  daß  Canarvon
bezüglich  der  eventuellen  Kriegsfrage  mit  dem  entschlosseneren  Veaconsfield
entschieden  nicht  übereinstimmt.  Schon  kommen  „Times“  und  „Daily  News“
und  überbieten  den  Colonialminister,  indem  sie  die  „morgenländische  Geheimthuerei“
  Disraeli's  und  die  „persönliche  Regierung“  der  Königin  rückhaltlos
als  die  Quellen  der  Gefahr  bezeichnen,  von  welcher  sich  die  Partei  des  Friedens
  um  jeden  Preis  in  England  bedroht  fühlt.

4.  Jannar.  Die  Organe  der  Regierung  und  des  entschlossenen
Theils  der  Regierungspartei  bestätigen,  daß  die  englische  Regierung
Rußland  ersucht  habe,  seine  Friedensbedingungen  zu  nennen,  und
daß  sie  hinzugefügt:  Wenn  Rußland  diesem  Gesuche  mit  der  Behauptung,
  daß  der  Friede  zwischen  ihm  und  der  Pforte  nicht  Sache
Englands  sei,  answeichen  und  zu  weiterer  Niederwerfung  der  Türkei
den  Krieg  fortsetzen  follte,  so  würde  die  britische  Regierung  antworten,
  sie  könne  weder  den  völligen  Sturz  der  Türkei  noch  einen
Separatfrieden  zugeben.

Die  Lage  der  englischen  Regierung  ist,  abgesehen  von  den  inneren

Schwierigkeiten,  auch  darum  eine  schwierige,  weil  sie  sich  auf  die  T  ürkei  selbst
in  keiner  Weise  verlassen  kann,  diese  vielmehr  sortwährend  wie  ein  schwankes
        <pb n="284" />
        Großbritlannien.  (Jan.  9.-10.)  283

Rohr  hin  und  her  getrieben  wird.  Wird  diese  und  mit  ihr  Mahmud  Damat
Pascha,  der  dem  Sultan  die  schlimmsten  Berichte  über  die  Bertheidigungsfähigkeil
  Adrianopels  überbracht  und  ihn  auf  Grund  dieser  Berichte  zum
Waffenstillstande  um  jeden  Preis  bewegen  will,  vor  dem  Sturm  der  Bevölkerung
  weichen,  wird  der  Sullan  zu  dem  bis  jetzt  ausgeiparten.  letzten  Mittel,
zur  Entfaltung  der  Fahne  des  Propheten  schreiten,  oder  werden  die  Zustände
in  Coustantinopel  die  entgegengesetzte  Wirkung  haben,  wird  etwa  wegen  ihrer
Unhaltbarkeit  zum  Waffenstillstande  gegriffen  werden?  Das  sind  die  Fragen,
deren  Beantwortung  zunächst  von  einschneidender  Wichtigkeit  ist;  denn  es  häugt
von  ihr  ab,  in  welcher  Weise  bezüglich  der  russischenglischen  Beziehungen
die  Entscheidung  herbeigeführt  werden  wird.

Inwwischen  behält  England  seine  Angen  fest  auf  die  Dardauellen
geheftet.  Die  Oeffnung  der  Dardanellen  ist  das  große  Ziel  Rußlands,  denn
ver  diese  hal,  der  hat  auch  Constantinopel,  und  deßhalb  kann  Eugland  und
chließlich  auch  Europa  die  Elablirung  eince  solch  ungeheuren  und  in  seinen
Folgen  unabsehbaren  russischen  Uebergewichts  in  einer  drei  Welttheile
herrschenden  Stellung  nicht  gestatten,  wenn  es  nicht  aufhören  will,  eellländig
  zu  sein,  wenn  er  sich  nicht  mit  allen  jeinen  Freiheiten  und  Reichhümern
  Nußland  tributär  machen  will.  Tamit  krilt  die  orientalische  Krise,
welche  man  localisiren  zu  können  vermeinte,  in  eine  neue  Phaje.

9.  Jannar.  Der  türkische  Minister  Server  Pascha  hat  dem
diplomalischen  Corps  offiziell  mitgetheilt,  daß  die  Pforte  beschlossen
habe,  bei  Rußland  direklt  um  Wassenslillstand  nachzusuchen.  England
  scheint  seinen  Widerspruch  vorerst  fallen  gelassen  zu  haben,

woraus  geschlossen  wird,  daß  gewisse  Conressionen  von  russischer  Seite,
namenllich  vielleicht  das  Fallenlassen  der  Dardauelleufrage,  die  Neuderung
hervorgerusen  habe.  Der  entschlosseuere  Theil  der  ministeriellen  Parlei  äußert
sich  indeß  mit  dieser  zuwerlenden  Haltung  der  Regierung  sehr  unzufrieden:
eine  große  Versammlung  unter  dem  Vorie  des  Herzoge  von  Sutherland
spricht  sich  in  diesem  Sinne  aus;  der  Herdog  selbst  erllärt,  Gladstone  fei,
gleich  Ignatieff,  hauptsächlich  ein  Agcut  NuPßlande;  er  (Sutherland)  glaube,
FEes  56  Regierung  nicht  durch  die  Opposition  gehindert  worden  wäre,  enlschlossen
  zu  handeln,  häbte  Rußland  der  Pforte  niemals  Krieg  erklärt.

10.  Januar.  Die  Regierung  beschließt  die  Freilassung  der  in
die  fenische  Verschwörung  verwickelten  Soldaten.

Die  Maßregel,  die  von  liberalen  und  conservativen  C  Cabinelten  beharrlich
  verweigert  worden  war,  soll  auf  den  Wunsch  der  Königin  und  des
Premier  erfolgt  sein.  Vor  Eröffnung  einer  vielfach  entscheidenden  Parlamentsseision
  erachtet  man  es  ohne  Zweifel  für  nützlich,  durch  einen  vom  irischen
Volk  so  oft  und  dringend  geforderten  Act  der  Milde  eine  bessere  Beziehun  êl
zu  der  unzufriedenen  Partei  der  feindlichen  Schwesterinsel  anzubahnen.  Au
eine  andere  Erwägung  wird  dabei  obgewallet  haben.  Irland  ist  einer  dev
ergiebigsten  Werbbezirke  für  das  Heer;  nahe#zu  die  Hälfte  der  Landtruppen
stammt  von  dorther.  Theils  angeborene  Kampflust,  theils  Armuth  sind  die
Urfachen,  daß  die  Iren,  bei  aller  sonstigen  Feindseligkeit.  gegen  England,  vorugsweise
  in  den  rothen  Rock  der  Linie  schlüpfen.  Die  Engländer  wenden
ich  mehr  dem  Dienst  zur  Sec  zu,  oder  treten  in  die  Miliz  und  bei  den
Freiwilligen  ein  welche  beide  Herrestheilk  gesetzlich  nicht  nach  auswärts
in  verwandt  werden  können.  Indessen  dient  die  Miliz  in  Kriegszeiten  als
Pflanzschule  für  das  regelmäßige  Heer,  indem  aus  ihr  der  Uebertritt  in  die
Linie  häufig  erfolgt.  Bei  den  Freiwiltigen  in  die  bemerlenswerthe  Thatsache
        <pb n="285" />
        284  Großbrillannien.  (Jan.  13-17.)

hervorzuheben,  daß  ihre  Zahl,  die  in  den  vorhergeheuden  Jahren  etwa
174,000  Mann  beirug,  im  verflossenen  Jahr,  wo  Kriegsaussichten  eintraten,
auf  193,000  Mann  stieg.  Indem  die  Regierung  jeht  die  von  der  fenischen
Verschwörung  her  verurtheilten  Unterofficiere  und  Soldaten  auf  freien  Fuß
setzt,  hofft  sie  ohne  bKweisel,  eine  etwa  nöthig  werdende  größere  Aushebung
von  Truppen  zu  erleichtern.

13.  Januar.  Das  Truppenschiff  „Zumana“,  mit  1067  Mann
britischer  Truppen  von  Indien  kommend,  und  das  Schiff  „Euphrates“,
1142  Mann  dahin  führend,  werden  in  Malta  zurückgehalten.

17.  Jannar.  Eröffnung  des  Parlamentks,  drei  Wochen  früher
als  gewöhnlich.  Thronrede  der  Königin,  deren  Sinn  dahin  geht:
bedingte  Neutralität  mit  der  nicht  ausgesprochenen,  aber  angedeutelen
  nothwendigen  Forderung  der  Gewährung  der  Mittel  zum
Schutze  der  Interessen,  welche  die  Neutralität  Englands  zu  einer
bedingten  machen.  Der  auf  die  auswärlige  Politik  bezügliche  Passus
lautet:

„Ich  habe  für  geeignet  erachlet,  Sie  vor  der  gewöhnlichen  Periode  zu
versammeln,  damit  Sie  von  meinen  Bestrebungen,  den  Krieg  im  Orient  zu
beendigen,  unlerrichtet  werden,  und  damil  Ich  den  Nath  und  die  Unterstützung
  des  Parlaments  in  der  gegenwärtigen  Lage  der  öffentlichen  Anfelsgenheiten
  erhallen  könne.  (es  ist  Ihnen  belannt  daß,  nachdem  Ich  erfolgos

  bemüht  gewesen  bin,  den  Krieg  abzuwenden,  Ich  meine  Absicht  erklärt
habe,  die  Neutralitäl  in  einem  Gonfitt.  zu  beobachlen,  den  Ich  bedauert
habe,  welchen  zu  verhindern  Mir  aber  nicht  gelungen  ist,  so  lange  die  Interessen
  Meines  Reiches,  wie  sie  von  Meiner  Negierung  desinirt  wurden,
nicht  bedroht  werden  würden.  Gleichzeitig  drückte  Ich  Meinen  ernstlichen
Wunsch  aus,  jede  Gelegenheit  zu  benützen“  um  die  friedliche  Lösung  der
zwischen  den  Kriegführenden  obschwebenden  Fragen  zu  fördern.  Die  von  den
russischen  Wassen  in  Enropa  sowohl  als  in  Asien  erreichten  Ersolge  überzeugten
  die  Pforle,  daß  sie  bestrebt  jein  sollte,  die  Feindseligkeiten  zu.  Ende
zu  bringen,  die  ihren  Unterthanen  große  Leiden  verursacht  haben.  Tie  Regierung
  des  Sultans  richtete  daher  an  die  nentralen  Mächte  als  Theilnehmer
an  den  auf  das  türkische  Reich  bezüglichen  Verträgen  eine  Aurusung  ihrer
guten  Dienste.  Es  schien  jedoch  der  Mehrheit  der  so  angerufenen  Mächte
nicht,  daß  sie  der  Aufforderung  nuhbringend  nachkommen  könnten,  und  sie
theilten  diese  Ansicht  der  Pforte  mit.  Die  Pforte  beschloß  hierauj  einen
separaten  Appell  an  Meine  Regierung,  und  Ich  willigte  sofort  ein,  beim
Kaiser  von  Rußland  anzufragen,  ob  er  Friedenzerössnungen  erwägen  wolle.
Der  Kaiser  drückte  den  erusten  Wunsch  nach  Frieden  aus  und  erklärte  gleichzeitig
  seine  Ansicht  hinsichtlich  des  Jur  Erreichung  desjelben  einzuschlagenden

eges.  Ueber  diesen  Gegenstand  haben  zwischen  den  Regierungen  Rußlands
und  der  Türkei  dureh  Meine  guten  Dienste  Communicationen  stattgefunden,
und  JIch  hoffe  ernstlich,  daß  sie  zu  einer  friedlichen  Lösung  der  sireitigen
Punlte  und  zur  Beendigung  des  Krieges  führen  mögen.  Meinerseits  sollen
keine  Bemühungen  fehlen,  jenes  Ergebniß  zu  fördern.  Bisher  hat,  soweit  der
Krieg  verlaufen  ist,  keiner  der  Kriegführenden  die  Bedingungen  verletzt,  auf
welchen  Meine  Neutralität  begründet  ist,  und  ich  glaube  gern,  daß  beide
Parteien  sie  zu  respectiren  wünschen,  soweit  es  in  ihrer  Macht  sein  wird.
So  lange  diese  Bedingungen  nicht  verletzt  werden,  wird  Meine  Haltung  fortdauern,
  dieselbe  zu  sein;  allein  ich  kann  mir  nicht  verhehlen,  daß,  falls  die
        <pb n="286" />
        Großbrittannien.  (Jan.  17).  285

Feindseligleiten  unglücklicherweise  verlängert  werden  sollten,  irgend  ein  unerwartetes
  Ereigniß  es  Mir  zur  Pflicht  machen  dürfte,  Vorsichtsmaßregeln  zu
ergreifen.  Solche  Maßregeln  könnten  ohne  genügende  Vorbereitung  nicht
wirksam  getroffen  werden,  und  Ich  hoffe  auf  die  Freigiebigkeit  des  Parlaments,
  um  die  Mittel,  welche  für  jenen  Zweck  nothwendig  sein  dürften,  zu
bewilligen.  Die  Documente  über  diesen  Gegenstand  werden  Ihnen  unverweilt
vorgelegt  werden.  Meine  Beziehungen  zu  allen  jremden  Mächten  sind  fortdauernd
  freundliche."

Die  Thronrede  zeichnet  sich  vor  anderen  dieser  Gattung  durch  besonders
  klaren  Stil  und  kurzgefaßte  Sähe  aus,  was  um  so  mehr  anzuerkennen
ist,  als  ihr  die  auswärtige  Politik  betreffender  Haupttheil  eine  äußerst  vorsichtige
  Behandlung  erheischte,  und  es  ist  schwer  zu  begreifen,  daß  die  Opposition
  auch  nur  an  einzelnen  Stellen  desselben  scharfe  Kritik  üben  könne.

Ist  doch  von  Seiten  der  Regierung,  genau  genommen,  alles  geschehen,  was
ire  Gegner  als  geboten  erachtet  und  anempfohlen  hatten.  Auf  eine  frühzeitige
  Einberufung  des  Parlaments  hatten  schon  Gladstone,  Bright,  Forster
und  andere  hervorragende  Führer  der  Opposition  zu  einer  Zeit  gedrungen,
als  dessen  Meinungsäuserungen  nicht  so  dringend  nothwendig  erscheinen  konnten,
als  in  diesem  Angenblicke.  Billigerweise  wird  demnach  gegen  die  Erklärung
der  Thronrede,  daß  die  Krone  das  Parlament  einberufen  habe,  um  dessen
Naths  und  Beistands  theilhaftig  zu  werden,  von  gegnerischer  Seite  sich  kein
stichhaltiger  Eimvand  erheben  lassen.  Ein  Gleiches  gilt  von  den  ferneren
Auseinandersetzungen  der  Thronrede  über  die  vergeblich  gemachten  Bemühnngen
  des  Cabinets  zur  Hintanhaltung  des  Krieges,  zu  einer  gemeinsamen
Vermittlung  und  betref  ffs  der  bisher  eingehaltenen  Neutralitäl.  Die  Thronrede
  sagt  frei  heraus,  ehs  von  den  Bedingungen,  an  die  England  seine  Neutralität
  knüpfle,  keine  bisher  verletzt  worden  ist,  und  spricht  den  Glauben
aus,  daß  dieß  auch  ferner  unterbleiben  werde.  In  diesem  Falle,  so  sagt  sie,
wird  England  seine  bisherige  Stellung  festhalten  und  nur  dann  zu  Vorsichtsmaßregeln
  schreiten,  wenn  diese  durch  unerwartete  Ereignisse  geboten  erschrinen
sollten.  Milder  und  umsichtiger  hätten  selbst  Gladstone  und  Fawcett,  hätten
selbst  die  unbedingtesten  aller  Friedensfreunde  den  delicaten  Gegenstand  gewiß
nicht  behandeln  können.

Die  Antwortsadresse  wird  in  beiden  Häusern  noch  am  gleichen
Tage  erledigt;  die  Debatten  darüber  verlaufen  glimpflich,  obgleich
die  Führer  der  Opposition,  Lord  Granville  im  Oberhause,  Lord
Hartington  im  Unterhause,  die  Haltung  der  Regierung  einer  mehr
oder  weniger  scharfen  und  einläßlichen  Kritik  unterwerfen.

Die  Debatten  des  Oberhausfes  sind  bedeutsamer  als  die  des  Unterhauses.
  Lord  Grauville  bespricht  die  verschiedenen  in  den  letzten  6  Monalen
  abgegebenen  Erklärungen  der  Regierung.  Dieselben  hätten  bis  zum
November  vorigen  Jahres  einen  beruhigenden  Charakler  getragen,  er  glaube
aber,  daß  durch  die  Rede  Lord  Beaconssield's  vom  10.  November  die  anderen
  Mächte  auf  den  Gedanken  gekommen  seien,  daß  England  eine  bewassuete
Neutralität  angenommen  habe.  Granwille  kadelt  den  Passus  der  Khronrede
bezüglich  der  frühzeitigen  Einberufung  des  Parlaments  und  hebt  die  Ver
sicherungen  hervor,  die  Rußland  in  Betreff  des  Punktes  gegeben  habe,  bis  zu
dem  es  gehen  wolle.  Wenn  diese  Versicherungen  unbrfriedigend  gewesen  seien,
so  hätte  das  Parlament  sofort  einberusen  werden  sollen,  und  wenn  sie  befriedigend
  gewesen,  so  sei  kein  Grund  gewesen,  das  Gefühl  der  Unsicherheit
zu  wecken,  welches,  wie  er  glaube,  deßhalb  herrsche.  Lord  Beaconsfield
motivirt  in  seiner  Erwiderung  die  Einberufung  des  Parlaments  durch  die
        <pb n="287" />
        286  Großbriktannien.  (Jan.  17.)

veränderten  Kriegsumstände  nach  dem  Falle  Plewna's  und  durch  das  Ansuchen
  der  Pforte  um  Frieden.  Lord  Grawille  habe  über  die  verzögerte  Einberufung
  des  Parlaments  geklagt.  Es  sei  zu  bedenken,  daß  das  Parlament
nicht  in  wenigen  Stunden  einbernsen  werden  könne.  Die  Zeitungen  seien
nicht  maßgebend  für  die  Politik  der  Regierung.  Diese  sei  nicht  schwankend
oder  schwach  gewesen.  Solche  Behauptungen  sollte  man  nicht  auf  anonyme
Publikationen  basiren.  Die  Regierung  habe  von  Anbeginn  au  nie  gezögert
hinsichtlich  der  zu  befolgenden  Polilik.  Lange  vor  dem  Ausbruche  des  Krieges,
als  die  Möglichkeit  des  Ausbruchs  des  Kampfes  der  Regierung  die  Pflicht
nahe  legte,  zu  erwägen,  welche  Interessen  gefährdet  sein  dürften,  beschloß  die
Regierung  einstimmig,  die  Pflicht  Englands  sei  die  stricte  Nentralität  im
Kriege,  und  von  dieser  Politik  sei  sie  niemals  abgewichen.  Schon  in  der
letzten  Session  des  Parlaments  habe  er  (Beaconssield)  erklärt,  die  Neutralität
Englands  sei  dadurch  bedingt,  daß  die  Interessen  Eugland  nicht  gefährdet
würden.  Diese  Interessen  habe  Lord  Derby  in  seiner  Depesche  definirt.
Während  der  Ferien  des  Parlaments  habe  er  (Beaconsfield)  nur  eine  Rede
gehalten  und  darin  erklärt,  nichts  solle  die  Regierung  bestimmen,  von  der
Petongen  Neutralität  abzuweichen.  Er  könne  daher  nicht  verstehen,  worauf
die  Anschuldigung  einer  Schwankung  basire.  Gramville  habe  die  englische
Politik  als  selbstsüchtig  bezeichnet,  aber  Graf  Andrassy  habe  doch  auch  in  einer
offiziellen  Note  erklärt,  Oesterreichs  Politik  sei  die  bedingte  Neutralität,  es
sei  Oesterreichs  Sache,  über  Oesterreichs  Interessen  zu  wachen.  Er  (Beaconsfield)
  wisse  auch  nicht,  daß  Deutschland  Ansdrücke  gebraucht  habe,  welche
freier  von  Selbstsüchtigkeit  seien,  als  die  von  der  englischen  Regierung  gebrauchten.
  Da  die  englische  Regierung  dieselbe  Politik  befolge,  die  sie  von
Anfang  verfolgt,  und  da  sie  den  Beginn  von  Unterhaudlungen  herbeigeführt
habe,  welche  erfolgreich  sein  könnten  oder  auch  nicht,  so  habe  sie  Grund,  mit
Vertrauen  an  das  Parlament  zu  appelliren  wegen  der  Mittel,  um  den  Schuß
der  englischen  Inleressen  wirksam  zu  machen.  wenn  es  jene  Politik  billige.
Hätte  die  Regierung  das  Land  in  eine  Lage  der  Isolirung  versetzl,  so  hätte
sie  dem  Lande  großen  Nachtheil  zugesügt.  Aber  der  Waffenstillstand  für
Serbien,  das  Verschwinden  des  Berliner  Memorandums,  die  Conferenz  und
die  jüngsten  Verhandlungen  hätten  bewiesen,  daß  das  nicht  der  Fall  sei.
Beim  Veginne  des  Jahrhunderts  habe  Gugland  unter  den  entmuthigten  Gemeinwesen
  Curopas  allein  feine  nationale  Unabhängigkeit  vertheidigt.  England
  würde  jetzt  ebensalls  nicht  zurückschrecken,  für  eine  solche  Sache  sich  Zu
erheben.  Englands  Einfluß  werde  im  Nathe  Europas  sehr  empfunden.  Dieser
Einfluß  werde  von  der  Negierung  aus  geübt  werden,  um  einen  stabilen  und
dauerhaften  Frieden  zu  erlangen.  Wenn  sie  aber  berufen  sein  jollte,  die
Rechte  Englands  zu  verfechten  und  bassen  Interessen  zu  verlheidigen,  so  würde
sie  nicht  zögern,  wieder  und  wieder  an  das  Parlament  zu  appelliren,  um  die
Rechte  des  Reiches  zu  verfechten  und  seine  Interessen  zu  vertheidigen.  Herzog
von  Argyle  charakterisirt  die  Rede  Lord  Beaconsfield's  als  gläugend,  aber
nicht  zweclentsprechend.  Sie  weiche  einer  Erklärung  über  die  Politik  aus,
welche  das  Land  ein  Recht  habe,  von  dem  Haupte  der  Regierung  zu  erwarten.
In  seiner  Definirung  der  englischen  Interessen  habe  Lord  Beaconsfield  weder
der  Integrität  noch  der  Unabhängigkeit  der  Türkei  erwähnt.  Betreffs  des
Suegkanals  sei  es  selbstverständlich,  daß  GEugland  nie  gestatten  könne,  daß
sein  directer  Weg  nach  Indien  gestörl  werde.  Die  Frage  der  Dardanellen
müsse  eine  europäische  bleiben,  aber  wenn  die  Türkei  aufhöre,  eine  europäische
Macht  zu  sein,  so  werde  eine  Veränderung  des  Reglements  für  Kriegsschiffe
nothwendig  sein.  Der  Vesitz  Constantinopels  sei  auch  als  eine  europäische
Frage  bezeichue!  worden.  Wenn  die  Negierung  jedoch  der  Ansicht  sei,  daß,
so  lange  die  Türkei  Widerstand  leiste,  Nußland  verhindert  sei,  in  jene  Stadt
        <pb n="288" />
        Großbrillannien.  (Jan.  18  22.)  237

einzuziehen,  so  würden  daraus  die  ernstesten  Fragen  entstehen.  Marquis
v.  Salisbury:  Die  Türkei  sei  wiederholt  gewarnt  worden,  keine  Hilfe  von
England  zu  erwarten,  und  sie  würde  keine  Hilfe  zur  Vertheidigung  ihrer
Interessen  erhalten,  obschon  es  vielleicht  nohwendig  werden  könnte,  Englands
eigene  Interessen  zu  schützen.  Er  stellt  in  Abrede,  daß  Meinungsverschiedenheiten
  im  Cabinette  herrschen,  und  schließt  seine  Rede  mit  folgenden  Worten:
„Ich  wünsche  nicht  auf  die  genauen  Umstände  einzugehen,  unter  welchen  die
definirten  Interessen  Englands  bedroht  waren,  aber  ich  weiß,  daß  die  Kriegswogen
  sich  sehr  jenen  definirten  Localitäten  nähern,  und  ich  sage,  wenn  Sie
der  Regierung  nicht  vertrauen,  so  versehen  Sie  sich  mit  einer  anderen  Regierung,
  der  Sie  vertrauen  wollen.  Wenn  Sie  aber  der  Regierung  vertrauen,
  so  versehen  Sie  sie  mit  den  geeigneten  Mitteln,  um  wirksam  das
Vertrauen  durchzuführen,  das  Sie  ihr  auferlegt  haben."“

18.  Januar.  Das  auswärtige  Amt  veröffentlicht  ein  Blaubuch
  über  das  türkische  Friedensgesuch.

Die  bedeutsamsten  Thatsachen,  die  sich  daraus  ergeben,  sind:  Am
24.  December  benachrichtigle  Derby  den  Botschafter  Layard,  daß  eine  gemeinsame
  Mediation  der  Mächte  in  Folge  der  Weigerung  Deutschlands  gescheitert
sei.  Am  9.  Januar  berichtet  à  Lotschafter  V  Lostus,  Gortschakoff  glaube,  daß
der  Frieden  nur  unter  zwei  Bedingungen  erzielt  werden  könnte,  nämlich  daß
die  russische  Armee  vordringe  und  daß  die  Türken  sich  überzeugten,  daß  sie
von  England  keinen  Beistand  zu  erwarten  hätten;  nur  dann  würde  die
Pforte  Bedingungen  annehmen,  unter  denen  der  Frieden  geschlossen  werden
könnle.

22.  Jannar.  Unterhaus:  der  Schatzkanzler  gesteht  zu,  daß
die  Königin  schon  vor  mehreren  Tagen  ein  direktes  persönliches  Gesuch
  des  Sultans  um  Vermittlung  bei  Nußland  für  den  Abschluß
eines  Waffenstillstandes  erhalten  und  darauf  folgendes  Telegramm
an  den  Kaiser  von  Nußland  gerichtet  habe:

9  habe  vom  Sultan  ein  directes  Gesuch  erhalten,  das  ich  nicht
ohne  Aldchrt  lassen  kann.  Da  ich  weiß,  daß  Sie  aufrichtig  den  Frieden
wünschen,  so  bedenke  ich  mich  nicht,  Imn  diese  Thatsache  mitzutheilen,  in
der  Hoffunng,  daß  Sie  die  Verhandlungen  zur  Abschließung  eines  Wassenstillstandes,
  der  zu  einem  ehrenvollen  Frieden  führen  kann,  beschleunigen
können.

Die  Mittheilung  auch  der  Antwort  wird  abgelehnt.  Man
weiß  indeß,  daß  Rußland  sich  zu  einem  Waffenstillstand  bereit  erklärt,
  jedoch  nur,  wenn  man  sich  vorher  über  Friedenspräliminarien
geeinigt  hätte,  daß  hierauf  die  Unterhandlungen  zwischen  Rußland
und  der  Pforte  eröffnet  wurden,  daß  aber  über  den  Fortgang  derselben
  Eugland,  offenbar  absichtlich,  keinerlei  Mittheilungen  erhält.

23.  Januar.  In  Folge  von  Nachrichten  über  den  Zustand
in  Constantinopel  befiehlt  die  englische  Regierung  der  Flotte,  in  den
Bosporus  zu  segeln.  Der  Sultan  ertheilt  den  Ferman  dazu.  Auf
neue  Berichte  des  englischen  Botschafters  zieht  jedoch  die  englische
Regierung  ihre  Ordre  wieder  zurück.
        <pb n="289" />
        288  Großbritlannien.  (Jan.  24.)

24.  Jannar.  Die  Regierung  kündigt  in  beiden  Häusern  an,
sie  werde  am  28.  ds.  Mts.  einen  Supplementarcredit  für  die  Marine
und  für  militärische  Zwecke  überhaupt  beantragen.

Northceote  bezeichnet  im  Unterhause  als  Grund  für  die  Maßregel,  daß
die  Regierung  nach  Verlauf  einer  Woche  nicht  nur  die  Friedensbedingungen
nicht  kenne,  sondern  auch  eine  bedeutende  russische  Streitmacht  den  Vormarsch
fortsete.  Die  Negierung  habe  deßhalb  geglanbt,  mit  den  Vorschlägen  nicht
länger  zögern  zu  dürfen.  Im  Oberhause  fügt  Beaconsfield  noch  bei,  die
Politik,  welche  die  Minister  vorschlagen  zu  müssen  glaubten,  könne  nicht  abhängen
  von  dem  Willen  irgend  einer  befreundeten  Macht.  Die  Minister
Canarvon  und  Derby  fehlen  in  der  Sitzung:  sie  sind  mit  der  Maßregel  nicht
einverstanden  und  erklären,  zurücktreten  zu  wollen.  Schon  will  man  wissen,
Canarvon's,  des  russenfreundlichsten  Cabinetsmitgliedes,  Demission  werde  angenommen,
  dagegen  würden  große  Anstrengungen  gemacht  werden,  um  diesenige
  Derby's  zu  verhindern.  In  Lord  Salisbury,  der  bisher  auch  ziemlich
schwantend  war  und  einer  energischen  Politit  widarstrebte,  ist  eine  Art  Umstimmung
  eingetreten

Die  öffentliche  Meinung  ist  sich  sofort  darüber  klar,  daß  die  leitenden
Mitglieder  der  Regierung  nunmehr  ihrerseils  einen  festen  Entschluß  gefaßt
haben  und  daß  das  Parlament  durch  die  Creditforderung  vor  die  Entscheidung
gestellt  werden  soll.  Englands  oberste  Regierungsverwaltung  besteht  bekanntlich
  aus  32  Mitgliedern.  Zwölf  davon  bilden  das  leitende  Cabinet.  Innerhalb
  des  Cabinets  hat  in  wichtigen  Zeilen  ein  engerer  Kreis  die  eigentliche
Leitung;  d.  h.  es  bleiben  der  Premier,  der  Minister  des  Auswärtigen,  der
Schabkangler  und  der  Minister  für  Indien  in  fortwährendem  Verkehr.  Weder
eeer  engere  Rreis  noch  das  Zwölfer-Cabinet  sind  durch  verfassungsmäßige

Satung  anerkannt;  alles  hat  sich  durch  Gewohnheitsrecht  gebildet,  und  man
hütet  sich,  dasselbe  in  eine  Formel  zu  fassen.  Man  kann  sich  leicht  denken,
daß  bei  dem  oft  stündlich  wiederlehrenden  Eintreffen  wichtiger  Depeschen,
wegen  deren  die  vier  Mitglieder  des  engeren  Kreises  wiederholk  vertraulich
zu  berathen  haben,  ein  Verkehr  des  Premier  mit  einem  Manne  wie  Canarvon
ins  Unerträgliche  ausarten  mußte.  Der  letztere  hatte  ja  jeden  für  „wahnsinnig“
erklärt,  der  an  eine  Wiederholung  des  Krimm-Krieges  denke.  Es  war  hohe
Zeit,  daß  dieser  Minister  aufhörte,  scheinbar  im  Namen  des  Cabinets  zu
sprechen.  Dem  Schablanzler,  der,  wie  die  meisten  Finanzminister,  jo  lange
wie  möglich  vor  neuen  Aus  egaben  zurücksehent,  machte  eine  Abordnung  den
Standpunkt  einflußreicher  Mitglieder  der  ministeriellen  Partei  klar.  Seitdem
hat  eine  abermalige  vertrauliche  Zusammenlunft  einer  Anzahl  conservativer
Parlamentsmilglieder  stattgesunden,  in  welcher  ein  Dreier=  Ausschuß  erwählt
wurde,  dem  die  Vollmacht  ertheilt  ist,  nöthigenfalls  eine  Versammlung  zu
ferneren  Besprechungen  einzubernien.  Kann  man  dieß  auch  nicht  gerade  einen
Actions-Ausschuß  der  Partei  nennen,  so  bildet  sich  ein  jolcher  doch  allmählich
heraus.  Den  Theilnehmern  an  dieser  Verathung  war  die  erste  Antwort  des
Schatzkanglers  keine  ganz  befriedigende  gewesen.  Denn  die  Parlamentsmehrheit
  ist  viel  schirfer  antirussisch  gesinnt,  als  es  die  bisherige  Mehrheit  des
Cabinets  war.  An  uch  der  „Verein  für  den  Schut  brilischer  Interessen  gegen
usic  Uebergriffe  im  Orien!“,  in  dem  übrigens  Liberale  milwirken,  richlete
an  den  Premier  ein  eunergisches  Schreiben,  worin  auf  sosortige  Action  gedrängt
  und  die  Regierung  ob  ihres  seitherigen  Zögerus  und  Schwankens  getadelt
  wird.  Die  Ankündigung  des  Schatzkanglers  im  Unterhause  wird  mittlerweile
  mit  wiederholten,  am  Schlusse  mit  lauten  und  lang  anhallenden
Beifallsrufen  aufgenommen  und  man  hört  dabei  auch  Beifallsrufe  von  mehreren
Bänken  der  liberalen  Partei.  Die  Führer  der  Opposition  halten  ihrerseits  am
        <pb n="290" />
        EAITIIIIIBIII  289

Abend  des  21.  eine  Versammlung  und  kommen  zu  dem  Beschluß:  wenn  der
zu  fordernde  Extracredit  kein  Kriegscredit,  sondern  nur  für  die  Vorbereitungen
  bestimmt  sei,  welche  die  Situation  erheische,  und  wenn  derselbe  von  einem
einigen  Cabinet  verlangt  werde,  demselben  keine  Opposition  zu  bereiten.  Der
Beschluß  ist  ohne  Bedeutung,  da  die  erstere  Voraussehung  nur  sehr  bedingt,
die  lettere  gar  nicht  zutreffend  ist.

27.  Jannar.  Canarvon  wird  enklassen,  Derby  gieht  sein  Entlassungsgesuch
  zurück.  Salisbury  tritt  Beaconsfield  und  dem  entschlossenen
  Theile  des  Ministeriums  definitiv  bei.

28.  Jannar.  Die  durch  die  Creditforderung  der  Regierung
aufgeschreckten  materiellen  Interessen  gerathen  in  lebhafte  Bewegung:

In  Birmingham.  Manchester,  Liverpool,  Leeds,  Nottingham  und  in
anderen  großen  Handels=  und  Fabrikorten  finden  große  Meeliugs  statt,  welche
sich  gegen  die  Creditjorderung  aussprechen,  die  eine  Bürde  für  das  Land  und
eine  Gefahr  für  den  Frieden  Europas  sei.  Die  Führer  der  Opposition  im
Unterhause  aber  haben  bereits  erkaunt,  daß  die  Creditforderung  einen  aufrichtig
  gemeinten  Rüstungecredit  bedeute,  können  sich  indeß  noch  nicht  darüber
einigen,  in  welcher  Form  derselbe  bekämpft  werden  joll;  doch  soll  Hartinglon
jedenfalls  ein  Aer  #ement  gegen  denselben  einbringen.  Die  „Times“  spricht
sich  noch  entschieden  gegen  die  neue  Haltung  der  Regierung  aus:  der  Verfall
der  Türkei  sei  unaushaltjam  und  verdient,  weßhalb  die  Majorität  des  englischen
  Volkes  auch  nicht  geneigt  sei,  Englands  Macht  für  dieselbe  einzusetzen.

28.  Januar  —  8.  Februar.  Unterhaus:  die  Negierung  bringt
ihren  Antrag  auf  Vewilligung  eines  Credites  von  6  Mill.  Pfd.  St.
für  Rüstungen  ein,  resp.  um  auf  der  bevorstehenden  europäischen  Conferenz
  mit  größerem  Nachdruck  auftreten  zu  können.  Gegenantrag
Forster.  Derselbe  zieht  am  7.  Februar  seinen  Antrag  zurück;  das
Haus  beschließt  jedoch  trotzdem  mit  295  gegen  96  Stimmen,  über
den  Antrag  der  Regierung  in  Committee  zu  gehen  und  genehmigt
die  Vorlage  am  8.  Februar  mit  328  gegen  124  Stimmen,  also  mit
einer  Mehrheit  von  204  Stimmen.  Der  Führer  der  Opposition,
Hartington,  enthält  sich  der  Abstimmung,  Gladstone  stimmt  gegen
die  Negierung.

Die  Debatte  entbehrt,  so  entscheidend  auch  die  Abstimmung  ist,
doch  jedes  dramatischen  Interesses,  da  sie  sich  sehr  verzettelt.  vielfach  unterbrochen
  und  die  Stimmung  des  Haufes  durch  die  von  Tag  zu  Tag  eingehenden
  Telegramme  beeinflußt  wird.  Der  Schaßkangler  Northrote
begründet  die  Forderung  der  Regierung:  die  Türkei  sei  auf  dem  Schlachtfelde
besiegt  und  habe  um  Frieden  nachgesucht.  Nußland  habe  den  Waffenstillstand
von  der  Annahme  von  Friedensgrundlagen  abhangig  gemacht.  Der  Pforte
seien  gewisse  Friedensbasen  mitgetheilt  worden.  Es  heiße,  die  Pforte  sei  bereit,
  dieselben  auzunehmen,  oder  die  Pforte  habe  dieselben  schon  angenommen.
Der  britischen  Regierung  sei  über  die  nterzeichunng  des  Waffenstillstandes
noch  keine  Juformation  zugegangen.  Der  Grund  der  Verzögerung  sei  der
Regierung  unbekannt.  Derselbe  sei  aber,  welcher  er  wolle,  es  vergehe  Tag
auf  Tag,  ohne  daß  die  Unterzeichnung  erfolge.  Die  Nussen  seyten  ihren
Vormarsch  fort.  Den  Wunsch,  der  Pforte  Nath  zu  erlheilen,  habe  England

Schulthess,  Europ.  Geschichtelalender.  XIX.  Bd.  19
        <pb n="291" />
        290  Grohbritlannien.  (Jan.  28.)

nicht,  weil  damit  eine  große  Verantwortlichkeit  verbunden  sei.  Northcote
theilt  nun  die  bereits  bekannten  vom  Grafen  Schuwaloff  der  Regierung  nicht
officiell  mitgetheilten  Friedensgrundlagen,  worüber  die  einschlägigen  Schriftstücke
  dem  Hause  morgen  würden  vorgelegt  werden,  mit  und  fährt  fort:
Die  Bedingungen  Rußlands  seien  sehr  weitgehend.  Bulgarien  bilde  die  Mitte
der  europäischen  Türkei.  Die  für  Bulgarien  geforderte  Antonomie  sei  nicht
bloß  eine  administrative,  sondern  gleiche  der  rumänischen  und  serbischen  vor
dem  RKriege.  Ferner  heiße  es,  der  Char  wolle  selbst  für  Bulgarien  den
Fürsten  auswählen.  Sonach  würde  im  Herzen  der  Türkei  eine  bedeutende
neue  Macht  unter  einem  Rußland  ergebenen  Fürsten  gebildet  werden.  In
Betreff  Rumäniens,  Serbiens  und  Montenegro's  würden  die  bezüglichen
Fragen  anderwärts  eingehender  als  von  England  geprüft  werden  und  vielleicht
  Schwierigkeiten  hervorrufen.  Ferner  sei  die  Frage  der  Kriegsentschädigung
  eine  sehr  elastische.  Rußland  könne  demnach  eine  territoriale  EntschädigJung
  in  der  Form  wählen,  welche  für  Europa  von  größtem  Interesse  ei.
Es  sei  daher  ein  europäisches  Conseil  wegen  des  Friedens  nothwendig.  Die
Stipulation  wegen  der  Dardanellen  sei  entweder  von  großer  Tragw#ite  oder
besage  nichts.  Jedenfalls  fei  sie  für  England  von  größtem  Interesse.  Ein
separates  Abkommen  darüber  würde  England  nicht  anerkennen  und  nicht  zulassen.
  Wiederholte  Erklärungen  Oesterreichs  zeigten,  daß  es  die  darauf  bezügliche
  Ansicht  Englands  theile.  Die  Niederwerfung  der  Türkei  müsse
allerdings  große  Veränderungen  zur  Folge  haben.  England  würde  sich  aber
in  unvortheilhafter  Stellung  befinden,  wenn  die  Mächte  nur  über  den  definitiven
  Frieden  befragt  werden  sollten.  Die  britische  Regierung  halte  an  dem
Inhalte  der  in  der  Mai-NRote  Derby's  beobachteten  Neutralität  fest.  Sie  sei
bestrebt,  eine  Erweiterung  des  Kampfes  zu  verhindern.  Sie  habe  Griechenland
  nur  freundschaftliche  Rathschläge  ertheilt  und  weder  Druck  ausgeübt,
noch  Bestechung  versucht,  um  Griechenland  vom  Kriege  abmhalten.  Northeote
bemerlkt  bezüglich  der  Haltung  der  Regierung  in  letzter  Zeit,  daß  Derby  in
seiner  Depesche  vom  13.  December  die  ernstliche  Hoffnung  ausgesprochen  habe,
daß  eine  geitweilige  Besehung  Constantinopels  und  der  Dardanellen  vermieden
werde,  da  sonst  England  die  volle  Freiheit  des  Handelus  in  Anspruch  zehmen
würde.  Rußland  habe  am  16.  December  zwar  eine  freundliche,  aber  aus
weichende  Antwort  ertheilt,  in  welcher  es  anscheinend  andenten  wollte,  *
die  russische  Politit  erfordern  könnte,  gegen  Constantinopel  vorzurücken.  Als
aber  am  12.  Jannar  die  Russen  über  Adrianopel  auf  Gallipoli  vorgerückt,
habe  England  vorslellig  gemacht,  daß  jede  Operation,  welche  darauf  abziele,
die  Dardanellen  unter  die  Controle  NRußlands  zu  stellen,  als  ein  Hinderniß
für  Erreichung  der  Bedingungen  für  eine  endgilühge  Regelung  der  Dardanellenfrage
  angesehen  werden  würde.  Zugleich  sei  von  Rußland  die  Versicherung
  verlangl  worden,  nicht  auf  Gallipoli  vorrücken  zu  wollen.  Fürst
Gortschakofsf  habe  am  15.  Jannar  geantwortet:  Rußland  beabsichtige  nicht
auf  Gallipoli  vorzurücken,  wenn  ulcht  türkische  Truppen  dort  concentrirt
würden.  Gortschakoff  habe  seinerseits  die  Versicherung  Englands  verlangt,
Gallipoli  nicht  besetzen  zu  wollen.  Allein  die  Russen  seien  immer  vorgerückt,
und  als  Suleiman  Pascha  sich  in  der  Nichtung  auf  Gallipoli  zurückgezogen,
habe  die  Rrgierung  beschlossen,  die  Flotte  in  die  Dardanellen  zu  senden.  Der
Sultan  habe  einen  Ferman  gesendet,  worin  die  Zulassung  der  Flotte  gestattet
  worden.  Sobald  es  aber  geheißen,  daß  die  Pforte  bereit  sei,  die
Friedensgrundlagen  anzunehmen,  und  daß  die  Dardanellenfrage  nicht  allein
durch  Rußland  und  die  Türkei,  sondern  durch  eine  Conferenz  geregelt  werden
solle,  habe  die  Flotte  Gegenbefehl  erhalten.  Die  Expedition  der  Flotte  sei
nur  eine  temporäre  Maßregel  gewesen;  dieselbe  hienge  nicht  mit  der  Creditforderung
  zusammen.  Die  Frage  sei,  ob  England  mit  der  Stärke  einer  einigen
        <pb n="292" />
        Großbriltannien.  (Jan.  28  —  Febr.  8.)  291

Nation  zur  Conferenz  gehen  solle.  Man  könne  nicht  Frieden  fordern,  wenn
man  fortwährend  verbreite,  England  fürchte  sich,  in  den  Krieg  zu  gehen.
Der  Credit  brauche  nicht  verwendet  zu  werden:  er  solle  die  Regierung  nur
in  den  Stand  setzen,  auf  der  Conferenz  mit  der  Macht  ausgerüstet  zu  sein,
Englands  Recht  wirksam  zu  machen.  Wenn  das  Haus  das  Vertrauen  in
die  Regierung  verfsage,  müsse  letztere  die  Emscheidung  hinnehmen,  es  sei  dann
aber  unmöglich,  so  wichtige  Tinge  zu  behandeln,  wie  solche  der  Conferenz
unterbreitet  werden  sollten.  Die  Regierung  verlange  Vertranen,  sie  versichere,
daß  ein  folcher  Schritt  der  wirlsamste  Schutz  des  Friedens  sein  würde.  Ein
hervorragender  Ausländer  habe  über  die  vorliegende  Frage  gesagt,  es  werde
Niemand  gehört  werden,  es  sei  denn,  daß  er  starl  sei.  Forster  führt  zur
Begründung  seines  Antrags  gegen  die  Creditforderung  aus,  die  Creditforderung
  sei  ohne  Beispiel.  In  den  Friedensbasen  berechtige  England  nichts  zu
einem  Verdachte.  Nichts  gefährde  Englands  Interessen.  Die  Forderung
Nußlands  in  Betreff  der  Dardanellen  sei  natürlich  und  der  Erwägung
Europas  würdig.  Die  beabsichtigt  gewesene  Entsendung  der  englischen  Flotte
zum  Schutze  der  eiglischen  Unterthanen  und  des  englischen  Eigenthums  sei
verständlich.  Zum  Zwecke  der  Offenhaltung  des  Wasserweges  aber  wäre  eine
solche  ein  Bruch  der  Neutralität  gewesen.  Die  Negierung  könne  mit  der
Stimme  der  einigen  Nation  auf  der  Conferenz  nur  auftreten,  wenn  sie  wirklich
  ein  englisches  Interesse  vertrete,  wie  die  Sicherung  des  Weges  nach  Indien
  und  die  Integrität  Aegyptene.  Die  Frage  der  permanenten  Besehung
Konstantinovels  betresfe  mehr  das  österreichische  als  das  englische  Interesse.
Indeß  sei  die  Regierung  doch  behufs  der  Verhinderung  der  permanenten  Besetzung
  Konstantinopels  und  der  ausschließlichen  Gewährung  der  Durchfahrt
durch  die  Dardanellen  für  Nußland  zu  unterstützen.  Die  gute  VBerwaltung
der  europäischen  Türkei  sei  ein  englisches  Interesse.  Vis  jetzt  sei  aber  kein
wirkliches  englisches  Interesse  gefährdet.  Bright  befürwortet  ernstlich  den
Frieden.  Croß  habe  von  dem  lügenhaften  Geiste  der  Reden  der  Oppositionspartei
  gesprochen,  aber  wie  siehe  es  mit  den  Reden  Lord  Beaconssield's  und
anderer  Minister!  Die  Rriegführenden  seien  berechtigt,  den  Frieden  selbständig
  herzustellen,  so  lauge  nicht  die  Interessen  anderer  Mächte  verletzt  würden.
Das  Interesse  Englands  sei  die  Freiheit  der  Christen  und  Muselmanen  in
der  europäischen  Türkei.  England  habe  kein  Interesse  in  Asien.  Eine
mäßige  Kriegrentschädigung  Außlands  und  die  Forderung  der  Oesfnung  der
Dardanellen  seien  berechtigt.  Die  Friedeusbasen  gäben  zu  keinerlei  Befürchtung
Anlaß.  Nichts  könne  die  unwürdige  Eifersucht  gegen  Rußland  nähren  oder
eine  drohende  Haltung  Englands  auf  der  Conferenz  rechtfertigen.  England
sollte  erklären,  es  habe  weder  ein  Interesse  an  der  Erhaltung  der  Türkei,
noch  au  der  Feindseligteit  gegen  Rußland.  Die  Regierung  könne  entweder
die  Erbschaft  eines  Krieges  oder  die  Erbschaft  eines  Friedens  inauguriren,
eines  Friedeus,  der  zu  der  Freundschaft  mit  einem  der  größlen  Reiche  führe.
Gladstone  erklärt,  er  wünsche  der  Negierung  die  Kraft  der  geeinten  Nalion
zu  geben  und  würde  sie  unterstützen  im  Aufgebot  ihres  Einflusses  auf  der
Conferenz,  um  Nußland  zum  Verzicht  seines  Anspruches  auf  den  Theil
Bessarabiens  zu  bewegen,  den  es  früher  an  die  Donaufürstenthümer  abgetreten.
Er  würde  die  Regierung  auch  unterstützen  bei  allen  Bemühungen  hinsichtlich
der  jreien  Schifffahrt  auf  der  Donau  und  in  ihrem  Bestreben  zur  Sicherung
der  besten  Bedingungen  für  die  Türkei,  so  lange  dieselben  keine  Grausamkeit
egen  die  Unterthauen  der  Türkei  involvirten.  Seiner  Ansicht  nach  müßte
Päiareen  die  Zahlung  eines  bedentenden  Tribuks  auferlegt  werden.  Er

offe,  England  werde  betreifs  der  Dardauellenfrage  in  Uebereinstimmung  mit
den  Mächten  handeln.  England  könne  auch  die  hellenischen  Provinzen  auf
der  Conferenz  vertreten.  Er  wünsche  nur,  daß  die  durch  das  russische  Schwert

19*
        <pb n="293" />
        292  Großbritlannien.  (Jan.  28  —  Febr.  8.)

für  die  Unterthanen  der  Türkei  erlangten  Zugeständnisse  nicht  verkürzt  würden.

Redner  regte  die  Idee  an,  anstatt  den  Credit  zu  votiren,  möge  eine  Adresse
beider  Häuser  an  die  Krone  gerichtet  werden,  worin  der  Regierung  die  Unterstühung
  auf  der  Conferenz  Augesack  werde  unter  Anerkennung  dessen,  was
für  die  Christen  der  Türkei  gethan  worden  sei.  Die  Adresse  dürfte  auch  den
Ausdruck  der  Hoffnung  ent  ballen  daß  in  allen  zwischen  der  Türkei  und
ihren  Unterthauen  #ßtbchenden  Fragen  Englands  Einfluß  ine  einer  seinen
alten  edlen  Ueberlieferungen  entsprechenden  Weise  zur  Unterstützung  einer
solchen  wohlgeordneten  Verwaltung  aufgeboten  werde,  die  allein  zukünftigen
Frieden  und  Wohlfahrt  verheiwe.  Kriegsminister  Hardy  erklärt  den
Adreswvorschlag  Gladstone's  für  unannehmbar.  Am  8.  Febr.  ist  der  Schatzkangler

  Northceote  endlich  in  der  Lage,  die  Waffenstillstands  bedingungen,
sowie  die  Ränmung  der  Vertheidigungslinie  von  Konstantinopel  mitzutheilen,

entwickelt,  daß  die  Situation  ernst  sei,  und  weist  auf  die  Befürchtung  hin,

daß  es  in  Konstantinopel  zu  Ruhestörungen  kommen  könne.  CEx  sei  daher
ein  Theil  der  brittischen  Flotte  nach  Konstantinopel  zum  Schugze  von
Personen  und  Eigenthum  beordert  und  dieß  den  Regierungen  notifizirt
worden.  Zugleich  jeien  diese  eingeladen  worden,  wenn  sie  dazu  geneigt
wären,  sich  dem  Schritte  Englands  anzuschließen.  Der  Schritt  sei  auch  Nußland

  zur  Kenntniß  gebracht  worden.  (Stürmischer  Beifall.)  Hartington,
der  Führer  der  Opposition,  will  von  der  Sendung  der  Flotte  absehen,  da
sie  Hagelt  nicht  mehr  als  Drohung  gegen  irgend  eine  Macht  angesehen  werden,

l  aber  Gutes  bewirken  könne  durch  den  Schug  von  Personen  und  Eigenwan.

  Da  nach  der  Mittheilung  der  Regierung  über  den  Wasfenstillstand
die  zeitweilige  Besezung  Konstankinopel's  beabsichtigt  sein  dürfte,  wünsche  er
die  Verlegenheit  der  Regierung  nicht  zu  vermehren.  Er  hätte  gewünscht,

daß  das  Haus  die  Regierung  einstimmig  unterstützte,  aber  die  Regierung
habe  nicht  die  geringste  Andenkung  über  ihre  Politik  auf  der  Conferenz  und
über  die  Art  der  Verwendung  des  Credits  gemacht.  Alle  Welt  wisse,  daß
England  viel  mehr  Geld  zu  verausgaben  in  der  Hand  habe  als  ##  Millionen.

Die  Votirung  könne  die  Hände  der  Regierung  nicht  stärken.  Die  Wiederberstellung

  der  alten  Verhältnisse  in  der  Türkei  sei  unmöglich.  Angesichts
des  Waffenstillstandes  sei  eine  bedingte  Neutralilät  unthunlich.  Wozu  also
der  militärische  Credit?  Er  müsse  der  Regierung  unter  allen  Umständen  die
Verantwortung  überlassen,  werde  aber  den  Credil  nicht  belämpfen.  Er  hosfe,
die  Regierung  werde  in  freundlichem  Einvernehmen  mit  den  andern  Mächten
handeln  und  das  Cabinet  eine  Politik  befolgen,  welche  das  Haus  bil  lige.

Northcote  spricht  seine  Genugthuung  über  die  Nede  Hartington's  aus.
Die  Negierung  erkenne  an,  daß  eine  große  Veränderung  in  der  Lage  der
Türkei  eingelreten  sei,  und  werde,  so  weit  als  möglich,  die  Interessen  der
der  Türkei  untergeben  gewesenen  Nalionaliläten  berücksichtigen.  Die  Regierung
  wünsche  in  den  Nath  der  enropäischen  Mächte  einzutreten,  um  diese
Punkte  mit  den  Mächten  zu  berathen;  sie  habe  keine  selbstjüchtigen  Absichten
und  wünsche  auch  nicht,  eine  strikte  Linie  in  Betreff  solcher  Punkte  zu  ziehen,
wie  die  Turchfahrt  durch  die  Dardauellen.  England  wünsche  dort  nur  die
Freiheit  des  Handels  zu  fordern  und  überhaupt  über  diesen  Punkt  eine
solche  Lösung  zu  schaffen,  die  es  einer  einzelnen  (Macht  unmöglich  mache,  die
Dardanellen  zu  schließen.  Bei  dieser  Frage  sei  der  Handel  der  gesammten
Welt  interessirt.  Der  Zweck  der  Negierung  sei,  dieses  Interesse  zu  wahren.
Der  nächste  Punkt,  welchen  die  Negierung  im  Ange  habe,  sei  die  Offenhallung
der  Verbindung  Euglands  mit  dem  Orient.  Ueber  dieie  Punkte,  an  welchen
andere  Länder  ein  eben  so  groszes  Intref  se  hätten  wie  England,  wolle  er
(Northrote)  indessen  keine  bestimmte  Basis  der  Negierungspolitik  entwerfen.
Die  Regierung  werde  ihr  Möglichstes  anfbielen,  um  erstens  eine  gute  Ver-
        <pb n="294" />
        Großbritlannien.  (Jan.  28  —  Febr.  8.)  293

waltung  für  die  Eingangs  erwähnten  Nalionalitäten  hergustellen  und  zweitens
  die  Freiheit  der  Wasserstraßen  für  den  Welthandel  zu  sichern;  drittens
werde  die  Regierung  versuchen,  jeder  Möglichteit,  das  indische  Reich  durch
Aegypten  zu  gefährden,  vorzubeugen.  Die  Regierung  sei  bereit.  auf  der  Conferenz
  diese  Fragen  im  versöhnlichsten  Sinne  zu  diskutiren;  es  werde  vor
Allem  ihr  höchstes  Streben  fein,  eine  Lösung  herbeizuführen,  welche  einen
möglichst  dauerhaften  Frieden  verheiße;  denn  die  Besorgnisse  und  die  Ungewißheit
  der  leßten  Sör-  seien  unerträglich  geworden.  Der  Zweck  des
Credites  sei  folgender:  England  besitze  nur  eine  kleine  Armee,  die  aber  einer
rapiden  Vermehrung  fähig  sei.  Ein  Theil  des  Geldes  werde  dazu  verausgan
  werden,  um  einen  Theil  der  Armee  marschbereit  zu  halten,  obwohl  er
hoffe,  die  Nothwendigkeit,  das  Geld  zu  diesem  Zweck  zu  verausgaben,  werde
gar  nicht  entstehen.  Allein  die  Regierung  verlange,  daß  ihr  das  Geld  zur
Verfügung  gestellt  werde,  um  die  von  ihr  angenommene  Politik  unterstützen
zu  können.  Gladstone  erklärt  sich  mit  den  Ausführungen  Northceote's  zufrieden,
  obwohl  er  nicht  einsehe,  wie  dieselben  die  Credikforderung  unterstüten
  sollten.  Er  verstehe  nicht,  wie  England  über  eine  zeitweilige  Deschung
Konstantinopels  klagen  könne.  Die  Sprache  der  Negiernng  hinsichtlich  der
Dardanellen  sei  billig;  was  den  Suezkanal  i—  so  hälten  die  Mikllelmeermächte
  ein  größeres  Interesse  an  der  freien  Durchfahrt,  als  England.  Obwohl
  er  indessen  die  Erklärungen  Northcote's  so  weit  billige,  so  könne  er
doch  nicht  vergessen,  daß  die  erste  Politik  der  Regierung  auf  die  Wiederherstellung
  des  status  duo  ber  Türkei  gerichtet  gewesen  sei.  Er  hoffe,  daß  diese
Politik  jetzt  ganz  aufgegeben  worden,  da  die  verschiedenen  Nationalitäten  der
Türkei  nicht  für  Rußland,  Oesterreich  oder  die  Türkei,  sondern  für  sich  existirten
  und  nur  die  Civilisation  derselben  die  Hauptsache  sei.  Rußland  hobe
durch  die  von  ihm  gebrachten  Opfer  das  Recht  verdient,  die  ünvische
völkerung  zu  schützen.  Er  (Gladstone)  fürchte  Oesterreichs  Nolle  auf
der  Confereng.  England  möge  diese  Macht  auf  der  Conferenz  bewachen.
Oesterreich  habe  bei  jeder  europäischen  Verwickelung  unglücklicher  Weise  die
Grundsage  einer  Politik  adoplirt,  welche  den  verwandlen  Volksstämmen  außerbalb
  der  Grenzen  Oesterreichs  feindlich  sei.  Oesterreich  habe  mit  großen
inneren  Schwierigkeiten  zu  kämpfen,  diese  dürften  jedoch  keinen  unheilvollen
Einfluß  auf  die  Lösung  der  schwebenden  Frage  babe.  Zu  solchen  Zwecken
dürfe  England  sich  nie  wieder  mit  Oesterreich  vereinen.  Er  (Gladstone)  habe
ein  billiges  Recht,  zu  verlangen,  daß,  da  Rußland  Congessionen  für  die
Unlerthanen  der  Türkei  erlangt  habe,  England  nicht  zur  Cenferenz
gehe,  um  diese  Conzessionen  hemeinschaftlich  mit,  Oesterreich
oder  einer  anderen  Macht  zu  beschneiden.  Wen  aber  die  Politik
der  Regierung  den  von  Northrote  abgegebenen  Erklärungen  entspreche,  und
wenn  sie  mit  Rußland  cooperire,  wozu  brauche  man  dann  noch  den  Credit?
Die  von  der  Regierung  aufgestellten  Basen  für  die  Conferenz  brohten  nicht,
eine  Collision  mit  Rußland  herbeizuführen,  der  Zweck  des  Votums  sei  daher
nicht  zu  erkennen  und  die  Forderung  selbst  ohne  Präzedenzfall  und  verfassungswidrig.
  Obwohl  er  bereit  sei,  die  von  der  Regierung  entwickelte  Polikik  zu
unterstützen,  müss  er  doch  gegen  den  Credit  stimmen,  weil  derselbe  nicht  constitulionell
  sei.

Mährend  des  Laufes  der  Debatten  hat  die  Stimmung  der
öffentlichen  Meinung  entschieden  umgeschlagen  und  haben  die  Kundgebungen
  für  eine  energische  Politik  gegen  Rußland  unzweifelhaft
die  Oberhand  gewonnen  über  eine  Friedenspolitik  um  jeden  Preis.

Schon  am  30.  Jan.  beschließt  ein  Meeling  in  Sheffield,  einberufen,
        <pb n="295" />
        294  Großbriklannien.  (Jan.  28  —  Febr.  8.)

um  das  Parlament  zur  Ablehnung  des  Supplementarcredits  aufzufordern,
im  Gegentheil,  dem  Cabinet  volles  Vertrauen  auszusprechen.  Der  Austoß  zu
völligem  Umschlag  geht  indeß  von  London  aus.  Am  31.  Jannar  soll  in
Cannonstreet  ein  Meeling  gegen  die  Iewilligung  des  geforderten  Credits  abgehalten
  werden.  Dasselbe  wird  indeß  in  Folge  des  Eindringens  Conservativer
  und  dabei  vorgefallener  tumultnarischer  Scenen  aufgelöst.  Unmittelbar
darauf  findet  ein  Meeting  in  der  Guildhall  zu  Gunsten  der  Regierung  unter
Vorsitz  des  Lord-Mayor  statt.  Palmer,  der  Gonverneur  der  Bank  von  England,
  und  Nitchie,  Mitglied  des  Unterhauses,  setzen  auseinander,  daß  diejenigen,
  welche  Rußland  glauben  machen  wollten,  daß  das  englische  Volk
uneinig  sei  und  seine  Interessen  nicht  vertheidigen  werde,  als  die  wahren
Beförderer  des  Krieges  zu  betrachten  seien.  Es  wird  darauf  mit  großem
Enthusiasmus  und  unter  dem  Absingen  patriotischer  Lieder  folgende  Resolution
  angenommen:  Man  wünsche  sehnlichst  den  Frieden,  wenn  die  Aufrechterhaltung
  desselben  mit  der  Ehre  und  den  Interessen  des  britischen  Reiches
vereinbar  sei,  und  man  sei  überzeugt,  daß  der  Friede  und  die  englischen  Interessen
  besser  gesichert  seien,  wenn  die  Fotttik  der  Regierung  unlerstützt  werde.
Diese  Resolution  wird  unverzüglich  durch  eine  Deputation  der  Regierung
zugestellt.  Lord  Manners,  der  die  Deputation  empfängt,  erklärt,  daß  die
Resolution  genau  die  Ansichten  der  Regierung  ausdrücke,  welche  diese  Kundgebung
  der  Vevölkerung  Londons  dankend  anerkenne.  An  demselben  Tage
wird  dem  Schaßkanzler  Northcote  eine  Adresse  überreicht,  die  von  etwa  900
der  augesehensten  Londoner  Kaufleute  und  anderen  Londoner  Geschäftstreibenden
  unterzeichnet  ist,  und  in  welcher  Verlrauen  in  die  auswärtige  Politik  der
Regierung  ausgesprochen  wird.

Die  Rückwirkung  dieser  Vorgänge  auf  die  Stimmung  des  Parlaments
bleibt  nicht  aus,  zumal  die  —  des  Waffenstillstandes  von  Adrianopel
  vom  31.  Januar,  die  erst  am  4.  Febrnar  in  London  näher  bekannt
werden,  in  allen  Kreisen  den  allerschlechtesten  Eindruck  machen,  als  ein  Schlag,
den  Rußland  nicht  kühn,  sondern  frech  England  ins  Gesicht  zu  geben  gewagt
habe.  Im  Anfange  der  langen  Creditdebatte  wird  angenommen,  daß  die  Reierung

  dafür  wohl  die  Majorität,  aber  doch  nur  eine  ziemlich  bescheidene
haben  werde.  Nach  und  nach  aber  wird  es  immer  sicherer,  daß  sie  eine  starle
Mehrherr  erlangen  werde;  aber  fraglich  war  noch  immer,  wie  hoch  sie  sich
bezissern  werde.  Auf  keinen  Fall  unter  100,  wahrscheinlich  auf  120—130,
möglich  sogar  auf  150  und  darüber;  denn  mehrere  Mitglieder  der  Opposition
seien  vensschlossen,  mit  der  Negierung  zu  stimmen,  und  eine  namhaste  Anzahl
anderer  —  abgesehen  von  den  irischen  Homerulers  —  werde  sich  der  Ab
stimmung  ganz  enthalten.  Mit  jeder  Stunde  drohte  die  Zahl  der  Abtrünnigen
  größer  zu  werden.  Die  ohnedieß  starke  Zersplitterung  der  Opposition
machte  reißende  Fortschritte.  Aus  den  verschiedensten  Theilen  des  Landes
trafen  Berichte  über  Meetings  zu  Gunsten  der  Regierung  ein.  Schon  ward
es  schwer,  auf  irgend  einer  öffentlichen  Volksversammlung  einen  Mißtrauensantrag
  gegen  die  Regierung  einzubringen,  ohne  daß  dieser  lärmend  belämpft
und  schliehlich  in  einen  Vertrauensbeschluß  umgewandelt  wurde.  Kurz,  das

lut  des  Landes  war  in  Wallung  —  the  blooc  of  the  country  is  up  —
so  lauteten  die  Berichte  von  den  verschiedensten  Seiten.  Wenn  die  Regierung
inmilten  der  jetzigen  Stimmung  das  Parlament  anflösen  und  Neuwahlen  anordnen
  wollte,  wie  die  Opposition  jüngster  Zeit  es  oft  geung  gesordert  hat,
dann  wahrlich  wäre  es  um  diese  geschehen.  We  shoule  be  nowherc  —
dieß  gestehen  jetzt  selbst  Führer  der  Opposition  ein  und  lassen  es  dabei  an
Ausfällen  gegen  Gladstone  nicht  fehlen,  dem  mit  Recht  die  Hauptschuld  für
die  Zersplikterung  der  Partei  aufgebürdet  wird.
        <pb n="296" />
        Großbritlannien.  (Jan.  28  —  Febr.  8.)  295

Schließlich  wünscht  die  Opposition  wenigstens  einer  förmlichen
Parteiabstimmung  aus  dem  Wege  zu  gehen.  In  der  Sitzung  vom
5.  Febr.  präludirt  Sir  Vernon  Harcourt  einer  Zurückziehung  des
Forster'schen  Gegenantrags  durch  die  Erklärung:  wenn  die  Regierung
vor  dem  Schluß  der  Debatten  erkläre,  daß  sie  eine  Friedenspolitik
verfolge,  so  werde  das  Votum  des  Hauses  ein  einstimmiges  sein.
Aber  das  hatte  ja  die  Regierung  schon  längst  hundertmal  erklärt!
Am  7.  Febr.  nimmt  Forster  seinen  Antrag  wirklich  zurück.  Das
Haus  geht  darauf  sofort  mit  295  gegen  96  Stimmen  in  Committee
und  bewilligt  am  8.  Febr.  den  6-Mill.-Credit  mit  328  gegen  127
Stimmen.  Hartington  und  andere  Führer  der  Opposition  enthalten
sich  der  Abstimmung,  Gladstone  stimmt  gegen  die  Negierung,  eine
große  Angahl  Liberaler  mit  ihr.  Die  Lage  erscheint  damit  sehr  geklärt,
  die  Regierung  hat  einen  großen  Sieg  davon  getragen  und  die
Opposition  ist  zunächst  wenigstens  entschieden  machtlos  und  geradezu
beschämt:  Hartington  hat  den  Rückzug  antreten  müssen  und  Forster
bewogen,  seinen  Antrag  in  aller  Form  fallen  zu  lassen.  Die  Partei
selbst  ist  bezüglich  der  auswärtigen  Angelegenheiten  sichtlich  in  voller
Auflösung  begriffen.

Während  des  Laufs  der  Debatte  veröffentlicht  die  NRegierung  wei
Vlaubücher  mit  diplomatischen  Actenstücken  der  lehten  Wochen.  Wir  e
heben  denselben  folgende  Dalen:  Am  15.  Jannar  gab  Rußland  dem  4uan
lischen  Cabinet  die  bedingte  Zusage  des  Fernbleibens  von  Gallipoli.  Auf
eine  Anzahl  kurzer,  aber  durchweg  höflicher  und  entgegenkommender,  dabei
indessen  bestimmter  und  streng  die  Sach'  betreffender  Anfragen  Derby's  folgen
lange,  schwulstige  Erwiderungen  „Gortschakoff'  s,  in  denen  die  Menschenliebe
seines  hohen  Herrn  und  dessen  Sehnsucht  nach  dem  Frieden  bervorgeholen
wird.  Andererseits  aber  wird  an  die  heilige  Pflicht  erinnert,  welche  Rußland
  übernommen  habe  und  welche  es  zu  Ende  führen  müsse.  Den  Widerstand
  der  Türkei  bezeichnet  der  Reichslanzler  als  „Hartnäckigkeit“.  Die  Zusagen
  England  gegenüber  sind  unbestimmt,  zweideukig  und  mit  Vorbehalten
versehen.  Daneben  verfehlt  Fürst  Gortschakoff  nicht,  die  englische  Regierung
feierlich  daran  zu  mahnen,  daß  sie  durch  Alles,  was  sich  als  eine  Zusicherung
oder  anders  denn  als  eine  Ablehnung  ruylischer  Lile  au  die  Türkei  auslegen
ließe,  das  Loos  der  lehteren  nur  noch  erschwere.  Am  25.  Jannar  erwiderte
Schuwaloff  auf  Befragen  Derby's,  daß  Rußland  durchaus  nicht  gewillt  sei,
„europäische  Fragen  allein  zu  regeln“  (résoudkkre  isolemem).  Erst  am
28.  Januar  verstand  sich  Schuwaloff  auf  Anweisung  Goritschakoff's  zu  der
klareren  Aeußerung,  Rußland  betrachte  die  Frage  über  die  Durchfahrt  von
Kriegsschiffen  durch  den  Bosporus  und  die  Dardanellen  als  eine  „europäische“"
Frage,  welche#e  ßes  nicht  allein  zu  egeln  wünsche.  Am  29.  Jannar  erfolgte.
in  ahnlicher  Form,  wie  es  von  Oesterreich  geschehen,  die  amtliche  Anzeige
Lord  Terby's  in  Petersburg,  die  englische  Regierung  erkenne  zwar  alle  Vereinbarungen,
  die  zwischen  russischen  und  lürkischen  Bevollmächtigten  behufs
Abschlusses  eines  Wassenstillstandes  und  Feststellung  der  Friedensgrundlagen
getroffen  würden,  als  bindend  für  die  beiden  kriegführenden  Theile  an,  erlläre
jedoch,  daß  sie,  insofern  diese  Vereinbarungen  eine  Aenderung  der  enropäischen
        <pb n="297" />
        296  Großbriltannien.  (Febr.  1—5.)

Verträge  bezweckten  oder  die  allgemeinen  und  die  britischen  Interessen  berührten,
  ihnen  keine  Giltigkeit  zugestehen  könne,  wofern  sie  nicht  von  den  an
dem  Pariser  Vertrage  bethelliglen  Mächten  förmlich  genchmigt  würden.  Am
30.  Januar  erklärte  Gortschakoff  in  Beantwortung  der  Depesche  Derby's  bezüglich
  der  Endgiltigkeit  der  Friedensgrundlagen:  es  seien  für  den  Wafferstillstand
  gewisse  Grundlagen  nothwendig,  welche  je  jedoche  soweit  sie  Europa
anbeträfen,  nur  als  Präliminarien  und  nicht  als  definitiv  bekrachtet  werde
sollten;  Fragen  von  europäischem  Interesse  sollten  mit  den  Concertmächten
geregelt  werde

Zum  Verständuiß  der  Vorgänge  und  der  Sachlage  muß  man  sich  folgende
  gleichzeitige  Vorgänge  vor  Constantinopel  vergegenwärtigen:  Am
22.  Jannar  brach  ein  Theil  der  russischen  Gardecavallerie  von  Adrianopel  in
der  Richtung  gegen  Gallipoli,  ein  anderer  Theil  gegen  Constantinopel  auf.
Am  23.  erkheilte  die  Pforte  den  türkischen  Bevollmächligten  im  russischen
Hauptauartier  die  Vollmacht,  die  vom  Großfürsten  Nikolaus  ihnen  schriftlich
unterbreiteten  Friedensbedingungen  anznnehmen.  Von  da  au  bis  Anfangs
Februar  blieb  man  sowohl  in  Constantinopel  als  in  London  ohne  alle  Nachricht
  über  den  weiteren  Forkgang  des  Friedenswerkes,  angeblich  weil  die
Telegraphenlinien  zerstört  seien,  in  Wahrheit,  weil  die  Russen  inzwischen
noch  bis  unmiltelbar  vor  Conslantinopel  vorrücken  wollten.  An  demselben
Tage  herrschte  in  Constantinopel  eine  wahre  Panique  vor  einem  Handstreiche
der  Russen  und  der  Sultan  bereitete  sich  schon  zur  Uebersiedelung  nach
Brussa  vor.  Die  englische  Flokte  war  im  Begriff,  in  den  Bosporus  einzufahren,
  erhielt  jedoch  wieder  Gegenbefehl.  Am  24.  besehzten  die  Russen  Kislilissa,
  Tschorlu  und  Tschataldscha,  d.  h.  die  Linie  unmittelbar  vor  den
leyten  Beichtigungen  zum  Schutz  Constantinopels,  und  die  Türken  suchlen  in
aller  Eile  diese  zu  bemannen  und  zu  sichern,  wenn  auch  mitl  höchst  ungenügenden
  Streikkräften.  Am  26.  zog  Großfürst  Nikolaus  förmlich  in  Adrianopel
  ein.  Die  Russen  setzten  ihren  Vormarsch  stetig  fort  und  zwar  selbst
noch  nach  Abschluß  es  Wasfenstillstandes  von  Adrianopel,  zuletzt  eben  auf
diesen,  wie  sie  behauptelen,  gestützt.  Am  31.  Jannar  wird  endlich  der
Waffenstillstand  mit  nur  dreitägiger  Kündigung  in  Adrianopel  unterzeichuct.
Die  Besehyzung  Constantinopels  liegt  augenscheinlich  in  ihrer  Hand  —  in
weniger  als  drei  Tagen  können  sie  dasselbe  erreicht  haben.

1.  Febrnar  Hicks-Beach  wird  an  die  Stelle  des  entlassenen
Lord  Canarvon  zum  Colonialminister  ernannt.

5.  Februar.  Der  Minister  des  Auswärtigen,  Lord  Derby
empfängt  eine  aus  Griechen  bestehende  Deputation  und  drückt  ihr
auf  ihre  Anfragen  sein  tiefes  Bedauern  über  den  griechischerseits  erfolgten
  Einfall  auf  türkisches  Gebiet  aus,  obwohl  ihm  bekannt  sei,
daß  das  griechische  Cabinet  hiebei  nur  dem  Verlangen  des  griechischen
  Volkes  nachgegeben  habe.  Er  könne  nicht  versprechen,  daß
England  seine  Macht  verwenden  werde,  um  das  Bombardement  der
griechischen  Küsten  zu  verhindern;  nur  falls  der  Krieg  in  einer  den
Grundsätzen  der  Civilisation  zuwiderlaufenden  Weise  geführt  werden
sollte,  würden  England  und  die  anderen  Mächte  interveniren  müssen.
Lord  Derby  versichert  schließlich  seine  Sympathie  für  Griechenland,
und  verspricht:  England  werde  auf  der  Conferenz  seinen  Einfluß
        <pb n="298" />
        Großbriltannien.  Febr.  10—18.)  297

geltend  machen,  um  ein  Uebergewicht  der  flavischen  Rage  über  die
griechische  zu  verhindern.  Eine  Zurückbeorderung  der  griechischen
Armee  würde  Arrangements  für  die  aufständischen  türkischen  Provinzen
  erleichtern.

10.  Februar.  Gortschakoff  richtet  an  die  russischen  Botschafter
in  Berlin,  Wien,  London,  Paris  und  Rom  folgendes  Telegramm:

„Die  britische  Regierung  hat  sich  auf  Berichte  ihres  Botschafters  in
Lonstanilnodel  entschlossen,  den  früher  erhaltenen  Ferman  zu  benntzen,  einen

S

Theil  ihrer  Flotte  nach  Constantinopel  zu  dirigiren,  um  Leben  und  Sicherheit
  der  englischen  Unterthauen  u  schützen.  Andere  Mächte  ergriffen  dieselben
Maßregeln  mit  Rücksicht  auf  ihre  dortigen  Unterlhanen.  Die  Gesammtheit
dieser  Umstände  zwingt  uns,  unsererseits  auf  Miltel  bedacht  zu  sein,  um  die
Christen  zu  schützen,  deren  Leben  bedroht  sein  würde.  Um  dieses  Resultat
zu  erreichen,  beabsichtigen  wir,  einen  Theil  unserer  Truppen  in  Constantinopel
  einrücken  zu  lassen."  England  legt  dagegen  zum  Voraus
seinen  Protest  ein.

Ein  Zusammenstoß  der  englischen  und  russischen  Waffen  in
Constantinopel  hängt  unter  diesen  Umständen  möglicher  Weise  nur
an  einem  Zufall.  Der  Sultan  verweigert  daher  England  seinen
Ferman  behufs  Einlaufen  der  englischen  Flotte  in  den  Bosporus,
zumal  die  Stimmung  in  Constantinopel  augenblicklich  gegen  England
  eine  sehr  gereizte  ist:  die  türkischen  Staatsmänner  sagen  ganz
laut,  daß  sie  vom  britischen  Botschafter  Layard  zu  ihrem  letzten
und  nutzlosen  Widerstande  ermuntert  und  schließlich  von  England
doch  treulos  im  Stiche  gelassen  worden  seien,  weßhalb  sie  entschlossen
wären,  sich  in  Zukunft  lieber  an  Rußland  anguschließen,  als  an  das
perside  Albion.

13.  Februar.  Die  englische  Flotte  jährt  unter  dem  Protest
der  Pforte  in  die  Dardanellen  ein.  Nußland  besinnt  sich  und  führt
seine  Drohung  einer  Besehung  Constantinopels  schließlich  doch  nicht
aus.  An  demselben  Tage  erklärt  Derby  dem  russischen  Botschafter
Schuwaloff  aber  noch  weiter,

die  englische  Negierung  bose  zuversichtlich,  daß  Rußland  keine  Truppenbewegung
  gegen  Gallipoli  machen  werde  oder  eine  solche,  welche  die  Verbindungen
  der  britischen  r—-  vrdrohen  könnte.  In  England  1•  man,
daß  eine  solche  Bewegung  bei  der  gegenwärtigen  Lage  der  Dinge  die  Sicherheit
  der  Flotte  bedrohen  könnte,  und  er  (Derby)  würde  keine  Verantwortung
für  die  Folgen  übernehmen,  welche  sehr  erust  sein  könnten.

14.  u.  18.  Februar.  Unterhaus:  die  6-Mill.-Rüstungsbill
wird  in  zweiter  und  dritter  Lesung  ohne  weitere  Debatte  und  ohne
namentliche  Abstimmung  genehmigt.

Mitte  Februar.  Das  größte  liberale  Blatt,  die  Times,  das
seit  anderthalb  Jahren  Tag  um  Tag  heftige  türkenfeindliche  Leit-
        <pb n="299" />
        298  Grohbriltannien.  (Febr.  19  —  Ende.)

arlikel  veröffentlicht  hatte,  slellt  nach  der  Abstimmung  vom  8.  ds.
alle  leitenden  Bemerkungen  drei  Tage  hindurch  gönzlich  ein,  und
gibt  jetzt  den  Rath,  man  solle  einen  „neuen  Ausgangspunkt"  nehmen.
Bis  in  die  „Daily  News“  hinein  macht  sich  der  Druck  der  mehr
und  mehr  sich  einigenden  öffentlichen  Meinung  geltend.

19.  Febrnar.  Der  Prinzg  von  Wales  geht  angeblich  zum  Besuch
  seines  Schwagers,  des  deutschen  Kronprinzen,  nach  Berlin.  In
Wahrheit  soll  jedoch  die  Reise  den  Zweck  haben,  dem  deuischen
Kaiser  den  Moment  zu  bezeichnen,  in  welchem  Cugland  sich  der
Nothwendigleit  eines  Krieges  nicht  mehr  entziehen  könnte.  Die
Königin  habe  den  Prinzen  ermächtigt,  ganz  aufrichtig  zu  sprechen.

21.  Febrnar.  Unterhaus:  Schaßkangler  Northeote  erklärt  auf
eine  Anfrage  Hartington's:  das  Ergebniß  der  Unterhandlungen  mit
Rußland  bestehe  darin,  daß  letztere  Macht  sich  verpflichte,  keinen
Theil  der  Halbinsel  Gallipoli  oder  Bulair  zu  besetzen,  noch  auch
Truppen  nach  der  asiatisiben  Seite  der  Dardauellen  zu  senden,
während  England  seinerseits  sich  verpflichte,  keine  Truppen  auf  der
Halbinsel  Gallipoli  zu  landen  und  ebensowenig  die  asiatische  Seite
der  Dardanellen  zu  besetzen.

27.  Febrnar.  Nachdem  die  Regierung  seit  der  Bewilligung
des  6-Mill.-Crediles  mit  Aufbietung  allen  nur  möglichen  Eifers  gerüstet
  hat  und  zwar  nicht  nur  bezüglich  der  Flolte,  sondern  auch
und  namentlich  bezüglich  des  Landheeres,  das  von  ca.  70,000  Mann
effektiv  in  Europa  auf  135,000  Mann  gebracht  werden  soll,  wird
offiziöe  erklärt,  die  Regierung  habe  beschlossen,  im  Falle  eines  Krieges
Lord  Napier  von  Magdala  als  Oberbefehlshaber  des  Expeditions=Corps
  mit  General  Garnel  Wolseley  als  Generalstabschef  zu  verwenden.


—  Februar.  Die  Verhältnisse  Englands  resp.  der  englischen
Regierung  in  Indien  zu  Emir  Schir  Ali,  dem  Veherrscher  von
Afghanistan  haben  sich  entschieden  getrübt.

Vis  vor  einem  Jahre  war  der  Emir  formell  der  Bundesgenosse  des
indischen  Gouvernements  „bezog  von  diesem  sehr  bedeutende  Geldsubsidien  und  man
hielt  sich  in  Folge  dessen  für  berechtigt,  sein  weitläufiges  und  leicht  zu  vertheidigendes
  Land  als  einen  mächtigen  Grenzwall  Indiens  gegen  Mittelasien
hin,  beziehungsweise  gegen  die  Ausbreitung  der  russischen  Macht  zu  betrachten.
Plötzlich  aber,  merlwürdigerweise  bald  nach  dem  Erschrinen  russischer  Agenten
in  Kabul,  hat  Schir  Ali  alle  Beziehungen  zum  indischen  Gouvernement  abgebrochen,
  sein  Land  hermetisch  gegen  Indien  verschlossen  und  selbst  die  englischen
  Subsidien  zurückgewiesen.  Das  indische  Gouvernement  hat  es  an
Versuchen  nicht  fehlen  lassen,  den  trotzigen  alten  Emir  durch  neue  Geldanerbietungen
  wieder  für  sich  zu  gewinnen,  aber  er  ist  so  slandhaft  geblieben,
        <pb n="300" />
        Eroßbrittannien.

daß  man  wohl  oder  übel  annehmen
bereits  nach  anderer  Seite  hin  einges
nistan  deuten  darauf  hin,  daß  Schir  A
fremdem  Auftrage,  einen  feindseligen
Aenderung  der  Sachlage  ist  indeß  we

(März  3—12)  299

muß,  er  sei  bindende  Verpflichtungen
gangen.  Alle  Nachrichten  aus  Afghali,
  sei  es  aus  eigenem  Antrieb  oder  in
auptschlag  gegen  Indien  plant.  Die
er  eine  überraschende  noch  eine  unbe- 



greifliche.  Mit  der  Einlagerung  engli

cher  Truppen  in  Ouetta,  zwölf  Tagemärsche

  westlich  von  der  Grenze  des  englischen  Kaiserreiches  in  Indien  gegen
die  Staaten  von  Belutschistan  und  Afghanistan,  war  mit  der  Politik  „meisterhafter
  Unthätigkeit,  in  welcher  man  immer  gerüstet  ist,  etwas  zu  thun,  dabei
aber  ängstlich  vermeidet,  elwas  zu  thun,“  gebrochen.  Diese  Politik  hatte
gegen  diese  Grenzstaaten  der  damalige  Bicekönig  Lord  John  Lawrence  1865
angerathen  und  durchgesetzt.  Den  berrschenden  Auschauungen  unter  dem  englischen
  Volke  hatte  diese  Politik  der  Nichteinmischung  zugesagt,  und  Lord
Lawrence  konnte  deßhalb  auf  ein  dankbares  Publilum  rechuen,  als  er  vor
einiger  Zeit  in  einem  längeren  Schreiben  an  die  „Times“  das  Abweichen
von  der  bisherigen  Politik  in  Kelat  als  einen  Mißgriff  be,  zeichnete,  „der  unabweisbar
  zu  einem  großartigen  Grenzkrieg  führe,  welcher  nur  mit  signenen
englischen  und  indischen  Geld  ausgekämpft  werden  könne.“  Die  englische
Regierung  läßt  diesen  Angriff  ihres  einstigen  *7  Vianten  in  In
nicht  auf  sich  siten,  sondern  erwidert  ihn  mit  Veröffentlichung  der  ansführlichen
  Denukschrift  der  indischen  Regierung,  welche  dem  Einschlagen  der  neuen
Grenzpolstik  vorherging.  Der  Staatssecretär  für  Indien,  Lord  Salisbury,
billigt  durch  einen  Erlaß  die  Anschaunngen  des  Bicekönigs  Lord  Lylton  und
eignet  sich  dabei  entschieden  den  Gedanken  an:  die  indische  Grenzpolitik  gehe
unmerklich  in  die  große  centralasiatische  Frage  (gegen  Rußland)  über.

3.  März.  Abschluß  des  Friedensvertrags  von  Sl.  Stefano
zwischen  Rußland  und  der  Pforte.  Derselbe  schafft  ein  unabhängiges
Bulgarien,  das  von  der  Donan  bis  zum  ägäischen  Meere  reichen  und
das  Gebiet  der  Türkei  in  Curopa  mitten  entzwei  schneiden  würde.
Die  europäische  Türkei  wäre  damit  offenbar  nicht  mehr  lebensfähig.
  Die  englische  Regierung  und  die  entschieden  überwiegende
Mehrheit  des  Landes  ist  daher  sofort  einig  und  entschlossen,  diese
Abmachung  nie  und  nimmer  zuzugeben,  selbst  auf  die  Gefahr  eines
Krieges.  Die  Rüstungen  werden  daher  von  jetzt  an  mit  verdoppeltem
Eifer  betrieben.

3.  März.  Oberhaus:  Derby  erklärt,  England  verlange  von
Rußland  aufs  bestimmteste  und  entschiedenste,  daß  der  ganze  Vertrag
  von  St.  Stefano  in  allen  feinen  Bestimmungen  der  Prüfung
und  Entscheidung  der  europäischen  Mächte  vorgelegt  werden  müsse.
Rußland  will  dagegen  selbst  entscheiden,  welche  Artikel  dem  europäischen
  Areopag  anheimfallen  und  welche  nicht.

12.  Märg.  In  der  Politik  der  englischen  Regierung  hat  ein
vollständiger  Umschwung  nach  der  hellenischen  Seite  hin  statt  gefunden,
  der  von  Seite  der  öffentlichen  Meinung  allgemeine  Zustimmung
  findet.  Der  Umschwung  ist  jedoch  ein  durchaus  nicht  uneigen-
        <pb n="301" />
        300  Großbrittannien.  (März  18—23.)

nütziger:  England  sieht  sich  genöthigt,  gegenüber  dem  Vorgehen  Rußlands
  die  Ansprüche  der  griechischen  Race  gegen  diejenigen  der
Slaven  auszuspielen.

18.  März.  Der  Wortlaut  des  Friedens  von  St.  Stefano
geht  erst  jetzt  vollständig  dem  englischen  Cabinet  und  zwar  von
Constantinopel  aus  zu.

21.  März.  Oberhaus:  Derby  erklärt  neuerdings  bezüglich
der  Bedingungen,  unter  welchen  allein  England  an  dem  Congresse  sich
betheiligen  werde:

Hinsichtlich  der  Bedingungen,  unter  denen  England  den  Congreß  beschicken
  werde,  habe  er  am  13.  d.  M.  an  den  Grafen  Beust  geschrieben,  daß,
bevor  Eugland  zum  Congreß  gehe,  genau  festgestellt  sein  müsse,  daß  jeder
Artikel  des  Vertrages  dem  Congresse  vorgelegt  werden  müsse,  nicht  nothwendiger
  Weise  behuss  Annahme  oder  Verwerfung,  sondern  damit  erwogen
werden  könne,  welche  Artikel  der  Annahme  oder  Zustimmung  der  verschiedenen
  Mächte  bedürfen  und  welche  nicht.  Darüber  solle  verhandelt  werden.
Rußland  habe  die  Erklärung  abgegeben,  daß  der  vollständige  Text  des
Friedeusvertrages  den  Mächten  nach  dem  Austausch  der  Natifikationsurkunden
mitgetheilt  werden  solle.  Es  sei  aber  eine  weitere  Frage  enlstanden,  über
welche  bis  jetzt  noch  keine  Versländigung  erzielt  worden  sei,  nämlich  die,  ob
es.  zugegeben  sei,  daß  alle  Bestimmungen  des  Vertrages  dem  Congresse  zur
Discussion  vorgelegt  werden  solllten.  Die  englische  Regierung  habe  an  die
russische  die  Anfrage  gerichtel,  ob  Rußland  damit  einverstanden  sei,  daß  die
Mittheilung  des  Vertrages  in  seiner  Gesammtheit  an  die  verschiedenen  Mächle
als  eine  Vorlegung  des  Vertrages  für  den  Congreß  angesehen  werden  solle,
damit  der  Vertrag  geprüft  und  erwogen  werden  lönne.  Eine:  allgemeine
Regel  sei  es,  daß  auf  den  Congressen  keine  Abstimmung  vorgenommen  werde,
daher  klönne  auch  nicht  von  einer  Majorität  oder  Minorität  die  Rede  sein,
und  somit  könne  Rußland  nicht  aufsgefordert  werden,  alle  Fragen  der  Entscheidung
  der  Majorität  der  Mächte  zu  unterbreiten;  ein  solches  Verlangen
wäre  überhaupt  unbillig.  England  verlange  nur,  daß  sämmtliche  Artikel  des
Friedensvertrages  dem  Congresse  zur  Discussion  und  zwar  nur  zur  Discussion
zugehen  sollten,  denn  nur  so  sei  es  möglich,  zu  entscheiden,  welche  Artikel  das
europäische  Arrangement  beträfen,  welche  nicht.  Dieß  sei  der  einzige  noch
streitige  Punkt.  Rußlands  Antwort  hierauf  stehe  noch  aus;  die  Forderung
sei  öillig,  und  mäßig;  würde  dieselbe  nicht  zugestanden,  so  wäre  der  Congreß
  nuhlos.

Lord  Campbell  and  Stratheden  schlägt  vor:  England  solle,  vor
Beschickung  des  Congresses,  sein  gesammtes  Heer  mobilisiren,  eine
beträchtliche  Truppengahl  nach  Malta  schicken,  die  Flotte  aus  dem
Marmara-Meer  ins  Schwarze  Meer  abgehen  lassen  und  die  Leitung
der  auswärtigen  Angelegenheiten  vorläufig  in  die  Hand  des  Premier
legen,  um  dadurch  den  Rest  von  Dualismus  oder  Zweigetheiltheit  im
Cabinet  zu  beseitigen.  Im  Ernst  ist  davon  noch  keine  Rede:  aber
der  Vorschlag  ist  bezeichnend  für  die  Lage  und  die  Stimmung.

23.  März.  Die  Rüstungen  sind  bis  auf  einen  gewissen  Punkt
beendigt:  Die  erste  Heeresablheilung  ist  mobilisirt;  die  zweite  steht
        <pb n="302" />
        Grohbritlannien.  (März  24.)  301

so  bereit,  daß  auch  sie  jeden  Angenblick  in  Bewegung  gesetzt  werden
kann.  Ungefähr  80,000  Mann  sind  somit  zur  unmittelbaren  Verfügung
  vorhanden.

Zufolge  einer  Teußerung  des  Oberbefehlshabers  der  Gesammtstreitkraft
  von  England,  des  Herzogs  von  Cambridge,  darf  im  Kriegsfall  außerdem
  auf  die  Bereitwilligleit  ganger  Miliz-Regimenter  in  jeder  Grafschaft  zum
auswärtigen  Dienste  gerechuet  werden,  wie  auch  auf  die  gleiche  Anerbietung
von  etwa  20,000  Mann  aus  den  Freiwilligen=  Schaaren.  Aus  einem  Rundschreiben
  des  Oberstlientenants  Hope,  der  die  freiwilligen  Artilleristen  von
Surrey  besehligt,  kann  man  ersehen,  wie  klar  die  Sachlage  unter  dieser
Bürgertruppe  aufgefaßt  wird.  Das  Rundschreiben  sagt:  die  Nothwendigkeil,
weiteren  Uebergriffen  gegen  die  Sicherheit  und  Freiheit  Europa's  einen  festen
Widerstand  entgegenzusetzen,  trete  jetzt  dringend  an  die  Nation  heran.  Unter
diesen  Umständen  erscheine  es  ihm  wünschenswerth,  daß  die  Regierung  erfahre,
inwieweit  sie  auf  die  Betheiligung  der  Freiwilligen  rechnen  könne,  sei  es
zum  Besatzungsdienst  im  Mittelmeer  oder  im  offenen  Felde.  Jeder  Officier  und
jeder  Mann  seiner  Brigade,  der  sich  dafür  melden  will,  ist  daher  aufgeforderl,
seinen  Namen  einzusenden.  Es  wird  ferner  daran  erinnert,  daß  außer  den
193,000  unter  den  Waffen  befindlichen  Freiwilligen  etwa  weitere  600,000,
die  noch  im  besten  Alter  der  Verwendbarkeit  stehen,  diefer  Truppe  früher
angehörten.  Man  nimmt  an,  daß  im  Nothfall  eine  große  Zahl  derselben
wieder  ins  Freiwilligenheer  eintrete.  Zu  den  gang  practischen  Vorschlägen,
die  Lord  Stratheden  im  Oberhaus  entwickelte,  gehört  auch  ein  von  ihm  angerathenes
  Gesetz:  die  Miliz,  wenigstens  zeitweilig,  zum  auswärtigen  Dienste
zu  verpflichten.  In  der  That  besißt  England  in  seiner  Miliz=  oder  Volkswehr-Verfassung
  das  Mittel,  von  einem  Tag  auf  den  anderen  die  allgemeine
Wehrpflicht  einzuführen.  Die  Stärke  der  Miliz  beläuft  sich  gegenwärtig  auf
135.,000  Mann.  Jede  Grasschaft  hal  eine  Anzahl  Regimenter  zu  stellen,  die,
gleich  der  Linie,  durch  Amverbung  zusammengebracht  werden.  Ergibt  sich  in
kier  Grafschaft  nicht  die  erforderliche  Mannschaft  durch  freiwilligen  Eintritl,

wird  zur  Loosgiehung  unter  der  Bevölterung  geschritten  —  ein  Fall,  der
Hbbriten  noch  nicht  vorgekommen  ist.  Die  Zahl  der  Milizmannschaft  bestimmt
das  Parlament  je  nach  Bedarf  und  Gutdünken.  Eine  Erhöhung,  bis  zu
einer  Ziffer,  die  etwa  einem  auf  allgemeine  Wehrpflicht  gegründeten  Heeresbestand
  einer  festländischen  Macht  entspräche,  kann  durch  Parlamentsbeschluß
jeden  Angenblick  erfolgen.  Da  England,  außer  seiner  Linie,  seiner  Mili,
seiner  Schaar  berittener  Gutebesitzer  und  seinen  unter  Waffen  stehenden  Freiwilligen,
  noch,  wie  gesagt,  etwa  600,000  ehemalige  eingeübte  Milglieder
dieser  letzteren  Bürgertruppe  besitzt,  so  würde  die  Verallgemeinerung  des  Milizwesens
  schnel,  eeine  bedentende  Streitlraft  auf  die  Beine  bringen.  All  das
wird  z.  Z.  von  der  Presse  und  der  öffentlichen  Meinung  Englands  erörtert.
Ohne  liser  würde  eine  Ausführung  auf  große  Schwierigkeiten  stoßen  und
jedrnsafl-  nicht  von  heute  auf  morgen  bewerkstelligt  werden  können.  Aber
es  gehört  doch,  außerordentliche  Umstände  voransgeseht,  nicht  in  den  Bereich
des  Unmöglichen.

24.  März.  Schonwaloff  lehnt  Namens  Rußlands  die  Forderung
  Englands  bez.  des  Congresses  bestimmt  ab.  Rußland  will
zwar  jeder  Macht  die  Freiheit  zugestehen,  irgend  welche  Frage  zum
Zwecke  der  Discussion  auf  dem  Congresse  aufzuwerfen,  behält  sich
aber  die  Freiheit  vor,  die  Discussion  seinerseits  anzunehmen  oder
        <pb n="303" />
        302  Großbrittannien.  (März  27  —  April  1.)

nicht.  Der  Zusammentritt  des  Congresses  ist  daher  wieder  zweifelhaft
  geworden.

27.  März.  Der  russische  diplomatische  Vertreter  in  Constantinopel,
  Nelidoff,  richtet  an  die  Psorte  eine  Note,  in  welcher  er  den
Abgug  der  britischen  Flotte  aus  der  Nähe  von  Constantinopel  verlangt.
  Savpfet  Pascha  übermittelt  diese  Note  an  Layard,  welcher
in  Gemäßheit  der  Instructionen  der  britischen  Regierung  erwidert,
die  Flotte  würde  bis  nach  dem  Abzug  der  NRussen  aus  der  Umgebung
  von  Constlantinopel  daselbst  bleiben.  Die  Pforte  stellt  Nelidoff
  diese  Antwort  ohne  Bemerkung  zu.

27.  März.  Die  Regierung  beschließt,  daß  eine  Botschaft  der
Königin  an  das  Parlament  demselben  die  Einbernfung  der  Reserve
beantragen  solle,  behufs  sofortiger  Berathung:  da  es  das  erste  Mal
sei,  daß  ein  solcher  Schritt  geschehe,  so  scheine  es  wünschenswerth,
den  besten  Verfahrungsmodus  festzustellen.  Lord  Derby,  der  Mimster
des  Auswärligen,  mit  der  Maßregel  nicht  einversianden,  gibt  seine
Entlassung  ein.  Das  Cabinet,  in  dem  Derby  dem  Premier  fortwährend
  opponirte  und  ihn  vor  jedem  entscheidenden  Schritte  zurückzuhalten
  suchte,  ist  mit  der  Demission  einverstanden,  um  sich  nunmehr
  gang  einheitlich  gestalten  zu  fönnen.

29.  März.  Die  Regierung  zeigt  beiden  Häufern  des  Parlaments
  den  Abbruch  der  Congreßverhandlungen  mit  Rußland,  den
Rücktritt  Derby's  und  die  Einberufung  der  Referven  an.  Beaconsfield
  bedauert  im  Oberhause  den  Rücktritt  seines  langjährigen  Freundes
  Derby,  fügt  jedoch  hinzu:  „Ich  bin  mir  indeß  bewußt  und  davon
  überzengt,  daß  die  Polilik,  deren  Adoptirung  wir  Ihrer  Majestät
empfohlen  haben,  die  Aufrechterhaltung  ihres  Reiches,  die  Freiheit
Europas  und  die  Größe  und  Sicherheil  unseres  Landes  bezweckt.“

30.  Märg.  Lord  Salisbury  wird  von  der  Königin  zum  Minister
  des  Auswärtigen,  Hardy  zum  Minister  für  Indien  und
Stanley  zum  Kriegsminister  ernannt.  Die  Königin  ist  mit  dem
entschlossenen  Vorgehen  des  Premier  durchaus  einverstanden.  Sie
selbst  sowohl  als  der  Prinz  von  Wales  sprechen  sich  darüber  sehr
osfen  und  sehr  entschieden  aus.  Am  russischen  Hofe  waltet  darüber
große  Verstimmung  und  lebhafte  Abneigung  gegen  England.

1.  April.  Nundschreiben  Lord  Salisbury's  über  den  Vertrag
von  St.  Stefano  und  die  Unmöglichkeit  für  England,  an  einem
Congreß  auf  die  von  Rußland  gestellten  Bedingungen  hin  Theil  zu
nehmen.
        <pb n="304" />
        Grohbritlannien.  (April  1.)  303

„..  Das  allgemeine  Wesen  des  Vertrages  und  die  vereinigte  Wirkung
  seiner  verschiedenen  Bestimmungen  auf  die  Interessen  der  Signatarmächte
  liefern  einen  entscheidenden  Grund  gegen  die  abgesonderte  Besprechung
irgend  eines  Theiles  jener  Bestimmungen  ohne  Zusammenhang  mit  den
Uebrigen.  Die  bedeutendsten  Folgen,  zu  welchen  der  Vertrag  thatsächlich
führt,  sind  diejenigen,  welche  aus  der  Gefammtwirkung  desfelben  auf  die
Bölker  des  südöstlichen  Europas  hervorgehen.  Durch  die  Artikel,  welche  eine
neue  Bulgarei  begründen,  wird  unter  dem  Einfluß  und  der  Leilung  Rußlands
  ein  starker  flavischer  Staat  geschaffen,  welcher  wichtige  Häfen  auf  den
Ufern  des  Schwarzen  Meeres  und  des  Archipel  besit,  und  es  wird  dadurch
dieser  Macht  ein  vorwiegender  Einfluß  auf  politische  und  Handels  rehältnss
auf  jenen  Meeren  übertragen.  Der  Staat  wird  derart  zusammengesetzt  sein,
daß  er  neben  einer  leitenden  flavischen  Mehrheit  eine  bedeutende  Bevölkerungsmenge
  besitzen  wird,  welche  nach  Abstammung  und  Sympathie  griechisch
ist,  und  die  Aussicht  auf  ihr  Aufgehen  in  der  Gemeinbevölkerung,  welche  ihr
nicht  nur  in  der  Abstammung,  sondern  in  politischen  Neigungen  und  religiöser
  Angehörigkeit  völlig  fremd  ist,  mit  Beunruhigung  betrachtet.  Die  Bestimmungen,
  durch  welchen  dieser  neue  Staat  einem  Herrscher  unterworfen  werden

oll,  welchen  Rußland  thatsächlich  wählen  wird,  die  Verwaltung  durch  einen
rufsischen  Commissar  und  die  erste  Anwendung  seiner  Institution  unter  der
Aufsicht  eines  russischen  Heeres,  deuten  geungsam  das  politische  System  an,
in  welchem  es  in  der  Zukunft  einen  Theil  bilden  soll.  Es  sind  Bedingungen
hinzugefügt  worden,  welche  diesen  Einfluß  selbst  über  die  Grenze  der  neuen
Bulgarei  hinaus  ausdehnen  werden.  Der  an  und  für  sich  im  höchsten  Grade
lobenswertheu  Bestimmung,  welche  für  die  Bevölkerung  in  Thessalien  und
Epirus  verbesserte  Institutionen  vorschreibt,  ist  die  Bedingung  beigegeben,
daß  das  Gesetz,  welches  diese  Institutionen  sichert,  unter  der  Aufsicht  der
russischen  Negierung  ausgearbeitel  werden  soll.  Es  folgen  darauf  Abkommen
zum  Schutze  der  Mitglieder  der  russ.  Kirche,  welche  jedenfalls  in  ihrem
Spielraum  nicht  enger  begrenzt  sind,  als  jene  Artikel  des  Vertrages  von
Kainardje,  auf  welchen  die  Ansprüche  sich  begründeten,  welche  1856  in  Aufhebung
  gebracht  wurden.  Derartige  Bestimmungen  können  weder  durch  die
griechische  Regierung  noch  durch  die  Mächte,  für  welche  sämmtliche  Theile
des  osmanischen  Reiches  ein  Gegenstand.  gemeinschaftlichen  Interesses  sind,
mit  Gleichgültigkeit  betrachtet  werden.  Die  allgemeine  Wirkung  dieses  „Theiles
des  Vertrages  wird  die  sein,  die  Macht  des  russischen  Reiches  in  den  Ländern
und  an  den  Ufern  zu  vermehren,  wo  eine  griechische  Bevölkerung  vorherrscht,
und  zum  Nachtheil  nicht  allein  dieses  Bolles,  sondern  jedes  Landes,  welches
im  Osten  des  Mittelmeers  Interessen  besitzt.  Die  Treunung  Constantinopels
zu  Lande  von  den  *  albanischen  und  flavischen  Provinzen,  welche
noch  ferner  der  Regierung  der  Pforte  unterstehen,  wird  dahin  wirken,  daß
die  Verwallung  mit  steter  Schwierigkeit,  ja  sogar  Verlegenheit  verbunden
sein  wird,  und  wird  nicht  allein  die  Pforte  der  politischen  Stärke  berauben,
welche  sonst  aus  ihrem  Besibe  hätte  hervorgehen  können,  sondern  wird  auch
die  Einwohner  der  ernsten  Gefahr  der  Anarchie  aussehen.  —  Durch  den  übrien

  Theil  des  Verkrages  werden  ähuliche  Ergebnisse  anu  anderen  Grenzen  des
osmanischen  Reiches  herbeigeführl.  Die  zwangsweise  Ablösung  Bessarabiens
von  Rumänien,  die  Ausdehnung  der  Bulgarei  bis  an  die  Ufer  des  Schwarzen
  Meeres,  welche  letztere  vornehmlich  von  Mohamedauern  und  Griechen
bevölkert  find,  und  die  Erwerbung  des  wichtigen  Hafens  Batum  werden  dem
Willen  der  russischen  Negierung  in  der  ganzen  Umgebung  des  Schwarzen
Meeres  die  Herrschaft  sichern.  Die  Erwerbung  der  Festungen  in  Armenien
wird  die  Bevölkerung  jener  Provinz  unter  den  unmittelbaren  Einfluß  der
Macht  stellen,  welche  sie  besitzt,  während  andererseits  der  umfangreiche  euro-
        <pb n="305" />
        304  Großbritiannien.  (April  1.)

päische  Handel,  der  gegenwärtig  von  Trapezunt  nach  Persien  geht,  in  Folge
der  Gebielsabtretungen  in  Kurdistan  nach  Belieben  durch  die  russische  Regierung
  vermittelst  der  Schutzzollschranken  ihres  Handelsiystems  aufgehalten
werden  könnte.  Es  ist  eine  Entschädigungsgahlung  vorgesehen,  deren
Betrag  zu  leisten  offenbar  die  Fähigkeiten  der  Türkei  übersteigt,  selbst  wenn
die  Thatsache  außer  Acht  gelassen  wird,  daß  alle  Ueberschüsse,  die  aus  ihrem
Staatseinkommen  erwachsen  könnten,  schon  an  andere  Gläubiger  verpfändet
worden  sind.  Die  Art  der  Zahlung  dieser  Entschädigungssumme  ist  in  unbestinmter
  Ausdrucksweise  späteren.  Verhandlungen  zwischen  Rußland  und
der  Pforte  vorbehalten  worden.  Die  Zahlung  kann  sofort  verlangt  werden,
oder  sie  darf  auch  als  unabgelöste  und  unablösbare  Schuld  biele  Jahre
hinansgeschoben  werden,  um  die  Unabhängigleit  der  Pforte  auf  viele  Jahre
niederzudrücken.  Die  Ablösung  dieser  Schuld  kann  in  eine  noch  größere  Gebietsabtretung
  umgewandelt  werden,  oder  #  kann  die  Gestalt  besonderer  Verlichtungen
  annehmen,  welche  in  allen  2,  ingen  die  Politik  der  Türken  derjenigen
  Rußlands  unterordnen.  Es  ist  nicht  anders  möglich,  als  daß  diese
Bestimmung  als  ein  Werkzeug  von  furchtbarer  Kraft  erscheint,  um  auf  die
osmanische  Regierung  Zwang  auszuüben,  sollte  die  Nothwendigkeit  zur  Anwendung
  desselben  sich  bielen.  —  Gegen  diese  verschiedenen  Bestimmungen
lassen  sich  einzelne  Einwendungen  erheben;  und  es  können  andererseits  möglicherweise
  Gründe  vorgebracht  werden,  um  nachzuweisen,  daß  sie  nicht,  jede
für  sich,  mit  dem  höchsten  Zweck  der  gegenwärtigen  Verhandlungen,  der  darin
besteht,  den  Provinzen  der  enropäischen  und  asialischen  Türkei  dauernden
Frieden  und  Steligkeit  der  Verhällnisse  zu  sichern,  unvereinbar  seien.  Allein
ihre  einzelne  und  gesonderte  Wirkung,  ob  diese  sich  nun  vertheidigen  lasse
oder  nicht,  ist  nicht  der  Gegenstand,  der  die  ernsteste  Aufmerksamkeit  der  Signatarmächte
  beschäfligen  sollte.  Ihre  vereinigte  Wirkung,  abgesehen  von
ihrer  Wirkung  auf  die  griechische  Bevölkerung  und  auf  die  Wage  der  Macht
zur  See,  worauf  schon  hingewiesen  wurde,  geht  darauf  hinaus,  daß  die  politische
  Unabhängigkeit  der  Regierung  Zu  Constantinopel  nahezn  auf  den
Punkt  völliger  Unterwerfung  unter  Rußland  herabgedrückt  wird.  Die  Landeshoheit
  dieser  Regierung  erstreckt  sich  über  geographische  Punkte,  welche  unter
allen  Umständen  für  Großbritannien  das  höchste  Interesse  besitzen  missen.
In  der  Macht  der  osmanischen  Regierung  sieht  es,  die  Meerengen,  welche  die
natürliche  Völkerstraße  zwischen“  dem  Aegäischen  und  dem  Schwarzen  Meer
bilden,  zu  schließen  oder  zu  öffnen.  Jhre  Herrichaft  wird  am  Haupte  des

Persischen  Meerbusens,  an  den  Küsten  der  Levanle  und  in  der  unmittelbaren
Nähe  des  Sunezeanals  anerkaunt.  England  kann  es  nur  mit  äußerster  Besorgniß
  erfüllen,  wenn  die  Regierung,  welcher  diese  Landeshoheit  zusteht,
durch  die  politischen  Vorposten  einer  weit  überlegenen  Macht  so  eingesihräukt
wird,  daß  ihr  selbständiges  Handeln,  ja  Bestehen  fast  zur  Unmöglichkeit
wird.  Diese  Ergebnisse  erwachsen  nicht  so  sehr  aus  den  Bestimmungen  irgend
eines  einrelnen  Artikels  in  dem  Vertrage,  als  aus  der  Wirkung,  welche  die
Urkunde  als  Ganzes  hal.  Eine  Besprechung,  welche  sich  auf  solche  Artikel
beschränlte,  die  von  einer  der  Mächte  des  Congresses  ausgewählt  würden,
wäre  ein  trügerisches  Heilmiltel  für  die  Gefahren,  die  aus  den  Zuständen,
welche  der  Verlrag  schaffen  würde,  den  englischen  Duteressen,  und  dem  dauernden
  Frieden  Europas  erwachsen  mühten.  —  Der  Zweck  der  königl.  Regierung
bei  der  Constantinopeler  Conferen;  war  die  Verwirklichung  der  Politik,  die
Türkei  unter  osmanischer  Regierung  zu  reformiren,  wobei  wohlbegründete
Uebelstände  beseitigl  und  damit  das  Reich  erhalten  werden  sollte  bis  zu  der
Zeit,  da  es  im  Stande  sein  würde,  der  schützenden  Bürgschaften  zu  entbehren.
  Klärlich  ließ  sich  dieser  Zweck  nur  dadurch  erreichen,  daß  die
verschiedenen  Völkerstämme  soweit  mit  ihrer  Stellung  zufrieden  gemacht

 

*
        <pb n="306" />
        Großbrillannien.  (April  3—7.)  305

würden,  daß  ein  Geist  des  Patriotismus  in  ihnen  angefacht  würde  und  sie
dazu  bereit  stimme,  das  osmanische  Reich  als  treue  Unterthauen  des  Sultans

zu  vertheidigen.  Diese  Politik  wurde  daoch  den  unglücklichen  Widerstand  der
höamischen  NRegierung  selber  vereilelt,  und  unter  den  veränderten  Umständen
der  gegenwärligen  Zeit  läßt  sich  derselbe  Zweck  nicht  in  gleichem  Maße  durch
dieselben  Mittel  erreichen.  Große  Veränderungen  mögen  und  werden  ohne
Zweifel  in  den  Verträgen  nothwendig  werden,  durch  welche  das  südöstliche
Europa  bisher  beherrscht  worden  ist.  Indessen  bilden  gute  NRegierung,  gesicherter
  Friede  und  Freiheit  für  eine  Bevölkerung,  der  diese  Segnungen  bisher
  fremd  gewesen,  noch  immer  die  Zwecke,  welche  dieses  Land  ernstlich  zu
sichern  wünscht.  Durch  ihr  Verlangen  einer  vollen  Erwägung  der  allgemeinen
  Interessen,  welche  die  neuen  Abmachungen  brauchen,  glaubt  die  königl.
Regierung  das  sicherste  Mittel  zur  Erlangung  jener  Ziele  zu  ergreifen.  Sie
würde  sich  bereitwillig  einem  Congreß  angeschlossen  haben,  in  welchem  die
fraglichen  Bestimmungen  als  Ganzes  in  ihrer  Beziehung  zu  bestehenden  Verträgen,
  zu  den  anerkannten  Nechten  Großbritanniens  und  anderer  Mächte,
und  zu  den  wohlthätigen  Zwecken,  auf  deren  Erreichung  die  vereinigte  Thätigkeit
  Europas  stets  gerichtet  gewesen  ist,  hätten  geprüft  werden  können.  Allein
weder  den  Interessen,  deren  Schuh  der  königl.  Negierung  besonders  obliegt,
noch  der  Wohlfahrt  der  Länderstrecken,  auf  welche  der  Vertrag  Bezug  hat,
würde  durch  den  Zusammentritt  eines  Congresses  gedienl  sein,  dessen  Erörterungen
  durch  solche  Vorbehalte  beichränkt  würden,  wie  sie  Fürst  Gortschakoff
  in  seiner  neuesten  Mittheilung  niedergelegt  hat.“

3.  April.  Die  Führer  der  Opposition  im  Ober=  und  Unterhause,
  die  Lords  Granville  und  Hartington,  empfangen  eine  Deputation
  von  120  liberalen  Clubs  aus  den  verschiedenen  Theilen  des
Landes.  Bright  führt  sie  ein.  Die  Deputation  bezeichnet  es  als
ihren  Zweck,  den  Führern  der  liberalen  Partei  im  Parlament  ihre
Unterstützung  zu  bringen  in  ihrem  Bemühen,  „die  Gefahr  des  Krieges
abguwenden“.

4.  April.  Unterhaus:  der  Schatkanzler  legt  das  Budget  für
das  nächste  Finanzjahr  vor:

Trotz  der  gedrückten  Lage  des  Handels  hätten  die  Einkünfte  sich  behauptet
  und  überstiegen  die  ordentlichen  Ausgaben  um  859,803  Lr.  Von
dem  Credit  von  6  Millionen  seien  3½  Millionen  veraus  sgabt,  wodurch  sich
der  Ueberschuß  in  ein  Desizit  von  2,640,000  Lr.  verwandle.  Die  Regierung
beabsichtige  nicht,  den  Credit  ernenern  zu  lassen,  obschon  es  nöthig  sein  werde,
einen  Supplementarcredit  zu  beantragen.  Der  Voranschlag  des  laufenden
Finanzjahres  betrage  für  ordentliche  Ausgaben  81,020,000,  die  Einnahmen
79,1.16,000  Lr.  Der  zu  erwartende  Supplementarkredit  sei  .  1,500,000  Lr.
L  veranschlagen,  das  Gesammtdesizit  auf  5,300,  Lr.  Die  Negierung
schlägt  eine  Erhöhung  der  Einkommensteuer  um  2  Pence  (-2,14  %  )  und  des
Tabakzolles  um  4  Pence  per  Pfund  vor,  wodurch  in  Verbindung  mit  einer
weiteren  geringfügigen  Stenererhöhung  3.750,000  Lr.  aufgebracht  würden;
die  übrigen  1,550,000  Lr.  des  Defizits  wären  auf  das  nächste  Finanzjahr
zu  überkragen.  Northeole  schließt:  Ich  hoffe,  falls  diese  Opser  nöthig  sind,
daß  das  Land  dayn  im  Stande  sein  wird;  aber  ich  wage  auch  zu  behaupten,
daß  wir  weise,  und  zwar  zu  rechter  Zeit'  weise  waren.

7.  April.  Antwort  Gortschakoff's  auf  die  Depesche  Salisbury's
  vom  1.  April  (s.  unter  Rußland).

Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XIX,  M.  20
        <pb n="307" />
        306  Großbriklannien.  (April  8.—9.)

8.—9.  April.  Debatte  im  Ober=  und  Unterhause  über  die
zu  erlassende  Antwort  auf  die  Botschaft  der  Königin  betr.  die  Einberufung
  der  Reserven.  Dieselbe  endigt  in  beiden  Häusern  mit  der
einstimmigen  Annahme  der  dort  von  Veaconsfield,  hier  vom  Schatzkangler
  Northcole  beantragten  Adresse.  Im  Hause  der  Lords  wird
kein  Gegenantrag  oder  Amendement  gestellt.  Im  Hause  der  Gemeinen
  schlägt  ebenfalls  keine  der  liberalen  Parteien  ein  Amendement
  vor,  also  enthält  sich  die  Partei  als  solche  eines  Gegenantrags;
aber  eine  Anzahl  leidenschaftlicher  Genossen  der  Partei  läßt  es  sich
nicht  nehmen,  durch  Sir  W.  Lawson  ein  Amendement  einzubringen,
welches  die  Einberufung  der  Reserven  für  ungerechtfertigt  und  unllug
  erklären  sollte.  Das  Amendement  wird  mit  319  gegen  64
Stimmen  verworfen;  von  den  Häuptern  der  Partei  stimmen  nur
Gladstone  und  Bright  dafür,  die  anderen  enthalten  sich  der  Abstimmung.


Es  geht  daraus  hervor,  daß  das  brittische  Cabiuet  über  eine  Mehrheit
  im  Parlament  verfügt,  wie  sie  wohl  selten  ein  Cabinet  in  einer  so  wichligen
  Frage  zur  Seite  gehabt  hat.  Nachdem  das  Parlament  die  von  der  Negierung
  angekündigte  Mahregel  gebilligt  hat,  kann  auch  die  Bewilligung  der
zu  deren  Turchsührung  nolhwendig  werdenden  Mittel  keinem  Austande  unterliegen.
  Das  Cabinet  Beaconsfield  steht  Rußland  gegenüber  nun  da  als  der
wirkliche  Repräfentant  der  ganzen  materiellen  und  moralischen  Kraft  Englands,
  und  wie  der  Chef  und  die  Mitglieder  desselben  sich  der  Macht  ihrer
Stellung  und  des  Ernstes  ihrer  Aufgabe  vollauf  bewußt  sind,  zei  gen  die
Neden  und  Erklärungen  Veaconsfield's  und  Salisbury's,  Northcote's  und  des
nenen  Ministers  für  Indien  Hardy's.  An  Entschiedenheit  und  Rraft,  wie
in  Bejzug  auf  rhekorischen  Schwung  ragt  vor  allen  die  Nede  Lord  Veaconssields
  hervor.  Besonders  bemerklenswerkh  ist  auch  die  Hallung,  welche  Lord
Terby  geigt  und  die  scharfe  Eutgegnung,  welche  er  von  Seite  Lord  Salisbury's
  sindet.  Letzterer  spricht  zugleich  aus,  daß  er  gulen  Grund  habe  zu
glauben,  daß  der  Krieg  vermieden  werde;  diefer  gule  Grund  kann  nur  darin
beslehen,  daß  der  nene  Chef  des  Auswärtigen  Amtes  der  Meinung  ist,  daß
Rußland  auch  nicht  einmal  vor  dem  entschlossenen  Widerstand  Englands
Stand  halten  werde,  selbst  wenn  dieses  vereinzelt  handeln  müßte.  An  eine
Nachgiebigleit  Englands  gegenüber  Rußland  hal  der  Lord  dabei  sicherlich  nicht
geda

Rede  Beaconsfield's:  Derselbe  legt  die  Umstände  dar,  welche
zu  der  Botschaft  der  Königin  geführt  hätten,  und  erörtert  die  Politik  der
Regierung,  welche  im  Allgemeinen  vom  Parlament  seit  dessen  Eröffnung  gebilligt
  worden.  Er  erinnerl  an  das  bei  Beginn  des  Krieges  erlassene  Antwortschreiben
  Derby's,  auf  die  Girculardeprsche  Gortschakoff's,  worin  Derby
auf  die  Stipulationen  der  Verträge  von  1856  und  1871  namentlich  hinsichtlich
  der  Unabhängigkeit  und  Inlegrität  der  Türkei  hingewiesen,  sowie  auf
das  Prinzip,  daß  keine  Macht  sich  ihrer  vertragsmäßigen  Verpflichtungen

ohne  Zustimmung  der  anderen  Signatarmächte  entledigen  könne.  Es  sei  von
Vedentung,  zu  sehen,  daß  dieses  Prinzip  schon  bei  Beginn  des  Krieges  von
der  Regierung  in  so  direkter  Weise  förmlich  gewahrt  worden  sei.  Dieses
Prinzip  sei  das  Pringip  der  Politik  und  Diplomatie  Englands,  darauf  sei
        <pb n="308" />
        Eroßbrillannien.  (April  8—9).  307

die  Politik  Englands  gegründet,  und  wenn  Nußland  mit  den  vorgedachten
Verpflichtungen  sich  nicht  einverstanden  erklärt  hälle,  würde  England  die
Neutralitätspolitik  nicht  haben  adoptiren  können.  Beim  Beginne  der  Verhandlungen
  unter  den  Rriegführenden  sei  Rußland  benachrichtigt  worden,  daß
jeder  abzuschließende  Vertrag  ein  europdischer  sein  müsse.  Beacons  efield  gibt
nun  eine  Uebersicht  der  dem  Parlamente  vorgelegten  diplomatischen  Correspondenz
  und  weist  auf  die  große  Heimlichkeit  hin,  in  welche  die  Friedensverhandlungen
  zwischen  Nuhland  und  der  Pforte  gehüllt  worden.  Nustland
habe  indeW  zugesichert,  der  Friede  solle  nur  als  ein  Präliminarfrieden  angesehen
  werden.  Oesterreich  habe  diese  Zusicherung  als  eine  befriedigende
angesehen,  denn  es  habe  die  Mächte  zur  Conferenz  eingeladen.  Oesterreich
habe  diesen  Schritt  in  seiner  Eigenschaft  als  Pariser  Signatarmacht  gethaun.
Bei  den  Verhandlungen  über  den  Congreß  habe  England  wegen  Fragen  von
secundarer  Bedeutung,  wie  hinsichtlich  des  Vorsitzes  im  Congresse,  und  ob
eine  Conferenz  oder  ein  Congreß  zusammentreten  solle,  leinerlei  Schwierigteilen
  erhoben.  Die  Regierung  habe  nur  lebhaft  gewünscht,  daß  die  Conferenz
  oder  der  Congreß  ein  sicheres  Obdach  habe,  und  geglanbt,  daß  das
Zusammentreten  des  Congresses  das  einzige  Mittel  sei,  den  europäischen  Frieden
  zu  sichern.  Als  Oeslerreich  Verlin  an  Stelle  von  Wien  als  Congreßort
vorgeschlagen,  habe  Eugland  keinen  Einwand  erhoben.  Um  aber  jeden  Aufschub
  zu  vermeiden,  und  da  die  brittische  Negierung  gewußt  habe,  daß  zwischen
  Rußland  und  der  Türkei  geheime  Unterhandlungen  fortdauerten,  daß
die  russische  Armee  weiter  vorrücke  und  russische  Truppen  sich  in  der  Umgebung
  von  Konstantinopel  ansammelten,  habe  sie  geglaubt,  die  Flotte  nach
dem  Marmora-Meer  senden  zu  müssen  und  es  für  äußerst  wichth  gehalten,
daß,  nachdem  England  dem  Congresse  zugestimmt,  die  Politik  der  Negierung
noch  auf  eine  andere  nicht  mißzuverstehende  Weise  deklarirt  werde.  Die
brittische  Negierung  habe  daher  Oesterreich  beuachrichtigt,  daß  man  zum
Voraus  wissen  müsse,  daß  jeder  Artikel  des  Friedensvertrages  zur  D  Discussion
gestellt  werde.  Die  Regierung  habe  damit  das  große  vor  Beginn  des  Krieges
aufgestellte  Prinzip  aufrecht  erhalten.  Rußlands  Worte  „Appreciation  und
Action“  seien  unter  allen  Umständen  sehr  dunkel  und  unklar.  England  sei
durch  die  russische  Antwort  nicht  Amiriedengestell.  müsse  dieselbe  vielmehr  als
Ablehnung  desjenigen  betrachten,  was  England  als  billige  und  erlaliche
Bedingung  für  den  mit  der  Prüfung  *  Vertrages  von  Sau  Stefan

schäftigten  Congreß  ansehe.  Jeder  Artikel  des  Vertrages,  aus  genoninen  die
rein  technischen  Bestimmungen,  erklärt  Beaconsfield,  jei  eine  Abweichung  von
den  Verträgen  von  1856  und  1871,  er  sage  nicht  Verletzung,  weil  die  Artilel
  im  Congresse  hätten  erwogen  und  wie  e  orschläge  (suxgestions)  betrachtet
werden  können.  Der  Vertrag  von  San  Stefano  vernichle  vollständig,  was
man  die  enropäische  Türkei  nenne,  schaffe  ein  Bulgarien,  was  geradezu
gar  nicht  von  Bulgaren  bewohnt  sei,  nähme  auch  der  Türkei  Häfen  im
schwarzen  und  ägäischen  Meere  und  gebe  den  griechischen  Provinzen  Epirus
und  Thessalien  neue  Gesetze,  die  Nußland  denselben  auferlege.  Das  schwa  arze
Meer  würde  ein  russijcher  See  wie  der  kaspische.  Die  bessarabische  Frage
sei  leineswegs  eine  Frage  von  untergeordneter  und  lokaler  Bedentung;  sie  jei
eine  Angelegenheit,  welcher  schon  Palmerston  die  größte  Wichtigteit  beigemessen,
  weil  sie  mit  der  Unabhängigkeit  der  Schifffahrt  auf  der  Donau  zusammenhänge.
  Weun  dieser  Verlrag  zur  Durchführung  gelangte,  so  würde  er
nicht  nur  den  brittischen  Handel  mit  Persien,  sondern  auch  die  freie  Schifffahrt
  in  den  Meerengen  berühren,  weil  er  die  Türkei  zum  Vasallen  Rußlands
machen  würde.  Es  muhle  demnach  erwogen  werden,  wie  der  Haltung  Rußlands
  zu  begegnen  sei.  Es  hatte  geschienen,  daß  die  Verhältuisse  des  Welttheiles
  dem  Congresie  nicht  ungünstig  seien.  Alle  Mächte,  mit  Ausnahme

20“
        <pb n="309" />
        308  Grohbriltannien.  (Mitte  April.)

Englands,  hätten  während  der  letzten  zehn  Jahre  in  Folge  von  Kriegen  mehr
oder  weniger  gelitten,  und  es  war  natürlich,  anzunehmen,  daß  sie  zum  Frieden
  geneigt  seien.  Aber  der  Congreß  könne  nach  der  Weigerung  Rußlands,
seine  Verpflichtungen  zu  erfüllen,  nicht  stattfinden.  Der  größte  Theil  der
Türkei  in  Europa  wie  in  Asien  sei  entweder  von  feindlichen  Truppen  besetzt
oder  befinde  sich  in  dem  Zustande  absolnter  Anarchie.  Es  sei  unmöglich,
zu  wissen,  was  in  der  Folge  geichehen  könnte.  Der  Weg  Englands  nach
Asien  könne  geschlossen  werden,  eine  russische  Armee  Syrien  passiren,  Akaypten
und  den  Suez-Kanal  besetzen.  Konnte  unter  Umständen,  wo  alle  ewaffnet
  ist,  England  unbewaffnet  sein?  „Wir  hoffen  und  glauben  E  daß
der  Congreß  das  beste  und  einzige  Mittel  sei,  durch  welches  dem  wenig  befriedigenden
  Zustande  der  öffentlichen  Angelegenheiten  gestenert  werden  könnle.
D  s  weiß,  wie  unsere  Hoffnung  auf  den  Congreß  getäuscht  wurde.
Als  wir  fanden,  daß  keine  Aussicht  bestand,  diese  wichtigen  Angelegenheiten
mit  Hilfe  der  Verträge  und  des  öffentlichen  Rechts  Europa's  zu  regeln,
mußten  wir  unsere  Pflicht  erwägen.  Wir  konnten  niemals  auf  die  Bedingung
verzichten,  daß  der  Vertrag  von  San  Slefauo  den  Bevollmächtigten  vorgelegl
werde.  Die  Gerechtigkeit  dieser  Bedingung  wird  allgemein  anerkannt  und
selbst  von  Nußland  nicht  geläugnet.  Unter  diesen  Verhältnissen,  da  jede
Hoffnnng  auf  eine  Lösung  geschwunden  war  —  denn  wenn  die  Verträge  verletzt
  sind,  kann  eine  Hoffnung  auf  eine  Lösung  nicht  beslehen  —  war  es
nothwendig,  Vorsichtsmaßregeln  zu  ergreisen.  Wir  haben  es  für  unsere  Pflicht
erachtet,  der  Königin  die  Erlassung  der  Votschaft  angurathen.  Die  Reserve
wird  der  Armee  70.000  Mann  zuführen.  Wenn  Cngland  in  einen  grosen
Krieg  verwickelt  wird,  werden  die  militärischen  Hilfsquellen  noch  weit  beträchtlicher
  sein.  In  der  Lage,  in  welcher  das  Land  sich  gegenwärtig  befindet,
bei  der  ungehenren  Umwälzung,  welche  in  einem  wichtigen  Theile  der  Welt
stallgejunden  —  einer  Umwälzung,  welche  einige  der  wichtigsten  Interessen
Englands,  ja  selbst  die  Freiheit  Europa's  berührt,  kann  ich  nicht  begreifen,
daß  es  irgend  Jemanden  geben  könne,  welcher,  die  Verantwortlichkeit  der
Führung  der  öffentlichen  Angelegenheiten  fühlend,  auch  nur  einen  Aungenblick
behaupten  möchte,  daß,  wenn  die  ganze  Welt  rüstet,  England  ungerüstet  bleiben
  sollte.  Kein  Gäsar  oder  Karl  der  Große  haben  je  über  ein  so  großes
Neich  wie  Eugland  geherrscht,  dessen  Flagge  auf  vielen  Meeren  weht  und
welches  in  vielen  Zonen  und  von  verschiedenen  Kalen  und  Religionsbekennern
bewohnle  Provinzen  besitzt.  Dieses  Reich  muß  aber  anfrechterhalten  werden,
und  es  kann  dieß  nur  durch  dieselben  Eigenschaflen,  die  es  begründet  haben,
durch  Muth,  Disciplin,  Geduld,  Gntschlossenheit,  Achtung  des  öffentlichen
Rechts  und  der  nakionalen  Mlichten.  Gegenwärtig  sind  einige  Sicherheiten
des  Neiches  in  Gefahr  (imperillec).  Ich  kann  niemals  glauben,  daß  in
einem  solchen  Augenblicke  die  Pairs  von  England  es  daran  fehlen  lassen
werden,  für  die  Sache  Englands  einzustehen.  Ich  will  nicht  glauben,  .
sie  es  verweigern  werden,  die  Adresse  einstimmig  zu  votiren,  die  ich  beantrage.“
Mitte  April.  Die  Rüstungen,  sowohl  zu  Land  als  zur  See,
werden  energisch  fortgesetzt.  Von  den  zwei  Armeecorps,  deren  jedes
mit  Inbegriff  der  Reserven  auf  36,000  Mann  gebracht  werden  soll,
ist  nun  auch  das  zweite  zum  auswärtigen  Dienst  bereit.
Die  Garnisonen  von  Gibraltar  und  Malta,  welche  seiner  Zeit  durch
Miligzen  ersetzt  werden  jollen,  sind  für  das  2.  Armee-  Corps  vorbehallen.  en
dem  ersten  Corps  befindet  sich  eine  starke  Truppe  Cavallerie.  Die  Admiralität
  hat  außer  ihren  Contracten  zur  Stellung  von  Transportschiffen  verschiedene
  große  Schifje  gekanft,  wovon  jedes  1000  Mann  Truppen  aufnehmen
        <pb n="310" />
        Gtoßbrillannien.  (Milte  April.)  309

kann.  Mehrere  derselben  werden  zum  Pferdetrausport  eingerichtet.  Das
Ministerium  hal  beschlossen,  den  Unteroffizieren  und  Soldaten,  wenn  sie  im
Anslande  zu  dienen  haben,  eine  Gehaltszulage  zu  geben.  —  Die  Canalflolle,
commandirl  vom  Vice-Admiral  Lord  John  Hay,  bleibt  vorläufig  in  Malta.
Der  Contre-Admiral  Sir  John  Commerel  ist  für  Gallipoli  bestimmt,  und
die  beiden  Contre-Admirale  Dowel  und  Luard  haben  ihr  Amt  im  Arsenal
von  Malta.  Fünf  weitere  Panzerfregatten  sind  von  England  nach  Malta
unterwegs.  Die  Fabriken  in  Veverley  erhielten  Ordre  zur  Anfertigung  von
weiteren  100  Ambulanzwagen  nach  einem  neuen  Modell.  Konstantinopel
wird  bei  diesen  Rüstungen  keinen  Augenblick  aus  den  Augen  gelassen.  Die
Ueberwachung  desselben  wollen  die  Türken  den  Engländern  überlassen,  wenn
es  biesen  gelingt,  vor  den  Russen  sich  der  Hauptstadt  zu  bemächtigen,  was
ebensowenig.  leicht  als  wahrscheinlich  ist.  Im  russischen  Lager  spricht  man
mehr  denn  jex  von  der  Wahrscheinlichkeit  einer  baldigen  Besetzung  von  Kon--stantinopel.
  Dieser  Eventualitäl  gegenüber  kann  Niemand  mit  Bestimmtheit
sagen,  ob  die  Türken  im  Stande  wären,  einen  ernsten  Widerstand  zu  leisten.
Doch  befinden  sich  ca.  85,000  Combattanten  in  der  ingehmng.  der  Hauptstadt.
Achmed  Vefyt  Pascha  verspricht  sogar  Layard,  150,000  M  aun  an  dem  Tage
England  zur  Verfügung  zu  stellen,  an  welchem  dieses  die  Sache  der  Türkei
ernstlich  in  die  Hand  nehmen  werde.  Layard  und  seine  Uenten  bieten  Alles
auf,  um  die  Hoffnungen  der  Türken  zu  ermuthigen.  In  Stambul  und  Umgebung
  werden  von  den  Engländern  massenhaft  Pferde  gekauft;  es  werden
von  ihnen  Lieferungen  von  Lebensmitteln  kontraktlich  abgeschlossen  und  zahlreiche
  Handelsschiffe  für  den  Dienst  der  englischen  Arme  gechartert.

Die  Regierung  hat  den  Entschluß  gefaßt,  auch  die  Colonien
zu  einem  eventuellen  Kriege  mit  Nußland  herbeizuziehen.  Zunächst
soll  ein  indisches  Contingent,  das  fast  ausschließlich  aus  eingebornen
Truppen  besteht,  nach  Malta  übergeführt  werden.

Die  nach  Millionen  zählenden  Muhamedaner  Quindint  nehmen  lebhaft
  Partei  für  die  Türkei  und  gegen  Rußland  und  die  indische  Regierung
betreibt  die  Kriegerüstungen  mit  allem  Eifer.  Alle  einheimischen  Regimenter
haben  Befehl  erhalten  zu  voller  Kriegs  sstärke.  Die  Gewehrfabriken  arbeiten
dreimal  so  stark  wie  sonst,  Nachts  und  Tags,  an  Sonn=  und  au  Werktagen,
militärische  und  medicinische  Vorräthe  werden  in  großer  Masse  gesammelt.
Die  Sipahis  entiprechen  der  Aufforderung,  ausländischen  Kriegsdienst  zu  thun,
mit  Freuden.  Einige  Regimenter  erbieten  sich  freiwillig  mitzuziehen.  General
Roß,  bekannt  von  1857  her,  ist  der  Commandeur  der  nach  Malta  abgehenden
  Division.

Bieshe#r  galt  es  als  ein  Grundsatz  indischer  Politik,  eingeborene  Truppen
nur  in  Indien  oder  asiatischen  und  afrikanischen  Ländern  zu  verwenden.
DTurch  Beorderung  indischer  Lruppen  nach  Europa  hat  Lord  Beaconsfield,
der  die  Königin  Bictoria  zur  Kaiserin  Indiens  machte,  diese  Tradition  gebrochen.
  Aeußerst  bezeichnend  ist  die  Methode,  in  welcher  er  es  gethan.
Kein  Negiment,  wie  man  bemerken  muß,  ist  alten  Vorbildern  gemäß,  zum
freiwilligen  Dienste  aufgefordert  worden,  sondern  sede  Präsidentschaft  hat  Befehl
  erhalten,  eine  kleine  Brigade  Zu  entsenden.  Die  Bedeutung  dieser  Maßregel,
  die  aus  geographischen  Gründen  unbeguem  sein  muß,  ist  augenscheinlich
die,  zu  zeigen,  daß  die  gesammte  indische  Armee  jeder  Waffengaktung  aus
allen  Landes  stheilen  der  Königin  zur  Verfügung  für  den  enropäischen  Dienst
steht,  gerade  so  wie  die  heimischen  Truppen.  Wenn  der  Versuch  sich  bewähren
  sollte,  so  würden  etwa  300,000  Mann  in  Indien  der  Königin  mehr
zur  Verfügung  stehen.
        <pb n="311" />
        310  Großbritlannien.  (April  29  —  Mai  6.)

29.  April.  Die  erste  Abtheilung  des  indischen  Expeditions=Corps
  geht  ab,  die  zweite  soll  am  1.  Mai  nachfolgen,  ohne  in  Aden
anzuhalten.  Zum  Transport  sind  15  Segelschiffe  und  12  Dampfer
bestimmt.  Ein  Kriegsschiff  gibt  das  Geleite.  Ueberall  in  Indien
ist  großer  Enthusiasmus.

30.  April.  In  Manchester  tagt  eine  von  1500  Delegirten  der
liberalen  Vereine  Nordenglands  beschickte  Conferenz,  um  gegen  die
Kriegspolitik  der  Regierung  zu  protestiren.  Die  angenommenen  Nesolutionen
  mißbilligen  die  ministerielle  Politik,  die  Drohungen  und
kriegerischen  Kundgebungen  und  bezeichnen  die  Einführung  indischer
Truppen  nach  Europa  als  höchst  beunruhigend.  John  Bright  hält
eine  Rede,  in  der  er  die  kriegerischen  Tendenzen  der  ministeriellen
olitik  stark  mißbilligt  und  erklärt,  Beaconsfield  fei  der  einzige
Friedensstörer,  seine  Politik  sei  den  höchsten  Interessen  Englands
feindselig  und  gefährlich.  Die  Circulardepesche  Salisbury's  zeige
klar,  daß  der  eigentliche  Zweck  der  englischen  Regierung  die  Wiederherstellung
  der  türkischen  Herrschaft  in  Europa  sei.

Anfang  Mai.  Ein  engliseches  Geschwader  geht  von  China
nach  Japan  ab,  um  die  Bewegungen  der  russischen  Flotte  im  stillen
Ocean  zu  überwachen.

4.  Mai.  Dem  kriegerischen  Vorgehen  der  Regierung  suchen
zahlreiche  Friedensdemonstrationen  entgegen  zu  wirken.

Eine  Versammlung  von  580  Arbeiterdelegirten  aus  allen  Theilen
Englands  in  London  nimmt  eine  Resolulion  an,  lant  welcher  gegen  die  Politik
  der  Regierung  prolestirt  wird,  da  diese,  indem  sie  die  Regelung  der
orientalischen  Verwickelungen  in  die  Länge  ziehe,  das  Darniederlegen  der  Industrie
  verschulde  und  die  Lage  der  Arbeiler  versehlimmere.  In  einer  zweiten
Resolution  erklären  sich  die  Delegirlen  entschlossen,  im  Kriegsfalle  ihren  Einfluß
  dahin  auszuüben,  daß  der  Einkrilt  von  Arbeitern  in  die  Armee  verhindert
  werde.  —  Eine  Conferenz  von  300  Arbeilerdelegirten  in  Leeds  protestirt
  ebenfalls  gegen  die  Regierungspolitik  und  richtel  an  die  Regierung  die
Aufforderung,  das  Parlament  aufzulösen,  bevor  sie  in  der  Kriegsfrage  Entscheidung
  treffe.  —  Dem  Ministerinm  des  IJnnern  wird  ein  Promemoria  an
die  Königin  mit  17,000  Unterschriften  überreicht,  worin  die  Einberusung  der
Reserven  bedauert  und  die  Königin  gebeten  wird,  sie  möchte  ihren  Einfluß
zu  Gunsten  des  Zusammentritts  einer  Conferenz  geltend  machen,  damit  der
enropäische  Friede  aufrecht  erhalten  bleibe.  Unter  den  Unterzeichnern  sind
die  Herzoge  von  Westminster  und  Bedsord,  mehrere  Pairs,  Bischöfe  und  Mitglieder
  "o  Unterhauses.

6.  Mai.  Unterhaus:  Fawcett  und  Campbell  greifen  die  Verwendu,
  indischer  Truppen  in  Europa  an  und  bezweiseln  die  Weisheit
  eines  solchen  Schrittes.  Auch  berge  er  die  Gefahr  der  Verwendung
  solcher  Truppen  in  England  in  sich.  Harcourt  bezweifelt,
        <pb n="312" />
        Großbriklannien.  (Mai  7  22.)  311

daß  die  Regierung  das  Necht  befessen,  solche  Truppen  ohne  Zustimmung
  des  Parlamentes  zu  verwenden.  Northeote  vertheidigt  den
Schritt,  welcher  zweifellos  sehr  wichtig,  aber  nichts  als  die  Weisung
gewesen,  Streitkräfte  aus  einem  Theil  des  Reiches  nach  einem  anderen
  zu  versetzen.  Dem  Parkament  stehe  dießbezüglich  dasselbe
Recht  zu  wie  bei  allen  britischen  Streitkräften,  namentlich  die  Betämpfung
  des  betreffenden  Credits.

.  Mai.  Rußland  begiunt  eingulenken.  Der  russische  Botschafler
  in  London,  Schuwaloff  geht  mit  Ermächtigung  des  Kaisers
nach  Petersburg,  um  wo  möglich  eine  Vermiktlung  zu  versuchen.
Bis  zum  22.  I.  M.  will  er  wieder  in  London  zurück  sein.

Zur  Vorgeschichte  der  Reise  werden  folgende  Andentungen  gegeben:
Schuwaloff  leitele  Conferenzen  mit  Salisbury,  als  deren  Resultat  seine  Reise
nach  Petersburg  aumsehen  ist,  auf  direkles  Geheiß  des  Kaisers  Alerander  in
jenem  Angenblicke  ein,  wo  das  Leiden  des  Fürsten  Gortlschakoff,  welches  denselben
  außer  Stand  setzte,  sich  mit  Staatsgeschäften  zu  befassen,  seinen  Höhebunkt
  erreicht  hatte.  Einmal  im  Bejitze  dieser  Ermächtigung,  hatte  der  Graf
mit  dem  Marquis  Salisbury  drei  Zusammenkünfte  nacheinander.  Die  erste
Unterredung  hatte  einen  ziemlich  errregten  Verlauf,  so  daß  der  Bolschafter
und  der  Minister  sich  wenig  befriedigt  von  einander  verabschiedeten.  Freundlicher
  soll  die  zweite  und  vollständig  versöhnlich  die  dritte  verlaufen  sein,  in
welcht  lebterer  die  Reise  des  Grafen  nach  Petersburg  im  Prin  #ipe  beschlossen
wurde.  Doch  auch  die  Reise  selbst  wurde  nicht  in's  Werk  gesetzt,  ohne  daß
der  Bolschafter  dazu  die  Ermächtigung  seines  Kaisers  erlangt  hätte.

14.  Mai.  Die  erste  englische  Heeresabtheilung  erhält  Befehl,
sich  auf  den  28.  ds.  Mts.  zur  Einschiffung  in  Portsmouth,  Woolwich
  und  Deplford  bereit  zu  halten.  England  hält  fest  an  seinen
Forderungen:  Rußland  muß  den  Rückzug  antreten  oder  einen  Krieg
mit  England  wagen.

20.  Mai.  Unterhaus:  Lord  Hartington,  der  Führer  der  Opposition,
  beantragt  eine  Resolulion  gegen  die  Verwendung  indischer
Truppen  in  Europa.  Dieselbe  wird  mit  317  gegen  226  Stimmen
abgelehnt  und  der  Gegenantrag  ohne  Abstimmung  angenommen.

22.  Mai.  Graf  Schouwaloff  trifft  von  St.  Petersburg  über
Berlin,  von  wo  er  einen  Abstecher  nach  Friedrichsruh  zum  deutschen
Reichskanzler  machte,  wieder  in  London  ein.  Seine  Vermittlung  ist
gelungen,  eine  Formel  für  die  Einberufung  des  Congresses  gefunden;
dieser  scheint  unnmehr  gesichert  zu  sein.

Die  Wiener  Polit.  Corr.  berichtet  über  den  Verlauf  der  Berhandlungen
  aus  St.  Petersburg:  Die  Mittheilungen,  welche  Graf  Schonwaloff
dem  Fürsten  Bismarck  in  Friedrichsruh  gemacht,  haben  auf  den  dentichen
Reichskanzler  einen  so  günstigen  Eindruck  hervorgebracht,  daß  der  Reflex
von  sich  unglanblich  schnell  in  London  fühlbar  gemacht  hat.  Graf  Schouwaloff
hat  bei  seiner  Ankunft  in  London  das  dortige  Terrain  für  seine  Antwort
        <pb n="313" />
        312  Großbritlannien.  (Mai  24  -30.)

bereits  mehr  oder  weniger  günstig  vorbereitet  gefunden.  Uebrigens  hat  auch
Lord  Loftus  seinerseits  seine  Regierung  rasch  über  den  Erfolg  informirt,
welchen  Graf  Schouwaloff  hier  gehabt,  wenngleich  die  Details  der  hiesfigen
Verhandlungen  ihm  kaum  bekannt  geworden  sein  dürften.  Das  Wesenllichsie,
worum  es  sich  gehandelt  hat,  war  das  Prinzip  weniger  der  innerlichen  als
vielmehr  der  aausdrücklichen  Anerkennung  der  Antorität  Europa's  in  der  obschwebenden
  Frage.  Dieses  Prinzip  hat  zwar  Fürst  Gortschakoff  anerkannt,
ohne  jedoch  die  Formel  anzunehmen,  welche  das  Londoner  Cabinet  für  diese
Anerkennung  zu  fordern  sich  hartnäckig  gesteift  hat.  Die  Weigerung,  die
englische  Formel  anzunehmen,  brachte  das  dießfeitige  Cabinet  in  eine  Sackgasse,
  aus  welcher  es  kaum  mehr  herausgekommen  wäre,  wenn  nicht  Graf
Schouwaloff  einen  Ausweg  gefunden  hätte,  durch  welchen  es  beiden  Mächten
erspart  bleibl,  zum  Aeußersten  reisen  zu  müssen.  Das  Verdienst,  die  Lage
wesentlich  erleichtert  zu  haben.  gebührt  allerdings  nicht  ausschließlich  dem
Grafen  Schonwaloff;  die  persönliche  Intervention  des  Kaisers  Wilhelm  sowohl
  hier  wie  in  den  Londoner  Hof=  und  ministeriellen  Kreisen  hat  ihren
großen  Antheil  daran.  Die  Aufträge,  mit  welchen  der  deutsche  Krouprinz
und  seine  Gemahlin  Seitens  seines  kaiferlichen  Vaters  an  die  Königin  Biktoria
  betraut  waren,  haben  mächtig  dazu  beigetragen,  die  äußerst  schwül  gewordene
  Atmosphäre  in  den  hohen  Londoner  Kreisen  zu  reinigen.

24.  Mai.  Die  ersten  indischen  Truppen  treffen  in  Malta
ein,  8500  Mann  mit  1882  Pferden  und  12  Kanonen.

Das  Cabinet  beginnt  seine  Berathungen  über  die  von
Schuwaloff  aus  St.  Petersburg  mitgebrachtem  Vorschläge.

25.  Mai.  Die  bisher  mit  fast  fieberhafter  Energie  betriebenen
Rüstungen  sollen  auf  Befehl  der  Regierung  etwas  verlangsamt
werden.

27.  Mai.  Unterhaus:  genehmigt  den  Nachtragscredit  für  die
Herbeizgiehung  der  indischen  Truppen  mit  214  gegen  110  Stimmen.

30.  Mai.  England  macht  dem  Sultan  den  vorerst  geheimen
Vorschlag,  ihm  Kleinasien,  Syrien  und  Mesopotamien  zu  garantiren
und  die  Stellung  einer  Art  Schutzmacht  der  Türkei  gegen  Nußland
für  diese  Provinzen  zu  übernehmen,  wenn  die  Türkei  sich  zu  Einführung
  gewisser  noch  zu  vereinbarender  Reformen  in  denfelben  versiehe
  und  die  Occupation  und  Berwaltung  der  Insel  Cypern  England
  rtenzer

Niederlage,  welche  die  türkischen  Waffen  erlilten  haben,  und  die
bekannten  Verlegenhelleg  der  Regierung  werden  einen  allgemeinen  Glauben
au  ihren  Verfall  und  die  Erwartung  eines  baldigen  politischen  Wechsels  erzeugen,
  was  im  Osten  für  die  Beständigkeit  einer  Regierung  gefährlicher  ist,
als  wirkliche  Ungufriedenheit.  Wenn  die  Bevölkerung  von  Syrien,  Kleinasien
  und  Mesopotamien  sieht,  daß  die  Pforte  neben  ihrer  eigenen  Macht
keine  Bürgschaft  für  ihr  weiteres  Fortbestehen  besipt,  so  wird  sie,  nachdem
die  Unzuverlässigkeit  dieser  Stühe  durch  die  neuesten  Thatsachen  erwiesen  ist,
anfangen,  auf  den  frühen  Sturz  der  osmanischen  Herrchaft  zu  rechnen  und
ihre  Augen  auf  deren  Nachfolger  Zu  wenden...  Die  eingige  Maßnahme,
welche  eine  wesentliche  Sicherheit  für  die  Veständigteie  biyhkscher  Herrschaft
        <pb n="314" />
        Erohbriltannien.  (Mai  30.)  313

in  der  asialischen  Türkei  zu  bielen  im  Stande  ist  und  welche  nach  der  Wiedergewinnung
  der  russischen  Eroberungen  eben  so  renerläßlich  sein  würde,  wie
sie  es  jeht  ist,  ist  eine  Verpjilichtung  Seiteus  einer  Macht,  welche
stark  genug  ist,  sie  ausguführen,  eine  Verpflichtung,  daß  jeder
weitere  Eingriff  Rußlands  in  türkisches  Gebiet  mit  Waffenewalt

  verhindert  werden  wird.  Solch  eine  Zusicherung,  weun  sie
ohne  Vorbehalt  ertheilt  würde,  müßte  dem  Eintreten  jenes  Falles  vorbengen,
welcher  sie  zur  Ausführung  bringen  würde,  und  würde  zu  gleicher  Zeit  den
Bölkern  der  asiatischen  Provinzen  das  nöthige  Vertrauen  geben,  daß  der  türkischen
  Herrschaft  in  Asien  nicht  ein  baldiger  Versall  beschieden  ist.  Ehe  England
  solch  eine  Zusicherung  ertheilen  könnte,  würde  aber  die  Pforle  zwei
Bedingungen  unterschreiben  müssen.  Ihrer  Majestät  Regierung  deulete  der
Pforte  bei  Gelegenheit  der  Conferenz  zu  Constankinopel  an,  daß  sie  nicht  gewillt
  sei,  schlechte  Verwallung  und  Bedrückung  gut  uheißen.  und  es  wird
nölhig  sein,  ehe  sie  irgend  welche  Verpflichtung  zum  Schuhe  des  asialischen
Gebietles  der  Pforte  in  gewissen  Fällen  eingeht,  daß  sie  von  der  Pforte  ein
förmliches  Versprechen  erhalte,  die  nothwendigen  Resormen  in  die  Regierung
der  christlichen  und  anderer  Unterthauen  der  Pforte  in  jenen  Gegenden  einzuführen.
  Es  ist  nicht  wünschenswerth,  gegenwärlig  mehr  als  ein  Versprechen
  in  allgemeinen  Ausdrücken  zu  verlangen;  denn  die  näheren  Maßregeln,
  welche  zu  ergreifen  sein  werden,  könnten  nur  nach  sorgfältigerer  Untersuchung
  und  Erwägung,  als  unter  den  augenblicklichen  Umständen  thunlich
ist,  bestimmt  werden.  Es  ist  nicht  unmöglich,  daß  eine  sorgfältige  Auswahl
und  eine  kreue  Unterstühzung  der  einzelnen  Aze=  welchen  die  Gewalt  in
jenen  Ländern  anvertraut  werden  soll,  sich  als  wichtigeres  Element  für  die
Verbesserung  der  Lage  der  Bevölkerung  erweisen  würde,  als  selbst  Aenderungen
in  den  Gesetzen;  allein  die  verlangte  Versicherung,  welche  England  ein  Recht
gewährt,  auf  zufriedenstellende  Einrichtungen  zu  diesen  Zwecken  zu  bestehen,
wird  einen  unerläßlichen  Theil  jeden  Abkommens  bilden,  welches  Ihre
Majestät  Regierung  eingehen  könnte.  —  Es  wird  ferner  nothwendig  sein,
usm  Ihrer  Majestät  Regierung  in  den  Stand  zu  setzen,  die  nunmehr  vorgeschlagenen
  Verpflichtungen  auch  wirksam  aus#uführen,  daß.  sie  eine  Stellung
nahe  der  Rüste  von  Kleinasien  und  Syrien  einnehme.  Die  Nähe  britischer
Beamten,  und  wenn  es  sein  muß,  britischer  Truppen,  wird  die  beste  Sicherbeit
  dafür  bieten,  daß  die  Zwecke  dieses  Abkommens  wirklich  gesichert  werden.
Die  Iniel  Cypern  erscheint  ihr  (der  Regierung)  für  den  erwähnten  Zweck
als  in  jeder  Hinsicht  am  geeignelsten.  Ihrer  Majestät  Regierung  wünscht
nicht  den  Sultan  zu  ersuchen,  die  Insel  aus  seiner  Souveränetät  zu  enllassen
oder  die  Einnahmen  zu  vermindern,  welche  gegenwärtig  in  seine  Staatslasse
fließen.  Sie  macht  daher  den  Vorschlag.  daß,  während  die  Verwaltung  und
Besetzung  der  Iusel  Ihrer  Majestät  zugewiesen  wird,  das  Gebiel  nach  wie
vor  ein  Theil  des  osmanischen  Neiches  bleibe,  und  daß  der  Ueberschuß  der
Einnahmen  über  die  Ausgaben,  wie  viel  das  jetzl  sein  mag,  alljährlich  von
Seilen  der  britischen  Negierung.  an  das  Schahamt  des  Sullaus  abgeführt
werden  soll.  In  so  fern  als  dieser  Vorschlag  in  seiner  Gesammlheit  durch
die  Annexionen  Rußlands  in  der  asiatischen  Türkei  und  die  Folgen,  welche,
wie  sich  befürchten  läßt,  daraus  entstehen  dürften,  angeregt  worden  ist,  so
muß  darüber  vollständige  Klarheit  herrschen,  daß,  sofern  die  Ursache  der  Gefahr
  wegfällt,  auch  dieses  zur  Vorforge  gelroffene  Abkommen  zrn  gleicher  Zeit
aufhören  muß.  Sollte  die  Regierung  Rußlands  zu  irgend  welcher  Zeit  das
Gebiel  an  die  Türkei  abtreten,  welches  es  durch  den  Krieg  in  Asien  erlangt
hat,  so  werden  die  Bedingungen  des  vorgeschlagenen  Abkommens  außer  Kraft
lreten  und  die  Insel  wird  sofort  geräumt  werden.  Ich  ersuche  daher  Ew.
Excellenz,  der  Pforte  vorzuschlagen,  einer  Convention  solchen  Inhaltes  bei-
        <pb n="315" />
        314  Großbriltannien.  (Mai  31  —  Juni  4.)

zutreten,  und  ich  bin  angewiesen,  Ihnen  wollständige  Vollmacht  zum  Abschluß
derselben  Namens  der  KRönigin  und  Ihrer  Majestät  Regierung  zu  übertragen.


31.  Mai.  In  einer  Exlra-Ausgabe  überrascht  der  „Globe“
die  öfenlliche  Meinung  mit  dem  Detail  der  Vereinbarung  zwischen
Rußland  und  England  in  Folge  der  Mission  Schuwaloff's  nach
St.  Petersburg:

Man  habe  guten  Grund  *  glauben,  daß  der  Zusammentritt  des
Congresses  definitiv  gesichert  sei.  Die  englische  und  die  russische  Regierung
seien  einverstanden,  folgende  Punkte  der  Pulscheidung  des  Congresies  vorzuegen:

  Tie  Herstellung  zweier  bulgarischer  Provinzen;  die  eine  nördlich
vom  Valkau  unter  einem  Fürsten,  die  andere  südlich  vom  Valkan,  aber  das
Aegäische  Meer  nicht  berührend,  mit  einem  christlichen  Gonverneur  und  einer
Regierung  ähnlicher  Art,  wie  die  einer  englischen  Colonie.  Der  Congreß
bestimmt  den  Namen  der  letzteren.  2.  Die  türkischen  Truppen  räumen  lehlere
Provinzen  und  kehren  in  dieselben  nicht  Zurück.  3.  England  bedauert  die
Retrocession  Bessarabiens,  tritt  derselben  aber  nicht  entgegen.  4.  Eugland
behält  sich  das  Recht  vor,  im  Congreß  die  internationalen  Abmachungen  in
Betreff  der  Donau  zu  disculiren.  5.  England  belrachtet  den  Besitz  Batums
nicht  als  eine  Rechtfertigung  zu  feindlichem  Einschreiten,  Rußland  verspricht
die  Grenze  in  Asien  nicht  weiler  vorzurücken.  6.  Rußland  trill  auf  Englands
  Ersuchen  Vajajid  au  die  Türkei,  diese  dafür  aber  die  Provinz  Kotur
an  Persien  ab.  7.  Rußland  verspricht  die  Geldenlschädigung  nicht  mittelst
Gebiets  zu  decken,  noch  sich  in  Englands  Ansprüche  al.  Gläubiger  der  Türkei
zu  mischen;  der  Congreß  wird  die  Zahlungsfrage  discutiren.  §.  Der  Congreß
trifft  Vorkehrungen,  Epirus,  Thessalien  und  die  anderen  griechischen  Provinzen
zu  reorganisiren.  9.  Rußland  erklärt  sich  damit  einverstanden,  daß  die  Durchfahrt
  durch  die  Dardanellen  und  den  Bosporus  in  dem  atus  quo  bleibe.
10.  Englaud  chläat  dem  Congreß  vor,  daß  Europa  Bulgarien  eorganisire
und  wird  die  Occupalion  Bulgariens  durch  Nußland  und  den  Durchmarsch
russischer  Truppen  durch  Rumänien  zur  Discussion  zulassen.  —  Bezüglich
Serbiens  und  Montenegro#'s  findet  sich  nichts  in  dieser  Vereinbarung  zwischen
England  und  Rußland;  es  wird  daher  angenommen,  daß  England  Oesterreich
  die  Wahrung  seiner  eigenen  nächsten  Interessen  auf  dem  Congreß  selbst
überlasse,  daß  es  sich  indeß  darüber  mit  O  Lesterreich  wenigstens  im  Allgemeinen
wohl  bereits  werde  verständigt  haben.  Die  Occupation  Borniens  und  der
Herzegowina  durch  Oesterreich,  das  Pendank  zu  der  Occupation  und  Verwaltung
  Cyperns  durch  England,  hat  wohl  bereits  die  Zustimmung  Englands
  gefunden  und  bildet  einen  Theil  der  vorläufigen  Verständigung  zwischen
ihm  und  Oesterreich.

 

3.  Juni.  England  nimmt  die  Einladung  des  deutschen  Reiches
zum  Congreß  in  Berlin  an.  (Siehe  die  vereinbarte  Formel  unter
Deutschland.)

4.  Juni.  Der  von  England  der  Pforte  unter  dem  30.  Mai
vorgeschlagene  (vorerst  geheime)  Schutzvertrag  bezüglich  Kleinasien,
Syrien  und  Mesopolamien  wird  in  GConstantinopel  unlerzeichnet.
Derselbe  lautet

Wenn  Batum,  Ardahan  oder  Kars  oder  irgend  einer  dieser
Puncte  von  Nußland  zurückbehalten  wird  und  daun  zu  irgend  welcher  zu-
        <pb n="316" />
        Grohbriltannien.  (Juni  13  —.Mitte.)  315

künftiger  Zeit  ein  Versuch  von  Seiten  Rußlands  gemacht  werden  sollte,  von
weiteren  Gebietstheilen  Sr.  Kaiserlichen  Majestät  des  Sultaus  in  Asien,  als
sie  durch  den  endgültigen  Friedensvertrag  sestgesebt  worden  sind,  Belitz  zu
ergreifen,  so  verpflichtet  sich  Eugland,  Sr.  Kaiserlichen  Majestät  dem  Sultan
bei  Vertheidigung  derselben  mit  Waffengewalt  beigustehen.  Andererseils
leistet  Se.  Kaiserliche  Majestät  der  Sultau  England  das  Versprechen,  nothwendige
  Neformen,  worüber  die  beiden  Mächte  sich  später  zu  einigen  haben,
in  die  Regierung  und  zu  dem  Schute  der  christlichen  und  anderen  Unterthauen
  der  Pforte  in  jenen  Ländern  einzuführen,  und  zu  dem  Zwecke,  um
England  in  den  Stand  zu  setzen,  die  zur  Ausführung  seiner  Verpflichtung
nöthigen  Vorkehrungen  zu  ktressen,  verpflichtet  sich  Se.  Kaiserliche  Majestät
der  Sultan  weiter  dazu,  die  Insel  Cypern  England  zur  Vesetzung  und  Verwaltung
  zu  überlassen.  Art.  2.  Gegenwärtige  Convention  soll  ralisizirt  und
die  Ralificationen  sollen  innerhalb  eines  Monats  vder  wenn  möglich  früher
ausgewechjell  werden.  —  Anhang  zu  der  Convention  eines  Schutbü
  nduiises  zwischen  Groß  briktanuien  und  der  Türkei,  gezeichnet  den  4.  Juni
1878.  Der  sehr  ehremverthe  Sir  A.  H.  Layard,  Grobtren)“  des  Bathordens,

und  Se.  Hoheit  Safret  Pascha,  gegenwärtig  Großvezir  Sr.  Majestät  des
Sultaus,  haben  folgendem  Anhang  zu  der  von  ihnen  als  Bevollmächtigle
ihrer  beziehentlichen  Regierungen  am  1.  Juni  1878  unterzeichnelen  Conwention
ihre  Zustimmung  ertheilt:  Es  wird  zwischen  den  beiden  hohen  Vertragsmächten
  vorausgesetzt,  daß  England  folgenden  Bedingungen  betreffend  die  Besepung
  und  Verwaltung  der  Insel  Cypern  zustimmt:  1)  daß  ein  muselmännisches
  religiöses  Tribunal  (Mehkemei  in  Sheri)  auf  der  Insel  fortbestehen
soll,  welches  sich  ausschließlich  mit  religiösen  Sachen  und  mit  keinen  andern,
welche  die  muselmännische  Bevölkerung  der  Jusel  betressen,  befassen  foll;
2)  daß  ein  muselmännischer  Resident  Seitens  des  Amtes  für  fromme
Stiftungen  in  der  Türkei  (Evkaf)  ernannt  werden  soll,  welcher  im  Verein
mit  einem  von  der  britischen  Behörde  zu  ernennenden  Delegalen  die  Verwaltung
  des  Vermögens,  der  Fonds  und  der  Ländereien  zu  überwachen  haben
wird,  welchen  Moscheen,  Begräbnißpläße,  muselmännische  Schulen  und  audere
religiöse  Justilute  auf  Cypern  zu  eigen  gehören;  3)  daß  England  der  Pforte
die  Summe  bezahlt,  welche  gegenwärtig  den  Ueberschuß  der  Staatseinkünfle
über  die  Ansgaben  der  Jusel  darstellt;  dieser  Ueberschuß  joll  auf  Grund  des
Durchschnitts  der  letzten  fünf  Jahre  berechnet  und  danach  bestimmt  werden
und  wird  vorläufig  auf  22,93#  Bentel  (2,0100,800./)  angegeben  mit  dem
Vorbehalt  späterer  Prüfung  und  mit  Aus  sichluß  der  Domänen  und  Kronländer,
  welche  während  jeues  Zeitabschuittes  verpachlet  oder  veränßert  wurden;
  4  daß  es  der  hohen  Pforte  freistehen  soll,  nach  Belieben  Ländereien
und  andern  Besitz  in  Cypern,  welcher  der  osmanischen  Krone  und  dem  Staat
(Arezii  Miriys  we  Emlaki  Humaynn)  gehört  und  dessen  Erlrag  keinen  Theil
der  unter  Artikel  2  angezogenen  Einkünfte  der  Insel  bildet,  zu  verkaufen
oder  zu  verpachten;  5)  daß  die  englische  RNgier#n  ermächtig!  sein  soll,  durch
ihre  zuständigen  Behörden  auf  dem  Zwangswege  gegen  billige  Enlschädigung
Grund  und  Voden  zu  erwerben,  welcher  Zu  öffentlichen  Verbesserungen  oder
zu  andern  öffentlichen  Zwecken  gebraucht  wird,  und  ebenso  unbebautes  Land;
6)  daß,  sofern  Rußland  Kars  und  die  übrigen  von  ihm  in  Armenien  wäh.
rend  des  letzten  Krieges  gemachten  Eroberungen  an  die  Türkei  zurückgibt,  die
Insel  Cypern  von  England  geräumt  wird  und  die  Convention  vom  4.  Juni
1878  aufhört."

13.  Juni.  Zusammentritt  des  Congresses  der  Großmächte
und  der  Pforte  in  Verlin.  (Siehe  unter  Deutschland.)
Mitte  Juni.  Trot  der  Herbeiziehung  eines  indischen  Truppen-
        <pb n="317" />
        316  Grohjbrillannien.  (Milte  Juni.)

Contingents  nach  Europa  scheint  die  englische  Regierung  sich  Östindiens
  doch  nicht  sicher  zu  fühlen.  Der  VBicekönig  beschränkt  die
Preßfreiheit  für  alle  in  hindostanischer  Sprache  erscheinenden  Blätter
sehr  wesentlich  und  ebenso  die  den  tributären  oder  unter  britischem
Einflusse  stehenden  eingeborenen  indischen  Fürsten  gestattete  Truppen--jahl
  auf  das  Bedürfniß  zur  Aufrechthaltung  polizeilicher  Ordnung.
Die  letztere  Maßregel  namentlich  ist  von  einschneidender  Bedentung.
Ees  gibt  nicht  weniger  als  400  solcher  mehr  oder  weniger  von  der  britischen
rpibe  abhängigen  oder  unter  ihrem  Einflusse  stehenden,  staatlich  abgeichlossenen
  Gebiete,  welche  sich  auf  etwa  600,000  (englische)  Cüadretnceile
und  eine  Einwohnerzahl  von  —  soweit  die  letzten  Zählungen  dies  annähernd
erkennen  lassen  —  50  Millionen  Menschen  vertheilen.  Der  Neligien  nach
gruppirt  sich  diese  Zahl  in  Hindus,  Buddhisten  und  Mahomedaner,  sowie  in
einige  Secten,  die  aber  diesen  drei  großen  Bruchtheilen  gegenüber  nicht  in
Betracht  kommen.  Mahratten,  Nadschputen,  die  Seiks,  die  Gurkas  von  Nepaul,
  die  Malayen  im  Süden,  einige  Afghaunenstämme  im  Norden  und  selbst
Indo-Chinesen  bilden  die  nicht  englische  und  nicht  christliche  Masse  der  im
Großen  und  Ganzen  noch  immer  zwangsweise  sowohl  von  ihren  eigenen
Fürsten  als  von  den  britischen  Behörden  beherrschten  Eimvohner.  Die  meisten
dieser  Tributärstaaten  sind  erst  nach  und  nach  unter  britische  Oberherrschaft
gekommen.  Das  mächtigste  unter  den  eingeborenen  Staatenwesen  ist  dasjenige,
  welches  der  Nizam  von  Hyderabad  beherrscht.  Er  ist  Mahomedaner
und  von  türkischer  Abkunft.  Ihm  zunächst  steht  der  Maharadscha  von  Ande,
Lehensherr  aller  kleineren  Radschputenfürsten,  den  England  von  der  drückenden
  Herrschaft  der  Mahratten  befreite.  Bis  jetzt  haben  sich  die  Radschputen
slels  als  treue  Verbündete  und  Anhänger  der  britischen  Herrschaft  erwiesen,
dagegen  haben  sich  die  Nizams  nie  ganz  der  Vormundschaft  des  guglischen
Residenten  und  Bevollmächtigten  am  Hofe  ihres  Fürsten  gefügt.  Die  Treue
Scindia's  während  des  letzten  großen  Sepoy-Ausstandes  darf  allerdings  nicht
vergessen  werden;  ebensowenig  aber  auch,  daß  die  Mahratten,  deren  Oberhaupt
  er  ist,  zur  Zeit  des  Lorde  Ellenborongh  in  den  beiden  Schlachten  von
Maharadschope  und  Punjar  gegen  England,  wenn  auch  zu  ihrer  eigenen
Demüthigung,  sochten.  Großbrittannien  hat  in  Ostindien  65,000  Mann
europäische  und  125,000  eingeborene  indische  Truppen,  während  die  Landes--fürsten
  zusammen  300,000  Mann  mehr  oder  weniger  gut  geschulte  Truppen
auf  den  Beinen  und  unter  den  Waffen  haben  und  nicht  weniger  als  5000
Kanonen  besitzen.  Daß  eine  solche  Truppenmasse  zu  groß  für  die  bloße
Aufrechterhallung  der  innern  Ruhe  und  Ordnung  in  diesen  Tribntärstaaten
ist,  gibt  Jedermann,  selbst  in  Indien,  zu.  Die  Fürsten  selbst  scheinen  aber
von  ihrem  Rechte,  unverhältnißmäßig  starle  Armeen“  zu  halten,  so  durchdrungen,
  daß  sie  neuerdings  an  das  Ol  der
Armee  das  Verlangen  gestelll,  ihnen  die  besten  neuen  Präeisions  zwaffen  für
ihre  Truppen  zu  liefern.  Geographisch  überblickt,  summiren  sich  die  Truppen
der  einzeluen  Staatswesen  wie  folgt:  Die  Nadschputen:  200  Kanonen,
640,028  Mann  Insanterie,  24,287  Mann  Cavalerie.  Cent  (l.  Indien:
993  Kanonen,  55,664  Mann  Infanterie,  15,531  Mann  Covallerid.  Westliches
  Indien:  1083  Kanonen,  32,770  Mann  Injanterie,  9331  Mann
Cavallerie.  Südliches  Indien:  734  Kanonen,  38.401  Mann  Infanterie,
8262  Mann  Cavallerie.  Oestliches.  Indien:  109  Kanonen,  5204  Mann
Infanterie,  404  Mann  Cavallerie.  Die  nordwestlichen  Staaten:  428
stanonen,  37.799  Mann  JIunfanterie,  6407  Mann  Cavallerie.  Die  einzelnen
hervorragenderen  Staaten  in  dieser  geographischen  Gruppirung  sind  militärisch
        <pb n="318" />
        Eroßbrillannien.  (Juni  15.)  317

folgendermaßen,  zu  beziffern:  Ande  mit  528  Kanonen,  15,000  Mann  Infau-32410

  Mann  Cavallerie,  Seindia  mit  210  Kanonen,  16,050  Mann
ri  und  (7)  Cavallerie,  Nizam  mit  725  Kanonen,  36.890  Mann  Infanterie
  und  8202  Mann  Cavallerie.  Allerdings  sind  die  fast  sämmtlichen
Geschütze  dieser  Fürsten  von  aller  Construction;  aber  ihre  Artilleristen  wissen
gut  und  wirksam  mit  ihnen  umzugehen,  namentlich  in  Befestigungen.  „Was
die  Infanterie  betrifft,  46  sind  die  Nizams“  —  wie  die  Naval  and  Military
Gazette  sagt  —  „so  gut,  daß  sie  uns  unbequem  werden  können,  selbst.  wenn
sie  von  den  loyalsten  unserer  Tribntärfürsten  commandirt  werden.

15.  Juni.  Der  „Globe“  veröffentlicht  nunmehr  auch  den
Mortlaut  der  Vereinbarung  vom  30.  Mai  zwischen  England  und
Rußland  bez.  des  Friedens  von  St.  Stefano:

„A.  Eutwurf  des  Memorandums,  welches  die  Punkte  angibt,  über
welche  eine  Verständigung  zwischen  den  Regierungen  Rußlands  und  Großbrittanniens
  bewertstelligt  ist,  und  welches  die  russischen  und  englischen  Bevollmächtigten
  auf  dem  Congresse  gegenseitig  verpflichten  soll.  8  1.  England
verwirft  die  Läugstheilung  der  Bulgarei,  jedoch  behält  sich  der  Vertreter
Nußlands  das  Recht  vor,  die  Vortheile  derselben  auf  dem  Congreß  gellend
zu  machen,  verspricht  jedoch  Ingleich,  auf  derselben  einer  endgiltigen  Meinung
Englands  gegenüber  nicht  zu  bestehen.  §  2.  Die  südliche  Grenze  der  Bulgarei
  wird  dahin  abgeändert,  daß  sie  sich  in  *  Nate  von  dem  Meere  enlfernt,
  wie  die  südliche  Begrenzung  der  bulgarischen  Provinzen  von  der  Conferen)
  von  Constantinopel  vorgeschlagen  ist.  Tieß  betrifft  die  Greuzfrage
nur  insoweit,  als  sie  sich  auf  die  Ausschliehung  des  Küstenstrichs  am  ägäischen
Meere,  d.  h.  westlich  von  Lagos,  begieht.  Die  Erörterung  der  Grenze  von
diesem  Punkte  bis  zum  schwarzen  Meere  bleibt  vorbehalten.  §  3.  Die  wesllichen
  Grenjzen  der  Bulgarei  werden  nach  den  Nationalitäten  berichtigt  werden,
  und  zwar  so,  daß  die  nichtbulgarische  Bevölkerung  von  dieser  Provinz
aus  geschlofsen  wird.  Tie  Westgrenzen  der  Bulgarei  dürfen  im  Wesentlichen
eine  ungefähr  von  Novibazar  nach  dem  Rurschabaltan  gezogene  Linie  nicht
überschreiten.  §  4.  Die  in  oben  (§§  2  und  3)  bezeichneter  Weise  begrenzte
Bulgarei  wird  in  zwei  Provinzen  getheilt,  d.  h.  die  eine  nördlich  vom  Balkan
wird  politische  Selbständigkeit  unter  der  Regierung  eines  Fürsten  erhallen,
die  zweite  südlich  vom  Balkan  eine  ausgedehnte  administralive  Selbständigleit
  (nach  Art  derjenigen,  die  in  den  englischen  Colonien  besteht)  unter  einem
christlichen  Gonverneur,  der  mit  Zustimmung  Europa's  für  5—10  Jahre  ernannt
  wird.  §  5.  Der  Kaiser  von  Nußland  legt  dem  Rückzuge  der  türkischen
Truppen  aus  der  südlichen  Bulgarei  eine  ganz  besondere  Wichtigkeit  bei.
Seine  Majestät  würde  keine  Sicherheit  noch  Bürgschaft  jür  die  Zukunst  der
bulgarischen  Bevölkerung  haben,  wenn  die  osmanischen  Truppen  i  in  derselben
verblieben.  Lord  Salisbury  gesleht  den  Rückzug  der  türkischen  Truppen  aus
der  südlichen  Bulgarei  zu;  Rußland  wird  sich  aber  dem  nicht  widersehen,
was  der  Congreß  über  die  Art  und  den  Fall  beschließt,  in  welchen  es  den
lürkischen  Truppen  gestattet  fein  wird,  in  die  südliche  Provinz  einzurücken,
um  einem  Aufstand  oder  einem  Angriffe  von  Außen,  der  entweder  ausgeführt
oder  augedroht  wird,  entgegenzutreten.  Leeberhaupt  behält  England  sieh  das
Necht  vor,  auf  dem  Congreß  für  das  Recht  des  Sultans  einzutreten,  seine
Truppen  an  die  Grenzen  der  südlichen  Bulgarei  zu  verlegen.  Der  russische
Vertreter  behält  sich  andererseits  auf  dem  Congreise  völlige  Freiheit  in  der
Besprechung  dieses  letzten  Vorschlages  des  Lord  Salisbury  vor.  §  6.  Die
brilische  Regierung  verlangt,  daß  die  höheren  Befehlshaber  der  Miliz  der
südlichen  Bulgarei  von  der  Pforte  mit  Zustimmung  Europa's  ernaunt  werden.
        <pb n="319" />
        318  Großbrillannien.  (Imi  15.)

5  7.  Die  in  Betreff  Armeniens  durch  den  Vertrag  von  St.  Stefano  festgestellten
  Versprechungen  müssen  außer  an  Rußland  auch  an  England  gegeben
werden.  §  S.  Da  die  Regierung  Ihrer  britischen  Majestät  wie  die  laiserliche
  Regierung  ein  lebhaftes  Intereise  an  der  zukünftigen  Einrichtung  der
griechischen  Provinzen  der  Ballanhalbinsel  nimmt,  wird  Artikel  15  des  Vorvertrages
  von  St.  Stefano  derart  abgeändert,  daß  die  anderen  Mächte,
namentlich  England,  in  gleicher  Weise  eine  beralhende  Stimme  bei  der  zulünftigen
  Organisation  von  Epirus,  Theisalien  und  den  übrigen  unter  der
Herlf  chaft  der  Pforte  verbleibenden  christlichen  Provinzen  haben  sollen.
§  9.  Was  die  Kriegsentschädigung  belriffl,  hat  Se.  Majestäl  der  Kaiser  niemals
  die  Absicht  gehabt,  dieselbe  in  Gebietseinverleibung  umzuwandeln,  und
er  weigert  sich  nicht,  dießbezüglich  Versicherungen  abzugeben.  Durch  die
Kriegsentschädigung  soll  die  englische  Regierung  in  ihren  Nechten  alo  Gläubigerin
  der  Pforte  nicht  beuachtheiligt  werden  dürfen,  und  sie  soll  sich  in
dieser  Beziehung  in  gleicher  Lage  besinden  wie  vor  dem  RNriege.  Ohne  der
endgilligen  Gntscheidung  entgegenzutreten,  welche  Nußland  in  Betreff  der
Zahlung  der  Kriegsentschädigung  sassen  wird,  behält  sich  England  vor,  auf
dem  Congreß  die  ihm  geboten  scheinenden  ernslen  Einwände  geltend  zu  machen.
8  Ta  das  Thal  von  Alajchgerd  die  große  Handelsstraße  nach  Persien
bildet  und  in  den  Augen  der  Türkeie  eine  überaus  große  Wichtigleit  besizt.
so  willigt  Se.  Majestät  der  Kaiser  ein,  dieses  Thal  und  die  Sladt  Bajasid
der  Türlei  wieder  zu  erstatten,  aber  er  hat  bndeerseil2  die  Abtretung  desjenigen
  kleinen  Gebiels  von  Khotur  an  Persien  verlangt  und  zugebilligt  erhalten,
  dessen  Rückerstattung  an  den  Schah  die  Commissionen  der  beiden  vermitteluden
  Höfe  für  billig  gehalten  haben.  §  11.  Die  Regierung  Ihrer
brilischen  Majestät  würde  glauben,  ihr  tiefes  Vedauern  ausdrücken  zu  müssen,
wenn  Rußland  endgiltig  auf  der  Wiederabtretung  Bessarabiens  bestehen  sollte.
Da  es  aber  hinreichend  feststeht,  daß  die  übrigen  Signatarmächte  des  Pariser
Friedeus  nicht  bereit  sind,  die  durch  jenen  Vertrag  festgesetzten  Grenzen  Rumäniens
  mit  Wafsfengewalt  aufrecht  zu  erhalten,  glaubt  England  an  dieser
Frage  nicht  derartiges  Interesse  zu  haben,  um  sich  für  berechtigt  zu  halten,
allein  die  Verantworklichteit  eines  Widerstandes  gegen  den  beabsichtigten  Auslausch
  auj  sich  zu  nehmen.  Es  verpflichtet  sich  daher,  einer  Entscheidung  in
diesem  Sinne  nicht  entgegenmtreten.  Die  englische  Regierung,  obwohl  sie
sich  bereit  erllärt,  dem  Wunsche  des  Kaisere  von  Rußland  auf  Erwerbung
des  Hafens  von  Batum  und  Aufrechterhaltung  der  Eroberungen  in  Armenien
nicht  entgegenzutrelen,  kann  sich  trotzdem  nicht  verhehlen,  daß  wahrscheinlich
schwere  die  Ruhe  der  Bevöllernug  der  asiatischen  Türkei  bedrohende  Gefahren
in  der  Zulunft  aus  dieser  Ansdehnung  der  russischen  Grenze  entstehen  können.
Aber  die  Regierung  Ihrer  Majestät  ist  der  Ansicht,  daß  die  Pflicht,  dad  osmanische
  Neich  vor  dieser  Gefahr  zu  behülen,  eine  Aufgabe,  welche  in  Zukunft
  besonders  England  zufallen  wird,  auch  erfüllt  werden  kann,  ohne  daß
Curopa  in  die  Unfsälle  eines  neuen  Krieges  verwickelt  zu  werden  braucht.
Gleichzeitig  nimmt  die  Negierung  Ihrer  Majestät  von  einer  von  Seiner
kaiserlichen  Majestät  abgegebenen  Erklärung  Act,  wonach  in  Zulunft  die
Grengzen  des  russischen  Neiches  nicht  weiter  gegen  die  asiatische  Türkei  hin
ausgedehnt  werden  sollen.  Die  Regierung  Ihrer  Majestät,  welche  der  Ansicht
  ist,  daß  die  in  dieser  Denkschrift  genehmigten  Abänderungen  des  Verhuages
  von  St.  Stefano  hinreichend  sind,  um  die  Auesehzungen,  welche  sie
au  dem  Vertrage  in  seiner  gegenwärtigen  Gestalt  findet,  abzuschwächen,  verpflichtet
  sich,  diejenigen  Artikel  des  Vorfriedens  von  St.  Stefano  nicht  zu
bekämpfen,  welche  durch  die  obigen  10  Punkte  nicht  abgeändert  sind,  wenn
Rußland  nach  gebührender  #echung  dieser  Artikel  beim  Congreß  auf  ihrer
Aufrechterhaltung  bestehen  wird.  Die  Möglichkeit  liegt  vor,  daß  die  beider-
        <pb n="320" />
        Grohbritlannien.  (Juni  21  Juli  8.)  319

seitigen  Regierungen  im  Laufe  der  Besprechungen  auf  dem  Congreß  es  für
angezeigt  erachten  könnten,  unler  gemeinsamer  Uebereinstimmung  neue  Abäinderungen
  aufzustellen,  welche  vorherzusehen  unmöglich  sein  würde;  wenn
aber  ein  Einverständniß  über  diese  neuen  Abänderungen  zwischen  den  russischen
  und  englischen  Bevollmächtigten  nicht  zu  Stande  kommen  sollte,  so  ist
die  vorliegende  Denkschrift  bestimmt,  den  Bevollmächtigten  Nußlands  und
Englands  beim  Congreß  als  gegenseitige  Verpflichtung  zu  dienen.  In  Gemäßheit
  dessen  ist  dieses  Dokument  durch  den  kaiserlich  rufsischen  Botschafter
in  London  und  den  Ersten  Staatssekretär  Ihrer  brilischen  Majestät  unterzeichnet
  worden.  Geschehen  zu  London,  30.  Mai  1878.  geg.  Schuwaloff.
gez.  Salisbury.

Abgesehen  von  den  Festsetzungen  des  obigen  Memorandums  behält  sich
die  englische  Negierung  vor,  auf  dem  Congresse  jolgende  Purcte  geltend  zu
machen:  a.  Die  englische  Negierung  behält  sich  vor,  auf  dem  Congresse  die
Betheiligung  Europa's  an  der  administratiorn  Einrihtung  der  beiden  bulgarischen
  Provinzen  Zu  verlangen;  h.  die  englische  Regierung  wird  im  Congreß,
  die  Daner  und  Natur  der  russijchen  Besetzung  der  Bulgarei  und  des
Turchmarsches  durch  Rumänien  zur  Sprache  bringen;  e)  der  Name,  welcher
der  südlichen  Provinz  zu  geben;  (l.  die  englische  Regierung  behält  sich
ohne  die  Besitzfrage  zu  berühren  die  Besprechung  der  Frage  vor  vrziglich
der  Donauschissfahrt,  soweit  England  aus  den  Verträgen  darauf  Nechle  zustehen;
  c.  die  englische  Negierung  behält  sich  vor,  auf  dem  GCongresse  eine
jede  die  Meerengen  berührende  Frage  zu  erörlern.  Aber  der  russische  Bolschafter
  zu  London  nimmt  Act  von  der  mündlichen  Erklärung,  die  er  dem
ersten  Slaatsselretaͤr  abgegeben  hat,  nämlich,  daß  die  laiserliche  Regierung
an  der  Ertlarung  Lord  DTerby's  vom  6.  Mai  1877  festhält,  namenllich:
„Die  unter  europäischer  Gutheißung  gekroffenen  bestehenden  Anordnungen,
welche  die  Schifffahrt  auf  dem  Bosporus  und  in  den  Dardanellen  regeln,
erscheinen  ihr  (der  englischen  Regierung)  zweckmäßig  und  nützlich,  und  es
würden  ihres  Erachleue  einer  Aenderung  in  irgend  einer  wesentlichen  Ginzelheit
  ernstliche  Bedenken  entgegenstehen.“  Und  der  russische  Generalbroolmächtigte
  wird  ausf  dem  Congresse  auf  dem  Status  uuo  bestehen;  1.  die  englische
  Regierung  wird  an  Se.  Majestät  den  Sultan  die  Bitle  7  er
möge  Europa  die  gleichmäßige  Beschühung  der  Mönche  der  anderen  Nationalitäten
  des  Berges  Athos  versprechen.  lgez.)  Schuwaloff.  Salisbuyy.

21.  Juni.  Oberhaus:  der  Lordkangler  Cairns  bringt  eine  Bill
ein  belr.  die  Verwendung  von  1  Mill.  Pfd.  St.  aus  den  Ueberschüssen
  des  irischen  Kirchenfonds  auf  Verbesserung  des  mittleren
Unterrichts  in  Irland.

28.  Juni.  Oberhaus:  genehmigt  die  irische  Unlerrichtsbill
einstimmig.

—.  Juli.  Unterhaus:  die  Regierung  legt  die  Convention  vom

I.  Juni  mit  der  Pforte  betr.  die  Uebernahme  der  Protection  von

Kleinasien,  Syrien  und  Mesopotamien  gegen  allfällige  Uebergrifse

Rußlands  und  die  bedingsweise  Abtretung  Cyperns  Seilens  der
Pforte  vor  und  erklärt:

Da  die  Bedingungen,  worauf  die  Convention  basirt,  jeht  eingetrelen

sind,  bat  die  Pforte  einen  Ferman  erlassen,  welcher  die  Uebertragung  Cyperns

auf  England  auospricht.  England  ergreist  sofort  Besitz,  General  Wolseley
        <pb n="321" />
        320  Großbrillannien.  (Juli.  11—13.)

ist  zum  Chef  der  Verwaltung  der  Jusel  ernannt.  Die  betreffenden  Schriftstücke
  werden  heute  vorgelegt.

I11.  Juli.  England  ergreift  Besitz  von  Cypern.

13.  Juli.  Schluß  des  Verliner  Congresses.  Unterzeichnung
des  Friedensvertrages  durch  die  sämmtlichen  Großmächte  und  die
Pforte.  (S.  den  Verlauf  des  Congresses  unter  Deuischland.)

13.  Juli.  Lord  Salisbury  richtet  eine  Circulardepesche  an  die
Vertreter  Englands  im  Auslande,  in  welcher  er  die  Resultate  des
Berliner  Congresses  präcisirt  und  vom  Standpuncte  Cnglands  aus
näher  beleuchtet.

Depesche  Salisbury's  über  die  Resultate  des  Berliner
Congresses:  „...  Der  Vertrag  ist  von  ungewöhnlicher  Länge  und  geht
aus  führlich  auf  die  verschiedenen,  durch  den  Vertrag  von  St.  Stefano  angeregten
  Fragen  ein,  soweit  sie  die  Bestimmungen  des  Pariser  Vertrages  berühren.
  Die  an  dem  Vorvertrage  vorgenommenen  Aenderungen  sind  sehr  bedeutend
  und  erstrecken  sich  nahe#u  auf  alle  Artikel  jener  Urkunde.  Das  allgemeine
  Ergebniß  ist  dieses,  daß  gegen  gebührende  Sicherheit  für  gute  Verwallung
  der  Negierung  des  Sultans  ein  sehr  umfangreiches  Gebiet  zurückerstallet
  worden  ist;  und  die  vorgenommenen  Veränderungen  sind  dahin  gerichtet,
  die  Beständigleit  und  Unabhängigkeit  seines  Reiches  wirksam  gegen
Angriffe  von  Ausßzeen  sicher  zu  stellen.  Bestimmungen  mit  dem  Zwecke,  vollständige
  Gleichheit  sämmtlicher  Neligionen  vor  dem  Geseze  zu  sichern,  sind
auf  allen  Gebieten,  auf  welche  der  Vertrag  sich  erstreckt,  in  Anwendung  gebracht
  worden.  Tie  Politik,  welche  die  Vestäligung  des  Berliner  Congresses
erhalten  hat,  stimmt  im  Allgemeinen  mit  derjenigen  überein,  die  seit  Veröffentlichung
  des  Vertrages  von  St.  Stejano  von  Ihrer  Majestät  Regierung
geltend  gemacht  und  in  dem  Nundschreiben  vom  1.  April  angezeigt  werde.
Es  ist  die  Behauptung  aufgestellt  und,  zumal  auf  dem  Festlande,  beständig.
wiederholt  worden,  daß  die  in  jener  Tepesche  dargelegten  Ansichten  in  den
weileren  Maßnahmen  von  Ihrer  Majestät  Aegierung  aufgegeben  worden  seien.
Um  solcher  irrigen  Auffassung  auf  die  Dauer  vorzubengen,  dücfte  es  angemessen
  sein,  im  Einzelnen  auszuführen,  inwieweit  die  Meschlüsse,  welchen
Ihrer  Majestät  Regierung  auf  dem  Congreßß  zu  Berlin  ihre  Zustimmung  erO
theilt  hat,  dem  Inhalte  des  Rundschreibens  entsprechen.  Die  wesentliche
Wisstelling.  des  Rundschreibens,  daß  die  Arlikel  des  Vorvertrages,  insofern
sie  eine  Abweichung  von  dem  Pariser  Vertrage  darstellen,  der  Erörterung  als
Ganzes  seitens  eines  Congresses  bedürfen,  ist,  wie  kaum  gesagt  zu  werden
braucht,  sowohl  in  der  Theorie  wie  in  der  Praxis  in  größlmöglichem  Umfange
  zugestanden  worden.  Von  den  eingehenden  Einwendungen,  welche  in
jenem  Rundschreiben  gegen  den  Verlrag  von  St.  Stefano  krhoben  wurden,
ist  die  erste  und  wichtigste  in  jolgende  Worte  eingekleidet:  „Die  bedentendsten
Folgen,  zu  welchen  der  Vertrag  thatsächlich  führt,  find  diejenigen,  die  seiner
Wirkung  als  Ganzes  auf  die  VBölker  des  sübdöstlichen  Europas  entspringen.
Durch  die  Arlikel,  welche  eine  neue  Bulgarei  schaffen,  wird  ein  starker  flavischer
  Staat  unter  der  Obhut  und  der  Wennchtigung  Rußland  begründet
werden,  der  wichtige  Hafenpläte  an  den  Ufern  des  schwarten  Meeres  und
des  Archipels  besitgen  und  jener  Macht  einen  überwiegenden  Einfluß  auf  die
politischen  wie  die  Handelsverhältnisse  in  jenen  Meeren  gewähren  würde.
Dieser  Staat  wird  so  beschaffen  sein,  daß  ein  bedentender  Theil  der  Bevölkerung,
  welcher  der  Abstammung  und  den  Sympathien  nach  griechisch  ist  und
        <pb n="322" />
        Eöroßbriltannien.  (Juli  13.)  321

die  Gefahr,  durch  eine  ihnen  nicht  nur  in  der  Nationalität,  sondern  auch  in
volitischen  Zielen  und  in  religiöser  Beziehung  fremde  Gemeinschaft  aufgesogen
zu  werden,  mit  Besorgniß  betrachtet,  mit  einer  herrschenden  flavischen  Volksmehrheit
  verschmolzen  werden  würde.  Die  Bestimmung,  wodurch  dieser  neue
Staat  einem  Herrscher  unterworfen  werden  soll,  den  Rußland  in  der  That
wählen  würde,  während  seine  Verwaltung  durch  einen  russischen  Commissär
ausgearbeitet  und  die  erste  Anwendung  seiner  Verfassungsbestimmungen  unter
der  Ausfsicht  eines  russischen  Heeres  begonnen  werden  sollen,  deutet  genugsam
das  politische  System  an,  von  welchem  er  in  Zukunft  einen  Theil  bilden
soll."“  Man  wird  seh  hen,  daß  alle  diese  Bedenken  durch  den  Vertrag  von
Berlin  beseitigt  sind.  Dieser  Vertrag  hat  die  Verfügung  über  den  ganzen
roßen  Landstrich,  dem  in  dem  Vertrag  von  St.  Stefano  der  Name  Bulgarei
egeben  wird,  von  Grund  aus  verändert.  Beinahe  zwei  Deittel  dieses  Geietes
  sind  unter  die  unmittelbare  politische  wie  militärische  Herrschaft  des
ultans  zurückgebracht  worden;  und  diese  Zurückgabe  schlieht  Thracien  und
Nacedonien  ein,  in  welchen  die  von  jener  Urkunde  betroffenen  Uriechischen
zevölkerungen  beinahe  ausschließlich  anzutreffen  sind.  Die  Bulgarei  ist,  im
(llgemeinen  genommen,  nunmehr  auf  die  Flußbecken  der  Donau  beschränkt
worden  und  hat  somit  nicht  nur  aufgehörk,  irgend  einen  Hafen  an  dem
Archipel  zu  besihzen,  sondern  ist  überdieß  auch  mehr  denn  hundert  Meilen
von  der  Nachbarschaft  jenes  Meeres  entfernt.  In  dem  schwarzen  Meere  ist
der  wichtige  Hafen  Burgas  der  türkischen  Negierung  Ansblerkiale  worden,
und  die  Bulgarei  behält  weniger  denn  das  halbe  Gebiet  der  ihr  ursprünglich
zugewiesenen  Seeküste  und  besiyt  keinen  weiteren  Hafen  außer  der  Nhede  von
Varna,  welche  für  Handelszwecke  kaum  verwendbar  ist.  Der  neue  flavische
Staat  ist  daher  nicht  mehr  stark  —  er  läßt  nicht  mehr  eine  bedeulende  Masse
griechischer  Bevölkerung  in  einer  slavischen  Mehrheit  aufgehen  und  er  wird
jedenfalls  Rußland  nicht  einen  überwiegenden  Einfluß  auf  die  politischen  oder
die  Handelsverhältnisse  jener  Meere  sichern.  Die  Ereignisse  des  letzten  Krieges
missen  wohl  Rußland  auf  viele  Jahre  hinaus  ein  bedentendes  Ansehen  in
diesem  Staate  sichern,  welcher  durch  die  Verwandtschaft  der  Sprache  und  die
Aehulichkeit  der  Religion  noch  mehr  gefördert  werden  wird.  Indessen  werden
  die  Einflüsse,  unter  welchen  ddie  Staatseinrichtungen  gebildet  werden
sollten,  nicht  mehr  spezifisch  russische  sein.  Der  russische  und  der  türkische
Commissär,  welche  die  Wahl  eines  Fürsten  und  die  Auswaßl  einer  Verfassung
durch  die  Notabeln  überwachen  werden,  werden  unter  die  Aufsicht  einer  Conferenz
  von  Botschaftern  in  Constantinopel  gestellt  werden,  welche  durch  eine
Consular-Commission  an  Ort  und  Stelle  thätig  sein  wird,  und  der  Rückzug
des  russischen  Heeres  aus  der  Provinz  muß  vor  dem  Zeithuntt  erfolgen,  an
welchem  die  neue  Verfassung  in  Kraft  treten  soll.  Die  e  Verwaltung  wird
daher  außer  durch  einen  russischen  Commissär  auch  durch  Andere  eingerichtet
werden,  und  die  erste  Anwendung  der  neuen  Staatseinrichtungen  wird  nicht
unter  der  Aussicht  eines  russischen  Heeres  begonnen  werden.  Die  territoriale
Trennung  der  unter  der  Regierung  der  Pforte  verbleibenden  Provinzen  von
Constantinopel  durch  die  Ausdehnung  der  Bulgarei  bis  an  das  ägäische
Meer  war  ein  weiteres  Ergebniß,  in  Betreff  dessen  in  dem  Nundschreiben
vom  1.  April  ausgeführt  wurde,  daß  es  geeiguet  sei,  die  politische  Stärke
der  türkischen  Negierung  zu  schwächen.  Die  Beschränkung  der  Bulgarei  auf
das  Donanthal  hat  nothwendiger  Weise  den  „Insammneuhang  der  bei  der
Pforte  verbleibenden  Gebiete  wieder  hergestellt...  Die  Zurückerstattung
von  Burgas  und  der  südlichen  Hälfte  der  bulgarischen  Küste  am  schwarzen
Meere  unter  türkische  Herrschaft  und  der  streng  commerzielle  Charalkter,
welcher  durch  den  Vertrag  für  Batum  festgesetzt  worden  ist,  haben  die  Bedrohung
  der  Freiheit  des  schwarzen  Meeres,  welche  in  den  ursprünglichen
Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XIX.  W#.  21

ZS#gosee#
        <pb n="323" />
        322  Großbrittannien.  (Juli  16.)

Vorschlägen  enthalten  war,  in  großem  Maßt  beseitigt.  DTie  Zurückerstaltung.
des  Bezirks  von  Vajasid  beseitigt  nothwendigerweise  alle  Besorguiß,  daß  ein
Hinderniß  zur  Aufhaltung  des  europäischen  Handels  von  Trapezunt  nach
Persien  eingeschoben  werden  könnte.  So  weit  hat  der  Congreß  für  alle  Gefahren,
  die  nach  dem  Ermessen  von  Ihrer  Majestät  Regierung  aus  dem  Vertrage
  von  St.  Stefano  drohten,  entsprechende  Abhilfe  zur  Anwendung  gebracht.
  Andererseits  haben  die  Bestimmungen  des  Vertrags  Rußland  eine
der  armenischen  Festungen  entrissen,  welche  es  in  dem  verflossenen  Kriege
erworben  hat,  obwohl  ein  Theil  des  annektirten  Gebietes  aufgegeben  worden
ist.  Ihrer  Mafjestät  Regierung  hat  bereits  durch  andere  Abmachungen  außerhalb
  der  Thätigkeit  des  Congresses  geeignete  Vorsichtsmaßregeln  gegen  die
Gejahren  getroffen,  welche  aus  jenen  Annexionen  drohen  könnten.  Damit  ist
das  Verzeichniß  der  eingehenden  Bedenken,  welche  durch  das  Rundschreiben
vom  April  gegen  den  Vertrag  von  St.  Stefano  erhoben  wurden,  erschöpft.
Mit  Ausnahme  der  zuletzt  genannten,  welche  die  neueste  Convention  mit  der
Türkei  behandelt,  iist  für  alle  durch  den  Berliner  Verlrag  Abhilse  geschaffen
worden  Die  griechischen  Bevölkerungen  fallen  nicht  mehr  innerhalb
der  Grenzen  des  autonomen  flavischen  Fürstenthums,  und  der  ganze  russische
Einfluß  ist  auf  eine  Entfernung  von  den  Küsten  des  ägäischen  Meeres  zurückgeschoben
  worden.  Dieselben  Gebietsfestsetzungen  haben  die  Wirkung,  daß
das  wesentliche  Ziel  erreicht  wird,  welches  Ihrer  Majestät  Regierung  bei
ihren  letzten  Verhandlungen  im  Auge  gehabt  hat  —  das  unabhängige  Bestehen
  und  die  unabhängige  Thätigkeit  der  Regierung  zu  Constantinopel.
Die  politischen  Außenposten  der  russischen  Macht  sind  in  ein  Gebiet  jenseits
des  Balkans  zurückgeschoben  und  die  Gelegenheit  zur  Begründung  eines  Einflusses
  von  dieser  Seite  in  der  verkleinerten  Bulgarei  wesentlich  gemindert
worden.  Das  Reich  des  Sultans  ist  mit  einer  vertheidigungsfähigen  Greuze
versehen  worden,  welche  von  seiner  Haupistadt  weit  entsernt  ist.  Tie  Hineinschiebung
  der  österreichischen  Macht  zwischen  die  beiden  unabhängigen  slavischen
  Staaten  bietet  ihm  eine  Sicherheit  gegen  ernente  Angriffe  von  ihrer
Seite,  wie  sie  keine  andere  Regelung  hätle  schaffen  können,  ohne  ihm  anderseits
  Gebiet  von  irgend  welchem  strategischen  oder  finanziellen  Werth  zu
ranben.  Reiche  und  umfangreiche  Provinzen  sind  seiner  Herrschaft  zurückgegeben
  worden;  zu  gleicher  Zeit  ist  vorsorgliche  Vorkehrung  gegen  schlechte
Verwaltung  in  der  Zukunft  getroffen,  welche,  wie  sich  hoffen  läßt,  ihre  Auhängli
  eit  sichern  und  einer  Wiederholung  der  Unglücksfälle  vorbeugen  wird,
welche  die  osmanische  Macht  an  den  Rand  des  Berderbens  gebracht  haben.
Abkommen  anderer  Art,  doch  mit  dem  nämlichen  Zweck,  haben  für  die  asiatischen
  Besipungen  des  Sultans  Sicherheit  für  die  Gegenwart  und  die  Hoffnung
  auf  Wohlstand  und  Bestländigkeit  in  der  Zukunft  geschaffen.  Ob  diese
—.  vermuthlich  die  lette  Gelegenheit,  welche  durch  die  Tazwischenkunft
der  Mächte  Europa's  und  vornehmlich  Englands  für  die  Türkei  erlangt
worden,  wirklich  benutzt  werden,  oder  ob  sie  fruchtlos  geboten  sein  wird,
dieß  wird  von  dem  Ernst  abhängen,  mit  welchem  die  türkischen  Staatsmänner
  sich  nunmehr  den  Pflichten  guter  Verwaltung  und  den  Reformen
zuwenden  werden."“

16.  Juli.  Die  Lorde  Beaconsfield  und  Salisbury  treffen
von  Berlin  zurück  wieder  in  England  ein  und  werden  in  Dover
festlich  cnpfangen  und  begrüßt.

te  Empfang  nimmt  die  Gestalt  eines  Ereignisses  an  durch  die

Zahl  *  Notabstttaln  und  die  Größe  der  Volksmassen,  welche  anhech
Beaconsfields  harrten,  sowie  durch  die  Ausbrüche  stürmischen  Dankes  für
        <pb n="324" />
        Großbritlannien.  (Juli  16—18.)  323

sein:  Haltung  und  Erfolge  auf  dem  Congreß.  In  allweg  wendet  er  dabei
Lord  Salisbury  seinen  Theil  an  diejen  Ehrenbezeugungen  #.  Blumen
werden  ihm  zugeworfen,  Hunderte  und  Hunderte,  Herren  und  Damen  schütteln
  ihm  die  Hand.  Die  Rönigin  hatte  lihm  ein  herrliches  Bouquet  geschickt.
Die  Straßen  waren  geschmückt.  In  seiner  Amtswohnung  spricht  er  vom
Fenster  aus  bewegte  Worte  des  Dankes  für  seinen  Empfang  und  fährt  dann
fort:  „Lord  Salisbury  und  ich  haben  Ihnen  den  Frieden  zurückgebracht  (cheers,,
aber,  wie  ich  hoffe,  einen  Frieden  mit  Cbren  (Beifall),  welcher  unsere  Königin
befriedigen  und  die  Wohlfahrt  des  Landes  fördern  wird.  (Beifall.)  Ich
kann  seht  nicht  mehr  sagen,  als  meinen  Dank  und  meinen  Stolz  auf  Vie

hie  aussprechen,  welche  Sie  in  diesem  schweren  Angenblick  bewiesen
haben."“  (Beifall.)  Auch  Lord  Salisbury  muß  sich  zweimal  am  Feuster
Jzeigen.  Er  sagt:  „Ich  daute  Ihnen  von  Herzen,  und  ich  erfehe  ans  dieser
großen  Versammlung,  daß  Sie  stets  eine  Regierung  unterstügen  werden,
welche  die  Ehre  Englands  hochhält.“  (Veifall.)  Die  Massen  stimmen  das
„Rule  Brittammia  an.  Hierauf  nimmt  der  Lord  nochmals  das  Wort:
„Sie  können  sich  darauf  verlassen“,  sagl  er,  „daß  die  Negierung  niemals  die
Ermuthigung  vergessen  wird,  welche  Sie  ihr  baheit  haben,  in  einer  Politik
zu  verharren,  welche  England  zukommt.  (Beifall.)  Die  Königin  wollte
gestern  von  Windsor  nach  der  Insel  Wight  abreisen,  sie  blieb  aber,  um
heute  den  Grafen  Beaconsfield  zu  empfangen.  Bemerkenswerth  ist,  daß  das
Volk  denselben  wiederholt  als  „Herzog  von  Cypern“  (dulcc  of  Cyprus)  vor
seiner  Wohnung  begrüßt.

16.  Juli.  Unterhaus:  nimmt  auch  seinerfeits  die  Bill  betr.
Hebung  des  mittleren  Unterrichts  in  Irland  einstimmig  an.

18.  Juli.  Oberhaus:  Debatte  über  die  Resultate  des  Berliner
  Congresses.  Der  Premier  Beaconsfield  setzt  dieselben  in  einer
großen  Rede  auseinander.

Granville  (Führer  der  Opposition)  tadelt  aufs  schärsste  die  von  der
Regierung  befolgte  Politik,  gibt  jedoch  zu,  daß  der  Europa  betreffende  Theil
der  Lösung  der  Frage  unter  den  gegebenen  Verhällnissen  als  ein  günstiger
betrachtet  werden  könne.  Dagegen  tadelt  er  entschieden  das  von  England
für  die  Pforte  gegen  Rußland  übernommene  Protektionsverhältniß  über  Kleinasien,
  Syrien  und  Mesopotamien,  da  es  für  die  Zukunft  gejährliche  Verwickelungen
  einschließe:  der  Friede  werde  nicht  30,  keine  20,  kaum  auch  nur
10  Jaoe  erhalten  bleiben.  Derby  (gew.  Minister  des  Ausw.)  beglückwünscht
  die  Regierung,  daß  sie  den  Frieden  erhalten  habe,  glaubt  aber,  daß
derselbe  auch  zu  einem  weniger  theuern  Preise  zu  erlangen  gewesen  wäre.
Er  fürchte,  daß  man  für  die  Türkei  Verbslichtuench,  übernommen  habe,  deren
Ausübung  weder  leicht  noch  wünschenswerth  erscheinen  dürste.  Salisbury
bemerkt,  daß  man  der  österreichischen  Occeupation  Bosniens  und  der  "o“  erzegowina
  zu  geringes  Gewicht  beilege:  dieselbe  bedeute  für  die  Welt
und  insbesondere  für  die  Feinde  der  Türkei,  daß  Rußland  nimmermehr
  am  Bosporus  herrschen  werde.

Nede  Beaconsfield's:  „Ich  thue  ur  meine  Pflicht,  indem  ich
die  Papiere  dem  Hause  vorlege,  welche  die  auf  dem  Congresse  erzielten  decsultate
  darlegen.  Ich  will  unn  einige  Bemerkungen  machen  über  die  Politik
des  englischen  Cabinets  auf  dem  Congresse.  Der  Vertrag  von  St.  Stefano
  wurde,  wie  Sie  wissen,  in  England  mit  großem  Mißtrauen  angesehen.
Ich  werde  zeigen,  daß  durch  die  Aenderungen,  welche  durch  den  Berliner
Vertrag  in  jenem  Vertrage  gemacht  wurden,  und  durch  die  endih  türkische
        <pb n="325" />
        324  Großbrillannien.  (Juli  18.)

Convention  alle  (Ursache  zu  Mißtrauen  und  Beunruhigung  abgewendet  wurde.
Meine  Lords!  Der  Berliner  Congreß  hat  große  Veränderungen  herbeigeführt,
  indem  er  dem  Sultan  zwei  Dritttheile  seines  Landes
zurückgab,  welche  einen  großen  bulgarischen  Staat  bilden  sollten.
Wir  haben  dem  Sultan  30,000  Onadratmeilen  Territorium  zurückgegeben,
und  zwar  das  Meiste  im  Vereich  des  Valkans,  wo  der  größere  Theil  des
Vodens  ergiebig,  die  Bevölkerung  die  fleißigsten,  die  reichsten,  die  begabtesten
und  loyalsten  Unterthanen  des  Sultans  enthält.  Es  wurde  gesagt,  die  befestigte
  Stadt  Sofia  sei  von  beherrschender  Bedentung,  und  der  Congreß
habe  sich  nur  dem  Andringen  einer  der  dort  vertretenen  Mächte  gefügt.  Ich
kann  Sie  versichern,  daß  an  alle  dem  nicht  ein  Schatten  von  Wahrheit
haftet.  Mehemed  Ali  entwickelte  seinen  Collegen  und  insbesondere  den  Bevollmächtigten
  Englands  seine  Meinung  über  diesen  Gegenstand  dahin  —
und  er  sprach  mit  voller  militärischer  Erfahrung  und  genauester  Kenntniß
aller.  in  Sctracht  kommender  Oertlichteiten  —,  daß  nichts  irrthümlicher  sei,
als  die  Idee,  daß  Sosia  eine  starke  strate  egische  Position  darstelle,  und  daß
diejenigen,  welche  sie  inne  hätten,  durch  Umgehung  des  Balkaus  auf  Constantinopel
  marschiren  könnten.  Bezüglich  Bosniens  hatte  der  Congreß
eine  der  schwierigsten  Materien  vor  sich,  wenn  er  versuchen  wollte,  den  Sultan
als  eine  wirkliche  und  machtvolle  Antorität  wieder  einzusehen.  Dieß  war
freilich  der  einmüthige  Zweck  der  Conferenz.  Aber  die  Schwierigkeit  bestand
in  der  Lage  einiger  seiner  entlegensten  Provinzen,  insbesondere  Bosniens.
Die  Zustände  in  Bosnien  und  anderen  Ländern  und  Provinzen,  welche  in
Verbindung  damit  stehen,  glichen  chronischer  Anarchie.  RKeine  Sprache  kann
zur  Genüge  die  Zustände  in  jenem  großen  Theile  der  Balkan-Halbinsel
schildern,  welcher  Numänien,  Serbien,  Vosnien,  die  Hergegowina  und  andere
Staaten  umfaßt.  Politische  Intriguen,  unablässige  Eisersucht,  der  *ß-Mangel
  an  öffentlichem  Gemeinsinn  und  an  Zwecken  und  Zielen,  die  Wertl

haben  für  ein  patriotisches  Gemüth;  der  Ragenhaß,  der  Religionshader,  vol-Allem
  der  gänzliche  Mangel  an  höherer  kontrolirender  Macht  von  anerkannter
Bedentung  auf  diesem  Gebiete  -  wie  unter  dieser  großen  und  wachsenden
Bevölkerung  irgend  welche  Ordnung  zu  schaffen,  war  einer  jener  Prüfsteine,
welchem  sich  Niemand,  der  den  Gegenstand  kannte,  entziehen  konnte.  Während
  der  lehten  Jahre  konnte  die  Türkei  eine  Ari  von  Ankorität  ansüben,
und  obwohl  sie  nicht  aus  Ferichte  zud,  wenn  sie  ausreichte,  nicht  eben  mit
Weisheit  ausgeübt  ward,  so  z  doch  immerhin  eine  Antorität,  an  welche
biejenigen,  denen  nubil!.  Midngeen  sich  wenden  konnten,  und  welche  mitunter
  Gewaltthaten  hintauhalten  konnte.  In  diesem  Moment  aber  ist  die
Türkei  nicht  in  der  Lage,  eine  so  verantwortliche  Stellung  auf  sich  zu  nehmen.
Ich  habe  mich  bei  den  zuverlässigsten  Sachverständigen  darüber  unterrichtet,
und  das  Resultat  meiner  Nachforschungen  und  meiner  eigenen  Ueberzeugung
zugleich  ist,  daß  nichts  Geringeres  als  eine  Armee  von  50,000  Mann,  und
K#ar  der  erlesensten  kürkischen  Truppen,  für  einen  Angenblick  etwas  wie
Ordnung  wiederherstellen  könnte,  und  auch  dieser  Versuch  würde  den  Widerstand
  nicht  brechen  und  könnte  sogar  fehlschlagen.  In  welcher  Lage  fände
sich  die  Türkei,  wenn  sie  in  dem  Augenblick,  wo  sie,  wie  zu  hoifen  steht,
eine  neue  Bahn  zur  Verbesserung  und  Ruhe  betritt,  eine  große  Armee  nach
Bosnien  zu  entsenden  hälte,  um  mit  jenen  schwierigen  und  gefährlichen  Elementen
  fertig  zu  werden?  Es  ist  ganz  klar,  und  Eure  Lordschaften  werden
erkennen,  daß  solch'  eine  Anstrengung  auf  Seiten  der  Türkei  ihren  absoluten
Ruin  mit  Sicher  beit  herbeigeführt  hätte.  Unter  folchen  Umständen  haben
die  Mächte  Europa's  ihr  Auge  auf  eine  Nachbarmacht  gerichtet,  die  sich  einer
weit  verschiedenen  Lage  erfreute  und  zugleich  ein  Interesse  daran  hatte,  in
jenen  Landen  Wohlfahrt  und  Glück  wiederhergestellt  zu  sehen  —  eine  Macht,
        <pb n="326" />
        Erohbriltannien.  (Juli  18.)  325

welche  die  Aufgabe  der  Wiederherstellung  der  Ordnung  und  des  wünschenswerthen
  Gedeihens  übernehmen  würde.  In  dem  vorliegenden  Fall  werden
Eure  Lordschasten  wahrnehmen,  daß  die  Siellung  Oesterreichs  eine  solche  ist,
welche  deullich  in  die  Augen  springt  als  am  besten  geeignet,  solch  Amt  auf
sich  zu  nehmen.  Es  ist  nicht  das  erste  Mal,  daß  Oesterreich  auf  Europa's
Ansuchen  Provinzen  besett  hat,  um  dort  jene  Ordnung  und  Nuhe  7  schaffen,
die  ein  enropäisches  Interesse  *  Nicht  nur  ein-,  zwei=  oder  dreimal
ist  Europa  so  verfahren.  Unter  den  obwaltenden  Umständen  *  Lesterseich
dazu  eingeladen  worden,  jene  geordneten  Zustände  zu  sichern,  welche  Europa
so  lange  schon  herbeizuführen  begehrte.  Oesterreich  hatte  in  dem  vorliegenden
Fall  ein  begründetes  Interesse  an  Aufrechthaltung  der  Ruhe,  denn  es  beherbergt
  jetzt,  glaube  ich,  150,000  Flüchtlinge  ans  Bosnien  innerhalb  seiner
Grenzen,  und  ihre  Anforderungen  waren  nothwendigerweise  unablässige  und
erschöpfende.  Es  wurde  demzufolge  für  Fweckdienlich  erachtet,  daß  Oesterreich
angegangen  werden  solle,  jene  Proviuzen  zu  besetzen  und  tiefhaflende  Grundlagen
  der  Ruhe  zu  legen.  Wie  Eure  Lordschaflen  sich  aus  den  heute  auf
den  Tisch  des  Hauses  gelegten  Protokotn,  überzeugen  können,  hat  Oesterreich
dieses  Vertrauensamt  angenommen  und  ist  dieser  hochwichtigen  Pflicht  nachzukommen
  entschlossen.  Ich  habe  ihm  bei  jener  Gelegenheit  eifrig  zur  Seite
gestanden.  (Beifall.)  In  Folge  dieser  Uebereinkunft  hat  sich  ein  großes  Geschrei
  erhoben  gegen  das,  was  man  eine  Theilung  der  Türkei  neunen  wollte.
Meine  Lords!  Unser  Zweck  bei  der  Anempfehlung  jener  Maßnahme  war,  die
Türkei  zu  schüben.  Das  bedeutet  aber  leineswegs  eine  Theilung  der
Türkeil  (Beifall.)  Ein  Land  mag  Provinzen  verlieren,  aber  das  ist  keine
Theilung.  Wir  haben  jüngst  gesehen,  daß  eines  der  nichbegabtesten  Hrder
Provinzen  eingebüßt  hat;  ist  Frantreich  deßhalb  ein  getheiltes?  Ist  Frar
reich  nicht  eine  der  Großmächte  der  Welt,  welche  eine  Zukunft,  eine  R
tende  Zulunft  vor  sich  hat?  (Beifall.)  Oelterreich  selbst  hat  Provinzen  verloren,
  mehr  vielleicht  sogar  als  die  Türkei,  und  ich  bin  dessen  sicher,  daß
England  Provinzen  verloren  hat,  welche  zu  seinen  werlhvollsten  Besitzungen
zählten  —  ein  Verlust,  den  jeder  Engländer  bis  zu  diesem  Augenblick  beklagen
  muß!  Wir  haben  sie  verloren  in  Folge  schlechter  Regierung.  Wären
die  Grundsähe,  welche  heute  in  den  Beziehungen  zwischen  unserem  Lande
und  seinen  Colonien  obwallen,  damals  in  Geltung  gewesen,  wir  würden  jene
Provinzen  nicht  eingebüßt  haben,  und  die  Macht  unseres  Landes  wäre  um
ebeuso  viel  größer  geworden.  Es  ist  wohl  wahr,  daß  der  türkische  Sultan
Provinzen  verloren,  daß  seine  Armee  Nederlcaht  erlitlen  hat;  es  ist  wohl
wahr,  daß  sein  Feind  noch  jeht  sogar  vor  seinen  Thoren  steht.  Aber  alles
dieß  ist  schon  anderen  Mächten  begegnet.  Noch  immer  ist  er  im  Besih  seiner
Hanptstadt;  er  hat  seine  Hauptstadt  noch  nicht  verwirkt,  und  in  der  That
ist  noch  der  Feind  nicht  in  dieselbe  eingerückt.  Eine  Macht,  welche  eine  der
stärlsten  Städte  der  Welt  ihr  eigen  neunt  und  eine  Armee  und  Flotte  noch
zu  ihrer  Verfügung  hat,  auch  noch  über  20  Millionen  Einwohner  regiert,
kann  nicht  als  eine  Macht  geschildert  werden,  deren  Gebiet  getheilt  wurde.
(Cheers.)  Die  enropäische  Türkei  umfaßt  noch  immer  ein  Gebiet  von  6,000
geographischen  Qnadratmeilen  mit  einer  Bvbllerung  von  sechs  Millionen,
welche  größtentheils  in  den  der  Hauptstadt  nahegelegenen  Provinzen  dicht
beisammen  wohnen.  Nun,  betrachten  Sie  die  Angelegenheit  in  Betreff  Batum's.
  Was  ist  dieses  Balum,  wovon  wir  jüngst  so  viel  gehört  haben?
In  der  Gesellschaft  und  in  der  MWelt  im  Allgemeinen  spricht  man  davon,
als  wäre  es  ein  zweites  Portsmonth.  (Gelächter.)  Man  sollte  es  mit  Cowes
vergleichen.  (Erneutes  Gelächter.)  Balum  könnte  drei  große  Schiffe  fassen,
und  wenn  diese  so  dicht  gepackt  würden,  wie  in  den  Londoner  Docks,  hälte
es  Raum  für  sechs.  (Gelächter.)  Aber  namentlich  wenn  der  Wind  von
        <pb n="327" />
        326  Großbrillannien.  (Juli  18.)

Norden  bliese,  erwüchse  !  diesen  Schiffen  die  größte  Gefahr.  Sie  können  jenen
Hafen  nicht  nach  der  See  hin  erweitern  des  außerst  tiefen  Wassers  wegen.
Sie  können  dort  nicht  bauen,  keinen  tünstlichen  Hafen  herstellen,  keinen
Wellenbrecher  (onstruiren.  Landwärts  wäre  es  möglich,  den  Hafen  von  Batum
  zu  vergrößern,  aber  nur  mit  Hilfe  von  Ingenieuren  ersten  Nanges  und
durch  die  Veransgabung  vieler  Millionen.  Wenn  wir  an  die  Vervollstäudigung
  jenes  Hasens  dächten  nach  Maßgabe  solcher,  die  in  anderen  Ländern
vorhanden  sind,  und  zwar  insbesondere  am  schwargzen  Meere,  so  würde  dersebe
  nicht  vor  Ablauf  eines  halben  Jahrhunderts  vollendet  sein.  Ist  das
eine  Sache,  derentwegen  Englaud  berechtigt  wäre,  sich  in  einen  Krieg  mit
Rußland  zu  stürzen?  Die  Interessen  Griechenlands  sind  nicht  vernachlässigt
  worden,  am  Allerwenigsten  von  der  britischen  Regierung.  Wir  waren
entschlossen,  Griechenland  zu  unterstützen,  aber  Griechenland  begehrte  Constantinopel
  und  sprach  davon,  große  Provinzen  und  mächtige  Inseln  nur  als
eine  Theilzahlung  auf  seine  vollen  Ansprüche  anzunehmen.  Es  war  unter
diesen  Umständen  schwierig,  Griechenland  zu  befriedigen,  aber  die  Türkei  war
sicherlich  bereit,  eine  Grenzreklisizirung  in  großem  und  liberalem  Maßstabe
in  Erwägung  zu  ziehen.  Mein  edler  Freund  hob  den  hellenischen  Kelegirten
gegenüber  hervor,  daß  Griecheuland  in  dieser  Weise  einen  beträchtlichen  Zuwachs
  an  Hilfequellen  und  Stärke  erlangen  würde;  aber  wir  fanden  auf
Seiten  Griechenlands  niemals  jenes  Entgegenlommen  und  die  Symwathie,  die
erforderlich  war;  sein  Geist  war  in  einer  gauz  anderen  Region.  Da  dem
war,  kounte  der  Congreß  die  ertravaganten  und  inconsequenten  Anschunungle
Griechenlands,  die  sich  nicht  innerhalb  des  Spielraums  seiner  Mission  oder
seiner  Pflicht  befanden,  nicht  in  Erwägung  ziehen;  aber  wir  denteten  in  dem
Vertrage  oder  zum  Mindesten  in  den  Protokollen  an,  welche  Grengrektifizirung
stattfinden  sollte,  die,  wenn  ausgeführt,  die  Stärke  und  die  Hilfsquellen
Griechenlands  in  hohem  Grade  bereichern  wird.  Griechenlaud  ist  ein  so
interessantes  Land,  daß  es  die  Sympathie  aller  gebildeten!  Leute  in  Anspruch
nimmt,  Griechenland  hat  eine  Zukunft,  und  das  kann  nicht  von  jedem  Lande
gesagt  werden.  Ich  mochte  demnach  zu  Griechenland  sagen,  was  ich  zu  Individuen
  in  gleichen  Umständen  sagen  würde  —  „Lernt  geduldig  zu  sein!“
(B  eisall.)  Ueber  die  englisch-  Wische  Convention  sagt  der  Minister:
Ich  bir  erstaunt,  zu  hören,  daß  der  von  uns  gethane  Schritt  so  dargeslellt
Hurde,  als  wenn  er  geeignel  wäre,  den  Argwohn  oder  die  Feindschaft  irgend
eines  unserer  Alliirten  oder  überhaupt  irgend  einer  Macht  zu  erregen.  Ich
bin  überzengt,  daß  nach  Verlauf  einiger  Zeit,  und  wenn  wir  alle  besser  mit
diesem  Gegenstande  vertraut  sind,  Niemand  England  beschuldigen  wird,  in
dieser  Angelegenheit  auders  als  mit  Freimuth  und  Nücksicht  gegen  andere
Mächte  gehandelt  zu  haben.  Und  wenn  es  irgend  eine  Macht  gibt,  welcher
gegenüber  wir  uns  bestrebten,  aus  besonderen  Gründen  die  meiste  Rücksicht
zu  zeigen,  so  ist  es  Frankreich.  Es  gibt  leinen  derartigen  Schritl,  den  ich
thun  werde,  ohne  die  Wirlung  zu  erwägen,  die  er  aus  die  Gefühle  Frantreichs
  —  einer  Nation,  mit  welcher  uns  sast  jedes  Band  verlnüpft,  das  E
land  vereinigen  kann,  und  mit  welchem  unjere  Freundschaft  täglich  Puim
—  haben  würde.  (Beifall.)  Wir  vermieden  Aegypten,  da  wir  wissen,  wie
empsindlich  Frankreich  bezüglich  Aegyptens  ist;  wir  vermieden  Syrien,  weil
wir  wissen,  wie  enpfindlich  Frankreich  in  Bezug  auf  Syrien  ist;  wir  vermieden,
  uns  irgend  eines  Theiles  der  terra  lirma  zu  bemächtigen,  weil  wir
die  Gefühle  Frankreichs  nicht  verlepen  oder  dessen  Argwohn  erregen  wollten.
Andererseits  darf  jedoch  nicht  vrressen  werden,  daß  wir  gewichtige  Interessen
im  Oriente  besitzen,  und  daß  wir  diese  Interessen  nicht  aus  dem  Auge  lassen
dürfen.  Die  Interessen  Frankreichs  in  Aegypten  und  Syrien  sind  Interessen
des  Gefühls  und  der  Ueberlieferung;  ich  achte  sie  und  wünsche  Frankreichs
        <pb n="328" />
        Großbriktannien.  (Juli  18.)  327

Einfluß  im  Libanon  und  in  Aegypten  seiner  ganzen  Bedeutung  enksprechend
gewürdigt  zu  sehen;  unsere  Beamten  in  jenen  Welttheilen  und  besonders  in
Aegypten  verkehren  zur  Zeit  in  vollster  Eintracht  und  Vertrauen  mit  den
französischen  Beamten.  Wir  müssen  uns  aber  stets  erinnern,  daß  wir  im
Orient  für  den  Schußz  dringlicher,  gewichtiger  und  enormer  Interessen  einzutreten
  haben  und  daß  es  eine  Pflicht  für  uns  wurde,  Angesichts  des  russischen
  Vordringens,  welches,  was  nun  auch  immer  hinter  demselben  slecken
mochte,  in  jenen  Gegenden  einen  solchen  Zustand  der  Desorganisation,  des
allgemeinen  Mißtrauens  und  des  Mangels  au  Vertrauen  in  die  Pforte  hervorrief,
  zur  Wahrung  unserer  Interessene  einzutreten,  oder  daß  wir  jene  Theile
Asiens  der  Anarchie  und  späteren  russischen  Annexion  zum  Opfer  werden
lahen  mußten.  Man  hat  uns  gesagt,  daß  wir  durch  die  eingegangenen  Verpflichtungen
  eine  entsetliche  Verantwortlichkeit  übernommen  hätten.  Ein
vorsichtiger  Minister  wird  derartige  Verbindlichkeiten  sicher  nicht  übernehmen,
allein  ein  Minister,  der  sich  überhaupt  fürchtet,  Verbindlichkeiten  zu  übernehmen,
  ist  meiner  Ansicht  nach  kein  vorsichtiger  Minister.  Es  war  uns
nicht  darum  zu  thun,  unnöthige  Verpflichtungen  uns  aufzubürden;  vor  Einer
Verantwortlichkeit  aber  schreckten  wir  zurück,  der  Verantwortlichkeit  mämmlich,
unseren  Nachfolgern  ein  geschwächtes  Reich  zu  hinterlassen.  (Lauter  Beifall.)
Unserer  Meinung  nach  wird  die  von  uns  befolgte  Politik  die  Uebel,  welche
Kleinasien  und  noch  1#1cunr  Länder  in  Enope  Zu  gerstören  drohten,  aufhalten.
Wir  sehen,  daß,  wie  die  Sachen  unn  einmal  liegen,  die  Pforte  ihren  Einfluß
auf  ihre  Unterthanen  verliert.  Mir  sehen  die  um  sich  greifende  Anarchie
und  die  Auflösung  jener  Bande,  die,  so  schwach  sie  auch  sein  mochten,  deunoch
  existirten  und  gen  Ganze  zufammenhielten.  Wir  sehen  das  unvermeidliche
  Resultat  eines  solchen  sozialen  Zustandes  und  können  Rußland  nicht
tadeln,  daß  es  aus  demjelben  Nuben  zog.  Rußland  möge  behalten,  was  es
verlangte,  wir  aber  sagen:  Bis  hierher  und  nicht  weiter!  (Beifall.)
Afien  ist  groß  geung  für  uns  Beide.  Es  gibt  keinen  Grund  für  beständige
Kriege  oder  die  Furcht  vor  dem  Kriege  zwischen  England  und  Nußland.
Ich  habe  dem  Hause  die  Absichten  und  Ziele  der  Regierung  erklärt.  Es
handelt  sich  aber  auch  darum,  daß  wir  die  Stellung,  deren  wir  bedürfen,
uns  sichern.  Wir  haben  darum  eine  Alliang,  eine  Devensiv-Allianz  mit  der
Türkei  geschlossen,  um  sie  gegen  spätere  russische  Angriffe  zu  schützen.  Wir
glauben,  daß  das  Resultat  dieses  Uebereinkommens  die  Ordnung  und  die
Ruhe  bedentet,  und  daun  wird  es  Sache  Europa's  sein  —  wir  verlangen
weder  ausschließliche  Privilegien  noch  Handelsvortheile  —  England  zu  unterstützen,
  um  den  Reichthum  eines  so  lang  vernachlässigten  Landes  zur  Geltung
zu  bringen  und  die  Hilfsquellen  einst  so  reicher  Länder  zu  erschließen.  Man
sagt,  daß  wir  große  Verpflichtungen  übernommen  haben.  Vor  jenen  Verpelichtungen
  schrecken  wir  nicht  zurück.  Wir  glauben,  daß  mit  Vorsicht  und
Diskretion  sich  ein  solcher  Zustand  der  Dinge  herbeiführen  läßt,  welcher  Europa
  nicht  minder  als  Engl  and  befriedigt;  von  dieser  Ueberzeugung  durchdrungen,
  können  wir  nicht  glauben,  daß  der  von  uns  empfohlene  Akt  voraussichtlich
  Unruhen  und  Krieg  herbeiführen  muß.  Es  wird  keine  Eifersucht
zwischen  England  und  Frankreich  wegen  der  Besehung  von  Cypern  eintreien.
  Es  handelt  sich  ja  nicht  um  eine  Mittelmeer-,  sondern  um  eine  englische
  Angelrgenheil.  Das  ist  kein  krigerische  Vorgehen,  es  ist  eine  Handlung
  des  Friedens  und  der  Civilisation.  Wir  haben  keinen  Grund,  einen
Krieg  zu  fürchten.  Ihre  Majestät  besigt  eine  Armee,  welche  keiner  anderen
nachsteht.  Eugland  muß  mit  Stolg  wahrgenommen  haben,  wie  sich  das
Mitlelmeer  mit  seinen  Schiffen  bedeckte.  England  muß  mit  Stolz  die  Disciplin
  und  die  Hingebung  aller  Truppen  für  Ihre  Majestät  und  Ihrer
Maxjeslät  Negierung  wahrgenommen  haben.  Diese  Truppen  waren  von
        <pb n="329" />
        328  Grohbrittannien.  (Juli  22—31.)

allen  Enden  ihres  Reiches  herbeigerufen.  (Cheers.)  Der  erlauchte
Herzog  (von  Cambridge),  in  dessen  Gegenwart  ich  rede,  kann  Zeugniß  ablegen
  jür  den  Geist  und  den  unparteiischen  Patriotismus,  welcher  die  indischen
  Truppen,  die  er  vor  Kurzem  besichtigte,  beseelen.  Aber  nicht  auf  unsere
Flotte  oder  Armee,  wie  groß  sie  auch  sein  mögen,  haben  wir  uns  hauptsächlich
  zu  verlassen,  sondern  bei  diesem  Unternehmen,  zu  welchem  jetzt  unser
Vaterland  schreitet,  ist  das  Bewußtsein  *  höchstem  Werthe,  daß  die  Bewohner
  des  Ostens  in  unser  Land  Vertrauen  setzen  und  wissen
werden,  daß  wir  unserer  Politik  gleichzeitig  Nachdruk  verleihen  können,
und  daß  unser  Reich  ein  Reich  der  Freiheit,  Wahrheit  und  Gerechtigleit  ist.“

22.  Juli.  Afghanistau:  eine  russische  Gesandtschaft,  an  ihrer
Spitze  General  Abramoff,  trifft  in  Kabul  ein,  um  Schir  Ali  gegen
England  zu  hetzen  und  zu  stützen.  Ein  Schutz=  und  Trutzbündniß
zwischen  Nußland  und  dem  Khan  soll  abgeschlossen  werden.  In
Europa  von  England  wenigstens  um  einen  Theil  seines  Siegespreises
  gebracht,  scheint  Rußland  entschlossen  in  Mittelasien  aktiv
vorzugehn  und  zu  diesem  Ende  hin  England  den  überwiegenden  Einfluß
  in  Afghanistan  streitig  machen  zu  wollen,  um  eventuell  Iserat
und  Merw  unter  seine  Herrschaft  zu  bringen  und  England  jeden
Augenblick  im  ruhigen  Besitz  OÖstindiens  gefährden  zu  können.

29.  Juli  —  3.  August.  Unterhaus:  große  Debatte  über  die
Convention  mit  der  Türkei  und  die  Erwerbung  Cyperns.  Lord
Hartington,  der  Führer  der  Opposition,  beantragt  folgende  Resolution:

„Indem  das  Hdaus  mit  Befriedigung  vernommen,  daß  die  Unruhen
im  östlichen  Europa  durch  den  Berliner  Vertrag  ohne  weitere  Waffenhilfe
beendet  worden  sind,  und  sich  über  die  Ausdehnung  der  Freiheit  und  Selbstverwaltung
  auf  einige  der  Bölkerschaften  der  europäischen  Türkei  freut,  bedauert
  es  gleichzeitig,  daß  es  nicht  für  ausführbar  gehalten  worden  ist,  die
Ansprüche  des  Königreichs  Griechenland  und  der  griechischen  Unterthauen  der
Pforte  in  befriedigenderer  Art  zu  behandeln,  daß  durch  Uebernahme  der
alleinigen  Garantie  für  die  Integrität  der  in  Asien  der  Türkei  verbleibenden
Gebiete  die  militärischen  Verpflichtungen  Englands  unnöthigerweise  aus  sgedehnt
worden,  daß  die  unbestimmten  Verpflichtungen,  welche  die  Regierung  in  Hinsicht
  der  besseren  Verwaltung  dieser  Provinzen  übernommen  hat,  dem  Staate
schwere  Verantwortlichkeiten  aufgelegt  haben,  während  keine  genügenden  Mittel
zur  Sicherung  ihrer  Erfüllung  angegeben  worden  sind,  und  endlich,  daß
solche  Verpflichtungen  und  solche  Irrantwortlichleiten  übernommen  worden
sind  ohne  Vorwissen  des  Parlaments.“

Die  Resolution  wird  schließlich  mit  338  gegen  185  Stimmen
abgelehnt  und  ein  Gegenantrag  Plumketts  ohne  Abstimmung  angenommen.


31.  Juli.  Ernennung  des  Marquis  of  Lorne,  Schwiegersohns
der  Königin,  zum  Generalgouverneur  der  vereinigten  Canadischen
Provinzen.  Dieselbe  wird  als  ein  neuer  Meisterzug  Beaconsfield's
angesehen  und  der  Erhebung  der  Königin  zur  Kaiferin  von  Indien
an  die  Seite  gesetzt.
        <pb n="330" />
        Grohbrillannien.  (Aug.  13—16.)  329

Die  Stelle  ist  nach  der  des  Vicekönigs  von  Indien  der  höchste  Colonialposten.
  den  die  Regierung  zu  vergeben  hat.  Die  Canadier  haben  sich
gleich  den  Irländern  seit  vielen  Jahren  gesehnt,  einen  Prinzen  des  königlichen
  Hauses  zum  mindesten  zeitweilig  beherbergen  zu  dürfen.  Nun  erhalten
sie  eine  Tochter  der  Rönigin  für  eine  Reihe  von  Jahren  als  Spitze  und
Mittelpunkt  hre  Gesellschaft,  somit  mehr  als  sie  je  erwarten  dursten.  Es
ist  eine  Belohnung  für  ihre  treue  Anhänglichkeit  an  das  Mutterland,  die
sie  während  der  letzten  kriegsschwangeren  Wirren  aufs  neue  dadurch  bewiesen,
daß  sich  Tausende  ihrer  Landeskinder  für  den  äußersten  Fall  zum  freiwilligen
Kriegsdienst  erboten  hatten.  Aber  abgesehen  von  allen  diesen  Rücksichten,
die  den  Premier  und  die  Königin  bei  diefer  Wahl  ohne  Zweifel  geleitet
haben,  liegt  in  ihr  noch  etwas  viel  bedeutsameres,  nämlich  ein  neuer  Ausdruck
  des  Willens,  die  Reichspolitik  (imperial  poliey)  zu  kräftigen,  und  in
den  weitgestreckten  Gliedern  des  britischen  Neiches  das  Bewußtsein  der  Zusammengehörigkeit
  zu  stärken  —  ein  Bewußtsein,  welches  unter  der  Colonialpolitik
  des  früheren  Ministeriums  nahezu  absichtlich  geschwächt  worden  war.

13.  August.  Asfghanistan:  die  englische  Regierung  beschließt,
den  General  Chamberlain  in  außerordentlicher  Mission  nach  Kabul
zu  schicken,  um  die  Pläne  Rußlands  und  Schir  Alis  wo  möglich  zu
vereiteln.  Der  Gesandte  soll  von  drei  höheren  Offigieren  und  einem
vollständigen  Reiterregiment  begleitet  werden.  Die  öffentliche  Meinung
  ist  über  die  Tragweite  der  plötzlich  aufgetauchten  afghanischen
Frage  inzwischen  vollkommen  im  Klaren.

Lord  Beaconsfield,  Lord  Salisbury  und  der  indische  Staatssekretär
Lord  Cranbrook  jollen  durchweg  die  Auffassung  des  gegenwärtigen  General=Gonverneurs
  von  Indien,  Lord  Lytton,  theilen,  daß  die  durch  General
Abramoff  eingeleiteten  Verhandlungen  mit  dem  Emir  von  Kabul  englischerseits
  nicht  allein  aufmerksame  Beachtung,  sondern  rasche  Gegenmaßnahmen
erfordern.  Die  vier  genannten  Personen  sind  maßgebend  für  alles,  was  das
ausgedehnte  indo-britische  Reich  belrifft,  und  sind  entschlossen,  mit  allen
ihnen  zu  Gebot  stehenden  Mitteln  zu  verhindern,  daß  Rußland  auf  diplomatischem
  0  erschleiche,  was  es  auf  gewaltsamem  vorerst  noch  nicht  erreichen
  könnt

14.  Augun.  Afghanistan:  Ein  Schreiben  des  Vizekönigs  von
Indien,  Lord  Lykton,  theilt  Schir  Ali  in  freundlicher  und  würdevoller
  Sprache  die  Absicht  der  indischen  Negierung  mit,  eine  Gesandtschaft
  nach  Kabul  zu  senden,  und  ersucht  den  Emir  um  den
Erlaß  von  Befehlen  zur  Beschaffung  eines  Sicherheitsgeleits  und
zum  Empfange  der  Vertreter  einer  befreundeten  Macht.  Der  afghanische
  Fürst  würdigt  das  Schreiben  nicht  einmal  einer  Antwort.

15.  August.  Die  aus  Indien  nach  Europa  gegogenen  Truppen
beginnen  wieder  nach  Hause  zurückzukehren.

16.  August.  Schluß  der  Parlamentssession.  Thronrede  der
Königin.  Die  wichtigsie  Stelle  lautet:

Das  türkische  Reich  hat  einen  unheilvollen  Krieg  nicht  ohne
schweren“  Lerlust  überstanden;  aber  die  Vorlehrungen,  welche  gelroffen  wurden,
        <pb n="331" />
        330  Großbrillannien.  (Ende  Aug.  —  Sept.  27.)

haben,  während  sie  den  Unterthauen  der  Pforte  günstig  waren,  ihr  eine
Stellung  der  Unabhängigkeit  gewahrt,  die  gegen  Angriffe  aufrecht  erhalten
werden  kann.  Ich  habe  einen  Devensiv-Verlrag  mit  dem  Sultan  geschlossen,
der  Ihnen  vorgelegt  wurde.  Derselbe  verleiht,  was  sein  asiatisches  Reich
betrifft,  den  Berbindlichkeiten  beslimmteren  Ausdruck,  welche  im  Princip  Ich
mit  anderen  Mächten  im  Jahr  1  8  übernahm,  deren  Form  aber  nicht
praktisch  wirksam  befunden  worden  ist.  Der  Sultan  andererseits  hat  sich
verpflichtet,  die  für  eine  gute  Ver#aliung  sened  Provinzen  nothwendigen
Maßregeln  zu  verwirklichen.  Um  die  Zwecke  dieses  Uebereinkommens  zu
fördern,  habe  Ich  die  Besetzung  und  Verwaltung  der  Jusel  Cypern  übernommen.
  In  Herbeiführung  der  Neuordnung,  die  stattgefunden,  ward  Ich
durch  die  Mannszucht  und  den  vortrefflichen  Geist  Meiner  Streitkräfte  zu
Land  und  zur  See  unterstüt,  durch  die  Frendigkeit,  mit  der  Meine  Reserven
Meinem  Ruf  antworteten,  durch  die  patriotische  Anerbietung  militörischer
Hilfe  seitens  meiner  Böller  in  den  Colonien  und  durch  den  stolzen  Wunsch
Meines  indischen  Heeres  den  Bertheidigern  des  britischen  Reiches  zugerechnet
Zu  werden  —  ein  Munsch,  gerechtfertigt  durch  die,  ioldatischen  Eigenschaften
der  neulich  in  Malta  einquartirten  Truppen.  ..

Für  die  Fortbildung  der  heimischen  Gesetzgebung  und  Verwaltung
  ist  in  dieser  Session  allerdings  blutwenig  geschehen:  die
auswärtigen  Angelegenheiten  haben  alles  Interesse  absorbirt.

—  August.  England  hat  in  aller  Stille  die  Jusel  Socotera
als  ein  nicht  unwichtiges  Glied  in  der  Kette  ihrer  Stützpuncte  nach
Indien  annectirt.

10.  September.  Afghanistan:  Ein  einheimischer  Abgesandter
der  indischen  Regierung,  welcher  der  englischen  Gesandlschaft  den
Weg  bereiten  soll,  Gholam  Hussein,  trifft  in  Kabul  ein.

21.  September.  Asghanistan:  Die  englische  Gesandtschaft  unter
General  Chamberlain  trifft  von  Peschawer  aus  an  der  afghanischen
Grenze  vor  dem  befestigten  Passe  Ali  Musdschid  ein.  Der  afghanische
Befehlshaber  verweigert  ihr  jedoch  die  Erlaubniß  zur  Weiterreise  und
die  Gesandtschaft  kehrt  sofort  um.  Der  Bruch  zwischen  England
und  dem  Veherrscher  von  Alghanistan  ist  damit  erklärt.  Die  englische
  Presse  spricht  sich  fast  einstimmig  für  ein  energisches  Vorgehen
gegen  den  letztern  aus:  die  Ehre  und  Würde  Englands  verlangten
dieß  ebenso  sehr  als  sein  Interesse.

27.  September.  Eine  Depesche  des  Lord  Loftus  an  den  Marquis
  von  Salisbury  aus  Petersburg  berichtet  über  seine  Zusammenkunft
  mit  dem  Reichskangler,  Fürsten  Gortschakoff,  in  Baden-Baden
am  22.  September:

Gortschakoff  habe  bei  derselben  erklärt,  die  Sendung  des  Generals
Stoljekosf  nach  Kabul  sei  einzig  und  allein  ein  Akt  der  Höflichreit  gewesen

und  solle  auch  nur  provisorisch  sein.  Gortschakoff  habe  Loftus  darauf  hingewiesen,
  nicht  zu  vergessen,  daß  der  Kaiser  von  Rußland  ein  unabhängiger
        <pb n="332" />
        Großbriltannien.  (Oct.  6  —  Nov.  9.)  331

Sonverän  sei,  der  über  80  Millionen  Unterthauen  herrich,  worauf  Loftus
erwidert  habe,  die  Ktönigin  von  England  habe  mehr  als  200  Millionen
Unterthauen.  Gortschakoff  habe  entgeguet,  dieselben  seien  zerstrent,  während
das  russische  Reich  ein  einziges,  zusammenhängendes  sei.  Loftus  habe  den
Reichskanzler  sodann  darauf  aufmerksam  gemacht.  daß  die  Misson  nach
Kabul  eine  Verlehung  der  Verpflichtungen  Rußlands  sei.  Gortschakoff  habe
darauf  nochmals  erwiderl,  daß  die  Mission  ein  reiner  Höflichkeitsakt  gewesen
sei,  und  daß  Rußland  keines  zwegs  beabsichtige,  irgendwie  in  Afghanistau  zu
interveniren  oder  den  Emir  mit  Waffen  oder  Geld  im  Falle  des  Krieges  zu
unterstühen.

6.  October.  Afghanistan:  Der  englisch-indische  Abgesandle
Gholam  Hussein  wird  aus  Kabul  entlassen  und  überbringt  die  mündliche
  Antwort  Schir  Ali's.  Dieselbe  ist  nicht  befriedigend.

15.  October.  England  und  Frankreich  verständigen  sich  darüber,
  die  ägyptischen  Finanzen  gemeinsam  unter  ihre  Obhut  und
direkte  Verwaltung  zu  nehmen,  und  der  Khedive  ertheilt  der  Uebereinkunft
  seine  Genehmigung.

—  October.  Die  englische  Mittelmeerflotte  wird  wieder  auf
Friedensfuß  gesetzt.

26.  October.  Afghanistan:  Schir  Ali  ruft  die  Hilfe  Rußlands  an.

30.  October.  Asghauistan:  das  englische  Cabinet  beschließt,
ein  Ultimatum  an  Schir  Ali  zu  richten,  bevor  zu  den  Waffen  gegriffen
  werden  soll.  Die  indische  Regierung  ist  mit  dieser  Zögerung
nicht  einverstanden.  Judeß  werden  in  Indien  alle  Vorbereitungen
zu  einer  hinreichend  starken  Expedition  getroffen,  um  Schir  Ali  anuzugreifen.


9.  November.  Unter  dem  Vorwande,  daß  die  Pforle  nicht
gewillt  oder  nicht  im  Stande  sei,  ihrerseits  den  von  ihr  durch  den
Berliner  Friedensvertrag  übernommenen  Verpflichtungen  zu  genügen,
macht  Rußland  Miene,  sich  seinen  dießfälligen  Verpflichtungen  gleichfalls
  zu  entziehen,  namentlich  das  durch  den  Verlrag  von  St.  Slefano
  geplante  Großbulgarien  doch  wieder  angustreben  und  die  Occupation
  der  europäischen  Türkei  über  den  bestimmten  Termin  hinaus
zu  verlängern.  England,  Oesterreich  und  Frankreich  beharren  indeß
fest  auf  den  Bestimmungen  des  Berliner  Vertrags.  Die  Lage  wird
wieder  sehr  kritisch  und  Schuwaloff  macht  eine  neue  Reise  ans  Hoflager
  des  Kaisers  Alexander  in  Livadia.  Rußland  muß  die  bereits
ausgestreckten  Fühlhörner  neuerdings  zurückziehen:  der  Londoner
„Globe“  ist  zu  der  Erklärung  ermächtigt,  Lord  Loftus,  der  britische
Botschafter  in  Petersburg,  habe  an  diesem  Tage  (9.  Nov.)  eine  Note
von  dem  am  Hoflager  des  Kaisers  in  Livadia  befindlichen  Geheim-
        <pb n="333" />
        332  EGroßbrittannien.  (Nov.  9.)

rath  Giers  (vom  Reichskanzleramt)  erhalten,  welche  die  Versicherung
gibt:  es  sei  der  Wunsch  des  Czaren,  den  Stipulationen  des  Berliner
Bertrages  jede  gehörige  Rücksicht  zu  schenken  und  die  lebhaft  gewünschte
  Pacificirung  durch  getreuliche  Ausführung  des  Vertrages
herbeizuführen;  kein  kaiserlicher  Beamter  werde  in  dieser  Hinsicht
seinen  Pflichten  fehlen.  (Vgl.  unter  Rußland  und  unter  Pforte.)
9.  November.  Lord  Beaconsfield  spricht  sich  gelegentlich  des
Lordmayorsbankettes  fehr  bestimmt  über  die  strikte  Ausführung  des
Berliner  Vertrags  und  zwar  innerhalb  der  festgesetzten  Frist  aus:

Die  orientalische  Frage,  welche  in  Jedermanns  Munde  ist,  hat
ein  dopbeltes  Antlib.  Wir  müssen  nicht  nur  die  Sicherheit  unseres  indischen
Reiches  ins  Auge  fassen,  es  gibt  noch  eine  andere  Seite  der  orientalischen
Frage,  und  die  betrifft  die  Unabhängigkeit  Europa“s,  insbesondere  die  der
Mittelmeermächte  (hört!  hört!),  ich  will  sagen  aller  Mächte,  deun  die  Politik,
welche  wir  verfolgen  werden,  wird  die  schädliche  Uebermacht  eines  einzelnen
Staats  verhindern.  (Beifall.)  Dieses  große  Ziel  war,  so  weit  die  Meinung
in  Frage  kommt,  nur  dadurch  zu  erreichen,  daß  der  Sultan  wahrhaft  unabhäugig
  gemacht  wurde.  Als  wir  zum  Gongresse  nach  Berlin  gingen,  wurde
dieser  Punkt  in  gleicher  Weise  von  allen  Mächten  anerkannt,  welche  den
Vertrag  untergeichnen  wollten.  Es  ist  gesagt  worden,  daß  dem  Sultan  durch
die  Bestimmungen  des  Berliner  Friedens  Provinzen  und  mehrere  Millionen
Unterthauen  genommen  worden  seien.  Nun  wohl,  die  Politik,  welche  auf
dem  Congresse  in  Berlin  eingeschlagen  wurde,  war  folgende:  Es  handelte
sich  darum,  den  Sultan  aus  jenen  verderblichen  Beziehungen  zu  Psendovasallen
  und  kleinen  VBölkerschaften  zu  löjen,  die,  verschiedenen  Stammes  und
Glaubens,  beständig  bereite  Werkzeuge  eines  der  Pforte  feindlich  gesinnten
Geistes  und  Einflusses  waren  und  sich  so  verhielten,  daß  der  größere  Theil
des  europäischen  Gebietes  des  Sultans  der  Schauplaß  steter  Verschwörungen
war,  die  nur  mit  gelegentlichen  Empörungen  abwechselten.  Um  den  Sultan
von  dieser  Ursache  steter  Erschöpfung  zu  befreien,  traf  der  Berliner  Congreß
die  Bestimmungen,  welche  jeßzt  die  Stellung  des  Sultans  in  Europa  regeln.
Dieser  Politik  folgend,  sicherte  der  Berliner  Congreß  dem  Sultan  eine  uneinnehmbare
  Hauptstadt,  den  Schuß,  die  Wacht  und  den  Besitz  der  Dardanellen,
  reiche  Provinzen  in  der  enropäischen  Türkei,  einen  sehr  werthvollen
Hafen  am  schwarzen  Meere  und,  allgemein  ausgebrict:  eine  verständliche
Grenze.  Zugleich  ist  er  unter  solchen  Verhältnissen  ein  Fürst  geworden,  der
sich  auf  20  Millionen  Unterthanen  stüten  kann,  welche,  wie  man  bald  sehen
rd  „#n  ihrer  Berwallung,  ihrem  Wohlstande,  ihren  Hilfsquellen  und  ihrer
6t  sich  heben  werden.  Ein  so  gestellter  Fürst  würde  einen  nicht  unbhtnichen
  Einslufe  besitzen  und  könnte  denselben  ansüben,  um  das  politische
  Gleichgewicht  aufrecht  Zu  erhalten.  Ich  weiß,  daß  man  gesagt  hat,
diese  freilich  wahrscheinlichen  Aussichten  seien  nicht  erfüllt  worden,  und  der
Berliner  Vertrag  habe  schon  gezeigt,  daß  er  die  Erfolge,  welche  er  erzielen
wollte,  nicht  zu  erreichen  im  Stande  war.  My  Lord  Mayor,  wenn  die
Congreßaufgaben,  die  in  Berlin  ausgeführt  wurden,  in  24  Stunden  erlchigt.
werden  könnten,  so  wäre  ein  Congreß  unnöthig  gewesen.  So  oft  ein  Vertrag
  von  einem  großen  Congresse  ausgegangen  ist,  hat  er  immer  eine  gewisse
Zeit  vorgesehn,  innerhalb  deren  die  Ausführung  erfolgen  soll.  Der  Be  rliner
Vertrag  ist  nicht  verschieden  von  anderen  Verträgen  in  dieser  Hinsicht.  Eine
bestimmte  Zeit  ist  vorgesehen  und  vorgeschrieben,  in  welcher  Frist  die  Be-
        <pb n="334" />
        Eroßbriltannien.  (Nov.  9.)  333

stätigung  und  die  Ausführung  des  Verirages  und  dessen  sonstige  Vorlehrungen
ins  Werk  gesetzt  werden  sollen.  Bon  dieser  Frist  ist  nicht  die  Hälfte,  nicht
mehr  als  ein  Deikal  bereits  verstrichen.  Ist  während  dieser  Zeit  —  dem
Berliner  Vertrag  nichts  geschehen?  Unter  den  Vestimmungen  des  Berliner
Vertrages  hat  Rußland  sich  von  Constantinopel  zurückgegogen,  das  in  seiner
Gewalt  war;  es  hat  sich  ferner  zurückgezogen  von  der  Meerenge  von  Gallipoli,
  neben  Gonstantinopel  in  zweiter  Reihe  von  Bedentung  und  von  Einigen
ihm  gleichgeachtet;  Rußland  hat  ferner  der  Pforte  die  Stadt  Erzerum  zurückgegeben,
  welche  wahrscheinlich  bald  der  Schauplaß  der  stärksten  Befestigungen
in  Kleinasien  sein  wird;  unter  den  Bestimmungen  des  Berliner  Vertrages
hat  der  Sultan  seine  Donaufestungen  abgegeben  und  ist  der  Meerbusen  von
Batum,  der,  wie  man  meinte,  nur  durch  einen  blutigen  Bürgerkrieg  erlangt
werden  könnte,  ohne  daß  ein  Tropfen  Blut  vergossen  worden  wäre,  abgetreten
worden.  (Beifall.)  Unter  den  Bestimmungen  des  Berliner  Vertrages  sind
in  diesem  Augenblicke  Comités  und  Commissionen  der  geeignetsten  Personen
der  verschiedenen  Staaten  Europa's  damit  beschäftigt,  die  Grenglinien  für  die
durch  den  Berliner  Vertrag  geschaffenen  verschiedenen  Staaten  und  Provinzen
festzustellen.  Wie  hat  in  dem  größten  Theil  des  Vertrages,  obschon  wenig
mehr  als  3  Monate  verstrichen  sind,  nicht  viel  mehr  als  ein  Drittel  der  vom
Congreß  vorgesehenen  Frist  —  jetzt  dieses  große  Resultat  erzielt  werden
können?  und  sollen  wir  nicht  glauben,  daß  alles  Andere,  nicht  so  Wichtige,
allgemein  gesprochen,  was  noch  unerledigt  geblieben  ist,  in  der  vom  Vertrage
vorgesehenen  Frist  sollte  fertig  gestellt  werden?  (Beifall.)  Das  kann  ich  für
Ihrer  Majestät  Regierung  sagen,  daß  wir  keine  Anzeige  bekommen  haben
von  einer  der  Mächte,  die  den  Vertrag  unterzeichneten,  daß  sie  wünsche  oder
gewillt  sei,  der  vollen  Erfüllung  ihrer  Berpflichtungen  auszuweichen.  (Erneuter
  Beifall.)  Unzweifelhaft  wurden  bei  der  Regelung  der  Angelegenheiten
Europa's  die  Forderungen  des  einen  der  Kriegführenden,  welcher  mit  ungehenern
  Opfern  von  Menschen  und  Geld  den  Krieg  zu  siegreichem  Ende  geführt
  hat,  in  Erwägung  gezogen,  und  es  war  nothwendig,  daß  diese  Ansprüche
  anerkannt  und  erwygen  wurden.  An  erster  Stelle,  wenn  die  Mächte
nicht  bereit  waren,  diese  Ansprüche  angnerkennen  und  zu  erwägen,  würde  der
Congreß  eben  nicht  stattgefunden  haben,  der  Krieg  hälte  auf's  Neue  begonnen,
und  wahrscheinlich  wäre  ein  allgemeiner  Krieg  die  Folge  gewesen;  aber  Dank
diesen  Zugeständnissen  hatte  der  Congreß  die  Hauptaufgabe,  den  Sultan  als
einen  wirklich  unabhängigen  Fürsten  mit  einem  angemessenen  Gebiet  in  Europa
  und  in  Asien  hinzustellen  und  bei  der  Aufrechthaltung  des  politischen
Gleichgewichts  eine  Rolle  spielen  zu  lassen;  und  das  war  die  anerkannte
Politik,  das  war  die  Politik,  die,  wie  ich  glaube,  befolgt  werden  wird.
Deßwegen  muß  ich  die  Meinungen,  die  zu  meiner  großen  Ueberraschung  in
Umlauf  geseht  worden  sind,  verwerfen  und  zurückweif  sen,  daß  die  Bertragsunterzeichner
  oder  einer  derselben  die  Möglichleit  ins  Ange  gefaßt  habe,  ihren
Berbslichtungen  auszuweichen  oder  zu  entkommen.  Man  sagt,  daß  man  in
der  Politik  das  Unmögliche  ins  Auge  fassen  müsse;  ich  halte  es  in  diesem
Augenblick  für  ganz  unmöglich,  daß  einer  der  Vertrags  zuntergeichner  in  irgend
einer  Weise  versuchen  sollte,  sich  seinen  Verpflichtungen  en  entziehen;  aber
das  kann  ich  Seitens  Ihrer  Majestät  Regierung  sagen,  daß  sie  es  nicht  ist,
welche  sich  ihrer  Pflicht  entzieht.  (Lauter  Beifall.)  Ich  tann  Seitens  Ihrer
Majestät  Regierung  sagen,  daß  es  ihre  Politik  und  ihr  fester  Wille  ist,  daß
der  Berliner  Vertrag  in  Geist  und  Wort  ausgeführt  werde  (ernenter  Beifall),
da  nach  ihrer  Meinung  die  in  dem  Vertrage  ausgesprochene  Ordnung  der
Dinge  dem  Fortschritt  und  der  Civilisation  der  Welt  Vorschub  leistet  und
wunderbar  zweckmäßige  Bestimmungen  zur  Sicherung  und  Festigung  des
Friedens  in  sich  schließt.  Ihrer  Majestät  Regierung  würde  im  Noth-
        <pb n="335" />
        334  Grohbriltannien.  (Nov.  9.)

fall  mit  Verkrauen  an  das  Volk  dieses  Landes  appelliren,  damit
  es  sie  in  der  Aufrechlerhaltung  des  Buchstabens  und  vollen
Geistes  des  Berliner  Vertrags  mit  aller  Thatkraft  und  allen
Mitteln  unterstütze.  Aber  ich  werde  nicht  glauben,  daß  wir  unter  irgend
einem  Umstande  in  eine  Bahn  getrieben  werden  könnten,  welcher  wir  sonst
nicht  zu  folgen  uns  entschließen  dürften,  weil  ich  den  Vertrags  zunterzeichnern
eine  ehrenhafte  Erfüllung  ihrer  Verpflichtungen  zutraue.  Ich  gebe  zu,  daß
da  Artikel  in  Zeitungen  von  versehiedener  Bedeutung  stehen,  das-  es  ein  nicht
gerade  zuverlässiges  Gerede  gibt,  ausgegangen  von  untergeordneten  Beamten
verschiedener  Staaten,  die  eine  abweichende  Meinung  geäußert  haben.  Aber
die  Regierung  der  Welt  wird  von  Souveränen  und  Staatsmännern  geführt
und  nicht  von  anonymen  Artikeln  (Veifall)  oder  von  dem  leichtfertigen  Geschwätz
  unverantworllicher  Frivolilät,  und  deßhalb  sehe  ich  mit  Vertrauen
  dem  entgegen,  daß  der  Berliner  Vertrag  vollständig  zur
Ausführung  gelangt  in  der  dafür  vorgesehenen  Frist,  und  ich
glaube,  daß  wir  durch  Ausführung  des  Vertrages  einen  dauernden  Frieden
in  Europa  erhalten  werden.  (Beifall).  Ich  habe  über  die  Lage  der  Dinge
gesprochen  ohne  Rückhalt.  Ich  habe  es  nicht  für  unangemessen  gehalten,
Seitens  der  Negierung  Ihnen  zu  sagen,  wie  wir  die  Lage  ansehen.  Daß
der  Stand  der  Dinge  gegenwärtig  erust  ist,  kann  nicht  bezweifelt
werden,  weil  das  immer  der  Fall  ist,  wenn  eine  große  Gestaltung  vor  sich
geht  und  noch  nicht  fertig  ist;  aber  ich  längne  die  Gefahr.  Ich  weiß,  es
gibt  Leute,  die  meinen,  Englands  Macht  sei  in  der  Abnahme.  Wir  sind
neulich  belehrt  worden,  unser  Schicksal  werde  das  von  Genna,  Venedig  und
Holland  sein.  Aber  da  ist  doch  ein  großer  Unterschied  zwischen  der  Lage
Englands  und  jenen  malerischen  und  interessanten  Staaten.  Wir  haben
während  langer  Zeiten  des  Wohlstandes  eine  Nation  von  :31  Millionen  geschaffen,
  welche  genießßen  und  lange  genossen  haben  die  beiden  groszen  Segnungen
  des  vürgerlichen  Lebens,  Gerechligkeit  ud  Freiheit.  (Beifall.)  Eine
Nation  solchen  Gepräges  hat  cher  das  Zeng,  Reiche  zu  gründen  als  Reiche
aufzugeben,  und  ich  hege  die  Zuversiht,  daß,  wenn  das  Volk  Englands  sich
seiner  muthigen  und  entschlossenen  Vorfahren  würdig  zeigl,  wenn  England
sich  selbst  treu  bleibt,  seine  Ehre  nie  erlöschen,  seine  Macht  nie  finken  wird.
Englands  Schicksal  ist  in  Englands  Hand;  und  Sie  dürfen  nichts  geben  auf
das  Gerede,  als  fehlle  es  Ihnen  sovohl'  an  Kraft  wie  an  Ueberzengungstreue,
  diese  Politik,  die  Sie  als  eine  Polilik  der  Gerechtigkeit  und  Wahrheit
angesehen.  durchmuführen.  My  Lord  Mayor,  ich  hoffe,  daß,  wenn  wir  uns
wieder  hier  treffen,  ich  oder  ein  Würdigerer  (Rufer  nein!  nein)  die  Gelegenheit
  haben  wird,  Ihnen  Glück  zu  wünschen  zu  der  Stellung,  die  Eugland
schätzt  und,  weil  es  sie  schäyzt,  zu  behaupten  entschlossen  ist.“

9.  November.  Lord  Shaftesbury  spricht  in  einem  offenen
Briefe  ohne  Umschweif  seine  Ueberzengung  aus,  daß  „die  von  dem
Rhodope-Ausschuß  aufgesetzten  Gräuel-Verichte  (siehe  unter  Pforte)
streng  wahrheitsgemäß  sind“.

Shaftesbury  war  1876  bei  der  bekannten  Versammlung  in  der  St.
James-Halle,  wo  die  Gladstone'sche  Gräuel-Bewegung  recht  eigentlich  eingeleitet
  wurde,  in  der  Nachmittagsverhandlung  Vorsitzender  gewesen.  Er
neunt  jebt  die  Zaren-  Herrschaft  geine  von  Barbarei  und  Ehrgeiz  durch  und
durch  erfüllte  Regierung“.  Die  Muselmänner  von  Afghanistan  —  meint  er

„könnten  aus  den  Erzählungen  ihrer  Glaubensgenossen  in  den  Rhodope=Vorzan
  lernen,  was  sie  von  einer  russischen  Umarmung  zu  erwarten  haben.“
Den  Kaiser  von  Rußland  möchte  er  gern  als  einen  persönlich  gutherzigen
        <pb n="336" />
        Großbrittannien.  (Nov.  18  —  Dec.  8.)  335

Fürsten  gelten  lassen;  unterlasse  der  Zar  aber  auch  in  Zukunft  das  erforderhche
  E  Einschreiten  gegen  die  Uebelthäter,  so  werde  „auch  sein  Name  als  der
einer  Gottesgeißel  auf  die  Nachwelt  übergehen“.  Von  dem  „pomphaften  Gerede
  über  die  Ehre  des  russischen  Heeres“  hält  Lord  Shaftesbury  nichts.  —
Für  Gladstone  und  seine  Partei,  die  um  ihrer  Schwäche  willen  gegenüber  der
angeblichen  christlichen  Mission  Rußlands  forlwährend  zu  diesem  hinneigen  und
seine  Politik  zu  beschönigen  wissen,  ist  der  Schritt  Shaftesbury's  ein  äußerst
empfindlicher  Schlag.

18.  November.  Afghanistan:  Lord  Cranbrook,  der  Minister
für  Indien,  erläßt  eine  sehr  umsangreiche  Depesche  an  den  Vicekönig
  von  Indien,  worin  er  einen  Ueberblick  über  die  biesherige
Politik  Englands  gegenüber  Afghanistan  gibt,  die  Ziele  des  bevorstehenden
  Krieges  näher  bezeichnet  und  die  Verschuldung  desselben
der  Politik  Gladstone's  und  des  damaligen  Virekönigs  Lord  Lawrence
zuschiebt.

21.  November.  Afghanistan:  Die  Regierung  beschließt  den
Krieg  gegen  Schir  Ali.  Die  englisch-indischen  Streitkräfte  sind  bereit,
  die  Grenze  zu  überschreiten.  Dieselben  betragen  34,730  Mann,
worunter  12,740  Engländer.  Der  Vicekönig  von  Indien  erläßt  zu
dem  Behuf  eine  Proclamation.  Die  Streitkräfte  rücken  in  3  Colonnen
  vor,  um  die  3  Haupteingangspässe  des  Landes  zu  forciren
und  zu  besetzen.

22.  November.  Afghanistan:  Ali  Musdschid  (Khyberpaß)
wird  von  den  englischen  Expeditionstruppen  ohne  Kampf  besetzt.

26.  November.  Asghanistan:  Schir  Ali  setzt  seinen  bisher
gefangenen  Sohn  Jakub  Chan  in  Freiheit.

2.  December.  Afghanistan:  die  Colonne  des  General  Roberts
schlägt  die  Afghanen  im  Peiwarpaß  und  besetzt  deuselben.

5.  December.  Eröffnung  der  Parlamentssession.  Thronrede
der  Königin.  Antwortsadressen  beider  Häuser.

Lord  Hartington  erklärt  im  Unterhause:  er  behalte  sich  die  Kritik  der
Politik  der  Regierung  für  später  vor,  und  beabsichtige,  die  Action  derfelben
nicht  zu  behindern,  da  es  im  Inleresse  Indiens  erwünscht  sei,  daß  der  nun
einmal  begonnene  Krieg  gut  durchgeführt  werde,  aber  er  bedauere,  daß  die
Throurede  nicht  auf  die  Colonien,  die  schlechte  Lage  des  Handels  und  nicht
ausführlicher  auf  den  Berliner  Vertrag  eingegangen  sei;  er  beklage,  daß  die
Negierung  ihre  Absichten  verschwiegen  habe.  Indessen  sei  dadurch  das  Haus
großer  Verantwortlichkeit  überhoben  worden;  dieselbe  falle  allein  der  Regierung
  zu.

8.  December.  Afghanistan:  endlich  geht  die  Antwort  Schir
Alis  auf  das  Ultimatum  Englands  ein.  Derfelbe  lehnt  alle  Forderungen
  Englands  rund  ab.
        <pb n="337" />
        336  Großbritlannien.  (Dec.  9  —15.)

9.  December.  Unterhaus:  die  Negierung  theilt  dem  Hause
mit,  daß  laut  einer  Benachrichtigung  der  russischen  Regierung  der
russische  Abgesandte  Kabul  verlassen  habe.  Dadurch  und  durch  einen
Brief  des  Kaisers  Alexander  an  die  Königin,  welchen  ihr  die  Herzogin
von  Edinburgh,  seine  Tochter,  überbringt,  sucht  Rußland  die  wieder
sehr  aufgeregte  Stimmung  der  englischen  Nation  gegen  Rußland  zu
beschwichtigen.

10.  December.  Oberhaus:  Debatte  über  Afghanistan  und  die
Vorlage  der  Regierung,  die  Kosten  des  Afghanischen  Krieges  vorerst
aus  den  Einkünften  Indiens  zu  bestreiten,  ohne  jedoch  die  Frage
endgültig  zu  entscheiden.  Ein  Gegenantrag  des  Lord  Halifax  wird
mit  201  gegen  65  Stimmen  abgelehnt  und  der  Vorschlag  der  Regierung
  genehmigt.

Im  Laufe  der  Debalte  erklärt  Lord  Salisbury,  England  habe  nicht
sowohl  eine  militärische  Invasion  in  Indien,  als  die  diplomatische  Thätigkeit
  Nußlands  von  Asghanistan  aus  gefürchtet.  welcher  dort  domicilirende
britische  Agenlen  entgegenarbeiten  müßten.  Lord  Beaconssield  hebt  hervor,
daß  die  jetzigen  Beziehungen  mit  Rußland  ebenso  freundlich  als  mit  den
anderen  Mächten  seien.  „Als  wir  fanden,“  sagt  Beaconsfield,  „daß  der
Krieg  mit  Rußland  abgewendet  sei,  machten  wir  Rußland  Vorslellungen.
Eine  freimüthigere,  raschere  und  brfriedigendere  Antwort,  als  Rußland  sie
gab,  wäre  nicht  möglich.  Sein  Beuehmen  war  ganz  das  Gegentheil  von
dem  des  Emirs.  Trohdem  können  die  Dinge  in  Asghanistan  unmöglich  wie
bisher  fortdauern.  Das  Bestreben,  Frieden  um  jeden  Preis  zu  erhalten,  hat
mehr  Kriege  verursacht  als  sonst  elwas."“

12.  December.  Unterhaus:  die  Regierung  muß  dem  Hause
erklären,  daß  sie  von  Rußland  getänscht  worden  sei:  nicht  die  russische
  Gesandtschaft,  sondern  nur  der  russische  Gesandle  habe  Kabul
verlassen.

13.  December.  Afghanistan:  Schir  Ali  verläßt  Kabul  mit
seinen  Schätzen  und  schlägt  den  Weg  nach  dem  russischen  Gebiete  ein.

14.  December.  Unterhaus:  lehnt  nach  längerer  Debatte  einen
Antrag  Whitbread's,  der  einen  Tadel  gegen  die  Regierung  bez.  des
asghanischen  Krieges  enthält,  mit  328  gegen  227  Stimmen  ab.
Damit  ist  thatsächlich  die  Censur  gegen  die  Politik  ausgesprochen,
welche  unter  den  Amtsvorgängern  des  jetzigen  Cabinets  gegenüber
dem  Emir  von  Aighanistan  besolgt  worden  war  und  den  jetzigen
Krieg  nothwendig  gemacht  hat.  Die  Opposition  stellt  sich  mehr  und
mehr  als  eine  gänglich  zerfahrene  dar.  Die  Stellung  der  Negierung
wird  immer  fester,  ihre  Majorität  im  Unterhaus  immer  größer.

15.  December.  Asghanistan:  die  englische  Expeditionsarmee
hat  alle  3  Zugangspässe  zu  Asghanistan  besetzt.
        <pb n="338" />
        Grohbrittannien.  (Dec.  17  —  Ende.)  337

17.  December.  Afghanistan:  Die  russische  Gesandtschaft  wird
nunmehr  wirklich  von  Kabul  abberusen.  Rußland  läßt  Schir  Ali
definitiv  im  Stich.

18.  December.  Unlerhaus:  genehmigt  auch  seinerseite  den  Antrag
  der  Regierung,  die  Kosten  des  afghanischen  Krieges  vorläufig
aus  dem  indischen  Staatsschatze  zu  bestreiten.

20.  December.  Asghanistan:  die  Engländer  besetzen  Dschellallabad.


31.  December.  Asghanistan:  die  Engländer  treten  den  Vormarsch
  nach  Kandahar  an.

—  December.  Die  Negierung  veröffentlicht  ein  Blaubuch
über  ihre  seit  dem  August  mit  der  Pforte  gewechselten  Depeschen
betr.  die  in  Kleinasien,  Syrien  und  Mesopotamien  einzuführenden
Reformen,  die  England  auf  Grund  seiner  Convention  vom  4.  Juni
von  der  Pforte  verlangt.

Zie  Sammlung  beginnt  mit  einer  Depesche  Salisbury's  an  Sir
Heury  Layard  vom  8.  August  1878,  worin  Lehterer  instruirt  wird,  der
Pforte  die  unverzügliche  Ausführung  der  in  dem  Berliner  Vertrage,  sowie
in  der  englisch-  trlischen  Convenlion  preeltirten  Reformen  aus  Herz  zu
legen.  „Ihrer  Majestät  Regierung“  —  heißt  es  in  der  Depesche  weiter  —

odringe  unter  den  bestehenden  Umständen  nicht  auf  die  Einführung  von  Repräsentativ=
  Instilutionen,  aber  sie  müsse  auf  drei  wesentlichen  Punkten  bestehen:
  1)  der  Bildung  einer  von  Europäern  organisirten  und  befehligten
Gendarmerie  in  den  afiatischen  Provinzen;  2)  der  Einführung  von  Central=Gerichtshöfen
  in  den  bedentendsten  Städlen,  von  denen  jeder  einen  europäischen
Juristen  als  Beisitzer  haben  soll,  dessen  Zuftimmung  in  jedem  abzugebenden
Urtheile  nöthig  sein  wird;  3)  der  Ernennung  eines  Stenereinnehmers  in  jedem
VBilajet,  dessen  Functionen  darin  zu  bestehen  haben,  die  Verpachtung  der
Zehenten-  Einkünfte  abzuschaffen  und  eine  zehnjährige  Abrechuung  einmführen.
Dieser  Beamte  soll  in  den  meisten  Fällen  ein  Enropäer  jein.  Es  würde  unerläßlich
  sein,  daß  der  Vali  und  Richter  unabsetzbar  seien,  so  lange  sie  sich
nichts  zu  Schulden  kommen  lassen,  und  es  würde  wünschenswerlh  sein,  wenn
dem  Sleuereinnehmer  eine  ähnliche  Sicherheit  für  seine  Amisdauer  gegeben
würde.“  —  Am  21.  August  1878  erfolgle  eine  Antwort  des  Botschafters
auf  obiges  a  1  Er  theilt  mit,  daß  er  dem  Großvezier  die  gewünschten
Reformen  schriftlich  bezeichnet  habe,  doch  wegen  der  voraussichtlich  entstehenden
  Discusfsion  einstweilen  noch  nicht  in  Gestalt  offizieller  Noten.  So  viel
hlaubt  er  den  Besprechungen  mit  dem  Großvczier  entnehmen  zu  können,  daß
einem  wesentlichen  Thrile  der  Vorschläge  Widerstand  entgegengesetzt  werden
würde,  besonders  der  Anstellung  von  Europäern  an  den  Centralgerichtshöfen,
daß  die  Vorschläge  jedoch  im  Prineip  angenommen  werden  würden.  Der
Widerstand  werde,  so  glaubt  Sir  H.  Layard,  nicht  von  Safvet  Pascha  ausgehen,
  der  im  Ganzen  solche  Dinge  staatsmännisch  und  freisinnig  ansehe
sondern  von  einer  Parkei  im  Ministerrathe,  die  allen  Reformen,  durch  welche
europäischer  Einfluß  vermehrt  würde,  feindlich  sei.  Am  24.  October  theilt
Layard  dem  Marquis  v.  Salisbury  die  Antwort  Savfet  Pascha  auf  seine
Note  vom  19.  August  mit.  Die  Pforte  acceptirt  im  Wesentlichen  die  Vorschläge
  belreffs  der  Gendarmerie,  beanstandet  aber  die  Ernennung  europäischer
Schulthess,  Europ.  Geschichtslalender.  XIX.  Bd.  22
        <pb n="339" />
        338  Eroßbriltannien.  (Ende  Dec.)

Richter,  obwohl  sie  nichts  gegen  die  Ernennung  von  Ausländern  zu  Gerichts-Inspektoren
  in  jedem  Vilajet  einzuwenden  hat.  Was  die  fiscalischen  Reformen
  anbetreffe,  so  befände  sich  die  Aufhebung  der  Zehentverpachtung  unter
Erwägung;  aber  es  werde  beabsichtigt,  die  Einführung  des  neuen  Systems
vorerst  auf  eine  oder  vielleicht  zwei  Provinzen  zu  beschränken.  Was  die  Unabsetzbarkeit
  von  Beamten  aubelangt,  so  willigt  Safvet  Pascha  in  deren  Ernennung
  für  fünf  Jahre,  falls  ihre  Entlassung  von  der  Regierung  aus  irgend
einem  großen  öffentlichen  Interesse  nicht  für  unerläßlich  betrachtet  werde.  —
Layard  spricht  in  Depeschen  vom  24.  und  30.  October  von  Schwierigkeiten,
die  er  hatte,  obige  Antwort  zu  erlangen,  und  erklärt,  Gründe  zu  der  Annahme
  zu  haben,  ausländischer  Einfluß  sei  sehr  energisch  thätig  gewesen,  den
Widerspruch  gegen  die  Resormvorschläge  in  stärken.  Dazu  sei  die  bei  der
Pforte  übliche  Verschleppung  der  Dinge  gekommen,  und  so  sei  seine  Geduld
beinahe  erschöpft.  Toch  müsse  er  gestehen,  daß  weder  der  Sultan  noch  Safvet
Pascha  jene  Verschleppung  verursacht  hätten.  Der  Sultan  habe  vielmehr
eine  erste  Entscheidung  des  Ministerrathes  als  ungenügend  zurückgewiesen
und  eine  zweite  selbst  in  liberalem  Sinne  verbessert.  —  Das  lehte  der  Schriflstücke
  ist  eine  Depesche  Salisbury's  an  Layard,  datirt  vom  4.  December
1878.  Er  erklärt  sich,  wenn  auch  unbegründete  Eifersucht  auf  Ausländer
sich  kundgebe,  mit  Len-  Grundsahe,  die  Antorität  des  Sultans  vor  Allem  zu
stärken,  einverstanden.  Die  jüngsten  Wahlen  eines  Gonverneurs  für  Syrien
und  für  Kreta  seien  gute  Beispiele,  und  es  sei  zu  rathen,  an  die  allmählige
Ausführung  der  Reformen  um  des  allgemeinen  Wohles  willen  zu  gehen.
        <pb n="340" />
        4.  Frankreich.

1.  Januar.  Der  Präsident  der  Republik  erläßt  wieder  32
Commune-Verurtheilten  die  Strafe.

3.  Januar.  Sämmtliche  Minister  haben  sich  mit  der  von
der  Kammer  niedergesetzten  Untersuchungscommission  betr.  Feststellung
der  willkürlichen  und  ungesetzlichen  Wahlumtriebe  und  Wahlbeeinflussungen
  der  Regierung  des  16.  Mai  über  die  Praxis  und  das  Versahren
  verständigt  und  die  Beamten  augewiesen,  sich  dem  Ausschusse
zur  Verfügung  zu  stellen.  Man  sieht  voraus,  daß  die  wichtigsten
Ergebnisse  der  Untersuchung  einen  strafrechtlichen  Charakter  tragen
und  den  Antrag,  sie  dem  Senat  zur  Urtheilssprechung  zuzuweisen,
rechtserligen  werden.  Inzwischen  geht  aus  der  Zeugenaussage  des
gewesenen  Kriegsministers  General  Rochebout,  die  kategorisch  und
jeder  Zweidentigkeit  entkleidet  war,  bereits  hervor,  daß  der  Marschall
Mac  Mahon  und  der  Kriegsminister  im  kritischen  Momente  (8.—12.
December  1877)  zwar  militärische  Ordnungsmaßregeln  vorbereiteten,
aber  dabei  entschieden  nicht  beabsichtigten,  aus  der  Defensive  herauszutreten,
  daß  dagegen  mehrere  reaktionäre  (bonapartistische  und  legitimistische)
  Generale  Verabredungen  getroffen  hatten,  jene  Ordnungsmaßregeln
  in  der  Ausführung  bis  zu  einem  Gewaltstreich  gegen  die
Verfassung  und  die  Republik  zu  steigern  und  zu  mißbrauchen.  Als
der  Hauptschuldige  erscheint  der  General  Ducrot  (in  Limoges),  der
deßhalb  geradezu  unmöglich  geworden  ist.

4.  Jannar.  Das  amtliche  Blatt  veröffentlicht  einen  Bericht
des  neuen  Arbeitsministers  de  Freycinet  an  den  Präsidenten  der
Republik  über  den  Ausbau  des  französischen  Eisenbahnnetzes.

Der  neue  Minister  stellt  für  seinen  großartigen  Plan  den  Antrag,
sämmtliche  Schienenwege  streuger  und  folgerichtiger,  als  dieß  bieher  geschehen,

22

2
        <pb n="341" />
        340  Frankrtich.  (Jan.  6—.7)

einzutheilen  in  Linien  von  allgemeinem  Interesse  und  in  Lokalbahnen,  was
eine  sorgfältige  Prüfung  jedes  einzelnen  Falles  mit  Berücksichtigung  aller
näheren  Umstände  und  neben  der  wirthschaftlichen  insbesondere  der  strategischen
  Frage  erfordern  würde.  Zu  diesem  Behuf  sollen  sechs  Commissionen
eingesebt  werden,  welche,  an  die  großen  Gijenbahngesellschaften  anlehnend,
heißen  sollen:  Commission  des  Nordens,  des  Westens,  des  Centrums  und
Südwestens,  des  Osteus,  des  Centrums  und  Süboftens  s,  und  des  Südens.
Die  Commissionen  des  Centrums  und  Südostens  und  des  Centrums  und
Südwestens  zerfallen  in  Anbetracht  der  Ausdehnung  des  ihnen  angewiesenen
ebiets  in  je  zwei  Subcommissionen.  Als  Mitglieder  dieser  Commissionen
sollen  zuge  zogen  werden  die  Generalinspektoren  der  Landstraßen,  Eisenbahnen
und  Bergwerke,  die  Betriebsdirectoren  der  Eisenbahnen,  Ingenieure,  welche
an  dem  Bau  der  Schienenwege  mitgewirlt  haben,  sowie  ein  Nequêtenmeister
beim  Staatsrath.  Sie  werden  dem  Oberrath  für  Landstraßen  und  Eisenbahnen
  die  Linie  zu  bezeichnen  haben,  die  auf  Grund  ihrer  wirthschaftlichen
und  stralegischen  Bedeutung  dem  Net  der  Eisenbahnen  von  allgemeinem
Interesse  zuzutheilen  sind,  worauf  der  Bantenminister  im  Einverständniß
mit  dem  Kriegsminister  wahrscheinlich  noch  im  Laufe  des  Jahres  den  Kam-=mern
  einen  bezüglichen  Gesetzentwurf  unterbreilen  wird.  Nach  einer  aunähernden
  1  ere  hin  werden  die  Linien  von  allgemeinem  Interesse  sich  um
ungefähr  10,000  Kilometer  bereichern,  nämlich  2897  Kilomeler  bereits  projektirter,
  aber  noch  nicht  bewilligter,  2100  Kilometer  heute  in  die  Categorie  der
Lokalbahnen  fallender  und  etwa  5000  Rilomeler  ganz  neuer  Bahnen.  Dagu
kommen  noch  5751  Kilometer,  die  theils  den  großen,  theils  anderen  Gesellschaften
  bewilligt,  aber  aus  verschiedenen  Gründen  unausgeführt  geblieben
sind,  so  daß  also  im  Ganzen  die  Linien  von  allgemeinem  Interesse  um  nahezu
16,000  Kilomeler  vermehrt  und  nach  Bollendung  der  ins  Ange  gesaßten
Baulen  eine  Ausdehnung  von  37,000  Kilometer  erreichen  werden,  während
die  der  Landstraßen  auf  dem  französischen  Festlande  36,000  Kilometer  beträgt.
Wenn  man  die  Kosten  für  die  Anlegung  des  neuen  Bahnne#zes  auf  durchschnitllich
  200,000  Fr.  per  Kilometer  auschlägt,  so  ergibt  sich  daraus  eine
Gejammtiansgabe  von  etwas  mehr  als  3  Milliarden.  Der  Zeitpunkt  der
Ausführung  wird  je  nach  den  sich  gellend  machenden  Vedürfnissen  näher  zu
bestimmen  sein.  Hinsichtlich  der  Lokalbahnen  scheinen  dem  Minisler  die  Erwartungen

  derer,  welche  ihre  zu  gewinnende  Ansdehnung  auf  40,000  Kilomeler
  berechnen,  einigermaßen  übertrieben;  gleichzeitig  aber  bekont  er  die
Nothwendigkeit,  daß  die  Regierung  ihnen  u  einem  größeren  Aufschwung  die
Hand  biete,  und  spricht  die  Hoffnung  aus,  im  Laufe  der  kommenden  parlamentarischen
  Session  in  diesem  Sinne  wirten  zu  lönnen.

6.  Januar.  Wahl  der  Gemeinderäthe  in  ganz  Frankreich,
der  am  24.  Jannar  die  (entscheidende)  Wahl  der  Maires  folgen  soll.
Nur  in  ca.  3000  Gemeinden  werden  die  Maires  von  der  Negierung
nach  dem  Gesetze  ernannt,  in  ca.  33,000  werden  sie  von  den  Gemeinden
  selbst  gewählt.

7.  Jannar.  Gambetta  hält  in  Marseille  eine  Rede,  in  der
er  deutlich  ausspricht,  daß  die  Mehrheit  der  Kammer  ministeriell
sein  müsse,  um  glücklich  bis  zum  Jahre  1880  durchzukommen,  und
daß  man  vor  der  theilweisen  Erneuerung  des  Senats  alle  Wagestücke,
  alle  Zwistigkeiten  und  alle  Fehler  vermeiden  müsse.  Das  ist
auch  die  Ansicht  aller  Deputirten  vom  linken  Centrum,  von  der  ge- 



2*—
        <pb n="342" />
        Frankrrich.  (Jan.  8—10).  341

mäßigten  Linken  und  von  der  republikanischen  Union,  die  aus  ihren
Departements  zurückkehren.  Ungeduld  zeigt  sich  nur  in  der  äußersten
Linken,  welche  Herrn  Dufaure  die  Langsamkeit  nicht  verzeiht,  womit
er  beim  Aufräumen  in  der  Magistratur  vorgeht.

8.  Jannar.  Der  Präsident  der  Kammer  begnadigt  wieder
91  Commune-Verurtheilte.

8.  Januar.  Wiederzusammentritt  der  Kammern.  Die  republikanische
  Presse  fordert  sie  auf,  den  größten  Werth  auf  die  drei
im  Senate  durchzubringenden  Gesetze  zu  legen,  welche  die  Verhängung
des  Belagerungszustandes  ausschließlich  der  parlamentarischen  Competenz
  zuweifen,  den  freien,  offenen  Verkauf  der  Zeilungen  sicher
stellen  und  strafrechtliche  wie  gonvernementale  Bürgschaften  gegen
die  offiziellen  Candidaturen  geben  sollen.

9.  Januar.  General  Ducrot  wird  für  seine  Staatsstreichgelüste
durch  Verfügung  des  Marschall-Präsidenten  der  Functionen  eines
Befehlshabers  des  8.  Armeecorps  enthoben.

9.  Jannar.  Leon  Renault,  zum  Präsidenten  der  Fraktion
des  linken  Centrums  der  Kammer  gewählt,  hält  eine  Rede,  die  sich
als  Programm  der  Fraktion  darstellt.  Er  stellt  darin  dem  linken
Centrum  die  besondere  Aufgabe,  als  Vermittler  zwischen  dem  Ministerium
  und  der  Kammermehrheit  zu  dienen;  das  Ministerium  seinerseits
  würde  den  republikanischen  Geist  in  alle  Zweige  des  öffentlichen
Dienstes  einführen.  Außerdem  spricht  er  sich  entschieden  für  die
volle  Ausführung  der  großartigen  Pläne  des  Arbeitenministers  de
Freycinet  aus  und  verlangt  gegen  den  Elericalismus  die  Einführung
der  allgemeinen  Schulpflicht  und  der  Unentgeltlichkeit  des  Volksunterrichies.


10.  Januar.  Senat:  wählt  zu  seinem  Präsidenten  den  (orleanistischen)
  Herzog  v.  Audriffet-Pasquier,  der  sich  in  den  kritischen
Tagen  vom  8.  bis  12.  December  v.  J.  sehr  entschieden  gegen  die
Staatsstreichgelüste  der  monarchisehen  Reactionäre  ausgesprochen  und
dadurch  die  allgemeine  Achtung  sich  erworben  hat.  General  Pelissier
(von  der  Linken)  wird  mit  111  Stimmen  zum  Quästor  gewählt  gegen
109,  die  auf  den  Candidaten  der  Rechten,  General  Espivent,  fallen.

Kammer:  wählt  zu  ihrem  Präsidenten  wieder  Jules  Grevy,
den  unerschütterlichen  und  doch  besonnenen  Republikaner.

Greoy  dankt  für  das  Vertlrauen  und  rühmt  das  Verhallen  der  Kammer,
welche  den  Willen  des  Landes  zur  Gellung  zu  bringen  und  schwere  Conflicte

durch  die  friedliche  Einsezung  eines  parlamentarischen  Regiments  zu  lösen
verstanden  habe.  Er  hoffe,  daß  die  Kammer  auch  lünftig  diesen  Geist  der
        <pb n="343" />
        342  Frankreich.  (Jau.  13—14.)

Klugheit  bewahren,  sich  stets  gemähigt  und  versöhnlich  zeigen,  alle  Inleressen
achten  und  als  wachsame  Hüterin  der  Republik  sich  bemühen  werde,  die
nöthige  Eintracht  unter  den  öffentlichen  Gewalten  aufrecht  zu  halten  —  eine
Eintracht,  die  allein  die  Ruhe  und  Sicherheit  der  Arbeit  gewährleisten  könne,
und  daß  sie  so  der  Erwartung  des  Landes  entsprechen  und  sein  Vertrauen
rechtfertigen  werde.

Der  Minisier  der  öffentlichen  Arbeiten  legt  einen  Gesetzentwurf
  betreffend  den  Ankauf  von  2615  Kilometer  Eisenbahnen  von
den  Compagnien  der  Secundärbahnen  um  einen  Kaufpreis  von  500
Millionen  Francs  vor.

12.  Jannar.  Da  Papst  Pius  IX.  dem  Vischof  von  Angers
und  seinen  Nachfolgern  mittelst  einer  Bulle  das  Recht  übertragen
hat,  den  Zöglingen  der  katholischen  Facultäten  Diplome  ausyustellen,
so  richtet  der  Unterrichtsminister  Bardonx  an  seinen  Collegen  vom
Aeußern,  Waddington,  schriftlich  das  Ansuchen,  dem  päßpfstlichen
Nuntius,  Monsignore  Meglia,  und  durch  diesen  dem  Cardinal  Simeoni
  wegen  dieser  Einmischung  der  römischen  Curie  in  eine  Angelegenheit,
  die  lediglich  den  französischen  Staat  angehe,  Vorstellungen
zu  machen.

13.  Januar.  Das  während  der  Kampfesregierung  vom  16.
Mai  von  den  4  Gruppen  der  republikanischen  Majorität  der  Kammer
eingesetzte  18er  Comite  löst  sich  auf  Betreiben  Gambetta's  auf  und
statt  seiner  vermitleln  nun  wieder  die  Bureaux  der  einzelnen  Gruppen
zwischen  diesen.  Zum  Abschied  hält  Gambelta  eine  kurge  Tischrede,
in  der  er  von  Neuem  zu  kluger  Mäßigung  und  zur  Eintracht  mahnt.

Das  Leichenbegängniß  des  alten  Republikaners  Raspail  geht
in  Paris  trotz  der  Massen,  die  sich  daran  demonstrativ  betheiligen,
in  vollständiger  Ruhe  und  Ordnung  vor  sich.  Selbst  die  clericale
„Defense“  muß  anerkennen,  daß  vorerst  gegen  die  Republik  nichts
zu  machen  und  daß  ein  16.  Mai  wenigstens  in  der  alten  Form  nicht
mehr  möglich  sei.

14.  Jannar.  Kammer:  die  Vorstände  der  4  Gruppen  der
Majorität  beschließen,  die  Wahlprüfungen  rasch  abzumachen,  um
Zeit  für  die  großartigen  Projekte  Freycinet's  und  Loon  Says  zu
gewinnen.

—  Januar.  Der  clericale  Feldzug  gegen  das  Waddington-Bardoux'sche
  Project  des  unentgeltlichen  Volksunterrichts  hat  begonnen.
Es  wird  als  „communistisch“,  „revolutionär“"  k.  bezeichnet  und  man
rechnet  den  Familienvätern  vor,  „wie  viel  Steuern  es  ihnen  kosten
wird“.  Die  Hauptpuncte  des  Projectes  sind  bekanntlich  folgende:
        <pb n="344" />
        krankreich.  (Jau.  16—21.)  343

„Jede  Gemeinde  kann  die  Unentgeltlichkeit  des  Unterrichts  in  ihren
Schulen  einführen;  aber  sie  muß  für  die  Kosten  einen  Steuerguschlag
von  höchstens  10  péEt.  der  direkten  Steuern  ausschreiben;  wo  dieser
Zuschlag  nicht  ausreicht,  trägt  der  Staat  den  Rest.  Wenn  eine  Gemeinde
  aber  einmal  die  Unentgeltlichkeit  annimmt,  muß  sie  dieselbe
cuch  auf  alle  ihre  Schulen  ausdehnen.“

16.  Januar.  Das  „Jonrnal  offiziell“  veröffentlicht  einen  zweiten
Bericht  des  Ministers  Freycinet  an  den  Präsidenten  der  Republik,
welcher  beantragt,  daß  Commissionen  mit  der  Aufgabe  einzusetzen
seien,  die  Vollendung  der  Häfen  und  des  Netzes  der  Wasserwege  vorzubereiten.
  Eine  Milliarde  werde  für  die  Arbeiten  erforderlich  sein.
Diese  Arbeiten  in  Verbindung  mit  den  Arbeiten  zur  Vollendung
des  Eisenbahnnetzes  würden  eine  Ausgabe  von  4  Milliarden  Francs
in  höchstens  10  Jahren  verursachen.

Die  Regierung  ernennt  22  (republikanische)  Unterpräsecten,
3  Generalsecretäre  und  117  Präfecturräthe.

I7.  Jannar.  Kammer:  die  Budgetcommission  beschließt  unter
dem  Vorsitze  Gambetta's  in  Uebereinstimmung  mit  dem  Finanz-=minister
  Steuerherabsetzungen  auf  Seise  und  Frachten  im  Betrage
von  28  Mill.  für  das  laufende  Budget.  Dieselben  sollen  für  Seife
schon  vom  1.  April,  für  Frachten  auf  Eisenbahnen  vom  1.  Juli  an
in  Kraft  treten.

19.  Jannar.  Kammer:  der  Kriegsminister  verlangt  einen
Credit  von  350  Mill.  für  außerordentliche  Militärausgaben.  Mit
den  ordentlichen  Militärausgaben  des  Budgets  und  den  ordentlichen
und  außerordentlichen  Ausgaben  für  die  Marine  wird  also  Frankreich
  dieses  Jahr  nahe  an  900  Mill.  für  Militärzwecke  verwenden.

Der  Gesetzentwurf  Freycinet  betr.  den  Ankauf  der  kleinen
Eisenbahnlinien  gelangt  zur  Vertheilung.

Terselbe  erstreckt  sich  auf  17  Bahnen.  Bis  über  den  Betrieb  dieser
Bahnen  definitiv  entschieden  worden,  soll  derselbe  unter  für  den  Fiseus  mög-=lichst
  wohlfeilen  Bedingungen  von  Saatswehen  geschehen.  Das  Ganze  umsaßt
  ein  Netz  von  2615  Kilometern.  In  den  Motiven  beißt  es:  „Wir  sind
hier  keineswegs  in  dem  Fall  eines  vom  Staat  zu  seinem  eigenen  Vortheil
aufgedrungenen  Rücklaufs,  sondern  eines  solchen,  der  den  nothleidenden  Gesellschaften
  aus  Wohlwollen  und  aus  Rücksicht  auf  das  Interesse  der  Bevölkerungen
  gewährt  werden  soll.  Die  Teckung  der  mit  dem  Ausbau  verbundenen
  Kosten  ist  daher  nicht  für  den  Staat  eine  Pfllicht,  und  kann  mithin
auch  nicht  künflig  in  ähnlichen  Cällen  als  Präcedeus  angerusen  werden."“

Der  Undgetausschuß  beschäftigte  sich  bereits  mit  der  Beschaffung  der  Geld.
mittel  für  den  Plan  und  hat  gefunden,  daß  die  Finanzirung  dieses  Projects
durchaus  mit  keinen  Schwierigkeiten  verbunden  sein  werde.

21.  Jannar.  Kammer:  Dieselbe  hat  bei  den  Wahlprüfungen
        <pb n="345" />
        344  Frankreich.  (Jau.  22—23.)

bis  jetzt  15  Mandate  cassirt  und  wird  vielleicht  noch  weitere  20  cassiren.
  Es  ist  das  in  Wahrheit  nicht  viel  gegenüber  den  scandalösen
Wahlbeeinflussungen  der  reactionären  Regierung  am  16.  Mai.  Die
Rechte  erhebt  indeß  darüber  großes  Geschrei,  weil  viele  der  so  Gewählten
  bei  freier  Wahl  keinerlei  Aussicht  haben,  wieder  gewählt
zu  werden,  und  verlangt,  daß  für  Cassirungen  künftig  die  einfache
Mehrheit  nicht  genügen,  sondern  zwei  Drittel  der  Stimmen  erforderlich
  sein  sollen.  Gambetta  stellt  die  Borfrage  und  in  dieser  wird
der  Antrag  mit  312  gegen  186  Stimmen  abgelehnt.

Der  Bautenminister  Freycinet  setzt  einer  Subcommission  des
Budget-Ausschusses  in  einem  zweistündigen  Vortrage  seinen  Plan
öffentlicher  Bauten,  die  sich  auf  Eisenbahnen  im  Werthe  von  3  Milliarden
  und  auf  Wasserstraßen  zum  Preise  von  1  Milliarde  erstrecken,
eingehend  auseinander.

Er  versichert,  den  Einwendungen  eines  Theiles  der  Presse  gegenüber,
dieser  Plau  sei  nicht  nur  nicht  chimärisch  oder  auch  nur  gewagt,  sondern  sogar
  sehr  bescheiden;  er  umjasse  ein  Ganzes  von  unerläßlichen  Arbeiten,  ohne
dem  wMientlich.  Eredit  oder  der  materiellen  Leistungskraft  zu  viel  üing  mnthen

on  den  „  Milliarden  für  die  Eisenbahnen  würden  230  300  Millionen
den  F###  Gesellschaften  zur  Last  fallen;  aber  selbst  die  ’imoe  Zisser  von
3  Milliarden  sei,  auf  einen  Zeitraum  von  10  Jahren  vertheilt,  keine  übertriebene,
  da  die  großen  Gesellschaften  in  25  Jahren,  ohne  daß  der  öffentliche
Credit  es  empfand,  10  Milliarden  ausgegeben  hätten.  Er,  der  Minister,  sei
entschlossen,  die  Summe  von  400  Millionen  jährlich  nichi  zu  überschreiten.
Hinsichtlich  der  Beschaffung  der  Geldmittel  ist  der  Minister  noch  nicht  in
der  Lage,  definitive  Vorschläge  zu  machen;  doch  erklärt  er,  daß  ihm  für  1878
sein  Budget  genüge  und  er  keinen  anseerordentlichen  Zuschuß  verlange;
später  würde  es  sich  dem  Staate  wohl  empfehlen,  nach  dem  Beispiele  der
großen  Gesellschaften  Obligationen  mit  langer  Einlösungsfrist  je  nach  dem
Bedürfnisse  der  laufenden  Arbeiten  anszugeben.  Der  Schaß  würde  diese
Obligationen  unschwer  direct  und  ohne  jede  Vermiltlung  knlerhukringer
vermögen.

22.  Januar.  Eröffnung  des  Generalraths  der  Seine.  Der
mit  42  gegen  34  Stimmen  zum  Präsidenten  gewählte  Hr.  Engelhard
  richtet  eine  Ansprache  an  die  Versammlung:

„Meine  Herren!  Wir  ireten  in  eine  neue  Aera  ein.  Die  Nepublik
hat  den  Kampf  für  ihr  Dasein  ausgelämpft;  sie  ist  fortan  unausrottbar,
aber  jetzt  muß  sie  sich  demokratische  Grundlagen  geben,  die  Mißbräuche  abschaffen,
  den  enterbten  Classen  von  Nutzen  sein.  Nachdem  sie  in  der  Politik
Ordnung  geschaffen  hat,  muß  sie  in  der  Gesellschaft  die  Gerechtigkeit  walten
lassen.  Ja,  wir  gehen  besseren  Tagen  entgegen,  denn  die  geistige  Emancipation
  Frankreichs  vollzieht  sich.  Die  Ideen,  die  seit  hundert  Jahren  ausgestreut
  worden  sind,  haben  Früchte  getragen,  sie  haben  den  Staaksstreichen,
den  polilischen  Reactionen,  der  clericalen  Propaganda  widerstanden.  Sie
werden  endlich  obsiegen!“

23.  Januar.  Die  „Amtsztg.“  veröffentlicht  die  ersten  von
        <pb n="346" />
        Franbreich.  (Jan.  23  —25.)  345

dem  Justizminister  Dufaure  in  republikanischem  Sinre  bewerkslelligten
Personalveränderungen  in  den  Oberstaatsanwaltschafien  und  einigen
höheren  Richterstellen.  5  Generalprocuratoren  werden  abberufen
oder  in  Pensionsstand  versetzt,  6  erhalten  einen  anderen  Amtskreis;
ein  von  Broglie  abgesetzter  Generalprocurator  wird  in  sein  altes
Amt  wieder  eingesetzt  und  einige  ebenfalls  von  dem  Ministerium
vom  16.  Mai  gemaßregelte  Generaladvocalen  erhalten  Veförderung,
wic  auch  drei  von  Broglie  abgesetzte  Staatsanwälte  zu  Appellräthen
ernannt  werden.

23.  u.  21.  Jannar.  Senat:  die  Wahl  von  3  lebenslänglichen
Senatoren  bleibt  an  beiden  Tagen  ohne  Resultat  und  wird  auf  14
Tage  hinausgeschoben.  Die  Rechte  zählt  im  Senat  unstreitig  einige
Stimmen  mehr  als  die  Linke  und  würde  sich  gern  durch  Nachwahlen
noch  etwas  verstärken,  aber  ihre  verschiedenen  Gruppen,  Legitimisten,
Bonapartisten  und  Orleanisten,  haben  sich  bis  jetzt  über  gemeinsame
Candidaten  noch  nicht  einigen  können.  Die  Orleanisten  möchten
gern  auf  beiden  Achseln  tragen,  den  Reactionären  die  Hand  bieten
und  es  doch  für  alle  Fälle  auch  mit  den  conservativen  Republikanern
nicht  ganz  verderben.

24.  Jannar.  Wahl  der  Maires  in  den  33,000  kleineren  Gemeinden
  des  Landes.  Die  große  Mehrgahl  wählt  republikanische
Maires.  Die  Maires  von  3000  größeren  Orten  (Departements-Arrondissements=
  und  Cantons-Hauptorten)  werden  von  der  Regierung
  ernannt.  Auch  diese  Ernennungen  ersolgen  selbstverständlich
im  Sinne  der  republikanischen  Parlei,  aber  im  Einversländniß  mit
den  betr.  Gemeinderäthen.

Von  diesen  3000  größeren  Gemeinden,  welche  Vororte  sind,  haben
nämlich  mehr  als  2500  durch  das  Organ  ihrer  Gemeinderäthe  und  aus  der
Mitte  derselben  beim  Minister  republilanische  Maires  in  Vorschlag  gebracht,
die  sofort  auch  die  ministerielle  Ernennung  erhielten.  Es  ist  dieß  die  breiteste
  republikanische  Grundlage  für  die  Verfassungsmehrheit  und  für  die  bevorstehende
  Unvermeidlichkeit  einer  republikanischen  Senatsmehrheit.  Der  zur
administrativen,  vorzüglich  gemeindlichen,  Decentralisalion  hinneigende  Minister
  des  Jnnern  hat  durch  obiges  Verfahren,  die  Vorschläge  der  Gemeinderäthe
  abzuverlangen  und  zu  berücksichtigen,  auch  den  3000  größeren  Gemeinden
  das  Recht,  ihre  Maires  aus  den  Mitgliedern  des  Gemeinderaths  zu  erwählen,
  zuerkannt.  Die  Republikanisirung  der  Gemeinden  und  ihrer  Vorstände
  aus  sich  selbst  heraus  und  aus  freier  Wahl,  wie  mit  ministerieller
Förderung  und  Besiätigung,  ist  die  beste  Sicherheitsbürgschaft,  wie  sie  in
den  Urwählern  und  den  Wählern  des  Senats  den  Ursprung  und  die  QOuelle
der  Senatsopposition  vernichtet.

25.  Januar.  Kammer:  genehmigt  mit  321  gegen  35  Stimmen
  die  Regierungsvorlage,  welche  für  alle  vom  16.  Mai  bis  zum
        <pb n="347" />
        316  Franbreich.  (Jan.  27.)

11.  December  1877  begangenen  Preßvergehen  Amnestie  ertheilt.
Dufaure  vertheidigt  die  Vorlage.

27.  Jannar.  Neue  Ergänzungswahlen  zur  Kammer  ergeben
8  Republikaner  und  1  Stichwahl.

Von  einem  offiziellen  Druck  ist  dabei  keine  Rede:  die  Regierung  hatte
den  Beamten  auedrücklich  jede  Einmischung  untersagt.  Dufaure,  dessen
Freunde  bei  den  letzten  Wahlen  von  den  Beamten  der  Regierung  Broglie-Fourtou
  und  ihren  Umtrieben  hart  mitgenommen  worden,  verlangte  ausdrücklich
  im  Ministerrathe,  daß  scharf  gegen  jede  Beschränkung  der  Wahlfreiheit
  eingeschritten  werde.  Dennoch  ergibt  sich,  daß  namentlich  die  Bonapartisten
  viel  Boden  verloren  haben:  sie  sehen  sich  selbst  dort  entwurzelt,
wo  sie  am  festesten  zu  sitzen  schienen.  Der  Zusammenhalt  der  reaclionären
Elemente  ist  gründlich  gelockert,  Legitimisten  und  Bonapartisten  hassen  sich
mehr  als  je  und  die  Orleanisten  sind  sehr  unzuverlässig  geworden.  Doch
sollen  Anstreugungen  Lemacht  werden,  die  Partei  zu  reconstruiren,  um  wenigstens
  im  Senat  der  täglich  sich  befestigenden  Republik  einen  letzten  Damm
entgegen  zu  setzen.

27.  Januar.  Nede  Gambetta's  bei  einem  Bankett  in  der
demokratischen  Parifer  Vorstadt  Belleville.  Er  spricht  die  Meinung
aus,  daß  die  Opposition  des  Senats  gegenüber  dem  ausgesprochenen
Willen  der  großen  Mehrheit  der  Nation  auf  die  Dauer  ganz  unmöglich
  sei,  ermahnt  alle  republikanischen  Parteien  zur  Einigkeit  und
die  Messratih  speziell  zu  strenger  Disciplin  und  Ordnung.

Basind,“  sagt  er,  „im  Begriffe,  den  Feinden  des  allgemeinen
eiimmiruir  den  Prozeß  zu  machen.  Wir  werden  die  Engquete  fortsetzen,
ohne  die  geschäftlichen  Fragen  aufregen  oder  vernachlässigen  zu  lassen.  Mit
dem  Ministerium  vereint  müssen  wir  dem  Kinde  die  Schule,  dem  Manne  die
Arbeit,  Frankreich  den  Frieden  und  dem  Bürger  die  Freiheit  verschaffen.
(Beifallssturm.)  Die  Erreichung  dieses  Zieles  genügt  uns.  Spätere  Generationen
  sollen  das  Werk  fortsetzen.  Der  Senat,  der  gegen  die  Pression  der
öffentlichen.  Meinung  nicht  regieren  kann,  wird  une  unterstützen  müssen.
Die  Majorikät  des  Senats  wird  wohl  ihren  schlechten  Willen  beweisen  wollen,
damit  aber  nur,  wenn  sie  den  Widerstand  zu  weit  kreibt,  ihre  Ohnmacht  beweisen.
  Wer  wird  dann  noch  wagen,  der  Republik  zu  widerstehen?  Ich
glaube  Niemand,  denn  gegen  jede  monarchische  Coalition  steht  ganz  Frankreich
  und  der  Kampf  wäre  somit  sehr  ungleich.  Tarum  glaube  ich  an
nicht,  daß  sich  ein  Widerstand  des  Senats,  sondern  vielmehr,  daß  sich  dessen
Capilulation  vorbereite.  (Großer  Veifall.)  Man  wird  mir  dieses  Wort  als
beleidigend  vorwerfen,  denn  es  gibt  Leute,  die  capituliren  wollen,  ohne  es
zu  sagen.  Aber  vor  Frankreich  darf  Jedermann  sich  beugen,  ohne  sich  zu
erniedrigen;  somit  wird  auch  der  Senat  lhun,  was  Andere  vor  ihm  gethan
haben."  Vber  jett  sei  nicht  die  Zeit  dazn,  den  Blick  in  weite  Fernen  zu
richten.  Frankreich  habe  seinen  Ruf  herzustellen.  Die  Millel  dazu  seien  die
geistige  und  materielle  Entwicklung.  Am  Tage,  wo  Frankreichs  Volk  die  gebildelste
  und  zugleich  die  freieste  Nalion  sein  werde,  wird  es  auch  die  reichste
sein.  Mer  kann  Frankreichs  Kampf  ohne  Achtung  mit  ansehen?  Aber  dieß
Alles:  Orduung  und  Fortschritt  hängen  von  der  Ausdauer  und  von  der
Einigung  aller  Nuancen  der  republikanischen  Pariei  ab.  Wo  Uneinigkeit
entsteht,  dort  müssen  die  Geister  beruhigt  und  einander  genähert  werden.
Wenn  dieß  nicht  gelingt,  wird  nicht  blos  die  Republil,  sondern  auch  das
        <pb n="348" />
        Erankreich.  (Jan.  28  29.)  347

Vaterland  gefährdet  werden.  „Ich  habe  hier  in  Belleville,“  schloß  Gambetta,

ei  der  demokratischen  Vorhut  der  Nation  meine  Fahne  aufgepflangt.  um
zu  zeigen,  daß  die  wackersten  und  wärmsten  Vorlämpfer  der  T  Demokratie  Ordnung,
  Verständniß  und  Festigkeit  bewahren  können.  Sie  find  regierungsfähig,
  weil  regierbar.“  Donnernder  Beifall  folgt,  und  das  Bankett  schließt
mit  einer  Sammlung  zu  Gunsten  der  Volksbibliotheken.

28.  Januar.  Kammer:  beginnt  die  Berathung  des  Vudgets,
obgleich  die  Wahlprüfungen  noch  nicht  beendigt  sind.  Ueber  einer
Reihe  von  Creaturen  der  Regierung  des  16.  Mai  hängt  noch  das
Schwert.

28.  Jannar.  Zusammentritt  des  Arbeiter-Congresses  in  Lyon.
Die  Theilnahme  ist  sichtlich  eine  abnehmende.  Der  Sozialismus  ist
wenigstens  z.  Z.  entschieden  in  den  Hintergrund  getreten  und  die
bessere  Arbeiterklasse  geht  augenblicklich  mit  der  Bourgeoisie  Hand
in  Hand.

Bei  dem  Congreß  in  Paris  waren  300  Delegirte  erschienen.  In  Lyon
sind  nur  200  versammelt,  obschon  die  Bevölkerung  von  Lyon  selbst  eine  ungewöhnlich
  große  Anzahl  stellt.  Dagegen  findet  sich  in  Lyon  zum  erstenmal
ein  Bauern-Depulirter,  ourrier  cullirateur,  ein,  nämlich  als  Delegirter  einer
ausschließlich  landwirthschaftlichen  Arbeiter-  „Bebölkerung.  Obwohl  der  Vorsitzende
  die  Bemerkung  hinwirft:  der  vierte  Stand,  welcher  alles  sein  sollte,
jzähle  immer  noch  nichts,  legt  er  doch  in  feiner  Eröffnungsrede  den  Nachdruck
  auf  den  Sab:  vor  allem  durch  Ordunng,  Ruhe  und  Mäßigung  die
Republik  zu  begründen.  Sehr  beachtenswerth  ist  das  mehr  und  mehr  übliche
Verichwinden  des  „Sozialismus“  aus  der  Polemikt  der  politischen  Parteien.
Die  Arbeiter-Vewegung  liefert  den  alten  Parteien  weder  Skoff  noch  Vorwand,
  ein  Bedürfniß  der  Eesellschaftsrettung  zu  heucheln,  und  die  republikanischen
  Gruppen  sind  einig,  soziale  Fragen,  jedoch  keinen  Sozialismus  anzuerkennen.
  Die  Arbeiterschichte  der  Wählermassen  befreundet  sich  mit  dieser
Auffassung;  denn  sie  unterstüßt  so  ziemlich  überall,  wie  neuerlichst  in  Bordeaur,
  das  Bestreben  der  republikanischen  Negierungs  zpartei,  die  radilalen  und
die  intransigenten  Candidaluren  zu  beseitigen.  Wie  die  alten  Parteien  nicht
mehr  das  rolhe  Gespenst  als  Karte  in  ihrem  Spiel  besitzen,  lönnen  die
meistentheils  alten  Charlatane  einer  revolutionären  Demokratie  nicht  mehr
auf  die  politische  Ansbenlung  des  Proletariats  speculiren,  das  ebenfalls  aus
dem  Wörterbuche  der  Tagespolemik  verschwindet.  Der  Arbeiter-Congress  in
Lyon  ratisizirt  das  ministerielle  und  gouvernementale  Programm  von  Belleville.
  Früher  oder  später  werden  allerdings  schwierige  und  sogar  bedenkliche
Arbeiter-Fragen  wieder  auftauchen;  aber  vorerst  ist  es  ein  bedentender  Gewinn,
  daß  auf  dem  Voden  der  Nepublik  und  des  allgemeinen  Stimmrechts
der  regierende  Mittelstand  und  der  emporkommende  vierte  Stand  nicht  mehr
als  Vourgeoisie  und  Proletariat  gegen  einander  stehen,  und  daß  dieser  Gegenjab,
  welcher  für  den  Bonapartismus  und  für  jeglichen  Cäsarismus  eine
beusbedingung  ist,  in  einer  höheren  Solidarität  des  Staatsbürgerkhums  aufzugehen
  scheint.

29.  Jannar.  Das  Ministerium  weist  das  zeither  in  einem
corsischen  Hafen  weilende  Kriegsschiff  „Kleber“,  damit  es  nicht  länger
den  Anschein  habe,  als  ob  es  zur  Disposition  des  Papstes  gehalten
        <pb n="349" />
        348  Erankrtich.  (Ende  Jan.  —  Febr.  1.)

werde,  an,  sich  definitiv  wieder  dem  Mittelmeer-Geschwader  anzuschließen.


—  Januar.  Die  reactionären  Gruppen  machen  große  Anstrengungen
  sich  zu  reorganisiren.

Die  Mitglieder  der  Rechten  in  beiden  Häusern  haben  sich  schon  zweimal
  zu  einer  Generalversammlung  vereinigt  und  werden  noch  zwei  Sihungen
halten.  Sie  wollen  eine  Politik  und  ein  Publikum  der  Opposition  im  Parlament
  und  im  Lande  erst  wieder  schaffen.  Zu  diesem  Zweck  sehen  sie  einen
leitenden  Anssehuß  als  Centralorgan  ein.  Unter  ihm  sollen  Zweig-Comitcs  in
jedem  Departement  und  in  jedem  Wahlbezirk  gebildet  werden.  Geldbeiträge
will  man  von  den  conservativen  Wählern  eintreiben,  welchen  auch  die  Unterhaltung
  einer  neuen  Oppositionspresse  aufgebürdet  werden  soll.  Die  Oppositionsblätter
  werden  in  die  Lage  verseht,  auch  mit  Propaganda-Exemplaren
Zu  operiren.  Man  errichtet  einen  Juristen-Ausschuß,  dessen  Aufgabe  es  sein
wird:  die  Republikaner  und  die  republikanische  Negierung.  thunlichst  mit
Prozessen  und  mit  Interpellationen  zu  behelligen.  Die  Generalversammlung
der  Opposition  in  beiden  Kammern  hat  also  beschlossen,  den  Republikanern
ihre  glänzend  erprobte  Organisation  des  gesehlichen  Widerstandes  zu  entlehnen.
  Die  Nachahmung  wird  schwerlich  viel  erreichen.  Die  Opposition
des  gesetzlichen  Widerstandes  war  die  Nation  selbst.  Die  conservative  oder
vielmehr  reactionäre  Coalition,  mit  den  nnversöhnlichen  Gegensähen  ihrer
Gruppen  und  fortan  ohne  die  Stütze  des  Marschalls,  wird  eine  ohnmächlige
  sein.

 

1.  Febrnar.  Kammer:  Wahlprüfungen:  die  Wahlprüfung
einer  Creatur  des  16.  Mai  führt  wieder  einmal  zu  einer  überaus
heftigen  Scene.  Nouher  drängt  sich  vor  und  greift  mit  Leidenschaft
den  Marschall-Präsidenten,  die  Regierung,  die  Majorität  der  Kammer
  an.  Dieß  führt  zu  einem  heftigen  Kampfe  zwischen  ihm  und
Gambetta,  in  dem  er  entschieden  den  Kürzern  zieht.

Die  Anmassung,  womit  Rouher  sich  zum  Sprecher  und  Führer  der
conservativen  Coalition  der  Kammer  auswerfen  will,  beschlennigt  noch  deren
Auflösungsprozeß,  anstatt  die  chimärische  Geueralversammlung  der  Rechten
beider  Häuser  zu  stärlen.  Für  die  Royalisten  und  die  Syllabisten  ist  Nouher
ein  Revolntionär,  ist  seine  Sprache  in  der  Kammersitzung  eine  revolutionärc,
hat  er  ohne  „Austrag  und  gegen  die  Zwecke  einer  —  conservativen  Politik
gesprochen.  Den  Orleanisten  erscheink  Nouher  wieder  als  der  Mann  des
2.  Decembers  und  der  Güterconfiscationen,  als  der  Tod=  und  Hausfeind.
Hat  seine  Anmaßung  die  conservative  Cvalition  abgestoßen  und  es  bewirkt,
das  Royalisten  und  Conslilutionelle  die  explodirende  Energie,  womit  er  von
Gambekta  wieder  einmal  executirt  wird,  auerkennen,  so  hat  sie  noch  bedeutender
  den  Abgrund  zwischen  Mac-  „Mahon  und  dem  Kaiserthum  erweitert.
Der  Marschall  ist  es  seinem  geschichtlichen  Rufe  schuldig,  darauf  zu  bestehen,
daß  er  die  Weisung  Bazaine's,  nach  Meh  zu  marschiren,  nicht  erhielt,  und
daß  er  sein  Heer  von  Chälons  nach  Paris  führen  wollte,  jedoch  vom  Kaiser
und  von  Nouher  zum  Marsch  nach  Sedan  genöthigt  wurde.  In  der  Kammer
  behauptet  dagegen  Rouher  die  Existenz  der  Vagaine'schen  Depesche  und
die  Existenz  eines  von  ihm  unterzeichneten,  an  Mac-Mahon  gerichteten  Besehls,
  unter  die  Mauern  von  Paris  sch  zurückzuziehen.  Die  Lar  der  sog.
        <pb n="350" />
        Frankreich.  (Febr.  1.—7).  349

conservativen  Partei  in  der  Kammer  ist  eine  uneinige,  geradezu  zerfahrene,
und  darum  sehr  ungeschickte.

1.  Febrnar.  Ein  Circular  des  Unterrichtsministers  Bardoux
beschäftigt  sich  mit  dem  Elementarnnterricht  der  weiblichen  Jugend,
welcher  in  Frankreich,  wie  der  Minister  constatirt,  noch  sehr  im
Argen  liegt.  Er  will  dadurch  Abhülfe  schaffen,  daß  er  mit  dem  Beistande
  der  Generalräthe  in  jedem  Departement  ein  Schullehrerinnen-Seminar,
  wie  deren  gegenwärtig  nur  18  im  gangen  Lande  bestehen,
ins  Leben  ruft.  Für  die  Durchführung  dieses  Plans  fordert  er  von
den  Präsecten  motivirte  Vorschläge.

3.  Februar.  Kammer:  die  Veratkhung  des  Budgets  rückt  doch
nur  langsam  vor.

Gegen  die  Reorganisakion  der  Senalsopposition  einiglen  sich  nämlich
der  Finanzminister  und  der  Bautenminister,  der  Budget-Ausschuß  und  sämmtliche
  Führer  der  Rammermehrheit  dahin:  das  Votum  des  vollständigen  Budgets
  jür  das  laufende  Jahr  nicht  zu  übereilen,  sondern  das  Senatsvotum
der  republikanischen  Sicherheitsgesetze  abzuwarten.  Es  sind  deren  drei:  der
Belagerungsstand  immer  nur  in  JFolge  eines  Gesetzes;  gesicherte  Freiheit  des
Zeitungsverkaufs;  nachträgliche  und  außerordentliche  Credite  während  einer
außerordentlichen  Vertagung  des  Parlaments  nur  mit  Zustimmung  des
finanziellen  Permanenz-Ausschusses  der  Kammern.  Wirlliche  Besorgnisse
wegen  einer  abermaligen  Verschwörung  der  conservativen  Coaliticn  mit  dem
Elysée  besteben  übrigens  nicht  mehr.  Der  Marschall  hat  an  dem  mißlungenen
Versuche  vom  16.  Mai  geung  belommmen  und  ist  von  den  Führern  der  Neaction
  so  viel  als  aufgegeben.

5.  Februar.  Die  „Nepubl.  franc.“,  das  Organ  Gambetta's,
spricht  sich  befriedigt  und  einverstanden  aus  mit  der  Anrede,  mit
welcher  der  neue  frangösische  Botschafter  in  Berlin,  de  St.  Vallier,
dem  deulschen  Kaiser  seine  Creditive  überreichl  hat:

„Zum  erstenmal  seit  1871  hat  ein  Botschafter  Frankreichs  so  offen
und  frei  heraus  erklärt,  daß  er  seine  Vollmachten  von  der  französischen  Nation
habe,  und  lant  wie  Herr  de  Sainl-Vallier  den  Entschluß  der  französischen
Regierung  ausgesprochen,  eine  auf  richligen  Vegriffen  von  den  Bedirfnissen
und  Interessen  der  verschiedenen  Staaten  Europa's  beruhende  Politik  zu  verfolgen.
  Es  ist  in  der  That  Zeit  für  Frankreich  kund  zu  thun,  daß  es  fortan
sich  nicht  mehr  von  cosmopolitischen  Systemen  und  Theorien  leiten  lassen
wird,  und  daß  unnütze  und  gefährliche  Versuche  einer  sentimentalen,  unklaren
Propaganda  es  nicht  mehr  irreleiten  werden.  Es  ist  Zeit,  daß  seine  Politik
eine  praktische  ist.  Die  wesentliche  Bedingung  für  den  Erfolg  dieser  Politik
ist  die  Erhaltung  guter  Eintracht  mit  unsern  Nachbarmächten."“

7.  Februar.  Senat:  Die  Wahl  von  3  lebenslänglichen  Senatoren
  ergibt  wieder  kein  Nesultat.  Die  verschiedenen  Gruppen  der
Reaction  haben  sich  über  ihre  Candidalen  noch  nicht  zu  einigen
vermocht.

Kammer:  der  Finanzminister  Lon  Say  bringt  seine  Finanzprojecte
  ein,  wodurch  die  erste  Serie  der  gewaltigen  Eisenbahn=
        <pb n="351" />
        350  Franbreich.  (Febr.  8—16.)

bauten,  welche  Hr.  de  Freycinet,  der  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten,
  vorzunehmen  gedenkt,  in  das  Stadium  der  Ausführung  gelenkt
  wird.

Die  Idee  der  sich  amortisirenden  Obligationen  ist  nen  und  in  dem
Umfange  einer  Ausgabe  von  500  Millionen,  wie  Hr.  L6on  Say  sie  vorschlägt,
  noch  nicht  dagewesen;  dabei  wird  durch  die  erforderliche  Zinszahlung
von  25  Millionen  dem  Vndgel  keine  neue  Last  erwachsen,  sondern  letztere
Summe  auf  eine  ingeniöse  Weise  durch  anderweitig  liquid  werdende  Fonds
des  Budgels  gedeckt  werden.  Man  rühmt  diesem  Say'  Ichen  Mittelsystem
zwischen  ewiger  Reute  und  nach  bestimmter  Frist  rückzahlbaren  Obligationen
besonders  die  Elastirität  nach,  daß  der  Fiscus  durck  dasselbe  in  die  Lage
versetzt  werde,  beim  Fortschreiten  der  großarligen  Eisenbahn=  und  Canal-Arbeiten
  Freycinets  je  nach  Bedürfniß  die  ursprüngliche  Summe  mit  Leichtigkeit
  und  ohne  zunächstige  directe  Neubelastung  des  Budgets  zu  vergrößern.

8.  Febrnar.  Kammer:  genehmigt  die  ihr  von  der  Regierung
vorgelegten  Schutzgesebe  gegen  einen  neuen  16.  Mai,  nämlich  einen
Gesetzentwurf,  welcher  verhindern  soll,  daß  eine  etwaige  Erklärung
des  Belagerungszustandes  ohne  Zustimmung  der  Kammer  erfolgt,
und  ferner  einen  Gesetzentwurf  wegen  Gewährung  der  Freiheit  der
Colportage.  Es  wird  sich  zeigen,  welche  Stellung  der  Senat  mit
seiner  kleinen  oppositionellen  Mehrheit  dazu  einnimmt.

13.  Febrnar.  Da  in  einer  Anzahl  von  Departements  eine
neue  Wahlperiode  bevorsieht,  so  erläßt  der  Minister  neuerdings  ein
Circular  an  die  Präsecten  gegen  jede  Wahlbeeinflussung:  „Die  Regierung
  lehnt  die  Lehre  von  den  offiziellen  Candidaturen  und  die
Praktiken,  die  damit  verbunden  sind,  entschieden  ab.  Aus  dieser
Verhalkungsregel  geht  die  strengste  Nentralität  und  die  Pflicht  hervor,
  jede  Handlung  und  jeden  Schritt  zu  vermeiden,  der  in  den
Augen  der  Vevölkerung  der  Begünstigung  eines  Candidaten  gleichkäme."“


14.  Februar.  Bei  den  feierlichen  Trauergottesdiensten  für
Bictor  Emannel  ist  der  Marschall-Präsident  abwesend,  bei  denen
für  Pius  IX.  ist  er  amvesend;  das  Bureau  der  Kammer  macht  es
umgekehrt.

Mitte  Februar.  Die  republikanischen  Blätter,  voran  das
Journal  des  Debats,  sprechen  sich  mehr  und  mehr  entschieden  für
eine  Annäherung  an  England  in  der  orientalischen  Frage  aus  und
gegen  die  bisherige  Begünstigung  Nußlands  mit  ihren  eventuellen
Möglichkeiten  gegen  Deutschland.

16.  Februar.  Senat:  die  Wahl  der  drei  lebenslänglichen
Senatoren  ergibt  wieder  kein  Resultat.  Die  Gruppen  der  Neaction
sind  unter  sich  noch  immer  nicht  einig.
        <pb n="352" />
        Erankrtich.  (Febr.  17  26.)  351

17.  Febrnar.  Die  „Amtszeitung“  veröffentlicht  eine  Note
des  Inhalts,  daß  die  Altersclassen  von  1866  und  1867  der  Territorialarmee
  im  Laufe  der  Jahre  1878  und  1879  einberufen  werden
sollen.  Die  Einberufung  von  1878  wird  sich  auf  die  Infanterieund
  Artillerie-Truppen  der  beiden  Altersclassen  mit  ihren  Offizieren
und  Unteroffizieren  beschränken,  und  vom  Frühling  ab  bataillonsweise
  für  die  Infanterie,  batterieweise  für  die  Artillerie  erfolgen.
Nächstes  Jahr  sollen  dagegen  die  Mannschaften,  die  noch  nicht  gedient
  haben  und  einer  längeren  Uebungzzeit  bedürfen,  an  die  Reihe
kommen.

19.  Februar.  Senat:  die  reactionären  Gruppen  haben  sich
endlich  geeinigt.  Die  Senatorenwahlen  kommen  zu  Stande:  der
Legitimist  Baragnon  wird  an  erster  Stelle  mit  110  Stimmen  zum
Senator  gewählt:  Victor  Lefranc,  von  der  Linken,  erhält  135  Stimmen.
Das  ist  3.  Z.  das  Verhälkniß  der  Parteien  im  Senat.

Kammer:  genehmigt  das  Cultusbudget.  Die  von  der  Commission
  vorgeschlagenen  Neductionen  werden  abgelehnt,  die  von  der
Regierung  beantragten  Ziffern  aufrecht  erhalten.  Der  Referent
Boisset  fordert  „die  Kündigung  des  vor  dreiviertel  Jahrhunderten
von  einem  Despoten  Frankreich  aufgeswungenen  Concordates“,  wogegen
  Gambetta  erklärt,  das  Concordat  müsse  beibehalten  werden,
„so  lange  es  die  Politik  erfordere".

25.  Februar.  Kammer  und  Senat:  genehmigen  ein  weiteres
Zwölftel  der  directen  Steuern.

26.  Februar.  Senat:  nimmt  das  erste  der  von  der  Kammer
votirten  sog.  Schutzgesetze  (gegen  reactionäre  Gelüste)  betr.  die  Zeilungs-Colportage
  mit  164  gegen  95,  also  mit  einer  Mehrheit  von  69
Stimmen  an.

Ein  so  dünstiges  Resultat  wird  freilich  nicht  ohne  beißen  Kampf  erund

  die  eigentlich  entscheidende  Abstimmnng  findet  schon  bei  dem  von
0s  !r*½Pv  gestellten  Amendement  de  Ravignan  statt,  welches  nur  mit  136

1  123  Stimmen  abgelehnt  wird.  Auf  Wusen  Amendement  concentrirten
giee  #  Anstrengungen  der  Opposition;  es  bezweckt  nicht  mehr  und  nicht
weniger  als  durch  die  darin  an  die  Ertheilung  einer  Concession  zur  Colportage
  geknüpften  Forderungen  das  Princip  und  die  Tendenz  des  Gesetzes
indirect  zu-  zerstören,  ja  es  ist  implicite  gegen  die  PreßfreiheitW  selbst  mitgerichtet.
  Der  Minister  Marcöre  und  nach  ihm  Hr.  Le  Noyer  von  der  Linken
entwickeln  mit  großer  Klarheit,  daß  das  Votum  jenes  Amendements  die  Verwerfung
  des  Gesetzes  in  sich  schließe,  da  natürlich  die  Kammer  dasselbe  in
dieser  Verstümmelung  niemals  annehmen  werde.  Der  Erfolg  des  Tages  aber
Lebührt  Hru.  Tufaure.  Er  tritt  in  energischster  Weise  für  die  Regierungsvorlage
  ein  und  appellirt  an  den  gesunden  und  politischen  Sinn  des  Senats,
ein  Gesetz  nicht  abzulehnen,  welches  das  directe  Gegentheil  eines  Porteigesetzes
        <pb n="353" />
        352  Franbreich.  (März  1—2.)

sei  und  wodurch  das  Minislerium  eine  ihm  augenblicklich  noch  zu  Gebot
stehende  scharfe  Wasse  aus  den  Händen  gebe.  „Wollten  wir  davon  Gebrauch
machen“  —  so  ruft  der  Ministerpräsident  der  Rechten  zu  —  „so  wäre  es
uns  ein  Leichtes,  Sie  jelst  ebenso  seufzen  zu  machen,  wie  wir  während  mehrerer
  Monaie  unter  dem  Druck  unserer  Vorgänger  haben  seufzen  müssen.“
Dieser  dentliche  Wink  Dufaure's  bringt  doch  einige  Senatoren  zum  Nachdenken,
  und  so  fällt  denn  gegen  eine  Mehrheit  von  13  Stimmen  das  Amendement
  Navignau.  Damit  ist  der  Sieg  für  das  Cabinet  errungen  und  das
Votum  über  das  ganze  Gesetz  präjndicirt.  Der  größte  Theil  der  Bonapartisten
  stimmt  nunmehr  dafür:  lettere  hatten  überhaupt  nur  ungern  Opposition
  dagegen  gemacht,  da  sie  sich  sagten,  daß  die  Colportage-  fpeheit  schließlich
  auch  der  Propaganda  ihrer  eigenen  Parteipresse  bloß  nützen  könne.

1.  März.  Kammer:  verhandelt  über  die  Prüfung  der  Wahl
Granier's  de  Cassagnac  im  Departement  Vaucluse.  Cassagnac  erregt
dabei  furchtbaren  Scandal,  indem  er  den  16.  Mai  als  einen  schülerhasten
  Versuch  schildert  und  den  Marschall-Präsidenten  selbst  mit
Wegwerfung  behandelt.

Unter  Anderem  ruft  er  aus:  „Wenn  man  einen  16.  Mai  unternimmt,
muß  man  wissen,  wohin  man  geht.  Man  macht  mir  den  Vorwurf,  daß
auch  ich  meinen  Antheil  am  16.  Mai  hatte.  Das  ist  nicht  wahr,  und  wenn
wir  Imperialisten  einen  16.  Mai  ins  Werk  setzten,  so  sieht,  er  etwas  anders
aus  und  heißt  Vrumaire  oder  December.“  Marcon:  Das  ist  ja  die  Apologie
  des  Verbrechens.  Cassagnac:  Ihnen  gegenüber  gibt  es  keine  Verbrechen,
  sondern  nur  Pflichten.  Und  wieder:  „Die  303  Nepublikaner  hätten
nicht  wiederkommen  konnen,  wenn  der  16.  Mai  praktischer  ins  Werk  gesetzt
worden  wäre.  Aber  der  Marschall  hat  ihn  allein  gemacht,  die  H  H.  Fourton,
Brunet,  de  Broglie,  waren  daran  unschuldig,  und  man  kann  hich  leider  nicht
verhehlen,  daß  es  ein  ganz  unintelligentes  Eluborat  war.“  Ter  Präsident
erinnert  Cassagnac  an  die  Achlung,  die  er  dem  Präsidenten  der  Republik
schuldig  ist  und  fordert  ihn  auf,  seinen  Ausdruc  zurückönziehen.  Cassagnac
thut  dieß.  Wenn  der  16.  Mai  praltischer  gewesen  wäre,  so  hätte  er  die
Buogetverwigerung  an  sich  herankommen  lassen  und  in  diesem  Falle  das
Land  für  sich  gehabt.  So  hat  er  nur  die  conservative  Partei  geopfert;  er
war  ein  Abentener  und  ein  Verbrechen,  denn  er  hat  20,000  Beamien  Versprechungen
  gemacht,  die  alles  für  ihn  einsetzten  und  dann  im  Stiche  gelassen
wurden.  Präsident  Grévy  ruft  den  Nedner  zur  Ordnung.  Cassagnac  fährt
trotzdem  in  demselben  Style  weiter  fort.

2.  März.  Der  Schulreformplan  des  Unterrichtsministers  Bardoux
  tritt  endlich  in  deutlichen  Umrissen  hervor.

Hunderk  Millionen  Franken  jiguriren  auf  dem  Budget  der  Republik
für  Erbauung  neuer  Schulhäuser;  die  Unentgeltlichkeit  des  Volksunkerrichtes
soll  zur  That  werden;  die  Gründung  von  Lehrerbildungsanstalten  in  den
einzelnen  Departements  ist  durch  einen  Gesetzesentwurf  des  Unterrichtsministers
  Bardonx  in  Aussicht  gestellt;  die  Wa  hl  der  Lehrer,  bisher  eine  der
Befugnisse  des  Prifecten,  wird  in  die  Hand  der  15  Academie-Rectoren  des
Landes  gelegt.  Der  letzte  Punct  begegnet  der  schärfsten  Kritik.  Bei  circa
36,000  Elementarschulen  fielen  auf  jeden  der  15  Rectoren  ca.  2200  Ernennungen
  von  Lehrern.  Dieses  Beharren  bei  den  bisherigen  centralistischen
Bestrebungen  ist  dazu  angethan,  jede  selbständige  und  freie  Gestaltung  des
Schulwesens  ernstlich  in  Frage  zu  stellen.  Den  Gemeinden  mum  eine  gewisse
        <pb n="354" />
        Frankreich.  (Febr.  2.—7.)  353

Autonomie  überlassen  werden,  damit  sie  mit  Lust  un:  d  Freude  an  der  Hebung
der  Schulen  arbeiten.  Denn  es  ist  auch  eine  große  Last,  die  ihnen  überbunden
  wird,  da  man  bereits  berechnet,  daß  nicht  weniger  als  20,000  neue
Schulhäuser  erbaut  werden  müssen.

2.  März.  Kammer:  der  Handelsminister  hat  den  ihm  zugemutheten
  Antrag  auf  20procentige  Erhöhung  des  allgemeinen  Zolltarifs
  nicht  eingebracht  und  wird  ihn  nicht  einbringen.

Sämmtliche  Minister  halten  sich  an  den  Antrag  des  obersten  Naths
für  Handel  und  Industrie:  die  Vertragszölle  von  1860  als  allgemeinen  Tarif
beizubehalten.  Die  rein  fiscalischen  Zölle,  z.  B.  auf  Colonialwaaren,  haben
ohnehin  schon  die  allgemeine  Slenererhöhnng  rahhlem  Schutzzölle  für  Fabri
tanten  erscheinen  als  unstatthaft  in  einem  Lande,  welches,  ungeachtet  d
gemeinen  Krisis,  noch  jährlich  Fabricale  im  Velrage  von  zwei  Millkarden
Francs  ausführt  und  deren  nur  für  450  Millionen  einführt.

3.  März.  Es  finden  wieder  17  Ergänzungswahlen  zur  Kammer
  statt  und  werden  10  Republikaner  und  4  Conservative  gewählt;
für  3  Sitze  sind  Stichwahlen  nöthig,  die  am  17.  Märg  alle  3  auch
noch  auf  Republikaner  fallen.  Ueber  Wahlbeeinflussung  seitens  der
Regierung  oder  der  Beamten  wird  von  den  Unterlegenen  felbst  nicht
geklagt.

5.  März.  Das  orleanistische  Organ,  der  „Soleil“,  bringt
eine  Erklärung,  in  welcher  angezeigt  wird,  daß  ungefähr  20  Constitutionelle
  sich  von  der  Rechten  des  Senats  getrennt  haben,  um
die  Politik  der  Regierung  zu  unterstützen,  so  daß  im  Senat  fortan
der  Linken  die  Mehrheit  angehören  würde.

7.—15.  März.  Kammer:  Große  Eisenbahndebatte  über  den
Gesetz-Entwurf  Freycinet  betr.  Ankauf  einer  Anzahl  nothleidender
kleinerer  Bahnlinien  im  Betrage  von  500  Millionen.  Ein  Antrag
auf  Vertagung  wird  mit  340  gegen  171  Stimmen  abgelehnt,  in  die
Spezialdebatte  eingetreten  und  in  dieser  der  ganze  Entwurf  zum
Beschluß  erhoben.

Mit  großer  Spannung  sah  man  dem  Auftreten  des  Ministers  der
öffentlichen  Arbeiten  entgegen,  welcher  mit  der  gewaltigen  Autorität  eines
Rouher  eine  Lanze  brechen  sollte.  Der  Triumph  des  Hrn.  de  Freycinet  ist
indeß  ein  vollständiger,  entscheidender  und  wohluerdienter.  Die  Persönlichteit
Freycineks  ist  eine  aus  dem  letzten  Kriege  her  wohlbekannte;  jedermann  weiß,
daß  der  bis  dahin  nur  in  engeren  Kreisen  eines  hohen  fachmännischen  Rfes
genießende  Ingenieur  die  rechte  Hand  Gambetta's  während  der  Periode
Nationalvertheidigung  war,  und  daß  ihm  an  diesem  heraischen,  wenn  schon
erfolglosen,  Werk  ein  sehr  großer  Antheil  gebührt  —  ein  Antheil,  welcher
anfangs  arg  mißkannt  und  selbst  verleumdet,  erst  durch  spätere  Enauete-Berichte
  der  Nationalversammlung  an  das  rechte  Licht  gezogen  worden  ist,
und  von  einer  ruhigeren,  unparteiischen  Geschich  gforich  hn  wohl  erst  nach
einem  vollen  Werkhe  beurtheilt  werden  wird.  Herr  de  Freycinet  ist  eine
eine,  elegante,  schmächtige  Erscheinung  von  Mittelgröße;  sein  .  erscheint

Schultheis,  G.rop.  Geschichtkalender.  XIX.  B#.
        <pb n="355" />
        354  Frankreich.  (März  10.)

als  ziemlich  schwach,  jedenfalls  nicht  geeignet  für  erregte  und  lebhafte  parlamentarische
  Debatten;  seine  Ausdrucweise  ist  frei,  ungenvungen,  gewählt
und  getragen  von  jener  Sicherheit,  welche  die  vollständige  Beherrschung  des
Stoffes  dem  Redner  verleiht.  Sein  ganzes  Auftreten  ist  ein  entschieden
sympathisches  und  angenehmes,  und  dieser  Eindruck  wird  noch  gesteigert  durch
ein  sich  unwillkürlich  von  jelbst  geltend  machendes  Gefühl,  daß  man  sich  hier
einem  Mann  gegenüber  befinde,  der  weiß,  was  er  will,  und  einer  Persönlichleit,
  in  deren  Kopf  Ideen  und  Pläne  reifen,  welche  nicht  nach  gewöhnlichem
  schablonenhaften  Maßstabe  zu  bemessen  sind.  Nach  wenigen  einleitenden
  Worten  geht  der  Minister  gleich  meslias  in  res  und  beleuchtet  in  mehrstündigem
  lichtvollen  Vortrag  alle  Seiten  der  Frage.  In  kurzen  Zügen  gibt
er  eine  historische  Darstellung  dieser  Bahnen  und  ihrer  Wichtigkeit  für  das
allgemeine  Interesse,  dabei  auch  in  discreter  Weise  die  stralegische  Bedeutung
belonend,  woran  er  dann  die  weitere  Frage  über  die  Angemessenheit  des  stipulirten
  Kaufpreises  schließt.  Hiebei  weist  der  Minister  zugleich  als  mit
der  moralischen  Würde  des  Staats  unvereinbar  den  Einwand  zurück:  warum
dieser  nicht  die  Faillite  jener  Bahnen  abwarte  und  dann  zur  Uebernahme
derselben  von  den  drakonischen  Vorrechten  Gebrauch  mache,  die  ihm  alte  gesetzliche
  Bestimmungen  einräumten?  Dies  ist  einer  der  Hauptpuncte  in  der
Argumentation  der  Gegner,  welche  in  den  Vorlagen  eine  ungerechtfertigte
Belastung  des  Budgets  erblicken  oder,  wie  Hr.  Nouher,  gerade#n  auf  eine
darin  enthaltene  Gesehesverletzung  hindeuten.  In  Betreff  des  ferneren  Antaufs
  anderer  Eisenbahnlinien,  die  sich  in  ähnlicher  Lage  befinden  und  deren
Rücktauf  durch  den  Staat  Nouher  als  eine  nothwendige  zwingende  Folge
dieses  ersten  Schrittes  darstellt,  spricht  der  Minister  seine  Ansicht  dahin  aus:
daß  in  jedem  einzelnen  Falle  die  Bedeulung  der  Vahn  für  das  allgemeine
staatliche  Interesse  der  maßgebende  und  durchschlagende  Grundsahz  sein  müsse.
Dieß  führt  ihn  dann  auf  die  Cardinalfrage;  ob  Staatseisenbahnen,  ob  Privatbahngesellschaften:
  Hr.  de  Freycinet  legte  in  dieser  Hinsicht  seinen  Ausführungen
  eine  gewisse  Reserve  auf.  Wenn  er  sich  gleich  unzgweideutig  als
Anhänger  des  ersteren  Systems  bekennt,  so  nöthigt  ihn  doch  eine  kluge  Rücksichtnahme
  auf  den  mächtigen  Einflußt  der  großen  frangösischen  Eisenbahncompagnien
  und  auf  die  ihm  nicht  unbekannten  günstigen  Dieposilionen  auch
eines  Theils  der  Republikaner  für  die  letzteren,  nicht  bloß  zu  anerkennenden
Bemerkungen  über  diese  monopolisirten  Gesellschaften,  sondern  selbst  zu  dem
Geständniß:  es  solle  vorerst  die  Verwaltung  der  angelauften  Bahnen  nur
eine  provisorische  und  versuchseise  sein,  ohne  damit  der  späteren  Entscheidung
  über  die  Sache  selbst,  über  das  leitende  Prineip  der  zu  befolgenden
allgemeinen  Eisenbaupolddt.  zu  präjudiciren.  Der  letzte  Theil  der  Rede  des
Ministers  gilt  dem  Zusammenhang  des  in  Berathung  stehenden  Gesetzes  mit
den  projeckirten  Neubanten  zur  Vervollständigung  des  französischen  Eisenbahnnehes,
  diesen  vom  Land  und  von  der  Industrie  mil  so  großen  Hoffnungen
  und  Erwartungen  begrüßten  Arbeiten:  Eins  stehe  und  falle  mit
dem  anderen.  Eine  jede  Vertagung  oder  Ververfung  des  heutigen  Entwurfs
müsse  und  werde  deßhalb  das  Vertrauen  im  Land  und  den  Aufschwung  der
Geschäfte  auf  das  schwerste  treffen;  die  Widersacher  seiner  Vorlagen  wüßten
solches  sehr  wohl,  und  nicht  sachliche  Gründe  allein  beseelten  ihre  Opposition.
Damit  hat  der  Minister  feine  Sache  gewonnen;  es  gelingt  Hru.  NRouher,
der  noch  einmal  das  Wort  ergreift,  nicht,  die  Beweisführung  des  Ministers
zu  erschüttern.

10.  März.  Kammer:  der  neue  Generalgzolltarif-Entwurf  wird
vertheilt.  Die  Regierung  vertritt  die  Ansicht:  Frankreich  müsse  an
dem  im  Jahr  1860  eingeführten  System  des  Freihandels  festhalten.
        <pb n="356" />
        Frankreich.  (März  10  -12.)  355

Der  neue  Entwurf  nimmt  als  höchste  Grenze  der  Tarifirung  der
Zukunft  die  Sätze  an,  die  bei  der  Reform  von  1860  als  die  Grenze
der  möglichen  Herabsetzung  betrachtet  wurden.  Doch  findet  eine
Ausnahme  für  einige  noch  nicht  besteuerte  Verzehrungsgegenstände,
die  neu  taxirt,  und  für  andere,  die  erhöht  werden  sollen,  statt.  Es
wird  beantragt,  den  Einfuhrzoll  auf  Baumwollengarn  um  ein
Zehntel  zu  erhöhen,  da  die  französische  Baumwollen--Industrie  mehr
als  jede  andere  durch  die  Concurrenz  der  amerikanischen  Fabriken
betroffen  scheint.  Zur  Vereinfachung  des  Verfahrens  der  Erhebung
beantragt  der  Entwurf,  die  Werthzölle  durch  specifische  Zölle  zu  ersetzen.
  Die  Kammer  soll  einen  Ausschuß  von  33  Mitgliedern  zur
Prüfung  dieses  wichtigen  Gesetzenkwurfs  ernennen.

10.  März.  An  diesem  Tage  findet  in  Paris  ein  öffentlicher
Vortrag  über  die  altkatholische  Bewegung  in  Deutschland,  der
Schweiz  und  Oesterreich  statt.  Es  ist  dieß  seit  dem  Concil  von  1870
das  erste  Mal,  daß  ein  liberaler  Katholik  von  der  Schule  Montalembert's
  und  des  P.  Hyacinth  Erlaubniß  erhält,  öffentlich  über
diese  Bewegung  zu  sprechen,  deren  Umsichgreifen  in  Frankreich  bisher
nur  von  den  Creignissen  verhindert  worden  ist,  ein  neuer  Beweis
  von  der  freisinnigen  Richtung  des  Ministeriums.

11.  März.  Zwischen  dem  Unterrichtsminister  Hru.  Bardoux
und  der  Kammercommission  ist  in  Betreff  der  Unentgeltlichkeit  des
Volksschulunterrichts  eine  kleine  Meinungsdifferenz  entstanden.  Während
  der  Minister  die  facultative  Unentgeltlichkeit  vertheidigt,  aus
finanziellen  Rücksichten  auf  die  Gemeinden,  denen  die  Gründung  und
Erhaltung  der  zahlreichen  projectirten  neuen  Schulen  gesetzlich  zur
Vorschrift  gemacht  wird,  besteht  die  Commission  darauf,  daß  das
Gesetz  die  obligatorische  Unentgeltlichkeit  des  Volksunterrichts  ausspreche.
  Eine  Einigung  über  diesen  Punct  dürfte  sich  finden  lassen.

12.  März.  Kammer:  der  Kriegsminister  legt  derselben  den
Entwurf  eines  Gesetzes  für  eine  neue  Organisation  des  Generalstabs
vor.  Derselbe  ist  kurz,  klar,  einfach  und  ganz  nach  preußischem
Muster  bearbeitet.

Die  Regierung  dringt,  da  das  Ausgabebudget  votirt  ist  und
bereits  dem  Senate  vorliegt,  darauf,  daß  nun  auch  das  Einnahmebudget
  baldigst  auf  die  Tagesordnung  gesetzt  und  vor  dem  1.  April
ganz,  nicht  stückweise  in  Zwölfteln,  erledigt  werde.  Die  Reaction
ist  nicht  mehr  zu  fürchten:  die  reactionären  Parteien  sind  für  sich
ohnmächtig  und  der  Marschall-Präsident,  der  von  ihnen  nachgerade

2
        <pb n="357" />
        356  Franbreich.  (März  15—19.)

schonungslos  behandelt  wird,  hat  es  salt,  ihnen  zum  Werkzeug  zu
dienen.

15.—18.  März.  Senat:  nimmt  auch  das  zweite  sog.  Schutzgesetz
  (gegen  reactionäre  Gelüste)  betr.  Verhängung  des  Belagerungszustandes
  durch  die  Regierung  nur  mit  Zustimmung  der  Kammer
mit  153  gegen  100  Stimmen  an.

16.  März.  Kammer:  genehmigt  einen  Credit  von  32  Mill.,
um  den  alten  Plan,  die  Seine  von  Paris  bis  Havre  für  Seeschiffe
fahrbar  und  damit  Paris  gewissermaßen  zu  einem  Seehafen  zu
machen;  fserner  45  Mill.,  um  die  Seine  und  die  Rhone  so  zu  canalisiren,
  daß  Marseille  und  Havre  durch  eine  unmittelbare  Wasserstraße
  verbunden  werden.  Die  Nepublik  soll  sich  nach  dem  Plane
Freyeinet's  dadurch  befestigen,  daß  sie  sich  nach  allen  Seiten  nützlich
erweist  und  dasjenige  wirklich  ausführt,  was  frühere  Regierungen
nur  geplant  hatten.

18.  März.  Die  „imposante  Demonstration“,  die  einige  radicale
  Ultras  zu  Gunsten  der  Amnestie  am  Jahreskage  des  Commune-=Ausstandes
  veranstalten  wollten,  ist  nicht  zur  Ausführung  gekommen;
die  Radicalen  von  Belleville  sind  auf  dem  besten  Wege  „Opportunisten“
  à  ln  Gambetta  zu  werden,  und  halten  sich  gegen  eine
ösfentliche  Manifestation  erklärt,  welche  „dem  gedachten  Zwecke  eher
schädlich  als  förderlich  sein  würde.“  Man  nimmt  bereits  an,  daß
das  Jahr  ohne  Conflicte  und  Crisen  verlaufen  werde.  Mit  Ausnahme
  des  Amnestiegesehzes  ist  keine  politische  Frage  mehr  auf  dem
Tapet,  und  wenn  über  dasselbe  keine  Einigung  ergielt  wird,  so  kann
die  Regierung  die  wegen  Preßvergehen  verhängten  Strasen  auf  dem
Gnadenwege  einzeln  erlassen  und  so  der  republikanischen  Partei  die
verlangte  Genugthunng  leisten.

19.  März.  Kammer:  Die  Bureaux  wählen  eine  Commission
von  33  Mitgliedern  zur  Prüsung  des  Gesetzentwurfes  betr.  einen
neuen  Zolltarif.

Die  Mehrheit  derselben  ist  halb  und  halb  schutzzöllnerisch:  sie  isl  der
Meinung,  daß  Frankreich  sich  Angesichts  der  gegenwärtigen  wirthschaftlichen
Crise  zurückhallen  und  nicht  sofort  alle  seine  Bortheile  preisgeben  müsse,  um
bei  Abschließung  von  Handelsverträgen,  welchen  der  Zolltarif  als  Grundlage
dienen  müsse,  in  nuybringender  Weise  pactiren  zu  können;  sie  verlangt  daher,
ohne  sich  für  Schutzzoll  im  Allgemeinen  zu  erklären,  compensatorische  Abgaben
  und  eine  vorgängige  Untersuchung  über  die  Lage  der  Industrie.  Die
Regierung  ist  dagegen  entschieden  gegen  irgend  welche  Art  von  Schutzzollsystem
  und  die  Majorität  der  Kammer  eher  freihändlerisch  gesinnt  als  nicht.
        <pb n="358" />
        Krankreich.  (Mille  Märf#  27.)  357

Mitte  März.  Die  unverbesserlichen  elericalen  Bonapartisten,
wie  der  Duc  de  Padoue  2c.,  trennen  sich  von  der  Partei,  um  der
kirchlichen  Fahne  der  conservativen  Coalition,  die  nur  noch  aus
Syllabisten  und  Ultra-Royalisten  besteht,  getreu  zu  bleiben.  Die
Vonapartisten  der  HH.  Rouher  und  Cassagnac  resumiren  die  neueste
Chislehurster  Hofpolitik  in  dem  Satz:  „Faire  de  la  dennocratic  à,
outrancc.“  Der  Marschall  Mac-Mahon,  welcher  seine  Erwählung
der  für  immer  gesprengten  Coalition  verdankte,  muß,  nachdem  er
allen  Boden  und  Halt  seines  Ursprungs  verloren  hat,  aufrichtiger
als  je,  wie  die  Orleanisten,  sich  der  republikanischen  Landesmehrheit
und  Parlamentsmehrheit  anschließen,  da  die  Imperialdemokratie  und
die  bonapartistischen  Faiseurs  der  democratic  à  outrance  keinen
Platz  für  ihn  erübrigen.

21.  März.  Kammer:  genehmigt  in  Einer  Sihzung  das  ganze
Einnahmebudget  mit  428  gegen  bloß  3  Stimmen.  Die  äußerste
Linke  enthält  sich  der  Abstimmung.  Louis  Blang  erklärt  indeß  ausdrücklich,
  daß  darin  kein  Act  der  Feindseligkeit  gegen  das  Ministerium
  gesehen  werden  dürfe.

Die  Erklärung  enthält  ein  beachtenswerthes  Zugeständiß.  Die  äußzrrste
Linke  anerkennt  damit,  mit  den  begreiflichen  Reserven,  daß  die  Opportunitätspolitik
  Gambetta's  und  die  gemäßigte  Republik,  wie  die  Gambektisten  sie
begreifen,  von  der  Mehrheit  des  Landes  gewollt  und  gebilligt  werde;  sie  gibt
zu,  daß  die  jüngsten  Wahlen  ebenso  viele  Niederlagen  für  den  Nadiralismus
waren,  und  wenn  schon  mit  der  Hoffnung  einer  späteren  Revanche,  gesteht
sie  doch  für  den  W  ein,  daß  das  allgemeine  Stimmrecht  gegen  sie
entschieden  hat.

22.—25.  März.  Senat:  genehmigt  das  Marinebudget,  doch
unter  Wiedereinsetzung  des  von  der  Kammer  gestrichenen  Postens
für  die  Marinegeistlichen  und  setzt  auch  den  von  der  Kammer  gleichfalls
  gestrichenen  Posten  von  Fr.  140,000  an  Stipendien  für  katholische
  Lehranstalten  wieder  in  das  Budget  ein.  Der  Budgetausschuß
der  Kammer  beschließt  sofort,  die  Ablehnung  dieser  Posten  neuerdings
  zu  beantragen,  selbst  auf  die  Gefahr  eines  kleinen  Conflicts
mit  dem  Senat.  Die  Frage  ist  controvers  und  Viele  meinen,  daß
der  Senat,  als  der  Initiative  bei  der  Budgetberathung  entbehrend,
zur  Wiederherstellung  von  durch  die  Kammer  gestrichenen  Etatstiteln
  kein  Recht  habe.

27.  Märg.  Der  Ministerrath  bekräftigt  neuerdings  den  Enlschluß,
  stricte  Neutralität  zu  beobachten,  an  dem  Congreß  nur  theilzunehmen,
  wenn  alle  Mächte  vertreten  seien,  und  diese  Haltung  aufrechtzuerhalten
  trotz  Verführungen  und  Drohungen.  Inzwischen
        <pb n="359" />
        358  Frankreich.  (März  28  —  April  2.)

wendet  sich  die  republikanische  Presse  und  die  öffentliche  Meinung
sichtlich  immer  mehr  England  zu  und  von  Rußland  ab.

28.  März.  Senat:  genehmigt  mit  157  gegen  135  Stimmen
den  Gesetz-Entwurf  betr.  die  Amnestie  bezüglich  der  vom  16.  Mai
bis  14.  Dec.  1877  begangenen  Preßvergehen,  doch  unter  Streichung
der  beiden,  angeblich  für  die  Conservativen  beleidigenden  beiden
Daten.

Kammer:  beschließt,  auf  der  Streichung  der  vom  Senat  wieder
in  das  Budget  eingesetzten  Posten  für  die  sog.  Flotten-Almoseniere
und  kath.  Seminarstipendien  zu  beharren.

29.  März.  Senat:  gibt  nach  und  acceptirt  alle  von  der
Kammer  im  Ausgabebudget  beschlossenen  Streichungen.

30.  März.  Kammer:  Spuller  beantragt,  die  Sitzungen  von
Versailles  wieder  nach  Paris  zu  verlegen.  Der  Antrag  wird  an
die  Abtheilungen  gewiesen,  und  von  diesen,  nach  lebhaften,  stellenweise
  sogar  leidenschaftlichen  Debatten,  die  Commission  aus  10  Gegnern
  und  nur  Einem  Freunde  des  Antrags  (dem  Antragsteller  selbst)
bestellt.  Die  Minister  hatten  den  Antrag  auch  ihrerseits  entschieden
bekämpft.  Spuller  zieht  hierauf  seinen  Antrag  selbst  zurück.  Ein
großer  Theil  der  Kammern  hält  die  Nückverlegung  der  Kammern
nach  Paris  für  verfassungswidrig;  die  ängstlichste  Verfassungstreue
ist  aber  die  feste  Burg  der  Republik.

1.  April.  Kammer:  fügt  sich  bezüglich  des  Amnestiegesetzes
dem  Senat  und  genehmigt  dasselbe  mit  der  Modification  des  Senats
vom  28.  März.

Die  Kammer  bewilligt  500,000  Fr.  für  Entsendung  von  Arbeiterdeputationen
  zur  bevorstehenden  Pariser  Weltausstellung.

—  April.  Die  Bonapartisten  Vergno  de  la  Faucconnerie
und  Loonce  Dupont,  bisher  zwei  der  streitbarsten  unter  ihnen,  bekehren
  sich  offen  zur  Nepublik,  indem  sie  erklären,  es  sei  offenbar
aus  mit  dem  Empire;  die  Nation  denke  nicht  mehr  daran,  sie  wolle
die  Republik.  Cassagnac  wirft  ihnen  dafür  die  Beleidigung  an  den
Kopf:  „Ihr  habt  Hunger  und  Durst  nach  der  Gewalt,  nach  Ehrenstellen,
  nach  allem,  was  eine  siegreiche  Regierung  bescheeren  kann?
Bekehrt  euch  also  ohne  Ausflüchte  und  geht  zum  Teufel!“"

2.  April.  Kammer:  Der  Finanzminister  Loon  Say  legt  bereits
  das  Budget  für  1879  vor:  Einnahmen  2714  Millionen,  Ausgaben
  2713  Millionen.  Die  Ausgaben  für  das  Armeebudget  sind
        <pb n="360" />
        Franbreich.  (April  7  10.)  359

um  1.1  Mill.,  die  für  die  Marine  um  3  Mill.  vermehrt.  Für  die
vem  Minister  Freycinet  projectirten  öffentlichen  Arbeiten  ist  ein
Cndit  von  248  Millionen  Fr.  eingestellt.  Das  Budget  bestätigt
übrigens  die  Nothwendigkeit,  auf  keine  zu  große  Elasticität  der  Einnahmen
  zu  rechnen;  denn  sie  übersteigen  die  Ausgaben  kaum  noch
um  112  Mill.  Franken.  Sie  erfahren  nämlich  schon  eine  Stenerentlastung
  von  28  Mill.  Das  ordentliche  um  14  Mill.  erhöhte
und  das  außerordentliche  Kriegsbudget  betragen  553  Mill.  +  187
Mill.  —  740  Mill.;  die  beiden  Flottenbudgets  192  Mill.  +  21
Mill.  —  213  Mill.  Für  Banuten  beträgt  das  ordentliche  nur  156
Mill.,  das  außerordentliche  jedoch  218  Mill.,  zusammen  fast  105
Micl.  Die  Nepublik  erhöht  immer  noch  das  Unterrichtsbudget,
nämiich  um  4  Mill.,  also  bis  auf  57  Mill.,  und  dieselbe  Republik,
welche  den  unconfessionellen  Characler  des  Staats  verwirklichen  will,
erhöht  das  Cultusbudget  abermals,  bis  zu  53  Mill.,  also  zu  einer
Höhe,  wie  es  dasselbe  niemals,  auch  nicht,  als  noch  Elsaß-Lothringen
zu  Frankreich  gehörte,  gehabt  hatte.

7.  April.  Erfatzwahlen  für  15  Deputirte  in  15  verschiedenen
Departements.  Es  werden  14  Nepublikaner  gewählt  und  nur  für
Einen  Sitz  ist  eine  Stichwahl  nöthig.  Die  Conservativen  gestehen
selbst,  daß  die  Nation  augenblicklich  entschieden  die  Republik  wolle
und  daß  vorerst  gegen  die  Strömung  unmöglich  aufzukommen  sei.

8.—15.  April.  Session  der  Generalräthe,  die  ihre  Arbeiten
fämmilich  überraschend  schnell  erledigen.  Das  „Journal  des  Debats“
macht  darüber  die  Bemerkung:

„Zum  erstenmal  vielleicht  seit  sieben  Jahren  hat  der  Zusammentritt
unserer  Provinzversammlungen  Au  keinem  bemerkenswerthen  Zwischensall  Anlaß
  gegeben.  Keine  wichtige  Rede  ist  bei  der  Eröffnung  der  Session  gehalten
worden.  Fast  alle  Präsidenten  und  Präfecten  haben  sich  begnügt,  in  wenigen
Worten  auf  die  Beilegung  der  großen  politischen  Kämpfe  hinzuweisen,  worauf
  man  rasch  zu  der  Erledigung  der  Departementalangelegenheiten  schritt.
Nach  so  vielen  Aufergungen  sehnt  sich  Frankreich  nach  Ruhe,  und  sobald  sie
ihm  gewährt  wird,  beeilt  es  sich,  sie  zu  genießen  und  so  seine  geschwächten
Kräste  wiederherzustellen.“

10.  April.  Kammer:  genehmigt  folgendes  ihr  vom  Unterrichtsminister
  vorgelegte  Gesetz  betr.  Schulhausbauten:

Tit.  I.  Von  den  für  die  Herstellung  von  Schulgebäuden  beimmten
  Geldmilteln.  Art.  1.  Dem  Unterrichtsminister  wird  eine  in  fünf
Jahresraten  von  1878  ab  AliiL  Summe  von  60  Millionen  Francs  zur
Verfügung  gestellt,  um  unter  die  Gemeinden  behufs  Verbesserung  oder  Bau
brer  Schulgebände  und  Ankauf  des  Schulmobiliars  vertheilt  zu  werden.
Eine  weitere,  in  derselben  Weise  zahlbare  Summe  von  60  Mill.  T
wird  den  Gemeinden  auf  die  Auleihen,  die  sie  zu  dem  gleichen  Zwecke  auf-
        <pb n="361" />
        360  Franbreich.  (April  27  —  Mai  1.)

zunehmen  ermächtigt  sind,  als  Vorschuß  geleistet.  Art.  2.  Zu  den  den
Minister  bewilligten  Summen  ktrelen  dann  noch  die  Leistungen  der  General-=räthe.
  Art.  3.  Nur  diejenigen  Gemeinden,  welche  zuvor  die  mit  ihrer  Finarzlage
  vereinbarten  Opfer  gebracht  haben  und  außer  Stande  sind,  die  gbamnte
Ausgabe  zu  decken,  werden  zur  Subvention  des  Staates  zugelassen.  Sie  halen
ihre  Gesuche  an  den  Präfecten  zu  richten,  der  sie  zu  prüfen  und  mit  mcivirtem
  Gutachten  an  den  Unterrichtsminister  zu  leiten  hat.  Art.  4.  Auf
Grund  der  Pläne  und  Voranschläge  bestimmt  darauf  der  lntereihiemifen
die  Quote  und  Zahlungsfristen  der  Subvention.  Art.  5.  Die  bewillig#en
Subventionen  sind  für  die  Gemeinden  erst  dann  definitiv  gewonnen,  wo#n
sie  nachgewiesen,  daß  sie  schon  aus  eigenen  Mitteln  das  Mögliche  für  #z#ie
Schulgebäude  gethau  haben,  und  daß  die  Arbeiten  spätestens  Winnen  zuei
Jahren  in  Angriff  genommen  worden  sind.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  ist  die
Subvention  verwirkt.  Art.  6C.  An  dem  Vorschuß  von  60  Millionen  koönnen
alle  Gemeinden  Antheil  nehmen,  auch  solche,  die  vom  Staate  oder  dem  Lepartement
  keine  Subvention  beziehen.  Zu  den  Anleihen  bedarf  es  der  Ermächtigung
  durh  ein  Geseh,  Decret  oder  Präfechu-  Erlaß.  —  Tit.  II.  Zon
der  Schulbaukasse.  Art.  7—13.—.  Tit.  III.  Von  der  Pflicht  zum
Bau  der  Schulhäuser.  Art.  14.  Sobald  die  competente  Behörde  de  Errichtung
  einer  Schule  in  einer  Gemeinde  angeordnet  hat,  fallen  die  Bauund
  Einrichtungskosten  von  rechtswegen  der  Gemeinde  zur  Last.  Haddelt  es
sich  um  eine  Schule  für  zwei  oder  mehrere  Gemeinden,  so  wird  der  Antheil
winer  jeden  an  der  Ausgabe  durch  ein  besonderes  Reglement  bestimmt.
Art.  15.  Wenn  der  Gemeinderath  seine  Zustimmung  verweigert,  werden  die
!“  durch  Präfectur-Erlaß  von  Amtswegen  bestritten,  nöthigenfalls  mit
Hilfe  einer  Anleihe  bei  der  Schulbaukasse,  die  dann  durch  eine  besondere,
der  Gemeinde  durch  ein  Decret  aufzuerlegende  Steuer  gedeckt  wird.

27.  April.  Erste  Einberufung  der  Landwehr:  die  Cadres  des
ersten  Bataillons  jedes  der  145  Infanterie-Regimenter  und  die
Cadres  der  zu  der  ersten  Serie  gehörigen  Batterien  rücken  ein  und
werden  von  den  Cadres  der  Infanterie=  und  Artillerie-Regimenter
des  activen  Heeres  empfangen  —  mehr  als  100,000  Mann.  Das
mit  einiger  Spannung  erwartete  Refultat  ist  ein  sehr  befriedigendes
und  die  Presse  spricht  sich  denn  auch  sehr  befriedigt  aus:

„Von  der  einberufenen  Mannschaft  des  Territorialheeres  beträgt  der
Abgang“  der  nicht  eingetroffenen  Individunen  nicht  1  Procent.  Die  rasche
Verbrüderung  zwischen  den  Landwehroffigieren  und  den  Efsizeerrn  des  activen
Heeres  läßt  nichts  zu  wünschen  übrig.  Alles  was  die  Einkleidung,  Einreihung,
  die  Vorstellung  der  Offiziere  und  Unteroffiziere,  endlich  die  ersten
Uebungen  betrifft,  ging  glücklich  und  vortrefflich  von  statten.  Noch  ein  paar
Jahre,  und  die  französische  Landwehr  besteht  in  des  Wortes  weitestem  Sinn,
und  die  bewaffnele  Nation  auf  dem  Boden  einer  friedlichen  und  freisinnigen
Demokratie  wird  keine  Chimäre  sein.“

 

 

1.  Mai.  Feierliche  Eröffnung  der  Weltausstellung  in  Paris
durch  den  Marschall-Präsidenten.  Es  haben  sich  dazu  auch  der
Prinz  von  Wales  und  der  Prinz  Amadeus  von  Italien  eingefunden.
Rede  des  Handelsministers.  Bei  einem  darauf  folgenden  Bankett
hält  der  Prinz  von  Wales  eine  Rede,  die  für  Frankreich  nicht
        <pb n="362" />
        Franbreich.  (Mai  2—7.)  361

schmeichelhafter  sein  könnte.  Die  Republik  glaubt,  die  Ausstellung
auf  ihre  Rechnung  setzen  zu  dürfen  und  sowohl  die  Regierung  als
die  republikanische  Partei  thun  alles  Mögliche,  was  zu  einem  Erfolg
derselben  nur  immer  dienen  möchte.

2.  Mai.  Eröffnung  des  internationalen  Postcongresses  in
Paris.

Finanzminister  Lcon  Say  eröffnet  ihn  mit  einer  Ansprache,  in  welcher
er  auf  den  inneren  Zusammenhang  seiner  Aufgabe  mit  dem  großen  Wellausstellungswerke
  hinweist.  „Die  Postunion“,  sagt  er,  „ist  das  Band  jener
internationalen  Beziehungen,  welche  die  Weltausstellung  von  1878  noch  enger
schließen  soll.  Sie  will  aus  allen  civilisirten  Staaten  ein  einziges  Postgebiet
nachen,  wie  die  Ausstellung  aus  ihnen  für  sechs  Monate  ein  einziges  wirthchaftliches
  Gebiet  macht.  Unsere  Union  verwirklicht  einen  der  bedeutendsten
Fortschritte,  welche  die  modernen  Bölker  zur  Ausdehnung  ihres  Verkehrz  bewerkstelligen
  sollten,  einen  jener  erstaunlichen  Fortschritte,  den  viele  Leute
un  das  Gebiet  der  Utopien  verwiesen,  als  einer  unserer  ausge-  Eneichetsten
Collegen,  Hr.  Dr.  Stephan,  mit  gewohnter  Sicherheit  des  Urtheils  seine
ersten  Grundlagen  legte.  In  meinen  Lugen  ist  es  eine  Ehrensache  für  Frankreich,
  welches  wegen  der  mit  der  Regelung  seines  Budgets  verbundenen
Schwierigkeilen  in  der  ersten  Phase  ihrer  Existenz  zurückgeblieben  war,  dann
später  entschlossen  au  Ihrer  Seite,  bisweilen  jogar  an  Ihrer  Spitze  geschritten
  zu  sein,  als  es  galt,  Ihr  Princip  weiter  zu  entwickeln.  Unsere
innere  Reform,  deren  praktische  Durchführung  gestern,  den  1.  Mai  1873,
begonnen  hat,  gestaltet  uns  fortan,  zu  den  eifrigsten  Mitarbeitern  an  dem
von  Ihnen  unternommenen  Werk  zu  zählen.“  Der  Minister  erinnert  daran,
daß  dießmal  Vertreter  der  außerhalb  der  Union  stehenden  Länder  zum  Congreß
  eingeladen  seien,  und  er  beanlragt,  denselben  eine  consultative  Stimme
einzuräumen.

5.  Mai.  Es  finden  wieder  6  Ergänzungswahlen  zur  Kammer
statt  und  werden  4  Republikaner,  2  Vonapartisten  gewählt.  Die
363  sind  nun  bis  auf  Einen  wieder  vollständig:  bald  wird  die  republikanische
  Mehrheit  der  Kammer  auf  370  gelangen.

6.  Mai.  Kammer:  genehmigt  einstimmig  einen  von  Gambetta
eingebrachten  Gesetz-Entwurf  betr.  Erhöhung  der  Offizierspensionen.

7.—10.  Mai.  Senat:  genehmigt  auch  seinerseits,  erst  nach
dreitägiger  heißer  Debatte,  aber  schließlich  mit  189  gegen  74  Stimmen
  den  vom  Bautenminister  de  Freycinet  als  ersten  Theil  seines  großartigen
  Planes  beantragten  und  von  der  Kammer  bereits  genehmigten
Ankauf  einer  Anzahl  nothleidender  aber  wichtiger  kleinerer  Bahnen
um  den  Kaufpreis  von  500  Mill.  Fr.

Die  frühern  Minister  Buffet  und  Caillaux,  sowie  Bocher,  ein  hervorragendes
  Mitglied  der  constitutionellen  (orleanistischen)  Partei,  machen  die
größten  Anstrengungen,  das  Projekt  zu  Falle  zu  bringen  oder  durch  ihre
Verbesserungsanträge“  wenigstens  zu  verschlechtern;  aber  es  ist  ein  vergebliches
  Bemühen.  Es  ist  gerade  jetzt  bei  dieser  Debatte  klar  geworden,
daß  die  Mehrheit  der  Rechten  aufgelöst  und  ihre  Opposition  gegen  die  republilanische
  Regierung  ohnmächtig  ist.  Denn  das  Projelt  de  Rreyeinel

 

 

S
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        362  Franbreich.  (Mai  11.)

ist  ein  so  kühnes  Unternehmen,  daß  bei  den  Freunden  des  Ministers  die  Besorgniß,
  manche  Senatoren  der  Linken  davor  zurückschrecken  zu  sehen,  größer
war,  als  die  Hoffnung,  einen  Theil  der  Rechten  dafür  zu  gewinnen,  zumal
es  kein  Geheimuiß  war,  daß  selbst  der  Finanmminister  Löon  Say  seine  schweren
Bedenken  dagegen  halle,  das  Land  mit  4  Milliarden  nener  Schulden  zu  belasten.
  Die  Art  und  Weise,  in  welcher  jedoch  auch  er  für  dieselben  im  Senat
eintritt,  beweist,  daß  eine  vollständige  nleberrinstimmung  im  Schoße  der  Regierung
  sowohl  als  auch  zischen  dieser  und  der  republikanischen  Mehrheit
über  alle  Principien  und  Fragen  der  Finanz=  und  Verkehrspolitik  besteht.
Die  überraschend  große  Mehrheit  aber,  welche  sich  schließlich  im  Senat  für
die  Projekte  des  Hru.  de  Freycinet  zusammenfindet,  ist  ein  sprechender  Beweis
dafür,  das  vor  einer  nur  das  Gesammtwohl  des  Landes  ins  Auge  fassenden
und  dieses  mit  der  Kraft  einer  tiefen  Ueberzeugung  vertrelenden  Politik  selbst
die  hartnäckigsten  reactionären  und  feindseligen  Tendenzen  am  letzten  Ende
nicht  Stand  zu  halten  vermögen.  Ist  daher  de  Freycinet  angenblicklich  gewisseraßen
  der  Held  des  Tages,  so  hat  der  Bautenminister  diesen  Triumph  auch
verdien

11.  Mai.  Kammer:  bestellt  die  Budgetcommission  für  das
Budget  für  1879;  Gambetta  wird  wieder  Präsident  derselben.  Gambetta
  übernimmt  den  Vorsitz  mit  folgender  Ausprache:

„Wir  haben  einen  Feldzug  hinler  uns,  der,  wenn  auch  nicht  lang,
doch  schon  von  fruchtbaren  Resultaten  gekrönt  war.  Dauk  dem  Zusammenwirken
  aller,  der  Kaltblütigkeit,  Geduld  und  Arbeitsliebe  des  Landes,  konnten
wir  schwere  Zeiten,  die  jetzt,  Gott  sei  Dank,  fern  hinter  uns  liegen,  glücklich
überstehen,  und  wir  können  jetzt  der  Lage  mit  Ruhe  ins  Angesicht  blicken.
Diese  Krisis  hat  die  bewundernswerthe  Einigkeit  Frankreichs  unker  der  Aegide
einer  ruhigen,  gesetzlichen,  flarken,  fleißigen  und  friedlichen  Republik  dargelhan.
  Wir  wollen  jetzt,  auch  ferner  dem  Willen  des  Landes  gehorchend,
die  Bahn,  welche  wir  seit  drei  Jahren  eingeschlagen  haben,  wieder  gufnehmen
und  unserem  Werke  mit  demselben  Eifer  obliegen  wie  in  den  früheren  Sesfsionen.
  Zwei  leilende  Gedanken  jollen  uns  dabei  aufrecht  erhalten:  erstlich
wollen  wir  nichts  versäumen,  um  zu  der  Größe,  dem  Gedeihen  und  Fortschritt,
  unseres  theuren  Valerlandes  beizutragen;  zweitens  wollen  wir  unasi

  darauf  bedacht  sein,  die  ans  den  Stenerpflichtigen  auuhenden  Lasten,
welche  das  Vermächtniß  der  Unglücksschläge  des  Kaiserreichs  sind,  nach  Möglichkeit
  zu  erleichtern,  wobei  wir  jedoch  die  Pflege  der  großen  Interessen  des
Landes  mit  der  Schonung  seiner  reellen  Hülfsqguellen  in  Einklang  bringen
müssen.  Diese  znsesh  Aufgabe  ist  schon  jetzt  eine  leichtere;  die  Lage  stellt  sich  in
tröstlicheren  Farben  dar.  Wir  stehen  Ministern  gegenüber,  die  unjer  ganzes
Berkrauen  besitzen,  und  unter  denen  man  Männer  von  hoher  Befähigung
findet,  welche  ihren  Beruf  zu  den  ihnen  anvertrauten  Dienstzweigen  schon  bewährt
  haben.  Noch  ein  anderer  Gedanke  ist  bei  unseren  Berathungen  stets
leilend  gewesen  und  drängt  sich  uns  heute,  da  davon  die  Rede  ist,  den  Liquidationsconto
  unserem  Jahresbudget  einzuverleiben,  noch  gewichtiger  auf:  das
ist  der  jeste  Wille  der  Kammer,  die  Wehrkraft  Frankreichs  mit  alen  ans-Zustalten,
  dessen  sie  zu  ihrer  vollkommenen  Enkfaltung  bedarf.  Hier  aber
kommt  es  darauf  an,  nicht  das  rechte  Maß  zu  überschreiten,  und  *  alles
mögliche  zu  gewähren,  dabei  aber  doch  dem  großen  Princip  treu  zu  bleiben,
über  welches  die  Regierung,  die  Slaatsmänner  und  das  Land  selbst  einig
sind,  daß  nämlich  Frankrcich  ausschließlich  einem  Werke  des  Friedens  und
der  Civilisation  obliegt.  Unter  diesen  Auspicien  wollen  wir  in  die  Prüfung
der  Budgetlage  Frankreichs  eintreten.“
        <pb n="364" />
        Franbreich.  (Mai  11—18.)  363

II.  Mai.  Der  Pariser  Gemeinderath  beschließt  einstimmig,
auf  dem  Chateau  d'Eau-Platz  ein  Standbild  Voltaires  errichten  zu
lassen  und  der  Enthüllung  dieses  Denkmals  in  corpore  beizuwohnen.
Die  Parifer  werden  aufgefordert,  am  30.  Mai,  als  dem  Tage  der
Voltaire-Feier,  ihre  Häuser  zu  beflaggen  und  zu  illuminiren.  Der
Beschluß  findet  in  der  öffentlichen  Meinung  nur  getheilten  Beifall.
Vischof  Dupanloup  tritt  fanatisch  dagegen  auf  und  erklärt  das  Vorhaben,
  das  Gedächtniß  Voltaire's  zu  ehren,  für  einen  „Scandal,
eine  blutige  Verletzung  alles  dessen,  was  in  Frankreich  katholisch
und  christlich  ist.“  Die  Clericalen  regen  die  Idee  an,  am  30.  Mai
vielmehr  das  Andenken  der  Jungfran  von  Orleans  zu  feiern,  die
an  diesem  Tage  von  den  Engländern  als  Hexe  verbraunt  wurde.
Die  Presse  bemächtigt  sich  der  Frage  für  und  gegen  mit  leidenschaftlicher
  Hitze.  Ein  Zusammenstoß  oder  doch  Unordnungen  am  30.
sind  nicht  unwahrscheinlich.  Die  Regierung  sucht  sie  zu  vermeiden.
Der  Minister  des  Innern,  de  Marcere  richtet  ein  Schreiben  an  den
Seinepräfecten,  um  ihn  aufzufordern,  den  Beschlüssen  des  Pariser
Gemeinderathes  seine  Genehmigung  zu  versagen.

Der  Minister  gründet  seine  Berfügung  auf  4  Punkte:  1)  die  Centralgewalt
  allein  hat  das  Recht,  die  Ehren  eines  öffentlichen  Denkmals  für  eine
berühmte  Persönlichkeit  zu  dekretiren;  2)  ehe  der  Gemeinderath  bestimmte,
daß  der  Springbrunnen  vom  Chateau-d'  Cau-  Platze  entfernt  werden  sollte,  hätlen
die  vorschriftsmäßigen  Erhebungen  zum  Schute  aller  bei  einer  solchen  Veränderung
  in  Frage  kommenden  Rechte  und  Interessen  gepflogen  werden
müssen,  was  nicht  geschehen  ist;  3)  durch  den  Beschluß,  in  corporc  einer
Feierlichkeit  beizuwohnen,  die  nicht  von  staatswegen  veranstaltet  worden  ist,
überschreitet  er  ganz  offenbar  seine  Befugnisse;  desgleichen  hat  er  4)  nicht
das  Recht,  sich  mit  irgend  einer  direkten  oder  indirekten  Mittheilung  an  das
Publikum  zu  wenden,  wie  er  gethan  hat,  indem  er  die  Bürger  aufforderle,
am  30.  Mai  ihre  Hänser  zu  beflaggen  und  zu  beleuchten.  „Ich  bin  überzeugt,
  schließt  der  Minister,  daß  der  Gemeinderalh  selbst  die  Gerechtigkeit
dieser  Bemerkungen  auerkennen  wird,  welche  mir  von  dem  Gefühl  der  den
Gesehen,  welche  ich  zur  Geltung  zu  bringen  habe,  schuldigen  Achtung  aufgedrängt
  werden,  und  daß  er  sich  von  der  tiefen  Störung,  die  aus  gegenseitigen
  lebergriffen  der  verschiedenen  öffentlichen  Gewallen  erwachsen  würde,
Rechenschaft  geben  wird.  Der  Gemeinderath  wird  mit  mir  der  Ansicht  sein,
daß  nichts  für  die  Befestigung  unserer  Instikutionen  verderblicher  wäre  als
Verwirrung  der  Gewalten,  wogegen  ihre  Harmonie  den  gläuzendsten  Beweis
dafür  bieten  wird,  daß  die  Regierung  der  Nepublik  die  Prinzipien  der  Ordnung
  und  der  allgemeinen  Sicherheit  verkörpert.“

18.  Mai.  Kammer:  der  Bautenminister  de  Freycinet  bringt
einen  Gesetz-Entwurf  ein,  nach  welchem  das  Tuilerienschloß  wieder
aufgebat  werden  soll.

h  dem  Plane  soll  der  mittlere  Theil  des  Palastes,  getrennt  von
den  Eck-  chuben  wieder  hergestellt  und  für  ein  Museum  der  modernen
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        364  Frankreich.  (Mai  23  —  Juni  1.)

Kunst  bestimmt  werden.  Den  Hof  des  Schlosses  und  einen  Theil  des  Caronsel-Platzes
  würde  man  in  einen  großen  Garten  umwandeln.  Die  Gesammtkosten
  sind  auf  6  Millionen  Francs  veranschlagt.  Für  s.  laufende
Jahr  erbittet  sich  der  Minister  nur  einen  Credit  von  900,000  F.

23.  Mai.  Der  Gemeinderath  von  Paris,  der  auf  se  Voltairefeier
  am  30.  Mai  verzichten  muß,  beschließt,  auf  den  14.  Juli,
den  Jahrestag  der  Erstürmung  der  Bastille,  ein  allgemeines  Volksfest
  zu  veranstalten.  Allein  auch  dagegen  erhebt  die  Regierung  Einsprache,
  indem  sie

dem  Plaue  den  Wortlant  des  Gesehes  und  das  Princip  der  Trennung
der  Gewallen  entgegenhält:  es  jei  Sache  der  Regierung,  im  Einvernehmen
mit  den  Kammern  die  Daten  für  öffentliche  Feste  zu  bestimmen,  und  das
Datum  vom  14.  Juli  mit  seinen  revolutionären  Erinnerungen  sei  überdieß
durchaus  nicht  glücklich  gewählt,  zumal  in  dem  Augenblicke,  da  die  Weltausstellung
  eine  Menge  von  Fremden  aller  Nationen  nach  Paris  führe.
Eine  Unterredung  zwischen  dem  Vorstand  des  Gemeinderaths  wird  beihaksare
in  sehr  verbindlichem  Tone  geführt;  aber  die  Vertreter  der  Stadt  müssen
sich  unverrichteter  Sache  entfernen.

25.  Mai.  Kammer:  Gegenüber  den  Belleitäten  des  radicalen
  Pariser  Gemeinderaths  bringt  die  Regierung  einen  Gesetz-Entwurf
  ein,  der  einen  außerordentlichen  Credit  von  500,000  Frcs.
behufs  Veranstaltung  öffentlicher  Feste  während  der  Weltausstellung
verlangt.  Die  Kammer  genehmigt  den  Antrag.

27.  Mai.  Die  „Amtsgtg.“  veröffentlicht  einen  Bericht  des
Bautenministers  de  Freycinet  und  im  Anschluß  an  denselben  dreie
Decrete,  durch  welche  der  provisorisch  vom  Staat  übernommene  Betrieb
  der  kraft  des  Gesetzes  vom  18.  Mai  ds.  Irs.  zurückgekauften
Eisenbahnen  zweiten  Ranges  administrativ  und  finanziell  geregelt
wird.  Um  sich  ihre  Aufgabe  zu  erleichtern,  ernennt  die  Regierung
für  diese  „Staatseisenbahnen“  einen  Verwaltungsrath  mit  sehr  ausgedehnten
  Befugnissen.

28.  Mai.  Senat:  genehmigt  die  mit  den  Freycinet'schen
Vorlagen  zusammenhängende  Ausgabe  einer  neuen  amortisirbaren
3procentigen  Rente  zunächst  für  den  Ankauf  einer  Anzahl  kleinerer
Bahnen.

30.  Mai.  Der  Tag  geht  in  Paris  ganz  ruhig  vorüber:  es
findet  öffentlich  weder  eine  Voltaire=  noch  eine  Jeanne-d'Arc-Feier
statt.  Die  Voltaire-Feier  wird  in  geschlossenem  Raume  abgehalten
und  besteht  vornehmlich  in  einer  Rede  Victor  Hugo's.

1.  Juni.  Schluß  des  Weltpostcongresses  in  Paris  und  Unterzeichnung
  eines  erweiterten  Weltpostvertrags  zwischen  Deutschland,
der  Argentinischen  Republik,  Oesterreich-Ungarn,  Belgien,  Brasikien,
        <pb n="366" />
        FTrankreich.  (Juni  7  8.)  365

Dänemark,  Aegypten,  Spanien,  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika,
  Frankreich,  Großbritannien  mit  Britisch-Indien  u.  Canada,
Griechenland,  Italien,  Japan,  Luxemburg,  Mexico,  Montenegro,
Norwegen,  Niederland,  Pern,  Persien,  Portugal,  Rumänien,  Rußland,
  Serbien,  San  Salvador,  Schweden,  der  Schweiz  und  der
Türkei.

Der  neue  Vertrag  beruht  in  den  Hauplpuncten  auf  den  bewährten
Grundlagen  des  Verner  Vertrags.  Er  charaklerisirt  sich  aals  ein  Werk  der
Befestigung  derselben  und  ihres  weitern  Ausbaues  im  Sinne  des  Grundgedankens.
  Er  führt  eine  bedentende  und  bedeutsame  Ausdehnung  des  bisberigen
  Vereins  herbei.  Der  jehige  Verein  umschließt  fast  die  Gesammtheit
der  civilisirten  Länder  des  Erdkreises  und  unterwirft  insbesondere  auch  die
zahlreichsten  und  wichtigsten  oceanischen  Serpostlinien  seinen  Gesetzen.  Er
verwirklicht  weitere  Erleichterungen  des  Völker-Postverkehrs  und  führt  den
Grundsaßz  der  Einheitlichkeit  in  allen  wesentlichen  Punklen  streuger  durch,
als  dies  bei  dem  ersten  Anlauf  im  Jahre  1874  geschehen  konnte,  wo  verschiedenlliche
  Ansnahme=  und  lebergangebestimmungen  noch  nicht  zu  vermeiden
  waren,  oder  sich  wenigstens  empfahlen.  Der  neue  Verlrag  wird  als
ein  weiterer  Fortschritt  im  Berkehrsleben  der  Völker  bezeichnet  werden  dürfen.
Er  schlingt  ein  sichtbares  Band  der  Einheit  um  fast  alle  civilisirten  Nationen,
bringt  ihnen  die  Wohlthaten  derselben  zum  Bewußklfein  und  bildet  einen
kräftigen  Antrieb  zu  ähnlichen  Bestrebungen  auf  verwandten  Gebieten.  Nach
vielen  Millionen  zählen  die  Einzelnen,  welche  seine  erleichternden  und  befreienden
  Wirkungen  für  den  Verkehr  und  den  Gedankenaustausch  in  den
verschiedenen  materiellen  und  geistigen  Bereichen  der  menschlichen  Thäligkeit
täglich  erfahren.

7.  Juni.  Kammer:  die  Regierung  wird  in  Folge  der  nunmehr
  erfolgten  Einladung  zur  Theilnahme  an  dem  Berliner  Con--gresse
  über  ihre  auswärtige  Polilik  interpellirt.  Der  Minister  des
Auswärtigen,  Waddington,  legt  dieselbe  in  einläßlicher  Auseinanderselung
  dar,  worauf  die  Kammer  dieselbe  durch  ein  einstimmiges
Vertrauensvotum  billigt.  Frankreich  wird  auf  dem  Congresse  durch
Waddington  und  durch  den  Botschafter  in  Berlin,  de  St.  Vallier,
vertreien  werden.

8.  Juni.  Kammer:  Debatte  über  den  während  des  Regimentes
  vom  16.  Mai  vom  Herzog  Decazes  mit  Italien  abgeschlossenen
  neuen  Handelsvertrag.  Derselbe  erscheint  Vielen  als  allzu
günstig  für  Italien.  Die  Negierung  selbst  trägt  darauf  an,  ihn
nur  für  die  Dauer  von  zwei  Jahren  zu  genehmigen  und  auch  das
nur  unter  Vorbehalt  einer  für  Frankreich  günstigeren  Verständigung
beg.  Gewebe  und  Garne.  Die  Kammer  will  jedoch  nicht  einmal  so
weit  gehen,  lehnt  die  Genehmigung  ab  und  fordert  die  Regierung
auf,  die  Verhandlungen  mit  Italien  behufs  Modifikation  des  Vertrags
  überhaupt  wieder  aufzunehmen.  In  dem  Beschlusse  ist  un-
        <pb n="367" />
        366  Frankreich.  (Juni  11—25.)

streitig  ein  gewisser  Erfolg  der  schutzzöllnerischen  Strömung  zu  erkennen.


11.  Juni.  Kammer  und  Senat  beschließen,  sich  bis  zum  28.
October  zu  vertagen  und  zwar  selbst  zu  vertagen,  nicht,  wie  die
reactionäre  Partei  im  Senate  gewünscht  hatte,  vom  Marschall-Präsidenten
  durch  Decret  verkagt  zu  werden.  Es  steht  also  dem  Präsidenten
  beider  Kammern  frei,  dieselben  jeden  Augenblick  wieder  einzuberusen.
  Der  Senat  fügt  sich  darin  dem  ausgesprochenen  Willen
der  Kammer  trotz  aller  Vemühung  der  Führer  der  antirepublikanischen
  Partei.  Gleichzeitig  gibt  der  Senat  aber  auch  noch  in  einer
anderen  Frage  nach,  indem  er  sich  dazu  herbeiläßt,  in  dem  Gesetze
über  die  directen  Steuern  den  einige  Tage  vorher  gestrichenen  Artilel,
  der  die  ausdrückliche  Verwahrung  enthält,  daß  der  votirte  Etat
der  directen  Steuern  das  Steuerbewilligungsrecht  nicht  in  sich  schließe,
wieder  in  das  Gesetz  einzufügen.  Darüber  erhebt  sich  im  Senat  ein
wüthender  Kampf  noch  in  der  letzten  Stunde,  von  der  Buffet  sagt,
daß  sie,  wenn  der  Senat  nachgebe,  die  Sterbestunde  der  conservativen
Coalition  im  Senat  sein  werde.

Die  Führer  der  verschiedenen  republikanischen  Gruppen  der  Majorität
der  Kammer  haben  sich  nämlich  bereits  darüber  verständigt,  das  Budget  für
1879  zwar  noch  vor  Nenjahr  zu  actiren,  aber  mit  der  Bewilligung  zur
Einhebung  der  directen  Steuern  zuzuwarten,  bis  nach  der  Ernenerung  des
Drittheils  des  Senates,  die  muthmaßlich  Anfangs  Jannar  1879  stattfinden
und  allem  Anschein  nach  der  republikanischen  Partei  auch  im  Senate  zu
einer  entschiedenen  Majorität  verhelfen  wird,  aber  eben  darum  auch  von  der
antirepublikanischen  Partei  zu  einem  neuen  Coup,  wie  am  16.  Mai  1877,
benützt  werden  könnte.  Wie  ein  solcher  ins  Werk  gesetzt  werden  könnte,
ohne  die  Hilfe  des  Marschall-Präsidenten,  ist  freilich  nicht  abzusehen;  Mac-Mahon
  aber  hat  dazu  offenbar  ganz  und  gar  keine  Lust  mehr.

Mitte  Juni.  Gelegentlich  der  Weltausstellung  soll  im  Laufe
der  nächsten  Monate  eine  ganzge  Reihe  internationaler  Congresse  in
Paris  und  zwar  im  Trocadero-Palaste  abgehalten  werden.

Für  Landwirthschaft  vom  10.  bis  20.  Juni,  für  einheitliche  Numerirung
  der  Garne  vom  25  bis  27.  Juni,  für  volksthümliche;  Hilfganstalten,
wie  Sparkassen,  Hilfsvereine,  Versicherungen,  Vollsbanken  U.  s.  w.
bis  7.  Juli,  für  Stenographie  vom  5.  bis  9.  Juli,  für  Eßnogralhisch
Wissenschaften  vom  15.  bis  17.  Juli,  für  Verbesserung  der  Transportmittel
vom  22.  bis  27.  Juli,  für  Architektur  vom  29.  Juli  bis  3.  August,  für
Gesundheitspflege  vom  1.  bis  10.  August,  für  Genie-Wissenschaft  vom  5.  bis
14.  August,  für  Anthropologie  vom  16.  bis  21.  August,  für  Handel  und
Gewerbe  vom  16.  bis  22.  August,  für  Meleorologie  vom  24.  bis  28.  August,
für  Geologie  vom  29.  nt  bis  zum  4.  September,  endlich  für  gewerbliches
  Eigenthum,  Patente,  Fabrikmuster  u.  s.  w.  vom  7.  bis  17.  September.

25.  Juni.  Die  dritte  Serie  der  unter  der  Waffen  berufenen
        <pb n="368" />
        Franbreich.  (Juni  28  —  Juli  3.)  367

Klassen  der  Territorialarmee  kehrt  an  diesem  Tage  in  ihre  Heimath
zurück.

Die  Leute  zeiglen  sich  bis  zu  Ende  sehr  willig.  Freilich  darf  nicht
übersehen  werden,  daß  die  Einberufenen  alle  ehemalige  Militärs  waren,  was
nicht  wenig  dazu  beitrug,  daß  Alles  so  befriedigend  verlief.  Nicht  so  zufrieden
  wie  mit  der  Truppe  ist  man  mit  den  Offizieren  der  Terrilorialarmee.
Während  der  ersten  Periode  ihrer  Einberusung  wurden  die  Terrikorialtruppen
von  den  Offizieren  der  akliven  Armee  kommandirt  und  man  erzielte  sehr  gute
Resultate.  Als  man  sie  aber  unter  den  Befehl  ihrer  eigenen  Offiziere  stellte,
war  der  Gegensatz  ein  so  großer,  daß  man  die  Nothwendigkeit  einsah,  das
Offizierslorps  der  Territorialarmee  zu  ändern.  —.  Gleichzeitig  wurden  überall
Infanterie-  Schieklbungen  veranstaltet  und  bildeten  sich  gahlreiche  Schühenvereine,
  die  sich  schnell  vermehren,  zumal  da  eine  winisterielle  Verordnung
ihnen  die  Mnschasl  von  Kriegswaffen  erleichtert.  Die  „Nation  in  Waffen“
soll,  wie  in  Preußen  und  Deutschland  zu  einer  Wahrheit  werden:  die  Negierung
  thut  alles  nur  Mögliche  dafür,  die  Kammern  votiren  jeden  für  diesen
Zweck  von  ihnen  geforderten  Credit  ohne  zu  kargen  und  die  Nation  kommt
beiden  mit  dem  besten  Willen  entgegen.

23.  Juni.  Die  Elericalen  provociren  in  Marseille  durch  eine
öffentliche  Procession,  obgleich  sie  vom  Maire  nach  dem  Wortlaut
des  Gesetzes  als  in  einer  Stadt  gemischter  Confessionen  verboten
worden  war,  Unordnungen  und  rufen  eine  Gegendemonstration  hervor,
  was  zu  argen  Schlägereien  führt.  Die  Ordnung  kann  nur
mit  Gewalt  wieder  hergestellt  und  aufrecht  erhallen  werden.

30.  Juni.  Abhaltung  des  großen  von  der  Regierung  veranstalteten
  Nationalfestles.

Dasselbe  gelingt  vollkommen:  trotz  der  ungeheuern  Massen,  die  sich
überall  dräugen,  fäht  nicht  bie  mindeste  Unordnung  vor.  Der  Fahnenschmuck
und  die  Illuminalion  sind  ganz  allgemein  und  erstrecken  sich  bis  über  die
änßersten  Vorstädte,  wie  sie  die  ärmsten  Quarliere  umfassen;  Arm  und  Reich
betheiligen  sich  sichtlich  gleich  eifrig  an  dem  Feste.  Aus  der  Provinz  bat
sich  eine  wahre  Bölkerwanderung  nach  Paris  gewälzt.  Deu  Mittelpunkt  des
Festes  bildet  die  Einweihung  einer  Stalue  der  Republik,  wobei  der  Minisler
de  Marchre  eine  Rede  hält,  in  der  er  ausführt,  die  frangösische  Gesellschaft,
wie  sie  von  der  Revolution  geschaffen  worden,  habe  nun  ihre  natürliche  Gestalt
  angenommen.  Nach  Erwähnung  der  früheren  Spaltungen  innerhalb
der  Nation  und  der  unglücklichen  Ereignisse,  durch  welche  sie  betroffen  worden,
fährt  der  Minister  jolgendermaßen  sort:  „Frankreich  erhebt  sich  wieder  mit
dem  Willen,  ein  besseres  Dafein  zu  führen  und  im  Frieden  die  Institutionen
zu  genießen,  welche  seine  Ehre  sind  und  die  es  theuer  erworben  hat.  Die
republikanische  Parlei  ist  die  Nation  selbst  geworden.  Frankreich  fordert
von  seinen  Kindern  Eintracht  und  heischt  Gehorsam  den  Gesetzen.“

3.  Juli.  Der  Vantenminister  de  Freycinet  erläßt  ein  Rundschreiben
  an  die  Präfecten  bez.  seines  großen  Planes  belr.  Ausbau
des  französischen  Eisenbahnnetzes  und  Canalsystemes:

„Herr  Präfect!  Die  Regierung  hat  den  Kammern  vor  ihrer  Vertagung

  einen  Gesetzentwurf  unterbreitet,  betreffend  das  Ergänzungsneß  der
Landesbahnen.  Dieser  Entwurf  c⅝assirt  ungefähr  9000  Kilometer  neue
        <pb n="369" />
        368  Frankriich.  (Juli  7.)

Linien  und  bringt  im  Ganzen  17,000  Kilometer  zur  Ausführung.  Unserer
Annahme  nach  wird  diese  Arbeit  eine  Periode  von  10  0  Jahren  bei  einem
fostenausah  von  etwas  mehr  als  drei  Milliarden  erfordern.  Das  franzöische
  Eisenbahnneh  wird  damit  auf  39,000  Kilometer  gebracht  sein,
i.  auf  etwas  mehr  als  die  Ziffer  unserer  Fahrstraßen.  Wir  können  bei
aller  Aufmerksamkeit  und  allen  Opfern  nicht  darauf  Anspruch  machen,  jeden
Wunsch  und  jede  Hoffnung  der  Bevölkerungen  zu  cerfüllenz  dazu  würde  das
doppelte  von  17,000  Kilometer  nicht  ausreichen.  Die  Departements  vergessen
bei  ihren  Beschwerden  zu  oft,  daß  es  neben  dem  allgemeinen  Eisenbahnnetze
noch  ein  anderes,  bescheideneres,  aber  nicht  minder  wesentliches,  nämlich  das
der  Localbahnen,  geben  muß,  welchem  die  Kammern  eben  alle  Förderung
angedeihen  zu  lassen  im  Begriffe  sind,  und  das  insbesondere  die  „Punkte  vorsorgen
  soll,  welche  die  großen  Bahnen  nicht  erreichen  können.  Diese  Punkte
würde  man  also  vergebens  auf  unserem  Tableau  suchen;  sie  werden  darum
nicht  etwa  von  der  Negierung  ausgegeben,  londern  sollen  nur  erst  in  einem
anderen  Entwurf  an  die  Reihe  kommen.  Die  Bevölkerungen  sollen  also  bei
der  Beurtheilung  der  vorliegenden  Classirung  nicht  vergessen,  daß  neben  der
roßen  Anstrengung,  welche  der  Staat  sich  auferlegt,  die  Departements  auch
ihrerseits  dabei  mitzuwirken  haben  werden,  daß  die  Maschen  des  französischen
Eisenbahnnebes  sich  enger  schließen.  Selbst  mit  dieser  Maßgabe  kann  indeß,
wie  ich  nicht  läugnen  will,  die  vorliegende  Classirung  in  einigen  Punkten
mangelhaft  jein.  Wenn  man  auf  einem  so  weiten  Feld  operirt,  ist  es  unvermeidlich,
  daß  gewisse  besondere  Umstände  auch  dem  aufmerksamsten  Ange
entgehen;  gewisse  Nichtungen  können  zu  Gunsten  anderer,  weniger  nühllicher,
beiseite  gelassen  worden  sein.  Diese  Unvollkommenheiten  werden  sich  in  der
öffentlichen  Discussion  der  beiden  Kammern  Schn  herausstellen;  um  derselben
  noch  zu  Hülfe  zu  kommen,  ersuche  ich  Sie,  den  Entwurf  in  der  bevorstehenden
  August-Session  der  Generalräthe  der  ruhigen  und  versländigen
  Prüfung  dieser  Körperschaften  zu  unterbreiten.  Wahrhaft  begründete
Amendements  bin  ich  bereit,  soweit  es  khunlich,  in  den  Kammern  selbst  zu
unterstützen;  zu  einer  neuen  Ausdehnung  des  Nehes,  welche  die  hanze
Reform  in  Frage  stellen  würde,  könnte  ich  aber  nicht  die  Hand  bieten.  Die
Ziffer  von  39  —40,000  Kilometer  ist  nach  der  Ansicht  aller  Volkswirthe  eine
Grenze,  die  für  das  französische  Eisenbahn-System  noch  auf  eine  lange  Reihe
von  Jahren  genügen  muß.  Trachten  wir  also  für  die  Gegenwart  uns  einzuschrönken
  und  dehnen  wir  den  Nahmen  unseres  Programms  nicht  ins  Endose
  aus.“

7.  u.  14.  Juli.  Es  finden  wieder  22  Wahlen  zur  Kammer
statt,  von  denen  20  durch  Ungültigkeitserklärungen  und  2  durch  Sterbefälle
  nöthig  geworden  sind.  Die  beiden  verstorbenen  Republikaner
werden  wieder  durch  Republikaner  ersetzt.  Von  den  20  Deputirten,
deren  Wahl  für  ungiltig  erklärt  worden,  werden  nur  4  wieder  gewählt
  und  16  durch  die  republikanischen  Candidaten  ersetzt,  welche
am  14.  October  1877  in  Folge  der  ungesetzlichen  Beeinflussung  der
Regierung  vom  16.  Mai  und  ihrer  Organe  auf  dem  Wahlplatz  geblieben
  waren.  Die  4  wiedergewählten  Antirepublikaner  find  ziemlich
  unbedeutende  Persönlichkeiten  ohne  besondern  Einfluß.  Dagegen
verliert  die  reactionäre  Partei  3  hervorragende  Führer:  Baragnon,
die  rechte  Hand  Broglie's,  de  St.  Paul,  den  eigentlichen  Urheber
        <pb n="370" />
        Frankreich.  (Juli  11  —  Ang.  5.)  369

des  16.  Mai  und  Faise,  den  Mann  des  fanatischen  Bischofs  Freppel
von  Angers.  Die  Gewählten  werden  sämmtlich  als  entschiedene
Gegner  des  Ultramontanismus  bezeichnet.

11.  Juli.  Die  Feier  der  Einnahme  der  Vastille  geschieht  mit
tadelloser  Disciplin  in  geschlossenen  Näumen.  Doch  war  es  in  der
That  keine  leichte  Aufgabe  für  die  Regierung,  diese  und  andere
Manifestationen  der  radicalen  Partei  auf  den  Charakter  von  Privatversammlungen
  und  eines  Monstre-Concerts  zu  beschränken,  nachdem
das  officielle  jeder  herausfordernden  Partei-Tendenz  entlleidete  Nationalfest
  mit  vollständigem  Erfolg  am  30.  Juni  stattgefunden  hat.
Indeß  es  ist  ihr  gelungen.

13.  Juli.  Schluß  des  Verliner  Congresses.  Die  öffentliche
Meinung  Europas  ist  darüber  einig,  daß  Frankreich  in  der  Person
Waddington's  auf  dem  Congresse  seinen  Platz  unter  den  Großmächten
bescheiden  und  zurückhaltend  aber  würdig  wieder  eingenommen  habe.
Nur  in  Einer  Frage  hat  es  mehr  oder  weniger  die  Initiative  ergriffen,
  darin  nämlich,  Griechenland  eine  ansehnliche  Gebietserweiterung
  zuzuwenden,  wofür  ihm  dieses  sehr  dankbar  ist.

25.  Juli.  Die  „Amtszeitung“  veröffentlicht  die  Ermächtigung
zu  einer  nationalen  Subscription  und  Lotterie,  um  den  Vesuch  der
Ausstellung  seitens  der  Arbeiter  zu  begünstigen  und  die  Aussteller  durch
Ankauf  alsdaun  zu  verloosender  Gegenstände  zu  ermuthigen.  Es
sollen  mehrere  Millionen  Billets  je  zu  1  Fr.  ausgegeben  werden.

—  Juli.  Aufstand  der  Kanaken  in  Neu-Caledonien.

4.  August.  Die  Regierung  verbielet  die  Abhaltung  eines
internationalen  Arbeitercongresses  in  Paris  und  alle  auf  die  Vorbereitungen
  dazu  abzielenden  Versammlungen.

5.  August.  Die  republikanische  Mehrheit  der  Kammer  und
die  republikanische  Minderheit  des  Senats  erlassen  ein  gemeinsames
Manifest  an  die  Senatorenwähler  bez.  der  bevorstehenden  Erneuerung
eines  Drittels  des  Senats.  Die  Conservativen  unterhandeln  unter
sich  über  einen  gleichen  Schritt  in  ihrem  Sinne,  können  sich  aber
vorerst  nicht  einigen.  Für  die  Wahl  der  75  Senatoren  werden
14,411  Wähler  ins  Feld  rücken,  nämlich  173  Deputirte,  877  General-,
  1175  Arrondissementsräthe  und  12,186  Delegirte  der  Gemeinderäthe.


—  August.  In  den  letzten  Wochen  fanden  nicht  wenige  Ernennungen
  oder  Versehungen,  richtiger  Beförderungen,  von  Bischöfen

Schulihe,  Europ.  Geithichtslalender.  XIXN.  O#.  21
        <pb n="371" />
        370  FCrankreich.  (Ang.  10  —  Sept.  3.)

und  bischöflichen  Coadjutoren  statt.  Hr.  Bardoux  knüpfte  daran  die
Verpflichtung  der  Betreffenden,  ihre  Seminarien  den  Jefuiten  zu  verschließen.
  Das  Wichtigste  dabei  ist  weniger  die  Entschließung  und
die  Festigkeit  des  Ministers  als  die  Vereitwilligkeit  bischöflicher
Würdenträger,  jene  Verpflichtungen  gegen  die  Jefuiten  einzugehen.

10.  August.  Der  Bautenminister  Freycinet  beginnt,  die  Zeit
bis  zur  Wiedereröffnung  der  Kammern  zu  Rundreisen  in  der  Provinz
  zu  benützen,  um  in  öffentlichen  Versammlungen  für  seine  großartigen
  Pläne  zu  wirken,  die  sich  zugleich  als  die  beste  Propaganda
für  die  Republik  darstellen.

10.  August.  Eine  internationale  Müngconferenz  tritt  auf
Anregung  der  Ver.  Staaten  in  Paris  zusammen.

An  derselben  nehmen  Frankreich,  Italien,  die  Schweiz,  Belgien,  England,
  Hesterreich  und  Nordamerika,  sowie  Dänemark,  Schweden  und  Norwegen
  Theil.  Die  drei  zuletzt  genaunten  Staaten  halten  zuerst  die  von
Nordamerika  ausgehende  Einladung  abgelehnt,  weil  auf  dem  Programm  nur
die  Feststellung  des  internationalen  Gebrauches  sowohl  der  Silber=  als  Goldmünze
  stand  und  sie  erst  unlängst  den  Goldfuß  bei  sich  Eingeführt  hatten;
nachdem  das  Programm  dahin  erweitert  worden  war,  daß  auch  die  Frage
wegen  des  Verhältnisses  der  verschiedenen  Länder  zu  einer  nneersaimönte
zur  Erörterung  gelangen  jolle,  uentichteden  sie  sich  für  die  Bekheiligung.  Das
deutsche  Reich  hat  die  Beschickung  der  Conferenz  abgelehnt;  auch  Nußland
betheiligt  sich  nicht.  Die  Cunkferrg.  führt  zu  keinen  greifbaren  Resultaten.

19.  August.  Eröffnung  der  Generalräthe  in  85  Departements.

Im  Gangen  gibt  es  deren  90;  fünf  derselben  haben  aber  eine  besondere
  Gesetzgebung,  und  ihre  Session  findet  erst  späler  statt.  Von  den  85
RNälhen  wählen  51  Republikaner  und  34  Reaktionäre  aller  Gattungen  zu
Vorständen.  Da  Paris  und  Algerien  republikanische  Generalräthe  haben
und  nur  Korsika  der  Reaklion  angehört,  so  besitzt  heute  Frankreich  54  Generalräthe,
  welche  der  Republik  ergeben,  und  36,  welche  ihr  feindlich  sind.

27.  August.  Das  „Journal  des  Debats“  konstalirt  mit  besonderer
  Genugthunng,  daß  die  auf  den  25.  d.  M.  erfolgte  Einberufung
  von  200,000  Neservisten,  die  zum  erstenmale  an  großen
Manövern  Theil  nehmen  sollen,  beinahe  spurlos  und  jedenfalls  ohne
die  geringste  öffentliche  Klage  von  statten  gegangen  ist;  die  neue
Heeresverfassung  habe  sich  schneller,  als  man  hoffen  durfte,  im  ganzen
Lande  eingebürgert.

3.  September.  Feierliches  Todtenamt  in  der  Kirche  Notre
Dame  für  Thiers.

Dasselbe  gestaltet  sich  zu  einer  der  großarligsten  nationalen  Kundgebungen,
  welche  Paris  und  ganz  Frankreich  vielleicht  jemals  gesehen  haben.
Nicht  in  dem  Glanz  und  kirchlichen  Pomp,  welcher  dabei  zur  Entfaltung
Lelangt,  liegt  die  hohe  Bedentung  dieser  Feier,  jondern  vielmehr  in  der  allgemeinen,
  alle  Kreise  der  Nalion  umfassenden  Betheiligung,  so  daß  man  ohne
        <pb n="372" />
        Frankreich.  (Sept.  5  —18.)  371

Uebertreibung  sagen  kann:  hier  bringt  ein  ganzes  Volk  einem  seiner  größten
Männer  den  schuldigen  Tribut  der  Daulbarkeit  und  den  Anedruck  einer
tiefen  und  wahren  Verehrung  dar.  Mehr  als  200,000  Personen  nehmen
an  der  Feier  Theil.  Dagegen  betheiligt  sich  daran  der  radicale  Pariser  Gemeinderath
  offiziell  nicht  und  ebenso  erscheint  dabei  auf  der  andern  Seite

er  Marschall-Präsident  nicht,  ferner  der  Erzbischof  von  Paris  und  der  päpsteche
  A-untius.  Auch  glänzen  die  Militär-Uniformen  mit  wenigen  Ausnahmen
  durch  ihre  Abwesenheit.  Wohl  aber  haben  sich  dazu  bei  3000
Maires  aus  allen  Theilen  des  Landes  ringefunden.

5.  September.  Trotz  des  Verbotes  der  Regierung  wird  doch
der  Versuch  gemacht,  den  internationalen  Congreß  zu  eröffnen.  Die
Regierung  verhindert  es  und  nimmt  Verhaftungen  vor.  Die  Delegirten
  protestiren.

5.  September.  Vischof  Dupanloup  erläßt  einen  in  sehr  beweglichem
  Tone  gehaltenen  Aufruf  zu  Gunsten  des  Peterspfennigs,
dessen  Ertrag  auch  in  Frankreich  sehr  abgenommen  hat.

9.—13.  September.  Katholischer  Congreß  in  Chartres.  Derselbe
  beschäftigt  sich  hauptsächlich  mit  der  sozialen  Frage,  die  nach
seiner  Ansicht  nur  durch  die  Kirche  gelöst  werden  kann,  namentlich
durch  die  Pflege  der  katholischen  Gesellenvereine.  Die  französischen
Arbeiter  und  zwar  gerade  der  bessere  Theil  derselben  zeigen  indeß  wenig
Neigung,  sich  durch  Vevormundung  seitens  der  Kirche  helfen  zu  lassen.

11.  September.  Die  Conservativen  sind  über  ein  Manifest  für
die  bevorstehenden  Senatoremwahlen  noch  immer  nicht  einig  geworden.
Ein  bloßer  „Aufruf“  derselben  vermeidet  aus  guten  Gründen  jede
Darlegung  von  Principien  und  begnügt  sich,  zu  Beiträgen  für  die
Wahlkosten  aufzufordern  und  im  Allgemeinen  die  Nothwendigkeit  zu
betonen,  im  Interesse  der  bestehenden  sozialen  Ordunng  die  gegenwärtige
  Majorität  des  Senates  zu  erhallen.

18.  September.  Gambetta  macht  eine  politische  Rundreife
und  hält  dabei  in  Romans  eine  Programm-Rede,  die  von  mehr  als
nur  momentaner  Bedentung  ist  und  sich  durch  Gedrungenheit  und
Sachlichkeit  auszeichnet.

Nachdem  Gambetta  im  Eingange  die  Gründung  der  Nepnblik  gefeierl,
fährt  er  fort:  „Wie  sollen  wir  nunmehr  unseren  Sieg  verwerthen!  Wir
haben  eine  Verfassung,  deren  Unvollkommenheiten  ich  nicht  verkenne,  die
uns  aber  schon  gegen  die  Wiederkehr  von  Gewaltthätigkeiten  geschützt  hat.
Man  hat  noch  kürzlich  in  leicht  zu  erralhender  Absicht  benurnhigende  Gerüchte
  verbreitel;  man  hat  gesagt,  der  oberste  Beamte  der  Republik  werde,
wenn  die  Senatorenwahlen  republikanisch  ausfielen,  sein  Mandat  niederlegen.
Diejenigen,  welche  diese  Gerüchte  verbreiteten,  hatten  sich  verrechnet.  Mit
den  wachsamen  Vertretern,  welche  das  Land  sich  gegeben  hat,  braucht  man
eine  Bakanz  oder  einen  Wechsel  der  obersten  Gewalt  nicht  zu  fürchlen.
Zwischen  dem  Rücktritt  und  der  Neubesetzung  würde  nicht  ein  Tag  vergehen,

24*
        <pb n="373" />
        372  Franbreich.  (Sept.  18.)

und  persönliche  Nebenbuhlerschaflen  würden  nirgends  zum  Vorschein  kommen.
(Slürmisches  Bravo.)  Uebrigen-  deulet  nichls  auf  eine  solche  Anwandlung
von  Schwäche  hin.  Der  Präsident  wird  sich  nicht,  er  kann  und  darf  sich
nicht  zurückziehen,  auch  hat  er  gar  kein  Interesse,  sich  zurückzuziehen.  Eine
erste  Etappe  wäre  also  zurückgelegt,  andere  liegen  aber  noch  vor  uns.  Die
gegenwärtige  Lage  ist  in  meinen  Angen  noch  nicht  die  definitive  Verwirklichung
  unserer  Prineipien,  aber  wir  können  schon  jetzt  absehen,  welche  Reformen
  sich  zunähhst  durchführen  ließen.  Die  Verwaltung  ist  im  Begriff.
sich  zu  verjüngen.  Sie  muß  ganz  republikanisch  werden;  den  Widerspruch
zwisehen  einer  allgemein  anerkannten  und  gewollten  Regierung  und  Beamten,
die  ihr  feind  sind,  kann  das  Land  nicht  länger  ertragen.  Erst  wenn  diese
Elimente  entfernt  sind,  wird  die  jonst  in  ihrer  Einheit  und  Centralisation
so  bewundernswerthe  französische  Verwaltung  auch  ihrerseits  dazu  beitragen,
Frankreich  in  seiner  politischen,  sittlichen  und  gesellschaftlichen  Integrität
wieder  herzustellen.  Nicht  mindere  Aufmerksamkeit  müssen  wir  der  Armee
schenken.  Sie  ist  die  Blüthe  Frankreichs,  und  die  wichtigsten  moralischen
und  materiellen  Interessen  kommen  bei  ihr  in  Frage.  Biel  ist  schon  geschehen,
  und  letzten  Sonntag  sah  ich  bei  der  großen  Nevue  von  Vincennes
manche  Thräue  der  „Rührung  fließen.  Es  war  das  erste  Mal,  daß  unsere
jungen  NReservisten  in  Reih  und  Glied  erschienen.  Man  sühlle  an  diesem
Tage,  daß  die  Armee  nie  mehr,  wie  ehedem,  ein  Werkzeug  der  Bedrückung
in  verbrecherischen  Händen  sein,  jondern  nur  noch  der  Ehre  und  Unabhängigleit
  Frankreichs  dienen  wird.  Die  Polilik  darf  keinen  Platz  in  der  Armee
sinden;  aber  das  Gesetz  muß  in  ihr  herrschen,  gelten  und  geachtet  sein  von
den  niedrigsten  Graden  bis  zu  den  Oberkommandos.  Ich  kenne  keinen  erhabeneren
  Veruf  als  den  des  Nichterstandes.  Nicht  ich  werde  das  Gewicht
  seiner  Eutscheidungen  zu  schwächen  süchen.  und  ich  erlläre  gauz  offeu,
daß  ich  ein  Anhänger  der  Unabsetzbarkeit  der  Richter  bin.  Dieses  Princip
fallen  zu  lassen,  schiene  mir  ein  sehr  arthar  e  Unternehmen.  iisialthat
ist  aber,  daß  ein  ganzer  Beamtenkörper,  wie  er  uns  von  einer  im  Kothe  zu
Grunde  gegangenen  und  polilisch  und  moralisch  in  die  Acht  erklärten  Regierung
  vermacht  worden  ist,  ohne  die  besondere  Vestätigung  (investiture)
der  neuen  Regierung  fortbestehen  sollte.  Darum  verlange  ich  gerade  zur
Schonung  des  Nichterstandes  und  des  Princips  der  Unabsehbarkeit,  daß  die
Regierung  den  richterlichen  Beamten  gegenüber  die  gesehlichen  Sicherheiten
nehme,  welche  die  früheren  Negierungen  genommen  haben.  Cnhaltendes

Vravo.)  Die  klerikale  Frage,  d.  i.  die  Frage  des  Verhällnisies  zwischen
Staat  und  Kirche,  beherrscht  alle  anderen  Fragen  und  hält  sie  in  der  Schwebe.
Dahin  flüchtet,  dort  verschanzt  sich  der  Geist  der  Vergangenheit.  Ich  muß
auf  die  immer  wachsende  Gefahr  hinweisen,  mit  welcher  der  ultramontane
Geist  die  moderne  Gesellschaft  bedroht,  der  Geist  des  Vatikans,  der  Geist  des
Syllabus,  der  nur  darauf  abzielt,  die  Unwissenheit  zur  allgemeinen  Ruechtung
auszubeuten.  (Stürmischer,  minutenlanger  Beifall.)  Ich  sage:  das  Verhältniß
  zwischen  Staat  und  Kirche.  Ich  weiß  wohl,  daß  es  richtiger  hätte
lauten  sollen:  das  Verhältniß  zwischen  Staat  und  den  Kirchen;  aber  in
nalionaler  Hinsicht  bietet  der  Ullramontanismus  allein  dem  Staate  Trotz,
und  wenn  ich  sehe,  wie  er  sich  unablässig  fremde  Rechte  anmaßt  und  täglich
in  das  Gebiet  des  Staates  übergreift:  darf  ich  mit  vollem  Rechte  sagen:
Die  soziale  Gefahr  liegt  da!  Der  klerikale  Geist  sucht  sich  überall  einzuschleichen,
  in  die  Armee  wie  in  die  Instiz,  und  es  ist  bezeichnend,  daß,  fo
oft  das  Glück  des  Vaterlandes  sinkt,  die  Actien  des  Jesuitismus  steigen.
Fern  liegt  mir  der  Gedanke,  die  Freiheit  und  insbesondere  die  Gewissensfreiheit
  einschränken  zu  wollen;  aber  die  Diener  der  Religion  haben  auch
Pflichten  gegen  den  Slaat,  und  wir  verlangen  von  ihnen  weiter  nichts,  als
        <pb n="374" />
        Frankreich.  (Sepl.  18.)  3873

daß  sie  diese  Pflichten  erfüllen.  Dobei  spreche  ich  nicht  sowohl  von  der  weltlichen
  Geistlichkeit,  die  eher  selbst  bedrückt  ist,  als  daß  sie  bedrückt,  sondern
vielmehr  von  jenen  Tausenden  von  Priestern  aller  Farben,  die  gar  kein  Vaterland
  haben  oder  deren  Vaterland  höchstens  auf  dem  letzten  Hügel  von  Rom
liegt;  ja,  selbst  in  Rom  wird  dieser  Flecken  von  der  gesetzlichen  Autorität
als  unversöhnlich  bekämpft,  denn  die  moderne  Gesellschaft  darf  sich  wohl  bis
in  die  Behaufung  des  Pontifer  gegen  die  von  ihm  entsandten  Baunstrahlen
vertheidigen.  Man  wende  die  Gesetze,  alle  Gesetze  an  und  schaffe  jeden  unverdienten
  Vorzug  ab;  dann  wird  man  an  die  Tradition  angeknüpft  haben,
welche  von  der  ersten  Morgenröthe  der  ersten  Nevolution  von  1789  bis  zu
dem  letzten  Abemdlichte  der  Revolution  von  18.|88  herrschte  und  erst  an  jenem
unseligen  Decembertage  unterbrochen  wurde,  an  dem  sich  die  Mörder  des
Volkes  und  die  Männer,  welche  ihre  Thaten  segneten,  die  Hände  reichten.
Man  schaffe  die  Privilegien  ab;  wie  Viele  genießen  Ansehen,'  nur  weil  ihr
Vorrecht  die  Leichtgläubigkeit  der  Menge  täuscht!  Das  gemeine  Necht  für
Alle;  auch  die  allgemeine  Wehrpflicht  muß  eine  Wahrheit  werden.
Dazn  bedarf  es  einer  Revision  des  Gesehes  über  den  Freiwilligendieust;
seinen  Beruf  soll  der  Staatsbürger  erst  wählen,  wenn  er  den  ersten  aller
Verufe,  die  Pflicht,  dem  Vaterlande  zu  dienen,  erfüllt  hat  (Beifall).  Die
wahre  Leidenschaft  Euerer  Gesetzgeber  und  Staatsbeamten  soll  aber  der
öffentliche  Unterricht  sein;  ihre  Aufgabe  ist  es,  das  französische  Volk  zu
dem  gebildetften,  glehrbsten  und  runstverständigsten  aller  Bölker  zu  machen.
Auch  hier  wieder  gilt  es,  die  Anschläge  des  Klerikalismus  zurückzuweisen,
unseren  Kindern  den  Verstand  zu  öffnen,  ihnen  nur  vernünstige  und  gesunde
Begriffe  beimubringen  und  sie  vor  allen  Dingen  mit  den  Vorschriften  unseres
öffentlichen  Rechts,  mit  ihren  Bürgerpflichten  vertraut  zu  machen,  auf  daß
sie  nicht  Gelehrte,  sondern  verständige  Leute  und  Patrioten  werden.  Beide
Geschlechter  müssen  an  diesen  Fortschritten  Theil  nehmen.  Die  Frauen
dürfen  unseren  Grundjähen  und  Ideen  nicht  fremd  bleiben:  die  Geister  müssen
einig  sein,  damit  die  Herzen  sich  verstehen.  Die  Gewerbe=  und  Lehrlingsschulen

  müssen  sich  vervielfältigen,  dem  Kopfe  Bildung  und  der  Hand  Geschicklichkeit
  verleihen.  Der  mittlere  Unterricht  muß  unter  der  Leitung  des
Staates  stehen.  Es  kann  nicht  geduldet  werden,  daß  unsere  Geschichte  in
unseren  Schulen  verunglimpft  wird;  die  Kinder  Frankreichs  müssen  auch
eine  französi  sche  Erziehung  erhalten.  Welche  Presche  die  Feinde  des  Staats
noch  neuerdings  in  den  höheren  Unterricht  gelegt  haben,  ist  euch  bekannk.
Die  Universität,  die  Gesammtheit  der  staatlichen  Unterrichtsanstalten,  ist  beie
allen  ihren  mwollkommenheilen  noch  die  Zufluchtsstälte  des  modernen  Geistes.

Man  muhß  ihr  nolhwendigerweise  zurückerstatten,  was  ihr  binterrücks  entrissen
worden  ist,  die  Verleihung  der  akademischen  Grade.  Die  materiellen
Interessen  werden  wir  nicht  vernachlässigen.  Ich  für  meinen  Theil  hege
die  Ueberzeugung,  daß  es  vor  allen  Dingen  gilt,  die  Solidität  des  frangösischen
  Staatscredits  zu  bewähren,  vermöge  deren  wi  vir  schon  eine  erste  Revanche
nehmen  konnten.  Was  ist.  der  Reichkhum?  Das  Erzengniß  der  Arbeit.
Was  ist  die  Republik?  Die  Negierung  der  Arbeitenden.  (Langer  Beifall.)
Der  Credit  Frankreichs  hat  es  möglich  gemacht,  die  großen  Bauten,  Kanäle
und  Eisenbahnen  zu  unternehmen,  welche  dazn  dienen  werden,  die  Völker
durch  Freiheit  ihres  Waarenaustansches  einander  zu  nähern;  er  hat  es  möglich
  gemacht,  alle  nusere  Regierungszweige,  den  Unlerricht,  das  Postwesen,
reich  auszuslallen.  Darum  bin  ich  im  Juteresse  der  Befestigung  dieses  Credils
  gegen  die  Conversion  der  Rentke:  wir  sind  Schonung  und  Achtung
ihrer  Interessen  den  Leuten  schuldig,  die  uns  in  den  schmerzensreichen  Zeiten,
welche  Frankreich  durchzumachen  hatte,  verlrauensvoll  ihre  Ersparnisse  dargebrachl
  haben.  Sind  erst  einmal  jene  ersten  Resormen,  die  ich  nur  lurz
        <pb n="375" />
        374  Frankreich.  (Sept.  24—26.)

sli  ziren  lonnte,  durchgeführt,  dann  wird  die  Republik  definiliv  unsere  Gesetze
und  Sitten  durchdrungen  haben;  sie  wird  unüberwindlich  sein,  und  Maßregeln
  der  Milde  und  Vergebung  werden  den  Schlußstein  bilden  zu  einem
freien,  slarken,  allbewunderten  Frankreich."

21.  September.  Bischof  Freppel  von  Angers  greift  Gambetta
wegen  seiner  Nede  in  Romans  aufs  heftigste  an  und  wird  dabei
von  der  ganzen  clericalen  Presse  lebhaft  unterstützt.  Dagegen  erhebt
sich  nun  seinerseits  Graf  Falloux,  bekanntlich  selbst  ein  entschiedener
Katholik,  und  tadelt  die  Kampfeslust  des  Bischofs  Freppel,  des  Rittmeisters
  Graf  de  Mun  und  ihrer  Genossen,  die  mehr  schade  als
nütze.  Gambetta  hat  übrigens  in  St.  Romans  offenbar  den  richtigen
  Punct  getroffen:  die  clericale  Frage  ist  in  Frankreich  vor
allem  nur  eine  Schulfrage.

Ein  offizieller  Bericht  über  den  gegenwärtigen  Stand  des  Mittelschulwesens
  in  Frankreich  gibt  folgende  hieher  gehörige  Daten:  Die  Zahl
der  Schüler  an  den  öffentlichen  Anstalten  ast  von  I.43,000  (im  -  1865)
auf  157,000  (im  Jahr  1876)  gestiegen.  Tie  Privatschulen  (#coles  librcs)
sind  indeß  ungemein  gahlreicher.  Es  gibt  ihrer  803,  darunter  494  unter
weltlicher  Leitung,  309  in  geistlichen  Händen.  Diesem  Verhältniß  entspricht
indessen  nicht  der  Besuch  der  Anstalten:  gerade  die  in  Minderheit  befindlichen
  geistlichen  Schulen  sind  es,  die  eine  ansehnliche  Mehrheit  von  Schülern
aufweisen,  49,000  gegenüber  31  ,000.  welche  die  weltlichen  Anstalten  besuchen.
Ein  Vergleich  mit  dem  Verhällniß  zwischen  geistlichen  und  welllichen  Schulen,
wie  es  sich  im  Jahre  1854  darstellte,  ergibl,  daß  die  Laienschulen  in  diesem
Zeilraume  von  22  Jahren  um  331,  sage  dreihunderteinunddreißig,  abgenommen
  haben.  Wenn  diese  Abnahme  um  etwa  15  (weliliche  Anstalten  (jährlicher
  DTurchschnitl)  anhielte,  so  wären  sie  in  :3  Jahren  verschwunden.

e  geistlichen  nsalten  haben  sich  in  dem  genannten  Zeitraum  um  53
vernnchrl.

 

26.  Seplember.  Die  Regierung  tritt  den  Prätentionen  des
neu  ernannten  Bischofs  von  Marseille  durch  stricte  Anwendung  des
Buchstabens  des  Gesetzes  mit  vollständigem  Erfolge  entgegen.

Der  Vischof  hatte  auf  dem  feierlichen  Einzug  bestanden,  den  ihm  das
alte  napolkonisch  e  Gesetz  gewährt,  das  ganz  außer  Anwendung  gekommen  ist.
Das  aber  war  es  eigentlich  nicht,  was  der  Kirchenfürst  verlangte.  Er  wollte
nicht  blos  mit  militärischen  Ehren,  er  wollie  mit  kirchlicher  Pracht  bei  Glockengeläute,
  geleitet  vom  Clerus  in  feierlichem  Aufzuge  und  von  den  katholischen
Vereinen  mit  Kreugen  und  Fahnen,  einziehen.  Anfänglich  ersuchte  ihn  der
Präfect,  im  Hinblick  auf  die  Aufregung  in  der  Stadt  vom  feierlichen  Aufzuge
  ganz  abzufehen.  Der  Bischof  erwiderte,  er  bestehe  auf  seinem  Schein.
Hierauf  erklärte  der  Präfect,  die  Infanterie  werde  vom  Bahnhofe  bis  zu
seinem  Palaste  Hecke  machen,  achtzig  Reiter  werden  seinen  Wagen  geleiten.
Glocken  jedoch  dürfen  nicht  geläutet  werden,  geistliche  Begleitung  mit  Fahnen
und  sonstige  Aufzüge  nicht  stattfinden.  Er  und  seine  Snite  müßten  in  ihrer
Alltagskleidung,  nicht  in  Kirchengewändern  jein.  Da  findet  denn  der  Bischof
diese  militärische  Escorte  doch  nicht  zeilgemäß,  begibt  sich  in  aller  Stille  in
seine  Resideng  und  erscheint  dann  in  der  Kirche,  wo  die  gewöhnliche  Empfangsfeierlichkeit
  siattfindet.
        <pb n="376" />
        Frankreich.  (Oct.  9  21.)  375

9.  Oclober.  Durch  Decret  des  Marschall-Präsidenten  werden
die  Municipalräthe  auf  den  27.  Ockober  zur  Wahl  von  Delegirten
für  die  Erneunerung  des  Drittheils  des  Senates  berufen  und  wird
diese  Erneuerungswahl  selbst  auf  den  5.  Jannar  1879  angesetzt.

10.—11.  October.  In  Buourges  findet  unter  dem  Vorsitz  des
legitimistischen  Senators  Lucien  Brun  und  in  Gegenwart  des  Erzbischofs
  von  Bourges  und  des  Bischofs  Mermillod  von  Genf  eine
Zusammenkunft  von  viergig  katholischen  Rechtsverständigen  statt,  die
aus  allen  Theilen  Frankreichs,  Spaniens  und  Italiens  gekommen
sind,  um  sich  gemeinschaftlich  mit  den  „Gefahren“  zu  beschäftigen,
„die  den  religiösen  Interessen  drohen“.

1.  October.  Bischof  Dupanloup  von  Orleans  #.

20.  October.  Die  Verhaftungen  in  Paris  und  anderen  Städten,
welche  in  den  lehten  Tagen  an  einer  Reihe  von  Personen  vorgenommen
  wurden,  die  in  Nuhe  ihren  Geschäften  nachgingen  und  sich  allgemeiner
  Achtung  in  ihren  Kreisen  erfreuten,  die  aber,  ohne  es  zu
ahnen,  wegen  Theilnahme  an  der  Commune  in  contumaciam  verurtheilt
  waren,  erzeugen  in  weiten  Kreisen  große  Aufregung  und  lebhafte
  Beunruhigung.  Der  Minister  des  Innern  de  Mercere  sieht
sich  dadurch  veranlaßt,  die  Präfecten  telegraphisch  anzuweisen,  sofort
alle  Verfolgungen  gegen  die  wegen  Theilnahme  am  Commnne-Aufstande
  in  contumacinm  verurtheilten  Individnen  einzustellen.

Nach  einem  von  dem  General  Appert  unter  dem  8.  Märg  1875  erstatteten
  Berichte  belief  sich  die  Zahl  der  von  den  Kriegsgerichten  wegen
Theilnahme  am  Commune-  „Aufstande  in  contumaciam  verurtheilten  Individuen
  am  l.  Jannar  1875  auf  3312,  und  zwar  waren  175  zum  Tode,  159
zu  lebenslänglicher  Zwangsarbeit,  2820  zur  Teportation  nach  einem  befestigten

  Platze,  90  zur  einfachen  Deportation,  22  zu  längerer  Haft,  7  zu
Einschließung  und  39  zu  Gefänguiß  von  mehr  als  Einem  Jahre  verurtheilt

2l.  October.  Vertheilung  der  Preise  an  die  Aussteller  der

Weltausstellung,
Feierlichleit  präsidirt  der  Morschallpräsident,  in  *  Amgebung
sich  bees  Prileen  von  Wales,  Däuemark  und  Schweden,  d  g  Frauz

Assisi,  der  Graf  von  Flandern,  der  Herzog  von  Aosta,  stwir  8  Pelsichmten
beider  Kammern  und  die  Minister  besinden.  In  seiner  Rede  sagt  der  Marschallpräsident
  unter  Anderem:  „Ich  danke  Gott,  der  dem  Lande  zu  seinem
Troste  friedlichen  Ruhm  gegeben.  So  lonnte  Frankreich  zeigen,  wie  viel
sieben  Jahre  der  Sammlung  und  Arbeit  vermochten,  umschreckliche  Unfälle
wieder  gut  zu  machen.  Die  Solidität  seines  Credits,  die  Reichhaltigkeil
feäner  Hilfsquellen  und  die  ruhige  Haltung  der  Bevöllerung  legen  Zeugniß

für  die  Organisalion  des  Landes,  welche  Fruchtbarkeit  und  Dauer  versprictl
  "  Er  schließt  seine  Rede  mil  den  Worten:  „Wir  sind  vorsichliger
und  arbeitsamer  geworden.  Die  Erinnerung  an  unser  Unglück  wird  unler
        <pb n="377" />
        376  Frankreich.  (Oct.  27).

uns  auch  den  Geist  der  Eintracht,  die  bolltommune  Achtung  der  Institutionen
und  Gesetze,  die  glühende  und  uneigennützige  Liebe  zum  Baterlande  erhalten
und  entwickeln.“

Man  kann  der  Dufaure'schen  Negierung  nich  nachsagen,  sie  stehe
nicht  auf  der  Höhe  der  französischen  Demolratie.  Auf  etwa  25,000  muß
man  die  Zahl  der  Arbeiter  in  der  Provinz  schähen,  für  welche  alle  Kosten
des  Ausstellungsbesuchs  bestritten  werden.  Aus  dem  Ertrag  der  nationalen
Ausstellungslotterie  allein  werden  12,000  freigehallen.  Die  Departements,
die  Gemeinden,  die  Handels  lammern,  die  Syndicate  und  die  Großindustriellen
thun  das  übrige.  Die  sittliche,  sociale  und  volkswirthschaftliche  Bedeutung
eines  so  werkthätigen,  von  jedem  Hintergedanken  einer  politischen  Bestechung
freien  Wohlwollens  der  Regierung,  der  Fachbehörden  und  der  Arbeitgeber
für  den  bildungsfähigen  Atbeilersiand  ist  sicher  nicht  zu  unterschätzen.

27.  October.  Wahl  der  Delegirten  der  Gemeinden  für  die
Erneuerung  des  ersten  Drittels  des  Senats.

Es  sind  dazu  die  Gemeinderälhe  von  nicht  weniger  als  15,000  Gemeinden
  zusammen  berufen.  Der  liberal-conservative  „Temps"  bemerkt  dazu:

„Die  Delegirten-Wahlen  lassen  uns  den  speziellen  Wahlkörper,  welchen  die
Verfassung  geschaffen  hat,  zum  zweitenmal  am  Werke  sehen.  In  diesen  neugeschaffenen
  Collegien  ist  der  Einfluß  der  Gemeinderäthe  ausschlaggebend,  da
ihre  Delegirten  für  sich  drei  Biertel  oder  vier  Fünftel  der  Departements-Mähler
  repräsenliren.  Auch  haudelt  es  sich  nicht  um  den  Senat  allein;  die
Probe  gilt  auch  zugleich  dem  Wahlkörper,  aus  dem  er  hervorgeht,  den  Gemeinderäthen,
  welche  zu  geigen  haben,  ob  sie  auf  der  Höhe  der  politischen
Rolle  stehen,  mit  der  man  sie  bekleidet  hat.  Die  Prüsung  wird  ernst  sein,
namenllich  für  die  kleineren  Gemeinden;  die  Verfassung  hat  sie  auf  gleichen
Fuß  mit  den  größlen  gestellt,  da  eine  Stadt  von  100,000  Einwohnern  kein
Necht  auf  mehr  Delegirte  hat  als  ein  Weiler  von  500  Eimvohnern;  es  wird
von  diesen  Gemeinden  abhäugen,  das  Vertrauen  des  Gesehgebers  zu  rechtfertigen
  oder  bedauern  zu  lassen.  Sagen  wir  es  sofort,  wir  sind  überzengt,
daß  die  Gemeinderäthe  diese  Probe  siegreich  bestehen  werden;  sie  werden  sich
gugelegen  sein  lassen,  dem  Lande  die  Fortschritte  zu  geigen,  welche  sie  seit
drei  Jahren  in  dem  Verftänk  und  der  Praxis  ihrer  neuen  politischen
Rolle  vollzogen  haben.  Im  Jahre  1876  waren  die  Dobuls  des  Senatoren-Wahlkörpers
  gering;  vielleicht  würde  die  antirepublikanische  Opposilion  im
Senat  sogar  eine  jurchtbare  Burg  gewonnen  haben,  wenn  die  Nepublik  nicht
zum  voraus  durch  die  Wahl  der  unabsehbaren  Senaloren  (in  der  Nationalversammlung)
  Garnison  in  demselben  genommen  hätte.  Aber  welcher  Unterschied
  in  Bezug  auf  Zeil  und  Lage  besteht  F#ischen  den  Delegirten-Wahlen
im  Jannar  1876  und  den  jetzigen?  Im  Jahre  1876  regierte  die  Nationalversammlung
  noch  durch  ihre  Grinnerungen,  ihre  Minister,  an  deren  Spitze
Kr⅝  Buffet  stand,  durch  die  Agenten  ihrer  Politik,  welche  seit  dem  24.  Mai
1873  in  den  Präfecturen  und  auf  allen  großen  Posten  des  Staates  eingesetzt
worden  woren.  Das  Personal  der  Neaction  war  allenthalben;  es  verdeckte
die  Republik  den  Bevölkerungen  oder  ließ  sie  denselben  nur  als  ein  vorüberbebendes
  Auskunfizmittel  erscheinen.  Die  Senatorenwähler  waren  zuerst  einernsen
  und  sich  selber  überlassen  worden,  ohne  daß  sie  zuvor  die  große
Stimme  des  allgemeinen  Stimmrechts  hötlen  vernehmen  können.  Heut  ist  die
Lage  ganz  anders.  Seit  die  Senatorenwähler  zu  ihren  ersten  Wahlen  berufen
  worden,  ist  das  ganze  Land  befragt  worden  und  hat  durch  die  Wahlen
von  1876  und  1877,  durch  die  partiellen  Wahlen  von  1878  geantwortet:
daß  es  die  Nepublik  will,  daß  es  Vertrauen  zu  ihr  hat  und  von  ihren
Widersachern  nur  gefährliche  oder  unfruchtbare  Agitalionen  besorgt.  Es  ist
        <pb n="378" />
        Eranbreich.  (Oct.  28  —  Nov.  10).  377

nicht  wahrscheinlich,  daß  die  aus  dem  allgemeinen  Slimmrecht  hervorgegangenen
  Gemeinderthe,  sich  mit  seinen  aufs  klarste  ausgesprochenen  Wünschen  in
Widerspruch  setzen.

Das  Ergebniß  der  Wahlen  der  Gemeinderäthe  entspricht  diesen
Erwartungen.  Es  ist  danach  bereits  außer  Zweifel,  daß  der  5.  Jan.
der  Republik  auch  im  Senat  die  entschiedene,  zuverlässige  Mehrheit
bringen  wird.  Nur  das  steht  noch  dahin,  wie  groß  diese  Mehrheit
sein  werde.

28.  October.  Wiederzusammentritt  beider  Kammern.  Ihre
nächste  Aufgabe  ist  die  Berathung  und  Votirung  des  Budgets
für  1879.

Anfang  November.  Die  reactionären  Parteien  sind  durch  die
Ergebnisse  der  Wahlen  vom  27.  October  ganz  niedergeschmettert:
ihre  letzte  Stütze  ist  gewichen,  ihre  letzte  Hoffnung  zu  Wasser  geworden


„Journal  des  Tebats“  sagt  über  dieses  Resultat:  „Auch  die
letzte  oasns  ist  den  Verschwörern  unter  den  Füßen  zusammengrbrochen;
das  flache  Land  ist  eben  so  vepublikanisch  geworden  wie  die  Städte.  In
diefer  Erscheinung  liegt  das  Anzeichen  einer  Umwälzung,  deren  Tiefe  man
nicht  ahnte  und  deren  Folgen  gar  nicht  zu  berechnen  sind.  Die  republikanische
Form  hat  damit  den  Siempel  der  Dauerhaftigkeit  erhalten,  sie  ist  für  die
große  Masse  der  Nalion  die  Form  der  Ordnung  und  Sicherheit  geworden.
Die  Landbevölkerungen  sind  republikanisch,  und  zwar  in  conservakivem  Sinne,
das  Bauernthum,  seshhafter,  minder  beweglich,  solider  als  der  Arbeiterstand,
hat  sich  in  den  Boden  der  Republik  eingepflanzt  und  darin  seine  starken
Wurzeln  gelrieben.  Der  arbeitsame,  schwerfällige  Stier  an  seinem  Pfluge,
die  geduldige  und  sparsame  Ameise  gesellen  sich  jetzt  zu  dem  summenden  und
bewegten  Korbe  der  städtischen  Aienen.  Für  das  flache  Land  sind  Ruhe  und
Ordnung  fortan  in  der  Nepublik  verkörpert,  und  die  Ruhestörer  und  Nevolukionäre
  sind  diejsenigen,  welche  die  bestehende  Regierung  angreifen.“

1.  November.  Kammer:  Die  Minister  legen  eine  ganze  Reihe
wichtiger  Dokumente  auf  den  Tisch  des  Hauses:  Waddington  ein
Gelbbuch,  enthallend  die  auf  die  orientalischen  Angelegenheiten  und
den  Berliner  Congreß  bezüglichen  Aktenstücke,  Bardonx  einen  Gesebentwurf
  betreffend  den  höheren  Volksunterricht,  de  Freycinet  eine
Vorlage,  betreffend  die  Classirung  der  projectirten  Schienenwege,
Wasserstraßen  und  Hafenanlagen.

5.  November.  Die  Bevollmächtigten  Frankreichs,  Belgiens,
Griechenlands,  Italiens  und  der  Schweig  unterzeichnen  in  Paris
eine  neue  Müngkonvention,  welche  die  lateinische  Müngunion  aufrecht
erhält  und  die  Convention  von  1865  den  durch  die  Umstände  bedingten
  Modificationen  unterwirft.

10.  November.  Schluß  der  Pariser  Weltausstellung.
        <pb n="379" />
        378  Franbreich.  (Nov.  15  —  Dec.  10.)

15.  November.  Senat:  Wahl  von  3  lebenslänglichen  Senatoren
  in  Folge  von  drei  Todesfällen.  Die  republikanische  Linke
schlägt  dafür  als  Candidaten  vor:  den  Grafen  Montalivet,  den
Bankregenten  André  und  den  General  Greslay,  die  alle  3  in  der
That  das  Maximum  sowohl  conservativer  Gesinnung  als  constitntioneller
  Bürgschaften  darstellen.  Die  verbündeten  Reactionäre  machen
jedoch  den  letzten  Gebrauch  von  ihrer  Paar-Stimmen-Mehrheit  und
wählen  den  Legitimisten  Baragnon,  den  Bonapartisten  de  Vallce
und  den  Orleanisten  d'Haussonville.

21.  November.  Kammer:  beginnt  die  Berathung  des  Vudgets
für  1879.

30.  November.  Kammer:  hat  das  Ausgabebudget  bereits  erledigt
  und  genehmigt  dasselbe  als  Ganzes  einstimmig.

3.  December.  Kammer:  hat  auch  das  Einnahmebudget  bereits
  erledigt  und  genehmigt  dasselbe  als  Ganzes.

10.  December.  Kammer:  die  Wahlprüfungen  und  damit  die
Cassirung  von  Wahlen  wegen  gesetzwidriger  Beeinflussung  derselben
durch  das  Regiment  vom  16.  Mai  und  den  Mißbrauch  der  offiziellen
  Candidaturen  finden  erst  jetzt  ihren  Abschluß.  Es  ist  allerdings
  eine  ganze  Reihe,  darunter  eine  große  Zahl  hervorragender
Mitglieder  der  reactionären  Parteien,  annullirt  worden.  Der  gemäßigte
  „Temps“,  ein  Organ  des  wesentlich  conservativen  linken
Centrums,  vertheidigt  dieses  Vorgehen  der  Kammermehrheit  in  folgender
  Ausführung:

„Das  große  Werl  der  Wahlprüfungen  hat  13  Monale  gedauert  und
den  größten  Theil  der  von  der  gegenwärtigen  Kammer  gehaltenen  Sihungen
in  Anspruch  genommen.  War  dieses  Werk  nothwendig,  unerläßlich!  Hat
die  Mehrheit  Recht  gehabt,  die  aus  der  offiziellen  Candidatur  hervorgegangenen
  Wahlen  mit  gar  so  minntidier  Sorgfalt  zu  prüsfen:  Man  kann  sagen,
daß  die  Mehrheit,  wenn  sie  die  bestrittenen  Wahlen,  ohne  zu  ermüden  oder
zu  fürchten,  daß  sie  die  öffentliche  Meinung  durch  die  Wiederholung  derselben
  Beschwerden  absimmpfen  könnte,  einzeln  durchging  und  zahlreiche  Invalidirungen
  verhängte,  damit  nicht  etwa  einem,  wenn  man  so  sagen  darf,
parlamentarischen  Interesse  gehorcht  hat.  ieie  Vichrheil.  wie  sie  noch  vor
jeder  Umstoßung  aus  den  Wahlen  vom  14.  October  hervorgegangen  war,
war  schon  beträchtlich  genug,  um  von  der  Minderheit  nichls  besorgen  zu
dürsen.  Nicht  also  um  ihre  Zahl  und  Stärle  zu  erhöhen,  hat  sie  so  viele
Zeit  und  Mühe  daran  gesetzt  und  so  viel  Strenge  dabei  walten  lassen,  die
Bollmachlen  der  Milglieder  der  Minderheit  zu  prüfen;  vielmehr  war  sie  von
einer  höheren  und  berechligleren  Rücksicht  beherrichl.  Sie  wollle  die  Wahl-Moral
  in  ihre  Rechte  wieder  einseyen.  Ueberzeugt,  daß  in  einem  Land,  in
welchem  das  allgemeine  Stimmrecht  sonverän  ist,  jeder  Eingriff  in  die  Freiheit,
  Würde  und  Sittlichkeit  der  Abstimmung  die  Instikutionen  selbst  falscht
und  in  Bälde  den  Verfall  der  Nalion  nach  sich  zieht,  wollte  die  Kammer
        <pb n="380" />
        Franbreich.  (Dec.  12.)  379

durch  die  Menge  der  Verurtheilungen  und  die  helle  Beleuchtung  der  Thatsachen
  die  Wiederkehr  der  strafbaren  Kunstgriffe  der  offiziellen  Candidatur
unmöglich  machen.  Man  darf  nichl  vergessen,  daß  Frankreich  achtzehn  Jahre
lang  unter  dem  Druck  dieser  offiziellen  Candidatur  geschmachtet  hal,  daß
unter  dieser  langen  Praxis  Geister  und  Charaktere  herabgesunken  sind  und
bei  einem  Theile  der  Bevölkerung  irrthümliche  und  verderbliche  Vorstellungen
in  Bezug  guf  das  Wahlrecht  Eingang  gefunden  haben.  In  den  minder  bevölkerten
  Deparkements,  in  den  kleinen  Gemeinden  hat  man  sich  gewöhnt,
die  active  Einmischung  der  Regierung  als  elwas  natürliches  und  unvermeidliches
  anzusehen;  Interesse  oder  Furcht  waren  dort  lange  das  bestimmende
Moment  der  Wahl.  Ganze  Gemeinden  stimmten  für  den  offijiellen  Candidaten,
  sei  es  aus  Furcht  vor  der  Allmacht  des  Präfecten  oder  aus  Verlangen
nach  administrativen  Vergünstigungen.  Schon  waren  die  Ideen  und  die
Praxis  im  Begriff,  sich  in  diesem  Betracht  zu  ändern,  als  mit  dem  16.  Mai
das  System  der  offiziellen  Candidatur  noch  einmal,  und  heftiger  selbst  als
unter  dem  Kaiserreich,  in  Wirksamkeit  trat.  Die  Bevölk  erungen,  die  einen
Augenblick  an  die  Wahlfreiheit  geglaubt  hatten,  sahen  sich  unn  in  ihre  alten
Vorstellungen  zurückversetzt,  und  wußten  schier  nicht  mehr,  welches  in  Wahlsachen
  ihre  Rechte  und  ihre  Pflichten  seien.  Diese  Verwirrungen  und
Schwankungen  des  öffentlichen  Gewissens,  diese  Verkehrung  der  Begriffe  von
Recht  und  Unrecht  stellen  eine  Gefahr  dar,  und  diese  Gefahr  wiederum  ist
es,  welche  die  Mehrheit  erkannte,  und  dadurch  zu  beseitigen  suchte,  daß  sie
den  Bevölkerungen,  welche  gang  besonders  dem  administrativen  Druck,  der
sittlichen  und  maleriellen  Vergewaltigung  erlagen,  recht  dentlich  zeigte,  daß
es  in  Wahlsachen  eine  Moral  gibt,  die  nicht  ungestraft  mißachtet  und  verletzt
  werden  darf.  Nicht  für  die  Vergangenheit  und  Gegenwart  wurden  so
viele  Wahlen  umgestoßen,  jondern  im  Hinblick  auf  die  Zukunft,  auf  daß
nämlich  diese  langen  Debatten,  die  Enthüllung  und  Verdammung  der  gröbsten
Mißbräuche!  sowohl  für  die  Candidaten  als  für  die  Wähler  eine  unvergeßliche
  Lehre  seien.“

12.  December.  Senat:  beginnt  die  Berathung  des  Budgets
für  1879.  Der  Bericht  des  Budgetausschusses  tritt  der  pessimistischen
  Anschauung  der  reactionären  Parteien  durch  die  Darlegung
der  Thatsachen  scharf  entgegen.

Der  Bericht  empfiehlt  die  unwerzügliche  und  unveränderte  Annahme
bes  Budgets,  wie  es  von  der  Kammer  votirt  wurde.  Ungeachtet  des  16.  Mai,
der  Orient-Frage  und  der  allgemeinen  Krisis  der  Arbeit  und  des  Handels
bewahrt  Frankreich  eine  gute  und  solide  Finanglage.  Die  aufsteigende  Bewegung
  der  Staatseinkünfte,  aufgehalten  in  vorigen  Jahre,  besteht  wieder.
Frankreich  arbeitet,  erspart  und  will  den  Frieden.  Auf  den  Rath  des  Herrn
Thiers  hat  es  sich  muthig  beträchtliche  Rejerven  für  die  Stlaatswirthschaft
geschaffen,  wie  es  festes  Vertrauen  in  den  Bestand  feiner  Einrichtungen  besitzt,
  welche  es  zu  vertheidigen  wußte.  Vom  Standpunkte  des  Budgels  aus
besitzt  es  eine  ihm  bisher  unbekannte  dlccianefreiheit  welche  dem  Vaulenminister
  gestattele,  ein  großartiges,  auf  10  oder  12  Jahre  berechnetes,  Bauten-Programm
  zu  entwerfen,  ohne  daß  es  unwahrscheinlich  oder  unglaublich  besunden
  wurde.  Die  Vergangenheit  ist,  was  die  Finangen  aubelangt,  wieder
gut  gemacht,  die  Gegenwart  beruhigend,  die  Zulunft  verbürgt.  Herr  Buffet,
der  auch  einmal  mehrere'  Wochen  hindurch  Finanjminister  des  Kaiserreiches
war,  hat  allerdings  jenes  Bauten-Programm  und  die  neue  tilgbare  Rente  des
ie  Loon  Say,  die  hauptsächlich  jenem  Programm  gewidmet  ist,  dem  Senat
schon  vor  der  Ausstellung  als  unwahrscheinlich  und  unglaublich,  als  die
        <pb n="381" />
        380  krankreich.  (Dec.  14.)

Verlockung  und  den  Ansang  um  Staalsbankerott  dennucirt.  Die  thatsächliche
  Entgegnung  findet  sich  im  Budgetbericht  des  Senats  selbst.

14.  December.  Senat:  Eine  Interpellation  gibt  dem  Minister
des  Answärtigen  Waddington  Anlaß,  sich  über  die  auswärtige  Polilik
  Frankreichs  und  über  seine  eigene  Thätigkeit  auf  dem  Berliner
Congreß  einläßlich  auszusprechen.  Derselbe  schließt  die  Darlegung
mit  den  Worten:  „Ich  darf  nach  alle  dem  dem  Senat  und  dem
ganzen  Lande  die  Beruhigung  ertheilen  und  wiederhole  es:  Europa
hat  Vertrauen  zu  uns.“  Die  Darlegung  erhält  auch  die  aufrichtige
Villigung  des  Senats  und  der  öffentlichen  Meinung,  fast  ohne  Unterschied
  der  Parteien.

Die  „Ropublique  Francaise",  das  Organ  Gambetta's,  urtheilt  über
diese  auswärlige  Politik  Frankreichs  zunächst  auf  dem  Verliner  Congresse:
„Interessirte  Gesichtspunkter  konnten  die  anderen  auf  dem  Congreß  vertretenen
Staaten  leilen.  Die  Republik  hat  sich  eine  Ehre  darans  gemacht,  die  absoluteste
  Uneigennübigkeit  zu  beweisen.  Sie  hat  alles  sanctionirt,  was  den
Ausprüchen  der  Südflaven  zuzugestehen  ihr  recht  schien.  Sie  hat  mit  Wärme
die  Nechte  Rumäniens  vertheidigt,  und  wenn  Bessarabien  schon  im  voraus
geopfert  war,  so  war  doch  wenigstens  die  sympathische  Stübze,  welche  das
unglückliche  Fürstenthum,  beraubt  durch  seine  Alliirten,  die  es  im  Balkan
gerettet,  aun  Frankreich  hatte.  ein  mächtiger  Trost  für  dasselbe.  Kurz,
Frankreich  hat,  treu  der  großmüthigen  Tradition,  die  aus  ihm  den  Beschützer
Griechenlands  machte,  und  woelche  allein  das  zweite  Kaiserreich  halte  vergessen
  können,  für  Griechenland  verlangt  nicht  nur,  was  man  seine  natürlichen
  Grenzen  nennen  konnte,  sondern  wenigstens  eine  lerritoriale  Ausdehnung,
  welche  der  hellenischen  Nation  erlanbte,)  zu  wachsen  und  sich  zu
entwickeln.  Diese  Politik  war  edel  und  würdig.  Sie  hat  der  Regierung  der
Republik  allgemeine  Sympathien  eingetragen  und  die  tiefe  Dankbarkeit  der
Völkerschaften,  deren  Vertheidigung  sie  so  großmüthig  übernommen  hat.  Es
ist  der  schönste  Ehrentitel  des  Herru  Waddiugton,  in  Verlin  der  autorisirte

Verlreter  und  geschickte  Verlheidiger  dieser  Politikl  gewesen  zu  sein.  Das  hat
Herr  Waddington  heute  im  Senat  gesagt.  Gewiß  gibt  es  im  Berliner  Vertrag
  mehr  als  eine  Clausel,  die  von  den  Verkretern  Frankreichs  ratificirt  zu
sehen  peinlich  war.  In  Anbetracht  des  großen  Interesses  des  europäischen
Friedens  jedoch  konnte  man  nicht  zurückweichen.  Und  nachdem  der  Bertrag
einmal  unterzeichnet  ist,  muß  er  auch  ausgeführk  werden.  Und  Frankreich
gebührt!  es  ganz  besonders,  über  die  Ausführung  der  Maßregeln,  zu  denen
es  die  Initiative  ergriffen,  zu  wachen."“

Mitte  December.  Es  ist  bereits  außer  Zweifel,  daß  der  Culturkampf
  Frankreich  nicht  erspart  bleibt.  Aber  derselbe  entwickelt
sich  in  wesentlich  anderer  Weise  als  in  Deutschland.  Im  Vordergrunde
  des  Kampfes  steht  nicht  der  Staat,  sondern  slehen  die  Gemeinden.


Die  ehemals  päpstliche  Sladt  Avignon,  erst  seit  weniger  als  einem
Jahr  einer  legitimistischen  und  ullramontanen  Verwaltung  entrissen,  gibt  ein
schlagendes  Beispiel  des  Culkurkampfes,  wie  er  bereits  in  fast  sämmtlichen
Departements  stattfindet.  Der  dorlige  Gemeinderath  verminderte,  unterstütßzt
vom  Präfecten,  um  9000  Fr.  die  Jahresgehalle  der  vier  Psarreien  und  um
        <pb n="382" />
        Etankrtich.  (Mitte  Dec.)  381

6000  Fr.  die  jährliche  Subvention  für  die  noch  in  kleritalen  Händen  sich
befindende  Verwaltung  des  Armenwesens.  Mit  anerkennenswerther  Feinheit
erhöhte  er  auf  700  Fr.  den  Gehall  der  Schulbritder.  welche  das  Lehrerdiplom
besitzen,  was  nur  aus  unhmsweise  der  Fall  ist,  setzte  jedoch  auf  400  Fr.  den
Gehalt  der  Schulbrüder  ohne  Lehrerdiplom  herab,  also  den  fast  sämmtlicher
C  ongregationisten.  Der  Gemeinderath  unterdrückte  die  200  Fr.,  welche  jährlich
dem  Jesuit  zu  Schul-Prä  gegeben  wurden,  und  bewilligte
eine  öhrtiche  Subvention  von  500  Fr.  für  den  ällesten  Prosessor  des  Gemeinde-Lyreums
  unter  der  Bedingung,  daß  er  einen  Nang  in  der  Universität
besitzt,  und  während  des  Winters  fünf  populäre  Vorlesungen  im  Gemeindehaus
  hält.  Auch  bewilligte  er  eine  jährliche  Subvention  von  4000  Fr.  dem
Theater,  dessen  Director  pubtianiiche  Geschichtedramen,  wie  „Charlotle
Corday“  „„Marcean“,  „Die  Girondins“  „Die  Sergeanten  von  La  Rochelle“  u.  s.  w.
aufzuführen  pflegt.  Alle  dinse“  Verfügungen  wurden  einstimmig  angenommen.
  In  dem  Gemeinderath  sitzen  ein  pensionirter  General,  ein  gewesener
bonapartistischer  Maire  von  Auvignon,  der  Reffe  eines  Bischofs,  der  Sohn
eines  Präsidenten  der  Vereine  des  heil.  Vincen)  da  Paula,  der  Schwager

zweier  Jesnitenpatres  und  mehrere  ehemalige  Jesuiten-Zöglinge.  Ganz  ähnlich
  saßl  der  Stadtrath  von  Pari.  mit  63  gegen  3  Stimmen  den  Beschlußz,

den  Geyalt  der  Lehrer  und  Lehrerinuen  aus  den  Gongregationen  auf  bas
Minimum  herabzuschen.  welches  das  Gesetz  vorschreibt.  Dieses  wechselt
zwischen  250  bis  150  Fr.  jährlich.  Der  Zweck  des  Beschlusses  ist  klar,  man
will  die  Congregationisten  nöthigen,  die  Pariser  Schulen,  welche  sie  leiten.  zu
verlassen.  Dieß  hat  auch  der  Stadtrath  Lacroix  Namens  der  Commission
ganz  offen  erklärt.  Das  Beispiel  von  Paris  wird  in  den  Departements  ohne
Zweifel  Nachahmung  sinden.  Diese  Verjügungen  werden  durch  die  eben
erschienene  Volks  sschulstatistik  gerechtfertigt.  Von  den  gegenwärtigen  69,000  diplomirten
  Lehrern  und  Lehrerinnen  entfallen  kaum  9000  auf  die  Congregationen,
  welche  jast  42,000  nichtdiplomirte  Personen  im  Schuldienste  besitzen.
Die  seit  1870  bestehende  und  immer  höher  und  breiter  gehende  Schulbewegung
ist  die  Fortsetzung  derselben  Vewegung,  welche  nach  der  Juli-Revolnlion
eintrat,  vom  freisinnigen  Minister  Grafen  Montalivet  befördert  und  durch
das  Gnizott  sche  Schulgeje#z  organisirt  wurde.  Von  1819  bis  1870  verfielen
Schulen  und  Studien  der  klerikalen  Uebermacht  jo  sehr,  daß  unter  dem
Kaiserlhum  die  zwei  Unterrichtsminister,  welche  für  die  Vollsbildung  aufrichtig

  etwas  thun  wollten,  Rouland  und  Duruy,  sogar  vom  Kaiser  gegen
dieselbe  nicht  gehalten  werden  konnten.  Mit  geschichtlicher  Logik  knüpft  der
gegenwärtige  Minister  an  die  Bewegung  von  1831  an,  und  er  erscheint  als
der  Fortsetzer  von  Montalivet  und  Guizol,  indem  er  die  Stalistik  der  Volksschulen
  wiederherstellt,  welche  das  Kaiserthum  abgeschafft  hat,  weil  es  ihre
Enthüllungen  zu  fürchten  nur  zu  viele  Gründe  besaß.

Gleichzeitig  hat  der  Minister  Bardour  seinem  Vericht  über  die  Staatsumiversitäten
  auch  eine  Zusammenstellung  der  Frequenz  der  sog.  katholischen
Universitäten  beigefügt.  Danach  vertheilt  sich  die  Gesammtzahl  der  Studirenden
  an  diesen  5  Universitäten  folgendermaßen:  zu  Angers  (1876)  192,
(1877)  340,  (1878)  500;  zu  Lille  (1876)  192,  (1877)  300,  (1878)  634;
zu  Lyon  (1876)  244,  (T%  418,  (1878)  **“  zu  Paris  (1876)  W
(1877)  834,  (1878)  110“  i;  zu  Toulo#  ouse  (1870)  —,  (1877)  —,  (1878)
208;  tolal  (1876)  1173,  (1877)  1922,  8  )  2908.“  Wahmrnd  der  brei
ersten  Jahre  freguentirten  demnach  0063  Studenten  die  neuen  latholischen
Universitäten.  Im  ersten  Jahre  ihres  Bestandes  verhielt  sich  die  Frequenz
derselben  gegenüber  den  staatlichen  Universitäten  wie  1:  15,  während  das
Verhältniß  im  Jahre  1877./8  sich  bereits  wie  1:6.50  ge  slallel  hat.
        <pb n="383" />
        382  Erankrtich.  (Dec.  19  -21.)

19.  December.  Senat:  erledigt  das  gesammte  Budget  für
1879  ganz  nach  den  Beschlüssen  der  Kammer,  doch  mit  zwei  Abweichungen,
  einmal  indem  er  in  das  Ausgabebudget  Fr.  200,000  für
Pfarrverweser,  welche  die  Kammer  gestrichen  hatte,  wieder  einfetzt,
und  dann  indem  er  die  im  Einnahmebudget  vorgesehene  Steuer  für
Checks  streicht.

21.  December.  Kammer:  gibt  im  Budget  für  1879  dem
Senat  bez.  der  Checks  nach,  beharrt  aber  bez.  der  Pfarrverweser  auf
seinem  frühern  Beschlusse.

Senat:  nimmt  das  Budget  für  1879  nach  diesen  Beschlüssen
der  Kammer  an.

24.  December.  Gambetta  hält  in  Paris  eine  Bankettrede,  in
der  er  aufs  entschiedenste  zur  Mäßigung  und  zur  Geduld  ermahnt,
indem  er  sagt:

.  Predigen  Sie  also  Eintracht,  Disciplin  2c.,  und  da  ich  gerade
die  Kardinaliugenden  einer  Demokratie  aufzähle,  predigen  Sie  Geduld!
Nicht  jene  Geduld,  welche  der  Trägheit  gleichkommt,  sondern  jene,  welche
berechnend  abwägt  und  zum  Handeln  den  günstigen  Angenblick  abwartet
Eehr  gut));  jene  Geduld,  welche  Frankreich  seit  zehn  Jahren  übt,  und  mit
der  es  so  viele  Gefahren  bestanden,  jo  viele  verbündete  Geguer  niedergeworfen
hat.  Nicht  indem  wir  alle  Fragen  auf  einmal  in  Angriff  nahmen,  haben
wir  diesen  Erfolg  erzielt,  sondern  indem  wir  sie  zerlegten,  behutsam  vorschritten,
  um  das  Hinderniß  bess  jier  zu  ertennen  und  ihm  dann  auf  rationellem,
sozusagen  auf  wissenschaftlichem  Wege  zu  Leibe  zu  gehen.  Dieselbe  Methyde,
mil  welcher  wir  gesiegt  haben,  ist  auch  gut,  unsere  Errungenschaften  zu  behauplen.
  (Beifall.)  Und  hier  wende  ich  mich  an  Alle,  zu  denen  auch
anßerhalb  dieses  Kreises  meine  Stimme  gelangen  wird.  In  einigen  Tagen
werdet  Ihr  überall  die  Mehrheit  haben,  die  Aera  der  Gefahren  wird  geschlossen
  sein,  die  der  Verantwortung  und  der  Schwierigkeiten  wird  beginnen.
  (Lebhafte  Zustimmung.)  Man  wird  nicht  mehr  von  Complotten,
geheimen  Bündnissen,  Kabalen  und  Ränten,  sei  es  für  oder  gegen  die  ereentive
  Gewalt  oder  im  Bunde  mit  derfelben,  hören.  Alles  das  wird  der
Hauch  der  Nation  weggeblasen  haben.  Aber  ihr  Wille  zeichnet  uns  auch
unsere  Verhaltungslinie  vor;  man  wird  bei  den  lünftigen  Reformen  erwägen
  müssen,  was  reif,  was  dringlich  ist,  andererseits,  was  noch  warten,
bei  Seile  gelassen  oder  geradezu  verdammt  werden  muß.  Man  wird  mannhaft
  im  Ange  zu  behalten  haben,  daß  die  Parteien  nur  durch  ihre  eigenen
Fehler  zu  Grunde  gehen.  Also  noch  einmal:  keine  Gefahren  mehr,  aber
Schwierigkeiten  und  die  volle  Verantwortlichkeit.  Nun  denn,  ich  vertraue
auf  die  bewährte  Einsicht  der  Erwählten  des  allgemeinen  Stimmrechts  und
auf  den  heilsamen  Druck  der  öffentlichen  Meinung,  welche  die  wahre  Sonveränin
  in  einem  demofratischen  Staate  und  die  beste  Leiterin  für  die  Vertreter
  des  Landes  ist.“

27.  December.  Ausbruch  einer  Disserenz  mit  Tunis,  welche
die  Regierung  mit  Rücksicht  auf  Algerien  sehr  ernst  nimmt.

29.  December.  Das  Ministerium  Dufaure  theilt  den  hervorragenderen
  Mitgliedern  der  Kammermehrheit  das  Programm  mit,
        <pb n="384" />
        Frankreich.  (Dec.  31.)  383

mit  dem  es  nach  den  Senatswahlen  vom  5.  Januar  1879,  von
denen  bereits  Niemand  zweifelt,  daß  sie  der  Nepublik  auch  im  Senat
eine  feste  Mehrheit  bringen  werden,  hervorzutreten  gedenkt.

31.  December.  Frankreich  kündigt  England  und  Velgien  die
bestehenden  Handelsverträge  auf  Ende  1879,  damit  es  am  1.  Jan.
1880  neue,  von  der  Kammer  gebilligte  Zollverträge  in  Kraft  treten
lassen  kann.

31.  December.  Das  Comite  der  drei  reaktionären  Gruppen  des
Senats  hat  sich  endlich  in  der  zwölften  Stunde  doch  noch  über  ein
Manifest  an  die  Senatorenwähler  vom  5.  Jannar  1879  geeinigt;
dasselbe  ist  nur  von  dem  ehemaligen  Justizminister  Tailhand  gezeichnet
  und  betheuert  aufs  neue:  es  handle  sich  in  den  Wahlen
vom  5.  Januar  nicht  um  die  Negierungsform,  nicht  um  die  Frage,
ob  Republik  oder  Monarchie,  sondern  um  die  fundamentalen  Grundlagen
  der  Gesellschaft.  Wer  „für  die  radikalen  Candidaten  oder  für
solche  stimme,  welche  die  Bundesgenossenschaft  derfelben  annehmen,"
der  wolle  den  Senat  zu  einem  einfachen  Abklatsch  der  Deputirtenkammer
  herabwürdigen,  welche  letztere  in  den  Wahlprüfungen  gezeigt
habe,  was  man  von  ihrem  Despotismus  zu  gewärtigen  habe.
        <pb n="385" />
        5.  Italien.

1.  Jannar.  Der  König  Dictor  Emannel  bemerkt  beim  Neujahrsempfang
  der  Minister  mit  Nachdruck,  es  möchte  eine  bloße  Parteistellung
  von  ihnen  in  der  Kammer  möglichst  vermieden  werden;  eine  compacte
  Majorität  sei  durchaus  nothwendig,  um  unter  allen  Eventualitäten
  die  Interessen  des  Landes  zu  wahren.  Eine  solche  Majorität
besteht  aber  nicht,  noch  steht  sie  bei  der  obwaltenden  Spaltung  unter
den  verschiedenen  Gruppen  der  Linken  in  Aussicht.  Das  zweite
Ministerium  Depretis  steht  daher  von  vorneherein  auf  sehr  schwachen
Füßen.

9.  Jannar.  König  Victor  Emanuel  1,  mit  den  Tröstungen
der  Religion  versehen,  sehr  unerwarket.  Die  Trauer  um  ihn,  den
Gründer  des  Königreichs  Italien,  ist  in  allen  Theilen  des  Landes
eine  ebenso  lebhafte  und  aufrichtige  als  allgemeine.  Der  Papst
willigt  ein,  daß  es  mit  der  (zwar  nur  indirect  ausgesprochenen  aber
zweifellosen)  Excommunication,  die  auf  dem  verstorbenen  König  wegen
des  „Naubes  des  Kirchenstaates“  lastet,  nicht  in  aller  Strenge  gehalten
  werde,  ohne  sie  jedoch  ganz  aufzuheben.  Der  Kronprinz
(geb.  1844)  folgt  ihm  als  König  Umberto  I.  Er  erläßt  sofort  eine
Proclamation  an  die  Italiener  und  bestätigt  das  Ministerium  Depretis.
  Das  Parlament  wird  auf  den  16.  Jannar  einberufen.

Der  König  gibt  vor  seinem  Tode  folgende  Erklärung  ab:  „Ich  sterbe
als  Katholik;  ich  hatte  vor  der  Person  Sr.  Heiligkeit  stets  Hochachtung  und
Ehrfurcht,  und  ich  bedaure  aufrichtig,  wenn  irgend  eine  meiner  Handlungen
dem  hl.  Vater  persönlich  Schmerg  bereitet  haben  sollte.  Aber  in  allen  meinen
Handlungen  habe  ich  stets  das  Bewußtiein  gehabt,  meine  Pflichten  als
Bürger  und  Fürst  zu  erfüllen,  und  nichts  gegen  die  Religion  meiner  Bäter
zu  unternehmen.“  Erst  nach  Abgabe  dieser  Erklärung  erscheint  der  Beichtvater
  des  Papstes  Monsignore  Marinelli  im  Quirinal  als  Ueberbringer  des
päpstlichen  Segens  (worin  co  ipso  die  Lösung  aus  dem  Kirchenbann  aus-
        <pb n="386" />
        Kalien.  (Jan.  12—19.)  385

gesprochen  ist)  und  der  geweihten  Hostie,  Felc  dann  der  Almosenier  des
Königs  Kanonikus  Anzino  dem  Sterbenden  reich

12.  Januar.  In  Neapel  findet  eine  gose  Volksdemonstration
statt:  der  Präfect  wird  ersucht,  an  die  Regierung  folgendes  Telegramm
  abzusenden:  „Die  Bürger  von  Neapel,  ergriffen  von  dem
schmerglichen  Ereigniß,  das  Italien  betroffen,  bekräftigen  auf  dem
Grabe  des  Re#  Galantuomo  feierlich  das  Plebiscit  von  21.  Oct.  1860.“

14.  Januar.  Der  Vatican  ist  bez.  seiner  Haltung  gegenüber
dem  Tode  des  Königs  in  großer  Verlegenheit.

Die  Ultras  in  der  Umgebung  des  Papstes  Pio  IX.  bestehen  auf  voller
Aufrechthaltung  der  x“  u6  wenigstens  bez),  der  kirchlichen  Trauerfeierlichkeiten;
  der  Papst  fürchtet  dagegen  und  nicht  ohne  Grund  ein  Aufflammen
  des  italienischen  Naumualgrichte.  Mittlerweile  aber  liegt  die  Leiche
des  Königs  sieben  Tage  im  Ouirinal,  Lhne  daß  über  ihre  letzle  Ruheslätte
etwas  Endgültiges  beschlossen  wäre.  Die  Curie  hält  daran  jest,  daß  die
Messe  im  Quirinal,  ja  sogar  ein  volles,  kirchliches  Todtenamt  bei  der  Bestattung
  nicht  gewährt  werden  könne;  im  Panthron,  an  deisen  Ausschmückung
fleißig  gearbeilet  wird,  sollen  weiter  nichts  als  Exequien,  aber  nicht  die  sog.
Funeralia,  das  Todtenamt  gehalten  werden  dürfen.

15.  Januar.  Der  deutsche  Kronprinz,  vom  Kaiser  nach  Nom
geschickt,  langt  daselbst  an  und  wird  vom  König  Umberto  und  von
der  Regierung  mit  ausgesuchter  Zuvorkommenheit  und  ganz  besonderen
  Ehren,  von  der  Bevölkerung  fast  enthusiastisch  mit  dem  Ruf:
Erriva  il  principe  imperialel  Erviva  h  Germania!  empfangen.

16.  Januar.  Der  Mailänder  Clerus  sendet  eine  Deputation
an  den  Erzbischof,  um  gegen  die  in  einem  Artikel  des  „ÖOsservatore
Romano“  auläßlich  des  Todes  des  Königs  gebrauchten  Ausdrücke
zu  protestiren.  Der  Erzbischof  lobt  die  patriotische  Haltung  des
Clerus.

17.  Januar.  Feierliches  und  großartiges  Leichenbegängnist
des  Königs  Victor  Emanuel;  der  Zug  nach  dem  Pantheon  dauerl
über  drei  Stunden.  Der  Clerus  ist  nur  durch  13  Priester  niederen
Ranges  vertreten.  Die  Kirchenglocken  bleiben  während  der  ganzen
Feier  stumm.

19.  Jannar.  König  Umberto  leistet  dem  Parlament  in  Anwesenheit
  des  ganzen  Hofes,  der  Königin  und  des  Kronprinzen  von
Portugal,  des  deutschen  Kronprinzen,  des  österreichischen  Erzherzogs
Rainer  und  des  französischen  Marschalls  Canrobert  den  Eid  auf  die
Verfaffung  und  unterzeichnet  das  Eidesinstrument,  worauf  er  eine
Thronrede  hält.  Nach  feiner  Rückkehr  in  den  Quirinal  sammelt
sich  vor  demselben  eine  große  enthusiastisch  bewegte  Volksmenge,  das
Königspaar  ktritt  auf  den  Valkon  und  wird  mit  Jubelrufen  em-Schulthess,

  Gurop.  Geschichtslalender.  XIXN.  Bd.  25
        <pb n="387" />
        386  Zlalien.  (Jan.  20  —  März  6.)

pfangen.  Da  diese  fortsahren,  tritt  es  in  Begleilung  des  deutschen
Kronprinzen,  der  den  Prinzen  von  Neapel  im  Arme  hält,  nochmals
heraus,  worauf  die  Volksmenge  in  neue  enthusiastische  Jubelrufe
ausbricht.

20.  Januar.  Durch  königliches  Decret  werden  alle  bis  jetzt
wegen  politischer  oder  Preßvergehen  verurtheilten  Personen  amnestirt;
deßgleichen  soll  auch  bei  anderen  Vergehen,  wenn  keine  höhere  als
sechsmonatliche  Strafe  verwirkt  ist,  das  Strafverfahren  eingestellt
werden.

Der  deutsche  Kronprinz  richtet  von  Ala  aus  noch  folgendes
Telegramm  an  König  Umberto:  „Ehe  ich  die  Grenze  überschreite,
wünsche  ich  Dir,  Margherita  und  Italien  alles  Gute,  und  erflehe
den  Segen  der  Vorsehung  für  Deine  Regierung!  Es  umarmt  Dich
Dein  Bruder  Friedrich  Wilhelm.“

26.  Jannar.  König  Umberto  will  die  von  Bictor  Emannel
hinterlassenen  Schulden  (15—26  Mill.  Fr.)  selbst  bezahlen,  nicht
aber  dafür  das  Parlament  angehen,  und  befiehlt  daher  wesentliche  Ersparnisse
  im  kgl.  Haushalt.

29.  Jannar.  Das  Parlament  schließt  seine  kurge  Session  und
vertagt  sich  auf  den  20.  Februar.

3.  Februar.  Durch  königl.  Decret  wird  eine  Erhöhung  des
Tabaltarifs  verfügt,  was  als  einleitende  Maßregel  für  die  auf
Herabsetzung  der  die  ärmeren  Klassen  belastenden  Steuern  hinzielende
Steuerreform  gilt.

7.  Februar.  Papst  Pius  IX.  1  ebenso  unerwarlet  wie  König
Victor  Emanuel.

13.  Febrnar.  Die  Regierung  verschiebt  den  Wiederzusammentritt
  des  Parlaments  vom  20.  Febrnar  auf  den  7.  März,  in  der
Hoffnung,  daß  bis  dahin  ein  neuer  Papst  gewählt  und  das  Conclave
geschlossen  sein  werde.

20.  Februar.  Der  Cardinal  Pecci  wird  vom  Conclave  als
Papst  Leo  XlII.  gewählt.

4.  März.  Der  Herzog  von  Aosta  erläßt  als  Commandeur
des  Armeecorps  von  Nom  eine  Instruclion  bez.  der  militärischen
Ehrenbezeugungen  für  den  Fall,  daß  der  neue  Papst  sich  öffentlich
zeigen  sollte.

6.  März.  König  Umberto  schreibt  an  den  Papst,  um  ihn
zu  seiner  Thronbesteigung  zu  beglückwünschen,  und  erhält  eine  höfliche
  Antwort.
        <pb n="388" />
        Ilalien.  (März  7—17).  387

7.  März.  Erösfnnag  der  Parlamentssession.  Thronrede  des
Königs.

Die  Thronmrede  spricht  die  Ueberzeugung  aus,  daß  Italien,  dessen  Einheit
  auf  unerschütterlichen  Grundlagen  befesligt  sei,  sich  nunmehr  den  vom
VBolke  vertrauensvoll  erwarteten  Reformen  werde  widmen  können,  und  zählt
die  zu  unterbreitenden  Vorlagen  auf.  Dieselben  betreffen  unler  Anderem  die
Wahlreform,  Ministerverantwortlichkeit,  Autonomie  der  Gemeinden  und  Provinzen,
  eine  die  ärmeren  Volksclassen  entlastende  Steuerreform,  Herabminderung
  des  Salzpreises  und  der  Mahl  lstener,  Neorganisirung  des  höheren
Richterstandes  und  des  Unterrichts.  Die  Thronrede  kündigt  weiter  eine  Vorlage
  an,  damit  die  Armee  und  Marine  nicht  verbesserter  Waffen  entbehre,
und  betont  betreffs  der  Ereignisse,  daß  Italien  die  freundschaftlichsten  und
herzlichsten  Beziehungen  zu  allen  Mächten  unterhalten,  gewissenhaft  die  Verräge

  geachtet  und  vertrauensvolle  Neutralität  beobachtet  habe.  Mut  habe
lundt  Zögerung  eingewilligt,  an  einer  Conferenz  theilzunehmen.  Die  Mächte
wünschen  Europa  einen  dauerhaften  Frieden  zu  sichern.  „Unsere  aufrichtige
Unparteilichkeit  wird  unseren  Rathschlägen  höheren  Werth  verleihen  und  das
Beispiel  unserer  jüngsten  Geschichte  uns  das  Argument  bieten,  um  die  der
Gerechtigkeit  und  den  Rechten  der  Humanität  am  meisten  entsprechende  Lösung
zu  unterstügen.  Dieß  ist  unsere  Ueberzeugung,  welche  uns  die  kostbarste
Allianz,  jene  der  Zukunft,  vorbereitet.“  Die  Throurede  gedeukt  des  iblebens
des  Papstes  und  constatirt  die  freie,  ohne  Störungen  für  die  Nuhe
Staates,  den  Gewissensfrieden  und  die  Unabhängigkeit  des  geistlichen  7
kollzoo-  ne  Wahl  seines  Nachfolgers.  Italien  werde  fortfahren,  seine  Institutionen
  aufrecht  zu  erhalten  und  die  Achtung  vor  dem  religiösen  Glanben
mit  der  kuerschillteklichrn  Vertheidigung  der  Rechte  des  Staates  und  der
Principien  der  Civilisalion  zu  versöhnen.

Die  Throurede  wird  vom  Parlament  mit  tiefem  Stillschweigen
entgegen  genommen.  Das  Ministerium  Depretis  kann  offenbar  auf
eine  Majorität  nicht  zählen.  Dagegen  erfolgen  beim  Eintreten  und
beim  Weggange  des  Königs  lebhafte  Evvivas.

8.  März.  Kammer:  wählt  zu  ihrem  Präsidenten  Cairoli  mit
227  Stimmen;  Biancheri  (Rechte)  erhält  123;  die  Gruppe  Nicotera
gibt  23  weiße  Zettel  ab.  Die  Wahl  hat  die  Bedeutung  eines  Mißtrauensvotums
  gegen  das  Cabinet.

11.  März.  Das  Ministerium  Depretis  gibt  seine  Entlassung.
Der  König  beauftragt  Cairoli,  das  Haupt  der  eigentlichen  Linken,
mit  der  Bildung  eines  neuen  Cabineks,  knüpft  aber  darau  drei  Bedingungen:
  daß  die  bisherige  auswärtige  Politik  keine  Abänderung
erleide,  daß  man  das  Garantiegesetz  nicht  anrühre,  und  daß  ekwaige
politische  Reformen  die  Fundamentalgesetze  des  Staates  nicht  verletzen.
  Cairoli  nimmt  den  Auftrag  an.

17.  März.  Die  Stadt  Floreng  erklärt  sich  für  insolvent.

Die  Stadtverordnetenversammlung  beschließt  nämlich,  vom  18.  März
au  „auf  drei  Monate“  die  Auszahlung  aller  fälligen  Schuldcapitalien  (d.  h.

der  ausgeloosten  Nummern  der  städtischen  Anleihen  und  der  auf  die  Stadt
257
        <pb n="389" />
        388  Jlalien.  (März  23—20.)

laufenden  größeren  Wechsel)  zu  sus  spendiren;  die  Zahlung  der  fälligen  Coupons
  und  anderweitigen  Zinsen  soll  dagegen  noch  fortgeführt  werden.  Dieser
Beschluß,  der  durch  die  bis  aufs  äußerste  getriebene  Finanznolh  der  Florentiner
  Commune  schon  seit  längerer  Zeit  r–.  geworden  war,  erregt
die  größte  Sensation.  Als  im  Jahre  1864  in  Folge  der  September-Convention
  die  Hauptstadt  von  Turin  nach  Florenz  verlegt  wurde,  beschloß  die  damalige
  Sladtverwaltung  (an  deren  Spitze  schon  damals,  wie  noch  jetzt,  der
beklannte  Bürgermeister  Peruzzi  stand),  gründlich  mit  den  alten  slelusssetiichen
Verwaltungstraditionen  zu  brechen  und  die  Stadt  Florenz,  entsprechend  ihrer
neuen  großartigen  Bestimmung,  dem  Königreich  Italien  als  Hauptstadt  zu
dienen,  zu  einer  modernen  „Weltstadt“  umzugestalten.  Es  wurde  alsbald  an
die  ausgedehnlesten  Vergrößerungen  und  Verschönerungen  die  Hand  gelegt:  es
entslanden  ganz  neue  Ouartiere,  Wasserleitung,  Markthallen  und  vor  allem
die  herrliche  Promenade  nach  Bellosgnardo,  welche  die  Bewunderung  aller
Fremden  erregt.  Alle  diese  zum  Theil  sehr  großartigen,  aber  dafür  auch
außerordentlich  kostspieligen  mnternehmungen  mußiten  sofort  ins  Stocken  geralhen,
  als  in  Folge  der  Ereignisse  von  1870  die  Haupistadt  nach  Rom  verlegt
  und  dadurch  Florenz  wieder  Pauonppalpent  wurde.  Hiedurch  war  eine
gänzlich  veränderte  Lage  geschaffen,  welche  für  die  Stadlverwallung  eine  Mahnung
  zur  Einschränkung  und  Sparsamkeit  hätte  sein  sollen.  Statt  dessen
fuhr  die  Partei  Peruzzi  fort,  wie  bisher  im  großen  Styl  weiter  zu  wirthchaften,
  bis  sie  sich  einem  Desicit  gegenüber  befand,  das  seitdem  von  Jahr
zu  Jahr  beständig  gewachsen  ist.

23.  März.  Das  neue  Ministerium  der  Linken  ist  gebildet.
Dasselbe  besteht  aus  folgenden  Mitgliedern:  Cairoli  Präsidium,
Zanardelli  Inneres,  Desanctis  Unterricht,  Seismit-Doda  Finanzen,
Bruzzo  Krieg,  Brocatti  Marine,  Conforti  Justig,  Baccarini  Arbeiten.
Cairoli  übernimmt  interimistisch  das  Auswärtige,  Seismit-Doda
inlerimistisch  das  Schatzministerium.

26.  März.  Kammer:  Cairoli  legt  ihr  das  Programm  des
neuen  Minssteriam  dar:

*  Ministerium  werde  das  Verfassungsstaint  intact  erhalten  und
jede  sinnine  willkürliche  Auslegung  vermeiden.  Italien  befinde  sich  in
freundschaftlichen  Berhältnissen  mit  allen  Mächten  und  werde  seine  Neutralilät
  aufrecht  erhalten,  weil  es  die  Wohlthaten  des  Friedens  wünsche;  jedoch
werde  es  unter  alen  Umständen  seine  Würde  und  seine  Interessen  zu  vertheidigen
  wissen.  Das  Ministerium  halte  die  zur  Vervollständigung  der
Armeereorganisation  hetroffenen  Maßnahmen  nichl  für  unnüh.  In  der  7*vbahnfrage
  werde  eine  parlamentarische  Enqucte-Commission  eingesetzt;
entwürfe  betreffs  des  provisorischen  Betriebs  der  oberitalienischen  Fetten  chetund
  belreffs  der  Neubauten  würden  vorgelegt  werden.  Betreffs  der  Vorsorge
für  die  Ausgaben  werde  das  Ministerium  die  vom  früheren  Gabinet  beantragten
  Maßnahmen  adoptiren,  ohne  zu  außerordentlichen  Maßregeln  zu
greifen,  und  bezüglich  der  Steuern  werde  sich  die  Regierung  darauf  beschräulen,
  die  Herabsetzung  einiger  besonders  drückender  Abgaben  zu  beantragen.
Nachdem  Cairoli  serner  die  Borlage  besonderer  Geseyentwürfe  zu  Gunsten  der
Arbeiter  angekündigt,  empfiehlt  er  die  Beschlennigung  der  Beralhung  des
Communal=  und  Provinzial-Wahlgesetzes  und  kündigt  schließlich  einen  Gesch
enlwurf  betreffs  Äufhebung  des  Ackerban-  und  Handelsministeriums  an.  Die
Darlegung  wird  wiederholt  von  Beifall  unterbrochen.
        <pb n="390" />
        Ilalien.  (März  27  —  April  20.)  389

27.  Mär  Kammer:  die  Wahl  des  Kammerpräsidenten  fällt
zu  Gunsten  des  neuen  Ministeriums  Cairoli  aus.  Dasselbe  scheint
auf  eine  Mehrheit  der  Kammer  zählen  oder  wenigstens  hoffen  zu
dürfen.

Der  von  dem  Ministerium  acceptirte  Candidat  der  Linken,  Hr.  Farini,
erhält  174  von  262  Stimmen.  Außerdem  fallen  60  Stimmen  anf  Hrn.
Coppino,  den  Unterrichtsminister  im  Cabinet  Depretis,  26  Zettel  sind  unbeschrieben.
  Die  60  für  Hru.  Coppino  abgegebenen  Stimmen  kueninn  alle
aus  der  Linken,  und  zwar  rühren  sie  von  den  persönlichen  Feinden  der  HH.
Cairoli  und  Zanardelli.  den  HH.  Nicotera,  Crispi  und  Depretis  und  deren
Anhang  her,  die  kaum  die  G  Gekegenheit  abwarten  können,  sich  an  ihren  Nachfolgern
  zu  rächen,  und  denen  die  gemäßigte  Haltung  des  neuen  Ministeriums
einen  willkommenen  Vorwand  gibt,  sich  von  ihm  zu  trennen.  Die  26  weißen
Zettel  gehören  den  Radicalen,  welche  gleichfalls  die  Hinneigung  des  Ministeriums
  Cairoli  zur  Nechten  mißbilligen,  andererseits  aber  doch  zu  sehr  auf
politischen  Anstand  halten,  um  mit  den  HH.  Nicotera,  Crispin  und  Depretis
gegen  das  neue  Ministerium  gemeinschaftliche  Sache  zu  machen.  Die  174  Stimmen
  für  Hrn.  Farini  setzen  sich  endlich  dadurch  Zzusammen,  daß,  außer  den
dem  Ministerium  wohlgesinnten  Abgeordneten  der  Linken,  auch  noch  die  ganze
Rechte  für  den  ministeriellen  Präsidentschaftscandidaten  stimmt.

3.  April.  Kammer:  genehmigt  den  schon  1877  zur  Zeit  der
Regierung  Broglie-Fourtou  mit  Frankreich  abgeschlossenen  Handelsvertrag
  mit  212  gegen  19  Stimmen.  Derfelbe  ist  für  Italien  günstiger
  als  für  Frankreich.  —  Die  Regierung  trägt  darauf  an,  eine
Commission  niederzusetzen,  welche  die  finanziellen  Verhältnisse  der
Gemeinde  Florenz  untersuchen  soll.

9.  April.  Kammer:  Debatte  über  die  orientalische  Frage.
Die  Stimmung  ist  Rußland  und  seinen  Tendenzen  entschieden  abgeneigt
  und  scheint  sich  bedingungsweise  vielmehr  Oesterreich  zuzuneigen;
  Griechenland  und  seinen  Wünschen  möchte  sie  gern  entgegen
kommen.

16.  April.  Kammer:  genehmigt  einen  allgemeinen  autonomen
Zolltarif  mit  191  gegen  20  Stimmen.

Derselbe  ist  auf  Grundlage  des  neuen  (übrigens  von  Frankreich  noch
nicht  genehmigten)  Handelsvertrags  mit  Frankreich  entworsen  und  zeigt  durchschnittlich
  einen  Aufschlag  von  10  bis  20  %  auf  die  Zollsäße,  welche  kraft
jenes  Verkrags  für  Frankreich  gelten  sollen.  Der  oberste  Ersictspunt  bei
Aufslellung  der  Saätze  dieses  allgemeinen  Tarifs  war  der,  daß  derselbe,  wie
die  Einleitung  sagt,  eine  „active  Repressalie“"  sein  soll,  eine  Kriegsmaßregel
gegen  das  Ausland  mit  dem  Zweck,  vertragsmäßige  Zollerleichterungen  zu
erwingen  oder  zum  mindesten  die  Behandlung  der  italienischen  Ausfuhrartikel
  auf  dem  Fuße  der  zumeist  begünftigten  Nationen.

20.  April.  Durch  königl.  Decret  wird  der  Gemeinderath  von
Neapel,  dessen  Finanzlage  keine  viel  bessere  ist  als  diejenige  von
Florenz  —  zum  fünsten  Mal  innerhalb  17  Jahren  —  aufgelöst  und
        <pb n="391" />
        390  Slalien.  (April  30  —  Mai  18.)

der  Stadt  ein  königl.  Commissär  gesetzt.  Dasselbe  erfolgt  auch  für
die  Gemeinde  Ancona.  Mehrere  andere  Gemeinden  gehen  in  nächster
Zeit  demselben  Schicksal  entgegen.

30.  April.  In  Rom  tritt  ein  republikanischer  Congreß  zusammen,
  zu  dem  300  Vereine  Deputirte  abgesendet  haben.  Der
Bürgermeister  von  Rom  hat  ihm  den  Versammlungssaal  im  Teatro
Argentina  bewilligt.  Die  Negierung  gestattet  freie  Debatte.

4.  Mai.  Senat:  Debatte  über  die  orientalische  Frage.  Der
Minister  des  Auswärtigen,  Graf  Corte,  erklärt:  erstens,  daß  Italien
keine  Verpflichtungen  eingegangen  sei,  die  seine  Actionsfreiheit  beeinträchtigen
  könnten,  zweitens,  daß  der  Vertrag  von  1856  den  Ausgangspunkt
  für  die  Regelung  der  orientalischen  Frage  bilden  müsse,
und  drittens,  daß  die  Regierung  stets  das  Prinzip  der  Freiheit  der
Meere  verfechten  werde.  Der  Senat  ertheilt  daraufhin  dem  Minister
einstimmig  ein  Vertrauensvotum.

7.  Mai.  Kammer:  Nicotera  interpellirt  die  Regierung  bez.
des  republikanischen  Congresses.  Cairoli  antwortet  ihm  ruhig,  derselbe
  sei  sehr  bedentungslos  gewefen;  für  die  Regierung  sei  aber  das
Versammlungsrecht  ein  Dogma,  das  sie  niemals  allzu  engherziger
Interpretation  unterwerfen  werde;  die  Monarchie  habe  in  Italien
von  der  Freiheit  nichts  zu  fürchten.  Der  Minister  Zanardelli  fügt
bei:  er  habe  den  Congreß  allerdings  überwachen  lassen;  derselbe  habe
übrigens  nur  dagu  gedient,  die  Schwäche  der  republikanischen  Partei
recht  deutlich  zu  zeigen.  Nur  ein  Publikum  von  höchstens  zwanzig
Personen  habe  sich  zu  seinen  Verhandlungen  eingefunden;  dieses
Schweigen  des  Volkes  müsse  den  Republikanern  eine  Lehre  sein.
Repressivmaßregeln  von  Seiten  der  Regieruug  wären  hier  gewiß
nicht  am  Platze  gewesen.  „In  Italien  ist  die  Freiheit  die  Stärke
der  Monarchie,  welche  durch  die  Freiheit  das  Vaterland  geschaffen
  hat.

10.  Mai.  Kammer  und  Senat  beschließen,  nach  dem  Antrage
  der  Regierung,  die  Niedersetzung  einer  Commission  zur  Prüfung
der  Finanzlage  der  Stadt  Florenz,  jene  mit  162  gegen  89,  dieser
mit  61  gegen  11  Stimmen.

18.  Mai.  Kammer:  die  Regierung  legt  ihr  zwei  Gesetzesentwürfe
  beg.  der  Eisenbahnen  vor.  Der  erste  betrifft  den  Betrieb
der  oberitalienischen  Eisenbahnen  vom  1.  Juli  1878  bis  31.  Decbr.
1879  auf  Rechnung  des  Staates,  der  zweite  den  Vau  von  neuen
Eisenbahnlinien  zur  Completirung  des  Eisenbahnnetzes.
        <pb n="392" />
        Jlalien=  (Mai  3...  Juii  .)  391

Die  Kosten  sind  auf  750  Millionen  veranschlagt,  innerhalb  der  nächsten
jünfzehn  Jahre  mittels  Ansgabe  von  fünfprocentigen  Rententiteln  zu  beschaffen,
  deren  Coupons  vom  Staate  für  Zahlungen  jeder  Art  angenommen
werden  sollen  und  für  die  der  im  Staatsbesitz  verbleibende  Theil  der  nen  zu
bauenden  Bahnen  als  Hypothek  ausgesetzt  bleibt.  Die  Vorlage  stellt  fünf
Kategorien  solcher  neu  angulegender  Bahnstrecken  aus,  je  nach  deren  Stellung
zum  allgemeinen  Verkehr  und  der  vom  Staate  zu  gewährenden  Unterstützung,
die  von  vollständigem  Bau  auf  Eätekaste  WGinie  Novara-Tino  zur  Gotthardbahn
  führend,  Cald  auf  Sicilien)  bis
hinab  zu  einem  Beitrage  von  0,4  uod  die  Baukosten  von  Zweigbahnen  mit
engerem  Geleise  gehen.  Ein  Paragraph  der  Vorlage  verlangt  die  Ermächtigung,
  den  internationalen  Vertrag  zwischen  Tentschland,  Italien  und  der
Schweiz,  verabredet  zu  Bern  am  12.  März  1878  zur  Sicherung  der  Ausführung
  der  Golthardbahn,  ganz  und  vollständig  zur  Ausführung  zu  bringen.

31.  Mai.  Da  die  französischen  Kammern  den  Handelsvertrag
mit  Italien  von  1877  noch  nicht  genehmigt  haben,  so  beschließen
Kammer  und  Senat  das  Inkrafttreten  des  autonomen  Zolltarifs
bis  zum  1.  Juli  zu  verschieben  und  zwar  die  Kammer  mit  73  gegen
24,  der  Senat  mit  73  gegen  1  Stimme.

 

 

3.  Juni.  Kammer:  Finanzdarlegung  des  Finanzministers
Seismit-Doda.  Dieselbe  lautet  über  alle  Erwarlungen  günstig.
Der  Finanzminister  glaubt  behaupten  gu  dürfen,  daß  die  Aera  der
Deficits  nunmehr  einer  Periode  Platz  mache,  in  der  bestimmt  zu
erwartende  Ueberschüsse  —  für  dieses  Jahr  etwa  10  Millionen,  für
das  nächste  45  und  eine  halbe  —  die  Möglichkeit  bieten,  die  schmerzlichsten
  Stellen  des  stenerzahlenden  Publikums  zu  erleichtern  und
zugleich  ohne  Eintrag  durch  die  neuen  Ausgaben  für  nothwendige
Eisenbahnbauten  dem  Gespenste  des  Zwangscurses  ernstlich  zu  Leibe
zu  gehen,  —  mittels  neuer,  aus  der  Einziehung  von  Gütern  der
Pfarreien  und  Bruderschaften  zu  beschaffenden  Fonds  und  weiterhin
durch  verminderte  Verpflichtungen  aus  rückzuzahlenden  Anleihen.

7.  Juni.  Kammer:  Debatte  über  das  Decret  vom  26.  Dec.
1877,  durch  welches  das  zweite  Ministerium  Depretis  das  Ackerbauministerium
  abschaffte,  ohne  dazu  vom  Parlament  ermächtigt  zu  sein.

Minghetti  verlangt  ein  entschiedenes  Tadelsvotum  und  zwingt  Cairoli,
Farbe  zu  bekennen.  Derselbe  erklärt  sich  mumehr.  sehr  entschieden  dahin,
daß  jenes  Decret  ein  Eingriff  in  die  Rechte  des  Parlaments  gewesen  gei,  und
bricht  damit  entschieden  mit  dem  unzuverlässigen  Theile  der  Linken.  Die  von
der  Negierung  geoiigte  Tagesordnung  wird  mit  273  Stimmen  angenommen.
Die  Mehrheit  des  Ministeriums  setzt  sich  zusammen  aus  der  Rechten,  den
Centren  und  der  äußersten  Linken,  deren  Chef  Dr.  Vertani  ausdrücklich
  erklärt,  das  Ministerium  nicht  im  Stiche  lassen  zu  wollen.  Die  Dissidenten
  der  Linken  bringen  es  nur  auf  75  Stimmen,  wobei  die  zahlreichen
Stimmenthaltungen  (Tepretis,  Crispi,  Nicotera,  Mancini)  ihnen  zugezählt
sind.  Der  Sieg  des  Ministeriums  ist  also  ein  außerordentlich  glänzender.
        <pb n="393" />
        392  Zlolien.  (Juni  13—12)

Nachdem  es  durch  diese  namentliche  Abstimmung  die  ungesunden  Elemente
aus  jeiner  eigenen  Partei  definitiv  auegeschieden  hat,  stützt  es  sich  jebt.  nicht
mehr  auf  die  längst  faule  „historische  Linke“  allein,  sondern  auf  eine  imxosante
  Coalition  aller  gesunden  Parteien  des  Hauses.

13.  Juni.  Graf  Corte,  der  Minister  des  Auswärtigen,  nimmt
als  Bevollmächtigter  Italiens  am  Berliner  Congresse  Theil.

13.  Juni.  Kammer:  die  Regierung  macht  derfelben  eine  Vorlage
  zur  Herabsetzung  der  Mahlsteuer,  die  allerdings  sehr  drückend
ist,  aber  dem  Staate  jährlich  70  Millionen  abwirft.  Die  Kammer
überweist  die  Vorlage  den  Bureaux,  die  sich  gegen  das  Princip  der
Vorlage  aussprechen.

Die  von  dem  Finanzminister  projectirte  quotenmäßige  Herabseczung
der  Steuer  um  25  Procent  gleichmäßig  für  alle  Sorten  Cerealien  wird  von
sämmtlichen  neun  Bureaux  verworsen.  Dagegen  geben  alle  Bureaux  den  von
ihnen  gewählten  Commissarien  den  Auftrag,  statt  der  guolenmäßigen  Herabsebung
  die  gängliche  Abschaffung  der  Mahlsteuer  für  die  sogenannte  zweite
oder  geringere  Kategorie  der  Cerealien  zu  befürworten.  In  diese  zweite
Kategorie  gehören  außer  dem  türkischen  Weizen  auch  noch  Roggen,  Hafer  und
Gerste.  Diese  drei  letzteren  Gelreide-Sorlen  fallen  jedoch  nur  mit  sehr  wenig
erheblichen  Quantitäten  ins  Gewicht,  da  in  Italien  der  Verbrauch  von
Roggenmehl  u.  f.  w.  ein  verschwindend  geringer  ist.  Sehr  erheblich  ist  dagegen
  namentlich  in  den  nördlichen  Provinzen  der  Consum  von  Maisschrot
und  Maismehl,  die  zur  Bereitung  der  Polenta  dienen,  welche  die  fast  ausschließliche
  Nahrung  der  ärmeren  Classen  ausmacht.  Nur  für  eine  einzige
Getreide-Sorte,  die  allein  die  erste  Kategorie  darstellt,  für  den  Weizen,  wird
die  Mahlsteuer  noch  beibehalten  bleiben,  und  zar  in  unveränderter  Höhe.
Finanziell  dürften  beide  Methoden,  die  von  dem  Finanzminister  vorgeschlagene
  quotenmäßige  Herabsehzung  um  ein  Biertel  und  die  von  den  Bureaux
vorgezogene  gängliche  Abschaffung  der  Mahlsteuer  für  die  gworlte  Getreide-Kategorie,
  nahegu  die  gleichen  Resultate  ergeben,  da  bisher  die  Einnahmen
aus  dieser  zweiten  Kategorie  ungefähr  gerade  ein  Viertel  der  Gesammteinnahme
aus  der  Mahlsteuer  betrugen.

17.  Juni.  Kammer:  in  Folge  der  Verwerfung  des  neuen
Handelsvertrags  zwischen  Frankreich  und  Italien  seitens  der  französischen
  Kammer  wird  die  Regierung  vom  Abg.  Luzzati  über  die
nunmehrige  Sachlage  interpellirt.

Luzzati,  der  eigentliche  Urheber  des  neuen  ital.  aulonomen  Zolltarifs,
widerlegt  die  Einwendungen  des  Berichterstatters  der  fran  ösischen  Kammer  gegen
den  Handelsvertrag  vom  6.  Juli  1877  und  drückt  die  freundschaftlichsten  Gesinnungen
  für  Frankreich  sowie  die  Hoffnung  aus,  daß  bald  ein  Einverständniß
zwischen  den  beiden  Ländern  ersielt  werden  könne.  4%  erwidernd  legen
der  Ministerpräsident  und  der  Finanzminister  den  Standpunkt  der  Regierung

ar:  es  sei  forkan  unmöglich,  eine  neue  Verlängerung  des  Handelsvertrages
zuzugestehen;  die  Anwendung  des  allgemeinen  Tarifs  gegenüber  Frankreich
stelle  sich  als  absolute  Nolhwendigkeit  heraus.  .Dagegen  könne  eine  Verlängerung
  der  Schifffahrts-Convention  zugestanden  werden.  Der  Conventionaltarif
  werde  aufrecht  erhalten,  sei  es  nuun  gegenüber  denjenigen  Staaten,
mit  welchen  Unlerhandlungen  im  Gange  seien,  oder  gegenüber  Staaten,  bezüglich
  welcher  Italien  durch  die  Klausel  der  meistbegünstigten  Nation  ge-
        <pb n="394" />
        Jlolien.  (Juni  18—28.)  393

bunden  sei.  Die  Interpellanten  erklären  sich  durch  die  Ankworten  der  Minister
  für  zufrieden  gestellt.  Morano  bringt  einen  Antrag  ein,  wonach  die
Regierung  aufsgefordert  werden  soll,  jede  Vertragsverlängerung,  sowie  alle
Unterhandlungen  mit  anderen  Staaten  so  lange  zu  sistiren,  bis  die  Verträge
mit  allen  Ländern  abgeschlossen  werden  können.  Die  Kammer  beschließt
auf  Antrag  des  Ministerpräsidenten,  die  Debalte  über  diesen  Antrag  auf
sechs  Monate  zu  vertagen.

18.  Juni.  Bei  den  Wahlen  zum  römischen  Provinziallandtage
  und  zur  Stadtverordnetenversammlung  von  Nom  betheiligen
sich  die  Clericalen  zum  ersten  Mal  in  größerer  Anzahl.  Das  Resultat
  ist,  daß  2  Namen  der  clericalen  Liste  neben  13  Liberalen  aus
der  Wahlurne  hervorgehen,  die  beiden  Fürsten  Gabrielli  und  Aliobrandini.
  Von  21,000  Wahlberechtigten  haben  über  10,000  sich
an  der  Wahl  betheiligt.  Die  elericale  Strömung  wächst  langsam,
aber  unverkennbar  an.

24.  Juni.  Kammer:  beräth  darüber,  welche  Vorlagen  der  Regierung
  noch  bis  zur  Vertagung  discutirt  und  welche  bis  nach  den
Sommerferien  hinausgeschoben  werden  sollen.  In  Uebereinstimmung
mit  den  Wünschen  des  Ministeriums  entscheidet  sich  die  Kammer  für
die  Annahme  einer  die  Dringlichkeit  der  Mahlsteuervorlage  und  des
Eisenbahngesetzes  befürwortenden  Tagesordnung,  über  welche  namentliche
  Abstimmung  beantragt  wird.  Diese  namentliche  Abstimmung
ergibt  die  glänzende  Mehrheit  von  176  ministeriellen  Stimmen  gegen
73  Dissidenten,  die  theils  mit  Nein  stimmen,  lheils  der  Abstimmung
sich  enthalten.

28.  Juni.  Da  das  Ministerium  Cairoli  dem  Versammlungsrecht
  keine  Schranken  setzen  will,  so  hat  sich  in  Mittel-  und  Nord-Italien
  neuerdings  eine  lebhafte  Agitation  für  die  sog.  Italia  irredenta
  (Triest  und  Wälschtyrol)  entwickelt,  in  deren  Folge  zu  Venedig
eine  Demonstration  gegen  den  österreichisch-ungarischen  Conful  stattfindet.
  Die  Bevölkerung  von  Venedig  mißbilligt  jedoch  den  Vorfall
und  Bürger  und  Behörden  drücken  darüber  dem  Consul  ihr  Bedauern
  aus.  Die  Regierung  verspricht,  die  Sache  zu  untersuchen
und  die  Schuldigen  zu  bestrafen  und  spricht  gegenüber  Oesterreich
ihre  Mißbilligung  aus.

28.  Juni  —  1.  Juli.  Kammer:  Verathung  des  definitiven
Budgets  und  Debatte  über  die  damit  zusammenhängenden  Finanz--fragen,
  namentlich  die  Eisenbahnvorlage  der  Regierung.  Der  Finanzminister
  Seismit-Doda  sucht  die  Richtigkeit  seiner  am  3.  Juni  entwickelten
  Voranschläge  und  die  von  der  Linken  gemachten  Erspar-
        <pb n="395" />
        39.1  Ilalien.  (Juli  Auf.  —  7.)

ungen  nachzmueisen,  erläutert  die  in  seinem  damaligen  Finanzexposé
angekündigten  Entwürfe  (namentlich  den  Ausbau  des  Eisenbahnnetzes)
und  widerlegt  die  dagegen  erhobenen  Einwürfe.  Er  schließt  mit  dem
Verlangen,  die  Kammer  möge  alles  Vertrauen  in  die  Finanzpolitik
der  Regierung  bekunden.  Die  Kammer  genehmigt  darauf  mit  204
gegen  60  Stimmen  (der  conservativen  Partei  Sella-Minghetti)  eine
Tagesordnung,  welche  den  Finanzplan  des  Ministers  billigt.  —
Beide  Kammern  beschließen,  eine  parlamentarische  Enquetekommission
für  das  Eisenbahnwesen  niederzusetzen.

Senat:  erklärt  sich  gegen  eine  weitere  Verlängerung  des  allen
Handelsvertrags  mit  Frankreich,  wie  dieses  wünscht,  nachdem  es  dem
neuen  Handelsverlrag  seine  Genehmigung  verweigert  hat,  und  für  die
Inkraftsetzung  des  antonomen  italienischen  Zolltarifs  vom  1.  Juli
an  auch  gegen  Frankreich.

Keine  Stimme  erhebt  sich  zu  Gunsten  des  Ansinnens  der  französischen
Regierung,  den  alten  Bertrag  zu  verlängern,  was  die  Regierung  inzwischen
bereits  der  Schweiz,  Belgien  und  Oesterreich-Ungarn  gewährt  hat.  Die  einzigen
  Einwendungen  beschräulen  sich  auf  den  Wunsch,  daß  der  Zollkrieg  von
kurzer  Dauer  sein  und  nicht  in  ein  Schutzzolliystem  umschlagen  möchte.  Das
entspricht  ganz  den  Anschauunngen  der  Regierung.  Die  Hauptartikel  der
französischen  Ausfuhr  aber  werden  vom  1.  Juli  an  auf  gewaltige  Hindernijse
  an  der  italienischen  Greuze  stoßen,  als  zum  Beispiel  sind:  Weine  im
Faß  15  und  in  Flaschen  30  Lire  (statt  bisher  4,50)  das  Hektoliter;  Baumwollengarne
  von  18  Lire  bis  60  der  Centner;  Seidenstoffe  5  Lire  das  Kilogramm.
  Repressalien  werden  natürlich  nicht  fehlen,  namentlich  auf  Naturproducte
  und  Rohstofse,  doch  ist  das  in  der  Hand  Frankreichs  ein
zweischneidiges,  die  eigene  Industrie  schädigendes  Schwert,  und  das  scheinen
sich  die  italienischen  Nationalökonomen  wohl  überlegt  zu  haben.

Anfang  Juli.  Bis  jetzt  sind  für  die  um  Rom  herum  aufzuführenden
  Befestigungen  ca.  3  Mill.  Fr.  ausgegeben  worden;  die  Gesammtausgaben
  für  dieselben  sind  auf  11—12  Mill.  veranschlagt.

5.—7.  Juli.  Kammer:  Debatte  über  die  Abschaffung  der
Mahlsteuer.  Die  Commission,  weiter  gehend  als  die  Regierung,  beantragt,
  daß  vom  1.  Juli  1879  an  die  Mahlsteuer  für  die  geringeren
Getreidesorten  gänzlich  abgeschafft  und  für  den  Weizen  um  ein
Viertel  herabgesetzt  werden  (Artikel  1),  und  auch  für  letzteren  vom
1.  Jannar  1883  ab  gänglich  aufhören  solle  (Artikel  2).  Die  Regierung
  erklärt  sich  mit  dem  Antrage  einverstanden.  Sella,  der
Führer  der  Rechten,  erklärt  sich  dagegen  und  weist  nach,  daß  die
angeblichen  Ueberschüsse  des  Finanzministers  rein  illusorisch  seien
und  stellt  einen  Gegenantrag.  Die  Kammer  genehmigt  jedoch  den
Antrag  in  geheimer  Abstimmung  mit  235  gegen  78  Stimmen  (der
        <pb n="396" />
        Jlalien.  (Juli  13  —  Mitte.)  395

Rechten).  In  der  öffentlichen  Abstimmung  war  vorher  der  Art.  2
mit  255  gegen  76  Stimmen  angenommen  worden.

Finanziell  belrachtet,  bedingt  der  Beschluß  für  das  Einnahmebudget
1879  einen  Ausfall  von  mehr  als  30  und  für  die  nächstfolgenden  vier  Jahre
von  mehr  als  40  Millionen!  Diesen  Ausfall  in  den  Einnahmen  des  Staales
erklärte  sich  Hr.  Seismit-  Doda  zugugestehen  bereit,  derselbe  Hr.  Seismit-  Doda,
der  erst  vor  acht  Wochen  in  seiner  Finanzübersicht  erllärt  hatte:  daß  er  im
allerhöchsten  Falle  nur  20  Millionen  zur  Herabselung  der  Mahlsteuer  übrig
habe  und  daher  nur  eine  Moenmäßige  Verminderung  der  Steuer  um  25  Procent
(20  von  80  Millionen)  vorschlagen  könne.  Sämmtliche  Redner  der  Linlen
erklären  sich  für.  die  Abschaffung  und  zwar  die  vollständige  Abschaffung  der
Mahlsteuer.  Die  Rechte  ist  dagegen  besonnener  und  das  Ereiguiß  #
Debatte  ist  die  Rede  Sella's  —  vielleicht  die  glänzendste  Rede,  die  er  je
gehalten  hat.  An  die  gelegentlich  der  jüngsten  Finanzdebatte  gepflogenen
Erörterungen  anknüpfend,  bespricht  er  zuerst  die  allgemeine  Finanglage,  um
zu  dem  für  Hru.  Seismit-Doda  niederschmetlernden  Resultat  zu  kommen,
daß  das  Gleichgewicht  des  Staatshaushalts  noch  keineswegs  ein  gesicherles  sei.
Wohl  könne  man  im  Etat  die  Zahlen  so  gruppiren,  daß  die  Sache  so  aussähe:
  es  sei  dieß  aber  kein  gesundes  und  gesichertes  Gleichgewicht.  Zu  einem
solchen  richtigen  Gleichgewicht  fehlten  nach  seiner  Ansicht  dem  Etat  für  1877
noch  40  Millionen  Mehreinnahmen!  Daun  sei  noch  ein  anderer  Umstand  zu
berücksichtigen:  die  kraurige  Lage  der  Communen,  die  sich  nicht  bessern  würde,
wenn  der  Staat  nicht  mindesteus  zwanzig  Millionen  führlich  aus  seinen  Einnahmen
  an  sic  überlassen  wolle.  Wenn  zu  diesen  40  und  20  Millionen  dann
noch  andere  20  Millionen  als  Reserve  im  Ueberschuß  vorhanden  wären,  also
im  Ganzen  80  Millionen  mehr  als  das  jüngste  Budget  des  Hru.  Seismit-Doda
  aufzuweisen  habe  —  dann  könne  man  an  der  Mahlsteuer  rühren,  eher
aber  nicht!  Ueberhaupt  sei  es  ein  Unding.  Steuern  auf  Grund  günstiger
finanzieller  Voranschläge  abschaffen  zu  wollen.  Steuern  dürften  überhaupt
nur  dann  abgeschafft  werden,  wenn  nicht  der  Voranschlag,  sondern  das  definitiv
  abgeschlossene  Budget  des  abgelaufenen  Rechnungsjahrs  den  Ueberschuß
nicht  auf  dem  Papier,  sondern  wirklich  in  Casse  zurückgelassen  habe!  In
diesem  Sinne  bringt  er  denn  auch  seine  Tagesordnung  ein.  Die  Antwort
des  Finanzministers  ist  sehr  schwach:  auf  die  sachlichen  Ekörterungen
Sella's  gar  nicht  eingehend,  meint  er:  „Man  solle  ihn  nur  machen  lassen;
er  sei  überzeugt,  in  seinen  Anschlägen  nur  die  reine  Wahrheit  gebracht  zu
haben,  ja  eigentlich  noch  hinter  den  wirklichen  Zahlen  zurückgeblieben  zu  sein.
Hundertmal  habe  er  es  sich  überlegt,  ehe  er  diese  Vorschläge  zur  Abschaffung
der  Mahlstener  vor  das  Haus  gebracht  habe,  über  welche  im  Schoße  des
Cabinets  übrigens  vollständige  Uebereinstimmung  herrsche.  Ebenso  wie  die
Kammer  ihm  am  3.  Juli  ein  Vertrauensvotum  gegeben,  werde  sie  auch  jeht
für  seine  Mahlsteuervorlage  stimmen.“

13.  Juli.  Senat:  beschließt,  sich  zu  verkagen  und  das  Mahlsteuergesetz
  erst  nach  den  Sommerferien  in  Berathung  zu  nehmen.

Mitte  Juli.  Die  Besetzung  Cypern's  durch  England  und  die
Occupation  Bosniens  und  der  Herzegowina  durch  Oesterreich,  während
  Italien  leer  ausgeht,  erzeugen  in  der  öffentlichen  Meinung
momentan  eine  lebhafte  Verstimmung  gegen  den  Vertreter  Italiens
in  Berlin,  den  Grafen  Corte,  und  eine  gewisse  Aufregung,  die  sich
indeß  doch  bald  wieder  legt.
        <pb n="397" />
        396  Zlalien.  (Juli  :30  .-  Och.  15

30.  Juli.  Der  König  und  die  Königin  treten  eine  Rundreise
nach  Turin,  Mailand  und  Venedig  an,  wo  sie  überall  aufs  herzlichste
  und  glänzendste  ausgenommen  werden..

1.—3.  Angust.  Sogzialistisch-religiöse  Revolte  eines  gewissen
David  Lazzaretti  in  Arcidosso.  Die  bewaffnete  Macht  muß  scharf
einschreiten,  wobei  Lazaretti  selbst  erschossen  wird.

3.  September.  Die  Regierung  beschließt  die  Wiederherstellung
des  am  26.  December  v.  J.  vom  zweiten  Ministerium  Depretis
willkürlich  aufgehobenen  Ackerbauministeriums.

25.  September.  Im  Bereiche  des  1.,  2.,  3.,  5.  u.  10.  Armeekorps
  tritt  die  militin  mobile  zu  mit  größern  Concentrationen  und
Feldmanövern  verbundenen  Waffenübungen  und  auf  der  Jufel  Sardinien
  in  den  Distrikten  Cagliari  und  Sassari  die  Miliz  und  Suuadrone
  di  caralleria  di  Sardegna  zusammen.  Von  der  Einberufung
werden  betroffen  48  Vataillone  Miliz-Infanterie,  8  Bataillone
Miliz-Bersaglieri,  12  Miliz-Batterien  und  5  Miliz-Sappeurkompagnien.
  Die  Artillerie  erhält  Geschütze  und  Bespannung  von  den
Feld-Artillerie-Regimentern  der  Linie.  Die  Zahl  der  Einberufenen
beläuft  sich  auf  48,200  Mann;  die  Einberufungen  finden  im  Bereich
  der  Generalcommandanten  Turin,  Mailand,  Verona,  Piacenza
und  Palermo  statt.

d.—

October.  Der  Justizminister  verbietet  den  Frauenklöstern,
die  vom  Staate  aufgehoben  sind,  und  denen  nur  das  Zusammenleben
  noch  gestattet  ist,  immer  wieder,  gegen  das  Gesetz,  neue  Novizinnen
  aufzunehmen.

15.  October.  Der  Ministerpräsident  Cairoli  hält  bei  einem
Festbankett  seiner  Wähler  in  Pavia  eine  Art  Programmrede:

Die  Achtung  vor  dem  Gesetze,  erklärt  er,  war  und  wird  immer  der
Hrundsat  der  von  unserer  Regierung  befolgten  Politik  sein,  sowohl  hinsichtlich
  des  Vereins=  wie  des  Versammlungerechtes.  Die  Wahlfreiheit  muß  eine
vollkommene  sein.  Die  finanzielle  Frage  berührend,  erklärt  Cairoli,  daß  das
Cabinet  auf  seinen  Eulschließungen  binsichtlich  der  Herabsetung  und  späteren
gänzlichen  Aufhebung  der  Mahlstener  beharre.  Die  Lage  des  Staat  SIchates
gestatte  diese  Maßregel,  welche  vom  Lande  mit  Recht  seit  langer  Zeit
fordert  werde.  Das  Budget  von  1879  weise  einen  Ueberschuß  der  Einrrahnle
über  die  Ausgaben  von  000  Millionen  auf.  Die  wegfallende  Steuer  brauche
daher  nicht  ersetzt  zu  werden,  es  müßten  denn  nivorhergesehene  Ereignisse
eintreten,  in  welchem  FFalle  das  Land  sich  nichl  weigern  werde,  ein  neues
Opfer  zu  ertragen.  Die  Einführung  eines  allgemeinen  Tarifs  im  Verkehr
zwischen  Italien  und  Frankreich,  zu  welcher  die  Lage  der  Dinge  nöthigke,  habe
die  freundschaftlichen  Beziehungen  der  beiden  Länder  zu  einander  durchaus
        <pb n="398" />
        Jlalien.  (Oct.  18  —  Nov.  3.)  397

nicht  getrübt,  noch  die  Hoffnung  auf  ein  baldiges  Zustandekommen  der  Vereinbarung
  beeinträchtigt.  Die  NRegierung  des  Königs  bleibe  der  Einrichtung
der  Conventionaltarise  lren.  Hinsichtlich  der  kirchlichen  Frage  lasse  sich  das
Cabinet  von  gewissenhafter  Achtung  des  zu  Kraft  bestehenden  öffentlichen
Rechts  leilen,  ohne  schwach  oder  angreifend  sein  zu  wollen.  Die  Regierung
wewve  den  Kammern  Gesebentwürfe  über  die  Wahl=  und  Verwaltungsreform
vorlegen.

18.  October.  Ein  Friede  zwischen  der  italienischen  Regierung
und  dem  Vatikan  bezüglich  der  königl.  Ernennung  verschiedener  Ergbischöfe
  und  Bischöfe  wird  vom  Ministerrathe  einstimmig  beschlossen.
Der  Vatikan  proponirte  und  die  Regierung  genehmigt  folgende
Formel:  „Ich  Bischof  u.  s.  w.,  präconisirt  von  dem  hl.  Stuhle,
wissend,  daß  der  Bischofssitz  zum  königl.  Patronate  gehört,  ersuche
um  die  Veranlassung  von  Maßregeln  behufs  gerichtlichen  Amtsantrittes.“


—  October.  Die  radicale  Partei  erhält  fortwährend  eine
lebhafle  Agilation  für  die  linlin  irrelentu.  Die  Negierung  läßt
derselben  freien  Lauf,  in  der  Meinung,  daß  sie  von  selbst  erlöschen
werde,  obgleich  sie  ihr  in  ihrem  Berhältniß  zu  Oesterreich  unangenehm
  ist.

3.  November.  Programm-Rede  des  Ministers  des  Innern,
Zanardelli,  des  politisch  bedentendsten  Mitgliedes  der  Regierung
neben  Cairoli,  in  Arco  vor  seinen  Wählern:

Das  Ministerium  habe  die  Demonstrationen  der  „ltalin  irredenta
höchlich  getadelt;  dieselben  konnten  aber  nach  den  bestehenden  Geseten  nicht
verhindert  werden.  Oesterreich  kenne  unfere  Gesehe  und  habe  niemals  verlangt,
  daß  wir  eine  unserer  Freiheilen  zum  Opfer  bringen,  umsomehr,  als
es  die  Gesinnungen  loyaler  Freundschaft  der  italienischen  Regierung  kenne.
Uebrigens  haben  die  Merlings,  deren  Abhaltung  gestatlet  wurde,  bewiesen,
daß  diese  Demonstrationen  keinerlei  „Bedeutung  haben.  Der  Minister  ladelt
sodann  die  Barfanti-Casinos,  die  eine  Verdrehung  der  moralischen  Gefühle
und  eine  Demonstration  gegen  die  Armee  seien;  die  Einheit  der  italienischen
Bölker  und  die  öffentliche  Nuhe  seien  aber  niemals  in  Gefahr  gekommen,
sonst  würde  die  Regierung  energisch  gehandelt  haben.  Auf  die  republikanische
  Partei  in  Italien  übergehend,  sagt  er,  daß  dieselbe  niemals  schwächer
und  weniger  gefährlich  war  als  jeht.  Tie  Ihren  Mojesläten  überall  bereiteten
  Demonstrationen  seien  hiefür  ein  Beweis.  Den  Umtrieben  der  Inter
nationalisten  müsse  man  mit  Aufmerksamkeit  folgen,  obwohl  dieselben  in
Italien  keine  große  Verbreitung  hätten,  weil  ihre  Principien  eine  Negation
alles  Rechtes  und  jeder  Moral  seien.  Der  Minister  spricht  hierauf  von  der
öffentlichen  Sthelnl  und  sagt,  daß  dieselbe  nicht  befriedigend  sei,  aber  er
leugnet,  daß  sich  dieselbe  verschlimmert  habe.  Er  werde  alle  Sorgfalt  auf
ibre  Verbesserung  verwenden.  Zanardelli  kündigt  weiler  eine  soforlige  Vorlage
  in  Betreff  der  Wahlreform  an,  durch  welche  die  Zahl  der  Wähler  von
605,000  auf  anderlhalb  Millionen  eihcht  werden  soll.  Bezüglich  der  Abstimmungsmethode
  wird  der  Minister  das  Listen.  Serutinium  beantragen.

Jeder  Wahltreis  wird  5  DTeputirte  wählen.  Der  Minister  wird  auch  einen
        <pb n="399" />
        398  Italien.  (Nov.  3—17.)

Gesetzentwurf,  betressend  die  Re  eform  des  Gemeinde=  und  Provinzialgesehes,
einbringen.  Das  Wahlrecht  für  die  Administrativ=  Körperschaften  werde
immer  auf  einem  Census  basirt  sein,  welcher  jedoch  auf  alle  jene  ausgedehnt
werden  soll,  die  eine  directe  Steuer  zahlen.  Die  Maires  und  die  Präsidenten
der  Provingialdeputationen  werden  gewählt  werden.  Es  sollen  noch  andere
Abänderungen  in  freiheitlichem  Sinne  in  den  Municipien  eingeführt  werden.
Deßgleichen  werde  die  Regierung  eine  Gesetzesvorlage  betreffs  Abschaffung  der
Unterpräfecturen  machen.  Schließlich  spricht  er  von  der  Einführung  des
Scheibenschießens  als  eines  mächtigen  Hülfzmittels  für  die  nationale  Vertheidigung.
  Der  Minister  hofft,  daß  sein  Programm  einer  unermüdlichen
Wachsamkeit  für  die  öffentliche  Erdanng  unter  Anwendung  aller  Freiheiten
die  Zustimmung  des  Parlaments  und  des  Landes  finden  werde.

3.  November.  An  diesem  Tage  wird  in  Rom  die  achte  protestantische
  Kirche  eingeweiht.

15.  November.  Vericht  der  parlamentarischen  Enquele-Commission
  betr.  den  am  18.  Mai  l.  J.  von  der  Regierung  dem  Parlament
  vorgelegten  Gesetzentwurf  über  den  Ausbau  des  italienischen
Eisenbahnnehes.

In  dem  von  der  Commission  abgebuderten  Gesetzenlwurfe  wird  beantragt:
  der  Staat  solle  sich  an  dem  Baue  der  2418.2  Kilomeler  Eisenbahnen
1.  Kategorie  (die  Bankosten  sind  z  Ba  vom  Staate  zu  tragen)  mit  der
Summe  von  76,400,000  Lire,  an  demjenigen  der  768.1  Kilometer  Eisenbahnen
2.  Kategorie  (//0  der  Baukosten  sind  vom  Staate,  /10  von  den  interessirten
Provinzen  und  Gemeinden  zu  tragen)  mit  275  olo,  000  Lixe  (die  Provingen
und  Gemeinden  mit  30,560,  V00  Lire),  an  jenem  der  1254.7  Kilometer  Eisenbahnen
  3.  Kategorie  (7#10  der  Bankosten  sind  vom  Staate,  /10  von  den  interessirten
  Provinzen  und  Gemeinden  zu  tragen)  mit  231,819,200  Lire  (die
Provinzen  und  Gemeinden  mit  57,954,800  Lire),  an  dem  der  1475.3  Kilometer
  Eisenbahnen  4.  Kategorie  (der  Staat  hat  ½/710  der  ersten  80,000  Lire,  /16  der
folgenden  70,000  Lire  und  7/10  aller  weiteren  die  Summe  von  50,  000  Lire  übersieigenden
  Vankosten  per  Kilometer  zu  tragen)  mit  140,137,393  Lire  (die  Provinzen
  und  Gemeinden  mit  72,500,017  Lire)  und  endlich  an  jenem  der  700  Kilometer
Eisenbahnen  5.  Kategorie  (der  Staat  hat  7/160  der  ersten  80,000  Lire,  #/0  der  folgenden
  70,000  Lire  und  ½/°6  aller  weileren  die  Summe  von  150,000  Lire  übersteigenden
  Baulosten  per  Kilometer  zu  tragen)  mit  30,100,000  Lire  (die  Provinzen
  und  Gemeinden  mit  48,6000,000  Lire)  betheiligen.  Im  Totale  würde
sich  hienach  der  Staat  an  den  projectirten  4.416.3  Kilometer  neuer  Eisenbahnen
  mit  759,896,593  Lire  (die  Provingen  und  Gemeinden  mil  209,623,817
Lire)  zu  betheiligen  haben.  Außerdem  wird  gleichfalls  zu  Lasten  des  Staates
die  Anschaffung  von  Fahrmaterial  per  48,801,000  Lire  beantragt;  es  sind
ferner  für  die  Jahre  ab  1879  vom  Parlament  bereits  91,398,817  Lire  für
andere  Eisenbahnbanten  votirt,  und  so  haben  wir  in  Summa  900  Mill.  Lire
für  neue  Eisenbahnbauten,  die  mit  50  Mill.  pro  anno  in  den  Jahren  ab
1879  bis  einschließlich  1896  verausgabt  werden  sollen.

17.  November.  Das  Königspaar  besucht  Neapel  und  wird
enthusiastisch  empfangen.  Bei  der  Fahrt  durch  die  Stadt  erfolgt
ein  Attentat  auf  den  König,  das  jedoch  mißlingt.  Indeß  erhalten
der  König  und  der  Ministerpräsident,  der  ihn  vor  einem  zweiten  Stoße
schützt,  leichte  Hautwunden.  Der  Attentäter  heißt  Passanante,  ist
        <pb n="400" />
        Italien.  (Nov.  24  28.)  399

aus  der  Provinz  Potenza  gebürlig,  seines  Berufes  ein  Koch  und  erklärt,
  er  gehöre  keiner  Verbindung  an.  Unmittelbar  nachher  ziehen
an  60,000  Personen  vor  den  Palast  und  begrüßen  den  König  mit
Zurufen.  In  einer  Reihe  von  Städten  des  ganzen  Landes  finden
auf  die  Nachricht  hin  Loyalitäts-Demonstrationen  für  den  König  statt.

24.  November.  Das  Königspaar  trifft  wieder  in  Nom  ein
und  wird  daselbst  von  einer  allgemeinen  Loyalitätsdemonstration
empfangen.  Zum  ersten  Male  seit  dem  Jahre  1870  betheiligen  sich
die  Katholiken  und  der  unversöhnlich  gebliebene  Adel  Rom's  an
einer  nationalen  Demonstration.  Ihre  Fenster  sind  illuminirt  und
geschmückt.  Es  ist  positiv,  daß  in  dieser  Nichtung  das  Losungswort
vom  Vatikan  ausging.  Die  Führer  der  republikanischen  Partei,
Sassi  und  Mario,  beklagen  und  verdammen  das  Attentat  in  ihren
Organen.  —  Der  „Assecintione  per  I#  lalin  irredenta“,  sowie  dem
Verein  der  Flüchtlinge  aus  Trient  und  Triest  wird  untersagt,  bei
der  Feier  anläßlich  der  Rückkunft  der  königlichen  Familie  als  Corporation
  zu  figuriren.

27.  November.  Der  Kriegsminister  beanftragt  auf  Grund
eines  Gutachtens  der  Generalprocuratoren  bei  den  Gassationshöfen
die  Gerichtsbehörden,  gegen  die  sog.  Barfanli-EClubs  mit  der  gleichzeitigen
  Schließung  ihrer  Vereinslokalitäten  vorzugehen.  Barsanti
war  ein  wegen  Ungehorsams  kriegsgerichtlich  erschossener  Unteroffizier,
und  die  öffentliche  Meinung  ist,  daß  die  Regierung  schon  lange  gegen
den  Unfug  hätte  einschreiten  sollen.

28.  November.  Kammer:  das  Ministerium  Cairoli  erleidet
in  einer  unbedentenden  Frage  beinahe  eine  Niederlage,  indem  es  nur
mit  126  gegen  120  Stimmen  siegt.  Dasselbe  wankt  sichtlich.

Die  öffentliche  Meinung  hat  sich  guten  Theils  von  ihm  abgewendet,
und  noch  mehr  hat  die  Kammer  ihr  Zutrauen  zu  ihm  verloren.  Cairoli  ist
zwar  persönlich  allgemein  geachtet,  dagegen  sind  die  Minister  Zanardelli  und
Seismit-Doda  mehr  und  mehr  die  Zielscheibe  Lahlreicher  und  bestiger  Angriffe
  geworden,  theils  weil  man  weiß,  daß  Seismit-Doda
Circoli  Barsanti  seinen  Collegen  Zanardelli  am  wirksamsten  unterstülo  Weil
weil  mit  Rücksicht  auf  die  Finanganschlage  des  Ministers  jehz  alle  ernüchtert
sind  und  jedermann  sich  über  die  60  Millionen  libershhus  für  1879,  welche

Cairoli  in  der  Rede  von  Pavia  Namens  seines.  Finangcollegen  verhesse
d  lustig  macht.  Viele  geben  unter  diesen  Umständen  Hru.  Cairoli  den
wohlgemeinten  Nem  er  solle  bei  der  brvorstehenden  Discussion  über  die
innere  Politik,  welche  von  der  Kammer  auf  den  3.  Dec.  festgesetzt  wurde,  sich
möglichst  passiv  verhalten  und  diese  Gelegenheit  benutzen,  sich  von  den  compromittirenden
  Collegen  Zanardelli  und  Seismit-Doda  zu  treunen  und  nach
ihrem  Ausschluß  neue  Männer  der  Linken  in  sein  Ministerium  zu  berufen.
Hr.  Cairoli  aber  hat  diesen  Versuchungen  gegenüber  erklärt:  er  könne  nach
        <pb n="401" />
        400  Nalien.  (Dec.  3—20.)

dem  Geschehenen  nicht  anders  als  zu  seinem  Collegen  Zanardelli  stehen  und
werde  neben  seiner  eigenen  Rede  in  Pooia  auch  noch  die  Verantwortlichkeit
für  die  Rede  Zanardelli's  in  Iseo  übernehmen,  da  die  in  der  letzteren  entwickelte
  Doctrin  über  die  Nepression  revolutionärer  Bestrebungen  materiell
ganz  identisch  sei  mit  dem,  was  er  selbst  zu  Pavia  gesagt  habe.

3.—9.  December.  Kammer:  Große  Debatte  über  die  innere
Kolitik.  Minghetti  und  Sella  unterwerfen  die  Haltung  der  Regierung
  einer  scharfen,  vielfach  schneidenden  Kritik.  Zanardelli  und
Conforti  ankworten  nicht  sehr  glücklich,  Cairoli  selber  dagegen  sehr
gut.  Bei  der  Abstimmung  über  das  von  Vaccoli  zu  Gunsten  des
Ministeriums  vorgeschlagene  Vertrauensvotum  bleibt  die  Regierung
mit  189  gegen  263  Stimmen  in  der  Minderheit  und  gibt  sofort
ihre  Entlassung  ein.

15.  December.  Der  König  überträgt  Depretis  die  Neubildung
des  Cabinets.

18.  December.  Das  neue  Cabinet  ist  definitiv  constituirt  und
zwar  übernehmen:  Depretis  Präsidium,  Inneres  und  interimistisch
Aeußeres,  Tajani  die  Justiz,  Magliani  die  Finanzen,  Mczzanotte
die  öffentlichen  Arbeiten,  Maze  Delaroche  Krieg,  Ferraccio  Marine,
Majorana  Ackerbau  und  Coppino  Unterricht.  Die  öffentliche  Meinung
  verspricht  indeß  diesem  dritten  Ministerium  Depretis  keine
lange  Dauer  und  meint,  daß  die  Linke  definitiv  abgewirthschaftet
habe.  Auf  eine  große  Majorität  in  der  Kammer  kann  Depretis
jedenfalls  nicht  zählen.

20.  December.  Kammer:  das  neue  Ministerium  legt  derselben
kein  eigentliches  Programm  vor.  Die  Kammer  genehmigt  das  provisorische
  Budget  für  2  Monate.
        <pb n="402" />
        Die  päpstliche  Eurie.

9.  Januar.  Der  Papst  läßt  dem  sterbenden  König  von
Italien,  nachdem  derselbe  eine  von  ihm  genehmigte  Erklärung  abgegeben,
  seinen  Segen  ertheilen,  ohne  jedoch  die  über  ihn  (wenn  auch
nur  indirekt)  ausgesprochene  Excommunication  förmlich  aufzuheben.
An  dem  feierlichen  Leichenbegängniß  im  Pantheon  dürfen  nur  wenige
niedere  Priester  Theil  nehmen,  ein  feierliches  Todtenamt  darf  in  Rom
nicht  gehalten  werden.

I7.  Januar.  Der  Cardinal-Staatssecretär  Simeoni  erneuert
den  Protest  gegen  die  „ruchlosen  Unternehmungen,  die  nach  und  nach
von  der  piemontesischen  Regierung  gegen  die  zeitliche  Herrschaft  des
hl.  Stuhles  gerichtet  waren“,  jetzt  „weil  nach  dem  Tode  des  Königs
sein  ältester  Sohn  durch  die  Annahme  des  Titels  eines  Königs  von
Italien  den  vollzogenen  Raub  gleichsam  zu  fanctioniren  glaubte“,
durch  ein  Rundschreiben  an  die  auswärtigen  Höfe:

„Aus  diesen  Motiven  und  um  nochmals  die  Aufmerksamkeit  der
Mächte  #auf  die  harten  Bedingungen  zu  lenken,  in  denen  sich  die  Kirche  fortdauernd
  befindet,  hal  Se.  Heiligleit  dem  eunterzeichneten  Cardinal-Staatssecretär
  ausgetragen,  aufs  neue  zu  protestiren  und  zu  reclamiren,  um  gegen
einen  ungerechten  Naub  das  Anrecht  der  Kirche  auf  die  alten  Domänen  intact
  zu  erhalten,  die  ihr  von  der  Vorsehung  zuerkannt  waren,  um  die  Unabhängigkeit
  der  römischen  Päpste,  die  volle  Freiheit  ihres  apostolischen  Amtes,
den  Frieden  und  die  Ruhe  der  in  der  ganzen  Welt  verbreiteten  Katholiken
zu  sichern.  Deßhalb  formulirt  der  unterzeichnete  Cardinal  und  Staatssecretär
  nach  den  Besehlen  Sr.  Heiligleit  den  lantesten  und  formellen  Protest
  gegen  die  obenerwähnte  Thatsache  und  gegen  die  Sanction,  die  man
dadurch  der  zum  Nachtheile  des  Heiligen  Stuhles  vollzogenen  Usurpation
geben  zu  können  glaubt.“

7.  Febrnar.  Papst  Pins  IX.  i#  nach  kurzer  Krankheit.
Zwischen  den  Cardinälen  erhebt  sich  sofort  ein  heftiger  Zwiespalt,
ob  das  Conclave  für  die  Wahl  des  neuen  Papstes  in  Rom  oder

Schulthess.  Europ.  Geschichtskalender.  XIX.  2d.  26
        <pb n="403" />
        402  Die  päpkliche  Curie.  (Febr.  19•  20.)

außerhalb  desselben,  J.  V.  in  Miramare  oder  Malta,  abgehalten
werden  soll.

12.  Febrnar.  Der  gemäßigte  und  besonnenere  Theil  der  Cardinäle
  hat  schließlich  die  Oberhand  behalten:  das  Conclave  soll  am
19.  d.  M.  in  Nom  beginnen,  die  Cardinäle  sollen  sich  am  Abend  des
18.  hinter  Verschluß  begeben  und  man  hofft,  daß  das  Conclave  in  3
Tagen  werde  beendigt  werden  können.  Die  Leiter  des  Kirchenregiments
  sind  indeß  nicht  zum  Beschluß  gekommen,  mit  dem  Conclave
in  Rom  zu  bleiben,  ohne  daß  sie  eine  öffentliche  Verwahrung  gegen
jedes  etwa  daraus  herguleitende  Präjudiz  einlegten.  Der  Cardinal
Camerlengo  Pecci  theilt  mittels  eines  an  die  päßpstlichen  Nuntien
gerichteten  Nundschreibens  den  katholischen  Regierungen  mit,  daß
das  Cardinalscolleg  in  Rom  den  Papst  zu  wählen  beabsichtige,  aber
damit  durchaus  nicht  dem  Verhalten  des  neuen  Papsles  vorgreife
und  daß  es  alle  Fragen,  die  auf  den  päpstlichen  Sluhl  sich  beziehen,
unberührt  lassen  wolle.

Das  Cardinalcollegium  besteht  dermalen  aus  64  Mitgliedern,  darunter
sind  36  Italiener,  1#0  Franzgosen,  4  Spanier,  2  Engländer,  1  Nordamerikaner,
  1  Belgier,  1  Portugiese,  1  Irländer,  3  Oesterreicher,  nämlich  die
Erzbischöfe  von  Prag  und  Wien  und  der  Jesnite  Franzelin,  1  Südtiroler,
1  Ungar  und  1  Kroate.  Das  Teutsche  Neich  mit  seinen  14  Millionen
Katholiken  ist  nur  durch  2  Cardinäle  vertreten,  den  Fürsten  Hohenlohe,  einen
Bruder  des  deutschen  Botschaftere  in  Paris,  und  durch  den  Erzbischof  von
Posen,  Ledochowski,  der  aber  eigentlich  von  polnischer  Nationalität  ist.

19.  Februar.  Beginn  des  Conclaves  der  Cardinäle  in  Nom.

20.  Febrnar.  Der  Cardinal  und  Camerlengo  Pecci  wird
vom  Conclave  mit  Zweidrittel-Mehrheit  zum  Papst  gewählt  und
nimmt  den  Namen  Leo  XIII.  an.

Es  hatten  sich  drei  Parteien,  eine  unversöhnliche,  eine  gemäßigte  und
eine  Miltelpartei,  von  denen  die  letztere  die  zahlreichste  war,  gebildet.  Gleich
zu  Anfang  scheint  ein  Versuch  der  Unveriöhnlichen,  die  Festung  im  Sturme
zu  nehmen  und  entweder  Vilio,  dem,  wenn  auch  nicht  die  Urheberschaft,  so  doch  die
moralische  Verantwortlichkeit  für  den  Syllabus  gufällt,  oder  auch  den  Klosterbruder
  Martinelli  auf  den  päpstlichen  Stuhl  zu  erheben,  mißglückt  zu  sein.
Schon  bei  der  zweiten  Abstimmung  erhielt  Cardinal  Pecci,  der  zwar  der
Mittelpartei  angehört,  aber  auch  von  den  Gemäßigten  unterstützt  wurde,
28  Stimmen.  Freilich  hieß  es,  daß  Pecci  in  seinem  Amte  als  Cardinal=Camerlengo
  und  zeitweiliger  Verwalter  der  Geschäfte  des  Pontificats  durch
seine  Festigkeit  und  Energie  bei  vielen  seiner  Collegen,  besonders  von  der
gemäßigten  Partei,  augestoßen.  habe.  Erst  am  20.  ergibt  sich  eine  Zweidrittelwehrheit
  für  Pecc

Der  neue  Papst  o  XIII.  gehört  der  Mittelpartei  oder  vielmehr  jenem
rechten  Flügel  der  Gemäßigten  an,  der,  ohne  formell  den  verlorenen  Rechten
des  Papstlhums  zu  entsagen,  doch  thatsächlich  mit  dem  Geschehenen  zu  rechnen
weiß.  In  Perugia,  wo  er  Exhbischof  war,  hat  Pecci  ungefähr  dieselbe  Polilil
  verfolgt,  wie  Riario  Sforza  in  Neapel,  d.  h.  er  rieth  allen  guten
        <pb n="404" />
        Die  pãpslliche  Curit.  (Febr.  21.)  403

Letwcine.  auch  ihre  bürgerlichen  Pflichten  nicht  außer  Acht  zu  lassen,  und
r  that  er  dieß  selbst  danu,  wenn  die  verbissensten  Orgäne  der  klerikalen

ene  kusbecichy  zur  Enthaltung  von  allen  Provinzial=  und  Gemeindewahlen
  aufgefordert  hatten.  Zu  der  italienischen  Regierung  ist  Pecci  zwar
niemals  in  irgend  welche  Beziehungen  getreten,  doch  wurde  er  allenthalben
geachtet  und  von  denjenigen  italienischen  Beamten,  die  auf  irgend  eine  Weise
mit  ihm  in  Berührung  kamen,  allemal  ob  seiner  besonderen  Milde  gerühmt.
Perci  war  ein  entschiedener  Gegner  der  Entfernung  des  Conclaves  ans  Rom.
Seiner  Persönlichkeit  nach  ist  Leo  XllI.  68  Jahre  alt,  mäßig  gesund.  Sein
Privatleben  gilt  als  tadellos.  Der  neue  Papst  stammt  aus  einer  bänerlichpatrigischen
  Familie  zu  Carpineto  bei  Anagni,  wo  er  am  2.  März  1810
geboren  wurde.  Pecci  vollendete  seine  Studien  im  Collegie  roman?  und
wurde  bald  nachher  Hausprälat  bei  dem  damaligen  Papst  Gregor  XVI.  Im
Alter  von  27  Jahren  ward  er  als  päpstlicher  Delegat  oder  Unter-  Siatthalter
(sein  Vorgesetzter  war  der  Legat  oder  Statthalter)  nach  Benevent  an  der  n
politanischen  Grenze  gesandt,  wo  damals  das  Räuberwesen  in  vollster  Nlühe
stand.  Seiner  Thatkraft  gelang  es,  die  Ruhe  wieder  herzustellen,  und  zum
Dank  dafür  erhielt  er  den  Posten  eines  Stakthalters  von  Spoleto  und  Portiei.
Im  Jahre  1843  ging  er  als  Nuntius  nach  Brüssel,  wo  er  sehr  gut  gefiel,
aber  seiner  schwankenden  Gesundheit  wegen,  der  das  nordische  Klima  schlecht
zusagle,  nicht  lange  verbleiben  konnte.  König  Leopold  1.  gab  indessen  so
gute  Zeugnisse,  daß  der  Papst  sich  veranlaßt  sah,  ihn  zunächst  zum  Erzbischof
  von  Perugia  und  schon  bald  nachher  zum  Cardinal  in  petto  zu  erneunen.
  Hiermit  aber  schlient.  jürs  Nächste  seine  schnelle  Laufbahn;  denn
Papst  Gregor  war  im  Jahre  gestorben,  und  sein  Nachfolger  Pius  IX.
folgte  dem  einflußreichen  gans  18,  rehtorten,  der  alles  Mögliche  khat,  um
Pecci  auf  seinem  verlorenen  Posten  in  Perugia  festzuhalten.  Papst  Pins
bestäligte  erst  im  Jahre  18553  Pecci's  Erneunung  zum  Gardinal,  und  für
diesen  eröffneten  sich  größere  Aussichten  erst  dann  wieder,  als  Pius  IX.  ihn
nach  dem  Tode  Antonelli's  im  Jahre  1876  nach  Rom  berief  und  ihn  im  November
  des  verflossenen  Jahres  zum  Camerlengo  ernannte.

Der  Papst  zeigt  dem  deutschen  Kaiser  noch  am  gleichen  Tage
seine  Thronbesteigung  durch  folgendes  Schreiben  an:

„Papst  Leo  Xlll.  entbietet  dem  allerdurchlauchtigsten  und  mächligsten
Kaiser  und  Könio  seinen  Gruß.  Durch  die  unerforschlichen  Wege  des  Herrn
und  ohne  irgend  ein  Berdienst  von  unserer  Seite  sind  wir  auf  den  Stuhl
des  Apostelfürsten  erhoben  worden,  und  wir  legen  uns  die  angenehme  Pflicht
auf,  Ew.  kaiserl.  und  kgl.  Majestät,  unter  deren  mächtigem  und  ruhmreichem
Scepter  eine  so  große  Anzahl  von  Anhängern  unserer  beiligsten  Neligion  lebt,
von  dieser  Thatsache  unverzüglich  in  Kenntniß  zu  sepen.  Da  wir  zu  unserm
Bedauern  die  Beziehungen,  welche  in  früherer  •7  so  glücklich  zwischen  dem
hl.  Stuhl  und  Ew.  Majestät  bestanden,  nicht  mehr  vorfinden,  so  wenden  wir
uns  an  Ihre  Hochherzigkeit,  um  zu  #langen.  daß  der  Friede  und  die  Nuhe
des  Gewissens  diesem  beträchtlichen  Theil  Ihrer  Unterthanen  wiedergegeben
werde.  Und  die  katholischen  Unterthanen  Ew.  Majestät  werden  nicht  verfehlen,
  wie  es  ihnen  auch  der  Glaube  vorschreibt,  zu  dem  sie  sich  bekennen,
sich  mit  der  gewissenhaftesten  Ergebenheit  achtungsvoll  und  treu  gegen
Ew.  Majestät  zu  zeigen.  In  vollster  Ueberzeugung  von  der  Gerechtigkeit
Ew.  Majestät  rufen  wir  Gott  den  Herrn  an,  daß  er  Ihnen  die  Fülle  seiner
bimmlischen  Gaben  verleihe,  und  flehen  ihn  an:  er  wolle  Ew.  Majestät  mit
uns  durch  die  Bande  der  vollkommensten  christlichen  Liebe  vereinigen.“

21.  Febrnar.  Es  wird  in  einer  in  Gegenwart  des  Papstes
26
        <pb n="405" />
        404  Die  papstlie  Curie.  (Febr.  26  —  Maͤrz  4)

abgehaltenen  Cardinal-Congregation  beschlossen,  daß  der  neue  Papst
für  einmal  den  Vatican  nicht  verlassen  solle.  Die  Fiction  der
„Gefangenschail“  soll  also  aufrecht  erhalten  werden.  Ferner  wird
beschlossen,  die  Thronbesleigung  allen  Regierungen  mit  eingiger  Ausnahme
  derjenigen  des  Königreichs  Italien  zu  notifiziren.  Dagegen
sollen  alle  zwischen  dem  Vatican  und  den  Regierungen,  mit
welchen  derselbe  in  Begiehungen  steht,  schwebenden  Fragen  wieder
aufgenommen  werden,  um  denselben  jede  Feindseligkeit,  die  elwa
Platz  gegrisfen,  zu  benehmen.  Das  gange  Personal  des  päpfstlichen
Hofes  wird  gewechselt  werden.  Die  Intkransigenten  machen  groste
Anstreugungen,  um  die  Bestätigung  des  GCardinals  Simeoni  als
Staatssecretär  zu  erwirken.

26.  Febrnar.  Der  Papfst  bestätigt  den  bisherigen  Cardinal-Staatssecretär
  Simeoni  in  seinem  Amte.

Anfang  März.  P.  Curci  veröffentlichl  eine  neue  Schrift  über
den  modernen  Zwiespalt  zwischen  der  Kirche  und  Jtalien.

So  weit  hat  es  die  von  den  Jesuiten  und  ihrem  Auhang  geleitete
Regierung  in  ihren  einunddreißig  Jahren  gebracht,  daß  endlich  sogar  derjeuige,
  der  die  längsie  Zeit  in  der  ersten  Reihe  ihrer  tonangebenden  Männer
gestanden,  sich  im  Gewissen  gedrungen  fühlt,  die  Wege  des  Papstes  und  des
Jejnitenordens  zu  durchkrenzen  und  zum  Schutze  der  wahren  Interessen  der
Religion  und  der  Kirche  seine  Stimme  zu  erheben.  Es  handelt  sich  um  das
Verhäkluih  der  Curie  zu  Italien.  Seit  Ende  1872,  meint  Curci,  war  es

daß  die  Resultate  der  italienischen  Bewegung  nicht  mehr  ückgäugig  zu
waacen,  daß  der  Kirchenstaat  unwiederbringlich  verloren  sei.  Die  herrschende
Partei  wollte  dieß  nicht  einsehen,  und  indem  sie  bei  ihren  thörichten  Hoffnungen
  beharrte,  hielt  sie  den  Rriegszustand  aufrecht  zwischen  dem  neuen
Italien  und  allen  wahren  Katholiken,  d.  h.  ihren  Anhängern.  Im  Angesicht
der  für  die  Kirche  selbst  verderblichen  Folgen  dieser  Politik  wagte  Curci  vertrauliche
  Vorstellungen  in  einer  dem  Papst  vorgelegten  Denkschrift.  Die
Folge  war  sein  eigenes  Verderben.  Die  Deukschrift  wird  gegen  jeinen  Willen
veröffentlicht.  Um  das  Aergerniß  zu  fühnen  und  dem  Papst  Genugthuung
zu  verschaffen,  fordert  der  Jesuitengeneral  den  Verfasser  zum  Widerruf  auf,
unler  Androhung  der  Aus  sstoßung  aus  dem  Orden.  Curci  weigert  den  Widerruj,
  wird  aus  dem  Orden  ausgeschlossen,  und  da  er  unun,  von  beschränkenden
Rücksichten  frei,  nur  seinem  Gewissen  zu  jolgen  hat,  so  schreibi  er  zuin  zweitenmal,
  aber  jetzt  ausführlich  und  für  die  Oeffentlichkeit  über  den  Gegenstand,
der  ihm  am  Herzen  liegt.

3.  Märg.  Krönung  des  Papstes  in  der  Sixtinischen  Capelle
im  Veisein  des  gesammten  diplomatischen  Corps.  Der  hergebrachte
Segen  urbi  et  orbi,  von  der  Loggia  der  St.  Peterskirche  aus,
unterbleibt.

4.  März.  Cardinal  Simeoni  tritt  als  Staatssecretär  zurück
und  wird  durch  Cardinal  Franchi  ersetzt.  Als  Grund  wird  angegeben,
  daß  Nußland  plötzlich  das  Verlangen  ausdrückte,  mit  der
        <pb n="406" />
        Die  päpstliche  Curie.  (Marßz  &amp;amp;  April  25.)  405

Curie  wieder  in  Beziehungen  zu  kreten  und  einen  Gesandten  beim
Batican  zu  beglaubigen,  Simeoni  aber  durch  die  Politik  Pius'  IX.
Rußland  gegenüber  compromittirt  sei.  Der  Papst  hatte  indeß  von
Anfang  an  sein  Auge  auf  Frauchi  geworfen.

8.  März.  Der  Gardinal-Staatssecretär  Franchi  fordert  in
einem  Rundschreiben  die  päpstlichen  Nuntien  zu  eingehenden  Mittheilungen
  auf  über  die  Beziehungen  zu  den  Regierungen,  bei  welchen
sie  beglaubigt  sind,  und  wünscht  gleichzeitig  darüber  Auskunft  zu
erhalten,  wie  die  Regierungen  einen  Wechsel  der  Politik  des  Vatikans
in  festem,  aber  doch  jedenfalls  weniger  aggressivem  Sinne  anfsehen
würden.

16.  März.  Der  neue  Papst  erlaubt  den  italienischen  Bischöfen,
  den  geseblichen  Forderungen  ohne  Anstand  zu  genügen,  um
in  den  Besitz  der  weltlichen  Einkünfte  ihrer  Bisthümer  zu  gelangen.

—  März.  Papst  Leo  hat  angefangen,  im  Vatican  scharf
aufzuräumen,  da  sich  in  demselben  unter  Pius  IX.  offenbar  ein
ganzer  Augiasstall  von  Mißbräuchen  aufgehäuft  hat.

28.  Märg.  Papst  Leo  XIII.  hält  seine  erste  Allocution  an
die  Cardinäle.

Wir  entheben  derselben  nur  folgende  Stelle,  die  auf  die  Politik  Bezug
  hat:  „Außerordentlich  beängsligt  mich  die  böchst  bedrohliche  Lage,  in
welcher  zu  dieser  Zeit  jasl  überall  nicht  nur  die  bürgerliche  Gesellschaft,
sondern  auch  die  katholische  Kirche  und  zumal  dieser  apostolische  Stuht  sich
befindet,  welcher  —  durch  Gewalt  seiner  weltlichen  Herrschaft  beraubt

dahin  gebracht  ist,  daß  er  überhaupt  von  seiner  Macht  einen  vollen,  freien
und  jedermann  Weguhltigen  Gebrauch  nicht  machen  kann.“

17.  April.  Der  Papst  beruft  den  L.  Curei  nach  Rom.

25.  April.  Der  Papfst  erläßt  seine  erste  Encyclica.

Tieselbe  unterscheidet  sich  von  den  päpstlichen  Auslassungen,  an  welche
die  Welt  in  den  letzten  Jahrzehnten  durch  Pius  IX.  gewöhnt  worden  ist,  in
sehr  vorkheilhafter  Weise.  Die  Polemik  des  neuen  Papstes  ist  eine  sachliche,
leine  persönliche.  Wer  freilich,  sei  es  gehofft,  sei  es  gefürchtet  haben  sollie,
Papst  Leo  würde  mit  der  Vergangenheit  der  römischen  Curie  brechen  und  feine
Vorgänger  Lügen  strafen,  um  ihren  Gegnern  offen  die  Hand  zu  reichen,  &amp;amp;Wi.
sich  eines  Andern  überzengen.  Aber  die  hochragenden  Denksteine,  die  Pius
freiwillig  und  unfreiwillig  an  feinen  Lebensweg  gesetzt  hat,  Syllabus,  ns.
liche  Unfsehlbarkeit,  Verlust  der  weltlichen  Herrschaft.  werfen  in  das  Nundschreiben
  Leo's  Nlll.  nur  einen  kleinen  Schatten.  Dem  Syllabus  ist  geung
gethan  durch  die  Bemerkung,  daß  der  Papst,  in  die  Fußtapfen  seiner  Vorgänger
  trelend,  die  Verurtheilungen  der  mit  der  apostolischen  Censur  belegten
Irrthümer  bestälige  und  wiederhole;  die  Unfehlbarkeit  ist  fast  nur  vorübergeheud
  erwähnt,  indem  die  Hoffnung  ansgedrückt  wird,  daß  die  Menschheit,
durch  so  viel  Uebel  und  Unheil  ermahnt,  endlich  in  dem  Gehorsam  gegen  die
Kirche  (in  inlallibili  magisterio  Apostolicac  Sedis)  ihr  #  W  und  ihre  Wohlfahrl
  suchen  werde.  Wus  den  verlorenen  Kirchenstaal  betriffl,  so  fühlt  sich
        <pb n="407" />
        406  Die  päpstliche  Cnrie.  (Mai.)

Leo  XIIlI.  allerdings  zu  der  Forderung  der  Wiedereinsehung  in  den  früheren
Stand  bewogen,  aber  „nicht  durch  Ehrgeiz  oder  Herrschsucht  angetrieben,
sondern  durch  die  Rücksicht  auf  unsere  Pflicht  und  durch  eidliche  Gewissensbande
  dazu  verbunden“;  ein  vielsagender  Hinweis,  der  sich  gleich  darauf
noch  einmal  wiederholi,  wenn  der  Paplt  erklärt  —  man  moöchte  fast
farblosen  Ausdruck  gebrauchen  „mittheilt"  daß  er  seiner  Pflicht  gemas
die  ihm  gebiete,  die  Rechte  der  heiligen  Kirche  zu  schützen,  alle  Erklärungen
und  Proteste  Pins'  IX.  gegen  die  Wegnahme  der  weltlichen  Herrschaft!r  und
die  Verletzung  der  Rechte  der  römischen  Kirche  ernenere  und  bestätige.  Diese
zennenerung  und  Bestätigung“  macht  den  Eindruck,  als  werde  ihr  höchstens
der  Werth  einer  Formsache,  die  sich  eben  nicht  umgehen  läßt,  beigelegt;  auch
ist  occupatio  die  stärkste  Bezeichnung,  die  in  diesem  Zusammenhange  gebraucht
  wird,  von  Wörtern,  wie  spollatio,  welches  doch  das  deutsche  „Beraubung“
  an  Stärke  noch  nicht  nothwendig  erreicht,  ist  keine  Spur  vorhanden.
Solche  Milde  und  Gemessenheit  ist  nicht  etwa  einer  a#iciüsh  en  Schwäche  des
Verfassers  zuzuschreiben;  deun  an  anderen  Stellen,  gleich  in  der  Einleitung,
  wo  das  traurige  Schauspiel  des  sittlichen  Versalle  Ler  Menschheit
geschildert  wird,  fehlt  es  der  leonischen  Feder  keineswegs  an  Kraft  des  Ausdruckes
  und  hervorbrechender  subjectiver  Wärme.  Die  hervorragendste  Stelle
ist  hier  zweifelsohne  diesenige,  welche  die  Folgen  der  gegen  die  Autorität  der
Kirche  gerichlelen  Angriffe  schildert:  die  in  den  meisten  Ländern  erlassenen
Gesetze,  welche  die  göttliche  Verfassung  der  römischen  Kirche  zerstören,  die
Verachtung  der  bischöflichen  Macht,  die  der  Ausübung  des  geistlichen  Amts
enlgegengestellten  Hindernisse,  die  Zerstreuung  der  religiösen  Orden,  die  Einziehung
  der  Rirchengüter,  die  Berdrängung  der  Kirche  aus  der  #  Leitung  von
Wohlthätigkeits=  und  Unterrichtsanstalten,  die  ungezügelte  Freiheit  in  Schrift
und  Wort.  Mit  dieser  kurzen,  fast  nackten  Aufzählung  begnügt  sich  die
Encyclica;  ein  tieferes  Eingehen  auf  Einzelheilen  ist  sorgfältig  vermieden;
würden  vorgegriffene  specialisirte  Urkheile  ja  den  in  Aussicht  genommenen
Verhandlungen  mil  den  weltlichen  Gewalten  nur  Hindernisse  in  den  Weg
eworfen  haben.  Ausführlicher  sind  nur  an  einer  spälern  Stelle  des  Schreiens
  die  impiac  leges  behandelt,  „welche  das  religiöse  Band  der  Ehe  für
nichts  achlen  und  dasselbe  auf  gleiche  Stufe  mit  rein  bürgerlichen  Verträgen
gestellt  haben.“  Indessen  wird  daraus  nur  die  unangreifbare  Folgerung  und
Forderung  gezogen,  daß  die  Geistlichkeit  mit  um  so  regerem  Eifer  die  Gläubigen
  ermahnen  soll,  den  auf  die  Heiligkeit  der  christlichen  Ehe  bezüglichen
Lehren  ihr  Ohr  zu  leihen  und  den  die  Pflichten  der  Gatten  und  Kinder
regeluden  Vorschriften  der  Kirche  zu  gehorchen.  Wenn  also  nur  mit  der
bürgerlichen  Eheschließung  die  kirchliche  vereinigt  wird,  so  ist  das  „gesetzliche
Concubinat",  als  welches  die  der  sacramentalischen  Weihe  enkbehrende  Verbindung
  dem  Auge  der  Kirche  erscheinen  muß,  eben  zur  giltigen  kirchlichen  Ehe
geworden.  Dem  aber  stellen,  wie  bekannt,  die  staatlichen  Vorschriften  *
Hemmniß  in  den  Weg;  nur  ist  es  Sache  der  Kirche,  dafür  zu  sorgen,  d

die  möglich  ben  Wirkungen  des  n  gottlosen  Gesetzes“  nicht  eintreten,  und  *
dem  vorgebengt  werden  soll,  deutet  Leo  XIII.  durch  seine  Mahnungen  an  die
Geistlichen  genügend  an.  Kurz  zusammengefaßt,  ist  der  wesentliche  Eindruck
des  päpstlichen  Schreibens  der,  daß  es  den  Standpunkt  der  Kirche  zu  wahren
suche,  zugleich  aber  bedachtsam  vermeide,  die  Aussichten  auf  eine  Versöhnung
mit  den  slaatlichen  Gewalten  zu  beeinträchtigen.

—  Mai.  Eine  neue  Schrift  Minghetti's,  eines  der  Führer
der  Rechten  im  italienischen  Parlamente,  über  das  Verhältniß  zwischen
  Staat  und  Kirche  wird  auf  den  Index  gefetzt.
        <pb n="408" />
        Die  päpflliche  Curie.  (Juli  ·  Oct.  4  107

—  Juli.  Der  pästliche  Nuntius  in  München  unterhandelt
in  Kissingen  mit  dem  Reichskanzler  über  einen  Ausgleich  behufs
Beendigung  des  Culturkampfes  in  Preußen.  Die  Unterhandlungen
führen  indeß  vorerst  zu  keinem  Resultat,  werden  jedoch  auch  nicht
abgebrochen.

1.  August.  Der  Cardinal-Staatssecretär  Franchi  f.  Der
Papst  ernennt  den  Cardinal  Nina  an  seine  Stelle.

27.  August.  Schreiben  des  Papstes  an  den  neuen  Cardinal-Staatssecretär
  Nina.

Von  solchen  Absichten  geleitet,  wollten  Wir  Unsere  Stimme  auch

Jene  vernehmen  lassen,  welche  die  Geschicke  der  Nalionen  leiten,  indem  Wir
sie  dringend  einluden,  in  diesen  Zeiten,  wo  es  jo  sehr  noth  thut,  die  überaus
  kräftige  Stütze,  welche  ihnen  die  Kirche  darbietet,  nicht  Krckniweiien
Angetrieben  von  der  apostolischen  Liebe  wandten  Wir  uns  auch  an  Jene,  die
nicht  durch  die  Bande  der  katholischen  Religion  mit  Uns  vereinigt  sind,  von
dem  Munsche  beseelt,  daß  auch  ihre  Unturthanen  die  wohlthätigen  Einflüffe
dieser  göttlichen  Institutionen  erproben  mögen.  Es  ist  Ihnen  wohl  bekannt,
Herr  Cardinal,  daß  Wir,  um  diesem  Antriebe  Unseres  Herzens  Folge  zu
leisten,  Uns  anch  an  den  mächtigen  Kaiser  der  edlen  dentschen  Nation,
welche  wegen  der  den  Katholiken  geschaffenen  schwierigen  Lage  gang  besonders
Unsere  Fürsorge  erheischte,  gewandt  haben.  Dieses  Wort,  einzig  und  allein
von  dem  Wunsche  eingegeben,  Deutschland  den  religiösen  Frieden  wiedergegeben
  zu  sehen,  fand  eine  günstige  Aufnahme  von  Seite  des  erhabenen
  Kaisers  und  hatte  das  erfreuliche  Ergebniß,  daß  es  zu  freundschaftlichen
Unterhandlungen  führte,  bei  denen  es  nicht  Unsere  Absicht  war,  zu  einem
einfachen  Waffenstillstande  zu  gelangen,  welcher  den  Weg  zu  neuen  Conflicken
  offen  ließe,  sondern  nach  Entfernung  der  Hindernisse  einen  wahren,
soliden  und  dauerhaften  Frieden  zu  schließen.  Die  Wicht  igkeit  dieses
Jieles,  das  von  der  hohen  Weisheit  Jener,  welche  die  Geschicke  jenes  Reiches
in  ihren  Händen  haben,  richtig  erwogen  wurde,  wird  dieselben,  wie  Wir
vertranen,  dahin  führen,  Uns  die  Freundeshand  zu  reichen,  um  es  zu  erlangen.
Die  Kirche  würde  ohne  Zweifel  glücklich  sein,  bei  jener  edlen  Nation  den
Frieden  wiederhergestellt  zu  sehen,  aber  auch  das  Reich  würde  darüber  nicht
weniger  glücklich  sein  und  würde,  nachdem  die  Gewissen  beruhigt  sind,  in  den
Söhnen  der  gntholischen  Kirche  wie  ehedem  seine  treuesten  und  hochherzigsten
Unterthanen  finden.

4.  October.  Da  der  Ertrag  des  Peterspfennigs  überall  sehr
abgenommen  hat  und  der  neue  Papst  von  der  italienischen  Jahresdotation
  zu  Gunsten  des  hl.  Stuhles  doch  auch  seinerseits  keinen
Gebrauch  machen  will,  so  haben  15  französische  Bischöfe  der  Curie
ein  Project  zu  besserer  Organisation  der  Peterspfeunig-Sammlungen
vorgelegt.  Darauf  antwortet  der  Cardinal-Staatssecretär  Nina:

„-.  Mas  die  Aufrage  betrifft,  ob  es  bei  den  erhöhten  Bedürfnissen
des  heil.  m.  nicht  angeJeigt  wäre,  den  Sammlungen  des  Peterspfennigs
eine  beständige,  allgemeine  und  gesehliche  O  Organisation  zu  geben,  welche  vom

Papste  mit  der  Majestäl  feiner  sonveränen  Sauction  zu  machen  wäre,  damil
das  Unternehmen  mit  einem  ausgedehnleren  Erfolge  gelrönt  würde,  so  glaubt
        <pb n="409" />
        408  Tie  päpstliche  Curie.  (Nov.  13  —  Ende  Dec.)

der  heil.  Bater  in  seiner  hohen  Weisheit,  über  die  vorgelegte  Frage  sich  nicht
aussprechen  zu  sollen...  Tehhalb  zieht  es  der  heil.  Vater  vor,  der  Klugheit
  und  dem  Eifer  des  katholischen  Episkopates  die  Sorge  ganz  zu  überlassen,
  die  betreffenden  Sammlungen  in  der  Weise  zu  organisiren,  welche  sie
für  die  geeigneiste  halten,  um  je  nach  den  Zeitumständen  größere  Gaben  zu
ergielen,  und  um  die  Sammlungen  sowohl  für  den  Einsammler  als  auch
für  den  Geber  leichter  zu  gestalten,  indem  hierbei  auch  auf  die  Ortsverhältnisse
  der  verschiedenen  8  Jeile  der  katholischen  Welt  Rücksicht  genommen  wird.

Es  genügt,  daß  die  Bölker  nicht  vergessen,  daß  dem  Papste  die  weltliche
Herrschaft,  welche  ihm  von  der  Vorsehung  verliehen  wurde,  um  die  zu  seinem
eigenen  Unterhalte  und  für  die  Regierung  der  Gesammkkirche  nöthigen  Mittel
zu  besitzen,  entrissen  worden  ist,  um  es  wohl  begreiflich  zu  finden,  daß.  so
lange  sie  nicht  den  Trost  haben  werden,  den  heiligen  Stuhl  wieder  in  seine
rechtmäßigen  Besihungen  eingesetzt  zu  sehen,  derselbe  ohne  die  edelmüthige
Unterstützung  der  Gläubigen  nicht  leben  und  seine  wohlthätige  Mission  in
der  ganzen  Welt  wird  erfüllen  können.“  Der  Cardinal  schließt  daran  eine
Aufzählung  der  überaus  zahlreichen  Bedürfnisse,  für  deren  Befriedigung  der
heilige  Stuhl  zu  sorgen  habe.

13.  November.  Die  in  Deutschland  staatlich  abgesetzten  Bischöfe
haben  an  den  Vatican  ein  Memorandum  gerichtet,  worin  sie  in  Folge
erhaltener  Aufforderung  ihre  Anschauungen  betreffs  einiger  auf  die
Unterhandlungen  bezüglicher  Punkte  darlegen.  Die  Bischöfe  sprechen
den  Wunsch  aus,  daß  man  zu  einem  billigen  Uebereinkommen  gelangen
  möge.

24.  December.  Der  Payst  richtet  an  den  staatlich  abgesetzten
Erzbischof  von  Köln  ein  sehr  huldvolles  Schreiben,  aus  dem  neuerdings
  sein  Wunsch,  sich  bez.  des  Culturkampfes  mit  der  preuß.  Regierung
  zu  verständigen,  hervorleuchtet,  geht  aber  über  den  Ausdruck
  friedlicher  Gesinnungen  nicht  hinaus  und  enthält  keinerlei  feste
Punkte  für  ein  formulirtes  Abkommen,  weshalb  er  in  Deutschland
ohne  Wirkung  bleibt.

—  December.  Die  unmittelbar  nach  der  Wahl  des  Papfstes
von  Rußland  angeknüpften  Unterhandlungen  mit  der  Curie  betr.
Neuordnung  der  Verhältnisse  der  römisch-katholischen  Kirche  in  Rußland
  haben  schließlich  doch  zu  keinem  Schlusse  geführt  und  werden
als  völlig  gescheitert  betrachtet.
        <pb n="410" />
        6.  Die  Schweiz.

13.  Januar.  (Bern.)  Das  Volk  verwirft  in  allgemeiner
Abstimmung  das  von  14,000  Bürgern  gestellte  Referendumbegehren
betr.  Revision  der  Versassung  mit  ?#  gegen  18  der  abgegebenen
Stimmen  und  spricht  sich  eventuell  mit  12,000  Stimmen  für  eine
solche  durch  den  Gr.  Rath  aus,  während  nur  2000  Stimmen  für
einen  Verfassungsrath  abgegeben  werden.  Bezeichnender  Weise  erreicht
  die  Zahl  der  Votanten  für  eine  Verfassungsrevision  nicht  einmal
  diejenige,  welche  das  Neferendumbegehren  gestellt  hatte.

13.  Jannar.  (Tessin.)  Die  (ultram.)  Regierung  verlangt
von  der  Skadt  Lugano  die  Kosten  der  vorjährigen  willkürlichen  und
daher  vom  Vundesrath  aufgehobenen  milikärischen  Occupation  und
droht,  wenn  der  Betrag  nicht  binnen  5  Tagen  entrichtet  werde,
mit  einer  Wiederholung  jener  Maßregel.  Die  Stadt  protestirt  und
der  Bundesrath  muß  neuerdings  interveniren,  bis  die  Regierung
nachgibt.

14.  Jannar.  (St.  Gallen.)  Das  Verlangen  der  ultram.
Partei  nach  einer  partiellen  Verfassungsrevision  bleibt  in  der  allgemeinen
  Volksabstimmung  um  ca.  6000  Stimmen  in  der  Minderheil.

17.  Jannar.  Die  Commission  zur  Berathung  eines  neuen
Projectes  für  die  Vertheilung  der  auf  die  Schweiz  entfallenden
Nachfubvention  von  8  Millionen  Franken  an  das  Gotthardbahnunternehmen
  spricht  sich  grundsätzlich  dafür  aus,  daß  dem  Bunde
3,185,000  Fr.  überbunden  und  der  Rest  auf  alle  betheiligten  Kantone
  und  Gesellschaften  vertheilt  werden  follte.  Der  stärkste  Antheil
fällt  dabei  mit  800,000  Fr.  auf  den  Kanton  Zürich.

26.  Jannar.  (Genf.)  Gr.  Rath:  verwirft  mit  46  gegen  32
Stimmen  einen  Gesetz-Entwurf,  durch  welchen  das  Gesetz  über  den
        <pb n="411" />
        410  Die  Schweit.  (Febr.  4—20.)

kalholischen  Cultus  vom  27.  August  1873  insoferne  abgeändert  werden
  sollte,

als  es  die  acht  Kirchengemeinden  betrifft,  die  noch  leine  nationalkatholischen
  Geistlichen  und  keine  Kirchgemeinderäthe  gewählt  haben,  sondern
ihre  Kirchen  und  Pfarrhäuser  den  eidverweigernden  Priestern  überlassen.
Laut  Art.  2  und  3  dieses  Entwurfes  sollte  der  Oberkirchenrath  Geistliche  bejeichnen,
  um  in  diesen  Gemeinden  Gottesdienst  zu  halten,  ferner  sich  über  die
Bestimmung  der  Gebäude  nach  Anweisung  des  citirten  Gesezes  und  an  Stelle
der  im  Rückstande  desindlichen  e  Gemeinden  aussprechen.

4.—ll.  Februar.  Ständerath:  beräth  über  das  in  den  Bundesfinanzen
  wieder  herzustellende  Gleichgewicht.

Der  Nationalrath  hat  die  Frage  schon  voriges  Jahr  behandelt  und
dafür  eine  Neihe  von  Ersparnissen,  namentlich  auch  im  Militärwesen,  vorgeschlagen.
  Der  Sländerath  erklärt  sich  damit  nicht  einverstanden  und
beantragt  dagegen  eine  übrigens  nur  mäßige  Erhöhung  der  sehr  niedrigen
Grenzzölle  und  zwar  wesentlich  nur  aus  Lurusarlikel,  wodurch  das  ganze
gefürchtete  Bundesdeficit  allein  und  mil  Leichligkeit  gedeckt  werden  könne.  Der
Sländeralh  regt  dabei  auch  die  Einführung  einiger  indirecter  Stenern,  namentlich
  auf  Tabak  und  Vranntwein,  au.  Bezüglich  des  Princips  der  Erhöhmnh
  der  Grenzzölle  sind  übrigens  beide  Räthe  einig,  und  schon  hat  der
Bundesrath  Vollmachl  erhalten,  behufs  Deckung  des  laufenden  Jahresdesicits
10  pöt.  Zuschlag  auf  den  bestehenden  Tarif  zu  erheben,  welcher  Juschlag
zugleich  geeignet  ist,  der  bereils  in  Arbeit  genommenen  Revision  des  Tarifs
Ersahrungen  und  praktische  Winke  zunnführen.  Im  Uebrigen  kommt  der
Ständerath  dem  Nationalrath  möglichst  entgegen.

9.  Februar.  (Tessin.)  Gr.  Nath:  beschließt,  den  bisherigen
Turnus  Fwischen  den  Städten  Bellingona,  Locarno  und  Lugano  als
Hauptorte  und  Sitze  der  Regierung  aufzuheben  und  Bellinzona  als
ständigen  Sitz  der  Regierung  anzuerkennen.  Die  Frage  soll  jedoch
noch  der  Volksabstimmung  unterstellt  werden.

16.  Februar.  Nationalrath:  kritt  neuerdings  auf  Grund  der
Beschlüsse  des  Ständerathes  in  die  Frage  der  Herstellung  des  Gleichgewichts
  in  den  Vundesfinanzgen  ein  und  stimmt  dabei  unter  Namensaufruf
  mit  64  gegen  52  Stimmen  dem  ständeräthlichen  Postulat,
der  Bundesrath  solle  mit  Prüfung  der  Frage  der  Besteuerung  der
Banknoten-Emission,  des  Sprits  und  des  Tabaks,  wobei  die  Hälfte
des  Ertrags  den  Kantonen  und  die  andere  Hälfte  dem  Bunde  zukommen
  soll,  beauftragt  werden,  bei.

20.  Februnar.  Der  neue  Papst  Leo  XlIl.  richtet  folgendes
Schreiben  an  den  Bundesrath  bez.  der  Differenzen  zwischen  Staat
und  Kirche  in  der  Schweig  (Anrede  und  Datum  sind  in  lateinischer,
der  sonstige  Inhalt  in  italienischer  Sprache  algefaßt):

„Ew.  Excellenz  Gruß"  Durch  Gottes  Willen,  wenngleich  ohne  unseren
Wu  Usch.  auf  den  hohen  Stuhl  des  Apostelfürsten  erhoben,  beeilen  wir  uns,
Ew.  Ercellenz  hiervon  Kenntniß  zu  geben,  im  Vertrauen  daraufs,  diese  unsere
        <pb n="412" />
        Die  Ichweit.  (Febr.  22  —  März  12.)  411

persönliche  Miktheilung  werde  Ihnen  angenehm  und  willkommen  sein.  Dabei
bedauern  wir,  daß  die  freundlichen  Beziehungen,  welche  ehedem  zwischen  dem
heiligen  Stuhle  und  der  schweizerischen  Eidgenossenschaft  bestanden,  in  den
letzten  Jahren  plötzlich  eine  beklagenswerthe  Unterbrechung  erlitten  haben  und
daß  auch  der  Zustand  der  katholischen  Religion  in  der  Schweig  beklagenswerth
ist.  Im  Vertrauen  auf  die  Gesinnungen  der  Gerechligkeit,  welche  Ew.  Excellenz
  und  das  schweizerische  Volk  bejeelen,  hoffen  wir,  daß  sich  binnen
Kurzem  passende  und  wirksame  Mittel  zur  Abstellung  dieser  Uebelstände
finden  lassen  werden,  und  in  der  angenehmen  Erwarlung  deisen  erbitten  wir
vom  Herrn  für  Sie  die  Gnadenfülle  seines  himmlischen  Segeus  und  flehen
ihn  ingtiich  an,  Sie  durch  die  Bande  vollständigster  Liebe  mit  uns  zu
verei

ierauf  ankwortet  der  Bundesrath  unter  d.  5.  April  wie  folgt:

„Heiligster  Vater!  Es  hat  Ew.  Heiligkeit  galen.  vermittelst  Breves
vom  20.  Febr.  d.  J.  dem  schweigerischen  Vundesrathe  von  Ihrer  Besteigung
des  apostolischen  Stuhles,  die  am  nämlichen  Tage  stattgefunden  hat,  Miltheilung
  zu  machen.  Der  Bundesrath  hat  an  dieser  Nachricht  den  lebhaftesten
Antheil  genommen  und  will  diesen  Aulaß  nicht  vorbeigehen  lassen,  ohne
Ew.  Heiligkeit  nebst  seinem  besten  Dank  für  das  Schreiben,  womit  Sie  ihn
beehrt  haben,  die  aufrichtigsten  Glückwünsche  darzubringen.  Wenn  Ew.  Heiligkeit
  dabei  die  Lage  der  kalholischen  Religion  in  der  Schweiz  als  beklagenswerth
  begeichnen,  so  muß  er  seinerseils  bemerken,  daß  jene  Religion  wie  alle
anderen  Glaubensbekennkuisse  einer  Freiheit  genießt,  welche  durch  die
Bundesverfassung  gewährleistet  und  nur  durch  den  Vorbehalt
beschränkt  ist,  daß  die  kirchlichen  Behörden  weder  in  die  Rechte
und  Befugnisse  des  Staates  noch  in  die  Rechte  und  Freiheiten
der  Bürger  übergreifen  dürfen.  Der  Bundesrath  wird  sch  glücklich
schätzen,  in  seinem  Wirkungskreise  die  Bemühungen  Ew.  Heiligkeit  um  Aufrechthaltung
  des  confessionellen  Friedens  und  des  guten  Einvernehmens  unter
den  verschiedenen  Glanbensbekenntnissen  in  der  Schweiz  zu  unterstützen,  und
in  dieser  Gesinnung  benutzt  er  gern  diesen  ersten  Anlaß,  um  Ew.  Heiligleit
die  Versicherung  seiner  ansgezeichuetsten  Hochachtung  und  tiefen  Ehrerbietung
auszusprechen  und  sich  mit  Ihnen  dem  Schutze  des  Allmächtigen  zu  empfehlen.“

22.  Februar.  Schluß  der  Session  der  Bundesversammlung,
nachdem  beide  Näthe  sich  über  die  Differenzen  in  ihren  Beschlüssen
bez.  Herstellung  des  Gleichgewichts  in  den  Bundesfinanzen  vollkommen
  ausgeglichen  haben.

10.  März.  (Tessin.)  Der  Beschluß  des  Gr.  Rathes  vom
9.  Februar  betr.  Bellinzona  als  ständigen  Hauptort  des  Kantons
und  Sitz  der  Regierung  wird  vom  Volke  in  allgemeiner  Abstimmung
genehmigt.

12.  Märgz.  Seitens  des  Bundespräsidenten  sowie  des  deutschen
  und  des  italienischen  Gesandten  wird  das  Schlußprotokoll  der
Lugerner  Conferenz  vom  Juni  v.  J.  und  der  darauf  bezigliche
Nachtragsvertrag  zur  Gotthardbahn-Convention  vom  October  1869,
nach  welchem  Deutschland  und  Italien  ein  jedes  noch  10  und  die
Schweiz  noch  8  Millionen  Nachsubvention  #  londs  perdu  an  das
        <pb n="413" />
        412  Die  Ichweij.  (März  12  —  April  30.)

Gotthardbahn-Unternehmen  zu  zahlen  haben,  unterzeichnet.  Seitens
Italiens  und  der  Schweiz  wird  jedoch  erst  dann  die  Natification  des
Vertrags  erfolgen,  wenn  die  auf  sie  fallenden  Nachsubventionen  durch
die  betheiligten  italienischen  Provingen  und  Gemeinden,  sowie  durch
die  betheiligten  schweigerischen  Kantone  oder  durch  den  Bund  auf
das  Bestimmteste  zugesichert  worden  sind,  und  endlich  wird  der  Austausch
  der  Ratificationen  erst  dann  stattfinden,  wenn  sich  die  Gotthardbahn-Gesellschaft
  über  den  Besitz  derjenigen  Hilfsmittel,  welche
von  der  Luzerner  Conferenz  zur  Bollendung  des  Gotthardbahn=Unternehmens
  festgestellt  worden  sind,  vollständig  ausgewiesen  hat.

12.  März.  Bundesrath:  beschließt,  das  vom  Volke  schon
zweimal  verworsene  Gesetz  betr.  die  Militärpflicht  -Ersatzsteuer  den
eidgenössischen  Räthen  in  ihrer  Juni-Session  neuerdings  zur  Berathung
  vorgulegen.

15.  März.  (Bern.)  Die  Regierung  verbietet  auf  den  18.
d.  M.,  den  Jahrestag  des  Ausbruchs  der  Pariser  Commune-Revolution,
  alle  öffentlichen  Aufzüge  internationaler  Sozialisten  und  bietet
für  alle  Fälle  ein  Bataillon  Infanterie  behufs  Aufrechthaltung  der
Ordnung  auf.  Der  Tag  verläuft  in  Folge  davon  ganz  still  und  ruhig.

29.  April.  Eine  von  der  Regierung  des  Kantous  Waadt
angeregte  und  von  dieser  sowie  von  den  Regierungen  der  Kantone
Wallis,  Genf,  St.  Gallen  u.  Graubünden  beschickte  Conferenz  in  Olten
behufs  Verathung  einer  gemeinsaunen  oppositionellen  Haltung  in  der

Gotthardb  efrage  beschließt  zunächst  eine  Eingabe
  an  den  Bundesrath,  welche  unter  Darlegung  der  begzüglichen
Gründe  gegen  jede  Subvention  des  genaunten  Unternehmens  durch
den  Bund  Protest  erheben  soll.  Mit  dem  Entwurfe  dieser  Eingabe
wird  St.  Gallen  beauftragt.

30.  April.  (Bern.)  Der  Präsident  des  großen  Rathes
schließt  die  letzte  Sitzung  seiner  so  eben  abgelaufenen  vierjährigen
Amtsperiode  mit  folgenden  die  politische  Lage  des  Kantons  charakterisirenden.
  Worten:

„Wersen  wir  noch  einen  Blick  auf  die  gegenwärlige  Sltellung  der
oberslen  Landesbehörden  zum  Volke,  so  können  wir  uns  unmöglich  der  Wahrnehmung
  entziehen,  daß  hier  etwas  fehlt:  währenddem  die  Behörden  zu  Anfang
  der  Periode  von  beinahe  einstimmigem  Zutrauen  des  Volkes  getragen
wurden,  läßt  sich  dermalen  eine  alle  Schichlen  der  Bevölkerung  durchdringende
tiefe  Mißstimmung  gegenüber  dem  Großen  Rath  sowohl  als  gegenüber  der
obersten  Execntive  nicht  verkennen.  Forschen  wir  ach  den  Gründen  dieser
Mißstimmung,  so  finden  wir  sie  in  verschiedenen  Factoren:  Die  Neuwahlen
im  Jahre  1874  sind  unter  dem  Eindruck  der  Annahme  der  neuen  Bundes-
        <pb n="414" />
        Dir  Schweij.  (Mai  5—9.)  413

verfassung  und  des  Kirchengeseses  vorgenommen  worden  ##  in  einem  Zeitpunkt
  allgemeiner  politischer  Begeisterung.  Der  das  Volt  durchdringende
ideale  Schwung  machte  aber  bald  einer  etwas  nüchternen  Stimmung  Plat,
als  die  vielfach  mit  allzu  großer  Schärse  durchgeführte  Ansführung  die  neugeschaffenen
  Institulionen  nicht  immer  in  dem  günstigen  Lichte  zeigte,  welches
dieselben  bei  der  Abstimmung  umgeben  hatte.  Die  Ansführung  der  vom
Bund  aufgestellten  neuen  Mililär-Organisation  rief  sast  allgemeine  Klagen
über  Militarismus  hervor,  und  dazu  kamen  die  Jahre  der  Noth  und  der
Jusammeustur)  des  Schwindelsystems,  welches  sich  einige  Zeit  im  öfsentlichen

im  Privatleben  fast  in  der  gangen  Welt  breit  gemacht  hatte.  Man
kin  ein  Unrecht  gegen  die  Regierung  begehen,  wenn  der  Umstand  außer
Acht  gelassen  würde,  daß  sich  in  unserm  Raukon  auf  eine  vielleicht  allzm
kurze  Periode  die  Ausführung  einer  Menge  großartiger  Werle  zusammengedrängt
  hat,  die  zwar  in  eminenter  Weise  Zzur  Förderung  der  allgemeinen
Wohlfahrt  dienen,  aber  auch  die  Kräfte  des  Landes  übermäßig  anspannten
  und  der  Verwaltung  finanzielle  Verlegenheiten  bereiteten.  Leugnen
wir  aber  auch  nicht  einige  in  unserm  Kanton  von  den  Behörden  begangene
Fehler  r.  Erkennen  wir  diese,  so  haben  wir  gleichzeit  ig  auch  das  Miltelgesunden,
  um  sie  wieder  gut  zu  machen.  Geben  sich  alle  besseren  Elemente,
abgesehen  von  ihrer  politischen  Richtung,  das  Wort:  nicht  ihre  polilische
Meinung  zu  verleugnen,  aber  vor  allem  die  stricte  Handhabung  von
Verfassung  und  Geset  auf  ihre  Fahne  zu  schreiben  und  mit  vereinten  Kräften
wiederum  eine  solide  Finanzwirthschaft  einzuführen,  so  wird  es  bei  den
reichen  Mitteln  des  Kantons  nicht  allzu  schwer  sein,  auch  wiederum  georducte
Finanzzustände  zu  schaffen,  und  gerade  die  demnächst  stattsindenden  Neuwahlen
  werden  auf  diese  Weise  die  Gelegenheit  bieten,  das  gestörte  Verkrauen
zwischen  Bolk  und  Behörden  von  neuem  herzustellen.“

5.  Mai.  (Bern.)  Die  allgemeinen  Erneuerungswahlen  zum
Gr.  Nath  ergeben  eine  Verstärkung  der  conservativen  Partei  von
85  auf  ca.  100  Stimmen,  während  die  liberale  Majorität  immerhin
noch  ca.  150  Stimmen  beträgt.  Der  seit  20  Jahren  höchst  einflußreiche
  Stämpfli  fällt  durch  und  zieht  sich  ins  Privatleben  zurück.

13.  Mai  —  4.  Juni.  Berathung  einer  von  der  Schweiz
angeregten  internationalen  Confereng  in  Bern  behufs  Vorberathung
eines  Vertkrags  über  internationales  Eisenbahnfrachtrecht.

An  derselben  nehmen  25  Delegirte  folgender  Staaten  Theil:  Deulschland,
  Oesterreich,  Frankreich,  Italien,  Nußland,  Belgien,  Holland,  die  Schweiz
und  Luremburg.  Die  Conserenz  legt  ihren  Berathungen  einen  von  der  schweizerischen
  und  einen  von  der  deutschen  Negierung  ausgearbeiteten  Entwurf  zu
Grunde  und  einigt  sich  ichließlich  über  einen  Vertrag  und  über  Ausführungsbestimmungen
  dazu.  Austerdem  werden  auf  Anregung  der  deutschen  Commissarien
  auch  Festsetzungen  über  den  alljährlichen  Zusammentrikt  einer  von
den  Vertragsregierungen  zu  bildenden  Commission  zur  Forteniwicklung  des
Geschaffenen  vereinbart,  in  welchen  auch  vorgesehen  ist,  daß  ein-  Ausschuß
der  Commission  auf  Wunsch  der  Bétheiligten  als  Schiedsgericht  in  Rückgriffsstreitigkeiten
  unter  den  Bahnen  fungiren  laun.  Die  Arbeiten  der  Conferenz
  tragen  nur  einen  vorberathenden  Charakter;  die  Entschließung  darüber,
ob  auf  dieser  Grundlage  ein  internationaler  Verirag  abgeschlossen  werden  soll,
steht  den  betheiligten  Staaten  frei.

19.  Mai.  (Zürich.)  Die  dem  Kanton  zugemuthete  Nach-
        <pb n="415" />
        414  Die  Schweis.  (Mai  20  —  Juni  11.)

subvention  zu  Gunsten  des  Gotthard-Unternehmens  im  Betrage
von  800,000  Fr.  wird  vom  Volke  in  allgemeiner  Abstimmung  verworfen.
  Die  von  der  Schweiz  im  Gefammtbetrage  von  8  Mill.  zu
leistende  Nachfubvention  wird  dadurch  sehr  zweifelhaft  und  das  ganze
Unternehmen  erscheint  schwer  bedroht.

30.  Mai.  Vollendung  der  Eisenbahnlinie  Lenk-Brieg,  wodurch
  das  Unternehmen  Seitens  der  Schweiz  am  Simplon-Tunnel
angekommen  ist.

Auch  die  Siudien  und  technischen  Vorarbeiten  für  Herstellung  der
Linie  Brieg-Domo  d'Ossola  sollen  bereits  ganz  fertig  sein.  Wie  versichert
wird,  beruhen  die  Kostenberechuungen  durchaus  auf  allseitig  erwogenen  unbestreitbaren
  Aunahmen,  so  daß  der  Inangriffnahme  der  Unterhandlungen
mit  den  interessirten  Staaten  auf  Grund  einer  vollkommen  lechnischen  Vorlage
nichts  mehr  im  Wege  stehe.  Mit  Italien  seien  die  Verhandlungen  schon  so
weit  gediehen,  daß  sie  zu  den  besten  Hofjungen  berechtigten.  Die  Neise  des
Directors  der  Simplon-Bahn-Gejellschaft,  Altbundesraih  Cörésole,  nach  Rom
sei  mil  einem  ersten  Erfolge  gekrönt  in  dem  Sinne,  daß  die  südlichen  Zufahrtslinien
  zum  Simplon  bis  Domo  d'Ossola  in  das  italienische  Gesetzesproject,
  betreffend  die  auf  der  Halbinsel  auszuführenden  Linien,  ausgenommen
werden  sollen.  Ein  Comité,  bestehend  aus  den  hervorragendsten  Notabilitäten
  der  Proving  Novara,  habe  sich  gebildet,  um  die  Compagnie  des  Simplon
  zu  unterstügen  und  Subventionen  zu  sammeln.  Zu  diesem  Zweck  habe
dasselbe  der  italienischen  Regierung  ein  detaillirtes  Memorandum  eingereicht.
Bei  der  frangösischen  Regierung  habe  man  aus  verschiedenen  Gründen  kein
Betheiligungsgesuch  stellen  wollen,  bevor  die  schweizerischen  Zufahrtslinien
ausgeführt  und  über  den  Tunnel  und  seine  Umgebung  detaillirte  und  zuverlässige
  Voranschläge  gemacht  worden  seien;  diese  beiden  Punkte  des  Programms
  seien  aber  jetßzt  erfüllt,  und  wenn  es  die  politischen  Verhällnisse
erlauben,  werde  man  nächstens  im  Falle  sein,  zu  sehen,  wie  die  Frangosen
ihre  bisher  überall  lebhaft  ausgesprochenen  Sympathien  für  den  Durchbruch
des  Simplon  bekunden  werden.

3.  Juni.  Zusammentritt  der  Bundesversammlung  zu  ihrer
ordentlichen  Sommerzession.

6.  Juni.  (Zürich.)  Bei  den  Erneuerungswahlen  zum
Gr.  Nath  erringen  die  Liberalen  die  entschiedene  Mehrheit  und  damit
  den  Sieg  über  die  Demokraten.  Bei  der  Neubestellung  der
Regierung  durch  den  Gr.  Rath  siegen  dagegen  die  Demokraten,  so
daß  also  der  Kanton  einen  in  feiner  Mehrheit  liberalen  Gr.  Nath
und  eine  in  ihrer  Mehrheit  demokratische  Regierung  hat.

11.—  25.  Juni.  Nalionalrath:  Berathung  des  neuen  Zolltarifs
  auf  Grund  der  Beschlüsse  beider  Räthe  bez.  Herstellung  des
Gleichgewichts  der  Bundesfinanzen  und  Annahme  desselben  mit  66
gegen  3  Stimmen,  mit  Beifügung  folgender  Resolution:

„Der  Bundesrath  kann  —  auch  vor  Inkrasttreten  des  neuen  Tarifes
—  unter  Vorbehalt  der  Genehmigung  durch  die  Bundesversammlung  Erzeng-
        <pb n="416" />
        Die  Schweiz.  (Jnni  20  —  Ang.  24.)  415

nisse  solcher  Staaten,  welche  die  Schweiz  nicht  auf  dem  Fuße  der  am  meisten
begünstigten  Nation  behandeln  oder  aber  deren  allgemeiner  Tarif  schweigerische
  Produkte  mit  befonders  hohen  Zöllen  beschwert,  mit  einer  entsprechenden
  Zuschlagstaxe  auf  den  Ansätzen  des  neuen  Tarifes  belegen."

Im  Turchschnitt  der  letzten  echs  Jahre  belief  sich  der  jährliche  Ertrag
  des  seitherigen  auf  14  Mill.  Fr.;  nach  den  Anschlägen  des  Bundesraths
  würde  der  neue  Zolltarif  der  Bundeskasse  23  Mill.  Fr.  abwerfen,  nach
den  Beschlüssen  des  Händeratte  21  Mill.  Fr.;  nach  denen  des  Nationalraths
  etwa  22  Mill.

20.  Juni.  m  Näthe  beschließen,  am  29.  Juli  zu  einer
außerordentlichen  Session  zusammenzutreten,  um  die  Frage  einer
Bundessubvention  zu  Gunsten  des  Gotthardunternehmens  zu  behandeln.
  Eine  VBotschaft  des  Vundesrathes  schlägt  vor:

Gewährung  giner  solchen  Subvention  im  Actrage  von  6  ½  Millionen,
und  zwar  so  daß  die  11:  Milli  lionen,  welche  an  den  von  der  Enzerner  Conferenz
  der  Schweiz  Wn  8  Millionen  noch  fehlen,  von  der  schweigerischen
  Central=  und  Nordostbahn  zu  gleichen  Hälften  getragen,  ihnen  jedoch
von  dem  Bunde  vorgeschossen  werden  sollen.  Damit  wären  also  die  am  Unternehmen
  betheiligten  Kantone  von  jeder  weileren  Subvention  entlastel,  was
allerdings  die  einfachste  Lösung  der  Nachsubventionfrage  und  das  üccherste
Mittel  zur  Erzielung  eines  günstigen  Resultats  der  Volksabstimmung  wäre.

25.  Juni.  Zusammentritt  der  christkatholischen  (altlalholischen)
Synode  in  Naran.

8.  Juli.  Dr.  A.  Escher  von  Zürich,  der  eigentliche  Schöpfer
des  Gotthardunternehmens,  legt  in  Folge  der  Anfechtungen,  die  er
in  der  kritischen  Lage  des  Unternehmens  zu  erleiden  hat,  seine  Stelle
als  Präsident  der  Direction  und  als  Mitglied  des  Verwallungsrathes
  nieder.

29.  Juli  —  14.  August.  Nationalrath:  Beralhung  der  Frage
einer  Bundessubvention  für  das  Gotthardunternehmen.  Der  Bundesrath
  schlägt  eine  solche  von  6½  Mill.  vor.  Die  Anhänger  der
Simplonbahn  und  der  Splügenbahn  wollen  jedoch  von  einer  Bundessubvention
  für  den  Gotthard  nichts  wissen.  Vermitllungsantrag
Weck:  den  Gotthardkantonen  4½  Mill.  und  anßerdem  für  die
Monte-Cenere-Linie  2  Millionen  zu  bewilligen,  aber  auch  dem
Simplon=  und  dem  Splügen-Project  jedem  gleichfalls  41½  Mill.
Bundesfubvention  in  Aussicht  zu  stellen,  wenn  sie  zu  Stande  kommen
  sollten.  Für  die  Gotthardbahn  hätten  also  die  Kantone  noch
2  Mill.,  die  Nordost=  und  die  Centralbahn  zusammen  1½  Mill.
an  die  Nachsubvention  beizutragen.  Dieser  Vermittlungsantrag  wird
in  namentlicher  Abstimmung  mit  93  gegen  16  Stimmen  angenommen.

24.  August.  Nachdem  der  Ständerath  dem  Beschlusse  des
Nationalraths  bez.  einer  Bundessubvention  für  den  Gotthard  wesent-
        <pb n="417" />
        416  DHie  Schweiz.  (Sept.  2—17.)

lich  beigestimmt,  gleichen  beide  die  noch  bestehenden  kleinen  Differenzen
  über  die  Frage  aus.

2.  September.  Eine  Conferenz  der  Gotthard-Kantone  einigt
sich  über  die  Vertheilung  der  nach  den  Beschlüssen  der  Bundesversammlung
  von  ihnen  aufzubringenden  2  Mill.  Fr.  Nachsubvention
für  die  Gotthard-Bahn.

Der  Kanton  Tessin  wird  dabei  nicht  in  Mitleidenschaft  gezogen,  weil
er  schon  so  au  die  Monte-Cenere-Linie,  welche  doch  mit  zum  Gotthardbahnnebe
  gehört,  noch  2  Millionen  zu-  leisien  hat,  und  ebenso  die  Kantone  Zug
und  Uri  nicht,  ersterer  weil  er  in  Folge  der  beschlossenen  Abänderung  der
Linie  von  der  Gotthardbahn  abgeschnitten,  und  letzterer  weil  er  an  derselben
bereits  mit  66  Fr.  50  Cent.  per  Kopf  seiner  Beöllerung  betheiligt,  und
dieß  jür  diesen  armen  Kanton  Prreigeela  genug  ist.  Mit  der  Bewilligung
der  neuen  Subvention  ist  natürlich  auch  die  Zahlung  des  Restes  der  alten
zugestanden.

5.  September.  (Genf.)  Gr.  Rath:  beschließt  eine  partielle
Revision  der  Verfassung.  Dieselbe  soll  der  allgemeinen  Abstimmung
des  Volkes  unterstellt  werden,  aber  nicht  nach  einzelnen  Artikeln,
wie  die  Opposition  verlangt,  sondern  in  globo.

12.  September.  (Vern.)  Gr.  Rath:  weist,  gemäß  dem  Antrag
  des  Regierungsrathes,  die  Gesuche  der  jurassischen  Ultramontanen
  um  Zurückgabe  der  Kirchengüter  und  Ertheilung  von  Corporalionsrechten
  einstimmig  ab,  ertheilt  dagegen  ebenso  einstimmig
den  wegen  Widerspenstigkeit  (in  Sache  des  abgesetzten  Vischofs  Lachat)
von  den  Gerichten  abgesetzten  Geistlichen  Amnestie,  so  daß  dieselben
jetzt  wieder  wählbar  sind.

Dieser  Act  der  Beilegung  des  jurassischen  Kirchenstreites  ist  für  den
Kanlon  Bern  und  für  die  ganze  Schweig  von  hoher  Bedeutung.  Der  Streit
zwischen  Staat  und  Kirche  ist  damit  natürlich  nicht  zu  Ende,  aber  der  Rampf
im  Jura  kann  jelzt  mit  normalen  Mitteln  geführt  werden.  Durch  Abweisung
  der  Pelilionen  der  Ultramontanen  wird  das  in  denfelben  enthaltene
Begehren  der  Trennung  der  Kirche  vom  Staat  abgewiesen,  das  von  ultramontaner
  Seite  bisher  heftig  zurückgewiesene  Kirchengeset  in  seinem  großen
Umfange  vrrbinsdlich  erklärt  und  durch  die  Amnestirung  der  widerspenstigen
Geistlichen  den  jurassischen  Gemeinden  die  Freiheit  wieder  gegeben,  die  Männer
ihres  Herzens  zu  Predigern  und  Seelsorgern  zu  bestellen.  Mit  der  Erklärung
der  Wiederwählbarleit  der  abgesetzten  Geistlichen  und  in  ihrer  Bestätigung
Seitens  des  Staates  nach  erfolgter  Wahl  liegt  unzweifelhaft  die  Anerkennung
  des  Kirchengesehes  durch  die  Ultramontanen,  dem  sie  sich  bisher  nicht
gefügt  hatten.  Zu  diesem  friedlichen  Ende  des  Streites  trug  einerseits  bei
die  Euergie  der  Regierung,  welche  die  Rechte  des  Staates  hochhielt,  andererseits
  die  bellagenswerthe  Thatsache,  daß  viele  Gemeinden  ohne  Prediger  oder
ohne  *il  ihres  Vertrauens  waren.

September.  Eine  internationale  Conferenz  unterzeichnet
in  Ben  einen  Vertrag  bez.  gemeinsamer  Maßregeln  gegen  die  sog.
Neblaus.
        <pb n="418" />
        Die  Schweit.  (Sept.  20  —  Oct.  27.)  417

20.  Sept.  Die  Negierungen  von  St.  Gallen,  Wallis  und
Genf  lehnen  eine  Auregung  der  Regierung  von  Waadt,  bei  ihren
Gr.  Näthen  das  Referendumsbegehren  gegen  die  Vundessubvention
der  Gotthardbahn  in  Antrag  zu  bringen,  ihrerseits  ab.

23.  September.  Zusammentrikt  eines  internationalen  Congresses
  für  Eisenbahnenstatistik.  Derfelbe  wird  von  Bundesrath
Droz  eröffnet  und  wählt  den  Geh.  Rath  Vrachelli  aus  Wien  zu
zu  seinem  Präsidenten.

25.  September.  (Waadt.)  Gr.  Nath:  billigt  mit  155  gegen
nur  5  Slimmen  den  forltdanernden  Widerstand  der  Regierung  gegen
die  Bundessubvenlion  für  den  Gotlhard  und  spricht  ihr  dafür  seinen
Dank  aus.  Doch  wollen  beide  nicht  die  Initiative  für  ein  Referendumsbegehren
  ergreifen,  sondern  überlassen  dieselbe  den  waadtländischen
  Bürgern.

6.  October.  (Genf.)  Das  Volk  verwirft  in  allgemeiner
Abstimmung  die  von  der  Regierung  Carteret  und  der  Majorität  des
Gr.  Nathes  ihm  vorgeschlagene  Verfassungsrevision  mit  8576  gegen
2670  Stimmen.

8.  October.  Da  die  für  das  Referendumsbegehren  betreffend
das  neue  Militärpflichtersatz-Steuergesetz  nothwendigen  30,000  Unterschriften
  innerhalb  der  festgestellten  Frist  nicht  eingelaufen  sind,  und
auch  seitens  von  acht  Ständen  kein  derarliges  Verlangen  eingegangen
ist,  so  erklärt  der  Bundesrath  dieses  Gesetz  in  Kraft  getreten.

27.  October.  Nationalrathswahlen  in  allen  Kantonen:  die
Conservativen  und  Ultramontanen  gehen  aus  deufelben  verstärkt
hervor,  ohne  jedoch  eine  Majorität  zu  erringen;  sie  verfügen  doch
nur  über  ca.  ein  Drittel  gegen  ca.  zwei  Drittel  aller  Stimmen.

Die  liberale  Parkei  war  von  vorneherein  daraus  gefaßt,  daß  sie  dießmal
  nicht  an  Boden  gewinnen,  sondern  an  einigen  Puntten  die  größte  Mühe
haben  werde,  ihre  bisherigen  Stellungen  sestzuhalten;  doch  find  ihre  Verlusse
größer,  als  sie  gedacht  haltte.  In  Zürich,  das  keine  couservative  Partei
eh'  lennt,  haben  sich  Liberale  und  Demokraten  die  Waage  gehalten,  so  daß

7  Anugehörige  der  beiden  Richlungen  aus  der  Wahlurne  hervorgegangen  sind.
Dagegen  haben  bei  der  Wahl  der  zwei  Zürcherischen  Ständeräthe,  wo  die
beiden  Parteien  im  gangen  Kankon  ihre  Kräfte  Zu  meisen  pflegen,  da  es  hier
mehr  auf  die  Parteistellung  als  auf  die  Persönlichleiten  der  Candidaten  ankommt,
  die  Demokraten  eine  schwere  Schlappe  erlitten.  Sie  hatten  die
beiden  bisherigen  Vertreter  im  Ständerathe  wieder  portirt  und  sich  einer  gemeinsamen
  liberal-demokralischen  Liste  abgeneigt  gezeigt.  Die  Librralen,  die
in  den  zwei  letzten  Jahren  bedeutend  au  Boden  gewonnen  haben,  stellten
angesichts  der  Haltung  der  EGigenpartei.  ebenfalls  eine  ungemischte  Liste  auf,
und  diese  hat  gesiegt.  Im  erner  Jura  ist  bei  den  Wahlen  ein  vollständiger
  Umschwung  zu  Tage  getreten.  Dieser  Landestheil  schickte  bisher

Schulthess.  Carop.  eschichtslalender.  XIX.  A#.  27
        <pb n="419" />
        418  Die  Schweiz.  (Oct.  27  —  Nov.  12.)

fünf  liberale  Vertreter  in  den  Nationalrath,  was  allerdings  nur  in  Folge
einer  nicht  ganz  natürlichen  Eintheilung  der  Wahlkreise  möglich  war.  Nun
ist  hier  die  ganze  ultramontane  Liste  durchgedrungen.  Eine  rein  ultramonlaue
  Verkretung  des  Jura  ist  indeß  eben  so  unbillig,  wie  es  eine  rein  liberale
  war.  Einen  etwas  kleineren,  aber  immerhin  sehr  benchenzwerthen  Erjolg
  haben  die  Conservativen  und  die  Ultramontauen  in  St.  Gallen  zu  verjeichnen.
  Bisher  war  St.  Gallen  durch  sieben  liberale  und  drei  leh  ver
Nationalräthe  vertreten,  während  das  Verhällniß  fortan  ein  umgekehrtes
sein  wird.  In  Geuf  find  die  gonvernementalen  Candidaten  gegenüber  den
unabhängigen  Liberalen  in  der  Minderheit  geblieben.  Nach  der  Berwerfung
des  Verfassungsprojects  am  6.  Oct.  und  nach  dem  Ergebniß  der  Nationalralhswahlen
  muß  die  gegenwärtige  Regierung  einsehen,  daß  ihre  Herrlichleit
zu  Ende  geht,  daß  sie  den  Boden  unter  den  Füßen  verloren  hat  und  ihre
Thätigleit  dem  Bolke  nicht  mehr  genehm  ist.  Sie  würde  gut  darau  lhun,
das  Beispiel  des  Vernischen  Negieruncgornthes  zu  befolgen,  der  sich  dieses
Frühjahr  in  ähnlicher  Lage  befand  und  deßhalb  vom  Schauplatz  ablrat.  Die
Stadt  Galvin's  hat  keine  ultramontanen  Candidaten  gewählt,  sondern  enlschiedene
  Liberale.  Sie  will  sich  nur  nicht  weiter  von  Leuten  regieren  lassen,
die  ihren  Marotten  zuliebe  Verfassungsverleyungen  begehen  und  das  Recht
nur  dann  achten,  wenn  es  ihnen  gerade  in  die  Rechnung  paßt.  Auch  das
Geufer  Bolk  ist  des  Parteihaders  müde.  Es  will  nicht  weiter  bevormundet
sein,  sondern  Frieden  und  Nuhe  und  das  Ende  des  Cullurlampfes.  Das  hat
es  am  6.  und  27.  Oct.  so  dentlich  gesagt,  daß  die  Häupter  der  Regierung
nicht  weiter  im  Untlaren  sein  können.  Der  ganz  liberale  Kanton  Waadt,
der  niemals  will,  was  die  übrige  Schweiz  begehrt,  ist  auch  dießmal  seine
eigenen  Wege  gegangen  und  hat  allen  Verfechtern  der  Bundessubvention
für  die  Guüthard#ah  den  Abschied  gegeben.  Wallis  ist  ganz  ins  ultramontane
  Lager  übergegangen.  In  den  übrigen  Theilen  der  Schweig  ist  es
so  ziemlich  beim  Alten  geblieben.  Die  Conservativen  und  die  Ultramontanen
werden  demnach  im  neuen  Na#ionalrulh  über  mehr  als  den  drillen  Theil  der
Stimmen  verfügen,  aber  doch  keine  Aeuderung  in  der  politischen  Nichtung
des  Bundes  zu  Stande  bringen.  Ueberhaupt  ist  nicht  die  Bundespolitik  an
dem  Erfolge  der  ultramontanen  Elemente  schuld,  sondern  meist  die  kantonale
Polilik  radikaler  Heißsporne.  Die  liberale  Presse  ermahnt  daher  die  Liberalen
dringend,  sich  einander  zu  nähern,  vorsichtiger  vorzugehen  und  die  oft  sehr
kleinlichen  Parteizänkereien  verstummen  zu  lassen.

27.  Octkober.  (Zürich.)  In  der  Volksabslimmung  über  die
nach  der  nunmehrigen  Sachlage  auf  den  Kanton  entfallende  Quote
der  Gotkthardsubvention  wird  diese  mit  30,000  Stimmen  gegen
16,000  Stimmen  genehmigt.

 

12.  November.  Der  Bundesrath  kündigt  Namens  der  Schweiz
den  sog.  laleinischen  Münzvertrag  auf  den  1.  Jannar  1879.

12.  November.  (Genf.)  Bei  der  Neuwahl  des  großen  Nathes
tragen  die  Demokraten  und  Unabhängigen  vollständig  über  die  Regierungspartei
  den  Sieg  davon.  Von  lehterer  wird  nur  Carteret
gewählt  und  zwar  an  vorletzter  Stelle;  die  übrigen  109  Mitglieder
sind  sämmtlich  die  von  den  Demokraten  und  den  sog.  Unabhängigen
Vorgeschlagenen.
        <pb n="420" />
        Die  Schweiz.  (Nov.  13  —  Dee.  7.)  419

13.  November.  (Waadt.)  Gegen  die  Vundessubvention  für
den  Gotthard  sind  in  diesem  Kanton  32,000  Unterschriften  für  das
Referendumsbegehren  zusammengebracht  worden.  Der  Bundesrath
ist  daher  genöthigt,  die  Frage  einer  allgemeinen  Abstimmung  des
Schweigervolkes  zu  unterslellen.

I7.  November.  (Geuf.)  Der  Staalsralh  beschließt,  krotz  des
Ausfalls  der  Großrathswahlen  vom  12.  d.  seinen  Posten  zu  behaupten
  und  wenigstens  vorerst  nicht  zu  demissioniren.

19.  November.  Die  Schweiz  kündigt  Belgien  den  beslehenden
Handelsvertrag,  um  nicht  durch  denselben  an  der  Einführung  des
von  beiden  Räthen  beschlossenen  neuen  Zollkarifs  gehindert  zu  werden.
27.  November.  Vundesrath:  setzt  die  allgemeine  Volksabslimmung
  über  die  Gotthardsubvention  auf  den  19.  Jan.  1879  an.

29.  November.  Bundesrath:  derselbe  ist  endlich  in  Betreff
des  Necurses  des  ehemaligen  römisch-katholischen  Pfarrers  von
Chene-Bourg  im  Kanton  Genf  gegen  die  letztes  Frühjahr  in  seiner
Wohnung  und  Privatkapelle  vorgenommene  Hauedurchsuchung  nach
Kirchengeräth,  welches  Eigenthum  dieser  Gemeinde  war,  zu  einem
Beschluß  gelangt.  Derselbe  lantet  unter  ansführlicher  Molivirung
abweisend.

2.  December.  Zusammentritt  der  Vundesversammlung.  Der
Nationalrath  wählt  zum  Präsidenten  Römer  von  Zülürich  (liberalconservaliv)
  und  zum  Vicepräsidenten  Küngli  aus  dem  Aargan  (rad.)
5.  December.  Bundesrath:  erläßt  ein  Nundschreiben  an  die
katholischen  Kantonsregierungen,  in  dem  er  einfach  die  Veschwerden
derselben  über  die  Lage  der  katholischen  Kirche  in  mehreren  Kantonen
  abweist,  ebenso  das  Verlangen  der  Wiederherstellung  der
päpstlichen  Nuntiatur  —  erstere  unter  Hinweis  auf  die  constitutionelle
Befugniß  der  Kantone,  das  äußere  Verhälluiß  des  Staates  und  der
Kirchen  nach  ihrem  Ermessen  zu  ordnen,  letzteres  mit  der  Erklärung,
der  Bundesrath  sei  nicht  gesonnen,  in  der  Lage  der  diplomatischen
Vertretung  des  Papstes,  welche  ausschließlich  zur  Zuständigkeit  der
Bundesbehörden  gehöre,  eine  Aenderung  eintreten  zu  lassen,  wolle
aber  im  einzelnen  Falle  den  Verkehr  der  Kantone  mit  dem  Papfst
vermitteln.

7.  December.  Bundesrath:  erläßt  ein  Kreisschreiben  an  die
Kantone  bez.  der  sogialdemokratischen  Flüchtlinge,  in  dem  er  sehr
bestimmt  erklärt:  „Wenn  auch  der  Bundesrath  auf  der  einen  Seite
keineswegs  geneigt  ist,  das  Asyl  politischer  Flüchtlinge,  wie  es  bis

274
        <pb n="421" />
        420  Die  Schweix.  (Dec.  9—14.)

anhin  gewährt  worden  ist,  zu  sehmälern,  so  ist  er  doch  auf  der  andern
  Seite  entschlossen,  jeder  Thätigkeit  solcher  Flüchtlinge,  sei  es
durch  Schrift  oder  Wort,  wodurch  die  freundschaftlichen  Beziehungen
der  Schweiz  zu  den  andern  Staaten  gestört  werden  könnten,  entgegen
zu  treten.“

9.  December.  (Solothurn.)  Auf  die  von  der  Regierung
nach  der  Forderung  des  Gesetzes  erfolgte  Ausschreibung  der  durch
Ablauf  der  Amtsdauer  erledigten  Pfründen  dieses  Kantons  haben  32
kath.  Geistliche  dem  Regierungsrath  nachfolgende  Erklärung  abgegeben:

„Der  h.  Regierungsrath  hat  unter  dem  9.  December  1878  die  Pfarrstellen
  der  Unterzeichneten  zur  Wiederbesehzung  ausgeschrieben.  Wir  sehen  uns
nun  dadurch  zu  folgender  Eingabe  veranlaßt:  Es  ist  Ihnen  bekannt,  daß  wir
nach  dem  früheren  Pfarrwahlgeseye  auf  Lebenszeit  als  Pfarrer  von  der  h.
Wahlbehörde  gewählt  und  als  solche  vom  hochw.  Ordinariate  kirchlich  instituirt
worden  sind.  Da  wir  nun  einerseits  die  Rechle  auf  unsere  Pfründen  nicht
preisgeben  können,  andererse  its  auch  dem  Staatsgesetze  soweit  möglich  genügen
  wollen,  so  iheilen  wir  Ihnen  durch  Gegenwärkiges  mit,  daß  jeder  der

literneschnetn  sich  auf  seine  Csher  innegehable  Pfarrstelle  in  diesem  Sinne
anschreiben  wird."

10.  December.  Bundesversammlung:  Wahl  des  Bundesraths:
Es  #erden  wieder  gewählt:  Schenk  (Bern),  Welti  (Aargau),  Scherer
(Zürich),  Hammer  (Solothurn),  Anderwert  (Thurgan)  und  Droz
(Neuenburg).  Neugewählt  an  Slelle  des  demissionirenden  Mitgliedes
Heer  (Glarus)  wird  der  liberale  Candidat,  Nationalrath  Bavier
(Granbündten),  mit  108  von  172  Stimmen.  Der  clericale  Candidat
Weck-Reynold  (Freiburg)  erhält  53  Stimmen.  Zum  Präsidenten
des  Bundesraths  wird  Hammer  gewählt,  zum  V  Bitepräsidenten  Welti,
zum  Kanzler  Schieß.  Zum  Präsidenten  des  Bundesgerichts  wird
Morel  gewählt.

12.  December.  Ständerath:  erklärt  einen  Antrag  auf  Wiedereinführung
  der  abgeschafften  Todesstrafe  und  der  körperlichen  Züchtigung
  mit  30  gegen  12  Stimmen  für  erheblich.

13.  December.  Vundesrath:  entzieht  dem  anarchistischen  Blatte
„L'Avantgarde“  in  Chauxdefonds  den  Postdebit  und  ermahnt  den
Verleger,  von  dem  ferneren  Vertriebe  des  Blattes  vorläufig  abgustehen,
  widrigenfalls  der  Bundesrath  denselben  durch  die  Neuenburger
  Regierung,  welche  mit  der  weiteren  Untersuchung  der  Angelegenheit
  betraut  ist,  inhibiren  würde.

14.  December.  (Neuenburg.)  Die  Negierung  des  Kantons
läßt  die  Druckerei  des  Anarchistenblattes  „L'Avantgarde“  unter
Siegel  legen.  Der  Nedacteur  desfelben,  der  frangösische  Communard
Brousser  wird  in  Vevey  verhaflet,  das  Blatt  gerichtlich  verfolgt.
        <pb n="422" />
        Die  Schweit.  (Dec.  21—22).  421

21.  December.  (Genf.)  Gr.  Nath:  H.  Fazy  bringt  einen
Gesetzesentwurf  ein,  der  die  Unterdrückung  des  Cultusbudgets  beantragt
  und  die  vollständige  Trennung  zwischen  Staat  und  Kirche
verlangt.

22.  December.  (Bern.)  In  Folge  der  Amnestie  der  römischkatholischen
  Geistlichen  betheiligen  sich  auch  die  Ultramontanen  wieder
an  den  Pfarrwahlen.  Bei  einer  solchen  in  Saignelegier  (im  Jura)
erhält  ihr  Candidat  446,  der  Candidat  der  Liberalen  bloß  25  St.
Es  scheint  nach  diesem  Vorgange  sicher  zu  sein,  daß  die  Ultramontanen
  im  Jura  sich  wieder  unter  das  Gesetz  slellen  wollen.  Es  ist
dieß  der  eingige  Weg,  auf  legale  Weise  da,  wo  sie  die  Mehrheit
bilden,  neuerdings  in  den  Besitz  der  Kirchen  und  Pfarrhäuser  zu
gelangen.
        <pb n="423" />
        7.  Belgien.

Mitte  Januar.  Wie  die  Blätter  hervorheben,  sind  die  Vorbereitungen
  zur  großen  Wahlschlacht  im  Inni  bereits  in  vollem
Gange;  in  beiden  Lagern  wird  tüchtig  gerüstet.

23.  Jannar.  Kammer:  da  der  Justizminister  erklärt  hat,  die
Regierung  könne  die  Bischöfe  nicht  daran  hindern,  strafrechtlich  verurtheilte
  Seelenhirten  nach  überstandener  Strafe  wieder  in  ihre
geistlichen  Functionen  einzusetzen,  bringt  der  liberale  Parteichef  Fröère
Orbau  einen  Gesetzesentwurf  ein,  wornach  „Individnen,  die  wegen
Verbrechen  oder  correctionalisirter  Vergehen,  als  Diebstahl.  Erpressung,
  Vertrauensmißbrauch,  oder  Bergehen  gegen  die  Sittlichkeit
verurtheilt  worden  sind,  weder  vom  Staat  noch  von  der  Provinz
oder  der  Commune,  sei  es  Gehalle  oder  Subsidien  beziehen  können.“

17.  März.  Kammer:  die  Centralsection  hat  der  Kammer  Bericht
  erstattet  über  den  Gesetzentwurf  betreffend  die  Anwendung  der
flämischen  Sprache  in  den  Regierungs=  und  Verwaltungs-Angelegenheiten.


Nach  diesem  Berichle  gibt  es  in  Belgien  2,256.2040  Einwohner,  welche
französisch  sprechen,  2.059,8.)0,  welche  flämisch,  38.070,  welche  deutsch,
340,770,  welche  französisch  und  flämisch,  22,700,  welche  französisch  und
deutsch,  1790,  welche  flämisch  und  deulsch,  und  5190,  welche  die  drei  Sprachen
sprechen  können.  Demnach  sind  die  Landeseinwohner,  welchen  die  offizielle
Sprache  der  Negierung  eine  fremde  ist,  bedentend  in  der  Mehrheit,  und
daraus  schließt  die  Commission,  daß  der  flämischen  Sprache  unbedingt  gleiche
Rechle  mit  der  frauzösischen  einzuräumen  seien.  Was  die  flämische  Bevölkerung
  verlangt,  ist  nach  dem  Gommissionsbericht  Folgendes:  In  den  flämischen
Provinzen  sollen  die  localen  Angelegenheiten  der  Proviuz  und  der  Gemeinden
in  flämischer  Sprache  behandell  werden.  Die  Regierungsbeamten  sollen  in
ihrem  Verkehr  mit  den  1Gemeindebehörden  und  den  Einwohnern  die  flämische
Sprache  gebrauchen.  Für  die  Ausbildung  der  flämischen  Sprache  soll  eine
Akademie  oder  eine  Section  in  der  königlichen  Akademie  zu  Prüssel  errichtet
        <pb n="424" />
        Helgien.  (März  28  —  Mai  27.)  423

werden.  Bei  den  Universitäten  und  öffentlichen  Unlerrichtsanstalten  soll  die
flämische  Sprache  dieselben  Vortheile  genießen,  wie  die  französische.  Alle
Belgeer,  schließt  die  Commission,  welche  nicht  beider  Sprachen,  der  französischen
  mnd  der  flämischen,  mächlig  sind,  soller  das  Recht  haben,  zu  verlangen,
daß  alle  Acte  und  Miltheilungen,  welche  sie  betresfen,  in  der  ihnen  bekannlen
Sprache  abgefaßt  seien.

28.  März.  Kammer:  bewilligt  mit  69  gegen  12  Stimmen
einen  Credit  von  3  Millionen  zur  Errichtung  zweier  Forts  bei
Waelham  und  Lierre.  Die  Opposition  erinnert  bei  der  Gelegenheit
an  das  längst  geforderte  und  verfprochene  Gesetz  über  die  Nationalreserve;
  der  Kriegsminister  erklärt,  daß  die  Einbringung  eines  solchen
erst  nach  Abschluß  der  die  Reorganisirung  der  Bürgerwehr  betreffenden
  Frage  erfolgen  könne.

12.  April.  Kammer:  genehmigt  mit  80  gegen  24  Stimmen
einen  Gesetzentwurf  wegen  Vermehrung  der  Zahl  der  Senatoren  und
Deputirken;  der  bisherigen  Mitgliederzahl  sollen  vier  neue  Senatoren
und  12  neue  Deputirte  hinzutreten.  Die  ursprüngliche  Vorlage
hatte  diesen  Zuwachs  auf  5  bezw.  14  bemessen.)

9.  Mai.  Kammer:  geuehmigt  einen  Gesetzentwurf  betr.  Revision
  des  Wahlgesetzes  und  Beschränlung  der  Wahlumtriebe,  da  die
Opposition  dem  Cabinet  und  dessen  politischen  Freunden  vorwirft,
ihre  Sißze  nicht  der  freien  Wahl,  sondern  der  Bestechung  der  Wähler
zu  verdanken.

10.—15.  Mai.  Kammer:  große  Debatte  über  die  Politik  des
Cabinetes.  Die  Liberalen  machen  nach  der  großen  Wahlniederlage
von  1876  wieder  den  ersten  Angriff  auf  den  Mehrheits=  und  Cabinetsbesitz
  der  Clericalen.

Ihre  Hauptredner  Freifen  das  Ministerinm  auf  allen  Gebielen  au  und
die  Hauptredner  von  der  Rechten  so  wie  die  Minister  selbst  vertheidigen  sich
und  ihre  Handlungen.  Eine  praktische  Folge  kann  diese  Debatie  nicht  haben,
denn  die  Parteien  in  der  Kammer  stehen  sich  wohlorganisirt  gegenüber  und
das  Ministerium  kann  auf  die  Mehrheit  in  allen  Fragen  rechuen.  Erst  die
Neuwahlen  im  nächsten  Monat  können  den  Schwerpunkt  der  Macht  verlegen.

16.  Mai.  Nammer  und  Senak:  genehmigen  den  Gesetzentwurf
betr.  Regelung  des  Gebrauchs  der  flämischen  Sprache.

23.  Mai.  Kammer:  genehmigt  den  Ankauf  einer  Angahl
Linien  der  flandrischen  Vahnen  für  den  Staat.

27.  Mai.  Die  allgemeinen  Provinzialwahlen  ergeben  keine
wefentliche  Veränderung  der  bisherigen  Verhältnisse.  Keine  der  beiden
  großen  Parteien  hat  sich  eines  besondern  Sieges  zu  rühmen,
an  vielen  Orten  hat  gar  lein  Wahlkampf  stattgesunden  und  es  ist
        <pb n="425" />
        424  Helgien.  Juni  11  —  Ang.  7.)

im  Ganzen  beim  Alten  geblieben.  In  sechs  Provinzen  war  die
Mehrheit  des  Provinzialrathes  clerical  und  ist  es  geblieben,  in
dreien  war  sie  liberal  und  blieb  auch  so.

11.  Juni.  Ernenerungswahlen  der  Hälfte  der  Kammer  und  des
Senats.  Dieselben  ergeben  einen  entschiedenen  Sieg  der  Liberaien
über  die  Clericalen,  indem  jene  die  Mehrheit  in  beiden  Kammern
davon  tragen.  Das  clericale  Cabinet  Malon  gibt  sofort  seine  Entlassung
  ein,  die  vom  König  alsbald  angenommen  wird.

Der  Umfang  des  Sieges  überkrifft  selbst  die  kühnsten  Erwartungen
der  Liberalen.  Höchstens  hatten  letzttere  darauf  gehofft,  die  Mehrheit  des
Senates,  welche  schließlich  bis  auf  drei  klerikale  Slimmen  herabgesunken  war,
von  rechls  nach  links  zu  verschieben  und  so  eine  Anflösung  der  Kammer
nothwendig  zu  machen.  Statt  deisen  erobern  die  Liberalen  mit  einem  Schlage
eine  Majorität  in  briden  Kammern,  mit  welcher  sich  schon  regieren.  läßt.  Beträgt
  diejelbe  doch  sechs  Stimmen  im  Senat  und  gehn  Stimmen  in  der  Ab-Pordnetenlammer.
  während  in  Waremme  noch  eine  engere  Wahl  aussteht.

Die  Anzahl  der  Nemvahlen  für  den  Senat  belrug  38.  da  11  Liberale  und
23  Klerilale  ausschieden,  während  gugleich  über  neue  Sihe  verfügt  werden
sollte.  Es  wurden  nun  18  Liberale  und  20  Klerilale  gewählt,  was  die
Zahl  der  Ersteren  im  Senate  auf  36  erhöht  und  die  der  Letteren  auf  30  herabmindert.
  Die  Zahl  der  ausscheidenden  Deputirten  belrug  61:  außerdem
sollten  8  neue  Sitze  vergeben  werden.  Von  den  Ausscheidenden  gehörten  35
der  liberalen  und  26  der  klerikalen  Partei  an,  au  deren  Stelle  49  Liberale
und  19  Klerikale  gewählt  werden.  Die  Kammer  besteht  somit  jetzt  aus
70  Liberalen  und  60  Klerikalen.  Insbesondere  sind  es  die  Städte  Gent  und
Antwerpen,  welche  diesen  Umschwung  herbeiführlen.

19.  Juni.  Frore-Orban,  vom  Könige  mit  der  Vildung  des
neuen  Ministeriums  beauftragt,  setzt  dasselbe  folgendermaßen  zusammen:
  Frere-Orban,  Präsidium  und  Auswärtiges;  Bara,  Justiz;
Vauhumbeeck,  Unterrichl;  Saincielette,  Arbeiten;  Graux,  Finanzen;
Rolin-Jacquemyns,  Inneres;  Renard,  Krieg.  Dasselbe  ist  zum
ersten  Mal  aus  liberalen  Doctrinärs  und  Progressisten  zusammen
gesetzt.  Die  Bildung  eines  speziellen  Unterrichtsministeriums  ist  der
erste  Schritt  zu  einer  Eutwicklung  des  öffentlichen  Unterrichts,  der
in  Belgien  noch  viel  zu  wünschen  übrig  läßt  und  den  Händen  des
Clerus  entwunden  werden  soll.  Voraussichtlich  steht  eine  außerordentliche
  Kammersitzung  bevor,  um  die  Bildung  eines  Unterrichtsministeriums,
  das  bisher  nicht  bestand,  zu  genehmigen.  Ein  königl.
Deeret  verordnet  die  Bildung  eines  solchen  Ministeriums.

Junli.  Eröffnung  einer  außerordentlichen  Session  der
Kammer  ohne  Thronrede.
7.  August.  Kammer:  genehmigt  die  Errichtung  eines  Unterrichtsministeriums
  mit  63  liberalen  gegen  50  clericale  Stimmen.
        <pb n="426" />
        Belgien.  (Oct.  13  —  Nov.  12.)  425

13.  Ockober.  Es  ist  außer  Zweifel,  daß  das  neue  liberale
Ministerium  die  Aufhebung  der  bisherigen  belgischen  Gesandtschaft
beim  hl.  Stuhle  beabsichtigt.

Daß  nach  dem  belgischen  Staatsrecht,  seitdem  dem  Papst  nur  noch  eine
rein  Üechliht  Nolle  zukommt,  die  Regierung  nicht  berufen  noch  berechtigt  ist,

mit  Sr.  Heiligkeit  ein  diplomatisches  Verhältniß  forlzuführen,  verhehlen  sich
die  Katholiken  nicht,  aber  sie  geben  sich  der  Hoffnung  hin,  daß  die  rechtlichen
Rücksichten  denen  des  Anstandel  und  der  Chrfurcht  auch  beim  jehigen  Cabinet
weichen  dürften.

29.  October.  Die  allgemeinen  Gemeinderathswahlen,  die  in
allen  bedeutenderen  Ortschaften  einen  politischen  Character  tragen,
fallen  im  Gangen  und  Großen  zu  Gunsten  der  Liberalen  aus.

Ter  neue  Abstimmungsmodus,  wonach  der  Stimmgeber  isolirt  wird,
hat  auch  hier,  wie  bei  den  allgemeinen  Wahlen  vom  II.  Juni,  den  Klerikalen
erhebliche  Schläge  zugezogen.  Von  den  nenn  Provinzialhauptstädten  ist  nunmehr
  nur  noch  Brüggess  slädtische  Berwaltung  in  den  Händen  der  lehteren  geblieben;
  mehrere  Städle,  in  denen  sie  bisher  die  S  berhand  hallen,  sind  ihnen
abtrünnig  geworden,  andere,  in  denen  die  Aussichten  für  ihre  Geguer  sehr
gefährdet  waren,  ihnen  nicht  zugefallen.

12.  November.  Eröffnung  der  Kammersession.  Thronrede  des
Königs.

Die  Throurede  gereicht  den  Liberalen  zu  lebhafter  Befriedigung.  Zum
ersten  Male  spricht  sich  ein  belgischer  König  unumwunden,  ohne  Nückhalt
und  Verblümung  über  die  belgische  Lebensfrage,  die  s  Loslösung  von  der  klerikalen
  Bevormundung  in  der  Unterrichtsfrage,  aus.  „Die  geiftige  Cultur
eines  Volkes“,  sagt  der  König,  „ist  gegenwärtig  mehr  denn  je  die  Hauptquelle
  seines  Aufblühens.  Durch  die  Schöpfung  eines  speciellen  Unlerrichtsministeriums
  hat  die  Regierung  hinreichend  ihre  Absicht  kundgethan,  mit
besonderer  Sorgfalt  über  dieses  edle  und  große  Interesse  zu  wachen.  Der
auf  Kosten  des  Staates  zu  ertheilende  Unterricht  muß  unter  die  ausschließliche
  Leitung  und  Aufsicht  der  Civilbehörden  gestellt  werden.  Er  hat  die
Aufgabe,  den  jungen  Generationen  die  Liebe  und  die  Achtung  der  Prineipien
einzuflößen,  welche  die  Basis  uuserer  freien  Institutionen  bilden.“  (Stürmischer
  Applaus  der  Linken.)  Dieser  Passus  deutet  darauf  hin,  daß  nicht
nur  die  Revision  des  Elementar-Unterrichtsgesetes  von  1812  in  liberalem
Sinne  erfolgen,  sondern  auch  der  höhere  Unterricht  in  allen  jeinen  Abstufungen
  in  liberalem  Sinn  gekräftigt  und  entwickelt  werden  foll.  Auch  in  Betreff
der  Reform  der  Wahlgesehgebung  wird  ein  ferneres  Vorgehen  in  Aussicht
  gestellt.  Die  Reorgauisation  der  Armee  durch  die  Bildung  einer
Reserve  von  30,000  Mann  wird  angekündigt.  Zu  diesem  erhält  die  Bürgergarde
  nene  Gewehre;  denn  dem  Renard'schen  Plau  zufolge  soll  das  erste
Aufgebot  der  Bürgergarde  das  Hauptelement  der  Reserve  bilden.  Den  arbeilenden
  Classen,  welche  schwer  unter  der  gegenwärtigen  Krisis  zu  leiden  haben,
verspricht  die  Thronrede,  nichts  zu  versäumen,  um  ihre  Lage  zu  verbessern.
Die  Rrourede  sagt  ferner  über  die  Nothwendigkeit,  neue  Steuern  zu
schaffen:  „Die  sinanzielle  Lage  erheischt  eine  eingehende  Untersuchung;  das
Gleichgewicht  zwischen  Einnahmen  und  Ausgaben  ist  verschwunden;  das
Budget  von  1877  schließt  mit  einem  Deficit,  das  des  laufenden  B
kündigt  sich  nicht  günstiger  an;  der  öffenkliche  Schatz  hat  (unter  Malou)  b
trächtliche  Verpflichlungen  übernommen;  es  heißt  jebt,  Mittel  und  Wege  z
        <pb n="427" />
        426  Belgien.  (Dec.  5—  30.)

sinden,  um  sie  erfüllen  iu  können.“  ieser  Passus  wirkt  deprimirend.  Die

Versammlung  wird  erst  wieder  wärmer,  als  der  König  in  schwungvoller
Weise  auj  das  1880  stattfindende  fünfzigjährige  Jubiläum  der  bel-)
gischen  Unabhängigkeit  hinweist,  und  Künstler,  Gelehrte,  Schriftsleller,
Industrielle  u.  s.  w.  auffordert,  das  Ihrige  dazu  beizutragen,  um  ein  halbes
Jahrhundert  des  Friedens  und  genossener  Freiheit  zu  feiern.

5.  December.  Kammer:  die  langwierige  Adreßdebatte,  in
welcher  hauptsächlich  um  die  Schulfrage  gestritten  wurde,  kommt
endlich  zum  Schlufse;  die  Antwortsadresse  wird  von  der  gesammten
Linken  (67  Stimmen)  gegen  die  gesammte  Rechte  (54  Stimmen)
angenommen.

27.  December.  Senat:  Debatte  über  das  Armececontingent.

Der  Kriegsminister  vertheidigt  das  jährliche  Contingent  von  effecliv
12,000  Mann  sehr  energisch  und  schließt  mit  den  zündenden  Worten:  „Wir
sind  einer  der  Punkle  des  Schachfeldes  des  Nordens.  Man  muß  alles,  was
möglich  ist,  thun,  um  die  Armee  in  tüchtigen  Staud  zu  sehzen.  Ich  weiß
nicht,  was  die  Zukunft  unserer  Armee  bestimmt,  doch  kann  ich  sagen,  daß  der
Heldenmuth  unserer  Bäter  uns  lehrt,  unsere  Grenzen  zu  vertheidigen.  Durch
diesen  Heldenmuth  haben  unsere  Vorfahren  ihre  nationale  Unabhängigkeit
wieder  erobert  trachten  wir  in  unsern  Zeiten  des  Versalls  uns  als  ein  mannhaftes
Volk  zu  zeigen.  Es  ist  besser,  ohne  Armce  zu  sein,  als  eine  schlechte.  und
schlecht  organisirte  Armee  zu  besitzen.  Man  muß  den  Muth  haben,  Opfer
z  bringen.  Begeistern  wir  uns  an  den  Beispielen  unserer  Vorfahren,  denn
für  eine  entehrte  Nation  ngibt  es  kein  Erwachen  mehr.“  Die  Gesehesvorlage
wird  mit  39  gegen  12  Stimmen  angenommen.

30.  December.  Die  belgischen  Bischöfe  erlassen  einen  gemeinsamen
  Hirtenbrief,  worin  sie  das  Land  auf  die  Gefahren  des  von
den  Liberalen  befürworteten  Gesetzentwurfes  bezüglich  des  Laien-Unlerrichts
  hinweisen.
        <pb n="428" />
        8.  Holland.

—  Februar.  Der  Staatsrath  beräth  sehr  einläßlich  die  Gesetzesvorlage
  betr.  Revision  des  Primärschulgesehes.

4.  März.  II.  Kammer:  der  Minister  des  Innern,  Kappeyne
van  de  Copello,  bringt  einen  Gesetzentwurf  in  Betreff  des  Elementarunterrichls
  ein.  In  demselben  sind  die  Principien  des  bisherigen
Unterrichtsgesetzes  aufrecht  erhalten,  aber  verschiedene  Verbesserungen
und  die  Erhöhung  der  Lehrergehalte  vorgeschlagen.  Der  Staat  soll
30  Procent,  die  Gemeinden  70  Procent  der  Unlerrichtskosten  tragen.

—  März.  Prinz  Heinrich  der  Niederlande,  der  Slatthalter
von  Luxemburg,  besucht  Brüssel  und  die  königl.  Familie  von  Belgien.
Es  ist  dieß  der  erste  offizielle  Besuch,  den  ein  Mitglied  des  Haufes
Oranien  seit  dem  Jahre  1830  in  Belgien  gemacht  hat.  Weder
König  Wilhelm  noch  die  verstorbene  Königin  Sophie  haben  sich  je
dazu  entschließen  können,  bei  der  Berührung  belgischen  Gebiets  in
offizieller  Eigenschaft  aufzutreten.

14.  Mai.  II.  Kammer:  genehmigt  die  Erhöhung  des  Elats
für  1878  um  5  Millionen  Gulden  zur  Anlegung  von  Eisenbahnen
in  Ostindien  (2,700,000  fl.),  zur  Vorbereilung  der  Einführung
einer  Kopf-,  beziehungsweise  Gewerbsteuer  in  den  Colonien  (53,000
Gulden)  und  zur  Erhöhung  (mit  elwa  2  Mill.  Gulden)  des  für  den
Krieg  mit  Atsehin  ausgeworfenen  Betrages  von  1,600,000  Gulden.

Die  Credile  stehen  nicht  bloß  mil  dem  Verwallungosystem  der  Colonien
  in  enger  Verbindung,  sondern  sie  jind  auch  mit  dem  Plane  zur  Abschließung
  einrr  Rei#hsanleihe  unzerlrennlich  verlnüpft,  da  die  augeführten
nen  beantragten  Aus  aben  ohne  Anleihe  unmöglich  gedeckt  werden  lönnen.
Man  füge  noch  hinn,  daß  namentlich  die  Einführung  der  bezeichneten  Stenuer,
welche  übrigens  nur  von  Europäern  und  mit  denselben  Gleichgestellten  erhoben
werden  soll,  namenllich  darauf  hinzielt,  in  sinangieller  Hinsicht  sowohl  die
Colonien  von  dem  Mutterlaude  als  letzteres  von  den  überseeischen  Besihzungen
  unabhängig  zu  machen.
        <pb n="429" />
        428  Hollaud.  (Mai  17  —  Aug.  17.)

17.  Mai.  II.  Kammer:  genehmigt  mit  64  gegen  15  Stim—
men  eine  vierprocentige  Anleihe  von  43  Millionen  zur  Deckung  des
Deficits  und  zur  Vollendung  öffentlicher  Arbeiten.

12.  Juli.  II.  Kammer:  Berathung  des  revidirten  Primärschulgesetzes,
  das,  wie  das  bisherige,  die  Confefsionslosigkeit  der
Volksschulen  aufrecht  erhält.

Artikel  33  desselben  bezeichnet  den  Zweck  des  Primärnnterrichts,  und
zwar  in  den  nämlichen  Ausdrücken  wie  das  bis  jetzt  geltende  Geset:  „Der
Schulunterricht  ist,  unter  dem  Erlernen  angemessener  und  nützlicher  Kenntnisse,
  der  Entwicklung  der  Geistesgaben  der  Kinder  und  ihrer  Erziehung  zu
jeglicheu  christlichen  und  gesellschaftlichen  Tugenden  gewidmet.  Der  Lehrer
hütet  sich  etwas  zu  lehren,  zu  thun  oder  zuzulassen,  was  mit  der  Achtung,
die  man  dem  religiösen  Gefühl  Andersgläubiger  schuldet,  im  Widerspruch
steht."“  Die  Ultramontanen  und  Orthodoxen  hatten  nnn  seit  längerer  Zeit
die  Parole  erhalten,  die  Streichung  des  Ausdrucks  „chrisllichen“,  wenn  möglich,
  zu  erwirken;  angeblich  weil  der  Gesetzgeber,  wenn  der  ünierricht  wirklich
  confessionslos  jein  soll,  das  betreffende  Wort  auch  nicht  gebrauchen  dürfe;
in  Wirklichkeit  aber,  um  mit  besserem  Erfolg,  als  bis  jetzt  der  Fall  war,  die
öffentliche  Schule  als  eine  Pflanzslätte  der  Irreligiosität  Oinftellen  zu  bönnen.
Ze  Kammer  hält  aber  den  Paragraphen  mit  der  erheblichen  Mehrheit  von

gegen  28  Stimmen  unabgeändert  anfrecht.

15.  Juli.  II.  Kammer:  Berathung  des  revidirten  Primärschulgesetzes.
  §  45  desselben,  der  den  Beitrag  des  Staates  an  die
Volksschulen  auf  30%  denjenigen  der  Gemeinde  auf  70%  ansetzt,
wird  mit  45  gegen  36  Stimmen  angenommen.  Die  Bestimmung
hat  besonders  heftige  Kämpfe  veranlaßt.  Denn  während  die  liberale
Partei  eine  wesentliche  Aufbesserung  des  Unterrichtswesens  von  derselben
  erwartet,  fürchten  die  Ultramontanen  und  Orthodoxen,  daß
daraus  den  confessionellen  Schulen  eine  unbesiegbare  Concurreng
erwachsen  möchte.

19.  Juli.  II.  Kammer:  genehmigt  das  Primärschulgesetz  in
der  Schlußabstimmung  mit  einer  Mehrheit  von  18  Stimmen.  Die
Gegner  desselben  und  der  Confessionslosigkeit  der  Volksschule,  die
Ultramontanen  u.  Orthodoxen,  wollen  nun  dagegen  einen  Petitionssturm
  in  Scene  setzen,  um  zunächst  die  1.  Kammer  zur  Verwerfung
des  Princips  und  in  letzter  Linie  den  König  zur  Berweigerung  seiner
Sanuction  zu  bewegen.

8.  August.  I.  Kammer:  genehmigt  das  revidirte  Primärschulgesetz
  trotz  aller  Agitation  dagegen  ihrerseits  mit  26  gegen  10
Stimmen.

17.  August.  Der  König  sanctionirt  das  revidirte  Primärschulgesetz
  trotz  des  dagegen  inscenirten  Petitionssturmes.
        <pb n="430" />
        Holland.  (Sept.  20  —  Ende  Nov.,)  429

20.  September.  II.  Kammer:  das  ihr  von  der  Regierung
für  die  Colonien  pro  1879  vorgelegte  Budget  weist  ein  Defizit  von
10  Mill.  Gulden  aus,  das  durch  eine  Auleihe  gedeckt  werden  soll,
dasjenige  des  Mutterlandes  schließt  mit  einem  Defizit  von  4  Mill.
Gulden  ab,  zu  dessen  Deckung  der  Finanzminister  die  Einführung
einer  Capitalsteuer  sowie  die  Besteuerung  des  in  todter  Hand  befindlichen
  Eigenthums  vorschlägt.

30.  September.  Der  König  verlobt  sich  mit  der  Prinzessin
Emma  von  Waldeck.  Der  Schritt  wird  im  Allgemeinen  nicht  gern
gesehen.  Der  Kronprinz  hat  sich  inzwischen  in  Paris  häuslich  niedergelassen
  und  bekümmert  sich  weder  um  seine  Stellung  im  Lande
noch  um  das  Land  felbst;  der  zweile  Sohn  des  Königs  aber  Prinz
Otlo  ist  sehr  leidend  und  hält  sich  meist  auch  außer  Landes  auf.

18.  October.  Beide  Kammern  genehmigen  die  auf  Anfangs
Jannar  1879  angesetzte  Wiederverheiralhung  des  Königs.

—  November.  Der  Krieg  mit  den  Atschinesen  dauert  noch
immer  fort,  doch  scheint  der  Widerstand  derselben  gebrochen  zu  sein.
        <pb n="431" />
        9.  Dänemark.

9.  Januar.  Wirderzusammentritt  der  beiden  Thinge.  Die
seit  dem  8.  November  v.  J.  anläßlich  der  Annahme  des  Finanggesetzes
  in  der  Linten  eingekretene  Spaltung  hat  sich  erweitert;  die
Führer  beider  Fraclionen  haben  die  in  der  Kammer  begonnene  heftige
  Polemik  seither  in  der  Presse  fortgesetzt.

11.  Februar.  Follething:  der  Budgelausschuß  erstatlet  seinen
Bericht  über  das  Budget  von  1878.79.  Der  Auschuß  theilt  sich
in  seinen  Anträgen  in  eine  Mehrheit  (gemäßigte  Linke)  und  2  Minderheilen
  (Rechte  und  äußerste  Linke).

Die  Mehrheit  sucht  den  constitulionellen  Puntten  des  Budgets,  welche
dieses  im  vorigen  Jahre  zum  Scheilern  brachten,  eine  Form  zu  geben,  die  es
dem  Ministerium  wie  dem  Landsthing  möglich  macht,  den  begüglichen  Anträgen
  zuzustimmen.  Anders  stellt  sie  sich  hinsichtlich  der  eigentlichen  Bewilligungsfragen;
  sie  will  so  gul  wie  alle  außerordentlichen  Forderungen!  für
Wilitärifche  Zwecke  abgelehnt  wissen,  so  lange  kein  Vertheidigungsplau  t
liegt.  Hierzu  bemerkt  die  aus  Mitgliedern  der  Nechten  bestehende  Minderheit:
  Jeder  Verlheidigungsplan  macht  die  Beschaffung  von  Gewehren,  Kanonen
  und  Torpedos,  so  wie  den  Bau  von  zweckentsprechenden  Kriegsschiffen
nothwendig.  Dieselbe  will  daher  auch  die  Forderungen  der  Negierung  bewilligen.
  Die  beiden  radicalen  Milglieder  des  Ausschusses  wollen  dem  jehigen
  Ministerium  überhaupt  gar  nichts  bewilligen.

21.  Februar.  Follething:  beendigt  die  zweite  Lesung  des  Budgets
  für  1878.79  nach  den  Anträgen  der  Mehrheit  der  Commission
und  nimmt  einstimmig  die  llberweisung  desselben  zur  dritten
Lesung  an.

Eine  sehr  erregte  Debatte  sindel  indeß  zwischen  den  radicalen  und  den
gemäßigten  Worlführern  der  Linken,  namemtlich  zwischen  dem  Grafen  Holstein-Lederborg
  (gemäßigt)  und  Verg  (radica  al)  statt.  Sie  machen  sich  gegenseitig
den  Vorwurf,  den  Principien  der  Partei  untreu  geworden  zu  sein.  Graf
Holstein  sagt,  er  und  seine  Freunde  hätten  nicht  mehr  mits  Berg  und  Genossen
  zusammengehen  können,  weil  die  Consequenzen  bes  von  lehteren  be-
        <pb n="432" />
        Dänemark.  (März  13  Oct.  1.)  431

schrittenen  Weges  zur  Revolution  und  damit  zur  Niederlagr  der  Partei
führen  müßten,  da  die  Regierung  die  rohe  Macht  in  Händen  habe.  Nachdem
  die  Regierung  durch  die  Thak  bewiesen,  daß  sie  vor  einem  Verfassungsbruche,
  dem  Erlaß  eines  provisorischen,  nicht  vom  Reichslag  geuehmigten
Budgets,  nicht  zurücskschrecke,  daß  somit  constilutionelle  Zustände  in  Dänemark
  nicht  mehr  eristirten,  bleibe  der  Opposition  nichts  weiter  übrig,  als
mit  der  Regierung  zu  verhandeln  und  zu  suchen,  eine  Verständigung  mit
derselben  zu  Wege  zu  bringen.  Im  Uebrigen  habe  Berg  sich  bisher  nur
immer  darauf  beschränkt,  die  Schritte  der  jehigen  (gemäßigten)  Mehrheit  der
Partei  zu  kritisiren,  ohne  auch  nur  angedentet  zu  haben,  welchen  Weg  die
Partei  einschlagen  solle.  Berg  wolle  das  udget  verweigern,  aber  uicht  die
Folgen  hieraus  jiehen,  d.  h.  nicht  auch  die  Steuern  verweigern;  er  fordere
ihn  daher  auf,  jeine  Politik  anzudenten,  falls  er  wirklich  eine  habe.  Dieser
Ausjorderung  kommt  indessen  der  radicale  Er.Schulmeister  nicht  nach,  vielmehr
  sucht  derselbe  sich  dadurch  ans  der  Klemme  zu  ziehen,  in  die  Graf
Holstein  ihn  gebracht  hat,  daß  er  erklärt,  dieser  habe  kein  Recht,  ihn
über  seine  Polilik  zu  eraminiren.  Der  Vruch  zwischen  den  gemäßigten  und
den  radiralen  Elementen  der  opposikionellen  Partei  der  vereinigten  Linken  ist
ofsenbar  ein  unheilbarer  geworden.

13.  Märg.  Ein  Artikel  des  der  Regierung  nahestehenden
Blalles  „Den  Conservative“  widerlegt  die  landläufige  Ansicht,  daß
Deutschland  sich  zum  Herrscher  über  Dänemark  machen  wolle,  und
sagt  dann:  „Deutschland  will  offenbar  bei  bevorflehenden  kriegerischen
Vegebenheiten  eine  neutrale  Stellung  einnehmen,  und  dadurch  ist
auch  unsere  Stellung  gegeben:  wir  müssen  mit  allen  uns  zu  Gebole
stehenden  Kräfsten  für  unsere  Neutralität  eintreten.  Wären  wir  mit
Deutschland  alliirt,  dann  wäre  unsere  nentrale  Stellung  gesichert,
denn  keine  Macht  würde  es  wagen,  uns  anzugreisen,  aus  Furcht
vor  einem  Kriege  mit  Deutschland."“  Schließlich  befürwortet  das
Blatt  in  warmen  Worten  den  Anschluß  Dänemarks  an  Deulschland.

11.  Märg.  Folkething:  genehmigt  das  Budget  für  1878.79
auch  in  dritter  Lesung  und  darin  auch  die  von  der  Regierung  geforderte
  Verstärkung  der  Kopenhagener  Seeforts  2c.,  sowie  die  Erbauung
  eines  neuen  Torpedoschiffes.

Die  Debatte  ist  eine  sehr  lebhafte:  der  Nadicalenführer  Berg  muß
wegen  seiner  bestigen  Sprache  vom  Präsidenten  mehrmals  zur  Ordnung  gerufen
  werden.  Die  aus  der  vereinigten  Linken  ausgeschiedenen  „Unverföhnlichen“
  sind  jetzt  27  an  der  Zahl,  werden  aber  keine  geschlossene  Partei
bilden,  da  sich  die  meisten  die  „Führung“  Berg's  nicht  gefallen  lassen  wollen.
Der  Gemäßigten  sind  nunmehr  42.  Die  Rechte  hat  sich  denselben  fast  unbedingt
  angeschlossen.

I.  October.  Erneuerungswahlen  für  die  Hälfte  des  Landsthings.
Das  Resultat  ändert  an  der  bisherigen  Parteislellung  nichts.  Die
Linke  hat  einen  Sitz  gewonnen,  aber  ein  Drittel  der  neun  Linkenmänner
  ist  gemäßigt.  Im  Großen  und  Ganzen  bleibt  also  der
        <pb n="433" />
        432  Däuemarb.  (Oct.  7  —  Dee.  9.)

Stand  des  Landsthings  beim  Alten:  stark  34  rechts,  kaum  ¼  links,
d.  h.  bäuerlich.

—  October.  Ausbruch  eines  Negeraufstandes  auf  der  Insel
St.  Croix,  durch  welchen  sehr  viel  Eigenthum  zerstört  wird.  Die
Pflanzer  sind  ohne  Staalshülfe  auf  lange  hinaus  ruinirt.

7.  October.  Eröffnung  des  Reichstags  ohne  große  Ceremonien
durch  den  Conseilpräsidenten  Estrup.  Die  Regierung  legt  im  Folkething
  das  Budget  für  1879,/80  vor.  Die  Lage  im  Thing  hat  sich
nicht  verändert:  der  bisherige  Präsident  Krabbe  wird  mit  58  Stimmen
  wieder  gewählt,  der  Regierungscandidat  (von  der  Rechten)  erhält
  nur  9  Stimmen.

19.  October.  Folkething:  erledigt  die  erste  Lesung  des  Budgets
  für  1879.80.  Dasselbe  weist  einen  Ueberschuß  von  mehr  als
2  Millionen  auf.  Das  Land  verdankt  dieses  allerdings  der  Opposition
  der  Linken.  Denn  hätte  sich  der  Reichstag  vor  drei  Jahren
dagu  hergegeben,  der  Regierung  in  ihren  umfassenden  Befestigungspläuen
  zu  willfahren,  so  hättle  Dänemark  schon  jetzt  das  schönste
Deficit,  und  sein  Reservesonds,  den  ihm  ein  gütiges  Geschick  statt
des  Sundzolls  gab,  wäre  stark  in  der  Abnahme  begriffen.

19.  November.  Folkething:  genehmigt  mit  56  gegen  25  Stimmen
  die  interimistische  Erweiterung  der  Unteroffiziersschulen,  indem
die  Regierung  dafür  gegen  die  gemäßigte  Linke  die  Rechte  und  die
äußerste  Linke  ausspielt.

Budgetausschuß:  die  Regierung  beantragt  eine  Anleihe  von
1,200,000  Kronen  zu  Gunsten  der  Insel  St.  Croix;  die  Linke  erklärt
jedoch,  sie  werde  die  vollständige  Ablehnung  dieser  Anleihe  beantragen.


19.  November.  Der  Ex-Kronprinz  von  Hannover  und  Prätendent
  von  Hannover,  der  nunmehrige  Hergog  von  Cumberland,  verlobt
  sich  mit  der  Prinzessin  Thyra.

30.  November.  JFolkething:  weist  mit  54  gegen  43  Slimmen
die  Anleihe  für  St.  Croix  an  den  Budgetausschuß  zurück.

9.  December.  Folkething:  verwirft  nach  einer  sehr  erbitterten
Debalte  die  Auleihe  für  St.  Croix  mit  allen  gegen  bloß  15  Stimmen
  definitiv.  Die  Regierungspresse  greist  die  Mehrheit  des  Things
wegen  ihrer  Haltung  aufs  heftigste  an  und  macht  ihr  die  schwersten
Vorwürfe,  daß  man  die  arme  Insel  im  Stiche  lasse  und  sich  dem
Spotte  des  Auslandes  aussegtze.
        <pb n="434" />
        Dãuemark.  (Dec.  10.-21.)  433

10.  Deceniber.  Die  Regierung  löst  das  Folkething  auf  und
ordnet  Neuwahlen  auf  den  3.  Januar  1879  an.  Zugleich  bevollmächtigt
  sie  den  Gouverneur  von  St.  Croix  telegraphisch,  wo  es
nöthig  sei,  Bureaudarlehen  zur  Instandsebung  der  durch  den  Aufstand
  zerstörten  Zuckerwerke  zum  Betrage  von  nicht  über  125,000  I
(500,000  Kronen)  zu  gewähren.

14.  December.  Die  Opposition  erläßt  bereils  ihre  Wahlmanifeste
  für  den  3.  Jannar.  Das  radicale  trägt  30,  das  gemäßigte
36  Unterschriften.  Ersteres  spricht  die  Hoffnung  aus,  daß  in  der  neuen
Volkskammer  wieder  die  frühere  Einigkeit  und  Kraft  walten  möge;
letzteres  ist  ziemlich  zahm  und  erwartet  nur,  daß  die  Regierung  sich
dem  Einspruch  der  Volksvertretung  fügen  werde,  wenn  diese  auch
in  ihrer  neuen  Gestaltung  die  westindische  Gesetzvorlage  ablehnen  sollte.

21.  December.  Vermählung  des  Hergogs  von  Cumberland
mit  der  Pringessin  Thyra  in  Kopenhagen.  Der  hannoversche  Kronprätendent
  wird  dadurch  der  Schwager  des  zukünftigen  Königs  von
England  und  des  zukünftigen  Kaisers  von  Nußland.  Zu  der  Feier
findet  sich  auch  eine  Deputation  der  Welfenpartei  aus  Hannover
ein  und  wird  vom  dänischen  Hofe  mit  Auszeichnung  behandelt:
dieselbe  wird  zur  Tafel  gezogen  und  einige  der  Herren  erhalten  sogar
  dänische  Orden.  In  Berlin  sieht  man  darin  zum  mindesten
eine  arge  Taktlosigkeit.  Der  deutsche  Gesandte  hat  über  die  Zeit  der
Vermählungsfeier  Urlaub  erhalten.  Das  neue  Paar  wird  inzwischen
seinen  Wohnsitz  nicht  in  Kopenhagen,  sondern  in  Oesterreich  nehmen.

Schulihrös,  Europ.  Geschichtslalender.  XIX.  A#d.  28
        <pb n="435" />
        10.  Schweden  und  Norwegen.

17.  Januar.  (Schweden.)  Eröffnung  des  Reichstags.  Thronrede
  des  Königs:

In  Folge  der  Erschülkerungen  unseres  Welttheils  muß  jeht  die
in  allen“  Nichtungen  im  schuellen  Wachsthum  begriffene  Entwicklung  des
Landes  die  Probe  wenig  günstiger  Verhällnisse  durchmachen.  Es  mahnt
uns  dieß  zur  Vorsicht.  Unsere  Stellung  zu  allen  ausländischen  Mächten  ist
sortwährend  die  freundschaftlichste.  Ich  habe  nicht,  mthig  gehabt,  von  dem
Credit  Gebrauch  zu  machen,  welcher  mir  behufs  d  fz  Aufrechterhaltung  der
Neutralität  zur  Verfügung  gestellt  worden  ist.  Da  dee  Beibehaltung  unserer
einzigen  Colonie  weder  jür  dieselbe  noch  für  uns  von  Nuben  sein  konnte,  so
habe  ich,  auf  den  Wunsch  des  Reichslages  und  unler  Zustimmung  der  Bevölterung
  St.  Barthelemy's,  einen  Vertrag  mit  der  französischen  Regierung
über  die  Zurückgabe  der  genannten  Insel  an  ihr  früheres  Vaterland  abgeschlossen.
  Dieser  Vertrag  ist  der  frangösischen  Volksvertretung  zur  Genehmi-W
  unterbreitet.  Mit  der  Verschiedenheit  der  Auffassungen  bekannt,  die  in

Ihrem  Kreise  hinsichtlich  der  Grundlagen  für  die  Organisation  unsers  Heerwesens
  herrschlen,  verlangle  ich  die  Mitwirkung  des  vorjährigen  Neichstages
zur  Durchführung  von  Maßregeln,  von  welchen  ich  der  Meinung  war,  daß
über  sie  alle  Ansichten  sich  einigen  könnten.  Ich  bedaure,  daß  jener  Vorsehlag
  den  Beifall  des  Reichstages  nicht  gefunden  hat.  Weitere  Meinungskämpfe
  scheinen  unvermeidlich,  bevor  diejenige  Einigkeit  in  den  Anschaunngen
Zu  erwarten  ist,  ohne  welche  das  greße  Ziel,  die  erhöhte  Vertheidigungskraft
der  Nalion,  nicht  zu  erreichen  ist.

In  dem  für  1879  vorgelegten  Budget  gleichen  sich  die  Einnahmen
  (worunter  vorjähriger  Ueberschuß  in  der  Höhe  von  6,400,000
Kronen)  und  die  Ausgaben  (worunter  Staatsschulden  mit  9,517,500
Kronen)  im  Betrage  von  74,700,000  Kronen  aus.

22.  Januar.  (Schweden.)  Reichstag:  die  seit  mehreren
Jahren  schwebenden  Fragen  betr.  das  Heerwesen  und  die  Grundstenern
  stellen  bereits  wieder  ernste  Debatten  in  Aussicht.  Die  sog.
Landmannspartei  bringt?7  dießfällige  Anträge  in  der  Il.  Kammer  ein.

Dieselben  betreffen  1)  eine  nene  Armee-Organisation;  2)  die  allgemeine
Wehrpsticht,  3)  und  4)  die  Aufrechterhaltung  der  Stammtruppe  der  Armee,
        <pb n="436" />
        Schweden  und  Norwegen.  (Febr.  4.)  435

sowie  die  Revision  der  Rriegsgesetze;  5)  die  Abschreibung  der  Grundstenern,
sowie  der  „Einlheilungs“-Lasten;  6)  die  Abänderung  des  allgemeinen  Steuergesetzes
  (  „bevillningsstachgan-  ).  und  7)  ein  „Garantiegesetz“  (d.  h.  ein  Gesetz,
durch  welches  die  neu  zu  schaffende  Heeresorganisation  grundgesehliche  Kraft

erhält).  Dem  letzten  zufolge  soll  die  Armec  eine  „Stammtruppe  "  von
höchstens  30,000  Mann  haben,  welche  auf  dem  Wege  der  Freiwilligkeit  aufzubringen
  sind.  In  dieser  Zahl  sind  solche  Officiere  und  Unlerofficiere  mit
eingerechnet,  die  ihre  Ausbildung  bei  der  Stammtruppe  erhalten  und  nicht
den  festen  Officiers=  und  Unlerofficierscadres  augehören.  Die  Stammtruppen
dürfen  nicht  durch  Werbung  beschafft  werden.  Die  anzunehmenden  Rekruten
dürfen  höchstens  26  Jahre  alt  sein  und  die  Dienstzeit  darf  nicht  über  6  Jahre
hinaus  ausgedehnt  werden.  Alle  Kosten  und  vasten  für  die  Stammtruppe,
welche  nicht  durch  besondere  Bestimmungen  in  dem  Gesetz  betreffend  die  Abschreibung
  der  „Eintheilung"  besonderen  Berpflichteten  obliegen,  sollen  vom
Staat  getragen  werden,  einschließlich  der  Auschaffung  der  Pferde  für  die
Cavallerie  der  Stammtruppe.  Die  nöthigen  Mittlel  zu  den  augedeutelen
Zwecken  sollen  durch  das  jedesmalige  Jahresbudget  der  Regierung  zur  Ver
fügung  gestellt  werden.  Das  Geseß  soll  ohne  die  Zustimmung  des  Könige
und  des  Neichstags  nicht  abgeändert  oder  aufgehoben  werden  dürfen.  Sämmtliche
  Anträge  sind  von  102  Mitgliedern  der  Landmannpartei  unterzeichnet
und  bilden  hrincipiell  ein  Ganzes,  dessen  einzelne  Theile  wohl  mit  einander
stehen  oder  fallen.  Die  Regierung  scheint  eine  abwartende  Slellung  zu  der
Sache  einnehmen  zu  wollen.  Der  Schwerpunkt  liegt  offenbar  in  der  Haltung,
  welche  die  erste  Ktaammer  beobachten  wird.

Beide  Kammern  überweisen  die  Anträge  an  besondere  Commissionen.


4.  Februar.  (Norwegen.)  Eröffnung  des  Storthings.
Thronrede  des  Königs:

.  Während  wir  von  den  politischen  Verwicklungen  der  Zeit  unberührt
  ölieben,  hat  der  Rückschrilt  im  Handel  und  Wandel,  unter  welchem
das  übrige  Europa,  zum  Theil  in  Folge  jener  Verwiclungen,  gelitten  hat,
nicht  ohne  Einfluß  auf  mehrere  unserer  Erwerbszweige  bleiben  können,  welche
daher  unter  wenig  günstigen  Bedingungen  haben  arbeiten  zmissen.  Dabei
war  die  letzte  Ernte  fast  im  ganzen  Lande  ziemlich  mäßig.  Dennoch  sind  die
Staatseinnahmen  jortwährend  in  fast  unveränderter  Höhe  eingegangen,  aber
die  steigenden  Ansprüche  an  die  Staatseinnahmen,  welche  eine  Folge  der
fortschreitenden  Entwicklung  mancher  öffenllichen  Institntionen  sind,  und  uamentlich
  die  großen  Summen,  welche  für  die  bedeutenden  auf  Rechnung  des
Staats  Antersonmnenen  Eisenbahnanlagen  ersorderlich  sind,  machen  eine  Erweiterung
  der  Einnahmsquellen  für  die  Staatscasse  zunnmiganglich  nothwendig.
Außer  den  darauf  bezüglichen  Vorschlägen,  welche  ich  Euch  in  der  vorigen
Session  vorlegte,  wird  Euch  ein  Borschlag  über  eine  Einlommen=  und  Vermögenssleuer
  unterbreilet  werden.  Wenn  es  sich  darum  handell,  daß  das
Land  nach  einem  Zeitraum  von  mehr  als  vierzig  Jahren  aufs  neue  sich  die
Last  einer  directen  Staatssteuer  auferlegen  soll,  so  muß  man  mit  Dankbarkeit
gegen  die  Vorsehung  sich  daran  erinnern,  daß  dieß  nicht  seinen  Grund  hat
in  irgend  einer  Unterbrechung  der  friedlichen  Entwicklung,  welche  uns  in
einer  so  langen  Reihe  von  Jahren  vergönnt  war,  sondern  allein  eine  Folge
des  Strebens  war,  in  immer  größerer  Ausdehnung  das  Vaterland  an  den
Fortschritten,  welche  unserer  Zeit  angehören,  theilnehmen  zu  lassen.

Die  Einkommensteuer  nimmt  einen  Ertrag  von  3  Mil.  Kr.
28·
        <pb n="437" />
        436  Schweden  und  Norwegen.  (März  12  —  Mai  7.)

in  Aussicht;  für  die  Fortsetzung  der  Eisenbahnbauten  soll  eine  Anleihe
  aufgenommen  werden.

12.  März.  (Norwegen.)  Storthing:  nimmt  den  Grundgesetzantrag
  auf  allgemeine  Religionsfreiheit,  ausgenommen  für  Beamte,
  Minister  und  Richter,  mit  88  gegen  22  Stimmen  an.  Die
gegenwärtigen  Religionsgesetze  in  Norwegen  sind  sehr  unduldsam.

3.  April.  (Schweden.)  Reichstag:  die  I.  Kammer  nimmt
im  Marinebudget  die  von  der  Regierung  beantragte  Vermehrung
der  Zahl  der  Marineoffiziere  an,  die  II.  Kammer  lehnt  dagegen  den
Antrag  mit  92  gegen  79  Stimmen  ab.  Ferner  nimmt  die  l.  Kammer
  mit  59  gegen  54  Stimmen  den  Regierungsantrag  auf  Bewilligung
  einer  Summe  von  2,100,000  Kronen  zu  außerordentlichen
Marinebedürfnissen  an,  die  II.  Kammer  lehnt  ihn  ebenfalls,  und
zwar  mit  109  gegen  49  Stimmen  ab.  Letzterer  Antrag  hat  somit
auch  bei  der  hiernach  folgenden  gemeinschaftlichen  Abstimmung  beider
Kammern  keine  Aussicht  angenommen  zu  werden.

16.  April.  (Norwegen.)  Nachdem  das  Storthing  die  von
der  Regierung  vorgeschlagene  Anleihe  von  31  Mill.  Kr.  behufs
Fortführung  der  Eisenbahnbauten  genehmigt  hat,  schließt  die  letztere
mit  Londoner  und  Hamburger  Bankhäufern  eine  Anleihe  von  34
Mill.  Kr.  zu  4  ½  %%  und  zum  Curse  von  95,  resp.  95  /1  %  ab.
Diese  Bedingungen  sind  Angesichts  der  ganzen  politischen  Lage  offenbar
  sehr  günstige.

7.  Mai.  Echweden.)  I.  u.  II.  Kammer:  Verathung  des
Militär-N  lwurfs  der  Vauernpartei.  Die  Ausschußanträge
  stimmen,  im  Wesentlichen  mit  den  Anträgen  der  Vauernpartei
  überein.  In  der  I.  Kammer  spricht  der  Kriegeminister
General  Rosensvärd  und  in  der  II.  der  Staatsminister  de  Geer
gegen  die  Ausschußanträge.  Die  I.  Kammer  verwirft  mit  64  gegen
56  Stimmen  den  Antrag  betreffend  die  Zusammensetzung  des  Heeres
(Beschaffung  der  Stammtruppe  nicht  durch  Werbung).  Die  II.
Kammer  nimmt  ihn  mit  104  gegen  82  Stimmen  an.  Damit  ist
das  Schicksal  des  Gesetzentwurfs  als  entschieden  zu  betrachten.  Allerdings
  ist  die  Mehrheit  der  Gegner  des  Entwurfs  eine  so  geringe,
daß  das  Ergebniß  der  gemeinschaftlichen  Abstimmung  beider  Kammern
  zweifelhaft  erscheinen  könnte,  indessen  lehnt  die  I.  Kammer
ohne  Abstimmung  die  Anträge  bezüglich  der  Steuerreform,  welche
in  unzertrennlicher  Verbindung  mit  der  Heeresreorganisation  steht,
ab,  so  daß  der  Gesetzentwurf  der  Vauernpartei  doch  gescheitert  ist.
        <pb n="438" />
        Schweden  und  Uorwegen.  (Mai  15  —  Angust  30.)  437

15.  Mai.  (Schweden.)  Reichskag:  beide  Kammern  lehnen
den  Bau  nener  Kriegsschiffe  ab.

16.  Mai.  (Norwegen.)  Storthing:  die  Regierung  hat  demselben
  einen  Antrag  auf  Einführung  der  „Noth-Civilehe“,  für  Fälle,
wo  religiöse  oder  andere  Bedenken  gegen  die  kirchliche  Trauung  obwalten,
  vorgelegt.  Die  Mehrheit  des  betreffenden  Ausschusses  geht
indessen  weiter,  indem  sie  überall  die  freie  Wahl  zwischen  Civilehe
und  kirchlicher  Ehe  befürwortet,  und  eine  Minderheit  wünscht  die
Einführung  der  obligatorischen  Civilehe.  Der  Bischof  von  Chrisliauia,
  Essendrop,  nimmt  bei  der  Behandlung  der  Angelegenheit  im
Storthing  den  Regierungsantrag  auf.  Das  Storthing  verwirft  jedoch
  den  Mehrheitsantrag  mit  51  gegen  31,  den  Minderheitsantrag
mit  66  gegen  16  und  schließlich  auch  den  Regierungsantrag  mit
52  gegen  30  Stimmen.

20.  Mai.  (Schweden.)  Reichstag:  genehmigt  den  von  der
Regierung  für  Aufrechthaltung  der  Neutralität  geforderten  Credit
von  2  Mill.  Kr

Die  Norwegische  Regierung  fordert  vom  Storthing  keinen
solchen  Credit,  indem  die  entsprechende  königl.  Proposition  im  vorigen
Jahre  vom  Storthing  mit  der  Bemerkung  abgelehnt  wurde,  daß
die  Bewilligung  des  Storthings  in  vorliegendem  Fall  nicht  nöthig
erscheine;  der  König  könne  ohne  eine  solche  Bewilligung  die  zur
Aufrechterhaltung  der  Neutralität  nöthigen  Maßregeln  ergreifen.

25.  Mai.  (Schweden.)  Schluß  des  Reichstags.

Sehr  große  Resultate  hat  die  Session  nicht  gehabt,  oder  sie  waren
doch  nur  negativer  Art.  Das  bedeutendste  dieser  negativen  Resultale  ist  die
vollständige  Zurückweisung  der  Borschläge  der  Landmannpartei  in  Sachen
der  Neuordnung  des  Heerwesens  und  der  Umregulirung  der  Grundsteuern.
Man  wird  laum  fehlgreifen.  wenn  man  annimmt,  daß  nun  für  längere  Zeit
an  jene  Dinge  nicht  wieder  gerührt  werden  wird.  Die  Partei  wird  sicherlich
fürs  erste  nicht  mit  neuen  Proposilionen  auflreten  und  die  Regierung  ihrerseils
  wird  es  gewiß  auch  unterlassen,  Vorlagen  beim  Reichslag  einzubringen,
—  det  Verwerfung  durch  die  zweile  Kammer  sie  im  voraus  überzeugt

22.  Juni.  (Norwegen.)  Schluß  des  Storthings.  Für  die
Staatsausgaben  sind  51,120,000  Kronen  (1  Million  weniger  als
die  Regierung  beantragt  hatte)  bewilligt  worden.

21.  Angust.  Zusammentritt  eines  internationalen  Congresses
in  Stockholm  zur  Berathung  einer  Reform  des  Gefängnißwesens.
28.—  30.  August.  Versammlung  des  nordischen  Juristen-
        <pb n="439" />
        438  Schweden  und  Norwegen.  (Sept.  3  —  Ende  Dec.)

Congresses  in  Christiania.  Es  nehmen  daran  Junristen  aus  allen
drei  scandinavischen  Staaten  Theil.

3.  September.  (Schweden.)  In  Stockholm  tagt  die  Kirchenversammlung
  des  Landes,  welche  nach  dem  Grundgesetz  jedes  fünfte
Jahr  zusammentreten  soll.  Diese  Versammlung  ist  als  eine  der
Geistlichkeit  gemachte  Concession  zu  betrachten,  dafür  daß  sie  durch
das  neue  Grundgesetz  von  1867,  welches  die  Ständeverfassung  aufhob,
  ihres  Repräsentationsrechts  auf  dem  Reichslag  beraubt  wurde.
Dieselbe  kann  sich  jedoch  nur  mit  den  innern  kirchlichen  Angelegenheiten
  beschäftigen,  denn  alles,  was  die  Verfassung  der  Kirche  betrifft,
  ist  ihrem  Ressort  entzogen.  Einige  von  der  Regierung  vorgeschlagene
  zeitgemäße  Neuerungen  werden  von  der  Versammlung
abgelehnt.

—  November  u.  December.  (Schweden.)  Die  ökonomische
und  finanzielle  Lage  Schwedens  ist  nachgerade  sehr  trübe.  Die
Hauptproductionszweige  sind  leidend  und  es  ist  wenig  Aussicht  zum
Besseren  vorhanden.  Troß  der  überreichen  Ernte  dieses  Jahres
sinken  die  Staatseinnahmen  in  bedenklicher  Weise.  Es  wird  danach,
um  ein  Gleichgewicht  zwischen  den  Staatsausgaben  und  Staatseinnahmen
  gu  erzielen,  nöthig  sein,  entweder  die  indirecten  Steuern
zu  erhöhen  oder  die  schon  an  und  für  sich  sehr  lästige  Einkommensteuer
  höher  anzusetzen.  Unter  diesen  Umständen  macht  sich  auch  in
Schweden  der  Ruf  nach  Schutzzöllen  laut  und  immer  lauter.
        <pb n="440" />
        11.  Rußland.

Die  kriegerischen  Ereignisse  sind  nicht  hier,  sondern  unter  Pforte,  die
diplomatischen  Verhandlungen  unter  England,  Oesterreich,  Deutschland  zu
suchen,  da  Wiederholungen  schon  im  Interesse  der  Oekonomie  des  Buches
vermieden  werden  mußten.  Doch  glaubte  ich,  sowohl  die  kriegerischen  Ereignisse,
  als  die  diplomatischen  Unterhandlungen  in  ihren  entscheidenden  Momenten
  hier  andenten,  wenn  auch  allerdings  nur  andeuten  zu  sollen,  um,
so  weit  es  die  Form  der  Chronik  überhaupt  zuläßt,  die  E  Gesammtentwicklung
Zuemns  -  im  Laufe  des  Jahres  im  Innern  und  nach  Außen  zur  Auschauung
zu  bringen.

1.  Jannar.  (Der  Krieg.)  Der  rechte  Flügel  der  russischen
Armee  hat  endlich  unter  General  Gurko  den  Balkan  überschritten,
Sofia  besetzt  und  kann  nun  südlich  des  Balkans  gegen  Constantinopel
vorrücken  (vergl.  Pforte.)

8.—9.  Jannar.  (Der  Krieg.)  Auch  das  Centrum  der  russischen
  Armee  hat  den  Balkan  überschritten,  die  Türken  im  Shipka-Paß
  abgeschnitten  und  nimmt  die  ganze  türkische  Armee  daselbst
mit  mehr  als  32,000  Mann  gefangen  (s.  Pforle).

9.  Jannar.  (Der  Krieg.)  Die  Pforte  unterhandelt  mit
Rußland  über  einen  Waffenstillstand  und  Friedenspräliminarien.
Die  Türken  können  sich  möglicher  Weise  nur  noch  in  Adrianopel
halten,  das  zu  einem  zweiten  Plewna  ganz  vorbereitel  ist  (s.  Pforte).

15.  Jannar.  (Der  Krieg.)  Die  Hälfte  der  türkischen  Feldarmee
  südlich  des  Balkans  unter  Suleiman  Pascha  wird  von  Gurko
bei  Philippopel  geschlagen  und  vom  Rückzuge  auf  Adrianopel  abgedrängt.
  Gurko  zieht  in  Philippopel  ein.  Ein  schrecklicher  Zug
von  Flüchtlingen  wälzt  sich  von  Sofia,  Philippopel  und  Adrianopel
Constantinopel  zu  (s.  Pforte).

16.  Januar.  Beginn  des  großen  Sozialistenprocesses  in  St.
Petersburg.  Es  sind  nicht  weniger  als  196  Personen  angeklagt,
        <pb n="441" />
        440  Rußland.  (Jan.  17—31.)

die  sich  schon  seit  4  Jahren  in  Untersuchungshaft  befanden  und  deren
Behandlung  während  dieser  Zeit  eine  unwürdige,  ja  geradezu  unmenschliche
  war.  «

17.  Januar.  (Der  Krieg.)  Die  Russen  erklären,  nur  in
Adrianopel  unterhandeln  zu  wollen.  Die  Pforte  befiehlt,  Adrianopel
zu  räumen  (s.  Pforte).

18.  Jannar.  Das  Budget  für  1878  beziffert  sich  auf
600,398,  425  SN.  und  balancirt  in  Einnahme  und  Ausgabe.  Die
Kriegskosten  sind  jedoch  darin  nicht  einbegriffen.

Wer  den  gleichzeitig  veröffentlichten  Budgekbericht  vom  Jahre  1876
mit  Verständniß  liest,  wird  trotz  der  darin  enthaltenen  Vertuschungen  ein
Deficit  von  mehr  als  100  Millionen  Rubeln  herauslesen,  abgesehen  von  circa
einer  Milliarde  im  Umlaufe  befindlicher  Papier-Rubel.  Sämmtliche  Einnahmen
  sind  zurückgegangen,  und  die  Ausgaben,  von  denen  drei  Achtel  (schon
im  Jahre  1876)  allein  auf  das  Kriegsministerium  kommen,  sind  lawinenartig
  gewachsen.  Die  Staatsschuld  beträgt  fast  eine  Milliarde,  ohne  dieselbe
und  ihre  in  Gold  zu  zahlenden  Zinsen  nach  dem  heutigen  Curswerthe  zu
veranschlagen.  Die  Eisenbahnen,  dieser  ewige  Wechselbalg  der  russischen
Finanzwirthschaft,  hätten  schon  längst  ihr  elendes  Dasein  ausgehaucht,  griffe
ihnen  nicht  der  Staat  rechtzeitig  unter  die  Arme,  und  sie  schulden  dem
Staate  bereils  circa  300  Millionen  Rubel  auf  Nimmerwiedergeben.  Des
Landes  Stenerkraft  ist  surchtbar  erschöpft;  auf  circa  423  Millionen  Rubel
belaufen  sich  die  Abgabenrückstände  und  die  sonstigen  Außenstände  des  Staatsschatzes.
  Die  Zollrückgänge  betragen  gegen  1875  in  Folge  der  Zollmaßregeln
und  des  Sinkens  der  Baluta  mindestens  60  Millionen  Rubel.  Für  dreioder
  viermal  so  viel  ist  weniger  nach  Rußland  importirt  worden  und  zum
größten  Theile  in  Deutschland  zurückgeblieben.  Dabei  ist  die  Unzufriedenheit
der  Bevölkerung  offenbar  im  Wachsen  begriffen.

21.  Januar.  (Der  Krieg.)  Die  Russen  rücken  in  Adrianopel
  ein  (s.  Pforte).

24.  Jannar.  Die  englische  Regierung  verlangt  vom  Parlament
  einen  Credit  von  6  Mill.  Pf.  St.  zu  Rüstungszwecken.  Lord
Canarvon,  damit  nicht  einverstanden,  tritt  zurück,  Derby  läßt  sich
beschwichtigen,  Salisbury  tritt  dem  entschlossenen  Theile  des  Ministeriums
  definitiv  bei  (s.  England).

24.  Januar.  (Der  Krieg.)  Das  russische  Hauptquartier
wird  nach  S.  Stefano  in  die  unmittelbare  Nähe  von  Konstantinopel
verlegt.

27.  Jannar.  Die  englische  Flotte  langt  in  der  Besikabay  an
(s.  England).

27.  Jannar.  General  Ignatieff  wird  von  Rußland  mit  den
Friedensunterhandlungen  mit  der  Pforte  betraut  und  geht  über
Bukarest  nach  S.  Stefano  ab.

31.  Januar.  (Der  Krieg.)  In  Adrianopel  wird  eine  Art
        <pb n="442" />
        Kußland.  (Febr.  1  —  März  4.)  441

vorläufigen  Waffenstillstandes  zwischen  Rußland  und  der  Pforte  abgeschlossen,
  der  indeß  die  Russen  nicht  hindert,  fortwährend  näher  an
Konstantinopel  heranzurücken.  Eine  wenigstens  zeitweilige  Besetzung
Konstantinopels  ist  von  ihnen  in  Aussicht  genommen  (s.  Pforte).

1.  Februar.  General  Ignatieff  verlangt  von  Rumänien  mit
dürren  Worten  die  Retrocession  Bessarabiens  beim  Friedensschluß
mit  der  Türkei.

5.  Februar.  Attentat  der  Wera  Sassulitsch  auf  den  Stadthauptmann
  von  St.  Petersburg,  General  Trepoff,  indem  sie,  welche
mit  anderen  Bittstellern  bei  der  täglich  stattfindenden  Audienz  empfangen
  wird,  bei  Ueberreichung  ihrer  Bittschrift  zwei  Revolverschüsse  auf
den  General  abfeuert.  Der  Zustand  des  Generals  ist  bedenklich.
Der  Kaiser  und  der  Neichskanzler  besuchen  den  General.  In  der  Stadt
herrscht  große  Erregung.  Die  Verbrecherin  verweigert  jede  Auskunft.

6.  Februar.  Nußland  nimmt  die  österreichische  Einladung  zu
einer  enropäischen  Conferenz  an,  wünscht  aber  einen  anderen  Conferenzort
  als  Wien  und  behält  sich  auch  vor,  gewisse  Punkte  von
der  Berathung  der  Conferenz  auszuschließen.

13.  Februar.  Die  englische  Flotte  fährt  in  die  Dardanellen
ein.  England  und  Rußland  stehen  also  vor  Konstantinopel  einander
bereits  gegenüber.

—  Februar.  England  rüstet  mit  aller  Macht.  Zwei  Expeditionscorps
  von  zusammen  70,000  Mann  sollen  bereit  gestellt  werden.

3.  Märg.  (Der  Krieg.)  Rußland  und  die  Pforte  schließen
in  S.  Stefano  unter  der  Leitung  Ignatieffs  einen  förmlichen  Friedensvertrag
  ab  (s.  den  Wortlant  unter  Pforte).

4.  und  18.  März.  Schreiben  des  neuen  Papstes  Leo  an  den
Kaiser  und  Antwort  des  Kaisers:

Im  Eingange  des  päpstlichen  Schreibens  vom  4.  März  heißt  es:

„Indem  wir  das  Nichtmehrvorhandensein  der  gegenseitigen  Beziehungen  bedauern,
  welche  früher  zwischen  dem  h.  Stuhl  und  Ew.  Majestät  bestanden,
wenden  wir  uns  an  Ew.  kaiserliches  großmütiges  Herz,  um  Frieden  und
Ruhe  für  die  Gewissen  der  katholischen  russischen  Unterthauen  zu  erlangen,
und  leptere  werden  nicht  verfehlen,  ihrer  Glaubenslehre  folgend,  sich  mit  der
gewissenhaftesten  aünterverjung  treu  und  ergeben  gegen  Ew.  Majestät  zu
zeigen.  Vollständig  vertrauend  auf  die  kaiserliche  Gerechtigkeit  bitten  wir
Gott,  Ihnen  die  Himmelsgaben  im  reichsten  Maße  zu  gewähren  und  bitten
ihn,  er  möge  Cw.  Majestät  mit  uns  durch  die  engsten  Bande  der  christlichen
Liebe  verbinden.“  Die  Antwort  des  Kaisers  vom  18.  März  sagt:  „Wir
theilen  den  Wunsch  nach  guten  Beziehungen.  Religiöse  Toleranz  ist  ein  in
Rußland  durch  politische  Tradilionen  und  nationale  Silten  geheiligtes
Princip.  Nicht  von  uns  hing  es  ab,  die  Schwierigkeiten  zu  beseitigen,  damit
        <pb n="443" />
        442  Rußland.  (Mär  23  —  Mitte  April.)

die  römisch-katholische  Kirche,  wie  alle  anderen  in  unseren  Reichen  unter  dem
Schutze  des  Gesetzes  existirenden  RKirchen,  ihren,  den  politischen  Einflüssen
gänzlich  fremden  Beruf  für  die  Erbauung  und  Veredelung  der  Völker  erfüllen
  könne.  Ew.  Heiligkeit  kann  überzeugt  sein,  daß  in  diesen  Grenzen
jeder  mit  den  Grundgesetzen  des  Staates,  zu  deren  Aufrechterhaltung  wir  berufen
  sind,  zu  vereinbarende  Schuß  der  Kirche  gewährt  werden  wird,  deren
geistliches  Haupt  Sie  sind,  und  daß  wir  mit  voller  Bereitwilligkeit  alle
Ihre  Bestrebungen  für  das  religiöse  Wohl  unserer  römisch-katholischen  Unterthanen
  unterstühen  werden."

23.  März.  Auch  Oesterreich  nimmt  eine  mehr  oder  weniger
drohende  Haltung  gegen  Rußland  an,  indem  sich  seine  Regierung
von  den  Delegationen  einen  Rüstungscredit  von  60  Mill.  Gulden
votiren  läßt.

24.  März.  Rußland  lehnt  die  Forderung  Englands,  daß  der
ganze  Vertrag  von  S.  Stefano  der  europäischen  Conferenz  oder  dem
enropäischen  Congresse  vorgelegt  werden  müsse,  rund  ab.

26.—31.  März.  Mission  Ignatieff's  nach  Wien.  Dieselbe
bleibt  erfolglos.

27.  März.  Die  Haltung  der  englischen  Regierung  wird  immer
drohender:  dieselbe  verlangt  vom  Parlament  die  Einberufung  der
Reserven.

7.  April.  Eine  Depesche  Gortschakoff's  sucht  die  Einwendungen
  Lord  Salisbury's  gegen  den  Vertrag  von  S.  Stefano  in  seiner
Depesche  vom  1.  April  zu  widerlegen.

9.  April.  Die  Regierung  hat  sich  überzeugen  müssen,  daß  ein
Anlehen  im  Auslande  z.  Z.  geradezu  unmöglich  sei.  Die  gewaltigen
Kriegskosten  können  also  vorerst  nur  durch  Vermehrung  des  Papiergeldes
  im  Inlande  aufgebracht  werden.

11.  April.  Wera  Sassulitsch  wird  in  St.  Petersburg  selbst
wegen  des  Attentates  vom  5.  März  auf  den  General  Trepoff  von
den  Geschwornen  freigesprochen.

Mitte  April.  Die  englische  Regierung  beschließt,  zu  einem
eventuellen  Kriege  mit  Nußland  auch  die  Colonien  und  gunächst  ein
indisches  Contingent  beizuziehen.

Mitte  April.  Wiener  Blättern  wird  aus  Warschau  über  eine
geheime  „russische  National-Regierung“  berichtet,  welche,  aus  der
Fusion  der  verschiedenen  russischen  revolutionären  Parteien  hervorgegangen,
  dieser  Tage  eine  Proclamation  erlassen  hat,  worin  das
russische  Volk  zum  Ergreifen  der  Wafssen  gegen  die  Regierung  des
Zaren  aufgefordert  wird.  In  Städten  und  Dörfern  des  weiten
Zarenreiches  sollen  ungesehene  Hände  diese  Proclamation  wie  aus
        <pb n="444" />
        Rußland.  (April  Mitte  —  20.)  443

einem  Füllhorn  reichlich  ausgestreut  haben.  Das  revolutionäre
Schriftstück  trägt  die  Aufschrift:  „Revolutionäre  Auseinandersetzung“
und  das  Datum:  7.  April  1878.  Ohne  die  Bedentung  derartiger
revolutionärer  Schriftstücke  zu  überschätzen,  wird  man  es  als  wahrscheinlich
  bezeichnen  dürfen,  daß  die  inneren  Schwierigkeiten  für
Rußland  in  bedenklicher  Steigerung  begriffen  sind.

Mitte  April.  In  Nikolajeff,  Cherson,  Krementschug,  Jekaterinoslaw
  und  Poltawa  haben  sich  Comitoes  gebildet,  um  freiwillige
Geldbeiträge  zum  Ankaufe  von  Kaperschiffen  zu  sammeln.  Alle
Schichten  der  Bevölkerung  nehmen  eifrigen  Antheil  an  der  Verwirklichung
  dieses  Projectes,  von  dem  man  sich  große  Erfolge  verspricht.
Die  Dumas  (Gemeinderäthe)  zeichnen  ganz  respeckable  Summen.
Für  diese  Gelder  sollen  Schiffe  in  Amerika  angekauft,  mit  russischen
Matrosen  bemannt  und  dem  Marineminister  zur  Verfügung  gestellt
werden.

20.  April.  Studentenunruhen  in  Kiew.  Die  Studenten  werden
dabei  von  den  Behörden  aufs  rücksichtsloseste  behandelt.

Da  die  rusfsische  Presse  über  derlei  Dinge  nichts  bringen  darf,  so  sind
zuverlässige  Angaben  nicht  möglich.  Oesterreichische  Blätter  berichten  darüber
aus  Kiew:  Ein  Attentat  auf  den  Procuratorsgehilfen  Rotlarewski  war  vor
etwa  einem  Monat  in  einer  belebten  Straße  vorgefallen.  Drei  Personen
fenerten  auf  Kotlarewski,  der  aus  dem  Theater  ging,  Schüsse  ab.  Kotlarewsti
  blieb  unverletzt;  nur  sein  Pelz  wurde  durchlöchert.  Den  drei  Angreifern
  gelang  es,  wie  es  in  solchen  Fällen  hier  gewöhnlich  geschieht,  unaufgehalten
  zu  entkommen.  Kurze  Zeit  darauf  wurde  in  Nostock  ein  Mann
auf  der  Straße  erschossen,  der,  wie  man  sagt,  in  die  verschiedenen  Verzweigungen  der
nihilistischen  Verschwörung  eingeweiht.  war.  In  Charkoff,  Odessa,  Pultawa  2c.
erschienen  Proclamationen,  die  jeden  Verräther  an  der  heiligen  Sache  mit
dem  Tode  bedrohten.  Angesichts  dieser  Borgänge  wurde  hier  in  leßter  Zeit
die  Jagd  nach  Verschwörern  mit  besonderem  Eijer  betrieben.  So  wurde  denn
schließlich  ein  junger  Studioins  verhaftet,  gegen  den,  wie  allgemein  versichert
wird,  nichts  anderes  vorlag,  als  daß  ein  Nevolver  bei  ihm  vorgefunden
wurde.  Die  Collegen  des  Verhasteten  fwendelen  sich  daraufhin  an  die  Universitätsbehörde
  und  an  den  Generalgonverneur  mit  dem  Ansuchen,  den  verhafteten
  Kameraden,  der  ein  fleißiger  Student  und  vielleicht  ganz  unschuldig
sei,  und  der  bei  seiner  schwachen  Gesundheit  durch  längere  Kerkerhaft  physisch
zu  Grunde  gerichtet  werden  müßte,  in  Freiheit  zu  seyen.  Die  Studenten
erboten  sich  hiebei,  jedwede  Bürgschaft  für  den  betreffeuden  jungen  Mann
zu  leisten.  Man  versprach  den  jungen  Leuten  thunlichste  Berücksichtigung
ihrer  Bitte  und  berichtete  in#wischen  nach  Petersburg.  Von  da  kam  der
Bescheid,  der  Verhaftete  dürfe  vorläufig  nicht  freigelassen  werden,  wohl  aber
sei  die  Untersuchung  sofort  durchzuführen  und,  falls  dieselbe  die  Schuldlosigkeit
  ergebe,  die  Freilassung  des  Studenten  zu  verfügen.  Statt  nun  den  Siudenten
  diesen  Sachverhalt  in  beruhigender  Weise  auseinanderzuseben,  wurden
hier  deren  Deputationen  jetzt  mit  der  taktlosesten  „Energie“  behandelt.  Sehr
scharf  trat  namentlich  der  Universitätsrector  Professor  Matwejeff  auf,  der  die
jungen  Leute  auschrie  2c.  Hiedurch  gereizt,  ließen  sich  einzelne  Studenten  zu
        <pb n="445" />
        444  Rußland.  (April  21  —  Mai  30.)

Vemerkungen  hinreißen,  die  ihre  Verhaftung  zur  Folge  hatten.  Zuleßt,  als
die  Aufregung  immer  erustere  Dimensionen  aunahm,  wurde  kurzger  Proceß
gemacht.  110  Sindenten  wurden  ausgeschlossen,  41  davon  nach  Sibirien
verbannt  —.  „auf  administrativem  Wege“,  wie  man  es  hier  nennt  —  das
heißt,  die  Betreffenden  wurden  ohne  lnteriuchung  und  Proceß  verhaflet  und
von  den  Gendarmen  sogleich  fortgeschafft.

21.  April.  General  Trepoff,  der  von  seiner  Wunde  in  Folge
des  Attentates  der  Wjera  Sassulitsch  vom  5.  Febr.  wieder  hergestellt
ist,  wird  von  der  kaiserlichen  Familie  sehr  geehrt,  aber  vom  Kaiser
doch  entlassen.

Sämmtliche  Großfürsten  haben  ihn  persönlich  besucht,  die  Kaiserin
ist  bei  demselben  „orgefahren.  Nur  der  Thronfolger  enthielt  sich  dieser
Gunstbezeigung.  Der  Kaiser  theilt  dem  General  Trepoff  persönlich  mit,
daß  er  dessen  erbetene  Enllassung  annehme.  Trepoff  ist  zum  Mitgliede  des
Asss  ernannt  worden  und  erfreut  sich  noch  immer  der  vollen  Gnade
es  Kaisers

28.  April.  Der  bisherige  Obercommandant  der  russischen
Feldarmee  in  der  Türkei,  Großfürst  Nikolaus,  wird,  wie  man  glaubt,
wegen  der  ungeheuren  Unterschleise,  die  in  der  Armeeverwaltung  zu
Tage  gekommen  sind,  vom  Kaiser  abberufen  und  durch  General
Totleben,  den  Sieger  von  Sebastopol  und  Plewna,  ersetzt.

7.  Mai.  Gegenüber  dem  unzweifelhaften  Ernste  und  der  entschieden
  drohenden  Haltung  Englands  beginnt  Rußland  begüglich  des
Vertrags  von  S.  Stefano  und  der  Congreßfrage  eingulenken.  Der
russische  Botschafter  in  London,  Graf  Schuwaloff,  geht  mit  Ermächtigung
  des  Kaisers  behufs  einer  Vermittlung  nach  St.  Petersburg
(s.  England).

10.  Mai.  Der  Kaiser  ernennt  statt  des  entlassenen  General
Trepoff  den  General  Fürst  Galizyn  zum  Poligeipräsidenten  von
St.  Petersburg.  Man  rühmt  ihm  in  der  russischen  Hauptstadt
große  Energie  und  Integrität  des  Charakters  nach.

22.  Mai.  Graf  Schuwaloff  trifft  von  St.  Petersburg  wieder
in  London  ein.  Die  von  ihm  unternommene  Vermitllung  zwischen
England  und  Nußland  ist  gelungen.  Es  ist  eine  Formel  für  die
Einberufung  des  Congresses  gefunden  worden  und  dieser  ist  nunmehr
gesichert.  Darauf  gestützt,  unterhandelt  Schuwaloff  nunmehr  mit
der  englischen  Regierung  über  die  von  England  geforderten  Abänderungen
  des  Vertrags  von  S.  Stefano  (s.  England).

30.  Mai.  Rußland  schließt  durch  Graf  Schuwaloff  in  London
mit  England  eine  förmliche  Convention  ab  über  die  von  England
geforderten  Modificationen  des  Vertrags  von  S.  Stefano,  welche
Rußland  zugesteht  (s.  den  Wortlaut  unter  England).
        <pb n="446" />
        Rußland.  (Juni  1—2.)  445

1.  Juni.  In  Folge  des  Sassulitsch-Processes  werden  die  gesetzlichen
  Bestimmungen  über  die  gerichtliche  Zuständigkeit  und  das  Verfahren
  bei  Staatsverbrechen  einer  Aenderung  unterworfen.  Die
Neuerung  ist  in  Decreten  des  Dirigirenden  Senats  ausgesprochen,
welche  die  allerhöchste  Bestätigung  gefunden  haben.

Das  Decret,  betreffend  die  Aburtheilung  von  Staalsverbrechen  im
Allgemeinen,  lautet  im  ersten  Punkte:  „Processe  über  Staatsverbrechen  competiren
  n)  vor  die  Gerichtshöfe  (Cweiter  Instanz):  wenn  das  Verbrechen  nach
dem  Gesetze  nicht  eine  mit  Verlust  oder  Beschränkung  der  Standesrechte  verbundene
  Strase  nach  sich  zieht;  b)  vor  die  Gerichtshöfe  in  verstärltem  Bestande
  mit  Hinzuziehung  von  Standes  rrepräsentanten  voder,  falls  hierüber  ein
allerhöchster  Befehl  ergeht,  vor  die  besondere  Session  des  Dirigirenden  Senats
mit  Hinzuziehung  der  Standesrepräsentanten:  wenn  für  das  Verbrechen  in
dem  Gesetz  eine  mit  Verlust  oder  Beschränkung  der  Slandesrechte  verbundene
Strafe  vorgesehen  ist;  c)  vor  das  Oberkriminalgericht:  wenn  anläßlich  einer
in  verschiedenen  Gegenden  des  Reiches  entdeckten  allgemeinen  Verschwörung
gegen  die  sonveräue  Gewalt  oder  die  gesetzlich  bestehende  Regierungsform  und
Thronfolge-Ordunng  ein  alterhöchster  Besehl  zur  Aburtheilung  der  Sache  in
dem  genaunten  Gericht  ergeht.“  Die  zweite  Bestimmung  des  abzuändernden
Vesetzes  lantet:  „Processe  wegen  Erwokdune  oder  versuchter  Ermordung  von
Staatsbeamten,  Verwundung  oder  Verstümmelung  oder  anderer  gewaltthätiger
Hamlungen,  wie  auch  wegen  ausgestoßener  Drohungen  gegen  diejelben,  wenn
diese  Verbrechen  bei  Ausübung  von  Amtepflichten  seilens  der  Staatsbeamten
oder  in  Folge  der  Ansübung  dieser  Pflichten  verübt  wurden  und  den  Verlust
oder  die  Beschränkung  der  Standesrechte  involviren  —  werden  zeitweilig  wie
diejenigen  Processe  behandelt,  welche  vor  die  Gerichtshöfe  mit  Hinzuziehung
von  Standesbeamten  competiren.“  —  Gleichzeitig  mit  der  amtlichen  Bekanntmachung
  vorstehender  Aenderungen  des  Gerichtsverfahrens  wird  das  Urtheil
im  Proceß  der  Wsera  Saffulitsch  vom  Senat  in  feierlicher  Sitzung  cassirt.
Die  Cassation  ist  die  Folge  des  von  dem  Gehülfen  des  Procurators  des
St.  Petersburger  BelurssgAcchte,  Herrn  Kessel,  ge  egen  das  freisprechende  Verdict
  der  Geschwornen  und  das  urtheil  jenes  Gerichts  erhobenen  Protestes.
Das  Gesuch  des  Vertheidigers  der  Wsera  Sassulitich,  Herrn  Alexandroff,
die  Sache  seiner  Elientin  auch  vor  dem  Cassationehofe  fortführen  zu  dürfen,
wurde  von  letterem  abgewiesen.  Dagegen  beschließt  das  Bezirlegericht  nach
einer  ziemlich  langen  und  lebhaften  Berathung  nachstehende  Resolution:  „Der
Dirigirende  Senat  verfügt:  den  im  Proceß  gegen  Wjera  Sassulitsch  am  31.  März
(a.  St.)  1878  gefällten  Spruch  der  Geschwornen  und  das  hierauf  basirte
Urtheil  des  St.  Petersburger  Bezirksgerichts  wegen  Verlebung  der  §  575
und  576  der  Criminalprocesordnung  aufzuheben,  sammt  allen  seinen  Folgen,
und  den  Proceß  selbst  zur  neuen  Verhandlung  an  das  Bezirlsgericht  zu
Nowgorod  zu  verweisen.“  Daß  dieses  Gericht  anders  als  das  erste  Tribunal
enlscheiden  werde,  ist  mit  Sicherheit  anzunehmen;  für  die  Angetlagte  ist  es
ein  Glück,  daß  sie,  wie  es  scheint,  dem  Arm  der  russischen  Justiz  nicht  mehr
erreichbar  ist.

2.  Juni.  Der  deutsche  Reichskanzler  ladet  die  leitenden  Minister
  der  sechs  Großmächte  und  der  Pforte  auf  den  13.  d.  M.  zu
einem  Congreß  in  Berlin  ein  nach  der  zwischen  Eugland  und  Rußland
  vereinbarten  Formel.  Alle  entsprechen  der  Einladung  nunmehr.
Graf  Schuwaloff,  der  Rußland  auf  dem  Congreß  neben  dem  Reichs-
        <pb n="447" />
        446  Uuhland.  (Juni  4  —  Ende  Juli.)

kanzler  Gortschakoff  vertreten  soll,  geht  von  London  nach  Petersburg
ab,  um  über  die  mit  England  abgeschlossene  Convention  Bericht  zu
erstatten  und  Instructionen  einzuholen.

4.  Juni.  Abschluß  eines  Schutzvertrags  Englands  mit  der
Pforte  behufs  Sicherung  Kleinasiens,  Syriens  und  Mesopotamiens
gegen  weitere  Uebergriffe  Rußlands  gegen  Abtretung  der  Insel  Cypern
und  die  Zusicherung  von  Reformen  in  diesen  Provinzen  (s.  England).

13.  Juni.  Zusammentritt  des  Berliner  Congresses.  Rußland
ist  auf  demselben  durch  Gortschakoff  und  Schuwaloff  vertreten.

26.  Juni.  Der  Verliner  Congreß  hat  bereits  die  bulgarische
Frage  erledigt  und  Rußland  hat  dabei  allerdings  nicht  alles  erreicht,
was  es  geplant  und  durch  den  Vertrag  von  S.  Stefano  schon  sich
gesichert  zu  haben  glaubte,  aber  doch  mehr  als  recht  und  billig  ist,  mehr
als  im  Interesse  Europas  liegt.  Gortschakoff  erklärt  jedoch,  daß  seine
Collegen  in  seiner  Abwesenheit  Concessionen  gemacht  hätten,  welche  weit
diejenigen  überschritten,  welche  er  zu  machen  gedacht  habe  (s.  Deutschl.).

28.  Juni.  Der  Berliner  Congreß  überträgt  Oesterreich  die
Oeccupation  Bosnieus  und  der  Hergegowina.  Rußland  ist  damit
selbstverständlich  ganz  und  gar  nicht  einverstanden,  obgleich  es  sich
dem  Beschlusse  nicht  widersetzt  (s.  Deutschland).

1.  Juli.  Der  Berliner  Congreß  gibt  Rumänien  und  damit
die  unzweifelhaften  Interessen  Europas  Rußland  Preis,  indem  er
diesem  Bessarabien  zuspricht  und  Numänien  zwingt,  sich  dafür  mit
der  Dobrutscha  zu  begnügen.

13.  Juli.  Schluß  des  Berliner  Congresses  und  Unlergeichnung
des  Berliner  Friedensvertrages  (s.  den  Wortlaut  unter  Deutschland).

21.  Juli.  Der  Finanzminister  v.  Reutern  wird  entlassen,
und  Greigh  an  seine  Stelle  ernannt.

22.  Juli.  Eine  russische  Gesandtschaft  trifft  in  Kabul  (Af-Ahanistan)
  ein,  um  Schir  Ali  gegen  England  zu  hetzen  und  zu
stützen.  Ein  Schutz=  und  Trutzbündniß  soll  zwischen  Nußland  und
dem  Emir  abgeschlossen  werden.

Ende  Juli.  Die  Unzufriedenheit  mit  dem  Resultat  des  Congrefses
  ist  fast  allgemein  und  sindet  in  Moskau  wie  in  Petersburg
scharfen  Ausdruck.

In  einer  in  der  jüngsten  Plenarsitzung  des  Moskauer  Slaven-Comités
gehaltenen  Rede  sagte  Aksakoff,  wie  ein  flavisches  Blatt  berichtet,  u.  a.  Folgendes:
  „der  Congreß  sei  eine  freche  Beschimpfung  dessen,  was  Rußland  gewollt
  habe;  man  habe  Rußland  eine  Rarrenkappe  mit  Schellen  aufgeseßt.
Der  Congreß  sei  eine  kolossale  Absurdität,  ein  verblüffendes  Unding,  eine
        <pb n="448" />
        aßland.  (Aug.  10—21.)  47

offenbare  Schmähung  Rußlands,  ein  krankhaftes  Belügen  und  Irreführen
des  eigenen  Gewissens,  eine  Verschwörung  gegen  das  Russenvolk  unter  Betheiligung
  von  dessen  eigenen  Vertretern,  eine  Ohrfeige  an  Rußland.  Rußlands
  Diplomatie  sei  gefährlicher  als  der  Nihilismus,  die  Bornirtheit  der
russischen  Diplomaten  sei  verblüffend.  Die  russische  Ehre  sei  erniedrigt  und
geschwächt."  In  minder  leidenschaftlichen  Ausdrücken,  aber  doch  mit  unver-#anare
  tiefer  Verstimmung  über  den  Fehlschlag  der  nationalen  Ziele  sprechen
sich  sortdauernd  die  größlen  nicht-  ossieiallen  und  nicht-officiösen  Blätter  aus.

*

5.  Angust.  In  ganz  Rußland  gährt  es  sort  und  fort.  An
allen  Ecken  und  Cnden  häufen  sich  die  Nihilisten-Processe,  aber  die
Bewegung  wird  dadurch  nicht  schwächer.  Unruhen  in  Odessa.

10.  August.  Die  russische  Regierung  lösk  das  Moskauer  slavische
  Wohlthätigkeitscomite  auf  und  weist  Aksakoff,  den  Führer  der
panflavistischen  Partei,  aus  der  alten  Hauptstadt  des  russischen
Reiches,  in  welcher  er  seit  Jahren  einen  bedeutenden  politischen  Einfluß
  übte,  aus.

Da  das  St.  Petersburger  Gabinet  jetzt  wieder  friedlichere  Bahnen  verfolgt,
  sucht  es  sich  natürlich  von  dem  Drucke  zu  befreien,  den  die  revolulionären
  panflavistischen  Comites  unter  dem  Deckmantel  nationaler  Bestrebungen
auf  die  Regierungskreise  ausübten.  Schon  vor  einigen  Wochen,  als  die
Censurbehörde  die  publicistische  Verbreitung  einer  von  Aksakoff  in  seiner
Eigenschaft  als  Präjes  des  gedachten  Comités  gehaltenen  Rede  verbot,  konnte
man  erkennen,  daß  die  Regierung  mit  den  panflavistischen  Agitationen  aufzuräumen
  gedente.  Diese  Vermuthung  hat  sich  bald  besläligt.  Die  intimen
Beziehungen  des  greisen  Aksakoff  zu  dem  Großfürsten-Thronfolger,  den  man,
früher  wenigstens,  für  einen  entschiedenen  Gönner  der  pauflavistischen  Ideen
hieit,  haben  die  Maßregelung  des  Agitakors  nicht  zu  verhüten  vermocht.  Wenn
de-  gehrime  Vorgeschichte  des  jüngsten  Krieges  klar  gelegt  sein  wird,  dürfte
sich  zeigen,  daß  Aksaloff  und  seine  politischen  Freunde  an  dem  Ausbruch
desselben  einen  großen  Theil  der  Schuld  tragen.  In  seinem  Drängen  Zum
osfenen  Kriege  Rußlands  mit  dem  Sultan  schreckte  Alsakoff  selbst  vor  Drohungen
  gegen  die  herrschende  Dynastie  nicht  zurück.  Den  Höhepunkt  seiner
Macht  erlangte  das  Moslauer  Wohlthätigkeits  ccomité,  als  die  Regierung  die
Berwaltung  Bulgariens  dem  radicalen  Fürsten  Tscherlaßly  anvertraute.
Dieses  Pactiren  der  Regierung  mit  dem  revolutionären  Comike,  welches  in
die  Zeit  der  fast  hoffnungslosen  Tage  von  Plewna  fiel,  hörte  auf,  als  Oeman
Pascha  Wa  zur  Capitulation  gezwungen  wurde.  Der  plögliche  Tod,  welcher  den
Fürsten  Tscherkaßty  ereilte,  enthob  die  Regierung  der  Unannehmlichteit,  denselben
  seines  Amtes  zu  entsetzen.  Die  von  ihm  in  das  russische  Beamtenthum
in  Bulgarien  eingeführten  radicalen  Elemente  wurden  sofort  entfernt  und  in
der  ganzen  Administration  scharfe  Maßnahmen  gegen  die  revolutionären  panslavislischen
  Auswüchse  ergriffen.

16.  August.  Attentat  auf  den  General  Mesenzoff,  Chef  der
dritten  Abtheilung  der  geheimen  Kanzlei  des  Kaisers  in  St.  Petersburg.
  Die  Urheber  entkommen.  —  Dem  „Golos“  wird  der  Straßenverkauf
  entzogen.

21.  Auauf.  Ein  kaiserlicher  Ukas  verfügt  die  Aburtheilung
von  politischen  Verbrechen  durch  die  Mililärgerichte.  Derselbe  wird
        <pb n="449" />
        448  Rußland.  (Ende  Aug.  —  Sept.  12.)

noch  durch  eine  Verordnung  des  Kriegsministers,  welche  ebenfalls
auf  kaiserlichem  Befehl  beruht,  ergänzt.

Dadurch  wird  der  Staatsgewalt  ein  Machtmittel  in  die  Haud  gelegt,
welches  ganz  eigentlich  als  ein  Ausnahmgeset,  gegen  politische  Verbrechen
sich  darstellt;  die  polilischen  Verbrechen,  sowie  die  Verbrechen  gegen  Staatsbeamte
  werden  den  ordentlichen  Gerichten  entzogen  und  den  Milstärgerichten
unterstellt,  die  nach  Kriegsrecht  über  sie  zu  urtheilen  haben.  Schon  diese
Maßregel  verhängt  im  Grunde  den  Belagerungszustand  zum  Theil  wenigstens
  über  das  Reich.  Es  schließt  sich  daran  jedoch  eine  weitere  ergänzende
laiserliche  Berordnung,  wolche  denselben  Charakter  einer  Maßregel  des  Belagerungszustandes
  an  sich  trägt.  Der  Czar  hat  nämlich  befohlen,  daß  solche
bolitische  Verbrechen  den  Mililärgerichten  zu  übergeben  seien  auf  Anordnung

Bezirks-Milikärchefs.  Ferner  werden  die  Glieder  der  Militärgerichte  in
E  Bezirken  für  jolche  Fälle  besonders  ernaunt  und  zwar  vom  Begzirkschef
aus  der  Zahl  der  Stabsofsiciere.  Endlich  werden  in  solchen  Fällen  den  Bezirkschefs
  die  in  Kriegszeiten  den  Obercommandirenden  zustehenden  Rechte
übertragen.  Wie  man  sieht,  ist  dem  Militärchef  in  ziemlich  ausgedehntem
Maße  überlassen,  politische  Verbrecher  zu  entdecken  und  zu  verurtheilen.  Was
ein  jolcher  Bezirlschef  mit  solchen  Ausnahmerechten  vermag,  hat  man  aus  der
nikolaitischen  Zeit  in  Rußland  noch  lebhaft  im  Gedächtnisse;  mit  diesen
Rechten  bewassnet  war  er  früher  einfach  Selbstherrscher  in  seinem  Bezirk.
Gegenwärkig  ist  diese  Gewaltstellung  allerdings  gemildert  durch  die  größere
Selbständigkeit  anderer  provinzieller  Iustitutionen,  allein  ein  Stück  von
Kriegszustand  bleibt  es  doch.

—  August.  Der  Kaiser  geht  zum  Herbstaufenthalt  nach  Livadia.


1.  September.  Der  „Negierungsbote“  veröffentlicht  in  Folge
des  Attentates  Mesengoss  einen  Artilel,  in  welchem  ausgeführt  wird,

daß  angesichts  einer  Reihe  verbrecherischer  Thaten  seitens  einer  Menge
schlimmgesinnter  Personen,  welche  am  10.  Angust  in  der  Ermordung  des
Chefs  der  Gendarmerie,  Generals  Mesengoff,  gipfelten,  die  Geduld  der  Regierung
  gänglich  erschöpft  sei.  Die  Regierung  erachte  es  als  ihre  Millicht
gegenüber  jedem  ehrlichen  russischen  Bürger,  dessen  öffenlliches  und  Privatleben,
  sowie  dessen  Eigenthumsrechte  vor  Rechtsverletzungen  zu  schützen,  welche
die  ruhige  und  rechtmäßige  Entwicklung  des  Staatslebens  stören.  Die  Ne
gierung  werde  fortan  mit  unbengsamer  Strenge  die  Leute  verfolgen,  welche
sich  als  schuldig  oder  mitschuldig  an  den  gegen  die  exislirende  Staatsordnung,
die  Grundlagen  des  öffentlichen  und  Familienwesens,  sowie  die  Eigenthumsrechte
  gerichlelen  Pläuen  erweisen.  Doch  bei  aller  Euergie  der  Maßnahmen
der  Regierung  müsse  letztere  ihre  Stütze  in  der  Gesellschaft  selbst  finden.
Deßwegen  rufe  sie  die  Hilse  aller  Stände  des  russischen  Bolkes  herbei,  um
das  Uebel  auszurotten,  welches  in  falschen  Lehren  wurzle.  Das  russische
Volk  und  seine  besten  Vertreter  müßlen  durch  Thaten  beweisen,  daß  in  ihrer
Mitte  derartige  Verbrecher  keinen  Platz  haben,  und  der  Regierung  helfen,  den
gemeinschaftlichen  Feind  auszurolten.  Schließlich  ermahnt  die  Regierung  die
studirende  junge  Generation,  die  schweren  Folgen  reiflich  zu  überlegen,  denen
leptere  sich  aussetze,  indem  sie  die  in  ihrer  Mitte  verbreiteten  falschen  Doctrinen
  annimmt.

12.  September.  Die  Russen  beginnen  sich  aus  der  unmittelbaren
  Umgebung  Konstantinopels  zurückzuziehen.
        <pb n="450" />
        Ruhland.  (Sept.  21  —  Oct.  21.)  449

24.  September.  General  Totleben  und  Fürst  Lobanoff  werden
vom  Kaiser  nach  Livadia  beschieden.

30.  September.  Zusammentritt  der  internationalen  Commission
  für  Ausarbeitung  eines  organischen  Statuts  für  Ostrumelien.
Das  russische  Mitglied  derselben  ist  bemüht,  der  Thätigkeit  der  Commission
  alle  nur  möglichen  Schwierigkeiten  in  den  Weg  zu  legen.

—  September.  Die  russische  Regierung  richtet  an  die  Pforte
den  Entwurf  eines  definitiven  Friedensvertrags  zwischen  Rußland
und  der  Türkei,  durch  welchen  diejenigen  Punkte  des  Vertrags  von
S.  Stefano  geregelt  werden  sollen,  welche  durch  den  Berliner  Vertrag
  nicht  alterirt  worden  sind.

6.  October.  General  Drentelen  wird  statt  Mesenzoff  zum
Chef  der  dritten  Abtheilung  der  geheimen  kaiserlichen  Kanglei  ernannt.

9.  October.  Fürst  Lobanoff  erklärt  der  Pforte,  die  Russen
würden  in  Adrianopel  bleiben,  bis  der  definilive  Friedensvertrag  mit
Rußland  untergeichnet  sein  werde,  und  verlangt  von  ihr  Schutz  für
die  Christen  in  den  von  den  russischen  Truppen  zu  räumenden  Gegenden.
  Die  russischen  Truppen  stellen  inzwischen  ihre  Rückwärtsbewegungen
  ein.  Die  Ausführung  des  Berliner  Vertrags  von  Seite
Nußlands  ist  dadurch  wieder  zweiselhaft  geworden  und  zwischen  Rußland
  und  England  tritt  neuerdings  ein  ziemlich  gespanntes  Berhältniß
  ein.

10.  October.  Zahlreiche  Verhaftungen  in  Folge  des  Attentates
  Mesenzoff.

Welche  weite  Verzweigung  die  Nihilistenverschwörung  in  Rußland
hat,  beweist  die  Thatsache,  daß  sogar  an  weit  entfernten,  fast  in  der  Polarzone
  gelegenen  Punkten,  wie  Archangel  und  Cholmogory,  zahlreiche  Verhaflungen
  aus  Anlaß  der  Ermordung  des  Generals  Mesenzoff  in  Petersburg
stattgefunden  haben.  Wie  dem  Petersburger  Wochenblatt  „Nedicta“  berichtet
wird,  sind  die  Gefängnisse  in  den  genannten  beiden  Städten,  sowie  in  dem
noch  nördlicher  helegenen  Städtchen  Kolßz  mit  Nihilisten,  welche  demnächst  nach
Petersburg  transporkirt  werden  sollen,  überfüllt.  Aus  dem  Gefängniß  in
Cholmogory  sind  jedoch  unlängst  sechs  Nihilisien,  darunter  eine  Frau,  entsprungen,
  und  zwar  auf  eine  so  geheimnißvolle  Weise,  daß  man  die  Gejangenaufseher
  im  Verdacht  hat,  ihnen  behülflich  gewesen  zu  sein;  es  haben
deßhalb  bereits  Verhaflungen  staltgejunden.  Fabrikbesitzeer  und  Handwerler
in  Russisch-Polen  wurden  strenge  beauftragt,  ihre  Arbeiter  zu  überwachen
und  deren  etwaige  nihilistische  Beziehungen  der  Behörde  anzuzeigen.  Oesterreihiche
  Blätter  entwerfen  unter  Anführung  von  Thatsachen  ein  erschreckens

  Bild  der  Desorganisation  in  Rußland  in  Folge  nihilistischer  Umtriebe.

21.  October.  Der  neu  ernannte  Generalgouverneur  für  VBessarabien,
  General  Schebeko,  proclamirt  die  Vereinigung  Bessarabiens
mit  Rußland.

Schulthess,  GEurop.  (GeschFchlekalender.  XIX.  #d.  29
        <pb n="451" />
        450  Ruhland.  (Oct.  25  —  Dee.  2.)

25.  October.  Der  russische  Gewalthaber  in  Bulgarien,  Fürst
Dondukoff-Korsakoff,  macht  den  Bewohnern  von  Ost-Rumelien  unzweidentig
  Hoffnung,  daß  sie  schließlich  doch  noch  trotz  des  Berliner
Vertrags  mit  Bulgarien  vereinigt  werden  würden.  Die  Pforte  beschwert
  sich  darüber  nachdrücklich  bei  den  Mächten.  Der  Kaiser
beruft  den  Grafen  Schuwaloss  aufs  neue  zu  sich  nach  Livadia.

—  October.  In  Litthauen  und  Volhynien  sind  im  Laufe
vorigen  Monats  drei  förmliche  Bauernrevolten  vorgekommen,  bei
denen  es  sich  um  die  gewaltsame  Besitznahme  und  Theilung  von
adeligem  Grund  und  Boden  handelte  und  welche  beweisen,  wie  weit
die  communistischen  Ideen  dort  unter  dem  Bauernstande  bereits  verbreitet
  sind.

9.  November.  Ein  Telegramm  des  Ministers  Giers  aus  Livadia
  geigt  den  Mächten  im  Auftrage  des  Kaisers  an,  daß  „die
stricte  Ausführung  des  Berliner  Vertrags  die  Grundlage  der  gegenwärligen
  Politik  Rußlands  bilde.“  Zugleich  kündigt  eine  Depesche
aus  Livadia  an,  daß  der  Czar  allen  seinen  Beamten  die  promptesle
Ausführung  der  Bestimmungen  des  Berliner  Vertrags  gur  Pflicht
gemacht  habe.

21.  November.  Die  englische  Regierung  beschließt  den  Krieg
gegen  Schir  Ali  von  Afghanistan,  nicht  am  wenigsten  wegen  dessen
Anlehnung  an  Nußland.

26.  November.  Der  Reichsrath  beräth  über  die  Einführung
neuer  Steuern,  wodurch  allein  eine  größere  Anleihe  im  Auslande
möglich  gemacht  werden  könnte.

29.  November.  Nußland  schließt  mit  Rumänien  endlich  eine
Convention  beg.  Uebergabe  der  Dobrudscha  ab,  nachdem  es  bisher
an  dieselbe  allerlei  für  Rumänien  absolnt  unannehmbare  Bedingungen
  zu  knüpfen  versucht  hat.

2.  December.  Der  Kaiser  hält,  von  Livadia  zurückkehrend,
in  Moskan  beim  Empfang  im  Kremel  eine  Ansprache,  in  der  er
u.  A.  bemerkt:

„Ich  danke  Cuch  für  die  Gefühle  der  Ergebenheit,  welche  Ihr  mir
auläßlich  der  traurigen  Ereignisse  in  Petersburg  und  an  anderen  Punkten
Rußlands  ausgedrückt  habt.  Ich  glaube  an  die  Aufrichtigkeit  dieser  Gefühle,
  und  hoffe,  daß,  wenn  ich  nicht  mehr  da  sein  werde,  Ihr  dieselben  auf
meinen  Sohn  und  dessen  Sohn  und  deisen  Nachfolger  übertragen  werdet.
Ich  verlasse  mich  auf  Eure  Mitwirkung,  um  die  Ingend  auf  dem  gefährlichen
  Wege  aufzuhalten,  auf  welchen  unzuverlässige  Menschen  dieselbe  zu
verleiten  suchen.  Gott  möge  uns  darin  helfen  und  uns  dru  Trost  geben,
        <pb n="452" />
        Rußland.  (Dec.  10--31.)  451

eine  friedliche  Entwicklung  unseres  theuren  Vaterlandes  auf  dem  gesehlichen
Wege  sehen  zu  können.  Nur  auf  einem  solchen  Wege  kann  die  künftige
Macht  Rußlands  garantirt  werden,  welche  Euch  wie  mir  theuer  ist.“

10.  December.  Der  Minister  des  Innern  Timatscheff  wird
entlassen  und  interimistisch  durch  Makoff  ersetzt.

11.  December.  Demonstration  von  Studenten  vor  dem  Palais
des  Eußsüriten  Khmonsolgere.

ee  Zahl  der  Studenten  beträgt  mehr  als  200,  alle  bewaffnet,  die

einen  *  gisoolvern  oder  Pistolen,  die  anderen  mit  Söbeln  oder  Karbatschen,
in  deren  Enden  sich  Bleikugeln  befinden.  Die  Volkemenge,  welche  sich  den
Studenten  anschließt,  besteht  aus  mindestens  8000  Menschen.  Vor  dem  Palast
  des  Throufolgers  angelangt,  schreit  einer  der  Studenten  mit  Stenlorstimme:
  „Als  Entsandle  des  russischen  Volkes  wünschen  wir  eine  ersassung,
Darauf  brüllt  die  Menge:  „Es  #e  die  Verfassung!  Es  lebe  die  Freiheit!"
Nieder  mit  dem  Despotismus!  Es  lebe  der  Thronfolger!"  Die  auf  dem
Plat  erschienenen  Poligisten  und  Gendarmen  sind  nicht  im  Stande,  die  Menge
zu  zerstreuen.  Einige  Poligisten  drohen  den  an  der  Spiße  stehenden  Studenten
  mit  Verhaflung.  Sie  werden  entwaffnet  und  mit  Stöcken  angegriffen.
Einem  Hörer  der  Philosophie  spaltet  hierauf  ein  Polizeisoldat  den  Schädel.
Dadurch  wird  das  Volk  wild;  es  dringt  auf  den  Führer  der  Polizeisoldaten,
Puchatscheff,  und  auf  den  Polizei-  Inspector  Towtrin  ein  und  beide  werden
lebensgefährlich  verwundet.  Der  Student  ist  bereils  gestorben  und  Nachis
im  Stillen  begraben  worden.  Man  glanbt,  es  werde  über  St.  Petersburg
und  Umgebung  der  Belagerungsstand  verhängt  werden.  Die  Abüicht  der
Studenten  war,  dem  Großfürsten  eine  Pelition  zu  übergeben.

Die  „Moskauer  Ztg.“  schreibt  über  die  Sludentennuruhen:  „Alltägliche
  Esscheinnnden  bezeugen  einen  erstannlichen  Zustand  der  Erschütlerung
unserer  höheren  Lehranstalten.  Gestern  wird  dem  Nector  ein  Stein  an  den
Kopf  geschlendert,  heule  wird  ein  Curator  fast  am  Kragen  zum  Hause  hinausgeworfen;
  dort  wird  ein  anspruchsvoller  Examinator  die  Treppe  hinab  befördert,
  hier  ein  Professor  mit  Lärm  und  Pfeisfen  aus  dem  Anditorium  vertrieben.
  Es  wird  für  Unterzeichnung  von  Adressen  agitirt  (kürzlich  fand
eine  Tadelsadresse  an  Professor  Zitowitsch  in  der  medico-hhirurgischen  Academie
  bis  600  Unterschriften),  es  werden  gemeinschaftliche  Sendschreiben  verfaßt,
  Emissäre  abgesandt,  um  unter  der  Lockspeise  kameradschaftlicher  Solidarität
  bei  guter  Gelegenheit  einen  allgemeinen  Widerstand  zu  organisiren."“
In  Petersburg  wird  die  Lage  als  sehr  ernst  betrachtet.  Thatsächlich  herrscht
dort  der  Belagerungszustand.  Im  Laufe  der  letzten  Woche  sind  über  100
Personen  verhaftet  worden,  von  denen  sich  viele  in  einer  angesehenen  gesellschaftlichen
  Stellung  besinden.  Revolutionäre  Flugblätter  tauchen  überall
in  der  Stadt  auf.  Der  Stadlpräfect  hat  einen  Befehl  erlassen,  welcher  alle
diejenigen,  welche  im  Besite  von  Waffen  betroffen  werden,  mit  strengen
Strafen  bedroht.  Die  Bewegung  erstreckt  sich  auf  einen  großen  Theil  der
besseren  Classen.  Es  ist  das  Gerücht  verbreitet,  daß  eine  zeitweise  Shhliehung
der  Universitäten  und  höheren  Lehranstalten  beabsichtigt  sei.

 

17.  December.  Die  russische  Gesandtschaft  wird  von  Kabul
abberufen:  Rußland  läßt  Schir  Ali  desinitiv  im  Stich.
31.  December.  Der  Reichsrath  hat  die  von  dem  Finanzminister
  vorgeschlagenen  neuen  Steuertaxen  genehmigt.  Diefelben
20“
        <pb n="453" />
        452  Rußland.  (Ende  Dec.)

betreffen  eine  Stempelsteuer,  eine  Liqueursteuer,  eine  Eisenbahnbilletsteuer
  und  eine  Steuer  auf  nicht  aus  Asien  importirte  Baumwolle.
In  Astrachan  ist  eine  starke  Epidemie  (die  Pest)  ausgebrochen.

—  December.  Die  mit  dem  päpstlichen  Stuhle  angeknüpften
Unterhandlungen  betr.  Regelung  der  Verhältnisse  der  katholischen
Kirche  in  Rußland  zur  Staatsgewalt  haben  zu  keinem  Resultate
geführt  und  werden  als  definitiv  gescheitert  betrachtet.
        <pb n="454" />
        12.  Die  ottomannische  Vforte.

1.  Jannar.  (Nuffisch-türkischer  Krieg  1.)  Nach  achttägigem
  anstrengendem  Kampfe  gegen  Frost,  Schnee,  Stürme  und
Bergterrain  überschreitet  General  Gurko  den  Balkan  und  steigt  in  die
Ebene  von  Sofia  hinunter.  Am  31.  December,  nach  hartnäckigem
Kampfe  bei  Taschkessen,  der  bis  Abends  6  Uhr  dauert,  besetzt  er
diese  befestigte  Position;  in  der  Nacht  verlassen  die  Türken  die
sämmtlichen  Positionen.  Am  1.  Januar  früh  beginnen  die  Russen
die  Verfolgung  des  Feindes  und  rückt  Gurko  gegen  Sofia  vor.
Der  Hauptkamm  des  Valkans  ist  damit  westlich  umgangen  und  die
Russen  können  nunmehr  südlich  des  Balkaus  gegen  Philippopel  und
Adrianopel  und  weiter  in  der  Richtung  auf  Constantinopel  vorrücken.

Rußland  fieht  endlich  das  Ziel  seiner  ungeheuren  anstrengungen
winkend  vor  sich.  Die  Frage  ist  nur,  ob  ihm  nicht  nun  Europa,  oder  wer
nicht  ganz  Europa,  doch  wenigstens  England  mit  oder  am  Ende  auch  ohue
die  Unterstützung  einer  andern  Macht  allein  in  die  Arme  fallen  werde.

4.  Jannar.  II.  Kammer:  nimmt  nach  längeren  Verathungen
eine  Antwortsadresse  auf  die  Thronrede  des  Sultans  an.

7.  Jannar.  (Russ.--türk.  Krieg  I.)  Auch  das  Centrum
der  russischen  Feldarmee  überschreitet  den  Balkan  bei  Ketschidere  und
Ichtiman  und  besetzt  Kefanlik:  die  türkische  Besatzung  des  Shipka-Passes
  ist  damit  von  den  Russen  vollkommen  abgeschnitten.

8.—9.  Jannar.  (Russ.-türk.  Krieg  l.)  Katastrophe  im
Shipka-Paß:  der  russische  General  Radetzky  nimmt  die  ganze  türkische
  Shipka-Armee  gefangen,  mehr  als  32,000  Mann  mit  allen
Kriegs=  und  anderen  Vorräthen.

9.  Jannar.  Die  Pforte  fügt  sich  dem  Verlangen  Rußlands,
mit  ihm  über  einen  Waffenstillstand,  aber  zugleich  auch  über  Friedenspräliminarien
  zu  unterhandeln.  Der  Abschluß  eines  Waffen-
        <pb n="455" />
        454  Die  ottomannischt  Pforle.  (Jan.  9—14.)

stillstandes  wird  dadurch  nakürlich  in  die  Länge  gezogen,  was  die
Russen  auch  wünschen  und  beabsichtigen.  Die  Pforte  ihrerseits  zählt
noch  immer  auf  die  Hilfe  Englands,  wenigstens  im  letzten  Augenblick.

Inzwischen  ist  der  ganze  Westen  südlich  des  Balkans  für  die  Türken
so  gut  wie  verloren  und  es  bleibt  ihnen  nichts  als  ein  eiliger  Rückzug  nach
Adrianopel  übrig,  um  für  die  Russen  den  letten,  entscheidenden  Widerstand
zu  leisten,  wenn  es  nicht  dazu  schon  zu  spät  ist.  Die  Befestigungsarbeiten
bei  Adrianopel  wurden  schon  im  Frühjahr  1877  begonnen  und  namentlich
zur  Zeit  des  Gurko'schen  Vorstoßes  im  Juli  sehr  energisch  fortgesetzt,  so  daß
allerdings  aus  Adrianopel  eine  Feldfestung  geworden  ist,  die  an  Ausdehnung,
Armirung  und  Planmäßigkeit  der  Ausführung  Plewna  weit  übertrifft,  aber
allerdings  den  Nachtheil  allzugroßer  Weitläufigkeit  darbietet,  wenn  die  Pforte
nicht  im  Stande  ist,  dasselbe  mit  einer  genügend  großen  Armee  zu  besetzen.
Und  das  vermag  sie  nicht  mehr,  dazu  ist  es  eben  für  sie  zu  spät.

9.  Januar.  (Russ.-türk.  Krieg  II.)  Erzerum  ist  von  den
Russen  vollständig  blokirt:  die  Uebergabe  der  Hauptstadt  Armeniens
ist  nur  noch  eine  Frage  der  Zeit.

10.  Januar.  (Montenegro.)  Antivari  ergibt  sich  den
Montenegrinern,  die  sich  nuumehr  gegen  Scutari  wenden.

1I1.  Jannar.  (Serbien.)  Nisch  ergibt  sich  den  Serben,  die,
dadurch  frei,  nunmehr  den  rechten  Flügel  der  russischen  Feldarmee
in  ihrem  Vormarsch  gegen  Adrianopel  und  Constantinopel  unterstützen
  können.

11.  Jannar.  Edhem  Pascha  tritt  als  Großvezier  zurück  und
wird  durch  Hamdi  Pascha  ersetzt.

Edhems  Nücktritt  ist  nicht  die  Folge  einer  Pforten=  oder  Serail-Intrigue;
  denn  gegen  alle  derartigen  Versuche  hatte  der  Sultan  seinen  ersten
Minister  standhaft  vertreten;  sein  Rücktritt  hat  vielmehr  politische  Motive
und  darum  eine  große  Bedenlung:  er  bedeutet  einen  Programmwech  el.
Edhem  Pascha  war  für  die  Verwerfung  des  Londoner  Protokolls,  das  er  für
ein  für  die  Türkei  Hradezu  selbstmörderisches  Instrument  nedr.  hatte.  So
lange  daher  Edhem  an  der  Spitze  des  Cabinets  stand,  waren  Separatverhannngen
  mit  Rußland  nicht  möglich;  in  dem  Angeublick,  wo  sie  sich  als
unabweisliche  Nolhwendigkeit  aufdrängten,  mußte  er  weichen.  Das  ist  die
Bedeutung  des  Cabinelswechsels  in  Constantinopel.  Nicht  etwa  weil  die
Person  des  neuen  Großwessiers  Hamdi  Pascha  ein  Programm  im  Sinne  des
Fssichen  Fahrwassers  vertritt,  sondern  weil  er  als  bomo  norus,  und  durch
keine  Vergangenheit  engagirt,  sede  3  Programm  annehmen  kann,  welches  die
Umstände  der  Pforte  aufnöthigen.  Mit  dem  Rücktritt  Edhem  Pascha's  dankt
die  Hoffnung  des  zerschmetterten  Ozmanenstaales  auf  England  ab  —  Nußland
  erscheint  als  der  Gewinner  des  Spiels.

12.  Januar.  (Russ.-türk.  Krieg  I.)  Der  russische  Oberfeldherr,
  Großfürst  Nikolaus,  reitet  an  diesem  Tage,  dem  russischen
Neujahrstage,  über  den  Balkan  und  schlägt  sein  Hauptquartier  in
Kesanlik  auf.

14.  Jannar.  (Russ.-türk.  Krieg  I.)  Ein  schrecklicher  Zug
        <pb n="456" />
        Die  ollomannische  Pforlt.  (Jan.  15-23.)  455

von  Flüchtlingen  wälgt  sich  von  Sofia,  Philippopel  und  Adrianopel
Constantinopel  zu.  6

15.  Jannar.  (Russ.-türk.  Krieg  I.)  Die  Russen  schlagen
herwärts  Philippopel  die  Hälfte  der  türkischen  Armee  unter  Suleiman
  Jascha;  diesem  selbst  ist  der  Rückzug  nach  Adrianopel  abgeschnitten.
  Die  Russen  unter  General  Gurko  ziehen  in  Philippopel
  ein.

17.  Jannar.  Die  türkischen  Unterhändler  treffen  in  Kesanlik,
dem  Hauptquartier  des  Großfürsten  Nikolaus  ein:  dieser  erklärt,  nur
in  Adrianopel  unterhandeln  zu  wollen.  Die  Pforte  befiehlt  daher,
dieses  zu  räumen.

Die  Serben,  durch  die  Capitulakion  von  Nisch  wieder  völlig  frei  geworden,
  zusammen  ca.  35,000  Mann  stark,  haben  sich  sofort  in  der  Richtung
auf  Sosia  in  Bewegung  geseht,  die  Russen  von  der  Besetzung  desselben  entlastet
  und  rücken  nun  mit  ca.  25,000  Mann  im  Morawathale  und  zu  beiden
Seiten  desselben  vor.  Die  rusüsche  Armee  Gurko's  ist  ca.  60,000  Mann
stark,  die  aus  dem  Shipkapaß  entwickelte  Hauptarmee  zählt  ca.  75,  ddo  Maun,
zujammen  sind  es  also  ca.  125,900  Mann,  mit  denen  die  Nrussen  gegen
Adrianopel  vorrücken.  Diese  Macht  wäre  unter  allen  Umständen  stark  geung,
die  Türken  bis  Adrianopel  zurückzudrängen,  aber  weiter  nicht,  wenn  die
Türken  im  Stande  gewesen  wären,  Adrianopel  zu  halten,  indem  dann
wohl  zwei  Drittheile  der  russischen  Armee  für  die  Einschließung  Adrianopels
hätten  verwendet  werden  müssen.  Doch  treffen  frische  Truppennachschübe
forlwährend  aus  Rußland  ein.  Die  Pforte  hat  dagegen  keine  frischen  Truppen
mehr,  ihre  besten  sind  in  russischer  Gefangenschaft,  und  alles,  was  sie  noch
au  Truppen  zum  Schutze  Constantinopels  zusammenraffen  mag,  wird  auf
höchstens  110,000  Mann  geschätt.

19.  Jannar.  (Russ.-türk.  Krieg  I.)  Die  Türken  räumen
Adrianopel  definitiv  und  ziehen  sich  nach  Tschataldja,  dem  Centralpuncte
  der  letzten  Vertheidigungslinie  vor  Constantinopel  zurück.
Eine  Irade  des  Sultans  ruft  alle  Osmanen  unter  Waffen.  Die
Maßregel  bleibt  jedoch  ohne  irgend  einen  wefentlichen  Erfolg.

21.  Jannar.  (Rufss.-türk.  Krieg  I.)  Die  Nussen  rücken  in
Adrianopel  ein.

Suleiman  Pascha  schifft  in  Kawala  den  Rest  seiner  Armee
nach  Constankinopel  ein.  Ein  Theil  derselben  treunt  sich  jedoch  von
ihm  und  wirft  sich  ins  Rhodopegebirge.

23.  Jannar.  Die  Pforte,  von  England  bisher  fortwährend
zum  Widerstand  ermuntert,  aber  darin  nicht  unterstützt  und  jetzt,
wie  sie  meint,  definitiv  im  Stiche  gelassen,  ist  geueigt,  sich  Rußland
geradezu  in  die  Arme  zu  werfen.  Die  Stimmung  in  Constantinopel
ist  inzwischen  eine  höchst  aufgeregte,  doch  bleibt  es  zweifelhaft,  ob
ein  allfälliger  Ausbruch  dieser  Stimmung  sich  gegen  die  Christen
        <pb n="457" />
        456  Die  oklomannische  Pforle.  (Jan.  24—31.)

oder  gegen  den  Sullan  richten  dürfte.  Die  englische  Regierung  zefiehlt
  unter  diesen  Umständen  der  Flotte,  in  die  Dardanellen  enzufahren,
  nimmt  aber  den  Befehl,  in  Folge  neuer  beruhigender  Berichte
  aus  Constantinopel,  an  demselben  Tage  wieder  zurück.

24.  Januar.  Das  englische  Ministerium  Beaconsfielt  thut
einen  ersten  entschiedenen  Schritt:  es  erklärt  dem  Parlamente  daß
es  am  28.  ds.  von  demselben  einen  außerordentlichen  Credit  von
6  Mill.  Pfd.  St.  zu  Rüstungszwecken  verlangen  werde.  Lord  Canarvon,
  damit  nicht  einverstanden,  gibt  und  erhält  seine  Entlassung,
Lord  Derby  verlangt  im  ersten  Augenblick  gleichfalls  seine  Entlassung,
  zieht  sie  aber  wieder  zurück,  Lord  Salisbury  tritt  dem  entschlossenen
  Theile  des  Cabinets  definitiv  bei.

Das  russische  Hauptauartier  des  Großfürsten  Nikolaus  wird
von  Kesanlik  nach  St.  Stefano  verlegt.

24.  Jannar.  (Aegypten.)  Der  Khedive  erklärt  den  Staatsschulden
  -Commissären  brieflich,  daß,  da  die  Verwaltungsausgaben
der  Regierung  in  erster  Reihe  gedeckt  werden  müssen,  der  Staatskasse
  für  die  am  1.  Mai  ds.  Irs.  fälligen  Zahlungen  auf  die  unifizirte
  Schuld  nur  ein  Betrag  von  1,300,000  bis  1,500,000  Lstr.  zur
Verfügung  bleibe,  weßhalb  sich  die  Commissäre  mit  den  General-Controleurs
  hierüber  ins  Einvernehmen  setzen  moöchten.

27.  Jannar.  Die  englische  Flotte  langt  in  der  Besikabay  an.

Ignatieff,  von  der  russischen  Regierung  behufs  der  Unterhandlungen
  mit  der  Türkei  ins  russische  Hauptquartier  geschickt,  langt
in  Bukarest  an.

Die  Russen  rücken,  trotz  der  mit  der  Pforie  angeknüpften  Unterhandlungen
  über  einen  Wasfenstillstand  und  Friedenspräliminarien,
fortwährend  gegen  Constantinopel  vor.  Europa  wird  über  diese
Unterhandlungen  vollständig  im  Dunkeln  gelassen,  angeblich  weil  die
Telegraphendrähte  abgeschnitten  seien.

30.  Jannar.  Erklärung  Oesterreichs  (s.  d.)  an  Rußland  beg.
der  Signatarmächte.

31.  Jannar.  In  Adrianopel  wird  zwischen  Rußland  und  der
Pforte  ein  Protokoll  betr.  Friedenspräliminarien  abgeschlossen  und
unterzeichnet.  Dasselbe  lautet:

„Im  Hinblick  auf  einen  zwischen  den  rricgführenden  russischen  und
altomanysschen  Armeen  abzuschließenden  Waffenstillstand  haben  sich  Server
ha,  Minister  des  Auswärtigen  und  Namyk  Pascha,  ausgestattet  mit  ununnschräulten
  P#raneachinn  in  das  Hauptquarlier  Sr.  k.  H.  des  Großfürsten
Nikolaus,  Obercommandanten  der  russischen  Armee,  begeben.  Nachdem  die
        <pb n="458" />
        Die  ollomannische  Pforir.  (Jan.  31  —  Anf.  Febr.)  457

von  dem  Großfürsten  im  Namen  des  Kaisers  von  Rußland  vorgeschlagenen
Grundlagen  von  den  ottomannischen  Bevollmächtigten  angenommen  worden
waren,  wurden  dieselben  nach  einer  gemeinsamen  Uebereinstimmung  wie  folgt
festgesetzt:

8  1.  Bulgarien  wird  in  den  durch  die  Majorität  der  bulgarischen
Bevölkerung  bestimmten  Grenzen,  die  indeß  lein  geringeres  Territorium  umfassen
  dürfen,  als  sie  die  Constanlinopeler  Conferenz  bezeichnete,  als  autonomes
  tributpflichtiges  Fürstenthum  mit  einem  nalionalcchristlichen  Fürsten
und  einer  eingeborenen  Miliz  constituirt.  Die  ottomannische  Armee  wird  sich
in  Bulgarien  nicht  mehr  aufhalten  dürfen.  2.  Die  Unabhängigkeit  Montenegros
  wird  anerkannt.  Eine  Vergrößerung  seines  Terriloriums,  dem  entsprechend,
  was  das  Waffenglück  in  jeine  Hände  gebracht  hat,  wird  ihm  *
sichert.  Die  definitive  Grenze  wird  nachträglich  festgestellt  werden.  3.  Die
Unabhängigkeit  Rumäniens  und  Serbiens  wird  anerkannt.  Dem  ersteren
wird  eine  genügende  territoriale  Entschädigung  und  dem  letteren  eine  Grenzberichtigung
  zugesichert.  4.  Bosnien  und  die  Herzegowina  werden  eine
autonome  Administration  mit  genügenden  Garaulien  erhalten.  Analoge  Reformen
  werden  in  den  anderen  christlichen  Provinzen  der  europäischen  Türkei
eingeführl.  5.  Die  Pforte  verpflichtet  sich,  Rußland  für  die  Kosten  des
Krieges  und  die  Verluste,  welche  es  erlitten,  zu  entschädigen.  Die  Art  der
Entschädigung,  ob  sie  pecuniärer,  terrilorialer  oder  anderer  Nakur  sei,  wird
nachträglich  festgesezt  werden.  Se.  Majestät  der  Sultan  wird  sich  mit  Sr.
Majestät  dem  Kaiser  von  Rußland  verständigen,  um  die  Nechte  und  Interessen
  Rußlands  in  den  Meerengen  des  Bosporus  und  der  Dardanellen  zu
sichern.  Zwischen  den  Bevollmächligten  beider  Regierungen  werden  im
Hauptanartier  des  Großfürsten  sogleich  Verhandlungen  beginnen,  um  die
Friedens-Präliminarien  festz  usehen.  Sobald  diese  Friedens  segrundlagen  und
die  Waffenstillstands-Convention  unterzeichnet  sein  werden,  werden  die  Feindseligkeiten
  zwischen  den  Kriegführenden,  einschließlich  Numäniens,  Serbiens
und  Montenegros,  für  die  ganze  Dauer  der  Friedensverhandlungen  eingestellt.
Die  Obercommandanten.  der  beiden  kriegführenden  Armeen  in  Asien  werden
sogleich  verständigt,  um  nnter  sich  zum  Abschlusse  eines  Waffenstillstandes
  schreiten  zu  können,  der  den  militärischen  Operalionen  ebenfalls  ein
Ende  bereiten  wird.  —  Die  laiserlich  oltomannische  Regierung  wird  ihren
Truppen  den  Befehl  ertheilen,  nach  Unterzeichnung  des  zlsenishne
die  Festungen  Widdin,  Rustschuk  und  Silistria  in  Europa  und  jene  vor
Erzerum  in  Asien  zu  räumen.  Auherdem  werden  die  russischen  Eruyen
die  Möglichkeit  haben,  während  der  Dauer  der  Verhandlungen  gewisse  in
der  Waffenstillstands-Convention  näher  bezeichnete  Puncte  auf  dem  Kriegstheater
  militärisch  zu  besetzen.“

31.  Januar.  (Aegypten.)  Der  Khedive  erläßt  ein  Decret,
wonach  wegen  eines  bedeutenden  Deficits  in  den  letzien  Jahren  eine
Enquete-Commission  zur  Prüfung  der  Finanglage  eingesetzt  wird.
Die  bereits  bestehende  europäische  Commission  für  die  Casse  der
ösfentlichen  Schuld  weigert  sich  an  dieser  Enquete-Commission  theilzunehmen,
  weil  sie  glaubt,  daß  die  ihrer  Casse  überwiesenen  Einnahmen
  einer  Prüfung  durch  die  Enquete-Commission  nicht  unterliegen.


Anfang  Februar.  Entschiedener  Umschwung  der  öffentlichen

Meinung  in  England  in  antlirussischem  Sinne  (s.  d.)
        <pb n="459" />
        458  Die  otlomannische  Pforte.  (Febr.  1—4.)

1.  Februar.  Ignatieff  wird  von  Rußland  mit  der  weiteren
Fortführung  der  Friedensunterhandlungen  in  Adrianopel  mit  Server
Pascha  beauftragt.  Server  Pascha  macht  kein  Hehl  daraus,  daß
die  Pforte  von  England  nichts  mehr  zu  hoffen  habe  und  daß  ihr
daher  nichts  anderes  übrig  bleibe,  als  sich  Nußland  geradezu  in  die
Arme  zu  werfen  und  mit  diesem  um  jeden  Preis  zu  verständigen.
Auch  der  Großvezier  Hamdi  Pascha  ist  für  eine  förmliche  Allianz
mit  Rußland.

1.  Februar.  (Numänien.)  Ignatieff  verlangt  von  Rumänien
  mit  dürren  Worten  die  Retrocession  Bessarabiens  an  Rußland
  beim  Friedensschluß  mit  der  Türkei.

1.  Februar.  Die  Nationalversammlung  der  Junsel  Kreta  beschließt
  die  Unabhängigkeit  der  Insel  und  ihren  Anschluß  an
Griechenland.

1.  Februar.  Griechenland  erklärt  der  Pforte  den  Krieg  und
beschließt,  12,000  Mann  in  Thessalien,  Epirus  und  Macedonien
einrücken  zu  lassen  (s.  d.).

2.  Februar.  Die  türkische  Flotte  rüstet  sich  zur  Abfahrt,  um
die  griechischen  Häfen  angugreifen.

Der  griechische  Christ  Adossides  wird  zum  Gouverneur  von
Kreta  ernannt.

2.  Febrnar.  (Rumänien)  verlangt  von  den  Mächten  die
Auerkennung  als  kriegführende  Macht,  um  in  dieser  Eigenschaft  zu
allen  Friedensunterhandlungen  beigezogen  werden  zu  müssen.

3.  Februar.  Oesterreich  ladet  die  europäischen  Signatarmächte
zu  einer  Conferenz  in  Wien  ein  (s.  d.).

3.  Februar.  Rußland  fordert  Serbien  und  Montenegro  auf,
dem  Waffenstillstande  mit  der  Türkei  auch  ihrerseits  beigutreten.

3.  Februar.  (Aegypten.)  Volksversammlung  auf  der  Börse
in  Alexandria.  Dieselbe  beschließt,  einen  Ausschuß  niederzusetzen  und
sich  gegen  die  halbe  Bankerotterklärung  des  Khedive  an  die  Mächte
zu  wenden.

4.  Februar.  Einstellung  der  Feindseligkeiten  vor  Widdin  und
Rustschuk.  Widdin  ist  seinem  Falle  nahe.

4.  Februar.  Nadicaler  Cabinelswechsel  in  Constantinopel  und
Abschaffung  des  Großvegirats:  Befik  Pascha  wird  statt  Hamdi  Pascha
zum  bloßen  Ministerpräsidenten  ernannt;  Mahmud  Pascha  und  Said
Pascha  (die  Camarilla)  erscheinen  für  den  Augenblick  ganz  beseitigt.
        <pb n="460" />
        Die  ollomannische  Pforte.  (Febr.  5—14).  459

5.  Februar.  (Rumänien)  lehnt  die  Retrocession  Bessarabiens
au  Rußland  seinerseits  entschieden  ab.  Rußland  bietet  gegen  dasselbe
Rumänien  die  Kiliamündung  und  die  Dobrudscha  an.

6.  Februar.  Das  türkische  Parlament  unterzieht  die  Haltung
der  Regierung  einer  vielfach  schneidenden  Kritik  und  macht  in  letzter
Zeit  überhaupt  wiederholte  Anläufe  von  Freimuth  und  Selbständigkeit.
  Allein  die  erhobenen  Recriminationen  sind  vielfach  doch  bloß
der  Ausdruck  perfönlicher  Interessen  und  es  fehlt  gegenüber  der  entsetzlichen
  Lage  doch  der  rechte  Ernst  und  die  erforderliche  Nachhaltigkeit.


7.  Februar.  Die  Pforte  ruft  die  Intervention  der  Mächte
gegen  Griechenland  an.

7.  Febrnar.  (Numänien.)  Beide  Kammern  erklären  sich
einstimmig  gegen  die  von  Rußland  geforderte  Retrocession  Bessarabiens.

8.  Februar.  In  England  hat  der  entschlossene  Theil  des  Cabinets
  und  die  anlirussische  Partei  entschieden  die  Oberhand  gewonnen:
  der  von  der  Regierung  geforderte  Rüslungscredit  von  6  Mill.
Pf.  St.  wird  ihr  mit  328  gegen  124  Stimmen,  also  mit  einer
Mehrheit  von  204  Stimmen  zugestanden.  Der  Sieg  der  Regierung
ist  entschieden,  die  halb  und  halb  russisch  gesinnte  Opposition  ist
bez.  der  auswärtigen  Angelegenheiten  sichtlich  in  voller  Auflösung
begriffen.  Die  Partei  des  Friedens  um  jeden  Preis  unterliegt  in
einer  Reihe  von  öffentlichen  Meetings  (s.  d.).

8.  Februar.  Der  Sultan  ladet  den  Großfürsten  Nikolaus
nach  Constantinopel  ein.  Die  türkische  Flolte  ist  noch  nicht  gegen
Griechenland  ausgefahren.

9.  Februar.  Griechenland  zieht  in  Folge  der  Einwirkung  der
Mächte  seine  Truppen  aus  den  türkischen  Provinzen  wieder  zurück,
worauf  die  türkischen  Befehlshaber  die  Ruhe  in  Thessalien  und  Epirus
ohne  allgu  große  Schwierigkeit  wieder  herstellen.

10.  Februar.  Rußland  notificirt  den  Mächten  seinen  Entschluß,
  eventuell  einen  Theil  seiner  Truppen  in  Constantinopel  einrücken
  zu  lassen.

13.  Februar.  Die  englische  Flotte  fährt  gegen  den  Protest  der
Pforte  in  die  Dardanellen  ein.

14.  Februar.  Der  Sultan  löst  das  türkische  Parlament  auf,
ohne  Neuwahlen  anguordnen.  Einzelne  Abgeordnete  fehen  sich  seitens
der  Behörden  Verfolgungen  ausgesetzt.
        <pb n="461" />
        460  Die  ollamannische  Pfarle.  (Mitte  Febr.  —  24.)

Mitte  Februar.  Nußland  und  England  stehen  sich  vor  Constantinopel
  gegenüber.  Rußland  verzichtet  seinerfeits  doch  darauf,
Constantinopel  zu  besetzen,  und  zieht  es  vor,  mit  England  bez.  eines
Abkommens  Unterhandlungen  anzuknüpfen.  Vorerst  werden  von
beiden  Seiten  Conflicte  vermieden.

19.  Februar.  Server  Pascha  gibt  seine  Entlassung  ein  und
wird  als  Minister  des  Auswärtigen  durch  Sapfet  Pascha  ersetzt.

20.  Februar.  Suleiman  Pascha,  der  frühere  Obercommandant
  der  türkischen  Armee,  wird  verhaftet:  es  soll  ihm  der  Proceß
wegen  Hochverrath  gemacht  werden.

21.  Februar.  England  und  Rußland  haben  sich  über  die
nächste  Schwierigkeit  und  Gefahr  verständigt:  Rußland  verzichtet
darauf,  Gallipoli  oder  Bulasz,  wodurch  die  englische  Flotte  in  den
Dardanellen  abgeschnitten  würde,  zu  besetzen,  noch  auch  Truppen
nach  der  asiatischen  Seite  der  Dardanellen  zu  schicken,  während  England
  sich  verpflichtet,  keine  Truppen  auf  der  Halbinsel  Gallipoli  zu
landen  und  ebenso  wenig  die  asiatische  Seite  der  Dardanellen  zu
besehen.

21.  Febrnar.  (Nussisch-türkischer  Krieg  II.)  Erzerum
wird  von  den  Türken  geräumt.

22.  Februar.  Großfürst  Nikolaus  verlegt  das  russische  Hauptquartier
  definitiv  von  Adrianopel  nach  S.  Stefano.

22.  Febrnar.  Die  Nationalversammlung  von  Kreta  wählt
eine  provisorische  Regierung.  Die  Türken  haben  fast  nur  noch  die
Küstenslädte  inne,  das  ganze  Innere  der  JInsel  ist  der  Insurrektion
anheim  gefallen.

23.  Februar.  Die  Nussen  verlangen  im  Fortgang  der  Fricdensunterhandlung
  von  den  Türken  die  Abtretung  von  6  Panzerschiffen.
  Die  Pforle  lehnt  das  Begehren  ab.

24.  Februar.  Ein  Erlaß  des  Fürsten  Tscherkaßki  führt  in
Bulgarien  die  allgemeine  Wehrpflicht  ein;  Christen  und  Muhamedaner
  sollen  übrigens,  die  Tscherkessen  und  Baschi  Bozuks  ausgenommen,
  gleichberechtigt  sein.  Ein  großer  Theil  der  Muhamedaner  ist
indeß  ausgewandert  und  in  vielen  Gegenden  von  Bulgaren  und
Russen  ein  wahres  Ausrottungssystem  gegen  die  Muhamedaner  ins
Werk  gesetzt  worden.  Die  Zahl  der  muhamedanischen  Flüchtlinge
aus  den  türkischen  Provinzen  südlich  des  Balkans,  die  sich  nach
Constantinopel  gewendet  haben,  wird  auf  wenigstens  150,000  geschätzt.
        <pb n="462" />
        Die  oklomannische  Pforle.  (Febr.  21  —  März  3.)  461

24.  Februar.  Der  große  österreichische  Kronrath  bevollmächtigt
  Andrassy,  von  den  Delegationen  einen  Rüstungscredit  von  60  Mill.
Gulden  zu  verlangen.

25.  Februar.  Eine  geheime  Versammlung  bosnischer  Begs  in
Serajewo  beschließt  einstimmig,  energisch  Verwahrung  einzulegen
gegen  jede  von  Rußland  geplante  Abtrelung  bosnischen  Bodens  an
Serbien.  Da  nun  angesichts  der  augenblicklichen  Lage  der  Türkei
von  Constantinopel  keine  Durchführung  oder  Unterstützung  dieses
Veschlusses  zu  gewärtigen  sei,  so  wird  ferner  beschlossen,  sofort  eine
Deputation  nach  Wien  zu  entsenden  mit  der  Vitte  um  Anschluß
Bosniens  an  die  österreichisch-ungarische  Monarchie.  Mehemed  Veg,
Sokolovic  Attif  Beg  und  Hussein  Beg  Kapitanovic  werden  zu  Milgliedern
  dieser  Deputation  gewählt.  Der  katholische  Pfarrer  Fra
Grego  Matic  wird  gebeten,  sich  der  Deputation  anzuschließen.

—  Februar.  England  rüstet  in  Folge  des  ihm  vom  Parlament
  mit  so  überwältigender  Mehrheit  bewilligten  Gredites  mit
aller  Anstrengung  zu  Lande  und  zur  See.  Die  Flotte  wird  verstärkt,
zwei  Expeditionscorps  von  zusammen  70,000  Mann  Landtruppen
sollen  bereit  gestellt  werden  und  in  den  Arsenalen  und  Kriegswerkstälten
  herrscht  eine  geradezu  sieberhafte  Thätigkeit.

3.  März.  Rußland  und  die  Pforte  schließen  in  S.  Stefano,
dem  gegenwärtigen  Sitz  des  russischen  Hauptquartiers,  einen  förmlichen
  Friedensvertrag  als  „Friedenspräliminarien“  ab.  Derselbe  hat
solgenden  Wortlaut:

„Se.  Majestät  der  Kaiser  von  Rußland  und  Se.  Majestät  der  Kaiser
der  Osmanen,  beseelt  von  dem  Wunsche,  ihren  Ländern  und  Bölkern  die
Segnungen  des  Friedens  zurückzugeben  und  jeglicher  neuen  Verwicklung,  die
denselben  bedrohen  könnten,  vorzubeugen,  haben  zu  Bevollmächtigten,  welche
die  Friedens-  Präliminarien“  feststellen,  abschließen  und  unterzeichnen  sollen,
ernannt  2c.,  welche,  nach  Austausch  ihrer  in  guter  und  gehöriger  Form  bejundenen
  Vollmachten,  über  die  folgenden  Artikel  übereingekommen  sind:

Art.  1.  Um  den  fortwährenden  Streitigkeiten  zwischen  der  Türkei
und  Montenegro  ein  Ende  zu  machen,  wird  die  Grenze  der  beiden  Länder
gemäß  der  beiliegenden  Karte  unter  nachstehendem  Vorbehalt  in  folgender
Weise  berichtigt  werden:  Von  dem  BVerge  Dobrostitze  aus  wird  die  Grenze
der  von  der  Conferenz  zu  Constankinopel  festgesepten  Linie  bis  nach  Korito
über  Bilek  folgen,  von  dort  wird  die  neue  Grenze  bis  Gahko  (Metochia-Gahko
  wird  zu  Montenegro  gehören)  und  bis  zu  dem  Zusammenfluß  der
Pieva  und  der  Tara  gehen,  indem  sie  nördlich  an  der  Drina  bis  zu
Mündung  des  Lim  aufsteigt.  Die  öslliche  Grenze  des  Fürstenthums  wird
dem  letztgenaunten  Flusse  bis  Priepolje  folgen  und  sich  über  Roshai  nach
der  Sucha-Planina  ziehen,  wobei  Bihor  und  Noshai  zu  Montenegro  kommen.
Rugowo,  Plawa  und  Gusinje  einschließend,  wird  die  Grenglinie  dann  der
Bergkekte  über  Schljeb-Patlen  und  längs  der  Grenze  Albaniens  im  Norden
        <pb n="463" />
        462  Die  otlomannische  Plorke.  (März  3.)

über  den  Kamm  der  Verge  Kopriwnik,  Baba  BDrch,  Bor  BVrch  bis  zum
höchsten  Gipfel  des  Prokletja  folgen.  Von  diesem  Puult  wird  sich  die
Grenze  über  den  Gipfel  des  Biskaschil  ziehen  und  in  gerader  Linie  bis  zum
See  Ijiceni-Hoti  gehen.  Ijiceni-Hoti  und  Ijiceni-Kastrati  theilend,  wird  sie
durch  den  See  von  Slutari  gehen,  um  an  der  Bojana  auszulanfen,  deren
Thalweg  sie  bis  zum  Meer  folgen  wird.  Niksitsch,  Gahlo,  Spuz,  Podgoritza,
  Zabljak  und  Antivari  werden  zu  Monlenegro  gehören.  Eine  enropaliche
  Commission,  in  welcher  die  Hohe  Pforte  und  die  montenegrinische  Regierung
  vertreten  sein  werden,  wird  mit  der  Feststellung  der  endgültigen
Grenzlinien  beauftragt  werden.  .  Art.  2.  Die  Hohe  Pforte  erkennt  endgültig
  die  Unabhängigleit  des  Fürstenthums  Montenegro  an.  Die  Punkte.
in  welchen  ein  Einvernehmen  sich  nicht  erzielen  lassen  würde,  werden  durch
schiedsrichterliche  Eutscheidung  Tiussene  und  Oesterreich-Ungarns  geordnet
werden.  Art.  3.  Serbien  wird  als  unabhängig  anerkannt.  Eine  türkischserbische
  Commission  wird  an  Ort  und  Stelle  unter  Beihülfe  eines  russischen
Commissars  die  endgülttige  Grenglinie  in  Frist  dreier  Monate  feststellen  und
die  auf  die  Inseln  der  Drina  bezüglichen  Fragen  abschließlich  lösen.  Ein
bulgarischer  Bevollmächligler  wird  zur  Theilnahme  an  den  Arbeiten  der  Commission
  zugelassen,  wann  dieselbe  sich  mit  der  serbisch-bulgarischen  Grenze  befassen
  wird.  Art.  4.  Die  Muselmanen,  welche  in  den  zu  Serbien  gezogenen
  Gebieten  Eigenthum  besihen  und  ihren  Wohnsitz  außerhalb  des  Fürstenthums
  nehmen  möchten,  können  ihren.  unbeweglichen  Besitz  daselbst  behalten,
indem  sie  denselben  verpachlen  oder  durch  Andere  verwalten  lassen.  .

Die  Pforte  erkennt  die  Unabhängigkeit  Numäniens  an,  das  Ansprüche  8
eine  Entschädigung  geltend  machen  wird,  worüber  zwischen  den  beiden  Parteien
  zu  verhandeln  ist.  Art.  6.  Die  Bulgarei  wird  zu  einem  selbstäudigen,
  tributpflichtigen  Fürstenthum  gemacht  mit  einer  christlichen  Negierung
und  einer  Vollsmiliz.  Die  endgültigen  Grenzen  des  bulgarischen  Fürstenihums
  werden  durch  eine  besondere  russisch-türlische  Commission  gezogen
werden,  bevor  Rumelien  von  der  kaiferlich  russischen  Armee  geräumt  ist.
Art.  7.  Der  Fürst  der  Bulgarei  wird  vom  Volke  frei  gewählt  und  von
der  Hohen  Pforte  mit  Zustimmung  der  Mächte  bestätigt  werden.  Kein  Mitglied
  der  regierenden  Dynastien  der  enropäischen  Großmächte  kann  zum
Fürsten  der  Bulgarei  gewählt  werden.  Im  Falle  der  Erledigung  der  bulgarischen
  Fürstenwürde  wird  die  Wahl  des  neuen  Fürsten  unter  denselben
Bedingungen  und  in  deuselben  Formen  vollzogen.  Eine  Versammlung  von
Notabeln  der  Bulgarei,  einberufen  nach  Philippopel  (Plowdiw)  oder  Tirnowa,
  wird  vor  der  Wahl  des  Fürsten  unter  Aufsicht  eines  kaiserlich  russischen
  Commissars  und  im  Beisein  eines  osmanischen  Commissars  die  nt
sation  der  künftigen  Verwaltung  ausarbeiten,  den  früher  im  Jahre  1830
nach  dem  Frieden  von  Adrianopel  in  den  nannsirstthim  aufgestellten
Negeln  gemäß.  In  den  Ortschaften,  wo  die  Bulgaren  mit  den  Türken,
Griechen,  Walachen  Cingowalnihin)  und  Anderen  gemischt  sind,  wird  den
Nechlen  und  Inleressen  dieser  Bevöllerungen  bei  den  Wahlen  und  bei  der
Ausarbeitung  7  organischen  Grundgesehes  gerechte  Rechnung  getragen  werden.
Die  Einführung  des  neuen  Regiments  in  der  Bulgarei  und  die  Ueberwachung
seiner  Ausübung  werden  während  zweier  Jahre  einem  kaiserlich  russischen
Commissär  übertragen.  Nach  Ablauf  des  ersten  Jahres  seit  Einführung  des
neuen  Regiments  werden,  wenn  Rußland,  die  Pforte  und  die  europäischen
Cabinele  darüber  einig,  dieselben  nöthig  erachteten  Falls  dem  laiserlich  russischen
  Commissär  besondere  Delegirte  beiordnen  lönnen.  Art.  S.  Die  osmanische
  Armee  wird  sich  nicht  mehr  in  der  Bulgarei  aufbalten.  Alle.  alten
Festungen  werden  auf  Kosten  der  Ortsregierung  geschleist.  Die  hohe  Pforte
wird  das  Recht  haben,  nach  ihrem  Willen  über  das  Kriegsmaterial  und  über
        <pb n="464" />
        Die  otlomannische  Psarlt.  (März  3.)  463

die  anderen  der  Sosenkichm  Negierung  zugehörigen  Etgenstinde  zu  verfügen,
welche  in  den  schon  s  Waffenstillstandes  vom  19./31.  Jannar  geräumten
  cen  ichon  U  1  in  den  befestigten  Plätzen  iöä  und  Varna
sich  noch  vorfinden  sollten.  Bis  gur  vollständigen  Vildung  einer  Eingeborenen-Miliz,
  die  zur  Aufrechthaltung  der  Ordnung,  Sicherheit  und  Ruhe  genügt
und  deren  Stärke  späterhin  durch  eine  Verständigung  zwischen  der  osmanischen
  Regierung  und  dem  kaiserlich  russischen  Cabinet  bestimmt  werden  soll,
werden  russische  Truppen  das  Land  besetzt  halten  und  dem  Commissär  im
Nothfalle  starke  Hand  leihen.  Diese  Besetzung  wird  gleichfalls  auf  eine  Frist
von  annähernd  zwei  Jahren  beschränkt.  Der  wirkliche  Besland  des  lrusüschen
Besatzungscorps,  welches,  aus  sechs  Infanterie-und  zwei  Cavallerie-Divisionen
bestehend,  in  der  Bulgarei  bleiben  wird,  nachdem  die  kaiserliche  Armee  die
Türkei  geräumt  hat,  wird  nicht  über  50,  000  Mann  hinausgehen.  Die  Unterhaltung
  geschieht  auf  Kosten  des  beseczten  Laudes.  Die  Besahungstruppen
Rußlands  in  der  Bulgarei  werden  ihre  Verbindung  mit  Nußland  nicht  nur
durch  Rumänien,  sondern  auch  durch  die  Häsen  des  Schwarzen  Meeres,  Varna
und  Burgas  offen  halten,  wo  sie  für  die  Dauer  der  Besehung  die  nothwendigen
  Magazine  sich  einrichten  können.  Art.  9.  Der  Betrag  des  jährlichen
Tributs,  welchen  die  Bulgarei  an  den  “i  Hof  entrichten  wird
arch  Einnahtung  au  eine  Bank,  welche  die  Hohe  Pforte  später  bezeichnen

vird,  soll  durch  eine  Verständigung  wwischen  Nußland,  der  bnnisen  Re-Nerin
  und  den  andern  Cabineten  am  Ende  des  erslen  Jahres  der  Wirksamkeit
  der  neuen  Organisation  bestimmt  werden.  Dieser  Tribut  wird  erhoben
  von  dem  mittlern  Einkommen  aus  dem  ganzen  Gebiet  des  Fürstenthums.
  Die  Bulgarei  wird  an  Stelle  der  osmanischen  Regierung  treten  in
Bezug  auf  die  Schulden  und  Berpflichtungen  gegen  die  Gesellschaft  der  Eisenbahn
  von  Rustschuk,  nach  Uebereinkunft  zwischen  der  Hohen  Pforte,  der  Negierung
  des  Fürstenthums  und  der  Direction  der  Gesellschaft.  Die  Negulirung
  bezüglich  der  audern  Eisenbahnen,  welche  das  Fürstenthum  durchschneiden,
  wird  gleichfalls  einem  Uebereinkommen  Fwischen  der  Hohen  Pforte,
der  in  Bulgarien  eingesetzten  Regierung  und  der  Verwaltung  der  daraun  betheiligten
  Gesellschaften  vorbehallen  bleiben.  Art.  10.  Die  Hohe  Pforte  behält
  das  Necht,  sich  zur  Veförderung  von  Truppen,  Munition  und  Vorräthen
nach  den  jenseits  des  Fürstenthums  gelegenen  Provingen  und  in  umgekehrter
Nichtung  bestimmter  Arahen,  der  Bulgarei  zu  bedienen.  Um  Unregelmäßigkeiten
  und  Mißverständnisse  in  der  Ausübung  dieses  Nechtes  zu  vermeiden,
aber  zugleich  die  militärischen  Bedürfnisse  der  Hohen  Pforte  sicherzustellen,
wird  ein  besonderes  Reglement  die  Bedingungen  dafür  innerhalb  dreier  Monate
  nach  der  Natification  des  gegenwärtigen  Actes  durch  Uebereinkommen
zwischen  der  Hohen  Pforte  und  der  Verwaltung  der  Bulgarei  feststellen.  Es
ist  wohlverstanden,  daß  dieses  Recht  sich  uur  auf  die  regnlären  ozmanischen
Truppen  erstreckt  und  daß  die  irregulären,  die  Baschibozuks  und  die  Tscherkessen,
  davon  ganz  und  gar  ausgeschlossen  sind.  Die  Hohe  Pforte  behält  sich
auch  das  Recht  vor,  ihre  Posten  durch  das  Fürstenthum  zu  führen  und  daselbst
  eine  Telegraphenlinie  zu  erhalten.  Diese  beiden  Angelegenheiten  werden
  ebenfalls  in  der  oben  angegebenen  Weise  und  Zeit  geregelt  werden.
Art.  11.  Die  mohamedanischen  Grundbesitzer  oder  Andere,  welche  ihren  persönlichen
  Wohnort  außerhalb  des  Fürstenkhums  nehmen  würden,  können  in
demselben  ihr  unbewegliches  Eigenthm  behalten,  indem  sie  es  von  Anderen
pachten  oder  verwalten  lassen  Art.  12.  Alle  Festungen  au  der  Donau
werden  geschleift  werden;  es  sollen  in  Zukunft  an  den  Ufern  dieses  „Flusses
keine  festen  Plätze  mehr  existiren;  auch  dürfen  in  den  Gewässern  der  Fürstenthunen
  Rumänien,  Serbien  und  Bulgarien  keine  Kriegsschiffe  sich  aushalten;
ausgenommen  sind  nur  die  üblichen  Stationsschiffe  und  die  leichten  Fahr-
        <pb n="465" />
        464  Die  ollomannische  Pforlt.  (März  3.)

zeuge,  die  un  Flußpolizei  und  zum  Zollwachidienst  gebraucht  werden.  Die
Rechte  und  Pflichten  der  internationalen  Commission  der  untern  Donau
bleiben  unberührt.  Art.  13.  Die  Hohe  Pforte  übernimmt  auf  ihre  Kosten
die  Wiederschiffbarmachung  der  Sulina-Mündung  und  die  Entschädigung  der
Eigenthümer,  deren  Vermögen  durch  den  Krieg  und  die  Unterbrechung  der
Schifffahrt  auf  der  Donau  gelitten  hat,  indem  sie  für  diese  doppelte  Ausgul-
  die  Summe  von  500,000  fr.  von  den  Geldern  auweist,  welche  die
Wii-  Commission  ihr  schuldet.  Art.  14.  Es  werden  unverzüglich  in  Bosnien
  und  der  Herzegowina  die  europäischen  Vorschläge  ausgeführt,  die
den  osmanischen  Bevollmächtigten  in  der  ersten  Siyung  der  Constantinopeler
Conferenz  mitgetheilt  worden  sind,  jedoch  mit  denjenigen  Abänderungen,  welche
durch  ein  gemeinsames  Abkommen  zwischen  der  Hohen  Piorte!  und  den  A
gierungen  von  Rußland  und  Oesterreich-Ungarn  getroffen  wer  ..
Summe,  welche  jährlich  für  die  Centralverwaltung  lencommen  muß,  Wea
später  durch  ein  besonderes  Uebereinkommen  wischen  d  der  Türkei,  Nußland
und  Oesterreich-Ungarn  festgesebt  werden.  Art.  15.  Die  Hohe  Pforte  verpflichtet
  sich,  auf  der  Insel  Kreta  auf  das  genaueste  das  organische  Gesetz
von  1868  anzuwenden  und  dabei  den  bereits  durch  die  eingeborene  Vevölkerung
  geäußerten  Wünschen  Rechnung  zu  tragen.  Eine  ähnliche,  den  localen
  Bedürfnissen  angepaßte  Ordunng  wird  in  gleicher  Weise  in  Epirus,
Theisalien  und  den  andern  Theilen  der  enropäischen  Türkei,  für  welche  nicht
eine  besondere  Organisalion  durch  den  gegenwärtigen  Vertrag  vorgesehen  ist,
eingeführt  werden.  Besondere  Commissionen,  in  welchen  das  eingeborene
Element  stark  vertreten  sein  wird,  werden  für  jede  Provinz  damit  beaustragt
werden,  die  Einzelheiten  der  nenen  Ordnung  auszuarbeiten.  Das  Ergebniß
dieser  Arbeiten  wird  der  Prüfung  der  Lahen  Pforte  unterworfen  werden,
die  ihrerseits  die  rufsische  Regierung  zu  Rathe  ziehen  wird,  bevor  sie  dieselbe
in  Kraft  setzt.  Art.  16.  Da  in  den  Gebieten,  welche  die  NRussen  in  Armenien
  besetzt  halten  und  die  der  Türkei  zurückgegeben  werden  müssen,  nach
der  Näumung  durch  die  russischen  Truppen  Conflicte  und  Verwickelungen
eintreten  könnten,  welche  den  guten  Beziehungen  der  beiden  Länder  nachtheilig
  sein  würden,  verpflichtet  sich  die  Hohe  Pforte,  unverzüglich  die  Verbesserungen
  und  Reformen,  die  durch  die  örllichen  Bedürfnisse  gefordert  werden,
  in  den  von  Armeniern  bewohnten  Provinzen  ausmführen  und  für  dhre
Sicherheit  den  Kurden  und  Tscherkessen  gegenüber  zu  bürgen.  Arl.  17.  Eine
vollsländige  und.  allgemeine  Ammestie  wird  durch  die  Hohe  Pforte  allen  den
osmanischen  Unterthanen  bewilligt,  welche  sich  in  den  letzten  Ereignissen
compromillirt  haben,  und  alle  Personen,  welche  wegen  derselben  hefangen
gehalten  und  in  die  Verbamung  gesandt  worden,  werden  unverzüglich  in
Freiheit  gesepyt.  Art.  18.  Die  Hohe  Pforte  wird  die  Ansicht,  welche  von
den  Commissären  der  vermiltelnden  Mächte  über  den  Besih  der  Stadt  Khotur
geäußert  worden  ist,  in  ernste  Erwägung  ziehen,  und  verpflichtet  sich,  die  Arbeilen
  zur  endgülligen  Regelung  der  türkisch-persischen  Grenze  ausführen  zu
lassen.  Art.  19.  Die  Kriegs  zentschädigung  und  der  Ersah  für  die  von  Rußland
  erlitlenen  Verluse,  den  der  Kaiser  von  Rußland  von  der  Hohen  Pforte
verlangt,  setzen  sich  folgendermaßen  zusammen:  a)  900  Millionen  Rubel
Kriegsenkschädigung  (Unlerhaltung  der  Armee  und  Ersatz  für  das  Kriegsmalerial
  und  für  geschehene  Bestellungen);  b)  400  Millionen  Rubel  für  den
Schaden,  den  die  Südküste  des  Landes,  der  Anssuhrhandel,  die  Industrie
und  die  Eisenbahnen  erlitten  haben;  c)  100  Millionen  Rubel.  für  den  durch
die  Invasion  des  Kankasus  herbeigeführten  Nachtheil;  #)  10  Millionen  Nubel
für  den  Schaden,  den  russische  Unterlhauen  und  russische  Einrichtungen  in
der  Türkei  erlikten  haben;  im  Ganzen  1410  Millionen  Rubel.  In  Anbetracht
  der  finanziellen  Noth,  in  welcher  sich  die  Türkei  befindet,  und  im
        <pb n="466" />
        Die  ollomannische  Pfortr.  (März  3.)  465

Einverständniß  mit  dem  Wunsche  Sr.  Maj.  des  Sultans  ist  der  Kaiser  von
Rußland  zufrieden,  als  Zahlung  für  den  größten  Theil  der  oben  ausgezähllen
Summen  die,  folgenden  Gebietsabtretungen  anzunehmen:  a)  das  Sandjak  von
Tultscha,  d.  h.  die  Bezirke  (Cazas)  von  Kilia,  Sulina,  Mahmudie,  Isaktscha
Tultsch  mluene  Babadagh,  Hirsowa,  Küstnndsche  und  Medschidie,  somde
die  Injeln  des  Deltas  und  die  Schlangeninsel.  Da  Rußland  diese  Gebiele
und  die  Inseln  des  Deltas  nicht  annektiren  will,  behall  es  sich  das  Recht
vor,  sie  gegen  den  Theil  Bessarabiens  auszutauschen,  den  es  durch  den  Vertrag
  von  1856  verloren  und  der  im  Süden  durch  den  Thalweg  des  Kilia-Armes
  und  die  Mündung  des  Stary-Stambul  begrenzt  ist.  Die  Frage  der
Theilung  der  Gewässer  und  der  Fischereien  wird  durch  eine  russisch-  rumanische
Commission  in  dem  Zeitranm  eines  Jahres  nach  der  Natification  des  Friedensvertrags
  geregelt  werden;  b)  Ardahan,  Kars,  Batum,  Bajasid  und  das
Gebiet  bis  zum  Soghanly)  D0)  die  in  den  Paragraphen  und  b  erwähnten
  Gebiete  werden  an  NRuhland  abgetreten  als  Aequivalent  für  die
Sume  von  1100  Mill.  RNubel;  was  den  Rest  der  Entschädigung,  ausgenommen
die  10  Mill.  Rubel,  die  als  Entschädigung  für  die  russischen  Unterthanen  und
v5  1,  Mil.  2  in  der  Türkei  gezahlt  werden  müssen,  betrifft,  300  Millionen
also,  so  wird  die  Art  der  Zahlung  dieser  Summe  und  die  dafür  zu  slellende
Bürgschaft  durch  ein  Uebereinkommen  zwischen  der  kaiserlich  russischen  Regierung
  und  der  Sr.  Maj.  des  Sultaus  geregelt  werden;  d)  die  10  Mill.
Nubel,  welche  als  Enkschädigung  für  die  russischen  ünterthanen  und  Einrichtungen
  in  der  Türkei  gefordert  sind,  werden  gezahlt  werden  in  der  Reihenfolge,
  in  der  die  Reclamationen  der  Interessirten  durch  die  russische  Gesandtschaft
  in  Gonstantnopel  geprüft  und  der  Hohen  Pforte  übermittelt  worden
sind  23.  Alle  Verträge,  Conventionen  und  Uebereinkünfte,  die
füher  zuichet  den  zwei  hohen  Vertragsmächten  abgeschlossen  worden  sind,
die  auf  Handel,  Nechtiprechung  und  die  Stellung  der  russischen  Unterthanen
in  der  Türkei  Bezug  haben  und  durch  den  Kriegszustand  aufgehoben  worden
waren,  treten  wieder  in  Kraft.  Anßer  denjenigen  Clanfelu,  welche  etwa
durch  den  vorliegenden  Act  abgeschafft  worden  sein  solllen,  werden  die  beiden
Regierungen  in  Bezug  auf  ihre  Verpflichtungen,  Handels=  und  anderen  Beziehungen
  einander  gegenüber  wieder  in  dasselbe  Verhältniß  treten,  in  dem
sie  sich  vor  der  Kriegserklärung  befanden.  Art.  24.  Der  Bosporus  und
die  Dardauellen  werden  in  Kriegs=  und  Friedenszeit  den  Handelsschiffen
neutraler  Staaten,  die  von  russischen  Häsen  kommen  oder  dorthin  bestimmt
sind,  offen  bleiben.  Die  hohe  Pforte  verpflichtet  sich  demgemäß,  fernerhin
vor  den  Häfen  des  Schwarzen  und  Asow'schen  Meeres  keine  sictine  Blocade
mehr  herzustellen,  die  dem  Geiste  der  am  14./16.  April  1856  Zu  Paris  unterzeichneten
  Declaralion  widersprechen  würde.  un  25.  Die  vollständige
Räumung  der  europäischen  Türkei  mit  Ausnahme  der  Bulgarei  durch
das  russische  Heer  wird  in  dem  Zeitraume  von  drei  Monalen  nach  dem  Abschluß
  des  endgültigen  Friedens  zwischen  Sr.  Maj.  dem  Kaiser  von  Nußland
  und  Sr.  Maj.  dem  Sultan  statlfinden.  Um  Zeit  zu  gewinnen  und  die
Verlängerung  der  Unterhaltung  russischer  Truppen  in  der  Türlei  und  Rumänien
  zu  vermeiden,  kann  ein  Theil  der  kaiserlichen  Armee  nach  den  Häfen
des  Schwarzen  und  Marmara-Meeres  dirigirt  werden,  um  dort  auf  der  russischen
  Regierung  gehörigen  Fahrzeugen  oder  solchen,  die  zu  diesem  Ende  gechartert
  worden  find,  eingeschisst  zu  werden.  Die  Näumung  der  asiatischen
Türkei  wird  sich  im  Verlauf  von  sechs  Monaken,  vom  Ab  bschluß  des  endgültigen
  Friedeus  an  gerechnet,  vollziehen,  und  die  russischen  Truppen  werden
  das  Recht  haben,  sich  in  Trapezunt  einzuschisfen,  um  über  den  Kankasus
oder  die  Krim  zurückzukehren.  Die  RNänmung  muß  sofort  nach  dem  Austausch
  der  Natifications-Urkunden  beginnen..  Art.  29.  Der  vorliegende
Schulthess.  Europ.  Geschichtslalender.  XIX.  Ad.  30
        <pb n="467" />
        466  Die  ottomannische  Vforle.  (März  3.)

Vertrag  wird  durch  Ihre  Maj.  den  Ktaiser  von  Rußland  und  den  Kaiser
der  Osmanen  ratifizirt  werden  und  die  Ratifications-Urkunden  werden  binnen
14  Tagen  oder  wenn  möglich  noch  früher  zu  St.  Petersburg  ausgetauscht
werden,  wo  man  gleicher  Weise  den  Ort  und  die  Zeit  bestimmen  wird,  wann
und  wo  die  Stipulationen  des  vorliegenden  Vertrages  diesenigen  feierlichen
Formen  erhalten  werden,  die  bei  Friedensverlrägen  üblich  sind.  Es  bleibt
trohdem  wohlverstanden,  dant  die  hohen  Vertragsmächte  sich  durch  den  vorliegenden
  Act  von  endem  Zeitpuncte  seiner  Natification  an  als  förmlich  gebunden
  erachlen.  In  Veglaubigung  dessen  haben  die  betreffenden  Bevollmächtigten
  den  vorliegenden  Act  mit  ihrer  Unterschrift  versehen  und  ihr
Siegel  dazugesegtt.“

Der  Vertrag  ist  wesentlich  das  Werk  Ignatieffs.  Die  öffentliche
  Meinung  Europas,  namentlich  in  England  und  Oesterreich,  ist,
sobald  der  Wortlaut  bekannt  geworden,  darüber  einig,  daß  dieser
Vertrag  für  Europa  absolut  unannehmbar  fei.

Als  Rußland  den  Krieg  begaun,  stellte  es  die  Beschützung  der  C  Christen
auf  der  Ballanhalbinsel  in  den  Vordergrund  und  gibt  offiziell  fort  und  fort
vor,  daß  dieß  sein  Zweck  gewesen  sei  und  sei.  In  Wahrheit  ist  alle  Welt
davon  übergengt,  und  die  russische  panflavistische  Presse  läßt  darüber  auch
gar  keinen  Zweifel,  daß  die  angebliche  Beschützung  der  Christen  nur  das
Miltel  zum  Zwecke  war  und  ist  und  daß  Nußland  als  fein  letztes  Ziel
nichts  geringeres  im  Auge  hat,  als  eine  dauernde  Besetzung  Constantinopels
und  die  Zurückwerfung  der  Türken  nach  Asien.  Dieses  Ziel  hat  Nußland
freilich  durch  den  Vertrag  von  St.  Stefano  nicht  erreicht.  Aber  immerhin
wären,  wenn  es  ihm  gelänge,  denselben  durchzusetzen,  von  der  enropäischen
Türkei  nur  noch  unzusammenhängende  Fetzen  übrig,  die  Türkei  selbst  kaum
mehr  lebensfähig  und  die  ganze  Balkanhalbinsel  dem  ausschließlichen  Einlusse
  Nußlands  Preis  gegeben.

England  verlangt  schon  jetzt  und  ohne  noch  den  vollen  Wortlant
  des  Vertrags  von  St.  Stefano  zu  kennen.  von  Nußland  aufs
entschiedenste  und  bestimmteste,  daß  der  ganze  Vertrag  in  allen
seinen  Bestimmungen  der  Prüfung  und  Entscheidung  der  europäischen
Mächte  vorgelegt  werden  müsse.

3.  Märg.  Fürst  Tscherkasky,  der  bisher  von  der  russischen
Regierung  mit  der  Organisirung  Bulgariens  betraut  war,  7  in
St.  Stefano  an  einem  Schlagflusse.  Derselbe  wird  durch  den
Fürsten  Dondukoff-Korsakoff  ersetz.

3.  Märg.  (Rumänien.)  Zwischen  Rumänien  und  Rußland
ist  in  Folge  der  Forderung  einer  Retrocession  Bessarabiens  seitens
des  letzteren  eine  sehr  intensive  Spannung  und  eine  geradezu  feindselige
  Stimmung  eingetreten.  In  Folge  davon  zeigt  sich  auch  in
den  von  rumänischen  Truppen  besetzten  bulgarischen  Districten  eine
sehr  aufgeregte  Stimmung  der  Bevölkerung  gegen  die  Rumänen,
welche  sogar  eine  höchst  bedrohliche  Haltung  anzunehmen  beginnt.
Die  rumänische  Regierung  erkennt  darin  keine  bloße  Zufälligkeit
        <pb n="468" />
        Die  ollomannische  Pforle.  (März  8—25.)  467

und  beschließt,  um  jedem  Conflicte  auszuweichen,  die  Räumung
Widdins  von  ihren  Truppen  und  diese  aus  ganz  Bulgarien  schon
jetzt  über  die  Donau  zurückzugiehen.  Der  Rückmarsch  der  rumänischen
  Truppen  hat  bereits  am  27.  Februar  begonnen.

8.  März.  (Aegypten.)  Der  Engländer  Göschen  und  der
Franzose  Joubert  verweigern  ihre  Theilnahme  an  der  vom  Khedive
vorgeschlagenen  Enquete  über  die  Hilfsquellen  Aegyptens;  das  englische
  Glänbiger-Comite  beschließt,  keine  Modificationen  in  den  Verpflichtungen
  des  Khedive  zugulassen.

Dasselbe  glaubt,  die  Aufgabe  der  Enquete-Commission  bestehe  darin:
im  Falle  der  Unzulänglichkeit  der  gegenwärtigen  Hilfsquellen  nicht  eine
Zinsen-Herabsetzung,  sondern  durch  Verbesserung  des  Steuerwesens  die  unverkürzte
  Zinsenzahlung  sicherzustellen  und  namentlich  eine  Steuergleichheit
für  alle  Ländereien  herbeizuführen,  während  gegenwärtig  der  Khedive,  der
ein  Viertel  aller  Ländereien  besitze,  sleuerfrei  sei.  Der  englische  und  der
französische  Conful  in  Aegypten  haben  einen  gemeinsamen  Schritt  gethan,
um  den  Khedive  zur  Beobachtung  seiner  finanziellen  Berpflichtungen  zurückzuführen.


9.  März.  (Rumänien)  entwickelt  in  einer  Denkschrift  an
die  europäischen  Signatarmächte  seine  Gründe  gegen  die  Wiederabtrelung
  Bessarabiens  an  Rußland  und  protestirt  sehr  entschieden
gegen  diese  Forderung.

10.  März.  Neuf  Pascha  geht  als  Bevollmächtigter  der  Pforle
nach  St.  Petersburg.  Gleichzeilig  kehrt  auch  Ignatieff  dahin  zurück.

17.  März.  Die  Natificationen  des  Vertrags  von  St.  Stefano
  werden  zwischen  der  Pforte  und  Rußland  in  St.  Petersburg
ausgewechselt.

23.  März.  Während  Oesterreich  sich  Mühe  gibt,  wider  den
Vertrag  von  St.  Stefano  eine  europäische  Confereng  oder  einen
europäischen  Congreß  zu  Stande  zu  bringen,  hat  England  mit  aller
Macht  gerüstet:  ein  erstes  Expeditionscorps  von  ca.  35,000  Mann
ist  bereits  vollständig,  ein  zweites  von  derselben  Stärke  ist  beinahe
mobilisirt.  Inzwischen  geht  nunmehr  auch  Oesterreich  einen  Schritt
weiter,  indem  es  sich  von  den  Delegationen  einen  (Rüstungs-)  Credit
von  60  Millionen  Gulden  votiren  läßt.

24.  März.  Rußland  lehnt  die  Forderung  Englands  bez.  des
Congresses  seinerseits  entschieden  ab.

25.  März.  Zwischen  der  Pforte  und  Nußland  werden  die
diplomatischen  Beziehungen  wieder  hergestellt.  Reuf  Pascha  vertritt
die  erstere  in  St.  Petersburg,  Nelidoff  wird  zum  russischen  Geschäftsträger
  in  Constantinopel  ernannt.

20
        <pb n="469" />
        468  Die  ollomannische  Pforle.  (März  26  —  April  1.)

—29.  März.  Großfürst  Nikolaus  besucht  den  Sultan  in
Constantinopel.

26.—31.  März.  Mission  Ignatieffs  nach  Wien.  Dieselbe
wird  als  gescheitert  betrachtet:  Oesterreich  will  seine  eigenen  Wege
gehen.

27.  März.  (Numänien)  richtet  an  seine  Agenten  im  Auslande
  folgende  Circulax-Depesche  bez.  der  bessarabische  Frage:

Das  jehige  Cabinet  hat  eine  feststehende  Meinung,  einen  festen
Entschluß:  es  8  auschuenin.  sich  in  keinerlei  Transaction  mit  Rußland  über
die  „bessarabische  Frage“  einzulassen.  Wir  haben  die  Angelegenheit  vor  die
Großmächte  gebracht;  an  ihnen  ist  es,  zu  entscheiden,  und  selbst  da  ist  es
noch  nicht  sicher,  daß  wir  eine  ohne  unsere  Theilnahme  getrofsene  Entscheidung
  annehmen  würden.  Bei  diejem  Umstande  bitte  ich  Sie,  die  Politik  des
Ministeriums  laut  und  energisch  zu  betonen,  welche  darin  besteht,  jedem
Transactionsvorschlage  ein  absolutes  non  possumus  entgegenzusetzen.  Dieser
Beschluß  wurde  von  der  Negierung  noch  am  selben  Tage  gefaßt,  au  welchem
das  Netrocessions-Verlangen  an  sie  gestellt  worden  ist,  und  derselbe  ist  seitdem
  zur  Kenntniß  der  Großmächte  gebracht  worden.  Die  Regierung  würde
nicht  begreisen,  daß  nach  so  formellen  Acten  und  einem  so  kategorischen
Schritte  noch  bei  irgend  Jemandem  Zweifel  bestehen  könnten  au  dem  festen,
aufrichligen  und  einmüthigen  Beschlusse:  nicht  zu  transigiren."“

Zugleich  ermächtigt  die  rumänische  Regierung  ihre  Agenten
telegraphisch  zur  Abgabe  der  Erklärung  bei  den  betreffenden  Regierungen,
  daß  Numänien  den  nussisch-türlischen  Vertrag  von  St.
Stefano,  soweit  er  Rumänien  betreffe,  nicht  als  bindend  betrachte.

27.  Märg.  Die  englische  Regierung  beschließt,  durch  eine
Botschaft  der  KRönigin  vom  Parlamente  die  Einberufung  der  Reserven
  zu  verlangen.  Derby  nimmt  seine  Entlassung  und  wird  als
Minister  des  Auswärtigen  durch  Lord  Salisbury  ersetzt.  Das  Cabinet
  ist  nunmehr  einheitlich  in  entschieden  antirussischem  Sinne
constituirt  und  glaubt  sich  in  seinem  Vorgehen  gegen  Rußland  sowohl
  auf  die  Mehrheit  des  Parlaments  als  auf  die  überwiegende
Mehrheit  der  öffentlichen  Meinung  stützen  zu  können.

30.  März.  Osman  Pascha,  der  Vertheidiger  von  Plewna,
wird  zum  Commandanten  der  Truppen  von  Conslantinopel  und  Umgebung,
  Mehemed  Ali  zum  Commandanten  der  Truppen  von  Makrikibi
  bei  St.  Stefano  und  Mukhtar  zum  Generalstabschef  sman
Pascha's  ernannt.  Die  Pforte  gibt  sich  alle  Mühe,  so  viel  Truppen
als  nur  immer  möglich  um  Constantinopel  und  in  den  letzten  Vertheidigungswerken
  vor  demselben  zu  sammeln.

1.  April.  Rundschreiben  der  englischen  Regierung  an  die
Mächte  über  den  Vertrag  von  St.  Stefano  und  die  Unmöglichkeit
        <pb n="470" />
        Dir  ollomannische  Pforle.  (April  1  —  Mitte.)  469

für  England,  an  einem  Congreß  auf  den  von  Rußland  gestellten
Bedingungen  Theil  zu  nehmen  (s.  England).

1.  April.  (Aegypten.)  Das  Decret  des  Khedive  betr.  die
Ernennung  einer  Commission  zur  Untersuchung  der  Hilfsquellen  des
Landes  wird  veröffentlicht;  als  Präsident  der  Commission  fungirt
Lesseps,  als  Vicepräsidenten  Wilson  und  Niaz  Pascha.  Die  Untersuchung
  soll  alle  Elemente  der  Finanzlage  umfassen  unter  gehöriger
Berücksichtigung  der  legitimen  Rechte  der  ägyptischen  Regierung.
Die  Commission  soll  zur  Sanction  des  Khedive  ein  Arrangement
in  Vorschlag  bringen,  wodurch  die  Kosten  des  regelmäßigen  Staatsdienstes
  gesichert  werden  unter  billiger  Berücksichtigung  der  Interessen
  des  Landes  und  der  Gläubiger.

2.  April.  Die  Pforte  hat  mit  Rücksicht  auf  die  Wendung
der  Dinge  in  England  die  ihr  proponirte  Allianz  mit  Rußland
schließlich  doch  definitiv  abgelehnt.

8.  April.  Es  ist  der  türkischen  Regierung  nachgerade  doch
gelungen,  mit  Aufbietung  aller  ihr  noch  gebliebenen  Kräfte  wenigstens
  eine  Art  von  Truppencordon  rings  um  Constantinopel  gegenüber
  den  russischen  Stellungen  zu  ziehen.  Dagegen  sind  die  augefangenen
  Befestigungsarbeiten  noch  lange  nicht  vollendet.

10.  April.  Von  einer  Wiedereinberufung  des  türkischen  Parlaments
  ist  keine  Rede  mehr:  die  Verfassung  scheint  in  aller  Stille
beerdigt  zu  sein.

12.  April.  Rußland  dringt  bei  der  Pforte  auf  Beschleunigung
der  vertragsmäßigen  Ränmung  und  Abtretung  der  Festungen
Schumla  und  Varna  in  Europa,  Batum  in  Asien.  Die  Pforte
zögert.

Mitte  April.  (Numänien.)  Die  Lage  des  Landes  ist  eine
sehr  schwierige  und  geradezu  gefährdete.  Dasselbe  ist  in  Folge  der
Durchzugsconvention  mit  Rußland  von  russischen  Truppen  völlig
überschwemmt  und  namentlich  häufen  sich  dieselben  in  bedrohlicher
Weise  rings  um  die  Hauptstadt.  In  dieser  wird  ein  Handstreich
gefürchtet.  Die  gesammte  rumänische  Armee  ist  mit  einer  Division
in  Kalafat  und  mit  einer  Division  in  Turn-Severin  und  Umgebung
concentrirt.  Hier  sind  10,000  Mann  mit  40  Geschützen  untergebracht.
Unter  Militär  und  Civil  herrscht  eine  höchst  erbitterte  Stimmung
gegen  Rußland.  Man  ist  bereit,  das  Aeußerste  zu  wagen  und  Alles
zu  opfern,  ehe  man  den  russischen  Forderungen  nachgibt.  Inzwischen
ist  eine  Mission  des  Ministerpräsidenten  Bratiann  nach  Wien  und
        <pb n="471" />
        470  Die  ollomannische  Pforle.  (Mitte  April  —  23.)

-erlin  erfolglos  geblieben.  Die  rumänische  Negierung  constatirt  in
einer  Cireular-Depesche  an  ihre  diplomatischen  Agenten  im  Auslande
diese  Art  Occupation  Rumäniens  und  Besitzergreifung  Bessarabiens
durch  die  Russen.

Mitte  April.  In  Constantinopel  ist  man  überzeugt,  daß  die
Russen  alle  Maßregeln  getroffen  haben,  um  im  Falle  eines  Bruches
mit  England  auf  das  erste  Signal  sich  Constantinopels  und  des
oberen  Bosporus  zu  bemächtigen,  und  will  wissen,  daß  schon  früher
seitens  der  Russen  alle  Anstalten  getroffen  waren,  um  Gallipoli  und
Bulair  beim  Eintritte  gewisser  Eventualitäten  unverzüglich  besetzen
zu  können  und  damit  der  englischen  Flotte  den  Rückweg  abzuschneiden.


Mitte  April.  Die  englische  Negierung  hat  den  Euntschluß  gefaßt,
  zu  einem  eventuellen  Kriege  mit  Rußland  auch  die  Colonien
herbeizuziehen.  Zunächst  soll  ein  indisches  Contingent  nach  Malta
übergeführt  werden  und  zwar  in  allerkürzester  Zeit  (s.  England).

18.  April.  Sturz  des  Ministeriums  Achmed  Vesik.  Sadyk
Pascha  tritt  mit  einem  ziemlich  russenfreundlichen  Cabinet  als
Ministerpräsident  an  seine  Stelle.

19.  April.  Oesterreich  unterhandelt  in  Constantinopel  über
die  Nückkehr  der  bosnischen  Flüchtlinge  und  droht  dabei,  die  Rückkehr
  werde  schließlich  unter  dem  Schutze  österreichischer  Truppen
stattfinden  müssen,  da  die  Türkei  die  Ordnung  in  dieser  Provinz
nicht  aufrecht  erhalten  könne.

20.  April.  Ausbruch  eines  Aufstandes  der  Muhamedaner
im  Nhodopegebirge  gegen  die  Bulgaren  und  Russen.

Der  Ausstand  beschräult  sich  von  Anfang  an  nicht  auf  das  Rhodopegebirge.
  Es  haben  sich  vielmehr  sämmtliche  im  Süden  Thraciens,  zwischen
Philippopel  und  Adrianopel  wohnende  Pomaken  vor  Jahrhunderten
zum  Islam  übergelretene  Bulgaren,  die  von  diesen  ihren  Stammes=  und
ehemaligen  Glaubensgenossen  am  meisten  gehaßt  und  verfolgt  werden  —  und
ie  in  Tschirmen,  Demolila  und  anderen  Orten  ansässigen  Türken  der  Bewegung
  angeschlossen.  Die  Aufständischen  verfügen  über  mehrere  Geschügze,
augenscheinlich  solche,  die  von  Suleiman  Pascha  auf  seinem  unglücklichen
Rückzuge  durch  das  Rhodope-Gebirge  in  Abgründe  geworfen  oder  stehen  gelassen
  wurden.  Die  Russen  haben  eine  große  Militärmacht,  elwa  30,000
Mann,  aufgeboten,  um  der  Bewegung  Herr  zu  werden.

23.  April.  Die  Muselmännner  im  Rhodope-Gebirge  richten
an  den  britischen  Votschafter  in  Constantinopel  eine  Denkschrift,
worin  sie  ihre  Erhebung  rechtfertigen.  Die  Deukschrift  trägt  die
Unterschriften  der  Imams  und  Mudirs  sämmtlicher  Dörfer  in  jenem
        <pb n="472" />
        Die  oltomannische  Plorke.  (April  20  —  Mai  7.)  471

Begirk.  Am  28.  März  aufsgesetzt,  wird  sie  erst  an  diesem  Tage  in
Cosstantinopel  abgegeben.

Die  Unterzeichner  beschweren  sich  nicht  nur  über  arge  Hintergehungen,
sontern  auch  überdieß  über  die  grausamsten  Mißhandlungen,  von  welchen
namntlich  ihre  Weiber  und  Töchter  schwer  zu  leiden  gehabt  haben.  Nach
Abschluß  des  Vertrages  von  St.  Stefano  wurde  den  Muselmännern  erst  von
der  ürkischen,  später  von  der  russischen  Behörde  zugesichert,  daß  der  Krieg
zu  Cnde  sei  und  daß  sie  daher  ohne  Besorguiß  i  in  ihren  Dörfern  verbleiben
können.  Sie  thaten  dieß.  Allein  schon  fünf  Tage  später  kehrten  dieselben
russichen  Reiter,  welche  ihnen  erst  diese  beruhigenden  Versicherungen  gegeben
hatten,  in  jene  Gegend  zurück  und  begannen  alsbald  die  Bewohner  zu  berauben
  und  zu  mißhandeln.  .  .  .  In  ähnlicher  Weise  geht  der  traurige
Bericht  jort.  In  Verzweiflung  über  diese  gräßliche  Verfolgung  entschloß
sich  die  Bevölkerung  in  die  Berge  zu  flüchten  und  zu  den  Waffen  zu  greifen.
Im  Vertrauen  auf  Gott  und  ihre  gute  Sache  setzten  sie  sich  hier  zur  Wehr,
und  ihr  Gesuch  gehl  nnn  dahin:  der  Botschafler  möge  bei  der  Königin,
welche  als  Kaiferin  von  Indien  über  viele  Millionen  Muhamedaner  herrscht,
befürvorten,  daß  sie  als  Kriegführende  auerkannt  werden.

29.—30.  April.  Großfürst  Nikolaus  stellt  den  von  Kaiser
Alexander  an  seine  Stelle  zum  Obercommandanten  der  russischen
Feldarmee  ernannten  General  Totleben  am  29.  den  Truppen  als
Nachfolger  vor  und  besucht  mit  demselben  am  30.  den  Sultan,  von
dem  er  sich  zugleich  verabschiedet.  Unmittelbar  darauf  schifft  er  sich
nach  Odessa  ein.

Anfang  Mai.  Auch  in  Albanien  beginnt  es  zu  gähren.  Ein
albanesisches  Revolutionscomite  hat  von  unbekanntem  Ort  aus,  ohne
Unterschrift  und  Zeitangabe,  ein  sogenanntes  „Manifest“  als  fliegendes
  Blatt  erlasfen,  in  welchem  vor  „Gott  und  Menschen“  gegen  alle
diejenigen  Verwahrung  eingelegt  wird,  welche  auf  Ober-,  Mittelund
  Unteralbanien  Ansprüche  erheben.  Die  Bewegung  in  Albanien
wird  zunächst  auf  geheime,  aber  in  ihren  Wirkungen  jetzt  erkennbare
italienische  Anzettelungen  zurückgeführt.  So  viel  ist  sicher,  daß  sich
bei  der  allgemeinen  Auflösung,  in  der  die  Türkei  begriffen  ist  oder
begriffen  zu  sein  scheint,  auch  in  Albauien  Selbsthülfstendengen  und
Unabhängigkeitsgelüste  geltend  machen.

2.  Mai.  Nußland  und  die  Pforte  stellen  ihre  diplomatischen
Beziehungen  wieder  vollständig  her.  Fürst  Lobanoff  geht  als  russischer
  Botschafter  nach  Constantinopel.

7.  Mai.  Gegenüber  dem  unzweifelhaften  Ernste  und  der  entschieden
  drohenden  Haltung  Englands  beginnt  Rußland  einzulenken.
Der  russische  Botschafter  in  London,  Schuwaloff,  geht  mit  Ermächtigung
  des  Kaisers  behufs  einer  Vermittlung  nach  St.  Petersburg
(s.  England).
        <pb n="473" />
        472  Die  ollomannische  Pforle.  (Mai  11—20).

11.  Mai.  (Rumänien.)  Depeschenmechsel  mit  Nußland  bez.
der  Anhäufung  russischer  Truppen  in  Rumänien  und  der  militêrischen
  Occupation  Bessarabiens.

II.  Kammer:  Der  Abgeordnete  Codrescu  stellt  zu  der  Croditforderung
  der  Regierung  im  Betrag  von  3  Millionen,  welche  zur
Vervollständigung  des  Kriegsmaterials  bestimmt  sind,  ein  Amendement,
  durch  welches  die  Kammer  aufgefordert  wird,  den  geforderten
Credit  von  3  Millionen  aus  eigenem  Antrieb  auf  4  Millionen  zu
erhöhen,  indem  er  hinzufügt,  daß  es  unnöthig  sei,  seinen  Ant:ag
unter  den  bestehenden  Verhältnissen  zu  motiviren.  Die  Kamner
nimmt  den  Antrag  Codrescu's  ohne  Debatte  einstimmig  an.  Sie
liefert  damit  den  Beweis,  daß  sie  vor  keinem  Opfer  zurückschmt,
um  die  Rechte  des  Landes  zu  vertheidigen.

14.  Mai.  Die  Haltung  Englands  gegenüber  Rußland  wird
immer  entschlossener  und  drohender:  die  erste  englische  Heeresabtheilung
  erhält  Befehl,  sich  auf  den  28.  d.  M.  zur  Einschiffing  in
Porksmonth,  Woolwich  und  Deptford  bereit  zu  halten.  England
hält  fest  aun  seinen  Forderungen:  Rußland  muß  entweder  den  Rückzug
  antreten  oder  einen  Krieg  mit  England  wagen.  Kaiser  Alexander
  scheint  sich  bisher  unter  der  überschlauen  Leitung  Gortschakoffs
ein  ganz  falsches  Bild  von  der  Stimmung  Englands,  der  Regierung
sowohl  als  der  nunmehr  entschieden  überwiegenden  Mehrheit  der
Nation,  gemacht  zu  haben.

14.  Mai.  (Aegypten.)  Hr.  Joubert  von  der  Banque  de
Paris  und  der  Engländer  Göschen  haben  eine  erste  finanzielle  Convention
  mit  dem  Khedive  zu  Stande  gebracht:  der  Khedive  muß  sich
dazu  herbeilassen,  den  englischen  Finangcommissär  Rivers  Wilson
zum  Finanzminister  zu  ernennen,  ausdrücklich  auf  Anrathen  des
Hrn.  v.  Lesseps  und  mit  Zustimmung  des  Pariser  Cabinets  wie  der
französischen  Finanzcommissäre.  Diese  Ernennung  ist  das  einzige
und  endgültige  Ergebniß  der  neuen  vom  Khedive  verlangten  Enquete.

Mitte  Mai.  Der  russische  Oberbefehlshaber  Tolleben  verlangt
  immer  dringender  die  Auslieferung  der  Donaufestungen  nach
dem  Vertrag  von  St.  Stefano.  Zugleich  schieben  die  Russen  ihre
Linien  vor  Constantinopel  immer  weiler  vor,  angeblich  aus  Sanitätsgründen.


20.  Mai.  In  Constantinopel  versucht  ein  gewisser  Ali  Suavi
einen,  übrigens  vollsländig  kopflosen  Putsch  zu  Gunsten  des  früheren
Sultaus  Murad  gegen  den  jetzigen  Abdul  Hamid.  Dieser  erschrickt
        <pb n="474" />
        Dit  otlomaunische  Pforle.  (Mai  22—30.)  473

gewaltig  und  fängt  an,  überall  Verschwörungen  gegen  seine  Person
zu  wittern.  Es  finden  zahlreiche  Verhaftungen  statt;  der  arme
Murad  wird  der  engsten  und  strengsten  Aufsicht  unterstellt.

Der  Versuch  Ali  Suavis  besteht  darin,  daß  sich  Tausende  von  Flüchtlingen
  unter  belitn  Verwünschungen  gegen  Abdul  Hamid's  Günstlinge  vor
der  Residenz  Murad's  zusammenrotten  und  stürmisch  Vrod  verlangen.  Obgleich
  das  Mililär  sofort  feuert,  dringen  doch  40  Flüchtlinge  mit  Fe  Suabi
nach  Ueberwälligung  der  Palastwache  bis  zum  Sultan  Murad  vor  und  begrüßen
  ihn  mit  dem  Nufe:  Es  lebe  der  Sultan!  Das  Militär  dringt  nach
und  feuert.  Es  werden  im  ganzen  23  Personen  getödlet,  16  verwundet.
Sultan  Murad  erweist  sich  bei  diesem  Anlaß  als  vollständig  blödsinnig.

22.  Mai.  Graf  Schuwaloff  trifft  von  St.  Petersburg  wieder
in  London  ein.  Die  von  ihm  unternommene  Vermittlung  zwischen
England  und  Nußland  ist  gelungen.  Es  ist  eine  Formel  für  die
Einberufung  des  Congresses  gefunden  worden  und  dieser  nunmehr
gesichert.  Darauf  gestützt,  unterhandelt  Schuwaloff  nunmehr  mit
der  englischen  Regierung  über  die  von  England  geforderten  Abänderungen
  des  Vertrags  von  St.  Stefano  (s.  England).

23.  Mai.  Eine  von  der  Pforte  ins  Nhodopegebirge  behufs
Beilegung  des  dortigen  Aufstands  gegen  die  Russen  abgesandte  türkische
  Commission  kehrt  unverrichteter  Sache  nach  Constanlinopel
zurück.

25.—28.  Mai.  Das  türkische  Ministerium  unter  Sadyk  als
Ministerpräsidenten  wird  schon  wieder  gestürzt.  Ruschdi  Pascha  wird
wieder  zum  Großvezier  ernanut,  Mahmud  Damat  Pascha,  der
Schwager  und  Günstling  des  Sultaus,  tritt  wieder  ins  Ministerium
  ein.

28.  Mai.  Die  österreichische  Regierung  erklärt  den  Delegationen,
  daß  sie  beschlossen  habe,  einen  Theil  des  60-Mill.-Credits
zu  verwenden,  wobei  es  jedoch  ungewiß  bleibt,  ob  gegen  Rußland
oder  für  das  bosnische  Project.

30.  Mai.  Rußland  und  England  schließen  in  London  eine
förmliche  Convenlion  ab  über  die  von  England  geforderten  Modificationen
  des  Vertrags  von  St.  Stefano,  welche  Rußland  zugesteht
(s.  den  Wortlaut  unter  England  30.  Mai  und  15.  Juni.)

30.  Mai.  England  macht  dem  Sultan  den  vorerst  geheimen
Vorschlag,  ihm  Kleinasien,  Syrien  und  Mesopotamien  zu  garantiren
gegen  das  Verfprechen  von  Neformen  und  die  Abtretung  der  Insel
Cypern  an  England  (s.  d.  betr.  Dep.  Salisbury's  unter  England).

30.  Mai.  Die  Albanesen  wollen  entschieden  für  sich  sein.
Die  italienischen  Gelüste  erweisen  sich  als  eine  haltlose  Hoffnung
        <pb n="475" />
        474  Die  ottomannische  Pforle.  (Mai  31  —  Juni  5.)

resp.  Versuch  der  italienischen  Bevölkerung  einiger  albanesischer  Seestädte.
  Die  Albanesen  felbst  wollen  nichts  wissen  von  einer  italienischen
  Protection,  noch  von  Abtretung  albanesischer  Districte  weder
an  Montenegro  noch  an  Griechenland.  Wenn  der  Sultan  sie
nicht  schützen  kann,  so  streben  sie  nach  einer  gewissen  Selbständigkeit.
Ein  albanesisches  „Centralcomité  für  die  Bertheidigung  der  Rechte
albanesischer  Nationalität“  erläßt  in  diesem  Sinne  einen  Aufruf  an
alle  albanesischen  Patrioten,  zunächst  gegen  die  Ansprüche  Montenegro's.


31.  Mai.  Die  cretensische  National-Versammlung  lehnt  einen
Waffenstillstand  uti  possidlotis  und  alle  andern  türkischen  Vorschläge
ab  und  beharrt  auf  der  Vereinigung  der  Insel  mit  Griechenland.

31.  Mai.  Die  österreichisch-ungarische  Regierung  erklärt  den
Delegationen  auf  die  Frage,  ob  Oesterreich-Ungarn  für  seine  Interessen,
  falls  sie  auf  dem  Congresse  nicht  genügende  Berücksichtigung
finden  sollten,  mit  den  Waffen  einstehen  werde,  aufs  entschiedenste
mit  Ja.

2.  Juni.  Der  deutsche  Reichskanzler  ladet  die  (leitenden  Minister
  der)  europäischen  Großmächte  zu  einem  Congresse  auf  den
13.  d.  M.  nach  Verlin  ein  (s.  den  Wortlaut  der  mit  England  und
Rußland  vereinbarten  Einladungsformel  unter  Deutschland).

3.  Juni.  Die  türkische  Negierung  legt  die  Propositionen  Englands
  vom  30.  Mai  einem  sog.  großen  Pfortenrath  vor  und  dieser
erklärt  sich  mit  allen  gegen  1  Stimme  für  Annahme  derselben.

4.  Juni.  England  und  die  Pforte  schließen  einen  vorerst  geheimen
  förmlichen  Bertrag  ab,  durch  welchen  England  die  Protection
von  Kleinasien,  Syrien  und  Mesopotamien  gegen  alle  weiteren  russischen
  Gelüste  übernimmt,  wogegen  die  Pforte  Reformen  in  diesen
Provinzen  zusagt  und  die  Insel  Cypern  an  England  abtritt  (s.  den
Wortlaut  unter  England).

4.  Juni.  Auch  Ruschdi  Pascha  wird  als  Großvezier  schon
wieder  gestürzt  und  durch  Savpfet  Pascha  als  Großvezier  und  Minister
  des  Auswärtigen  ersetzt.

5.  Juni.  Die  Wiener  „Polit.  Korr.“  theilt  den  angeblichen
Wortlaut  eines  Actenstückes  mit,  das  die  Pforte  im  Hinblick  auf
den  bevorstehenden  Zusammentritt  des  Congresses  habe  ausarbeiten
und  allen  Cabinetten  —  nach  anderen  Angaben  nur  als  Instruction
ihren  eigenen  Vertretern  —  habe  zugehen  lassen.
        <pb n="476" />
        Die  oltomannische  Pforle.  (Jnni  7  —  Ende.)  475

Dasselbe  hat  den  Titel:  „Rückblick  auf  den  Vertrag  von  St.
Stefano  und  die  Verhältnisse,  unter  welchen  derselbe  abgeschlossen
  worden  ist“,  und  ist  von  Safvet  Pascha  unterzelchtes  Ob
das  Document  ächt  oder  uUnächt  ist,  dürfte  schwer  sein  zu  entscheiden.  Jedenfalls
  dürfte  es  die  Anschauungen  aussprechen,  welche  in  den  maßgebenden
Kreisen  der  Pforte  gehegt  und  jetzt,  da  Rußland  auf  den  Vertrag  von  St.
Stefano  in  sehr  wesentlichen  Puncten  wird  verzichten  müssen,  auch  ausgesprochen
  werden.

7.  Juni.  Auf  Kreta  erringen  die  Insurgenten  einen  Sieg
über  die  türkischen  Truppen  und  zwingen  dieselben,  sich  neuerdings
auf  die  Behauptung  der  Seestädte  zu  beschränken.  Die  National-Versammlung
  beschließt,  ein  Memorandum  für  die  Vereinigung  der
Insel  mit  Griechenland  an  den  Berliner  Congreß  zu  richten.

13.  Juni.  Zusammentritt  des  Berliner  Congresses  (s.  den
Verlauf  desselben  unter  Deutschland).

14.  Juni.  (Aegypten.)  Die  Comité's  der  ägyptischen  Staatsgläubiger
  in  Kairo  und  Alexandrien  haben  eine  Petition  unterzeichnet,
  welche  die  Einsetzung  einer  Untersuchungs-Commission  und
den  Rückfall  des  Grundbesitzes  des  Khedive  an  den  Staat  fordert.
Die  Pelenten  machen  geltend,  daß  der  Khedive  zur  Zeit  seiner
Thronbesteigung  nur  25,000  Feddahn  Ländereien  im  Besitz  gehabt
habe  und  sonach  die  1,300,000  Feddahn,  welche  er  gegenwärtig  besitze
  und  die  einen  Werth  von  40  —  50  Millionen  Pfund  Strl.  repräsentirten,
  nur  aus  Staatsmitteln  habe  erwerben  können.

21.—24.  Juni.  Der  Berliner  Congreß  erledigt  die  bulgarische
Frage:  das  neue  Bulgarien  wird  auf  das  eigentliche  Bulgarien
nördlich  des  Valkans  begrenzt.  Die  Türkei  behält  also  doch  südlich
und  westlich  vom  Balkan  ein  zufammenhängendes  Gebiet,  um  wenigstens
  noch  lebensfähig  zu  bleiben  (s.  unter  Deutschland).

28.  Juni.  Der  Verliner  Congreß  überträgt  Oesterreich  die
.Besehung  und  Verwaltung  Vosniens  und  der  Herzegowina.  Die
Pforte  proleslirt  dagegen  (s.  unter  Deutschland).

29.  Juni.  Der  Berliner  Congreß  beschließt,  wesentlich  auf
das  Betreiben  Frankreichs,  eine  namhafte  Grenzrectification  zu
Gunsten  Griechenlands  in  Thessalien  und  Epirus,  einschließlich  der
hauptsächlich  von  Albanesen  bewohnten  Stadt  Janina,  deren  nähere
Bestimmmng  jedoch  directen  Unterhandlungen  zwischen  Griechenland
und  der  Pforte  überlassen  wird,  wobei  die  Mächte  nur  ihre  vermittelnden
  guten  Dienste  in  Aussicht  stellen.

—  Juni.  (Aegypten.)  Prinz  Halim  Pascha,  der  letzte  noch
lebende  Sohn  Mehemed  Ali's,  tritt  in  Constantinopel  und  London
        <pb n="477" />
        476  Die  oklomannische  Pforke.  (Juli  1—16.)

als  Prätendent  für  den  Thron  von  Aegypten  auf.  Der  Khedive
ist  bekanntlich  nur  ein  Neffe  Mehemed  Aliss.

1.  Juli.  Der  Berliner  Congreß  regelt  die  rumänische,  serbische
  und  montenegrinische  Frage.  Rumänien  wird  Rußland  geopfert:
  es  muß  Bessarabien  diesem  wieder  abtreten  und  dafür  die
Dobrudscha  eintauschen.

3.  Juli.  Der  große,  aus  130  Personen  bestehende  Pfortenrath
  genehmigt  die  Abtretung  der  Insel  Cypern  an  England  mit
126  gegen  4  Stimmen,  und  beschließt,  sich  den  Entscheidungen  des
Berliner  Congresses  bez.  Bosnien  2c.  zu  untergiehen,  will  dagegen  von
einer  sog.  Grenz-Rectification  zu  Gunsten  Griechenlands  vorerst  entschieden
  nichts  wissen.

12.  Juli.  (Rumänien)  fügt  sich  der  Entscheidung  des  Berliner
  Congresses:  Der  Ministerpräsident  Bratiann  erklärt  in  einer
Sitzung  der  vereinigten  Kammern,  daß  die  Regierung  vorbehaltlich
ihrer  historischen  Rechte  auf  Bessarabien  zur  Annahme  der  Rumänien
vom  Congresse  zugesprochenen  Dobrudscha  entschlossen  und  sofort  nach
der  officiellen  Miktheilung  des  Congreßbeschlusses  von  der  Dobrudscha
Besitz  zu  ergreifen  Willens  sei.  Bratiann  erklärt  ferner,  daß  das
Cabinet  entschlossen  sei,  sich  hinsichtlich  der  Indenfrage  zu  fügen.

13.  Juli.  Abschluß  des  Berliner  Friedensvertrages  seitens  der
sechs  Großmächte  (s.  den  Wortlaut  unter  Deutschland).

Mitte  Juli.  In  Constantinopel  herrscht  eine  sehr  bedenkliche
Papiergeldnoth,  der  die  Regierung  kopflos  und  rathlos  gegenübersteht.


Mitte  Juli.  (Aegypten.)  Da  die  eingesebte  Finanz-Enquete-Commission
  durch  die  Winkelzüge  des  Khedive  zu  keinem  klaren  Resultate
  zu  kommen  vermag,  so  verlangen  Frankreich  und  England
vom  Khedive  ziemlich  kategorisch  die  Rückberufung  Nubar  Pascha'“s.

Nubar  Pascha,  der  ehemalige  Minisler  des  Khedive,  der  bisher  im
Exil  lebte,  verhandelt  in  London  und  Paris  persönlich  und  direct  mit  der
englischen  und  französischen  Regierung.  Er  ist  der  Gründer  der  internationalen
  Tribunale  in  Aegyplen,  welche  früher  vom  Vircekönig  so  sehr  angestrebt
wurden,  nachher  aber,  als  deren  ganze  Bedentung  klar  zu  Tage  trat,  ihrem
Urheber  Amtsverlust  und  Exil  eintrugen.  Seine  Rückkehr  oder  vielmehr
Rückberufung  wäre  von  entscheidender  Bedeutung.

16.  Juli.  Eine  internationale  Commission  begibt  sich  nach
dem  Rhodope-Gebirge,  um  die  Beschwerden  und  Forderungen  der
dortigen  muhamedanischen  Aufständischen  gegen  die  Bulgaren  und
gegen  die  Russen  zu  untersuchen.
        <pb n="478" />
        Dit  ottomannische  Pforle.  (Juli  16  —  Aug.  13.)  477

16.  Juli.  Der  englische  Consul  auf  Kreta,  Sandwirth,  bringt
einen  Waffenstillstand  zwischen  den  Insurgenten  und  Türken  zu
Stande,  hauptsächlich  durch  das  Versprechen,  England  werde  eine
Vermittlung  herbeiführen  und  für  die  neue  Organisation  Kreta's
besorgt  sein.

18.  Juli.  (Numänien.)  Die  fürstliche  Botschaft,  durch
welche  die  Kammersession  geschlossen  wird,  sagt  begüglich  des  Berliner
  Congresses:  „Der  Congreß  brachte  einen  Bergleich  über  wichtige
Fragen  für  die  kleinen  Staaten  zu  Stande,  die  aber  für  die  großen
europäischen  Interessen  als  Fragen  secundären  Ranges  betrachtet
werden;  speziell  Numänien  war  es  beschieden,  dem  Weltfrieden  die
größten  und  grausamsten  Opfer  zu  bringen.  Wir  werden  Europa
durch  würdige  Haltung  und  klug  patriotische  Beschlüsse  beweisen,
daß  Rumänien  vom  Congresse  mehr  erwarten  durfte."“

22.  Juli.  Die  Russen  besetzen  die  von  den  Türken  geräumte
Festung  Schumla.

22.  Juli.  Delegirte  der  verschiedenen  Stämme  Albaniens
unterzeichnen  in  Prizrend,  der  alten  serbischen  Czarenstadt,  eine  Convention
  behufs  Vertheidigung  ihrer  Rechte  und  ihrer  Nationalität,
für  deren  stricte  und  unverbrüchliche  Durchführung  sie  sich  durch
einen  feierlichen  Eid  verpflichten.

25.—29.  Juli.  Da  die  Unterhandlungen  Oesterreichs  mit  der
Pforte  behufs  eines  Cinverständnisses  über  die  Occupation  und  Verwaltung
  Bosniens  und  der  Herzegowina  seitens  Oesterreichs  zu
keinem  Resultate  geführt  haben,  so  schließt  Oesterreich  den  Hafen
von  Kleck  und  läßt  seine  Truppen  in  der  Stärke  von  100,000
Mann  die  Grenzen  der  beiden  türkischen  Provinzen  überschreiten
(s.  unter  Oesterreich).

8.  August.  Die  Pforte  richtet  eine  Circular-Depesche  an  die
Berliner  Congreßmächte  beg.  ihres  Beschlusses  zu  Gunsten  einer  Vergrößerung
  Griechenlands  auf  Kosten  der  Türkei,  in  welcher  sie  die
Ansprüche  Griechenlands  als  durchaus  ungerechtfertigt  darstellt  und
dieselben  ihrerseits  entschieden  ablehnt.  Die  Mächte  gehen  auf  die
Insinnation  der  Pforte  nicht  ein,  obgleich  sie  für  die  Wünsche
Griechenlands  nur  einen  sehr  geringen  Eifer  an  den  Tag  legen.
Nur  Frankreich  fährt  fort,  sich  derselben  lebhaft  anzunehmen.

13.  August.  Mehemed  Ali  Pascha  wird  von  der  Pforte  als
außerordentlicher  Commissär  nach  Bosnien  und  Albanien  geschickt,
um  die  dortigen  Bevölkerungen  möglichst  zu  beruhigen.
        <pb n="479" />
        478  Die  ollomannische  Pforle.  (Aug.  20—330.)

20.  August.  (Aegypten.)  Der  englische  Bevollmächtigte
Wilson  überreicht  dem  Khedive  den  Bericht  der  finanziellen  Enquete-Commission.


Durch  die  Beschlüsse  dieser  zur  Untersuchung  der  Finandlage  Aegyptens
niedergesetzten  Enqueke-  Commission  wird  beslimmt:  Es  darf  keine  Erhebung
von  Stenern  staltfinden,  ohne  ein  von  der  legislativen  Versammlung  angenommenes
  Gesetz,  durch  welches  die  von  den  Einheimischen  und  den  Fremden
  einzuziehenden  Stenern  festgestellt  werden.  Um  den  Defizits  entgegenzutreien,
  die  in  dem  Ausbleiben  der  Nilüberschwemmung  ihren  Grund  haben,
wird  ein  Reservefonds  gegründet.  Die  Steuererheber  stehen  unter  dem  Finanzminister.
  Es  sollen  gerichtliche  Institutionen  für  die  Neclamanten  in  Steuerangelegenheiten
  geschaffen  werden,  ferner  eine  Organisation,  durch  welche  die
Eingeborenen  gegen  die  Mißbräuche  der  Behörden  geschützt  werden;  eine  Nevision
  der  Grundstenern  soll  vorgenommen  werden;  der  Urohndieuft“  wird  abgeschafft
  mit  Aus  znahme  für  die  Arbeiten  der  Staatsbanten.  Der  Militärdienst
  wird  geregelt.  Der  Khedive  wird  zur  Tilgung  des  Defizits  seine
sämmtlichen  unbeweglichen  Vesiyzthümer  aller  Daires  bestimmen.  Eine  mit
Vollmachten  versehene  Verwaltungscommission  wird  die  Verwaltung  dieser
Güler  übernehmen,  dieselben  verlaufen  und  den  Erlös  zur  Tilgung  des  Tesizits
  verwenden.

—  August.  Die  Russen  sind  eifrig  bemüht,  in  Bulgarien  ein
sog.  Volksheer  zu  schaffen,  eine  Art  Milizheer  auf  Grund  der  allgemeinen
  Wehrpflicht.  Dasselbe  soll  auf  80,000  Mann  gebracht
werden.  Offiziere  und  Unteroffiziere  sind  indeß  meist  Russen.

24.  August.  (Aegypten.)  Der  Khedive  gesteht  die  Forderung
  der  finanziellen  Enquete-Commission,  welche  die  Rückerstattung
aller  Güter  des  Khedive  an  den  Slaat  verlangt,  zu,  ernennt  Nubar
Pascha  nach  dem  Willen  Englands  und  Frankreichs  zum  Ministerpräsidenten
  und  ist  bereit,  den  Engländer  Wilson  zum  Finanzminister
anzunehmen,  um  die  in  Aussicht  gestellten  Reformen  durchzuführen.

27.  Angust.  Der  englische  Botschafter  Layard  überreicht  dem
Sultan  das  Reformproject  seiner  Regierung  für  Kleinasien,  Syrien
und  Mesopotamien.  Der  Sultan  ist  nicht  ungeneigt,  darauf  einzugehen,
  doch  will  er  nicht  die  Ausführung,  sondern  bloß  die  (erfahrungsgemäß
  rein  illusorische)  Ueberwachung  der  Reformen  europäischen
  Beamten  zugestehen  und  verlangt  als  Vedingung  von
England  in  erster  Linie  die  Garantie  einer  Anleihe,  ohne  welche  die
Durchführung  von  Reformen  unmöglich  sei.  Diese  Anleihe  ist  ihm
offenbar  die  Hauptfache,  England  hat  jedoch  seinerfeits  dazu  ganz
und  gar  keine  Lust.

29.  August.  Mukhtar  Pascha  wird  als  außerordentlicher
Commissär  nach  Kreta  geschickt.

30.  August.  Midhat  Pascha  erhält  die  Erlaubniß  zur  Rück-
        <pb n="480" />
        Die  oltomannische  Pfortr.  (Ang.  30  —  Sept.  6.)  479

kehr  nach  der  Türkei,  aber  nicht  nach  Constantinopel,  sondern  nur
nach  Kreta.

30.  August.  (Aegypten.)  Der  ägyptische  „Moniteur“  veröffentlicht
  ein  Schreiben  des  Khedive  an  Nubar  Pascha  bezüglich  der
neuen  Organisation  der  Regierung.  Der  Khedive  erklärt  darin,  die
Geschäfte  mit  dem  und  durch  den  Ministerrath  führen  und  die  alten
Wege  der  Verwaltung  verlassen  zu  wollen.  Er  definirt  darin  die
Stellung  der  Minister,  welche  solidarisch  sein  sollen.  Das  Cabinet
ist  zusammengesetzt  aus  Nubar  Pascha,  Präsidium,  Aeußeres  und
Justiz;  Riag  Pascha,  Inneres,  und  Natib  Pascha,  Krieg.  In  einem
Circularschreiben  sagt  Nubar  Pascha,  der  Finanzminister  werde  bald
in  der  Person  eines  Mannes  ernannt  werden,  welcher  die  Achtung
und  das  öffentliche  Vertrauen  genieße.  Gleichzeitig  wird  de  Blignières,
  französisches  Mitglied  der  Enqnete-Commissien  von  seiner
Regierung  ermächtigt,  neben  Wilson  das  Ministerportefenille  der
öffentlichen  Vanten  zu  übernehmen.  Die  VDerwaltung  Aegyptens
wird  dadurch  fast  direct  der  Leitung  Englands  und  Frankreichs
übertragen.

—  August.  Der  bulgarische  Erarch  hat  nnnmehr  seinen  Sitz
von  Constantinopel  definitiv  nach  Philippopel,  der  Hauplstadt  des
neu  geschaffenen  Ost-Rumelien  verlegt.

—  August.  Die  nach  dem  Rhodope-Gebirge  entsandte  internationale
  Consularcommission  behufs  Untersuchung  der  Veschwerden
der  auffländischen  Muhamedaner  kann  sich  schließlich  über  ihren
Bericht  nicht  einigen.  Dieselbe  hat  gahlreiche  Depositionen  vernommen,
  welche  alle  mit  dem  einläßlichsten  Detail,  aber  allerdings
möglicher  Weise  vielfach  übertrieben,  den  Bulgaren  die  größten
Grausamkeiten  gegen  die  Muhamedaner  vorwerfen  und  die  Russen
der  schmählichsten  Connivenz  mit  diesen  Graufamkeiten  beschuldigen.
Beide,  Bulgaren  und  Russen,  seien  geradezu  darauf  ausgegangen,
die  muhamedanische  Bevölkerung  in  jenen  Gegenden  förmlich  auszurotten.
  Der  Gesammtbericht  der  Commission  wird  schließlich  nur
von  den  Vertretern  Englands,  Frankreichs  und  der  Pforte  unterzeichnet,
  während  diejenigen  Rußlands,  Deutschlands,  Oesterreichs
und  Italiens  ihm  ihre  Unterschrift  verweigern.  Die  Angelegenheit
macht  das  ungeheuerste  Aufsehen.

6.  September.  (Albanien.)  Mehemed  Ali  Pascha,  der  Abgesandte
  der  türkischen  Regierung,  wird  von  fanatischen  Albanesen
ermordet.
        <pb n="481" />
        480  Hie  ollomannische  Porle.  (Sept.  6—30.)

6.  September.  (Armenien.)  Batum  wird  von  den  russischen
Truppen  besetzt  und  im  Hafen  die  russische  Flagge  aufgehißt.

12.  September.  General  Totleben  zeigt  der  Pforte  an,  daß
St.  Stefano  bis  zum  22.  d.  M.  von  den  russischen  Truppen  geräumt
  sein  werde  und  daß  seine  Truppen  sich  nach  Tataldja  und
dann  allmälig  weiter  bis  Adrianopel  zurückziehen  würden.  Totleben
  verabschiedet  sich  vom  Sultan.

12.  September.  (Armenien.)  Die  Russen  beginnen  Erzerum
zu  räumen.  Eine  große  Anzahl  der  armenischen  Bewohner  der
Stadt  verläßt  diese  mit  den  Russen.

16.  September.  Mukhtar  Pascha  ist  in  Kreta  angekommen
und  hat  die  Mitglieder  der  kretischen  Junta  zu  einer  Conferenz  einladen
  lassen;  die  Junta  hat  auch  in  ihrer  Antwort  an  den  Vali
(Constantin  Adossides  Pascha)  sich  bereit  erklärt,  ihre  Abgeordneten
nach  Chalepa,  in  der  Nähe  von  Cauea,  zu  schicken,  wo  die  Conferenz
stattfinden  soll.  Die  Forderungen  der  Junta  bestehen  aus  9  Puncten:

1)  Anuahme  der  im  Jahre  1876  beantragten  Modificationen  des  orgauischen
  Statuts  von  Kreta;  2)  Ernennung  eines  christlichen  Vali  der  Insel
abseiten  der  Pforte  und  Bestätigung  desselben  durch  die  europäischen  Großmächte
  auf  fünf  Jahre,  und  Wiedererwählung  desselben  auf  weitere  fünf
Jahre,  falls  er  die  Stimmenmehrheit  der  Einwohner  für  sich  hat;  3)  die
Unterstalthalter  müssen  demjenigen  Cultus  angehören,  zu  welchem  sich  die
Mehrzahl  der  von  ihnen  zu  verwaltenden  Districtobewohner  belennt;  4)  Vervollständigung
  der  bestehenden  Gesele  durch  die  frangösischen  Gesehbücher  und
Schutz  der  Gerichte  gegen  die  Befehle  der  Pforte;  5)  Beschränkung  des  Militärs
  auf  die  befestigten  Pläße;  6)  die  Hälfte  der  Netto-  Einnahmen  der  Insel
an  die  Staatscasse  zu  überliefern  und  die  andere  Hälsjte  für  öffentliche  Arbeiken
  auf  der  Insel  zu  verwenden;  7)  Ernennung  von  Friedensrichtern;
8)  für  sämmtliche  Beamte  soll  die  Kenntniß  der  griechischen  Sprache  obligatorisch
  sein;  9)  in  der  Manth  sollen  auch  Christen  angestellt  werden.

21.  September.  (Aegypten.)  Die  englische  Regierung  hat
endlich  die  Ernennung  des  Mr.  Nivers  Wilson  zum  Finanzminister
des  Khedive  bestätigt.  Da  Wilson  ihr  Beamter  war,  so  mußte  sie
darum  angegangen  werden.  Zu  gleicher  Zeit  veröffentlicht  die  Commission,
  deren  Aufgabe  es  war,  die  Verwaltung  und  das  Finanzwesen
  Aegyptens  einer  Untersuchung  zu  unterziehen,  ihren  Vericht.

24.  September.  Chaireddin  Pascha,  der  frühere  allmächtige
(Reform-)  Minister  des  Vey  von  Tunis  wird  vom  Sultan  nach
Constantinopel  gegzogen  und  zum  Srnator  ernannt.

30.  September.  Zusammentritt  der  internationalen  Commission
für  Ausarbeitung  eines  Organisations-Statuts  für  Ost-Rumelien.
Das  russische  Mitglied  desselben  ist  von  Anfang  an  bemüht,  der
Thätigkeit  der  Commission  Schwierigkeiten  entgegen  zu  setzen.
        <pb n="482" />
        Die  oltomannische  Pforle.  (Ende  Sept.  —  Oct.  7.)  481

—  September.  Die  russische  Regierung  richtet  an  die  Pforte
den  Entwurf  eines  definitiven  Friedensvertrags  zwischen  Rußland
und  der  Türkei,  durch  welche  diejenigen  Puncte  des  Vertrages  von
St.  Stefano  geregelt  werden  sollen,  welche  vom  Verliner  Congresse
nicht  alterirt  worden  sind.

1.  October.  Die  Verhandlungen  wegen  der  künftigen  Gestaltung
  der  politischen  Verhältnisse  auf  Kreta  haben  ihren  zeitweiligen
  Abschluß  gefunden.

Die  Delegirten  der  kretischen  Nationalversammlung  geben  der  Pforle
die  endgültigen  Abänderungen,  welche  an  dem  bisherigen  „Organischen  Statut

für  die  Insel  Kreta“  vorgenommen  werden  müssen,  als  auch  die  nöthigen
Uebergangsbestimmungen  bis  zur  Einführung  der  neuen  Verfassung  bekannt.

2.  October.  Der  russische  Obercommandant,  General  Totleben,
  trifft  wieder  in  Adrianopel  ein.  Die  Bevölkerung  und  die
Geistlichkeit  kamen  ihm  an  vielen  Orten  entgegen  und  baten  ihn,
dem  Kaiser  für  ihre  Befreiung  zu  danken.  Ueberall  herrschte  außerordentlicher
  Enthusiasmus.  Die  Städte  waren  beflaggt  und  illuminirt.
  Die  Türken  beweisen  den  Behörden  Vertrauen  durch  Ablieferung
  der  Waffen.  Viele  bulgarische  Familien  folgten  von  Constantinopel
  den  abziehenden  Russen.

3.  October.  (Serbien.)  Der  Ministerpräsident  Ristic  verständigt
  sich  in  Wien  mit  Andrassy,  daß  die  Detailverhandlungen
wegen  Abschluß  eines  Handelsvertrages  zwischen  Oesterreich-Ungarn
und  Serbien,  wie  solche  schon  auf  dem  Berliner  Congreß  in  bestimmie
Aussicht  genommen  worden  sind,  unter  allen  Umständen  noch  im
Laufe  des  Monats  October  von  einer  ad  hoc  einzusetzenden  Commission
  in  Wien  geführt  werden  sollen.

6.  October.  Rußland  setzt  der  internationalen  ostrumelischen
Commission,  welche  ein  Organisations-Statut  für  diese  Schöpfung
des  Berliner  Congresses  berathen  soll,  ein  sehr  hartnäckiges  Intriguenspiel
  entgegen,  das  die  Arbeiten  der  Commission  durchkrenzt  und  bis
jetzt  zum  großen  Theile  unfruchtbar  gemacht  hat.

6.  October.  (Albanien.)  Die  Bedeutung  der  albanesischen
Liga  steigert  sich  naturgemäß  in  dem  Maß,  in  welchem  die  Autorität
der  Pforte  in  Albanien  abnimmt.  Ueber  die  Linie,  welche  die  türkische
  Regierung  der  von  ihr  in  leichtsinniger  Weise  ins  Leben  gerufenen
  Bewegung  zu  ziehen  gedachte,  ist  letztere  schon  seit  langem
hinausgeschritten  und  entfernt  sich  täglich  noch  weiter  von  derfelben.

7.  October.  Die  Papiergeldwirthschaft  wird  in  Constantinopel
immer  mehr  zu  einer  wahren  Calamität.  Die  Kaimes  fallen  ge-Schulthess.

  ECarop.  Geschichtskalender.  XIX.  Ad.  ·
        <pb n="483" />
        482  Die  ollomannische  Pforte.  (Oct.  8  —  Mitte.)

radezu  reißend  und  die  Mittel,  welche  die  Pforte  dagegen  ins  Werk
zu  setzen  sucht,  verrathen  eine  wahrhaft  jämmerliche  Unwissenheit
in  den  einfachsten  Elementen  der  Finanzwissenschaft.

8.  October.  Die  Pforte  richtet  eine  sehr  ungeschickte  Note  an
Oesterreich  wegen  seines  Vorgehens  in  Bosnien;  England  lehnt  es
rund  ab,  dieselbe  bei  Oesterreich  zu  unterstützen  (vgl.  u.  Oeslerreich.)

9.  October.  Der  russische  Votschafter  verlangt  von  der  Pforte
Schutz  für  die  Christen  in  den  von  den  russischen  Truppen  geräumten
Theilen  Rumeliens.  Die  Russen  slellen  ihren  Rückmarsch  ein  und
Nußland  macht  davon  den  Mächten  Anzeige.

11.  October.  Fürst  Lobanoff  erklärt  der  Pforte,  die  Nussen
würden  in  Adrianopel  bleiben,  bis  der  definitive  Friedensvertrag
zwischen  Nußland  und  der  Pforte  geschlossen  und  untergeichnet  sei.

11.  u.  12.  October.  (Rumänien.)  Beide  Kammern  genehmigen
  die  ihnen  vom  Berliner  Vertrage  auferlegte  Wiederabtretung
  Bessarabiens  an  Nußland  —  der  Senat  mit  48  gegen  8,  die
II.  Kammer  mit  82  gegen  26  Stimmen  —  und  votiren  1  Mill.  Fr.
für  Uebernahme  der  Dobrudscha  statt  Bessarabiens.

15.  October.  Nach  sechswöchentlichen  Verhandlungen  zwischen
Achmed  Mukhtar  Pascha  und  den  christlichen  Deputirten  Kretas  ist
endlich  eine  Vereinbarung  ergielt  worden,  welche  zwar  nicht  den
Frirden  für  ewige  Zeiten  sichert,  aber  doch  ein  gutes  Einvernehmen
zwischen  den  Anhängern  der  beiden  Religions-Bekenntnisse,  zwischen
der  Pforte  und  ihren  kretensischen  Unterthanen,  möglich  macht.  Die
Vereinbarung,  die  Achmed  Mukhtar  Pascha  glücklich  zu  Stande
brachte,  ist  darum  interessant,  weil  ihre  Bestimmungen  im  Wesentlichen
  dem  Inhalt  des  Reformprogramms  entsprechen,  welches  England
  in  Kleinasien  durchgeführt  wissen  will.

15.  October.  (NRumänien)  erklärt  sich  Rußland  gegenüber
zur  Abtretung  Bessarabiens  und  zur  Uebernahme  der  Dobrudscha
bereit.  Rußland  erhebt  bez.  der  letzteren  Schwierigkeiten  und  regt
bei  der  rumänischen  Regierung  die  Einräumung  einer  bleibenden  befestigten
  Heerstraße  durch  die  Dobrudscha  behufs  einer  directen  Verbindung
  Rußlands  mit  Bulgarien  an.  Rumänien  lehnt  die  Zumuthung
  entschieden  ab.  Der  Berliner  Vertrag  enthält  nichts  von
einer  solchen  Servitut  Rumäniens  und  die  Mächte  wären  jedenfalls
nicht  geneigt,  Nußland  eine  so  schwer  wiegende  Concession  zu  machen.

Mitte  October.  In  Macedonien  und  NRumelien  bricht  ein
bulgarischer  Aufstand  gegen  die  Wiederkehr  der  türkischen  Herrschaft
  aus.
        <pb n="484" />
        Die  otlomannische  Vorte.  (Oct.  20—28).  483

20.  Ockober.  (Rumänien.)  Die  rumänischen  Truppen  halten
mit  dem  Fürsten  Carol  an  der  Spitze  unter  enthusiastischen  Ovationen
der  Bevölkerung  eine  Art  Triumpheinzug  in  die  Hauptstadt.

24.  October.  Der  russische  Generalgounverneur  und  Regierungs-Commissär
  für  Bulgarien,  Fürst  Dondukoff-Korsakoff,  verlegt  seinen
eigenen  und  den  Sitz  der  Central-Verwaltung  Bulgariens  von  Tirnowa
  nach  Sofia.  Mit  der  Verwaltung  Ost-Bulgariens  wird  der
General  Stolopin  betraut,  der  die  Rechte  eines  General-Gouverneurs
erhält.  Fürst  Dondukoff  besucht  von  Sofia  aus  auch  Philippopel,
die  Hauptstadt  der  künftigen  Provinz  Ost-Rumelien  (oder  Südbulgarien)
  und  hält  daselbst  eine  Rede,  die  allgemein  als  eine  directe
Aufforderung  des  russischen  Gewalthabers  an  die  Südbulgaren  aufgefaßt
  wird,  sich  über  den  Berliner  Vertrag  wegguschen  und,  mit
Hülfe  Rußlands,  ihre  Vereinigung  und  Verschmelzung  mit  Bulgarien
  anzustreben.

25.  October.  Die  Pforte  genehmigt  nach  einem  unter  dem
Vorsitze  des  Sultans  abgehaltenen  Großen  Nathe  das  englische  Reformproject,
  jedoch  nur  mit  einigen  wesentlichen  Einschränkungen
und  auch  so  nur  im  Principe.

Damit  ist  die  Pforte  nicht  gebunden  und  England  hat  eigentlich  noch
gar  nichts  erreicht.  Dennoch  gibt  es  sich  vorerst  damit  zufrieden.  Sein  Botschafter
  Layard  fürchtete  offenbar,  bei  stärkerem  Drängen  den  Abbruch  der
Verhandlungen  und  eine  neuerliche  Annäherung  an  Rußland  herbeiguführen.
Die  Türkei  hat  durch  den  Krieg  ihre  Selbständigkeit  definiliv  verloren  und
durch  den  Berliner  Frieden  nicht  wieder  gewonnen:  die  Pforte  —  und  mit
ihr  die  öffentliche  Meinung  in  Constantinopel  schwanlt  daher  seit  dem  Vertrage
  von  St.  Stefano  zwischen  den  beiden  —  wie  sie  meint,  retlenden
Möglichkeiten,  sich  entweder  England  oder  aber  and  in  die  Arme  zu
werfen.  Ausrnticlich  hat  indeß  England  die  Oberhand.

28.  October.  (Aegypten.)  Durch  Decret  des  Khedive  wird
der  Finanzminister  Wilson  ermächtigt,  wegen  Aufnahme  einer  Anleihe
  von,  8,500,000  Pfd.  St.  zu  verhandeln,  welche  durch  die  von
der  Familie  des  Khedive  an  den  Staat  abgetretenen  Güter  garantirt
werden  soll.  Falls  das  Erträgniß  der  letzleren  nicht  ausreicht,  soll
die  Deckung  des  Restes  ans  den  Gesammteinnahmen  Aegyptens  erfolgen.


2  das  Haus  Nothschild  übernimmt  die  Auleihe  und  bringt  sie  zu
365.  r.  also  zu  73  %%  auf  den  Markt  mit  25,25  Fr.  jährlicher  Zinsen.
zn  und  Frankreich  haben  sich  geeinigt,  daß  die  Domänen  des  Khedive
von  einer  besonderen,  aus  einem  englischen,  einem  frangösischen  und  einem
ägyplischen  Delegirten  bestehenden  Commission  verwaltet  werden  und  daß  die
DTelegirten  von  ihren  Regierungen  ernannt  werden  sollen.  Doch  lehnen
Frankreich  und  England  ausdrücklich  den  Gläubigern  gegenüber  jede  Verantwortlichkeit
  für  Zahlung  der  Zinsen  und  der  Amortisation  ab.

31“
        <pb n="485" />
        484  Die  ollomamnische  Pforke.  (Oct.  31  —  Nov.  21.)

S1.  October.  Die  Bulgaren  Ost-Rumeliens  richten  eine  Petition
  für  ihre  Vereinigung  mit  Nordbulgarien  an  die  Vertreter  der
Mächte  in  Constantinopel.  Diejenigen  Englands  und  Frankreichs
weisen  dieselbe  jedoch  rund  zurück.

31.  October.  Die  Pforte  übermacht  den  Großmächten  die  von
dem  russischen  Gewalthaber  Fürst  Dondukoff-Korfakoff  in  Philippopel
gehaltene  Nede  als  entscheidendes  Document  für  die  Absichten  Rußlands
  bez.  Süd-Bulgarien  oder  Ost-Rumelien.

—  October.  Die  Verhältnisse  zwischen  Rußland  und  den
Großmächten,  die  auf  der  stricten  Ansführung  der  Berliner  Congreßbeschlüsse
  bestehen,  sind  wieder  so  gespannt  geworden,  daß  der  Kaiser
Alexander  von  Nußland  neuerdings  seinen  Botschafter  in  London,
Graf  Schuwaloff,  zu  sich  (nach  Livadia)  beruft,  wo  derselbe  am
1.  November  eintrifft.

4.  November.  Die  internationale  Commission  beginnt  erst
jetzt  in  Philippopel  die  eigentliche  Berathung  des  organischen  Regle—
ments  für  Ost-Rumelien.  In  Folge  der  ihr  von  Rußland  in  den
Weg  gelegten  Schwierigkeit  rückt  indeß  ihre  Arbeit  fortwährend  nur
sehr  langsam  vor.

8.  November.  Die  Pforte  will  die  Reformforderungen  Englands,
  gewissermassen  homöopathisch,  vorerst  nur  in  2  Vilajets  versuchsweise
  zur  Ausführung  bringen.

12.  November.  Die  ostrumelische  internationale  Commission
beschließt  die  Repatriirung  der  muhamedanischen  Flüchtlinge.  Die
Bulgaren,  die  sich  inzwischen  ihrer  Güter  bemächtigt  haben,  sind
darüber  sehr  unzufrieden.

15.  November.  Die  Pforte  setzt  eine  sog.  Reform-Commission,
mit  Karatheodory  Pascha  als  Präsidenten,  vier  Türken  und  vier
Christen,  ein.

17.  November.  (Serbien.)  Der  Fürst  und  die  Regierung
siedeln  für  einige  Zeit  nach  Nisch  über.

18.  November.  (Rumänien.)  Die  russischen  Truppen  begiunen
  Rumänien  zu  räumen.

19.  November.  Die  Pforte  erklärt  sich  geneigt,  den  Griechen
doch  eine  gewisse  Grenzregulirung  zu  concediren,  aber  ohne  Abtretung
  von  Janina,  wofür  in  Thessalien  ein  gewisser  Ersatz  gesucht
werden  soll.

21.  November.  (NRumänien.)  Die  internationale  Commission
beendigt  die  Grenzregulirung  zwischen  Rumänien  und  Vulgarien.
        <pb n="486" />
        Die  ottomannische  Pforle.  (Nov.  23  —  Dec.  4.)  485

Rumänien  erhält  dadurch  das  Fort  Arab-Tabia,  das  die  Festung
Silistria  beherrscht.  Beide  follen  jedoch  nach  dem  Berliner  Vertrage
  geschleist  werden.  Die  Russen  sind  indeß  über  diese  Concession
an  Rumänien  sehr  ungehalten.

23.  November.  (Albanien.)  Die  albanesische  Liga  verständigt
  sich  mit  der  Pforte:  die  Liga  gesteht  zu,  daß  die  Abtretung  von
Podgorißza  an  Montenegro  als  durch  den  Berliner  Vertrag  gefordert
unausweichlich  sei,  dagegen  verpflichtet  sich  die  Pforte,  keinerlei
albanesisches  Gebiet  (Janina)  an  Griechenland  abzutreten.  Ferik
Arif  Pascha  wird  zum  Gouverneur  von  Albanien  ernannt.

25.  November.  (Rumänien.)  Eine  Depesche  des  russischen
Cabinets  aus  Livadia  befiehlt  die  bisher  beanstandete  Uebergabe  der
Dobrudscha  an  Rumänien.

26.  November.  Die  türkischen  Truppen  schlagen  die  infurrectionellen
  bulgarischen  Banden  in  Macedonien  bei  dem  in  bulgarischen
  Heldenliedern  in  überschwänglicher  Weise  besungenen  Pirin-Planina
  nach  dreitägigem  Kampfe  entscheidend  auf  den  Kopf.  Die
Insurrection  ist  damit  vorläufig  bewältigt.

27.  November.  (Rumänien)  schließt  eine  Convention  mit
Rußland  ab  betr.  die  Besetzung  der  Dobrudscha;  Fürst  Carol  erläßt
eine  Proclamation  an  die  Bewohner.

28.  November.  Said  Pascha,  der  Günstling  des  Sultans,
wird  von  ihm  wieder  zum  Minister  der  Civilliste  ernannt,  Mukhtar
Pascha  zum  Commandanten  von  Epirus  und  mit  der  Grenzunterhandlung
  mit  Griechenland  betrant.

29.  November.  (Rumänien.)  Die  Besetzung  der  Dobrudscha
durch  die  rumänischen  Truppen  erfolgt  ohne  alle  Schwierigkeiten.

—  November.  (Rumänien.)  Die  Anerkennung  Rumäniens
als  eines  unabhängigen  Staates  feitens  der  Mächte  ist  immer  noch
keine  vollständige  und  unbedingte,  bis  dasselbe  den  Forderungen  des
Berliner  Congresses  beg.  Gleichstellung  aller  Culte  (Judenfrage)  Genüge
  geleistet  haben  wird.  Rumänien  kann  sich  dazu  offenbar  nur
sehr  schwer  und  sehr  ungern  entschließen.

3.  December.  Sapfet  Pascha  verständigt  sich  principiell  mit
dem  russischen  Botschafter  Lobanoff  über  die  wesentlichsten  Puncte
eines  definitiven  Friedensvertrages  zwischen  Nußland  und  der  Pforte.

4.  December.  Savfet  Pascha  wird  vom  Sultan  abgesetzt,
Chaireddin  Pascha  zum  Großvezier,  Karalheodory  Pascha  zum
        <pb n="487" />
        486  Die  oltomannische  Pforle.  (Dec.  9—23.)

Minister  des  Auswärtigen  ernannt.  Die  Ernennung  ist  das  Werk
einer  Intrigue  Said  Pascha's,  der  den  Sultan  nenerdings  mit  einer
angeblichen  Verschwörung  zu  schrecken  gewußt  hat.

9.  December.  (Serbien.)  Fürst  Milan  eröffnet  die  Skupschtina
in  Nisch.

10.  December.  Der  nene  Großvpezier  Chaireddin  sucht  seine
Stellung  durch  zahlreiche  Verbannung  allfälliger  Rivalen  zu  befestigen.


12.  December.  Das  Gerücht  will  wissen,  England  unterhandle
neuerdings  mit  der  Pforte  wegen  Abtretung  des  Hafens  von  Alexandrette
  in  Syrien  als  Endpunct  der  pro  jectirten  Euphratbahn,
gegen  Garantirung  einer  Anleihe.  Das  Gerücht  bestätigt  sich  jedoch
vorerst  nicht.

15.  December.  Der  von  der  internationalen  Commission  für
Ost-Rumelien  eingefetzte  Finanz-Director  Schmidt  wird  von  den
Bulgaren  förmlich  vertrieben.

Mitte  December.  Die  Pforte  befestigt  Erzerum  unter  Leitung
englischer  Ofsiziere.

19.  December.  (Serbien.)  Rußland  gewährt  Serbien  eine
jährliche  Subvention  von  60,000  S.N.  für  Einführung  des  Unterrichts
  in  russicher  Sprache  und  Literatur  an  den  höheren  Schulanstalten
  des  Landes.

20.  December.  Bis  jetzt  haben  ca.  3000  bulgarische  Infurgenten
  in  Macedonien  die  Waffen  niedergelegt  und  um  Amnestie
nachgesucht.

23.  December.  Antwort  der  bulgarischen  Delegirten  auf  einen
Erlaß  der  internationalen  Commission  für  OÖst-Rumelien  „an  das
bulgarische  Volk“,

in  welchem  demselben  die  humanen,  vorurtheilslosen  Intentionen  derselben
  kundgegeben  wurden,  mit  der  Versicherung,  daß  alle  Maßnahmen  getroffen
  werden  sollen,  um  das  Wohl  des  Landes  sicher  zu  stellen.  Dieses,
in  seinen  wesentlichen  Puncten  von  dem  ersten  Delegirten  Oesterreichs,
v.  Kallay,  verfaßte  und  von  den  übrigen  Commissions-Mitgliedern  genehmigte
Actenstück  war  ein  wahres  Muster  von  Wohlwollen  und  Milde.  In  den
Augen  der  Bulgaren  halte  dasselbe  aber  zwei  unverzeihliche  Hauptfehler:
die  Verheißung,  daß  alle  Bewohner  Rumeliens,  ohne  Unterschied  der  Religion
und  der  Nationalilät,  der  gleichen  Wohllhalen  der  Gesetze  theilhaftig  werden
sollen,  und  die  jchließliche  Aufforderung,  den  Beslimmungen  des  Berliner
Vertrages  keine  Schwierigkeiten  zu  bereiten  und  sich  der  Autorität  des  Sultaus
  zu  unterwerfen.  Die  bulgarische  Antwort  wird  als  eine  förmliche
Kriegserklärung  der  Bulgaren  an  die  Commission  aufgefaßt.  Die  Bulgaren,
von  den  rufsischen  Gewalthabern  aufgestachell,  wollen  von  einer  Wiederkehr
der  türkischen  Herrschaft  in  welcher  Form  immer  durchaus  nichts  wissen,  be-
        <pb n="488" />
        Die  ollomannische  Nlorle.  (Dec.  21—31.)  487

harren  auf  der  Vereinigung  Ostrumeliens  mit  Bulgarien  nach  den  Intentionen
  des  Vertrags  von  St.  Stefano  und  siellen  nene  Verwickelungen  nach
dem  Abzuge  der  Nussen  in  Aussicht.

24.  December.  (Serbien.)  Die  Regierung  macht  der
Skupschtina  eine  Vorlage  für  den  Van  von  Eisenbahnen  auf  Staatskosten
  und  die  Aufnahme  einer  Anleihe  zu  diesem  Behnfe.

25.  December.  (Serbien  u.  Rumänien)  möchten  die  Judenfrage
  gern  umgehen  und  der  Forderung  des  Berliner  Congresses  nur
formell  entsprechen.  Die  Mächte  beharren  aber  auf  der  thatsächlichen
  Ausführung  der  Berliner  Beschlüsse.

29.  December.  In  Stambul  herrscht  in  Folge  der  Papiergeld-Calamität
  eine  dumpfe  Gährung.  Die  englische  Flotte  nähert
sich  daher  der  Stadt  wieder.  Die  türkische  Regierung  beschließt
ihrerseits,  die  Kaimes  vollständig  einzuziehen.  Es  fehlt  ihr  aber
dagu  alle  Einsicht  in  die  finanziellen  Bedingungen  und  jedenfalls
fehlen  ihr  dazn  die  finanziellen  Mittel  ohne  eine  Anleihe,  die  ohne
Garantie  Frankreichs  oder  Englands  ganz  unmöglich  ist.

30.  December.  Oeman  Pascha  intriguirt  mit  Said  Pascha
gegen  den  neuen  Großvpezier  Chaireddin  Pascha.

31.  December.  Das  englische  Mitglied  der  ostrumelischen
internationalen  Commission  macht  derselben  den  Vorschlag  einer  gemischten
  europäischen  Occupation  des  Landes  nach  dem  Abzuge  der
Russen.  Die  Pforte  erklärt  sich  dagegen.  Die  Mächte  unterhandeln
indeß  doch  darüber,  können  sich  aber  nicht  einigen;  die  Frage  wird
daher  zunächst  wieder  fallen  gelassen.

31.  December.  Karatheodory  Pascha  und  Ali  Pascha  werden
vom  Sultan  zu  den  Unterhandlungen  mit  Rußland  betr.  Abschluß
eines  definitiven  Friedensvertrags  förmlich  beanftragt  und  die  Unterhandlungen
  darüber  beginnen  sofort.
        <pb n="489" />
        13.  Griechenland.

10.  Januar.  In  Folge  des  Bekanntwerdens  der  Nachrichten
über  die  bevorstehenden  russisch-türkischen  Waffenstillstandsverhandlungen
  treten  erhebliche  Differenzen  im  griechischen  Ministerrathe  ein.
Ein  Theil  des  Cabinets  neigt  sich  gerade  wegen  der  eingetretenen
Wendung  einer  energischeren  activen  Politik  zu,  während  andere
Mitglieder  des  Cabinets  auch  fernerhin  die  Haltung  Griechenlands
von  der  britischen  Politik  abhängig  gemacht  zu  sehen  wünschen.

16.  Jannar.  Die  Partei  der  Action  scheint  in  der  Regierung
die  Oberhand  gewonnen  zu  haben.  Die  Nationalgarde  wird  zu  den
Fahnen  einberufen.

19.  Januar.  Die  Stimmung  ist  eine  kriegerische,  und  zahlreiche
  Freiwillige  gehen  bereits  über  die  Grenze,  um  einen  Aufstand
anzufachen,  die  Regierung  sucht  indeß  doch  noch  zurückzuhalten  und
unterhandelt  lebhaft  mit  England.

20.  Januar.  Die  Regierung  beschließt  Truppen  an  die
Grenze  zu  schicken  und  richtet  eine  Note  an  England,  um  dasselbe
zu  einer  unzweidentigen  Haltung  zu  veranlassen.  Inzwischen  ist
Thessalien  von  türkischen  Truppen  ziemlich  stark  besetzt.

23.  Januar.  Das  bisherige  Fusionsministerium  gibt  seine
Entlassung.  Komunduros  bildet  ein  neues  Cabinet.  Dasselbe  legt
der  Kammer  sein  Programm  in  wenigen  Worten  vor:  „Thätiger
und  wirklicher  Schutz  und  Vertheidigung  des  Hellenismus  und  der
Interessen  unserer  gedrückten  und  tyrannisirten  Brüder“,  welche  Worte
die  Kammern  und  das  Publikum  mit  Jubelgeschrei  aufnehmen.
Das  Ministerium  ist  kriegerisch,  der  König  ebenfalls,  und  Krieg
ist  die  Losung  vom  Palast  bis  zur  Hütte.
        <pb n="490" />
        Gritchenland.  (Jan.  31  —  Juni  29.)  489

31.  Jannar.  Kammer:  billigt  das  Programm  des  neuen
Ministeriums  Komunduros  und  ertheilt  demselben  ein  Vertrauensvotum
  mit  121  gegen  6  Stimmen.

1.  Februar.  Die  Regierung  beschließt,  12,000  Mann  in
Thessalien  einrücken  zu  lassen.  Die  Kammer  bewilligt  dazu  einen
Credit  von  10  Mill.  Dr.

6.  Februar.  Die  griechischen  Invasionstruppen  machen  nur
sehr  ungenügende  Fortschritte.  Es  stellt  sich  heraus,  daß  ihre  Zahl
gegenüber  den  Türken  doch  eine  ungenügende  ist,  zumal  sie  von  der
Bevölkerung  Thessaliens  nicht  hinreichend  unterstützt  werden.  Die
Mächte  rathen  entschieden  zum  Rückzuge.  Die  Pforte  beschließt,
ihre  Flotte  gegen  die  griechischen  Küsten  auslaufen  zu  lassen,  event.
Athen  zu  blokiren,  indem  sie  die  Maßregel  mit  denselben  Gründen
motivirt,  wie  Griechenland  seine  Invasion  türkischen  Gebietes.
Während  nämlich  Griechenland  vorgab,  durchaus  keinen  Krieg  führen
zu  wollen,  sondern  seine  Truppen  lediglich  zur  Verhütung  von  Unruhen
  nach  Thessalien  marschiren  zu  lassen,  welche  die  Türkei  zu
schwach  sei,  hintanzuhalten,  erklärt  die  Pforte,  sie  sende  ihre  Panzerflotte
  nur  darum  nach  dem  Piräeus,  um  Angesichts  der  erregten
Stimmung  in  Athen  den  Ausbruch  eines  Aufstandes  daselbst  unmöglich
  zu  machen  und  die  dortige  Regierung  in  der  eventuellen
Bekämpfung  eines  solchen  zu  unterstützen.

9.  Februar.  Die  Regierung  beschließt,  das  Gros  der  Expeditionsarmee
  nach  Lamia  zurück  zu  beordern,  nachdem  die  Gesandten
  der  Mächte  in  Athen  ihr  eine  beruhigende  Erklärung  zugestellt
  haben.

ll.  Februnar.  Kammer:  billigt  die  Zurückrufung  der  Truppen
aus  Thessalien.

23.  Februar.  Griechenland  verlangt  seine  Zulassung  zu  dem
projectirten  europäischen  Congresse.

Anfang  April.  Die  griechischen  Aufstände  in  Thessalien,
Epirus  und  Macedonien  find  so  ziemlich  unterdrückt.

29.  Juni.  Der  Verliner  Congreß  spricht  Griechenland,  hauptsächlich
  auf  das  Betreiben  Frankreichs,  eine  sehr  erhebliche  Grenzerweiterung
  (mit  Janing  in  Epirus)  zu,  die  jedoch  den  Unterhandlungen
  beider  vorbehalten  wird  und  für  welche  die  Mächte  nur
ihre  guten  Dienste  in  Aussicht  stellen  (s.  Deutschland  Seite  117).
        <pb n="491" />
        490  Griechenland.  (Auf.  Sept.  —  Nov.  29.)

Anfang  September.  Griechenland  hat  bei  der  Pforte  die  vom
Berliner  Congreß  beschlossene  Grenzrectification  angeregt.  Die  Pforte
zögert.  Griechenland  stellt  ihr  zur  Antwort  einen  Termin  bis  zum
6.  September  und  da  die  Türkei  keine  Antwort  gibt,  wendet  es  sich
durch  Gircular-Depesche  an  die  Mächte.

15.  October.  Kammer:  Komunduros  gibt  Aufschlüsse  über
die  Haltung  der  Regierung  seit  der  letzten  Session.

Griechenland  habe  an  dem  Kriege  nicht  aus  Furcht,  sondern  auf  die
Versicherungen  Englands  hin  nicht  Theil  genommen,  daß  die  griechischen
Interessen  ger  vahrt  werden  würden.  Der  Be  rliner  Congreß  habe  einen
Griechenland  günsligen  Beschluß  abgegeben.  Er  hoffe,  es  werde  zu  einem
freundschaftlichen  Einvernehmen  zwischen  Griechenland  und  der  Türkei  kommen.
Auf  alle  Fälle,  wenn  die  Pforte  sich  weigerte  und  Europa  Griechenland  sich
selbst  überlasse  werde  eine  starke  Armee  Ereignisse  herbeiführen.  welche  die
Mächte  #wingen  würden,  sich  mit  der  Frage  zu  beschäftigen.  Der  Minister
schließt  seine  Darlegung  mit  der  Forderung  eines  neuen  Credits  von  35
Millionen  zu  dem  Zwecke,  die  griechische  Armee  auf  40,000  Mann  zu  bringen.

Menn  seine  Politik  die  Billigung  der  Kammer  nicht  finde,  so  sei  er  bereit,
sein  Portejeuille  abzugeben.

19.  October.  Kammer:  lehnt  nach  öStägigen  sehr  leidenschaftlichen
  Debatten  über  die  Resultate  des  Berliner  Congresses  einen
Antrag  der  Opposition  mit  72  gegen  69  Stimmen  ab  und  votirt
dem  Ministerium  Komunduros  das  verlangte  Vertrauensvotum  mit
69  gegen  63  Stimmen.

29.  October.  Kammer:  das  Ministerium  Komunduros  unterliegt
  in  der  Frage  der  Einberufung  der  Reserven  mit  einer  Minderheit
  von  3  Stimmen  und  gibt  sofort  seine  Entlassung  ein.

1.  November.  Der  König  bildet  ein  Ministerinm  Trikupis.

5.  November.  Kammer:  das  neue  Ministerium  Trikupis
unterliegt  in  der  Frage  der  Vertagung  der  Kammer  und  gibt  schon
wieder  seine  Entlassung  ein.

10.  November.  Der  König  bildet  wieder  ein  Ministerium
Komunduros.

Kammer:  In  Folge  eines  Compromisses  mit  der  Opposition
bringt  die  Regierung  einen  Gesetzentwurf  ein,  wodurch  die  griechische
Armee  um  weitere  20,000  Mann  vermehrt  werden  soll.  Die  Vermehrung
  soll  theils  durch  Einreihung  von  Freiwilligen,  theils  durch
Reorganisirung  der  Nationalgarde  erfolgen.

29.  November.  Kammer:  genehmigt  den  Gesetz-Entwurf  betr.
Organisation  der  Nationalgarde  mit  83  gegen  64  Stimmen.
        <pb n="492" />
        Eriechenland.  (Dec.  9—24.)  491

9.  December.  Kammer:  genehmigt  das  Einnahmebudget  und
eine  ihr  von  der  Regierung  vorgelegte  Convention  bezüglich  der
Staatsschuld.

12.  December.  Kammer:  die  Regierung  verlangt  von  ihr  die
Ermächtigung  zu  einer  Anleihe  von  60  Millionen  Drachmen,  welche
angeblich  ausschließlich  dazu  dienen  soll,  den  Zwangscurs  aufzuheben
und  die  Casse  für  Brücken=  und  Straßenbau  zu  dotiren.

21.  December.  Kammer:  genehmigt  in  3.  Lesung  die  Aufnahme
  einer  Anleihe  von  60  Mill.  Dr.

24.  December.  Griechenland  ernennt  seinerseits  seine  Commissäre
  für  die  türkische  Grenzfrage,  ist  indeß  zum  voraus  entschlossen,
  auch  nicht  um  ein  Haar  breit  von  den  Bestimmungen  des
Berliner  Vertrages  zu  weichen.
        <pb n="493" />
        <pb n="494" />
        IV.

Außereuropäische  Staaten.
        <pb n="495" />
        <pb n="496" />
        Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika.

4.  Januar.  Das  Cabinet  beräth  über  die  Silberfrage.  Präsident
  Hayes  beharrt  darauf,  gegen  die  Bland'sche  Silberbill  sowie
gegen  jede  Vorlage,  welche  darauf  abzielt,  das  Silber  zum  unlimitirten
  gesetzlichen  Zahlungsmittel  zu  machen,  sein  Veto  einzulegen.


9.  Jannar.  Zufammentritt  von  Vertretern  von  Vanken  und
Finanzinstituten  in  Newyork,  Boston  und  Philadelphia  zur  Berathung
  der  Silberfrage.  Es  wird  eine  Commission  niedergesetzt,
die  den  Auftrag  erhält,  dem  Congresse  Vorslellungen  gegen  die  Annahme
  des  Geseßentwurfs  über  die  Silberwährung  zu  unterbreiten.
Zugleich  soll  diese  Commission  die  Finanz=  und  Handels-Etablissements
  auffordern,  ihre  Geschäfte  einzig  oder  doch  hauptsächlich  auf
der  Grundlage  der  Goldwährung  abgzuschließen.

10.  Jannar.  Wiedergusammentritt  des  Congresses.  Der  Senat
nimmt  sofort  die  Berathung  der  Bland'schen  Silberbill  wieder  auf.

22.  Jannar.  Repräsentantenhaus:  beschließt,  durch  ein  Comité
den  Betrag  des  im  Besitze  der  Union  befindlichen  Goldes  und  Silbers,
  sowie  den  Betrag  der  gegen  Baar  verkauften  Fonds  festgustellen,
ferner  andere  geeignete  Thatsachen  ermitteln  zu  lassen,  die  das
Haus  informiren  könnten,  wann  und  durch  welche  Mitltel  es  mit
der  öffentlichen  Wohlfahrt  vereinbar  sein  würde,  die  Baarzahlungen
am  1.  Januar  1879  wieder  aufgunehmen.

23.  Jannar.  Senat:  Blaine  bringt  eine  Bill  ein,  welche  die
Prägung  eines  Silberdollars  vorschlägt,  der  so  viel  Gran  enthalten
soll,  als  der  Münzdirector  und  der  Schatzecretär  es  jedesmal  für
nothwendig  halten,  um  denselben  von  gleichem  Werthe  mit  dem
Golddollar  zu  machen  und  welcher  gesetzliches  Zahlungsmittel  für
die  Hälfle  jeder  Forderung  sein  soil.
        <pb n="497" />
        496  Pereinigte  Staaken  von  Nordamerika.  (Jan.  25  —  März  7.)

25.  u.  28.  Jannar.  Senat  u.  Repräsentantenhaus:  genehmigen
beide  —  jener  mit  43  gegen  22,  dieses  mit  187  gegen  79  Stimmen
—  eine  Resolution  von  Matthews,  in  welcher  der  Regierung  die
Befugniß  ertheilt  wird,  die  Vonds  auch  in  Silberdollars  einzulösen.

29.  Januar.  Neben  den  Verhandlungen  über  die  Silberfrage
gingen  still  und  unbemerkt  die  Arbeiten  eines  Congreßausschusses
für  Mittel  und  Wege  (ways  and  means)  zum  Entwurf  eines  neuen
Zolltarifs  her.  Dieselben  sind  nunmehr  zu  Ende  gediehen.  Der
ausgesprochene  Zweck  der  Vorlage  ist  eine  Erhöhung  der  Zolleinnahmen.
  Sie  veranschlagt  auf  Grund  der  Durchschnittseinfuhr  die
Erhöhung  der  Einnahmen  von  130  auf  150  Mill.  Seitens  der
Presse  wird  der  neue  Tarifentwurf  allgemein  günstig  besprochen.

16.  Februar.  Senat:  genehmigt  die  Bland'sche  Silberbill
mit  48  gegen  21  Stimmen  mit  den  von  der  Finanzcommission  beantragten
  Modificationen,  wodurch  die  Silberausprägung  auf  4  Mill.
Doll.  monatlich  beschränkt  wird.

21.  Februar.  Repräsentantenhaus:  genehmigt  auch  seinerfeits
die  Bland'sche  Silberbill  mit  den  vom  Senate  angenommenen  Modificationen.
  Diefelbe  geht  nunmehr  an  den  Präsidenten  der  Republik.


27.  Februar.  Präsident  Hayes  legt  sein  Veto  gegen  die  von
beiden  Häusern  genehmigte  Bland'sche  Silberbill,  als  gegen  eine
Benachlheiligung  der  Staatsglänbiger,  ein.  Das  Nepräsentantenhaus
  genehmigt  diese  jedoch  neuerdings  mit  196  gegen  73,  der  Senat
mit  46  gegen  19  Stimmen,  also  beide  mit  mehr  als  Zweidrittel-Majorität:
  das  Veto  des  Präsidenten  wird  dadurch  hinfällig.  Präsident
  Hayes  hat  damit  eine  erste  politische  Niederlage  erlitten.

2.  März.  Repräsentantenhaus:  das  Comite  für  Erziehung
und  Arbeit  erstattet  dem  Hause  den  von  ihm  geforderten  Bericht
über  die  Chinesenfrage.  Der  Bericht  ist  einer  Fortdauer  der  Chinesen=Einwanderung
  durchaus  feindlich.

7.  März.  Senat:  genehmigt  eine  Bill,  welche  die  Regierung
Jur  Emission  vierprocentiger  Conponsbonds  im  Gesammtbetrage  von
100  Millionen  Doll.  ermächtigt.  Diese  Couponsbonds  sind  in  50
Jahren  zum  Nominalwerthe  gegen  Baar  oder  gegen  Papiergeld,
dessen  gesetzlicher  Curs  seinem  Nominalwerthe  gleich  ist,  einzulösen.
Diese  Emission  tritt  an  Stelle  der  früher  genehmigten  Anleihe
gleicher  Höhe.
        <pb n="498" />
        Vereinigle  Slaalen  von  Nordameriha.  (März  18  —  Mai  14.)  497

18.  März.  Senat:  Der  Schatzsecretär  Sherman  bekämpft  in
der  Finanzcommission  entschieden  die  Annullirung  des  Gesetzes  betr.
die  Wiederaufnahme  der  Baarzahlungen.  -

25.  März.  Repräsentantenhaus:  lehnt  das  Münzgesetz,  wonach
  Silber  unter  den  nämlichen  Bedingungen  wie  Gold  ausgeprägt
und  die  Ausgabe  von  Certificationen  auf  Silberbarren  gestattet  werden
  sollte,  ab.  140  stimmen  für  und  102  gegen  das  Gesetz;  somit
fehlt  die  erforderliche  Zweidrittelmehrheit.  6

2.  April.  Repräsentantenhaus:  der  Schatzsecretär  Sherman
spricht  in  der  Sihung  der  Finangcommission  abermals  die  zuversichtliche
  Ueberzeugung  aus,  am  1.  Jannar  1879  die  Baargahlungen
wieder  aufnehmen  zu  können.

I7.  April.  Senat:  der  Bericht  der  Finanzcommission  beantragt,
  den  vom  Repräsentantenhause  angenommenen  Gesetzentwurf
(s.  23.  Nov.  1877)  über  die  Annullirung  des  Gefehes  betreffend  die
Wiederaufnahme  der  Vaarzahlungen  durch  einen  anderen  Entwurf
zu  ersetzen,  wonach  der  Umlauf  der  Greenbacks  nicht,  wie  zuerst  bestimmt,
  nach  dem  1.  September  beschränkt  werden  soll,  sondern  vielmehr
  Greenbacks  in  Zahlung  zu  nehmen  sind  für  4proc.  Obligationen,
bei  Zöllen,  sämmtlichen  Staatssteuern  und  bei  Rückzahlung  aller
Schuldverbindlichkeiten,  ausgenommen  in  Fällen,  wo  die  Rückzahlung
in  Baar  durch  Gesetz  oder  Contract  festgesetzt  ist.  Die  Greenbacks,
welche  das  Schatzamt  empfängt,  sollen  al  pari  bei  Zahlung  von
Forderungen  an  die  Regierung  und  im  Austausch  gegen  Baargeld
ausgegeben  werden  dürfen.  Der  Senat  beschließt  nach  dem  Antrage
des  Ausschusses.

—  April.  Die  Blätter  berichten  über  die  fortdauernde  Organisation
  der  sozialistischen  Elemente  in  verschiedenen  Staaten,
deren  Ausdehnung  seit  dem  großen  Eisenbahnstrike  im  vorigen  Jahr
controvers  geblieben  war.  In  Chicago  sollen  sie  sich  ganz  offen  in
den  Wassen  üben,  in  St.  Louis  wird  die  Zahl  der  „eingeschworenen“
Mitglieder  auf  5—6000  angegeben,  die  Gesammtzahl  in  den  Ver.
Staaten  auf  mindestens  60,000  geschätzt.  Die  öffentliche  Meinung
verhält  sich  indeß  allen  solchen  Angaben  gegenüber  sehr  kaltblütig.

14.  Mai.  Repräsentantenhaus:  der  Demokrat  Potter  bringt
einen  Antrag  ein  betreffend  eine  parlamentarische  Enquete  über  die
Fälschungen  und  betrügerischen  Handlungen,  welche  bei  der  Präsidentenwahl
  in  Florida  und  Louisiana  vorgekommen  sein  sollen.

Schulthess,  Europ.  Geschichtslalender.  XIX.  Bb.  32
        <pb n="499" />
        498  Pereinigle  Staalen  von  Nordameriha.  (Mai  17  —  Sept.  14.)

Der  Kammerpräsident  entscheidet,  daß  der  Antrag,  welcher  eine
Frage  von  höchster  Wichtigkeit  betreffe,  berathen  werden  müsse.  Die
Berufung  gegen  die  Entscheidung  des  Präsidenten  wird  mit  128
gegen  108  Stimmen  abgelehnt.  Die  Abstimmung  ist,  von  wenigen
einzelnen  Fällen  abgesehen,  ein  reines  Parteivotum.

Der  Versuch,  die  Präsidentenwahl  des  Jahres  1876  und  die  Entscheidung
  des  Streites  vom  Jahre  1877  zu  Gunsten  des  jetzigen  Präsidenten
Hayes  wieder  unzustürzen,  geht  von  den  Demokraten  des  Nordens  aus,  die
damit  den  Demokraten  des  Südens  eine  stüyende  Hand  zu  bieten  meinen.
Der  verbissenste  Gegner  des  jetzigen  Präsidenten  ist  jedoch  davon  überzeugt,
daß  praktische  Folgen  aus  der  Untersuchung,  falls  es  überhaupt  soweit  kommen
  sollte,  nicht  erwachsen  werden.

17.  Mai.  Repräsentantenhaus:  genehmigt  den  Antrag  Potter
auf  Untersuchung  der  angeblichen  Fälschungen  bei  der  letzten  Präsidentenwahl
  in  Florida  und  Louisiana  mit  145  (demokr.)  Stimmen
gegen  2;  die  Nepublikaner  enthalten  sich  der  Abstimmung.  Die  dafür
  gewählte  Commission  befteht  aus  7  Demokraten  und  4  Republikanern.


28.  Mai.  Senat:  genehmigt  eine  Bill  zur  Verhinderung
abermaliger  Einziehung  von  Greenbacks.

Repräsentantenhaus:  nimmt  eine  Bill  an,  welche  den  Heeresstand
  auf  20,000  Mann  herabsehzt  und  die  Verwendung  von  Truppen
in  Angelegenheiten  der  Civilverwaltung  untersagt.

18.  Jumi.  Nepräsentantenhaus:  lehnt  den  Beschluß  des
Senates  vom  17.  April  betr.  die  Wiederaufnahme  der  Baarzahlung
ab  und  hält  also  an  seinem  Beschlusse  vom  23.  November  1877  fest.

Anfang  Juli.  Es  haben  sich  im  Gegensatz  gegen  die  Parteien
der  Demokraten  und  der  Republikaner  zwei  neue  Parteien  aufgethan,
eine  „Arbeiter-Partei“",  die  mehr  im  Westen,  und  eine  „Greenback-Partei“,
  die  mehr  im  Osten  ihre  Wurzeln  und  ihre  Verbreitung
gefunden  haben.  Die  erstere  siegt  bei  den  Wahlen  für  die  Staatsconvention
  in  Californien  mit  einem  Uebergewicht  von  4000  St.

10.  August.  Auf  Anregung  der  Regierung  der  Ver.  Staaten
tritt  in  Paris  eine  internationale  Münzconferenz  zusammen,  um
über  die  Frage  der  Doppelwährung  zu  berathen.  Dieselbe  führt
jedoch  zu  keinem  greifbaren  Resultat.

—  August.  Im  Süden,  namentlich  in  New-Orleans,  tritt
das  gelbe  Fieber  mit  furchtbarer  Verderblichkeit  auf.

14.  September.  Präsident  Hayes  erklärt  in  einer  in  Chicago
gehaltenen  Rede,  daß  die  Finanzmaßregeln  Sherman's  durchaus
        <pb n="500" />
        Vereinigle  Slaaten  von  Nordamerika.  (Oct.  8  —  Der.  14.)  490

richtige  und  loyale  seien,  und  spricht  sich  gegen  die  Einmischung  der
Legislative  in  die  Frage  der  Geldeirculation  und  der  Wiederaufnahme
  der  Baarzahlung  aus,  da  eine  solche  Einmischung  nur  das
Vertrauen  der  Handelswelt  erschüttern  und  das  Wiederaufblühen
der  Geschäfte  vergögern  würde.

8.  October.  Das  Resultat  der  Octoberwahlen  ist  den  Republikanern
  nicht  günstig  und  erregt  lebhafte  Besorgnisse  betr.  die
Lösung  der  finanziellen  Fragen.

5.  November.  Die  November-Staats=  und  Congreß-Wahlen
in  30  Staaten  —  worunter  die  beiden  leitenden  Newyork  und  Pennsylvanien
  —  fallen  für  die  Nepublikaner  wesentlich  günstiger  aus
als  die  Octoberwahlen.  In  Newyork  und  Pennsylvanien  siegen  dießmal
die  Republikaner  und  behaupten  sich  im  Uebrigen  wenigstens  auf
der  ganzgen  Linie.  In  Massachusetts  erleidet  auch  die  Greenbacks-Partei
  trotz  der  ihr  zugefallenen  Arbeilerstimmen  mit  sammt  ihrem
Führer,  dem  Demagogen  Ben  Butler,  eine  vernichtende  Niederlage.
In  Newyork  unterliegen  auch  bei  den  gleichzeitig  statt  findenden
Wahlen  die  Demokraten  von  Tammany-Hall  dem  Vunde  aller  ihnen
entgegenstehenden  Gruppen.

13.  November.  In  Newyork  nimmt  eine  Versammlung  von
Vertretern  von  etwa  50  Banken  zu  Gunsten  der  Beschleunigung  der
Wiederaufnahme  der  Vaarzahlungen  mehrere  Resolutionen  an  und
beschließt  Maßnahmen  gur  Erreichung  dieses  Zieles  vorzunehmen.

23.  November.  Schatsecretär  Sherman  spricht  sich  dahin  aus:
daß  nach  dem  1.  Jannar  Papiergeld  mit  gemüngtem  Gelde  al  pari
erhalten  werden  folle,  theils  durch  Amortisirung  und  theils  dadurch,
daß  Papiergeld  bei  Entrichtung  von  Zöllen  und  für  Staatsschuldenbonds
  in  Zahlung  genommen  werde.

2.  December.  Zusammentritt  des  Congresses.  Jahresbotschaft
des  Präsidenten  Hayes.

Derselbe  berührt  auffallender  Weise  die  grßoen  Finanzfragen,  die
Wiederaufnahme  der  Baarzahlungen  und  die  Doppelwährung,  gar  nicht,  indem
  er  dieselben  gänglich  dem  Jahresbericht  des  Schatzsecretärs  Sherman
überläßt.

14.  December.  Senat:  nimmt  mit  35  gegen  26  Stimmen
ein  von  Edmunds  vorgeschlagenes  Wahlgesetz  an,  durch  welches  eine
besondere  Methode  für  die  Zählung  der  bei  der  Wahl  des  Präsidenten
  der  Vereinigten  Staaten  abgegebenen  Stimmen  eingeführt
wird.  Wenn  das  Votum  eines  Staates  angefochten  wird,  so  soll

32“
        <pb n="501" />
        500  Pereinigte  Stanlen  von  Nordamerika.  (Dec.  17—18.)

diese  Streitfrage  durch  den  belreffenden  Staat  geregelt  werden;  falls
es  zu  keiner  Entscheidung  kommt,  soll  die  Sache  dem  Congresse  zur
Beschlußfassung  vorgelegt  werden.

17.  December.  Seit  der  Einstellung  der  Baarzahlungen  im
Jahre  1862  erreicht  das  Gold  an  diesem  Tage  zum  ersten  Male
den  Pari-Curs.  Das  Schatamt  rechnet  darauf,  am  1.  Jannar
135  Millionen  klingende  Münze  in  den  Cassen  vorräthig  zu  haben.

18.  December.  Senat:  nimmt  eine  von  Blaine  vorgeschlagene
Resolution,  wodurch  die  Ermächtigung  zur  Untersuchung  der  angeblichen
  Wahlbeeinflussungen  in  den  Südstaaten  gelegentlich  der
letzten  Präsidentenwahl  ertheilt  wird.  Ein  dazu  vorgeschlagenes  und
ebenfalls  angenommenes  Ammendement  bestimmt,  daß  die  Untersuchung
  auf  sämmtliche  Staaten  ausgedehnt  werden  soll.
        <pb n="502" />
        Alebersicht
der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1878.

Das  Jahr  1878  wird  nicht  nur  durch  das  Ende  des  russischtürkischen
  Krieges,  die  völlige  Niederwerfung  der  Türkei,  den  Berliner
Congreß  und  die  zwar  nicht  definitive,  aber  doch  provisorische  Lösung
der  orientalischen  Frage  durch  denselben  bezeichnet,  sondern  ebenso  sehr
durch  höchst  bedentungsvolle  Vorgänge  in  den  mächtigsten  Staaten  des
mittleren  und  westlichen  Europas,  in  England,  das  nach  längerem
Unterbruche  während  des  Ueberwiegens  der  Whigs  unter  der  Herrschaft
  der  Tories  neuerdings  als  vollberechtigtes  Glied  in  die  Reihe
der  leitenden  und  entscheidenden  Weltmächte  eintrat,  in  Frankreich,
wo  die  Republik  endlich  das  Uebergewicht  über  die  monarchischen
und  reactionären  Parteien  errang  und  sich  allem  Anscheine  nach
endgülktig  unter  den  monarchischen  Großmächten  festsetzte  und  schließlich
  in  Deutschland,  in  dem  sich  eine  steuer=  und  finanzpolitische
Krisis  entwickelte,  deren  ungewisser  Ausgang  nothwendig  von  tiefgreifendem
  Einfluß  auch  auf  die  rein  politische  Entwickelung  des
Reiches  sein  wird,  ganz  abgesehen  davon,  daß  in  Nußland,  kaum
daß  der  Krieg  zu  Ende  war,  Zustände  und  Vestrebungen  zu  Tage
traten,  deren  Folgen  heute  noch  gar  nicht  bemessen  werden  können.

Der  Feldzug  von  1877  war,  nach  dem  Urtheile  unbefangener##hland
Militärs,  weder  für  die  Russen  noch  für  die  Türken  befonders  ehren=  um  unn  die
voll  oder  gar  glänzend.  Die  einen  wie  die  andern  schlugen  sich  gegebenen
  Falls  mit  gewohnter  Tapferkeit,  aber  die  Strategie  beider
war  keine  sehr  ausgezeichnete.  Namentlich  scheint  es,  daß  es  den
Türken  während  der  denkwürdigen  Belagerung  von  Plewna,  wenn
sie  besser  geführt  worden  wären,  wohl  möglich  hätle  sein  sollen,  den
        <pb n="503" />
        5

502  Uebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahres  1878.

Feind  trotz  seiner  numerischen  Ueberlegenheit  wieder  über  die  Donan
zurück  zu  werfen.  Sobald  aber  einmal  Plewna  gefallen  war,  hatten
die  Russen  das  Uebergewicht  bekommen  und  rückten  die  rufsischen  Heere
unaufhaltsam  bis  an  den  Balkan  und  über  diesen  hinaus  vor.
Der  Sultan  war  schon  bereit,  mit  sammt  seinem  Hofe  und  feiner
Regierung  seine  Hauptstadt  zu  verlassen  und  sich  auf  die  andere
Seite  des  Bosporus  zurück  zu  ziehen,  da  keine  der  europäischen
Mächte  auch  nur  Miene  machte,  ihm  mit  den  Waffen  in  der  Hand
Beistand  zu  leisten.  Aber  Rußland  wagte  es  doch  nicht,  selbst  diesen
kühnen  Griff  zu  thun:  nicht  die  Türkei,  wohl  aber  Europa  hinderte
es  daran.  ç

England  Zwar  einen  Augenblick  dachte  es  daran  und  fehr  ernstlich.

isn-  Aber  es  besann  sich  doch  eines  Besseren:  nimmermehr  hätte  es

Mächte.  Europa  ruhig  geschehen  lassen  können,  daß  es,  wenn  auch  nur  momentan,
  seine  Hand  auf  das  lehztte  Ziel  all  seines  Ehrgeizes  schlage.
Und  doch  war  es  nur  Eine  Macht,  die  in  diesem  verhängnißvollen
Augenblicke  die  Interessen  von  gang  Europa  auf  ihre  Schultern
nahm  und  allein,  mit  dem  vollen  Bewußtsein  dessen,  was  sie
unternahm,  der  russischen  Uebermacht  entgegen  trat  und  ihr  ein
energisches:  bis  hieher  und  nicht  weiter!  entgegenrief.  Diese  Macht
war  England.

Das  mächtige  deutsche  Reich  war  von  Aufang  an  auf  der
Seite  Nußlands  gestanden  —  ohne  des  deutschen  Reiches  sicher  zu
sein,  hältte  Rußland  das  ganze  Unternehmen  gegen  den  Bestand  der
Türlei  gar  nicht  unternehmen  dürfen  —  und  stand  auch  jeßzt  noch
auf  seiner  Seile.  Die  dafür  viel  angeführte  Dankbarkeit  Deutschlands
  für  die  Haltung  Rußlands  im  deutsch-frangösischen  Kriege
von  1870,71,  so  werthvoll  sie  Deulschland  auch  allerdings  war,  fiel
hiebei  doch  wohl  in  sehr  geringem  Grade  ins  Gewicht.  Die  Politik
beruht  auf  Interessen  und  rechnet  mit  Interessen,  nicht  mit  Gefühlen,
und  der  denutsche  Reichskanzler  ist  alles  eher  als  ein  sentimentaler
Staatsmann.  Immerhin  aber  lag  das  persönlich  freundschaftliche
Verhältniß  zwischen  dem  deutschen  und  dem  russischen  Kaiser  demjenigen
  zwischen  den  beiden  Regierungen  wesentlich  zu  Grunde  und
die  Ueberzeugung,  daß,  so  lange  Kaiser  Alexander  lebe,  Deutschland
von  Rußland  jedenfalls  nichts  oder  doch  nicht  leicht  elwas  zu  besorgen
  habe.  Ein  directes  Interesse  hatte  Deutschland  in  der  orientalischen
  Frage  entschieden  nicht  und  der  deutsche  Reichskanzler  war
daher  vollkommen  berechtigt,  in  der  ganzen  Verwickelung  von  der  Ueber-
        <pb n="504" />
        Hebersicht  der  politischen  Eulwichelung  des  Jahres  1878.  503

zeugung  auszugehen,  daß  das  durch  und  durch  morsche  kürkische
Staatswesen  auf  die  Dauer  in  Europa  doch  nicht  zu  halten  sei  und
daß  daher  für  Deutschland  kein  genügender  Grund  obwalte,  dem
Plane  Rußlands,  diesem  Staatswesen  gerade  jetzt  unter  dem  Vorwande
  der  Beschützung  der  verschiedenen  slavisch-christlichen  Völkerschaften
  der  Balkan-Halbinsel  —  denn  daß  das  nur  ein  Vorwand
sei,  darüber  herrschte  außerhalb  Rußland  felbst  im  übrigen  Europa
in  der  That  nur  Eine  Stimme  —  einen  nenen  Stoß  zu  versetzen,
entgegen  zu  treten,  eher  vielmehr  Grund,  demselben  Vorschub  zu  leisten.
Nicht  am  wenigsten  aber  leitete  dabei  den  dentschen  Reichskanzler
ohne  Zweifel  die  Rücksicht  auf  Frankreich.  Zwar  hat  sich  zwischen
Deutschland  und  Frankreich  in  den  letzten  Jahren  ein  ganz  leidliches
  Verhältniß  herausgebildet.  Die  Franzosen  sind  in  Folge  des
schweren  Unglücks,  das  durch  den  Leichksinn  des  zweiten  Kaiserreichs
über  sie  gekommen,  offeubar  in  weiten  Kreisen  in  sich  gegangen  und
die  besten  Elemente  der  Nation  sehen  gar  wohl  ein,  daß  es  Zeit
und  langer,  ruhiger,  vorsichtiger  und  umsichtsvoller  Arbeit  bedarf,
wenn  sie  ihr  neues  republikanisches  Staatswesen  auf  festen  Grundlagen
  nach  außen  und  innen  consolidiren  wollen:  für  einmal  haben
wenigstens  diese  Elemente  alle  und  jede  Nevanchegedanken  gegenüber
dem  neuen  deutschen  Reiche,  das  sich  unter  der  starken  Hand  des
Fürsten  Bismarck  in  den  wenigen  Jahren  seines  Bestehens  merkwürdig
  gefestigt  hat,  augenscheinlich  entschieden  bei  Seite  gelegt.
Sich  jedoch  darauf  zu  verlassen,  wäre  geradezu  thöricht  gegenüber
dem  Nationalgeiste  und  dem  nur  zu  wohl  bekannten  Temperamenle
der  Franzosen.  So  sehr  sie  sich  zur  Zeit  einer  klugen  Zurückhaltung
befleißigen  und  so  viel  Ursache  sie  auch  dazu  in  der  That  haben,
die  erlittene  Demüthigung  ist  für  sie  eine  brennende  Wunde,  die  sie
nur  schwer  verwinden  können,  und  die,  übrigens  immerhin  geachtete
und  mächtige  Stellung,  die  sie  im  Kreise  der  übrigen  Großmächte
wiederum  einnehmen,  befriedigt  sie  nicht,  weil  sie  allerdings  eine
leitende  nicht  ist  und  nicht  sein  kann.  Deutschland  muß  daher
darauf  gefaßt  sein,  daß  Frankreich  die  erste  günstige  Lage  der  Dinge
in  Europa  benüße,  um,  alle  bisherige  Vorsicht  plötzlich  bei  Seite
setzud  und  die  gemäßigten  Elemente,  die  augenblicklich  die  Oberhand
  haben,  überwallend,  seine  angeblichen  Fesseln  abzuwerfen  und
einen  energischen  Versuch  zu  machen,  über  Deutschland  hergufallen
und  seine  frühere  leitende  Rolle  wieder  zu  erobern.  Deutschland
muß  darauf  um  so  mehr  jederzeit  gefaßl  sein,  als  alle  Parteien  in
        <pb n="505" />
        504  Nebersichl  der  polilischen  Enlwichelung  deo  Jahres  1878.

Frankreich,  so  heftig  und  unversöhnlich  sie  sich  auch  in  innern  Fragen
unter  einander  bekämpfen,  doch  ohne  irgend  eine  Ausnahme  sich  in
dem  Bestreben  die  Hand  bieten,  die  Militärmacht  des  Landes  unter
Auspannung  aller  Kräfte  auf  eine  Stufe  zu  bringen,  wo  sie  Deutschland
  nicht  nur  vollkommen  gewachsen,  sondern  sogar,  wenigstens  an
Zahl,  überlegen  wäre,  und  das  in  Wahrheit  schon  bisher  mit  einem
Erfolge,  daß  deutsche  Militärs  bereits  den  Zeitpunkt  berechnet  haben,
in  welchem  Frankreich  Deutschland  in  der  Osfensive  wirklich  gewachsen,
  in  der  Defensive  aber  und  zwar  in  fast  fabelhaftem  Grade
überlegen  wäre.  Von  Anfang  an  faßten  hiebei  die  Franzosen  die
Möglichkeit  ins  Auge,  sich  früher  oder  später  mit  Rußland  zu  verständigen,
  um  gemeinsam  von  links  und  rechts  über  Deutschland
herzufallen,  zumal  bei  aller  Freundschaft  zwischen  ihren  Herrschern
und  allem  Einverständniß  ihrer  Negierungen  national  zwischen  Deutschen
  und  Russen  nichts  weniger  als  eine  besondere  Zuneigung  obwaltet,
  im  Gegentheil  von  Zeit  zu  Zeit  immer  wieder  die  unverkennbaren
  Zeichen  gründlicher  Abneigung  durchbrechen  und  sich  Luft
machen.  Deutschland  hatte  daher  beim  Wiederauftauchen  der  orientalischen
  Frage  und  hat  fortwährend  gegenüber  Frankreich  ein  polilisches
  Interesse,  mit  Rußland  auf  gutem  Fuße  zu  stehen  und  sich
dasselbe  zu  verbinden,  so  weit  es  geschehen  kann,  ohne  seine  anderen
Interessen  zu  beeinträchtigen.  Selbstverfländlich  weiß  das  Rußland
so  gut  wie  Deutschland  und  stützt  sich  daranf.  Und  wie  Rußland
im  letzten  Kriege  Deutschland  gegenüber  Oesterreich  wesentliche  Dienste
thal,  so  nahm  es  in  der  orientalischen  Frage  Deutschlands  Dienste
gegenüber  demselben  Oesterreich  seinerseils  in  Anspruch.  Deutschland
gewährte  ihm  denn  auch  diese  Unterstützung  in  vollem  Maße  und
die  sog.  Dreikaiserallianz  bildete  unlängbar  die  wesentlichste  diplomatische
  Unterlage  für  das  Unternehmen  Rußlands  gegen  die  Türkei,
ohne  welche  dieses  geradezu  nicht  möglich  gewesen  wäre.  Oesterreich
bot  dazu  die  Hand,  weil  es  auch  seinerfeits  sich  der  Einsicht  nicht  verschließen
  konnte,  daß  das  türkische  Reich  durch  die  Unfähigkeit  feiner
Regenten  sichtlich  und  unaufhaltbar  seinem  Verfalle  wenigstens  in
Europa  entgegen  gehe  und  weil  es  einen  großen  Krieg  gegen  Rußland
  vornehmlich  aus  finanziellen  Gründen  scheute;  aber  da  die
orientalische  Frage  ganz  im  Gegensatze  zu  Deutsehland  seine  vitalsten
Interessen  berührt,  so  konnte  es  dieß  doch  nur  in  der  vollen  Ueberzeugung,
  daß  Deutschland  niemals  zugeben  werde,  daß  Rußland
diesen  Interessen  zu  nahe  trele  und  daß  sich  Millel  und  Wege
        <pb n="506" />
        Nebersicht  der  pelikischen  Enlwichelung  des  Jahreo  1878.  505

würden  finden  lassen,  dieselben  mit  Hilfe  der  Mächte  gegebenen  Falls
auch  noch  in  anderer  Weise  als  durch  einen  Krieg  zu  wahren.  Die
beiden  vorwiegenden  und  leitenden  Nationalitäten  Oesterreichs,  die
Deutschen  und  die  Magyaren  waren  damit  freilich  nur  halb  einverstanden.
  Waltet  in  Deutschland  ganz  allgemein  nichts  weniger  als
eine  besondere  Zuneigung  für  Rußland  und  das  russische  Wesen,
so  herrscht  in  Oesterreich,  abgesehen  von  den  slavischen  Bölkerschaften,
eine  entschiedene  und  lant  ausgesprochene  Abneigung  gegen  jene  und
konnten  die  Ungarn  namentlich  vielfach  nicht  begreifen,  wie  es
Oesterreich  zugeben  könne,  daß  die  Türkei  ohne  irgend  eine  Hülfe
von  irgend  einer  Seite  dem  Angriffe  und  der  Ueberflulhung  Rußlands
  einfach  Preis  gegeben  werden  solle.  Doch  waren  auch  die
Deutschen  und  Magyaren  nicht  gerade  geneigt,  sich,  ohne  dazu  förmlich
  gepwungen  zu  sein,  in  einen  Krieg  mit  Rußland  zu  stürgen  und
beruhigten  sich  wenigstens  die  Ungarn  damit,  daß  ja  einer  der
Ihrigen,  der  Graf  Andrassy,  an  der  Spitze  der  auswärligen  Angelegenheiten
  des  Reichs  stände,  der  sich  sicher  nicht  in  den  russischen
Netzen  habe  fangen  lassen  können.  Italien  und  Frankreich  hielten
zurück:  wenn  auch  beide  wichtige  Interessen  im  Orient  zu  wahren
hatten,  so  sahen  sie  diese  vorerst  doch  nicht  unmittelbar  von  Rußland
gefährdet  und  daher  keine  unmittelbare  Veranlassung,  ihrerseits  ein
entscheidendes  Gewicht  in  die  Wagschale  zu  werfen.  Nicht  so  dagegen
  England,  dessen  Regierung  die  Schritte  Rußlands  von  allem
Anfang  an  mit  dem  äußersten  Mißtrauen  beobachlete  und  entschlossen
war,  wenigstens  die  Meerengen  und  Constantinopel  unter  keinen
Umständen  in  die  Hände  Rußlands  fallen  zu  lassen.  Aber  auch
England  war  zunächst  nicht  in  der  Lage,  Rußland  und  seinem
Unternehmen  gegen  den  fernern  Besltand  der  türkischen  Herrschaft
auf  der  Vallanhalbinsel  mit  gewaffneler  Hand  entgegen  zu  treten.
Die  Regierung  war  in  sich  keineswegs  einig,  die  öffentliche  Meinung
Aufangs  entschieden  überwiegend  gegen  einen  Krieg  und  überdieß
hatte  auch  in  Eugland  die  Ueberzeugung  Platz  gegrissen,  daß  es  auf
die  Daner  doch  nicht  möglich  sein  werde,  die  Herrschaft  der  elenden
türkischen  Regierung  in  ihren  europäischen  Provingen  auf  die  Dauer
intact  aufrecht  zu  erhalten.  Eine  Allianz  mit  der  Türkei  bot  in
der  That  nur  eine  ziemlich  schwache  und  sehr  unsichere  Stütze  und
eine  solche  mit  Oesterreich  war  vorerst  ausgeschlossen.  So  tral  auch
England  dem  russischen  Unternehmen  in  erster  Linie  nicht  entgegen
und  verharrte  um  so  mehr  in  einer  allerdings  ausgesprochener
        <pb n="507" />
        506  Nebersicht  der  polilischen  Entwichelnng  des  Jahres  1878.

Maßen  nur  bedingten  Neutralität,  als  sich  herausstellte,  daß  es
Rußland  doch  nicht  vergönnt  sei,  die  türkischen  Waffen  einfach  im
ersten  Anprall  zu  überrennen,  die  anfänglichen  russischen  Erfolge
vielmehr  bald  vor  Plewna  und  an  der  heldenmüthigen  Vertheidigung
dieses  Platzes  durch  Osman  Pascha  zum  Stillstand  kamen.
Forl-  Nach  dem  Fall  von  Plewna  dagegen  entwickelten  sich  die
zong  d=  Dinge  rascher.  Bis  Ende  des  J.1877  hatten  die  russischen  Armeen
türki,  überall  die  Valkankette  erreicht;  in  den  letzten  Tagen  desfelben  über-*iie
  stieg  General  Gurko  den  westlichen  Theil  derselben  und  stieg  in  die
Ebene  von  Sofia  hinunter,  besetzte  die  Stadt  und  rückte  weiter  gegen
Philippopel  vor.  Am  7.  Jannar  1878  überschritt  auch  das  Centrum
der  russischen  Armee  den  Balkan  bei  Ketschidere  und  Ichtiman  und
besetzte  Kesanlik.  Die  türkische  Shipka-Armee  war  dadurch  abgeschnitten
  und  ergab  sich  am  folgenden  Tage,  32,000  Mann  stark,
mit  allen  ihren  Kriegsvorräthen  dem  General  Radetzky.  Am  15.
Jannar  schlug  General  Gurko  herwärts  Philippopel  die  Hälfte  der
türkischen  Feldarmee  unter  Suleiman  Pascha  und  schnitt  ihm  den
Rückzug  auf  Adrianopel  ab;  Suleiman  schiffte  den  Rest  seiner  Streitkräste
  in  Kawala  am  ägäischen  Meere  nach  Constantinopel  ein.
Ein  Theil  derselben  trennte  sich  indessen  von  ihm  und  schlug  sich
ins  Nhodopegebirge,  um  dort  auf  eigene  Faust  einen  Guerillakrieg
gegen  die  Russen  anzufachen.  Mit  Suleiman  war  die  letzte  organisirte
  Feldarmee  der  Türken  geschlagen:  den  Russen  stand  bis  Constantinopel
  keine  solche  mehr  entgegen  und  sie  konnten  nunmehr  rasch
auf  dasselbe  zurücken.  Nur  in  Adrianopel  hätten  ihnen  die  Türken
noch  einen  ernstlichen  und  längeren  Widerstand  leisten  können.
Schon  seit  einem  Jahre  hatten  sie  wirklich  alles  vorbereitet,  um
aus  demselben  ein  zweites,  nur  noch  stärkeres  Plewna  zu  machen.
Aber  nach  der  Niederlage  Suleimans  fehlten  ihnen  dazu  die  erforderlichen
  Truppen,  da  sie  im  Lande  herum  nur  mehr  über  einzelne,
Audem  giemlich  schwache  Corps  zu  gebieten  hatten  und  der  Sultan
es  nicht  wagte,  die  Hauplstadt  selbst  von  Truppen  zu  entblößen.
Auch  war  jetzt  ihr  Muth,  ihre  Widerstandskraft  gebrochen.  Bis
dahin  hatte  der  Sultan  noch  immer  sich  der  Hoffnung  hingegeben,
daß  irgend  eine  der  Großmächte  ihm  schließlich  doch  bewaffnete
Hülfe  angedeihen  lassen  werde.  Diese  Hoffnung  mußte  jetzt  aufgegeben
  werden.  Die  Vertreter  der  Mächte,  auch  derjenige  Oesterreichs,
  halten  von  Anfang  an  dem  Kampfe  achselzuckend  und  unbelheiligt
  zugesehen,  nur  derjenige  Englands  haile  die  Pforte  zum
        <pb n="508" />
        Uebersicht  der  polilischen  Enlwichelnng  des  Zahres  1878.  507

Widerstand  gegen  den  übermächtigen  Gegner  nach  Kräften  wenigstens
ermuntert.  Aber  auch  England  machie  keine  Miene,  ihr  thätigen
Beistand  zu  leisten.  Unter  diesen  Umständen  blieb  dem  Sultan
in  der  That  nichts  anders  übrig,  als  sich  zu  beugen.  Zu  diesem
Ende  hin  trat  Edhem  Pascha,  dem  seine  ganze  bisherige  Haltung
es  unmöglich  machte,  zu  Separatverhandlungen  mit  Rußland  die
Hand  zu  bieten,  am  11.  Jannar  1879  als  Großvezier  zurück  und
wurde  durch  Hamdi  Pascha,  der  durch  keine  Vergangenheit  gebunden
war  und  jedes  Programm  annehmen  konnte,  zu  dem  die  Pforte
nun  durch  die  jetzigen  Umstände  genöthigt  werden  mochte,  ersetzt.
Der  Sultan  wandte  sich  nunmehr  direct  an  die  Königin  von  England,
  um  durch  ihre  Vermittelung  von  Nußland  einen  Waffenstillstand
  zu  erhalten.  Rußland  war  dazu  geneigt,  wies  aber  den
Sultan  dafür  an  den  Höchslcommandirenden  der  russischen  Armee,
den  Großfürsten  Nikolaus,  dessen  Hauptquartier  damals  in  Kesanlik
aufgeschlagen  war.  Dieser  suchte  indeß  die  Unterhandlungen  in  die
Länge  zu  ziehen,  indem  er  erklärte,  daß  er  nur  in  Adrianopel  unterhandeln
  werde,  daß  zugleich  mit  dem  Waffenstillstand  auch  die  Präliminarien
  eines  definitiven  Friedens  vereinbart  werden  müßten
und  daß  der  Sultan  zu  diesem  Behufe  seine  Unterhändler  mit  unbeschränkten
  Vollmachten  versehen  möge.  Die  Pforte  gab  alles  zu.
Demnach  ertheilte  sie  den  Befehl,  Adrianopel  ohne  Schwertstreich  zu
räumen  und  übertrug  Server  Pascha,  dem  Minister  des  Auswärtigen,
  und  Namyk  Pascha  behufs  der  Unterhandlungen  die  von  NRußland
  geforderlten  unumschränkten  Vollmachten.  Die  Pforte  verzichtele
  damit  auf  ihr  letztes  Bollwerk  zwischen  den  siegreich  vordringenden
  Russen  und  Gonstantinopel:  jeder  weitere  Widersland
wurde  aufgegeben  und  muhamedanische  Flüchtlinge,  die  Haus  und
Hof  verließen,  um  nur  ihr  eigenes  Leben  mit  Weib  und  Kind  zu
retten,  wälzten  sich  alsbald  in  Massen  von  Philippopel  und  Adrianopel
  her  Constantinopel  zu.  Ihre  Zahl  wurde  auf  mehr  als
150,000  Köpfe  geschätzt  und  ihre  Ankunft  in  der  Hauptstadt  verbreitete
  selbstverständlich  Nolh,  Angst  und  Schrecken  und  wurde  zu
einem  neuen  Druck  auf  die  Eutschließungen  des  Sultans.  Am
21.  Jannar  rückten  die  russischen  Truppen  in  Adrianopel  ein,  aber
erst  am  31.  Januar  kam  der  Waffenstillstand  nebst  Friedenspräliminarien
  zu  Stande.  Die  türkischen  Bevollmächtigten  fügten  sich
in  den  letzteren  unbedingt  den  Forderungen  Rußlands:  Bulgarien
sollte  danach  zu  einem  wesentlich  unabhängigen,  bloß  tributpflichligen
        <pb n="509" />
        508  LUebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Zahres  1878.

Fürstenlhum  erhoben  werden,  dessen  Umfang  vorerst  noch  offen  gelassen
  wurde;  Rumänien,  Serbien  und  Montenegro  sollten  vollständig
unabhängig  werden  und  überdieß  ansehnliche  Vergrößerungen  erhalten;
  Bosnien  und  der  Herzegowina  so  wie  allen  andern  christlichen
  Provinzen  der  europäischen  Türkei  sollte  die  Pforte  autonome
Administration  mit  genügenden  Garantien  ertheilen  und  schließlich
Rußland  für  seine  Kriegskosten  entschädigen.  Wie  tiefgreifend  der
Friedensschluß  für  die  Türkei  ausfallen  werde,  ließ  sich  bereits  aus
diesen  Präliminarien  erkennen.  Vevor  indeß  der  Waffenstillstand
von  beiden  Theilen  ratifizirt  sein  würde,  rückten  die  Russen  unaufhaltsam
  vor  und  weiter  Constantinopel  zu.  Bis  um  die  Mitte
Februar  standen  dieselben  unmittelbar  vor  der  Hauptstadt  des  Sultans,
  von  dem  sie  nur  noch  die  letzten  Verschanzungen,  welche  zum
Theil  in  aller  Eile  aufgeworfen  worden  waren,  unter  sich  noch
keineswegs  fest  zusammenhingen  und  überdieß  von  den  Türken  nur
mit  einer  ungenügenden  Truppengahl  besetzt  werden  konnten,  treunten.
Dahin,  nach  St.  Stefano,  versetzte  denn  auch  der  Großfürst  Nikolaus
am  22.  Februar  sein  Hanptauartier.  Die  Besetzung  auch  Constantinopels
  lag  ohne  allen  Zweifel  ganz  in  der  Hand  der  Russen
und  der  russische  Reichskanzler,  Fürst  Gortschakoff,  zeigte  denn  auch
den  Großmächten  durch  Telegramm  an,  daß  es  möglich  sei,  daß  die
russischen  Truppen  sich  veranlaßt  sehen  könnten,  Constantinopel
vorübergehend  zu  besetzen.  Die  Türkei  lag  vollkommen  zu  den
Füßen  des  Siegers,  der  Sultan  bereitele  sich  schon  vor,  auf  die
asiatische  Seite  der  Mecrengen  sich  zurück  zu  ziehen  und  die  Pfortenregierung,
  von  den  Mächten  im  Stiche  gelassen,  dachte  ernstlich  daran,
sich,  wie  Server  Pascha  offen  gestand,  Nußland  in  die  Arme  zu
werfen  und  mit  demselben  eine  Allianz  abzuschließen,  die  natürlich
von  einer  Allianz  nur  den  Namen  getragen  hätte.  Rußland  sah
sich  am  Ziel  seiner  Wünsche.

Die  All  das  ließ  Europa  geschehen,  ohne  eine  Hand  zu  rühren.

Kürtei  Daß  die  Türkei  mit  ihrem  schwachen  Sultan  und  ihrer  durch  und

und

zaddhe  durch  corrupten  Regierung  allseitig  aufgegeben  war,  lag  auf  der

Oester.  Hand  und  ließ  sich  begreifen;  aber  daß  Europa  die  reichen  Prowich

  unpvinzen  derselben  in  Europa  ohne  Schwertstreich  den  Russen  anheimfallen
  lassen  würde,  das  ließ  sich  doch  nicht  begreifen.  Oesterreich,
das  im  Grunde  am  allernächsten  betheiligt  war  und  sich  durch  eine
so  radicale  Veränderung  an  seiner  Südostgrenge  so  zu  fsagen  unmillelbar
  bedroht  sah,  erklärle  zwar  dem  russichen  Cabinet  sehr  be-
        <pb n="510" />
        Nebersichl  der  polilischen  Eukwichelung  des  Zahreo  1878.  509

stimmt,  daß  es  alle  separaten  Abmachungen  zwischen  Rußland  und
der  Pforte  als  nicht  geschehen,  als  null  und  nichtig  betrachte,  so
weit  sie  von  den  Mächten  nicht  ausdrücklich  sanctionirt  sein  würden
und  daß  es  demgemäß  die  Bestimmungen  des  Pariser  Friedens  von
1856  als  noch  immer  zu  Recht  bestehend  betrachte.  Aber  es  machte
nicht  die  mindesten  kriegerischen  Rüstungen,  um  seiner  Erklärung
Nachdruck  zu  geben  und  seine  Interessen  nöthigenfalls  mit  Gewalt
zu  wahren.  Es  begnügte  sich,  unter  dem  3.  Februar  die  Großmächte
  zu  einer  Conferenz  in  Wien  behufs  Regelung  der  orientalischen
  Frage  durch  ein  gemeinsames  Einverständniß  einzuladen.  Es
konnte  dieß  Rußland  unler  den  obwaltenden  Umständen  nicht  allzu
hinderlich  sein:  gleich  allen  anderen  Mächten  erklärte  es  sich  denn
auch  alsbald  zu  einer  solchen  Conferenz  bereit,  nur  suchle  es  den
Zusammentrikt  derselben  hinauszuschieben,  indem  es  vorerst  einen
andern  Conferengort  als  gerade  Wien  wünschle,  seine  Einvendungen
gegen  die  Competenz  derselben  dagegen  vorerst  noch  für  später  sich
vorbehaltend.  Aber  Eine  Macht  trat  in  diesem  entscheidenden  Augenblick
  doch  in  den  Riß  und  diese  Macht  war  England.  Wie  ein
Blitzschlag  fuhr  die  drohende  Annäherung  der  russischen  Streitkräfte
an  Gallipoli  und  an  Constantinopel  in  die  bisher  unsichere,  unenlschiedene
  öffentliche  Meinung  dieses  großen  Landes,  das  nunmehr
sich  als  Weltmacht  emporrichtete  und  Rußland  mit  einer  Cnergie
entgegen  irat,  an  die  Europa  allerdings  seit  lange  nicht  mehr  gewohnt
  war.  Die  entschlossenen  Elemente  des  Cabinetles,  die  sich  an
Lord  Beaconsfield  angeschlossen,  gewannen  das  Uebergewicht  über  die
bisher  schwankenden  und  zurückhaltenden,  Carnarvon  und  Derby
traten  freiwillig  zurück,  Salisbury  zu  jenem  über  und  im  Parlament
  errang  das  Cabinet  eine  Mehrheit,  die  es  bisher  nicht  besessen
hatte.  Schon  am  23.  Januar  ertheilte  die  englische  Negierung  der
Mittelmeerflotte  Befehl,  in  den  Bosporus  einzufahren,  nahm  indeß
den  Befehl  vorerst  noch  am  gleichen  Tage  wieder  zurück.  Aber  schon
am  folgenden  Tage  kündigte  sie  dem  Unterhause  an,  daß  sie  von
ihm  einen  Rüstungs-Credit  von  6  Mill.  Pfd.  St.  verlangen  werde
und  am  27.  Januar  ließ  sie  die  Flotte  wirklich  in  die  Meerengen
einlaufen.  Die  öffentliche  Meinung  des  Landes  erklärte  sich  damit
einverstanden:  die  bisherigen  Friedensmeetings  hörten  auf  und  wo
derartige  Demonstrationen  doch  noch  versucht  wurden,  schlugen  sie
wiederholt  ins  gerade  Gegentheil  dessen  um,  was  ihre  Veranstalter
beabsichtigt  hatten.  Rußland  mußte  sich  zu  dem  Versprechen  herbei-
        <pb n="511" />
        510  Ueberficht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1878.

lassen,  Gallipoli  nicht  zu  besetzen,  da  hiedurch  der  englischen  Flotte
die  Rückkehr  aus  den  Dardanellen  abgeschnitten  worden  wäre.  England
  und  Rußland  standen  sich  vor  Constantinopel  einander  gegenüber
  und  von  einer  Besetzung  Constantinopels  Seitens  der  Russen,
anch  nur  von  einer  vorübergehenden,  war  keine  Rede  mehr.  Die
Flotte  allein  war  indeß  für  Constantinopel  und  die  großen  Interessen
Cnglands  im  Mittelmeer  kein  genügender  Schutz  wider  die  Pläne
Rußlands,  die  jetzt  selbst  für  diejenigen,  welche  noch  immer  sich  durch
die  so  schön  klingenden  Worte  von  Beschützung  der  Christen  in  der
Türkei  und  von  der  rein  humanen  Absicht  Nußlands,  ihnen  zu
einem  menschenwürdigen  Dasein  zu  verhelfen,  halten  täuschen  lassen
oder  ihre  Augen  mit  Gewalt  gegen  die  wahren  Absichten  Rußlands
verschlossen,  nicht  mehr  zweifelhaft  sein  konnten:  England  ging
weiter.  Sobald  daher  am  8.  Februar  das  Unterhaus  nach  einer
großen  und  denkwürdigen  Debatte,  die  schon  am  28.  Januar  begonnen
  hatte,  der  Regierung  den  von  ihr  geforderten  Credit  mit
328  gegen  bloß  124  Stimmen,  also  mit  der  unerhörten  Majorität
von  mehr  als  200  Stimmen,  bewilligt  hatte,  rüstete  die  Regierung
mit  fast  fieberhafter  Cile.  Zwei  Expeditionscorps,  jedes  von  35,000
Mann  mit  allem  Zubehör,  wurden  organisirt  und  sofort  auch  schon
Lord  Napier  of  Magdala  zu  ihrem  Oberbefehlshaber,  mit  General
Wolseley  als  seinem  Generalstabschef,  designirt.  Selbst  die  bisher
constant  nicht  allzufreundliche  Hallung  Eunglands  gegenüber  dem
kleinen  Griechenland  und  seinen  großen  Aspirationen  wurde  momentan
bei  Seite  gelegt.  Als  dieses  nämlich  angesichts  des  drohenden  Zusammenbruchs
  der  enropäischen  Türkei  und,  um  dabei  auch  seinen
Theil  an  dem  muthmaßlichen  Erbe  in  Anspruch  zu  nehmen,  am
1.  Februar  auch  seinerseits  der  Pforte  den  Krieg  erklärt  und  seine
Truppen  in  Thessalien  und  Epirus  hatte  einrücken  lassen,  bewog  es
zwar  Eugland  im  Verein  mit  den  anderen  Mächten,  dieselben  wieder
zurück  zu  ziehen,  aber  es  versprach  ihm  zugleich,  sich  der  griechischen
Interessen  aufs  kräftigste  angunehmen  und  war  wenigstens  augenblicklich
  entschieden  geneigt,  sich  im  Nothfall  auf  die  so  zahlreichen
griechischen  Elemente  in  Macedonien  und  Thracien  zu  stützen  und
diese  gegen  die  von  Rußland  beschützten  flavischen  Elemente  als
seine  natürlichen  Bundesgenossen  vorguschieben.

Unterdessen  unterhandelte  Rußland  in  St.  Stefano  durch  den
ebenso  gewandten  als  verschlagenen  und  rücksichtslos  vorgehenden
Grafen  Ignatieff  mit  der  Pforte  über  die  definitiven,  detaillirten
        <pb n="512" />
        Kebersicht  der  politischen-Enlwichelung  des  Jahreo  1878.  511

Friedeusbedingungen  und  brachle  am  3.  März  daselbst  auch  wirklich
einen  Vertrag  zu  Stande,  der  vollkommen  geeignet  war,  auch  die
schlimmsten  Vesorgnisse  Englands  und  aller  derjenigen,  die  ganz  und
gar  nicht  geneigt  waren,  die  europäische  Türkei  der  ausschließlichen
Herrschaft  Rußlands  zu  überantworten,  zu  rechtfertigen.  Dieser
Vertrag  von  St.  Stefano,  zu  dem  die  Pforte  die  Hand  bot  und  in
ihrer  Noth  die  Hand  bieten  mußte,  führte  die  Andentungen  der
Präliminarien  vom  31.  Jannar  weiler  aus  und  war  von  Rußland
und  der  Türkei  ohne  alle  Rücksicht  auf  die  anderen  Mächle  und  so
zu  sagen  hinter  ihrem  Rücken,  indem  sie  über  den  Fortgang  der
Unterhandlungen  mil  Absicht  sorgfällig  im  Dunkelu  gelassen  wurden,
abgeschlossen  worden.  Die  wichtigsten  Bestimmungen  betrafen  die
nähere  Abgrenzung  des  neuen  Fürstenthums  Vulgarien  und  die  Abtretungen
  der  Pforte  in  Asien.  Jenes  sollte  von  der  Donau  bis
an  das  ägäische  Meer  hinunter  auf  der  einen  und  von  Sofia  bis
aus  Schwarge  Meer  auf  der  andern  Seite  reichen.  Dadurch  wurde
die  europäische  Türkei  mitten  entzwei  geschnitten  und  die  östlichen
und  westlichen  Provinzen  derselben  von  dem  neuen  unter  russischem
Einflusse  stehenden  Staatsgebilde  völlig  von  einander  getrennt.  Die
Türkei  wäre  forkan  in  Europa  kaum  mehr  lebensfähig  gewesen,  zumal
  sich  Nußland  und  zwar  sich  allein  auch  die  Mitwirkung  bei
der  Einführung  von  Reformen  in  den  der  Pforte  noch  verbleibenden
Provinzen  ausdrücklich  vorbehallen  und  gesichert  halie.  Und  das
war  auch  die  Absicht  und  der  Plan  NRußlands:  die  öffentliche
Meinung  des  übrigen  Europa  war  darüber  keinen  Angenblick  in
Zweifel.  Außerdem  trat  die  Pforte  in  Europa  die  Dobrudscha  und
in  Asien  resp.  Armenien  ein  ziemlich  großes  Gebiet  mit  den  Städten
Batum,  Ardahan,  Kars  und  Bajasid  ab  und  verpflichtete  sich,  der
russischen  Regierung  eine  Kriegsentschädigung  von  300  Mill.  Rubel
zu  zahlen  und  dafür  Bürgschaft  zu  leisten,  eine  Summe,  von  der
es  zum  Voraus  fest  stand,  daß  die  ohnehin  bankerotte  Türkei  sie
niemals  würde  zahlen  können  und  die  daher  Rußland  die  Aussicht
bot,  sich  fortwährend  in  die  inneren  Verhällnisse  desselben  einzumischen,
  so  oft  sich  ihr  dazu  Veranlassung  bieten  möchte.  Diese
Bestimmungen  sämmtlich  wurden  ohne  alle  Rücksicht  auf  die  Interessen
  der  übrigen  Großmächte  und  Europas  getroffen.  Bezüglich
des  Bosporus  und  der  Dardanellen  sollte  dagegen  alles  wefentlich
im  Alten  bleiben.  Blieb  es  bei  diesen  Abmachungen  des  Vertrags
von  St.  Stefano,  so  hatte  Rußland  immerhin  Alles  erreicht,  was
        <pb n="513" />
        512  Nebersichl  der  polilischen  Eulwielung  des  Jahres  1878.

es  für  einmal  erreichen  konnte  und  wollte.  Nur  der  letzte  Stoß,
die  Besetzung  Constantinopels  und  die  Zurückwerfung  der  Türken
über  den  Bosporus  nach  Asien  blieb  ihm  noch  für  die  Zukunft
übrig  und  vielleicht  für  eine  ziemlich  nahe  Zukunft,  wofern  sich  dazu
eine  günstige  Gelegenheit  zeigen  sollte.

Allein  wenigstens  England  und  Oesterreich  waren  entschlossen,
diese  Abmachungen  von  St.  Stesfano  nie  und  nimmer  zu  Recht
werden  zu  lassen,  nur  mit  dem  Unlerschiede,  daß  Oesterreich  seine
Inieressen  und  seine  zum  Schutze  desselben  erforderlichen,  eingestandenen
  und  nicht  eingestandenen,  Zwecke  auf  einer  europäischen  Conferenz
  und  durch  das  Miltel  der  übrigen  Mächte,  England  dagegen
die  seinigen  nöthigenfalls  durch  Waffengewalt  zu  wahren  entschlossen
war.  England  verlangte  daher  sofort  aufs  bestimmteste  und  sogar
noch  ehe  es  auch  nur  den  Wortlaut  des  vor  ihm  so  lange  wie
möglich  geheim  gehallenen  Vertrages  kannte,  daß  derselbe  in  allen
einzelnen  Puncten  ohne  Ausnahme  der  Prüfung  und  Entscheidung
der  europäischen  Mächte  unterstellt  werden  müsse  und  machte  seine
Betheiligung  an  der  Conferenz  von  dem  dießfälligen  Zugeständniß
Seitens  Rußlands  abhängig.  Rußland  schlug  jedoch  das  Begehren
rund  und  nett  ab;  das  Zustandekommen  der  europäischen  Conferenz
wurde  daher  vorerst  wieder  sehr  zweifelhaft.  England  aber  setzte
seine  Rüstungen  energisch  fort.  Am  23.  März  war  ein  erstes  Expeditionscorps
  desselben,  35,000  Mann  slark,  vollständig  organisirt
und  ein  zweites  von  derselben  Slärke  beinahe  mobilisirt.  Am  27.
Märg  verlangte  das  Cabinet  vom  Parlament  die  Einberufung  der
Reserven  und  um  die  Milte  April  faßte  es  den  weittragenden  Beschluß,
  eventnell  auch  die  Militärkräfte  seiner  Colonien  in  einem
Kriege  mil  Rußland  herbeiugiehen  und  demgemäß  zunächst  ein  indisches
  Contingent,  das  zum  größeren  Theile  aus  eingebornen  Truppen
bestehen  sollle,  nach  Malta  überführen  zu  lassen,  welcher  Befehl
wenigstens  von  den  kriegerischen  muhamedanischen  Bevölkerungen
Indiens  mit  lautem  Inbel  ausgenommen  wurde,  während  andere
Colonien,  wie  z.  B.  Canada,  ausgesprochener  Maßen  bereitwillig
  des  Augenblicks  harrten,  wo  auch  sie  aufgerufen  werden
würden.  Auch  in  Eugland  felbst  fand  die  Regierung  die  gehoffte
Unterstützung  ihrer  energischen,  nunmehr  ausgesprochenen  kriegerischen
Politik:  das  Parlament  genehmigte  die  Einberufung  der  Referven
mit  319  gegen  bloß  6.1  Stimmen  und  verwarf  eine  Resolution  gegen
die  Verwendung  indischer  Truppen  in  Europa  mit  347  gegen  226
        <pb n="514" />
        Kebersicht  der  polilischen  Enkwichelung  des  Zahres  1878.  513

Stimmen.  Auch  Oesterreich  hatte  inzwischen  einen  bedeutsamen
Schritt  vorwärts  gethan,  indem  am  24.  Februar  von  einem  großen
Kriegsrath  unter  dem  perfönlichen  Vorsitze  des  Kaisers  beschlossen
wurde,  von  den  Delegationen  einen  Gredit  von  60  Mill.  Gulden

zu  verlangen,  um  damit  eventuell  eine  Truppenmobilisirung  ins
Werk  setzen  zu  können.  Rußland  hätte  sich  dadurch  allein  am  weiteren

  Vorgehen  und  in  seinem  Widerstreben  gegen  jeden  Eingriff

der  Mächte  kaum  abhalten  lassen;  aber  an  dem  Ernste  Englands
konnte  es  unmöglich  länger  zweiseln.  Die  Maßregeln  und  die
Sprache  der  Regierung  im  Parlament  entsprachen  und  ergänzten

sich  und  sie  konnte  sowohl  auf  die  volle  und  herzliche  Zustimmung

der  Königin  als  auf  die  bereitwilligste  Unterstützung  des  weit  überwiegenden
  Theils  der  öffentlichen  Meinung  des  Landes  fest  zählen.

Zu  einem  Kriege  mit  England  war  aber  Rußland  weder  vorbereitet,

noch  war  es  einem  solchen  in  diesem  Augenblicke  gewachsen:  es  begann

  daher  einzulenken.  Der  russische  Votschafter  in  London,  Grafgißland
Schuwaloff,  der  das  Vertrauen  seines  Kaisers  genießt  und  einer  maß-beainnt
vollen,  unter  Umständen  vermittelnden  Politik  auf  Grund  der  gegebe-  zn
nen  Zuslände  zuneigt,  während  der  Reichskangler  Gortschakoff  seit  dem  ·
Ausbruch  des  Krieges  sich  von  der  panslavistischen  Strömung  der
öffentlichen  Meinung  Rußlands  beeinflussen  ließ,  ging  mit  Ermäch—
tigung  des  Kaisers  Alexander  nach  St.  Petersburg,  um  einen  Ausgleich
  mit  England  wenigstens  zu  versuchen.  Seine  Bemühnngen
blieben  nicht  ohne  Ersolg.  Es  wurde  eine  Formel  für  die  Einberufung
  des  Congresses  gefunden,  welche  der  Forderung  Euglands

ein  Genüge  that,  ohne  der  Eigenliebe  Rußlands  zu  nahe  gu  trelen

und  außerdem  brachte  er  Instructionen  und  Vollmachten  zurübl,
welche  eine  Verständigung  mil  England  begüglich  derjenigen  Veränderungen
  des  Vertrags  von  St.  Stefano  ermöglichten,  die  das
Interesse  Englands  gebieterisch  Zu  fordern  schienen.  Am  30.  Main#er#änkam
  eine  förmliche  Convention  zwischen  beiden  Mächlen  zu  Stande.  **
Die  wichtigste  Veslimmung  desselben  ging  dahin,  daß  Rußland  in  Englann
eine  Zweitheilung  des  von  ihm  geplanten  Bulgariens  nördlich  und  und
südlich  des  Valkaus  einwilligte  und  auch  darein,  daß  Süd-Vulgarien  ußfand
oder  Ostrumelien  der  Herrschaft  der  Pforte  verbleiben  und  das
ägäische  Meer  nicht  berühren  sollte,  sowie  daß  die  Occupation  derselben
  nicht,  wie  der  Verkrag  von  St.  Stefano  wollte,  noch  zwei
volle  Jahre  dauern  dürfe,  sondern  daß  der  Congreß  darüber  beschließen
  solle;  überdieß  gestand  Rußland  neuerdings  Zu,  daß  die

Schulthess,  Curop.  (Eeichichtelalender.  XIN.  d.  33
        <pb n="515" />
        514  Kebersich!  der  polilischen  Enlwichelung  deo  Jahres  1878.

Durchfahrt  durch  die  Dardanellen  und  den  Bosporus  in  statu  quo
verbleibe.  Damit  war  erreicht,  daß  die  Herrschaft  der  Pforte  in
Europa  vorerst  noch  möglich  war,  wenn  auch  keine  Macht  der  Erde
im  Stande  ist,  sie  auf  die  Dauer  lebensfähig  zu  erhalten.  England
sah  das  so  gut  ein  als  Rußland,  nur  mit  dem  Unterschiede,  daß
England  den  unausbleiblichen  Zerfall  des  türkischen  Regimentes
diesseits  der  Meerengen  möglichst  hinauszuschieben,  Rußland  dagegen

Con,  nach  Kräften  zu  beschleunigen  bemüht  ist.  Eben  darum  machte
vention  England  an  demfelben  Tage,  an  dem  es  jene  Convention  mit  Rußwihen
  land  abschloß,  dem  Sultan  den  geheimen  Vorschlag,  es  wolle  ihm
und  der  seine  asiatischen  BVesitzungen,  Kleinasien,  Syrien  und  Mesopotamien
Morte  gegen  weitere  Angriffe  von  Seite  Rußlands  garantiren,  wenn  er

ihm  die  Insel  Cypern,  die  für  Englands  Machtstellung  im  östlichen
Mittelmeere  und  zum  Schutze  des  ihm  absolut  nothwendigen  Suezcanals
  äußerst  bequem  gelegen  war,  abtreten  und  sich  überdieß  zu
Reformen  in  jenen  Provinzen  unter  seinem  Schutz  und  seiner  Beihülfe
  herbeilasse,  um  dadurch  die  Pforte  wenigstens  als  asiatische
Macht  wirklich  und  auf  die  Dauer  lebensfähig  zu  machen.  Die
Pforte  ging  auch  alsbald  darauf  ein  und  die  dießfällige  Convention
wurde  schon  am  4.  Juni  abgesehlossen  und  ratifizirt:  jene  that  es,
um  nur  schnell  der  ihr  daraus  erwachsenden  Ansprüche  theilhaftig
zu  werden,  ohne,  nach  ihrer  Gewohnheit  daran  zu  denken,  auch  ihrerseits
  die  ihr  dadurch  auferlegten  Verbindlichkeiten  zu  erfüllen;  wenigstens
  blieb  die  Convention  bis  Ende  des  Jahres  1879  ein  todter
Buchstabe,  außer  daß  die  Insel  Cypern  etwas  später  England  allerdings
  überliefert  und  von  diesem  in  Besitz  genommen  wurde.  Die
Türken  sind  und  bleiben  dieselben,  die  sie  von  jeher  waren;  entwickelt
  haben  sie  sich  nicht,  fortgeschritten  sind  sie  im  Grunde  in
keiner  Weise:  zu  Reformen  nach  dem  Bedürfnisse  der  Zeit  und  ihrer
ganzen  Umgebung  und  im  Interesse  der  Bevölkerungen  fehlt  ihnen
der  gute  Wille  und  offenbar  auch  die  Fähigkeit  und  die  Kraft.

Der  Für  eine  Conferenz  oder  einen  Congreß  der  Großmächte,  wie
Verliner  ihn  Oesterreich  fort  und  fort  in  seinem  Interesse  wünschte  und  für
Gongrebdeeissen  Zustandekommen  es  sich  inzwischen  fortwährend  bemüht  hatte,

waren  nunmehr  die  Wege  geebnet.  Und  bald  war  man  allseitig
einig:  es  follte  nicht  eine  bloße  Conferenz,  sondern  ein  förmlicher
Congreß,  also  unter  Theilnahme  der  leitenden  Minister  der  verschiedenen
  Regierungen,  sein  und  derselbe  sollte  in  Verlin  zusammentreten.
  Die  deulsche  Regierung  lud  unter  dem  2.  Juni  die  Groß-
        <pb n="516" />
        Nebersicht  der  politischen  Eutwinkelung  des  Jahreo  1878.  515

mächte  nach  der  zwischen  Eugland  und  Rußland  vereinbarten  Formel
ein  und  am  13.  Juni  fand  schon  die  erste  Sitzung  statt.  Beaconsfield
  und  Gortschakoff  mit  Schuwaloff,  Andrassy  und  Bismarck  vertraten
  die  entscheidenden  Mächte,  Bismarck  führte  den  Vorsitz.  Die
Verhandlungen  dauerten  bis  zum  13.  Juli,  an  welchem  Tage  die
schließliche  Textirung  des  neuen  Friedensvertrages  von  Berlin  festgestellt
  wurde.  Es  kamen  nach  und  nach  alle  einzelnen  Puncte  oder
Fragen,  deren  Gesammtheit  man  als  die  orientalische  Frage  gu  bezeichnen
  gewohnt  ist,  zur  Debatte  und  wurden  ohne  allangroße
Schwierigkeiten,  wenigstens  ohne  gefahrdrohende  Differengen  erledigt,
da  die  Convention  zwischen  Rußland  und  England  vom  30.  Mai
einer  Verständigung  wesentlich  vorgearbeitet  hatte.  Doch  kamen
auch  einige  neue  und  zwar  bedeutsame  Fragen  zur  Verathung  und
Erledigung.  Die  Hauptfrage  war  und  blieb  die  bulgarische;  die  Lulnen
  aufgetanchten  Fragen  beschlugen  Bosnien  und  die  Herzegowina,
Griechenland  und  Numänien.  Die  bulgarische  Frage  wurde  nach
der  zwischen  Rußland  und  England  eingetretenen  Verständigung  erledigt,
  aber  mit  einer  Reihe  wichtiger  Detailbestimmungen.  Das
Bulgarien  des  Friedens  von  St.  Stefano  wurde  demgemäß  in  zwei
Theile  zerlegt,  von  denen  der  eine  ein  autonomes  Fürstenthum  unter
der  Suzeränetät  des  Sultans,  ungefähr  wie  bisher  Serbien  und
Rumänien,  bilden  und  sich  von  der  Donau  bis  zum  Valkan  erstrecken
  soll.  Der  Fürst  von  Vulgarien  soll  frei  von  der  Bevölkerung
  gewählt  und  die  Wahl  sowohl  von  der  Pforle  als  von
den  Mächten  genehmigt  werden.  Die  Würde  ist  nicht  erblich:  so
oft  der  Thron  erledigt  sein  wird,  soll  die  Wahl  eines  neuen  Fürslen
unter  denselben  Bedingungen  und  Formen  vorgenommen  werden.
Eine  nach  Tirnowa  berufene  Versammlung  der  Notabeln  des  Fürstenthums
  soll  vor  der  Wahl  des  Fürsten  einen  Regierungsplan  d.  h.
eine  Verfassung  des  Fürstenthums  feststellen.  Bis  dahin  soll  die
vorläufige  Organisation  durch  einen  russischen  Commissär  geleitet
und  diesem  eine  inlernationale  Commission  an  die  Seite  gestellt
werden.  Das  Fürstenthum  hat  dem  Sultan  einen  jährlichen  Tribut
zu  zahlen  und  einen  angemessenen  Theil  der  türkischen  Staalsschuld
zu  übernehmen.  Alle  bisherigen  Festungen  des  Landes,  namentlich
also  Nustschuck  und  Silistria,  Schumla  und  Varna,  sollen  binnen
einem  Jahre  geschleift  und  neue  dürfen  —  im  Interesse  des  freien
Verkehrs  auf  der  Donau  —  nicht  errichtet  werden.  Südlich  des
Ballans  wird  eine  halb-autonome  Provinz  errichlet  und  Osl-33-
        <pb n="517" />
        516  Uebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahrts  1878.

Numelien  genannt;  sie  bleibt  unter  der  unmittelbaren  militärischen
und  politischen  Bolmäßigkeit  des  Sultans,  erhält  aber  eine  autonome
  Verwaltung  und  einen  christlichen  Gonverneur.  Eine  internationale
  Commission  soll  die  nähere  Organisation  dieses  Ost-Rumeliens
  ausarbeiten.  Die  russische  Occupationsarmee  in  Bulgarien
und  Ost-Rumelien  soll  sortan  nicht  mehr  als  50,000  Mann  betragen
und  die  Occupation  nicht  länger  als  0  Monate  nach  Auswechslung  des
Vertrages  dauern;  die  russische  Regierung  ist  verpflichtet,  in  weiteren
drei  Monaten  auch  Numänien  und  damit  das  ganze  Gebiet  der  bisherigen
  europäischen  Türkei  zu  räumen.  Der  rufsische  Staatskangler
Fürst  Gortschakoff  hatte,  wegen  Unwohlfein,  an  den  Verhandlungen  und
Veschlüssen  des  Congresses  keinen  Antheil  genommen;  Schuwalofferllärte
indeß  die  Zustimmung  zu  den  letzteren  im  Namen  Rußlands.  In  der
folgenden  Sitzung  erschien  jedoch  Gortschakoff  wieder,  um  zu  erklären,
daß  diese  Zugeständnisse  weit  diejenigen  überschritten,  welche  Rußland
  ursprünglich  zu  machen  gedacht  habe:  Rußland  habe  diese
Opfer  nur  aus  Liebe  zum  Frieden  gebracht  und  um  zu  zeigen,  daß
es  Wahrheit  gewesen  sei,  wenn  es  sowohl  vor  als  nach  dem  Kriege
erklärt  habe,  daß  es  diesen  nur  geführt,  um  den  Christen  des  Orients
zu  heljen,  und  daß  es,  nachdem  es  so  große  Opfer  gebracht  habe,
lediglich  für  das  Christenthum  und  die  Civilisation,  nunmehr  gezeigt
habe,  daß  es  im  Stande  sei,  auch  Opfer  zu  bringen  für  die  Wiederherstellung
  des  Friedens.  „Ich  glaube,  Niemand  wird  den  Ruhm
„der  russischen  Armee,  welche  die  glänzendsten  Siege  errungen  hat,
„in  Frage  stellen;  aber  Rußland  wünscht,  daß  es  offenkundig  sei,
„daß  es  die  Lorbeeren  des  Sieges,  die  mit  dem  kostbarsten  Blut  er-„rungen
  sind,  gegen  die  Palme  des  Friedens  vertauschen  möchte."“
Lord  Beaconsfield  überschütlete  im  Namen  Englands  den  russischen
Bevollmächtigten  für  diese  friedlichen  Gesinnungen  mit  seinem  Lobe.
Wie  weit  Rußland,  der  russische  Reichskanzler  und  die  panflavistische
Partei  diese  Lobeserhebungen  wirklich  verdienten,  darüber  war  Lord
Beaconsfield  sicherlich  für  sich  ganz  im  Klaren  und  ebenso  auch  die
öffentliche  Meinung  Europas:  Kaiser  Alexander  will  den  Frieden
aufrichtig,  Rußland  oder  wenigstens  diejenige  Strömung  in  Rußland,
diejenige  Partei,  die  den  Kaiser  zum  Kriege  gegen  die  Türkei  veranlaßt
  und  getrieben  hat,  will  ihn  nicht  oder  will  ihn  nur,  wenn
und  so  weit  sie  von  Europa  dagu  gezwungen  wird.

Außerdem  wurde  vom  Berliner  Congreß  die  schon  im  Frieden
von  St.  Stefano  von  Nußland  ausbedungene  und  von  der  Pforte
        <pb n="518" />
        Uebersichi  der  polilischen  Entwichelung  des  Jahres  1878.  517

zugestandene  vollständige  Unabhängigkeit  Rumäniens,  Serbiens  und  mu
Montenegros  sanctionirt,  jedoch  an  die  Vedingung  geknüpft,  daß  die=  mänten.
selben  den  Bekennern  der  verschiedenen  Religionen  und  Confessionenr
die  volle  politische  Gleichberechtigung  zugeständen.  Diese  Bestimmung  Nomecwar
  hauptsächlich  gegen  Rumänien  gerichtet,  das  den  allerdings  sehr  caro.
zahlreichen  Inden  seines  Gebieles  diese  Gleichberechtigung  bisher
verweigert  hat.  Rumänien  wurde  überdies  gezwungen,  das  ihm  Nudurch
  den  Pariser  Frieden  zugetheilte  Russisch-Bessarabien  wieder  anwönten.
Rußland  abzutreten  und  dafür  die  Dobrudscha  einzutauschen.
Rumänien,  die  Regierung  und  beide  Kammern  hatten  sich  dagegen
beharrlich  gesperrt  und  einmüthig  gegen  diese  Vergewaltigung
protestirt.  Rußland  begeigte  sich  darin  gegen  Rumänien,  das  ihm

vor  Plewna  die  wesentlichsten  Diensle  geleistet,  sehr  undankbar,  und
Curopa  ließ  es  seinerseits  im  Stich:  Dentschland  nahm  sich  seiner

zu  Gunsten  Rußlands  trotz  der  dynastischen  Verwandtschaft  mit  dem
Fürsten  Karl  nicht  an  und  die  übrigen  Mächte  folglen  Deutschland,
obgleich  alle  ein  Interesse  gehabt  hätten,  Nußland  nicht  wieder  bis

an  die  Donaumündungen  vorrücken  zu  lassen.  So  erhielt  Rumänien
allein  keine  Gebietsvergrößerung,  während  solche  Serbien  und  Montenegro
  zuerkannt  wurden.

Wichtiger  noch  waren  die  Beschlüsse  des  Verliner  Congresses  Vosnien
bezüglich  Griechenlands  und  Vosniens.  Auf  das  letztere  hatte,  wie  er  die
alle  Welt  wußte,  Oesterreich  schon  seit  längerer  Zeit  sein  Auge  8
worfen,  und  darüber  hinaus  auf  den  Sandschak  Novi-Bazar  und
NRascien,  das  Serbien  und  Montenegro  von  einander  treunt,  so  wie
auf  den  langen  von  der  Eisenbahn  durchschnittenen  Landstrich  über
Mitrovitza  hinaus  bis  nach  Salonichi  am  ägäischen  Meere.  Die
ersteren  bilden  das  nakürliche  Hinterland  für  die  österreichischen
Provinzen  an  der  Adria,  in  Rascien  bedarf  es  einer  militärischen
Stellung  gegenüber  Serbien  und  Montenegro,  da  beide  bekannter
Maßen  zu  Rußland  hinneigen,  obgleich  sie  sehon  geographisch
in  den  Inleressenkreis  Oesterreichs,  nicht  Rußlands,  fallen;  endlich
  würde  ihm  der  Vesihz  des  Landstrichs  von  Mitrovitza  bis
Salonichi,  zwischen  Albanien  und  dem  neuen  Bulgarien,  eine  einflußreiche
  Stellung  neben  Rußland  auf  der  Balkanhalbinsel  gewähren,
was  augenscheinlich  in  seinem  eigenen  Interesse  wie  in  demjenigen
Europas  läge.  Vorerst  ist  das  freilich  nur  eine  Frage  der  Zukunft
und  muß  dieser  überlassen  bleiben,  wenn  die  Türkei  ihrem  weiteren
Verfalle  in  Europa  überantwortet  bleibt,  woran  freilich  kaum  zu
        <pb n="519" />
        518  Uebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  der  Jahres  1878.

bezweifeln  isl.  Vosnien  und  die  Herzegowina  hätte  dagegen  Oeslerreich
  längsi  haben  können,  wenn  es  sich  Rußland  im  Kriege  gegen
die  Türkei  angeschlossen  hätte,  wozu  es  auch  von  Rußland  eingeladen
worden  war.  Oestlerreich  hatte  dieß  indeß  seinerseits  und  aus  guten
Gründen  abgelehnt;  aber  Bosnien  hoffte  es  doch  zu  erhalten  und
zwar  mit  Hülfe  der  Mächte  und  vielleicht  mit  der  eigenen  Zustimmung
  der  Pforie.  Das  letztere  war  nun  freilich  nicht  der  Fall;
dagegen  verständigte  sich  Oesterreich  darüber  mit  England.  In
Berlin  also  regte  Oesterreich  die  Frage  an,  was  mit  Bosnien  und
der  Hergegowina  angzufangen  sei,  da  es  an  der  Ruhe  dieser  beiden
Nachbarprovinzen  selbstverständlich  in  hohem  Grade  interessirt,  die
Pforte  aber  erfahrungsgemäß  außer  Stande  sei,  die  Nuhe  und
Ordunng  in  denselben  selbst  aufrecht  zu  halten.  Offenbar  verabredeter
  Maßen  ging  England  auf  die  Auregung  Oesterreichs  sofort
ein  und  einmüthig  übertrug  der  Congreß  die  Occupation  und  Verwaltung
  der  beiden  Provingen  Oesterreich.  Nur  die  Pforte  selbst
prolestirle  gegen  diese  QOuasi-Vertheilung  ihrer  selbst,  obgleich  ihr  die
Sonveränetät  nominell  belassen  wurde,  freilich  eben  nur  nominell;
denn  daß  Oesterreich  diese  Provinzen  der  Türkei  niemals  wieder
zurückgeben  würde,  lag  auf  platter  Hand.  Schließlich  mußte  sich
die  Pforte  doch  der  Anordnung  des  Congresses  fügen  und  fügte  sich
derselben  dadurch,  daß  sie  den  Verliner  Frieden  auch  ihrerseits  rati-Griechen-figirte.
  —  Griechenlands  nahm  sich  in  Berlin  eigentlich  nur  Frankland.
  reich,  aber  dieses  allerdings  nachdrücklich  und  mit  großem  Eifer  an,
da  England  dasselbe,  sobald  es  seiner  nicht  mehr  bedurfte,  wieder
fallen  ließ,  weil  es  in  den  unternehmenden  und  thätigen  Griechen
im  Orient  viel  mehr  Handelsrivalen  als  Vundesgenossen  sieht.
Auf  Frankreichs  Vetrieb  wurde  dagegen  Griechenland  eine  nicht
unbedeulende  Gebietserweiterung  in  Thessalien  und  Epirus  mit  der
Stadt  Janina  nicht  zugesprochen,  aber  doch  in  Aussicht  gestellt.
Denn  die  näheren  Bestimmungen  dieser  sog.  Grenzberichtigung  wurden
  weiteren  Unterhandlungen  zwischen  der  Pforle  und  Griechenland
vorbehalten  und  die  Mächte  sicherten  dabei  Griechenland  nur  ihre
guien  Dienste  zu.  Die  Pforte  hatte  bei  dieser  Form  des  Congreßbeschlusses
  keine  Veranlassung,  gegen  denselben  förmlich  zu  protestiren,
aber  für  sich  war  sie  von  vorneherein  entschlossen,  Griechenland  nichts
oder  doch  nur  so  wenig  als  möglich  zu  bewilligen,  sofern  sie  nicht
durch  die  Mächte  dazu  gezwungen  werden  sollte.
Arnmenten

  So  erhielt  Rußland  im  Verliner  Frieden  für  seine  gewaltigen
        <pb n="520" />
        Uebersicht  der  polilischen  Enlwinelung  der  Jahreo  1878.  519

Anstrengungen  und  Opfer  in  Europa  von  der  Türkei  unmittelbar
eigentlich  nichts,  als  die  Dobrudscha,  um  sie  gegen  Bessarabien  eintauschen
  zu  können  und  die  Aussicht  auf  eine  Kriegsentschädigung
Seitens  der  Pforte,  von  der  es  zum  voraus  fest  stand,  daß  der  ohnehin
  bankerotte  Staat  sie  nie  und  nimmer  werde  bezahlen  können.
Dagegen  erhielt  es  in  Asien  einen  guten  Theil  Armeniens,  das  durch
seine  Lage  ihm  ällerdings  sehr  werthvoll  ist,  doch  ohne  die  Hauptstadt
  Erzerum,  wohl  aber  mit  der  Hafenstadt  Batum.  Diese  Nußland
  zu  überlassen,  siel  England  nicht  ohne  gute  Gründe  schwer  und
Nußland  erhielt  sie  auch  nur  unter  der  ausdrücklichen  Vedingung
oder  wenigstens  Bestimmung,  sie  zu  einem  Freihafen  zu  machen,  der
hauptsächlich  für  den  Handel  bestimmt  sei.  Rußland  wird  aber
ohne  Zweifel  Batum,  sobald  es  kann,  zu  einem  BVollwerk  an  der
Südküste  des  schwarzen  Meeres  erweitern,  wie  es  sich  ein  besser
gelegenes  und  festeres  kaum  würde  wünschen  können.

Ueberblickt  man  die  in  den  Protokollen  niedergelegten  Ver=  Nesul.
handlungen  und  die  Beschlüsse  des  Berliner  Congresses  als  Ganzes,,
so  wurde  durch  denselben  allerdings  so  viel  erzielt,  daß  die  orien-  Contalische
  Frage  vorläufig  gelöst  oder  vielmehr  momentan  erledigt  aresies.
wurde.  Rußland  hat  die  Schaffung  eines  neuen  bulgarischen  Staates
erreicht,  der  nalürlich  ganz  und  gar  unter  seinem  Einflusse  stehen
wird:  aber  es  bleibt  doch  unmittelbar  noch  von  der  Balkanhalbinsel
ausgeschlossen;  die  Pforle  wurde  als  ein  möglicher  Weise  in  Europa
lebensfähiger  Staat  erhalten  und  sowohl  Oesterreich  als  Griechenland
  in  den  Sland  gesetzt,  den  Bestrebungen  der  Slaven  und  den
Plänen  Rußlands  für  die  Zukunft  ein  Gegengewicht  zu  bilden.
Hält  sich  Rußland  aufrichtig  und  gewissenhaft  an  den  Verliner
Frieden,  so  könnte  die  orientalische  Frage  für  einmal  und  für  eine
längere  oder  kürzere  Neihe  von  Jahren  von  der  Tagesordnung  verschwinden.
  Wahrscheinlich  ist  es  nicht.  Gelöst  wurde  die  schwierige
Frage  durch  den  Verliner  Congreß  nicht:  neue  Vewegungen  und
neue  Kämpfe  innerhalb  der  Vallanhalbinsel,  denen  die  Mächte  vielleicht
  nicht  fremd  bleiben  können,  stehen  von  vorne  herein  in  ziemlich
sicherer  Aussicht;  darüber  konnle  sich  Europa  unmöglich  täuschen
und  täuschte  sich  auch  nicht.  Nur  so  viel  steht  fest,  daß  die  sehr
complicirte  Frage  nicht  von  Nußland  allein,  das  sehr  ideale  Zwecke
vorschiebt,  aber  sehr  reale  im  Auge  hat,  gelöst  werden  darf.  Die
ganze  Frage  ist  zu  einer  definitiven  Löjung  überhaupt  noch  nicht
reis.  Die  Herrschaft  der  Türken  in  Europa  ist  auf  die  Dauer  offenbar
        <pb n="521" />
        520  Uebersicht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahrts  1878.

absolut  unhaltbar  geworden.  Das  türkische  Volk  zeigt  zwar,  darüber
sind  die  genauesten  und  unbefangensten  Kenner  der  Zustände  der
Balkanhalbinsel  einig,  viele  vortreffliche  Charaktereigenschaften,  und
die  Türken  sind  darin  gerade  den  Slaven  weit  vorzuziehen  und  verdienen,
  von  Race=  und  religiösen  Sympathien  abgesehen,  rein  menschlich
  vielfach  entschieden  unsere  Theilnahme:  aber  einer  Entwickelung,
einer  gründlichen  Reform  nach  den  Anforderungen  europäischer  Cultur
scheinen  sie  unfähig  zu  sein  und  ihr  Staatswesen,  das  Negiment  des
Sultans  und  seiner  Paschas  und  Effendis  in  Konstantinopel  und  in
den  Provinzen  ist  ein  durch  und  durch  verrottetes  und  corruptes,
ein  geradeu  unverbesserliches.  Wenn  jedoch  die  Nussen  die  Hoffnung
  heglen,  schon  jebt  die  Türken  nach  Asien  zurück  zu  werfen
und  das  Kreuz  auf  der  Hagia  Sophia  aufzupflanzen,  so  haben  sie
sieh  geläuscht.  Die  definitive  Losreißung  Rumäniens,  Serbiens  und
Monlenegros  von  der  Pforte,  die  Aufrichtung  des  Fürstenthums
Bulgarien  und  die  Constitnirung  der  Antonomie  Ostbulgariens  und
noch  mehr  fast  die  Ueberantworlung  Bosniens  und  der  Herzegowina
an  Oesterreich  wie  die  beschlossene  ansehnliche  Bergrößerung  Griechenlands
  haben  dem  Bestande  der  Türkei  einen  neuen  schweren  Stoß
versetzt.  Die  innere  Auflösung  des  türkischen  Reichs  in  Europa  ist
bereits  eingetreten  und  der  Anfang  einer  Theilung  desselben  durch
die  Mächte  hat  begonnen.  Aber  es  wird  allem  Anschein  nach  doch
noch  Jahrzehente  dauern,  bevor  sein  Schicksal  sich  vollendet  haben
wird.  Die  christlichen  Bevölkerungen  der  Valkanhalbinsel  sind
größeren  Theils  zur  Freiheit  und  Selbständigkeit  noch  nicht  reif
und  werden  es  erst  allmälig  werden.  Die  sog.  bulgarischen  Gräuel,
erst  die  der  Türken  gegen  die  Bulgaren  und  dann  die  der  Bulgaren
gegen  die  Türken,  haben  hinreichend  bewiesen,  daß  man  es  mit
Barbaren  oder  doch  Halbbarbaren  auf  der  einen  wie  auf  der  anderen
Seile  zu  thun  hat.  Die  verschiedenen  Nationalilälen  sind  dorl  zudem
  vielfach  so  durch  einander  gewürselt,  daß  die  Ruhe  und  eine
friedliche  Eutwickelung  überall  nur  möglich  ist,  wenn  die  verschiedenen
  Rarten  und  Coufessionen  sich  gegenseitig  dulden  lernen,  wozu
es  noch  längerer  Zeit  bedürfen  wird.  Jedenfalls  wird  mit  dem
Fortgang  der  Dinge  und  bei  einer  definitiven  Lösung  der  orientalischen
  Frage  das  überall  in  jenen  Gegenden  so  zahlreich  vertretene
griechische  Element  ganz  anders  in  die  Wagschaale  fallen  und  berücksichtigt
  werden  müssen,  als  es  von  Seite  der  Mächte  im  J.  1878
geschehen  ist.  Die  vorläusige  Erledigung  der  aufgehäuften  Schwierig-
        <pb n="522" />
        Nebersicht  der  polilischen  Enlwickelung  des  Jahrroe  1878.  521

keilen  erfolgte  eben  durch  den  Berliner  Congreß  nur  nach  den  augenblicklichen
  Inleressen  der  verschiedenen  daran  betheiligten  Mächte
und  selbst  die  Durchführung  des  Verliner  Friedensverkrages  ist  noch
keineswegs  gesichert.

Die  Thäligkeit  der  Regierung  sowohl  als  das  Interesse  der
öffentlichen  Meinung  wurden  in  England  und  Oesterreich  von  diesen
orientalischen  Dingen  fast  gang  absorbirt.  In  Frankreich  und  Deutschland
  war  dieß  in  sehr  viel  geringerem  Grade  der  Fall.  Beide
waren  vielmehr  im  J.  1878  von  innern  politischen  Kämpfen  und
Strömungen  in  Anspruch  genommen,  welche  indeß  wenigstens  in
Frankreich  bis  zu  Cude  des  Jahres  zu  einem  gewissen  Abschluß
kamen,  während  sie  in  Deutschland  sich  erst  zu  entwickeln  anfingen  TZeutund
  zwar  zunächst  aus  der  sog.  Kanzlerkrisis,  mil  welcher  das  Jahr  14%
1877  abgeschlossen  hatte.  .

Diese  hatte  ihren  Ausgangspunkt  in  dem  Entlassungsgesuche,  2ie
das  der  Reichskanzler  im  April  des  vorhergehenden  Jahres  in  Folgeannuerfeiner
  längst  erschütlerten  Gesundheit  dem  Kaiser  eingegeben  hatie.  Flailt  die

Der  Kaiser  war  darauf,  wie  zu  erwarten  stand,  nicht  eingegangen,  Siellerhatte
  dagegen  dem  Kanzler  einen  Urlaub  auf  unbestimmte  Zeit  er-  inns
theilt,  was  nothwendig  nähere  Bestimmungen  begzüglich  seiner  Slell-  fras
verlretung  nach  sich  ziehen  mußte.  Darüber  nun  hatte  sich  Streit
erhoben.  Der  Reichskanzler  wünschte  die  Frage  lediglich  innerhalb
des  Nahmens  der  bestehenden  Reichsverfassung  zu  erledigen;  die
Fortschrittspartei  dagegen  wollte  sie  dazu  benützen,  um  die  alleinige
und  ausschließliche  Verantwortlichkeit  des  Reichskanglers  zu  beseitigen,
der  Reichsregierung  eine  mehr  oder  weniger  definitive  Organisation
zu  geben,  und  zu  diesem  Ende  hin  förmliche  Neichsminister,  die  nicht
unter,  sondern  neben  dem  Reichskanzler  ständen  und  dem  Reichslage
jeder  für  sein  Ressort  verantwortlich  wären,  aufzustellen.  Die  Frage
hatte  zu  wiederholten,  einläßlichen  Debatten  im  Reichslage  geführt,
ohne  jedoch  enlschieden  zu  werden.  Die  Fortschriltspartei  war  dabei
von  der  allerdings  unlängbaren  Thatsache  ausgegangen,  daß  die
diesfalls  bestehenden  verfassungsmäßigen  Bestimmungen  doch  im
Grunde  nur  provisorische  seien  und  sich  gänglich  auf  die  Persönlichkeit
  des  Reichskanglers  stützten,  mit  seinem  Abgange  aber,  der  ja
früher  oder  späler  doch  unausweichlich  erfolgen  müsse,  durchaus  unhaltbar
  sein  würden,  und  hielt  es  für  angemessen,  schon  jetzt  dafür
Vorforge  zu  tragen  und  die  Reichsregierung  demgemäß  sofort  nach
richtiger  constilulioneller  Theorie  zu  organisiren.  Und  die  Fort-
        <pb n="523" />
        522  Nebersicht  der  polilischen  Eulwichelung  der  Jahres  1878.

schriltsparlei  sland  darin  nicht  ganz  allein:  auch  die  maßgebende
nationalliberale  Partei  neigte  sich  wenigstens  theilweise  ähnlichen
Anschauungen  zu,  wenn  auch  nicht  ohne  allerlei  Bedenken.  Der
Reichskanzler  aber  war  seinerseits  entschieden  gegen  eine  Aenderung
der  Verfassung  und  überhaupt  gegen  die  Aufstellung  von  verantwortlichen
  Neichsministern.  Wiederholt  setzte  er  dem  Reichstage  in  ausführlichen
  Darlegungen  auseinander,  daß  der  Bundesrath  dadurch
in  seiner  bisherigen  Stellung  und  seinem  bisherigen  Einflusse  eine
schwere  Einbuße  erleiden  würde  und  daß  die  Regierungen  der  Einzelstaaten
  darum  dem  Plane  schwerlich  zustimmen  würden,  daß,
selbst  wenn  dieser  Widerstand  überwunden  werden  könnte,  mit  der
Ausstellung  von  Reichsministern  gar  nichts  geholfen  wäre,  daß  die
Reichsregierung  dann  erst  recht  machtlos  gewissermaßen  in  der  Luft
stände,  der  Einfluß  der  Reichsidee,  die  Kraft  der  Reichsregierung
also  dadurch  nicht  gestärkt,  sondern  vielmehr  enischieden  geschwächt
würden.  Unzweifelhaft  habe  das  Reich  in  der  kurgen  Spanne  Zeit,
da  es  bestehe,  in  seiner  Entwickelung  und  Ausbildung  große  Fortschritte
  gemacht,  aber  darum  dürfe  man  nicht  verkennen,  daß  es
wesentlich  ein  föderales  Gebilde  sei  und  jene  Fortschritte  nur  durch
die  freie  Zustimmung  der  Eingzelregierungen  hätten  ergielt  werden
können.  Wenn  die  Fortschritte  nicht  größere  und  raschere  gewesen
seien,  so  liege  die  Erklärung  darin,  daß  manches  an  dem  Widerstreben
  eben  dieser  Einzelregierungen,  an  dem  vielfach  durch  und
durch  particularistischen  Wesen  der  Nation  gescheitert  sei.  Dieser
parlicularistische  Zug  werde  nur  mit  der  Zeit  gemildert  und  überwunden
  werden  können.  Ihn  durch  Reichsminister  vor  den  Kopf
zu  sloßen,  würde  ihn  zunächst  sicher  nicht  schwächen,  sondern  nur
stärken.  Der  Reichslanzler  bat  daher  dringend,  die  Bestimmungen
der  Reichsverfassung  bezüglich  seiner  ausschließlichen  Verantwortlichkleit
  zu  belassen  und  nur  für  seine  Stellvertretung  nach  dem  augen-Pläne
  blicklichen  Bedürfniß  besorgt  zu  sein.  Inzwischen  war  jedoch  auch
rz  er,  und  das  im  Grunde  mehr  noch  als  irgend  welche  politische
tunzlers  Parlei,  bemühl,  die  Kraft  der  Reichsregierung  zu  slärlen  und  ihren
Einfluß  zu  vermehren,  und  wenn  er,  dem  Wunsche  seines  kaiserlichen
Herrn  entsprechend,  darauf  vergichtet  hatte,  sich  von  den  Geschäften
völlig  zurück  zu  ziehen,  so  war  es  nur  unter  der  ausdrücklichen  oder
stillschweigenden  Bedingung  geschehen,  daß  ihm  dieß  möglich  gemacht
würde.  Aber  im  Gegensatze  gegen  die  Ideen  der  Fortschrittspartei
suchte  er  dieses  Ziel  vielmehr  von  der  gerade  entgegen  gesetzten  Seite
        <pb n="524" />
        Uebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  deo  Jahreo  1878.  523

her  zu  erreichen:  statt  die  Particularstaaten  durch  ein  constitulionelles
Reichsministerium  auf  Kosten  des  Vundsrathes  vor  den  Kopf  zu
stoßen,  verfolgte  er  den  Plan,  ohne  Veränderung  der  Neichsverfassung,
  innerhalb  des  Nahmens  derselben  die  Einzelstaaten  in  ihren
Interessen  vom  Reiche  abhängig  zu  machen  und  dadurch  in  den
Dienst  des  Reiches  gewissermaßen  zu  zwingen.  Zu  diesem  Ende  hin
hatte  er  schon  früher  die  Idee  einer  Erwerbung  der  sämmtlichen
deutschen  Staatsbahnen  für  das  Reich  in  Anregung  gebracht  und
in  Preußen  dafür  schon  die  einleitenden  Schrille  getrossen;  der
Widerstand  der  übrigen  Particularstaaten  aber  hatte  ihn  genöthigt,
das  Project  wenigstens  für  einmal  wieder  völlig  ruhen  zu  lassen.
Dagegen  ergriff  er  jetzt  mit  dem  ihm  eigenen  Feuereifer  und  einer
Energie,  die  keinen  Widersland  kennt,  den  Plan  einer  durchgreifenden
Finanz=  und  Stenerreform,  die  dazu  dienen  follte,  nicht  nur  das
Reich  durch  Beseitigung  der  sog.  Matricularbeiträge  finangiell  von
den  Eingelstaaten  unabhängig  zu  machen,  sondern  durch  Enlwickelung
des  indirecten  Stenersystems  dem  Reiche  so  ergiebige  Mehreinnahmen
zuguführen,  daß  dasselbe  im  Stande  wäre,  auf  jene  Matricularbeiträge
  zu  verzichten  und  sogar  noch  den  Einzelstaaten  erkleckliche
Summen  für  ihre  speziellen  Zwecke  und  Bedürfnisse  zu  überlassen,
somit  also  das  bisherige  Verhältniß  geradezu  umzukehren,  und  die
Eingelstaaten  finanziell  vom  Reiche  abhängig  zu  machen.  In  diesem
Sinne  warf  er  neben  einer  Uebertragung  der  gesammten  Stempelstenern
  auf  das  Reich,  neben  der  Einführung  einer  Börsensteuer
u.  dgl.  namentlich  das  Project  auf,  das  Tabakmonopol,  das  in
Frankreich,  Oesterreich  und  Italien  bereits  bestand  und  im  erstgenannten
  Lande  der  Regierung  jährlich  über  300  Mill.  Franken
abwarf,  auch  in  Deutschland  einzuführen.  Wenn  dasselbe  in  Deutschland,
  wo  doch  noch  ungleich  mehr  geraucht  wird  als  in  Frankreich,
auch  nur  annähernd  so  viel  eintrug  wie  in  Frankreich,  so  würde
dem  Reichskanzler  diese  Eine  indirecte  Stener  genügt  haben,  um  alle
seine  Zwecke  zu  erfüllen.  Die  Regierungen  der  Einzelstaaten  konnten
gegen  das  Project  eigenllich  nicht  allguviel  einwenden,  da  es  ihnen
große  finangielle  Vorkheile  versprach  und  ihren  particularen  Rechten
und  ihren  Ansprüchen  in  keiner  Weise  zu  nahe  trat.  Die  öffentliche
  Meinung  dagegen  nahm  es  fast  durchweg  sehr  ungünflig  auf,
zumal  durch  dasselbe  ein  blühender  Industriezweig,  der  viele  Tausende
intelligenter  und  arbeitsamer  Leute  beschäftigte,  erbarmungslos  hätte
hingeopfert  werden  müssen,  wenn  sie  auch  zugab,  daß  eine  höhere
        <pb n="525" />
        524  Nebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahres  1878.

Vestenerung  des  Tabaks  als  eines  unzweiselhaften  Luxusartikels,
ernsthaft  ins  Auge  gefaßt  werden  möge,  um  dadurch  der  drückenden
Matricularbeiträge  los  zu  werden.  Der  Reichskanzler  beharrte  indeß
  auf  seinem  Plan  und  verfolgte  ihn  unentwegt  weiter,  überzeugt,
wie  er  war,  daß  er  ihn  schließlich  doch  durchsetzen  werde,  wenn  auch
möglicher  Weise  allerdings  nicht  auf  den  ersten  und  nicht  auf  Einen
Schlag.  Um  seine  Zwecke  zu  erreichen,  bedurfte  er  aber  zwei  bis  drei
hundert  Millionen  Mark  jährlicher  Einnahmen  mehr  für  das  Reich
als  bisher  und  diese  gewaltige  Summe  konnte  nur  durch  das  Mittel
der  indirecten  Steuern  beschafft  werden:  und  dieses  Ziel  ließ  er  von
diesem  Angenblick  an  nie  mehr  aus  den  Augen.  Doch  konnte  auch
er  sich  nicht  verhehlen,  daß  es  ihm,  der  gegen  eine  so  gewaltige
Mehrbelastung  energisch  widerstrebenden  öffentlichen  Meinung  gegenüber,
  schwer  fallen  würde,  den  Bundesrath  und  den  Reichstag  dafür
  zu  gewinnen.  Um  nun  den  Widerstand  der  Einzelregierungen
zu  überwinden,  dachte  der  Reichskanzler  wenigstens  einen  Augenblick
daran,  die  Reichsregierung  mit  dem  preußischen  Staatsministerium,
diesem  Hauptparlicularisten,  wie  er  es  nannte,  in  eine  nähere  Verbindung
  zu  bringen,  in  dem  Sinne,  daß  den  Leitern  gewisser  Ressorts
der  Reichsverwaltung  dieselben  Ressorts  auch  als  preußischen  Ministern
  im  preußischen  Staatsministerium  vom  Kaiser  übertragen
werden  sollten;  und  um  seine  Pläne  im  Reichstag  durchzusetzen,
dazu  sollte  die  Vildung  einer  festen  Majorilät  für  die  Regierung
dienen,  die  er  mit  Hülfe  der  nationalliberalen  Partei  zuwege  zu
bringen  hoffle,  indem  er  zu  diesem  Ende  hin  dieser  den  Eintritt
einiger  ihrer  hervorragendsten  Führer  in  die  Reichsregierung  und
zugleich  in  das  preußische  Ministerium  in  Aussicht  stellte.  Der
Plau  war  bis  Ende  des  Jahres  1877  schon  so  weit  gediehen,  daß
der  anerkannte  Führer  der  Nationalliberalen,  v.  Bennigsen,  sich  zu
Weihnachten  jenes  Jahres  nach  Varzin  begab,  um  mit  dem  Reichskanzler
  über  die  Ausführung  desfelben  zu  unterhandeln.  Wie  weit
beide  sich  verständigten,  ist  nicht  bekannt  geworden;  aber  allgemein
wurde  angenommen,  daß  eine  vorlänsige  Verständigung  jedenfalls
zu  Stande  gekommen  sei,  wenn  man  sich  auch  nicht  verhehlen  konnte,
daß  noch  allerlei,  und  zwar  zum  Theil  tief  greifende  Differengen
zurück  geblieben  sein  müßten.  Genug,  man  gab  sich  der  Hoffnung
hin,  daß  ein  gemeinsamer  Boden  für  eine  weitere  und  umfassende
Vereinbarung  gewonnen,  und  daß  eine  Lösung  all  der  verwickelten
Fragen,  welche  das  Jahr  1877  für  Deutschland  aufgeworfen  hatte,
        <pb n="526" />
        Uebersicht  der  politischen  Entwichelung  deo  Jahres  1878.  525

im  allgemeinen  Interesse  und  unter  allgemeiner  Zustimmung  in
Aussicht  getreten  sei.

Das  Jahr  1878  hat  diese  Hoffnung  nicht  bestätigt.  Die
Stellvertretungsfrage  wurde,  zwar  nicht  ganz,  aber  doch  im  Wesentlichen
  nach  den  Wünschen  des  Reichskanglers  durch  die  Unterstützung
der  nationalliberalen  Partei  erledigt.  Dagegen  kam  die  in  Auesicht
genommene  weitere  Verständigung  und  festere  Verbindung  zwischen
dieser  und  dem  Reichskangler  nicht  nur  nicht  zu  Stande,  sondern
schlug  bis  gum  Ende  des  Jahres  sogar  ins  völlige  Gegentheil  um.

Als  die  Stellverkretungsfrage,  so  ziemlich  ein  Jahr,  nachdem  Tie
sie  aufgeworfen  worden,  zur  Entscheidung  reif  war,  stand  es  bereitssseuber.
feslt,  daß  die  Jdee  von  verantwortlichen  Reichsministern  nach  den  frage.
Wünschen  der  Fortschrittspartei  eine  Majorität  im  Reichstage  nicht
finden  werde.  Dagegen  erhob  sich  wider  die  Absichten  des  Reichskanzlers
  von  anderer  Seite  Widerstand.  Nach  dem  Vorschlage  des
Reichskanglers  sollte  „die  ihm  durch  die  Verfassung  und  die  Gesetze
des  Reiches  übertragene  Leitung  in  der  Verwaltung,  Veaufsichligung
und  Bearbeitung  der  Reichsangelegenheiten,  sowie  die  zur  Gültigkeit
der  Anordnungen  und  Verfügungen  des  Kaisers  nothwendige  Gegengeichnung
  durch  Stellvertreter  wahrgenommen  werden  können,  welche
der  Kaiser  auf  Antrag  des  Reichskanzglers  für  die  Fälle  der  Vehinderung
  desselben  aus  andern  Mitgliedern  des  Bundesraths  im
Allgemeinen  oder  für  eingelne  Amtszweige  ernennt.“  In  dem  Autrage
  war  Vorforge  getroffen  sowohl  für  einen  Stellvertreter  des
Kanzlers  begüglich  aller  seiner  Geschäfie,  also  einen  förmlichen  Vicekanzgler,
  als  für  die  Stellvertretung  des  Kanzler  begüglich  eingelner
Ressorts  oder  Geschäfte,  und  ferner  sowohl  für  die  eigentlich  leitende
als  für  die  bloß  beaufsichtigende  Aufgabe  des  Kanglers.  Unter  allen
Umständen  aber  blieben  die  Stellvertreter  vom  Kangler  absolut  abhängig,
  standen  unter,  nicht  neben  ihm,  so  daß  dieser  befugt  sein
sollte,  in  jedem  Augenblicke,  wo  er  sich  nicht  mehr  für  behindert  ansah,
selbst  in  das  Ressort  einzugreifen  und  directe  Anordnungen  zu  tressen.
Der  Bundesrath  hatte  gegen  die  Vorlage  nichts  einzuwenden  und
genehmigte  sie  einstimmig,  doch  mit  der  bezeichnenden  Einschränkung,
daß  jede  Stellvertretung  ausgeschlossen  ward  für  diejenigen  Aemter,
bei  welchen  der  Schwerpunkt  der  Geschäfte  in  die  Beaufsichtigung
der  Bundesstaaten  fällt,  als  namentlich  für  die  Justig,  das  Eisenbahnamt
  und  einen  Theil  des  Reichskanzleramtes,  nämlich  die
Finangen,  in  so  fern  sie  nicht  die  Reichsfinanzen  umjassen,  weil  die
        <pb n="527" />
        Die
Finangzund


Wirth.
schafte.

resorm.

526  Uebersicht  der  politischen  Enlwickelung  des  Jahres  1878.

Regierungen  darin  eine  Beeinträchligung  ihrer  Stellung  zu  erkennen
meinten.  Der  Reichskanzler,  immer  bemüht,  die  Parlicularregierungen
zu  schonen,  gab  auch  sofort  nach  und  verzichtete  insofern  auf  seine
Vorlage.  Bedeutungslos  war  der  Verzicht  indeß  keineswegs.  Die
engere  Verbindung  zwischen  der  Reichsregierung  und  dem  preußischen
Staatsministerium,  wie  sie  der  Reichskangler  geplant,  war  dadurch
wo  nicht  unmöglich  gemacht,  wenigstens  sehr  erschwert.  Von  einem
preußisch-deutschen  Instizminister  konnte  nicht  wohl  mehr  die  Rede
sein  und  noch  weniger  von  einem  preußisch-deutschen  Eisenbahnminister,
  kaum  noch  von  einem  preußisch-deutschen  Reichsfinanzminister.
  Die  ganzge  Siellvertretungsfrage  war  dadurch  in  ihrer
Tragweite  sehr  zusammengeschrumpft.

Der  Neichskanzler  aber  fah  sich  für  die  Stärkung  des  Reichs
und  der  Reichsgewalt,  der  alle  seine  Sorgen  zugewendet  waren,  auf
die  Finanz=  und  Wirthschaftsreform  zurückgeworfen,  die  er  allerdings
  schon  bisher  keinen  Angenblick  aus  den  Augen  gelassen  hatte
und  die  er  aber  jetzt  immer  energischer,  immer  dringender  in  Angriff
nahm  und  nachgerade  auch  immer  umfangreicher  und  tiefgreifender
ausgestaltete.  Um  den  Gang  der  Dinge,  der  für  Deutschland
schließlich  wirlhschaftlich  und  politisch  geradezu  verhängnißvoll  werden
  sollte,  zu  verstehen,  darf  nicht  aus  den  Augen  gelassen  werden,
daß  der  Reichskangler  von  Anfang  an  als  sein  Ziel  die  Beseitigung
der  bisherigen  Matricularbeiträge  ins  Auge  gefaßt  hatle,  um  das
Neich  von  den  Gingelstaaten  finanziell  unabhängig  zu  machen  und
als  Mittel  dazu  die  stärkere  Ansbentung  der  indirecten  Stenern,
um  dadurch  dem  Reiche  eine  Mehreinnahme  von  2  bis  300  Mill.
Mark  zu  verschaffen,  den  Ueberschuß  über  den  Betrag  der  Matricularumlagen
  ganz  oder  doch  zum  Theil  den  Einzelstaaten  zu  überweisen
  und  so  diese  vom  Reiche  finanziell  mehr  oder  weniger  abhängig
  zu  machen.  Das  war  sein  Plan,  sein  Ausgangspunkt  und
sein  Ziel  und  blieb  es  auch  ohne  Zweifel  bis  zuletzt.  Zuerst  dachte
er  dasselbe  auf  einen  Schlag  durch  Einführung  des  Tabakmonopols
zu  erreichen,  und  wenn  ihm  dieses  sofort  zugestanden  worden  wäre,
so  hälte  er  zunächst  wohl  nicht  an  die  Herbeiziehung  noch  anderer
und  zwar  immer  mehr  und  mehr  Stenerobjeclte  gedacht  oder,  wenn
er  daran  gedacht  hätte,  so  würde  wohl  verzweifelt  wenig  Aussicht
bestanden  haben,  im  Reichstag  noch  mehr  Steuern  durchzusetzen
und  das  ganze  bisherige  Wirthschaftssystem  der  Nation  über  den
Haufen  zu  werfen,  auch  wenn  er,  wie  es  später  geschah,  die  so  wirk-
        <pb n="528" />
        Iltbersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Zahrts  1878.  527

samen  Schlagwörter  einer  dringend  nothwendigen  Hülfe  für  die
furchtbar  bedrängte  Landwirthschaft  und  eines  ausgiebigen  Schutzes
der  nationalen  Arbeit  gegen  die  Concurrenz  und  unerträgliche  Ausbeutung
  des  Auslandes  ins  Feld  geführt  hätte.  Erst  als  das  Tabakmonopol
  auf  einen  eben  so  lebhaften  als  zähen  Widerstand  stieß,
als  namentlich  die  bisher  im  Reichstag  maßgebende  nationalliberale
Partei  als  solche  in  einer  Fractionsversammlung  sich  entschieden
dagegen  aussprach,  als  der  Reichskangler  sich  überzeugen  mußte,
daß  er  selbst  im  besten  Falle  nur  nach  und  nach,  nur  stufenweise
zum  Tabakmonopol  gelangen  werde,  als  die  Majorität  des  Reichstags
  entschieden  nicht  geneigt  schien,  in  Bewilligung  neuer  Stenern
über  den  Betrag  der  Matricularbeiträge  hinauszugehen  und  Viele
aus  constitutionellen  Gründen  selbst  gegen  die  vollständige  Beseiligung
  dieser  Bedenken  trugen,  als  in  der  öffentlichen  Meinung  und
in  der  Majorität  des  Reichstags  ersichllich  wenig  Neigung  obwalilete,
selbst  bezüglich  einer  Erhöhung  der  Tabaksteuer  über  einen  jährlichen
Ertrag  von  50  höchstens  60  Millionen  hinauszugehen,  weil  die
Tabakindustrie  nicht  mehr  tragen  könne,  ohne  in  ihrem  gesicherten
Fortbestande  erschüttert  und  dadurch  für  das  Monopol  reif  gemacht
zu  werden,  als  der  Reichskangler  die  Wahrscheinlichkeit  vor  sich  sah,
die  2  bis  300  Mill.Ak  Mehreinnahme  für  das  Reich,  an  der  er
seinerseits  fest  hielt,  vom  Reichstage  auf  höchsteus  75  Mill.  herabgemindert
  zu  sehn;  —  da  erst  lieh  er  den  Klagen  der  landwirthschaftlichen
  Bevölkerung  und  den  Einflüsterungen  einiger  sehr  einflußreicher
  Industriebranchen  ein  geneigtes  Ohr.  Ohne  Zweifel  war
er  schon  früher  davon  übergeugt,  daß  die  landwirthschaftlichen  Gewerbe
  in  Stenersachen  den  industriellen  gegenüber  benachtheiligt
seien  und  ebenso  mag  er  schon  früher  überzeugt  gewesen  sein,  daß
Deutschland  in  Herabsetzung  und  totaler  Abschaffung  der  Eingangszölle
  auf  die  Producte  und  Fabricate  des  Auslandes  vielfach  zu
weit  gegangen  sei;  auch  Andere  in  ziemlich  weiten  Kreisen  neigten
mehr  und  mehr  der  Ansicht  zu,  daß  eine  Entlastung  der  überbürdeten
  Landwirthschaft  nachgerade  geboten  sei  und  daß  einzelnen  wirklich
  nothleidenden  Industriezweigen  unter  die  Arme  gegrifsen  werden
müsse:  aber  von  da  bis  zu  Getreide=  und  Viehzöllen  und  bis  zu
einem  vollständigen  Schutzzollsystem  für  fast  alle  nur  möglichen
Industriczweige  war  doch  ein  gewaltiger  Schritt.  Erst  als  der
Reichskangler  sich  durch  das  Scheitern  des  Tabakmonopols  dagu  gedrängt
  sah,  in  den  Steuerobjecten  weiter  auszugreifen,  um  seine
        <pb n="529" />
        528  Nebersicht  der  polilischen  Enkwichelung  des  Jahres  1878.

2  bis  300  Mill.-A  Mehreinnahmen  für  das  Reich  voll  zu  machen,
arbeitete  er  sich  immer  mehr  und  immer  tiefer  in  die  Schutzoollidee
hinein  und  das  um  so  mehr,  als  die  Agrarier  und  die  großen  Industriellen
  ihm  um  die  Wette  ihre  Unterstützung  anboten,  eine  Unterstützung,
  die  auch  polilisch  im  Interesse  der  eingetretenen  conservativeren
  Strömung  verwerthet  werden  konnte,  und  sich  ihm
gleichzeitig  die  Möglichkeit  aufthat,  sogar  die  ultramontane  Partei
enkweder  zu  sprengen  oder  aber  wenigstens  zum  Theil  und  bis
auf  einen  gewissen  Grad  heranzuziehen  und  seinen  Zwecken  dienstbar
  zu  machen.

Aus-  Die  Dinge  entwickellen  sich  indeß  naturgemäß  nur  allmälig.
jünen  Die  ganze  Finanz-,  Steuer=  und  Wirthschaftsfrage  war  für  Deutschmit
  den  land  im  Jahre  1877  eigenklich  erst  gestellt  worden,  wurde  im  Jahre
National1878  zu  einer  förmlichen  Krisis  und  diese  soll  erst  1879  mit  allen
liberolenihren  weitreichenden  und  schwerwiegenden  materiellen  und  politischen

Consequenzen  gelöst  werden.  Man  darf  wohl  annehmen,  daß  der
Neichskanzler  zu  Ende  des  Jahres  1877  über  seinen  Plau  im  Detail
mit  sich  selbst  noch  keineswegs  ganz  im  Reinen  war,  wenn  ihm  auch
das  ziel  klar  vor  Augen  stand.  Der  Gedanke  des  Reichskanglers,
sich  über  denselben  mit  der  im  Neichstage  maßgebenden  Partei  der
Nationalliberalen  zu  verständigen  und  ihn  mit  ihrer  Unterstützung
im  Reichstage  durchzusetzen,  war  für  jenen  offenbar  nur  eine
erste  Phase.  Er  wurde  allem  Anschein  nach  von  ihm  schon  im
Laufe  des  Jannars  1878  wieder  gänglich  fallen  gelassen.  Die
practische  Ausführung  desselben  hätte  von  seiner  Seite  die  schwerwiegende
  Concession  einer  Art  parlamentarischen  Regimentes  verlangk,
  wie  es  weder  seinen  monarchischen  Anschauungen  entsprochen
hätte,  noch  mit  seiner  herrischen  Natur  verträglich  gewesen  wäre.
Daß  die  nationalliberale  Partei  ihm  nach  dem  bisherigen  System
der  Compromisse  von  Fall  zu  Fall,  möglichst  entgegen  kommen
werde,  davon  konnte  er  ohnehin  überzeugt  sein.  Im  übrigen  aber
war  er  entschlossen,  sein  Ziel  weiter  zu  verfolgen,  auch  seinerseits
wo  möglich  mit,  nöthigenfalls  aber  auch  ohne,  ja  sogar  gegen  die
nationalliberale  Partei.

Unter  diesen  Umständen  wurde  am  6.  Februar  die  Session
des  Reichstags  im  Auftrage  des  Kaisers  durch  den  Vicepräsidenten
des  preußischen  Staatsministeriums  und  Finanzminister  Camphausen,
eröffnet.  Ihre  Hauptlractanden  bildeten,  außer  manchem  Anderen,
die  Erledigung  des  Stellvertretungsgesetzes,  des  Budgets  für  1878,79
        <pb n="530" />
        AUebersicht  der  politischen  Enlwichelung  des  Jahres  1878.  529

selbst  über  den  öffentlichen  Standpunct  des  Vundesrathes  hinaus

und  wurde  von  ihm  der  bis  dahin  verhüllte  Zielpunct  bei  Einbringung
  der  Tabakvorlage  in  einer  Weise  enthüllt,  die  auf  die
Mehrheit  des  Reichstags  einen  überaus  schlechten  Eindruck  machen
mußte.  Die  nächste  Folge  davon  war,  daß  die  Majorität  des  Ab-Reichstags
  und  namentlich  die  nationalliberale  Fraction,  obwohlehrung
entschieden  gegen  das  Monopol,  zwar  nicht  gerade  die  Abweisung  Tabar.
der  Vorlage  von  der  Schwelle,  sondern  nur  Verweisung  der  Vor—  steuer.
berathung  an  die  Budgetcommission  beschloß.  Aber  diese  Verweisung
hatte  doch  unzweifelhaft  den  Sinn  einer  rücksichtsvollen  Ablehnung

der  Vorlage,  indem  die  Nationalliberalen  von  allen  Seiten  darüber
keinen  Zweifel  ließen,  daß  sie  dieselbe,  so  wie  sie  beschaffen  sei  und

ohne  Ergänzungen  hinsichtlich  der  beabsichtigten  weiteren  Steuerreform
  so  wie  ohne  die  sog.  constitutionellen  Garantien,  als  unannehmbar
  erachteten.  Der  Reichskanzler  antwortete  darauf  mit  einer  Tabal-Vorlage
  an  den  Bundesrath,  nach  welcher  umfassende  Erhebungen  ue.
über  die  Tabakfabrication  und  über  den  Handel  mit  Tabakfabricaten
  angestellt  werden  sollten,  Erhebungen,  welche  augenscheinlich
dazu  dienen  sollten,  die  Einführung  des  Monopols  vorzubereiten

und  zu  erleichtern.  So  weit  wollte  der  Bundesrath  indeß  noch
nicht  gehen:  er  genehmigte  die  Vorlage  nur  in  dem  Sinne,  daß  die
Einführung  des  Tabakmonopols  von  der  einzusetzenden  Commission
neben  allen  anderen  Steuersystemen  bez.  des  Tabaks  wohl  geprüft,

aber  vorerst  doch  noch  als  eine  offene  Frage  behandelt  werden
solle.  Der  Neichskanzler  gab  sich  damit  zufrieden,  da  er  auch  so
seinen  Zweck  im  Wesentlichen  doch  erreichte.  Ebenso  fügte  er  sich

dem  Bundesrathe,  als  dieser  in  der  Vorlage  über  seine  Stellver=  Tie
tretung  alle  diejenigen  Bestimmungen  ausmerzte,  nach  welchen  sicheriewver
der  Reichskanzler  auch  in  denjenigen  Functionen,  die  wesentlich  in  frage.
der  Beaufsichtigung  der  Einzelstaaten  bestanden,  durch  einen  Stellvertreter
  hätte  ersetzen  lassen  können,  obgleich  dadurch  seine  Idee
einer  engeren  Verbindung  zwischen  der  Reichsregierung  und  dem
preußischen  Staatsministerium  zwar  nicht  unmöglich  gemacht,  aber

doch  sehr  erschwert  wurde.  Im  Reichstage  stieß  die  Vorlage  mit
sammt  dieser  Beschränkung  auf  keinen  allzugroßen  Widerstand  mehr,

da  ihre  mögliche  Tragweite  nachgerade  auf  die  Bedeutung  eines
bloßen  Nothbehelfes  zusammen  geschrumpft  war.  Die  Fortschrittspartei
  brachte  zwar  nochmals  ihre  Idee  von  verantwortlichen  Reichsministern
  zur  Sprache,  wurde  aber  darin  nicht  nur  vom  Reichs-34-
        <pb n="531" />
        530  Nebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahres  1878.

kangler,  sondern  auch  von  den  Bevollmächtigten  Bayerns  und
Württembergs  bekämpft  —  welche  letztere  rund  und  nett  erklärten,  daß
ihre  Regierungen  niemals  auf  diese  Idee  und  die  daraus  nothwendig
folgende  Beschränkung  der  gegenwärtigen  Competenz  des  Bundesrathes
  eingehen  würden  —  und  von  den  Nationalliberalen  im  Stiche
gelassen.  So  wurde  die  Vorlage  am  11.  März  ohne  Veränderung
in  der  Fassung  des  Bundesraths  in  dritter  Lesung  mit  171  gegen
101  Stimmen  genehmigt.  Dem  Bedürfniß  des  Augenblicks  war
damit  ein  Genüge  gethan;  die  engere  Verbindung  der  Reichsämter
mit  den  preußischen  Ministerien  aber  wurde  vom  Reichskanzler
wenigstens  für  einmal  gänzlich  fallen  gelassen.  Aufgegeben  wurde
die  Idee  von  ihm  indeß  wohl  keineswegs  und  das  um  so  weniger,
als  seine  Stellung  in  und  zum  preußischen  Staatsministerium  anerkanntermaßen
  keine  ganz  befriedigende  war.  Die  preußischen  Minister
  standen  nicht  wie  die  Chefs  der  einzelnen  Reichsämter  unter,
sondern,  durch  ihre  eigene  Verantwortlichkeit  gedeckt,  vielmehr  neben
dem  Reichskanzler  als  preußischem  Ministerpräsidenten,  und  dieser
fand  von  ihrer  Seite  für  seine  Bestrebungen,  Absichten  und  Pläne
begüglich  der  Reichsinteressen  nicht  immer  diejenige  Unterstützung,
die  er  von  ihnen  beanspruchte  und  deren  er  unumgänglich  bedurfte,
um  sie  mit  dem  erforderlichen  Nachdrucke  und  dem  ihm  sonst  fehlenden
  Rückhalte  weiter  zu  verfolgen  und  ins  Leben  zu  führen.  Zwischen
  dem  Reichskanzler  und  mehreren  preußischen  Ministern  bestand
daher,  wie  man  allgemein  wissen  wollte,  schon  seit  längerer  Zeit
eine  mehr  oder  weniger  intensive  Spannung,  und  nicht  ohne  Grund
hieß  es  bald  von  diesem,  bald  von  jenem  preußischen  Minister,  daß
Preuß.  seine  Stellung  erschüttert  sei.  Nun  aber  trat  um  diese  Zeit  und
Ministerin  Folge  der  oben  angeführten  Vorgänge  und  Verhandlungen  im
risis.  preußischen  Ministerium  eine  Krisis  ein,  die  zu  einer  wenigstens
theilweisen  Neubildung  desselben  führte.  Die  in  Angriff  genommene,
aber  bisher  nur  in  einigen  Provinzen  durchgeführte  Verwaltungsreform
  war,  da  sie  entweder  überhaupt  oder  doch  in  ihren  bisherigen
  Resultaten  dem  Geschmacke  des  Neichskanzlers  nicht  entsprach,
schon  seit  einiger  Zeit  ins  Stocken  gerathen  und  blieb  darin  trotz
wiederholter  Mahnungen  der  liberalen  Majorität  des  preußischen
Landtags.  Da  aber  der  Minister  des  Innern,  Graf  Eulenburg  der
Aeltere,  sich  in  dieser  Beziehung  dem  preußischen  Landtage  gegenüber
  für  gebunden  erachtete,  so  hatte  er  schon  im  verflossenen  Jahre
um  seine  Cntlassung  nachgesucht,  vorerst  jedoch  nur  einen  längeren
        <pb n="532" />
        AUebersicht  der  politischen  Enkwickelung  des  Jahrro  1878.  531

Urlaub  erhalten,  indem  seine  Entlassung  für  einen  geeignetern  Augenblick
  vorbehalten  wurde.  Nun  aber  gaben  nach  einander  auch  der
Vicepräsident  des  Staatsministeriums  und  Finanzminister  Camphausen
  und  der  Handelsminister  Achenbach  ihre  Entlassung  ein.
Der  erstere  hatte  es  schon  seit  längerer  Zeit  mit  dem  Reichskangler
verdorben,  da  er  sich  geweigert  hatte,  die  Einführung  des  Tabakmonopols
  offen  als  sein  Ziel  zu  erklären,  entschieden  in  die
Hand  zu  nehmen  und  den  Widerstand,  der  sich  von  Seite  der
zunächst  Betheiligten,  von  Seite  der  öffentlichen  Meinung  und  von
Seite  der  Mehrheit  des  Reichstages  dagegen  erhoben,  nöthigenfalls
einfach  zu  brechen;  in  der  Steuerdebatte  des  Reichstags  vom  21.  bis
23.  Februar  verdarb  er  es  aber  auch  mit  diesem  und  der  öffentlichen
  Meinung,  indem  er  sich  schließlich  doch  zu  Gunsten  des  Monopols
  bekannte,  nur  daß  er  dasselbe  nicht  auf  Einen  Schlag,  sondern
  blos  nach  und  nach  einführen  wollte;  seine  Stellung  war  dadurch
  unhaltbar  geworden  und  er  suchte  daher  schon  am  27.  Febr.
seine  Entlassung  nach,  die  ihm  auch  nicht  verweigert  wurde.  Bald
nachher  aber  sprach  sich  der  Reichskanzler  gelegentlich  über  das
preußische  Eisenbahnwesen,  das  zum  Ressort  des  Handelsministers
gehört,  so  abfällig  aus,  daß  auch  Achenbach  seine  Entlassung  gab
und  erhielt.  So  waren  gleichzeitig  das  Vicepräsidium  des  Ministeriums
  und  die  Ministerien  des  Innern,  der  Finangen  und  des  Handels
  nen  zu  besetzen.  Die  neuen  Ernennungen  gogen  sich  einigermaßen
  in  die  Länge,  erfolgten  aber  schließlich  nach  dem  Bedürfnisse
des  Reichskanzlers:  das  Vicepräsidium  des  Staatsministeriums  und
die  allgemeine  Stellvertretung  des  Reichskanzlers  erhielt  der  bisherige
  Botschafter  in  Wien,  Graf  Stolberg,  das  Innere  aber  wurde
dem  bisherigen  Oberpräsidenten  von  Hannover,  Graf  Eulenburg  dem
Jüngeren,  einem  entschiedenen  Conservativen,  die  Finangen  dem  bisherigen
  Oberbürgermeister  von  Berlin,  Hrn.  Hobrecht,  einem  homo
norus,  von  dem  sich  der  NReichskanzler  wohl  eine  unbedingte  Unterstützung
  seiner  finanziellen  und  wirthschaftlichen  Pläue  versprach,
das  Handelsministerium  endlich  Hrun.  Maybach,  der  in  die  Eisenbahnpläne
  des  Reichskanzlers  eingeweiht  war  und  ganz  der  Mann
dazu  schien,  sie  in  Preußen  und  schließlich  auch  im  Reiche  zur  Geltung
  zu  bringen,  übertragen.  Irgend  welche  Rücksicht  auf  die  Bestrebungen
  oder  die  Wünsche  der  liberalen  Majorität  des  preußischen
  Landtags  oder  des  Reichstags  war  in  diesen  Ernennungen
allerdings  nicht  zu  erkennen,  aber  ebenso  wenig  hatten  diese  Ursache,

Lösung
r

de
Krisis.
        <pb n="533" />
        532  Uebersichl  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahres  1878.

den  neuen  Ministern,  mit  eingiger  Ausnahme  allenfalls  desjenigen

des  Innern,  mit  besonderem  Mißtrauen  entgegen  zu  kommen.  Der
Reichskanzler  aber  hatte  damit  ersichtlich  in  Preußen  freiere  Hand

als  bisher  gewonnen;  wenigstens  hatte  er  nun  von  dieser  Seite  nicht
mehr  jenes  Widerstreben  zu  gewärtigen,  über  das  er  wiederholt  sich

so  sehr  beklagt  hatte  und  das  ihm  für  die  weitere  Verfolgung  seiner

Tie  Pläne  allerdings  im  höchsten  Grade  hinderlich  gewesen  war.  Diese
ie  ließ  er  trotz  der  ungünstigen  Aussichten  keineswegs  fallen;  im  Gegenneichs,
  theil  er  verfolgte  sie  mit  nur  um  so  größerem  Eifer  und  griff,  da
langlers  ihm  das  Tabakmonopol  für  einmal  verweigert  wurde,  nunmehr  nur
um  so  weiter  aus  und  zwar  nach  einer  Seite,  von  der  er  sich  der
lebhaftesten  und  nachdrücklichsten  und  zudem  unbedingten  Unterstützung
  zum  Voraus  versichert  halten  durfte.  Schon  bisher  hatten
Schutz,  sich  ihm  die  Schutzzöllner  und  die  sog.  Agrarier  als  stets  bereite
n  und  willige  Hülfstruppen  angeboten,  wenn  er  auf  ihre  Ideen  und
Vararierihre  Interessen  eingehen  wolle.  So  lange  er  jedoch  einige  Aussicht
zu  haben  glaubte,  das  Tabakmonopol  zu  erlangen,  bedurfte  er  ihrer
nicht,  da  er  sich  der  Hoffnung  hingab,  aus  dieser  Steuerquelle  allein

die  2—300  Millionen  Mehreinnahmen  für  das  Reich,  die  er  forderte,
  herausschlagen  zu  können.  Als  dagegen  diese  Aussicht  schwand,
wenigstens  entschieden  in  größere  Ferne  rückte,  lieh  er  ihnen  ein
offeneres  Ohr.  Schon  früher  hatten  die  Schutzzöllner  aus  allen
Gegenden  Deutschlands  unter  der  Führung  der  großen  Eisenindustriellen

  und  Spinnereibesitzer  einen  Berein  zur  Förderung  ihrer  gemeinsamen
  Interessen  gebildet  und  in  diesem  den  Entwurf  eines
neuen  antonomen  Zolltarifs  für  Deutschland  ausgearbeitet,  der  ihren
Interessen  entsprach  und  zugleich  auch  dem  Reiche  eine  gang  erkleckliche

  Mehreinnahme  in  Aussicht  slellte.  Jetzt  thaten  sie  sich  auch

im  Reichstage  unter  der  Führung  des  gewesenen  württembergischen
Ministers  v.  Varnbüler  zusammen  und  gründeten  in  demselben,
vorerst  60  Mann  stark,  eine  neue  Partei  unter  dem  Namen  volkswirthschaftliche
  Vereinigung,  die  ganz  geeignet  war,  weitere  Anhänger

aus  den  verschiedenen  Fractionen  an  sich  zu  ziehen  und  als  eine  Art

von  Keil  in  das  bisherige  mehr  oder  weniger  feste  Gefüge  derselben
hineingetrieben  zu  werden.  Unterdessen  hatte  der  Reichstag  das

Tas  Budget  für  1878/79  in  einer  Weise  erledigt,  die  den  Plänen  des
dIndgel-  Reichskanzlers  nicht  gerade  förderlich  war:  das  von  der  Regierung
  aufgestellte  große  Defizit  von  28  Millionen  war  durch  Beschränlung
  der  Ausgaben  und  durch  Herbeiziehung  von  verfügbaren
        <pb n="534" />
        Nebersicht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahreo  1878.  533

Restbeständen  verschiedener  Kassen  um  nicht  weniger  als  22  Mill.

bis  auf  den  Betrag  von  ca.  6  Mill.  herabgemindert  worden,  welche
kleine  Summe  nicht  mehr  geeignet  sein  konnte,  besondere  Besorgnisse

zu  erregen.  Die  Nothwendigkeit,  dem  beständigen,  alljährlichen  Anwachsen
  der  Matricularumlagen  im  Interesse  der  Finanzen  der
Einzelstaaten  Schranken  zu  seben,  und  der  Wunsch,  diese  Umlagen
überhaupt  gänzlich  oder  doch  zum  größeren  Theile  zu  beseitigen  und
durch  eigene  Einnahmen  des  Reichs  aus  indirecten  Steuern  zu  ersetzen,
  blieb  darum  freilich  doch  bestehen;  aber  dazu  allein  war  es
doch  nicht  nöthig,  die  Stenerlast  des  Volkes  um  zwei  bis  dreihundert
  Millionen  zu  vermehren.  Um  diese  zu  erzielen,  mußte  der
Reichskanzler  nothwendig  noch  andere  Factoren,  andere  Mächte,  andere
  Interessen  ins  Spiel  ziehen.  Dennoch  ging  er  in  dieser  Beziehung
  vorerst  noch  langsam  vor.  Zunächst  begnügte  er  sich,  beim  Eisen-Bundesrath
  auf  die  Einsetzung  einer  Commission  behufs  einer  ein-  i
geheuden  Enquete  über  die  Nothlage  der  Eisenindustrie  und  etwasgi
später  auch  auf  eine  solche  behufs  Prüfung  der  gleichfalls  nothleidenden
  Textilindustrie  anzutragen,  welchem  Antrage  der  Bundesrath
  ohne  Bedenken  entsprach.  Damit  war  für  die  Wiedereinführung
  eines  umfassenden  Schutzzollsystems  für  Industrie  und
Landwirthschaft  wenigstens  ein  Anknüpfungs=  und  Ansgangspunkt  gewonnen.
  Die  Frage  hatte  Zeit,  zu  reifen,  da  die  gange  Aufmerksamkeit
  der  Nation,  der  Regierungen  und  des  Reichstags  inzwischen
gewaltsam  nach  einer  andern  Seite  gelenkt  und  vollauf  in  Anfpruch
genommen  wurde.

Am  11.  Mai,  als  der  Kaiser  mit  seiner  Tochter,  der  Groß-ulentat
herzogin  von  Baden,  von  einer  Spazierfahrt  nach  dem  Palais  zurück=  Höel.
fuhr,  wurden  unter  den  Linden  mehrere  Revolverschüsse  mitten  aus
der  ihn  ehrfurchtsvoll  begrüßenden  Menge  auf  ihn  abgefeuert.  Er
blieb  glücklicher  Weise  vollständig  unverletzt,  der  Thäter  aber  wurde
sofort  ergriffen.  Es  war  ein  gewisser  Hödel,  ein  ehemaliger  Klempnergeselle,
  der  jedoch,  ein  ganz  verkommenes  Subject,  seine  ursprüngliche
  Thätigkeit  aufgegeben  hatte,  sich  zu  sozial-demokratischen  Grundsätzen
  bekannte  und  in  letzter  Zeit  durch  Colportage  sozial-demokratischer
  Blätter  und  Broschüren  seinen  Lebensunterhalt  zu  verdienen
gesucht  hatte.  Die  That  machte  auf  die  Nation  einen  furchtbaren
Eindruck.  Der  Kaiser  genoß  in  allen  Kreisen  der  Nation  einer
unbedingten  Achiung  und  Verehrung,  eines  Zutrauens  und  einer
Liebe,  wie  sie  sich  ein  Herrscher  nur  wünschen  kann,  und  hatte  zu
        <pb n="535" />
        534  Mebersicht  der  polilischen  Eulwickelung  des  Jahres  1878.

einer  so  schändlichen  That  auch  nicht  die  mindeste  Veranlassung,
nach  keiner  Nichtung  und  in  keiner  Weife,  gegeben.  Die  That  glich

Tie  daher  einem  Blitzstrahl  in  finsterer  Nacht,  der  die  Nation  plötzlich

Sozialen


demorralie.

  Rande  eines  furchtbaren  Abgrunds  gestanden  habe  und  noch  stehe,

darüber  aufklärte,  daß  sie  und  zwar  schon  seit  einiger  Zeit  am

ohne  daß  es  ihr  zum  vollen,  klaren  Bewußtsein  gekommen  wäre.
Seit  den  ersten  Jahren  des  verflossenen  Jahrzehentes  hatten  sich  die
sog.  Arbeiter  unter  der  Führung  Lassalle's  als  soziale  und  politische
Partei  organisirt  und  diese  war  seither  stätig  aber  nachgerade  fast
unaufhalktfam  gewachsen:  in  allen  Theilen  Deutschlands  ohne  Ausnahme
  hatte  sie  Vereine  unter  den  verschiedensten  Namen  gegründet,
ihre  Anhänger  zählten  nach  Hunderttausenden  und  sie  gebot  bereits
über  eine  stattliche  Anzahl  kleiner  Blätter,  welche  ihre  Anschauungen
und  Grundsätze  verfochten  und  verbreiteten,  und  deren  Einfluß  durch
zahlreiche  Broschüren  unterstützt  wurde.  Durch  die  Wahlgesetze  gehemmt,
  hatte  diese  Partei,  die  sich  die  sozial-demokratische  nannte,
bisher  nicht  vermocht,  in  den  Landtagen  der  Einzelstaaten  Fuß  zu
fassen,  dagegen  zählte  sie  in  Folge  des  allgemeinen  Stimmrechts  im
Reichstage  bereits  nicht  weniger  als  12  ausgesprochene  Vertreter
ihrer  Bestrebungen  und  namentlich  in  Sachsen  und  am  Rhein  war
sie  mehr  oder  weniger  zahlreich  auch  in  die  Gemeindevertretungen
eingedrungen.  Ihren  Grundsätzen  gemäß  negirte  sie  vollständig  die
Grundlagen  der  bestehenden  sozialen  und  politischen  Staatsordnung
und  war  eifrig  bemüht,  deren  sicherste  Pfeiler,  die  religiösen  Ueberzengungen,
  die  Rechte  des  individuellen  Eigenthums,  die  Heiligkeit
der  Ehe  und  der  Familie  in  dem  Bewußtsein  ihrer  Anhänger  zu
gerstören  und  darüber  hinaus  in  immer  weiteren  Kreisen  zu  erschüttern
  und  zu  untergraben.  Zufrieden  mit  ihrer  von  Jahr  zu
Jahr  größeren  Ausbreitung  hütete  sie  sich  dagegen  vor  Excessen,  in
der  zuversichtlichen  Hoffnung,  daß  es  ihr  dereinst  mit  Einem  Schlage
gelingen  werde,  sich  der  Gewalt  zu  bemächtigen.  Allem  Aunschein
nach  war  es  eben  dieß,  was  die  große  Mehrheit  der  Nation  bisher
über  die  Größe  und  über  die  Nähe  der  Gefahr  getäuscht  hatte:  sie  verließ
  sich  fast  blind  auf  die  Stärke  der  Staatsgewalt,  daß  diese  unter
allen  Umständen  im  Falle  sein  würde,  jeden  freveln  Versuch  augenblicklich
  gewaltsam  zu  Boden  zu  schlagen;  bloße  Grundsätze,  bloße
Theorien  aber,  wie  irrig  und  wie  gefährlich  an  sich  sie  auch  sein
möchten,  müßten  der  öffentlichen  Discussion  überlassen  bleiben,  die
ihnen  schon  ihr  Recht  werde  angedeihen  lassen.  Die  Frevelthat
        <pb n="536" />
        AUebersicht  der  politischen  Eulwichelung  des  Jahrts  1878.  535

gegen  das  geheiligte  Haupt  des  Kaisers  mußte  jedoch  diese  Illusionen
mit  unerbittlicher  Hand  zerreißen;  denn  so  viel  lag  auf  der  Hand,
daß  sie  in  Wahrheit  nicht  dem  Kaiser  als  Person,  sondern  als  der
Spiße  und  dem  Repräsentanten  der  bestehenden  Staatsordunng  gegolten
  hatte.

Der  Reichskangler  ließ  daher  ohne  Verzug  einen  in  aller  Eile  Erser
durch  die  preußische  Regierung  ausgearbeiteten  Gesetzesentwurf  gegen  Soziadie
  Agitation  und  die  Ausschreitungen  des  Sozialdemokratismus  an  Ah
den  Bundesrath  zur  Vorlage  an  den  eben  am  Schluß  seiner  Session  entwurk.
angelangten  Reichstag  zugehen.  Der  Bundesrath  beeilte  sich  gleichfalls
  mit  seiner  Prüfung  und  so  kam  der  Entwurf  schon  am  20.
Mai  an  den  Reichstag.  Darnach  sollten  Druckschriften  und  Vereine,
welche  die  Ziele  der  Sozialdemokratie  verfolgen,  vom  Bundesrath
verboten  und  das  Verbot  öffentlich  bekannt  gemacht  werden,  über
welches  demnächst  der  Reichstag  zu  beschließen  habe  sollte.  Die
Verbreitung  von  Druckschriften  an  öffentlichen  Orten,  auf  Straßen
und  auf  öffentlichen  Plätzen  sollte  von  der  Ortspoligeibehörde  vorläufig
  verboten  werden  dürfen,  wenn  die  Drucksachen  Ziele  der  bezeichneten
  Art  verfolgen,  und  das  Verbot  erlöschen,  wenn  nicht  innerhalb
  vier  Wochen  die  Druckschrift  vom  Bundesrath  verboten  werde.
Auch  sollte  jede  Versammlung  von  der  Ortspolizeibehörde  verboten
oder  nach  ihrem  Beginne  vom  Vertreter  derselben  aufgelöst  werden
dürfen,  wenn  Thatsachen  vorliegen,  welche  die  Annahme  rechtfertigen,
daß  die  Versammlung  sozialdemokratischen  Zielen  diene.  Die  Verbreitung
  einer  verbotenen  Druckschrift  sollte  mit  Gefängniß  bestraft
werden,  die  Beschlagnahme  der  Druckschrift  ohne  richterliche  Anordnung
  erfolgen  dürfen.  Die  Betheiligung  an  einem  verbotenen
Vereine  oder  einer  verbotenen  Versammlung  sollte  mit  Gefängniß,
nicht  unter  drei  Monaten  für  die  Leiter,  bestraft  werden.  Das  Gesetz
sollte  nur  für  die  Dauer  von  drei  Jahren  gelten.  Die  in  dem
ursprünglichen  preußischen  Entwurfe  enthaltene  Bestimmung,  nach
welcher  jeder,  der  öffentlich  durch  Rede  oder  Schrift  es  unternimmt,
in  Verfolgung  der  sozialdemokratischen  Ziele  die  bestehende  rechtliche
und  sittliche  Ordnung  zu  untergraben,  mit  Gefängniß  nicht  unter
drei  Monaten  bestraft  werden  sollte,  war  vom  Bundesrath  aus  dem
Entwurf  entfernt  worden.  In  den  Motiven  wurde  insbesondere  betont:
  die  starke  Ansbreitung  der  Sozialdemokratie  in  Deutschland,
die  planmäßige  Agitation  und  die  Organisation  des  ihr  dienenden
  Vereinswesens  habe  offenbar  den  Zweck,  Ungufriedenheit  in  die
        <pb n="537" />
        536  Uebersicht  der  polilischen  Enlwickelung  des  Jahres  1878.

besitzlosen  Klassen  zu  bringen  und  dadurch  werde  zweifelsohne  die
wirthschaftliche  Entwickelung,  das  Gemeinwohl  und  der  öffentliche
Friede  auf  das  empfindlichste  geschädigt.  Alles  dieß  habe  das  gegen
den  Kaiser  verübte  Attentat  in  den  Vordergrund  gestellt  und  es
liege  darin  somit  ein  erneuerter  Anlaß  zu  Gegenmaßregeln,  nachdem
  die  Reichsregierung  vergeblich  bei  Gelegenheit  der  Vorlage  des
Gesetzes  über  die  Presse  und  in  der  Session  von  1875/76  durch  Abänderungen
  im  Strafgesetzbuch  mit  Vorschlägen  zur  Besserung  herangetreten
  sei.
Ter  Lag  darin  bereits  ein  eutschiedener  Vorwurf  der  Regierung
eiche-  r  gegenüber  der  Majorität  des  Reichstags,  so  wurde  derselbe  noch
4n  F  rwe  sentllich  verstärkt  in  den  Aeußerungen,  welche  die  offizielle  Prov.=nan
  Korr.  an  den  Gesetzentwurf  knüpfte,  und  weit  überboten  von  denbpprujenigen,
  die  sich  die  sog.  freiwillig  gonvernementalen  Blätter  bei
dieser  Gelegenheit  erlaubten  und  die  geradezu  den  Eindruck  machten,
als  ob  die  Regierung  durch  die  Vorlage  nicht  bloß  ein  Vorgehen
gegen  die  fozialdemokratische,  sondern  ebenso  sehr,  ja  vielleicht
noch  mehr  gegen  die  liberalen  Parteien  beabsichtigte.  Auf  Seite
dieser  mußte  das  natürlicher  Weise  schon  von  vorneherein  eine  gewisse
  Mißstimmung  hervorrufen,  und  zwar  um  fo  mehr,  als  der  Vorwurf
  ein  durchaus  unbilliger  und  ungerechter  war.  Ohne  Zweifel
war  es  ein  großer  und  verhängnißvoller  Mißgriff  gewesen,  die
Sozialdemokratie  und  die  furchtbare  Gefahr,  die  für  den  Staat  und
alle  die  höchsten  und  heiligsten  Güter  der  Gesellschaft  in  ihr  lagen,
mit  sehenden  Augen  sogusagen  ohne  Gegenwehr  in  dieser  Weise  anwachsen
  zu  lassen;  aber  die  Verschuldung  traf  billiger  Weise  die
Regierung  nicht  minder  als  die  liberalen  Parteien:  beide  hatten
sich  über  die  spegifische  Gefahr,  welche  in  der  Agitation  der  Sozialdemokratie
  lag,  so  ziemlich  in  gleicher  Weise  und  in  gleichem  Maße
getäuscht  und  erst  durch  das  ruchlose  Attentat  auf  den  Kaifer  fielen
die  Illusionen  der  einen  wie  den  andern  wie  Schuppen  von  den
Augen.  Gegenseilige  Necriminationen  waren  unter  diesen  Umständen
am  wenigsten  am  Platz.  Jetzt  da  die  Gefahr  endlich  in  ihrer  ganzen
Größe  erkannt  ward,  konnte  es  sich  vernünftiger  Weise  nur  darum
handeln,  daß  Reichsregierung  und  Reichstag  sich  aufrichtig  die  Hand
boten,  der  Gefahr  in  richtiger  und  genügender  Weise  energisch  entgegen
  zu  treten.  Die  Regierung  ihrerseits  machte  nur  Gebrauch  von
dem  ihr  zustehenden  Rechte  und  genügte  nur  einer  ihr  gleichmäßig
obliegenden  Pflicht,  indem  sie  dem  Reichstage  ohne  allen  Verzug
        <pb n="538" />
        Uebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  deo  Jahres  1878.  537

einen  Gesetzentwurf  gegen  die  sozialdemokratischen  Ausschreitungen
nicht  nur,  sondern  gegen  die  sozialdemokratische  Agitation  an  sich

zur  Erwägung  und  Beschlußfassung  vorlegte.  Gegen  die  Vorlageeenken
aber,  so  wie  sie  war,  erhoben  sich  von  vorn  herein,  hauptsächlichugen"
zwei  Bedenken:  einmal  nämlich,  daß  sie  ein  Ausnahmegesetz  verlange  listengegen
  eine  einzelne  Partei,  gegen  eine  spezielle  und  zudem  sehr  zahl=  oeset.
reiche  Classe  von  Staatsbürgern,  und  dann,  daß  der  §8  1  derselben

die  Sozialdemokratie  in  so  unbestimmter  und  ungenüger  Weise  definire,
  daß  die  Regierung  aus  dem  ganzen  Gesetz  machen  könne,  was

sie  nur  wolle,  da  durch  dasselbe  nicht  nur  unberechtigte  und  strafbare,
  sondern  auch  vollkommen  berechtigte  Bestrebungen  getroffen
werden  könnten,  sobald  es  der  Regierung  und  ihren  Organen  beliebe.

Das  ersltere  Bedenken  entbehrte  meines  Erachtens  der  zutreffenden
Begründung,  das  letztere  dagegen  war  nur  zu  begründet.  Eine
Partei,  deren  Doctrin  die  sämmtlichen  rechtlichen  und  moralischen
Grundlagen  der  bestehenden  sozialen  Ordnung  und  des  gesammten
bestehenden  Staatswesens  negirt  und  sie  vorerst  nur  darum  bestehen
läßt,  weil  sie  sich  z.  Z.  noch  nicht  stark  genug  fühlt,  sie  offen  über

den  Haufen  zu  werfen,  und  sie  nur  thatsächlich  und  nur  in  dem
Sinne  anerkennt,  um  sie  in  jeder  Weise  zu  untergraben  und  zu
unterwühlen,  stellt  sich  selbst  virtuell  außerhalb  des  Gesetzes  und
nimmt  selbst  eine  Ausnahmsstellung  ein,  der  nur  durch  ein  Ausnahmsgesetz
  begegnet  werden  kann.  Dagegen  darf  ein  solches  Ausnahmsgesetz
  auch  nur  diejenigen  treffen,  die  es  treffen  will  und  soll,

und  bedarf  daher  ganz  unumgänglich  der  schärfften  und  sorgfältigsten
Begrenzung.  Einer  folchen  aber  entbehrte  die  Vorlage  gegen  die
Sogzialdemokratie  ganz  und  gar,  da  der  Begriff  derselben  im  §  1

nur  ungenügend  oder  eigentlich  gar  nicht  definirt  war,  somit  der
Willkür  der  Verwaltungsbehörden  in  der  That  Thür  und  Thor  geöffnet
  waren.  Dieser  Ansicht  war  denn  auch  die  große  Mehrheit

des  Reichstags,  als  der  Gesetzesentwurf  am  24.  Mai  seiner  Entscheidung
  vorlag.  Die  nationalliberale  Partei  namentlich  erklärte

sich  einmüthig  gegen  die  Annahme  desselben  in  der  vorliegenden
Fassung,  dagegen  ganz  bereit,  der  Regierung  in  der  Herbstsitzung  die
Hand  zur  Abhülse  wider  die  auch  von  ihr  vollkommen  anerkannte
Gefahr  auf  Grund  einer  besser  vorbereiteten  Vorlage  zu  bieten.

Der  §  1  der  jetzigen  Vorlage  wurde  daher  mit  251  gegen  bloß  57  ab.
Stimmen  abgelehnt,  worauf  die  Negierung  auf  die  weitere  Be-lehnung.
ralhung  derselben  verzichtete.  Und  noch  an  demselben  Tage  ver-
        <pb n="539" />
        538  Nebersicht  der  polilischen  Eulwichelung  deo  Zahrro  1878.

kündete  der  Präsident  des  Reichskanzleramtes  im  Auftrage  des
Kaisers  den  Schluß  des  Reichstages.  Die  Regierung  war  offenbar
sehr  verstimmt  und  sichtlich  bemüht,  diese  ihre  Verstimmung  auch
dentlich  an  den  Tag  zu  legen;  die  offiziösen  Organe  derselben  fuhren
fort,  die  liberale  Partei  und  zwar  namentlich  die  Nationalliberalen
aufs  bitterste  zu  befehden,  indem  ihre  Bereitwilligkeit,  zu  einer  wohlüberlegten
  Maßregel  gegen  den  Sozialdemokratismus  die  Hand  zu
bielen,  für  gar  nichts  geachtet  wurde,  da  sie  sich  der  Regierung  nicht
unbedingt  zur  Verfügung  gestellt  hatten.

Neues  Diese  Stimmung  wurde  natürlicher  Weise  noch  verstärkt,  als

Atlentatam  2.  Juni  ein  neues  Attentat  auf  den  Kaiser  erfolgte  und  wieder

aulee  nter  den  Linden.  Aus  dem  zweiten  Stock  eines  Hauses  dieser
Straße  sielen  nach  einander  zwei  Schüsse  aus  einem  mit  Schrot  geladenen
  Doppelgewehre.  Der  Thäter  wurde  sofort  ergriffen,  doch
erst  nachdem  er  sich  selbst  durch  einen  Revolverschuß  eine  gefährliche
Wunde  am  Kopf  beigebracht  hatte.  Er  war  ein  dreißig  Jahre  alter
Dr.  Nobiling  aus  Posen,  der  also  den  gebildeten  Ständen  angehörte
und  von  dem  zunächst  nur  so  viel  constatirt  werden  konnte,  daß
auch  er  sozialdemokratischen  Anschauungen  gehuldigt  habe.  Dießmal
aber  wurde  der  Kaiser,  bei  seinem  hohen  Alter  nicht  ungefährlich,
verletzt  und  zwar  am  Arm,  am  Hals  und  am  Kopf.  Diese  neue
Frevelthat  erzeugte  einen  wahren  Aufschrei  des  Schmerzens  und  der
Wuth  im  Herzen  der  Nation.  Das  Verlangen  nach  einem  energischen
  Vorgehen  gegen  die  sozialistischen  Wühlereien  wurde  jetzt
immer  lanter  und  immer  allgemeiner  und  das  mit  allem  Rechte,
obgleich  es  auf  der  Hand  lag  und  historisch  erwiesen  ist,  daß  gerade
solche  Frevelthaten  durch  die  stärkste  Nepression  nicht  verhindert,
sondern  im  Gegentheil  eher  noch  veranlaßt  werden.  Aber  Thatsache#
war  es,  daß  in  Folge  dieser  wiederhollen  Attentate  gegen  das  geheiligte
  Haupt  des  Reiches  die  allgemeine  Stimmung  in  den  weitesten
Kreisen  zu  den  schärfsten  Nepressivmaßregeln  wider  die  soziale  Gefahr
  nicht  nur  bereit  war,  sondern  sie  geradezu  verlangte.  Die
conservativere  Strömung  in  den  Neigungen  der  Nation,  die  sich
schon  seit  einiger  Zeit  bemerklich  gemacht  hatte  und  bei  den  Wahlen
gelegentlich  unverkennbar  zu  Tage  getreten  war,  erhielt  so  neue
Nahrung  und  der  Reichskanzler,  mit  dem  Reichstag  und  zwar  nicht
bloß  wegen  der  Ablehnung  des  Sozialistengesetzes  nicht  zufrieden,
war  rasch  entschlossen,  diese  ihm  günstig  scheinende  Lage  zu  benützen.
Er  trug  im  Bundesrath  auf  eine  Auflösung  des  Reichstags  an  und
        <pb n="540" />
        Uebersicht  der  polilischen  Enlwiddelung  des  Jahreo  1878.  539

diese  wurde  am  11.  Juni  einstimmig  beschlossen.  Die  Neuwahlen  dust
sollten  am  30.  Juli  erfolgen.  In  die  Zwischenzeit  bis  dahin  fiel  dew
die  im  ganzen  keineswegs  erquickliche  Wahlagitation  und  der  Zu-Reichssammentritt
  des  Congresses  der  Großmächte  in  Verlin,  der  einentenh  un
neuen  Glanz  auf  das  junge  deutsche  Reich  und  seinen  bewährten  v.  neuen
Kanzler  warf.  Dennoch  entsprach  das  Resultat  der  Reichstags-Wahlen.
wahlen  den  Erwartungen  des  letzteren  wohl  nur  halb.  Die  verschiedenen
  conservativen  Fractionen  der  Feudalen,  der  Deutsch-Conservativen
  und  der  Freiconservativen  gingen  zwar  anusehnlich  verstärkt,
  die  liberalen  Fractionen,  Nationalliberale  und  Fortschrittspartei,
  entschieden  geschwächt  aus  ihnen  hervor,  aber  die  nationalliberale
  Partei  blieb  doch  die  zahlreichste  und  damit  die  mehr  oder
weniger  maßgebende  auf  die  Mehrheit  des  neuen  Reichstags,  und

die  Verstärkung  auch  der  ultramontanen  Partei  namentlich  durch
welfsische  Elemente  konnte  der  Reichskanzler  vorerst  doch  unmöglich

als  einen  Gewinn  für  seine  Bestrebungen  ansehen,  da  gerade  diese
Partei  s.  Z.  einmüthig  das  Sozialistengesetz  verworfen  hatte  und

sich  auch  jetzt  wieder  zum  voraus  unzweideutig  gegen  alle  Ausnahmsgesetze

  und  Ausnahmsmaßregeln  wider  die  Sogialdemokraten  aussprach.

Die  Conservativen  aller  Schattirungen  bildeten  noch  lange  keine
Majorität  im  Reichstage:  zu  einer  solchen  bedurfte  der  Reichskangler

doch  wieder  der  Nationalliberalen  und  schien  daher  aufs  neue  auf

diese  angewiesen  zu  sein,  so  wenig  ihm  dieß  auch  conveniren  mochte.
Angesichts  des  auf  den  9.  Sept.  einberusenen  Reichstags  wurden

denn  auch  im  Laufe  des  Monats  August  die  Anfechtungen  gegen

die  Nationalliberalen  von  Seite  der  offigiösen  Presse  sichtlich  ermäßigt.


Der  Reichstag  war  ausdrücklich  lediglich  zur  Berathung  und  gufam=Beschlußfassung
  über  ein  neues,  dießmal  sorgfältiger  vorbereiteles,  nentritt
Gesetz  wider  die  Umtriebe  der  Sozialdemokratie  einberusen  und  für  *-diese
  Aufgabe  konnte  der  Neichskanzler  auf  die  Unterstützung  der  tags.
Nationalliberalen  zum  Voraus  im  Allgemeinen  zählen.  Die  Eröffnung
  erfolgte  durch  den  Stellvertreter  des  Reichskanzlers,  den
Grafen  Stolberg  und  die  Eröffnungsrede  bezeichnete  das  Begehren
der  Regierung  und  des  Bundesrathes  in  ebenso  gemäßigter  als  zutreffender
  Weise  dahin,  daß  „die  verbündeten  Regierungen  nach  wie
vor  der  Ansicht  seien,  daß  es  außerordentlicher  Maßregeln  bedürfe,
um  der  weiteren  Ausbreitung  des  Uebels  Einhalt  zu  thun  und  den
Boden  für  dessen  allmälige  Heilung  zu  gewinnen.  Sie  hielten  an
        <pb n="541" />
        540  Nebersicht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahres  1878.

der  Auffassung  fest,  daß  durch  die  zu  wählenden  Mittel  die  staatsbürgerlichen
  Freiheiten  im  Allgemeinen  zu  schonen  und  nur  dem
Mißbrauch  derselben  zu  verderblicher  Agitation  entgegen  zu  wirken
zweitersei“.  Der  diesem  Standpunkt  entsprechende  Gesetzesentwurf  ging
r*’ie  dem  Reichstag  ohne  Verzug  zu.  Derselbe  war  ursprünglich  wieder
lheh.  von  der  preußischen  Regierung  und  zwar  dießmal  mit  großer  Sorgentzvur.
  falt  bearbeitet  und  dem  Bundesrathe  vorgelegt  worden.  Der  Inhalt
dieses  ersten  Entwurfs  war  folgender:  Vereine,  welche  sozialdemokratischen,
  sozialistischen  oder  communistischen,  auf  Untergrabung  der
bestehenden  Staats=  u.  Gesellschaftsordnung  gerichteten  Bestrebungen
dienen,  sind  zu  verbieten.  Den  Vereinen  gleich  stehen  Verbindungen
jeder  Art,  insbesondere  Genossenschaftskassen  behufs  Förderung  obiger
Bestrebungen.  Das  Vereinsvermögen  ist  zu  beschlagnahmen  und
den  Ortsarmenkassen  zu  überweisen.  Als  Recursinstanz  wird  ein
neues  Reichsamt  für  Vereinswesen  und  Presse  vorgeschlagen,  das
aus  9  vom  Bundesrath  gewählten  und  vom  Kaiser  ernannten  Mitgliedern,
  von  denen  wenigstens  5  dem  Richterstand  angehören  sollen,
bestehen  und  seinen  Sitz  in  Verlin  haben  soll.  Versammlungen,
von  welchen  anzunehmen  ist,  daß  sie  dem  in  §  1  bezeichneten  Zwecke
dienen,  sind  zu  verbieten  und,  wenn  diese  Bestrebungen  zu  Tage
treten,  aufzulösen;  ebenso  öffentliche  Festlichkeiten  und  Aufzige.
Druckschriften  mit  denselben  Bestrebungen  sind  zu  verbieten,  bei  Zeitschriften
  das  fernere  Erscheinen  zu  verhindern.  Dann  folgen  Strafvorschriften
  gegen  diejenigen,  welche  sich  an  verbotenen  Vereinen  in
irgend  einer  Weise  betheiligen,  sowie  gegen  die  Verbreiter  verbotener
Druckschriften.  Personen,  welche  sich  sozialdemokratische  Bestrebungen
zum  Geschäfte  machen,  follen  ausgewiesen,  der  Gewerbebetrieb  von
Buchhändlern,  Buchdruckern,  Leihbibliotheken  und  Schankwirthen,
die  solche  Bestrebungen  fördern,  untersagt  werden  können.  Für  Bezirke
  und  Ortschaften,  in  denen  durch  jene  Bestrebungen  die  öffentliche
  Sicherheit  bedroht  wird,  erhalten  die  Centralbehörden  des  betreffenden
  Bundesstaats  die  Befugniß,  anzuordnen,  daß  Versammlungen
  nur  mit  vorhergehender  polizeilicher  Genehmigung  stattfinden
dürfen,  und  die  Verbreitung  von  Druckschriften  an  öffentlichen  Orten
zu  verbieten.  Arbeitslose  Personen  sind  auszuweifen  und  der  Besitz,
das  Tragen,  die  Einführung  und  der  Verkauf  von  Waffen  kann
verboten  verden.  Zuständig  für  alle  diese  Maßregeln  find  die  Ortspolizeibehörden,
  die  Centralbehörden  der  Einzelstaaten,  das  neue
Reichsamt.  Dieß  die  Grundzüge  des  ursprünglichen  preußischen
        <pb n="542" />
        Uebersicht  der  polilischen  Entwichelung  deo  Zahrro  1878.  541

Entwurfs.  Neu  darin  war  außer  genauerer  Specialisirung  der  eingelnen
  Strafbestimmungen  die  wesentlich  schärfere  und  deutlichere
Bezeichnung  des  Begriffs  der  polizeilich  zu  unterdrückenden  und
strafrechtlich  zu  verfolgenden  Tendenzen,  ferner  das  neue  Reichsamt
für  Vereinswesen  und  Presse  als  Recursinstanz  und  endlich  die  Einführung
  des  sog.  kleinen  Belagerungszustandes  als  Ausnahmsgesetz
für  besonders  gefährdete  Bezirke  und  Ortschaften.  Der  Bundesrath
unterwarf  den  Entwurf  dießmal  seinerseits  einer  sehr  sorgfältigen
Prüfung,  doch  in  ziemlich  einseitiger  Nichtung,  indem  er  die  Erörterung
  derjenigen  Puncte,  welche  selbstverständlich  mehr  oder
weniger  starke  Einschränkungen  der  durch  Verfassung  und  Gesetz
gewährleisteten  Freiheitsrechte  der  Bürger  enthielten,  so  zu  sagen
gänzlich  dem  Reichstage  überließ  und  sich  fast  ausschließlich  auf  die
Verathung  des  vom  Reichskanzler  vorgeschlagenen  neuen  Reichsamtes
beschränkte,  in  dem  er  eine  Veeinträchtigung  der  Rechte  der  Einzelstaaten
  erblickte.  Dasselbe  wurde  denn  auch  verworfen  und  durch
einen  siebengliedrigen  Bundesrathsausschuß  ersetzt,  der  jedoch  ständig
sein  und  zwar  im  Namen,  wenn  auch  ohne  Zustimmung  des  Bundesrathsplenums
  entscheiden  sollte.  Preußen  resp.  der  Reichskanzler,
immer  rücksichtsvoll  gegen  die  Bedenken  der  Einzelregierungen,  ließ
seinen  Vorschlag  ohne  Widerstand  fallen.  Der  Reichstag  war  mit
der  Anschauung  des  Vundesrathes  nicht  ganz  einverstanden  und
unterzog  den  ganzen  Entwurf  in  allen  seinen  Theilen  einer  sehr
sorgfältigen  und  gewissenhaften  Prüfung.  Regierung  und  Reichstagsmehrheit
  waren  indeß  aufrichtig  bemüht,  eine  Verständigung  zu
erzielen.  Der  neue  confervative  preußische  Minister  des  Innern,
dem  es  übertragen  war,  den  Entwurf  im  Reichstag  zu  verfechten,
entledigte  sich  dieser  Aufgabe  mit  unverkennbarem  Geschick,  mit
Mäßigung  und  einem  anerkennenswerthen  Entgegenkommen.  Aber
auch  die  nationalliberale  Partei  vergaß  die  ihr  von  Seite  der  Regierungspresse
  zu  Theil  gewordene  Behandlung  und  begnügte  sich,
ihre  sehr  bescheidenen  Bedingungen  für  die  Annahme  des  Gesetzes
zu  stellen,  das  denn  auch  als  Compromiß  schließlich  am  19.  October
mit  221  gegen  149  Stimmen  zu  Stande  kam.  Die  von  den  Nationalliberalen
  geforderten  und  von  der  Regierung  zugestandenen
Modificationen  bestanden  in  einer  noch  etwas  schärferen  Begriffsbestimmung
  im  8  1  des  Gesetzes,  in  einem  gewissen  Schutze  der  eingetragenen
  Genossenschaften  und  Hülfskassen  für  den  Fall  ihrer  Auflösung,
  in  der  wenigstens  theilweisen  Wiedereinführung  des  richter-An-



des
Gesetzes.
        <pb n="543" />
        542  Uebersicht  der  polilischen  Entwickelung  des  Jahres  1878.

lichen  Elements  in  die  Necursinstanz  und  endlich  in  der  Beschränkung

der  Dauer  des  Gesetzes  bis  zum  31.  März  1881.  Die  Regierung

konnte  damit  gar  wohl  zufrieden  sein,  war  es  aber  allem  Anschein

doch  nicht  ganz.  Dieß  ging  aus  der  Rede  hervor,  mit  welcher  der

Reichstag  vom  Reichskanzler  noch  am  gleichen  Tage  geschlossen

wurde,  und  in  der  er  erklärte,  die  Regierungen  seien  entschlossen,

den  aufrichtigen  Versuch  zu  machen,  mit  den  Mitteln,  welche  das

Gesetz  ihnen  gewähre,  die  Krankheit,  die  das  Gemeinwesen  ergriffen,

zu  heilen;  sei  dieß  nicht  der  Fall,  so  würden  sie  sich  aufs  Neue  an

den  Reichstag  wenden,  was  in  Bezug  auf  die  beschlossene  Zeitdauer

der  Gültigkeit  des  Gesetzes  ohne  Zweifel  der  Fall  sein  werde.  Am

Die  21.  October  wurde  das  Gesetz  vom  Bundesrath  genehmigt  und  vom

Mahß=  Kronprinzen  unterzeichnet.  Sofort  begann  eine  ansehnliche  Zahl

2  desozialdemokratischer  Vereine  und  Blätler,  ihre  Thätigkeit  freiwillig

Sozial=  eingustellen,  sich  aufzulösen,  ihre  Kassen  zu  vertheilen.  Am  23.  be-*-

  gannen  die  Maßregeln  der  Behörden  gegen  die  Sogialdemokraten,

als  Auflösung  von  Vereinen  und  Verbot  sowohl  von  Zeitschriften

als  Vroschüren  sozialdemokratischer  Richtung,  Maßregeln,  welche  sich

in  langer  Neihe  nunmehr  bis  zum  Schlusse  des  Jahres  fortsetzten

und  von  der  preußischen  Regierung  durch  Verhängung  des  sogen.

kleinen  Belagerungszustandes  über  Verlin  nebst  Umgegend  und  die

Ausweisung  der  hervorragendsten  und  thätigsten  Leiter  der  Bewegung

vervollständigt  wurden.  Von  Widerstand  war  keine  Rede  und  bis

Ende  des  Jahres  verschwand  das  sozialdemokratische  Treiben  wenigstens

  von  der  Oberfläche  fast  vollständig,  freilich  eben  nur  von  der

Oberfläche;  darüber  machte  man  sich  wohl  allseitig  keinerlei  Illusionen.

  Immerhin  ist  damit  schon  etwas  sehr  wesentliches  erreicht:

der  Boden  ist  damit  für  positive  Maßregeln  wenigstens  frei,  wenn

auch  allerdings  noch  keineswegs  geebnet.  Die  furchtbare  Gefahr

besteht  indeß  nach  wie  vor  und  ist  vorerst  lediglich  von  einer  nur

dünnen  Schicht  Asche  bedeckt;  aber  darin  steht  Deutschland  nicht

allein,  dasselbe  ist  in  größerem  oder  geringerem  Grade  der  Fall  für
sämmtliche  Staaten  Europas  ohne  alle  und  jede  Ausnahme.

Seit  der  Ablehnung  der  Tabaksteuervorlage  und  dem  ersten

Fite  Attentat  auf  den  Kaiser,  also  seit  dem  Mai  hatte  die  sozialdemoein

  ekratische  Frage  den  Reichstag  und  die  öffentliche  Meinung  fast  aus-*

  schließlich,  wenigstens  ganz  vorwiegend  beschäftigt  und  schien  die

Frage  der  Finanz=  und  Steuerreform  entschieden  in  den  Hintergrund

  getreten  zu  sein.  Indeß  es  schien  nur  so:  der  Reichskanzler
        <pb n="544" />
        Uebersicht  der  politischen  Enlwichelung  des  Jahrts  1878.  543

halte  sie  feinerfeits  keinen  Augenblick  aus  den  Augen  gelassen  und  Schließwar
  schließlich  zu  einem  festen  Entschlusse  gekommen,  wie  er  es  angreifen
  wollte,  um  zu  seinem  Ziele  zu  kommen.  Da  die  National-  Neichs-  “
liberalen  vom  Tabaksmonopol  nichts  wissen  wollten  und  es  über-kanglers
haupt  mehr  als  zweifelhaft  war,  ob  sie  überhaupt  geneigt  seien,  1i#  .
ihm  zu  einer  Mehreinnahme  für  das  Reich  von  mehr  als  hundert  Stener-Millionen
  d.  h.  zu  mehr  als  zu  Beseitigung  der  Matrikularumlagen  resorm.
nothwendig  war,  die  Hand  zu  bieten;  da  diese  Partei  ihm  über-  —
haupt  wie  bisher  nur  eine  bedingte  ünterstützung  zu  gewähren  be=  zoutenreit
  war,  so  entschloß  er  sich,  dieselbe  ganz  fallen  zu  lassen  und  sich  em  und
wenigstens  zunächst  und  vorübergehend  auf  die  Schutzzöllner  und  denol.
Agrarier  zu  stützen,  die  ganz  bereit  waren,  ihm,  wenn  er  ihren  tanen.
Wünschen  entspreche,  alles  zu  bewilligen,  was  er  nur  verlangen
möchte,  und  die  ihm  zudem  Aussicht  boten,  die  beiden  bisher  stärksien
Fractionen  des  Reichstags,  die  Nationalliberalen  und  das  ultramontane
  Centrum  in  ihrem  inneren  Zusammenhalt  zu  lockern,  vielleicht

  ganz  zu  sprengen  und  sich  eine  neue  gefügigere  und  zugleich
conservativere  Majorität  im  Reichstage  zu  schaffen.  Zu  diesem
Ende  hin  hatte  er  durch  den  Bundesrath  vorerst  die  Vornahme  umfassender
  Enqueten  über  die  Lage  der  Tabakindustrie,  der  Eisenindustrie
  und  der  Texlilindustrie  veranlaßt,  an  deren  Nesullat  sich
weitere,  umfassendere  Vorschläge  würden  anknüpfen  lassen,  und  war

mit  dem  gewesenen  württembergischen  Minister  v.  Varnbüler,  dem
Führer  derjenigen,  die  darauf  ausgingen,  die  Majorilät  des  Neichstags

  mehr  und  mehr  für  schutzzöllnerische  Ideen  und  Interessen  zu
gewinnen  und  in  schutzzöllnerische  Bahnen  zu  leiten,  in  nähere  Verbindung
  geireten.  v.  Varubüler  ließ  es  feinerseits  an  Thätigkeit

nicht  fehlen  und  die  sog.  volkswirthschaftliche  Bereinigung  uniter

den  Mitgliedern  des  Reichstags,  die  sich  im  Frühjahr  erst  60  Mann

stark  zusammen  gelhau  hatte,  war  nach  und  nach  bis  auf  204  Milglieder
  angewachsen,  die  also  wirklich  bereits  eine  Mehrheit  des
Neichslags  darstellten  und  im  Uebrigen  den  verschiedensten  politischen
Parteien  oder  Fractionen  angehörten.  Diese  204  Mitglieder  des
Reichstags  nun  erließen  unter  dem  17.  October  eine  Erklärung

resp.  ein  Programm  über  die  nach  ihrer  Ansicht  von  Deutschland
einzuschlagende  Handelspolitik,  die  an  Klarheit  und  Bestimmtheit

in  der  That  nichts  zu  wünschen  übrig  ließ,  indem  sie  dahin  schloß,

daß  die  Unterzeichner  „Angesichls  der  Handelspolitik  der  meisten
Deutschland  umgebenden  Länder  —  in  Erlennntniß  der!  den  Volks-Schulthess.

  Europ.  Geichichtslalender.  XIX.  B.
        <pb n="545" />
        544  Uebersichl  der  polilischen  Enkwichelung  deo  Jahres  1878.

wohlstand  schädigenden  Mängel  des  deutschen  Zolltarifs  und  bei
der  Fortdauer  der  auf  der  deutschen  Gewerbethätigkeit  und  Landwirthschaft
  lastenden  Krisis  —  eine  auf  das  Resultat  sorgfältiger
Prüfungen  und  sachgemäßer  Abwägungen  gestützte  Reform  des
deutschen  Zolltarifs  für  nolhwendig  hielten  und  demgemäß  entschlossen
  seien,  für  dieselbe  in  der  nächsten  ordentlichen  Session  des
Reichslags  einzutreten.“  Die  20.1  Unterzeichner  dieser  Erklärung
bestanden  aus  87  Mitgliedern  des  ultramontanen  Centrums,  36
Conservativen,  30  Freiconservaliven,  27  Nalionalliberalen  und  für
den  Rest  aus  Mitgliedern  der  verschiedenen  kleineren  Fractionen.
Die  Majorilät  der  Vereinigung  bildeten  also  bereits  die  beiden  conservaliven
  Parteien  und  das  Centrum.  In  dieser  Thatsache  und
der  weiteren,  daß  das  ultramontane  Cenlrum  in  einer  Hauptfrage
des  öffenllichen  Lebens  sich  an  die  Seite  der  die  Regierungspolitik
stützenden  Fractionen  stellte,  lag  ungweifelhaft  die  große,  allgemeine,
weit  über  den  augenblicklichen  Zweck  des  Programms  hinausreichende
Bedenlung  desselben.  Gleichzeitg  scheint  sich  der  Reichskanzler  auch
der  Zustimmung  der  Einzelregierungen  versichert  zu  haben.  Auf
seine  Veranlassung  fand  vom  5.  bis  8.  August  eine  Conferenz  der
Finanzminister  derselben  unier  dem  Vorsitze  des  Reichskangleramtspräsidenten
  in  Heidelberg  statt.  Von  ihren  Beschlüssen  wurde  wenigstens
  so  viel  bekannt,  daß  sie  sich  einstimmig  für  Beseitigung  der  so
schwer  auf  ihnen  lastenden  Matricularumlagen  durch  Erhöhung  der
indirecten  Steuern  aussprachen,  welche  Erhöhung,  da  die  Tabaksteuer
momentan  außer  Frage  stand,  sich  zunächst  nur  auf  Finanzzölle  und
auf  Schutzzölle  aller  Art  begiehen  konnte.  Aus  diesen  allein  ließen
sich  freilich  zwei  bis  dreihundert  Millionen  entschieden  nicht  herausschlagen,
  aber  daneben  blieb  ja  noch  eine  bereits  ins  Auge  gefaßte
Erhöhung  der  Brausteuer  und  der  Vranntweinsteuer,  namentlich
aber  der  Tabakstener,  welche  letztere  mit  der  Zeit  fast  unansweichlich
doch  zum  Monopol  führen  muß  und  auch  wird  und  von  dem  sich
der  Neichskanzler  allein  einen  jährlichen  Ertrag  von  mehr  als
200  Mill.  4  glaubt  versprechen  zu  dürfen.  Nachdem  so  vom  Reichsklangler
  Alles  und  nach  allen  Seiten  gehörig  vorbereitet  war,  ging
er  am  Schluß  des  Jahres  rasch  und  energisch,  wie  man  es  von
ihm  gewohnk  ist,  auf  sein  Ziel  zu.  Auf  seinen  Antrag  beschloß  der
Bundesrath  am  12.  December  eine  Commission  von  15  Mitgliedern
behufs  Revision  des  J.  Z.  bestehenden  deutschen  Zolltarifs  niederzusetzen.
  Dieser  Beschluß  sah  ziemlich  unschuldig  aus,  zumal  aus
        <pb n="546" />
        LUebersicht  der  politischen  Enlwichelung  des  Zahrts  1878.  545

den  Motiven  dagu  die  schutzzöllnerischen  Anschauungen  und  Teudenzen
  des  Reichskanglers  vom  Bundesrath  enlfernt  worden  waren.
Das  Schwergewicht  lag  jedoch  in  der  Zusammensetzung  der  Commission,
  die,  gegen  die  bisherige  Gepflogenheit,  Preußen  und  Bayern
von  vorneherein  die  Majorität  von  8  gegen  7  Stimmen  sicherte.
Die  Vermuthung  lag  nahe,  daß  der  Reichskanzler  sich  mit  der
bayerischen  Regierung  verständigt  haben  möchte  und  auf  die  Stimmen
  der  bayerischen  Mitglieder  für  seine  schutzzöllnerischen  Pläne  so
ziemlich  sicher  zählen  könne.  Die  Vermuthung  war  wohl  auch  nicht
ungegründet.  Allein  es  bedurste  dieser  spegiellen  Verständigung  nicht
einmal:  als  die  Commission  zusammentrat,  ergab  es  sich,  daß  auch
alle  anderen  Regierungen,  mit  einziger  Ausnahme  der  Hansestädte
und  etwa  noch  Mecklenburgs,  die  von  ihnen  begeichneten  Mitglieder
in  schutzzöllnerischem  Sinne  gewählt  hatten.  Der  Reichskanzler
hatte  sich  auch  ihrer  augenscheinlich  zum  Voraus  im  Wesentlichen
versichert.  Um  aber  über  seine  Anschauungen  und  Absichten  der
öffentlichen  Meinung  gegenüber  keinerlei  Zweisel  zu  lassen,  legle  der
Reichskanzler  in  einem  Schreiben  vom  15.  Dec.  an  den  Bundesrath
zu  Handen  der  Tarif-Revisionscommission  sein  goll=  und  steuerpolitisches
  Reformprogramm  vor,  nach  welchem  außer  den  eigenllichen
Finangzöllen  auf  Tabak  und  auf  Pelroleum,  Zucker,  Casé,  Wein,
Thee  r2c.  ein  Schutz=  und  Finanzzoll  auf  die  Einfuhr  aller  ausländischen
  Erzengnisse  von  5  bis  10  Progent  gelegl  werden  sollte,
dessen  Ertrag  für  den  Reichssiscus  auf  ca.  70  Mill.  berechuel
wurde.  Damit  war  das  Programm  des  Reichslanzlers  beg.  seiner
Finang=  und  Steuerreform  für  das  Jahr  1879  gestellt  und  zwar
als  vollständige  Rückkehr  von  den  bisher  befolglen  Grundsätzen  des
Freihandelsystems  zu  denjenigen  eines  vollständigen  Schutzsollsystems
im  Gegensatze  gegen  die  Resultate  der  Wissenschaft  der  polilischen
Oeconomie  und  der  Praris  in  ganz  Mitteleuropa  seit  mehr  als  50
Jahren.  Das  merkwürdige  Schreiben  redete  entschieden  die  Sprache
eines  überzeugten  und  sogar  begeisterten  Anhängers  der  Schutzoollideen,
  ließ  aber  zugleich  klar  durchleuchten,  daß  der  Reichskanzler
die  von  ihm  angestrebten  Schutzzölle  doch  nicht  sowohl  als  solche,
denn  als  Finanzzölle  betrachtete,  durch  welche  dem  Reich  eine  sehr
beträchtliche  Mehreinnahme  verschafft  werden  sollte.  Immerhin  lag
darin  ein  weiterer  Schritt  zum  Bruch  des  Reichskanzglers  mit  der
bisherigen  Majorität  des  Reichstags,  deren  Kern,  die  Nationalliberalen,
  in  ihrer  großen  Mehrheit  aus  ebenso  überzeugten  Frei-35“
        <pb n="547" />
        546  Uebersicht  der  politischen  Enlwickelung  des  Jahres  1878.

händlern  bestand,  die  ohne  die  äußerste  Charakterlosigkeit  dem  Reichskanzler
  in  diesen  Bestrebungen  unmöglich  folgen  konnten,  sondern
ihn  vielmehr  aufs  äußerste  bekämpfen  mußten.  Dagegen  boten  sich
ihm  auf  diesem  Wege  als  Ersatz  und  neue  Hülfstruppen,  wie  wir
schon  gesehen  haben,  die  Ultramontanen,  das  sog.  Centrum,  an,  die
dazu  überdieß  noch  andere  Veranlassung  hatten.

Tod  des  In  Rom  und  in  Italien  waren  schon  seit  Anfang  des  Jahres

ias  13,2

vontief  eingreifende  Veränderungen  vor  sich  gegangen.  Am  9.  Jannar
Jaalien  starb  König  Victor  Emanuel  ziemlich  unerwartet  und  wenige  Wochen
und  des  nachher  folgte  ihm  auch  der  Papst  Pius  IX.  nicht  minder  unerwartet
wapsten  ins  Grab  nach.  König  Victor  Emanuel  konnte  in  den  letzten  Augenblicken
  seines  Lebens  mit  Befriedigung  auf  dasselbe  zurückblicken.
Die  Aufrichtung  des  Königreichs  Italien  war  doch  vor  Allem  sein
Werk,  wenn  er  auch  dabei  durch  eine  besondere  Gunst  der  Umstände,
durch  einen  eminenten  Staatsmann  wie  Graf  Cavour  und  in  Garibaldi
  von  einem  volksthümlichen  Helden  seltener  Art  unterstützt
worden  war.  Obgleich  es  noch  Jahrzehente  bedürfen  wird,  bis  das
neue  Königreich  in  allen  seinen  ursprünglichen  Bestandtheilen  fest
zusammen  geschweißt  und  diese  völlig  in  einander  gewachsen  sein
werden,  so  trat  doch  in  denselben  bei  dem  Tode  des  ersten  Königs
trotz  ihrer  so  sehr  verschiedenen  historischen  Vergangenheit  keinerlei
Bestreben,  sogar  keinerlei  Neigung  zu  Tage,  nunmehr  wieder  aus-GCuropa.
  einanderzugehen.  Der  Kronprinz  Humbert  folgte  ihm  als  König
Italien  Umberto  I.  ohne  jede  Schwierigkeit,  ohne  jeden  ernstlichen  Widersnderspruch,
  und  leistete  am  19.  gl.  M.  dem  versammelien  Parlament
Lonig  den  feierlichen  Eid  auf  die  Verfassung.  Die  europäischen  Mächte
Umberloließen  den  neuen  König  durch  eigene  Abgesandte  beglückwünschen
und  diese,  namentlich  die  Vertreter  des  deutschen  Reichs,  Oesterreichs
und  Frankreichs  wohnten  auch  der  Eidesleistung  mit  großem  Glanze
bei.  Deutschland  war  dabei  von  dem  Kronprinzen  des  deutschen
Reiches  und  von  Preußen  selbst  vertreten  und  derselbe  wurde  dabei
von  der  Bevölkerung  Roms  und  Italiens  überall  ganz  besonders
gefeiert.  Wiederholt  machte  sich  ein  wahrer  Enthusiasmus  für  den
Nepräsentanten  Deutschlands,  den  künftigen  deutschen  Kaiser  Lufti:
das  italienische  Volk  fühlte  instinctiv,  daß  Italien  von  dem  neuen
deutschen  Reiche  nichts  zu  fürchten  habe,  im  Nothfall  aber  auf
seinen  mächtigen  Schutz  sicher  zählen  könne.  Nur  der  Papst  im
Valican  nahm  gegenüber  dem  verstorbenen  wie  gegenüber  dem  neuen
König  eine  mehr  oder  weniger  unfreundliche  Haltung  ein.  An  dem
        <pb n="548" />
        Uebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Zahrts  1878.  517

großartigen  Leichenbegängniß  des  ersteren  vom  Ouirinal  ins  Pantheon
  betheiligte  sich  die  Kirche  mit  ihrem  Pompe  nicht  —  bloß
einigen  untergeordneten  Geistlichen  wurde  die  Betheiligung  gestattet,
obgleich  der  König  als  gläubiger  Katholik  gestorben  war  —  und
der  Papst  hielt  es  sogar  für  angemessen,  an  demselben  Tage,  den
17.  Januar,  durch  seinen  Cardinal-Staatssecretär  Simeoni  gegen
die  „Usurpation“,  den  „Raub“  des  ehemaligen  Kirchenstaats  und
Roms  Seitens  des  Königreichs  Italien  und  seines  ersten  Königs
neuerdings  zu  protestiren.  Der  Protest  machte  an  maßgebender
Stelle  uirgends  auch  nur  den  mindesten  Eindruck.  Das  Aufhören
der  weltlichen  Herrschaft  des  Papstes  ist  eine  vollendete  Thatfache,
die  nie  mehr  rückgängig  gemacht  werden  wird;  Rom  felbst  ist  allmälig
  ein  ganz  anderes  geworden,  als  da  es  noch  unter  den  Päßpsten
stand,  und  betrachtet  selbst  eine  Rückkehr  in  den  alten  Zustand  als
ganz  und  gar  undenkbar.  Pius  IX.  selbst  sank  im  Ganzen  vonpins  1.
den  Gläubigen  wenig  beweint  ins  Grab.  An  seinen  Schicksalen  und  der
kann  man  monschlich  einen  mitleidigen  Antheil  nehmen;  der  katho-  *  W*i
lischen  Kirche  hat  er  trotz  Syllabus  und  Unfehlbarkeit  oder  vielmehr  ##e  Lage
gerade  durch  sie  die  schwersten  Schläge  bereitet:  wahrlich  mehr  durch'er  ##  .
eigene  als  durch  fremde  Schuld  hinterließ  er  sie  fast  überall  in
arger  Verwüstung  und  in  schwerer  Bedrängniß.  Der  Zug  der  Zeit
ist  im  Allgemeinen  zum  Bedauern  aller  Einsichtigen  unlängbar  dem
Wirken  der  Kirche  nicht  günstig  und  das  um  so  weniger,  je  mehr
sie  an  uralten  Ansprüchen  fest  hält  und  über  ihr  wahres  Gebiet
hinausgreift.  Das  Verhältniß  zwischen  Staat  und  Kirche  ist  überall
ein  anderes  geworden.  Der  Staat  hat  in  seinem  eigenen  Interesse
alle  Ursache,  die  Kirche  zu  schützen  und  sie  in  der  Verfolgung  ihrer
eigensten  Aufgaben  nicht  nur  nicht  zu  hemmen,  sondern  im  Gegentheil
  nach  Kräften  zu  unterstützen  und  zu  fördern;  aber  er  will  ihr
entschieden  nicht  mehr  bloß  dienen  und  jeder  Versuch  Seilens  der
Kirche,  ihm  gegenüber  veraltete  Ansprüche  aufrecht  zu  erhalten  und
zu  erneuern,  schlägt  regelmäßig  nur  in  das  Gegentheil  um,  lediglich
  zum  Schaden  der  Kirche.  Ebendarum  hat  kaum  irgend  ein
Mensch  gerade  der  katholischen  Kirche  mehr  Schaden  zugejügt,  als
ihr  berufenster  Vertreter  Papst  Pius  IX.  Obgleich  er  das  Cardinalscollegium
  bis  auf  einige  wenige  Glieder  ganz  aus  seinen  Creaturen
  zusammengesetzt  zurückließ,  so  dämmerte  doch  offenbar  selbst
in  diesem  das  Gefühl  auf,  daß  der  Verstorbene  eine  falsche  Bahn
betreten  habe.  Die  anfängliche  Idee,  die  ganz  den  Fußstapfen
        <pb n="549" />
        548  Neberlicht  der  politischen  Enlwichelung  deo  Jahreo  1878.

Pius  IX.  folgte,  die  neue  Papstwahl  nicht  in  Rom,  sondern  irgendwo
außerhalb  Italiens  vorzunehmen,  wurde  rasch  beseitigt:  das  Cardinalcollegium
  trat  am  19.  Febrnar  in  Nom  dazu  zusammen  und
schon  am  folgenden  Tage  ging  aus  ihr  der  Cardinal  Pecci  als
neuer  Papst  hervor,  der  den  Namen  Leo  XIII.  annahm.  Percci
halte  es  als  Erzbischof  von  Perugia  verstanden,  mit  den  Staatsbehörden,
  ohne  sich  etwas  zu  vergeben,  doch  gut  auszukommen,  und
halte  als  Cardinal  nicht  gerade  zu  den  befonderen  Günstlingen
Pio  IX.  gehört.  Bei  der  Papstwahl  war  er  der  Candidat  der  Gemäßigten
  gewesen,  doch  da  auch  die  Strengeren  gegen  ihn  nichts
Bestimmtes  einguwenden  halten,  so  vereinigte  sich  die  Mehrheit
schon  im  dritten  Wahlgange  auf  ihn.  Gelehrt  und  fromm  und  den
Tradilionen  des  Papstthums  durchaus  ergeben,  aber  zugleich  welttlug
  und  gewandt,  war  er  der  richtige  Ausdruck  jener,  die  ihn
wählten:  ohne  formell  irgendwie  den  verlorenen  Rechten  des  Papstthums
  zu  entsagen,  sollle  doch  mit  dem  Geschehenen  kluger  Weise
gerechnet  werden,  um  nicht  noch  mehr  zu  verlieren,  im  Gegentheil
das  Verlorene  vielleicht  wenigstens  lheilweise  wieder  zurück  zu  gewinnen.

Ter  neue  In  der  That  war  es  dazu  die  höchste  Zeit  und  der  neue
#n  u.Pabst.  verkannte  es  auch  nichl.  Noch  am  Tage  seiner  Wahl  zeigte
ond.  er  dieselbe  in  einem  freundlichen  Schreiben  dem  deutschen  Kaiser  an,
indem  er  beifügte:  „Da  wir  zu  unserem  Bedanern  die  Beziehungen,
welche  in  früherer  Zeit  so  glücklich  zwischen  dem  hl.  Stuhle  und
GCw.  Majeslät  bestanden,  nichl  mehr  vorsinden,  so  wenden  wir  uns
au  Ihre  Hochherzigkeit,  um  zu  erlangen,  daß  der  Friede  und  die
Ruhe  des  Gewissens  diesem  beträchtlichen  Theil  Ihrer  Unterthanen
wiedergegeben  werde.“  Eine  Beilegung  des  Kulturkampfes  war  damit
  wenigstens  in  Anregung  gebracht.  Freilich  lag  sie  noch  in
weiter  Ferne:  zu  Concessionen  in  der  Sache  war  der  Papst  selbst
nicht  geneigt  und  selbst  Concessionen  in  der  Form  wurden  ihm  durch
seine  Gegner,  die  starren  Anhänger  des  Systems  Pius  IX.,  die  ihn
im  Vatican  selbst  von  allen  Seiten  umgaben,  sehr  erschwert.  Der
Papst  mußle  sehr  vorsichtig  sein  und  sich  damit  begnügen,  nur  sehr
allmälig  vorzugehen.  So  sah  er  sich  veranlaßt,  die  Fiction  von
einer  „Gefangenschaft“  des  Papstes  im  Vatican  aufrecht  zu  halten
und  auch  den  Sommer  über  in  der  ungesunden  Luft  Roms  zu
verharren  und  ebenso  die  dem  Papsle  als  Entschädigung  für  seine
Verluste  ausgesehte  Jahresdotation  von  2  Mill.  Fr.  auch  seinerseits
        <pb n="550" />
        Uebersichl  der  politischen  Entwichelnng  des  Zahres  1878.  549

nicht  angunehmen,  obgleich  ihm  jenes  sehr  lästig  fiel  und  er  diese
gar  wohl  hätte  brauchen  können.  Denn  die  unter  Pius  IX.  so
reichlich  fließenden  Gaben  des  Peterspfennigs  fingen  überall  an,
viel  spärlicher  zu  fließen,  sobald  ein  Papst  auf  dem  Throne  saß,
der  nicht  wie  dieser  mehr  fluchte  als  segnete,  nicht  fortwährend  die
Leidenschaften  wider  die  angeblichen  Feinde  der  Kirche  aufstachelle
und  offenbar  diese  lieber  zum  Frieden  als  zum  Kampfe  zu  führen
geneigt  war;  die  Bedürfnisse  der  Curie  aber  waren  groß  und  die
Miltel  des  neuen  Papstes,  sie  zu  befriedigen,  zum  mindesten  sehr
knapp.  Daher  erlauble  er  auch  den  italienischen  Bischöfen  ohne
weileres,  den  bisher  verweigerten  gesetlichen  Forderungen  zu  genügen,
  um  in  den  Genuß  der  weltlichen  Einlünfle  ihrer  Vislhümer
zZu  gelangen.  Im  Ganzen  blieb  sein  Verhälluiß  zu  Ilalien  ein
unbeslimmies,  nicht  gerade  feindfeliges,  aber  auch  nicht  freundliches;
mehr  konnte  er  in  manchen  Beziehungen  nur  von  der  Zeit  und  dem
allmäligen  Zurüctktrelen  der  Leidenschaften  von  der  einen  und  von
der  anderen  Seite  erwarten;  was  er  Positlives  lhun  konnte,  bestand
im  Grunde  nur  darin,  daß  er  alle  Provocationen,  wie  sie  Pins  IX.
geliebt  und  gesuchl  hatte,  im  Gegentheil  vermied,  vielmehr  jede  gule
Gelegenheit  im  Sinne  des  Friedeus  und  freundlichen  Eutgegenkommens
  gern  ergriff.  So  auch  gegenüber  Deutschland.  Auf  das  erste
freundliche  Schreiben  des  Papstes  vom  10.  Februar  hatle  der  deutsche
Kaiser  unter  dem  2.1.  März  ebenso  freundlich  geantworlel  und  auch
seinerseits  den  Wunsch  freundlicher  Beziehungen  zu  dem  neuen  Poutifer
  auegedrückt,  aber  doch  dabei  leise  auch  die  für  ihn  unerläßliche
Forderung  betont,  daß  die  der  geistlichen  Pflege  des  Papstes  befohlene
  Vevölkerung  den  Gesetzen  des  Landes,  in  dem  sie  wohne,  sich
fügen  müsse.  Der  Papst  ließ  den  Faden  darum  nicht  fallen  und
schrieb  am  17.  April  neuerdings  an  den  Kaiser  und  drückte  in  dem
Briefe  wieder  die  Hoffnung  aus  auf  Erneuerung  des  früher  beslaudenen
  guten  Einvernehmens,  ging  aber  nunmehr  aueh  seinerseits
einen  Schrilt  weiter  und  begeichnete  als  Mittel  zu  einem  solchen
die  Abänderung  verschiedener  in  Preußen  bestehender  verfassungsmäßiger
  und  geseßlicher  Bestimmungen.  Bald  darauf  ergriff  er  die
Gelegenheit  der  schändlichen  Attentate  Hödels  und  Nobilings,  um
dem  Kaiser  seine  Theilnahme  zu  bezeugen.  Der  Kaiser,  der  in
Folge  der  erlittenen  Verwundungen  außer  Stande  war,  zu  unierzeichnen
  und  außerdem  der  Ruhe  und  Schonung  dringend  bedurfte,
hatte  seine  Stellvertretung  auf  unbestimmte  Zeit  dem  Kronprinzen
        <pb n="551" />
        550  Nebersicht  der  polilischen  Enlwicheluug  des  Jahres  1878.

übertragen  und  dieser  antwortete  dem  Papste  am  10.  Juni  in  einem
denkwürdigen  Schreiben  dahin:  „Dem  vom  Papste  am  17.  April
ausgesprochenen  Verlangen,  die  Verfassung  und  die  Gesetze  Preußens
nach  den  Satzungen  der  römisch-katholischen  Kirche  abzuändern,
werde  kein  preußischer  Monarch  entsprechen  können,  weil  die  Unabhäugigkeil
  der  Monarchie  eine  Minderung  erleiden  würde,  wenn
die  freie  Bewegung  ihrer  Gesetzgebung  einer  außerhalb  derselben
flehenden  Macht  unltergeordnet  werden  sollte.  Wenn  es  daher  nicht
in  seiner  und  vielleicht  auch  nicht  in  der  Macht  des  Papsies  stehe,
jetzt  einen  Principienstreit  zu  schlichten,  der  seit  einem  Jahrtausend
in  der  Geschichle  Deutschlands  sich  mehr  als  in  der  anderer  Länder
fühlbar  gemacht  habe,  so  sei  er  doch  gerne  bereit,  die  Schwierigkeiten,
  die  in  dem  Conflicte  für  beide  Theile  lägen,  in  dem  Geiste
der  Liebe  zum  Frieden  und  der  Versöhnlichkeit  zu  behandeln,  die
das  Ergebniß  seiner  christlichen  Uebergeugungen  sei.“  Offenbar
mußten  sich  beide  Theile  übergeugen,  daß  eine  principielle  Lösung
des  Streites  nicht  möglich  sei,  aber  ebenso  offenbar  suchten  beide
Theile  nach  Anknüpfungspunkten,  um  wenigstens  zu  einem  erträglichen
  mockus  vivendi  zu  gelangen.  Inzwischen  war  aber  der  Staat
unlängbar  in  einer  ungleich  günstigeren  Stellung  als  die  Kirche.
Beide  leiden  zwar  unter  den  Folgen  des  Streites,  aber  doch  die
Kirche  viel  mehr  als  der  Staat.  Der  Staat  kann  warten,  ohne
daß  sich  seine  Slellung  wesentlich  verschlechtert:  inzwischen  ist  er  im
Besitz  der  geseblichen  Mittel,  den  Gehorsam  widerspenstiger  Priester
nöthigenfalls  zu  erzwingen.  Die  Kirche  dagegen  hat  schwere  Einbußen
  erlilten  und  diese  Einbußen  vermehren  sich  von  Jahr  zu
Jahr:  bis  jetzt  sind  bereils  8  Bischofsftühle  theils  durch  staatliche
Absetzung  theils  durch  Todesfall  verwaist,  mehr  als  100  Pfarreien
ohne  Pfarrer,  die  geistlichen  Orden  sämmtlich  aufgehoben,  der  erhebliche
  Beitrag  des  Staates  an  die  Bedürfnisse  des  kath.  Cultus
ist  eingestellt,  an  die  Stelle  der  bischöflichen  Autorität  sind  die  unverantwortlichen
  Umtriebe  der  sog.  Hetzkapläne  getreten,  die  Heerde
selbst  ist  durch  diese  Agitation  vielfach  verwildert  und  auf  Abwege
gerathen.  In  allem  dem  mochte  die  Kirche  in  der  That  Anlaß  und
Grund  genug  sinden,  den  Frieden  zu  suchen,  und  als  daher  der
Reichskanzler  nach  dem  Schlusse  des  Berliner  Congresses  am  18.
Juli  zur  Badecur  nach  Kissingen  ging,  fand  sich  alsbald  auch  der
päpstliche  Nuntius  in  München  daselbst  ein.  Es  ist  außer  Zweifel,
daß  zwischen  beiden  Verhandlungen  über  einen  aufgufindenden  modus
        <pb n="552" />
        Uebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Zahres  1878.  551

vivendi  gepflogen  wurden,  aber  auch  außer  Zweifel,  daß  ein  solcher
bis  zur  Wiederabreise  des  Reichskanglers  nicht  gefunden  wurde.
Sie  wurden  indeß  nicht  abgebrochen,  sondern  auch  später  noch  fortgesetzt,
  führten  aber  bis  zum  Schlusse  des  Jahres  zu  keinem  Resultate.
  Selbst  eine  Verständigung  über  einen  bloßen  modus  vivend
setzt  Concessionen  von  beiden  Seiten,  namentlich  aber  von  Seile  der
Kirche,  voraus  und  dazu  scheint  sie  vorerst  noch  nicht  geneigt  zu  sein.
Ohne  solche  aber  wird  der  Staat,  wie  wenigstens  der  Cullminister
Falk  noch  am  11.  December  im  preußischen  Abgeordnetenhause  bestimmt
  erklärte,  seine  günstige  Stellung  nicht  aufgeben.  Eine  baldige
  Verständigung  stand  demnach  auch  am  Schlusse  des  Jahres
nicht  in  Aussicht.

Aehnliche  Unterhandlungen  des  Papstes  mit  RNußland  begüglich
der  Lage  der  katholischen  Kirche  in  Polen  scheiterten  sogar  noch  vor
Jahresschluß  definitiv  und  wurden  abgebrochen.  Im  Laufe  desselben
  erlitt  sogar  die  Curie  oder,  wenn  man  lieber  will,  der  Glericalismus
  eine  schwere  Niederlage  und  zwar  in  Belgien,  dem  einzigen  Stun
Lande  in  Europa,  wo  die  Clericalen  seit  einer  Reihe  von  Jahrende-  kleridas
  Regiment  in  Händen  gehabt  hatten.  Die  Erneuerungswahlengl#en
zur  Kammer  und  zum  Senat  machten  im  Juni  auch  diesem  eleri=  in
calen  Regimente  ein  Ende:  die  Liberalen  errangen  bei  denselben  die  220gien.
Majorität  sowohl  in  der  Kammer  als  im  Senal  und  das  clericale
Cabinel  Malon  sah  sich  genöthigl,  zurückzulreten.  Der  König  nahm
die  ihm  angebotene  Demission  ohne  Bedenken  an  und  sehte  das
neue  Cabinet  nicht  mehr  ausschließlich  aus  der  sog.  doctrinären,
sondern  aus  den  verschiedenen  Schattirungen  der  liberalen  Partei
unter  dem  Präsidium  Frere-Orbans  zusammen.  Schon  die  Zusammensetzung
  des  Cabinets  zeigte,  daß  die  liberale  Partei  entschlossen
  war,  ihr  früheres  Zwittersystem  nicht  wieder  aufzunehmen,
sondern  dießmal  eine  entschiedene  und  durchgreifende  Stellung  gegen
die  clericalen  Bestrebungen  zu  ergreifen:  zum  ersten  Mal  befand  sich
unter  den  Ministern  auch  ein  eigener  Minister  des  öffentlichen  Unterrichts,
  wie  es  einen  solchen  bisher  in  Belgien  nicht  gab;  ein  königliches
  Decret  verordnete  daher  die  Bildung  eines  solchen  Ministeriums.
Es  war  klar,  daß  es  sich  darum  handelte,  das  Volksschulwesen,  das
seit  dem  Jahre  1842  ganz  in  den  Händen  des  Clerus  war,  diesem
zu  entreißen  und  die  Rechte  des  Staats  auf  dasselbe  energisch  in
Aufpruch  zu  nehmen  und  durchzuführen.  Nur  langsam  hatte  sich
in  den  letzten  Jahren  der  Umschwung  gegen  die  elericale  Herrschaft
        <pb n="553" />
        552  Nebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahreo  1878.

und  zu  Gunsten  liberaler  Auschauungen  und  Bestrebungen  vollgogen

und  erst  ein  im  Mai  von  den  Kammern  unter  dem  Druck  der

öffentlichen  Meinung  beschlossenes  neues  Wahlgesetz,  das  den  im

Großen  betriebenen  clericalen  Wahlfälschungen  einen  Riegel  stieß,

hatte  ihm  zum  Durchbruch  verholfen.  Auch  die  in  den  October

sallenden  allgemeinen  Gemeinderathswahlen,  die  in  den  Städten

sowie  in  allen  größeren  Ortschaften  einen  wesentlich  politischen

Characker  trugen,  fielen  im  Großen  und  Ganzen  zu  Gunsten  der

Liberalen  aus.  Diese  fühlten  nunmehr  festen  Boden  unter  sich  und

als  die  Kammern  am  12.  November  zusammen  traten,  sprach  sich

in  der  Thronredc  zum  ersten  Mal  ein  belgischer  König  unumwunden,

ohne  Rückhall  und  ohne  Verblümung  über  die  belgische  Lebensfrage,

die  Loslösung  des  Unlerrrichtswesens  von  der  bisherigen  clericalen

Bevormundung,  dahin  aus:  „Die  geistige  Culktur  eines  Volkes  ist

gegenwärtig  mehr  denn  je  die  Hauptauelle  seines  Aufblühens.  Durch

die  Schöpfung  eines  spegiellen  Unterrichlsministeriums  hat  die  Regierung

  hinreichend  ihre  Absicht  kundgethan,  mit  besonderer  Sorgsall

  über  dieses  edle  und  große  Interesse  zu  wachen.  Der  auf  Kosten

des  Slaats  zu  erlheilende  Unterricht  muß  auch  unter  die  ausschließliche

  Leilung  und  Aufsicht  der  Civilbehörden  gestellt  werden.“  Die

au  diese  Thronrede  sich  knüpfende  Adreßdebatte  drehte  sich  gleichfalls

hauptsächlich  um  die  Schulfrage  und  wurde  schließlich  mit  67  gegen

5.]  Slimmen,  d.  h.  von  der  gesammten  Linken  gegen  die  gesammte

Rechlte,  angenommen.  Wie  die  Dinge  liegen,  ist  die  Lösung  der

Schulfrage  im  Sinne  einer  vollen  Inanspruchnahme  der  Rechte  des

Slaats  gegenüber  den  Ansprüchen  und  dem  thatsächlichen  Besitzstand

der  Kirche  für  Velgien  so  ziemlich  außer  Zweifel;  aber  sie  wird

schwerlich  ohne  bittere,  sogar  leidenschaftliche  Kämpfe  erfolgen.  Noch

im  December  erließen  die  sämmtlichen  belgischen  Bischöfe  einen  gemeinfamen

  Hirtenbrief  an  die  Gläubigen,  worin  sie  der  Absicht  der
Regierung  von  vorneherein  den  entschiedensten  Krieg  ankündigten.

Frant.  Und  schon  drohte  diefelbe  Gefahr,  dieselbe  Maßregel  der  römi-*-

  Curie  und  dem  katholischen  Clericalismus  noch  von  einer  an-Starze

  dern  Seite  her  auf  einem  viel  größeren  Gebiete,  als  dem  kleinen

de:  Belgien,  nämlich  in  Frankreich.  Das  Jahr  1877  hatte  mit  dem

Sbatt“  Sture  des  monarchisch-reactionären  Cabinets  Broglie-Fourton  und

dem  Siege  der  Republik  über  ihren  Präsidenten,  den  Marschall

Mac-Mahon,  geendet.  Das  neue  republikanisch-conservative  Cabinet

Dufaure  stützte  sich  auf  die  große  und  fest  zusammenhaltende
        <pb n="554" />
        Ueberlichl  der  polilischen  Eulwichelung  deo  Jahres  19878.  553

Majorität  der  Kammer,  der  Marschall-Präsident  aber  mit
sammt  der  kleinen  Mehrheit  von  nur  wenigen  Stimmen  im  Senat
war  fortan  machilos  und  mußte  geschehen  lassen,  was  er  nicht  hindern
  und  nicht  ändern  konnte.  Die  erste  Sorge  des  neuen  republikanischen
  Regiments  war,  sich  gegen  neue  reactionäre  Versuche  von
dieser  Seite  her  zu  sichern  und  die  Berwaltung  von  den  unler
Broglie  in  dieselbe  eingedrungenen  reactionären  Elementen  wieder  zu
reinigen.  Das  letztere  erfolgte  mit  Maaß  und  Ziel  und  theilweise
nur  sehr  allmälig,  aber  mit  Umsicht  und  Veharrlichkeit;  zu  den
ersleren  Maßregeln  bot  sogar  der  Senat  die  Hand,  indem  die  Orleanisten
  unter  dem  noch  frischen  Eindrucke  der  jüngsten  Ereignisse
sich  dafür  auf  die  Seite  der  republikanischen  Minderheit  stlelllen.
So  lange  die  Kammer  diese  Sicherheit  nicht  hatte,  behielt  sie  das
Budget  für  1878  in  ihrer  Hand  und  bewilligte  es  der  Regierung
mit  ihrer  eigenen  Zustimmung  nur  stückweise  von  Monat  zu  Monat
und  erst  als  sie  sicher  zu  sein  glaubte,  nahm  sie  es  als  Ganzes  in
Angriff,  erledigte  es  aber  dann  auch  rasch  und  zu  allgemeiner  Zufriedeuheit.
  Die  Neaction  war  forlan  ohmächtig  und  fühlte  es  selbst
gar  wohl.  Aus  der  Regierung  verdrängt,  im  Parlament  und  in
der  Nalion  selbst  mehr  und  mehr  nur  eine,  allerdings  ansehnliche,
Minderheit,  war  sie  in  sich  in  Legitimisten  und  Bonapartisten,  die
sich  unler  einander  gelegenllich  aufs  bitterste  bekämpflen,  zerspallen
und  fand  ihren  Einigungspunkt  lediglich  in  dem  beiden  gemeinsamen
Haß  gegen  die  Republik.  Im  Bewußtsein  ihrer  Schwäche  suchlen
daher  beide  einen  Stützpunkt  in  der  Macht  der  Kirche  und  dem
Einfluß  des  Clericalismus.  Die  republikanische  Partei  sah  das
sehr  wohl  ein,  aber  auch  zugleich,  daß  das  Mittel  gesetzlicher
Maßregeln  gegen  die  Umtriebe  der  Clericalen  ihr  nicht  zu  Gebole
ständen,  so  lange  nicht  der  Präsident  der  Republik  ihr  angehöre  und
so  lange  sie  nicht  auch  über  die  Majorität  des  Senats  verfügen
würde.  Die  verfassungsmäßige  Amtsdauer  des  Senats  dauerte  aber
noch  bis  in  den  Anfang  des  Jahres  1879,  diejenige  des  Marschall-Präsidenten
  noch  bis  in  den  Anfang  des  Jahres  1880:  so  lange
mußte  sie  sich  noch  gedulden.  Nur  den  ärgsten  Ausschreitungen  der
Bischöfe  oder  der  elericalen  Partei  konnte  die  Regierung  entschlossen
enigegen  treten  und  that  es  auch  wiederholt  und  mit  Erfolg.  Dagegen
  entwickelte  sich  in  der  öffentlichen  Meinung  und  in  den  Gemeinden
  seit  dem  Anfange  des  Jahres  1878  eine  Bewegung  zu
Gunsten  des  Laienunterrichts,  die  für  die  clericale  Partei  sehr  be-Tie


lerilale
arlei.
        <pb n="555" />
        554  Tebersichl  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahreo  1878.

denklich  war.  Immer  mehr  und  mehr  Gemeinden  fingen  an,  ihre
össentlichen  Schulen  den  geistlichen  Lehrern  zu  verschließen  und  dieselben
  mit  weltlichen  Lehrern  zu  besetzen,  und  gegen  Ende  des  Jahres
machte  Paris  den  Versuch,  diese  Maßregel  auf  alle  seine  zahlreichen
Elementarschulen  auszudehnen  und  die  Congregationen,  in  deren
Händen  sie  bisher  gewesen  waren,  von  ihnen  ganz  auszuschließen.
Doch  das  war  alles  nur  vorläufig.  Erst  wenn  im  Januar  1879
die  Wahlen  zum  Senat  werden  statt  gefunden  haben  und  die  Regierung
  auch  in  diesem  auf  eine  Majorität  wird  zählen  können,  soll
die  Schulfrage  in  Frankreich  wie  in  Belgien  gestellt  werden.  Der
Ausgang  dürfte  auch  in  Frankreich  kaum  zweifelhaft  sein.  Allein
allem  Auschein  nach  wird  sich  aus  demselben  eine  Art  von  „Kulturkampf“
  entwickeln,  der  an  Leidenschaftlichkeit  dem  deutschen  nicht
nachstehen,  vielleicht  denselben  noch  übertreffen  dürfte.  Vorerst  stand
Stellungdie  Aufnahme  dieser  Frage  noch  in  einiger  Ferne.  Zunächst  waren
Drankz-  Megierung  und  Kammermehrheit  vielmehr  einträchtig  bemüht,  der
nischen  össentlichen  Meinung  die  Ueberzeugung  beizubringen,  daß  der  Friede,
mm–*m  Ordnung  und  ein  ungehinderter  Gang  der  Geschäfte,  überhaupt
Partei  eine  ruhige  Entwickelung  unter  der  Republik  am  besten  gesichert
und  ihreseien  und  daß  es  nicht  die  republikanischen  Bestrebungen  seien,  welche
5anl  die  Gesellschaft  in  fortwährender  Unruhe  zu  erhalten  bemüht  wären,
sondern  im  Gegentheil  die  ewigen  Umtriebe  ihrer  Gegner,  der  Vonapartisten,
  Legitimisten  und  Clericalen.  Die  Behauptung  war  in  der
That  nicht  ohne  Grund  und  entsprach  der  augenblicklichen  Sachlage.
Der  Umstand,  daß  dem  Marschall-Präsidenten,  wenn  er  auch  dem
auegesprochenen  Willen  der  unzweifelhaften  Mehrheit  der  Nation
sich  hatte  jügen  müssen,  immerhin  nicht  zu  trauen  war,  daß  die
reartionären  Parteien  überaus  thätig  und  eifrig  waren  und  die
Mehrheit  des  Senates  für  sich  hatten,  zwang  die  verschiedenen
Fractionen  der  republikanischen  Partei,  eng  zusammen  zu  halten
und  sich  der  größten  Vorsicht,  der  möglichsten  Mäßigung  zu  befleißigen,
  wenn  sie  nicht  dem  Gegner,  der  nur  auf  Mißgriffe  von
ihrer  Seite  speculirte,  gelegentlich  neuerdings  gewonnenes  Spiel
geben  wollten.  Und  in  diesem  Bestreben  ist  es,  daß  der  Volksmann
Gam.  Gambetta  der  Regierung  Dufaure  und  der  Republik  die  wesentbetta.
  lichsten  Dienste  leistete,  indem  er  allen  seinen  Einfluß  gerade  auf
die  radicalsten  Elemente  aufbot,  um  ihnen  fort  und  fort  Einigkeit
mit  den  übrigen  Fractionen,  Klugheit  und  Mäßigung  zu  predigen,
und  darin  auch  so  ziemlich  einen  vollständigen  Erfolg  erzielte.
        <pb n="556" />
        Utbersicht  der  politischen  Enlwickelung  des  Jahrts  1878.  555

Zugleich  gab  sich  die  Regierung  alle  Mühe,  der  öffentlichen  Meinung

zu  beweisen,  daß  sie  die  Interessen  der  Bürger  keinen  Augenblick
außer  Augen  lasse  und  daß  die  Republik  allem  aufbiete,  dieselben
aufs  energischeste  zu  unterstützen  und  zu  fördern.  Zu  diesem  Zwecke
war  schon  vor  dem  Zwischenfall  des  Cabinets  Broglie  die  Idee
einer  allgemeinen  Weltindustrieausstellung  in  Paris  aufgegriffen  und  Tie
nach  dem  Sturze  Broglie's  auch  sofort  wieder  mit  aller  Macht  in  Gelt-Angriff
  genommen  worden,  um  sie  am  1.  Mai  1878  eröffnen  zu  steulung.
können.  Die  republikanische  Partei  betrachtete  das  Unternehmen

als  ihr  Werk  und  da  es  über  Erwarten  gelang,  so  kam  der  Erfolg
allerdings  auch  sehr  wesentlich  ihr  zu  Gute.  Frankreich  sah  darin,

und  nicht  mit  Unrecht,  zugleich  auch  eine  Art  Rehabilitation  seines
Ansehens  in  Europa,  eine  Art  Beweis,  daß  es  sich  von  seinem  Unglück

  und  seiner  Erniedrigung  wesentlich  wieder  erholt  habe.  DiesesS####lung
Gefühl  machte  sich  auch  in  den  Beziehungen  zum  Auslande  geltend.
Auf  dem  Berliner  Congresse  nahm  Frankreich  zum  ersten  Mal  wieder  tande.
unter  den  Großmächten  Europas  Platz  und  es  läßt  sich  nicht  bestreiten,
  daß  es  von  seinem  neuen  Minister  des  Auswärtigen,  Waddington,
  bescheiden  und  doch  würdig  vertreten  wurde.  Eine  leitende,

oder  irgendwie  tonangebende  Stellung  konnte  es  in  der  orientalischen
  Frage  nicht  ansprechen  und  hielt  sich  im  Ganzen  wie  bisher
möglichst  zurück.  Dagegen  nahm  es  sich  in  erster  Linie  der  Griechen

an  und  verschaffte  denselben  auch  wirklich  die  Aussicht  auf  eine  sehr
erhebliche  Grenzerweiterung  in  Thessalien  und  in  Cpirns.  Gewiß

lag  darin  eine  kluge,  auf  die  Zukunft  berechnete  Politik:  die  Griechen

sind  jedenfalls  im  weiteren  Fortgang  der  orientalischen  Dinge  berufen,
  eine  sehr  bedeutsame  Nolle  zu  spielen  und  werden  danuzumal
  Frankreich  für  das  dankbar  sein,  was  dasselbe  jetzt  für  sie
gethan  hat.  Für  jeßztt  aber  ist  die  Zeit  noch  nicht  gekommen,
Frankreichs  Gewicht  entscheidend  in  die  Wagschaale  Europas  fallen

zu  lassen.  Bis  seine  neue  Staatsform  fest  gegründet  und  im  Stande

sein  wird,  eine  nach  innen  und  außen,  nach  rechts  und  links,  slarke
Regierung  zu  tragen,  bedarf  es  noch  einer  Neihe  von  Jahren  und
ebenso  umsichtiger  als  beharrlicher  Arbeit.  Auch  die  Reorganisation

der  Armee  hat  zwar  unlängbar  große  Fortschritte  gemacht,  ist  aber

doch  noch  lange  nicht  vollendet.  Die  Befestigung  der  inneren  Zustände
  und  die  Hebung  der  iuneren  Wohlfahrt  des  Landes  wird

noch  lange  das  Hauptaugenmerk  der  Regierung  und  der  republikanischen
  Parlei  sein  und  bleiben  müssen.  In  dieser  Begiehung  aber
        <pb n="557" />
        556  ILEIIIIIIIIIIIIIIIIIt!

Groß=  faßte  das  neue  Ministerium  Dusaure  noch  im  Jahre  1878  einen
arige  wahrhaft  großartigen  Plan,  indem  der  Bantenminister  de  Freycinet,
te  ein  anerkannter  Fachmann,  ihm  und  mit  seiner  Zustimmung  auch
den  Kammern  das  Project  einer  umfassenden  Vervollständigung  des
frangösischen  Eisenbahnsystems  und  des  frangösischen  Canalnetzes  vorlegle,
  woran  sich  der  Ankauf  einer  Anzahl  kleinerer,  nothleidender
Bicinalbahnen,  sowie  die  Schiffbarmachung  der  Seine  von  Havre
bis  Paris  und  der  Rhone  von  Marseille  bis  Lyon  anschließen  soll.
Das  ganze  großartige  Project  soll  mit  einem  Aufwande  von  mehr
als  4  Milliarden  Francs  ins  Werk  gesetzt,  aber  allerdings  auf  eine
längere  Reihe  von  Jahren  vertheill  werden,  um  es  ohne  eine  allzu
große  Velastung  des  Budgeis  ausführen  zu  können.  Dasselbe  wurde
sowohl  von  den  Kammern  als  von  der  öffentlichen  Meinung  überaus
günstig  ausgenommen,  wenn  es  auch  bis  Ende  des  Jahres  von  denselben
  noch  nicht  definitiv  genehmigt  werden  konnte.  Zunächst  wurden
  die  Regierung  und  die  öffentliche  Meinung  in  erster  Linie  von
Jie  den  bevorstehenden  Wahlen  zum  Senat  in  Anspruch  genommen,  die
Senats,  der  Republil  endlich  auch  in  diesem  das  Uebergewicht  sichern  sollen.
wahlen.  Schon  seit  Anfang  des  Jahres  waren  alle  Ergänzungswahlen  zur
Kammer  und  zwar  in  sichtlich  steigendem  Maße  zu  Gunsten  der
Repunblik  ausgefallen  und  die  Gegner  der  Republik  mußten  erkennen
und  offen  zugestehen,  daß  es  augenblicklich  für  sie  schwer,  ja  fast
unmöglich  sei,  wider  den  Strom  zu  schwimmen:  das  allgemeine
Stimmrecht  gab  entschieden  den  Ausschlag  für  die  Republik.  Für
die  Senatswahlen  aber  lagen  die  Dinge  doch  elwas  anders:  der  für
dieselben  verfassungsmäßig  festgestellte  ziemlich  complizirle  Wahllörper
  ließ  den  Ausgang  jedenfalls  noch  ungewiß  erscheinen,  zumal
es  außer  Zweifel  sland,  daß  beide  Parteien  Allem  aufbielen,  und
für  diesen  letzten  und  entscheidenden  Kampf  auch  ihre  letzten  Kräfte
ins  Feld  führen  würden,  wozn  sich  beide  schon  seit  dem  Juni  gerüstet
  hatten.  Erst  am  S.  October  unterzeichnete  Mac  Mahon  das
Decret,  welches  die  Vorwahlen  zum  Senat  auf  den  27.  October,
die  eigentliche  Wahl  der  Senatoren  auf  den  5.  Januar  1879  ansetzte.
  75  Senatoren  sollten  erneuert  und  außerdem  noch  8  einzelne
Nachwahlen  vorgenommen  werden  und  unter  diesen  83  Ausgeschiedenen
  waren  60  Conservative  oder  überhaupt  Gegner  der  Republik.
Dem  Resultal  der  Vorwahlen  vom  27.  Oclober  wurde  darum  von
beiden  Seilen  mit  der  äußersten  Spannung  entgegen  gesehen.  Es
war  den  Republikanern  günstiger  als  ihren  Gegnern  und  lieferte
        <pb n="558" />
        Ilebttsicht  der  polilischen  Eulwicheluug  des  Jahres  1878.  557

den  unumstößlichen  Beweis,  daß  die  Republik  auf  der  breiten  Unterlage
  der  ca.  33,000  Gemeinden  Frankreichs  feste  Wurzeln  gefaßt
habe.  Der  Ausfall  der  Wahlen  am  5.  Jannar  1879  war  dadurch
im  Ganzen  für  die  Nepublik  gesichert  und  nur  das  blieb  noch
zweifelhaft,  ob  die  künftige  Mehrheit  des  Senats  für  die  Republik
eine  größere  oder  kleinere  sein  werde.  Der  republikanischen  Partei
siel  damit  ein  Stein  vom  Hergen,  mit  Recht  und  mit  Unrecht,  wie
man  will.  Mit  Recht  in  so  fern,  als  der  Ausbau  der  Verfassung
auf  den  einmal  auerlannten  und  von  der  großen  Mehrheit  getragenen
  Grundlagen  so  wie  der  Fortschrilt  der  Gesetzgebung  nach
allen  Seiten  des  Staatslebens  durch  den  Gegensatz  zwischen  Kammer
und  Senat  gehemmt,  ja  fogar  zum  Stillstand  verurtheilt  war;
mit  Unrecht  dagegen  in  so  fern,  als  eben  die  Furcht  vor  dem  Präsidenten
  und  vor  der  Mehrheit  des  Senats  die  nur  zu  gahlreichen
radicalen  Elemente  der  republikanischen  Partei  bisher  gezwungen
hatte,  sich  zu  mäßigen  und  sich  den  besonneneren  und  conservativeren
Strebungen  unterzuordnen,  während  es  zweifelhaft  war,  ob  dieß
nachher  auch  noch  und  in  welchem  Grade  der  Fall  sein  würde.
Zum  mindesten  aber  für  eine  längere  Zeit  bleibt  das  Worl  Thiers'
eine  Wahrheit,  daß  die  Republik  trotz  aller  Anfechlungen  die  Verfassungsform
  Frankreichs  bleiben  würde,  wenn  die  Republik  eine
conservative  sei  —  wo  aber  nicht,  nicht.

Italien  und  Spanien  spielten  während  des  ganzen  Jahres
1878  im  Grunde  eine  sehr  untergeordnete  Rolle  und  noch  mehr  war
das  bezüglich  der  Staaten  dritten  Nanges,  wie  der  Schweig.  Velgiens,
  Hollands  und  Scandinaviens  der  Fall.  Als  in  Ilalien  gialicn
König  Humbert  den  Thron  seines  Vaters  bestieg,  fand  er  die  Linte  und  die
des  Parlaments  am  Ruder  der  Negierung  vor  und  beslätigte  sieorten
ohne  Anstand  in  dieser  Stellung.  Da  sie  in  der  zweiten  Kammer  Parladie
  entschiedene  Mehrheit  besitzt  und  die  conservativ-liberale  Partei  menü.
Sella-Minghetti  in  die  entschiedene  Minderheit  gerathen  ist,  so  erhielt
  sich  die  Linke  noch  das  gange  Jahr  am  Ruder.  Daß  sie  auf
die  Dauer  regierungsfähig  sei,  hat  sie  bisher  nicht  bewiesen:  sie  zerfällt
  in  mehrere  Fractionen,  die  bald  zusammenhalten,  bald  wieder
auseinandergehen,  nicht  nach  politischen  Principien,  sondern  lediglich
nach  den  persönlichen  Interessen  ihrer  Führer  Depretis,  Cairoli,
Crispi,  Nicotera,  und  ihre  bisherigen  Maßregeln,  die  Abschaffung
der  Mahlsteuer,  wie  die  von  ihr  in  die  Hand  genommene  Wahlreform
  und  Vervollständigung  des  Eisenbahnnetzes,  sind  nicht  gerade
        <pb n="559" />
        558  Lebersichl  der  politischen  Enlwichelung  des  Jahres  1878.

geeignet,  ihnen  bei  den  besonneneren  Freunden  Italiens  besonderen
Credit  zu  verschaffen;  radicalen  Thorheiten,  wie  der  Agitation  für
die  Italia  irredenta  und  den  republitanischen  Bestrebungen  des  alten
Garibaldi,  wird  sie  ganz  anders  als  bisher  entgegen  treten  müssen,
weun  sie  nicht  wenigstens  im  Auslande  allen  Credit  verlieren  will.
Vollends  thöricht  ist  die  Unzufriedenheit  vieler  Italiener,  daß  auf
dem  Berliner  Congresse  nicht  auch  für  sie  wie  für  Oesterreich  irgend
etwas  abgefallen  ist.  Wenn  JItalien,  wie  es  behauptet,  mit  Oesterreich
  auf  gutem  Fuße  stehen  will,  so  muß  es  auf  Triest  und  Wälschtyrol
  und  auch  auf  gewisse  Zettelungen  in  Albanien,  die  doch  keine
Aussicht  haben,  zu  irgend  einem  Erfolg  zu  führen,  Oesterreich  aber
Spaniennothwendig  erbittern,  gänzlich  verzichten.  Spanien  erregte  während
des  ganzen  Jahres  im  übrigen  Europa  wenig  Aufmerksamkeit  und
noch  weniger  Theilnahme.  Der  junge  König  hat  fortwährend  den
besten  Willen,  aber  sein  Premierminister  Canovas  del  Castillo  muß
reactionären  und  clericalen  Strömungen  und  Ansprüchen  mehr  nachgeben
  als  gut  ist;  von  der  Opposition  aber  weiß  Niemand,  was  sie
eigentlich  will.  Alles  bewegt  sich  in  Exkremen  und  eine  vernünftige
Mittelpartei,  die  beide  im  Zaume  zu  halten  im  Stande  wärc,  fehlt
gänzlich.  Doch  gelang  es  der  Regierung  in  diesem  Jahre,  den  Aufstand
  auf  Cuba,  freilich  mehr  durch  Bestechung  ihrer  bisherigen
Führer  als  durch  Waffengewalt,  zu  unterdrücken  und  die  Perle  der
echweiz.  Antillen  für  Spanien  noch  einmal  zu  retten.  In  der  Schweiz  gerielh
  das  große  Unternehmen  der  Gotthardbahn  in  Folge  irriger
Voranschläge  in  ein  momentan  fehr  bedenkliches  Gedränge.  Dasselbe
  mußte  nicht  unwesentlich  beschränkt  werden  und  doch  mußten
die  zunächst  betheiligten  Staaten,  außer  der  Schweiz  selbst  Italien
und  Deutschland,  neuerdings  wieder  mit  aufehnlichen  Subventionen
vor  den  Niß  treten.  Doch  scheint  die  Ausführung  der  Bahn  damit
jetzt  gesichert  zu  sein.  In  der  frangösischen  Schweiz  wurde  sogar
bereits  ein  zweiter  Alpendurchstich,  derjenige  des  Simplon,  ernstlich
ins  Auge  gefaßt  und  wird  dabei  auf  die  Unterstützung  wiederum
Italiens,  dann  aber  namentlich  Frankreichs  —  wie  es  in  der  That
scheint,  nicht  ohne  Aussicht  —  gehofft.  Gegen  Eude  des  Jahres
wurde  die  Aufhebung  der  bei  der  letzten  Revision  der  Bundesverfassung
  durchgesetten  gesetzlichen  Abschaffung  der  Todesstrafe  angeregt
  und  schließlich,  wenn  auch  nicht  ohne  Widerstreben,  von
beiden  Näthen  der  Vundesversammlung  dem  Volksentscheid  unterstellt,
  der  jedoch  erst  im  Jahre  1879  erfolgen  wird.  An  sich  ein
        <pb n="560" />
        LUebersicht  der  polilischen  Eniwichelung  des  Jahrts  18728.  559

Rückschritt  in  eultureller  Beziehung  wäre  sie  dieß  noch  mehr,  wenn
es,  wie  gefürchtet  wird,  nur  der  erste  Keil  eines  föderalistischen  Au—
sturms  gegen  die  Bundesverfassung  sein  soll.  Der  möglichst  sonveräne
Particularismus  der  doch  mit  wenigen  Ausnahmen  so  kleinen  einzelnen
  Glieder  des  Ganzen,  der  Kantone,  hat  sich  in  unserer  Zeit
doch  wahrhaftig  völlig  überlebt  und  ihm  wird  auch  von  dem  Waadtlande
  schwerlich  wieder  das  Uebergewicht  verschafft  werden  können.
Holland  verharrte  in  seinem  relativen  Stillleben.  Die  Confessions=  Houand.
losigkeit  der  Volksschule  hielten  gegen  einen  Ansturm  der  Ultramontanen
  und  der  protestantischen  Orthodoxen  beide  Kammern  aufrecht;
  die  Vermählung  des  schon  bejahrten  Königs  mit  einer  blutjungen
  Pringessin  von  Waldeck  erregte,  zumal  bei  den  im  Königshause
  obwaltenden  mißlichen  Familienverhältnissen,  Aufsehen  und
fand  nur  eine  sehr  theilweise  Billigung.  Von  Belgien  und  dem
bedeutfamen  Umschwunge  der  öffentlichen  Meinung  gegen  das  clericale
  Regiment  ist  schon  die  Rede  gewesen.  In  den  scandinavischen#ie  sau-Slaaten
  machie  sich  die  sog.  Bauern=  und  Landmann-Partei  wie  dinavischon
  in  den  letzten  Jahren  auch  in  diesem  wieder  bemerklich.  Ingichen!
Dänemark  ist  dieselbe  mit  politisch-radiculen  Elementen  und  Bestrebungen
  verquickt  und  spaltete  sich  daher  1878  in  einen  mehr  gemäßigten
  und  einen  mehr  radicalen  Flügel,  wodurch  das  Ministerium
  Esmarch,  das  im  Folkething  sonst  nur  auf  wenige  Stimmen
zählen  lonnte,  sich  dagegen  auf  die  große  Mehrzahl  des  Landsthings
stützte,  vorerst  wenigstens  wieder  Oberwasser  erhielt.  In  Schweden
hat  dieselbe  Partei  den  Plan  des  Königs,  die  Armee  einer  wesentlichen
Reorganisation  zu  unterstellen,  in  den  letzten  Jahren  zu  Fall  gebrachl
und  legle  in  diesem  Jahre  nunmehr  dem  Reichstag  einen  eigenen  Plan
zu  demselben  Zwecke  vor,  ohne  jedoch  damit  durchdringen  zu  können.
Die  Nothwendigkeit  einer  solchen  Reorganisation  läßt  sich  nicht  bestreilen,
  aber  sie  ist  ohne  bedeutende  finanzielle  Opfer  von  Seite  des
Landes  nicht  zu  erzielen  und  gerade  die  Finanzen  Schwedens  sind
neuerdings  ohnehin  in  eine  nicht  unbedenkliche  Bedrängniß  gerathen,
während  die  Fortsetzung  des  Eisenbahnbaues  in  dem  betriebsamen,
aber  nur  dünn  bevölkerten  Lande  ein  reelles  Bedürfniß  ist,  aber
auch  ansehnliche  Summen  in  Anspruch  nimmt.

Die  orientalischen  Dinge  und  die  verschiedenen  Fragen,  in  die
sie  sich  zerlegen  oder  die  sich  mit  ihnen  verknüpfen,  nahmen  England
  und  die  zunächst  an  ihnen  betheiligten  Ostmächte,  Rußland
und  Oesterreich,  auch  nach  dem  Schlusse  des  Berliner  Congresses

Schulthess.  Gurop.  Geschichtslalender.  XIX.  Bd.  36
        <pb n="561" />
        560  Uebersichl  der  polilischen  Enlwickelung  des  Jahres  1878.

Die  mehr  in  Anspruch  als  selbst  die  inneren  Angelegenheiten.  Es  zeigte
rsnt  üich  bald,  daß  der  Berliner  Friede  keine  definitive,  sondern  unter
Frage  allen  Umständen  nur  eine  provisorische  Lösung  der  sog.  orientalischen
noch  dem  Frage  war  und  sogar  für  die  nächste  Zukunft  schien  seine  ungeschmälerte
'uliner  Durchführung  jeden  Angenblick  wieder  in  Frage  gestellt  werden  zu
gresse  wollen.  Es  ging  dieß  fast  unausweichlich  aus  der  Stellung  Rußlands
  und  der  Pforte,  die  sich  in  der  enropäischen  Türkei  vorerst

noch  immer  gegenüber  standen,  hervor.  Rußland  hatte  in  Verlin

nach  seiner  Ansicht  eine  Niederlage  erlitten,  in  die  es  sich  nur  sehr

vage  derungern  fügte;  bezüglich  der  Türkei  aber  hatte  dort  thatsächlich  un-Türlei.
  längbar  eine  erste  Theilung  derselben  stattgefunden.  Serbien,  Rumänien,
  Montenegro  waren  ihr  gänzlich  entrissen  und  in  dem  neuen
Vulgarien,  ja  sogar  in  dem  ihr  wieder  zugesprochenen  Ostrumelien

ein  neuer  Pfahl  ins  Fleisch  gestoßen  worden.  Doch  konnte  das  als

eine  nalürliche  Folge  des  Krieges  und  ihrer  Niederlage  angesehen
werden.  Aber  der  Congreß  hatte  überdieß  Oesterreich  mit  Bosnien

und  der  Herzegowina,  Griechenland  mit  einem  erheblichen  Gebietszuwachs
  in  Thessalien  und  Epirus  bedacht,  ohne  daß  dieselben  am
Kriege  Theil  genommen  hatten;  und  an  England  hatte  die  Türkei
außerdem  Cypern  abtreten  und  eine  gewisse  Protection  über  Kleinasien,
  Syrien  und  Mesopotamien  einrämmen  müssen.  In  Berlin
waren  die  Vertreker  der  Pforte  überhaupt  mit  sehr  geringen  Rücksichten
  von  allen  Seiten,  Eugland  nicht  ausgenommen,  als  die  Vertreler
  einer  Macht  behandelt  worden,  über  welche  fortan  Europa  zu
verfügen  habe.  Dadurch  in  ihrem  Selbstbewußtsein,  in  ihrer  Actionssähigleit
  nicht  blos  erschüttert,  sondern  tief  niedergedrückt,  glich  sie

um  so  mehr  einem  schwankenden  Rohre,  als  ihr  bei  ihren  ohnehin
deplorabeln  finangiellen  Verhältnissen  und  unmittelbar  nach  einem
unglücklichen  Kriege,  der  ihre  letzten  Kräfte  erschöpft  hatte,  alle
materiellen  Mittel  fehllen,  um  sich  wieder  emporzurichten.  Was

noch  an  Steuern  rc.  einging,  wurde  von  dem  in  keiner  Weise  beschränkten
  Haushalte  des  Sultaus  und  von  den  Constantinopeler
Paschas  und  Effendis  sowie  von  dem  ganzen  Troß  nichtsnutziger
höherer  Beamteter  in  Beschlag  genommen,  die  nicht  daran  dachten,

sich  das  Mindeste  abzubrechen;  für  die  so  dringend  nothwendige
Neorganisation  der  Armee  blieb  blutwenig  übrig,  selbst  die  unzureichenden
  Reste  hielt  nur  die  Naturalverpflegung  zusammen,  der  Sold

war  um  viele  Monale  im  Rückstand;  die  niedern  Beamten  aber
wurden  mit  fast  werthlosem  Papiergeld  bezahlt  und  konnten  hungern
        <pb n="562" />
        Uebersicht  der  polilischen  Enklwichelung  des  Jahres  1878.  561

oder  waren,  wenigstens  in  den  Provinzen,  auf  Erpressungen  angewiesen.
  Die  russischen  Truppen  standen  immer  noch  vor  den
Thoren  von  Constantinopel  und  zogen  sich  erst  im  October  wenigstens
nach  Adrianopel  zurück,  wo  sie  jedoch  blieben,  indem  Rußland  jede
weitere  Nänmung  vom  Abschluß  eines  definitiven  Friedens  über  die
vom  Verliner  Congresse  nicht  berührten  Puncte  des  Vertrags  von
St.  Stefano  abhängig  machte.  In  Vulgarien  betrachteten  sich  die
Russen  als  die  absoluten  Herren  und  felbst  in  Ostrumelien  setzten
ihre  Gewalthaber  allen  Schritten,  welche  die  Ausführung  der  Berliner
  Beschlüsse  anbahnen  sollten,  allen  nur  möglichen,  bald  offenen
bald  verdeckten,  Widerstand  entgegen;  in  Macedonien  herrschte  offene
Insurrection  und  Albanien  blieb  so  sehr  sich  selbst  überlassen,  daß
die  Albauesen  eine  Liga  schlossen,  die  sich  auf  mehr  als  50,000
bewaffnete  Männer  stützte  und  sowohl  gegen  die  Mächte  als  gegen
die  Pforte  gerichtet  war,  so  daß  der  Marschall  Mehemed  Ali,
der  zur  Beschwichtigung  dahin  geschickt  worden  war,  von  den  wilden
Albanesen  im  September  mit  sammt  seiner  Escorte  von  20  Mann
schmählich  ermordet  wurde.  So  waren  der  Pforte  selbst  für  das
ihr  noch  gebliebene  Gebiet  Hände  und  Füße  gebunden.  Die  Ausführung
  des  Verliner  Friedens  blieb  gänzlich  der  Sorge  der  Mächle,
namentlich  Englands  überlassen.  England  ihat  auch  sein  möglichstes  eugland
und  erklärte  wiederholt  bestimmt,  daß  es  seinerseits  auf  der  stricten  und
Ausführung  des  Verliner  Friedens  selbst  auf  Gefahr  eines  Krieges  ublano
beharren  werde.  Kaiser  Alexander  gab  seinerfeits  die  bündigsten
Zusicherungen;  aber  die  Sprache  und  die  Handlungen  seiner  Generale
widersprachen  denselben  hänfig  ganz  handgreiflich  und  am  Schlusse
des  Jahres  war  es  vielleicht  wahrscheinlich,  aber  doch  in  keiner
Weise  sicher,  daß  der  Berliner  Friede  schließlich  wirklich  zur  Ausführung
  kommen  werde.

England  that  in  der  enropäischen  Türkei,  wie  gesagt,  sein  Sng-Möglichstes
  gegen  Rußland,  aber  es  war  diesem  gelungen,  demselben  lands
in  weiter  Ferne,  in  Afghanistan,  einen  Krieg  an  den  Hals  zu  hängen,  z1W.
der  sein  Interesse  angenblicklich  in  erster  Linie  in  Anspruch  nahm.  abaui-In
  Alghanistan,  einem  der  schwachen  Punkte  seiner  indischen  Herr=  an-.
schaft,  hatte  Rußland  schon  im  Frühjahr,  zur  Zeit  da  ein  Krieg  mit
England  demselben  ernstlich  drohte,  mit  dem  Emir  des  Landes,
Schir  Ali,  dessen  Beziehungen  zu  England  schon  seit  einiger  Zeit
ziemlich  gespannte  waren,  angeknüpft  und  ihm  die  eventuelle  Hülfe
Rußlands  gegen  Indien  in  Aussicht  gestellt.  Wirklich  erschien  im

36“
        <pb n="563" />
        502  Uebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahres  1878.

Sommer  eine  zahlreiche  russische  Gesandtschaft  in  Kabul.  Die  Feindschaft
  des  Afghanenfürsten  an  sich  konnte  den  Engländern  nicht  sehr
gefährlich  sein,  aber  das  hörte  von  dem  Augenblicke  an  auf,  wo
Rußland  notorisch  hinter  ihm  stand,  ihn  hetzte,  eventuell  unterstützte.
Das  brittische  Cabinet  nahm  daher  die  Sache  sehr  ernst  und  verlangte
  von  Schir  Ali  in  erster  Linie  die  Aufnahme  auch  eines  brittischen
  Gesandten  in  Kabul,  der  zu  seinem  Schutze  von  einem  ganzen
Regiment  begleitet  werden  sollte.  Schir  Ali  lehnte  die  Zumuthung
ab  und  verweigerte  dem  Gesandten  die  Weiterreise,  als  er  an  der
Grenze  des  Landes  erschien.  Diese  Schmach  konnte  England  um
seines  Ansehens  in  Indien  und  ganz  Mittelasien  willen  nicht  auf
sich  sitzen  lassen  und  nach  einigen  weiteren  Verhandlungen,  die  über
die  Gesinnungen  des  Emir  keinen  Zweisel  mehr  ließen  und  während
welcher  Eugland  in  Indien  ein  starkes  Expeditionscorps  ausrüstete,
erklärte  es  jenem  den  Krieg.  Ein  solcher  war  aber  für  Cugland
lein  kleines  Unternehmen:  ein  solcher  Krieg  ist  für  dasselbe  ersahrungsgemäß
  bei  der  Natur  des  Landes  und  der  Eigenart  seiner
Bewohner  ein  entschiedenes  Wagniß  und  nicht  ohne  Gefahr.  Dennoch
  ließ  er  sich  dießmal  für  England  sehr  glücklich  an.  Seine
Truppen  forcirten  und  besetzten  noch  im  December  alle  drei  Zugangspässe
  zu  dem  feindlichen  Land  und  rückten  bis  Dschellalabad
vor.  Schir  Ali  selbst  hielt  es  für  gerathen,  Kabul  zu  verlassen
und  sich  auf  russisches  Gebiet  zurückzugiehen:  die  Russen  hatten  ihn,
da  sich  die  Sachlage  inzwischen  verändert  hatte,  nach  ihrer  Gewohnheit
  im  Stiche  gelassen.  Die  Engländer  haben  indeß,  was  sie  zunächst
  bezweckt  hatten  und  was  sie  zur  Sicherung  Indiens  haben
müssen  und  nicht  wieder  herauszugeben  gedenken.  Der  Vesitz  ist
aber  unsicher  und  gefährdet,  so  lange  es  ihnen  nicht  gelingt,  mit
Schir  Ali  oder,  da  er  bald  darauf  starb,  mit  seinem  Sohne  und
Kachfolger  neuerdings  in  ein  freundschaftliches  und  Vertrags-Verhältniß
  zu  treten,  das  aus  dem  Afghanenfürsten  eine  Art  indischen
Vasallenfürsten  macht:  und  das  stand  am  Schlusse  des  Jahres  1878
noch  in  weitem  Felde.  Und  schon  drohte  ihnen  zu  derselben  Zeit
ein  weiterer  Krieg  in  Südafrika  zum  Schutz  ihrer  dortigen  Colonien
gegen  die  wilden  Zulu-Kaffern,  der  sich  möglicher  Weise  noch  gefährlicher
  gestalten  könnte  und  seine  geringen  militärischen  Kräfte
zu  Land  noch  mehr  in  Anspruch  nehmen  möchte.  Ja  sogar  ein
driller  Krieg,  in  Hinlerindien,  mil  dem  jungen  Könige  von  Virma,
stieg  wenigstens  als  Möglichleit  im  Hintergrunde  auf.  So  mochte
        <pb n="564" />
        Uebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Zahres  1878.  563

England  in  nächster  Zeit  alle  Hände  voll  zu  thun  haben.  Es  ist
erwiesen,  daß  das  Torycabinet  diese  Kriege  nicht  gesucht  und  nicht
verschuldet  hat  und  sich  alle  Mühe  gab,  denselben  auszuweichen.
Aber  für  die  #  Opposition  war  es  immerhin  Wasser  auf  ihre  Mühle;  Cualand
sie  schrieb  alles  dem  unberbesserlichen  Hange  der  Tories  zu  kriege.,d  die
rischen  Unternehmungen  in  die  Schuhe  und  machte  sie  für  dienn  im
schweren  Kriegskosten,  die  in  Aussicht  standen,  verantwortlich.  Deu=  Parlanoch
  ist  es  nicht  wahrscheinlich,  daß  die  Whigs  so  bald  wieder  statt  e
der  Tories  ans  Ruder  gelangen  werden.  Sie  sind  unter  sich  nichis
weniger  als  einig  und  ihre  Opposition  ist  vielfach  eine  kleinliche,
nergelude  und  sogar  taktlose;  ein  Theil  der  Partei  ging  selbst  so
weit,  daß  er  im  Solde  Rußlands  zu  sein  schien,  wenigstens  hälle

er  sich  kaum  anders  geberden  können,  wenn  das  der  Fall  gewesen
wäre.  So  viel  ist  dagegen  richtig,  daß  die  Entwickelung  der  heimischen

  Gefetzgebung  von  den  auswärtigen  Fragen  im  höchsten  Grade
beeinträchtigt  wurde  und  fast  gang  zum  Stillstand  kam,  was  den
Tories  allerdings  convenirte,  aber  den  Interessen  der  Liberalen  nicht
entsprach.  Indeß  zunächst  benuruhigte  das  die  Mehrheit  der  Nation
nicht,  die  es  offenbar  zufrieden  war,  daß  ihr  Ansehen  in  der  Welt

im  Sinne  Altenglands  wieder  einmal  mit  kräftigem  Arm  hoch  gehallen
  wurde.

Auch  Oesterreich  wurde  im  Laufe  des  Jahres  1878  von  den  Seseer.
auswärtigen  Fragen  mehr  in  Anspruch  genommen,  als  für  seine  weichinnere
  Entwickelung  wünschenswerth  war.  Zwar  bis  zum  Schlusse  zund  der
des  Krieges  zwischen  Rußland  und  der  Türkei  und  bis  zum  Ber=  Ausliner
  Congresse  blieb  Oesterreich  davon  verschont,  activ  in  die  orien-  Aeiht
lalischen  Dinge  hineingezogen  zu  werden,  da  es  sich  geweigert  hatte,  id
mit  Rußland  in  Beraubung  der  Türkei  zusammen  zu  gehen  und  um  der  Reichssog.
  Dreikaiserallianz  willen  auch  nicht  gegen  Rußland  vorgehen  konnte.  bällten.
Erst  als  Nußland  den  Vertrag  von  St.  Stefano  abschloß  und  damit
deutlich  seine  Absicht  zu  erkennen  gab,  seine  Hand  über  die  ganze
Balkanhalbinsel  zu  schlagen,  protestirte  Oesterreich  und  schlug  den
Zusammentritt  einer  Conferenz  der  Großmächte  vor,  die  denn  auch
schließlich  zu  Stand  kam,  aber  nicht  als  Conferenz,  sondern  als  Congreß
und  nicht  in  Wien,  sondern  in  Berlin.  Diese  ganze  erste  Hälfte
des  Jahres  ging  für  Oesterreich  wesentlich  darüber  hin,  den  Ausgleich
  mit  Ungarn  zu  Stande  zu  bringen,  über  den  schon  seit  fast
zwei  Jahren  ohne  Erfolg  verhandelt  worden  war.  Ungarn  verlangte
  dafür  noch  wefentlich  günstigere  Bedingungen  als  bisher,
        <pb n="565" />
        6.1  Uebersichl  der  polilischen  Enlwimelung  des  Jahres  1878.

ohne  darum  auf  seine  rechtliche  Gleichstellung  und  thatsächliche
Präponderanz  in  den  gemeinsamen  Angelegenheilen  verzichten  zu
wollen.  Da  indeß  eine  höhere  Belastung  Oesterreichs  zu  Gunsten
Ungarns  von  jenem  entschieden  abgelehnt  wurde  und  in  der  That
geradezu  unmöglich  schien,  so  waren  beide  Regierungen  darauf  versallen,
  den  Ausfall  in  einer  Erhöhung  der  Schutz=  oder  Industrieund

  der  Finanzzölle  auf  Pelroleum,  Cafe  u.  dergl.  zu  suchen.
Aufangs  widerstrebte  zwar  jenen  Ungarn,  diesen  Oesterreich;  aber

am  Ende  gestanden  sie  beide  zu  und  wurde  der  neue  Ausgleich  endlich

Ein,  nach  zwei  und  einhalbjähriger  Arbeit  perfect.  Wie  dann  der  Bermarsch
  liner  Congreß  Oesterreich-Ungarn  die  Occupalion  und  Verwaltung
Zonnie.  Vosniens  und  der  Herzegowina  übertragen  und  von  diesem  andie
  Pargenommen  wurde,  ist  schon  angedentet  worden.  Die  Pforte  proteant,
  stirte  zwar  gegen  diese  neue  Beraubung  ziemlich  energisch,  allein  der
Arseern  (songreß  ging  über  ihren  Protest  einfach  hinweg  und  am  Ende  blieb
und  die  ihr  nichts  anderes  übrig,  als  sich  zu  fügen.  Selbst  England  hatte
Nlem#.  die  Erhaltung  der  Integrität  der  Pforle  vollsländig  aufgegeben  und
Miihofft  lediglich  mehr,  daß  besten  Falls  eine  wesentlich  verkleinerte
Türkei  südlich  des  Balkaus  den  weiteren  Uebergrissen  Nußlands
vielleicht  werde  widerstehen  können.  Oesterreich  nahm  das  Mandat
alsbald  an:  es  hatle  dasselbe  ja  selbst  unler  der  Hand  längst  gesucht

und  vorbereitet.  Aber  Oesterreich  war  dabei  in  einer  ganz  andern

Lage  als  Rußland.  Die  russische  Regierung  wurde  in  ihrem  Vorgehen
  gegen  die  Türkei  von  der  russischen  Nalion  nicht  nur  unterstützt,

  sondern  war  von  ihr  dagu  förmlich  gedrängt  worden.  Oesterreich

  dagegen  sand  für  fein  bosnisches  Unternehmen  wenig  Versländniß
  und  noch  weniger  Beifall  weder  diesseits  noch  jenseits  der
Leitha  und  sie  war  daher  in  nicht  geringer  Verlegenheit,  wie  sie
dasselbe  den  Delegationen  plausibel  machen  sollte.  Die  einen  waren
dagegen,  weil  sie  in  der  Türkei  noch  immer  den  besten  Schutzwall

gegen  Rußland  zu  erkennen  wähnten  und  wenigstens  nicht  selbst

noch  an  ihrer  Beraubung  Theil  nehmen  wollten,  die  anderen,  weil

sie  die  voraussichtlichen  großen  Kosten  der  Occupation  schenten  und

noch  andere,  weil  sie  die  Angliederung  noch  weiterer  flavischer  Elemente
  von  vornherein  perhorrescirten.  Die  Regierung  ihrerseits
suchte  darin  in  erster  Linie  einen  Ersatz  für  die  Verluste,  welche

das  Reich  in  den  letzten  Decennien  in  Italien  und  Deutschland  erlitten

  hatte,  und  zugleich  ein  Hinterland  und  eine  Sicherung  für
Dalmatien,  in  zweiter  Linie  aber  ein  Gegengewicht  gegen  die  Prä-
        <pb n="566" />
        Uebersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Zahrro  1878.  505

ponderanz,  welche  Rußland  südlich  der  Donau  erworben  halle  und
die  nothwendig  schwer  auf  Oesterreich  drücken  mußte.  Aber  weder
das  eine  noch  das  andere  konnte  sie  offen  eingestehen  und  so  blieb
ihr  denn  nur  das  wirklich  schwache  Argument  übrig,  daß  die  Pforte
doch  nicht  im  Stande  sein  würde,  die  Ordunng  in  diesen  Provinzen
aufrecht  zu  halten,  was  für  die  angrenzenden  österr.  Kronländer
schwere  Unzukömmlichkeiten  schon  gehabt  habe  und  noch  haben  würde.
Indeß  es  gelang  ihr  schließlich  doch,  die  beiden  Delegationen  zur
Bewilligung  von  60  Mill.  Gulden  zu  bewegen  und  sobald  der  Verliner
  Friede  allseitig  ratifizirt  war,  ertheilte  sie  ihren  Truppen  Vefehl,
  in  die  beiden  Provingen  einzurücken.  Zu  diesem  Zwecke  hatte
sie  100,000  M.  mobilisirt  und  den  Oberbefehl  dem  F.3Z.M.  Philippovich,
  einem  geborenen  Croaten,  übertragen.  Es  schien  das  mehr
als  genügend  zu  sein,  da  die  österreichische  Regierung  sich  der  Hoffnung
  hingab,  die  Besetzung  werde  eine  ganz  unblutige  sein.  Allein
die  Hoffnung  erwies  sich  alsbald  als  Täufchung:  die  Muhamedaner
setzten  sich  überall  zur  Wehre  und  die  Griechisch-Katholischen  schlossen
sich  ihnen  größeren  Theils  an.  So  ging  es  anfänglich  nicht  ohne
einige  sehr  empfindliche  Schlappen  für  das  österreichische  Militär
ab,  das  Land  mußte  sogusagen  Schritt  für  Schritt  erobert  werden
und  Oesterreich  mußte  das  Expeditionscorps  durch  eine  weitere  Mobilisirung
  bis  auf  ca.  150,000  Mann  erhöhen,  um  damit  fertig  zu
werden.  Bis  um  die  Mitte  Oktober  war  indeß  doch  so  ziemlich
das  gange  Land  in  den  Händen  der  Oesterreicher.  Der  Widerstand
war  definitiv  gebrochen:  die  Stärke  des  Occupationscorps  konnle
jetzt  um  60,000  Mann  vermindert  werden,  General  Philippovich
wurde  seines  Obercommandos  enthoben,  der  Hergog  v.  Württemberg
zum  Civil=  und  Militärgonverneur  des  Landes  ernannt  und  die
Einleitung  getroffen,  um  eine  regelmäßige  Verwaltung  in  Gang  zu
bringen.  Diese  Aufgabe  war  indeß  keine  kleine.  Das  Land  ist  überaus
fruchtbar,  aber  die  türkische  Regierung  hatte  für  dasfelbe  bisher
nichts,  gar  nichts  gethau:  es  fehlte  an  allem  Möglichen,  sogar  an
nur  irgend  brauchbaren  Wegen  und  Straßen  für  den  Verkehr  wie
für  das  Militär;  es  fehlte  an  irgend  einem  geordneten,  gesetzlichen
Finanz=  und  Stenerwesen,  an  irgend  einer  Rechtspflege,  die  auch
nur  von  Ferne  diesen  Namen  verdiente,  an  allen  Einrichtungen  für
Kirche  und  Schule:  Alles  war  primitiv  und  rein  willkürlich.  Die
Türkei  hatte  sich  begnügt,  Menschenmaterial  für  die  Armer  und
Steuern  daraus  nach  Constantinopel  gu  ziehen:  im  Uebrigen  ließ
        <pb n="567" />
        506  Uebersichl  der  polilischen  Enlwinelung  dro  Jahreo  1878.

sie  die  Begs,  Serben  von  Geburt,  die  f.  Z.  sich  zum  Islam  bekehrt
  halten,  schalten  und  walten  und  diese  drückten  und  plünderten
gemeinsam  mit  den  von  der  Regierung  dahin  geschickten  Paschas  die
Najahs  nach  Belieben  aus.  Die  österreichische  Regierung  hielt  nunmehr
  wenigstens  die  Ruhe  mit  starker  Hand  aufrecht,  wehrte  den
größten  Ungerechtigkeiten  und  schaffte  zum  mindesten  eine  gewisse
Ordnung;  und  schon  das  war  für  das  arme  Land  eine  große  Wohlthal
  und  man  hat  feither  nichts  mehr  von  einem  weiteren  Widersiand,
  von  gewaltsamem  Widerstreben  gehört.  Dagegen  zeigte  es
sieh  bald,  daß  der  Verliner  Congreß  Oesterreich  mit  seinem  Mandat
eine  schwere  Last  auf  die  Schultern  gelegt  hatte:  nicht  nur  der  Unierhalt
  des  Militärs  erforderte  und  zwar  auf  unbesltimmte,  jedenjalls
längere  Zeil  hinaus  große  Opfer;  wenn  die  österreichische  Regierung
ihrer  Culluraufgabe  nur  irgend  genügen  wollte,  wenn  ihre  Verwalkung
  des  Landes  diesen  Namen  allmälig  verdienen,  wenn  das
Land  mit  der  Zeit  auch  nur  seinen  eigenen  Bedürfnissen  genügen
sollle,  so  erforderte  das  große  Geldmittel,  deren  Betrag  auf  viele
Millionen  berechuet  werden  mußte.  Die  österreichische  Regierung
bekrachtele  den  Besitz  freilich,  entgegen  dem  Worklante  des  Berliner
Meschlusses,  nicht  als  bloße  Occupation,  sondern  als  bleibende  Annexion
  und  dachte  nicht  daran,  die  beiden  Provinzen  dem  Sultan
als  ihrem  rechtmäßigen  Herrn  je  wieder  zurückzugeben;  aber  die  Bevölkerungen
  hatten  darum  doch  zu  so  großen  Opfern  keine  Lust,
weder  diesseits  noch  jenseits  der  Leitha,  am  allerwenigsten  in  den
deutschen  Provinzen  des  Reichs.  Die  beiden  Regierungen  kamen
dadurch  ihren  Parlamenten  gegenüber  einiger  Maßen  ins  Gedränge.
In  Ungarn  ging  indeß  der  Ministerpräsident  Tisza  bald  völlig  auf
die  Intentionen  der  gemeinsamen  Regierung  und  Andrassy's  ein
und  zog  die  Mehrheit  des  Reichstages  nach  sich,  wenn  auch  dabei
seine  bisherige  Majorität  arg  zusammenschmolz;  nur  der  Finangminister
  Szell  entledigte  sich  seiner  Verantwortlichkeit  und  nahm
seine  Entlassung.  In  Oesterreich  dagegen  beharrte  der  Ministerpräsident
  Fürst  Auersperg  und  mit  ihm  die  Mehrheit  des  Cabinets
auf  seiner  schon  vorher  geforderten  Entlassung  und  es  ergab  sich
bald  als  sehr  schwierig,  ein  neues  Ministerium  zu  bilden,  das  auf
der  einen  Seite  der  verfassungstreuen  Mehrheit  des  Reichsraths  entsprochen
  und  zugleich  auf  der  andern  dem  bosnischen  Unternehmen
seine  Unterstützung  gewidmet  hätte.  Die  Folge  war  eine  längere
Ministerkrisis,  die  der  gemeinsamen  Regierung  sehr  ungelegen  war,
        <pb n="568" />
        Uebersichl  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahres  1878.  567

zugleich  aber  auch  das  parlamentarische  Regime  in  seiner  gangen
Schwäche  blos  legte,  indem  die  verfassungstreue  Majorität  des  Reichsrathes
  unter  sich  so  wenig  einig  war,  wie  gegenüber  der  Regierung.
Eine  Einigung  war  um  so  schwieriger  zu  erzielen,  als  es  auf  der
Hand  lag,  daß  ein  völliges  Wiederabstehen  von  dem  bosnischen
Unternehmen  einfach  unmöglich,  also  ganz  und  gar  ausgeschlossen  war.
Die  Delegationen  traten  unter  diesen  Umständen  im  November  unter
sehr  ungünstigen  Aussichten  in  Pesth  zusammen.  Die  gemeinsame
Regierung  forderte  von  deuselben  für  das  bosnisehe  Unternehmen
noch  pro  1878  einen  Nachtragscredit  von  nicht  weniger  als  beinahe
42  und  pro  1879  einen  Credit  von  fast  31  Millionen  Gulden,  wobei
  es  mehr  als  zweifelhaft  war,  ob  selbst  diese  Summen  ausreichen
würden.  Da  die  Delegationen  diesseits  und  jenseits  der  Leilha
nach  verschiedenen  gesetzlichen  Normen  gewählt  werden,  so  konnte
die  Regierung  von  vornherein  auf  die  Zustimmung  der  ganzen  ungarischen
  Delegation  zu  ihren  Forderungen,  begüglich  der  österreichischen
Delegation  nur  auf  eine  Majorität  von  ca.  30  gegen  ca.  23  Slimmen
  rechnen.  Diese  Minderheit  machte  unter  Leitung  des  Abg.
Herbst  der  Regierung  eine  ebenso  energische  als  zähe  Opposition  und
zwang  Aundrassy,  die  Nachtragsforderung  für  1878  vorerst  gurückzuziehen
  und  sich  für  die  Forldauer  der  Orcupation  mit  20  Mill.
zu  begnügen,  welche  ihm  beide  Delegationen  noch  vor  Ende  des
Jahres  bewilligten.  Offenbar  kann  die  Regierung  mit  diesen  20
Millionen  nicht  weit  reichen,  unmöglich  auskommen;  ein  viel  größerer
Belrag  war  vielmehr  thatsächlich  schon  ausgegeben.  Das  Jahr
schloß  daher  sowohl  für  die  österreichische  Regierung  als  für  den
österreichischen  Reichsrath  sehr  unbefriedigend.  Namentlich  lag  die
Herstellung  des  Gleichgewichts  in  den  Budgets  beider  Reichshälften
wiederum  ersichtlich  in  weiter  Ferne.

Noch  viel  unbefriedigender  als  in  Oesterreich  war  freilich  diegußand
Finanzlage  in  Rußland.  Wiederholte  Versuche,  eine  größere  Anleihe  und  der
im  Auslande  zu  Stande  zu  bringen,  waren  gescheitert  und  die  Hoff--#  3  faner
nung,  eine  solche  schließlich  doch  noch  zu  ermöglichen,  mußte  am'c  in
Ende  ganz  aufgegeben  werden.  Rußland  sah  sich  genöthigt,  die  ge=  Jolge
waltigen  directen  und  indirecten,  Kosten  seines  Krieges  gegen  die  go
Türkei  selbst  aufzubringen,  theils  durch  Vermehrung  des  Papiergeldumlaufs,
  theils  durch  Anlehen  im  Innern.  Dagegen  war  die
Stimmung  der  Nation  eine  ganz  andere,  geradegu  entgegengesetzte
wie  in  Oesterreich.  In  Oesterreich  hatte  die  Regierung  mehr  unter-
        <pb n="569" />
        568  Uebersichl  der  polilischen  Eulwichelung  des  Zahres  1878.

nommen  und  erreicht,  als  der  öffentlichen  Meinung  zusagte,  in
Rußland  dagegen  hatte  sie  nicht  alles  durchzusetzen  vermocht,  was
diese  von  ihr  verlangt  und  erwartet  hatte.  Die  Nation  hatte  die
gewaltigen  Opfer,  die  von  ihr  verlangt  worden  waren,  willig  gebracht,
  aber  sie  wollte  sie  auch  nicht  umsonst  gebracht  haben.  Die
össentliche  Meinung,  so  weit  in  Rußland  von  einer  öffentlichen
Meinung  die  Rede  sein  kann,  hat  sich  angewöhnt,  auf  das  ganze
übrige  Europa,  so  weit  es  nicht  russischen  Zwecken  dienen  will,  gar
keine  Rücksicht  zu  nehmen  und  bildet  sich  ein,  daß  das  hl.  Rußland
sich  selbst  vollkommen  genüge  und  im  Nolhfall  ganz  Europa  gewachsen
  sei.  Das  Zurückweichen  von  dem  Vertrage  von  St.  Stesano
  hatte  daher  einen  mächtigen  Rückschlag  auf  Rußland  selbst  zur
Folge.  Die  panflavistische  Partei  war  darüber  sehr  unzufrieden
und  nicht  nur  diese  Partei  allein.  Man  darf  wohl  annehmen,  daß
Kaiser  Alexander,  nachdem  er  einmal  den  Vereinbarungen  des  Berliner
  Congresses  zugestimmt,  auch  bereit  war,  sein  gegebenes  Wort
eingulösen.  Aber  er  hatte  einen  schweren  Stand:  weder  seine  Regierung
  in  St.  Petersburg,  noch  seine  militärischen  Gewalthaber  in
der  Türkei  waren  damit  einverstanden  und  ihre  Handlungen  wie
ihre  Sprache  waren  bei  jeder  Gelegenheit  der  Art,  als  ob  es  sich
nicht  darum  handelle,  den  Verliner  Frieden,  sondern  vielmehr  den
Vertrag  von  St.  Stefano  ins  Werk  zu  setzen.  Da  aber  England
fortfuhr,  eine  sehr  entschlossene  Haltung  zu  beobachten,  und  auch
keine  der  anderen  Großmächte  Lust  hatte,  die  ganze  Sache  wieder
von  vorn  anzufangen,  wurde  es  nach  und  nach  doch  immer  wahrscheinlicher,
  daß  sich  Rußland  schließlich  werde  fügen  müssen.  Die
Folge  davon  war  ein  allgemeines  Gefühl  von  Unbefriedigtfein  in
den  weitesten  Kreisen  der  russischen  Gesellschaft,  das  von  den  längst
bestehenden  geheimen  Vereinen  nach  Kräften  gegen  die  Regierung
ausgebeutet  wurde.  Ganz  Rußland  ist  schon  seit  längerer  Zeit  von
solchen  geheimen  revolutionären  Genossenschaften  überzogen  und  unterwühlt,
  die  sich  tief  in  die  Beamtenwelt  hinein  und  in  dieser  hoch
hinauf,  selbst  bis  in  die  Nähe  des  Kaisers  verzweigen,  ja  sogar
schon  in  die  Armee  eingedrungen  sind.  Auf  die  große  Masse  der
Bauern  kann  sich  der  Kaiser  freilich  ziemlich  unbedingt  verlassen;
aber  in  allen  höheren  Klassen  ist  der  patriarchalische  Absolutismus
des  Czaren  ein  völlig  übervundener  Standpunkt.  Diesen  Klassen
ist  die  Willkür  und  die  Bestechlichkeit  der  Beamten  nachgerade  ganz
unerträglich  geworden  und  sie  verlangen  einen  Antheil  an  der  Re-
        <pb n="570" />
        Nebersichl  der  polilischen  Eulwichelung  dro  Zuhreo  1878.  5069

gierung  ihres  Landes,  wie  ihn  Rußland  ja  selbsl  in  dem  Vertrage
von  St.  Stefano  den  kaum  befreiten  Bulgaren  und  der  Berliner
Congreß  sogar  dem  unter  die  türkische  Herrschaft  zurückgezwungenen
Ostbulgarien  zugestanden  hat.  So  entwickelte  sich  ganz  allmälig
eine  bis  gegen  Ende  des  Jahres  sichtlich  steigende  Gährung  in  allen
großen  Städten  Rußlands,  die  dasselbe  allem  Anschein  nach  schon
für  die  nächste  Zukunft  mit  schweren  Gefahren  bedroht.

Es  ist  das  ungweifelhaft  eine  der  Folgen  des  Krieges  gegen  rvie
die  Türkei,  an  denen  auf  diese  Weise  Nußland  fast  nicht  weniger  *-zu
  leiden  hat,  als  die  Türkei  selbst.  Diese  ist  freilich  seither  in  guren
noch  viel  schlimmerer  Lage  und  es  ist  kaum  abgufehen,  wie  sic  sich  tage,
aus  derselben  wieder  soll  emporrichten  können.  Der  Berliner  Con-  *
greß  that  sein  Möglichsles  für  sie,  indem  er  ihr  wenigstens  das  «
weite  und  fruchtbare  Gebiet  südlich  des  Valkaus  zu  relten  und  dadurch
  zu  sichern  suchle,  daß  er  ihr  eine  fesle  militärische  Stellung
längs  der  Balkankelte  einräumte.  Allein  das  neue  Ostrumelien  ist
ein  sehr  zweifelhafles,  auf  die  Dauer  kaum  hallbares  Gebilde  und
die  Verschmelgung  desselben  mit  dem  neuen  Fürslenthum  Bulgarien,
nach  dem  ursprünglichen  Plaue  Rußlands,  ist  offenbar  doch  nur
eine  Frage  der  Zeit.  Es  war  ein  Versuch,  der  kaum  gelingen  wird,
fast  nolhwendig  scheitern  muß.  Die  Bulgaren,  die  Majorilät  der
Bevölkerung,  wollen  entschieden  nicht  wieder  unter  die  Herrschaft
der  Pforle  zurückkehren  und  diese  hat  nicht  die  Kraft,  diese  Herrschaft
  nölhigenfalls  mit  Gewalt  zu  erzwingen.  Ihr  Hauptgebrechen
ist  die  völlige  Zerrütlung  ihrer  Finanzen,  die  geradezu  trostlos  ist
und  die  Regierung  in  jeder  freien  Bewegung  hemmt.  Ein  Aulehen
in  Europa  ist  absolut  ausgeschlossen:  die  Pforte  ist  ohne  allen  und
jeden  Credit.  Eine  Besserung  ihrer  Finanglage  ist  daher  nur  möglich
  als  Folge  einer  durchgreifenden  Reform  ihres  gangen  Verwallungssystems.
  Die  Pforte  hat  sich  auch  zu  Reformen  durch  die  Beschlüsse
  des  Berliner  Congresses  gegenüber  Europa,  durch  den  Vertrag
  vom  1.  Juli  gegenüber  England  förmlich  verpflichtet.  Aber
die  Durchführung  gründlicher  und  umfassender  Reformen  in  den
Provinzen  ist  nur  möglich  unter  Aufwendung  außerordentlicher  Geld-=mittel,
  die  doch  eben  erst  durch  solche  Reformen  beschafft  werden
sollen.  Sie  bewegt  sich  so  in  einem  eireulus  viliosus,  aus  der  es
in  der  That  schwer  sein  dürfte,  einen  Answeg  zu  finden,  um  so  mehr,
als  die  Kaimes-Wirthschaft  und  die  in  letzter  Zeit  von  der  Regierung
  gemachten  Versuche,  dieselbe  zu  beseitigen,  handgreiflich  gezeigt
        <pb n="571" />
        570  Uebersicht  der  politischen  Enlwichelung  des  Jahrtes  1878.

haben,  daß  es  ihr  an  den  elementarsten  Keuntnissen  in  der  politischen
  Oekonomie  und  in  der  Finanzwirthschaft  fehlt.  Der  eingig
denkbare  Ausweg  wäre,  daß  sich  die  Pforte  wenigstens  für  ihre
Finanzen  und  für  die  Reform  ihrer  Verwaltung  ganz  unter

Negyplenenropäische  Vormundschaft  stellen  würde.  Aegypten  ist  ihr  darin
im  Jahre  1878  vorangegangen.  Auch  dort  sah  sich  der  Khedive
außer  Stande,  die  Zinsen  seiner  Staatsschuld  vollständig  zu  bejahlen.
  Er  ordnete  daher  eine  umfassende  Enquete  über  die  gesammte
  Finanglage  seines  Landes  au  und  auf  die  Resultate  dieser
Enquete  gestützt  oder  vielmehr  durch  dieselben  genöthigt,  enischloß
er  sich,  ob  freiwillig  und  aufrichtig,  blieb  freilich  dahin  gestellt,  die
Verwaltung  seines  Landes  so  zu  sagen  directe  unter  die  Obhut  Englauds
  und  Frankreichs  zu  stellen,  ein  Reformministerium  unter  dem
Vorsitz  Nubar  Paschas  einzusetzen,  das  Finanzressort  darin  dem
Engländer  Wilson,  das  der  öffenllichen  Arbeiten  dem  Frangosen
De  Bligneres  zu  übergeben  und  sogar  auf  seine  Privatdomäuen  zu
verzichten.  Einen  ähnlichen  Schritt  der  Selbstverläungnung  müßte
auch  der  Sultan  thun.  Allein  dazu  ist  er  noch  viel  zu  hochmüthig,
dagegen  sperrt  sich  aus  Eigennutz  das  ganze  nichtsnutzige  Beamtenheer
  der  Psorte.  So  werden  die  Dinge  in  der  europäischen  Türke
wie  bisher  weiter  gehen,  wie  sie  mögen  und  so  lange  sie  mögen.
Die  innere  Zersetzung  und  Auflöjung  aber  wird  ihren  ungehemmten
Fortgang  nehmen,  bis  die  Geschicke  sich  erfüllen.
        <pb n="572" />
        Register.

Neben  der  Seitenzahl  jind  die  Monate  mit  römischen,  die  Monalslage  mit  arabischen
Ziffern  bezeichnel.

Baden:  S.  35—218:  1  22  (die  ultram.  Partei),  23  (Differenz  mit  Nom),
VII  12  Gerwallungegericho,

Bayern:  S.  35—218:  1  8—9  (Simultanschulen),  17  (Verwaltungsgerichtshofs
  Frage;  pesn  der  ultram.  Partei),  25  (die  Ultram.  und  das
Budget),  28  (Verwaltungsgerichtohof);  11  1  (die  Ultram.  und  das
Budgel),  9  (Ultramontanes),  14  (das  Budget),  18  (Simultanschulen),
r  (Gudet  die  Ultramontanen);  IIl  12  (d.  kath.  Volkspartei  Sigl'-);

0  (Bischofs  sernennung),  V/  11  Gischof  sernennung),  VII  6  (Parlei
0hn0,  16  (Militäretat!,  18  (Schluß  des  Landtags),  IX  3  (Inspeklion
des  deutschen  Kronprinzen),  X  8  (Partei  Siegl),  20  (Bischofsernennung),
  XI  15  (Hirtenbrief  zu  Gunsten  des  Peterspfennigs),  21  (Allkatholisches),
  An  4  (Sieg  der  Ultramontanen  in  München),  20  (die
Session  der  Landräthe),  22  (die  Neichsjustiggesebe).

kerie  XI  15  (Hirtenbrief  des  Ergb.  v.  Bamberg  bez.  Peterspfennig)

Belgien:  S.  422—426.
Braunschweige  S.  35—218:  1  31  (Sozialdemokratisches),  XII  13  (der  Landtag
  und  die  Erbfolgefrage).

Congreß,  Verliner:  S.  97—127:  VI  2  (Einladung  daz,  13  (Erste  Sihung,
Namen  der  Mitglieder),  20  (Vorverhandlungen),  21  (aalgaische  Frage),
28  (Bosnien  und  die  Herzegowina),  29  (Griechenland),  VII  1  (Rumänien,
  Serbien,  Montenegro),  2  (Bismarck  u.  Gorkschakoff),  10  atun,
13  (Friedens  zvertrag.  v.  Berlin),  VIII  3  (N  aoisitaltomell,  (Ve

such  des  deutschen  Reiches),  10  (Bismarck  und  hopihrein

Tlensstce  VI  2  (Vereinbarte  Einlahungeformeh  S.  97;  VII  13  (Worklaut
  des  Friedensvertrags  von  Berlin)  S.  114

Curie,  die  päpstliche:  S.  401  408.

Aktenstücke:  I  17  (Protest  bei  der  Thronbesleigung  des  K.  Umberto  l.)
S.  401;  11  20  (Schreiben  des  neuen  Papstes  an  den  deutschen  Kaiser)
S.  403;  VIII  27  (Shreiben  des  Papstes  an  den  Cardinal-Staatssecretär
  Nina)  S.  407;  X  4  (der  Cardinal-Staatsserretär  Nina  über
den  Peterspfennig)  S.  407.

Dänemark:  S.  430—  433.
        <pb n="573" />
        572  Kegister.

Deutsches  Reich:  S.  35—218:  11  (rriegsssärke  des  deutschen  Heeres  und
Bestand  (die  Kanglerkrisis)  (Gewerbeord=Oenischer
  Landwirthschaftsrath  gegen

 
 
   
  
  
   

nung  und

 

Gheteridezle  Eisenbahntarifreform)  (Tabakstenerfrage),
  23  (Reichshaushaltselat  für
1878.79),  2  des  Kanzlers),  31  (der

   

Lage
Frage:
Schutz

des

 
  
 

  

 
 
 

zum

    
  
  
 

 

l  „

über  die

  

Ersparnisse),  7

(die  nal.-lib.  Partei  gegen
Holland)  (Uudget,  starke  Ermäßigung),  20
Geotthardban),

1  (die  constitut.  Garanlien  bei  der  Steuerreform),  2  (die  Tabals
  Inshsdoromt  3  ;Gewerbeoxdnung  und  Gewerbegerichte),  6  (Stellvertrelung
  des  Reichskanglers),  7  (Seehandelspläße  gegen  Tabakmono-=pol),
  10  (Tabakenquetevorlage),  11  (Attentat  Hödel),  14  (Handelsverlrag
  mil  Rumänien)  (die  christlich-sojiale  Agitation),  10  (Kronprin))
  (Spielmarkenstempel  und  Gerichtskostengesetz),  17  (Vorlage  gegen
die  Sozialdemokratie)  (Tabakenquete)  (Gotthardbahn),  1)  3
gesetz,  Gewerbegerichte),  20  (Soyzialistengesetz),  22  (da  (das
Schluß  des  Reichstags),  28  (Panzergeschwader),  30  lntergang  rsnr
grosen  Kurfürsten).

1  2  (Attentat  Nobiling),  4  (Stellvertretung  des  Kaisers  durch
den  W  6(Auflösung  des  Reichstags),  7  (offig.  Presse  gegen
Sozialdemokratie  und  gegen  Liberalismus),  11  Galnitosngg  des  Reichslags),
  13  (altkath.  Synode  hebt  das  Gölibat  auf),  16  (Beginn  der
Wahlagitation),  27  (Prov.-Korr.  über  die  Wahlen),  28  (Offiz.  Presse
gegen  die  Nat.-Liberalen),  30  (Kaiser-Wilhelmsspende).

VII  1  (Briefe  des  Kaisers  und  des  Kronprinzen  an  den  neuen
Papst),  2  (Tabatenquete),  4  (die  Samoainseln)  (Tabakenquete),  15
(Graf  Stolberg  Wierkangley,  17  (Tabakenquete),  18  (dieselbe)  (Reichskanzler
  in  Kissingen),  22  veder  Kaiser),  24  (Baumwollenquete),  29
#  Kaiser)  (der  Nuntius  in  Kissingen),  30  (RNeichstagswahlen,  Ren
  tate)

lll2  (Prinz  Neuß  nach  Wien)  (der  christliche  Sozialismus),
5  (Conferenz  der  Finanzminister  in  Heidelberg),  13  (Neuer  Entwurf

 
 
 
 

12

.- 



zu
25
        <pb n="574" />
        Register.  573

eines  Sozialistengesetzes),  15  (Reichseisenbahnamt),  16  (Hödel  enthauptet),
  18  (Reichskangler  hach  Gastein,  der  Nuntins),  30  (Verein
für  Wlkerrrcht  in  Frankfur
(Vol  cin  Piianiarl  Congreß  in  Posen),  9  (der  große
And-a0,  9  (Zusammentritt  des  Neichstags,  Thronrede,  Vorlage  des
Sozialistengesetes),  10  (Nobiling  stirbt),  11  (Gureauwahl  des  Neichstags),
  11  (deutsche  Nakurforscher  und  Aerzte)  (die  Abschaffung  des
CGölibats),  13  (der  Große  Kurfürst,  Arbeiter-Alterversorgungs=  und
Inwalidenkassen),  14  (der  Kaiser),  15  (Naiser-Wilhelmsspende),  15
(die  Schutzzöllner  des  Neichstage)  (Congreß  deutscher  Raufleule),  16
(der  Große  Kurfürst)  (Erste  Lesung  des  Sozialistengesetzes),  18  (Sosialistengesetz),
  20  (der  Kaiser),  26  (Versammlung  der  Sozialdemokraten
  in  Fürth),  27  (der  neue  Papsl),  28  (der  Kaiser)  (das  Sozialisteugesel,

1.  (das  Sogzialistengesetz,  Refultat  der  Commissionsberathung),
9  (  Juiie  Lesung  des  Soskatistengeselen  (beutscher  Protestantentag),
7  Gougreß  der  Gewerbsvereine),  14  (sozialdemokratische  Kundmaung),
  15  (Viceadmiral  Werner),  13  (Compromiß  bez.  des  Soziaun),
  16,  (Programm  der  Schutzzöllner  des  Neichstags),  18  #ne
Lejung  des  Sozialistengesetzes,  Schlußerklärung  des  Reichskanglers,
Parteistatistik),  21  (Sozialistengesetz,  die  Sozialdemokraten),  30  (deutscher
  Handelstag  in  Berlin)  (Eisenbahntariffrage),  31  (der  Kaiser)
(der  große  Kurfürst).
XI  I  (Handelsvertrag  mit  Oesterreich),  5  (die  Zollaugelegenheilen),
I1  (das  Marinedepartement),  12  lder  Reichskanzler  regt  beim  Bundesralh
  eine  Nevision  des  allg.  Zolltarifs  an),  15  (die  Ausführung  des
Sojialistengesetzes),  19  (die,  Tabakenquete),  20  (der  Gros  Kurfürst),
22  (die  Schutzzollfrage),  21  (die  Forkschrittsparlei),  25  (Handeleverlrag
  mit  Italien),  27  (die  Kaiser-  Witdelmespend.)  30  (die  bisherigen
Maßrregeln  *r*  die  Sojialisten)  (die  Zoll=  und  Steuerreformfrage).
.  cklehr  des  Kaisers  nach  Verlin),  12  (Riedersehung  einer
Konmmussooh  !4  Revision  des  Zolltarise),  13  (Ausweisung  von  Sozialdemokraten)
  (Ansprache  des  nailel)  (Neichseisenbahngesen),  15
(Schreiben  des  Neichskanzlers  an  den  Bundesrath  über  die  Schutzjollfrage),
  10  (Beschlüsse  der  Tabakenquete-Gommissson)  (Handelsvertrag
  mit  Oesterreich),  21  (die  Marine),  27  Zusammensetung  der  Zolltariscommission),
  30  (das  Schreiben  des  Kanzlers  v.  15.  d.  M.),  31
(Handelsverträge  mit  Belgien  und  der  Schweiz  gekündigt).
Atenstücke  1  25  (Erste  Vorlage  und  Motive  betr.  die  Stellvertrelung
es  Reichskanglers)  S.  45;  II  19  (Terlegung  des  Reiche  lalert
ven-  die  Stellung  Deutschlands  zur  orient.  Frage)  S.  5=  n
(#rlan  des  Gesetzes  betr.  Stellvertretung  des  Arecchetemlers  73
17  (Erster  preuß.  Entwurf  eines  Sofialistengesehe  S.  89;  VI  145
zarsbenpn  an  der  offih.  Prov.-Corr.)  S.  103;  VI  1  (Sohesn
des  Kaisers  v.  24.  März  und  des  Krouprinzen  v.  10.  Juni  an  den
Papst)  S.  111  VIII  13  (Zweiter  breu-  Entwurf  eines  Soygialistengesetzes)
  S.  128;  IX  9  (Thronrede)  S.  131;  I1X  9  (Vorlage  des
Bundesraths  für  ein  Sozialistengesetz)  S.  133;  7  1  (Commissionsbericht
  Schwarze  über  die  Sogzialisten=  Gefehvorlage)  S.  143;  .
Resolution  iiiidtfttlakiisiqchllteiibciitchcsi  Protestantentages)
S.  1  X  14  (Kundmachung  des  soz.=  kdemorr.  Cenlralcomilck  an  die
Fu#lligboeh  S.  166;  X  17  (Eetlerug  resp.  Programm  der  Schutzollpartei
  des  Neichstag)  S.  167;  X  18  (Erklärung  des  Reichskanzlers
  über  das  vom  Reichstage  *r  -’:525  Sozialistengesey)  S.  169;
        <pb n="575" />
        574  Pegiskler.

5  (Ersie  schubholnerische  Erllärung  des  Reichskanzlers,  an  Herrn
v  Bntnbu  er)  S.  173;  XI  12  (Antrag  de;  „Reichskanglerz  betr.  Revision
  des  allg.  Zo  l  nifs)  S.  179;  XII  15  (Schreiben  des  Reichskanglers
  an  den  Mundesrath  bez.  *-.  l7  allg  Zolltarifs  u.  Wiedereinführung
  von  Schutzgöllen)  S.  20

Elsaß-Lothringen:  S.  35—.218:  I1  27  (die  Sptanten,  III  30  (mililärische
Verhältnisse  im  Reichslande),  VIII  (Landesausschuß  für  Tabakmonopol),
  31  (Umlriebe  der  Protesparteh.  IX  22  (Gnadenerlaß  des

aisers).

Frankreich:  S.  39.—
Aktenstücke:  I  10  eiet  bez.  Schulhausbauten)  S.  359;  IX  18  (das
sog.  Programm  Gambetta's  von  St.  Romans)  S.  371.

Griechenland:  S.  488  491.

Großbrittannien:  S.  282  338.

Actenstücke:  1  17  (Thronrede)  S.  284;  1  15—29  (Depeschenwechsel  mit
Muhland)  S  S.  295;  11  10  (elegramm  Golschakofss  bez.  Konstantinopel)
  S.  297;  ixn  (Rundschreiben  Salisbury  über  Englands
Stellung  zu  Nußland)  S  302;  I7  8  (Nede  Beaconsfield's  über  die
orient.  Frage)  S.  :306;  V  30  (Geheimer  U#ntrag  Englands  an  die
Türkei  beg.  Kleinasien  **  Cypern)  S.  312;  :30  Wereinbarung
mit  Rußland  beg.  des  Verlrages  von  S.  SEhn  S.  VI
(Convention  mit  der  Türkei  bez.  RKleinasien  2c.  und  —  .  Zle

7ö,  Salisbury's  über  die  Resultate  des  Berliner  Congresses)

S.  20;  VII  18  G#ede-  „aronielde  über  die  Resultate  des  Verliner
  bOinaupah)  S.:  )  (Rede  Veaconsfield's  beim  Lordmajorsbankett
  über  die  e  des  Berliner  Frichen)  S.  332;
XII  31  (Vlanbuch  über  Reformen  in  Kleinasien  c.)  S.

Hessen:  S.  35  218:  1  18  (Bislhum  Main)),  I1  25  (die  Givilliste),  VI  13
digh  IX  21  (Landlagswahlen).
Holland:  S.  427  429.

Ilalien:  S.  384  400
Aktenstücke:  II1  7  (T  7*—-  Umberlo  1)  S.  387;  III  263  (Programm  des
Ministeriums  Cairoli)  S.  388.

Mecklenburg:  S.  35  218.  1  15  (Verfassungsfrage),  XI  7  (Landtag  und  die
Verfassungsfrage),  XII  22  (Landtagsbeschluß  bez.  Verfassungsfrage).

Oeflerreich-Ungarn:  S.  219  271.

Aktenstücke:  III  9  (Expose  Andrassy's  zu  Begründung  der  Greditforderung
von  60  Mill.  G.)  S.  223;  VII  29  (Proclamation  an  die  Bewohner
Bosniens  und  der  Herzegowina)  S.  237;  XI  10  (Ansprache  *
Thronrede  des  Kaisers  an  die  Delegalionen)  S.  258;  XI  14  (Aulworlsadresse
  des  ungarischen  Neichstags)  S.  2010;  XI  30  (Darlegung
Andrassy's  bel.  das  bosnische  Unternehmen)  S.  26  XII  8  (Erkläailec
  einer  muhamedanischen  Depukalion  Bosniens'  au  den  Kaiser)

Piorte:  ollomannische:  S.  453.487.
Aktenstücke:  131  Eriedens  präliminarien  zwischen  Rußland  und  der  Pforte)
S.  156;  III  3  (Verkrag  von  S.  Slefano  mit  Rußland)  S.  461.
        <pb n="576" />
        Regisler.  575

Preußen:  S.  35  —218:  1  4  Eimultanschulen,  12  (Antworl  Falk  auf  lalh.
Mastenpetilion)  10  (Marpingen),:  23  (Abg.-Oaus  weiet  ullromonlane
Beschwerden  ab),  25  (die  christlich-  ssoziale  Agitation  der  Hofpredigerparteih,
  31  (bischöfliche  Vermögensverwaltung).

II  5  (Oberlandesgerichtsfrage),  6  (Gerichkssigesetz),  7  (Amtslracht

der  4r  9  Gerichtsverfassungegesehh  27  (Camphausen  tritt  zurück).

II1  16  (Gerichtsverfassungs  ni  8  (Verliner  Stadteisenbahn),

19  (Vericht  verfassungsgeseh  22  (Graf  Eulenburg,  Graf  Stolberg),

23  (Nachlrags-Etat  für  1878.79,  Gerichlsversassun  *EM  eb),  25  (Achenbach

  sritt  zer  10  70  27  (Hobrecht  und  NMaydalh  Minister),  30  (Schluß
es  L

 

 

IV  12  Weiachen  des  Oberkirchenraths  gegen  freisinnige  Pfarrer),

25  Gische  v.  Culm).

3  (Oberkirchenraths-Präf.  Hermann  entlassen),  18  (die  Provingnlihnbde
  die  kgl.  Ernennungen  und  Minister  Falt),  24  (das
Enklassungsgesuch  Falks).

VI  1  (Generalsynode),  12  Tod  des  Ex-Königs  von  Hannover),
30  ie  wellische  Partei)

VII  10  Schreiben  bos  Er-Kronprinqen  von  Hannover  an  den
Kö  0  (Bischof  von  Osnabrück  stir

2  (De  Peiin  im  Etat  von  137/3)  17  (Unruhen  in  Harburg).

1  7  %%  (der  Kaiser)  (Forkenbeck,  Oberbürgermeister  von  Verlin).

X  1  (die  Maigejetze),  2  (die  Ultramontanen  und  die  Verhandlungen
  mit  dem  Papst),  19  (Ledochowsky  verurtheilt),  23  (Ausführung
des  Soziatsstengesetze)  31  (Berliner  Stadtsynode.)

6  (die  ultramontane  Partei  und  der  Ausgleich  mit  Rom),
7  Glechelde  verurtheilt),  9  (Neseript  des  Ministers  Falt),  11  (die
Büste  Jacoby's),  13  (die  Frage  des  Unterrichlsgesebes),  19  Eröffuung
des  Landtags,  Throurede,  daz  „Herrenhaus  die  Sozialdemokratie),
20  (das  Budget  für  1879),  22  (die  Neichezuftihgesete)  20  (Nordschleswig),
  27  (Erste  Lesung  22  Budgets),  23  Verhängung  des  sog.
lleinen  Belagerungszustandes  über  Berlin)  29  (Answeisung  von  Sozialdemokraten),
  30  (Sozialbemokralisch--)  (die  Einstellung  der  Leistziugen
  an  die  kath.  Kirch
XI  (die  welfische  Partei  in  Hannover),  2  (die  Finanglage)
Oe  Vorlage  bez.  Veränderungen  in  den  Ressorts  der  Minister).
(die  Wucherfrage),  4  (das  evangelische  Kirchenregiment)  5  (Minister
Maybach  über  seine  Eisenbahnpolilik),  7  (Ansprache  des  Kaisers),
9  (Minister  Eulenburg  über  die  Verhängung  des  sog.  kleinen  Belagerungsstandes
  über  Berlin),  10  (Commngaalssenergeiehesvorlageg,
11  (Anlräge  der  Uibrantemitenen  Rede  des  Ministers  Falk),
Verwaltungsreformfrage),  14  (Steckbrief  gegen  Ledochobsky),  1#  ##s
Staatsbahnwesen),  18  (die  Vorlnge  bez.  Ressorlverhältnisse  der  Minister),
20  (Communalsteuergeseb),  21  (die  Vermählung  des  hannoverschen
Thrauprätendent  en)  24  (der  Papst  an  den  abgeseßzten  Ergbischof  von
öln),  28  (Errichtung  eines  Eisenbahnrathes),  30  Ernennung  von
wei  Hofpredigern  zu  Oberkirchenräthen,  Minister  Falk).

nuenss  l  12  (Antwort  Falk  auf  eine  Masfenpetition  schlesischer  Katholiken)
  S.  38;  VII  10  Echreiben  des  haunöverschen  Kronprätendenten
an  den  u  Köniz  von  Preußen)  S.  113;  X1  9  (Nescript  Falks  beg.  Beschwerden
  der  Katholiken)  S.  178;  XI  19  (Thronrede)  S.  182;
XI  28  (Verfügung  der  Regierung  betr.  Verhängung  des  kleinen  Belagerungszustandes
  über  Berlin)  S.  188;  XI  29  (M  bschiedserklärung
der  ausgewiesenen  Sozialdemokraten  an  ihre  Parteigenossen)  S.  189;
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        576  Register.

XII  11  (Nede  Falks  über  die  Uustechthaltung  der  Maigeseboh  S.  195;
XII  7  u.  13  (Ausprachen  des  Kaisers  an  die  Vertreter  Berlins,  der
Geistlichkeil  und  der  Volksschullehrer)  S.  193  u.  202;  XI1  21  (Welfenadresse
  an  den  hannoverschen  Kronprätendenten)  S.  213.
Reuß  ä.  L.:  S.  35—218:  IX  19  (Landtagswahlen),  XI  18  (der  Landtag).
Rußland:  S.  439.—432.

Uctenstüch  e:  III  4  (Schreiben  des  neuen  Papstes  und  Antwort  des  Kaisers)
.  441.

Zgc

Sachsen  218:  13  Prochiallastengefeg  il  20  Eintommenstner
gesetz),  V  26  (dass.),  0  (Jubiläum  des  Königspaares),
(Gofnttahney,  23  Gies  .  rr  15  (die  Sogzialdemokraten).

Sachsen-Weimar:  S.  35  218:  ll  18  (Domänenfrage),  VII  9  (Regierungsjubiläum
  des  Großhergogs),  XI1  29  (die  Landessynode).

Schweden  u.  Norwegen:  S.  434—438.

Schweiz:  S.  409  421.

Melenstücker  I1  20  (Schreiben  des  neuen  Pohtes  an  den  Bundesrath)  S.  410;
IV  5  (Antwort  des  Bundesraths)  S

Spanien:  S.  277.  281.

Vereinigte  Staalen  von  Nordamerika:  S.  405—500.

Württemberg:  S.  35  218:  X1  13  (der  König  besucht  den  Kaiser).
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