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        <title>Europäischer Geschichtskalender. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1882.</title>
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        Europäischer

Geschichtskalender.

Dreiunzwanzigster  Jahrgang.  1882.

Herausgegeben
von

D.  Schulthess.

Motto:  acta  loqunntur.

——  —  —.

Dördlingen.
Verlag  der  C.  H.  Beck'schen  Buchhandlung.
1883.
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        Druck  von  C  H.  Beck  in  Nördlingen.
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        Inhalt.

I.  Chronik  der  wichtigsten  Ereignisse  im  europäischen
Staatensysteme  im  Jahre  1882
II.  Das  deutsche  Reich  und  die  Österreichisch-  Ungarische
Monarchie.
I.  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder
II.  Die  Österreichisch-Ungarische  Monarchie
III.  Außerdeutsche  Staaten.
1. Portugal
2. Spanien
3. Großbrittannien
4. Frankreich
5. Italien  .
Die  päpstliche  Kurie  .
6. Schweiz
7.  Belgien
8. Holland
9. Dänemark  
10.  Schweden  und  Norwegen  .
11.  Rußland  .
12.  Die  ottomannische  Pforte,  die  Vallanstaaten  und
Agypten  .  .  .
1.  Die  ottomannische  Pforte
2.  Rumänien  .  .
3. Serbien
4. Montenegro
5. Bulgarien
6.  Ägypten
13.  Griechenland
IV.  Außereuropäische  Staaten.
Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika









übersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1882

Register.

Seite

469
469
476
478
481
482
484
494

499
505
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        I.
Chronik
der  wichtigsten  Ereignisse
europäischen  Staatensysteme

im  Jahre  1882.
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        Anf.  Jan.  Österreich-  Ungarn)  steht  in  Dalmatien  und  der  Herzegowina

sichtlich  nicht  einer  bloßen  Insurrektion,  sondern  einem  förmlichen
Aufstande  gegenüber,  der  von  Montenegro  aus  geschürt  und  unterstütz


»  [Frankreich.]  Die  Aussichten  des  Kabinets  Gambetta  sind  ungünstig:
  sein  Ansehen  hat  stark  gelitten  und  es  ist  bereits  zweifelhaft,
  ob  es  noch  auf  eine  Mehrheit  der  Kammer  zählen  kann.

4. [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Erlaß  des  Kaisers  und  Königs  an

das  Staatsministerium,  in  welchem  er  sein  verfassungsmäßiges  Recht
zur  persönlichen  Leitung  der  Politik  seiner  Regierung  nachdrücklich
betont.

6. „  [Frankreich  und  England  —  Ägypten.]  England  lehnt  eine
von  Gombett  angeregte  bewaffnete  Intervention  in  Ägypten  seinerseits

8.   [Frankreich.]  Die  Erneuerung  eines  Drittels  der  nicht-lebenslänglichen
  Mitglieder  des  Senats  fällt  zu  gunsten  der  Republick  aus:
dieselbe  besitzt  fortan  auch  im  Senat  eine  ansehnliche  und  sichere
Mehrheit  selbst  für  den  Fall,  daß  das  linke  Zentrum  mit  der  monarchischen
  Rechten  geht.

9. [England]  beginnt  tatsächlich  den  größeren  Teil  der  großen
Insel  Borneo  zu  annektieren.  Spanien  und  Holland  protestieren
dagegen.

10. »  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  ultramontane  Mehrheit  der
II.  Kammer  spricht  sich  für  eine  zweijährige  Präsenzzeit  und  für
Herabminderung  der  Militärlast  überhaupt  aus.

„  IFrankreich.]  Wiederzusammentritt  der  Kammern.  Die  Dep.-Kammer
  wählt  Brisson  neuerdings  zu  ihrem  Präsidenten.

„  [Portugal  —  Spanien.]  Der  „König  von  Spanien  besucht  den
König  von  Portugal  in  Lissabon.  Die  Bevölkerung  legt  aber  große
Teilnahmslosigkeit  an  den  Tag;  die  Abneigung  zwischen  Portugiesen
und  Spaniern  ist  noch  nicht  überwunden.

12. „  [Deutsches  Reich.]  Der  Reichstag  spricht  sich  auf  den  Antrag
Windthorst's  mit  233  gegen  115  Stimmen  für  Abschaffung  des  einzigen
  vom  Reiche  im  sog.  Kulturkampfe  beschlossenen  Gesetzes  aus.
Die  Ultramontanen  betrachten  den  Beschluß  als  einen  großen  Erfolg.
Der  Bundesrat  versagt  jedoch  demselben  seine  Zustimmung,  wodurch
er  dahinfällt.

14. „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Eröffnung  des  Landtags.  Die
Thronrede  verlangt  eine  weitere  Eisenbahn-Verstaatlichung  und  kün-
        <pb n="8" />
        VIII  Allgemeine  Chronik.

digt  ein  neues  Verwendungsgesetz,  einen  neuen  Steuererlaß  und  eine
neue  kirchenpolitische  Vorlage  an

14.  Jan.  [Frankreich.]  Gambetta  legt  der  Kammer  seinen  Entwurf  einer
beschränkten  Verjassungsrevision  vor:  Einschränkung  der  Rechte  des
Senats  und  Einführung  des  Listenskrutiniums.

„  [Italien.]  Ein  k.  Dekret  verfügt  die  ununterbrochene  Fortführung
der  Befestigung  Roms.

15.  „  [Rußland.]  Die  Regierung  beschließt  eine  sog.  Senatorenrevision  in
den  Ostseeprovinzen  behufs  Untersuchung  der  dortigen  Wirren.

16.  „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Bestellung  des  Bureau's  im
Abg.  Hause  legt  die  Fortdauer  der  Koalition  zwischen  der  konservativen
  Partei  und  dem  ultramontanen  Zentrum  unzweideutig  zu  Tage.

„  „  (Österreich-  Ungarn.]  Die  Militärmacht  in  Dalmatien,  der
Herzegowina  und  Bosnien  ist  bereits  auf  35.000  Mann  erhöht  worden:
behufs  weiterer  Bewilligungen  werden  die  Delegationen  auf  den
28.  d.  M.  nach  Wien  einberufen.

17.  „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Regierung  legt  dem  Abg.  Hause
bereits  den  in  der  Thronrede  angekündiglen  kirchenpolitischen  Ges.=Entw.
  vor,  der  die  diskretionäre  Gewalt  der  Regierung  gegenüber  der
kalholischen  Kirche  aufrecht  erhält  und  erweitert  und  zugleich  eine
neue  Regelung  der  Anzeigepflicht  anbahnen  will.

19.  „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Differenz  zwischen  dem  Fürsten
Bismarck  als  Handelsminister  und  den  preuß.  Handelskammern.

.  ,  [Frankreich.]  Gambetta  erleidet  bei  der  Wahl  der  Kommission  für
seine  Verfassungsrevisions-Anträge  durch  die  Abteilungen  der  Kammer
eine  totale  Niederlage:  von  33  Mitgliedern  sind  nur  3  oder  4  für
ihn,  alle  andere  gegen  ihn.  Sein  Sturz  ist  nur  mehr  eine  Frage
von  Tagen.

„  „  [Frankreich.]  Großer  Börsenkrach:  Zusammenbruch  der  sog.
katholischen  Bontoux-Banken.

.  ..  [England]  stellt  in  Ostindien  das  frühere  sehr  liberale  Regime
bez.  der  Preßfreiheit  wieder  her.  Die  gebildeten  einheimischen  Elemente
  streben  sichtlich  nach  größerer  Selbständigkeit  und  die  Regierung
kommt  ihnen,  wenn  auch  vorsichtig,  darin  entgegen.

20.  ,  [Österreich-Ungarn:  Ungarn.]  Der  Kaiser  oktroyiert  den  Serben
einen  neuen  Metropoliten  und  Patriarchen  nach  den  Wünschen  der
ungarischen  Regierung  in  der  Person  des  Bischofs  Angyelic.

21.  ,  [Deutsches  Reich.)  Der  Reichstag  genehmigt  den  von  der  Regierung
mit  Hamburg  abgeschlossenen  Vertrag  bez.  des  Zollanschlusses  der
Stadt  und  den  Beitrag  zu  den  Kosten  desselben  bis  auf  den  Betrag
von  40  Mill. Mark

„  „  [Frankreich  ]  Gambetta  stößt  mit  der  Kammerkommission  bez.
seiner  Verfassungsanträge  heftig  zusammen.  Eine  Revision  bez.  des
Senats  wird  zwar  als  „notwendig“  erkannt,  dagegen  das  Listenskrutinium
  total  verworfen  und  einer  seiner  entschiedensten  Gegner  zum
Berichterstatter  gewählt.

„  „  [Italien.]  Die  Kammer  stimmt  den  Modifikationen  des  Senats  im
Wahlreformgesetze  bei,  wodurch  die  Maßregel  bis  auf  die  Frage  des
Listenskrutiniums  erledigt  ist.

22.  „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Regierung  beantragt  dem
Landtage  die  Verstaatlichung,  von  6  weiteren  Privakbahnen  mit  einem
Aufwande  von  473  Mill.  Mark
        <pb n="9" />
        2
4.

25.

26.

2
7.

29.

3
4.

Allgemeine  Chronik.  IX

4.  Jan.  (Deutsches    Reich.]  Der  Entwurf  eines  Gesetzes  betr.  Einführung

des  Tabakmonopols  ist  vom  Reichskanzler  endlich  fertig  gestellt  und
wird  vorläufig  den  Regierungen  mitgeteilt.
Reichstag:  Debatte  über  den  Erlaß  des  Kaisers  als  Königs  von
Preußen  vom  4.  Januar.  Rede  des  Reichskanzlers;  Erklärungen
v.  Bennigsen's  und  v.  Stauffenbergs.

»  [Deutsches  Reich:  Bayern]  Die  I.  Kammer  lehnt  die  von  der  ultramontanen
  Mehrheit  der  II.  Kammer  beschlossene  prinzipielle  Aufhebung
  aller  Simultanschulen  ihrerseits  ab  und  ersetzt  denselben  durch
einen  Vermittlungsantrag.

«  [Österreich-  Ungarn:  Österreich.)  Die  Regierung  bringt  im  Herrenhause
  eine  Volksschulgesetznovelle  ein,  welche  die  8jährige  Schulpflicht
tatsächlich  wieder  auf  eine  6  jahrige  herabsetzt  und  die  Wiederherstellung
  der  konfessionellen  Schule  wenigstens  anbahnt.

„  [Rußland  —  Deutschland  und  Österreich.]  Rede  des  russischen  Generals
  Skobeleff  wider  Deutschland  und  Österreich.  Der  Kaiser  schickt
ihn  vorerst  auf  Reisen.

„  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  ultramontane  Mehrheit  der
II.  Kammer  lehnt  alle  von  der  Regierung  im  Budget  geforderten
Kasernbanken  ab.

„  [Frankreich.]  Sturz  des  Ministeriums  Gambetta:  Die  Kammer
nimmt  den  Kommissionsantrag  mit  262  gegen  91  Slimmen  an.  Das
Kabinet  nimmt  alsbald  seine  Entlassung  und  Grevy  beauftragt  Freycinet
  mit  der  Bildung  eines  neuen.

„  [  Österreich-Ungarn:  Ungarn.]  Debatte  des  Unterhauses  über
die  von  Deutschland  aus  erhobene  Anklage  gewaltsamer  Magyarisierung
  der  Deutschen.  Tisza  sucht  dieselbe  teils  als  unbegründet,
teils  wenigstens  als  stark  übertrieben  zu  entkräften.

„  [Deutsches  Reich  —.  Pforte.]  Erneuerter  Austausch  von  besonderen
  Freundlichkeiten  zwischen  dem  deutschen  Kaiser  und  dem
Sultan.

„  (Deutsches  Reich:  Bayern.]  Der  ultramontane  Abg.  Ritller  erstattet
  der  II.  Kammer  sein  Referat  über  den  Kultusetat  und  verlangt
  in  demselben  als  Vorbedingung  die  Anerkennung  der  sog.
Tegernseer  Erklärung  von  1821.

„  [Frankreich.)  Das  neue  Kabinet  Freycinet  ist  gebildet.  Freycinet
übernimmt  darin  den  Vorsitz  und  das  Ausw.,  Leon  Say  die  Finanzen,
  Ferry  den  Unterricht.

1.  Febr.  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  bisherige  deutsche  Gesandte

—

in  Washington  v.  Schlözer  geht  als  designierter  preußischer  Gesandter
nach  Rom  ab,  um  mit  der  Kurie  über  die  Beendigung  des  Kulturkampfes
  durch  Vereinbarung  über  einen  modus  virendi  zu  unterhandeln.


„  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  ultramontane  Mehrheit  der
II.  Kammer  lehnt  in  der  Simultanschulfrage  den  Vermiltlungsantrag
der  I.  Kammer  ab  und  beharrt  auf  der  Wiederherstellung  der  ausschließlich
  konfessionellen  Volksschule.

„  (Österreich-Ungarn:  Österreich.]  In  Galizien  wollen  die  Polen
eine  russische  Verschwörung  unter  den  Ruthenen  entdeckt  haben.  Ein
großer  Prozeß  wird  eingeleitet.

»  [Österreich-  Ungarn] Die Delegation haben der Regierung behufs
Niederschlagung des Aufstandes in der Crivoscie und in den okkupier-
        <pb n="10" />
        X Allgemeine  Chronik.

ten  Provinzen  einen  Kredit  von  8  Mill.  G.  einstimmig  bewilligt.
Die  dortige  Militärmacht  soll  von  35.000  auf  75.000  Mann  gebracht
  werden.  F.M.L.  Ivanovic  erhält  den  Oberbefehl  über  dieselben

6.  Febr.  [Frankreich.]  Die  Kammer  läßt  auch  die  eben  noch  als  „notwendig“

7.

erkannte  Revision  der  Verfassungsbestimmungen  bez.  des  Senats
fallen  und  erteilt  dem  Ministerium  Freycinet  mit  287  gegen  66
Stimmen  ein  Vertrauensvotum.

„  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Abg.Haus:  1.  Lesung  der  kirchenpolitischen
  Vorlage  und  Überweisung  derselben  an  eine  Kommission.
Die  Fortdauer  der  dikretionären  Gewalt  der  Regierung  ist  allen
Parteien  unsympathisch;  die  Ultramontanen  lehnen  die  Vorlage  in
ihrer  jetzigen  Gestalt  entschieden  ab  trotz  der  ihnen  darin  in  Aussicht
gestellten  Konzessionen.

„  [(England.]  Eröffnung  des  Parlaments.  Die  Thronrede  glaubt
in  Irland  eine  Besserung  der  Zustände  zu  erkennen  und  kündigt  eine
Anzahl  wichtiger  Vorlagen  für  England  und  Schottland  an.

„  (Frankreich  und  England  —  Äypten.)  Ein  von  der  Notabelnversammlung
  beschlossenes  organisches  Gesetz,  d.  h.  eine  Art  Verfassung
für  Ägypten  führt  zum  Rücktritt  des  Kabinets  Scherif  und  zu  einem
modifizierten  Ministerium  ganz  im  Sinne  der  Nationalpartei,  in
welchem  Arabi  Pascha  als  Kriegsminister  mehr  und  mehr  die  entscheidende
  Rolle  spielt.  Der  Khedive  sanktioniert  das  Gesetz.  Die
Generalkonsuln  Frankreichs  und  Englands  protestieren.  England
regt  einen  Meinungsaustausch  über  Agypten  unter  den  Mächten  an.

„  [England.)  Unterhaus:  Der  Atheist  Bradlaugh  will  den  vorgeschriebenen
  Eid  leisten.  Das  Haus  beschließt  jedoch,  es  ihm  nicht
zu  erlauben.  —  Gladstone  beantragt  die  Einführung  des  Debattenschlusses
  in  die  Geschäftsordnung  des  Hauses  gegen  die  Obstruktion
der  Parnelliten.

„  (Österreich-  Ungarn:  Österreich.)  Die  Regierung  setzt  im  Reichsrat
  die  Erhöhung  des  Petroleumzolls  und  die  Einführung  einer
starken  Petroleumsteuer  durch,  welche  von  Ungarn  als  Vorbedingung
für  die  Ausstellung  eines  autonomen  Zolltarifs  gefordert  worden  war.

„  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  II.  Kammer  spricht  sich  mit  großer
Mehrheit  gegen  die  Einführung  des  Tabakmonopols  aus.

„[Österrreich-Ungarn:  Österreich.]  Das  Herrenhaus  stimmt  der  Zweiteilung
  der  Universität  Prag  in  eine  deutsche  und  eine  czechische  auch
seinerseits  zu.  Die  Maßregel  ist  damit  eine  vollendete  Tatsache.

„    Deutsches  Reich:  Baden.]  Die  ll.  Kammer  erledigt  das  Budget.
  Die  Finanzlage  des  Landes  ist  demgemäß  wohl  eine  knappe,
kann  aber,  infolge  der  Reichszuflüsse  seit  1879,  doch  immer  noch  im
Gleichgewicht  erhalten  werden.

„  [England.]  Der  Bau  eines  Tunnels  mit  Eisenbahn  unter  dem  Kanal
zwischen  Frankreich  und  England  ist  von  beiden  Seiten  energisch  in
Angriff  genommen  und  schreitet  ohne  erhebliche  Schwierigkeiten  rüstig.
weiter.

13  —16.  Febr.  [Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  Reichsrat:  viertägige  Generaldebatte

  über  das  Budget  für  1882.  Die  deutsche  Opposition  greift
dabei  mit  aller  Kraft  nicht  sowohl  das  Budget  an,  als  die  Regierung
Taaffe,  die  dem  Slaventum  mehr  und  mehr  zur  Herrschaft  verhilft
und  Österreich  selbst  in  eine  föderalistische  Gestaltung  überleitet.
        <pb n="11" />
        —

Allgemeine  Chronik.  XI

5.  Febr.  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  ultramontane  Mehrheit  der

II.  Kammer  beschließt  neuerdings  die  Abschaffung  des  7.  Schuljahrs.
Die  Regierung  erklärt  sich  neuerdings  aufs  entschiedenste  dagegen  und
will  nur  zu  einzelnen  Milderungen  die  Hand  bieten.

[Österreich-Ungarn.]  Die  Regierungen  beider  Reichshälften  haben
unter  sich  einen  neuen  autonomen  Zolltarif  mit  hohen  Finanzzöllen,
Agrarzöllen  und  Industrie-Schutzzöllen  vereinbart  und  legen  denselben
nunmehr  beiden  Parlamenten  vor  nebst  einem  Sperrgesetz,  das  sofort
in  Kraft  treten  soll.

[Frankreich]  setzt  seine  Bestrebungen  am  Senegal  und  nach  dem
Niger  hin  eifrig  fort;  die  Regierung  ordnet  Expeditionen  zu  Unterstützung
  derselben  an.

„  [Italien.]  Die  Kammer  erledigt  auch  die  Frage  der  Einführung
des  Listenskrutiniums  nach  der  Vorlage  des  Ministeriums.

[Rußland  —  Deutschland  und  Österreich.]  Neue  Brandrede  des
russischen  Generals  Skobeleff  in  Paris  wider  Deutschland  und  Österreich.
  Er  wird  vom  Kaiser  ad  audiendum  verbum  nach  Rußland
zurückberufen.

„  [Österreich-Ungarn:  Ungarn.]  Das  Unterhaus  lehnt  einen

Antisemitenantrag  Istoczy's  nach  einer  energischen  Rede  Tisza's  dagegen
  mit  allen  gegen  bloß  3  oder  4  Stimmen  ab.

[Österreich-Ungarn:  Österreich]  In  Böhmen  hat  die  deutsche
und  liberale  Partei  ihr  bisheriges  Übergewicht  im  Großgrundbesitz
verloren.  Das  Regiment  Taaffe  und  die  Czechen  können  fortan  auf
die  Mehrheit  des  Großgrundbesitzes,  der  in  Böhmen  vielfach  einen
entscheidenden  Faktor  bildet,  mit  ziemlicher  Sicherheit  rechnen.

[Rußland.]  Großer  polilischer  Prozeß  gegen  Nihilisten  und
Kaisermörder.

[  Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Papst  ernennt  einen  Bischof
von  Osnabrück.

[England]  Unterhaus:  Der  Atheist  Bradlaugh  leistet  den  Eid
durch  Überraschung.  Das  Haus  erklärt  den  Akt  für  ungiltig  und
weist  ihn  aus.

[Deutsches  Reich:  Bayern.]  Der  König  spricht  in  einem  Handschreiben
an  den  Ministerpräsidenten  v.  Lutz,  zugleich  mit  einer  warmen  Anerkennung
  für  das  Ministerium,  die  „bestimmte  Erwartung“  aus,

daß  die  Regierung  auch  fernerhin  (dem  Ansturm  der  ultramontanen
Mehrheit  der  lIl.  Kammer  gegenüber)  „fest  ausharren“  werde,  sowie

„seinen  Willen“,  die  „unzweifelhaften  und  notwendigen  Rechte  des
Staats"  gegenüber  der  Kirche  zu  wahren.

[Frankreich.]  Die  Regierung  läßt  Roustan  in  Tunis  fallen,  versetzt
  -  nach  Washington  und  ernennt  Cambon  zum  franz.  Minister-Presidenten
  in  Tunis.

[Frankreich  —  England.]  Die  Handelsvertrags-Unterhandlungen
zwischen  beiden  sind  definitiv  gescheitert.  Beide  Regierungen  verständigen
  sich  indeß  darüber,  sich  gegenseitig  auf  dem  Fuß  der  meist
begünstigten  Nation  zu  behandeln,  womit  sich  England  zunächst  zufrieden
  gibt.

[Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Der  Reichsrat  genehmigt  das
Sperrgesetz  zum  Zolltarif  doch  erst  nach  einer  überaus  lebhaften  Debatte
  und  nur  mit  151  gegen  144  Stimmen.

[England]  Die  irischen  Grundbesitzer  sind  mit  den  Wirkungen
der  irischen  Landakte  sehr  unzufrieden  und  das  Oberhaus  beschließt,
        <pb n="12" />
        XII

Allgemeine  Chronik.

dieselben  einer  Untersuchung  zu  unterziehen,  offenbar  in  der  Absicht,
eine  Entschädigung  zu  erzielen.  Die  Regierung  und  das  Unterhaus
treten  jedoch  dem  Versuch  sofort  energisch  entgegen.

28.  Febr.  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Eröffnung  der  Session  des  Volks-1.



wirtschaftsrates,  dem  das  Tabakmonopol  und  eine  Gewerbegesetznovelle
(behufs  Einschräukung  des  Hausierhandels),  sowie  ein  neues  Unfallgesetz
  und  ein  Krankenkassengesetz  für  das  ganze  Reich  zur  Begutachtung
  vorgelegt  werden  sollen.

[Frankreich.]  Der  neue  Finanzminister  Leon  Say  geht  entschieden
  mit  und  nicht  gegen  die  sog.  hohe  Finanz  und  will  das  Gleichgewicht
  im  Budget  mit  Hilfe  der  großen  Bahngesellschaften  herstellen.
Zu  diesem  Ende  hin  schließt  er  mit  der  Orleansbahn  einen  vorläufigen
  Vertrag  ab.

"

1. März.  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Die  Czechen  lehnen  es  ab,
die  deutsche  Sprache  als  obligatorischen  Lehrgegenstand  an  den  czechischen
  Mittelschulen  einzuführen.

[Spanien.]  Die  Karlisten  betreiben  den  Plan  eines  großen  spanischen
  Pilgerzugs  nach  Rom,  um  in  Spanien  für  den  Karlismus,
in  Rom  für  die  weltliche  Herrschaft  des  Papstes  zu  demonstrieren.

2. [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  Regierung  lehnt  jede  Anerkennung
der  sog.  Tegernseer  Erklärung  von  1821  aufs  entschiedenste  ab,  bestreitet
  jede  Existenz  wirklicher  Beschwerden  der  kath.  Kirche  in  Bayern
und  stellt  der  ultram.  Partei  lediglich  billige  Konzessionen  innerhalb
des  Rahmens  der  Verfassung  und  des  Religionsedikts  in  Aussicht.

„  [Frankreich.]  Die  Regierung  legt  der  Kammer  das  Budget  für

1883  vor.  Dasselbe  zeigt  3.030  Mill.  Einnahmen  und  3.027  Mill.
Ausgaben.  Es  ist  das  erste  Mal,  daß  die  dritte  Milliarde  überschritten
  wird.

„  [England.]  Attentat  auf  die  Königin.  Der  Attentäter  wird  für
irrsinnig  erklärt  und  ins  Narrenhaus  geschickt.

3. [  Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  ultram.  Mehrheit  der  II.  Kammer
verlangt  in  einem  weiteren  Ansturm  den  freiwilligen  Rücktritt  des  Ministeriums
  Lutz.  Der  Ministerpräsident  lehnt  die  Zumutung  rund  ab.

„  [Österreich  -  Ungarn:  Österreich.]  Die  Regierung  erklärt  den  vorgelegten
  Zolltarif  für  ein  Kompromiß  zwischen  Industrie  und  Landwirtschaft,
  zwischen  Österreich  und  Ungarn,  so  daß  er  nur  als  Ganzes
angenommen  oder  abgelehnt,  aber  nicht  modifiziert  werden  könne.

4. "  [Frankrreich.]  Die  Kammer  genehmigt  ein  Gesetz,  das  die  Wahl  der
Maires  in  allen  Gemeinden  auch  der  größeren  Städte,  wo  sie  bisher
der  Regierung  zustand,  den  Gemeindebehörden  überläßt,  Paris  allein
ausgenommen.

6.  [Serbien.]  Die  Skupschtina  erhebt  das  Fürstentum  nach  dem  Vorgange
  Rumäniens  einstimmig  zu  einem  Königreich.

7.  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Das  Abg.-Haus  genehmigt  im  Budget
die  Position  für  eine  Gesandtschaft  beim  Papst,  womit  Hr.  v.  Schlözer
nunmehr  befinitiv  betraut  wird.

»  [FrankreichJ  Die  Kammer  überweist  die  Konkordatsfrage  an  eine
große  Kommission  und  legt  überhaupt  im  Gegensatz  gegen  den  sog.
Gambettismus  eine  bedenkliche  Neigung  an  den  Tag,  sämtliche  große
Verwaltungszweige  durch  permanente,  an  Zahl  starke  und  imposante
Ausschüsse  an  sich  zu  reißen  und  dadurch  die  Regierungsgewalt  empfindlich
  zu  schwächen.
        <pb n="13" />
        Allgemeine  Chronik.  XIII

8. März.  (Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  ultram.  Mehrheit  der  II.  Kammer
beschließt  in  aller  Form,  den  König  um  Anerkennung  der  Tegernseer
  Erklärung  von  1821  zu  gunsten  der  kath.  Kirche  zu  bitten.  Die
Negierung  bestreitet  neuerdings  die  Existenz  irgend  eines  auch  nur
stillen  Kulturkampfes  in  Bayern  und  lehnt  jede  Unterstützung  des
ultram.  Wunsches  ihrerseits  ab.

[Österreich-Uugarn.]  Die  aufständische  Crivoscie  wird  besetzt,  das
Fort  Dragali  genommen  und  in  die  Luft  gesprengt.  Die  ganze  männliche
  Bevölkerung  tritt  nach  Montenegro  über.

9. März [Deutsches  Reich:  Preußen]  Das  Abg.-Haus  bewilligt  der  Regierung
  die  weitere  Verstaatlichung  von  Privateisenbahnen.
[Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  l.  Kammer  beharrt  in  der  Simultanschulfrage
  auch  ihrerseits  auf  ihrem  vermittelnden  Standpunkt
gegen  die  ultram.  Mehrheit  der  II.  Kammer.

11. März [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  I.  Kamner  tritt  dem  Beschlusse
der  II.  Kammer  gegen  das  Tabakmonopol  nicht  bei.

[Deulsches  Reich:  Hessen.]  Die  II.  Kammer  erklärt  sich  mit  23  gegen
19  Stimmen  wider  das  Tabakmonopol.

„  [Frankreich.]  Die  Kammern  lassen  sich  durch  freie  Eisenbahnfahrkarten
  von  den  großen  Bahngesellschaften  förmlich  bestechen.

13. März   [Deutsches  Reich:  Bayern]  Die  lI.  Kammer  tritt  mit  allen  gegen

bloß  2  Stimmen  dem  Beschluß  der  ultram.  Mehrheit  der  II.  Kammer
  für  Abschaffung  des  7.  Schuljahrs  ihrerseits  nicht  bei.

14. März  [Deutsches  Reich:  Preußen.)  Das  ultram.  Zentrum  erhebt  bei
Beratung  des  Kultusetats  zahlreiche  Beschwerden  und  erreicht  wenigstens
  das,  daß  die  Dotation  des  altkath.  Bischofs  aus  der  Etatsposition
  der  kath.  Bischöfe  entfernt  und  als  eigene  Position  eingestellt wird.


15. März [Italien.)  Der  Finanzminister  legt  der  Kammer  ein  Exposé  über

die  sehr  befriedigende  Finanzlage  des  Landes  vor.  Die  Periode  des

Defizits  ist  definitiv  überwunden.

(Pforte.]  Der  Sultan  nimmt  die  Leitung  der  ausw.  Politik  mehr
und  mehr  über  die  Köpfe  seiner  Minister  hinweg  in  seine  eigene  Hand,
namentlich  auch  die  ägyptische  Frage.

16. März   [Griechenland.]  Das  Ministerium  Komunduros,  das  bei  den  Kammerwahlen
  unterlegen  ist,  wird  durch  ein  Ministerium  Trikupis  ersetzt.

17. März  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Regierung  legt  dem  Abg.-Hause

ein  neues  Verwendungsgesetz  für  die  vom  Reichstag  erst  zu  bewilligenden

  neuen  indirekten  Steuern  (Tabakmonopol)  vor.

18. März [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Papst  ernennt  einen  Bischof
von  Paderborn.
21. März  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Volkswirtschaftsrat  spricht  sich

schließlich  mit  33  gegen  31  Stimmen  wider  das  Tabakmonopol  aus.

„  [Deutsches  Reich:  Baden.]  Die  II.  Kammer  spricht  sich  einstimmig
gegen  das  Tabakmonopol  aus.

22. März [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Papst  ernennt  den  Propst
Herzog  in  Berlin  zum  Fürstbischof  von  Breslau.

[Deutsches  Reich:  Elsaß-Lothringen.]  Die  Handelskammer  von  Straßburg
  spricht  sich  im  Prinzip  einstimmig  gegen  das  Tabakmonopol
aus.  Die  Ansichten  der  Bevölkerung    über  die  Frage  sind  geteilt.

23. März  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Volkswirkschaftsrat  spricht
seine  Zustimmung  zu  der  beabsichtigten  Gewerbegesetznovelle  aus  und
wünscht,  daß  gegen  das  Hausiergewerbe  noch  weiter  und  hinter  die
Gesetzgebung  von  1869  zurück  gegangen  werde.
        <pb n="14" />
        XIV  Allgemeine  Chronik.

23.

24.














23.März.  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Der  Reichsrat  beschließt  die  Zerlegung
  des  böhmischen  Großgrundbesitzes  in  6  Kurien  und  die  Erteilung
  des  Wahlrechts  an  die  sog.  Fünfguldenmänner,  beides  im
Interesse  der  Czechen.

„  [Frankreich.]  Der  Senat  genehmigt  den  im  vorigen  Jahr  von  ihm
verworfenen  Gesetzentwurf  betr.  obligatorischen  und  weltlichen  Schulunterricht
  nunmehr  mit  179  gegen  108  Stimmen.

24. März  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Das  Abg.-Haus  genehmigt  den  von
der  Regierung  vorgeschlagenen  neuen  Steuererlaß  im  Betrage  von

6 Mill.  Mark  für  ein  Jahr,  spricht  sich  aber  zugleich  in  einer  Resolution
  für  eine  Reform  der  direkten  Steuern  aus.

„  [England.]  Ein  verschämter  Antrag  aus  Wiedereinführung  von
Schutzzöllen  wird  vom  Unterhaus  abgelehnt.  Schutzzölle  sind  für
England  ein  vollkommen  überwundener  Standpunkt.

25. März  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Volks  wirtschaft  srat  stimmt  dem
projektierten  Unfallgesetz  mit  samt  dem  Staatszuschuß  bei,  wünscht
aber  neuerdings,  daß  dasselbe  auch  auf  die  ländlichen  Arbeiter  ausgedehnt
  werde.

29. März  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Kommission  des  Abg.-Hauses  arbeitet
  den  kirchenpolitischen  Gesetzentwurf  nach  einem  Kompromiß  der
Konservativen  mit  den  Ultramontanen  und  zwar  im  Sinne  der  letzteren
  total  um.  Die  Ultramontanen  triumphieren;  die  Regierung
schweigt  vorerst.

30. März  [Deutsches  Reich:  Württemberg.]  Schluß  der  württ.  Landesausstellung.
  Das  Resultat  ist  ein  überaus  befriedigendes.

„  [Rußland.]  Attentat  in  Odessa  gegen  den  General  Strelnikoff.

31. März  [Deutsches  Reich.]  Das  mit  diesem  Tage  zu  Ende  gehende  Etatsjahr
  1881  82  zeigt  eine  sehr  befriedigende  Steigerung  der  Reichseinnahmen.


31. März  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Das  Abg.-Haus  genehmigt  das  neue
kirchenpolitische  Gesetz  unverändert  nach  dem  konserv.-ultram.  Kompromiß.
  Die  Regierung  hält  jedoch  mit  ihrer  Zustimmung  vorerst
noch  zurück.

„  [Frankreich.]  Die  bisher  für  so  günstig  angesehene  Finanzlage  des
Landes  wird  nachgerade  energisch  in  Frage  gestellt.

»  [Frankreich  und Verein. Staaten] lassen die Wiedereinberufung der
Pariser  Münzkonferenz  behufs  Einführung  des  Bimetallismus  auf
unbestimmte  Zeit  fallen.

 

1. April.  [  Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  Auch  in  Österreich  und  namentlich
  in  Wien  sucht  eine  antisemitische  Agilation  Wurzel  zu
fassen;  die  Regierung  tritt  ihr  jedoch  entschieden  entgegen.

[Frank  reich.]  Gegen  das  neue  Volksschulgesetz  erhebt  sich  seitens

der  kath.  Partei  ein  wahrer  Sturm  der  Entrüstung.

[England.]  In  Ostindien  treten  mit  diesem  Tage  Verwaltungskörper
  in  Tätigkeit,  welche  teilweise,  eine  gewaltige  Neuerung,  aus
Wahlen  hervorgehen.

[Rußland.]  Neue  Judenhetzen  in  Südrußland.  Die  Juden  beginnen
massenhaft  auszuwandern.

4. März [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  lI.  Kammer  erledigt  den  Kultusetat.
  Von  einer  Anerkennung  der  Tegernseer  Erklärung  ist  keine
Rede  mehr.  Dagegen  führt  die  ultram.  Mehrheit  eine  wahre  Razzia
gegen  die  Lehrerbildungsanstalten  aus,  denen  womöglich  der  Lebensfaden
  abgeschnitten  werden  soll.
        <pb n="15" />
        5.

Allgemeine  Chronik.  XV

.  April.  [England.]  Die  öffentliche  Meinung  bekommt  Angst  vor  einer

Verbindung  mit  dem  Kontinent  durch  einen  Tunnel  und  eine  Eisenbahn.
  Die  Regierung  befiehlt  die  vorläufige  Einstellung  aller  Arbeiten
  auf  der  englischen  Seite  des Kanals.

9. April [Rußland.]  Der  Reichskanzler  Fürst  Gorlschakoff  wird  endlich  definitiv
  entlassen  und  v.  Giers  zum  Minister  des  Ausw.  ernannt.

12. April [England.]  Der  amerikanische  Zweig  der  irischen  Landliga  beschließt,
  Irland  gegen  England  auch  fernerhin  moralisch  und  materiell
zu  unterstützen.

14. April [Deutsches  Reich.]  Der  Reichskanzler  läßt  dem  Bundesrat  Anträge
  auf  mehrfache  weitere  Zollerhöhungen  im  Sinne  des  Schutzzollprinzipes
  und  die  Gewerbegesetznovelle  zugehen.  Bayern  beantragt
  dazu  die  obligatorische  Einführung  von  Arbeitsbüchern  für
alle  Arbeiter.

15. April  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Konflikt  zwischen  dem  Reichskanzler
  als  preuß.  Handelsminister  und  den  preuß.  Handelskammern
verschärft  sich.  Der  Reichskanzler  droht  mit  einer  totalen  Umgestaltung
  der  sonst  bewährten  Einrichtung  der  Handelskammern.

[Österreich-Ungarn:  Ungarn.]  Die  Regierung  schließt  mit  der  österr.
Staatsbahngesellschaft  einen  Vertrag  ab,  der  Ungarn  von  Osterreich
in  Eisenbahnsachen  wesentlich  unabhängig  macht.

18. April  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  l.  Kammer  lehnt  ihrerseits  den
Beitritt  zu  dem  Beschlusse  der  ultram.  Mehrheit  der  II.  Kammer
betr.  Anerkennung  der  Tegernseer  Erklärung  von  1821  mit  36  gegen
12  Stimmen  ab.

„  [Österreich-Ungarn.]  Die  Regierung  macht  den  Delegationen  die  ersten
  Eröffnungen  über  eine  von  ihr  geplante  und  vorbereitete  Reorganisation
  der  Armee.

[Vereinigte  Staaten.]  Beide  Häuser  des  Kongresses  beschließen,  die
weitere  Einwanderung  von  Chinesen  für  10  Jahre  vollständig  zu
verbieten.

20. April  [Rußland  —  Deutsches  Reich.]  Rußland  remonstriert  beim
Senat  von  Hamburg  gegen  einen  seiner  Sekretäre  wegen  dessen  Publikationen
  über  die  inneren  Zustände  Rußlands.  Derselbe  sieht  sich
veranlaßt,  seine  Stelle  niederzulegen,  findet  aber  eine  solche  alsbald
im  preuß.  Ministerium  des  Innern.

21. April  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  I.  Kammer  lehnt  die  einschneidendsten
  Beschlüsse  und  Abstriche  der  ultram.  Mehrheit  der  II.  Kammer
  zum  Kultusetat  ihrerseits ab.

[Deutsches  Reich:  Elsaß-  Lothringen.]  Eine  kais.  Verordnung  jetzt
einen  Oberschulrat  für  das  Reichsland  ein  und  verzichtet  dadurch  selbst
auf  ein  bisher  viel  angefeindetes  Stück  Diktakur.

„  [Rußland.]  Die  Umuniformierung  der  Armee  nach  altrussischem
Schnitt  wird  weiter  geführt.

23. April  (Deutsches  Reich  —  Pforte.]  Der  Kaiser  überläßt  dem  Sultan  mehrere
  höhere  deutsche  Offiziere  behufs  Reorganisation  der  türkischen

Armee.

24. April  [Deutsches  Reich]  Der  Bundesrat  genehmigt  das  Tabakmonopol
zur  Vorlage  an  den  Reichstag  mit  36  gegen  22  Stimmen.  Bayern,
Sachsen,  Baden,  Hessen  stimmen  mit  der  Minderheit  gegen,  Württemberg
  und  Preußen  mit  der  Mehrheit  für  das  Monopol.  —  Der  Antrag
  Bayerns  auf  obligatorische  Einführung  von  Arbeitsbüchern  für
alle  Arbeiter  wird  vom  Bundesrat  abgelehnt.
        <pb n="16" />
        XVI

Allgemeine  Chronik.

25.  April.  (Österreich-  Ungarn.]  Die  Delegationen  bewilligen  der  Re-





gierung  neuerdings  einen  Kredit  von  22  Mill.  G.  behufs  vollständiger
  Unterdrückung  des  Aufstandes  in  Dalmatien  und  den  okkupierten
Provinzen.

26. April  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  II.  Kammer  läßt  sich  die  Beschlüsse
  der  I.  Kammer  zum  Kultusetat  nur  teilweise  gefallen  und
die  I.  Kammer  gibt  nach.  Das  Finanzgesetz  wird  demgemäß  erledigt.
Die  ursprünglich  von  der  Regierung  ins  Auge  gefaßte  starke  Erhöhung
  der  direkten  Steuern  ist  bis  auf  eine  kleine  Summe  behufs
Herstellung  des  Gleichgewichts  im  Budget  durch  die  starken  Ersparungen
  und  Abstriche  der  Mehrheit  vermieden  worden.

„  [England.]  Der  Parnellit  Redmont  bringt  im  Unterhaus  einen
sehr  gemäßigten  Antrag  zu  gunsten  Irlands  ein.  Gladstone  lehnt
ihn  zwar  ab,  glaubt  aber  darin  die  Möglichkeit  einer  Verständigung
mit  den  Parnelliten  zu  erkennen  und  knüpft  alsbald  indirekte  Unterhandlungen
  mit  Parnell  an.

[Ialien.]  Die  Kammer  bewilligt  144  Mill.  L.  behufs  Vermehrung
des  Armeematerials.

27.April [Deutsches  Reich.]  Eröffnung  des  Reichstags.  Die  Thronrede  kündigt
  außer  dem  Unfall=  und  dem  Krankenkassengesetz  namentlich  das
Tabakmonopol  an,  spricht  sich  für  dieses  mit  ganz  besonderem  Nachdrucke
  aus  und  stellt  für  den  Fall  der  Verwerfung  desselben  eine
anderweitige  Erhöhung  der  Tabaksteuer  sofort  in  Aussicht.

28. April [Deutsches  Reich.]  Reichstag:  Bei  den  Präsidentenwahlen  gehen  Konservative
  und  Ultramontane  zusammen  und  bringen  die  3  liberalen
Gruppen  dadurch  in  die  Minderheit.

„  [Deutsches  Reich:  Baden.)  Die  II.  Kammer  spricht  sich  nur  mit
29  gegen  28  Stimmen  für  die  Einführung  des  direkten  Wahlrechtes
aus,  also  nicht  mit  der  erforderlichen  Zweidrittelmehrheit;  die  I.  Kammer
  spricht  sich  überdies  einstimmig  dagegen  aus.  Dagegen  ist  es
den  Ultramontanen,  Demokraten  und  Konservativen  gelungen,  die
bisherige  Mehrheit  der  Nationalliberalen  in  die  Minderheit  herabzudrücken,
  wenn  auch  nur  um  eine  Stimme  (31  gegen  30);  der  ständige
  Landtags  ausschuß,  der  bisher  nur  aus  Liberalen  bestand,  wird
daher  aus  3  Nat.-Liberalen,  2  Ultramontanen  und  1  Demokraten
zusammengesetzt.

29. April  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Schluß  des  Landtags:  Die  ultram.  Mehrheit
  der  II.  Kammer  hat  trotz  aller  Anstürme  so  viel  wie  gar  nichts
erreicht:  das  Ministerium  Lutz  ist  von  ihr  nicht  gestürzt  worden  und
fast  alle  ihre  Beschlüsse  sind  schon  am  Widerstande  der  I.  Kammer
gescheitert,  ohne  nur  an  den  Entscheid  der  Krone  zu  gelangen.

"  [Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  Die  Regierung  gewährt  den  Slovenen
  einen  Sprachenerlaß  bez.  der  Gerichtssprache  in  Krain,  Kärnthen
  und  Steiermark.  Auch  das  Schulwesen  soll  in  Krain  und  den
südlichen  Provinzen,  soweit  möglich,  allmälig  flovenisiert  werden.

30. April  [Deutsches  Reich.]  Die  Veröffentlichung  der  Berichte  des  ebigen
Reichskanzlers  als  preußischem  Bundestagsgesandten  von  1851—59
gestaltet  sich  durch  das  grelle  Licht,  das  sie  auf  die  ganze  Bundestagsmisere
  wirft,  zu  einem  wahren  politischen  Ereignis.

„  [Spanien.]  Barcelona  und  die  Industriestädte  Cataloniens  versuchen
  Widerstand  gegen  den  mit  Frankreich  abgeschlossenen  Handelsvertrag.
  Die  Regierung  muß  zur  Verhängung  des  Belagerungszustandes
  greifen.  Kongreß  und  Senal  genehmigen  jedoch  den  Vertrag  mit
großen  Mehrheiten  und  die  Bevölkerung  muß  sich  schließlich  fügen.
        <pb n="17" />
        Allmeine  Chronik.  XVII

1. Mai.  [England.]  Das  Oberhaus  läßt  sich  einen  vorläufigen  Bericht

über  die  Wirkungen  der  irischen  Landakte  erstatten,  der  auf  eine  Entschädigung
  der  geschädigten  irischen  Grundeigentümer  hinausläuft.  Der
Plan  ist  kaum  ausführbar

„  [Rußland.]  Eröffnung  einer  großen  Industrieausstellung  in  Moskau.

2. Mai  [Deutsches  Reich:  Baden.]  Das  Domkapitel  wählt  den  Weihbischof
Orbin  zum  Erzbischof  von  Freiburg.  Der  Gewählte  ist  der  badischen
Regierung  durchaus  persona  grata  und  sie  täuscht  sich  darin  auch  nicht.

[England.]  Gladstone  hat  sich  mit  Parnell  verständigt  und  macht
in  seiner  irischen  Politik  eine  totale  Wendung:  Parnell  und  seine  Genossen
  werden  aus  dem  Gefängnisse  von  Kilmainham  bedingungslos
entlassen.  Der  Vizekönig  und  der  Minister  für  Irland,  Forster,  damit
  nicht  einverstanden,  haben  ihre  Entlassung  genommen.  Gladstone
    zeigt  seinen  Schritt  dem  Unterhause  an,  das  darüber  ganz  verblüfft ist.



4. Mai  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Das  Herrenhaus  hat  dem  neuen
kirchenpolitischen  Gesetz  nach  dem  konserv.-ultram.  Kompromiß  auch
seinerseils  zugestimmt  mit  geringen  Modifikationen,  die  das  Abg-Haus
annimmt.  Die  liberalen  Gruppen  beharren  indes  auf  ihrem  Widerspruch.
  Die  Regierung  scheint  sich  das  Gesetz  mit  einigem  Widerstreben
  gefallen  lassen  zu  wollen.

„  [England.]  Der  bisherige  Vizekönig  von  Irland  wird  durch  den
Grafen  Spencer,  der  bisherige  Minister  für  Irland  durch  Lord  Cavendish
  ersetzt  und  der  letztere  geht  sofort  nach  Irland  ab.

[Italien.]  Die  Kammer  beschließt  eine  gewisse  Minoritätenvertretung
  als  Ergänzung  zum  neuen  Wahlreformgesetze.

5. Mai  [Belgien.]  Große  Debatte  der  II.  Kammer  über  den  Bericht  der
parlamentarischen  Schulenquete-Kommission,  der  in  den  Depositionen
Hunderter  von  Zeugen  die  ganz  unglaublichen  Mittel  enthüllt,  mit
welchen  der  Klerus  den  Schulkrieg  gegen  das  Gesetz  von  1879  geführt
  hat  und  noch  führt.  Die  Rechte  schweigt,  weil  sie  die  Tatsachen
  nicht  bestreiten  kann.

6. Mai [Deutsches  Reich.]  Dem  Prinzen  Wilhelm  wird  ein  Sohn,  dem
Kaiser  zur  allgemeinen  Freude  ein  Urenkel  geboren:  menschlichem  Ermessen
  nach  ist  die  Thronfolge  dadurch  auf  vier  Generationen  hinaus gesichert.

"  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Das  Abg.-Haus  lehnt  das  Verwendungsgesetz
  ohne  Kommissionsberatung  kurzer  Hand  ab.

„  [England.)  Der  neue  Staatssekretär  für  Irland,  Lord  Cavendish,
und  der  Unterstaatssekretär    Bourke  werden  im  Phönixpark  zu  Dublin
jämmerlich  ermordet.  Die  Mörder  verschwinden  vorerst  spurlos,  obgleich
  die  Regierung  einen  Preis  von  10.000  Pfd.  St.  auf  ihre  Entdeckung
  aussetzt.

8. Mai [Deutsches  Reich.]  Der  Bundesrat  genehmigt  das  (zweite)  Unfallgesetz
  zur  Vorlage  an  den  Reichstag.  Nach  demselben  sollen  von  den
Kosten  von  den  Arbeitgebern  60,  von  den  Arbeitnehmern  15  und
vom  Staat  25  Prozent  getragen  werden.

[Frankreich.]  Die  Kammer  genehmigt  mit  327  gegen  119  Stimmen
einen  Gesetzentwurf  betr.  Wiederzulassung  der  Ehescheidung.

10. Mai  [Dänemark.]  Beide  Thinge  verständigen  sich  doch  wieder  über  ein
ordentliches  Budget.  Im  übrigen  stützt  sich  das  Ministerium  Estrup
ausschließlich  auf  das  Landsthing,  während  im  Folkething  die  Volkspartei
  über  die  große  Mehrheit  gebietet.

Schulthess.  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  II
        <pb n="18" />
        XVIII  Allgemeine  Chronik.

10-13.

  Mai.  [Deutsches  Reich.]  Reichstag:  1.  Lesung  der  Tabakmonopolvorlage.
  Die  Debatte  wird  im  ganzen  im  großen  Style  geführt  und
die  Vorlage,  gegen  einen  Antrag  der  Fortschrittspartei,  an  eine  Kommission
  zur  Vorberatung  gewiesen.  Dennoch  ist  die  Verwersung  derselben
  außer  allem  Zweifel;  nur  ein  Teil  der  Konservativen  und
wenige  vereinzelte  Mitglieder  anderer  Parteien  sind  für  das  Monopol.
Der  Reichskanzler  ist  nicht  anwesend.

11. Mai  [Deutsches  Reich.]  Da  das  neu  eingeführte  Schutzzollsystem  dem
Export  selbstverständlich  nicht  förderlich,  sondern  hinderlich  ist,  so
bringt  der  schutz-  zöllnerische-  Zentralverband  deutscher  Industrieller  bei
der  Reichsregierung  die  Frage  der  systematischen  Einführung  von
Zollrückvergütungen  für  den  Export  in  Anregung.

[Deutsches  Reich:  Preußen.]  Schluß  der  Session  des  Landtags.
Die  Regierung  verzichtet  auf  die  Aufarbeitung  aller  ihrer  Vorlagen,
zumal  das  Nebeneinandertagen  des  Reichstags  und  des  Landtags  viele
Abgeordnete  sichtlich  widerwillig  gemacht  und  sogar  (vielleicht  absichtliche)
  Beschlußunfähigkeit  veranlaßt  hat.

„  [Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  Der  Reichsrat  genehmigt  den  neuen
Zolltarif,  jedoch  nur  mit  einer  Einschränkung  bez.  der  Getreide=  und
Mehlzölle.  Die  Regierung  erklärt  die  Modifikation  für  unannehmbar
  und  Ungarn  fordert  als  conditio  sine  qua  non  die  Wiederherstellung
  der  ursprünglichen  Vorlage  durch  das  Herrenhaus.

„  [England.]  Die  Regierung  legt  dem  Parlament  ein  neues  Zwangsgesetz
  für  Irland  vor.  Daneben  stellt  aber  Gladstone  auch  ein  versöhnendes
  Gesetz  betr.  Nachlaß  der  rückständigen  Pachtzinse  in  Aussicht.

»  [Italien.]  Die  Kammer  beschließt  eine  Verstärkung  der  Armee  um
ca.  100.000    Mann  und  eine  Erhöhung  des  Militärbudgets  um  ca.
10  Mill.

12. Mai  [  Deutsches  Reich.]  Eine  internationale  hygienische  Ausstellung
in  Berlin  brennt  noch  vor  der  Eröffnung  ab.  Es  wird  indes  sofort
beschlossen,  sie  im  künftigen  Jahre  und  zwar  womöglich  noch  in
vergrößertem  Maßstab  doch  abzuhalten.

„  [Frankreich  und  England  —  Ägypten.]  Eine  Verschwörung  tscherkessischer
  Offiziere  gegen  Arabi  führt  zu  Differenzen  zwischen  ihm
und  dem  Khedive.  Der  Ministerrat  beschließt  die  Einberufung  der
Kotabelnversammlung  über  den  Kopf  des  Khedive  hinweg.  Der  Khedive
  protestiert  und  wendet  sich  um  Schutz  an  die  Generalkonsuln.
England  und  Frankreich  beschließen  eine  Flottendemonstration  vor
Alexandrien,  aber  ohne  Landungstruppen.

13. Mai     [  Rußland.]  Der  Kaiser  siedelt  von  Gatschina  nach  Peterhof  über.
Die Krönung  desselben  wird  wiederum  und  bis  zum  Mai  1883  ver-schoben.


14. Mai  [Rußland  —  Pforte.]  Abschluß  eines  Vertrags  über  die  sukzessive
  Bezahlung  der  Kriegskosten-Entschädigung  für  den  letzten  Krieg.

15. Mai  [Österreich-Ungarn  —  Italien.]  Die  Erwiederung  des  vorjährigen
Besuchs  des  italienischen  Königspaares  in  Wien  unterbleibt  für  dieses
Jahr  und  wird  auf  unbestimmte  Zeit  verschoben,  da  Italien  dafür
auf  Rom  beharrt,  die  österr.  Regierung  aber  gerade  dort  wegen  der
Anwesenheit  des  Papstes  Differenzen  befürchtet.

[Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Die  Regierung  nimmt  nach  dem
Vorgange  Preußens  die  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen,  so  weit
möglich,  ziemlich  energisch  in  die  Hand.
        <pb n="19" />
        Allgemeine  Chronik.  XIX

15.  Mai.  [England.]  Gladstone  legt  dem  Parlament  die  von  ihm  angekündigte
  Bill  betr.  teilweisen  Nachlaß  der  Pachtzinsrückstände  in  Irland
  vor.

16.  „  (England.]  Der  verabschiedete  Minister  für  Irland,  Forster,  enthüllt
  dem  Parlament  den  Ursprung  des  sog.  Pakts  von  Kilmainham
und  die  Motive  der  so  plötzlichen  Wendung  in  der  Politik  Giadstone's
  gegenüber  Irland.  Gladstone  erleidet  dadurch  unzweifelhaft
eine  schwere  moralische  Niederlage.

17.  „  [Österreich-Ungarn:  Österreich.)  Die  Regierung  Taaffe  geht
gegen  die  oppositionelle  deutsche  und  liberale  Presse  mit  Konfiskationen
  rücksichtslos  vor;  sogar  die  Konfiskation  wahrheitsgetreuer  Parlamentsberichte
  scheitert  nur  am  Widerspruch  des  obersten  Gerichtshofs.

18 . „  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  Regierung  jährt  fort,  der  ultram.
Partei  die  ihr  auf  dem  Landtage  in  Aussicht  gestellten  resp.  versprochenen,
  aber  allerdings  geringfügigen  Konzessionen  zu  machen.

19.   [Österreich-Ungarn:  Ungarn.]  Das  Verschwinden  eines  angeblich
  von  den  Juden  und  zwar  zu  rituellen  Zwecken  ermordeten
Christenmädchens  führt  zu  einer  Untersuchung  und  zu  einer  heftigen
Bewegung  für  und  wider  die  angebliche  Tatsache.

20.  „  [Spanien.]  Die  Cortes  genehmigen  die  von  der  Regierung  eingeleitete
  Konvertierung  der  konsolidierten  Staatsschuld,  wodurch  ein
wichtiger  Schritt  zu  allmählicher  Konsolidierung  der  spanischen  Finanzen
  getan  wird.

21—24.  ,,  [Deutschland  —  Schweiz  —  Italien.]  Feierliche  Eröffnung  der

Gotthardbahn.

22. „  [Österreich-Ungarn:  Osterreich.]  Das  Herrenhaus  genehmigt  auch
seinerseits  den  neuen  Zolltarif  und  zwar  gegen  den  Beschluß  des
Abg.-Hauses  nach  der  Forderung  Ungarns  und  der  Regierung  unverändert
  nach  der  ursprünglichen  Vorlage  beider  Regierungen.  Das
Abg.-Haus  muß  nachgeben.

24.  „  [Österreich-Ungarn:  Die  okkupierten  Provinzen.]  Die  Heranziehung
Bosniens  und  der  Herzegowina  auch  zum  Militärdienste  wird  von
der  Regierung  nunmehr  durchgeführt,  freilich  nur  in  sehr  bescheidenem
  Maße.

„  „  [Belgien.]  Bei  den  Provinzialratswahlen  gewinnen  die  Liberalen
etwas  weiteren  Boden,  jedoch  nicht  allzuviel.

25. „  [Italien  —  päpstliche  Kurie.]  Zwischen  beiden  bricht  ein  Konflikt
aus  über  die  Kompetenz  des  Papstes  innerhalb  des  Vatikans  nach
den  Bestimmungen  des  sog.  Garantiegesetzes.

26.  „  Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  Nachdem  sich  die  Regierung
Taaffe  durch  die  wiederholten  Pärsschiebe  auch  im  Herrenhause  die
Majorität  gesichert  hat,  gerät  die  deutsch-liberale  Partei  zum  ersten
Mal  auch  bei  der  Wahl  der  österr.  Delegation  in  die  Minderheit:
Schmerling  und  Herbst  werden  beseitigt.

29. „  [Frankreich  und  England  —  Ägypten.]  Die  Westmächte  verlangen
als  Ultimatum  vom  Khedive  die  Entfernung  Arabis  und  seiner  Genossen,
  die  Regierung  fordert  dagegen  die  Zurückziehung  der  Demonstrationsflotte.
  Der  Khedive  will  nachgeben  und  nimmt  das  Entlassungsbegehren
  Arabis  und  der  Regierung  an,  um  sich  Arabis  zu
entledigen.  Allein  er  bringt  kein  neues  Kabinet  zusammen  und  sieht
sich  schließlich  genötigt,  Arabi  wieder  einzusetzen,  der  nunmehr  vollständig
  Herr  der  Lage  ist.  Arabi  läßt  den  Hafen  von  Alexandrien
gegen  mögliche  Unternehmungen  der  westmächtlichen  Flotte  befestigen.

II *
        <pb n="20" />
        XX  Allgemeine  Chronik.

31.  Mai.  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  König  erteilt  dem  neuen  kirchenpolitischen
  Gesetz  in  auffallender  Zögerung  erst  jetzt  seine  Sanktion.
Die  Regierung  führt  auch  den  sog.  Bischofsparagraphen  zur  großen
Enttäuschung  der  Ultramontanen  gar  nicht  aus

„  „  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Demokratische  Elemente  und
Bestrebungen  versuchen  es,  in  die  geschlossene  Opposition  der  deutschliberalen
  Vereinigten  Linken  des  Reichsrats  einen  trennenden  Keil
hineinzutreiben,  scheitern  aber  darin  schließlich  vollständig.

1.  Juni.  [Deutsches  Reich.]  Ein  großer  allg.  Handwerkertag  in  Magdeburg
  erklärt  die  fakultativen  Innungen  als  ungenügend  für  das
Kleingewerbe  und  verlangt  Zwangsinnungen  mit  Befähigungsnachweis.


[Österreich-Ungarn  —  Montenegro.]  Der  bosnische  Aufstand  kann

als  niedergeschlagen  betrachtet  werden.  Die  zahlreichen  flüchtigen
Aufständischen  sind  indes  von  Montenegro  nicht  nur  ausgenommen
worden,  sondern  werden  von  demselben  auch  aus  öffentlichen  Mitteln
verpflegt  und  machen  von  dort  aus  trotz  eines  angeblichen  Grenzkordons
  gelegentlich  fortwährend  Einfälle  auf  österr.  Gebiet;  die
österr.  Truppenmacht  in  jenen  Gegenden  muß  daher  immer  noch  auf
75.000  M.  belassen  werden.
„  „  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  In  Laibach,  der  Hauptstadt  von
Krain,  findet  mit  Unterstützung  der  Regierung  ein  lokaler  Umschwung
in  slovenischem  Sinne  statt.  Die  Slovenen  erringen  in  der  Gemeindevertretung
  die  Mehrheit  und  der  erste  Beschluß  der  neuen  Gemeindebehörden
  geht  dahin,  die  bisher  deutsche  Geschäftssprache  durch  die
slovenische  zu  ersetzen.  Laibach  und  Krain  bilden  fortan  den  Hebel
und  Stützpunkt  für  die  slovenische  Agitation  in  den  südlichen  Provinzen.


[  Österreich-Ungarn:  Ungarn.]  Die    Czechen  agitieren  nachgerade
sehr  eifrig  unter  den  ihnen  stammverwandten  (1½:  Mill.)  Slovaken
Nordungarns.

„  „  [Frankreich.]  Kammer:  Große  Debatte  über  die  ägyptische  Frage.
Freycinet  erklärt  sich  entschieden  gegen  eine  Intervention  Frankreichs
und  für  sein  Zusammengehen  mit  den  Mächten.  Die  Kammer  erteilt
ihm  mit  298  gegen  70  Stimmen  (die  Gambettisten  enthalten  sich)
ein  Vertrauensvotum.

„  „  [Schweiz.]  Die  neue  Landesbefestigungskommission  verwirft  den  von
der  früheren  beschlossenen  Bau  einer  Zentralbefestigung  am  Kreuzungspunkte
  der  wichtigsten  Eisenbahnen  und  entscheidet  sich  für  die
Errichtung  von  Verteidigungswerken  auf  verschiedenen  Punkten  des
Landes.

(Rußland.]  Beginn  der  Revision  der  Ostseeprovinzen  durch  den
Senator  Manassöin.  Dieselbe  wird  jedoch  von  Anfang  an  sehr  einseitig
  und  sehr  parteiisch  geführt.

  

2.  „  [Italien.]  Garibaldi  +  auf  Kaprera.  Ganz  Italien  feiert  den  Hinscheid
  des  Nalionalhelden  in  großartigster  Weise.
3. ,,  [Frankreich  und  England  —  Ägypten  -  Yforle.]  Die  Westmächte

schlagen  eine  Botschafterkonferenz  in  Konstantinopel  vor,  um  mit  der
Pforte  über  eine  Pazifikation  Ägyptens  zu  verhandeln.  Die  Pforte,
mit  Arabi  halb  und  halb  einverstanden,  lehnt  jede  Teilnahme  ab
und  schickt  Derwisch  B.  als  ihren  Kommissar  mit  unumschränkter
Vollmacht  nach  Ägypten.
        <pb n="21" />
        Allgemeine  Chronik.  XXI

5. Juni.  [Österreich-Ungarn.]  Der  bisherige  gemeinsame  Finanzminister

und  Minister  für  die  okkupierten  Provinzen,  v.  Szlavy,  wird  durch
v.  Kallay  ersetzt,  der  mit  der  bisherigen  unfähigen  und  verkehrten
Verwaltung  dieser  Provinzen  gründlich  aufräumen  will.

7. Juni  [Deutsches  Reich.]  Der  Reichstag  lehnt  alle  vom  Reichskanzler  und

vom  Bundesrat  vorgeschlagenen  weiteren  (schutzzöllnerischen)  Zollerhöhungen

  ab.
10. Juni [Frankreich.]  Die  Kammer  erklärt  sich  mit  großer  Mehrheit  prinzipiell

  für  die  Aufhebung  der  Unabsetzbarkeit  der  Richter  und  für

die  Wahl  derselben  statt  der  Ernennung  durch  die  Regierung.

11. Juni  [Frankreich  und  England  —  Ägypten.]  Massakre  der  Europäer  in
Alexandrien.  Die  westmächtliche  Flotte  muß  untätig  zusehen.  Die
Europäer  fangen  an,  massenhaft  das  Land  zu  verlassen.  Ungewiß
bleibt,  ob  das  Massakre  von  Arabi  oder  vom  Khedive  angestiftet
worden  ist.  Dieser  und  Derwisch  P.  gehen  nach  Alexandrien,  um
sich  nötigenfalls  auf  ein  europ.  Schiff  retten  zu  können;  Arabi  bleibt
in  Kairo,  mehr  als  je  Herr  der  Tage.


15.,  [Deutsches  Reich.]  Der  Reichstag  lehnt  das  Tabakmonopol  mit

276  gegen  nur  43  Stimmen  ab  und  spricht  sich  in  einer  Resolution
auch  gegen  jede  weitere  Erhöhung  der  bestehenden  Tabaksteuer  aus.
Große  Rede  des  Reichs-  kanzlers  für  das  Monopol;  bedeutsame  Rede
v.  Bennigsen's  über  resp.  gegen  die  überstürzende  Steuer=  und  Wirtschaftsreform
  des  Reichskanzlers  überhaupt.

„  [Rußland.]  Sturz  Ignatieff's.  Graf  Tolstei  wird  an  seine  Stelle
zum  Minister  des  Innern  ernennt.

13. Juni  IBelgien.]  Bei  den  Erneuerungswahlen  für  die  Hälfte  beider  Kammern
  gewinnen  die  Liberalen  in  beiden  einige  weitere  Stimmen.

14. Juni  (Schweiz.]  Beide  Räte  beschließen  auf  den  Antrag  des  Bundesrates

eine  schärfere  Handhabung  oder  Ausführung  des  sog.  Schulartikels

der  Bundesverfassung  gegenüber  den  Kantonen  und  die  Anstellung
eines  besonderen  Erziehungssekretärs  zu  diesem  Behufe.

15. Juni [Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  Die  böhmischen  Czechen  agitieren
  für  eine  Umgestaltung  und  Czechisierung  der  bisher  deutsch
gesinnten  böhmischen  Handelskammern.

In  Galizien  wird  im  Interesse  der  Polen  der  ruthenische  Erzbischof
  vom  Papst  zum  freiwilligen  Rücktritt  gezwungen  und  der
ruthenische  Basilianer-Mönchsorden  den  Jesuiten  zu  gründlicher  Resormierung
  überantwortet.

«  [FrankreichJ  Die  öffentliche  Meinung  fängt  an,  sich  sehr  lebhaft
mit  der  Tongking-Frage  zu  beschäftigen.

„  [Frankreich.]  Die  Gambettisten  fangen  an,  die  Orleans  und  namentlich
  den  Herzog  v.  Aumale  wegen  Umtrieben  gegen  die  Republik
zu  denunzieren.

„  [Spanien.]  Ein  kgl.  Dekret  bahnt  eine  sukzessive  Herabsetzung  der

Zölle  an,  um  die  Zolleinnahmen  zu  vermehren,  ohne  darum  auf  das

Schutzollprinzip  zu  verzichten

[Rumänien-  Österreich-Ungarn.]  Rumänien  macht  in  der  Donaufrage
  den  Ausprüchen  Österreich-Ungarns  auf  einen  dominierenden

Einfluß  beharrliche  Opposition  und  wahrt  seine  Rechte  als  Uferstaat

aufs  alleräußerste.

16. Juni  [Deutsches  Reich.]  Bundesrat:  verlängert  den  sog.  kleinen  Belagerungszustand
  gegen  die  Sozialdemokratie  über  Leipzig  und  Umgegend
  um  ein  Jahr.

Reichstag:  vertagt  sich  bis  zum  30.  November.
        <pb n="22" />
        XXII  Allgemeine  Chronik.

19.  Juni.  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Finanzminister  Bitter  ver-



langt  und  erhält  seine  Entlassung  und  wird  durch  den  Reichsschatzsekretär
  Scholz  ersetzt.

[Österreich-Ungarn:  Österreich.]  In  Triest  erringt  die  italienische
Partei  im  Stadtrat  die  Oberhand.  Triest  wird  immer  mehr  eine
ganz  italienische  Stadt.

21. Juni  [Norwegen.]  Der  Storthing  schließt  mit  einer  ausgesprochenen  Differenz
  zwischen  ihm  und  der  Krone  über  das  Belorecht  der  letzteren.

23. Juni  [Deutsches  Reich  —  Pforte.]  Der  Sultan  schickt  eine  außerordentliche
  Gesandtschaft  mit  kostbaren  Geschenken  an  den  Kaiser.

„  [Die  Mächte  —  Pforte.]  Zusammentritt  der  Botschafterkonferenz  in
Konstantinopel.  Dieselbe  beschließt.  ein  Uneigennützigkeits-Protokoll
und  daß  keine  Macht  separat  in  Ägypten  intervenieren  solle  und
wünscht  mit  der  Pforte  über  eine  bedingte  Intervention  derselben  in
Ägypten  zu  unterhandeln.  Die  Pforte  will  aber  von  keiner  solchen
und  von  überhaupt  gar  nichts  hören.  In  England  reift  allmählich
der  Entschluß,  evenluell  selbst  zu  intervenieren.  England  und  Frankreich
  fangen  an  zu  rüsten.

24. Juni  [Frankreich.)  Die  Kammer  schafft  den  religiösen  gerichtlichen  Eid
mit  338  gegen  108  Stimmen  ab.

25. Juni  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Ein  kais.  Erlaß  verlangt  bei  den
Staatsprüfungen  an  der  neuen  cjzechischen  Universität    Prag  den  Nachweis
  genügender  Kenntnis  der  deutschen  Sprache.  Die  Czechen  sind
darüber  sehr  ungehalten.

26. Juni  [Spanien.]  Die  radikale  Partei  Serrano  fängt  an,  dem  Ministerium
  Sagasta  in  den  Cortes  Opposition  zu  machen,  vorerst  jedoch
ohne  Erfolg.

29. Juni  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Regierung  regelt  die  Gramenfrage
  für  die  kath.  Geistlichen  auf  Grund  des  neuen  kirchenpolitischen
Gesetzes.

30. Juni [Österreich-Ungarn.]  Die  Regierungen  beider  Reichshälften  beschließen
die  rasche  Durchführung  der  beabsichtigten  Armeereform  unter  Einführung
  des  Territorialprinzips  nach  dem  Muster  Deutschlands.  Ob
dasselbe  jedoch  in  Österreich  nicht  die  auf  der  gemeinsamen  deutschen
Kommandosprache  beruhende  Einheit  der  Armee  gefährdet  und  dem
Föderalismus  in  die  Hände  arbeitet,  steht  vorerst  dahin.  Die  Ungarn
  kommen  dadurch  ihrem  Streben  nach  einer  vollständigen  ungarischen
  Armee  jedenfalls  immer  näher.

„  [England.]  In  der  Kapkolonie  und  den  anderen  südafrikanischen
Kolonien  macht  sich  ein  entschiedener  Umschwung  im  Sinne  der  überwiegend
  holländischen  Bevölkerung  gegen  das  englische  Übergewicht
bemerklich.

1.  Juli.  [Österreich-Ungarn:  Osterreich.]  Mit  diesem  Tage  tritt  eine  neue

Organisation  der  Staatseisenbahnen  mit  einheitlicher  Leitung  von
Wien  aus  ins  Leben.  Die  Föderalisten  setzen  aber  auch  hier  sofort
mit  ihren  Dezentralisationstendenzen  ein  und  beginnen  eine  Agitation
für  Verlegung  der  gesamten  Verwaltung  der  galizischen  Bahnen  nach
Lemberg,  der  böhmischen  nach  Prag.  Vorerst  erhebt  jedoch  auch  dagegen
  die  Armeeleitung  in  ihrem  Interesse  Einspruch.

Die  Regierung.  beschließt,  Galizien  die  72  Mill.  Grundentlastungsschuld
  unter  einigen  Bedingungen  einfach  zu  schenken.  Die  Polen
sind  jedoch  damit  nicht  einmal  zufrieden.
        <pb n="23" />
        Allgemeine  Chronik.  XXIII

1.Juli.  [Frankreich.]  Die  Kammer  lehnt  einen  Antrag  ihres  Justizausschusses,

  die  Regierung  zu  ermächtigen,  unter  Aufhebung  der  Unabsetzbarkeit
  mißbeliebige  Richter  nach  Belieben  abzusetzen  und  die  Zahl
der  Richter  an  den  einzelnen  Gerichten  ebenso  zu  vermindern,  mit
279  gegen  237  Stimmen  ab.

5. Juli  [England  —  Ägypten.]  Der  englische  Admiral  von  Alexandrien
verlangt  die  Einstellung  aller  Befestigungsarbeiten  am  Hafen  und  den
Forts  und  droht  im  Weigerungsfalle  die  letzteren  zu  bombardieren.
Frankreich  lehnt  seine  eventuelle  Beteiligung  am  Bombardement  ab.

[Bulgarien.]  Der  Fürst  ernennt  ein  neues  Ministerium  und  sieht
sich  veranlaßt,  darin  das  Präsidium  und  das  Ausw.,  sowie  das
Innere  zwei  höheren  russischen  Militärs  Skoboleff  und  Kaulbars  zu
übertragen.

9. Juli  [Österreich-  Ungarn:  Ungarn.]  Die  Regierung  sieht  sich  neuerdings
zu  einer  energischen  Verfügung  gegen  die  fortwährende  antisemitische
Agitation  veranlaßt.

[England.]  Das  Unterhaus  erledigt  endlich  die  langwierigen  Debatten
  über  die  neue  irische  Zwangsbill  gegen  die  äußerste  Obstruktion
  der  Parnelliten  und  genehmigt  sie  schließlich  fast  einstimmig.
Das  Oberhaus  stimmt  ohne  weiteres  zu.

11. Juli  [England  —  Ägypten.]  Die  französische  Flotte  hat  den  Hafen  von
Alexandrien  verlassen.  Die  englische  Flotte  bombardiert  die  Forts,
wobei  auch  das  europäische  Ouartier  zerstört  wird.  Arabi  öffnet  die
Gefängnisse  und  läßt  die  Verbrecherhorden  auf  die  Stadt  los.  Der
Khedive  stellt  sich  gegen  die  Nachstellungen  Arabis  unter  den  Schutz
der  Engländer.  Arabi  zieht  die  weiße  Fahne  auf  und  verläßt  mit
seinen  Truppen  die  Stadt,  um  sich  am  Knotenpunkt  der  Bahn  nach
Kairo  zu  verschanzen.  England  hat  den  Knoten  durchhauen.

11. Juli  [Schweiz.]  Die  föderalistischgesinnten  Konservativen  erkennen  in
dem  Bundesbeschluß  vom  14.  Juni  einen  entscheidenden  Schritt  im
Sinne  des  Unitarismus  und  beschließen,  gegen  denselben  das  Referendum
  zu  ergreifen  und  dazu  eine  allgemeine  Agitation  ins  Werk zu setzen.

15. Juli  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  neue  preußische  Gesandte  beim
Papst  hat  bis  jetzt  noch  gar  nichts  erreicht:  Preußen  wird,  der  Sachlage
  ganz  entsprechend,  von  der  Kurie  rein  dilatorisch  behandelt.

[Die    Mächte  —  Pforte  —  England.]  Die  Mächte  fordern  die  Pforte
in  aller  Form  auf,  in  Ägypten  zu  intervenieren,  jedoch  nur  unter
strikten  Bedingungen.  Die  Pforte  lehnt  den  Antrag  entschieden  ab.
Die  ersten  4.000  Mann  englischer  Truppen  landen  in  Alexandrien
und  besetzen  die  Stadt.

16. Juli [Österreich-  Ungarn.]  Die  bisherige  provisorische  Zolllinie  zwischen

Österreich-Ungarn  und  den  okkupierten  Provinzen  wird  aufgehoben.

17. Juli  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Eine  Immediateingabe  der  rheinischen
  Katholiken,  welche  die  Rückkehr  des  abgesetzten  Erzbischofs  Melchers
    von  Köln  erzwingen  wollen,  wird  von  der  Regierung  abschlägig

beschieden.

19. Juli  [Frankreich.]  Die  Kammer  bewilligt  einen  vom  Ministerium
Freycinet  geforderten  Kredit  für  die  Flotte  im  Berage  von  8  Mill.
mit  340  gegen  66  Stimmen  unzweifelhaft  mit  Rücksicht  auf  die
ägyptischen  Dinge,  aber  erklärtermaßen  ohne  damit  ihre  Zustimmung
zu  einer  Intervention  aussprechen  zu  wollen,  wozu  er  auch  nicht
ausreichen  würde.  Der  Senat  bewilligt  den  Kredit  einstimmig.
        <pb n="24" />
        XXIV  Allgemeine  Chronik.

21.  Juli.  (Frankreich.]  Kammer:  Generaldebatte  über  das  Budget  für
1883.  Die  Majorität  scheint  der  von  der  Regierung  beabsichtigten
Verständigung  mit  den  großen  Bahngesellschaften  geneigt  zu  sein.
„  [England.]  Das  Unterhaus  erledigt  auch  die  irische  Pachtrückstandsbill,
  genehmigt  sie  aber  schließlich  nur  mit  285  gegen  177  (torystische)
Stimmen.

23.  [Ägypten.]  Der  Khedive  setzt  Arabi  als  Kriegsminister  ab  und  erklärt
  ihn  durch  Proklamation  für  einen  Rebellen.  Das  Land  steht
jedoch  entschieden  auf  seiner  Seite.  Die  Feindseligkeiten  zwischen
ihm  und  den  englischen  Truppen  haben  begonnen.

24.  [Frankreich.]  Freycinet  verlangt  von  der  Kammer  einen  neuen

Kredit  von  9 ½  Mill.,  diesen  aber  ausdrücklich  um  gemeinsam  mit
England  den  Suezkanal  zu  besetzen.  Die  Forderung  wird  an  eine
Kommission  gewiesen.

25.  „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Regierung  hat  sich  in  dem  vom
Papste  ernannten  neuen  Fürstbischof  von  Breslau,  den  sie  als  persona

  grata  bezeichnet  hatte,  arg  getäuscht:  derselbe  geht  in  erster

Linie  gegen  die  sog.  Staatspfarrer  rücksichtslos  vor  und  rührt  auch
die  so  delikate  Frage  der  Mischehen  wieder  auf.

26. Juli  [Frankreich.]  Die  Kammerkommission  beschließt.  mit  6  gegen  5
Stimmen,  die  sich  enthalten,  auf  Ablehnung  des  ägyptischen  Kredits
anzutragen.

„  „  [Pforte  —  England.]  Die  Pforte  macht  eine  totale  Wendung:  sie
erklärt  ihren  Eintrilt  in  die  Konstantinopler  Konferenz  und  will  auch
die  Intervention  in  Ägypten,  so  wie  sie  ihr  von  den  Mächten  angetragen
  worden  ist,  übernehmen.  Aber  jetzt  ist  es  für  sie  zu  spät.
England  beharrt  auf  Bedingungen,  erhebt  immer  neue  Schwierigkeiten
  und  weiß  die  Pforte  so  lange  hinzu  zu  ziehen,  bis  die  Entscheidung
  in  Ägypten  gefallen  ist.

28.„  [England  —  Ägypten.]  Das  Parlament  bewilligt  dem  Kabinet
Gladstone  fast  einstimmig  einen  Kredit  von  2.300.000  Pf.  St.,  um
mit  24.000  Mann  englischer  und  6.000  Mann  indischer  Truppen  in
Agypten  zu  intervenieren.  

„  „  [Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  In  dem  von  den  Polen  Galiziens

  gegen  die  Führer  der  Ruthenen  eingeleiteten  großen  Staatsprozesse

  wegen  angeblichen  Hochverrats  müssen  die  polnischen  Geschworenen
  selbst.  die  Angeklagten  schließlich  freisprechen.

„  (Frankreich.)  Die  Kammer  lehnt  den  9 1/2  Mill.-Kredit  für  Besetzung
  des  Suezkanals  mit  450  gegen  75  Stimmen  ab  und  will  von
einer  Intervention  Frankreichs  in  Ägypten  überhaupt  nichts  wissen.
Das  Kabinet  Freycinet  verlangt  sofort  seine  Entlassung.  Grevy  ist
in  größter  Verlegenheit,  ein  neues  Ministerium  zu  stande  zu  bringen.





31.  „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Agitation  für  die  im  Herbst
bevorstehenden  allgemeinen  Landtagswahlen  hat  bereits  und  sehr
lebhaft  begonnen.

„  „  [Italien]  lehnt  die  Einladung  Englands,  sich  an  der  Besetzung
des  Suezkanals  oder  an  der  Intervention  in  Ägypten  zu  beteiligen,
dankend  ab.

1.  Aug.  [Österreich-Ungarn:  Osterreich.]  Irredentistisches  Attentat  in  Triest

gelegentlich  des  500jährigen  Jubiläums  der  Vereinigung  der  Stadt
mit  Österreich  und  der  Eröffnung  einer  allg.  österr.  Industrie=  und
Gewerbeausstellung.
        <pb n="25" />
        Allgemeine  Chronik.  XXV

1.Aug.  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Während  Triest  mehr  und  mehr

italienisch  wird,  verliert  dagegen  in  Dalmatien  das  ital.  Element
der  Seestädte  ihr  bisheriges  Übergewicht  und  tritt  ein  Umschwung
ein  zu  gunsten  der  kroatisch-serbischen  Mehrheit  der  Bevölkerung.

2. Aug.  [Ägypten.]  Arabi  erklärt  als  „Befehls-  haber  über  Ägypten  als
Repräsentant  des  Sultans“  den  Khedive  für  einen  Verräter.  Eine
große  Versammlung  von  360  Rotabeln  spricht  sich  in  Kairo  für  ihn
und  gegen  den  Khedive  aus.  Das  ganze  Land  steht  zu  Arubi.

4. Aug.  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  ultramontane  Mehrheit  der
beiden  Gemeindekollegien  der  Hauptstadt  München  hat  einen  Ansturm
gegen  alle  liberalen  Einrichlungen  der  früher  liberalen  Stadtverwaltlung
  unternommen,  scheitert  aber  gleich  der  ultram.  Mehrheit  der
II.  Kammer  an  dem  beharrlichen  Widerstand  der  Regierung  auf
grund  der  bestehenden  Gesetze.

8. Aug.  [Frankreich.]  Endlich  und  nur  mit  größter  Mühe  ist  es  Grevy  gelungen,
  ein  neues  Kabinet  zusammenzubringen  unter  dem  Präsidium
des  Senators  Duclerc.  Dasselbe  wird  jedoch  von  keiner  Seite  als
ein  ernsthafles  angesehen,  sondern  lediglich  als  ein  Notbehelf,  und
ist  deshalb  von  vorneherein  mit  unheilbarer  Schwäche  behaflet.  Beide
Kammern  schließen  inzwischen  die  Session,  um  erst  am  9.  November
wieder  zusammen  zu  treten.

9. Aug.  [Deutsches  Reich  —  Österreich-Ungarn.]  Zusammenkunft
zwischen  dem  deutschen  Kaiser  mit  der  österr.  Kaiserfamilie  in  Ischl.

10. Aug.  [  Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Die  Czechen  versuchen  es,  auch
in  Wien  eine  czechische  Volksschule  zu  gründen.  Die  Regierung
unterstützt  sie.  In  der  Bevölkerung  erhebt  sich  dagegen  ein  Sturm
der  Entrüstung.

„  [England.]  Das  Oberhaus  hat  die  irische  Pachtrückstandsbill
seinerseits  nur  mit  zwei  wesentlichen  Amendements  angenommen.
Das  Unterhaus  beharrt  jedoch  auf  seinen  Beschlüssen  und  das  Oberhaus
  muß  sich  so  weit  fügen.

11. Aug.  [Deutsches  Reich  —  Italien.]  Der  deutsche  Kronprinz  besucht
den  König  in  Monza.

14. Aug.  [England.]  Gladstone  kündigt  dem  Parlament  eine  Herbstsession
an,  um  die  Frage  des  Debattenschlusses  zu  erledigen.

15. Aug.  [England.]  Die  Regierung  beschließt,  den  gefangenen  Zulukönig
Retschwayo  wieder  nach  Südafrika  zurückzuschicken  und  wenigstens
teilweise  wieder  in  seine  Herrschaft  einzusetzen.

„  [England  —  Ägypten.]  Das  englische  Expeditionskorps  ist  vollständig
  in  Ägypten  beisammen;  General  Wolseley  übernimmt  den  Oberbefehl
  über  dasselbe.  

18. Aug.  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  In  Triest  wird  ein  neues
Bombenattentat  entdeckt  und  vereitelt.

20. Aug. [England  —  Ägypten.]  Gen.  Wolseley  ordnet  eine  totale  mililärische
  Schwenkung  an:  die  Engländer  besetzen  den  Suezkanal  und
machen  ihn  zur  Basis  ihrer  Operationen.

24. Aug.  [England  —  Ägypten.]  Gen.  Wolseley  beginnt  von  Jsmailia  aus
den  Vormarsch  gegen Kairo.

31. Aug.  (Deutsches  Reich:  Elsaß-  Lothringen.]  Die  Straßburger  Tabakmanufaktur,
  die  im  Interesse  des  Tabakmonopols  mit  der  Privatindustrie
  zu  konkurrieren  versucht  hat,  ist  darin  gänzlich  gescheitert
und  in  große  Bedrängnis  geraten,  die  sie  zu  ganz  verzweifelten
        <pb n="26" />
        XXVI  Allgemeine  Chronik.











Schritten  veranlaßt,  was  von  den  Monopolgegnern  gehörig  ausgebeutet
  wird.

31. Aug.  [Frankreich.]  Gegenüber  dem  schwachen  Ministerium  Duclerc  glauben
  die  Anarchisten  und  die  Royalisten  gewonnenes  Spiel  zu  haben.
Jene  erregen  in  Monceau  les  Mines,  Lyon  etc.  ziemlich  ernste  Unruhen;
  diese  feiern  in  einer  langen  Reihe  von  Banketten  in  fast
allen  Teilen  des  Landes  ihren  „König“  mit  einer  bisher  unerhörten
Offenheit  und  Kühnheit.  In  Paris  wird  auch  wieder  eine  kleine
Deutschen-Hetze  in  Szene  gesetzt.

„  [Italien]  Die  Konservativen  beginnen,  sich  mehr  und  mehr  der
gemäßigt  liberalen  Politik  des  Kabinets  Depretis  anzuschließen.

„  [Spanien.]  Die  Regierung  geht  mit  dem  Plane  um,  Spanien
unter  die  Zahl  der  Großmächte  aufnehmen  zu  lassen  und  sucht  dazu
die  ägyptische  Frage  zu  benützen,  jedoch  ohne  Erfolg.

„  [Portugal.]  Der  König  besucht  neuerdings  die  Nordprovinzen
und  auf  spezielle  Einladung  hin  auch  wieder  Oporto.  In  den  portugiesischen
  Städten  bestehen  überall  starke  republikanische  Parteien,
das  Landvolk  scheint  aber  noch  ziemlich  monarchisch  gesinnt  zu  sein.

„  [Schweden.]  Die  Armeereformfrage  ruht  das  ganze  Jahr,  da
die  Vorarbeiten  dajür  noch  nicht  beendigt  sind.  Dagegen  spricht  sich
das  Seeverteidigungs-Komité  für  eine  Verstärkung  der  Flotte  aus:
der  Plan  hat  indes  sehr  wenig  Aussicht  auf  Verwirklichung.

„  [Pforte  —  Griechenland.]  Wegen  4  steitigen  Dörfern  bricht  zwischen
  beiden  ein  kleiner  Grenzkrieg  aus,  der  indes  alsbald  durch
Nachgiebigkeit  der  Pforte  beigelegt  wird.

5. Sept.  [Deutsches  Reich.]  Die  Kaiser-Manöver  in  Schlesien  fallen
nicht  nur  überaus  glänzend,  sondern  auch  militärisch  höchst  befriedigend
  aus.

6. Sept. [  Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  offiziöse  Presse  des  Reichskanzlers
  hebt  die  wahrhaft  erschreckende  Zahl  der  Steuererekutionen
in  den  untersten  Stufen  der  Klassensteuer  fortwährend  nachdrücklich
hervor  und  erzielt  damit  auch  den  gewünschten  Eindruck.  Die  halbamtliche
  Prov.-Korr.  geht  aber  im  Interesse  indirekter  Reichssteuern
in  großem  Umfange  weiter  und  bekämpft  das  nächstliegende  Mittel
gegen  jenes  Übel,  eine  Reform  der  direkten  Steuern  in  Preußen,  stößt
jedoch  auf  den  energischen  Widerspruch  aller  Parteien,  selbst  der  konservativen.


9. Sept. [Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  Der  Kaiser  besucht  Kärnthen,
Krain,  Istrien  und  Triest.

11. Sept.  [Deutsches  Reich.]  Internationaler  Antisemitenkongreß  in  Dresden.
—  Die  Generalversammlung  der  deutschen  Katholiken  in  Frankfurt
a.  M.  spricht  sich  für  die  Wiederherstellung  einer  weltlichen  Gewalt
des  Papstes  aus.  Der  Papst  schickt  ihr  seinen.  Segen;  dagegen  hat
sich  von  den  72  Erzbischöfen,  Bischöfen  und  Abten,  an  welche  Einladungsschreiben
  ergangen  waren,  kein  einziger  eingefunden.

12. Sept.  [Deutsches  Reich.]  Der  protest.  Gustav-Adolf-Verein  begeht  in
Leipzig  seine  50jährige  Jubelfeier.

13. Sept. [England  —  Ägypten.]  Die  Engländer  erstürmen  das  befestigte
Lager  Arabis  bei  Tel  el  Kebir.  Die  Ägypter  halten  keinen  Augenblick
  stand  und  stieben  nach  allen  Seiten  auseinander.  Wolseley
ordnet  die  sofortige  Verfolgung  derselben  und  die  Besetzung  aller
Hauptpunkte  des  Landes  an.
        <pb n="27" />
        Allgemeine  Chronik.  XXVII

14.  Sept.  [Deutsches  Reich.]  Große  Kaisermanöver  in  Sachsen:  der

Einzug  des  Kaisers  in  das  festlich  geschmückte  Dresden  gestaltet  sich
zu  einem  wahren  Triumphzuge  und  das  Ganze  zu  einem  bedeutsamen
politischen  Ereignisse.

„  [England  —  Ägypten.]  Die  englische  Kavallerie  rückt  ohne  Widerstand
  in  Kairo  ein.  Arabi  ergibt  sich  ihr  als  Gefangener  In  den
folgenden  Tagen  werden  alle  Hauptpunkte  des  Landes  von  den  Engländern
  besetzt;  sie  sind  vollkommen  Meister  des  Landes.

15. Sept.  [Frankreich.]  Der  neue  Finanzminister  Tirard  bemüht  sich,  das
Budget  für  1883  doch  wieder  ohne  die  Hilfe  der  großen  Bahngesellschaften
  zustande  zu  bringen.

„  [England  —  Frankreich.]  Infolge  der  ägyptischen  Dinge  ist  zwischen
beiden  eine  gewisse  Spannung  eingetreten.  Frankreich  kann  sich  doch
nur  schwer  dazu  entschließen,  sich  aus  Ägypten  ganz  zurückzuziehen
und  es  den  Engländern  ganz  zu  überlassen.

16. Sept.  [  Deutsches  Reich:  Bayern.]  Eröffnung  einer  sehr  gelungenen
internationalen  elektro-technischen  Ausstellung  in  München.

»  [Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  In  Triest  entdeckt  und  vereitelt  die
Polizei  ein  drittes  Bombenattentat.  Einer  der  Attentäter,  der  aus
Triest  gebürtige  Irredentist  Oberdank,  wird  ergriffen.

„  [Schweiz.]  Die  Konservativen  haben  gegen  den  Bundesbeschluß  vom

14.  Juni  und  für  das  Begehren  einer  allg.  Vollsabstimmung  über

denselben  nicht  weniger  als  188.000  Unterschriften  zusammengebracht.
Der  Bundesrat  setzt  die  allg.  Volksabstimmung  auf  den  20.  Nov.  an.
Die  Liberalen  treten  allerorte  für  den  Bundesbeschluß  ein  und  auf
den  Volksentscheid  hin  entwickelt  sich  eine  gewaltige  Agitation  für
und  gegen  den  Bundesbeschluß

17. Sept.  [Deutsches  Reich.]  Delegiertenversammlung  der  Schutzzöllner  
in  Nürnberg.

„  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  In  Böhmen  werden  die  Czechen
immer  ausschließlicher:  jetzt  soll  auch  kein  einziges  czechisches  Kind
mehr  eine  deutsche  Schule  besuchen  dürfen.

18. Sept.  [Deutsches  Reich.]  Kongreß  deutscher  Volkswirte  (Freihändler)
in  Mannheim.

„  [Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  Große  Wassernot  in  Tirol
und  Kärnthen;  in  Tirol  gestaltet  sie  sich  zu  einer  förmlichen  Landeskalamität.


„  [Ägypten.]  Der  Khedive  befiehlt  die  Auflösung  und  Neubildung
der  ägyptischen  Armee.  Er  kehrt  nach  Kairo  zurück.  Der  Empfang
ist  aber  ein  sehr  kalter  und  die  allgemeine  Stimmung  die  einer  dumpfen
  Unzufriedenheit.  Ein  Kriegsgericht  soll  über  Arabi  und  die
anderen  Führer  der  Rebellen  urteilen.

19. Sept.  [Deutsches  Reich.]  Die  Kolonienfrage  tritt  in  Deutschland  nachgerade
  und  bei  jeder  schicklichen  Gelegenheit  mehr  und  mehr  in  den
Vordergrund.

20. Sept.  [Deutsches  Reich:  Elsaß-  Lothringen.]  Die  Regierung  sieht  sich
genötigt,  als  Nachspiel  zur  Tabakmonopolfrage  die  Buchführung  der
Straßburger  Tabakmanufaktur  einer  Untersuchung  zu  unterziehen  und
den  Direktor  derselben,  Roller,  inzwischen  zu  suspendieren.  Schließlich
  wird  derselbe  entlassen  und  das  Institut  wieder  auf  den  früheren
französischen  Fuß  zurückgeführt.

24. Sept.  [Deutsches  Reich.]  Ende  der  großen  Herbstmanöver.  Denselben
lag  bisher  die  Idee  eines  von  Westen,  diesmal  aber  bezeichnender-
        <pb n="28" />
        XXVIII  Allgemeine  Chronik.









weise  fast  durchgehends  die  eines  von  Osten  eindringenden  oder  eingedrungenen
  Feindes  zu  grunde.

28.-30. Sept.  [Österreich-Ungarn:  Ungarn.]  Großer  Judenkravall  in  Preßburg,

  der  nur  durch  das  Militär  unterdrückt  werden  kann.  Die  Regierung
  ergreift  die  energischesten  Maßregeln.

 30. Sept. [England.]  Mit  diesem  Tage  tritt  in  Irland  das  vorjährige  Zwangsgesetz
  außer  Kraft,  an  seine  Stelle  aber  sofort  das  neue  noch  viel
schärfere.

„  [  Deutsches  Reich:  Preußen.]  Fortgang  der  Agitation  für  die
bevorstehenden  allg.  Landtagswahlen.  Die  Idee  einer  großen  liberalen
  Partei  unter  gegenseitiger  Anerkennung  und  Achtung  verschiedener
  Nüancen  muß  aber  schon  jetzt  als  an  der  Unduldsamkeit  der
Radikalen  gescheitert  betrachtet  werden  und  damit  auch  die  Hoffnung
auf  Erringung  einer  liberalen  Majorität.

„  Frankreich]  wirft  seine  Augen  auch  auf  das  große  Kongo-Gebiet.
Brazza  gegen  Stanley.

1. Okt.  [Frankreich.]  Das  allgemeine  Durcheinander  von  Bestrebungen  der

Royalisten,  Sozialisten  und  reinen  Anarchisten,  welche  in  der  Presse
und  in  Versammlungen  aller  nur  möglichen  Art  einen  furchtbaren
Lärm  machen,  wird  als  ein  wahrer  Hexensabbath  geschildert,  der  bei
der  Schwäche  und  dem  geringen  Ansehen  des  Ministeriums  Duclerc
nachgerade  gefährlich  werde.

„  [England.]  Die  amerikanisch-irischen  Landligisten,  seit  dem  sog.  Pakt
von  Kilmainham  gegen  Parnell  mißtrauisch,  machen  Miene,  ihre
Sammlungen  für  Irland  einzustellen  und  damit  die  gange  irische
Agitation  aufs  Trockene  zu  setzen.

8. Okt. [Italien.]  Depretis  entwickelt  in  Stradella  das  Regierungs-  programm
für  die  bevorstehende  allg.  Neuwahl  der  Kammer.  Die  angesehensten
Führer  der  Konservativen  erklären  sich  mit  demselben  wesentlich  einverstanden.


9. Okt.  [Deutsches  Reich.]  Generalversammlung  des  Vereins  für  Sozialpolitik
  (der  sog.  Kathedersozialisten)  in  Frankfurt!  a. M.

10. Okt.  [England.])  Die  Regierung  veröffentlicht  ein  Blaubuch  über  die
Kanal-Tunnelfrage.  In  England  sind  die  Arbeiten  eingestellt,  in
Frankreich  werden  sie  dagegen  fortgesetzt  und  betrachtet  man  die  ganze
Angelegenheit  lediglich  als  eine  Frage  der  Zeit.

13. Okt.  [Deutsches  Reich.]  Graf  Hatzfeld  wird  vom  Kaiser  definitiv  zum
Staatssekretär  des  Ausw.  ernannt.

„  [Deutsches  Reich.]  Internationaler  Bimetallistenkongreß  in  Köln.

[Deutsches  Reich:  Württemberg.]  In  Ulm  siegt  bei  einer  Reichstagswahl
  nach  einem  überaus  hefstigen    Wahlkampfe  der  Kandidat  der
Volkspartei  mit  Hilfe  der  Ultramontanen.  Die  Volkspartei  glaubt
darauf  gestützt  des  Sieges  auch  bei  den  bevorstehenden  allg.  Landtagswahlen
  sicher  zu  sein.

,,  [England.]  Der  Kaiser  siedelt  von  Peterhof  wieder  nach  Galschina

15. Okt.  [Deutsches  Reich.]  Die  sog.  Überbürdungsfrage  bez.  der  höheren
Schulen  tritt  allmählich  überall  sehr  in  den  Vordergrund.  Gutachten
einer  in  Elsaß-Lothringen  niedergesetzten  medizinisch-technischen  Sachverständigen-Kommission.


„  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Schluß  der  bayer.  Landesausstellung
in  Nürnberg  und  der  elektro-technischen  internationalen  Ausstellung
in  München.  Beide  werden  als  vollständig  gelungen  betrachtet.
        <pb n="29" />
        Allgemeine  Chronik.  XIX

15.  Okt.  [Frankreich.]  Das  Auftreten  der  Revolulionäre  und  Anarchisten

  in  der  Provinz  wird  immer  zügelloser.

[Frankreich.]  Ankunft  einer  madagassischen  Gesandtschaft.  Frankreich
  beharrt  auf  seinen  Ansprüchen  auf  einen  erheblichen  Teil  der
Insel  Madagaskar.

17. Okt.  [England.]  In  Irland  konstituiert  sich  statt  der  früheren  Landliga  eine
neue  sog.  Nationalliga  und  organisiert  sich  unter  der  Leitung  Parnells.

20. Okt. [Österreich  -Ungarn:  Österreich]  Die  Regierung  anerkennt  in  einem

Sprachenerlaß  für  Schlesien  statt  der  deutschen  für  die  Zukunft  3  Sprachen,

  das  Deutsche,  Czechische  und  Polnische  als  Gerichts-  sprachen  an.
23. Okt. [Österreich-  Ungarn.]  Zusammentritt  der  Delegationen  in  Pest.

 24.Okt. [Deutsches  Reich.]  Der  Bundesrat  verlängert  den  kleinen  Belagerungszustand
  gegen  die  Sozialdemokratie  auch  für  Hamburg  und
Umgegend  für  ein  Jahr.

,,[Eng-  land.]  Das  Parlament  tritt  zu  einer  Herbstsession  zusammen,
um  die  Frage  des  Debattenschlusses  zu  erledigen
25. Okt.  [  Ägypten.]  Der  Khedive  verkündet  eine  umfassende  Amnestie,

was  unerlässlich  ist,  da  das  ganze  Land  zu  Arabi  gehalten  hat.

26. Okt.  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Allg.  Landtagswahlen.  Das  Resultat
ergibt,  daß  die  Hoffnungen  der  Liberalen  auf  Erziehung  einer  liberalen
  Mehrheit  im  Abg.-Hause  nicht  nur  gescheitert  sind,  sondern
sich  ins  gerade  Gegenteil  verwandelt  haben.  Die  eigentliche  Linke
hat  bestenfalls  sich  in  ihrem  bisherigen  Bestand  erhalten,  dagegen  erscheinen
  die  Konservativen  erheblich  vermehrt  und  zwar  auf  Kosten
der  Mitltelparteien.

27. Okt. [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Kultusminister  v.  Goßler  tritt
in  einer  einläßlichen  Verfügung  an  sämtliche  kgl.  Provinzial-  Schulkollegien,
  sowie  an  die  kgl.  Regierungen  mit  großer  Wärme  für  ein
energisches  Eintreten  des  Staats  bez.  der  leiblichen  Entwicklung  der
Jugend  in  den  niederen  und  höheren  öffentlichen  Schulanstalten  ein.

[Pforte]  nimmt  die  über  den  ausw.  Fragen  das  ganze  Jahr  hindurch
  liegen  gebliebenen  inneren  Reformfragen  wieder  auf  und  setzt
drei  Reformkommissionen  nieder  für  die  Finanzen,  für  die  Justiz  und
für  öffentliche  Arbeiten.

28. Okt.  [Frankreich.]  Das  Ableben  des  Bey  von  Tunis,  dem  sein  Bruder

in  der  Regierung  folgt,  gibt  Frankreich  Gelegenheit,  die  Zügel  der

Herrschaft  immer  fester  zusammen  zu  fassen.

29. Okt. [Italien.]  Die  allg.  Neuwahlen  zur  Kammer  nach  dem  neuen  Wahlgesetz
  ergeben  eine  ganz  überwältigende  Mehrheit  zu  gunsten  des  Ministeriums
  Depretis.  Die  entschiedenen  Radikalen  und  Republikaner
werden  in  der  neuen  Kammer  kaum  30  Mann  stark  sein.

30. Okt. [England  —  Ägyten.]  England  schickt  seinen  Botschafter  in  Konstantinopel,
  Lord  Dufferin,  in  außerordentlicher  Mission  nach  Ägypten,
um  die  Neuordnung  der  dortigen  Verhältnisse  und  die  Herrschaft  Englands
  in  Ägypten  zu  begründen.  Ägypten  ist  für  die  Pforte  vollständig
  verloren.

—  8.  Nov.  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Pöbelexzesse  mit

etwas  sozialdemokratischer  Färbung  in  Wien.  Das  Militär  muß

schließlich  mit  blanker  Waffe  einschreiten.

„  [Deutsches  Reich.]  Der  Unfallgesetzentwurf  stößt  auch  in  seiner
jetzigen  zweiten  Bearbeitung  durch  den  Reichskanzler  auf  gewisse
schwerwiegende  praktische  Bedenken  und  scheint  schon  jetzt  einer  dritten
Bearbeitung  entgegen  zu  gehen.
        <pb n="30" />
        XXX  Allgemeine  Chronik.

30.  Okt.  [Norwegen.]  Die  Neuwahlen  zum  Storthing  fallen  zu  ungunsten
der  Krone  aus:  die  bäuerlich-demokratische  Oppositionspartei  behauptet
nicht  nur  ihr  Übergewicht,  sondern  geht  aus  denselben  sogar  noch  verstärkt
  hervor.

1.  Nov.  [Frankreich  und  England  —  Ägypten.]  Der  französische  Generalkontrolleur
  verlangt,  seine  frühere  Stellung  in  der  ägyptischen  Regierung
  wieder  einzunehmen,  d.  h.  also  die  Wiederherstellung  des
früheren  Kondominats  Frankreichs  mit  England.  England  und  die
ägyptische  Regierung  lehnen  das  französische  Begehren  ab.  Ägypten
ist  für  Frankreich  definitiv  verloren.

2.  „  [England.]  Gladstone  erklärt  dem  Parlament,  daß  zwar  die  Kosten
der  ägyptischen  Expedition  vom  brittischen  Staatsschatz  getragen  worden
  seien,  daß  dagegen  die  weileren  Okkupationskosten  Ägypten  zur

Last  fallen  müssen,  worüber  aber  eine  Konvention  noch  nicht  abgeschlossen
  worden  sei.

3.  „  [Deutsches  Reich.]  Der  Reichskanzler  beantragt  beim  Bundesrat
  ein  totales  Verbot  der  Einfuhr  von  Schweinefleisch,  Speck  etc.
aus  den  Verein.  Staaten,  angeblich  wegen  der  Trichinengefahr.

4.  „  [Deutsches  Reich:  Hessen.]  Die  kath.  Geistlichkeit  der  Diözese
Mainz  verlangt  vom  Großherzog  die  Aufhebung  der  kirchenpolitischen
Gesetze  von  1875,  da  „Gewissen  und  Priestereid“  ihr  nicht  gestattet
hätten  und  auch  jetzt  nicht  gestatteten,  dieselben  als  verbindlich  für
sie  anzuerkennen,  weshalb  zahlreiche  Pfarreien  der  Seelsorge  entehrten


7.  „  [Pforte  —  Frankreich.]  Die  Pforte  nimmt  es  als  ihr  Recht  in
Anspruch,  dem  neuen  Bey  von  Tunis  die  Investikur  zu  erteilen,
Frankreich  gestaltet  es  jedoch  nicht:  der  Sultan  hat  auch  noch  den
letzten  Rest  seiner  Souveränität  über  Tunis  verloren.

„  „  [Vereinigte  Staaten.]  Die  Oktober=  und  Novemberwahlen  gestalten
sich  zu  einem  gewaltigen  Siege  der  demokratischen  und  zu  einer  entschiedenen
  Niederlage  der  bisher  herrschenden  sog.  republikanischen
Partei:  der  Kongreß  wird  vom  künftigen  Jahr  in  seiner  Mehrheit
demokratisch,  die  Regierung  dagegen  vorerst  noch  republikanisch  sein.

9.  „  [Frankreich.]  Die  Kammern  treten  wieder  zusammen,  um  in  erster

Linie  das  Budget  für  1883  festzustellen.  Die  Regierung  beharrt
darauf,  vorerst  noch  auf  die  Hilfe  der  großen  Bahngesellschaften  zu
verzichten.  Dadurch  wird  aber  die  Fortführung  der  großen  Staatseisenbahnbauten,
  nach  dem  Programm  Freycinets,  in  Frage  gestellt.
10.  [Deutsches  Reich.]  Die  Vereine  zum  Schutz  des  Handwerks
stellen  in  Petitionen  an  den  Reichskanzler  mit  mehr  als  100.000

Unterschriften  eine  Reihe  von  Forderungen,  worunter  namentlich

auch  obligatorische  Innungen  und  Befähigungsnachweis.

„  „  [  Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Die  ullramontane  Fraktion  des
Reichsrats  fängt  an,  ungeduldig  zu  werden,  daß  die  Schulgesetznovelle,
  die  ihren  Wünschen  entspricht,  seit  Aufang  des  Jahres  im
Herrenhause  ruht,  und  droht  der  Regierung.  Die  Regierung  beeilt
sich,  auch  ihr  zu  entsprechen.




12.  „  [Frankreich  —  Italien.]  verständigen  sich  darüber,  ihre  seit  dem  Zwiespalt
  wegen  Tunis  unbesetzt  gebliebenen  Gesandtschaftsposten  in  Paris
und  Rom  doch  wieder  zu  besetzen.

13.  „  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  „Germania"  verlangt  neuerdings

  als  Ultimatum  von  der  Regierung  eine  Revision  der  Maigesetze
        <pb n="31" />
        Allgemeine  Chronik.  XXXI

oder  zum  wenigsten  der  Bestimmmungen  über  die  Anzeigepflicht  der
Kirche  und  das  Einspruchsrecht  des  Staates.

13. Nov.  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Das  Kleingewerbe  verlangt  auf
einem  allg.  österr.  Gewerbetage  in  Wien  nachdrücklich  die  Wiedereinführung
  von  Zwangsinnungen  und  den  Befähigungs-  nachweis.

14. Nov.  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Eröffnung  des  Landtags.  Die  Thronrede
  des  Kaisers  und  Königs  kündigt  eine  Vorlage  betr.  sofortige,
vollständige  Aufhebung  der  4  untersten  Stufen  der  Klassensteuer  und
eine  andere  betr.  Vereinfachung  der  Selbstverwaltungs-Organisation  an.

15. Nov.  [Deutsches  Reich:  Bayern.]  Die  ultramontane  Partei  verlegt  ihren
Ansturm  gegen  den  modernen  Staat,  nachdem  er  im  Landtag  gescheitert
  ist,  nunmehr  in  die  z.  Z.  versammelten  Landräte  der  verschiedenen
  Kreise  des  Königreichs,  und  richtet  ihn  gegen  alles  Schulwesen,
  das  nicht  den  Stempel  katholischer  Einrichtung  trägt.  Der
Erfolg  ist  aber  auch  hier  ein  sehr  mäßiger,  da  die  Regierung  und
die  bestehenden  Gesetze  dem  Bestreben  entgegenstehen.

„  [Frankreich.]  Die  Gambettisten  beunruhigen  die  öffentliche  Meinung
  neuerdings  durch  Denunzierung  der  Royalisten  und  Orleanisten
wegen  eines  förmlichen  Komplotts  zum  Umsturz  der  Republik.

„  [Portugal.]  Der  päpstliche  Nuntius  erhebt  heftige  Opposition
gegen  die  Wahl  liberaler  Geistlicher  bei  Besetzung  vakanter  Bischofssitze
  durch  die  Regierung,  jedoch  ohne  Erfolg.

16.,, [England  -Frankeich.).  England,  entschlossen,  das  frühere
Kondominat  mit  Frankreich  in  Ägypten  nicht  wieder  herzustellen,  bietet
Frankreich  irgend  eine  Entschädigung  dafür  an;  Frankreich  lehnt  das
Anerbieten  jedoch  ab.

17.„  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Finanzminister  Scholz  bringt
im  Abgeordnetenhause  den  Etat  für  1883/84  ein  und  knüpft  daran
eine  Darlegung  der  Finanzlage.  Der  Etat  ergibt  ein  Defizit  von
31  Mill.,  obgleich  die  Matrikularbeiträge  tatsächlich  ganz  beseitigt
sind,  Preußen  im  Gegenteil  an  Reichszuschüssen  darüber  hinaus  5½
Mill.  herausbekommt.

18.„  [Deutsches  Reich:  Elsaß-Lothringen.]  Die  Neuwahlen  zum  Landesausschusse,
  der  fortan  öffentlich  aber  nur  deutsch  verhandeln  soll,
ergeben  keine  andere  Zusammensetzung  des-  selben  als  bisher.

„  [Österreich-  Ungarn.]  Schluß  der  Session  der  Delegationen  in
Pest.  Die  Regierung  hat  in  derselben  alle  ihre  Vorlagen  ungeschmälert,
  wie  noch  nie  vorher,  durchgesetzt:  das  Budget  für  1883,
die  Armeereform  und  einen  weiteren  Kredit  von  10  Mill.  G.  für
die  okkupierten  Provinzen.

19.„  [Deutsches  Reich  —  Rußland.]  Der  russische  Minister  des
Ausw.,  v.  Giers,  geht  in  Familienangelegenheiten  nach  Italien,  besucht
  auf  dem  Wege  dahin  den  Reichskanzler  in  Varzin  und  will
den  Rückweg  über  Wien  machen.

21.„  [Deutsches  Reich.]  Die  offiziöse  Presse  kündigt  eine  starke  Erhöhung
  der  Holzzölle  an  und  motiviert  den  Antrag  mit  dem  empfindlichen
  Rückgang  der  Forstrente  in  Preußen.

22.„  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Abg.  Haus:  1.  Lesung  und  Generaldebatte
  über  den  Etat  für  1883/84.  Die  von  der  Thronrede  angekündigte
  Aufhebung  der  untersten  Stufen  der  (direkten)  Klassensteuer
findet  ziemlich  allseitige  Billigung,  wenn  für  den  Ausfall  eine  befriedigende
  Deckung  gefunden  werden  kann  und  zwar  aus  eigenen
preußischen  Mitteln,  nicht  aus  indirekten  Reichssteuern,  die  vom  Reichstag
  erst  bewilligt  werden  müßten.
        <pb n="32" />
        XXXII  Allgemeine  Chronik.

22.  Nov.  [Österreich-Ungarn:  Ungarn.]  Das  Unterhaus  beschließt  nach

dem  Willen  der  Regierung  ein  Gesetz  über  die  Befähigung  der  Beamten,
  das  indes  kaum  genügen  wird,  um  der  elenden  und  willkürlichen
  Komitatswirtschaft  ein  Ende  zu  machen.

23.,,  [Deutsches  Reich.]  In  der  Fortschrittspartei  ist  eine  entschiedene
Differenz  zwischen  dem  rechten  gemäßigteren  und  dem  linken  radikalen
Flügel  eingetreten.  Im  preußischen  Abg.-Hause  hat  jener,  im  Reichstag
  dieser  die  Oberhand.

24.,, [Rußland.]  Attentat  eines  Nihilisten  auf  den  Militärgonverneur
von  Hinterbajkal.

26.„  [Schweiz.]  Der  Bundesbeschluß  vom  14.  Juni  wird  in  allgemeiner
Volksabstimmung  mit  316.929  gegen  171.959  Stimmen,  also  fast
mit  Zweidrittelmehrheit  verworfen.  Der  Bundesrat  und  die  Räte
müssen  sich  fügen.

 ,,„  [  Frankreich.]  Die  madagassische  Gesandtschaft  verläßt  Paris  in  einer

Weise,  die  einer  Flucht  sehr  ähnlich  sieht.

27.„  [Deutsches  Reich.]  Infolge  anhaltender  Regengüsse  treten  der
Rhein  und  seine  Nebenflüsse  vielfach  über  ihre  Ufer  und  verursachen
in  allen  angränzenden  Staaten  schwere  Wassernot.

„  [Österreich-Ungarn:  Ungarn.]  Das  Unterhaus  spricht  erst  nach
einer  langen  und  heftigen  Debatte  seine  Zustimmung  zu  dem  energischen
  Vorgehen  der  Regierung  gegen  den  Antisemitismus  aus.

„  [Frankreich.]  Gambelta  verwundet  sich,  angeblich  beim  Untersuchen
  eines  Revolvers.

28.„ [Deutsches  Reich.]  Der  Bundesrat  beschließt,  dem  Reichstage  nicht
nur  den  Etat  für  1883/84,  sondern  zugleich  auch  den  für  1884/85
vorzulegen,  um  dadurch  die  Möglichkeit  zweijähriger  Etats  praktisch
zu  erweisen.  Es  ist  jedoch  von  vorneherein  nicht  wahrscheinlich,  daß
der  Reichstag  darauf  eingehe.

,,  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Die  Regierung  bringt  im  Abg.-Hause
den    Gesetzentwurf  betr.  Aufhebung  der  4  untersten  Klassensteuerstufen
ein.  Die  Deckung  des  Ausfalls  soll  in  der  Einführung  einer  Lizenzsteuer
  auf  Tabaksfabrikate  und  auf  Getränke  gesucht  werden,  die  jedoch
  nur  als  zeitweilig  und  vorübergehend  gedacht  wird,  bis  das
Reich  sie  als  neue  indirekte  Steuer  verallgemeinert  und  auf  das  ganze
Reich  ausgedehnt  haben  werde.  Der  Ertrag  wird  für  Preußen  auf
15  Mill.  berechnet,  für  das  Reich  aber  soll  derselbe  nach  offiziösen
Enthüllungen  auf  dem  Tabak  allein  auf  mehr  als  90  Millionen  gebracht

  werden.

29. „  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Die  bisher  noch  liberale
Unterrichtskommission  des  Herrenhauses  gibt  ihr  Mandat  dem  Hause
zurück,  um  der  reaktionären  Volksschulnovelle  der  Regierung  Raum
zu  schaffen.

30. „  [Deutsches  Reich.]  Wiederzusammentritt  des  Reichstags.  Derselbe
lehnt  als  erstes  Geschäft  einen  Antrag  der  Elsässer,  der  den  Gebrauch
der  französischen  Sprache  im  Landesausschusse  doch  wieder  ermöglicht
hätte,  definitiv  ab.

„  [Österreich-Ungarn.]  Der  Kaiser  genehmigt  die  Armenreform  zur
Veröffentlichung  und  sofortigen  Durchführung.

„  [Italien.]  Kammer:  Der  republikanische  Abg.  Falleroni  verweigert
  den  Eid  und  muß  gewaltsam  aus  der  Kammer  entfernt werden.

,, [Spanien.]  In  Südspanien  ist  vielfach  eine  förmliche  Hungersnot
eingetreten.  In  Andalusien  werden  zahlreiche  Sozialisten  verhaflet.
        <pb n="33" />
        Allgemeine  Chronik.  XXXIII

30.  Nov.  [Deutsches  Reich  —  Österreich-Ungarn.]  Wie  es  scheint,

auf  eine  Anregung  des  Reichskanzlers  hin  bespricht  die  gesamte
deutsche  und  österreichische  Presse  die  Grundlagen  und  Bedingungen
des  österreichisch-deutschen  Bündnisses  ,  und  diese  Besprechung  zieht  sich
bis  tief  in  den  Dezember  hinein.  Der  Zweck  ist  nicht  ganz  klar,
scheint  jedoch  erreicht  worden  zu  sein.  Allem  Anschein  nach  sollte
Österreich  ein  Wink  erteilt  werden,  sich  von  jenen  Grundlagen  nicht
zu  entfernen.

1.  Dezbr.  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Im  Anschluß  an  den  Erlaß



des  Kultusministers  tritt  der  rheinische  Verein  für  Körperpflege  in
Volk  und  Schule  in  einer  Petition  an  das  Abg.-Haus  energisch  für
eine  größere  und  organisierte  Ausbildung  des  Körpers  in  der  Schule
seitens  des  Staates  und  zu  diesem  Ende  hin  geradezu  für  eine  Verminderung
  der  Lehr=  und  Lernstunden  und  eine  Vermehrung  der
für  kräftigende  Leibesübung  und  freie  Spiele  erforderlichen  Zeit  ein.

„  [England  —  Ägypten.]  England  nimmt  dem  Khedive  die  Reorganisierung
  seiner  Armee  aus  der  Hand  und  übergibt  sie  dem  englischen
General  Wood.  Sie  soll  nicht  zahlreich  sein  und  zur  Hälfte  von
englischen  Offizieren  befehligt  werden.

2. „  [Deutsches  Reich.]  Die  vom  Reichstag  für  Vorberatung  des  Unfallund
  Krankenkassen-G.-E.  niedergesetzte  Kommission  nimmt  ihre  Arbeit
wieder  auf  und  beschließt,  zunächst  das  Krankenkassengesetz  zu  erledigen
  und  zwar  vorerst  ganz  unabhängig  von  seiner  Verquickung  mit
dem  Unfallgesetz.

„  [England.]  Das  Unterhaus  hat  die  Debattenschlußfrage  erledigt
und  denselben  angenommen.  Schluß  der  Parlamentssession  durch
eine  Thronrede  der  Königin.

3. „  (Agypten.]  Arabi  und  die  anderen  Häupter  der  Rebellen  werden
vom  ägyptischen  Kriegsgerichte  zum  Tode  verurteilt,  vom  Khedive
jedoch  unter  dem  Drucke  Englands  zur  Verbannung  begnadigt  und
zwar  nach  Ceylon,  wo  sie  unter  der  Obhut  Englands  stehen.

4. „  [Vereinigte  Staaten.]  Zusammentritt  des  Kongresses.  Eine  seiner
Hauptaufgaben  wird  die  Prüfung  resp.  Ermäßigung  des  bestehenden

Schutzzollsystems  sein.  Die  Schutzzöllner  setzen  jedoch  einer  solchen,
und  nicht  ohne  Aussicht  auf  Erfolg,  den  äußersten  Widerstand  entgegen.


5. „  [Deutsches  Reich.]  Der  Reichstag  weist  einen  Antrag  auf  Entschädigung
  unschuldig  Verurteilter  an  eine  Kommission.  Die  Regierung
  scheint  jedoch  demselben  wenig  geneigt  zu  sein.

„  [Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  Die  Regierung  legt  dem
Reichsrat  das  Budget  für  1883  vor.  Dasselbe  zeigt,  trotz  der  Zolltarifreform
  ein  Defizit  von  über  40  Mill.  G.  Der  Finanzminister
stellt  daher  bereits  neue  Steuern  in  Aussicht.

„  [Frankreich.]  Die  kleine  tunisische  Armee  des  Bey  wird  reorganisiert:
  sie  soll  fortan  aus  Eingeborenen  und  Fremden  bestehen  und  von
französischen  Offizieren  kommandiert  werden.

6. „  [Deutsches  Reich.]  Der  Reichskanzler  läßt  dem  Reichstag  einen
Rechenschaftsbericht  bez.  des  über  Berlin,  Hamburg  und  Leipzig  sowie

  die  Umgegend  dieser  Städte  verhängten  sog.  kleinen  Belagerungszustandes
  zugehen,  der  ein  sehr  düsteres  Bild  von  den  dort  und  sonst
herrschenden  sozialdemokratischen  Zuständen  entrollt.

Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  III
        <pb n="34" />
        XXXIV  Allgemeine  Chronik.

6.  Dez.  [Deutsches  Reich.]  In  Frankfurt  a.  M.  konstituiert  sich  aus  angesehenen

  Männern  aus  allen  Teilen  Deutschlands  ein  deutscher  Kolonialverein,

  der  die  vielbesprochene  Frage  praktisch,  aber  vorerst  unabhängig
  von  der  Regierung  in  die  Hand  nehmen  will.

7. „  [Spanien.].  Die  radikale  Partei  Serrano  unternimmt  im  Kongreß
einen  förmlichen  Ansturm  wider  das  Ministerium  Sagasta,  unterliegt
aber  mit  68  gegen  216  Stimmen.

8. „  [Dänemark.]  Das  Landsthing  genehmigt  seinerseits  eine  Vorlage
der  Regierung  betr.  Vermehrung  der  Flotte  und  Befestigung  Kopenhagens.
  An  eine  Zustimmung  des  Folkethings  ist  dagegen  nicht  zu
denken.

11. ,, [Deutsches  Reich.]  Preußen  bringt  im  Bundesrat  den  Antrag  auf
Erhöhung  der  Holzzölle  und  zwar  ums  dreifache  der  bisherigen  Ansätze
  ein.
„.  ,,  [Deutsches  Reich.]  Der  Reichstag  tritt  in  die  Beratung  des  Etats

für  1883/84  ein,  lehnt  jedoch  eine  solche  auch  desjenigen  für  1884/85
mit  224  gegen  blos  48  (konservative)  Stimmen  ab.  —  Die  Konservativen
  bringen  einen  Antrag  auf  ergiebige  prozentuale  Besteuerung
  der  Börsengeschäfte  ein,  der  aber  von  vornherein  wenig  Anklang
findet.

12.  „  [Italien.]  Die  Regierung  schlägt  den  Kammern  ein  neues  Gesetz
über  die  Leistung  des  Parlamentseides  vor,  das  von  beiden  genehmigt
  wird.

13.  „  [Deutsches  Reich.]  Reichstag:  Windthorst  interpelliert  die  Regierung
  über  die  Gründe,  aus  welchen  der  Bundesrat  seinen  am
12.  Januar  vom  Reichstag  angenommenen  Antrag  seinerseits  abgelehnt
  habe.  Die  Regierung  verweigert  jedoch  rundweg  jede  Antwort.
  —  Der  Reichstag  vertagt  sich  bis  zum  9.  Januar  1883.

14.  „  [Deutsches  Reich.]  Der  Bundesrat  lehnt  einen  Antrag  Mecklenburgs
  auf  Revision  des  Zivilehegesetzes  einstimmig  ab.

Die  Reichstagskommission  beendigt  die  erste  Lesung  der  Krankenkassen-G.-E.
  und  will  nach  Neujahr  noch  eine  zweite  Lesung  derselben
vornehmen,  worauf  erst  auch  das  Unfallgesetz  in  Angriff  genommen
werden  soll.

„  „  [Österreich-Ungarn:  Österreich.]  Die  von  Graf  Taaffe  längst
ersehnte  Mittelpartei  konstituiert  sich  endlich  unter  der  Führung  des
Grafen  Coronini.  Die  Dinge  sind  aber  schon  viel  zu  weit  gediehen,
als  daß  ihr  Einfluß  ein  irgend  entscheidender  sein  könnte.

15.,,  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Abg.-Haus:  1.  Lesung  der  Klassensteuer-Vorlage.
  Die  Aufhebung  der  untersten  Steuerstufen  findet  allgemeine
  Zustimmung  und  darin  kann  der  Reichskanzler  immerhin
einen  sehr  bedeutenden  Erfolg  seiner  sozialpolitischen  Bestrebungen  erkennen;
  dagegen  findet  die  von  ihm  ausgedachte  Lizenssteuer  gar
keinen  Anklang  und  auf  gar  keiner  Seite.

16.  „  [Frankreich.]  Die  Kammer  erledigt  die  Beratung  des  ordentlichen
und  außerordenllichen  Budgets  für  1883.  Die  Angriffe  auf  die  Ansätze
  zu  gunsten  der  Kirche  sind  größtenteils  gescheitert.  Für  1883
wird  auf  die  Beihilfe  der  großen  Bahngesellschaften  behufs  Fortführung
  der  Staatsbahnbauten  noch  verzichtet.

18. „  [Österrreich-  Ungarn:  Österreich.]  Der  Reichsrat  beschließt  eine  Gewerbegesetz-Novelle,
  welche  den  Forderungen  des  Kleingewerbes  voll-
        <pb n="35" />
        Allgemeine  Chronik.  XXXV

kommen  entspricht,  bez.  Zwangsinnungen  und  Befähigungsnachweis.

Die  reaktionäre  und  streng  genommen  ganz  unausführbare  Maßregel

wird  von  der  Regierung  und  selbst  von  einem  Teil  der  Liberalen

unterstützt.

19. Dez.  [Spanien.]  Der  Papst  erklärt  sich  in  einer  Enzyklika  gegen

die  Opposition,  welche  ein  Teil  der  spanischen  Bischöfe  im  Interesse

des  Karlismus  der  Regierung  des  Königs  Alfons  macht.

20. ,,  [Deutsches  Reich:  Preußen.]  Der  Minister  des  Innern  von  Puttkamer
  bringt  im  Abg.-Hause  drei  sehr  umfangreiche  Gesetzentwürfe
betr.  Vereinfachung  der  Selbstverwaltungs-Organisation  ein  und
macht  von  ihrer  Annahme  die  Ausdehnung  derselben  auch  auf  die
westlichen  und  neuen  Provinzen  abhängig.

,, ,,[Deutsches  Reich:  Württemberg.]  Allgemeine  Neuwahlen  zur  II.  Kammer.
  Die  Volkspartei,  die  den  Sieg  schon  in  den  Händen  zu  haben
glaubte,  sieht  sich  in  ihren  Erwartungen  bitter  getäuscht:  mit  knapper
Not  erhält  sie  sich  in  ihrem  Besitzstande,  ihre  Führer  bleiben  dagegen
  fast  sämtlich  auf  dem  Platze.

,, „  [Österreich-Ungarn  —  Italien.]  Der  Attentäter  Oberdank  wird  in
Triest  hingerichtet.  In  Italien  wird  dadurch  unter  den  Irredentisten
und  Radikalen  ein  wahrer  Sturm  der  Entrüstung  entfesselt.

21. „  [Frankreich.]  Der  russiche  Nihilist,  Fürst  Krapotkin,  wird  wegen
  anarchischer  Umtriebe  verhaftet
23. „  [Frankreich.]  Die  Kammer  bewilligt  120  Mill.  für  den  Bau  neuer

Schulhäuser.

Die  Regierung  beschließt,  trotz  allen  Drängens  vorerst  noch  auf
die  Ausrüstung  einer  Expedition  gegen  Tongking  und  eine  Kreditforderung
  dafür  zu  verzichten.

25. ,, [England.]  Modifikation  des  Kabinets:  Gladstone  gibt  die  Schatzkanzler-
    stelle  ab  und  behält  nur  den  Vorsitz  im  Kabinet.

,, ,, [Päpstliche  Kurie.]  Der  Papst  fährt  fort,  bei  jeder  Gelegenheit  den
Verlust  seiner  weltlichen  Herrschaft  zu  beklagen  und  die  Notwendigkeit
  einer  Wiederherstellung  derselben  für  die  Freiheit  der  Kirche
aufs  nachdrücklichste  hervorzuheben.

„ ,,  [Ägypten]  Arabi  und  seine  Genossen  werden  öffentlich  degradiert
  und  gehen  auf  englischen  Schiffen  nach  Ceylon  ab.

27. „  [Österreich-  Ungarn:  Österreich.]  Wien  und  die  deutschen  Provinzen
  feiern  des  600jährige  Jubiläum  der  Dynastie  Habsburg.  Der
Reichsrat  schweigt,  die  offiziöse  Presse  bleibt  sehr  kühl  und  die  Slaven
  wollen  von  einer  Feier  der  Verbindung  mit  Deutschland  erst
gar  nichts  wissen.

28. ,,   [Deutsches  Reich.]  Neue  anhaltende  Regengüsse  verursachen  neue
Überschwemmungen  des  Rheins  und  seiner  Nebenflüsse  und  damit
noch  größere  Wassersnot,  als  es  schon  im  November  der  Fall  war.

29. „  [Frankreich.]  Der  Senat  hat  alle  Abstriche  der  Kammer  im
Budget  zu  gunsten  der  Kirche  wieder  in  dasselbe  eingestellt;  die
Kammer  beharrt  jedoch  darauf  und  der  Senat  gibt  nach.

31. „  [Österreich-Ungarn.]  Die  Armeereform  kann  im  wesentlichen  bereits
als  durchgeführt  betrachtet  werden.

„  [England  —  Ägypten.]  Die  indischen  Truppen  sind  bereits  wieder
nach  Indien  und  auch  ein  Teil  der  englischen  Truppen  wieder  nach
England  zurückgekehrt.  Ein  starkes  englisches  Truppenkorps  wird

  lll*
        <pb n="36" />
        XXXVI  Allgemeine  Chronik.

indes  jedenfalls  auf  ganz  unbestimmte  Zeit  in  Ägypten  verbleiben
müssen.  Die  Neuordnung  aller  Verhältnisse  des  Landes  unter  ausschließlicher
  Herrschaft  oder  Leitung  Englands  stößt  vielfach  auf  große
Schwierigkeiten.
21.  Dez.  [Frankreich.]  Gambetta  +.

„  „  [Dänemark.]  Die  Presse  erörtert  die  Frage  einer  immerwährenden
Neutralität  oder  eines  engeren  Anschlusses  an  Deutschland.

„  „  [Rußland.]  Der  Kaiser  besucht  von  Gatschina  aus  wiederholt  St.
Petersburg.  Die  Übersiedlung  dahin  für  den  Rest  des  Winters
scheint  eine  beschlossene  Sache  zu  sein.  Die  nihilistische  Gefahr  wird
zwar  nicht  für  beseitigt,  aber  doch  für  stark  gemindert  angesehen.
        <pb n="37" />
        I.

Das  deutsche  Reich

und

die  Österreichisch-Ungarische  Monarchie.

Schulthess  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  1
        <pb n="38" />
        <pb n="39" />
        I.
Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

1.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Die  vom  Bundesrate
unter  dem  8.  Dez.  v.  J.  (s.  dort)  beschlossene  Einbeziehung  der
Unterelbe  in  das  Zollgebiet  tritt  mit  diesem  Tage  in  Kraft.

4.  Januar.  (Preußen.)  Erlaß  des  Kaisers  und  Königs
an  das  Staatsministerium:

„Das  Recht  des  Königs,  die  Regierung  und  die  Politik  Preußens
nach  eigenem  Ermessen  zu  leiten,  ist  durch  die  Verfassung  eingeschränkt,
aber  nicht  aufgehoben;  die  Regierungsakte  des  Königs  bedürfen  der
Gegenzeichnung  eines  Ministers  und  sind,  wie  dies  auch  vor  Erlaß  der  Verfassung
  geschah,  von  den  Ministern  des  Königs  zu  vertreten,  aber  sie  bleiben
Regierungakte  des  Königs,  aus  dessen  Entschließung  sie  hervorgehen,  der
seine  Willensmeinung  durch  sie  verfassungsmäßig  ausdrückt.  —  Es  ist  deshalb
  nicht  zulässig  und  führt  zur  Verdunklung  der  verfassungs-  mäßigen
Rechte  des  Königs,  wenn  deren  Ausübung  so  dargestellt  wird,  als  ob  sie
von  den  dafür  verantwortlichen  Ministern  und  nicht  vom  Könige  selbst  ausginge.
  —  Die  Verfassung  Preußens  ist  der  Ausdruck  der  monarchischen
  Tradition  dieses  Landes,  dessen  Entwicklung  auf  den  lebendigen
Beziehungen  seiner  Könige  zum  Volke  beruht.  Diese  Beziehungen  lassen  sich
auf  die  vom  Könige  ernannten  Minister  nicht  übertragen,  denn  sie  knüpfen
sich  an  die  Person  des  Königs.  Ihre  Erhaltung  ist  eine  staatliche  Notwendigkeit
  für  Preußen.  —  Es  ist  deshalb  mein  Wille,  daß  sowol  in
Preußen  wie  in  den  gesetzgebenden  Körpern  des  Reiches  über  mein  und
meiner  Nachfolger  verfassungsmäßiges  Recht  zur  persönlichen
Leitung  der  Politik  meiner  Regierung  kein  Zweifel  gelassen  und  der
Meinung,  stets  widersprochen  werde,  als  ob  die  in  Preußen  jederzeit  bestandene,
durch  Artikel  43  der  Verfassung  ausgesprochene  Unverletzlichkeit  der  Person
des  König  oder  die  Notwendigkeit  der  verantwortlichen  Gegenzeichnung
meinen  Regierungsakten  die  Natur  selbständiger  königlicher  Entschließungen
  benommen  hätte.  -  Es  ist  die  Aufgabe  meiner  Minister,
meine  verfassungsmäßigen  Rechte  durch  Verwahrungen  gegen  Zweifel  und
Verdunklung  zu  vertreten;  ein  Gleiches  erwarte  ich  von  allen  Beamten,
welche  mir  den  Amtseid  geieistet  haben.  —  Es  liegt  mir  fern,  die  Freiheit
  der  Wahlen  zu  beeinträchtigen;  aber  für  diejenigen  Beamten,
welche  mit  der  Ausführung  meiner  Regierungsakte  betraut  sind  und  deshalb

1*
        <pb n="40" />
        4  Das  deutsche  Reich  und  seine  eizelnen  Glieder.  (Jan.  1—4.)

ihres  Dienstes  nach  dem  Disziplinar-Gesetze  enthoben  werden  können,  erstreckt
sich  die  durch  den  Dienst-Eid  beschworene  Pflicht  auf  die  Vertretung
der  Politik  meiner  Regierung  auch  bei  den  Wahlen.  Die  treue
Erfüllung  dieser  Pflicht  werde  ich  mit  Dank  anerkennen  und  von  allen
Beamten  erwarten,  daß  sie  sich  im  Hinblicke  auf  ihren  Eid  der  Treue  von
jeder  Agitation  gegen  meine  Regierung  auch  bei  den  Wahlen
fernhalten.“

Der  Erlaß  ist  von  Fürst  Bismarck  gegengezeichnet  und  unzweifelhaft
eine  Antwort  auf  die  Wahlbeeinflussungsdebatte  des    Reichstags  vom
15.  Dez.  1881,  wie  die  Thronrede  des  17.  Nov.  eine  solche  auf  das  Wahlergebnis
  des  27.  Okt.  war.  Zunächst  ist  es  ferner  ein  Erlaß  des  Kaisers
als  Königs  von  Preußen  und  nicht  als  deutschen  Kaisers.  Aber  er  zieht
doch  auch  das  deutsche  Reich  hinein  und  zwar  nicht  nur  durch  die  Tatsache,
daß  mehr  als  die  Hälfte  der  deutschen  Reichs-  bürger  Unterthanen  des  Königs
von  Preußen  sind.  „Sowohl  in  Preußen  wie  in  den  gesetzgebenden  Körpern
des  Reiches“  soll  über  das  „verfassungsmäßige  Recht"  des  jetzigen  König-Kaisers
  und  seiner  Nachfolger  „zur  persönlichen  Leitung  der  Politik“  kein
Zweifel  gelassen  werden.  Die  gesetzgebenden  Körper  des  Reiches  sind  Bundesrat
  und  Reichstag.  Der  erstere  kennt  keinen  deutschen  Kaiser  als  einen
außerhalb  stehenden  Obersouverän,  sondern  er  kennt  einen  von  ihm  selbst
mit  eingeschlossenen  mit  dem  kaiserlichen  Titel  aus  ausgezeichneten  Präsidenten
des  Bundesrates  mit  einer  gewissen  Stimmenanzahl.  In  dieser  Beziehung
ist  der  Artikel  also  kaum  ganz  korrekt  formuliert,  jedoch  kaum  in  Überschätzung
der  reichsverfassungsmäßigen  Stellung  des  deutschen  Kaisers,  sondern  lediglich
  um  stilistischer  Schwierigkeiten  willen.  Die  Stellung  des  Kaisers  dem
Reichstag  gegenüber  mußte  in  den  Erlaß  mit  hineingezogen  werden  und  da
hätte  man  einen  förmlichen  kleinen  staatsrechtlichen  Essay  gebraucht,  um
die  Stellung  des  Kaisers  im  Reiche  zu  derjenigen  des  Königs  in  Preußen
genau  zu  formulieren.  Staatsrechtliche  Auseinandersetzungen  aber  taugen
nicht  in  eine  Proklamation  und,  mit  einer  solchen  hat  man  es  hier  unzweifelhaft
  zu  tun.

Der  Schwerpunkt  des  Erlasses  fällt  übrigens  nicht  auf  den  ersten,
sondern  entschieden  auf  den  zweiten  Teil  desselben.  Denn  daß  nach  der
preußischen  Verfassung  wie  nach  den  Verfassungen  aller  übrigen  deutschen
Einzelstaaten  der  König  oder  Fürst  im  Sinne  des  sog.  konstitutionellen  Systems
  „herrscht  und  regiert“,  und  nicht,  wie  es  das  parlamentarische  Prinzip
verlangte,  „herrscht,  aber  nicht  regiert",  wird  in  Deutschland  von  allen
Seiten  anerkannt,  und  steht  außer  allem  Zweifel.  Und  wenn  der  König-Kaiser
  sagt,  daß  die  preußische  Verfassung  und  Überlieferung  ihn  nicht  zum
Verzicht  auf  das  persönliche  Regiment  nötigen  könne,  so  ist  das  für  Preußen
doppelt  richtig.  Nicht  das  Land  hat  die  Hohenzollern  gemacht,  sondern  die
Hohenzollern  haben  das  Land  gemacht.  Eine  Erinnerung  an  diesen  Sachverhalt
  können  wenigstens  die  Anrufer  der  „Hohenzollern“  gegen  das  Bismarckische
  „Hausmeiertum“  nicht  übel  nehmen.  Anders  liegt  dagegen  die
Sache  bez.  des  zweiten  Teils  des  Erlasses,  der  Frage  der  Stellung  der  Beamten
  zu  den  Wahlen,  indem  jedem  preuß.  Beamten  die  Agilation  gegen
die  Regierung  verboten,  dem  Verwaltungsbeamten  aber  eine  solche  für  die
Regierung  zur  Pflicht  gemacht  zu  werden  scheint.  Bisher  war  die  Praxis
diejenige,  daß  der  Verwaltungsbeamte  für  notwendig  neutral  angesehen
wurde,  der  richterliche  Beamte  dagegen  die  Hände  zur  Opposition  frei  hatte
und  dieselben  auch  gewöhnlich  in  der  ausgiebigsten  Weise  regte.  Der  Erlaß
ist  nun  ein  Schlag  gegen  den  preuß.  „Kreisrichter“,  jetzt  Landgerichtsrat  genannt.
  Liegt  in  dem  Erlaß  eine  Überschätzung  der  königlichen  Prärogative,
        <pb n="41" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  4.)  5

so.  ist  dieselbe  unzweifelhaft  herausgefordert  worden.  Mit  einer  Agitation,
wie  sie  in  den  alt-preußischen  Provinzen  der  größte  Teil  der  richterlichen
Beamten  gegen  die  Regierung  anwendet,  kann  kein  Regiment  bestehen  und
der  radikale  Hr.  Eugen  Richter  als  angebliche-  Zukunftsminister  würde  ohne
Frage  der  erste  sein,  einer  konservativen  Opposition  gegen  sein  Regiment  auf
dem  Verwaltungswege  in  der  nachdrücklichsten  Weise  auf  die  Finger  zu
schlagen.  Auf  der  andern  Seite  herrscht  in  Preußen  jetzt  wirklich  jene
„Reaktion",  von  welcher  in  Reichs-  dingen  zu  reden  für  aufrichtige  Leute  einfach
  lächerlich  genannt  werden  muß.  Die  Ursache  liegt  eben  darin,  daß  in
Preußen  die  Krone  wie  der  Radikalismus  die  ihnen  zu  Gute  kommenden
Paragraphen  der  Verfassung  bis  zum  äußersten  Grade  anzurufen  und
auszunützen  pflegen.  Damit  ist  aber  keine  verfassungemäßige  Regierung
möglich;  denn  eine  moderne  Verfassung  enthält  stets  widerspruchsvolle  Punkte
und  kann  also  nur  mit  gegenseitiger  Geduld  und  Manier  gehandhabt  werden.
In  dem  Erlaß  ist  die  preuß.  Regierung  ihrerseits  wohl  zu  weit  gegangen.

Mit  dem  —  so  scheint  es  wenigstens  —  Verlangen,  daß  die  Beamten  bei
den  Wahlen  für  die  jeweilige  Regierung  eintreten  sollen,  kann  man  sich
kaum  einverstanden  erklären,  wenn  man  auch  zugeben  muß,  daß  der
Erlaß  durch  die  fortschrittliche  Agitation  provoziert  worden  ist,  welche  ihrerseits
  pekuniären  und  sozialen  Einfluß  für  ihre  Zwecke  maß=  und  zügellos
  anwendet  und  dabei  der  Regierung  gegenüber  den  leidenschaftlichsten  Angriffen
  ein  ruhiges  Stillehalten  zumutet,  während  diese  selbe  Fortschrittspartei
  schon  1861  in  ihrem  Programm  wirklich  die  Forderung  gestellt  hatte:
„Wir  verlangen  eine  feste  liberale  Regierung,  welche  es  versteht,  ihren  Grundsätzen
  in  allen  Schichten  der  Beamtenwelt  unnachsichtlich  Geltung  zu
verschaffen."

Die  gesamte  Presse  beschäftigt  sich  begreiflicher  Weise  sofort  und  aufs
lebhafteste  mit  dem  Erlaß,  und  es  ist  alsbald  außer  Frage,  daß  die  als
preußische  Beamten  auf  der  Linken  sitzenden  Mitglieder  im  Reichstag  oder
im  preuß.  Landtag,  wohin  die  Frage  eigentlich  gehört,  eine  Erklärung  bebufs
  Wahrung  ihrer  Bürgerrechte  und  Bürgerpflichten  abgeben  werden.
Von  einem  "Konflikt"  den  allerdings  ein  offiziöser  Berliner  Brief  der
Wiener  „Polit.  Korr.“  schon  unter  dem  27.  Dezember  v.  J.  förmlich  angekündigt
  hatte  (s.  d.),  ist  darum  noch  keine  Rede,  und  selbst  wenn  er  eintreten
  sollte,  würde  er  kaum  allzu  lange  dauern.  Preußen  ist  nicht  mehr
das  zwischen  „Junker  und  Kreisrichter“  geteilte  von  1862,  es  ist  das  Preußen
nach  1866  und  nach  1870/71.  Die  Parallele  der  jetzigen  Zustände  und
Stimmungen  mit  denen  von  1862  trifft  so  wenig  wie  möglich  zu.  Von
dem  Deutschen  Reiche  und  Volke  und  seinen  Verhällnissen  abgesehen:  im
preußischen  Volke  ist  von  einer  Konfliktsgesinnung  wie  derjenigen  des  Jahres
1862  gar  keine  Rede.  Was  den  damaligen  Streit  verschärfte,  war  die  deutsche
Frage,  welche  unaufhaltsam  zur  Lösung  drängte,  und  deren  richtiger  Lösung
das  preußische  Volk  seine  Regierung  nicht  gewachsen  glaubte.  Es  war  das
Gefühl  der  Beschämung,  eine  Regierung  dem  Parlamentarismus  widerstreben
zu  sehen,  welche  im  Ausland  sich  bisher  nur  Niederlagen  geholt  hatte.  Das
ist  jetzt  anders  geworden;  bis  in  den  nationaler  gesinnten  Teil  der  Sozialisten
hinein  ist  man  auf  die  auswärtige  Politik  des  Kaiser-Königs  und  seines
Kanzlers  stolz  und  von  derselben  befriedigt.  Jenes  damalige  Gefühl  der
lodernden  Erbitterung  kann  in  den  diesmaligen  Streit  gar  nicht  hineinkommen.
  über  kurz  oder  lang,  aber  wahrscheinlich  sehr  bald  würden  beide
Teile  mit  Bezug  auf  die  von  Preußen  jetzt  in  Deutschland  eingenommene
Stellung  sich  die  Ehrenpflicht  des  noblesse  oblige  als  Mittel  zur  Herbeiführung
  des  Friedens  bewußt  machen  müssen  Inzwischen  wird  der  Erlaß
allerdings  ziemlich  allgemein  als  die  Einleitung  zu  den  im  Spätherbst  be-
        <pb n="42" />
        6  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  6.)

vorstehenden  preußischen  Landtagswahlen  angesehen  und  auch  vielfach  weniger
dem  Fürsten  Bismarck  als  der  Anregung  und  dem  Einfluß  des  Ministers
des  Innern  v.  Puttkamer  zugeschrieben.

6.  Januar.  (Preußen.)  Die  Amtsentsetzung  des  freisinnigen
Diakonus  Lühr  in  Eckernförde  durch  das  orthodore  evang.-luther.
Consistorium  für  Schleswig-Holstein  wegen  Irrgläubigkeit  (s.  1881
15.  Dez.)  macht  nachgerade  großes  Aufsehen,  da  sie  auf  die  religiöskirchlichen
  Zustände  in  Preußen  ein  sehr  charakteristisches  Licht  wirst.

Das  Erkenntnis  des  Consistoriums  lautet:  „Das  Consistorium
in  Gemeinschaft  mit  dem  Synodalausschuß  hat  am  15.  Nov.  den  Beschluß
gefaßt,  die  wider  den  Diakonns  Lühr  erhobene  Anschuldigung,  daß  er  die
Pflichten  seines  Amtes  verletzt  habe  indem  er:  1)  unter  dem  Titel:  „Zur
Abwehr  gegen  Herrn  Pastor  Deckert's  Ansprache  an  die  Gemeinden“  eine
Schrift  an  die  Gemeindeglieder  der  Schleswig-Holsteinischen  Landeskirche  gerichtet
  und  veröffentlicht  hat,  welche  in  ihren  Aussagen  über  die  Person  und
das  Werk  Jesu  Christi  wesentliche  Abweichungen  von  der  in  der  heiligen
Schrift  enthaltenen  und  in  der  Augsburgischen  Konfession  bezeugten  Glaubensgrundlage
  unserer  Kirche  enthalten;  2)  ähnliche  Abweichungen  auch  in
seiner  lehramtlichen  Tätigkeit  mehrfach  hat  hervortreten  lassen  —  für  begründet
  zu  erkennen  und  wider  den  Genannten  wegen  dieser  Verletzung
seiner  Amtspflichten  die  Amtsentlassung  zu  verfügen,  wie  auch  demselben
die  Kosten  der  geführten  Untersuchung  zur  Last  zu  legen.“  In  den  Gründen
  werden  Stellen  aus  den  Predigten  des  Beklagten,  welche  dessen  Irrglauben
  erweisen  sollen,  zitiert;  das  Resolut  zollt  aber  dennoch  dem  Beklagten
  eine  unumwundene    Anerkennung,  indem  es  ihm  das  folgende  Zeugnis
über  seine  Amtstätigkeit  gibt:  „Es  muß  daneben  anerkannt  werden,  daß
der  Angeschuldigte  die  auch  in  seiner  Broschüre  ausgesprochenen  positiven
Gedanken  von  Gottes  Barmherzigkeit  und  Gnade,  so  wie  sie  durch  Christum
historisch  vermittelt  ist,  in  seinen  Predigten  mit  Frust  und  Wärme,  zum
Teil  in  schwungvoller  Weise  und  ohne  phrasenhafte  Rhetorik  vorgetragen  hat.
Insbesondere  hat  er  von  Christo  als  dem  Anfänger  und  Vollender  unseres
Glaubens,  von  seiner  Menschenliebe  und  seinem  Gehorsam  bis  zum  Tode
mit  dem  Ausdruck  warmer  Liebe  gepredigt,  wobei  er  zugleich  die  Forderung
aufgestellt  hat,  daß  wir  uns  in  das  ganze  Wesen  Jesu  vertiefen  und  auf
diese  Weise  in  eine  Wesensgemeinschaft  mit  ihm  eintreten  sollen.“  Diese
Anerkennung  ist  indessen  nicht  vermögend  gewesen,  jene  Ausstellungen  aufzuwiegen.
  Im  Schlusse  des  Erkenntnisses  wird  ausgeführt,  nachdem  der
Beklagte  sich  auch  durch  die  den  gleicher  Richlung  angehörenden  Pastoren
Kühl  und  Diekmann  erteilten  Verweise  nicht  habe  warnen  und  von  der
Herausgabe  seiner  Schrift  nicht  habe  abhalten  lassen,  so  habe  das  Konsistorium
  von  der  sonst  geübten  „Duldung"  Abstand  nehmen  und  ihn  seines
Amtes  entsetzen  müssen.  —  In  einem  Schreiben  an  die  „Itzehoer  Nachr."
teilt  der  Pastor  Lühr  nunmehr  mit,  daß  er  seine  Verteidigungsschrift  nebst
dem  Urteil  des  schleswig-  holsteinischen  Konsistoriums  veröffentlichen  möchte,
eine  solche  Veröffentlichung  aber  recht  viel  Geld  koste,  das  er  aus  seinen
Mitteln  nicht  aufbringen  könne.  Dann  fährt  er  fort:  „Ich  halte  eine  Veröffentlichung
  auch  für  dringend  geboten,  damit  jedermann  klar  sehe  und  die
Teilnahme  nicht  bloß  an  meinem  Geschick,  sondern  an  der  Sache,  für  oder
wider,  weithin  geweckt  werde.  Es  ist  keine  Sache,  welche  die  Theologen
allein  unter  einander  auszufechtem  haben,  ob  die  frei-protestantische  Auffassung
  innere  Berechtigung  in  unserer  Landeskirche  habe.  Die  Theologen
        <pb n="43" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  8-9.)  7

die  Prediger  freilich  stehen  in  diesem  geistigen  Ringen  voran,  aber  sie  sind
ohne  die  Gemeindeglieder  hinter  sich  gleich  den  Thermopylenkämpfern;  die
Geschichte  berichtet.  daß  sie  erschlagen  sind  einer  nach  dem  anderen.  Und
auf  der  anderen  Seite:  der  Gemeinde  Sache  ist  es,  ob  die  Heils-  gedanken  und
das  Heilsleben,  das  religiöse  und  sittliche  Leben  in  der  oder  jener  Form  ein
Recht  hat  in  der  Kirche  .  Es  handelt  sich  gar  nicht  zunächst  um  eine  verschiedene
  wissenschaftliche  Auffassung.  Sondern  das  Gewissen  ist  in  Bewegung.
  Wenn  es  nun  in  uns  ruft:  Ich  kann  nicht  anders  glauben  und
reden,  ich  kann  nicht  anders:  wie  dann?  Es  könnte  uns  zugerufen  werden:
Daun  tritt  freiwillig  ab.  Aber  wenn  nun  die  Gewißheit  sich  aufdrängt:
Das  ist  das  reinere  Christentum,  das  lautere  Evangelium  in  seiner  Einfachheit,
  wie  es  aus  Christi  Mund  gekommen,  mag  man  sich  dann  von  der
Kanzel  weisen  und  nur  als  Christen  zweiten  Ranges  betrachten  lassen?  Um
solche  Gewissensfragen  handelt  es  sich...  Die  Mitglieder  der  kirchlichen
Behörden  haben  wohl  nach  ihrer  gewissenhaften  Überzeugung  geurteilt,  aber
Gewissen  gegen  Gewissen.  Und  solch’  ein  Urteil  über  die  Glaubensrichtung
  sollte  gar  nicht,  in  den  Händen  einer  kirchenregimentlichen  Behörde  allein
liegen.  Die  theologische  Wissenschafl,  zunächst  durch  die  theologischen  Fakultäten
  vertreten,  sollte  auch  gefragt  werden.  Das  ist  nicht  geschehen.  Die
Gemeinde,  die  eigene  Gemeinde  des  Predigers  sollte  doch  in  einem  solchen
Falle  gefragt  werden,  oder  vielmehr  in  allererster  Linie  zu  entscheiden  haben.
Formell  ist  unser  Konsistorium  im  Recht,  aber  das  Recht  muß  auf  gesetzlichem
  Wege  geändert  werden.“

8.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Die  Fertigstellung  des
vom  Kaiser  schon  in  der  Thronrede  vom  17.  November  v.  J.  angekündigten
  Gesetzentwurfs  über  das  Tabakmonopol  steht  nach  der
„Nordd.  Allg.  Ztg.“  nunmehr  nahe  bevor.

Der  zu  diesem  Behuf  aus  Straßburg  nach  Berlin  berufene  Unterstaatssekretär
  v.  Mayr  kehrt  wieder  dahin  zurück.  Die  „N.  A.  Z.“  bemerkt
dazu:  „Von  den  Reichstagsverhandlungen  in  der  Frühjahrssession  wird  es
abhängen,  ob  das  volle  oder  nur  das  Nohtabat-Monopol  eingeführt  wird.
Wenn  keine  von  beiden  Monopolformen  Annahme  findet,  beabsichtigt  die
Regierung  die  Erhöhung  der  jetzigen  Gewichtssteuer  zu  beantragen,  um  aus
ihr  und  der  projektierten  Besteuerung  der  Getränke  die  Mittel  zur  Aufhebung
  der  Klassensteuer  und  Überweisung  der  Grundsteuer  an  die  Kommunalverbände
  zu  beschaffen."  Von  der  Auffassung  des  Ertrags  des  Monopols
  im  Betrag  von  ca.  150  Mill. Mark  als  „Patrimonium  der  Enterbten“
ist  keine  Rede  mehr.  Zur  Zeit  der  Reichstags-  wahlen  scheint  aber  diese  Idee
an  maßgebender  Stelle  allerdings  gewaltet  zu  haben.  Prof.  Ad.  Wagner
erklärt  später  (Mitte  Okt.)  in  einem  Vortrage  in  Berlin,  eine  Zeitung  habe
in  einem  Artikel  zu  beweisen  gesucht,  daß  die  von  ihm  (Wagner)  damals
öffentlich  ausgesprochenen  Sätze  über  das  „Patrimonium  der  Enterbten“  und
die  Reformpläne  der  Regierung  gar  nicht  Gedanken  des  Reichskanzlers  gewesen
  seien.  Dem  gegenüber  erkläre  er  hiermit  öffentlich  und  vertrete  es
mit  seinem  Ehrenwort,  daß  Alles,  was  er  in  dieser  Beziehung  geäußert,
nicht  nur  seine,  sondern  auch  die  Gedanken  des  Fürsten  Bismarck  gewesen.
Er  sei  bereit,  dies  schwarz  auf  weiß  zu  beweisen.

9.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Wie  italienische  Blätter
wissen  wollen,  erklärt  der  Leiter  des  deutschen  ausw.  Amtes  dem
Vertreter  Italiens  in  Berlin,
        <pb n="44" />
        8  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  9—10.)

daß  die  in  letzter  Zeit  (s.  1881  Deutschland  15.  Nov.  und  Italien
Ende  Dez.)  aufgetauchten  Gerüchte  betr.  eine  angebliche  Initiative  der  deutschen
  Regierung,  um  eine  Änderung  der  Stellung  des  Papsttumes  anzuregen,
  nur  auf  den  sanguinischen  Hoffnungen  der  kirchlichen  Kreise  basiere,
und  daß  die  deutsche  Regierung  absolut  Nichts  zur  Beglaubigung  und  Bekräfligung
  dieser  Gerüchte  beigetragen  habe.  Die  gegenwärtig  zwischen  der
preußischen  Regierung  und  dem  Vatikan  schwebenden  Unterhandlungen  bezögen
  sich  einzig  und  allein  auf  innere,  die  preußische  Gesetzgebung  betreffende
Fragen,  die  mit  der  Stellung  des  Papsttums  Italien  gegenüber  nichts  zu
tun  hätten.

9—  10.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Interpellation
  des  (ultram.)  Abg.  Frhr.  v.  Hertling  betr.  weitere  Ausbildung
  der  Fabrikgesetzgebung  und  Antwort  des  Reichskanzlers,
woran  sich  eine  Diskussion  schließt.

Der  Interpellant  wünscht  namentlich  Beseitigung  der  Sonntagsarbeit,
  weilere  Einschränkung  der  Frauenarbeit,  Verhinderung  einer  übermäßigen
  Ausdehnung  der  Arbeitszeit  für  erwachsene  männliche  Arbeiter  und
endlich  spezielle  Vorschriften  über  die  in  den  gewerblichen  Anlagen  vorzunehmenden
  Schutzmaßregeln,  so  wie  Erweiterung  der  Befugnisse  der  mit  der
Fabrikinspektion  beauftragten  Beamten.  Der  Reichskanzler  erklärt  in
seiner  Anwort  die  Anregung  für  eine  teils  unnötige  teils  verfrühte  und
fährt  dann  fort  nach  den  stenographischen  Verhandlungen:  „Die  Ziele,  welche
der  kaiserlichen  Politik  vorschweben,  sind  durch  die  kaiserliche  Botschaft  gekennzeichnet.
  Es  handelt  sich  nun  aber  um  die  Wege,  auf  welchen  sie  zu
erreichen  sind,  und  die  Wahl  dieser  Wege  ist  gleich  wichtig,  wie  die  Festlegung
  des  Zieles  überhaupt,  denn  jeder  Weg  kann  ein  richtiger  Weg  sein,
er  kann  auch  ein  Irrweg  sein.  Ich  muß  sagen:  ich  selbst  bin  meiner  Überzeugung
  über  die  Wahl  der  Wege  —  über  die  Ziele  bin  ich  mir  ganz  klar
—  aber  der  Wahl  der  Wege  bin  ich  so  unbedingt  sicher  nicht,  daß  ich
Ihnen  2  mit  Bestimmtheit  amtliche  Andeutungen  über  Das  machen
könnte,  was  ich  hoffe  etwa  im  Monat  April  1883  dem  Reichstage  vorlegen
zu  können  auf  diesem  Gebiete.  Ich  bin  teils  noch  nicht  mit  mir  darüber
einig,  teils  nicht  mehr  in  dem  Maße,  wie  ich  es  früher  war.  Noch  nicht,
weil  ich  der  Belehrung  bedarf.  .  .  Und  wenn  ich  ferner  sagte,  ich  bin  nicht
mehr  so  fest  in  meinen  Überzeugungen,  wie  ich  war,  so  habe  ich  eine  Ursache
  davon  schon  erwähnt,  die,  daß  ich  mich  übergeugt  habe,  daß  die  korporative
  Organisation,  die  wir  in  der  früheren  Unfallversicherungsvorlage
  nur  fakultativ  ermöglicht  hatten,  zwangsweise  eingeführt  werden
  muß.  Ich  glaube,  es  gibt  keinen  andern  Weg,  welcher  zu  praktischen
Erfolgen  zu  führen  verspricht.  Eine  andere  Einwirkung,  die  mich  einigermaßen
  irre  gemacht  hat  in  meinem  Glauben  an  Erfolg,  liegt  im  Ausfall
der  Wahlen.  Ich  kann  mich  der  Tatsache  nicht  verschließen,  daß  gerade
in  den  industriellen  und  Arbeiterkreisen  vorzugsweise  Gegner  der  Regierung
gewählt  worden  sind,  nicht  überall,  aber  doch  vorwiegend,  nach  der  Majoriät.
Ich  muß  also  daraus  schließen,  daß  die  Arbeiter  im  Ganzen  mit  den  ihnen
doch  kaum  unbekannten  Intentionen  der  gesetzgebenden  Initiative  nicht  einverstanden
  sind  (Rufe  links:  sehr  wahr!),  daß  die  Arbeiter  also  von  den
Herren,  die  eben  „sehr  wahr!“  rufen,  von  den  Herren,  -welche  die  freie  Konkurrenz
  aller  Kräfte,  des  Schwachen  wie  des  Starken  in  allen  Beziehungen
vertreten,  also  von  den  Herren  des  Freihandels,  des  Gehenlassens,  des
laisser  faire,  mit  einem  Worte:  von  der  fortschrittlichen  und  sezessionistischen
Politik  mehr  erwarten,  als  von  den  Reformversuchen  der  Regierung.  Das
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  9.-  10.)  9

liegt  unzweifelhaft  in  den  Wahlergebnissen  eines  großen  Teiles  unserer
Wahlkreise,  und  das  ist  es,  was  mir  in  den  Ergebnissen  der  letzten  Wahlen
am  Meisten  zu  Herzen  gegangen  ist.  Ob  die  politischen  Parteien  sich  etwas
verschieben,  ob  etwas  mehr  von  den  Mitttelparteien  nach  den  Extremen  hin
abgeht  oder  umgekehrt,  das  muß  ich  mir  gefallen  lassen,  und  das  macht  mich
nicht  irre;  aber  diese  Wahrnehmung,  daß  die  Massen  der  Arbeiter  selbst  den
Versuchen  der  Regierung,  ihre  Lage  zu  verbessern,  in  dem  Maße  mißtrauisch
gegenüberstehen,  daß  sie  lieber  Vertreter  der  Richtung  wählen,  welche  auf
dem  wirtschaftlichen  Gebiete  das  Recht  des  Stärkeren  befürworten  (Oho!
links.  Hört!  hört!),  und  welche  den  Schwachen  in  seinem  Kampfe  gegen  die
Macht  des  Kapitals  im  Stiche  lassen,  ihm  jeden  Beistand  versagen  und  ihn
dafür  auf  seine  eigene  Menschenwürde,  auf  die  freie  Konkurrenz  und  die
Privatassekuranz  und  auf  —  ich  weiß  nicht,  was  noch  für  Worte  hinweisen,
kurz,  die  ihm  jede  Staatshilfe  versagen,  hatte  ich  nicht  erwartet.  Ich  habe
als  das  System,  welches  ich  nach  dem  Willen  des  Kaisers  zu  vertreten  habe,
bei  früheren  Gelegenheiten  aufgestellt:  wir  wollen  dahin  streben,  daß  es  im
Staate  wo  möglich  niemanden  oder  doch  möglichst  wenige  gebe,  die  sich  sagen:
Wir  tragen  nur  die  Lasten,  haben  aber  kein  Gefühl  davon,  daß  der  Staat
um  unser  Wohl  und  Wehe  sich  irgendwie  bekümmert,  daß  die  Zahl
dieser  nach  Möglichkeit  vermindert  werde.  Es  gehört  zu  den  Traditionen
der  Dynastie,  der  ich  diene,  sich  des  Schwachen  im  wirtschaftlichen
  Kampfe  anzunehmen.  Friedrich  der  Große  sagte  schon:  je  serai
le  roi  des  gueux,  und  er  hat  es  nach  seiner  Art  durchgeführt  in  strenger
Gerechtigkeit  gegen  Hoch  und  Gering,  nach  der  Art,  wie  seine  Zeit  es  mit
sich  brachte.  Friedrich  Wilhelm  III.  hat  dem  damals  hörigen  Bauernstand
eine  freie  Stellung.  verschafft,  in  der  es  ihm  gegeben  gewesen  ist,  bis  zu  einer
rückläufigen  Bewegung,  die  vor  etwa  15  Jahren  anfing.  zu  prosperiren,
stark  und  unabhängig  zu  werden.  Unser,  oder  mein  jetziger  Herr  ist  von
dem  edlen  Ehrgeiz  beseelt,  wenigstens  in  seinem  hohen  Alter  noch  die  Hand
angelegt  und  den  Anstoß  gegeben  zu  haben,  daß  für  die  heutzutage  schwächste
Klasse  unserer  Mitbürger,  wenn  auch  nicht  die  gleichen  Vorteile  und  Ziele,
wie  für  den  Bauer  vor  70  Jahren,  so  doch  eine  wesentliche  Besserung  der
Gesamtsituation  erzielt  wird,  daß  noch  zu  Lebzeiten  Sr.  Majestät  hieran
Hand  angelegt  wird,  und  daß  die  Bewegung  begonnen  wird,  die  vielleicht
in  einem  Menschenalter  erfüllbar  wird,  vielleicht  auch  wieder  ersterben  mag
unter  dem  Drange  und  der  Gewalttat  anderer.  Er  hat  es  sich  als  Ziel
gesetzt,  früher  oder  später  auf  diesem  Gebiete  nach  einem  analogen  Zustand
zu  streben,  wie  sein  hochseliger  Vater  in  der  ewig  denkwürdigen  Emanzipation
  der  Bauern,  die  an  die  Namen  Stein,  Hardenberg  und  Friedrich
Wilhelm  III.  sich  knüpft.  Mit  dieser  Tendenz  ist  ja  das  Gehenlassen,  das
Anweisen  des  Schwachen  auf  seine  eigenen  Kräfte  durchaus  in  Widerspruch.
Nichtsdestoweniger  und  bei  der  vielgerühmten  Treue,  mit  der  der  gemeine
Mann  bei  uns  an  der  Dynastie  und  dem  Königtum  hängt,  sind  die  Verheißungen,
  die  Anerbietungen  einer  emanzipierenden  Gesetzgebung  in  den
großen  Zentren  der  Industrie  von  den  Arbeitern  mit  weniger  Vertrauen
aufgenommen  worden,  als  die  Versprechungen  der  Herren,  die  kühl  sagen:
Helft  euch  selbst,  ihr  seid  dazu  im  Stande,  ihr  seid  stark  genug,  Eure  Unabhängigkeit
  erfordert  das,  vom  Staate  habt  ihr  nichts  zu  erwarten!  Kurz,
die  Niederlage,  welche  die  Regierung  oder  ich  persönlich  in  den  großen
Zentren  der  Industrie  bei  den  Arbeitern  erlitten  habe,  hat  mich  bis  zu
einem  gewissen  Grade  entmutigt.  Allein  diese  Entmutigung  kann  mich  nicht
abhalten,  meine  Schuldigkeit  zu  tun,  so  lange  ich  im  Dienste  bin,  wenn  ich
auch  eine  ganz  ausnahmslose  Opposition  gegen  meine  Vorlagen,  wenn  ich
auch  den  Korb,  den  ich  bekomme,  voraussehe,  ich  muß  ihn  bekommen  und
        <pb n="46" />
        10  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  10.—12.)

zwar  öffentlich  bekommen,  um  das  Bewußtsein  zu  haben,  meine  Schuldigkeit
getan  zu  haben.“  Der  Reichskanzler  geht  dann  auf  die  einzelnen  Punkte
der  Interpellation  über  und  erörtert  namentlich  die  Frage  einer  Verminderung
  der  Arbeitszeit  und  eines  Normalarbeitstages,  sowie  die  weiter  hieran
sich  knüpfende  Frage,  ob  die  Industrie  die  ihr  dadurch  bereitete  starke,  zum
Teil  enorme  Mehrbelastung  gegenüber  der  Konkurrenz  zu  tragen  im  Stande
sein  werde,  ohne  sich  zu  ruinieren  oder  das  Geschäft  aufgeben  zu  müssen,  in
welchem  Falle  die  Arbeiter  selbstversändlich  noch  schlimmer  daran  wären,
als  bisher.  „Ich  kann  mit  der  Versicherung  schließen,  daß  mich  die  ganze
Darlegung  des  Vorredners  sympathisch  berührt  hat,  dass  ich  aber  auch  ihn
und  seine  Gesinnungsgenossen  bitte,  die  Schwierigkeiten,  die  einer  praklischen
Ausführbarkeit  des  Wünschenswerten  —  die  Wünsche  teilen  wir  ja  entgegenstehen,
  auch  ihrerseits  zu  würdigen  und  nicht  zu  große  unerfüllbare
Hoffunngen  zu  erregen,  und  daß  ich  Sie  bitte,  mit  Geduld  den  Zeitpunkt
abzuwarten  —  ich  hoffe,  es  wird  im  April  nächsten  Jahres  sein  —  wo  die
verbündeten  Regierungen  in  der  Lage  sein  werden,  nach  den  Intentionen  des
Kaisers  das  Bestreben  zu  betätigen,  daß  auch  den  Schutzlosen  im  Staate
die  Überzeugung  werde,  daß  der  Staat  nicht  bloß  ihrer  sich  erinnert,  wenn
es  gilt,  Steuern  zu  zahlen  und  Rekruten  zu  stellen,  sondern  daß  er  auch  an
sie  denkt,  wenn  es  gilt,  sie  zu  schützen  und  zu  stützen.  damit  sie  mit  ihren
schwachen  Kräften  auf  der  großen  Landstraße  des  Lebens  nicht  übergerannt
und  niedergetreten  werden."

10.  Januar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  die  ultramontane
Mehrheit  derselben  beschließt  auf  den  Antrag  Lerzer's,  „S.  M.  den
König  zu  bitten,  den  bayerischen  Bevollmächtigten  im  Bundesrat
anzuweisen,  für  die  Herabminderung  der  Militärlast  auf  eine  zweijährige
  Präsenzzeit  zu  wirken“  und  lehnt  den  Zusatzantrag  Frankenburger's
  „insoweit  es  ohne  Schädigung  der  Wehrkraft  des  Reiches
geschehen  kann“  mit  ihrer  Mehrheit  gegen  die  liberale  Minderheit  ab.

In  der  Debatte  erklärt  Frankenburger  (lib.):  „Wir  wollen  das
Reich  nicht  nur  erhalten,  sondern  die  errungene  Machtstellung  konservieren.
Dadurch  ist  die  volle  Wehrhaftigkeit  des  Reichs  und  die  Schlagfertigkeit  des
Heeres  bedingt.  Für  die  Erhaltung  des  Reiches  ist  uns  kein  Opfer  zu  groß.
Widersoruch  rechts.)  Aber  auch  bei  der  Erhaltung  der  vollen  Wehrkraft

des  Landes  sind  wir  der  Meinung,  daß  Ersparnisse  möglich  sind.  Ich  und
ein  großer  Teil  meiner  politischen  Freunde  halten  eine  zweijährige  Präsenzzeit
  der  Infanterie  für  durchführbar.  Schels  lultram.)  meint:  „die  Finanzmisere
  Bayerns  datiert  von  dem  Tage,  seit  dem  wir  dem  Reiche  angehören
und  somit  von  der  erhöhten  Militärlast“.

11.—12.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  genehmigt
mit  233  gegen  115  Stimmen  den  Antrag  Windthorst's  auf  Abschaffung
  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1874  betr.  die  Verhinderung  der
unbefugten  Ausübung  von  Kirchenämtern.  Die  Ultramontanen  betrachten
  das  Resultat  als  einen  großen  Erfolg.  Die  Regierung  hat
zu  dem  Antrag  Stellung  nicht  genommen.  Der  Bundesrat  erteilt
demselben  jedoch  seine  Zustimmung  nicht,  so  daß  er  tatsächlich  dahinfällt.
        <pb n="47" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  11.-  12.)  11

In  der  Debatte  hebt  der  Abg.  Hobrecht  (nat.-lib.)  die  Bedeutung
und  Tragweite  des  Antrags  Windthorst  folgendermaßen  hervor:  „das  Gesetz
ist  in  der  ersten  Zeit  nach  seiner  Emanation  zwar  vielfach  angewendet  worden,
  die  Anwendung  hat  aber  rasch  nachgelassen,  und  aus  den  letzten  Jahren
liegt  von  einer  solchen  gar  kein  Beispiel  vor.  Wenn  wir  daher  jetzt  in  eine
erneute  Erörterung  des  Gesetzes  treten,  wenn  wir  es  in  diesem  Augenblick
aufzuheben  beschließen  ohne  den  Antrieb,  den  uns  besondere  tatsächliche
Übelstände  als  Ausflüsse  jenes  Gesetzes  geben  können,  dann  hat  diese  Beschlußfassung
  die  notwendige  Voraussetzung,  daß  wir  ihr  eine  Prüfung  der
preußischen  kirchenpolitischen  Gesetze  zu  Grunde  legen  müßten,  und  es  würde
die  Annahme  dieses  Antrags  eine  prinzipielle  Verurteilung
der  ganzen  bisherigen  preußischen  Kirchenpolitik  enthalten.
Diese  prinzipielle  Bedeutung  einer  Annahme  des  Antrags  wird  geschärft,  wenn
man  die  augenblicklichen  Verhältnisse  ins  Auge  faßt.  Wir  wissen  lange,
und  es  ist  auch  von  den  Verteidigern  der  Vorlage  hervorgehoben  worden,
daß  die  preußische  Regierung  in  diesem  Augenblicke  und  schon  seit  Jahren
bemüht  ist,  die  Schärfen  des  Konflikts  zu  mildern.  Wir  wissen,  daß  sie  in
Unlerhandlungen  steht.  um  Mittel  und  Wege  zu  finden,  ein  friedlicheres
Verhältniß  zwischen  Kirche  und  Staat  herbeizuführen.  Wir  wissen,  daß  in
wenigen  Tagen  der  preußische.  Landtag  eröffnet  wird,  und  wir  wissen,  daß
eine  seiner  Hauptaufgaben  sein  wird,  die  kirchenpolitischen  Fragen  in  der
Form  eines  neuen  kirchenpolitischen  Gesetzentwurfes  in  Beratung  zu  ziehen
und  darüber  Beschluß  zu  fassen.  Wenn  in  diesem  Augenblick  von  hier  aus
das  Gesetz  vom  Jahre  1874  angegriffen,  wenn  es  aufgehoben  wird,  so
greifen  wir  damit  tatsächlich  in  einer  Weise  der  Erledigung  dieser  Frage
im  preußischen  Landtage  vor,  greifen  hinein  in  die  innere  Gesetzgebung

  des  preußischen  Staates  in  einem  Maße,  wie  es  noch
nicht  geschehen  ist.“  Die  Nat.-Lib.  werden  nach  der  Erklärung  Hobrechts
also  gegen  den  Antrag  Windthorst  stimmen.  Aber  auch  ein  Teil  der  Freikonservativen
  und  ebenso  Hänel  vom  Fortschritt  und  Forckenbeck  von  den
Secessionisten  sind  gegen  denselben.  Immerhin  wirken  auch  bei  diesen  die
vom  Abg.  Birchow  dargelegten  Motive  bis  auf  einen  gewissen  Grad,  wenn
er  sagt:  „Wir  haben  die  Empfindung,  daß  die  Regierung  uns  Liberale  in
eine  Stellung  brachte,  daß  alles  Odium  des  Kulturkampfes  auf  uns  ruht,
während  wir  doch  der  Regierung  nur  folgten.  Die  diskretionären  Gewalten,
die  Polizeigewalt,  hat  man  beliebig  ausgebeutet,  jetzt  sollen  wir  die  Verantwortung
  dafür  tragen,  während  sich  die  Regierung  aus  dem  Staube  macht.
Man  kann  es  uns  nicht  verdenken,  wenn  wir  uns  dieser  Verantwortlichkeit
entziehen  wollen.  Wir  wollen  nicht  der  Prügelknabe  der  Regierung  sein.

Wir  sind  nicht  die  Mähre,  die  der  Reichskanzler  regelmäßig  reiten  kann.“
Dieses  Gefühl  regt  sich  mehr  oder  minder  auf  der  ganzen  Linken,  und  wenn
die  Regierung  neuerdings  „diskretionäre  Gewalten“  verlangt,  so  wird  die
Linke  wahrscheinlich  sagen  oder  wäre  wenigstens  berechtigt  zu  sagen:  Gesetze,
deren  regelrechte  Anwendung  man  nicht  mehr  nötig  findet  und  nicht  will,
die  sollen  auch  nicht  bestehen  bleiben;  darin  gehen  wir  mit  dem  Zentrum,
wenn  der  Kanzler  nicht  für  die  ordentliche  Aufrechthaltung  mit  uns  gehen
will.  Viel  weiter  geht  dagegen  der  Abg  Eng.  Nichter  (Fortschr.),  dem
die  Zustimmung  zum  Antrage  Windthorst  nur  ein  Mittel  zu  einem  viel
weiteren  Zwecke,  der  Bekämpfung  des  Reichskanzlers  überhaupt,  ist,  und  der
seine  lange  Rede  für  den  Antrag  dahin  schließt:  „Wenn  uns  noch  irgend
ein  Zweifel  sein  konnte,  wohin  wir  jetzt  die  ganze  Front  zu richten
haben,  so  hat  uns  doch  der  Erlaß  vom  4.  Januar  auch  den  letzten  Zweifel
darüber  beseitigt;  es  ist  das  jetzt  eingetreten,  was  man  leider  schon  lange
voraussehen  mußte,  in  der  schärfsten  und  schroffsten  Form.  Als  ich  hier
        <pb n="48" />
        12  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  11—12.)

vor  10  Jahren  zuletzt  über  Kirchenpolitik  sprach  bei  dem  Kanzelparagraphen,
da  schloß  ich  meine  Rede  mit  einem  Hinweis  auf  die  Möglichkeit  solcher
Ereignisse,  wie  sie  nun  hier  an  uns  herantreten.  Damals,  vor  10  Jahren,
befanden  wir  uns  in  der  Frühlingszeit  des  deutschen  Reichs,  in  einer  gewissen
  allgemeinen  Friedfertigkeit  und  Vertrauensseligkeit;  aber  ich  warnte
davor,  dieses  stille  Parteileben  zu  überschätzen,  und  sagte  damals:  „Meine
Herren,  täuschen  wir  uns  doch  darüber  nicht,  diese  Stille  wird  nicht  ewig
fortdauern.  Der  Gegensatz  zwischen  der  großen  Mehrheit  der  Bevölkerung
und  der  Regierung  braucht  nicht  erst  zu  entstehen,  er  ist  vorhanden;  es  ist
der  Gegensatz  zwischen  dem  Bestreben  nach  einer  wirklichen  parlamentarischen
  Regierung  und  einem  Scheinkonstitutionalismus.

Wenn  man  diesem  Gegensatz  gegenüber  temporisiert,  wenn  man  seine  Austragung
  vertagt,  ja,  wenn  man  ihn  sogar  dort,  wo  er  am  auffälligsten  an
die  Oberfläche  tritt,  durch  ein  Pauschquantum  auf  mehrere  Jahre  begraben
zu  können  meint,  —  der  Gegenstand  selbst  wird  nicht  verschwinden,  er  muß
ausgekämpft  werden.  Es  mag  ja  sein,  daß  die  große  persönliche  Autorität,
deren  die  gegenwärtigen  Machthaber  und  Staatslenker  genießen,  im  Stande
ist,  die  Entscheidung  dieses  Kampfes  in  das  nächste  Dezennium  hinauszuschieben,
  —  uns  jüngeren  wird  dieser  Kampf  nicht  erspart  werden,  und  ich
würde  glauben,  daß  in  diesem  Kampf  mir  an  der  Rüstung  ein  wesentlicher
Ring  fehlen  würde,  wenn  man  mir  dann  vorhalten  könnte,  ich  hätte  einstmals
  für  ein  solches  Gesetz  gestimmt.“  Nun,  meine  Herren,  das  Dezennium
ist  angebrochen  mit  diesen  Jahren,  aus  uns  jüngeren  sind  ältere  in  diesem
Hause  geworden,  aber  der  Kampf  —  das  sehen  wir  jetzt  um  so  deutlicher  —
ist  uns  nicht  erspart,  der  Kampf  bricht  jetzt  heran,  und  dieser  Erlaß
vom  4.  Januar  ist  die  Aufforderung,  klar  zum  Gefecht  zu  machen,
und  in  einer  solchen  Situation  beeile  ich  mich,  alles  wegzuräumen  in
dem  Apparat,  was,  als  unserem  inneren  Wesen  fremd,  für  uns  hinderlich
sein  könnte,  klar  zum  Gefecht  zu  machen.“

Bei  der  Abstimmung  erklären  sich  für  den  Antrag  Windthorst

das  Zentrum  geschlossen  mit  allen  seinen  welfischen,  polnischen  und  elsässischen
  Anhängern,  die  größere  Hälfte  der  Deutsch-Konservativen,  die  kleinere
Hälfte  der  Freikonservativen,  die  große  Mehrheit  der  Fortschrittspartei,  die
Volkspartei  und  die  Sozialdemokraten,  gegen  denselben  die  Nationalliberalen
geschlossen,  die  größere  Hälfte  der  Freikonservativen,  die  kleinere  Hälfte  der
Deutschkonservativen,  die  meisten  Sezessionisten  und  von  der  Fortschrittspartei
  Hänel  und  seine  näheren  Freunde.

Nach  der  neuesten  Fraktionsliste  des  Reichstags  gehören  an:
den  Deutschkonservativen  49  (darunter  als  Hospitanten  die  Minister  v.  Goßler
und  v.  Puttkamer),  der  deutschen  Reichspartei  (Freikons.)  27,  dem  Zentrum
107  (darunter  die  9  welfischen  Hospitanten),  den  Polen  18,  den  Nationalliberalen
  45,  der  liberalen  Vereinigung  (Sezess.)  47  (darunter  4  Hospitanten),
der  Fortschrittspartei  58,  der  Volkspartei  8,  den  Sozialdemokraten  12,
ferner  15  Elsaß-  Lothringer  und  10  Wilde,  nämlich  v.  Bockum-Dolffs,
v.  Bühler,  Johannsen,  Frhr.  Langwerth  v.  Simmern,  Lassen,  v.  Levetzow,
v. Ludwig,  Dr.  Schäffler,  Dr.  Stubel,  v.  Treitschke.  Ein  Mandat  ist
erledigt.

Die  Presse  erblickt  in  dem  Beschlusse  eine  unzweideutige  Erklärung,
daß  die  Regierung  den  Reichstag  nicht  mehr  für  sich  habe,  wenn  sie  auf  der
Aufrechthaltung  der  wesentlichen  Grundsätze  der  Falk'schen  Gesetzgebung.  beharren
  wolle.  Der  gewandte  Führer  des  Zentrums  habe  bei  Stellung  seines
Antrags  die  Absicht  gehabt,  das  Friedensbedürfnis  des  Vatikans  zu  vermindern
  und  habe  diesen  Zweck  auch  erreicht.  Bereits  erkläre  der  „Offervatore
  Romano“,  daß  die  Kurie  die  Erweiterung  der  diskretionären  Be-
        <pb n="49" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  13  —14.)  13

fugnisse  der  preußischen  Regierung  nicht  als  Weg  zum  Frieden  betrachten
könne.  Das  sei  eine  Wendung  gegen  frühere  Stimmungen“  im  Vatikan.
Halte  dieselbe  an  und  trete  nicht  bei  dem  eindrucksbereiten  Leo  XIII  eine
neue  Wendung  ein,  dann  sei  das  Schicksal  der  neuen  kirchenpolitischen  Vorlage
  in  der  preußischen  Kammer  von  vorneherein  besiegelt.  So  ist  es  denn
auch  wirklich  gekommen.

13.  Januar.  (Sachsen.)  II.  Kammer:  genehmigt  neuerdings
  den  Ankauf  von  zwei  Privatbahnen  behufs  Ausdehnung  des
Staatseisenbahnnetzes.

14.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  genehmigt  den
Etatstitel  über  die  Hauptzollämter  nur  mit  einer  von  Möller  beantragten
  Resolution,  welche  das  Recht  der  Mitwirkung  des  Reichstags
  beim  Zollanschluß  der  Unterelbe  ausdrücklich  wahrt.

14.  Januar.  (Preußen.)  Eröffnung  des  Landtags.  Der
Vizepräsident  des  Ministeriums  v.  Puttkamer  verliest  die  Thronrede
des  Kaisers  und  Königs:

„Die  Finanzlage  des  Staats  zeigt  gegen  die  Ergebnisse  der  letzten
Jahre  einen  weiteren  Fortschritt  der  Besserung.  Das  abgelaufene  Rechnungsjahr
  hat  einen  vorzugsweise  aus  der  Verwaltung  der  verstaatlichten  Eisenbahnen
  herrührenden  Überschuß  von  beinahe  29  Millionen  Mark  geliefert,
und  die  Ergebnisse  der  Betriebsverwaltungen  sowie  die  in  andauerndem
Steigen  begriffenen  Einnahmen  aus  den  Reichs-  steuern  lassen  für  das  künftige
  Jahr  weitere  Mehrerträge  erwarten.  Ungeachtet  der  gegenüberstehenden
Mehrausgaben,  unter  denen  insbesondere  eine  nicht  erhebliche  Erhöhung  der
Matrikularbeiträge  des  Deutschen  Reiches  hervortritt,  hat  sich  doch  der  Staatshaushaltsetat
  für  1882/83  günstiger  als  für  die  drei  vorhergehenden  Jahre
gestaltet.  In  Folge  dessen  hat  darauf  Bedacht  genommen  werden  können,
den  auf  fast  allen  Gebieten  der  Staatsverwaltung  hervorgetretenen  Bedürfnissen
  in  ausgiebiger  Weise  Befriedigung  zu  verschaffen.  Wenn  Ihnen  dessenungeachtet
  noch  die  Aufnahme  einer  Anleihe  von  mäßigem  Betrage  vorgeschlagen
  wird,  so  geschieht  dies  in  der  Absicht  kräftiger  Entwicklung  der
wirtschaftlichen  Interessen  des  Staats,  insbesondere  durch  Förderung  produktiver
  Anlagen  und  Zwecke.  Neben  dem  Staatshaushaltsetat  werden
Ihnen  Gesetzentwürfe  zugehen,  welche  in  Aussicht  nehmen,  die  Lage  der
Hinterbliebenen  unmittelbarer  Staatsbeamten  in  Übereinstimmung  mit  der
im  vorigen  Jahre  erfolgten  gesetzlichen  Regelung  dieses  Gegenstandes  im
Reiche  sicherer  und  auskömmlicher  zu  gestalten  und  die  Verhältnisse  der  nach
langer  Dienstzeit  in  den  Ruhestand  zu  versetzenden  Beamten  günstiger  als
bisher  zu  regeln.  Die  Staatsregierung  muß  zu  ihrem  Bedauern  darauf
verzichten,  die  von  ihr  als  dringend  erkannte  allgemeine  Aufbesserung  der
Beamtenbesoldungen  schon  im  nächsten  Etatsjahre  zu  verwirklichen;  sie  wird
aber  ernstlich  darauf  bedacht  sein,  die  hierzu  erforderlichen,  nicht  unerheblichen
  Mittel  dem  Staatshaushalte  zuzuführen,  und  gibt  sich  der  Hoffnung
hin,  daß  die  weitere  Ausbildung  des  Systems  der  indirekten  Steuern  im
Wege  der  Reichs-  gesetzgebung  die  baldige  Erfüllung  auch  dieser  Wünsche
möglich  machen  werde.  —  Der  in  der  letzten  Landtagssession  unerledigt  gebliebene
  Entwurf  eines  Gesetzes,  nach  welchem  die  aus  dem  Ertrage  neuer
oder  erhöhter  Reichssteuern  an  Preußen  zu  überweisenden  Geldsummen
zur  Herabminderung  der  direkten  Steuern  und  Kommunalabgaben  ver-
        <pb n="50" />
        14  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  14.)

wendet  werden  sollen,  wird  Ihnen  wieder  vorgelegt  werden.  Es  sind
in  diesem  Gesetzentwurf  die  Erleichterung  der  Volksschullasten  unter  Beseitigung
  des  Schulgeldes  und  die  Erhöhung  der  Beamtenbesoldungen  als
unmittelbare  Verwendungszwecke  mit  aufgenommen  worden.  Nachdem  inzwischen
  das  Reichsgesetz  über  die  neu  eingeführten  Stempelabgaben  in  Kraft
getreten  ist,  wird  über  die  aus  den  Erträgen  derselben  dem  preußischen
Staatshaushalte  zufließenden  Mittel  zum  erstenmal  Verfügung  zu  treffen
sein.  In  Verbindung  mit  dem  vorbezeichneten  Gesetzentwurfe  wird  Ihnen
ein  fernerer  Steuererlaß  vorgeschlagen  werden.  —  Auch  in  der  bevorstehenden
  Session  wird  Ihre  Mitwirkung  auf  dem  Gebiete  des  Eisenbahnwesens
  in  hervorragendem  Maße  in  Anspruch  genommen  werden.  Ermutigt
  durch  die  schon  bis  jetzt  erzielten  günstigen  Erfolge  der  Überführung
mehrerer  größerer  Privateisenbahnen  in  die  Hände  des  Staats  und  bestärkt
in  der  Überzeugung,  daß  die  mit  Ihrer  Zustimmung  verfolgte  Durchführung
des  Staatseisenbahnsystems  den  Interessen  des  Landes  in  hohem  Maße  entspricht,
  ist  die  Regierung  bemüht  gewesen,  dem  Staate  den  Besitz  einer  weitern
  Reihe  wichtiger  Privtlbahnen  zu  sichern.  Mit  der  Einfügung  derselben
in  das  Staatseisenbahnnetz  werden  sich  die  Vorteile  einer  einheitlichen  Verwaltung
  in  noch  erhöhtem  Maße  für  das  Land  nutzbar  machen  lassen.
Durch  die  mit  den  Gesellschaften  vereinbarten  Verträge,  welche  Ihnen  werden
  vorgelegt  werden,  ist  zugleich  die  Bereitstellung  der  erforderlichen    Geldmittel
  für  die  Herstellung  neuer,  langersehnter  Schienenwege  wie  für  mehrere
größere  Beschaffungen  und  bauliche  Anlagen  erleichtert,  welche  der  erfreulich
wachsende  Verkehr  erheischt.  Die  in  der  vorigen  Session  nicht  erledigten  Gesetzentwürfe,
  welche  eine  erhöhte  Bürgschaft  für  den  wirtschaftlichen  und
finanziellen  Erfolg  des  Staatseisenbahnsystems  bezwecken,  werden  Ihnen  zur
Beschlußfassung  wieder  zugehen.  —  Von  der  unausgesetzten  Fürsorge  der
Staatsregierung  für  die  Verbesserung  der  Wasserstraßen  wird  die  Anforderung
  weiterer  beträchtlicher  Mittel  für  die  planmäßige  Fortsetzung  der
Stromkorrektionen  wie  eine  Denkschrift  über  die  planmäßige  Regulierung
mehrerer  kleiner  schiffbarer  Flüsse,  nicht  minder  eine  Denkschrift  über  die
gegenwärtige  Lage  der  preußischen  Kanalprojekte  Zeugnis  ablegen.  Die
Staatsregierung  hegt  die  Hoffnung,  den  Bau  der  ersten  großen  Abteilung
des  Rhein-Weser-Elbe-Kanals  zur  Verbindung  des  rheinisch=  westfälischen
Industriebezirks  mit  den  deutschen  Nordseehäfen  alsbald  in  Angriff  nehmen
und  zu  diesem  Ende  noch  in  der  bevorstehenden  Session  eine  bezügliche  Vorlage
  Ihnen  zugehen  lassen  zu  können.  —  Nachdem  es  zur  lebhaften  Befriedigung
  der  Regierung  Sr.  Majestät  möglich  geworden  ist,  in  mehreren
katholischen  Bistümern  eine  geordnete  Verwaltung  wieder  herzustellen,
sowie  dringenden  Notständen  auf  dem  Gebiete  der  Seelsorge  Abhilfe  zu  gewähren,
  auch  der  Tätigkeit  der  krankenpflegenden  Genossenschaften  Erweiterung
  und  Erleichterung  zu  verschaffen,  wird  Ihnen  im  weiteren  Verfolg  der
im  Interesse  der  katholischen  Bevölkerung  angebahnten  friedlichen  Gestaltung
der  kirchen  politischen  Verhältnise  eine  Vorlage  unterbreitet  werden,
welche  das  Gesetz  vom  14.  Juli  1880,  soweit  es  mit  dem  Beginn  dieses
Jahres  außer  Wirksamkeit  getreten  ist,  wieder  in  Kraft  In  setzen  und  zugleich
in  wichtigen  Punkten  zu  erweitern  bestimmt  ist.  Die  freundlichen  Beziehungen
  zu  dem  gegenwärtigen  Oberhaupte  der  katholischen  Kirche  setzen
uns  in  die  Lage,  dem  geschäftlichen  Bedürfnisse  durch  Wiederanknüpfung  des
diplomatischen  Verkehrs  mit  der  römischen  Kurie  Rechunng  zu  tragen.  Die
Mittel  hiefür  werden  von  Ihnen  erbeten  werden.  —  Die  Ihnen  zugehenden
  Entwürfe  einer  Kreis=  und  Provinzialordnung  für  die  Provinz
Hannover  bekunden  den  unveränderten  Willen  der  Staatsregierung,  die  mit
dem  Erlasse  der  Kreisordnung  vom  13.  Dezember  1872  begonnene  und  durch
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  14  —17.)  15

die  späteren  Organisationsgesetze  weiter  entwickelte  Verwaltungsreform
vermöge  schrittweiser  Ausdehnung  auf  das  gesamte  Staatsgebiet  unter  gleichzeitiger
  Berücksichtigung  des  aus  einer  mehrjährigen  Erfahrung  sich  ergebenden
  Revisionsbedürfnisses  ihrem  Abschlusse  entgegenzuführen.“

Der  Bestand  der  Fraktionen  des  preuß.  Abg.-Hauses  zu
Beginn  der  Session  wird  folgendermaßen  angegeben:  Die  stärkste  Partei  sind
die  Konservativen  mit  109  Abgeordneten;  es  folgt  das  Zentrum  mit  96,
die  nationalliberale  Partei  mit  84,  die  Freikonservativen  mit  49  der  Fortschritt
  mit  37,  die  Polen  mit  19  Mitgliedern;  unter  den  35  „Wilden“
dürften  die  meisten  der  Sezession  angehören.

14.  Januar.  (Preußen.)  Nachdem  die  Regierung  die  vom
Breslauer  Domkapitel  eingereichte  Vorschlagsliste  für  den  fürstbischöflichen
  Stuhl  abgelehnt  und  alle  oder  doch  fast  alle  darauf
gestellten  Persönlichkeiten  als  minus  gratae  bezeichnet  hat,  beschließt
das  Domkapitel,  auf  die  Wahl  des  Bischofs  seinerseits  zu  verzichten
und  dieselbe  dem  Papst  zu  überlassen.

Auf  der  Vorschlagsliste  des  Domkapitels  soll  sich  neben  sechs  durchaus
unannehmbaren  Persönlichkeiten  einzig  der  Name  des  Propsts  Herzog  in

Berlin  befunden  haben,  den  die  Regierung  nicht  als  persona  minus  grata
zu  bezeichnen  in  der  Lage  war.  Maßgebenden  staatlichen  Orts  soll  aber  der
Kardinal  Fürst  Hohenlohe  der  eigentliche  Kandidat  der  Regierung  sein  und
letzthin  zwischen  preuß.  Staatsmännern  und  Vertretern  der  Kurie  in  Rom
gepflogene  Unterhandlungen  namentlich  diese  Personenfrage  im  Auge  gehabt
haben,  und  die  Regierung  hoffe,  daß  sich  der  Papst  in  dieser  Personenfrage
schließlich  gefällig  erweisen  werde.

16.  Januar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  wählt,  in  Folge  einer
erneuerten  Koalition  der  Konservativen  und  Ultramontanen,  v.  Köller
(kons.)  mit  350  von  364  Stimmen  zum  Präsidenten,  v.  Heeremann
(ultr.)  mit  204  von  370  Stimmen  zum  ersten,  und  Stengel  (freicons.)
mit  274  von  334  Stimmen  zum  zweiten  Vizepräsidenten,  nachdem
die  Nationalliberalen  die  Wahl  v.  Benda's  abgelehnt  hatten.

17.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  genehmigt  die
Vorlage  der  Regierung  betr.  Erhebung  einer  Berufsstatistik  (als
Grundlage  für  die  sozialen  Gesetze),  schließt  dagegen  nach  dem  Antrage
  der  Kommission  die  damit  von  der  Regierung  in  Verbindung
gebrachte  Viehzählung  aus.

17.  Januar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Regierung  legt
demselben  einen  neuen  kirchenpolitischen  Gesetzentwurf  vor.  Derselbe
  lautet:

Art.  1.  Die  Art.  2,  3,  4  im  Gesetz  vom  14.  Juli  1880  (s.  den
Wortlaut  im  Jahrgang  1880  26.  Juni)  treten  mit  der  Verkündigung  des
gegenwärtigen  Gesetzes  wieder  in  Kraft.  Art.  2.  Einem  Bischof,  welcher  auf
Grund  der  §§  24  ff.  im  Gesetz  vom  12.  Mai  1873  durch  gerichtliches  Urteil
aus  seinem  Amte  entlassen  worden  ist,  kann  von  dem  Könige  die  staatliche
Anerkennung  als  Bischof  seiner  früheren  Diözese  wieder  erteilt  werden.
Art.  3.  Das  Staatsministerium  ist  ermächtigt,  mit  königlicher  Genehmigung
        <pb n="52" />
        16  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  18—19.)

die  Grundsätze  festzustellen,  nach  welchen  der  Minister  der  geistlichen  Angelegenheiten
  von  den  Erfordernissen  der  §§  4  und  11  im  Gesetz  vom  11.
Mai  1873  dispensieren,  auch  ausländischen  Geistlichen  die  Vornahme  von
geistlichen  Amtshandlungen  oder  die  Ausübung  eines  der  im  §  10  erwähnten
Ämter  gestatten  kann.  Art.  4.  An  die  Stelle  des  §  16  im  Gesetz  vom  11.
Mai  1873  tritt  nachfolgende  Bestimmung:  Der  Einspruch  findet  statt,  wenn
dafür  erachtet  wird,  daß  der  Anzustellende  aus  einem  Grunde,  welcher  dem
bürgerlichen  oder  staatsbürgerlichen  Gebiete  angehört,  für  die  Stelle  nicht
geeignet  sei,  insbesondere,  wenn  seine  Vorbildung  den  Vorschriften  dieses
Gesetzes  nicht  entspricht.  Die  Gründe  für  den  Einspruch  sind  anzugeben.
Gegen  die  Einspruchserklärung  kann  innerhalb  dreißig  Tagen  bei  dem  Minister
  der  geistlichen  Angelegenheiten  Beschwerde  erhoben  werden,  bei  dessen
Entscheidung  es  bewendet.  Art.  5.  Das  Staatsministerium  ist  ermächtigt,
für  bestimmte  Bezirke  widerruflich  zu  gestatten,  daß  Geistliche,  welche  im
übrigen  die  gesetzlichen  Erfordernisse  für  die  Ausübung  geistlicher  Amtshandlungen
  erfüllen  oder  von  denselben  dispensiert  sind,  zur  Hilfeleistung  im
geistlichen  Amt  ohne  die  nach  §  15  des  Gesetzes  vom  11.  Mai  1873  erforderliche
  Benennung  verwandt  werden.

Die  sehr  umfangreichen  Motive  verweisen  auf  die  für  die  preuß.  Landtagsvorlage
  des  19.  Mai  1880  und  das  Gesetz  v.  14.  Juli  dess.  J.  wirksam  gewesenen
  Motive  hin.  Neues  enthalten  sie  wenig.  Der  Kern  der  Vorlage  liegt
offenbar  in  dem  Artikel  über  die  mögliche  Wiedereinsetzung  der  durch  Richterspruch
  entfernten  Bischöfe.  Eine  Mehrheit  dafür  wird,  wie  man  glaubt,  schwer
zu  erzielen  sein:  die  Vorlage  geht  überhaupt  dem  Zentrum  nicht  weit  genug,
den  Liberalen  dagegen  zu  weit.  Für  den  Fall  der  Ablehnung  der  Vorlage
bereitet  das  Zentrum  einen  Antrag  für  Aufhebung  sämtlicher  Maigesetze
vor  und  die  dem  Papste  nahe  stehenden  römischen  Blätter  erklären  die  Abstimmung
  des  Reichstags  vom  12.  Januar  (über  den  Antrag  Windthorst)
als  ein  sicheres  Unterpfand  für  die  eventuelle  Annahme  eines  solchen  Antrags.

18—19.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  genehmigt
in  1.  u.  2.  Lesung  die  im  Nachtragsetat  für  das  Reichstagsgebäude
(s.  1881  13.  Dez.)  geforderte  Summe  ohne  Debatte,  nimmt  den  Antrag
  Windthorst  nach  unerheblicher  Debatte  auch  in  3.  Lesung  unverändert
  an  und  überweist  den  von  den  3  liberalen  Gruppen  vereinbarten
  und  vom  Abg.  Buhl  eingebrachten  Gesetzentwurf  wegen
Erweiterung  der  Haftpflicht  (Unfallgesetz;  an  eine  Kommission  von
21  Mitgliedern.

In  der  Debatte  über  den  letzteren  Gegenstand  ist  es  zunächst  Lasker
(Sezess.),  der  den  Antrag  Buhl  begründet.  Er  geht  dabei  auf  die  bezüglichen
  Bestrebungen  des  Reichstags  bis  zum  Jahre  1871  zurück  und  legt
dar,  daß  die  einzelnen  Forderungen  des  Antrags  aus  Bedürfnissen  der
Praxis  hervorgegangen  seien  und  denselben  gerecht  zu  werden  suchen.  Bundeskommissär
  Lohmann  erkennt  die  wohlwollende  Tendenz  des  Antrags
an,  doch  ließen  Antrag  und  Begründung  noch  eine  große  Zahl  ungelöster
Fragen  und  unwiderlegter  Bedenken  übrig.  Er  erblickt  in  der  Vorlegung
des  Antrages  von  liberaler  Seite  einen  Beweis  dafür,  daß  die  im  vorjährigen
  Entwurfe  des  Arbeiterunfallgesetzes  von  der  Regierung  niedergelegten
Anschauungen  und  Bestrebungen  nicht  auf  unfruchtbaren  Boden  gefallen
seien.  Gleichwohl  sei  im  Ganzen  die  Materie  noch  nicht  spruchreif,  so  dankbar
  man  auch  die  Anregungen  des  Antrags  begrüßen  möge.  Kaiser  (Soz.-Dem.)
  kritisiert  das  Verhalten  der  Liberalen.  Zwölf  Jahre  lang  hätten  alle
        <pb n="53" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  18—19.)  17

Arbeiter-  Petitionen  nichts  geholfen;  erst  seitdem  Bismarck  sich  der  sozialen
Frage  zuwende,  reißen  sich  Konservative  und  Liberale  um  den  armen  Mann.
Windthorst  (ultram.)  will  auf  die  Details  des  Entwurfs  nicht  eingehen,
da  das  Zentrum  bereits  wiederholt  seinen  Standpunkt  in  der  Arbeiterfrage
dargelegt.

Der  Gesetzentwurf  war  am  19.  Dezember  1881  von  den  Delegierten
der  drei  liberalen  Fraktionen  Dr.  Hirsch,  Lasker,  Öchelhauser,  Dr.  Gutfleisch,
  Löwe,  Dr.  Buhl,  Petersen,  Eberty,  Eyfoldt,  Hänel,  Klotz,  Rickert
und  Schrader)  vereinbart  und  festgestellt  und  seither  von  den  drei  Fraktionen
selbst  im  Ganzen,  doch  ohne  sich  dadurch  für  alles  Detail  zu  verpilichten,
gebilligt  und  angenommen  worden.  Der  Entwurf  ist  sehr  umfangreich;
die  wichtigsten  Bestimmungen  sind  folgende:  §  1.  Wenn  durch  Unfall  bei
dem  Betrieb  einer  der  im  folgenden  Paragraphen  genannten  Unternehmungen
ein  darin  beschäftigter  Arbeiter  oder  Beamter  getötet  oder  körperlich  verletzt
  wird,  so  hat  hiefür  der  Unternehmer  Entschädigung  nach  Maßgabe  dieses
Gesetzes  zu  gewähren.  Für  die  sich  hieraus  ergebende  Verpflichtung  hat  der
Unternehmer  Sicherheit  zu  bestellen.  Die  Sicherheitsbestellung  erfolgt,  vorbehaltlich
  der  im  dritten  Abschnitt  enthaltenen  Bestimmungen,  durch  die  von
dem  Unternehmer  zu  bewirkende  Gesamtversicherung  aller  in  seinem  Unternehmen
  beschäftigten  Arbeiter  und  Beamten.  §  5.  Die  Entschädigung  soll
im  Falle  der  Verletzung  bestehen:,  1)  in  den  Kosten  des  Heilverfahrens;
2)  in  einer  dem  Verletzten  jür  die  Dauer  der  Erwerbsunfähigkeit  zu  gewährenden
  Rente.  Dieselbe  ist  nach  Maßgabe  desjenigen  Arbeits-  verdienstes
zu  bemessen,  welchen  Arbeiter  derselben  Art  in  demselben  Betrieb  oder  in
gleichartigen  Betrieben  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  regelmäßig  beziehen.
Übersteigt  dieser  Arbeitsverdienst  2.000  Mark  jährlich,  so  bleibt  der  Mehrbetrag
  außer  Berechnung.  Personen,  welche  wegen  noch  nicht  beendeter
Ausbildung  keinen  oder  einen  niedrigeren  Arbeitsverdienst  beziehen,  sind
dabei  mit  dem  niedrigsten  Betrage  des  Arbeitsverdienstes  vollgelohnter  Arbeiter
  derjenigen  Beschäftigung,  für  welche  die  Ausbildung  erfolgt,  jedoch
böchstens  mit  einem  Jahrarbeits-  verdienst  von  600  Mark  in  Ansatz  zu  bringen.

Die  Rente  beträgt:  a)  im  Falle  völliger  Erwerbsunfähigkeit  und  für  die
Dauer  derselben  66 2/3  Prozent  des  Arbeitsverdienstes;  b)  im  Falle  der  teilweisen
  Erwerbsunfähigkeit  und  für  die  Dauer  derselben  einen  Bruchteil  der
Rente  unter  a,  welcher  nach  dem  Maße  der  verbliebenen  Erwerbsfähigkeit
zu  bemessen.  ist.  §  6.  Die  Entschädigung  soll  für  den  Fall  der  Tötung  bestehen;
  1)  im  Ersatz  der  ortsüblichen  Beerdigungskosten;  2)  im  Ersatz  der
auf  das  Heilverfahren  aufgewendeten  Kosten  und  in  einer  für  die  Zeit  der
Krankheit  u  gewährenden,  nach  den  Vorschriften  des  §  5  zu  berechnenden
Rente;  3)  in  einer  den  Hinterbliebenen  des  Getöteten  vom  Todestag  an  zu
gewährende  Rente.  Dieselbe  beträgt:  a)  für  die  Wittwe  bis  zu  deren  Tod
oder  Wiederverheiratung  20  Proz.,  für  jedes  hinterbliebene  vaterlose  Kind
bis  zu  dessen  zurückgelegtem  15.  Lebensjahre  10  Proz.  des  Arbeitsverdienstes,
wenn  das  Kind  auch  mutterlos  ist  oder  wird,  15  Proz.  des  Arbeitsverdienstes.
Die  Renten  der  Wittwe  und  der  Kinder  dürfen  zusammen  50  Proz.
Arbeitsverdienstes  nicht  übersteigen;  ergiebt  sich  ein  höherer  Betrag.  so  werden
  die  einzelnen  Raten  in  gleichen  Verhältnissen  gekürzt.  Der  Anspruch
der  Wittwe  ist  ausgeschlossen,  wenn  die  Ehe  erst  nach  dem  Unfall  geschlossen
worden  ist;  b)  für  Aszendenten  des  Verstorbenen,  wenn  dieser  ihr  einziger
Ernährer  war,  für  die  Zeit  bis  zu  ihrem  Tod  oder  bis  zum  Wegfall  der
Bedürftigkeit  zusammen  20  Proz.  des  Arbeitsverdienstes.  §  7.  Dem  Verletzten
  und  seinen  Hinterbliebenen  steht  ein  Anspruch  in  Gemäßheit  dieses
Gesetzes  nicht  zu,  wenn  der  Verletzte  den  Unfall  vorsätzlich  herbeigeführt  hat.

Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  2
        <pb n="54" />
        18  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  18—19.)

#  8.  Ist  der  Unfall  durch  Vorsatz  des  Unternehmers  oder  im  Falle  seiner
Handlungs-  unfähigkeit  durch  Vorsatz  seines  Vertreters  oder  dadurch  herbeigeführt,
  daß  eine  für  die  Betriebsanlage  gesetzlich  vorgeschriebene,  zur  Sicherheit
  dienende  Einrichtung  unterlassen  ist,  so  bleibt  der  Unternehmer  nach  den
bestehenden  gesetzlichen  Vorschriften  für  den  vollen  Schaden  verhaftet,  auch
so  weit  derselbe  die  nach  Maßgabe  dieses  Gesetzes  festgesetzte  Entschädigung
übersteigt.  In  gleicher  Weise  haften  Aktiengesellschaften,  eingetragene  Genossenschaften
  und  Handelsgesellschaften,  wenn  der  Unfall  durch  ein  Mitglied
ihres  Vorstandes  oder  einen  der  Liquidatoren  vorsätzlich  oder  durch  eine  in
Absatz  1  bezeichnete  Unterlassung  herbeigeführt  ist.  Die  Haftung  eines
Dritten,  welcher  den  Unfall  vorsätzlich  oder  durch  Verschulden  verursacht
hat,  bestimmt  sich  nach  den  bestehenden  gesetzlichen  Vorschriften.  §  9.  Die
nach  §  1  dem  Unternehmer  obliegende  Versicherung  ist  wegen  aller  aus
diesem  Gesetze  sich  ergebenden  Verpflichtungen  bei  einer  zu  diesem  Zweck  im
Deutschen  Reiche  zugelassenen  Versicherungsanstalt  (Genossenschaft  oder  sonstigen
  Versicherungsgesellschaft)  zu  bewirken.  §  15.  Von  der  Zentrallandesbehörde
  sind  Unfallkommissionen  für  räumlich  begrenzte  Bezirke  zu  ernennen
und  die  Anweisungen  über  den  Geschäftsgang  bei  den  durch  dieses  Gesetz
ihnen  übertragenen  Obliegenheiten  zu  erlassen.  §  16.  Von  jedem  Betriebsunfalle,
  durch  welchen  eine  Person  getötet  wird,  oder  eine  Körperverletzung
erleidet,  welche  nach  ärztlichem  Gutachten  eine  Erwerbsunfähigkeit  von  mindestens
  einer  Woche  zur  Folge  haben  wird,  ist  von  dem  Unternehmer  innerhalb
  48  Stunden  bei  der  Ortspolizeibehörde  schriflliche  Anzeige  zu  machen.
Im  Falle  der  Körperverletzung  ist  in  der  Anzeige  zu  vermerken,  ob  die  Erwerbsunfähigkeit
  nach  ärztlichem  Gutachten  länger  als  vier  Wochen  andauern
wird.  Für  den  Unternehmer  kann  derjenige,  welcher  zur  Zeit  des  Unfalls
den  Betrieb  oder  den  Betriebsteil,  in  welchem  sich  der  Unfall  ereignete,  zu
leiten  hat,  die  Anzeige  erstatten;  im  Falle  der  Behinderung  des  Unternehmers
  ist  er  dazu  verpflichtet.  Die  in  der  Anzeige  zu  beantwortenden
Fragen  werden  vom  Bundesrat  festgesetzt.  §  17.  Die  Polizeibehörde,  bezw.
die  vorgesetzte  Dienstbehörde,  hat  die  bei  ihr  eingehenden  Unfalls-  anzeigen  in
ein  von  ihr  zu  führendes  Unfallverzeichnis  einzutragen,  und  wenn  der  Unfall
  eine  Tötung  oder  eine  nach  ärztlichem  Gutachten  länger  als  vier  Wochen
andauernde  Erwerbsunfähigkeit  zur  Folge  hat,  alsbald  an  den  Unfallkommissär
  des  Bezirks  einzusenden.  §  18.  Jeder  beim  Unfallkommissär  zur
Anzeige  gelangte  Unfall  ist  von  demselben  sobald  wie  möglich  einer  Untersuchung
  zu  unterziehen.  §  20.  Nach  erfolgter  Feststellung  des  Tatbestandes
hat  der  Unfallskommissär  zunächst  den  nach  Maßgabe  dieses  Gesetzes  zu  gewährenden
  Schadenersatz  zu  ermitteln  und  die  Einigung  der  Beteiligten
hierüber  zu  versuchen  über  das  Ergebnis  dieser  Verhandlung  hat  der  Unfallskommissär
  ein  besonderes  von  den  Beteiligten  zu  unterzeichnendes  Protokoll
  aufzunehmen  und  im  Falle  der  Einigung  jedem  der  Beteiligten  eine
von  ihm  beglaubigte  Abschrift  zu  erteilen.  Auf  Grund  des  Protokolls  über
die  erfolgte  Einigung  kann  die  Zwangsvollstreckung,  wie  aus  einem  rechtskräftigen
  Urteil,  nachgesucht  werden.  Die  Vollstreckungsklausel  ist  auf  Antrag
  von  dem  Amts-  gericht  zu  erteilen,  in  dessen  Bezirk  der  Unfall  sich  ereignet
  hat.  §  22.  Findet  eine  Einigung  nicht  statt,  so  überreicht  der  Unfallskommissär
  die  geführten  Verhandlungen  an  das  Amtsgericht,  welches
nach  Anhörung  der  Beteiligten  durch  einstweilige  Verfügung  anordnet,  ob
und  in  welcher  Höhe  Entschädigungen  an  den  Verletzten  oder  an  die  Hinterbliebenen
  der  Getöteten  zu  leisten  sind.  Zuständig  ist  das  Amtsgericht,  in
dessen  Bezirk  der  Unfall  sich  ereignet  hat.  Die  Verfügung  ist  sofort  vollstreckbar
  und  kann  nur  durch  Klageerhebung  bei  dem  nach  der  Zivilprozeßordnung
  zuständigen  Gericht  angefochten  werden.  Die  Anfechtung  hebt  die
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  18.)  19

Vollstreckbarkeit  nicht  auf.  §  29.  Die  Unternehmer  und  die  Versicherungsanstalten
  sind  nicht  befugt,  die  in  diesem  Gesetze  enthaltenen  Bestimmungen
  zu  ihrem  Vorteil  im  voraus  auszuschließen  oder  zu  beschränken.
Vertragsbestimmungen,  sowie  jede  andere  Übereinkunft,  welche  dieser  Vorschrift
  zuwiderlaufen,  haben  keine  rechtliche  Wirksamleit.  §  30.  Die  Forderungen
  auf  Schadenersatz  verjähren  in  zwei  Jahren  vom  Tage  des  Unfalls
  gerechnet.

Der  Entwurf  soll  keine  grundsätzlich  oppositionelle  Demonstration
gegen  die  Regierung  sein,  sondern  im  Gegenteil  dahin  wirken,  in  der  großen
und  schwierigen  Frage,  welche  durch  die  vorjährige  Regierungs-  vorlage  (Unfallgesetz)
  angeregt  worden,  eine  neue  Grundlage  zu  einer  nach  der  Auffassung
  der  liberalen  Seite  des  Reichstags  ersprießlicheren  Erörterung  zu
bieten.  Jedenfalls  ist  es  für  die  Sache  ein  Gewinn,  daß  sich  damit  auch
alle  drei  liberalen  Gruppen  zu  dem  Prinzip  des  Versicherungszwangs  bekannt
  haben.  Außerdem  aber  enthält  der  Entwurf  zum  mindesten  einige
sehr  schätzbare  neue  Gedanken,  wie  J.  B.  den  Unfallkommissär  und  seine  vermittelnde
  Tätigkeit  etc.  Dagegen  überbindet  derselbe  die  neue  Last  allerdings
  ganz  und  ausschließlich  der  Industrie  d.  h.  den  Betriebsunternehmern,
sieht  von  einem  Staatszuschuß  ganz  ab  und  kennt  auch  keine  Karenzzeit.
Der  Zentralverband  deutscher  Industrieller  (Schutzzöllner)  protestiert
denn  auch  sofort  gegen  den  Entwurf  und  erklärt  ihn  in  einer  Petition  an
den  Reichstag  von  vorneherein  für  unannehm-  bar;  „Durch  die  neuen  in
ihrer  Tragweite  gar  nicht  absehbaren  Lasten,  welche  dieser  Entwurf  der
deutschen  Industrie  aufbürdet,  wird  dieselbe  nicht  nur  in  ihrer  Konkurrenzfähigkeit
  gegen  das  Ausland  empfindlich  beeinträchtigt,  sondern  es  wird  vor
Allem  der  Unternehmungsgeist  völlig  gelähmt,  und  gerade  dadurch  der  Arbeiter
  am  meisten  geschädigt  werden.  Der  Zentralverband  deutscher  Industrieller
  hat  wiederholt  die  volle  Bereitwilligkeit  der  deutschen  Industrie
ausgesprochen,  die  Frage-  der  Unfallversicherung  auf  einer  breiteren  Basis
zu  lösen  und  erhebliche  Opfer  dafür  zu  übernehmen;  in  dem  gegenwärtig
eingeschlagenen  Wege  kann  derselbe  indeß  eine  gedeihliche  oder  auch  nur  erträgliche
  Lösung  derselben  nicht  erkennen."

17.  Januar.  (Preußen.)  Große  Delegierten-Konferenz  der
deutsch-konservativen  Partei  in  Berlin  hauptsächlich  mit  Rücksicht
auf  die  im  Herbst  bevorstehenden  allgem.  Abg.-Wahlen,

welche  von  einem  mächtigen  Anlauf  zur  Verbesserung  und  Befestigung
der  Organisation,  zur  Vorbereitung  einer  wirksamen  Agitation  in  Presse
und  Vereinen,  zur  Schaffung  zweckentsprechender  lokaler,  provinzieller  und
zentraler  Verbände,  zur  Herstellung  einer  besseren  Verbindung  unter  den
verschiedenen  Parteivereinen,  zur  Aufbringung  größerer  Geldmittel  u.  dgl.

zeugt.  Der  Vorschlag  einer  Verschmelzung  aller  konservativen  Elemente  wird
nicht  gemacht,  zumal  er  von  den  Freikonservativen  als  eine  Zumutung,
sich  selbst  aufzugeben,  zum  voraus  entschieden  abgelehnt  worden  war.

18.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Behufs  Agitation  für
Einführung  der  Doppelwährung  bildet  sich  in  Berlin  ein  bimetallistischer
  Verein,  welchem  eine  Anzahl  Reichstags=  und  Landtagsabgeordneter
  aus  der  konservativen,  der  freikonservativen  und  der
Zentrumspartei  angehört.

2*
        <pb n="56" />
        20  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  18—20.)

18.  Januar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  der  Finanzminister
Bitter  legt  das  Budget  für  1882/83  vor.

Der  Etat  balanziert  in  Einnahme  und  Ausgabe  mit  939.806.617  Mark,
gegen  das  Vorjahr  mehr  26.736.201 Mark.  Die  Ausgaben  des  Ordinariums
betragen  905.727.373  Mark,  welche  durch  ordentliche  Einnahmen  im  Betrage
von  905.727.432 Mark  gedeckt  sind,  so  daß  ein  Überschuß  von  59  Mark  verbleibt.
Das  Extraordinarium  beträgt  34.079.244 Mark  meist  zu  Kulturzwecken.  Um
das  Gleichgewicht  in  Einnahme  und  Aus-  gabe  herzustellen,  müssen  4.839.433  Mark
durch  eine  Anleihe  gedeckt  werden.

19.  Januar.  (Preußen.)  Die  Handelskammer  von  Hannover
  protestiert  einstimmig  gegen  den  Erlaß  des  Fürsten  Bismarck
als  preuß.  Handelsministers  vom  30.  November  1881  (s.  dort  den
Wortlaut  des  Erlasses).

20  —21.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  berät  und
genehmigt  in  2.  Lesung  die  Vorlage  betr.  den  Vertrag  mit  Hamburg,
  bez.  den  Zollanschluß  desselben,  und  zwar  den  entscheidenden
§  2  (den  Reichsbeitrag  von  40  Mill.  zu  den  Kosten)  mit  einer
Mehrheit  von  171  gegen  102  Stimmen.

Nach  dem  Berichte  der  Kommission  war  von  dieser  namentlich
die  Frage  erörtert  worden,  welchen  Nutzen  das  Reich  von  dem  vereinbarten
Zollanschlusse  habe,  und  ob  derselbe  so  groß  sei,  daß  ein  Opfer  von  40  Mill.
Mark  dafür  gerechtfertigt  erscheine.  In  dieser  Beziehung  wurde  von  einer
Seite  behauptet,  daß  die  großen,  dem  Reiche  wie  dem  Staate  Hamburg  und
zahlreichen  Privaten  zugemuteten  Opfer  in  keinem  Verhältnisse  ständen  zu
den  unbedeutenden,  durch  den  Zollanschluß  der  Stadt  vielleicht  entstehenden
Vorteilen.  Andrerseite  aber  wurde  ausgeführt,  daß  der  Reichsbeitrag  mit
Rücksicht  auf  die  polilischen,  ethischen  und  wirtschaftlichen  Vorteile  keineswegs
  hoch  erscheine;  der  Staat  Hamburg  verstehe  es  sehr  wohl,  die  von  ihm
zu  vertretenden  Interessen  wahrzunehmen,  und  die  für  manche  Private  entstehenden
  Nachteile  dürften  durch  die  für  andere  entstehenden  Vorteile  mindestens
  beglichen  werden.  Die  wesenllichen  Vorteile,  welche  aus  dem  Zollanschlusse
  für  Industrie  und  Exporthandel  entstehen,  faßte  der  Vertreter
der  Hamburger  Regierung  dahin  zusammen,  daß  die  Beseitigung  der
bestehenden  Zollschranken  die  beiderseitigen  Interessen  einander  näher  bringe.
Seiner  Darlegung  zufolge  haben  schon  die  Vorbereitungen  zur  Lösung  der
Anschlußfrage  in  dieser  Beziehung  vorteilhaft  gewirkt.  Auf  Einladung  der
Handelskammer  hatten  maßgebende  rheinische  und  süddeutsche  Industrielle
im  Januar  v.  J.  eingehend  Kenntnis  genommen  von  dem  Hamburgischen
Handel  und  Verkehr,  um  sich  ein  Urteil  zu  bilden  über  die  Anschlußfrage
und  über  die  Folgen  des  Anschlusses  für  den  deutschen  Export.  In  einem
im  März  von  ihnen  erstatteten  Bericht  gaben  sie  der  Überraschung  Ausdruck
über  den  Umfang  und  die  Bedeutung  des  hamburgischen  Handels  und  Verkehrs,
  erklärten  die  Aufrechthaltung  des  beschränkten  Freihafens  im  nationalen
  Interesse  für  notwendig,  forderten  aber  zugleich  den  Anschluß  der
Stadt  an  das  Zollgebiet  im  Interesse  der  deutschen  Industrie,  um  eine
innigere  Berührung  der  Industrie  mit  dem  Exporthandel  zu  ermöglichen.
Im  September  haben  sodann  14  Mitglieder  der  Hamburger  Handelskammer
jenen  Besuch  durch  Besichtigung  der  Stätten  der  rheinischen  Industrie  erwiedert.
  Dieselben  erklärten  bei  ihrer  Rückkehr,  in  hohem  Grade  überrascht
        <pb n="57" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  20-21.)  21

zu  sein  von  der  Leistungsfähigkeit  dieser  Industrie,  wie  von  der  Einsicht
und  dem  kaufmännischen  Urteil  der  Leiter  derselben;  auf  beiden  Seiten  sei
der  Wunsch  nach  Annäherung  ein  lebhafter  geworden,  und  seien  Einleitungen
getroffen,  zum  gemeinsamen  Vorteile  die  entstandenen  Beziehungen  zu  befestigen
  und  zu  erweitern.  Bisher  sei  man  gewohnt  gewesen,  die  Interessen
der  inländischen  Industrie  und  des  hamburgischen  Exporthandels  gewissermaßen
  als  entgegengesetzte  anzusehen,  man  habe  konkurriert,  statt  sich  zu
unterstützen.  Man  sei  sich  in  Folge  der  historischen  Entwicklung  der  Verhältnisse
  fremd  geblieben.  Der  deutsche  Welthandel  sei  erst  etwa  50  oder
60  Jahre  alt;  bis  in  das  zweite  Dezennium  dieses  Jahrhunderts  war  der
trans  atlantische  Handel  von  den  Kolonialmächten  England,  Holland  und
Spanien  monopolisiert.  Erst  mit  der  Befreiung  der  südamerikanischen  Kolonien
  wurde  ein  weites  Handelsgebiet  erschlossen,  auf  welchem  die  Hansestädte
  Deutschlands  einen  Anteil  am  Welthandel  zu  erobern  vermochten.
Die  Handelsartikel  mußten  aber  selbstverständlich  aus  denjenigen  Fabrikationsstätten
  genommen  werden,  welche  die  transatlantischen  Märkte  seit  lange  beherrschten;
  Deutschland  hatte,  „abgesehen  von  der  Leinen-Handweberei,  noch
keine  exportfähige  Industrie.  So  entstanden  Beziehungen  aller  Art  zwischen
Hamburg  und  den  englischen.  Fabrikplätzen,  persönliche  und  finanzielle,  hamburgische
  Kapitalien  wurden  in  großem  Umfange  im  englischen  Kommissionshandel
  und  in  der  englischen  Fabrikation  angelegt  —  Beziehungen,  „welche
zum  Teil  noch  heute  von  Einfluß  auf  die  Exportverhällnisse  sind.  Der  inländischen
  Industrie  fehlte  während  ihrer  Entwicklung  der  Rat  des  aus  persönlicher
  Erfahrung  mit  den  Bedürfnissen  der  transatlantischen  Plätze  vertrauten
  Exporteurs,  der  Exporteur  beschwerte  sich  über  mangelhafte  Ausführung
  seiner  Aufträge  durch  die  deutschen  Fabrikanten,  umgekehrt  führte
der  inländische  Fabrikant  Klage  über  unbillige  Forderungen  des  Exporteurs.
In  Folge  dieser  Entfremdung  seien  manche  Verhältnisse  entstanden,  welche
als  gesunde  und  wünschenswerte  nicht  angesehen  werden  können.  Die  Beseitigung.
  der  Zollschranken  würde  in  dieser  Beziehung  gewiß  manches  bessern
und  die  Annäherung  zwischen  Industrie  und  Export  wesentlich  fördern.  —
Dieselbe  Auffassung  legt  auch  in  der  Debatte  der  hamburgische  Bundeskommissär
  Noeloffs  dar:  die  Vorlage  sei  keine  Schädigung  Hamburgs,  sondern
  eine  Förderung  der  nationalen  Interessen.  Die  Hereinziehung  der  Bevölkerung
  Hamburgs  in  die  wirtschaftlichen  Interessen  des  Reichs  sei  die
wesentliche  Aufgabe  der  Vorlage.  Die  Freihafenfrage  im  Prinzip  werde
durch  die  Vorlage  nicht  berührt.  Nicht  als  eine  Belagerung  Hamburgs
dürfe  man  die  Maßregel  ansehen,  sondern  als  ein  beiderseitiges  Entgegenkommen
  seitens  Deutschlands  und  Hamburgs.  Der  Wert  Hamburgs  als
Exportlager,  welches  den  englischen  Lagern  sogar  an  Leistungsfähigkeit  überlegen
  sei,  werde  durch  die  Vorlage  eher  gehoben  als  geschmälert.  Industrie
und  Handel,  die  unter  den  bisherigen  Zuständen  eher  feindlich  als  freundlich
  sich  gegenüber  standen,  werden  durch  den  Anschluß  Hamburgs  versöhnt
und  in  innige  Beziehung  gebracht.  Man  könne  seitens  Hamburgs  nur  dankbar
  sein  für  das  Wohlwollen,  welches  das  Reich  durch  die  Vorlage  bezeuge.
Dagegen  greifen  die  Vorlage  Häuel  (Fortschr.)  ruhig,  Bamberger  (Sezess.)
vom  Standpunkt  des  absoluten  Freihandels  und  Eng.  Richter  (Fortschr.)
mit  Vehemenz  an,  indem  der  letztere  kurzweg  behauptet,  die  Frage  sei  keine
nationale,  sondern  lediglich  eine  Kanzlerfrage,  jedoch  ohne  Erfolg.

Die  Entscheidung  fällt  mit  einer  stattlichen  Mehrheit  im  Sinne  der
Vorlage.  9  Mitglieder  (Polen)  enthalten  sich  der  Abstimmung.  Geschlossen
stimmen  die  beiden  konservativen  Fraktionen  und  die  Nationalliberalen  für
die  Vorlage,  ebenso  der  weit  überwiegende  Teil  des  Zentrums;  vom  Zentrum
stimmen  nur  die  welfischen  Hospitanten  (mit  einer  Ausnahme)  und  acht,
        <pb n="58" />
        22  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  20-  23.)

meist  bayerische,  Mitglieder  mit  Nein.  Von  der  liberalen  Vereinigung
(Sezess.)  stimmen  mit  Ja  12  Abgeordnete,  worunter  (Lasler  und  v.  Bunsen);
von  der  Fortschrittspartei  stimmen  nur  die  Abgeordneten  Buddeberg,  Fährmann
  und  Die  hamburgischen  Abgeordneten  Ree  und  Sandtmann  der  Vorlage
  zu.  Die  Mehrheit  ist  erheblich  größer,  als  man  erwartet  hatte;  noch
während  der  Sitzung  waren  Zweifel  über  das  Schicksal  der  Vorlage  laut
geworden.

20.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Ein  im  Reichsamt  des
Innern  ausgearbeiteter  Entwurf  eines  Normalinnungsstatus  auf
Grund  des  Reichsgesetzes  vom  18.  Juli  1881  (s.  1881  9.  Juni)
wird  veröffentlicht.  Es  wird  jedoch  von  demselben  bis  zu  Ende  des
Jahres  von  den  Handwerkern  nur  sehr  wenig  Gebrauch  gemacht,
da  dieselben  teils  gegen  die  ganze  Frage  mehr  oder  weniger  gleichgiltig
  sind,  teils  aber  noch  immer  auf  Zwangsinnungen  hoffen.

22.  Juni.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Regierung  macht
demselben  eine  Vorlage  betr.  die  Verstaatlichung  von  sechs  weiteren
Privatbahnen  im  Ankaufspreis  von  zusammen  473.681.  550  Mark.

Die  Vorlage  bezweckt  eine  Fortsetzung  der  im  Jahre  1881  begonnenen
Eisenbahnverstaatlichung.  Durch  die  neue  Vorlage  wird  das  Staatsbahnsystem,
  welches  jetzt  schon  mehr  als  15.000  Kilometer  Eisenbahnen  umfaßt,
um  weitere  2.704  Kil.  vergrößert,  so  daß  nur  noch  ca.  4.000  Kil.  Privatbahnen
  übrig  bleiben.  Minister  Maybach  erklärt  zu  Gunsten  der  Vorlage,
das  Staatsbahnsystem  habe  sich  bewährt  und  wo  es  sich  nicht  bewährt  habe,
sei  der  Grund  nicht  in  dem  System,  sondern  darin  zu  suchen,  daß  das  System
noch  nicht  ganz  durchgeführt  sei.  Die  Aktion  der  Regierung  werde  darum
auch  bei  der  jetzigen  Vorlage  nicht  stehen  bleiben.  Als  die  Aufgabe  der
nächsten  Aktion  der  Eisenbahnpolitik  der  Regierung  muß,  wie  es  am  Schlusse
der  Begründung  heißt,  die  Erwerbung  derjenigen  Privatbahnen  angesehen
werden,  bei  welchen  die  Unzuträglichkeiten  der  getrennten  und  divergierenden
Interessen,  welche  der  einheitlichen  Ordnung  in  dem  gemeinsamen  Verkehrsgebiete
  enlgegentreten,  am  schärfsten  hervorgetreten  sind,  und  deren  Einverleibung
  die  weitestgehende  und  wirksamste  Entwicklung  der  beteiligten  wirtschaftlichen
  Interessen  und  die  Einschränkung  eines  irrationellen  Konkurrenzbetriebes
  zu  verbürgen  geeignet  erscheinen.

Auch  die  Fluß-  regulierungen  will  die  Regierung  energisch  fördern.
Es  sind  dafür  im  Etat  für  1882/  83  7.918.300  Mark  in  Ansatz  gebracht  und
werden  die  Gesamtkosten  der  beabsichtigten  Regulierungen  zu  44.031.300 Mark
angegeben.

23.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  genehmigt  die
Vorlage  bez.  den  Vertrag  mit  Hamburg  und  den  Zollanschluß  desselben
  in  3.  Lesung  definitiv  ohne  jede  Debatte.

23.  Januar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Regierung  legt
demselben  einen  Gesetzentwurf  betr.  die  Errichtung  von  Eisenbahnräten
  vor,  welche  zur  Mitwirkung  bei  Eisenbahnverkehrsfragen  berufen
  werden  sollen.

Es  sollen  „Bezirks  Eisenbahnräte“  für  die  einzelnen  Staatsbahn-Direktionen
  und  ein  „Landes-Eisenbahnrat“  für  die  Zentralverwaltung  der
        <pb n="59" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  23-24)  23

Staatsbahnen  berufen  werden.  Die  Milglieder  der  ersteren  Räte  werden
aus  den  Kreisen  des  Handels,  der  Industrie  und  der  Land=  und  Forstwirtschaft
  auf  drei  Jahre  gewählt  und  mindestens  zweimal  jährlich  berufen.
Der  Landes-Eisenbahnrat  besteht  aus  einem  vom  König  ernannten  Vorsitzenden,
  dessen  Stellvertreter,  je  einem  Kommissär  der  Minister  der  öffentlichen
  Arbeiten,  des  Handels,  der  Finanzen  und  der  Landwirtschaft,  je  drei
Mitgliedern  beider  Häuser  des  Landtags  und  aus  Vertretern  der  obenbezeichneten
  Berufsklassen  aus  allen  Provinzen.  Die  Berufung  erfolgt  mindestens
jedes  Vierteljahr  einmal  nach  Berlin.

23.  Januar.  (Bayern.)  I.  Kammer:  beschließt  mit  allen
gegen  bloß  8  Simmen,  die  von  der  ultramontanen  Mehrheit  der
II.  Kammer  als  Mißtrauensvotum  verweigerten  (kleinen  und  bloß
zu  dringenden  persönlichen  Bedürfnissen  der  Angestellten  ihrer  Ressorts
  verwendeten)  Dispositionsfonds  in  den  Budgets  der  Ministerien
der  Finanzen,  des  Äußern  und  des  Innern  wieder  in  die  Etats
einzusetzen.

24.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  teilt
nunmehr  den  Bundesregierungen  den  Entwurf  eines  Gesetzes  zur  Einführung
  des  Tabakmonopols  mit  der  Motivierung  mit,  daß  von
dem  Ertrage  für  das  Reich  nur  die  dem  jetzigen  Ertrage  der  Tabakbesteuerung
  entsprechende  Summe  in  Anspruch  genommen,  der  Rest
aber  den  Einzelstaaten  behufs  der  Steuerreform  überwiesen  werden
soll;  speziell  in  Preußen  solle  er  zum  vollständigen  Erlaß  der
Klassensteuer  und  zur  Uberweisung  der  halben  Grund=  und  Gebäudesteuer
  an  die  Kommunalverbände  verwendet  werden.

Bundesrat:  konstatiert  nachträglich  das  Einverständnis  der
Bundesregierungen  bez.  des  dauernden  Charakters  der  Zollabfertigung
auf  der  Unterelbe  zu  Gunsten  Hamburgs,  welche  s.  Z.  in  dem  Briefwechsel
  zwischen  dem  hanseatischen  Ministerpresidenten  Dr.  Krüger
und  dem  Reichskanzler  seinen  Ausdruck  gefunden  hat  (s.  1881  25.  Mai).

Reichstag:  Hänel  (Fortschr.)  bringt  den  Erlaß  des  Kaisers
und  Königs  vom  4.  Januar  zur  Sprache.  Rede  des  Reichskanzlers,
Erklärungen  Bennigsens  und  Stauffenbergs.

Die  Rede  des  Reichskanzlers  lautet  nach  den  stenogr.  Berichten:
„..  Der  Erlaß  hat  in  keiner  Weise  den  Zweck,  neues  Recht  zu  schaffen,
steht  auch  in  keiner  Verbindung  mit  irgend  welchen  Aussichten  auf  Konflikt.
Wenn  der  Herr  Vorredner  von  dem  hochseligen  Könige  von  Bayern  sprach,
der  Frieden  mit  seinem  Volke  haben  wollte,  so  hat  den  der  jetzt  regierende
König  von  Preußen  im  vollsten  Maße.  Er  hat  nur  mit  einigen  Fraktionen
des  Landtags  nicht  den  vollen  Frieden,  wie  er  wünschte,  aber  doch  auch
keinen  Konflikt;  und  einen  Konflikt  —  meine  Herren,  das  sind  fromme
Wünsche  —  einen  Konflikt,  den  werden  sie  nicht  haben.  Gegen  den  Konflikt
übernehme  ich  die  Garantie,  meine  Herren!  ja,  auch  selbst,  wenn  er  von
anderer  Seite  gesucht  werden  sollte,  sie  werden  ihn  nicht  finden!“  Der
        <pb n="60" />
        24  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  24.)

Reichskanzler  erörtert  hierauf  das  Recht  des  Königs  in  Preußen  zu  einer
entschieden  persönlichen  Politik  nach  den  unzweifelhaften  Bestimmungen  der
Verfassung  und  erhärtet  mit  großer  Lebhaftigkeit  dieses  Recht  durch  die
ganze  Geschichte  Preußens,  namentlich  auch  durch  die  allerneueste  Geschichte
jeit  1862  und  wie  ohne  sie  das  deutsche  Reich  nie  erstanden  wäre  und  es
einen  deutschen  Reichstag  z.  Z.  überall  nicht  gäbe  und  fährt  dann  fort:
„Ich  komme  auf  den  zweiten  Teil  des  Erlasses,  wie  der  Herr  Vorredner
ihn  nannte,  was  die  Beamten  anlangt.  Auch  die  Frage  würde,  wie  ich
schon  sagte,  sehr  viel  einfacher  liegen,  wenn  man  nicht  die  Figur  des  Königs
aus  der  Bildfläche  zu  verdrängen  bemüht  wäre  und  ihr  die  Fiktion  unterzuschieben,
  als  wenn  das  Ministerium  Bismarck-Puttkamer  u.  s.  w.  einzig
die  Regierung  von  Preußen  führe,  —  eine  unwahre  Fiktion,  diese  Legende,
die  darauf  berechnet  ist,  die  königliche  Gewalt  abzuschwächen,  —  vielleicht
nicht  mit  der  weiteren  Aussicht  berechnet,  aber  sie  hat  diese  Wirkung.  Wenn
das  nicht  wäre,  wenn  die  Beamten  sich  immer  bewußt  wären,  daß  sie  dem
König  gegenüberstehen,  dem  sie  den  Eid  geschworen  haben,  wenn  sie  sich
klar  machen,  daß  der  König,  dem  sie  den  Eid  der  Treue  und  des  Gehorsams
geleistet  haben,  an  der  Spitze  der  Politik  steht,  dann  würde  auch  deren
Haltung  manchmal  eine  andere  sein.  Der  König  hat  den  Eindruck  gehabt,
daß  er  den  Beamten  gegenüber  zu  sehr  in  den  Hintergrund,  so  zu  sagen,
in  das  Hintertreffen  geschoben  wird,  und  hat  das  Bedürfnis  gefühlt,  den
Beamten  den  Eid,  den  sie  geleistet  haben,  in  Erinnerung  zu  bringen.  Hat
er  dazu  nicht  das  Recht?  Er  tut  das  in  der  schonendsten  Weise,  so  daß
selbst  dem  Herrn  Vorredner  eigentlich  ein  Objekt  seines  Zornes  mangelte.
Er  sagte,  es  sei  das  unklar  gesagt,  und  wahrscheinlich  seien  dabei  zwei  Federn
tätig  gewesen,  wobei  er  mir  vielleicht  den  unklaren  Teil  zuschreibt  oder
den  klaren,  ich  weiß  es  nicht.  Aber  soviel  kann  ich  sagen:  der  ganze  Erlaß
ist  vom  ersten  bis  zum  letzten  Buchstaben  aus  einem  Gusse,  nach  dem  Willen
des  Königs.  Die  Ansprüche,  die  der  König  den  Beamten  gegenüber  stellt,
gehen  nicht  zu  weit  und  durchaus  nicht  so  weit,  wie  in  dem  Eulenburg'schen
Erlasse  vom  Jahre  1863.  Ich  weiß  nicht,  ob  ich  den,  so  wie  er  da  steht,
gegengezeichnet  haben  würde.  Damals  in  heißspornigem  Kampfes-  zorn  war
er  möglich,  heutzutage  nicht,  er  geht  mir  zu  weit.  Daß  ein  Beamter  in
seiner  eigenen  Wahl  sich  seines  Eides  erinnern  sollte,  das  wird  gar  nicht
verlangt;  seine  eigene  Wahl,  die  Ausübung  seines  Wahlrechtes  ist  vollständig
frei  (hört  hört  links),  sie  wird  nicht  berührt,  sondern  es  ist  ja  ausdrücklich
im  Erlaß  gesagt:  „Mir  liegt  es  fern,  die  Freiheit  der  Wahlen  zu  beeinträchtigen".
  Der  Erlaß  bezieht  sich  ja  —  und  ich  begreife  nicht,  wie  der
Herr  Vorredner  darin  Klarheit  vermissen  konnte,  der  Erlaß  ist  ihm  vielleicht
nicht  übel,  nicht  bös  genug,  aber  klar  ist  er  vollständig.  der  Erlaß  wendet
sich  ausdrücklich  an  die  Art  der  Beamten,  außerhalb  der  eigenen  Wahl
tätig  zu  sein,  und  unterscheidet  da  zwischen  zwei  Kategorien  der  Beamten,
den  politischen  und  den  unpolitischen.  Beiden  soll  die  Freiheit,  zu  wählen,
wie  sie  wollen,  gar  nicht  beschränkt  werden;  aber  von  den  politischen  Beamten
  spricht  Seine  Majestät  die  Meinung  aus,  daß  ihr  Eid  der  Treue  sie
verpflichtet,  „die  Politik  Meiner  Regierung  zu  vertreten“  ,  Nachdem  vorher
gesagt  ist  in  Bezug  auf  die  Minister,  daß  „gegen  Zweifel,  Verdunkelung
und  Gutstellung  die  Vertretung  der  königlichen  Rechte  erwartet  wird“.
Der  Herr  Vorredner  fragte,  was  unter  dieser  „Vertretung“  verstanden  würde.
Da  ich  den  Erlaß  gegengezeichnet  habe,  so  wird  meine  Auslegung  auch  wohl
die  authentische  sein.  Ich  verstehe  darunter,  daß  ein  politischer  Beamter
bei  aller  Freiheit  der  Wahl,  wenn  er  z.  B.  fortschrittlich  wählen  wollte,
doch  der  Verpflichtung  nicht  überhoben  wäre,  Lügen,  was  ich  vorhin  „politische
  Brunnenvergiftung“  nannte,  zu  widerlegen  nach  seinem  besten  Ge-
        <pb n="61" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  24.)  25

wissen;  und  wenn  es  ein  Mann  von  Ehre  ist  und  von  Gewissen,  so  wird
er  das  wahrscheinlich  tun  und  sagen:  ich  gehöre  nicht  zu  der  Partei  der
Regierung,  ich  bin  gegen  sie,  aber  das  ist  nicht  wahr,  das  ist  eine  Übertreibung.
  Das  ist  es,  was  ich  vom  politischen  Beamten  erwarte;  und  wenn
er  das  nicht  einmal  leistet,  daß  er  einer  notorischen  Lüge  und  Entstellung,
wie  sie  bei  den  Wahlen  so  oft  vorkommt,  entgegentritt,  daß  er  der  Wahrheit
  nicht  die  Ehre  gibt,  daß  er  die  Intentionen  der  Regierung  nicht  gegen
Entstellung,  Irrtum  und  Verleumdung  schützt,  wenn  sie  ihm  besser  bekannt
sind,  —  also  ein  Oberpräsident  zum  Beispiel,  der  in  dieser  Beziehung  fehlte,
der  wäre  viel  zu  lang  Oberpräsident  gewesen,  der  sich  nicht  angelegen  sein
ließe,  dergleichen  Verleumdungen  der  Regierung  zu  widerlegen,  er  mag  in
seinem  Herzen  und  in  seinem  verdeckten  Stimmzettel  sein  Votum  geben,  für
wen  er  will,  danach  wird  nicht  gefragt,  das  erfahren  wir  auch  nicht,  denn
ein  Mann  von  Bildung  wird  immer  so  geschickt  sein,  das  zu  verbergen.
Das  wird  also  niemals  ein  Grund  sein,  nämlich  die  Ausübung  des  eigenen
Wahlrechtes,  gegen  einen  Beamten  einzuschreiten.  Man  würde  sich  schon
genieren,  ihm  zu  sagen,  daß  das  der  Grund  sei,  und  ich  würde  dazu  nie
die  Hand  bieten.  Aber  von  diesen  politischen  Beamten  wird  erwarlet,  daß
sie  die  Wahrheit,  so  weit  sie  ihnen  bekannt  ist,  der  Unwahrheit  gegenüber
vertreten.  Ist  das  zu  viel?  Sollen  sie  sich  der  Lüge  mitschuldig  machen,  indem
  sie  dazu  schweigen,  wenn  sie  es  besser  wissen?  sollen  sie  in  bestimmten
Wahlkreisen  zusehen,  ganz  ruhig,  wie  den  Anwohnern  der  königlichen  Forsten
gesagt  wird:  der  König  hat  mit  den  liberalen  Abgeordneten  einen  Vertrag
geschlossen.  wonach  ihr  freie  Weide  in  der  Forst  bekommt,  wenn  ihr  liberal
wählt?!  soll  der  Beamte  dies  ruhig  anhören  und  nicht  sagen:  Kinder,  das
ist  eine  Lüge!!  Meine  Herren,  das  Gegenteil  ist  doch  gewiß  nicht  zu  viel
verlangt!  Und  von  den  unpolitischen  Beamten  verlangt  eigentlich  Seine
Majestät  nichts.  Der  Erlaß  erwartet,  daß  sie  sich  der  Agitation,  feindlichen
  oder  nicht,  aber  der  Agitation  gegen  die  Regierung  des  Königs  auch
bei  den  Wahlen  enthalten  werden.  Meine  Herren,  das  ist  eine  Forderung,
ich  möchte  sagen,  des  Anstandes.  Der  Erlaß  schreibt  ja  nichts  vor,  er  befiehlt
  nicht,  er  droht  nicht,  er  stellt  keine  Nachteile  in  Aussicht,  er  sagt  bloß.
welche  Tragweite  der  König,  dem  sie  geschworen  haben,  dem  Eide  beilegt,  er
bringt  diesen  Eid  in  Erinnerung  und  überläßt  es  nun  dem  Takte  und  Gewissen
des  beteiligten  Beamten,  seinen  Weg  danach  zu  finden.  Wenn  z.  B.  ein
solcher  Beamter,  königlicher  oder  kaiserlicher  Beamter,  einen  Arbeiter,  der
zur  Wahl  geht,  anhält  und  sagt:  was  hast  du  für  einen  Zettel?  und  er
findet,  daß  der  Zettel  für  einen  regierungsfreundlichen  Kandidaten  ist,  er
reißt  ihm  denselben  aus  der  Hand  und  gibt  ihm  einen  entgegengesetzten  und
bedroht  ihn  mit  Ungnade,  wenn  er  nicht  diesen  abgebe  —  meine  Herren,
das  ist  doch  eine  verwerfliche  Agitation  gegen  die  Regierung!  (Rufe:  Wo?)
—  Ich  werde  sehr  gern  bereit  sein,  die  Namen,  den  Ort  und  die  Zeugen
seiner  Zeit  zu  nennen,  denn  ich  habe  gegen  einen  solchen  Beamten  die
Disziplinaruntersuchung  angeordnet.  Meine  Herren,  etwas  weiteres  als
Enthaltung  von  Agitation  wird  nicht  einmal  erwartet  von  den  Beamten,
namentlich  aber  keine  Amtshandlungen,  die  beeinflußt  werden  könnten  durch
die  Art,  wie  ein  Dritter  seine  Stimme  abgegeben  hat,  oder  die  einen  Zwang
irgendwie  zur  Wahl  enthalten.  Meine  Herren,  ein  solcher  Beamter  würde
strafbar  werden,  und  ich  glaube,  nicht  bloß  dis-  ziplinarisch;  und  wenn  der
Herr  Vorredner  sagt,  er  finde  zwischen  diesem  Erlaß  und  meinen  früheren
Äusserungen  einen  „diametralen"  Widerspruch,  so  kann  ich  doch  bei  seiner
sonstigen  Schärfe  in  der  Logik  ihm  darin  nicht  recht  nachkommen.  Er

zieht  sich  vermutlich  darauf,  daß  ich  mich  beschwerte,  daß  ein  —herzoglich
sachsen-meiningischer  Landrat  eine  Einwirkung  auf  die  Wahlen  im  Herzogtum
        <pb n="62" />
        26  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  24.)

Meiningen  ausgeübt  und  seine  amtliche  Autorität  gegen  die  Regierung  ins
Gewicht  geworfen  hat.  Meine  Herren,  das  war  gerade  eine  solche  feindliche
Agitation  gegen  seine  ihm  vorgesetzte  herzoglich  meiningische  Regierung,  die
ihrerseits  mit  den  Gesetzen  und  der  Polilik,  die  vom  Reiche  betrieben  und
von  Seiner  Hoheit  dem  Herzoge  von  Meiningen  mit  beschlossen  war,  vollständig
  einverstanden  war.  Ich  bin  also  der  Meinung,  daß  ein  solcher  politischer
  Beamter,  der  in  Meiningen,  wie  ich  damals  hörte,  fehlerhafterweise
nicht  absetzbar  ist.  —  über  solche  Kleinigkeiten  können  sie  immer  lachen,
über  Meiningen  reicht  der  Fehler  nicht  hinaus  —  wenn  ein  Beamter  in
seiner  Stellung  gegen  seine  eigene  Regierung,  gegen  die  Reichsregierung,
gegen  die  von  seiner  Regierung  gebilligte  Reichspolitik  seine  amtliche  Autorität
  in  die  Wagschale  legt.  —  ich  weiß  es  nicht,  ob  er  gelobt  worden  wäre,
wenn  er  für  die  Regierung  etwas  getan  hätte;  aber  dagegen  —  das
fällt  unter  den  Erlaß;  wenn  es  in  Preußen  vorkommt,  und  wird  jedenfalls
danach  gehandelt  werden.  Ich  kann  mich  also  dahin  refumieren,  daß  Seine
Majestät  der  König  vollständig  berechtigt  war  nach  der  Verfassung  und  nach
den  preußischen  Gesetzen,  sich  in  der  Weise,  wie  geschehen,  zu  äußern,  daß
ich  vollständig  im  Stande  bin,  die  Verantwortlichkeit,  die  ich  durch  die
Kontrasignatur  übernommen  habe,  der  Verfassung  und  dem  Gesetze  gegenüber
zu  tragen,  daß  ich  als  Reichskanzler  ebenso  berechtigt  war,  den  Reichsbeamten
das  mitzuteilen,  was  ich  für  sie  von  Interesse  oder  Nutzen  zu  lesen  halte;
sie  haben  keine  Weisung  bekommen,  irgend  etwas  zu  tun;  ich  habe  es
bloß  für  zweckmäßig  gehalten,  daß  sie  wissen,  wie  ihr  Kaiser,  dem  sie  ihrerseits
  Treue  und  Gehorsam  geschworen  haben,  als  König  von  Preußen  über
die  Tragweite  eines  solchen  Eides  denkt.  Es  ist  vielleicht  doch  der  Eine  oder
Andere  darunter  feinfühlig  genug,  um  sich  zu  sagen:  ist  es  eigentlich,  wenn
ich  so  evident  mit  der  Agitation  heraustrete,  daß  ich  einem  Arbeiter  seine
Zettel  wegreiße  und  ihm  andere  gebe,  ihn  bedrohe,  —  ist  das  eigentlich
mit  meinem  Eide  ganz  übereinstimmend?  Das  Nachdenken  darüber  hat  Seine
Majestät  anregen  wollen;  kein  Befehl,  keine  Drohung  ist  da.  Die  Verfassung
  also,  meine  Herren,  ist  klar;  Sie  haben  selbst  nichts  beibringen
können,  was  dem  widerspricht,  und  ich  habe  hier  als  preußischer  Bevollmächtigter
  im  Namen  des  Königs  zu  erklären,  daß  Seine  Majestät  der
König  sich  seine  verfassungsmäßigen  Rechte  weder  nehmen  noch  verkümmern,
noch  sich  selbst  so  hoch  in  die  Wolken  schrauben  läßt,  daß  er  sie  nicht  ausüben
  könnte,  sondern  daß  der  König  entschlossen  ist,  in  dem  durch  seine
Vorfahren  überkommenen  und  gewohnten,  durch  die  Regentenpflicht  ihm
vorgeschriebenen  Wechselverkehr  mit  seinem  Volke  zu  bleiben,  und  daß  ich
als  Minister  entschlossen  bin,  dem  Könige  auch  dabei  kämpfend  zu  dienen
aber  als  Diener  und  nicht  als  Vormund.“  v.  Bennigsen  (nat.-lib.)  und
v.  Stauffenberg  (Sezess.)  erklären  sich  mit  dieser  Auffassung  von  der
Stellung  der  Beamten  zu  und  in  den  Wahlen  durchaus  einverstanden,  jedoch
nicht  ohne  beizufügen,  daß  der  Erlaß  vom  4.  Januar  eben  in  den  weitesten
Kreisen  und  zwar  namentlich  auch  der  Beamten  nicht  so  verstanden  worden
sei  und  auch  fast  notwendig  anders  habe  verstanden  werden  müssen.

24.  Januar.  (Bayern.)  I.  Kammer:  lehnt  ihren  Beitritt
zu  der  von  der  ultramontanen  Mehrheit  der  II.  Kammer  unter  dem
4.  November  1881  (s.  d.)  beschlossenen  Beseitigung  der  Simultanschule
  gegen  den  Antrag  ihres  Ausschusses  (Referent  Bischof  Dinkel)
mit  30  gegen  24  Stimmen  ab  und  genehmigt  dagegen  mit  34  gegen
20  Stimmen  einen  vermittelnden  Antrag  des  Präsidenten  des  pro-
        <pb n="63" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  25—28.)  27

testantischen  Oberkonsistoriums  v.  Mayer  auf  Revision  der  betreffenden
  Verordnung  von  1873,  womit  sich  der  Ministerpräsident  und
Kultminister  von  Lutz  einverstanden  erklärt  hatte.

25.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  3.  Lesung  des
Etats:  der  Reichstag  kommt  nochmals  auf  die  gestrige  Debatte  über
den  kgl.  Erlaß  vom  4.  Januar  und  die  Stellung  der  Beamten  zu
und  in  den  Wahlen  zurück:

Lasker  meint,  daß  der  Minister  des  Innern  v.  Puttkamer  nach  der
auch  für  ihn  bindenden  Interpretation  des  Erlasses  seine  Äußerungen  in  der
Wahlbeeinflussungsdebatte  vom  15.  Dezember  1881  (s.  d.)  bez.  den  Dank
der  Minister  und  des  Kaisers  für  bie  Wahlagitation  der  Beamten  zurücknehmen
  werde.  Minister  v.  Puttkamer  lehnt  die  Zumutung  ab:  Laskers
Deduktionen  würden  schließlich  dahin  führen,  daß  der  ganze  Erlaß  nur  den
Zweck  gehabt  habe,  seine  (des  Redners)  Bemerkungen  über  die  Wahlagitation
der  Beamten  zu  desavouieren.  Das  Haus  habe  allseitig  den  Erlaß  als  sachlich
  unantastbar  anerkannt,  einzelne  Redner  wollten  aber  wenigstens  den
Profit  haben,  einzelne  Minister  desavoniert  zu  sehen.  Bei  ihm  treffe  das
nicht  zu,  seine  Rede  vom  15.  Dezember  decke  sich  mit  dem  Erlaß  vom
4.  Januar  sowohl  als  mit  dem  gestrigen  Kommentar.  Bismarcks  Landrat
von  Demmin  (ich  selbst  bin  der  ja  gewesen)  vom  Jahr  1862  (den  Bismarck
gestern  aufs  entschiedenste  desavoniert  hatte)  gebe  ich  ihnen  preis.  Jenes
Schreiben  an  die  Schulzen  war  ein  unberechtigter  Eingriff.  Der  Beamte
soll  nicht  in  die  Wahltätigkeit  eingreifen.  Jenes  Schreiben  kann  ich  nur
mit  dem  mildernden  Umstande  meiner  patriotischen  Aufwallung  entschuldigen.
Die  Frage  wird  damit  fallen  gelassen.  Die  Überzeugung  aller  Liberalen
ohne  jede  Ausnahme  und  bis  zum  alleräußersten  rechten  Flügel  derselben
geht  inzwischen  entschieden  dahin,  daß  das  ganze  Gebahren  des  Ministers
des  Innern  in  den  Wahlen  sich  mit  der  Interpretation  des  Fürsten  Bismarck
  nicht  decke,  daß  zwischen  Bismarck  und  Puttkamer  überhaupt  ein
ganz  gewaltiger  Unterschied  sei  und  daß  jedenfalls,  was  dem  Fürsten  Bismarck
  vielleicht  erlaubt  wäre,  darum  nicht  auch  Hrn.  v.  Puttkamer  erlaubt  sei.

25.  Januar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  die  ultramontane
Mehrheit  lehnt  alle  im  Budget  geforderten  Kredite  für  Kasernbauten
  gegen  die  Stimmen  der  (lib.)  Linken  ab,  obgleich  der  Kriegsminister
  vorher  erklärt  hatte,  die  Kriegstüchtigkeit  der  Armee  würde
durch  die  Verweigerung  nicht  leiden,  wohl  aber  seien  die  Forderungen
  im  höchsten  Interesse  der  Gesundheit  der  Mannschaften  gestellt
  worden.

28.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  3.  Lesung  des
Etats  für  1882/  83:  die  Versammlung  genehmigt  nach  längerer  Debatte
  gegen  die  Stimmen  der  Nationalliberalen  einen  Antrag  Richters
  (Fortschr.),  aus  den  Überschüssen  des  laufenden  Etatsjahres  eine
solche  Summe  in  die  Einnahme  des  nächsten  Etats  einzustellen,  daß
die  Bilanzierung  desselben  ohne  Erhöhung  der  Matrikularbeiträge
erfolgen  kann.  Die  dafür  nötige  Summe  beträgt  10.558.450  Mark.
Die  3.  Lesung  des  Etats  ist  damit  erledigt.
        <pb n="64" />
        28  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  29  -30.)

29.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  In  Fortsetzung  des  Austausches
  besonderer  Freundlichkeiten  zwischen  dem  Kaiser  und  dem
Sultan  geht  eine  Mission  bestehend  aus  dem  Generalmajor  Fürsten
Nadziwill,  dem  Major  v.  Velow,  dem  Rittmeister  Prinzen  Reuß
und  dem  Lieutenant  Prinzen  Nadziwill,  nach  Konstantinopel,  um
dem  Sultan  den  Schwarzen  Adlerorden  zu  überbringen.

30.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Schluß  der  Session  des
Reichstags  durch  eine  vom  Staatssekretär  v.  Bötticher  verlesene
Botschaft  des  Kaisers,  nachdem  derselbe  vorher  Namens  des  Bundesrates
  dem  Etat  für  1882/  83,  wie  er  aus  den  Beschlüssen  des
Hauses  hervorgegangen  sei,  die  Zustimmung  erteilt  hatte.  Doch
müsse  der  Bundesrat  die  Erwartung  aussprechen,

daß  die  in  letzter  Stunde  bei  der  dritten  Lesung  des  Etats  beantragte
und  beschlossene  Einstellung  des  neuen.  Einnahmekapitels  18A  mit  einem
Betrage  von  10.558.350  Mark  aus  den  Überschüssen  für  1881/82  nicht  etwa
als  ein  zukünftig  zu  einem  ähnlichen  Verfahren  führender  Vorgang  werde
angesehen  werden  können,  da  die  verbündeten  Regierungen  hierin  eine  nicht
gerechtfertigte  Abweichung  von  den  früheren  bewährten  finanzpolitischen
Grundsätzen  und  dem  bisher  eingehaltenen  Gange  der  Etatsberatungen  erblicken
  und  sie  sich  deßhalb  auch  durch  die  Rücksicht  auf  das  wünschenswerte
baldige  Zustandekommen  eines  giltigen  Etatsgesetzes  von  der  Geltendmachung
dieser  Anschauungen  nicht  immer  würden  abhalten  lassen.

30—31.  Januar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Erste  Beratung
des  Etats  für  1882/83.  Der  Finanzminister  erklärt,  daß  durch  den
schließlich  nach  der  Annahme  des  Antrags  Richter  (s.  28.  Januar)
festgestellten  Reichsetat  der  ursprünglich  vorgelegte  preußische  Etat
dahin  geändert  werde,  daß  die  Matrikularbeiträge  Preußens  um
5.839.433 Mark  ermäßigt  werden  und  die  Regierung  daher  die  allerh.
Ermächtigung  zur  Zurückziehung  der  Anleihe  von  4.966.700 Mark
nachsuchen  werde.  Das  Haus  beschließt,  einzelne  Teile  des  Etats,
namentlich  das  Extraordinarium  und  den  Eisenbahnetat  an  die
Budgetkommission  zu  verweisen  und  die  letztere  für  den  Eisenbahnetat
  um  7  Mitglieder  zu  verstärken.

Die  Debatte,  in  welcher  die  gesamte  Finanzlage  des  Staats  erörtert
  wird,  dreht  sich  hauptsächlich  um  die  Frage,  ob  die  finanziellen  Ergebnisse
  der  Staats-  eisenbahnverwaltung  —  die  nach  der  Regierung  einen
Einnahmeüberschuß  von  28.574.816 Mark  ergeben  soll,  wovon  auf  die  Staatsbahnen
  4.662.582  Mark,  auf  die  Privatbahnen,  die  unter  Staats-  leitung  stehen,
23.912.231  Mark  fallen,  was  aber  von  Richter  (Fortschr.)  für  eine  große
Illusion  erklärt  wird  —  günstig  sein  oder  nicht.  Indeß  wird  das  Zustandekommen
  der  neuen  Verstaatlichungsprojekte,  welche  Minister  Maybach
vorgelegt  hat,  dadurch  nicht  in  Frage  gestellt.  Selbst  von  Seiten  derjenigen,
welche  1879/80  die  Verstaatlichung  der  großen  Privatbahnen  bekämpft  haben,
wird  jetzt  zugegeben,  daß  es  den  noch  übrigen  Privatbahnen  unmöglich  ist,
den  Kampf  gegen  die  übermächtige  Staatsbahnverwaltung  zu  bestehen,  und
        <pb n="65" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  30.)  20

daß  man  somit  diejenigen  Privatbahnen,  die  ihrerseits  zur  Verstaatlichung
bereit  sind,  nicht  zwingen  kann,  einen  Kampf  fortzuführen,  dem  sie  sich  nicht
gewachsen  fühlen.  Die  Entscheidung  im  einzelnen  Falle  wird  demnach  lediglich
  davon  abhängen,  ob  der  von  der  Regierung  angebotene  Kaufpreis  angemessen
  ist.  Das  Zentrum  hat  im  Jahre  1879/80  fast  einstimmig  gegen
den  Ankauf  der  Privatbahnen  gestimmt;  aber  nachdem  die  bei  weitem  größere
Hälfte  des  preußischen  Eisenbahnnetzes  in  der  Hand  des  Staates  vereinigt
und  es  unmöglich  ist,  diese  vollendete  Tatsache  rückgängig  zu  machen,  trägt
das  Zentrum  Bedenken,  den  beiden  konservativen  Fraktionen  und  den  Nat.-Liberalen
  die  Durchführung  des  Systems  zu  überlassen“  und  angesichts  der
kirchenpolitischen  Lage  in  der  Opposition  zu  verharren.  Für  eine  geschlossene
unabhängige  Majorität  im  Abgeordnetenhause  wäre  es  eine  außerordentlich
wichtige  und  gar  nicht  unlösbare  Aufgabe,  der  Verwirrung  ein  Ende  zu
machen,  welche  durch  die  Eisenbahn-Verstaatlichung  in  dem  Etat  entstanden
ist,  und,  wie  das  im  Jahre  1879  schon  befürwortet  wurde,  die  Eisenbahn-Verwaltung
  ganz  und  gar  von  dem  Etat  zu  trennen,  zugleich  aber  auch  für
eine  normale  Amortisation  der  Eisenbahnschuld  Sorge  zu  tragen.  Davon
kann  aber  heute  angesichts  der  kirchenpolitischen  Lage  kar  keine  Rede  sein.
Das  Zentrum  wird  nur  so  lange  Opposition  machen,  als  es  in  der  Kirchenfrage
  mit  der  Regierung  nicht  handelseinig  ist,  und  daraus  folgt,  daß  es
bald  nach  rechts,  bald  nach  links  geht,  sich  alle  Wege  offen  hält  und  dadurch
  jede  grundsätzliche  Verständigung  über  Steuer=  und  Finanzpolikik,  sobald
  dieselbe  von  der  Regierung  unabhängig  ist,  unmöglich  macht.  Ob  ein
neues  Verwendungsgesetz  gemacht  wird,  welcher  Art  der  Steuererlaß  sein
soll,  welche  neuen  Privatbahnen  angekauft  werden  sollen,  alles  das  bleibt
dem  Spiel  der  Kräfte  überlassen,  welche  in  der  Kirchenfrage  um  die  Herrschaft
  ringen.  Auch  in  anderer  Beziehung  wird  in  das  Dunkel,  in  welches
die  Finanzpolitik  der  Regierung  nach  wie  vor  gehüllt  ist.,  kein  neues  Licht
gebracht.  Der  Finanzminister  Bitter  spricht  von  einer  Reform  der
direkten  Steuern;  aber  vom  Abg.  Rickert  darüber  gefragt,  wie  diese  seine
Anschauung  mit  dem  offiziell  im  Reichstag  verkündeten  Programm  des
Kanzlers,  die  direkten  Steuern  so  zu  sagen  ganz  abzuschaffen,  lediglich  als
eine  „Anstandssteuer“  für  die  Reichen  bestehen  zu  lassen  und  durch  indirekte
Steuern  ganz  zu  ersetzen,  sich  in  Einklang  bringen  lasse,  weicht  der  Finanzminister
  mit  der  Antwort  aus,  daß  eine  Entscheidung  des  Gesamtministeriums
  über  die  bereits  ausgearbeiteten  Reformgesetze  betr.  die  direkten
Steuern  noch  nicht  vorliege.  Auch  Benda  (nat.-lib.)  dringt  auf  eine  schleunige
  Reform  der  direkten  Steuern  und  erklärt,  er  und  seine  Freunde  wären
mit  der  völligen  Beseitigung  der  untern  Klassensteuerstufen  bis  zu  900  Mark
(aber  nicht,  wie  der  Reichskanzler  will,  bis  zu  6.000  Mark)  einverstanden.  Er
wäre  mit  einer  Reform,  welche  in  den  höhern  Stufen  Kapital  und  Besitz
höher  besteuern  als  das  Einkommen  aus  Arbeit.  Eine  solche  Reform  der
direkten  Steuern  würde  viel  dazu  beitragen,  die  jetzige  unklare  und  precäre
Lage  der  preußischen  Finanzen,  die  auch  schwer  auf  dem  Reiche  lastet,  zu
ordnen  und  zu  sichern.  Allein  der  Finanzminister  Bitter  setzt  die  Reform
der  direkten  Steuern,  die  er  geplant  hat,  gegenüber  dem  Reichskanzler  nicht
durch,  da  dieser  gerade  will,  daß  die  gefährdete  Lage  der  preuß.  Finanzen
auf  das  Reich  drücke  und  ihm  die  Mittel  in  die  Hand  gebe,  in  diesem
seinen  großen  Steuerreformplan  durchzusetzen.

30.  Januar.  (Preußen.)  Der  frühere  Kultminister  Dr.  Falk
wird  zum  Präsidenten  des  Oberlandesgerichts  in  Hamm  ernannt
und  scheidet  vorderhand  aus  dem  politischen  Leben  aus,  da  er  sein

Landtags=  und  Reichstagsmandat  niederlegen  will.
        <pb n="66" />
        30  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  30-  31.)

30.  Januar.  (Baden.)  II.  Kammer:  die  Regierung  legt
derselben  einen  Gesetzentwurf  betr.  die  Aufbesserung  gering  besoldeter
Kirchendiener  aus  Staatsmitteln  vor.

Eine  solche  Aufbesserung  war  vom  Landtage  schon  im  Jahre  1876
bewilligt  worden  und  die  Regierung  schlägt  demselben  nunmehr  vor,  die
Bestimmungen  des  Gesetzes  von  1876,  soweit  sie  zu  Ende  des  Jahres  1881
abgelaufen  waren,  bis  Ende  1886,  also  auf  2½  Budgetperioden  in  Wirksamkeit
  zu  belassen.  Hiervon  soll  nur  eine,  und  zwar  eine  der  wichtigsten
Bestimmungen  des  Gesetzes  ausgenommen  sein,  die  übrigens  nur  die  Katholiken
  des  Landes,  und  zwar  nur  die  römisch-katholischen  Kirchengenossen
berührt.  Es  ist  dieß  die  Bestimmung,  daß  die  zur  Aufbesserung  katholischer
Pfarreien  bewilligten  Einkünfte  nur  insofern  und  insolange  gewährt  werden
dürfen,  als  die  oberste  Kirchenbehörde  des  Landes  (für  den  altkatholischen
Teil  der  ihm  vorgesetzte  Bischof  sich  durch  schriftliche  Erklärung  verpflichte,
  alle  Gesetze  des  Staates  und  rechtsgiltig  erlassenen  Anordnungen
der  Staatsgewalt  befolgen  und  die  untergebenen  Kirchendiener  zu  deren  Befolgung
  anhalten  zu  wollen.  Da  der  Erzbistumsverweser  von  Freiburg  die

Abgabe  einer  solchen  Erklärung  ablehnte,  war  den  ihm  untergebenen
Geistlichen  die  in  dem  Gesetz  in  Aussicht  gestellte  Aufbesserung  nicht  zuteil
geworden.  Der  neue  Entwurf  will  die  Staats-  regierung  ermächtigen,  unter
den  vorliegenden  tatsächlichen  Verhältnissen  von  dieser  schriftlichen  Erklärung
  abzusehen  In  der  dem  Entwurfe  beigegebenen  Begründung
wird  hervorgehoben,  daß  seit  Erlaß  jenes  Gesetzes  —  wenn  auch  über  manche
das  Verhältnis  zwischen  Staat  und  Kirche  berührende  Fragen  das  katholische
  Kirchenregiment  eine  Auffassungsweise,  festhalten  möge,  die  mit  jener
der  Staatsregierung  nicht  in  grundsätzlicher  Übereinstimmung  sich  befinde  —
doch  dessen  tatsächliche  Stellung  derart  sei,  daß  gegenwärtig  keines  der
Gesete  und  keine  staatliche  Anordnung  wegen  kirchlichen  Widerstandes  unvollzogen
  bleibe,  gegen  welche  früher  das  Freiburger  Kirchenregiment  eine
feindliche  Stellung  eingenommen  habe.  Für  die  Dauer  eines  dem  heutigen
Zustande  entsprechenden  verhältnisses  könne  daher  von  jener  Erklärung  Umgang
  genommen  werden.  Die  Regierung  verlangt  also,  daß  ihr  eine  diskretionäre
  Gewalt  eingeräumt  werde.

31.  Januar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  der  Abg.  Dr.  Rittler
(von  der  äußersten  Rechten)  erstattet  sein  mit  großer  Spannung  erwartetes
  Referat  über  das  Kultusbudget.

Dasselbe  ist  ein  sehr  umfangreiches  Aktenstück.  Der  Referent  geht
darin  nicht  von  einem  staatlichen,  sondern  durchaus  von  streng  kirchlichkatholischem
  Slandpunkt  aus.  Die  Einleitung  und  die  Grundlage  des  ganzen
Berichts  bildet  unter  dem  Tilel  „prinzipielle  Gesichts-  punkte“  eine  kirchenpolitische
  Abhandlung  über  die  alte  Streitfrage  bez.  der  sog.  Tegernseer
Erklärung  des  Königs  Max  Joseph  vom  15.  September  1821*),  welche

*) Dieselbe  lautet  wörtlich:  Nachdem  die  wichtigsten  Anstände.  welche  bisher
den  Voll-  zug  des  mit  dem  päpstlichen  Stuhle  unterm  5.  Juni  1817  abgeschlossenen  Konkordates
  verzögert  haben,  nunmehr  beseitigt  sind,  so  ist  es  Unser  Wille,  daß  dasselbe  in

Königreich  unterm  I.  April    ergangenen  päpstlichen  Bulle,  welche  anfängt  mit  den  Worten:
Dei  ae  demini  nostri  Jesu  Christi.  nebst  den  darauf  sich  beziehenden  Exekutionsdekreten
des  für  dieses  Geschäft  von  Seiner  päpstlichen  Heiligkeit  an  Unser  Hoflager  in  der  Person
des  Herrn  Franz  Serra  aus  dem  herzoglichen  Geschlechte  Saffano,  Erzbischofs  von  Nicäa
abgeordneten  apostolischen  Runtius  kein  weiteres  Hindernis  gesetzt  werden  soll.  Zugleich
        <pb n="67" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  31.)  31

mit  der  zweiten  Verfassungsbeilage  in  einem  unlösbaren  Widerspruche  steht.
den  paritätischen  Staat  in  Bayern  unmöglich  machen  würde  und  daher  seither
  tatsächlich  als  staaatsrechtlich  ungiltig  angesehen  wurde,  da  sie  erst  nach
Verkündigung  der  Verfassung  vom  König  erlassen  resp.  demselben  abgenötigt
wurde.  Rittler  verlangt  nun  bewissermaßen  als  Vorbedingung  für  die  Bewilligung

  des  Kultusbudgets  und  als  Grundlage  und  Norm  für  die  Ansätze
  desselben  die  Anerkennung  der  Tegernseer  Erklärung  als  zu  Recht  bestehend
  von  der  Regierung  und  stellt  zu  diesem  Ende  hin  an  dieselbe  folgende
  zwei  Fragen:  „1)  Ist  die  kgl.  Staatsregierung  gewillt  eine
förmliche  Erklärung.  dahin  abzugeben,  daß  sie  die  Tegernseer
Erklärung  als  zu  Recht  bestehend  anerkennt?  2)  Ist  die  königl.
Staatsregierung  bereit,  jene  Verfügung  bei  der  Ausführung  und  dem
Vollzuge  der  einschlägigen  Verfassungsbestimmungen  zur  Richtschnur  ihres
Verhaltens  zu  nehmen  und  als  solche  gelten  zu  lassen?"  Von  diesem
rein  katholisch-kirchlichen  Standpunkte  aus  wird  dann  das  gesamte  Schulwesen
  Bayerns  von  der  Volksschule  an  bis  hinauf  zu  den  Uiversitäten  und
werden  namentlich  diese  letzteren  einer  strengen  Kritik  unterworfen.  Die  ursprünglich
  katholischen  Universitäten  München  und  Würzburg  hätten  diesen
ihren  stiftungsmäßigen  Charakter  nachgerade,  was  allerdings  nicht  geläugnet
werden  kann,  vollständig  abgestreift.  Daß  eine  Rückschraubung  derselben
auf  einen  ausschließlich  katholisch-kirchlichen  Charakter  in  unserer  Zeit  absolut
  nicht  mehr  möglich  sei,  scheint  der  Referent  indeß  selbst  zu  fühlen.
Dagegen  verlangt  er  als  Minimum  im  Sinne  der  katholischen  Kirche  und
des  katholischen  Volkes,  daß  „von  Seite  des  Staates  den  Mitgliedern  der
katholisch-theologischen  Fakultät  als  conditio  sine  qua  non  der  Ausübung
des  Lehramts  die  Verpflichtung  auferlegt  werde,  die  kirchliche  Mission  nachzusuchen
  und,  falls  sie  ihnen  vorenthalten  oder  wieder  entzogen  würde,  sich
des  Lehrens  zu  enthalten;  ferner,  daß  in  der  philosophischen  Fakultät  wenigstens
  die  Fächer  der  Philosophie  und  Geschichte  im  Sinne  und  nach  den
Forderungen  der  katholischen  Kirche,  also  streng  konfessionell  besetzt  und  gelehrt
  werden  sollten;  endlich  in  der  juristischen  Fakultät  wenigstens  das
Fach  des  Kirchenrechtes,  und  stellt  daher  an  die  Regierung  die  Anfrage,  ob
und  in  welcher  Weise  sie  den  von  seinem  Standpunkte  aus  obwaltenden
Mißständen  abzuhelfen  gedenke?  Weiter  verlangt  er,  daß  an  den  Gymnasien  etc.
der  Geschichtsunterricht  nach  Konfessionen  getrennt  erteilt  werde,  daß  das
Realgymnasium  in  Speyer  ganz  aufgehoben  und  das  Schullehrerseminar  in
Bamberg  wieder  in  ein  katholisches  Seminar  umgewandelt  werde.  Bezüglich
der  Schullehrerbildungsanstalten  werden  überhaupt  starke  Abstriche  in  Aussicht
  gestellt.  Gehässige  Invectiven  gegen  das  Papsttum  und  die  katholische
Kirche  sollen  Seitens  der  Akademie  der  Wissenschaften  unterbleiben;  das
Postulat  für  die  Akademie  wird  jedoch  zu  bewilligen  beantragt.  übrigens
ist  es  bemerkenswert,  daß  sich  der  Referent  hinsichtlich  einer  großen  Anzahl
der  bedeutendsten  Postulate  die  Antragstellung  vorbehält.  So  namentlich
bezüglich  der  Postulate:  Besoldung  und  Bureau-Ausgaben  des  Staatsminifügen

  Wir  zur  Beseitigung  aller  Mißverständnisse  über  den  Gegenstand  und  die  Beschaffenheit
  des  von  Unseren,  katholischen  Unterthanen  auf  die  Konstitution  abzulegenden
Eides  die  Erklärung bei,  daß,  indem  Wir  Unseren  getreuen  Unterthanen  die  Konstitution
gegeben  haben.  Unsere    Absicht  nicht  gewesen  sei,  dem  Gewissen  derselben  im  Geringsten
einen  Zwang  anzutun:  daß  daher  nach  den  Bestimmungen  der  Konstitution  selbst  der
von  Unseren  katholischen  Unterthanen  auf  dieselbe  abzulegende  Eid  lediglich  auf  die
bürgerlichen  Verhältnisse  sich  bezieht.  und  sie  dadurch  zu  nichts  werden  verbindlich    gemacht
  werden,  was  den  göttlichen  Gesetzen  oder  den  katholischen  Kirchensatzungen  entgegen
  wäre.  Auch  erklären  Wir  neuerdings,  daß  Konkordat,  welches  als  Staatsgesetz
  gilt,  als  solches  angesehen  und  vollzogen  werden  soll  und  daß  allen  Behörden  obliegt,
  sich  genau  nach  seinen  Bestimmungen  zu  richten.
        <pb n="68" />
        32  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  1.)

steriums,  besondere  Staatszuschüsse  an  die  drei  Universitäten,  dann  der
Postulate  der  technischen  Hochschule,  der  humanistischen  und  der  Realgymnasien,
  der  Industrie-  und  der  gewerblichen  Fortbildungsschulen,  der
sämtlichen  Lehrer-Bildungsanstalten.  verschiedener  Anstalten  für  wissenschaftliche
  und  künstlerische  Zwecke  u.  a.  Wie  es  scheint,  will  der  Referent
seine  Anträge  auf  Genehmigung,  Modifizierung  oder  Ablehnung  der  Postulate
  erst  dann  im  Ausschusse  einbringen,  wenn  die  von  ihm  im  Referate  an
die  Staatsregierung  gestellten  Fragen,  insbesondere  jene  hinsichtlich  der  staatsrechtlichen
  Geltung  der  Tegernseer  Erklärung,  beantwortet  worden,  d.  h.
wohl,  der  Referent  macht  die  Stellung  seiner  Anträge  von  dem  Ausfalle
der  Beantwortung  seiner  Fragen  abhängig.

1. Februar.  (Preußen.)  Der  bisherige  deutsche  Gesandte
in  Washington,  v.  Schlözer,  geht  als  designierter  preußischer  Gesandter
  beim  Vatikan  von  Berlin  nach  Rom  ab.  Seine  förmliche
Ernennung  kann  erst  erfolgen,  wenn  der  Landtag  im  Etat  die  für
eine  solche  Gesandtschaft  angesetzte  Summe  und  damit  die  Gesandtschaft
  selbst  bewilligt  haben  wird.  (Vgl.  1881  9.  Sept.)

Herrenhaus:  die  Regierung  legt  demselben  einen  Gesetzentwurf
betr.  eine  neue  Landgüterrolle  für  die  Provinz  Westfalen  vor.

Dieselbe  beruht  auf  der  hannoverischen  Einrichtung  der  Höferolle
(in  dem  vorliegenden  Entwurfe  „Landgüterrolle“  genannt).  Danach  sollen
nur  diejenigen  Güter  dem  besonderen  Unerbenrecht  unterliegen,  welche  der
Besitzer  in  die  Rolle  eintragen  läßt,  und  nur  so  lange  als  nicht  die
jederzeit  auf  Verlangen  des  Besitzers  zulässige  —  Löschung  in  der  Rolle  erfolgt
  ist.  Das  Prinzip  der  freien  Verfügbarkeit  wird  also  im  Wesentlichen
gewahrt.  Der  Entwurf  entspricht  denn  auch  keineswegs  dem  Antrage  des
Hrn.  v.  Schorlemer-Alst,  welcher  eine  derartige  Landgüterrolle  nicht  einführen
  wollte;  der  von  diesem  im  Abgeordnetenhause  beantragte  Gesetzentwurf
  war  im  Jahre  1880  vom  westfälischen  Provinziallandtage  zwar
angenommen  worden,  die  Staatsregierung  hielt  indessen  diesen  Entwurf  zur
Annahme  nicht  für  geeignet  und  legte  dem  im  vorigen  Jahre  einberufenen
Provinziallandtage  den  Entwurf  eines  anderen  Gesetzes  zur  Begutachtung
vor.  Der  Provinziallandtag  hat  in  der  Sitzung  vom  13.  Dezember  v.  J.
diesen  Entwurf  mit  einigen  Änderungen  und  Zusätzen  angenommen,  und
zwar  mit  48  gegen  8  Stimmen.  Der  jetzt  vorliegende  Gesetzentwurf  stimmt
—  abgesehen  von  einigen  nachträglichen  Änderungen  in  der  Fassung  —  mit
dem  vom  Provinziallandtag  angenommenen  überein.

Abg.-Haus:  Von  den  beiden  in  Nordschleswig  gewählten
Landtagsabgeordneten  verweigert  der  eine,  Hörlück,  unter  Hinweis
auf  den  für  die  Bevölkerung  Nordschleswigs  noch  verbindlichen  Artikel
  5  des  Prager  Friedenstraktats,  wie  er  in  einer  Zuschrift  an
den  Präsidenten  des  Abgeordnetenhauses  erklärt,  den  Eid.  Auch
der  zweite  nordschleswig'sche  Abgeordnete,  Lassen,  teilt  dem  Präsidenten
  schriftlich  mit,  daß  er  den  Rechtsstandpunkt  Hörlücks  teile;
jedoch,  da  er  die  Pflichten  eines  preußischen  Unterthanen  übernommen,
  sich  genötigt  sehe,  an  der  Beratung  über  die  Interessen  seiner
        <pb n="69" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  3—4.)  33

Landsleute  teilzunehmen,  und  entschlossen  sei,  den  Eid  zu  leisten.
Für  Hörlück  ist  eine  Neuwahl  erforderlich.

3  —  4.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  1.  Lesung  der
Vorlage  betr.  weitere  Verstaatlichung  einer  Reihe  von  Privatbahnen
und  Debatte  darüber.  Die  Vorlage  wird  schließlich  an  eine  Kommission
  von  21  Mitgliedern  gewiesen.

In  der  Debatte  sucht  die  Regierung  nachzuweisen,  daß  die  Gesamteinnahme
  aller  Eisenbahnen  einen  überschuß  von  100  Millionen  Mark  gewähre.
  Wird  die  Verzinsung  der  Eisenbahnschuld  mit  60  Millionen  davon
abgerechnet,  so  erübrigen  noch  immer  40  Millionen,  also  mindestens  der
Betrag,  welchen  die  Verzinsung  der  ganzen  Staatsschuld  erfordert,  und  es
würden  sich  auch  dann  noch  Überschüsse  ergeben.  Der  Minister  der  öffentlichen
  Arbeiten  Maybach  erklärt,  die  Frage  nach  den  Erfolgen  der  bisherigen
  Erwerbungen  hänge  davon  ab,  ob  ein  umfassender  Überblick  überhaupt
  schon  möglich  sei.  Das  Verhalten  der  Privatbahnen  beruhe  nicht  in
der  Befürchtung  vor  der  Verstaatlichung,  sondern  in  der  Spekulation  auf
dieselbe.  Die  Regierung  gewährte  für  den  Bau  von  Sekundärbahnen  umfassende
  Erleichterungen,  mußte  aber  häufig  Anträge  wegen  Vorarbeiten  ablehnen,
  weil  dieselben  von  der  Spekulation  zuweilen  sogar  in  schwindelhafter
  Weise  diktiert  waren.  Die  Tarifermäßigung  müsse  langsam,  nicht
sprungweise  erfolgen.  Die  Differentialtarife  seien  teilweise  aufgehoben  und
konnten  nicht  auf  einmal  beseitigt  werden.  Durch  die  Annahme  der  Vorlage
  werde  die  Regierung  allen  Verdächtigungen  entgehen,  als  ob  sie  ihr
Beaufsichtigungsrecht  im  fiskalischen  Interesse  mißbrauchen  wolle.  Der
Minister  warnt  vor  gewissen  Zeitungsnachrichten,  die  sich  auf  den  Ankauf
von  Bahnen,  beispielsweise  der  oberschlesischen,  beziehen;  an  alle  dem  sei  kein
Wort  wahr.  Es  sei  bereits  Veranlassung  genommen,  die  Staatsanwaltschaft
  auf  dieses  Treiben  aufmerksam  zu  machen.  Es  liegen  weder  wirtschaftliche
  noch  finanzielle  Bedenken  gegen  eine  weitere  Verstaatlichung  vor;
hätte  die  Regierung  dieselbe  noch  weiter  verzögert,  so  würde  sie  sich  eine
schwere  Verantwortung  aufgeladen  haben.  Man  könne  vom  Hause,  wenn  es
die  Vorlage  annehme,  sagen,  es  habe  sich  wesentlich  um  den  Staat  verdient
gemacht.  Inzwischen  sprechen  sich  vorerst  nur  die  konservative  und  die  freikonservative
  Partei  für  die  Vorlage  aus;  alle  anderen  Parteien  halten  noch
zurück  und  reservieren  ihre  Entschlüsse.  Schorlemer-  Alst  (ultram.)  erklärt,
das  Zentrum  werde  die  Vorlage  bei  jeder  einzelnen  Bahn  aufs  objektivste
prüfen  und  von  dem  Ergebnis  der  Prüfung  seine  Haltung  abhängig  machen.
In  dieser  Erklärung  liegt  indeß  eine  bedeutsame  Schwenkung  des  Zentrums
dahin,  daß  es  den  prinzipiellen  Widerstand,  den  es  noch  im  Jahre  1879
der  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen  entgegensetzte,  von  jetzt  ab  aufzugeben
entschlossen  sei.  Um  die  Tragweite  dieser  Erklärung  zu  verstehen,  muß  man
sich  gegenwärtig  halten,  daß  augenblicklich  entscheidende  Schritte  zu  einem
Ausgleiche  zwischen  dem  Fürsten  Bismarck  und  der  römischen  Kurie  im

Zuge  sind.  Herr  v.  Schlözer  ist  nun  in  Rom,  die  Ernennung  eines  Diözesanhauptes
  für  Breslau  ist  bevorstehend  und  schon  in  wenigen  Tagen
kommt  im  Abgeordnetenhause  die  Kirchenvorlage  zur  ersten  Lesung.  Hält
man  dieß  alles  zusammen,  so  ergibt  sich,  daß  das  Zentrum  in  der  Frage
der  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen  den  Preis  für  Konzessionen  bezahlen
will,  welche  Fürst  Bismarck  der  römischen  Kurie  machen  soll.  An  der
schließlichen  Annahme  der  Vorlage  durch  eine  Mehrheit  des  Hauses,  eventuell
auch  ohne  das  Zentrum,  wird  inzwischen  nicht  gezweifelt.

Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  3
        <pb n="70" />
        34  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  4.)

4.  Februar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  die  ultramontane  und
orthodox-  protestantische  Mehrheit  derselben  lehnt  ihren  Beitritt  zu
dem  vermittelnden  Beschluß  der  I.  Kammer  v.  24.  v.  M.  in  der
Simultanschulfrage  ab  und  setzt  demselben  in  erster  Beratung  einen
neuen  Antrag  wider  diese  Schulen  entgegen.

Luthardt  (orthodox-protest.)  bringt  gegen  den  Beschluß  der  I.  Kammer
den  modifizierenden  Antrag  ein,  an  den  König  die  Bitte  zu  richten:  Seine
Majestät  wolle  im  Landtagsabschied  mit  Gesetzeskraft  aussprechen:  die  Volksschule
  ist  Konfessionsschule;  die  Bewohner  einer  Gemeinde  ohne  Schule  ihrer
Konfession  sind  zur  Benutzung  der  benachbarten  Schule  ihrer  Konfession  berechtigt,
  sofern  nicht  die  Raumverhältnisse  es  verbieten.  Für  die  Pfalz
sind  außerdem  die  Bestimmungen  des  Landratsabschieds  vom  Jahre  1818
maßgebend.  Der  Antragsteller  motiviert  diesen  Antrag  damit,  daß  derselbe
das,  was  der  Beschluß  der  ersten  Kammer  auf  dem  Wege  der  Verordnungsrevision
  schaffen  wolle,  gesetzlich  flatuiere,  in  Übereinstimmung  mit  dem
Passus  im  Beschlusse  der  ersten  Kammer,  daß  die  Konfessionsschule  die  gesetzliche
  Regel  zu  bilden  hat.  Die  Volksvertretung  habe  die  Pflicht,  auf
eine  gesetzliche  Regelung  zu  dringen.  Die  Simultanschulverordnung,  welche
so  viel  Unfrieden  gestiftet  und  das  Haus  schon  so  vielfach  beschäftigt  habe,
stamme  aus  dem  Jahre  1873,  dem  Jahre  der  Kulturkampfblüte.  Im  Mai
dieses  Jahres  seien  die  preußischen  Kirchengesetze  erschienen,  allein  der  Versuch
  der  vermeintlichen  Staatsgewalt,  die  Kirche  und  nicht  bloß  die  katholische
  unschädlich  zu  machen,  sei  gescheitert.  Vor  ein  paar  Wochen  habe  der
Reichstag  Gericht  gehalten  über  diese  Kulturkampfgesetzgebung:  der  Vater
derselben  sei  auf  der  Abgeordnetenbank  gesessen  und  habe  kein  Wort  gesprochen.
  Schweigend  habe  derselbe  es  angehört,  wie  sein  Werk  verurteilt
worden  sei  und  seine  zahlreichen  Gehilfen.  Die  Gehilfen  seiner  Kirchenund
  Schulpolitik,  welche  früher  so  redselig  gewesen,  ließen  ihn  im  Stiche.
Die  Blüte  des  Kulturkampfes  sei  vorbei,  die  Früchte  desselben  seien  wurmstichig
  und  faul.  Auch  die  Verordnung  vom  Jahre  1873  sei  zur  Zeit  des
Kulturkampfes  erschienen  und  auch  ihre  Stunde  habe  geschlagen.  Abgeordn.
v.  Hörmann  (lib.)  weiß,  daß  alles,  was  er  sage,  auf  die  Beschlußfassung
der  Mehrheit  ohne  Wirkung  bleibe,  weil  alles  schon  abgemacht  sei;  allein
die  Linke  habe  trotzdem  die  Pflicht,  ihren  Standpunkt  auszusprechen  und  zu
wahren.  Seiner  Ansicht  nach  sei  die  Simultanschule  die  Schule  der  Zukunft.
(Widerspruch  rechts.)  Das  Gerede  von  dem  Unfrieden,  der  durch  die  fragliche
  Verordnung  in  das  Land  getragen  worden  sein  solle,  entbehre  der  tatsächlichen
  Begründung  und  sei  vielfach  künstlich  gemacht.  Von  diesem  Standpunkte
  aus  könne  er  sich  weder  einverstanden  erklären  mit  dem  Beschlusse
der  Kammer  der  Reichsräte  noch  mit  dem  Antrage  Luthardt.  Ersterer  entspreche
  insoweit  seinen  persönlichen  Empfindungen,  als  derselbe  den  Grundsatz
  der  Vorsicht  bei  Einführung  von  Simultanschulen  noch  schärfer  betone
als  die  Verordnung  vom  Jahre  1873;  allein  einige  andere  Punkte  dieses
Beschlusses  seien  höchst  bedenklich,  so  z.  B.,  daß  die  Errichtung  neuer  Simultanschulen
  von  der  Zustimmung  der  geistlichen  Oberbehörden  abhängig
gemacht  werden  solle.  Hierdurch  würde  das  Recht  des  Staates  an  der  Schule
teilweise  an  die  Kirche  ausgeliefert.  (Widerspruch  rechts.)  Man  möge  ihm
das  vielleicht  von  Seiten  der  Rechten  zum  Vorwurfe  machen,  allein  er  sei
kein  Abgeordneter  einer  Kirche,  sondern  Abgeordneter  des  Volkes.  Ministerpräsident
  und  Kultminister  v.  Lußz  erklärt:  Der  Antrag  Luthardt  sei
ein  Rückschritt  hinter  das  Jahr  1818  und  kein  Kultminister  könnte  den-
        <pb n="71" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  4—7.)  35

selben  durchführen.  Der  Antrag  Luthardt  wird  schließlich  von  der  geschlossenen
  Rechten  gegen  die  geschlossene  Linke  angenommen.

4.  Februar.  (Baden.)  II.  Kammer:  beschließt  über  das
Abstlimmungsrecht  ihres  Präsidenten,  daß  derselbe  nicht  abstimmen
dürfe,  sobald  auch  ohne  seine  Stimme  die  Mehrheit  nach  der  einen
oder  der  andern  Seite  hin  sicher  ist.  Nur  bei  Stimmengleichheit
soll  der  Präsident  den  Ausschlag  geben.

Durch  diesen  Beschluß  werden  künftig  den  30  nationalliberalen  Stimmen
  die  31  der  vereinigten  ultramontan-demokratisch-konservativen  Opposition
gegenüber  stehen.  In  den  meisten  Fällen  wird  dann  die  Stimme  des  katholischen
  aber  nicht  ultramontanen  Abg.  Baumstark  die  Gleichheit  herbeiführen
und  der  z.B.    liberale  Präsident  den  Ausschlag  geben.  Das  Mandat  des
Abg.  Baumstark  ist  jedoch  angefochten.  Die  Geschäftsordnungskommission
trägt  zwar  mit  4  gegen  3  Stimmen  auf  die  Giltigkeit  desselben  an,  da  die
Reaktivierung  Baumstarks  nur  eine  Fortsetzung  seines  früheren  Amtes  sei
und  mit  einer  Versetzung  auf  gleicher  Linie  stehe;  auch  sei  Baumstark  sogar
in  eine  niedrigere  Besoldungsklasse  gekommen.  Allein  die  Nichtgiltigkeitserklärung
  seines  Mandats  mit  31  gegen  30  Stimmen  steht  trotzdem  zum
voraus  als  eine  abgemachte  Sache  fest  und  wenn  er  dann  nicht  wieder  gewählt
  und  durch  einen  Ultramontanen  ersetzt  wird,  so  gebietet  die  Opposition,
  wenn  sie  zusammenhält,  über  eine  Mehrheit  von  2,  jedenfalls  aber,
selbst  wenn  der  Präsident  wechseln  sollte,  über  eine  solche  von  1  Stimme.

7—8.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Erste  Lesung  der
kirchenpolitischen  Vorlage  der  Regierung.  Der  Kultminister  v.  Goßler
legt  den  Standpunkt  der  Regierung,  die  gegenwärtigen  Zustände
und  die  Absichten  resp.  Hoffnungen  der  Regierung  in  längerer  Rede
dar.  Schließlich  wird  die  Vorlage  an  eine  Kommission  von  21  Mitgliedern
  verwiesen.

In  der  Debatte  kommen  die  Ansichten  der  verschiedenen  Fraktionen
deutlich  zum  Ausdruck,  zumal  ihr  zum  Teil  längere  Fraktionsberatungen
über  die  Frage  vorausgegangen  sind.  Die  drei  liberalen  Gruppen  sind
über  die  grundsätzliche  Ablehnung  der  diskretionären  Vollmachten  einig.
Dagegen  stimmen  die  Grafen  Wintzingerode,  Limburg-Stirum  und  —  Hr. Stoltz,
in  denen  die  Freikonservativen  und  die  beiden  Nuancen  der  Alt- und
Neukonservativen  ihre  Vertreter  ins  Treffen  senden,  unter  der  Bedingung,
daß  die  diskretionären  Vollmachten,  die  eigenllich  keiner  Partei  ganz  sympathisch
  sind,  an  eine  Frist  gebunden  werde,  überein  in  der  Bewilligung  der
von  der  Regierung  in  der  Vorlage  aufgestellten  Forderungen.  Die  früher
in  kirchenpolitischen  Angelegenheiten  den  gemäßigten  Liberalen  näher  stehenden
  Freikonservativen  folgen  hiebei  der  veränderten  Stellung  der  Regierung,
und  die  äußerste  Rechte  behält  sich  vor,  ihre  prinzipiellen  Neigungen  zu
Gunsten  des  Zentrums  bei  weiteren  Gelegenheiten  zur  Geltung  zu  bringen.
Das  Zentrum  lehnt  die  Vorlage  in  der  Fassung  der  Regierung  entschieden
ab,  und  Frhr.  v  Schorlemer  wie  Windthorst  betonen  mit  allem  Nachdruck,
daß  nur  eine  „Beseitigung“  oder  „Aufhebung“"  der  Maigesetze  die  Katholiken
  befriedigen  könne;  indessen  legt  der  diplomatischere  Parteiführer  doch
zugleich  den  Schwerpunkt  in  die  Frage,  ob  die  Regierung  in  einem  bestimmten
  Zeitraum  an  eine  „materielle  Revision“  jener  Gesetze  herantreten
wolle,  und  vielfach  herrscht  der  Eindruck  vor,  daß  die  Partei  auf  den  Versuch

3*
        <pb n="72" />
        36  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  9.)

einer  Umgestaltung  der  Vorlage  durch  Amendements  eingehen  und  sich  je
nach  dem  Ausfall  desselben  die  Entscheidung  vorbehalten  werde.  Die  Regierung
  ihrerseits  verspricht  für  den  Fall  der  Bewilligung  der  verlangten
Vollmachten,  daß  sie  dieselben  in  dem  Sinne,  in  welchem  sie  erteilt  werden,
ausüben  und  von  der  so  erreichten  Stufe  aus  weitergehen  werde.  Unter
prinzipieller  Verwerfung  der  Vereinbarung  einer  kirchenpolitischen  Gesetzgebung
  mit  Nom  durch  ein  Konkordat  hält  sie  an  dem  bisherigen  Wege  zur
Erzielung  eines  modus  vivendi  mit  der  katholischen  Kirche  um  so  mehr  fest,
als  sie  zum  Papst  und  zum  Klerus  freundlichere  Beziehungen  gewonnen  und
durch  das  Juligesetz  von  1880  manche  Vorteile  erreicht  habe.  Einer  materiellen
  Revision  der  Maigesetzgebung  unter  Abstandnahme  von  den  diskretionären
  Vollmachten  näher  zu  treten,  weigert  sich  die  Regierung;  trotzdem
sie  die  veränderte  Stellung  der  Parteren  anerkennt,  vermißt  sie  doch  noch
greifbares  Material  für  eine  legislative  Reform  und  hält  das  System  der
diskretionären  Vollmachten  um  jo  weniger  für  inkonstitutionell  und  bedenklich,
als  sie  bisher  schon  manche  kirchenpolitische  Streitigkeiten  auf  dem

der  Dekretur  beseitigt  habe.  Einen  weiteren  Grund  für  die  Notwendigkeit
fortdauernder  diskretionärer  Befugnisse  findet  die  Regierung  in  der  polnichen
  klerikalpolitischen  Bewegung,  begegnet  aber  auch  hierin  dem  Widerspruche
  des  Zentrums.  Die  Verweisung  an  die  Kommission  verlegt  die
Entscheidung  über  das  Schicksal  der  Vorlage  in  die  zweite  Lesung.

9.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Erste  Lesung  der  von
der  Regierung  in  Vorlage  gebrachten  Kreis=  und  Provinzialordnung
für  Hannover.  Dieselbe  wird  an  eine  Kommission  von  21  Mitgliedern
  gewiesen.

In  der  Debatte  darüber  spricht  v.  Bennigsen  seine  Befriedigung
über  die  vorherige  Vorlegung  des  Entwurfs  an  den  Provinziallandtag  aus
und  hofft,  dasselbe  Verfahren  werde  auch  bei  weiteren  Kreisordnungs-  vorlagen
  eintreten.  Er  erklärt  sich  gegen  das  Institut  der  Amtsvorsteher,  sowie
  gegen  die  Übergangsbestimmungen;  man  solle  die  Einführung  der  Kreisund
  Provinzialordnung  lieber  bis  1885  verschieben.  Minister  v.  Puttkamer
  erklärt,  die  Vorlegung  weiterer  Organisationsgesetze  an  die  Provinziallandtage
  sei  einfache  politische  Pflicht  der  Regierung,  welche  dem
nächsten  Landtage  Organisationsgesetzentwürfe  für  die  westlichen  Provinzen
vorzulegen  hoffe.  Die  vorgeschlagenen  Übergangsbestimmungen  seien  geeignet,
die  tiefgreifende  Änderung  des  bis-  herigen  Zustandes  weniger  fühlbar  zu
machen.  Windt-  horst.  verneint  die  Frage,  ob  eine  Reorganisation  für  Hannover
  nötig  sei.  Die  Mehrheit  der  Bevölkerung  wünsche  die  Erhaltung  des
Bestehenden;  ohne  das  Institut  der  Amtsvorsteher  sei  ihm  jede  Kreisordnung
unannehmbar.  Die  jetzige  Provinzialordnung  sei  das  beste  Erreichbare.

Ohne  Vertretung  der  Aristokratie  sei  keine  Selbstverwaltung  denkbar.  Minister
  v.  Puttkamer  repliziert:  In  der  Vorlage  sei  den  Rücksichten  auf  die
historische  Entwicklung  Rechnung  getragen.  Der  Behauptung  Windthorsts
stehe  der  einstimmige  Beschluß  des  hannoverischen  Provinziallandtags  gegenüber.
  Der  Grundsatz  divide  et  impera  sei  bei  der  Vorlage  nicht  maßgebend
  gewesen.

9.  Februar.  (Deutsches  Reich.)  Eine  am  24.  Januar  von
dem  russischen  General  Skobeleff  bei  einem  öffentlichen  Festmahle  in
Petersburg  gehaltene  Rede,  in  der  sich  der  grimmigste  Haß  der
Slaven  gegen  Österreich-Ungarn,  aber  namentlich  auch  gegen  Deutsch-
        <pb n="73" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  9.)  37

land  ausspricht,  macht  erst  jetzt  in  Deutschland  gewaltiges  Aufsehen
und  beleuchtet  wie  durch  einen  Blitzstrahl  das  wahre  Verhältnis
zwischen  der  überwiegenden  und  augenblicklich  unter  dem  Regime
Ignatieff  tonangebenden  öffentlichen  Meinung  Rußland  und  Deutschland.


Die  Rede  fand  statt  bei  einem  Gastmahle,  das  dem  berühmten  Tekinzen-Besieger
  gelegentlich  des  Jahrestags  der  Erstürmung  von  Gök-Tepe
gegeben  wurde.  Zunächst  brachten  die  Petersburger  Blätter  nur  den  Teil
derselben,  der  sich  auf  die  Maßregeln  Österreich-Ungarns  gegen  den  bosnischherzegowinischen
  Aufstand  bezogen,  der  in  tiefgefühlten  Ausdrücken  auf  diese
Völkerschaft  hinwies,  welche  eben  um  Glauben  und  Unabhängigkeit  kämpfe,
und  dahin  schloß:  „Ich  spreche  nicht  zu  Ende  meine  Herrn...Mein  Herz
zuckt  krankhaft  und  schmerzhaft  zusammen.  Ein  großer  Trost  ist  und  bleibt
aber  der  Gedanke  an  die  Macht  des  historischen  Berufs  Rußlands.“  Erst
der  Moskauer  „Ruß“,  das  Organ  Alsakoffs,  brachte  die  vollständige  Rede,
und  da  zeigte  es  sich  denn  sofort,  daß  der  General  weit  mehr  als  Österreich-Ungarn
  allein,  daß  er  eigentlich  ganz  Europa,  in  erster  Reihe  aber  und  mit
dem  größten  Ingrimme  Deutschland  den  Handschuh  hingeworfen  habe.  Mit
unverhohlenem  Grimme  wendet  er  sich  die  ganze  Rede  hindurch  immer  und
immer  wieder  gegen  Deutschland  und  die  Deutschen,  auch  und  ausdrücklich
gegen  die  deutsche  Armee,  indem  er  eine  Verherrlichung  des  russischen  Sieges
über  die  armen  Achal-Tekinzen  mit  der  Ironie  schließt:  „Ja,  m.  H,  so  lange
es  in  den  Reihen  der  russischen  Armee  solche  Offiziere  geben  wirb,  können
wir  jeder  noch  so  hochwissenschaftlichen  feindlichen  Organisation  kühn  ins
Antlitz  blicken"“  Die  Rede  verdient  in  der  Tat  eine  nachhaltige  Beachtung
in  Deutschland.  Nur  zum  Schluß  und  um  aktuell  zu  sein,  wurde  Österreich,
  gleichsam  als  Vorhut  des  Gesamtfeindes  —  auch  England  wird  offen
als  Feind  behandelt  und  nur  Frankreich  mit  süßen  Worten  geschmeichelt  —
angegriffen.  Die  wahre  Bedeutung  der  Rede  kann  aber  nur  dann  erfaßt
werden,  wenn  man  mit  der  Bedeutung  des  Mannes  selbst,  und  mit  der  Bedeutung,
  die  er  noch  gewinnen  kann,  rechnet.  Diese  wird  folgendermaßen
gezeichnet:  „General  Skobeleff,  ein  noch  junger  Mann  von  38  Jahren,  ist,
um  es  kurz  zu  sagen,  einer  der  bedeutendsten  Generale  Rußlands.  Eine
Soldatennatur  durch  und  durch,  von  großer  persönlicher  Tapferkeit,  betrachtet
er  den  Krieg  als  sein  Element.  Er  hat  seine  unzweifelhaft  vorhandene
kriegerische  Begabung  überdieß  durch  gründliches  Lernen  ausgebildet;  heute
ist  er  General  der  Kavallerie,  Kommandeur  des  Georgsordens  mit  dem  Sterne
und  —  ein  berühmter  Mann.  So  groß  aber  seine  militärischen  Vorzüge
sind,  so  wenig  werden  in  den  Kreisen,  die  ihm  am  nächsten  stehen,  seine
Charaktereigenschaften  geschätzt.  Der  überaus  wohlwollende  Großfürst  Michael
Nikolajewitsch  nahm  ihn  nach  Absolvierung  seiner  Studien  an  der  Generalstabsakademie
  als  Ordonnanzoffizier  zu  sich,  war  aber  genötigt,  ihn  alsbald
aus  seiner  Umgebung  zu  entfernen.  So  sehr  er  der  nationale  und  populäre
Held  des  russischen  Volkes  ist,  so  wenig  erfreut  er  sich  der  Sympathien  der
guten  Gesellschaft.  Von  der  Natur  in  jeder  Beziehung  reich  begabt,  mit
einem  bestechenden  Äußeren,  gewinnendem  Benehmen  und  mit  den  besten
gesellschaftlichen  Formen,  gebildet  und  reich  an  positivem  Wissen,  macht  der
glanzvolle  junge  General  einen  gewinnenden  Eindruck.  Und  dennoch  gibt  es
kaum  eine  schlechte  Eigenschaft,  die  man  seinem  Charakter  in  Petersburg  nicht
nachsagt  und  zwar  nicht  bloß  seitens  seiner  Feinde  und  Neider,  deren  er ja
natürlich  viele  hat,  sondern  von  den  besten  Kreisen  der  russischen  Welt.  Er
gilt  für  intrigant,  herzlos,  brutal,  cynisch  und  jedes  edleren  Gefühles  bar,
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        38  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  10.)

für  ganz  prinzipien=  und  rücksichts  eos;  über  seine  Härte  und  Grausamkeit
während  seiner  Tätigkeit  in  Zentralasien  erzählt  man  staarsträubende    Dinge.
Was  hieran  auch  Übertriebenes  sein  mag,  das  Urteil  ist  ein  zu  einstimmig
abfälliges,  als  daß  man  an  dessen  Wahrheit  zweifeln  könnte.  Und  doch  ist
dieser  Mann  der  nationale  Held  und  unbedingt  die  populärste  Gestalt  im
russichen  Reiche,  der  Abgott  der  Massen,  denen  er  zu  schmeicheln  versteht,
ein  Mann,  der  von  Ehrgeiz  verzehrt,  selbst  den  Fanatismus  als  kaltes
Rechenproblem  behandelt  und  offenbar  berufen  sein  kann,  noch  eine  hervorragende
  Rolle  in  der  Geschichte  Rußlands  zu  spielen.  Charakteristisch  ist  es
daß  Skobeleff  eben  wegen  seiner  Anrüchigkeit  ohne  Kommando  à  la  suite
in  den  Balkan-Feldzug  ging;  nach  wenigen  Monaten  hatte  sich  aber  seine
Tüchtigkeit  zur  Geltung  gebracht  und  als  einer  der  berühmtesten  Generale
kehrte  er  heim.  Kaiser  Alexander  III.,  der  einen  im  Kriegsleben  mehr  als
anrüchigen  Mann  in  keiner  Weise  liebt.  wird  diesen  General  so  fern  als
möglich  von  sich  halten,  und  doch  würde  er  vielleicht  gezwungen  sein,  im
Falle  ernster  Komplikationen  an  Skobeleff  zu  appellieren.  Wenn  er  lebt,
ist  wohl  er  der  Führer,  mit  dem  im  Ernstfalle  am  meisten  zu  rechnen  wäre."
Der  öffentlichen  Meinung  Deutschlands  kommt  es  allmälig,  aber  dann  rasch
und  nachhaltig  zum  Bewußtsein,  was  es  unter  Umständen,  die  vielleicht  bald
eintreten,  vielleicht  noch  ziemlich  ferne  liegen,  von  Rußland  Zu  erwarten  hat.
Der  Reichs-  kanzler  wußte  es  ohne  Zweifel  schon  lange.  Dagegen  sind  die
scharfen  Ausführungen  der  Rußland  stets  geneigt  gebliebenen  „Kreuzztg."
gegen  Skobeleff  und  gegen  Ignatieff  der  Beweis  einer  Stimmung  gegen  das
slavische  Nachbarreich,  wie  sie  in  Berliner  gouvernementalen  Kreisen  bisher
selten  waren  und  darum  um  so  bedeutsamer  sind.

Obgleich  Skobeleff  aktiver  und  zwar  z.  Z.  kommandierender  General
der  russichen  Armee  ist,  so  erfolgt  doch  weder  von  Seite  der  deutschen  noch
von  Seite  der  österreichisch-  ungarischen  Regierung  eine  förmliche  Reklamation
wegen  der  Brandrede  desselben  wider  beide  Staaten.  Dagegen  soll  Herr
v.  Giers,  der  Leiter  der  auswärtigen  Angelegenheiten  Rußlands,  den  General
beim  österreichischen  Botschafter  von  freien  Stücken  desavouiert  haben.
Kaiser  Alexander  III.  aber  erteilt  demselben  einen,  offenbar  nicht  ganz  freiwilligen,
  Urlaub  zu  einer  Reise  nach  Paris.  Das  ist  seine  ganze  Strafe,
wenn  es  eine  solche  ist.

10.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Budgetkommission:
der  Finanzminister  Bitter,  der  in  der  Sitzung  des  Abg.-Hauses  vom
9.  d.  M.  in  Antwort  auf  eine  Interpellation  des  Abg.  E.  Richter
betr.  die  Höhe  des  mutmaßlichen  Überschusses  des  laufenden  Etatsjahres,
  nähere  Angaben  verweigert  hat,  gibt  nunmehr  der  Budget-Kommission
  solche  Angaben  dahin,  daß  er  zwar  hoffe,  es  werden  sich
Einnahmen  und  Ausgaben  des  laufenden  Etatsjahrs  1881/82  balancieren,
  daß  man  aber  auch  darauf  gefaßt  sein  müsse,  daß  dasselbe
mit  einem  nicht  ganz  bedeutungslosen  Defizit  abschließe.

10.  Februar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  erklärt  sich  mit  98
(ultram.  u.  lib.)  gegen  43  (4  kons.  u.  39  lib.)  Stimmen  gegen  die
Einführung  des  Tabakmonopols.

Schels  (ultr.)  beantragt  an  S.  M.  den  König  die  Bitte  zu  richten,

daß  die  Bevollmächtigten  am  Bundesrat  beauftragt  würden,  einer  auf  Einführung
  des  Tabakmonopols  abzielenden  Vorlage  nicht  zuzustimmen.
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  11.)  39

v.  Stauffenberg  beantragt  Übergang  zur  Tagesordnung,  „weil  kein  Grund
bestehe,  jetzt  neue  Formen  der  Tabakbesteuerung  in  Betracht  zu  ziehen“,  mit
der  Erklärung,  daß  er,  wenn  dieser  sein  Antrag  abgelehnt  werden  sollte,
auch  seinerseits  für  den  Antrag  Schels  stimmen  würde.

In  der  Debatte  betont  Schels  (ultr.),  daß  er  hauptsächlich  aus
politischen  Gründen  gegen  das  Monopol  sei.  Durch  dasselbe  würde  die
Reichsregierung  unabhängig  von  der  Volksvertretung;  ein  persönliches  Regiment
  würde  die  Folge  sein.  Er  fürchtet  auch,  daß  in  Berlin  die  Entwicklung
  des  Reiches  zum  Einheitsstaat  angestrebt  werde.  Bonn  (ultram.)
erklärt  sich  für  den  Antrag  Schels,  weil  die  Fraktion  der  Rechten  in  ihrem
Programm  die  Erhaltung  des  föderativen  Charakters  des  Reiches  verlange
und  dieser  Charakter  durch  das  Monopol  gefährdet  werde.  Dem  Antrag
Schels  werde  er  auch  deßhalb  beistimmen,  weil  die  Mehrheit  kein  Vertrauen
zum  (bayer.)  Ministerium  habe.  Kopp  (ultram.)  stellt  sich  auf  den  Standpunkt
  Bonns  und  erklärt:  die  Rechte  greife  nicht  die  Rechte  der  Krone,  sondern
  nur  das  Ministerium  an,  welches  von  den  bayerischen  Hoheitsrechten
eines  nach  dem  anderen  preis-  gegeben  habe  und  im  Begriffe  stehe,  auch  noch
die  letzten  nach  Berlin  auszuliefern.  v.  Fischer  (lib.)  erklärk,  keinem  von
beiden  Anträgen  zustimmen  zu  können,  da  er  die  Überzeugung  habe,  daß
das  Tabakmonopol  nicht  nur  kommen  werde,  sondern  kommen  müsse.
v.  Hörmann  ((ib.)  teilt  die  Anschauungen  Fischers;  er  halte  das  Tabakmonopol
  für  ein  absolutes  Erfordernis  für  das  Reich  und  den  Bestand  der
Einzelstaaten.  Schels  (ultr.)  glaubt  schließllich,  die  Debatte  sei  eigentlich
eine  Adreßdebatte  geworden,  durch  die  seine  Opposition  verstärkt  worden  sei.

Es  würde  die  Position  der  bayerischen  Regierung  viel  günstiger  sein,  wenn
sie  gegen  den  Allgewaltigen  in  Berlin  in  eine  richtige  Opposition  träte.
Möge  dieß  bei  der  Tabakmonopol-Vorlage  geschehen  und  das  Ministerium
dem  König  erklären,  daß  jene  Vorlage  nichts  anderes  bedeute  als  einen  weiteren
  Nagel  zum  Sarge  der  Dynastie  Wittelsbach.

11—17.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  kirchenpolitische
Kommission:  die  Vorlage  der  Regierung  (s.  16.  Jannar)  wird  meist
durch  eine  Koalition  der  ultramontanen  und  konservativen  Mitglieder
  derselben  gegen  die  freikonservativen  und  liberalen  mit  11
gegen  10  Stimmen  total  umgewandelt  resp.  verstümmelt.  Die  diskretionäre
  Gewalt  der  Regierung  wird  wesentlich  ganz  ausgemerzt,
der  Bischofsparagraph  im  Sinne  des  Zentrums  noch  verstärkt,  das
sog.  Kulturexamen  ganz  abgeschafft,  das  Institut  der  sog.  Staatspfarrer
  beseitigt  und  die  Anbahnung  einer  neuen  Regelung  der  Anzeigepflicht
  und  des  Placets  abgelehnt.  Das  so  zustande  gekommene
Resultat,  in  Wahrheit  ein  bloßer  Torso,  ist  eigentlich  weder  für  die
Regierung  noch  für  irgend  eine  der  verschiedenen  Parteien  ganz  annehmbar.
  Die  Kommission  beschließt  denn  auch,  eine  zweite  Lesung
der  Vorlage  vorzunehmen.

In  der  bei  dieser  ersten  Lesung  beschlossenen  Fassung  würde  das
Gesetz  lauten:  (Art.  1  ist  in  der  Fassung  der  Vorlage  und  in  allen  Modiftkationsanträgen
  abgelehnt.  Art.  1  a.  In  denjenigen  Fällen,  in  welchen
auf  Grund  des  §  24  des  Gesetzes  vom  12.  Mai  1873  und  des  §  12  des  Gesetzes
  vom  22.  April  1875  auf  Entlassung  aus  dem  Amte  erkannt  ist,  wer-
        <pb n="76" />
        40  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  11.)

den  die  rechtlichen  Folgen  der  ergangenen  Erkenntnisse  auf  die  Unfähigkeit
zur  Bekleidung  des  Amtes  und  die  im  Art.  2,  Abs.  2  und  3  des  Gesetzes
vom  14.  Juli  1880  aufgeführten  Folgen  beschränkt,  unbeschadet  einer  inmittelst
  erfolgten  Wiederbesetzung  des  Amtes.  Art.  2.  Hat  der  König  einen
Bischof,  gegen  welchen  auf  Grund  der  §§  24  ff.  im  Gesetz  vom  12.  Mai
1873  durch  gerichtliches  Urteil  auf  Entlassung  aus  dem  Amte  erkannt  worden
  ist,  begnadigt    so  bedarf  es  für  denselben  einer  erneuten  Anerkennung
als  Bischof  einer  Diözese  nicht.  Art.  3.  Das  für  Bekleidung  eines  Amtes
im  Gesetz  vom  11.  Mai  1873,  §  4  und  8,  vorgeschriebene  Erfordernis  der
Ablegung  einer  wissenschaftlichen  Staatsprüfung  ist  aufgehoben.  Der  Kultusminister
  ist  ermächtigt,  von  den  übrigen  Erfordernissen  des  §  4  und  von
dem  Erfordernisse  des  §  11  im  gedachten  Gesetze  zu  dispensieren,  auch  ausländischen
  Geistlichen  die  Vornahme  von  geistlichen  Amtshandlungen  oder
die  Ausübung  eines  der  im  §  10  erwähnten  Ämter  zu  gestatten.  Die
Grundsätze,  nach  welchen  dieß  zu  geschehen  hat,  sind  vom  Staats-  ministerium
mit  königlicher  Genehmigung  festzustellen.  Art.  3a.  Die  Ausübung  der  in
den  §§  13  ff.  des  Gesetzes  vom  20.  Mai  1874  und  in  dem  Art.  4  ff.  des
Gesetzes  vom  21.  Mai  1874  (Gesetzsammlung  S.  139)  den  Präsentationsberechtigten
  und  der  Gemeinde  beigelegten  Befugnis  zur  Wiederbesetzung
eines  erledigten  geistlichen  Amtes  und  zur  Einrichtung  einer  Stellvertretung
in  demselben  (der  sog.  Staatspfarrer)  findet  ferner  nicht  statt.  (Art.  4  u.  5
der  Vorlage  sind  abgelehnt.)

Die  Haltung  der  Regierung  in  der  Kommission  gegenüber  den  Bestrebungen
  der  Ultramontanen,  die  von  den  Konservativen  wesentlich  unterstützt
  werden,  ist  eine  reservierte  oder  vielmehr  unsichere  und  unklare.
Über  die  Instruktionen  des  Hrn.  v.  Schlözer  in  Rom  gibt  der  Kultminister
v.  Goßler  in  der  ersten  Sitzung  der  Kommission  folgende  Erklärung  ab.
Der  Abg.  Windthorst  hatte  gefragt:  1)  Verhandelt  die  Staatsregierung
direkt  durch  Herrn  v.  Schlözer  oder  anderweit  mit  der  Kurie  über  die  materielle
  Revision  der  Maigesetze  mit  der  ernsten  Absicht  eines  Abschlusses?
2)  Wenn  dieß  nicht  der  Fall,  soll  das,  was  in  der  Vorlage  vorgeschlagen
wird,  dauernden  Charakter  haben,  oder  ist  es  die  feste  Absicht,  in  nächster
Zeit  eine  Revision  der  Maigesetze  zu  beantragen?  Darauf  antwortet  Hr.
v.  Goßler:  ad  1)  Herr  v.  Schlözer  ist  ermächtigt,  mit  der  Kurie  über  die
gegenwärtige  Vorlage  zu  unterhandeln;  er  wird  bei  günstigem  Verlaufe
voraus-  sichtlich  auch  die  Vollmacht  haben,  weitere  Besprechungen  zu  führen.
Die  Staatsregierung  steht  auf  dem  bei  der  ersten  Lesung  des  Entwurfs  betonten
  Grundsatz,  daß  mit  der  formal  einseitigen  Regulierung  der  Grenze
zwischen  Staat  und  Kirche  die  materielle  Verständigung  mit  der  Kurie  nicht
ausgeschlossen  sei.  ad  2)  Ein  Teil  der  Vorschläge,  insbesondere  §  4,  ist
bereits  jetzt  dauernden  Charakters,  ein  anderer  naturgemäß  diskretionär.
Weiter  zu  gehen  als  die  Vorlage,  ist  die  Regierung  zur  Zeit  nicht  in  der
Lage.  Auf  die  Erwiderung  des  Abg.  Windthorst,  daß  hiernach  auf  eine
grundsätzliche  Revision  nicht  zu  rechnen  sei,  erwidert  der  Minister,  daß  die
Möglichkeit  einer  organischen  Revision  an  sich  nicht  ausgeschlossen  sei,  daß
aber  die  Vorlage  zur  Zeit  das  Äußerste  darstelle,  worüber  eine  Verständigung
  denkbar  sei.  Abg.  Brüel  konstatiert,  daß  der  Gedanke  einer  rein
interimistischen  Geltung  der  jetzigen  Vorlage  jetzt  mehr  als  1880  zurücktrete,
wogegen  der  Kultusminister  sich  gegen  jede  Schlußfolgerung  aus  seinen
Äußerungen  verwahrt,  welche  mit  dem  Wortlaut  derselben  sich  nicht  decken.

Die  Debatten  der  Kommission,  die  eine  Reihe  von  Sitzungen  in
Anspruch  nahmen  und  zum  Teil  sehr  animiert  waren,  machen  den  Eindruck
großer  Verworrenheit  und  daß  im  Grunde  außer  der  ultramontanen  Partei
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  11.)  41

weder  die  Regierung  noch  irgend  eine  der  anderen  Parteien  recht  weiß,  was
sie  eigentlich  will.

11.  Februar.  (Baden.)  II.  Kammer:  hat  das  Budget  erledigt.
  Die  Finanzlage  des  Landes  ist  demgemäß  zwar  wohl  eine
knappe,  aber  noch  keineswegs  eine  bedrängte.  Mit  Hilfe  der  bisher
(seit  1879)  beschlossenen  und  gewährten  Reichszuflüsse  kann  das
Budget  immer  noch  im  Gleichgewicht  erhalten  werden.

Bei  der  allgemeinen  Beratung  ergab  sich  die  Deckung  aller  Staatsausgaben
  durch  die  ordentliche  Einnahme.  Doch  wurde  von  allen  Seiten
des  Hauses  größtmögliche  Sparsamkeit  in  den  Ausgaben  empfohlen.  Mit
diesen  Wünschen  der  Abgeordneten  wollen  freilich  die  von  ihnen  eingebrachten
und  vertretenen  Petitionen  der  Gemeinden  um  Erbaunung  von  Eisenbahnen,
Kanälen,  Errichtung  von  Gymnasien  u.  f.  w.  nicht  recht  stimmen.  Der
Finanzminister  führte  aus,  daß  sich  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  nur
wenig  gebessert  haben.  Wir  seien  durch  eine  Periode  hindurchgegangen,  in
welcher  die  Ansprüche  an  den  Staat  gewachsen  seien,  —  eine  Frucht  der
wirtschaftlichen  und  politischen  Erscheinungen  seit  Anfang  der  70er  Jahre.
Bis  1866  seien  Überschüsse  vorhanden  gewesen,  aber  die  Kriegsschuld  von
6  Millionen  Gulden  aus  dem  Jahre  1866  und  die  wachsende  Militärlast
habe  schon  1867/68  eine  Steuererhöhung  nötig  gemacht.  Die  Kriegsentschädigung
  von  1870/71  habe  zwar  eine  günstigere  Lage  geschaffen,  allein
die  Ausgaben  hätten  sich  auch  außerordentlich  gesteigert  und  seit  1875  sei
der  Rückschlag  erfolgt.  Daß  eine  Steuererhöhung  nicht  nötig  sei,  habe  man
dem  gerade  zur  rechten  Stunde  gekommenen  Anteil  an  den  Reichseinnahmen
zu  verdanken.

11.  Februar.  (Elsaß-Lothringen.)  Landesausschuß:  beschließt
  auf  den  Antrag  Winterer  und  Gen.  (ultram.)  einstimmig:

„Mit  Rücksicht  auf  die  Unmöglichkeit  für  eine  große  Zahl  von  Mitgliedern
  des  Landesausschusses,  unter  der  Herrschaft  der  Bestimmungen  des
Reichsgesetzes  vom  21.  März  1881,  welche  den  Gebrauch  der  französischen
Sprache  im  Landes-  ausschuß  vom  1.  März  1882  ab  untersagen,  ihr  Mandat
im  Landesausschuß  zu  erfüllen,  die  Regierung  zu  ersuchen,  sie  wolle  die
eigneten  Schritte  zur  Abänderung  dieser  Bestimmungen  des  Reichsgesetze
vom  21.  März  1881  tun.“  Winterer  betont  in  seiner  Begründung  des
Antrags,  daß  derselbe  nicht  als  ein  Akt  der  Opposition  angesehen  werden
dürfe,  sondern  als  die  Erfüllung  einer  heiligen  Pflicht,  und  bestimmt  die
Absicht  desselben  dahin,  daß  derselbe  weder  die  Aufhebung  des  in  Frage
stehenden  Reichsgesetzes,  noch  eine  Aufschiebung  des  Tages  des  Inkrafttretens
desselben  verlange,  sondern  lediglich  die  Regierung  ersuchen  wolle,  die  ihr
geeignet  erscheinenden  Schritte  zu  tun  und  Mittel  vorzuschlagen,  den  der
deutschen  Sprache  gar  nicht  oder  nur  unvollkommen  mächtigen  Mitgliedern
des  Landesausschusses  die  ungehinderte  und  volle  Ausübung  ihres  Mandats
zu  ermöglichen.  Staatssekretär  Hofmann  erklärt  darauf:  „Die  Regierung
ist  zu  ihrem  aufrichtigen  Bedauern  in  der  Unmöglichkeit,  dem  Antrag  Folge
zu  geben.  Sie  hofft  aber,  daß,  wenn  der  allerdings  schwierige  Übergangszustand,
  der  durch  den  Vollzug  des  Gesetzes  zunächst  herbeigeführt  wird,
vorüber  sein  wird,  dann  auch  diejenigen  Herren,  die  dem  Gesetze  selbst  feindlich
  gegenüberstehen,  sich  überzeugen  werden,  daß  dieses  Gesetz  eine  Notwendigkeit
  war  für  die  weitere  politische  Entwicklung  des  Landes.“
        <pb n="78" />
        42  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  14  -16.)

14.  Februar.  (Bayern.)  II.  Kammer:  die  ultramontane
und  orthodox-protestantische  Mehrheit  derselben  lehnt  ihren  Beitritt
zu  dem  vermittelnden  Beschluß  der  I.  Kammer  bez.  Simultanschulen
definitiv  ab  und  genehmigt  auch  in  zweiter  Beratung  den  Gesetzesantrag
  Luthardt  im  Sinne  der  ausschließlichen  Konfessionsschule  mit
81  gegen  60  St.  (s.  4.  Febr.)

15.  Februar.  (Bayern.)  I.  u.  II.  Kammer:  einigen  sich
schließlich  über  einen  von  der  ultramontanen  und  orthodox-protest.
Mehrheit  ausgegangenen  Antrag  betr.  schärfere  Bestrafung  des
Conkubinats.

II.  Kammer:  beschließt  neuerdings  nach  dem  Antrage  Hafenbrädl's
  die  Aufhebung  des  siebenten  Schuljahres  mit  allen  ultramontanen
  Stimmen  gegen  die  der  liberalen  Linken  und  der  4  orthodoxen
  Protestanten.  Der  Kultminister  v.  Lutz  hatte  vorher  in  einstündiger
  Rede  dargelegt,  warum  er  die  Hand  zu  dieser  Aufhebung
nicht  bieten  könne.  Doch  stellt  er  einige  Änderungen  und  Milderungen
  in  der  Handhabung  des  Gesetzes  in  Aussicht,  durch  welche
ein  wesentlicher  Teil  der  vorgebrachten  Beschwerden  beseitigt  würde.

15.  Februar.  (Elsaß-Lothringen.)  Landesausschuß:  beschließt
  auf  den  Antrag  Grad's  einstimmig:

„Die  Landesregierung  zu  ersuchen,  die  nötigen  Schritte  bei  der  Reichsregierung
  zu  tun,  um  Elsaß-Lothringen  eine  endgiltige,  seine  politischen
Befugnisse  regelnde  und  seinen  Abgeordneten  die  parlamentarische  Unverletzlichkeit
  zusichernde  Verfassung  zu  geben.“

16.  Februar.  (Deutsches  Reich.)  Der  russische  General
Skobeleff  hält  in  Paris  eine  neue  Brandrede  gegen  Deutschland  und
für  ein  Bündnis  aller  Slaven  mit  Frankreich,  um  gemeinsam  die
Übermacht  Deutschlands  zu  brechen.  Der  Kaiser  ruft  ihn  nach
Rußland  zurück,  um  sich  zu  verantworten.  Die  gesammte  deutsche
Presse  beschäftigt  sich  in  Folge  davon  neuerdings  mit  der  Frage
Skobeleff,  welche  von  der  konservativen  „Kreuzzeitung“  dann  dahin
abgeschlossen  wird:

„Was  den  General  Skobeleff  betrifft,  so  kann  die  Frage  als  ziemlich
abgetan  betrachtet  werden;  aber  die  russische  Frage  ist  in  der  allgemeinen
  Präokkupation  eben  an  die  Stelle  der  Frage  Skobeleff  getreten.  Letztere
hat  den  traurigen  Zustand  enthüllt,  in  welchem  sich  Rußland  überhaupt
befindet,  und  trotz  der  Beruhigungsversuche,  die  von  dort  aus  gemacht  werden,
  will  sich  eben  die  öffentliche  Meinung  nicht  darüber  zur  Ruhe  geben,
daß  die  Zustände  Rußlands  uns  auch  zur  größten  Wachsamkeit  veranlassen.
Glücklicherweise  ist  in  unserem  ganzen  Volke  die  Meinung  wohl  ungeteilt,
daß  wir  in  diplomatischer  wie  in  militärischer  Beziehung  nicht
den  entferntesten  Grund  zur  Besorgnis  haben,  selbst  wenn  es  in  dem  Nachbarreiche
  noch  zu  größerer  Verwirrung  und  Zerrüttung  kommen  sollte.  Es
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  16—20.)  43

ist  anzunehmen,  daß  die  Leitung  unserer  auswärtigen  Angelegenheiten  von
langer  Hand  her  ihre  europäischen  Kombinationen  auch  auf  diese  Eventualität
  hin  getroffen  hat.“

16.  Februar.  (Elsaß-Lothringen.)  Schluß  der  Session
des  Landesausschusses.

Die  Regierung  (s.  5.  Dez.  1881)  hatte  8  Vorlagen  eingebracht,  die
sämtlich  zur  Annahme  gelangten.  Bei  keiner  derselben,  mit  Aus-  nahme  des
Etatsgesetzes,  bewegte  sich  die  Diskussion  in  politischen  Bahnen  und  es  wurde
meist  sehr  objektiv  verhandelt.  Man  kann  von  dieser  Session  behaupten,
daß  in  derselben  jedermann  siegreich  geblieben  ist:  die  Regierung  mit  ihren
Vorlagen  und  die  Gegner  der  Regierung  mit  ihren  Initiativanträgen.  Für
beide  Teile  ist  das  Resultat  ein  erfreuliches:  der  Opposition  wurde  gehörig
Luft  gegeben,  und  auf  der  andern  Seite,  bis  auf  einzelne  Budget-Pöstchen,
der  Regierung  die  von  ihr  verlangten  Mittel  zur  Verfügung  gestellt  und
ihre  Vorlagen  angenommen.  In  einem  solchen  Ergebnis  spiegelt  sich  die
ganze  Lage  des  Reichslandes  ab:  die  Elsässer  lassen  sich  regieren,  ihr  Herz
ist  aber  noch  nicht  gewonnen.  Am  eigentümlichsten  und  am  unpolitischsten
ist  der  Beschluß,  durch  welchen  der  Bau  eines  Parlamentsgebäudes  verweigert
  wurde,  namentlich  wenn  man  denselben  den  auf  die  Gleichstellung  mit
den  übrigen  deutschen  Staaten  gerichteten  Wünschen  entgegenhält.  Mit  dem
Schluß  dieser  Session  tritt  die  Volksvertretung  und  mit  ihr  das  Land  selbst
in  eine  neue  Periode  der  Entwicklung,  indem  vom  1.  März  1882  an  diese
Vertretung  nur  noch  in  deutscher  Sprache  verhandeln  wird,  ihre  Verhandlungen
  dagegen  öffentlich  sein  werden,  während  bisher  in  französischer  Sprache
und  hinter  geschlossenen  Türen  debattiert  wurde.

17—20.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Etat:  Debatte
über  den  Dispositionsfonds  der  Regierung  (besonders  für  Preßzwecke).
Derselbe  wird  schließlich  mit  248  gegen  73  Stimmen  genehmigt.

Die  Frage  gilt  für  entschieden,  als  v.  Bennigsen  erklärt,  seine
Partei  werde  für  die  Bewilligung  des  Fonds  stimmen,  weil  dersselbe  jeder
Regierung  unentbehrlich  sei.  Mit  dieser  Erklärung  gibt  der  Führer  der
Nationalliberalen  eine  sehr  deutliche  Antwort  auf  die  Bemerkung  des  Ministers
  v.  Puttkamer,  er  verlange  die  Bewilligung  von  allen  Parteien,
welche  die  Brücken  zwischen  sich  und  der  Regierung  nicht  abgebrochen  hätten.
Bennigsen  verwahrt  sich  jedoch  dagegen,  daß  das  Votum  für  den  Preßfonds
ein  Vertrauensvotum  für  den  Minister  des  Innern  sei.  Auch  im  übrigen
spricht  sich  Bennigsen  über  die  Besserungsbedürftigkeit  der  offiziösen  Presse
und  namentlich  der  halbamtlichen  „Prov.-Korresp.“  in  allgemein  verständlicher
  Weise  aus,  indem  er  die  Hoffnung  ausdrückt,  für  die  Zukunft  werde
die  „Prov.=  Korresp.“  der    liberalen  Presse  mit  gutem  Beispiel  vorangehen.
Für  die  letzten  sechs  Wochen  vor  dem  Wahltage  wird  man  freilich  von
vornherein  einen  Generalpardon  gewähren  müssen,  da  nach  der  Ansicht  des
Landrats  v.  Meyer  (Arnswalde)  in  dieser  Zeit  „alles  Gefühl  für  Anstand
und  Sitte“  aufhört.  In  welchem  Grade  das  auch  bei  der  Regierungspresse
der  Fall  gewesen  sein  muß,  läßt  sich  daraus  entnehmen,  daß  selbst  Hr.  v.
Puttkamer,  dessen  Preßtaktik  sich  von  derjenigen  des  Grafen  Eulenburg
wesentlich  unterscheidet,  sich  zu  dem  Eingeständnis  veranlaßt  sieht,  daß  die

„Prov.-Korr.“  sich  wenigstens  in  der  „Form“  manches  habe  zu  Schulden
kommen  lassen.

20.  Februar.  (Sachsen.)  II.  Kammer:  lehnt  einen  von  der
Deputationsminderheit  eingebrachten  Antrag  auf  Befreiung  der  zwei
        <pb n="80" />
        44  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  22—23.)

untersten  Steuerklassen  von  der  Einkommensteuer  mit  großer  Mehrheit
  ab  und  ebenso  auch  denjenigen  auf  Vorlage  einer  abgeänderten,
die  Entlastung  der  untern  und  mittleren  Einkommensstufen  berücksichtigenden
  Einkommensteuer-Skala.

22.  Februar.  (Preußen.)  Ein  päßpstliches  Breve  ernennt
den  bisherigen  Generalvikar  Höting  zum  Bischof  von  Osnabrück.

22.  Februar.  (Sachsen.)  II.  Kammer:  11  Abgeordnete,  in
der  Mehrzahl  der  konservativen  Partei  angehörig,  bringen  den  Antrag
  ein,  das  Haus  wolle  die  Staatsregierung  ersuchen,  im  Bundesrat,
  wenn  daselbst,  wie  zu  erwarten  stehe,  Anträge  auf  Einführung
  des  Tabakmonopols  gestellt  würden,  gegen  dasselbe  zu  wirken.
Der  Antrag  kommt  wegen  Landtagsschluß  nicht  mehr  zur  Verhandlung.
  Sonst  würde  er  wohl  einstimmig  angenommen  werden.  In
Sachsen  hat  das  Monopol  gar  keine  Anhänger.

23.  Februar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  genehmigt  den  Gesetzentwurf
  über  die  Verwendung  der  Jahresüberschüsse  der  Eisenbahnverwaltung
  zu  verstärkter  Amortisation  der  Eisenbahnschuld
durchweg  nach  den  Kommissionsanträgen,  mit  denen  sich  der  Finanzminister
  einverstanden  erklärt  hatte.  Die  Regierung  hätte  nur,  wie  der
Minister  äußert,  gewünscht,  daß  die  Bestimmung  über  die  Amortisation
  erst  im  Budgetjahre  1883/84  einträte;  sie  hoffe  indeß,  der
bezügliche  Kommissionsbeschluß  werde  keine  unerwarteten  Konsequenzen
nach  sich  ziehen.

23.  Februar.  (Bayern.)  Se.  Maj.  der  König  richtet  an
den  Ministerpräsidenten  und  Kultminister  v.  Lutz  folgendes  Handschreiben:


„Mein  lieber  Minister  von  Lutzt!  Ich  habe  mit  Bedauern  die  Schwierigkeiten
  verfolgt,  welche  in  den  letzten  Monaten  dem,  wie  Ich  weiß,  nur
auf  das  Wohl  des  Landes  gerichteten  Wirken  Meiner  Minister  in  den  Weg
gelegt  wurden,  und  finde  mich  bewogen,  die  bestimmte  Erwartung  auszusprechen,
  daß  Sie  und  Ihre  Amtsgenossen,  die  von  Mir  berufenen  Räte
der  Krone,  auch  fernerhin  fest  ausharren  und  mit  aller  Kraft  für  die
Rechte  Meiner  Regierung  eintreten  werden,  wie  es  bisher  geschah.  Was
insbesondere  das  Verhält-  nis  der  Kirche  zum  Staate  betrifft,  so  habe
Ich  der  Kirche  stets  und  aus  innigster  Überzeugung  Meinen  vollen  Schutz
gewährt  und  werde  nie  aufhören,  den  religiösen  Sinn  Meines  Volkes,  in
welchem  Ich  die  Grundlage  der  Ordnung  erkenne,  zu  schirmen.  Es  ist  Mein
Wille,  daß  den  religiösen  Bedürfnissen  des  Landes  die  sorgsamste  Beachtung
  und  Pflege  zu  Teil  werde.  Ich  will  aber  eben  so  fest,  daß  Meine
Regierung  jetzt  und  in  Zukunft  allen  Bestrebungen  entgegentriltt,  welche
darauf  abzielen,  die  unzweifelhaften  und  notwendigen  Rechte  des  Staates
zurückzudrängen,  und  welche  Staat  und  Kirche  in  eine  unheilvolle  feindliche
Stellung  bringen  würden.  Indem  Ich  diesem  Meinem  Willen  hier  zur
Bekräftigung  wiederholten  Ausdruck  gebe,  spreche  Ich  Ihnen  und  Ihren
        <pb n="81" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  25.)  45

Amtsgenossen  für  das  treue  Ausharren  unter  so  großen  Schwierigleiten
gerne  Meine  warme  Anerkennung  aus  und  versichere  Sie etc."

Die  Absicht  des  kgl.  Handschreibens  kann  nicht  zweifelhaft  sein:  der
König  spricht  seine  volle  Billigung  der  Haltung  des  Ministeriums  seit  dem
Beginn  der  Kammersession  aus  und  will  sich  die  Entlassung  derselben  von
der  ultramontanen  Kammermehrheit  nicht  abtrotzen  lassen.  Die  Rechte
des  Staats  gegenüber  hierarchischen  Gelüsten  und  damit  die  Möglichkeit
des  paritätischen  Staats,  der  Bayern  ist,  will  er  entschieden  aufrecht  erhalten
wissen.  Nicht  bloßer  Zufall  wird  es  ferner  sein,  daß  das  kgl.  Handbillet
kurz  vor  Beginn  der  Beratung  des  Kultusetats  erfließt;  vielleicht  darf  man
es  geradezu  als  eine  indirekte  Antwort  der  Krone  auf  die  staatsrechtliche
Deduktion  des  Kultusetatsreferenten  Dr.  Rittler  über  die  Konkordatsfrage
und  die  Tegernseer  Erklärung  betrachten.  Unter  solchen  Umständen  verliert
die  vorstehende  Beratung  des  Kultusetats  nach  der  politischen  Seite  hin  fast
alles  Interesse.  Die  Opposition  wird  sich  mit  einer  Anzahl,  allerdings  nicht
großer  und  entschieden  nicht  prinzipieller  Konzessionen,  die  der  Minister  ihr
bereits  in  Aussicht  gestellt  hat  und  zu  deren    Genehmigung  der  König  bereit
ist,  begnügen  müssen.

Zwischen  dem  Handschreiben  des  Königs  von  Bayern  und  dem  Erlaß
des  Königs  von  Preußen  ist  ein  gewisser  Unterschied.  Allerdings  hat  auch
in  Bayern  der  König  verfassungsmäßig  das  Recht,  sich  die  Minister  zu
wählen  und  damit  „die  Politik  des  Staates  nach  eigenem  Ermessen  zu  leiten
und  sich  ein  ultramontanes  Ministerium  nicht  von  der  Mehrheit  der  II.  Kammer
  aufdrängen  zu  lassen,  aber  das  deutet  der  König  als  selbstverständlich
nur  indirekte  an.  Sein  prägnantes  persönliches  Hervortreten  hat  zunächst
einen  anderen  Zweck.  Die  gesamte  ultramontane  Presse,  und  die  ll.  Kammer
wiederhallt  seit  einiger  Zeit  von  dem  Rufe:  das  katholische  Volk  in  Bayern
seufzt  unter  dem  liberalen  Drucke!  Die  kalholische  Kirche  ist  in  Gefahr!
Das  wäre  nur  wahr,  wofern  die  katholische  Kirche  in  Gefahr  und  unterdrückt
  ist,  wenn  —  sie  nicht  über  der  Staat  herrscht.  Das  ist  in  Wahrheit
  wohl  der  Punkt,  der  den  König  von  Bayern  bewogen  haben  wird,
seine  Meinung  in  feierlicher  und  unzweideutiger  Weise  kundzugeben.  Nicht
weil  er  „das  Recht  des  Königs,  die  Regierung  und  die  Politik  des  Staates
nach  eigenem  Ermessen  zu  leiten,  bedroht  glaubt,  nicht  um  „über  das  verfassungsmäßige
  Recht  des  Königs  zur  persönlichen  Leitung  der  Politik  der
Regierung  jeden  Zweifel  zu  beseitigen,“  sondern  „um  die  unzweifelhaften
und  notwendigen  Rechte  des  Staates  gegen  alle  Bestrebungen  zu  schützen,
welche  darauf  abzielen,  diese  Rechte“  —  nicht  des  Königs  zur  Leitung  der
Regierungspolitik  sondern  —  „des  Staates  zurückzudrängen  und  Staat  und
Kirche  in  eine  unheilvolle  feindliche  Stellung  zu  bringen.“  In  dem  Erlaß
des  Königs  von  Bayern  handelt  es  sich  also  nicht  um  Wahrung  der  verfassungsmäßigen
  Rechte  der  Krone,  sondern  um  Wahrung  der  Rechte

Staates  in  dem  von  den  ultramontanen  Führern  wieder  heraufbeschworenen
  Kampfe  zwischen  Staat  und  Kirche.

25.  Februar.  (Deutsches  Reich.)  Der  Gesetzentwurf  betr.
Einführung  des  Tabakmonopols  ist  den  Regierungen  zugegangen.
Die  Motive  sollen  nachfolgen.

Der  Gesetzentwurf  ist  sehr  umfangreich  und  detailliert.  Der  wichtigste
  Abschnitt  ist  der  erste,  der  die  allgemeinen  Grundlagen  für  das  Monopol
  enthält  und  folgenden  Wortlaut  hat:  „§  1.  Der  Ankauf  von  Rohtabak,
  abgesehen  vom  Ankauf  zur  Ausfuhr  in  den  Fällen  des  §  26,  die
Herstellung  von  Tabaksfabrikaten  und  der  Verkauf  von  solchen  stehen  aus-
        <pb n="82" />
        46  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  25.)

schließlich  dem  Reiche  zu  und  werden  für  Rechnung  desselben  betrieben.
(Reichstabaksmonopol.)  §  2.  Zum  Tabaksbau,  sowohl  für  die  Monopolverwaltung
  als  auch  zur  Aus-  fuhr,  ist  eine  amtliche  Erlaubnis  erforderlich.
(§  10.)  §  3.  Die  Einfuhr  von  Rohtabak  und  Tabakfabrikaten  ist,  vorbehaltlich
  der  in  den  §§  26  und  32  zugelassenen  Ausnahmen  nur  der  Monopolverwaltung
  gestattet.  Die  unmittelbare  Durchfuhr  von  Tabak  und
Tabakfabrikaten  kann  über  die  dafür  besonders  bestimmten  Zollstellen  stattfinden.
  §  4.  Die  Zubereitung  und  Bearbeitung  von  Rohtabak  darf,  abgesehen
  von  der  erforderlichen  Behandlung  der  Tabakblätter  bei  den  Tabakflanzern
  und  konzessionierten  Rohtabakhändlern  (§  26)  und  von  den  im
§  28  bezeichneten  Ausnahmen,  nur  in  den  hierfür  bestimmten  Anstalten  der
Monopolverwaltung  oder  mit  Erlaubnis  der  letzteren  an  anderen  Stellen
stattfinden.  (§  27.)  Es  ist  untersagt,  die  von  der  Monopolverwaltung  gelieferten
  Tabakfabrikate  gewerbsmäßig  in  irgend  einer  Art  weiter  zu  bearbeiten,
  insbesondere  denselben  irgendwelche  Zusätze  beizumischen,  sowie  die
bezeichneten  Fabrikate  im  weiter  verarbeiteten  Zustande  zu  verkaufen  oder
anzukaufen.  Auch  ist  es  verboten,  aus  anderen  Stoffen  als  dem  der  Tabakpflanzen
  gewerbsmäßig  Erzeugnisse  herzustellen,  welche  statt  des  Tabaks  zum
Rauchen,  Schnupfen  oder  Kauen  dienen  können,  desgleichen  solche  Erzeugnisse
zu  verkaufen  oder  anzukaufen.  §  5.  Tabakfabrikate  dürfen  im  Monopolgebiet
  nur  von  den  hierzu  ermächtigten  Personen  (§  30)  verkauft  und  nur
bei  diesen  angekauft  werden  §  6.  Die  Verwaltung  des  Reichstabakmonopols
  steht  dem  Reiche  zu,  die  obere  Leitung  der  Monopolverwaltung  führt
das  dem  Reichskanzler  unterstellte  Reichstabakamt.  Die  Anstellung  der  Verkäufer
  von  Tabakfabrikaten  (vergl. 85)  erfolgt  durch  die  Staats-  regierungen.
Die  Kontrolle  des  Tabakbaus  (vergl.  8§  10  bis  17,  22,  23),  die  Gestaltung
und  Kontrolle  des  Handels  mit  Rohtabak  (§26),  die  Abfertigung  und  Kontrollierung
  der  Einfuhr,  Ausfuhr    und  Durchfuhr  von  Rohtabak  und  Tabakfabrikaten
  (vergl.  §§ 3,  24  bis  26,  32),  sowie  die  Bewachung  der  Grenze
gegen  die  unerlaubte  Tabakeinfuhr  wird  durch  die  mit  der  Verwaltung  der
Zölle  und  Verbrauchssteuern  des  Reiches  beauftragten  Landesbehörden  ausgeübt,
  welche  auch  im  übrigen  bei  allen  Maßregeln  zur  Sicherung  des
Reichstabakmonopols  vorzugsweise  mit-  zuwirken  haben  (vergl.  §§  33  bis  35).
Die  hiernach  den  Zoll=  und  Steuerbehörden  zugewiesene  Amts-  tätigkeit  unterliegt
  der  Überwachung  durch  die  Organe  der  Reichskontrolle  für  Zölle  und
Verbrauchssteuern.  Für  die  durch  den  bezeichneten  Dienst  den  Landesregierungen
  erwachsenden  Kosten  wird  Vergütung  aus  der  Reichskasse  gewährt.
Die  Beamten  der  Monopolverwaltung  sind  befugt,  den  auf  die  Kontrolle
des  Tabakbaues  bezüglichen  Dienstverrichtungen  beizuwohnen,  bezw.  von
denselben  Kenntnis  zu  nehmen.“  Die  Bestimmungen  über  den  Tabakbau
sollen  am  1.  Januar,  die  übrigen  am  1.  Juli  1883  in  Kraft  treten.

25.  Februar.  (Deutsches  Reich.)  Der  deutsche  Schulverein
richtet  in  Folge  der  Debatte  des  ungarischen  Abg.-Hauses  vom  27.
Januar  l.  J.  (s.  d.)  eine  offene  Antwort  an  den  ungarischen  Ministerpräsidenten
  v.  Tisza,  die  dahin  schließt:

Nichts  liegt  uns  ferner  als  die  uns  unterschobene  Absicht,  feindselige
  Stimmung  gegen  das  ungarische  Staatswesen  hervorzurufen.  Ganz
einverstanden  mit  dem  Wahlspruche  Tiszas:  „Ungarn  den  Ungarn“"  verstehen
wir  freilich  unter  den  Ungarn  nicht  bloß  den  magyarischen  Stamm,  und
dünkt  uns  das  ungarische  Staatsgefühl  wohl  vereinbar  mit  treuem  Festhalten
  an  deutscher  Sprache  und  deutschem  Volkstum.  Je  mehr  aber  diese
Wahrheit  auf  magyarischer  Seite  verkannt  wird,  je  schutzloser  der  Deutsche
        <pb n="83" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  25—28.)  47

in  Ungarn  und  Siebenbürgen  den  Vedrängern  seiner  Sprache  und  Kultur
preisgegeben  ist,  um  so  gerechtern  Anspruch  hat  er  auf  die  werktätige
Sympathie  des  ganzen  deutschen  Volkes.  Der  allgemeine  deutsche  Schulverein
hat  es  sich  zur  Ausgabe  gestellt,  die  deutsche  Schule,  wo  immer  sie  außerhalb  des
deutschen  Reiches  der  Hilfe  bedarf,  nach  Kräften  zu  unterstützen.  Daß  ihm  Ungarn
  ein  besonders  reiches  Feld  pflichtvoller  Tätigkeit  darbietet,  wird  von
niemand  mehr  als  den  Unterzeichnern  bedauert,  welche  sich  wohl  bewußt
sind,  daß  Friede  und  Gesittung  unseres  Erdteils  zu  erheblichem  Teil  auf
dem  redlichen  Zusammenwirken  des  deutschen  Reiches  und  der  österreichischungarischen
  Monarchie  beruhen,  daß  aber  auch  der  Bestand  von  Ungarn
am  besten  gesichert  ist,  wenn  der  herrschende  Stamm  gegen  die  Mitbürger
anderer  Nationalitäten  die  schwer  vermißte  Gerechtigkeit  übt.“  Die  Antwort
wurde  von  einem  Unterausschusse  des  Vereins  in  Berlin  bestehend  aus  den
HH.  Reg.-Nat  Böckh,  Prof.  Brunner,  Dr.  Falkenstein.  Prof.  Gneisl,  Prof.
Goldschmidt  und  Prof.  Wattenbach  vorberaten  und  festgestellt.

25.  Februar.  (Preußen.)  Herrenhaus:  nimmt,  dem  Drängen
des  Finanzministers  nachgebend,  den  § 24  des  neuen  Wittwenpensionsgesetzes,
  welches  die  Lehrer  an  höhern  und  niedern  Schulen  von  den
Wohltaten  des  Gesetzes  ausschließt,  an,

obwohl  die  Kommission  unter  Vorsitz  des  Herrn  Camphausen  diese
Ausschließung  als  unbillig  mit  11  gegen  9  Stimmen  abgelehnt  hatte.  Herr
Bitter  läßt  sich  sogar,  um  den  betreffenden  Ausschließungs-  paragraphen  zu
erhalten,  zu  der  Drohung  herbei,  er  werde,  wenn  das  Herrenhaus  denselben
verwerfe,  fernerhin  alle  Unterstützungs-  gesuche  der  Kommunen  für  Lehrerwitwen
  u.  s.  w.  ablehnen.  Auch  im  Jahre  1871,  als  sämtliche  Beamtengehälter
  eine  bedeutende  Erhöhung  erfuhren,  waren  allein  die  Lehrer  von
Herrn  v.  Mühler  übergangen  worden,  und  erst  die  Bemühungen  der
liberalen  Minister  Camphausen  und  Falk  verhalfen  den  Lehreren  zu  ihrem
Rechte.

Abg.-Haus:  bei  der  Fortsetzung  des  Etats  des  Ministeriums
des  Innern  führt  Stöcker  eine  Judendebatte  herbei,  die  zwar  sehr
lebhaft  sich  gestaltet,  jedoch  nichts  Neues  zu  Tage  fördert.

26.  Februar.  (Preußen.)  Der  Handelsminister  Fürst  Bismarck
  erklärt  der  Handelskammer  von  Hannover  auf  ihren  Protest
vom  19.  v.  M.  gegen  sein  Reskript  vom  30.  Nov.  v.  J.,  er  werde
abwarten,  ob  dieselbe  den  Anordnungen  des  Reskripts  nachkommen
oder  sie  unbefolgt  lassen  werde;  sollte  letzteres  der  Fall  sein,  so
werde  er  die  Handelskammer  auflösen.  Es  ist  demnach  anzunehmen,
daß  auch  die  anderen  Handelskammern,  welche  sich  dem  betreffenden
Reskript  nicht  gefügt  haben,  mit  Auflösung  bedroht  sind.

28.  Februar.  (Preußen.)  Eröffnung  der  Session  des  preuß.
Volkswirtschaftsrates  durch  den  Staatsminister  v.  Bötticher  Namens
des  Handelsministers  Fürsten  Bismarck.  Den  Vorsitz  in  den  zunächst
stattfindenden  Plenarversammlungen  wird  gleichfalls  der  Minister
v.  Bötticher  führen.  Als  Beratungsgegenstände  werden  dem  Volks-
        <pb n="84" />
        48  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  28.)

wirtschaftsrate  mehrere  Vorlagen  gemacht,  namentlich  der  Gesetz-Entwurf
  über  das  Tabakmonopol,  dem  besondere  „Erläuterungen"
beigegeben  sind,  und  ein  Gesetzentwurf  betr.  Abänderung  der  Gewerbeordnung
  behufs  Einschränkung  des  Hausierhandels.

Bei  dem  Gesetzentwurfe  über  den  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen
  (Hausierhandel)  handelt  es  sich  in  erster  Reihe  weniger  um  die
Einzelbestimmungen,  als  um  die  Aufrechterhaltung  oder  Abänderung  des  der
Gewerbeordnung  von  1869  zu  Grunde  liegenden  Prinzips  der  vollen  Freiheit
von  Handel  und  Verkehr.  Trotz  der  Schäden  und  Nachteile,  die  der  Hausierhandel
  in  der  von  ihm  angenommenen  Gestalt  unläugbar  an  sich  trägt,
ist  nicht  zu  verkennen,  daß  er  in  seiner  Gesamtheit  auch  nicht  unbeträchtliche
Elemente  enthält,  deren  geschäftliche  Tätigkeit  vollkommen  berechtigt  und
unanfechtbar  ist.  Gewisse  Bevölkerungsklassen  finden  auf  diese  Weise  ihren
legitimen  Erwerb  und  haben  sich  mit  dieser  Beschäftigungsart  vertraut  gemacht.
  Als  die  Regierung  in  die  Frage  über  Beschränkung  des  Hausierhandels
  eintrat,  wurde  zunächst  erörtert,  ob  man  den  Grundsatz  der  Gewerbeordnung
  brzüglich  der  allgemeinen  Verkehrs-  freiheit  bestehen  lassen  oder
dieses  Prinzip  insoweit  durchbrechen  soll,  als  man  den  Hausierhandel  mit
gewissen  Waren  ganz  untersagt.  Mit  dem  letzteren  Schritte  würde  man  neben
der  Abstellung  allgemein  anerkannter  Übelstände  auch  gewisse  wohlberechtigte
und  untadelhafte  Existenzen  schädigen  und  vernichten.  Obgleich  hunderte
von  Petitionen  sich  für  das  angedeutete  Verbot  ausgesprochen  haben,  konnte
sich  die  Reichsregierung,  und  insbesondere  Fürst  Bismarck,  doch  nicht  entschließen,
  den  (Grundgedanken  der  Gewerbeordnung  auch  nur  in  einem  Punkte
aufzugeben.  Das  Gesetz  enthält  nur  allgemeine  Beschränkungen  für  den  nicht
seßhaften  Verkehr,  läßt  aber  die  Handelsfreiheit  für  Waren  und  Personen
voll  bestehen.

Den  Erläuterungen  zum  Tabakmonopolentwurf  entnehmen
wir  folgende  Motive  und  Zahlenangaben:  „Bereits  in  der  am  17. März  1881
dem  Reichstage  vorgelegten  Denkschrift  wurde  dargelegt,  daß  Deutschland  in
der  Entwicklung  der  indirekten  Steuern  im  Vergleich  zu  anderen  Ländern
zurückgeblieben  sei,  auch  daß  mit  der  Annahme  des  Zolltarifs  und  Tabaksteuergesetzes
  ein  befriedigender  Zustand  der  Reichsfinanzen  und  der  der  Einzelstaaten
  noch  nicht  erreicht  sei.  Inzwischen  ist  das  Abgabenwesen  des  Reiches
fast  nur  auf  dem  Gebiete  der  Stempelsteuergesetzgebung  entwickelt  worden,
und  die  Erschließung  anderer  Finanzquellen  erscheint  notwendig.  Hiezu  sind
vor  allem  der  Tabak  und  die  geistigen  Getränke  in  Anspruch  zu  nehmen,
der  erstere  um  so  mehr,  als  die  Ausnutzung  der  Steuerkraft  des  Tabaks  in
Deutschland  ganz  unverhältnismäßig  weit  zurückgeblieben  ist.  Das  englische
System  empfiehlt  sich  nicht,  weil  dadurch  der  inländische  Tabakbau  inhibiert
würde;  das  amerikanische  (die  Fabrikatsteuer)  nicht,  weil  dasselbe  u.  a.  ohne
Rücksicht  auf  die  Verhältnisse  der  Ware  wirkt.  Dem  Rohtabakmonopol
stehen  mancherlei  praktische  Schwierigkeiten  entgegen,  und  „als  das  für
Deutschland  geeignetste  System  einer  hohen  Tabakbesteuerung  stellt  sich  daher
in  Übereinstimmung  mit  den  Erfahrungen  bedeutender  Großstaaten  des  europäischen
  Kontinents  das  Monopol  des  Handels  und  der  Fabrikation  dar."
In  demselben  soll  den  wirtschaftlichen  wie  politischen  Verhältnissen  Deutschlands
  volle  Rechnung  getragen  werden.  Dem  Tabakbau  soll  eine  stetige
Weiterentwicklung  ermöglicht  und  gesichert  werden,  der  Produzent  bleibt  unabhängig
  von  den  Gefährdungen  der  Privatspekulation  und  findet  in  der
Monopolverwaltung  einen  stets  prompten  und  zahlungsfähigen  Abnehmer
zu  vorherfestgestellten  angemessenen  Preisen,  und  tritt  eine  Verschärfung  in
        <pb n="85" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  28.)  49

der  Überwachung  des  Tabakbaues  nicht  ein.  Die  derzeit  bestehenden  Tabakindustriebezirke
  bleiben  erhalten,  und  nur  einige  unerläßlich  notwendige
Gliederungen  werden  vorgenommen  werden.  Zahlreiche  Fabrikfilialen  neben
großen  Hauptfabriken  sind  in  Aussicht  genommen;  soweit  tunlich,  bleibt
die  Hausindustrie  erhalten.  Die  in  Aussicht  genommenen  Preise  enthalten
keine  Verteuerung  gegen  gegenwärtige  Preise;  dafür  bleibt  aber  auch  der
Monopolertrag  gegen  den  französischen  zurück.  Der  Rein-  (Netto-)  Ertrag
des  Monopols  ist  auf  jährlich  effektiv  165,5    Millionen  veranschlagt.
Die  gesamte  Gestaltung  und  Überwachung  des  Tabakbaues  sowie  die  Aufstellung
  der  Detailverkäufer  soll  Landesangelegenheit  sein,  die  Fabrikation
dagegen  und  die  Oberleitung  der  Monopolverwaltung  Reichs-  angelegenheit.
Durch  die  Erträgnisse  des  Monopols  wird  es  namentlich  auch  möglich  sein,
die  Kommunalverbände  zu  entlasten  und  ihnen  für  ausgiebige  Verwendungen
insbesondere  auf  dem  Gebiete  des  Unterrichts-  wesens  und  der  Armenpflege
staatsseitig  Mittel  zuzuwenden.  Die  Monopolverwaltung  wird  sich  von
vornherein  auf  die  bestehende  Industrie  stützen  und  bestehende  Fabriken  in
genügender  Anzahl  erwerben  oder  mieten;  auf  die  Dauer  werden  ca.  30
große  Fabriken  mit  gemischtem  Betriebe,  ca.  130  Fabrikfilialen  für  Zigarrenfabrikation
  mit  zusammen  ca.  80.000  Arbeitern,  sowie  ca.  35  Magazine,
resp.  Magazinverwaltungen  nötig  sein.  Die  Befugnis,  Tabakfabrikate  einzuführen,
  muß  die  Monopolverwaltung  für  sich  in  Anspruch  nehmen,  namentlich
  also  auch  den  Import  echter  Havanna  Zigarren;  auf  Reisende  und
Fremde  wird  durch  Entgegenkommen  möglichst  Rücksicht  genommen  werden.
Das  Tabakmonopolgesetz  soll  spätestens  im  Juli  oder  August  1882  publiziert
werden,  dagegen  scheint  die  Fortdauer  des  bisherigen  Handels  mit  Tabakfabrikaten
  bis  1.  Januar  1884  geboten.  Den  Tabakfabrikanten,  den  Händlern
  mit  Rohtabak  und  Fabrikaten,  sowie  dem  technisch  gebildeten  Hilfspersonal
  und  den  technisch  gebildeten  Tabakarbeitern  wird  bei  Einführung
des  Monopols  für  die  dadurch  entstehenden  Vermögensnachteile  eine  Schadloshaltung
  zuerkannt,  entweder  als  Entschädigung  oder  als  Vergütung.
Der  Unterschied  zwischen  beiden  besteht  darin,  daß  der  Anspruch  auf  Vergütung
  durch  die  Übernahme  oder  unbegründete  Ablehnung  einer  Stelle  im
Dienste  der  Monopolverwaltung  verloren  geht,  so  daß  für  die  betreffenden
Personen  eine  mittelbare  Nötigung  zum  Eintritt  in  diesen  Dienst  besteht.
Eine  Schadloshaltung  sollen  nur  die  erhalten,  welche  mindestens  5  Jahre
ausschließlich  oder  überwiegend  vom  Tabakgeschäft  Erwerb  gezogen  haben;
für  Fabrikanten,  welche  ihre  Fabriken  der  Monopolverwaltung  freihändig
verkaufen,  wird  die  Schadlos-  haltung  im  Ankaufspreis  enthalten  sein.  Die
Berechnungen  über  zu  gewährende  Entschädigungen  können  schätzungsweise
sein.  Als  Realentschädigungen  für  Fabrik=  und  Magazingebäude  sind  in
maximo  40  Millionen  Mark  angenommen.  Als  Personalentschädigungen  an
Tabakfabrikanten  sind  59  ¼  Millionen,  an  Rohtabakhändler  6.400.000  Mark
veranschlagt.  Als  Personalvergütungen.  sind  angenommen:  Für  Fabrikdirektoren,
  Agenten.  Makler  und  ferner  für  Werkmeister,  Aufseher  u.  s.  w.
27,75  Millionen  Mark  und  für  technisch  gebildete  Tabakarbeiter,  von  denen
höchstens  8.000  Verwendung  in  den  Fabriken  der  Monopolverwaltung  finden
würden,  21  Millionen  Mark  und  außerdem  an  Händler  mit  Tabakfabrikaten
33.600.000    Mark.  An  Unterstützung  sind  noch  25  Millionen Mark  vorgesehen,  so
daß  als  Beträge  an  Entschädigungen  etc.  insgesamt  213  Millionen  Mark  veranschlagt
  sind.  Um  jedoch  allen  Verhältnissen  in  möglichst  sichernder  Weise
Rechnung  zu  tragen  ist  ein  Zuschlag  von  10  Prozent  =  21.300,000  Mark
eingestellt,  mit  dem  die  Gesamtsumme  an  Entschädigungen,  Vergütungen  und
Unterstützungen  die  Summe  von  234.300.000  Mark ergeben  würde.  Der  Vor-Schulthess,

  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  4
        <pb n="86" />
        50  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  28.)

anschlag  über  die  Einnahmen  und  Ausgaben  einer  deutschen
Tabakmonopolverwaltung  würde  sich  folgendermaßen  stellen:  I.  Einnahmen
  aus  dem  Verkauf  von  1.512.998  Ztr.  Fabrikaten:  587.528  Ztr.
Zigarren  289.413.497    Mark,  749.857 Ztr.  Rauchtabak  67.187.169 Mark,  122.425  Ztr.
Schnupftabak    15.548.051  Mark    ,    45.910  Ztr.  Kautabak      8.378.502 Mark  ,  2.628  Ztr.
Zigarretten      1.011.780  Mark,  4.650  Ztr.  ausländische  Zigarren  16.030.875  Mark  ,
Summa  .388.570,324 Mark  Davon  ab  als  Verschleißgebühren  40.799.882  Mark.
Summa  347.770.442 Mark.  II.  Ausgaben.  Generaldirektion  385.000 Mark.  Fabrikmagazinverwaltung
  2.314.000 Mark  Arbeitslöhne:  für  81.000  Arbeiter  durchschnittlich
  577  Mark    46.737.000    Mark,  für  1.000  Arbeiter  durchschnilllich  1.200  Mark,
1.200.000  Mark  Anschaffung  des  Rohmaterials:  a)  ausländischer  Tabak
93.912  Ztr.  à  144  Mark  13.523.328  Mark,  845.242  Ztr.  à  55  Mark  80  .
47.162.942  Mark  b)  inländischer  Tabak    626.084  Ztr.  à  35 Mark      21.912,940  Mark
Ankauf  von  4.650  Ztr.  ausländischer  Zigarren  —  32.550  Mille  à  200  Mark
6.510.000  mark  für  Verbrauchsgegenstände,  Hilfsmaterialien  etc.  16.379,565 Mark
für  Überwachung  des  Tabakbaues  1.000,000  Mark  für  Transport  der  Rohtobake
  und  fertigen  Fabrikate  5.500.000 Mark  Unterhaltung  der  Gebäude  und
Maschinen  1.200.000  Mark  Zinsen  des  Anlage-  und  Betriebskapitals,  sowie
Amortisation  desselben  von  200.000.000  Mark  à  4½  Prozent  8.500.000  Mark
Summa  172.324.775. Mark.  Demnach  verbliebe  ein  Reinertrag  von  ,  175.445.667  Mark,
davon  gingen  weiter  ab  die  Zinsen  der  Entschädigungssumme  von  234.300,000 Mark
à  4¼  Proz.  (inkl.  der  Amortisation)  mit  9.957,750  Mark,  so  daß  als  Netto-Reinertrag
  der  deutschen  Tabakmonopolverwaltung  165.487.917    Mark  als
Jahresprovenne  bleiben  würden.  —  Der  Reichskanzler  will  also  eine  möglichst
  vollständige  Überleitung  der  bestehenden  Privatindustrie  in  den  Regiebetrieb
  herbeiführen,  und  zwar  in  geographischer,  quantitativer  und  qualitativer
  Beziehung,  und  trotzdem  wird  lediglich  durch  die  Verstaatlichung  eine
Reineinnahme  von  165  Millionen  Mark  erzielt.  Der  Teil,  den  die  Konsumenten
  zu  dieser  Einnahme  liefern,  ist  geradezu  minim;  die  Steuerbelastung
soll  nur  1,20    Mark  pro  Kopf  betragen,  anstatt  der  jetzigen  Steuer  und  Zoll
von  49  Millionen,  54  Millionen  Mark,  also  um  5  Millionen  Mark  mehr.  Die
übrigen  160  Millionen  repräsentieren  den  Gewinn,  der  jetzt  in  die  Taschen
der  Händler  und  Fabrikanten  fließt.  Mit  anderen  Worten;  die  Regie
liefert  dasselbe  Quantum  von  Tabakfabrikaten  zu  demselben  Preise  wie  die
Privatindustrie  aber  diese  selbe  Leistung  kostet  ihr  160  Millionen  Mark  weniger,

die  Privatindustrie  sich  von  den  Konsumenten  hat  bezahlen  lassen,  und
als die  Summe  repräsentiert  also  den  Gewinn  des  Reiches.  Freilich  beruht
diese  Rechnung  auf  einer  ganzen  Reihe  von  Voraussetzungen  von  sehr  zweifelhafter
  Natur.  Die  Monopolverwaltung  wird  den  Rohtabak  direkt  im  Inlande
  und  im  Auslande  billiger  kaufen  als  die  Privatindustrie,  sie  wird
billiger  fabrizieren,  da  sie  die  jetzt  von  dem  inländischen  und  ausländischen
Tabak  erhobene  Steuer,  bezw.  Zoll,  erspart  und  alles  das,  obgleich  sie  jährlich
  9.957,000  Mark  an  Zinsen  und  Amortisation  für  die  der  Privatindustrie
gewährten  Entschädigungen  in  Gesamthöhe  von  230  Millionen  Mark  ausgibt.
Zweifelhaft  ist  auch  die  wiederholte  Berufung  auf  die  „günstigen“  Erfahrungen
  der  Straßburger  Tabakmanufaktur,  worunter  natürlich  die  günstigen
Erfahrungen  der  Konsumenten  nicht  zu  verstehen  sind.  Und  diese  werden
am  Ende  doch  die  Kosten  der  Berechnung  zu  tragen  haben,  entweder  dadurch,
daß  sie  schlechtere  Fabrikate  für  dasselbe  Geld  erhalten,  oder  dadurch,  daß
sie  sich  gezwungen  sehen,  teurere  Fabrikate  zu  konsumieren.  Für  den  Fall,
daß  die  Einführung  des  Tabakmonopols  aus  dem  einen  oder  anderen  Grunde
sich  als  „untunlich“  erweisen  sollte,  stellen  die  Erläuterungen  eine  Erhöhung
der  Gewichtssteuer  und  der  Tabakzölle  um  das  Drei-  und  Vierfache  in  Aussicht.
        <pb n="87" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  1.—2.)  51

1.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  weist  einen  Antrag
Knebel's  auf  Untersuchung  der  Lage  der  Kleinbauern  in  der  Rheinprovinz
  und  einen  weiteren  v.  Hüne's,  die  Untersuchung  auf  den
ganzen  Staat  auszudehnen,  an  eine  Kommission  von  21  Mitgliedern.

Es  handelt  sich  dabei  namentlich  auch  um  eine  Statistik  der  Verschuldung
  des  eigentlichen  Bauernstandes.  Minister  Lucius  erklärt  sich
mit  den  Ausführungen  Knebels  nicht  einverstanden,  wohl  aber  mit  dem
Effekt  des  Antrages;  weil  nicht  allein  im  Rheinland,  sondern  im  ganzen
Staat  die  angeführten  Übelstände  vorhanden  seien,  würde  sich  eine  solche
Erhebung  für  das  ganze  Land  empfehlen.  Die  Angelegenheit  sei  stets  die
Sorge  der  Regierung  gewesen.  Eine  Statistik  der  Schulden  sei  dringend
erforderlich;  nur  dürfe  der  Kreis  derselben  nicht  zu  weit  gezogen  sein.  Die
Regierung  habe  öfters  Gelegenheit,  sich  mit  der  Sache  zu  beschäftigen.  Die
jedesmaligen  Resultate  ergeben  aber  eine  stetig  fortschreitende  Besserung.

1.  März.  (Sachsen.)  Schluß  des  Landtags  durch  eine
Thronrede  des  Königs,  in  welcher  er  seine  volle  Befriedigung  mit
den  Resultaten  desselben  ausspricht.

2.  März.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  läßt  dem
preußischen  Volkswirtschaftsrate  seinen  neuen  (zweiten)  Entwurf
eines  Unfallgesetzentwurfs  zugehen  und  da  derselbe  bestimmt,  daß
für  die  ersten  13  Wochen  der  durch  Unfall  herbeigeführten  Erwerbsunfähigkeit
  auf  Grund  der  Unfallversicherung  keine  Entschädigung
geleistet  wird,  sondern  dafür  die  Unterstützung  auf  Grund  einer
Krankenversicherung  eintreten  soll,  zugleich  auch  „Grundzüge  für  die
gesetzliche  Regelung  der  Krankenversicherung  der  Arbeiter“.

Die  gesetzliche  Regelung  der  Unfallversicherung  zerfällt  in
zwölf  Abschnitte:  I.  Genossenschaftsprinzip.  Die  Unfallversicherung  der  Arbeiter
  erfolgt  in  der  Weise,  daß  jeder  Unternehmer  eines  versicherungspflichtigen
  Betriebes  einer  der  unter  Berücksichtigung  der  Höhe  der  Unfallsgefahr
zu  bildenden  Genossenschaften  angehören  muß  und  diesen  Genossenschaften
die  Verpflichtung  auferlegt  wird,  die  gesetzlichen  Entschädigungen  unter  Beihilfe
  des  Reichs  zu  leisten.  Die  letztere  bildet  einerseits  das  Aquivalent  für
die  aus  der  neuen  Regelung  sich  ergebende  Erleichterung  sämtlicher  Gemeinden
  in  ihrer  Armenlast  und  andrerseits  den  Zuschuß,  welchen  das
Reich  im  Hinblick  auf  den  staatlichen  Zweck  der  Unfallversicherung  im  allgemeinen
  volkswirtschaftlichen  Interesse  so  lange  zu  leisten  hat,  als  nicht
durch  die  Erfahrung  erwiesen  ist,  daß  die  Industrie  die  alleinige  Übernahme
der  erforderlichen  Leistungen  ohne  Gefährdung  ihre  Leistungsfähigkeit  zu
ertragen  vermag.  Il.  Versicherungspflicht.  Zu  versichern  sind  alle  Arbeiter
und  Betriebsbeamten  mit  einem  Jahresverdienste  von  nicht  mehr  als  2.000 Mark,
welche  beschäftigt  werden:  1)  in  Bergwerken,  Salinen,  Aufbereitungsanstalten,
  Brüchen,  Gruben,  auf  Werften,  in  Fabriken  und  Hüttenwerken;
2)  in  Gewerbebetrieben,  welche  sich  auf  die  Ausführung  von  Bauarbeiten
erstrecken,  sowie  bei  der  Ausführung  von  Bauten,  soweit  die  Beschäftigung
nicht  lediglich  in  der  Ausführung  einzelner  Reparaturarbeiten  besteht.  Den
unter  1  und  2  ausgeführten  gelten  diejenigen  Betriebe  gleich,  in  welchen
Dampfkessel  oder  durch  elementare  Kraft  (Wind,  Wasser,  Dampf,    Gas,  heiße
        <pb n="88" />
        52  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  2.)

Luft  u.  s.  w.)  bewegte  Triebwerke  zur  Verwendung  kommen,  mit  Ausnahme
derjenigen  Betriebe,  für  welche  nur  vorübergehend  eine  nicht  zu  der  Betriebsanlage
  gehörige  Kraftmaschine  benutzt  wird.  (Die  Ausdehnung  der  Versicherungspflicht
  auf  diejenigen  Arbeiter  und  Betriebsbeamten,  welche  in
land-  und  forstwirtschaftlichen  Betrieben,  bei  Lokomobilen  oder  durch  mechanische
  Kraft  bewegten  Triebwerken  beschäftigt  werden,  bleibt  vorbehalten.)
III.  Hinsichtlich  der  Art  und  Höhe  der  den  Versicherten  zu  gewährenden
Leistungen  werden  die  Bestimmungen  des  vom  Reichs-  tage  beratenen  Gesetzentwurfs
  mit  folgenden  Änderungen  beibehalten:  1)  für  die  ersten  13  Wochen
der  durch  Unfall  herbeigeführten  Erwerbsunfähigkeit  wird  auf  Grund  der
Unfallversicherung  keine  Entschädigung  geleistet.  An  die  Stelle  der  letzteren
tritt  die  Unterstützung  auf  Grund  der  Krankenversicherung,  zu  welcher  die
Arbeitgeber  für  die  unfallversicherungspflichtigen  Arbeiter  33  1/3  Prozent
der  Beiträge  zu  leisten  haben;  2)  bei  Berechnung  der  Entschädigung  wird
nur  derjenige  Teil  des  Arbeits-  verdienstes  zu  Grunde  gelegt,  welcher  1.200  Mark
für  das  Jahr  oder  4 Mark  pro  Arbeitstag  nicht  übersteigt.  Dagegen  werden
Beiträge  zur  Unfallversicherung  von  den  Versicherten  überhaupt  nicht  erhoben.
IV.  Die  Feststellung  der  Entschädigungen  erfolgt  durch  die  Organe  der  Genossenschaften
  Der  Entschädigungsberechtigte  kann  gegen  die  Feststellung  den
Weg  der  Beschwerde  an  die  staatliche  Aufsichts-  behörde  beschreiten.  Gegen
die  Entscheidung  der  letzteren  steht  beiden  Teilen  der  Rechtsweg  offen.  V.  Die
Auszahlung  der  Entschädigung  erfolgt  auf  Anweisung  der  Genossenschaft
durch  die  Postverwaltung  (für  diejenigen  Staaten,  welche  nicht  zur  Reichspostverwaltung
  gehören,  nach  ihrer  Wahl  durch  die  Postverwaltung  oder
durch  eine  andere  Staatsverwaltung).  Halbjährlich  erhält  jede  Genossenschaft
  die  Berechnung  der  auf  ihre  Anweisung  von  der  Postverwaltung  verauslagten
  Beträge,  von  denen  sie  der  Postverwaltung  zwei  Drittel  zu  erstatten
  hat.  Das  letzte  Drittel  wird  vom  Reich  erstattet.  VI.  Die  Bildung
der  Genossenschaften  erfolgt  nach  Maßgabe  einer  vom  Bundes-  rat  auf  Grund
der  Ergebnisse  der  Unfallstatistik  nach  Industriezweigen  und  Betriebsarten
vorzunehmenden  Einteilung  der  Betriebe  in  Klassen  mit  gleicher  Unfallsgefahr
  nach  folgenden  Grundsätzen:  1)  Der  Regel  nach  wird  für  jede  Betriebsklasse
  eine  den  Bezirk  der  höheren  Verwaltungsbehörde  umfassende  Genossenschaft
  gebildet.  2)  Wenn  die  in  einem  Bezirk  vorhandenen  Betriebe
einer  Klasse  nicht  so  viele  Arbeiter  beschäftigen,  wie  zur  dauernden  Leistungsfähigkeit
  einer  Genossenschaft  erforderlich  sind,  so  werden  von  den  nach  dem
Maße  der  Unfallsgefahr  einander  am  nächsten  stehenden  Klassen  so  viele  zu
einer  Genossenschaft  vereinigt,  wie  zur  Lebensfähigkeit  der  letzteren  notwendig
sind.  3)  Die  Landesregierungen  können  bestimmen,  daß  die  Genossenschaften
für  andere  Bezirke  als  diejenigen  der  höheren  Verwaltungebehörden  zu  bilden
  sind.  Auf  Grund  gemeinsamer  Bestimmung  der  Landesregierungen  können
benachbarte  örtliche  Bezirke,  welche  verschiedenen  Bundesstaaten  angehören,
zu  einem  gemeinsamen  der  Genossenschaftsbildung  zu  Grunde  zu  legenden
Bezirke  vereinigt  werden.  4)  Für  Betriebsklassen,  für  welche  die  Gefahr
von  Massenverunglückungen  besteht  oder  welche  bei  großer  Unfallsgefahr  eine
so  geringe  Zahl  von  Betrieben  umfassen,  daß  eine  Genossenschaftsbildung
für  die  Bezirke  der  höheren  Verwaltungsbehörden  nicht  möglich  ist,  kann  der
Bundesrat  die  Bezirke  der  zu  bildenden  Genossenschaften  unabhängig  von
den  Landesgrenzen  feststellen.  VII.  Betrifft  die  erste  Bild-  ung  der  Genossenschaften.
  VIII.  Die  Verwaltung  der  Genossenschaften.  Diese  wird  durch
die  Generalversammlung  vertreten,  welche  einen  Vorstand  für  die  laufenden
Geschäfte  erwählt,  auch  können  Abteilungsvorstände  eingesetzt  werden.  Ein
besonderer  Ausschuß  soll  die  Entschädigungsansprüche  prüfen  und  zur  Hälfte
aus  der  Generalversammlung,  zur  Hälfte  aus  einer  Deligiertenversammlung
        <pb n="89" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  2.)  53

der  Versicherten  gewählt  sein.  IX.  Betrifft  die  Abänderungen  in  der  Zusammensetzung
  der  bestehenden  Genossenschaften.  X.  Handelt  von  der  Mitgliedschaft
  bei  den  Genossenschaften.  XI.  Versicherungsbeiträge.  1)  Die
Mittel,  deren  die  Genossenschaft  zur  Leistung  der  von  ihr  zu  gewährenden
Entschädigungen  (vgl.  V.),  sowie  zur  Bestreitung  ihrer  Verwaltungskosten
bedarf,  werden  durch  Beiträge  der  Mitglieder  aufgebracht.  2)  Die  Beiträge
werden  halbjährlich  nach  dem  Bedürfnis  des  abgelaufenen  Rechnungshalbjahres
  auf  die  Mitglieder,  nach  Maßgabe  der  in  ihren  Betrieben  von  den
Versicherten  verdienten  Löhne  und  Gehalte,  umgelegt.  Die  Letzteren  kommen
dabei  nur  so  weit  in  Anrechnung,  als  sie  während  der  Beitragsperiode
durchschnittlich  für  den  Arbeitstag  den  Betrag  von  4  Mark  nicht  übersteigen.
3)  Jedes  Mitglied  der  Genossenschaft  hat  binnen  1  Wochen  nach  Ablauf
des  Rechnungshalbjahres  dem  Vorstande  (Abteilungsvorstande)  eine  Nachweisung
  über  die  während  dieses  Zeitraumes  in  seinem  Betriebe  beschäftigt
gewesenen  versicherten  Personen  und  die  von  denselben  verdienten  Löhne  und
Gehalte,  sowie  eine  Berechnung  der  bei  Umlegung  der  Genossenschaftsbeiträge
nach  Nr.  2  Abs.  2  in  Anrechnung  zu  bringenden  Beträge  der  letzteren  einzureichen.
  Leistet  ein  Mitglied  dieser  Verpflichtung  nicht  Genüge,  so  ist  der
in  Anrechnung  zu  bringende  Betrag  der  Löhne  und  Gehalte  von  dem  Vorstande
  (Abteilungsvorstande)  endgiltig  festzustellen.  4)  Auf  Grund  des  Gesamtbetrags
  der  anrechnungsfähigen,  in  den  Betrieben  sämtlicher  Genossenschaftsmitglieder
  verdienten  Löhne  und  Gehalte  werden  die  zur  Deckung  des
Bedarfs  erforderlichen  Beiträge  in  Pfennigen  von  jeder  Mark  der  anrechnungsfähigen
  Löhne  und  Gehalte  vom  Genossenschaftsvorstande  festgesetzt.
Anmerkung:  Für  die  Bemessung  des  durch  Beiträge  aufzubringenden  „halbjährlichen
  Bedarfs  können  zwei  verschiedene  Systeme  in  Frage  kommen.
Entweder  der  Bedarf  wird  auf  denjenigen  Betrag  beschränkt,  welchen  die
Genossenschaft  für  das  abgelaufene  Halbjahr  an  fällig  gewordenen  und  von
der  Postverwaltung  ausgelegten  Entschädigungsbeträgen  zu  erstatten  hat;
oder  der  Bedarf  wird  auf  denjenigen  Betrag  bemessen,  welcher  erforderlich
ist,  um  für  die  im  abgelaufenen  Halbjahre  entstandenen  Entschädigungsansprüche
  volle  Deckung,  d.  h.  diejenigen  Summen  zu  beschaffen,  welche  erforderlich
  sind,  um  neben  den  einmaligen  und  vorübergehenden  Leistungen
auch  die  auf  Grund  der  Entschädigungsansprüche  zu  leistenden  fortlaufenden
Renten  bis  zu  ihrem  Erlöschen  zahlen  zu  können.  Es  sind  dann  die  beiden
Systeme  des  Näheren  erörtert.  Xll.  Handelt  von  den  besonderen  Befugnissen
  der  Genossenschaften  gegenüber  ihren  Mitgliedern.  XIII.  Das  Unfallmeldewesen,
  die  Untersuchung  der  Unfälle,  die  Mitwirkung  der  Polizeibehörden
  bei  Ermittelung  der  für  die  Feststellung  der  Entschädigung  in  Betracht
  kommenden  Tatsachen,  die  Verantwortlichkeit  des  Unternehmers  bei
Unfällen,  welche  er  durch  grobes  Verschulden  herbeigeführt  hat,  werden  in
analoger  Weise  geregelt,  wie  es  in  dem  vom  Reichstage  beratenen  Gesetzentwurfe
  vorgesehen  war.

Die  Grundzüge  für  die  gesetzliche  Regelung  der  Krankenversicherung
  der  Arbeiter  also  auch  der  nicht  unter  die  Unfallversicherung
fallenden,  beruht  ebenfalls  auf  dem  Grundsatze  des  Versicherungszwangs
und  zwar  in  folgender  Weise:  Zunächst  wird  ein  unbedingter  gesetzlicher
Zwang  zur  Krankenversicherung  für  folgende  Arbeiter  eingeführt:  A.  1)  Für
alle  in  Bergwerken,  Salinen,  Aufbereitungsanstalten,  Brüchen  und  Gruben,
auf  Werften,  in  Fabriken  und  Hüttenwerken,  beim  Eisenbahn-  und  Binnen-Dampfschiffahrtsbetrieb
  sowie  bei  Bauten  beschäftigten  Arbeiter;  2)  für  alle
nicht  unter  Nr.  1  fallenden  gegen  Lohn  beschäftigten  Handwerksgesellen  und
-Lehrlinge;  3)  für  alle  in  anderen  stehenden  Gewerbebetrieben  gegen  Lohn
und  nicht  lediglich  mit  einzelnen  vorübergehenden  Dienstleistungen  beschäf-
        <pb n="90" />
        54  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  2.)

tigten  Gehilfen  und  Arbeiter,  soweit  sie  nicht  unter  B  1  bis  4  fallen.
B.  Durch  Ortsstatut  oder,  soweit  auf  diese  Weise  einem  hervorragenden
Bedürfnis  nicht  abgeholfen  wird,  durch  Anordnung  der  höheren  Verwaltungsbehörde
  kann  der  Zwang  zur  Krankenversicherung  begründet  werden:  1)  für
Handlungsgehilfen  und  -Lehrlinge,  für  Gehilfen  und  Lehrlinge  in  Apotheken;
2)  für  die  in  Transportgewerben  beschäftigten  Arbeiter,  welche  nicht  unter
A  1  fallen:  3)  für  die  von  Gewerbetreibenden  außerhalb  ihrer  Betriebsstätten
  beschäftigten  Personen;  4)  für  selbständige  Gewerbtreibende,  welche
in  eigenen  Betriebsstätten  im  Auftrage  oder  für  Rechnung  anderer  Gewerbetreibender
  mit  Herstellung  oder  Bearbeitung  gewerblicher  Erzeugnisse  beschäftigt
  sind  (Hausindustrie).  Die  Versicherung  kann  erfolgen:  n)  durch  die
Gemeindekrankenversicherung;  b)  durch  Ortskrankenkassen,  welche  von  den
Gemeinden  für  sämtliche  innerhalb  des  Gemeindebezirks  in  einem  oder  mehreren
  Gewerben  beschäftigten  Arbeiter  zu  errichten  sind:  c)  durch  Innungskrankenkassen;

  1)  durch  Fabrikantenkassen;  e)  durch  eingeschriebene  Hilfskassen.
  Der  Gemeindekrankenversicherung  unterliegen  alle  diejenigen  Versicherungspflichtigen,
  welche  nicht  einer  der  Spezialkassen  als  Mitglieder  angehören.
  Jedem  Versicherungspflichtigen  ist  von  der  Gemeinde,  in  deren
Bezirk  er  seit  mindestens  einer  Woche  beschäftigt  ist,  im  Falle  einer  durch
Krankheit  herbeigeführten  Arbeitsunfähigkeit  die  gesetzliche  Krankenunterstützung
  zu  gewähren,  und  zwar  entweder  die  Hälfte  des  ortsüblichen  Taglohnes
  neben  freier  ärztlicher  Behandlung  und  zwei  Dritteln  der  Arzneikosten
  oder  zwei  Drittel  des  ortsüblichen  Taglohnes.  An  Stelle  dieser
Leistung  kann  auch  freie  Kur  und  Verpflegung  in  einem  öffentlichen  Krankenhause
  treten.  Der  Betrag  des  ortsüblichen  Taglohnes  wird  nach  Anhörung
der  Gemeindebehörde  von  der  höheren  Verwaltungsbehörde  festgestellt.  Die
Versicherungsbeiträge  betragen  in  der  Regel  1 1/2 Prozent  des  ortsüblichen
Taglohnes,  können  aber  je  nach  Bedarf  erhöht  oder  herabgesetzt  werden.
Die  Ortskrankenkassen,  welche  für  die  einzelnen  Arbeiterklassen  errichlet  werden
  sollen,  müssen  ihren  Mitgliedern  mindestens,  außer  der  erwähnten
Krankenunterstützung,  für  den  Todesfall  ein  Sterbegeld  im  20fachen  Betrage
des  Krankengeldes  leisten.  Zu  der  Zahlung  der  Beiträge  sind  die  Arbeitgeber
  verpflichtet;  dieselben  sind  aber  berechtigt,  die  von  ihnen  eingezahlten
Beiträge  auf  den  Lohn  abzurechnen.  Diejenigen  Arbeitgeber,  deren  Arbeiter
nach  dem  Unfallversicherungsgesetz  gegen  Unfälle  versichert  sein  müssen,  haben
ein  Drittel  der  für  dieselben  zur  Gemeindekrankenversicherung  oder  zu  einer
Orts-  oder  Fabrikkasse  zu  entrichtenden  Beträge  aus  eigenen  Mitteln  zu
leisten  (folgen  Bestimmungen  über  die  Organisation  und  Verwaltung  der
Kassen).  Die  landes-  gesetzlichen  Vorschriften  über  Knappschaftskassen  bleiben
mit  der  Maßgabe  in  Kraft,  daß  die  Leistungen  dieser  Kassen  in  Krankheitsfällen
  für  sämtliche  Mitglieder,  sofern  sie  den  Beitrag  der  für  die  Fabrik-(Orts-)
  Krankenkassen  vorgeschriebenen  Minimalleistungen  nicht  erreichen,
spätestens  bis  zum  Ablauf  eines  Jahres  nach  Inkraft-  treten  der  neuen  Bestimmungen
  auf  diesen  Betrag  erhöht  werden  müssen.

Beides  sind  offenbar  nur  erste  Entwürfe  des  Reichskanzlers,  um
vorerst  nur  die  Zwangsversicherung  aller  Arbeiter  mit  Ausnahme  der  landwirtschaftlichen
  und  die    Organisation  derselben  auf  Grund  des  Genossenschaftsprinzips
  festzustellen.  Darum  fehlen  auch  noch  die  Motive  dazu,
die  erst  später  nachfolgen  sollen,  und  eben  darum  ist  auch  das  Verhältnis
der  Beitragspflicht  zwischen  Arbeitgebern,  Arbeitnehmern  und  (für  die  Unfallversicherung)
  des  Staats  noch  vorbehalten.  Der  Unfallversicherungsgesetzentwurf
  ist  im  Gegensatz  zu  dem  Entwurf  der  liberalen  Gruppen  wieder
auf  das  Prinzip  der  gesetzlichen  Armenpflege  gestützt.  Daher  erscheint
  auch  wieder  ein  Staatsbeitrag  und  zwar  im  Betrage  von  einem
        <pb n="91" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  2.-  3.)  55

Dritteil  der  auszubezahlenden  Summen.  Für  die  Krankenkassen  treten  die
Arbeitgeber,  so  weit  es  die  Unfallversicherten  betrifft,  an  die  Stelle  des
Staats  und  soll  der  dritte  Teil  der  Beiträge  von  ihnen  aufgebracht
werden.

2  —  3.  März.  (Bayern.)  II.  Kammer:  Finanzausschuß:
beginnt  die  Beratung  des  Kultusetats  mit  einer  Generaldebatte.
Rittler  (ultram.)  verteidigt  die  in  seinem  Referat  (s.  31.  Jannar)
aufgestellten  grundlegenden  Gesichtspunkte,  namentlich  die  geforderte
Anerkennung  der  sog.  Tegernseer  Erklärung  von  1821.  Minister
v.  Lutz  lehnt  dieselbe  nochmals  aufs  entschiedenste  ab,  bestreitet  die
Existenz  eines  Kulturkampfes  in  Bayern  sowie  das  Vestehen  tiefgreifender
  gerechter  Beschwerden  der  katholischen  Kirche,  stellt  dagegen
  eine  Reihe  billiger  Konzessionen  der  Regierung,  jedoch  nur
innerhalb  des  Rahmens  der  Verfassung  und  des  Religionsedikts,  in
Aussicht.

In  der  Debatte  macht  zunächst  Rittler  (ultr.)  der  Staatsregierung
das  Zugeständnis,  daß  sie  nach  ihrer  pflichtmäßigen  Überzeugung  handle,
verlangt  aber  für  sich  und  seine  Freunde  dieselbe  Anerkennung,  und  betont
wiederholt,  daß  das  bayerische  Volk  schon  oft,  aber  vergebens  seinen  Willen
bei  den  Wahlen  kundgegeben  habe,  und  zählt  dann  die  Beschwerden  und
Vergewaltigungen,  welche  die  katholische  Kirche  in  Bayern  unter  dem  Minister
  v.  Lutz  erlitten  haben  soll,  auf:  vor  allem  die  Erklärungen  des  letzteren
  über  die  wahre  Bedeutung  des  Tegernseer  Aktenstückes,  die  Aufhebung
der  Verordnungen  von  1852  und  1854,  die  Einzelheiten  der  altkatholischen
Bewegung,  Simultanschule,  Lehrerbildung  u.  s.  w.  Dem  dadurch  geschaffenen,
  angeblich  der  Gerechtigkeit  und  dem  Recht  der  Kirche  widersprechenden
Zustande  soll  nun  ein  Ende  gemacht  werden  durch  Wiedereinsetzung  der
Kirche  in  das  ihr  nach  göttlichem  Rechte  zukommende  Herrschaftsgebiet.  An
der  Leitung  des  gesamten  Unterrichts-  und  Bildungswesens,  die  Universitäten
  mit  eingeschlossen,  verlangt  er  für  die  kirchlichen  Oberen  das  volle
Mitwirkungsrecht  und  alles  in  allem  genommen  einen  Zustand,  wie  er  in
keinem  Lande  der  Welt  existiert  und  mit  den  Grundlagen  des  bayerischen
Verfassungsrechtes  durchaus  unvereinbar  ist.  Die  Überzeugung  von  der  letzteren
  Tatsache  erklärt  denn  auch  die  krampfhaften  Versuche  des  Referenten,
die  Tegernseer  Erklärung  zum  Grund-  und  Eckstein  seiner  Rechtsausführungen
zu  machen.  Unter  den  Einzelklagen  desselben  ist  hervorzuheben  das
harren  von  Mitgliedern  in  der  theologischen  Fakultät  der  Universität  München,
  welche  der  katholischen  Kirche  gar  nicht  angehören,  der  Gebrauch  von
Schulbüchern,  welche  der  ganzen  christlichen  Anschauung  feindlich  sind  u.  s.  w.
Schließlich  erklärt  er,  daß  wenn  die  Regierung  auf  ihrem  System  beharre,
auch  er  und  seine  Freunde  ihren  Widerstand  fortsetzen  müßten  und  damit
der  Friede  im  Lande  noch  auf  Jahrzehnte  vergebens  ersehnt  werden  würde.
Korreferent  Dr.  v.  Schauß  wirft  dagegen  mit  wenigen  schlagenden  Gründen
  das  ganze  juristische  Luftgebäude  des  Referenten  von  der  staatsrechtlichen
Bedeutung  der  Tegernseer  Erklärung  über  den  Haufen  und  tritt  den  einzelnen
  Beschwerdepunkten  Rittlers  entgegen,  z.  B.  dem  stark  betonten  Charakter
  der  Ingolstadt-Münchener  Universität  als  einer  katholischen  mit  der
Erinnerung  daran,  daß  dieselbe  100  Jahre  vor  der  Reformation  gestiftet
worden.  Bei  den  Wahlkämpfen  habe  das  „Volk“  des  Herrn  Dr.  Rittler
        <pb n="92" />
        56  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  2—3.)

sich  wenig  um  Tegernseer  Erklärung  und  die  angeblichen  kirchlichen  Beschwerden
  bekümmert,  der  Ausfall  der  Wahlen  sei  vielmehr  auf  sonstige  Unzufriedenheit
  und  ihre  künstliche  Nährung  zurückzuführen  .  Daß  im  Bildungswesen
  nach  der  Natur  der  menschlichen  Dinge  einzelne  Mißgriffe  vorgekommen
  seien,  gibt  v.  Schanß  offen  zu  und  spricht  überhaupt  im  Sinne
eines  wahren  würdigen  Friedens,  der  übrigens,  wie  er  geltend  macht,  in
Bayern  in  Wahrheit  nicht  gestört.  ist.  Aber  mit  der  größten  Entschiedenheit
erklärt  er  schließlich,  daß  ein  System,  wie  es  die  Rittler´sche  Auffassung  in
Staat  und  Kirche  vertrete  und  für  dessen  Nichtannahme  dieser  die  Staatsregierung
  verantwortlich  machen  wolle,  von  Seiten  aller  Andersdenkenden
aufs  äußerste  bekämpft  werden  müßte.  Dr.  Daller  (ultr.)  macht  das  Zugeständnis,
  daß  in  weiten  Kreisen  des  Volkes  das  Hauptbollwerk  des  Rittler'-schen
  Standpunktes,  die  Tegernseer  Erklärung,  eine  unbekannte  Größe  sei.

Allein  er  meint,  daß  die  einzelnen  Maßnahmen  der  Staatsregierung,  welche
aus  dem  von  ihr  verfolgten  Systeme  sich  ergäben,  auch  bei  der  Masse  das
Bewußtsein  des  erlittenen  Unrechts  geweckt  haben,  und  beklagt  den  Mangel
jedes  Entgegenkommens  Seitens  der  Regierung,  indem  er  hervorhebt,  daß
die  Männer  von  höherer  Bildung  auf  der  Rechten  dafür  gewiß  ein  Verständnis
  haben  würden.  Minister  v.  Lutz:  Über  den  Charakter  der  Tegernseer
  Erklärung  sei  eine  rechtliche  Meinungs-  verschiedenheit  ganz  unmoglich.
Das  damals  schon  giltige  auf  der  Übereinstimmung  der  drei  Gesetzgebungsfaktoren

  beruhende  Verfassungsrecht  habe  der  König  durch  jene  Erklärung
weder  ändern  wollen  noch  können.  Auch  der  Referent  scheine  jetzt  seine  Auffassung
  von  der  Bedeutung  jenes  Aktenstückes  gegen  das  schriftliche  Referat
nicht  unwesentlich  verändert  zu  haben  und  werde  es  nicht  als  Indiskretion
betrachten,  wenn  der  Minister  ihn  daran  erinnere,  daß  er  selbst  bei  anderer
Gelegenheit  als  den  Kern  der  Erklärung  die  Zusicherung  wohlwollender  Behandlung
  der  Kirche  bezeichnet  habe.  In  diesem  Sinne  sei  auch  bisher  der
Erklärung  nachgelebt  worden.  Auf  die  einzelnen  Beschwerdepunkte  des  Referenten
  und  des  Abg.  Daller  übergehend,  hebt  der  Minister  hervor,  auf  wie
wenige  und  unbedeutende  Punkte  sie  nach  den  eigenen  Darlegungen  der
HH.  Rittler  und  Daller  am  Ende  zusammenschrumpften,  und  verwahrt  sich
dagegen,  daß  die  katholische  Kirche  in  Bayern  gerechte  Beschwerden  geltend
zu  machen  habe.  Wäre  dies  der  Fall,  so  würden  der  päpstliche  Runtius
und  die  Bischöfe  als  legitime  Vertreter  der  Kirche  es  nicht  an  Vorstellungen
haben  fehlen  lassen.  Wünsche  mögen  vorhanden  sein,  darunter  gerechtfertigte
und  zu  befriedigende,  aber  auch  solche,  welche  entschieden  unerfüllbar  sind.
Bezüglich  des  Verhältnisses  der  Kirche  zur  Schule  sei  die  von  Dr.Rittler
geforderte  Mitaufsicht  der  Kirche  auf  das  ganze  Unterrichtswesen  un-  ausführbar,
  weil  eine  einheitliche  Leitung  notwendig,  und  ohne  gesetzliche  Grundlage,
  weil  das  Religionsedikt  bestimmte  Rechte  der  Kirche  und  nur  diese
festsetze.  Daß  innerhalb  dieser  Grenzen  der  Staat  bereitwilligst  die  Mitwirkung
  der  Geistlichen  annehme,  bezeuge  z.  B.  der  Umstand,  daß  fast  alle
Auszeichnungen  an  katholische  Geistliche  für  Verdienste  um  die  Schule  erteilt
  würden.  In  wie  ferne  bezüglich  der  Simultanschule  Abhilfe  berechtigter
  Klagen  in  Aussicht  genommen  sei,  habe  er  in  der  Reichsratskammer
erklärt  und  werde  dies  Versprechen,  auch  ganz  abgesehen  von  dem  Schicksal
der  betreffenden  Gesetzesvorlage,  erfüllen.  Die  Simultanschule  im  Prinzip
aufzugeben,  sei  unmöglich  weil  die  Tatsachen  und  Verhältnisse  stärker  seien
als  der  Einzelne.  Der  Klage  über  altkatholische  Professoren  in  der  theologischen
  Fakultät  zu  München  sei  er  bereit,  in  einer  den  Betreffenden  mit
allen  Ehren  gerecht  werdenden  Weise  Abbilfe  zu  schaffen  (d.  h.  sie  in  die
philosophische  Fakultät  zu  versetzen).  Das  Monitum  wegen  des  Eides  der
Theologen  bei  Doktorpromotionen  sei  unter  Zustimmung  aller  Faktoren
        <pb n="93" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  2.-  3.)

57


sachlich  erledigt.  Die  Behauptung,  daß  die  katholischen  Geistlichen  in  Staatsanstalten
  erzogen  würden,  sei  ohne  tatsächlichen  Anhalt;  ihre  Ausbildung
erhielten  dieselben  an  den  Lyceen  und  bischöflichen  Seminarien,  und  bei
ersteren  habe  der  Staat  eigentlich  nur  das  Geld  zu  zahlen.  Was  den  Religionsunterricht
  an  den  Gymnasien  betreffe,  so  sei  hier  die  größte  Schwierigkeit,
  tüchtige  Religionslehrer  zu  erhalten.  Der  Staat  würde  sich  freuen,  diese
Lücke  ausgefüllt  zu  sehen.  Die  Klagen  über  die  Volksschullehrerbildung  anlangend,
  so  seien  die  darauf  bezüglichen  Vorschriften  von  dem  Minister  in
den  Verordnungen  von  1857  und  1866  vorgefunden  worden  und  die  darin
enthaltene  Vorschrift  über  die  Ernennung  geistlicher  Vorstände  an  den  Bildungsanstalten
  bestehe  noch  zu  Recht.  Man  werde,  wenn  sich  passende  Persönlichkeiten
  finden,  bereit  sein,  solche  anzustellen.  Über  die  Daller'schen
Klagen,  daß  die  Religionsübung  auf  den  Mittelschulen  nicht  überwacht
würde,  beruft  sich  der  Minister  zum  Beweis  für  das  Unpädagogische  der
damit  gemeinten  früheren  Zustände  und  ihre  schlimmen  Wirkungen  auf  die
eigene  Erfahrung.  Wenn  als  Klage  geltend  gemacht  worden,  daß  in  den
Lehrerinnenanstalten  kein  Gebet  vorgeschrieben  sei,  so  übersehe  man,  daß  bei
ihnen  kein  Internat,  somit  auch  keine  Hausordnung  bestehe.  Daß  bei  der
Empfehlung  von  Lehrmitteln  einzelne  Mißgriffe  geschehen,  sei  gewiß,  aber
ebenso  auch,  daß  bei  jeder  begründeten  Anzeige  auch  gleich  Abhilfe  geschehen.
Manchmal  freilich  habe  man,  statt  der  pflichtmäßigen  Anzeige,  es  vorgezogen,
aufreizende  Artikel  in  Schmutzblätter  zu  senden.  Wenn  über  die  Art  der
Besetzung  der  Pfarreien  geklagt  worden,  so  verstoße  es  nicht  gegen  das  der
Kirche  versprochene  Wohlwollen,  wenn  die  Regierung  sich  weigere,  unwürdige
  und  verläumderische  Angriffe  durch  die  Beförderung  ihrer  Urheber  auf
bessere  Stellen  zu  belohnen.  Gewiß  sei  die  Forderung  berechtigt,  daß  die
Schule  nicht  gegen  den  Willen  der  Eltern  den  Kindern  irreligiöse  Lehren
beibringe;  darüber  werde  aber  mit  Recht  auch  gewacht.  Eine  prinzipielle
Lösung  solcher  Fragen  habe  jedoch  noch  nirgends  allgemeine  Befriedigung
erzielen  können.  Der  Minister  kam  dann  auf  die  Aufhebung  der  Verordnung
von  1852  zu  reden.  Dieselbe  sei  notwendig  gewesen,  weil  die  darin  enthaltenen
  Zugeständnisse  zum  Teil  gegen  die  Verfassung  gegangen,  z.  B.  die
vorhergängige  allgemeine  Erteilung  des  Placets,  welche  dem  Begriff  und
Wesen  der  Konstitution  widerspreche;  weil  sie  außerdem  nach  Art  der  Tegernseer
  Erklärung  Vorschriften  für  die  Auslegung  von  Gesetzen  im  Verordnungswege
  aufstellte,  wogegen  sich  als  eine  ungesetzliche  und  widerrechtliche
  Zumutung  seiner  Zeit  der  damalige  Abgeordnete  und  jetzige  Oberstaatsanwalt
  Hauck  entschieden  verwahrt,  weil  sie  weiter  zum  großen  Teil
nichtssagende  ablehnende  Bemerkungen  enthalten  und  weil  die  geforderte
Gegenseitigkeit  Seitens  der  Bischöfe  nicht  gewährt  worden.  Dies  habe  eine
unwürdige  Stellung  des  Staates  hervorgerufen,  der  ein  Ende  gemacht  werden
  mußte.  Der  Minister  erklärt  noch,  daß  der  verstorbene  König  Maximilian
  II.  nur  unter  der  ausdrücklichen  Bedingung  die  darin  enthaltenen
Zugeständnisse  gemacht,  daß  in  allen  übrigen  Punkten  die  Kirche  und  ihre
Oberen  den  Vorschriften  der  Verfassung  strenge  nachkommen.  Wie  wenig
dies  dann  geschehen,  sei  bekannt.  Immerhin  sei  die  Regierung  jetzt  bereit,
in  einigen  Punkten  auf  jene  Verordnung  zurückzugreifen,  aber  durchaus
nicht  durch  Wiedererlassung  einer  solchen  Vorschrift,  sondern  durch  eine  Verwaltung
  in  diesem  Sinne.  Man  sei  bereit,  bei  der  Anstellung  von  Lyzealprofessoren
  und  Professoren  der  theologischen  Fakultät  ein  bischöfliches  Gutachten
  über  den  moralischen  Standpunkt  und  sittlichen  Wandel  des  zu  Ernennenden
  einzuholen,  das  Aufsichtsrecht  auf  Religion  und  Sittenlehre  zu
gewährleisten  und  über  geistliche  Schulinspektoren  vor  deren  Ausstellung  vor
wie  nach  mit  dem  Bischofe  in's  Einvernehmen  zu  treten.  Als  allgemeine
        <pb n="94" />
        58  Das  deutsche  Reich  und  seine  rinzelnen  Gliedrr.  (März  3—4.)

Voraussetzung  der  Gewährung  und  Aufrechthaltung  dieser  Zustände  betont
der  Minister  in  seinem  Schlußworte  das  entsprechende  Entgegenkommen,  verlangt
  dagegen  energisch  das  Aufhören  der  verwerflichen  Agitation  gegen  die
Staatsgewalt.  Nur  unter  dieser  Bedingung  lasse  sich  auf  die  Dauer  Ersprießliches
  erwarten,  v.  Schlör  (lib.)  faßt  bezüglich  der  Rittler´schen  Aufstellungen
  sein  Urteil  dahin  zusammen,  daß  dieselben  das  seit  60  Jahren  in
Bayern  geltende  Recht  auf  den  Kopf  stellen  würden.  Getraue  man  sich  dergleichen
  radikale  Umgestaltungen  vorzuschlagen,  so  sei  der  Weg  dazu  die  Einbringung
  von  Gesetzvorschlägen;  innerhalb  der  Aufgaben  des  Finanzausschusses
liege  dergleichen  nicht  und  deshalb  verzichte  er  auch  darauf,  die  Materie
weiter  zu  diskutieren.  Vaillant  (lib.)  erhebt  Protest  gegen  die  Stellung,
welche  in  einem  nach  dem  Rittler'schen  Staats-  und  Kirchenrecht  regierten
Staate  den  Protestanten  bereitet  werden  würde,  im  Unterschiede  von  dem  im
paritätischen  Bayern  vorhandenen  Rechtszustande,  und  Frankenburger  (lib.)
erinnert  daran,  daß  auch  noch  andere  Religions-  genossenschaften  außer  den
Katholiken  und  Protestanten  in  Bayern  vorhanden  seien  und  in  dem  Religionsedikte
  ihren  Rechtsschutz  fänden.  Minister  v.  Lutz  erklärt  sein  Bedauern
  im  sachlichen  Interesse,  daß  die  entgegenkommende  Haltung  der  Regierung
  dem  Referenten  und  seinen  Freunden  so  ungenügend  erscheine.  Vom
Standpunkte  des  Herrn  Dr.  Rittler  aus,  welcher  in  der  Tat  das  bayerische
Verfassungs-  recht  auf  den  Kopf  stellen  würde,  sei  allerdings  ein  Ausgleich
nicht  zu  gewinnen,  denn  jeder  bayerische  Minister,  er  möge  heißen  wie  er
wolle,  werde  die  Verfassung  aufrecht  zu  erhalten  haben.  Die  Aus-  übung  des
Placetrechts  sei  eine  so  milde  gewesen,  daß  man  fast  zweifelhaft  sein  könne,
ob  sie  sich  noch  im  Rahmen  der  Verfassung  bewegte.  Nur  da,  wo  man  versucht
  habe,  in  Folge  des  Unfehlbarkeitsdogmas  in  die  Rechte  Dritter  einzugreifen
  und  gegen  sie  den  Zwang  des  Staates  anzurufen,  sei  eingeschritten
worden.  Der  Minister  gibt  schließlich  den  Rat,  die  Herren  möchten  ihrerseits
  noch  einmal  in  ernste  Erwägung  nehmen,  ob  sie  das  Entgegenkommen
abweisen  wolllen.

3  —  4.  März.  (Preußen.)  Volkswirtschaftsrat:  berät  im
Plenum  über  das  Tabakmonopol.  Der  Entwurf  unterliegt  einer
weiteren  Beratung  im  Ausschuß  und  geht  dann  an  das  Plenum
zurück,  das  schließlich  sein  Gutachten  für  oder  gegen  abgeben  wird.
Ministerialrat  v.  Mayr  verteidigt  den  Entwurf  sehr  lebhaft  als
Regierungskommissär.

Die  Ansichten  scheinen  sehr  geteilt  zu  sein  und  die  Stimmen  für  und
gegen  sich  so  ziemlich  die  Wage  zu  halten  So  viel  steht  übrigens  bereits
fest,  daß  der  Volkswirtschaftsrat  gerade  auch  in  dieser  Frage,  an  der  dem
Reichskanzler  so  viel  gelegen  ist,  den  Namen  eines  „technischen  Beirats  der
Regierung  in  wirtschaftlichen  Fragen“  durchaus  nicht  verdient.  Derselbe
zählt  unter  seinen  Mitgliedern  einen  einzigen  wirklichen  Sachverständigen  in
dieser  Frage,  den  Tabakfabrikanten  Schöpplenberg  und  dieser  spricht  sich
gegen  das  Monopol  aus.  Alle  anderen  verstehen  von  der  Frage  offenbar
nicht  mehr,  als  jeder  beliebige  Reichsbürger,  welcher  derselben  einige  Aufmerksamkeit
  zugewendet  hat.  Die  Debatte  beweist,  wie  leicht  es  vorkommen
kann,  daß  eine  ständige  Sachverständigen-Körperschaft  für  spezielle  Fragen,
und  darunter  Fragen  von  der  größten  Tragweite,  sich  gar  nicht  als  sachverständig
  erweist.  Im  Reichstage  z.  B.  hätte  sich  die  Regierung  zwanzigmal
  mehr  technische  Information  über  den  vorliegenden  Gegenstand  holen
können.  Im  Volkswirtschaftsrat  selbst  erkennt  auch  einer  der  Redner  die
Unzulänglichkeit  der  Sachkunde  dieser  Körperschaft  offen  an.
        <pb n="95" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  3—4.)  59

3  —  4.  März.  (Bayern.)  II.  Kammer:  Gelegentlich  einer
Debatte  über  beanstandete  Wahlen  stürmt  die  Rechte  gegen  das
Ministerium  und  die  angebliche  „Wahlkreisgeometrie“  desselben  an
und  stellt  der  Abg.  Kopp  (ultr.)  geradezu  das  Verlangen  an  die
Minister,  dem  unzweifelhaften  Willen  der  Mehrheit  der  Kammer
zu  weichen  und  freiwillig  zurück  zu  treten.  Ministerpräsident  v.  Lutz
lehnt  das  Begehren  rund  ab.  Rede  des  gemäßigten  katholischen
Abg.  Bucher  (der  eben  um  seiner  Mäßigung  willen  unter  dem
3.  Januar  förmlich  von  der  Rechten  ausgeschlossen  worden  war)  für
Verständigung  mit  dem  Ministerium.

Kopp  (ultram.)  stellt  sich  dabei  ganz  auf  den  Standpunkt  nicht  der
deutschen  konstitutionellen,  sondern  des  englischen  und  französischen  parlamentarischen
  Systems.  Gestützt  darauf  fordert  er  das  Ministerium  auf,
zurückzutreten,  in  Beachtung  des  Prinzips,  daß  die  Minister  dem  Verlangen
der  diametral  entgegengesetzten  Mehrheit  des  Landes  sich  fügen  müssen,  da
nur  sie  und  nicht  die  Krone  für  die  Regierungshandlungen  dem  Parlamente
verantwortlich  seien.  Das  Ministerium,  welches  nicht  das  Recht  habe,  sich
hinter  die  Krone  zu  verschanzen,  möge  dem  Beispiele  v.  d.  Pfordtens  im
Jahre  1859  und  des  Fürsten  Hohenlohe  im  Jahre  1870  folgen  und  seine
Entlassung  nehmen  oder  an  das  Land  appellieren  und  die  Kammer  auflösen.
Die  Rechte  werde  nicht  über  die  verfassungs-  mäßigen  Stränge  schlagen,  aber
fest  wie  das  Zentrum  in  Preußen  ausharren.  Der  Vorsitzende  des  Ministerrats
  Kultusminister  Dr.  v.  Lutz  entgegnet:  Er  vermöge  eine  Verpflichtung
des  Ministeriums  zurückzutreten,  die  aus  den  verfassungsmäßigen  Grundsätzen
  hergeleitet  wäre,  nicht  anzuerkennen.  Eine  solche  Verpflichtung  könnte
sich  höchstens  aus  den  Grundsätzen  des  Parlamentarismus  entwickelt  haben,
nicht  aber  aus  dem  Konstitutionalismus  oder  der  Verfassung.  Das  bayerische
Ministerium  würde  Unrecht  tun,  sich  bei  der  Beurteilung  seiner  Befugnisse
und  derjenigen  der  Kammer  nicht  an  die  geschriebene  Verfassung  zu  halten.
Daß  der  Rücktritt  v.  d.  Pfordtens  und  des  Fürsten  Hohenlohe  auf  konstitutionelle
  oder  verfassungsmäßige  Bestimmungen  zurückzuführen,  könne  der
Vorredner  nicht  nachweisen.  Man  könne  indessen  mit  Recht  die  Entlassung
eines  Ministeriums  verlangen,  wenn  gerechte  Beschwerden  gegen  dasselbe  erhoben
  werden  könnten,  der  Krone  aber  bleibe  das  Recht,  zu  prüfen,  ob  diese
Beschwerden  begründet  sind  oder  nicht.  Wenn  wirklich  durch  den  Rücktrilt
des  Redners  und  seiner  Kollegen  die  Dissonanzen  im  Lande  gehoben  würden,
wenn  sie  nicht  vielmehr  die  Überzeugung  hätten,  daß  diese    Dissonanzen  nur
in  erhöhtem  Maße  eintreten  würden,  wäre  er  der  Erste  zu  sagen:  wir  wollen
gehen.  „Aber  gerade  letztere  Überzeugung  ist  der  Grund,  warum  wir  die
Verantwortung  dafür  übernehmen,  auf  diesem  Platze  auszuharren.“  Bucher:
Die  Situation  von  heute  und  von  damals  ist  verschieden,  nach  meiner  überzeugung
  wenigstens.  Ich  erinnere  Sie  an  das  Vermächtnis  eines  Mannes,
den  Sie  hochgehalten  und  noch  hochhalten,  es  ist  dies  Dr.  Jörg,  der  Führer
Ihrer  Partei  (Rufe  rechts:  Ihrer?  hört!)  Das  werden  Sie  doch  nicht  bestreiten,
  daß    er  Ihr  Führer  war!  (Kopp  ruft:  Das  hat  Jörg  selbst  jederzeit
bestritten!)  Dann  hat  er  es  mit  Unrecht  bestritten.  (Lachen  rechts.)  Herr
Dr.  Jörg  sollte  ja  wieder  als  Kandidat  aufgestellt  werden,  jedoch  er  hat  es
abgelehnt,  aber  trotzdem  hat  er  Ihnen  —  und  er  ist  ein  geistvoller  Mann—
ein  Vermächtnis  hinterlassen  in  einer  Rede,  die  er  damals  in  Landshut  gehalten,
  in  der  Abschiedsrede  an  seine  Wähler,  und  darin  hat  Dr.  Jörg  das
        <pb n="96" />
        60  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  3—4.)

Fazit  der  Erfahrungen,  die  er  im  Ständehaus  in  München  gesammelt,  dahin
  gezogen:  „In  Bayern  ist  es  so:  Jemehr  Sie  einen  Minister  bekämpfen“
—  Sie,  die  Ultramontanen  „desto  mehr  befestigen  Sie  ihn.“  (Lachen
rechts).  Ich  glaube  Jörg  hat  Recht  gehabt  in  diesem  Punkt,  und  die  Erfahrungen,
  die  Sie  hier  in  den  letzten  Monaten  gemacht,  haben  ihm  Recht
gegeben.  Dafür  können  Sie  mich  nicht  verantwortlich  machen,  wenn  Sie  in
ihren  Wahlprogrammen  den  -Sturz  dieses  Ministeriums"  wiederholt  verkündet
  haben.  (Widerspruch  und  Lärm  rechts  ) Ja,  Sie  würden  sich  viel
leichter  tun,  wenn  Sie  nicht  dem  Volke  Dinge  versprochen  hätten,  die  Sie  nie
und  nimmer  halten  können.  (Widerspruch  und  großer  Lärm  rechts.)  Jawohl,
lesen  Sie  Ihre  Programme!  (Pfahler  ruft:  Wo?  Wann?)  Wenn  ich  gewußt
hätte,  Herr  Pfahler,  daß  mich  Herr  Kopp  heute  in  dieser  Weise  provoziert,
so  hätte  ich  einen  Bündel  „Wahlprogramme  hereingeschleppt  und  Ihnen  den
Beweis  geliefert,  daß  Sie  Dinge  versprochen  haben,  die  ein  vernünftig  denkender
  Mensch  nicht  halten  kann.  (Große  Unruhe  rechts.  Verschiedene  erregte
Zwischenrufe.  Der  Präsident  bittet,  das  gegenseitige  Interpellieren  zu  unterlassen,
  es  führe  nur  zur  Unordnung)  Es  war  mir  von  Anfang  an  klar,
daß  wir  vermittelst  Budgetabstriche  das  Ministerium  nicht  stürzen  können,
im  Gegenteil,  ich  habe  erklärt,  daß  wir  auf  diesem  Wege  dem  Ministerium
kein  Haar  krümmen,  sondern  bloß  die  materiellen  Interessen  unserer  Wähler
schädigen  werden.  Wenn  das  Politik  genannt  zu  werden  verdient,  dann
verstehe  ich  nicht  was  Politik  heißt.  (Pfahler  ruft:  Ich  glaube  auch!.)  Eine
Partei,  die  seit  zwölf  Jahren  in  diesem  Saale  und  in  der  Presse  verkündet
hat,  sie  erstrebe  den  Sturz  des  Ministeriums  und  es  nicht  weiter  gebracht
hat,  als  Sie  wissen,  sollte  nicht  immer  diese  Phrase  in  den  Mund  nehmen
vom  Minister  stürzen!  Erinnern  Sie  Sich  doch  noch,  vor  sechs  Jahren,  da
machten  Sie  eine  Adresse,  die  so  und  so  beantwortet  wurde.  Sie  haben  dann
hochtrabend  erklärt,  Sie  treiben  ihre  Opposition  fort  und  zwar  wie?  Sie
werden,  sagten  Sie,  nur  das  Allernotwendigste  bewilligen,  schließlich  aber
haben  Sie  dem  Ministerium  mehr  bewilligt  als  es  verlangt  hat.  (Sehr  gut!
links.)  Wenn  die  Tatsachen  sich  so  verhalten,  dann  sollte  man  mit  Vorwürfen
  gegen  einen  andern  etwas  vorsichtiger  sein  als  Herr  Kopp  es  ist.
Herr  Kopp  schüttelt  den  Kopf;  trotzdem  imponiert  er  mir  nicht,  ich  fürchte
mich  vor  Herrn  Kopp  und  seinen  Provokationen  ganz  wenig.  (Lachen  rechts.)
Wenn  man  mir  jetzt  zum  Vorwurf  macht,  daß  ich  nach  dem,  was  ich  früher
in  diesem  Hause  erfahren  habe  und  sagte,  zur  Verständigung  rate,  so  muß
ich  Ihnen  sagen,  daß  Sie  eigentlich  dem  gesunden  Menschenverstand  einen
Vorwurf  machen.  (Pfahler  ruft  etwas  dazwischen.)  Ich  achte  auf  die  Zurufe
  Pfahler's  nicht  mehr.  Ich  habe  den  Vorzug  in  diesem  Punkte,  daß  ich
dieses  Wort  schon  vor  einem  Jahre  ausgesprochen  habe,  freilich  damals  unter
dem  Halloh  Ihrer  gesamten  Presse.  Allein  mich  geniert  es  nicht,  allein  zu
stehen  auch  in  der  Presse.  Alterieren  Sie  Sich  nicht;  ich  stehe  nicht  allein,  das
Bedürf-  nis  nach  einer  Verständigung  und  nach  Ruhe  im  Land  ist  viel  größer,
viel  intensiver,  als  Sie  glauben!  (Sehr  wahr!  links.)  Lassen  Sie  es  nicht,  ich
gebe  Ihnen  mein  Wort,  auf  eine  Probe  ankommen!  Sie  können  es  übrigens
darauf  ankommen  lassen.  Unternehmen  Sie  einen  kühnen  Schritt,  legen  Sie
die  Mandate  nieder!  (Gelächter  rechts.)  Aber  eben  hat  Herr  Kopp  gesagt,
daß  Sie  das  nicht  tun  wollen.  Entweder  —  oder!  Da  ruft  mir  jemand
zu:  Das  Ministerinm  soll  die  Kammer  auflösen!  Ja,  Sie  können  das  Ministerium
  zwingen  und  hätten  es  können,  wenn  Sie  den  Mut  dazu  gehabt
hätten.  (Lärm  rechts.)  Man  muß  die  Dinge  nehmen,  wie  sie  in  Wirklichkeit
  liegen,  nicht  wie  man  sich  dieselben  einbildet.  Ich    bin  erstaunt,  daß
man  eine  Verständigung  perhorresziert,  nachdem  im  Finanz-  ausschusse  die
Herren  Dr.  Daller  und  Dr.  Rittler  doch  auch  so  ziemlich  im  Sinne  einer
        <pb n="97" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  3—4.)  61

Verständigung  gesprochen.  (Sehr  richtig!  links)  Diese  Herren  gehören  zu
den  Führern  ihrer  Partei  und  in  ihren  eigenen  Kreisen  sind  welche,  die  mit
mir  vollständig  einverstanden  sind,  (Rufe  links:  Hört!  Widerspruch,  Lärm
rechts)  —  nicht  in  der  Fraktionssitzung,  aber  unter  vier  Augen.  (Lachen
rechts.)  Wenn  die  Sache  so  liegt,  muß  man  doch  vorsichtiger  sein  mit  seinen
Anklagen.  Die  Politik,  die  ich  in  meiner  Zeitung  vertreten  habe,  habe  ich
mich  nie  gescheut,  auch  im  Landtag  zu  vertreten.  Glauben  Sie,  daß  ich  mich
vor  Ihnen  gefürchtet  habe:  Es  war  nur  eine  ganz  natürliche  Reserve,  die
ich  mir  auferlegte,  dadurch,  daß  ich  mir  sagte,  daß  die  Ereignisse  mir  Recht
geben  werden.  Und  Sie  sind  auch  bereits  in  das  Fahrwasser  der  Verständigung
  eingelaufen,  und  wenn  Sie  das  nicht  erkennen  und  sagen  wollen,  so
täuschen  Sie  sich  selbst,  Sie  sind  nur  noch  nicht  einig  über  das  Maß  der  Ver—
ständigung,  Sie  wollen  noch  mehr  herausbringen.  (Große  Unruhe  rechts.
Rufe  links:  Hört!)  Aber  tatsächlich  stehen  Sie  auf  dem  Standpunkt,  den  ich
seit  Jahr  und  Tag  empfohlen  habe.  Ich  meine,  man  sollte  sich  Angesichts
dessen  nicht  auf  einmal  mit  solcher  Löwenmiene  umgeben!  (Sehr  gut!  links.)
Einem  Ministerium,  das  das  Vertrauensvotum  des  Königs  zum  wiederholten
male  in  der  Tasche  hat,  werden  sie  damit  nicht  imponieren,  sondern  dieses
ist  über  die  Lage  Ihrer  Fraktion  ganz  genau  unterrichtet.  Sie  werden  sich
auch  täuschen,  wenn  Sie  vielleicht  glauben,  von  mir,  sondern  ich  sage  einfach:
dazu  braucht  man  bloß  zwei  gesunde  Augen,  um  zu  sehen,  wie  die  Sache
bei  Ihnen  steht.  Deßwegen  müssen  Sie  zur  Verständigung  schreiten,  ob  Sie
wollen  oder  nicht,  und  ich  gebe  Ihnen  noch  den  guten  Rat:  Tun  Sie  es
lieber  heute  als  morgen.  (Großes  Gelächter  rechts.)  Darüber  ist  kein  Zweifel
und  das  spreche  ich  auch  aus,  daß  in  Bayern  verfassungsmäßig  die  Krone
das  Recht  hat,  die  Minister  zu  ernennen  und  zu  berufen,  und  mit  dieser
Tatsache  müssen  Sie  rechnen,  ob  Sie  wollen  oder  nicht.  Mit  dieser  Tatsache
muß  man  in  unserem  Staat  durchaus  rechnen,  wenn  einer  Anspruch  darauf
macht,  daß  er  Politik  treibt.  Sonst  treiben  Sie  Politik  ins  Blaue  hinein
und  werden  zu  demselben    Resultat  kommen,  wie  vor  sechs  Jahren.  Sie
haben  damit  für  das  Land  gar  nichts  erreicht,  jetzt  sind  Ihnen  wenigstens
Konzessionen  angeboten,  und  sogar  einige  von  Wert,  und  ich  rate  Ihnen,
markten  sie  nicht  mehr  lange,  schlagen  Sie  in  die  Hand  ein  und  wir  werden
in  Bayern  auf  diese  Weise  zu  geordneten  Zuständen  gelangen.  Wir  haben
in  Bayern  zwei  große  sich  entgegenstehende  Parteien.  Ich  will  nicht  sagen,
daß  nicht  die  Wahlkreiseinteilung  der  linken  Seite  viel  nachgeholfen  hat,
aber  immerhin  ist  die  Linke  eine  bedeutende  Partei;  Sie  haben  die  Kammer
der  Reichsräte  gegen  sich  ..  Ja,  da  gilt  es  doch  Frieden  zu  machen,  umsomehr,
  wenn  das  Bedürfnis  nach  Frieden  im  Lande  vollständig  vorhanden
ist,  und  wenn  ich  gewußt  hätte,  daß  ich  heult  provoziert  werde,  hätte  ich
Ihnen  mit  Briefen  das  beweisen  können.  Ich  behaupte,  daß  meine  Politik
im  Lande  draußen  viel  größere  Zustimmung  findet,  als  auf  der  rechten
Seite  dieses  Hauses.  (Widerspruch  rechts.)  Das  Land  sehnt  sich  nach  diesen
Parteikämpfen  einmal  nach  Ruhe  und  Frieden.  Ich  bedauere,  daß  mich
Herr  Kopp  provozierte,  das  Alles  zu  sagen.  Aber  wenn  sie  wieder  etwas
von  mir  wollen  —  ich  stehe  zu  Diensten!

4.  März.  (Baden.)  I.  Kammer:  Minister  Turban  beantwortet
  eine  Interpellation  bez.  einer  Enquete  über  die  Verschuldung
des  kleinen  und  mittleren  Bauernstandes  dahin,  daß  nach  der  allgemeinen
  Landwirtschafts-Statistik  einer  solchen  Enquete  Bedenken
entgegen  stehen,  daß  aber  die  Regierung  wie  Bayern  für  1880  mit

einer  Statistik  der  Zwangsvollstreckungen  beginnen  werde.
        <pb n="98" />
        62  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  5—8.)

5.  März.  (Baden.)  II.  Kammer:  der  entschieden  katholische
aber  nicht  ultram.  Abg.  Baumstark  hält  gelegentlich  der  Beratung
des  Kultusetats  eine  energische  Rede  gegen  den  politischen  Ultramontanismus,
  durch  den  die  katholische  Kirche  nur  geschädigt  werde:

Dieser  politische  Ultramontanismus  sei  unhistorisch,  unwissenschaftlich,
unchristlich,  unpatriotisch.  Der  Ultramontanismus  halte  sich  an  die  Prätensionen
  des  Mittelalters;  er  habe  nicht  den  Mut  mit  der  freien  Wissenschaft
in  die  Schranken  zu  treten  und  ziehe  Knabenseminare  und  Konvikte  der
deutschen  Mittelhochschule  vor.  Er  führe  zu  einer  fanatischen  Auffassung
des  Christentums,  welches  die  Religion  der  Versöhnung  der  Menschheit  mit
Gott  sei.  Namentlich  zeige  sich  dieß  im  Beichtstuhl  und  im  Brevier.  Die
moralrichterlichen  Aus-  drücke  der  Geistlichen  seien  von  der  ultramontanen
Geistesrichtung  beeinflußt.  Die  Wiederherstellung  des  Mittelalters,  die  Weltherrschaft
  sei  das  Ziel  des  Ultramontanismus.  Dieß  widerstreite  dem  modernen
  Patriotismus,  der  keine  Herrschaft  der  Kirche  auf  dieser  Welt  wolle.
Der  Streit  um  katholische  Fragen  werde  nie  aufhören,  so  lange  der  Ultramontanismus,
  biese  Pestbeule  am  heiligen  Organismus  der  Kirche,  nicht  abgeschnitten
  sei.  Erst  dann  seien  wir  ein  einig  Volk  von  Brüdern.

6.  März.  (Deutsches  Reich.)  Der  „Verein  deutscher  Tabakfabrikanten
  und  Händler“  veröffentlicht  einen  Protest  und  eine
Denkschrift  gegen  das  Monopol,  namentlich  gegen  den  angeblichen
Ertrag  desselben,  der  auf  den  in  der  Vorlage  selbst  gegebenen  Grundlagen
  ein  reines  Phantasiegebilde  sei,  was  mit  Zahlen  nachzuweisen
versucht  wird.

6  —  7.  März.  (Preußen.)  Volkswirtschaftsrat:  berät  im
Plenum  den  Unfall-  und  den  Kranken-  Versicherungs-Gesetzentwurf.
Dieselben  gehen  nun,  wie  das  Tabakmonopol,  zunächst  an  den  Ausschuß,
  um  schließlich  zur  Entscheidung  an  das  Plenum  zurückzukehren.


7.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Etat  des  Auswärtigen:
das  Haus  genehmigt  die  Position  für  eine  preußische  Gesandtschaft
beim  Papst  gegen  die  Stimmen  aller  liberalen  Fraktionen.

7—8.  März.  (Bayern.)  II.  Kammer:  10  Mitglieder  der
Rechten  beantragen,  die  Bitte  an  den  König  zu  richten,  daß  „bei
Auslegung  und  Anwendung  aller  derjenigen  Bestimmungen  der
II.  Verfassungsbeilage,  die  sich  auf  die  Verhältnisse  der  katholischen
Kirche  und  ihrer  Angehörigen  beziehen,  die  Tegernseer  Erklärung
vom  15.  September  1821  der  Staatsregierung  als  Richtschnur  zu
dienen  habe.“  Der  Ministerpräsident  v.  Lutz  erklärt  sich  Namens
der  Regierung  gegen  den  Antrag.  Derselbe  wird  jedoch  trotzdem
schließlich  mit  80  (ultr.)  gegen  71  (lib.  u.  protest.-konserv.)  Stimmen
angenommen.

In  der  Debatte  legt  Rittler  die  Gründe  dar,  die  zur  Stellung
        <pb n="99" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  7—8.)  63

des  Antrags  veranlaßten,  und  schließt  mit  der  Aufforderung  an  die  Linke,
durch  die  Annahme  des  Antrags  einen  Akt  der  von  ihr  so  hochgepriesenen
Toleranz  zu  begehen.  Kultusminister  Dr.  v.  Lutz  weist  unter  namentlicher
Berücksichtigung  der  mit  Rom  gepflogenen  Verhandlungen  nach,  daß  die
Tegernseer  Erklärung  ein  Staatsakt  von  verbindlicher  Rechtsnorm  nicht  sei
und  die  Widersprüche  zwischen  Konkordat  und  Religionsedikt  nicht  zu  beseitigen
  vermochte.  Das  Konkordat  habe  den  Charakter  als  Staatsgrundgesetz
  nur  vorbehaltlich  der  Bestimmungen  des  Religionsedikts  haben  sollen,
und  die  Tegernseer  Erklärung  hätte  nur  mit  Zustimmung  des  Landtags
einen  jenes  Edikt  alterierenden  und  das  Konkordat  erweiternden  Einfluß  erlangen
  können.  Der  Minister  weist  nach,  daß  dieß  von  Rom  auch  anerkannt
  worden  sei.  Wozu  also  sei  der  Antrag.  eingereicht?  Es  gebe  keine
ernsthafte  Beschwerde  der  katholischen  Kirche  in  Bayern.  Dieselbe  könne
ihre  Kraft  nach  Wohlgefallen  entwickeln.  „Wir  haben  keinen  Kulturkampf,
auch  keinen  stillen.“  Er  schildert  die  Fürsorge  der  Staatsregierung  für  die
geistliche  Wirksamkeit  in  Schule  und  Kirche.  Zur  Durchführung  des  Antrags
  könnte  nichts  geschehen,  als  daß  zur  ersten  Tegernseer  Erklärung  eine
zweite  komme  und  die  Verwirrung  noch  größer  werde.  Der  Antrag  sei
schon  deshalb  aussichtslos,  weil  er  eine  Änderung  der  Verfassung  bedeute
und  deshalb  einer  Zweidrittelmajorität  bedürfe.  So  müsse  denn  das  bisherige
  Recht  aufrechterhalten  bleiben,  bis  Zeit  und  Umstände  gestatten,  das
Recht  zu  ändern.  Am  Schlusse  versichert  der  Minister  wiederholt,  daß  er
den  berechtigten  Wünschen  der  Katholiken  mit  größtem  Wohlwollen  auch
ferner  entgegenkommen  werde.  v.  Schauß  (lib.)  und  Frhr.  v.  Lerchenfeld
  (lib.)  bekämpfen  den  Antrag,  ins-  besondere  vom  Standpunkte  der  Gleichberechtigung
  der  Konfessionen  aus.  Letzterer  legt  aktenmäßig  dar,  daß  die
Gleichberechtigung  der  Protestanten  durch  die  in  dem  Antrage  verlangte
Verfassungsänderung  im  höchsten  Grade  gefährdet  sei.  Die  Garantie  für  die
Gleichberechtigung  erblicken  die  Protestanten  allein  im  Religionsedikt,  nicht
aber  in  der  Toleranz  Rittlers  und  nicht  in  seinem  und  anderer  Urteil  über
die  Grenzen  des  göttlichen  und  des  weltlichen  Rechtes.  Walter  (ultram.)
deduziert  in  Befürwortung  des  Antrages:  die  Erklärung  müsse  zweifellos
eine  Bedeutung  haben,  und  zwar  die,  daß  für  die  inneren  Verhältnisse  der
katholischen  Kirche  das  Konkordat  maßgebend  und  dessen  Bestimmungen  auszuführen
  seien,  auch  wenn  Hoheitsrechte  des  Staates  dabei  übergangen
werden  müßten.  Kultusminister  v.  Lutz  hält  dagegen  seine  ersten  Ausführungen
  aufrecht,  und  erwidert  auf  eine  Äußerung  des  Vorredners,  daß
er  von  der  Notwendigkeit  des  Kanzelparagraphen  auch  heute  noch  überzeugt
  sei.

    Tatsächlich  ist  die  Lage  die,  daß  die  Tegernseer  Erlkärung  (s.  den
Wortlaut  derselben  S.  30)  —  d.  d.  15.    Sept.  1821  im  Jahre  1818  in
aller  Form  aufgehoben,  1852  und  1854  in  zwei  Parteien  wieder  hergestellt,
im  Jahre  1873  aber  neuerdings  wieder  aufgehoben  wurde.  Die  gesetzliche
Ungültigkeit  derselben  ist  außer  Frage:  seit  dem  26.  Mai  1818  bestand  in
Bayern  eine  Verfassung  und  somit  konnte  König  Max  Josef  I.  diese  Erklärung
  zwar  einseitig  erlassen,  ihr  aber  damit  nicht  zugleich  auch  Gesetzeskraft
  verschaffen.  Ihre  neuerliche  Wiederherstellung  ist  geradezu  unmöglich,
ohne  endlose  Kämpfe  hervorzurufen.  Die  Abstimmung  der  Kammer  ist  dafür
im  höchsten  Grade  bezeichnend.  Wenn  es  in  derselben  eine  Partei  gibt,
der  die  Sache  des  „christlichen  Staates“  wirklich  am  Herzen  liegt,  ist  es  die
kleine  vierköpfige  konservative  Gruppe.  Aber  siehe  da,  diese  Gruppe  teilt
sich:  die  drei  protestantischen  Mitglieder  Lemberd,  Löfflad  und  Dr.  Luthardt
stimmen  mit  Nein,  das  katholische  Mitglied  Friedrich  Hörmann  mit  Ja.
Es  muß  in  jenem  Antrage  auch  für  das  kirchlich  gesinnteste  und  katholiken-
        <pb n="100" />
        64  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  8  -11.)

freundlichste  Protestantengemüt  etwas  verletzendes  gelegen  haben,  andernfalls
hätte  der  Abg.  Luthardt  gewiß  nicht  mit  Nein  gestimmt.  Auf  der  andern
Seite  will  es  die  Ironie,  daß  die  liberale  Kammerpartei  so  wenig  mit  der
protestantischen  Konfession  identisch  ist,  daß  vielmehr  ihre  Führer  der  Mehrheit
  nach  katholisch  sind.  Abgesehen  von  den  Marquardsen,  Aub,  Lerchenfeld,
  Crämer,  K.  H.  Schmidt  und  Vaillant:  die  Fischer,  Schautz,  Hörmann,
Schlör,  Alwens,  Buhl,  Stauffenberg  und  Herz  gehören  der  kalholischen
Kirche  an.  Der  Anspruch  der  Ultramontanen  auf  ein  Namens  der    katholischen
  Bevölkerung  genommenes  Wort  muß  danach  bemessen  werden.  Sie
sind  nur  eine  bestimmte  kirchliche  Partei,  mehr  nicht.  Man  nimmt  denn
auch  von  vorneherein  an,  die  l.  Kammer  werde  den  Beschluß  der  II.  Kammer
ihrerseits  verwerfen  und  so  gar  nicht  bis  an  die  letzte  entscheidende  Instanz
gelangen  lassen.

8—II.  März.  (Preußen.)  Volkswirtschaftsrat:  der  permanente
  Ausschuß  desselben  berät  das  Tabakmonopol  und  spricht  sich
schließlich  mit  16  gegen  9  Stimmen  für  das  Monopol,  für  eine
höhere  Besteuerung  des  Tabaks  aber  mit  20  gegen  3  Stimmen  aus.

9.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  nimmt  die  Eisenbahnverstaatlichungs-Vorlage
  nach  den  Anträgen  der  Kommission  im
wesentlichen  durchaus  nach  den  Wünschen  der  Regierung  in  2.  Lesung
an,  verschiebt  dagegen  die  3.  Lesung  ausdrücklich,  bis  das  Herrenhaus
dem  Gesetze  über  die  finanziellen  Garantieen  seine  Zustimmung  erteilt
  haben  wird.

9.  März.  (Bayern.)  I.  Kammer:  Debatte  über  den  neuen
(zweiten)  Beschluß  der  II.  Kammer  wider  die  Simultanschulen  und  für
die  Wiederherstellung  reiner  Konfessionsschulen.  Der  Minister  v.  Lutz
erklärt  den  Antrag  der  II.  Kammer  für  gänzlich  unannehmbar  für
die  Regierung,  weil  derselbe  unvollstreckbar  sei.  Das  Haus  lehnt
den  Beitritt  zu  dem  Beschlusse  der  II.  Kammer  mit  allen  gegen
1  Stimme  (des  starr  ultram.  Fürsten  Löwenberg)  ab  und  beharrt
also  auf  ihrem  früheren  vermittelnden  Beschlusse.

11.  März.  (Bayern.)  I.  Kammer:  Debatte  über  den  Beitritt
  zum  Beschlusse  der  II.  Kammer  wider  das  Tabakmonopol.
Die  Kommission  beantragt  diesen  Beitritt.  Die  Regierung  erklärt,
daß  sie  auch  heute  noch  außer  Stande  sei,  sich  bez.  ihrer  Stellungnahme
  zum  Tabakmonopol  definitiv  auszusprechen.  Das  Haus
lehnt  nach  bewegter  Debatte  den  Beitritt  mit  31  gegen  12  Stimmen
ab.  Die  Mehrheit  ist  ersichtlich  für  Erhöhung  der  Reichseinnahmen
und  nicht  gegen  das  Tabakmonopol,  hält  aber  die  Frage  für  noch
nicht  spruchreif.

11.  März.  (Hessen.)  II.  Kammer:  Debatte  über  den  Antrag,
  die  Regierung  zu  ersuchen,  sich  im  Bundesrate  gegen  das  Tabakmonopol
  zu  erklären.  Die  Regierung  erklärt,  zu  der  Frage  noch
        <pb n="101" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  12—14.)  65

nicht  Stellung  genommen  zu  haben.  Ein  Antrag,  zur  Tagesordnung
überzugehen,  wird  mit  Stimmengleichheit  abgelehnt  und  der  Antrag
gegen  das  Monopol  mit  23  gegen  19  Stimmen  angenommen.  Auch
ein  Teil  der  Minderheit  ist  gegen  das  Monopol,  bestreitet  aber  die
Kompetenz  der  Kammer  zur  Entscheidung  dieser  Frage.

12.  März.  (Preußen.)  Der  neue  Gesandte  v.  Schlözer  hat
seine  erste  Audienz  beim  Papste.  Der  Papst  versichert  denselben,
„wenn  es  nur  von  ihm  abhinge,  wäre  ein  Einvernehmen  bereits  in
allen  Punkten  hergestellt“,  und  die  Blätter  zerbrechen  sich  den  Kopf,
was  der  Papst  damit  eigentlich  habe  sagen  wollen.

13.  März.  (Bayern.)  I.  Kammer:  lehnt  nach  dem  Antrage
  des  Bischofs  Dinkel  von  Augsburg  ihren  Beitritt  zu  dem
Beschluß  der  ultramontanen  Mehrheit  der  II.  Kammer,  das  siebente
Schuljahr  wieder  abzuschaffen,  mit  allen  gegen  bloß  2  Stimmen  ab.

14.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Beratung  des  Kultusetats:
  die  Ultramontanen  greifen  die  Zustände  an  den  deutschen
Universitäten  und  die  Fortschrittspartei  die  Ausschreitungen  eines
servilen  ostpreußischen  Schulinspektors  gegen  sie  mit  Vehemenz  an.
Die  Dotation  des  altkatholischen  Bischofs  wird  aus  der  Etatsposition
der  katholischen  Bischöfe  entfernt  und  als  eigene  Position  eingestellt.

Bezeichnenderweise  sind  die  Debatten  über  den  Etat  des  Kultusministeriums
  in  mancher  Hinsicht.  sehr  wesentlich  verschieden  von  denjenigen
früherer  Jahre,  als  Minister  Falk  noch  im  Amte  war.  Sie  zeichnen  sich
seitens  der  Konservativen  und  des  Zentrums  durch  große  Schonung  gegen
die  Regierung  und  die  Person  des  derzeitigen  Kultusministers  aus;  zu  einer
Reihe  kleiner  Liebesdienste,  wie  der  Kreierung  einer  neuen  Direktorstelle  im
Kultusministerium,  der  Einsetzung  eines  zweiten  Generalsuperintendenten  für
die  Provinz  Sachsen  u.  dergl.,  bietet  das  Zentrum  bereitwillig  die  Hand.
Die  Leidenschaft  früherer  Tage  zuckt  nur  dann  und  wann  noch  einmal  auf.
Allein  bei  allem  Entgegenkommen  in  den  Formen,  bei  allem  Bestreben,
nach  oben  möglichst  wenig  zu  verletzen  und  anzustoßen,  wird  sachlich  doch
kaum  irgendwo  eine  Nachgiebigkeit  in  den  Ansprüchen  des  Zentrums  bemerkt.
  Die  Art,  in  welcher  das  Zentrum  mißliebige  Institute  aus  der
Kulturkampfgesetzgebung,  wie  z.  B.  den  geistlichen  Gerichtshof  oder  die  altkatholische
  Bischofswürde,  behandelt,  ist  noch  ebenso  schneidig,  wie  nur  je.
Abgeordneter  v.  Jazdzewsky  (Pole)  beschwert  sich  in  lebhaftem  Tone
über  die  Härte,  mit  der  die  Maigesetze  in  Posen  ausgeführt  würden,  über
die  staatliche  Verwaltung  des  Bischofsvermögens,  die  Fortdauer  der  Temporaliensperre
  u.  dergl.  Der  Kulkusminister  v.  Goßler  weist  diese
Beschwerden  zurück  und  erklärt,  daß  zur  Aufhebung  des  Sperrgesetzes  für
die  Provinz  Posen  durchaus  kein  Anlaß  vorliege,  da  der  polnische  Klerus
noch  immer  die  nationale  großpolnische  Agitation  betreibe.  Durch  diese
Ausführungen  gerät  Windthorst  in  eine  etwas  gereiztere  Stimmung,  als
es  bisher  bei  diesen  Debatten  der  Fall  war.  Er  vermißt  an  dem  Standpunkt
  der  Regierung  alle  Hochherzigkeit  und  fordert  allgemeine  Aufhebung
des  Sperrgesetzes  und  der  über  die  krankenpflegenden  Orden  ergangenen  Be-Schulthess,

  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  5
        <pb n="102" />
        66  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  14.)

schränkungen.  Die  Position  für  einen  altkatholischen  Bischof  beantragt  das
Zentrum  zu  streichen  oder  wenigstens  aus  dem  Kapitel:  katholische  Geistliche
auszuscheiden.  Die  Konservativen  tuen  dem  Zentrum  den  Gefallen,  den
letzteren  Wunsch  zu  erfüllen;  die  Position  selbst  wird  gegen  die  Stimmen
des  Zentrums  und  der  Polen  bewilligt.  Beim  Kapitel  „Universitäten"“
greifen  Reichensperger  und  Windthorst  nicht  ohne  Grund  die  gegenwärtigen
Zustände  an  den  Universitäten  an  und  unterziehen  sie  einer  sehr  lebhaften
Kritik,  die  langen  Ferien,  das  verderbliche  Korps-  und  Duellwesen,  das
System  bloßer  Vorlesungen  ohne  notwendige  Selbsttätigkeit  der  Studierenden,
  die  mangelhaften  Examina,  die  Professorenringe,  die  unbefriedigende
Stellung  der  Privatdozenten  u.  dergl.  Noch  lebhafter  gestaltet  sich  die  Debatte
  über  einen  Erlaß  des  ostpreußischen  Schulinspektors  Korsepius  in  Friedland
  gegen  die  Anhänger  der  Fortschrittspartei,  den  derselbe  an  die  Lehrer
seines  Bezirks  gleichzeitig  mit  der  königl.  Botschaft  erließ  und  in  welchem
er  von  maßloser  Agitation  derjenigen  spricht,  welche  sich  als  königstreu  bezeichnen
  und  es  nicht  sind,  ferner  von  den  frechen  Lügen,  mit  denen  man  das
Volk  zu  täuschen  suche  u.  dgl.  Kultusminister  v.  Goßler:  Ich  erkenne  an,
daß  einzelne  Ausdrücke  und  Redewendungen  in  diesem  Schreiben  hätten  vermieden
  werden  können;  aber  den  gesamten  Charakter  und  Geist  desselben
billige  ich.  (Lebhafter  Beifall  rechts  )  Ich  ziehe  alle  Konsequenzen,  die  sich
daraus  ergeben.  (Hört,  hört!  links.)  Der  Ausgangspunkt  der  ostpreußischen
Agitation  der  Fortschrittspartei  war  der,  daß  sich  diese  Partei  als  eine  spezifisch
  königstreue  hingestellt  hat,  und  diesen  Mythus,  der  sich  allmählich  in
breiten  Schichten  des  Volkes  und  auch  im  Lehrerstande  breitgemacht,  hat  der
allerhöchste  Erlaß  vom  4.  Januar  zerissen  (Große  Bewegung  linke;  Rufe:
Mythus?").  und  deshalb  war  der  Kreisschulinspektor  sehr  wohl  berechtigt,
solche  retrospektive  Betrachtungen  anzustellen.  Es  ist  unglaublich,  was  man
in  der  Wahlagitation  den  Lehrern  alles  zugemutet  hat.  Wundern  sie  sich,
wenn  solche    Dinge  eine  tiefgehende  Bewegung  hervorgerufen  und  auf  Grund

des  Erlasses  Seiner  Majestat  zum  Widerstande  dagegen  geführt  haben,  daß
unter  falscher  Flagge  die  Agitation  geführt  wird? (  Murren  links,  Beifall
rechts.)  Virchow  (Fortschritt):  Die  Anfrage  hatte  nur  den  Zweck,  zu  erfahren,
  ob  der  Minister  das  Verfahren  des  Schulinspektors  billige,  der  in
seiner  amtlichen  Eigenschaft  die  Lehrer  zur  Wahlbeeinflussung  gegenüber  den
Eltern  seiner  Schüler  auffordert.  Der  Minister  hat  nun  zwar  mit  einer
kühnen  Wendung  einzelne  Ausdrücke  des  Erlasses  mißbilligt,  im  ganzen  aber
das  Vorgehen  des  Mannes  kaum  getadelt.  Nun  geht  er  aber  noch  weiter
und  spricht  davon,  daß  wir  einen  Mythus  über  unsere  Treue  zu  Kaiser  und
Reich  erfunden  hätten.  Ich  bestreite  dem  Minister  das  Recht,  daß  er  sich
in  solcher  Weise  hier  über  eine  Partei  äußern  darf.  (Zustimmung  links,
Widerspruch  rechts.)  In  England  hat  es  härtere  Kämpfe  zwischen  den  Parteien
  und  der  Regierung  gegeben,  und  man  hat  sich  dort  daran  gewöhnt,
eine  Opposition  Ihrer  Majestät  anzuerkennen,  die  von  Zeit  zu  Zeit  in  die
Regierung  kommt,  die  zeitweise  auch  konservativ  ist.  Wir  haben  nun  in
Preußen  eine  lange  Reihe  von  konservativen  Ministerien  gehabt;  es  gibt
aber  im  Lande  eine  recht  beträchtliche  Anzahl  von  Männern,  die  der  festen
Hoffnung  sind,  daß  das  anders  werden  wird.  Müssen  wir  denn  durchaus
königs-  und  reichsfeindlich  sein,  weil  wir  dem  gegenwärtigen  Ministerium
widerstreben?  Wir  sind  doch  Dezennien  lang  in  dem  Glauben  gewesen,  daß
wir  in  einem  konstitutionellen  Staate  lebten,  in  dem  es  nicht  als  eine  Unehrerbietigkeit
  gegen  die  Krone  gilt,  wenn  man  anderer  Meinung  ist  als  das
Ministerium.  Nicht  wir  haben  einen  Mythus  erfunden,  sondern  die  Herren
von  der  Regierung  und  ihre  Presse  haben  die  Fabel  von  unserer  Reichsund
  Königsfeindlichkeit  aufgebracht.  In  einem  amtlichen  Aktenstück  ist  zu-
        <pb n="103" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  14—16.)  67

erst  der  Vorwurf  des  Republikanis-  mus  gegen  uns  erhoben  worden.  Das
mag  ja  im  Interesse  gewisser  Leute  liegen,  die  das  für  nötig  halten,  um
ihre  Stellung  zu  sichern.  (Sehr  gut!  links.)  Es  ist  aber  doch  das  erstemal,
daß  mitten  im  Parlament  einer  Partei  der  Vorwurf  gemacht  wird,  ihre
Königs-  und  Reichstreue  sei  ein  von  ihr  erfundener  Mythus.  Wo  isi  denn
der  Mythus?  Das  Recht  des  Königs  zur  selbständigen  Leitung  seiner  Politik,
  wie  es  im  Erlaß  betont  wird,  haben  wir  zu  keiner  Zeit  bestritten;
wir  glauben  aber  auch,  daß  der  König  stets  mit  seinem  Volke  im  Frieden
wird  leben  wollen  und,  wenn  uns  durch  die  Wahlen  des  Landes  die  Majorität
  zufallen  sollte,  ein  anderes  Ministerium  berufen  wird.  Wir  haben
das  ja  auch  schon  erlebt.  Wie  kann  man  aber  Männern,  die  nie  die  Treue
gegen  den  König  und  das  Reich  vernachlässigt  haben,  vorwerfen,  daß  sie
unter  falscher  Flagge  segeln?  Nur  mit  Widerstreben  bin  ich  nochmals  auf
dieses  widerwärtige  Thema  eingegangen.  Der  Minister  wird  mir  aber  zugeben,
  daß  es  eine  Grenze  des  Ertragbaren  gibt.

14.  März.  (Preußen.)  Volkswirtschaftsrat:  der  ständige
Ausschuß  desselben  billigt  mit  allen  gegen  3  Stimmen  die  beabsichtigte
  Gewerbeordnungs-Novelle  gegen  das  Hausierwesen.  v.  Risselmann
  kündigt  sogar  an,  er  werde  im  Plenum  eine  Resolution  einbringen,
  in  der  die  Regierung  ersucht  wird,  bez.  des  Hausiergewerbes
auf  den  Standpunkt  von  vor  1868  zurück  zu  gehen.

11.  März.  (Baden.)  II.  Kammer:  erklärt,  wie  zu  erwarten
stand,  die  Wahl  des  katholischen  aber  nicht  ultramontanen  Abgeordneten
  Baumstark  für  ungiltig.  Demokraten  und  Ultramontane
geben  sich  die  Hand,  ihn  aus  der  Kammer  zu  entfernen  und  sich
zugleich  in  dieser  für  gewisse  Fälle  eine  Majorität,  wenn  auch  nur
von  1  Stimme,  zu  sichern.

15.  März.  (Deutsches  Reich.)  Das  Reichsgericht  trifft  die
Entscheidung,  daß  gedruckte  sozialdemokratische  Wahlzettel,  wie  überhaupt
  alle  Formen  der  Vervielfältigung  unter  den  Begriff  der  Druckschriften
  und  somit  unter  das  Sozialistengesetz  fallen,  eine  Verteilung
von  solchen  also  straffällig  sei.

15.  März.  (Bayern.)  Das  Generalkomité  des  landwirtschaftlichen
  Vereins  spricht  sich  nach  einläßlicher  Debatte  mit  13
gegen  12  Stimmen  für  das  Tabakmonopol  aus.  Ebenso  erklärt  sich
die  Handelskammer  von  Augsburg  mit  10  gegen  4  Stimmen  für,
dagegen  die  Handels-  und  Gewerbekammer  von  Oberbayern  einstimmig
  gegen  dasselbe.

15—16.  März.  (Preußen.)  Volkswirtschaftsrat:  der  ständige
  Ausschuß  desselben  genehmigt  den  Krankenkassen-Gesetzentwurf
nur  mit  zahlreichen  Modifikationen  und  nimmt  einen  Antrag  an,
wonach  auch  die  in  der  Landwirtschaft  und  Forstwirtschaft  ständig
beschäftigten  Arbeiter  zu  diesen  Kassen  herangezogen  werden  sollen.

5
        <pb n="104" />
        68  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16—17.)

Bezeichnender  Weise  macht  sich  in  diesem  Ausschusse  durchweg  die
ausgesprochene  Tendenz  geltend,  die  Leistungen  der  Versicherungskassen  möglichst
  herabzudrücken.  Über  das  Motiv  dazu  spricht  sich  einer  der  Hauptredner
  mit  möglichster  Deutlichkeit  dahin  aus:  Je  mehr  Spielraum  die  einzelnen
  Kassen  hätten,  um  so  mehr  Gelegenheit  hätten  sie,  sich  gegenseitig
Konkurrenz  zu  machen  und  durch  Erhöhung  der  Leistungen  für  die  kranken
Arbeiter  sich  gegenseitig  die  Arbeiter  abspenstig  zu  machen,  was  die  Interessen
der  Großindustriellen  schädigen  würde.

16.  März.  (Bayern.)  II.  Kammer:  Finanzausschuß:  führt
bei  der  Vorberatung  des  Kultusetats  nach  den  Anträgen  Rittler's
eine  wahre  Razzia  gegen  die  Lehrerbildungsanstalten  aus,  indem
nicht  weniger  als  172.833  Mark  für  jedes  Jahr  der  zweijährigen  Finanzperiode
  gestrichen  werden.

Die  Forderungen  der  Regierung  waren  fast  überall  auf  dem  Stande
der  früheren  Bewilligungen  gehalten,  welche,  als  das  Kultusreferat  in  den
Händen  des  gutkatholischen  Domkapikulars  Dr.  Anton  Schmid  war,  von
den  früheren  Kammern  ohne  weiteren  Streit  bewilligt  worden  sind.  Sie
diesmal  zu  verweigern,  war  jedoch  die  Mehrheit  des  Ausschusses  von  vorneherein
  entschlossen,  so  daß  Rittler  sich  sogar  der  Mühe  überhoben  glaubt,
für  seine  Abstriche  irgend  welche  Gründe  anzuführen.  In  runder,  fest  und
hoch  gegriffener  Summe  wird  jeweils  ein  Abstrich  vorgeschlagen,  und  die
ultramontane  Mehrheit  des  Ausschusses  sieht  die  Notwendigkeit  und  Nütlichkeit
  davon  sofort  und  ohne  Debatte  ein.  Einem  solchen  Verhalten  gegenüber
  wahren  die  liberale  Minderheit  und  ebenso  die  Staatsregierung  lediglich
ihre  Würde,  indem  sie  es  mit  einem  Hinweise  auf  die  schweren  Einbußen,
welche  das  Volks-  schullehrerwesen  und  durch  dasselbe  die  Schulbildung  des
heranwachsenden  Geschlechtes  erleiden  muß,  und  mit  einem  Proteste  gegen
diese  pflichtwidrige  Art,  öffentliche  Angelegenheiten  zu  behandeln,  bewenden
lassen.  Die  Abstriche  setzen  ganz  besonders  beim  Stipendienwesen  ein  und
ergeben  folgende  Hauptposten.  Bei  den  vollständigen  Lehrerbildungsanstalten
  wurden  gestrichen  24.000  Mark,  bei  den  Schullehrerseminarien  52.667  Mark,
bei  den  Präparandenschulen  81.900  Mark  (indem  sie  von  101.900  Mark  mit
Einem  Schlag  auf  20.000  Mark  herabgesetzt  worden)  zusammen  158.567  Mark;
bei  dem  Posten  der  Stipendien  für  die  absolvierten  Seminaristen  werden
abgestrichen  8.500  Mark,  so  daß  der  Gesamtabstrich  bei  dem  Stipendienwesen
allein  167.067 Mark  beträgt.  Offenbar  soll  ein  künstlicher  Mangel  an  weltlichen
Lehrkräften  herbeigeführt  werden.  Die  Anstrengungen,  welche  seit  Ende  der
sechsziger  Jahre  gemacht  wurden,  um  dem  Bedürfnis  an  Lehrkräften  für
die  Volks-  schule  annähernd  zu  genügen,  namentlich  durch  Stipendien  für  angehende
  Seminaristen  u.  s.  w.,  sollen  in  ihr  Gegenteil  verkehrt  werden,  um
auf  diese  Weise  für  Klosterschulen  und  Lehrschwestern  Raum  zu  machen.

Der  Staatsminister  v.  Lutz  erklärt  denn  auch  geradezu,  daß  durch  diese  Beschlüsse
  die  Axt  an  das  ganze  Volksschullehrerbildungswesen  gelegt  werde.

17.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Regierung  legt
demselben  ein  neues  Verwendungsgesetz  bez.  der  „in  Folge  weiterer
Reichssteuerreformen  an  Preußen  zu  überweisenden  Geldsummen“
nebst  Motiven  vor:

Der  neue  Verwendungsgesetzentwurf  lautet:  §  1.  Nach  Vorschrift
  dieses  Gesetzes  sind  zu  verwenden:  1)  Die  dem  preußisichen  Staate
aus  dem  Ertrage  der  Zölle  und  der  Tabaksteuer  jährlich  zu  überweisenden
        <pb n="105" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  17.)  69

Geldsummen  unter  Zurechnung,  resp.  Abrechnung  desjenigen  Betrages,  um
welchen  der  je  für  dasselbe  Jahr  von  Preußen  zu  entrichtende  Matrikularbeitrag
  weniger  oder  mehr  beträgt  als  die  im  Staats-  haushaltsetat  für
1879/80  vorgesehene  Summe,  sowie  unter  Abrechnung  des  nach  §  2  des
Gesetzes  vom  10.  März  1881  zu  dem  bewilligten  dauernden  Steuererlaß  erforderlichen
  Betrages,  insoweit  darüber  nicht  mit  Zustimmung  der  Landesvertretung
  behufs  Bedeckung  der  Staatsausgaben  anderweit  Verfügung  getroffen
  wird;  2)  die  aus  den  Erträgen  der  Reichsstempelabgaben  sowie  die
infolge  der  fernen  Einführung  neuer  oder  der  Erhöhung  bestehender  Reichssteuern
  aus  deren  Erträgen  an  Preußeen  jährlich  zu  überweisende  Summe
unverkürzt.  —  §  2.  Die  nach  §  1  verfügbaren  Mittel  sollen  —  nach  Absetzung
  des  auf  die  hohenzollernschen  Lande  entfallenden  Anteils  —  dazu
verwandt  werden:  1)  Zunächst  die  Klassensteuer  der  vier  untersten  Steuerstufen,
  von  der  untersten  Stufe  aufsteigend,  außer  Hebung  zu  sehen.
2)  Der  nach  Absetzung  des  hierzu  erforderlichen  Betrages  verbleibende  Überschuß
  ist  a.  zur  Hälfte  —  bis  auf  Höhe  der  durch  eigene  Einkünfte  nicht
gedeckten  persönlichen  Unterhaltungs-   kosten  der  Volksschulen  —  behufs  Erleichterung
  der  Volksschulen,  insbesondere  zur  Beseitigung  der    Schulgelderhabung;
  b.  zu  einem  Viertel  —  bis  auf  Höhe  der  Hälfte  des  etats-  mäßigen
Sollbetrages  der  Grund-  und  Gebäudesteuer  ...  behufs  Erleichterung  der
Kommunallasten  den  Kreisen  zu  überweisen,  und  c.  zu  einem  Viertel  bis
zum  Hoöchstbetrage  von  25  Millionen  Mark  zur  Aufbesserung  der  Beamtenbesoldungen
  einschließlich  derjenigen  der  Beamten  der  hohenzollernschen  Lande
nach  Maßgabe  eines  dem  Landtage  zur  Zustimmung  vorzulegenden  Normalbesoldungsplanes
  zu  verwenden.  —  §  3.  Insofern  die  nach  §  2  2c  zu
verwendenden  Mittel  —  unter  Hinzurechnung  der  zu  demselben  Zweck  aus
sonstigen  Einnahmequellen  im  Staatshaushaltsetat  etwa  in  Ausgabe  zu
stellenden  Summen  —  den  Betrag  von  25  Millionen  Mark  übersteigen,  wächst
der  Überschuß  den  nach  §  2a  und  b  zu  verwendenden  Quoten,  und  zwar
der  erstern  zu  zwei  Drittel  und  der  letztern  zu  einem  Drittel  zu.  Insofern
der  nach  §  2  2b  verfügbare  Betrag  denjenigen  der  Hälfte  der  Grund-  und
Gebäudesteuer  übersteigt,  wächst  der  Überschuß  der  nach  §  2  2a  zu  verwendenden
  Quote  zu.  —  §  4.  Die  Feststellung  der  nach  §  1  jährlich  verfügbaren
  Summe  erfolgt  durch  den  Staatshaushaltsetat.  -  §  5.  Hinsichtlich
der  Außerhebungsetzung  der  Klassensteuer  der  vier  untersten  Stufen  kommen
folgende  Bestimmungen  zur  Anwendung:  Insoweit  der  nach  §  2  1)  verfügbare
  Betrag  zur  Deckung  nur  eines  Teils  der  für  das  betreffende  Jahr  veranlagten
  Klassensteuer  einer  der  vorgenannten  Stufen  unter  Berücksichtigung
der  nach  §  6  des  Gesetzes  vom  25.  Mai  1873  getroffenen  Feststellung  zureicht,
  soll  die  entsprechende  Anzahl  von  Monatsraten  der  betreffenden  Stufe
erlassen  werden;  2)  der  durch  den  Erlaß  einer  Monatsrate  jeder  Steuerstufe
entstehende  Einnahmeausfall  wird  auf  ein  Zwölftel  des  aus  der  jährlichen
Veranlagung  sich  ergebenden  Jahressteuerbetrages  unter  Abzug  von  3  Proz.
für  die  im  Laufe  des  Jahres  entstehenden  Abgänge  und  Ausfälle  bestimmt;
3)  die  für  die  örtliche  Erhebung  und  für  die  Veranlagung  der  Klassensteuer
den  Gemeinden  bewilligten  Gebühren  sind  auch  von  den  unerhoben  bleibenden
  Steuerstufen,  bezw.  Monatsraten,  und  zwar  von  dem  nach  2)  vorstehend
  zu  bestimmenden  Betrage  derselben  aus  der  Staatskasse  zu  gewähren
und  werden  auf  den  verfügbaren  Erlaßbetrag  angerechnet;  4)  wie  viele  und
welche  Monatsraten  bei  den  zu  nennenden  Steuerstufen  unerboben  bleiben,
wird  jährlich  durch  den  Finanzminister  bekannt  gemacht.  —  §  6.  Bei  Verteilung
  der  im  §  2  unter  a  bezeichnenden  Summen  kommen  folgende  Bestimmungen
  zur  Anwendung:  1)  die  Verteilung  erfolgt  zur  Hälfte  nach
Verhältnis  der  im  letztvergangenen  Jahre  durchschnittlich  vorhanden  ge-
        <pb n="106" />
        70  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  17.)

wesenen  Schüler-  zahl,  zur  andern  Hälfte  nach  Verhältnis  der  durch  eigene  Ein—
künfte  nicht  gedeckten  persönlichen  Unterhaltungskosten  der  Volksschulen;
2)  als  eigene  Einkünfte  der  Volksschulen  werden  in  Ansatz  gebracht:  die
Einkünfte  aus  dem  zur  Dotation  der  Lehrerstellen  bestimmten  Schul-,  Kirchenund
  Stiftungsvermögen  an  Grundbesitz  (Landdotation),  Realberechtigungen,
Geld-  und  Naturalrenten,  Kapitalien  und  Berechtigungen  aus  Verpflichtungen
dritter,  welche  auf  besondern  Rechtstiteln  beruhen,  nicht  aber  das  an  die
Schulen  oder  Lehrer  zu  entrichtende  Schulgeld;  3)  als  persönliche  Unterhaltungs-
  kosten  der  Volksschulen  werden  in  Ansatz  gebracht:  a.  das  den
Lehrer  und  Lehrerinnen  zu  gewährende  Diensteinkommen,  jedoch  unter  Ausschließung
  der  freien  Dienstwohnung  oder  der  statt  derselben  gewährten
Mietentschädigung  und  des  Feuerungsbedarfs  oder  der  statt  desselben  gewährten
  Entschädigung,  bezw.  unter  Abrechnung  entsprechender  Geldbeträge
von  dem  Diensteinkommen,  sofern  Wohnung  und  Feuerungsbedarf  aus  der
Besoldung  bestritten  werden  müssen;  b.  die  Pensionen  der  Lehrer  und
Lehrerinnen.  —  §  7.  Die  näheren  Anordnungen  wegen  Aufstellung  des
Verteilungsplanes  für  die  nach  §  2,  2a    zu  überweisenden  Summen  werden
durch  den  Minister  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinalangelegenheiten
erlassen,  welchem  auch  die  Feststellung  des  Planes  obliegt.  §  8.  Die  den

Kreisen  nach  §  2a  überwiesenen  Summen  sind  zu  neun  Zehnteilen  nach
demselben  Maßstabe  §  6,  a.  auf  die  einzelnen  Volksschulen  bezw.  Volksschulverbände
  (Schulgemeinden,  bürgerliche  Gemeinden  u.  s.  w.)  innerhalb
des  Kreises  u.  s.  w.  weiter  zu  verteilen  und  denselben  auf  Grund  eines  von
der  Kreis-  und  Landesvertretung  zu  genehmigenden  Unterverteilungsplanes
durch  den  Landrat  (Amtshauptmann)  zu  überweisen;  b.  zu  einem  Zehntel
behufs  Gewährung  besonderer  Bedürfnis-  zuschüsse  zu  den  persönlichen  Unterhaltungskosten
  der  Volksschulen  des  Kreises  zu  verwenden.  Die  Beschlußfassung
  hierüber  steht  der  Kreisvertretung  zu,  das  Ergebnis  der  Verteilung
ist  durch  das  Amtsblatt  und  durch  das  Kreisblatt  zu  veröffentlichen.  —
§  9.  Bei  denjenigen  Volksschulen,  bei  welchen  noch  die  Erhebung  von
Schulgeld  stattfindet,  ist  dasselbe  mindestens  insoweit  aufzuheben  bezw.  zu
ermäßigen,  als  die  überwiesenen  Beträge  dazu  aus-  reichen,  den  Ausfall  zu
decken.  —  §  10.  Die  Verteilung  der  in  § 2  unter  2b  bezeichneten  Summen
erfolgt  dach  Maßgabe  des  Veranlagungs-Solls  der  Grund-  und  Gebäude-Steuer.
  Die  hiernach  zu  überweisenden  Beträge  sind  zunächst  zum  Erlaß
der  Kreis-  (bezw.  Amts-  u.  s.  w.)  Abgaben  des  betreffenden  Etatsjahres  mit
Einschluß  der  auf  die  Kreise  u.  s.  w.  verteilten  Provinzial-Abgaben  zu  verwenden.
  Im  Falle  einer  Mehr-oder  Minderbelastung  einzelner  Teile  des
Kreises  u.  s.  w.  hat  ein  gleichmäßiger  Erlaß  der  Abgaben  einzutreten.  Der
die  Summe  der  vorbezeichneten  Abgaben  übersteigende  Betrag  soll  zur
erleichterung  der  Kommunallasten  verwendet  und  nach  Maßgabe  der  für  die
Wegebauten  stattgehabten  Verwendungen  verteilt  werden.  Die  hierüber  von
der  Kreisvertretung  zu  fassenden  Beschlüsse  bedürfen  der  Zustimmung  des
Bezirksrats  bezw.  bis  zur  Einführung  desselben  der  Bezirksregierung  (Landdrostei).
  Mit  Genehmigung  des  Bezirksrats  bezw.  der  Bezirksregierung  kann
die  Kreisvertretung  ausnahmsweise  eine  anderweite  Verwendung  zur  Befriedigung
  kommunaler  Bedürfnisse  oder  zu  sonstigen  gemeinnützigen  Zwecken
beschließen.  —  §  11.  Die  Erhebung  von  Kommunalzuschlägen  zu  den  didirekten
  Staatssteuern  bezw.  die  Verteilung  von  Kommunallasten  nach  denselben
  hat,  ohne  Rücksicht  auf  die  nach  den  Bestimmungen  dieses  Gesetzes
eintretenden  Außerhebungssetzungen  oder  Überweisungen,  lediglich  nach  Maßgabe
  des  Veranlagungs-Solls  der  betreffenden  Steuern  zu  erfolgen.  Desgleichen
  soll  in  all  denjenigen  Fällen,  in  welchen  eine  aktive  und  passive
Wahlberechtigung  von  der  Entrichtung  gewisser  Steuerbeträge  abhängig  ge-
        <pb n="107" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  17.)  71

macht  ist  oder  wo  die  Ausübung  eines  Wahlrechts  nach  Maßgabe  der  Besteuerung
  geregelt  ist,  der  bezüclichen  Berechnung  das  Veranlagungs-Soll
zugrunde  gelegt.  werden.  —  §  12.  Das  Ergebnis  der  Verteilung  der  den
Kreisen  nach  §  2,  2a  und  b  zu  überweisenden  Geldsummen  ist  alljährlich
zur  Kenntnis  des  Landtages  zu  bringen.  Die  Auszahlung  der  überwiesenen
Beträge  hat  der  Finanzminister  unmittelbar  nach  Feststellung  der  Verteilung
zu  veranlassen.  —  §  13.  Handelt  von  den  hohenzollernschen  Landen.

In  den  Motiven  zum  Verwendungs-  gesetz  wird  betont,  daß  die
Absicht  festgehalten  sei,  die  drückendsten  direkten  Steuern  zu  beseitigen  und
die  Kommunal-Verbände  zu  entlasten.  Hierzu  würden  keineswegs  die  auf
Preußen  betreffenden  Beträge  aus  den  Ergebnissen  der  Tabak-  und  der
Stempelsteuer  und  der  Zölle  ausreichen.  Das  Gesetz  habe  den  Zweck,  über
die  vom  Reiche  zu  überweisenden  Mittel  bindende  Verfügung  zu  treffen  und
die  mittelst  derselben  zu  deckenden  Ausgabezwecke  gesetzlich  zu  fixieren.  Die
Hilfe  des  Reichs  sei  wegen  mangelnder  Einnahmen  in  Anspruch  zu  nehmen,
woraus  ein  weiterer  Beweis  für  die  Notwendigkeit  der  weiteren  Reichssteuer-Reform
  geliefert  sei.  Der  nächste  Zweck  sei  aber  der,  die  geforderte  verfassungsmäßige
  Verwendung  der  fraglichen  Einnahmen  zu  gewähren  und
für  den  Fall  Disposition  zu  treffen,  daß  über  die  Verausgabung  der  gedachten
  Summen  im  Staatshaushaltsetat  ein  Einverständnis  mit  der  Landesregierung
  nicht  erzielt  werden  sollte.  Der  Entwurf  will  alle  in  Folge
künftiger  Reichssteuer-Reformen  an  Preußen  zu  überweisenden  Geldsummen
unverkürzt  zu  den  in  §  2  angegebenen  Zwecken  verwenden  und  zwar  Zug
um  Zug,  so  daß  die  Verwendung  der  vorhandenen  Mittel  kraft  des  Gestzes
eintritt,  ohne  erst  aufs  Neue  der  Mitwirkung  der  Landesvertretung
  zu  bedürfen.  Es  ist  ferner  dahin  Rechnung  getragen,  daß  sowohl
die  aus  der  Tabaksteuer  und  den  Zöllen  als  auch  die  in  Folge  weiterer
Reichssteuer-Reformen  dem  Staate  zufließenden  Summen  zu  den  im  Gesetze
vorgesehenen  Zwecken  verwendet  werden  sollen,  daß  aber  bezüglich  der  erstgedachten
  Erträge  die  Möglichkeit  der  Verwendung  zu  Staatsausgaben
wie  bisher  aufrechterhalten  bleibt.  Nur  die  Reichsstempelsteuer  und  die
Erträge  künftiger  Reichssteuer-Reform  sind  ausschließlich  im  Sinne  des  Gesegzes
  zu  verwenden,  die  Tabaksteuer  nur  soweit,  als  das  im  §  1  des  Gesetzes
  vom  16.  Juli  1880  vorgeschrieben  war.  Regierungsseitig  wird  beabsichtigt,
  zunächst  die  unterste,  dann  die  2.,  3.  und  4.  Stufe  der  Klassensteuerpflichtigen,
  so  weit  die  Mittel  reichen,  von  der  Steuerzahlung  zu  entbinden.
  Motiviert  wird  dieß  durch  die  Klage  über  die  Ungerechtigkeit  des
gegenwärtigen  Besteuerungsmodus.  Dazu  wird  angeführt,  daß  in  dem  Rechnungsjahre
  von  Oktober  1879  bis  dahin  1880  in  der  ersten  Stufe  bei
2.700.748    als  steuerpflichtig  veranlagten  Personen  wegen  rückständiger  Klassensteuer
  254.166  Pfändungen  wirklich  vollzogen  wurden,  und  386.017  Pfändungen
  vergeblich  versucht  wurden.  In  der  zweiten  Stufe  bei  1.059.650
Zahlungspflichtigen  wurden  102.584  Pfändungen  vollzogen,  135.635  weitere
waren  fruchtlos.  In  der  drittten  Stufe  bei  348.740  Zahlungspflichtigen
wurden  28.516  Pfändungen  vollzogen  und  weitere  22.774  waren  fruchtlos.
In  der  vierten  bis  zwölften  Stufe  bei  978.332  Zahlungspflichtigen  waren
zusammen  nur  33.707  Pfändungen  und  blieben  zusammen  nur  21.340
fruchtlos.  Im  Jahre  1881  —  82  ist  die  Zahl  der  Steuerexekutionen  dann
allerdings  erheblich  eingeschränkt  worden.  Die  Aufwendungen  für  Unterhaltung
  der  Volksschulen  betrugen  1878  für  den  Staat  94.894.659  Mark,  in
den  Städten  38.386.700  Mark,  auf  dem  Lande  56.507.659  Mark.  Es  ist  nun  beabsichtigt,
  die  persönlichen  Volks-  schulunterhaltungskosten  auf  den  Staatsfonds
  zu  übernehmen.  Es  sind  für  die  Städte  26.456.789  Mark,  für  das  Land
32.759.109  Mark  ausgesetzt.  Bezüglich  der  Kreisabgaben  wird  besonders  um
        <pb n="108" />
        72  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  17  —18.)

die  Verschiedenheit  zu  illustrieren,  auf  Hessen-Nassau  hingewiesen,  wo  in
18  Kreisen  solche  Abgaben  überhaupt  nicht  erhoben  werden  und  die  Ausgaben
  überhaupt  zum  großen  Teil  aus  Jagdscheingeldern  und  sonstigen  extraordinären
  Einnahmen  bestritten  werden.  Die  gesamten  Kreisabgaben  betragen
  für  Preußen  25.864.406  Mark,  die  Hälfte  der  Grund-  und  Gebäudesteuer
  620.38.067  Mark.  In  der  direkten  Besteuerung  wird  der  Grund  der
finanziellen  Bedrängnis  der  Städte  gesehen,  und  die  Regierung  betrachtet  es
als  ihre  Aufgabe,  die  Schranken  zu  beseitigen,  welche  der  Einführung  geeigneter
  indirekter  Gemeindeabgaben  entgegenstehen.  Die  Frage  der

Gehaltsaufbesserung  der  Beamten  wird  als  dringende  betrachtet,  es
sei  ins  Auge  gefaßt,  nicht  unter  15  Prozent  des  Gehaltes  aufzubessern,  bei
den  untersten  Beamten  soll  mindestens  dieser  Satz  gelten.  Es  sind  erforderlich
  für  höhere  Verwaltungsbeamte  2.379.946,  für  Lehrer  2.058.664,  für
Subaltern-  und  Unterbeamte  14.901.455  und  für  die  Erhöhung  der  Re—
munerationsfonds  625.675,  zusammen  also  19.965.737  Mark.  Behufs  der
Gleichstellung  der  Lehrer  an  den  Gemeindeschulen  mit  den  Lehrern  an  den
Staatsschulen  kommen  event.  noch  1.200.000  Mark  hinzu.  So  gelangen  die
Motive  zu  dem  Schlußsatze:  Soll  der  ganze  Betrag  der  im  Gesetzentwurf
als  verwendungsbedürftig  vorgesehenen  Mittel  aus  Reichssteuern  bestritten
werden  können,  so  würde  dies  die  Bewilligung  neuer  Reichssteuern
im  Betrag  von  188  Millionen  erheischen.

Daß  das  Verwendungsgesetz  in  dieser  neuen  Fassung  mehr  Anklang
im  Abgeordnetenhause  finden  sollte,  als  im  vorigen  Jahre,  ist  von  vorneherein
  kaum  anzunehmen.  Die  Aussicht,  daß  der  Reichs-  tag  188  Mill.  Mark
neue  Reichssteuern  bewilligen  werde,  ist  außerordentlich  gering,  da  derselbe
wohl  an  seiner  Abneigung  gegen  das  Monopol  festhält  und  selbst  dieses
bestenfalls  von  188  Millionen  nur  100  Millionen  in  Aussicht  stellt,  da  man
doch  von  der  Reineinnahme  von  165  Millionen  den  Ertrag  der  bestehenden
Steuer  in  Abzug  bringen  muß.

17.  März.  (Baden.)  I.  Kammer:  beschließt,  die  Regierung
zu  ersuchen,  in  Erwägung  zu  giehen,  wie  eine  Enquete  über  die
Verschuldung  der  bäuerlichen  Grundbesitzer  angestellt  werden  könnte.

18.  März.  (Preußen.)  Der  Papst,  in  dessen  Hände  das
Domkapitel  von  Paderborn  sein  Wahlrecht  gelegt  hat,  ernennt  den
Bistumsverweser  Drobe  zum  Bischof  von  Paderborn.

Ein  Teil  der  Presse  meint,  nach  den  neuesten  Vorgängen  wäre  es
wohl  an  der  Zeit,  den  Domkapiteln  das  Wahlrecht  überhaupt  zu  erlassen
und  die  Ernennung  der  Bischöfe  der  Vereinbarung  zwischen  Papst  und  Staat
zu  übertragen.  Der  Staat  würde  dabei  besser  und  bequemer  wegkommen
und  die  nachgerade  lächerlich  gewordene  Wahlbefugnis  der  Domkapitel,  die

in  der  Tat  gar  keine  mehr  sei,  würde  auch  als  Fiktion  aufhören  zu
existieren.

—  März.  (Preußen  u.  Sachsen.)  Die  Blätter  berichten
über  eine  slavische  Agitation  unter  den  sächsischen  Wenden  der  Lausitz
und  den  preußischen  der  Oberlausitz.  Die  Sache  ist  für  die  Zeitläufe
  charakteristisch,  aber  doch  ganz  ungefährlich,  denn  der  ganze
Stamm  zählt  heute  zusammen  vielleicht  noch  120.000  Seelen  mit
vier  verschiedenen  Dialekten  und  sein  völliges  Verschwinden  als
Stamm  ist  nur  eine  Frage  der  Zeit.
        <pb n="109" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  18—21.)  73

18.  März.  (Preußen.)  Herrenhaus:  genehmigt  den  Gesetz-Entwurf
  betr.  die  sog.  finanziellen  Garantieen  für  die  Staatseisenbahnverwaltung
  unverändert  nach  den  Beschlüssen  des  Abg.-Hauses.

Abg.-Haus:  genehmigt  nunmehr  die  Eisenbahnverstaatlichungsvorlage
  unter  Ablehnung  des  Büchtemann'schen  (Fortschr.)  Antrages
auf  etatsmäßige  Festsetzung  der  Tarifänderungen  unverändert  nach
den  Beschlüssen  der  2.  und  3.  Lesung  und  zwar  in  namentlicher  Abstimmung
  mit  243  gegen  107  Stimmen.

21.  März.  (Preußen.)  Volkswirtschaftsrat:  lehnt  im  Plenum
  schließlich  das  Tabakmonopol  mit  33  gegen  31  Stimmen  ab.
Dagegen  gelangt  eine  Resolution  für  eine  höhere  Vesteuerung  des
Tabaks  mit  48  gegen  14  Stimmen  zur  Annahme.  Das  Resultat
macht  großes  Aufsehen,  da  sich  die  Regierung  desselben  vom  Volkswirtschaftsrat
  offenbar  nicht  versehen  hatte.  Die  allgemeine  Strömung
  gegen  das  Monopol  scheint  jedoch  momentan  geradezu  überwältigend
  zu  sein.

21.  März.  (Bayern.)  II.  Kammer:  Um  das  Gleichgewicht
des  Budgets  zu  sichern,  sieht  sich  die  ultramontane  Mehrheit  doch
veranlaßt,  die  Erhöhung  des  Malzaufschlags  weiter  und  bis  zu  Ende
1883  zuzugestehen.

21.  März.  (Baden.)  II.  Kammer:  beschließt  einstimmig,
den  Großherzog  zu  ersuchen,  den  badischen  Bevollmächtigten  im
Bundesrat  anzuweisen,  sich  gegen  die  Einführung  des  Tabakmonopols
  auszusprechen.

Über  die  Verluste,  welche  einem  Staat  aus  der  Vernichtung  einer
großen  Tabakindustrie  und  eines  entsprechenden  Tabakhandels  erwachsen,
gibt  die  umfangreiche  Denkschrift  der  Handelskammer  in  Mannheim
  über  die  Tabakfrage  einige  Andeutungen.  Bisher  wohlgeordnete  Finanzen
  eines  Einzelstaats  können  selbst  in  Anbetracht  des  Umstandes,  daß
ihnen  die  Einkünfte  aus  dem  Monopolerträgnis  nach  Maßgabe  der  Bevölkerungs-
  ziffer  zufließen  sollen,  auf  eine  lange  Reihe  von  Jahren  in  eine  für
die  Bevölkerung  schwer  empfindliche  Lage  kommen.  Vorteile  ziehen  nur  jene
Staaten,  in  welchen  Tabakindustrie  und  Handel  wenig  oder  gar  nicht  entwickelt
  sind.  Die  Statistik  gibt  über  diese  verschiedenartigen  Wirkungen  auf
verschiedene  deutsche  Staaten  interessante  Anhaltspunkte.  Auf  10.000  Personen
  sind  beschäftigt  mit  der  Fabrikation  in  Deutschland  durchschnittlich
260  Personen;  speziell  in  Baden  895,  in  Preußen  232  und  in  Württemberg
  105  Personen.  Am  deutlichsten  tritt  die  ungerechte  Verschiebung  des
Budgets  der  Einzelstaaten  in  Folge  des  Monopols  zu  einander  hervor,  wenn
man  das  Verhältnis  Württembergs  zu  Baden  näher  ins  Auge  faßt.  Baden
hat  einen  Gesamtumsatz  in  Tabak  von  59  Mill.  Mark  (worunter  4.747.000  Mark
Detailverkauf).  Württemberg  hat  nur  einen  Umsatz  von  11  Mill.  (worunter
6  Mill.  Detailverkauf).  Die  Denkschrift  erwähnt  die  Ziffer  des  Detailverkaufs
  deshalb  besonders,  weil  aus  letzterem  der  Staat  verhältnismäßig
        <pb n="110" />
        74  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  22.)

weniger  Einkünfte  zu  ziehen  pflegt,  als  aus  dem  Tabakbau,  dem  Handel
und  der  Industrie,  und  das  Mißverhältnis  Badens  zu  Württemberg  dadurch
nur  noch  prägnanter  hervortritt.  Baden  verliert  nämlich  nach  den  Umsatzziffern
  je  5,4,  wenn  Württemberg  je  1  verliert.  Württemberg  zöge  hingegen
  aus  den  Monopoleinkünften  um  volle  25  Proz.  mehr  als  Baden.

22.  März.  (Deutsches  Reich  u.  Preußen.)  Der  Kaiser
feiert  unter  allgemeiner  Teilnahme  seinen  86.  Geburtstag.

22.  März.  (Preußen.)  Der  Papst  ernennt  den  Probst
Herzog  in  Berlin  zum  Bischof  von  Breslau.

22.  März.  (Elsaß-Lothringen.)  Die  Handelskammer  von
Straßburg  erklärt  sich  im  Prinzip  einstimmig  gegen  das  Tabakmonopol.
  In  der  Bevölkerung  beginnt  sich  die  Stimmung  für  und
wider  zu  teilen.  Doch  ist  die  Mehrzahl  für  das  Monopol,  an  das
sie  gewöhnt  ist.  Namentlich  sind  es  auch  die  tabakbauenden  Bauern.

—  März.  (Preußen.)  Die  Mission  v.  Schlözer's  nach
Rom  scheint  nicht  die  Früchte  tragen  zu  sollen,  welche  der  Reichskanzler
  von  ihr  erwartet  hat.  Der  Gesandte  hat  bis  jetzt  offenbar
noch  gar  nichts  erreicht  und  wird  von  der  Kurie  rein  dilatorisch
behandelt.  Um  dem  Gesandten  in  kirchenrechtlichen  Fragen  an  die
Hand  zu  gehen  und  ihn  zu  unterstützen,  wird  daher  der  Geh.  Rat
Hübler,  der  mit  diesen  Fragen  vertraut  ist  und  dafür  auch  schon
bisher  von  der  Regierung  verwendet  wurde,  nach  Rom  geschickt.
Eine  hochoffizöse  Mitteilung  der  „Polit.  Korr.“  schildert  inzwischen
die  Lage  folgendermaßen:

„So  viel  steht  fest,  daß  der  Papst,  gleichwie  der  deutsche  Reichskanzler
bei  den  jetzigen  Verhandlungen  eine  ganz  ungewöhnliche  Verantwortung
tragen  und  daß  dieselben  schon  deshalb  nur  äußerst    langsam  unter  dem
behutsamsten  Tasten  vorrücken  können.  Die  Früchte  eines  Feldzugs,
wie  es  der  Kutllrkampf  war,  Früchte,  die,  mag  man  sie  noch  so  oft  als
giftig  bezeichnen,  doch  reichlich  erschienen  sind,  setzt  man  nicht  aufs  Spiel,
wenn  man  nicht  weiß,  was  man  dafür  erhält.  Der  Papst  andererseits  weiß
sehr  wohl,  welches  weittragende  Präzedens  er  schafft,  wenn  er  dem  preußischen
  Staate  auch  nichts  anderes  bewilligt,  als  was  anderen  Staaten  längst
bewilligt  worden  ist.  Seit  den  großen  Papstkämpfen  des  Mittelalters
  waren  die  Augen  der  Welt  niemals  auf  einen  Streit
zwischen  Staat  und  Kirche  mit  solcher  Spannung  gerichtet,  wie
auf  den  Kulturkampf.  Dies  gilt  selbst  von  dem  Kampfe  Napoleons  I
mit  Pius  VII.,  so  dramatisch  derselbe  war.  Denn  allen  Napoleonischen
Aktionen  gegenüber  hatte  die  Welt  das  Gefühl,  daß  ein  Schauspieler  über
die  Bühne  schreite,  der  keine  dauernden  Spuren  zurücklassen  werde,  daß
dasjenige,  was  er  in  Trümmer  legt,  sich  wieder  aufrichten,  die  Werke,  die
er  schafft,  wieder  zusammenfallen  werden.  Dagegen  hat  die  Welt  heute  das
Gefühl,  daß  der  deutsche  Kulturkampf  zu  einem  großen  Beispiel,  vielleicht
zum  Typus  des  Verhältnisses  zwischen  Rom  und  den  heutigen  Staaten  werden
  kann.  Dabei  bleibt  immer  der  Vorbehalt  in  Geltung,  daß  etwas  anderes
  als  ein  sogenannter  modus  vivendi  nicht  zu  erstreben  ist,
        <pb n="111" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  23.)  75

daß  von  einem  prinzipiellen  Ausgleich  gar  nicht  die  Rede  sein  kann.  Alle
diese  Schwierigkeiten  wohl  im  Auge  behalten,  dürfte  es  doch  sehr  irrig  sein,
jedes  positive  Resultat  der  Verhandlungen,  wie  langsam  dieselben  auch  vorwärts
  kommen,  als  ausgeschlossen  zu  betrachten.  Denn  beide  Teile  haben
allerdings  das  größte  Interesse,  keinen  Fehler  zu  begehen,  aber  auch  das
Bewußtsein,  daß  es  wahrscheinlich  der  größte  Fehler  wäre,  aus  Furcht  vor
einem  Fehler  den  Streit  ungeschlichtet  zu  lassen.  Den  Kanzler  nehmen  jetzt
Sorgen  in  Anspruch,  die  größer  als  selbst  der  Streit  mit  Rom  sind.  Doch
ist  er  nicht  der  Mann,  um  gehäufter  Sorgen  willen  ein  Schlachtfeld  als
Besiegter  zu  verlassen.  Er  weiß,  daß  er  die  Kraft  des  Geistes  und  des
Willens  übrig  hat  und  die  Mittel  dazu  besitzt,  den  Kulturkampf,
wenn  die  Kurie  es  nicht  anders  will,  nötigenfalls  in  einem
wirksameren  Style  wieder  aufzu-  nehmen.  Ob  die  Kurie  dasselbe
Bewußtsein  haben  kann,  wenn  sie  auch  die  Miene  davon  annimmt,  muß  bezweifelt
  werden.  Im  Vatikan  muß  man  wissen,  daß  man  das  Größte  auf
das  Spiel  setzt,  wenn  man  das  Deutsche  Reich  in  den  heutigen
Weltumständen  zur  Wiederaufnahme  des  Kampfes  zwingt.  So
bleibt  denn,  alles  in  allem  genommen,  die  Wahrscheinlichkeit  überwiegend,
daß  die  Berhandlungen  nicht  mit  der  Notwendigkeit  erneuter  Kämpfe  enden,
sondern  mit  einem  Ausgleich."

23—24.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Debatte  über  den
von  der  Regierung  beantragten  neuen  einmaligen  Steuererlaß  im
Betrage  von  ca.  6  Mill.  Mark.  Die  Budgetkommission  trägt  (mit  13
gegen  7  Stimmen)  auf  Ablehnung  des  Antrags,  die  Konservativen
dagegen  darauf  an,  statt  des  Regierungsantrags  vielmehr  die  nach
dem  vorjährigen  Steuererlaß  noch  zur  Hebung  kommenden  9  Monatsraten
  der  untersten  Klassensteuerstufe  vom  1.  April  1882  ab
außer  Hebung  zu  setzen.  Der  konsfervative  Antrag  wird  als  verfassungswidrig
  mit  163  gegen  159  Stimmen  nicht  zugelassen,  der
Antrag  der  Regierung  auf  einen  neuen  einmaligen  viermonatlichen
Steuererlaß  angenommen  und  dem  Beschluß  einstimmig  folgende
Resolution  beigefügt:

„Die  königliche  Staatsregierung  aufzu-  fordern,  im  Sinne  einer  organischen
  Steuerreform  in  der  nächsten  Session  dem  Landtage  eine  Gesetzvorlage
  zu  machen,  durch  welche  nach  Maßgabe  der  Mehrbelastung  der  einzelnen
Steuerstufen  durch  die  indirekten  Steuern  eine  anderweite  Verteilung
der  direkten  Steuern  herbeigeführt  wird.“

Der  Etat  ist  damit  in  2.  Lesung  beendigt.

Für  den  Steuererlaß  stimmen  Fortschritt,  Sezession,  das  Zentrum
mit  den  Polen,  der  größere  Teil  der  Konservativen  und  der  kleinere  der
Freikonservativen;  gegen  denselben  die  Nationalliberalen  geschlossen,  der
kleinere  Teil  der  Konservativen  worunter  v.  Rauchhaupt  und  v.  Hammerstein)
  und  der  größere  der  Freikonservativen.

Der    Antrag  der  Konservativen  führte  zu  einem  merkwürdigen
Zwischenfall.  Der  Vorschlag.  der  Regierung  stützte  sich  auf  das  Verwendungsgesetz
  v.  16.  Juli  1880;  für  den  Antrag  der  Konservativen  hätte  die  gesetzliche
  Grundlage  erst  geschaffen  werden  müssen,  da  nach  Art.  109  der  preußischen
  Verfassung  das  Abg.-Haus  nicht  das  Recht  hat,  Steuern  und  Ab-
        <pb n="112" />
        76  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  23—29.)

gaben  zu  ermäßigen,  außer  auf  Grundlage  eines  Gesetzes,  d.  h.  nicht  ohne
Zustimmung  des  Herrenhauses  und  Genehmigung  des  Königs.  Merkwürdigerweise
  erinnerte  sich  selbst  der  Finanzminister,  der  gegen  den  konservativen
  Antrag  nicht  viel  einzuwenden  hatte  und  ihn  für  den  „rationelleren“
erklärte,  jenes  Artikels  erst,  als  er  von  Herrn  v.  Bennigsen  provoziert
wurde,  sich  über  die  Zulässigkeit  einer  Abstimmung  über  den  Antrag  Hammerstein
  auszusprechen.  Die  Konservativen,  die  sonst  so  viel  Aufhebens  von
ihrer  Verfassungstreue  und  ihrer  Achtung  vor  den  Rechten  des  Herrenhauses
machen,  wollten  von  den  Bedenken  des  Hrn.  v.  Bennigsen  nichts  wissen.

23.  März.  (Preußen.)  Volkswirtschaftsrat:  genehmigt  im
Plenum  die  Gewerbeordnungsnovelle  (gegen  das  Hausiergewerbe)  mit
26  gegen  20  Stimmen  und  fügt  derselben  noch  eine  Resolution  bei,
welche  es  für  notwendig  erklärt,  das  Prinzip  der  Gewerbefreiheit,
wenigstens  insoweit  es  sich  um  den  Hausierhandel  handeli,  ganz  beiseite
zu  schieben,  um  wieder  zu  der  Gesetzgebung  von  vor  1869  (dem  altpreußischen
  Konzessionswesen,  der  Gesetzgebung  von  1824  und  1845)
zurückzukehren.

25.  März.  (Preußen.)  Volkswirtschafts-  rat:  genehmigt  im
Plenum  den  Unfallversicherungs-  entwurf  mitsamt  dem  Staatszuschuß
  von  33 1/3  Prozent  der  Versicherungskosten  und  der  Beitragspflicht
  der  Arbeiter  mit  allen  gegen  6  Stimmen  und  stellt  auch
die  vom  permanenten  Ausschuß  abgelehnte  Ausdehnung  der  Unfallversicherung
  auf  die  ländlichen  Arbeiter  wieder  her,  obgleich  die  Regierung
  schon  von  dem  vorjährigen  Beschluß  in  dieser  Hinsicht  keinen
Gebrauch  gemacht  hat.  Schluß  der  Session  des  Volkswirtschaftsrates.

27.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Bei  Beratung  des
Titels  der  indirekten  Steuern  in  der  3.  Lesung  des  Etats  wird  die
Frage  des  Tabakmonopols  zur  Sprache  gebracht.  Die  Debatte  entspricht
  jedoch  nicht  den  gehegten  Erwartungen.  Die  konservative
sowohl  als  die  ultramontane  Partei  halten  zurück  und  wollen  sich
sichtlich  mit  Rücksicht  auf  die  Stimmung  der  Wähler  nicht  voreilig
über  die  Frage  aussprechen.  Die  Regierung  schweigt  gänzlich.

Herrenhaus:  genehmigt  auch  seinerseits  die  Eisenbahn-Verstaatlichungs-Vorlage
  nach  den  Beschlüssen  des  Abg.-Hauses.

28.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  erledigt  den  Etat  in
3.  Lesung.

29.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Fortschrittspartei
beantragt  eine  veränderte  Verwaltung  des  sog.  Welfenfonds  (zirka
48  Mill.  Mark),  um  der  Regierung  den  Gebrauch,  den  sie  von  den
Zinsen  des  Fonds  macht,  abzuschneiden.  E.  Richter  und  Virchow
        <pb n="113" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  29.)  77

unterstützen  den  Antrag  lebhaft.  Das  Haus  geht  jedoch  über  denselben
  zur  einfachen  Tagesordnung  über.

Der  Antrag  der  Fortschrittspartei  ging  dahin:  „Aus  den  in
Beschlag  genommenen  Objekten  und  deren  Revenuen  sind,  mit  Ausschließung
der  Rechnungslegung  an  die  Erben  des  Königs  Georg,  die  Kosten  der  Beschlagnahme
  und  der  Verwaltung  zu  bestreiten.  Die  hienach  sich  ergebenden
Überschüsse  sind  dem  Vermögensbestande  zuzuführen.“  v.  Bennigsen  hatte
eine  motivierte  Tagesordnung  vorgeschlagen,  indem  er  die  Hoffnung  aussprach,
  die  Verhältnisse  würden  von  selbst  zur  Aufhebung  der  Beschlagnahme
führen,  und  es  werde  den  Verwandten  des  Herzogs  von  Cumberland  gelingen,
  einen  Ausgleich  mit  der  Krone  Preußen  herbeizuführen.  Die  Herausgabe
  des  Vermögens  werde  den  Herzog  von  Cumberland  zu  einem  weniger
gefährlichen  Prätendenten  machen  und  von  allen  Parteien  in  Hannover  als
ein  Akt  der  Staatsweisheit  der  preußischen  Regierung  begrüßt  werden.

29.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  kirchenpolitische  Kommission:
  Nachdem  die  erste  Lesung  der  kirchenpolitischen  Vorlage  der
Regierung  (s.  17.  Jan.)  in  der  Kommission  (s.  11,17.  Febr.)  zu  einem
bloßen  Torso,  der  im  Grunde  keine  einzige  Partei  befriedigen  konnte,
geführt  hat,  schließen  endlich  nach  langen  Verhandlungen  die  Konservativen
  mit  den  Ultramontanen  und  den  Polen,  mit  denen  zusammen
  sie  die  Mehrheit  der  Kommission  ausmachen,  ein  Kompromiß,
das  die  Vorlage  gründlich  und  zwar  im  Sinne  der  Ultramontanen
umgestaltet.  Die  Ultramontanen  triumphieren  darüber.  Die  Regierung
  ist  jedoch  vorerst  noch  keineswegs  mit  dem  Kompromiß  ganz
einverstanden  und  die  Ansicht,  daß  es  auf  ihre  Anregung  geschlossen
worden  sei,  ist  ungegründet.  Doch  hoffen  die  Konservativen  entschieden
  auf  ihre  endliche  Zustimmung.

Das  Kompromiß  und  die  Wahrscheinlichkeit  seiner  Annahme  seitens
der  Regierung  beleuchtet  grell  die  total  veränderte  Lage  der  Dinge  seit  dem
Rücktritte  Falks.  Vor  einem  Jahrzehnt  war  als  der  künftig  leitende  Grundsatz
  der  preußischen  Kirchenpolitik  die  auch  der  Kirche  gegenüber  zu  wahrende
Souveränetät  der  staatlichen  Gesetzgebung  aufgestellt  und  in  den  Maigesetzen
  durchgeführt  worden.  Nur  auf  diesem  Wege  glaubte  die  Regierung
gegenüber  den  klerikal-ultramontanen  Bestrebungen  die  innere  und  äußere
Autorität  des  Staates  genügend  aufrecht  erhalten  zu  können.  Diese  Richtung
  ist  mit  dem  in  den  letzten  siebziger  Jahren  vollzogenen  Wechsel  des
Systems  an  leitender  Stelle  verlassen  und  die  Herstellung  des  kirchenpolitischen
  Friedens  auf  veränderten  Wegen  versucht  worden.  Da  sich  die  liberale
Partei  weigerte,  die  von  der  Regierung  für  nötig  erachteten  Konsequenzen
der  neuen  Ausgleichspolitik  zu  ziehen,  so  können  die  legislatorischen  Akte,
welche  zur  Befriedigung  der  für  unabänderlich  gehaltenen  Ansprüche  des
Zentrums  und  der  Kurie  nötig  sind,  nur  durch  das  Zusammenwirken  der
Konservativen  mit  der  klerikalen  Partei  ins  Werk  gesetzt  werden.  Auf  diesem
Wege  ist  nun  auch  das  neuste  Kompromiß  zwischen  den  führenden  Persönlichkeiten
  der  beiden  Parteien  abgeschlossen  worden.  Für  das  Zentrum
führten  Windthorst  und  Frhr.  v.  Schorlemer-Alst  die  Unterhandlungen;  die
Konservativen  waren  durh  Frhrn.  v.  Hammerstein  und  Hrn.  v.  Köller  vertreten.
  Über  die  Unterhandlung  gibt  die  „Kreuzztg.  folgenden,  da  ihr
        <pb n="114" />
        78  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  29.)

Chefredakteur  v.  Hammerstein  ja  selbst  einer  der  Unterhändler  war,  wohl
authentischen  Bericht:  „Es  war  schon  während  der  zweiten  Lesung  in  der
Kommission  (die  am  6.  März  begonnen  hatte)  völlig  klar,  daß  ein  positives
Resultat  der  Verhandlungen  nur  durch  eine  Koalition  der  Konservativen
und  des  Zentrums  auf  dem  Boden  der  jetzt  auf  Antrag  der  ersteren  beschlossenen
  Bestimmungen  zu  erreichen  sein  würde.  Nur  die  eine  Frage  erschien
  noch  als  eine  offene,  ob  das  Zentrum  sich  nicht  doch  noch  bereit  finden
lassen  würde,  die  Bestimmung  des  Artikels  4  der  Regierungsvorlage  anzunehmen,
  welcher  in  definitiver  Form  das  Einspruchsverfahren  gegen  die  Anstellung
  der  Geistlichen  abändert  und  in  welchem  die  Regierung  für  die  Regelung
  der  Anzeigepflicht  ein  besonders  förderliches  Mittel  erblickte.  Man
hoffte,  daß  es  Hrn.  v.  Schlözer  gelingen  könne,  beim  Papst  die  Zustimmung
zu  diesen  Bestimmungen  zu  erwirken  und  dadurch  dieselbe  auch  für  das
Zentrum  annehmbar  zu  machen.  Inzwischen  erwiesen  sich  aber  die  auf  die
Unterhandlungen  Schlözers  gesetzten  Hoffnungen  als  hinfällig.  Es  unterliegt
  keinem  Zweifel  mehr,  daß  der  Papst  Hrn.  v.  Schlözer  in  der  vielbesprochenen
  Audienz  rundweg  erklärt  hat,  daß  es  ihm  unmöglich  sei,  auf  der
Grundlage  der  diskretionären  Gewalten  zu  verhandeln,  daß  er  dagegen  seine
Bereitwilligkeit  zu  jedem  möglichen  Entgegenkommen  zeigen  werde,  sobald
Hr.  v.  Schlözer  mit  den  nötigen  Instruktionen  versehen  sein  würde,  um
auf  soliden  Grundlagen  (sur  des  bases  solides)  zu  verhandeln.  Man  mußte
also  die  Möglichkeit  als  ausgeschlossen  betrachten,  die  schwierige  Frage  der
Anzeigepflicht  schon  jetzt  in  irgendeiner  Form  zu  lösen  und  somit  auf  die
Artikel  4  und  5  der  Regierungs-  vorlage  nunmehr  definitiv  verzichten.  Wie
zu  erwarten,  lehnte  es  die  Staatrregierung  demnächst  ab,  zu  dem  Kompro--miß
  der  beiden  Parteien  eine  sie  vinkulierende  Stellung  zu  nehmen,  und
erklärte  vielmehr,  abwarten  zu  wollen,  welche  Beschlüsse  das  Abgeordnetenhaus
  fassen  würde.  Die  Konservativen  ließen  sich  dadurch  in  ihrer  Aktion
nicht  beirren.“  Nach  dem  Kompromiß  bleiben  von  der  Vorlage  nur  der
Artikel  1  und  der  Bischofsparagraph  aufrecht,  und  dazu  kommt  das  von  dem
Zentrum  und  den  Konservativen  in  der  Kommission  schon  in  erster  Lesung
hinzugefügte  Verbot  des  sogenannten  Kultureramens  und  der  „Staatspfarrer“.

Die  Artikel  4  und  5  fallen  einfach  weg.  Artikel  4  hielt  das  staatliche  Einspruchsrecht
  aufrecht,  aber  in  sehr  gemilderter  Form,  und  gewährte  die
Appellation  dagegen  an  den  Kultusminister,  wodurch  der  kirchliche  Gerichtshof
  beseitigt  wurde.  Artikel  5  sollte  der  Regierung  die  Vollmacht  geben,  in
einzelnen  Gegenden  widerruflich  von  der  Anzeigepflicht  zu  dispensieren.  Das
ist  die  Maßregel,  welche  gegen  die  Polen  gerichtet  war,  da  gerade  bei  ihnen
diese  Vollmacht  nicht  gebraucht  werden  sollte.  Da  nun  dieser  Artikel  wegfiel,
  so  stimmten  die  Polen  für  das  Kompromiß.  über  die  Tragweite
des  Kompromisses  gehen  die  Ansichten  weit  auseinander.  Die  Konservativen
  behaupten,  daß  mit  Ausnahme  der  zugestandenen  drei  Punkte  (Beseitigung
  des  kirchlichen  Gerichtshofes  nebst  der  Wiedereinsetzung  aller  oder
doch  einiger  der  von  ihm  abgesetzten  Bischofe,  des  sogen.  Kulturexamens  und
der  sogen.  Staatspfarrer)  die  Maigesetze  bestehen  bleiben.  Die  Gegner  dagegen
  erklären,  daß  damit  die  ganze  Maigesetzgebung  durchlöchert  werde  und
notwendig  ganz  dahinfallen  müsse.

29.  März  —  4.  April.  (Bayern.)  II.  Kammer:  Beratung
des  Kultusetats.  Derselbe  wird  fast  durchgehends  nach  den  Anträgen
  des  Finanzausschusses  und  seines  Referenten  Rittler  erledigt.
Die  größten  Abstriche  fallen  auf  die  Lehrerbildungsanstalten,  denen
womöglich  der  Lebensfaden  abgeschnitten  werden  soll.
        <pb n="115" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  29.)  79

Die  Geneneraldebatte  wird  in  Einem  Tag  erledigt.  Referent
Dr.  Rittler  (ultram.)  erklärt,  daß  die  Majorität  des  Hauses  die  entgegenkommenden
  Erklärungen  der  Staatsregierung  akzeptiere,  aber  nur  in  der
Hoffnung,  daß  weitere  Schritte  folgen  und  allmählich  die  im  letzten  Jahrzehnt
  verdrängten  Grundsätze  wieder  zur  Geltung  kommen  werden.  Prinzipiell
  habe  sich  in  der  Stellung  der  Mehrheit  nichts  geändert.  Sie  führe
aber  den  Kampf  nur,  um  zum  Frieden  zu  gelangen.  v.  Schlör  (liberal)
erwidert  gegenüber  der  vom  Vorredner  betonten  Forderung,  das  Placet  aufzuheben:
  das  Volk  habe  für  solche  Fragen  kein  Verständnis,  und  werde  sich
allmählich  mehr  klar,  daß  in  Bayern  ein  Kulturkampf  nicht  vorhanden  sei
und  nicht  kommen  werde.  Weder  die  jenige  noch  eine  andere  Regierung
werde  vom  Placet  abkommen,  denn  die  Aufhebung  desselben  bedeute  doch
nur,  daß  sich  der  Staat  der  Herrschaft  einer  einzelnen  Kirchengesellschaft
unterordne.  Schels  (extrem-ultram.)  erinnert  an  die  vielen  energischen
oppositionellen  Reden  der  Rechten:  hier  sei  ihr,  wie  noch  niemals,  eine  Gelegenheit
  gegeben,  eine  Tat  zu  tun.  Alle  Klagen  und  Beschwerden  gegen
das  Ministerium  Lutz  bestünden  fort,  bezüglich  der  Kirchenpolitik,  der  Schulfrage
  und  der  Selbständigkeit  Bayerns;  da  müsse  man  die  energischsten
Mittel  der  Opposition  anwenden.  Er  beantrage  daher  1)  den  ganzen  Kultusetat
  zu  streichen  und  für  die  klagbaren  Summen  einen  Reservefonds  zu  bewilligen:
  eventuell  2)  einen  Antrag  an  die  Krone  zu  beschließen,  in  welchem
gebeten  werde,  das  Kultusministerium  aufzuheben  und  dessen  Geschäfte  an
die  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern  zu  verteilen.  Kultusminister
v.  Lutz  bemerkt  dem  letzteren  Redner  gegenüber:  er  müsse  zweifeln,  ob  der
Antrag  auch  nach  seiner  Annahme  einen  Erfolg  haben  werde;  dem  Referenten
  gegenüber  äußert  der  Mirnister:  wenn  dessen  Friedensbedingungen
einmal  eingetreten  wären,  so  würde  Bayern  den  Frieden  erst  recht  nicht
haben.  Er  könne  für  sich  irgendwelche  Modifikationen  seiner  bisherigen  Anschauungen
  auf  kirchenstaats-  rechtlichem  Gebiet  nicht  in  Aussicht  stellen,  aber
das  sei  nicht  ausgeschlossen,  daß  auf  dem  tatsächlichen  Gebiete  eine  Vermittelung
  der  verschiedenen  Standpunkte  gehandhabt  werde.  Seine  Zugeständnisse
  zielten  auf  einen  solchen  modus  vivendi  ab,  aber  er  bitte  nicht
zu  vergessen:  es  wäre  dann  nicht  möglich,  wenn  der  Friede  nur  auf  einer
Seite  gehandhabt,  auf  der  andern  aber  der  Krieg  fortgeführt  werde.  Referent
  Dr.  Rittler  drückt  im  Schlußwort  sein  Erstaunen  über  den  Vorwurf
  aus,  daß  er  die  Art  an  den  paritätischen  Staat  legen  wolle;  er  führe
gegen  die  Protestanten  keinen  Kampf.  Der  Antrag  Schels  auf  Aufhebung
des  Kultusministeriums  sei  keine  Tat,  weil  heute  schon  mit  absoluter  Gewißheit
  feststehe,  daß  der  Antrag  nicht  zum  Ziele  führe.  Schels  möge  den
Antrag  lieber  zurückziehen.  Gegen  den  Abg.  Strauß  bezeichnet  er  den  Altkatholizismus
    als  einen  überwundenen  Standpunkt,  und  entgegnet  dem  Minister,
  daß  die  Regierung  alle  Ursache  habe,  mit  der  großen  Mehrheit  der
Bevölkerung  in  Frieden  zu  leben.  Die  Regierung  werde  auch  noch  gegenüber
  den  Bestrebungen  des  Liberalismus  Stellung  nehmen  müssen.  Es  tue
wohl,  daß  man  in  Berlin  einzusetzen  gelernt  habe,  daß  mit  dem  Liberalismus
  auf  die  Dauer  nicht  zu  hausen  sei.  Wenn  die  Regierung  das  einsehe,
dann  sei  es  leicht,  sich  über  einen  modus  vivendi  zu  verständigen.  In  der
Spegzialdebatte  wird  zunächst  Kap.  1  des  Etats,  allgemeiner  Ministerialetat,
  mit  144  gegen  8  Stimmen  angenommen  und  damit  der  (verfassungswidrige)
  Antrag  Schels,  den  übrigens  selbst  die  Ultramontanen  als  einen
bloßen  Schlag  ins  Wasser  bezeichnen,  beseitigt.  Bei  der  Universität  München
wird  allen  Anträgen  des  Referenten  zugestimmt  und  damit  auch  eine  neue
katholische  Professur  für  Philosophie  beschlossen.  Bei  der  Universität  Würzburg
  wird  der  geforderte  Zuschuß  von  20.000  Mark  zu  ihrer  bevorstehenden
        <pb n="116" />
        80  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  30—31.)

Jubelfeier  abgelehnt,  weil  sie  ihren  katholischen  Charakter  ganz  verloren
habe,  dagegen  dieselbe  Summe  zu  Stipendien  bewilligt.  Beim  Etat  der
humanistischen  Gymnasien  dreht  sich  die  Debatte  hauptsächlich  um  den  von
der  Ausschußmehrheit  gestellten  Bittantrag  an  die  Krone,  wonach  der  Geschichtsunterricht
  in  der  Regel  nach  Konfessionen  erteilt  werden  soll.  Kultusminister
  Dr.  v.  Lutz  erklärt  denselben  nicht  für  annehmbar,  sowohl  wegen
seiner  Undurchführbarkeit  als  wegen  Mangels  eines  bezüglichen  Bedürfnisses.
Der  Antrag  wird  durch  die  Mehrheit  der  Rechten  angenommen,  dann  der
Etat  der  humanistischen  und  Realgymnasien  nach  den  Ausschußanträgen  erledigt
und  dem  auf  die  Reduktion  der  Zahl  der  Realgymnasien,  sowie  auf  die
Aufhebung  des  Gymnasiums  in  Speyer  gerichteten  Bittantrag  mit  schwacher
Mehrheit  zugestimmt.  Die  Position  für  die  Akademie  der  Wissenschaften
wird  bewilligt.  Dagegen  werden  die  gewaltigen  Abstriche  an  den  Lehrerbildungsanstalten
  nach  den  Anträgen  des  Ausschusses  und  des  Referenten
Rittler  von  der  ultramontanen  Mehrheit  durchgesetzt.  Bei  der  Position
„Zuschüsse  zu  Volksschulen“  beschwert  sich  Abg.  Triller  über  ein  in  Mittelfranken
  eingeführtes  Lesebuch,  dessen  Inhalt  Haß  gegen  die  katholische  Kirche
zu  erregen  geeignet  sei.  Regierungskommissär  v.  Auer  konstatiert  jedoch,
daß  das  fragliche  Buch  vor  der  Einführung  dem  Ordinariat,  wie  dem  Konsistorium
  mitgeteilt,  jedoch  von  keiner  Seite  eine  Erinnerung  erhoben  worden
sei.  Abg.  Haus  gibt  den  Wunsch  kund,  daß  den  Lehrern  die  Beteiligung
an  den  Freimaurerlogen  verboten  werde.  Der  Kultusminister  erklärt,  daß
die  Freimaurer  sich  dem  Vereinsgesetz  unterworfen  haben,  insbesondere  ihre
Mitglieder  anzeigen  und  deßhalb  ein  Verbot  nicht  gerechtfertigt  sein  würde.
Schels  bezeichnet  dagegen  ein  solches  Verbot  aus  religiösen  und  politischen
Gründen  als  wünschenswert,  weil  das  Freimaurertum  eine  gewichtige  Macht
zur  „Verpreußung“  sei.  Bei  den  Bauaus-  gaben  wird  das  vom  Aus-  schuß
befürwortete  Postulat  von  100.000  Mark  für  ein  zweites  Gymnasium  in  Würzburg
  mit  sehr  großer  Majorität  abgelehnt,  nachdem  der  Kultusminister  auf
das  von  der  Rechten  gestellte  Verlangen,  das  neue  Gymnasium  als  katholisch
konfessionell  zu  erklären,  erwiedert  hatte,  daß  er  von  rechtswegen  und  als
Rechtsnorm  eine  solche  Erklärung  nicht  abgeben  könne,  wenn  er  auch  nach
Tunlichkeit  bemüht  sein  werde,  protestantische  Lehrkräfte  an  die  neue  Anstalt
  nicht  zu  berufen.  Der  Kultusetat  ist  damit  erledigt.

30.  März.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  läßt  den
Regierungen  die  Anzeige  zugehen,  daß  das  Tabakmonopol  am  15.
April  im  Bundesrat  zur  Verhandlung  kommen  werde.

30.  März.  (Württemberg.)  Schluß  der  württembergischen
Landesausstellung.  Die  öffentliche  Meinung  ist  mit  dem  Resultat
und  der  Anerkennung,  welche  sie  überall  auch  im  Auslande  gefunden
  hat,  sehr  zufrieden,  und  die  Ansicht  gewinnt  immer  mehr  Raum,
daß  auch  der  Export  durch  derartige  Landesausstellungen  mehr  gefördert
  werde,  als  durch  allzu  häufige  Weltausstellungen,  ganz  abgesehen
  von  dem  Wetteifer  und  von  dem  Ansporn,  den  sie  dem
innern  Konsum  gewähren.

30—31.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Debatte  über  die
kirchenpolitische  Vorlage  der  Regierung.  Das  konservativ-ultramontane
  Kompromiß  vom  29.  d.  M.  (Antrag  Rauchhaupt)  gelangt
        <pb n="117" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  31.)  81

durch  die  Stimmen  der  Konservativen,  der  Ultramontanen,  der  Polen
und  einiger  Freikonservativen  zu  unveränderter  Annahme.  Die  Regierung
  sucht  ihre  Vorlage  nur  schwach  zu  retten  und  erklärt  sich
entschieden  weder  für  noch  gegen  das  Kompromiß.

Bei  der  Abstimmung  ersucht  Minister  v.  Goßler  um  die  Annahme
des  Art.  1  der  Regierungsvorlage  und  derselbe  wird  mit  einem  Zusatz  v.  Rauchhaupt;
  der  die  diskretionären  Gewalten  auf  die  Zeit  bis  zum

April  1883  beschränkt,  angenommen.  Dafür  stimmen  Zentrum,
Polen,  Konservative  und  einige  Freikonservative.  Bei  der  Beratung  über
Art.  2  der  Vorlage  („Bischofsparagraph")  nimmt  Kultusminister  v.  Goßler
wiederholt      für  die  Regierungsvorlage  gegen  den  Antrag  von  Rauchhaupt
das  Wort.  Der  Artikel  wird  jedoch  in  namentlicher  Abstimmung  in  der
Fassung  des  Rauchhaupt'schen  Antrags  mit  212  gegen  169  Stimmen  angenommen.
  Auch  Art.  3  (Beseitigung  des  Kulturexamens)  wird  nach  dem
Antrage  v.  Rauchhaupt  in  namentlicher  Abstimmung  mit  228  gegen  142
Stimmen  angenommen.  Der  Kultusminister  hatte  den  Rauchhaupt'schen
Antrag  als  nicht  annehmbar  bezeichnet,  weil  er  den  Nachweis  der  Ausbildung
  der  Geistlichen  auf  den  Staatsanstalten  beseitige.  Auch  der  von
Rauchhaupt  beantragte  Art.  3a  (Aufhebung  des  Instituts  der  Staatspfarrer)
wird  genehmigt.  Art.  4  (Einspruchsrecht  der  Regierung)  wird  gegen  die
Stimmen  der  Freikonservativen,  Nationalliberalen,  Sessionisten,  Fortschrittler
  und  der  Minister  Bitter  und  v.  Puttkamer,  Art.  5  gegen  die
Stimmen  der  beiden  Minister  v.  Puttkamer  und  Bitter  abgelehnt.

Die  Ultramontanen  erblicken  in  der  Annahme  des  Kompromisses  einen
ganz  gewaltigen  resp.  geradezu  entscheidenden  Sieg  ihrer  Sache.  Die  Koalition
  zwischen  den  Konservativen  und  dem  Zentrum  ist  durch  den  ganzen
Vorgang  jedenfalls  noch  fester  gekittet  worden  als  bisher.  Die  Zustimmung
der  Regierung  zu  dem  Gesetze  wird  für  wahrscheinlich,  wenn  auch  nicht  für
ganz  sicher  gehalten.

Herrenhaus:  erledigt  den  Etat,  wobei  es  dem  vom  Abg.-Hause
beschlossenen  Steuererlaß  auch  seinerseits  beitritt.

In  der  Generaldebatte  erklären  sich  indeß  fast  alle  Redner  gegen
den  Steuererlaß  und  verzichten  nur  aus  Opportunitätsgründen  auf  seine
Bekämpfung.  Graf  zur  Lippe  (konserv.)  kündigt  der  Regierung  geradezu
an,  daß,  wenn  das  Haus  nochmals  in  eine  Zwangslage  gebracht  würde,  es
zur  Ablehnung  des  ganzen  Etats  kommen  könnte,  um  den  Steuererlaß  zu  vermeiden.


31.  März.  (Deutsches  Reich.)  Das  mit  diesem  Tage  für
das  Reich  zu  Ende  gehende  Etatsjahr  1881/  82  zeigt  eine  sehr  befriedigende
  Steigerung  der  Reichseinnahmen:

An  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  einschließlich  der
kreditierten  Beträge,  sind  im  Reiche  für  die  Zeit  vom  1.  April  1881  bis  zum
Schlusse  des  Monats  März  1882,  verglichen  mit  der  Einnahme  in  demselben
Zeitraum  des    Vorjahres    zur  Anschreibung  gelangt:  Zölle  195.688.647Mark
(+  13.649.012 Mark  ),  Tabaksteuer  11.339.390  Mark  (+  4.296.576 Mark)  ,  Rübenzuckersteuer
  75.510.87 Mark  (+  26.903.723    Mark,  Salzsteuer    37.316.210  Mark
(+  218.222  Mark),  Branntweinsteuer  43.169.573  Mark  (+    269.165  Mark),  Übergangsabgaben
  von  Branntwein    118.200  Mark  (—  2.740  Mark),  Brausteuer
16.996.798  Mark  (—  406  Mark),  Übergangsabgaben  von  Bier  1.263.356  Mark.
(  + 152.966  Mark);  Summe  381.402.381 Mark  (+  45.486.518  Mark),  Spiel-Schulthess,

  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bb.  6
        <pb n="118" />
        82  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  365.)

kartenstempel    1.058.480  Mark  (-    43.849  Mark  ),  Wechselstempelsteuer  6.721.039    Mark
(-      256.619  Mark,  Stempelabgabe  für  Wertpapiere,  Schlußnoten,  Rechnungen
und  Lotterielose  5.929.251  Mark  (+  5.929.551  Mark).  Die  zur  Reichskasse
gelangte  Ist-Einnahme,  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten,
beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  März  1882:  Zölle
180.543.460 Mark (+  17.668.554    Mark),  Tabaksteuer  6.723,958  Mark (+  5.254.697 Mark),
Rübenzuckersteuer  69.857.185  Mark.  (+ 41.081.777 Mark.  Salzsteuer  36.659.395  Mark
(+  370.509  Mark),  Branntweinsteuer  und  Übergangsabgabe  von  Branntwein
34.488.629  Mark      (+    213.948  Mark),  Brausteuer  und  Übergangsabgabe  von  Bier
15.482.555  Mark  (+    128.629  Mark);  Summe  343.755.182  Mark  (+64.290.218  Mark).
Spielkartenstempel  1.026.477  Mark  (-  1.925 Mark.)

3.  April.  (Meiningen.)  Ziemlich  langwierige  Verhandlungen
  des  Landtags  über  ein  neues  Volksschulgesetz  scheitern.

Die  Regierung  hatte  proponiert,  entgegen  der  Bestimmung  in  dem
jetzigen  Schulgesetz,  daß  der  Ortsgeistliche  oder,  wo  mehrere  solche  sind,  der
erste  derselben  von  Amtswegen  Mitglied  des  Schulvorstandes  sein  soll.  Die
Kommission  beantragte  dagegen,  daß  der  Geistliche  wie  bisher,  nicht  als
solcher,  sondern  nur  in  Folge  einer  Wahl  Mitglied  sein  könne.  Die  Regierung
  beharrt  bei  ihrem  Antrage,  ohne  welchen  für  sie  das  Gesetz  unannehmbar
  sei;  der  Landtag  lehnt  denselben  aber  mit  11  gegen  11  Stimmen
und  ebenso  den  §  75,  der  von  der  Zusammensetzung  des  Schulvorstandes
handelt,  ab.  Somit  ist  das  Gesetz  gescheitert.  Der  auf  Übernahme  der  Erhaltung
  der  Volksschulen  durch  den  Staat  unter  Beseitigung  des  Schulgeldes
  gerichtete  Antrag  wird  dagegen  mit  14  gegen  8  Stimmen  angenommen.

4.  April.  (Preußen.)  Nachdem  der  Landtag  die  Etatsposition
  für  eine  Gesandtschaft  bei  der  Kurie  genehmigt,  wird  Hr.
v.  Schlözer  in  aller  Form  zum  Gesandten  ernannt.  Derselbe  überreicht
  am  21.  d.  M.  in  feierlicher  Audienz  dem  Papst  seine  Creditive.

4.  April.  (Bayern.)  Die  ultramontanen  Mehrheiten  beider
Gemeindekollegien  von  München  beschließen  (mit  42  gegen  17  und
mit  20  gegen  7  Stimmen)  die  totale  Aufhebung  der  bestehenden
Simultanschulen.  Dem  Beschlusse  war  eine  intensive  Agitation  für
die  Maßregel  vorangegangen,  in  welcher  aber  auch  eine  Petition
gegen  dieselbe  in  kurzer  Zeit  5.513  Unterschriften  gefunden  hatte.
Der  Beschluß  bedarf  jedoch  noch  der  Zustimmung  der  Regierung.

5.  April.  (Deutsches  Reich.)  Ein  Artikel  der  „Nordd.
Allg.  Ztg.“  über  die  Währungsfrage,  der  dem  Bankpräsidenten
v.  Dechend  zugeschrieben  wird,  und  hinter  dem  Viele  den  Reichskanzler
  wittern  wollen,  macht  großes  Aufsehen.  Die  Regierung
tritt  jedoch  bis  zum  Schlusse  des  Jahres  aus  ihrer  zuwartenden
Stellung  nicht  heraus.

Nach  diesem  neuen  Vorschlage  soll  das  Ausland  wie  bisher  nur  mit
Gold  bezahlen  und  von  Deutschland  nur  mit  Gold  bezahlt  werden.  Die
Silberausprägung  soll  nicht  freigegeben  werden.  Die  Verpflichtung  der
deutschen  Münzstätten,  Gold  auch  für  Private  auszuprägen,  und  die  Ver-
        <pb n="119" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  10—14.)  83

pflichtung  der  Reichsbank,  Gold  in  Barren  zu  dem  festen  Satze  von  1392
pro  Pfund  sein  gegen  Banknoten  umzutauschen,  sollen  aufrecht  erhalten
bleiben,  dagegen  die  Befugnis  des  Bundesrates,  Talerstücke  außer  Kurs  zu
setzen  oder  zur  Scheidemünze  zu  erklären,  aufgehoben  werden.  Gold-  und
Papiergeld-Stücke  unter  20 Mark  sollen  eingezogen  und  zu  Zahlungen  unter
20  Mark  nur  Silbergeld  verwendet  werden.  Der  Goldumlauf  müsse  auf  gesunde
  Grundlagen  gestellt  und  das  Silber  in  seine  früheren  Rechte  wieder
eingesetzt  werden.  Dadurch  werde  die  Goldnot  beseitigt  werden.

10.  April.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  der  Reichskanzler
  läßt  demselben  den  nunmehr  ausgearbeiteten  Gesetzentwurf
betr.  die  obligatorische  Krankenversicherung  der  Arbeiter  (mit  Ausnahme
  der  landwirtschaftlichen)  nebst  Motiven  zugehen,  nachdem
dem  preußischen  Volkswirtschaftsrat  nur  Grundzüge  dazu  vorgelegt
und  von  ihm  beraten  resp.  begutachtet  worden  waren.  Beide  Aktenstücke
  sind  sehr  umfangreich.  —  Ferner  geht  ihm  der  Tabakmonopol-Gesetzentwurf
  zu  und  zwar  gegen  den  ursprünglichen  Entwurf  mit
folgenden  Abänderungen:

1)  daß  nicht  der  Reichskanzler,  sondern  die  Bundesregierungen  die
Tabakbaubezirke  bestimmen;  2)  daß  ausschlußlos  alle,  welche  aus  den  Rohtabakgeschäften
  Erwerb  gezogen  haben,  entschädigt  werden,  bei  Geschäftsbetrieb
von  vier  und  fünf  Jahren  zweieinhalbfach,  bei  sechs  und  sieben  Jahren
dreieinhalbfach,  bei  acht  und  neun  Jahren  viereinhalbfach,  bei  zehn  Jahren
und  darüber  fünffach;  3)  daß  die  Erträgnisse  des  Monopols  an  die  Einzelstaaten
  nach  Maßgabe  der  Bevölkerung  verteilt  werden.

10.  April.  (Baden.)  Nachdem  das  Mandat  des  katholischen
aber  nicht  ultramontanen  Abg.  Baumstark  von  der  ll.  Kammer
für  ungiltig  erklärt  worden  war,  unterliegt  derselbe  bei  der  Neuwahl
  in  Baden-Baden  gegen  den  Bankier  Jörger,  der  als  „katholischer
  Demokrat“  bezeichnet  wird.

12.  April.  (Hessen.)  I.  Kammer:  tritt  einem  von  der
II.  Kammer  mit  25  gegen  22  Stimmen  gefaßten  Beschlusse,  die
Regierung  zu  ersuchen,  das  Polytechnikum  bei  fortgesetzt  schwacher
Frequenz  mit  Ablauf  der  kommenden  Finanzperiode  aufzuheben,
ihrerseits  nicht  bei  und  die  II.  Kammer  läßt  daraufhin  ihren  Beschluß
  am  9.  Mai  mit  26  gegen  20  Stimmen  selbst  wieder  fallen.

14.  April.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  beginnt  die
Beratung  des  Gesetzentwurfs  bez.  Tabakmonopol  und  Krankenkassen
und  überweist  dieselben  zunächst  zur  Vorberatung  an  die  Ausschüsse.
Der  Reichskanzler  legt  demselben  die  (vom  preußischen  Volkswirtschaftsrat
  vorberatene)  Novelle  zur  Gewerbeordnung  (hauptsächlich
behufs  Regelung  des  Hausierwesens)  vor.  Ein  Zusatzantrag  Bayerns
dazu  verlangt  die  obligatorische  Einführung  von  Arbeitsbüchern  für

6
        <pb n="120" />
        84  das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  15—20.)

alle  Arbeiter.  Eine  fernere  Vorlage  beantragt  mehrfache  Zollerhöhungen.


15.  April.  (Bayern.)  II.  Kammer:  erledigt  den  Militäretat
  mit  geringen  Änderungen,  beharrt  dagegen  gegen  die  I.  Kammer
auf  der  Verweigerung  aller  Kredite  für  Kasernbauten.

—  April.  (Preußen.)  Der  Widerstand  der  Handelskammern
gegen  den  Erlaß  des  Reichskanzlers  als  preuß.  Handelsministers
v.  30.  Nov.  v.  J.  hält  an  und  die  Zahl  der  Handelskammern,
welche  die  Einsendung  ihrer  Jahresberichte  vor  deren  Veröffentlichung
verweigern,  nimmt  zu.  Der  Konflikt  erregt  vielfach  Mißstimmung:
man  befürchtet  eine  allmähliche  Beseitigung  der  bewährten  Einrichtung
  der  Handelskammern,  womit  der  Reichskanzler  droht.

18.  April.  (Bayern.)  I.  Kammer:  lehnt  den  Beschluß  der
ultramontanen  Mehrheit  der  II.  Kammer  vom  8.  März  bez.  der
Tegernseer  Erklärung  ihrerseits  mit  36  gegen  12  Stimmen  ab.
Fürst  Löwenstein  gibt  gegen  den  Beschluß  folgende  „Erklärung“  ab:

„Ich  erkläre,  daß  ich  den  von  mir  geleisteten  Verfassungseid  nur  im
Sinne  des  in  der  Tegernseer  Erklärung  gewährten  Vorbehaltes  geschworen
habe,  und  daher  nur  insoweit  die  Verfassung  beobachten  und  den  Gesetzen
Gehorsam  leisten  kann  und  werde,  als  dieselben  nicht  den  göttlichen  Gesetzen
oder  den  Satzungen  der  katholischen  Kirche  entgegen  sind."

19.  April.  (Baden.)  lII.  Kammer:  genehmigt  ein  Branntweinsteuergesetz
  mit  Erleichterung  für  den  Kleinbrenner  und  Erhöhung
  für  den  Sprithändler  fast  einstimmig;  und  ebenso  definitiv
die  vorgeschlagene  Dotation  von  350.000 Mark  für  die  katholische  Kirche,
von  8.000  Mark  für  die  Altkatholiken,  von  400.000  Mark  für  die  Protestanten
  und  von  12.000  für  den  itsraelitischen  Kultus.

Der  Beschluß  geht  also  dahin,  daß  unter  dem  Vorbehalt,  aber  für
die  Dauer  des  zwischen  Staat  und  Kirche  bestehenden  friedlichen  Verhältnisses
  nicht  eingeforderten  Gehorsamreverses  die  aus  Staatsmitteln  festgesetzte
Aufbesserung  gering  besoldeter  Kirchendiener  sich  auch  auf  die  katholischen
Geistlichen  erstreckt.  Die  ullramontane  Partei  stimmt,  nachdem  sie  ihre  Abneigung
  gegen  die  beschränkende  Klausel  des  Reverses  in  ruhiger  Weise  begründet
  hatte,  einstimmig  mit  der  nationalliberalen  für  die  Vorlage,  ebenso
die  konservative;  nur  die  Demokraten  halten  ihren  grundsätzlichen  Standpunkt
  gegen  kirchliche  Staatsdotationen  konsequent  fest.  Nachdem  diese  heikle
Angelegenheit  in  allgemein  befriedigender  Weise  gelöst  ist,  kann  der  Kulturkampf
  in  Baden  endgiltig  als  abgeschlossen  betrachtet  werden.

20.  April.  (Hamburg.)  Der  russische  Geschäftsträger  in
Hamburg  beschwert  sich  beim  Senat  über  einen  seiner  Sekretäre,
Dr.  Julius  Eckardt,  wegen  seiner  Publikationen  über  russische  Zustände.
  Der  Senat  verlangt  von  demselben,  daß  er  seine  Veröffentlichungen
  über  Rußland  einstelle.  Er  verweigert  es,  legt  seine  Stelle
        <pb n="121" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  20—21.)  85

nieder  und  findet  dagegen  auf  den  1.  Juli  Anstellung  im  preuß.
Staatsdienste  und  zwar  als  Geh.  Rat  im  Ministerium  des  Innern.

20.  April.  (Bayern.)  II.  Kammer:  die  ullramontane
Mehrheit  derselben  beschließt  mit  80  gegen  59  Stimmen,  an  den
König  die  Bitte  zu  richten,  daß  er  die  Bevollmächtigten  Bayerns
im  Bundesrat  anweise,  auf  eine  baldige  Revision  der  Reichsgewerbeordnung
  im  Sinne  der  Einführung  obligatorischer  Innungen  hinzuwirken.


21.  April.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  lehnt  die  von  der  Regierung
  eingebrachte  Vorlage  betr.  Neuordnung  der  lauenburgischen
Kreisvertretung  ohne  kommissarische  Vorberatung,  für  welche  der
Minister  des  Innern  lebhaft  eingetreten  war,  in  1.  und  2.  Beratung
  mit  großer  Mehrheit  ab.  Die  Opposition  gegen  die  Vorlage
  wird  von  Windthorst  mit  besonderer  Energie  geführt.  Die
mit  dem  1.  Okt.  ablaufende  gegenwartige  Ordnung  der  Lauenburger
Landschaftsverhältnisse  soll  provisorisch  verlängert  werden.

21.  April.  (Bayern.)  I.  Kammer:  setzt  bei  Beratung  des
Kultusetats  den  von  der  ultramontanen  Mehrheit  der  II.  Kammer
gestrichenen  Ministerialdispositionsfonds  wieder  in  den  Etat  ein,
lehnt  die  von  derselben  Mehrheit  beschlossene  konfessionelle  Trennung
des  Geschichtsunterrichts  an  den  Gymnasien  etc.  mit  30  gegen  10
Stimmen  ab  und  erhöht  die  von  derselben  herabgeminderten  Postulate
  für  Erziehung  und  Bildung  teilweise  wieder.

21.  April.  (Elsaß-Lothringen.)  Eine  kaiserl.  Verordnung
überträgt  die  dem  Ministerium  obliegende  Beaufsichtigung  und
Leitung  des  gesamten  höhern  und  niedern  Unterrichtswesens,  abgesehen
von  der  Universität  und  den  landwirtschaftlichen  und  gewerblichen
Lehranstalten,  an  einen  neu  zu  errichtenden  Oberschulrat,  der  in
zweckentsprechender  Form  zusammengesetzt  werden  soll.  Damit  ist
wieder  ein  Stück  Diktatur  beseitigt  und  wird  die  reichsländische
Verwaltung  auf  einem  wichtigen  Gebiet  den  Einrichtungen  der
deutschen  Einzelstaaten  angenähert.

Ein  weites  Feld  der  Tätigkeit  wird  der  neuen  Behörde  in  dem
Schreiben  des  Statthalters  eröffnet,  durch  welches  zunächst  ein  Gutachten
einer  medizinischen  Kommission  in  Aussicht  gestellt  wird  über  das  Maß  von
körperlicher  und  geistiger  Anstrengung,  das  der  Jugend  auf  den  verschiedenen
Altersstufen  zugemutet  werden  kann,  damit  auf  Grund  desselben  der  erweiterte
  Oberschulrat  eine  Revision  der  bestehenden  Regulative  vornehme.
Das  Schreiben  des  Statthalters  redet  die  warme  Sprache  des  Patrioten,
dem  an  der  Wehrhaftigkeit  und  der  geistigen  Frische  der  Nation  gelegen  ist.
Es  wird  dadurch  derselbe  Gegenstand  berührt,  der  von  verschiedenen  deutschen
Regierungen,  und  auch  von  der  österreichischen  mit  ernster  Sorge  behandelt
        <pb n="122" />
        86  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  22—24.)

und  auch  aus  den  Kreisen  des  Bürgertums  selbst  wiederholt  in  Anregung
gebracht  worden  ist.

22.  April.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  der  Reichskanzler
  läßt  demselben  nunmehr  auch  den  vervollständigten  Unfall-Gesetzentwurf
  mit  Motiven  und  einer  Denkschrift  über  die  Gefahrenklassen
  zugehen.

Zu  den  Entschädigungen  gewährt  das  Reich  25  Prozent,  die  Gesamtheit
  der  Unternehmer  der  bestimmten  Gefahrklasse,  welcher  der  vom  Unfall
Betroffene  angehört,  soll  davon  60  Prozent,  die  Betriebsgenossenschaft  oder
der  Betriebsverband,  welchem  der  Beschädigte  angehört,  15  Prozent  zahlen.
Die  Karrenzzeit  beträgt  14  Wochen.  Die  Entschädigung  ist  für  die  Dauer
völliger  Erwerbsunfähigkeit  66   2/3  Prozent  des  Arbeitsverdienstes,  und  bei
teilweiser  Erwerbsunfähigkeit  ein  Bruchteil  davon,  der  jedoch  nicht  über
50  Prozent  des  Arbeitsverdienstes  betragen  darf.  Ferner  wird  gewährt  im
Falle  der  Tötung  Beerdigungskosten  und  für  die  Hinterbliebenen  vom
Todestage  an  eine  Rente  für  die  Wittwe  von  20,  für  jedes  Kind  bis  zum
15.  Lebensjahre  10,  und  wenn  es  mutterlos  ist  oder  wird,  15  Prozent  des
Arbeitsverdienstes;  doch  dürfen  die  Renten  zusammen  50  Prozent  des  letzteren
  nicht  übersteigen.  Ascendenten  des  Verstorbenen  erhalten,  wenn  dieser
ihr  einziger  Ernährer  war,  bis  zu  ihrem  Tode  oder  bis  zum  Wegfall  der
Bedürftigkeit  20  Prozent  des  Arbeitsverdienstes.  Die  neue  Fassung  der
Vorlage  beweist  nicht  gerade,  daß  der  Kanzler  großen  Wert  auf  das  Gutachten
  des  Volkswirtschaftsrates  legt.  Dieser  hatte  beantragt,  auch  die  Arbeiter
  in  land-  und  forstwirtschaftlichen  Vetrieben  unter  das  Gesetz  zu  stellen;
der  Kanzler  hat  den  Antrag  abgelehnt.  Die  Mehrheit  des  Volkswirtschaftsrats
  hielt  einen  Reichsbeitrag  von  einem  Drittel  der  Entschädigung  für  das
Minimum;  der  Reichskanzler  will  nur  ein  Viertel  geben  und  verlängert,  die
Zeit,  während  welcher  die  verunglückten  Arbeiter  den  Krankenkassen  zur  Last
fallen,  noch  um  eine  Woche,  also  auf  14  Wochen  nach  dem  Unfall.

23.  April.  (Deutsches  Reich.)  Dem  Wunsche  des  Sultans
entsprechend,  erhalten  der  Kommandeur  des  2.  schlesischen  Husarenregiments
  Oberst  v.  Kähler  und  noch  je  ein  Offizier  der  Infanterie,
Kavallerie  und  Artillerie  Urlaub,  um  bei  der  Reorganisation  der
türkischen  Armee  behilflich  zu  sein.  Der  Rücktritt  in  die  preußische
Armee  ist  denselben  offen  gehalten.

24.  April.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  genehmigt  die
Vorlage  des  Reichskanzlers  beg.  Einführung  des  Tabakmonopols
mit  36  gegen  22  Stimmen  wesentlich  unverändert,  und  lehnt  die
Modifikationsanträge  der  Ausschüsse  bez.  einer  Erhöhung  der  Entschädigungen
  sowie  zu  Gunsten  einer  erweiterten  Kompetenz  des
Bundesrats  bzw.  der  Einzelstaaten  gegenüber  der  Zentralgewalt  ab.

Gegen  das  Monopol  stimmen  Bayern,  Sachsen,  Baden,  Hessen,  Oldenburg,
  Reuß  j.  L.  und  die  Hansestädte.  Diese  Staaten  geben  zugleich  unumwundene
  Erklärungen  ab.  Bayern  erklärt:  „daß  seine  Regierung  mit  dem
Gedanken  einer  weiteren  Entwickelung  des  Systems  der  indirekten  Besteuerung

im  Reiche  und  insbesondere  auch  mit  einer  stärkeren  Heranziehung  des  Tabaks
  vollkommen  einverstanden  sei,  sich  aber  durch  die  zur  Zeit  vorliegenden
        <pb n="123" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  24.)  87

Anhaltspunkte  nicht  überzeugen  könne,  daß  das  Monopol  zu  dem  gewünschten
finanziellen  Ergebnis  führen  werde.  Sie  glaube  deshalb,  dermalen  einer
Steuerreform,  durch  welche  sich  höhere  Erträgnisse  aus  dem  Tabak  ohne
tiefgreifende  vollswirtschaftliche  Rückwirkungen  erzielen  lassen,  den  Vorzug
geben  zu  sollen.“  Sachsen  stimmt  „in  Hinblick  auf  die  schweren  volkswirtschaftlichen
  und  sozialen  Bedenken  dagegen“.  Baden,  Hessen,  Oldenburg
und  Reuß  j.  L.  betonen  hauptsächlich  die  Schädigung  der  ausgebreiteten

Tabakindustrie  in  diesen  Staaten  durch  Einführung  des  Monopols.  Bremen
läßt  ausdrücklich  erklären,  „daß  die  Einführung  des  Reichstabakmonopols
notwendigerweise  den  wirkschaftlichen  und  finanziellen  Ruin  des  Bundesstaats
Bremen  herbeiführen  werde.  Es  sei  allgemein  bekannt,  daß  die  Bedeutung
Bremens  als  Handels-  und  Seestadt  mit  dem  daselbst  konzentrierten  großartigen
  Tabakgeschäft  so  eng  und  unauflöslich  verknüpft  sei,  daß  die  Zerstörung
  dieses  wesentlich  auf  der  Versorgung  Deutschlands  beruhenden,  mit
dem  Bestehen  eines  Reichsmonopols  unvereinbaren  Geschäftszweiges  die  Existenzgrundlagen
  des  gesamten  bremischen  Handels  in  verhängnisvoller  Weise
erschüttern  müßte.“  Der  Senat  bitte  daher,  diesem  Momente  das  gebührende
Gewicht  beizulegen.  Württemberg,  Weimar  und  Braunschweig  erklären  dagegen,
  daß  die  Finanzlage  des  Reiches  und  der  Einzelstaaten  dringend  die
Vermehrung  der  Einnahmen  forderten  und  das  Tabakmonopol  der  geeignetste
Weg  dazu  sei.

Der  Reichskanzler  scheint  inzwischen  noch  keineswegs  darauf  verzichtet
  zu  haben,  das  Monopol  im  Reichstag  doch  noch,  wenn  auch  nicht
sofort,  vielleicht  nach  einiger  Zeit  durchzubringen  und  zwar  hauptsächlich
mit  Hilfe  der  Regierungen.  Eine  offiziöse  Beleuchtung  in  der  „Polit.  Korr.“
spricht  sich  darüber  folgendermaßen  aus:  „Ist  es  denn  so  gewiß,  wie  alle
Welt  glaubt,  daß  der  jetzige  Reichstag  das  Monopol  ablehnt?  Das  Zentrum
hat  sich  parlamentarisch  gegen  das  Monopol  nicht  verpflichtet,  sondern  nur
die  klerikale  Presse  hat  sich  beinahe  einstimmig  dagegen  ausgesprochen.  Aber
die  parlamentarische  Fraktion  kann  nicht  durch  die  Presse  verpflichtet  werden,
  um  so  weniger,  als  keines  der  klerikalen  Blätter  die  Rolle  des  offiziellen
  Organes  der  Partei  weder  beansprucht,  noch  zugeteilt  erhalten  hat.
Die  Annahme,  daß  das  Zentrum  das  Monopol  verwerfen  müsse,  stützt  sich
auf  den  Grund,  daß  dasselbe  eine  eminent  reichsbefestigende  Maßregel  ist.

Das  Zentrum  zählt  aber  in  seinen  Reihen  gewiß  einen,  wenn  nicht  mehrere
politische  Köpfe,  welche  folgendes  zu  begreifen  im  stande  sind:  Falls  durch
Vermehrung  der  Reichseinnahmen  eine  Entlastung  der  Einzelstaaten  nicht  zu
stande  kommt,  falls  die  Einzelstaaten  fortfahren  müssen,  mit  ihrer  gesonderten,
  keiner  Steigerung  mehr  sätzigen  Finanzwirtschaft  neben  der  Last  ihres
eigenen  Haushaltes  die  zunehmende  Last  der  Reichsausgaben  zu  tragen,  so
wird  schon  nach  einigen  Jahren  die  Existenz  der  meisten  Einzelstaaten  mit
Ausnahme  Preußens,  eine  höchst  gefährdete  sein.  Denn  es  ist  das  wohltätige
  Gesetz,  welches  im  Laufe  der  deutschen  Dinge  jetzt  zum  Durchbruch
gelangt  ist  und  denselben  beherrscht,  daß  alle  Wege  zur  Stärkung  der  Einheit
  dienen  müssen.  Die  Erhöhung  der  Reichseinnahmen  erleichtert  die  Existenz
  der  Einzelstaaten,  aber  macht  sie  auch  abhängig  vom  Reiche,  welches
in  sich  selbständig  und  fest  wird.  Die  Überlastung  der  Einzelstaaten  durch
ungenügende  Entwicklung  der  Reichsfinanzen  läßt  zunächst  das  Reich  schwach,
befördert  aber  in  schnellem  Tempo  die  Ungleichheit  zwischen  Preußen  und
den  übrigen  Bundesstaaten  in  Bezug  auf  die  innere  Haltbarkeit.  Es  ist
also  doch  die  Frage,  ob  die  weitblickendsten  unter  den  Zentrumsführern  nicht
den  indirekten  Weg  zur  Erweiterung  der  Einheit,  welcher  in  der  Trockenlegung
  der  Reichsfinanzen  besteht,  als  den  gefährlicheren  erkennen  und  sich
deshalb  entschließen,  den,  wenn  auch  unwillkommenen,  so  doch  bei  weitem
        <pb n="124" />
        88  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  24.)

minder  gefährlichen  Weg  der  Stärkung  der  Reichsfinanzen  zu  betreten.  Es
liegt  auf  der  Hand,  daß  diese  Disposition  des  Zentrums  in  der  Fraktion
sofort  die  Oberhand  gewinnen  würde,  wenn  die  Verhandlungen  mit  Rom
gerade  in  der  Zeit  der  parlamentarischen  Entscheidung  über  das  Tabakmonopol
  an  einem  Scheideweg  anlangen  sollten.  —  Ein  großer  Teil  des
Liberalismus  hat  sich  in  blind  verstockte  Opposition  hineingeredet.  Diejenige
  Presse  jedoch,  welche  dem  einsichtigen  Führer  der  Nationalliberalen
befreundet  ist,  deutete  kürzlich  an,  die  Nationalliberalen  würden  unter  Ablehnung
  des  Monopols  mit  einer  anderen  Basis  zu  einer  entwicklungsfähigen
Steuerverfassung  des  Reiches  hervortreten.  Ist  die  Basis  gut,  so  werden
die  Nationalliberalen  einen  verdienten  Triumph  feiern,  ist  sie  unbrauchbar,
so  werden  sie  sich  hoffentlich  zum  Monopol  bekehren.  —  Aus  dieser  Charakteristik
  der  Sachlage  erhellt  wohl,  wie  voreilig  und  urteillos  das  Geschrei
  desjenigen  Teiles  der  liberalen  Presse  ist,  der  sich  nur  noch  darüber
streitet,  ob  das  Monopol  gleich  bei  der  ersten  Lesung  mit  Pauken  und  Trompeten
  zurückgewiesen  werden  oder  in  einer  langen  Beratung  so  seciert  werden
solle,  daß  es  nie  wieder  zum  Leben  erwachen  könne."  Diese  Darlegung
stimmt  im  wesentlichen  mit  den  vom  Reichskanzler  dem  Monopolgesetzentwurfe
beigegebenen  Motiven  durchaus  überein.,  nur  spricht  sie  das,  was  dort  bloß
angedeutet  ist,  rund  und  nett  aus.  Die  offiziöse  Darlegung  ist  übrigens
offenbar  mehr  für  die  Regierungen  als  für  die  Parteien  berechnet.  Daß  sie
nicht  ohne  Wahrheit  ist,  wird  sich  kaum  läugnen  lassen.  Aber  sie  ist  einseitig.
  Politisch  hat  Preußen  allerdings  weniger  als  irgend  ein  anderer
Einzelstaat,  selbst  Bayern  nicht  ausgenommen,  resp.  gar  nichts  zu  fürchten;
aber  finanziell  bedarf  es  der  kanzlerischen  Steuerreform  mehr  als  irgend
einer,  mehr  selbst  als  Bayern.

Der  Antrag  Bayerns,  für  alle  gewerblichen  Arbeiter  Arbeitsbücher
  obligatorisch  einzuführen,  wird  abgelehnt.  

Dieselben  Gründe,  welche  den  Bundesrat  bei  der  Beratung  des  Entwurfs
  zu  der  Gewerbeordnungsnovelle  vom  17.  Juli  1878  bestimmten,  von
einer  Einführung  allgemeiner  Arbeitsbücher  Abstand  zu  nehmen,  werden  damit
  von  der  Majorität  des  Bundesrats  auch  heute  noch  anerkannt.  Damals
wurde  für  das  ablehnende  Votum  geltend  gemacht,  daß  schon  die  äußerliche
Durchführung  einer  solchen  Bestimmung  außerordentlich  große  Schwierigkeiten
  bieten  würde.  Noch  mehr  würde  gegen  dieselbe  ins  Gewicht  fallen,
daß  sie,  wie  die  angestellten  Erhebungen  ergeben,  keineswegs  alle  Kreise  der
Arbeitgeber  für  sich,  andererseits  aber  die  große  Mehrheit  der  Arbeitnehmer
gegen  sich  habe.  Bei  den  Arbeitgebern  würde  sie  vielfach  auf  Gleichgiltigkeit,
  bei  den  Arbeitern  auf  Abneigung  und  Widerstand  stoßen.  Gegen  solche
Hindernisse  vermöge  die  Gesetzgebung  wenig.  Massenbestrafungen  aller  Arbeiter,
  welche  dem  Gesetze  zuwider  das  Arbeitsbuch  nicht  führen,  würden
nur  agitatorischen  Umtrieben  nützlich  werden,  ein  Einschreiten  gegen  die  Arbeitgeber,
  wodurch  diese  gezwungen  würden,  die  das  Gesetz  nicht  beachtenden
Arbeiter  zu  entlassen,  würde  für  die  Industrie  selbst  schädlich  und  zudem
nicht  durchführbar  sein.  Selbst  wer  geneigt  sei,  eine  allgemeine  Verpflichtung
zur  Einführung  von  Arbeitsbüchern  an  sich  als  erwünscht  zu  betrachten,
werde  doch  anerkennen  müssen,  daß  die  Durchführbarkeit  einer  solchen,  tief
in  die  sozialen  Verhältnisse  eingreifenden  Maßregel  nicht  auf  dem  Gesetze
allein,  sondern  ebensosehr  auf  dem  Verständnisse  der  beteiligten  Kreise  beruhe.

24.  April.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  genehmigt  die  Vorlage
über  die  Einsetzung  von  Bezirkseisenbahnräten  und  eines  Landeisenbahnrates
  nach  den  Anträgen  der  Kommission  mit  einigen
        <pb n="125" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  26.)  89

Modifikationen  und  verwirft  den  Antrag  Büchtemann  (Fortschr.)
auf  Einsetzung  einer  permanenten  Eisenbahnkommission  zur  Überwachung
  des  Tarifwesens.  Der  erst  nachträglich  eingebrachte  Antrag
  der  Regierung  auf  Ankauf  auch  der  Anhaltischen  Eisenbahn
für  den  Staat  wird  genehmigt.

26.  April.  (Bayern.)  II.  Kammer:  die  ultramontane  Mehrheit
  beharrt  definitiv  gegen  die  I.  Kammer  auf  ihrer  Streichung
der  kleinen  Ministerialdispositionsfonds  trotz  eines  warmen  Appells
des  Finanzministers,  daß  sie  ja  nur  zu  dringenden  Unterstützungen
verwendet  würden,  und  läßt  sich  auch  die  Wiedererhöhungen  der
Positionen  für  Bildung  und  Erziehung  seitens  der  lI.  Kammer  nur
teilweise  gefallen.

Die  Kammer  erledigt  das  Finanzgesetz  mit  143  gegen  7  Stimmen.
  Die  ursprünglich  von  der  Regierung  ins  Auge  gefaßte  starke
Erhöhung  der  direkten  Steuern  ist  bis  auf  eine  kleine  Summe  behufs
  Herstellung  des  Gleichgewichts  im  Budget  durch  die  starken
Ersparungen  und  Abstriche  der  Mehrheit  vermieden  worden.  Dem
Votum  geht  indeß  noch  eine  neue  Debatte  seitens  der  ultramontanen
Rechten  über  die  Frage  der  Steuerverweigerung  voraus:

Schels  lultram.):  Er  werde  zum  Finanzgesetze  „Nein!“  sagen  und
damit  der  Regierung  das  Budget  verweigern.  Im  Jahre  1851  habe  dies
die  gesamte  Linke  auch  getan  und  im  Jahre  1876  auch  die  Abgg.  Dr.  Rittler
und  Dr.  Schäfler.  Nun  haben  neulich  die  Abgg.  Kopp  und  Dr.  Rittler  die
  Opportunität  dieses  Vorgehens  bezweifelt;  wenn  dies  der  Abg.  Kopp  tue,
so  verweise  er  denselben  auf  den  Abg.  Dr.  Rittler;  der  werde  ihn  belehren.
(Heiterkeit.)  Redner  könne  nicht  verhehlen,  daß  seine  Opposition  etwas  abgeschwächt
  worden  sei  durch  die  Abstimmung  der  Regierung  in  der  Tabakmonopolfrage;
  er  begrüße  dieses  Votum  und  hoffe,  daß  die  Regierung  auf
dem  betretenen  Wege  verharre.  Er  habe  für  den  Abstrich  der  Dispositionsfonds
  so  lange  gestimmt,  als  er  hoffte,  daß  etwas  erreicht  werde;  nachdem
aber  die  Opposition  dahin  zusammengeschmolzen  sei,  daß  sie  sich,  wie  heute
ein  Abgeordneter  gesagt,  nur  noch  gegen  Bettler  richte,  gehe  er  nicht  mehr
mit.  Das  Budget  verweigere  er,  weil  sich  die  Regierung  in  der  zweiten
Kammer  einer  erheblichen  Mehrheit  gegenüber  befinde;  auch  die  Linke,  auf  welche
sich  die  Regierung    bisher  mit  Berechtigung  stützte,  auch  diese  Stütze  sei  schwankend
  geworden.  Die  Regierung  habe  allerdings  einige  Konzessionen  gemacht;
prinzipiell  aber  sei  sie  fest  auf  ihrem  Standpunkte  geblieben;  sie  habe  sich  nur
von  Opportunität  leiten  lassen,  weil  seit  dem  traurigen  Schusse  Robilings  von
Norden  eine  konservative  Strömung  gehe,  gegen  welche  sich  auch  die  bayerische
  Regierung  nicht  ablehnend  habe  verhallen  können.  Dieser  Zustand
müsse  geändert  werden,  und  das  könne  nur  geschehen,  wenn  die  Regierung
zurücktrete  oder  die  Kammer  auflöse.  Kopp  (ultram.):  Die  Äußerungen
des  Abg.  Schels  veranlassen  mich  zu  einer  kurzen  Erwiederung.  Nicht
Opportunitätsgründe  bestimmen  uns,  dem  Finanzgesetze  zuzustimmen,  sondern
wir  meinen,  daß  eine  Ablehnung    desselben  verfassungsmäßig  nicht  zulässig
sei.  Der  Abg.  Schels  stellt  sich  auf  einen  Standpunkt,  den  allerdings  die
        <pb n="126" />
        90  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  27.)

Linke  schon  einmal  eingenommen  hat  und  der  dem  demokratischen  sehr  nahe
steht.  Dieser  Standpunkt  setzt  eine  parlamentarische  Verfassung  voraus,  die
wir  aber  nicht  haben;  denn  unser  System  ist  das  konstitutionell-  monarchische.
Wir  haben  nicht  das  Recht,  von  der  Krone  zu  verlangen  oder  Zwangsmittel
  anzuwenden,  um  sie  zu  bestimmen,  die  Minister  zu  wechseln;  wir
stellen  nur  an  die  Minister  die  konstitutionelle  Forderung  ihre  Entlassung
zu  nehmen.  Abg.  Schels  sagt,  die  Regierung  müsse,  wenn  sie  die  Mehrheit
gegen  sich  habe,  geändert  werden;  das  geht  in  England  und  Belgien,  aber
bei  uns  nicht.  Am  Schlusse  das  Finanzgesetz  ablehnen,  nachdem  man  vorher
  alle  einzelnen  Postitonen  durchberaten  und  auch  für  die  Annahme  gestimmt
  hat,  das  kommt  mir  allerdings  wie  eine  Art  Komödie  vor.  Dr.
Rittler  (ultram.):  Richtig  sei,  daß  er  im  Jahre  1876  gegen  das  Finanzgesetz
  gestimmt  habe;  heute  werde  er  für  dasselbe  stimmen.  Ein  einzelner
Abgeordneter  könne  am  Schlusse  des  Landtages,  wenn  er  an  der  Budgetberatung
  nicht  teilgenommen  oder  mit  wichtigen  Beschlüssen  nicht  einverstanden
  gewesen  sei,  das  Finanzgesetz  ablehnen;  anders  sei  es,  wenn  die
ganze  Volkesvertretung  in  Frage  komme.  Ein  Budget  ganz  durchberaten  und
am  Schlusse  „Nein!“  sagen,  verstoße  gegen  die  Logik.  Was  geschehe,  wenn
das  Finanzgesetz  verweigert  werde?  Werde  auch  das  Volk  die  Steuern  verweigern?
  Nein!  Das  Volk  würde  in  dieser  Frage  nicht  hinter  der  Kammer
stehen.  Die  von  der  Regierung  gemachten  Konzessionen  seien  bei  loyaler
Ausführung  schon  von  Bedeutung.  Daß  sich  die  Regierung  prinzipiell  nicht
geändert  habe,  gebe  er  zu,  und  es  sei  auch  nicht  zu  hoffen,  daß  Minister  von
den  Prinzipien  der  Rechten  beseelt  aus  Ruder  kommen,  weil  die  allgemeine
Lage  Europa's  der  Realisierung  eines  solchen  Wunsches  entgegenstehe.  Seit
dem  Bestehen  der  Verfassung  habe  man  in  Bayern  noch  kein  solches  Ministerium
  gehabt.  (Rufe:  Abel!)  Das  Ministerium  Abel  sei  ein  bureaukratisches
  Polizeiministerium  gewesen.  Es  werden  noch  manche  Jahre  vergehen
und  die  Rechte  werde  immer  noch  auf  das  gewünschte  Ministerium  warten.
Abg.  v.  Fischer  (liberal):  Es  habe  ihn  gefreut,  von  Dr.  Rittler  zu  hören,
daß  die  Opposition,  welche  dieser  vertrete,  eigentlich  einen  Rückhalt  im  Volke
nicht  habe,  und  daß  das  Volk  diese  Opposition  sofort  verlasse,  wenn  einmal
Ernst  gemacht  werden  solle.  Er  bedaure  nur,  daß  Dr.  Rittler  diese  Rede
nicht  schon  im  Oktober  v.  Jrs.  gehalten  habe.  Würde  das  Finanzgesetz  abgelehnt,
  so  füge  man  damit  dem  Ministerium  kein  Leid  zu,  weil  es  sich,
nachdem  die  einzelnen  Etats  genehmigt,  auch  ohne  Finanzgesetz  regieren  lasse.

I.  Kammer:  gibt  der  II.  Kammer  bez:.  der  streitigen  Etatspositionen
  nach.  Der  Etat  ist  damit  erledigt  und  festgestellt.

Eine  kgl.  Verordnung  entspricht  der  vom  Minister  v.  Lutz  am
17.  Februar  der  ultramontanen  Opposition  bez.  der  Schule  in  Aussicht
  gestellten  Konzession,  indem  die  Verordnung  vom  5.  November
1880  dahin  abgeändert  wird,  daß  die  Aufnahme  in  die  Volksschule
fortan  nicht  erst  nach  vollendetem  6.  Lebensjahre,  sondern  schon  erfolgen
  kann,  wenn  das  6.  Lebensjahr  noch  im  Laufe  des  Kalenderjahrs
  zurückgelegt  wird.

27.  April.  (Deutsches  Reich.)  Eröffnung  des  Reichstags.
Die  Thronrede  wird  durch  den  Staatsminister  v.  Bötticher  verlesen.
Dieselbe  lautet:

"Geehrte  Herren!  Se.  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  mir
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  27.)  91

den  Auftrag  zu  erteilen  geruht,  die  Sitzungen  des  Reichstages  zu  eröffnen.  —
Die  gesetzgeberischen  Aufgaben,  für  welche  Ihre  Tätigkeit  in  Anspruch  genommen
  wird,  sind  Ihnen  bereits  durch  die  allerhöchste  Botschaft  vom
17.  November  v.  J.  an  das  Herz  gelegt  worden.  Die  Reichsgesetzgebung
hat  die  Bestrebungen  zur  Abhilfe  sozialer  Schäden,  welche  die  kaiserliche
Botschaft  in  Aussicht  nimmt,  mit  dem  Gesetzentwurfe  über  Versicherung
der  Arbeiter  gegen  Unfälle  begonnen.  Aus  den  vorjährigen  Beratungen
  des  Reichstages  über  diesen  Gegenstand  haben  die  verbündeten
Regierungen  den  Anlaß  genommen,  ihre  frühere  Vorlage  einer  Umgestaltung
zu  unterziehen.  Die  gegen  die  früher  in    Ansicht  genommene  Reichsversicherungsanstalt
  erhobenen  Bedenken  haben  dabei  insoferne  Berücksichtigung
gesunden,  als  die  Unfallversicherung  der  Arbeiter  nunmehr  auf  eine  korporative
  und  genossenschaftliche  Organisation  der  in  Betracht  kommenden  industriellen
  Betriebe  gegründet  werden  soll.  Der  Gesetzentwurf  gewährt  den
industriellen  Verbänden  und  Genossenschaften  eine  auf  die  Verhütung  von
Betriebsunfällen  gerichtete  Autonomie.  Er  geht  von  dem  Bestreben  aus,
die  verwaltende  Tätigkeit  tunlichst  zu  lokalisieren,  die  finan-  zielle  Belastung
dagegen  auf  möglichst  breite  Unterlagen  zu  verteilen.  Eine  notwendige  Ergänzung
  finden  die  Ihnen  auf  diesem  Gebiete  vorzulegenden  Maßnahmen
in  einer  anderweitigen  Regelung  der  jetzt  bestehenden  Hilfskassengesetzgebung
und  in  der  beabsichtigen  Ausdehnung  der    Krankenversicherung.  An
Stelle  des  bisherigen  bedingten  wird  Ihnen  die  Einführung  eines  unbedingten
  Zwanges  zur  Versicherung  gegen  die  wirtschaftlichen  Folgen  von
Krankheitsfällen  für  alle  Arbeiter  vorgeschlagen  werden,  für  welche  die
Durchführung  dieser  Maßregel  möglich  erscheint.  —  Seit  Jahren  ist  in  allen
Teilen  des  Reiches  mit  steigender  Dringlichkeit  das  Bedürfnis  nach  einer
Revision  der  über  den  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen  geltenden
Vorschriften  der  Gewerbeordnung  hervorgetreten.  Die  verbündeten  Regierungen
  haben  beschlossen,  Ihnen  einen  Gesetzentwurf  vorzulegen,  durch  welchen
  die  Gewerbeordnung  in  dem  Sinne  abgeändert  wird,  daß  den  mit  dem
Gewerbebetriebe  im  Umherziehen  auf  dem  Gebiete  der  öffentlichen  Sicherheit,
Ordnung  und  Sittlichkeit  verknüpften  Gefahren  wirksamer  als  bisher  begegnet
  werden  kann.  —  Auf  dem  Gebiete  der  Steuerreform  hat  die  a.  h.
Botschaft  vom  17.  Novbr.  v.  J.  die  Abschaffung  drückender  direkter
Landessteuern  und  der  Zuschläge  in  Aussicht  genommen,  durch  welche
Gemeinden  und  andere  Kommunalverbände  bisher  genötigt  sind,  den  harten
und  ungleich  wirkenden  Druck  dieser  Steuern  zu  verstärken.  Diese  wohlmeinende
  Absicht  zu  verwirklichen,  kann  nur  dadurch  ermöglicht  werden,  daß
das  Reich  sich  in  die  Lage  bringt,  auf  Matrikularbeiträge  zu  verzichten
oder  die  bisher  dazu  erforderlichen  und  eventuell  auch  höhere  Beträge  den
einzelnen  Staaten  herauszuzahlen,  damit  sie  zur  Verminderung  der  Landesund
  Kommunalsteuern  verfügbar  werden.  Wenn  ein  Bedürfnis  hiezu  bei
den  Einzelstaaten  und  ihren  Kommunalverbänden  nicht  empfunden  würde,
so  läge  auch  kein  Anlaß  vor,  eine  Erhöhung  der  indirekten  Reichseinnahmen
  zu  erstreben;  ist  ein  solches  Bedürfnis  aber  vorhanden,  so  kann
es  nur  durch  größere  Ergibigkeit  der  indirekten  Einnahmequellen  des  Reiches
befriedigt  werden.  Die  verbündeten  Regierungen  sind  von  dem  Vorhandensein
  des  Bedürfnisses  überzeugt  und  beantragen  Erhöhung  der  Reichseinnahmen,
  um  ihren  Unterthanen  Steuererleichterungen  gewähren  zu  können.
—  Unter  den  zur  Besteuerung  durch  das  Reich  geeigneten  Gegenständen  steht
der  Tabak  in  erster  Linie.  Nicht  hierüber,  sondern  nur  über  die  Form,
in  welcher  eine  höhere  Besteuerung  dieses  Genußmittels  herbeizuführen  sei,
gehen  die  Meinungen  im  Reiche  auseinander,  und  wird  eine  Entscheidung
durch  die  Gesetzgebung  herbeizuführen  sein.  Die  Mehrheit  der  verbündeten
        <pb n="128" />
        92  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  27.)

Regierungen  hält  die  Form  des  Monopols  für  diejenige,  welche  die  Interessen
der  Konsumenten  und  der  Tabakbauer  am  meisten  schont  und  dabei  an  Ergibigkeit
  alle  anderen  Formen  der  Besteuerung  übertrifft.  Sie  würde  daher
zu  anderen  Vorschlägen  erst  übergehen,  wenn  sie  die  Aussicht  auf  Zustimmung
  der  Volksvertretung  zum  Monopol  aufzugeben  genötigt  wäre.  Wenn
die  Reichsregierung  weder  in  der  einen  noch  in  der  andern  Form  Aussicht
auf  die  Bewilligung  höherer  Reichseinnahmen  hätte,  so  würde  sie  mit  Bedauern
  und  zum  Schmerze  Sr.  Majestät  des  Kaisers  für  jetzt  auf  die
Reformen  der  Steuerverfassung  des  Reiches  und  der  Einzelstaaten
  verzichten  müssen,  welche  als  ein  Bedürfnis  der  Bevölkerung
  von  allen  Regierungen  seit  Jahren  erkannt  und  in  der  Botschaft
vom  17.  November  v.  J.  von  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  verheißen  worden

—Die  mit  der  Anwendung  des  Zolltarifgesetzes  gemachten  Erfahrungen
  haben  für  die  Mühlenindustrie  die  Gewährung  einer  Ausfuhrerleichterung
  und  für  einige  andere  Produktionszweige  eine  Änderung  der
Tarifsätze  als  wünschenswert  ergeben.  Es  wird  Ihnen  daher  der  Entwurf
eines  Gesetzes  hierüber  vorgelegt  werden.  —  Ein  zwischen  dem  Reiche  und
Brasilien  abgeschlossener  Konsularvertrag  wird  Ihrer  verfassungsmäßigen
Beschlußfassung  unterbreitet  werden.  —  Die  auswärtigen  Verhältnisse
des  Reiches  fahren  fort,  nach  jeder  Richtung  hin  das  Vertrauen  auf  die
Dauer  der  friedlichen  und  freundschaftlichen  Beziehungen  zu  rechtfertigen,
von  denen  die  a.  h.  Botschaft  vom  17.  November  v.  J.  Zeugnis  ablegte.  —
Je  größer  die  Tragweite  der  Arbeiten  ist,  welche  Sie,  geehrte  Herren,  erwarten,
  desto  mehr  vertrauen  die  verbündeten  Regierungen,  daß  es  Ihrer
hingebenden  Tätigleit  mit  Gottes  Hilfe  gelingen  werde,  die  großen  Aufgaben,
  um  die  es  sich  handelt,  einer  für  die  Konsolidierung  unserer  nationalen
  Einrichtungen  und  für  die  gedeihliche  Entwicklung  des  Vaterlandes
segensvollen  Lösung  entgegenzuführen."

Thronrede  überrascht  insofern,  als  man  nicht  die  Ankündigung
einer  anderweitigen  Erhöhung  der  Tabaksteuer  nach  Ablehnung  des  Monopols,
  an  der,  sei  die  Mehrheit  nun  eine  größere  oder  kleinere,  bereits  nicht
gezweifelt  wird,  erwartet  hatte.  Man  glaubt  nun,  die  Herbstsession  solle  eine
Vorlage  über  die  Gewichtsteuer  bringen.  Die  ausdrückliche  Betonung  friedlicher
  Aussichten  befriedigt  allgemein.

In  den  Fraktionen  des  Reichstages  sind  seit  dem  Schlusse  der
letzten  Session  nur  wenige  Veränderungen  vorgegangen.  Die  Deutschkonservativen
  sind  durch  Todesfall  von  49  auf  48  zurückgegangen,  die  deutsche  Reichspartei
  ebenso  von  27  auf  26;  das  Zentrum  durch  zwei  Rücktritte  von  107
auf  105.  Die  Fortschrittspartei  hat  jetzt  die  Zahl  von  60  Mitgliedern  erreicht.
  Die  Polen  zählen  nach  wie  vor  18  Mitglieder,  die  National-Liberalen
  45,  die  liberale  Vereinigung  47,  die  Volkspartei  und  die  Sozial-Demokraten
  12.  Die  Summe  der  Fraktionslosen,  worunter  15  Elsaß-Lothringer,
  ist  durch  Mandatsniederlegung  des  früheren  Ministers  Falk  von  25
auf  24  vermindert.

27.  April.  (Preußen.)  Der  preuß.  Landtag  soll  trotz  der
Abneigung  der  Abgeordneten  vorerst  noch  neben  dem  Reichstag  tagen.
Das  preußische  Ministerium  beschließt  ausdrücklich,  daß,  trotz  des
Widerspruchs  der  Konservativen,  die  Kreisordnung  für  Hannover
und  das  Verwendungsgesetz  noch  vom  Landtag  beraten  werden
müssen,  so  daß  der  Schluß  der  Landtagssession  wohl  erst  in  der
zweiten  Woche  des  Mai  würde  erfolgen  können.
        <pb n="129" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  27—29.)  93

27—28.  April.  (Baden.)  II.  Kammer:  nimmt  mit  29
gegen  28  Stimmen  den  Antrag  der  vereinigten  Ultramontanen  und
Demokraten,  vom  Großherzog  eine  Gesetzesvorlage  für  Einführung
des  direkten  Wahlrechts  für  die  II.  Kammer  zu  erbitten,  an,  obgleich
  die  Regierung  denselben  ohne  Kautelen  für  unannehmbar  erklärt
  hatte.  Der  Beschluß  bleibt  jedoch  wirkungslos,  da  zu  einer
Verfassungsveränderung  eine  Zweidrittelmehrheit  erforderlich  ist.
Die  von  den  Ultramontanen  und  2  Demokraten  beantragte  Aufhebung
  der  Kreisverfassung  wird  abgelehnt  und  nur  eine  Reform
derselben  angebahnt.  In  den  ständigen  Ausschuß  des  Landtags,
der  bisher  nur  aus  Nationalliberalen  bestand,  werden  3  National-Liberale,
  2  Ultramontane  und  1  Demokrat  gewählt.

28.  April.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  wählt  mit  162
Stimmen  v.  Levezow  (kons.)  zu  seinem  Präsidenten  (v.  Stauffenberg
  97  St.),  mit  159  St.  v.  Frankenstein  (ultram.)  (Hänel  95  St.)
zum  ersten  und  mit  126  St.  Ackermann  (Partikularist)  (Benda  115  St.)
zum  zweiten  Vizepräsidenten.

29.  April.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  genehmigt  den
Krankenkassengesetzentwurf  mit  den  ziemlich  erheblichen  Modifikationen
der  Ausschüsse  zur  Vorlage  an  den  Reichstag  und  überweist  einen
Antrag  von  Mecklenburg-Strelitz  gegen  die  Zivilehe  zur  Vorberatung
an  die  Ausschüsse.  Dem  letzteren  Beschlusse  wird  von  der  öffentlichen
  Meinung  eine  ungewöhnliche  Bedeutung  zugemessen,  da  die
Frage  demnach  als  eine  „diskutable“  betrachtet  zu  werden  scheine.

29.  April.  (Bayern.)  Schluß  des  Landtags  durch  den
Prinzen  Luitpold.  Der  Landtagsabschied  des  Königs  erteilt  den
von  beiden  Kammern  vereinbarten  Gesetzen  die  kgl.  Sanktion.  Einen
politischen  Passus  enthält  derselbe  nicht;  nur  bez.  der  Vorlage  für
Kasernenbauten  wird  die  Ablehnung  im  Interesse  der  Fürsorge  für
das  Heer  lebhaft  bedauert.  Der  Abschied  schließt  kurz  und  trocken
mit  den  Worten:

„Indem  Wir  diesen  Abschied  erteilen,  schließen  Wir  die  gegenwärtige
Versammlung  und  bleiben  Unseren  Lieben  und  Getreuen  in  königlicher  Huld
und  Gnade  gewogen."“

Ein  Rückblick  auf  den  Gang  der  Session  ist  für  die  ultramontane
Mehrheit  der  II.  Kammer  nichts  weniger  als  befriedigend.  Das  Ministerium
Lutz  ist  nicht  gestürzt,  steht  vielmehr  nachher  so  fest  wie  vorher  und  der  ganze
Ansturm  gegen  den  modernen  Staat,  der  sich  in  einer  ganzen  Reihe  von  Anträgen
  und  Beschlüssen  darlegte,  ist  schon  an  der  I.  Kammer  gescheitert,  ohne
nur  an  die  entscheidende  Instanz  gelangen  zu  können.  Alles  was  die  ultram.
Mehrheit  erreicht  hat,  ist  eine  Verstümmelung  des  Budgets  und  eine  Anzahl
untergeordneter  Konzessionen,  die  ihr  der  leitende  Minister  in  Aussicht  ge-
        <pb n="130" />
        91  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Ende  April  —  Mai  1.)

stellt  hat.  Die  Opposition  ist  denn  auch  nachgerade  viel  zahmer  geworden.
Dr.  Rittler,  der  ursprüngliche  Führer  der  extremsten  Fraktion,  ging  schließlich
  zu  den  Patrioten  oder  der  gemäßigt  ultramontanen  Fraktion  über  und
begnügte  sich,  wenn  auch  unter  Protest  und  ohne  prinzipiell  seinen  früheren
Standpunkt  aufzugeben,  tatsächlich  mit  den  dargebotenen  Konzessionen  der
Regierung.  Dafür  soll  er  durch  eine  Lyzealprofessur  belohnt  werden.  welche
Belohnung  jedoch  ziemlich  lange  auf  sich  warten  läßt,  da  selbst  die  kirchlichen
  Gewalten  Abneigung  oder  Scheu  vor  ihm  zu  haben  scheinen.

—  April.  (Deutsches  Reich.)  Die  Blätter  heben  hervor,
daß  in  den  letzten  Jahren  die  Befestigung  der  deutschen  Ostseeküste
eine  größere  Berücksichtigung  erfahren  habe  und  fortwährend  erfahre.

So  sind,  nach  einem  Artikel  der  „Allgemeinen  Militär-Zeitung“,
namentlich  die  Werke  von  Pillau,  durch  welchen  Vorplatz  von  Königsberg
die  Einfahrt  in  das  Frische  Haff  gesichert  wird,  durch  zwei  starke  Panzerforts,
  und  die  Befestigung  von  Memel  durch  ein  neues  Fort  verstärkt  worden.
Für  die  Land-  und  Seebefestigung  von  Danzig  sollen  nach  demselben  Organ
nicht  weniger  als  15  Millionen  Mark  teils  schon  ausgewendet  worden  sein,
teils  noch  zur  Verwendung  gelangen.  Die  Neubefestigung  durch  drei  Forts
auf  dem  linken  und  fünf  auf  dem  rechten  Weichselufer  wird  ebenso  wie  die
von  Posen  durch  insgesamt  elf  Forts  als  in  den  Grundbauten  vollendet
angegeben,  und  hat  dieselbe  für  den  erstgenannten  großen  Waffenplatz  15,
für  den  letztgenannten  21  Millionen  beansprucht.  Die  Neubefestigung  von
Küstrin  durch  sechs  weit  vorgelegte  Forts  wird  11  Millionen  erfordern.
„Die  offene  Stelle  der  deutschen    Ostgrenze“,  äußert  sich  jenes  Fachorgan,
„  ist  allein  Schlesien,  und  im  Falle  eines  deutsch-  russichen  Krieges  wird  Rußland
  zweifellos  versuchen,  mit  einer  dritten  Armee  (die  beiden  anderen  russischen
  Armeen  werden  als  gegen  Königsberg  und  Posen  verwendet  angenommen)
  über  Breslau  im  Bogen  gegen  Berlin  zu  marschieren."

—  April.  (Deutsches  Reich.)  Großes  Aufsehen  macht  das
Erscheinen  des  von  dem  im  Reichsamte  des  Innern  zu  Berlin  beschäftigten
  kais.  Reg.-Rate  Dr.  v.  Poschinger,  einem  gebornen  Bayern,
in  3  Bänden  herausgegebenen  Buches:  „Preußen  im  Bundestag
1851—1859,  Dokumente  der  kgl.  preuß.  Bundestagsgesandtschaft.
Leipzig  1882,  S.  Hirzel“,  das  mit  größter  Offenheit  eine  Reihe
von  diplomatischen  Berichten  des  damaligen  Gesandten  Hrn.  von
Bismarck  veröffentlicht.  Die  ganze  Misere  des  damaligen  Bundestags
  und  des  damaligen  Deutschlands  tritt  dadurch  der  öffentlichen
Meinung  in  geradezu  erschreckender  und  abschreckender  Deutlichkeit
wieder  vor  die  Augen,  zeigt  aber  auch  sozusagen  handgreiflich,  wie
notwendig  der  furchtbare  Schlag  von  1866,  der  jener  ganzen  Misere
ein  Ende  machte,  war,  und  wie  unendlich  weit  Deutschland  in  der
immerhin  kurzen  Spanne  Zeit  seither  gekommen  ist.  Freilich  ist
das  Buch  auch  ein  wahres  Mene  Mene  Tekel  für  Deutschland  auf
alle  Zukunft  hinaus.

1—2.  Mai.  (Preußen.)  Herrenhaus:  genehmigt  den  vom
Abg.-Hause  angenommenen  konf.-ultram.  Kompromiß  bez.  des  neuen
        <pb n="131" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  2.)  95

kirchenpolitischen  Gesetzes  mit  zwei  leichten  Änderungen  dahin  gehend,
daß  für  die  diskretionäre  Gewalt  der  Regierung  nach  §  1  die  Frist
um  ein  Jahr,  bis  zum  1.  April  1884,  verlängert  und  dem  §  3
eine  etwas  strengere  Fassung  gegeben  wird.  Der  Bischofsparagraph
wird  mit  84  gegen  36,  das  ganze  Gesetz  mit  87  gegen  11  Stimmen
  angenommen.
Der  Art.  3  hat  nunmehr  folgenden  Wortlaut:  „Von  Ablegung  der
im  §  4  des  Gesetzes  vom  11.  Mai  1873  vorgeschriebenen  wissenschaftlichen
Staatsprüfung  sind  diejenigen  Kandidaten  befreit,  welche  durch  Vorlegung
von  Zeugnissen  den  Nachweis  führen,  daß  sie  die  Entlassungsprüfung  auf
einem  deutschen  Gymnasium  abgelegt,  sowie  ein  dreijähriges  theologisches
Studium  auf  einer  deutschen  Universität  oder  auf  einem  in  Preußen  bestehenden
  kirchlichen  Seminar,  hinsichtlich  dessen  die  gesetzlichen  Voraussetzungen
  für  den  Ersatz  des  Universitätsstudiums  durch  das  Studium  auf
diesem  Seminar  erfüllt  sind,  zurückgelegt,  und  während  dieses  Studiums
Vorlesungen  aus  dem  Gebiete  der  Philosophie,  Geschichte  und  deutschen
Literatur  mit  Fleiß  gehört  haben.“  In  den  Beschlüssen  des  anderen  Hauses
lautete  der  Passus  hinsichtlich  des  Seminars  wie  folgt:  „welches  nach  dem
Gesetze  die  Universität  zu  ersetzen  geeignet  ist.“  Die  beiden  leichten  Änderungen
  des  Gesetzes  entsprechen  einem  von  der  Regierung  ausgesprochenen
Wunsche.  Im  übrigen  ist  der  Kultminister  v.  Goßler  mit  dem  Gesetz
ganz  einverstanden:  Soll  man  bei  dem  allseitig  anerkannten  Friedens-  bedürfnis
warten,  bis  die  Gegenpartei  mit  Konzessionen  hervorgetreten  ist?  Diesen
Standpunkt  hat  die  Staatsregierung  ihren  katholischen  Unterthanen  gegenüber
  nicht  gehabt,  weder  bei  dem  Juligesetz  von  1880,  noch  bei  der  heute
in  Frage  stehenden  Vorlage.  Seit  zwei  Jahren  unterhalten  wir  uns  mit
der  Kurie  über  die  wichtigsten  Prinzipien  der  Maigesetze;  sollten  inzwischen
die  katholischen  Staatsbürger  auf  ihr  gutes  Recht  verzichten!  Der  Vorredner
  übersieht,  daß  seit  zwei  Jahren  eine  mächtige  Verschiebung  der  Partei-Anschauungen
  stattgefunden  hat  zu  Gunsten  des  von  der  Staatsregierung
jetzt  adoptierten  Verfahrens.  Der  ablehnende  Standpunkt  des  Hrn.  Justizrat
Adams  ist  für  die  Staatsregierung  sehr  bedauerlich;  aber  sie  kann  sich  nicht
entschließen,  unter  Anerkennung  seiner  Gründe  der  Kommissions-  fassung  die
Zustimmung  zu  versagen.  Der  Wegfall  veränderter  Fixierung  des  Einspruchsrechts
  ist  bei  der  Stimmung  der  Parteien  im  Hause  zur  Zeit  nicht
zu  verhindern;  aber  auch  ohne  diesen  Art.  4  ist  die  Vorlage,  namentlich
bezüglich  des  Art.  3,  betreffend  die  Erleichterung  der  Vorbildung,  für  die
Staatsregierung  von  solchem  Werte,  daß  sie  ihre  Genehmigung  aufs  nachdrücklichste
  befürworten  muß.  Die  Argumentationen  des  Hrn.  Dr.  Dove
gegen  den  Bischofsparagraphen  sind  ja  keineswegs  von  leichtem  Gewichte;
weshalb  aber  angesichts  der  seit  Jahrhunderten  offen  daliegenden  Polilik  der
Hohenzollern  auf  diesem  Grenzgebiete  zwischen  staatlicher  und  kirchlicher
Machtsphäre  bei  ihm  und  seinen  Freunden  eine  gewisse  Angst  besteht,  daß
den  Kronrechten  Abbruch  geschehen  möchte,  kann  ich  nicht  absehen.  Mit  der
Aufhebung  des  Kulturexamens  nach  badischem  Vorbild  treten  wir  auf  einen
Boden,  der  sich  in  Baden  und  Hessen  bereits  als  zuverlässig  bewährt  hat.
Die  Vorlage  entspricht  also  selbst  in  ihrer  rudimentären  Gestalt,  nach  der
Meinung  der  Staatsregierung,  ihrem  Zweck,  eine  weitere  bedeutsame  Etape
auf  dem  Wege  zum  konfessionellen  Frieden  zu  bilden.  Dagegen  erklärt  sich
Beseler  entschieden  gegen  das  Gesetz,  namentlich  gegen  den  Bischofsparagraphen
  desselben:  Hr.  Dr.  Windthorst  sagt  allerdings,  es  sei  zur  Wiederherstellung
  des  Friedens  unerläßlich,  und  —  Hr.  Dr.  Windthorst  ist  ein
        <pb n="132" />
        96  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  2.)

ehrenwerter  Mann.  (Heiterkeit.)  Erwägt  man,  welche  Opfer  die  Konservativen
  beim  Kompromiß  gebracht  haben,  so  drängt  sich  die  Überzeugung
auf,  daß  die  Anträge  entweder  vom  Zentrum  oder  für  das  Zentrum  formuliert
  seien.  Jeder  zurückberufene  Bischof  wird  einen  Triumph  der  Kirche
über  den  Staat  feiern,  und  derartige  Ereignisse  müssen  unserem  Nationalgefühl
  bittere  Niederlagen  bereiten.  Das  Kompromiß  ist  in  Wahrheit  eine
Unterwerfung  des  Staats  unter  die  Kirche,  das  stolze  Staatsschiff  Preußen
streicht  seine  Fahnen  vor  dem  Vatikan.

2.  Mai.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Erste  Lesung  der  Verwendungsgesetz-Vorlage.
  Der  Antrag  der  Konservativen,  sie  an
eine  Kommission  zu  verweisen,  wird  mit  großer  Mehrheit  abgelehnt
und  die  2.  Lesung  im  Plenum  beschlossen.

Der  Beschluß  zielt  offenbar  dahin,  die  Vorlage  möglichst  kurzer  Hand
abzulehnen.  Nicht  wenig  trägt  dazu  der  Wunsch  bei,  die  Session  je  eher  je
lieber  zu  schließen  und  so  jedes  weitere  Tagen  des  Landtags  neben  dem
Reichs-  tag  zu  vermeiden.  Die  Regierung  verlangt  dagegen,  daß  nicht  nur

Verwendungs-  gesetz,  sondern  auch  noch  die  hannoversche  Kreisordnung
beraten  werde,  was  namentlich  Windthorst  gar  nicht  paßt.  Die  Frage
führt  daher  am  Schlusse  der  Sitzung  zu  einer  sehr  gereizten  Debatte  mit
dem  Minister  von  Puttkamer.

2.  Mai.  (Baden.)  Das  Domkapitel  wählt  den  greisen
Domdekan  und  Weihbischof  Dr.  Orbin  einstimmig  zum  Erzbischof
von  Freiburg  für  die  oberrheinische  Kirchenprovinz,  die  auch  Mainz,
Rottenburg,  Limburg  und  Fulda  umfaßt.  Der  Gewählte  ist  der
Regierung  durchaus  persona  grata.

Die  Wahl  macht  einem  unerquicklichen  Zustande  ein  Ende  und  benimmt
  der  ultramontanen  Partei  den  letzten  Vorwand  zu  ihrer  feindseligen
Haltung  gegen  die  Regierung.  Der  Gewählte  ist  nach  allen  Versicherungen
ein  Mann,  dessen  Persönlichkeit  geeignet  erscheint,  ein  vollständig  friedvolles
Verhältnis  zwischen  Regierung  und  Kurie  herbeizuführen  und  zu  erhalten,
zumal  die  gegenseitige  Gereiztheit  der  Kulturkampfzeit  bei  Regierung,  Volk
und  Kurie  einem  lebhaften  Friedensbedürfnis  gewichen  ist.  Als  im  Jahre
1868  nach  dem  Tode  des  frühern  Erzbischofs  Vicari  die  Kurie  der  Regierung
die  Vorschlagsliste  einreichte,  stand  Kettler  von  Mainz  als  der  erste,  Dr.
Orbin  als  der  letzte  auf  derselben.  Die  Regierung  strich  damals  alle  Namen
bis  auf  den  des  Dr.  Orbin  als  minder  genehm.  Darauf  verbot  der  Papst
dem  Domkapitel  die  Aufstellung  einer  neuen  Liste  und  auch  ein  späterer
Versuch  der  Regierung,  die  Besetzung  des  erzbischöflichen  Stuhles  zu  ermöglichen,
  hatte  keinen  Erfolg.  In  der  Tatsache,  daß  jetzt  Orbin  und  zwar
einstimmig  gewählt  worden  ist,  liegt  nun  der  Beweis,  daß  auch  die  Kurie
mit  sich  handeln  läßt,  wenn  man  auch  zugeben  muß,  daß  inzwischen  die
Regierung  auf  Manches  verzichtet  hat,  was  sich  trennend  zwischen  beide  Gewalten
  stellte.  Die  ultramontane  Partei  gibt  sich  freilich  noch  nicht  zur
Ruhe  und  hofft,  den  76jährigen  Greis  als  willenloses  Werkzeug  leiten  zu
können,  wie  schon  früher  den  Erzbischof  v.  Vicari  trotz  seiner  entschieden
milden  Gesinnung.  Doch  darin  irrt  sie  sich.  Ihrem  von  Rom  aus  durch
einen  eigenen  Abgesandten  unterstützten  Versuch,  dem  neuen  Erzbischof  den
ultramontanen  Domkapitular  Knecht  als  Weihbischof  aufzuzwingen  und  als
Wächter  an  die  Seite  zu  setzen,  tritt  derselbe  mit  der  entschiedenen  Erklärung
        <pb n="133" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  3—4.)  97

entgegen,  er  wolle  weder  einen  Roadjutor  noch  einen  Weihbischof  und  werde
sich  keine  Willkür  gefallen  lassen.

3.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  die  12  Sozialisten
bringen,  unterstützt  von  3  Mitgliedern  der  Fortschrittspartei,  den
Antrag  wegen  Aufhebung  sämtlicher  Ausnahmsgesetze  wieder  ein.

Als  solche  werden  ausgeführt:  das  Jesuitengesetz  von  1872,  das  Expatriierungs-
  und  Internierungsgesetz  von  1874,  das  Sozialistengesetz  von
1878,  der  Kanzelparagraph  im  Strafgesetzbuch  und  der  Diktaturparagraph
für  Elsaß-Lothringen.  Bemerkenswert  ist,  daß  die  Sozialdemokraten  das
Internierungsgesetz  von  1874  wieder  in  ihren  Antrag  ausgenommen  haben,
obgleich  nach  dem  Antrage  Windthorst  die  Aufhebung  dieses  Gesetzes  vom
Reichstage  bereits  zum  Beschluß  erhoben  worden  ist.  Derselbe  befindet  sich
noch  unerledigt  im  Bundesratsausschusse  für  Justizwesen.  Offenbar  haben
die  Sozialdemokraten  dieses  Gesetz  nicht  ohne  Absicht  wieder  in  ihren  Entwurf
  aufgenommen,  in  der  Hoffnung,  das  Zentrum  an  ihren  Antrag  zu
fesseln.  In  der  vorigen  Session  blieb  der  sozialdemokratische  Antrag  unerledigt


4.  Mai.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  genehmigt  das  neue
kirchenpolitische  Gesetz  unverändert  nach  dem  Beschlusse  des  Herrenhauses
  gegen  die  Stimmen  der  Liberalen.

In  der  Debatte  unterzieht  Göttling  noch  einmal  die  Vorlage,
welche  die  Zerbröckelung  der  Maigesetze  einleite,  einer  schneidenden  Kritik,
zeigt,  wie  weit  bereits  die  Demütigung  des  Staates  vor  der  Rurie  gekommen
sei,  und  schließt  mit  einem  warmen  Aufruf,  die  Segnungen  der  Reformation,
die  Rechte  des  Protestantismus  und  des  Staates  aufrecht  zu  halten.  Windthorst
  erwiedert,  solche  kulturkämpferische  Ausführungen  seien  heute  nicht
mehr  zeitgemäß.  Die  vom  Herrenhause  vorgenommenen  Abänderungen  bedauere
  das  Zentrum,  wolle  sie  aber  im  Interesse  des  Friedens  annehmen.
Kultusminister  v.  Goßler  verteidigt  sich  gegen  den  Vorwurf,  die  Rechte
des  Staats  beeinträchtigt  und  in  der  kirchenpolitischen  Frage  die  Zügel  aus
der  Hand  verloren  zu  haben.  Graf  Limburg-Styrum  scheint  die  dem
kirchenpolitischen  Kompromiß  zu  Grunde  liegende  Berechnung  anzudeuten,
indem  er  die  Hoffnung  ausspricht,  daß  das  Zentrum  mit  den  Konservativen
vereinigt  die  sozialen  und  wirtschaftlichen  Probleme  der  Zeit  lösen  werde.
Das  Urteil  der  liberalen  Presse  geht  sehr  scharf  dahin:  „In  diesem  Gesetz
nach  dem  Kompromiß  zwischen  der  konservativen  Partei  und  dem  ultramontanen
  Zentrum  hat  die  preußische  Regierung  eine  entschiedene  Frontveränderung
  gemacht,  indem  sie  sich  nicht  mehr  aus  den  Standpunkt  der  Maigesetze
  stellt:  „Ich  nehme,  damit  du  gibst!““,  auch  nicht  mehr  auf  den  Standpunkt
  der  letzten  zwei  Jahre:  „Ich  gebe,  wenn  du  gibst!“,  sondern  auf
den  neuen:  „Ich  gebe,  damit  du  gibst:“

Wortlaut  des  Gesetzes:  „Art.  1.  Die  Art.  2,  3  und  4  im
Gesetze  vom  14.  Juli  1880  treten  mit  der  Verkündung  des  gegenwärtigen
Gesetzes  auf  die  Zeit  bis  zum  1.  April  1884  wieder  in  Kraft.  Art.  2.  hat
der  König  einen  Bischof,  gegen  welchen  auf  Grund  der  §§  24  ff.  des  Gesetzes
  vom  12.  Mai  1873  durch  gerichtliches  Urteil  auf  Entlassung  aus
seinem  Amte  erkannt  ist,  begnadigt,  so  gilt  derselbe  wieder  als  staatlich  anerkannter
  Bischof  seiner  Diözese.  In  sonstigen  Fällen,  in  welchen  auf  Grund
der  §§.  24  ff.  des  Gesetzes  vom  12.  Mai  1873  oder  des  §  12  des  Gesetzes
vom  22.  April  1875  auf  Entlassung  aus  dem  Amte  erkannt  ist,  werden  die
Folgen  der  ergangenen  Erkenntnisse  auf  die  Unfähigkeit  zur  Bekleidung  des

Schulthess  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  7
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        98  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  4.-  6.)

Amtes  und  die  im  Art.  1  Abs.  2  und  3  des  Gesetzes  vom  14.  Juli  1880
aufgeführten  Folgen  beschränkt,  insofern  nicht  inzwischen  eine  Wiederbesetzung
der  Stelle  erfolgt  ist.  Art. 3.  Von  Ablegung  der  im  §  4  des  Gesetzes  vom
11.  Mai  1873  vorgeschriebenen  wissenschaftlichen  Staatsprüfung  sind  diejenigen
  Kandidaten  befreit,  welche  durch  Vorlegung  von  Zeugnissen  den
Nachweis  führen,  daß  sie  die  Entlassungsprüfung  auf  einem  deutschen  Gymnasium
  abgelegt,  sowie  ein  dreijähriger  theologisches  Studium  auf  einer
deutschen  Universität  oder  auf  einem  in  Preußen  bestehenden  kirchlichen  Seminare,
  hinsichtlich  dessen  die  gesetzlichen  Voraus-  setzungen  für  den  Ersatz  des
Universitätsstudiums  durch  das  Studium  auf  diesem  Seminar  erfüllt  sind,
zurückgelegt  und  während  dieses  Studiums  Vorlesungen  aus  dem  Gebiete
der  Philosophie,  Geschichte  und  deutschen  Literatur  mit  Fleiß  gehört  haben.
Der  Minister  der  geistlichen  Angelegenheiten  ist  ermächtigt,  auch  im  übrigen
von  den  Erfordernissen  des  §  4,  sowie  von  dem  Erfordernisse  des  §  11  des
Gesetzes  vom  11.  Mai  1873  zu  dispensieren,  auch  ausländischen  Geistlichen
die  Vornahme  von  geistlichen  Amtshandlungen  oder  die  Ausübung  eines  der
im  §  10  erwähnten  Ämter  zu  gestatten.  —  Die  Grundsätze,  nach  welchen
dies  zu  geschehen  hat,  sind  vom  Staatsministerium  mit  Königlicher  Genehmigung
  festzustellen.  Art.  4.  Die  Ausübung  der  in  den  §§  13  ff.  des
Gesetzes  vom  20.  Mai  1874  und  in  den  Art.  4  ff.  des  Gesetzes  v.  21.  Mai
1874  den  Präsentationsberechtigten  und  der  Gemeinde  beigelegten  Befugnis
zur  Wiederbesetzung  eines  erledigten  geistlichen  Amtes  und  zur  Einrichtung
einer  Stellvertretung  in  demselben  findet  ferner  nicht  statt."

4.  Mai.  (Baden.)  I.  Kammer:  lehnt  den  von  der  II.  Kammer
  beschlossenen  Bittantrag  an  die  Krone  bez.  Einführung  des  allgemeinen
  Stimmrechts  für  die  Landtagswahlen  einstimmig  ab.

5—8.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  1.  Lesung  der
Gewerbeordnungs-Novelle  (Regelung  des  Hausierwesens).  Lasker
greift  dieselbe  in  überschwänglicher  Weise  an.  Es  werden  aber  auch
sonst  vielfache  Bedenken  geäußert,  ob  es  ratsam  sei,  den  Kreis  des
polizeilichen  Ermessens  so  weit  zu  fassen,  wie  es  der  Entwurf  tue.
Die  nationalliberale  Partei  sichert  ihre  Mitwirkung  zu,  um  die  Vorlage
  in  der  Kommission  zu  einem  gedeihlichen  Fortschritt  auf  dem
Gebiete  der  Gewerbe  zu  gestalten.  Dieselbe  wird  schließlich  an  eine
solche  von  21  Mitgliedern  gewiesen.

6.  Mai.  (Deutsches  Reich  u.  Preußen.)  Dem  Kaiser
wird  ein  Urenkel  geboren,  ein  Sohn  des  Prinzen  Wilhelm,  ältesten
Sohnes  des  Kronprinzen.  Die  Thronfolge  ist  dadurch  menschlichem
Ermessen  nach  auf  vier  Generationen  hinaus  gesichert.  Der  kleine
Prinz  erhält  bei  der  Taufe  den  Namen  Friedrich  Wilhelm.

6.  Mai.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  2.  Lesung  der  Verwendungs-Gesetzvorlage.
  §  1  und  2  werden  abgelehnt,  worauf  der
Finanzminister  auf  die  Weiterberatung  verzichtet.

Die  Debatte  ist  nur  eine  ziemlich  kurze.  Rickert  (Sez.)  hält  es
der  Volksvertretung  nicht  für  wüdig,  ein  die  ganze  Steuerreform  umfassendes
  Gesetz  in  solcher  Hetzerei  durchzuberaten,  nachdem  mit  Zustimmung
        <pb n="135" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  6.)  5

der  Konservativen  bereits  für  Nachmittag  1  Uhr  eine  Reichstagssitzung  anberaumt
  sei.  Er  und  seine  Freunde  perhorreszierten  das  Schwanken  im
Prinzip  der  Verwendungen.  Das  Gesetz  solle  nur  provisorisch  gelten  bis
zur  Einführung  der  Steuerreform;  die  Mittel  für  dasselbe  seien  noch  nicht
vorhanden.  Das  Monopol  werde  abgelehnt  werden,  aber  auch  im  Falle  der
Annahme  desselben  sei  es  für  die  Lösung  der  sozialen  Frage  in  Anspruch
genommen.  Er  ersucht  §  1  abzulehnen.  Minister  v.  Puttkamer  betont:
man  solle  eine  Vorlage.  welche  54  Prozent  der  direkten  Steuern  abnehme,
nicht  so  kurzer  Hand  abweisen.  Die  Regierung  tat  ihre  Schuldigkeit;  wenn
das  Parlament  das  Gesetz  ablehne  und  den  darbenden  Steuerzahlern  statt
des  Brodes  der  unmittelbaren  Erleichterung  den  Stein  ungewisser  Vertröstungen
  gebe,  habe  es  die  Verantwortung  zu  tragen.  Ein  Verhalten  wie
das  der  Gegner  mache  allerdings  eine  Verständigung  mit  der  Regierung  fast
unmöglich.

Herrenhaus:  Interpellation  Schlieben  über  die  Ausschlachtung
bäuerlicher  Grundstücke  in  den  Östprovinzen.

Minister  Dr.  Lucius  hält  die  von  Schlieben  geschilderten  Zustände
für  übertrieben;  er  habe  auf  allen  seinen  Dienstreisen,  namentlich  in  den
Notstandsdistrikten,  stets  gehört,  daß  sich  die  Verhältnisse  seit  den  letzten
zwanzig  Jahren  gebessert  haben.  Der  Mangel  an  Realkredit  der  kleinen
Besitzer  sei  unlängbar;  hier  sei  aber  nicht  durch  die  Gesetzgebung,  sondern
mit  den  Mitteln  des  Staates  und  der  Provinzen  und  mit  eigener  Kraft  zu
helfen.  Die  Frage,  ob  es  der  Regierung  bekannt  sei,  daß  Parzellierungen
bäuerlicher  Grundstücke  in  einer  die  Existenz  des  Bauernstandes  gefährdenden
  Ausdehnung  zugenommen  haben,  müsse  er  verneinen.  Wäre  dies  trotzdem
  der  Fall,  so  werde  die  Regierung  der  Frage  die  höchste  Aufmerksamkeit
zuwenden,  statistische  Erhebungen  anstellen  und  an  der  Hand  derselben  erwägen,
  wie  jene  Zustände  zu  beseitigen  seien.

6.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  die  Auszählung
ergibt,  daß  derselbe  beschlußunfähig  ist,  wie  es  scheint  absichtlich,
um  gegen  das  Nebeneinandertagen  von  Reichstag  und  preußischem
Landtag  zu  demonstrieren.

6.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Parteitag  der  Liberalen  Vereinigung
  (Sezessionisten)  in  Berlin.  Es  haben  sich  ca.  200  Vertrauensmänner
  der  Partei  eingefunden.

Frhr.  Schenk  v.  Stauffenberg,  mit  Aklkamation  zum  Präsidenten
gewählt,  eröffnet  die  Versammlung:  „Seit  unserer  letzten  Versammlung  sind
außerordentlich  umfangreiche  Aufgaben  an  uns  herangetreten.  Das  wird
in  weiteren  Kreisen  immer  mehr  empfunden.  Unsere  inneren  Zustände  haben
sich  folgerichtig,  aber  in  trauriger  Weise,  so  weiter  entwickelt,  wie  wir  es
leider  vorausgesehen  haben.  Zwei  Gefahren  sind  es,  die  uns  vorzugsweise
drohen,  gegen  welche  wir  uns  wappnen  müssen,  die  von  derselben  Stelle
aus  einsetzen  und  uns  an  unserem  Lebensnerv  angreifen.  Die  erste  Gefahr
empfinden  wir  Süddeutschen  vielleicht  noch  stärker  als  die  Norddeutschen,
das  ist  die  kirchliche  Reaktion,  die  sich  mit  der  politischen  Reaktion  verbindet.
Die  zweite  Gefahr  ist  der  sozialistische  Geist,  welcher  die  Vorlagen  der  Regierung
  immer  mehr  zu  durchdringen  scheint,  der  die  weitere  Entwicklung
unseres  ganzen  gesellschaftlichen  Lebens  mit  den  schwersten  Gefahren  bedroht,
und  welchen  wir  in  den  letzten  Jahren  nicht  mehr  nach  unten,  sondern  nach
obenhin  zu  bekämpfen  haben.  Der  Liberalismus  steht  und  fällt  aber  mit

7.
        <pb n="136" />
        100  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  6—8.)

der  selbständigen  Entwicklung  des  Individunms;  aus  diesem  Prinzip  ist  er
herausgewachsen,  dieses  muß  er  mit  aller  Kraft  verteidigen;  und  wenn  es
dahin  ist,  hat  auch  der  Liberalismus  jeden  Boden  im  deutschen  Volke  verloren.
  Dieser  Grundsatz  ist  aber  bedroht  durch  die  kirchliche  Reaktion,
welche  die  Menschen  nicht  unter  die  Gebote  der  Religion,  sondern  unter  die
Botmäßigkeit  der  Hierarchie  zu  bringen  sucht.  Er  wird  auch  bedroht  durch
die  gesetzlichen  Vorschläge,  welche  davon  ausgehen,  daß  der  Staat  naturgemäß
  das  gesamte  Erwerbsleben  zu  dirigieren  und  auch  selbst  zu  betreiben
berufen  sei.  Wenn  in  den  Motiven  um  Monopolgesetz schüchtern  augedeutet
und  noch  drastischer  in  den  offiziösen  Organen  ausgesprochen  wird:  es  sei
eigentlich  ein  Unrecht,  daß  ganze  Klassen  der  Bevölkerung  die  Früchte  ihrer
redlichen  Arbeit  selbst  genießen,  daß  dieselben  eigentlich  rechtmäßig  dem
Staate  gebühren,  so  ist  das  eine  große  Gefahr  für  unsere  gesamte  Entwicklung.
  Wenn  weite  Volksschichten  sich  erst  an  einen  solchen  Gedankengang
gewöhnt  haben,  dann  werden  dieselben  nicht  mehr  mit  dem  sich  begnügen,
was  man  ihnen  in  dieser  Hinsicht  von  oben  zu  gewähren  etwa  bereit  sein
wird.  Wir  müssen  also  kämpfen  für  die  freie  Existenz  des  Einzelnen.  Das
können  wir  aber  nur  mit  Erfolg,  wenn  alle  liberalen  Elemente  einig  sind
und  Meinungsverschiedenheiten  untergeordneter  Natur  beiseite  gesetzt  werden.
Hiezu  bitten  wir  um  Ihre  Unterstützung.“  —.  Nach  Stauffenbergs  Ansprache
begründet  Nickert  die  vier  zu  fassenden  Thesen,  deren  Inhalt  sich  dahin
zusammenfaßt,  daß  eine  abgeschlossene  eigene  Parteiorganisation  und  in  der
Wahlbewegung  ein  Zusammengehen  mit  der  Fortschrittspartei  beschlossen
werde.  Alsdann  entwickelt  Lasker  ein  in  17  Absätzen  enthaltenes  liberales
Parteiprogramm.  Beide  werden  en  bloc  angenommen.

6.  Mai.  (Baden.)  Schluß  des  Landtags.  Die  Schlußrede
des  Staatsministers  Turban  hebt  hervor,  daß  die  günstige  Lage  des
Staatshaushalts  die  Herabsetzung  der  Grund-,  Häuser-  und  Gefällsteuer,
  die  Bewilligung  für  den  Bau  der  Höllenthalbahn  und  die
Ausbesserung  der  zu  gering  besoldeten  Kirchendiener  ermöglichte.
Die  Wiederbesetzung  des  erzbischöflichen  Stuhles  in  Freiburg  sei  geeignet,
  die  friedliche  Entwicklung  der  inneren  Zustände  des  Landes
zu  fördern.

8.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  genehmigt  den
Unfall-Versicherungs-Gesetzentwurf  des  Reichskanzlers  nach  den  Anträgen
  der  Ausschüsse  zur  Vorlage  an  den  Reichstag.

Die  Regierungen  von  Baden,  Hessen  und  Oldenburg  stimmen  gegen
den  §  7,  nach  dem  das  Reich  25  Prozent  zu  den  Entschädigungen  zahlen
soll,  votieren  aber  schließlich  doch  für  das  Gesetz  als  Ganzes.  Der  berührte
§ 7  lautet:  „Die  Versicherung  erfolgt  durch  die  Unternehmer  der  betreffenden
  Betriebe  auf  Gegenseitigkeit  und  zwar  in  der  Weise,  daß  die  zu  leistenden
  Entschädigungen  nach  Abzug  von  25  Proz.,  die  vom  Reiche  gewährt
werden,  1)  mit  60  Proz.  der  Gesamtheit  aller  Unternehmer  derjenigen  Gefahrenklasse,
  welcher  der  von  dem  Unfalle  betroffene  Betrieb  angehört;
2)  mit  15  Proz,  der  Betriebsgenossenschaft,  welcher,  oder  dem  Betriebsverbande,
  welchem  der  von  dem  Unfall  betroffene  Betrieb  angehört,  zur  Last
fallen.“  §  123  lantet:  „Die  Rechte  und  Pflichten  aus  Versicherungsanträgen,
  welche  von  Unternehmern  der  betreffenden  Betriebe  oder  von  den
in  denselben  beschäftigten,  versicherten  Personen  gegen  die  Folgen  der  in
        <pb n="137" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  8.-  10.)  101

diesem  Gesetz  bezeichneten  Unfälle  mit  Versicherungsanstalten  abgeschlossen
sind,  gehen  nach  dem  Inkrafttreten  dieses  Gesetzes  auf  die  Betriebsgenossenschaft
  oder  den  Beiriebsverband,  welchem  der  Betrieb  angehört,  über,  wenn
die  Versicherungsnehmer  dieses  bei  dem  Vorstande  der  Genossenschaft  oder
des  Verbandes  beantragen.“  Eine  der  Vorlage  beigegebene  Denkschrift
zählt  die  Gefahrenklassen  auf  und  erörtert  das  Gefahrenverhältnis  zwischen
denselben.  Schließlich  führt  dieselbe  aus,  daß  bei  Annahme  eines  durchschnittlichen
  Arbeitsverdienstes  von  750  Mark  das  Deckungskapital  für  alle  ermittelten
  tödlichen  oder  zur  Invalidität  führenden  Fälle  bei  2  Millionen
Arbeitern  Mark  14 3/4  Millionen  pro  Jahr  betragen  würde.  Der  Arbeitsverdienst
  der  2  Millionen  Arbeiter  würde  sich  auf  1.500  Millionen  Mark  belaufen,
wovon  das  angegebene  Deckungskapital  nicht  ganz  1  Proz.  bilden  würde.
Hieraus  folge,  daß  in  den  ersten  Jahren  die  einzulegenden,  naturgemäß
unter  dem  Durchschnitt  bleibenden  Bedarfsbeträge  anfangs  nicht  ganz  1  pro
Mille,  später  1,  2,  3  pro  Mille  des  Verdienstes  der  Arbeiter  ausmachen
würden;  die  Beträge  würden  sich  noch  um  den  dem  Reiche  angesonnenen
Beitrag  von  ein  Viertel  ermäßigen.

8.  Mai.  (Preußen.)  Die  Regierung  verzichtet  darauf,  das
weitere  Tagen  des  Landtags  und  das  Aufarbeiten  ihrer  Vorlagen
durch  denselben  zu  erzwingen,  und  beschließt,  denselben  am  11.  d.  M.
zu  schließen.

8.  Mai.  (Preußen.)  Die  Vervollständigung  des  Domkapitels
  von  Fulda,  das  bis  auf  ein  Mitglied  ausgestorben  war,
durch  den  neuen  Bischof  überrascht  doch,  indem  eine  Reihe  hochverdienter
  älterer  Geistlicher  übergangen,  dagegen  die  dortigen  Hauptvertreter
  des  extremsten  Ultramontanismus  zu  Domkapitularen  ernannt
  werden.

9.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  lehnt  es  mit  118
gegen  106  Stimmen  ab,  die  von  der  Regierung  vorgeschlagenen
Zollerhöhungen  an  eine  Kommission  zu  weisen.  Die  Mehrheit
scheint  geneigt,  dem  Zolltarif  von  1879  zwar  die  sog.  ehrliche  Probe
zu  gewähren,  aber  in  der  Schutzzolltendenz  darüber  nicht  hinaus  zu
gehen.

9.  Mai.  (Preußen.)  Herrenhaus:  verwirft  den  Beschluß
des  Abg.-Hauses  bez.  der  Lauenburgischen  Kreisordnung  und  stellt
die  Vorlage  der  Regierung  wieder  her.  Dieselbe  muß  also  an  das
Abg.-Haus  zurückgehen.

10—13.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  1.  Lesung
der  Tabakmonopol-Vorlage.  Die  Fortschrittspartei  (Ansfeld  u.  Gen.)
beantragt,  nicht  nur  das  Monopol,  sondern  auch  jede  weitere  Erhöhung
  der  Tabaksteuer  abzulehnen.  Der  Reichskanzler  ist  nicht  anwesend.
  Die  Debatte  wird,  einige  Zwischenfälle  abgerechnet,  durchweg
  in  großem  Style  geführt.  Die  bedeutendsten  Reden  sind  die
        <pb n="138" />
        102  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  11.)

des  Staatssekretärs  Scholz  und  die  von  Hobrecht  (nat.-lib.),  von
Windthorst  (ultram.),  v.  Stauffenberg  (Soz.),  v.  Vollmar  (Soz.-Dem.)
und  Richter  (Fortschr.);  die  inhaltreichste  ist  die  von  Stauffenberg,
die  sensationellste  die  durchaus  gentlemanisch  gehaltene  Jungfernrede
  v.  Vollmar's.  Die  Vorlage  wird  schließlich  auf  den  Antrag  Ausfelds
  mit  161  gegen  131  Stimmen  an  eine  Kommission  von  28  Mitgliedern
  gewiesen.  Dagegen  stimmen  nur  Fortschritt,  Sezession  und
die  Hälfte  der  National-Liberalen.  Trotzdem  ist  nach  der  Rede
Windthorsts  die  Verwerfung  mit  größter  Mehrheit  außer  allem
Zweifel  und  es  fragt  sich  nur,  ob  dieselbe  wie  5:  1  oder  wie  4:  1
ausfallen  werde.

11.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Der  Zentralverband  deutscher
Industrieller  (Schutzzöllner)  bringt  bei  der  Reichsregierung  die  Frage
der  systematischen  Einführung  von  Zollrückvergütungen  für  den  Export
  in  Anregung.

Der  Zentralverband  macht  geltend,  daß  durch  Annahme  des  neuen
Zollsystems  für  den  heimischen  Markt  der  Boden  geebnet  sei,  und  wenn  auch
innerhalb  der  kurzen  Frist  der  Geltung  des  Tarifs  von  1879  die  Wirkung
noch  nicht  in  vollem  Maß  eingetreten  sei,  so  könne  doch  die  deutsche  Industrie
  mit  dem  Gebotenen  sich  weiter  kräftigen.  Nun  müsse  man  daran
gehen,  auch  den  deutschen  Export  zu  unterstützen,  und  das  sei  nur  dadurch
zu  erreichen,  daß  man  Zollrestitutionen  für  denselben  gewähre,  zumal  der
Exporthandel  durch  einzelne  der  eingeführten  Zölle  nicht  unwesentlich  berührt
  worden  sei.  Die  Reichsregierung  nimmt  jedoch  mit  Rücksicht  auf  die
Zollintraden  Anstand,  auf  den  gemachten  Vorschlag  einzugehen.

11.  Mai.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  stimmt  nunmehr  dem
Beschlusse  des  Herrenhauses,  also  der  Vorlage  der  Regierung  bez.
des  Lauenburgischen  Kommunalverbandes  mit  139  gegen  72  St.
doch  bei.  Das  Haus  ist  also  beschlußunfähig  und  die  Abstimmung
ungiltig.

Schluß  der  Session  des  Landtags  durch  den  Minister  von
Puttkamer.

Der  Minister  deutet  die  Unzufriedenheit  der  Regierung  mit  dem
Abg.-Hause  sehr  verständlich  an,  und  daß  sie  sich  mit  diesem  nicht  mehr  verständigen
  könne.  Der  Schluß  lautet:  „Nachdem  insbesondere  der  Gesetzentwurf
  über  die  Verwendung  der  aus  der  Reichssteuerreform  an  Preußen
zu  überweisenden  Geldsummen  nicht  so  eingehende  Beratung  gefunden  hat,
wie  zur  allseitigen  Klarstellung  des  durch  den  Gesetzentwurf  verfolgten  Ziels
von  der  Regierung  gewünscht  werden  mußte,  konnte  die  Regierung  von  der
ferneren  Beratung  der  übrigen  Vorlagen  sich  einen  Erfolg  nicht  mehr  versprechen.
  Bei  dieser  Sachlage  glaubt  die  Regierung,  den  Schluß  der  Session
nicht  mehr  weiter  hinausschieben  zu  sollen.  Demgemäß  beehre  ich  mich,
beiden  Häusern  des  Landtags  in  Folge  Auftrags  Sr.  Maj.  des  Königs  die
allerhöchste  Botschaft  mitzuteilen.“  In  der  Tat  sind  die  weitere  Verstaatlichung
  von  Eisenbahnen  und  das  neue  kirchenpolitische  Gesetz  die  einzigen
bedeutenden  Ergebnisse  der  ganzen  Session.
        <pb n="139" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  12  -30.)  103

12.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Das  Ausstellungsgebäude
für  eine  internationale  hygienische  Ausstellung  in  Berlin  brennt
noch  vor  ihrer  Eröffnung  ab.  Dieselbe  war  von  allen  Seiten  nicht
ohne  Opfer  beschickt  worden.  Der  Schaden  beträgt  nicht  weniger
als  Mark  718.373.  19,  die  von  den  Versicherungsgesellschaften  mit
größter  Liberalität  selbst  über  ihre  strikten  Verpflichtungen  hinaus
beglichen  werden.  Es  wird  sofort  beschlossen,  die  Ausstellung  im
nächsten  Jahre  doch  abzuhalten.

15  —  16.  Mai.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  1.  Lesung
des  Unfall-  und  des  Kranken-Versicherungs-Gesetzentwurfs.  Beide
Vorlagen  werden  an  eine  Kommission  von  28  Mitgliedern  gewiesen.

15.  Mai.  (Bayern.)  Eröffnung  der  Landesausstellung  in
Nürnberg.
5.—19.  Mai.  (Dentsches  Reich.)  Reichstag:  Tabakmonopol-Kommission:
  lehnt  die  Vorlage  durchweg  mit  20  gegen  4  Stimmen
ab  und  beschließt,  nachdem  der  Antrag  Ausfeld  zurückgezogen  worden
  ist,  auf  den  Antrag  v.  Lingens  mit  21  gegen  3  Stimmen,  beim
Reichstag  zu  beantragen:

zu  erklären,  daß  „nächst  der  erst  durch  das  Gesetz  vom  16  .  Juli  1879
erfolgten  Erhöhung  der  Tabaksteuer  eine  weitere  Belastung  und  Beunruhigung
der  Tabak-Industrie  umsomehr  unstatthaft  erscheint,  als  die  vorhandenen  in
Zunahme  begriffenen  Einnahmen  ausreichen,  sowohl  im  Reiche  als  in  den
Einzelstaaten,  die  öffentlichen  Bedürfnisse  Zu  befriedigen  und  die  bestehenden
Mängel  an  der  Steuer-  und  Zollgesetzgebung  auszugleichen.“

18.  Mai.  (Bayern.)  Der  altkatholische  Professor  Friedrich
wird,  als  eine  weitere  Konzession  der  Regierung  an  die  ultramontane
  Opposition,  von  der  theologischen  in  die  philosophische  Fakultät
der  Universität  München  versetzt.

20.  Mai.  (Neuß  j.  L.)  Landtag:  lehnt  die  prinzipiell  wichtigste
  Vorlage,  die  ihm  gemacht  wurde,  bez.  Einsetzung  eines  Kirchenrates
  und  Einführung  einer  Synodalordnung,  ab  und  zwar  mit
der  Maßgabe,  daß  er  zur  Einsetzung  eines  Kirchenrates  seine  Zustimmung
  versage  und  sich  bez.  der  Synodalordnung,  welche  die
Regierung  ohne  Mitwirkung  des  Landtags  einzuführen  gedachte,  sein
verfassungsmäßiges  Recht  wahre.

21—24.  Mai.  Feierliche  Eröffnung  der  Zollhardbahn.  An
derselben  nehmen  neben  dem  schweiz.  Bundesrat  auch  Vertreter  des
deutschen  Reichs  und  Italiens  teil.

30.  Mai  —  1.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Ein  großer  allg.
deutscher  Handwerkertag  in  Magdeburg  lehnt  den  Antrag,  das
        <pb n="140" />
        104  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  30.)

Innungsgesetz  vom  18.  Juli  1881  und  die  fakultativen  Innungen
bis  Ende  1885  auszunützen  und  bis  zu  Ablauf  dieser  Frist  von
allen  weiteren  Anträgen  auf  Abänderung  der  Gewerbeordnung,  mit
Ausnahme  der  Einführung  von  Legitimationen  für  Arbeiter  jeden
Alters  und  Berufes,  Abstand  zu  nehmen,  ab,  und  beschließt  dagegen
mit  252  gegen  54  Stimmen:

„Die  in  letzter  Zeit  ins  Leben  getretenen  gesetzlichen  Bestimmungen
über  das  Innungswesen,  sowie  das  in  Folge  derselben  herausgegebene
Normal-Innungsstatut  können  den  deutschen  Handwerkertag  nicht  veranlassen,
von  seiner  „Forderung  der  Abänderung  der  deutschen  Gewerbeordnung  abzulassen.
  Der  allgemeine  deutsche  Handwerkertag  erklärt,  daß  nur  von
einer  vollständigen  Revision  der  Reichs-Gewerbeordnung  Hilfe  zu  erwarten
ist,  wenn  diese  Revision  nach  folgender  Richtung  geschieht:  1)  Jeder  selbstständige
  Handwerker  ist  verpflichtet,  der  am  Ort  oder  im  Bezirke  bestehenden
  Fachinnung  beizutreten;  dieselbe  ist  mit  Beitritts-  und  Beitragspflichten
  auszustatten.  2)  Die  Berechtigung  zum  Betriebe  eines  Handwerks
ist  abhängig  zu  machen  von  dem  Beitritt  zu  einer  für  das  gleiche  oder  verwandte
  Gewerbe  bestehenden  Innung  und  der  vorher  bestandenen,  durch
Gesetz  eingeführten  obligatorischen  Meisterprüfung.  3)  Die  Pflicht
zur  Führung  eines  Arbeitsbuches  wird  auf  alle  Gesellen,  Gehilfen  etc.
ausgedehnt,  ohne  eine  Altersgrenze  festzusetzen.  Die  Erteilung  ist  abhängig
zu  machen  von  der  vorher  bestandenen    obligatorischen  Gesellenprüfung
    und  einer  ordnungsmäßig  zurückgelegten  Lehrzeit.  4)  Dem
Handwerk  ist  durch  die  Einführung  von  Handwerkerkammern  eine  legitlime
  Vertretung  und  obere  Aufsichtsbehörde  zu  geben.  Nur  auf  solcher
Grundlage  können  mit  obligatorischen  Rechten  ausgestattete  Innungen  eine
heilsame  Wirkung  ausüben  und  den  deutschen  Handwerkerstand  befähigen,
den  an  ihn  gestellten  Anforderungen  gerecht  zu  werden.  Wenn  der  Handwerkerstand
  die  Bildung  von  Innungen  auf  Grund  der  bestehenden  gesetzlichen
  Bestimmungen  nicht  von  der  Hand  weist,  geschieht  dies  in  der  Hoffnung,
  durch  die  hiedurch  erzielte  engere  Verbindung  die  oppositionelle
Tätigkeit  zu  kräftigen  und  an  der  Hand  der  vorgesetzten  Behörden  den
Beweis  zu  liefern,  daß  auf  solche  Weise  die  gewünschten  Erfolge  niemals
erzielt  werden  können,  und  unter  der  festen  Erklärung,  die  nun  seit
einer  langen  Reihe  von  Jahren  aufrecht  erhaltene  Opposition  gegen  das  jetzt
zu  Recht  bestehende  Gewerbegesetz  so  lange  energisch  fortzuführen,  bis  die
gerechten  Forderungen  des  deutschen  Handwerkerstandes  Erfüllung  gefunden
haben."

Die  Gegner  der  Zwangsinnungen  läugnen  ihrerseits  nicht,  daß
der  Magdeburger  deutsche  Handwerkertag  seit  vielen  Jahren  zum  erstenmale
  wieder  das  Bild  einer  einigermaßen  imposanten  Handwerkerversammlung
  darbot.  Wohl  hätten  auch  die  extremsten  Redner  anerkannt,  daß  an
einen  sofortigen  Übergang  zu  Zwangsinnungen  schon  im  Hinblick  auf  die
parlamentarische  Lage  nicht  zu  denken  sei,  und  man  habe  es  nicht  abgelehnt,
mit  dem  Innungsgesetz  des  vorigen  Jahres  einstweilen  einen  Versuch  zu
machen  (allerdings  unter  der  ausdrücklichen  Erklärung,  daß  man  dies  nur
deshalb  tue,  um  auch  der  Regierung  die  gänzliche  Zwecklosigkeit  eines
solchen  Versuches  ad  oculos  zu  demonstrieren);  aber  Kern  und  Wesen  der
gefaßten  Beschlüsse  ruhen  darin,  daß  die  obligtkorische  Innung  als  die  einzige
  Möglichkeit,  zu  einer  brauchbaren  Organisation  des  Handwerkerstandes
zu  gelangen,  bezeichnet  wurde.  „Die  große  Hauptschwierigkeit,  wieder
        <pb n="141" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  31.)  105

Zu  einer  solchen  zu  gelangen,  ist  eine  doppelte:  das  Vorhandensein  zahlreicher
  Innungsfeinde  innerhalb  des  Handwerkerstandes,  und  der  Mangel
eines  Systems  vorläufiger  Organisationen,  welche  als  Krystallisationspunkt
für  die  Gesamtheit  des  Handwerkerstandes  dienen  könnten.  Nun  muß  leider
konstatiert  werden,  daß  man  sich  auf  jener  Seite  mit  der  Mühe,  die  gegen
die  obligatorische  Innung  vorgebrachten  Gründe  sachlich  zu  widerlegen,  bisher
  nicht  sonderlich  geplagt  hat.  Es  ist  uns  in  der  Tat  kein  Fall  bekannt,
in  dem  diese  Widerlegung  in  halbwegs  durchgreifender  Weise  auch  nur  versucht
  worden  wäre.  Man  begnügte  sich  mit  der  emphatischen  Versicherung.
„es  gehe  schlechterdings  nicht  anders,  und  jeder  Mensch  müsse  ja  begreifen,
daß  es  auch  nicht  anders  gehen  könne."  Daran  reihte  sich  dann  gemeiniglich
  die  weitere,  als  Drohung  aufgefaßte  Erklärung,  auf  etwas  Weiteres
könne  und  werde  der  Handwerkerstand  sich  nicht  einlassen,  und  wenn  man
ihm  dies  nicht  gewähre,  so  gehe  er  eben  vollständig  zu  Grunde.  Nur  schade,
daß  alle  diese  Emphase  an  dem  bestehenden  Verhältnisse  nichts  ändert.  Wenn
die  Handwerker  ihre  Gegner  überzeugen  wollen,  so  müssen  sie  geistige  Waffen,
wirkliche,  überall  auf  tatsächliche  Verhältnisse  sich  stützende  Gründe  ins
Feld  führen.  Bis  heute  aber  hat  noch  Niemand  nur  das  folgende  einfache
Dilemma  zu  lösen  versucht:  Soll  wirklich  Jeder,  der  das  betreffende  Gewerbe
  in  irgendeiner  Weise  betreibt,  der  Innung  angehören  müssen,  oder
sollen  diejenigen,  welche  gewisse  Bedingungen  nicht  erfüllen,  vom  Gewerbebetrieb
  ausgeschlossen  werden!  Eines  von  diesen  beiden  muß  doch  geschehen,
wenn  die  Innung  eine  obligatorische  sein  soll.  Das  erstere  würde  die  Innung
  in  den  weitaus  meisten  Fällen  aus  einer  Mehrheit  teils  unbrauchbarer,
teils  der  Innung  prinzipiell  feindlicher  Elemente  bestehen  lassen.  Das  letzlere
  —  nun,  wer  hat  den  Mut,  in  einer  Zeit,  in  welcher  das  Tabakmonopol
hauptsächlich  darum  fallen  mußte,  weil  dasselbe  viele  Leute  genötigt  hätte,
einen  anderen  Lebensberuf  zu  suchen,  und  in  welcher  die  Arbeitslosigkeit  und
die  mit  derselben  zusammenhängende  Vagabundennot  so  furchtbare  Dimensionen
  angenommen  haben,  Tausenden  und  Hunderttausenden  den  Gewerbebetrieb
  (oder,  was  in  den  meisten  Fällen  dasselbe  heißen  würde,  das  Beschäftigen
  von  Gesellen  und  Lehrlingen)  aus  keinem  anderen  Grunde  untersagen
  zu  wollen,  als  weil  sie  nicht  in  den  Rahmen  der  Innung  passen?“

31.  Mai.  (Preußen.)  Der  Kaiser  und  König  unterzeichnet
das  von  beiden  Kammern  des  Landtags  beschlossene  neue  kirchenpolitische
  Gesetz.  Die  längere  Zögerung  des  Kaisers  fällt  einigermaßen
  auf.  Die  Presse  aller  Parteien  beschäftigt  sich  mit  der  Möglichkeit
  eines  grundsätzlichen  Wechsels  in  der  Regierungspolitik  und
einer  Wiederannäherung  derselben  an  eine  liberale  Mittelpartei.
Das  ultramontane  Hauptorgan,  die  „Germania“,  ruft  der  Regierung
  ein  „Entweder-Oder“  zu  und  scheint  auf  eine  Krisis  gefaßt
zu  sein,  indem  es  erklärt:

„Es  überrascht  uns  nicht  sonderlich,  daß  jetzt  an  verschiedenen  Stellen
die  Wiederversöhnung  des  Reichskanzlers  mit  den  Liberalen  ventiliert  wird;
auf  wessen  Kosten  das  Festmahl  bei  der  Rückkehr  des  verlorenen  Sohnes
gefeiert  werden  soll,  ist  leicht  zu  erraten.  Der  Artikel  der  gestrigen  „Nordd.
Allg.  Ztg.“,  welcher  den  Staat  unbekümmert  über  das  Zentrum  zur  Tagesordnung
  übergehen  lassen  will,  wird  Wasser  auf  die  Mühle  der  ausgleichslustigen
  Liberalen  sein.  Wir  unsererseits  stehen  dieser  Spekulation  ungemein
kühl  gegenüber  und  sehen  zunächst  in  diesem  Gerede  einen  Beweis,  daß
        <pb n="142" />
        106  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  2.)

die  Regierungspolitik  nicht  an  übergroßer  Klarheit  leidet.  Es  ist  wahrlich
nicht  unsere  Schuld,  wenn  Herrn  v.  Goßler  die  Möglichkeit  vorgehalten
wird,  daß  er  unter  Umständen  einem  Falk  den  Platz  einzuräumen  hätte,
und  ebensowenig  fällt  uns  die  Verantwortung  dafür  zu,  wenn  die  Wirtschaftspolitik
  der  Regierung  so  wenig  waschecht  erscheint,  daß  man  sie  sogar
bis  zur  Harmonie  mit  den  liberalen  Interessen  abblassen  zu  können  glaubt.
Alsbald  nach  den  Wahlen  haben  wir  die  Alternative  aufgestellt:  Entweder
eine  entschlossene  christlich-konservative  Politik  unter  Heranziehung  aller  antiliberalen
  Kräfte  oder  Triumph  des  Liberalismus!  Sollten  wir  wirklich
noch  eine  liberale  Periode  durchzumachen  haben,  nun  wohl,  dann  wäre  es
besser,  wir  fingen  gleich  damit  an  und  ließen  die  Dinge  im  Geschwindschritt
herankommen,  damit  das  Ende  um  so  schneller  da  ist.  Denn  erschrecken  kann
uns  eine  derartige  Aussicht  nicht,  so  lange  wir  noch  die  Kraft  in  uns
fühlen,  eine  ordentliche  Krisis  überdauern  zu  können.“

2.  Juni.  (Württemberg.)  II.  Kammer:  Karl  Mayer
(Demokr.)  interpelliert  die  Regierung  mit  Rücksicht  auf  die  bevorstehenden
  Erneuerungswahlen  der  Kammer  über  eine  Verfassungsreform
  in  demokratischem  Sinne.

Die  Interpellation  hebt  besonders  folgende  Punkte  hervor:  Einkammersystem,
  Beseitigung  der  Privilegierten  aus  der  Kammer  und  Ausschluß
  der  Staatsbeamten  aus  derselben.  Die  zwei  ersten  Forderungen  habe
auch  schon  Hölder,  der  jetzige  Minister  des  Innern,  zu  wiederholten  Malen
und  in  hervorragender  Weise  vertreten.  Das  Einkammmersystem  sei  in  der
Natur  des  allgemeinen  Wahlrechtes,  zumal  in  einer  Monarchie,  wo  die  Regierung
  ohnedies  das  konservative  Element  in  der  Gesetzgebung  vertrete,  begründet;
  das  jetzige  sei  in  Württemberg  nicht  durch  historische  Verhältnisse  gegeben,
  sondern  erst  in  der  Verfassung  von  1819  eingeführt  worden  und  stets
sei  dem  Volke  die  Adelskammer  etwas  Fremdes  geblieben,  wie  sie  auch  vielfach
  als  Hemmschuh  in  der  Entwicklung  des  württembergischen  Verfassungslebens
  gewirkt.  Endlich  sei  bei  der  neuen  staatsrechtlichen  Stellung  Württembergs
  eine  möglichste  Vereinfachung  des  gesetzgeberischen  Apparates  durchaus
  angezeigt.  Die  Vertretung  von  Geistlichkeit  und  Ritterschaft,  so  wenig
er  denselben  zu  nahe  treten  wolle,  sei  ebenfalls  eine  durchaus  mittelalterliche,
  unserer  Zeit  nicht  mehr  angemessene  Institution.  Beamte  endlich  als
Abgeordnete,  d.  h.  als  zur  Verteidigung  der  Volksrechte  gegen  die  Regierung
berufen,  der  sie  doch  selbst  angehören,  sei  ein  Widerspruch,  der  schon  in  der
verfassunggebenden  Versammlung  von  1819  von  dem  Prälaten  Abel  und
dem  Fürsten  Hohenlohe-Kirchberg  hervorgehoben  worden,  wie  denn  damals
die  Wählbarkeit  der  Beamten  nur  mit  56  gegen  53  Stimmen  angenommen
worden  sei.  In  Kürze  berührt  er  noch  als  weitere  Punkte:  Herabsetzung
des  Wählbarkeitsalters,  Verkürzung  der  Wahlperioden,  Recht  der  selbständigen
  Enquete,  Recht  der  Kontrolle  über  die  Tätigkeit  der  Regierung  im
Bundesrat,  das  ihm  ganz  der  bisherigen  Stellung  des  ständischen  Ausschusses
  zu  entsprechen  scheine,  und  schließt  mit  der  Versicherung,  daß  es  ihm
nur  darum  zu  tun  sei,  Klarheit  über  die  Stellung  der  Volkspartei  zu  der
Angelegenheit  zu  geben  und  über  die  Stellung  der  Regierung  zu  erlangen.
Wenn  er  sich  auch  nicht  verhehle,  daß  noch  manches  Jahr  bis  zur  Verwirklichung
  des  ganzen  Programmes  hingehen  werde,  so  hoffe  er  doch,  daß  der
langwierige  Prozeß,  der  um  die  württembergische  Verfassungsrevision  seit
Jahren  schon  schwebe,  zum  Besten  des  württembergischen  Volkes  werde  zu
Ende  geführt  werden.  Die  Regierung  kommt  durch  den  Ministerpräfi-
        <pb n="143" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  5-  10)  107

denten  Mittnacht  und  den  Minister  des  Junern  Hölder  den  Wünschen  in
Bezug  auf  eine  Reform  so  weit  entgegen,  daß  die  Volkspartei  im  bevorstehenden
  Wahlkampfe,  dem  doch  die  ganze  Interpellation  gilt,  nicht  wird
sagen  können,  es  werde  nichts  geschehen,  wenn  nicht  eine  radikale  Kammer
gewählt  werde,  daß  im  Gegenteil  eine  erhebliche  Vermehrung  der  Parteigenossen
  Mayer's  nur  das  Fortschreiten  einer  vernünftigen,  allmäligen  Verbesserung
  der  Verfassungszustände  verhindern  könnte.  Auch  wird  es  den
Bestrebungen  der  Demokraten  kaum  gut  bekommen,  daß  dieselben  in  öffentlicher
  Kammer  so  scharf  gekennzeichnet  und  verurteilt  wurden,  wie  z.  B.  der
greise  Mohl,  der  als  erprobter  Volksmann  das  allgemeine  Ansehen  im  Lande
genießt,  es  tut,  indem  er  sagt:  In  Mayer's  Natur  liegt  Opposition  um
jeden  Preis.  Da  erscheine  freilich  die  gegenwärtige  Zusammensetzung  der
Kammer  mit  ihren  konservativen  Elementen  als  eine  Gefahr.  Mayer  habe
das  Militär  von  1870  in  eine  Miliz  verwandeln  wollen.  Wäre  das  in
Süddeutschland  durchgegangen,  so  gäbe  es  kein  Süddeutschland  mehr.  Man
dürfe  aber  nicht  die  Verfassung  dahin  revidieren,  daß  solche  Agitationen
platzgreifen  können.  Er  wolle,  wie  Mayer,  zum  Fenster  hinaus  sprechen
und  sagen:  „Ihr  Wähler,  folget  dem  Rufe  Mayers's  nicht,  seine  Reformen
führen  Württemberg  dem  Untergange  entgegen!“

5.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kanzler  trifft  zur  Monopoldebatte
  von  seinen  Gütern  wieder  in  Berlin  ein.

—  7.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  lehnt  in  2.
Lesung  der  Tarifnovelle  alle  vorgeschlagenen  Zollerhöhungen  ab
und  die  Freihändler  stellen  sogar  den  Antrag,  den  bestehenden  Zoll
auf  Gänse-  und  Schweineschmalz  aufzuheben,  der  nur  dadurch  mit
129  gegen  120  Stimmen  zu  Falle  kommt,  daß  eine  Anzahl  Nationalliberaler
  mit  den  Konservativen  und  dem  Zentrum  dagegen  stimmt.
Die  Freihändler  triumphieren  bereits,  die  Schutzzöllner  dagegen
hoffen,  bei  der  3.  Lesung  die  Beschlüsse  wieder  umwerfen  zu  können,
zu  der  es  jedoch  bis  zum  Schluß  des  Reichstags  nicht  mehr  kommt.

10.  Juni.  (Preußen.)  Die  Regierung  beschließt  die  Auflösung
  der  Berliner  Stadtverordnetenversammlung  behufs  Neueinteilung
  der  Berliner  Kommunalwahlbezirke.  Die  Entscheidung  liegt
nunmehr  beim  Kaiser.  Die  Konservativen  hoffen,  bei  der  Neueinteilung
  in  Berlin  festen  Fuß  fassen  zu  können.

Die  Frage  schwebt  schon  seit  längerer  Zeit.  Die  vom  Berliner  Magistrat
  vorgeschlagenen  und  von  der  Stadtverordnetenversammlung  genehmigten
gesetzlichen  Abänderungen,  resp.  Ergänzungen  der  Städteordnung  v.  30.  Mai
1853,  durch  welche  eine  allmählich  im  Laufe  eines  sechsjährigen  Zeitraumes
zu  veranstaltende  Neueinteilung  der  Kommunalwahlbezirke  ermöglicht  werden
  soll,  haben  die  allerh.  Billigung  der  Staatsregierung  nicht  erhalten,  vielmehr
  erachtet  das  Staatsministerium  für  notwendig,  daß  die  Neueinteilung

der  Wahlbezirke  in  ganz  Berlin  gleichzeitig  erfolge,  damit  sofort  an  die
Stelle  der  gegenwärtigen  Stadtverordnetenversammlung  eine  den  Bevölkerungsverhältnissen
  sämtlicher  einzelner  Berliner  Stadtteile  entsprechende  neugewählte
  Versammlung  trete.  Der  Magistrat  remonstriert  gegen  den  Beschluß.
  Der  König  zögert  mit  seiner  Entscheidung  und  die  Frage  bleibt
auch  noch  weiter  in  der  Schwebe.
        <pb n="144" />
        108  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  11.)

11  Juni.  (Deutsches  Reich  u.  Preußen.)  Hr.  v.  Bennigsen,
  der  Führer  der  nationalliberalen  Partei  im  Reiche  und  in
Preußen,  hält  auf  einem  Parteitage  in  Hannover  eine  Programmrede,

in  der  er  sich  sowohl  über  die  allg.  deutschen  als  über  die  speziell
preußischen  Zustände  einlaßlich    ausspricht.  Bez.  Preußens  verkennt  er
zwar  nicht  eine  gewisse  Reaktion  auf  den  Gebieten  der  Kirche  und  der
Schule,  hält  aber  die  Gefahr  für  so  groß  nicht.  „Von  der  Mehrheit  im
preußischen  Abgeordnetenhause  hatte  man  viel  erwartet;  es  ist  aber  nichts
zu  Stande  gekommen,  weil  es  die  Herren  nicht  verstanden.  Wenn  sie  während
  den  Jahren,  in  denen  sie  die  Mehrheit  hatten,  um  in  einer  anderen
Richtung  tätig  zu  sein,  nichts  aufrichteten,  so  haben  sie  auch  nichts  wirklich
zerstört,  was  wir  mit  Mühe  aufgebaut  haben.  Es  bleibt  festgewurzelt.  So
stark  ist  die  Macht  nicht,  auch  die  Wurzeln  auszureißen.  Es  ist  noch  nicht
so  weit  gekommen!  Noch  hängen  alle  Interessen  der  Schule  zusammen.  Der
kirchliche  Einfluß  ist  allerdings  ein  sehr  großer:  aber  doch  hat  der  Einfluß
nicht  ausgereicht,  um  die,  selbst  ziemlich  weitgehenden,  kirchlichen  Tendenzen
der  höchsten  Portefeuille-Inhaber  zum  vollen  Ausdruck  zu  bringen.  Im
wesentlichen  ist  doch  das  deutsche  Schulwesen  noch  nicht  umgestaltet  gegen
früher.  Nun  begnügen  wir  uns  aber  nicht  mit  der  Abwehr.  Wir  wollen
auch  hier  durchsetzen,  daß  wieder  das,  was  an  gesunden  Kräften,  was  an
Leben  spendendem  Elementen  vorhanden  ist,  für  die  Kirche  und  die  Schule
tätig  werde.“  Für  das  Reich  macht  er  auf  die  Bestrebungen  des  ultramontanen
  Zentrums,  das  mit  Welfen,  Polen  und  Elsässern  den  vierten  Teil
des  Reichstags  ausmache,  aufmerksam  und  fährt  dann  fort:  „Früher  war
die  Sachlage  die,  daß  bis  1878/79  eine  sehr  große  gemäßigte,  liberale  Partei
als  ausschlaggebend  vorhanden  war.  Das  ist  leider  anders  geworden,  von
dem  Augenblicke  an,  da,  wie  Sie  wissen,  der  Reichskanzler  das  Heraudrängen
  der  Tendenzen-  und  Interessenten-  Vertretungen  duldete  und  die
Wirtschafts-,  Steuer-  und  politischen  Fragen  in  deren  Sinne  angriff.  Die
Mehrheit  rekrutiert  sich  zunächst  aus  dem  Zentrum  mit  den  Anhängseln.
Ein  erheblicher  Teil  der  Konservativen  leistet  Beistand.  Eine  ganz  geringe
Anzahl  der  Liberalen,  von  welchen  aber  nur  eine  ganz  verschwindende  Zahl
wieder  gewählt  ist,  glaubte,  sich  anschließen  zu  sollen.  Meine  Herren!
Wohin  es  geführt  hat  mit  der  Regierung,  die  von  einer  solchen  Mehrheit
in  der  Verwaltung  und  in  der  Gesetzgebung  sich  führen  ließ,  das  haben  wir
gesehen.  Verwirrung  und  Unsicherheit  herrscht  auf  allen  Gebieten.  Das
Unnatürliche  einer  solchen  Grundlage  für  die  Weiterentwicklung  liegt  auf
der  Hand.  Es  wäre  der  erste  Fall,  so  lange  man  eine  Geschichte  kennt  —
daß  mit  solchen  Tendenzen  Ersprießliches  geschaffen  würde!  Ist  doch  der
mächtige  Mann  mit  allem  dem,  was  er  seit  3  Jahren  unternommen  hat,
nicht  vorwärts  gekommen,  sondern  hat  vielfach  entscheidende  Niederlagen  erlitten,
  und  nur  die  große  Machtstellung  des  Kanzlers  ließen  solche  Niederlagen
  ertragen!  Es  ist  dahin  gekommmen,  daß  der  Reichskanzler  sich  nach
anderen  Stützen  umsieht.  Aber  das  nützt  nichts,  wenn  die  früher  mit  ihm
schaffende  Partei  durch  die  Verhältnisse  und  durch  die  Regierung  selbst  aus
der  Mehrheit  verdrängt  ist.  Da  dürfen  wir  die  Oppositionsgruppe  nicht
verlassen,  mit  der  unsere  Partei  so  Wesentliches  geleistet  hat.  Wir  müssen
aber  vor  allem  sorgen,  daß  in  die  Sachlage  Klarheit  komme.  Besser,  als
sie  jetzt  vorhanden  ist!  Die  Position  der  politischen  Reaktion  hat  erwiesen,
daß  für  die  Weitergestaltung  unseres  öffentlichen  Zustandes  noch  viel  zu
tun  ist.  So  können  ja  auch  die  Zustände  auf  die  Dauer  nicht  bleiben.
Es  wird  eine  wieder  einlenkende,  schaffende  Tätigkeit,  wie  sie  vor  zehn
Jahren,  von  1867  bis  1870,  gewesen  ist,  verlangt!  Dazu  ist  vor  allen
        <pb n="145" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  11—15.)  109

Dingen  erforderlich,  daß  bei  den  nächsten  Wahlen  dieses  Herbstes  für  den
preußischen  Landtag  die  Liberalen  aller  Schattierungen  dahin  streben,  daß
ihnen  die  Mehrheit  zufällt.  Das  ist  die  wesentlich  einfach  praktische  Aufgabe
  der  Liberalen  aller  Schattierungen,  aller  liberalen  Fraktionen
für  die  nächsten  Jahre,  speziell  aber  für  diesen  Herbst.  Und  der  Erfolg  ist
auch  durchaus  nicht  unmöglich,  wenn  die  Liberalen  ihre  Schuldigkeit  tun,
wenn  sie  sich  nicht  gegenseitig  unnötig  bekämpfen,  durch  Eifersucht  die  eine
Fraktion  zurücktreiben!  Was  geschehen  muß,  kann  nur  durch  den  natürlichen
  Zustand  der  Parteien,  durch  entscheidende  Stellung  der  gesamten  Liberalen
  geschehen.“  Hänel,  der  Führer  des  gemäßigten  Flügels  der  Fortschrittspartei,
  nimmt  in  seinem  Organ,  der  „Kieler  Ztg  ,  die  letztere  Aufforderung
  oder  doch  Andeutung  auf,  indem  er  sagt:  „Die  Rede  des  Herrn
v.  Bennigsen  ist  eine  sehr  bedeutsame  Kundgebung.  Wir  begrüßen  sie  mit
um  so  größerer  Genugtuung,  als  eine  Annäherung  an  unsern  Standpunkt
darin  unverkennbar  ist.  Zwar  hat  Herr  v.  Bennigsen  noch  immer  eine
große  Abneigung  gegen  Radikalismus  und  reine  Negation,  aber  für  die
sensive  muß  er  sie  jetzt  selbst  akzeptieren.  Der  hannoversche  Parteiführer
gibt  sich  der  Hoffnung  hin,  daß  in  Reichstag  und  Landtag  bald  eine  liberale
Mehrheit  wieder  gewonnen  werden  wird.  Offener  als  jemals  hat  auch
Herr  v.  Bennigsen  diesmal  diese  Eventualilät  erörtert  und  anscheinend  gerade
  mit  Rücksicht  auf  diese  vielleicht  nicht  ferne  Möglichkeit  sein  Programm
entwickelt,  welches  mehr  ist  als  das  Programm  einer  in  der  Auflösung  begriffenen
  Fraktion,  deren  Vergangenheit  man  noch  so  schätzen  kann,  die  heute
aber  die  Rolle  einer  leitenden  Partei  nicht  mehr  hat.  Eine  liberale  Regierung
  in  Deutschland  wird  nur  Bestand  haben,  wenn  sie  mit  Ruhe  und
Sicherheit  ihren  Weg  wohlerwogener  Reform  zu  gehen  versteht,  und  sich
vor  großen  Experimenten  und  Beuuruhigungen  hütet."

11.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  In  Berlin  findet  wieder
einmal  eine  größere  sozial-demokratische  Demonstration  statt.

12  —  15.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Debatte
über  das  Tabakmonopol.  Der  Reichskanzler  ergreift  dreimal  das
Wort.  Rede  Bennigsens.  Das  Tabakmonopol  wird  mit  276  gegen
bloß  43  Stimmen  abgelehnt  und  dem  Beschluß  eine  von  Bennigsen
modifizierte  Resolution  gegen  eine  Erhöhung  der  bestehenden  Tabaksteuer
  beigefügt,  jedoch  nur  mit  155  gegen  150  Stimmen,  da  das
Zentrum  für  einen  etwas  veränderten  Antrag  Windthorst  hat  stimmen
  wollen,  der  ihm  für  die  Zukunft  freie  Hand  für  oder  gegen
den  Reichskanzler  gelassen  hätte,  der  aber  nunmehr  nicht  mehr  zur
Abstimmung  gelangt.

Die  bedeutendsten  Reden  der  großen  Debatte  sind  die  erste  Rede  des
Reichskanzlers  [die  beiden  andern  sind  vorwiegend  polemisch,  die  zweite  gegen
den  Abg.  Richter  (Fortschr.),  die  dritte  gegen  den  Abg.  Bamberger  (Soz.)]
und  die  Rede  v.  Bennigsen's  (nach  der  Ablehnung  des  Monopols  und  gelegentlich
  der  derselben  beizufügenden  Resolution),  da  beide  die  Steuerreformfrage
  in  ihrem  ganzen  Umfange,  einschließlich  der  soz.  Sozialgesetzfrage,  behandeln.
  Die  Rede  v.  Bennigsen's  ist  eine  förmliche  Programmrede  gegen
die  „überstürzenden“  Tondenzen  des  Reichskanzlers.

Erste  Rede  des  Reichskanzlers  vom  12.  Juni  (nach  den  stenogr.
Verhandlungen):  Wir  sind  nie  darüber  in  Zweifel  gewesen,  daß  das  Mo-
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        110  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)

nopol  an  sich  ein  Übel  ist,  und  daß  es  sich  bei  seiner  Einführung  wie  bei
jeder  neuen  Steuer,  ja  selbst  wie  bei  jeder  Reform,  zunächst  nur  darum
handelt,  ob  es  nicht  andere  Übel  gibt,  im  Vergleich  mit  denen  das  Monopol
das  kleinere  ist.  Wenn  man  diese  Institution  an  sich  betrachtet,  ohne  Rücksicht
auf  den  Zweck,  dem  sie  dienen  soll,  so  stellt  man  sie  in  ein  unvorteilhaftes,
ich  möchte  sagen  ungerechtes  Licht,  was  sie  nicht  ertragen  kann.  Für  die
Reformen,  welche  die  Regierung  erstrebt,  ist  das  Monopol  nur  Mittel,  nicht
Zweck;  aber  die  finanziellen  Reformen,  welche  den  Zweck  der  Reichsregierung
und  —  ich  kann  sagen  —  der  verbündeten  Regierungen  bilden,  sind  dadurch
besonders  erschwert,  daß  die  Verwendung  der  Beschlußfassung  der  Landtage
unterliegt,  die  Beschaffung  der  Mittel  der  Beschlußnahme  des  Reichstags.
Es  entsteht  dadurch  für  die  Gegner  der  Regierung  eine  Art  von  Zwickmühle,
hier  im  Reichstage,  wenn  eine  Bewilligung  gefordert  wird,  zu  sagen:  wir
können  nichts  bewilligen,  wovon  die  Verwendung  nicht  nachgewiesen  und
sichergestellt  ist,  —  und  im  preußischen  Landtage  oder  in  anderen  Landtagen
zu  sagen:  wir  können  nicht  über  die  Verwendung  von  Mitteln  verfügen,  so
lange  die  Mittel  nicht  bewilligt  sind.  Daß  man  so  von  Pontius  zu  Pilatus
geschickt  wird  und  mit  der  Reform  nicht  vorwärls  kommt,  das  liegt  auf  der
Hand,  und  diese  Schwierigkeit  ist  von  den  Gegnern  der  Regierung  redlich  ausgebeutet
  worden.  Um  ihr  zu  entgehen  und  den  Widerstand,  auf  den  wir  bei  der
Durchführung  der  Reform  stoßen,  einigermassen  zu  paralysieren,  ist  die  Gemeinschaftlichkeit
  der  kaiserlichen  und  der  kgl.  preußischen  Regierungsquelle  benutzt
  worden,  um  gleichzeitig  in  einer  Saison  eine  Vorlage  in  dem  preuß.  Landtage
  —  einem  Landtage,  der  immerhin  die  Majorität  der  Reichsangehörigen,
27  Millionen,  repräsentiert  —  die  Bedürfnisfrage  erörtern  zu  lassen,  und  in
derselben  Saison  nach  Erörterung  der  Bedürfnisfrage,  auf  welche  gerechnet  war,
den  Reichstag  um  irgend  eine  Bewilligung  anzugehen.  Diese  Vorlage  mußte
notwendig  eine  konkrete  Form  haben,  wir  konnten  nur  irgend  eine  reichen  Ertrag
  bietende  indirekte  Steuer  wählen.  Der  primus  inter  pares  unter  diesen  ist
uns  immer  erschienen  das  Tabakmonopol  für  das  Reich,  als  dasjenige,  welches
die  zweckmäßigste,  wie  die  Botschaft  sich  ausdrückt,  glaube  ich,  die  wirksamste
Finanzquelle  bildet.  Wir  waren  in  der  pflichtgemäßen  Notwendigkeit,  Ihnen
zunächst  das  beste  unter  den  Mitteln,  die  wir  kennen,  vorzulegen,  und  erst
nach  dessen  Ablehnung  können  wir  zu  den  minderwertigen  Surrogaten  behufs
  Beschaffung  neuer  Einnahmequellen  schreiten.  Wir  brauchen  Ihre  Ablehnung,
  um  unsere  Verantwortlichkeit  für  die  Zukunft  zu  decken,  damit
man  uns  nicht  später,  wenn  das  Monopol  dennoch  vielleicht  von  einer  anderen
  Regierung  —  ich  meine  einer  anderen  Reichsregierung  —  gebracht  wird,
sagt:  die  damalige  Regierung  unter  dem  ersten  Reichskanzler  hat  die  Thorheit
  begangen,  dieses  Mittel  nicht  von  Hause  aus  vorzuschlagen.  Die  Verantwortlichkeit,
  es  nicht  vorgeschlagen  zu  haben,  wollen  wir  nicht  auf  uns
ruhen  lassen,  die  wollen  wir  auf  die  Majorität  dieses  Reichstages  abschieben,
und  dann  werden  wir  in  Ruhe  sagen:  darum  keine  Feindschaft;  aber  wir
brauchen  Ihre  Ablehnung,  bevor  wir  zu  minder  guten  Vorlagen  schreiten.
—  Bei  der  Klarstellung  des  Bedürfnisses  hat  nun  der  preußische  Landtag
seine  Landesregierung  vollständig  im  Stich  gelassen,  er  hat  sich  der  Erörterung
  entzogen,  er  hat  gewissermaßen  Strike  gemacht,  mit  Rücksicht  auf
die  Jahreszeit,  mit  Rücksicht  auf  die  Parallelsitzungen  der  verschiedenen  Landtage,
  kurz  und  gut,  sachlich  ist  kein  Grund  zu  ersehen,  warum  diese  Körperschaft
  eine  für  das  preußische  Land  so  tiefgreifende,  so  wichtige  Frage,  wie
diejenige,  ob  unser  direktes  Steuersystem  der  Reform  bedürftig  ist  oder  nicht,
der  Erörterung  nicht  hat  unterziehen  wollen,  sondern  in  wenigen  kurzen
Sitzungen  und  mit  einer  fast  stürmischen  Forderung  auf  Schluß  sich  der
weiteren  Diskussion  entzogen  und  die  kaiserliche  Regierung  dadurch  in  die
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—.I5.)  111

schwierige  Situation  gebracht  hat,  hier  das  Monopol  an  sich,  ohne  den  vorgängigen
  Nachweis  des  Bedürfnisses,  auf  den  gerechnet  war,  zu  vertreten.
Wenn  ich  hier  anwesend  gewesen  wäre,  und  wenn  ich  überhaupt  nach  meinem
Gesundheitszustande  im  stande  gewesen  wäre,  die  Geschäfte,  die  ich  herbeiführe,
  zu  vertreten,  würde  ich  Seiner  Majestät  die  Auflösung  des  preußischen
Landtags  geraten  haben,  da  wir  die  Feststellung  der  Bedürfnisfrage  vor
allem  brauchten.  Es  würde  daraus  die  Notwendigkeit  hervorgehen,  den  Landtag
  anfangs  August  wieder  zu  berufen,  und  wir  würden  dann  der  heutigen
Verhandlung  noch  überhoben  gewesen  sein,  indem  die  Forderung  des  Monopols,
ohne  Anerkennung  der  Bedürfnisfrage,  keinen  Sinn  und  keine  Bedeutung
hat.  Ist  kein  Bedürfnis  vorhanden,  so  brauchen  wir  keine  neuen  Steuern.
Es  handelt  sich  also  zunächst  um  die  Frage,  ob  ein  Bedürfnis  vorhanden
ist.  Wird  die  bejaht,  so  werden  wir  weitere  Anträge  zu  stellen  haben;  wird
sie  verneint,  so  ist  ja  alles  in  dieser  besten  der  Welten  ganz  vortrefflich,  wir
brauchen  uns  nicht  weiter  zu  bemühen,  und  ich  bin  der  für  mich  sehr  unbequemen
  weiteren  Sisyphusarbeit  gegenüber  dem  passiven  Widerstand  oder
der  dilatorischen  Behandlung  durch  die  Fraktionen  überhoben,  was  ja  für
meine  Jahre  und  meinen  Gesundheitszustand  mit  Dank  anzunehmen  ist.
Aber  ich  bin  durch  die  Versagung  der  Klarlegung  von  Seiten  des  preußischen
  Landtages  leider  in  der  Notwendigkeit,  Ihnen  die  Motive,  die  den
König  von  Preußen  nötigen,  im  Interesse  seiner  notleidenden  Unterthanen
vom  Reiche  die  Eröffnung  der  Steuerquelle,  die  er  seiner  Zeit  an  das  Reich
abgetreten  hat,  zu  verlangen,  zu  fordern,  zu  erbitten  —  ich  bin  in  der  Notwendigkeit,
  die  Motive  dafür  kurz  auseinanderzusetzen.  Dieselben  liegen
erstens  in  dem  Vorhandensein  einer  Steuer  in  Preußen,  welche  ich  als  den
Rest  früherer  Zeiten,  des  Feudalstaates,  bezeichne,  der  Klassensteuer,  des
Kopfgeldes,  der  Besteuerung  der  Person,  des  Lebens,  des  Atmens,  der  Besteuerung
  der  Existenz  ohne  Rücksicht  auf  irgend  ein  Objekt,  an  welches  die
Leistungskraft  sich  heftet,  und  ohne  eine  bestimmte  Einnahme,  welche  mit
der  Steuer  verbunden  ist.  Eine  ähnliche  —  ich  kann  wohl  sagen  barbarische
  —  Einrichtung  in  steuerpolitischer  Beziehung  existiert  außer  in  Preußen
und  einigen  ihm  anliegenden  norddeutschen  Staaten  meines  Wissens  nur  noch
in  Rußland  in  Gestalt  des  Kopfgeldes  und  in  der  Türkei;  aber  auch  dort
nur  für  die  unterworfenen  Völkerschaften  dafür,  daß  sie  überhaupt  noch  am
Leben  gelassen  sind.  In  Rußland  scheint  man  doch  durch  die  Tatsache,  daß
die  zivilisierten  Nationen  in  dem  Fortschritt  der  Zivilisation  diesen  Rest
verschollener  Zeiten  von  sich  längst  abgestreift  haben,  jetzt  auch  zu  der  Überzeugung
  gekommen  zu  sein  —  Sie  werden  mit  mir  die  telegraphische  Nachricht
  gelesen  haben,  daß  die  russische  Regierung  den  kaiserlichen  Befehl  erlassen
  hat,  betreffend  die  Aufhebung  der  Kopfsteuer.  Und  doch  war  sie  in
Rußland  lange  nicht  so  drückend  wie  bei  uns,  allerdings  zu  einem  hohen
Satze,  aber  durch  Vermittelung  der  Gemeinden;  die  Gemeinden  waren  die
Steuerzahler,  die  Gemeinden  hatten  ihrerseits  die  Unterverteilung  und  waren
in  der  Lage,  schonend  zu  handeln  und  die  Steuerexekutionen  zu  vermeiden.
Die  Klassensteuer,  an  der  wir  allein  unter  den  zivilisierten  Nationen  hiernach
  noch  festhalten,  trägt  meines  Erachtens  in  sich  die  Unmöglichkeit  für
die  Steuerbehörde,  eine  gleichmäßige  gerechte  Verteilung.  der  Steuern  zu  bewirken.
  Sie  haben  heutzutage  doch  noch  zirka  5  Millionen  besteuerte  Positionen
  in  Preußen  —  und  können  in  diesen  Massen,  in  den  unteren  wirtschaftlichen
  Stufen  ganz  unmöglich  die  Verhältnisse  des  einzelnen  Haushaltes,
  des  einzelnen  Mannes,  seine  Erwerbsverhältnisse  richtig  beurteilen;
seine  Gesundheitsverhältnisse,  Familienverhältnisse,  die  lokalen  Ausgaben,
zu  denen  er  wegen  seiner  besonderen  Stellung  genötigt  ist,  das  alles  entzieht
sich  dem  Urteil  der  Behörde;  letztere  hat  nur  Kriterien,  die  nach  allgemeiner
        <pb n="148" />
        112  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)

Schablone  auf  Jeden  augewendet  werden,  die  aber  nicht  immer  passen  und
sehr  häufig  drücken.  Eine  gerechte  gleichmäßige,  Verteilung  der  Steuern,
so  wie  die  indirekten  Steuern  sich  von  selbst  verteilen,  wenn  sie  eine  Zeit
lang  bestanden  haben,  und  sich  wassergleich  in  das  richtige  Niveau  setzen,  ist
bei  der  Kopfsteuer  gar  nicht  möglich,  kein  Steuerrat  kann  die  Verhältnisse
der  Reklamanten  mit  Richtigkeit  beurteilen;  schon  das  spricht  dagegen.  —
Ein  noch  viel  stärkerer  Grund  aber  dagegen  ist  die  Notwendigkeit  der  Exekution
  der  Steuer,  wenn  sie  nicht  bezahlt  wird.  die  Notwendigkeit,  die  Tatsache,
  daß  mitunter  für  einen  rückständigen  Betrag  von  50  M.  Mobiliarwerte
  von  20  bis  30  Mark  abgepfändet  werden,  und  daß  der  Steuerpflichtige
bei  der  Unmöglichkeit,  diese  abgepfändeten  Sachen  im  Wege  der  xEekution
zu  dem  vollen  Werte  zu  „verkaufen,  den  sie  für  ihn  haben,  um  den  Staat,
den  reichen  Staat,  den  Fiskus,  um  50  M.  zu  bereichern,  seinerseits  um  15
oder  20  Mark  geschädigt,  in  seiner  bürgerlichen  Existenz  fur  eine  Zeitlang  erschüttert
  wird.  (Der  Reichskanzler  teilt  die  erschreckenden  Ziffern  der  teils
vollszogenen  teils  fruchtlos  versuchten  Pfändungen  für  die  drei  untersten
Klassen  der  Klassensteuer  in  Preußen  in  den  letzten  Jahren  einläßlich  mit.)
Das  Bedürfnis  des  Königs  von  Preußen,  Abhilfe  zu  schaffen,  beschränkt
sich  jedoch  nicht  auf  die  Klassensteuer  allein,  es  ist  außerdem  allgemein  bekannt,
  daß  unsere  Gemeinden  zum  Teil  trotz  aller  Klassensteuerexekutionen,
die  ich  vorhin  vortrug,  doch  in  einer  großen  Notlage  in  Bezug  auf  ihre
Finanzen  sind,  und  daß  die  Regierung  sehr  geneigt  ist,  ihnen  zu  helfen.
Sie  kann  dies  aber  nur,  wenn  ihr  Mittel  dazu  bewilligt  werden.  Ich
habe  hier  eine  Angabe  über  Gemeindebesteuerungen  mitgebracht,  die  —  es
war  dies  in  gewissen  Gemeinden  in  der  Rheinprovinz  —  Berechnung  der
Steuerbelastung  eines  für  1881  /82  zur  zweiten  Klassenstufensteuer  Veranlagten
Grund-  und  Gebäudesteuer  nicht  entrichtenden  Zensiten  in  verschiedenen  rheinischen
  Gemeinden.  Danach  zahlt  in  der  Stadt  Witten  jemand,  der  6 Mark
Klassensteuer  entrichtet,  350  Prozent  Zuschlag  als  Kommunalsteuer,  worin
die  Schullast  mit  enthalten  ist,  da  dieselbe  auf  den  Kommunaletat  übernommen
  ist  —  macht  21  Mark,  50  Prozent  evangelische  Kirchenauflage  —
macht  3  Mark,  zusammen  wird  aus  den  6  Mark,  die  der  Staat  verlangt,  30  Mark.
In  der  Stadt  Wattenscheid  stellt  sich  dieselbe  Rechnung  von  6 Mark  durch  denselben
  Zuschlag  von  Kommunalsteuer  und  evangelischer  Schulsteuer  auf
39 Mark  20  M.;  in  der  Stadt  Hattingen  von  6  Mark  auf  34,08  Mark,  in  der  Gemeinde
  Königsteele  von  6 Mark  auf  42,60  Mark,  in  anderen  wieder  auf  39  Mark  etc.
Also  Sie  sehen,  daß  das  eine  sehr  starke  Belastung  unserer  Gemeinden  ist,
und  es  ist  zu  vermuten,  daß  bei  diesen  Kommunalsteuern  im  ganzen  nicht
weniger  Exekutionen  stattfinden  werden,  als  bei  den  Staatssteuern,  daß  auch
dort  die  Unzufriedenheit  mit  den  bestehenden  Verhältnissen  künstlich  genährt
wird,  namentlich  in  der  Art,  wie  die  Zuschläge  zum  Teil  aufgebracht  werden
  zur  Häusersteuer,  wobei  die  Schulden,  die  auf  dem  Hause  lasten,  vom
Steuerobjekt  nicht  abgezogen  werden.  Rheinische  und  auch    hannöversche  Gemeinden
  sind,  wie  aus  den  öffentlichen  Blättern  bekannt  ist,  bei  der  Regierung
  eingekommen,  man  möchte  ihnen  gesondert  gestalten,  daß  sie  indirekte
  Steuern  erheben.  Sie  sind  also  ihrerseits  auch  vollständig  zu  der
Übergzeugung  gelangt,  die  die  Staatsregierung  leitet,  daß  indirekte  Steuern
leichter  zu  tragen  und  leichter  aufzubringen  sind,  als  die  direkten.  Aber
weit  entfernt,  für  die  Gesamtheit  ihrer  Mitbürger  diese  Erleichterung  zu  erstreben,
  und  durch  ihre  Abgeordneten  die  Regierung  in  dieser  Richtung  zu  unterstützen,
  verlangen  sie  für  sich  das  Privilegium,  nur  auf  ihrem  engeren  Bezirk
  die  Wohltat  der  indirekten  Steuer  einzuführen,  und  bei  ihnen  das
Leiden  der  direkten  abzustellen,  es  dann  aber  der  misera  contribuens  plebs
auf  dem  platten  Lande  zu  überlassen,  sich  weiter  zu  helfen,  wie  sie  kann
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12.—15.)  113

Sie  haben  dann  ihrerseits  kein  Bedürfnis  mehr  und  haben  noch  weniger
Neigung  als  heute,  die  Regierung  in  ihren  Reformbestrebungen  zu  unterstützen.
  Die  Regierung  aber  hält  an  dem  Prinzip  fest:  „gleiche  Gerechtigkeit
  für  Alle“  und  ist  entschlossen,  Privilegien  in  dieser  Beziehung  nicht  zu
geben.  Daß  die  großen  Städte  ihrerseits,  weil  sie  in  noch  höherem  Maße
als  die  Kreise  und  Landgemeinden  eigentliche  Staatslasten  übernommen  haben,
bei  einer  Verteilung  und  bei  einer  Zuwendung  von  Erträgen  indirekter
Steuern,  die  wir  vom  Reich  erstreben,  stärker  bedacht  werden  müssen.  als  die
gleiche  Kopfanzahl  der  sonstigen  Bevöllerung,  daß  sie  mit  dem,  was  für  sie
in  Aussicht  genommen  ist,  Zuweisung  der  halben  Gebäude-  und  Grundsteuer,
nicht  auskommen,  ist  ganz  klar;  es  ist  aber  dann  Sache  der  Prüfung  und
Bewilligung  in  den  Verhandlungen  des  Landtags,  wie  der  Hauptsache  nach
die  Verteilung  von  Mitteln,  sobald  wir  deren  haben,  stattfinden  soll.  Wir
sind  nicht  bereit,  einzelnen  Klassen  unserer  Mitbürger  vor  Anderen  ein  Privilegium
  zu  geben,  sondern  die  Erleichterung  gleichmäßig  zu  schaffen  für
Alle.  Die  Kreise  find  in  derselben  Lage  und  bei  ihnen  ist  die  Ungerechtigkeit
  des  Zuschlages  zu  der  Steuer,  die  ohne  Rücksicht  auf  die  Verschuldung
der  besteuerten  Einnahmegquelle  auferlegt  ist,  allerdings  in  höherem  Maße
auf  die  Grundsteuer  anwendbar,  wie  sie  es  auf  die  Häusersteuer  ist.
Nun  sind  die  Herren  in  den  großen  Städten  gewöhnlich  der  Meinung.  daß
die  Grundsteuer  hauptsächlich  den  reichen  Grundbesitzer  treffe,  der  ihnen  unangenehm
  auffällt,  wenn  er  selbstzufrieden  und  wohlgenährt  in  die  Stadt
kommt,  sich  bei  Borchardt  oder  sonstwo  sehen  läßt.  Das  ist  aber  entfernt
nicht  der  Fall,  und  aus  jedem  statistischen  Buche  können  Sie  sich  dahin  belehren,
  daß  die  Gesamtheit  der  Gutsbesitzer,  die  noch  lange  nicht  lauter
reiche  Leute  sind,  sondern  vielfach  arme,  da  auch  dem  kleinsten  Besitze  angehörige
  Zensiten  zu  den  Gutsbezirken  gehören,  von  den  42  Millionen
Grundsteuer,  die  im  ganzen  bezahlt  werden,  nur  8  Millionen  tragen,  28
Millionen  auf  den  Kleinbesitz,  auf  die  Landgemeinden  fallen,  und  der  Überrest
  auf  die  Städte.  Wenn  Sie  also  geneigt  sind,  über  den  Gutsbesitzer
eine  gewisse  Ungerechtigkeit  zu  verhängen,  weil  er  Ihrer  Meinung  nach  eine
üble  Persönlichkeit  ist,  -  so  treffen  Sie  mit  demselben  Schlag,  mit  dem
Sie  einen  Gutsbesitzer  treffen,  immer  wahrscheinlich  fünf  arme  Leute.  Die
Kreise,  wie  Sie  aus  den  statistischen  Listen  ersehen,  sind  fast  alle  verschuldet
und  meist  mit  starken  Kreisbudgets  belastet.  Auch  diesen  hat  Se.  Maj.
der  König  von  Preußen  das  Bedürfnis  zu  helfen,  und  Er  steht  hilfesuchend
vor  der  Pforte  des  Reichstags  und  klopft  an,  ob  Sie  Ihm  beistehen  wollen,
seine  preußischen  Unterthanen  aus  den  ungerecht  und  drückend  veranlagten
Steuern  zu  befreien.  —  Ein  dritter  Punkt  ist  die  Schule,  deren  Belastung
auch  in  der  Regel  nicht  nach  ihrem  vollen  Werte  gekannt  wird.  Aus  den
sehr  lehrreichen  Motiven,  die  der  preußische  Landtag  nicht  Zeit  hatte  zu  verlesen
  und  zu  beraten,  geht  unter  Anderem  hervor,  daß  die  Schullasten  in
ihrer  Gesamtheit  für  Personal-  und  Realausgaben  zwischen  94  und  95  Millionen
  betragen,  und  daß  sie  die  Belastung  des  Staates  durch  die  Klassensteuer
  mehr  als  doppelt  übersteigen,  indem  in  Preußen  auf  den  Kopf  3,59  Mark
an  Schullasten  kommen  und  wahrscheinlich  auch  in  demselben  Bruchteil  von
Exekutionen,  namentlich  für  diejenigen  Lasten,  die  unter  dem  Namen  von
Schulgeld  exigibel  sind,  von  den  ärmsten  Mitgliedern  der  Gemeinde,  und
immer  in  erhöhterem  Maße  von  kinderreichen  Familien  als  von  kinderlosen
oder  einkinderigen,  und  wie  es  dabei  für  die  Stellung  des  Lehrers  eine  betrübende
  Beziehung  gibt,  daß  der  Lehrer,  der  in  Bezug  auf  Kleidung  und
Lebensstand  doch  gegenüber  dem  barfüßigen  Schuljungen  eine  höhere  Lebensstufe
  einnimmt,  die  Mutter  durch  die  Kinder  mahnen  lassen  muß  wegen
weniger  Groschen  Schulgeld.  Schon  im  Interesse  der  Lehrer  haben  wir  in
Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  8
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        114  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)

Preußen  das  Bedürfnis,  daß  diese  Sache  aus  der  Welt  geschafft  wird.  —
Es  sind  außerdem  noch  die  Ihnen  bekannten  Bedürfnisse  des  Königs  von
Preußen,  seine  Beamten  auf  diejenige  Stellung  im  Gehalt  zu  bringen,  die
unter  Vortritt  der  Reichseinrichtungen  den  Richtern  bewilligt  worden  sind.
Es  besteht  dabei  eine  Ungleichheit,  die  zu  Unzufriedenheiten  Anlaß  gibt,
und  diese  wird  ausgeglichen  werden  müssen  entweder  durch  eine  Steigerung
der  Gehälter  der  übrigen  Beamten  oder  durch  Herabsetzung  der  jetzigen
Richtergehälter.  Dasselbe  findet  statt  in  Bezug  auf  die  Ungleichheit  der
Verstempelung  des  mobilen  und  immobilen  Vermögens.  Ihnen  ist  bekannt,
und  das  Gravamen  ist  schon  öfter  vorgebracht,  daß  der  Stempel  der  Immobilien
  ein  ganz  maßlos  hoher  ist,  ebenfalls  ganz  ohne  Rücksicht  auf  die
Belastung  eines  Grundstücks  mit  Schulden;  wenn  es  für  80.000  Thaler
verkauft  wird,  und  es  sind  80.000  Thaler  Schulden  darauf,  so  muß  es  doch
seine  800  Thaler  Stempel  zahlen,  und  das  vermehrt  die  Not  des  in  Konkurs
  befindlichen  oder  sonstigen  Besitzers.  Es  handelt  sich  ja  auch  nicht
immer  um  Grundstücke  von  80.000  Thaler,  sondern  auch  um  kleinere.  Jede
Verpachtung  wird  in  der  ungerechten  Weise  verstempelt,  daß  z.  B.  bei  einer
30jährigen  Verpachtung  die  ganze  Summe  zusammengezählt  wird,  die  der
Pächter  in  30  Jahren  zu  zahlen  haben  wird,  und  daß  diese  sofort  am  Tage
des  Abschlusses  der  Verpachtung  verstempelt  werden  muß,  als  wenn  sie  heute
gezahlt  würde.  Tritt  inzwischen  in  der  Person  des  Pächters  eine  Änderung
ein  oder  löst  sich  durch  Konkurs  oder  sonst  vor  Ablauf  der  30  Jahre  dieser
Kontrakt,  so  wird  der  zu  Unrecht  verstempelte  Teil,  und  wenn  der  Vertrag
auch  noch  23  Jahre  liefe,  nicht  zurückgezahlt,  sondern  der  neue  Pachtvertrag
muß  wieder  neu  und  voll  verstempelt  werden,  und  so  kann  man  in  die  Lage
kommen,  bei  einer  längeren  Pachtdauer  drei-,  viermal  dieselbe  Summe  für
dasselbe  Geschäft  zu  verstempeln.  Schon  eine  bloße  Änderung.  der  Firma,
daß  ein  Associé  ausschied  hat  mich  in  die  Lage  gebracht,  einen  neuen  Pachtvertrag
  abschließen  zu  sollen;  ich  habe  mich  dagegen  mit  Erfolg  gewehrt,
aber  doch  nur  in  verschiedenen  Instanzen.  Dadurch  wird  die  Existenz  aller
Pächter  unbillig  beschwert.  —  Wenn  ich  alle  diese  Gravamina,  die  der
König  von  Preußen  für  seine  Unterthanen  beim  Reich  anbringt  und  für  die
er  Deckung  verlangt,  hier  eimmal  aufzählte,  so  habe  ich  damit  nur  das  Bedürfnis,
  Ihnen  die  Größe  der  Not,  in  der  der  preußische  Steuerzahler  sich
befindet.  zu  schildern.  Keineswegs  verbinde  ich  damit  die  Hoffnung,  daß
der  gesamte  Bedarf  dieser  Summe  nun  mit  einer  Bewilligung  gedeckt  werden
  könnte.  Aber  ich  glaube,  wir  müssen  doch  ein  Ziel  anerkennen,  nach
dem  gestrebt  werden  muß,  dem  man  allmählich  sich  zu  nähern  sucht.  Wir
müssen  wenigstens  den  guten  Willen  betätigen,  der  Prüfung  dieser  Sache
näher  zu  treten,  sie  nicht  zu  scheuen  und  nicht  unter  dem  Vorwande,  daß
Witterung  und  Parallelsitzungen  uns  daran  verhindern,  uns  die  Prüfung
der  Not  unserer  Mitbürger  zu  versagen.  Dieses  Bedürfnis  zur  Anerkennung
zu  bringen,  war  unsere  Hoffnung  als  wir  das  Verwendungsgesetz  dem
preußischen  Landtage  vorlegten.  Dieser  Landtag  hat  unsere  Hoffnung  getäuscht,
  und  wenn  ich  dazu  nehme,  daß  auch  mehrere  der  verbündeten  Regierungen
  ihrerseits  ein  Bedürfnis  zur  Steigerung  des  Landeseinkommens
aus  Reichsquellen  nicht  empfinden,  indem  sie  das  Monopol  abgelehnt  haben,
ohne  einen  anderen  Vorschlag  oder  auch  nur  die  Neigung  auszusprechen,
auf  anderen  Wegen  zur  Beschaffung  der  Mittel  die  Hand  zu  bieten,  wenn
ich  dazu  nehme,  daß  der  Bericht  Ihrer  Kommission  das  Bedürfnis  geradezu
bestreitet  und,  ganz  abgesehen  von  der  Resolution  Lingens,  die  sich  in
schroffen  Gegensatz  zu  der  königlichen  Botschaft  vom  17.  November  1881
stellt  und  das  Reich  als  bedürfnislos  bezeichnet  und  seine  Glieder.  —  wenn
ich  sehe,  daß  auch  das  Gutachten  der  Kommission  dahin  vorläufig  sich
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12  -15.)  115

äußert,  daß  kein  Bedürfnis  vorläge,  die  Allgemeinheit  mit  neuen  Steuern
zu  belasten,  wenn  ich  dazu  nehme  die  indirekte  Leugnung  bes  Bedürfnisses,
wie  sie  in  der  Abneigung  des  preußischen  Landtages  liegt,  die  Frage  auch
nur  zu  beraten,  wenn  ich  das  alles  zusammennehme,  so  kann  ich  zweifelhaft
werden,  ob  das  Bedürfnis,  was  Seine  Majestät  der  König  und  seine  Minister
  mit  ihm  in  Preußen  sehr  lebhaft  empfinden,  im  ganzen  Lande  empfunden
  wird,  ob  es  wirklich  vorhanden  ist.  —  Wir  stehen  in  Preußen  vor
neuen  Wahlen,  und  ich  rechne  darauf,  daß  diese  Wahlen  uns  darüber  Auskunft
  und  Entscheidung  bringen:  fühlt  das  preußische  Volk  wirklich  einen
Steuerdruck  dessen  Erleichterung  es  wünscht,  oder  nicht?  Der  bisherige
Landtag  hat  uns  eine  Erklärung  darüber  versagt.  Wir  erwarten,  daß  bei
den  bevorstehenden  Wahlen  in  Preußen  die  Frage  ein  Hauptkriterium  bilde:
soll  die  Klassensteuer  mit  ihren  Millionen  Exekutionen  beibehalten  werden,
mit  ihrer  Verfolgung  der  Verzogenen,  das  ganze  veraltete  Institut?  Soll
die  hohe  Belastung  der  Gemeinden  beibehalten  werden,  ohne  ihnen  zu  helfen?
Soll  das  Schulgeld  beibehalten  werden?  Das  werden  Fragen  sein,  über  die
der  Ausfall  der  nächsten  preußischen  Wahlen  der  Regierung  einen  Finger
zeig  und  der  Landtag  eine  durchschlagende  Antwort  geben  wird.  Ist  der
nächste  preußische  Landtag  gegen  die  Leiden  seiner  minderbegüterten  Mitbürger
  ebenso  gleichgiltig  wie  der  jetzige,  ja,  dann,  meine  Herren,  liegt  vielleicht
  keine  Not  vor,  sonst  wäre  er  nicht  gewählt  worden,  dann  wozu  der
Lärm:  was  sollen  wir  uns  dann  quälen  mit  der  Sisyphusarbeit,  eine  weitere
Erleichterung  und  Reform  zu  schaffen?  Beneficia  non  obtrudantur!  Ich  kann
das  aushalten,  sobald  ich  ein  reines  Gewissen  habe,  und  mein  Gewissen  zu
befreien,  ist  der  Grund  meines  jederzeitigen  Auftretens.  Wollte  der  nächste
Landtag  wiederum,  wie  der  bisherige,  sich  einer  eingehenden  Diskussion  der
Bedürfnis-  und  Verwendungsfrage,  einer  Beschlußnahme  darüber,  welche
Verwendung  er  haben  will,  versagen,  so  könnte  ich  Seiner  Majestät  nur
raten,  so  oft  an  die  Wähler  zu  appellieren,  bis  darüber  die  notwendige
Entscheidung  erreicht  ist,  und  ich  werde  kein  Bedenken  tragen,  Sr.  Majestät
zu  raten,  den  preußischen  Landtag,  sobald  er  nur  gewählt  ist,  zu  berufen,
ihm  diese  Frage  zu  stellen  und  ohne  weiteres  von  neuem  an  die  Wähler  zu
appellieren,  wenn  uns  wiederum  in  der  bisherigen  Weise  ausgewichen  wird.
Der  Landtag  kann  beschließen,  was  er  will,  aber  er  darf  sich  die  Beratung
der  Not  seiner  Mitbürger  nicht  versagen;  wenn  er  das  tut,  so  verdient  er
nicht  den  Namen  „Volksvertretung“;  die  Volksvertretung  liegt  dann  mehr
bei  dem  Monarchen,  der  ein  Herz  hat  für  das  Volk  und  dessen  Leiden.
Den  Vorwurf  des  Sozializmus  möchte  ich  noch  erwähnen.  Sozialistisch
sind  viele  Maßregeln,  die  wir  getroffen  haben,  die  wir  zum  großen  Heile
des  Landes  getroffen  haben,  und  etwas  mehr  Sozialismus  wird  sich  der
Staat  bei  unserem  Reiche  überhaupt  angewöhnen  müssen.  Wir  werden  den
Bedürfnissen  auf  dem  Gebiete  des  Sozialismus  reformierend  entgegenkommen
müssen,  wenn  wir  dieselbe  Weisheit  beobachten  wollen,  die  in  Preußen  die
Stein-  und  Hardenbergsche  Gesetzgebung  bezüglich  der  Emanzipation  der
Bauern  beobachtet  hat.  Auch  das  war  Sozialismus,  dem  Einen  das  Gut
zu  nehmen,  dem  Anderen  zu  geben,  ein  sehr  viel  stärkerer  Sozialismus  als
ein  Monopol.  Ich  freue  mich,  daß  es  so  gekommen  ist,  daß  man  diesen
Sozialismus  geübt  hat;  wir  haben  dadurch  einen  sehr  wohlhabenden,  freien
Bauernstand  erhalten,  und  ich  hoffe,  wir  werden  mit  der  Zeit  ähnliches
für  die  Arbeiter  erreichen,  —  ob  ich  es  erlebe,  kann  ich  bei  dem  allgemeinen,
prinzipiellen  Widerstande,  der  mir  auf  allen  Seilen  entgegentritt  und  mich
ermüdet,  nicht  wissen.  —  Aber  Sie  werden  genötigt  sein,  dem  Staate  ein
paar  Tropfen  sozialen  Öls  im  Rezepte  beizusetzen,  wie  viel  weiß  ich
nicht,  aber  es  wäre  meines  Erachtens  eine  große  Vernachlässigung  der  Pflichten
8*
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        116  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)

der  Gesetzgebung,  wenn  sie  die  Reform  auf  dem  Gebiete  der  Arbeiterfrage
nicht  erstreben  würde,  von  der  wir  den  Anfang  Ihnen  jetzt  gebracht  haben,
wenn  wir  auch  zur  unbequemen  Sommerzeit  kaum  erwarten  können,  daß  Sie
dieselben  sofort  bis  zum  Ende  durchberaten.  Sozialistisch  war  die  Herstellung
der  Freiheit  des  Bauernstandes;  sozialistisch  ist  jede  Expropriation  zu  Gunsten
der  Eisenbahnen;  sozialistisch  im  höchsten  Grade  ist  z.  B.  die  Kommassation,
die  Zusammenlegung  der  Grundstücke,  die  dem  einen  genommen  werden  —
in  vielen  Provinzen  ist  das  Gesetz  und  dem  anderen  gegeben,  bloß  weil
der  andere  sie  bequemer  bewirtschaften  kann;  sozialistisch  ist  die  Expropriation
nach  der  Wassergesetzgebung,  wegen  der  Berieselung  u.  s  w.,  wo  dem  einen
sein  Grundstück  genommen  werden  kann,  weil  es  ein  anderer  besser  bewirtschaften
  kann;  sozialistisch  ist  die  ganze  Armenpflege,  der  Schulzwang,  der
Wegebau,  d.  h.  der  Zwang  zum  Wegebau,  indem  ich  auf  meinen  Grundstücken
  einen  Weg  für  die  Durchreisenden  unterhalten  muß.  Das  ist  alles
sozialistisch.  Ich  könnte  das  Register  noch  weiter  vervollständigen:  aber
wenn  Sie  glauben,  mit  dem  Worte  „Sozialismus"  jemand  Schrecken  einflößen
  zu  können  oder  Gespenster  zu  zitieren,  so  stehen  Sie  auf  einem  Standpunkte,
  den  ich  längst  überwunden  habe,  und  dessen  Überwindung  für  die
ganze  Reichsgesetzgebung  durchaus  notwendig  ist.  Nun,  wenn  ich  hier  einen
Panegyrikus  für  das  Monopol  halte,  so  will  ich  damit  nur  motivieren,
warum  wir  gerade  diesen  Weg,  trotz  seiner  Unpopularität,  zuerst.  vorgeschlagen
  haben,  daß  wir  Ihnen  aber  das  volle  Recht  zuerkennen,  zwischen  den
Wegen  eine  Auswahl  zu  treffen;  die  Frage  liegt  auf  Ihrem  Gebiete  und
in  Ihrer  Altribution,  und  ich  kann  nur  mit  einer  alten  Berliner  Redensart
  sagen:  Darum  keine  Feindschaft,  wenn  Sie  das  Monopol  ablehnen!
Nur  mögen  Sie  es  uns  auch  nicht  übel  nehmen,  daß  wir  es  vorgeschlagen
haben,  und  ich  begreife  gar  nicht,  wo  der  Zorn  herkommt,  als  wären  wir
mit  Landesverrat  und  Verkennung  aller  konstitutionellen  Rechte  und  Verfassungsbruch
  zu  Werke  gegangen.  Wenn  wir  Ihnen  einfach  eine  Vorlage
darüber  bringen,  ob  Sie  das Geld,  das  gebraucht  wird,  auf  diesem  Wege
aufbringen  oder  auf  einem  anderen.  Wege  —  Ihre  Berechtigung  zur  Ablehnung
  in  Zweifel  zu  ziehen,  wird  niemand  einfallen  —,  so  verstehe  ich
nicht,  warum  der  zornige  Eifer  über  diese  reine  Utilitätsfrage  überhaupt
entstanden  ist.  Ich  kann  ihn  nur  auf  demselben  Gebiete  suchen,  auf  dem
ich  die  Ursachen  der  Abneigung  suche,  diese  Fragen  überhaupt  zu  diskutieren.
Ich  habe  den  Eindruck  von  dem  Verhalten  des  preußischen  Landtages  und
der  da  führenden  und  herrschenden  Parteien  und  von  dem  Verhalten  des
Reichstags  dem  jetzigen  Monopolgesetze  gegenüber,  daß  die  Gegner  der  Regierung
  die  Diskussion  scheuen;  sie  suchen  sie  zu  verhüten  und,  so  weit  das
nicht  gelingt,  die  Sache  so  rasch  und  flüchtig  wie  möglich  abzumachen,  ohne
gründliche  Prüfung  der  Fragen  für  und  wider.  Das  ist  ein  sehr  brillantes
Zeugnis  für  die  Richtigkeit  der  Vorlage.  Sie  scheuen  die  gründlichste  Diskussion

  derselben,  wir  aber  nicht;  und  wenn  Sie  uns  durch  eine  ganz  bestimmte
  Weigerung  nötigen,  sie  einstweilen  vom  Brette  abzuschieben,  so  werden
  Sie  die  Verantwortlichkeit  dafür  tragen  vor  dem  Volke.  Wir  lehnen
die  Last  dieser  Verantwortung  von  jetzt  an  ab,  wir  bedauern,  daß  Sie  sich
so  bestimmt  dagegen  erklären:  aber  in  der  Tatsache,  daß  Sie  die  Diskussion
scheuen,  finde  ich  zugleich  die  Begründung  der  Überzeugung,  daß  der  Gedanke
  schließlich  doch  durchschlagen  wird,  wie  Goethe  von  dem  braven
Reiter  und  dem  guten  Regen  sagt:  er  findet  seinen  Weg  überall.  Ein  Minister
  kann  ja  heute  bei  der  hochgradigen  Wahltechnik  niedergelogen  werden,
aber  ein  Gedanke,  der  richtig  ist,  kann  auf  die  Dauer  nicht  niedergelogen
werden,  und  wäre  er  unrichtig,  so  mag  er  meinethalben  in  die  Brüche  gehen.
Ich  halte  ihn  für  richtig  und  glaube,  er  wird  sich  mit  Erfolg  schlagen  und
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)  117

er  wird  noch  von  anderen  Leuten  in  Zukunft  mit  Überzeugung  vertreten
werden.  Ich  habe  kein  Bedürfnis,  ihn  jetzt  wieder  aufzunehmen.  Lehnen
Sie  also  immerhin  das  Monopol  ab,  — die  Regierung  wird  dadurch  nicht
aus  ihrer  Bahn  geschoben  werden,  aber  glauben  Sie  nur  nicht,  daß  Sie  mit
der  Ablehnung  die  Reformfrage  aus  der  Welt  schaffen,  weder  die  Reformfrage
  noch  die  Frage,  ob  der  Tabak  höher  besteuert  werden  könnte.  Sie
kann  aufgeschoben  werden,  wird  aber  immer  wieder  kommen.  Mit  der  einfachen
  Ablehnung  schaffen.  Sie  auch  den  Steuerexekutor  nicht  aus  der  Welt,
und  der  muß  doch  aus  unserer  Steuererhebung  beseitigt  werden,  wenn  wir
in  steuerlicher  Beziehung  die  reine  Wäsche  einer  zivilisierten  Nation  uns
erwerben  wollen.  Also  ich  habe  geung  getan  und  sage  mit  dem  kurzen
französischen  Ausdruck,  was  das  Monopol  -anbelangt:  j'en  ai  fait  mon  deuil
—  ich  bin  die  Verantwortung  los.  —  Die  Unausführbarkeit  der  Abhilfe
wird  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  als  König  von  Preußen  sehr  schmerzlich  sein,
daß  er  seinen  Unterthanen  nicht  helfen  kann.  Ich  werde  aber,  so  viel  nur
meine  Kräfte  erlauben,  nicht  müde  werden,  nach  anderen  Plänen  und  Mitteln
  zu  suchen,  um  diesen  Leiden  meiner  Mitbürger  Abhilfe  zu  schaffen.
Ich  fürchte  allerdings,  daß  ich  damit  ebenso  wenig  Erfolg  haben  werde,  wie  mit
den  bisherigen  Bemühungen  im  Monopol  und  wie  beispielsweise.  —  es
wird  ja  sehr  viel  von  der  Besteuerung  der  Getränke  gesprochen,  es  war  im
Jahre  1880  oder  1881,  da  hatten  wir  ein  Schanksteuergesetz  vorgelegt,  was
namentlich  den  Branntwein  erheblich  besteuern  sollte.  Ja,  das  ist  einfach
abgelehnt  worden,  kaum  mit  einer  tieferen  Begründung,  als  daß  man  es
uns  eben  nicht  bewilligen  wollte.  Ich  befinde  mich  da  in  meinen  Bemühnngen,
  ich  möchte  sagen,  einem  Ring  von  Fraktionen  gegenüber,  wo  ich
voraussehe,  daß  jeder  Schritt,  den  ich  nach  irgend  einer  Richtung  behufs  der
Reform  tue,  erfolglos  sein  wird,  weil  die  Fraktionen,  auf  deren  Zustimmung
  es  ankommt,  entweder  der  Regierung  überhaupt  keinen  Erfolg  gönnen.
oder  doch  nur  unter  gewissen  Bedingungen  mit  irgend  einem  do  ut  des
was  die  Regierung  in  dem  Maße  nicht  leisten  kann.  Wir  würden  die
Unterstützung  mancher  Fraktion  vielleicht  haben,  wenn  wir  uns  in  ihren
Dienst  begeben,  wenn  wir  dem  Kaiser  zureden  wollten,  irgend  ein  Kanossa
zu  machen,  —  ich  meine  nicht  ein  klerikales,  ich  meine  ein  liberales  Kanossa.
Kaiser  Heinrich  IV.  hatte  auch  die  Wahl  zwischen  vielen  Gegnern,  und  ich
erinnere  Sie  daran,  daß  vor  ihm,  unter  Heinrich  III.,  noch  das  Deutsche
Reich  in  höchster  Machtfülle  dastand,  und  zwar  seit  lange,  seit  den  karolingischen
  und  sächsischen  Kaisern  her,  und  die  kurze  Zeit  der  Minorität
Heinrichs  IV.  hat  hingereicht.  um  den  dem  deutschen  Gemüte  einwohnenden
zentrifugalen  Elementen  eine  solche  Stärke  zu  schaffen,  daß  Heinrich  IV.,
den  man  dafür  zu  hart  beurteilt,  in  der  Notwendigkeit  war,  mit  einem
seiner  Gegner  Frieden  zu  machen,  um  gegen  den  anderen  freie  Hand  zu  bekommen.
  Er  unterwarf  sich  dem  Papste,  als  dem  bedeutendsten.  nicht  etwa
aus  Kirchlichkeit,  aus  Christlichkeit,  —  in  ihm  steckte  das  germanische
Arianerblut,  und  die  Art,  wie  er  sich  benahm,  nachdem  er  aus  dem  Bann
getan  war,  gibt  darüber  vollständige  Klarheit;  aber  er  war  politisch  in
der  Notwendigkeit,  eine  der  Parteien,  der  reichsfeindlichen  Parteien,  die  im
Reiche  ihm  gegenüberstanden,  zu  versöhnen.  Hätte  er  sich  gebeugt  vor  den
Großen  des  Reiches,  vor  den  damaligen  Billungen  oder  Welfen  oder  vor
den  Sezess..  vor  den  partikularistischen  Niedersachsen,  ich  meine  die  plattdeutschen
  alten  Sachsen,  hätte  er  sich  vor  denen  gebeugt,  dann  würde  der
Klang,  den  der  Name  Kanossa  in  den  deutschen  Reminiszenzen  hat,  vielleicht
Harzburg  oder  Mainz  oder  einen  anderen  Namen  tragen.  Kurz  und  gut,
die  deutsche  Reichsgewalt  ist  schon  öfter  in  die  Lage  gekommen,  sich  einem
ihrer  Gegner  zu  fügen  und  mit  ihm  zu  paktieren,  um  gegen  die  anderen
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        118  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  1215.)

freie  Hand  zu  bekommen  und  es  hängt  ja  von  jeder  Regierung  ab,  welche
Wahl,  wenn  sie  überhaupt  dazu  kommt,  sie  darin  treffen  will.  Es  wird  in
diese  Verlegenheit  immer  nur  eine  Parteiregierung  kommen.  Wir,  eine  unparteiische,
  von  jedem  Partikularismus  freie,  wie  die  bisherige  Reichsregierung,
  können  in  diese  Lage  nicht  qut  kommen;  die  deutschen  Großen,  die  die
Reichseinheit  unter  Heinrich  IV.  in  Frage  stellten,  die  niedersächsischen  Partikularisten
  von  damals,  diese  Großen  gefährden  die  Reichseinheit  nicht  mehr.
Wir  haben  statt  ihrer  die  Zersetzung  in  25  souveräne  Staaten,  deren  Grenzen
wiederum  durchschnitten  sind  von  den  viel  tiefer  einschneidenden  Grenzen
von  8  bis  10  Fraktionen,  so  daß  wir  zu  200  bis  250  Partikeln  des  deutschen
  Reichs  kommen,  und  der  Partikularismus  der  Dynastien  und  der  Regierungen
  ist  sehr  rückgängig  geworden.  Sie  werden  das  ja  auch  in  Ihren
Fraktionen  fühlen,  daß  er  bei  den  Abgeordneten  viel  lebendiger  geworden
ist  in  letzterer  Zeit.  —  Diesem  Fraktionspartikularismus  befindet  sich  nun
die  Reichsregierung  mit  ihren  Einheitsbestrebungen  gegenüber,  und  ich  habe
das  Gefühl  uns  durch  die  Fraktionen  überhaupt  dilatorisch  behandelt  zu
sehen;  es  gibt  da  viele  Leute,  die  denken:  „Zeit  gewonnen,  alles  gewonnen,
interim  fit  aliquid,  und  dann  wird  alles  anders,  und  dann  mit  dem  Hochdruck

der  Macht  der  Neuwahlen,  dann  werden  wir  eine  große  Partei  schaffen.“
Es  ist  ja  alles  möglich,  ich  kann  in  die  Zukunft  nicht  sehen.  Meine  Mitwirkung
  kann  dazu  nicht  in  Aussicht  genommen  werden,  und  ich  bin  überhaupt
  nicht  mehr  in  der  Lage,  viel  zu  wirken  auf  dieser  Welt,  und  ich
habe  das  Gefühl,  daß  keiner  dieser  Regierung  irgend  einen  Erfolg  noch
gönnt;  man  meint:  warum  sollen  wir  die  noch  befestigen  in  ihrer  Existenz,
wie  lange  kann  die  überhaupt  noch  dauern,  dann  fängt  unser  Reich  an!
Nun,  ich  will  es  abwarten,  aber  es  würde  Ihnen  das  auch  gar  nicht  helfen
wenn  irgend  eine  Partei,  eine  Fraktion  zur  Regierung  käme.  Einmal,

ist  in  Dentschland  und  in  Preußen  keine  stark  genug,  um  die  Regierung  zu
führen  und  auch  nicht,  wenn  sie  alle  Unterstützung  hätte,  die  sie  dabei  nur
wünschen  könnte;  dann  ist  weder  Deutschland  noch  Preußen  von  dem  Parteistandpunkt
  überhaupt  zu  regieren,  das  liegt  in  unseren  Fraktionsverhältnissen,
  und  die  Fraktions-  krankheit  ist  ja  eine,  an  der  das  konstitutionelle
Prinzip  überhaupt  in  allen  Ländern  schwer  leidet  und  in  manchen  zu  Grunde
gehen  kann.  Die  Fraktion  ist  etwas,  was  sich  ja  als  eine  große  Bequemlichkeit
  des  politischen  Verkehrs  für  jeden  neu  eintretenden  Abgeordneten  erweist.
  Wer  sich  nicht  berufen  fühlt,  der  großen  Gesamtheit  des  Reiches  persönlich
  gegenüber  zu  treten,  der  findet  eine  ansprechende  Vermittelung  in
dem  Eintritt  in  eine  Fraktion.  Er  hat  vielleicht  nicht  das  politische  Kapital
in  sich,  um  sich  hinreichende  Geltung  zu  verschaffen  ohne  eine  solche  Vermittelung,
  aber  er  hat  immer  genug  Kapital,  um für  die  Aktiengesellschaft,
die  politische  Gründung,  die  eine  Partei  in  sich  bildet,  einen  Einschuß  und
eine  Mitwirkung  zu  leisten.  Er  wartet  auf  seine  politische  Dividende  und
hat  außerdem  eine  große  Bequemlichkeit,  er  braucht  sich  keine  eigene  Meinung
zu  bilden,  er  kriegt  sie  fertig  geliefert  von  der  Majorität,  und  wenn  er  zu
Hause  diskutiert,  so  braucht  er  sich  nicht  zu  rechtfertigen,  er  kann  sagen:
die  Majorität  unserer  Freunde  war  dafür  und  die  Fraktionstaktik  hat  es
notwendig  gemacht,  so  zu  handeln.  Stat  pro  ratione  numerus!  Die  Fraktion
hat  sich  entschieden,  die  sachliche  Seite  ist  vollständig  gleichgiltig.  Auf
der  anderen  Seite  liegt  in  dem  Fraktionswesen  eine  große  Schädigung  unserer
politischen  Leistungsfähigkeit.  Ich  glaube,  daß  unsere  politisch  begabten
Männer,  unsere  Staatsmänner,  durch  die  Fraktion,  durch  das  Fraktionsleben
  dem  Staatsleben  entzogen  und  entfremdet  werden.  Ich  habe  den  Eindruck,
  daß  in  unserem  heutigen  politischen  Leben  überhaupt  der  Satz  gilt:
„Fraktion  geht  vor  Reich“,  „das  Aktienunternehmen  geht  vor  der  Allgemeinheit".
        <pb n="155" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)  119

Man  hat  mir  einmal  eine  ähnliche  Äußerung  Schuld  gegeben:  „Gewalt
geht  vor  Recht“.  Das  war  eine  Lüge,  das  habe  ich  nie  gesagt.  —  Dies  ist
mein  Eindruck,  den  ich  habe.  Der  Führer  einer  Fraktion  wird  für  seine
Verwendbarkeit  im  Großen  und  für  die  Möglichkeit  seiner  politischen  Zukunft
  im  Ganzen  geschädigt.  Ich  will  ja  nicht  davon  sprechen,  daß  ohnehin,
wie  man  sagt,  unsere  bedeutendsten  und  edelsten  Kräfte  im  Hausierhandel
beschäftigt  sind.  Aber  die  wir  für  die  Politik  dabei  übrig  haben,  werden
durch  das  Fraktionswesen  in  die  Lage  gesetzt,  daß  sie,  wenn  es  darauf  ankommt,
  die  Regierung  zu  übernehmen,  den  Fraktionsballast  aus  ihrem  Schiffe
nicht  loswerden  können,  um  eine  praktische  und  staatsmännische  Ladung  einzunehmen.
  Sie  bleiben  von  der  Fraktion  abhängig,  sie  bleiben  in  der
Wahlangst,  die  unsere  Verhältnisse  beherrscht,  abhängig  von  Wahlumtrieben.
Sobald  es  heißt:  „der  und  der  wird  nicht  wieder  gewählt,  wenn  das  und
das  nicht  geschieht“,  so  ist  ein  Führer  in  der  Lage,  daß  er  jeder  Wahlsorge
Rechnung  tragen  soll,  ein  Minister  aber  nicht.  Der  kann  auf  Fraktionsfreunde
  und  auf  Wahlsorgen  und  Parteitaktik  nicht  Rücksicht  nehmen;  er
muß  das  alles  abschütteln.  Das  deutsche  Reich  und  der  preußische  Staat
kann  von  einer  Partei  nicht  regiert  werden;  dazu  ist  keine  Partei  stark  genug
  und  keine  versöhnlich  genug,  sie  können  nur  unabhängig  von  jeder
Parteistellung,  unabhängig  von  jeder  Fraktionstaktik  und  von  Wahlkreisrücksichten
  regiert  werden.  Die  Fraktionen  bilden  für  mich  einen  Ring,
den  ich  nicht  durchbrechen  kann  und  auch  nicht  zu  durchbrechen  brauche.  Ich
habe  genug  in  meinem  Leben  getan  und  bin  gegen  Enttäuschungen  ziemlich
abgehärtet.  Wenn  ich  meine  Schuldigkeit  getan  zu  haben  glaube.  so  überlasse
  ich  Gott  das  übrige,  die  Geschäfte  haben  das  Interesse  für  mich  verloren.
  Nun,  meine  Herren,  wenn  ich  so  wenig  Hoffnung  habe  und  dennoch
  in  meiner  Stellung  ausharre  und  mir  so  viel  Mühe  und  Arbeit  mache
und  Ihnen  eine  so  bedauerlich  lange  Rede  halte,  wie  die  heutige,  so  können
Sie  mich  ja  fragen:  was  veranlaßt  denn  diesen  matten  Greis,  seine  Sisyphusarbeit
  fortzusetzen.  wenn  er  selbst  die  Überzeugung  hat,  er  kommt  zu
nichts?  Meine  Herren,  wir  haben,  in  Preußen  wenigstens,  eine  eigentümliche
  militärische  Tradition,  das  ist  die  des  Dienst-  und  des  Pflichtgefühls.
Sie  wissen,  daß  ich  nicht  freiwillig  in  meiner  Stellung  bleibe,  und  wenn
Sie  mir  in  Gnaden  und  mit  Zustimmung  meines  Herrn,  des  Kaisers,  den
Abschied  verschaffen  können,  so  bin  ich  außerordentlich  dankbar.  Interesse
am  Geschäft  ist  es  nicht  mehr,  was  mich  hält;  aber  da  ich  aus  persönlichen
Gründen,  aus  den  Rücksichten,  die  ich  Sr.  Majestät  schulde,  verhindert  bin,
der  Absicht  weiter  Folge  zu  geben,  die  ich  1877  hatte,  indem  ich  fühlte,
daß  meine  Gesundheit  meiner  Tätigkeit  ein  Ziel  setze,  —  wenn  ich  daran
verhindert  bin,  so  bin  ich  auch  nach  meinem  Gefühl,  wie  ich  es  von  Jugend
auf  in  Preußen  gelernt  habe,  so  lange  ich  das  Amt  trage,  verpflichtet,  dieses
Amtes  zu  warten,  und  ich  muß  meinen  Dienst  tun,  es  mag  mir  sauer
werden,  es  mag  mir  wider  den  Strich  sein.  Ich  lebte  viel  lieber  auf  dem
Lande,  als  unter  Ihnen,  so  liebenswürdig  Sie  auch  sind.  Wenn  ich  es
dennoch  tue,  so  ist  es  nur  das  Gefühl  dessen,  was  man  mit  dem  rohen
Ausdruck  „verdammte  Pflicht  und  Schuldigkeit“  benennt,  so  lange  ich  den
Titel  des  Kanzlers  trage.  Ich  habe  das  Gefühl  gehabt,  ich  wäre  berechtigt
gewesen  zu  gehen,  im  Jahre  1877.  Es  ist  mir  damals  die  Erlaubnis  dazu
versagt  worden,  und  es  kam  darüber  das  Jahr  1878.  Nachdem  ich  dort
meinen  Herrn  und  König  nach  dem  Robiling'schen  Attentat  in  seinem
Blute  habe  liegen  sehen,  da  habe  ich  den  Eindruck  gehabt,  daß  ich  dem
Herrn,  der  Seinerseits  Seiner  Stellung  und  Pflicht  vor  Gott  und  den
Menschen  Leib  und  Leben  dargebracht  und  geopfert  hat,  gegen  Seinen  Willen
nicht  aus  dem  Dienste  gehen  kann.  Das  habe  ich  mir  slillschweigend  gelobt,
        <pb n="156" />
        120  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15)

und  das  ist  der  alleinige  Grund,  warum  Sie  mich  überhaupt  hier  noch
sehen,  das  einzige  Fleisch  und  Blut  meines  alten  Herrn,  dem  ich  geschworen
habe,  dem  ich  anhänge  und  den  ich  liebe.  Sonst  im  übrigen  würde  ich  die
Geschäfte  gern  einem  Anderen  übergeben.  Außer  diesem  Grunde  des  Pflichtgefühls
  ist  es  ein  anderes,  sehr  natürliches,  daß  ich  mit  einer  gewissen  Sorge
der  Zukunft,  den  Einrichtungen  entgegensetze,  deren  Herstellung  ich  30  Jahre
meines  Lebens  und  meine  besten  Kräfte  gewidmet  habe.  Daß  es  mich  mit
Besorgnis  erfüllt,  wenn  sie  rückgängig  werden,  sich  abnützen,  sich  nicht  bewähren
  sollten,  das  ist  ein  natürliches  Interesse,  über  das  ich  mich  aber
auch  bescheiden  muß.  Ich  kann  mich  mitunter  in  schlaflosen  Nächten  des
Gedankens  nicht  erwehren,  daß  vielleicht  uusere  Söhne  nochmals  wieder  um
den  mir  wohlbekannten  runden  Tisch  des  Frankfurter  Bundesrats  sitzen
könnten.  Die  Art,  wie  die  Geschäfte  gehen,  schließt  die  Möglichkeit  nicht
aus,  wenn  die  Achtung  und  das  Ansehen,  dessen  wir  uns  heut  zu  Tage  im
Auslande  erfreuen,  erst  mal  einen  Stoß  erlitten  haben  sollte.  Wir  haben
eine  große  Autorität  gewonnen,  sie  ist  aber  leicht  zu  erschüttern.  Ich  habe,
als  unsere  Verfassung  geschaffen  wurde,  unter  dem  Eindruck  gehandelt:  die
Gefahr  für  den  nationalen  Gedanken,  für  unsere  Einheit  liege  in  den  Dynastien,
  der  Anker  der  Rettung  und  der  Kitt  für  unsere  Einheit  liege  im
Reichstage,  deshalb  müsse  man  dem  Reichstage  möglichst  viele  Rechte  geben
und  ihn  möglichst  stark  hinstellen.  Weil  ich  damals  unter  dem  Eindruck
der  alten  bundestäglichen  Verhältnisse,  die  ich  noch  nicht  überwunden  hatte,
ganz  von  der  Besorgnis  beherrscht  war,  der  nationalen  Einheit  und  damit
der  Unabhängigkeit  von  Fremden  einen  möglichst  prägnanten,  scharfen,  bindenden
  Ausdruck  zu  geben,  deshalb  habe  ich  damals  zugestimmt,  den  Reichstag
  in  die  Möglichkeit  zu  setzen,  daß  er  seinerseits  das  Reich  nicht  nur  fördern,
  sondern  allerdings  auch  wesentlich  schädigen  kann,  wenn  er  die  Aufgaben,
  die  von  der  Vorsetzung  in  die  Ökonomie  des  deutschen  Reichs  eingefügt
  sind,  nicht  vollständig  erfüllt.  .  Nun,  meine  Herren,  ich  gebe  diesen
Befürchtungen  für  die  Zukunft  keine  Audienz,  aber  mein  Vertrauen  darüber,
daß  unsere  Einheit  auch  in  Zukunft  gesichert  sei,  beruht  heutzutage  auf  den
Dynastien.  Die  deutschen  sind  heutzutage  national  gesinnt,  sie  haben  das
Bedürfnis,  Rücken  an  Rücken  zusammen  zu  stehen  gegenüber  allen  auswärtigen
  Gefahren,  aber  auch  ihre  monarchischen  Rechte,  soweit  wie  sie  verfassungsmäßig
  bestehen,  nicht  untergraben  zu  lassen.  Wir  haben  feste  Verbindung
  mit  den  außerhalb  des  deutschen  Reiches  belegenen  großen  Monarchien,
  welche  gleiche  Interessen  mit  uns  vertreten,  erhaltende,  friedliebende.
Ich  glaube  auch,  daß  diese  Verbindungen  dauernde  sein  werden,  und  daß
die  Verhältnisse,  wie  sie  einst  erstrebt  wurden,  ohne  vielleicht  einen  festen
Glauben  an  ihre  Verwirklichung  zu  haben,  im  Jahre  1848  und  später,  sich
befestigen  und  immer  schärfer  ausprägen  und  immer  deutlicher  gestalten
werden,  und  daß  in  der  Mitte  von  Europa  eine  große,  feste,  erhaltende  Gewalt
  sein  wird,  und  ich  habe  zu  den  deutschen  Dynastien  das  Zutrauen,
daß  sie  den  nationalen  Gedanken  stets  hochhalten  werden,  daß  sie  ihrerseits
die  politische  und  militärische  Einheit  des  Reiches  unverbrüchlich  bewahren
und  jede  Versuchung  Fremder  widerstehen  werden  und  uns  dann  vielleicht
auch  über  die  Gefahren  und  Krisen  hinweghelfen  werden,  denen  das  Reich
ausgesetzt  sein  könnte,  wenn  seine  parlamentarische  Gestaltung  und  wenn  die
Tätigkeit  hier  im  Reichstage  vielleicht  vorübergehend  an  dem  Marasmus
der  Fraktions-  krankheit  leiden  sollte  —  in  einer  bedenklichen  Weise  leiden
sollte.  Dann,  meine  Herren,  habe  ich  das  Vertrauen  zu  der  Zukunft  unserer
Einigkeit.  Diese  Einigkeit  ist  die  Vorbedingung  unserer  nationalen  Unabhängigkeit.
  Deshalb  hüten  Sie  sich  vor  der  Zerfahrenheit,  der  unser  deutsches
  Parteileben  bei  der  unglücklichen  Zanksucht  der  Deutschen  und  der
        <pb n="157" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)  121

Furcht  vor  der  öffentlichen  Meinung,  bei  der  byzantinischen  Dienerei  der
Popularität,  wie  sie  bei  uns  eingerissen,  ausgesetzt  ist.  —  Meine  Herren,
ich  werde  nicht  oft  mehr  zu  Ihnen  sprechen  können,  ich  bin  matt,  ich  habe
keine  Lust  und  keine  Kraft  dazu  und  auch  kein  Interesse,  aber  ich  möchte
nicht  von  der  Bühne  abtreten,  ohne  Ihnen  dies  ans  Herz  zu  legen:  seien
Sie  einig  und  lassen  Sie  den  nationalen  Gedanken  vor  Europa  leuchten;
er  ist  augenblicklich  in  der  Verfinsterung  begriffen!“

Rede  des  Abg.  v.  Bennigsen  vom  15.  Juni,  der  darauf  anträgt,
den  ersten  Teil  der  von  der  Kommission  vorgeschlagenen  Resolution,  der  eine
weitere  Belästigung  und  Beunruhigung  der  Tabakindustrie  vorerst  für  unstatthaft
  erklärt,  mit  möglichst  großer  Majorität  zu  genehmigen,  dagegen  die
dieser  Forderung  beigefügte  Motivierung,  die  der  ganzen  Steuerreform  des
Reichskanzlers  überhaupt  den  Riegel  stoßen  sollte,  abzulehnen.  Nachdem  er
dies  begründet,  fährt  er  (nach  den  stenogr.  Verhandlungen)  fort:  „Diese
Fragen  sind  gar  nicht  außer  Zusammenhang  zu  entscheiden  mit  allen  denjenigen
  Erörterungen,  die  uns  diese  Tage,  ich  möchte  sagen,  mehr  beschäftigt
haben,  als  die  Frage  des  Tabakmonopols,  als  selbst  die  Frage  der  Tabakbesteuerung
  überhaupt.  Was  hat  denn  den  Hauptgegenstand  der  ganzen  Erörterungen
  dieser  Tage  gebildet?  Die  Frage,  ob  in  den  Einzelstaaten  und
vorzugsweise  in  Preußen  das  direkte  Steuersystem  so  mangelhaft  und  so
reformbedürftig  ist,  sei  es  hinsichtlich  der  Staatssteuern,  oder  hinsichtlich  der
Kommunalsteuern  wegen  der  Zuschläge  zu  den  Staatssteuern,  daß  man  nicht
bloß  die  reformierende  Hand  an  das  Steuersystem  der  einzelnen  Staaten,
namentlich  Preußens  legen  muß,  sondern  daß  allein  mit  großen  und  übergroßen
  Summen,  die  mehr  aus  dem  Reiche  abgeliefert  werden  an  die  Einzelstaaten,
  es  möglich  sei,  solche  Reformbedürfnisse  zu  befriedigen.  Nun,  meine
Herren,  es  ist  ganz  richtig,  und  insofern  kann  man  die  Ausführung  von
Vertretern  der  Regierung  gar  nicht  zurückweisen,  daß  unser  Steuersystem  im
Reiche  und  in  den  Einzelstaaten  dadurch  ungemein  kompliziert  ist,  daß  die
indirekten  Einnahmen  an  das  Reich  fließen  und  nur  die  direkten  an  die
Einzelstaaten,  während  ein  sehr  großer  Teil  der  Ausgaben  der  Einzelstaaten
geblieben  ist  und  bleiben  wird.  Es  kann  also  mit  Recht  die  Frage  entstehen,
ob  die  Mittel,  welche  die  Einzelstaaten  in  ihren  direkten  Steuern  haben,
für  Befriedigung  ihrer  Bedürfnisse  ausreichen,  oder  ob  sie  auf  das  Reich
angewiesen  sind,  ob  von  dort  aus  durch  eine  Erhöhung  indirekter  Steuern
ihnen  erhebliche  Mittel  zugeführt  werden  müssen.  Dies  ist  eine  Frage,  die
allerdings  auch  das  Reich  als  Ganzes  im  Interesse  seiner  einzelnen  Teile
angeht.  In  erster  Linie  ist  das  Reich  für  sich  betrachtet  nur  dabei  interessiert,
daß  für  die  Ausgaben,  die  ihm  zufallen,  für  die  Bedürfnisse,  für  die  das
Reich  zu  sorgen  hat,  ihm  in  seinen  Hilfsquellen  die  nötigen  Mittel  gewährt
werden.  Insofern  werden  auch  die  Vertreter  der  Regierung  anerkennen,  daß
durch  dasjenige,  was  1879  und  1880  an  erhöhten  Bewilligungen,  an  Zöllen
und  Steuern  geschehen  ist,  hierfür  ausreichend  gesorgt  ist,  namentlich  wenn
man  das  Steigen  für  die  nächsten  Jahre,  was  ganz  zweifellos  ist,  mit  berücksichtigt.
  Es  ist  ja  bekanntlich  1879  eine  Komplikation  eingetreten  in  der
Art  und  Weise,  wie  vermehrte  Reichseinnahmen  verrechnet  und  verwendet
worden;  aber  so  viel  steht  doch  fest,  daß,  wenn  man  die  Matrikularbeiträge
auf  der  einen  Seite  mit  den  Zuwendungen  an  die  Einzelstaaten  auf  der
anderen  Seite  vergleicht,  man  jetzt  schon  sagen  kann,  daß  die  Matrikularbeiträge
  im  engeren  Sinne,  wie  sie  alle  deutschen  Staaten  bezahlen  müssen,
schon  jezt  wieder  ersetzt  werden  durch  dasjenige,  was  vom  Reich  den  Einzelstaaten
  zufließt,  und  auch  beinahe  ersetzt  wird,  was  an  Matrikularbeiträgen
ausnahmsweise  die  Staaten,  namentlich  Süddeutschlands,  zu  leisten  haben,
welche  nicht  vollständig  der  allgemeinen  Steuergemeinschaft  angehören.  Ich
        <pb n="158" />
        122  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12  —15).)

möchte  behaupten  und  glaube  keinen  Widerspruch  zu  erfahren  von  Seiten
der  Vertreter  der  Regierung,  daß  in  den  nächsten  Jahren,  wenn  nicht  ganz
ungünstige  wirtschaftliche  und  sonstige  Verhältnisse  eintreten,  wenn  normale
Zustände  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  zurückgekehrt  sind,  wie  sie  sich  ja  seit
einigen  Jahren  schon  in  der  Besserung  befinden,  die  von  selbst  steigenden
Einnahmen  des  Reichs  auch  für  diese  Matrikularbeiträge  im  weiteren  Sinne
vollen  Ersatz  gewähren  werden.  Meine  Herren,  es  handelt  sich  also  mit
einem  Worte,  wenn  man  so  weit  gekommen  ist,  finanziell  das  Reich  so  zu
sagen,  selbständig  zu  stellen,  darum,  ob  die  Not  und  Sorge  in  den  Finanzen
der  einzelnen  Staaten  so  groß  ist,  ob  schon  in  dem  größten  Einzelstaate,  in
Preußen,  die  Not  so  groß  ist,  ob  dies  Bedürfnis  sich  auch  schon  so  klar
herausgestellt  hat  in  der  übereinstimmenden  Anerkennung  aller  gesetzgebenden
Faktoren,  daß  schon  jetzt  neue  Reichsmittel  und  zwar  in  ganz  ungemein
großen  Summen  dafür  in  Anspruch  genommen  werden  müssen.  Und  das
ist  es,  was  meine  Freunde  und  ich  bestreiten.  Wir  sagen:  wir  wollen,  wie
wir  im  vorigen  Jahre  erklärt  haben,  was  ich  verlesen  habe,  zunächst  abwarten,
  was  in  normalen  Verhältnissen  und  nachhaltig  die  Bewilligungen
von  1879  und  1880  ergeben.  So  lange  das  nicht  feststeht,  kann  man  nicht
mit  Sicherheit  sagen,  ob  für  die  Bedürfnisse  der  Einzelstaaten,  speziell  in
Preußen,  dasjenige  ausreicht,  was  demnächst  vom  Reiche  dahin  weiterfließen
wird.  Ich  sage,  obwohl  ich  mich  hier  gewissermaßen  entschuldigen  muß,
daß  ich  den  Reichstag  belästige  mit  Unterhaltungen,  die  mehr  in  den  preuß.
Landtag  gehören,  —  ich  sage,  nachdem  einmal  diese  Erörterungen  solchen  Umfang
  angenommen  haben  und  nachdem  ein  innerer  Zusammenhang  auch  nicht
zu  verkennen  ist  —  das  Entscheidende  der  Frage  ist  vor  allem,  welches  Bedürfnis
  für  Reformen  an  Staats-  oder  Kommunalbesteuerung  in  Preußen  ist
vorhanden,  und  ist  über  dieses  Bedürfnis  soweit  eine  Einigkeit  herbeigeführt
unter  den  preußischen  gesetzgebenden  Faktoren,  daß  man  sagen  kann,  hier
muß  schleunig  gebessert  werden,  die  Mittel  in  dem  und  dem  Umfange  ungefähr
  sind  erforderlich,  die  preußischen  direkten  Steuern  können  das  unter
keinen  Umständen  leisten,  wir  müssen  das  Reich  mehr  als  bisher  in  Anspruch
  nehmen?  Daß  diese  Voraussetzungen  und  daß  sie  namentlich  in  ihrem
Zusammenhange  jetzt  schon  vorhanden  sind,  daß  sie  überhaupt  in  der  nächsten
Zeit  vereinigt  vorhanden  sein  werden,  das  bestreite  ich  auf  das  allerentschiedenste.
  Das  gerade  ist  der  Unterschied  in  der  Auffassung,  die  hier  stattfindet,
zwischen  uns  und  den  Vertretern  der  Reichsregierung.  Das  ist  das  eigentliche
  punetum  saliens,  von  wo  aus  die  Entscheidung  getroffen  werden  muß.
—  M.  H.H.,  hinsichtlich  der  Rückwirkung  der  Reichsfinanzen  auf  die  preußischen
  Finanzen  konnte  es  vor  einigen  Jahren  ja  keinem  nachdenkenden  Abgeordneten
  in  Preußen  und  im  Reiche  irgend  im  Zweifel  sein,  auch  nicht
über  die  Wichtigkeit  und  die  Bedeutung,  zeitig  Fürsorge  zu  treffen,  wie  das
zu  behandeln  sei,  was  durch  die  bevorstehende  Gesetzgebung  aus  dem  Reiche
demnächst  nach  Preußen  fließen  würde,  —  daß  dies  die  Veranlassung  gewesen,
daß  im  Winter  1878/  79,  wo  man  mit  Sicherheit  oder  wenigstens  mit  großer
Wahrscheinlichkeit  voraussehen  konnte,  daß  neue  Bewilligungen  an  Zöllen
und  Steuern  im  Reiche  im  stande  sein  würden,  die  preußischen  Finanzen
zu  erleichtern,  daß  man  da  im  Landtage  den  Beschluß  gefaßt  und  eine  Zustimmung
  der  Staatsregierung  herbeizuführen  sich  bemüht  hat,  die  sicherstellen
  sollte,  daß  dem  preußischen  Landtag  die  erforderliche  Einwirkung  auf
Steuererleichterungen  in  Betreff  dieser  vom  Reiche  an  Preußen  zu  überweisenden
  Summen  gesichert  werde  Es  war,  meine  H.H.,  —  ich  sage  das
vorzugsweise  für  diejenigen,  die  mit  der  preußischen  Verfassungsgeschichte
praktisch  vertraut  sind  —  es  war  angesichts  der  Bestimmung  des  §  109

preußischen  Verfassung  und  seiner  Geschichte  gar  keine  leichte  Aufgabe,  indem
        <pb n="159" />
        Das  deuische  Reich  und  seine  einzeluen  Glieder.  (Juni  12.—15.)  123

die  Lösung  dieser  Frage  mit  allen  möglichen  Erinnerungen  sogar  aus  den
schlimmsten  Zeiten  und  den  höchstgehenden  Wogen  des  Konfliktes  zusammenhing.
  Es  ist  ein  großes  Verdienst  des  damaligen  preußischen  Finanzministers
Hobrecht  gewesen,  daß  er  hierüber  eine  Übereinstimmung  der  Regierung  und
des  Landtages  herbeigeführt  hat.  Die  Forderung,  welche  der  Landtag  damals
  stellte,  war,  an  und  für  sich  betrachtet,  und  wenn  man  nicht  auf  die
berührten  verfassungsmäßigen  Schwierigkeiten  mit  ihrem  großen  historischen
Konfliktshintergrunde  Rücksicht  nahm,  eine  einfache.  Man  sagte  sich  im  Abgeordnetenhause,
  wenn  wir  durch  künftige  Zuwendungen  aus  dem  Reiche  in
dem  preußischen  Etat  mehr  Geld  haben,  als  wir  zur  Bestreitung  unserer
Jahresbedürfnisse  gebrauchen,  dann  kann  uns  nicht  genügen,  was  gesetzlich
damals  in  Preußen  feststand,  daß  diese  überflüssigen  Gelder  verwendet  werden
zur  Schuldentilgung,  da  für  diese  schon  hinreichend  gesorgt  war,  und  eine
weitere  Tilgung  nur  unseren  Kindern  und  Enkeln  zu  gute  kommen  würde,  und
nicht  unserer  Zeit.  Wir  haben  also  damals  erklärt,  wir  wünschen  für  den
Fall,  daß  in  den  einzelnen  Jahren  mehr  Geld  vorhanden  ist,  als  für  unsere
Ausgaben  erforderlich  ist,  daß  man  sich  zunächst  darüber  schlüssig  mache,  ob
nicht  eine  Erleichterung  einzutreten  habe,  indem  ein  altes  Projekt  der  liberalen
  Parteien  ausgeführt  werde,  nämlich  daß  ein  Teil  der  Grund-  und
Gebäudesteuer  den  Kommunen  überwiesen  werde.  Ist  auch  das  nicht  ausführbar,
  oder  einigt  man  sich  darüber  nicht,  dann  soll  das  Geld,  was  in
Preußen  im  einzelnen  Jahre  nicht  verwendet  wird,    ausgegeben  werden  zur
Erleichterung  der  Klassen  und  Einkommensteuer,  indem  da  bestimmte  Steuererlasse
  nach  Monatssimplen  vorgenommen  werden.  Man  hatte,  nachdem  am
14.  Februar  1879,  den  Anträgen  des  Hauses  der  Abgeordneten  entsprechend,
der  Finanzminister  Hobrecht  eine  Kabinetsordre  oder  eine  königliche  Ermächtigung
  hatte  mitteilen  können,  welche  diesen  Wünschen  gerecht  wurde,  und
nachdem  das  Abgeordnetenhaus  sich  dankbar  mit  dieser  königlichen  Ermächtigung
  in  Übereinstimmung  erklärt  hatte,  eine  feste  Grundlage  gewonnen,
auf  der  man  nach  und  nach  diese  Verhältnisse  ausbauen  konnte,  auf  der
nach  und  nach,  in  fortschreitender  näherer  Untersuchung  der  Reformbedürftigkeit
  der  staatlichen  und  kommunalen  Steuerverhältnisse  in  Preußen.  die  aus
dem  Reiche  fließenden  Mittel  auch  die  richtige  Verwendung  für  die  dringendsten
  Steuererleichterungen  in  Preußen  gefunden  haben  würden.  Es  hat
auch  der  Nachfolger  des  Herrn  Ministers  Hobrecht  durch  das  Verwendungs
gesetz,  welches  unterm  16.  Juli  1880  publiziert  worden  ist,  der  Herr  Finanzminister
  Bitter,  dieses  Abkommen  vom  Februar  1879  in  der  Art,  wie  ich
vorhin  bezeichnet  habe,  zum  gesetzlichen  Abschluß  gebracht,  wonach,  soweit
die  aus  dem  Reiche  fließenden  Gelder  nicht  verwendet  werden  müssen  zur
Deckung  der  Ausgaben,  soweit  man  sie  nicht  verwenden  will  zur  Erleichterung
  der  Kommunen  durch  Überweisung  von  Teilen  der  Grund-  und  Gebäudesteuer,
  ein  Erlaß  an  den  direkten  Steuern  gesetzlich  einzutreten  hat.
Damit  war  nach  unserer  Auffassung  eine  sichere  Grundlage  gewonnen.  —
Nun  wäre  es  Aufgabe  der  preußischen  Finanzverwaltung  und  der  preußischen
  Gesetzgebung  gewesen,  auf  dieser  Basis  weiter  zu  bauen,  die  Steuern
und  Steuerbedürfnisse  des  Staats  und  der  Kommunen  einer  sorgfältigen
Prüfung  zu  unterziehen,  um  festzustellen,  wo  die  bessernde  Hand  anzulegen
war  durch  Reform  in  Preußen  selbst,  und  wie  weit  man  etwa  auf  neue
Reichsmittel  greifen  müßte.  M.  H.H.,  das  ist  auch  damals  zunächst  geschehen
von  der    preußischen  Finanzverwaltung.  Noch  im  Jahre  1880  hat  der  damalige
  preußische  Finanzminister,  Herr  Bitter,  einen  Reformgesetzentwurf
ausarbeiten  lassen,  sowohl  für  die  Klassen-  und  Einkommensteuer,  als  auch
für  die  Gewerbesteuer,  und  im  Winter  1880/81  ist  dieser  Entwurf  den
Provinzialbehörden  zur  Begutachtung  mitgeteilt.  Mir  ist  dieser  Entwurf
        <pb n="160" />
        124  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)

durch  die  Güte  eines  Freundes  in  der  Provinz  damals  mitgeteilt  worden;
—  es  ist  übrigens  gar  keine  Schwierigkeit  gewesen  für  jemanden,  der  sich
dafür  interessierte,  diesen  Entwurf  zu  bekommen;  ich  glaube  sogar,  man
würde  ihn  erhalten  haben,  wenn  man  sich  direkt  als  Abgeordneter,  als  Mitglied
  der  Finanzkommission,  an  die  Regierung  gewendet  hätte.  Geheim  sind
Entwürfe,  die  an  viele  Dutzende  von  Behörden  und  angesehene  Kommunalbeamten
  gesendet  werden,  nicht  zu  halten.  Nun,  m.  H.H,  —  und  das  bitte
ich  einmal  einen  Angenblick  festzuhalten,  —  ist  es  ganz  charakteristisch  an
diesem  damaligen  Reformplan  des  direkten  Steuerwesens  in  Preußen,  daß
er  sich  fest  auf  den  Boden  stellt  der  Gesamterträgnisse  der  Einkommen-  und
Klassensteuer,  daß  es  ihm  gar  nicht  einfiel,  davon  auszugehen,  daß  das  absolute
  Ergebnis  dieser  Einkommen-  und  Klassensteuer  in  Preußen  so  drückend
sei,  daß  man  an  demselben  erhebliche  Abminderungen  müsse  eintreten  lassen.
Nein,  diese  Entwürfe  sind  davon  ausgegangen:  das,  was  diese  Steuern  überhaupt
  im  ganzen  eintragen,  das  drückt  die  Menschen  nicht  für  den  Staat.
—  ich  will  hierbei  absehen  von  den  kommunalen  Steuerzuschlägen,  —  aber
in  sich  sind  manche  Bestimmungen  dieser  Steuern  veraltet  und  ungleich  trifft
die  Steuer  die  einzelnen  Klassen  der  Bevölkerung,  ungleich  trifft  sie  die
Wohlhabenderen,  die  sich  in  miltleren  Lebensstellungen  befindenden  und  die
unteren  Klassen.  Daran  ist  also  zu  bessern;  man  muß  eine  bessere  Form
der  Veranschlagung  herbeiführen,  man  muß  einen  Unterschied  machen  —

war  die  Absicht  dieses  Entwurfs  —  zwischen  dem,  was  der  Einzuschätzende
in  dem  einzelnen  Jahre  erwirbt,  einerlei  aus  welcher  Tätigkeit,  und  dem,
was  er  aus  ererbtem  oder  früher  erworbenem  Vermögen  an  Zinsen  oder
Renten  einzunehmen  hat.  Endlich  aber  muß  man  vor  allen  Dingen  unterscheiden,
  ob  die  Art  der  Skala  eine  richtige  ist,  die  Gleichmäßigkeit  der  Sätze
nicht  zu  weit  geht,  ob  nicht  die  mittleren  und  unteren  Klassen  bedeutend
erleichtert  werden  müssen  gegenüber  denjenigen,  welche  sich  in  einer  besseren
Lebensposition  befinden.  Also  der  Grundgedanke  des  vorhandenen  Steuersystems
  wurde  beibehalten,  das  finanzielle  Gesamtergebnis  sollte  gar  nicht
alteriert  werden;  man  wollte  eine  Reform  in  sich,  die  nichts  opferte  an  der
Schlußsumme  der  Staats-  einnahmen,  und  die  doch,  wo  eine  Not  oder  eine
Härte  hervorgetreten  war,  die  reformierende  und  helfende  Hand  anlegte.  —
M.  H.H.,  in  derselben  Zeit  fast  oder  wenige  Monate  später,  wo  ein  solcher
Gesetzentwurf  die  Provinzialbehörden  beschäftigte,  wurde  uns  ein  zweites
Verwendungsgesetz  vorgelegt  im  Jahre  1881,  in  Fortsetzung  des  von  mir
vorhin  erwähnten  Verwendungsgesetzes  vom  16.  Juli  1880,  und  es  ist  doch
in  hohem  Grade  auffallend,  wenn  schon  dieses  zweite  Verwendungsgesetz  in
seinem  Inhalt  und  in  seinen  Zwecken  in  Übereinstimmung  gar  nicht  zu
bringen  ist  mit  denjenigen  Plänen,  welche  gleichzeitig  der  Finanzminister,
der  dieses  Verwendungsgesetz  unterzeichnet  hat,  verfolgte,  mit  den  Reformgesetzentwürfen,
  die  er  den  Provinzialbehörden  in  Preußen  zur  Begutachtung
vorlegte.  Dieses  Verwendungsgesetz  von  damals  wollte  nicht  den  ganzen
Betrag  der  Steuern  beibehalten  für  die  Staatskasse,  —  es  wollte  die  unteren
4  Klassen  der  Klassensteuer  ganz  außer  Hebung  setzen,  es  wollte  die  übrige
Klassensteuer  den  Kreis-  oder  Kommunalverbänden  überweisen;  es  verfolgte
daneben  noch  denselben  Zweck,  der  schon  in  dem  Gesetze  vom  16.  Juni  1880
in  Aussicht  genommen  war,  eventuell  die  halbe  Grund-  und  Gebäudesteuer
an  die  Kreis-  resp.  Kommunalverbände  zu  überweisen.  —  Also  ein  ganz
anderer  Plan,  als  derjenige,  der  gleichzeitig  von  den  Provinzialbehörden
erörtert  und  begutachtet  werden  sollte.  Dieses  Verwendungsgesetz  ist  damals
im  preußischen  Landtage  einer  Kommission  überwiesen  worden,  man  hat  es
nicht  lediglich  im  Plenum  abgelehnt,  und  was  war  das  Ergebnis  der  Verhandlungen

  in  dieser  Kommission  —  ich  bin  selbst  Mitglied  derselben  ge-
        <pb n="161" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12.-  15.)  125

wesen  —"  Der  Inhalt  dieses  Gesetzes  erschien,  nicht  der  einzelnen  Fraktion
oder  vom  einzelnen  Parteistandpunkt,  sondern  im  allgemeinen  so  wenig  durchgereift
  und  alles  in  allem  genommen  so  bedenklich,  die  Übertragung  namentlich
  auch  der  oberen  Klassensteuer  an  die  Kommunalverbände,  daß  nach  wenigen
  Sitzungen,  in  denen  diese  Meinungsverschiedenheit  und  dieser  Mangel
an  Zustimmung  zu  dem  Inhalte  des  Verwendungsgesetzes  allgemein  hervorgetreten
  war,  der  Herr  Finanzminister  Bitter  selbst  erklärte,  er  müsse  sich
überzeugen,  daß  auf  eine  Annahme  dieses  Gesetzes  nicht  zu  rechnen  sei,  und
er  lege  auf  die  Fortsetzung  der  Beratung  in  der  Kommission  keinen  Wert.
Nun,  m.  H.H.,  wie  ist  die  Sache  weiter  verlaufen?  Dieses  Gesetz  ist  damals
nicht  zu  Stande  gekommen,  —  es  wird,  während  ich  nicht  weiß,  ob  die
Untersuchung  bei  den  Provinzialbehörden  und  dem  Ministerium  über  den
von  mir  vorhin  erwähnten  finanzministeriellen  Entwurf  im  Laufe  des  Jahres
1881  und  im  Winter  1881/82  noch  fortgesetzt  wurde,  dem  Landtag  des  Jahres
1881/82  das  dritte  Verwendungsgesetz  vorlegt.  Ich  bitte  einmal  zu  beachten:
  bei  dem  Verwendungsgesetze  des  Jahres  1881,  welches  also  schon
wegen  seiner  Verwendungszwecke  auf  erheblichen  Widerspruch  stieß,  war  auch
ein  Hauptbedenken,  daß  dasjenige,  was  für  dasselbe  in  Anspruch  genommen
wurde  an  mehr  zufließenden  Reichsmitteln  über  das  Maß  von  1879  und
1880  hinaus,  eine  solch  höhere  Anspannung  der  indirekten  Steuern  im  Reiche
nötig  gemacht  haben  würde,  im  Ganzen  eine  Summe  von  mindestens  105
Mill.    Mark - 105 bis 110 Mill. Mark  nach  den  Erklärungen  des  Ministers
waren  also  schon  durch  das  von  mir  charakterisierte  zweite  Verwendungsgesetz
von  1880/81  erfordert.  Diese  große  Summe  hatte  neben  der  Zweifelhaftigkeit
der  Verwendungszwecke  naturgemäß  schon  sehr  erhebliche  Bedenken  hervorgerufen,
  und  was  fanden  wir  in  dem  dritten  Verwendungsgesetze  von  1882,
über  welches  sich  neulich  der  Herr  Reichskanzler  so  bitter  ausgelassen  hat
hinsichtlich  der  Behandlung  desselben  durch  den  preußischen  Landtag:  In
diesem  Verwendungsgesetze  wurde  also  verlangt  zunächst  die  Außerhebungsetzung
  der  vier  untersten  Klassen,  von  Überweisung  der  Klassensteuer  im
übrigen  an  die  Kommunalverbände  war,  soweit  ich  mich  erinnere,  darin
nicht  die  Rede.  —  Nun  ja,  —  also  kurz  und  gut,  entscheidend  war  aber

daß  in  diesem  Entwurf  hinzutreten  außer  demjenigen,  was  hinsichtlich  der
untersten  Stufen  der  Klassensteuer  vorgeschlagen  wurde  und  also  auch  hinsichtlich
  der  übrigen  Klassensteuer,  daß  hier  zum  erstenmal  in  diesem  dritten
Verwendungsgesetze  hinzukamen  25  Millionen  mehr  an  Erforderniß  für  Erhöhung
  der  Beamtenbesoldungen  der  verschiedensten  Kategorien  und  50  Millionen
  jährlich  für  die  Kommunen  zur  Erleichterung  hinsichtlich  des  Volksschulwesens.
  Rechnet  man  diese  Summen  zusammen,  so  wurde  nach  der  damaligen
  Vorlage  an  Stelle  desjenigen,  was  das  Reich  gegenüber  der  früheren
Vorlage  mit  105  bis  110  Millionen  mehr  hätte  bewiliigen  müssen,  ein
Reichserfordernis  im  ganzen  herausgestellt  von  188  Millionen.  -  Nun  bedenken
  Sie  einmal,  m.  H.H.,  also  ganz  neue  Zwecke,  von  denen  bislang  in
den  früheren  gesetzlichen  Vorlagen,  auch  in  den  Entwürfen  an  die  Provinzialbehörden
  gar  nicht  die  Rede  gewesen  war,  ein  neuer  Bedarf  von  50  resp.
25  Millionen  und  ein  Mehrbetrag  im  ganzen  Reiche  von  188  Millionen.
Nicht  mißzuverstehen:  nicht  ein  Mehrbetrag  von  188  Millionen  gegen  die
Zustände  von  1879,  sondern  ein  Mehrbetrag  über  dasjenige  hinaus,  was
die  Jahre  1879  und  1880  an  Reichseinnahmen  schon  mehr  brachten,  188
Millionen.  Hiermit,  mit  dieser  Gesamtsumme  für  solche  Verwendungszwecke,
war  man  allerdings  angelangt  bei  der  Summe,  wie  sie  auch  in  den  Erörterungen
  der  letzten  Tage  vorgeführt  wurde,  bei  300  Millionen.  Also,
wenn  man  auf  der  Basis  von  1879  weiter  fortfährt  und  dieses  alles  erfüllt,
was  im  Angenblick  vielleicht  nicht  erfüllbar  ist,  aber  gesetzlich  in  Aussicht
        <pb n="162" />
        126  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)

ist,  würde  man  im  ganzen  eine  Summe  von  mindestens  —  das  wird  mir
nicht  bestritten  werden  können,  es  sind  schon  viel  höhere  Summen  genannt,
—  von  300  Millionen  im  Reich  erfordern.  Nun,  m.  H.H.,  wenn  man  mit
so  ungeheuer  ausgedehnten  Verwendungszwecken,  wenn  man  mit  so  außerordentlich
  großen  Summen  zu  tun  hat,  sollte  man  doch  wirklich  glauben,
läge  die  Verpflichtung  dringend  vor,  daß  man  in  Preußen  zunächst  einmal
auf  das  nüchternste  und  sorgfältigste  untersuche,  bei  Regierung  und  Vertretung,
  ob  denn  wirklich  die  angekündigten  Verwendungszwecke  in  ihrem
ganzen  Zusammenhange  die  richtigen  sind,  und  ob  es  wirklich  geraten  ist,
in  dem  Augenblick,  wo  man  sich  an  so  große  und  kostspielige  Unternehmungen
  macht.  die  sicheren  Steuerquellen  des  Klassensteuergesetzes  für  den
Staat  preiszugeben.  —  M.  H.H.,  der  Herr  Reichskanzler  hat  in  seiner  ersten
Rede  dem  preupßischen  Landtag  den  sehr  schweren  Vorwurf  gemacht,  daß  derselbe
  in  der  Art  und  Weise,  wie  er  die  Verwendungsgesetzvorlage  des  Jahres
1882  behandelt  habe,  gar  kein  Herz  gezeigt  habe  für  die  Notlage  in  den
unteren  Klassen,  er  habe  nicht  Zeit  gewonnen,  um  sich  mit  dieser  Aufgabe
zu  beschäftigen.  Ein  solcher  Vorwurf  ist  in  der  Tat  ungerecht.  Ich  möchte
bei  dieser  Gelegenheit  überhaupt  sagen;  man  soll  sich  doch  eigentlich  hüten,
gerade  einem  Landtag,  wie  dem  preußischen,  den  Vorwurf  zu  machen,  daß
er  lediglich  aus  Sorge,  er  könnte  mit  Geschäften  überlastet  werden,  die
Beratung  wichtiger  Vorlagen  von  sich  weise.  Ich  habe  selbst  die  Ehre
gehabt,  sechs  Jahre  Präsident  dieser  Körperschaft  zu  sein;  in  der  letzten  Zeit
war  ein  konservativer  Präsident,  Herrr  v.  Köller,  mein  Nachfolger,  und  ich
bin  überzeugt,  er  wird  dasselbe  bestätigen,  was  ich  hier  behaupte,  daß  es
kaum  irgenwo  und  in  irgend  einer  Zeit  eine  legislative  Körperschaft  gegeben
hat,  die  mit  solcher  Hingebung  und  solcher  Überanstrengung  die  vielen  Aufgaben
  stets  bereit  gewesen  ist  zu  bearbeiten,  welche  von  der  Staatsregierung
oder  einem  einzelnen  Mitglied  ihr  zugewiesen  wurden.  Wenn  also  in  diesem
Falle  nach  der  Meinung  des  Herrn  Reichskanzlers  es  anders  gegangen  ist,
wird  das  ganz  bestimmte  Gründe  gehabt  haben.  —  Nun  befand  sich  der
Herr  Reichskanzler  bei  seinen  Äußerungen  zunächst  im  Irrthum.  Der  Landtag
  hat  es  nicht  abgelehnt,  schließlich  diese  Vorlage  zu  beraten,  nein,  er  hat
sie  nur  nicht  einer  Kommission  überwiesen,  er  hat  sie  im  Plenum  behandelt.
Das  ist  allerdings  erst  geschehen,  nachdem  von  Mitte  März  bis  Ende  April
die  Vorlage  vorhanden  gewesen  ist,  in  welcher  Zeit  übrigens  auch  die  Osterferien
  lagen.  Die  Vorlage  ist  uns  während  der  Osterferien  zugekommen.
Nun  möchte  ich  die  Vertreter  der  verbündeten  Regierungen,  speziell  auch  den
Herrn  Reichskanzler  bitten,  sich  einmal  zu  erkundigen,  ob,  wenn  vor  Anfang
  Mai  diese  Vorlage  nicht  in  Behandlung  genommen  ist,  irgendwie  ein
Verlangen,  dieselbe  zu  beraten,  Seitens  der  Vertreter  der  Staatsregierung
oder  der  konservativen  Partei  oder  des  konservativen  Präsidiums  deutlich
hervorgetreten  ist.  Nein,  man  war,  als  man  den  Inhalt  der  Vorlage  kennen
gelernt  hatte,  die  finanzielle  Unterlage  und  die  Verwendungszwecke  desselben,
und  gegenüber  der  notorischen  Tatsache,  daß  nach  dem  Ausfall  der  Wahlen
der  bevorstehende  Reichstag  die  Monopolfrage  mit  großer  Mehrheit  ablehnen
würde,  andere  Geldmittel  aber  dem  Reichstag  gar  nicht  abgefordert  werden
sollten,  —  man  war,  kann  ich  sagen,  bei  allen  Parteien  der  Meinung,
sämtliche  Parteien  des  Landtags  und  die  Mitglieder  der  Staatsregierung
konnten  sich  dieser  Auffassung  nicht  entziehen,  daß  unter  solchen  Umständen
bei  der  Schwierigkeit  der  Vorlage  selbst,  bei  dem  großen  Widerspruch,  den
die  Bestimmungen  derselben  fanden,  und  angesichts  der  bezeichneten  Lage
und  Aussichten  im  Reichstage,  daß  es  ohne  allen  praktischen  Effekt  sein
würde,  die  Vorlage  noch  zu  beraten  und  etwa  unter  der  Behandlung  derselben
  in  einer  langen  eingehenden  Prüfung  in  einer  Kommission  andere
        <pb n="163" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)  127

wichtige  Vorlagen,  die  zum  Abschluß  drängten  und  dafür  reif  waren,  zu
schädigen.  Daß  der  Landtag  für  das  Herz  der  Notleidenden  Empfindung  hat,
hat  er  gezeigt  durch  die  große  Bewilligung  für  den  Notstand  in  Schlesien;
und  daß  er  überhaupt  in  jener  Zeit  für  praktische  Dinge  gearbeitet  hat,  hat
er  bewiesen  in  denselben  Wochen,  wo  die  übrigen  Arbeiten  kaum  zu  bewältigen
  waren,  indem  er  den  weiteren  Fortgang  der  Verstaatlichung  der
Eisenbahnen  zum  Abschluß  brachte,  ein  Werk,  auf  welches  der  Herr  Reichskanzler
  ja  sehr  großen  praktischen  Wert  gelegt  hat.  Nun,  m.  H.H.,  schließlich,
  als  die  Regierung  eine  bestimmte  Antwort  zu  erhalten  wünschte  auf
die  Vorlage  über  das  Verwendungsgesetz,  ist  diese  in  Beratung  genommen
worden,  und  die  Antwort  ist,  wie  dies  gar  nicht  anders  zu  erwarten  war,
klar  und  deutlich  dahin  ausgefallen,  daß  der  Inhalt  dieser  Vorlage  die  Zustimmung
  der  großen  Mehrheit  des  Abgeordnetenhauses  nicht  fand.  Damit
ist  die  Vorlage  abgelehnt  worden,  und  das  war  der  Ausdruck  einer  Meinung,
  die  im  Grunde  bei  allen  Parteien  vorhanden  war,  denn  wenn  auch
eine  Anzahl  Konservativer  schließlich  für  die  Vorlage  gestimmt  hat,  —  man
möge  vertraulich  mit  den  Herren  sprechen,  diese  Abstimmung  war  ganz  unbedenklich,
  und  wenn  ihre  Voten  wirklich  zur  Annahme  durch  die  Mehrheit
geführt  hätten,  so  hätten  sie  sich  dieses  Votum  auch  noch  überlegt.  So  steht

die  Sache  bezüglich  des  Verwendungsgesetzes  —  Nun,  meine  Herren,  sage
ich:  in  Preußen  soll  man  der  Frage  der  Steuerreform  näher  treten  im
größeren  und  besseren  Zusammenhange,  als  bis  jetzt;  man  soll  nicht  mit  so
wechselnden  und  in  sich  widerspruchsvollen  Vorlagen  vorgehen,  wie  die  Gesetzentwürfe,
  die  an  den  Landtag  und  an  die  Provinzialbehörden  gebracht
worden  sind,  und  vor  allen  Dingen  soll  man  nicht  rütteln  an  den  Grundlagen
  unseres  altbewährten  Steuersystems  in  Preußen.  —  Gestatten  Sie,
daß  ich  hierüber  zunächst    noch  einige  Worte  spreche.  Die  Einkommenund
  Klassensteuer  in  Preußen  hat  jetzt,  wenn  ich  von  den  Monats-  erlassen
absehe,  einen  Betrag  von  etwa  70  Millionen,  das  sind  auf  den  Kopf  2½  Mark.
Zähle  ich,  was  ich  wohl  muß,  in  diesem  Zusammenhang  noch  die  Gewerbesteuer
  hinzu  mit  19  Millionen,  so  kommen  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung
für  Personalsteuern  im  Ganzen  3½  Mark,  Da  sage  ich  denn  doch:  ist  das
etwas,  was  an  sich  so  hoch  und  unerträglich  ist,  ist  das  überhaupt  ein  Zustand,
  von  dem  man  behaupten  kann:  das  ist  ein  Steuersystem,  wie  es  in
dem  ganzen  gebildeten  Europa  nicht  besteht,  sondern  nur  in  Rußland  und
in  der  Türkei?  Von  der  Türkei  sehe  ich  ab,  deren  Steuerverhältnisse  sind
mir  nicht  ausreichend  bekannt,  —  die  finanzielle  Ordnung  ist  dort  allerdings
nicht  sehr  groß;  aber  was  die  Frage  in  Rußland  anbetrifft,  daß  dort  eine
Kopfsteuer  bestände  wie  die  Klassensteuer,  welche  von  dem  Herrn  Reichskanzler
  als  eine  verwerfliche  Kopfsteuer  bezeichnet  wurde,  die  man  abschaffen
sollte,  so  ist  das  ganz  richtig;  in  Rußland  werden  119  Millionen  Rubel
durch  Vermittlung  der  Gemeinden  an  Kopf-  und  Grundsteuern  erhoben,  und
es  scheint  jetzt  allerdings  die  Frage  erörtert  zu  werden,  ob  man  diese  Kopfsteuer
  nicht  abschaffen  solle.  Davon,  daß  man  die  aus  der  Kopfsteuer
fließenden  Summen  in  den  Reichseinnahmen  in  Rußland  ausfallen  lassen
will,  habe  ich  nichts  gehört,  wohl  aber  habe  ich  in  den  Zeitungen  gelesen
—  es  wäre  von  Interesse,  daß  man  diesen  Dingen  näher  nachginge  —,  daß
in  Rußland  die  Kopfsteuer  als  eine  veraltete,  harte  und  drückende  beseitigt
und  an  ihre  Stelle  eine  Steuer  nach  dem  bewährten  Muster  der  preußischen
Klassensteuer  gesetzt  werden  soll.  —  Es  hat  der  Herr  Reichskanzler  die
Meinung  ausgesprochen,  unsere  preußische  Klassensteuer  wirke  wesentlich  als
eine  Kopfsteuer  und  sei  als  solche  zu  verurteilen.  Es  ist  schon  mit  Recht
darauf  hingewiesen  worden,  daß,  so  weit  etwa  für  die  unteren  arbeitenden
Klassen  diese  Bezeichnung  überhaupt  für  richtig  erklärt  werden  kann,  schon
        <pb n="164" />
        12B  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)

durch  die  Maßregel  im  Jahre  1873  alle  diejenigen,  die  weniger  als  140
Thaler,  das  sind  420 Mark,  einnehmen,  freigelassen  sind.  Diese  Millionen  von
früheren  Steuerzahlern  scheiden  also  aus,  von  ihnen  wird  die  Klassensteuer
gar  nicht  mehr  erhoben.  Nun  will  ich  eines  anerkennen,  diese  Maßregel
von  1873  ist,  so  weit  sie  an  sich  überhaupt  berechtigt  war,  eine  nicht  konsequente
  gewesen,  an  dieser  Grenze  von  420    Mark  durfte  man,  wenn  man  eine
solche  Maßregel  an  sich  für  notwendig  hielt,  nicht  stehen  bleiben.  Wollte
man  die  unteren,  namentlich  die  arbeitenden  Klassen  vollständig  erleichtern,
so  reichte  die  Grenze  von  140  Thalern  nicht  aus,  sondern  man  mußte  einige
Stufen  höher  greifen,  und  wenn  also  der  Herr  Reichskanzler  und  die  Staatsregierung
  in  Preußen  nach  näherer  Erwägung  dieser  Frage  wirklich  der
Meinung  sind,  es  solle  mal  ein  großer  Schritt  geschehen  zur  Erleichterung
der  unteren  Klassen,  zur  Beseitigung  der  vom  Kanzler  erwähnten  Hunderttausende
  von  wirksamen  und  unwirksamen  Steuerexekutionen,  -  warum
legte  denn  die  Regierung  nicht  die  Maßregel  vor,  daß  die  vier  untersten
Stufen  der  Klassensteuer  aufgehoben  werden!  daß  sie  aufgehoben  würden
schon  in  diesem  Jahr!  Meine  Herren,  die  Staatsregierung  —  wenn  die
Not  wirklich  so  groß  ist,  wenn  es  ein  Mangel  an  Mitgefühl  mit  den  bedrückten
  unteren  Klassen  ist,  daß  man  ihnen  nicht  längst  durch  Beseitigung
der  vier  untersten  Stufen  der  Klassensteuer  gerecht  geworden  ist  —  die
Staateregierung  hat  sich  dann  eine  schwere  Versäumniß  zu  Schulden  kommen
  lassen.  Denn  die  Summe,  die  dazu  nötig  war,  um  diese  Erleichterung
eintreten  zu  lassen,  war  im  vorigen  Jahre  und  in  diesem  Jahre  nach  der
Auffassung  der  Regierung  dauernd  vorhanden.  Meine  Herren,  im  vorigen
Jahre  und  in  diesem  Jahre  sind  mit  Zustimmung  und  auf  Veranlassung
der  Staatsregierung  von  sämtlichen  Stufen  der  Klassensteuer  und  den  fünf
untersten  Stufen  der  Einkommensteuer,  als  bis  zu  6.000  Mark  Einkommen
hinauf,  im  Ganzen  vier  Monatsraten  dauernd  erlassen.  Wenn  aber  die  vier
untersten  Stufen  der  Klassensteuer  bis  zur  Grenze  von  1.200 Mark  nicht  ganz
20  Millionen  betragen,  so  betragen  diese  erlassenen  vier  Monatsraten  der
ganzen  Klassensteuer  und  der  fünf  untersten  Slufen  der  Einkommensteuer
etwas  über  20  Millionen.  —  Also,  m.  H.H,  diese  große  Maßregel,  welche
nach  den  Erklärungen  des  Reichskanzlers  so  dringend  notwendig  ist,  wo  die
Not  so  zum  Himmel  schreit  und  der  Skandal  so  groß  ist,  hätte  die  Regierung
  mit  den  ihr  zu  Gebote  stehenden  Mitteln  schon  in  diesem  Jahre  durchführen
  können.  Denn  das  sage  ich  allerdings:  wenn  die  Regierung  eine
solche  Maßregel  vorlegte  —  manche  politische  Bedenken  und  auch  nicht  ganz
wegzuleugnende  sachliche  Bedenken  wären  nicht  stark  genug  gewesen,  um
einer  solchen  Maßregel  ernsthaft  Widerstand  leisten  zu  können.  Auch  diejenigen
  von  uns,  die  eine  vollständige  Freilassung  der  untersten  vier  Stufen
für  bedenklich  halten  in  ihren  weiteren  Konsequenzen,  würden,  wenn  die
Regierung  einen  solchen  Vorschlag  gemacht  hätte,  wenn  sie  gesagt  hätte:  wir
haben  hier  20  Millionen,  wir  können  sie  dauernd  entbehren,  den  unteren
Klassen  muß  vor  allen  Dingen  vollständig  geholfen  werden,  hier  ist  die  Not
am  größten,  —  kein  preußischer  Landtag  würde  schließlich  gewagt  haben,
einen  solchen  Gesetzentwurf  abzulehnen.  Also,  wenn  der  Steuerdruck  an
diesen  Stellen  wirklich  so  groß,  so  himmelschreiend  ist,  dann  ist  die  preußische
Regierung  dafür  verantwortlich,  daß  sie  eine  solche  Maßregel  auf  dem  Gebiet
  der  Klassensteuer  nicht  vorgeschlagen  hat;  eine  solche  Maßregel  hätte
schon  in  der  letzten  Session  des  Landtages  durchgesetzt  werden  können  ohne
ernsthafte  Schwierigkeiten.  —  M.  H.H.,  das  hat  die  Regierung  nicht  getan,
sondern  sie  hat  im  vorigen  Jahre  3  Monate,  in  diesem  Jahre  im  Ganzen
4  Monate  dauernd  erlassen  und  dafür  20  Millionen  —  ich  kann  es  nicht
anders  nennen,  obwohl  es  die  Zustimmung  des  Landtags  gefunden  hat  —
        <pb n="165" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)  129

diese  ungemein  große  Summe  verzettelt.  Einen  erheblichen  Erfolg,  eine
drastische  Wirkung  hatte  diese  Maßregel  nicht.  Es  ist  eine  schablonenmäßige,
  mechanische  Erleichterung  nach  Monatssimpeln  für  die  Klassensteuer
und  die  5  untersten  Stufen  der  Einkommensteuer  bis  hinauf  zu  6.000 Mark.
Es  darf  niemand  sagen,  daß  das  eine  große  Reformmaßregel  ist,  die  gleichmäßig
  wirkt,  die  eine  anerkannt  große  Erleichterung  schafft.  —  Also  eine
wichtige  Reform,  die  man  mit  denselben  Mitteln  haben  konnte,  ist  unterlassen
  worden,  —  und  nun  wirft  man  dem  Landtage  vor,  daß  er  die  Schuld
daran  trägt,  daß  auf  diesem  Gebiet  noch  nicht  das  genügende  geschehen  sei
zur  Erleichterung  der  äußersten  Notstände!  M.  H.H.,  ich  will  mal  annehmen,
  daß  die  Regierung  und  es  soll  mich  freuen,  wenn  ich  heute  dazu
beigetragen  hätte;  ich  will  mich  persönlich  dafür  engagieren,  obwohl es

immer  bedenklich  ist,  schon  für  die  Zukunft  seine  Zustimmung  zu  geben,
daß,  wenn  ein  solcher  Vorschlag  gemacht  wird,  man  denselben  auch  vertreten
werde  —,  daß  die  Regierung  mit  dem  Landtage  diese  4  untersten  Stufen
der  Klassensteuer  erlassen  hat;  dann  bleiben  die  oberen  Stufen  der  Klassensteuer
  und  der  Einkommensteuer  übrig,  und  da  soll  das  ein  so  verwerfliches
System  sein,  was  nirgends  in  der  gebildeten  Welt  vorkommt,  ein  Rest  von
Barbarei  in  Preußen?  M.  H.H.,  die  Klassensteuer  datiert  aus  den  Zeiten
der  besten  preußischen  Traditionen,  in  denen  nach  den  schweren  Sorgen  und
den  tiefen  Wunden,  welche  die  langjährigen  französischen  Kriege  dem  Wohlstande
  des  Landes  geschlagen  hatten,  der  König  Friedrich  Wilhelm  III.,  der
Fürst-Kanzler  Hardenberg  und  alle  die  anderen  angesehenen,  mit  den  Finanzen
  vertrauten,  Männer  in  den  Jahren  1818  bis  1822  an  die  Aufgabe
gingen,  ein  richtiges  Finanzsystem  für  Preußen  herzustellen.  Aus  diesen
Jahren  und  mit  dem  besten  Namen  der  preußischen  Finanzggeschichte,  mit  der
Unterschrift  des  Fürsten  Hardenberg  aus  dem  Jahre  1820,  datiert  das
Klassensteuergesetz,  datiert  die  Umgestaltung  des  Finanzwesens,  wo  das  Ineinandergreifen
  der  Zolle,  direkten  Steuern  und  indirekten  Steuern  die  sichere
Basis  liefern  sollte  für  die  Ordnung  des  preußischen  Finanzwesens.  Bis
in  die  neueste  Zeit,  vor  der  neuesten  Zeit  hat  es  keinen  preußischen  Finanzmann,
  keinen  preußischen  Staatsmann  gegeben,  der  es  für  ausführbar  gehalten
  hat,  aus  diesem  Ineinandergreifen  der  drei  Quellen,  dieser  Grundlage
von  Zöllen,  direkten  und  indirekten  Steuern,  einen  einzigen  Faktor  herauszugreifen,

  ihn  im  wesentlichen  ganz  zu  beseitigen  und  die  Last  aus  die
übrigen  beiden  Faktoren  allein  zu  schieben.  Wenn  jetzt  vom  Reichskanzler
der  Plan  aufgestellt  wird,  die  Klassensteuer  vollständig  zu  beseitigen,  auch
noch  die  Einkommensteuer  bis  zu  2.000  Thaler  abzuschaffen  und  selbst  bis
zu  3.000  Thaler  nur  einen  Teil  der  von  diesem  Einkommen  bis  jetzt  zu
zahlenden  Steuern  fort  zu  erheben,  so  tut  man  das  nicht  in  Übereinstimmung
  mit  der  Finanzgeschichte  Preußens  und  nicht  in  Übereinstimmung
auch  mit  der  gleichartigen  Finanzgeschichte  oder  mit  der  gleichartigen  Ordnung
  der  Finanzen  in  anderen  europäischen  Kulturstaaten.  Wie  ist  es  in
England?  England  wird  man  wohl  für  einen  der  hochentwickeltsten  Kulturstaaten
  gelten  lassen  müssen.  In  England  hat  sich  das  Finanzwesen  von
Alters  her  einer  vorzüglichen  Ordnung  erfreut;  auf  dieses  Land  sind  wir
immer  verwiesen,  wenn  es  sich  darum  handelt,  die  indirekte  Steuerquelle
stärker  heranzuziehen  und  die  direkte  Steuerquelle  zu  schonen.  Wie  ist  es
in  England:  Im  wesentlichen  auf  der  Grundlage  der  Gesetzgebung  der
Peelschen  Zeit  in  den  vierziger  Jahren  hat  man  noch  heute  dort  eine  income-tax.
  welche  in  diesem  Augenblick  rund  den  achten  Teil  des  ganzen
Ordinariums  der  Einnahmen  Englands  aufbringt,  mit  11  Mill.  Pfund  —
das  sind  220  Mill.  Mark.  Das  bringt  also  die  Einkommensteuer,  die  direkte
Personalsteuer  dort  auf,  welche  im  wesentlichen  beruht  auf  der  Einschätzung

Schulthess.  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  9
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        130  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—  15.)

des  Einkommens  der  verschiedenen  Kreise  der  Bevölkerung.  Bei  dieser
Steuer  hat  man  immer  die  unteren  Klassen  freigelassen.  Die  Freilassung
unterliegt  einer  Grenze,  die  geschwankt  hat;  es  sind  zum  Teil  150,  zum
Teil  100  Pfund  gewesen.  Seit  einigen  Jahren  ist  die  Grenze  wieder  bis
auf  150  Pfund  erhöht.  150  oder  100  Pfund  sind  3.000  resp.  2.000  Mark.
Wenn  man  aber  die  englischen  Preisverhältnisse  mit  den  unsrigen  vergleicht,
kann  man  sagen,  es  sind  2.000  resp.  3.000  Mark  in  England  nach  unseren  Begriffen
  etwa  gleichzustellen  mit  1.000  resp.  1.500 Mark.  Und  wenn  bei  uns
die  vier  untersten  Stufen  der  Klassensteuer  freigelassen  werden,  so  sind  wir
im  wesentlichen  auch  hinsichtlich  der  unteren  Grenze,  1.200 Mark  ,  wie  hinsichtlich
  der  Einschätzung  auf  ziemlich  gleicher  Grundlage  mit  der  englischen
income-tax.  die  noch  kein  englischer  Finanzminister  seit  der  Zeit  von  1845
für  entbehrlich  gehalten  hat,  und  die,  wie  gesagt,  in  England  die  ungeheure
Summe  von  220  Millionen,  in  dem  letzten  im  Gothaischen  Almanach  von
mir  angesehenen  Etat  von  1881,  einbringt.  Beiläufig  bemerkt,  220  Millionen
  auf  den  Kopf  der  englischen  Bevölkerung  von  31  Millionen  berechnet,
das  sind  rund  7 Mark  pro  Kopf.  Wenn  man  da  auch  annimmt,  daß  der
Geldwert  in  England  ungefähr  die  Hälfte  nur  des  Wertes  ist  wie  bei  uns,
so  würde  auch  die  Ziffer  von  7 Mark  pro  Kopf  demjenigen  etwa  entsprechen,
was  wir  in  Preußen  pro  Kopf  an  Einkommen-,  Klassen-  und  Gewerbesteuer
mit  3 1/3  Mark  zahlen;  also  auch  pro  Kopf  der  Bevölkerung  gerechnet  gar  keine
übermäßige  Heranziehung  —  im  Verhältnis  zu  England  —  in  unseren  direkten
  Personalsteuern.  Wenn  in  der  Tat  die  Sachen  so  stehen,  dann  will
ich  vor  allen  Dingen  den  Wunsch  aussprechen,  es  möge  der  Herr  Reichskanzler
  durch  seine  Behörden  in  Preußen  die  Reform  der  Klassen-  und  Einkommensteuer
  in  sich  wieder  in  die  Hand  nehmen  lassen,  und  nachdem  diese
Vorarbeit  beendigt  ist,  mit  dem  Landtage  auf  Grundlage  des  Verwendungsgesetzes
  vom  16.  Juli  1880  weiter  in  Unterhandlung  treten,  damit  stückweise
  weiter  gearbeitet  wird,  zunächst  mit  Beseitigung  der  größten  Notstände
und  dann  fortgehend  zu  mittleren  und  geringeren  Bedürfnissen!  Auf  diesem
Wege  glaube  ich  allerdings,  daß  schließlich  etwas  erhebliches  zu  erreichen  ist.
Sollte  sich  demnächst  nach  gründlicher  Erörterung  der  Steuerverhältnisse  und
Bedürfnisfragen  in  der  Tat  herausstellen,  daß  die  verfügbaren  Gelder  in
Preußen  für  als  notwendig  anerkannte  Reformen  nicht  reichen,  daß  Reichsmittel
  dafür  absolut  nötig  sind,  dann  steht  man  allerdings  vor  der  Frage
in  einer  ganz  anderen  Lage,  mit  einem  ganz  anderen  Material  ob  man
dazu  neue  Reichsmittel  heranziehen  will.  Aber  jetzt,  wo  man  z.  B.  nach
den  Zahlen  des  Herrn  Reichskanzlers  aufblühende  industrielle  Städte  in
Westfalen  und  am  Rhein,  welche  300  bis  400  Prozent  Zuschlag  bezahlen
müssen  zur  Klassen-  und  Einkommensteuer,  glaubte  dadurch  erleichtern  zu
sollen  und  dadurch  allein  erleichtern  zu  können,  daß  man  aus  dem  ganzen
Reiche  die  indirekten  Steuerquellen  stärker  heranzieht  und  große  Überschüsse,
die  aus  dem  ganzen  Reich  fließen,  dazu  benutzt,  damit  so  umfassende  Verwendungszwecke
  in  Preußen  definitiv  erfüllt  werden  können,  die  auch  diesen
Städten  vollständig  helfen;  —  da  sage  ich,  das  ist  nicht  zu  verlangen,  nicht
einmal  von  den  übrigen  Landesteilen  in  Preußen,  geschweige  von  den  übrigen
  Ländern  in  Deutschland.  Wenn  die  Umgestaltung  und  die  Reform,  die
wir,  wie  ich  hoffe,  in  den  nächsten  Jahren  in  Preußen  einführen  können  bei
den  direkten  Steuern  und  den  Kommunalsteuern,  auch  die  Überweisung  eines
Teils  der  Grund-  und  Gebäudesteuer  —  die  ich  keineswegs  für  aufgegeben
halte,  im  Gegenteil,  für  die  ich  mich  interessiere,  daß  sie  einmal  ausgeführt
werde  —,  wenn  sie  in  erheblichem  Maße  möglich  sein  werden  durch  die
Mittel,  die  in  normalen  Zeiten  reichlicher  fließen  werden  aus  den  uns  jetzt
zu  Gebot  stehenden  neuen  Bewilligungen  im  Reich  von  1879  und  1880,  so
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—  15.)  131

glaube  ich  allerdings,  daß  dies  alles  für  eine  Reihe  von  Kommunen  nicht
vollständig  genügen  wird,  daß  da  immer  noch  große  Not  bleiben  wird,  durch
übergroße  Steuerzuschläge  zu  den  direkten  Steuern  sich  zu  helfen.  Da  sage
ich:  dann  kann  man  tun  und  soll  man  das  tun,  daß  man  diesen  Städten
die  Wahl  freistellt,  wie  sie  sich  selbst  am  besten  helfen  wollen.  Da  mögen
sie  sich  finanziell  einrichten  durch  Zuschläge  zu  direkten  Steuern  oder  durch
indirekte  Auflagen,  durch  Konsumtionsauflagen.  Wenn  in  einer  Reihe,

vielleicht  in  Dutzenden  von  Städten  die  Steuerverhältnisse  so  bleiben  wie  sie
zur  Zeit  sind,  dann  mag  man  eben  die  Gesetzgebung  in  Preußen  und  im

Reich  auf  etwa  erforderliche  Änderungen  ansuchen.  Ich  bin  entschlossen
dazu  mitzuwirken,  und  auch  meine  Freunde,  wie  ich  hoffe,  im  preußischen
Landtage,  daß  Hindernisse,  welche  im  Reich  und  in  der  preußischen  Gesetzgebung
  noch  vorhanden  sind,  und  welche  es  ausschließen,  daß  in  einzelnen
großen  Städten  Konsumtionsabgaben  in  größerem  Umfange  als  bisher  erhoben
  werden,  —  daß  diese  Hindernisse  beseitigt  werden.  Dann  mögen
solche  Städte  nachher  nach  genauer  Finanzprüfung  sich  die  Frage  vorlegen:

wollt  ihr  euch  ferner  so  große  Zuschläge  zu  den  direkten  Steuern  auferlegen,

oder  wollt  ihr,  wie  es  in  den  alten  Zeiten  in  Städten  in  Deutschland  und

Preußen  vielfach  getan  worden  ist,  euch  lieber  durch Konsumtionsabgaben helfen?
In  diesem  Zusammenhange  ist  es  möglich,  auf  die  Dauer  etwas  wesentliches
zu  schaffen  für  den  Staat,  für  die  Kommunen  und  für  die  einzelnen  Steuerpflichtigen;
  aber  auf  Grund  einer  ruhigen,  ich  möchte  sagen  der  nüchternsten
und  nachhaltigsten  Prüfung,  von  der  ich  allerdings  voraussetze,  daß  sie  ein
und  das  andere  Jahr  bis  zu  ihrem  vollen  Abschluß  erfordern  wird.
Wenn  in  der  Tat  so  diese  Dinge  liegen,  dann  ist  es  doch  eigentlich  nicht
zu  verstehen,  wie  der  Herr  Reichskanzler,  weil  es  ihm  bislang  in  den  letzten
2  bis  3  Jahren  nicht  möglich  gewesen  ist,  für  bestimmte  in  Preußen  noch
nicht  anerkannte  Verwendungszwecke  aus  dem  ganzen  Reich  so  große  neue
Mittel  bewilligt  zu  erhalten,  so  weit  gegangen  ist  in  den  Erörterungen
dieser  Tage,  daß  er  die  Vorwürfe  wegen  der  Schwierigkeiten,  die  er  gefunden
  hat,  und  wegen  der  geringen  Mitwirkung  bei  der  Verfolgung  dieser
seiner  Ziele,  nicht  bloß  auf  einzelne  Minister  zurückführt,  auf  einzelne
Parteiführer,  auf  einzelne  Parteien  und  Fraktionen,  sondern  wenn  er  sogar
soweit  gegangen  ist,  es  unserem  ganzen  Verfassungs-  wesen,  unserem  ganzen
Parteiwesen,  sogar  den  ganzen  parlamentarischen  und  konstitutionellen  Zuständen
  überhaupt,  wie  es  in  seiner  letzten  Rede  geschehen,  zuzuschreiben.  —
Es  hat  eine  Zeit  hier  im  Reich  gegeben,  in  der  solche  Vorwürfe  aus  dem
Munde  des  Reichskanzlers  nicht  ertönten.  Der  Reichskanzler  hat  mit  einer
Mehrheit  im  Reichstage,  auch  mit  einer  Mehrheit  in  Preußen,  zehn  bis
zwölf  Jahre  lang  auf  allen  Gebieten  der  Gesetzgebung  die  größten  Erfolge
zu  verzeichnen.  Jetzt  zum  erstenmale,  wo  die  Mehrheit  zwei  Jahre  hintereinander
  dem  Reichskanzler  den  Dienst  versagt  für  Projekte  steuerpolitischer
Art,  welche  bis  dahin  nicht  hervorgetreten,  in  ihrem  Zusammenhange  schwer
übersehbar,  in  ihren  Wirkungen  noch  keineswegs  so  abgeschlossen  sind,  daß
ein  ruhiges  und  sicheres  Urteil  über  sie  gefällt  werden  kann,  m.  H.H.,

es  wohl  gerechtfertigt,  daß  daran  so  schwere  Anklagen  geknüpft  werden
gegen  die  parlamentarische  Vertretung,  gegen  den  ganzen  Geist  des  deutschen
Volkes,  wie  wir  sie  hier  aus  dem  Munde  des  Reichskanzlers  gehört  haben?
Der  Herr  Reichskanzler  hat  gegen  einzelne  Parteien  zwischendurch  vorzugsweise
  diese  Vorwürfe  gerichtet  und  in  seiner  ersten  großen  Rede  namentlich
auch  davon  gesprochen,  daß,  wenn  er  sich  selbst  ein  liberales  Kanossa  auferlegt
  hätte,  vielleicht  auf  diesen  Gebieten  mehr  für  ihn  zu  erreichen  gewesen
wäre.  M.  H.H.,  wo  sind  denn  die  liberalen  Parteien,  welche  jemals  bis  in
die  neueste  Zeit  hinein  verlangt  haben,  hier  im  Reich  oder  in  Preußen  eine

9  *
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        132  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)

Parteiregierung  zu  bilden?  Ich  kenne  eine  solche  Partei  nicht.  Von  meiner
Partei  lehne  ich  es  entschieden  ab.  Ich  gehe  sogar  weiter,  ich  sage:  so  lange
unsere  Zustände  sich  so  fort  entwickeln  werden,  daß  wir  nicht,  wie  in  normaler
  Zeit  in  England,  zwei  große  Parteien  haben,  sondern  drei,  Konservative,
  Liberale  und  das  Zentrum,  da  ist  eine  Parteiregierung  in  englischem
  Sinne,  in  überliefertem,  parlamentarischem  Sinne  fast  eine  Unmöglichkeit;
  jedenfalls  ist  eine  dahin  gehende  Forderung  von  den  liberalen  Parteien,
  eine  liberale  Parteiregierung  zu  bilden,  nicht  erhoben.    Ich  möchte
ferner  einmal  die  Frage  aufwerfen,  wo  jemals  in  der  Geschichte  Deutschlands
  oder  irgend  eines  anderen  europäischen  Landes  in  einer  großen  Zeit
mächtiger  Umgestaltungen  und  bedeutender  legislativer  Erfolge,  —  wo  hat
es  jemals  eine  große  liberale  Partei  gegeben,  die  in  früheren  Zeiten  stärker,
bis  zu  dem  heutigen  Augenblick  immer  noch  erheblich  wirken  kann,  wie  gerade
  die  nationalliberale,  mit  der  in  früheren  Jahren  10,  12  Jahre  hindurch
  der  Herr  Reichskanzler  zusammen  gearbeitet  hat,  die  in  der  Mehrheit
des  Landtages  und  Reichstages  einen  sehr  wesentlichen  numerischen  Bestandteil
  nicht  bloß  bildete,  sondern  auch  sachlich  in  ihrer  Tätigkeit  einen  ganz
hervorragenden  Anteil  genommen  hat,  wo  hat  es,  sage  ich,  jemals  ein  Land
und  eine  Zeit  gegeben,  wo  nie  und  in  keinem  Augenblick  aus  den  Kreisen
einer  solchen  oder  irgend  einer  ähnlich  starken  und  einflußreichen  Partei  in
der  ganzen  Zeit  hindurch  der  Anspruch  erhoben  wurde,  daß  auch  nur  ein
Mitglied  dieser  Partei  in  die  Regierung  eintreten  sollte:  Wo  hat  das  jemals
  stattgefunden:  Ja,  m.  H.H,  wenn  man  die  Entwickelung  hier  in
Deutschland  und  in  Preußen  seither  überblickt,  kann  man  sich  sogar  fragen,
ob  es  richtig  gewesen  ist,  daß  die  nationalliberale  Partei  so  gehandelt  hat.  —
Dafür  sind  verschiedene  Gründe  maßgebend  gewesen.  Der  entscheidendste
Grund  war  aber  der,  daß  wir  das  Durchsetzen  wichtiger  legislativer  Maßregeln,
  für  die  wir  nach  unseren  Grundsätzen  ein  erhebliches  Gewicht  in
die  Wagschale  legen  konnten  und  sollten,  —  daß  wir  das  nicht  davon  abhängig
  machen  wollten,  ob  daneben  auch  Personenfragen  in  einem  der  Partei
günstigen  Sinne  entschieden  würden.  Man  begnügte  sich  damit,  mit  dem
Reichskanzler  und  einer  konservativen  Regierung  zusammenzuwirken  für  dasjenige,
  was  man  im  Interesse  des  Reiches  und  des  Staates  Preußen  für
wohltätig  hielt,  und  niemals  hat  man  verlangt,  wenn  man  auch  noch  so
großen  und  nicht  zu  entbehrenden  Einfluß  auf  die  Gesetzgebung  ausübte,  an
der  Regierung  selbst  teilzunehmen.  Nein,  m.  H.H.,  wir  haben  ruhig  das
durch  Administrateure  und  Mitglieder  der  konservativen  Partei  besetzen
sehen,  was  an  Lücken  im  Ministerium  und  in  der  Reichsregierung  eingetreten
  ist.  —  Nun,  m.  H.H,  wenn  also  die  Zustände  jetzt  anders  geworden
  sind,  so  liegt  doch  wohl  ein  nicht  unerheblicher  Teil  der  Schuld  auch
an  der  Art  und  Weise,  wie  die  Verhältnisse  seitens  der  Regierung  und  auch
seitens  des  Herrn  Reichskanzlers  selbst  behandelt  worden  sind.  Ein  nicht
geringer  Teil  der  Schuld  —  ganz  abgesehen  von  der  etwa  noch  nicht  vollständig
  reifen  oder  vollständig  zutreffenden  Durcharbeitung  einzelner  Vorlagen
  —  liegt  wesentlich  darin,  daß  das  Maß  der  legislatorischen  Arbeit,
welche  in  Deutschland,  im  Reiche  und  Preußen,  dem  Parlament  zugemutet
wird,  über  alles  Zulässige  allmählich  hinausgegangen  ist.  —  M.  H.H.,  weder
Minister,  noch  hohe  Staatsbeamte,  noch  parlamentarische  Abgeordnete  werden
  auf  die  Dauer  im  Stande  sein,  ohne  Schaden  für  sich  und  das  Ganze
eine  solche  Arbeit  weiter  fortzuführen,  wie  sie  bei  der  freudigen  und  umfassenden
  Umgestaltung  in  einer  großen  Zeit  im  ersten  Augenblick  in  einer
Reihe  von  Jahren  möglich  war.  Nein,  m.  H.H.,  das  Jahr  hat  nicht  Monate,
  und  der  Tag  hat  nicht  Stunden  genug,  um eine  solche  Arbeit  dauernd
fortzusetzen,  wie  sie  die  Regierungen  und  Parlamente  in  der  Bearbeitung
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)  133

Beratung  und  Beschlußfassung  von  Gesetzen  seit  dem  Jahre  1867  in  der
Tat  geleistet  haben.  —  Wenn  ich  denn  an  die  Verwickelungen  denke,  die
in  den  letzten  Jahren  bestanden  haben,  und  noch  einmal  auf  das  zurückweise,
  was  ich  vorher  über  die  Notwendigkeit  einer  anders  gearteten  vorbereitenden
  Prüfung  von  Reformen  in  Preußen  gesagt  habe,  da  komme  ich
zu  dem  Schluß,  es  wäre  doch  auf  diesem  Gebiete  eine  Ruhe  für  einige  Jahre
ein  wahrer  Segen  für  Regierung  und  für  Abgeordnete  nicht  bloß,  nein,
auch  für  die  Bevölkerung,  auf  welche  die  neuen  Gesetze  wohltätig  einwirken
sollen.  —  Diese  Ruhe  einiger  Jahre  und  eine  bessere,  sorgfältigere  Prüfung
auf  dem  Gebiete  der  finanzpolitischen  Aufgaben.  —  das  wäre  ein  wahrer
Segen,  und  würde  in  Deutschland  nach  der  Auffassung,  wie  ich  sie  wenigstens
  aus  den  verschiedensten  Teilen  von  Deutschland  oft  gehört  habe,  die
größte  Befriedigung  hervorrufen.  M.  H.H,  der  Herr  Reichskanzler  braucht
um  deswillen  seine  große  schöpferische  Tätigkeit  noch  keineswegs  überhaupt
einzustellen,  wenn  er  sich  gerade  auf  dem  Gebiete  finanzpolitischer  Projekte
nach  den  Erfahrungen,  die  er  in  den  letzten  Jahren  gemacht  hat,  und  nach
den  ungewöhnlichen  Schwierigkeiten,  die  hier  hervorgetreten  sind,  einmal
einige  Jahre  Ruhe  gönnt.  —  M.  H.H.,  der  jetzige  Reichstag  hat  in  mancher
Hinsicht  Aufgaben  ganz  bestimmter  Art  zugewiesen  bekommen,  die  nur  erschwert
  und  gekreuzt  werden,  wenn  man  sie  in  Zusammenhang  bringt  mit
finanzpolitischen  Erörterungen,  welche  auf  einen  großen  Widerstand  stoßen
und  die  Gereiztheit  und  Uneinigkeit  nur  erhöhen  würden  aus  anderen  Gebieten,
  wo  vielleicht  eine  unbefangenere  Arbeit  und  ein  erfolgreiches  Zusammenwirken
  leichter  Aussicht  hat,  einzutreten.  —  Der  vorige  Reichstag,
  der  übrigens  aber  gar  nicht  so  ganz  unschöpferisch  war,  am  allerwenigsten
  im  Sinne  der  Majorität,  hat  den  großen  Abschluß  gebracht  der
Zoll-  und  Steuergesetzgebung,  er  hat  dem  Staate  die  sicheren  Mittel  von
neuem  in  die  Hand  gegeben  hinsichtlich  der  Niederhaltung  gemeingefährlicher
sozialistischer  Bewegungen,  er  hat  drittens  dem  Reiche  die  Mittel  gewährt
und  die  Ordnung  geschaffen,  welche  es  ermöglichen,  daß  nach  einer  Ausführung
  von  wenigen  Jahren,  falls  das  Unglück  noch  einmal  über  uns
kommen  sollte,  daß  wir  zum  Kriege  aufgefordert  werden,  unsere  Feldarmee
in  einer  um  200.000  Mann  erhöhten  Stärke  ausrücken  kann.  Das  hat,
um  nur  einzelnes  hervorzuheben,  der  vorige  Reichstag  unter  Verhältnissen,
welche  man  auch  schon  als  ungünstige  schildert,  doch  noch  geleistet.  —
Ich  erwähnte  das  Sozialistengesetz  und  da  sage  ich,  wenn  der  vorige  Reichstag
  das  Sozialistengesetz,  also  die  Maßregeln  zur  Niederhaltung  drohender
revolutionärer  sozialistischer  Bewegungen  wiederum  der  Regierung  gewährt
hat  bis  zum  Jahre  1884,  so  wird  es  vor  allen  Dingen  eine  Aufgabe  des
jetzigen  Reichstages  sein,  wenn  irgend  möglich  nicht  an  den  Schluß  der
Legislaturperiode  zu  gelangen,  ohne  daß  er,  was  doch  so  oft  in  Aussicht
gestellt  ist,  auch  gegenüber  solchen  Zwangsmaßregeln,  die  als  notwendig  sich
herausgestellt  haben,  endlich  positiv  etwas  tut  zur  Erfüllung  sozial-politischer
  Forderungen,  soweit  dieselben  wirklich  als  berechtigt  sich  durchgearbeitet
haben.  Wenn  man  einige  Jahre  auf  die  finanzpolitischen  Projekte  verzichtet
und  gerade  die  Legislaturperiode  dieser  Zeit  für  bedeutende  sozialpolitische
Aufgaben  in  Anspruch  nimmt,  wozu  der  Anfang  ja  auch  schon  gemacht  ist,
so  glaube  ich,  ist  es  vielleicht  leichter  in  einer  Lage,  die  nicht  dringender
sein  kann,  einen  Abschluß  zu  erreichen,  als  wenn  man  uns  gleichzeitig  belastet
  mit  der  schweren  Arbeit  unfertiger,  bedenklicher  finanzpolitischer  Entwürfe.
  Meine  Herren,  im  vorigen  Jahre  sind  uns  sozialpolitische  Gesetze
vorgelegt  worden  und  auch  jetzt  wieder.  Daß  hier  die  Aufgabe  eine  schwer  zu
lösende  ist,  haben  Sie  gesehen.  Denn  nachdem  uns  das  Unfallversicherungsgesetz
  im  vorigen  Jahre  vorgelegt  worden  ist,  und  die  offiziöse  Presse  nur
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        134  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)

zu  sehr  bei  der  Hand  war,  Jeden,  der  dasselbe  nicht  in  seinen  Grundlagen
ohne  weiteres  akzeptierte  als  einen  Feind  des  Reiches  oder  der  Arbeiter  zu
bezeichnen,  so  hat  doch  eine  weitere  Prüfung  im  Laufe  des  Jahres  ergeben
und  ist  vom  Reichskanzler  im  Reichstage  selbst  erklärt  worden,  daß  das
Unfallversicherungsgesetz  auf  der  damaligen  Grundlage  unausführbar  gewesen
sei.  Ich  halte  es  sogar  nicht  für  ausgeschlossen,  daß  noch  einmal  eine  Revision
  der  Grundlage  des  uns  jetzt  vorgelegten  abgeänderten  Unfallversicherungsgesetzes
  eintreten  wird.  Aber  das  glaube  ich  allerdings  voraussetzen
zu  dürfen,  daß  alle  bürgerlichen  Parteien  dasselbe  Interesse  haben,  ohne
Rücksicht  auf  sonstige  Partei-  und  Fraktionsgegensätze,  hier  unbefangen  und
einträchtig  zusammen  zu  wirken.  Wenn  wir  wirklich  in  der  Lage  wären,
in  den  beiden  Sessionen,  die  in  dieser  Legislaturperiode  uns  noch  bevorstehen
  außer  der  noch  fortzusetzenden  Session  dieses  Jahres,  das  eine  oder
andere  dieser  Gesetze  zum  Abschluß  zu  bringen,  es  wäre  etwas  Bedeutungsvolles
  und  Großes  nach  demjenigen,  was  wir  an  sozialistischen  Bewegungen
mit  Notgesetzen  haben  niederhalten  müssen,  —  in  Deutschland  nicht  bloß,
sondern  etwas  Großes  gegenüber  einer  Bewegung,  die  seit  längerer  Zeit
ganz  Europa  unterwühlt.  Meine  Herren,  ich  weiche  in  dieser  Hinsicht,  wie
Sie  vielleicht  wissen,  von  dem  Herrn  Abgeordneten  Bamberger  wesentlich
ab.  Ich  glaube  nicht,  daß  wir  es  hier  mit  einer  Bewegung  zu  tun
haben,  die  nur  durch  Agitatoren  hervorgerufen  und  unterhalten  wird;  ich
glaube,  daß  wir  hier  an  einem  Wendepunkt  der  ganzen  Geschichte  der  zivilisierten
  Menschheit  in  Europa  angelangt  sind,  wo  es  notwendig  ist,  zu  prüfen,
was  in  diesen  Bewegungen,  welche  so  ungeheure  Massen  schon  an  sich  gerissen
haben,  der  gesunde  Kern  ist  und  was  nur  an  Auswüchsen  durch  revolutionäre
und  agitakorische  Arbeit  hinzugetan  ist.  —  M.  H.H.,  der  Staat  und  die  bürgerlichen
  Klassen  haben  hier  Verpflichtungen,  nicht  bloß  gegenüber  einer  großen
Gefahr,  die  für  ihre  Sicherheit  vorhanden  ist,  sondern  Verpflichtungen  auch
aus  Religiosität  oder  Humanität,  oder  aus  beiden  vereinigt  wie  Sie  es
nennen  wollen  —,  an  diese  gewaltigen  Erscheinungen  heranzutreten  und  dasjenige,
  was  darin  wirklich  berechtigt  ist,  zu  einer  ernsthaften  und  nachhaltigen
  Aufgabe  für  die  Gesetzgebung  zu  machen.  M.  H.H.,  das  ist  eine  Aufgabe,
  die  wenn  sie  vollständig  gelöst  werden  soll,  von  einem  Volke  in  Europa
allein  nicht  erfüllt  werden  kann.  Es  wird  dazu  der  Gesamtarbeit  der  verschiedenen
  zivilisierten  Völker  bedürfen.  Es  wird  eine  Aufgabe  sein,  vor
deren  schließlicher  Vollendung  voraussichtlich  unsere  Kinder,  unsere  Enkel
noch  stehen  werden.  Aber  daß  jetzt  der  Staat  sich  so  hinstellt,  daß  er  auf
diesen  Gebieten  bereitwillig  und  entschlossen  den  Anfang  macht,  das  ist  etwas,
was  er  nicht  allein  zu  seiner  eigenen  Sicherheit  bedarf,  was  er  auch  den  in
gedrückter  Lage  befindlichen  Klassen  der  Bevölkerung  schuldig  ist.  Und  wenn
in  dieser  Hinsicht  der  Herr  Reichskanzler,  wie  er  das  getan  hat,  mit  all
dem  impetus  seines  Willens  und  alle  dem  Feuereifer,  den  wir  an  ihm  gewohnt
  sind,  diese  Fragen  in  die  Hand  genommen  hat,  an  die  sich  nach  Erlaß

  des  Sozialistengesetzes  noch  niemand  recht  gewagt  hatte,  so  sind  wir  ihm
dafür  Dank  schuldig.  —  Daraus  folgt  noch  nicht,  daß  wir  jeden  Paragraphen,
  wie  ihn  der  Herr  Reichskanzler  und  seine  Hilfsarbeiter  vorlegen,
akzeptieren.  Dazu  ist  der  Reichskanzler  zu  einsichtig,  das  wird  er  nicht  verlangen.
  Aber  eine  unbefangene  patriotische  Mitarbeit  kann  man  allerdings
auf  diesem  Gebiete  einer  ungewohnten  legislatorischen  Arbeit  von  allen  Parteien
  voraussetzen  und  die  wird  hoffentlich  auch  in  den  nächsten  Jahren  von
allen  Parteien  geleistet  werden.  Gerade  auf  diesem  Gebiete  erwachsen  dem
Reichskanzler  zu  all  dem  Großen,  was  er  in  der  Geschichte  schon  geleistet
hat,  noch  neue  umfassende  Aufgaben  einer  erfolgreichen  Wirksamkeit,  wo  er
auf  die  Zustimmung  und  Mitarbeit  im  Parlamente  oder  doch  in  den  Mehr-
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)  135

heiten  desselben  mit  Sicherheit  wird  rechnen  können.  Das  haben  schon  die
Beratungen  der  letzten  Wochen  ergeben.  Ich  erinnere  namentlich  an  die
Beratung  der  Kommission  über  das  Krankenkassengesetz,  wo  die  Möglichkeit
keineswegs  ausgeschlossen  ist,  daß  noch  in  diesem  Jahre  ein  solches  Gesetz
zum  Abschluß  oder  wenigstens  demselben  ganz  nahe  gebracht  wird.  —  Nun
sage  ich,  wenn  die  Sachen  so  sind,  obwohl  allerdings  bei  vielen  wichtigen
Aufgaben  der  Kanzler  seit  einigen  Jahren  durch  übergroße,  ihm  entgegenstehende
  Schwierigkeiten  sich  gehemmt  sieht  —    weshalb  soll  man  dann  die
Dinge  in  Deutschland  und  seine  politische  Zukunft  so  gallig  und  schwarz
ansehen,  wie  wir  das  dieser  Tage  in  längeren  Ausführungen  und  einzelnen
Aussprüchen  des  Reichskanzlers  gehört  haben?  M.  H.H.,  das  ist  allerdings
das  Schicksal  großer  historischer  Persönlichkeiten,  denen  es  gestattet  ist,  umwälzend
  und  aufbauend  Bahnen  vorzuzeichnen  den  Völkern,  welchen  sie  angehören,
  daß  ebensolche  Tätigleit  nur  möglich  ist  durch  eine  ungewöhnliche
Kraft  des  Willens,  durch  eine  ungewöhnliche  Gewalt  des  Geistes,  durch  einen
seltenen,  das  regelmäßige  Maß  weit  übersteigenden  Feuereifer  in  der  Verfolgung
  der  Ziele,  welche  man  sich  gesteckt  hat.  Nur  Menschen  von  solcher
historischen  Bedeutung  sind  im  Stande,  solche  Ziele  sich  zu  stecken,  wie  sie
der  Reichskanzler  und  ähnliche  große  Figuren  der  menschlichen  Geichichte  sich
gestellt  haben.  Und,  m.  H.H.,  sie  sind  allein  im  Stande,  mit  den  von  mir
gekennzeichneten  Eigenschaften  solche  Ziele  auch  wirklich  zu  erreichen.  Aber,
m.  H.H.,  es  liegt  einmal  in  dem  ganzen  menschlichen  Dasein,  daß  niemand
vollständig  glücklich  sein  kann  weder  in  seinem  äußeren  Schicksal,  noch  in
der  Beschaffenheit  seines  Wesens  und  seines  Innern.  An  der  tragischen
Schuld  des  menschlichen  Daseins  nehmen  alle,  große  und  kleine,  ihren  Anteil
  und  den  größten  Anteil  gerade  diejenigen.  welche  die  Führer  der  Völker
sind,  und  welche  die  seltene  Kraft  ihres  Geistes  und  das  ungewöhnliche  Maß
ihres  Willens  ,befähigt  in  die  Geschicke  der  Völker  historisch  bestimmend  einzugreifen.
  —  M.  H.H.,  das  Feuer,  welches  erforderlich  war,  um  so  großes
zu  schaffen,  der  nachhaltige  Wille,  der  dazu  nötig  war,  die  geistige  Kraft,
die  Bestrebungen  zu  erfassen  und  energisch  durchzuführen,  zehren  auch  an
dem  Innern  solcher  Männer  selbst.  Und  wenn  es  ihnen  wiederholt  gelingt,
große  Hindernisse  zu  besiegen,  wenn  sie  daran  die  Anspannung  aller  ihrer
Kräfte  setzen  müssen,  dann  ist  es  fast  natürlich,  daß  dieselben  Männer  auch
das  verzehrende  innere  Feuer  stärker  ergreist,  wo  sie  nun  einmal  auf  Hindernisse
  nach  jahrelangen  unaus-  gesetzten  Erfolgen  stoßen,  die  sie  nicht  zu  überwinden
  vermögen.  M.  H.H.,  das  ist  ein  tragisches  Schicksal,  mit  dem  man
Mitgefühl  haben  soll,  und  was  man  historisch  begreifen  kann  in  dem  Leben
solcher  Männer,  —  und  wenn  also  der  Herr  Reichskanzler  nach  so  gewaltigen
Erfolgen  angelangt  ist  an  einer  Stelle,  wo  er  sich  beklagt,  daß  man  jahrelang
  ihn  in  seinen  besten  Absichten  im  Stiche  gelassen  habe,  daß  sich  Hindernisse
  aufgetürmt  hätten,  seine  wohltätigsten  Pläne  für  unser  Volk  durchzuführen,
  so  sage  ich:  ja,  ein  Mann,  der  gewohnt  ist,  Hindernisse  zu  überwinden,
schätzt  vielleicht  auch  einmal  unrichtig  den  inneren  Gehalt  seiner  Projekte
und  die  Natur  der  Hindernisse.  Er  ist  geneigt,  die  Pläne,  die  er  nun  mit
solchem  gewaltigen  Willen  durchführen  will,  für  gereister  und  in  sich  abgeschlossener
  zu  halten,  als  wirklich  die  mitlebende  Menschheit  anerkennt,  und
er  erblickt  in  den  sich  entgegenstellenden  Hindernissen  persönliche  Gegensätze
und  üblen  Willen,  wo  doch  die  Schwierigkeiten  in  den  Verhältnissen  selbst
liegen  und  in  der  Erkenntnis  der  übrigen  Mitlebenden,  die  sich,  wie  in  diesem
Falle,  von  der  Richtigkeit  und  Zuverlässigkeit  des  Erfolgs    der  geplanten
großen  finanzpolitischen  Maßregeln  nicht  haben  überzeugen  können.  Aus
solchen  Vorgängen  darf  der  Kanzler,  wenn  er  die  großen  Erfolge  der  Vergangenheit
  und  diesen  ersten  erheblichen  Mißerfolg  auf  einem  einzelnen,  dem
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        136  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)

  finanzpolitischen  Gebiete,  vergleicht,  nicht  irre  werden  an  dem  Geiste  seiner
Nation  und  an  der  Zuverlässigkeit  und  Sicherheit  der  Institutionen,  die  die
Nation  und  ihre  Vertretung  mit  ihm  zusammen  geschaffen  haben.  Der
Herr  Reichskanzler  mag  sich  in  einzelnen  Stunden  die  politische  Zukunft
unseres  Vaterlandes  noch  so  unsicher  und  schwarz  ausmalen,  —  auf  diesem
Wege  werden  die  Vertreter  Deutschlands  und  das  deutsche  Volk  ihm  nicht
folgen.  Nein,  m.  H.H.,  das  deutsche  Volk  gibt  die  Hoffnung  auf  seine  Zukunft
  nicht  auf,  wenn  augenblicklich  sich  auch  ungewohnte  Schwierigkeiten
für  seine  weitere  politische  Entwickelung  auftürmen,  und  das  deutsche  Volk
verzweifelt  nicht  an  der  richtigen  Grundlage  der  Institutionen,  welche  in
den  Jahren  1867  und  1871  im  Reiche  geschaffen  sind,  unter  wesentlichem
Eingreifen  des  Fürsten  Reichskanzlers,  aber  auch  unter  freudiger  Zustimmung
  und  Mitwirkung  der  deutschen  Nation.  —  Nein,  m.  H.H.,  was  damals
  geschaffen  worden,  so  künstlich  und  kunstvoll  es  erscheint,  so  wenig  es
irgend  einem  Beispiel  anderer  Völker  oder  einer  politischen  Schule  vollkommen
  entspricht,  es  hat  sich  doch  bereits  im  Laufe  der  Jahre  im  großen
und  ganzen  für  das  deutsche  Reich  als  einzig  zutreffend  und  heilsam  bewährt.
  Ich  meine,  diese  Verbindung  des  monarchischen  Gedankens  mit  parlamentarischen
  Institutionen  und  diese  Ausgleichung  der  einheitlichen  Idee
mit  der  föderativen,  wie  wir  sie  in  der  Grundlage  unserer  Reichsverfassung
haben,  diese  so  verknüpften  Elemente  sind  aber  auch  wesentlich  für  den  Fortbestand
  nicht  nur  unserer  Verfassung,  sondern  auch  für  die  Gewähr  einer
ruhigen  und  gedeihlichen  politischen  Entwicklung  in  Deutschland.  Brechen
Sie  einen  Teil  dieser  Elemente,  die  so  kunstvoll  und  sorgsam  zusammengefügt
  sind,  heraus,  dann  eröffnen  Sie  die  Bahn  für  Umwälzungen  aller  Art
von  Steuern,  wie  wir  sie  in  Deutschland  und  in  anderen  Ländern  zur  Genüge
  kennen  gelernt  haben.  Ich  halte  es  deshalb  für  ein  gefährliches  Beginnen,
  wenn  man  auch  nur  an  die  Möglichteit  denkt,  daß  die  parlamentarischen
  und  konstitutionellen  Formen  auf  die  Dauer  ihren  Dienst  versagen,
daß  die  Parlamente  in  Marasmus  und  überwucherndes  Parteiwesen  versinken,
  daß  das  deutsche  Volk  und  seine  Staatsmänner  gezwungen  werden,
auf  alte,  abgestorbene  absolutistische  Formen  zurückzukommen.  Auf  die
Schwierigkeiten,  die  mit  der  parlamentarischen  Verfassung,  mit  der  konstitutionellen
  Verfassung  verbunden  sind,  hat  der  Herr  Reichskanzler  in  seiner
Rede  unter  Bezugnahme  auf  andere  Länder  hingewiesen.  Diese  Schwierigkeiten
  haben  sich  der  Natur  der  Sache  nach  auch  bei  uns  herausgestellt.
Aber  wenn  man  nur  an  die  erfolgreiche  Tätigkeit  im  Reiche  seit    1867
denkt  und  Deutschland  in  Vergleich  bringt  mit  den  Anläufen  ähnlicher  Erfolge
  oder  mit  den  Mißerfolgen  in  jener  Zeit  in  den  übrigen  europäischen
Ländern,  so  brauchen  wir  nicht  beschämt  vor  anderen  Völkern  zu  stehen;  im
Gegenteil,  die  großen  Umwälzungen,  die  unter  Führung  des  Reichskanzlers
das  deutsche  Volk  vorgenommen  hat  in  einer  kurzen  Spanne  Zeit,  sind  in
einer  Weise  gelungen  auf  dem  Gebiete  der  Verfassung  und  fast  der  ganzen
Gesetzgebung,  wie  es  ohne  Beispiel  in  der  ganzen  menschlichen  Geschichte  ist.
Unter  solchen  Umständen  nach  kurzen  Mißerfolgen  in  einem  einzelnen  Gebiet
  auch  nur  auf  die  Möglichkeit  hinzuweisen,  auf  den  alten  Bundestag
und  die  absolutistische  Verfassung  zurückzukommen,  dazu  ist  gewiß  eine  Veranlassung
  nicht  vorhanden.  Mögen  die  konstitutionellen  Schwierigkeiten  in
Deutschland  und  dem  Westen  von  Europa  noch  so  groß  sein,  —  mit  den
Zuständen  des  absolutistischen  Rußlands  werden  wir  nicht  tauschen  und  mit
den  Gefahren,  welche  der  Regierung  und  dem  Volke  dort  bevorstehen.  Und
was  die  Dinge  in  Deutschland  anlangt,  den  alten  Bundestag  und  die  Ersetzung
  desselben  durch  die  jetzige  Reichsverfassung -  ja,  m.  H.H.,  der  Herr
Reichskanzler  hat  gewiß  mit  vollem  Rechte  darauf  hingewiesen,  daß  die
        <pb n="173" />
        Da  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  12—15.)  137

deutschen  Dynastien,  also  auch  die  Dynastien  der  mittleren  und  kleineren
Staaten,  welche  bekanntlich  der  deutschen  Einigung  im  bundesstaatlichen
Sinne  oft  genug  widerstrebt  hatten,  daß  sie  jetzt  patriotisch-national  genug
sind,  sich  auf  diesem  Boden  zurecht  gefunden  zu  haben,  und  daß  er  in  ihnen
eine  Stütze  für  die  Reichsverfassung  gefunden  hat.  Aber  wenn  jemals  die
Zeit  kommen  sollte,  wo  auf  diese  Stütze  allein  die  deutsche  Verfassung  und
die  politische  Zukunft  Deutschlands  gestellt  werden  müßte,  sie  würde  sich
weder  breit  noch  fest  geung  erweisen.  —  Nein,  die  jetzigen  Verfassungen,  sie
verlangen  —  zumal  solche  monarchisch  komplizierte  Verfassungen  mit  konstitutionellen
  Einrichtungen  sie  verlangen  vor  allem  ein  lebendiges  und  einträchtiges
  Zusammenwirken  von  Dynastien  und  Volk  und  seinen  Vertretern,
und  wo  zu  irgend  einer  Zeit  einer  dieser  Teile  versagen  sollte  —  villleicht
geht  die  Nation  selbst  nicht  daran  zu  Grunde,  aber  der  bisherige  Zustand
  und  die  bisherige  Entwicklung  in  einer  abgeschlossenen  historischen
Verfassung  würde  ihr  Ende  erreicht  haben  und  Umwälzungen  unabsehbarer
  Art  würden  eine  lange  Reihe  von  Jahren  gebrauchen,  um  an  die
Stelle  des  Aufgelösten  wieder  etwas  dauerndes  Neues  zu  setzen.  Nein
wenn  die  deutschen  Dynastien  jetzt  die  Reichsverfassung,  wie  sie  ist,  verteidigen
  wollen,  gewiß  wird  ihnen  dann  das  Volk  zur  Seite  stehen:  aber  wenn
jemals  die  Möglichkeit  käme,  daß  mit  Hilfe  der  deutschen  Dynastien  an  die
Stelle  der  jetzigen  Verfassung  und  der  jetzigen  konstikutionellen  Einrichtungen
mit  Beseitigung  des  Parlaments  etwas  anderes  gesetzt  würde,  dann  ist  die
Bahn  frei  für  jede  Revolution,  dann  ist  durch  den  Vorgang  revolutionärer
Arbeit  von  oben  die  Bahn  legitimiert  und  frei  für  jedes  mögliche  umwälzende
  Experiment  von  unten.  Das  Große  und  Schöne  unserer  deutschen
Entwicklung,  das  hat  darin  bestanden,  daß  nach  der  Arbeit  —  der  vergeblichen
  —  einzelner  Patrioten,  ganzer  Generationen  in  zwei  Menschenaltern,
  endlich  Fürsten  und  Völker  sich  zusammengefunden  haben,  wenn
auch  nicht  ohne  den  schweren  Durchgang  eines  Bürgerkrieges.  Meine H.H.,
es  ist  vollkommen  richtig,  was  der  Herr  Reichskanzler  gesagt  hat,  alle  diese
Vorbereitungen  für  die  deutsche  Einheit  von  einzelnen  Patrioten  und  politischen
  Vereinen  und  die  ganze  48er  Bewegung  waren  nicht  im  stande,  das
deutsche  Reich  zu  schaffen.  —  nein,  dazu  war  ein  kräftiger  Wille,  dazu  war
die  Aufwendung  der  Machtmittel  eines  großen  Staates  erforderlich,  um  das
siegreich  durchgeführt  zu  haben.  Das  hat  mit  Recht  der  Herr  Reichskanzler
für  sich  als  seine  historische  Aufgabe  und  Leistung  in  Anspruch  genommen,
daß  er  den  richtigen  Moment  erfaßte,  daß  er  es  gewagt  und  unternommen
hat,  daß  er  seinen  König  dafür  zu  stimmen  verstanden  hat  als  leitender
und  verantwortlicher  Staatsmann,  und  daß  dann  dieses  große  Werk,  das
durch  Menschenalter  vorbereitet  war,  endlich  zum  Durchbruch  und  Abschluß
gekommen  ist.  M.  H.H.,  ich  habe  sonst  wohl  den  Herrn  Reichskanzler
billiger  urteilen  hören,  und  er  hat  gewiß  schon  vielfach  billiger  gedacht  über
die  Vorbereitungen  zu  der  Umwälzung  von  1867  und  1871.  Gewiß  ist  es
vollkommen  richtig:  die  Burschenschaften,  politischen  Vereine  und  Verbrüderungen,
  die  einzelnen  aufopferungsvollen  Patrioten,  alle,  die  sich  bemüht
haben,  den  Gedanken  der  deutschen  Einheit  in  diesem  Jahrhundert  zum  Ausdruck
  zu  bringen,  in  den  Gemütern  wach  zu  erhalten  und  für  die  Durchführung
  vorzubereiten,  sind  weit  entfernt,  für  sich  in  ihrem  Innern  oder
historisch  das  Verdienst  in  Anspruch  zu  nehmen,  daß  gerade  sie  es  gewesen
sind,  welche  die  Umgestaltung  Deutschlands  herbeigeführt  haben.  Aber  ich
will  das  Bild  einmal  umdrehen:  niemals  wäre  der  Fürst  Reichskanzler,
und  ich  sage  auch,  niemals  wäre  die  Monarchie  Preußen  im  stande  gewesen,
dieses  Verfassungswerk  von  1867  und  1871  im  Kampfe  gegen  Österreich  und
Europa  zum  Abschluß  zu  bringen,  wenn  das,  was  wir  jetzt  an  einheitlicher
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        138  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  16.)

Verfassung  in  Deutschland  haben,  nicht  der  Abschluß  und  das  historische
Ergebnis  einer  langen  Zeit  gewesen  wäre,  an  der  die  besten  Kräfte  in
Deutschland  jede  in  ihrer  Art  gearbeitet  haben  und  Opfer  dafür  gebracht
haben.  —  Nein,  was  hier  jetzt  in  Deutschland  fest  geordnet  dasteht,  das  ist
aus  dem  Geiste  des  deutschen  Volkes,  durch  patriotische  Männer  und  große
Persönlichkeiten  lange  vorbereitet,  endlich  zum  Durchbruch  gebracht.  Aber
durch  einzelne  Personen  allein  konnte  es  nicht  geschaffen  werden,  wie  auch
das  Volk  allein  nicht  im  stande  war,  in  seiner  Uneinigkeit  von  Nord  und
Süd  und  gestört  durch  die  religiösen  Gegensätze,  mit  einer  Volksbewegung
von  unten  nach  Art  der  Versuche  von  1848  einen  solchen  Abschluß  herbeizuführen.
  Also  ein  Mann,  wie  der  Fürst  Reichskanzler,  der  seine  große  Popularität
  gerade  dem  verdankt,  daß  er  nicht  etwa  allein  mit  Genialität  und
übermächtigem  Willen  und  großem  diplomatischen  Geschick  diese  Dinge  durchgeführt
  hat,  nein,  daß  er  aus  dem  Geiste  des  dentschen  Volkes  heraus,  gewissermaßen
  als  Erbe  aller  dieser  Bestrebungen,  Versuche  und  Anläufe,  daß
er  in  voller  Übereinstimmung  mit  dem  Volke  endlich  die  alten  Hoffnungen,
Wünsche  der  deutschen  Nation  nach  einer  einheitlichen  und  bundesstaatlichen
Verfassung  zum  Abschluß  gebracht  hat,  darin  gerade  hat  der  Fürst  Reichskanzler
  seine  historische  Bedeutung.  Und  dann  die  ungeheure  Popularität,
welche  er  sich  erwarb,  wie  wäre  sie  erklärlich,  wenn  das,  was  geschaffen
worden,  nicht  in  voller  Übereinstimmung  ausgeführt  wäre,  unter  Zustimmung
  und  Mitwirkung  ganzer  Generationen  des  deutschen  Volkes,  denen  der
Fürst  Reichskanzler  und  das  Haus  Hohenzollern  die  Führer  im  Abschluß
dieser  politischen  Entwicklung  gewesen  sind.  —  Also  ich  sage,  der  Reichskanzler
  hat  nach  seiner  Vergangenheit  und  wie  unsere  deutsche  Geschichte  sich
gestaltet  hat,  so  wenig  Ursache  wie  wir,  nun  zu  verzweifeln  oder  so  schwarz
zu  sehen  in  die  Zukunft  des  deutschen  Volkes.  Nein,  diese  Zukunft,  solange
Deutschland  nicht  aufhört,  seine  Schuldigkeit  zu  tun,  in  seinen  Dynastien,
seinen  Staatsmännern,  in  seinem  Volke  und  dessen  Vertretern,  bietet  ebenso
günstige  Aussichten  wie  die  irgend  eines  anderen  Landes  von  Europa.  Und
nach  alledem,  was  das  Volk  in  allen  diesen  schwierigen  Zeiten,  namentlich
im  Jahre  1870,  an  Opfern  zu  bringen  bereit  gewesen  ist,  wenn  noch  einmal
der  Reichskanzler  oder  der  über  ihm  stehende  Kaiser  an  das  Volk  appelliert,
wo  eine  große  Gefahr  uns  bedroht,  dann  wird  es  an  der  Opferbereitwilligkeit
  und  an  dem  Patriotismus  auch  dem  Volke  nicht  fehlen,  den  der  Herr
Reichskanzler  für  die  Fürsten  in  Anspruch  genommen  hat.  Ich  lebe  der
Zuversicht,  daß  alle  Parteien,  und  die  Liberalen  nicht  am  wenigsten  in
einem  solchen  Falle  treu  zu  Kaiser  und  Reich  stehen  und  jedes  Opfer  im
patriotischen  Sinne  bringen  werden,  was  irgendwie  in  einer  schweren  Zeit
von  ihnen  verlangt  werden  wird.“

16  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  verlängert  den
sogen.  kleinen  Belagerungszustand  für  Leipzig  und  Umgegend  um
ein  Jahr.

Reichstag:  genehmigt  zu  allgemeiner  Überraschung  in  1.  und
2.  Lesung  einen  Antrag  der  (protestlerischen)  Elsässer,  welcher  den  Mitgliedern
  des  elsäss.  Landesausschusses  doch  wieder  gestatten  will,  schriftlich
  aufgesetzte  deutsche  Reden  zu  verlesen  und,  nach  der  Bestimmung
des  Präsidenten,  falls  sie  notorisch  des  Deutschen  unkundig  sind,  auch
französisch  zu  sprechen.  Die  3.  Lesung  findet  nicht  mehr  statt,  und
der  Beschluß  ist  also  noch  kein  definitiver.  Die  Mehrheit  scheint
        <pb n="175" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  17.)  139

eine  bloß  zufällige  zu  sein.  Eventuell  wird  an  der  Ablehnung  eines
solchen  seitens  des  Bundesrates  kaum  gezweifelt.
Der  Beschluß  widerspricht  dem  Gesetze  vom  23.  Mai  1881,  der  am
1. Okt.  l.  J.  in  Kraft  treten  soll,  schnurstracks.  Vor  kaum  einem  Jahre
hat  sich  der  Reichstag  in  den  Sitzungen  vom  26.  und  27.  April  sowie  vom
30.  desselben  Monats  mit  der  strittigen  Frage  aufs  eingehendste  beschäftigt
und  die  Gründe,  welche  dem  jetzt  wieder  vorgebrachten  Verlangen  sich  vom
prinzipiellen  und  praktischen  Standpunkte  entgegenstellen,  sind  vollständig
von  den  Rednern  der  verschiedensten  Parteien  mit  den  Beweisgründen  gemessen
  worden,  welche  für  den  Widerspruch  ins  Feld  geführt  wurden.  Der
jetzt  gemachte  und  von  einer  wohl  nur  vorübergehenden  Mehrheit  des  Reichstags
  gebilligte  Vorschlag  ist  damals  nach  allen  Seiten  gewürdigt  worden.
Der  einzige  neue  Grund,  der  in  der  jüngsten  Verhandlung  betont  wurde,
daß  der  Landesausschuß  seitdem  sich  gegen  die  Bestimmung  des  Gesetzes  vom
23.  Mai  1881  erklärt  habe,  ist  schon  damals  mit  entscheidenden  Gründen
verworfen  worden,  als  der  Abg.  Reichensperger  anregte,  den  Landesausschuß
über  den  damaligen  Gesetzentwurf  vorher  zu  vernehmen.  Daß  wenigstens
einzelne  der  Herren  aus  Elsaß-Lothringen  damals  mit  sehr  starken  Farben
aufgetragen  haben,  beweist  die  Äußerung  des  Abg.  Gerber,  daß  von  den
7  Mitgliedern  des  Landesausschusses  nur  zehn  zur  Not  fähig  wären,  in
deutscher  Sprache  zu  debattieren,  und  daß  von  den  47  übrigen  wenigstens
12  bis  20  durchaus  nur  französisch  verständen  und  auch  eine  vom  Französischen
  ins  Deutsche  übertragene  Rede  nicht  leidlich  verlesen  könnten.  Wenn
der  Präsident  des  Landesausschusses,  der,  wohlbemerkt,  aus  der  Wahl  des
Landesausschusses  hervorgeht,  nach  dieser  Auffassung  die  ihm  zugedachte  diskretionäre
  Gewalt  übt,  so  kann  man  sich  leicht  ein  Bild  von  der  nahezu
völligen  Wirkungslosigkeit  des  betreffenden  Teiles  des  Reichsge-  setzes  vom
23.  Mai  1881  machen.  Der  Abg.  Dr.  Lasker  und  der  sich  ihm  anschließende
aus  dem  Elsaß  stammende  Abg.  Dr.  Neßler  von  der  Fortschrittspartei  gingen
damals  auch  nicht  weiter,  als  den  Gebrauch  der  französischen  Sprache  bis
zum  Ablaufe  des  Mandats  der  damaligen  Landesausschußmitglieder  zu  verstatten.
  Für  die  Zurücknahme  des  vorjährigen  Beschlusses  —  denn  darum
handelt  es  sich  in  der  Tat  —  stimmen  jetzt  das  Zentrum  mit  den  Welfen,
Polen  und  Elsässern,  die  Fortschrittspartei  und  der  größere  Teil  der  Sezessionisten;
  dagegen  die  Konservativen,  die  Nationalliberalen  und  der  kleinere
Teil  der  Sezessionisten.

Der  Reichstag  vertagt  sich  hierauf  bis  zum  30.  November.

17.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Ein  zur  Admiralität  kommandierter,
  der  russischen  Sprache  mächtiger  Obersteuermann  Namens
Meiting  liefert  verräterischer  Weise  einen  Teil  der  Küstenbefestigungspläne
  gegen  Geld  an  einen  russischen  Legationsrat  aus.  Der  Mann
wird  verhaftet.  Der  Schaden  scheint  doch  nicht  gar  groß  zu  sein,
da  ihm  nicht  allzu  viel  Wichtiges  unter  die  Hand  kam.

17.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Der  „Reichsanzeiger“  kommt
auf  die  vom  Reichskanzler  schon  in  den  Motiven  zum  Verwendungsgesetz
  und  dann  wieder  in  der  Monopoldebatte  mit  so  großem  Nachdrucke
  hervorgehobene  geradezu  erschreckende  Zahl  der  Exekutionen
(Pfändungen)  bei  Einhebung  der  (direkten)  Klassensteuer  in  Preußen
        <pb n="176" />
        140  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  18—29.)

zurück,  spezialisiert  dieselben  näher  und  rekapituliert  das  Resultat
dahin:

  daß  vom  1.  April  1878  bis  zum  1.  April  1881  zusammen  1.617.831
vollendete  Pfändungen,  davon  in  der  untersten  Stufe  855.230  oder  52,9
Prozent,  fruchtlose  Pfändungen  1.686.234,  davon  1.124.427  oder  66,7  Prozent
in  der  untersten  Stufe,  im  ganzen  in  drei  Jahren  3.304.065  Pfändungen.
davon  in  der  untersten  Stufe  1.979.657  oder  59,9  Prozent  stattgefunden haben.

18.  Juni.  (Preußen.)  In  der  Erzdiözese  Köln  wird  eine
Immediateingabe  an  den  Kaiser  eifrig  betrieben,  welche  um  „Beseitigung
  der  staatlichen  Hindernisse  bittet"  die  der  Rückkehr  des
(abgesetzten)  Erzbischofs  Melchers  auf  seinen  Sitz  entgegenstehen.
Die  ultramontane  Partei  hält  die  Rückkehr  der  (abgesetzten)  Bischöfe
von  Münster  und  Limburg  für  zweifellos,  möchte  aber  auch  die  des
Erzbischofs  von  Köln  auf  diese  Weise  erzwingen,  wo  nicht  gar  auch
noch  die  des  Erzbischofs  Ledochowski  von  Posen.  Die  Eingabe
wendet  sich  nicht  an  die  Gnade  des  Königs,  sondern  verlangt  die
Rückkehr  des  Erzbischofs  als  ein  Recht  der  katholischen  Kirche.

19.  Juni.  (Preußen.)  Der  Finanzminister  Bitter  verlangt
wegen  Differenzen  mit  dem  Fürsten  Bismarck  seine  Entlassung  und
erhält  sie  auch  unter  dem  28.  Juni.  An  seiner  Stelle  wird  der
bisherige  Staatssekretär  des  Reichsschatzamtes  Scholz  zum  preußischen
  Finanzminister  ernannt.

20.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  geht  nach
Varzin,  wo  er  bis  gegen  Neujahr  zu  bleiben  gedenkt.

22.  Juni.  (Preußen.)  Das  neue  kirchenpolitische  Gesetz  tritt
mit  diesem  Tage  in  Kraft.  Die  Regierung  macht  indeß  von  dem  Bischofsparagraphen
  keinen  Gebrauch,  zum  großen  Verdruß  der  Ultramontanen,
  die  im  Geiste  schon  die  triumphierende  Rückkehr  der  Bischöfe
  gesehen  haben.

23.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Drygalski  Pascha  laugt  als
außerordentlicher  Gesandter  des  Sultans  mit  Riazim  Bay,  dem
Sekretär  desselben,  in  Berlin  an,  um  dem  Kaiser  und  dem  Kronprinzen
  kostbare  Geschenke  zu  überbringen,  und  begibt  sich  von  da
zum  Kaiser  nach  Ems,  um  sich  einer  weiteren  Mission  des  Sultans
zu  entledigen.

29.  Juni.  (Preußen.)  Eine  kgl.  Kabinetsordre  setzt  die
allgemeine  Heeresdienstpflicht,  einschließlich  der  Reserve-  und  Landwehrdienstpflicht,
  bisher  in  Preußen  noch  14  Jahre,  übereinstimmend
mit  der  Reichsverfassung  vom  Herbst  1882  ab  auch  für  Preußen
auf  12  Jahre  herunter.
        <pb n="177" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  29—30.)  141

29.  Juni.  (Preußen.)  Eine  Verfügung  des  Kultministers
regelt  die  Examenfrage  für  die  katholischen  Geistlichen  auf  Grund
des  neuen  kirchenpolitischen  Gesetzes.

Die  „Germania“  muß  zugeben,  daß  die  Verfügung  im  Geiste  des
Gesetzes  getroffen  ist,  knüpft  aber  daran  sofort  Bemerkungen,  die  den  Prozeßstand
  zwischen  Staat  und  Kirche  aufs  neue  konstatieren  und  dahin  schließen:
„Auf  die  eine  oder  andere  Weise  wird  auch  den  Theologen  der  4  Diözesen
(in  welchen  die  Bischöfe  vom  kirchlichen  Gerichtshof  für  abgesetzt  erklärt
worden  sind)  die  Erlaubnis  erteilt  werden  konnen  -  aber  Anstellungen,
außer  in  Stellen  königlichen  Patronates,  können  alle  Theologen,  selbst  in
den  acht  anderen  Diözesen,  trotz  der  Befreiung  vom  Kulturexamen  nicht  erhalten,
  bis  die  Anzeigepflicht  geregelt  ist,  die  in  dem  Umfange,  mit  dem
Inhalte  und  den  Konsequengen  wie  in  den  Maigesetzen  nirgends  bestanden
hat  und  besteht,  und  von  der  Kirche  niemals  ohne  gründliche  Änderung
akzeptiert  werden  kann,  da  diese  Anzeigepflicht  allein  schon  ausreichen  würde,
das  von  der  Kirche  niemals  zu  billigende  Ziel  der  Maigesetzgebung  zu  erreichen.
  Hie  haeret  aqua!“

30.  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Nach  einem  Zirkularerlaß
des  preußischen  Handelsministers  und  des  Ministers  des  Innern
sind  nach  Art.  48  der  Verfassung  des  deutschen  Reiches  alle  Telegraphenanlagen,
  also  auch  die  Fernsprech-[Telephon-]  Anlagen,  im
Prinzip  als  Gegenstände  des  Reichsregals  anzusehen.

30.  Juni.  (Bayern.)  Die  ultramontane  Mehrheit  des  Magistrats
  von  München  entzieht  den  Altkatholiken  das  Gasteigkirchlein,
das  schon  zum  Abbruch  bestimmt  und  ihnen  vom  früheren  (lib.)
Magistrate  zur  Benützung  für  ihren  Gottesdienst  überlassen  worden
  war.

—  Juni.  (Deutsches  Reich.)  Unter  den  Schutzzöllnern
ist  ein  ziemlich  heftiger  Streit  ausgebrochen.  Die  Leiter  des  „Zentralverbandes
  deutscher  Industrieller“,  des  eigentlichen  Kerns  der  schutzzöllnerischen
  Partei  und  Agitation,  war  und  ist  mit  der  Schutzzollpolitik
  von  1879,  die  ihnen  nur  Vorteile  brachte,  sehr  einverstanden,
  verhält  sich  dagegen  gegen  die  Sozialreform  des  Reichskanzlers,
  die  ihnen  dafür  auch  Opfer  zumutet,  ziemlich  widerwillig,
wenn  sie  auch  nicht  gerade  wagt,  sie  offen  zu  bekämpfen.

Als  Organ  des  Verbandes  war  bisher  die  „deutsche  volkswirtschaftliche
  Korrespondenz“  herausgegeben  von  Frhrn.  v.  Roell,  zu  betrachten.
Dieser  verfocht  nun  in  dem  Blatte  nicht  nur  das  Schutzzollsystem,  sondern
sprach  sich  gleichzeitig  auch  ebenso  entschieden  im  Sinne  der  Sozialreform
des  Reichskanzlers  zu  Gunsten  der  Arbeiter  aus.  Damit  nun  waren  die
Leiter  des  Verbandes  weniger  einverstanden  und  stellten  Hrn.  v.  Roell  vor
die  Wahl,  entweder  sein  Blatt  ihnen  zu  verkaufen,  oder  aber  die  Konkurrenz
eines  offiziellen  Organs  des  Verbandes  zu  gewärtigen.  Hr.  v.  Roell  lehnte
das  erstere  ab  und  zwar  mit  folgender  scharfer  Erklärung:  „Bis  zum  Erlaß
des  Zolltarifs  fand  man  mein  Bestreben,  den  industriellen  Schutzzoll  gleich-
        <pb n="178" />
        142  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Ende  Juni  —  Juli  2.)

zeitig  als  sozialen  Schutzzoll  darzustellen  und  zu  propagandieren  durchaus
opportun:  erst  als  der  Reichskanzler  die  sozialen  Reformparteien  für  die
Zollrevision  gewonnen,  der  neue  Tarif  errungen  war,  änderte  sich  die  Gefühls-
  und  Denkweise.  Der  „soziale“  Schutzzoll  hat  als  „Mohr“  seine
Schuldigkeit  getan,  die  sozial-reformatorische  Richtung  konnte  „gehen;“  sind
doch  den  Führern  des  Zentralverbandes  die  sozialreformatorischen  Bestrebungen
  Bismarcks  nichts  weniger  als  sympathisch.  Wenn  in  dieser  Hinsicht
ein  Beweis  verlangt  wird,  so  liegt  derselbe  schon  in  der  Resolution,  welche
die  Dresdener  Delegiertenversammlung  des  Zentralverbandes  im  vorigen
Herbst  gegen  den  Bismarck'schen  Plan  einer  Arbeiteraltersversorgung  faßte,
trotzdem  daß  die  bismarckfreundliche  Minderheit  nichts  weiter  verlangte,  als
daß  vor  der  Verwerfung  der  Idee  der  Gesetzentwurf  abgewartet  werden  solle.
Die  „Deutsche  Volksw.  Korresp.“  faßt  die  Interessen  der  Industriellen  allerdings
  anders  auf,  und  steht  in  dieser  Hinsicht  nicht  auf  dem  kapitalistischen
Standpunkte,  sondern  auf  dem  derjenigen  Minderheit  im  Zentralverbande,
welche  sich  mit  der  Sozialreform  Bismarcks  identifiziert.  Diesen  Standpunkt
wird  die  „Deutsche  Volksw.  Korresp.“  festhalten."“

—  Juni.  (Elsaß-Lothringen.)  Es  scheint  bereits  außer
Frage  zu  sein,  daß  die  Straßburger  Tabakmanufaktur  in  ihrem
Versuche,  mit  der  freien  Privatmanufaktur  zu  konkurrieren  und  damit
  die  Annehmbarkeit  des  Monopols  für  den  Konsumenten  zu  erweisen,
  gescheitert  ist.

Die  vier  Fabrikfilialen,  die  sie  im  Badischen  errichtet  hatte  und  von
denen  wenigstens  eine  zeitweise  500  Arbeiter  beschäftigte,  haben  wieder  aufgegeben
  und  die  Berträge  mit  einer  Reihe  von  Detaillisten  in  mehreren
Teilen  Deutschlands  zum  Teil  gerichtlich  wieder  aufgelöst  werden  müssen,
weil  ihre  Fabrikate  keine  Käufer  fanden.  Das  Institut  ist  dadurch  sogar
selbst  in  eine  kritische  Lage  gekommen  indem  seine  Magazine  mit  großen
Massen  unverkäuflicher  Ware  angefüllt  sind,  während  es  selbst  in  den  letzten
Jahren  mehrere  Millionen  Frcs.  Schulden  gemacht  haben  soll.  Die  elsässische
  Regierung  kann  daher  nicht  umhin,  eine  Untersuchung  der  Sachlage
anzuordnen.

Anf.  Juli.  (Preußen.)  In  Folge  der  fortdauernden  Klagen
resp.  Behauptungen  bez.  einer  zunehmenden  Verschuldung  des  kleinen
und  mittleren  Bauernstandes  u.  dgl.  ordnet  der  Landwirtschaftsminister
  Dr.  Lucius  eine  landwirtschaftliche  Enquete  bez.  dieser  Fragen
zunächst  durch  die  landwirtschaftlichen  Vereine  an.

2.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Parteitag  der  Nationalliberalen
  Westfalens,  der  Rheinlande  und  Hessen-Nassaus  in  Köln.
Es  nehmen  daran  über  2.000  Parteigenossen  teil.  Der  Führer  der
Partei,  v.  Bennigsen,  spricht  sich  dabei  neuerdings  einläßlich  über
die  nächsten  Aufgaben  der  Partei  gegenüber  der  konservativ-ultramontanen
  Koalition  im  Reichstag  und  im  preußischen  Landtag  bez.
der  Kulturkampf-  und  der  Steuerreformfrage  in  Anknüpfung  an
seine  Rede  im  Reichstag  vom  15.  Juni  dahin  aus:

In  den  letzten  Sessionen  der  Landtage  und  des  Reichstags  habe  eine
        <pb n="179" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  2.)  143

ultramontan-konservative  Koalition  bestanden,  angesichts  deren  ein
energisches  Aufraffen  der  liberalen,  und    insbesondere  der  national-liberalen
Partei  vonnöten  sei,  wenn  anders  die  bereits  eingetretene  rückläufige  Bewegung
  in  unserem  politischen  Leben  wieder  eingedämmt  werden  solle.  Bis
jetzt  sei  jene  Koalition  noch  nicht  sehr  fruchtbar  gewesen,  was  darin  seinen
Grund  habe,  daß  keine  der  auf  einander  angewiesenen  Parteien  der  anderen
traue.  Aber  trotzdem  sei  es  doch  für  die  Zukunft  notwendig,  dem  sich  mit
der  Zeit  steigernden  Einfluß  einer  solchen  Verbindung  seitens  aller  Liberalen
entgegenzutreten.  Die  Aufgaben  in  dieser  Beziehung  bezögen  sich  zuerst  auf
die  finanziellen  Fragen.  Daß  unsere  Steuergesetzgebung  reformbedürftig,
sei  ja  ganz  richtig,  indessen  sei  ein  gewaltiger  Umsturz  unseres  ganzen
Steuersystems  deswegen  noch  lange  nicht  notwendig,  sondern  es  genüge,  daß
die  in  den  vier  untersten  Stufen  der  Klassensteuer  Eingeschätzten  von  allen
direkten  Steuern  befreit  würden,  daß  ferner  bei  der  Besteuerung  die  Einkünfte
  aus  den  berufsmäßigen  Erwerbsquellen  von  den  Einnahmen  aus
Kapital,  Zinsen  etc.  abgesondert  behandelt  würden  (Rentensteuer),  endlich  daß
ein  Teil  der  Grund-  und  Gebäudesteuer  an  die  Kommunen  überwiesen  würde.
Im  übrigen  könne  es  den  Gemeinden  überlassen  bleiben,  erforderlichen  Falles
durch  Erhebung  von  Steuern  auf  Konsumgegenstände  einer  übermäßigen  Erhöhung
  der  direkten  (Gemeinde-)Steuern  bei  sich  vorzubeugen.  Als  eine  nationale
  Aufgabe  müsse  es  erscheinen,  den  Ausgabebedürfnissen  des  Staates  durch
ein  kombiniertes  Einnahmensystem.  bestehend  aus  direkten  Steuern  und  indirekten
  Abgaben,  also  Zöllen  u.  s.  w.,  zur  Befriedigung  zu  verhelfen.  In
Bezug  auf  diese  letzteren  Einnahmequellen  sei  ein  Widerstreit  der  Meinungen
innerhalb  der  liberalen  Partei  ausgebrochen,  der  in  einer  Art  zum  Austrag
gebracht  wurde,  welcher  die  Partei  schwer  schädigen  mußte;  ganz  unnötiger
Weise  habe  die  gegensätzliche  Ansicht  auf  diesem  Gebiete  zu  einer  politischen
Trennung  (Sezession)  geführt.  Einer  der  wesentlichsten  Vorteile  unseres
früheren  Zollvereinswesens  sei  die  Stabilität  der  Zollbestimmungen  desselben
gewesen.  Es  sei  auch  jetzt  notwendig,  daß  man  der  einmal  geschaffenen  wirtschaftlichen
  Gesetzgebung  Zeit  zur  Entwicklung  lasse.  Nachdem  die  erwähnte
Spaltung  innerhalb  der  liberalen  Parkei  Tatsache  geworden,  habe  die  Regierung
  notgedrungen  nach  stabileren  Bundesgenossen  sich  umgesehen.  Dadurch
  sei  es  gekommen,  daß  die  im  Jahre  1879  notorisch  kampfesmüde  gewordene
  ultramontane  Partei  nochmals  neues  Leben  in  die  den  Dienst
fast  versagenden  Reihen  gebracht  habe.  Der  ganze  Kampf  mit  der  Kurie
drehe  sich  um  die  Anzeigepflicht,  und  wenn  die  Regierung  nur  noch  kurze
Zeit  auf  dem  früheren  Wege  fortgefahren  wäre,  so  würde  die  Kurie  in  dieser
Beziehung,  wie  sie  dies  faktisch  in  anderen  Staaten  bereits  tue,  auch  dem
preußischen  Staate  entgegengekommen  sein.  Dann  hätten  sich  die  in  der
Maigesetzgebung  etwa  wirklich  vorhandenen  Schärfen  leicht  beseitigen  lassen.
Bezüglich  der  Schule  müsse  der  Staat,  getreu  der  Verfassung  sich  stets  das
Aussichtsrecht  wahren,  ebenso  müsse  die  Gemeinde  stets  ihre  Einwirkung  auf
das  Schulwesen  sich  sicherstellen.  Der  Kirche  bleibe  es  unbenommen,  für
die  Leitung  des  Religionsunterrichts  zu  sorgen.  Alle  Bestrebungen  der
Kirche  gegen  die  hier  bezeichneten  Rechte  des  Staates  und  der  Kommune
seien  zu  bekämpfen.  Nun  seien  leider  auf  diesem  Gebiete  die  Schranken  für
den  Einfluß  der  Kirche  und  des  Staates  nicht  mit  genügender  Schärfe  gesetzlich
  erkennbar  gemacht.  Deßhalb  sei  der  Einfluß  der  Verwaltungsbehörden
  ein  großer,  und  gerade  auf  diesem  Kreuzungspunkte  könnte  eine  konservativ-ultramontane
  Koalition  ungemein  gefährlich  werden.  Zum  Glücke
seien  wenigstens  die  protestantisch-orthodoxen  Konservativen  eben  auf  diesem

Gebiete  schon  mißtrauisch  geworden  und  befürchteten,  die  Kosten  allein  tragen
zu  müssen.  Eine  solche  Befürchtung  sei  allerdings  sehr  gerechtfertigt;  denn
        <pb n="180" />
        144  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  5.)

hinter  der  ultramontanen  Partei  stehe  eine  große  kirchlich-politische  Macht,
während  die  evangelische  Gegenpartei  fast  gar  keine  politische  Stütze  habe.
Aber  nicht  allein  auf  den  jetzt  namhaft  gemachten  Gebieten,  sondern  überall
rege  sich  das  Bewußtsein  der  Gefahr  einer  ultramontan-konservativen  Koalition,
  und  es  sei    deshalb  notwendig,  daß  die  liberale  Partei  mehr  als
früher  einer  agitierenden  Tätigkeit  sich  befleißige.  Die  Gegensätze  unter  denen,
welche  jener  Koalition  kämpfend  gegenübertreten  müßten,  seien  nicht  so  groß,  wie
man  sich  denke.  Es  handle  sich  mehr  um  die  Methode  der  politischen  Praxis,  als
um  die  Sache.  Die  extremen  Richtungen  drängten  immer  den  Buchstaben  ihres
Parteiprogramms  in  den  Vordergrund;  die  Nationalliberalen  dagegen  seien
stets  mehr  darauf  bedacht,  das  Wesen  der  Sache  dem  praktischen  Leben  anzupassen,
  unter  Umständen  einen  Teil  der  Schale  zu  opfern,  um  den  Kern
zu  erhalten.  Dann  habe  die  nationalliberale  Partei  auch  niemals  danach
gestrebt,  daß  ihr  Programm  ausschließlich  zur  Geltung  komme,  sie  habe
vielmehr  von  jeher  geglaubt,  auch  den  anderen  Parteien  Rechnung  tragen
zu  müssen;  um  auf  diese  Weise  ihre  im  Interesse  des  gemeinsamen  Vaterlandes

  gelegenen  Bestrebungen  betätigen  zu  können,  sei  nun  freilich  ein
Entgegenkommen  von  Seite  der  befreundeten  Nachbargruppen  unerläßlich
Im  großen  und  ganzen  möge  und  dürfe  die  nationalliberale  Partei
auf  ihre  Vergangenheit  stolz  sein,  denn  ihre  Ideen  seien  es,  die  von  dem
erhabenen  Geschlechte  der  Hohenzollern  erfaßt  und  von  unserem  großen
Kanzler  zur  Wirklichkeit  gemacht  worden  seien.  Und  gerade  die  große
Sicherheit  des  Reiches  nach  außen  hin,  die  wir  den  Leistungen  des  Kanzlers
und  unserer  Militärmacht  verdanken,  müßte  uns  ein  Sporn  sein,  auch  für
eine  Ausgleichung  der  inneren  Gegensätze  zu  sorgen.  Dies  sei  nur  möglich
durch  ein  tatkräftiges  Eingreifen  der  gemäßigten  und  versöhnenden  Parteien
  etc.

5.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  lehnt  den  vom
Reichstag  vom  12.  Januar  mit  233  (kons.,  ultram.  u.  fortschr.)
gegen  115  (nat.-lib.,  freikonserv.  u.  sezess.)  Stimmen  gefaßten  Beschluß
  bez.  Aufhebung  des  Reichsgesetzes  vom  4.  Mai  1874  über
Verhinderung  der  unbefugten  Ausübung  von  Kirchenämtern  (den
sog.  Antrag  Windthorst)  ab  —  nur  Bayern  und  Reuß  ä.  L.  stimmen
  dafür  —  und  vertagt  sich  bis  zum  15.  Oktober.  Die  ultramontane
  Partei  ist  darüber  und  über  die  Nichtausführung  des
neuen  kirchenpolitischen  Gesetzes  in  Preußen  sehr  unzufrieden,  und
ihr  Hauptorgan,  die  „Germania“,  führt  eine  geradezu  drohende
Sprache.

Von  den  neuen  kirchenpolitischen  Gesetzen  führt  die  preußische  Regierung
  nur  die  Bestimmungen  bez.  der  Examen  in  einem  dieselbe  regelnden
Erlaß  des  Kultusministers  v.  Goßler  aus.  Aber  das  genügt  den  Ultramonbei
  Weitem  nicht.  Durch  die  Verfügung  bleibt  die  Bestimmung  des  §  15
des  Gesetzes  vom  11.  Mai  1873,  betreffend  die  den  kirchlichen  Oberen  obliegende
  Pflicht  der  Benennung  der  anzustellenden  Kandidaten,  völlig  unberührt.
  Damit  ist  der  Nachweis  geführt,  daß  trotz  des  Art.  3  des  neuen
Maigesetzes  die  Ausfüllung  der  Lücken  in  dem  Seelsorgerpersonal  nach  wie
vor  davon  abhängt,  daß  entweder  der  Staat  aufs  die  Anzeigepflicht  oder  die
Kurie  auf  ihre  Bedenken  gegen  die  Erfüllung  dieser  Pflicht  verzichtet.  Die
Kurie  scheint  dazu  wenig  geneigt  zu  sein.  Die  Ungeduld  im  ultramontanen
        <pb n="181" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  7—10.)  145

Lager  bezieht  sich  jedoch  nicht  sowohl  auf  die  Frage  der  wissenschaftlichen
Staatsprüfung,  sondern  auf  die  Ausführung  des  Bischofsparagraphen,  d.  h.
auf  die  Zurückberufung  der  Bischöfe;  aber  gerade  darüber  schweigt  die  Regierung.


7.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Hr.  Burchard,  bisher  Direktor
  im  Reichsschatzamt,  wird  an  die  Stelle  von  Scholz  zum
Staatssekretär  des  Reichsschatzamtes  ernannt.

8.  Juli.  (Preußen.)  Die  widerspenstige  Handelskammer
von  Görlitz  wird  vom  Reichskanzler  als  preuß.  Handelsminister
zwar  nicht,  wie  er  gedroht  hatte,  aufgelöst,  aber  doch  dahin  gemaßregelt,
  daß  sie  „ihrer  amtlichen  Funktionen  in  der  Staatsverwaltung
enthoben  wird  und  weiter  keinen  Anspruch  auf  eine  Mitwirkung  der
Staatsbehörden  bei  Erledigung  ihrer  Angelegenheiten  haben  soll“.

10.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Die  Jahresberichte  der  Handelskammern
  für  1881  sind  nunmehr  fast  alle  gedruckt  erschienen.
Die  große  Mehrzahl  derselben  spricht  sich  mit  mehr  oder  minder
Entschiedenheit  gegen  die  seit  1879  eingetretene  Umkehr  in  der  Handelspolitik
  des  Reiches  namentlich  im  Interesse  des  Exportes  aus.

Die  Handelskammer  von  Kassel  z.  B.  meint:  „Die  erhöhte  Mauer,
die  durch  den  neuen  Zolltarif  um  unsere  Grenzen  gezogen  wird,  schließt
nicht  nur  ausländische  Waren  vom  Inlande,  sondern  auch  unsere  Waren
vom  Auslande  ab,  und  darin  erblicken  wir  eine  schwere  Gefahr  für  unsere
wirtschaftliche  Entwicklung.  Wir  können  daher  nur  im  Interesse  des  durch
uns  vertretenen  Bezirks  wiederholt  unsere  Stimme  dafür  erheben,  daß  an
maßgebender  Stelle  möglichst  bald  der  Weg  der  Verständigung  mit  den  uns
benachbarten  Staaten  eingeschlagen  werde,  um  durch  Handels-  verträge  den
Verkehr  mit  dem  Auslande  zu  erleichtern  und  die  unserer  Industrie  drohenden
  Gefahren  zu  beseitigen.“  Die  Handelskammer  von  Bielefeld  bemerkt
unter  andern:  "Das  Schutzzollsystem,  welches  der  Gesamtheit  des  Volkes
nach  unserer  Überzeugung  keinen  Vorteil  bringen  kann,  verschiebt  die  Grundlage
  der  einzelnen  Produktionszweige  derart,  daß  immerhin  einzelne  Interessentenkreise
  auf  Kosten  des  Volkshaushalts  Vorteile  erlangen  können,
sofern  nur  die  Ausbeutung  des  inländischen  Marktes  in  Frage  steht.  Da
nun,  wenn  die  natürliche  Basis  der  Verhältnisse  künstlich  verändert  wird,
keiner  unter  die  Geschädigten  gehören  will,  so  folgt  aus  dem  Schutzgollsystem
  ein  sich  in  den  Forderungen  nach  Begünstigungen  auf  dem  einheimischen
  Markt  von  den  verschiedensten  Seiten  überbietender,  unabsehbarer  Interessenkampf,
  der  häufig  über  dem  eigenen  Vorteil  den  allgemein  wirtschaftlichen
  Zweck  vergißt.  Diese  bedenkliche  Seite  der  Schutzzölle  verdient  neben
den  durch  die  letztern  veranlaßten  Benachteiligungen  des  Exports  in  hohem
Maße  Beachtung.“  Die  Handelskammer  von  Nürnberg  erklärt:  „Die  verhältnismäßige
  Kürze  des  Bestehens  des  neuen  deutschen  Zolltarifs  gestattet
kaum  schon  die  Frage,  ob  seine  Einführung  dem  Deutschen  Reiche  mehr  zum
Vorteil  oder  Nachteil  gereichte,  endgültig  zu  beantworten;  es  kann  auch
nicht  unberücksichtigt  bleiben,  daß  diese  Frage  vom  kommerziellen  Standpunkt
allein  sich  nicht  wird  lösen  lassen,  sondern  hier  auch  politische  Gesichtspunkte
vielfach  hereinspielen,  zu  deren  Berührung  die  Kammer  weder  Veranlassung
hat,  noch  auch  zuständig  ist.  Anders  dagegen  gestaltet  sich  die  Sache  vom

Schulthess.  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  10
        <pb n="182" />
        146  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mitte  Juli.)

Standpunkte  der  Vertretung  der  Handelsinteressen  ihres  Kreises.  Hier  kann
und  muß  sie  zur  Frage  der  Einwirkung  des  neuen  Zolltarifs  auf  die  Entwicklung
  und  das  Gedeihen  des  Handels  Stellung  nehmen,  und  gelangt  nach
objektiver  Prüfung  der  Verhältnisse,  auf  Grund  ihrer  zahlreichen  Wahrnehmungen
  während  der  vorwürfigen  Berichtsperiode,  im  Einklang  mit  den
diesem  Bericht  angereihten  Einzelberichten,  bei  deren  Einholung  sie  besonderes
  Gewicht  auf,  den  Einfluß  der  Zollreformen  legte,  zu  einem  negativen
Resultat,  zu  der  Überzeugung,  daß  die  Hoffnungen,  welche  sie  selbst  früher
an  jene  Reformen  knüpfte,  für  den  Handel  ihres  Bezirks,  der  vorwiegend
Exporthandel  ist,  sich  entweder  gar  nicht,  oder  doch  keineswegs  in  einer
Weise  und  einem  Umfang  erfüllten,  daß  jenen,  einen  Bruch  mit  der  vorangegangenen
  Zollpolitik  des  Deutschen  Reichs  involvierenden  Reformen  der
Vorzug  vor  der  gütlichen  Vereinigung  der  Interessen  der  auswärtigen  Nationen,
  mit  welchen  wir  in  engen  Handelsverbindungen  stehen,  mit  den
unserigen  durch  die  Weiteraus-  bildung  bestehender  und  Schließung  neuer
Handelsverträge  zu  geben  wäre.“  Andere  Handelskammern,  wenn  auch
freilich  im  ganzen  nur  die  Minderheit,  sind  dagegen  mit  der  neuen  Handelspolitik
  ganz  einverstanden.  Und  zwar  lauten  die  Urteile  oft  selbst  an  angrenzenden
  Bezirken  vollständig  entgegengesetzt.  Dafür  geben  ein  charakteristisches
Beispiel  gerade  die  Handels-  und  Gewerbekammern  von  Oberfranken  (Bayreuth)
und  Miltelfranken  (Nürnberg),  indem  erstere  den  Einfluß  des  neuen  Zolltarifs
  nicht  nur  als  einen  günstigen  bezeichnet,  sondern  weiter  sagt,  daß
seine  wohltätigen  Wirkungen  noch  größer  gewesen  sein  würden,  wenn  die
Zollerhöhungen  nicht  vielfach  zu  geringfügig  und  unbedeutend  gewesen  wären;
weitere  Zollerhöhungen  werden  daher  gewünscht.

—  Juli.  (Preußen.)  Die  Agitation  für  die  im  Spätherbst
bevorstehenden  Landtagswahlen  beginnt  in  Fluß  zu  kommen  und  ist
namentlich  seitens  der  konservativen  Partei  bereits  eine  sehr  lebhafte.
  In  den  Provinzen,  zumal  in  Schlesien,  werden  Bauernvereine
gegründet,  und  man  denkt  in  Berlin  schon  an  einen  „Deutschen
Zentral-Bauernverein“.  Bisher  sind  es  indes  vorzugsweise  adelige
Großgrundbesitzer,  welche  „Bauernvereine“  gegründet  haben.  Der
Reichskanzler  unterstützt  inzwischen  die  Tendenz  nach  Kräften.

Der  Minden-Ravensbergische  Bauernverein  beschließt  unter
dem  17.  Juli  eine  Adresse  an  den  Reichskanzler,  in  der  es  heißt:  „Auf
Eure  Durchlaucht  setzen  wir  die  beste  Zuversicht,  daß  Sie,  unbeirrt  durch
alles  Geschrei  und  Getobe  derer,  die  nur  sich,  nicht  des  Vaterlandes  Wohl
meinen,  Ihren  Weg  weiter  gehen,  die  äußeren  Feinde  fern  halten  und  im
Innern  jedem  zu  seinem  Rechte  verhelfen,  den  Schwachen  gegen  den  Starken
zu  schützen  und  dem  Übergewichte  der  Kapitalisten  ein  Ende  zu  machen,  die
Steuerlast  in  Staat  und  Gemeinde  durch  weise  Sparsamkeit  ermäßigen  und
gerechter  verteilen  und  im  Frieden  mit  der  Kirche,  Altar  und  Thron  schirmen
und  festigen  werden  Eurer  Durchlaucht  geben  wir  hiermit  die  feierliche
Versicherung,  daß  wir  in  all  diesen  Bestrebungen  gleich  allen  übrigen  wohlgesinnten
  Männern  im  ganzen  Volke  getreu  zu  Ihnen  stehen  und  Gott
bitten,  daß  er  es  Ihnen  wohl  gelingen  lasse.“  Fürst  Bismarck  erläßt
darauf  an  den  Frhrn.  v.  d.  Reck  folgende  Antwort:  „Barzin,  31.  Juli  1882.
Die  Adresse  des  Minden-Ravensberger  Bauernvereins  vom  17.  d.  M.  habe
ich  Ihrem  Wunsche  gemäß  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  und  Könige  vorgelegt,
und  freue  mich,  Ihnen  mitteilen  zu  können,  daß  Se.  Majestät  in  einem
        <pb n="183" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  13—20.)  147

eigenhändigen  an  mich  gerichteten  Schreiben  die  Allerhöchste  Genugtunng
und  die  Hoffnung  ausgesprochen  hat,  daß  die  Bestrebungen  des  Minden-Ravensberger
  Bauernvereins  im  ganzen  Lande  Anklang  und  Nachahmung
finden  möchten.  Se.  Majestät  hat  mir  dabei  befohlen,  den  Unterzeichnern
der  Adresse  den  herzlichen  Dank  für  den  Ausdruck  ihrer  patriotischen  Gesinnung
  zugehen  zu  lassen.  (Gez.)  v.  Bismarck."

13.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  In  Berlin  finden  zahlreiche
Ausweisungen  von  Sozialdemokraten  statt,  was  zu  wirderholten  sozialdemokratischen
  Demonstrationen  bei  der  Abreise  der  Ausgewiesenen
Anlaß  gibt.

14.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Die  Reichsregierung  beschließt
die  Erbauung  eines  Justizpalastes  als  Dienstgebäude  für  das  Reichsgericht
  in  Leipzig,  scheint  also  die  Idee  einer  späteren  Verlegung
desselben  nach  Berlin  aufgegeben  zu  haben.

14.  Juli.  (Sachsen.)  Die  Lage  der  Staatsfinanzen,  welche
sich  seit  der  durchgeführten  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen  wenn
auch  langsam,  so  doch  stetig  gebessert  hat,  dürfte  sich  nach  den  bisherigen
  Ergebnissen  der  Haupt-Staatseinnahmen  am  Ende  der  Finanzperiode
  1882/83  so  gut  gestalten,  daß  man  dem  Voranschlage
der  Regierung  vollkommen  wird  nachkommen  können.  Die  Regierung
  halte  sogar,  wird  offiziös  versichert,  an  der  Hoffnung  fest,  dem
nächsten  Landtage  den  kompleten  Wegfall  des  außerordentlichen  Zuschlages
  zur  Einkommensteuer,  von  dem  in  der  laufenden  Periode  bereits
  60  Prozent  erlassen  wurden,  für  die  kommende  Finanzperiode
in  Vorschlag  bringen  zu  können.

15.  Juli.  (Preußen.)  Der  preußische  Gesandte  bei  der
römischen  Kurie,  v.  Schlözer,  geht  auf  Urlaub  nach  Berlin,  um
mündlichen  Bericht  zu  erstatten  und  neue  Instruktionen  in  Empfang
zu  nehmen.  Die  Unterhandlungen  mit  Rom  sind,  wie  man  allgemein
  annimmt,  so  viel  als  gänzlich  ins  Stocken  geraten,  da  die
Kurie  Preußen  rein  dilatorisch  behandelt.

17.  Juli.  (Preußen.)  Die  Regierung  lehnt  das  Immediatgesuch
  der  rheinischen  Ultramontanen  um  Wiedereinsetzung  des  staatlich
  abgesetzten  Erzbischofs  Melchers  von  Köln  ab.

20.  Juli.  (Preußen.)  Eine  Vertrauensmännerversammlung    
der  schlesischen  Ultramontanen  in  Breslau  stellt  die  für  ihre  Partei
bei  den  bevorstehenden  Landtagswahlen  zu  beobachtende  Wahltaktik
dahin  fest:

„In  den  Kreisen,  in  welchen  wir  nicht  selbständig  Kandidaten  der
Zentrumspartei  durchzubringen  vermögen,  werden  unsere  Wahlmänner  für
denjenigen  Kandidaten  stimmen,  welcher  entschieden  und  ausgesprochenermaßen

10*
        <pb n="184" />
        148  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  24-27.)

folgende  Garantien  gibt:  a)  eventuell  einzutreten  für  Wiederherstellung
der  aufgehobenen  §§  15,  16 und  18  der  Verfassung:  b)  eventuell  für  eine
prinzipielle  Revision  der  Maigesetze;  c)  in  specie  für  die  Forderung  der
Straffreiheit  der  Spendung  der  Sakramente  und  des  Messelesens,  sowie  für
Aufhebung  des  kirchenpolitischen  Gerichtshofes.  Jede  Unterstützung
nationalliberaler  und  freikonservativer  Kandidaten  ist  absolut
  ausgeschlossen.“

21—27.  Juli.  (Deutsches  Reich.)  Vierter  deutscher  Lehrertag
  in  Kassel.  Der  preußische  Kultminister  hat  den  preußischen
Lehrern  neuerdings  wie  schon  im  vorigen  Jahre  den  dazu  erforderlichen
  Urlaub  verweigert  und  es  finden  sich  daher  zu  demselben  nur
gegen  600  Delegierte  und  Teilnehmer  ein.  Es  wird  die  Frage
diskutiert,  ob  die  Schule  Staats-  oder  Kommunalanstalt  sein  solle.
Die  Versammlung  spricht  sich,  jedoch  mit  geringer  Mehrheit,  für
das  erstere  aus.

25.  Juli.  (Preußen.)  Der  vom  Papst  ernannte  neue  Fürstbischof
  Herzog  von  Breslau  entspricht  den  vom  Staate  in  ihn  gesetzten
Hoffnungen  oder  Erwartungen  einer  gemäßigten  und  versöhnlichen
Gesinnung,  weshalb  er  auch  von  der  Regierung  als  persona  grata  bezeichnet
  worden  war,  sehr  wenig,  zunächst  bez.  der  sog.  Staatspfarrer.

In  einem  Schreiben  an  die  Staatspfarrer  seiner  Diözese  erklärt  er
denselben  kurz  und  schneidend,  daß  sie  „nach  dem  Trientiner  Konzil  der
schweren  Zensur  des  Anathema  verfallen  seien,  weshalb  er  ihnen  befehle,
das  von  ihnen  usurpierte  Amt  sofort  niederzulegen  und  sich  jeder  Amtshandlung
  und  geistlichen  Funktion  zu  enthalten.“  Zugleich  erläßt  er  ein
Schreiben  an  den  Kirchenvorstand  in  Geschnitz,  wonach  der  Weltpriester
Sterba  aufgefordert  werden  soll,  die  Pfarrei  zu  verlassen.  Der  Schritt  des
neuen  Bischofs  macht  großes  Aufsehen.  Das  neueste  kirchenpolitische  Gesetz
hat  allerdings  das  Institut  der  Staatspfarrer  beseitigt,  selbstverständlich
aber  doch  nur  für  die  Zukunft.  Die  übrigen  nicht  zahlreichen,  bisher  gewählten
  und  eingesetzten  Staatspfarrer  wurden  dies  nach  dem  Willen  und
unter  dem  Schutze  der  Staatsgewalt  und  haben  erworbene  Rechte,  von  denen
der  Erlaß  des  Bischofs  gar  nicht  spricht.  Einer  derselben  kriecht  indes  sofort
  zum  Kreuze;  die  anderen  dagegen  zögern  und  einer  von  ihnen  droht
dem  Bischof  mit  der  Berufung  an  den  staatlichen  Kirchengerichtshof.

27.  Juli.  (Preußen.)  Hänel,  der  Führer  des  rechten  Flügels
  der  Fortschrittspartei,  versucht  auf  einem  Parteitage  der  holsteinischen
  Liberalen  zu  Neumünster,  ein  Zusammengehen  der  verschiedenen
  liberalen  Gruppen  gegen  die  Konservativen  bei  den  bevorstehenden
  preußischen  Landtagswahlen  zu  Stande  zu  bringen.
Die  Versammlung  geht  auf  seinen  Vorschlag  ein  und  beschließt:

Die  Versammlung  der  Vertrauensmänner  der  liberalen  Partei  in
Schleswig-  Holstein,  getreu  ihren  bisherigen  Bestrebungen,  erklärt  in  Rücksicht
  auf  die  bevorstehenden  Wahlen  zum  preußischen  Landtage:  1)  Es  ist
die  erste  und  oberste  Aufgabe  aller  liberalen  Parteien,  diejenigen  Wahlkreise
zu  gewinnen,  welche  von  den  konservativen  Parteien  besetzt  sind.  2)  Es  ist
        <pb n="185" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Ende  Juli  —  Aug.  2.)  149

demgemäß  erforderlich,  unter  allen  Liberalen,  welche  in  diesem  Zielpunkte
übereinstimmen,  eine  Verständigung  herbeizuführen  und  entstehende  Streitpunkte
  auf  gütlichem  Wege  auszugleichen.  3)  Der  Ausschuß  der  liberalen
Partei  ist  beauftragt,  unbeschadet  der  vollen  Selbständigkeit  der  Kreise,  in
dien  Sinne  zu  wirken  und  auf  Erfordern  seine  Vermittlung  eintreten  zu
lassen.“

Der  Beschluß  entspricht  durchaus  den  Bestrebungen  der  Sezessionisten
  für  die  Herstellung  einer  „großen  liberalen  Partei“  und
auch  die  Nationalliberalen  der  Provinz  bieten  zur  Ausführung  desselben
  die  Hand.  Der  Führer  des  linken  Flügels  der  Fortschrittspartei
  Eugen  Richter  ist  jedoch  entschieden  gegen  den  Beschluß  und
will  von  einem  Zusammengehn  mit  den  Nationalliberalen  nichts
wissen.  Auch  Virchow  ist  nicht  dafür,  bezeichnet  die  letzteren  als
„Dämmerungsliberale“  und  will  mit  dem  Gedanken  verschont  werden,
  eine  große  Phalanx  zu  bilden,  in  welcher  alle  liberalen  Differenzen
  „verkleistert“  werden.  Richter  seinerseits  bezeichnet  die  „große
liberale  Partei“  als  den  „großen  liberalen  Brey“.

Ende  Juli.  (Preußen.)  Die  Landräte  veröffentlichen  auf
Grund  ministerieller  Weisungen  folgende  Bekanntmachung  bez.  der
vom  Reichskanzler  fortwährend  gegen  die  direkten  Steuern  so  energisch
  hervorgehobenen  Steuerexekutionen:

„Das  Finanzministerium  hat  auf  die  Rotwendigkeit  der  Einschränkung
  der  direkten  Staatssteuern  auf  das  durch  das  Staatsinteresse
  wirklich  gebotene  Maß  und  die  Abstellung  der  Häufung  nutzloser
  Exekutionsmaßregeln  hingewiesen.  Zur  Verminderung  unnötiger
Pfändungen  wird  hauptschächlich  beitragen:  1)  eine  genaue  und  vorschriftsmäßige
  Ausführung  der  über  die  Klassensteuerveranlagung    erlassenen  Vorschriften,
  namentlich  die  Freistellung  aller  derjenigen  Personen,  deren  Einkommen
  nicht  zweifellos  den  Satz  der  ersten  Stufe  erreicht,  sowie  solcher
Personen,  bei  denen  die  Uneinziehbarkeit  der  Steuern  schon  durch  früher  gemachte
  Erfahrungen  festgestellt  ist;  2)  durch  Bewilligung  zeitweiser  Stundungen
  in  denjenigen  Fällen,  in  denen  nur  zeitweise  Zahlungsunfähigkeit
vorliegt;  3)  durch  Einführung  der  vierteljährigen  Erhebung  der  Steuern  —
eine  Maßregel,  welche  sich  in  denjenigen  Kreisen,  in  denen  dieselbe  eingeführt  ist,
bewährt  hat.  Es  wird  darauf  ankommen,  die  Fälle  zu  sondern,  in  denen
eine  wirkliches  Unvermögen  zur  Zahlung  vorliegt,  von  denen,  in  welchen
böser  Wille  angenommen  werden  kann,  und  während  in  den  erstgedachten
Fällen  eine  möglichst  schonende  Behandlung  geboten  ist,  wird  in  den  letzteren
Fällen  die  Zwangsvollstreckung  mit  allem  Nachdruck  zu  verfolgen  sein.  Bei
den  Restanten  der  Arbeiterbevölkerung,  welche  sich  nicht  im  Besitze  pfandbarer
  Gegenstände  befinden,  ist  zunächst  zur  Pfändung  von  Lohnforderungen
zu  schreiten,  statt  die  Pfändung  in  körperlichen  Sachen  zu  verfügen,  die
voraussichtlich  doch  nutzlos  sein  würde.“

2.  August.  (Bayern.)  Die  Universität  Würzburg  feiert  ihr
300jähriges  Jubiläum  mit  großem  Glanze  und  unter  lebhafter  Teilnahme
  des  In-  und  Auslandes,  obgleich  die  ultramontane  Mehr-
        <pb n="186" />
        150  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Aug.  2—5.)

heit  der  II.  Kammer  ihr  den  dazu  geforderten  Beitrag  verweigert
hat,  wel  sie  keine  „katholische“  Universität  mehr  sei.
2.  August.  (Preußen.)  Die  „Prov.-Korr.“  regt  die  Er-



richtung  von  Provinzial-  Volkswirtschaftsräten  neben  dem  bestehenden
Staats-Volkswirtschaftsrat  als  Gegengewicht  gegen  die  unbequemen
Handelskammern  an.

4.  August.  (Bayern.)  Die  Kreisregierung  versagt  dem  Be--schlusse
  der  ultramontanen  Mehrheit  beider  Gemeindekollegien  von
München,  die  sämtlichen  bestehenden  Simultanschulen  aufzuheben,  ihre
Genehmigung  und  hebt  bloß  jeden  Zwang  zum  Besuche  derselben  auf.
Die  Mehrheit  der  Gemeindekollegien  beschließt,  sich  gegen  die  Verfügung
  beschwerend  an  das  Ministerium  zu  wenden,  was  freilich
keine  aufschiebende  Wirkung  hat.

Um  den  Zweck  doch  zu  erreichen,  soll  die  Frage  nun  in  anderer
Weise  angegriffen  werden.  Eine  von  dem  katholischen  Männerverein  St.
Stephan  einberufene  größere  Versammlung  beschließt,  die  christlichen  Familienväter
  zu  veranlassen,  ihre  Kinder  für  das  nächste  Schuljahr  in  möglichst
großer  Zahl  in  die  konfessionellen  Schulen  einschreiben  zu  lassen,  wodurch
diese  voraussichtlich  übersetzt  würden  und  der  Magistrat  sich  genötigt  sähe,  in
den  Simultanschulhäusern  konfessionelle  Klassen  zu  errichten.  Dadurch  würden
die  Simultanschulen  selbst  allmählich  in  konfessionelle  Schulen  umgewandelt.

5.  August.  (Preußen.)  Ein  Parteitag  der  Freikonservativen
in  Halle  spricht  sich  gegen  eine  Verschmelzung  mit  den  Deutschkonservativen
  aus.

Hr. v. Kardorff,  einer  der  angesehensten  Führer  der  Partei,  spricht
sich  über  ihre  Stellung  dahin  aus:  Man  rufe  heutzutage  von  allen  Seiten
den  Freikonservativen  ein  memento  mori  zu,  so  daß  es  angebracht  scheine,
zu  prüfen,  ob  die  Partei  fortbestehen  oder  zur  Ruhe  gehen  solle.  In  der
Zeit  nach  Königsgrätz,  als  die  Nationalgesinnten  vom  Fortschritt  sich  losgelöst,
  sei  zugleich  die  kleine  freikonservative  Fraktion  entstanden.  Diese
Fraktion,  welcher  erprobte  Parlamentarier  durchaus  fehlten,  sei  von  allen
Seiten  als  Fehlgeburt  angesehen  worden,  nur  der  alte  Waldeck  habe  erklärt:
  Von  der  Entwiclung  und  Erstarkung  dieser  Partei  hänge  die  Entwicklung
  des  konstitutionellen  Lebens  in  Preußen  überhaupt  ab.“  Die  Ziele
der  Partei  wären  gewesen,  sich  ganz  auf  den  Boden  der  Verfassung  zu  stellen,
die  nationale  Politik  Bismarcks  zu  unterstützen  und  deshalb  Fühlung  mit
den  Nationalliberalen  zu  suchen.  Trotzdem  nun  seit  1874  die  Deutschkonservativen
  ebenfalls  auf  dem  Boden  der  Verfassung  stehen,  existierten  doch
bedeutende  Unterschiede;  vielfach  würden  Freikonservative  willig  gewählt,  wo
Deutschkonservative  gar  keine  Aussicht  hätten.  Den  Hauptvorteil  von  einer
Verschmelzung  beider  würden  die  Fortschrittler  haben;  denn  dann  würden
die  Nationalliberalen,  wo  es  zur  Stichwahl  zwischen  einem  Linksliberalen
oder  Fortschrittler  und  einem  Konservativen  komme,  ersterem  ihre  Stimme
geben.  Er  geht  sodann  auf  die  Stellung  der  Freikonservativen  zu  den
Steuerfragen  ein,  und  erklärt  sich  im  wesentlichen  für  das  Finanzprogramm
der  preußischen  Regierung.  Zu  erhöhen,  resp.  einzuführen  sei  die  Börsen-,
Tabak-,  Getränke-  und  Rübenzuckersteuer.  Auf  die  Kirchenpolitik  übergehend
        <pb n="187" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Aug.  9.)  151

meint  er:  Er  habe  den  Kulturkampf  als  ein  Naturereignis  betrachtet,
welches  infolge  der  gewaltigen  Beräuderungen  Deutschlands  und  des  Papsttums
  eingetreten  sein.  Gegen  die  frühere  Taktik  des  Zentrums  seien  die
schärfsten  Maßregeln  geboten  gewesen,  jetzt  aber  ständen  wir  einem  versöhnlichen
  Papste  gegenüber.  Daß  ein  großer  Teil  der  katholischen  Bevölkerung
endlich  der  Verwilderung  entgegen  gehe,  könne  wohl  der  italienischen  Prälatur,
  nicht  aber  unserer  Regierung  gleichgültig  sein.  Übrigens  sei  auch
zuzugeben,  daß  die  Maigesetzgebung  eine  Menge  Fehler  enthalte.  Eine  Fortsetzung
  des  Kulturkampfes  würde  unter  diesen  Umständen  nur  der  Fortschrittspartei
  zu  gute  kommen,  die  ja  bereits  ihren  Pakt  mit  dem  Zentrum
abgeschlossen  habe.

9.  August.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser  kommt,  wie
alljährlich,  nach  vollendeter  Badekur  in  Gastein  mit  dem  Kaiser
von  Österreich-Ungarn  in  Ischl  zusammen.

9.  August.  (Preußen.)  In  Elberfeld  spricht  sich  auch  die
nationalliberale  Partei  für  ein  Zusammengehn  mit  der  Fortschrittspartei
  bei  den  Wahlen  im  dortigen  Wahlkreis  aus,  nachdem  sich
der  vorgeschlagene  fortschrittliche  Kandidat,  Landrichter  Westerburg-Barmen
  über  seine  Stellung  zu  den  großen  Hauptfragen  in  einem
sehr  gemäßigten  Sinne  und  ganz  im  Gegensatze  zu  den  spezifisch
Richter'schen  Tendenzen  ausgesprochen  hat.  Der  Beschluß  ist  jedoch
nicht  ganz  im  Sinne  Hänels,  indem  er  eine  ausgesprochene  Spitze
gegen  Richter  hat,  und  weil  sich  der  nat.-lib.  Abg.  v.  Eynern  vorher
mit  Nachdruck  nicht  für  eine  große  liberale,  sondern  für  eine  große
Mittelpartei  gegen  die  Extreme  der  Stöcker  nach  rechts  und  der
Richter  nach  links  erklärt  hat.

Die  von  Hrn.  v.  Eynern  abgegebene  Erklärung  lautet:  „Meine
Ansichten  über  die  Parteiverhältnisse  in  unserem  Lande  gehen  dahin:  Gegenüber
  den  Gefahren,  welche  dem  deutschen  Reich  aus  dem  stetigen  Anwachsen
des  Ultramontanismus,  des  Partikularismus  und  der  radikalen  Elemente
des  Sozialismus  drohen,  erachte  ich,  soweit  diese  Gefahren  durch  die  Einwirkung
  der  parlamentarischen  Körperschaften  zu  beseitigen  sind,  die  Anbahnung
  der  Bildung  einer  großen  Mittelpartei  für  erforderlich.  In  diese
Kombination  schließe  ich  nach  rechts  die  gemäßigt  Konservativen,  nach  links
die  Sezessionisten  und  die  Anhänger  des  Herrn  Hänel  ein.  Ich  schließe  aus
nach  rechts  den  Herrn  Hofprediger  Stöcker  und  dessen  Anhang,  nach  links
Herrn  Eugen  Richter  und  dessen  Anhang.  Beide  sind,  so  verschieden  die
Grundsätze  sein  mögen,  von  welchen  sie  ausgehen,  für  ein  Wahl-  und  parlamentarisches
  Bündnis  mit  den  Ultramontanen  und  Partikularisten  reif
und  rufen  durch  die  agitatorische  Art  ihrer  Einwirkung  auf  die  unteren
Volksklassen  Geister  hervor,  deren  sie  nicht  Herr  bleiben  können.  Ich  habe,
soweit  meine  Kenntnis  der  Personen  und  Dinge  reicht,  bei  dem  allgemein
vorhandenen  guten  Willen  der  patriotischen  Unterordnung  unter  das  Ganze
die  Überzeugung,  daß  nach  Besiegung  des  kleinlichen  und  zänkischen  Fraktionsgeistes
  zwischen  den  Anhängern  der  genannten  Richtungen  gegenseitige  Nachgiebigkeit
  geübt  und  damit  eine  Übereinstimmung  in  allen  entscheidenden
grundlegenden  Fragen  erzielt  werden  kann.  Gehen  wir  den  bisherigen  und
jetzigen  Weg  weiter,  so  treiben  wir  meiner  festbegründenten  Ansicht  nach  mit
        <pb n="188" />
        152  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Aug.  10—15.)

Notwendigkeit  entweder  zurück  zum  absolutistischen  Staat,  oder  wir  erreichen
eine  Parteizerklüftung,  welche  jede  Reform  im  Innern  verhindert  und  uns
nach  außen  einflußlos  und  schwach  macht.  Andere  Länder  sollten  uns  als
warnendes  Exempel  dienen.“

10.  August.  (Bayern.)  Die  kal.  Regierung  von  Oberbayern
lehnt  auch  das  Gesuch  der  ultramontanen  Mehrheit  beider  Gemeindekollegien
  von  München,  den  (lib.)  städtischen  Schulrat  Dr.  Rohmeder
in  den  Ruhestand  zu  versetzen,  ab.

In  der  sehr  ausführlichen  Begründung  des  Beschlusses  wird  nachgewiesen,
  daß  dazu  auch  gar  kein  stichhaltiger  Grund  vorgebracht  worden  sei,
daß  der  Gemeindeordnung  eine  Enthebung  definitiv  angestellter  pragmatischer
Gemeindebeamten  völlig  fremd  sei  und  ferner  „alle  Wahrnehmungen  der  kl.
Regierung,  sowie  der  dem  Dr.  Rohmeder  zunächst  vorgesetzten  Behörde  und
selbst  die  Verhandlungen  über  den  vorwürfigen  Antrag  in  den  Gemeindekollegien
  darin  übereinstimmten,  daß  Dr.  Rohmeder  stets  mit  seltener  Berufstüchtigkeit
  und  mit  hingebender  Pflichttreue  seines  Amtes  gewaltet  habe.“

11.  August.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kronprinz  des  deutschen
  Reiches  und  von  Preußen  besucht  den  König  Humbert  von
Italien  in  Monza.

12.  August.  (Preußen.)  Der  „Reichsbote“,  das  Organ  der
protestantischen  Orthodoxen  (Stöcker  etc.)  spricht  sich  aufs  entschiedenste
gegen  die  Bestrebungen  der  Mittelparteien  aus  und  ermahnt  die
konservative  Partei  dringend,  ein  Wahlbündnis  mit  den  Ultramontanen
  einzugehen  und  als  „konservative  Volkspartei“  vorzugehen,
wofür  er  ihr  ein  Programm  mit  einer  langen  Reihe  von  Aufgaben
an  die  Hand  gibt.

—  August.  (Bayern  u.  Württemberg.)  Die  durch  die
Frankfurter  Handelskammer  angeregte  und  von  einer  Reihe  anderer
Handelskammern  unterstützte  Frage  betr.  Beseitigung  der  Übelstände,
welche  durch  die  Verschiedenheit  der  in  den  süddeutschen  Königreichen
und  der  im  deutschen  Reichspostgebiete  geltenden  Postwertzeichen  (Postmarken)
  hervorgerufen  werden,  beschäftigt  die  öffentliche  Meinung
lebhaft.

Die  Regierungen  der  beiden  Staaten  sowohl  als  die  überwiegende
Mehrheit  der  öffentlichen  Meinung  in  denselben  scheinen  wenig  geneigt  zu
sein,  auf  das  ihnen  diesfalls  zustehende  Reservatrecht  zu  verzichten,  da  eine
materielle  Entschädigung  dafür  nicht  leicht  zu  beschaffen  wäre  und  die  Übelstände
  der  Verschiedenheit  stark  übertrieben  würden.  Soweit  sie  wirklich  beständen,

  könnten  sie  leicht  beseitigt  werden,  und  dazu  scheinen  die  Regierungen
auch  bereit  zu  sein.

15.  August.  (Preußen.)  Auch  eine  Versammlung  von  Vertrauensmännern
  der  rheinischen  Zentrumspartei  in  Köln  beschäftigt
sich  mit  der  Wahltaktik  bei  den  bevorstehenden  allgemeinen  Landtagswahlen
  und  beschließt  gleich  ihren  Gesinnungsgenossen  in  Schlesien,
        <pb n="189" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Aug.  16—23.)  153

daß  jede  Unterstützung  der  Nationalliberalen  und  Freikonservativen
absolut  ausgeschlossen  und  bei  einer  engern  Wahl  zwischen  einem
Fortschrittler  und  einem  Nationalliberalen  der  erstere  zu  unterstützen
sei,  immerhin  nur,  wenn  er  in  bestimmtester  Weise  erkläre,  wenigstens
  für  die  Forderung  der  Straffreiheit  des  Messelesens  und  Sakramentspendens
  und  für  die  Abschaffung  des  kirchlichen  Gerichtshofes
stimmen  zu  wollen.

16.  August.  (Preußen.)  Ein  großer  Parteitag  der  Konservativen
  der  Rheinlande  in  Barmen  beschließt  eine  Resolution,  die
in  den  drei  Punkten  gipfelt:  positives  Christentum,  verfassungsmäßige
  Kronrechte  und  Reformpolitik  im  Sinne  der  Botschaft  vom
17.  Novbr.  v.  J.,  und  die  sofort  sowohl  dem  Kaiser  als  dem  Reichskanzler
  unterbreitet  werden  soll.  Stöcker  befürwortet  eifrig  ein  Zusammengehen
  der  Konservativen  mit  den  Ultramontanen,  meint  aber
doch,  daß  „gegen  das  aggressive  Vorgehen  des  katholischen  Klerus  in
jüngster  Zeit  Front  gemacht  werden  müsse“;  nebenbei  erklärt  er  die
Einführung  obligatorischer  Innungen  für  schlechterdings  notwendig.

19.  August.  (Deutsches  Reich.)  In  Folge  der  in  der
ägyptischen  Frage  (s.  Ägypten)  eingetretenen  entscheidenden  Wendung
gehen  drei  weitere  deutsche  Kriegsschiffe  von  Kiel  nach  dem  Mittelmeer
  ab.  Bei  dieser  Gelegenheit  wird  auf  die  stetig  wachsende
Bedeutung  der  deutschen  Kriegsflotte  aufmerksam  gemacht,  die  z.  Z.
nicht  weniger  als  32  Schiffe  in  aktivem  Dienste  habe,  die  in  allen
Meeren  zerstreut  seien.

20.  August.  (Preußen.)  Nach  einer  ministeriellen  Verfügung
  hört  mit  dem  letzten  September  l.  J.  im  ganzen  Umfange
der  Monarchie  die  für  diverse  Blätter  von  der  Regierung  bisher
gezahlte,  zum  Teil  sehr  bedeutende,  Subvention  auf  und  soll  die
gesamte  offiziöse  Presse  reorganisiert  werden.

23.  August.  (Preußen.)  Der  neue  Fürstbischof  Herzog  von
Breslau  rührt  auch  die  Mischehen-Frage  wieder  auf.  Das  Vorgehen
macht  in  Berlin  einen  gewaltigen  Eindruck  und  die  offiziöse  „Nordd.
Allg.  Ztg.“  sieht  sich  veranlaßt,  demselben  in  einem  geharnischten
Artikel  entgegenzutreten.

Der  Konflikt  wird  dadurch  hervorgerufen,  daß  in  mehreren  schlesischen
Parochieen  folgender  Erlaß  angeschlagen  wurde:  „Katholische  Brautleute  können
  eine  vor  Gott  und  der  Kirche  giltige  Ehe  nur  schließen  vor  ihrem  Pfarrer
und  zwei  Zeugen,  und  nur  durch  diese  kirchliche  Eheschließung  das  heilige
Sakrament  der  Ehe  empfangen.  Ist  nur  der  eine  Teil  der  Brautleute
katholisch,  der  andere  aber  protestantisch,  soll  also  eine  Misch-Ehe  eingegangen
  werden,  so  kann  dieselbe  ebenfalls  nur  durch  die  katholische
        <pb n="190" />
        154  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Aug.  26  —  Ende.)

Trauung  kirchlich  erlaubt  geschlossen  werden.  Katholische  Brautleute  sollen
deshalb,  ehe  sie  auf  das  Standesamt  gehen,  um  den  Zivilakt  zu  beantragen,
sich  vorerst  mit  ihren  Taufzeugnissen  bei  dem  Pfarrgeistlichen  melden,  um
das  kirchliche  Aufgebot  und  die  Trauung  zu  bestellen.  Diejenigen  Katholiken,
  welche  mit  einer  bloßen  Zivilverbindung  vor  dem  Standesbeamten
sich  begnügen,  ohne  nachher  sich  kirchlich  trauen  zu  lassen,  werden  von  der
katholischen  Kirche  als  christliche  Eheleute  nicht  anerkannt.  Sie  schließen
sich  dadurch  von  dem  Empfange  der  heiligen  Sakramente  und  den  kirchlichen
Ehrenämtern  als  Paten,  Trauzeugen,  Kirchengemeinde-Vertreter  u.  dgl.  aus;
ihre  Kinder  werden  kirchlich  als  unehelich  betrachtet,  weshalb
auch  die  Mutter  nach  deren  Taufe  keinen  Kirchgang  halten  darf  ebenso
können  bloß  Zivil-Verbundene,  wenn  sie  unbußfertig  sterben,  des  kirchlichen
Begräbnisses  nicht  teilhaftig  werden.  Derselben  kirchlichen  Strafe  machen
jene  katholischen  Eltern  sich  schuldig,  welche  ihre  Kinder  nicht  taufen  lassen.“

26.  August  —  1.  September.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kronprinz
  des  Deutschen  Reiches  und  von  Preußen  inspiziert  wie  alljährlich
  die  bayerischen  und  württembergischen  Truppen.

26.  August.  (Preußen.)  Die  Regierung  oktroyirt  dem  Herzogtum
  Lauenburg  eine  Verordnung  über  die  Vertretung  des  dortigen
  Kommunalverbandes,  da  die  bisherige  Ordnung  mit  dem
1.  Oktober  gesetzlich  abläuft.  Die  Verordnung  ist  wörtlich  gleichlautend
  mit  dem  in  der  letzten  Session  vom  Herrenhause  beschlossenen
  Gesetzesentwurf,  der  wahrscheinlich  auch  vom  Abg.-Hause  angenommmen
  worden  wäre,  wenn  es  noch  beschlußfähig  gewesen  wäre.

—  August.  (Preußen.)  Eine  in  den  von  Treitschke  herausgegebenen
  „preuß.  Jahrbüchern“  erschienene  Arbeit  des  gew.  badischen
  Staatsministers  v.  Jolly  über  den  „Kirchenstreit  in  Preußen"“
macht  ungewöhnliches  Aufsehen.

Von  allgemeinstem  Interesse  ist  der  letzte  Teil  des  Aufsatzes,  welcher
die  positiven  Ziele  des  Bündnisses  der  Deutschkonservativen  mit  dem  Zentrum
auf  dem  Gebiete  der  Kirche,  der  Schule  und  der  Wissenschaft  erörtert  und
den  Nachweis  führt,  daß  diese  Ziele  in  schroffem  Gegensatz  zu  den  Aufgaben
des  christlich  paritätischen  Staates    stehen.  „Unsere  Staaten“,  schreibt  Jolly,
„sind  christlich  und  werden  es  notwendig  immer  bleiben,  da  unser  Volk  nach
seiner  geschichtlichen  Entwicklung  in  allen  seinen  Anschauungen  und  seiner
ganzen  Gesittung  christlich  ist.  Dagegen  haben  sich  unsere  Staaten  über
die  Konfessionen  erhoben  und  dürfen  von  dieser  Höhe  nicht  wieder  herabsteigen
  Das  konservativ-klerikale  Bündnis  stellt  diese  Zumutung  an  den
Staat,  und  wird  es  auch  sein  Endziel  wegen  der  inneren  Unmöglichkeit  desselben
  nicht  erreichen,  so  ist  doch  sehr  zu  wünschen,  daß  dem  Bund  überhaupt
  keine  Früchte  entsprießen;  sie  würden  dereinst  nicht  unter  den  Siegen
Preußens  und  Deutschlands  verzeichnet  werden,  und  jeder  Schritt  vorwärts
in  der  Richtung,  welche  die  Verbündeten  verfolgen,  droht  zu  einem  verhängnisvollen
  Rückschritt  in  der  preußisch-deutschen  Entwicklung  zu  werden.“

—  August.  (Elsaß-Lothringen.)  Ein  Zirkular  der  Straßburger
  kaiserlichen  Tabakmanufaktur  offeriert  den  deutschen  Händlern,
  ihnen  ihre  Produkte  in  Zukunft  auch  ohne  die  Etikette  der
        <pb n="191" />
        Da  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Anf.  Sept.)  155

Fabrik  zu  liefern  und  sie  so  in  den  Stand  zu  setzen,  dieselben  auch
unter  anderer  Etikette  verkaufen  zu  können.  Der  verzweifelte  Schritt
der  Manufaktur  wird  von  der  Presse  einer  geradezu  vernichtenden
Kritik  untergzogen,  indem  sie  dadurch  ihren  zahlreichen  Mißgriffen
die  Krone  aufgesetzt  habe.

Anfang  September.  (Deutsches  Reich.)  In  Frankfurt  a.  M.
werden  die  Einleitungen  zur  Gründung  einer  „deutschen  Kolonial-Gesellschaft“
  getroffen  und  wird  dazu  vorerst  ein  provisorisches  Comité

 

niedergesetzt.
Über  die  der  neuen  Gründung  vorschwebenden    Ziele  wird  berichtet:
es  handle  sich  nicht  um  ein  Unternehmen  welches  kapitalistische  Zwecke  verfolge

  oder  damit  irgend  ein  Kolonisationsprojekt    in  die  Hand  nehmen  wolle,
sondern  um  die  Gründung  eines  Vereins,  der  den  verschiedenen  deutschen
Niederlassungen  in  Südafrika,  Südamerika  etc.  einen  gemeinsamen  moralischen
  Rückhalt  gewähren  und  außerdem  jede  berechtigte  Bestrebung  zur  Errichtung
  deutscher  Kolonien  mit  seinem  Einflusse  unterstützen  solle.

1.  September.  (Preußen.)  Der  preußische  Gesandte  beim
Vatikan  v.  Schlözer  kehrt  wieder  nach  Rom  zurück.

1.  September.  (Preußen.)  Ein  Reskript  des  Ministers  des
Innern  an  den  Magistrat  von  Berlin  teilt  demselben  mit,  daß  die
Auflösung  der  dortigen  Stadtverordneten-Versammlung  behufs  Neueinteilung
  der  städtischen  Wahlkreise  eine  beschlossene  Sache  sei,  nachdem
  der  Kaiser  die  Einwendungen  des  Magistrats  gegen  die  Maßregel
  als  nicht  begründet  abgewiesen  habe.  Die  Auflösung  soll  erfolgen,
  sobald  der  Magistrat,  der  Forderung  des  Ministers  entsprechend,
  die  neuen  Wahlbezirke  festgestellt  haben  wird.  Der  Magistrat
  beschließt  (unter  d.  19.  d.  M.)  sich  trotz  seiner  gegenteiligen
Rechtsüberzeugung  und  unter  Wahrung  seines  Standpunktes  dem
Willen  der  Regierung  zu  fügen.

Die  Frage  wird  mit  größerem  Eifer  behandelt,  als  sie  eigentlich  verdient.
  Denn  im  Grunde  sind  alle  dabei  beteiligten  Faktoren  darüber  einverstanden,
  daß  es  unerläßlich  sei,  die  Wahlkreise  mit  der  Vevölkerungsziffer
  in  Einklang  zu  setzen.  Nur  über  die  Mittel  und  Wege  gehen  die
Ansichten  auseinander.  Der  Magistrat  hält  weder  die  Anwendung  des  §  79
der  Städte-Ordnung,  welcher  eine  Auflösung  der  Stadtverordneten-Versammlung
  von  oberaufsichtswegen  zuläßt,  für  anwendbar,  da  die  Stadtverordnetenversammlung
  zu  einer  solchen  keine  Veranlassung  gegeben  hat,  noch
vindiziert  er  sich  auf  Grund  der  Städte-Ordnung  das  Recht,  ohne  Gesetz
eine  vollständige  Neubildung  der  Stadtverordneten-Versammlung  vorzunehmen.
Es  fragte  sich  jetzt,  ob  der  Magistrat,  trotz  der  gegenteiligen  Erklärung  des
Ministers  des  Innern,  auf  seiner  Ansicht  beharre,  was  zweifellos  zu  einem
schweren  Konflikt  mit  der  Regierung  geführt  hätte,  oder  ob  er,  unter  Vorbehalt
  seiner  Rechtsauffassung  die  von  dem  Minister  des  Innern  vertretene
Auslegung  der  Städte-Ordnung  akzeptiere,  wozu  er  sich  entschließt.
        <pb n="192" />
        156  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  1  —5.)

1.  September.  (Bayern.)  In  einem  Landesverratsprozesse
(wegen  Auslieferung  militärischer  Aktenstücke,  namentlich  des  deutschen
  Mobilisierungsplans)  werden  die  Angeklagten,  ein  gewisser
Reeser,  ein  Abenteurer,  der  sich  Baron  de  Graillet  nennt  und  schon
zweimal  wegen  Betrug  bestraft  erscheint,  und  Frhr.  E.  v.  Kreittmayer
verurteilt.  Neeser  erscheint  nach  dem  Urteil  zweifellos  als  ein  Agent
der  französischen  Regierung  und  stand  in  Verbindung  mit  der  französischen
  Gesandtschaft  in  München  und  Berlin.

2.  September.  (Deutsches  Reich.)  Die  Feier  des  Sedantages
  findet  im  größten  Teile  des  Reichs  in  der  bisherigen  Weise
statt  und  die  in  einzelnen  Kreisen  zu  Tage  getretene  Tendenz,  die
Feier  mit  Rücksicht  auf  die  Gefühle  der  Franzosen  zu  beschränken
oder  ganz  zu  unterlassen,  vermag  doch  nicht  durchzuschlagen.

2.  September.  (Preußen.)  Bischof  Herzog  von  Breslau
sieht  sich  veranlaßt,  in  der  Mischehenfrage  eine  kleine  Konzession  zu
machen,  indem  er  die  mildere  Praxis  der  katholischen  Kirche  gegenüber
  den  strengeren  Bestimmungen,  des  Tridentinums,  wie  sie  in
dem  größten  Teil  seiner  Diözese  bisher  gehandhabt  wurde,  auf  die
ganze  Diözese  ausdehnt.  Von  einer  prinzipiellen  Konzession  ist  freilich
  keine  Rede.  Dagegen  verschwindet  die  Frage  durch  seinen  Erlaß
wenigstens  momentan  wieder  von  der  politischen  Bildfläche.

3.  September.  (Baden.)  Großes  Eisenbahnunglück  in  Hugstetten
  bei  Freiburg.  Eine  Untersuchung  wird  eingeleitet.  Schon
jetzt  aber  wird  die  öffentliche  Meinung  darauf  aufmerksam  gemacht,
daß  die  Tendenz  der  Volksvertretung  in  Baden  und  anderwärts,
an  den  Betriebskosten  der  Eisenbahnen  möglichst  zu  sparen  und  das
Betriebspersonal  zu  diesem  Ende  hin  möglichst  zu  reduzieren,  an
den  in  letzter  Zeit  sich  häufenden  Eisenbahnunfällen  nicht  ohne  Mitschuld
  sein  dürfte.

5—14.  September.  (Deutsches  Reich.)  Die  Kaiser-Manöver
des  5.  und  6.  deutschen  Armeekorps  in  Schlesien  fallen  nicht  nur
überaus  glänzend,  sondern  auch  militärisch  im  höchsten  Grade  befriedigend
  aus.  Außer  dem  Kaiser,  der  sich  den  erforderlichen  Anstrengungen
  trotz  seines  hohen  Alters  noch  vollkommen  gewachsen
zeigt,  nehmen  an  denselben  der  Kronprinz,  die  Kronprinzessin  und
alle  preußischen  Prinzen  teil,  sowie  außerdem  der  Großfürst  und
die  Großfürstin  Wladimir  von  Rußland  und,  auf  besondere  Einladung
  hin,  der  Kronprinz  Rudolf  von  Österreich-Ungarn.
        <pb n="193" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (—  Sept.)  157

Den  Eindruck,  welchen  die  Manöver  auf  die  fremden  Offiziere  hervorgebracht
  haben,  schildert  der  Korrespondent  der  „Times“  als  den  vorteilhaftesten.
  Wohl  keiner  der  Offiziere  könne  sich  dem  Eindruck  entzogen  haben,
daß,  wenn  die  ganze  deutsche  Armee  dem  5.  und  6.  Armeekorps  gleiche,  dieselbe
  als  Kriegsinstrument  von  der  Vollkommenheit  nicht  weit  entfernt  sei.
Zweifellos  hätte  sie  einige  Eigenheiten  der  Organisation  und  der  physischen
Zusammensetzung,  welche  sie  in  Ländern  wie  Indien  und  Ägypten  weniger
wirksam  machen  müßte,  als  eine  gleich  große  Anzahl  britischer  Soldaten,
deren  gefährlichster  Gegner  regelmäßig  die  Elemente  der  Natur  sind;  aber
auf  dem  Kontinent  müsse  diese  Heeresmacht  allerdings  von  den  Mächten  gefürchtet
  werden,  welche  das  von  einem  solchen  Heere  bewachte  stolze  und
kräftige  Reich  hassen.

—  September.  (Deutsches  Reich.)  Ein  Universitätsprogramm
  des  Prof.  Schlottmann  in  Halle,  das  vor  einigen  Monaten
lateinisch  unter  dem  Titel  „Erasmus  redivivus“  erschienen  war  und
schon  damals  zu  einem  erbitterten  Angriff  des  ultramontanen  Zentrums
  im  Reichstage  Anlaß  gegeben  hatte,  erscheint  nunmehr  auch
deutsch  u.  d.  T.:  „der  deutsche  Gewissenskampf  gegen  den  Vatikanismus“
  und  macht  durch  Inhalt  und  Sprache  in  weiten  Kreisen  tiefen

Eindruck.

Die  Schrift  will  nichts  Neues  geben,  sondern  lediglich  eine  übersichtliche,
  aber  durch  die  Wucht  der  Tatsachen  ungemein  eindringliche  Zusammenstellung
  des  geschichtlichen  Stoffes,  indem  sie  davon  ausgeht,  daß  nur
den  Wenigsten  unter  den  Gebildeten  jene  Ereignisse  im  Vatikan  noch  alle
gegenwärtig  sind,  und  was  das  Schlimmste  sei:  die  vatikanische  Kirche  besitze
  in  der  Kunst  des  Vergessens  und  Vergessenmachens  eine  Virkuosität,  wie
keine  zweite  Institution  der  Welt.  „Solchen  Verdunkelungen  wirksam  zu
begegnen,  es  dem  gegenwärtigen  Geschlechte  tief  einzuprägen,  welchen  Gefahren
  es  unrettbar  entgegengeht,  wenn  es  nicht  der  Gewissenlosigkeit  der
gegenwärtig  im  Vatikan  herrschenden  Koterie  gegenüber  das  Banner  des
deutschen  Gewissens  hoch  hält  und  sich  um  dasselbe  schart,  —  das  ist  der

Zweck  der  Schrift.  Es  ist  bekannt,  daß  die  Mehrzahl  der  deutschen  Bischöfe
in  Betreff  des  Dogmas  von  der  Unfehlbarkeit  des  Papstes  in  schmählicher
Weise  hintergangen  worden  sind.  Hat  ja  doch  Pio  nono  noch  am  Tage  vor
der  Verkündigung  des  Dogmas  zu  dem  auf  den  Knieen  vor  ihm  liegenden
und  um  Zurücknahme  des  Dogmas  flehenden  Bischof  Ketteler  gesagt,  er  wisse
gar  nicht  genau,  welches  der  Inhalt  des  zu  verkündigenden  Dogmas  sei.
Dies  und  das  ganze  im  Finstern  schleichende  Treiben  der  allmächtigen
Jesuiten,  die  klägliche,  manchmal  bemitleidenswerte  Unterwerfung  aller  Bischöfe,
  sogar  des  Bischofs  Hefele  von  Rottenburg  den  unerhörten  Druck  auf
die  Gewissen  Unzähliger,  die  demoralisierenden  Folgen  des  sacrificio  dell'
intelletto,  die  Barbarei  gegen  eine  schutzlose  Nonne,  die  in  Folge  dessen  in
Deutschland  erwachte  Reaktion,  die  Vertreibung  der  Jesuiten,  die  Maigesetzgebung
  mit  ihren  Licht-  und  Schattenseiten  und  endlich  die  Aussichten  auf
die  Zukunft  —  das  alles  schildert  die  Schrift  in  marliger,  oft  an  Ticitus
bald  bewußt  bald  unbewußt  sich  anlehnender,  eben  darum  aber  auch  leidenschaftsloser,
  nur  aus  Überzeugung    erweckenwollender  Sprache.“

—  September.  (Preußen.)  Der  Minister  des  Innern  von
Puttkamer  ordnet  durch  einen  Erlaß  eingehende  Erhebungen  über
        <pb n="194" />
        158  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  6.)

die  steigende  Auswanderung  der  letzten  Jahre  namentlich  nach
Nordamerika  an,

um  zu  einem  Entschluß  zu  kommen,  ob  und  wie  es  angänglich  sei,
den  hierbei  zu  Tage  getretenen  Übelständen  in  wirksamer  Weise  entgegenzutreten,
  damit  Auswanderer  vor  dem  Verlassen  des  Vaterlandes  zur  Erfüllung
zweifellos  bestehender  öffentlicher  wie  privatrechtlicher  Verpflichtungen,  insbesondere
  der  aus  dem  Gemeindeverbande,  der  Familienangehörigkeit,  dem
Dienst-  oder  Arbeiter-Vertragsverhältnisse  sich  ergebenden  Verbindlichkeiten
angehalten  werden  können.“

6.  September.  (Deutsches  Reich.)  Die  halbamtl.  preuß.
„Prov.-Korr.“  spricht  sich  im  Interesse  der  Einführung  neuer  indirekter
  Steuern  von  Seite  des  Reichs  gegen  eine  Reform  der  direkten
  Steuern  in  Preußen  und  eine  dabei  allerdings  unausweichliche
  schärfere  Heranziehung  des  Kapitals,  um  die  untersten  Stufen
der  Klassensteuer  ganz  zu  beseitigen  —  wie  es  der  nun  abgetretene
Finanzminister  Bitter  beabsichtigt  und  v.  Bennigsen  in  seiner  Reichstagsrede
  vom  15.  Juni  neuerdings  angeregt  hatte  —  in  einer  Weise
aus,  die  geradezu  allgemeines  Erstaunen  hervorruft  und  von  allen
Seiten,  namentlich  auch  von  der  konservativen  „Kreuzztg.“  und  der
freikonservativen  „Post“  energisch  zurückgewiesen  wird.

Die  Hauptstelle  des  Artikels  der  „Prov.  Korr.“  lautet:  „Wollte  der
Staat  sich  getrauen,  seinen  Bedarf  überwiegend  dem  großen  Kapital  zu  entnehmen
  mittelst  hoher  progressiver  Vermögenssteuern,  Erbschaftssteuern    prozentualer
  und  progressiver  Besteuerung  der  Börsengeschäfte  u.  s.  w.,  so  würde
er  den  größten  materiellen  Hebel  jeder  eigentlichen  Zivilisation,  nämlich  die

Kapitalbildung  und  das  zu  derselben  gehörige  Operationsfeld  des  Kapitals
auf  seinem  Boden  zerstören.  Die  Folge  einer  solchen  Steuerpolitik  würde
sein,  daß  das  deutsche  Volk  zum  Teil  sich  der  Kapitalbildung  entwöhnte,
um  wirtschaftlich  und  ebenso  in  allen  andern  Beziehungen  unaufhaltsam  auf
die  Stufe  der  Barbaren  zu  sinken.  Ein  anderer  Teil,  welcher  dem  Trieb
der  Kapitalanlage  als  dem  Erbteil  einer  langen  Kulturgewohnheit  zu  folgen
fortfahren  würde,  dürfte  sich  dazu  den  Boden  des  Auslandes  aufsuchen,  ohne
dadurch  der  zunehmenden  heimatlichen  Barbarei  Zu  steuern.  Der  Trieb  der
Kapitalbildung  ist  kein  Naturtrieb,  sondern  eine  Eigenschaft,  welche  der
menschliche  Charakter  durch  die  Kultur  erwirbt  und  welche  gepflegt  und  geschont
  sein  will.  In  einem  großen  Teil  der  Menschheit,  vielleicht  in  dem
zahlreichsten,  erheben  sich  ganze  Bevölkerungsschichten  noch  nicht  über  ein
leichtsinniges  oder  ein  resigniert  stumpfes  aus  der  Hand  in  den  Mund  leben.
Fängt  man  an,  die  Gewohnheit  der  Kapitalbildung  mit  Hindernissen  zu
umgeben  und  gleichsam  Strafen  darauf  zu  setzen,  so  könnte  man  selbst  bei
einem  alten  Kulturvolk  überraschend  schnell  zur  Ausrottung  dieser  Eigenschaft
  und  damit  des  ersten  Hebels  der  Kultur  gelangen.“  In  ihrer  folgenden
  Nummer,  acht  Tage  später,  nimmt  die  „Prov.  -Korr.  “  ihre  Äußerungen
als  „Mißverständnis"  so  viel  als  zurück:  sie  habe  nur  eine  „rein  theoretische"
Ansicht  ausgesprochen,  daß,  wenn  „vorwiegend“  das  mobile  Kapital  zur  Befriedigung
  des  Bedürfnisses  herangezogen  würde,  die  Kapitalsbildung  nicht
nur  erschwert,  sondern  unmöglich  gemacht  würde,  ein  Satz,  den  weder  Freund
noch  Feind  bestreite,  und  fügt  dann  hinzu:  „Der  Frage  selbst,  ob  das  mobile
  Kapital  in  irgendeiner  Form,  entweder  im  Wege  der  Kapitalrentensteuer
        <pb n="195" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  10.)  159

oder  der  Erbschaftssteuer  oder  der  prozentualen  Börsensteuer,  zur  Deckung
des  Staatsbedarfs  mit  heranzuziehen  sei,  sollte  damit  keineswegs  präjudiziert
werden;  namentlich  wurde  auch  nicht  ausgesprochen,  daß  die  Staatsregierung
diesen  Weg.  überhaupt  für  unzulässig  erachtet.“

10.  September.  (Deutsches  Reich.)  Eine  Bauernversammlung
  in  Roßbach  (Bayern),  die  so  zahlreich  ist,  daß  sie  wegen  Mangels
  an  hinreichenden  Räumlichkeiten  unter  freiem  Himmel  abgehalten
wird,  beschließt  unter  dem  Vorsitz  des  Frhrn.  v.  Thüngen-Roßbach
die  Gründung  eines  fränkischen  Bauernvereins  „zum  Schutze  und
der  Erhaltung  des  Bauernstandes“  und  genehmigt  einstimmig  ein
ihr  vom  Vorsitzenden  vorgeschlagenes  Programm.  Ein  vom  Vorstand
  an  den  Reichskanzler  gerichtetes  Telegramm  wird  von  demselben
  sofort  beantwortet:

Das  Programm  lautet:  „Zur  Hebung  der  schwer  darniederliegenden
Landwirtschaft,  sowie  zur  Erhaltung  eines  gesunden,  leistungsfähigen  Bauernstandes
  und  damit  eines  blühenden  Staatswesens  sind  folgende  wirtschaftliche
  und  gesetzliche  Maßregeln  unerläßlich:  1)  Größtmogliche  Sparsamkeit
im  Haushalte  des  Reiches,  des  Staates,  der  Kreise,  Distrikte  und  Gemeinden,
und  Rückkehr  zu  einer  durch  die  Verhältnisse  dringend  gebotenen  weisen  Beschränkung
  und  Einfachheit.  2)  Revision  der  Gesetze  über  Heimat,  Verehelichung
  und  Armenwesen  zur  Verminderung  der  Gemeindelasten.  3)  Gründliche
  Steuerreform  behufs  Entlastung  des  Grundbesitzes  und  der
erwerbenden  Volksklassen  und  schärferer  Heranziehung  des  zur  Zeit  höchstbegünstigten
  großen  Geldkapitals.  Abzug  der  Schuldzinsen  bei  Grund-,
Haus-  und  Gewerbesteuer.  4)  Ausdehnung  und  Erweiterung  des  indirekten

Steuersystems  behufs  Gewinnung  von  Mitteln  zum  Erlaß  direkter
Steuern  und  Minderung  der  Gemeinde-Umlagen.  Mäßige  Verzollung
  der  Eingangswaren  zum  Schutz  der  vaterländischen  Arbeit  insonderheit
  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  gegen  die  übermächtige  Konkurrenz
des  Auslandes.  5)  Abänderung  des  jetzigen  Branntweinsteuergesetzes,  damit

auch  der  kleine  Brenner  bestehen  kann.  (Schanksteuer,  Besteuerung  des
Zwischenhandels)  6)  Revision  des  Gebührengesetzes  behufs  Gleichstellung
des  Grundbesitzes  mit  dem  beweglichen  Vermögen.  Demgemäß:  Abminderung
  der  Taxen  bei  Verträgen  über  Immobilien  und  Besitzveränderungen
auf  drei  vom  Tausend  unter  Abzug  der  Schulden.  Aufhebung  der  Taxen
bei  Hypothekenbestellungen  und  öffentlichen  Versteigerungen.  Einführung
einer  Börsensteuer  nach  Prozenten  des  Umsatzes  mit  mindestens  1  vom
Tausend.  7)  Schaffung  einer  dem  Wesen  des  Grundbesitzes  entsprechenden
Erbfolgeordnung.  8)  Übernahme  der  bäuerlichen  Hypothekenschulden
  durch  den  Staat  nach  Art  der  Grundablösung  unter
Verwandlung  derselben  in  eine  unkündbare  Rentenschuld  mit
jährlicher  Tilgung.  9)  Abänderung  der  Bestimmungen  über  Zwangsversteigerungen
  (Subhastations-  und  Exekutionsordnung),  damit  nicht  die
Bauerngüter  um  Schleuderpreise  in  die  Hände  der  Wucherer  und  Güterschlächter
  fallen.  Freilassung  des  zur  Fortführung  der  Wirtschaft  nötigen
Teils  an  Gebäuden,  Grundstücken,  Vorräten,  Gerätschaften  und  Vieh  von
der  Zwangsversteigerung.  Heimstättengesetz.  10)  Schaffung  staatlicher,  bezw.
genossenschaftlicher  Pfandbriefinstitute  (Landschaften)  für  den  Grundkredit,
desgleichen  Raiffeisen'scher  Darlehenskassen  für  den  Personalkredit,  letztere
womöglich  in  allen  Landgemeinden,  und  Unterstützung  derselben  aus  öffent-
        <pb n="196" />
        160  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  10—11.)

lichen  Mitteln  gegen  mäßigen  Zinsfuß.  11)  Umwandlung  der  sogen.
Reichsbank  in  eine  wirkliche  Reichsanstalt.  Beseitigung  des  Vorrechts  der
Zettelbanken  zur  Geldfabrikation.  Ausgabe  von  Reichsnoten  an  Stelle
der  Banknoten  und  Übermittelung  derselben  an  die  genossenschaftlichen
Geld-Institute  gegen  niedersten  Zinsfuß,  damit  auch  der  kleine  Mann
zu  billigem  Gelde  gelangt.  12)  Einführung  der  vertragsmäßigen  Doppelwährung
  an  Stelle  der  Goldwährung,  damit  die  durch  die  Silberentwertung
herbeigeführte,  nur  den  großen  Geld-  und  Börsenmännern  zugute  kommende
Verteuerung  des  Geldes  beseitigt  und  die  gesunkenen  Güter-  und
Warenpreise  wieder  gehoben  werden.“  In  dem  Telegramm  an
Bismarck  spricht  v.  Thüngen  Namens  des  Vereins  die  Hoffnung  der
„Durchführung  Ihrer  großen,  wahrhaft  freisinnigen  Gedanken  über  Steuerund
  Sozialreform  trotz  des  unverständigen  und  kleinlichen  Widerstandes
selbstsüchtiger  Interessenkreise  aus.  Der  deutsche  Bauer,  wie  überhaupt
  alles,  was  ehrlich  arbeitet  und  schafft  im  Deutschen  Reiche,  wird  und
muß,  wenn  nicht  verführt  und  mit  Blindheit  geschlagen,  Euer  Durchlaucht
treu  zur  Seite  stehen  im  Kampfe  gegen  kurzsichtige  und  verkommene  politische
Krähwinkelei  und  parlamentarische  Herrschbegier."  In  seiner  Antwort
teilt  Fürst  Bismarck  die  „Hoffnung,  daß  alle  Bauern,  welche  zur  selbständigen
  Prüfung  ihrer  Interessen  gelangen,  mit  praktischem  Verstande  das
Richtige  wählen  werden,  und  sieht  in  jedem  Bauernverein,  der  gegründet
wird,  ein  neues  Organ  bäuerlicher  Selbständigkeit.“

10.  September.  (Elsaß-Lothringen.)  Die  Straßburger
Handelskammer  spricht  sich  in  ihrem  eben  erschienenen  Jahresberichte
für  1881  gegen  das  Tabakmonopol  dahin  aus:

„Unsere  Berichte  enthalten  zahlreiche  Dokumente,  die  von  der  Lebhaftigkeit
  und  Energie  zeugen,  mit  welcher  unsere  Vorfahren  seit  Beginn

des  Jahrhunderts  Namens  der  Freiheit  des  Handels  und  der  Industrie  fortwährend
  gegen  das  Monopol  gekämpft  haben.  Wie  diese  erklären  wir  uns
einstimmig  und  aus  Überzeugung  als  entschlossene  Gegner  des  Monopols,
weil  es  für  den  freien  Aufschwung  des  Ackerbaues,  dessen  Wirkungskreis  es
in  willkürlicher  Weise  einschränkt  und  dessen  Produktion  es  gebieterisch  Preise
aufdrängt,  die  durch  freie  Konkurrenz  allein  festgestellt  werden  sollten,  ein
Hindernis  ist;  weil  es  der  Industrie  und  dem  Handel  ohne  Ersatz  eine  der
einträglichsten  Branchen  ihrer  Tätigkeit  raubt;  weil  es,  einzig  und  allein
zu  einem  fiskalischen  Zweck  ersonnen  und  durch  besoldete  Agenten  verwaltet,
die  Anspannung  und  den  Eifer  nicht  gibt,  wodurch  die  Privatindustrie  alle
möglichen  Fortschritte,  die  bei  einer  Fabrikation  sowohl  bezüglich  der  Vervollkommnung
  der  Produkte  als  auch  bezüglich  der  Wohlfeilheit  erreicht
werden  können,  zu  erzielen  im  Stand  ist;  weil  es  endlich  einen  bedauernswerten
  Präzedenzfall  bildet,  der  anderen  Absorbierungsgelüsten  seitens  des
Staates  den  Weg  bahnt.“

11—12.  September.  Internationaler  Antisemiten-Kongreß  in
Dresden.  Es  haben  sich  dazu  ca.  300  Teilnehmer  meist  aus  Dresden,
  Berlin  und  Norddeutschland,  einige  20  Österreicher  und  Ungarn
und  einige  wenige  Ausländer  eingefunden.  Die  Öffentlichkeit  der
Verhandlungen  wird  ausgeschlossen  und  nur  den  Reportern  einiger
antisemitischer  Zeitungen  die  Teilnahme  zugestanden,  wenn  sie  sich
auf  Ehrenwort  verpflichten,  ihre  Berichte  vor  deren  Absendung  dem
        <pb n="197" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  11—12.)  161

Vorstand  zur  Durchsicht  vorzulegen.  Major  a.  D.  v.  Bredow
(Berlin)  wird  zum  ersten,  v.  Simonyi  (Pest)  zum  zweiten  Vorsitzenden
  gewählt.  Die  Versammlung  ist  über  die  Mittel  zur  Lösung
der  Judenfrage,  ob  gewaltsam  oder  nicht,  keineswegs  ganz  einig,
einigt  sich  aber  schließlich  einstimmig  über  eine  Reihe  von  Thesen
und  über  ein  Manifest  an  die  Regierungen,  Parlamente  und  Völker
Europas  und  Nordamerikas.

Die  Einladung  zu  dem  Kongreß  trug  u.  A.  die  Unterschriften
von  Dr.  phil.  Henrici  (Berlin),  Istoczy  (Ungarn),  Dr.  theol.  Hoffmann
(Breslau),  Onody  (Ungarn),  Stocker  (Berlin),  v.  Thüngen-Roßbach  (Bayern),
v.  Zerboni  (Wien).  In  den  Verhandlungen  erklären  zunächst  Dr.
Förster  (Berlin),  die  Juden  könnten  unter  den  arisch-  christlichen  Völkern
nicht  einmal  geduldet,  höchstens  ignoriert  werden;  ehe  man  in  der  Judenfrage
  nicht  mit  radikalen  Mitteln  vorgehe,  werde  es  keine  Ruhe,  höchstens
einmal  einen  Waffenstillstand  geben,  und  Dr.  Henrici  (Berlin),  er  halte
es  für  unbedingt  erforderlich,  die  Juden  aus  Deutschland  herauszubringen;
eine  andere  Lösung  gebe  es  nicht;  er  wolle  gerade  nicht  eine  gewaltsame
Austreibung,  aber  auf  gesetzlichem  Wege  müsse  man  und  zwar  so  schnell
als  möglich  die  Juden  aus  allen  christlichen  Staaten  vertreiben.  Solchen
Neigungen  tritt  jedoch  Hofprediger  Stöcker  (Berlin)  als  „fast  zu  ideal,
nicht  ausführbar,  beinahe  phantastisch"  entgegen  mit  dem  offenen  Geständnis,
  daß  die  antisemitische  Partei  noch  eine  schwache  sei  und  daß,
wenn  es  in  Deutschland  jetzt  zur  Volksabstimmung  käme,  ob  die
Semiten  oder  die  Antisemiten  ausgetrieben  werden  sollten,  die
Abstimmung  zweifellos  zu  Gunsten  der  letzteren  Maßregel  ausfallen

  würde.  Die  von  einer  Kommission  vorberatenen,  von  Stöcker  vorgeschlagenen
  und  einstimmig  angenommenen  Thesen  lauten:  „1)  Die  gegenwärtige
  Stellung  der  Juden  ist  für  sie  selbst  und  für  alle  Kulturvölker
eine  Gefahr,  für  manche  Nation  schon  jetzt  der  Grund  materiellen  und  geistigen
  Verderbens.  Eine  internationale  Vereinigung  zu  dem  Zweck,  die  Übermacht
  des  judentums  zn  brechen,  ist  eine  unabweisbare  Kulturaufgabe  der
christlichen  Welt.  2)  Die  Judenfrage,  obwohl  in  der  Verschiedenheit  des
Stammes  und  Glaubens  begründet,  ist  in  ihrer  Erscheinung  keine  bloße
Rassen-  oder  Religionsfrage,  sondern  eine  universelle  Frage  kulturhistorischen,
politischen,  sozialpolitischen  und  sittlich-religiösen  Charakters.  3)  Der  Einfluß
  der  Juden,  nicht  im  Verhältnis  zu  ihrer  Zahl  und  keineswegs  durch
höhere  Begabung  bewirkt,  beruht  auf  der  rücksichtslosen  Erwerbung  und
Verwendung  der  Geldmacht  und  auf  der  Feindschaft  gegen  das  christliche
Staats-  und  Gesellschaftsleben,  in  der  dadurch  bedingten  Macht  über  die
schwachen  und  schlechten  Elemente  der  Nationalitäten,  endlich  auf  der  Mangelhaftigkeit
  unserer  gegenwärtigen  gesellschaftlichen  und  politischen  Zustände.
4)  Vom  politischen  Gesichtspunkte  und  nach  ihrer  Verheißung  bestimmt  eine
eigene  Nation  zu  bleiben,  durch  Abstammung,  Sprache  und  Kultur  international
  verbunden,  durch  die  Ehe  untereinander,  sowie  durch  Reinigungsund
  Speisegesetze  als  eine  Kaste  charakterisiert,  sind  die  Juden  als  solch
unfähig,  organische  Bestandteile  irgend  eines  christlichen  Volkes  zu  bilden.
Die  Reformjuden,  obwohl  im  einzelnen  abweichend,  bilden  doch  in  ihrer
allgemeinen  Stellung  keine  Ausnahme,  sondern  durch  das  Bestreben,  die
christlichen  Völker  zu  beherrschen  und  zu  zersetzen,  eine  um  so  größere  Gefahr.
5)  Die  Emanzipation  der  Juden  in  dem  Sinne  nicht  bloß  gleicher  Rechtsfähigkeit,
  sondern  völlig  staatsbürgerlicher  Gleichstellung  aufgefaßt,  ist  ein

Schulthess  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.
        <pb n="198" />
        162  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  11.)

Widerspruch  mit  dem  Wesen  des  Judentums,  sowie  mit  dem  Wesen  des
christlichen  Staatenbundes,  und  ein  prinzipieller  verhängnisvoller  Fehler.
Obrigkeitliche  Stellungen  sind  daher  den  Juden  nicht  einzuräumen,  ebensowenig
  Lehrämter  an  christlichen  Schulen.  6)  Unter  dem  sozialen  Gesichtspunkt
  oft  Vertreter  der  nackten  Geldmacht,  wenig  Anteil  an  der  produktiven
Arbeit  nehmend  und  daher  an  der  damit  verbundenen  sozialen  Verpflichtung
wenig  beteiligt,  sondern  die  Geldmacht  fremdem  Fleiße  verdankend,  ist  das
moderne  Judentum  in  einer  Epoche,  in  welcher  der  Streit  zwischen  Arbeit
und  Kapital  bis  zum  Hervortreten  von  Umsturzparteien  herausgebildet  ist,
eine  soziale  Gefahr  ersten  Ranges.  Die  Finanzmacht  der  Juden  ist  ein
Hindernis  selbständigen  Staatslebens,  ihr  Börsentreiben  die  Wurzel  verderblicher
  Richtung  des  Geschäftslebens,  ihr  Einfluß  auf  Industrie  und  Gewerbe
  durch  die  Usurpation  des  die  Arbeit  bedrückenden  Zwischenhandels
der  Grund  mannigfacher  Volksnot.  7)  Die  Übelstände,  welche  der  jüdische
Geist  in  Handel  und  Wandel,  in  Industrie  und  Landwirtschaft  hervorruft,
sind  durch  die  Kapitalmacht  einschränkende  Gesetze  zu  bekämpfen.  Christen
knüpfen  möglichst  mit  Christen  Geschäftsverbindung.  8)  Nur  durch  die  Verläugnung
  der  christlichen  Staatsidee  und  des  nationalen  Gedankens  im
öffentlichen  Leben  und  in  der  Gesetzgebung  sind  christliche  Völker  in  Abhängigkeit
  von  dem  Judentum  geraten.  Nur  durch  Hochhaltung  der  christlichen
  Weltanschauung  und  durch  Geltendmachung  der  nationalen  Bedürfnisse
im  wirtschaftlichen  Leben,  somit  in  der  Gesetzgebung  und    Verwaltung  werden
  die  christlichen  Völker  ihre  naturgemäße  Selbständigkeit  wieder  gewinnen.
Die  Regierungen  und  gesetzgebenden  Körperschaften  sind  daher  um  ihre  staatsrechtliche
  Initiative  zu  ersuchen;  die  Völker  aufzurufen,  daß  sie  durch  Pflege
des  christlichen  und  durch  Bekämpfung  des  jüdischen  Geistes  in  Literatur  und
Tagespresse,  im  staatlichen  wie  im  kommunalen  Leben  die  jeder  Nation  notwendigen
  Eigentümlichkeiten  und  Freiheiten  verteidigen.“  Später  wird  auch
noch  ein  Thüngen-Fechen-  bach'scher  Antrag  zum  Beschluß  erhoben,
der  die  Stöcker'schen  Thesen  dahin  verschärft:  „gegen  die  Einwanderung  der
Juden  aus  dem  Osten  ist  eine  Grenzsperre  zu  errichten,  und  die  Juden  sind
vom  Militärdienste  auszuschließen,  dagegen  mit  einer  Kopf-  und  Wehrsteuer
zu  belasten.“  Außerdem  beschließt  der  Kongreß  (einem  Stöcker'schen  Vorschlage
  gemäß)  die  Bildung  eines  permanenten  antijüdischen  Comités
nach  dem  Vorbilde  der  Alliance  israélite  universelle,  dessen  Mitglieder  verschiedenen
  Ländern  angehören  und  deren  Namen  verschwiegen  bleiben
sollen,  sowie  die  Gründung  einer  internationalen  antisemitischen
Revue.

11.  September.  (Deutsches  Reich.)  Nicht  geringes  Aufsehen
  macht  eine  an  diesem  Tage  erschienene  Bekanntmachung  der
bayer.  Regierung  betr.  die  „Besetzung  der  Subaltern-  und  Unterbeamtenstellen
  bei  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  mit  Militäranwärten."


Die  Grundsätze  der  Bekanntmachung  sind  zwischen  den  Regierungen
der  deutschen  Staaten  im  Bundesrate  vereinbart  worden.  Bisher  wurde
es  in  dieser  Beziehung  in  den  verschiedenen  Staaten  auch  verschieden  gehalten
und  die  nunnmehrige  Regelung  der  Frage  ist  für  manche  Staaten  und  namentlich
  auch  für  Bayern  eine  tief  eingreifende.  Hier  war  der  Kreis  der
mit  Militäranwärtern  zu  besetzenden  Stellen  bisher  ein  ziemlich  beschränkter
und  die  Konkurrenz  von  Zivilpersonen  selbst  für  diesen  Kreis  nicht  ausgeschlossen.
  Jetzt  wird  dieser  Kreis  sehr  erweitert  und  die  Konkurrenz,  das
Vorhandensein  fähiger  Militäranwärter  vorausgesetzt,  vielfach  ganz  aus-
        <pb n="199" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  11—12.)  163

geschlossen.  Die  Detailbestimmungen  sind  der  Art,  daß  sie  mit  der  Zeit  zur
Folge  haben  können  —  man  darf  vielleicht  sagen,  werden  —  daß  das  gesamte
  Kanzlei-  und  Schreiberpersonal  bei  allen  Behörden  des  Staats  aus
Militäranwärtern  besteht.  Es  ist  sichtlich  das  Bestreben  der  Regierungen,
möglichst  viele  Stellen  im  Staatsdienste  mit  vormaligen  Militärpersonen  zu
besetzen,  teils  um  die  Unteroffiziere  durch  Aussicht  auf  Zivilversorgung  länger
bei  der  Fahne  zu  halten,  teils  um  den  Militärpensionsetat  zu  entlasten.
Aber  die  Aussichten  der  Zivilpersonen  auf  Verwendung  im  niederen  Staatsdienste
  oder  zu  instabiler,  vorübergehender  Beschäftigung  nehmen  immer  mehr
und  mehr  ab  und  dürften,  wenn  die  Grundsätze  der  Bekanntmachung  streng
durchgeführt  sind,  über  kurz  oder  lang  so  gut  wie  ganz  schwinden.  —  Die
Verordnung  des  Bundesrats  tritt  mit  dem  1.  Oktober  in  Kraft.

11—14.  September.  (Deutsches  Reich.)  Generalversammlung
  der  Katholiken  Deutschlands  in  Frankfurt  a.  M..  Der  Papst
sendet  ihr  seinen  Segen  und  sie  beschließt,  demselben  ihre  Konstituierung
  durch  Telegramm  anzuzeigen.  Dagegen  hat  sich  von  den
72  Erzbischöfen,  Bischöfen  und  Abten,  an  welche  Einladungsschreiben
ergangen  waren,  keiner  eingefunden.  Überhaupt  ist  der  Besuch  der
Versammlung  im  Verhältnis  zu  den  letzten  Jahren  ein  erheblich
geringerer.  Es  werden  eine  Reihe  von  Resolutionen  über  verschiedene
  katholische  Interessen  gefaßt,  schließlich  auf  den  Antrag  Windthorst's
  auch  folgende  bez.  der  weltlichen  Herrschaft  des  Papstes  und
gegen  das  sog,  italienische  Garantiegesetz:  

„Unter  dem  frischen  Eindruck,  der  sowohl  gegen  die  sterblichen  Überreste
  des  verstorbenen  Papstes  Pius  IX,  als  auch  gegen  die  geheiligte  Person
des  jetzt  regierenden  Oberhauptes  der  Kirche,  unseren  hl.  Vater,  Leo  XIII.,
im  vorigen  Jahre  in  Nom  begangenen  Frevel  hat  die  vorigen  Jahres  zu
Bonn  abgehaltene  28.  General-Versammlung  der  deutschen  Katholiken  ihrer
Überzeugung  Ausdruck  gegeben,  daß  die  jetzigen  Zustände  in  Rom  ebenso
unhaltbar  als  ungenügend  sind,  um  sowohl  den  Vater  der  Christenheit  vor
Insulten  und  Gewalttaten,  als  auch  die  Freiheit  und  Einheit  seiner  Regierung
  in  der  notdürftigsten  Weise  zu  schützen.  Die  Erwartung,  welche
sie  an  dieses  Zeugnis  geknüpft  hat,  ist  zu  unserem  gerechtesten  als  tiefsten
Bedauern  bis  heute  nicht  in  Erfüllung  gegangen;  dagegen  haben  neue  Vorkommnisse
  den  Beweis  verstärkt,  daß  die  Unabhängigkeit  des  erhabenen  Stellvertreters
  Jesu  Christi  in  der  Regierung  der  Kirche  Gottes  und  die  Heiligkeit
und  Unverletzlichkeit  seiner  souveränen  Person,  welche  die  Katholiken  des
Erdkreises  zu  verlangen  berechtigt  und  verpflichtet  sind,  durch  die  angeblichen
Garantie-Gesetze  in  keiner  Weise  und  nicht  einmal  gegen  Urteilssprüche  königlicher
  Gerichtshöfe  sicher  sind.  In  dieser  Erkenntnis  gibt  die  29.  Generalversammlung
  der  deutschen  Katholiken  Deutschlands  mit  erhöhtem  Nachdruck
der  von  der  28.  Generalversammlung  ausgesprochenen  Erwartung  erneuten
Ausdruck,  daß  die  christlichen  Mächte  nicht  länger  die  Vergewaltigung  ihrer
katholischen  Unterthanen  und  ihres  geistlichen  Hauptes  und  einen  Zustand
der  Dinge  im  Mittelpunkt  der  Christenheit  dulden  werden,  dessen  Fortdauer
nicht  nur  die  Kirche,  sondern  auch  die  Staaten  durch  die  dort  eingedrungene
Zucht-  und  Rechtlosigkeit  je  länger  je  mehr  auf's  ernsteste  bedroht."

12.  September.  (Deutsches  Reich.)  Der  protest.  Gustav-Adolf-Verein
  begeht  in  Leipzig  seine  50jährige  Jubelfeier.

11*
        <pb n="200" />
        164  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  13—14.)

13.  September.  (Bayern.)  Die  ultr.  Mehrheit  des  Kollegiums
der  Gemeindebevollmächtigten  in  München  beanstandet  das  (gesetzliche)
Dienstesdefinitivum  des  Direktors  der  höhern  Töchterschule  und
meint,  daß  bei  veränderten  Umständen  auch  eine  andere  Besetzung
dieser  Stelle  in  Erwägung  zu  ziehen  sei.  Die  (lib.)  Minderheit
wirft  ihr  vor,  daß  es  eigentlich  nicht  der  Direktor,  sondern  der
Protestant  sei,  den  man  zu  beseitigen  wünsche,  und  die  Mehrheit
gibt  das  zu  „im  Hinblick  auf  die  Mehrheit  der  Bevölkerung,  die
katholisch  sei,  und  auf  die  Tatsache,  daß  die  wichtigsten  Schulämter
sich  in  den  Händen  von  Protestanten  befänden“.  —  Die  Regierung
tritt  neuerdings  den  Machtnationen  der  ultramontanen  Mehrheit
beider  Gemeindekollegien  gelegentlich  der  bevorstehenden  Inskription
für  die  Volksschulen  (Erschwerung  der  Inskription  für  die  Simultanschulen
  und  Erleichterung  derjenigen  für  die  Konfessionsschulen)
entgegen.

14  —  20.  September.  (Deutsches  Reich.)  Große  Kaiser-Manöver
  in  Sachsen.  Der  König  und  die  königliche  Familie  wetteifern
  mit  dem  Volke,  den  greisen  Kaiser  zu  ehren  und  zu  feiern.
Von  jenen  empfangen,  gestaltet  sich  schon  sein  Einzug  in  das  festlich
geschmückte  Dresden  zu  einem  wahren  Triumphzuge  und  die  sächsischen
  Kaisertage  gestalten  sich  nicht  bloß  zu  einem  großartigen  militärischen
  Schauspiel,  sondern  auch  zu  einem  höchst  bedeutsamen  politischen
  Ereignis.

Der  ganze  Verlauf  der  sächsichen  Kaisertage  macht  auch  im  Auslande
  ersichtlich  großen  Eindruck.  Die  Ansicht  hatte  sich  zu  einer  Tradition
ausgebildet,  daß  in  den  Mittelstaaten  sich  ein  gewisser  Antagonismus  gegen

das  Reich  und  insbesondere  Preußen  nicht  nur  erhalten,  sondern  in  den
letzten  Jahren  noch  an  Umfang  zugenommen  habe.  Die  Ereignisse  dieser
Tage  haben  aber  dargetan.  daß  solche  Annahmen  seinen  Halt  haben  und
daß  das  Reich  bei  den  Fürsten  und  Bevölkerungen  einen  tieferen  Grund
hat,  als  bis  jetzt  geglaubt  wurde.  Die  Idee  des  Reichs  hat  sich  in  zwölf
Jahren  tiefer  und  tiefer  in  die  deutschen  Herzen  gesenkt,  selbst  da,  wo  ein
wohlberechtigter  Stammes-  und  Sondergeist  zu  herrschen  gewohnt  war.  Die
treue  Anhänglichkeit  an  die  engere  Heimat  schließt  ja  ein  warmes  Gefühl
für  das  große  Vaterland  nicht  aus,  und  Kaiser  Wilhelm  selbst  erinnerte  an
einen  Ausspruch  seines  Bruders  Friedrich  Wilhelms  IV.,  daß  die  deutsche
Einheit  und  die  historische  Vielheit  sehr  gut  nebeneinander  bestehen  könnten.
Von  dem  deutschen  Hofe  in  Berlin  geschieht  aber  auch  alles  mögliche,  um
jede  Eifersucht  und  Empfindlichkeit  der  einzelnen  Fürstenhöfe  zu  schonen.
Diese  müssen  erkennen,  daß  sie  im  deutschen  Kaiser  den  besten  Schirmherrn
haben,  einen  weit  bessern  jedenfalls  als  die  souveränen  Fürsten  des  Deutschen
Bundes  an  dem  Kaiser  von  Rußland  besaßen,  der  die  deutsche  Uneinigkeit
aufrecht  zu  erhalten  bemüht  war,  nur  um  Deutschland  in  politischer  Ohnmacht
  zu  erhalten.  Das  sächsische  Militär  aber  hat  alle  Ursache,  auf  die
Lobsprüche  stolz  zu  sein,  welche  ein  Kenner  wie  Kaiser  Wilhelm  ihm  erteilt.
        <pb n="201" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  16—17.)  165

—  September.  (Preußen.)  Die  durch  das  Sperrgesetz  von
1875  vorerst  der  Staatskasse  anheimfallenden  Gelder,  welche  an  die
Generalstaatskasse  abzuführen  sind,  sollen  bei  dem  jüngsten  Finalabschluß
  gegen  13½  Millionen  Mark  betragen  haben.

Es  sind  noch  heute  die  Einkünfte  der  Geistlichen  gesperrt  in  den
Diözesen  Ermland  und  Culm  —  in  welchen  Bischöfe  vorhanden  sind  —
Posen-  Gnesen,  Hildesheim,  Münster,  Limburg  und  Köln,  während  die  Sperre
in  den  Diözesen  Paderborn,  Fulda,  Osnabrück,  Trier,  Breslau,  in  der  Grafschaft
  Glatz  und  in  Hohenzollern  aufgehoben  ist.  Die  Verwendung  aus  den
angesammelten  Geldern  muß  durch  besonderes  Gesetz  fixiert  werden.  In  Regierungskreisen
  soll  man  der  Ansicht  sein,  daß  diese  Regelung  erst  erfolgen
könne,  wenn  in  allen  Diözesen  die  Sperre  aufgehoben  sein  würde.  Davon
scheint  aber  die  Regierung  noch  sehr  entfernt  zu  sein,  so  lange  der  Papst
zwar  die  Konzessionen  Bismarcks  und  die  noch  größeren  der  H.H.  v.  Puttkamer
  und  v.  Goßler  einstreicht,  seinerseits  aber,  vom  Zentrum  angestachelt,
sich  auch  nicht  zur  kleinsten  Konzession  herbeiläßt.

16.  September.  (Bayern.)  Eröffnung  einer  internationalen
elektro-technischen  Ausstellung  in  München.  Das  Unternehmen  findet
in  den  weitesten  Kreisen  eine  überaus  lebhafte  Teilnahme  und  das
Resultat  gestaltet  sich  sowohl  wissenschaftlich  als  praktisch  höchst  befriedigend.


17.  September.  (Preußen.)  Die  konservative  Presse  in
Berlin  und  in  der  Provinz  spricht  sich  bez.  des  Steuerreformprogramms
  der  Regierung,  so  weit  es  überhaupt  erkennbar  ist,  und
über  die  Anschauungen  der  halbamtlichen  „Prov.-Korr.“,  wie  sie  in
den  letzten  Äußerungen  derselben  zu  Tage  getreten  sind,  so  wie
über  die  ganze  Haltung  der  Regierung  und  ihrer  Organe  gegenüber
der  konservativen  Wahlagitation  sehr  unzufrieden  aus  und  die  freikonservative
  Presse  geht  bez.  des  Steuerprogramms  noch  einen  Schritt
weiter

Die „Post“,  das  leitende  Organ  der  Partei,  erklärt  geradezu:  „Weit
ausstehende  Pläne,  welche,  wie  das  letzte  Verwendungsgesetz,  Reichssteuern    in
Höhe  von  150  Millionen  und  mehr  beanspruchen,  können  bei  der  Lage  der
Dinge  auf  Verwirklichung  nicht  rechnen,  vielmehr  nur  den  Eintritt  gänzlicher
  Stagnation  beschleunigen.  Die  ganze  Situation  im  Reiche  wie  in
Preußen  drängt  vielmehr  gebieterisch  dazu,  die  Reformpläne  auf  das  unbedingt
  Notwendige  und  unmittelbar  Durchführbare  zu  beschränken.  Wir
haben,  ebenso  wie  unsere  Freunde  im  Abgeordnetenhause,  keine  Gelegenheit
vorübergehen  lassen,  um  dieser  unserer  Überzeugung  den  bündigsten  Ausdruck
zu  geben.  Es  erscheint  dies  angesichts  der  Wahlen  um  so  dringlicher,  als
nach  den  Erfahrungen  der  letzten  Jahre  nichts  der  Agitation  des  radikalen
Liberalismus  den  Boden  so  geebnet  hat,  als  weitausstehende  Pläne,  welche
auf  die  Bewilligung  großer,  der  Phantasie  natürlich  leicht  über  die  Wirklichkeit
  hinaus  vorzuspiegelnder  Steuerbeträge  basiert  sind."

17—  18.  September.  (Deutsches  Reich.)  Ausschuß-  und
Delegierten-Versammlung  des  (schutzzöllnerischen)  Zentralverbandes
        <pb n="202" />
        166  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  17—18.)

deutscher  Industrieller  in  Nürnberg.  Dieselbe  beschließt  bez.  des
Unfall-  und  Krankenkassen-Gesetzentwurfs  einstimmig  folgende  Resolutionen:


„l.  Die  Delegierten  des  Zentralverbandes  deutscher  Industrieller  —  die
Vertreter  des  bedeutendsten  Teiles  der  deutschen  Industrie  —  wissen  sich  und
ihre  Auftraggeber  eins  mit  der  in  der  Allerhöchsten  Botschaft  Sr.  Maj.  des
Kaisers  und  Königs  vom  17.  November  1881  ausgesprochenen  Überzeugung,
„daß  die  Heilung  der  sozialen  Schäden  nicht  ausschließlich  im  Wege  der
Repression  sozialdemokratischer    Ausschreitungen,  sondern  gleichmäßig  auf  dem
der  positiven  Förderung  des  Wohles  der  Arbeiter  zu  suchen  sein  werde.“
II.  Der  Zentralverband  hat  wiederholt  erklärt,  die  von  Sr.  Durchlaucht
dem  Fürsten  Reichskanzler  aus  dieser  Überzeugung  vorgeschlagenen  Maßregeln
  unterstützen  und  fördern  zu  wollen.  Die  Delegierten  geben  nunmehr
ihrem  dringenden  Wunsche  Ausdruck,  daß  insbesondere  die  Kranken-  und
Unfallversicherung  der  Arbeiter,  als  Maßregel  zur  Besserung  der  Lage  der
Arbeiter,  bald  in  Wirksamkeit  treten  möchte.  Mit  den  Schwierigkeiten
der  vorliegenden  Projekte  vertraut,  für  deren  Durchführung    Lasten  zu  übernehmen
  die  Industrie  bereit  ist,  halten  sich  die  Delegierten,  mit  Rücksicht  auf
ihre  Erfahrung  im  praktischen  Leben  und  ihre  Kenntnis  der
konkreten  Verhältnisse,  für  verpflichtet  und  berufen,  dahin  zu
wirken,  daß  diese  Gesetzentwürfe  mit  den  Bedingungen  und  Erfordernissen
  des  praktischen  Lebens  in  Einklang  gebracht  werden.
Demgemäß  erklären  die  Delegierten:  A.  Wir  konstatieren  mit  Befriedigung
die  Erfüllung  unseres  unter  Nr.  7  der  Beschlüsse  vom  26.  September  v.  J.
ausgesprochenen  Wunsches,  daß  die  Unfallversicherung  nicht  ohne  Reorganisation
  des  Hilfskassenwesens  und  Errichtung  solcher  Kassen,  wo  ein  Bedürfnis
vorhanden  ist,  eingeführt  werden  möge.  Beide  Gesetze  müssen  im  Interesse
der  Durchführbarkeit  der  Unfallversicherung  in  organischen  Zusammenhang
gebracht  werden.  B.  Der  staatliche  Versicherungszwang  ist  zur  Durchführung
der  Kranken-  und  Unfallversicherung  der  Arbeiter  unentbehrlich.  C.  Die
für  die  Krankenversicherung  vorgeschlagene  Organisation  ist,  Abänderungen
im  einzelnen  natürlich  vorbehalten,  geeignet,  den  in  Betracht  kommenden
verschiedenartigen  Verhältnissen  gerecht  zu  werden.  D.  Die  Delegierten  erachten
  zwar  auch  jetzt  noch,  daß  die  Unfallversicherung  am  besten  durch  eine
Reichsanstalt,  in  der  Art,  wie  früher  geplant,  ausgeführt  würde,  namentlich
nachdem  durch  die  vorbezeichnete  organische  Verbindung  mit  der  Krankenversicherung
  alle  Unfälle  mit  vorübergehenden  Folgen,  d.  h.  ca.  90—95  Proz.,
und  damit  wenn  auch  nicht  die  Größe  der  finanziellen  Last,  so  das  Übermaß
  des  Verwaltungsdetails  den  Krankenkassen  überwiesen  sind;  im  Interesse
des  Zustandekommens  des  Gesetzes  erheben  sie  jedoch  gegen  die  korporative
Organisation  keinen  Widerspruch.  E.  Die  Delegierten  halten,  unter  besonderer
  Bezugnahme  auf  die  vorjährigen  Dresdener  Beschlüsse,  für  geboten,
daß  bei  Feststellung  der  Leistungen  der  Unfallversicherung  die  Leistungsfähigkeit
  der  zu  Verpflichtenden  sorgfältig  berücksichtigt  werde,  und  daß  hinsichtlich
  der  Beiträge  nicht  Faktoren,  die  bisher  zur  Hilfeleistung  verpflichtet
waren,  auf  Kosten  der  Anderen  entlastet  werden.  Ausdrücklich  wird  die
Forderung  erneuert,  daß  die  Arbeiter  auch  zu  den  Kosten  der  Unfallversicherung
  beitragen  müssen,  da  sie  bei  der  Verwaltung  mitwirken  müssen  und
das  Bewußtsein  der  Verantwortlichken  für  ihre  Zukunft  unter  keinen  Umständen
  geschwächt  werden  darf.  F.  Peinlich  überrascht  hat  der  in  den  Gesetzentwürfen
  wahrnehmbare  Zug  des  Mißtrauens  gegen  die
Arbeitgeber.  Derselbe  ist  als  ungerechtfertigt  und  schädlich  für  den
sozialen  Frieden  auszumerzen  und  Stellung  und  Autorität  des
        <pb n="203" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  18—20.)  167

beitgebers  sind,  seinen  Interessen  und  seiner  Bildung  entsprechend,  zu
Nutz  und  Frommen  beider  Teile  ebenso  zu  wahren,  wie  die  Interessen
  der  Arbeiter.  IV.  Die  Delegierten  beauftragen  das  Präsidium  und
die  ihm  beigegebene  Kommission  im  Sinne  der  vorstehenden  Resolutionen
und  der  demgemäß  modifizierten  Beschlüsse  vom  26.  September  v.  J.  für
die  Gestaltung  der  Kranken-  und  Unfallversicherung,  insbesondere  bei  den
gesetzgebenden  Faktoren  weiter  zu  wirken.  Die  Delegierten  erblicken  hierin
die  Erfüllung  einer  den  Industriellen  im  Interesse  der  Sache  obliegenden
Pflicht  und  weisen  daher  diejenigen  Bestrebungen  mit  Entschiedenheit  zurück,
welche  darauf  gerichtet  sind,  die  Tätigkeit  des  Zentralverbandes
und  seiner  Mitglieder  als  im  Gegensatz  zu  den  wohlwollenden  Absichten
Sr.  Majestät  des  Kaisers  und  des  Fürsten  Reichskanzlers  stehend  und  als
arbeiterfeindlich  darzustellen.“

18—20.  September.  (Deutsches  Reich.)  Kongreß  deutscher
Volkswirte  (Freihändler)  in  Mannheim.  Derselbe  faßt  Resolutionen
über  eine  Reihe  brennender  wirtschaftlicher  Fragen,  meist  nach  vorausgegangener
  sehr  lebhafter  und  einläßlicher  Verhandlung  über
jede  einzelne.

Über  Manchestertum:  „Der  Kongreß  protestiert  mit  aller  Entschiedenheit
  gegen  die  auf  ihn  und  seine  Teilnehmer  angewandte  Bezeichnung
  „Manchestertum“,  wenn  damit  gemeint  ist,  daß  er  ein  Feind  der  deutschen
  Arbeit  sei;  er  akzeptiert  dagegen  diese  Bezeichnung  mit  Genugtunng,
wenn  damit  gemeint  ist,  daß  er  der  freien  Bewegung  des  Handels  und  der
Gewerbe,  vor  allem  aber  der  Nichtbelastung  der  wichtigsten  Nahrungsstoffe
und  Hilfsstoffe  für  die  Industrie  Bahn  brechen  will.“  Über  indirekte
sog.  Verbrauchssteuern:  l.  Die  Verbrauchssteuern  sind  nur  auf  Gegenstände
  zu  legen,  welche  so  wenig  einem  notwendigen  Lebensbedürfnisse  entsprechen,
  daß  der  Einzelne  ihren  Verbrauch  ohne  wesentlichen  Nachteil  einschränken
  oder  unterlassen  kann.  II.  Diese  Steuern  sind  im  finanziellen  oder
wirtschaftlichen  Interesse  1)  so  zu  bemessen,  daß  der  Verbrauch  nicht  unter
den  der  wirtschaftlichen  Sitte  entsprechenden  Umfang  hinabdrückt,  in  diesem
Umfange  jedoch  ausgiebig  herangezogen  wird;  2)  so  einzurichten,  daß  sie
eine  im  Verhältnis  zu  ihrer  Höhe  möglichst  geringe  Belastung  oder  Beschränkung
  der  Produktion  und  des  Verkehrs  herbeiführen,  daß  sie  insbesondere
  möglichst  den  Akt  des  Verbrauches,  oder  doch  das  fertige  Fabrikat,  statt
des  zur  Verwendung  kommenden  Rohstoffes  treffen,  und  die  Bonifikation
beim  Export  die  gezahlte  Steuer  voll,  aber  nicht  mehr  als  diese,  erstattet;
und  endlich  3)  auf  moglichst  wenig  einträgliche  Artikel  zu  beschränken,
während  im  übrigen  der  Verkehr,  die  Produktion  und  der  Verbrauch  von
beengenden  Fesseln  befreit  werden.  III.  Direkte  Steuern  prinzipiell  durch
Verbrauchssteuern  zu  verdrängen,  widerspricht  den  allgemeinen  wirtschaftlichen
  Interessen  und  schädigt  speziell  die  ärmeren  Klassen  der  Bevölkerung.
Über  das  Hausiergewerbe:  1)  Als  wichtiger  und  wohltätiger  Faktor
des  wirtschaftlichen  Lebens  ist  der  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen  nur  solchen
Beschränkungen  zu  unterwerfen,  welche  in  sanitärer  und  sittlicher  Hinsicht
oder  im  Interesse  der  öffentlichen  Ordnung  und  Sicherheit  als  geboten  erscheinen,
  unter  Wahrung  des  Grundsatzes  der  Gewerbefreiheit,  der  freien
wirtschaftlichen  Bewegung  und  der  Gleichberechtigung  des  Gewerbebetriebes
im  Umherziehen  mit  dem  stehenden  Gewerbebetrieb.  Diesen  Gesichtspunkten
ist  in  den  dermaligen  Bestimmungen  der  Gewerbeordnung  im  Allgemeinen
in  geeigneter  Weise  Rechnung  getragen,  so  daß  eine  prinzipielle  Abänderung
der  letzteren  in  Ansetzung  des  Gewerbebetriebes  im  Umherziehen  weder  not-
        <pb n="204" />
        168  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  18—20.)

wendig  noch  nützlich  ist.  2)  An  dem  Grundsatze  der  Gewerbeordnung,  wonach
  derjenige,  welcher  ein  stehendes  Gewerbe  betreibt,  befugt  ist,  auch  außerhalb
  des  Gemeindebezirks  seiner  gewerblichen  Niederlassung  persönlich  oder
durch  in  seinem  Dienste  stehende  Reisende  und  zwar  nicht  bloß  für  die
Zwecke  seines  Gewerbebetriebes  Waren  aufzukaufen  und  Bestellungen  auf
Waren  zu  suchen,  ist  festzuhalten.  Eine  Einschränkung  dieses  Gewerbebetriebes
  in  der  Weise,  daß  das  Aufkaufen  von  Waren  bei  Personen,  welche
weder  die  Waren  produzieren,  noch  mit  denselben  Handel  treiben,  sowie  das
Aufsuchen  von  Bestellungen  auf  Waren  bei  Personen,  in  deren  Gewerbebetrieb
  Waren  der  angebotenen  Art  keine  Verwendung  finden,  als  Hausierhandel
  zu  behandeln  wäre,  erscheint  als  ungerechtfertigt.  3)  Druckschriften,
andere  Schriften  und  Bildwerke  sind  vom  Feilbieten  im  Umherziehen  nur
dann  auszuschließen,  wenn  sie  in  sittlicher  oder  religiöser  Beziehung  Ärgernis
zu  geben  geeignet  sind,  oder  wenn  sie  unter  Zusicherung  von  Prämien  oder
Gewinnen  vertrieben  werden,  welche  einem  anderen  Industriezweig  als  dem
des  Buch-  oder  Kunsthandels  angehören.  Über  die  Unfall-  und  Krankenkassengesetz-
  Frage:  1)  Die  Sicherung  der  Arbeiter  gegen  die  wirtschaftlichen
  Folgen  der  Betriebsunfälle  ist  Pflicht  der  Arbeitgeber,  und  die  gesetzliche
  Regelung  dieser  Verpflichtung  ans  sittlichen,  wirtschaftlichen  und  politischen
  Gründen  dringend  notwendig.  2)  Die  gesetzliche  Regelung  auf  dem
Wege  einer  Zwangsversicherung,  einerlei  ob  dieselbe  staatlich  oder  genossenschafllich
  organisiert  wird,  widerspricht  den  berechtigten  Interessen  der  Industrie,
  da  diese  Zwangsversicherung  weder  die  Herstellung  des  Gefahrenausgleichs
  auf  der  breitesten  Grundlage,  noch  die  individualisierende  Behandlung
  des  Risiko's  und  damit  die  größtmögliche  Erleichterung  und  die
gerechteste  Verteilung  der  Unfalllast  durchzuführen  vermag,  und  weil  die
mit  dem  Zwange  notwendig  verbundene  behördliche  Beaufsichtigung  und
Einmischung  geeignet  ist,  die  Industrie  in  ihrer  freien  Entfaltung  zu  stören.
der Wegfall  der  individualisierenden  Versicherungsmethode  beraubt  den  Arbeiter
  des  wirksamsten  Mlttels  zur  Verminderung  der  Betriebsunfälle.
3)  Als  zweckmäßigster  Weg  für  die  gesetzliche  Regelung  empfiehlt  es  sich,  in
Anknüpfung  an  den  bestehenden  Rechtszustand  die  gesetzliche  Haftpflicht  der
Betriebsunternehmer  auf  alle  Betriebsunfälle  auszudehnen  unter  Fixierung
der  Entschädigungsbeträge  und  unter  Erlaß  gesetzlicher  Normativbestimmungen
für  den  Betrieb  der  freien  Unfallversicherung.  4)  Betriebsunternehmer,  deren
haftpflichtmäßige  Verbindlichkeiten  mangels  einer  geschlossenen  Unfallversicherung
  nicht  durch  eine  auf  Grund  der  Normativbestimmungen  zugelassene
Gesellschaft  erfüllt  werden,  sind  gesetzlich  anzuhalten,  die  in  Folge  eines  Unfalls
  zu  leistenden  Renten  durch  Rentenversicherung  bei  einer  staatlich  konzessionierten
  Lebens-,  Renten-  oder  Unfall-Versicherung  sicher  zu  stellen.  Die
Deckungskapitalien  für  alle  aus  Unfällen  entstehenden  Rentenleistungen  sind
von  den  Versicherungsgesellchaften  bei  einer  durch  das  Gesetz  zu  bestimmenden
  Behörde  zu  hinterlegen.  5)  Die  gesetzliche  Regelung  der  Krankenversicherung
  der  Arbeiter  ist  auf  dem  Boden  des  bestehenden  Hilfskassengesetzes
im  Sinne  der  Kassenfreiheit  und  ohne  Verquickung  mit  der  Unfallversicherung
durchzuführen.  Der  geplante  Rückfall  in  das  Zwangskassensystem  steht  im
Widerspruche  mit  den  Prinzipien  der  persönlichen  Erwerbsfreiheit,  führt,  zu
Zersplitterung  und  Leistungsunfähigkeit  der  Kassen  und  entzieht  den  Arbeitern
  das  natürlichste  und  ergiebigste  Feld  genossenschaftlicher  Selbstverwaltung.
  über    Rückzölle:  1)  Die  Erschwerung  der  Produktionsbedingungen,
welche  die  exportierenden  Gewerbe  durch  das  Schutzzollsystem  als  Ganzes
erleiden,  kann  durch  kein  Rückzollsystem  ausgeglichen,  oder  auch  nur  allgemein
  gemildert  werden.  2)  In  einzelnen  Fällen  sind  zur  Erhaltung  bestehender
  Exportindustrien  unter  dem  Schutzzollsystem  Rückzölle  bis  zur  Höhe
        <pb n="205" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  18.)  169

der  tatsächlich  gezahlten  Einfuhrzölle  nicht  zu  umgehen,  und  sie  sind  um
so  eher  zulässig,  je  mehr  die  Vorbedingungen  zur  Produktion  der  betreffenden
  Artikel  im  Inlande  fehlen.  Derartige  Begünstigungen  sind  jedoch  stets
als  Ausnahme  zu  betrachten,  und  bilden  einen  Grund  mehr  für  die  Aufhebung
  der  Eingangszölle  ,  deren  schädliche  Wirkung  auf  die  Export-  Industrie
sie  ausgleichen  sollen.  Sie  enthalten  eine  Begünstigung  des  Auslandes  vor
dem  Inlande,  sowohl  hinsichtlich  der  Produktion  als  des  Konsums,  sind  in
ausgedehntem  Umfange  nur  zu  Gunsten  des  Großbetriebes  und  unter  Verzicht
  auf  Identitätsnachweis  durchführbar,  und  ermöglichen  Willkürlichkeiten
der  Zollbehörden  gegenüber  den    einzelnen  Industriellen,  sowie  dem  nicht
streng  rechtlichen  Exporteur  Mißbräuche,  unter  denen  der  streng  rechtliche
Konkurrent  ebenso  zu  leiden  hat  wie  die  Zollkasse.  3)  Die  Konkurrenzfähigkeit
  der  am  Export  interessierten  Gewerbe  und  die  Lebenserhaltung  der  in
denselben  beschäftigten  Arbeiter  werden  um  so  mehr  gefordert,  je  mehr  Rohstoffe,
  Halbfabrikate,  Fabrikationsmaterialien  und  notwendige  Lebensbedürfnisse
  von  der  Verteuerung  durch  Eingangszölle  befreit  bleiben."

18.  September.  (Preußen.)  Die  konservative  Partei  erläßt
ihren  Wahlaufruf.  Derselbe  ist  ziemlich  kurz  und  geht  auf  die  einzelnen
  Fragen  gar  nicht  ein,  sondern  begnügt  sich  mit  einer  kleinen
Diatribe  gegen  den  Liberalismus,  „dessen  Führung  jetzt  der  Fortschritt
  übernommen  hat“.  Einläßlicher  spricht  sich  gleichzeitig  der
freikonservative  Wahlaufruf  aus:

"...Die  Ergebnisse  der  letzten  Legislaturperiode  für  die  Durchführung
  der  Steuerreform,  welche  unsere  Partei  seit  Jahren  gefordert
hat,  sind  wenig  befriedigende.  Der  endliche  Abschluß  dieses  Reformwerkes
erscheint  als  eine  der  dringendsten  Aufgaben    der  Gesetzgebung.  Wir  werden
mit  allem  Ernst  danach  streben,  sie  im  Sinne  der  Erleichterung  der  ärmeren
  Volksklassen  und  der  Kommunen  zu  lösen.  Auch  die  Verwaltungsreform
ist  selbst  für  die  Kreisordnungs-Provinzen  nicht  zum  Abschluß  gelangt.
Wir  werden  uns  der  erneuten  Prüfung  der  Frage  der  Vereinfachung  der
Organisation  und  des  Verfahrens  nicht  entziehen,  dabei  aber  unverrückt  an
den  Grundsätzen  der  Dezentralisation.  Selbstverwaltung  und  wirksamen  Rechtskontrolle,
  wie  sie  in  der  Kreisordnung  niedergelegt  sind,  festhalten  und  die
Ausdehnung  der  endgiltig  festgestellten  Verwaltungsgesetze  auf  die  gesamte
Monarchie  zu  fördern  suchen.  Die  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen,
durch  welche  dieses  wichtigste  Verkehrsmittel  unter  unserer  lebhaften  Unterstützung
  den  öffentlichen  Interessen  wieder  voll  dienstbar  gemacht  ist,  hat  sich
als  eine  finanziell  und  wirtschafllich  ersprießliche  Maßregel  bewährt.  Wir
werden  darüber  wachen,  daß  die  Verwaltung  im  Interesse  der  Förderung
des  heimischen  Verkehrs  und  der  Nationalwirtschaft  geführt  wird.  Wir
halten  nach  wie  vor  an  dem  Grundsatze  fest,  daß  die  Schule  eine  Veranstaltung
  des  Staates  ist.  Der  konfessionelle  Charakter  der  Volksschule  ist
von  uns  stets  betont  worden.  Eine  Abweichung  von  dieser  verfassungsmäßigen
  Regel  erscheint  nur  da  zulässig,  wo  besondere  Umstände  eine  ausnahmsweise
  Behandlung  rechtfertigen.  Die  Wiederherstellung  des  kirchlichen
  Friedens  bleibt  eine  der  wichtigsten  Aufgaben  der  gesetzgebenden
Faktoren.  Wir  sind  bereit,  mit  Wohlwollen  und  Gewissenhaftigkeit  alle  zu
diesem  Ziele  führenden  Wege  zu  prüfen,  halten  aber  an  der  Überzeugung
fest,  daß  in  einer  konfessionell  gemischten  Bevölkerung,  wie  der  deutschen,
nur  die  Aufrechterhaltung  starker  staatlicher  Rechte  das  friedliche  Nebeneinanderwohnen
  der  Konfessionen  zu  verbürgen  vermag.  Das  Anwachsen
        <pb n="206" />
        170  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  18.-19.)

der  extremen  politischen  Parteien  und  die  gesteigerte    Leidenschaftlichkeit  in
beiden  Lagern  bergen  in  sich  große  Gefahren  für  die  Entwickelung  unseres
Staatslebens.  Wir  werden  es  nach  wie  vor  als  unsere  patriotische  Pflicht
betrachten,  nach  einer  Ausgleichung  der  streitenden  Gegensätze  zu  streben  und
nach  rechts  und  links  vermittelnd  zu  wirken.  Nicht  durch  die  schroffe  Scheidung
  in  eine  konservative  und  eine  liberale  Partei  erwarten  wir  die  gedeihliche
  Entwickelung  unseres  verfassungs-  mäßigen  Lebens.  Wir  halten  eine
solche  Parteibildung  weder  für  historisch  berechtigt,  noch  unter  den  bestehenden
  parlamentarischen  Verhältnissen  für  möglich.  Je  heftiger  der  Kampf
gegen  die  politischen  Mittelparteien  im  gegenwärtigen  Moment  geführt
wird  je  eindringlicher  deren  Vernichtung  als  Heilmittel  für  die  Zerfahrenheit
  der  Parteizustände  dem  Volk  angepriesen  wird  —  um  so  ruhiger
und  fester  blicken  wir  der  Zukunft  entgegen,  wo  die  Erkenntnis  obsiegen
wird,  daß  starke  Mittelparteien  für  das  Gedeihen  des  jungen  Deutschen
Reiches  und  Preußens  notwendig  sind“

18.  September.  (Preußen.)  Ein  Städtetag  der  Provinz
Brandenburg  lehnt  einen  Antrag,  welcher  die  Gestattung  der  Wiedereinführung
  der  Schlachtsteuer  und  die  Beseitigung  der  einer  Einführung
  kommunaler  Getränkesteuern  auf  Bier,  Branntwein  und
Wein  entgegenstehenden  Beschränkungen  verlangt,  nach  eingehender
Debatte  gegen  nur  wenige  Stimmen  ab.

18.  September.  (Bayern.)  Der  Plan  der  ultramontanen
Partei  in  München,  durch  eine  energische  Agitation  gelegentlich  der
neuen  Inskription  für  die  Volksschulen  der  Stadt  die  Eltern  katholischer
  Schüler  zu  veranlassen  resp.  moralisch  zu  zwingen,  ihre  Kinder,
  die  bisher  die  Simultanschulen  besucht  haben,  denselben  zu  entziehen
  und  massenhaft  den  katholischen  Konfessionsschulen  zuzuführen,
um  diese  zu  überfüllen,  und  dadurch  die  Schulbehörden  zu  zwingen,
ihnen  in  den  Simultanschulhäusern  Platz  zu  machen,  scheitert.

Die  Zahl  der  Inskriptionen  für  die  Simultanschulen  bleibt  nur  sehr
unbedeutend  hinter  derjenigen  des  vorigen  Jahres  zurück.  Es  werden  im
Ganzen  23.129  Kinder  (im  Vorjahre  21.282)  inskribiert;  hiervon  in  den  12
katholischen  Kofessions-  schulen  16.064,  in  den  3  protestantischen  Konfessionsschulen
  1.464  und  in  den  4  Simultanschulen  5.601,  sohin  in  letzteren  nahezu
der  vierte  Teil  aller  schulpflichtigen  Kinder.

Gleichzeitig  siegt  in  Bamberg  bei  den  Gemeindewahlen  die
vereinigte  liberale  und  demokratische  Partei  über  die  ultramontane.
Auch  in  der  anderen  fränkischen  Bischofsstadt,  Würzburg,  erscheint
die  langjährige  Herrschaft  der  ultramontanen  Partei  erschüttert.

19.  September.  (Preußen.)  In  Kassel  protestiert  die  Bürgerschaft
  nachdrücklich  gegen  das  Treiben  der  dortigen  Antisemiten.

89  geachtete  Bürger  und  Beamte,  an  ihrer  Spitze  die  beiden  Bürgermeister
  der  Stadt  und  19  Mitglieder  des  Stadtrats  und  des  Bürgerausschusses,
  veröffentlichen  eine  Erklärung,  worin  sie  unter  Hinweis  auf  den
schon  im  März  1881  erlassenen  Protest  gegen  das  wüste  und  schamlose
Treiben  der  antisemitischen  Agitatoren  von  neuem  feierlichst  Verwahrung
        <pb n="207" />
        Da  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  19.)  171

gegen  diesen  alles  Maß  übersteigenden  Unfug  einlegen.  Alle  Beschwerden
gegen  die  beiden  in  Kassel  gegründeten  Hetzblätter  „Geldmonopol“  und
„  Reichsgeldmonopol"  genannt,  haben  bis  her  noch  nicht  zum  Ziele  geführt.
So  müssen  denn  die  Unterzeichner  des  Protestes  sagen:  „Die  Maßlosigkeit
der  betreffenden  Blätter  läßt  den  angeblichen  Zweck,  wirkliche  soziale  Mißstände
  zu  beseitigen,  völlig  zurücktreten  gegen  eine  Bekämpfung  des  Judentums
  an  sich,  bei  welcher  man  sich  nicht  scheut,  sowohl  einzelne  durchaus
ehrenwerte  Mitbürger  mit  Schmutz  zu  bewerfen,  als  auch  gegen  das  Glaubensbekenntnis
  und  die  Gesamtheit  der  Israeliten  die  unerhörtesten  Beleidigungen
  und  Verdächtigungen  fortwährend  zu  wiederholen  und  so  einen  Haß
zu  erregen,  welcher  zu  den  verderblichsten  Folgen  führen  kann.  Wenn  wir
hiegegen  laut  und  öffentlich  Verwahrung  einlegen,  so  geschieht  dies  nicht
sowohl,  um  von  unseren  eigenen  Gesinnungen  Zeugnis  abzulegen,  als  vielmehr
  deshalb,  um  alle  diejenigen,  welche  den  von  uns  verurteilten  Bestrebungen
  nicht  ablehnend  gegenüberstehen,  zu  ernstlicher  Erwägung  über  das
Unsittliche  und  Gefährliche  dieser  Agitation  aufzufordern,  welche,  wenn  sie
gelänge,  ein  unberechenbares  Unglück  über  unser  Vaterland  heraufbeschwören
würde.  Einig  mit  allen  wohlgesinnten  jüdischen  Mitbürgern  in  Bekämpfung
wirklicher  Mißstände  wollen  wir  durch  Wort  und  Tat  dahin  streben,  unserer
Vaterstadt  den  schwer  gefährdeten  konfessionellen  Frieden  zu  erhalten,  auf
welchen  sie  bisher  stolz  sein  konnte."

19.  September.  (Deutsches  Reich.)  Gelegentlich  der  Versammlung
  der  deutschen  Naturforscher  in  Eisenach  spricht  sich  der
berühmte  Reisende  Gerhard  Rohlfs  in  der  Sektion  für  Geographie
und  Ethnologie  sehr  einläßlich  über  die  Kolonieenfrage  aus.

Rohlfs  geht  davon  aus,  daß  seit  der  Gründung  des  deutschen  Reiches
und  Hand  in  Hand  mit  der  steigenden  Auswanderung  der  Ruf  nach  Kolonisation
  in  Deutschland  laut  geworden  sei  und  immer  lauter  werde.  Das
Übel  liegt  auf  der  Hand.  Der  Hauptstrom  der  deutschen  Auswanderung,
der  nach  Nordamerika  geht,  ist  wirtschaftlich  und  national  für  das  Mutterland
  verloren  und  von  der  Auswanderung  nach  Australien  gilt  dasselbe
wie  von  der  Auswanderung  nach  Nordamerika.  Die  Deutschen  anglisieren
sich  schon  in  der  zweiten  Generation.  Allein  auch  das  Resultat,  zu  dem
Rohlfs  gelangt,  ist  wenigstens  für  die  große  Mehrheit  der  Auswanderer  sehr
wenig  befriedigend.  Nach  Rohlfs  kann  es  sich  gar  nicht  mehr  um  die
Gründung  von  Ackerbaukolonien  handeln;  dazu  ist  es  zu  spät,  die
Welt  ist  weggegeben.  Der  ganze  amerikanische  Kontinent  ist  ein  „Kräutlein
rühr'  mich  nicht  an-  und  von  Ausstralien  und  Afrika  gilt  dasselbe.  Es
kann  sich  nur  noch  darum  handeln,  Handelsfaktoreien  zu  gründen,

„Kultivation"  zu  treiben,  wie  Hubbe-Schleiden  es  nennt,  d.  h.  Gebiete  zu
erwerben,  in  denen  deutsches  Kapital  nutzbar  gemacht  werden  kann,  indem
mit  fremden  Kräften  Ackerbau  betrieben  wird,  wie  es  die  Engländer  in  Indien,
  die  Holländer  in  Java  tun.  Solche  Punkte  sind  nach  Rohlfs  noch
zu  haben,  ohne  daß  eine  Kollision  mit  einer  fremden  Macht  zu  befürchten
wäre.  Jedoch  kann  die  Erwerbung  nur  durch  private  Tätigkeit  erfolgen
und  eine  staatliche  Einmischung  ist,  wie  die  politischen  Verhältnisse  jetzt
liegen,  nicht  denkbar.  Welches  sind  nun  die  der  deutschen  „Kultivation“
noch  zur  Verfügung  stehenden  Gebiete,  nach  dem  wie  gesagt,  Amerika  und
Australien  nicht  mehr  anzurühren  sind?  Rohlfs  nennt  zunächst  Neu-Guinea,
eine  Insel,  deren  Klima  mit  Unrecht  in  schlechtem  Rufe  stehe.  Das  Land
ist  nur  wenig  erforscht;  wir  wissen  nur,  daß  es  Berge  und  Hochebenen  von
mehr  als  4.000  m  hat,  und  unter  gleichem  Breitengrade  leben  in  Abessinien
        <pb n="208" />
        172  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sepl.  20.—21.)

in  2.000  bis  3.000  m  Höhe  Deutsche  in  den  angenehmsten,  klimatischen  Verhältnissen.
  Rohlfs  will  indes  auch  nicht  etwa  einem  Strom  deutscher  Auswanderer
  raten,  nach  Neu-Guinea  zu  ziehen,  sondern  er  glaubt,  daß  Kaufleute
dort  Faktoreien,  und  zwar  mit  Waffen  versehen.  errichten  sollten;  denn  die
Einwohner  sind  kriegerisch  und  gefährlich.  Der  Besitzergreifung  könnte  aber
keine  Macht  Widerstand  entgegensetzen,  denn  der  Anspruch  der  Holländer  auf
die  Insel  ist  ein  rein  theoretischer.  In  Asien  hält  Rohlfs  nur  noch  Korea
geeignet  für  die  Anlage  von  Faktoreien,  dessen  Regierung  bemüht  sei,  europäische
  Kräfte  ins  Land  zu  ziehen.  Es  bliebe  noch  Afrika  übrig,  auf  das
alle  Mächte  jetzt  ihr  Augenmerk  richten.  England  hat  seine  Hand  auf
Ägypten  gelegt  und  wird  es  nach  der  Überzeugung  von  Rohlfs  nie  wieder
herausgeben.  Frankreich  wird  als  Kompensation  Tunis  erhalten,  Italien
wird  mit  Tripoltanien  abgefunden  werden  und  für  Deutschland  könnte  nur
Marokko  als  Ackerbaukolonie  erworben  werden;  aber  keine  deutsche  Regierung
werde  sich  auf  ein  solches  Abenteuer  einlassen.  Zur  Errichtung  deutscher
Handelsfaktoreien  dagegen  sei  Marokko  der  englischen,  französischen  und  belgischen
  Konkurrenz  wegen  nicht  geeignet.  Dagegen  empfiehlt  Rohlfs  an  der
Westküste  Afrikas  zwei  Punkte,  auf  denen  jeder  Deutsche  ungehindert  seine
Flagge  aufhissen  und  das  Land  für  das  seine  erklären  könne;  die
mündung  und  die  Cameronsgegend,  die  das  reiche  Zentralafrika  als
Hinterland  haben.  Das  Land  ist  noch  frei;  Engländer  und  Franzosen  beginnen
  dort  Faktoreien  zu  gründen.  Ebenso  ist  die  Somaliküste  auf  der
Ostseite  noch  frei,  freilich  das  Land,  in  dem  der  Reisende  von  der  Decken  mit
einer  großen  Anzahl  Deutscher  ermordet  worden  ist,  ohne  daß  sein  Tod  bis
heute  gerächt  worden  wäre.

20.  September.  (Preußen.)  Fortgang  der  Wahlagitation.
Die  halbamtliche  „Prov.-Korr.“  lehnt  das  Verlangen  der  Parteien,
die  Regierung  möge  bez.  der  Steuerreform  mit  einem  klaren  Programm
  für  die  Wahlen  hervorzutreten,  ab:

Es  liege  dazu  sachlich  keine  Notwendigkeit  vor;  die  allgemeinen  Ziele
der  Regierung  seien  in  amtlichen  Kundgebungen,  Parlamentsreden  und
sonstigen  schriftlichen  und  mündlichen  Äußerungen  so  oft  dargelegt,  daß  jeder,
welcher  sie  kennen  wolle,  darüber  genau  unterrichtet  sei.  Die  Regierung
halte  an  diesen  Zielen  fest.  Wenn  es  nicht  gelinge,  dieselben  in  dem  gewünschten
  Umfange  durchzuführen,  werde  die  Regierung  stückweise  und  allmählich
  vorgehen.  Die  offiziösen  Blätter  deuten  auch  bereits  an,  daß  sie
darauf  verzichtet  habe  dem  Landtage  neuerdings  wie  in  den  beiden  letzten
Jahren  ein  umfassendes  Verwendungsgesetz  vorzulegen.

21.  September.  (Elsaß-Lothringen.)  Der  gew.  Kassier
der  Straßburger  Tabakmanufaktur  Strekert  wird,  nachdem  er  wegen
angeblicher  Unterschlagung  von  Staatsgeldern  ein  volles  Jahr  in
Untersuchungshaft  gesessen,  schließlich  unter  Verurteilung  des  Staats
in  die  Kosten  freigesprochen.  Die  Regierung  ordnet  in  Folge  des
Prozesses  eine  Untersuchung  der  Buchführung  der  Manufaktur  an;
der  Direktor  derselben,  Roller,  wird  inzwischen  suspendiert.

Die  Gegner  des  Tabakmonopols  schlagen  darüber  ein  wahres  Triumphgeschrei
  an:  „Das  Resultat  des  Prozesses  —  meinen  sie  —  ist  von  untergeordneter
  Bedeutung  gegenüber  dem,  was  dieser  Prozeß  sonst  an  den  Tag
gebracht  hat.  In  Wirklichkeit  hat  nämlich  nicht  der  ehemalige  Kassierer  der
        <pb n="209" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  23—24.)  173

Manufaktur,  sondern  die  unter  dem  Regime  von  Mayr-Roller  eingeführte
neue  Buchführung  auf  der  Anklagebank  gesessen.  Die  zahlreichen  Sachverständigen,
  welche  zur  Vernehmung  kamen,  stimmen  in  dem  Urteil  überein,
daß  diese  Buchführung  eine  überaus  mangelhafte  gewesen  ist,  daß  sie  sich,
wie  einer  der  Sachverständigen  erklärte,  „in  einer  geradezu  tadelnswerten
Unordnung  befunden  hat.“  Worin  eigentlich  das  Wesen  dieser  neuen  Buchführung
  bestanden,  welche  Tendenz  sie  verfolgt  hat,  ist  nicht  recht  klar.  Vielleicht
  gibt  die  Bemerkung  eines  Zeugen,  daß  mit  dem  Eintritt  des  neuen
Regime's  die  kaufmännische  Buchführung  „über  den  Haufen  geworfen“  und
eine  „staatsmännische“  Buchführung  eingeführt  worden  sei,  einen  Fingerzeig.
Jedenfalls  sind  es  wahrhaft  haarsträubende  Dinge,  welche  die  Sachverständigen
im  einzelnen  über  den  Zustand  der  Bücher  dieser  Manufaktur  zu  berichten
wußten.  Und  nun  bedenke  man,  daß  auf  Grund  dieser  Buchführung  die
Rentabilität  eines  deutschen  Tabakmonopols  dargetan  werden  sollte!  Alle
Einwendungen,  die  man  gegen  die  Aufstellungen  des  Regierungsentwurfes
erhob,  wurden  von  Hrn.  v.  Mayr  mit  einem  Hinweis  auf  die  Ergebnisse
der  Straßburger  Manufaktur  abgetan.  Und  als  die  Kommission  des  Reichstags
  für  den  Monopolentwurf  die  Vorlegung  der  Bücher  der  Manufaktur
verlangte,  da  spielte  man  den  Gekränkten,  schalt  über  faktiöse  Opposition,
über  einseitige  Vertretung  von  Shopkeeper-Interessen  u.  s. w."

23.  September.  (Preußen.)  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg."  wendet
sich  sehr  lebhaft  gegen  die  hochkonservative  Presse,  welche  wiederholt
erklärt  hat,  daß  die  Konservativen  keine  Regierungspartei  seien  und
unabhängig  von  der  Regierung  und  ihrer  Politik  ihr  eigenes  Programm
  ohne  die  Regierung  und  neben  derselben  durchzuführen  entschlossen
  sei.

24.  September.  (Deutsches  Reich.)  Die  großen  Herbstmanöver,
  auch  die  im  Gebiete  der  Ost-  und  Nordseeküsten,  sind  jetzt
beendigt.

Wer  sämtliche  Manöver  der  verschiedenen  Divisionen  an  den  deutschen
Ost-  und  Nordseeküsten  mit  Aufmerksamkeit  verfolgte,  dem  konnte  nicht  entgehen,
  daß  fehr  häufig  bei  ihnen  die  Generalidee  zu  Grunde  lag,  ein  an
den  Küsten  der  Ost-  und  Nordsee  gelandetes  feindliches  Korps  an  dem  Weitermarsch
  in  das  Innere  von  Deutschland  zu  verhindern  und  es  wieder  zurückzuwerfen
  In  Ostpreußen,  Pommern,  Mecklenburg,  Schleswig-Holstein  und
Hannover  verfolgten  alle  diese  Manövern  fast  ausnahmslos  den  gleichen  Zweck.
Auch  bei  den  großen  Kaisermanövern  des  V.  und  VI.  Armeekorps  in  Schlesien
war  die  Generalidee  vorherrschend,  daß  eine  über  die  Weichsel  vordringende
feindliche  Armee  wieder  zurückgeworfen  werden  solle.  Früher  richteten  alle
deutschen    Friedensmanöver  die  Front  stets  fast  ausschließlich  gegen  die  deutsche
Westgrenze,  sei  einigen  Jahren  wird  aber  in  ganz  Norddeutschland  die
Front  gegen  die  Ostgrenze  eben  so  scharf  berücksichtigt.

24.  September.  (Deutsches  Reich.)  Generalversammlung
der  deutschen  Volkspartei  in  Karlsruhe.  Es  haben  sich  dazu  zirka
120  Teilnehmer  eingefunden.  Die  Versammlung  beschließt  eine
Reihe  von  Resolutionen  und  bestimmt  zum  Vorort  wieder  Frankfurt,
  wo  auch  der  engere  Ausschuß  seinen  Sitz  haben  soll.  Zum
nächsten  Ort  der  Generalversammlung  wird  Bamberg  gewählt.
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        174  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  24—25.)

Resolutionen  über  die  Fabrikgesetzgebung:  Die  Fabrikgesetzgebung
  ist  unter  gleichzeitiger  Anstrebung  internationaler  Vereinbarungen  in
folgenden  Punkten  zu  ergänzen  bezw.  abzuändern:  1)  durch  Einführung
eines  Normalarbeitstages  von  zehn  Stunden;  2)  durch  das  Verbot  der  Arbeit
  von  Kindern  in  Fabriken  während  der  Dauer  der  Schulpflicht;  3)  durch
das  Verbot  der  Frauenarbeit  sechs  Wochen  vor  und  nach  dem  Wochenbett;
4)  durch  das  Verbot  der  Nachtarbeit  für  Frauen;  5)  durch  das  Verbot  der
Sonntagsarbeit  insoweit  nicht  dringende  Bedürfnisse  des  täglichen  Verkehrs
zu  befriedigen  sind  oder  spezielle  Ermächtigung  der  Verwaltungsbehörde  eingeholt
  ist:  6)  durch  strenge  Vorschriften  zum  Schutze  von  Leben  und  Gesundheit
  der  Arbeiter  im  allgemeinen  und  speziell  in  den  gesundheitsgefährlichen
Industriezweigen  mit  scharfen  Strafen  und  Entschädigungsverpflichtung  für
diejenigen  Betriebsunternehmer,  welche  gegen  diese  Bestimmungen  verstoßen;
7)  durch  Vermehrung  der  Fabrikinspektoren  und  Erweiterung  der  Befugnisse
derselben.  Resolutionen  über  die  Steuerfrage:  Die  Generalversammlung
  erklärt:  1)  Die  vom  Reichskanzler  geplante  Ersetzung  direkter  Steuern
durch  neue  indirekte  Steuern  ist  als  eine  erhöhte  Belastung  der  weniger  bemittelten
  Klassen  zu  Gunsten  der  Wohlhabenden  und  Reichen  absolut  zu  verwerfen.
  2)  Hinsichtlich  der  direkten  Steuern  ist  behufs  Entlastung  der
weniger  bemittelten  Klassen  eine  progressive  Einkommen-  und  Vermögenssteuer
  unter  Freilassung  eines  Existenzminimums  anzustreben.  3)  Die  Ungerechtigkeit
  und  Ungleichheit,  welche  in  der  jetzigen  Bemessung  und  Ausfuhrvergütung
  bei  der  Zucker-  und  Branntweinsteuer  liegt,  ist  durch  die  Einführung
  der  Fabrikatsteuer  auf  Zucker  und  Branntwein  zu  beseitigen.  4)  Die
Zölle  auf  notwendige  Lebensbedürfnisse  als  Getreide,  Mehl,  Bier,  Fleisch,
Schmalz,  Petroleum,  Holz  u.  s.  w.  sind  aufzuheben.

24.  September.  (Preußen.)  Parteitag  der  rheinischen  Zentrumspartei
  in  Köln.
Windthorst  erklärt,  unter  keinen  Umständen  dürfe  die  Zentrumspartei
da,  wo  sie  einen  Kandidaten  nicht  durchsetzen  könne,  für  mittelparteiliche
Elemente  stimmen,  sondern  nur  für  Parteien,  zwischen  denen  und  dem  Zentrum
  Berührungspunkte  beständen,  für  die  konservative  Partei  und  für  einen
ausgeprägten  Fortschrittsmann.  Steuern  will  er  mehr  nicht  bewilligen;
wolle  man  das  System  der  indirekten  Steuern  erweitern,  so  sei  dies  zu  erwägen,
  aber  dabei  zu  berücksichtigen,  ob  auch  die  unteren  Klassen  nicht  belastet
  und  daß  direkte  Steuern,  etwa  die  ganze  Klassensteuer,  aufgehoben  würden.
In  Betreff  der  sozialen  Frage  behauptet  er,  diese  könne  nicht  gelöst  werden,
es  sei  denn,  daß  vorher  der  Kirche  die  Freiheit  wiedergegeben  worden  wäre.

25.  September.  (Preußen.)  In  Berlin  konstituiert  sich
unter  Führung  des  Stifters  des  sog.  protestantischen  Reformvereins
Dr.  Kalthoff  und  unter  Mitwirkung  mehrerer  fortschrittlicher  Abgeordneter
  ein  „kirchlicher  Volksverein“,  der  nicht  religionslos  sein
will,  aber  doch  dem  linkesten  Flügel  angehört.

Der  neue  Verein  hat  wenigstens  für  Berlin  immerhin  einige  Bedeutung,
da er  sich  die  im  nächsten  Monat  bevorstehenden  Neuwahlen  zu  den  Vertretungen
der  protestantischen  Landeskirche  als  Tummelplatz  für  seine  Bestrebungen
ausgesucht  hat,  um  nicht  nur  die  hochkirchliche  Partei,  welche  gegenwärtig
in  der  preußischen  Generalsynode  die  Herrschaft  führt,  zu  bekämpfen,  sondern
auch  die  freisinnige  evangelische  Partei,  welche  diesen  Kampf  bisher  vom
Boden  des  Protestantenvereins  aus  geführt  hat  und  welche  wenigstens  in  der
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  25—26.)  175

Berliner  Kreissynode  die  Oberhand  hat.  Damit  tritt  die  Agitation  für  die
kirchlichen  Wahlen  in  ein  kritisches  Stadium.  Gelingt  es  den  H.H.  Kalthoff,
Munkel  und  Genossen  die  freisinnige  evangelische  Partei  zu  diskretieren,  so
haben  die  Hochkirchler  die  besten  Aussichten,  bei  den  Wahlen  die  Mehrheit
zu  gewinnen,  was  nach  der  Ansicht  des  Hrn.  Kalthoff  freilich  der  sicherste
Weg  sein  soll,  innerhalb  der  evangelischen  Kirche  eine  gesunde,  kräftige
Reaktion  gegen  die  herrschende  Partei  hervorzurufen.

25.  September.  (Bayern.)  Die  kgl.  Lokalschulkommission
von  Augsburg  lehnt  den  vom  Domkapitular,  Dompfarrer  und  kgl.
Lokalschulinspektor  Perenne  gestellten  und  vom  protestantischen  Dekan
Trenkle  unterstützten  Antrag  auf  prinzipielle  Beseitigung  der  bestehenden
  Simultanschulen  in  namentlicher  Abstimmung  mit  14

gegen  6  Stimmen  ab.

26.  September.  (Preußen.)  Vereinstag  der  „Freunde  der
positiven  Union“  in  Berlin.  Bei  der  gegenwärtigen  Vermischung
kirchlicher  und  staatlicher  Interessen  in  Preußen  gewinnt  derselbe
auch  eine  gewisse  politische  Bedeutung.

Die  sog.  Hofpredigerpartei  spielt  in  der  Versammlung  eine  Hauptrolle.
  Hofprediger  Bauer  versteigt  sich  zu  der  paradoren  Behauptung:  „die
Simultanschule  ist  die  Schule  der  Knechtschaft  der  Unduldsamkeit,  des  Rückschritts,
  der  Prosa,  der  Charakterlosigkeit;  die  konfessionelle  Schule  dagegen
ist  die  Schule  der  Freiheit,  der  Duldung,  des  Fortschritts,  der  Poesie,  des
Charakters.“  Hofprediger  Stöcker  fordert  auch  für  die  evangelische  Kirche
Bischöfe  mit  autoritativer  Gewalt  und  um  dieselbe  vor  liberalen  Abgeordneten,
  Ministern  und  einem  möglicherweise  weniger  positiven  Landesherrn
zu  sichern,  gänzliche  Unabhängigkeit  derselben  auch  vom  Summepiskopat.  Ja
ein  jugendlicher  Heißsporn  aus  Liegnitz  ruft  Katholiken  und  Protestanten
zum  gemeinsamen  Kreuzzuge  gegen  die  „Türken"  des  Liberalismus  auf,  wie
denn  auch  Hofprediger  Stöcker  das  Antichristentum  nicht  in  Rom,  sondern
in  der  reformfreundlichen  Kreissynode  Berlin-Köln  etc.  „in  dem  erbitterten
Kampfe  der  politisch-liberalen  Kreise  gegen  die  orthodoxe  evangelische  Kirche"
sieht.  Stöcker  ist  auch  für  den  von  den  katholischen  Klerikalen  wie  von  den
protestantischen  Konservativen  erhobenen  Anspruch,  auf  derselben  Grundlage  des
apostolischen  Glaubensbekenntnisses  zusammen  zu  stehen  und  zusammen  zu
gehen.  Doch  stößt  seine  Tendenz  nachgerade  auf  entschiedenen  Widerspruch.
In  der  Mischehenfrage  hat  die  katholische  Kirche  ihre  Hörner  gegen  den
Protestantismus  doch  zu  deutlich  hervorgestreckt,  wenn  auch  alsbald  wieder
etwas  eingezogen.  Die  Abwehr  der  protestantischen  Kirche  und  die  Unmöglichkeit,
  mit  solchen  Gegnern  zusammen  zu  gehen,  kommt  daher  selbst  in  dieser
Versammlung  vielfach  zum  Durchbruch,  doch  solle  es  nur  mit  würdigen  Waffen
geschehen,  ohne  jede  stolze  äußere  Kircheneinheit  und  nicht  etwa  durch  Mobilmachung
  eines  protestantischen  Zentrums  und  ohne  eine  geistliche  Demagogie,
welche  die    Leidenschaften  des  Volkes  aufreize.  In  diesem  Sinne  wird  denn
auch  beschlossen  in  einer  Resolution  zu  erklären:  „Daß  wir  mit  katholischen
Christen  auf  dem  neutralen  Boden  des  sozialen  und  staatlichen  Lebens  zwar
gemeinsam  für  das  Volkswohl  arbeiten  können;  daß  wir  dagegen  zwischen

der  Kirche  des  unfehlbaren  Papstes  und  des  unfehlbaren  Gotteswortes  eine
immer  tiefer  werdende  Kluft  erkennen;  daß  wir  eine  Schwesterhand,  welche
die  Kirche  Roms  nicht  bietet,  auch  nicht  ergreifen  können  und  die  Verun-
        <pb n="212" />
        176  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Ende  Sept.)

glimpfungen,  welche  diese  Kirche  noch  jüngst  der  evangelischen  Trauung  zugefügt
  hat,  als  eine  Anmaßung  zurückweisen."

30.  September.  (Preußen.)  Das  Organ  des  Reichskanzlers,
  die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“,  bestätigt,  daß  die  preußische  Regierung
  von  der  Wiedervorlegung  eines  umfassenden  Verwendungsgesetzes
  in  Preußen  Abstand  genommen  habe  und  daß  auch,  nachdem
  das  Tabakmonopol  abgelehnt  worden,  andere  Vorlagen  über
indirekte  Steuern  nicht  in  Aussicht  ständen.  Allein  an  seinem  Ziele
halte  der  Reichskanzler  unentwegt  fest  und  um  ihm  näher  zu  kommen,
  müsse  im  preußischen  Landtag  und  für  Preußen  die  Bedürfnisfrage
  entschieden  werden,  um  auf  Grund  derselben  an  den  Reichstag
das  Blatt  gelangen  zu  können,  wobei  sie  erklärt:

„Sollle  der  preußische  Landtag  auch  diesmal  das  Bedürfnis  in  Abrede
  stellen,  so  wird  die  Regierung  nicht  in  der  Lage  sein,  den  Notständen
durch  Reichssteuern  abzuhelfen,  sie  wird  dann  die  Steuerfrage  in  statu  quo
belassen,  bis  die  Überzeugung  zu  Tage  tritt,  daß  ein  „steuerlicher  Notstand“
in  Preußen  vorhanden  sei,  oder  daß  die  preußische  Regierung  sich  bei  Voraussetzung
  desselben  im  Irrtum  befand.  Wäre  letzteres  der  Fall,  worüber
das  preußische  Volk  sich  bei  den  Wahlen  schlüssig  zu  machen  hat,  so  läge
für  die  Regierung  kein  Grund  vor,  den  Reichstag  mit  weiteren  Steueransprüchen
  zu  belästigen.  Der  preußische  Landtag  hat  die  Frage,  ob  Preußen
neuer  Einnahmen  behufs  einer  Steuerreform  bedarf,  ohne  Zeitverlust
mit  Ja  oder  Nein  zu  beantworten.“

—  September.  (Preußen.)  In  der  Agitation  für  die  bevorstehenden
  Landtagswahlen,  die  überall  sehr  lebhaft  fortgesetzt
wird,  treten  namentlich  zwei  Momente  als  bedeutsam  hervor:  die
Polemik  der  Nordd.  Allg.  Ztg.  gegen  die  Konservativen  und  ihre
Presse,  die  sich  der  Regierung  nicht  unbedingt  zur  Verfügung  stellen
wollen,  worin  man  eine  eventnuelle  Wendung  der  Regierung  nach
der  Seite  der  Mittelparteien  hin  erblicken  will,  und  der  Kampf
zwischen  Richter  und  Hänel,  in  denen  der  unduldsame  Radikalismus
des  erstern  immer  mehr  zu  Tage  tritt  und  die  bessern  Elemente  der
Fortschrittspartei  selbst  abstößt.

Die  Polemik  der  N.  Allg.  Ztg.  gegen  eine  Reihe  hochkonservativer
Organe  ist  vielfach  eine  geradezu  derbe,  beruht  indeß  im  letzten  Grunde  auf
einem  sehr  schwachen  Fundament.  Sie  deduziert  nämlich  fortwährend,  daß
nur  der  Kaiser  die  Regierungsorgane  ernenne,  daß  daher  eine,  wenn  auch
teilweise,  Opposition  gegen  diese  und  ihre  Anschauungen  gegen  den  Kaiser
selbst  gerichtet  und  somit  nicht  monarchisch  sei.  Diese  Schlußfolgerung  ist
ebenso  irrtümlich,  wie  die  von  den  Linksparteien  aufgestellte  Theorie  vom
reinen  Parlamentarismus.  Hätte  die  Nordd.  Allg.  Ztg.  mit  ihrer  Deduktion
recht,  so  wäre  es  unlogisch,  daß  die  Verfassungen  Parlamente  mit  Zustimmungs-
  und  Ablehnungsrecht,  mit  dem  Recht  der  Kontrolle  der  Staatsverwaltung,
  mit  dem  Rechte,  Staatsausgaben  und  Staatseinnahmen,  Steuern
und  Budgets  zu  bewilligen,  eingesetzt  haben;  diese  Parlamente  an  sich  und
        <pb n="213" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Ende  Sept)  177

damit  die  Verfassungen  selbst,  die  sie  stipuliert  haben,  wären  dann  antimonarchisch.
  —  Übrigens  sind  die  Konservativen  auch  unter  sich  über  die
bei  den  Landtagswahlen  zu  befolgende  Taktik  nicht  einig.  Die  „Kreuzzeitung“
  fordert,  daß  unter  keinen  Umständen  zu  Gunsten  liberaler  Kandidaten
  konservative  Stimmen  abgegeben  werden  sollen;  sie  meint,  es
hieße  „den  Konservativen  nicht  bloß  eine  unglaubliche  Dummheit,  sondern
auch  einen  erbärmlichen  Mangel  an  Selbstbewußtsein  zutrauen,  wenn
man  ihnen  zumutet,  für  ihre  geschworenen  Feinde  bei  der  Wahl  ihre
Stimmen  abzugeben“.  Dagegen  sind  die  mehr  mit  der  Regierung  liierten
konservativen  Organe  der  Meinung,  ein  solches  Verfahren  würde  teils  dem
Zentrum,  teils,  und  zwar  überwiegend,  dem  Radikalismus  zugute  kommen
und  die  Konservativen  der  Möglichkeit  einer  andern  als  einer  klerikalen
Allianz  berauben.

Die  „große  liberale  Partei“,  wie  sie  die  Sezessionisten  planten,  kann
schon  jetzt  als  gescheitert  angesehen  werden  und  zwar  gescheitert  durch  den
bisherigen  Führer  der  Fortschrittspartei,  den  radikalen  Hrn.  Eugen  Richter,
der  eine  große  Wahltätigkeit  entfaltet,  aber  nicht  sowohl  gegen  die  konservativ-ultramontane
  Koalition,  sondern  gegen  die  Nationalliberalen,  denen  er
möglichst  viel  Sitze  zu  Gunsten  seiner  Anhänger  in  der  Fortschritts-  partei
abzusagen  sucht.  Der  von  Hänel  speziell  für  die  Wahlen  beabsichtigte
Kompromiß  wird,  von  Richter  und  seiner  einseitigen  Agitation  durchkreuzt,
  allem  Anschein  nur  in  wenigen  Wahlreffen  zu  stande  kommen.  Die
Aussichten    der  Liberalen  werden  dadurch  bez.  der  Wahlen  stark  gemindert.
Ihre  Organe  schildern  die  Lage  selbst  folgendermaßen:  „Das  preußische  Abgeordnetenhaus
  zählt  433  Mitglieder,  die  Mehrheit  beträgt  sonach  217.  In
dem  jetzt  erlöschenden  Abgeordnetenhause  zählten  die  Nationalliberalen  86,
die  Fortschrittspartei  37  Mitglieder;  „bei  keiner  Fraktion"  waren  23  Abgeordnete
  liberaler  Richtung  (darunter  die  liberale  Vereinigung").  Die
gesamte  liberale  Seite  des  Hauses  zählte  somit  146  Mitglieder  und  es
fehlten  71  Stimmen  an  der  Mehrheit.  Diese  müssen  gewonnen  werden,
wenn  die  konservativ-klerikale  Mehrheit  gesprengt  werden  soll.  Daß  man
auf  Kosten  des  Zentrums  wesentliche  Eroberungen  nicht  erhoffen  kann,  liegt
bei  der  unnahbaren  Sicherheit  der  meisten  ultramontanen  Wahlkreise  auf
der  Hand;  es  kann  sich  nur  in  vereinzelten  Wahlkreisen  um  Verdrängung
des  Zentrums  handeln.  Die  liberalen  Siege  müssen  der  Hauptsache  nach
auf  Kosten  der  Konservativen  errungen  werden.  Die  konservative  Fraktion
zählte  in  der  letzten  Session  109,  die  freikonservative  49  Mitglieder,  zusammen
  also  158.  Diesem  konservativen  Besitzstand  die  Hälfte,  70  bis  80  Mandate
  zu  entreißen,  ist  die  Aufgabe  der  Liberalen,  die  freilich  nicht  erfüllt
werden  wird,  wenn  sie  nicht  einig  sind.  Ermutigend  ist  nur  der  Umstand,
daß  in  der  nächstvorangegangenen  13.  Legislaturperiode  das  ganze  konservative
  Lager  aus  32  Frei-,  26  Neu-  und  9  Altkonservativen,  zusammen  also
67  Mitgliedern  bestand,  und  in  der  12.  Legislaturperiode  aus  34  Frei-,  24
Neu-  und  3  Altkonservativen,  zusammen  also  61  Mitgliedern.  Es  wird  sich
nun  zu  zeigen  haben,  ob  diese  Zahlen  das  normale  Verhältnis  darstellten
oder  die  weit  höheren  Zahlen  des  Jahres  1879."

—  September.  (Deutsches  Reich)  Die  ägyptische  Frage
hat  auch  in  Deutschland  die  öffentliche  Meinung  seit  dem  englischen
Bombardement  Alexandriens  fortwährend  lebhaft  beschäftigt,  wenn
auch  allerdings  lange  nicht  so  intensiv  wie  diejenige  mehrerer  anderer
europäischer  Staaten.  Es  steht  nachgerade  fest,  daß  der  deutsche

Schulthess  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  12
        <pb n="214" />
        178  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  1.)

Reichskanzler  seinerseits  den  Engländern  in  Ägypten  zunächst  freie
Hand  gelassen  hat  und  ihnen  zunächst  keinerlei  Schwierigkeiten  in
den  Weg  zu  legen  gemeint  ist.  Frankreich  und  Rußland  sind  dagegen
  in  einer  ganz  anderen  Lage:  Frankreich  sieht  dem  entschlossenen
Vorgehen  Englands,  obgleich  es  ja  selbst  es  so  gewollt  hat,  mit  verhaltenem
  Grimme  zu  und  Rußland  denkt  an  Kompensationen  irgend
welcher  Art.  Inzwischen  nimmt  man  allgemein  an,  daß  eine  Annäherung
  Englands  an  das  österreichisch-deutsche  Bündnis  stattgefunden
  habe  und  Zukunftspolitiker  sehen  darin  bereits  den  Keim
einer  spätern  Quadrupel-Friedensallianz  zwischen  Deutschland,  Österreich-Ungarn,
  Italien  und  England.  Die  Freundschaft  des  Sultans
für  Deutschland  ist  freilich  einigermaßen  erkaltet.

1. Oktober.  (Deutsches  Reich.)  Mit  diesem  Tage  tritt  die
vom  Bundesrat  vereinbarte  Verordnung  betr.  Begünstigung  der  aus
dem  Militär  mit  Berechtigungsschein  austretenden  Offiziere  und
Unteroffiziere  bei  Besetzung  der  Subaltern-  und  anderen  Beamtenstellen
  in  allen  deutschen  Staaten  in  Kraft.  Die  Verordnung  muß
dahin  führen,  daß  viele  Bureaux  allmählich  ausschließlich  oder  doch
fast  ausschließlich  aus  gew.  Militärs  bestehen  werden.  (Vergl.
11.  Sept.)

1.  Oktober.  (Preußen.)  Der  bisherige  Hilfsarbeiter  im
Ministerium  des  Innern,  Landrat  von  Bitter,  wird  zum  vortragenden
  Rat  in  demselben  und  zum  Geh.  Reg.-Rat  befördert  und  übernimmt
  das  gesamte  frühere  Dezernat  des  zurückgetretenen  Geheimen
Reg.-Rats  Hahn,  die  Leitung  der  offiziösen  Presse.  Diese  soll  zugleich
  einer  Reorganisation  unterzogen  werden,  zu  welchem  Behufe
einer  Reihe  von  Blältern  die  ihnen  bisher  von  der  Regierung  gewährten,
  zum  Teil  sehr  starken,  Subventionen  auf  diesen  Tag  gekündigt
  worden  sind.

1.  Oktober.  (Preußen.)  Ein  Parteitag  der  Liberalen  (Secess.,
Nat.-Lib.  und  rechter  Flügel  der  Fortschrittspartei)  in  Gotha  erklärt
sich  nach  einer  eindringlichen  Rede  Hänel's  für  eine  Verständigung
und  ein  Zusammengehen  der  verschiedenen  liberalen  Fraktionen  bei
den  bevorstehenden  preußischen  Landtagswahlen

und  für  einen  engeren  Zusammenschluß  der  liberalen  Gruppen  überhaupt
  „gegenüber  den  Angriffen  der  konservativen,  ultramontanen  und  sog.
demokratischen  Parteien  auf  die  liberalen  Grundlagen  der  Staats-  und  Gesellschaftsordnung.“
  In  der  Debatte  polemisiert  Hänel  lebhaft  gegen  die
seiner  Tendenz  entgegengesetzten  Bestrebungen  des  linken  Flügels  seiner
eigenen  Partei  (Eug.  Richter)  und  gegen  die  von  den  Nationalliberalen  an-
        <pb n="215" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  3.)  170

gestrebte  Bildung  einer  Mittelpartei  durch  eine  Verbindung  mit  der  freikonservativen
  Fraktion.  Die  Sezessionisten  erlassen  indeß  auch  noch  einen
besonderen  Wahlaufruf  an  die  preußischen  Wähler,  der  in  demselben  Sinne
wie  die  Gothaer  Resolution  gehalten  an  die  auf  ihrem  Parteitage  vom  6.  Mai
zu  Berlin  beschlossenen  Thesen  nebst  Fraktionsprogramm  anknüpft.

3.  Oktober.  (Preußen.)  Wahlaufrufe  der  ultramontanen
Partei.

Der  Wahlaufruf  des  Vorstandes  der  Gesamtpartei  wird  in  der  „Germania“
  veröffentlicht  und  ist  offenbar  absichtlich  „im  Mai  1882“  zurückdatiert.
  Die  Forderungen  der  Partei  sind  die  alten,  schon  so  oft  formulierten:
  „..  Die  Erkenntnis,  daß  die  Störung  des  inneren  Friedens  auf
kirchlichem  Gebiete  die  schwersten  Schäden  herbeigeführt,  daß  diesem  unerträglichen
  Zustand  ein  Ende  zu  machen  sei,  hat  sich  mehr  und  mehr  Bahn
gebrochen.  Hoffen  wir,  daß  den  Anfängen  zu  einer  Besserung  bald  die  volle
Tat  folge.  Die  Zentrumsfraktion  hat  den  Bestrebungen,  Härten  zu  mildern,
für  die  Herbeiführung  des  Friedens  Zeit  und  Boden  zu  gewinnen,  welche
Bestrebungen  die  konservative  Partei  in  dankenswerter  Weise  unterstützte
ihre  Mitwirkung  und  Zustimmung  nicht  versagen  dürfen.  Aber  wir  haben
stets  festgehallen  und  halten  fest  an  der  Forderung  freier  Bewegung  und
Selbständigkeit  für  die  Kirche,  daher  der  Beseitigung  der  dieselbe  hemmenden
Schranken  und  besonders  aller  der  Gesetze,  welche  die  unveräußerlichen  Rechte
der  Kirche,  den  christlich-konfessionellen  Charakter  der  Schule,  das  Recht  der
Eltern  auf  die  Erziehung  ihrer  Kinder  beeinträchtigen.  Daß  die  Umkehr
  von  den  Wegen  des  falschen  Liberalismus  auf  allen  Gebieten  des  öffentlichen
  Lebens  notwendig  ist,  wiederholen  wir  nochmals,  weil  —  ohne  zu
verkennen,  was  zum  Wohle  des  Grundbesitzes,  der  Gewerbe,  insbesondere
des  Handwerks  und  der  Arbeit  erstrebt  und  geschehen  ist,  wir  doch  die
Stetigkeit  und  Klarheit  vermissen,  welche  auf  dem  Gebiete  der  Gesetzgebung
wie  der  Verwaltung  unbedingt  notwendig,  das  Recht  und  die  Pflicht  einer
christlich  konservativen  Regierung  ist.  Von  diesem  Grundgedanken  muß  auch
die  Entwicklung  der  Selbstverwaltung  in  Gemeinde,  Kreis  und  Provinz  getragen
  sein,  frei  von  bürokratischer  Schablone  und  Gleichmacherei,  unter
Wahrung  der  berechtigten  Eigentümlichteiten  und  liebgewordenen  Einrichtungen
der  einzelnen  Landesteile.  Die  vor  drei  Jahren  im  Reichstage  unter  Anregung
  und  mit  Unterstützung  des  Zentrums  eingeschlagene  Wirtschaftspolitik
hat  sich  trotz  der  traurigen  Folgen  wiederholter  Rückschläge  in  den  Ernten
des  Landes  als  richtig  und  nutzbringend  bewährt.  Durch  eine  weise  und
sparsame  Finanzwirtschaft  muß  dieselbe  voll  ausgenutzt  und  ferner  Sorge
getragen  werden,  die  Steuerlast  tunlichst  zu  erleichtern,  dieselbe  gerecht  und
gleichmäßig  zu  verteilen.  Das  sind  die  Grundsätze  etc.“  Wie  die  „Germania“
erläuternd  zu  dem  Aufrufe  bemerkt,  gibt  derselbe  ein  Bild  der  Stimmung
und  der  Hoffnungen,  welche  zunächst  „nach  der  glücklichen  Erledigung  des
letzten  kirchenpolitischen  Gesetzes“  beim  Zentrum  herrschten  und,  wie  die

„Germania“  annehmen  zu  dürfen  glaubt,  auf  konservativer  Seite  ihr  Echo
fanden.  Jetzt  seien  diese  Hoffnungen  bedeutend  herabgedrückt  —  durch  die
Schuld  der  Regierung,  welche  die  Ausführung  jenes  Gesetzes  verweigere  und
die  Hoffnung  auf  eine  entschlossene  antiliberale  Reformpolitik  auf  ein  Minimum
  reduziert  habe.  Das  Wort  von  einer  „christlich-konservativen  Regierung“
  sei  leider  schon  beinahe  etwas  veraltet,  die  „Stetigkeit  und  Klarheit“
sei  der  Regierungspolitik  noch  mehr  in  Abgang.  gekommen.  Der  kapitalistische
  Anstrich,  den  man  der  Sozialreform  gegeben,  und  die  einseitige  Verfolgung
der  enormen  Erhöhung  der  indirekten  Steuern  sei  wahrlich  nicht  geeignet,
dem  Zentrum  die  Mitarbeit  an  den  Plänen  der  Regierung  zu  erleichtern.
        <pb n="216" />
        180  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  5.)

Die  Partei  habe  das  Ihrige  getan,  um  im  Verein  mit  den  Konservativen
der  Regierung  die  Abwehr  der  liberalen  Gefahr  zu  ermöglichen.  Stoße  die
Regierung  die  konservativen  Elemente  zurück,  so  trage  sie  allein  die  Verantwortung
  für  die  eventuell  hereinbrechende  Krisis.  Der  ultramontane  Wahlaufruf
  wird  in  der  liberalen  Presse  ziemlich  geringschätzig  besprochen:
„Zwei  Seelen  wohnen  bekanntlich  gegenwärtig  in  der  Brust  des  Zentrums:
die  eine  hofft  mil  Hilfe  der  Regierung  und  der  Konservativen  die  ultramontanen
  Bestrebungen  zu  fördern,  die  andere  glaubt  nach  den  Vorgängen  der
letzten  Monate  nicht  mehr  an  diese  Möglichkeit  und  ist  wieder  „fertig  zum
Gefecht.“  In  ziemlich  komischer  Weise  hat  das  Zentrum  sich  angesichts
dieser  Sachlage  mit  der  Aufgabe,  einen  Wahlaufruf  zu  erlassen,  abgefunden:
man  veröffenllicht  mit  der  Bemerkung,  daß  er  bereits  im  Mai  abgefaßt
worden  und  daher  in  dem  hoffnungsvollen  Ton  der  damaligen  Sachlage  gehalten
  sei,  einen  solchen  Appell  an  die  Wähler  —  und  läßt  unmittelbar
dahinter  in  der  „Germania“  einen  Kommentar  dazu  erscheinen  des  Inhalts,
daß  der  Aufruf  jetzt  eigentlich  nicht  mehr  zur  Situation  passe!  In  dem
Kommentar  wird    fast  Satz  für  Satz  das  Gegenteil  dessen  gesagt,  was  im
Aufruf  steht.“  Die  Wahlaufrufe  der  ultramontanen  Parteiführer  in  den
Provinzen  sind  neueren  Datums,  spiegeln  deshalb  die  augenblickliche  Stimmung
  der  Partei  besser  ab  und  sind  denn  auch  erheblich  schärfer  und  schroffer.
So  macht  derjenige  an  die  klerikalen  Führer  der  Rheinlande  der  RNegierung
  Vorwürfe,  an  dem  Stillstand  des  Friedenswerks  Schuld  zu  sein,  indem
sie  nicht  nur  von  einer  organischen  Revision  der  kirchenpolitischen  Gesetzgebung
  nichts  wissen  wolle,  sondern  nicht  einmal  von  den  ihr  in  dem  Juligesetz
  verliehenen  Vollmachten  Gebrauch  gemacht  habe.  Die  Staatsregierung
sei  hinter  den  Wünschen  der  parlamentarischen  Mehrheiten  zurückgeblieben,
welche  durch  Zustimmung  zu  dem  Antrag  Windthorst  auf  Abschaffung  des
Internierungsgesetzes  und  zu  dem  neuesten  Kirchengesetz  die  Bereitwilligkeit
kund  gaben,  den  drückendsten  Beschwerden  des  katholischen  Voltes  abzuhelfen.
Nur  eine  organische  Revision  der  ganzen  Maigesetzgebung  könne  zum  Frieden
führen.  Worin  diese  bestehen  soll,  wird  nicht  gesagt;  aber  man  weiß  hinlänglich,
  was  die  Klerikalen  wollen  —  die  totale  Beseitigung  der  Maigesetze.
  Ebenso  erklärt  der  spezielle  Wahlaufruf  für  Westfalen:  „Leider
haben  sich  unsere  berechtigten  Erwartungen  keineswegs  verwirklicht.  Selbst
die  bescheidenen  Hoffnungen,  die  sich  an  das  Gesetz  vom  31.  Mai  ds.  Jrs.
knüpften,  hat  man  unerfüllt  gelassen  und  uns  dadurch  eine  abermalige  bittere
Täuschung  bereitet.  Die  Bestimmungen  des  Gesetzes  sind  bis  zum  heutigen
Tage  unbenuzt  geblieben.  Auch  nicht  ein  einziger  unserer  vertriebenen  Oberhirten
  hat  aus  der  Verbannung  zurückkehren  dürfen.  Nicht  einmal  die  schon
jahrelang  verhängte  Sperre  der  unseren  Geistlichen  rechtlich  zustehenden  Bezüge
  hat  man  in  den  sieben  Diözesen,  in  denen  sie,  und  zwar  in  schneidendem
  Gegensatze  zu  den  übrigen,  noch  besteht,  zu  beseitigen  sich  herbeigelassen.
Als  es  sich  um  Gesetze  und  Maßregeln  gegen  uns  handelte,  da  überstürzte
man  sich  in  eifervollem  Vorgehen;  wo  es  sich  nun  aber  um  eine  von  fast
allen  Parteien  längst  als  billig  erkannte  Erleichterung  für  uns  handelt,  da
kennt  man  seit  Monaten  nichts  als  kalte,  unerklärliche  Zurückhaltung.  Wir
erwarten,  daß  unsere  Abgeordneten  die  Klarstellung  dieses  unerträglichen
Zustandes  der  Dinge  bewirken."

5.  Oktober.  (Preußen)  sichert  sich  die  braunschweigischen
Eisenbahnen,  indem  die  dortige  Regierung  ihm  das  Anerbieten  macht,
jene  Bahnen  in  Betrieb  zu  nehmen.  Der  Abschluß  eines  diesfälligen
Staatsvertrags  wird  angebahnt.
        <pb n="217" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  5—9.)  181

Ein  Blick  auf  die  Karte  lehrt  die  Wichtigkeit  jener  zwischen  Berlin
und  dem  Reiche  liegenden  Stücke.  Im  Besitz  derselben  durch  die  betreffenden
  Aktien  war  Preußen  übrigens  schon  früher.  Die  Angelegenheit  ist  auch
politisch  nicht  ganz  ohne  Bedeutung.  Die  welfische  „Germania“  ist  denn
auch  über  den  Vorgang  sichtlich  verstimmt.

5.  Oktober.  (Preußen.)  Wahlaufruf  des  Vorstandes  der
Agrarier-Partei:

"Zunehmende  Verschuldung  bei  abnehmender  Rentabilität  und  abnehmender
  Wert  des  Grund  und  Bodens,  das  ist  die  ernste,  unhaltbare
Lage  der  deutschen  Landwirtschaft.  Durch  eine  einseitige  geldkapitalistische
Gesetzgebung  ist  dieselbe  verursacht,  und  nur  durch  eine  agrarische  Umänderung
  der  Gesetzgebung  kann  dem  Übel  abgeholfen  werden.  Nachdem  dies
geschehen,  wird  ein  genügender  Schutzzoll  an  Stelle  des  jetzt  beliebten  Scheinschutzzolles,
  eine  gerechte  Besteuerung  an  die  Stelle  geldherrschaftlicher  Steuerfreiheiten,
  ein  verhältnismäßig  niedriger  nationaler  Zinsfuß  an  Stelle  des
jetzt  künstlich  erhöhten,  sogenannten  landesüblichen  treten.  Hauptsächlich  ist
der  Bauernstand  derjenige  Stand,  welcher  vermöge  seiner  Kopfzahl  noch  mit
  Aussicht  auf  Erfolg  gegen  den  völkerwandernden  Geldkapitalismus  aufkommen
kann.  Deshalb  ersuchen  wir  bei  der  unhaltbaren,  gefährlichen  Lage  der
wirtschaftlichen  Zustände  die  Parteimitglieder,  sowie  die  Gesinnungsgenossen
dringend,  daß  Vertreter  agrarischer  Interessen  den  Vertretern  des  internationalen
  Geldsackes  tatkräftig  Abbruch  tun.“

8-—9.  Oktober.  (Deutsches  Reich.)  Der  „deutsche  Verein
für  Wohltätigkeit  und  Armenpflege“  faßt  auf  einer  Versammlung
in  Darmstadt  eine  Reihe  von  Resolutionen,  in  denen  er  u.  A.  auf
gesetzliche  Einrichtung  größerer  leistungsfähiger  Verbände,  wo  solche
noch  fehlen,  dringt;  leistungsfähige  Gemeindeverbände  können  beibehalten
  werden.  —  Gleichzeitig  konstituiert  sich  in  Frankfurt  ein
Verein  gegen  Alkoholismus  (habituelle  Trunksucht).

9—10.  Oktober.  (Deutsches  Reich.)  Generalversammlung
des  Vereins  für  Sozialpolitik  (der  sog.  Kathedersozialisten)  in  Frankfurt
  a.  M.  unter  dem  Vorsitz  des  Geh.  Rats  Nasse  aus  Bonn.
Der  Verein  faßt  nach  einem  Beschluß  der  vorjährigen  General-Versammlung
  keine  formulierten  Resolutionen  mehr,  sondern  beschränkt
  sich  auf  einen  Gedankenaustausch,  worauf  der  Vorsitzende
die  Ergebnisse  der  Debatten  zusammenfaßt.  Da  er  nicht  aus  Interessenten,
  sondern  vorwiegend  aus  Männern  der  Wissenschaft  bebesteht
  und  daher  nur  sehr  bedingt  mit  der  z.  Z.  herrschenden  Schutzzollströmung
  geht,  hat  er  die  Gunst  der  tonangebenden  Kreise  größtenteils
  verscherzt.

9.  Oktober.  (Preußen.)  Die  Nationalliberalen  erlassen
keinen  allgemeinen  Wahlaufruf,  zum  Teil  aber  solche  für  einzelne
Provinzen  z.  B.  für  die  Rheinprovinz,  in  dem  ihre  Eigenschaft  als
Mittelpartei  nachdrücklich  betont  wird.  Auch  die  Fortschrittspartei
        <pb n="218" />
        182  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  9—13.)

erläßt  keinen  eigentlichen  Wahlaufruf,  fordert  dagegen  in  einer  Art
von  solchem  ihre  Freunde  dringend  zu  Beiträgen  für  den  Zentralfonds
  der  Partei  (E.  Richter)  auf.  Die  hannoverschen  Welfen  beschließen,
  sich  an  den  Wahlen  zum  Abg.-Hause  gar  nicht  zu  beteiligen,
  zumal  sie  vor  drei  Jahren  unter  36  hannoverschen  Landtagsmandaten
  nur  2  besetzen  konnten.  Die  Dänen  in  Nordschleswig
wollen  wählen  und  streiten  sich  nur  darüber,  ob  ihre  Vertreter  den
Eid  auf  die  preußische  Verfassung  leisten  sollen  oder  nicht.

9.  Oktober.  (Württemberg)  ist  in  dem  ausgebrochenen
Streit  über  die  Postwertzeichen  geneigt,  einige  aber  doch  nur  sehr
geringfügige  Konzessionen  zu  machen.  Unter  dem  Vorsitze  des  Ministers
  v.  Mittnacht  faßt  der  Beirat  der  württembergischen  Verkehrsanstalten
  einstimmig  folgenden  Beschluß:

Die  Erhaltung  der  reichsverfassungsmäßig  bestehenden  finanziellen  und
administrativen  Selbständigkeit  der  württembergischen  Postverwaltung  liegt
im  Interesse  des  Landes,  deshalb  kann  Württemberg  nur  solchen  Maßnahmen
auf  Abhilie  gegen  Mißstände,  die  aus  der  Verschiedenheit  der  Postwertzeichen
hervorgehen,  zustimmen,  welche  die  Selbständigkeit  der  württembergischen
Postverwaltung  unberührt  lassen.  Der  Beirat  empfiehlt,  daß  Postkarten,
mit  Wertzeichen  anderer  deutscher  Postverwaltungen  versehen,  unter  geeigneten
Maßnahmen  in  Zukunft  befördert  werden.  Der  Antrag  eines  Mitglieds,
die  Umtauschung  anderer  Wertzeichen  gegen  württembergische  bei  den  Postanstalten
  zu  empfehlen,  wird  mit  9  gegen  7  Stimmen  abgelehnt.

13.  Oktober.  (Deutsches  Reich.)  Graf  Hatzfeld  wird  endlich
  doch  vom  Kaiser  definitiv  zum  Staatssekretär  im  auswärtigen
Amt  ernannt.

13.  Oktober.  (Deutsches  Reich.)  Bimetallisten-Kongreß  in
Köln.  Es  nehmen  an  demselben  auch  einige  Engländer,  die  der
dortigen  kleinen  Bimetallistenpartei  angehören,  teil.

Derselbe  beschließt,  beim  Reichstag  einen  Gesetzentwurf  oder  vielmehr
eine  Vollmacht  für  den  Bundesrat  einzubringen,  betr.  die  Ausprägung  von
vollwichtigen  Zweimarkstücken  etc.,  wofern  auch  England  vollwichtige  Silbermünzen
  auspräge  und  die  Bank  von  England  einen  Teil  ihrer  Reserve  in
Silber  verwandle.  Da  indes  alle  Welt  überzeugt  ist,  daß  England  dies
niemals  tun  wird,  so  wird  der  Beschluß  und  die  ganze  bimetallistische  Agitation
  allgemein  für  gänzlich  aussichtslos  angesehen;  zumal  auch  die  kaufmännischen
  Kreise  fast  ausnahmslos  dafür  sind,  an  der  Goldwährung  festzuhalten
  und  ebenso  allem  Anschein  nach  auch  die  Reichsregierung,  obgleich
sie  sich  durch  die  fortgesetzte  Sistierung  des  Verkaufs  ihrer  Silberbestände
(Silberthaler)    allerdings  für  alle  Fälle  vorerst  noch  eine  Hintertüre  offen  hält.

13.  Oktober.  (Württemberg.)  Bei  einer  Reichstagswahl
in  Ulm  siegt  nach  einem  überaus  lebhaften  Wahlkampfe  der  Kandidat
  der  Volkspartei  mit  Hilfe  der  Ultramontanen.  Da  diese  beiden
Parteien  auch  bei  den  noch  in  diesem  Jahre  (20.  Dez.)  bevorstehen-
        <pb n="219" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  15.)  183

den  allgemeinen  Landtagswahlen  gegen  die  Regierungs-  und  die
sog.  deutsche  Partei  zusammengehen  werden,  so  glaubt  die  Volkspartei
  für  diese  Wahlen  auf  einen  entscheidenden  Sieg  ziemlich  sicher
rechnen  zu  können.

15.  Oktober.  (Bayern.)  Schluß  der  bayerischen  Landesausstellung
  in  Nürnberg  und  der  elektro-technischen  Ausstellung  in  München.
Beide  werden  als  vollständig  gelungen  betrachtet,  nicht  nur  sachlich
und  für  die  eigenlichen  Fachkreise,  sondern  auch  durch  den  Anklang,
den  sie  beim  Publikum  gefunden  haben,  so  daß  beide  nicht  nur  die
Kosten  deckten,  sondern  noch  Überschüsse  aufweisen.

15.  Oktober.  (Baden.)  Der  Großherzog  übernimmt,  von
seiner  Krankheit  völlig  genesen,  die  Regierung  wieder.  Die  öffentliche
  Meinung  des  Landes  gibt  darüber  ihre  ungeheuchelte  Freude
vielfach  zu  erkennen.

—  Oktober.  (Elsaß-Lothringen.)  Eine  vom  Statthalter
eingesetzte  medizinisch  =  technische  Sachverständigen  =  Kommission  zur
Untersuchung  der  Frage  „inwieweit  die  gegenwärtige  Einrichtung
des  höheren  Schulwesens  in  Elsaß-Lothringen  den  Grundsätzen  entspricht,
  welche  die  medizinische  Wissenschaft  im  Interesse  der  physischen
  und  psychischen  Entwicklung  unserer  Jugend  ausgestellt  hat,
und  welche  Minimalforderungen  auf  dem  genannten  Gebiete  zur
Erhaltung  und  Förderung  der  Wehrbarkeit  und  der  geistigen  Frische
der  Nation  von  der  ärztlichen  Wissenschaft  erhoben  werden“,  erstattet
demselben  ein  sehr  einläßliches  Gutachten,  dessen  Schlußforderungen
dahin  gehen:

Die  Beschäftigung  der  Schüler  höherer  Lehranstalten  in  der  Schule
und  für  die  Schule  soll  wöchentlich  höchstensbetragen:  im  7.  und  8.  Lebensjahre
  24  bis  24½  Stunden,  im  9.  Jahre  28  bis  29  ½,  im  10.  und  11.
Jahre  36  bis  37,  im  12.,  13.  und  14.  Jahre  42,  im  15.,  16.,  17.  und
18.  Jahre  46  bis  52  Stunden.  Hiebei  sei  bemerkt,  daß  die  eigentlichen
Sitzstunden  nur  18,  beziehungsweise  20,  24,  26,  30  Stunden  dauern  dürfen,
die    übrige  Zeit  dem  Turnen,  Spielen  und  der    häuslichen  Vorbereitung  gehört.
  Die  Schulwoche  wird  von  einem  absolut  freien  Nachmittag  unterbrochen,
  von  einem  zweiten  beendigt.  Vom  Vormittag  zum  Nachmittag  desselben
  Tages  dürfen  keine  Arbeiten  aufgegeben  werden.  Der  Sonntag  ist
von  allen  Schularbeilen  ganz  frei  zu  halten.  Die  Herbstferien  beginnen  zu
Anfang  August  und  endigen  zu  Mitte  September.  Während  der  Pfingst-,

Ostern-  und  Weinachtsferien  sind  keine  Hausarbeiten  zu  geben.  Die  Einrichtung
  der  Hitzferien  ist  beizubehalten.  Außer  den  obligatorischen  Turnstunden
  sind  Schwimmübungen,  Spiele  im  Freien,  Ausflüge,  Schlittschuhlauf,
  Klettern,  Ringen  etc.  zu  empfehlen.  Den  körperlichen  Übungen  sind
überhaupt,  wöchentlich  mindestens  8  Stunden  zuzuwenden.

Die  Anregung  findet  weit  über  Elsaß-Lothringen  hinaus  in  ganz

Deutschland  große  und  lebhafte  Zustimmung  und  zieht  alsbald  die  Beach-
        <pb n="220" />
        181  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  16—19.)

lung  immer  weiterer  Kreise,  und  zwar  nicht  nur  pädagogischer,  auf  sich.
So  hat  u.  a.  der  Niederrheinische  Verein  für  öffentliche  Gesundheitspflege
in  seiner  in  Dortmund  stattfindenden  Generalversammlung  als  hauptsächliches
  Thema  auf  seine  Tagesordnung  die  „Gesundheitspflege.  in  der  Schule“
unter  Beleuchtung  jener  Reformvorschläge  gesetzt,  die  zuerst  in  der  Broschüre
des  Amtsrichters  Hartwich  zu  Düsseldorf,  „Woran  wir  leiden“,  ihren  treffenden
    Ausdruck  fanden.  Es  war  in  der  Tat  ein  glücklicher    Gedanke  des
für  die  Reform  der  Jugenderziehung  so  mutig  eintretenden  Verfassers  dieser
Streitschrift,  mit  ebenso  viel  Klarheit  wie  Energie  die  Einsetzung  einer  rein
medizinischen  Sachverständigen-Kommission  zu  verlangen  behufs  Untersuchung

der  Frage,  „wie  viel  Stunden  geistiger  Arbeit  die  Schule  den  verschiedenen
Altersklassen  täglich  zumuten  dürfe  und  wie  viele  für  die  Entwicklung.  des
Körpers  und  der  Erhaltung  der  Gesundheit  unbedingt  frei  zu  lassen  seien“.

Die  Schulverwaltung  Elsaß-Lothringens  hat  das  große  Verdienst,  diesem
Gedanken  für  die  Reichslande  sofort  praktische  Anwendung  gegeben  zu  haben.
Die  „Überbürdung"  der  Schüler  am  Gymnasien  etc.  bleibt  vorerst  in  der
Presse  auf  der  Tagesordnung  und  wird  demnächst  in  mehreren  Staaten  der
Gegenstand  offizieller  Prüfung.  Dabei  wird  die  Frage  der  körperlichen  Ausbildung
  der  Jugend  neben  der  geistigen  vorderhand  nur  gestreift  aber  doch
angeregt.  Hie  und  da  macht  sich  jedoch  schon  jetzt  die  Anschauung  geltend,  daß
die  körperliche  Ausbildung  der  Jugend  an  allen  öffentlichen  Schulen  der
geistigen  geradezu  die  Wage  halten  sollte,  um  die  „Wehrbarkeit  und  geistige
Frische  der  Nation“  zu  erhalten  und  zu  fördern.  Die  zünftigen  Pädagogen
sind  freilich  noch  weit  von  diesem  Standpunkt  entfernt.

16.  Oktober.  (Deutsches  Reich.)  Wiederzusammentritt  des
Bundesrates.  Derselbe  nimmt  sofort  das  Budget  in  Beratung  und
zwar  nach  dem  Antrage  des  Bundeskanzlers  dasjenige  für  1883/84
und  zugleich  auch  das  für  1884/  85,  um  die  Möglichkeit  zweijähriger
Etats  auf  diese  Weise  praktisch  zu  erweisen,  und  beschließt  außerdem
die  Vornahme  einer  Viehzählung  für  das  ganze  Reich.

16.  Oktober.  (Preußen.)  Der  Kultminister  v.  Goßler
ordnet,  dem  Begehren  einer  kleinen  ultram.  Minderheit  entsprechend,
die  Umwandlung  der  bestehenden  Simultanschulen  in  der  paritätischen
  Stadt  Krefeld  in  Konfessionsschulen  an.  Die  durch  die  tatsächlichen
  Verhältnisse  kaum  gerechtfertigte  Maßregel  macht  in  Krefeld
  böses  Blut  und  wird  von  der  liberalen  Presse  scharf  getadelt.

17.  Oktober.  (Preußen.)  Die  kirchlichen  Gemeindewahlen
fallen  in  Berlin  diesmal  wesentlich  konservativer  aus  als  in  den
letzten  Jahren.

19.  Oktober.  (Preußen.)  Urwahlen  für  die  allgemeinen
Neuwahlen  zum  Abg.-Hause.  Die  Sozialdemokraten  enthalten  sich
der  Teilnahme.  Das  Resultat  stellt  der  Fortschrittspartei,  namentlich
  dem  linken  Flügel  derselben  (Partei  Richter),  namhafte  Einbußen,
  den  Konservativen  dagegen  eine  erhebliche  Verstärkung  in
Aussicht.  Die  Organe  der  letzteren  triumphieren.  Jedenfalls  sind
        <pb n="221" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  20.-  24.)  185

die  Hoffnungen  der  liberalen  Parteien  auf  eine  liberale  Mehrheit
  gescheitert  und  haben  vielmehr  ins  gerade  Gegenteil  umgeschlagen.


20.  Oktober.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  läßt
durch  ein  Zirkular  sämtliche  deutsche  Generalkonsuln,  Konsuln  und
Vizekonsuln  darauf  aufmerksam  machen,  daß  sie  ihre  eigentliche  und
vornehmste  Aufgabe  in  der  Förderung  des  deutschen  Handels  und
dem  Schutz  der  Reichsangehörigen  zu  suchen,  dagegen  sich  jeder  politischen
  Tätigkeit,  wie  solche  von  den  Konsuln  anderer  Mächte
nicht  selten  angeregt  zu  werden  pflegen,  zu  enthalten  haben.

20.  Oktober.  (Preußen.)  Prinz  Wilhelm,  der  älteste  Sohn
des  Kronprinzen  und  eventuelle  Thronfolger,  soll  auf  Anordnung
des  Kaisers  von  dem  Oberpräsidenten  der  Provinz  Brandenburg
Staatsminister  Dr.  Achenbach  in  regelmäßigen  Arbeitsstunden  praktisch
  in  die  Verwaltung  eingeführt  werden,  um  ihm  eine  eingehende
Übersicht  über  die  verschiedenen  Zweige  der  Staatsverwaltung,  ihre
Bedeutung,  ihre  Abgrenzung  und  ihre  Ziele  zu  verschaffen.




22.  Oktober.  (Württemberg.)  Vertrauensmänner  der  sog.
deutschen  (gemäßigt  liberalen)  Partei  treten  zahlreich  in  Stuttgart
zusammen,  um  über  das  Verhalten  der  Partei  bei  den  bevorstehenden
  allg.  Landtagswahlen  zu  beraten.

Die  Stimmung  der  Versammlung  wird  als  eine,  trotz  der  Erfolge
der  radikalen  Volkspartei  in  letzter  Zeit,  keineswegs  niedergeschlagene  geschildert.
  Die  Verfassung  ist  in  hohem  Grade    revisionsbedürftig  und  das
wird  von  allen  Parteien  anerkannt,  auch  von  der  sogen.  deutschen  Partei;
nur  will  diese  die  Revision  nicht  wie  die  Volkpartei  überstürzen    und  rechnet
dabei  auf  den  gesunden  Sinn  der  Schwaben,  die  „nicht  tiefer  ins  Wasser
gehen,  als  sie  Grund  sehen."

23.  Oktober.  (Preußen.)  Der  Kronprinz  antwortet  dem
Berliner  Magistrat  auf  dessen  Glückwünsche  zu  seinem  Geburtstage,
er  benütze  gern  den  Anlaß,  um  „aufs  neue  auszusprechen,  wie  er
der  Hauptstadt  und  ihrem  großen,  in  stetig  fortschreitender  Entwicklung
  begriffenen,  musterhaft  verwalteten  Gemeinwesen  lebhafte
Teilnahme  allezeit  unverändert  bewahre“.

24.  Oktober.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  verlängert
den  kleinen  Belagerungszustand  für  Hamburg  und  Umgegend  um
ein  Jahr.

24.  Oktober.  (Preußen.)  Angesichts  der  bevorstehenden
definitiven  Landtagswahlen  steigert  sich  die  Differenz  der  Anschau-
        <pb n="222" />
        186  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  25—26.)

ungen  zwischen  den  Organen  der  Regierung  und  denjenigen  der
hochkonservativen  und  ultramontanen  Parteien.

Die  offiziöse  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  richtet  einen  lebhaften  Appell  an
die  konservativen  Wähler  zur  Unterstützung  gemäßigt  Liberaler  gegen  die
Radikalen  bei  diesen  Wahlen  und  wird  dabei  von  der  freikonservativen  „Post"
nachdrücklich  unterstützt,  indem  die  letztere  ausführt,  daß  der  Radikalismus
des  Hrn.  Eugen  Richter  in  seiner  gegen  die  Person  und  das  System  des
Reichskanzlers    gerichteten  Agitation  seine  Kraft  wesentlich  nur  aus  der
Reaktion  gegen  extreme  politische  und  namentlich  kirchenpolitische  Tendenzen
gewinne,  aber  einem  maßvollen,  von  einseitigen  Parteiinteressen  freien  Regiment
  gegenüber  im  Volke  Wurzel  zu  fassen  nicht  vermöge  und  daher  vor
allem  darauf  ausgehe,  zunächst  die  parlamentarischen  Grundlagen  einer
unabhängigen  Regierung  durch  Beseitigung  der  Mittelparteien  zu  zerstören,
um  schließlich    das  konstitutionelle  System  in  Preußen  durch  den  Parlamentarismus
  zu  ersetzen.  Wenn  man  diese  Tendenz  wirksam  bekämpfen  wolle,
so  müsse  man  notwendig  einer  Politik  sich  zuwenden,  welche  unter    Ausschluß
extremer  Anwandlungen  und  einseitiger  Parteibestrebungen  alle  gesunden
Elemente  zu  positivem  Schaffen  zusammenzufassen    strebe.  Sie  hoffe  daher,
daß  die  konservative  Partei  sich  mehr  und  mehr  von  der  Leitung  der  Reichsboten-Richtung
  emanizipieren  und  daß  die  Mahnung  des  der  Staatsregierung
nahestehenden  Organs  in  den  Reihen  der    Deutsch-  Konservativen  mehr  Wirkung
  haben  werde,  als  die  davon  abweichende  seiner  Zeit  von  hochkirchlichkonservtliver
  Seite  ausgegebene  Wahlparole.  Die  hochkonservative,  hochkirchliche
  und  klerikale  Presse  setzt  jedoch  den  Mahnungen  der  „Nordd.    Allg.
Ztg.“  und  der  „Post“  den  entschiedensten  Widerstand  entgegen.  Die  „Kreuzztg.“
weist  die  Aufforderung  zu  einem  solchen  „Selbstmord“  der  Konservativen
neuerdings  mit  Entrüstung  zurück  und  will  von  dem  „liberalen  Mischmasch"“
absolut  nichts  wissen.  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  beharrt  indes  auf  ihrer
Anschauung,  daß  die  Konservativen,  wenn  sie  nicht  ebenfalls  in  die  reine
Negation  der  Radikalen  verfallen  wollten,  eine  Verständigung  mit  den  zu
positivem  Wirken  bereiten  und  geneigten  anderen  Elementen  der  Kammer
nicht  nur  nicht  ablehnen,  sondern  geradezu  anstreben  sollten.

25.  Oktober.  (Preußen.)  Der  Vereinstag  der  evangelischen
Mittelpartei  in  Halle  beschließt  eine  energische  Resolution  gegen  die
Prätensionen  der  römisch-katholischen  Kirche,  wie  sie  in  den  letzten
Anläufen  des  neuen  Fürstbischofs  Herzog  von  Breslau  gegen  die
gemischten  Ehen  zu  Tage  getreten  sind.

26.  Oktober.  (Preußen.)  Definitive  allgemeine  Wahlen
zum  Abgeordnetenhause  des  Landtags.  Im  Allgemeinen  entspricht
das  Resultat  den  aus  dem  Ausfall  der  Wahlmännerwahlen  geschöpften
  Erwartungen:  die  verschiedenen  Gruppen  der  Linken  haben
nicht  nur  eine  Majorität  nicht  errungen,  sondern  sind  in  ihrer  Zahl
vielmehr  noch  zurückgegangen,  die  Rechte  erscheint  dagegen  wesentlich
verstärkt,  beides  auf  Kosten  der  Mittelparteien,  namentlich  der  Nationalliberalen.
  Die  Grundbesitzer  sind  in  dem  neuen  Hause  besonders
  stark  vertreten,  auch  sind  bedeutend  mehr  Beamte  gewählt
worden  als  bisher.
        <pb n="223" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  26.)  187

Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  gibt  folgende  angeblich  objektiv  zusammengestellte
  Wahlstatistik:  l  *

 

 

 

 

—  „  e
2*  ?„
EIIIIIIIIIIE

Königsberg  21  —  —  12  4  129
Gumbinnen  —  —  1  3.  9  —  183
2  31  1  .—  —  5

Marienwerder  1  3  3  3  1  2  13
Berlin  s—N—x.—-..xNpP..  —  9
Potsdam.  —  —  6  12—  –  —  18
Frankfurt  ——  2—  1  15  —  —  f
Stettin  —  1—  —  11—  —  —  1
Coeslin  ———  1  —  10
Stralsund  —  —  —  1  3  —  —  41
Posen  3  —  —  3.  2  I1  19
Bromberg  ——  1  1  5—  3  10
Breslau  3  2  —  2  13  5  —  25
Oppeln  —  —  —  —  1  20  —  121
Liegnitz  —  14  2  10  .  I9
Magdeburg  1  2  4  2  6  —  —  F  15
Merseourg  —  1  2  5  —  —  —  16
Erfurt  .  —  —  3  2  2  —  —  7
Schleswig-  Holstein  6  1  2  1—  —  219
Hannover  —  27  5  —  4  —  6
Münster  —  —  8  5
Minden  (V  —
Arnsberg  4  —  5.  1  —  3  19
Wiesbaden  6  2  2W„  1  1  —  —  1
Kassel  1  —  2  1  8  2  —  1#
Köln  —  ——  —  —  1  10  —  —  11
Düsseldorf  1  1  8  1  —  10  —.  —  21
Koblenz  —  —  2  —  1  7.  10
Trier  —  —  1  2  —  8—  —  11
Aachen  —  ——  —  5
Hohenzollern-  —  ———  2  2
Summa  39  20  68  50  136  100  18  2  433

Darnach  ergibt  sich,  daß  der  Fortschritt  fast  in  seiner  alten  Stärke
wiederkehrt,  mit  39  Mandaten    inkl.  dem  Abg.  Bockum-Dolffs,  d.  h.  er  hat
1  Mandat  verloren.  Die  Sezession  hat  Verluste  und  Gewinne  ausgeglichen,
wird  also  wieder  20  Plätze  einnehmen.  Verloren  haben  am  meisten  die
Nationalliberalen,  nämlich  19  Plätze,  so  daß  sie  von  87  auf  68  zusammengeschmolzen
  sind.  Wenn  dem  Zentrum  die  in  Hannover  gewählten  Welfen,
Dr.  Bruel,  v.  Meltzing  und  v.  Lenthe,  zugerechnet  werden,  so  hat  es  einen
Platz  gewonnen,  wird  also  mit  100  Mandaten  einrücken.  Die  Polen  verlieren
  1  Mandat,  so  daß  ihr  Bestand  19  auf  18  heruntergeht.  Die  Freikonservativen
  verloren  3  Sitze,  womit  sie  sich  auf  50  stellen.  Den  erheblichsten
  Gewinn  haben  die  Konservativen  mit  23  Plätzen,  so  daß  die
Rechte  um  20  Sitze  stärker  geworden  ist.  Die  Konservativen  nehmen  dar-
        <pb n="224" />
        188  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  26.)

nach  also  136  Sitze  in  Anspruch.  Schließlich  verbleiben  2  Dänen.  Was
nun  die  möglichen  Mehrheitskombinationen  angeht,  so  kann  die  Linke  allein
keine  Mehrheit  bilden,  ebensowenig  die  Rechte.  Nach  wie  vor  aber  können
Konservative  und  Zentrum,  jetzt  sogar  ohne  den  Hinzutritt  der  Polen,  und
andererseits  Konservative,  Freikonservative  und  Nationakliberale  eine  Mehrheit
  stellen,  braucht  sogar  nur  die  kleinere  Hälfte  der  Nationalliberalen
mit  30  zu  den  beiden  Parteien  der  Rechten  sich  zuzugesellen,  um  eine  absolute
  Majorität  zu  bilden.  Bemerkenswert  ist  es,  daß  das  gouvernementale
Blatt  die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  sofort  wenigstens  von  der  Möglichkeit  einer
Mehrheit  der  Konservativen  und  eines  Teils  der  Nationalliberalen  spricht,
indem  sie  in  einem  ihrer  Leitartikel  streng  mit  der  „wüsten  Agitation“  der
Forschrittspartei,  besonders  Richters,  ins  Gericht  geht  und  dahin  schließt:
„Wenn  nun  alle  diese  Momente  zusammengehalten  werden,  so  wird  sich  sehr
leicht  ergeben,  daß  für  alle  Diejenigen,  die  ernsthaft  wollen,  daß  das  Volk
nach  eigenem  Ermessen  an  den  politischen  Geschäften  der  Landes  in  den
Wahlen  Teil  nehme,  namenllich  also  für  die  Gemäßigten  und  Konservativen,
sich  aus  der  vom  Fortschrittt  selbst  geschaffenen  Sachlage  politische  Folgerungen
  ergeben,  auf  welche  einzugehen  in  der  nächsten  Zeit  unsere  Aufgabe
sein  soll.“  Die  freikonservative  „Post“  redet  direkt  einer  konservativ-nationalliberalen
  Koalitionsmehrheit  das  Wort.

Die  einzelnen  Provinzen  bieten  ein  sehr  verschiedenes  Bild  der  vorgegangenen
  Veränderungen.  In  Ostpreußen  hat  der  Fortschritt  10,  die
Sezession  1  Sitz  verloren,  davon  fielen  9  an  die  Konservativen,  je  1  an
Nationalliberale  und  Freikonservative.  Nur  Königsberg    allein  hat  zwei
fortschrittliche  Vertreter  und  einen  Sezessionisten,  sonst  stellt  die  Provinz  21
Konservative,  3  Freikonservative,  1  Klerikale  und  1  Nationalliberalen.  —
In  Westpreußen  verlor  der  Fortschritt  1  Sitz  (Grandenz).  Er  und  die
Sezessionisten  behielten  im  Übrigen  ihre  Plätze  in  Elbing  und  Danzig,  so
daß  diese  Provinz  3  Fortschrittler  und  2  Sezessionisten  stellt;  ferner  behielten
  die  Nationalliberalen  dort  ihre  4  Sitze;  die  Freikonservativen  verloren
  2,  gewannen  1  und  behalten  7.  Die  Konservativen  gewannen  1  und
stellen  sich  also  auf  3.  Die  Polen  verloren  und  gewannen  1  Sitz,  behalten
also  4,  und  endlich  gewannen  die  Klerikalen  in  Konitz-Tuchel  1  Sitz.  —  In
Brandenburg  verlor  der  Fortschritt  die  beiden  außerhalb  Berlins  innegehabten
  Sitze  (Potsdam    und    Osthavelland),  behielt  also  nur  seine  9  Sitze  in
Berlin.  Die  Sezessionisten  gewannen  einen  Sitz  in  Frankfurt  a.  O.  von
den  Nationalliberalen,  erscheinen  also  mit  2    Mandaten.  Das  andere  innegehabte
  Mandat  verloren  die  Nationalliberalen  in  Königsberg  N.-M.  an
die  Konservativen.  Letztere  erhalten  dadurch  27  Mandate  und  die  Freikonservativen
  7  Mandate;  ein  konservatives  Mandat  ging  in  Ober-  und  Nieder-Barnim
  an  einen  Freikonservativen  über.  Pommern  behielt  seinen  einen
Sezessionisten  in  Stettin,  in  Rummelsburg-Schlawe  verblieb  ein  Freikonservativer
  neben  einem  Konservativen,  das  bisherige  freikonservative  Mandat
in  Stralsund  ging  an  einen  Konservativen  über,  der  umgekehrte  Wechsel
vollzog  sich  in  Greifswald-  Grimmen.  Diese  Provinz  stellt  also  1  Sezessionisten,
  2  freikonservative,  2  konservative  Vertreter.  In  Posen  verloren
die  Polen  ein  Mandat  in  Schubin-  Inowrazlaw,  das  einem  Freikonservativen
zufiel,  kamen  somit  von  15  auf  14  Mandate.  Die  Natkionalliberalen  verloren
  in  Samter  und  Fraustadt  je  ein  Mandat  an  den  Fortschritt,  letzterer
behielt  das  alte  in  Posen  und  slellt  sich  damit  auf  drei.  Den  Nationalliberalen
  blieb  nach  diesen  Verlusten  nur  ein  Mandat  in  Schubin.  Außerdem
  gewannen  die  Konservativen  in  Fraustadt  ein  Mandat  von  den
Freikonservativen  und  stellen  sich  auf  7,  die  Freikonservativen  glichen
ihren  Verlust  in  Kröben  mit  dem  Gewinn  in  Schubin  aus,  blieben  also
        <pb n="225" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  26.)  189

auf  4  Mandaten.  Die  Provinz  stellt.  also  Fortschritt  3,  Nationalliberale  1,
Freikonservative  4,  Konservative  7,  Polen  14.  In  Schlesien  wurden  vom
Fortschritt  3  Mandate  erobert  und  war  2  in  Breslau  und  1  in  Oblau-Brieg
  von  den  Nationalliberalen.  Die  Sezessionisten  behielten  ihre  in  Breslau,
  Hagenau-Goldberg,  Ohlau-Brieg  und  Hirschberg-Schönau  schon  innegehabten
  4  Mandate  und  gewannen  an  letzterem  Platze  ein  weiteres  von  den
Konservativen;  dagegen  verloren  sie  in  Glogau-Lüben  2  Mandate  an  die
Konservativen,  wogegen  sie  jedoch  1  in  Haynau-  Goldberg  von  den  Nationalliberalen
  erringen  konnten,  so  daß  sie  unverändert  mit  6  Mandaten  verbleiben.
  In  dieser  Provinz  hatten  die  Nationalliberalen  bisher  11  Mandate
  inne;  davon  verloren  sie  2  in  Breslau  und  1  in  Ohlau-  Brieg  an  den
Fortschrittt,  1  in  Beuthen  an  das  Zentrum,  1  in  Görlitz  an  die  Freikonservativen,
  1  in  Waldenburg  und  2  in  Grünberg-Freistadt  an  die  Konservativen,
endlich  1  in  Haynau  an  die  Sezessionisten,  so  daß  ihnen  nur  2  Mandate
verblieben,  1  in  Görlitz  und  1  in  Bunzlau-Löwenberg.  Das  Zentrum  behielt
  seine  alten  22  Mandate  und  gewann  in  Beuthen-Kattowitz  zurück,
ebenso  1  in  Kreuzburg,  stellt  sich  also  auf 25.  Fast  ebenso  hoch  stellen  sich
die  Konservativen,  welche  19  Sitze  inne  hatten  und  5  gewonnen  haben  (1  in
Waldenburg,  2  in  Grünberg-Freistadt  von  den  Nationalliberalen,  2  in
Glogau-Lüben  von  den  Sezessionisten  und  1  in  Jauer-Bolkenhain  von  den
Freikonservativen,  dagegen  ging  in  Hirschberg-Schönau  1  Sitz  an  die  Sezessionisten
  verloren).  Die  Freikonservativen  hatten  7  Sitze  inne,  davon  kamen
sie  auf  5  zurück  durch  die  Verluste  in  Beuthen,  Rosenberg  und  Jauer,
während  in  Görlitz  1  Mandat  wieder  eingebracht  wurde.  Die  Provinz  stellt
also  25  Zentrum,  24  Konservative.  6  Sezessionisten,  5  Freikonservative,  3
Fortschrittler  und  2  Nationalliberale.  In  Sachsen  waren  die  Veränderungen
  wenig  einschneidend.  Der  Fortschritt  gewann  1  Mandat  in  Magdeburg
  von  den  Nationalliberalen.  Die  Sezessionisten  behielten  ihre  3  Mandate,
  2  in  Wolmirstedt-  Neuhaldensleben  ,  und  gewannen  1  in  Halle  von  den
Nationalliberalen,  wofür  sie  Weißenfels  einbüßten.  Unverändert  blieb
das  Zentrum  mit  seinen  2  Mandaten  in  Heiligenstadt.  Die  Konservativen
hatten  13  Mandate,  welchen  Bestand  sie  behielten,  indem  sie  in  Nordhausen
eins  an  die  Freikonservativen  abgaben,  das  sie  in  Schweinitz-Wittenberg  von
ihnen  zurückerhielten.  Den  Freikonservativen  gehörten  bisher  9  Mandate,
die  sich  auf  13  erhöhten,  indem  sie  in  Mansfeld,  Erfurt,  Aschersleben  von
den  Nationalliberalen,  in  Weißenfels  von  den  Sezessionisten  je  1  Mandat
gewannen.  Die  Nationalliberalen  hatten  11  Mandate,  mit  denen  sie  auf
6  zurückgingen,  durch  die  Verluste  in  Erfurt,  Mansfeld,  Aschersleben  an  die
Freikonservativen,  in  Halle  an  die  Sezessionisten,  und  in  Magdeburg  an  den
Fortschritt.  In  Schleswig-  Holstein  behielten  die  Dänen  ihre  beiden
Mandate.  Der  Fortschritt,  der  4  gehabt,  erhob  sich  auf  6  durch  Gewinne
in  Stormarn  von  den  Nationalliberalen,  in  Steinburg  von  den  Freikonservativen;
  die  Sezessionisten  behielten  ihr  Mandat  in  Lauenburg.  Die  Nationalliberalen
  behaupteten  ihre  7  Mandate,  indem  sie  den  Verlust  in  Stormarn
an  den  Fortschritt  in  Eckernförde  von  den  Konservativen  wieder  einholten.
Die  Freikonservativen  behielten  nach  dem  Verlust  in  Trottau  2  Mandate,
die  Freikonservativen  1  in  Ploen.  In  Hannover  gewannen  weder  Fortschritt
  noch  Sezession  ein  Mandat,  blieben  also  von  dieser  Provinz  ausge-  
schlossen.  Die  Nationalliberalen  behaupteten  ihre  27  Mandate,  da  sie  in
Osterode,  resp.  Gifhorn  von  den  Freikonservativen  resp.  Konservativen  je  1
Mandat  gewannen,  die  sie  in  Osnabrück  an  einen  Freikonservativen  und  in
Nienburg  an  einen  Welfen  abtreten  mußten.  Die  Freikonservativen  tauschten
das  Mandat  in  Osterrode  gegen  das  in  Osnabrück  und  blieben  also  auf

ihrem  Bestande  von  5.  Die  Konservativen  verloren  das  eine  innegehabte
        <pb n="226" />
        190  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  27.)

Mandat.  Das  Zentrum  behauptete  seine  drei  alten  Mandate  und  gewann
ein  neues  in  Nienburg.  In  Westfalen  ging  in  Tecklenburg  ein  klerikales
  Mandat  an  die  Konservativen  verloren,  so  daß  jetzt  6  konservative  zu
15  Zentrumsmandaten  stehen;  die  Freikonservativen  behielten  ihr  1  Mandat
in  Siegen.  Der  Fortschritt  gewann  zu  seinen  2  Mandaten  in  Hamm-Soest
  (der  eine  Inhaber,  von  Bockum-Dolffs,  gehört  übrigens  der  Fraktion
nicht  an)  zwei  neue  in  Hagen.  Damit  gingen  die  Nationalliberalen  von
7  auf  5  zurück,  von  denen  sich  die  3  Bochumer  in  Händen  der  sogen.
Gruppe  Löwe  befinden.  In  Hessen-Nassau  verbesserte  der  Fortschritt
seinen  Bestand  von  5  auf  7,  indem  er  Hanau  von  den  Nationalliberalen
und  den  Landkreis  Wiesbaden  von  den  Sezessionisten  gewann.  Letztere  gewinnen
  dagegen  den  Obertaunuskreis  von  den  Nationalliberalen  und  den
Ober-Westerwald  von  den  Konservativen,  stiegen  also  von  1  auf  2  Mandate.

Das  Zentrum  behielt  seine  beiden  Sitze  in  Kassel,  sowie  den  im  Unter-Westerwald,
  verlor  jedoch  den  Oberlahnkreis  an  die  Nationalliberalen,  behielt
  also  drei  Mandate.  Die  Nationalliberalen  gingen  trotz  dieses  Gewinnes
von  6  auf  4  zurück,  da  sie  Hanau  dem  Fortschritt,  Obertaunus  den  Sezessionisten
  und  Biedenkopf  den  Konservativen  räumen  mußten.  Die  Konservativen
  hatten  8  Mandate,  die  sie  auf  9  brachten,  da  sie  den  Verlust  im
Ober-Westerwald  in  Biedenkopf  deckten  und  außerdem  Rothenburg  gewannen.
Sehr  erheblich  waren  die  Veränderungen  in  der  Rheinprovinz.  Im  Regierungsbegirk
  Köln  behielt  das  Zentrum  seine  10  alten  Sitze,  während  die
Nationalliberal  den  11.  in  Gummersbach-Waldbroel  an  den  Minister  Maybach
  abtreten  mußten.  Im  Regierungsbezirk    Düsseldorf  behielt  der  Fortschritt
  seinen  Sitz  in  Elberfeld.  Das  Zentrum  ging  jedoch  von  12  auf 11
zurück,  da  es  Krefeld  an  die  Nationalliberalen,  Mörs  an  die  Freikonservativen
  verlor.  Aus  Krefeld  erwarben  die  Nationalliberalen  Mettmann  von
den  Freikonservativen,  so  daß  sie  von  7  auf  9  Sitze  kamen;  während  die
Freikonservativen  hier  einen  Sitz  behielten.  Im  Regierungsbezirk    Koblenz
verloren  die  Freikonservativen  jedoch  ihre  beiden  Sitze,  und  zwar  Wetzlar
an  die  Konservativen  und  den  einen  in  Kreuznach  an  die  Nationalliberalen,
die  also  in  letzterem  Wahlkreise  nun  beide  Sitze  inne  haben.  Das  Zentrum
blieb  unverändert  auf  7  Sitzen.  In  Trier-Aachen  und  Hohenzollern
änderte  sich  nichts;  das  Zentrum  behielt  zusammen  19,  die  Konservativen
2,  die  Nationalliberalen  1  Sitz.

27.  Oktober.  (Preußen.)  In  einer  sehr  einläßlichen  Verfügung
  an  sämtliche  kgl.  Provinzial-Schulkollegien,  sowie  an  die
kgl.  Regierungen  tritt  der  Kultminister  v.  Goßler  mit  großer  Wärme
für  ein  energisches  Eintreten  des  Staats  bez.  der  leiblichen  Entwickelung
  der  Jugend  in  den  niederen  und  höheren  öffentlichen  Schulanstalten
  ein  und  eröffnet  dadurch  der  bereits  an  mehreren  Orten
auch  außerhalb  Preußens  eingetretenen  Agitation  gegen  die  „Überbürdung“
  der  Schüler  in  den  Mittelschulen  ein  weiteres  Feld  umfassender
  und  gedeihlicher  Tätigkeit.

„Nachdem  das  Turnen  als  ein  integrierender  Teil  dem  Unterrichte  der
Jugend  in  den  höhern  und  niedern  Schulen  eingefügt  worden  und  an  die
Stelle  der  Freiwilligkeit  der  Teilnahme  an  diesen  Übungen  für  die  turnfähigen
  Schüler  die  Verpflichtung  getreten  ist,  hat  sich  die  staatliche  und
kommunale  Fürsorge  auf  die  Beschaffung  und  Herstellung  von  geschlossenen
        <pb n="227" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  27.)  191

Turnräumen  erstreckt,  in  welchen  unabhängig  von  der  Jahreszeit  und  unbehindert
  von  den  Unbilden  der  Witterung  das  Schulturnen  eine  ununterbrochene
  und  geordnete  Pflege  gefunden  hat.  Er  ist  dies  für  den  Jugendunterricht
  ein  überaus  wertvoller  Erwerb.  Erst  die  Fortführung  der  turnerischen
  Übungen  durch  das  ganze  Jahr  sichert  eine  tüchtige  körperliche  Ausbildung.
  Nicht  minder  wertvoll  aber  ist  der  Turnplatz.  Gewisse  Übungen,
wie  das  Stabspringen,  der  Gerwurf,  mancherlei  Wettkämpfe  u.  a.,  lassen  sich
in  der  Halle  gar  nicht  oder  nicht  ohne  Beschränkung  und  ohne  Gefahr  vornehmen.
  Ein  größeres  Gewicht  muß  aber  noch  darauf  gelegt  werden,  daß
das  Turnen  im  Freien  den  günstigen  gesundheitlichen  Einfluß  der  Übungen
wesentlich  erhöht  und  daß  mit  dem  Turnplatz  eine  Stätte  gewonnen  wird,
wo  sich  die  Jugend  im  Spiel  ihrer  Freiheit  freuen  kann  und  wo  sie  dieselbe,
  nur  gehalten  durch  Gesetz  und  Regel  des  Spiels,  auch  gebrauchen
lernt.  Es  ist  von  hoher  erziehlicher  Bedeutung,  daß  dieses  Stück  jugendlichen
  Lebens,  die  Freude  früherer  Geichlechter,  in  der  Gegenwart  wieder
aufblühe  und  der  Zukunft  erhallen  bleibe.  Ofter  und  in  freierer  Weise,
als  es  beim  Schulturnen  in  geschlossenen  Räumen  möglich  ist,  muß  der  Jugend
  Gelegenheit  gegeben  werden,  Kraft  und  Geschicklichkeit  zu  betätigen
und  sich  des  Kampfes  zu  freuen,  der  mit  jedem  rechten  Spiel  verbunden  ist.
Es  gibt  schwerlich  ein  Mittel,  welches  wie  dieses  so  sehr  imstande  ist,  die
geistige  Ermüdung  zu  beheben,  Leib  und  Seele  zu  erfrischen  und  zu  neuer
Arbeit  fähig  und  freudig  zu  machen..  .  Die  Ansprüche  an  die  Erwerbung
von  Kenntnissen  und  Fertigkeiten  sind  für  fast  alle  Berufsarten  gewachsen,
und  je  beschränkter  damit  die  Zeit,  welche  sonst  für  die  Erholung  verfügbar
war,  geworden  ist,  und  je  mehr  im  Hause  Sinn  und  Sitte  und  leider  oft
auch  die  Möglichkeit  schwindet,  mit  der  Jugend  zu  leben  und  ihr  Zeit  und
Raum  zum  Spielen  zu  geben,  umsomehr  ist  Antrieb  und  Pflicht  vorhanden,
daß  die  Schule  tue,  was  sonst  erziehlich  nicht  getan  wird  und  oft  auch
nicht  getan  werden  kann.  Die  Schule  muß  das  Spiel  als  eine  für  Körper
und  Geist,  für  Herz  und  Gemüt  gleich  heilsame  Lebensäußerung  der  Jugend
mit  dem  Zuwachs  an  leiblicher  Kraft  und  Gewandtheit  und  mit  den  ethischen
Wirkungen,  die  es  in  seinem  Gefolge  hat,  in  ihre  Pflege  nehmen,  und  zwar
nicht  bloß  gelegentlich,  sondern  grundsätzlich  und  in  geordneler  Weise.  Von
dieser  Notwendigkeit  ist  die  Unterrichtsverwaltung  schon  von  lange  her  überzeugt
  gewesen  und  hat  auch  dementsprechende  Verordnungen  ergehen  lassen.

Leider  aber  haben  diese  Anordnungen  nach  den  Wahrnehmungen,  welche  im
allgemeinen  und  insbesondere  bei  den  Revisionen  des  Turnwesens  in  den
einzelnen  Schulanstalten  gemacht  worden  sind,  nicht  überall  die  dem  Wert
und  Nutzen  der  Sache  entsprechende  Beachtung  gefunden.  In  einer  Anzahl
älterer  Unterrichts-  und  Erziehungs-  anstalten  sind  die  Jugendspiele  traditionell
in  Übung  geblieben  und  in  einigen  Bezirken  hat  Herkommen  und  Sitte  an
ihnen  festgehalten,  in  andern  aber  fehlt  es  an  jeder  Überlieferung  und  nur
selten  sind  Anfänge  zu  neuer  Belebung  vorhanden.  Jedenfalls  hat  eine
allgemeine  Einführung  und  Durchführung  nicht  stattgefunden.  Es  bedarf
daher  einer  erneuten  Anregung  und  einer  dauerndern  Bemühung  aller,  welche
mit  der  Erziehung  der  Jugend  befaßt  sind,  damit,  was  da  ist,  erhalten  was
verlernt  ist,  wieder  gelernt  werde  und  was  als  heilsam  erkannt  ist,  in  Übung
komme.  Es  bedarf  kaum  der  Erwähnung,  daß  es  sich  hier  lediglich  um  Bewegungsspiele
  handelt  und  daß  alles  ausgeschlossen  ist,  was  dahin  nicht  gehört.
  An  Hilfemitteln,  sich  auf  diesem  Gebiete  orientieren,  fehlt  es  nicht..

Bei  der  großen  Mannigfaltigkeit  des  Dargebotenen  wird  es  allerdings  einer
Auswahl  bedürfen,  und  es  wird  hierbei  wesentlich  auf  dasjenige  Rücksicht
zu  nehmen  sein,  was  herkömmlich  und  volkstümlich  ist.  Obenan  sind  die
        <pb n="228" />
        192  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  27.)

verschiedenen  Ballspiele  zu  stellen  (Treibball,  Fußball,  Schlagball,  Kreisball,
Stehball,  Torball),  dann  die  Laufspiele,  und  hier  besonders  der  Barlauf,
die  Wettkämpfe  (Hinkkampf,  Tauziehen.  Kettenreißen  u.  s.  w.),  die  Schleuderspiele
  mit  Bällen,  Kugeln,  Steinen  und  Stäben-  und  die  Jagd-  und  Kriegsspiele

  ...Wenn  ich  hiernach  die  Unterrichtsbehörden  anweise,  für  die  Einführung
  und  Belebung  der  Jugendspiele  in  den  ihrer  Aussicht  unterstellten
Schulanstalten  Sorge  zu  tragen  und  es  sich  angelegen  sein  zu  lassen,  bei
Revision  derselben  wie  auf  das  Turnen  überhaupt,  so  auch  auf  die  Turnspiele
  insonderheit  ihre  Aufmerksamkeit  zu  richten  und  sie  einer  eingehenden
Beachtung  zu  würdigen,  so  verkenne  ich  die  Schwierigkeiten  nicht,  welche  sich
der  allgemeinen  Durchführung  entgegenstellen.  Ich  vertraue,  daß  es  den
Bemühungen  der  Behörden,  dem  tatkräftigen  Interesse  der  Direktoren,  der
Opferwilligkeit  der  Gemeinden,  der  Teilnahme  von  Vereinen  für  die  Förderung
  des  leiblichen  Wohles  der  lernenden  Jugend  und  dem  opferwilligen
Wohlwollen  von  Jugendfreunden  gelingen  wird,  entgegenstehende  Anstände
zu  beseitigen  und  die  für  die  leibliche  und  geistige  Entwicklung  der  Jugend
in  hohem  Maße  ersprießliche  Einrichtung  ins  Leben  zu  rufen.  Dabei  will
ich  nicht  unterlassen,  auf  eine  weitere  Pflege  des  Spiels  in  Verbindung  mit
gemeinschaftlich  zu  unternehmenden  Spaziergängen  und  Ausflügen  in  Feld
und  Wald  sowie  mit  Turnfahrten  hinzuweisen.  In  der  vorangeführten
Ministerialverfügung  vom  10.  September  1860  ist  außer  den  Turnspielen
auch  auf  Schwimmen  und  Eislauf  hingewiesen  worden.  Indem  ich  hierauf
Bezug  nehme,  bemerke  ich,  daß  die  königl.  Turnlehrerbildungs-  anstalt  den
Schwimmunterricht  schon  seit  einer  Reihe  von  Jahren  in  ihren  Unterrichtsbetrieb
  ausgenommen  hat  und  jährlich  eine  Anzahl  von  Eleven  entläßt,
welche  auch  für  die  Erteilung  dieses  Unterrichts  befähigt  sind.  Wo  es  sich
hat  ermöglichen  lassen,  sind  bei  den  Schullehrerseminarien  Schwimmanstalten
eingerichtet  worden,  zunächst  im  gesundheitlichen  Interesse  der  Zöglinge,
dann  aber  auch  mit  der  Absicht,  diesen  für  Gesundheit  und  Leben  besonders
wertvollen  Übungen  und  Fertigkeiten  in  immer  weitern  Kreisen  Eingang  zu
verschaffen.  In  geschlossenen  Erziehungsanstalten  haben  auch  diese  Übungen,
zum  Teil  von  alters  her,  eine  Stätte  gefunden.  Bei  den  offenen  Schulanstalten
  läßt  sich  deren  Einführung  allerdings  nicht  allgemein  und  ohne
weiteres  anordnen,  aber  ich  gebe  mich  der  Hoffnung  hin,  daß  ihre  Leiter
und  Lehrer  dazu  Anregung  geben  und  Vorurteilen  gegen  diese  wie  gegen
andere  körperliche  Übungen,  wie  sie  sich  immer  noch  hin  und  wieder  finden,
begegnen  werden.  Leider  ist  die  Einsicht  noch  nicht  allgemein  geworden.  daß
mit  der  leiblichen  Ertüchtigung  und  Erfrischung  auch  die  Kraft  und  Freudigkeit
  zu  geistiger  Arbeit  wächst.  Manche  Klage  wegen  Überbürdung  und
Überanstrengung  der  Jugend  würde  nicht  laut  werden,  wenn  diese  Wahrheit
mehr  erlebt  und  erfahren  würde.  Darum  müssen  Schule  und  Haus  und
wer  immer  an  der  Jugendbildung  mitzuarbeiten  Beruf  und  Pflicht  hat,
Raum  schaffen  und  Raum  lassen  für  jene  Übungen,  in  welchen  Körper  und
Geist  Kräftiigung  und  Erholung  finden.  Der  Gewinn  davon  kommt  nicht
der  Jugend  allein  zugute,  sondern  unserm  ganzen  Volk  und  Vaterland.“

In  der  Tat,  einen  wärmern  Ton  konnte  die  Verfügung  des  Ministers
  nicht  anschlagen  und  es  ist  zu  hoffen,  daß  nunmehr  auch  das  beteiligte
Publikum  und  die  Gemeinden  ihrerseits  wieder  der  Staatsverwaltung
helfend  zur  Seite  stehen.  Den  Weg,  auf  welche  Weise  dieses  zu  ermöglichen
  -  hat  Düsseldorf  durch  sein  bereits  mehrfach  nachgeahmtes  Beispiel
  gezeigt.
        <pb n="229" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  27—31.)  193

27.  Oktober.  (Meiningen.)  Landtag:  erledigt  den  Etat
für  1883  in  zwei  Stunden,  nachdem  er  allerdings  vom  Finanzausschuß
  gründlich  durchberaten  war.  Derselbe  schließt  mit
Mark  2.505.065  in  Einnahme  und  Ausgabe.

Die  Finanzlage  ist  keine  unbefriedigende  und  so  ist  es  auch  in  den
meisten  übrigen  Kleinstaaten,  nachdem  die  Matrikularbeiträge  tatsächlich
weggefallen  sind.  Speziell  für  Meiningen  erforderten  sie  noch  1880  einen
Zuschuß  von  Mark  165.897,  1881  von  Mark  91.636,  1882  nur  mehr  Mark4  15.000,
welche  auch  für  1883  angenommen  werden.  Von  1880  bis  1882  waren
die  Matrikularbeiträge  rechnerisch  um  rund  91.000  Mark  gestiegen,  die  Herauszahlungen
  aus  der  Reichskasse  dagegen  um  Mark  24.,000.

27.  Oktober.  (Elsaß-Lothringen.)  In  Mühlhausen  wird
eine  förmliche  Agentur,  die  ihren  Sitz  in  Mainz  hatte,  entdeckt,
welche  systematisch  darauf  ausging,  junge  Leute  auf  betrügerische
Weise  gegen  entsprechende  Geldentschädigung  (von  3.000  bis  6.000  Mark)
der  Militärpflicht  zu  entziehen,  indem  man  gemietete,  untaugliche
Individuen  durch  falsche  Papiere  den  Tauglichen  substituierte  und
den  Rekrutierungskommissionen  vorführte.  Eine  Untersuchung  wird
eingeleitet;  die  Hauptschuldigen  sind  jedoch  flüchtig.  In  Zukunft
aber  sollen  die  Militärpflichtigen  sich  immer  in  ihrem  Heimatsbezirk
zur  Musterung  stellen,  wodurch  solche  Fälschungen  unmöglich  gemacht
  werden.

31.  Oktober.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  genehmigt
den  Antrag  Preußens  auf  Erhebung  einer  Agrarstatistik  und  überweist
  die  vom  Reichskanzler  vorgeschlagene  Aufhebung  des  Hauptzollamts
  in  Bremen  zur  Vorberatung  an  die  Ausschüsse.

Die  Annahme  des  letzteren  Antrags  macht  den  Eintritt  Bremens  in
den  Zollverein  fast  unausweichlich.  In  Bremen  hat  man  denselben  im
Allgemeinen  nie  gefürchtet,  nur  hielt  man  ihn  für  bedenklich,  wenn  Hamburg
  nicht  gleichzeitig  mit  angeschlossen  werden  sollte,  was  ja  nunmehr  der
Fall  sein  wird,  aber  doch    erst  in  einigen  Jahren.  In  der  Handelswelt
gingen  bisher  die  Ansichten  darüber  sehr  auseinander,  ob  der  Anschluß  von
Nutzen  oder  von  Nachteil  sein  würde;  die  Bremer  Gewerbtreibenden  dagegen
und  an  ihrer  Spitze  die  Gewerbekammer  prophezeien  auch  jetzt  einen  gewaltigen
  Aufschwung  Bremens,  sobald  es  dem  Zollverein  angehöre.

—  Oktober.  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser  hat  im  Laufe
des  Monats  trotz  seines  hohen  Alters  noch  rüstig  an  einer  Reihe
von  Hofjagden  teilgenommen.

Das  Reichsamt  des  Innern  beschäftigt  sich  mit  Vorarbeiten
für  die  reichsgesetzliche  Ordnung  des  Auswanderungswesens.

Mit  Rücksicht  auf  die  in  den  letzten  Jahren  in  verschiedenen  Gegenden
  Deutschlands  hervorgetretene  starke  Vermehrung  der  Auswanderung  und
die  dadurch  hervorgerufenen  Klagen,  insbesondere  darüber,  daß  unter  schwerer
Schädigung  der  Interessen  der  arbeitgebenden  Gutsbesitzer,  bezw.  der  Orts-Schulthess

  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  13
        <pb n="230" />
        194  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Ende  Okt.)

armenverbände,  häufig  von  auswandernden  Personen  Dienst-  und  Arbeitsverhältnisse
  vor  dem  Ablauf  der  betreffenden  Kontrakte  aufgegeben  oder  verpflegungsbedürftige
  Angehörige  ohne  Sicherung  ihrer  Existenz  zurückgelassen
werden,  hat  das  Reichsamt  nun  die  verbündeten  Regierungen  ersucht,  Erhebungen
  darüber  anzustellen,  ob  und  in  welchem  Umfange  Übelstände  der
gedachten  Art  in  den  Einzelstaaten  vorgekommen  sind.

Der  Unfallversicherungs-Gesetzentwurf  stößt  auf  neue  Schwierigkeiten

  und  scheint  einer  dritten  Bearbeitung  entgegen  zu  gehen.

Den  ersten  Entwurf,  welcher  die  Versicherung  der  Arbeiter  durch  eine
Reichsanstalt  erreichen  wollte,  hat  der  Reichskanzler  seiner  Zeit  im  Reichstage
  als  unausführbar  bezeichnet.  Der  zweite,  der  Kommission  des  Reichstags
  zur  Beratung  vorliegende  Gesetzentwurf,  welcher  die  Versicherung  „korporativen“
  Genossenschaften  der  einzelnen  Betriebszweige  nach  Gefahrenklassen
in  dem  Rahmen  der  größern  Verwaltungsbezirke  übertrug,  würde,  wie  man
ausgerechnet  hat,  die  Bildung  von  2.000  sehr  ungleichen  Verbänden  erfordern,
was  fast  unmöglich  ist.  Jetzt  wird  offiziös  angedeutet,  die  Vorschläge  der
Beteiligten  gingen  dahin,  an  Stelle  der  fachgewerblichen,  wirtschaftlichen  Genossenschaften
  Bezirksgenossenschaften  zu  bilden.  Danach  wären  für  die  vorhandenen
  Verwaltungsbezirke  in  den  Bundesstaaten,  also  z.  B.  für  Preußen
in  jedem  Regierungsbezirke,  je  eine  solche  Genossenschaft  zu  errichten,  in
denen  sich  alle  daselbst  befindlichen  Gewerbe  vereinigen.  Auf  solche  Art
würde  man  anstatt  der  gegenwärtig  geplanten  2.000  Verbände  deren  nur
etwa  75  erhalten.“  Es  ist  vorerst  noch  nicht  zu  erkennen,  wie  es  bei  solchen
Genossenschaften  bewirkt  werden  soll,  was  doch  durchaus  gefordert  werden
muß,  daß  die  Entschädigungsbeiträge  sich  nach  Maßgabe  der  Gefahrenklassen
verteilen,  und  zwar  nicht  bloß  im  allgemeinen  nach  Betriebsklassen,  sondern
genau  nach  der  individuellen  Gefährlichkeit  der  einzelnen  Betriebsanstalten.
Neben  diesen  Bedenken  ist  auch  die  Erwägung  von  Gewicht,  daß  zwar  75
Verbände  sich  besser  von  der  Zentralstelle  leiten  lassen,  als  2.000,  daß  aber
zugleich  die  Gefahr  eines  zu  großen  Übergewichts  der  bürokratischen  Zentralisation
  über  die  korporative  Selbstverwaltung  damit  wächst.

Seit  einiger  Zeit  beschäftigen  sich  französische  Blätter  vielfach
mit  der  deutschen  Marine.  Die  „Revue  militaire  de  l’etranger“
widmet  ihrem  Anwachsen  einen  längeren  Artikel,  den  sie  mit  den
Worten  schließt.

„Man  ersieht  aus  dem  von  uns  mitgeteilten  Schiffsverzeichnis,  daß
Deutschland  schon  heute  zu  den  Seegroßmächten  gerechnet  werden  muß.
Wenn  es  heute  seine  Flagge  so  häufig  auf  den  verschiedensten  Meeren  zeigt
und  von  kleinen  Staaten,  über  welche  die  deutschen  Konsuln  Klage  zu  führen
haben,  Genugtuung  erzwingt,  so  kann  man  sicher  sein,  daß  seine  Rolle  sich
nicht  auf  solche  Nebensächlichkeiten  beschränken  und  daß  es  im  gegebenen
Augenblicke  kühn  an  der  Seite  der  anderen  Seemächte,  England,  Frankreich
und  Italien,  sich  seinen  Platz  nehmen  wird."

—  Oktober.  (Preußen.)  Den  neuernannten  geistlichen  Schulinspektoren
  in  den  westlichen  Provinzen  geht  aus  dem  Kultusministerium
  die  Ernennungs-Urkunde  gleichlautend  in  folgender
Fassung  zu:

„Wir  ernennen  Ew.  Hochw.  hiermit  auf  Grund  des  Gesetzes  vom
11.  März  1872  zum  Lokalschulinspektor  der  katholischen  Volksschule  zu  ...
        <pb n="231" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Ende  Okt.  Nov.  4.)  195

unter  Vorbehalt  jederzeitigen  Widerrufes.  Es  geschieht  dies  in  der  Erwartung,
daß  Sie  das  Wohl  der  Ihrer  Aufsicht  anvertrauten  Schule  zu  fördern,  auch
in  dem  Herzen  der  Schuljugend  wie  der  Lehrer  eine  patriotische  Gesinnung
und  Liebe  zum  Kaiserhause  zu  wecken  und  zu  pflegen  mit  allem  Eifer  bedacht
  seien  und  den  in  dieser  Hinsicht  bestehenden  und  noch  zu  erlassenden
Gesetzen  und  Anordnungen  willig  Folge  leisten  werden.  Das  fragliche
Ehrenamt  ist,  höherer,  „Bestimmung  entsprechend,  unentgeltlich  zu  verwalten.
Königliche  Regierung.“  Die  ultramontane  Presse  ist  indeß  mit  dem  Wortlaute
  des  Aktenstücks  und  seiner  „Erwartung“  gar  nicht  einverstanden.

·  —  Oktober.  (Elsaß-Lothringen.)  Da  der  Versuch  der
Straßburger  Tabakmanufaktur,  mit  der  freien  Privatmanufaktur
in  Konkurrenz  zu  treten,  als  definitiv  gescheitert  betrachtet  werden
muß,  ordnet  die  Regierung  eine  Untersuchung  ihrer  gesamten  Buchund
  Kassaführung  und  eine  neue  Aufnahme  ihres  Inventars  nach
dem  Stande  vom  1.  Oktober  l.  J.  an.

Anfang  November.  (Preußen)  Die  Regierung  kauft  aus
dem  Riesenbesitz  des  tief  verschuldeten  Herzogs  v.  Hamilton,  über
den  seit  Monaten  in  London  öffentliche  Verkäufe  stattfinden,  die  geradezu
  unschätzbare  Sammlung  alter  Handschriften,  wie  es  heißt
um  den  Preis  von  1.500.000  Mark  an.  Die  englische  Presse  jammert
über  den  Verlust  dieser  in  ihrer  Art  einzigen  Schätze  für  England
und  macht  ihrem  Ärger  zum  Teil  sehr  drastisch  Luft.  „Deutschland
scheint  Geld  für  Kriege  und  für  Kultur  zu  haben.“

3.  November.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  Der  Reichskanzler
  legt  demselben  den  Entwurf  einer  Verordnung  vor,  durch
welche  die  Einfuhr  von  Schweinen,  Schweinefleisch,  Speck  und
Würsten  aus  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  verboten
werden  soll.

Die  Einfuhr  dieser  Produkte  einer  in  Nordamerika  wahrhaft  großartig
  betriebenen  Industrie  ist  eine  sehr  bedeutende  und  fortwährend  steigende,
  da  sie  in  vielen  Gegenden  Deutschlands  bereits  einen  wesentlichen
und  zudem  immer  größeren  Bestandteil  der  Nahrung  der  arbeitenden  Klassen
ausmachen.  Die  Maßregel  ist  daher  eine  tief  einschneidende  und  man  findet
eben  darum,  daß  die  Motivierung,  die  im  Grunde  einzig  auf  die  Trichinengefahr
  hinausläuft,  eine  sehr  ungenügende  sei,  so  daß  die  Vermutung  allerdings
  nahe  liegt,  es  sei  im  Grunde  mehr  um  einen  agrarischen  Schutzzoll
als  um  eine  sanitäre  Maßregel  zu  tun.  Die  Verordnung  liegt  übrigens
in  der  Kompetenz  des  Bundesrates.  Allein  nach  §  7  des  Gesetzes  über  den
Verkehr  mit  Nahrungsmitteln  ist  die  Verordnung  dem  Reichstage  zur  Genehmigung
  vorzulegen  und,  soferne  derselbe  es  verlangt,  wieder  aufzuheben.
Unter  Umständen  könnte  also  die  Verordnung  nur  ein  sehr  ephemeres  Dasein
haben.

4.  November.  (Hessen.)  Die  katholische  Geistlichkeit  der
Diözese  Mainz  richtet  an  den  Großherzog  eine  Adresse,  die  dem
Landesherrn  die  in  der  katholischen  Kirche  im  Großherzogtum  seit

13*
        <pb n="232" />
        196  Das  deutscht  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  5.)

Einführung  der  Kirchengesetze  im  Jahre  1875  herrschenden  Notstände
  darlegen  und  danach  um  Aufhebung  dieser  Gesetze  bitten  soll.
Die  Petition  beginnt  mit  der  Aufstellung  der  Behauptung,  daß  die
Kirchengesetzte  des  Jahres  1875  die  Verfassung  der  katholischen  Kirche  in
wichtigen  Punkten  verletzt  hätten.  Hierauf  wird  mit  nachdrücklicher  Entschiedenheit
  erklärt,  daß  die  katholische  Geistlichkeit  der  Diözese,  ebenso  wie
sie  seiner  Zeit  gemeinsam  mit  ihrem  vor  5  Jahren  verstorbenen  Bischof  die
Erklärung  abgegeben,  daß  ihnen  „Gewissen  und  Priestereid“  nicht  gestatte,
die  neuen  Kirchengesetze  als  für  sie  verbindlich  anzuerkennen,
bei  dieser  Ablehnung  der  Gesetze  auch  gegenwärtig  verharren
müsse.  Hieraus  seien  große.  Nachteile  für  die  katholischen  Gemeinden  entstanden,
  und  zwar  heißt  es  in  der  Petition:  „28  katholische  Pfarreien  des
Großherzogtums  sind  verwaist  und  entbehren  der  ordnungsmäßigen  Seelsorge.“
„Die  religiös  sittlichen  Zustände  in  diesen  Pfarreien  werden  von  Tag  zu
Tag  besorgniserregender.  Die  Verwilderung  der  Jugend  nimmt  in  immer
höherem  Maße  zu,  während  die  Achtung  vor  der  Autorität,  der  elterlichen
sowohl  als  der  weltlichen  und  geistlichen,  immer  mehr  schwindet.  Diesen
sittlichen  Niedergang  in  manchen  Gemeinden  dürften  wohl  auch  die  großherzoglichen
  Staatsbeamten  auf  die  Verwaisung  dieser  Pfarreien  Zurückzuführen
  in  der  Lage  sein.“  Besonders  schmerzlich  sei  auch  die  seit  5  Jahren
bestehende  Vakanz  des  Mainzer  Bischofsstuhles.  Ferner  klagt  die  Petition
über  die  Verminderung  der  Zahl  der  Theologie  Studierenden,  sowie  darüber,
daß  infolge  der  neuen  Kirchengesetze  —  d.  h.  infolge  der  Opposition  der
Geistlichen  wider  dieselben  —  weder  ein  Aufsteigen  der  Geistlichen  vom
Kaplane  zum  Pfarrer,  noch  eine  Beförderung  der  Pfarrer  von  gering  dotierten
  Pfarreien  zu  besser  dotierten  möglich  sei.  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“
bemerkt  dazu,  daß  ein  Punkt  jedem  unparteiischen  Leser  dieses  Schriftstückes
beim  ersten  Blicke  auffallend  erscheinen  müsse:  „Wenn,  wie  diese  Petition
erweist,  die  Geistlichkeit  der  Diözese  Mainz  ein  so  klares  Bewußtsein  von
den  durch  ihre  eigene  Opposition  gegen  die  staatlichen  Gesetze  für  ihre
Gemeinden  entstehenden  Übelständen  hat,  so  muß  es  doch  wunderbar  erscheinen,
  warum  die  Geistlichkeit  diese  Erfahrung  nicht  beherzigt,  wenn  anders
ihr  die  Interessen  ihrer  Gläubigen  wirklich  am  Herzen  liegen.“

5.  November.  (Deutsches  Reich.)  Wie  zu  erwarten  stand,
denkt  England  auch  nicht  von  ferne  daran,  den  deutschen  Bimetallisten
  entgegen  zu  kommen  oder  gar  in  die  Hände  zu  arbeiten.

Die  englische  Fachpresse  erklärt  sehr  trocken,  wenn  der  deutsche  Reichstag
  die  Beschlüsse  des  Kölner  Bimetallistentages  gutheiße,  den  Goldumlauf
vermindere  und  den  Silberumlauf  noch  weiter  vermehre,  so  werde  England
das  mit  Vergnügen  akzeptieren,  „so  wenig  wir  auch  willens  sein  dürften,  in
unseren  eigenen  Währungsverhältnissen  irgend  welche  Änderung  eintreten  zu
lassen.“  Diese  englische  Antwort  auf  die  deutsche  Bereitwilligkeit  ist  verständlich
  genug.  Deutsche  Fachmänner  machen  gleichzeitig  darauf  aufmerksam,
  daß  Italien,  Österreich  und  selbst  Frankreich  ganz  allmählich  und  unter
der  Hand  ihren  Goldvorrat  vermehren  und  ihren  Silbervorrat  vermindern,
also  sich  die  Möglichkeit  zu  schaffen  scheinen,  eventuell  auch  ihrerseits  zur
Goldwährung  überzugehen,  während  die  deutschen  Bimetallisten  beschließen,
Deutschland,  das  Goldwährungsland,  müsse  sich  auch  ferner  die  Hände  binden
und  dürfe  kein  Silber  verkaufen;  es  allein  dürfe  seinen  Goldvorrat  nicht
vermehren.

—  November.  (Preußen.)  Die  Auseinandersetzungen  über
        <pb n="233" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  7.)  197

das  Verhältnis  der  Parteien  untereinander  und  zur  Regierung
nehmen  in  der  Presse  mit  großer  Lebhaftigkeit  ihren  Fortgang.

Das  Organ  der  Regierung,  die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  fährt  fort,  die
konservative  Partei  als  eine  reine  Regierungspartei  zu  betrachten  und  zu
behandeln,  und  die  Prov.  Korresp.  behauptet.  daß  „wohl  nirgends  Meinungsverschiedenheit
  darüber  obwallen  könne,  daß  die  konservativen  Wähler
in  Preußen  zum  größten  Teile  Männer  seien,  die  den  Staat  nirgends  besser
aufgehoben  sehen  wollen,  als  in  der  Weisheit  des  Königs  und  in  der  Einsicht
  derjenigen  Ratgeber,  denen  er  sein  volles  Vertrauen  schenke.“  Die
„Kreuzztg."  lehnt  dagegen  dieses  Verlangen  eines  unbedingten  Gehorsams
gegen  die  Minister  ihrerseits  entschieden  ab  und  erklärt,  daß  die  Sozial-  und
Wirtschaftspolitik  allerdings  in  untrennbarem  Zusammenhange  ständen  und
nur  von  den  konservativen  Parteien  und  im  Verein  mit  dem  Zentrum  im
Sinne  der  Regierung  gelöst  werden  könnten;  die  volle  Verantwortung    aber
für  den  Verlauf  der  parlamentarischen  Kampagne  könne  offenbar  nur  eine
Partei  auf  sich  nehmen,  die  sich  nach  jeder  Seite  die  volle  Aktionsfreiheit  und
Selbständigkeit  bewahre.  Die  hochkonservativen  „Politischen  Gesellschaftsblätter“
  sprechen  sogar  offen  aus,  daß  die  konservativ-klerikale  Politik  aus
parlamentarischer  Initiative  eventuell  auch  gegen  die  Regierung  betrieben
werden  könnte.  Endlich  meint  der  hochkirchliche  „Reichsbote“:  „Das  Verlangen
  der  Prov.  Korresp.  ist  vortrefflich;  nur  übersieht  das  halbamtliche
Blatt,  daß  wir  eine  Verfassung  haben,  die  wir,  ob  sie  unseren  Wünschenentspricht
  oder  nicht,  nicht  ignorieren  können,  und  daß  diese  Verfassung  uns
die  Pflicht  auferlegt,  eine  eigene  Meinung  zu  haben  und  sie  an  der  Wahlurne
  und,  des  favente,  im  Abgeordneten  Hause  auch  zu  äußern."  Angesichts
  dieses  Widerstandes  macht  denn  auch  die  „Nordd.  Ztg.“  eine
kleine  „Rückwärtskonzentrierung“,  indem  sie  zu  bestreiten  sucht,  daß  von  der
preußischen  Regierung  irgend  eine  Initiative  zur  Bildung  einer  neuen  Mehrheit
  im  preußischen  Abgeordnetenhause  ergriffen  worden  sei.  „Wenn  eine
Partei.“  sagt  sie,  „die  Regierung  unterstützt,  so  wird  sie  des  Dankes  aller
derjenigen  sicher  sein,  welche  sich  nicht  durch  Fraktionsrücksichten  bestimmen
lassen,  sondern  die  Förderung  des  Staatswohles  als  Ziel  nehmen.  Eine
solche  Partei  würde  naturgemäß  einen  Einfluß  aufs  die  Regierung  gewinnen,
weil  sich  beide  auf  ihren  Wegen  treffen  müßten.  Aber  unserer  Auffassung
nach  muß  und  wird  die  Regierung  abwarten,  daß  ihr  Unterstützung  entgegengebracht
  werde.  Und  selbst  wenn  dies  geschieht,  darf  sie  es  nie  aus
dem  Auge  verlieren,  daß  sie  verbunden  ist,  die  Rechte  der  Krone  gegen
Majoritäts-  vergewaltigungen  zu  vertreten.“  Nachdem  von  nationalliberaler
Seite  die  offiziösen  Werbungen  mit  kühler  Reserve  aufgenommen,  von  deutschkonservativer
  die  offiziösen  Belehrungen  mit  beharrlichem  Trotze  erwidert
worden,  ist  ein  solcher  Rückzug  auf  die  Position  „zwischen  den  Parteien“
nicht  aufhaltend.  Die  liberalen  Blätter  diskutieren  inzwischen  die  Notwendigkeit
  einer  Änderung  des  Wahlsystems.  Die  „Nat.-lib.  Korresp.“  verlangt
ein  gleiches  System  für  die  -Landtags  und  die  Reichstagswahlen,  weil  es
zu  ungesunden  und  unhaltbaren  Zuständen  führen  müßte,  wenn  dauernd
die  Vertretungen  im  Reiche  und  in  Preußen  einen  verschiedenen  Charakter
trügen  und  die  „Nat.-Ztg.“  erinnert  daran,  daß  kurz  nach  der  Begründung
des  deutschen  Reichstages  der  Vorschlag  gemacht  wurde,  das  preußische  Abgeordnetenhaus
  aus  den  preußischen  Mitgliedern  des  Reichstages  bestehen  zu
lassen.

7.  November.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  die  Regierung
  legt  demselben  einen  Gesetzentwurf  betr.  Abänderung  des
        <pb n="234" />
        198  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  7-—8.)

Reichsbeamten-Gesetzes  vor,  durch  welchen  die  finanzielle  Lage  der
Reichsbeamten  verbessert  und  den  preußischen  gleichgestellt,  zugleich
aber  auch  eine  frühere  Pensionierung  derselben  ermöglicht  werden
soll.  Das  Gesetz  verlangt  eine  jährliche  Mehrausgabe  von
600.000  Mark.

7.  November.  (Deutsches  Reich.)  Die  in  Verlin  versammelten
  Delegierten  der  deutschen  Protestantenvereine  erlassen  eine
warme  Ansprache  an  die  Protestanten  Deutschlands  wider  die  erneuerten
  Prätensionen  Roms,  wider  die  radikalen  und  auflösenden
Tendenzen  einer  sog.  „Volkskirche“  und  wider  die  Gleichgiltigkeit  so
vieler  Liberaler  bez.  Religion  und  Kirche.  Es  heißt  darin:

Wir  sind  weit  davon  entfernt,  den  Konfessionshader  schüren  zu
wollen.  Nichts  wäre  uns  erwünschter,  als  mit  unsern  katholischen  Mitbrüdern
  in  Frieden  und  gegenseitiger  Anerkennung  zu  leben  und,  soweit
immer  möglich,  zusammenzuwirken.  Unser  Kampf  gilt  nicht  ihnen,  sondern
dem  Romanismus.  Rom  hat  den  Anspruch,  dem  deutschen  Volk  in  seiner
Gesamtheit  den  Fuß  wieder  auf  den  Nacken  zu  setzen,  keineswegs  aufgegeben,
  seit  das  deutsche  Reich  ganz  wider  sein  Wünschen  und  Wollen  entstanden
  ist.  Rom  redet  zwar  von  Freiheit,  nimmt  jedoch,  wo  ihm  die  Macht
zu  Gebote  steht,  dieselbe  für  sich  allein  in  Anspruch.  Es  hat  bis  heute  kein
anderes  Ziel,  als  unumschränkte  Alleinherrschaft.  Und  wie  den  Staat,  so
bedroht  es  auch  den  Protestantismus...  Zum  schlimmsten  aber,  was  uns
im  Kampfe  um  die  Zukunft  des  Protestantismus    schwächt,  gehört  die  leider
so  weit  verbreitete  Geringschäzung  der  Religion  und  der  Wahn,  daß  Wissen
und  Bildung  die  Religion  überflüssig  machen.  Wir  tragen  die  Überzeugung
in  daß,  wer  sich  von  Gott  lossagt,  keinen  erfolgreichen  Kampf  für
Geistesfreiheit    führen  kann,  und  daß  Geistesknechtschaft  und  Aberglaube  nirgend
  besser  gedeihen  als  da,  wo  man  über  die  Religion  hinaus  zu  sein  glaubt,
und  wo  keine  klare,  freie  und  warme  Glaubens-  überzeugung  ist.  Der  Glaube
an  das  Evangelium  ist  unsere  beste  Waffe  gegen  Menschensatzung  und  Geistesknechtschaft
  jeder  Art.  Nichts  hat  uns  in  unserem  Kampfe  mehr  gelähmt,
als  daß  ein  großer  Teil  der  Liberalen  mit  uns  nur  protestieren  wollte,  ohne
der  positiv  erbauenden  Kraft  des  Evangeliums  das  Herz  zu  öffnen.  Nichts
hat  den  Anklagen  unserer  Gegner  mehr  einen  Schein  von  Recht  gegeben
als  die  Tatsache,  daß  der  deutsche  Liberalismus  in  religiöser  Beziehung
vielfach  indifferent  oder  negativ  ist.  Wir  streiten  vergebens  für  Freiheit  in
der  Kirche,  wenn  sich  die  freisinnigen  evangelischen  Christen  nicht  auch  mit
dem  ganzen  Schwergewicht  christlicher  Gesinnung  in  der  Kirche  geltend
machen.

8.  November.  (Elsaß-Lothringen.)  Der  kais.  Statthalter
General  Feldmarschall  v.  Manteuffel  beruft  die  medizinische  Sachverständigen
  =  Kommission  (s.  Mitte  Okt.)  von  Neuem  ein  behufs
eines  Gutachtens  über  die  Forderungen,  welche  an  die  Elementarund
  höhern  Töchterschulen  im  Gesundheitsinteresse  zu  stellen  seien:
Den  Gesellschafsklassen,  deren  Kinder  die  Elementarschule  besuchen,

  geht  meist  der  Sinn  und  die  Muße  ab,  um  dort  vorhandenen  Schädlichkeiten
  nachzuspüren.  Sodann  übernimmt  der  Staat  mit  dem  Schul-
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  9.-  10)  199

zwange,  welchen  er  gegen  die  Kinder  ausübt,  ein  erhöhtes  Maß  von  Verantwortlichkeit
  für  die  Folgen  des  Schulbesuches.  Gerade  die  große  Masse
der  Jugend  beider  Geschlechter  füllt  die  Elementarschulen  und  ein  erheblicher
Teil  derjenigen  Zeit  wird  darin  zugebracht,  während  welcher  der  Körper  zur
Reife  heranwächst.  Alles,  was  von  gesundheitswidrigen  Einrichtungen  in
diesen  Schulen  geduldet  wird,  wirkt  daher  bis  in  die  weitesten  Kreise  des
Volkes  und  gewinnt  dadurch  größere  Wichtigkeit  als  selbst  schwerere  Schäden
solcher  Unterrichtsanstalten,  welche  von  weniger  zahlreichen  Schülern  und
während  kürzerer  Zeit  besucht  werden.  Es  gilt,  das  Gut  der  militärischen
Tüchtigkeit,  die  Grundbedingung  für  das  Bestehen  der  Nation,  ungeschmälert
zu  erhalten  neben  der  Tüchtigkeit  für  alle  Werke  des  Friedens,  für  die
höchsten  dem  gesamten  Volke  zu  stellenden  Aufgaben.  Die  Gesundeit  und
Kraft  der  Nation  ruht  in  der  Gesundheit  und  Kraft  der  breiten  Schichten,
die  in  harter  Arbeit  um  des  Lebens  Notdurft  ringen.  Von  diesen  Erwägungen
  geleitet  etc.“

9.  November.  (Preußen.)  Der  Kammergerichts-Senatspräsident,
  Geh.  Oberjustizrat  Henschke,  wird  zum  Mitgliede  des  Gerichtshofs
  für  kirchliche  Angelegenheiten  gewählt.

Die  klerikalen  bezeugen  über  die  Ernennung  ihre  unverholene  Überraschung.
  Die  Persönlichkeit  des  Ernannten  kommt  hierbei  nicht  in  Betracht,
wohl  aber  die  Tatsache,  daß  die  Regierung  sich  anschickt,  die  seit  länger
als  Jahresfrist  bestehenden  Vakanzen  in  diesem  von  der  Kurie  und  dem
Zentrum  verpönten  Gerichtshofe  aus  ausfüllen,  der,  wie  die  Einen  fürchteten
und  die  Anderen  hofften,  bereits  auf  den  Aussterbeetat  gestellt  sein  sollte.
Als  Sympton  dafür,  daß  die  Regierung  in  der  Kirchenpolitik  vorläufig
weitere  Zugeständnisse  nicht  machen  will,  ist  diese  Ernennung  immerhin  von
Bedeutung,  wenn  man  sich  erinnert,  daß  vor  sechs  Monaten  ernsthaft  darüber
diskutiert  wurde,  ob  an  die  Stelle  der  Berufung  an  den  kirchlichen  Gerichtshof
  die  Berufung  an  das  Staatsministerium  oder  an  irgend  eine  andere
richterliche  Instanz  treten  solle.  Von  katholischer  Seite  ist  bekanntlich  dieser
Gerichtshof,  der  im  Zusammenhang  mit  den  Maigesetzen  errichtet  wurde,
noch  in  keinem  Falle  anerkannt  worden.  Nur  die  Staatspfarrer  in  Schlesien
haben  für  den  Fall,  daß  Fürstbischof  Nobert  ernstlich  den  Versuch  machen
sollte,  ihre  Stellung  anzugreifen,  mit  der  Berufung  an  den  kirchlichen  Gerichtshof
  gedroht.

10.  November.  (Deutsches  Reich.)  Die  Vereine  zum  Schutz
des  Handwerks  richten  eine  Adresse  an  den  Reichskanzler,  die  bereits
gegen  100.000  Unterschriften  in  Handwerkerkreisen  gefunden  haben
soll  und  die  folgende  weitgehende  Forderungen  aufstellt:

Der  Reichskanzler  möge  mit  seiner  bekannten  Weisheit  und  Energie
dahin  wirken,  daß  1)  eine  sachgemäße  Abgrenzung  des  Handwerks  erzielt
wird;  2)  daß  obligatorische  Innungen,  aus  welchen  sich  praktische  Handwerkerkammern
  allein  bilden  lassen,  errichtet  werden;  3)  daß  a)  die  Zuchthausarbeiten
  auf  Rechnung  des  Staates  geleitet  oder  den  Zünften  überwiesen
werden;  b)  die  Militär-Arbeitsstätten,  so  viel  als  nur  immer  möglich,  zu
Gunsten  des  Handwerks  reduziert  werden;  4)  daß  entfprechende  Zölle  auf
fremde  Handwerksartikel  erhoben  werden:  5)  daß  das  tief  demoralisierende
Submissionsverfahren  beseitigt  wird,  indem  man  die  Arbeitsaufträge,  soweit
sie  die  Zünfte  angehen,  direkt  mit  ihnen  vereinbart;  6)  daß  in  das  Gewerbegesetz
  die  Bestimmung  aufgenommen  wird,  nach  welcher  nur  derjenige  ein
Gewerbe  ausüben  darf,  der  dasselbe  gelernt  und  die  von  ihm  geforderte
        <pb n="236" />
        200  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  11—13.)

Prüfung  bestanden  hat;  7)  daß  der  Hausierhandel,  der  ganz  besonders  den
Handwerkern  auf  dem  Lande  und  in  den  kleinen  Städten  schädlich  ist,  für
alle  Handwerkserzeugnisse  verboten  wird.

Bezüglich  einer  Mitteilung,  daß  Bayern  sich  für  Ausschließung
der  Öffentlichkeit  beim  Militärstrafprozeß  erklärt  habe,  und  der
Zweifel,  denen  diese  Mitteilung  begegnete,  wird  offiziös  folgendes
konstatiert.

1)  Die  bisherigen  Beschlüsse  der  Immediatkommission  zur  Ausarbeitung
  einer  Militär-Strafprozeßordnung  für  das  deutsche  Reich  haben  eine
vollkommene  Übereinstimmung  mit  den  bayerischen.  sächsischen  und  würtembergischen
  Kommissarien  konstatiert.  2)  Der  Entwurf  einer  Militär-Strafprozeßordnung
  dürfte  im  wesentlichen  nur  das  Ziel  anstreben,  die  zwischen
der  deutschen  Zivil-Strafprozeßordnung  und  den  gegenwärtig  im  deutschen
Reiche  geltenden  Militär-  Strafprozeßordnungen  bestehenden  Verschiedenheiten
in  den  allgemein  maßgebenden  Grundsätzen  auszugleichen,  das  Militär-Strafverfahren
  in  Bezug  auf  systematischen  Aufbau  des  Gesetzes  tunlichst  dem
deutschen  Zivil-Strafverfahren  zu  assimilieren,  aber  nur  insoweit,  als  die
besonderen  Bedürfnisse  des  Heeres  und  die  als  oberstes  Gesetz  geltende  Rücksicht
  auf  die  Erhaltung  der  Disziplin  in  demselben  damit  vereinbar  erscheint.
3)  Bei  der  Mehrzahl  der  Bundesregierungen  besteht  keine  Geneigtheit,
Öffentlichkeit  des  Verfahrens  zu  gewähren.  4)  Seitens  der  bayerischen
Regierung,  insbesondere  der  bayerischen  Militärverwaltung  wird  durchaus
nicht  mit  Entschiedenheit  an  der  Öffentlichkeit  des  Verfahrens  festgehalten.

Aus  den  Berichten  der  Fabrikinspektoren  für  1881  ergibt  sich,

daß  fast  in  allen  Provinzen  mit  wenigen  Ausnahmen  die  Zigarrenund
  Tabakfabrikation  darniederliegt  und  zahlreiche  Arbeiter  wegen  allzu
geringen  Lohnes  und  mangelnder  Beschäftigung  austreten  mußten;  aus  zwei  Provinzen
  wird  sogar  gemeldet,  daß  die  Tabak-  und  Zigarrenarbeiter  durch  diese
Umstände  zur  Auswanderung  nach  Amerika  veranlaßt  worden  sind.  Ferner
konstatieren  die  Berichte  zwar  in  mancher  Beziehung  Besserung  und  Aufschwung
  einer  Anzahl  von  Industriezweigen,  enthalten  aber  auch  Mitteilungen
  über  eine  Anzahl  von  Branchen,  welche  entweder  in  ihrer  Entwicklung
  stehen  geblieben  oder  in  ihrem  Absatze  zurückgegangen  sind.  Bemerkenswert
  ist,  daß  fast  überall  die  Löhne  keine  Erhöhung  erhalten
haben.  Was  die  Besichtigung  und  Revision  der  gewerblichen  Anlagen  betrifft,
  so  konstatieren  die  Fabrikinspektoren  für  die  meisten  Provinzen  und
Bundesstaaten,  daß  die  Ortspolizeibehörden  sich  wenig  darum  gekümmert
hätten

11.  November.  (Hamburg.)  Die  aus  Senat  und  Bürgerschaft
  gemischte  Kommission  stellt  bez.  des  Zollanschlusses  den  Antrag,
  einen  Generalplan  für  den  zu  erstattenden  Zollkanal  etc.  etc.
zu  genehmigen,  dessen  Kosten  den  Gesamtbetrag  von  103.700.000  Mark
erreichen  würden  und  zur  Ausführung  des  großen  Werkes  eine  aus
5  Mitgliedern  des  Senats  und  10  Mitgliedern  der  Bürgerschaft
bestehende  Kommission  einzusetzen.  Der  Beitrag  des  Reichs  zu  diesen
Kosten  beträgt  jedoch  als  Maximum  nur  40  Mill.  Mark.

13.  November.  (Preußen.)  Das  Organ  der  Ultramontanen,
        <pb n="237" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  14.)  201

die  „Germania“,  stellt  der  Regierung  für  den  bevorstehenden  Landtag
eine  Art  Ultimatum,  in  dem  als  die  „Hauptsache“  die  definitive
Revision  der  Maigesetze  oder  zum  wenigsten  der  Bestimmungen  über
die  Anzeigepflicht  der  Kirche  und  das  Einspruchsrecht  des  Staates
gefordert  wird.
Wenn  dieses  „Ultimatum“  des  ultramontanen  Zentrums  auch  das

Ultimatum  der  Kurie  ist,  so  sleht  eine  Einigung  noch  in  weitem  Felde.  Ein
Rückblick  auf  die  letzten  Verhandlungen  über  die  Frage  läßt  darüber  kaum
einen  Zweifel.  In  beiden  Beziehungen  enthielt  der  im  Frühjahr  dem  Landtag
  vorgelegte  Gesetzentwurf  Bestimmungen,  welche  vielsach  als  ein  Preisgeben
  staatlicher  Rechte  angefochten  wurden;  das  Einspruchsrecht  war    wesentlich
  abgeschwächt  und  die  Anzeigepflicht  für  Hilfsgeistliche  von  dem  diskretionären
  Ermessen  der  Regierung  abhängig  gemacht.  Diese  Bestimmungen
wurden  im  Abgeordnetenhause  abgelehnt,  weil  das  Zentrum  erklärle,  ohne
die  Zustimmmg  der  Kurie  nicht  dafür  eintreten  zu  konnen.  Zetzt  bezeichnet
die  „Germania“  das  Breve  Leo's  Xlll.  an  Erzbischof  Melchers  vom  24.  Febr.
1880  als  das  „Ultimatum  der  Kirche.“  In  diesem  Breve  war  gesagt,
der  heilige  Stuhl  werde,  um  seine  Friedensliebe  zu  beweisen,  zulassen,  daß
der  preußischen  Regierung  vor  der  kanonischen  Institution  die  Namen  derjenigen
  Priester  angezeigt  würden,  welche  die  Bischöfe  der  Diözesen  zu  Teilnehmern
  ihrer  Sorgen  in  der  Ausübung  der  Seelsorge  berufen  würden.
Das  ist  sehr  unklar,  aber  der  damalige  Minister  des  Kultus,  H.  v.  Puttkamer,
  hat  bei  der  ersten  Beratung  des  Juligesetzes  im  Abgeordnetenhause
(28.  Mai  1880)  eine  authentische  Interpretation  jenes  Passus  in  Form
einer  Depesche  des  Kardinalstaatssekretärs  Rina  an  den  damaligen  Runtius
in  Wien,  Msgr.  Jakobini,  vom  23.  März  1880  mitgeteilt.  Die  Ordinarii,
welche  wieder  in  den  Besitz  der  Freiheit  ihres  Hirtenamtes  getreten  sind,

d.h.  also  die  wiedereingesetzten  Bischöfe,  sollten  sich,  sofern  es  sich  um  die
Ernennung  inamovibler  Pfarrer  handelt,  an  die  Regierung  wenden,  um  die
Ansichten  oder  Einwendungen  in  Betreff  der  Kandidaten,  um  welche  es  sich
handelt,  kennen  zu  lernen.  Dabei  werde  aber  Se.  Heiligkeit,  um  mögliche
Mißverständnisse  zu  vermeiden,  Sorge  tragen,  darzulegen,  daß  die  fragliche
Ansicht  der  Regierung  niemals  anders  betrachtet  werden  könne,  denn  als  eine
Ermittlung  des  „Agrément“  des  Staates.  So  sehr  auch  die  Autoriät  der
Kirche  danach  Verlangen  trüge  und  so  sehr  es  auch  in  ihrem  Interesse  sein
würde,  in  den  fraglichen  Fällen  den  Staat  zufrieden  zu  stellen,  so  werde
doch  das  letzte  Urteil  über  die  Qualifikation  der  Kandidaten  immer  den
Bischöfen  zustehen  und,  im  Falle  einer  Meinungsverschiedenheit  zwischen
ihnen  und  dem  Staat,  dem  Papste.  Also  eine  Anzeige  nur  der  inamoviblen
  Pfarrer  und  ein  dem  Papste  gegenüber  völlig  wirkungsloses  Einspruchsrecht
  des  Staates.  Und  was  war  das  Zugeständnis,  welches  die
Kurie  forderte?  Die  Zusicherung,  daß  die  preußische  Gesetzgebung  in  Übereinstimmung
  mit  den  Grundsätzen  der  katholischen  Kirche  gebracht  werde,  zu
denen  namentlich  die  freie  Ausübung  des  h.  Ministeriums,  sowie  die  Erziehung
  des  Klerus  und  der  religiöse  Unterricht  der  katholischen  Jugend  gehöre.
  Bekanntlich  ließ  Fürst  Bismarck  damals  erklären,  man  habe  ihm  eine
Thorheit  zugetraut,  wozu  er  nie  Veranlassung  gegeben  habe,  und  dann
erfolgte  die  Antwort  aus  Rom,  das  Breve  vom  24.  Februar  sei  als  non
uvenu  zu  betrachten.

14.  November.  (Preußen.)  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede
  des  Kaisers  und  Königs:
        <pb n="238" />
        202  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  14.)

„.  .  Das  Mißverhältnis  zwischen  dem  Bedürfnis  und  den  Mitteln
des  Staates,  welches  seit  Jahren  Meine  Regierung  zu  Anträgen  auf  Einführung
  neuer  indirekter  Steuern  beim  Reich  veranlaßt  hat,  besteht
  infolge  der  bisherigen  Ablehnung  fast  aller  dieser  Anträge  auch  jetzt
noch  fort.  Dasselbe  ist  ein  so  erhebliches,  daß  es  ohne  die  endliche  Eröffnung
  folcher  Hilfsquellen  nicht  ausgeglichen  werden  kann.  Schon  das  beschränkte
  in  dem  bisherigen  Rahmen  des  Staatshaushaltsetats  zur  Geltung
gebrachte  Ausgabebedürfnis  hat  nicht  ohne  außerordentliche  Mittel  gedeckt
werden  können.  Auch  für  den  Etat  der  nächsten  Jahres  sind  solche  erforderlich
  und  durch  Benutzung  des  Staatskredits  zu  beschaffen.  Ein  entsprechendes
  Anleihegesetz  wird  Ihnen  zugleich  mit  dem  Etat  vorgelegt  werden.
Was  das  weitergehende  Staatsbedürfnis  anbelangt,  so  wird  Meine  Regierung
sich  bemühen,  durch  besondere  Gesetzvorlagen,  welche  die  beabsichtigten  Erleichterungen
  der  Kommunal-  und  Schullasten,  sowie  die  Verbesserung  der
Beamtenbesoldungen,  in  Verbindung  mit  wünschenswerten  organischen  Neuordnungen
  bringen,  die  Teilnahme  und  Zustimmung  zu  gewinnen,  welche
dem  wiederholt  vorgelegten  Entwurfe  des  Verwendungsgesetzes  für  die  vom
Reich  zu  erlangenden  Mehreinnahmen  leider  versagt  geblieben  ist.  Hoffentlich
  wird  es  so  gelingen,  dem  Bedürfnis  Anerkennung  zu  verschaffen  und
auch  seinen  Umfang  gemeinsam  mit  Ihnen  festzustellen,  damit  dann  die
Reichsgesetzgebung  mit  besserem  Erfolge  für  die  Abhilfe  in  Anspruch  genommen
  werden  kann.  —  Nur  in  einem  Punkte  kann  dieser  zeitraubende
Weg  nicht  eingeschlagen  werden:  die  Entlastung  der  ärmeren  Klassen
der  Bevölkerung  von  dem  Drucke  der  Klassensteuer  muß  nach
Meiner  Überzeugung  ohne  Verzug  herbeigeführt  werden.  Es  ist
Mein  Wunsch,  die  mit  der  Erhebung  dieser  Steuer  verbundenen,  harten  und
die  Not  sleigernden  Exekutionen  bald  beseitigt  zu  wissen.  Es  wird  Ihnen
ein  Gesetzentwurf  wegen  sofortiger  vollständiger  Aufhebung  der
vier  untersten  Stufen  der  Klassensteuer  vorgelegt  werden,  welcher
daher  auch  die  einstweilige  Deckung  für  den  Ausfall  vorzusehen  hat.  —  Da
nunmehr  in  dem  größten  Teile  der  Monarchie  zur  Durchführung  gelangte
  Staatsbahnsystem  rechtfertigt  zu  meiner  Genugtuung  schon  durch
die  seitherigen  Erfolge  die  Erwartungen,  welche  an  diese  große  Maßregel
geknüpft  werden  durften.  Wegen  Herstellung  einer  weiteren  Reihe  wichtiger
Schienenverbindungen  in  verschiedenen  Teilen  des  Landes  wird  Ihnen  eine
Vorlage  zugehen.  Der  in  der  letzten  Session  nicht  erledigte  Gesetzentwurf
zur  Ausführung  der  ersten  Abteilung  eines  Kanals,  welcher  die  großen
Ströme  in  dem  westlichen  Teile  der  Monarchie  unter  sich  verbinden  soll,
wird  von  neuem  vorgelegt  werden.  Es  werden  Ihnen  Gesetzentwürfe  zugehen,
  welche  dazu  bestimmt  sind,  die  Organisation  der  Verwaltung
in  einer  durch  das  Bedürfunis  gebotenen  Weise  zu  vereinfachen.  Dazu  wird
zugleich  die  begonnene  Reform  zu  einem  Abschlusse  gebracht  werden,  welcher
es  gestattet,  sie  demnächst  auf  das  gesamte  Staatsgebiet  auszudehnen.  Zur
Beseitigung  der  Mängel  und  Härten,  welche  sich  bei  der  Zwangsvollstreckung
  in  unbewegliches  Vermögen  herausgestellt  haben,  wird  Ihnen
ein  Gesetzentwurf  vorgelegt  werden.  —  Die  Wiederanknüpfung  des  diplomatischen
  Verkehrs  mit  der  römischen  Kurie  ist  zu  Meiner  Freude  der  Befestigung
  freundlicher  Beziehungen  zu  dem  Oberhaupte  der  katholischen  Kirche
förderlich  gewesen,  und  hege  Ich  die  Hoffnung,  daß  die  versöhnliche  Gesinnung,
  welche  Meine  Regierung  zu  betätigen  nicht  aufhören  wird,  auch
ferner  günstigen  Einfluß  auf  die  Gestaltung  unserer  kirchenpolitischen  Verhältnisse
  üben  werde.  Inzwischen  fährt  Meine  Regierung  fort,  auf  Grund
der  bestehenden  Gesetze  und  der  ihr  erteilten  Vollmachten  den  Bedürfnissen
Meiner  katholischen  Unterthanen  auf  kirchlichem  Gebiete  jede  Rücksicht  ange-
        <pb n="239" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  14.)  203

deihen  zu  lassen,  welche  mit  den  Gesamtinteressen  des  Staates  und  der  Nation
verträglich  ist.  Zur  besonderen  Befriedigung  gereicht  es  Mir,  Ihnen  mitteilen
  zu  können,  daß  die  Beziehungen  des  Deutschen  Reiches  zu  allen  auswärtigen
  Regierungen  Mir  die  Überzeugung  gewähren,  daß  die  Wohltaten
  des  Friedens  uns  gesichert  bleiben  werden.

Das  Schwergewicht  der  Thronrede  fällt  unzweifelhaft  auf  die  angekündigte
  Vorlage  betr.  sofortige  Aufhebung  der  vier  untersten  Stufen  der
Klassensteuer  und  zwar  aus  eigenen  preußischen  Mitteln  und  ohne  auf  die
Bewilligung  neuer  Steuern  seitens  des  Reichstags  zu  warten.  Über  die  Art
der  Deckung  schweigt  dagegen  die  Thronrede  völlig,  ebenso  wie  über  die  Höhe
des  durch  eine  Anleihe  zu  deckenden  Defizits.  Ob  und  wie  weit  also
die  Regierung  den  Anschauungen  Bennigsen's  in  seiner  Programmrede  im
Reichstag  vom  15.  Juni  entgegen  zu  kommen  geneigt  sei  oder  nicht,  bleibt
ungewiß.  Es  scheint  nicht  der  Fall  zu  sein.  In  einem  Kommentar  zur
Thronrede  lüftet  nämlich  die  „Prov.  Korresp.“  einigermaßen  den  Schleier,
indem  sie  sagt:  „Da  eine  Aufhebung  der  einmal  bewilligten  Steuererlasse
nicht  in  Frage  kommen  kann,  eben  sowenig  aber  eine  der  beabsichtigten
Aufhebung  entsprechende  Erhöhung  der  bestehenden  direkten  Steuern  nach
der  auf  eingehendsten  Erwägungen  beruhenden  Überzeugung  der  Staatsregierung
  bei  der  gegenwärtigen  Lage  der  Verhältnisse  angängig  erscheint,  so
muß  ein  einstweiliger  Ersatz  auf  andere  Weise  gefunden  werden.  Es  liegt
in  der  Absicht,  dies  dadurch  zu  erreichen,  daß  der  Vertrieb  einer  Reihe
von  Massenartikeln  des  Konsums  mit  einer  der  Gewerbesteuer
nachgebildeten  Steuer  belegt  wird,  welche  sich  innerhalb  der  durch  die
Reichsverfassung  der  Landesgesetzgebung  gewiesenen  Schranken  hält.  Dem
Reiche  wird  sodann  die  Aufgabe  zufallen,  auf  eine  rationellere  Besteuerung
dieser  Artikel  im  Wege  einer  wirklichen  Konsumtionssteuer  Bedacht  zu
nehmen.“  Man  muß  demnach  annehmen,  daß  die  Regierung  eine  Mehrheit
für  ihre  Vorlage  zunächst  noch  immer  von  einer  Koalition  der  konservativen
Partei  mit  dem  Zentrum  erwarte.  Allein  ob  das  Zentrum  dazu  die  Hand
bietet:  Vor  der  Hand  wird  es  als  in  sehr  schlechter  und  verbitterter  Stimmung
  bez.  der  Regierung  geschildert  und  sehr  entschlossen,  sich  seine  Zustimmung
  nur  durch  große  Konzessionen  auf  kirchenpolitischem  Gebiete  ablaufen
  zu  lassen.  Erst  wenn  das  unmöglich  erschiene,  würde  die  Regierung
vielleicht  versuchen,  sich  mit  den  Mittelparteien  zu  verständigen.  Inzwischen
in  der  Passus  der  Thronrede  über  die  römische  Kurie  wohl  dazu  bestimmt,

das Zentrum  günstig  zu  stimmen.  Allein  derselbe  erscheint  allen  Seiten
höchst  auffallend,  da  er  weder  mit  der  Nicht-Ausführung  des  letzten  kirchenpolitischen
  Gesetzes  seitens  der  Regierung,  noch  mit  der  Tatsache  stimmt,
daß  wenigstens  bis  jetzt  der  neue  preußische  Gesandte  beim  Papst  auch  nicht
die  kleinste  Konzession  von  seiner  Seite  erreicht  hat.

Zur  Frage  der  Aufhebung  der  vier  untersten  Stufen  der  Klassensteuer
  werden  von  den  Blättern  folgende  statistische  Daten  beigebracht:
Das  Gesetz  vom  Jahre  1851  zog  alle  Staatsbürger  zur  direkten  Steuerleistung
  heran,  so  daß  die  Klassensteuer  in  den  untersten  Stufen  fast  den
Charakter  einer  Kopfsteuer  annahm.  Im  Jahre  1873  hatte  das  Ministerium
Camphausen  unter  großer  Opposition  eine  Reform  durchgesetzt,  welche  die
Befreiung  der  Einkommen  unter  140  Thaler  aussprach.  Der  Klassensteuer
sind  also  nunmehr  unterworfen  die  12  Einkommenstufen  von  420  bis  3.000  Mark.
Die  höheren    Einkommen  gehören  in  den  Bereich  der  klassifizierten  Einkommensteuer.
  Die  Klassensteuer  hat  in  Preußen  ein  Erträgnis  von  ca.  44  Mill.
Mark  abgeworfen.  Die  vier  untersten  Stufen,  welche  nunmehr  von  der
Steuer  befreit  werden  sollen,  umfassen  die  Einkommen  von  420  bis  1.200  Mark;
        <pb n="240" />
        201  das  deutsche  Reich  und  seine  eiztelnen  Glieder.  (Mitte  Nov.)

die  Steuersätze  stiegen  auf  von  3  bis  15 Mark.  Die  Steuerbefreiung  wird  mehr
als  4  Millionen  Steuerträgern  zugute  kommen,  während  die  gesamte  Zahl
der  den  verschiedenen  Formen  der  Einkommen-  und  Klassensteuer  unterworfenen
  Steuerpflichtigen  bisher  im  Ganzen  ca.  5  Millionen  betrug.  Die
Steuerbefreiung  wird  einem  steuerbaren  Einkommen  von  2.374  Mill.  Mark
zugewendet,  während  das  ganze  einkommensteuerpflichtige  Einkommen  rund
4½  Milliarden  Mark  beträgt.  Der  Staat  verzichtet  damit  auf  eine  Steuer-Einnahme
  von  mehr  als  20  Millionen  Mark.

15.  November.  (Mecklenburg.)  Der  gemeinsame  Landtag
der  beiden  Großherzogtümer  tritt  in  dem  kleinen  Landstädtchen
Malchin  wieder  zusammen.  Die  Vorlagen  und  die  zu  fassenden
Beschlüsse  desselben  betreffen  größtenteils  Eisenbahnangelegenheiten
und  zwar  diesmal  in  ungewöhnlichem  Umfange.

Im  Übrigen  ist  der  Landtag  —  eine  wahre  Antiquität  in
dem  politischen  Leben  und  Treiben  Deutschlands.  Die  großherzoglichen
Kommissarien  mit  ihrem  Gefolge  von  Hoffourieren,  Hofköchen,  Kellermeistern
und  Lakaien  haben  sich  aus  Schwerin  und  Neustrelitz  bereits  nach  Malchin
begeben.  Zu  den  Absonderlichkeiten  dieser  mecklenburgischen    Landtage,  bei
denen  noch  möglichst  mittelalterliche  Gebräuche  beibehalten  werden,  gehört
nämlich  wesentlich,  daß  die  Kommissarien  der  beiden  Großherzöge  von  Mecklenburg-Schwerin
  und  Stretzlitz,  zu  denen  gewöhnlich  Staatsräte  oder  andere
höhere  Beamte  auserwählt  werden,  dort  auf  Kosten  der  großherzoglichen
Kasse  ein  offenes  Haus  machen  und  jeden  Mittag  große  Galatafel  halten.
Alle  adeligen  Rittergutsbesiter,  wenn  sie  ihre  scharlachrote  Ritterschaftsuniform,
  die  kein  bürgerlicher    Gutsbesitzer  tragen  darf,    anziehen,  und  hin
und  wieder  auch  die  als  Beamte  fest  angestellten  Bürgermeister  der  meisten
Städte  als  Mitglieder  der  sogenannten  „Landschaft"  —  die  blühende  Handelsstadt
  Wismar,  die  drittgrößte  Stadt  der  beiden  Großherzogtümer,  darf
den  Landtag  nicht  beschicken  —  sind,  sobald  sie  ihre  Staats-  besuche  gemacht
haben,  fast  tägliche  Gäste  an  diesen  Tafeln  der  Kommissarien.  Für  manche
adelige  Gutsbesitzer  besteht  hierin  ein  Hauptreiz,  den  Landtag  recht  früh  mit
ihrer  Gegenwart  zu  beehren.  Von  der  schon  oft  ver-  und  besprochenen  Umänderung
  der  jetzigen  mittelalterlichen  Feudalverfassung,  die  1755  ihre  letzte
Revision  erhielt,  ist  es  jetzt  wieder  stiller  als  still.  Treten  nicht  außergewöhnliche
  Ereignisse  ein  oder  nimmt  nicht  der  Reichstag  sich  endlich  der
Sache  an  und  verhilft  der  mecklenburgischen  Bevölkerung  zu  ihrem  guten
Rechte,  so  wird  niemand,  und  erreichte  er  auch  Methusalems  Alter,  es  erleben,
  daß  Mecklenburg  in  die  Reihe  der  konstitutionellen  Staaten  eintritt.

Mitte  November.  (Bayern.)  In  den  seit  einiger  Zeit  versammelten
  Landräten  der  Kreise  des  Königreichs  macht  sich  eine
ausgesprochene  Schulreaktion  geltend,  fast  in  allen  zunächst  gegen
die  weitere  Ausbreitung  und  gegen  die  vor  einigen  Jahren  beschlossene
  Vermehrung  der  Klassen  der  Realschulen,  in  denjenigen,
in  welchen  die  ultramontane  Partei  über  die  Majorität  verfügt,
wie  namentlich  im  Landrate  von  Oberbayern,  gegen  alles  Schulwesen
  überhaupt,  das  nicht  den  Stempel  „katholischer“  Einrichtung
trägt.  Der  im  Landtag  gescheiterte  Ansturm  gegen  den  modernen
Staat  erscheint  jetzt  als  in  die  Landräte  verlegt.
        <pb n="241" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  16-17.)  205

16.  November.  (Preußen.)  Abg.«Haus:  Präsidentenwahlen:
Zum  Präsidenten  wird  der  bisherige  (kons.)  v.  Köller  mit  390  von
397  Stimmen  gewählt  (6  Zettel  sind  leer),  zum  ersten  Vizepräsidenten
  der  (ultram.)  v.  Heeremann  mit  316  Stimmen  (die  Nat.-Liberalen
  geben  66  weiße  Zettel  ab)  und  zum  zweiten  Vizepräsidenten
  der  (nat.-lib.)  v.  Benda  mit  256  Stimmen  (der  Konserv.,
Freikonf.  und  der  Linken);  das  Zentrum  mit  den  Polen  gibt  88
Stimmen  dem  (freikonserv.)  Stengel.

Die  Wahl  erfolgt  wieder  durch  Kompromiß,  aber  in  etwas  anderer
Weise  als  bisher  und  derselbe  bringt  dem  Zentrum  einen  scheinbaren  Erfolg
und  eine  kleine,  aber  sehr  reale  Niederlage.  Der  scheinbare  Erfolg  besteht
darin,  daß  die  Nationalliberalen  das  Anrecht  des  Zentrums  auf  eine  Vertretung
  in  dem  Präsidium  nicht  mehr  bestreiten,  wenn  sie  auch  dem  Frhrn.
v.  Heereman  ihre  Stimmen  nicht  geben.  Die  tatsächliche  Niederlage  erleidet
das  Zentrum,  indem  die  Präsidentenwahl  vorübergeht,  ohne  daß  es  eines
konservativ  klerikalen  Kompromisses  bedurft  hätte,  und  ohne  daß  die  Konservativen
  ein  solches  für  nötig  gehalten  haben.  In  früheren  Sessionen
haben  allerdings  die  Konservativen  den  Nationalliberalen  auch  schon  die
zweite  Vizepräsidentenstelle  angeboten,  immer  aber  unter  der  Bedingung,  daß
sie  der  Vereinbarung  zwischen  den  Konservativen  und  dem  Zentrum  über
die  Besetzung  der  Präsidenten-  und  der  ersten  Vizepräsidentenstelle  ihre  Zustimmung
  erteilten.  Dazu  waren  die  Nationalliberalen  nicht  zu  vermögen.
Diesesmal  aber  haben  die  Konservativen  von  einer  solchen  Bedingung  abgesehen.
  Sie  haben  dem  Zentrum  den  ersten,  den  Nationalliberalen  den
zweiten  Vizepräsidenten  offeriert,  und  beide  Parteien  haben,  jede  für  sich,
das  Anerbieten  angenommen.

Nach  der  vom  Bureaudirektor  des  Abg.-Hauses  Geheimrat  Kleinschmidt
  aufgestellten  Fraktions-  liste  gehören  an:  der  konservativen  Partei
114,  den  Freikonservativen  55,  dem  Zentrum  97,  den  Nationalliberalen  67,
den  Sezessionisten  21,  der  Fortschritts-  partei  37,  den  Polen  18.  Keiner
Fraktion  gehören  an:  Berger,  Löwe,  Bockum-  Dolffs  ,  Lenthe  (Welfe);  5  Abgeordnete
  sind  Minister;  2  sind  Dänen.  Man  findet  je  einen  Altkonservativen,
  monarchisch-  konstitutionellen  (Landrat  Roth),  christlich-konservativ
(Cremer).  Drei  Mitglieder  behalten  sich  die  Entscheidung,  ob  konservativ
oder  freikonservativ  vor.  Von  drei  Mitgliedern  fehlt  jede  Erklärung.
Etwas  später  wird  die  Stärke  der  Fraktionen  ebenfalls  amtlich  angegeben,
wie  folgt:  Konservative  117,  Zentrum  98,  Nationalliberale  67,  Freikonservative
  59,  Fortschrittspartei  38,  polnische  Fraktion  18  Mitglieder.  36  Mitglieder,
  einschließlich  der  Secessionisten,  gehören  keiner  Partei  an.  Erledigt
ist  ein  Mandat  durch  die  Ablehnung  Richters  für  Berlin.

17.  November.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Regierung  bringt
den  Etat  für  1883/84  nach  bisheriger  Übung  nicht  wie  im  Reiche
schriftlich,  sondern  bloß  mündlich  ein,  und  der  Finanzminister  Scholz
knüpft  daran  eine  längere  Darlegung.

Der  neue  Finanzminister  hat  dadurch  Gelegenheit,  sich  dem  Landtage
vorzustellen  und  zwar  nicht  ungünstig,  da  man  findet,  daß  seine  Rede  von
den  verschwommenen,  weitschweifigen,  unsichern  Reden  seines  Vorgängers
Bitter  durch  Glätte,  Klarheit  und  Bestimmtheit  vorteilhaft  absteche.  Nach
seiner  Darlegung  ist  die  Finanzlage  des  Landes  in  gewissen  Beziehungen
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        206  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  17.)

keine  unbefriedigende,  indem  der  Ertrag  der  direkten  Steuern  ein  steigender
ist  und  die  Eisenbahnen  in  Folge  der  Verstaatlichung  bedeutend  größere
Überschüsse  aufweisen  als  bisher.  Den  Mehreinnahmen  stehen  freilich  auch
Mindereinnahmen  gegenüber;  so  bei  der  Justizverwaltung  allein  nicht  weniger
als  10  Mill.  Mark,  von  denen  jedoch  der  Minister  selbst  sagt,  sie  seien  kein
schlechtes  Zeichen;  es  sei  ein  Verlust  für  die  Staatskasse,  aber  nicht  für  das
Land,  denn  es  bedeute  eine  Abnahme  der  Prozesse  an  Zahl  und  an  Wert;
so  ferner  bei  der  Forstverwaltung,  wobei  es  Sensation  erregt,  daß  er  beifügt:
  „Wir  müssen  die  erdrückende  Konkurrenz  des  ausländischen  Holzimports
wirksam  zu  bekämpfen  uns  entschließen.“  Das  Gesamtresultat  des  Etats  ist
indes  sehr  wenig  befriedigend,  indem  es  wieder  mit  einem  sehr  bedeutenden
Defizit  schließt.  Um  es  zu  decken,  war  im  Etatsjahre  1880/81  eine  Anleihe
von  37  Mill.,  in  dem  von  1881/82  eine  solche  von  28  Mill.  nötig  gewesen,  das
laufende  Jahr  1882/  83  werde  zwar  einen  Überschuß  von  2,8  Mill.  ergeben,
im  nächsten  aber  1883/  84  werde  schon  wieder  eine  Anleihe  von  31  Mill.
notwendig  sein,  und  zwar,  obgleich  die  Matrikularbeilräge  ganz  aufgehört
resp.  durch  Reichseinnahmen  gedeckt  werden,  ja  Preußen  heute  über  den
formellen  Betrag  derselben  hinaus  vom  Reiche  noch  5½  Mill.  herausbekommt.
Das  neue  Defizit  im  Etate  rührt  jedoch  mit  20  Mill.  von  den  Steuererlässen
  der  beiden  letzten  Jahre  her,  welche  die  Regierung  aufrecht  erhalten
will  und  daher  diesen  Betrag  einfach  in  den  Etat  eingestellt  hat  und  mit
10  Mill.  von  Verwendungen  im  außerordentlichen  Budget.  Der  neue  Steuererlaß,
  der  4  untersten  Stufen  der  Klassensteuer,  mit  12  Mill.  soll  nach  der
Ankündigung  des  Finanzministers  vorläufig  durch  eine  Lizenzsteuer  auf
Tabak  und  Getränke  gedeckt,  später  aber  vom  Reich  und  zwar  in  größerer
Aus-  dehnung  übernommen  werden.

Die  Verquickung  der  Finanzen  resp.  der  Steuerreform  in  Preußen
und  im  Reich  bleibt  demgemäß  nach  wie  vor  bestehen.  Ein  Rückblick  auf
diese  Verquickung  bemerkt  darüber  wesentlich  zutreffend:  „Als  in  den  ersten
Wochen  des  unseligen  Jahres  1878  alle  Erwartung  dahin  gespannt  war,
daß  der  Führer  der  nationalliberalen  Partei  als  Amtsgenosse  des  Fürsten
Bismarck  die  Steuerreform  in  die  Hand  nehmen  werde,  da  war  es  —  trotz
aller  selbstverläugnenden  Geschichts-  berichtigungen  der  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  —
zuletzt  doch  der  Freiherr  v.  Stauffenberg,  der  im  Verein  mit  Lasker  dem  Fasse
den  Boden  einschlug  durch  die  Forderung  eines  „Steuer-  oder  Einnahmebewilligungsrechts“
  für  das  preußische  Abgeordnetenhaus.  Nachdem  über  diese

„konstitutionelle  Garantie"  Jahr  und  Tag  lang  unter  unsäglichen  Staubwirbeln
  gestritten  worden,  gelang  es  der  besonnenen  und  klaren  Weise  des
Finanzministers  Hobrecht,  den  Stein  des  Anstoßes  für  die  Reform  aus  dem
Wege  zu  räumen,  indem  er  mit  Umgehung  aller  Steuerbewilligungs-  und
Quotisierungsschematismen  für  die  das  gegebene  Bedürfnis  deckende  Erklärung
die  königliche  Ermächtigung  erlangte:  daß  diejenigen  Mittel,  welche  infolge
der  angestrebten  Steuererhöhungen  im  Reich  für  den  preußischen  Staats-  haushalt
  würden  verfügbar  werden,  an  der  Klassen-  und  Einkommensteuer  in
Abzug  kommen  müßten,  sofern  nicht  über  deren  Verwendung  Regierung  und
Landtag  sich  anderweit  einigen  müßten.  Diese  Erklärung  wurde,  nachdem
Hobrecht's  Nachfolger,  Herr  Bitter  in  seinem  fbetrefenden  Entwurf  zuerst
aus  barer  Unkenntnis  der  Sachlage  einige  Konfusion  angerichtet  hatte,  in
dem  sogen.  Verwendungsgesetz  vom  16.  Juli  1880  niedergelegt.  Während
aber  bis  dahin  dieses  Gesetz  nach  seinem  ganzen  geschichtlichen  Zusammhange
nur  als  ein  Garantiegesetz  aufgefaßt  worden  war,  welches  die  Regierung
nötigen  sollte,  sich  mit  dem  Landtage  über  die  zweckmäßigste  Verwendung
der  Reichsüberschüsse  zu  verständigen,  machte  nun  mit  einemmale  Herr  Bitter
die  Entdeckung,  daß  dadurch  gegen  die  Klassen-  und  Einkommensteuerpflich-
        <pb n="243" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  17.)  207

tigen  bis  zur  Stufe  von  6.000  Mark  Einkommen  hinauf  die  Verpflichtung  zu
einem  Steuererlaß  übernommen  sei,  sobald  dazu  die  Lage  des  Staatshaushalts
  die  Mittel  gewährte,  und  er  ward  nicht  müde  zu  versichern,  daß  für
das  Jahr  1881/82  ein  Steuererlaß  von  14  Millionen  gerechtfertigt  sei,  trotzdem
  er  für  das  selbe  eine  Anleihe  von  28 2/3  Millionen  in  Anspruch  nehmen
mußte.  Und  während  die  Mittelparteien  einmütig  dieser  seltsamen  Art  von
Volksbeglückung  entgegenstimmten,  ließ  sich  Herr  Bitter  durch  seine  „Dulcignoflotte“,
  wie  Herr  Hobrecht  sie  spöttisch  nannte,  von  Konservativen  und  Fortschrittlern,
  Ultramontanen  und  Sezessionisten  sogar  dahin  treiben,  den  einmaligen
  Erlaß  in  einen  dauernden  zu  verwandeln.  Fürst  Bismarck  freilich
war  einsichtig  und  offenherzig  genug,  diesen  Erlaß  als  den  Marschallstab  zu
bezeichnen,  der  über  die  Mauer  geworfen  werde,  um  die  Ehre  zu  verpfänden,
daß  er  zurückgeholt  werde  --   d.h.  er  gestand  zu,  daß  der  Erlaß  vorläufig
nur  darum  sich  rechtfertige,  weil  man  damit  die  Parteien  zur  nachträglichen
Deckung  des  Ausfalls  im  Reichstage  verpflichte  —  aber  dem  hatte  ja  Herr
Bitter  aufs  wirksamste  entgegengearbeitet  durch  die  Versicherung,  daß  die
Finanzlage  den  Erlaß  rechtfertige,  also  eine  weitere  Deckung  nicht  nötig  sei.
Mit  gleicher  Überzeugungswärme  rühmte  dann  Herr  Bitter  im  folgenden
Winter  sich  eines  „Überschusses“  von  29  Millionen  aus  dem  Etatsjahre
1880/81,  obwohl  dieser  nur  darin  bestand,  daß  von  einer  etats-  mäßigen  Anleihe
  von  37  Millionen  nur  8  Millionen  gebraucht  worden  —  also

29  Millionen  eigentlich  gar  nicht  hätten  begeben  werden  sollen.  Vermittelst
dieses  eigenartigen  „Überschusses“  vermochte  es  denn  Herr  Bitter,  im  Etat
für  1882/83  das  „Gleichgewicht"  herzustellen  und  noch  obendrein  einen  neuen
Steuerlaß  von  6  2/3  Millionen  zu  bewilligen.  Das  Ergebnis  dieser  Finanzweisheit
  ist,  daß  nun  sein  Nachfolger,  dem  ein  ähnlicher  „Überschuß“  nicht
zur  Verfügung  steht,  genötigt  ist,  zur  Aufrechterhaltung  des  Steuererlasses
von  20  2/3  Millonen  und  zur  Deckung  des  Extraordinariums  eine  neue  Anleihe
  von  nahezu  32  Millionen  in  Anspruch  zu  nehmen.  —  Das  preußische
Abgeordnetenhaus  steht  also  vor  der  Frage,  ob  es  zum  drittenmale  sehenden
Auges  den  jetzigen  Steuerzahlern  an  laufenden  Staats-  bedürfnissen  20 2/3 Mill.
erlassen  will,  um  sie  auf  die  künftigen  Steuerzahler  im  Wege  der  Anleihe
abzuwälzen.  Die  Zumutung  ist  finanzpolitisch  so  unerhört,  daß  man  zu
der  Vermutung  gedrängt  wird,  die  Regierung  habe  die  unpopuläre  Maßregel
  der  Zurücknahme  des  Steuerlasses,  den  sie  selbst  vorgeschlagen,  der  Gewissenhaftigkeit
  der  Abgeordneten  zuwälzen  wollen.  Dann  soll  ein  weiterer
Erlaß  von  12  Millionen  durch  gänzliche  Aufhebung  der  vier  untersten
Klassensteuerstufen  durch  eine  Lizenzsteuer  auf  Getränke  und  Tabak  gedeckt
werden,  die  in  allen  Parteien  ziemlich  der  gleichen  Abneigung  begegnet.
Wer  aber  nun  weder  den  Mut  hat,  die  Rücknahme  des  bisherigen  Steuererlasses
  vorzuschlagen,  noch  die  Aufhebung  der  untersten  Steuerstufen  bekämpfen
  will,  aber  auch  nicht  die  vorgeschlagene  Steuer  billigen  oder  eine
andere  an  deren  Stelle  bieten  kann,  dem  bleibt  kein  Ausweg,  als  ehrlich  zu
gestehen.  daß  Preußen  ganz  abgesehen  von  seinem  Defizit  von  11  Millionen
im  Extraordinarium  eines  weiteren  Zuschusses  von  33  Millionen  seitens
des  Reichs  bedarf  —  was  einer  neuen  Reichsbesteuerung  von  55  Millionen
gleichkommt.“  Offenbar  ist  das  auch  die  Anschauung  und  der  Plan  des
deutschen  Reichskanzlers  und  preußischen  Ministerpräsidenten.  Von  der  Einbringung
  eines  neuen  Verwendungsgesetzes  nimmt  derselbe  Umgang:  die  Bedürfnisfrage
  soll  tatsächlich  zur  Entscheidung  gebracht  werden.  Da  jedoch
alle  Parteien,  wenn  auch  aus  sehr  verschiedenen  Motiven,  zwar  geneigt  sind,
dem  Reichskanzler  zur  Aufhebung  der  untersten  2,  3  oder  4  Stufen  der
Klassensteuer  die  Hand  zu  bieten,  die  vorgeschlagene  Lizenzsteuer  dagegen  bei
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        208  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  18—20.)

keiner  einzigen,  im  Grunde  auch  bei  den  Konservativen  nicht,  Anklang  findet,
so  nimmt  man  an,  daß  immerhin  ein  nachdrücklicher  Versuch  werde  gemacht
werden,  die  durchaus  irrationellen  Steuererlässe  der  beiden  letzten  Jahre
wieder  zurückzunehmen,  um  so  aus  eigenen  Mitteln  die  untersten  Klassensteuerstufen
  beseitigen  zu  können,  wobei  vielleicht  zugleich  die  Reform  der
ganzen  Klassen-  und  Einkommensteuer  angebahnt  werden  könnte.  Allein  ob
die  Regierung  ihrerseits  darauf  eingehen  werde,  ist  von  vorneherein  mehr
als  zweifelhaft.

18.  November.  (Elsaß-Lothringen.)  Die  Neuwahlen  zum
Landesausschuß,  der  in  seiner  nächsten  Session  zum  erstenmal  öffentlich,
  dagegen  aber  auch  ausschließlich  in  deutscher  Sprache  verhandeln
  soll,  ergeben  keine  wesentlichen  Veränderungen  in  der  Zusammensetzung
  desselben.

Die  von  Metz,  Stadt  und  Land,  Gewählten  gehören  der  Protestpartei
an  und  wird  der  Vertreter  der  ersteren,  dem  Beispiel  seiner  fünf  Vorgänger
folgend,  die  Komödie  des  Verzichtes  auf  das  Mandat  wiederholen.  Im
großen  und  ganzen  tragen  diese  jüngsten  Wahlen  dasselbe  Gepräge,  wie  die
allerersten  und  kann  man  mit  Recht  behaupten,  daß  es  in  dieser  Hinsicht
im  Reichslande  nicht  schlimmer,  allerdings  auch  nicht  besser  geworden  ist.
Die  Klerikalen,  um  deren  Zufriedenheit  sich  der  Statthalter  so  sehr  bewirbt,
stehen  in  den  Wahlen  durchweg  auf  Seiten  der  Regierungsgegner.

19.  November.  (Deutsches  Reich.)  Der  russsische  Minister
des  Auswärtigen  v.  Giers  geht  in  Familienangelegenheiten  nach
Italien  und  besucht  dahin  auf  einen  halben  Tag  den  Reichskanzler
in  Varzin,  worauf  er  zwei  Tage  in  Berlin  verweilt.  Auf  dem
Rückwege  will  er  auch  Wien  besuchen.  Ein  Teil  der  Presse  will
darin  nur  Höflichkeitsrücksichten  und  das  Bestreben  einer  weiteren
Annäherung  Rußlands  an  die  beiden  mitteleuropäischen  Mächte  erblicken,
  ein  anderer  dagegen  weitreichende  politische  Absichten.

20.  November.  (Preußen.)  Herrenhaus:  die  Regierung  legt
demselben  den  Entwurf  einer  Landgüterordnung  für  die  Provinz
Brandenburg  vor.

In  der  Begründung  wird  ausgeführl,  daß  die  Regierung  den  Anträgen
  aus  der  Mitte  der  Landesvertretungen  über  Vererbung  der  Landgüter
in  den  westlichen  Provinzen,  sowie  um  Regelung  der  Erbfolge  in  den  Bauernhöfen
  in  den  übrigen  Provinzen  gegenüber  doch  an  dem  Standpunkte  festhalten
  zu  müssen  glaube,  daß  zu  einer  weitgreifenden  Umgestaltung  des  bestehenden
  Erbrechts  ein  Bedürfnis  nicht  vorliege,  und  daß  sich  der  von  verschiedenen
  Seiten  angestrebte  Zweck  auf  schonendere  und  der  Individualität
der  einzelnen  Fälle  mehr  entsprechende  Weise  dadurch  erreichen  lassen  werde,
daß  das  in  der  Provinz  Hannover  eingeführte  Institut  der  freiwilligen
Höferolle    (Landgüterrolle)  auch  auf  die  Provinz  Brandenburg  ausgedehnt

werde.  Der  Provinziallandtag  von  Brandenburg  hatte  dagegen  verlangt,
daß  gesetzlich  die  Pflicht  der  Eintragung  in  die  Höferolle  stipuliert  werde.
Darüber,  ob  zu  einer  solchen  Gesetzgebung  Anlaß  gegeben  sei,  ist  das  Kammergericht
  zum  Bericht  aufgefordert  worden,  und  es  hat  die  Frage  in
Übereinstimmung  mit  fast  allen  Untergerichten  mit  Bestimmtheit  verneint.
        <pb n="245" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  21.)  209

Diese  Tatsache  ist  nicht  ohne  Interesse.  Die  Hauptsache  aber  ist  die  Schilderung
  des  gegenwärtigen  Zustandes,  der  Nachweis,  daß  mit  ganz  seltenen
und  von  dem  Erbrecht  ganz  unabhängigen,  durch  Abänderung  des  Erbrechts
also  auch  nicht  zu  beseitigenden  Ausnahmen  die  Bauerngüter  Eigentum  der
Familie  bleiben  und  von  dem  Besitzer  schon  bei  Lebzeiten  durch  Überlassungsvertrag
  an  einen  geeigneten  Erben  und  gegen  eine  sehr  mäßige  Entschädigung
  der  übrigen  übertragen  werden.  Das  Kammergericht  ist  sogar  so  unbefangen,
  in  Abrede  zu  stellen,  daß  eine  fortschreitende  Verschuldung  der
Bauerngüter  existiere,  am  allerwenigsten  will  es  von  einer  durch  das  bestehende
  Erbrecht  verursachten  Überschuldung  wissen:  „Es  fehlt  an  Anzeichen
dafür,  daß  die  Abfindungen  der  Miterben  zu  hoch  festgesetzt  werden,  daß  es
den  Übernehmern  der  Höfe  nicht  gelinge,  die  Abfindungen  abzustatten,  daß
unbillige  -Zahlungs  und  Verzinsungsbedingungen  festgesetzt  werden“  u.  s.  w.
Das  Kammergericht  kann  auch  keine  Veranlassung  zu  der  Annahme  emtdecken,
daß  dieser  erfreuliche  Zustand  sich  infolge  des  bestehenden  Erbrechts  ändern
werde.  Dagegen  dreht  der  Bericht  des  Kammergerichts  den  Spieß  um  und
behauptet,  nach  dem,  was  über  den  regelmäßigen  Verlauf  der  Erbregulierungen
  festgestellt  worden,  dürfe  es  als  unzweifelhaft  gelten,  daß  die  Verminderung
  des  mittleren  ländlichen  Grundbesitzes,  falls  sie  erfolgt,  zurückzuführen
  sei  auf  das  Streben  der  größeren  Besitzer  nach  Abrundung  und  Erweiterung
  ihres  Besitzes.  Im  Bezirk  des  Amtsgerichts  Prenzlau  seien  im
Laufe  der  Zeit  31  Bauernhöfe,  30  Büdner-  und  Mühlen-Grundstücke,  4
Husen  und  12  Ackerparzellen  Bauernland  Rittergütern  zugelegt  worden.
Ein  großer  Gutskomplex  und  zwei  namentlich  bezeichnete  Güter  bestünden
aus  zusammengekauften  Bauernländereien.  Der  landwirtschaftliche  Minister
hat  sich  denn  auch  veranlaßt  gesehen,  die  Vorschläge  des  Provinziallandtags
abzulehnen  und  legt  dem  preußischen  Landtage  einen  Gesetzentwurf  vor,
durch  welchen  lediglich  das  hannoverische  und  westfälische  Höferecht,  welches
dem  Besitzer  die  Eintragung  in  die  Höferolle  mit  den  rechtlichen  Folgen
freistellt,  auf  die  Provinz  Brandenburg  ausgedehnt  wird.  Das  Kammergericht
  hat  sich  damit  einverstanden  erklärt,  weil  durch  die  Eintragung  in  die
Höferolle  den  Grundbesitzern  der  Abschluß  der  kostspieligen  Überlassungsverträge
  erspart  und  die  Anfechtbarkeit  ihrer  Verfügungen  über  den  Besitz  beseitigt
  werde.  Für  die  Folge  ist  eine  Ausdehnung  dieser  in  gutem  Sinne
agrarischen  Gesetzgebung  auch  auf  die  Provinzen  Schleswig-Holstein,  Schlesien
und  Sachsen  in  Übereinstimmung  mit  den  Wünschen  der  betreffenden  Provinziallandtage
  beabsichtigt.  In  Westfalen  hat  nach  der  Versicherung  der
Motive  das  Institut  der  Höferolle  eine  selbst  über  Erwarten  schnelle  und
ausgedehnte  Anwendung  gefunden,  was  um  so  bemerkenswerter  ist,  als  der
Anstoß  zu  dem  Gesetze  durch  die  unter  Direktion  des  Frhrn.  v.  Schorlemer-Alst
  stehenden  Bauernvereine  erfolgt  ist.  Der  preußische  Bauernstand
ist  offenbar  viel  besser  als  der  Ruf,  in  den  ihn  die  „Agrarier"  bringen
möchten.

Die  beabsichtigte  Erhebung  einer  Statistik  der  hypothekarischen  Verschuldung
  des  ländlichen  Grundbesitzes  in  Preußen  soll  nunmehr  zunächst
probeweise  in  dreizehn  Amtsgerichtsbezirken  der  östlichen  Provinzen  zur  Ausführung
  gebracht  werden.

21.  November.  (Deutsches  Reich.)  In  Übereinstimmung
mit  der  Andeutung  des  Finanzministers  Scholz  im  preußischen  Abgeordnetenhause
  am  17.  ds.  tritt  die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  nachdrücklich
  für  eine  namhafte  Erhöhung  der  Holzzölle  ein.  Eine  dies-Schulthess

  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  14
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        210  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  22—23.)

bezügliche  Vorlage  der  Regierung  an  den  Bundesrat  wird  bereits
in  Aussicht  gestellt.

22.  November.  (Deutsches  Reich.)  Im  Anschluß  an  die
kaiserliche  Botschaft  v.  17.  November  v.  J.  versuchen  einige  hamburgische
  Lassalleaner  neuerdings  die  Bildung  einer  „nationalen
deutschen  Arbeiterpartei"  durch  einen  Aufruf  behufs  Einberufung
eines  Kongresses.  Der  Aufruf  sagt  ganz  verständig:  „der  Kongreß
würde  im  Stande  sein,  bestimmte  formulierte  Forderungen  aufzustellen,
  welche  geeignet  wären,  die  Lage  der  Arbeiter  zu  verbessern  und
mit  welchem  diese  an  die  Reichsregierung  wie  an  die  Gesetzgebung
herantreten  könnten“;  allein  er  fällt  vorerst  wie  bisher  einfach  ins
Wasser.

22.-23.  November.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  1.  Lesung  und
Generaldebatte  des  Etats  für  1883/84.  Keiner  der  zahlreichen
Redner  spricht  sich  gegen  die  in  der  Thronrede  geforderte  Beseitigung
der  untersten  Klassensteuerstufen  aus,  aber  auch  nur  vereinzelte
Redner  (aus  der  konserv.  und  freikonserv.  Partei)  erklären  sich  für
die  von  der  Regierung  angekündigte  neue  Lizenzsteuer.  Am  meisten
Aufsehen  macht  die  Rede  des  (kons.)  Abg.  Prof.  Ad.  Wagner,  der
den  Liberalen  weit  entgegenkommt,  indem  er  eine  Reform  der  direkten
  Steuern,  namentlich  eine  bessere  Einschätzung  der  höhern
Stufen  verlangt  und  überdies  wünscht,  daß  die  Einkommensteuer
keine  feststehende  bleibe,  sondern  die  Höhe  derselben  jährlich  im
Staatshaushalt  festgesetzt  werde,  wie  man  in  England  von  jeher
verfahren  sei.  Der  (konserv.)  Abgeordnete  v.  Minnigerode  erklärt
aber  sogleich,  daß  Wagner  nur  seine  eigenen  Ansichten,  und  nicht
zugleich  auch  die  der  konservativen  Partei  dargelegt  habe.  Schließlich
  werden  die  wichtigsten  Teile  des  Etats  einer  Budgetkommission
überwiesen  und  sollen  vorerst  nur  die  unwesentlicheren  im  Plenum
erledigt  werden.

Aus  der  Debatte  ergibt  sich  als  beinahe  zweifellos,  daß  die  reichskanzlerische
  Lizenzsteuer  auch  in  dem  neuen  preußischen  Abgrordnetenhause
trotz  der  Verstärkung  der  konservativen  Partei  in  demselben  eine  Majorität
nicht  finden  wird.  Die  Konservativen  werden  vielleicht  für  dieselbe  stimmen,
aber  nur  mehr  oder  weniger  gezwungen;  eine  große  Zahl,  vielleicht  die
Mehrzahl  derselben  sind  ihr  innerlich  abgeneigt.  Dennoch  läßt  sich  nicht
sagen,  daß  die  energischen  Bestrebungen  des  Reichskanzlers  für  Vermehrung
der  Einnahmen  des  Reichs  und  der  Einzelstaaten  und  demgemäß  für  die
Auffindung  immer  neuer  Sleuerobjekle  und  Steuerarten  nicht  allmählich  in
immer  größeren  Kreisen  Anklang  und  Nachfolge  finde.  Gefällt  das  Lizenz—
steuerprojekt  den  Konservativen  im  Grunde  nicht,  so  überrascht  dagegen  der
konservative  Abgeordnete  v.  Minnigerode  Freunde  und  Gegner  durch  die
Ankündigung,  seine  politischen  Gesinnungsgenossen  im  Reichstage  würden  in
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  22—23.)  211

der  nächsten  Woche  die  Initiative  zur  Einführung  einer  prozentualen
Börsensteuer  ergreifen.  Es  ist  das  die  Zitrone,  welche,  wie  derselbe
Redner  im  Reichstage  sagte,  man  nur  zu  pressen  braucht,  um  die  für  das
Reich  und  Preußen  erforderlichen  Geldmittel  zu  erlangen.  Der  „Reichsbote
sprach  einmal  von  hundert  Millionen,  die  man  auf  diesem  Wege  erlangen
könnte.  Von  der  prozentualen  Börsensteuer  hatte  vor  Minnigerode  schon
Frhr.  v  Schorlemer-Alst  gesprochen,  als  er  das  Programm  für  die  „gesunde
Reaktion“  entwickelte,  zu  dessen  Durchführung  die  Konservativen  sich  mit
dem  Zentrum  verbinden  sollten.  Der  Feldzugsplan  hat  nur  den  einen
Fehler:  selbst  wenn  die  Regierung  wollte,  würde  sie  in  diesem  Reichstage
für  eine  prozentuale  Börsensteuer  an  Stelle  der  jetzigen  Fixsteuer  keine  Majorität
  finden.  Schon  in  dem  vorigen  konservativeren  Reichstage  sind  die
v.  Wedell-Malchow'schen  Anträge  in  dieser  Richtung  bei  der  Beratung  des
Reichs-Stempelsteuer-Gesetzes,  wenn  auch  nur  mit  geringer  Majorität,  abgelehnt
  worden.  In  dem  neuen  Reichstage  würde  die  verneinende  Majorität
eine  stärkere  sein,  und  eine  Auflösung  des  Reichstags,  welche  der  konservativklerikalen
  Koalition  vielleicht  auch  dort  die  Majorität  gäbe,  steht  doch  noch
im  weiten  Felde.  Dagegen  hat  ein  anderer  Plan,  der  bereits  im  Bundesrat
angeregt  ward  und  in  der  Presse  lebhaft  besprochen  wird,  dem  Reiche  neue
und  zwar  sehr  erhebliche  Einnahmen  zu  verschaffen,  esichtlich  mehr  Aussicht
und  das  ist  eine  Erhöhung  der  Rübenzuckersteuer.  Der  Zoll  auf  indischen
  Rohrzucker  steht  längst  in  gar  keinem  Verhältnis  mehr  zur  Besteuerung
der  inländischen  Rübe.  Diese  Besteuerung  beruht  auf  einer  ältern  Abschätzung
des  Zuckers,  der  aus  einem  gewissen  Gewichte  Rüben  bereitet  werden  kann.
Die  Fabrikation  ist  vervollkommnet  und  macht  jetzt  "aus  demselben  Quantum
Rüben  ein  größeres  Gewicht  Zucker  als  ehedem.  In  neuester  Zeit  ist  nun
hinzugetreten,  daß  die  Fabrikanten  gelernt  haben,  auch  die  Melasse  zu  entzuckern.
  So  ist  die  Rübensteuer  eine  viel  zu  geringe  geworden  und  für  den
Staat  ergibt  sich  daraus  nicht  nur  ein  Verlust  durch  zu  wenig  erhobene
Steuer,  sondern  auch  außerdem  eine  beträchtliche  Einbuße  durch  die  Vergütung.
  Wenn  Zucker  ausgeführt  wird  aus  Deutschland,  so  erhält  der  Fabrikant
  eine  Vergütung  von  Staatswegen  für  die  Rübensteuer.  Diese  Vergütung
  ist  noch  immer  auf  dem  alten  Satze  belassen  und  der  Fabrikant  bekommt
  auf  diese  Weise  beträchtlich  mehr  Steuer  vergütet,  als  er  in  Wirklichkeit
  bezahlt  hat.  Da  ist  denn  die  Zuckerausfuhr  ein  sehr  lohnendes
Geschäft  geworden.  Von  der  Zuckerrübe  werden  in  Deutschland  92  Mill.
Brutto  erhoben.  Rechnet  man  die  Erhebungskosten  von  fast  4  Millionen
ab,  so  bleiben  88  Millionen Mark  übrig,  aber  für  Steuervergütung  bei  der
Zuckerausfuhr  müssen  nicht  weniger  als  44  Millionen  ausbezahlt  werden,
also  die  volle  Hälfte  der  Rübensteuer  wird  an  die  Fabrikanten  zurückbezahlt.
  Bei  diesen  unsinnigen  Zuständen  werfen  die  Zuckerfabriken  natürlich
einen  hohen  Gewinn  ab  und  die  Folge  davon  ist,  daß  jetzt  überall  die
Zuckerfabriken  wie  Pilze  aus  der  Erde  hervorschießen.  Je  früher  diesem
unnatürlichen  Zustande  ein  Ende  gemacht  wird,  desto  besser  ist  es  für  alle
Teile,  auch  für  die  Zuckerfabrikanten  selbst.  Wenn  eine  solche  Überzahl
von  Zurkerfabriken  entstehht  ist  die  unausbleibliche  Folge  Überproduktion  und
zuletzt  Ruin  des  Gewerbes.  Im  Schoße  des  Bundesrats  wird  diese  Angelegenheit,
  namentlich  auf  Anregung  des  Königreichs  Sachsen,  sehr  ernstlich
in  Erwägung  gezogen.  Der  Reichskanzler  selbst  kann  nicht  umhin,  die
Irrationalität  der  Zuckerbesteuerung  anzuerkennen.  Da  er  aber  bekanntlich
der  Meinung  ist,  die  Grundbesitzer  seien  in  anderer  Hinsicht  unbillig  behandelt
  und  überbürdet,  so  hat  er  bis  jetzt  zur  Reform  der  Zuckersteuer  noch
nicht  seine  Hand  reichen  mögen.  Alle  neuern  Steuervorschläge  scheinen  auf
dem  Grundsatze  zu  beruhen,  daß  der  Grundbesitz  möglichst  geschont  werden
14*
        <pb n="248" />
        212  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  23—24.)

müsse.  Von  einer  ordentlichen  Branntweinsteuer  verlautet  noch  immer  nichts,
dagegen  ist  eine  Erhöhung  der  Holzzölle  angekündigt  und  ein  Verbot  der
Einfuhr  des  amerikanischen  Schweinefleisches  schon  eingebracht.
Darüber  herrscht  in  Hamburg  große  Aufregung.  Die  betreffenden  Firmen
haben  eine  Kommission  erwählt  und  diese  hat  eine  ausführliche  Denkschrift
an  den  Bundesrat  gerichtet.  Im  großen  und  ganzen  werden  die  Schweine
in  Amerika  mit  großer  Reinlichkeit  und  Sauberkeit  behandelt  und  Gesundheitsrücksichten
  sind  es  nicht,  die  für  ein  unbedingtes  Einfuhrverbot  geltend
gemacht  werden  können,  sonst  würde  England,  welches  in  diesem  Punkte
sehr  aufmerksam  ist,  gewiß  mit  einem  Eingangsverbote  vorangegangen  sein,
und  Gesundheitsrücksichten  könnten  auch  nur  dazu  führen,  eine  strengere  Kontrole
  über  die  Einfuhr  auszuüben.  Zwei  Abgeordnete  der  Hamburger  Kommission
  haben  in  Berlin  mündlich  ihre  Vorstellungen  gemacht,  haben  aber
die  Überzeugung  gewonnen,  daß  das  Einfuhrverbot  beschlossene  Sache  sei.

23.  November.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  verlängert
den  kleinen  Belagerungszustand  für  Berlin  und  Umgegend  um  ein
weiteres  Jahr.

23.  November.  (Preußen.)  Die  gelegentlich  der  letzten  Landtagswahlen
  zwischen  dem  rechten  und  linken  Flügel  der  Fortschrittspartei
  (Häuel  und  Eug.  Richter)  ausgebrochene  Differenz  wird  zunächst
  innerhalb  der  fortschrittlichen  Fraktion  des  preuß.  Abgeordnetenhauses
  mit  17  gegen  13  und  mit  20  gegen  11  Stimmen  gegen
den  Führer  des  linken  Flügels  entschieden.  Richter  erklärt,  daß  er
in  Folge  dieses  Entscheides  zwar  nicht  aus  der  Fraktion  austrete,
aber  an  der  Repräsentation  der  Fraktion,  speziell  dem  Vorstande,
keinen  Teil  mehr  nehmen  könne  und  insbesondere  von  der  Leitung
der  Wahlen,  so  weit  sie  den  preußischen  Landtag  betreffen,  zurücktrete.
  In  der  fortschrittlichen  Fraktion  des  Reichstags  liegen  jedoch
die  Dinge  für  Richter  günstiger.

24.  November.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Regierung  legt
demselben  ihre  Verordnung  vom  26.  August  vor,  durch  welche  sie
Lauenburg  die  Einführung  der  Kreisverfassung  oktroyirt  hatte,  da
dieselbe  in  der  Form  eines  Gesetzentwurfes  vom  Abg.-Hause  vor
Ende  seiner  letzten  Session  wegen  Beschlußunfähigkeit  nicht  mehr
hatte  diskutiert  resp.  genehmigt  werden  können,  und  verlangt  einfache
  Gutheißung  desselben.  Die  Regierung  erleidet  jedoch  eine  kleine
Niederlage,  indem  die  Vorlage  behufs  Prüfung  ihrer  Verfassungsmäßigkeit
  und  Opportunität  an  eine  Kommission  gewiesen  wird.
Den  Entscheid  dafür  gibt  das  ultramontane  Zentrum,  und  die  Konservativen
  bleiben  in  der  Minderheit.  Die  Regierung  hatte  eine
solche  Unfreundlichkeit  seitens  des  neuen  Abg.-Hauses  allerdings
nicht  erwartet.  An  der  schließlichen  Genehmigung  der  Verordnung
wird  inzwischen  nicht  gezweifelt.
        <pb n="249" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  25—  27.)  213

25.  November.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  beschließt
die  Aufhebung  der  kaiserlichen  Hauptzollämter  in  Bremen  und  in
Lübeck  auf  den  1.  April  1883.  Die  Vertreter  beider  Staaten  stimmen
  dem  Beschlusse  auch  selber  bei,  aber  beide  unter  der  ausdrücklichen
  Voraussetzung,  daß  die  betreffenden  Zollämter  nunmehr  von
Preußen  übernommen  und  in  der  bisherigen  Weise  fortgeführt  werden
  würden.  Sonst  würde  namentlich  für  Bremen  ein  geradezu
unerträglicher  Zustand  eintreten,  der  es  nötigte,  um  jeden  Preis  in
den  Zollverein  einzutreten.  —  Württemberg  beantragt:

„den  Reichskanzler  zu  ersuchen,  soweit  dies  noch  nicht  geschehen,  durch
Vermittelung  der  bei  der  Rübenzuckerindustrie  beteiligten  Bundesstaaten,
nach  Befinden  durch  eine  aus  deren  Vertretern  zusammengesetzte  Kommission,
baldigst  Erhebungen  darüber  anzustellen,  ob  die  durch  das  Zollvereinsgesetz
vom  26.  Juni  1869,  die  Besteuerung  des  Zuckers  betreffend,  festgestellten
Abgaben  und  Steuerrückvergütungssätze  auch  bei  dem  heutigen  Stande  der
Zuckerfabrikationstechnik  noch  den  Grundlagen  und  der  Absicht  jenes  Gesetzes
entsprechen,  beziehentlich,  ob  die  Besteuerung  des  Zuckers  auf  veränderten
Grundlagen  anzubahnen  sei.“  Der  Antrag  wird  den  betreffenden  Ausschüssen
überwiesen.  

27.  November.  (Deutsches  Reich.)  Zufolge  großer  und
anhaltender  Regengüsse  treten  der  Rhein  und  seine  Nebenflüsse  vielfach
  über  ihre  Ufer  und  verursachen  in  allen  angrenzenden  Staaten
schwere  Wassersnot.

27.  November.  (Deutsches  Reich.)  Der  kais.  Disziplinarhof
  hebt  die  Urteile  der  Disziplinarkammer  in  Danzig,  durch  welche
die  Marine-Ingenieure  Hoßfeld  und  Veith  gegenüber  der  Anklage
auf  Wahlbeeinflussung  durch  scheinbar  autoritative  Verteilung  liberaler
  Stimmzettel  gelegentlich  der  letzten  preuß.  Landtagswahlen
freigesprochen  worden  waren,  auf,  und  verurteilt  Hoßfeld  zu  einem
Verweis  und  400  Mark  Strafe,  Veith  zu  einem  Verweis.

In  der  Begründung  des  Urteils  heißt  es:  „Es  kann  zwar  nicht  die
Rede  sein,  auf  Dienstentlassung  oder  die  der  Dienstentlassung  zunächst  stehende
Strafe  des  §  74  des  Disziplinargesetzes  zu  erkennen,  wohl  aber  erachten
wir,  daß  eine  Agitation  für  eine  Wahl,  gleichviel  ob  des  sogenannten  Regierungskandidaten
  oder  des  angeblichen  Gegners  der  Regierung,  auf  offener
Straße  in  der  hier  vorliegenden  Art  betrieben,  verbunden  mit  dem  Versuche,
dem  Geheimnis  der  Wahl  gegenüber  vorher  zu  erfahren,  wen  denn  der  Angeredete
  zu  wählen  im  Sinne  habe,  schlechterdings  darum  einem  Reichsbeamten
  in  keiner  Weise  zusteht,  weil  ein  solches  Gebahren  richtig  oder  mißverständlich
  in  dem  Publikum,  auf  dessen  Achtung  der  Beamte  ebenso  angewiesen
  ist,  wie  auf  die  Achtung  seiner  Untergebenen,  die  Auffassung  hervorrufen
  kann,  es  handle  sich  um  eine  kecke  und  herausfordernde  Befehdung  der
Regierung.“

27.  November.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  gelegentlich  der
Etatsdebatte  erklären  die  Nationalliberalen,  diesmal  für  die  Position
        <pb n="250" />
        214  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  27—28.)

bez.  der  Gesandtschaft  beim  Papste  stimmen  zu  wollen.  Voriges
Jahr  hatten  sie  ihre  Zustimmung  dazu  ausdrücklich  verweigert.
Man  muß  daher  wohl  annehmen,  die  Partei  sei  der  Ansicht,  daß
in  der  Auffassung  der  kirchenpolitischen  Frage  im  Schoße  der  Regierung
  eine  Änderung  eingetreten  sei,  die  ihr  die  Zustimmung  ermögliche.


27.  November.  (Hessen.)  Eine  von  der  Regierung  zur
Prüfung  der  sog.  Überbürdungsfrage  der  Schüler  an  den  Gymnasien
  etc.  eingesetzte  Sachverständigen-Kommission  kommt  zu  einem
ganz  ähnlichen  Resultat  wie  die  Sachverständigen  von  Elsaß-Lothringen
  (s.  Mitte  Okt.)

28.  November.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  erledigt  die
Etatsberatungen  und  beschließt  nach  dem  Antrage  des  Reichskanzlers
dem  Reichstag  den  Etat  für  1883/84  und  zugleich,  gewissermaßen
probeweise,  denjenigen  für  1884/85  zugehen  zu  lassen.  Württemberg
und  Oldenburg  stimmen  dagegen,  da  dies  dem  Sinn  und  Geist
der  Verfassung  widerstreite.  Die  Mehrheit  ist  jedoch  der  Ansicht,
daß  es  sich  mit  dem  Buchstaben  der  Verfassung  durchaus  vereinigen
lasse.  Die  vom  Reichstag  wiederholt  abgelehnten  zweijährigen  Etat
sollen  damit  tatsächlich  angebahnt,  wenigstens  soll  die  praktische
Möglichkeit  derselben  dargelegt  werden.  Daß  der  Reichstag  darauf
eingehe,  wird  freilich  von  keiner  Seite  für  wahrscheinlich  gehalten.

28.  November.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Regierung  bringt
nunmehr  die  Vorlage  für  Aufhebung  der  4  untersten  Klassensteuerstufen
  und  die  Deckung  des  dadurch  entstehenden  Ausfalles  durch
eine  Lizenzsteuer  auf  Tabak  und  Branntwein,  Wein  und  Bier  ein.

In  den  Motiven  dazu  bringt  die  Regierung  diese,  wie  man  vorläufig
  schon  weiß,  nur  provisorisch  und  bis  der  Reichstag  dieselbe  Maßregel
in  größerem  Umfange  und  für  das  ganze  Reich  bewilligt  haben  werde,  gedachte
Steuer  aus-  drücklich  mit  der  weiteren  Fortsetzung  der  Steuerreform  im  Reich
in  Verbindung:  „Die  Staatsregierung  wird  bezüglich  der  Reichssteuerreform
an  den  von  ihr  verfolgten  Zielen  festhalten  und  hofft  die  Notwendigkeit
derselben  zu  allgemeiner  Anerkennung  zu  bringen,  indem  sie  durch  Vorlegung
besonderer  Gesetzentwürfe,  welche  die  gründliche  Beratung  und  Erledigung
jedes  einzelnen  Gegenstandes  im  Zusammenhange  mit  wünschenswerten  organischen
  Neuordnungen  ermöglichen,  die  Bedürfnisse  klarstellt,  zu  deren  Befriedigung
  auch  für  Preußen  der  weitere  Ausbau  der  dem  Reiche  vorbehaltenen
  indirekten  Besteuerung  unerläßlich  ist.  .  .  .  Der  Umstand,  daß  der
Verbrauch  geistiger  Getränke  und  des  Tabaks  in  Denutschland  im  Vergleiche
zu  anderen  Ländern  noch  nicht  in  einem  der  Ergiebigkeit  dieser  Steuerquellen
  entsprechenden  Maße  besteuert  ist,  hat  das  Augenmerk  der  Reichsregierung
  bei  der  weiteren  Ausdehnung  der  indirekten  Reichsbesteuerung
vorzugsweise  auf  diese  Steuerobjekte  gelenkt,  und  der  Reichsvertretung  gemachte
  Vorlagen  haben  sich  bekanntlich  bereits  auf  diesem  Gebiete  bewegt.
        <pb n="251" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  28.)  215

Da  die  in  dem  vorliegenden  Entwurfe  vorgeschlagene  Abgabe  lediglich  einen
einstweiligen  Ersatz  für  die  in  Zukunft  aus  den  projektierten  Reichssteuern
zu  erzielende  Einnahme  bieten  soll,  so  weist  diese  Absicht  des  Gesetzes  von
selbst  darauf  hin,  sich  für  die  provisorische  Aushilfe,  soweit  es  die  der
Landesgesetzgebung  gezogenen  Grenzen  gestatten,  an  dieselben  Gegenstände  zu
halten,  deren  schärfere  Besteuerung  im  Reiche  demnächst  die  Mittel  zu  einer
endgiltigen  Regelung  liefern  können.  Allerdings  kann  die  Erhebung  einer
auf  Preußen  beschränkten  indirekten  Verbrauchsabgabe  im  Hinblick  auf
Artikel  35  der  Reichsverfassung  nicht  in  Frage  kommen.  Diese  Vorschrift
steht  jedoch  der  Erhebung  einer  die  Natur  der  Gewerbesteuer  an  sich  tragenden
  direkten  Steuer  von  dem  gewerbsmäßigen  Kleinvertriebe  der  geistigen
Getränke  und  Tabakfabrikate  nicht  entgegen.“  Diese  Bemerkungen  bestätigen,
daß  die  weitere  steuerpolitische  Aktion  im  Reich  sich  wiederum  in  erster
Linie  auf  stärkere  Ausnützung  der  Getränke  und  des  Tabaks  erstrecken  soll.
Aus  der  ziemlich  umfassenden  Begründung  ist  ferner  noch  hervorzuheben,
daß  der  Gesamtertrag  der  neuen  Steuern  für  den  Vertrieb  von  Branntwein
auf  4,4  Millionen,  von  Tabakfabrikaten  auf  30,2  Millionen,  von  Wein  auf
913.000,    von  Bier  auf  5.7 Millionen,  zusammen  14,2  Millionen  Mark  herausgerechnet
  wird.  Der  Vorschlag,  den  durch  Aufhebung  der  vier  Klassensteuerstufen
  entstehenden  Ausfall  durch  stärkere  Besteuerung  der  höheren  Einkommen
  zu  ersehen,  wird  mit  der  Bemerkung  abgefertigt,  „unter  den  gegebenen
Verhältnissen  lasse  sich  die  Deckung  des  Einnahmeausfalles  durch  schärfere
Heranziehung  der  höheren  Stufen  der  Personalsteuern  oder  durch  sonstige
Erhöhung  des  Ertrages  der  direkten  Staats-  steuern  nicht  erreichen."

Für  die  Berechnung  des  Ertrags  der  neuen  Lizenssteuer
fehlen  der  Regierung  ganz  sichere  statistische  Unterlagen.  Sie  nimmt  an,
daß  in  Preußen  etwa  93.000  Betriebsstellen  vorhanden  seien,  welche  Branntwein
  ausschenken  oder  den  Konsumenten  feilbieten,  mit  einem  Absatz  von
ca.  110.7  Mill.  Liter  im  Wert  von  elwa  221,4  Mill.  Mark  à  2 Mark  per  Liter
im  Durchschnitt;  ferner  ca.  205.000  Geschäfte  mit  Tabakfabrikaten,  mit
einem  Absatz  von  ca.  215  Mill.  Mark;  ca.  25.000  Weinvertriebe  mit  60,0  Mill.
Liter  Absatz  im  Wert  von  73  Mill.  Mark;  und  ca.  82.000  Bierschenken  mit
einem  Absatz  von  2.291,2  Mill.  Liter  im  Wert  von  572.8,  Mill. Mark  .  Die
Lizenzsteuer  soll  von  1.000  Mark  Absatz  betragen  für  Branntwein  20,  für
Tabak  15,  für  Wein  12  und  für  Bier  10  Mark  im  Mittel.

Die  Aufhebung  der  vier  untersten  Stufen  der  Klassensteuer  ergibt,
offiziöser  Darstellung  zufolge,  nachstehende  Gestaltung:  Die  vier  untersten
Stufen  umfassen  das  Einkommen  von  420  —660  Mark,  660—900  Mark,  900  bis
1050 Mark  und  1050-  1200  Mark.  Zur  ersten  Steuerstufe  gehören    2.709.972
Steuerzahler,  zur  zweiten  1.031.007,  zur  dritten  342.191,  zur  vierten    279.347.
Die  unterste  Stufe  zahlt  jährlich  3  Mark,  die  folgende  6  Mark.,  die  dritte  9  Mark,
die  vierte  12 Mark.  Alle  vier  Stufen  bringen  zusammen  einen  kontingentierten
Jahresbetrag  von  19.916.280  Mark.  Hiervon  sei  aber  der  vierte  Teil  abzurechnen,
  da  ja  durch  den  dauernden  Steuererlaß  drei  Monatsraten  weggefallen
  seien.  Es  bleibt  mithin  eine  Summe  von  14.937.210  Mark,  die  jetzt
alljährlich  in  die  Staatskasse  fließt,  in  Zukunft  aber  den  betreffenden  Steuerzahlern
  geschenkt  werden  soll  und  deshalb  gedeckt  werden  muß.

Fortsetzung  der  Beratung  des  Etats:  dieselbe  führt  bei  der
Position  für  Landgendarmerie  zu  einer  charakteristischen  Debatte  über
das  Vagabundenwesen,  in  der  die  ultram.  Redner  Windthorst  und
v.  Schorlemer-Alst  ihrem  Groll  gegen  die  Kulturkampfgesetzgebung
die  Ziegel  schießen  lassen.
        <pb n="252" />
        216  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  28.)

Minister  v.  Puttkamer  mißt  das  Übel  wesentlich  der  in  vielen
Provinzen  noch  neuen  Freizügigkeit  zu  und  stellt  legislative  oder  administrative
  Maßregeln  in  Aussicht,  namentlich  aber  eine  Erhöhung  des  Postens
für  Landgendarmerie  schon  im  nächsten  Etat.  Windthorst:  Die  Zahl  der
Vagabunden  hat  erschreckend  zugenommen,  namentlich  auch  in  Hannover.
Eine  Vermehrung  des  Exekutivpersonals  kann  zweckmäßig  sein,  wichtiger  ist
es,  daß  wir  uns  über  die  Quellen  des  Übels  klar  werden.  Eine  solche  ist
die  Übervölkerung  vieler  Gegenden,  hervorgerufen  durch  die  leichte  Art  der
Eheschließung:  20jährige  Burschen  heiraten  16jährige  Mädchen.  Die  absolute
Freizügigkeit,  das  Gesetz  über  den  Unterstützungs-  wohnsitz,  ja  die  ganze  jetzige
Gewerbeordnung  wirkt  hierauf  ein;  das  Vagabundenwesen  ist  ein  trauriges
Zeugnis  für  die  Legislative  auf  diesem  Gebiete.  Endlich  hängt  das  Übel
zusammen  mit  der  durch  den  Kirchenstreit  hervorgerufenen  Lockerung  der
Religion.  (Aha!  links.)  Sie  werden  mich  durch  Ihr  Lachen  nicht  widerlegen;
  aber  freilich,  Sie  müssen  ja  Ihre  Kinder  vertreten.  Die  Zunahme
der  Verwilderung  und  der  Verbrechen  hängt  aber  zusammen  mil  der  Abnahme
  der  kirchlichen  Autorität  und  der  Kirchenzucht.  Das  ist  die  Folge
der  sauberen  Gesetzgebung,  unter  der  wir  heute  leben.  In  der  Schule  ist
die  Autorität  vollständig  gebrochen  und  die  Kinder  werden  nicht  mehr  in
der  Religion  unterrichtet  und  was  die  Hauptsache  ist,  erzogen.  Das  hat
die  Falk'sche  Gesetzgebung  beseitigt.  Minister  v.  Puttkamer  erklärt  diese
Anschuldigungen  für  mindestens  stark  übertrieben  und  sieht  sich  veranlaßt,
dagegen  auch  für  die  Falk'sche  Schulgesetzgebung  in  längerer  Ausführung
energisch  einzutreten.  „Die  „allgemeinen  Bestimmungen“  haben  manches  in
den  Plan  der  Volks-  schule  eingeführt,  was  mir  nicht    sympathisch  ist,  aber
daß  sie  irgend  wie  zu  der  begründeten  Besorgnis  Anlaß  geben  —  sie  sind
ja  doch,  heute  in  unbestrittener  Geltung  —,  daß  die  notwendige  religiöse
Basis  des  Volks-  unterrichts  unter  ihnen  zum  Wanken  gebracht  wäre,  das
kann  ich  nicht  zugeben.“  v.  Schorlemer-Alst:  Ich  sage,  so  lange  die
jetzige  Freizügigkeit  andauert,  werden  wir  der  Vagabunden  nicht  Herr  werden.
Unter  denselben  leiden  hauptsächlich  die  friedlichen  Bewohner  des  flachen
Landes,  die  einzelnen  Bauernhöfe  und  Weiler.  In  Schaaren  dringen  die
Vagabunden  in  die  Häuser  ein,  bedrohen  die  allein  im  Hause  anwesenden
Frauen  und  zwingen  sie,  ihnen  Geld,  Lebensmittel  und  Kleidungsstücke  zu
geben.  Es  mag  für  die  Gesundheit  der  Vagabunden  recht  zuträglich  sein,
wenn  sie  bei  ihrer  Einbringung  gereinigt  und  gespeist  werden,  besser  wäre
ihnen  aber  zunächst  jedenfalls  eine  ordentliche  Tracht  Prügel.  (Beifall
rechts.)  Die  falsche  Humanität,  an  der  wir  kranken,  fördert  auch  die  Vagabundage.


Das  ultram.  Zentrum  setzt  schon  jetzt  eine  „Beschwerdekommission
  ein",  um  für  die  Beratung  des  Kultusetats  Materialien  zu
sammeln.

28.  November.  (Preußen.)  Bei  den  Stadtverordneten-Wahlen
  in  Berlin  erringen  die  Konservativen  einige  Erfolge,  wenigstens
  stellen  sie  vielfach  größere  Minoritäten  als  bisher.  Im  Kollegium
  selbst  bilden  sie  jedoch  immerhin  nur  eine  verschwindende
Minorität.

28.  November.  (Bayern.)  Der  frühere  Ausschuß-Referent
der  ultram.  Mehrheit  der  II.  Kammer,  Rittler,  bisher  bloß  Wall-
        <pb n="253" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  29—30.)  217

fahrtspriester  in  Maria-Eck,  wird  endlich  vom  Kultminister  zum
Professor  der  Philosophie  am  Lyceum  in  Regenburg  ernannt  und
der  bisherige  Inhaber  der  Stelle  quiesciert.

29.  November.  (Hamburg.)  Der  Senat  genehmigt  den
Antrag  der  gemischten  Kommission  für  Ausführung  der  erforderlichen
  Bauten  behufs  Anschluß  an  den  Zollverein  im  Wesentlichen
und  beschließt,  die  Genehmigung  desselben  auch  bei  der  Bürgerschaft
zu  beantragen  mit  einem  Abstrich  von  bloß  1.487.000  Mark.  Die
Stadt  müßte  danach  noch  immer  mehr  als  62  Mill.  tragen,  da
das  Reich  seinen  Beitrag  auf  40  Mill.  im  Maximum  gestellt  hat.

30.  November.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  tritt  nach
der  Vertagung  wieder  zusammen  und  lehnt  als  erstes  Geschäft  den
Antrag  der  ultram.-protestlerischen  Elsässer,  der  den  Gebrauch  der
französischen  Sprache  im  elsaß-lothringischen  Landesausschuß  doch
wieder  ermöglichen  sollte  und  der  unmittelbar  vor  der  Vertagung
am  16.  Juni  in  2.  Lesung  zu  allgemeiner  Überraschung  angenommen
  worden,  nunmehr  in  3.  Lesung  doch  mit  153  gegen  113  Stimmen
  ab,  indem  sich  die  Mehrheit  der  Sezessionisten  und  der  Fortschrittspartei
  auf  die  entgegengesetzte  Seite  als  bei  der  2.  Lesung  schlägt.
Doch  nimmt  kein  Mitglied  der  Fortschrittspartei  das  Wort.

Gegen  den  Antrag  Germain,  Winterer  und  Genossen  stimmen  geschlossen
  die  Fraktionen  der  Deutsch-Konservativen,  der  Reichspartei,  der  Nationalliberalen,
  der  liberalen  Vereinigung  (mit  Ausnahme  der  Abgeordneten
v.  Stauffenberg  und  Pflüger)  und  von  der  Fortschrittspartei  20  Mitglieder.
Für  den  Antrag  stimmen  geschlossen  das  Zentrum  mit  seinen  welfischen
Hospitanten,  die  Volkspartei,  die  Sozialdemokraten,  Elsässer,  Polen,  die
beiden  Dänen  und  von  der  Fortschrittspartei  14  Mitglieder.  Es  haben  also
nur  die  beiden  Extreme,  die  Ulltramontanen  —  die  sich  Zentrum  nur  neunen
wie  lucus  non  lucendo,  aus  Gründen  der  Taktik  —  mit  Polen,  Dänen  und
Welfen  auf  der  einen,  und  Volkspartei,  Sozialdemokraten  und  ein  Teil  der
Fortschrittspartei  auf  der  andern  Seite  d.  h.  alle  die,  welche  den  bestehenden
Staat,  so  wie  er  ist  und  in  seinen  Grundlagen,  was  man  auch  sagen  mag,
negieren,  für  den  Antrag  gestimmt.  Selbst  ein  Teil  der  Fortschrittspartei
und  selbst  derjenige  Teil  der  Deutschkonservativen,  die  sich  Konservative  nur
nennen,  im  Grunde  aber  Absolutisten  oder  Reaktionäre  sind,  hatten  doch  so
viel  Nationalgefühl,  ihn  abzulehnen.

Die  Annahme  des  Antrags  Germain  wäre  eine  geradezu  unverzeihliche
  Schwäche  gewesen,  und  die  schließliche  Ablehnung  derselben  erregt  in
der  öffentlichen  Meinung  Deutschlands  große  Befriedigung  und  in  den  weitesten
  Kreisen.  Das  Reichsgesetz  vom  23.  Mai  1881  hatte  bestimmt:
„§  1.  Die  Verhandlungen  des  Landesausschusses  für  Elsaß-Lothringen  sind
öffentlich.  Die  Geschäftssprache  für  denselben  ist  die  deutsche.  §  2.  Mitgliedern
  des  Landesausschusses,  welche  der  deutschen  Sprache  nicht  mächtig
sind,  ist.  das  Vorlesen  schriftlich  aufgesetzter  Reden  gestattet;  die  letzteren
müssen  in  deutscher  Sprache  abgefaßt  sein.  §  3.  Dieses  Gesetz  tritt  am
1.  März  1882  in  Kraft.“  Der  Antrag  Germain  wollte  nun  dem  §  2  den
        <pb n="254" />
        218  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  30.)

Zusatz  beifügen:  „Ausnahmsweise  darf  der  Präsident  solchen  Mitgliedern,
welche  der  deutschen  Sprache  notorisch  vollkommen  unkundig  sind,  den  Gebrauch
  der  französischen  Sprache  gestatten.“  Auf  den  ersten  Blick  scheint
dieser  Zusatz  ganz  unverfänglich  und  nur  billig;  es  ließ  sich  aber  leicht
denken,  wie  er  ausgenützt  worden  wäre,  wenn  man  bedenkt,  daß  die  Antragsteller
  selbst  behaupteten,  daß  von  allen  56  Mitgliedern  des  Landes-  ausschusses
nur  8—10  „mehr  oder  weniger“  deutsch  sprechen  könnten,  ferner,  daß  die
Franzosen  überhaupt  in  ihren  nationalen  Ansprüchen  wahrhaftig  nichtsweniger
  als  blöde  und  die  französierenden  Elsässer  es  wo  möglich  noch  weniger
sind.  In  kürzester  Zeit  wäre  ohne  allen  Zweifel  im  Landesausschusse  wieder
nur  oder  doch  fast  nur  —  eari  in  gurgite  nantes  ausgenommen  —
französisch  gesprochen  worden.  Die  öffeniliche  Meinung  in  Deutschlaud  ist  sehr
geneigt  und  bereit,  Elsaß-Lothringen  in  allen  seinen  staatlichen  und  kulturellen
berechtigten  Bestrebungen  nicht  nur  gewähren  zu  lassen,  sondern  nach  Kräften
zu  unterstützen  und  zu  fördern.  Allein  die  Bestrebungen  der  Protestler    im  Elsaß
  und  die  ihnen  die  Hand  bietenden  Anhänger  der  Pariser  sogen.  Patriotenliga
  und  ihres  Führers  Dèrouléde,  eines  mehr  als  mittelmäßigen  Dichters  aber
leidenschaftlichen  Agitators,  gehören  nicht  dahin.  Deutschland  ist  entschlossen,
das  Elsaß  festzuhalten  und  die  nur  halbwegs  einsichtigen  Franzosen  wissen
wohl,  daß  Frankreich  z.  Z.  wenigstens  noch  nicht  in  der    Lage  ist,  sich  militärisch
  mit  Deutschland  messen  zu  können.  Das  Elsaß  ist  in  seiner  weit
überwiegenden  Mehrheit  deutsch  und  die  Protestpartei  in  demselben  ist  nur
eine  zwar  sehr  laute  und  sehr  rührige  Minderheit,  aber  doch  nur  eine
Minderheit.  Die  Statistik  läßt  darüber  keinen  Zweifel,  selbst  sogar  für
Lothringen.

Das  Sprachgebiet  des  Volkes  teilt  sich  kurz  zusammengefaßt  so,  daß
im  Bezirke  Lothringen  nicht  etwa  der  größere  Teil,  auch  nicht  die  Hälfte,
wie  man  gemeinhin  annimmt,  dem  rein  französischen  Sprachgebiete  angehört,
sondern  genau  28,82  Proz.  der  Zivilbevölkerung  des  Bezirks,  welche  hinwiederum
  nur  8,90  Proz.  der  Gesamtzivilbevölkerung  des  Landes  darstellen.
Die  französisch  redende  Bevölkerung  im  Ober-Elsaß  beträgt  3,60,  im  Unter-Elsaß
  3,84  Proz.  der  Zivilbevölkerung  der  betreffenden  Bezirke,  in  Prozenten
  der  Zivilbevölkerung  des  ganzen  Landes  ausgedrückt:  1,08  bezw.  1,50.
Alles  in  allem  gehören  von  den  1.527.707  Zivilpersonen  des  Reichslandes
175.000  oder  11,48  Proz.,  von  den  1699  Gemeinden  des  Landes  385,  von
den  14.508  Quadratkilometern  3.089  dem  französischen  Sprachgebiete  an.
Es  springt  das  Mißverhältnis  in  die  Augen,  daß  diesen  385  Gemeinden
(22,6  Proz.  der  Gesamtzahl)  nur  11,48  Proz.  der  Bevölkerung  angehören.
Dies  erklärt  sich  daraus,  daß  die  Mehrheit  gebildet  wird  durch  die  schwachbevölkerten,
  mitunter  aber  große  Flächen  umfassenden  lothringischen  Landgemeinden.
  So  gehören  den  Kreisen  Metz  und  Chateau-Salins  allein  schon
264  dieser  385  Gemeinden  mit  zusammen  etwa  110.000  Seelen,  in  ganz
Lothringen  aber  342  dieser  Gemeinden  an.  In  den  lothringischen  Kreisen
(ohne  die  Stadt  Metz)  ist  die  Dichtigkeit  der  Gesamtbevölkerung  auf  den
Quadrat-Kilometer  52-  100,  im  Elsaß  111—218  im  Minimum  und  Maximum.
  Aus  dem  Mißverhältnisse,  daß  auf  21,29  Proz.  der  Gesamtfläche  nur
11,48  Prozent  der  Bevölkerung  leben,  ist  ferner  zu  entnehmen,  daß  eine
Sprachkarte  des  Landes  recht  geeignet  ist,  zu  falschen  Schlüssen  zu  führen.
Recht  deutlich  tritt  dieses  Mißverhältnis  zu  Tage,  wenn  wir  damit  die
Zahlen  des  sprachlich  gemischten  Gebietes  vergleichen,  welches  teils  Enclaven
im  französischen  Sprachgebiete  bildet,  teils  dieses  vom  deutschen  Sprachgebiet
  scheidet  oder  sporadisch  auftritt.  Diefes  letztere  Gebiet,  dessen  Sprachverhältnisse
  schwer  zu  bestimmen  sind,  wovon  wir  aber  gewiß  3/5  dem  deutschen
  Sprachgebiete  zurechnen  können,  umfaßt  4,77  Prozent  der  Gemeinden,
        <pb n="255" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  30.)  219

4.78  Proz.  der  Fläche  und  8,31  Proz.  der  Zivilbevölkerung  des  Landes.
Mit  anderen  Worten:  Es  ist  gerade  die  Bevölkerung  der  Städte  und  der
größeren  oder  industriell  bedeutenderen  Orte  in  Lothringen,  welche  seit
längerer  oder  kürzerer  Zeit  durch  deutsche  Elemente  zersetzt  worden  ist.  Ein
Beispiel  wird  genügen:  Metz,  welches  als  unbezwungene  Festung,  wie  als
der  Hort  der  französischen  Sprache  gilt,  Metz  —  la  pucelle  —  hatte  am
1.  Dezember  1880  46  Proz.  Deutsche,  46  Proz.  Reichsländer  und  8  Proz.
fremde  Staatsangehörige.  Die  Darstellung  der  Lage  läßt  sich  in  zwei  kleinere
Tabellen  zummenfassen:
Prozentanteile

der
Germeinden  Fläche  Bevölkerung
im  deutschen  Sprachgebiete  72,57  73,93  80,21
„  gemischten  "  4,77  4,78  8,31
„  französischen  „  22,66  21,29  11,48

Prozentanteile  der  Zivilbevölkerung  in
den  Bezirken

.  im  deutschen  im  gemischten  im  französischen
Bezirk  im  deutschen  Sprachgebiete      im  französischen
Ober-Elsaß  88,24  8,16  3,60
Unter-Elsaß  95,80  0,36  3.84
Lothringen  52,64  18,54  28,82

Es  ist  selbstverständlich,  daß  die  französische  Bevölkerung,  wenn  sie
auch  der  Ziffer  nach  nicht  erheblich  ist,  schon  als  ein  geschlossenes  Ganzes
(wie  in  Lothringen  und  Unter-  Elsaß)  jede  Berücksichtigung  zu  fordern  berechtigt
  ist,  welche  in  zivilisierten  Ländern  den  nationalen  Eigentümlichkeiten
gewährt  wird,  und  das  geschieht  auch.  Während  z.  B.  nur  385  Gemeinden
ganz  französisch  sind,  ist  die  französische  Geschäftssprache  in  der  freiwilligen
und  streitigen  Gerichtsbarkeit,  allen  Zweigen  der  Verwaltung  u.  s.  w.  in
ungefähr  409  Gemeinden  gestattet;  während  ferner  nur  385  Gemeinden  mit
175.345  Seelen  dem  rein  französischen  Sprachgebiete  angehören,  wird  in
den  Elementarschulen  von  435  Gemeinden  die  französische  Sprache  nicht  nur
als  Unterrichtsgegenstand,  sondern  auch  als  Unterrichtsprache  behandelt.  Es
kann  der  deutschen  Regierung  nicht  nur  nicht  der  Vorwurf  gemacht  werden,  daß
sie  in  den  Schulen  den  Bedürfnissen  der  französischen  Bevölkerung  nicht
gerecht  werde,  sondern  es  kann  nicht  einmal  gesagt  werden,  daß  sie  im  gemischten
  Sprachgebiete  mit  burauekratischer  oder  nationaler  Engherzigkeit
verfahre.  Die  deutsche  Regierung  geht  aber  noch  weiter  und  gestattet  die
Erteilung  französischen  Sprachunterrichtes  in  den  Volks-  schulen  einer  ganzen
Reihe  größerer  Orte  des  deutschen  Sprachgebietes.  —  Der  Vorwurf  aber,

als  sei  das  Gesetz  über  die  Geschäftssprache  im  Landesaus-  schusse  zu  plötzlich
und  unerwartet  gekommen,  ist  nicht  minder  unbegründet.  Die  deutsche  Verwaltung
  mußte  bei  der  Aufstellung  ihres  Programmes  der  Duldung  der
franösischen  Sprache  vom  ersten  Anfang  an  den  Grundsatz  betonen,  daß
diese  Nachsicht  ein  absehbares  Ende  haben  müsse.  Auf  ein  solches  Ende  ist
bei  jeder  Gelegenheit  vorbereitet  worden.  Das  Gesetz  vom  14.  Juli  1871
über  die  Abänderung  der  Gerichtsverfassung  halte  nur  für  die  Frist  von
drei  Jahren  den  der  deutschen  Sprache  unkundigen  Notaren  die  Aufnahme
französischer  Urkunden  für  deutschsprechende  Personen  gestattet,  ebenso  „bis
auf  Weiteres“  die  französische  Gerichtssprache  in  gewissen  Kantonen:  Ähnliches
  galt  für  die    Gerichtssprache  der  Advokaten.  Als  diese  Fristen  sich  als
zu  kurz  bemessen  erwiesen,  sind  dieselben  durch  Verordnungen  des  Reichskanzlers
  örtlich  und  für  Personen  bis  auf  Weiteres  unbestimmt  ausgedehnt
        <pb n="256" />
        220  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  30.)

worden.  Das  deutsche  Reichsgesetz  über  die  Gerichtsverfassung  hat  diese  Bestimmungen
  unberührt  gelassen.  Das  Gesetz  vom  31.  März  1872  hatte  in
gleicher  Weise  die  Gestattung  von  Fristen  für  Einführung  der  deutschen  Geschäftssprache
  in  der  Verwaltung  für  das  französische  Sprachgebiet  vorgesehen.
  Die  erste  Frist,  welche  mit  dem  1.  Januar  1878  ablief,  ist  durch
Verordnung  vom  5.  Dezember  1877  auf  den  1.  Januar  1883  verschoben
worden  und  soll  neuerdings  verlängert  werden.  Die  Bestimmungen  des
Gesetzes  vom  24.  Januar  1873  über  die  Bezirks-  und  Kreisvertretungen
hatten  diesen  Körperschaften  im  französischen  und  im  gemischten  Sprachgebiete
  den  Mitgebrauch  der  französischen  Geschäfts-  sprache  in  den  von  ihnen
ausgehenden  Schriftstücken  und  Protokollen  bis  1878  gestattet;  auch  diese
Frist  ist  bis  auf  Weiteres  ausgedehnt  worden.  Über  die  Geschäftssprache
für  die  mündlichen  Verhandlungen  des  Landesausschusses,  welchem  alle  Vorlagen
  in  beiden  Sprachen  zugehen  und  der  bisher  seine  Protokolle  in  beiden
Sprachen  veröffentlicht  hat,  war  bis  jetzt  eine  Bestimmung  nicht  getroffen
worden.  —  Der  Antrag  Germain,  Winterer  und  Genossen  darf  nicht  als
Notschrei  des  Volkes  gegen  nationale  Vergewaltigung  betrachtet  werden;  er
stammt  aus  jener  dünnen  französischen  Kulturschicht,  welche  auch
das  deutsche  Sprachgebiet  überspinnt.  Sie  besteht  einerseits  aus
den  „Parisern  im  Elsaß"  —  um  ein  geflügeltes  Wort  des  Reichskanzlers
zu  gebrauchen  andererseits  aus  den  verwälschten  höheren  Gesellschaftsschichten
  des  ganzen  Landes.  Gegen  diese  Schichten  hat  man  bisher
  Nachsicht  geübt,  vielleicht  nur  zu  viel;  aber  jedenfalls  muß  diese  Nachsicht
  eine  Grenze  haben  und  an  dieser  Grenze  ist  Deutschland  nachgerade
angekommen.

Deutschland  geht  nur  vor  gegen  diese  dünne,  aber  allerdings  über  das
ganze  Laud  ausgebreitete  verwälschte  Schicht  der  oberen  Gesellschaftsklassen.
Die  große,  übergroße  Mehrheit  der  Bevölkerung  ist  trotz  der  200jährigen
französischen  Herrschaft  in  ihrem  Kerne  und  ihrem  ganzen  Wesen  durchaus
deutsch  geblieben  und  es  ist  eine  entschiedene  Unwahrheit,  wenn  der  Abg.
Zorn  v.  Bulach  im  Reichstage  zu  behaupten  wagte,  Elsaß-Lothringen  verdanke
  nur  dem  „Entgegenkommen  der  französischen  Herrscher  die  Erhaltung
  der  deutschen  Sprache“.  Wenigstens  in  den  letzten  zwei  Jahrzehnten
  vor  dem  Kriege  wurde  die  Aus-  rottung  der  deutschen  Sprache
förmlich  systematisch  betrieben.  Folgende  äußerst  bezeichnende  Daten,  welche  der
„Magdeb.  Ztg.“  mitgeteilt  werden,  werden  dafür  genügen.  Das  vom  Schulrate
  des  Moseldepartements  am  29.  März  1865  aufgestellte  Schulprogramm
für  Deutsch-Lothringen  schafft  das  Deutsche  einfach  als  Unterrichtsgegenstand
ab;  nur  als  Unterrichtsbehelf  ist  es  für  den  ersten  Anfang  gestattet.  Es
heißt  nämlich  daselbst:  „Sobald  das  Kind  anfängt,  den  Lehrer  in  französischer
  Sprache  zu  verstehen,  muß  das  Deutsche  vollständig  verschwinden  und  der
Unterricht  darf  ihm  nur  mehr  in  französischer  Sprache  mitgeteilt  werden.
Mit  möglichster  Beschleunigung  soll  darauf  hingearbeitet  werden,  daß  die
ganze  Bevölkerung  des  Departements  in  dem  gewöhnlichen  Leben  keine
andere  als  die  Landessprache  gebrauchen  wird.“  In  Folge  dessen  konnte
wenige  Jahre  später  der  Generalrat  des  Moseldepartements  in  seiner  Sitzung
vom  1.  September  1869  die  großen  Fortschritte  der  französischen  Sprache
im  deutschen  Teile  des  Departements  rühmen  und  der  Arrondissementsrat
von  Saargemünd  meinte  sogar:  „Einige  Jahre  noch  und  Dank  der  Anstrengungen
  der  Verwaltung  werden  wir  es  zu  einer  vollständigen  Verbreitung
  der  französischen  Sprache  bringen.“  Um  dieses  Ziel  zu  erreichen,
waren  alle  Mittel  recht  U.  a.  wurde  von  den  Akademieinspektoren  dringend
empfohlen,  kleine  Geldstrafen  für  das  Deutschsprechen  auf  der  Straße  anzuwenden.
  Die  Angeber  erhielten  sogar  Belohnungen.  Der  Eifer  der  Vorge-
        <pb n="257" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  30.)  221

setzten  machte  auch  die  Untergebenen  erfinderisch.  Ein  Lehrer  aus  dem  Kanton
Wörth  führte  z.  B.  Folgendes  ein:  Er  steckte  heimlich  einem  Kinde  einen
Ball  zu.  Der  Besitzer  des  letzteren  hatte  die  Erlaubnis,  außer  der  Schule
deutsch  zu  sprechen.  mußte  ihn  aber  Demjenigen  geben,  den  er  deutsch  sprechend
  traf.  Die  Kinder,  welche  in  jedem  deutschredenden  Kameraden  einen
Besitzer  des  Balles  vermuteten,  gingen  jeder  Versuchung  aus  dem  Wege,  um
den  Ball  nicht  zu  bekommen,  der  am  anderen  Tage  unter  Hohngelächter
vorgewiesen  werden  mußte.  Dem  Akademieinspektor  erschien  diese  Erfindung
gewichtig  geung,  um  darüber  einen  Sonderbericht  zu  verfassen,  der  bis  an
den  Unterrichtsminister  gelangte.  Dieser  schickte  dem  Erfinder  des  Spioniersystems
  ein  eigenes  Belobungsschreiben  und  eine  kleine  Büchersammlung.
Als  weiteres  wirksames  Mittel,  das  Deutsche  auszurotten,  wurden  Lehrer,
welche  nur  der  französischen  Sprache  mächtig  waren,  in  rein  deutschen  Gemeinden
  angestellt.  In  den  Verhandlungen  des  Generalrates  des  Meurthedepartements
  findet  sich  im  „Rapport  du  Conseil  Akademique"  (S.  297)
folgende  Stelle:  „Im  Rückstand  sind  in  jeder  Beziehung  die  Schulen  des
deutschen  Teiles  (der  heutigen  Kreise  Saarburg  und  Chateau-Salins),  wo
das  Französische  sehr  geringe  Fortschritte  macht.  Es  scheint  uns  dringend
geboten,  auf  ein  Mittel  zur  Abstellung  dieses  schweren  Mißstandes  bedacht
zu  sein.  Nach  den  verschiedenen,  bisher  erfolglosen  Versuchen  erachten  wir
es  für  zweckmäßig,  zu  folgendem  System  zu  greifen,  welches  man  in  diesem
Jahre  bereits  anzuwenden  begonnen  hat.  Dieses  System  würde  darin  bestehen,
  in  die  bedeutendsten  Gemeinden  des  deutschen  Teils  aus  dem  Lehrerseminar
  hervorgegangene  Schüler  als  Hilfslehrer  zu  versetzen,  die,  Franzosen
von  Geburt,  während  ihres  Aufenthaltes  in  der  Anstalt  Unterricht  im  Deutschen
  erhalten  haben.  Durch  diesen  Unterricht  vorgebildet,  würden  dieselben
leicht  die  in  ihren  Wohnorten  gebräuchliche  Sprache  oder  vielmehr  das  Patois
  erlernen  und  zugleich  die  jüngsten  der  ihnen  anvertrauten  Kinder  in
die  französische  Sprache  einführen.  Nach  einer  hinreichenden  Vorbereitungszeit,
  während  welcher  sie  sich  mit  der  deutschen  Sprache  vertraut  machen,
würde  man  sie  als  Lehrer  in  den  deutschen  Gemeinden  anstellen,  und  daselbst
  würden  sie,  wie  wir  hoffen,  für  die  Verbreitung  des  Französischen
einen  wirksamen  Einfluß  ausüben,  da  sie  nicht  wie  die  im  Lande  selbst  gebürtigen
  Lehrer  in  Versuchung  geraten  würden,  sich  der  deutschen  Sprache
zu  bedienen,  es  müßte  denn  sein,  sie  wären  dazu  gezwungen,  um  sich  den
Kindern  verständlich  zu  machen.“  Die  Bemühungen  für  die  Verbreitung
der  französischen  Sprache  erstreckten  sich  sogar  in  die  Zeit  des  vorschulpflichtigen
  Alters.  Vor  1850  gab  es  im  Elsaß  nur  eine  geringe  Zahl  von  Kleinkinderschulen
  oder  eigentlich  BVewahranstalten.  Von  da  ab  ging  man  mit
einem  wahren  Feuereifer  an  die  Gründung  solcher  Anstalten,  welche  man
als  ein  vorzügliches  Mittel  erkannt  hatte,  das  Französische  den  Kindern  so
zur  Gewohnheit  zu  machen,  daß  dieselben  mit  Eintritt  in  die  Elementarschulen
  dem  Unterrichte  in  dieser  Sprache  zu  folgen  im  Stande  wären.
Schon  1866  zählte  Oberelsaß  131,  Unterelsaß  sogar  174  Kleinkinderschulen
(Salles  d’  asile)  während  sonst  ein  französisches  Departement  im  Durchschnitt
nur  20  dieser  Schulen  zählte.  Wenn  das  französische  Zerstörungswerk  trotz
alledem  nicht  größere  Fortschritte  gemacht  hat,  wenn  1870  noch  die  Mehrzahl
der  Bevölkerung  deutsch  sprach,  so  ist  sicherlich  die  frühere  Regierung  an
dieser  Erscheinung  nicht  schuld,  sondern  die  Zähigkeit,  mit  welcher  das  Volk
an  seiner  Muttersprache  festhielt.  Wirksame  Unterstützung  fand  dasselbe
beim  Klerus,  gegen  welchen  die  auf  Volksabstimmung  gegründete  Dynastie
nicht  anzukämpfen  wagte,  und  der  wohl  fühlte,  daß  er  durch  Förderung
der  französischen  Sprache  die  Fühlung  mit  den  Gemeinden  verlieren  würde.
Indes  wäre  es  ein  Irrtum,  zu  glauben,  daß  dieses  Festhalten  an  der  deut-
        <pb n="258" />
        122  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Ende  Nov.)

schen  Sprache  wie  auch  an  deutscher  Sitte  seitens  der  Bevölkerung  sich  auf
Neigungen  für  Deutschland  gründete.  Der  gegen  die  Verwälschung  geführte
Kampf  entbehrte  vielmehr  jeder  nationalen  Bedeutung.  Es  war  einfach  das
im  deutschen  Charakter  liegende  partikularistische  Auflehnen  der  Provinz
gegen  die  französischerseits  durchgeführte  Zentralisation  und  Gleichmacherei.
Dieser  den  Franzosen  unverständliche,  am  Alten  festhaltende  Partikularismus
war  es  vornehmlich,  der  den  Elsässern  den  wenig  schmeichelhaften  Titel:
„Querköpfe“  (tétes  carrèes)  eintrug.

Ende  November.  (Deutsches  Reich.)  Allem  Anscheine  nach
im  Zusammenhange  mit  der  Reise  des  russischen  Ministers  v.  Giers
und  der  Entrevüe  desselben  mit  dem  deutschen  Reichskanzler  entspinnt
  sich,  durch  einige  offiziöse  Andeutungen  angeregt,  in  der  gesamten
  deutschen  und  österreichisch-ungarischen  Presse  eine  überaus
lebhafte  Besprechung  des  österreichisch-deutschen  Bündnisses,  die  sich
bis  tief  in  den  Dezember  hineinzieht.

Die  erste  Anregung  gibt  eine  Mitteilung  des  öfters  mit  offiziösen
Informationen  versehenen  Leipziger  „Grenzboten",  welcher  im  Gegensatze  zu
bisherigen  Auffassungen,  das  Bündnis  zwischen  dem  deutschen  Reiche  und
Österreich-  Ungarn  als  ein  „regelrecht  und  in  aller  Formabgeschlossenes,
in  Dokumenten  niedergelegtes  bezeichnet.  Ferner  berichtet  die  „Köln.  Ztg.",
wie  man  annimmt,  gleichfalls  offiziös:  „Wir  sind  heute  in  der  Lage,  eine
verbürgte  Mitleitung  zu  machen,  wodurch'  es  bestätigt  wird,  daß  es  sich  um
ein  in  aller  Form  abgeschlossenes  Bündnis  handelt.  Wir  erfahren  nämlich,
daß  das  Bündnis  zwischen  dem  deutschen  Reich  und  Österreich-Ungarn  auf
eine  bestimmte  Frist,  nämlich  auf  fünf  Jahre  abgeschlossen  ist.  Es
dauert  also  bis  zum  15.  Oktober  1884;  aber  es  hat  sich  bisher  so
bewährt  und  verspricht  auch  künftig  eine  so  große  Friedensbürgschaft  für
beide  Reiche  zu  bleiben,  daß  man  wohl  auf  dessen  Verlängerung  rechnen
kann.“  Dasselbe  Blatt  berichtet  weiter:  „Über  den  Abschluß  dieses  wichtigen
  Bündnisses  erfährt  man  nachträglich  noch  einige  nähere  Umstände.
Man  weiß,  wie  große  Mühe  es  gekostet  hat,  den  Kaiser  Wilhelm  zur  Unterzeichnung
  zu  bewegen.  Fürst  Bismark  hatte  die  Verabredung  in  Wien  mit
den  österreichischen  Staatsmännern  und  in  Gegenwart  des  Kaisers  Franz
Joseph  getroffen,  konnte  aber  nicht  im  voraus  bestimmen,  ob  es  ihm  gelingen
  werde,  die  Zustimmung  seines  kaiserlichen  Herrn  zu  erlangen.  Doch
setzte  er  sein  Reichskanzleramt  an  diese  Angelegenheit.  Man  erinnert  sich,
daß  Graf  Otto v.  Stolberg-Wernigerode  nach  Baden-Baden  reiste,  wo  sich
damals  die  kaiserlichen  Herrschaften  aufhielten,  um  die  Genehmigung  des
Kaisers  zu  erwirken.  Es  wird  versichert,  daß  damals  Fürst  Bismarck  zur
Unterstützung  des  Grafen  täglich  an  den  Kaiser  geschrieben  und  jedem  seiner
Briefe  eine  kleine  Denkschrift  beigelegt  habe.  Diese  Bismarckschen  Promemorien
  von  1879  werden  als  kleine  Meisterstücke  gepriesen.  Kaiser
Wilhelm  kam  es  sehr  schwer  an,  einen  Vertrag  zu  unterzeichnen,  der  zwar
nur  ein  Verteidigungsbündnis  sein  soll,  aber  doch  möglicherweise  gegen  Rußland
  zur  Ausführung  kommen  könnte,  während  er  stets  ein  inniges  Verhältnis
  zu  Rußland  und  seinem  teuren  Freunde  Alexander  II.  als  Grundlage
  seiner  Politik  betrachtete.  Er  machte  bei  der  Erteilung  seiner  Unterschrift
  die  Bedingung,  daß  nach  Petersburg  Mitteilung  über  den  Vertrag
zugleich  mit  Betonung  des  ausschließlich  friedlichen  Zweckes  desselben  gemacht
  würde.  Der  Vertrag  selbst  scheint  nicht  nach  Petersburg  mitgeteilt
worden  zu  sein.“  Alles  was  über  diese  Mitteilungen  hinausgeht,  beruht
        <pb n="259" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  1.)  223

jedenfalls  lediglich  auf  individuellen  Vermutungen,  Konjekturen  und  Kombinationen.
  Selbst  die  obigen  Angaben  stehen  keineswegs  fest  und  begegnen
von  anderen  Seiten  immer  noch  Zweifeln.

—  November.  (Preußen.)  Zwischen  den  preußischen  Staatsbahnen
  und  der  österreichischen  Nordwestbahn  resp.  den  österreichischungarischen
  Bahnen  bricht  ein  Konflikt  aus  über  Begünstigung  der
Elbschiffahrt  seitens  der  Nordwestbahn  zum  Nachteil  des  Eisenbahnfrachtverkehrs.
  Die  preußischen  Staatsbahnen  wollen  den  geheimen
Refaktien  überhaupt  ein  für  alle  mal  ein  Ende  machen.  Der  Konflikt
  gelangt  bis  Ende  des  Jahres  noch  nicht  zur  Erledigung.

1.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  In  der  Reichstagsfraktion
der  Fortschrittspartei  siegt,  in  der  Differenz  zwischen  dem  rechten
und  linken  Flügel  der  Partei,  die  letztere  (Eug.  Richter)  mit  33
Stimmen  gegen  13.  Die  Minderheit  tritt  darum  aus  der  Fraktion
nicht  aus,  erläßt  aber  gegen  die  Mehrheit  und  namentlich  gegen
deren  Führer  E.  Richter  eine  geharnischte  Erklärung,

in  der  sie  energisch  ihre  „Erwartung  ausspricht,  daß  der  politische
Standpunkt,  den  sie  einnehme,  auch  innerhalb  der  Reichs-  tagsfraktion  als  ein
vollberechtigter  anerkannt  und  daß  insbesondere  die  Organisation,  die  offizielle
Presse  und  die  Mittel  der  Partei  (von  Richter)  nicht  dazu  verwendet  werden,
  um  unsere  Richtung  zu  bekämpfen  und  zu  unterdrücken“.  Der  bisherige
  Terrorismus  Richters  innerhalb  der  Fortschrittspartei  erscheint  darnach
  zum  mindesten  erschüttert,  wenn  auch  noch  nicht  gebrochen.

Anfang  Dezember.  (Preußen.)  Der  Vorstand  des  „Zentralvereins
  für  Körperpflege  in  Volk  und  Schule“  in  Düsseldorf,  welcher
in  der  verhältnismäßig  kurzen  Zeit  seines  Bestehens  eine  nicht  nur
eifrige,  sondern  auch  schon  erfolgreiche  Tätigkeit  entfaltet  hat,
richtet  das  Gesuch  an  das  Abg.-Haus:

„es  wolle  die  kgl.  Regierung  ersuchen,  nach  dem  Vorbilde  der  Unterrichtsverwaltung
  von  Elsaß-Lothringen  eine  Kommission  von  Ärzten
behufs  Erstattung  eines  Gutachtens  über  das  höhere  Schulwesen  einzusehen,
um  auf  Grund  desselben  die  genügenden  Maßnahmen  zur  Verhütung
einer  für  die  gebildete  Jugend  Deutschlands  immer  drohender  werdenden
Gefahr  des  körperlichen  Rückgangs  mit  all  seinen  traurigen  Folgen  zu  treffen.“

In  der  sehr  nachdrücklichen  Motivierung  wird  gesagt:  Alle
diese  und  viele  andere  Symptome  bestätigen  vollauf  die  Meinung  derer
welche  in  dem  herrschenden,  fast  einzig  und  allein  die  Pflege  des  Geistes  berücksichtigenden
  Erziehungssystem  eine  große  Gefahr  für  die  Zukunft  unseres
ganzen  Vaterlandes  erblicken;  denn  es  bedarf  keiner  Ausführung,  daß  es
für  ein  Volk  aufs  tiefste  zu  beklagen  ist,  wenn  es  den  höher  gebildeten
Ständen,  deren  verantwortliche  Stellung  im  modernen  Staatsleben  besondere
Energie  verlangt,  immer  mehr  an  der  zur  Lösung  ihrer  schweren  Aufgaben
notwendigen  frischen  und  mutigen  Tatkraft  sowie  an  der  damit  zusammenhängenden
  selbstvergessenen  Aufopferungsfähigkeit  zu  fehlen  anfängt,  und
wenn  sie  schließlich  der  Verweichlichung  und  unmännlichen  Schwäche  anheimzufallen
  drohen.  Man  täusche  sich  nicht!  Einstweilen  hat  die  Armee
        <pb n="260" />
        224  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Anf.  Dez.)

durch  die  „allgemeine  Wehrpflicht"  uns  vor  größerem  Übel  bewahrt;  aber
ihre  Heilkraft  wird  mit  der  Zeit  nicht  ausreichen,  wenn  ihr  die  Schule  nicht
ernstlich  und  in  vollem  Maße  entgegenkommt.  Um  die  Wirkung  unseres
Schulwesens  in  seiner  ganzen  Bedeutung  zu  würdigen,  muß  man  nicht  nur
Jahrzehnte,  sondern  Jahrhunderte  weit  in  die  Zukunft  sehen.  —  Die  Direktoren-Konferenzen,
  deren  Milglieder  durch  das  hohe  Pflichtgefühl  für  die
Erfüllung  der  an  sie  gestellten  Anforderungen  getrieben  werden,  verlangen
unter  der  Billigung  der  Provinzial-Schulkollegien  nach  wie  vor  32  und
mehr  Schulstunden  und  außerdem  bis  zu  24  Arbeitsstunden.  Bedenkt  man,
daß  die  häuslichen  Aufgaben  in  Wahrheit  den  gewissenhaften  Schüler
meistens  längere  Zeit  an  Stuhl  und  Zimmer  fesseln,  als  für  dieselben  angesetzt
  ist,  so  beansprucht  also  die  Schule  in  maximo  ca.  60  Stunden  geistiger
Arbeit  wöchentlich  (d.  h.  10  Stunden  täglich),  während  sie  für  die  körperliche
  Ausbildung  nur  2  Turnstunden  festsetzt,  von  denen  erfahrungsmäßig
an  manchen  Orten  nur  ein  bescheidener  Teil  zur  Ausführung  gelangt.  trotz
der  bekannten  Allerhöchsten  Kabinetsordre  vom  6.  Juni  1842  über  die
Wiedereinführung  des  Turnens  und  vieler  spätern  Verfügungen  und  Verordnungen.
  Schon  dieses  schreiende  Mißverhältnis  in  der  Stundenzahl  muß
die  Jugend  mit  einer  höchst  bedenklichen  Geringschätzung  des  Wertes  körperlicher
  Wohlfahrt  erfüllen,  beziehungsweise  sie  an  die  Vernachlässigung  desselben
  gewöhnen.  Der  Einwand,  daß  täglich  so  und  so  viel  Zeit  von  der
Schule  nicht  in  Anspruch  genommen  und  für  die  körperliche  Entwicklung
freigelassen  werde,  ist  nicht  geeignet,  unsere  Besorgnis  auch  nur  im  geringsten
zu  zerstreuen,  denn  wir  wissen  sehr  wohl,  daß  der  Schüler  nur  einen  höchst
kleinen  Teil  dieser  „freien  Zeit“  zu  heilsamen  Leibesübungen  und  ausgiebigen
  Spielen  im  Freien  wirklich  verwenden  kann,  weil  ihm  derselbe  durch
Vormittags-  und  Nachmittags-Unterricht,  durch  häusliche  Arbeiten,  durch
Nachhilfe-  und  sonstige  Privatstunden,  durch  Mahlzeiten,  durch  Witterung,
durch  Dunkelheit  und  durch  die  Entfernung  der  allenfalls  vorhandenen  Spielplätze
  vollständig  zerstückelt  und  somit  fast  illusorisch  gemacht  wird.  Die
tatsächliche  Folge  hiervon  ist,  daß  unsere  Jugend  ihre  herrlichen  Spiele
verlernt  hat,  und  daß  die  so  förderliche  Bewegung  in  freier  Luft  geradezu
verkümmert,  sodaß  in  leider  allzu  vielen  Fällen  anstatt  eines  naturwüchsigen
rüstigen  Jünglings  eine  „welke  Treibhauspflanze'  großgezogen  wird.  Da
geistige  Arbeit  für  den  Körper  bekanntlich  die  verzehrendste  ist,  so  wäre  es
nur  billig,  wenn  die  Schüler"  ebenso  wie  die  „jugendlichen  Fabrikarbeiter“
vor  der  Überschreitung  einer  genau  bestimmten  Stundenzahl  gesetzlich  geschützt
  würden.  —  Hat  nun  auch  der  vortreffliche    Erlaß  des  Hrn.  Kultusministers
  v.  Goßler  mit  Hoffnung  und  Dankbarkeit  erfüllt,  so  kann  es  doch
keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  selbst  diese  wohlmeinende  Verfügung  eines
weitschauenden  Ministers  niemals  die  erhoffte  Wirkung  äußern  kann,  wenn
die  Schule  fortfährt,  einen  so  unverhältnißmäßigen  Teil  der  Zeit  für  die
rein  geistige  Erziehung  in  Anspruch  zu  nehmen.  Der  beste  Wille  wird  an
der  Unmöglichkeit  der  Ausführung  scheitern:  die  Schüler  werden  zu  Spielen
nicht  aufgelegt  sein,  den  meisten  Lehrern  wird  wie  bisher  alle  Lust  und
Fähigkeit  fehlen,  in  der  von  uns  ersehnten  Art  „mit  der  Jugend  zu  leben“,

die  Eltern  werden  glauben,  ihre  Pflicht  gegen  die  Kinder  erfüllt  zu  haben,
wenn  sie  dieselben  zum  Fleiße  antreiben,  und  die  Gemeinden  werden  die
Bewilligung  der  Mittel  zur  Herstellung  von  Spielplätzen,  Vermehrung  der
bezüglichen  Lehrkräfte,  Unterstützung  von  Schülerfahrten  u.  dgl.  als  zwecklos
verweigern.  Mit  Einem  Worte:  Es  wird  alles  beim  alten  bleiben,  und
unsere  Blicke  werden  nicht  aufhören,  neidisch  und  voll  Unmut  über  unser
Erziehungswesen  zu  dem  weltbeherrschenden  Volke  der  Engländer  zu  schweifen,
während  wir  doch  das  Material  in  uns  haben,  eine  „Jugenderziehung“  aus-
        <pb n="261" />
        Das  drulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  2  -ö.)  225

Kbilden,  die  für  alle  Völler  das  unerreichbare  Vorbild  abgeben  könnte!  —
Den  einzigen    Ausweg,  endlich  aus  dieser  unerträglichen  Zwangslage  herauszukommen,
  hat  uns  das  Vorgehen  der  Unterrichtsverwaltung  Elsaß-Lothringens
  gezeigt,  indem  sie,  unbekümmert  um  die  Bildungsideale  und  Herzenswünsche
  der  verschiedenen  Schulen,  die  Frage  ausstellte:  Welches  Durchschnittsmaß
  geistiger  Arbeit  („Sitzstunden“)  man  dem  in  der  Entwicklung  begriffenen
  Menschen  auf  den  verschiedenen  Altersstufen  täglich  zumuten  kann  und
darf!  Gerade  die  Verminderung  der  Lehr-  und  Lernstunden  und  die  Vermehrung
  der  für  kräftigende  Leibesübung  und  freie  Spiele  erforderlichen
Zeit,  sowie  deren  organisierte  Verwertung  halten  wir  im  Einklange  mit
unserm  Herrn  Kultusminister  für  den  allerwichtigsten  Punkt  in  der  ganzen
Schulhygieine,  wichtiger  wie  die  Verbesserung  der  Tische  und  Bänke,  der
Beleuchtung  u.  dgl."

2.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  die  von  ihm
vor  der  Vertagung  für  die  Vorberatung  des  Unfall-  und  des
Kranken-Versicherungs--Gesetz-  entwurfes  eingesetzte  Kommission  nimmt
ihre  Arbeiten  wieder  auf  und  beschließt,  zunächst  das  Krankenversicherungsgesetz
  in  Verhandlung  zu  nehmen  und  zwar  für  sich  und
abgesehen  von  seinem  Zusammenhange  mit  einem  Unfallversicherungs-Gesetz.


3.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  Fürst
Bismarck  trifft  von  Varzin  wieder  in  Berlin  ein,  um  sich  an  den
Verhandlungen  des  Reichstags  und  des  preußischen  Landtags  zu
beteiligen.

4.  Dezember.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  der  eine  der  beiden
nordschleswig'schen  Abgeordneten,  Hörlück,  verweigert  neuerdings  die
Ableistung  des  vorgeschriebenen  Verfassungseides  und  zwar  ausdrücklich
  als  Protest,  Namens  seiner  Wähler,  gegen  die  Einverleibung
Nordschleswigs  in  den  preußischen  Staat.  Sein  Mandat  ist  damit
hingefallen  und  erledigt.

4.  Dezember.  (Bayern.)  Der  König  spendet  den  durch  die
Wassernot  vom  November  schwer  Beschädigten  in  der  Pfalz  und
Unterfranken  die  wahrhaft  königliche  Gabe  von  40.000  Mark  aus  seiner
Privatschatulle.

4.  Dezember.  (Elsaß-Lothringen.)  Die  Voruntersuchung
gegen  die  einer  betrügerischen  Entziehung  junger  Leute  vom  Militärdienste
  Angeklagten  ist  abgeschlossen.  Dieselbe  hat  ergeben,  daß  das
schändliche  Gewerbe  sich  weithin  nach  Deutschland  verzweigte  und
daß  selbst  Militär-  Ärzte  sich  nicht  entblödet  hatten,  an  demselben
Teil  zu  nehmen.

5.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  weist  einen
Antrag  auf  Entschädigung  unschuldig  Verurteilter  an  eine  Com-Schulthess.

  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  15
        <pb n="262" />
        226  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  5.-6.)

mission  von  14  Mitgliedern.  Die  Erklärung  des  Regierungsver—
treters  läßt  aber  darüber  keinen  Zweifel,  daß  die  Regierung  sehr
wenig  geneigt  ist,  dem  Antrag  entgegen  zu  kommen.

5.  Dezember.  (Hamburg.)  Ein  Schreiben  des  Reichskanzlers
  an  den  Senat  erklärt  die  Ansicht  desselben,  Hamburg  sei  dem
Reiche  gegenüber  verpflichtet,  den  Zollkanal  in  der  vorgeschlagenen
Ausdehnung  und  mit  dem  dadurch  bedingten  großen  Kostenaufwande
herzustellen,  für  irrig.  Der  Senat  zieht  in  Folge  davon  seinen  diesfälligen
  Antrag  an  die  Bürgerschaft  wieder  zurück.

6.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Der  Reichskanzler  läßt
dem  Reichstag  einen  Rechenschaftsbericht  bez.  des  über  Berlin,  Hamburg
  und  Leipzig  und  die  Umgegend  dieser  Städte  verhängten  kleinen
Belagerungszustandes  zugehen.

Derselbe  entrollt  ein  sehr  düsteres  Bild  von  den  herrschenden  sozialpolitischen
  Zuständen.  Vergebens  sucht  man  nach  einem  halbwegs  zuverlässigen
  Symptom  dafür,  daß  die  strengen  und  teilweise  scharfen  Maßregeln
irgendeinen  nennenswerten  Einfluß  auf  die  sozialdemokratische  Bewegung
ausgeübt  hätten.  Man  hat  im  Gegenteil  den  Eindruck,  als  ob  die  betreffenden
  Volkskreise  sich  nach  und  nach  von  dem  Eindruck,  den  der  Erlaß  des
Sozialistengesetzes  und  im  Gefolge  desselben  die  Verhängung  des  sogenannten
kleinen  Belagerungszustandes  ausgeübt  haben,  zu  erholen  begännen.  Ein
Teil  der  lauen  und  halben  Anhänger  der  „Sozialdemokratie  ist  allerdings,
wie  die  Abnahme  der  sozialdemokratischen  Stimmen  bei  den  letzten  Reichstagswahlen
  beweist,  von  der  Bewegung  zurückgeschreckt  worden,  aber  um  so
energischer  scheint  die  Teilnahme  derjenigen  Massen  zu  sein,  weiche  nun  schon
seit  zehn  bis  zwölf  Jahren  das  Heil  des  vierten  Standes  von  der  Umwälzung
  der  bestehenden  Staats-  und  Gesellschaftsverhältnisse  erwarten.  In
dem  auf  Berlin  bezüglichen  Abschnitt  wird  sehr  eingehend  auseinandergesetzt,
mit  welchem  Erfolge  das  im  Anfang  dieses  Jahres  gebilbete  neue  Zentral-Komité
  aufgespürt  und  demnächst  ausgewiesen  worden  ist.  Aber  wenn  man
bedenkt,  daß  der  kleine  Belagerungszustand  in  Berlin  schon  seit  November
1878  in  Kraft  ist,  so  ist  man  kaum  geneigt,  diesen  Erfolgen  große  Anerkennung
  zu  zollen;  man  kann  nicht  umhin,  dem  Erstaunen  darüber  Ausdruck
  zu  geben,  daß  die  Bewegung  immer  von  neuem  dazu  gelangt,  Ersatz
für  die  ausgewiesenen  Führer  zu  beschaffen.  Von  Hamburg  aus  —  und
das  ist  von  besonderem  Interesse  —  wird  konstatiert,  daß  die  gemäßigteren
Elemente  immer  mehr  in  den  Hintergrund  treten  und  die  anarchistischrevolutionäre
  Strömung  die  Oberhand  gewonnen  hat.  Wo  die  Dinge  ein
verhältnismäßig  günstigeres  Aussehen  haben,  wie  in  Leipzig,  wird  seitens
der  Behörden  gleichwohl  darauf  hingewiesen,  daß  die  Aufhebung  der  Ausnahmemaßregeln
  gleichbedeutend  sein  würde  mit  der  Wiederherstellung  des
früheren  Zustandes  und  daß  also  schon  deshalb  die  Nicht-Erneuerung  der
strengsten  Maßregeln,  welche  das  Sozialistengesetz  für  den  Fall  einer  Gefährdung
  der  öffentlichen  Ordnung  zuläßt,  ausgeschlossen  sei.  Im  vorigen
Sommer  verstieg  sich  die  „N.  A.  Ztg"  wohl  einmal  zu  der  Andeutung,  die
neuere  von  dem  Reichskanzler  angedeutete  sozialpolitische  Gesetzgebung  werde
das  Sozialistengesetz  entbehrlich  machen;  der  Rechenschaftsbericht  konstatiert
ausdrücklich,  was  freilich  schon  die  letzten  Reichs-  tagswahlen  gezeigt  haben,
daß  diese  Hoffnungen  getäuscht  worden  sind.  Die  „Prov.-Korr.“  arbeitet
        <pb n="263" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  6.)  227

nach  diesen  Erfahrungen  auch  bereits  auf  die  Erneuerung  des  bald  ablaufenden
  Sozialistengesetzes  hin,  indem  sie  die  Zustände  vor  Erlaß  desselben
in  folgender  Weise  drastisch  ins  Gedächtnis  zurückruft:  Vor  demselben  —
führt  sie  aus  —  wären  die  Sozialdemokraten  geradezu  darauf  ausgegangen.
die  Mitglieder  ihrer  Partei  gänzlich  von  dem  übrigen  Volke  abzusondern.
„Bis  zu  einem  gewissen  Grade  war  das  bereits  gelungen  und  die  Partei
zum  Vaterlande,  zur  Kirche,  ja,  zur  Familie  ihrer  Angehörigen  gemacht
worden.  Mit  Hilfe  von  41  politischen  und  14  gewerblichen  Parteiblättern,
einer  in  35.000  Exemplaren  vertriebenen  illustrierten  Wochenschrift  und
einer  Anzahl  von  Kalendern,  Flugschriften  und  im  sozialistischen  Sinne  zugestutzter
  geschichtlicher  und  bellestristischer  Handbücher  wurde  darauf  hingewirkt,
  daß  der  beste  Teil  unserer  National-Literatur  für  die  sozial-demokratische
  Jüngerschaft  gar  nicht  mehr  in  Betracht  kam  und  daß  dieselbe  die
deutschen  Klassiker  für  bloße  Vorläufer  der  Prediger  des  sogen.  neuen  Evangeliums
  der  Armen  ansehen  lernte.  Wirtschaftlich  wurde  der  Sozialdemokrat
von  den  Kassen  und  Gewerkschaften  seiner  Partei  so  vollständig  abhängig
gemacht,  daß  er  lebenslänglich  an  dieselbe  gebunden  blieb,  —  seine  Erholung
suchte  er  vornehmlich,  wenn  nicht  ausschließlich,  in  von  den  Führern  approbierten,
  mit  dem  publizistischen  Partei-  Apparat  versehenen  Wirts-  häusern
und  Herbergen,  —  für  seine  sonstigen  geselligen  Bedürfnisse  sorgten  sozialistische
  Gesangvereine  und  von  den  Partei-Aus-  schüssen  veranstaltete,  natürlich
  in  den  Dienst  der  Agitation  gestellte  Ausflüge,  Tanzgelegenheiten  und
sonstige  Lustbarkeiten.  Und  damit  auch  das  weibliche  Geschlecht  nicht  leer
ausgehe,  wurden  besondere  sozialistische  Frauen-  und  Mädchenvereine  begründet,
  welche  als  einzige  Einrichtungen  dieser  Art  einen  weitgehenden
Einfluß  übten  und  unter  andern  darauf  hinwirken  sollten,  daß  womöglich
die  Ehen  innerhalb  der  Partei  abgeschlossen  würden.  Soweit  waren  diese
Veranstaltungen  vorgeschritten,  daß  an  einigen  Orten  bereits  sozialistische
Theaterstücke  zur  Aufführung  kamen,  und  daß  im  Winter  1877/78  von  der
Begründung  besonderer  Sozialistentheater  ernstlich  die  Rede  war:  zur  vollständigen
  Ab-  und  Einsperrung  der  sozialistischen  Anhängerschaft  in  einen
fest  geschlossenen  Kreis  fehlte  eigentlich  nur  noch  die  Schule

6.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  In  Folge  der  vorläufigen
  Besprechung  und  des  darauf  ergangenen  Aufrufs  vom  September
l.  J.  treten  ca.  200  angesehene  Männer  aus  allen  Teilen  Deutschlands
  in  Frankfurt  a.  M.  zusammen  und  beschließen  die  Gründung
eines  „deutschen  Kolonialvereins“  mit  dem  Sitze  in  Frankfurt  a.  M.,
konstituieren  sich  als  solchen,  setzen  die  Statuten  fest  und  bestellen

einen  Vorstand,
der  unter  dem  Vorsitze  des  Fürsten  von  Hohenlohe-Langenburg  aus
den  H.H.  R.  v.  Bennigsen,  Brugsch-  Pascha,  gew.  Minister  Friedenthal,
St. v.  Maltzahn,  Miguel,  Ratzel,  G.  Rohlfs  und  v.  Barnbüler  besteht.
Der  Zweck  des  Vereins  wird  in  §  2  der  Statuten  folgendermaßen  präzisiert:
  „Der  deutsche  Kolonialverein  hat  sich  zur  Aufgabe  gestellt,  das  Verständnis
  der  Notwendigkeit,  die  nationale  Arbeit  dem  Gebiete  der  Kolonisation
  zuzuwenden,  in  immer  weitere  Kreise  zu  tragen,  für  die  darauf  gerichteten,
  in  unserem  Vaterland  bisher  getrennt  auftretenden  Bestrebungen
einen  Miltelpunkt  zu  bilden  und  eine  praktische  Lösung  der  Kolonisationsfrage
  anzubahnen.  Zunächst  wird  der  Verein  die  Errichtung  von  Handelsfaktoreien
  als  Ausgangspunkt  für  größere  Unternehmungen  fördern.“  In
der  Debatte  wird  von  allen  Seiten  konstatiert,  daß  der  Verein  sich  nicht

15*
        <pb n="264" />
        228  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  7.)

mit  der  Auswanderungsfrage  und  nicht  mit  der  Anlegung  von  Ackerbaukolonien
  beschäftige,  sondern  zunächst  lediglich  mit  der  Frage  der  Gründung
von  Handelsfaktoreien  an  dazu  geeigneten  Orten  und  zwar  womöglich  mit
Deutschland  eigenen,  wofür  er  die  Hilfe  und  den  Schutz  des  Reichs  vermitteln
  werde.  Zunächst  könne  es  sich  nur  darum  handeln,  dem  deutschen
Handel  und  der  deutschen  Export-Industrie  neue  Absatzwege  zu  erschließen;
später  könne  sich  weiteres  daran  knüpfen;  aber  vorerst  müsse  der  Kaufmann
der  Pionier  für  den  Ackerbauer  sein.  Darüber  dürfe  man  sich  nicht  täuschen,
daß  die  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  stets  die  Hauptmasse  der
deutschen  Auswanderung  an  sich  ziehen  würden.  Miquel  gibt,  um  alle  Irrtümer
  zu  vermeiden,  die  formelle  Erklärung  ab,  daß  das  Komité  bisher
keine  Verbindung  mit  der  Reichsregierung  habe,  auch  nicht  aus  Regierungskreisen
  angeregt  worden  sei,  auch  nicht  pekuniäre  Hilfe  des  Reichs  erwarte,
sondern  nur  eine  solche  Unterstützung,  wie  sie  der  Deutsche  überall  von  seinem
mächtigen  Reiche  verlangen  könne.  Anneke  bemerkt  indeß  dazu,  mit  bloßen
Privatmitteln  lasse  sich  freilich  sehr  wenig  machen;  auf  die  Regierung  müsse
gewirkt  werden,  und  zwar  durch  die  öffentliche  Meinung,  und  Redner  führt
zum  Beweis,  wie  schwer  die  Regierung  daran  gehe,  sein  Projekt  auf  den
nordöstlichen  Teil  der  Insel  Borneo  an;  vor  3  Jahren  hatte  er  die  vollste
Aussicht,  jenen  1.000  Quadratmeilen  großen  Teil  zu  erwerben,  wenn  die
Reichsregierung  nur  erkläre,  es  sei  ihr  genehm.  Fürst  Bismarck  gab  aber
eine  solche  Erklärung  nicht  ab,  das  Projekt  zerschlug  sich  und  heute  haben
die  Engländer  die  Landstrecke  in  Besitz  genommen.

7.  Dezember.  (Bremen.)  Nachdem  die  Einbeziehung  Hamburgs
  in  die  Zolleinheit  des  Reichs  festgestellt  und  angebahnt  ist,
tritt  nun  allmählich  auch  diejenige  Bremens  in  der  Frage  der
Korrektion  der  Unterweser,  welche  dem  Bundesrat  zu  weiterer  Beschlußfassung
  vorliegt  und  durch  welche  die  Seeschiffe  bis  nach  Bremen
  hinauffahren  können,  näher.

Der  große  Plan  der  1874  niedergesetzten  technischen  Reichskommission
zur  Korrektion  der  unteren  Weser,  den  der  Bremer  Oberbaudirektlor  Franzius
ausgearbeitet  hat,  tritt  jetzt  mit  Karten  und  Anschlägen  in  die  Öffentlichkeit.
Er  läuft  darauf  hinaus,  den  größeren  Teil  des  jetzt  bei  Bremerhaven  bleibenden
  Seehandels  von  Bremen  zur  Stadt  heraufzuziehen  oder,  was  für
das  Inland  deutlicher  spricht,  das  wohlfeil  fahrende  Seeschiff  in  der  Mehrzahl
  der  Fälle  um  runde  zehn  Meilen  weiter  landeinwärts  gelangen  zu
lassen.  Da  gleichzeitig  die  Schiffahrt  auf  der  oberen  Weser  durch  Kanalisierung
  der  unteren  Fulda  bis  Kassel  verlängert  werden  soll,  so  handelt  es
sich  hier  um  ein  den  gesamten  deutschen  Westen  interessierendes  Werk.  Es
würde  auf  dem  Kontinent  bisher  einzig  dastehen.  Die  Seine-Korrektion,
welche  Rouen  zu  einer  Art  Seehafen  gemacht  hat,  halten  die  deutschen  Techniker
  nicht  für  ganz  gelungen.  Ihre  Vorbilder  sind  die  Korrektionen  des
Clyde  bis  Glasgow  und  des  Tyne  bis  in  das  Kohlenbecken  von  Newcastle.

Wie dort,  so  soll  nun  für  Bremen  die  Kraft  der  Meeresflut  verwendet  werden,
in  das  Fahrwasser  des  Stromes  bis  zu  dem  Punkte,  aus  welchen  es  vor
allem  ankommt,  auszutiefen  und  tief  zu  erhalten.  Sie  reicht  heute  schon
bis  Bremen  herauf,  aber  gebrochen  durch  zahllose  Hindernisse  in  dem  verwilderten
  Strombett,  darunter  auch  künstliche,  wie  die  angelegten  Buhnen
oder  Schlengen,  welche  nur  orts-  und  teilweise  helfen,  im  Ganzen  aber  eher
schaden.  Statt  ihrer  müssen,  wo  das  Ufer  nicht  von  Natur  gut  ist,  künstliche
  Ufer  durch  Parallelwerke  oder  Leitdämme  angelegt,  außerdem  Spalt-
        <pb n="265" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez  7—11.)  229

ungen  des  Stromes  in  mehrere  Arme  beseitigt,  Sandbänke  weggebaggert
werden  u.  dgl.  m.  Die  Bauzeit  ist  auf  sechs  Jahre,  die  Auslage  auf
dreißig  Millionen  Mark  angenommen.  Über  die  Kostenverteilung  sollen
nunmehr  zwischen  Berlin  und  Bremen  die  Verhandlungen  beginnen.

7—  11.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  Erste  Beratung
  des  von  der  Regierung  ihm  vorgelegten  Etats  für  1883/  84
und  für  1884/85.  Die  vereinigten  Liberalen  beantragen,  gewisse
Teile  des  Etats  wie  alljährlich  einer  Budgetkommission  zu  überweisen,
  aber  nur  Teile  des  Etats  für  1883/84,  nicht  auch  desjenigen
für  1884/85,  die  Konservativen  dagegen,  Teile  beider  nach  dem
Wunsche  der  Regierung  und  des  Bundesrats.  In  der  Debatte  tritt
Finanzminister  Scholz  nachdrücklich  für  zweijährige  Etats  ein,  wofür
sich  drei  preußische  Finanzminister  nach  einander  erklärt  hätten,
während  Bennigsen  sich  dagegen  erklärt,  da  es  wohl  dem  Buchstaben
  der  Reichsverfassung  entsprechen  möge,  aber  entschieden  nicht
dem  Sinne  und  Geiste  derselben  und  nur  geeignet  wäre,  die  Bedeutung
  des  Reichstags,  dessen  Rechte  ohnehin  nicht  allzureichlich
zugemessen  seien,  zu  schmälern.  Schließlich  erklärt  auch  Windthorst,
daß  seine  Partei  für  den  liberalen  Antrag  stimmen  werde,  da  sie
eine  Beratung  des  zweiten  Etats  für  unvereinbar  mit  der  Verfassung
  halte.  Durch  diese  Erklärung  ist  das  Resultat  der  Abstimmung
  entschieden.  Mit  224  gegen  48  (deutsch-konserv.)  Stimmen
wird  nach  dem  liberalen  Antrag  die  Beratung  auch  des  zweiten
Etats  abgelehnt.

Die  Konservativen  (v.  Wedell-Malchow  u.  Gen.)  bringen  den
bereits  angekündigten  Antrag  auf  ergiebige  prozentuale  Besteuerung
der  Börsengeschäfte  ein.  Derselbe  hat  folgenden  Wortlaut  bez.  der
Zeitgeschäfte:

„Wer  an  der  Börse  oder  außerhalb  derselben  für  eigene  oder  fremde
Rechnung  Zeitgeschäfte  macht,  hat  1)  dieselben  spätestens  an  dem  auf  den
Abschluß  folgenden  Tage  in  das  Register  einzutragen,  welches  auf  den  Namen
  der  betreffenden  Person  lautend,  von  der  Steuerbehörde  gegen  Erstattung
der  Kosten  zu  verabfolgen  ist.  Die  Eintragung  muß  unter  fortlaufender
Nummer  den  Tag  des  Abschlusses,  den  Namen  des  Mitkontrahenten,  den
Gegenstand  des  Geschäfts,  dessen  Wert  und  Zeit  der  Erfüllung  nachweisen;
2)  derselbe  ist  ferner  verpflichtet,  die  empfangenen  Schlußnoten  und  sonstigen
Schriftstücke  über  den  Abschluß  oder  die  Prolongation  des  Geschäfts  oder
deren  Bedingungen  zwei  Jahre  lang  aufzubewahren  und  dieselben  ebenso
wie  das  Register  jederzeit  den  im  §  27  bezeichneten  Beamten  auf  deren
Verlangen  zur  Einsicht  und  zur  Vernichtung  der  Stempelmarken  vorzulegen.
Die  näheren  Vorschriften  über  die  Einrichtung  und  Führung  der  Register
erläßt  der  Bundesrat.  An  Stelle  der  laufenden  Nr.  4  des  Tarifs  tritt
nachfolgende  Bestimmung:  Zeitgeschäfte,  Schlußnoten  und  Rechnungen.
A.  Zwei  Zehntel  vom  Tausend  auf  Zeit  abgeschlossene  Kauf-,  Rückkauf-,
        <pb n="266" />
        230  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  10.)

Tausch-  oder  Lieferungsgeschäfte  über  Wechsel,  ausländische  Banknoten  oder
ausländisches  Papiergeld,  ferner  über  Aktien,  Staats-  oder  andere  für  den
Handelsverkehr  bestimmte  Wertpapiere  oder  Mengen  von  solchen  Sachen  oder
Waren  jeder  Art,  die  nach  Gewicht,  Maß  oder  Zahl  gehandelt  zu  werden
pflegen,  sowie  die  Prolongation  solcher  Geschäfte.  B.  Schlußnoten,  Schlußzettel,
  Abschriften  und  Auszüge  ans  Tage-  oder  Geschäftsbüchern,  Schlußscheine,
  Schlußbriefe  oder  sonstige  von  einem  oder  mehreren  Kontrahenten,
Kommissionären,  Maklern  oder  Unterhändlern  im  Bundesgebiete  ausgestellte
Schriftstücke  über  Abschluß  oder  Prolongation  oder  Bedingungen  des  Abschlusses
  oder  Prolongation  eines  nicht  unter  Lit.  A  fallenden  Kauf-,  Rückkauf-,
  Tausch-  oder  Lieferungsgeschäfts,  welches  Wechsel,  ausländische  Banknoten
  oder  ausländisches  Papiergeld,  ferner  Aktien,  Staats-  oder  andere  für
den  Handelsverkehr  bestimmte  Wertpapiere  oder  Mengen  von  solchen  Sachen
oder  Waren  jeder  Art,  die  nach  Gewicht,  Maß  odet  Zahl  gehandelt  zu
werden  pflegen,  zum  Gegenstande  hat:  20  Pfennige.  C.  Rechnungen,  Quittungen,
  Noten,  Geschäftsbücher-Auszüge  und  sonstige  Verechnungen  bestehender
  oder  aus  ausgeglichener  Guthaben  oder  Verpflichtungen,  welche  im  Bundesgebiete
  über  abgeschlossene  oder  prolongierte  Kauf-  oder  anderweitige  Anschaffungs-
  oder  Lieferungs-Geschäfte  über  Wechsel,  ausländische  Banknoten
oder  ausländisches  Papiergeld,  ferner  Aktien,  Staats-  oder  andere  für  den
Handelsverkehr  bestimmte  Wertpapiere  oder  über  die  aus  solchen  Rechtsgeschäften
  hervorgegangenen  Ansprüche  ausgestellt  werden:  20  Pfennige."

Gegen  diesen  Antrag  entwickelt  sich  sofort  eine  energische  Opposition
  seitens  des  gesamten  Handelsstandes,  zu  deren  Organ  sich  die
Handelskammern  machen,  indem  dadurch  nicht  bloß  die  als  so  verderblich
  geschilderte  reine  Börsenspekulation,  sondern  auch  und  zwar
ganz  wesentlich  die  legitimsten  Börsengeschäfte  betroffen  würden.  An
den  Börsen  selbst  ist  die  Entrüstung  eine  so  hochgradige,  daß  z.  B.
in  Dresden  augenblicklich  die  Absetzung  des  Börsensyndikus  Ackermann,
  der  als  konservativer  Reichstagsabgeordneter  den  Antrag  mitunterzeichnet
  hat,  beschlossen  wird.

10.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Die  Generalversammlung
  des  Berliner  Unions-(Protestanten-)  Vereins  erklärt  sich  nachdrücklich
  gegen  die  unter  Dr.  Kalthoffs  Leitung  neugebildete  „kirchliche
  Volkspartei“,  indem  sie  gegen  nur  wenige  Stimmen  eine  Resolution
  beschließt,  durch  welche  sie  erklärt,  „allen  die  landeskirchliche
Gemeinschaft  gefährdenden  reaktionären  wie  radikalen  Parteibestrebungen
  entgegentreten  und  auch  ferner  im  Sinne  der  evangelischen
Union  für  protestantische  Freiheit  und  kirchlichen  Frieden  wirken  zu
wollen“.

10.  Dezember.  (Baden.)  Der  in  Freiburg  abgehaltene  badische
  Handelstag  spricht  sich  einstimmig  für  Aufrechthaltung  der
Goldwährung  und  gegen  die  neuerlichen  Bestrebungen  der  Bimetallisten
  aus  und  erklärt  es  für

„dringend  geboten,  daß  die  Reichsregierung  klar  und  rückhaltlos  ausspreche,
  sie  halte  nach  wie  vor  an  ihrer  bisher  ganz  korrekten  Haltung  fest,
        <pb n="267" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  11.)  231

welche  auch  ihre  Vertreter  auf  der  Pariser  Münzkonferenz  eingenommen
haben,  und  sie  sei  fest  entschlossen,  die  Reichsgoldwährung  nach  dem  Gesetze
vom  9.  Juli  1873  mit  Vorsicht  und  ohne  Überstürzung  aber  völlig  durchzuführen."


11.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  Preußen
bringt  bei  demselben  den  angekündigten  Antrag  auf  Erhöhung  der
Holzzölle  ein  und  zwar  soll  rohes  Bau-  und  Nutzholz  auf  Mark  .  1,80.
per  Festmeter  geschnittenes  auf  Mark 3  per  Festmeter  erhöht  werden.

Die Motive  berufen  sich  zunächst  auf  die  eine  solche  Erhöhung  fordernde
  Revolution  des  Kongresses  deutscher  Forstwirte  zu  Koburg  im  August
dieses  Jahres.  Sodann  behaupten  sie,  daß  seit  der  Aufhebung  der  Holzzölle
  im  Jahre  1865  die  Erträge  der  Staatsforste  zurückgegangen  seien,
führen  aber  hiefür  nur  Preußen  an;  die  Einführung  der  Holzzölle  im  Jahre
1879  habe  sich  noch  nicht  als  genug  wirksam  gegen  die  fremde  Konkurrenz
bewiesen.  Von  1835  bis  1865  seien  die  Forsterträge  von  Mill.  3,23  Mark
bis  auf  10,1 Mark  gestiegen,  von  da  bis  1879/80  auf  7,73. Mark  gesunken.  Die
Zeit  von  1873  bis  1876  weise  allerdings  in  Folge  der  fieberhaften  Anspannung
  der  Industrie  und  der  Bautätigkeit  eine  Steigerung  auf.  „Wenn
nun  auch  die  Jahre  1880/81  und  1881/  82  einen  geringen  Aufschwung  nachweisen
  (Reinertrag  per  Hektare  9,67,  bezw.  10,05  Mark,  so  können  die  Verhältnisse
  doch  auch  jetzt  keineswegs  als  befriedigend  betrachtet  werden,  und
gegenüber  anderen  Zweigen  der  Bodenproduktion  ist  die  Forstwirtschaft  jedenfalls
  in  einer  sehr  ungünstigen  Lage.  Hätte  der  forstliche  Reinertrag  sich
gleichmäßig,  so  wie  es  bis  1865  geschah,  weiter  entwickelt,  so  müßte  derselbe
  gegenwärtig  rund  14  Mark  per  Hektare  betragen.  Die  Reineinnahme
aus  den  Staats-  forsten  würde  dann  um  ca.  11  Millionen  Mark  höher
als  gegenwärtig  sein.“  Für  ganz  Deutschland  sei  der  Ausfall  mit  60  Millionen
  Mark  zu  veranschlagen.  Die  Motive  schreiben  aber  dieses  ungünstige
  Verhältnis  der  Konkurrenz  des  Eisens,  der  Mineralkohle  und  dem
fremden  Import  zu.  Gegen  ersteres  lasse  sich  nicht  ankämpfen,  wohl  aber
gegen  den  fremden  Import.  Hierüber  sagen  die  Motive:  „Daß  im  Wege
des  unbeschränkten  Wettkampfes  dem  deutschen  Erzeugnisse  der  Sieg  nicht
verbleiben  kann,  leuchtet  ein,  wenn  die  schrankenlose  Raubwirtschaft  in  Betracht
  gezogen  wird,  welche  in  denjenigen  drei  Staaten  stattfinden,  die  ihr
Holz  vorzugsweise  auf  den  deutschen  Markt  werfen:  Rußland,  Österreich-Ungarn
  und  Schweden-Norwegen.  Man  hat  sich  damit  zu  beruhigen  gesucht,
  daß  jene  Raubwirtschaft  bald  zur  Erschöpfung  führen  müsse,  wonächst
  Deutschland  den  Markt  unbeschränkt  beherrschen  werde.  Eine  solche
Hoffnung  ist  indessen  trügerisch.  Es  darf  nicht  übersehen  werden,  daß  die
Wasserstraße  der  Memel  allein  ein  Gebiet  aufschließt,  welches  angeblich  den
Umfang  der  preußischen  Monarchie  übertrifft,  und  daß  jede  neu  eröffnete
Kanalstraße  und  jede  neue  Eisenbahnlinie  in  dem  konkurrierenden  Auslande
weitere  Gebiete  der  Waldverwüstung  erschließt.  Bis  der  forstliche  Ruin  dort
vollendet  ist,  würde  Deutschland  unberechenbaren  Schaden  erleiden,  wenn  es
nicht  inzwischen  zur  Abwehr  greifen  sollte.“  Die  Motive  treten  sodann
dem  Einwande  entgegen,  daß  Deutschland  seinen  Holzbedarf  nicht  selbst  decken
könne.  Es  wird  statistisch  nachzuweisen  gesucht,  daß  die  Nutzholzausbeute,
besonders  in  Preußen,  sehr  steigerungsfähig  sei.  Qualitativ  werde  das
fremde  Holz  sogar  vom  deutschen  übertroffen.  Das  russische  und  polnische
Holz  sei  grobjähriger  und  minder  dauerhaft.  Der  Kenner  bezeichne  das
schlechtere  Holz  kurzweg  als  „polnisches  Holz".  Das  inländische  habe  dagegen
  einen  guten  Ruf.  Die  preußische  Kiefer  sei  in  Frankreich  als  „Holz
        <pb n="268" />
        232  Das  deulsche  Reich  und  seine  einzeluen  Glieder.  (Dez.  13.)

von  Taberbrück“  geschätzt,  und  preußisches  Holz  werde  in  Hamburg  mit
polnuischem  gemischt,  um  diesem  ein  besseres  Ansehen  zu  geben.  Ebensowenig
habe  das  österreichische  Holz  einen  Vorzug  vor  dem  inländischen.  Das
schwedische  sei  zwar  feinjähriger,  habe  aber  weniger  starke  Stämme.  Es  sei
ein  Irrtum,  daß  der  Import  Deutschland  vorzugsweise  die  ihm  fehlenden
starken  Hölzer  zuführe.  „Dank  der  konservativen  Wirtschaft  unserer  Vorfahren
  fehlen  uns  die  slarken  Stämme  nicht.  Gerade  die  Mittelstämme  und
die  schwächeren  Hölzer  sind  es,  welche,  obwohl  im  Inlande  massenhaft  erzeugt,
  Deutschland  überschwemmen.  Ein  Hauptgesichtspunkt  bei  der  Normierung
  der  deutschen  Hol##olltarife  muß  es  sein,  dieses  schwächere  und  meist
nicht  besonders  wertvolle  Material  zurückzudrängen.“  Auch  der  Lieblingsgedanke
  des  Kauzlers,  daß  das  Ausland  den  Zoll  trage,  taucht  in  den  Moliven
  auf.  Sie  weisen  hiefür  auf  das  „Handelsblatt  für  Wald-Erzengnisse"
hin,  welches  Fälle  namhaft  mache,  in  deuen  Verträge  über  Lieferung  fremden
  Holzes  mit  der  Klausel  abgeschlossen  wurden,  daß  bei  etwaiger  Erhöhung
des  Holzöolls  die  Differen)  am  Preise  gekürzt  werden  soll.  Ein  anderer
Satzt  der  Motive:  „ein  Vorteil  würde  durch  angemessene  Zollerhöhung  anch
insofern  erreicht  werden,  als  die  Rücksichlnahme  auf  das  Ausland  bei?
gulierung  der  Tarife  auf  den  Staalsbahnen  wenigstens  leilweise  schbinden
könnte“,  erscheint  als  ein  unumwundenes  Geständnis,  daß  Preußen  mit  seinen
Eisenbahntarifen  ebensosehr  Zollpolitik  als  Verkehrspolitik  treibe.

13.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Neichstag:  Windthorst
interpelliert  die  Negierung  über  die  Gründe,  aus  denen  der  Bundesrat
  den  vom  Hause  im  Jannar  mit  233  gegen  125  Stimmen
gefaßten  Beschluß,  welcher  die  Aufhebung  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1874  betreffend  die  Verhinderung  der  unbefugten  Ausübung  von
Kirchenämtern  forderte,  abgelehnt  habe.  v.  Bötticher  verweigert
in  seiner  Antwort  rundweg  eine  solche  Mitteilung,  zu  welcher  weder
der  Bundesrat  noch  der  Reichskanzler  verpflichtet  sei.

Windthyorst  betont,  wie  bedanuerlich  dieser  Bundesratsbeschluß  im
Interesse  der  kirchlichen  Ordnung  sei,  von  wie  wenig  Wohlwollen  und  Rücksicht
  auf  die  Mehrheit  des  Hanses  er  zeuge,  und  daß  danach  der  Bundesrat
nicht  gesonnen  scheine,  Freiheit  des  Kultus  und  der  Gewissen  zu  geslatten.
Staatssekretär  v  Bötticher  erklärt  unter  Widerspruch  im  Zentrum,
der  Bundesrat  sei  allerdings  gesonnen,  Kultus=  und  Gewissensfreiheit  zu
gestatten:  er  erwarte  den  Gegenbeweis.  Der.  Bundesrat  habe  den  Beschluß
des  Reichstags  vom  Jannar  abgelehnt.  Über  die  Motive  der  Ablehnung
könne  der  Reichskanzler  aber  verfassungs  zmäßig  keine  Anskunft  geben,  weder
als  Reichs  kangler,  als  welcher  er  nur  für  Verordnungen  des  Kaisers  verantwortlich
  sei,  noch  als  preußisches  Bundesratsmilglied,  denn  die  einzelnen
Bundesratemitglieder  hätten  nicht  nötig,  ihrem  Votum  stets  die  Gründe
beihnfügen.  Was  würde  man  umgekehrt  sagen,  wenn  Bundesratsmitglieder
das  Präsidium  des  Reichstags  über  des  lehteren  Motive  der  Ablehnung
eines  beschemwukfe  interpellieren  wollten?  Der  Neichskangler  lehne  die
Frage  nach  den  Motiven  des  Bundesratsbeschlusses  nicht  nur  für  diesen
Fall,  sonden  prinzipiell  ab.  Auf  den  Antrag  von  Reichensperger=  Olpe,
dem  die  gesamte  Linke  und  das  Zentrum  beitrelen,  wird  beschlossen,  auf
eine  Verhandlung  über  den  Gegenstand  der  Interpellation  einzugehen.
Reichensperger  behauptet,  daß  die  Aufrage  an  den  Bundesrat  gerichtet
sei  und  von  diesem  hätte  beantworket  werden  müssen.  Auch  der  Reichstag
könne  Regierungsvorlagen  nicht  ohne  Motivierung  zurückweisen.  Das  Ex-
        <pb n="269" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  13.)  233

patriierungsgesetz  sei  ein  Schandfleck  unserer  Gesetzgebung  und  die  Beseitigung
  desselben  eine  Ehre  für  die  Nation.  v.  Schorlemer-=  Alst  wirft  der
Regierung  vor,  bei  anderer  Gelegenheit  weniger  zurückhaltend  mit  der  Veröffentlichung
  von  Voten  gewesen  zu  sein,  und  glaubt  den  zweiten  Teil  der
Rede  des  Staatssekretärs  kürzer  dahin  zusammenfassen  zu  können:  der  Kanzler
hat  es  nicht  gewollt.  Windthorst  vermag  in  dem  Vorgehen  des  Bundesrats
  nur  wenig  Respekt  vor  dem  Reichstag  zu  erblicken.  Eine  Pflicht  zu
antworten,  bestehe  nicht  für  den  Bundesrat,  aber  mit  der  jetzt  beobachteten
Methode  erhöhe  man  nur  den  Schmerz,  den  das  Gesetz  an  sich  schon  verursache.
  Es  wäre  wenigstens  Sache  einer  verständigen  Politik,  in  dieser  Angelegenheit
  eine  Antwort  zu  geben,  wobei  er  besonders  auf  das  Schweigen  des
bayerischen  Bevollmächtigten  hinweist,  dessen  Regierung  im  Bundesrat  ein
Separatvotum  abgegeben  haben  solle.  Dieses  Schweigen  der  Vertreter  mittlerer
  und  kleinerer  Staaten  berühre  um  so  seltsamer,  als  man  nicht  wisse,
ob  dasselbe  auf  den  Willen  oder  das  Können  derselben  zurück-  zuführen  sei.

Damit  ist  die  Interpellation  erledigt.  Am  folgenden  Tage  erklärt  indeß
der  an  diesem  zufällig  nicht  anwesende  bayerische  Bundesbevollmächtigte
  v.  Lerchenfeld  vor  dem  Eintrittt  in  die  Tagesordnung  nachträglich  mit
Schärfe,  daß  die  bayerische  Regierung  gleich  der  Reicheregierung  es  ablehne,
ihr  Votum  über  den  Antrag  Windthorst  vor  dem  Reichslage  zu  motivieren.
Windthorst  und  Häuel  freuen  sich,  daß  überhaupt  eine  derartige  Erklärung
  abgegeben  werde;  leider  führe  nur  immer  die  Reichsregierung  das  Wort,
und  die  Kommissäre  der  einzelnen  Regierungen  träten  zu  sehr  zurück.

Debatte  über  die  Denkschrift  der  Regierung  bez.  der  Ausführung
  des  Sozialistengesetzes  und  die  Aufrechthaltung  des  sog.
kleinen  Belagerungszustandes  in  Berlin,  Hamburg  und  Leipzig.  Die
Sozialdemokraten  beantragen,  die  letztere  Maßregel  durch  eine  Resolution
  als  nicht  ausreichend  begründet  zu  erklären.  Der  Antrag
wird  jedoch  mit  allen  gegen  die  Stimmen  der  Fortschrittspartei,  der
Volkspartei  und  der  Sozial-Demokraten  abgelehnt.

In  der  Debatte  darüber  sucht  v.  Vollmar  (Soz).)  in  längeren  Ausführungen
  nachzuweisen,  daß  das  Sozialistengesetz  der  Sozialdemokratie  keinen
Schaden  gebracht,  daß  die  Sozialdemokratie  vielmehr  an  Zähigkeit  und  Ausdehnung
  nur  gewonnen  habe.  Der  Bericht  sage,  daß  die  sozialdemokratische
Partei  immer  mehr  und  mehr  in  das  revolutionäre  Fahrwasser  gelange.
Man  verwechsle  die  Sozialdemokratie  immer  mit  dem  Sozialismus  Most'-scher
  Richtung:  das  sei  ein  Irrtum.  Die  letztere  Richtung  sei  jakobinisch,
die  Sozialdemokratie  nicht.  Die  Sozialdemokratie  werde  nicht,  wie  die
Denkschrift  sage,  immer  mehr  sozialrevolutionär,  sondern  immer  mehr  revolutionär,
  und  das  sei  die  Folge  des  Sozialistengesetzes,  weil  sie  infolge  desselben
  nur  ungesetzliche,  also  revolutionäre  Mittel  anwenden  müsse,  wenn
sie  an  ihrem  Prinzip  festhalten  wolle.  Redner  appelliert  an  das  eigene  Interesse
  des  Reichstags,  von  dem  Wege  der  Ausnahmegesetze  abzugehen,  denn
die  Zeit  müsse  es  doch  nun  schon  gelehrt  haben,  daß  damit  gegen  die  Sozialdemokratie
  nichts  erreicht  werde,  als  höchstens  der  versteckte  Bürgerkrieg,
der  die  Waffen  der  Sozialdemokratie  gestählt  und  erprobt  habe.  Die  letztere
habe  davon  den  Vorteil,  nicht  ihre  Gegner.  Diese  politische  Aktion  habe
sich  erwiesen  als  der  größte  politische  Fehler,  der  habe  begangen  werden
können.  Verhindern  können  Sie  die  Sozialdemokratie  nicht,  nur  hemmen,
so  lange  bis  der  Damm  bricht.  Sie  werden  uns  überall  finden  auf  dem
Posten,  bereit  zum  Kampf  für  die  Rechte  des  unterdrückten  Volkes“.  Hänel
        <pb n="270" />
        234  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  13.)

(Fortschr.)  hält  die  Darlegungen  der  Denkschrift  auch  nicht  für  ausreichend
und  tadelt  namentlich  die  in  Permanenz  erklärte  Verlängerung  des  Belagerungszustandes,
  die  dem  Geiste  des    Gesetzes  entgegen  sei.  Minister  v.  Puttkamer
  widerspricht  dieser  Auffassung.  Die  Regierungen  haben  über  einige
Zentren  der  Bevölkerung  den  Belagerungszustand  nach  §  28  des  Sozialistengesetzes
  nicht  ohne  zwingende  Not  verhängt;  sie  erhalte  ihn  auch  nicht  ohne
Not  aufrecht.  Wendt  erklärt  Namens  der  Fortschrittspartei,  daß  sie  die
Darlegungen  der  Denkschrift  unzureichend  finde  und  dem  ausnahmslos  sozialdemokratischen
  Antrage,  dies  in  einer  Resolution  auszusprechen,  zustimme.
In  seiner  Heimat,  Hamburg,  werde  das  Sozialistengesetz  durchaus  loyal  ausge-
  führt,  aber  die  Verlängerung  des  Belagerungszustandes  erscheine  nicht  ausreichend
  motiviert.  Staatssekretär  v.  Bötticher  konstatiert,  daß  der
Hamburger  Senat  das  Sozialistengesetz  nicht  anders  ausführe  als  die  anderen
Regierungen.  Czarlinski  (Pole)  bemerkt,  die  Erfahrungen  der  polnischen
Bevölkerung  gestatteten  den  Polen  nicht,  für  Polizeibefugnisse  zur  stimmen.
Grillenberger  (Soz.-Demokr.)  widerspricht  der  Annahme,  daß  das  Sozialistengesetz
  und  der  Belagerungszustand  die  Sozialdemokratie  erheblich  geschwächt
  hätten.  Nach  wie  vor  hätten  die  Arbeiter  kein  Vertrauen  zur  Regierung,
  denn  deren  sog.  Reformmaßnahmen  seien  nur  neue  Ketten  für  die
Arbeiter.  Er  gebe  zu,  daß  jeder  zielbewußte  Sozialdemokrat  Republikaner
sei.  Daraus  folge  aber  noch  nicht  die  Sehnsucht  oder  das  Streben  nach
einer  gewaltsamen  Revolulion.  Namens  der  Fortschrittspartei  erklärt  auch
noch  Richter,  dieselbe  werde  für  den  Antrag  der  Sozialisten  stimmen.  Namens
  des  Zentrums  erklärt  Windthorst,  das  Zentrum  nehme  die  Denkschrift
  ohne  Billigung  oder  Mißbilligung  der  darin  enthaltenen  Tatsachen
zur  Kenntnis  und  werde  gegen  den  Antrag  der  Sozialisten  stimmen.

Die  Debatte  und  das  Resultat  derselben  werden  allgemein  für  bedeutsam
  anerkannt  und  zwar  aus  mehrfachen  Gründen.  Daß  das  Sozialistengesetz
  von  Vorteil  gegen  die  sozialistische  Agitation  war,  ist  doch  außer
Zweifel;  ohne  dieses  Gesetz  würde  die  Einwirkung  der  Sozialdemokratie  auf
das  öffentliche    Leben  noch  eine  ganz  andere  gewesen  sein.  Man  denke  nur
an  die  Verwilderung,  die  vor  dem  Sozialistengesetz  durch  die  sozialistische
Presse  in  die  Bevölkerung  getragen  worden  ist;  diese  Verwilderung  wäre
außerordentlich  gesteigert  worden,  und  sicher  stande  die  sozialdemokratische
Partei  ohne  das  Sozialistengesetz  heute  noch  ganz  anders  da,  als  es  wirklich
der  Fall  ist.  Daß  es  überhaupt  noch  eine  sozialdemokratische  Partei  gibt
und  daß  sie  trotz  dem  Gesetze  sich  zu  erhalten  sucht,  kann  doch  ernstlich  nicht
als  Argument  gegen  das  Gesetz  vorgebracht  werden.  Die  Fortschrittspartei
stellte  sich  entschieden  auf  Seite  der  Sozialdemokraten,  welchem  Beispiele  zu
folgen  sich  das  Zentrum,  wenn  auch  sonst  die  Wege  dieser  beiden  Parteien
nicht  selten  sich  berühren,  hütete.  Das  Zentrum  war  auch  sicherlich  nicht
erbaut,  daß  ein  fortschrittlicher  Redner  die  Sozialdemokraten  und  die  katholischen
  Geistlichen  auf  gleiche  Stufe  stellte,  indem  er  sagte:  „Sind  denn  die
Sozialdemokraten  schlechter  als  die  katholischen  Geistlichen.“  Sehr  interessant
  ist  es,  wie  dann  und  wann  ein  fortschrittlicher  Abgeordneter  sich  vergißt.
  So  verteidigte  ein  fortschrittlicher  Redner  ein  Wahlbündnis  zwischen
Fortschrittspartei  und  Sozialdemokraten  während  der  letzten  Reichstagswahlen,
  obwohl  er  bei  dieser  Wahl  gar  nicht  beteiligt  war;  was  er  hier
also  sagte,  war  nicht  das  Ergebnis  einer  lokalen  Gewinntaktik,  sondern  eine
prinzipielle  Anschauung.  Man  darf  sich  darüber  auch  gar  nicht  wundern,
denn  gegen  dieses  sozialdemokratisch-fortschrittliche  Bündnis  hatten  sich  nur
dort  fortschrittliche  Organe  ausgesprochen,  beziehungsweise  es  in  Abrede  zu
stellen  versucht,  wo  es  ihnen  im  eigenen  Wahlkreis  unbequem  war.  Die
diesbezügliche  fortschrittliche  Erklärung  im  Reichstag  ist  daher  umso  bedeut-
        <pb n="271" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  13.)  235

samer.  Nicht  minder  ist  es  die  Erklärung  eines  fortschrittlichen  Abgeordneten
  (Wendt),  der  sich  als  Republikaner  erklärte  und  für  die  Berechtigung
des  Republikanismus  in  Deutschland  gegenüber  dem  Monarchismus  in  einer
Weise  eintrat,  die  weit  über  die  „berechtigten  Eigentümlichkeiten“  seiner
Heimat  (Hamburg)  hinausging.  Dem  Abg.  Richter  als  Fraktionsvorstand
war  dieses  Bekenntnis  über  Republikanismus  und  Monarchismus  sehr  unbequem,
  und  er  verwahrte  sich  dagegen.  Die  Abstimmung  hat  eine
unmittelbar  praktische  Bedeutung  nicht,  da  dem  Reichstag  ein  Widerspruch
gegen  diese  vom  Bundesrat  beschlossene  Maßregel  so  wenig  zusteht,  wie  die
Genehmigung  derselben.  Indessen  läßt  das  Resultat  der  Abstimmung  einen
ziemlich  sicheren  Schluß  auf  die  Stellung  des  gegenwärtigen  Reichstags  zur
Frage  einer  Verlängerung  der  Gültigkeit  des  Sozialistengesetzes  zu,  und  insofern
  ist  die  Abstimmung  von  sehr  großer  Wichtigkeit.  Das  Gesetz  läuft
bekanntlich  am  30.  September  1884  ab  und  sonach  wird  im  nächsten  Jahr
oder  spätestens  im  Frühjahr  1884  der  Reichstag  vor  die  Frage  der  Erneuerung
  gestellt  werden.  Es  haben  sich  zwar  verschiedene  Redner  dagegen  verwahrt,
  als  ob  die  heutige  Abstimmung  der  Stellung  zur  Frage  der  Erneuerung
  des  Sozialistengesetzes  präjudiziere,  allein  die  Tatsache,  daß  heute  sowohl
  das  Zentrum  als  die  liberale  Vereinigung  gegen  den  Antrag  stimmten,
  eröffnet  doch  ziemlich  sichere  Aussicht,  daß  diese  Parteien  auch  einer
Verlängerung  des  Gesetzes  zur  gegebenen  Zeit  zustimmen  werden;  wenigstens
haben  sie  sich  sehr  gehütet,  sich  im  gegenteiligen  Sinne  zu  verpflichten.

Die  Fortschritts-  und  die  Volkspartei  bringen  gemeinsam  den
Antrag  ein,  den  Reichskanzler  um  die  Vorlegung  eines  Gesetzentwurfes
  noch  in  der  gegenwärtigen  Session  zu  ersuchen,  der  die  Ausfuhrvergütung
  für  Rübenzucker  auf  die  wirklich  bezahlte  Steuer  ermäßige
  und  auch  die  Zuckergewinnung  aus  der  Melasse  einer  angemessenen
  Steuer  unterwerfe.

Der  Reichstag  vertagt  sich  bis  zum  9.  Januar  1883,  ohne  daß
der  Antrag  Wedell-Malchow  u.  Gen.  auf  möglichst  scharfe  Besteuerung
  der  Börsengeschäfte  vorher  noch,  wie  es  die  Konservativen
gewünscht  hätten,  zur  Behandlung  kommen  kann.

13.  Dezember.  (Elsaß-Lothringen.)  In  Metz  bewirbt  sich
der  Tierarzt  Antoine  um  das  durch  Tod  erledigte  Reichstagsmandat
für  die  Stadt  durch  ein  Programm,  das  auf  dem  Standpunkt  des
reinen  Protestes  steht  und  durch  seine  Unverfrorenheit  Aufsehen  macht.
Da  ein  anderer  Kandidat  für  die  Wahl  nicht  auftritt,  so  ist  er  derselben
  zum  voraus  sicher.  Sie  erfolgt  auch  am  18.  ds.  Mts.  mit
großer  Mehrheit.

Das  Urteil  der  deutschen  Presse  über  die  Demonstration  geht  ziemlich
übereinstimmend  dahin:  „So  erfreulich  die  Sicherheit  genannt  werden  darf,
mit  welcher  die  elsaß-lothringische  Regierung  dergleichen  als  Druckschrift
passieren  läßt,  so  erkennt  man  andererseits  aus  diesen  Symptomen,  wie  wenig

das  von  dem  Feldmarschall  Frhrn.  v.  Manteuffel  angenommene  System  der
systematischen  Volkscajolierung.  dort  bisher  gefruchtet  hat.  Die  Elsaß-Lothringer
  sind  unter  Begünstigung  ihrer  materiellen  Interessen  von  der  französischen
  Regierung  stets  hart  und  straff  regiert  worden;  das  jetzige  System
        <pb n="272" />
        236  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  14.)

muß  bei  ihnen  als  Ausdruck  der  Schwäche  angesehen  werden.  Ein  anderes
Band  als  dasjenige  der  ehernen  Tatsache  wird  es  für  die  jetzt  lebenden
Generationen  zwischen  dem  Reichslande  und  dem  Reiche  doch  nicht  geben;
sind  aber  diese  Generationen  einmal  hinüber,  dann  wird  man  auch  ohne  die
dort  jetzt  beliebte  Cajolierung  zum  Ziele  gekommen  sein.  Dieselbe  erschwert
lediglich  den  "altdeutschen“  Elementen  der  Reichslande  das  Dasein;  einen
weiteren  Erfolg  wird  und  kann  sie  nicht  haben.“

14.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  lehnt  den
Antrag  Mecklenburgs  bez.  einer  Revision  des  Zivilehegesetzes  mit
allen  Stimmen  gegen  diejenige  Mecklenburgs  selbst  ab.

Die  ursprüngliche  Eingabe  der  mecklenburgischen  Pastorenkonferenz,
die  eine  Revision  des  Gesetzes  voraussetzte,  war  im  Grunde,  was  Sinn  und
Zweck  der  Eingabe  betrifft,  gegen  die  obligatorische  Zivilehe  gerichtet  und
wollte  wohl  höchstens  die  fakultative  zulassen.  Die  Ausschüsse  des  Bundesrats
  hatten  zuerst  beantragt,  die  Eingabe  einfach  abzulehnen,  weil  keine  Revision
  des  Gesetzes  beabsichtigt  wäre.  Der  Bundesrat  wollte  auch  darüber
in  diesem  Sinne  beschließen.  Als  aber  Mecklenburg  den  Antrag  zu  dem
seinigen  machte,  wurde  derselbe  zur  sachlichen  Erörterung  an  die  Ausschüsse
zurückgewiesen.  Diese  beantragten  darauf  die  Ablehnung  namemtlich  aus  den
schon  angeführten  Gründen,  mit  dem  Hinweis,  daß  gar  keine  Verminderung
in  der  Erfüllung  der  kirchlichen  Pflichten  stattgefunden  habe,  die  ausschließlichen
  Ziviltrauungen  in  verhältnismäßig  geringer  Zahl  stattfänden.  Es
wurde  aber  außerdem  auch  noch  hervorgehoben,  daß  die  Errichtung  sowie
die  Wirksamkeit  der  Standesämter  gar  keine  Schwierigkeiten  bereitet  hätten,
die  von  Mecklenburg  angeführten  Gründe  auch  sich  auf  diejenigen  beschränkten,
  die  von  denselben  schon  früher  vor  dem  Erlaß  des  Zivilehegesetzes  geltend
  gemacht  waren,  sich  aber  nicht  verwirklicht  hätten.  Der  Bericht  des
Aus-  schusses  wird  mündlich  erstattet,  und  der  Bundesrat  beschließt  demgemäß,
also  auf  Grund  dieses  Berichtes,  die  Ablehnung  der  fraglichen  Eingabe.

14.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Die  für  das  Unfallund
  Krankengesetz  niedergesetzte  Reichstagskommission  beendigt  die
erste  Lesung  des  Krankengesetzentwurfes  und  beschließt,  eine  zweite
Lesung  vorzunehmen.  Da  die  Kommission  beschlossen  hat,  den  Gesetz-Entwurf
  von  jedem  Zusammenhange  mit  dem  Unfallgesetzentwurfe
loszulösen  und  ganz  selbständig  zu  behandeln,  so  war  die  Beratung
eine  sehr  einläßliche  und  die  zweite  Beratung  droht  sich  noch  umfangreicher
  zu  gestalten.  Erst  nachher  soll  auch  der  Unfallgesetzentwurf
  in  Behandlung  genommen  werden.  Die  Hoffnung,  daß
beide  Gesetze  noch  in  dieser  Session  des  Reichstags  zur  Beratung
und  Erledigung  kommen  möchten,  ist  daher  bereits  allseitig  aufgegeben
  und  man  wird  froh  sein  müssen,  wenn  das  nur  bezüglich
des  Krankengesetzes  der  Fall  sein  wird.

Die  Reichstagskommission  für  die  Gewerbeordnung  beschließt
mit  11  (konser.  und  klerik.)  gegen  8  Stimmen,  die  Einführung  obligatorischer
  Arbeitsbücher  auch  für  die  erwachsenen  männlichen  Arbeiter
  zu  beantragen.
        <pb n="273" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  15.)  237

140  konserv.,  ultram.  und  welfische  Reichstagsabgeordnete
haben  einen  Antrag  unterzeichnet  bez.  der  Haltung  von  Lehrlingen,
der  die  Einführung  von  Zwangsinnungen  auf  indirektem  Wege
herbeiführen  soll.

15.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Zusammentritt  des
deutschen  Handelstages  in  Berlin.  Der  Staatsminister  v.  Bötticher
begrüßt  ihn  namens  des  Reichskanzlers  in  einer  sehr  wohlwollenden
  Rede.  Der  Handelstag  spricht  sich  fast  einstimmig  gegen  den
Antrag  der  Konservativen  v.  Wedell-Walchow  u.  Gen.  im  Reichstag
auf  prozentuale  Besteuerung  der  Börsengeschäfte,  namentlich  der
sog.  Zeitgeschäfte  als  gegen  eine  für  alle  Klassen  schädliche  Maßregel
  und  in  einer  andern  Resolution  für  eine  Revision  des  bestehenden
  Stempelgesetzes  von  1881  aus.

15—16.  Dezember.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Erste  Beratung
der  Regierungsvorlage  betr.  Aufhebung  der  vier  untersten  Stufen
der  Klassensteuer  und  Deckung  des  dadurch  entstehenden  Ausfalls
durch  eine  sog.  Lizenzsteuer  auf  Tabakfabrikate  und  Getränke.  Für
die  Aufhebung  der  untersten  2,  3  oder  4  Stufen  der  Klassensteuer
sprechen  sich  so  ziemlich  alle  Parteien,  für  die  vorgeschlagene  Lizenzsteuer
  spricht  sich  dagegen  in  Wahrheit  keine  Partei,  nicht  einmal
die  konservative  rückhaltslos,  aus.  Die  nationalliberale  Partei  verlangt
  ihrerseits  als  Deckung  die  Rücknahme  der  Steuererlasse  der
beiden  letzten  Jahre,  des  dauernden  und  des  einmaligen,  jedenfalls
aber  des  letztern.  Die  Vorlage  wird  schließlich  an  eine  Kommission
von  21  Mitgliedern  gewiesen.

In  der  Debatte  tritt  der  Finanzminister  Scholz  entschieden  für
die  Vorlage  der  Regierung  ein.  Er  beklagt  zunächst,  daß  die  öffentliche
Meinung  den  Gesetzentwurf  unter  dem  durchaus  falschen  Namen  „Licenzsteuer“
  bereits  so  lebhaft  bekämpft  habe.  Diese  Vorlage.  obgleich  nur  ein
Glied  der  von  der  Regierung  geplanten  Steuerreformen,  sei  an  sich  doch  ein
vollständiges  Ganzes.  Sie  biete  die  Mittel  zur  Beseitigung  eines  großen
sozialen  Übels,  welches  durch  die  große  amtlich  festgestellte  Zahl  der  Exekutionen,
  namentlich  der  fruchtlos  verlaufenden,  beleuchtet  werde.  Die  Regierung
  liebe  die  Theorie  des  Vacuums  und  der  Steuererlasse  um  den  Preis
des  Defizits  durchaus  nicht,  aber  an  den  bisherigen  Erlassen  müsse  sie  festhalten.
  Da  der  Reichstag  das  Tabakmonopol  abgelehnt  habe  und  die  Regierung
  dieses  demnächst  nicht  wieder  zu  beantragen  gedenke,  müsse  sie  andere,
  allerdings  minder  gute  Ersatzmittel  für  den  durch  den  Gesetzentwurf
beabsichtigten  Ausfall  an  Klassensteuer  vorschlagen.  Auch  im  Reiche  soll
eine  Konsumsteuer  von  Tabak  und  Spirituosen,  und  zwar  unmittelbar  an
der  Brücke,  bei  dem  Übergange  dieser  Artikel  in  den  Konsum,  erhoben  werden.
  Eine  jetzt  vorgenommene  Reform  der  direkten  Steuern  würde  die
Steuerreform  im  Reiche  durch  Konsolidierung  der  indirekten  Steuern  erschweren.
  „Ich  bin  nicht  der  Ansicht  Bitters.  daß  die  direkten  Steuern  das
        <pb n="274" />
        238  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  15.)

Rückgrat  unseres  Steuersystems  sind.  Das  Reich  nicht  nur  durch  stille  Liebe,
sondern  auch  durch  materielle  Bänder  zusammenzuhalten,  ist  nationale  Politik.“
  (Beifall  rechts).  v.  Schorlemer-Alst  (ultram.)  spricht  gegen  die
Vorlage;  das  Brückengeld  sei  eine  ungeeignete  Steuerreform,  Steuern  kein
erfreuliches  Einheitsband.  Der  Sprung  von  der  völligen  Steuerfreiheit  zu
einer  Steuer  von  18  Mark  bei  1.201  Mark  Einkommen  sei  zu  groß.  Die  fiktive
Einschätzung  in  den  vier  untersten  Stufen  schütze  das  Wahlrecht  dieser  armen
Volksklassen  nicht.  Die  Lizenzsteuer  treffe  vorzugsweise  den  armen  Mann.
Er  und  seine  Freunde  würden  keine  neuen  Steuern  bewilligen,  bevor  nicht
wichtigere  Steuern,  namentlich  die  Börsensteuer,  eingeführt  seien.  Zur
Deckung  des  Ausfalls  könne  man  auf  die  beiden  Steuererlasse  zurückgreifen.

v. Rauchhaupt  (konserv.)  beschuldigt  die  Liberalen,  durch  Aufhebung  der
Mahl-  und  Schlachtsteuer  die  vielen  Exekutionen  in  den  Städten  hervorgerufen
  zu  haben,  die  auf  dem  Lande  fast  ganz  unbekannt  seien.  Abbröckelungen
  von  den  direkten  Steuern,  die  immer  noch  145  Millionen  einbringen,
könne  er  nicht  billigen.  Er  bedauere,  daß  der  Finanzminister  von  dem  Reformplan
  nur  wenig  enthüllt  und  dadurch  die  Stellung  der  Konservativen
zur  Regierung  erschwert  und  über  die  Börsensteuer  absolut  geschwiegen  habe.
Der  Aufhebung  der  vier  unteren  Klassensteuerstufen  würde  seine  Partei  zustimmen,
  die  Frage  der  Deckung  des  Ausfalles  halte  sie  für  diskutabel,  sowohl
  was  die  Verwendung  der  bisherigen  Steuererlasse  als  auch  was  die
Lizenzsteuer  anbelange,  über  welche  die  Meinungen  in  seiner  Partei  geteilt
seien.  Er  schließt  mit  einer  mit  besonderem  Nachdruck  vorgetragenen  Erklärung,
  wonach  seine  Partei  die  Beratung  dieses  Gesetzes  nicht  als  ein
Kampffeld  betrachte,  um  Einfluß  auf  die  Regierung  zu  gewinnen,  sie  behalte
sich  aber  auch  genau  wie  jede  andere  Partei  das  Recht  der  freien  Kritik  und
Entscheidung  über  Regierungsvorlagen  vor.  v.  Bennigsen  (nat.-lib.)  zieht
als  letzter  Redner  zunächst  das  Resumé  der  zweitägigen  Debatte,  deren
ruhiger  und  sachlicher  Verlauf  sich  vorteilhaft  von  den  meisten  Verhandlungen
  der  letzten  Jahre  unterscheide.  Die  Lizenzsteuer,  das  sei  klar,  werde
mit  großer  Majorität  abgelehnt  werden,  denn  selbst  die  konservativen  Redner
haben  nur  mit  großen  Einschränkungen  und  mit  halbem  Herzen  für  dieselbe
gesprochen.  Das  bemerkenswerte  Resultat  sei  aber  zu  verzeichnen,  daß  alle
Parteien  mit  der  Aufhebung  einiger  Klassensteuerstufen  einverstanden  seien
und  eine  Reform  der  direkten  Steuern  verlangen.  Diese  Tatsache  könne
die  Regierung,  wie  sie  auch  sonst  dem  Parlamentarismus  gegenüberstehen
möge,  nicht  ignorieren;  umsoweniger,  als  man  im  Lande  die  gesetzgeberische
Impotenz  nicht  begreife  und  für  das  unfruchtbare  Gezänk  der  letzten  Jahre
Regierung  und  Parlament  gleichmäßig  verantworllich  mache.  Es  lasse  sich
schon  in  dieser  Session  die  Aufhebung  mindestens  der  zwei  untersten  Stufen
der  Klassensteuer,  sowie  eine  gerechtere  Skala  der  nächsten  Stufen  erreichen.
Die  Deckung  müsse  durch  die  bisherigen  Steuererlasse  erfolgen.  In  den
nächsten  Sessionen  werde  dann  eine  weitere  Reform  der  direkten  Besteuerung
mit  stärkerer  Heranziehung  der  wohlhabenderen  Klassen,  mit  anderem  Einschätzungsverfahren
  und  Deklaration,  ähnlich  wie  Wagner  vorgeschlagen,  zu
erfolgen  haben.

Die  Unterichtskommission  beschließt  mit  10  (ultram.  u.  kons.)
gegen  8  (lib.  u.  freikons.)  Stimmen,  die  Petition  einiger  katholischer
Einwohner  des  Schulbezirks  Beyenburg  gegen  die  dortige  Simultanschule
  der  Regierung  zur  Berücksichtigung  zu  überweisen,  obgleich
der  Regierungskommissär  die  Notwendigkeit  und  den  rechtlichen  Bestand
  derselben  nachdrücklich  darlegt.
        <pb n="275" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  15.-  17.)  239

Wie  im  Reichstage  in  Sachen  der  Gewerbeordnung  etc.,  so  geht  auch
im  preuß.  Abg-Hause  die  reaktionäre  Strömung  bereits  weit  über  die  Tendenzen
  der  Regierung  hinaus.

15.  Dezember.  (Elsaß-Lothringen.)  Die  von  der  Regierung
  bez.  der  bisherigen  Gebahrung  und  der  hieraus  erwachsenen
finanziellen  Lage  der  Straßburger  Tabakmanufaktur  angeordnete
Untersuchung  scheint  geschlossen  zu  sein.  Der  bisherige  Direktor
Roller  wird  seiner  Stelle  enthoben  und  der  Tabakfabrikant  Langel
an  seine  Stelle  gesetzt.  Die  alte  französische  Fabrikations-  und  Verkaufsmanier
  scheint  wieder  eingeführt  werden  zu  wollen.  Jedenfalls
ist  die  versuchte  Konkurrenz  mit  der  deutschen  privaten  Manufaktur
aufgegeben.

16.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Graf  Herbert  Bismarck
besucht  Wien  und  wird  vom  Grafen  Kalnoky  empfangen,  wie  er
14  Tage  vorher  in  England  gewesen  und  von  Lord  Granville  empfangen
  worden  war,  beidemal  kaum  in  bloßen  Privatinteressen.
Gleichzeitig  beginnen  die  offiziösen  deutschen  und  österreichischen
Blätter,  in  der  allgemeinen  Debatte  über  das  österreichisch-deutsche
Bündnis,  die  seither  immer  noch  lebhaft  fortgegangen  ist,  abzuwiegeln.

Was  der  deutsche  Reichskanzler  durch  die  Erörterungen,  zu  denen  er
unzweifelhaft  den  Anstoß  gegeben,  eigentlich  bezweckt  hat,  ob  einen  Wink
nach  Rußland  oder  nach  Österreich  oder  noch  nach  anderen  Seiten  hin,  ist  unklar
  geblieben.  Am  wahrscheinlichsten  ist  es  nachgerade  geworden,  daß  es
vorzugsweise  gewissen  Staatsmännern  und  gewissen  Strömungen  in  Österreich
  galt  und  daß  dieses  gewarnt  werden  sollte,  bei  der  Stange  zu  bleiben.
Jedenfalls  nimmt  man  an,  daß  er  seinen  Zweck  erreicht  habe  und  daß  daher
  jetzt  wieder  abgewiegelt  werden  könne.

17.  Dezember.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Nat.-Liberalen
bringen  bei  demselben  den  Antrag  ein,  die  Staatsregierung  um
baldigste  Vorlage  eines  Gesetzentwurfes  zu  ersuchen,  durch  welchen
1)  der  Stempel  für  Kaufverträge  über  inländische  Grundstücke  und
Grundgerechtigkeiten  von  1%,  2)  der  Stempel  für  Pacht-  und  Mietverträge
  von  1/3 %  angemessen  ermäßigt,  und  3)  der  Stempel  für
Verträge,  welche  die  Übertragung  eines  bestehenden  Pacht-  und
Mietverhältnisses  auf  eine  andere  Person  als  Pächter  oder  Mieter
zum  Gegenstande  haben,  auf  1½  Mark  bestimmt  werde.

Als  Gründe  hierzu  führen  die  Antragsteller  gleichmäßige  Verminderung
  der  Belastung  des  ländlichen  und  städtischen  Grundbesitzes,  und  Beseitigung
  der  Ungewißheit  und  Ungleichheit  bezüglich  der  Höhe  des  zu  solchen
Verträgen  zu  verwendenden  Stempels  an.  Der  Antrag  hat  insofern  besonderes
  Interesse,  als  er  der  erste  positive  Schritt  und  zwar  von  nationalliberaler
  Seite  zur  Entlastung  des  Grundbesitzes  ist.

—  (Deutsche  Presse.)  Das  Verhältnis  Deutschlands  zu
        <pb n="276" />
        240  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzeluen  Glieder.  (Dez.  18.)

Rußland  tritt  in  der  deutschen  Presse  momentan  wieder  stark  in  den
Vordergrund

Die  „Köln.  Ztg.“  bringt  einen  alarmierenden  Artikel  über  russische
Rüstungen und die      Anhäufung  russischer  Truppen  an  der  deutschen  Grenze.
Der  Artikel  wird  für  offiziös  gehalten,  jedoch  allem  Anschein  nach  mit  Unrecht.
  Fach-militärische  Erörterungen  weisen  nach,  daß  den  russischen  Trup--penmassen
  in  Polen  die  bis  rückwärts  zur  Elbe  hin,  d.  h.  für  ein  ungefähr
gleich  großes  Gebiet,  liegenden  deutschen  Truppen  so  ziemlich  das  Gegengewicht
  hielten,  daß  zwar  allerdings  längs  der  russischen  Grenze  gewaltige
Kavalleriemassen  echelonniert  seien,  aber  auf  einer  so  ungeheuer  langen  Linie,
daß  ein  Zusammenzug  derselben  schwierig  und  zeitraubend  sei  und  daß  die
von  Rußland  im  Weichsellande  unternommenen  Befestigungen  und  strategischen
  Bahnen  noch  lange  nicht  fertig  sein  würden  und  jedenfalls  mehr  auf
die  Defensive  als  auf  eine  Offensive  hindeuteten.  Gleichzeitig  tritt  Katkow
in  seiner  „Moskauer  Ztg.“  für  die  Gestaltung  eines  friedlichen  und  freundlichen
  Verhältnisses  zwischen  Rußland  und  Deutschland  ein  und  es  wird  darauf
hingewiesen,  daß  seine  Stimme  augenblicklich  wenigstens  in  den  maßgebenden
  russischen  Kreisen  von  Gewicht  sei.  Die  öffentliche  Meinung  beruhigt
sich  denn  auch  in  Deutschland  bald  wieder.  Als  Tatsachen  bleiben  nur
zurück.  daß  die  deutschen  Garnisonen  zunächst  der  russischen  Grenze  verhältnismäßig
  sehr  schwache  seien,  daß  eine  Vervollständigung  der  strategischen
Bahnen  nach  der  russischen  Grenze  hin  wünschbar  sein  möchte  und  daß  eine
Vermehrung  der  deutschen  Artillerie  vielleicht  früher  oder  später  ins  Auge
gefaßt  werden  müsse.

18.  Dezember.  (Preußen.)  Ein  Reskript  des  Reichskanzlers
als  preußischen  Handelsministers  an  die  Handelskammer  von  Osnabrück
  scheint  dazu  bestimmt,  die  mehrseitig  erstrebte  Reorganisation
der  wirtschaftlichen  Interessenvertretung  in  bestimmte  Bahnen  zu
lenken  und  gibt  zugleich  Auskunft  über  die  Stellung  der  maßgebendsten
  Instanz  im  Reiche  zu  dieser  wichtigen  Frage.

Die  Osnabrücker  Handelskammer  hatte  schon  seit  längerer  Zeit
einen  speziellen  Reformplan  in  dieser  Richtung  aufgestellt  und  diskutiert.
Nachdem  nun  im  September  d.  J.  auch  der  Zentralverband  deutscher  Industriellen
  dem  Gegenstande  näher  getreten  war,  nahm  die  genannte  Kammer
in  ihrer  Plenarsitzung  vom  30.  Oktober  1882  Veranlassung,  ihrer  Stellung
zu  der  gedachten  Frage  nochmals  in  folgenden  Resolutionen  Ausdruck
zu  geben,  welche  dem  Reichskanzler  und  Handelsminister  mit  einem  besonderen
  Bericht  unterm  10.  d.  M.  überreicht  wurden:  „1)  Die  baldige  Reorganisation
  einer  Vertretung  der  wirtschaftlichen  Interessen  nach  einem  einheitlichen
  Plane  für  das  ganze  Deutsche  Reich  ist  als  ein  von  zahlreichen
und  bedeutenden  Kreisen  des  Handels  und  der  Gewerbe  anerkanntes  Bedürfnis
  zu  erachten.  2)  Zu  dem  Zwecke  ist  die  Neubildung  von  Handels-  und
Gewerbekammern  für  Handel,  Industrie,  Kleingewerbe  und  Landwirtschaft
mit  tunlich  gleich  großen  Bezirken  erforderlich,  in  denen  die  gesamten  Erwerbsgruppen
  nach  Maßgabe  ihrer  Bedeutung  für  den  lokalen  Bezirk  ihre
Vertretung  finden.  3)  Diese  Kammern,  welche  zunächst  von  ihren  bezüglichen
  Landesregierungen  ressortieren,  haben  die  Bestimmung,  die  Gesamt-Interessen
  der  Handel=  und  Gewerbetreibenden  ihres  Bezirks  wahrzunehmen.
Sie  dienen  den  Behörden  als  begutachtende  Organe  und  sind  jedenfalls  zu
hören  über  alle  die  wirkschaftlichen  Interessen  berührenden  Gesetzvorlagen
und  Verordnungen,  ehe  dieselben  in  Kraft  treten.  4)  Neben  diesen  Körper-
        <pb n="277" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  19.)  241

schaften  und  zur  angemessenen  Ergänzung  derselben  ist  auch  solchen  freien
Vereinen,  welche  besondere  Erwerbsgruppen  vertreten,  für  dieselben  der  gleiche
offizielle  Charakter  zu  verleihen,  sofern  ihre  Organisation  und  Bedeutung
bestimmten  dafür  aufzustellenden  Kriterien  nach  dem  Ermessen  der  Landesoder
  Reichsregierung  entspricht.  5)  Als  Spitze  der  so  organisierten  Interessenvertretung
  ist  teils  durch  Wahl,  teils  durch  kaiserliche  Ernennung
ein  deutscher  Volkswirtschaftsrat  zu  bilden.“  Auf  die  Mitteilung  derselben
ist  nunmehr  das  nachstehende  Ministerialreskript  des  Reichskanzlers  ergangen:
  „Es  ist  mir  erfreulich  gewesen,  in  Ihren  in  dem  Bericht  vom
10.  d.  M.  enthaltenen  Vorschlägen  zur  Neubildung  von  Handels-  und  Gewerbekammern
  für  die  gemeinsamen  Angelegenheiten  des  Handels,  der  Industrie,
  der  Kleingewerbe  und  der  Landwirtschaft  in  den  einzelnen  Bezirken
  des  Landes  meiner  eigenen  Überzeugung  von  der  Notwendigkeit
einer  einheitlichen  Organisation  der  wirtschaftlichen  Interessenvertretung  für
sämtliche  Zweige  der  gewerblichen  Tätigkeit  Ausdruck  gegeben  zu  sehen.
Es  liegt  in  meiner  Absicht,  nach  dieser  Richtung  hin  die  Erweiterung
der  vorhandenen,  lediglich  eine  Vertretung  vereinzelter  Erwerbsgruppen
darstellenden  Institutionen  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  herbeizuführen
und  ich  habe  die  hier  zu  erforderlichen  Vorarbeiten  bereits  eingeleitet.  Bis
es  gelingt,  die  Angelegenheit  auf  diesem  Wege  zum  Abschluß  zu  bringen,
werde  ich  darauf  Bedacht  nehmen,  soweit  es  nach  den  Gesetzen  tunlich  ist,
auf  dem  Verwaltungswege  in  den  Regierungsbezirken  Einrichtungen  ins
Leben  zu  rufen,  welche  eine  Vereinigung  von  Vertretern  aller  Zweige  der
wirtschaftlichen  Tätigkeit  zur  Wahrnehmung  der  ihnen  gemeinsamen  Interessen
  ermöglichen."

19.  Dezember.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Gelegentlich  der
Beratung  des  Etats  der  Archivverwaltung  bringt  der  (ultram.)
Abg.  Majunke  neuerdings  das  evangelische  Kaisertum  zur  Sprache.

Majunke  unterzieht  das  Poschingersche  Werk  über  Bizmarks  Tätigkeit
  am  Bundestage  einer  Kritik  vom  großdeutschen  Standpunkte  aus,
den  er  persönlich  noch  immer  einnehme  und  zu  dem  Fürst  Bismarck  teilweise
  mit  dem  Jahre  1879  zurückgekehrt  sei.  Er  sucht  nachzuweisen,  daß,
wäre  Gagerns  Idee  von  dem  engeren  Bund  mit  Österreich  realisiert  worden,
die  Kriege  von  1866  und  1870  sowie  der  Kulturkampf,  die  in  jenen  Tagen
der  Bundestagszeit  von  Bismarck  vorbereitet  worden,  vermieden  worden
wären.  Trotzdem  werde  sich  seine  Partei  mit  der  Gestaltung,  welche  die
Dinge  so  erfahren,  zufrieden  geben,  falls  man  von  der  „Prätension  des
evangelischen  Kaisertums“  lassen  wolle.  Löwe  (Bochum)  hebt  hervor,  daß
das    Kaisertum  erblich  in  der  Familie  Hohenzollern  sei,  die  zwar  evangelisch,
aber  seit  Jahrhunderten  volle  Parität  allen  Unterthanen  gegenüber  erwiesen
habe.  Die  Publikation  erachte  er  als  zu  dem  richtigen  Zeitpunkt  gemacht,
behandle  sie  doch  eine  historisch  abgeschlossene  Periode,  die  indessen  noch  nicht
so  abgeschlossen  sei,  daß  nicht  in  gewissen  Kreisen  auch  jetzt  noch  der  Gedanke
  festgehalten  würde,  noch  einmal  in  die  alten  Zustände  einhaken  zu
können.  Er  glaube,  daß  gerade  mit  dieser  Auffassung  durch  das  Poschingersche
Werk  definitiv  gebrochen  werde,  und  spricht  den  Wunsch  aus,  daß  zur  Vervollständigung
  des  Bildes  auch  Österreich,  Bayern  und  Württemberg  zu
ähnlichen  Publikakionen  schreiten  möchten.  Schließlich  hebt  er  hervor,  daß
gerade  die  Gagern'sche  Idee  in  dem  Ausschluß  Österreichs  aus  dem  Deutschen
Bunde  und  in  einem  engeren  Bunde  der  deutschen  Staaten  bestanden  habe.
Windthorst  stellt  die  Bemerkung  Majunke's  über  das  evangelische  Kaiser-Schulthess,

  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  16
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        242  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  20.)

tum  richtig  und  konstalirt,  daß  auch  die  Katholiken  dasselbe  willig  anerkennten
  in  der  Hoffnung,  daß  auch  ihnen  volle  Parität  bewiesen  werde.  Er
spricht  sogar  seine  Freude  über  das  Poschinger'sche  Werk  aus,  das  der  beste
Beweis  für  die  Festigkeit  des  deutsch-österreichischen  Bündnisses  sei,  und
wünscht  gleichfalls,  daß  auch  die  anderen  Staaten,  namenllich  Sachsen,  dem
Beispiele  Preußens  folgen  möchten.

Die  Tatsache,  daß  die  ultram.  Katholiken  immer  und  immer  wieder
auf  das  „evangelische  Kaisertum“  zurückkommen  und  dasselbe  nicht  verschmerzen
  können,  ist  bezeichnend  und  begreiflich.  Das  römische  Kaisertum
deutscher  Nation  hatte  von  Anfang  an  eine  entschieden  kirchlich-politische  Bedeutung
  und  behielt  sie  bis  zuletzt,  wenn  auch  fortwährend  schwächer  und
schwächer.  Die  Katholiken  betrachteten  den  Kaiser  auch  nach  der  Kirchentrennung
  als  ihren  speziellen  Hort  und  gewissermaßen  als  ihren  Vorkämpfer
und  als  den  Hort  und  Schirm  des  Papsttums.  Diese  Periode  liegt  hinter
uns  abgeschlossen,  die  Geschichte  ist  darüber  endgültig.  hinweggeschritten.
Die  Führung  der  deutschen  Nation  im  weitesten  Sinne  des  Wortes  ist  von
Österreich  auf  Preußen,  von  dem  überwiegend  katholischen  Süden  auf  den
überwiegend  protestantischen  Norden  übergegangen.  Der  neue  deutsche  Kaiser
ist  nicht  mehr  ein  Vorkämpfer  der  katholischen  Kirche  und  das  neue  Deutsche
Reich  hat  gar  kein  Interesse  an  einer  weltlichen  Herrschaft  des  römischen
Papstes,  die  zugleich  mit  der  Geburt  des  neuen  Deutschen  Reichs  endgültig
beseitigt  wurde.  Nur  insofern  haben  die  Ultramontanen  Recht  mit  ihren  Protestationen
  gegen  das  „evangelische  Kaisertum“,  als  der  Ausdruck  nur  negativ
richtig  ist.  Das  Kaisertum  ist  nicht  mehr  ein  „katholisches“  ,  d.  h.  ein  Hort
des  Katholizismus    gegen  den  Protestantismus,  aber  es  soll  nicht  etwa  jetzt
umgekehrt  ein  Hort  und  Vorkämpfer  des  Protestantismus    gegen  den  Katholizismus
  sein.  Der  moderne  Staat  ist  vielmehr  entschieden  paritätisch
und  das  Kaisertum  soll  es  auch  sein  und  ist  es  auch.

20.  Dezember.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  der  Minister  des
Innern  v.  Puttkamer  bringt  bei  demselben  drei  sehr  umfangreiche
Gesetzesentwürfe  angeblich  behufs  „Vereinfachung“  der  Selbstverwaltungs-Organisation
  in  den  alten  Provinzen  ein  und  macht  die
Annahme  derselben  zur  Bedingung  der  Ausdehnung  der  letzteren
auch  auf  die  neuen  Provinzen.

Kurz  zusammengefaßt,  sind  die  Änderungen,  welche  gegen  den  bisherigen
  Zustand  getroffen  werden  sollen,  im  Wesentlichen  folgende:  1)  Beseitigung
  der  Scheidung  zwischen  streitigen  und  nicht  streitigen  Verwaltungssachen,
  und  infolge  dessen  2)  die  Beseitigung  der  Bezirks-Verwaltungsgerichte
als  selbständiger  Organe,  oder  wie  sich  die  Motive  ausdrücken,  die  Wiedervereinigung
  der  getrennten  Behörden  in  der  Bezirksinstanz.  An  die  Spitze
dieser  neuen  Behörde  soll  der  Regierungspräsident  treten;  außer  diesem  sollen
derselben  angehören  zwei  ernannte  Beamte,  deren  einer  als  ständiger  Vertreter
  des  Regierungspräsidenten  den  Titel  „Verwaltungs-  gerichtsdirektor"
führen  soll,  und  vier  gewählte  Mitglieder.  3)  Der  Provinzialrat  soll  in
Zukunft  ganz  in  Wegfall  kommen.  Ein  Teil  seiner  Befugnisse,  namentlich
die  Zustimmung  zum  Erlasse  von  Provinzial-Polizei-Verordnungen,  die  Feststellung
  und  Abänderung  der  Amtsbezirke,  soll  auf  den  Provinzial-Ausschuß
übergehen.  In  anderen  Angelegenheiten,  „welche  hervorragend  technischer
Natur  sind,  und  zu  deren  endgültiger  Veurteilung  den  Provinzial-Instanzen
nicht  die  Hilfsmittel  der  Zentralstelle  zu  Gebote  stehen",  namentlich  in  gewissen
  gewerbe-  und  baupolizeilichen  Angelegenheiten,  wird  empfohlen,  die
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        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  20.)  243

Oberinstanz  wieder  in  die  Ministerien  zu  verlegen;  die  Aufsichtsführung
über  die  Standesbeamten  soll  dem  Oberpräsidenten  übertragen  werden.
4)  Was  die  Zuständigkeit  der  einzelnen  Behörden  betrifft,  so  sollen  Armenbeschwerden
  auch  in  Städten  bis  zu  10.000  Einwohnern  in  Zukunft  an  den
Kreisausschuß  gehen.  Das  Oberverwaltungsgericht  soll  dadurch  entlastet
verden,  daß  die  Schanksachen  an  die  zweite  Instanz  zur  endgültigen  Entscheidung
  verwiesen  werden,  und  in  städtischen  Steuerbeschwerdesachen  das
Oberverwaltungsgericht  nicht  mehr  als  Berufungs-,  sondern  als  Revisionsinstanz
  fungieren  soll.  —  Die  Vorlage  stößt  von  vornherein  auf  ein  großes
Mißtrauen  seitens  der  liberalen  Parteien.  Es  ist  eine  der  Vorlagen,  welche
nur  durch  ein  aufopferungsvolles  Votum  des  Zentrums  zu  Gunsten  der
bürokratischen  Tendenzen  ohne  wesentliche  Modifikationen  zur  Annahme
kommen  könnte,  und  dazu  ist  doch  wenig  Aussicht.

20.  Dezember.  (Württemberg.)  Bei  den  allgemeinen  Neuwahlen
  zur  II.  Kammer  unterliegt  die  demokratische  Volkspartei,
die  nach  dem  Ergebnis  der  vorjährigen  Reichstagswahlen  den  Sieg
schon  in  den  Händen  zu  haben  glaubte,  den  vereinigten  Parteien
der  Konservativen  und  der  Deutsch-Liberalen  und  dem  Einfluß  des
Ministeriums  Mittnacht-Hölder.  Die  Skärke  der  Volkspartei  bleibt
zwar  schließlich  so  ziemlich  dieselbe  an  Zahl  wie  bisher,  aber  ihre
Führer,  Karl  Mayer,  Payer,  Schott  etc.  fallen  durch  und  zwar  gerade
  in  denjenigen  Wahlbezirken,  auf  welche  sie  als  ihre  stärksten
Bollwerke  am  bestimmtesten  gezählt  hatten.  Die  vereinigte  Opposition
  wird,  da  zu  der  Volkspartei  noch  einige  demokratische  Ultramontane
  und  einige  Sozialdemokraten,  die  sich  indes  numerisch  bei
den  Wahlen  als  ziemlich  unbedeutend  herausgestellt  haben,  hinzukommen,
  ungefähr  ein  Dritteil  der  neuen  Kammer  ausmachen,
wesentlich  wie  bisher.  Aber  die  Lage  ist  doch  eine  entschieden  andere
geworden.

Die  Wahlbewegung  war  eine  sehr  lebhafte;  an  den  der  Entscheidung
vorangehenden  Tagen  waren  die  Blätter  mit  Programmannoncen  der  Kandidaten
  gefüllt.  Plakate  prangten  an  den  Straßenecken,  von  Stadt  zu  Stadt,
von  Dorf  zu  Dorf  wurde  das  Land  bereist  und  bearbeitet.  Die  von  den
Kandidaten  vorzugsweise  erörterten  Fragen,  welche  auch  den  Landtag  beschäftigen
  werden,  betrafen  die  Malzsteuer,  die  Verfassungsreform  und  die
Vereinfachung  der  Verwaltung.  Was  die  Malzsteuer  angeht,  so  wurde
dieselbe  1881  von  Mark  3,60    auf  Mark  5  per  Zentner  erhöht.  Die  Bierbrauer
verlangen  Rückkehr  zum  früheren  Ansatz,  da  sie  die  Differenz  in  der  Besteuerung
  nicht  auf  den  Konsumenten  abwälzen  könnten,  und  wollen  den
  Ausfall  in  den  Einnahmen  dadurch  gedeckt  wissen,  daß  der  Wein  künftig
nicht  von  dem  Wirte,  der  ihn  ausschenkt,  versteuert  wird,  sondern  schon  beim
Keltern  von  den  Händlern.  Dagegen  erheben  die  weinbautreibenden  Gegenden
  ihre  Stimmen;  sie  machen  geltend,  daß  der  Weinbau  und  Weinhandel,
der  durch  eine  Reihe  schlechter  Jahre  schwer  gelitten  habe,  durch  das  vorgeschlagene
  Steuersystem  vollends  zu  Grunde  gerichtet  werde.  Die  Ansichten
der  Abgeordneten  über  diese  Frage  sind  geteilt;  während  einige  dafür  sind,
erklären  andere  die  Durchführung  der  vorgeschlagenen  Maßregel  im  Angesicht

16*
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        244  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  20.)

der  wirtschaftlichen  Zustände  für  eine  Unmöglichkeit.  Sodann  die  Verfassungsreformfrage.
  Gegenwärtig  teilen  sich  die  Landstände  in  zwei
Kammern:  diejenige  der  Standesherren  und  diejenige  der  Abgeordneten.
Letztere  ist  zusammengesetzt  aus  70  gewählten  Abgrordneten  (je  einer  aus
jedem  der  63  Oberamtsbezirke  und  je  einem  der  sieben  sog.  „guten“  Städte
(nämlich  Stuttgart,  Tübingen,  Ludwigsburg.  Ellwangen,  Ulm,  Heilbronn
und  Reutlingen),  ferner  aus  den  sog.  Privilegierten,  d.  h.  13  Mitgliedern
des  ritterschaftlichen  Adels,  welche  von  diesem  aus  seiner  Mitte  gewählt
werden,  aus  den  6  protestantischen  Generalsuperintendenten,  aus  dem  katholischen
  Landes-  bischof  in  Rottenburg,  einem  von  dem  Domkapitel  daselbst  aus
seiner  Mitte  gewählten  Mitgliede,  dem  der  Amtszeit  nach  ältesten  Dekan
katholischer  Konfession  und  aus  dem  Kanzler  der  Landesuniversität  Tübingen.
Daß  dieser  Apparat  schwerfällig  und  das  konservative  Element  durch  die
„Privilegierten“  unverhältnis-  mäßig  vertreten  ist,  leuchtet  ein  und,  daß  gerade
  in  dieser  Richtung  eine  Reform  zeitgemäß  und  geboten  erscheint,  ist  die
allgemeine  Ansicht.  Nur  über  die  Ausführung  im  Einzelnen  kann  man  sich
nicht  einigen.  Während  die  Volkspartei  durch  eine  Radikalkur,  nämlich
vollständige  Beseitigung  der  Kammer  der  Standesherren  und  Abschaffung
der  „Privilegierten“,  also  Einkammersystem  mit  reiner  Volkswahl,  helfen
will,  wollen  die  Gegner  sich  nur  zu  einer  Reduktion  der  „  Privilegierten“
in  der  zweiten  Kammer  verstehen.  In  der  Verwaltung  soll  aus  Vereinfachung
  und  Ersparnisse  hingearbeitet  werden.
Zusammen  mit  dem  Resultat  der  preußischen  Landtagswahlen  vom
26.  Oktober  l.  J.  ist  das  Resultat  der  württembergischen  Landtagswahlen
unzweifelhaft  ein  bedeutsames.  Beide  können  nicht  wohl  anders  denn  als
Rückschläge  gegen  die  Reichstagswahlen  von  1881  angesehen  werden.  Ein
gewisser  Umschwung  der  öffentlichen  Meinung  im  Süden  wie  im  Norden
ist  unverkennbar;  doch  warnen  selbst  solche,  die  damit  sehr  einverstanden  sind,
vor  einer  Überschätzung  desselben,  namentlich  vor  dem  Gedanken,  darauf  gestützt
  den  Reichstag  aufzulösen  und  Neuwahlen  zu  versuchen  und  raten  vielmehr
  „die  bisher  mit  Glück  geübte  Politik  einer  ruhigen  Diskreditierung  des
Windthorst-  Richter-Bamberg'  schen  Mehrheitsreichs-  tags  fortzusetzen  und  vollends
  zu  befestigen“,  indem  sie  folgendermaßen  räsonnieren:  „Die  Ursache
des  Gegensatzes  der  Wahlergebnisse  im  Reich  und  in  den  Einzelstaaten  liegt
darin,  daß  die  Wähler  in  den  letzteren  überblicken  können,  um  was  es  sich
handelt;  sie  kennen  das  lokale  Bedürfnis  und  sehen  bald,  was  sie  von  den
Parteien  in  dieser  Beziehung  tatsachlich  gewinnen  oder  nicht  gewinnen.
Die  auf  das  Reich  bezüglichen  Fragen  vermögen  dagegen  die  meisten  der
Wähler  nicht  zu  überblicken,  sie  haben  keine  oder  nur  höchst  ungenügende
Fühlung  damit,  was  hier  Bedürfnis  ist  und  was  tatsächlich  geleistet  wird,
sie  sind  deshalb  auf  die  theoretischen  Programme  angewiesen  und  fallen
naturgemäß  demjenigen  anheim,  der  die  blendendsten,  packendsten  Worte  in
seinen  Wahlreden  zum  Besten  gibt.  Daß  auch  im  Reich  ein  Umschwung
kommen  wird,  ist  unzweifelhaft;  aber  er  wird  langsam,  viel  langsamer  kommen
  als  in  den  Einzelstaaten  in  Bezug  aus  deren  Volksvertretung,  und  wer  sich
aus  der  unverkennbaren  nach  Mäßigung  und  naturgemäßer  Entwicklung  hinzielenden
  Bewegung  in  den  Einzelstaaten  zu  Erwartungen  auf  eine  gleichzeitige
  ähnliche  Bewegung  im    Reich  hingeben  würde,  würde  in  einer  argen
Täuschung  befangen  sein.  Man  sieht  aus  den  Vorgängen  in  Württemberg
und  Preußen,  daß  man  vom  kleinen  Kreis  ausgehend  den  größern  gewinnen
kann,  und  man  wird  gut  daran  tun,  das  nach  gesunder  Mäßigung  strebende
Volk  nicht  durch  Gleichgiltigkeit  gegen  seine  Interessen  zu  verstimmen  oder
durch  reaktionäre  Bestrebungen  wieder  zu  erschrecken,  sonst  jagt  man
es  in  die  Arme  der  extremen  Parteien  zurück.“
        <pb n="281" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  21.)  245

21.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Da  die  dem  preußischen
Landtag  von  der  Regierung  vorgeschlagene  Lizenzsteuer  auf  Tabakfabrikate
  und  Getränke  nur  provisorisch,  um  den  durch  die  Aufhebung
  der  vier  untersten  Stufen  der  Klassensteuer  entstehenden
Ausfall  vorläufig  zu  decken,  eingeführt,  später  aber  durch  eine  ähnliche
  Steuer  für  das  Reich  ersetzt  werden  soll,  so  geben  die  offiziösen
„Berliner  Polit.  Nachrichten“  bereits  nähere  Angaben  über  den  diesfälligen
  Plan  des  Reichskanzlers.  Auffallender  Weise  ist  darin  nur
von  einer  neuen  Steuer  auf  Tabakfabrikate,  nicht  aber  auch  auf
Getränke  (Branntwein,  Bier  und  Wein)  die  Rede;  aber  schon  auf
Tabakfabrikate  soll  die  Steuer  für  das  Reich  eine  neue  Einnahme
von  ca.  93½  Mill.  Mark  jährlich  in  Aussicht  stellen.  Die  Aufnahme
  des  Planes  seitens  der  öffentlichen  Meinung  ist  inzwischen
ganz  überwiegend  keine  günstige:  trotz  des  Ausfalls  der  letzten
Wahlen  hat  die  Ligenzsteuer  selbst  im  preußischen  Landtage  nur  wenig
Aussicht  durchzudringen,  im  Reichstag  offenbar  noch  weniger.

Die  Mitteilungen  der  offiziösen  „Berl.  Polit.  Nachr.“  gehen  dahin:
„Während  im  Allgemeinen  bekannt  ist,  daß  die  Reichsregierung  daran  festhält,
  im  Tabak  ein  Besteuerungsobjekt  par    excellence  zu  erblicken,  und  daß
die  geeignetste  Stelle,  welche  nach  Ablehnung  des  Monopols  noch  übrig  geblieben
  ist,  um  die  Steuerkraft  des  Tabaks  dienstbar  zu  machen,  diejenige
sei,  wo  er  den  Handel  verläßt  und  in  die  Konsumtion  eintritt,  verlautet
weiter,  daß  Erörterungen  über  ein  Memorandum  angestellt  werden  sollen,
welches  die  Einführung  einer  Lizenzsteuer  für  den  Handel  mit  Tabak  und
Tabakfabrikaten,  sowie  eines  Stempels  auf  Tabakfabrikate"  im  Reiche  vorschlägt.
  War  es  ein  Hauptvorzug  des  vorgeschlagenen,  aber  abgelehnten
Reichs  Tlabakmonopols,  daß  durch  dasselbe  den  Tabakkonsumenten  der  Genuß
in  keiner  Weise  verteuert  worden  wäre,  so  soll  der  gedachte  Vorschlag  allerdings
  das  gegen  sich  haben,  daß  durch  ihn  die  Tabakfabrikate  in  einer,
übrigens  keineswegs  drückenden  Weise,  teurer  werden  müssen.  Dagegen  vermeidet
  der  Vorschlag  alle  jene  Nachteile,  welche  auf  der  einen  Seite  mit  dem
Betriebe  großer  und  ausgedehnter  Staatsindustrien  immerhin  verbunden  sein
mögen,  während  er  andererseits,  indem  er  die  Tabakindustrie  weder  zu
zentralisieren,  noch  auch  nur  zu  lokalisieren  sucht,  der  Bevölkerung  die  unbeschränkteste
  Handels-  und  Verkehrsfreiheit  erhält  und  durch  eine  passend
gewählte  Progression  des  Stempels  um  so  niedrigere  Ansprüche  an  die
Steuerkraft  stellt,  als  vom  Einzelnen  billigere  Tabakfsabrikate  konsumiert
werden.  Trotzdem  sieht  der  Vorschlag  ein  Nettoerträgnis  von  ca.  93  ½
Millionen  Mark  per  Jahr  vor,  also  0,59  des  französischen  Monopol-  Nettoerträgnisses,
  aber  3,53mal  soviel  wie  die  beziehungsweise  österreichische  Einnahme
  und  belastet  dabei  im  Verhältnis  zu  Frankreich  den  Kopf  der  Bevölkerung
  nur  etwas  mehr  als  ein  Drittel  (0,386),  das  Gewicht  weniger  als
ein  Drittel  (0,313  ),  im  Verhältnis  zu  Österreich  den  Kopf  der  Bevölkerung
nur  um  etwa  Dreiviertel  (0,74),  das  Gewicht  ebenfalls  um  Dreiviertel  (0,74).
Der  Vorschlag  geht  nämlich  dahin,  im  ganzen  Reich  die  Berechtigung  zum
Handel  und  zur  Fabrikation  von  Tabak,  resp.  von  Tabaksfabrikaten  vom
Besitz  eines  —  nicht  übertragbaren  —  Berechtigungsscheines  abhängig  zu
machen,  für  den  je  nach  dem  Umfange,  resp.  der  Bedeutung  des  Etablisse-
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        246  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  21.)

ments  eine  mit  30 Mark  beginnende  und  bis  zu  500 Mark  steigende  jährliche  Gebühr
  zu  entrichten  sein  soll.  Des  Ferneren  wird  vorgeschlagen,  auf  alle  im
Reich  zur  Konsumtion  gelangenden  Tabakfabrikate  einen  nach  ihrem  Verkaufspreise
  (inklusive  des  Stempels)  steigenden  Stempel  (etwa  in  Form  von
Banderolen)  zu  legen  und  zwar  würde  derselbe  schwanken  bei  inländischem
Fabritat:  a)  bei  Zigarren  von  5—100  Mark  per  Mille,  b)  bei  Zigaretten  von
5—10 Mark  per  Mille,  c)  bei  Rauchtabak  von  10—  24  Pfennig  per  Pfd.,  d)  bei
Schnupftabak  durchgängig  10  Pfennig.  per  Pfd.,  c)  bei  Kautabak  von  25-40  Pfennig
per  Pfd.  Tabakfabrikate  ausländischen  Fabrikats  sollen  denselben  Stempel
tragen  wie  die  gleichwertigen  inländischen  Fabrikate,  und  überdies  mit  einem
Importstempel  belegt  werden,  während  alle  zum  Export  ins  Ausland  gelangenden
  deutschen  Erzeugnisse  nur  einen  Fabrikationsstempel  tragen  sollen,
der  bei  Zigarren  mit  1  Mark  per  Mille,  bei  Zigaretten  50  Pfennig  per  Mille,  bei
Rauchtabak  1  Pfennig  per  Pfd.,  bei  Schnupftabak  1  Pfennig  per  Pfd.,  bei  Kautabak  5  Pfennig
per  Pfd.  vorgesehen  ist.  Alle  Surrogate  des  Tabaks  würden  Tabak  vollkommen
  gleichgeachtet  werden,  Transitgüter  von  jeder  Belastung  gänzlich  befreit
  bleiben.  Die  Steuertechnik  zur  Erhebung  und  zur  Kontrolle  der  vorgeschlagenen
  Vesteuerung  würde  auf  einem  Kontierungssystem,  resp.  auf
Kontrolllisten  beruhen,  für  welche,  nach  Art  des  Stempels  bei  der  Waarenstatistik,
  Stempelmarken  von  1/3  Prozent  des  Betrages  der  Ausstellung  zu
verwenden  sein  würden;  die  dadurch  erwachsende  Staatseinnahme  soll  hinreichen,
  um  die  Perzeptions-  und  die  Verwaltungskosten  der  angeregten  Besteuerungsform
  zu  decken.“

Trotz  der  detaillierten  Angaben  soll  der  neue  Steuerplan  des  Reichskanzlers
  noch  keineswegs  schon  feststehen  und  es  auch  ganz  unwahrscheinlich
sein,  daß  derselbe  bereits  in  nächster  Zeit,  etwa  in  der  laufenden  Session,
dem  Reichstag  werde  vorgelegt  werden.  Immerhin  erregt  derselbe  großes
Aufsehen,  da  er  der  vom  Reichstag  in  seiner  weit  überwiegenden  Mehrheit
erhobenen  Forderung  widerspricht,  daß  das  Tabakgewerbe  für  einige  Zeit
möge  in  Ruhe  gelassen  werden.  Selbst  gemäßigte  Blätter  erklären  sich  von
dem  Plane  im  höchsten  Grade  überrascht.  „Denn  —  meinen  sie  —  „ergiebig“
bis  zur  Höhe  von  90  Millionen  und  „entwicklungsfähig“  bis  zum  Monopol
hatte  man  sich  die  neue  Tabaksteuer  doch  kaum  vorgestellt.  welche  jetzt  nach  russischem
  Muster  proponiert  wird.  Der  „Brückenzoll“,  den  die  „Berl.  Polit.
Nachr.“  in  Aussicht  stellen,  trägt  schon  fast  den  Charakter  eines  Prohibitivzolles,
  der  den  geängstigten  Wanderer  wohl  in  die  Fluten  des  Monopols
hineinzwingen  könnte.  Es  ist  im  Reichstag  viel  geredet  worden  über  die
Resolution,  welche  für  den  Tabak  einige  Schonzeit  erbat;  wer  an  den  Erfolg
  dieser  Resolution  geglaubt  hat,  wird  jetzt  schon  gründlich  enttäuscht  sein.
Da  der  preußische  Finanzminister  im  preußischen  Landtage  in  gleicher  Weise
eine  Konsumsteuer  auf  geistige  Getränke  angekündigt  hat,  so  darf  man  darauf
gespannt  sein,  ob  diese  zweite  Vorlage  in  demselben  großen  Style  entworfen
  wird.“  Selbst  die  konservativen  Blätter  nehmen  den  Plan  vorerst
mehr  als  kühl  auf.

21.  Dezember.  (Mecklenburg.)  Schluß  des  Landtags  durch
Verlesung  der  Abschiede  beider  Großherzoge.  Die  Bewilligungen,
welche  für  neue  Eisenbahnen  gemacht  wurden,  betragen  im  Ganzen
in  runder  Summe  3  Mill.  Mark,  abgesehen  von  625.000  Mark,  die
zum  Ausbau  des  Wernemünder  Hafens  für  die  Herstellung  der
Verkehrslinie  Berlin-Rostock-Kopenhagen  bewilligt  wurden.

21.  Dezember.  (Hessen.)  Die  Delegierten-Versammlung  des
        <pb n="283" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  25—26.)  247

Verbandes  der  landwirtschaftlichen  Konsumvereine  des  Landes  spricht
sich  entschieden  gegen  die  Organisierung  von  sog.  Bauernvereinen  aus.

Im  November  ds.  Js.  erschien  in  verschiedenen  Zeitungen  ein  Aufruf
zur  Gründung  von  Bauernvereinen  mit  der  Unterschrift  „Das  provisorische
Komité“,  ohne  Namensangabe  der  leitenden  Persönlichkeiten.  Auf  Grund
  desselben  gelang  es  auch  wirklich,  einzelne  solcher  Vereine  zu  gründen.  In
der  Delegierten-Versammlung  des  Verbandes  der  landwirtschaftlichen  Konsumvereine
  bringt  nun  Gutsbesitzer  Wernher  von  Nierstein  (auch  Mitglied  der
Ersten  Kammer)  die  Sprache  auf  diese  Vereine,  indem  er  unter  eingehender
Begründung  eine  Resolution  dahin  gehend  beantragt:  „Die  Delegierten-Versammlung
  erklärt,  daß  in  Hessen  kein  Bedürfnis  vorliegt,  „Bauernvereine“
zu  gründen,  da  diese  nicht  geeignet  erscheinen,  die  materiellen  und  geistigen
Interessen  der  Landwirte  zu  fördern,  und  warnt  die  Landwirte,  solchen  Vereinen
  beizutreten,  in  denen  sie  offenbar  nur  zu  andern  als  wirtschaftlichen
Zwecken  mißbraucht  werden  sollen.“  Diese  Resolution  wird  nach  Befürwortung
  durch  Landesökonomierat  Dr.  Weidenhammer,  Ministerialrat  Jaup
und  den  Vorsitzenden  Polizeirat  Haas  einstimmig  angenommen.  In  der  beigegebenen
  Begründung  wird  erklärt,  daß  die  neuen  Vereine,  deren  Führer
sich  in  mystisches  Dunkel  hüllten,  um  auf  diese  Weise  ihre  Zwecke  besser  zu
erreichen,  nicht  landwirtschaftliche,  sondern    in  Wahrheit  kirchenpolitische  Ziele
verfolgten,  jedenfalls  ein  Bedürfnis  für  solche  Vereine  in  Hessen  schlechthin
nicht  vorliege.

25.  Dezember.  (Preußen.)  Im  Reg.-Bezirk  Wiesbaden  wird
am  ersten  Weihnachtsfeiertage  in  allen  evangelischen  Kirchen  eine
Ansprache  an  die  Gläubigen  verlesen,  in  der  die  neuesten  Versuche
der  katholischen  Kirche  bez.  der  Mischehen  und  die  fortgesetzte  Tendenz
  derselben,  die  ausschließlich  katholische  Kindererziehung  in  solchen
durch  Reverse  etc.  moralisch  zu  erzwingen  scharf  hervorgehoben  werden
  und  die  Tatsache  mitgeteilt  wird,  daß  die  evangelische  Kirchenleitung
  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  und  König  ein  Kirchengesetz  gegen
solche  schwache  Gläubige  unterbreitet  habe:

„Viel  lieber  hätten  wir  Worte  des  Friedens  geredet  als  solche,  die
zum  Kampf  und  Widerstand  aufrufen;  aber  die  Not  der  Zeit  drängt  uns,
mit  heiligem  Ernst  die  Gemeinden  auf  die  Gefahren  aufmerksam  zu  machen,
die  ihnen  drohen.“

26.  Dezember.  (Preußen.)  Im  Herrenhause  treten  die
Gegensätze  zwischen  den  agrarischen  Tendenzen  eines  Teiles  der  großen
Grundbesitzer  und  den  Prinzipien  der  neueren  staatlichen  Gesetzgebung
in  schärfster  Form  hervor.

Mit  12  gegen  2  Stimmen  hat  die  Agrarkommission  den  Gesetzentwurf
betreffend  die  Güterordnung  für  die  Provinz  Brandenburg  im
Sinne  der  ursprünglichen  v.  Schorlemer'schen  Vorschläge,  welche  auch  im
Provinziallandtage  der  Provinz  Brandenburg  Anklang  gefunden  hatten,  abgeändert
  und  daran  festgehalten,  obgleich  der  Regierungskommissär  das  Gesetz
als  absolut  unannehmbar  bezeichnet  hatte.  In  der  Kommission  für  die
Subhastationsordnung  dominieren  dagegen  die  Juristen,  wie  Graf  zur
Lippe,  Dr.  Dernburg,  v.  Bernuth,  Dr.  Wever  u.  s.  w.,  und  diese  kommen
zu  ganz  entgegengesetzten  Vorschlägen.  Der  Bericht,  den  Prof.  Dernburg
        <pb n="284" />
        248  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  27—28.)

namens  der  Kommission  über  die  neue  Subhastationsordnung  erstattet  hat,
erörtert  zunächst,  ob  ein  Grund  vorliege,  schon  wieder  eine  neue  Kodifikation
des  Subhastationsrechtes  vorzunehmen.  Stetigkeit  der  Gesetzgebung  sei  insbesondere
  für  die  Verhältnisse  des  Grundeigentums  ein  hohes  Gut.  Die
Zwangsvollstreckung  in  die  Immobilien  berühre  gleichzeitig  die  Interessen
des  Kapitals  und  des  Grundbesitzes.  Und  dazu  sagt  der  Bericht  wörtlich:
„Ein  Gegensatz  der  legitimen  Interessen  des  Kapitals  und  derjenigen  des
Grundbesitzes,  wie  er  in  neuerer  Zeit  häufig  behauptet  wird,  kann  in  keiner
Weise  anerkannt  werden.  Der  Grundbesitz  hat  durch  die  Hilfe  des  Kapitals
die  Ertragskraft  und  den  Wert  erhalten,  dessen  er  sich  zur  Zeit  erfreut.
Die  Hypotheken  sind  zum  großen  Teil  rückständige  Kauf-  und  Erbgelder,
nur  durch  Kreditierung  des  Kaufgeldes  wurde  es  möglich,  angemessene  Preise
zu  erzielen.  Zum  nicht  geringen  Teile  dient  ferner  das  Kapital  zu  Meliorationen
  des  Besitzes.  So  wirkt  es  fortdauernd  preis-  und  ertragsteigernd.
Es  müßte  zum  Verderben  des  Grundbesitzes  gereichen,  wenn  die  Kreditierung
in  unbilliger  Weise  erschwert  würde."

27.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrat:  genehmigt
den  Landeshaushalt  für  Elsaß-Lothringen  unverändert  in  der  ihm
vorgelegten  Gestalt  und  heißt  die  Verteilung  der  Matrikularbeiträge
für  das  Rechnungsjahr  1883/84  mit  100  Millionen  nach  der  aufgestellten
  mühevollen  Berechnung  gut.  Auf  Preußen  fallen  davon
50,8  Mill.  Mark.

27.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  In  Berlin,  München.
Stuttgart  etc.,  sprechen  sich  zahlreich  besuchte  Arbeiterversammlungen
aufs  nachdrücklichste  gegen  die  von  der  klerikal-konservativen  Mehrheit
  der  Gewerbekommission  des  Reichstags  beschlossene  Wiedereinführung
  der  obligatorischen  Arbeitsbücher  auch  für  erwachsene  Arbeiter
  ohne  Ausnahme  aus.  Auch  unter  den  Arbeitgebern  sind  die
Ansichten  über  die  Maßregel  sehr  geteilt.

27.  Dezember.  (Elsaß-Lothringen.)  Der  jetzt  veröffentlichte
  Etat  der  Straßburger  Tabakmanufaktur  pro  1883—84  schließt
mit  einem  Minus  von  3.072.000  Mark  gegen  das  Vorjahr  1882—83
ab.  Der  Erlös  aus  Tabakfabrikaten  weist  im  Etatsjahr  1883—84
3.078.000  Mark  weniger  auf  als  im  Etatsjahr  1882—83.  Die  Betriebskosten
  sollen  nach  der  Etataufstellung  eingeschränkt  werden.
Es  sind  nämlich  2.854.200  Mark  an  Ausgaben  weniger  pro  1883—84
eingestellt  worden,  als  pro  1882—83,  und  in  dieser  Summe  sind
zwei  Drittel  für  Löhne  und  Betriebskosten  enthalten.

218.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Neue,  mehrere  Tage  anhaltende
  Regengüsse  verursachen  in  weiten  Gebieten  am  Rhein  und
seinen  Nebenflüssen  eine  wahrhaft  furchtbare  Wassersnot,  viel  größer
noch  als  es  schon  im  November  der  Fall  war.  Viele  Hunderte  von
Häusern  werden  von  den  Fluten  teils  weggerissen,  teils  zerstört,
        <pb n="285" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  28—31.)  249

teils  wenigstens  auf  lange  hinaus  unbewohnbar  gemacht.  Der
Schaden  an  Privateigentum  wie  an  Dämmen  u.  dgl.  ist  ein  enormer.
In  dieser  Not  tritt  aber  auch  zunächst  die  Privathilfe  in  allen
Teilen  des  Reichs  in  wahrhaft  großartiger  Weise  ein.  Auch  die
Deutschen  im  Auslande  bewähren  sich  als  Deutsche:  aus  den  Vereinigten
  Staaten  Nordamerikas  allein  geht  nach  und  nach  über  eine
halbe  Million  Mark  an  Hilfsbeiträgen  ein.

28.  Dezember.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  die  Steuerkommission
desselben  konstituiert  sich  und  wählt  Hobrecht  (nat.-lib.)  zu  ihrem
Präsidenten,  Rickert  (Sez.)  zum  Referenten  und  Wagner  (kons.)  zum
Korreferenten.  Die  von  der  Regierung  vorgeschlagene  Lizenzsteuer
hat  von  vornherein  keine  Aussicht  auf  Annahme.

31.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Mit  diesem  Tage  erlischt
  der  bisherige  sog.  Veredlungsverkehr  zwischen  Deutschland  und
Österreich.  Die  Maßregel  der  österreichischen  Regierung  ist  ein
schwerer  Schlag  für  einen  sehr  erheblichen  Teil  der  deutschen  Industrie,
  aber  die  natürliche  Folge  der  seit  1879  eingetretenen
totalen  Wandlung  der  deutschen  Handelspolitik,  der  Österreich  seinerseits
  folgt.

Eine  Verordnung  des  österreichischen  Handelsministers  vom  30.  Dezember
  1881  setzte  für  die  Giltigkeit  der  Erlaubnisscheine,  auf  Grund  deren
der  früher  so  schwunghaft  betriebene  Veredelungsverkehr  mit  Webstoffen  noch
stattfinden  durfte,  den  letzten  Dezember  dieses  Jahres  als  Endtermin  fest
und  zur  Ausstellung  von  Erlaubnis-  scheinen  über  diesen  Termin  hinaus  hat
der  Minister  die  Zollbehörden  nicht  ermächtigt.  So  bleibt  nur  der  sogen.
kleine  Veredelungsverkehr  bestehen,  der  sich  zwischen  den  beiderseitigen  Grenzdistrikten
  bewegt,  während  die  langjährigen  Verbindungen  österreichischer
Fabrikanten  mit  den  Rheinlanden,  dem  Elsaß  etc.  erlöschen.  Es  wird  damit
eine  der  wichtigsten  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  dem  deutschen  Zollgebiete
  und  Österreich-Ungarn  beseitigt,  und  damit  ein  zollpolitischer  Rückschritt
  um  mehr  als  hundert  Jahre  gemacht.  Schon  die  österreichische  Zollordnung
  vom  17.  August  1774  gestaltete,  daß  ausländische  Waren  zur
Appretur  oder  auf  Spekulalion  eingeführt  werden  dürften,  und  diese  Bestimmung
  nahm  auch  die  Zoll-  und  Monopolsordnung  vom  Jahre  1835  in
§  222  auf.  Der  Vertrag  von  1853  schuf  die  wesentliche  Erweiterung  des
Verkehrs,  daß  Waren  zur  Zubereitung,  Umgestaltung  oder  Veredelung  nicht
mehr  blos  nach  Österreich  ein,  sondern  auch  aus  Österreich  ausgeführt  werden
  durften,  ein  Fortschritt,  der  von  Preußen  mit  gewissen  Kautelen  schon
durch  die  Zollordnung    vom  26.  Mai  1818  gemacht  war.  Dieser  Veredelungsverkehr
  im  technischen    Sinne  war  eine  teilweise  Aushebung  der  Zollschranken
im  Interesse  internationaler  Arbeitsteilung  und  insofern  er  das  Arbeitsfeld
für  die  beteiligten  Industrien  beider  Zollgebiete  erweiterte,  eine  entschieden
freihändlerische  Maßregel.  Da  nach  der  großen  Umwälzung  des  Jahres
1866  der  Veredelungsverkehr  vertragsmäßig  weiter  ausgebildet  wurde,  so
haben  große  Industriezweige  auf  beiden  Seiten  in  dem  Glauben  an  seine
Fortdauer  umfangreiche  Anlagen  und  Einrichtungen  zu  seiner  Benützung  ge-
        <pb n="286" />
        250  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dez.  31.)

schaffen.  Aber  schon  damals  wurde  von  Kennern  der  in  Österreich  herrschenden
  Stimmung  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  das  Drängen  nach  Beseitigung
  der  zollfreien  Rohleineneinfuhr  über  die  schlesische  und  sächsische  Grenze
und  die  Forderung  der  Erschwerung  des  Veredelungs-Verkehrs  seitens  der
schlesischen  und  sächsischen  Leinenindustriellen  leicht  Österreich  zum  Abbruch
des  gesamten  Veredelungs-Verkehrs  treiben  könne.  Die  Belastung  der  im  Veredelungsverkehr
  eingeführten  Gewebe  mit  einem  hohen  Zollsatze  durch  eine
Verordnung  vom  31.  Dezember  1879  und  jetzt  die  Aufhebung  des  Veredelungsverkehrs
  sind  gefolgt  —  und  wenn  sich  heute  die  Anhänger  der  Schutzzölle
  fragen,  ob  die  Vorteile,  welche  die  deutsche  Leinenindustrie  von  der
Aufhebung  der  zollfreien  Rohleineneinfuhr  nach  schlesischen  Märkten  und
von  der  Erschwerung  des  Garnveredelungsverkehrs  gehabt  hat,  auch  nur  entfernt
  die  Nachleile  aufwiegen,  welche  der  deutschen  Färberei,  Druckerei,
Stickerei  etc.  durch  die  Aufhebung  des  Appreturverfahrens  zugefügt  wird,  so
können  sie  nicht  anders  als  mit  Nein  antworten.

31.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Das  sozialdemokratische,
aber  altlassallcanische  „Hamburg-Altonaer  Volksblatt“  geht  mit  dem
Schlusse  des  Jahres  ein.  Dasselbe  vertrat  bisher  die  Sozialpolitik
des  Fürsten  Bismarck.  Die  Hoffnung,  daß  wenigstens  ein  Teil  der
deutschen  Sozialdemokratie  durch  diese  den  rein  negativen  und  revolutionären
  Ideen  abwendig  gemacht  werden  könne,  muß  vorerst  als
völlig  aussichtslos  aufgegeben  werden.

—  Dezember.  (Preußen.)  Die  Ermittelungen  über  die
Wohlstandsverhältnisse  des  ländlichen  Grundbesitzes  sind,  wie  offiziös
berichtet  wird,  so  umfassender  Art,  daß  von  einem  baldigen  oder,
so  zu  sagen,  definitiven  Abschluß  derselben  nicht  eigentlich  jetzt  schon
gesprochen  werden  kann.

Zur  Zeit  liegen  nur  vor:  1)  Die  Berichte  fast  aller  landwirtschaftlichen
  Zentralvereine,  welche  sich  wiederum  auf  Gutachten  und  Berichte
zahlreicher  Lokalvereine  und  Gutachten  sachkundiger  Privaten  stützen.  Über
den  Inhalt  jener  Berichte  sich  jetzt  schon  amtlich  zu  äußern,  liegt  um  so
weniger  eine  Veranlassung  vor,  als  dieselben  einen  Gegenstand  der  Tagesordnung
  für  das  in  der  zweiten  Hälfte  des  Februar  zusammentretende  Landes-Ökonomie-Kollegium
  bilden  werden.  Als  Referenten  in  diesem  sind  seitens
des  Hrn.  Vorsitzenden  v.  Schumann  die  H.H.  Professor  v.  Miaskowski  in
Breslau  und  v.  Herford-Tauchel  bestellt  worden.  2)  Die  Statistik  über  die
1881  stattgehabten  Subhaslationen,  welche  im  Justiz-Ministerialblatt  veröffentlicht
  worden  sind.  3)  Sind  auf  Wunsch  des  Ministers  für  Landwirtschaft
  seitens  der  Minister  für  Justiz  und  Finanzen  Ermittlungen  angeordnet
  über  die  Höhe  der  hypothekarischen  Verschuldung  des  Grundbesitzes
in  dazu  geeigneten  Amtsgerichtsbezirken  über  die  ganze  Monarchie.  Die
Ergebnisse  dieser  Ermittlungen  werden  vor  Jahresfrist  kaum  zu  erwarten,
oder  wenigstens  verarbeitet  sein.  Außerdem  beschäftigt  sich  der  Verein  für
Sozialpolitik  bereits  seit  längerer  Zeit  mit  denselben  Fragen.  Auf  Veranlassung
  desselben  ist  eine  Reihe  von  Personen  aus  den  verschiedensten  Berufsständen
  und  verschiedenen  Landesteilen  beschäftigt,  Monographien  über
die  in  Rede  stehenden  Fragen  auf  Grund  örtlicher  Studien  und  Erfahrungen
abzufassen.
        <pb n="287" />
        Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (—  Dez).)  251

—  Dezember.  (Preußen.)  Der  Zudrang  zu  den  wissenschaftlichen
  Berufsarten  nimmt  nachgerade  in  Preußen,  aber  nicht
nur  in  Preußen,  bedenkliche  Dimensionen  an  und  stellt  eine  Konkurrenz
  in  Aussicht,  die  der  auf  dem  wirtschaftlichen  Gebiete  nicht
nachsteht.

Die  "R. A.  Z."  konstatiert  nach  oiffiziellen  Daten  zmächst  die  Überproduktion
  an  jungen  Juristen,  die  den  jährlichen  Bedarf  des  Staates  für
den  Justizdienst,  die  Verwaltung,  die  Anwaltschaft  und  das  Notariat  weit  übersteigt.
  Vom  1.  Okt.  1879  bis  zum  15.  Dez.  1882  wurden  zu  Gerichtsassessoren
1823  junge  Juristen  ernannt,  von  denen  in  demselben  Zeitraum  437  im
Justizdienst,  242  in  der  Verwaltung  und  417  in  der  Rechtsanwaltschaft  oder
im  Notariat  Anstellung  fanden,  mehr  als  700  aber  noch  auf  Anstellung
warten,  während  in  den  beiden  letzten  Jahren  je  ca.  700  per  Jahr  die
Prüfungen  machten,  eine  Zahl  die  von  1863  -75  nie  400  überstieg  und
wiederholt  unter  200  blieb.  Der  Bedarf  beläuft  sich,  durchschnittlich  per
Jahr  für  den  Justizdienst  auf  145,  insgemein  auf  362.  Diese  Zahl  wird
sich  in  Zukunft  eher  verringern  als  vermehren,  da  vom  Jahre  1883  an  der
Übergang  von  Gerichtsassessoren  zur  allgemeinen  Staatsverwaltung  der
Hauptsache  nach  ausgeschlossen  ist  und  der  Übergang  zur  Eisenbahnverwaltung
d.  h.  derjenigen  Verwaltung,  in  welche  zeitweise  ein  sehr  starker  Abfluß
von  Gerichtsassessoren  stattgefunden  hat,  ein  erheblich  geringerer  als  bisher
werden  wird,  da  der  Bedarf  letzterer  Verwaltung  wohl  auf  längere  Zeit
gedeckt  sein  muß.  Auch  in  die  Anwaltschaft  hat  nach  dem  Obigen  ein
Abgang  der  Gerichts-  assessoren  nicht  in  dem  Maße  stattgefunden,  als  bei  Einführung
  der  freien  Advokatur  wohl  erwartet  worden  sein  mag.  Aus  den
Mitteilungen  des  Ministerialblattes  gewinnt  man  den  Eindruck,  daß  wohl
ein  starkes  Hindrängen  nach  einzelnen  großen  Städten  stattgefunden  hat,  in
welchen  zufolge  dessen  das  Bedürfnis  nach  Rechtsanwälten  ja  auch  reichlich
und  mehr  als  reichlich  gedeckt  sein  soll.  Die  Zulassung  zur  Rechtsanwaltschaft
  an  den  kleineren  Orten  aber  scheinen  verhältnis-  mäßig  nur  Wenige  zu
suchen.  So  besteht  also  im  Ganzen  eine  bedenkliche  Überproduktion  an
jungen  Juristen.  Auf  der  einen  Universität  Berlin  sind  augenblicklich
1.414  Studierende  bei  der  juristischen  Fakultät  eingeschrieben,  d.  h.  mehr
als  z.  B.  in  den  Jahren  1856  —  58  auf  sämtlichen  Universitäten  Preußens
zusammengenommen,  und  schon  der  gegenwärtige  Bestand  von  über  700
Gerichtsassessoren  deckt,  wenn  man  die  oben  angegebenen  Zahlenverhältnisse
zu  Grunde  legt,  ohne  Zweifel  den  Bedarf  der  Staatsverwaltung  auf  eine
Reihe  von  Jahren.  Für  die  nachrückenden  Tausende  von  Referendarien  eröffnen
  sich  die  allertrübsten  Aussichten,  und  die  große  Masse  derer,  die  sich
nur  auf  ein  Durchschnittsmaß  von  Befähigung  und  Leistungen  zu  stützen
vermögen,  geht  traurigen  Erfahrungen  entgegen.
        <pb n="288" />
        II.
Die  sterreichisch--èAngarische  Monarchie.

Anf.  Jannar.  (Ssterreich-Ungarn.)  Die  öffentliche  Meinung
  gibt  sich  darüber  bereits  keinen  Illusionen  mehr  hin,  daß  die
Monarchie  in  Dalmatien,  der  Herzegowina  und  Bosnien  nicht  einer
bloßen  Insurrektion,  sondern  einem  im  Ausbruch  befindlichen  völligen
Aufstande  gegenüberstehe,  der  nur  mit  Gewalt  niedergeschlagen  werden
  kann.  Bosnien  und  die  Herzegowina  müssen  offenbar  noch  einmal
  erobert  werden.  Die  größte  Schwierigkeit  aber  liegt,  wie  man
von  vorneherein  weiß,  nicht  in  diesen  Provinzen  selbst,  sondern  in
dem  benachbarten  Montenegro,  von  dem  aus  der  Aufstand  geschürt
worden  ist  und  forkwährend  und  in  jeder  Weise  unterstützt  wird,
und  in  dem  Umstande,  daß  hinter  Montenegro  Rußland  steht,  in
dem  z.  3Z.  Ignatieff  der  leitende  Minister  ist.  Der  Aufstand  hat
eben  dadurch  über  Osterreich-Ungarn  hinaus  eine  gewisse  europäische
Bedentung  und  ist  eine  europäische  Gefahr.

Die  offiziösen  Blätler  suchen  inzwischen  die  öffentliche  Meinung  noch
zu  beruhigen.  Der  Schwerpunkt  der  Lage  sei  ausschließlich  in  der  Crivoscie,
dem  fast  unzugänglichen  Berglande  im  südlichen  Dalmatien,  zu  suchen,  wo
sich  die  Bevölkerung  der  Durchführung  des  Landwehrgesetzes  widersetze.  Dort
hätlen  die  staatlichen  Behörden  allerdings  jede  Macht  verloren  und  zu
fungiren  aufgehört.  In  den  olkupierten  Provinzen  bestehe  nach  der  Meinung
  der  leitenden  Civilbehörden  kein  Grund  zu  ernster  Benuruhigung.  Im
östlichen  Bosnien  soll  überhaupt  keine  Erregung  bemerklich  sein:  im  westlichen
  Bosnien  und  in  der  Hergegowing  eristiere  dagegen  unzweifelhaft  ein
durch  die  Stammesgemeinschaft  und  die  Natur  der  Sache  geschaffener  Zusammenhang
  mit  Süddalmatien  und  den  dortigen  Zuständen.  Dort  bestehe
eine  gewisse  Erregung  und  einige  Neigung,  sich  der  neuen  österr.  Wehrpflicht
zu  widersehen,  die  von  der  griechisch-kath.  Bevölkerung  ausgehe  und  durch
Emissäre  von  außen  genährt  werde.  Allein  noch  dürfe  man  hoffen,  daß  es
Zu  keinem  Ausbruch  kommen  werde.  Dem  Militärkommandanten  von  Zara,

M.-L.  v.  Ivanovic  würden  zur  Verstärkung  nur  7000  Mann  als  voll-
        <pb n="289" />
        Die  österreichisch.  Ungarische  Monarchie.  (Jan.  16.)  253

ständig  genügend  zur  Verfügung  gestellt  werden,  mit  der  Vollmacht,  sich
direkt  und  ohne  jede  Zwischeninstanz  mit  dem  Brigadekommando  in  Mostar
ins  Einvernehmen  zu  setzen,  um  ein  Zujammenwirken  der  beiderseitigen
Streitkräfte  zu  erzielen.  Selbst  gegen  die  Crivoscie  werde  an  das  Ergreifen
der  Osjensive  in  der  nächstrn  Zeit  noch  nicht  gedacht;  erst  wenn  die  strenge

Winterszeit  vorüber  sei,  solle  diese  konzenlrisch  von  der  Seeseite  und  von
der  Herzegowina  aus  unternommen  und  durchgeführt  werden.

16.  Jannar.  (Österreich-Ungarn.)  Die  Zustände  in  Süddalmatien
  und  in  den  okkupierten  Provinzen  haben  sich  rasch  verschlimmert:
  in  der  Herzegowina  ist  der  längst  verbreitete  förmliche
Aufstand  ausgebrochen  und  hat  bereits  das  westliche  Bosnien  ergrissen.
  Es  müssen  bedeutend  stärkere  Truppenmassen,  als  bisher
in  Aussicht  genommen  waren,  dahin  geschickt  werden.  Die  in  diesen
Gegenden  stehende  Militärmacht  ist  inzwischen  auf  35,000  Mann
gebracht  worden  und  ein  Ministerrat  unter  dem  Vorsitz  des  Kaisers
beschließt,  die  Delegationen  auf  den  28.  d.  M.  Zu  einer  außerordentlichen
  Session,  ohne  Nemvahlen  und  gewissermassen  als  Nachsession
  der  letzten  ordentlichen  Session,  nach  Wien  einzuberufen  und
von  ihnen  einen  erheblichen  Kredit  zu  verlangen.  Der  öffentlichen
Meinung  wird  es  aber  allmählig  klar,  daß  die  Hauptursache  des
plötzlichen  Aufstandes  in  der  Herzegowina  nicht  die  Nenitenz  gegen
die  Einführung  des  Wehrgesetzes  ist.  Diese  war  nur  der  letzte
Tropfen,  der  die  Unzufriedenheit  zum  Uberfließen  brachte.  Die
wirkliche  Ursache  liegt  vielmehr  in  der  kotalen  Unfähigkeit  der  bisherigen
  bosnischen  Landesregierung.

Der  Aufstand  der  Crivoscie  in  Süddalmatien  reißt  eine  alte
Wunde  Österreichs  auf.  Im  Jahre  1814,  also  vor  68  Jahren,  wurde  der
Bezirk  von  Caltaro  der  österreichischen  Monarchie  dauernd  einverleibt,  und
doch  steht  dieselbe  heute  bereits  vor  dem  dritten  Aufstande,  welchen  die  unbotmäßige
  Bevölkerung  jener  Gegend  unternommen  hat,  um  den  Staatsgesehen
  Trotz  zu  bieten  und  für  sich  eine  Ansnahmsstellung  zu  erzwingen.
Das  erstemal  war  es  im  Jahre  1849,  daß  infolge  der  italienischen  Propaganda
  die  Seestädte  sich  erhoben.  Anfänglich  handelte  es  sich  darum,  gegen
die  Einführung  einer  regelmäßigen  Bestenerung  Widerstand  zu  leisten,  bald
jedoch  wurde  die  stark  mit  italienischen  Elementen  versetzte  Bevölkerung  der
Küste  von  Unabhängigkeits-Belleitäten  ergriffen,  während  die  eigentlichen
Gebirgs  ebewohner  sich  dieser  Erhebung  gegenüber  ziemlich  c0icholttig.  verhielten.
  Der  Aufstand  wurde  auch  infolge  dessen.  im  Jahre  1850  durch  den
damaligen  Obersten  Mamula  unterdrückt.  Als  im  Jahre  1s  das  bereits
in  der  ganzen  Monarchie  geltende  Wehrgesetz  auch  in  Süddalmatien  mit  der
Modifikation  eingeführt  werden  jollte,  daß  die  Wehrpflichtigen  nur  den  Landwehrdienst
  zu  leisten  hätten,  da  erinnerten  sich  die  Bewohner  der  Bocca  eines
Zugesländnisses,  welches  ÖSsterreich  ihnen  gelegentlich  der  ersten  Einverleibung
im  Jahre  1797  gemacht  hatte  und  demmmjolge  sie  nur  zum  Seedienst  bestimmt
  und  von  jeder  Heerespflicht  befreit  sein  gollten.  um  sich  der  Einführung
  des  Landwehrdienstes  zu  widersetzen.  Der  Aufstand  vom  Jahre
        <pb n="290" />
        254  Die  österrtichisch-Ungarische  Monatchie.  (Jan.  19  -23.)

1869  mit  seinen  gräuelvollen  Details  und  seinem  überraschenden  und  für
jeden  Österreicher  verlehenden  und  beschämenden  Abschlusse  durch  den  Frieden
Zu  Kuczlac  ist  noch  lebhaft  in  der  Erinnerung.  Schon  damals  erwies  sich
Montenegro  als  ein  für  Österreich  unübersteigliches  Hindernis.  Eben  dasselbe
  ist  jetzt  wieder  der  Fall.  Ein  Teil  der  öffentlichen  Meinung  in  Osterreich
  sordert  daher  geradezu  ein  energisches  Vorgehen  wider  Montenegro.
„Eine  Schonung  Montenegro's,  meint  sie,  ist  in  keiner  Weise  angezeigt;  da
dieses  seine  Ansprüche  auf  den  Cattarefer  Bezirk  und  auf  den  am  linken
Narenta-User  gelegenen  Teil  der  Herzegowina  gutwillig  niemals  aufgeben
und  den  Brigantaggio  jenseits  der  Grenzen  daher  so  lange  unterstützen  wird,
bis  es  nicht  eine  eremplarische  Züchtigung  empfangen  und  die  Wucht  der
österreichischen  Wassen  empfunden  haben  wird.  Auch  eine  Schonnug  der
Insurgenten  wäre  nicht  am  Platze,  da  sie  höchstens  als  Schwäche  ausgelegt
werden  würde.  Endlich  müßte  man  Straßen  und  Wege  bauen  und  Vorkehrungen
  treffen  für  die  Anlage  einer  gegen  alle  Eventualikäten  gesicherlen
Kriegs  basis.  Die  Stadt  Cattaro  liegt  so  exponiert,  daß  sie  jeden  Angenblick
einer  überrumplung  durch  die  Wontenegriner  ausgesetzt  ist.“  Die  Regierung
ist  jedoch  nicht  dieser  Ansicht.  Sie  will  vielmehr  die  Schwierigkeit  möglichst
lokalisieren  und  auswärtige  Verwickelungen  nach  Kräften  vermeiden,  gerade
dazu  aber  hält  sie  eine  imposante  Heeresmacht  für  unerläßlich.

In  Bosnien  haben  sich  bieher  27/:  Infanterie-Divisionen  (Serajewo
und  Banjaluka)  mit  zusammen  36  Bataillonen,  in  der  Herzegowina  drei
Gebirgs  brigaden  mit  13  Bataillonen  und  in  Dalmatien  eine  Brigade  mit
7  Bataillonen  befunden.  Die  Gesamtzahl  dieser  Truppen  belies  sich  somit
auf  56  Bataillone.  Seit  dem  Beginne  des  Aufstandes  sind  unn  bis  zum
heutigen  Tage  mehr  als  26  Bataillone  Infanterie  und  Jäger  nach  diesen
Provinzen  entsendet  worden  oder  dahin  im  Marsche  begriffen,  so  daß  die
Gesamtzahl  der  in  Bosnien,  der  Herzegowina  und  Dalmatien  befindlichen
Streitmacht  sich  auf  82  Bataillone  oder  etwa  35,000  Mann  erhebt,  von
denen  etwa  40  Bataillone  oder  18,000  Mann  auf  dem  eigentlichen  Schauplatze
  der  Insurrektion,  nämlich  in  Süddalmatien  und  der  Herzegowina,
stehen  werden.  Mit  diesen  Truppen  glaubl  man  vorläufig  auszureichen.

19.  Jan.  (Böhmen.)  Der  verfassungstreue  Teil  des  böhmischen
  Großgrundbesitzes,  der  unter  der  Führung  des  Fürsten  Carlos
Auersperg  steht  und  bisher  die  Majorilät  im  böhmischen  Großgrundbesitze
  ausmachte,  beschließt,  den  verhängnisvollen  Kompromiß  von
1879,  der  die  jetzigen  Parteiverhältnisse  im  Abg.-Hause  des  Reichsrats
  und  das  Übergewicht  der  Rechten  allein  ermöglicht  hat,  nicht  zu
erneuern.  Die  Folgen  des  damaligen  Schrittes  lassen  sich  aber  nicht
mehr  verwischen.  Die  Negierung  Taaffe  bemühl  sich  vielmehr,  die
Majorität  des  Körpers  nach  und  nach  auf  ihre  Seite  zu  ziehen,
was  ihr  auch  gelingt.

20.  Jan.  (Österreich.)  Gestützt  auf  ein  kaiserl.  Handschreiben
v.  12.  Nov.  v.  J.  und  auf  den  Antrag  des  (polnischen)  Finanzministers
  Dunajewski  fetzt  die  Regierung  eine  „Kommission  zur  Prüfung
der  gegenwärtigen  Verwaltungseinrichtungen  behufs  Einführung  von
Vereinfachungen  und  Erzielung  der  thunlichsten  Ersparungen  im
        <pb n="291" />
        Die  österreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Jan.  20—21.)  255

Staatshaushalte“  ein.  Zum  Präsidenten  derselben  wird  Graf  Hohenwart
  ernannt  und  von  10  Mitgliedern  gehören  6  den  föderalistischen
Parteien  an.  Die  Kommission  tritt  im  Laufe  des  Jahres  wiederholt
  zusammen,  ohne  es  jedoch  bis  zum  Schluß  desselben  zu  praktischen
  Vorschlägen  zu  bringen.

20.  Jan.  (Ungarn.)  Der  Koaiser  bestätigt  auch  die  zweite
Wahl  eines  serbischen  Metropoliten  und  Patriarchen  seitens  des
serbischen  Kirchenkongresses  nicht,  sondern  ernennt  dazu  aus  eigener
Machtvollkommenheit  den  Kandidaten  der  ungarischen  Negierung,
Bischof  Angyelic,  obgleich  derselbe  bei  der  Wahl  im  serbischen
Kirchenkongreß  beidemal  mit  nur  wenigen  Stimmen  in  der  Minderheit
  geblieben  war.

23.  Jan.  (Ssterreich.)  Die  Negirrung  erleidet  durch  den
großen  Pariser  Börsenkrach  der  sog.  katholischen  Bonionx-Banken,
mit  deren  Hilfe  und  nach  deren  Muster  sie  die  „Länderbank“  für
Ssterreich  gegründet  hatte,  einen  schweren  moralischen  Schlag.  Die
Angriffe  der  Opposition  auf  die  Länderbank  (s.  23.  und  30.  Nov.,
3.  und  14.  Deg.  1881)  erscheinen  jetzt  als  wohlberechtigt.  Doch
hatte  sich  die  Regierung  infolge  jener  Angriffe  glücklicher  Weise  nicht
ohne  Erfolg  bemüht,  die  Länderbank  von  einer  allzu  engen  Verbindung
  mit  dem  schwindelhaften  Gebahren  der  Union  genrale
Vontour,  zu  bewahren,  refp.  möglichst  loszulösen.

24.  Jannar.  (Österreich.)  Herrenhaus:  Nachdem  die  auf
den  Antrag  Lienbacher's  und  der  kleinen  klerikalen  Fraktion  gefaßten
Beschlüsse  des  Abg.-Hauses  auf  Revision  des  Volksschulgesetzes  und
Wiederermäßigung  der  Schulpflicht  von  8  auf  6  Jahre  zweimal
an  der  liberalen  Mehrheit  des  Herrenhauses  gescheitert  sind,  bringt
die  Regierung  felbst  eine  Vorlage  auf  Revision  des  Reichs-Volksschulgesetzes
  vom  14.  Mai  1868  ein,  das  die  Wiederherstellung  der
konfessionellen  Schule  entschieden  anbahnt  und  die  8jährige  Schulpflicht,
  wenn  auch  auf  einem  Umwege,  wieder  durch  die  G6jährige  erseht.

Die  Vorlage  ist  unzweifelhaft  eine  Konzession  der  Regierung  an  die
Klerilalen,  die  zwar  nur  eine  Fraktion  des  Klubs  Hohenwart  im  Abg.-Hausc
bilden,  auf  deren  Unterstützung  aber  die  Regierung  Taaffe  nicht  verzichten
kann,  wenn  sie  nicht  ihre  bisherige  Majorität  im  Abg.-Hause  gejährden
will.  Die  kleine  Fraklion  war  nachgerade  ungeduldig  und  widerwillig  geworden
  und  es  mußte  daher  etwas  auch  für  sie  geschehen.  Und  dabei  geht
die  Regierung  sogar  noch  über  die  Lienbacher'schen  Anträge,  die  nur  gegen
die  Bjährige  Dauer  der  Schulpflicht  gerichtet  waren,  hinaus  und  kommt  auch
den  im  Abg.-Hause  nicht  durchgedrungenen  Bestrebungen  des  Fürsten  Liechtenstein

  auf  Wiederherstellung  der  konfessionellen  Schule  entgegen.  Von  deutschliberaler
  Seite  erfährt  die  Vorlage  selbstverständlich  die  schärfste  Kritik.  „Herr
        <pb n="292" />
        256  Pie  chsterreichisch-ugarische  Monarcie.  (Jan.  27.)

Lienbacher  —  meint  sie  —  wollte  zuerst  den  Landtagen,  späler  den  Eltern
der  Schulpflichtigen  das  Necht  geben,  auf  eigene  Faust  den  Grundsaß  der
Sjährigen  Schulpflicht  umzustoßen;  das  Ministerium  geht  noch  einen  Schritt
weiter.  Nicht  bloß  die  Eltern  lonnen  die  Verkürzung  der  Schulpflicht  verlangen.
  Diese  „Erleichterungen"“  —  sagt  der  ministerielle  Entwurf  —  sind
auch  für  die  Kinder  ganzer  Gemeinden  zu  gewähren,  wenn  die  Gemeindevertretungen
  auf  Grund  von  Gemeinde-Ausschußbeschlüssen  darum  ausuchen.
Wohl  gemerlt,  „sind  zu  gewähren“,  das  heißt,  können  gar  nicht  verweigert
werden,  und  wenn  es  bisher  unannehmbar  erschien,  daß  ein  Landtag  das
Recht  haben  solle,  das  Reichsvolksschulgesetz  nach  eigenem  Ermessen  abanändern,
  so  soll  es  künftighin  jeder  Salzburg'schen  Dorfgemeinde  freistehen,
jür  ihr  Gebiet  die  Cjährige  Schulpflicht  an  die  Stelle  der  8jährigen  zu
setzen.  Aber  das  ist  noch  bei  weitem  nicht  Alles.  Visher  hatte  die  Volksschule
  die  Aufgabe,  die  Kinder  „sittlich-religiös“  zu  erziehen,  von  nun  an
wird  die  Erziehung  eine  religio  sittliche“  jein;  die  Religion  wird  die
Hauptsache.  Der  Schulleiler  muß  dem  Bekenntnisse  angehören,  dem  die
Mehrzahl  der  seine  Schule  besuchenden  Kinder  angehört,  und  muß  die  Ve-Köhigung
  besitzen,  den  Neligionsunterricht  in  dieser  Konfession  zu  erteilen.
Da  diese  Bejahigung  in  der  ungeheuren  Mehrzahl  der  Fälle  kein  Anderer
wird  nachweisen  können,  ale  der  Priester  des  betreffenden  Bekennlnisses,  so
wird  auch  dieser  regelmäßig  Schulleiler  sein,  das  heißt  mit  anderen  MWorten:
An  der  Spitze  der  Schule  sieht  der  Seelsorger  wie  zur  Zeit  des  Konkordates
unter  Vach  und  Thun.  Die  Schulleiter  werden  außerdem  verpflichtet,  bei
den  religiösen  übungen  der  Schüler  sich  zu  beteiligen.  In  den  Lehrer-Vildungsanstalten
  wird  das  Turnen  unter  die  nicht  obligaten  Fächer  verwieen,
  dafür  soll  dem  Orgelspiel  um  so  größere  Aufmerksamkeit  geschenkt
werden,  und  das  Gesetz  begnügt  sich,  wenn  die  Lehramtszöglinge  auch  keine
Mittelschulbildung  nachweisen,  mit  der  zurückgelegten  Bürgerschule,  sofern
*  nur  nicht  an  der  Erprobung  musikalischer  Kenntnisse  mangelt.  Der  ganze
Lehrplau  wird  eingeschrault,  das  Lehrjiel  herabgesetzt,  der  gange  Plunder
der  Realien  aus  der  Voltsschule  verbannt  —  der  Zweck  des  Bolksschulunterrichts
  ist  nicht  mehr  die  Bildung,  sondern  die  Religion."“

27.  Jannar.  (Ungarn.)  Unterhaus:  Gelegentlich  der  Veratung
  des  Budgels  bringt  beim  Titel  „Dispositionssonds“  die
äußerste  Linke  die  angebliche  oder  wirkliche  Unterdrückung  der  deutschen
  Elemente  und  die  versuchte  Magyarisierung  derselben  zur
Sprache.  Die  Vertreter  der  Siebenbürger  Sachsen  beharren  mannhaft
  auf  ihren  Beschwerden  und  halten  nachdrücklich  fest  an  ihrer
deutschen  Nationalität.  Ministerpräsident  Tisga  sucht  die  Beschwerden
der  Siebenbürger  Sachsen  und  die  schweren  Anklagen  des  deutschen
Professors  Heinze  in  Heidelberg  (s.  1881  Ende  Dezember)  als  teils
unbegründet  teils  wenigstens  stark  übertrieben  dargustellen.

Tisza  meint,  in  Ungarn  gebe  es  außer  den  Sachsen  noch  m
Deutsche,  welche  aber  gute  Patrioten  seien.  Selbst  unter  den  Sachsen
kennen  sich  nicht  alle  insgesamt  als  Bundesgenossen  jener  dem  ngawischer
Staate  feindlichen  Tendenzen,  als  welche  man  die  gesamte  deutsche  Vevölkerung
  hinstellen  möchte.  In  Ungarn  gebe  es  keine  Partei,  welche  wolle,  daß

die  Deutschen  nicht  ihre  Muttersprache  sprechen;  in  Ungarn  könne  Jedermann
nach  Belieben  seine  Nationalität  pflegen,  doch  sei  er  auch  verpflichtet,  den
        <pb n="293" />
        Die  öslerrtichisch-Angarische  Monarchie.  (Jan.  28.)  257

ungarischen  Staat  anzuerkennen  und  die  Pflichten  gegen  denselben  zu  erfüllen
(rauschende  Zustimmung).  Wie  wenig  ein  Chauvinismus  in  Ungarn  bestehe,
  beweise  am  besten,  daß  die  Legislalive  und  die  Negierung  gerade  zur
Zeit  solcher  Agitationen  und  grundloser  Anklagen  den  vbligatorischen  Unterricht
  in  der  deutschen  Sprache  an  den  Mittelichulen  angeordnet  habe.  Von
Unterdrückung  der  deutschen  Sprache  könne  da  keine  Nede  sein.  Im  weiteren
Laufe  der  Debatte  tritt  Tisza  der  in  einem  Aufrufe  des  deulschen  Schulvereins
  enthaltenen  Behauptung  entgegen,  daß  sich  die  Zahl  der  deutschen
Volksschulen  jährlich  vermindere,  indem  er  erklärt,  daß  keine  einzige  dieser
Schulen  gesperrt  wurde;  wenn  die  Zahl  solcher  Schulen  aber  wirklich
abnehme,  so  liege  der  Grund  in  der  Entwicklung  des  nationalen
Lebens.  Er  krilisirt  auch  andere  Stellen  des  erwähnten  Aufrufes  und
sagt:  gegenüber  solchen  Auslafsungen  mögen  die  Siebenbürger  Sachsen  sich
nicht  wundern,  wenn  selbst  jene,  welche  in  gar  vielen  Dingen  entgegengesetzter
Ansicht  sind,  in  dem  Punlte  mit  uns  übereinstimmen,  daß  Ungarn  den  Ungarn
  gehört  und  nur  ein  ungarischer  Staat  sein  kann.“  (Lebhafte  Eljenrufe.
  Händeklatschen.)

28.  Jan.  (Ssterreich-Ungarn.)  Zusammentritt  der  beiden
Delegationen  in  Wien.  Die  Negierung  legt  deuselben  eine  Kreditforderung
  von  8  Mill.  Gulden  nebst  einer  erläuternden  Denkschrift
vor,  die  bereils  weitere  Kreditforderungen  in  Aussicht  stellt,  da  nach
Niederwerfung  des  Aufstandes  stärkere  Garnisonen  in  der  Herzegowina
  und  vielleicht  auch  in  Süddalmatien  auf  längere  Zeit  hin,  sowie
  die  Errichtung  einiger  ausreichend  befestigter  Stützpunkte  zur
Sicherung  der  Verbindungen  und  zur  leichleren  Beherrschung  des
Landes  nötig  werden  würden.  Die  Militärmacht  in  den  bedrohten
Provinzen  soll  verdoppelt  d.  h.  von  ca.  35,000  auf  ca.  75,000
M.  gebracht  werden,  wozu  auch  die  Neserven  einberufen  werden
müssen.

Die  Denkschrift,  mit  welcher  die  Kreditforderung  von  8  Mill.  G.
motivirt  wird,  beweist,  wie  sehr  sich  die  Regierung  bez.  der  Lage  der  Dinge
in  den  olkupirten  Provinzen  bisher  in  Täuschungen  bewegt  hat.  Sie  gibt
zwar  zu,  daß  für  die  Durchführung  der  Wehrpflicht  in  Bosnien  und  der
Herzegowina  manche  Hindernisse  vorausgesehen  wurden;  doch  sei  nach  dem
bisherigen  Verhalten  der  Bevölkerung  die  Annahme  berechtigt  gewesen,  dab
eine  ausnahmsweise  Kraftenkfaltung  unnölig  sei.  Nach  dem  Berichte  der
Landesregierung  Anfangs  Dezember  1881  war  höchstens  in  den  Bezirken  von
Nevesinje,  Gacko  und  Bilek  aktiver  Widerstand  gegen  die  Rekrutirung  zu  gewärtigen,
  in  allen  übrigen  Landesteilen  nicht,  falls  keine  äußeren  Einflüsse
und  Agitationen  hinzutreten  und  Versuche  der  Neuitenz  im  Keime  erstickt
würden.  Auch  die  Landwehr-Assentierung  in  Süddalmatien  schien  Ende  Oktober
  1881  im  Wesentlichen  vorläufig  abgeschlossen,  als  am  9.  November
in  der  Crivoscie  zwei  NRäuberbanden  aus  der  Herzegowina  einbrachen,  worauf
Naubanfälle  und  Gewaltthaten  folgten.  Die  Regierung  verfügte  demnach
entsprechende  militärische  Maßnahmen.  Die  Regierung  wollte  im  Laufe  des
Februar  die  Okkupationstruppen  ablösen  lassen,  doch  sollten  die  abzulösenden
Truppen  erst  nach  Abwicklung  der  Relrulirung  zurückkehren,  außerdem  wurde
für  den  Februar  eine  temporäre  Verlegung  zweier  Regimenter  nach  Dalmatien
  in  Aussicht  genommen.  Nach  der  Entwicklung  der  Dinge  sah  sich  die

Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  17
        <pb n="294" />
        258  Die  cllerreichisch--Angarische  Monarchie.  (Febr.  3—4.)

Regierung  genötigt.  Verstärkungen  bereits  im  Januar  abzusenden.  Diese
Verstärlungsmaßnahmen  hätten  genügt,  wenn  es  sich  nur  um  lokale  Agitationen
  gehandelt  hätte.  Nachdem  aber  die  Akte  der  offenen  Auftebeung  in
der  Herzegowina  und  der  Crivoscie  sich  mehren,  bedarf  es  einer  größeren
Kraftentjaltung.  Demnach  wurde  beschlossen,  sämtliche  Fußtruppen  in  der
Herzegowina  und  in  Dalmatien  auf  angemessenen  Stand  zu  bringen.  Die
Erhöhung  sei  nur  für  kurze  Dauer  berechnet.  Der  Motivenbericht  erläntert
die  militärischen  Maßnahmen  und  erklärt,  das  Ministerium  sei  sich  wohl  bewunßt,
  daß  die  verlangten  Opfer  nicht  unbedentend  seien.  Bei  der  Veranschlagung
  der  Kosten  wurden  nur  die  für  die  geplante  Altion  erwachsenden
einmaligen  Anslagen,  dann  die  fortlaufenden  Anslagen  für  drei  Monate  in
Anschlag  gebracht,  allein  nach  der  Niederwerfung  des  Aufslandes  werden
wegen  Unterhaltung  stärkerer  Garnisonen  durch  längere  Zeit,  sowie  zur
Schaffung  ausreichend  befestigter  Stützpunkte  weitere  Mehraus  lagen  entstehen,
  deren  Höhe  sich  gegenwärtig  nicht  bestimmen  lasse.  Das  Ministerium
hält  es  jedoch  für  seine  Pflicht,  den  gegemvärlig  nur  sporadisch  auftretenden
Aufstand  möglichst  bald  vollständig  zu  brechen  und  der  Bevölkerung  die
überzeugung  von  der  Erfolglosigleit  jedes  Widerstandes  beizubringen.  —
Die  gemeinsamen  Ministr  fügen  dieser  Darlegung  noch  weitere  mündliche
Erlänterungen  bei.  Auf  die  Durchführung  des  Wehrgesetzes  kann  unter
keinen  Umständen  mehr  verzichtet  werden,  wie  der  Reichskriegsminister  mit
Recht  hervorhebt.  Denn  der  Verzicht  auf  das  Wehrgesetz  würde  in  ganz
Bosnien-Herzegowina  benebst  der  Erivoscie  als  ein  Rückzug  Österreichs  angesehen
  werden:  die  omladinistischen  Agitatoren  würden  triumphiren.  Es
wird  anfaugs  wohl  nicht  viele  bosnische  Soldaten  geben,  aber  bosnische
Soldaten  wird  es  geben  müssen;  sonst  wäre  es  mit  der  Préstige  Österreichs
  bis  hinein  in  die  albanesischen  Verge  vorbei.

An  der  Bewilligung  des  geforderten  Kredits  seitens  der  Delegationen
wird  von  der  öffentlichen  Meinung  beider  Reichshälsten  von  vorne  herein
nicht  gepveifelt.  Sie  hätte  sogar  gegen  einen  höheren  Kredit  nichts  eingewendet,
  da  sie  über  #eugt  ist,  daß  der  jetzt  geforderte  doch  nicht  aurreichen
werde.  Dagegen  hofft  sie,  daß  die  Delegationen  vvollständigen  und  klaren
Einblick  nicht  nur  in  die  militärische  Lage  der  Dinge,  sondern  auch  in  die
unzweifelhaft  gemachten  Mißgriffe  der  Länderverwaltung  in  den  okkupirten
Provinzen  fordern  werden.

3.  Februar.  (HÖsterreich.)  Die  Regierung  läugnet  in  der
offiziösen  „Wiener  Abendpost“  jede  Verbindung  mit  Hrn.  Vontouxr
und  seiner  „kath.“  Schwindelbank  Union  gönralc.  obgleich  es  Thatsache
  ist  und  sie  selbst  zugestehen  muß,  daß  die  österr.  Länderbank
eine  seiner  Gründungen  war  und  daß  die  österr.  Regierung  bei  der
Konzessionierung  der  letzteren  mit  ihm  in  direkte  Verbindung  getreten
  war.  Zum  Glück  für  sie  hat  die  Verwaltung  der  Länderbank
das  Inslitut  seither  wenigstens  davor  bewahrt,  unmittelbar  in  den
Sturz  der  Union  genérale  mitgerissen  zu  werden.

4.  Februar.  (Galizien.)  Die  Regierung  glaubt  einer  russischpanslavistischen
  Verschwörung  unter  den  Nuthenen  auf  die  Spur  gekommen
  zu  sein.  In  Lemberg  und  anderen  Orten  werden  zahlreiche
Verhaftungen  vorgenommen.  Unter  den  Verhafteten  befinden  sich
        <pb n="295" />
        Hie  csterreichisch-Angarische  Monarcie.  (Febr.  6—9.)  259

namentlich  der  Hofrat  Dobrganski  und  seine  Tochter,  der  gew.  Reichsrat
  L.  Naumowicz  und  sein  Sohn  sowie  die  Redakteure  mehrerer  ruthenischer
  Blätter.  Die  Sache  klingt  nicht  ganz  unwahrscheinlich,
wenn  man  bedenkt,  wie  die  Ruthenen  Galiziens  von  den  Polen  unterdrückt
  werden,  aber  es  ist  auch  von  vorneherein  wahrscheinlich,  daß
die  gange  Sache  eben  darum  von  den  Polen  und  zu  ihren  Zwecken
über  Gebühr  aufgebauscht  werde.

6.  Februar.  (Österreich-Ungarn.)  Schluß  der  außerordentlichen
  Session  der  Delegationen  in  Wien,  nachdem  beide  den  von  der
Regierung  geforderten  Kredit  von  8  Mill.  G.  einstimmig  bewilligt
haben.  In  der  ungarischen  Delegation  hatte  sich  inzwischen  eine
lebhafte  Debatte  über  die  Nützlichkeit  oder  Verderblichkeit  der  Okkupation
  entsponnen,  während  die  österr.  Delegation  die  Art,  wie  dieselbe
  ins  Werk  gesetzt  worden  und  wie  die  Verwaltung  der  okkupierten
  Provinzen  geführt  wird,  einer  schneidigen  Kritik  untergogen
hatte.  Der  gemeinsame  Minister  v.  Szlavy  sprach  dabei  ganz  offen
aus,  daß  man  mit  der  Okkupation  einen  Keil  in  den  Panflavismus
  treiben  wollte  und  daß  gerade  hierin  der  politische  Gedanke  der
Okkupation  zu  suchen  sei.

.  Februar.  (Österreich-Ungarn.)  Nachdem  der  F.M.L.
v.  Joanovic  am  6.  ds.  Mts.  den  Oberbefehl  über  sämtliche  in  Dalmatien
  und  der  Herzegowina  befindlichen  Truppen  übernommen,  beginnen
  die  Operationen  gegen  die  Crivoscie  in  Süddalmatien  durch
die  Eroberung  des  Plateaus  nördlich  von  Risano,  während  für  die
Hergegowina  die  erforderlichen  Dispositionen  noch  nicht  vollendet
sind.  Die  Gesamtzahl  der  in  den  aufständischen  Provinzen  stehenden
Truppen  ist  inzwischen  bis  auf  ca.  75,000  Mann  vermehrt  worden.

9.  Februar.  (DÖsterreich.)  Neichsrat:  genehmigt  die  Erhöhung
  des  Petroleumsgolls  und  die  Einführung  einer  Petroleum-Verbrauchsteuer
  mit  155  gegen  145  und  mit  160  gegen  146  Stimmen.
  Um  die  Vorlage  durchzusetzen  und  die  anfängliche  Opposition
der  klerikalen  Fraktion  gegen  dieselbe  zu  brechen,  war  Graf  Taaffe
genötigt,  zwar  nicht  offiziell,  aber  der  Rechten  gegenüber  vertraulich
die  Kabinetsfrage  zu  stellen.  Ungarn  hatte  nur  unter  der  Bedingung
  dieser  Steuer  in  die  Einbringung  des  vorbereiteten  autonomen
Zolltarifs  gewilligt.

Die  neue  Stener  ist  eine  sehr  schwere:  Der  Petroleum-Zoll  wird  von
3  G.  auf  10  G.  für  100  Kilo  erhöht  und  eine  Verzehrungssteuer  von  6  G.
50  Kr.  neu  eingeführt.  Im  Detailhandel  wird  das  Petroleum  dadurch  fast
um  50  Prozent  teurer  werden.

17“
        <pb n="296" />
        260  Die  ckerreichisch-Ungarische  Monarhie.  (Febr.  9—10.)

9—10.  Februar.  (Österreich.)  Herrenhaus:  tritt  nach  einer
änßerst  lebhaften  Debatte  mit  82  gegen  55  Stimmen  dem  Beschlusse
des  Abg.-Hauses  für  Zweiteilung  der  Universität  Prag  in  eine
deutsche  und  eine  czechische  bei.  Die  Majorität  seiner  Kommission
hatte  auf  Intaktlassung  der  bisherigen  deutschen  Universität  und
dagegen  auf  Errichtung  einer  neuen  cgechischen  neben  der  deutschen
angetragen.  Die  wiederholten  Pärsschübe  haben  also  ihre  Wirkung
ausgeübt.  Dennoch  hatte  die  Regierung  nur  auf  eine  Mehrheit  von
10  Stimmen  gerechnet,  dafür  aber  eine  solche  von  27  Stimmen  davongetragen.
  Die  Czechen,  die  nicht  daran  zweifeln,  die  deutsche
Universität  in  nicht  allzu  langer  Zeit  lahm  legen  und  absorbieren
zu  können,  triumphieren.  Selbst  die  bescheidene  Resolution,  die  notwendige
  Kenntnis  der  deutschen  Sprache  von  den  Studierenden  der
czechischen  Universität  zu  verlangen,  ist  vom  Herreuhause  abgelehnt
worden.  Doch  sind  die  Czechen  mit  diesem  Erfolge  noch  nicht  zufrieden;
  das  jungczechische  Organ,  die  „Narodny  Listy“,  gibt  bereits
  die  Parole  aus:  „Jetzt  noch  die  Wahlreform  (des  böhm.  Groß-=grundbesitzes,
  der  böhm.  Handelskammern  2c.)  und  dann  der  czechische
Landtag.“

Das  unter  dem  "  Februar  vom  Kaiser  sanktionirte  Gesetz  hat
folgenden  Wortlaut:  Vom  Beginne  des  Wintersemesters  1882,83  an
werden  in  Prag  zwei  nbiolesen,  bestehen,  nämlich  die  „k.  k.  deutsche  Karl
Ferdinands-Universität"  und  die  „k.  k.  böhmische  Karl  Ferdinands-Universität.“
  An  der  deutschen  Universikät  ist  die  deutsche  Sprache,  an  der  böhmischen
  die  böhmische  die  aus  sschließliche  Unterrichtssprache.  Der  Gebrauch  der
lateinischen  Sprache  bleibt  jedoch  im  üblichen  Umfange  aufrecht.  Die  beiden
Universitäten  sind  räumlich  gesondert  und  haben  gelrennte  Organisation  und
Verwalkung.  §.  2.  Ein  Professor  oder  Privatdocent  kann  nur  einer  der
beiden  Universitäten  angehören.  Ein  Studierender  darf  nur  an  einer  der
beiden  Universitäten  immatrikulirt  sein;  doch  kann  er  auch  an  der  anderen
Universität  als  außerordentlicher  Hörer  Vorlesungen  besuchen,  wenn  er  mindestens
  die  Hälfte  der  x  Stunden  zahl  an  jener  Universität  hört.  an  welcher  er
immalrikulirt  isl.  Die  an  der  anderen  Universität  angenommenen  Vorlesungen
  sind  ihm  so  angurechnen,  als  ob  er  sie  an  jener  Universität  frequentirt
  hätte,  an  welcher  er  immatrikulirt  ist.  §.  3.  Das  der  Prager  Karl
Ferdinands-Universikät  oder  einzelnen  Fakultähn  derselben  derzeit  gehörige
Vermögen  ist  als  ein  gemeinschaflliches  Vermögen  der  beiden  Universitäten,
bezw.  der  betreffenden  Fakultäten,  anzusehen.  Rücksichtlich  der  Sliflungen,
deren  Verwaltung,  Verleihung  oder  Präsentation  dem  akademischen  Senate,
dem  Rektor  oder  einzelnen  Professoren-Kollegien  zukommt,  sind  beide  luiversitäten
  gleichberechtigt,  insoweit  in  den  betreffenden  Stiftungsurkunden
keine  einschränkenden  Bestimmungen  enthalten  find.  Die  näheren  Modalitäten
der  Ausübung  der  den  beiden  Universitäten  in  Zukunft  gemeinschafllich  zustehenden
  Rechte  in  Ansehung  der  Verwaltung,  Verleihung  und  Präsentation
solcher  Stiftungen  werden  tuch  Einvernehmung  beider  Universitäten  vom
Unterrichtsminister  festgesetzt  4.  Die  an  der  Karl  Ferdinands-Universität
  bestehenden  Eerflelsgest  .  Anstalten,  Sammlungen  und  Institute  sind
        <pb n="297" />
        Die  chterreichisch-  Mugarische  Monarchie.  (Febr.  9—10.)  261

jenen  Lehrkanzeln  zu  belassen,  mit  welchen  sie  derzeit  verbunden  sind,  wovon
der  botanische  Garten  und  jene  Kliniken  ausgenommen  sind,  welche  für  die
deutsche  medizinische  Fakultät  nicht  notwendig  sind,  dagegen  zur  Aktivirung
der  medizinischen  Fakultät  der  böhmischen  Universität  benötigt  werden.  Die
Beziehungen  der  klinischen  und  anatomischen  Institute  zu  den  Heilanstalten
sind  nach  dem  (Grundsaßze  des  gleichen  Anspruches  beider  Universitäten  zu
regeln.  §.  5.  Die  vorstehenden  Bestimmungen  des  Gesetzes  sind  nach  Maßgabe
  der  Aktivirung  der  Fakultäten  der  böhmischen  Universikät  durchguführen.
§.  6.  Der  Minister  für  Kultus  und  Unterricht  ist  mit  dem  Vollzuge  dieses
Gesetzes  beauftragt.

In  Wahrheit  ist  die  Gründung  einer  Cechischen  Universität  zum
mindesten  eine  sehr  verfrühte  Schöpfung,  weil  den  Czechen  zur  Zeit  anerkanntermaßen
  noch  alles  wissenschaftliche  Material  zur  Besetzung  der  Lehrstühle
  fehlt.  Die  czechische  Universität  kann  daher  zunächst  und  auf  lange
hinaus  nur  eine  Drillanstalt  Zur  notdürftigen  Abrichtung  czechischer  Aurislen,
  Mediginer  2c.  werden.  Das  kümmert  aber  die  Czechen  gar  nicht.  Die
Hauptsache  für  sie  ist  die  Veseitigung  der  deutschen  Sprache  für  Lehrer  und
Schüler  und  die  ausschließliche  Herrschaft  der  czechischen  Sprache  für  jene
und  diese.  Zwar  geben  sie  zu,  daß  die  Kenninis  der  deutschen  Sprache  zur
Zeit  noch  in  Oslerreich  und  ipeziell  in  Böhmen  fast  unerläßlich  sei,  aber  sie
wollen  das  dem  Einzeluen  überlassen  und  wehren  sich  mit  Händen  und
Füßen  dagegen,  daß  es  gefordert  werde.  Mit  der  Zeit,  meinen  sie,  wird  es
überhaupt  nicht  mehr  nötig  sein  und  die  czechische  Universität  Prag  die
deutsche  ganz  verschlingen.  Das  iste  auch  in  der  That  wie  die  Hoffnung  der
Czechen  die  Furcht  der  Deutschen.  Die  Zweiteilung  der  bestehenden  Universität,
  die  Errichtung  also  einer  utraquistischen  Anstalt  bedeutet  bei  den  gegenwärtigen
  Verhältnissen  den  Ruin  des  deutschen  Zweiges  derselben,  und  man
kann  mit  Sicherheit  aunehmen,  daß  es  vielleicht  schon  in  einem  Jahrzehnt
in  Prag  keine  deutsche  Universität  mehr  geben,  sondern  die  Prager  Carlo=Ferdinandea
  eine  czechische  Universität  sein  werde.  Die  Wortführer  der
Czechen  machen  auch  gar  kein  Hehl  daraus,  daß,  was  sie  jetzt  erreicht,  die
Zweiteilung  der  Universität,  nur  als  eine  Abschlagszahlung  zu  betrachten
sei.  Die  Tschechen  wollen  keine  eigene  Universität,  weil  sie  die  bestehende
ganz  für  sich  wollen.  Deutsche  Eltern  werden  es  sich  überlegen,  ihre  Söhne
in  Prag  studiren  zu  lassen  und  auch  deutsche  Professoren  werden  einem  etwaigen
  Ruf  nach  Prag  kaum  folgen  wollen;  die  Frequenz  der  deutschen
Anstalt  wird  zurückgehen,  die  Lehrkräfte  werden  abnehmen,  und  im  Lauf
der  Zeit  wird  dann  die  deutsche  Untversität  eingehen  und  einer  rein  C-jzechischen
  Platz  machen.  Es  mag  wohl  sein,  daß  die  Regierung  Taaffe  die
Czechisierung  der  Prager  Universität  nicht  zugeben  würde,  wenn  sie  durch
ein  Gesetz  bewirkt  werden  sollte;  es  wird  jedoch  hiezu  kein  Gesetz  nötig  sein,
sie  wird  sich  ohne  Gesetz  blos  als  Folge  der  gegenwärtig  beschlossenen  Zweiteilung
  der  Universität  von  selbst  vollziehen.  Eben  darum  gestaltet  sich  die
Debalte  zu  einer  für  das  Herrenhaus  1ungewohnlich  lebhaften.  Graf  Taaffe
bezeichnet  es  als  den  offenen  Plan  der  Regierung,  eine  Verständigung  der
Nationalitäten  herbeizuführen;  Zweck  der  Vorlage  sei  die  Anbahnung  einer
solchen  Verständigung  in  Böhmen.  Die  Regierung  stehe  dabei  auf  streng
gesehlichem  Boden  und  stüße  sich  auch  nach  konstitutionellem  Brauche  auf
die  Mehrheit.  Auch  der  nkerrschtemoifte  v.  Conrad  verteidigt  die  Vorlage.
  Für  die  Regierung  sprechen  ferner  der  Czeche  Randa,  der  Ultramontaue
  Helfert,  der  klerikal-sendale  Belcredi  2c.,  gegen  sie  die  Deutsch-  Liberalen
Hasner,  Tomaschek,  Unger  2c.  Wesentlich  gestaltet  sich  die  Debatte  zu  einem
Duell  zwischen  Unger  und  Belcredi.  In  hbchster  Bewegung  erklärt  der
greise  Nestor  der  Universilät  Prag,  Professor  Höfler:  „Früher  gab  es  an
        <pb n="298" />
        262  Die  Gfterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Febr.  13—15.)

der  Universität  in  Prag  keine  Czechen  und  keine  Deutschen,  man  kannte  nur
Studirende.  In  dem  Momente,  wo  durch  den  Zwist  der  Nationalitäten  das
Einvernehmen  zwischen  Studenten  und  Professoren  gestört  wird,  ist  der
Tod  der  Prager  Universität  besiegelt.  Den  deutschen  Professoren  in  Prag
war  es  nur  um  Gerechligkeit  zu  thun,  niemals  haben  sie  einen  Unterschied
zwischen  Deutschen  und  Czechen  gemacht,  wofür  noch  die  letzten  Vorschläge
Zeugnis  geben.  Mit  t  diesem  Bewußtsein  können  wir  Deutschen  von  dannen
ziehen,  können  wir  unsere  alademische  Laufbahn  in  Prag  schließen.  Nur
schver  kann  l  mich  entschließen,  es  auszusprechen,  aber  es  muß  gesagt  sein.

Merk,  das  jetzt  begonnen  wird,  ist  das  Werk  der  fortschreitenden  Auf-8
  aa  ich  mich  noch  vor  wenigen  Monaten  nicht  mit  dem  Gedanken
  befreunden  konnte,  aus  einer  gesegneten  Wirksamteit  hinausgewiesen
zu  werden,  stehen  jetzt  die  Dinge  so,  daß  ich  gern  gehe.  Mögen  diesenigen,
die  nach  mir  kommen,  Besseres  leisten,  mit  größerer  Opferwilligkeit  eintreten
für  ihren  Beruf,  ich  kann  gehen  mit  der  überzeugung,  die  mir  meine  Kollegen
ausgesprochen  haben:  nie  von  der  Linie  des  Rechten  mich  im  mindesten  entfernt
  zu  haben.  Möge  Gott  in  unserem  geliebten  Ssterreich  es  abwenden,
daß  je  zur  Wahrheit  werden  die  Worte  der  goldenen  Bulle:  Omne  rognum
in  sc  dirisum  dilabitur.“

13—16.  Februar.  (SÖsterreich.)  Reichsrat:  Beginn  der  Beratung
  des  Budgets  für  1882,  viertägige  Generaldebatte  darüber.
Die  Regierung  ist,  nachdem  sie  die  Czechen  durch  die  czechische  Universität
  Prag  und  die  Klerikalen  durch  ihre  Vorlage  betr.  des  Volksschulgesetzes
  zufrieden  gestellt  hat,  der  Rechten  und  damit  der  Majorität
  sicher.  Dennoch  ist  die  Debatte  nicht  bloß  eine  lebhafte,  sondern
  geradezu  eine  heftige.  Die  deutsche  und  liberale  Minderheit
erklärt,  daß  sie  der  Regierung  die  Bewilligung  des  Budgets  geschlossen
  verweigere.  Der  Kampf  dreht  sich  nicht  um  das  Budget
und  um  Ziffernansäße,  es  ist  auch  nicht  eigentlich  ein  Kampf  der
Opposition  wider  die  Regierung,  sondern  ein  Kampf  des  deutschen
Elements  gegen  das  Slaventum.

15.  Februar.  (Österreich-Ungarn.)  Die  Regierungen  beider
  Neichshälften  legen  den  beiden  Parlamenten  in  Wien  und  Pest
einen  nach  längeren  Verhandlungen  zwischen  ihnen  vereinbarten
neuen  autonomen  Zolltarif  vor,  der  zugleich  überaus  hohe  Finanzzölle,
  agrarische  Zölle  auf  Getreide  und  Vieh  und  Industrie-Schutzzölle
  einführt.  Derselbe  soll  mit  dem  1.  Juni  l.  J.  in  Kraft  treten,
ist  aber  von  einem  Sperrgesetz-Entwurf  begleitet,  nach  welchem  die
wichtigsten  Finanzfölle  schon  vom  1.  März  an  erhoben  werden  sollen.
Die  der  Vorlage  beigegebenen  Motive  lassen  darüber  keinen  Zweifel,
daß  diese  Erhöhung  des  österr.-ungarischen  Zolltarifs  eine  direkte
Folge  der  neuen  deutschen  Wirtschaftspolitik  ist.

Die  einzelnen  Positionen  des  neuen  Zolltarifs  zeigen,  daß  ein  ähnlicher

  Interessenkampf  und  -Vertrag  das  Werk  schuf,  wie  im  Deutschen  Reich.
Der  Staat  braucht  Geld,  daher  vor  allen  Dingen  einc  ausgiebige  Erhöhung
        <pb n="299" />
        Dit  österrtichisch-Ungarischt  Monarchit.  (Febr.  15.)  263

der  Finanzzölle;  das  ist  den  Schutzzöllnern  sehr  unangenehm,  aber  wollen
sie  ihre  Schutzzölle  haben,  müssen  sie  wohl  oder  übel  die  Finanzzölle  mit  in
den  Kauf  nehmen.  Und  unter  den  Schutzzöllnern  stehen  sich  wieder  die
Interessen  der  Industriellen  und  Agrarier  gegenüber,  in  der  Monarchie
Lfüällig  abgeteilt  nach  den  beiden  Hälften  Cisleithanien  und
Tranzgleithanien.  Es  hat  nicht  geringer  Mühe  und  Zeit  bedurft,  um
den  beiderseitigen  Intereisen  gerecht  zu  werden.  Und  nnn,  wo  eine  Einigung
erzielt  ist,  ist  man  doch  auf  keiner  Seite  recht  damit  zufrieden,  in  Wien  wie
in  Pest  beklagt  man  sich,  daß  man  der  Negierung  durch  Gewährung  der
hohen  Finanzle  übertriebene  Opfer  habe  bringen  müssen,  und  in  Wien
wie  in  Pest  behauptet  man  gegenüber  der  anderen  Reichshälfte  zu  kurz  gekommen
  zu  sein;  letzteres  in  Osterreich  mehr  und  mit  größerem  Recht.

Im  Einführungsgesehe  zum  Zolltarife  werden  in  erster  Reihe  die
Retorsionsbestimmungen  verschärft.  Die  Zollzuschläge,  welche  gegen
Staaten  zur  Anwendung  kommen  sollen,  die  österreichische  Proveniengen
differentiell  ungünstiger  behandeln,  sind  von  10  auf  30  Progent  bei  zolpflichtigen
  und  von  5  auf  15  Prozent  bei  zollfreien  Waaren  erhöht.  Der
bezügliche  Artikel  3  soll  folgendermaßen  lauten:  „Waaren,  welche  aus
Slaaten  kommen,  die  österreichische  und  ungarische  Schiffe  oder  Waaren  österreichischer
  und  ungarischer  Provenienz  ungünstiger  behandeln,  als  jene  anderer
Slaaten,  unterliegen  bei  der  Einfuhr  außer  dem  im  Tarif  enthaltenen  Zoll
einem  Zuschlag  von  :0  Prozent  des  selben,  und  wenn  sie  in  dem  Tarif  als
zollfrei  erklärt  sind,  einem  im  Verordnungswege  zu  bestimmenden  spezifischen
Zoll  von  15  Prozent  des  Handelswertes  der  Waare.  Die  Regierung  ist  ermächtigt,
  Ausnahmen  von  bieser  Maßregel  im  Verordnungswege  eintreten  zu
lassen,  sei  es  daß  dieselben  nur  auf  einzelne  Kategorien  von  Waaren  Anwendung
  finden,  ei  es,  daß  einzelne  Kategorien  von  Waaren  mit  derlei  Zollzuschlägen
  und  Zöllen'  in  höherem  oder  in  geringerem  als  dem  vorstehenden
Ausmaß  belegt  werden.“"  Mit  Rücksicht  darauf,  daß  die  Regierung  die
Einführung  von  Getreidezöllen  beantragt,  wurde  in  das  Einjührungsgesetz
ein  neuer  Artikel  aufgenommen,  welcher  lantel:  „Die  Negierung  ist  ermächtigt.
  im  Einverständnisse  mit  der  königlich  ungarischen  Regierung  die  Zölle
für  Getreide  und  Hülsenfrüchte  in  Fällen  schlechten  Ernte-Ausfalles  im  Inlande
  für  alle  oder  einzelne  Fruchlgaktungen  zeitweilig  außer  Kraft  zu
setzen.“  Die  weiteren,  meist  geringsügigen  Anderungen  im  Einführungsgesete
betreffen  die  günstigere  Behandlung  von  Netourwaaren,  die  unverkanst  aus
dem  Auslande  zurückkehren,  die  Behandlung  von  Aus  sstellungs  egegenständen
und  die  Verzollung  von  Flüssigkeiten  in  eigens  lonstrnuierten  Waggons.  —
Im  Zolltarife  selbst  wurde  eine  vollständige  neue  Einteilung  vorgenommen.
  An  Stelle  der  bis  kherigen  19  Klassen,  welche  in  68  Abteilungen
zerjallen,  treten  50  Tarifklassen,  in  deren  jeder  eine  bestimmte  Branche  geregelt
  wird;  überdies  wurden  nach  französischem  str  womöglich  alle  einzelnen
  ollpositionen  forklaufend  numeriert,  so  daß  sich  357  Nummern  ergaben
  und  nur  ausnahmsweise  eine  Teilung  nach  Dachiaben.  erfolgte.

Trotz  der  teilweise  enormen  Erhöhung  der  Zollansätze  erwartet  die
Regierung  von  denjelben  doch  nur  einen  Erkrag,  der  mit  den  starken  Defizits
  im  Staatshaushalle  beider  Neichshälften  in  keinem  Verhältnis  steht
und  das  Gleichgewicht  in  den  Finanzen  noch  lange  nicht  herstellt.  Als  Gesammtertrag
  der  Zollsteigerung  verspricht  sich  die  Regierung  8  Millionen
Gulden  (für  beide  Reichshälften),  wovon  jedoch  mit  Rücksicht  auf  die  Verträge
  sofort  nur  ca.  6·5  Millionen  Gulden  per  Jahr  zur  Einhebung  gelangen
  würden.  Der  Ertrag  der  Pekroleumzoll-Erhöhung  ist  in  dieser  Kalkulation
  allerdings  nicht  inbegriffen.
        <pb n="300" />
        264  Die  Oseerreichisch-Augarische  Monarchie.  (Febr.  15—18.)

15.  Februar.  (Kärnthen.)  Die  in  Klagenfurt  versammelten
Bürgermeister  der  flovenischen  und  deutsch-slovenischen  Gemeinden
der  Bezirkshauptmannschaft  weisen  den  von  Krain  aus  gemachten
Versuch,  den  Unterrichtsminister  zu  einer  Verordnung  zu  veranlassen,
wonach  die  deutsche  Sprache  in  den  Volksschulen  slovenischer  Gemeinden
  Kärnthens  für  die  5  ersten  Jahre  ganz  beseitigt  und  für
die  3  letzten  nur  als  Lehrgegenstand,  aber  nicht  als  Unterrichtssprache,
  belassen  würde,  „mit  Entrüstung“  als  eine  „unbesugte  Einmischung
  und  Störung  des  Landfriedens“  einstimmig  zurück.

16.  Februar.  Conférence  à  quatre  —  Österreich-Ungarn,
Pforte,  Serbien  und  Bulgarien  —  in  Wien.  Die  Pforte  willigt
endlich  prinzipiell  in  den  Anschluß  an  die  Eisenbahn  nach  Salonichi
ein  und  sagt  auch  den  gleichzeitigen  Bau  der  nach  Konstantinopel
zu  führenden  Vahn  zu,  erhebt  aber  nach  ihrer  Gewohnheit  über  die
Detailbestimmungen  (Anschlußpunkte)  neue  Schwierigkeiten  und  Zögerungen,
  so  daß  die  für  Österreich-Ungarn  so  wichtige  Frage  einer
zusammenhängenden  Linie  nach  Konstantinopel  bis  zu  Ende  des  Jahres
  doch  noch  unerledigt  bleibt.

17.  Februar.  (Ungarn.)  Unterhaus:  lehnt  einen  gegen  die
Deutschen,  namentlich  in  Pest,  gerichteten  Antrag  Szalay's  von  der
äußersten  Linken,  die  in  fremden  Sprachen  verfaßten  Firmatafeln
mit  einer  jährlichen  Stener  von  100  fl.  zu  belegen,  mit  großer
Mehrheit  ab.

18.  Februnar.  (Ungarn.)  Unterhaus:  lehnt  einen  Antrag
des  bekannten  leidenschaftlichen  Antisemiten  Istoczy,  die  Emanzipation
  der  Juden  wieder  aufzuheben,  nach  einer  energischen  Rede  des
Ministerpräsidenten  Tisza  mit  allen  gegen  bloß  3  oder  4  Stimmen
  ab.

oczy  (der  vor  Erregung  zittert  und  sich  den  Schweiß  abwischt,
mit  vick  Stimme):  Man  nennt  unser  Jahrhundert  das  Jahrhundert
der  Humanität,  während  doch  nur  die  Juden  der  Humanitaät  teilhaftig  geworden
  sind,  unser  von  Juden  zum  Bieh  erniedrigtes  Volk  aber  von  dieser
Humanität  ausgeschlossen  ist.  Man  darf  einem  Juden  nicht  einmal  auf  die
Hühnerangen  treten,  ohne  daß  in  ganz  Europa  ein  Wehklagen  entsteht.
(Schallendes  Gelächter  im  ganzen  Hause.)  Durch  die  Praktiken  der  Juden
wurden  Hunderttausende  unserer  Mitbürger  an  den  Bettelstab  gebracht  und
zur  Auswanderung  genötigt.  Sie  dürfen  unsere  religiösen  überzeugungen
verhöhnen,  unsere  nationalen  Aspirationen  verlachen,  diese  parasitenhafte
schachernde  Horde.  Doch  der  Stern  Indas  beginnt  zu  sinken..  Allein
soweit  ich  die  Stimmung  des  Hauses  kenne,  ist  das  Schicksal  dieser  Vorlage
besiegelt;  sie  wird  niemals  Gesetz  werden.  Wir  sind  ja  schon  so  weil,  uns
selber  emangipieren  zu  müssen;  denn  die  Resultate  der  elehten  Volkszählung
ergeben,  daß  die  Juden  bei  uns  während  des  letzten  Dezenniums  um  mehr
        <pb n="301" />
        Die  Gterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Febr.  19—20.)  265

als  13  Prozent  zugenommen  haben,  während  die  allgemeine  Bevölkerung
kaum  um  1  Prozent  angewachsen  ist;  daraus  folgt,  daß  die  wirtschaftlichen
Verhältnisse  für  die  Juden  ebenso  gut  wie  für  die  Christen  schlecht  sind.
Das  von  der  Regierung  vorgelegte  Wuchergeselh  kehrt  sich  nur  gegen  zwei
Praktiken  der  Juden;  alle  ihre  sonstigen  Schändlichkeiten  bleiben  unbehelligt.
Sie  schlagen  für  uns  Fleisch  aus  krepiertem  Vieh,  schütten  Vitriol  in  den
Schnaps,  schütten  Sand  in  das  Mehl,  machen  falsche  Ailanzen,  vermehren
die  Trunkenheit,  treiben  Handel  mit  weißen  Sllaven.  leisten  auf  Grund  des
Talmud  falsche  Eide,  bestechen  die  Beamten,  verkaufen  Talmi  für  Gold
(stürmische  Heiterkeit),  beschneiden  die  Kremnihzer  Dukaten  (minntenlanges
Gelächter),  monopolisieren  den  Handel,  vereinigen  sich  zu  allen  Lizitationen,
fordern  bereits  begahlte  Schulden  ein,  bekämpfen  das  Christentum,  verheßen
die  Nationalitäten,  treiben  Börsenspiel  und  bilden  die  Plutokratrie,  fabrizieren
  öffentliche  Meinung  durch  die  jüdischen  Journalisten,  gründen  und
liqnidieren  Banken  und  Syndikate  und  schreiben  Prospekte,  wünschen  von
den  Eisenbahnen  Freibillele  und  Refaktien  (schallendes  Gelächter),  und  alle
diese  Berbrechen  bleiben  in  den  meisten  Fällen  ungestraft.  Wohl  sagt  man,
das  Geseh  sei  jür  die  Juden  wie  für  die  Chrislen,  aber  kein  Jude  kann  angegriffen
  werden,  denn  alle  stehen  solidarisch  zusammen,  und  wehe  dem,  der
sich  gegen  sie  auflehnt.  Wir  sind  wehr=  und  rechtlos  gegen  ihre  kastenartig
gegliederte  Organisation.

19.  Febrnar.  (Böhmen.)  Die  vielumstrittene  Ergänzungswahl
  aus  dem  böhmischen  Großgrundbesitze  in  den  Reichsrat  (s.  19.
Jan.)  fällt  mit  215  gegen  187  Stimmen  im  Sinne  der  Feudalen
und  der  Regierung  Taaffe  gegen  die  deutsch-liberale  Partei  aus.  Der
bisher  in  seiner  Mehrheit  liberale  böhmische  Großgrundbesitz  hat
also  dem  Druck  der  Regierung  nicht  länger  zu  widerstehen  vermocht.
Die  Bedentung  des  Sieges  der  Regierung  läßt  sich  dahin  zusammenfassen,
  daß  das  Ministerium  Taaffe  für  die  nächsten  Landtags=  und
Reichstagswahlen  über  die  Majorität  im  böhmischen  Großgrundbesitze
  verfügt.

Der  Antrag  Zeithammer,  den  bis  jetzt  einheitlichen  Wahllörper  des
böhmischen  Grundbesitzes,  dem  23  Wahlen  in  den  Reichsrat  zustehen,  in
6  gesonderte  Wahlkurien  zu  zerschlagen,  ist  darum  für  die  Czechen  nicht
überflüssig  geworden.  Denn  die  jetzige  Majorität  kann  sich  morgen  wieder
in  eine  Minorität  verwandeln,  wenn  der  Druck  nicht  mehr  ausgeübt  wird,
der  zu  gunsten  der  Feudalen  4bälig  war;  von  den  6  Kurien  aber  wären
die  Czechen  der  Majorität  in  vieren  jür  alle  Zukunft  sicher.  Dagegen  sind
sie  der  angestrebten  Auflösung  des  Landtags  und  der  Umwandlung  desselben
in  einen  solchen  mit  csechischer  Mehrheit  damit  noch  nicht  näher  gekommen;
denn  im  böhmischen  Landtage  ist  die  „Wahlreform“  auch  daun  nicht  durch.
zubringen,  wenn  er  aufgelöst  wird;  dort  genügt  die  einfache  Majorität  nicht;
die  Czechen  und  Feudalen  müßten  über  die  Dreiviertel-Majorität  verjügen,
und  diese  besitzen  sie  nicht,  wenn  auch  der  gesamte  deutsche  Großgrundbesit
aus  dem  Landtage  verdrängt  ist.

20.  Februar.  (SÖsterreich-Ungarn.)  Die  Verstärkung  der
Truppen  in  Süddalmatien  und  der  Herzegowina  ist  nahezu  vollendet,
  wobei  die  Herbeischaffung  von  16—18,000  Tragtieren  für  die
        <pb n="302" />
        266  Die  fsterreichisch-  Angarische  Monarchie.  (Febr.  20—24.)

Gebirgsgeschütze,  die  Munitionskarren  und  die  Lebensmittel  besondere
Schwierigkeiten  machte.  Doch  ist  es  bis  jetzt  noch  nicht  zu  entscheidenden
  Aktionen  gekommen  und  wird  es  auch  nicht  sobald  dazu
kommen.

Inzwischen  sleigen  die  Aufständischen  nach  wie  vor  von  den  montenegrinischen
  Bergen  herunter,  überfallen  Wagenzüge  und  lleine  Truppenabteilungen
  und  ziehen  sich  über  die  Grenze  zurück,  sobald  sie  ins  Gedränge
kommen.  Trotzdem  hat  die  Zontenegrinische  Regierung  die  Stirn,  in  einer
Bekanntmachung  vom  12.  Februar  strenge  Neutralität  zu  verheißen,  —  so
lange  O  slerreich  die  internndkonalen  Grunprinzipien  freundnachbarlich  achten
werde.  Da  jedoch,  jährt  die  amtliche  Kundgebung  fort,  die  „rohe  Soldateska“
  viel  unverschuldetes  Elend  über  die  Ausständischen  bringen  dürfle,  so
werde  die  Regierung  für  diese  Brüder  der  Montenegriner  Sorge  tragen.
Die  Presse  ist  darüber  empörk:  „So  weit  hat  es  also  die  österreichische  Politik
  glücklich  gebracht,  daß  sie  so  etwas  von  dem  Zaunkönige  hinnehmen
muß,  ohne  auch  nur  mit  der  Wimper  zu  zucken.“

20.  Februar.  (Ungarn.)  Unterhaus:  genehmigt  das  Sperrgesetz
  zur  Zolltarifvorlage  fast  ohne  Debatte  mit  übergroßer  Majorität
  bloß  gegen  die  äußerste  Linke.  Es  ergibt  sich  daraus,  daß  die
Regierung  auch  bez.  der  Zolltarifsvorlage  keinen  nennenswerten
Schwierigkeiten  von  Seite  des  ungarischen  Parlaments  begegnen
wird.

Der  Abg.  Hermann  (von  der  äußersten  Linken)  interpelliert
die  Regierung  über  den  deutschen  Schulverein,  dessen  Agitationsmittelpunkt
  Verlin  sei  und  der  in  numeriert  erscheinenden  Flugblättern
  offen  gegen  die  ungarische  Nation  aufreize  und  mit  den
Sachsen  Siebenbürgens  durch  Emissäre  Verbindungen  unterhalte.
Der  Ministerpräsident  Tisza  beantwortet  die  Interpellation  in  fehr
gemäßigter  und  beschwichtigender  Weise,  wobei  er  die  nach  ihm  allerdings
  nur  von  einzelnen  Chauvinisten  inscenierte  nationale  Verhetzung
  energisch  verurteilt.  Inzwischen  fährt  ein  guter  Teil  der
magyarischen  Presse  in  der  begonnenen  Deutschenhetze  fort  und  selbst
das  bedeutendste  ungarische  Blatt,  der  „Pester  Lloyd“,  der  doch  selbst
in  deutscher  Sprache  erscheint,  schließt  sich  beg.  des  deutschen  Schulvereins
  und  der  in  Deutschland  ausgebrochenen  Bewegung  den  Blättern
  der  äußersten  Linken  an.

Ein  mehr  oder  weniger  gewaltsames  Vorgehen  der  Magyaren,  wie
es  die  Ultras  verlangen,  ist  um  so  weniger  gerechtfertigt,  als  die  Magyaren
nach  der  neuesten  Volkszählung  auf  eine  Gesamtbevölkerung  Ungarns  von
13,728.622  Seelen  (ohne  Fiume  und  ohne  Kroatien  mit  Slavonien  und
der  Militärgrenh)  nur  44,,  Progent  zählen,  in  Wahrheit  aber  wohl  kaum
40  Prozent.  Die  deutsche  Bevölkerung  Ungarns  zählt  über  2½  Millionen,
also  über  20  Prozent  der  Gesamtbevölkerung.

24.  Februar.  (OÖsterreich.)  Reichsrat:  genehmigt  das  Sperr-
        <pb n="303" />
        Die  öhterreichisch-Ungarische  Monarchit.  (Febr.  25  —  Auf.  März)  267

gesetz  zu  der  Zolltarif-Vorlage  seinerseits  nur  mit  151  gegen  144
Stimmen  nach  einer  überaus  lebhaften  Debatte,  in  der  die  deutschliberale
  Opposition  namentlich  die  sofortige  exorbitante  Erhöhung
des  Kaffeczolls  um  60  Prozent  als  unbillig  an  sich  und  als  präjudizierlich
  für  die  Zolltarif-Vorlage  bekämpft,  so  daß  sich  die  Debatte
  schließlich  zu  einem  Kampf  für  und  gegen  den  Kaffeegoll  gestaltet.


25.  Februar.  (Ssterreich.)  Reichsrat:  In  der  fortgesetzten
Veratung  des  Budgets  bewilligt  die  Majorilät  der  Rechten  der  Regierung
  den  von  ihr  geforderten  Dispositionsfonds;  die  Linke  verweigert
  ihn.

25.  Februar.  (Ungarn.)  Unterhaus:  genehmigt  den  Kredit
für  die  Niederwerfung  des  Aufslandes  in  Süddalmatien  und  den
okkupierten  Provingen  nach  den  Veschlüssen  der  letzten  außerordentlichen
  Delegationssession  mit  232  gegen  80  Stimmen.

28.  Februar.  (Österreich.)  Herrenhaus:  genehmigt  das
Sperrgesetz  mit  54  gegen  41  Stimmen.

Anfang  Märzg.  (Ssterreich.)  Erst  jetzt  liegen  die  Resultate
der  Volkszählung  vom  31.  Dezember  1880  vollständig  vor.  Diefelben
  sind  bezüglich  der  Nationalität  auch  politisch  von  großer  Bedeutung.


Danach  ergibt  sich  für  die  einzelnen  Nationalitäten  nachfolgendes
Resultat,  welches  wir  zugleich  mit  dem  Siande  der  Dinge  von  1809  zusammenstellen:
  Es  gibt  in  Gisleithanien  bei  einer  Bevölkerung  von  21,794,231
mit  deutscher  Umgangssprache  8.008,864  (gegen  7,108,000  im  Jahre  1869),
mit  böhmischer,  mährischer  und  flovakischer  5,180,908  (gegen  4,718,800),
mit  polnischer  3,238,534  (gegen  2,443.500),  mit  ruthenischer  2,792.607
(gegen  2,.584  ,600  .  mit  flovenischer  1,140,304  (gegen  1.196,200),  mit  serbisch=
  troatischer  5#3,615  (gegen  522,100),  mit  ilalienischer  668,653  (gegen
587  40000  Numänien  190,799  (gegen  207,900)  und  Magyaren  9887  (gegen
17,70#/  Das  Progent  verhältnis  der  Nationalitäten  stellt  sich  also-12
  tns.  Deutsche  36.75  Prozent;  Czechen  23.77;  Polen  14.86;
RNuthenen  12.81;  Slovenen  5.23;  Serbo-Kroalen  2.58;  Jtaliener  3.07;
Rumänen  0.88;  Magyaren  0.05.  Sehr  merkwürdig  nun  siellen  sich  die  Nesultate
  in  den  Provinzen,  und  zwar  zeigt  sich  fast  überall  an  den  Sprachgrenzen
  ein  starker  Rückgang  des  Deutschtums.  Beginnen  wir  mit  Böhmen.
Hier  haben  die  Deutschen  gegen  1869  um  0.44  Prozent  der  Bevölkerungsquote
  verloren;  sie  zählen  jebt  2.054,174  gegenüber  3,470,252  Czechen.  In
nicht  weniger  als  41  Bezirken  und  in  der  Stadt  Prag  haben  sie  verhältnismähig
  verloren,  und  nur  in  sechs  Bezirken  ein  kleines  übergewicht  erlangt.
Das  Auwachsen  der  Csechen  in  manchen  Bezirken  ist  rapid:  in  Mies  haben
sie  von  3.3  Prozent  auf  12.06  Prozent,  in  Saaz  von  0.69  auf  8.01  Prozent,
in  Teplitz  von  0.60  auf  8.01  Prozent  zugenommen;  in  Reichenberg  machen
sie  jetzt  schon  9.18  Prozent  der  Bevölkerung  aus.  Im  Bezirke  Chrudim
haben  sie  die  Deutschen  ganz  verdrängt,  indem  sie  von  73.49  aus  99.88  Proz.
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        268  Dit  öhterrtichisch.Ingarische  Monarchie.  (Anf.  März.)

zugenommen  haben.  Wenn  sich  in  Böhmen  trotdem  im  Ganzen  nur  eine
geringe  Verschiebung  der  Nationalitätsverhältnisse  bemerkbar  gemacht  hat,  so
liegt  dies  daran,  daß  die  czechischen  Ackerbau-Begzirke  verarmen,  und  daß  sich
ihre  Vevollerung  jast  gar  nicht  vermehrt,  siellemweise  sogar  verminderk,  während
  sich  in  Nord-Böhmen  immer  mehr  Menschen  auf  eine  Quadratmeile  zusammenballen.
  In  den  achtzehn  reindentschen  Bezirken  hat  sich  die  Bevölkerung
  Böhmens  um  8.94  Prozent.  in  den  reinczechischen  um  5.84  Progent
vermehrt.  Ungünstiger  als  in  Böhmen  stellen  sich  die  Dinge  für  die  Deutschen
in  Mähren.  Hier  leben  sie  vielfach  versprengt  und  zerstreut;  die  deuische
Umgangssprache  zeigt  deßhalb  einen  Ausfall  von  drei  Prozent  gegenüber  der
letzten  Volkszählung.  Ganz  ebenso  in  Schlesien.  Die  Polen  waren  im
Jahre  1869  in  der  Stadt  Teschen  fast  gar  nicht,  im  Jahre  1880  durch  20.12
Prozent  vertreten.  Im  Ganzen  nehmen  die  Polen  gegenüber  den  Czechen  und
beide  gegenüber  den  Deutschen  an  Zahl  sictig  zu.  Dagegen  schreitet  das
Dentschtum  gegenüber  den  Slovenen  im  Ganzen  vorwärts.  In  Steiermark
  haben  die  Deutschen  um  4  Prozent  gegen  das  Jahr  1869  zugenommen.
Es  gibt  keinen  einzigen  Bezirk  Süd-Steiermarks,  in  welchem  nicht  dieselbe
Erscheinung  zu  Tage  tritt.  Selbst  in  Krain  ist  das  Prozent-Verhältnis
für  das  Teutschtum  trot  aller  Bedrängnisse  der  letzten  Zeit  nicht  wesentlich
auders  geworden.  Die  Slaven  haben  in  Krain  nur  um  0.05  Prozent  gegenüber
  den  Deutschen  zugenommen.  In  Kärnten  stellt  sich  in  den  Dcirken
das  Verhältnis  für  die  Slovenen  günstiger;  aber  den  Ausschlag  gibt  die
slarke  Assimilation  der  in  Klagenfurt  und  Villach  r2c.  eingewanderten  Slovenen
  an  das  Deutschtum,  so  daß  das  letztere  im  Ganzen  in  Kärnten  einen  kleineu
  Fortschritt  aufweist.  Mächtig  wächsk  das  italienische  Element  in  Triest
an.  Die  Dentschen  sind  von  8  Prozent  auf  4  Prozent  herabgesunken,  die
Slovenen  von  54  Prozent  auf  22  Prozent;  als  Italiener  bekannten  sich
1869  bloß  ein  Drittel,  diett  zwei  Drittel  der  Bevölkerung.  Triest  hat  sich
also  ganz  verwälscht.  Dasselbe  ist  mit  den  Städten  Istriens  der  Fall,
während  die  Slovenen  von  Gör)  den  Italienern  Widerpart  halten.  In
Dalmatien  hat  in  Folge  des  Einflusses  der  Regierung  das  flavische  Element
  um  5  Prozent  auf  Kosten  des  Italienischen  zugenommen,  welches  jetzt
nur  11,08  Prozent  der  Gesamtbevölkerung  zählt.  In  Tirol  hat  sich  das
Verhältniz  um  ½  Prozent  für  die  Deutschen  günstiger  gestaltet,  da  die
Bevölkerung  Süd-Tirols  stellenweise  in  Folge  der  Verarmung  des  Landes
zurückgeht.

Anfang  März.  (Böhmen.)  Der  czechische  Klub  des  Reichsrats
  lehnt  eine  Anregung  auf  Einführung  der  deutschen  Sprache
als  obligaten  Lehrgegenstandes  an  den  czechischen  Mittelschulen  durch
die  Regierung  ab.

Vor  Allem  könne  die  Anregung  nur  die  Gymnasien  betresfen,  da  die
Naalschulen  und  Pädagogien  in  das  Gebiet  der  Landesgesetgebung  fallen.
Die  czechischen  Abgeordneten  können  weiter  in  so  lange  nicht  in  die  Einführung
  der  deutschen  Sprache  als  obligaten  Lehrgegenstand  an  den  Mittelschulen
  einwilligen,  als  nicht  gleichzeitig  auch  die  czechische  Sprache  als
obligater  Lehrgegenstand  an  den  deutschen  Mittelschulen  Böhmens  eingeführt
würde.  Die  jehige  Zeit  eigne  sich  außerdem  nicht  für  einen  versöhnenden
Schritt,  welcher  als  Zeichen  der  Schwäche  und  Mangel  an  Selbstvertrauen
gedentet  werden  könnte.  Es  könnte  auch  scheinen,  daß  mit  der  Einführung
der  deutschen  Sprache  als  obligaten  Lehrgegenstand  die  Czechen  selbst  die
Rechte  der  deutschen  Zunge  erweitern  wollen,  welche  die  Linke  den  Völkern
Osterreichs  als  Staatssprache  aufoktroyieren  wolle  u.  dgl.
        <pb n="305" />
        pie  Ohlerreichisch.Angorische  Monarchie.  (März  3—14.)  269

3.  Märg.  (Österreich.)  Reichsrat:  Ausschuß  für  Vorberatung
  der  Zolltarifs-Vorlage:  Der  Handelsminister  v.  Pino  gibt
darin  namens  der  Regierung  eine  längere  Erklärung  ab,  die  dahin
gipfelt,  daß  der  vorgeschlagene  Zolltarif  ein  Kompromiß  zwischen
der  Landwirtschaft  und  der  Industrie,  sowie  und  zwar  namentlich
auch  ein  Kompromiß  zwischen  den  Regierungen  beider  Reichshälften
darstelle,  daß  es  daher  daran  nichts  zu  verändern  oder  zu  verbessern
gebe  und  daß  er  vielmehr  nur  als  Ganzes  angenommen  oder  abgelehnt
  werden  könne.

6.  März.  (Österreich.)  Neichsrat:  Wahlreformausschuß  für
Vorberatung  des  Antrags  Zeithammer  bez.  des  böhmischen  Großgrundbesitzes:
  Lienbacher  stellt  den  Antrag,  daß  in  Städten  und
Märkten  die  Wahlberechtigung  für  den  Neichsrat  auch  jenen  Gemeindeangehörigen
  erteilt  werde,  welche  eine  direkte  Steuer  von  5  fl.
zahlen  (Fünfguldenmänner).  Der  Ministerpräsident  Graf  Taajfe
erklärt  sich  damit  pringipiell  einverstanden.  Die  Rechte  hofft,  dadurch
  eventuell  auf  den  Gewinn  einiger  weiterer  Sihe  rechnen  zu
können.

8—10.  März.  (Österreich-Ungarn.)  In  den  Operationen
gegen  den  Aufstand  in  Süddalmatien  und  der  Herzegowina  erfolgt
endlich  der  entscheidende  Schlag:  Die  ganze  Crivoscie  wird  besetzt
und  das  Fort  Dragali  genommen  und  in  die  Luft  gesprengt.  Die
Crivoscie  ist  von  ihren  Bewohnern  gänzlich  verlassen,  die  Familien
derselben  wurden  schon  früher  nach  Montenegro  in  Sicherheit  gebracht
  und  jetzt  hat  sich  auch  die  gesamte  männliche  Vevölkerung
an  die  montenegrinische  Grenze  zurückgezogen.  Die  Truppen  beginnen
  sofort  ihren  Rückzug,  alle  militärisch  wichtigen  Punkte  bleiben
  aber  dauernd  besetzt  und  der  Vau  neuer  Befestigungen  und
Truppennnterkünfte  wird  sofort  in  Angriff  genommen.

11.  Märg.  (Ssterreich.)  Neichsrat:  beendigt  nach  17tägigen
Verhandlungen  den  Etat  für  1882.  Nach  der  heftigen  Generaldebatte
  hat  sich  die  Spezialberatung  ziemlich  matt  hingeschleppt.
Das  Defizit  beträgt  33,785,677  fl.  Die  Regierung  legt  das  Bedeckungsgesetz,
  durch  fünfprozentige  Papierrente,  und  zugleich  einen
Gesetzentwurf  betr.  Bedeckung  des  außerordentlichen  Kredits  behufs
Niederwerfung  des  Aufstandes  in  Süddalmatien  und  der  Herzegowina
  vor.

14.  März.  (Ungarn:  Kroatien.)  Eröffnung  des  Landtags.
Ein  kgl.  Reskript  fordert  zur  Entsendung  einer  aus  4  Mitgliedern
        <pb n="306" />
        270  Die  Osterreichisch-Angorische  Monarchie.  (März  15.)

bestehenden  Regnikolardeputation  auf,  welche  mit  einer  gleichen  Deputation
  des  ungarischen  Reichskags  und  Vertretern  Fiume's  die
Negelung  der  Fiumaner  Frage  beraten  und  zur  legislativen  Behandlung
  vorbereiten  soll.

15.  März.  (OÖsterreich-Ungarn.)  Graf  Wolkenstein,  guletzt
Sektionschef  im  Ministerium  des  Auswärtigen  für  das  handelspolitische
  Departement,  wird  zum  Botschafter  in  St.  Petersburg
ernannt.  Derselbe  gilt  für  einen  Vertreter  der  Ansicht,  daß  an  der
Möglichkeit  eines  dauernden  Zusammengehens  mit  Rußland  unter
keinen  Umständen  zu  zweifeln  sei,  und  ist  daher  Rußland  sehr  genehm.

15.  März.  (Ssterreich.)  Neichsrat:  genehmigt  die  Gesetzentwürfe
  für  Bedeckung  des  Defigits  von  1882  und  für  den  Kredit
behufs  Niederschlagung  des  Aufstandes.

Mitte  Märg.  (Ungarn.)  Im  Gegensatz  zu  den  deutschen
Sachsen  Siebenbürgens  ist  unter  den  Deutschen  Südungarns  eine
Bewegung  gegen  den  deutschen  Schulverein  im  Zuge,  die  von  der
Regierung  selbstversländlich  unterstützt  wird.  In  Folge  eines  Aufrufs
  der  deutschen  in  Pancsowa  erscheinenden  „Vanater  Post“  finden
in  Temeswar  u.  a.  O.  Versammlungen  der  Deutschen  Südungarns
statt,  welche  sich  gegen  die  Bestrebungen  des  deutschen  Schulvereins
und  für  die  angeblich  ganz  freiwillige  Magyarisierung  der  Deutschen
Ungarns  aussprechen.

So  ganz  freiwillig  scheint  diese  Magyarisierung  aber  doch  nicht  zu
sein.  Seit  Jahren  unterhält  nämlich  die  ungarische  Negierung  fast  in  jeder
Stadt  Süd-Ungarns,  wo  es  eine  gemischte  serbisch-deutsche  Bevölkerung  gibt,
ein  deutsches  Blättchen,  das,  im  magyarischen  Geiste  redigiert,  die  Aufgabe
hat,  einerseits  die  Dentschen  zum  Magharentum  zu  bekehren,  andrerseits  dieselben
  gegen  die  Serben  zu  hehen.  Solche  deutsche  Vlätichen  bestehen  seit
Jahren  in  Pancsowa,  2  Weißkirchen,  Werschitz,  Temeswar,  Groß-Kikinda  u.  s.  f.
Nur  ein  einziges  deulsches  Blalt  in  Süd-Ungarn,  die  in  Neusah  erscheinende

„Bacs-Bodroger  Presse“,  hat  sich  in  neuester  Zeit  von  der  magyarischen  Richn
  emanzipiert  und  wird  jetzt  im  Geiste  des  Siebenbürger  deutschen  „Tageblattes“
  redigiert.  In  Folge  der  jüngsten  Vorgänge  nun  erhielten  alle  diese
deulichen  Blätichen  Sid-  Ungarns  das  Kommando  von  Pest  aus:  für  die
angebliche  „magyarische  Gesinnung“  der  Deutschen  Süd-Ungarns  einzustehen.
An  der  Spite  dieser  „deutschen“"  Presse  stand  die  in  Pancsowa  erscheinende
„Banater  Post"“,  welche  seit  Jahren  in  magqyarischem  Chauvinismus  und  in
der  Verhetzung  der  Deutschen  gegen  die  Serben  das  Unglaublichste  leistet.  Diese
„Vanater  Post“  brachte  einen  Aufruf  zu  einer  Manifestation  der  Deutschen
gegen  den  „deutschen  Schulverein.  Es  sollte  ein  deutsches  Merting  arrangiert
werden.  Der  Zweck  konnte  kein  anderer  sein,  als  fettgedruckte  Telegramme
in  den  Pester  Blättern  erscheinen  zu  lassen,  wie  die  Deutschen  Ungarns  gut
magyarisch  gesinnt  sind.  In  der  That  findet  das  Meeting  stakt  und  folgt
ihm  ein  solches  auch  in  Pancsowa;  die  Führer  und  Nedner  sind  aber  entschieden
  Leute,  welche  notorisch  seit  Jahren  im  Solde  der  ungarischen  Regierung
  stehen.  Dies  nennt  man  dann  eine  Manifestation  der  Deutschen.
        <pb n="307" />
        Die  flerreichisch-Angarische  Monarchie.  (März  17—20.)  271

Es  fehlt  eben  den  Teutschen  Ungarns  an  den  geeigneten  Führern;  Jonst
würden  die  2½  Millionen  derselben  eine  gauz  audere  Nolle  spielen.  Denn
die  deutsche  Bauernbevölkerung  scheint  auch  in  Süd-Ungarn  unverfälscht
deutsch  geblieben  zu  sein.

17—23.  März.  (Österreich.)  Reichsrat:  genehmigt  in  1.,  2.  u.
3.  Lesung  die  Anträge  der  Mehrheit  der  Wahlreformkommission  bez.
Zerlegung  des  Wahlkörpers  der  böhmischen  Großgrundbesitzer  in  eine
Kurie  der  Fideikommißbesitzer  und  in  5  weitere  Kurien  nach  dem
ursprünglichen  Antrage  Zeithammer  und  die  Erteilung  des  Wahlrechts
  an  die  sog.  Fünfguldenmänner  nach  dem  ursprünglichen  Antrage
  Lienbacher.  Die  Zerschlagung  des  böhmischen  Großgrundbesitzes
  wird  in  namentlicher  Abstimmung  mit  165  gegen  145  Stimmen
  genehmigt,  die  Erteilung  des  Wahlrechts  an  die  Fünsguldenmänner
  mit  großer  Mehrheit,  da  auch  die  Linke  dafür  stimmt.
Dagegen  werden  alle  Anträge  auf  weitere  Herabsetzung  des  Cenjus
sowie  auf  eine  Modifizierung  des  Wahlrechts  der  unbillig  verkürgten
Vororte  Wiens  von  der  Mehrheit  der  Rechten  abgelehnt.  Der  Antrag
  Kronawetter  auf  allgemeines  Stimmrecht,  wenigstens  für  alle
Steuerzahler,  wird  sast  einstimmig  verworfen,  da  auch  die  Linke
dagegen  stimmt.  Frhr.  v.  Walterskirchen  legt  deshalb  sein  Mandat
nieder.

Die  so  beschlossene  Wahlreform  ist  für  die  Linke  ungweifelhaft  ein  schwerer
  Schlag.  Die  Zerschlagung  des  böhmischen  Großgrundbesihes  sichert  dem
Ministerium  Taaffe  wenigstens  für  die  Zeit  seines  Bestandes  die  Majorilät
unter  den  Bertretern  desselben  und  auch  bez.  der  Fünsguldenmänner  zählt
die  Rechte  wohl  nicht  mit  Unrecht  fest.  auf  die  Mehrheit  derselben,  selbst  in
den  dentschen  Provinzen,  wo  sie  meist  dem  sog.  Kleingewerbe  angehören
dürften,  das  ungufrieden  ist  und  durch  Maßregeln  speziell  zu  seinen  Gunsten
für  die  Rechte  gewonnen  werden  mag.  Pessimisten  datiren  sogar  von  diesem
Tage  eine  neue  Ara  für  SÖsterreich  und  meinen,  daß  bei  allg.  Neuwahlen
zum  Reichsrate  die  vereinigle  Linke,  die  bisher  ca.  150  Mitglieder  zählte,
auf  80  oder,  wenn  es  hoch  komme,  auf  90,  also  auf  nicht  viel  mehr  als
die  Hälste.  isres  gegenwärtigen  Bestandes,  hernntersinken  werde.  Die
Deutschen  in  Osterreich  sind  allerdings  seit  der  Wiederaufrichtung  des  deutschen
  Reichs  in  einer  schwierigen  Lage.  Damals  kam  die  Anschauung  zum
Durchbruch,  daß  die  Deutschen  in  sfterreich  sich  wohl  als  ISsterreicher  fühlen
dürften,  aber  nicht  als  Deutsche.  Dem  Ministerium  Auersperg-Lasser  war
jeder,  der  eine  ausgesprochenere  deutsche  Richtung  einnahm,  wenn  sie  auch
nicht  à  la  Schönerer  war,  unbequem  und  unangenehm;  denn  die  Deutschen
in  Osterreich  sollten  ausschließlich  Osterreicher  und  in  Beziehung  auf  Nationalität
  geschlechtlos  sein.  Dieser  Anschauung  entsprechend  bemerkte  denn
auch  jüngst  Graf  Taffe  der  Linken:  sie  könne  das  Budget  als  Deutsche,  aber
nicht  als  Österreicher  verweigern:  Der  Terminus  „Deulsch-Ssterreicher“  ist
nicht  mehr  vorhanden.  Im  Neichsrat  gibt  es  einen  Erchischen,  polnischen

lub,  aber  ein  denutscher  Klub,  das  wäre  Hochverra

20.  März.  (Österreich.)  Reichsrat:  Der  W.!  für  Vor-
        <pb n="308" />
        272  Vie  ästerrtichisch-Ungarische  Monarchie.  (März  21—23.)

beratung  des  neuen  Zolltarifs  hat,  da  er  in  feiner  Mehrheit  der
Rechten  angehört,  dem  Verlangen  der  Regierung  entsprochen  und
die  Vorlage  nur  in  sehr  untergeordneter  Weise  modifiziert.  Nur
in  6  Fällen  wurde  der  Zollsatz  erhöht,  nur  in  3  Fällen  ermäßigt
oder  gang  beseitigt.

Die  Agrarzölle,  die  Biehzölle,  die  meisten  Finanzzölle,  und  die  wichtigsten
  Branchen  der  Industriezölle  (z.  B.  Leder,  Glas,  Thonwaaren,  Chemikalien
  2c.),  bezüglich  welcher  die  Verlinbarnengen  zwischen  der  österreichischen
und  ungarischen  Regierung  teilweise  sehr  schwierig  waren,  so  schwierig,  daß
das  Nesultat  der  Verhandlungen  ein  unantastbares  Kompromiß  bildet,  hat
der  Ausschuß  unverändert  angenommen;  er  hat  geglaubt,  untergeordnete  Bedenken
  fallen  lassen  zu  müssen,  um  nicht  die  ganze  Vereinbarung  zu  Fall
zu  bringen  und  also  die  ganze  Tarifreform  unmöglich  zu  machen.  Die
Anderungen,  welche  er  gleichwohl  beschlossen.  sind  nicht  so  einschneidender
Natur,  daß  sie  nicht  nachträglich  auf  die  Zustimmung  beider  Regierungen
sollten  hoffen  dürfen.

21.  März.  (Österreich.)  In  Wien  gestaltet  sich  eine  Versammlung
  von  Kleingewerbetreibenden,  welche  einberufen  war,  um
eine  Resolution  zu  Gunsten  des  allgem.  direkten  Wahlrechtes  zu
fassen,  und  an  der  auch  der  Abg.  v.  Schönerer  sich  durch  eine  leidenschaftliche
  Rede  beteiligt,  schließlich  zu  einer  regelrechten  Antisemitenhete
  und  artet  in  ein  förmliches  Handgemenge  aus,  so  daß  der
Regierungsvertreter  genötigt  ist,  sie  aufgulösen.

23.  März.  (Österreich.)  Die  slovenischen  Reichsratsabgeordneten
  haben  ein  detailliertes  Sprachengesetz  für  Krain,  Steiermark,
  Kärnthen,  Görz,  Istrien  und  Triest,  das  die  „Gleichberechtigung“
  der  Slovenen  in  allen  diesen  Provinzen  herstellen  soll,  ausgearbeitet
  und  übergeben  dasselbe  dem  Obmanne  der  parlamentarischen
Kommission.

23.  März.  (Ungarn.)  Unterhaus:  genehmigt  eine  ihm  von
der  Regierung  vorgelegte  Wehrgesetzuovelle  nach  mehrtägiger  Debatte
in  namentlicher  Abstimmung  mit  191  gegen  113  Stimmen.

Die  Standpunkte  der  drei  großen  Parteien  sind  nach  der  sehr  breiten
Debakte  folgende:  Die  liberale  Partei  accepliert  die  Vorlage,  weil  sie  in  den
beantragten  Anderungen  Verbesserungen  sicht.  welche  die  pringipielle  Grundlage
  des  bestehenden  Gesetzes  unberührt  lassen.  Die  gemäßigte  Opposition
lehnt  den  Enlwurf  ab,  weil  er  auf  Wünsche,  die,  wie  Errichtung  einer
Offiziersakademie  in  Ungarn,  Einführung  des  ungarischen  Kommando's  bei
den  aus  Ungarn  rekrulierten  Truppen,  Heranbildung  von  Honved-Offizieren

s.  w.,  —  nach  der  Ansicht  dieser  Parkei  —  sich  ganz  gut  mit  dem
Bestande  der  gemeinsamen  Armee  vertragen,  keine  Rücksicht  nimmt,  andrerseits
  aber  das  Honved-Institut  schädige.  Die  Unabhängigkeits  sartei  endlich
  verlangt  schon  als  Gebot  des  Tilels,  den  sie  sich  beigelegt,  auch  die
unabhängige  Armee,  und  wenn  Ungarn  selost  darüber  zu  Grunde  gehen
müßte.  Aus  der  Nede  des  Referenten  ergibt  sich,  daß  der  Matrikelstand  der
        <pb n="309" />
        Dite  österttichisch-Ingatischt  Monarchit.  (März  25.)  273

Honveds  derzeit  203,000  Mann  beträgt.  Das  Projekt  einer  unabhängigen
Nalionalarmee  wird  namentlich  vom  Honved-  Minister  Szende  und  von  K.
Csiky  bekämpft,  der  Mut  genug  hat,  den  auf  Trennung  gerichteten  Forderungen
  der  äußersten  Linken  gegenüber  zu  erklären,  daß  Ungarn  bestrebt  sein
müsse,  den  Verband  mit  Esterreich  nicht  nur  nicht  zu  lockern,  sondern  ihn
in  jeder  möglichen  Weise  zu  slärken.

Der  Unterrichtsansschuß  des  Unterhauses  lehnt  den  ihm  vom
Minister  Trefort  vorgelegten  Mittelschul-Gesetzentwurf,  der  zu  der  Bewegung
  gegen  die  angeblich  gewaltsame  Magyarisierung  der  Deutschen
die  nächste  Veranlassung  gegeben  hat,  mit  7  gegen  5  Stimmen  ab.

Der  Gesetz-Entwurf  hatte  nicht  nur  bei  den  Siebenbürger  Sachsen,
sondern  auch  bei  den  autonomen  Kirchen,  den  Fürstbischöfen  und  bei  den
Evangelischen  beider  Konfessionen  große  Erregung  hervorgerufen,  und  die
lebteren  sowohl,  als  die  Schulorden  machten  dem  Geseh-Entwurfe  Opposition,
weil  dieser  ihnen  die  Vermehrung  des  Lehrpersonals  zur  Pflicht  machte,  somit
  nene  nicht  unbeträchtliche  Lasten  auferlegte  und  zudem  ihren  aukonomen
Einfluß  auf  die  Mittelschulen  wesenllich  einschränkte.  Bei  den  Siebenbürger
Sachsen  waren  außer  diesen  Gründen  noch  nationale  Nücksichten  bestimmend.
Die  Ablehnung  der  Vorlage  erfolgt  denn  auch  durch  eine  Koalition  klerikalkatholischer
  Abgeordneter  mit  den  Protestanten  und  den  Siebenbürger
Sachsen.  Abermals  ist  somit  die  Reform  des  Mittelschulwesens,  die  nun
schon  in  der  dritten  Legislatur-Periode  auf  der  Tagesordnung  steht,  gescheitert,
und  es  zeigt  sich  immer  klarer,  daß  in  Ungarn  vorerst  die  kirchenpolitischen
Fragen  zum  Austrage  gebract  werden  müssen,  ehe  die  Entwicklung  des
Mittelschulwesens  ernstlich  in  Angriff  genommen  werden  kann.

25.  März.  (Österreich.)  Der  Reichsratsabg.  Kronawetter
hält  in  Fünfhaus  (Wien)  vor  ca.  3000  Arbeitern  einen  Vortrag
über  „die  Forderungen  des  vierten  Standes  vor  dem  Forum  des
österr.  Parlaments“.  Sein  Antrag  auf  Einführung  des  allgem.
Stimmrechts  erhält  aber  wenig  Zustimmung.

Arbeiler  Barth  erllärt,  die  Arbeiler  würden  sich  durch  den  Abg.  v.
Schönerer  nicht  zum  Bismarck-Kultus  und  nicht  zur  Nationalitäten-Hetze
verleiten  lassen;  die  Arbeiter  streben  vielmehr,  unbekümmert  um  Nationalität
und  um  Konfession  ihrem  Ziele  zu,  das  da  lante:  „Gleichheit  den  Menschen

kder  Arbeit  ihr  Recht.“  Arbeiler  Bauer  erklärt,  daß  nach  seiner  Ansicht
  das  allgemeine  Wahlrecht  gar  keinen  Wert  habe;  die  Arbeiter  mögen  vorerst
eine  Verbesserung  ihrer  materiellen  Lage  anstreben  und  daun  an  die  Erlangung
  politischer  Rechte  denken.  Arbeiter  Hybesch:  Alle  Arbeiter  seien  bekanntlich
  zinlernationale  Atheisten“  und  verlangten  nichts,  als  daß  die  Arbeit
  als  die  einzige  Quelle  der  Existenz  der  Völker  anerkannt  werde.  Arbeiter
  Hainischer  will  für  allgemeines  Stimmrecht  sprechen  (eöbaste,  Zwischenrufe:
  Wir  branchen  kein  Wahlrecht:  hinunter  mit  ihm  )  Arbeiter  Hampel:  Wir
brauchen  nicht  für  das  allgemeines  Wahlrecht  zu  kämpfen;  der  europäische  Parla--mentarismus
  hat  sich  ohnehin  überlebt,  er  ist  verallet  und  bringt  nichts  Vernünftiges
  hervor.  Wir  Arbeiter  in  Österreich  wollen  nur  die  Aufhebung
der  Lohnsklaverei;  wir  wollen  den  gangen  Reinertrag  von  unserer  Hãnde
Arbeit.  Wenn  man  uns  heute  das  Wahlrecht  erteilte,  so  hälten  wir  damit
unsere  Lage  nicht  verbessert  und  nur  die  Aufmerksamkeit  von  unseren  eigenllichen
  Interessen  abgelenkt.

Schulthess.  Curop.  Geschichtslalender.  XXiIll.  Bd.  13
        <pb n="310" />
        274  Die  österreichisch-Ungarische  Monarchie.  (März  27  —30.)

27.  März.  EGsterreich.)  Reichsrat:  genehmigt  die  Ein—
führung  des  Instituts  der  Postsparkassen  und  den  Handelsvertrag
mit  Serbien  nebst  Konsularkonvention  ꝛc.  Die  Regierung  legt  ihm
einen  Gesetzentwurf  betr.  den  Bau  mehrerer  Zweigbahnen  für  Triest
und  in  Galizien  vor.

Herrenhaus:  nimmt  den  Gesetzentwurf  betr.  Erhöhung  der
Petroleumsteuer  auch  seinerseits  an:  die  Rechte  und  die  ganze  Mittelpartei
  stimmen  dafür,  die  Linke  dagegen.

28.  März.  (SÖsterreich-Ungarn.)  Ein  kais.  Schreiben  beruft
  die  Delegationen  neuerdings  zu  einer  außerordentlichen  Session
auf  den  15.  April  nach  Wien  ein,  behufs  Bewilligung  eines  weiteren
Kredits  zu  Niederschlagung  des  Aufstandes  in  Süddalmatien  und
der  Hergegowina.

Seit  dem  10.  d.  M.  ist  weiler  tein  entscheidender  Schlag  geichehen.
Es  war  dazu  gar  keine  Gelegenheit.  Der  Aufstand  in  der  Crivoscie  i
nahezu  ganz,  der  in  der  Herssgowinn  auch  beinahe  vollständig  bierbcigh
der  Brand  ist  gelöscht,  es  glimmt  nur  noch,  und  an  die  Stelle  einer  organiürten
  insurrektionellen  Bewegung  ist  ein  planloses  Brigantaggio  getreten.
F.-M.-L.  v.  Ivanovic  hat  zwar  die  Insurgenten  nicht  umzingeln  und  so  zu
erdrücken  vermocht  —  dergleichen  konzentrische  Operationen  gelingen  kaum
in  der  Ebene,  geschweige  denn  in  einem  Gebirgsland  —  er  hat  sie  aber
überall  geschlagen,  wo  sie  sich  zeigten  und  in  Kampf  gelreten  waren.  Das
Brigantaggio  kann  freilich  noch  lange  dauern.  Montenegro  hat  zwar  einen
Grenzkordon  aufgestellt,  aber  nur  zum  Schein;  in  kleinen  Haufen  brechen
die  Insurgenten  von  Montenegro  forlwährend  ein,  wo  sie  eine  gute  Gelegenheit
  erspäht  zu  haben  glauben,  und  ziehen  sich  dahin  zurück.  Österreich  muß
sich  das  gefallen  lassen  und  gute  Miene  zum  bösen  Spiel  machen,  um  jede
enropäische  Verwicklung  zu  vermeiden.  Zu  eigener  Sicherheit  aber  müssen
die  Truppen  noch  länger  in  diesen  Gegenden  belassen  bleiben  und  sind  dazu
neue  Geldmittel  notwendig,  sowie  zum  Bau  von  Straßen  und  Befestigungen.


30.  März.  Schluß  einer  in  Wien  zusammengetretenen  Konferenz
  der  vier  größten  central-europäischen  Eisenbahnverbände,  nämlich
  des  deutsch--österreichischen,  dentsch-ungarischen,  österreichisch-ungarisch-niederländischen
  und  österreichisch-ungarisch-belgischen  Verbandes.

In  derselben  stand  die  Regelung  der  Transittarife  von  Osterrech
Ungarn  nach  den  Nord=  und  Ostseehäfen  auf  der  Tagesordnung.  Es
sich  nämlich  herausgestellt,  daß  das  namenklich  von  der  preußischen  W*
durchgeführte  Normaltarissystem,  welches  überall  den  Tarif  nach  der  Kilometergahl
  firirt  und  den  Transit  ungehener  vertenert  hat,  seinen  Zweck  nicht
erreichte.  Dieser  bestand  nämlich  darin,  die  deutsche  Produktion,  namentlich
Getreideproduktion,  zu  schützen,  indem  man  durch  tenere  Transite  die  fremde
Einführ  erschwerte.  Dieser  Hauptwunsch  der  Agrarier  wurde  dadurch  nicht
erreicht;  denn  die  fremde  Produktion,  so  namentlich  die  ungarische  und  englische
  umging  die  teueren  Bahntarif=  dadurch,  daß  sie  die  Wasserstraßen
anfsuchte.  Den  Nuhen  zogen  demnach  in  erster  Linie  die  Elbeschifffahrt,
Donaudampfschifffahrt,  Rheinschifffahrt  und  der  Seeverkehr  von  Finme.
        <pb n="311" />
        Die  chk#erreichisch-Angarische  Monarchie.  (März  31.)  275

Ungemein  geschädigt  wurden  aber  die  bayrische  Staatsbahn,  die  hessische
Ludwigsbahn,  die  MAheinische  (jetzt  preußische  Staats-)  Bahn  und  die  belgischholländischen
  Bahnen.  Für  die  bayrische  Staatsbahn  wurde  der  Zustand
nahezu  unerlräglich  und  sie  wie  Belgier  und  Niederländer  verlangten  die
Rückkehr  zum  früheren  Konventionssystem.  Die  Koujerenz  hat  diese  Forderungen
  als  berechtigt  anerkannt  und  eine  Herabsehung  der  Transiktarife
nach  den  belgisch-holländischen  Häsen  genehmigt.  Es  stränbten  sich  dagegen
namentlich  österreichische  Staatsbahn  und  Nordwestbahn,  weil  ihnen  dadurch
ein  großer  Teil  der  Zufuhr  an  die  Elbe  entzogen  wird.  Sie  geben  jedoch
sohließlich  nach,  weil  auch  sie  sich  der  Üüberzeugung  nicht  verschließen  konnten,
daß  auch  ihre  Interessen  durch  die  Entfachung  eines  wilden  Konkurrenzkampfes,
  zu  dem  sonst  die  bayrische  Staatsbahn  und  deren  Anhang  gezwungen
  worden  wäre,  mehr  geschädigt.  werden  würden,  als  durch  ihr  jehiges
Entkgegenkommen.  Erledigt  ist  die  Frage  damit  aber  doch  noch  nicht  und
gegen  Ende  des  Jahrs  bricht  der  Konflikt  zwischen  den  preußischen  Staatsbahnen
  und  der  Marriichicchn  Nordwestbahn  doch  wieder  aus.

31.  Märg.  (Österreich.)  Herrenhaus:  Der  Schulausschuß
desselben  lehnt  die  Schulgesetznovelle  der  Regierung,  welche  die  Schulpflicht
  thatfächlich  von  8  wieder  auf  6  Jahre  herabsfetzt  und  die
Rückkehr  zur  konfessionellen  Schule  wenigstens  wieder  anbahnt,  nach
zweitägiger  Debatte  ab.  Die  Mehrheit  des  Ausschusses  gehört  noch
dem  vorjährigen  Bestande  des  Herrenhaufes,  vor  den  letzten  Pärsschüben,
  also  der  liberalen  Seite  des  Hauses  an  und  diese  macht  geltend,
  daß  es  der  Würde  des  Herrenhauses  nicht  entsprechen  würde,  wenn
es,  nachdem  es  zweimal  seinen  Standpunkt  in  der  Frage  durch  gleichlautende
  Beschlüsse  Ausdruck  gegeben,  nunmehr  plötzlich  anderen  Sinnes
  würde.  Die  Zusammensetzung  des  Ausschusses  entspricht  jedoch
der  jenigen  Mehrheit  des  durch  die  wiederholten  Pärsschübe  durchaus
  veränderten  Herrenhauses  nicht  mehr.

Ende  März.  (ÖOsterreich.)  Die  Osterzeit  und  der  mit  derselben
  eintretende  momentane  Stillstand  im  Kampfe  der  Parteien
wird  von  der  gesamten  Presse  zu  Rückblicken  und  zu  eingehenden
Vetrachtungen  über  die  allgemeine  Lage  im  Innern  des  Staates
benützt,  wobei  die  Urteile  selbstverständlich  weit  auseinander  gehen.

Zunächst  wird  im  Sinne  der  Regierung  Taaffe  und  von  ihrem
Standpunkte  aus  von  dem  bekannten  Offiziösen  des  „Pester  Lloyd“  zur  Erhärtung
  der  Lehre,  daß  Graf  Taaffe  nicht  die  Dentschen  an  die  Wand  drücken
und  nur  in  vernünftiger  Weise  eine  Gleichberechtigung  der  Nationalitäten  herbeiführen
  wolle,  folgende  Zusammenstellung  aufgeführt,  die  in  der  That  alle
Beachtung  verdient:  „Wie  richtig  dieser  Standpunkt  der  Regierung  —  speziell
in  der  Wahlreformfrage  —  war  und  ist,  erhellt  aus  nachfolgender  Zusammenstellung.
  Die  jüngste  Bolkszählung  hat  ergeben,  daß  Osterreich  etwa  8
Millionen  Deutiche,  12  Millionen  Slaven  und  2  Millionen  Italiener,  Numänen
  u.  s.  w.  zähle.  Im  Abgeordnetenhause  saßen  unter  Auersperg  46
Polen,  42  Bohnc  (wenn  man  von  der  Abwesenheit  der  Cgechen  absieht),
13  Ruthenen,  7  Slovenen,  7  Kroaten,  also  im  Ganzen  115  Slaven,  dann
ctliche  15  Italiener,  4  Nunönen  und  219  Deutsche.  Von  den  200  Herren-18“
        <pb n="312" />
        276  Die  österrtichisch-Ungarische  Ulonarchie.  (Ende  März.)

haus-Mitgliedern  waren  etwa  10  polnischer,  einer  (Miklosich)  slovenischer
und,  wenn  man  von  den  paar  böhmischen  Kavalieren  zweifelhafter  Nationalität
  absieht,  kein  eingiger  czechischer  Nationalität,  dagegen  170  Deutsche  von
Geburt  und  Gesinnung.  Heute  zählt  das  Abgeordnetenhans  57  Polen,  3
Ruthenen,  53  Czechen,  13  Slovenen,  10  Kroaten,  1  Serben,  5  Rumänen
und  etwa  12  Italiener,  dann  rund  200  Deutsche.  Erlangt  das  vom  Abgeordnetenhaus
  angenommene  Wahlreformgesetz  Geseheskraft,  dann  dürfte  sich
das  Nationalitätenverhältnis  in  der  zweiten  Kammer  folgendermaßen  stellen:
58  Polen,  3  Ruthenen,  65  Cgechen,  14  Slovenen,  12  Serben  und  Kroaten,
6  Rumänen,  12  Italiener  und  183  Deutsche,  so  daß  also  die  8  Millionen
Dentschen  nach  wie  vor  stärker  im  Abgeordnetenhause  vertreten  sein  werden,
als  die  14  Millionen  anderer  Nationalitäten.  Da  in  dem  Kampfe  gegen
die  Expansiv-  Bestrebungen  der  Slaven  die  Deutschen  auch  auf  die  Unterstügung
  der  Italiener,  im  Kampfe  gegen  den  Panslavismus  aber  auch  auf
das  Bündnis  der  Polen  rechnen  können,  so  ist  die  Gefahr  eines  flavischen
Parlaments  absolut  ausgeschlossen,  und  ein  deutsches  Parlament  darum  auch
nicht  denkbar,  weil  die  deutschen  Klerikalen  von  dem  Pangermanismus  mindestens
  ebensowenig  wissen  wollen,  wie  die  Polen  von  dem  Panslavismus.
Würde  aber  das  Ideal  Ed.  Sueß'  und  anderer  Redner  der  Verfassungspartei
sich  vervirtlschen,  und  ein  Volkshaus  auf  breiter  Grundlage,  die  keine  andere
sein  kann  als  die  des  allgemeinen  Stimmrechls,  erstehen,  dann  würden  in
den  Neicherat  80.  Cncchen,  53  Polen,  19  Slovenen,  43  Ruthenen,  10  Serbo-Kroaten,
  13  Italiener,  S  Rumänen  und  etwa  127  Deutsche  kommen;  kurz,
das  Parlament  würde  ebenso  flavisch  werden,  wie  es  früher  deulsch  war,
und  da  dann  von  den  127  Deutschen  mindestens  40  der  klerikalen  Partei
sich  anschließen  dürften,  so  sänle  die  Vertretung  der  deutsch-liberalen  Bevöllerung
  auf  ein  Minimum  herab.“
Dagegen  lanten  die  Anßerungen  der  deutschgesinnten  Blätter
ÖSsterreichs  allerdings  ganz  anders.  Ihre  Stimmung  ist  sichtlich  eine  gedrückte
  und  ihre  Anschauungen  sind  vielfach  sehr  pessimistische,  allerdings
ohne  darum  den  Mut  zu  verlieren,  das  anstürmende,  Slaventum  wie  bisher
so  auch  weiterhin  euergisch  und  auf  der  ganzen  Linie  zu  bekämpfen.  In
Böhmen  ist  der  Kampf  der  beiden  Nationalitäten,  der  deutschen  und  der
czechischen,  sortwährend  am  lebhaftesten;  aber  es  läßt  sich  nicht  mehr  längnen,
  daß  die  Czechen  bereits  das  Übergewicht  erlangt  haben,  und  daß  sie  mit
dem  Erreichten  noch  lange  nicht  zufrieden  sind  und  nicht  ruhen  werden,  bis
sie  die  Herrschaft  im  Landtage  werden  errungen  haben,  ja  daß  sie  auf  die
Herstellung  eines  antonomen  Königreichs  Böhmen  mit  Mähren  und  Schlesien
durchaus  nicht  verzichtet  haben.  Und  dazu  kommen  nun  in  nenester  Zeit
die  Bestrebungen  der  Slovenen,  die  ganz  auf  den  Wegen  der  Czechen
gehen,  in  Krain  und  Laybach  einen  festen  Ausgangspunkt  gewonnen  haben
und  von  da  aus  in  den  sämtlichen  deutschen  Alpenländern  eine  Bewegung
zu  organisiren  bemüht  sind,  die  ganz  nach  dem  Vorgange  der  Czechen  überall
  „Gleichberechtigung  verlangt,  die  deutschen  Elemente  auseinanderzusprengen
sucht  und  sich  —  analog  dem  Königreich  Böhmen  —  in  der  Idee  eines  schließlich
  aufzurichtenden  slovenischen  „Königreichs  Illyrien“  wiegt.  Unter  dem
Titel:  „Der  Kampf  der  Deulschen  und  Slovenen“"  siellt  ein  Wiener
Blatt  die  Thatsachen  zusammen  und  schließt  dahin:  „Es  wird  nicht  lange
währen,  und  die  Slovenen  werden  eine  Rechtsakademie  in  Laybach  mit
slovenischer  Unterrichtssprache  begehren,  welche  sie  ja  wiederholt  verlangt
haben,  wenn  sie  es  nicht  vorziehen,  die  Grazer  Universität  für  sich  mit  zu
beanspruchen  und  daselbst  flovenische  Vorlesungen  zu  fordern.  Sie  werden
sich  darauf  berusen,  daß  zwischen  1848  und  1850  in  Laybach  slovenische
Vorlräge  über  österreichisches  Eivil=  und  Strafrecht,  allerdings  nur  von
        <pb n="313" />
        Die  Oflerreichisch-Angarische  Monarchie.  (Ende  März.)  277

einem  k.  k.  Aktnar  gehalten  wurden  und  daß  an  der  Universilät  in  Graz
auch  über  römisches  und  Kirchenrecht,  Strafprozeß  und  Finanzwissenschaft
einige  Vorlesungen  vorübergehend  in  flovenischer  Sprache  stattfanden,  bis
dann  endlich  Graf  Thun  diesem  Wesen  ein  Ende  machte.  Wenn  wir  Herrn
Sumann  l(eigentlich  Schumann)  glauben  wollen,  so  teilen  sich  jetzt  die  Stimmen
  der  „Patrioten“,  indem  die  Einen  die  Errichtung  einer  flovenischen
Rechtsalademie  in  Laybach,  Andere  aber  die  Einführung  von  slovenischen
Vorlesungen  aus  den  praktischen  Fächern  an  der  Grazer  Un-der-  ität  befürworten,
  und  so  sehen  wir  denn  nach  dem  Vorgange  in  Prag  die  Dinge  auch
in  der  Steiermark  genau  so  heranreifen,  wie  wir  sie  in  Bohmen  haben  sich
entwickeln  sehen.“

Ende  März.  (Ungarn.)  Die  Hoffnung  der  Deutschen,  daß
die  Regierung  den  Mittelschul-Gesetzentwurf  zurückziehen  werde,  hat
sich  nicht  verwirklicht:  der  Unterrichtsminister  Trefort  hat  vielmehr
erklärt,  daß  er  keineswegs  gesonnen  sei,  den  Gesetzentwurf  fallen  zu
lassen,  wenn  er  auch  darauf  verzichtet  hat,  ihn  so,  wic  er  ist,  durchzubringen.


Derselbe  ist  nicht  an  den  Ansprüchen  der  Nationaliläten,  sondern  an
dem  Widerstaude  der  Konfessionen  gescheitert.  Besonders  die  Drohung  des
Kardinals  Haynald  mit  dem  Kullurkampie  hat  den  Aus  schlag.  gegeben.
Nun  soll  vor  allem  dem  hohen  Klerus  jeder  rechtliche  Boden  zur  Opposition
gegen  den  Miltelschulgesetzentwurf  entzogen  werden,  um  sodann  das  Gese
gegen  die  Nationalitäten  durchzubringen;  daher  hat  Trefork  die  zur  Prüfung
der  rechtlichen  Natur  der  katholischen  Stiftungen  eingesetzte  Kommission  einberufen
  und  dieselbe  aufgefordert,  ihre  Arbeilen  zu  beschleunigen.  Zugleich
bemerkte  der  Unterrichts  zminister,  daß,  wenn  die  Kommission  sich  weigern
sollie,  in  dieser  Frage  ein  bestimmtes  Gutachten  abzugeben,  so  würden  die
Gerichte  diese  Aufgabe  lösen.  Inzwischen  ist  die  Lage  der  dentschen  Ungarn
bezüglich  ihrer  Nationalität  eine  sehr  aussichtslose.  Sie  stehen  eben  unler
dem  Druck,  unter  welchem  in  diesem  Lande,  das  ein  mächtiges,  allerdings  in
seiner  Mehheit  von  der  jeweiligen  Negierung  ernanntes  Parlament,  dagegen
außer  mustergültiger  Preßffreiheit  keine  persönliche  Freiheit  besiht,  die  Nichtmagharen
  schmachlen.  Nur  die  Gewißheit,  nicht  ganz  ohne  politischen  und
moralischen  Rückhalt  zu  sein,  kann  die  ungarischen  Deutschen  ermuligen,  ihre
verlengnete  Nationalität  wieder  zu  bekennen.  Der  deutsch-österr.  Rückhalt
ist  verloren.  Einerseits  steht  den  Deutschen  in  Ssterreich  gleichfalls  das
Wasser  am  Halse,  andererseits  leben  die  Deutsch-  Issterreicher  oder  doch  deren
Führer  in  dem  Wahn,  daß  der  ungarische  Ministerbräsident  sie  schliekbich
vom  Untersinken  erretten  würde.  Gegen  die  Deutschen  gehen  aber  die  Regierungen
  beider  Reichshälften  ohne  sörmliche  Verständigung  darüber  und
zwar  merkwürdiger  Weise  gerade  seit  dem  Abschlusse  des  Bündnisses  mit
Deutschland  von  1879  Hand  in  Hand.  Der  einzige  Rückhalt  für  die  ungarischen
  Deutschen  bildet  die  öffentliche  Meinung  des  sonst  so  mächtigen
Deutschlands,  aber  der  Einfluß  besselben  auf  Ungarn  und  die  ungarische
Regierung  ist  in  dieser  Frage  tha  tsächlich  nur  ein  geringer.  Er  reizt  sie
bloß  und  zwingt  sie  höchstens  zu  einiger  Vorsicht.  Mehr  sleht  offenbar
nicht  in  Aussichl.

Ende  März.  (Ungarn:  Kroatien.)  Landtag:  berät  seit  seinem
  Zusammentritt  das  kroatische  Landesbudget.
Und  fast  kein  Tag  vergeht,  ohne  daß  der  Telegraph  nicht  einen  neuen
        <pb n="314" />
        278  Die  äösterreichisch.  Uugarische  Monarchie.  (Auf.  April  —  13.)

Skandal  aus  dem  Landtage  zu  melden  hat.  Die  kroatische  Opposition  überhäuft
  die  Mehrheit  in  jeder  Sitzung  mit  rohen  Ausfällen,  die  in  der  Geschichte
  der  Parlamente  beispiellos  sind.  So  hat  ein  oppositioneller  Abgeordneter
  den  Antrag  gestellt,  man  möge  die  Präsidenlenglocke  dem  Präsidenten
um  den  Hals  hängen!  Der  Führer  der  Opposition,  Starcsevics,  erklärte,
daß  sich  der  Vanus,  Graf  Pejacsevics,  in  „ekelhafter“  und  „banditenhafter"
Weise  erniedrige.  Statt  des  Wortes  „Ungarn"  gebraucht  die  Opposition
das  Wort  „Erbfeind“,  um  Ungarn  zu  bezeichnen.  Der  Aus  gleich  mit  Ungarn
  wird  kurzweg  „Landes  everrat“  genannt;  der  Landtag  —  heißt  es  —
sei  keine  Vollsvertretung,  sondern  nur  der  Aus  efluß  des  Willens  des  BVanus
Grafen  Pejacsevics,  da  die  Gelder,  welche  für  die  durch  Erdbeben  Beschädigten
  gesammelt  wurden,  zu  Wahlzwecken  verwandt  worden  seien.  Gewiß
macht  die  Opposition  ihrem  eigenen  Volk  kein  Kompliment,  indem  sie  verklündet,
  daß  die  ganze  Wöhlerschaft  Kroatiens  sich  von  den  Ungarn  bei  jeder
Wahl  erkanfen  läßt.  Die  kroatisehen  Regierungsmänner  nehmen  diese  Grobheiten
  mit  einer  Geduld  und  Ruhe  hin,  die  man  sich  nur  dadurch  erklären  kann,
daß  sie  für  den  „ungarischen  Staat“  auch  nicht  schwärmen;  aber  die  ungarische
  Regierung  scheint  die  Sache  ernster  zu  nehmen,  indem  sie  die  Einführung
  einer  strengen  Hausordnung  fordert,  um  diesen  systemalischen  Beleidigungen
  ein  Ende  zu  bereiten,  jedoch  ohne  Erfolg.

Anufang  April.  (Steiermark.)  Die  Forderungen  der  slo-=venischen
  Reichsratsabgeordneten  nach  Slovenisierung  von  Amt  und
Schule  in  allen  jenen  Kronländern,  wo  Slovenen  leben,  haben  namentlich
  in  Steiermark,  aber  auch  in  Kärnthen,  Görz  2c.,  eine  lebhafte
  Gegenströmung  hervorgerufen,  an  welcher  wenigstens  zur  Zeit
noch  auch  ein  Teil  der  slovenischen  Vevölkerung  selbst,  welche  die
Vorteile  deutscher  Schulbildung  offen  anerkennt,  sich  beteiligt.

4.  April.  (Österreich.)  In  Wien  wird  eine  vom  Abg.
v.  Schönerer  einberufene  antisemitische  Versammlung  „christlicher
Gewerbtreibender“  polizeilich  aufgelöst.

7.  April.  (Osterreich.)  Der  Ministerpräsident  Graf  Taaffe
erläßt  als  Leiter  des  Ministeriums  des  Innern  gemessene  Weisungen,
Verfammlungen  mit  ausgesprochen  antisemitischer  Tendenz  überhaupi
nicht  zu  gestatten,  dann  aber  auch  die  Poligeiorgane  zu  beauftragen,
Versammlungen,  in  welchen  derartige  Bestrebungen,  wenn  auch  nur
nebenher,  auftreten,  sofort  aufzulösen.

II.  April.  (Ungarn.)  Im  Anschluß  an  die  Demonstrationen
der  Deutschen  in  einer  Reihe  kleinerer  Städte  Südungarns  gegen
den  deutschen  Schulverein  erscheint  nunmehr  in  Preßburg  auch  eine
Gegenschrift  gegen  Geh.  Nat  Heinge  unter  dem  Titel  „Dr.  Heinze's
Anklageschrift  llungaricna  im  Lichte  der  Wahrheit“,  zwar  anonym
aber  offenbar  offizibs,  da  sie  eine  Fülle  aus  amtlichen  Quellen  geschöpfter
  Daten  bringt.

13.  April.  (Österreich.)  Die  Regierung  begibt  die  neue
        <pb n="315" />
        Die  öslerttichisch-Augarische  Ulonarchit.  (April  15.)  279

Renteuanleihe  zu  Bedeckung  des  Defigits  doch  wieder  der  Kreditanstalt,
  also  der  Gruppe  Rothschild,  und  zwar  zu  überaus  günstigen
Bedingungen,  was  sie  allerdings  der  durch  die  Länderbank  hervorgerufenen
  Konkurrenz  verdankt.  Die  offiziöse  Presse  weist  denn  auch
nicht  ohne  Grund  mit  Befriedigung  darauf  hin.

15.  April.  (OÖsterreich-Ungarn.)  Die  Delegationen  treten
in  Wien  zusammen.  Die  gemeinsame  Regierung  fordert  von  denselben
  die  Bewilligung  eines  weiteren  Kredits  im  Betrage  von
23,733,000  Gulden  für  die  aufständischen  Provinzen.

Die  Regierungsvorlage  motiviert  die  Forderung  im  wesentlichen
solgendermaßen:  Nachdem  Mitte  Februar  die  Bewegung  im  Okkupationshebiete
  und  in  Süddalmatien  an  Intensität  und  räumlicher  Ausdehnung
zugenommen  und  schließlich  Nordbosnien  zu  ergreifen  gedroht  hatte,  waren
die  umfassendsten  Maßnahmen  unabweisbar.  Die  bis  kherigen  militärischen
Aklionen  ergaben  nun  das  befriedigende  Reiultat,  daß  die  Insurrektion  im
großen  und  ganzen  niedergeworfen  ist  und,  in  ihrer  physischen  und  moralischen
  Kraft  gebrochen,  nunmehr  den  Charakter  des  Brigantaggio  annahm.
Zur  wirksamen  Bekämpfung  desselben,  zur  Behauptung  der  erzielten  Erfolge,
zum  Schutze  der  friedlichen  Einwohner,  zur  Herstellung  der  noch  immer  gestörten
  Ordnung  und  Sicherheit  und  zur  Anbahnung  einer  dauernden  Konsolidierung
  ist  die  Belassung  der  dortigen  Heereskeile  auch  für  die  nächsse
Zukunft  in  der  gegenwärtigen  Stärke  (von  ca.  75,000  Mann)  unerläßlich.
überdieß  ist  Vorsorge  für  die  gesicherte  Unterkunft  der  Truppen  und  für
die  Verbindung  der  einzelnen  Orte,  für  die  Esklortierung  der  Kriegstrausporte,
  die  Sicherung  der  Verkehrslinien,  die  perstellung  praktikabler  Straßen
und  für  die  Ausführung  der  bereits  in  der  früheren  Vorlage  betonten  fortifikatorischen
  Maßnahmen  notwendig.  Das  Erfordernis  bis  Ende  Oktober  ist
unter  der  Voraussezung  berechnet,  daß  noch  vor  dem  Beginn  des  Herbstes
wenigstens  eine  teilweise  Reduktion  der  Truppen  möglich  sein  werde.

In  Ungarn  erregt  die  Höhe  der  Forderung  einen  Sturm  der  Opposition,
  obgleich  an  der  Bewilligung  derfelben  zum  voraus  nicht  gezweifelt
wird.  Aber  auch  in  den  beiden  Delegationen  ist  die  Stimmung  keine  sehr
günstige,  zumal  man  bereils  davon  spricht,  daß  die  Regierung  von  denfelben
im  Herbst  einen  weileren  Kredit  von  30  Mill.  G.  behufs  Anlegung  von
Befestigungen  r2c.  fordern  werde,  da  in  der  jehigen  Forderung  nur  ca.  6  Mill.

„für  Genie=  und  Bauwesen“  präliminiert  sind.  Außerdem  aber  tritt  gegenüber
  so  großen  Anforderungen  die  Frage  der  Annexion  stalt  der  bloßen
Okkupation  von  Bosnien  und  der  Herzegowing  nachgerade  energisch  zutage.
In  der  österr.  Delegation  deutet  denn  auch  Schmerling  schon  in  seiner  Eröffnungsrede
  sehr  verständlich  und  unter  lebhaftem  Beisall  darauf  hin,  indem
  er  die  Hoffnung  ausspricht,  „es  werde  gelingen,  in  einiger  Zeit  geordnete
  Zustände  einzuführen  und  den  Moment  vorzubereiten,  wo  diese  Länder,
wie  es  zweisellos  der  Fall.  sein  werde,  in  den  Nahmen  des  Kaiserstaates  eingefügt
  werden  können.  Die  Delegation  werde  alle  bezüglichen  Bestrebungen
unterstützen.“

Der  Krieg  selbst  ist  beendigt,  der  Aufstand  ohne  weitere  europãische
Verwickelung  definitiv  niedergeschlagen.  Mililärisch  wird  die  Lage  folgendermaßen
  gezeichnet:  Im  Okkupationsgebiete  und  in  Süddalmatien  standen  vor
Begiun  der  Unruhen  kaum  30,000  Mann.  Gelegentlich  der  Mobilisierung
wurde  die  Streitmacht  in  diesen  Ländern  auf  70,000  Mann  erhöht.  Wenn
        <pb n="316" />
        280  Die  cllerreichisch-Ungarische  Monarchie.  (April  15.)

man  erwägt,  daß  auf  den  verschiedenen  Teilen  des  insurgierlen  Gebieles  alles
in  allem  zusammengenommen  beiläufig  5000  Herzegovzen  und  Bocchefen
unter  Waffen  gestanden  sein  mögen,  so  nimmt  sich  auf  den  ersten  Anblick
die  aufgebotene  Truppenmacht  als  eine  horrende  aus.  Das  scheint  aber  nur
so.  An  dem  Kampse  gegen  die  Aufständischen  lonnte  ja  doch  nur  höchstens
ein  Vierlel  dieser  Streilmacht  Anteil  nehmen,  während  die  übrigen  drei
Viertel  in  Bosnien,  im  Lim-Gebiet,  in  der  Herzegowina  und  in  Dalmatien
zerstrent  lagen,  um  jede  an  einem  andern  Orte  möglicherweise  entstehende
neue  Bewegung  im  Keime  zu  ersticken  und  die  schon  insurgierten  Gebiete
wie  eine  verseuchte  Gegend  abusperren  und  zu  isolieren.  Solchen  Präventivmaßregeln
  ist  es  zu  danken,  daß  das  Blutvergießen  eingeschränkt  wurde  und
daß  die  eigentliche  Infurrettion  nicht  einmal  drei  Monate  währte,  denn  in
der  Herzegowina  empfing  der  Aufstand  den  Todesstreich  am  1.  April  mit
der  Katastrophe  an  der  Tara  zwischen  Stanjevics  und  Dzendovalnka,  und
die  Widerstands  kraft  der  Krivoschijaner  wurde  fünf  Tage  später  gebrochen
mit  der  großen  Streifung  Winterhalders  vom  Lisarberge  aus  über  die  Bjelagora
  und  Macia-Plania  bis  zum  Östrande  der  Dragaljer  Ebene.  Was
hernach  folgte,  waren  nur  mehr  die  lehten  Zuckungen  des  Aufstandes,  waren
nur  ohnmächtige  Außerungen  eines  allmählich  abbröckelnden  Breganlaggio.
Wären  die  Generale  nicht  von  allem  Anbeginn  mit  imposanter  Macht  aufgetrelen
  so  würde  der  Aufstand  sich  noch  zur  Stunde  weiterfristen.  Aber
es  wäre  Unrecht,  neben  der  numerischen  überlegenbeit  der  Truppen  nicht
auch  ihre  taktischen  Leistungen  zu  würdigen.  Der  echte  scharfe  schneidige
Soldatensinn,  die  Tapferkeit  und  Unternehmungslust  finden  hier  ein  weitaus
ergiebigeres  Feld  als  im  großen  Kriege,  wo  die  Individnaliläten  der  Soldaten
  und  unteren  Chargengrade  in  der  Masse  versschwinden.

15.  April.  (Ungarn.)  Die  Regierung  schließt  mit  der  „öslerr.
Staatsbahngesellschaft“  einen  Präliminarvertrag  ab,  der  Ungarn  auch
in  Eisenbahnsachen  von  Österreich  unabhängig  machen  soll  und  dadurch
  für  Ungarn  von  eminenter  Bedeutung  ist.

Seit  dem  Zustandekommen  des  Ausgleichs,  der  Ungarn  ein  selbstäudiges
  Handels=  und  Kommunikationsministerium  gebracht.  waren  die  ungarischen
  Staatsmänner  unablässig  bestrebt,  das  ungarische  Verkehrswesen  auch
vollständig  von  dem  österreichischen  zu  trennen.  In  erster  Linie  kamen  dabei
die  beiden  großen  Eisenbahngesellschaften  in  Betracht,  deren  Netz  in  beiden
Neichshälften  lag:  die  Südbahn=  und  die  Staatsbahn-Gesellschaft.  Die  erslere,
  finangiell  derangiert,  leistete  bald  der  ungarischen  Regierung  unbedingte
Heeresfolge;  die  andere  jedoch,  finangiell  intakt  und  im  Besitz  der  großen
Verkehrslinie,  die  von  der  March  an  die  untere  Donau  führt,  fügte  sich
nicht  so  leicht  in  die  Wünsche  der  ungarischen  Regierung,  und  wollte  sich
der  Verkehrspolilik  derselben  nicht  unbedingt  dienstbar  machen.  Uber  ein
Jahrzehnt  danerte  der  Kampf  zwischen  den  beiden  Gewalten  und  entbrannte
zulcht  noch  heftig  wegen  des  Ausbaues  der  serbischen  Bahnen.  Die  ungarische
  Regierung  zutschloh  sich,  selbst  eine  Bahn  von  Belgrad  nach  Ofen  zu
bauen,  au  welche  dann  das  serbische  Netz  angeknüpft  werden  sollte,  nur  damit
  dasselbe  nicht  etwa  mit  der  leicht  an  die  Donau  zu  verlängernden  Staatsbahnlinie
  Pest-Temesvar  verbunden  werde.  Nun  hat  auch  die  Skaaksbahn
vor  dem  ungarischen  Staate  kapituliert,  da,  wie  es  scheint,  die  französischen
Aktionäre  des  Kampfes  müde  geworden  sind.  Staat  und  Bahngesellschaft
haben  ein  Abkommen  getroffen,  bei  dem  zwar  der  erstere  im  Vorteil  zu  sein
scheint,  aber  im  Ganzen  auch  die  Eisenbahngesellschaft  ihren  Vorteil  finden
wird.  Sie  verkaufte  eine  ihr  ohnedieß  exzentrisch  liegende  Linie  auf  dem
        <pb n="317" />
        Die  Ollerreichisch-Angarische  Mlonarchie.  (April  10—18.)  281

rechten  Donau-lljer  und  erwirbt  dafür  die  Linie  im  Waagthal,  die  an  ihre
Hauptlinie  Wien-  Pest  anschließt;  den  gesamten  Verkehr  aus  dem  Orient  und
von  der  unteren  Donau  teilt  sie  mit  den  ungarischen  Staatsbahnen,  so  daß
jede  Konkurrenz  ausgeschlossen  erscheint;  sie  richtet  eine  selbsländige  *  Verwaltung
  ihrer  ungarischen  Linien  ein  und  erhält  die  Konzession  für  200  Kilomeler
  Lokalbahnen.  Schließlich  kaun  der  ungarische  Staat  vom  Jahr  189
an  alle  Linien  der  Staatsbahn  ablösen.  Es  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß
das  Abkommen  vom  Standpunkt  des  ungarischen  Staatsinteresses  geschickt
kombiniert  ist,  denn  jelbst  die  Vorteile,  welche  dermalen  der  Stkaatsbahngesellschaft
  zugestanden  werden,  kommen  in  nicht  zu  jerner  Zeit  schon  dem
ungarischen  Staat  zu  gute.  Es  ist  dieses  Abkommen  aber  auch  als  ein
Akt  der  ungarischen  Orientpolitik  aufzufassen,  denn  mit  demselben  erscheint
es  nun  besiegelt,  daß  alle  Bahnen,  die  von  der  Balkan-Halbinsel  gegen  die
Donau  gehen,  in  den  Machtbereich  des  ungarischen  Slaates  fallen,  mil  Ausnahme
  etwa  vielleicht  einer  bosnischen  Bahnlinie.  Somit  hat  also  der  ungarische
  Staat  den  Verkehrsweg  Konstantinopel-Europa  zu  Lande  in  Händen
und  kann  den  orientalischen  Handel  mit  seinen  Tarifsätzen  beherrschen:  England
  und  den  übrigen  Mächten  Europas  bleibt  nur  noch  der  Seeweg  offen.
Diese  Beherrschung  aller  Bahnlinien,  die  nach  dem  Goldenen  Horn  führen,
hat  auch  einen  strategischen  Werk,  und  wenn  Ungarn  (oder  sein  Genosse  die
Staatsbahn)  die  serbischen  Bahnen  zu  bauen  unternimmt,  so  sichert  es  sich
dadurch  einen  bedeutenden  Einfluß  im  Süden  der  Tonanz  auf  diese  Art
läßt  sich  die  Balkan-Halbinjel  eher  in  die  Machtsphäre  der  Monarchie  einbeziehen
  als  durch  die  Stellung,  die  dieselbe  in  Bosnien  gingenommen  und
die  beständig  allen  Angriffen  ausgesetzt  bleiben  wird.  Weil  das  Abkommen
zischen  Slaat  und  Staatsbahn  ein  hochpolitischer  Alt  ist  von  großer  Tragweite
  für  die  oricntaliiche  Politik  der  Monarchie,  wird  auch  jeder  Widerstand
  gegen  dasselbe,  der  in  Wien  in  den  Kreisen  der  österreichischen  Be
waltung  der  Staatsbahn  versucht  werden  sollte,  leicht  gebrochen  werden-Die
  österreichische  Regierung  kann  nichts  gegen  dasselbe  einwenden,  und  die
gemeinsame  Regierung  muß  es  unterstützen,  da  damit  die  jerbische  Eisenbahnfrage
  ihre  endliche  Losuns  findet.

16.  April.  (Österreich.)  In  Wien  spricht  sich  eine  zahlreich
  besuchte  Arbeiter-Versammlung  neuerdings  energisch  gegen  die
von  den  Reichsratsabgg.  Schönerer,  Schöffel  und  Fürnkrang  versuchte
  Antisemitenbewegung  aus.  Für  Wien  wird  diese  Bewegung
damit  als  definitiv  abgethan  betrachtet.

16.  April.  (Ungarn.)  Im  Gegensatze  gegen  die  Deutschen
der  kleinen  Städte  Südungarns  sprechen  sich  die  Sachsen  Siebenbürgens
  offen  für  den  deutschen  Schulverein  aus,  dessen  Unterstützung
sie  mit  Dank  annehmen,  zugleich  aber  weisen  sie  alle  Verdächtigungen
  ihrer  Treue  gegen  den  ungarischen  Staat  lebhaft  gurück.

18.  April.  (Ssterreich-Ungarn.)  Der  gemeinsame  Kriegsminister
  Graf  Vylandt  macht  den  Delegationen  die  ersten  Eröffnungen
  über  die  von  der  Regierung  beabsichtigte  Reorganisation
der  Armee,  durch  welche  aus  den  jetzt  bestehenden  80  Infanterie-Regimentern
  zu  5  Bataillonen  deren  102  zu  4  Vataillonen  formiert
  und  zugleich  die  Territorial-Einteilung  der  Armee  mit  für
        <pb n="318" />
        282  Die  chflerreichisch-Augarische  Monarchie.  (April  18—23.)

den  Frieden  wie  für  den  Krieg  feststehenden  Korps=  und  Divisions-Kommanden
  und  Stäben  eingeführt  werden  soll,  beides  zu  leichterer
  und  schnellerer  Mobilisierung  der  Armee.  Zur  Beruhigung
fügt  er  bei,  daß  dies  ohne  Erhöhung  des  Budgets  und  ohne  Erhöhung
  des  Friedens=  und  Kriegsstandes  geschehen  werde.

18.  April.  (Ssterreich.)  Die  „Wiener  Allg.  Zig.“  resp.
die  hinter  ihr  stehenden  Abgeordneten  richten  an  die  Partei  der
vereinigten  Linken  und  deren  Häupter  einen  förmlichen  Absagebrief,
der  großes  Aussehen  erregt.

Die  „Wiener  Allgemeine  Zeitung"  ist  das  Organ  einer  bestimmten
Gruppe  von  Mitgliedern  der  vereinigten  Linten  (v.  Walterslirchen  u.  A.),
die  schon  seit  längerer  Zeit  eine  Sonderstellung  einnimmt,  die  aber  nunmehr
zu  der  Uberzeugung  gelangt  zu  sein  scheint,  daß  die  Opposition  der  Partei
auf  Abwege  geralen  sei  und  daß  eine  ganz  neue  Bahn  eingeschlagen  werden
müsse.  In  dem  Absagebrief  der  „Wiener  Allgemeinen  Zeitung“  wird  gesagl,
  daß  die  lerndeutschen  innerösterreichischen  Provinzen  der  ganze  Sprachhader
  eigentlich  nichts  angehe  und  daß  daher  von  ihnen  nicht  verlangt  werden
  lönne,  unter  gleichzeitigem  Verzicht  auf  jeden  wirtschaftlichen  Fortschritt
bei  einer  Parkei  auszuharren,  die  aufgehört  habe,  liberal  Zu  sein,  welcher
Vorwurf  gegen  die  bisherige  vereinigte  Linke  erhoben  wird.  Die  neue  Parteibildung
  soll  nun  edigtih  auf  die  Basis  des  Liberalismus  gestellt  werden.

18.  April.  (Österreich.)  In  Wien  wird  doch  wieder  der
Versuch  einer  antisemitischen  Versammlung  gemacht,  aber  auf  Grund
des  Gesetzes  über  das  Versammlungsrecht  behördlich  verboten.

20.  April.  (Ungarn:  Kroatien.)  Landtag:  verwirft  hinsichllich
  der  Wahl  der  Regnikolardeputation  den  Komitcantrag  und
nimmt  ein  Amendement  an,  welches  die  Zugehörigkeit  Fiume's  zu
Kroatien  betont.

22.  April.  (Ssterreich.)  Der  Verwaltungsgerichtshof  entscheidet
  die  Streitfrage,  ob  Kinder  konfessionsloser  Eltern  getauft
werden  müssen  oder  nicht,  in  verneinendem  Sinne.

22.  April.  (Bosnien  und  Hergegowina.)  Der  kommandierende
  General  und  Chef  der  Landesregierung  für  Bosnien  und
die  Herzegowina  F.-M.-L.  v.  Dahlen  erläßt  in  Serajewo  eine  Proklamation,
  in  der  er  für  das  Okkupationsgebiet  —  nicht  für  die
Crivoscie  —  eine  Art  Amneslie  gewährt  für  alle  die,  welche  bis
zum  20.  Mai  in  ihre  früheren  Heimatsorte  zurückkehren,  die  Anstifter
  und  Verleiter  zur  Insurrektion  jedoch  ausgenommen.

23.  April.  (ÖSsterreich-Ungarn.)  Delegationen:  Die  österr.
Delegation  bewilligt  den  geforderten  bosnischen  Kredit  ohne  Abzug,
die  ungarische  dagegen  nur  mit  einem  solchen  von  2  Mill.  G.  Da
somit  die  Veschlüsse  beider  Delegationen  anseinandergehen,  so  muß
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        Die  öslerteichisch-Augarische  Uonarchie.  (April  21  28.)  283

zunächst  ein  Runtienwechsel  und  eventuell  eine  gemeinsame  Abstimmung
  erfolgen.

24.  April.  (Ungarn.)  Der  Unterrichtsminister  Trefort  empfängt
  in  Pest  die  zur  Konferenz  einberufenen  siebenbürgischen  Schulinspektoren
  und  spricht  denselben  gegenüber  die  Absicht  aus:  in
Siebenbürgen  durch  Errichtung  staatlicher  Volksschulen  in  größerer
Anzahl  die  ungarische  Sprache  intensiv  zu  verbreiten,  ohne  jedoch
den  angestrebten  Zweck  zwangsweise  erreichen  oder  die  Nationaliläten
gleichsam  provozieren  zu  wollen;  sein  Zweck  sei  lediglich  die  Verbreitung
  der  Staatssprache  und  in  diesem  Pmikte  sei  das  Inleresse
des  Staates  identisch  mit  dem  der  Nalionalitäten.

25.  April.  (Ssterreich-Ungarn.)  Delegationen:  Da  der
Nuntienwechsel  ohne  Erfolg  geblieben  ist,  so  wird  in  gemeinsamer
Abstimmung  mit  59  gegen  45  Stimmen  nur  der  kleinere  Kredit,
nach  dem  Beschlusse  der  ungarischen  Delegation,  bewilligt.

27.  April.  (ÖSsterreich-Ungarn.)  Der  gemeinsame  Minisier
  v.  Szlavy,  dem  bisher  die  beiden  okkupierten  Provingen  Bosnien
und  die  Hergegowina  speziell  unterstanden,  gibt  seine  Entlassung  ein.
Von  der  bisherigen  Verwaltung  der  beiden  Provinzen  ist  allerdings
die  öffentliche  Meinung  in  beiden  Reichshälften  sehr  wenig  befriedigt.
Zu  seiner  Entschuldigung  wird  gesagt,  daß  er  gegen  die  Wiener
„Militärpartei“  d.  h.  gegen  die  Klique  der  klerikal-flavischen  Generale,
  denen  eine  neue  „Militärgrenze“  vorschwebe,  nicht  habe  aufkommen
  können.

28—29.  April.  (Ssterreich.)  Neichsrat:  Generaldebatte  über
den  neuen  Zolltarif.  Die  Regierung  rechnet  mit  Bestimmtheit  auf
die  Annahme  ihrer  Vorlage.  Die  gesamte  Rechte  ist  mit  Ausnahme
einiger  Dalmatiner  und  Tiroler,  welche  den  Agrarzöllen  im  spegiellen
Interesse  ihrer  Provinzen  opponieren,  für  den  Tarif,  die  Linke  aber
nur  einmütig  gegen  die  Finanz=  und  Agrargzölle,  dagegen  beg.  der
Industriezölle  sehr  gespalten.  Von  der  Linlen  wird  auch  auf  die
den  Ungarn  aus  dem  nenen  Tarife  erwachsenden  unverhältnismäßigen
  Vorteile  hingewiesen.  Das  weiß  indeß  auch  die  Negierung  und
die  Rechte.  Der  Zolltarif  basiert  eben  auf  einem  Kompromiß  mit
Ungarn,  das  einfach  erklärte  „ohne  Getreide=  und  Mehlzölle  keine
Industriezölle“.

28.  April.  (Bosnien  und  Herzegowina.)  Eine  kais.  Entschließung
  genehmigt  ein  „provisorisches  Organisationsstatut  für  die
bosnisch-herzegowinischen  Truppen.“
        <pb n="320" />
        284  Die  Oflerreichisch-Angnrische  Mionarchie.  (April  29.)

Der  Orgauisalionsenlwurf  nimmt  nur  die  Bildung  von  vier  Infanlerie=
  und  vier  Trainkompagnien  in  Aussicht  in  der  Stärke  von  je  etwa
hundert  Mann.  Nach  dem  früheren  bosnischen  Wehrgeseh  sollte  ein  bosnisches
  Kontingent  von  12,000  Mann  aufgestellt  werden,  welches  in  etwa
zehn  Jahren  komplet  formiert  sein  sollte.  Man  scheint  also  jetzt  davon  abgekommen
  und  nur  eine  geringere  Anzahl  Wehrpflichtiger  einstellen  zu  wollen,
lediglich  um  das  Prinzip  zu  wahren.

29.  April.  (Ssterreich.)  Der  (czechische)  Justizminister  Prazak
richtet  bez.  der  Anwendung  der  slovenischen  Sprache  einen  Erlaß  an
das  Grazer  Oberlandesgericht,  dessen  Hauptinhalt  in  folgender  Verfügung
  besteht:

Für  den  Gebrauch  der  slovenischen  Sprache  bei  Gericht  sind  im  Herzogtum
  Krain,  in  dem  Gerichtshofsprengel  Cilli  des  Herzogtums  Sielermark,
  dann  in  den  flovenischen  und  sprachlich  gemischten  Gerichtsbezirken
des  Her  bezogtums  Kärnten  die  Bestimmungen  der  Juslizministerial-  Erlasse
vom  15.  März  1862,  vom  20.  Oktober  1866  und  vom  5.  September  1867
maßgebend  und  haben  sich  alle  Gerichte  in  Zukunft  genau  nach  diesen  Bestimmungen
  zu  benehmen.  Insbesondere  müssen  die  Bestimmungen  des  Absatzes
  4  des  zuerst  erwähnten  Erlasses  vom  Jahre  1862,  welcher  allgemein
anordnet,  daß  Eingaben,  die  in  der  flovenischen  Sprache  überreicht  werden,
anzunehmen  sind,  sowie  die  ergänzende  Bestimmung  des  nachgefolgten  Erlasses
  vom  Jahre  1866,  welche  zu  diesen  Eingaben  alle  in  Civil=  und  Strafsachen
  vorkommenden  Eingaben  und  namentlich  die  Rechtsklagen  zählt,
strenge  befolgt  werden,  und  darf  diese  Befolgung  nicht  weiter  auf  den  Fall
eingeschränlt  werden,  daß  die  überreichende  Person  des  Deutschen  nicht
mächlig  ist.  Die  deutsche  Presse  ist  über  diese  Sprachenverordnung
nicht  wenig  überrascht.  Denn  das  bestehende  Gesetz  stellt  ausdrücklich  in
allen  jenen  Gerichtsbezirken  die  deutsche  Sprache  als  die  gerichtsübliche  hin.
Deshalb  haben  die  Richler  des  Grazer  Oberlandesgerichts  die  frühern,  dem
Gesetze  widerstrebenden  Verordnungen  des  Ministers  einfach  ad  acta  gelegt,
weil  ihnen  kraft  der  Staatsgrundgesetze  das  Recht  zusteht,  die  Verordnungen
des  Minislers  auf  ihre  gesehliche  Gültigleit  hin  zu  prüfen.  Bermutlich
werden  die  Richter  des  Grazer  Gerichtssprengels  auch  in  Zulunft  dasselbe

Verfahren  anwenden.  Minister  Prazak  hat  ihr  Recht,  das  zu  thnn,  in  einer
Rede  vom  10.  März,  welche  er  in  der  Debatte  über  das  Justiz-Budget
hielt,  selbst  anerkannt.  Er  gab  nämlich  zu,  daß  ein  eigenes  Gesetz  notwendig
  sein  werde,  um  die  belreffenden  „Schwierigkeiten“  zu  lösen;  er  versprach,
  ein  „olches  im  Herbste  dem  Hause  vorgulegen.  Damit  ist  ciran,
daß  diese  Frage  nur  auf  gesehlichem  Wege  gelöst  werden  kann.  Jetzt  will
er  sie  aber  doch  einfach,  auf  dem  Verordnungswege  lösen.  Der  erste  Schritt
zur  „Gleichberechtigung"  der  Slovenen  ist  damit  geschehen  und  zwar  in  derselben
  Weise  wie  s.  Z.  in  Böhmen  die  Befriedigung  der  czechischen  Ansprüche.


Reichsrat:  Schulausschuß:  beschließt  auf  den  Antrag  des  (czechischen)
  Abg.  Kviczala  mit  allen  Stimmen  gegen  diejenigen  der  Linken,
die  Regierung  aufzufordern,  in  den  Mittelschulen  in  den  von  Slovenen
  bewohnten  Landesteilen  für  die  Schüler  slovenischer  Muttersprache
diese  Sprache  nach  Maßgabe  der  vorhandenen  Lehrbehelfe  als  Unterrichtssprache
  einzuführen  und  speziell  in  Laybach  neben  dem  deutschen
        <pb n="321" />
        Die  chllerreichisch-Angarische  Monarchie.  (Mai  ½.—.)  285

ein  eigenes  slovenisches  Gymnasium  zu  errichten;  und  serner  an
den  Anstalten  zur  Bildung  von  Lehrern  und  Lehrerinnen  für  flovenische
  Volksschulen  die  flovenische  Sprache  in  größerem  Umfange
als  bisher  als  Unterrichtssprache  einzuführen.

3.  Mai.  (Österreich.)  Reichsrat:  Spezialdebatte  über  den
neuen  Zolltarif:  Der  Antrag  auf  gänzliche  Ablehnung  des  Getreidegolls,
  eventuell  auf  gollfreie  Getreideeinfuhr  für  das  Karstgebiet  und
die  Alpengebiete  wird  abgelehnt;  dagegen  bei  der  Abstimmung  über
die  Anträge  auf  Gewährung  zollfreier  Einfuhr  für  gewisse  Ländergebiete
  in  namentlicher  Abstimmung  der  Antrag  Hallwich  auf  gollfreie
  Einfuhr  von  Getreide  über  die  betreffenden  Grenzen  nach  Tirol,
Görz,  Gradisca,  Triesl,  dem  Begirk  Adelsberg,  Dalmatien  und  der
Herzegowina  mit  162  gegen  145  Stimmen  angenommen.  Die  Mehrheit
  für  den  Antrag  kommt  dadurch  zustande,  daß  zu  der  Linken
diesmal  auch  die  klerikalen  Tiroler,  die  Dalmatiner  und  die  Südländer
  hinzutreten.  Der  Beschluß  ist  eine  kleine  Niederlage  für  die
Regierung.  Der  Handelsminister  erklärt  ihn  denn  auch  für  unannehmbar
  und  die  offiziöse  ungarische  Presse  erklärt  ihrerseits,  das
österr.  Herrenhaus  müsse  diese  Abänderung  der  Vorlage  wieder
hinanswerfen  und  die  ursprüngliche  Textierung  wieder  herstellen,
wenn  der  Zolltarif  überhaupt  Gesetz  werden  solle.

3.  Mai.  (Galizien.)  Infolge  der  Jndenverfolgungen  in
Rußland  wird  Brody  von  jüdischen  Flüchtlingen  überschwemmt.
In  England  und  auf  dem  Kontinent  haben  sich  daher  Hülfskomitos
  mit  teilweise  großen  Mitteln  gebildet,  um  die  augenblickliche
Subsistenz  dieser  Flüchtlinge  zu  sichern  und  sie  allmälig  nach  Amerika
  zu  schaffen.  Die  Zahl  derselben  beträgt  bereits  bei  6000
Seelen.

6.  Mai.  (SÖsterreich.)  Graf  Coronini  versuchte  neuerdings  die
Bildung  einer  Mittelpartei:  Südländer  und  mährische  Großgrundbesitzer
  nehmen  an  der  Konferenz  teil  und  billigen  das  Programm,
welches  Entgegenkommen  gegen  berechtigte  Wünsche  der  Nationalitäten
einschließt,  vertagen  jedoch  wegen  der  vorgerückten  Session  die  Vildung
  eines  Klubs,  welche  für  den  Beginn  der  nächsten  Session  in
Aussicht  genommen  wird.

§.  Mai.  (Böhmen.)  Die  Negierung  hat  bereits  einige  Erneunungen
  an  die  neue  Czechische  Universität  Prag  getroffen  und
darauf  gestützt  beginnen  sich  auch  schon  die  neuen  (#uristische  und
philosophische)  Fakultälen  zu  konstitnieren,  um  jede  weilere  Inge-
        <pb n="322" />
        286  Die  chlerreichisch-Augarische  Monarhie.  (Mai  11  —  Mitte.)

reuz  der  deutschen  Universität  Prag  abzuschneiden,  die  es  vielleicht
bez.  der  wissenschaftlichen  Befähigung  der  weiter  zu  ernennenden
Professoren  genauer  nehmen  würde,  als  der  czechischen  Partei  lieb
sein  kann.

11.  Mai.  (CSsterreich.)  Neichsrat:  beendet  die  Spezialdebatte
  über  den  neuen  Zolltarif  und  genehmigt  denselben  schließlich
  nebst  dem  Einführungsgesetz  ohne  wesentliche  Anderungen  außer
dem  Veschluß  vom  3.  d.  M.  beg.  Getreidcgzölle.

11.  Mai.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  beendigt  auch  seinerseits
die  Veratung  des  neuen  Zolltarifs  und  genehmigt  denselben  ohne
Anderungen  in  namentlicher  Abstimmung  mit  184  gegen  116  Stimmen.
  Die  letzteren  gehören  der  Opposition  an,  die  überhaupt  gegen
die  bestehende  Zollunion  mit  SÖsterreich  ist.  Doch  wird  bemerkt,
daß  der  Führer  der  gemäßigten  Opposition,  Graf  Apponyi,  entgegen
  der  Mehrheit  seiner  Partei,  energisch  für  die  Vorlage  und
für  die  Fortdauer  der  Zollunion  eintrat.

12.  Mai.  (Dalmatien.)  In  Süddalmatien  beginnt  an
diesem  Tage  die  Assentierung.  Dieselbe  erfolgt  in  Ragusa,  in  der
Bocca  di  Cattaro  und  bis  hinab  nach  Spizza  ohne  allzugroße  Schwierigkeiten,
  da  die  beherrschenden  Punkte  von  Truppen  wohl  besetzt
sind.  In  der  Crivoscie  dagegen  kann  keine  Aushebung  stattfinden,
da  dieselbe  von  allen  waffenfähigen  Männern,  die  sämtlich  nach
Montenegro  übergetreten  sind,  verlassen  ist.

Mitte  Mai.  (Österreich-Ungarn.)  Die  Erwiederung  des
vorjährigen  Besuchs  des  italienischen  Königspaars  in  Wien  seitens
des  Kaisers  wird  in  diesem  Jahr  kaum  stattfinden,  weil  die  italienische
  Regierung  darauf  beharrt,  daß  aus  Konvenienzgründen  der
Gegenbesuch  nur  in  Nom  stattfinden  könne,  die  österr.  Regierung
dagegen  der  Ausicht  ist,  daß  derselbe  in  jeder  andern  Stadt  stattfinden
  möge,  nur  gerade  in  Rom  nicht,  wo  die  Anwesenheit  des
Papstes  zu  Konflikten  oder  doch  zu  Differenzen  Anlaß  geben  würde.

Mitte  Mai.  (DÖsterreich.)  Dem  Vorgange  Preußens  folgend
  nimmt  auch  die  österr.  Regierung  die  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen
  in  die  Hand;  doch  kann  es  in  Ssterreich  der  Sachlage  nach
nicht  so  schnell  gehen.  Zunächst  wird  mit  der  Rudolfsbahn  begonnen,
  die  sich  schon  seit  dem  1.  Jannar  1880  im  Staatsbetrieb
befindet.

Milte  Mai.  (Schlesien.)  Polen  und  Czechen  verlangen  in
eingereichten  Denkschriften  von  der  Regierung  nachdrücklich  die  Ein-
        <pb n="323" />
        bie  Okeerreichisch-ugarische  Monarchie.  (Mai  17—22.)  287

führung  der  „Gleichberechtigung“  auch  in  Schlesien.  In  diesem,
wo  seit  Jahrhunderten  nie  anders  als  deutsch  amtiert  wurde,  soll
eine  dreisprachige  Amtierung  —  deutsch,  polnisch  und  czechisch  —
eingeführt  werden.  Bisher  hat  sich  indeß  Graf  Taasse  gegen  die
Forderung  ablehnend  verhalten.

17.  Mai.  (Österreich.)  Selbst  die  Weiterverbreitung  wahrheitsgetreuer
  Berichte  aus  dem  Parlamente  wird  in  Frage  gestellt,
indem  das  Oberlandesgericht  von  Niederösterreich  den  Einspruch
gegen  eine  von  der  Regierung  verfügte  Konfiskation  mit  der  Begründung
  ablehnt,  daß  „auch  die  wahrheitsgetreue  Wiedergabe  der
im  Parlamente  gehaltenen  Reden  die  Blätter  vor  der  Konfiskation
nicht  schütze,  sobald  der  Staatsanwalt  das  Verbot  der  Weiterverbreitung
  einer  Nede  im  öffentlichen  Interesse  begehrt.“  Der  oberste
Gerichtshof  erklärt  jedoch  auf  eingelegten  Rekurs  die  Konfiskation
wahrheitsgetreuer  Parlamentsberichte  als  gegen  das  Gesetz  verstoßend.

19.  Mai.  (Ungarn.)  Ein  in  Tisza-Eßlar  auf  allerdings
ziemlich  rätselhafte  Art  verschwundenes  Mädchen  gibt  zu  einer  weitschichtigen
  Untersuchung  Veranlassung.  Die  Antisemiten,  wie  die
Abgg.  Onody  und  Istochy,  behaupten  steif  und  fest,  das  Mädchen
sei  von  den  dortigen  Juden  und  zwar  zu  ritnuellen  Zwecken  ermordet
worden  und  der  Untersuchungsrichter  Vary  scheint  auch  seinerseits
von  dieser  Anschauung  aus  vorzugehen,  und  zwar  mit  Mitteln,  die
sonst  im  civilisierten  Europa  nicht  mehr  gebräuchlich  sind.  Der
Antisemitismus  erhält  dadurch  in  Ungarn  neue  Nahrung.

22.  Mai.  (Österreich.)  Herrenhaus:  nimmt  den  neuen  Zolltarif
  nach  dem  Beschlusse  der  Reichsrats  an,  lehnt  aber  die  von
diesem  beschlossene  Abänderung  des  Getreidezolls  nach  dem  Wunsche
der  Regierung  und  dem  Verlangen  Ungarus  seinerfeits  ab.  Die
Mehrheit  ist  der  Ansicht,  daß  die  Alpenländer  sich  mit  Art.  7  des
Einführungsgesetzes  (s.  1.  Juni)  begnügen  können.

22.  Mai.  (Ssterreich.)  Der  „Vereinigten  Linken“  des  Neichsrats
  scheint  eine  Parteizersetzung  oder  Abbröckelung  zu  drohen.  Auf
Anregung  von  Ad.  Fischhof  findet  in  Wien  eine  Besprechung  von
ca.  20  Abgeordneten  und  Vertretern  von  Vereinen,  darunter  die
Abgg.  Graf  Coronini,  v.  Walterskirchen,  Graf  Wurmbrand,  Kronawetter,
  Newald  2c.  zum  Zwecke  der  Gründung  einer  neuen  Partei,
die  sich  „österr.  Volkspartei“  neunen  soll,  statt.  Das  aufgestellte
Programm  gipfelt  in  folgenden  Punkten:  Abschaffung  der  Interessenvertretung,
  Erweiterung  des  Wahlrechts  und  Vereinigung  aller  libe-
        <pb n="324" />
        288  Die  öslerreichisch-Uungarische  Uonarchit.  (Mai  24.)

ralen  Elemente  ohne  Unterschied  der  Nationalitäten.  Die  „Verein.
Linke“  erläßt  dagegen  einstimmig  eine  Resolution  zu  Rechtfertigung
ihrer  Bestrebungen  und  ihres  bisherigen  Vorgeheus.

24.  Mai.  Ssterreich-Ungarn.)  Graf  Beust,  der  bisherige
Votschafter  Österr.-Ungarns  in  Paris,  verlangt  und  erhält  seine
Entlassung  und  tritt  in  den  Nuhesland.  An  seine  Stelle  tritt  der
bisherige  Botschafter  in  Nom,  Graf  Wimpfen.

24.  Mai.  (SÖsterreich.)  Neichsrat:  läßt  seinen  am  3.  d.  M.
gefaßten  Beschluß  bez.  der  Getreidezölle  mit  164  gegen  150  Stimmen
  sallen  und  tritt  dem  mit  der  Regierungsvorlage  identischen
Veschluß  des  Herrenhauses  vom  22.  d.  M.  bei

Herrenhaus:  nimmt  in  namentlicher  Abstimmung  mit  68
gegen  53  Stimmen  die  vom  Reichsrate  beschlossene  Wahlreform
(bez.  des  böhmischen  Großgrundbesitzes  und  der  sog.  Fünsguldenmänner)
  auch  seinerseits  an.

Das  Resultat  war  voraussehen.  Die  Debatte  ist  indeß  von  historischer
  Bedeutung  wegen  der  Aufklärungen  und  Widersprüche,  die  sie  über
jenes  Ewiguis  brachte,  welches  1879  den  ganzen  Umschwung  in  der  parlamentarischen
  Lage  eingeleitet  und  die  Versassungspartei  in  die  Minderheit
gebracht  hat  —  über  den  Kompromiß  im  bohmischen  Großgrundbesitz.
  Fürst  Karl  Auersperg,  der  Vater  jenes  Kompromisses,  erhebt
auf  Grund  der  damaligen  saichen  Vorgänge  die  schwersten  Anklagen  gegen
den  Ministerpräsidenten;  er  beruft  sich  auf  eine  mit  dem  Grafen  Taaffe
kelegraphis,h  geführte  Korrespondenz,  und  deducirt  daraus,  daß  er  in  Bezug

auf  die  Voraussehungen  und  Folgen  des  Kompromisses  getäuscht  worden
sei.  Der  Fürst  behauptet  zweierlei:  daß  der  Kompromiß  zwischen  ihm  und
dem  Grafen  Taaffe  verhandelt,  und  daß  ihm  durch  eine  Mitteilung  des
Ministerpräsidenten  über  den  Inhalt  der  Thronrede,  welche  dem  Eintritte
der  Fendalen  in  den  Reichsrat  folgte,  Zusicherungen  gegeben  worden  seien,
die  durch  die  Throurede  selbst  zunichte  gemacht  wurden.  Beides  stellt  Graf
Taaffe  entschieden  in  Abrede.  Er  behauptet,  der  Kompromiß  sei  nicht
zwischen  der  Regierung  und  dem  Fürsten  Auerzsperg,  sondern  zwischen  den
Führern  der  beiden  Parteien  verhandelt  worden,  es  habe  darüber  teine
Korrespondeng  stattgefunden,  sondern  alles  sei  mündlich  abgemacht  worden;
er  längnet  auch,  daß  irgend  jemandem  im  voraus  über  den  Inhalt  der
Throurede  Mitteilungen  gemacht  worden  seien.  Aber  Fürst  Anersperg  hält
auch  nach  der  Entgegnung  des  Ministerpräsidenten  alle  seine  Behanptungen
aufrecht,  und  so  steht  in  größter  Schrofjheit  Behauptung  gegen  Behauptung.
Zur  Geschichte  des  Kompromißabschlusses  erklärt  Fürst  Auersperg  mit
Bitterkeit:  „Als  die  Neuwahlen  für  den  Neichsrat  in  Aussicht  standen,  hatte
die  Regierung  den  dringenden  Wunsch,  es  möge  den  die  böhmische  Abstineng
aufgebenden  Abgeordneten  eine  Anzahl  von  Genossen  aus  der  Wählergruppe
des  sich  konservativ  nennenden  Großgrundbesitzes  beigesellt  werden.  Dieß
war  nur  im  Wege  des  Kompromisses  möglich,  dem  sich  die  verfassungstreuen
Wähler  des  Königreichs  Böhmen  opferwillig  unterzogen  haben.  Was  waren
aber  die  Bedingungen  des  Kompromisses?  Die  Bedingung  war  der  Eintritt
in  den  Reichsrat  ohne  Bor=  und  Nachkonzessionen.  Das  einzige  sormelle
Zugeständnis,  welches  nach  längeren  Verhandlungen  gemacht  wurde,  war
        <pb n="325" />
        Die  öfrreichisch-Angarische  Monarhie.  (Mai  24—20.)  289

das  Aufgeben  des  Widerstandes  gegen  eine  Erklärung,  welche  die  bisherige
Passivität  und  deren  Rückzug  decken  sollte.  Zum  Beweise,  daß  man  nicht
unbekümmert  um  Text  und  Sinn  dieser  Erklärung  war,  steht  eine  briefliche
und  telegraphische  Korrespondenz  mit  dem  Ministerpräsidenten  zur  Berfügung,
  aus  welcher  hervorgeht,  daß  Se.  Excellenz  über  die  mitgeteilten  Bedenken
  vollkommene  Beruhigung  zusichert  und  diese  u.  A.  mit  den  Worten
ausführt:  „Der  Entwurf  bekont  die  Anerkennung  der  staatlichen  Verhältnisse
und  den  MWunsch,  in  den  Reichsrat  einzutreten,  in  viel  prägnanterer  Weise,
als  je  zu  erhoffen  war,  und  wird  keinerlei  Anstoß  bei  der  Verfassungsparteie
erregen.“  Wie  groß  war  daher  das  Erstannen,  als  sich  bei  der  feierlichen
Eröffnung  des  Reichsrates  die  sogenannten  Rechtenmschaumugen  der  Abslinenzpolitik
  im  Glanze  der  Thronrede  abspiegelten.  Man  war  versucht,  zu
glauben,  daß  e  die  griechische  Regierung  die  Thronrede  verfaßt  habe.  (Heiterkeit
  links.)  Dieser  ersten  Täuschung  folgte  —  anderer,  im  administrativen
Wege  gemachter,  schwerwiegender  Konzessionen  nicht  zu  gedenken  —  bald
eine  noch  herausforderndere  Uberraschung.  Die  Negierung  hat  nach  dem
Motto  „Joblesse  oblige'  dem  böhmischen  Landtage  eine  Landtagswahlordnung,
  respeine  Neform  derselben,  vorgelegt,  welche  die  spezielle  Bestimmung
hatte,  die  Verfassungstreuen  des  Großgrundbesitzes  für  immer  unterzutauchen.
Das  ist  die  Moral  des  Kompromisses.“

21.  Mai.  (Bosnien  und  Herzegowina.)  Die  Rekrutierung
  beginnt  mit  diesem  Tage  auch  in  den  beiden  olkupierten  Provinzen.
  Die  Zahl  der  zu  Assentierenden  ist  gegen  den  ursprünglichen
Plan  nur  eine  sehr  beschränkte  und  das  Geschäft  wird  nur  langsam
betrieben,  so  daß  es  sich  bis  Ende  Juli  hinauszieht.  Schwierigkeiten
ergeben  sich  dabei  nicht:  die  wenigen  Rekruten  werden  leicht  beigebracht,
  desertieren  aber  zum  Teil  alsbald  wieder.

26.  Mai.  (Österreich.)  Beide  Häufer  des  Neichsrats  nehmen
  die  Wahl  der  Delegationen  vor  und  vertagen  sich  dann.  Durch
das  Ergebnis  der  Wahlen  geraten  die  Liberalen  zum  ersten  Mal
auch  in  der  österr.  Delegation  in  die  Minderheit,  indem  sie  von
60  Sitzen  nur  mehr  28  inne  haben.  Weder  Schmerling  noch  Herbst
befinden  sich  darunter.  In  der  Zwischenzeit  bis  zur  Wiedereröffnung
  des  Reichsrats  treten  die  Landtage  der  einzelnen  Kronländer
zusammen.

26.  Mai.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  nimmt  nach  fast  14tägigen,
  zum  Teil  sehr  heftigen  Debatten  den  von  den  Delegationen  bewilligten
  Kredit  für  das  Okkupationsgebiet  in  namentlicher  Abstimmung
  mit  222  gegen  139  Stimmen  an.  Die  Okkupation  überhaupt,
namentlich  aber  die  bisherige  schlechte  Verwaltung  des  Gebietes  wurden
  von  der  Opposilion  mit  Vehemenz  angegriffen  und  Tisza  sah
sich  zu  der  bestimmten  Erklärung  genötigt,  daß  der  gegenwärtige
Zustand  in  den  okkupierten  Provinzen  allerdings  ein  unerträglicher
sei,  und  daß  die  Administration  in  denselben  von  nun  an  in  einer

Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  2d.  19
        <pb n="326" />
        290  Die  cfterreichisch“-Angarische  Monarchie.  (Mai  28  —  Juni  1.)

Art  gesichert  werden  müsse,  daß  von  Ungarn  nicht  mehr  so  viele
Opfer  gefordert  würden  wie  bisher.

28.  Mai.  (Galigien.)  Die  Zahl  der  jüdischen  Flüchtlinge
aus  Rußland  in  Vrody  ist  auf  15,000  gefliegen  und  setzt  die  Behörden
  sowie  die  Hilfskomites  in  nicht  geringe  Verlegenheit.  Es
wird  beschlossen,  daß  ein  Teil  der  Flüchtlinge  nach  Rußland  repatriiert
  werden  müsse  und  nur  der  Rest  nach  Amerika  geschafft  werden
könne.

1.  Juni.  Die  am  11.  Mai  in  Galatz  zusammengetretene
europäische  Donankommission  schließt  ihre  Session.  Nachdem  Österreich-Ungarn
  in  der  vorjährigen  Session  sein  Avant-Projet  nicht
hat  durchsetzen  können,  wird  jetzt  auf  den  Antrag  Frankreichs  (Projekt
  Varrerc)  ein  Reglement  für  die  Donauschiffahrt  vom  Eisernen
Thore  bis  Galatz  genehmigt,  das  Osterreich-Ungarn  wenigstens  nach
Möglichkeit  entgegenkommt  und  im  Wesentlichen  entspricht.  Nur
Rumänien  widerspricht  und  will  sich  dem  Veschlusse  nicht  fügen.
Der  Beschluß  soll  von  den  Mächten  ratifiziert  werden  und  in  London
  denkt  man  daher  daran,  zu  diesem  Behufe  und  für  einige  andere
  damit  zusammenhängende  Fragen  eine  Botschafter-Konferenz
vorzuschlagen.

I.  Juni.  (Ssterreich-Ungarn.)  Das  Reichsgesetzblatt  publiziert
  den  neuen  Zolltarif,  der  mit  diesem  Tage  in  Kraft  tritt.
Gleichzeitig  werden  auch  die  Gesetze  über  die  Erhöhung  des  Petroleumszolls
  und  die  Einführung  der  Petroleumsteuer  veröffentlicht;
diese  aber  treten  erst  am  1.  Sept.  in  Kraft.

Zugleich  mit  dem  Zolltarif  gelangen  nicht  weniger  als  zwölf  Ministerialverordnungen,
  welche  sämtlich  die  Durchführung  und  Handhabung  des
neuen  Tarifs  betreffen,  zur  Publikation.  Das  Einführungs  gelen  enthält
  folgende  wesentliche  Bestimmungen:  Art.  2  stellt  das  Prinzip  der  allgemeinen
  Zollpflichtigkeit  auf:  „in  der  Einfuhr  ist  jede  an  zollpflichtig,
  soweit  sie  nicht  ausdrücklich  als  zollfrei  erklärt  ist.“  Für  die
Waarendurchfuhr  ist  ein  Zoll  nicht  zu  entrichten.  In  der  Ausfuhr  unterliegen
  nur  die  im  Ausfuhrgolltarif  angeführten  Gegenstände  dem  daselbst
vorgezeichneten  Zoll.  Art.  3  enthält  folgende  Bestimmung  über  Retorsionsgölle:
  Waaren,  welche  aus  Staaten  kommen,  die  österreichische  und
ungarische  Schiffe  oder  Waaren  österreichischer  und  ungarischer  Provenienz
ungünstiger  behandeln  als  jene  anderer  Staaten,  unterliegen  bei  der  Einfuhr
  außer  dem  im  Tarif  enthaltenen  Zoll  einem  Zuschlag  von  30  Prozent
desselben,  und  wenn  sie  in  dem  Tarif  als  gollfrei  erklärt  sind,  einem  im
Verordnungsweg  zu  bestimmenden  spezisischen  Zoll  von  15  Prozent  des  Haudelswertes
  der  Waare.  Die  Regierung  ist  ermächtigt,  Ausnahmen  von  dieser
Maßregel  im  Verordnungswege  eintreten  zu  lassen.  Betreffs  vorübergehender
  Aufh.bung  der  Getreidezölle  bestimmt  Art.  7:  Die  Regierung  ist  ermächtigt,
  im  Einverständnisse  mit  der  kgl.  ungarischen  Regierung  die  Zölle
        <pb n="327" />
        Die  cllerreichisch-Angarische  Monarchie.  (Juni  1.)  291

für  Getreide  und  Hülsenfrüchte  in  Fällen  schlechten  Ernteausfalles  im
Inlande  für  alle  oder  einzelne  Fruchtgattungen  geitweilig  an  allen  oder
einzelnen  Grängen  unter  den  gegen  Mißbrauch  schüpenden  Kontrolen  und
Beschränkungen  außer  Kraft  zu  setzen.  Des  weiteren  enthält  das  Einführungsgesetz
  ausführliche  Bestimmungen  über  ausnahmsweise  zollfrei  eingehende
  Waaren  im  allgemeinen  und  im  Grenzbezirke.

1.  Juni.  (SÖsterreich-Ungarn.)  Nachdem  wenigstens  der
größere  Teil  der  Insurgentenbanden  in  Süddalmatien,  der  Herzegowina
  und  Vosnien  die  Waffen  gestreckt  hat,  wird  der  Aufstand  als
unterdrückt  angesehen  und  das  bisherige  Truppenkommando  in  Nagusa
  für  Süddalmatien  und  die  Herzegowina  aufgelöst.  Doch  stehen
immer  noch  ca.  75,000  Mann  aller  Waffengattungen  in  jenen  Gegenden
  und  sind  noch  zahlreiche  Flüchtlinge  in  Montenegro,  die  von
diesem  unterstützt  werden  und  von  diesem  aus  trotz  des  angeblichen
Truppenkordons  ihre  alte  Heimat  fortwährend  bedrohen  und  gelegentlich
  beunruhigen.

Ansfang  Juni.  (Ssterreich.)  Ein  in  Leipzig  bei  Dunker  und
Humblot  erschienenes  Buch:  Austriaca,  Betrachtungen  und  Streiflichter
  über  die  großen  Veränderungen,  welche  sich  in  Österreich  feit
dem  Antritte  der  gegenwärtigen  Regierung  vollzogen  haben,  macht
ungewöhnliches  Anssehen.  Der  Verfasser  soll  ein  von  Natur  konservativer,
  aber  durchaus  unbefangener  österr.  Großgrundbesitzer  sein.
Derselbe  spricht  sich  aufs  lebhafteste  für  die  Aufrechthaltung  des
Bündnisses  mit  Deutschland  aus,  ja  für  eine  noch  engere  Gestaltung
desselben,  das  er  aber  für  entschieden  gefährdet  hält,  wenn  Österreich
  sich,  wic  es  den  Anschein  hat,  nach  und  nach,  aber  unaushaltsam
  in  einen  überwiegend  slavischen  Staat  verwandle,  in  dem  das
deutsche  Element  seinen  Einfluß  auf  die  auswärtige  Politik  notwendig
  mehr  und  mehr  verlieren  werde.

Anfang  Juni.  (Krain.)  In  Loaibach,  einer  bisher  deutschen
oder  für  deutsch  gehaltenen  Stadt  hat  ein  totaler  Umschwung  in
slovenischem  Sinne  stattgefunden.  Die  unter  den  Auspizien  des
gegenwärtigen  Landespräsidenten  vollzogenen  Ergänzungswahlen  für
den  Gemeinderat  haben  endlich  eine  flovenische  Majorität  für  diese
Körperschaft  geschaffen  und  die  erste  That  dieser  Majorität  ist  nun
der  prinzipielle  Beschluß,  daß  als  Amtssprache  des  Laibacher  Magistrats
  künftighin  die  flovenische  Sprache  dienen  solle.  Die  Dinge
in  Krain  nehmen  also  genau  dieselbe  Entwicklung,  welche  sich  in  den
letzten  zwanzig  Jahren  in  Böhmen  und  Mähren  vollgogen  hat.

1.  Juni.  (Ungarn.)  In  Folge  der  weiteren  Konferenz-Unterhandlungen
  zwischen  Vertretern  der  Regierung  und  der  österr.

19“
        <pb n="328" />
        292  Die  österreichisch-Ungarische  Monarchit.  (Juni  1-5.)

Staatsbahngesellschaft  gelangen  der  Vertrag  und  ein  Tarifkartell
zum  Abschluß.  Doch  sollen  dieselben  vorerst  geheim  bleiben,  bis
sie  von  der  Generalversammlung  genehmigt  sein  werden.

1.  Juni.  (Ungarn.)  Oberhaus:  Graf  Dessews##y,  der  beinahe
  drei  Jahre  hindurch  Kreishauptmann  in  Serajewo  war  und
vor  kurzem  infolge  von  Reibungen  mit  den  obersten  Landesbehörden
zurücktreten  mußte,  unterzieht  das  bisherige  Gebaren  der  österr.  Verwaltung
  in  den  okkupierten  Provinzen  aus  eigenen  Anschauungen
und  Crfahrungen  einer  vernichtenden  Kritik,  in  der  er  die  Ursachen
des  Aufstandes  in  der  Steuereintreibung  und  in  der  Forstverwaltung
bloßlegt.  Die  Uberzeugung,  daß  dort  gründlicher  und  rücksichtsloser
Wandel  prinzipiell  geschafft  werden  müsse,  steht  in  Ungarn  nachgerade
  in  allen  Kreisen  fest.

Anfang  Juni.  (Ungarn.)  Die  Czechen  greifen  bereits  bis
nach  Ungarn  hinüber,  indem  sie  die  Slovaken  Nordungarns,  die
dort  nach  der  letzten  Volkszählung  1½  Millionen  zählen,  auffordern,
  die  czechische  Sprache  als  Schriftsprache  anzunehmen  und  so
sich  den  Cgechen  anzugliedern.

Denn  wenn  sie  dies  thäten,  könnten  sich  die  Slovaken  den  Magyaren
ganz  anders  entgegenstellen  und  diesen  zurufen:  „Wir  sind  nicht,  wie  nach
der  letzten  Volkszählung,  anderthalb  Millionen.  sondern  wir  gehören  einem
Volke  von  acht  Millionen  an,  dessen  Literatur  und  Geschichte  weit  älter  und
bedeutender  sind,  als  die  magyarische“.  Das  Brünner  Organ  des  Ministers
Pragak  meint  ferner:  „Wir  müssen  die  slovakischen  Studenten  an  die  czechischen
  Schulen  heranziehen  und  sie  als  Verbündete  der  Czechen  in  ihre  Heimat
zurücksenden.  Wir  müssen  die  slovakische  Literatur  energisch  unterstügzen.
Aber  nicht  nur  auf  schriftlichen  Verkehr  allein  dürfen  wir  uns  beschränken,
sondern  die  czechischen  Professoren  und  Studenten  müssen  die  Ferien  zu
Neisen  ins  nördliche  Ungarn,  nach  Thurocz-Szent-Marton  benühen  und  sich
dort  mit  den  Führern  der  Slovakenpartei  verständigen.  Das  wird  viel
besser  und  mehr  nützen,  als  wenn  wir  die  Slovaken  als  an  die  Regierung
verkauft  verschreien.“  Und  das,  was  Morawska  Orlice  vorschlägt,  wird  bereits
  effektuirt.  Es  befinden  sich  schon  zahlreiche  flovakische  Studenten  in
Prag,  und  die  nene  czechische  Universität  wird  auf  die  oberungarischen
Slovaken  eine  starke  Anziehung  üben.  Dann  aber  finden  die  Agitations-=Reisen
  czechischer  Professoren  und  Studenten  nach  Ober,  Ungarn  bereits  seit
einer  Reihe  von  Jahren  statt,  und  man  ist  in  Pest  sehr  genau  darüber
unterrichtet,  daß  diese  Ausflüge  nicht  lediglich  den  Natiusschhheiten  Ober-Ungarns
  gelten.

5.  Juni.  (Österreich-Ungarn.)  Der  bisherige  Unterstaatssekretär
  im  Ministerium  des  Auswärtigen  v.  Kallay,  ein  Ungar,  wird
zum  gemeinsamen  Finanzminister,  beziehungsweise  zum  Minister  für
Bosnien  —  denn  dieses  Nebenamt  überragt  bei  weitem  an  Bedeulung
das  der  gemeinsamen  Finanzen  —  ernannt,  nachdem  er  sein  Programm
  vorgelegt  hat  und  dasselbe  gebilligt  worden  ist.
        <pb n="329" />
        Pie  csterreichisch-Ungarische  Monarcie.  (Juni  5—12.)  293

Freunde  und  Gegner  der  Okkupation  stimmen  in  der  Ansicht  überein,
daß  der  rechte  Mann  für  den  schweren  und  verantwortungsreichen  Posten
in  ihm  gejunden  sei.  Derselbe  will  sich  auch  durch  eine  Bereisung  der  okkupierken
  Provinzen  von  den  dortigen  Zuständen  zunächst  selbst  überzeugen.
Der  neue  Minister  spricht  russisch,  serbisch,  rumänisch  und  türkisch  und  hat
früher  Rußland,  die  europ.  Türkei  und  Kleinasien  bereist.  Es  wird  sogar
behauptet,  daß  Kallay  zu  einer  Zeit,  wo  das  Projekt  der  Oklupation  erst
als  embryonische  Idee  in  den  Köpfen  Weniger  zu  keimen  begann,  im  Auftrage
  des  Grafen  Andrassy  die  nachmals  wirklich  besetzten  kürkischen  Provinzen
  bereiste,  und  daß  auf  Grund  aseiner  Berichte  der  Okkupationsplan
nach  und  nach  festere  Gestalt  gewann.  Die  Hauptpunkte  seines  Programms

sind:  Die  Durchführung  der  Civilverwallung,  die  Vereinfachung  der  Verwalkungennafching
  und  eine  Neubildung  des  Beamtenkörpers.

5.  Juni.  (Galizien.)  In  Brody  wird  mit  der  Repatriierung
  eines  Teils  der  jüdischen  Flüchtlinge  nach  Rußland  begonnen.

7—8.  Juni.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  Eine  Petition  gegen
ein  allfälliges  Eindringen  von  Juden  aus  Rußland  führt  zu  einer
neuen,  großen  Judendebatte,  in  der  sich  der  Ministerpräsident  Tisza
neuerdings  für  die  Aufrechthaltung  der  den  Juden  gewährten  Rechtsgleichheit
  und  gegen  jede  außerordentliche  Maßregel  gegen  sie  ausspricht.


10.  Juni.  (Ungarn.)  Die  Generalversammlung  der  Aktionäre
  der  österr.  Staatsbahngesellschaft  genehmigt  den  mit  der  ungarischen
  Regierung  abgeschlossenen  Vertrag,  der  die  auf  ungarischem
Gebiete  liegenden  Bahnen  derselben  von  SÖsterreich  loslöst  und  den
speziell-ungarischen  Interessen  wesentlich  dienstbar  macht.

12.  Juni.  (Ssterreich.)  Mit  Rücksicht  auf  die  Eigenart  der
weinbautreibenden  Kronländer  wird  die  Session  der  Landtage  von
Steiermark,  Tirol  und  Görz  schon  an  diesem  Tage  eröffnet,  während
die  übrigen  Landtage  sich  erst  im  Herbst  verfammeln  werden.  Am
meisten  Interesse  erregt  der  Landtag  von  Steiermark,  wo  die  flo-=venische
  Minderheit  mit  ziemlich  weitgehenden  Anträgen  auf  Slovenisierung
  des  Schulwesens  in  Untersteiermark  hervortritt  und  dabei
  die  Wirksamkeit  des  „deutschen  Schulvereins“  aufs  heftigste  angreift.


12.  Juni.  (Galizien.)  Beginn  des  Staatsprogzesses  gegen
die  im  Februar  verhafteten,  durch  Stellung,  Bildung  und  Einfluß
hervorragenden  Ruthenen  in  Lemberg.  Von  den  damals  Verhafteten
waren  9  nach  dreimonatlicher  Untersuchung  aus  der  Haft  entlassen
worden,  die  11  anderen  wurden  in  Anklagestand  versetzt.  Die  Anklageakte
  geht  auf  das  Verbrechen  des  Hochverrats,  das  nach  dem
Strafgesetzbuch  mit  dem  Tode  zu  bestrafen  ist.  Hauptangeklagter
ist  Adolf  Ritter  v.  Tacsurow-Dobrzansky,  k.  k.  Hofrat  im  Ruhestand.
        <pb n="330" />
        294  Die  österteichisch-Ungarische  Monarchit.  (Mitle  Juni.)

Nach  der  Anllageakte  wäre  in  der  That  Galizien  zum  Versuchsfelde
  panflavistischer  Abenteurer  ausersehen  gewesen.  Moskauer  und  Petersburger
  Komites  setzten  diese  Agitation  in's  Werk  und  entsandten  zu  diesem
Behufe  zwei  Emissäre,  die  Professoren  Szokoloff  und  Palmoff,  nach  Lemberg.
  Dieselben  machten  sich  jedoch  rechtgeitig  aus  dem  Stanbe.  An  der
Leitung  der  Agitation  soll  der  Privatsekretär  des  Grafen  Ignakieff,  Wladimir
  Dobrzansky,  Sohn  des  Hauptangeklagten  Hofrates  Dobrzansky,  einen
hervorragenden  Anteil  genommen  haben.  Daß  die  panflavistischen  Komites
sehr  große  Geldbeträge  für  die  Agitation  anfgewendet  haben,  wird  in  der
Anklageschrift  nachgewiesen.  Die  Angeklagten,  wird  behauptet,  hätten  für
ihre  russophile  Agitation  gute  Bezahlung  erhalten.  Aus  der  umfangreichen
Anklageschrift  ist  ferner  zu  entnehmen,  daß  bei  einem  der  Angeklagten  ein
strategischer  Plan  besunden  worden,  auf  welchem  genau  der  Punkt  bezeichnet
  war,  der  für  den  Einbruch  russischer  Truppen  in  Galizien  der  geeignelste
  sei,  und  daß  Berichte  zu  Tage  gekommen,  die  die  Augeklagten  nach
Moaign  und  Petersburg  adressirt  hatten  und  die  triumphirend  meldelen,  daß

deg  für  eine  russische  Invasion  in  Galizien  vollständig  gebahnt  sei.
Tron  alledem  wird  in  weiten  Kreisen  angenommen,  daß  der  ganze  Prozeß
nicht  viel  mehr  als  eine  Ausgeburk  der  polnischen  Phantasie  sei  und  daß
jedenfalls  der  Ruhen#nheß  der  Polen  vieles  arg  übertrieben  habe.

Mitte  Juni.  (Böhmen.)  Nachdem  es  den  Czechen  gelungen,
durch  Teilung  sich  die  Majorität  der  Vertreter  des  Großgrundbesites
  zu  sichern,  verfolgen  sie  nunmehr  denselben  Zweck  mit  demselben
  Mittel  auch  bezüglich  der  Handelskammern.

In  Böhmen  existiren  bis  jebt  5  Handelskammern  in  Prag,  Reichenberg,
  Eger,  Pilsen  und  Budweis.  In  allen  haben  bis  jetzt  noch  die
Deutschen  die  Oberhand.  Allein  in  neuester  Zeit  machen  die  Czechen  gewaltige
  Anstrengungen,  dieß  zu  ändern.  In  der  Prager  Handelskammer
ist  es  bei  den  letzten  Wahlen  nur  dem  Aufgebot  aller  Kräfte  und  der  Unerschültcolicheit
  der  deutschen  Industriellen  und  Kaufleute  gelungen,  den
czechischen  Ansturm  abzuschlagen;  in  der  Pilsener  gelang  es  den  Czechen
wenigstens,  die  bisherige  deutsche  Majorität  auf  2  Stimmen  herabzudrücken.
Nun  sollen  aber  aus  den  5  Handelskammern  7  gemacht  werden  und  zwar
durch  Teilung  der  Handelslammern  von  Prag  und  Neichenberg  in  je  zweie
Kammern.  Der  Zweck  dieses  Planes  liegt  auf  der  Hand.  Der  Egerer  Handelskammer=
  #ezirt  ist  ganz  deutsch  und  soll  Veeo  bleiben  wie  er  ist,  weil
die  Czechen  dort  durch  eine  Abteilung  oder  Ausscheidung  gar  nichts  gewinnen
  könnten.  Auch  der  Pilsener  und  Budweiser  Bezirk  sonten  intakt
bleiben,  aber  aus  einem  entgegengesetzten  Grunde.  Hier  hoffjen  die  Czechen
sich  mit  der  Zeit  beider  Kammern  ganz  zu  bemächtigen  und  dadurch  auch
die  deutschen  Industriellen,  Kaufleute  und  Gewerbetreibenden  zu  majorisiren.
Dagegen  sollen  die  czechischen  Distrikte  aus  dem  Reichenberger  Bezirke  ausgeschieden
  und  teils  dem  Prager  Kammerbezirke  zur  Verstärkung  des  czechischen
  Elementes  in  demselben  zugeschlagen,  teils  den  Bezirk  einer  neuen,  in
Königgrätz  zu  errichtenden  Kammer  bilden,  die  demzufolge  natürlich  von
voruherein  ganz  czechisch  wäre.  Endlich  aber  jollen  auch  von  dem  Prager
Bezirke  die  füdöstlichen  Distrikte  abgelrennt  und  einer  andern,  neu  zu  errichtenden
  czechischen  Handelskammer  in  Chrudim  zugeteilt  werden.  Das
Endresultat  dieser  „Reform'"  wäre  also,  statt  der  bisherigen  fünf  Handelstemern
  in  Böhmen  deren  sieben,  von  denen  zwei  —  Eger  und  Neichen-—

  den  Deutschen  belassen  würden,  während  die  übrigen  fünf  mit  Hilfe
eind,  Herabsetung  des  Zensus  zu  Gunsten  der  czechischen  Wähler  als  Horte
        <pb n="331" />
        Dir  GOserreichisch--Ungarische  Monarchie.  (Juni  15—25.)  295

der  czechischen  Industrie  und  des  czechischen  Handels  „eorganisirt“  werden
sollen.  Die  nächste  Konsequenz  dieser  Reform  wäre  natürlich,  daß  den  Hauwe
  kammern  von  Prag  und  Neichenberg,  welche  je  zwei  Vertreter  ins  Ab-Jeordnetenhaus
  senden,  je  ein  Abgeordneker  entgogen  würde,  während  die
neu  zu  errrichtenden  Handelskammern  von  Königgrätz  und  Chrudim  je  einen
Abgeordneten  erhalten  würden.

15.  Juni.  (Galizien.)  Der  einzige  griechisch-unierte  Mönchsorden
  der  Vasilianer,  der  in  den  ruthenischen  Landesteilen  eine  Reihe
von  Klöstern  besitzt,  soll,  dem  Wunsche  der  Polen  und  der  Regierung
  entsprechend,  weil  er  angeblich  russischen  Einflüssen  und  einer
Wiederannäherung  an  die  griechisch-orthodoxe  Kirche  sich  hingegeben
habe,  auf  Befehl  des  Papstes  reformiert  werden  und  wird  dieses
Geschäft  den  Jefuiten  übertragen.

19.  Juni.  (Triest.)  Die  Neuwahlen  für  den  gleichzeitig  als
Landtag  fungierenden  Stadtrat  fallen  gegen  die  österreichische  Partei
aus.  Bisher  hatte  dieselbe  numerisch  die  Mehrheit,  obgleich  sie
thalsächlich  durch  Lässigkeit  und  Schwäche  meist  in  der  Minderheit
blieb.  Die  Neuwahl  ergiebt  nunmehr  27  italianisierende  „Progressisten“,
  22  österr.  „Patrioten“  und  5  vom  Territorium  gewählte
Slovenen,  also  27  gegen  27  Stimmen.  An  Talent  und  Einfluß
sind  aber  die  Progressisten  ihren  Gegnern  entschieden  und  noch  mehr
als  schon  bisher  überlegen.

20.  Juni.  (Ungarn.)  Die  Stimmung  der  Bevölkerung  gegen
die  Juden  wird  in  verschiedenen  Landesteilen  als  bedenklich  und  bedrohlich
  geschildert,  aber  zugleich  behauptet,  daß  die  Regierung  alle
Maßregeln  getroffen  habe,  um  den  ersten  Versuch  von  Thätlichkeiten
mit  eiserner  Strenge  hintanzuhalten.

25.  Juni.  (Böhmen.)  Eine  kais.  Entschließung  verfügt,
daß  für  beide  Prager  Universitäten  nur  eine  Staatsprüfungskommission
  zu  bestehen  habe,  und  zwar  sowohl  für  die  rechtshistorische
als  auch  für  die  judizielle  und  staatswissenschaftliche  Staatsprüfung.

Die  Staatsprüfungskommission  hat  dieselbe  Zusammensetzung  wie
bisher,  so  daß  hiebei  die  Hörer  der  cgechischen  Universität  von  deutschen
Professoren,  und  umgekehrt,  geprüft  werden  können.  Die  Staatsprüfungen
können  ausschließlich  in  deutscher  Sprache  abgehalten  werden,  aber  ui
ausschließlich  in  czechischer  Sprache,  denn  bei  jeder  Staats  Prüfung  müssen
ein  oder  zwei  Fächer  in  deutscher  Sprache  geprüft  werden.  Der  Calcül  wird
sich  hiebei  nicht  blos  auf  das  Fach,  sondern  auch  auf  die  Kennknis  der
deutschen  Sprache  erstrecken,  und  wenn  ein  Kandidat  wegen  Unkenntnis  der
deutschen  Sprache  reprobirt  wird,  so  muß  er  die  Prüfung  aus  dem  betreffeuden
  Fache  in  der  deutschen  Sprache  wiederholen.  Auf  der  czechischen  Universität
  muß  auch  bei  den  die  Staatsprüfungen  vertretenden  Rigorosen  wenigstens
  ein  Fach  in  der  deutschen  Sprache  gemacht  und  darin  geprüft  we  rden.  —
Die  czechische  Presse  ist  über  die  Maßregel  sehr  ungeholten  und  erklärt,  daß
        <pb n="332" />
        296  Pie  fslerreichisch-Angarische  Monarchie.  (Juni  30  —  Juli  1.)

dahurche  bie  Gleichberechtigung  der  Czechen  und  der  czechischen  Universilät  vereh


30.  Juni.  (SÖsterreich-Ungarn.)  Vertreter  aller  drei  Ministerien
  beschließen  unter  dem  Vorsitze  des  Kaisers  nach  zweitägigen
Verhandlungen  die  von  dem  gemeinsamen  Kriegsminister  Grafen
Bylandt  ausgearbeitete  und  vorgeschlagene  Reorganisation  der  Armee.
  Durch  dieselbe  soll  zweierlei  erreicht  werden,  einmal  daß  eine
teilweise  Mobilisierung,  wie  z.  B.  in  diesem  Jahr  für  den  bosnischen
  Aufstand,  erfolgen  kann,  ohne  die  Reservisten  einberufen  zu
müssen,  und  dann  die  Erleichterung  und  Beschleunigung  einer  allg.
Mobilmachung.  Zu  diesem  Ende  hin  sollen  die  bestehenden  80  Regimenter
  zu  5  Bataillonen  in  102  zu  4  Bataillonen  umgewandelt
und  die  Truppen  in  ihre  Ergänzungsbezirke  verlegt,  also  das  Territorialprinzip,
  nach  dem  Muster  Deutschlands,  eingeführt  werden.
Die  Kosten  des  Militärs  sollen  dadurch  nicht  oder  doch  nicht  wesentlich
  erhöht  werden.  Ebendarum  soll  die  Reorganisation  demnächst
in  Angriff  genommen  und  bis  zum  Frühjahr  durchgeführt  werden.
Die  Zustimmung  der  Delegationen  und  der  beiden  Parlamente,  soweit
  dies  überhaupt  notwendig,  soll  erst  später  eingeholt  werden
und  wird  dann  nicht  mehr  wohl  verweigert  werden  können.

Daß  der  Plau  militärisch  entschiedene  Vorkeile  darbiete,  wird  von
keiner  Seite  bestritten.  Dagegen  werden  gegen  denselben  polilisch  schwer
wiegende  Bedenken  gellend  gemacht,  namentlich  daß  die  Einheit  der  Armee
durch  die  Einführung  des  Territorialprinzips  möglicher,  ja  wahrscheinlicher
Weise  schwer  werde  gefährdet  werden,  indem  die  ungarischen  Truppen  dadurch
  ganz  magyarisirt,  die  österreichischen  dagegen  zu  einem  großen  Teile
slavisirt  werden  dürften.  In  Deutschland  liegen  die  Dinge  für  das  Territorialprinzip
  selbstverständlich  ganz  anders.

—  Juni.  (Österreich-Ungarn.)  Die  Haltung  der  österr.
Diplomatie  in  der  ägyptischen  Krisis  wird  durch  die  Annexionspolitik
  bestimmt  nach  dem  Prinzipe  do  ut  des.  Die  Pforte  wäre
wahrscheinlich  zur  Zession  Bosniens  und  der  Herzegowina  bereit,
wenn  man  nicht  in  einem  Momente,  in  dem  eine  diplomatische  Konfusion
  ohne  Gleichen  herrscht,  die  Erneuerung  des  Berliner  Kongresses
  scheuen  würde.  Ssterreich  verfolgt  am  Nil  nicht  bloß  volkswirtschaftliche,
  sondern  auch  politische  Zukunftsinteressen.  Angesichts
dieser  unerquicklichen  Situation  ist  wenigstens  das  günstige  Ergebnis
der  Ernte  ein  erfreuliches  Ereignis,  das  namentlich  nicht  ohne  günstigen
  Einfluß  auf  die  Staatsfinanzen  bleiben  wird.

1.  Juli.  (Ssterreich.)  Mit  diesem  Tage  tritt  eine  neue
Organisation  der  Staatseisenbahnen  unter  der  obersten  Leitung  einer
        <pb n="333" />
        Dit  Osterrrichisch--Ungarische  Monarchie.  (Juli  1.)  297

Staatsbahnen-Direktion,  zu  deren  Chef  v.  Czedik  ernannt  ist,  in
Thätigkeit.

Das  cisleithanische  Staatsbahnnet  umfaßt  zur  Zeit  bereits  etwa
2000  Ktilometer  und  die  Versiaatlichungs-:Polilik  ist  aus  dem  Stadium  der
Sanirung  und  des  Gelegenheitskaufes  in  jenes  eines  systematischen  Versuches
getreten;  es  ist  ein  Ansaß  gegeben,  welcher  sich  durch  Angliederung  entwickeln
  mag,  bis  das  Skaatsbahnnew#  nach  allen  Nichtungen  an  die  Grenzen
des  Neiches  seine  Schienenstrahlen  aussendet  und  Osterreich  ebenbürtig  zu
der  Reihe  jener  Länder  zählt,  in  welchen  ein  Organismus  von  Staatseisenbahnen
  den  Markstein  bildet  für  die  Entwicklung  des  nationalen  Verkehrswesens,
  eine  Säule  für  die  Hoheit  des  Staates  gegenüber  einem  oft  übermächtig
  ausgreifenden  Monopol.  Freilich  gedenkt  die  öffentliche  Meinung  in
Österreich  dabei  nicht  ohne  berechtigtes  Vedauern  der  Zeit,  da  SÖsterreich
schon  im  Besite  eines  imponierenden  Netzes  von  Staatseisenbahnen  war,
welches  die  Finanzkunst  des  Absolulismus  zu  fündhaft  schlechten  Preisen
verschleuderte,  um  die  Kosten  einer  fehlerhaften  Großmachtspolitik  zu  bestreilen
  und  die  klaffenden  Wunden  des  verschuldeten  Staatshaushalles  für
den  Augenblick  zu  decken.

1.  Juli.  (Galizien.)  Der  Ministerrat  beschließt  auf  den
Antrag  des  (polnischen)  Finanzministers  Dunajewski  und  des  Ministers
  für  Galizien,  diesem  Lande  die  auf  mehr  als  72  Mill.  G.
angewachsene  Schuld  für  geleistete  Vorschüsse  behufs  Durchführung
der  Grundentlastung  unter  einigen  Bedingungen  einfach  nachzulassen
und  dem  galizischen  Landtage  darüber  eine  Vorlage  zu  machen.

Dem  Beschlusse  des  Ministeriums  liegen  folgende  Thatsachen  zu
Grunde.  Als  im  Jahre  1848  der  Baner  frei  von  den  Giebigkeiten  erklärt
wurde,  welche  auf  seinem  Hofe  lasteten,  da  wurde  der  Grundsaß  ausgeiprochen,
  daß  die  Ablösung  für  diese  Lasten  zum  Teile  vom  Staate  und
von  den  Kronländern,  zu  einem  Dritteil  aber  von  den  Bauern  selbst  getragen
  werden  solle.  überall  gelangte  dieser  Grundsatz  zur  Ausführung,  nur
für  Galizien  wurde  später  eine  schwerwiegende  Ausnahme  beschlossen.  Die
Armut  der  kleinen  Grundbesitzer,  sowie  die  besondere  Begünstigung,  welche
der  galizische  Baner  stets  seitens  der  österreichischen  Regierung  wider  den
Adel  genossen  hatte,  bestimnten  das  Ministerium  Bach  zu  einem  (#Att  großartigen
  Staatssozialismus“:  in  Galizien  wurde  der  Bauer  jedes  Beitrags
zur  Grundentlastung  enthoben,  und  die  dadurch  notwendig  gewordene  Summe
aus  den  Steuergeldern  aller  Staatsbürger  angewiesen.  Allüberall  in  ÖOsterreich
  wurden  damals  zugleich  Provingialfonds  gegründet,  aus  denen  die
nötigen  Summen  angewiesen  wurden;  binnen  40  Jahren  vom  Beginne  der
Tilgung  der  Schuld  sollte  sie  bis  auf  den  lebzten  Heller  und  Pfennig  zurückgezahlt
  werden.  Die  Tilgung  dieser  Schuld  begann  in  den  deutsch-österreichischen
  Krouläubern  am  30.  April  1856,  im  Lemberger  und  Krakauer  Nayon
im  Jahre  1858.  Es  war  unzweiselhaft  ein  föderalistischer  Gedanke,  nach
welchem  die  Fonds  kreirt  wurden;  im  Wiener  Reichslage  von  1848  war
darüber  ein  gewaltiger  Streit  entbrannt,  und  endlich  war  in  demselben  mit
den  Stimmen  der  Polen,  Czechen  und  Konservativen  gegenüber  dem  Votum
der  deutschen  Linken,  welche  einen  eingigen,  ganz  Osterreich  umfassenden
Grundentlastungsfonds  verlangte,  eine  feeralistishe  Organisation  des  Grundentlastungswerkes
  bestimmt  worden.  So  lange  es  sich  um  das  Recht  der
Verwaltung  dieser  Fonds  handelte,  blieben  dual  Vorteeler  des  Landes  Gali-
        <pb n="334" />
        298  Die  österrrichisch:.Angarische  Monarchit.  (Juli  5.)

zien  Föderalisten.  Aber  in  demselben  Augenblicke,  in  welchem  die  Zahlungspflicht
  begann,  wandten  sie  sich  an  das  Staatsganze.  und  im  Hinweise  auf
die  Unfähigkeit  des  Landes  Galizien,  selbst  jür  seine  Grundentlastungsschuld
aufzukommen.  sehten  sie  es  durch,  daß  der  Gesamtstaat  sich  zu  einem  jährlichen.
  Zuschusse  für  Galizien  enkschloß.  Durch  kais.  Entschließung  vom

222

13.  Oktober  1857  wurde  dem  Land  ein  folcher  jährlicher  Beitrag  bewilligt,
und  Ho  bezahlte  jedes  einzelne  Kronland  nicht  allein  seine  eigene  Grundentlastungsschuld,
  sondern  war  noch  mit  einer  Beisteuer  für  Galizien  belastet.
Aber  dieser  Beilrag  war  bisher  vom  Slaate  nur  als  ein  jährlicher  unverzinslicher
  Vorschuß  geleistet  worden.  Derselbe  hat  freilich  bereits  die  Höhe
von  über  72  Millionen  Gulden  erreicht;  indeß  der  Ansicht,  daß  die  Zuschüsse
des  Staates  nur  ein  Vorschuß  seien,  waren  bisher  alle  Regierungen.  Jetzt
sollen  sie  dagegen  den  Polen  im  wesentlichen  einfach  geschenkt  werden.

5.  Inli.  (Steiermark.)  Die  Abhaltung  einer  auf  diesen
Tag  anberaumten  und  angemeldeten  Versammlung  des  deutschen
Vereins  in  Graz,  um  gegen  die  Angriffe  der  flovenischen  Partei  des
steiermärkischen  Landtags  wider  den  deutschen  Schulverein  zu  protestieren,
  wird  poligeilich  verboten.  Der  Vorstand  des  Vereins  rekurriert
  gegen  das  Verbot  an  das  Reichsgericht  und  dieses  erklärt
dasselbe  denn  auch  für  ungesetzlich  und  sowohl  dem  Gesetz  über  das
freie  Versammlungsrecht  von  1867  als  dem  durch  das  Staatsgrundgesetz
  gewährleisteten  Rechte  der  freien  Meinungsäußerung  widersprechend.


5.  Juli.  (Ungarn.)  In  Papae  im  Veszprimer  Komitate
finden  in  Folge  der  Tisza-Eszlarer  Affaire  während  vier  Nächten
nach  einander  Exzesse  gegen  die  dortigen  Inden  statt.  Die  Polizei
und  die  Honveds  sind  nicht  im  Stande,  die  Ordnung  wieder  herzustellen
  und  es  muß  Militär  von  Naab  dahin  gesendet  werden.
Der  Minister  des  Innern  richtet  einen  Erlaß  an  die  Gerichtsbehörden,
  antisemitische  Plakate  sofort  zu  saisieren  und  die  Beteiligten
mit  aller  Strenge  des  Gefetzes  zu  bestrafen.

5.  Juli.  (Kroatien.)  Im  Auschluß  an  die  vorjährige  päpstliche
  Enzyklika  zu  Ehren  der  Slavenapostel  Cyrill  und  Methodius
war  auf  diesen  Tag  in  Agram  und  in  Diakovar,  dem  Sitze  des
für  die  Wiederannäherung  der  flavischen  Orthodoxen  an  den  römischen
  Stuhl  eifrig  thätigen  Bischofs  Stroßmayr,  eine  große  Feier
dieser  Heiligen  angesagt  worden.  Namentlich  sollte  die  Messe  bei
dieser  Gelegenheit  zum  ersten  Mal  nicht  in  lateinischer,  sondern  in
altflavischer  Sprache  gelesen  werden.  Der  Papst  verbietet  dies  aber
ausdrücklich  durch  seinen  Staatssekretär  Jakobini  und  den  päpstlichen
Nuntins  in  Wien.

schof  Stroßmayr  hatte  vorher  einen  Brief  erlassen,  in  dem  er  die
Derschncucho  der  katholischen  und  der  griechisch-orthodoxen  Kirche  unter  den
        <pb n="335" />
        Die  fterreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Juli  9—16.)  209

Südflaven  im  Wege  der  Herstellung  der  altflovischen  Liturgie  als  sein
„Lebensziel“  bezeichnete.  „Ich  werde“  —  sagte  Stroßmayr  in  seinem  Hirten,

briefe  —  „dieses  Ziel  kaum  mehr  erreichen  können,  jedoch  ich  verspreche  es
der  „Nakion“,  daß  ich  sofort  nach  meinem  Ableben  im  Verein  mit  dem
heiligen  Petrus  und  Paulus  ehrlich  vor  den  Thron  Gottes  treten  werde,  um
dem  Allerhöchsten  die  Erfüllung  dieses  Lieblingswunsches  abzubitten.“  Auch
ist  es  kein  Geheimnis,  daß  Stroßmayr  sich  längere  Zeit  in  Rom  auihielt
und  dort  alle  Hebel  in  Bewegung  sehte,  damit  er  sein  Slreben  schon  zur
Zeit  seines  Lebeus  veroirklicht  sehe.  Allein  die  ungarische  Negierung  scheint
dem  Bischof  einen  Strich  durch  die  Rechnung  ghemacht  zu  haben.  Die  Bestrebungen
  Stroßmayrs  hakte  nämlich  unter  den  griechisch-orthodoxen  Serben
eine  solche  Aufregung  hervorgerufen,  daß  die  Regierung  sich  veranlaßt  fühlte,
das  Verbot  der  „Abhaltung  der  altflavischen  Meissen  bei  der  römischen  Kurie
zu  awirben.  Die  kroatischen  Bläller  hatten  für  die  Abhallung  der  altslavischen
  Messe  eine  so  auffallende  Propaganda  gemacht,  daß  die  Serben
dadurch  kopfschen  gemacht  wurden  und  den  Bestrebungen  Stroßmayrs  gegenüber
  eine  gradezu  drohende  Haltung  angenommen  hatten.

9.  Juli.  (Ungarn.)  Eine  Zirkular-Verfügung  des  Ministers
des  Jnnern  fordert  die  Munizipien  auf,  die  Verbreitung  antisemitischer
  Druckschriften  polizeilich  zu  hindern,  zu  konfiszieren  und  behufs
gerichtlicher  Verfolgung  einzuliefern.

11.  Juli.  (Steiermark.)  Auch  die  Abhaltung  eines  auf
den  16.  Mai  nach  Cilli  einberufenen  deutschen  Parteitags  für  Untersteiermark,
  um  gegen  die  slovenischen  Agitationen  zu  protestieren,
wird  vom  Statthalteramte,  „weil  die  Vevölkerung  aufgeregt  und
Anlaß  zu  Unordnungen  gegeben  werden  könne,“  untersagt.  Inzwischen
  hatten  sich  zu  demselben  bereits  2784  Teiluehmer  gemeldet.
übrigens  werden  von  der  Regierung  nachgerade  auch  flovenische
Tabors  verboten.

12.  Juli.  (Böhmen.)  Gegen  den  kais.  Erlaß  v.  25.  Juni,
der  auch  von  den  czechischen  Studenten  bei  den  juristischen  Staatsprüfungen
  die  Kenntnis  der  deutschen  Sprache  verlangt,  hat  sich
namentlich  von  Seite  der  jungcjechischen  Partei  eine  sehr  intensive
und  leidenschaftliche  Agitation  entwickelt  und  in  zahlreichen  Resolutionen
  wird  geradezu  die  Rücknahme  des  Erlasses  gefordert.  Inzwischen
  erklären  selbst  die  juristischen  Professoren  der  neuen  chechischen
  Universität  denselben  für  durchaus  „Jweckentsprechend“.

12.  Juli.  (Triest.)  Die  einstimmige  Wahl  des  Abg.  Bazzoni
zum  Bürgermeister  der  Stadt  wird  vom  Kaiser  bestätigt.  Derselbe
gehört  zwar  der  italienischen  Progresso-Partei  an,  ist  aber  ein  Mann
von  gemäßigter  Denkungsart.  Die  Lage  bleibt  jedoch  eine  bedenkliche:
  die  Gegensätze  stehen  sich  forkwährend  schroff  und  drohend
gegenüber.

16.  Juli.  (Hsterreich.)  Die  neue  „deutsche  Volkspartei“
        <pb n="336" />
        300  Die  österreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Juli  16-22.)

(Fischhof,  Walterskirchen  2c.)  macht  in  Wien  vorläufig  Fiasko.  Zu
der  behufs  Gründung  derselben  einberufenen  Versammlung  haben
sich  zwar  über  1000  Personen  eingefunden,  der  Exbürgermeister  von
Wien,  Newald,  wird  zum  Vorsitzenden  gewählt  und  das  Programm
vorgelegt,  welches  die  Feststellung  einer  Staatssprache,  Gesetze  behufs
Durchführung  des  Art.  19  der  Verfassung,  Wahlreform  unter  Beseitigung
  der  Interessenvertretung  und  Allianz  mit  den  liberalen  Elementen
  aller  Nationalitäten  verlangt  und  von  Walterskirchen  lebhaft
verteidigt  wird  und  nach  ihm  in  dem  Grundsatz  „Versöhnung  aller
Nationalitäten  auf  demokratischer  Basis“  gipfelt.  Dann  aber  ergeben
  sich  scharfe  Meinungsverschiedenheiten,  die  sich  bis  zum  Tumult
  steigern,  so  daß  die  Versammlung  vom  Präsidenten  ohne  Resultat
  geschlossen  werden  muß.

16.  Juli.  (Ungarn.)  Die  magyarischen  Chauvinisten  erlassen
  einen  Aufruf  zur  Magyarisierung  der  Hauptstadt  Pest  und
sordern  zu  massenhaftem  Beitritt  zu  ihrem  Verein  auf.  Denn  es
sei  eine  unbestrittene  Thatfache,  daß  von  360,000  Einwohnern  der
Hauptstadt  100,000  nicht  magyarisch  verständen.

16.  Juli.  (Bosnien  und  Herzegowina.)  Die  bisherige
provisorische  Zolllinie  zwischen  den  beiden  okkupierten  Provinzen
und  der  Monarchie  wird  mit  diesem  Tage  ausfgehoben.

19.  Juli.  (Bosnien  und  Herzegowina.)  Der  ungarische
Großgrundbesitzer  Baron  Fedor  Nikolics  wird  zum  Civiladlatus  des
Ministers  v.  Kallay  für  die  okkupierten  Provinzen  ernannt.  Die
Wahl  findet  allgemeine  Billigung.  Nikolics  ist  geborner  Slave,
ein  naher  Verwandter  des  serbischen  Königshauses  und  zudem  griechisch-katholischer
  Konfession.

Er  steht  also  den  gegen  700000  griechischen  Katholiken  Bosniens
näher  als  den  200000  rômischen  Katholiken  jenes  außerdem  von  etwa
500000  Muhamedauern  bewohnten  Landes.  Damit  ist  endlich  eine  bessere
Handhabe  der  Bevölkerung  gegenüber  gewonnen;  die  bisherige  Landesverwaltung
  hatte  sich  mit  einer  anderswo  als  in  Wien  undenkbaren  Thorheit

auf  die  römisch-katholische  Minorität  gestützt  und  damit  zu  den  jüngsten
pauflavistischen  Erhebungen  das  beste  Brennmaterial  selbst  herbeigeschleppt.

22.  Juli.  (Krain.)  Eine  Verordnung  des  Unterrichtsministers
  v.  Konrad  befiehlt  die  allmähliche  Slovenisierung  der  Gymnasien
  von  Laibach,  Krainburg  und  Rudolfswerth.  Eine  sofortige
ist  nicht  möglich,  weil  es  sowohl  an  Lehrkräften  als  an  Lehrmitteln
fehlt,  wenn  man  auch  noch  so  nachsichtig  sein  will.  Immerhin
übertrifft  die  Konzession  alle  Hoffnungen  der  Slovenen.

—  Juli.  (Schlesien.)  Die  Agitation  für  Einführung  einer
        <pb n="337" />
        Die  Osterreichisch-Angaristhe  Monarchie.  (Juli  29—30.)  301

dreifachen  Landessprache  in  Schlesien  —  deutsch,  polnisch  und  czechisch
—  wird  von  Prag  und  Krakau  aus  genährt  und  nachgerade  sehr  lebhaft
  betrieben.  Die  Regierung  verhält  sich  gegen  dieselbe  noch  ziemlich
  passiv.  Sollte  sie  ihr  dagegen  früher  oder  später  entgegenkommen,
  so  wird  der  Umschwung  kaum  ohne  Einfluß  auf  die  Wasserpolaken
  in  preußisch  Schlesien  bleiben  und  daher  der  preußischen
Regierung  kaum  sehr  angenehm  sein.

29.  Juli.  (Galigien.)  Der  am  12.  Juni  gegen  die  Führer
der  Ruthenen  begonnene  große  Hochverratsprozeß  vor  dem  Schwurgericht
  in  Lemberg  kommt  endlich  zum  Abschluß  und  die  Vermutung,
  daß  die  ganze  Sache  von  den  Polen  gegen  die  Nuthenen  über
alle  Gebühr  aufgebauscht  worden  sei.  bestätigt  sich  vollständig.  Kein
einziger  der  Ruthenenführer  wird  wegen  Hochverrat,  wozu  alle  und
jede  thatsächliche  Unterlage  fehlte,  verurteilt.  Das  Gericht  spricht  nur
gegen  einige  der  Angeklagten  und  nur  3  bis  Zmonatliche  Freiheitsstrafen
  aus  „wegen  Störung  der  öffentlichen  Ruhe.“  Der  Hauplangeklagte,
  Hofrat  Dobrzanski,  wird  vollständig  freigesprochen.  Inzwischen
  waren  die  Angeklaglen  ein  volles  halbes  Jahr  in  Untersuchungshaft
  gewesen.

30.  Juli.  (Ungarn.)  In  Nyiregyhasa  wird  endlich  die  Voruntersuchung
  gegen  die  des  Mordes  der  am  1.  April  in  Tisza-Esglar
verschwundenen  Esther  Solomossy  angeklagten  Inden  beendigt.  Gegen
4  wird  die  Anklage  des  unmittelbaren  und  vorsätzlichen  Mordes,
gegen  7  die  der  Mitschuld  durch  Wachestehen  und  gegen  6  die  der
Vorschubleistung  im  allgemeinen  erhoben.  Die  gange  Untersuchung
beruht  auf  der  Aussage  des  kleinen  Sohnes  eines  der  Angeklagten
gegen  seinen  Vater.  Sonst  hat  die  Untersuchung  ein  absolut  negatives
  Resultat  ergeben:  weder  liegt  ein  Geständnis  irgend  eines  der
Angeklagten  vor,  noch  konnte  eine  gravierende  Zeugenaussage  beschafft
  werden  trotz  aller  Bemühungen  des  nichts  weniger  als  unbefangenen
  Untersuchungsrichters  Bary.

30.  Juli  —  19.  September.  (Bosnien  und  Hergegowina.)
Der  Reichsfinanzminister  und  Chef  der  Verwaltung  der  okkupierten
Provinzen  v.  Kallay  unternimmt  mit  dem  Civiladlatus  Baron  Nikolics
  eine  längere  Vereisung  derselben,  um  sich  selbst  von  den  Zuständen
  zu  unterrichten  und  zugleich  um  die  ersten  Anordnungen
persönlich  zu  treffen.

Die  vorhergegangenen  Beratungen  Kallay's  mit  den  beiderseitigen
Regierungen  haben  zur  Feststellung  einer  Instruktion  gejührt,  durch  welche
alle  Zivilbehörden  dem  Zivil-Adlatus  untergeordnet  werden  und  diesem  das
        <pb n="338" />
        302  Die  chsterreichisch=  Angarische  Monarchie.  (Juli  —.)

Recht  verliehen  wird,  Immedialeingaben  an  das  gemeinsame  Ministerium  zu
machen;  ferner  zu  einer  neuen  Geschäftsordnung  für  die  bosnische  Landesregierung,
  welche  der  Sonderstellung  der  Finanz-  (Landesdirektion  ein  Ende
macht  und  die  Gremialbehandlung  wichtiger  Fragen  anbahnt;  endlich  soll
Kallay  eine  Berordnung  über  die  Neorganisation  der  Kreis=  und  Bezirksbehörden
  promulgieren,  welche  auf  Szlavy's  Enlwurf  basirt.  Bezüglich  der
Geschäftsordnung  wird  normirt,  daß  die  Landesregierung  aus  drei  Departements:
  für  Inneres,  Justiz  und  Unterricht,  besteht.  An  der  Spiße  jedes
Departements  wird  ein  dem  Zivil-Adlatus  unmittelbar  untergeordneter  Direktor
  stehen.  In  wichtigen  prinzipiellen  Fragen  entscheiden  die  Direktoren
unter  Vorsitz  des  Zivil-Adlatus.

—  Juli.  (SÖsterreich.)  Die  Regierung  hat  allen  an  Staatsanstalten
  angestellten  Lehrern  die  Teilnahme  am  deutschen  Sängerfest
  in  Hamburg  verboten.

—  Juli.  (Galizien.)  Die  Zahl  der  jüdischen  Flüchtlinge
aus  Rußland  hat  sich  durch  Repatriierung  und  Auswanderung  bereits
  auf  6121  Individnen  vermindert.

—  Juli.  (Ssterreich.)  Aus  den  Ergebnissen  der  Volkszählung
  von  1880  wird  nunmehr  auch  eine  „Statistik  des  Bildungsgrades
  in  SÖsterreich“  veröffentlicht.

übereinstimmend  mit  den  Beschlüssen  des  Petersburger  statistischen
Kongresses  bezüglich  des  wesentlichen  Inhalts.  jeder  Volkszählung  wurde
nemlich  im  Jahre  1880  zum  erstenmale  in  Österreich  die  Zahl  der  sog.
Illettres  in  ÖSsterreich  erhoben,  indem  in  die  Aufnahmsbogen  auch  die  Frage
aufgenommen  wurde,  ob  das  Individnum  lesen  und  schreiben  oder  blos  lesen

oder  endlich  weder  lesen  noch  schreiben  könne  (Analphabeten).  Das  Resultat
ist  kein  befriedigendes.  Nach  Abzug  der  0  bis  ährigen  Pinder  sind:

Lese  *  und  Schreibens  in  Fezenten  der
inkundig  Bevölkerung
mänutich-  weiblich  chul  W

Vorarlbereg  2,710  2,829  5•8  5•7
Oberösterreichyg  340150  37,440  102  10·9
Niederösterreig  96.002  123.042  94  11·8
Böhmen  210.580  314.957  9·3  12·5
Tiro  ...·  40,641  49,820  11·6  13-·8
Mähren  99,280  141,481  11·2  14·4
Salzburg  9,891  9,977  13·7  13.5
Schlesien  31,368  39,297  13·6  15·2
Steiermark  143,776  174,020  20·0  31-·8
Triest  16,00  24.059  25·5  3615
Kärnten  55,998  71,009  37·1  44·7
ran  94114  101,901  477  46·4
Görz  und  Gradissaa  14060563  52,353  50•-4  57·9
Istrrren  91,977  96,026  69·9  79•1
Galizien..  I,8872.051  2,075,522  750  80.6
Dalmatin  1l710561  191,025  82·°5  92·8
Bukowina  —  205,675  220,322  847  910
Hsterreichische  Neichshälse  3202835  3),25,182  344  37

Die  Gesamtzahlen  lassen  mithin  den  Schluß  ziehen,  daß  unter  der
über  die  ersten  fünf  Lebensjahre  hinausreichenden  Bevölkerung  in  den  durch-
        <pb n="339" />
        Die  Oflerreichisch-Augarische  Monarchie.  (Aug.  1—2.)  303

aus  deutschen  Propiujen  Vorarlberg,  Oberösterreich,  Nieder-=österreich,
  Tirol  d  Salzburg,  und  in  den  von  deutschen  und
czechischen  Stännnen“  bewchulen  Kronländern  Böhmen,  Mähren  und
Schlesien  die  relativ  günstigsten  Verhältnisse  herrschen;  denn  zwischen  87
und  95  Perzent  der  ganzen  über  die  erste  Kindheit  hinansreichenden  Bevöllerung
  können  lesen  und  schreiben  oder  wenigstens  lesen.  Mliilaus  ungünstiger
  gestalten  sich  die  Verhältnisse  schon  in  den  Provinzen,  in  welchen  das
deutsche  mit  dem  südslavischen  Elemente  gemischt  itt.  und  zwar  um  so
ungünstiger,  je  zahlreicher  relativ  das  letztere  überragt.  In  Steiermark
sind  nur  mehr  71  Perzent,  in  Kärnten  kaum  60  Perzent,  in  Krain  53
Perzent  der  Bevölkerung  bei  der  ersten  Bildungsstufe  angelangt;  alle  übrigen
  sind  Analphabeten.  Und  am  schlimmsten  steht  es  in  denjenigen  Königreichen
  und  Ländern,  in  welchen  ein  nordflavischer  oder  füdflavischer
Sprachstamm  die  unbestrittene  Herrschaft  ausübt.  Schon  Westgaligien
  mit  den  Polen  und  noch  mehr  Ostgalizien  und  die  Bukowina
  eröffnen  einen  wahrhaft  beklagenswerten  Einblick  in  ihre  intellektuelle
Kultur;  wer  würde  es  glauben,  daß  nur  zwölf  unter  je  *ie  Bewohnern
eines  Landes  lesen  und  schreiben  können,  wie  dies  in  der  Bukowina  der
Fall  ist?  Aber  auch  mit  dem  süädflavischen  Elemente  sieht  es  recht  schlimm
aus,  wenn  dasselbe  ungestört  „unter  sich“  lebt  oder  nur  mit  Italienern  gemischt
  vorkommt;  denn  die  Nachweise  aus  Istrien  und  Dalmatien  zeigen,
daß  in  jenem  nicht  mehr  als  sechs  zundzwanzig,  in  diesem  auch  nur  zwölf
auf  je  hundert  Einwohner  den  Schlüssel  für  die  Eröffuung  geistigen  Lebens
ihr  Eigen  neunen.

1.  und  2.  August.  (Triest)  begeht  die  Feier  seiner  500jährigen
  Vereinigung  mit  den  unter  dem  Scepter  der  habsburgischen
Dynastie  stehenden  Königreichen  und  Ländern  durch  die  Eröffnung
einer  allg.  österr.  Industrie=  und  Gewerbeausstellung.  Die  Eröffnung
  derselben  ist  eine  überaus  glänzende  und  sie  überrascht  durch  ihre
Reichhalligkeit  und  Vollständigkeit.  Dabei  muß  sich  dem  Beschauer
aber  auch  die  Erkenntnis  aufdrängen,  daß  vor  allem  die  deutschen
Industriegebiete  Ssterreichs  der  Einladung  Triests  aufs  zahlreichste
gefolgt  sind.  Der  industrielle  Teil  der  Ausstellung  hat  einen  ausgesprochen
  deutschen  Charakter  und  läßt  auch  in  allen  anderen  Partien
  die  von  deutscher  Seite  ausgegangenen  fortschrittlichen  Vestrebungen
  deutlich  erkennen.  Deunoch  kommt  bei  der  Feier  die  deutsche
Nationalität  gar  nicht  zu  Worte:  die  Eröffnungsansprache  wird  von
dem  Präsidenten  italienisch  gehalten  und  da  er  als  Deutscher  der
italienischen  Sprache  nicht  vollkommen  mächtig  ist,  muß  er  sie  ablesen;
  die  zweite  Rede  ist  eine  magyarische  des  ungarischen  Kommissärs;
  eine  deutsche  Rede  namens  der  deutschen  Aussteller  findet
nicht  statt.  Am  Abend  bringt  der  Veteranenverein  dem  Erhherzog
Karl  Ludwig  als  dem  Protektor  der  Ausstellung  eine  Ovation  mit
1000  Fakeln.  Dieselbe  wird  durch  ein  Attentat  gestört,  indem  aus
einem  Hause  am  Korso  eine  Petarde  auf  den  Zug  geschleudert  wird,
die  den  Präsidenten  leicht  streift,  aber  5  andere  Personen  schwer
        <pb n="340" />
        304  Die  Olerreichisch-Angarische  Monarchie.  (Aug.  1—2.)

verwundet,  von  denen  eine,  ein  14jähriger  Knabe,  daran  stirbt.  Der
Thäter  kann  vorerst  nicht  habhaft  gemacht  werden,  doch  herrscht
darüber  kein  Zweifel,  daß  er  der  Partei  der  italienischen  Irredenta
angehört.  Das  Fest  wird  dadurch  gründlich  gestört.  Die  Bevölkerung
  ist  erbittert  und  die  deutsche  Presse  spricht  sich  über  das  Ereignis
  aufs  schärfste  aus.

Die  „Neue  Freie  Presse"  weist  auf  das  Unbegreifliche  in  der  Haltung
der  Italianissimi  in  Triest  hin;  alle  österreichischen  Negierungen  ohne  Unterschied
  haben  bisher  der  Empfindlichkeit  des  italienischen  Nationalgefühls
ganz  besondere  Schonung  und  zarte  Rücksicht  erwiesen.  Osterreich  habe
überdies  alles  zur  Hebung  dieses  seines  ersten  und  wichligsten  Seehafens
gethan  und  werde  noch  mehr  thun;  die  Stellung,  welche  Triesl  heute  in  der
Monarchie  einnehme,  sei  beneidenswert  gegenüber  derjenigen,  welche  diesem
Hafen  zukäme,  wenn  der  Traum  der  Irredenta  sich  erfüllte.  Welche  Nolle
würde  Triest  spielen,  wenn  es  zu  seinem  Unglück  von  Isterreich  losgerissen,
die  marilime  und  handelspolitische  Fürsorge  einer  Regierung  mit  Genna,
Livorno,  Venedig.  Brindisi  teilen  müßte!  Das  Blatt  wendet  sich  chließlich
au  die  Triestiner  selbst,  welche  es  auffordert,  gegen  die  Irredenta  entschlossen
Stellung  zu  nehmen.  Der  Augeublick,  sich  in  aller  Stille  von  einer  politischen
  Thorheit  loszusagen,  sei  nie  günstiger  gewesen  als  jeht,  da  das  Reich
in  Triest  zu  Gaste  sei.  Selbst  die  regierungsfreundlichsten  Blätter  sind  erbittert
  über  das  freche  Attentat.  Die  „Tribüne“  erblickt  das  Schwergewicht
der  Sanirung  der  Triester  übelstände  in  einer  Revision  des  Slatuts  von
Triest,  und  zwar  in  der  Nichlung,  daß  die  staatsfeindlichen  Elemente  aus
staatspolitischen  Rücksichten  in  der  Vertretung  der  Stadt  auf  ein  Minimum
reduziert  oder  aus  der  ersteren  völlig  ausgemerzt  werden.  Auch  die  „Presse“
fordert,  daß  die  Irredenta  rücksichtslos  mit  eiserner  Faust  zu  Voden  geschleudert
  werde,  und  daß  man  auch  dem  leisesten  Versuche,  Unordnung  zu
stiften,  Unruhe  und  Angst  in  die  Bevöllerung  zu  tragen,  mit  unerbittlicher
Strenge  begegne.  Aber  auch  an  Stimmen,  welche  das  Régime  Taasse  für
das  Anwachsen  der  Ssterreich  feindlichen  Clique  in  Friet  mitverantworklich
machen,  fehlt  es  begreiflicherweise  nicht.  So  gagt  d  e  „Grazer  Tagespost".

„Daß  es  so  gekommen  ist,  dazn  haben  die  #l  Ost#osen  redlich  milgewirkt.
Seit  dem  Empfange  der  Abordnung  der  Triesler  Handels  skammer  beim  Kaiser
haben  sie  die  Vertreter  der  reichstreuen  Partei  in  Triest  mit  Hohn  und
Spott  überschüttet,  was  selbstverständlich  der  Partei  der  Italianissimi  zugute
kommen  mußte.  Und  in  der  That  erheben,  seit  die  reichstreue,  deutschfreundliche,
  liberale  Partei  in  Triest  von  den  Regierungsblättern  auf  alle  Weise
geschmäht  wird,  die  hochverräterischen  Italianissimi,  welche  Triest  und  Sune
gange  Küstenland  heute  lieber  als  morgen  an  Italien  zausgeliefert  sehen
möchten,  ihr  Haupt  stolzer  und  zuversichllicher  als  je.“  In  noch  viel
schärferer  Weise  aber  läßt  sich  nach  dieser  Nichtung  der  „Pester  Lloyd“
aus.  Der  „Lloyd“  fühlt  sich  fast  versucht  zu  sagen:  es  sei  #n  nt,  daß  die
Verworsenheit  der  Irredenta  sich  endlich  in  einer  verruchten  4  geoffenti

  habe;  die  Delonation  der  Bombe,  womit  die  Italiener  in  Triest  den
r*d  der  österreichischen  Staatsangehörigkeit  neu  besiegelten,  müsse  die  ganze
Atmosphäre  des  Wiener  Régime's  erschüttert  haben.  Der  Unverstand  aller
Regierungen  Osterreichs  habe  an  dieser  Entwicklung  der  Dinge  in  Triest
seinen  Teil,  und  es  wäre  ungerecht,  das  Ministerium  Taaffe  allein  dafür
verantwortlich  zu  machen.  Es  lasse  sich  aber  andrerfeits  nicht  längnen,
daß  das  politische  System  des  Grafen  Taaffe  ganz  darnach  geartet  sei,  dem
        <pb n="341" />
        Die  Oherreichisch-Angarische  Monarchie.  (Auf.  Aug.)  305

nationalen  Humbug  in  allen  Ländern  Österreichs  den  fatalsten  Vorschub  zu
leisten.  Das  bloße  System  Taasse  genüge  durchaus,  die  verrücktesten  nationalen
  Velleiläten  an  die  Oberfläche  zu  treiben.  Zwar  sei  es  schwer,  den
leitenden  Gedanken  der  Taasse'schen  Politik  zu  jassen;  es  scheine  aber,  daß  die
innere  Politit  Ssterreichs  unter  den  Einfluß  der  auswärtigen  Konstellation  gestellt.
werde.  Je  weniger  gesichert  die  Beziehungen  der  Monarchie  zu  Nußland
und  JIlalien  erscheinen,  als  desto  dringender  werde  es  erkannt,  die  mit  den
VBölkern  dieser  Reiche  kommunizirenden  Nationalitäten  im  Innern  Fsterreichs
zu  „versöhnen"“.  Nun  meint  der  „Lloyd“,  daß  eine  unglücklichere  innere
Politik  als  diese  überhaupt  nicht  denkbar  sei.  Welche  auch  nur  temporären
Erfolge  habe  eine  solche  Politik  gehabt,  welche  von  den  an  „aus  wärtigen
Verbindungen"  laborirenden  Nationalitäten  sterreichs  seien  wohl  in  solchem
Maße  versoͤhnt,  daß  sie  sicheren  Verlaß  bieten  für  die  Tage  der  Prüsung?
Etwa  die  Czechen  oder  die  Italiener?  Das  Attenktat  habe  die  Antwort  darauf

egeben.  Der  „Lloyd“  schließt  seine  Betrachtungen  dahin:  „Nichis  und
Niemand  wird  daher  im  an  sein,  das  gegenwärtige  österreichische  Régime
von  der  Verantwortung  für  jene  nationale  Verwilderung  zu  befreien,  die
allenthalben  um  sich  gegriffen.  Was  ist  denn  noch  heil,  was  bietet  noch
Garantien  in  Ssterreich!  Der  Kampf  Aller  gegen  Alle  ist  entfesselt  und
neben  der  nativnalen  Anarchie  Vobt  noch  die  Anarchie  in  der  Verwalkung
einzureißen.  Es  wird  heute  in  Osterreich  nicht  mehr  regiert,  sondern  experimentirt,
  kein  Prinzip,  sondern  der  Einfall  entscheidet,  und  kein  bestimmter
Gedanke,  sondern  das  Ungefähr  hat  die  Herrschaft.  Wie  lange  kann  dieses
Wirrsal  dauern,  ohne  Alles  in  seine  Kreise  zu  ziehen,  woran  noch  die  letzten
Bürgschaften  der  Existenz.  Österreichs  haften?“  Auch  Deutschland  läßt  seine
Stimme  hören,  indem  seine  Presse  sich  direkt  an  die  italienische  Regierung
wendet  und  sie  auffordert  dem  Unfug  der  Irredenta  und  dem  Liebäugeln
mit  derselben  oder  doch  dem  bisherigen  Gewährenlassen  energisch  ein  Ende
zu  machen.  Die  italienischen  Aspirationen  seien  nach  dieser  Seite  hin  geradezu
  thöricht,  indem  Italien  beim  ersten  ernsthaften  Versuch  in
Triest  „nicht  nur  auf  die  Spitze  des  österreichischen,  sondern  auch  des
deutschen  Schwertes  treffen  würde“.

Anfang  August.  (Dalmatien.)  Während  in  Triest  die  italienischen
  Elemente  fortwährend  zunehmen  und  mehr  und  mehr  dominieren,
  ist  in  Dalmatien  ein  Umschwung  in  entgegengesetztem  Sinne
eingetreten.  Die  italienischen  Elemente  der  Seestädte  haben  die  Herrschaft
  an  die  kroatisch-serbischen  definitiv  verloren.  Dagegen  tritt
in  Dalmatien  der  Gegensatz  zwischen  den  kath.  Kroaten  und  den
griechisch-unierten  Serben  als  ein  für  die  Zukunft  in  diesen  Gegenden
  sehr  bedeutfamer  hervor.  Der  Umschwung  in  Dalmatien  hängt
mit  der  orientalischen  Krisis,  mit  der  Besetzung  Bosniens  und  der
Herzegowina  und  mit  dem  slavenfreundlichen  System  Taaffe's  in
Österreich  eng  zusammen.

Den  entscheidenden  Moment  des  Umschwungs  in  Dalmatien
bezeichnen  die  Municipalwahlen  in  Spalato,  bei  welchen  Bajamonti,  das
Haupt  der  italienischen  Partei  gestürzt  wird  und  die  kroatisch-serbische  Partei
  einen  vollständigen  Sieg  davonträgt.  Wegen  seiner  Verbindung  mit  der
orientalischen  Frage  überschreitet  aber  der  Vorgang  weit  den  Kreis  eines

Schulthere,  GEunrop.  Geschichtslalender.  XXIII.  Bd.  20
        <pb n="342" />
        306  Die  öherrerchisch-Ungarische  Nonarchie.  (Anf.  Aug.)

bloßen  Provinzialereignisses.  Bis  zum  Jahr  1879  standen  sich  unter  dem
Rägime  der  Verfassungstreuen  zwei  Parteien  in  Dalmatien  schroff  entgegen:
die  Autonomisten  und  die  kroatische  Nationalpartei,  das  Gros  der
slavischen  Bevölkerung  Dalmaliens.  Die  Autonomisten  hielten  zur  Berfassungspartei,
  die  kroatische  Nationalpartei  zu  den  Föderalisten.  In  dem
Kampfe,  welcher  während  der  Ara  der  Verfassungstreuen  in  Dalmatien
zwischen  den  Antonomisten  und  der  kroatischen  Nationalpartei  geführt  wurde,
spielte  noch  ein  drittes  Element,  das  serbische  Element  in  Dalmatien.
Der  Unterschied  zwischen  Serben  und  Kroaien  ist  überhaupt,  insbesondere
aber  in  Dalmatien,  schwer  fjestzustellen;  denn  Serben  und  Kroaten  sprechen
absolut  eine  und  dieselbe  Sprache,  nicht  einmal  ein  Unterschied  des  Dialekts
ist  in  Dalmalien  festzustellen,  wie  etwa  in  den  Komitaten  um  Agram  herum.
Der  Unterschied  zwischen  Serben  und  Kroaten  bleibt  jedoch  der,  daß  sich
die  Serben  zur  griechisch-orientalischen,  die  Kroaten  zur  katholischen  Kirche
bekennen,  und  daß  sich  erstere  in  ihrer  Schrift  der  chrillischen,  die  letzteren
der  lateinischen  Schriftzeichen  bedienen.  Während  des  Kampfes  zwischen
den  Antonomisten  und  der  kroatischen  Nalionalpartei  hielten  denn  auch
Serben  und  Kroaten  fest  zu  einander  gegen  die  Autonomisten  und  sowohl
  diese  Eintracht  zwischen  Serben  und  Kroaten  als  auch  ihre  Stellung
gegenüber  den  Autonomisten  dauerte  in  Dalmatien  unverändert  bis  zum
Aufstand  in  der  Hergegowina.  Mit  den  Ereignissen  in  Bosnien  und
er  Herzegowina,  mit  der  ganzen  Orientkrisis  und  dann  mit  dem  Sturze
der  Verfassungstreuen  in  Cisleithanien  haben  sich  sowohl  die  Parteiverhältnisse
  als  überhaupt  alle  Verhältnisse  in  Dalmatien  von  Grund  aus  verändert.
  Zu  Anfang  des  Aufstandes  in  der  Lerzegowina=  hatte  man
Grund  zu  glauben,  daß  der  Aufstand  in  einer  Osterreich  freundlichen  Tendenz
  geschehe.  Die  zahlreiche  Beteiligung  der  Katholiken  längs  der  dalmatischen
  Grenze  an  diesem  Aufstande,  die  laxe  Handhabung  des  Grenzkordons
von  Seite  der  österreichischen  Behörden,  der  Umstand,  daß  man  in  dem  aufständischen
  Gebiete  hie  und  da  den  „kroatischen  König“  Franz  Joseph  hoch
leben  ließ  —  mag  zu  dem  Glauben  geführt  haben,  daß.  der  Aufstand  in
der  Herzegowina  erzeugt  wurde,  um  die  Annerion  an  Fsterreich  vorzubereiten.
  Aber  kaum  nach  einigen  Wochen,  als  sich  der  Aufstand  in  der  Herzegowina
  verbreitet  hatte,  nahm  er  einen  ganz  anderen  Anstrich.  Die  Äunfständischen
  wollten  von  Ssterreich  nichts  wissen,  sondern  erklärten  ihre  Zugehörigkeit
  zu  Montenegro;  auch  der  Ansstand  in  Bosnien  hatte  einen
serbischen  Charakter,  denn  die  bosnischen  Aufständischen  erklärten  wieder
ihre  Zugehörigkeit  zu  Serbien.  Es  folgten  der  serbisch-türkische,  der
montenegrinisch-lürkische  und  guleht  der  rufsisch-türkische  Krieg.  Montenegro
mußte  die  Herzegowina  räumen.  Serbien  durfte  sich  nach  Bosnien  gar
nicht  wagen,  und  Rußland  mußte  zuletzt  zugeben,  daß  Ssterreich  Bosnien
und  die  Herzegowina  okkupirte.  Alle  diese  Ereignisse  waren  von  einer  ungeheuren
  Nückwirkung  auf  Dalmatien.  Sobald  es  nicht  mehr  zweifelhaft
sein  konnte,  daß  sich  *  in  den  Besih  von  Bosnien  und  der  Herzegowina
  seqen“  werde,  so  wuchs  den  Kroaten  gewaltig  der  Kamm.  Man  hatte
sich  in  Agram  wie  in  Zara  eingebildet,  daß  Osterreich  nichts  Besseres  zu
thun  haben  werde,  als  Bosnien  und  die  Herzegowina  mit  Dalmatien,
Kroatien,  Slavonien  und  der  Militärgrenze  zu  einem  großtroatischen
Königreich  zu  vereinigen.  Zugleich  sollte  diese  Vereinigung  mit  der  Propaganda
  des  Katholizismus  ein  Gegengewicht  gegen  die  griechischen  Serben
sein  und  damit  mittelbar  den  Einfluß  Rußlands  auf  letere  paralysiren.
Von  diesem  Standpunkt  aus  stellten  sich  die  Kroaten  immer  mehr  in
Gegensaß  zu  den  Serben  und  erklärten  alle  serbischen  Bestrebungen  als
        <pb n="343" />
        bie  chterreichisch-Augarische  Monarchie.  (Aug.  2—4.)  307

„staatsfeindlich“.  Die  Serben  müßten  sich  —  so  predigten  die  Kroaten  —
auf  das  Fürstentum  Serbien  beschränken.  über  die  Drina  hinaus  könne
es  kein  Serbentum  mehr  geben:  Bosnien  und  die  Herzegowina  samt  Dalmatien
  seien  kroatische  Länder.  Unter  diesen  Umständen  war  der  Bruch
zwischen  Kroaten  und  Serben  unvermeidlich.  Mit  dem  Sturze  der
Verfassungspartei  wurden  natürlich  die  Autonomisten,  welche  Zu  dieser  Partei
gehörten,  von  der  Regierung  verlassen.  Das  Ministerium  Taasfe  fing  an,
die  kroatische  Nationalpartei  gegenüber  den  Autonomisten  zu  protegieren.
Aus  den  Verfolgten  wurden  die  Kroaten  bald  die  Verfolger  der  Italiener
und  Serben.  Gewiß  ist  es,  daß  eine  italienische  Partei  bis  sher  in  Dalmatien,
  welches  bis  auf  die  Seestädte  ein  rein  flavisches  Land  ist,  keinen
Sinn  haben  konnte.  Anders  steht  die  Sache  mit  der  serbischen  und  der
kroatischen  Partei,  welche  beide  einen  Rückhalt  im  Vollke  haben.  Will
Ssterreich  im  Orient  etwas  ausrichten,  so  muß  es  krachten,  das
jerbische  Element  für  sich  zu  gewinnen.  Zu  dieser  Üübexzeugung  ist
man  neuestens  hinsichtlich  Bosniens  gekommen,  und  zu  dieser  überzeugung
wird  man  auch  hinsichtlich  der  Herzegowina  und  Dalmatiens  kommen
  wife

2.  August.  (Ungarn.)  Die  czechischen  Umtriebe  unter  den
Slovaken  Nordungarns  führen  bereits  zu  Maßregeln,  zunächst  von
Seite  der  autonomen  kirchlichen  Behörden.  So  beschließt  die  Nagyhonter
  Senioren-Distriktsversammlung  Augsb.  Konfession  einstimmig:

1.  Ein  kirchlicher  Beamter,  Geistlicher,  Lehrer  u.  s.  w.  kann  nur
derjenige  sein,  der  ungarisch  gesinnt  und  des  Ungarischen  vollkommen  mächiig
ist;  deshalb  kann  ein  Kandidat  nicht  zum  Geistlichen  geweiht  werden,  der
nicht  Ungarisch  kann  und  von  dem  Thatsachen  beweisen,  daß  er  vanflavistisch
gesinnt  ist.  2.  Geistlicher,  Lehrer  kann  nur  sein,  der  in  einer  vaterländischen
  Anstalt,  respektive  Präparandie,  seine  Studien  absolviert  hat;  gegen
alle  jene  Geistlichen  oder  Lehrer,  bezüglich  deren  Thatsachen  beweisen,  daß
sie  an  vaterlandsfeindlichen  pauflavistischen  Agitationen  teilgenommen  haben
und  gegen  den  ungarischen  Staat  agitiren,  ist  seitens  der  geistlichen  Behörde
das  Disziplinar-Verfahren  einzuleiten,  dieselben  sind  sofort  von  ihrem  Amte
zu  suspendiren  und  behufs  ihrer  Amovirung,  im  Notfalle  auch  unter  Juuert
vention  der  Staatsgewalt,  die  notwendigen  Schritte  einzuleiten.  4.  Unte
dem  Deckmantel  der  kirchlichen  Autonomie  darf  niemand  panflavislische  unriebe
  in  Szene  seben,  da  die  geistliche  Behörde,  im  Notfalle  auch  mit
Unterstützung  der  3  wilbehörde,  verpflichtet  und  berechtigt  sein  wird,  dieselben
  zu  hindern.  5.  An  die  Regierung  ist  eine  Repräsentatien  behufs
isici  der  panflavistischen  Agitationen  und  der  Verbreitung  der

gegen  das  Land  hetzenden  Flugschriften  zu  richten.  Endlich  wird  auch  beichlossen,

  die  Protokolle  der  Sihungen  nicht  mehr  in  ungarischer  und  flovakischer,
  sondern  ausschließlich  in  ungarischer  Sprache  auszufertigen.

4.  August.  (Bosnien  und  Hergegowina.)  Die  vom  Minister
  v.  Kallay  mit  den  Regierungen  beider  Reichshälften  vereinbarten
  Verordnungen,  welche  die  Grundprinzipien  einer  neuen  Organisation
  der  Verwaltung  für  die  okkupierten  Provinzen  enthalten,
werden  in  Serajewo  publiziert.  Es  sind  deren  zwei,  eine  solche  „über
den  Wirkungskreis  des  Civiladlatus  des  Chefs  der  Landesregierung“
und  eine  weitere  „über  den  Geschäftsumfang  der  Landesregierung

207
        <pb n="344" />
        308  Die  österreichisch:  Angarische  Monarchie.  (Ang.  8.)

und  die  Art  der  Geschäftsbehandlung  bei  derselben.“  Zugleich  erfolgt
  die  Entlassung  einer  Reihe  bisheriger  Beamten  und  die  Ernennung
  neuer  in  ihre  Stellen.

Dem  Verlangen  namentlich  der  Ungarn,  daß  die  bisherige  Militärregierung
  in  eine  reine  Civilverwaltung  umgewandelt  werde,  wird  burch  die
neue  Organisation  nicht  entsprochen.  Deun  auch  nach  der  neuen  Organisation
  bleibt  nach  wie  vor  das  Haupt  und  die  eigentlich  leitende  Persönlichkeit
  der  bosnisch-herzegowinischen  Verwaltung  der  Landes-  Shef,  und  daß
dieser  auch  sernerhin  ein  General  sein  soll,  geht  eben  aus  dem  Umstande
hervor,  daß  man  ihm  einen  Civil-Adlakus  an  die  Seite  gestellt  hat,  einen
Unterbeamten,  der  die  Befehle  des  Landes-Chefs  auszuführen  hat,  diesem  in
allen  Dingen  untergeordnet  ist,  ja  ihn  nicht  einmal  in  dessen  Abwesenheit
vertritt,  sondern  in  diesem  Falle  —  und  dies  zeigt  am  deutlichten  die  militärische
  Spitze  des  Regimes  —  trikt  an  die  Stelle  des  Landes-Chefs  der
ihm  Kerteilter  General.  In  der  Hauptsache  wird  also  an  dem  bisherigen

erwalkungs-Organismus  nichts  geändert  und  ob  der  nene  Givil-Adlatus
einen  Wirkungskreis  haben  wird  oder  nicht,  ob  der  militärische  Landes-Chef
oder  der  bureankratisch  geschulte  Beamie,  den  man  ihm  an  die  Seile  stellt,
das  eigentliche  Triebrad  der  Verwaltung  sein  wird,  das  entscheidet  ja  doch
nicht  die  Verordnung,  sondern  die  Persönlichkeit  des  Civil-Adlatus  selbst.
Diese  aber,  Baron  Nikolics,  muß  sich  erst  bewähren.  Vorderhand  ist  es
wenigstens  ein  günstiger  Umstand,  daß  sowohl  ihm  als  einem  geborenen
Serben  wie  dem  Minister  v.  Kallay,  der  vollkommen  serbisch  spricht  und
schreibt,  die  Bevölkerung  der  beiden  Provinzen,  die  weit  überwiegend  der
nerbischen  Nationalität  und  der  griechischen  Konfession  angehört,  mit  Vertrauen
  entgegenkommt.  Ihre  letzten  Ziele  gehen  freilich  entschieden  auseinander,
  da  weder  die  Serben  Bosniens  ihre  dereinstige  Vereinigung  mit
Serbien,  noch  die  Serben  der  Herzegowina  diesenigen  mit  Montenegro  aufgegeben
  haben.  Inzwischen  ist  die  neue  Organisation  wesentlich  offenbar
eine  Wiederauffrischung  der  Prinzipien,  von  welchen  sich  die  türkische  Verwaltung
  leiten  ließ.  Die  Organisation  und  der  Wirkungskreis  der  Behörden
sind  dieselben.  Dem  Bezirkshauptmann  ist  die  gesamte  Verwaltung  unterstellt;
  er  besorgt  die  sämtlichen  Berwaltungs-,  Finanz=  und  Justizgeschäfte,
ist  für  seinen  Bezirk  alles:  Chef  der  Polizei,  der  politischen  Verwaltung,
der  Justiz,  ist  Oberingenieur  und  Steuereinnehmer.  Sein  Vorgesehter  ist
der  Kreisvorsteher,  der  ebenso  alle  Geschäfte  des  Kreises  besorgt  und  dem
das  Steuer-Inspektorat,  das  Forst-,  Sanitäts=  und  das  Bau-Amt  unterstehen.
  über  den  Kreisvorstehern  steht  der  Chef  der  Landes  eregierung,  dem
wieder  die  Finanzlandesdirektion  und  die  Berghauptmannschaft  untergeordnet
  sind,  und  der  sämtliche  Geschäfte,  die  einer  Regierung  zustehen,  besorgt
unter  Kontrole  des  gemeinsamen  Finanzministers,  jedoch  ohne  daß  wie  bisher
  alle  Berichte  und  Anträge  nach  Wien  eingesendet  und  dort  erledigt
würden.  So  wird  Frhr.  v.  Nikolicz  zum  Pascha  von  Bosnien,  und  an
der  Spitze  der  Kreise  und  Bezirke  stehen  wieder  Paschas  von  kleinerem
Rang,  d.  h.  omnipotente  Chefs  der  Verwallung,  gerade  so  wie  es  der  Fall
unter  dem  türkischen  Rögime  gewesen.  Die  Kallay'sche  Verwaltungsreform
bricht  mit  allen  Traditionen  der  österreichischen  Verwaltung,  entspricht  aber
den  Eigentümlichkeiten  und  dem  Kulturzustand  der  zu  verwaltenden  Provinzen.


8.  August.  (Böhmen.)  Der  Streit  über  die  Prüfungsverordnung
  für  die  neue  czechische  Universität  geht  noch  immer  lebhaft
jort.  Auch  Rieger  spricht  sich  dagegen  aus.
        <pb n="345" />
        Die  äslerreichisch-Ungarische  Ulonarchit.  (Aug.  8--1:3)  309

Rieger  ist  der  Ansicht,  daß  der  Erlaß  das  Gleichberechligungs-Prinzip
  eviden!“  verletze,  das  Nationalgefühl  der  Czechen  beleidige  und  ein
Pririlegium  ouiosum  für  die  cgechische  Nation  festsetze  —  nicht  etwa  deswegen,
  weil  er  die  Kenninis  der  deutschen  Sprache  von  den  ceechischen
Kandidaten  verlangt,  sondern  weil  er  nicht  zugleich  auch  die  Kenntnis  des
Ggechischen  von  den  an  der  deutschen  Universität  Studierenden  fordert.

8.  August.  (Ungarn.)  Der  Kommunikationsminister  Ordody
nimmt  infolge  von  Differenzen  mit  seinen  Kollegen  seine  Entlassung
und  auch  sein  Unterstaatssekretär  Hieronymi  tritt  zurück.

Ordody  hat  sich  unstreitig  wesentliche  Verdienste  um  das  ungarische
Verkehrswesen  erworben  und  namentlich  das  Staatsbahnsystem  energisch  gefördert.
  soweit  er  damit  gegen  den  Finanzminister  durch  mdringen  vermochte.
Den  Kampf,  den  sein  Vorgänger  Pielry  mit  den  großen  mit  ÖOsterreich  gemeinsamen
  Transportgesellschaften  ohne  Glück  und  Erfolg  geführt,  beendete
Ordody  durch  Verträge  mit  der  Südbahn,  der  Donau-Dampfschifffahrksgesellschaft
  und  schließlich  mit  der  Staatsbahn,  die  sämtlich,  aber  ganz  speziell
der  *  mit  der  Staats  bahn,  Ungarn  große  Vorteile  sichern.

.  August.  (Ssterreich-Ungarn.)  Der  deutsche  Kaiser  Wilhelm
  besucht  auf  der  Rückreise  von  Gastein  wie  alljährlich  die  kaiserliche
  Familie  in  Sschl.

10.  August.  (Niederösterreich.)  Der  Ortsschulrat  des  Wiener
  Bezirks  Favoriten  und  der  Bezirksschulrat  der  Stadt  Wien
lehnen  die  von  einem  czechischen  Vereine  nachgesuchte  Erlaubnis  zu
Errichtung  einer  czechischen  Volksschule  in  Wien  einstimmig  ab,  zumal
  dazu  kein  Vedürfnis  obwalte.  Wien  ist  ganz  deutsch  und  in
Niederösterreich  ist  das  Cgechische  nicht  wie  in  Böhmen  eine  der
„landesüblichen“  Sprachen.

II.  August.  (Mähren.)  Die  Negierung  ernennt  für  die
nächste  sechsjährige  Funktionsperiode  des  mährischen  Landesschulrats
statt  drei  deutschen  drei  czechische  Mitglieder.  Die  Mehrheit  des
Landesschulrats  gehört  zwar  noch  immer  den  Deutschen  an;  es  scheint
aber,  daß  er  nach  und  nach  czechisiert  werden  soll.

13.  August.  (Bosnien  und  Hergegowina.)  Der  F.-Z.-M.
v.  Dahlen  wird  auf  sein  Ansuchen  wegen  Krankheit  als  kommandierender
  General  und  Chef  der  Landesregierung  entlassen  und  an
seine  Stelle  der  General  der  Kavallerie  v.  Appell  ernannt.  Derselbe
  gilt  für  einen  der  schneidigsten  Generale  der  Armee.

Die  Ruhe  ist  in  den  beiden  olkupirten  Provinzen  immer  noch  nicht
böllig  gesichert.  Ohne  daß  man  von  einer  Fortdauer  der  Insurrektion
zu  sprechen  berechligt  wäre,  will  die  Ruhe  in  den  insurgiert  gewesenen
Landesteilen,  besonders  aber  in  dem  an  der  Doppelgrenze  gegen  Montenegro
und  das  Paschalit  von  Novi-Bazar  gelegenen  Landstriche  nicht  wiederkehren.
Banden,  deren  Stärke  in  der  Regel  zwischen  10  und  60  Mann  schwankt,
um  in  selteneren  Fällen  unter  die  genannte  Zahl  herunlerzusinken,  aber
        <pb n="346" />
        310  Pie  chkerreichisch-ugarische  Monarcie.  (Ang.  18.  10.)

auch  selbst  die  Ziffer  von  100  Köpfen  zu  erreichen,  tauchen  heute  da  und
morgen  dort  auf,  beunruhigen  die  Militärposten,  die  einsam  liegenden  Ortschaften
  und  die  Feld-  und  Straßenarbeiter,  rauben  und  plündern,  um  sich
bei  Annäherung  der  Truppen  nach  etlichen  mit  ihnen  gewechjelten  Schüssen
gegen  die  Grenze  zurückzugiehen,  in  allerlei  Schlupfwinkeln  zu  verschwinden
und  nach  kurzer  Zeit  neuvereinigt  an  einem  anderen  Punkt  das  gleiche
Treiben  von  vorn  wieder  zu  beginnen.  Die  zahlreichen  und  umsichtigen
Streifungen  der  in  ihrer  Ausdauer  wahrhaft  zu  bewundernden  Truppen
haben  zwar  den  Erfolg,  daß  dieser  Brigantaggio  sich  wirgeng=  einzunisten
vermag;  allein  eine  Ansrottung  des  Unwesens  mit  der  Wurzel  ist  bis  zum
heutigen  Tag  ungeachtet  aller  angewendeten  Mühe  und  Energie  nicht  geglückt,
  und  dasselbe  scheint  der  Anstrengungen  zu  seiner  Bewältigung  noch
auf  lange  Zeit  hinans  spotten  zu  sollen.

18.  August.  (Böhmen.)  Die  Negierung  ernennt  eine  Angahl
  Professoren  an  die  philosophische  Fakultät  der  cgechischen  Universität
  Prag.  Die  Czechen  hoffen  und  erwarten,  daß  diese  wenigstens
bez.  der  juridischen  und  philosophischen  Fakultät  noch  in  diesem  Jahr
werde  eröffnet  werden.

18.  August.  (Triest.)  Die  Polizei  entdeckt  und  vereitelt  dadurch
ein  neues  Bombenattentat,  das  von  Venedig  aus  ins  Werk  gesetzt  werden
  wollte.  Eine  Kiste  mit  zwei  Bomben  und  zahlreichen  in  Venedig
gedruckten  Proklamationen  wird  saisiert.  Die  Irredenta  scheint  nicht
zu  ruhen,  um  Triest  zu  kompromittieren,  den  Erfolg  der  Ausstellung
zu  hintertreiben  und  die  Österreichisch-Gesinnten  einzuschüchtern.  Die
Erbitterung  gegen  die  Irredenta  ist  in  ganz  Österreich  nachgerade
ein  sehr  intensive.

19.  August.  (Ungarn.)  Der  Honvedminister  v.  Szende  #.
Derselbe  bekleidete  die  Stelle  seit  1872  und  gehörte  als  solcher  allen
Ministerien  seither  an.  Er  organisierte  die  Honvedarmee,  deren  heutige
  Ausbildung  und  Tüchtigkeit  hauptsächlich  sein  Verdienst  ist;  er
betrachtete  und  behandelte  sie  aber  nur  als  einen  organischen  Teil
der  Gesamtarmee  des  Reichs  und  widerstand  allen  weitergehenden
Forderungen  der  äußersten  Linken.

19.  August.  (Ssterreich.)  Die  neue  „deutsche  Volkspartei",
welche  die  deutsch-liberale  Vereinigte  Linke  sprengen  oder  abbröckeln
soll,  stößt  auch  in  den  Provinzen  auf  Mißtrauen  und  Widerstand.

Sie  rechnete  zum  Teil  offenbar  auf  die  Eifersucht  der  deutschen
Alpenländer,  besonders  Steiermarks,  gegen  die  führende  Slellung,  welche
die  böhmischen  Politiker  wie  Herbst  u.  A.  im  Verband  der  Vereinigien
Linlen  einnehmen.  Diese  Hoffnung  scheint  nun  zu  zgersplittern.  Der  bedeutendste
  Vertreter  der  neuen  Partei,  Frhr.  v.  Wallerskirchen,  erhält  vom

Hauptorte  seines  Wahlbezirkes,  der  Stadt  Judenburg,  ein  förmliches  Mißtrauensvotum.


—  August.  (Ungarn.)  Die  angebliche  Ermordung  des
        <pb n="347" />
        Die  äösterreichisch.  Ungarische  Monarchit.  (Aug.  21  Sept.  4)  311

Christenmädchens  Esther  Solomossy  in  Tisza  Eszlar  durch  die
dortigen  Juden  und  zwar  zu  rituellen  Zwecken,  welche  die  öffentliche
  Meinung  in  Ungarn  seit  Monaten  in  Aufregung  gehalten  hat,
löst  sich  immer  mehr  in  Nichts  auf,  seit  die  Staatsanwaltschaft
nach  Beendigung  der  Voruntersuchung  durch  den  entschieden  befangenen
  Untersuchungsrichter  Bary  die  Angelegenheit  in  die  Hand
genommen  hat.

21.  August.  (Österreich-Ungarn.)  Der  Neorganisations=Entwurf
  für  die  Infanterie  behufs  der  allg.  Armeereform  ist  nunmehr
  in  allen  Details  fertiggestellt  und  soll  mit  der  Durchführung
derselben  schon  anfangs  September  gleich  nach  Beendigung  der  Divisionsmanöver
  und  der  Beurlaubung  eines  Teils  der  Maunschaft
begonnen  werden.

24.  August.  Infolge  eines  am  8.  Juli  d.  J.  in  Wien  an
einem  Schuhwarenfabrikanten  Merstallinger  mittelst  Narkose  am
hellen  Tage  und  in  einer  belebten  Straße  ausgeführten  Naubanfalls
werden  mehrere  Führer  der  sozialistischen  Arbeiterpartei  in  Wien  als
angebliche  Teiluehmer  und  Mitwisser  verhaftet  und  wird  im  Redaktionslokal
  des  Organs  derselben  „die  Zukunft“  (während  die  gemäßigte
  Arbeiterschaft  als  Organ  „die  Wahrheit“  hat),  eine  eingehende
  Hausdurchsuchung  vorgenommen.  Die  Angelegenheit  macht
in  Wien  großes  Aufsehen.

Ende  August.  (Österreich-Ungarn.)  Der  Gegenbesuch  des
Kaisers  in  Italien  ist  für  dieses  Jahr  definitiv  aufgegeben,  da  die
italienische  Regierung  auf  Rom  als  dem  Ort  der  Zusammenkunft
beharrt.  Durch  die  Ereignisse  in  Triest  soll  zwischen  der  österr.=ungarischen
  und  der  italienischen  Regierung  überhaupt  eine  gewisse
Spannung  eingetreten  sein.

4.  September.  (Galizien.)  Die  Regierung  scheint,  trotz  des
Ausgangs  des  großen  Prozesses  gegen  die  Nuthenenführer,  die  Gefahr
  russischer  Umtriebe  unter  den  Ruthenen  doch  sehr  ernst  zu  nehmen,
  da  die  niedere  griechisch-unierte  ruthenische  Geistlichkeit  dieselben
  begünstigen  soll.  Der  ruthenische  Erzbischof  Sembratowicz
wird  zu  angeblich  freiwilliger  Resignation  gezwungen  und  gegen
seine  Anhänger  im  Domkapitel  ein  kanonischer  Prozeß  eingeleitet.

4.  September.  (Krain.)  Der  Gemeinderat  von  Laibach  beschließt,
  unter  Protest  der  deutschen  Mitglieder  desselben,  daß  in
Zukunft  in  allen  Klassen  der  städtischen  Knaben=  und  Mädchenschulen
  für  alle  Gegenstände  statt  der  deutschen  die  slovenische  Sprache
        <pb n="348" />
        312  Die  öhterreichisch.  Ingatische  Mouarchie.  (Sepl.  514.)

die  Unterrichtssprache  sein  und  daß  zwar  von  der  drilten  Klasse  an
auch  die  deutsche  Sprache  gelehrt  werden  solle,  aber  in  slovenischer
Unterrichtssprache.

5.  September.  (Steiermark.)  Der  Abg.  v.  Walterskirchen
hält  eine  Wählerversammlung  in  Nottenmann  ab,  in  der  er  erklärt,
er  wolle  vorläufig  aus  dem  Judenburger  Mißtrauensvolum  die
Konsequenz  einer  Mandatsniederlegung  noch  nicht  ziehen.  Aber
auch  diese  Wählerversammlung  tritt  nicht  entschieden  auf  seine  Seite,
indem  sie  beschließt,  sie  teile  zwar  vollkommen  seine  Grundsätze,
halte  jedoch  die  Durchführung  derselben  für  unzeitgemäß.

8.  September.  (Bosnien  und  Herzegowina.)  Montenegro
hat  seit  dem  20.  v.  M.  die  Verteilung  von  Lebenemitteln  an  die
Flüchtlinge  aus  der  Crivoscie  und  aus  der  Herzegowina  eingestellt  und
erhebt  nunmehr  Entschädigungsansprüche  an  die  österr.  Regierung.
Im  Ganzen  waren  9181  Personen  aus  dem  SEsterreichischen  dahin
geflohen  und  unter  diesen  2137  Insurgenten  unter  58  Häuptlingen.

9—19.  September.  (Ssterreich-Ungarn.)  Der  Kaiser  besucht
  Kärnthen,  Krain,  Istrien  und  Triest,  wo  er  überall  mit  großem
Enthusiasmus  aufgenommen  wird.  Das  Ziel  und  den  Schluß  der
Kaiserreise  bildet  Triest,  wo  auch  die  Kaiserin,  das  Kronprinzenpaar
und  mehrere  Ergherzoge  sich  einfinden  und  wo  die  500jährige  Verbindung
  mit  SÖsterreich  gefeiert  wird.  Der  Podesta  Bazzoni  begrüßt
den  Kaiser  in  italienischer  Sprache  und  dieser  antwortel  in  derselben
Sprache.  Die  Ausstellung  hat  einen  ihrer  Hauptzwecke,  die  Belebung
  des  Handels  mit  dem  Orient,  nicht  erreicht,  da  wegen  der
ägyptischen  Krisis  nur  wenig  Käufer  von  dort  erscheinen,  und  ist
auch  in  anderen  Begiehungen  durch  die  Bomben-Attentate  arg  gestört
worden.  So  weit  hat  die  Irredenta  ihren  Zweck  allerdings  erreicht.

9.  September.  (Österreich.)  In  Wien  wird  ein  sozialistisches
  „Arbeiter-Manifest“  in  Taufenden  von  Eremplaren  in  den
Arbeiterfälen  vieler  Fabriken  und  in  sonstigen  Werkstätten  ausgestreut.
  Infolge  davon  werden  von  der  Polizei  neue  Haussuchungen
und  Verhaftungen  vorgenommen.

10.  September.  (Steiermark.)  Der  slovenische  politische
Verein  in  Marburg  beschließt  unter  dem  Vorsitze  des  Baron  Gödel,
eine  Petition  an  den  Reichsrat  zu  richten,  in  der  die  sprachliche  Teilung
  der  Steiermark  gefordert  wird.

14.  September.)  (Niederösterreich.)  Der  niederösterreichische
Landesschulrat  lehnt  die  Errichtung  einer  czechischen  Privat-Bolksschule
        <pb n="349" />
        Die  östetrtichisch-Ungarische  Monarchie.  (Sepl.  14-  17.)  313

in  Wien  auch  seinerseits,  und  zwar  einstimmig,  ab.  Sogar  die  von
der  Regieruug  ernannten  Mitglieder  stimmen  gegen  das  Vegehren.

14.  September.  (Galizien.)  Unter  den  im  Laufe  des  Septembers
  zusammengetretenen  Landtagen  erregt  derjenige  von  Galizien
das  meiste  Interesse.  Die  Negierung  hat  demselben  den  Nachlaß  der
ca.  72  Millionen  Grundentlastungsschuld  vorgelegt,  aber  mit  der
Klausel,  daß  der  Jahresbeitrag  zu  diesem  Zwecke  aus  den  Mitteln
der  gesamten  Reichshälste  künftig  von  2,600,000  G.  um  eine  halbe
Million  auf  2,100,000  G.  herabgesetzt  werde.  Der  Landtag  ist  nun
zwar  sehr  bereit,  das  Geschenk  anzunehmen,  will  aber  von  der  Klausel
nichts  wissen.  In  dieser  Beziehung  denkt  er  durchaus  nicht  föderalistisch.
  —  Ein  Antrag,  die  die  Juden  betreffenden  galizischen  Gesetze
zu  revidieren,  führt  zu  einer  Judendebatte,  in  der  die  Inden  mit
Anklagen  und  Beschuldigungen  förmlich  überschüttet  werden,  während
  der  Landmarschall  die  jüdischen  Abgeordneten  gar  nicht  zu
Worte  kommen  läßt.

Mitte  September.  (Galigien.)  Die  jüdischen  Flüchtlinge
aus  Rußland  in  Brody  sind  von  15,000  Köpfen  durch  Repakriierung
  und  Auswanderung  nach  und  nach  doch  schon  auf  2208  herabgemindert
  worden.

16.  September.  (Triest.)  Die  Polizei  entdeckt  und  verhindert
  ein  drittes  Bomben-Attentat,  das  während  des  Aufenthalts
des  Kaiser=  und  Kronpringen-Paares  ausgeführt  werden  sollte.  In
Vicone  werden  zwei  verdächtige  aus  Italien  gekommene  Fremde
überrascht,  während  sie  eben  an  der  Füllung  von  Bomben  mit
Nitroglycerin  arbeiteten.  Der  eine  entkommt,  der  andere  wird  ergrissen.
  Der  Ergriffene  heißt  Wilhelm  Oberdank;  geboren  1858  in
Triest,  absolvierte  er  dort  die  Oberrealschule  und  bezog  dann  die
Wiener  technische  Hochschule,  von  wo  er  im  Mai  1878  zu  dem  Rcgiment,
  zu  welchem  er  assentiert  war,  einberufen  wurde.  Von  dort
desertierte  er  und  wendete  sich  nach  Rom,  wo  er  seine  Studien  mit
Unterstützung  der  Irredenta  fortgesetzt  haben  soll.

17.  September.  (Böhmen.)  Die  Czechen  gehen  bezüglich  der
Schulen  bereits  um  einen  Schritt  weiter:  sie  verlangen  nicht  bloß
czechische  Volksschulen,  wie  sie  deren  jetzt  überall  haben,  sondern
auch,  daß  kein  chechisches  Kind  in  einc  deutsche  Volksschule  aufgenommen
  werden  dürfe.  Eine  zahlreich  besuchte  czechische  Volksversammlung
  in  Hradisch  fordert  ein  Gesetz  in  diesem  Sinne.  —
In  dem  Prager  Vororte  Holoschowitz  wird  eine  vom  deutschen  Schul-
        <pb n="350" />
        314  Die  flerrrichisch-Ungarische  Monarchie.  (Sept.  17—23.)

verein  für  die  Kinder  deutscher  Arbeiter  mit  Bewilligung  des  Landesschulrats
  gegründete  und  von  245  Schulkindern  besuchte  deutsche
Volksschule  vom  dortigen  czechischen  Gemeinderate  unter  den  nichtigsten
  Borwänden  gewaltsam  geschlossen.  —  In  Orzelantsch  findet  eine
kleine  Judenverfolgung  statt:  die  czechische  Vevölkerung  verlangt  die
Gzechisierung  der  dortigen  deutschen  Schule,  die  von  den  Juden  er—
halten  wird,  wirft  denselben  die  Fenster  ein  und  provoziert  auf  der
Straße  Tumuslte.

17.  September.  (Ungarn.)  Schluß  der  Landesfynode  der
Reformierten  Ungarus  in  Debreszin.  Dieselbe  hat  eine  allg.  Kirchenverfassung
  für  ihre  Konfession  ausgearbeitet  und  dabei  zwar  dem
Begehren  der  ungarischen  Regierung  bezüglich  des  ihr  vorher  vorgelegten
  Entwurfs  teilweise  entsprochen,  hält  aber  ihre  historisch
hergebrachte  und  verbriefte  Autonomie  in  Kirchen-  und  Schulsachen
energisch  aufrecht.

18.  September.  (Ssterreich.)  Außerordentliche  Regengüsse
verursachen  in  Tirol  und  Kärnthen  große  Wassernot  und  richten
große  Verheerungen  an.  Nur  um  der  augenblicklichen  Not  Ju  steuern,
weist  die  Regierung  700,000  G.  an  und  tritt  die  Privatwohlthätigkeit
  in  weiten  Kreisen  ein,  an  der  sich  auch  Süddeutschland  in  sehr
erheblichem  Grade  beteiligt.  Die  Not  ist  in  Tirol  eine  ganz  außerordentliche,
  aber  wesentlich  auch  eine  durch  eine  geradezu  unverantwortliche
  Waldausbentung  felbstverschuldete.

18.  September.  (Ssterreich.)  Die  Abgg.  v.  Walterskirchen
und  I#r.  Kronawetter  legen  ihre  Mandate  zum  Reichsrat  nieder.
Der  Versuch,  eine  neue  „deutsche  Volkspartei“  zu  gründen  und  mit
Hilfe  derselben  die  „Vereinigte  Linke“  zu  sprengen  oder  allmälig
abzubröckeln,  ist  definitiv  gescheitert.  Walterskirchen  ist  von  seinen
Steirern,  Kronawetter  von  den  Wiener  Arbeitern  im  Stich  gelassen
worden,  und  den  antisemitischen  Bestrebungen  Schönerers  in  Oberösterreich
  ist  die  Regierung  entgegengetreten.

23.  September.  (Ungarn.)  Die  Eisenbahubrücke  bei  Esseg
bricht  mit  dem  darauf  fahrenden  Eisenbahnzug  zusammen  und  kostet
viele  Menschenleben.  Die  Entrüstung  der  öffentlichen  Meinung  darüber
  ist  eine  unbeschreibliche,  da  es  alsbald  außer  Zweifel  steht,  daß
das  Unglück  vorherzusehen  war  und  bei  etwas  weniger  Leichtfertigkeit
  hätte  vermieden  werden  können:  die  Brücke  war  schon  vor  der
Katastrophe  notorisch  höchst  gefährdet  und  doch  wurde  sie  bei  der
vorher  vorgenommenen  Besichtigung  für  tüchtig  befunden.
        <pb n="351" />
        Die  chfterreichisch-  AUngarische  Monarcic.  (Sept.  25  Ende.)  315

25.  September.  (Ungarn.)  Der  augebliche  Indenmord  in
Tisza-Eszlar  kommt  noch  immer  nicht  zur  Ruhe.  Im  Gegenteil
gelangen  allmälig  über  den  daselbst  gegen  die  Inden  eingeleitelen
Prozeß  Thatsachen  aus  Tageslicht,  welche  geradezu  asiatische  Zustände
  in  der  ungarischen  Justiz  enthüllen.

26.  September.  (SÖsterreich.)  Acht  Landtage,  mit  denen  die
diesjährige  Session  noch  im  Rückstand  ist,  treten  an  diesem  Tage  zusammen,
  nämlich  diejenigen  von  Böhmen,  Niederösterreich,  Oberösterreich,
  Salzburg,  Kärnthen,  Mähren,  Schlesien  und  Vorarlberg.

28—30.  September.  (Ungarn.)  In  Preßburg  bricht  am
28sten  ein  großer  Judenkravall  aus,  der  sich  am  30sten  erneuert.
Der  seit  Monaten  durch  die  antisemitische  Presse  fanatisierte  Pöbel
begnügt  sich  diesmal  nicht  mit  bloßem  Exzedieren,  es  wird  geplündert
  und  fremdes  Eigentum  zerstört  und  felbst  das  einschreitende
Militär  insultiert  und  thatsächlich  angegriffen.  Der  Stadtrat  erklärt
  sich  in  Permanenz  und  das  ungenügende  Militär  wird  von
Pest  aus  verstärkt.  Tisga  schickt  einen  außerordentlichen  Kommissär
nach  Preßburg  und  zwar  mit  der  weitestgehenden  Vollmacht,  felbst
derjenigen,  das  Standrecht  zu  verkündigen.  Das  letztere  ist  indeß
schließlich  doch  nicht  nötig  und  tritt  allmälig  mit  Hilfe  des  Militärs
  die  Ruhe  wieder  ein.  In  Preßburg  sind  fast  nur  die  Juden
deutsch,  die  höheren  Stände  magyarisch,  die  niederen  slovakisch.

Ende  September.  (Böhmen.)  In  Prag  tritt  gelegentlich
der  Inskription  für  die  Mittelschulen  neuerdings  ein  Kampf  zwischen
Deutschen  und  Czechen  ein.  Diesmal  unterliegen  die  letzteren.  Mit
Ingrimm  müssen  die  Czechen  eingestehen,  daß  die  deutschen  Mittelschulen
  dieses  Jahr  20  Prozent  mehr  czechische  Schüler  besitzen  als
im  Vorjahre.

—  September.  (Ungarn.)  Die  Auswanderung  der  Slovaken
  aus  Nordungarn  ist  so  massenhaft,  daß  sie  sich  zu  einer  wahren
  Kalamität  für  die  wirtschaftliche  Prosperität  des  Landes  gestaltet.


In  einem  Dorie  im  Saroser  Komitat  ist  auch  nicht  ein  arbeitsfähiger
Mann  zurückgeblieben.  Die  Zahl  der  Gemeinden,  welche  einen  großen,  vielsach
  den  größten  Teil  ihrer  Arbeiter  an  Amerika  abgeben  mußlen,  ist  eine
außerordentlich  große,  und  sie  vermehrt  sich  sorlwährend.  Daß  selbst  im
heurigen  Jahre  der  Aus  zwandererstrom  im  Gange  ist,  zeigt,  nach  dem  „Lloyd“,
am  deutlichsten,  daß  mandees  hier  nicht  mit  vorübergehenden  Mißständen  zu
thun,  sondern  daß  das  Übel  in  der  Janzen  sozialen  und  wirtschaftlichen
Verfassung  des  VBolkes  seinen  Grund  hat.  Die  Landwirtschaft  Ungarns  bat,
wie  aus  den  Daten  der  letzten  Volkszählung  hervorgeht,  im  Laufe  eines
Jahrzehntes,  von  1870  bis  1880,  nahezu  23  Prozent  ihres  gesamten
        <pb n="352" />
        316  Die  chkerreichisch-Ungorische  Monarchie.  (Olt.  4—8.)

„Mannschaft-  standes",  um  den  militärischen  Ausdruck  zu  gebrauchen,  verloren.
  Im  Jahre  1870  ergab  die  Vollszählung  noch,  daß  im  Lande
4,417,  5rs  Personen  von  der  Landwirtschaft  lebten,  während  ein  Jahrzehnt
später  schon  nur  3,609,117  Personen  dieser  Art  gefunden  wurden.  Dieser
fast  unglanbliche  Menschenschwund,  der  bei  einer  einzigen  Berufsklasse  einen
Abgang  von  718,457  Menschen  in  einem  Jahrzehnt  beträgt,  mache  es
jedem  ungarischen  Politiker  zur  ernstesten  Pflicht,  den  Ursachen  einer  solchen
Erscheinung  nachugehen.  Thue  man  das,  so  habe  man  sich  nach  Erachten
des  „Lloyd“  in  erster  Reihe  mit  der  Auswanderung  zu  beschäftigen.  Die
Auswanderung  dezimiert  die  ungarische  landwirtschaftliche  Bevölkerung,  vorerst
  allerdings  nur  in  Nordungarn,  sie  werde  sich  aber  mit  der  Zeit  über
ganz  *e  erstrecken.

4.  Oktober.  (Österreich.)  Der  Kaiser  sanktioniert  endlich
die  schon  vor  einem  halben  Jahre  von  beiden  Hänsern  des  Reichsrats
  beschlossene  Wahlreform  (bez.  der  Zerteilung  des  Wahlkörpers
der  böhmischen  Großgrundbesitzer  in  6  Kurien  und  die  Erteilung
des  Wahlrechts  an  die  sog.  Fünfguldenmänner).

Die  lange  Verzögerung  der  Sanktionierung  des  Gesetzes  ist  allerdings
  auffallend  und  es  wird  vielfach  die  Ansicht  geäußert,  das  Ministerium
Taaffe  habe  dadurch  noch  einen  Druck  auf  seine  Partei,  die  mit  ihren  Tendenzen
  allzurasch  vorwärts  drängen  möchte,  ausüben  wollen.  Die  gonvernementale
  Presse  feiert  übrigens  das  Ereignis  als  einen  großen  Fortschritt:
„Ein  Gesetz  von  der  größten  Wichtigkeit  und  Tragweite  tritt  damit  in
Kraft,  ein  Gesetz,  welches  einen  wesentlichen  Einfluß  auf  die  politische  Entwicklung
  des  Reiches  unzweifelhaft  nehmen  wird.  Hunderttausende  von
Staatsbürgern,  welche  bisher  keinerlei  politische  Rechte  besaßen,  werden
jetzt  mündig  erklärt,  und  ihre  Stimmen  werden  schwer-  in  die  Wagschale
fallen;  die  Emanzipation  der  Fünsgulden-Männer  ist  eine  Thatsache,  und
sie  wird  überall  die  lebhafteste  Genngthuung  und  die  aufrichtigste  Freude
hervorrufen“.  Der  „Fortschritt“  wird  dagegen  von  anderer  Seite  stark
zweifelt.  Die  Fünfgulden-Männer  gehören  in  ihrer  grosen  Mehrheit  den
sog.  Kleingewerbe  an,  das  durch  die  wirtschaftliche  Entwicklung  der  S#eit,  sic  )
in  seinen  Interessen  vielfach  bedrängt  fühlt  und  unzufrieden  ist.  Die  R
tion  hofft  darum,  gerade  diese  Klasse  für  sich  gewinnen  zu  können,  tar
macht  sich  auch  sofort  daran,  dieß  durch  geeignete  Maßregeln  nach  Kräften
ins  Werk  zu  sehen,  namentlich  durch  die,  gerade  von  dieser  Seite  geforderte
Aufhebung  oder  doch  Beschränkung  ber  bestehenden  Gewerbefreiheit.  Für
den  Augenblick  aber  kommt  der  Vorteil  der  Wahlreform  den  Czechen  in
Böhmen  zugute.  Sie  sind  jedoch  el  noch  lange  nicht  zufrieden.  Der
altcgechische,  „Pokrok“  sagt,  die  Wahlreform  sei  noch  keineswegs  abgeschlossen,
die  Frage  sei  nur,  ob  noch  in  dieser  Session  oder  nach  den  neuen  allgemeinen
Wahlen  in  der  Neform  forkgeschritten  würde.  Das  bisher  Erreichte  sei  nur
ein  Teil  dessen,  was  auszuführen  notwendig  sei.  „Narodni  Listy“  aber
rechnen  aus,  die  Czechen  würden  künftig  48,  die  Deutschböhmen  44  Abgeordnete
  im  Reichsrate  haben.  Die  Czechen  seien  noch  immer  im  Verhältnisse
  zur  Bevölkerungszahl  um  12  Abgeordnete  „verkürzt“.  Das  Jungclechenblatt,
  fordert  ferner  energisch  eine  ähuliche  Wahlresorm  für  den  Landtag.
  Die  Rechte  mmisse  übrigens  auf  die  Anflösung  des  Reichsrates  dringen,
und  die  Parole  bleibe:  „Eine  Wahlordnung  ist  erreicht;  es  lebe  die  zweite,
ungleich  größere  und  radikalere:“"

8.  Oktober.  (Böhmen.)  Der  neue  Bürgermeister  Czerny
        <pb n="353" />
        Die  Gllerreichisch-Hugarische  Monarchie.  (Ott.  9.—12.)  31

von  Prag  feiert  bei  seiner  Eidesleistung  „unfser  altes  flavisches  goldenes
  Prag".  Die  Czechen  fühlen  sich  als  Majorität  bei  dieser  Gelegenheit
  unter  sich  und  es  wird  nur  czechisch  gesprochen.  Die  fünf
deutschen  Stadtverordneten  legen  dadurch  verletzt  ihr  Amt  sämtlich
nieder.  Prag  ist  eben  die  Hauptstadt  Vöhmens,  in  dem  nicht  nur
Mill.  Czechen,  sondern  auch  2  Mill.  Deutsche  wohnen  und  davon
30,000  in  Prag  selbst.

Die  czechischen  Blätter  benuben  den  Rücktritt  der  deutschen  Stadtverordneten,
  —  die  bis  auf  einen  der  jüdischen  Konfession  angehören  —
sür  die  Ankisemitenbewegung.  Die  vier  jüdischen  Stadtverordneten,  schreibt
die  „Politik“,  haben  gegen  das  böhmische  Volk  demonstriert,  sich  als  Gegner
desselben  hingeellt.  und  sich  als  deutschnationale  Agitatoren  präsentiert.
In  einer  Zeit,  wo  die  antisemitische  Bewegung  so  hohe  Millen  schlägt,  wo
sich  an  anderen  Orten  die  Leidenschaften  kaum  mehr  zügeln  lassen,  und  zu
Thätlichkeiten  ausarten,  ist  es  zumindest  sehr  unklug,  ein  ganzes  Bolk  in
so  brüsker  Weise  zu  provofieren“.  Die  Dentschen  in  Prag  beteiligten  sich
übrigens  seit  anderthalb  Dozennien  im  allgemeinen  nicht  mehr  an  den
Wahlen  in  die  Stadtvertretung.  Weder  in  der  Alt=  oder  Neustadt,  noch
auf  der  Kleinseite  und  dem  Hradschin  wurden  von  ihnen  Kandidaten  ausgestellt.
  Nur  die  deutsche  Bevölkerung  in  der  Josephstadt,  dem  ehemaligen
Judenviertel,  hat  gegen  die  Beschlüsse  der  Parteileitung  stets  ihr  Wahlrecht
ausgeübt  und  fünf  Abgeordnete  in  die  Stadtvertretung  entsandt.

9.  Oktober.  (SÖsterreich.)  Der  Handelsminister  v.  Pino  eröffnet
  den  neu  eingesetzten  Staatseisenbahnrat,  nimmt  die  Angelobung
  der  Mitglieder  vor  und  überläßt  dann  den  Vorsitz  dem  Chef
der  Direktion  für  den  Staatseisenbahnbetrieb,  Sektionschef  v.  Czedil.

9.  Oktober.  (Ungaru.)  Graf  Naday  wird  an  die  Stelle
des  verstorbenen  v.  Szende  zum  Honvedminister  ernannt.

12.  Oktober.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  Die  Negierung  legt
demselben  das  Budget  für  1883  vor,  das  der  Finanzminister  Graf
Szapary  mit  einem  längeren  Exposé  begleitet.

Der  Finanzminister  schildert  die  Sachlage  in  einem  überaus  rosigen

Lichle:  Dieselbe  habe  sich  gegen  das  Vorjahr  weitans  gebessert  und  für  das
künftige  Jahr  lönne  er  die  Beseitigung  des  Defizits  bereits  in  sichere  Aussicht
  stellen.  In  Wahrheit  hat  sich  die  Finanglage  gegen  das  Vorjahr  zwar
elwas,  aber  nicht  allzuviel  gebessert  und  die  Beseiligung  des  Defizits  steht
noch  in  weiter  Ferne  und  ist  bchstens  für  das  ordentliche  Budget  wenigstens
  abzufehen.  Das  Defizit  für  1883  beträgt  im  ordemtlichen  Budget
immer  noch  8,  Mill.  und  im  außerordentlichen  13,=  Mill.,  wozu  noch
9  Mill.  für  die  Amorlisation  der.  Staatsschuld  kommen,  sodaß  das  Gesamtdefizit
  immerhin  auf  30,:  Mill.  ansteigt.  Dieses  Defizit  soll  durch  eine
Bestenerung  des  Einkommens  aus  den  bei  Geldinstituten  plazierten  Kapitalien
zund—  Erbohmn  der  Konsumsteuer  auf  Bier  von  1  auf  1½,  auf  Zucker  von

,  was  zusammen  2  Millionen  eintragen  soll,  ferner  durch  rückstänoge
  Kaufschillinge  der  Kolonisten  im  Betrage  von  6.68  Mill.  G.,  der
Rest  durch  eine  Kreditoperation  gedeckt  werden.  Von  der  Goldrente  sind
182  Mill.  konvertiert,  was  eine  Zinsenersparnis  von  1,  Mill.  involviert;
es  bleiben  noch  217  Mill.  Geldrente  einzulösen.
        <pb n="354" />
        318  Die  Sberreichisch-Angarische  Monarchie.  (Okt.  14—  Mitle.)

Der  vom  Hause  neu  gewählte  und  von  allen  der  Magyarisierung
  widerstrebenden  Elementen  gereinigte  Schulausschuß  tritt  zusammen
  und  konstituiert  sich.

Die  Mehrheit  der  1881er  Ausschüsse  hatte  den  damals  vorgelegten
Miltelschulgesegentwurf  abgelehnt,  weil  derselbe  mit  einer  Neihe  verschiedener
im  Ausschuß  vertretener  Interessen  sich  kreuzte.  Jeßt  gilt  es,  den  Entwurf
9  um  zugestalten  daß  er  der  römisch-katholischen  und  der  reformierten  Kirche

Landes  aunehmbar  gemacht  werde,  der  Hauptzweck  aber,  die  Vergewaltiging
  der  sächsischen  Gymnasien  und  Realschulen  in  Siebenbürgen  sowie  die
Vernichtung  der  verfassungsmäßigen  Antonomie  der  evangelischen  Kirche  augsburgischen
  Bekennknisses  in  Siebenbürgen  dabei  aufrecht  erhalten  werde  und
nur  anstandshalber  in  Gewand  allgemeiner  Bestimmungen  gekleidet

leibe,  da  ein  offener  06.  auf  das  letzte  Bollwerk  des  Deutschtums  mit
Rücksicht  auf  Deutschland  nicht  ratsam  erscheint.  Der  Unterrichtsminister
Trefort  legt  daher  dem  Ausschuß  den  früheren  Gesetzentwurf  in  abgeänderter
Redaktion  vor.

4.  Oktober.  (Ungarn.)  Graf  Paul  Szechenyi  wird  zum
Handelsminister  ernannt.  Derselbe  gehörte  bisher  der  sog.  Vereinigten
  Opposition  an  und  stand  dort  an  der  Spitze  der  Agrarier.
Die  Opposition  hat  also  einen  ihrer  Führer  verloren  und  die  Regierung
  hofft  durch  seine  Verufung  dieselbe  wesentlich  gesprengt  zu
haben.  Jedenfalls  hat  die  Regierung  in  ihm  eine  bedeutende  Kraft
gewonnen.

15.  Oktober.  (Böhmen.)  Die  czechischen  Hausbesitzer  in
Holloschowitz  bei  Prag  beschlossen,  vom  nächsten  Zinstermine  allen
Parteien  (meist  Arbeitern)  zu  kündigen,  welche  ihre  Kinder  in  die
deutsche  Schule  schicken.  Die  deuitsche  Schule  und  die  Wohnungen
der  Holloschowitzer  Deutschen  müssen  Tag  und  Nacht  scharf  bewacht
werden,  um  sie  gegen  Insulten  zu  schützen.

Mitte  Oktober.  (Österreich.)  Die  im  vorigen  Monat  zusammengetretenen
  Landtage  nehmen  allgemach  ein  immer  größeres
Interesse  in  Anspruch.  Gerade  in  den  wichtigsten,  wie  in  denen  von
Böhmen  und  Galizien,  tritt  ganz  deutlich  die  Tendenz  zu  Tage,
ihre  Kompetenz  auf  Kosten  der  Reichseinheit  und  im  Sinne  einer
zukünftigen  föderalistischen  Gestaltung  Ssterreichs  zu  vermehren.  Die
maßgebenden  Parteien  der  Nechien  des  Reichsrats  haben  in  diesem
und  durch  diesen  zwar  schon  Vieles  erreicht,  aber  um  noch  mehr
zu  erreichen,  steht  ihnen  vielfach  nicht  nur  die  Opposition  der  Vereinigten
  Linken,  sondern  stehen  sie  sich  gegenseitig  auch  selbst  im  Wege
und  für  die  Erreichung  ihrer  letzten  Ziele  müßte  das  Staatsgrundgesetz
  abgeändert  werden.  Eine  Abänderung  dieses  aber  ist  nur  durch
eine  Zweidrittelmehrheit  im  Reichsrate  möglich  und  von  dieser  sind
die  Parteien  der  Rechten  trotz  der  Wahlreform  doch  noch  ziemlich
        <pb n="355" />
        Die  österrtichisch:-Ungarische  Monarchie.  (Mitte  Olt.)  319

weit  entfernt.  Dazu  müßte  zu  der  ersten  Wahlreform  doch  erst  noch
eine  zweite,  dritte  und  vielleicht  vierte  treten.  Auch  das  ist  wohl
möglich,  aber  doch  nur  erst  mit  der  Zeit.  Inzwischen  soll  dem
letzten  Ziele  durch  die  Landtage  wenigstens  so  viel  wie  möglich  vorgearbeitet
  werden  und  zwar  zunächst  durch  eine  Wahlreform  für  die
Landtage  selbst,  wozu  auch  die  Liberalen  mithelfen,  und  durch  Angriffe
  auf  das  Reichsvolksschulgesetz,  wozu  sich  Czechen,  Polen  und
und  Ultramontane  die  Hand  geben.

Niederösterreich:  Der  Landtag  lehnt  einen  Antrag  v.  Schönerer'
auf  „Regelung.  der  Indenfrage  als  einem  unabweislichen  Gebot  der  Notwendigkeit“
  mit  allen  gegen  die  Stimmen  der  Abgeordneten  Schönerer  und
Fürnkranz  ohne  Debatte  ab.  v.  Schönerer:  „Ich  habe  nichts  anderers  erwartet.
  Aber  wenn  Sie  die  berechtigten  Wünsche  der  Bevölkerung  nicht
einmal  eingehend  prüfen,  so  darf  es  Sie  nicht  wundern,  wenn  die  Bevöllerung
  gleichfalls  in  gewaltsamer  Weise  die  Lösung  diefer  Frage  selbst  in  die
Hand  nimmt".  Landmarschall:  „Ich  bitte  zu  bedenken,  daß  solche  Worte
in  einer  legislativen  Körperschaft  gar  nicht  ausgesprochen  werden  sollten“.
Schönerer:  „Es  wird  aber  doch  so  sein!“  —  Ferner  beauftragt  er  bez.  der
Landtags-Wahlreform  den  Landesausschuß  mit  der  Vorbereitung  einer
Vorlage  wegen  Ausdehnung  des  Wahlrechts  und  Aufhebung  der  indirekten
Wahlen  in  den  Landgemeinden  und  nimmt  Gesebentwürfe,  durch  welche
die  Zahl  der  Abgeordneten  für  die  Stadt-  und  Landgemeinden,  insbesondere
für  die  Reichshauptstadt  Wien  erhöht  und  die  Vororte  Wiens  in  die  Kurie
der  Städte  überseht  werden,  mit  der  erforderlichen  Zweidrittelmehrheit  an,
lehnt  dagegen  einen  Antrag  der  Großgrundbesitzer-Kurie,  auch  die  Zahl  der
auf  ihre  Interessengruppe  enfallenden  Abgeordneten  zu  vermehren,  ab.

Oberösterreich:  Der  Landtag  lehnt,  den  Antrag  der  Klerikalen  auf
Herstellung  der  konjessionellen  Schule  und  überantwortung  der  Schulgesetzgebung
  an  die  Landtage  trotz  lebhafter  Befürwortung  derselben  durch  den
Bischof  Rudigier  mit  erheblicher  Mehrheit  ab  und  beschließt,  den  Landesausschuß
  bez.  der  Landtags-Wahlreform  mit  einer  Vorlage  zu  beauftragen,
  welche  die  indirelten  Wahlen  in  den  Landgemeinden  beseitige  und
die  geheime  Stimmabgabe  in  allen  Wahlkörpern  einführe;  weiter  soll  durch
die  Reform  die  Zahl  der  Abgeordneten  aus  den  Landgemeinden  ribeschadet
der  Aufrechthaltung  des  Interessen-Gleichgewichts“  vermehrt  und  der  Wahlgensus
  in  Städten  und  Landgemeinden  auf  5  fl.  n**  Staatssteuer  Wit
Einrechunng  aller  Staakszuschläge  herabgesetzt  werd

Salgburg:  Der  in  seiner  Mehrheit  klertale.  Landtag  beschließt  eine
Reihe  von  Aurgiorse  über  die  Nevision  der  Gewerbeordnung,  die  in
der  Festsetzung  der  „Meisterzahl“  nach  dem  lokalen  Bedürfnisse  gipfeln  und
ferner  die  Wiedereinführung  des  Schulgeldes,  kann  sich  dagegen  bez.
der  Landtags-  Wahlreform  nicht  einigen,  so  daß  keine  Jworldekslelemeyt.
heit  zu  stande  kommt.  Die  Liberalen  beantragten  die  Ausdehnung  des
Wahlrechts  auf  alle  direkten  Steuerträger  und  die  Einführung  der  direkten
Wahlen  in  den  Landgemeinden,  was  die  Klerikalen  als  eine  große  Gefahr
für  ihre  Parkei  betrachten,  ja  als  förmlichen  „Selbstmord“  erklären.  Die
Klerikalen  wollen  nur  eine  sehr  beschränkte  Wahlreform,  zu  der  aber  wieder
die  Liberalen  ihre  Hand  nicht  bieten.

Vorarlberg:  Zwischen  dem  Landtage,  der  sonst  sehr  still  verläuft,
und  der  Regierung  bricht  noch  in  letzter  Stunde  ein  kleiner  Konflikt  aus,
indem  die  klerikale  Mehrheit  die  Einstellung  der  Kosten  für  die  gesetzlich
        <pb n="356" />
        320  Die  Gflerreichisch-ugarische  Monarchie.  (Mitte  Okt.)

vorgeschriebenen  Lehrerlonferenzen  verweigert.  Die  Regierung  erklärt,  daß
sie  sich  den  Betrag  unn  in  anderer  Weise  verschaffen  werde  und  doch  auf
Kosten  des  Landes.

Böhmen:  Der  Landtag  faßt  bez.  der  #  Landtahys-  Wahlreformfrage,
  obwohl  sie  gerade  in  Böhmen  eine  brennendere  ist  als  irgendwo
sonsl  und  die  Hauptforderung  der  Exechen  bildet,  keinen  Beschluß,  da  die
Maforität  3.  Z.  noch  eine  deutsche  ist.  Dagegen  bcantwortet  der  Statthaller,

v.  M.-L.  Kraus,  eine  Interpellation  Rieger's  dahin,  daß  sich  die  Regierung
i.  der  anerkannten  Nesormbedürftigkeit  der  Landtagswahlordnung  und  rücksichtlich
  der  eingetretenen  Anderung  der  Neichsratswahlordnung  angelegen
sein  lassen  werde,  die  Behebung  der  Mängel  der  Landtagswahlordnung  und
insbejondere  die  übereinstimmung  derselben  mit  der  Reichsratswahlordnung
auf  verfassungsmäßigem  Wege  durchzuführen.  Die  hauptsächlichsten  Gegenstände
  der  Beratungen  des  Landtags  bildeten  die  Vertretung  der  czechischen
Universität  Prag,  wobei  dem  Rektor  dersfelben  eine  Virilstimme  gleich  seinem
deulschen  Kollegen  eingeräumt  „wurde,  jerner  das  Landesbudget  und  die
Militär-Einquartierung.  Die  Frage  einer  Beislener  zum  Vau  eines  neuen
dentschen  Sommertheaters  womm!  durch  den  plößlichen  Schluß  des  Landlags
nicht  mehr  zur  Entscheidung.  Die  deutsche  Majorität  fühlt  sich  dadurch  tief
verlezt.  Der  Oberstlandmarschall,  Fürst  Carlos  Anersperg  schließt  denn  auch
den  Landtag,  offenbar  erbiltert,  mit  wenigen  Worten  und  verläßt  darauf
rasch  den  Präsidentenstuhl  und  den  Saal,  die  üblichen  Anreden  an  den
Statthalter  und  an  den  Oberstlandmarschall  unterbleiben.  Die  öffentliche
Meinung  schließt  aus  allen  diesen  Vorgängen,  zusammengehalten  mit  der
Antwork  des  Statthalters  an  Rieger,  daß  der  bohmische  Landtag  in  seiner
bisherigen  Zusammensehung  nicht  mehr  zusammentreten  werde  und  daß  die
Auflösung  derselben  und  eine  neue  Wahlordnung  nach  den  Wünschen  der
Czechen  seitens  des  Ministeriums  Taaffe  eine  beschlossene  Sache  sei.

Mähren:  Die  von  den  Czechen  beantragte  Einführung  von  Bezirksvertrelungen
  wird  von  der  deutschen  Mehrheit  des  Landtags  neuerdings  abgelehnt,
  weil  sie  in  der  Einschränkung  der  Gemeindeautonomie  eine  fruchtbringende
  Auregung  zur  Beseitung  von  übelständen  nicht  erblicken  könne.

Schlesien:  Der  Landtag  beschäftigt  sich  wiederholt  mit  der  Sprachenfrage,
  über  welche  numittelbar  nach  Schluß  derselben  eine  Verordnung  der
M#g#  erwartet  wird.  Die  Deutschen  sind  natürlich  gegen,  Polen  und
Czechen  für  eine  sprachliche  Dreiteilung  des  Landes.  Der  Statthalter  erklärt,
  die  gefallenen  Außerungen  der  Regierung  übermitteln  zu  wollen.

Kärnten:  In  der  Schulfrage  spricht  sich  der  Landtag  unter  Milwirkung

  seiner  flovenischen  Mitglieder  sehr  dentlich  gegen  die  von  Krain  aus
betriebene  slovenische  Agilation  aus  und  erteilt  seinem  Landesausschusse  den
Austrag  zu  Ausarbeilung  einer  Vorlage  in  der  Landtags-Wahlreform-Frage.

*“  Krain:  Die  slovenische  Minderheit  des  Landtags  glaubt  bei  allen
und  jeden  Fragen,  selbst  den  heterogensten,  für  die  slovenische  Sprache  und
spezisisch-lovenische  Interessen  demonstrieren  Zzu  müssen,  kann  jedoch  nichts
durchseqzen.  Ihre  Klagen  über  den  deutschen  Schulverein  weist  selbst  der
Landrspräsident  Winkler,  der  doch  vom  Lager  der  Verfassungstreuen  in  das
des  Grafen  Taaffe  übergegangen  ist,  als  ungegründet  zurück.

Galizien:  Der  Landtag  protestiert  dagegen,  daß  die  Reichsbeiträge
an  die  galizische  Grundentlastung,  die  bis  jetzt  auf  die  Gesamtsumme
von  ca.  72  Millionen  angewachsen  sind,  eine  Schuld  des  Landes  bilde  und  von
diesem  jemals  zurückbezahlt  werden  müsse  und  will  sich  lediglich  von  jetzt  an
pon  diesem  jährlichen  Beilrage  von  2,625,000  G.  einen  Abzug  von  325,000  G.
        <pb n="357" />
        Die  chkterreichisch-Augarische  Maonarchie.  (Okt.  20.)  321

gefallen  lassen,  aber  auch  das  nur  in  der  Weise,  daß  er  vom  Reiche  nach
wie  vor  geleistet,  von  Galizien  aber  vom  Jahre  1899  an  zurückbezahlt
werde.  In  einer  erneuerten  Debatle  über  die  Indenfrage  müssen  die
Gegner  der  Inden  ihre  Anklagen  und  Beschuldigungen  wider  die  Inden
wesentlich  zurückuehmen  und  sich  ausdrücklich  dagegen  verwahren,  gegen  die
Inden  ekwa  à  la  Schönerer  vorgehen  zu  wollen.  In  der  Schulfrage  beschließt
  der  Landtag  eine  Nevision  des  Reichsschulgesetzes  zu  fordern  und  in
einer  Refolution  auszusprechen,  daß  das  Reichsvolkeschulgeselz  auf  verfassungswidrige

  Weise  zu  stande  gekommen  sei  und  der  Reichsrat  seine  Rompetenz
in  Volksschulsachen  an  die  Landtage  abzugeben  habe.  Die  Ruthenen
bringen  ihre  Klagen  über  die  Vergewaltigung  des  ruthenischen  Elements
überhaupt  und  namentlich  auch  im  Schulwesen  nachdrücklich  zur  Sprache,
jedoch  selbstverstndlich  ohne  Ersolg  gegenüber  der  polnischen  Mehrheit.
Auch  der  Regierung  ist  es  noch  nicht  eingefallen,  für  Galizien  eine  Sprachenverordnung
  nach  dem  Muster  der  böhmischen,  der  flovenischen  oder  der  gegenwärtig
  in  Vorbereitung  besiwdiichen  schlesischen  zu  erlaffen,  Endlich  urgiert
der  Landlag  auch  wieder  die  Polonisierung  der  ga  lizischen  Eisenbahnen.
  Dieser  Wunsch  steht  seit  Beginn  der  Ära  Taaffe  auf  der  Tagesordnung,

  und  die  Polen  haben  auf  dessen  Realisierung  vorläufig  nur  deshalb

  verzichtet,  weil  sie  viel  praktischere  Errungenschaften,  wie  die  Grundsteuer-Regulierung,
  die  Transversalbahn  und  das  75-Millionen-Geschenk  unter
Dach  und  Fach  zu  bringen  hatten.  Ist  einmal  die  Serie  dieser  Konzessionen
erschöpft,  dann  kommen  wieder  die  Polonisierungs-  Tendenzen  an  die  Reihe,
denen  vor  allem  die  galizischen  Bahnen  zum  Opfer  fallen  sollen.

20.  Oktober.  (Triest.)  Der  triestinische  Irredentist  Oberdank
  wird  vom  Kriegsgerichte  zum  Tode  verurteilt.  Die  Anklage
lautete  auf  Hochverrat,  versuchten  Meuchelmord  und  Desertion.

Oberdank  verweigerte  in  entschiedenster  Weise  jede  Angabe  über  seine
Konwlizen  und  die  Mitglieder  jener  Liga,  welcher  er  angehört  und  die  das
durch  seine  Verhaftung  vereitelte  Attentat  beschlossen  hatte;  er  soll  nur  angegeben
  haben,  daß  er  durch  das  Los  zur  Ausführung  des  Bombenattentats
beslimmt  worden  sei.

20.  Oktober.  (Schlesien.)  Der  Justizminister  Dr.  Prazak
erläßt  die  längst  erwartete  Sprachenverordnung  „in  Vetreff  des  Gebrauchs
  der  in  Schlesien  üblichen  Sprachen  im  Verkehr  der  Gerichte.“

Der  Inhalt  dieser  Sprachenverordnung  unterscheidet  sich  in  sehr
wesentlichen  Stücken  von  jenem  der  unter  dem  19.  April  1880  für  Böhmen
und  Mähren  erflossenen  Sprachenverordnung:  Während  die  letztere  von  den
Ministern  des  Innern  und  der  Justiz  ausging  und  sich  auf  die  politischen
wie  auf  die  Crrchtsbehörden  bezog,  erstreckt  sich  der  neueste  Erlaß  des
Dr.  Pragal  lediglich  auf  die  Gerichte  und  die  Staatsanwaltschaften.  Die
böhmische  Sprachenverordnung  verpflichtet  die  Behörden,  die  Erledigung.  in
derjenigen  Landessprache  ausgufertigen,  in  welcher  die  Eingabe  gemacht  wurde;
der  Erlaß  für  Schlesien  verhält  die  Gerichte  nur,  Eingaben  in  czechischer,
beziehungsweise  in  polnischer  Sprache  anzunehmen.  In  Böhmen  und  Mähren
sind  prolokollarische  Erklärungen  der  Parteien  in  jener  Landessprache  aufzunehmen,
  in  der  sie  abgegeben  worden;  in  Schlesien  dagegen  sind  nur  jene
Erklärungen,  auf  deren  Worklaut  es  ankommt,  in  der  Sprache,  in  der  sie
abgegeben  wurden,  zu  Protokoll  zu  bringen.  In  Böhmen  und  Mähren
haben  alle  nicht  auf  Einschreiten  der  Parleien  erfolgenden  behördlichen  Aussertigungen
  in  jener  Sprache  zu  erfolgen,  die  von  dem  Adressalen  gesprochen

Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XXNlIII.  Bd.  21
        <pb n="358" />
        322  Die  äösterreichisch.Ungarische  Monatchit.  (Olt.  20.)

wird,  und  eventuell  ist  jene  Landessprache  anzuwenden,  deren  Gebrauch
nach  Beschaffenheit  des  Falles,  wie  nach  dem  Aufenthalte  der  Partei  vorausgesezt
  werden  darf:  in  dem  Erlasse  für  Schlesien  wird  nur  die  Vortehrung
  getroffen,  daß  gerichtliche  Vorladungen  an  Personen,  von  welchen
„anzunehmen“  ist,  daß  sie  nur  der  czechischen,  bejiehungsweise  der  polnischen
Sprache  mächtig  sind,  in  dieser  Sprache  ausgesertigt  werden  sollen.  Bestimmungen,
  wie  sie  die  Sprachenverordnung  für  Böhmen  bezüglich  der  amtlichen
  Bekanntmachungen,  des  Strafverfahrens,  der  Urteilsansfertigungen,
der  Eintragungen  in  die  öffentlichen  Bücher,  und  endlich  hinsichtlich  des
Verkehrs  zwischen  den  Staats=  und  antonomen  Behörden  enthält,  sind  in
dem  Erlasse  für  Schlesien  nicht  enthalten.  Aber  noch  in  einem  weiteren
wesentlichen  Punkte  unterscheiden  sich  die  beiden  Verordnungen.  Die  Sprachenverordnung
  für  Böhmen  und  Mähren  spricht  von  Landessprachen,  jene  für
Schlesien  lediglich  von  Sprachen,  die  in  einzelnen  Gerichtssprengeln  üblich
sind.  Die  böhmische  Sprache  wird  als  üblich  bezeichnet  bei  dem  Landesgerichte
  und  dem  städtisch-delegierten  Bezirksgerichte  in  Troppan  und  in  den
Sprengeln  der  Bezirksgerichte  Königsberg,  Wagstadt  und  Wigstadtl,  während
in  dem  Kreisgerichtssprengel  Teschen  die  czechische  und  polnische  Sprache  als
üblich  betretiert  werden
scclefsche.  Landeschef  begleitet  den  Erlaß  seinerseits  mit  folgenden
  Vernkelungen-  „Aus  diesem  Erlasse  ergibt  sich  von  selbst,  daß  eine
Sprachenzwangs  rerordnung  für  Schlesien  weder  geplant,  noch  erlassen  worden
  ist,  und  daß  die  Regierung,  den  in  Schlesien  bestehenden  besonderen
Sprachverhältnissen  vollständig  Rechnung  tragend,  sich  nur  auf  dasjenige
beschränkt  hat,  was  durch  ein  unabweisliches  Bedürfnis  geboten  ist,  da  das
Verlangen  des  ausschließlichen  Gebrauches  der  deutschen  Sprache  bei  gerichtlichen
  Eingaben  in  Schlesien  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen  und
im  Hinblicke  auf  Artikel  19  des  Staatsgrundgesetzes  über  die  allgemeinen
Rechte  der  Staatsbürger  völlig  unhaltbar  geworden  ist  und  der  übrige  Teil
des  Erlasses  in  der  Natur  der  Sache  seine  Begründung  findet.  Eine  durch
eine  wirkliche  Notwendigkeit  5hervorgerufene  und  auf  dieselbe  beschränkte  Anordnung
  kann  den  Frieden  im  Lande  nicht  stören“.  In  der  öffentlichen
Meinung  findet  ber  Erlaß  bagrisherursse  in  den  verschiedenen  Lagern
eine  sehr  verschiedene  Beurteilung.  Von  o  öser  Seite  wird  demselben
jede  politische  Bedeutung  und  jede  Absicht  w  e  ##gtichkct  der  Zurücksetzung
der  deutschen  Sprache  a  bgesprochen.  So  schreibt  die  „Presse“,  die  Verordnung
  sei  wohl  geeignet,  den  lautgewordenen  Befürchtungen  vor  einer  „Slavisierung"
  Schlesiens  zu  steuern,  und  stelle  sich  dieselbe  im  wesentlichen  nur
als  eine  Kodifizierung  der  bestehenden  Verhältnisse  und  eine  partielle  Ausführungsbestimmung
  zum  §  19  der  Staatsgrundgeseze  dar.  Von  einer
Sprachenzwangsverordnung  könne  absolut  keine  Rede  sein,  da  die  Amtssprache
die  deutsche  bleibe,  die  gerichtlichen  Erledigungen  auch  in  Zukunft  in  deutscher
Sprache  abgefaßt  und  die  Urteile  ebenso  in  deutscher  Sprache  gefällt  werden
müssen.  Nur  in  einigen  ausdrücklich  namhaft  gemachten  Gerichtsbezirken
werde  den  Parkeien  das  Recht  zugesprochen,  Eingaben  in  flavischer  Sprache
zu  machen,  und  dieses  Recht  involviere  wohl  schon  der  genannte  Paragraph
des  Staatsgrundgesetzes  in  vollem  Maße.  Mit  dieser  Verordnung  werde
den  berechtigten,  sich  auf  das  Geseh  stützenden  Wünschen  und  Forderungen
der  schlesischen  Slaven  entsprochen,  ohne  daß  dabei  die  Interessen  der
Deutschen  verletzt,  die  Einheitlichkeit  der  Verwaltung  in  Schlesien  in  Frage
gestellt  würde.  Die  Verordnung  trage  somit  den  thatsächlich  vorhandenen
Bedürfnissen  Rechnung  und  habe  den  Vorzug  der  Durchführbarkeit  für  sich,
-Ga  die  Regierung  sich  innerhalb  der  Grenzen  des  Möglichen  und  Notwendigen
dan  Auf  deutsch-liberaler  Seite  sieht  man  dagegen  die  Sprachenver-
        <pb n="359" />
        Pie  chkterreichisch-Augarische  Monarchie.  (Ltt.  22.)  323

ordnung  nicht  als  so  harmlos  an.  „Die  deutsche  Sprache“,  schreibt  die

Dentsche  Ztg“,  „welche  seit  Maria  Theresin  aus  Ssschließliche  Amts=  und
Gerichlssprache  in  Schlesien  war,  hat  aufgehört,  dieß  zu  jein.  Der  Vertreter
  der  Regierung  hat  ausdrücklich  dagegen  Verwahrung  eingelegt,  als  ob
man  es  mit  einer  Sprachenzwangsverordnung  zu  thun  habe  und  wies  auf
das  angebliche  Bedürfnis  hin,  welches  die  Regierung  zu  diesem  Erlaß  beslimmt
  hätte.  Woraus  aber  hat  Herr  Lrr.  Prazak  auf  das  Vorhandensein
dieses  Bedürfnisses  geschlossen?  Bis.  jept  herrschte  in  Schlesien  der  liesste
nationale  Frieden.  Trotz  aller  Anstrengungen  der  aus  Böhmen  und  Mähren
importierten  Agikatoren  war  es  nicht  gelungen,  unter  der  flavischen  Bevölkerung
  des  Landes  eine  den  Deutschen  feindselige  Stimmung  zu  erzeugen.
Willig  erkennen  sie  die  Suprematie  der  deutschen  Sprache  und  Kultur  an;
die  Kenntnis  der  deutschen  Sprache  ist  in  Schlesien  so  weit  verbreitet,  daß
selbst  in  dem  entlegensten  czechischen  oder  polnischen  Dorfe  Personen  sich
vorfinden,  welche  der  deutschen  Sprache  mächtig  sind.  Andrerseits  reden  die
Slaven  in  Schlesien  Dialekte,  welche  sehr  weit  von  der  czechischen  oder  polnischen
  Schriftsprache  differieren.  Für  den  flavischen  Bauer  im  Teschener
Kreise  ist  das  Hochpolnische  eine  fast  unverständliche  Sprache;  ein  polnisch
abgefaßtes  Schriftslück  ist  für  ihn  ein  Buch  mit  sieben  Siegeln,  während  er
sich  über  ein  deutsches  Schriftsuc  sofort  Bescheid  zu  verschaffen  weiß.  Wo
also,  fragen  wir,  war  das  Bedürfnis  für  diesen  neuesten  Erlaß  Sr.  Excellen
des  Herrn  Dr.  Prazat!  D  ie  richtige  Antwort  darauf  hat  der  Herr  Landespräsident
  Bacquehem  selber  gegeben,  indem  er  meinte,  der  ausschließliche
Gebrauch  der  deutschen  Sprache  in  Schlesien  sei  unter  den  gegenwärligen
Verhältnissen-  völlig  unhaltbar  geworden.  Unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen!
  Das  ist  wohl  die  beste  Erklärung  für  eine  Maßregel,  für  die
leine  Notwendigkeit  vorlag.  Aber  die  Koryphäen  des  Polen=  und  Czechen=Klubs

  haben  es  jo  gewollt,  und  nun  ist  auch  das  fleißige,  friedliebende
Schlesien  in  die  Reihen  der  Kronländer  mit  Sprachen-  Verordnungen  ge
rückl“.  Noch  stärker  äußert  sich  die  „Neue  Freie  Presse“  dahin:  „In
Schlesien  hat  man  also  die  in  Böhmen  und  Mähren  perhoreszierte,  „Bezirksüblichkeit"
  der  Sprache  angenommen,  offenbar  deshalb,  weil  man  bei
der  „Landesüblichleit“  der  Sprache  die  Anwendung  der  czechischen  und  am
allerwenigsten  die  Anwendung  der  czechischen  und  polnischen  Sprache  nicht
hätte  auordnen  können.  Man  sieht,  die  „Gleichberechtigung"  ist  heutzutage
ein  Begriff,  weich  wie  Wachs  und  dehnbar  wie  Kantschuck;  sie  streckt  sich  je
nach  dem  Kraftanfwande  der  Parteien,  für  deren  staaksrechtlichen  Zweck  sie
dienen  muß“.

22.  Oktober.  (Schlesien.)  Der  Landtag  beschließt  in  der
Form  von  Resolutionen  eine  Art  Protest  gegen  die  Sprachenverordnung
  der  Regierung:

1)  Es  kann  als  richtig  nicht  anerkannt  werden,  daß  jene  Voraussebungen,
  welche  rücksichtlich  der  sprachlichen  Verhältnisse  in  Schlesien  und
rücksichtlich  des  Bedürfnisses  nach  einer  Anderung  der  sprachlichen  Rechtsverhältnisse
  bei  den  Gerichten  zur  Begründung  des  Sprachenerlasses  des  Justizministeriums
  in  diesem  Erlasse  angeführt  werden,  im  Lande  thatsächlich  besiehen
  —  und  es  wird  gleichzeitig  konstatiert,  daß  die  Regierung  selbst  die
thatsächlichen  Vorbedingungen  für  die  Anwendung  des  Artikels  19  des
Staatsgrundgesetzes  über  die  allgemeinen  Nechte  der  Staalsbürger  in  Schlesien

als  nicht  vorhanden  bezeichnen  mußte.  2)  Der  Landtag  betrachtet  daher

auch  diesen  Ministerialerlaß  nicht  sowohl  als  eine  Konzession  an  die  Landesbewohner

  flavischer  Zunge,  sondern  vornehmlich  als  eine  Mahregel,  Zu
21“
        <pb n="360" />
        324  pie  Oslerreichisch-Angarische  Monarchie.  (Stt.  22.)

welcher  das  Ministerium  durch  Verhälknisse,  welche  außerhalb  unseres  Landes
liegen,  gedrängt  worden  ist.  und  als  eine  Konzession  an  die  czechischen  und
polnischen  Agitationen  in  Böhmen,  Mähren  und  Galizien.  3)  Judem  der
Landtag  die  Prüfung  der  Rechtsbeständigkeit  des  Erlasses  im  Sinne  des
Artikels  7  des  Staaksgrundgesehes  über  die  richterliche  Gewalt  den  Gerichlen
überläßt,  sorich  4)  derselbe  die  begründete  Besorguis  aus,  daß  bei  wirklicher
Durchführung  dieser  Erlaß  nur  zur  Beläsligung  und  zu  Vexationen  der
Bevölkerung,  insbesondere  des  deutschsprechenden  Teiles  derfelben,  zur  Zurücksezung
  der  deutschen  Söhne  des  Landes  in  Amt  und  Gericht,  sowie  zur
Förderung  nationaler  Agitationen  und  zu  nationaler  Verhehung  +
werde.  5)  Der  Laudtag  spricht  die  Uberzeugung  aus,  daß  auch  das  k.
Ministerium  z  derselben  Erkenntnis  durch  praktische  Erfahrung  Wn
werde,  und  gibt  der  Hoffnung  Ausdruck,  daß  diese  Erkennlnis  früher  oder
speter  die  Zurücknahme  dieser  bedauerlichen  Maßregel  bewirken  werde.
6)  Der  Landtag  spricht  die  Erwartung  aus,  daß  der  Herr  Landespräsident,
was  die  sprachlichen  Verhältnisse  bei  den  politischen  Amtern  betrifft,  lediglich
  in  richtiger  Würdigung  der  thatsächlich  im  Lande  bestehenden  Verhältnisse
  vorgehen  werde.

—  Oktober.  (Österreich.)  Zwischen  der  österr.  Nordwestbahn
  und  den  preuß.  Staatsbahnen  ist  ein  ziemlich  scharfer  Konflikt
ausgebrochen,  in  dem  die  dem  österreichisch-dentschen  Tarifverbande
angehörenden  österreichischen  und  ungarischen  Bahnen  zu  vermitteln
suchen,  vorerst  noch  ohne  Erfolg.  Der  Konflikt  ist  dadurch  entstanden,
  daß  die  österr.  Nordwestbahn  den  Frachtverkehr  aus  ÖOsterreich-Ungarn
  auf  dem  Wasserwege  der  Elbe  durch  Differenzialtarife,
sog.  Refaktien,  zum  Nachteil  des  preuß.  Eisenbahnfrachtverkehrs  begünstigt.
  Die  Frage  hängt  indes  auch  mit  der  schutzzöllnerischen
Wirtschaftspolitik  der  deulschen  Regierung  zusammen.

Der  Sachverhalt  ist,  in  Kürze  zusammengefaßt,  folgender:  Ein  Kampf
besteht  eigentlich  schon  von  dem  Augenblicke  an,  wo  man  in  Deutschland
darauf  bedacht  war,  zu  verhindern,  daß  sremdländische  Produkle  in  Deulschland
  billigere  Tarifsätze  genießen,  als  einheimische  Artikel.  Die  österreichiichen
Bahnen  gingen  damals,  um  den  Streit  nicht  akut  werden  zu  lassen,  darauf
ein,  für  die  wichtigsten  der  aus  oder  über  Öslerreich  kommenden  Massenartikel
  die  Disferen)  zwischen  den  Einheitssätzen  der  früheren  Verbandtarife
und  den  Lokaltaxen  für  die  Durchfuhr  auf  den  preußischen  Bahnen  auf  ihre
Anteile  zu  übernehmen-  Zugleich  machte  sich  das  Streben  geltend,  den
Gütern  aus  Osterreich  und  dessen  Hinterländern  neue  Wege,  besonders
Wasserstraßen,  zu  eröffnen.  Dahin  gehört  namentlich  der  Ban  der  Arlbergbahn
  und  die  Begünstigung  der  österreichischeungarischen  Hafenplätze  in  dem
neuen  österreichisch-ungarischen  Zolltarise.  Jene  Bahnen,  welchen,  wie  der
Nordwestbahn,  von  dieser  Seite  kein  Vorteil  erwachsen  konnte,  richteten  das
Augenmerk  auf  die  Elbe,  und  so  kam  es  zur  Errichtung  des  Elbeumschlags
und  der  Gründung  der  Nordwestschifffahrls-Gesellschaft.  Deutscherseit  zögerte
man  nicht,  einen  ähnlichen  Weg  einzuschlagen  und  schuf  den  Tonau-Umschlag
in  Regensburg,  an  welchen  sich  die  Bewilligung  billigerer  Einheitssätze  für
die  auf  den  anschließenden  Routen  einlangenden  Güter  aureihte.  Von
diesem  Momente  an  datiert  der  eigentliche  Konflikt.  Die  Nordwestbahn
kündigte  den  Verbandtarif  für  die  lehterwähnten  Arlikel  bezüglich  der  Kon-
        <pb n="361" />
        Die  österreichisch-Augarische  Houarchit.  (Oll.  23.)  325

kurrenzronten  der  Elbe,  worauf  seitens  der  brnbichen  Bahnen  mit  der
Kündigung  des  ganzen  Tarifverbandes  geantwortet  wur

23.  Oktober.  (Österreich-Ungarn.)  Die  beiden  Delegationen
  treten  zu  ihrer  ordentlichen  Session,  diesmal  in  Pest,  zusammen.
Die  Regierung  macht  ihnen  folgende  Vorlagen:  Das  gemeinsame
Budget,  das  außerordentliche  Erfordernis  für  die  im  Okkupationsgebiete
  befindlichen  Truppen  und  das  Landesbudget  für  Bosnien  und
die  Hergegowina,  letzteres  nicht  zur  Beschlußfassung,  fondern  blos  zur
Kenntnisnahme.  Auch  die  Armeereorganisation  muß  zur  Sprache
kommen,  soweit  sie  in  die  Kompetenz  der  Delegationen  fällt.  Die
österr.  Delegation  wählt  Smolka,  die  ungarische  Ludwig  Tisza  zu
ihren  Präsidenten.  Beide  begrüßen  durch  Ansprachen  den  Koaiser,
der  sie  wie  bisher  mit  einer  Art  Thronrede  beantwortet.

Das  ordentliche  Erfordernis  des  gemeinsamen  Audgets  beläuft
sich  auf  105,846,692  Gulden  und  das  außerordentliche  Erfordernis  auf
8,815,296  Gulden,  somit  das  gesamte  gemeinsam  zu  bedeckende  Erfordernis
anf  114.60.  988  Gulden.  Hievon  gehen  ab  die  Einnahmen  des  Zollgefälles
  2c.  mit  14  670,  225  Gulden.  6s  verbleibt  als  Gesamlerfordernis  ein
Betrag  von  99,  9501.½  763  Gulden,  wovon  die  zu  Lasten  des  ungarischen  Staatsschaßes
  vorerst  abzuziehenden  zwei  Prozent  Gulden  1,999,835.26  abgehen.
Von  dem  Reste  per  57,991,927.74  Gulden  betragen  die  im  Sinne  des  Gesehzes
  durch  die  im  Neichs  rate  vertretenen  Königreiche  und  Länder  zu  bedeckenden
  70  Prozent  68,594,319.42  und  die  auf  die  Länder  der  ungarischen
Krone  entfallenden  30  Prozent  29,397,578.32  Gulden.  Das  außerordentliche
  Heeres  -sersordernis  für  Bosnien  und  die  Hergegowina  ist  mil  8,958,000
Gulden  eingestellt.  Das  außerordentliche  Erfordernis  anläßlich  der  Heeresrcorganisation
  und  für  die  Truppen  in  Süddalmatien  beträgt  650,000
Gulden.  Für  den  Ausbau  der  Fortifikationen  von  Krakan  und  Przemysl
sind  Jahresquoten  von  je  700,000  Gulden  und  für  Pola  1,000,000  Gulden
eingestellt.

Das  Budget  über  die  bosnische  Civilverwaltung  für  1883  weist  ein
Ersordernis  von  7,039,809  und  eine  Bedeckung  von  7,217,819  fl.  auf,  so
daß  sich  ein  Uberschuß  von  178,010  fl.  ergibt.  Das  Erfordernis  für  die
Zentralleitung  beträgt  150,700,  das  für  die  innere  Verwaltung  2,778,811
(wornnter  für  Straßenwesen  239,500,  für  Kultus  162,503,  luntericht  91  889.
Militärwesen  251,031,  Gendarmerie  1,114,175  fl.),  bas  1  die  Finanzverwaltung
  .488,  das  und  das  für  die  Justiz  621.,350  fl.  Die  Einnahmen
sind  präliminiert:  an  Zehent  2,250,000,  Einkommensteuer  und  Haus  Szinssteuer
600,000,  Kleinviehstener  247,000,  Ausschauksteuer  50.000,  Zoll  702,
Tabak  1,896,000,  Salz  807.135,  Vergehrungssteuer  43,000,  Bienpel  und
Gebühren  W  000,  aus  dem  Moeitanuefe  I  Pacht  von  Staalsgründen
4168,  Manthen  23,000,  Landesdruckerei  47,400,  Pulververschleiß  350,  zusammen
  7,037,419  fl.  Hiezu  kommen  eigene  Einnahmen  der  inneren  Verwaltung
  50.  400  fl.

In  der  österreichischen  Delegation  haben  zum  erstenmal  die
Autonomisten  die  Majorität  —  im  Vorjahre  hatten  die  Verfassungspartei
*33  Stimmen,  die  Antonomisten  27,  jetzt  ist  das  Verhöltnis  nahezu  das  umgelehrte;
  dem  entspricht  die  Wahl  des  Präsidenten  des  Abgeordnetenhauses,
des  Polen  Smolka,  zum  Präsidenten  der  Delegation.  Zum  Vizepräsidenten
        <pb n="362" />
        326  Die  Oslerreichisch-ngarische  Monarchie.  (OÖlt.  30  31.)

wird  Baron  Ceschi,  der,  sozufagen  „zwischen  den  Parteien"  sieht,  gewählt,
in  den  Vudgetausschuß  10  Autonomisten,  8  von  der  Linken  und  2,  welche
als  der  „Mittelpartei"  angehörig  bezeichnet  werden.

30.  Oktober.  (Österreich-Ungarn.)  Ungarische  Delegation:
Der  Reichskriegsminister  Graf  Vylandt  legt  derselben  in  einer  mehrstündigen
  Rede  die  Gründe  dar,  welche  die  Regierung  bewogen  haben,
  gerade  jetzt  die  Armeereorganisation  und  gerade  diese  Armeereorganisation
  durchzuführen.

Auch  die  gesamte  Presse  beschäftigt  sich  neuerdiungs  und  aufs  lebhafteste
  mit  der  Frage.  Die  Ungarn  find  nicht  gegen  die  Reform:  für  sie
sind  nationale  Momente  ausschlaggebend.  Die  Terrikorial-Einteilung  ist
nach  ihrer  Anschauung  ein  großer  Schrilt  vorwärts  zur  Nationalisierung,
Magyarisierung  der  Armee,  beziehungsweise  zur  Schaffung  einer  eigenen
national-ungarischen  Armee.  Von  analogen  Gesichtepunkten  ausgehend  haben
auch  die  Polen  und  die  Czechen  nichts  gegen  das  Prinzip  einzuwenden  und
die  Polen  speziell  sehen  in  dem  Armeckorps,  dessen  Hauptquartier  Lemberg
ist,  den  Kern  einer  künftigen  poluischen  Armee  unter  österreichischer  Führung.
  Nur  die  Deulschen  erheben  im  Interesse  der  Reichseinheit  Vedenlen,
indem  sie  die  Besorgnis  äußern,  daß  mit  der  Durchführung  des  Terrikorial"
systems  der  Föderalismus,  der  Nationalitätenstreit  in  die  Armee  getragen
und  deren  Einheit  dadurch  geschädigt  werden  könne.  Die  offiziösen  Organe
bestreiten  ihrerseits  diese  Möglichkeit  durchaus.  Die  Zukunft  erst  wird
lehren,  wer  richtig.  voraussah.

30.  Oktober.  (Österreich.)  Die  von  der  Polizei  verfügte
Auflösung  einer  „Schuhmacher-Gewerkschaft“  und  zwar  „wegen  sozialistischer
  Propaganda  und  Verbreitung  verbotener  Druckschriften“
gibt  in  einigen  Vorstädten  und  Vororten  Wiens  Veranlassung  zu
Exzessen  und  Tumulten,  die  anfangs  nur  für  Ausschreitungen  des
Pöbels  gehalten  werden,  die  sich  aber  8  Tage  lang  alltäglich  wiederholen
  und  steigern  und  am  8.  Nov.  zu  einem  regelrechten  Straßenkampf
  gestalten,  in  dem  die  Massen  angriffsweise  vorgehen  und  das
Militär  mit  blanker  Waffe  einschreitet.  Die  Hauptmasse  der  Erxzedenten
  scheint  immer  noch  der  zahlreiche  Vorstadtpöbel  gewesen  zu
sein;  doch  macht  sich  vielfach  die  Ansicht  geltend,  daß  Anarchisten
und  Sozialisten  dahinter  gestanden  und  einen  ersten  Versuch  hätten
machen  wollen,  was  unter  Umständen  ins  Werk  gesetzt  werden  könnie.

SI.  Oktober.  (Österreich-Ungarn.)  Ungarische  Delegation:
Der  Minister  des  Ausw.  Graf  Kalnoky  gibt  bez.  einer  Reihe  auswärtiger
  Fragen  Auskunft,  namentlich  auch  über  den  unterbliebenen
Gegenbesuch  des  Kaisers  in  Nom,  da  er  zu  politischen  Demonstrationen
  von  den  Anhängern  beider  Lager  ausgebentet  und  ihm  so
eine  ganz  andere  als  die  beabsichtigte  Bedentung  beigelegt  werden
könnte,  mit  dem  Beifügen,  daß  die  Vertagung  des  Projekts  weder
auf  die  freundschaftlichen  Gefühle  der  beiden  Höfe  noch  auf  die  an-
        <pb n="363" />
        Die  österreichisch.  Ungarische  Monarchie.  (Nov.  4  7.)  327

dauernd  herglichen  Beziehungen  zwischen  den  Regierungen  irgend
einen  störenden  Einfluß  ausgeübt  habe.  Die  Delegation  erklärt  sich
mit  den  Gründen  für  die  Verschiebung  einverstanden.

4—5.  November.  (Österreich-Ungarn.)  SÖsterreichische  Delegation:
  Die  Armeereform  führt  auch  in  dieser  zu  einer  einläßlichen
Debatte,  in  der  die  Deutschen  ihre  militärischen  und  politischen  Bedenken
  darlegen.

Die  Bedenlen  vom  rein  militkärischen  Standpunkte  fußen  darauf,  daß
die  Regimenter  die  besten  Kräfte  an  das  auswärts  —  in  Bosnien  —  garnisonierende
  Bataillon  abgeben  müßten,  so  daß  nur  50  Mann  per  Kompagnie
  im  Territorialbejirke  bleiben.  Auch  in  berufenen  militärischen  Kreisen
seien  die  Ansichten  darüber  sehr  geteilt,  ob  der  Präsenzsland  der  Truppen
mit  50  Mann  per  Kompagnie  genüge,  um  die  Armee  kriegsmäßig  ausbilden
und  schlagfertig  erhalten  zu  können.  Ferner  wird  bemerkt,  daß  es  eine
Illusion  sei,  nach  Annahme  des  neuen  Systems  doch  noch  mit  dem  bisherigen
Militärbudget  auskommen  zu  können;  eine  Erhöhung  derselben  werde  nicht
ausbleiben.  Politisch  aber  erscheine  die  bisherige  Einheit  der  Armee  aufs
höchste  gefährdet.  In  Ungarn  erstrebe  man  längst  eine  nationale  ungarische
Armee  und  diese  Bestrebungen  werden  durch  die  jetzige  Reform  neue  Nahrung
  und  neuen  Untergrund  bekommen;  wenn  fortan  kraft  des  Prinzipes
der  Territorial-Einteilung  sämtliche  ungarische  Regimenter  in  ihrer  Heimat
bleiben,  sei  es  nicht  mehr  weit  zur  Dualisierung  der  Armee;  dann  werde
ganz  von  selbst  und  auf  loyalem  Wege  die  deutsche  Sprache'  in  der  ungarischen
  Armee  durch  die  ungarische  erseht  werden.  Und  nachdem  einmal  die
Territorialeinteilung  in  Österreich  Wurzel  gefaßt,  werde  es  auch  da  keinen
Halt  mehr  geben;  denn  warum  sollen  nicht  krast  desselben  Prinzips  die
böhmischen,  polnischen  und  flovenischen  Regimenter  und  Brigaden  und
Divisionen  in  ihrer  Sprache  kommandiert  werden,  wenn  das  in  Ungarn  geschehen
  sein  wird?'  Was  wird  in  einem  soichen  Falle  noch  von  der  österreichischen
  Armee  übrig  bleiben?

5.  November.  (Mähren.)  Ein  von  1200  Bauern  aus  allen
Teilen  des  Landes  besuchter  dentscher  Bauerntag  in  Brünn  spricht
sich  in  einer  Reihe  von  Refolutionen  über  speziell  bäuerliche  Interessen
  aus,  will  daneben  aber  ausdrücklich  einen  deutschen  und  fortschrittlichen
  Standpunkt  einnehmen,  wie  er  denn  auch  erklärt:

„Wir  halten  jest  an  der  gesetzlich  normierten  achtjährigen  Schulpflicht;
  doch  mögen  die  bisher  zulässigen  Erleichterungen  von  Fall  zu  Fall
—  und  nicht  gemeindeweise  —  noch  künftig  gewährt  und  auf  diese  Gewährungen
  den  Ortsschulräten  ein  möplichst  weitgehender  Einfluß  eingeräumt
werden.“

7.  November.  (Ssterreich-Ungarn.)  Ungarische  Delegation:
  Kallay  gibt  derselben  ein  einläßliches  Exposeé  über  die  Lage
der  Dinge  in  den  okkupierten  Provinzen,  das  sich  durch  Sachkenntnis
  und  möglichste  Offenheit  auszeichnet.

Die  Ursachen  des  Aufstandes  sind  nach  ihm  gewesen:  der  unboimäßige
  allem  Fremden  abholde  Geist  der  Bevölkerung,  ein  gewisses  Streben
nach  Antonomie,  dann  die  Fehler  der  Verwaltung,  die  bei  der  Steuerein-
        <pb n="364" />
        r

328  Pir  chserreichisch-ängarilche  Monarchie.  (Nov.  7.)

treibung  angewendete  Härte  —  nichl  so  sehr  die  Höhe  der  Steuern  selbst
—  und  die  Wühlereien  und  die  Unterstüzung  von  Seite  Montenegro's,  wobei
  der  Minister,  den  Fürsten  Nikita  aus  sgenommen,  so  ziemlich  Alle  sonst:
Regierung  und  Bevölkerung,  in  gleicher  Weise  der  Schuld  zeiht.  Einen
anderen  fremden  Einfluß  habe  er  weder  in  direlter  noch  in  indirekter  Form
gefunden.  Damit  spricht  er  Rußland  in  aller  Form  davon  los,  daß  e
durch  eigene  oder  indirelt  durch  serbische  Agenten  den  Aufstand  mahler
habe,  gibt  aber  andrerseits  der  Erwägung  Raum,  wie  schwierig  sich  die
Sitnalion  erst  gestaltet  haben  würde,  wenn  ein  derlei  fremder  Einfluß  thätig
gewesen  wäre,  nachdem  schon,  ohne  daß  die  Aufständischen  auswärts  Unterstühung
  gesunden,  außer  in  Montenegro,  die  Bewältigung  des  Aufstandes
mehrere  #  Wochen  Zeit  und  die  Gntfaltung  von  mehr  als  70,000  Mann  erfordert
  hat.  In  Ponseauen  dessen,  was  er  als  Ursachen  des  Aufstandes
bezeichnet,  mußte  er  also  zuerst  daran  gehen,  die  Administration  umzuformen
  und  zu  verbessern,  teils  indem  er  die  Einheit  derselben  fester  begründet,
diese  einheitliche  Administration  nicht  von  Wien,  sondern  aus  der  Hauptstadt
  der  Provinz,  aus  Serajewo,  leiten  läßt,  teils  indem  er  eine  bessere
Wahl  für  die  zu  befetzenden  Siellen  trifft  und  das  ungeeignete  Material
eliminiert.  Er  habe  es  allen  Beamten  zur  Pflicht  gemacht,  mit  dem  Volke
einen  viel  lebhafteren  und  unmiktelbareren  Verkehr  zu  unterhalten,  als  es
bisher  der  Fall  gewesen,  um  dadurch  der  Regierung  einen  Einfluß  zu-  sichem.
Gegenüber  den  von  Monlenegro  her  thätigen  Einflüssen  würden  gewisse  Vo
sichtsmaßregeln  getroffen  werden,  welche  im  Stande  sein  dürften,  zu  berhnt
dern,  daß  ähnliche  Einflüsse  noch  einmal  zur  Geltung  kommen.  Oinsichtlich
dieser  beiden  Punkte:  Administration  und  Montenegro,  spricht  sich  Kallay
sehr  klar  und  offen  aus;  um  so  empfindlicher  mußte  es  sein,  daß  er  sich
gar  nicht  darüber  äußeri,  wie  den  ankonomen  Aspirationen  der  Bevöller*’'
  Rechnung  gekragen  und  Befriedigung  gewährt  werden  soll.  Hier  weist
2  Exposé  eine  Lücke  auf.  Ebenso  mußte  es  auffallen,  daß  der  Minister
ne  nationalen  Aspirationen,  die,  wenn  auch  nicht  bei  der  großen  Masse,
so  doch  gewiß  bei  dem  auf  einer  relativ  höheren  Kulturstufe  stehenden  Teil
der  Bevölkerung  vorhanden  sind,  gar  nicht  gedenkt.  Aus  politischem  Gesichtspunkte
  wünscht  er,  daß  es  möglich  werde,  den  Wohlstand  der  Länder
durch  geeignete  Maßnahmen  zu  heben,  weil  ein  Volk,  dessen  Wohlstand  zumam
  nach  Ansicht  des  Minislers  nicht  geneigt  fein  soll,  den  Verführungen
folgen.  Das  Beispiel  der  Lombardei  spricht  indes  dagegen  und  Österch
  hat  daselbst  Erjahrungen  tranriger  Art  gemacht.  Kallay  wird  es  kaum
gelingen,  die  Notwendigkeit  der  Investitionen  für  Bosnien  von  diesem
Gesichtspunkt  zu  erweisen;  ein  anderes  ist  es,  wenn  er  meink,  die  Länder
eien  großer  materieller  Entwicklung  fähig  und  würden  die  zur  Hebung  ihres
Wohlstandes  verwendeten  Ausgaben  reichlich  zu  ersetzen  im  Stande  sein.  Die
latente  Forderung  größerer  Belräge  zu  Investitionen,  da  das  W“  hiezu
absolnt  nicht  hinreicht,  hat  denn  auch  die  Befriedigung,  der  sich  die  Delegierten
  über  die  Schilderung  der  Lage  in  Bosnien  durch  Hru.  v.  aliay
hingegeben,  elwas  abgeschwächt.  Selbst  diejenigen,  die  am  günstigsten  gestimmt
  find,  möchten  eher  die  Frage  der  Annerion  gelöst  wissen.  Ubrigeus
  hat  Kallay  von  seinem  Standpunkte  volltommen  Recht,  daß,  wenn
Vosnien  an  die  Monarchie  festgeknüpft  werden  soll,  auch  etwas  für  das
Land  geschehen  muß,  und  wieder  erweist  sich  die  tiefe  Weisheit  des  Satzes,
daß  wer  A  gesagt,  auch  B  wird  sagen  müssen.  Man  könnte  die  Sache  so
#usammenfassen  Kallay  ist  der  richtige  Mann,  und  ist  das  österreichischische
  Problem  überhaupt  lösbar,  so  wird  er  es  lösen;  gelingt  es
*  #o  auch  nicht,  dasfelbe  zu  lösen,  so  dürfte  es  wohl  absolut  unlösbar
sein,  Es  wird  jetzt,  so  zu  sagen,  das  letzte  Experiment  gemacht.
        <pb n="365" />
        Die  chlerrrichisch=  Angarische  Monnrchie.  (Nov.  7—17.)  3290
7.  November.  (Böhmen.)  In  Prag  brechen  schon  wieder
Kravalle  zwischen  deutschen  und  czechischen  Studenten  aus,  wobei
die  letzteren  von  dem  czechischen  Pöbel  unterstützt  werden.

§.  November.  (Österreich.)  In  Wien  unterliegt  Lbr.  Kronawetter,
  der  demokratische  Kandidat,  in  der  Josephsstadt,  seinem  bisherigen
  Wahlkreise,  bei  der  Nenwahl  zum  Reichstage  nach  einem
heftigen  Wahlkampfe  mit  602  Stimmen  gegen  795  dem  Kandidaten
der  Vereinigten  Linken,  I0r.  Stourzh.  Alle  Versuche,  die  Partei
der  Verein.  Linken  zu  sprengen  oder  abzubröckeln,  finden  in  Wien
vorerst  entschieden  noch  keinen  genügenden  Voden.

10.  November.  (Ssterreich-Ungarn.)  Ssterreichische  Delegation:
  Graf  Kalnoky  gibt  auch  ihr  ein  Erposeo  über  die  auswärtigen
  Verhälknisse  der  Monarchie,  wobei  er  sich  sehr  hoffnungsvoll
für  die  Aufrechthaltung  des  Friedens  ausspricht,  sich  aber  dabei
freilich  gerade  bezüglich  der  zwei  für  Ssterreich-Ungarn  gefährlichsten
Mächte,  des  großen  Rußlands  und  des  kleinen  Montenegro,  nur
auf  die  persönlich  friedliebenden  Gesinnungen  dort  des  Kaisers  Aleranders
  III.,  hier  des  Fürsten  Nikita  zu  flützen  vermag  und  die
Tendenzen  des  Volkes  hier  wie  dort  ganz  außer  Rücksicht  läßt.

10.  November.  (SÖsterreich.)  Der  klerikale  Reichsratsabg.
Lienbacher  erklärt  seinen  Austritt  aus  der  Fraktion  Liechtenstein  des
Klubs  Hohenwart.  Die  öffentliche  Meinung  sieht  darin  lediglich
einen  Schritt  der  Taktik,  mehr  nicht,  aber  zugleich  auch  ein  Symptom,
  daß  die  Einigkeit  der  Rechten  des  Neichsrats  doch  keine  felsenfeste
  sei  und  sich  die  verschiedenen  Klubs  derselben  nur  mit  Mühe
zusammenhalten  lassen.

10.  November.  (Schlesien.)  Die  schlesischen  Gerichte  scheinen
ihr  verfassungsmäßiges  Recht  gegen  die  neue  Sprachenverordunng  gelteud
  machen  zu  wollen.  Das  Troppauer  Bezirksgericht  weist  alle
czechischen  Eingaben  zurück.

13.  November.  (Österreich.)  Der  in  Wien  versammelte  allgemeine
  österreichische  Gewerbetag  spricht  sich  einmütig  für  Zwangsinnungen
  und  für  den  sog.  Befähigungsnachweis  d.  i.  für  die  thatsächliche
  Abschaffung  der  Gewerbefreiheit  aus.  Die  Regierung  ist
damit  wesentlich  einverstanden  und  bereitet  bereils  eine  Vorlage  an
den  Neichsrat  vor,  der  diesen  Forderungen  wenigstens  entgegenkommt.

17.  November.  (Tirol.)  Der  durch  den  neuen  Folltarif  eingeführte
  Getreideoll  wird  für  Tirol  des  Notstands  wegen  auf  ein
halbes  Jahr  suspendiert.
        <pb n="366" />
        330  Die  Gllerreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Nov.  18—22.)

18.  November.  (Ssterreich-Ungarn.)  Schluß  der  Session
der  Delegationen  in  Pest.  Dieselben  haben  übereinstimmend  alle
Vorlagen  der  Regierung,  das  gemeinsame  Budget  für  1883,  die
Armcereform  und  den  außerordentlichen  Militärkredit  für  die  okkupierten
  Provingen,  genehmigt.  Nur  bei  der  letztgenannten  Vorlage
hatte  die  österreichische  Delegation  die  Velleität  gezeigt,  die  Kleinigkeit
  von  100,000  G.  abzustreichen,  aber  schließlich  der  ungarischen
Delegation  beigestimmt  und  alles  ohne  Abstrich  bewilligt,  um  eine
Durchstimmung  zu  vermeiden.  Ein  so  vollkommen  günstiges  Resultat
  hat  die  Regierung  noch  in  keiner  der  vorhergehenden  Sessionen
  ergielt.  Selbst  die  liberale  Minderheit  der  österr.  Delegation
trat  sehr  zahm  auf,  obgleich  das  Militärbudget  seit  1868  von  69
auf  95  Mill.  G.  gestiegen  ist  und  infolge  der  nenen  Heeresorganisation
  ungweifelhaft  noch  weiter  steigen  wird.

19.  November.  (Ungarn.)  Auch  im  Sdeuburger  Komitate
finden  Jndenkravalle  statt,  die  vom  Militär  unterdrückt  werden
müssen.

20.  November.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  Der  Abg.  Islochy
bringt  eine  von  2171!  Wählern  des  Tapolcgaer  Wahlbezirks  unterzeichnete
  Petition  ein,  welche  verlangt,  daß  der  Gesetzartikel  17  vom
Jahre  1867  über  die  Emanzipation  der  Juden  aufgehoben,  der  besondere
  Schulunterricht  der  Juden  nicht  zugelassen,  den  IJnden  in
Ungarn  die  Erwerbung  und  der  Besitz  unbeweglicher  Güter  verboten,
endlich  der  Gesetzentwurf  über  die  Ehe  zwischen  Inden  und  Christen
von  der  Regierung  zurückgezogen  werde.

22—30.  November.  (Tirol.)  Außerordentliche  Session  des
Landtags,  um  über  den  Notstand  infolge  der  im  September  und
Oklober  eingetretenen  Elementarereignisse  zu  beraten.  Der  Schaden
wird  offiziell  zu  der  für  das  Land  enormen  Summe  von  19,335,000
G.,  den  Verlust,  welchen  der  Staat  und  die  Eisenbahngesellschaften
erlitten,  nicht  mitgezählt,  angegeben.  Es  wird  beschlossen,  eine  Landesanleihe
  im  Höchstbetrage  von  3  Mill.  G.  aufzunehmen  und  die  Regierung
  um  unverzinsliche  Vorschüsse  an  Gemeinden  und  Private
im  Vetrage  von  wenigstens  3  Mill.  zu  ersuchen.  Außerdem  wird
beschlossen,  daß  künftig  das  Fest  des  hl.  Johann  v.  Nepomuk  von
Böhmen,  des  Schutpatrons  gegen  Wassersgefahr,  feierlich  in  Tirol
solle  begangen  werden,  „um  in  Zukunft  Unglück  vom  Lande  fernezuhalten.“


22.  November.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  geuehmigt  in  3.  Le-
        <pb n="367" />
        Dir  ctterreichischUngarische  Monarchie.  (Nov.  22.  331

sung  ein  ihm  von  der  Regierung  vorgelegtes  „Gesetz  über  die  Vefähigung
  der  Beamten“.  Das  Gesetz  ist  für  Ungarn  von  der
eminentesten  Wichtigkeit,  als  ein  neuer,  wenn  auch  kaum  der  letzte,
Versuch,  der  im  Argen  liegenden  Komitatswirtschaft  ein  ECnde  gu
machen  und  Ungarn  der  Umwandlung  in  einen  modernen  Staat
um  einen  Schrilt  weiter  zuguführen.

Die  Verwaltung  liegt  in  Ungarn  noch  immer  nur  zum  kleineren
Teile  in  den  Händen  der  Regierung,  jum  weilaus  größeren  dagegen  in  den
Händen  der  Selbstverwaltung.  der  autonomen  Komitate  und  Städte.  Bis
zum  Jahr  1848  und  eigentlich  bis  zum  Jahr  1867  ruhte  die  ganze  Widerstandskraft
  Ungarns  gegen  den  Absolutiemus,  der  ihm  von  Wien  ans  ausgehalst
  werden  wollte,  in  diesen  antonomen  Komitaten  und  Slädten.  Erst
eine  von  der  deakistischen  egirrung  unternommene  Reform  hatte  sie  ihres  politischen
  Charakters  entkleidet  und  sie  in  Verwaltungskorper  umgestaltet.
Dieses  Ziel  wurde  denn  auch  erreicht  trotz  des  stürmiichen  Widerspruches  der
äußersten  Linken,  vor  allem  aber  des  linken  Zentrums,  dessen  Führer  Koloman
  Tisza  war.  Nur  drei  Jahre  gingen  ins  Land,  und  der  ins  Ministerium
  berufene  Oppositions-Führer,  der  als  eingefleischter  Munizipalist  galt,
mußte  selbst  Hand  anlegen,  um  in  die  morschgewordenen  avitischen  Basteien
Presche  zu  reißen.  Das  Geselz  über  die  Verwaltungsausschüsse  entzog  den
vielköpfigen  General-Bersammlungen  und  Komitateaurschüssen  eine  Reihe  von
Agenden  und  gab  die  Erledigung  derselben  einem  engeren  Kreise  anheim,  in
welchem  die  Munigzipal-Organe  mit  Siaatsorganen  vereint  wirken  sollten.
Die  Schöpfung  vermochte  leine  Partei  zu  befriedigen,  und  sie  hat  sich  auch
nicht  bewährt.  Die  Übel  der  ungarischen  Verwaltung  bestehen  teils  in  der
Unsähigkeit  der  Verwaltunge  organe,  teils  in  der  Abhängigkeit  derselben  von
ihren  Wählern.  Die  maunizipalen  Verwaltungs  organe  werden  von  den  Komitaten
  und  Städten  durch  die  Wahl  für  die  Dauer  von  sechs  Jahren  bestellt.
  Sie  verdanken  ihr  Amt  der  herrschenden  Komitals-Roterie,  und  sie
müssen  sich  dieser  dienstbar  und  willfährig  erweisen,  wenn  sie  nach  Ablauf
ihrer  Amtsdauer  wieder  zu  ihrer  Stelle  oder  gar  zu  einer  höheren  berufen
werden  wollen.  Eine  unparkeiische  Verwaltung  auf  solcher  Basis  isl  laum
dentbar,  und  die  Aufgaben  der  staatlichen  Administration  werden  dabei  nur
insoferne  Berücksichtigung  finden,  als  diese  mit  den  Interessen  der  Komitatsdynasten
  nicht  in  Widerspruch  geraten.  Aber  auch  eine  ehrliche  Verwaltung
gedeiht  auf  diesem  Boden  nicht.  Für  den  auf  6  Jahre  gewählten  Beamten
liegt  die  Versuchung  zu  nahe,  seine  Amte.  zeit  auszunützen,  um  sich  für  den
Fall  der  Wahlniederlage  wenigstens  auf  eine  gewisse  Zeit  hinaus  sicherzustellen.
  Die  Folge  ist  die  Korruption  der  Verwalkung  und  die  Ausbentung
jenes  Teiles  der  Bevölkerung,  welche  u  den  maßgebenden  Komitats-Familien
in  keiner  direkten  Beziehung  steht.  Dazu  kommt,  daß  gesetzlich  keine  Qualifikation
  der  Beamten  gefordert  wurde.  Es  gibt  Vigegespäne  und  Ober-Notäre,
  welche  eine  Mittelschule  nicht  vollständig  absolviert  haben,  und  diese
beiden  Lategorien  repräsentieren  die  obersten  Stufen  der  munizipalen  Beamten-Hierarchie;
  ja  unter  den  428  Stuhlrichtern  —  der  Stuhlrichter  steht
dem  österreichischen  Bezirkshauptmann  gleich  —  sind  243,  also  mehr  als  die
Hälfte,  welche  keine  Prüfungen  über  juridische  oder  staats  zwissenschaftliche
Studien  nachweisen  können,  und  mehr  als  100,  also  fast  25%%  haben  nicht
einmal  eine  Mittelschule  vollständig  durchgemacht.  Die  mmnizipalen  Amter
sind  eben  Sinecuren  für  die  mißratenen  Sprößlinge  des  verarmten  Komitats-Adels
  geworden;  bei  der  Wahl  ist  die  Versorgung  das  Cntscheidende,  die
        <pb n="368" />
        332  Die  österreichisch-Augarische  Uouarchie.  (Nov.  24.)

Eignung  für  das  Amt  kommt  ebensowenig  in  Vetracht,  als  die  Aufgabe  der
Verwaltung.  —  Die  Verwaltungszustände,  welche  sich  hieraus  entwickelten,
konnten  einem  Manne  von  dem  politischen  Scharfblicke  Tisza's  unmöglich
entgehen,  und  sieben  Jahre  der  Ministerschaft  haben  hingereicht,  ihn  von
der  Notwendigkeit  einer  wichtigen  Reform  zu  überzeugen.  Allein  eine  Radikalkur
  liegt  nicht  in  Tisza's  Natur,  das  neue  Gesetz  normiert  nur  die  Bedingungen,
  welche  von  den  Bewerbern  um  ein  Verwaltungsamt,  mag  dieses
durch  Ernennung  oder  durch  Wahl  zu  beseben  sein,  gefordert  werden,  und
die  wesentlichste  dieser  Bedingungen  ist  der  durch  Staatsprüfungs=  Zeugnisse  beizubringende
  Nachweis  über  die  entsprechende  fachliche  Vorbildung.  Gewiß
enthält  dieses  Gesetz  eine  wichtige  Reform.  Indessen  eine  wirlliche  Verbesserung
  der  Verwaltung  bedentet  das  Gesetz  noch  lange  nicht.  Zwei  Momente
  sind  es,  welche  dem  Gesetze  seinen  Wert  benehmen.  Zunächst  ist  das
übergangs  sstadium  auf  eine  ganz  unabsehbare  Zeit  ausgedehnt,  ganze  Generationen
  müssen  aussterben,  ehe  das  Geset  zur  vollen  Wirkung  gelangt.
Denn  Allen,  welche  seit  dem  Jahre  187  ein  Amt,  wenn  auch  nur  zeitweilig,
  bekleidet  haben,  wird  die  Fähigkeit  für  dieses  wie  für  ein  höheres
Amt  ans  dem  Grunde  des  „erworbenen  Rechtes“  Zugesprochen,  ohne  daß  ein
weilerer  Nachweis  der  Befähigung  cefordert  würde.  Vorerst  ist  somit  die
Mirksamkeit  des  Gesetzes  auf  den  jungen  Nachwuchs  beschränkt,  der  in  den
staatlichen  und  munizipalen  Verwaltungsdienst  einzulreten  gedenlt.  Und
hier  gelangen  wir  zu  dem  Heiten  Moment,  welches  den  Wert  es  Gesetzes
wesentlich  abschwächt.  Das  Requisit  für  den  größten  Teil  des  Konzepts-Personals
  ist  die  Ablegung  der  Staatsprüfungen  oder  der  Nigorosen  „ach
den  zurückgelegten  rechts=  oder  staatswissenschaftlichen  Studien.  Diese
Studien  stehen  aber  in  Ungarn  auf  einem  beklagenzwert  niedrigen  Niveau,
und  so  wenig  diejenigen,  welche  aus  den  ungarischen  Universitälen  und
Rechtsakademien  in  die  richterliche  Carriere  übertreten,  das  erforderliche  Maß
des  Fachwissens  mitbringen,  so  wenig  werden  sie  die  nötigen  Vorkenntnisse
für  den  Verwaltungsdienst  besitzen.  Einer  wirklichen  Verwaltungsreform
muß  ebenso  wie  einer  durchgreifenden  Justizreform  die  Umgestaltung  der
juridischen  Falultäten  und  Rechtsakademien  vorangehen,  damit  der  Slaat
ein  besseres  Material  an  richterlichen  und  politischen  Beamten  erhalte.
Indeß  das  ganze  Gesetz  trägt  den  Stempel  des  Provisoriums,  und  täuschen
nicht  alle  Anzeichen,  so  wird  dasselbe  in  wenigen  Jahren  schon  durch  ein
neues  Reformgesetz  überflügelt  sein.  Die  Verwaltung  kann,  solange  die
Wahl  der  Beamten  auf  beilimmte  Zeit  besteht,  weder  eine  unpartei#sche  noch
eine  ehrliche  werden.  Soll  dieser  Zweck  erreicht  und  das  übel  an  der
Wurzel  gefaßt  werden,  dann  muß  dem  Beamten  eine  stabile,  durch  eine
Dienstespragmatik  gesicherle  Amtsstellung  und  Bersorgung  verliehen  werden.
Es  mußte  dem  ungarischen  Minister-  Präsidenten  nahegelegen  sein,  auch  diesen
weiteren  Reformschritt  zu  thun,  und  wenn  Tisza  auf  halber  Bahn  innehielt,
dann  gewinnt  man  den  Eindruck,  als  ob  dies  deshalb  geschehen  wäre,  weil
er  mit  sich  noch  nicht  einig  ist,  was  er  an  die  Stelle  der  Beamtenwahl  für
sechs  Jahre  setzen  solle:  die  Beamtenwahl  auf  Lebenszeit  oder  die  Ernennung
durch  Den  Staat.  Immerhin  erklärte  er  aus  sdrücklich,  der  vorliegende  Gesetentwurf
  sei  ein  erster  Schritt,  dem  als  zweiter  ein  Gesetz  über  die  Verbesserung
  der  materiellen  Lage  der  Verwaltungsbeamten  folgen  werde  —  erst
wenn  es  sich  erwiesen  habe,  daß  selbst  diefe  beiden  Maßnahmen  nicht  genügken,
  um  die  „Selbstverwaltung“  in  befriedigender  Weise  zu  gestalten,
erst  dann  werde  er  die  Zeit  für  gekommen  erachten,  das  gange  Munizipalsystem
  aufzuheben.  Diese  Zeit  dürfte  bald  kommen.

21.  November.  (Ssterreich.)  Die  Zenutralkommission  für  die
        <pb n="369" />
        Die  fterreichisch-AUngarische  Mionarchir.  (Nov.  21  27.)  334

neue  Regelung  der  Grundsleuer  hat  endlich  ihre  Arbeiten  vollendet.
Das  Resultat  ist  lein  befriedigendes.  Der  Ertrag  ist  für  den  Staat
kein  größerer  als  bieher  und  nicht  einmal  die  27  Millionen,  welche
die  Neuregulierung  gekostet  hat,  sind  wieder  eingebracht  worden.  Die
dentschen  Kronländer  müssen  in  Zukunft  mehr  als  bisher  bezahlen,
Böhmen  und  Galizien  dagegen  je  2  Millionen  jährlich  weniger.
Das  ist  die  Frucht  des  Föderalismus  für  die  einen  und  für  die
anderen.

24.  November.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  nimmt  mit  165  gegen
61  Stimmen  den  ihm  von  der  Regierung  vorgeleglen  Gesetzentwurf
betr.  Einstellung  ungarischer  Vataillone  in  österreichische  Regimenter
an  und  genehmigt  dadurch  die  neue  Armeereorganisation,  soweit  ihre
Ausführung  von  seiner  Zustimmung  abhängt.

25—27.  November.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  Eine  Pelition
wegen  Konfiskalion  antisemitischer  Broschüren  im  Heveser  Komitate
führt  zu  einer  langen  Indendebatte  und  zu  einem  lebhaften  zusammenstoße
  der  Negierung  mit  den  Antisemiten  der  äußersten
Linken.  Der  Referent  erklärk,  der  Ausschuß  billige  vollkommen  den
bezüglichen  Ministerialerlaß.  Tisza  rechtfertigt  die  Maßnahme  und
erklärt:  Wenn  der  Friede  und  die  Eintracht  der  Racen  und  Konfessionen
  durch  Auswüchse  der  Preßfreiheit  ernstlich  gesährdet  sein
sollten,  werde  er  den  Mut  haben,  durch  gesetzliche  Vorkehrungen
solche  Hindernisse  der  Ruhe  und  des  Friedeus  im  Innern  wegzuräumen.
  Schließlich  wird  der  Erlaß  der  Regierung  und  ihr  energisches
  Vorgehen  gegen  die  Antisemiten  mit  157  gegen  102  Stimmen
gebilligt.

Der  Justizminister  Pauler  beantwortet  eine  Inlerpellation
über  die  wahrhaft  skandalöse  Untersuchung  in  Tisja-Eszlar  gegen
die  dortigen  Juden,  die  durchaus  der  Ermordung  des  verschwundenen
Christenmädchens  Esther  Solomossy  und  zwar  zu  rituellen  Zwecken
schuldig  befunden  werden  sollten,  in  sehr  ungenügender  Weise.  Das
Vorgehen  des  Untersuchungsrichters  Vary  läßt  sich  nicht  entschuldigen,
  geschweige  denn  rechtfertigen  und  bleibt  eine  Schmach  für  die
ungarische  Instiz.  Der  Antisemitismus,  dem  ein  berechtigler  Kern
zumal  in  Ungarn  nicht  abzusprechen  ist,  muß  durch  ein  solches  Gebahren
  bei  allen  billig  Denkenden  notwendig  in  sein  gerades  Gegenteil
  umschlagen.

27.  November.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  genehmigt  einstimmig
den  mit  der  öslerr.  Slaatsbahngesellschaft  abgeschlossenen  Vertrag.
        <pb n="370" />
        34  Die  sterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Nov.  29—30.)

20.  November.  (Österreich.)  Herrenhaus:  Da  die  bisher
liegen  gebliebene,  resp.  im  Einverständnisse  mit  der  Regierung  absichtlich
  verzögerte  Novelle  zum  Reichsvolksschulgesetz  nunmehr  doch
zur  Entscheidung  kommen  soll,  legt  der  bisherige  Ausschußreferent
v.  Arneth  sein  Referat  nieder  und  erklärt  zugleich  seinen  Austritt
aus  dem  Ausschuß.  Man  weiß  bereilts,  daß  auch  die  übrigen  liberalen
  Mitglieder,  die  Mehrheit  des  Ausschusses,  seinem  Beispiele
folgen  werden,  da  die  Annahme  der  Novelle  seitens  der  jetzigen
Mehrheit  des  Hauses  doch  eine  beschlossene  Sache  ist.

29.  November.  (Niederösterreich.)  Die  Frage  der  Errichtung
  einer  czechischen  Volksschule  in  Wien  führt  zu  einem  fürmlichen
  Konflikt  mit  der  Negierung.  Der  Bezirksschulrat,  der  Landesschulrat
  und  der  Wiener  Gemeinderat  versagen  dem  Projekt  einstimmig
  die  Genehmigung,  da  es  nur  darauf  ausgehe,  Niederösterreich
als  ein  zweisprachiges  Land  hinzustellen  und  den  Nationalitätenstreit
und  den  Gzechismus  auch  nach  Wien  zu  verpflangen.  Die  Cgechen
rekurrieren  dagegen  an  den  Unterrichtsminister  v.  Conrad  und  dieser
lassiert  den  Beschluß  des  Landesschulrats  mit  der  Erklärung,  daß
der  Errichtung  einer  Czechischen  Privat-Volksschule  mit  Szeechischer
Unterrichtssprache  ein  geseliches  Hindernis  nicht  im  Wege  stehe.
In  Wien  ist  die  öffentliche  Meinung  darüber  sehr  aufgebracht  und
will  sich  dieses  Eindringen  des  Cgechismus  durchaus  nicht  gefallen
lassen.  »

30.Novcmbcr.Lstcrrcich-llngarn.)TerKoiscrgcnchmigt
  die  Armeereform  zur  Veröffentlichung  im  Armee-Verordnungsblatte
  und  zu  sofortiger  Ausführung,  zu  der  auch  bereits  alles  vorbereitet
  ist.

Die  Anderungen  im  Heerwesen  sind  in  den  sogenannten  „organischen
Bestimmungene,  welche  mit  dem  1.  Jannar  1883  in  Kraft  treten.  zusammengesaßt.
  Die  Sireilkräfte  der  Monarchie  sind  danach  schon  im  Fiieden  in

14  Armeekorps=  und  einen  Militär-  Kommandobezirk  eingeteilt.  Das  Okkubalionz
  Kgebiet  bildet  ein  15.  Korpskommando  mit  dem  Sil  in  Serasewo.
Die  Stabs-  equartiere  sind  für  das  I.  Armeekorps  in  Krakan,  das  2.  in  Wien,
3.  in  Graz,  4.  in  Pest,  5.  in  Preßburg,  6.  in  Kaschau  7.  in  Temesvar,
8.  in  Prag,  9.  in  Josephsladt,  10.  in  Brünn,  11.  in  Lemberg,  12.  in  Hermannstadt,
  13.  in  Agram,  14.  in  Innsbruck,  15.  in  Serajewo  und  das
Militär-RKommando  in  Zara.  Die  Kommandanten  des  2.,  3.,  4.,  S.,  11.
und  15.  Armeekorps  führen  nebst  dem  Titel  „Korpskommandant"  noch  den
Titel  „Kommandierender  General“.  Eine  Einleilung  in  Armeen  ist  bis  jetzt
noch  nicht  erfolgt,  indessen  wird  folgendes  verfügt:  Da  Ungarn,  Böhmen
und  Galizien  in  mehrere  Territorialbezirke  zerfallen,  so  kann  unter  besonderen
  Verhältuissen  eine  einheitliche  Kommandoführung  notwendig  werden.
In  Fällen,  welche  die  Aufbietung  der  bewaffneten  Macht  in  größerem  Umfange
  erforderlich  machen,  wird  daher  dem  kommandierenden  General  in
        <pb n="371" />
        Die  chllerreichisch-Angarische  Monarchie.  (Dez.  1.—5.)  335
Pest  das  militärische  Dispositionsrecht  auch  über  die  Truppen  des  5.,  6.
und  7.  Korps,  den  lommandierenden  Generalen  in  Prag  und#  Lemberg  das
gleiche  Neche  über  sämtliche  in  Böhmen,  resp.  in  Galizien  siehende  Truppen
übertragen.

1.  Dezember.  (Niederösterreich.)  Eine  zweimal  durch  die
Antisemiten  des  Hrn.  v.  Schönerer  und  die  Demokraten  Kronawetters
  vereitelte  Wählerversammlung  der  innern  Stadt  Wien  findet
endlich  doch  statt.  Es  finden  sich  über  2000  Wiener  Bürger  ein,
welche  den  Rechenschaftsbericht  ihrer  Abgeordneten  entgegennehmen
und  sich  neuerdings  im  Sinne  der  Vereinigten  Linken  für  die  Rechte
des  Deutschtums  und  für  die  Neichseinheil  aussprechen.

4.  Dezember.  (Böhmen.)  Beginn  eines  Monstreprozesses
gegen  50  Sozialisten  vor  dem  Landgerichte  in  Prag  wegen  geheimer
Gesellschaften,  Verbreitung  verbotener  Druckschriften  ꝛc.  Die  Angeklagten
  werden  schließlich  auch  verurteilt,  der  Führer  Zu  2jährigem
schwerem  Kerker,  die  übrigen  zu  längerer  oder  kürzerer  Gefängnishaft.

Die  sehr  ausführliche  Anklage  behandelt  in  ihrer  Einleitung  die  Ver
hältnisse  und  die  Verbreitung  der  Sozialdemokratie  in  OÖsterreich  und  enthüll
die  ganzen  Organisationspläne  der  deutschen  und  csechischen  Arbeiterpartei
in  Böhmen.  Dieselbe  ist  nach  Bezirken  organisiert,  die  Bezirkemitgliedschaften.
  bestehen  wieder  aus  sogenannien  Familien  oder  Sektionen,  die  aus

0  bis  20  Personen  zusammengesetzt  sind.  Je  fünf  Mitgliedschaften  können
06  Bezirksorganisalion  errichten,  welche  der  Zentralleilung  untersteht.  Die
Hauptrolle  in  dieser  Bezirlsorganisation  spielle  der  Schuhmacher  Wenzel
Waic  mit  seinem  Adlatus  Anton  Nase  aus  Aufsig,  welche  die  böhmische
Arbeiterschaft  in  die  sozialistischen  Anschauungen  und  Bestrebungen  Most“-scher
  Richtung  zu  drängen  eisfrig  bemüht  waren  und  darin  eine  erfolgreiche
Agitation  entwickelt  hatten.

5.  Dezember.  (Österreich.)  Reichsrat:  Der  Finanzminister
Dunajewski  legt  das  Vudget  für  1883  vor  und  knüpft  daran  ein  längeres
  Expose.  Die  mutmaßlichen  Einnahmen  betragen  460,218,810  fl.,
die  Ausgaben  dagegen  491,881,215  fl.,  es  ergibt  sich  also  ein  Defigit
von  31,662,405  fl.,  wozu  noch  11.7  Mill.  für  den  Dienst  der  alten
Schuld  und  eine  noch  nicht  fesigesetzte  Anzahl  von  Millionen  für
Tirol  infolge  der  dortigen  Katastrophen  hingukommen,  so  daß  das
Gesamtdefizit  weit  über  10  Mill.  fl.  beträgt,  welche  durch  neue
Anlehen  gedeckt  werden  müssen.  Im  vorigen  Jahre  hatte  der  Siaat
an  70  Mill.  fl.  durch  außerordentliche  Mittel  bedecken  müssen.

Der  polnische  Finanzminister  stellt  indes  in  seinem  Exposé  die  Finanglage
  im  rosigsten  Lichte  dar.  Zuersl  macht  er  von  dem  Desfizit  sog.  „rechnungsmäßige"
  Abzüge,  wodurch  er  die  31  Millionen  zugestandenen  Defizils
auf  19  Millionen  herabmindert  und  dann  findet  er,  daß  die  Ausgaben  für
neue  Eisenbahnen,  die  Okkupationskosten  für  Bosnien,  die  Aufwendungen
für  Tirol  2.  eigentlich  gar  keine  Ausgaben,  sondern  produktive  Investierungen
  seien,  so  daß  im  Grunde  gar  kein  Verwaltungsdefizit  bestehe.  Ein
        <pb n="372" />
        336  Die  sterreichisch-Angarische  Monarchie.  (Dez.  6.—18.)

Wiener  Blatt  macht  dazu  die  bitlere  Bemerkung:  „Lsterreich  hat  kein  Defigil!
Wir  haben  heulte  die  große  Wundermär  vernommen,  der  Telegraph  hat  sie
in  alle  Windrichtungen  versendet,  die  Rechte  jubelt,  der  Weihrauch  sleigt
empor  und  wer  nicht  applandiert,  wird  —  konfisziert".  In  der  That,  die
Thatsache  kann  durch  keine  Rechuungs  künste  weggewischt  werden,  daß  Esterreich
  genötigt  sein  wird,  im  Laufe  des  Jahres  1883  neue  Auleihen  im  Betrage
  von  30—40  Millionen  vder  noch  or  zu  machen  und  um  ebensoviel
seine  Staatsichuld  zu  vermehren.  Nur  eines  ist  richtig,  daß  das  Defizit  im
ordentlichen  Budget  sich  um  12  Millionen  gemindert  hat,  d.  h.  genau  um
den  Belrag  des  Mehrertrags  der  neuen  Zölle  2c.  Der  Finanzminister  stellt
denn  auch  neue  Stenervorlagen  in  Aussicht,  welche  die  lleinen  und  kleinsten
Eintommen.  welche  bisher  an  Stenern  noch  leer  ausgingen,  ktreifen  sollen.

Osterreich  gehört  schon  jeßt  zu  den  Ländern,  in  denen  die  Steuerlast  am
schwersten  drückt  und  am  bitlersten  empfunden  wird  und  dennoch  wird  der
Druck  noch  vermehrt  werden  müssen:  die  wirkliche  Beseitigung  des  Defizits
steht  ofjfenbar  noch  in  weiter  Freine,  Das  Ministerium  Taaffe  trägt  daran
allerdings  nicht  allein  die  Schuld.

Im  Namen  der  Vereinigten  Linken  bringen  die  Abgg.  Chlumecky,
  Herbst  und  Tomaszuk  einen  Antrag  betr.  umfassende  sozialpolitische
  Reformen  ein  und  verlangen  die  Niedersetzung  eines  36gliedrigen
  Ausschusses,  welcher  eine  Reihe  wichtiger  Grundsätze  in  Form
von  Gesetzesvorlagen  vor  das  Haus  zu  bringen  beauftragt  werden
soll:  Einschränkung  der  täglichen  Arbeitszeit  für  Kinder,  junge  Personen
  und  Frauen,  Negelung  der  Gesundheitspflege  in  Fabriken  und
Werkstätten,  Vestellung  von  Fabriks=  und  Gewerbe-Inspektoren,  obligalorische
  Krankenversicherung,  Unfallsversicherung,  parlamentarische
Enqnete  beg-  der  bäuerlichen  Agrarverhältnisse  u.  dgl.  Der  Finangminister
  kündigt  sofort  eine  Reihe  von  Gesetzentwürfen  seitens  der
Regierung  auf  dem  gleichen  Gebiete  an.

6—18.  Dezember.  (Ssterreich.)  Reichsrat:  Beratung  einer
Novelle  zum  Gewerbegesetz.  Die  Regierung  hatte  dem  Hause  einen
Gesetzentwurf  vorgelegt,  der  zwar  den  Wünschen  und  Forderungen
des  Kleingewerbes  (Handwerks)  entgegenkam,  aber  doch  noch  ganz
auf  dem  Prinzip  der  Gewerbefreiheit  beruhte,  die  Kommission  des
Haufes  aber,  in  dem  die  Rechte  die  Mehrheit  hatte  und  der  feudale
Graf  Beleredi  den  Vorsigz  führte,  denselben  total  umgearbeitel:  die
Gewerbefreiheit  soll  für  das  Handwerk  ganz  befeitigt  und  durch
Zwangsinnungen  mit  Befähigungsnachweis  ersetzt  werden.  Das
Resultat  der  Debatte  ist  von  vorneherein  nicht  zweifelhaft.  Die
Rechte  ist  entschlossen,  den  Forderungen  des  Kleingewerbes  ganz  zu
entsprechen  und  damit  dieses,  die  sog.  Fünfguldenmänner,  definitiv
auf  ihre  Seile  zu  giehen;  die  Regierung  ist  damit  einverstanden  und
läßt  ihren  eigenen  Entwurf  fallen;  die  Vereinigte  Linte  aber  ist
über  diese  Frage  nichts  weniger  als  einig.  Nur  die  Minderheit
        <pb n="373" />
        ILXTIIIEIIEIIIII  337

derselben  bekämpft  den  entschieden  reaktionären  Antrag  von  dem
Standpunkt  aus,  den  die  ganze  moderne  Entwicklung  der  Industrie
und  Produktion  nicht  nur  in  Osterreich,  sondern  im  gesamten  Europa
absolut  unanfhaltsam  genommen  habe;  aber  umsonst.  Der  Befähigungsnachweis
  wird  mit  220  gegen  75  und  das  Ganze  mit  150
gegen  135  Stimmen  in  zweiter  und  gleich  darauf  auch  noch  in
dritter  Lesung  angenommen.  Nach  dieser  dritten  Lesung  bricht  die
Rechte  in  Jubelrufe  aus.

Das  Geseb,  wie  es  aus  den  Veralungen  des  Neichsrals  hervorgegangen,
statniert  vor  allem  die  Dreiteilung  der  Gewerbe  in  freie,  kongefsionierte
  und  handwerksmäßige  Gewerbe.  Freie  Gewerbe  sind  alle
Gewerbe,  die  nicht  als  konzessionierte  oder  ale  handwerksmaßige  erllärt
werden.  Konzessionierte  Gewerbe  sind  jolche,  bei  denen  öffentliche  Rücksichten
  die  Notwendigkeit  begründen,  die  Gestattung  der  Ansübung  derselben
von  einer  besonderen  Bewilligung  abhängig  zu  machen.  Als  handwerksmäßige
  Gewerbe  werden  jene  angesehen,  bei  denen  es  sich  um  Ferligleiten
handelt,  welche  die  Ausbildung  im  Gewerbe  durch  Erlernung  und  längere
Verwendung  in  demselben  erfordern  und  für  welche  diese  Ausbildung  in
der  Regel  ausreicht.  Handelsgewerbe  (im  engeren  Sinne)  und  fabrilemaßig
betlriebene  Unternehmungen  sind  von  der  Einreihung  unter  die  handwerlemäßigen
  Gewerbe,  die  Haus  zeindustrie  von  der  Einreihung  in  die  Gewerbe
überhaupt,  ausgenommen.  Das  Verdienst,  die  auedrückliche  Eremption  der
für  die  arme  Bevöllerung  Böhmens,  Schlesiens,  Galiziens  und  mancher
Alpenländer  wichtigen  Haus  zindustrie  angeregt  zu  haben.  gebührt  der  Linken.
Die  Regierung  wird  auf  Grund  des  von  ihr  mit  den  beteiligten  gewerblichen
Kreisen  zu  pflegenden  Einvernehmens  die  entsprechenden  Vorlagen  behuss
der  im  legislativen  Wege  zu  erlassenden  Feststellung  einer  Liste  der
handwerksmäßigen  Gewerbe  machen.  Bis  gur  legislativen  Feststellung
wird  der  Handeleminister  im  Einvernehmen  mit  dem  Minister  des  Innern
im  Verordnungswege  die  als  handwerksmäßig  anzusehenden  Gewerbe
bezeichnen.  Im  Zweifel,  ob  ein  gewerbliches  Unternehmen  als  ein  fabrikmäßig
  betriebenes,  behiehungsweise  ein  Handelsgewerbe  im  engeren  Sinne  anzusehen
  sei,  entscheidet  die  politische  Landesbehörde  nach  Anhörung  der  Handels=
  und  Gewerbekammer  und  der  beteiligten  Genossenschaften,  im  Rekurswege
der  Minister  des  Innern  im  Einvernehmen  mit  dem  Handeleminister.

Die  Bestimmungen  über  den  Befähigungsnachweis  laulen:
„Zum  Antritte  von  handwerksmäßigen  Gewerben  ist  der  Nachweis  der  Befähigung
  ersorderlich,  welcher  durch  das  Lehrzeugnis  und  ein  Arbeitszeugnis
über  eine  mehrjährige  Verwendung  als  Gehilfe  in  demselben  Gewerbe  oder
in  einem  dem  betreffenden  Gewerbe  analogen  Fabrilsbetriebe  erbracht  wird.
Das  Lehrzeugnis  und  das  Arbeitszeugnis  ist  von  dem  Vorsteher  der  Genofsenschaft
  und  von  dem  Gemeindevorsteher  der  Gemeinde,  zu  welcher  der  Lehrherr,
  beziehungsweise  der  Arbeikgeber  gehört,  dagegen  in  jenen  Gemeinden,
in  welchen  keine  Genossenschaft  für  das  betreifende  Gewerbe  besleht,  sowie
in  jenen  Fällen,  in  denen  die  Verwendung  des  Bewerbers  in  einem  Fabriksbetriebe
  erfolgte,  von  dem  Gemeindevorsteher  zu  bestäligen.  Die  Bestimmung
der  Zahl  der  Jahre,  welche  der  Bewerber  als  Lehrling,  sowie  als  Gehilfe
zugebracht  haben  muß,  erfolgt  im  Verordnungswege  durch  den  Handelsminisser
  im  Einvernehmen  mit  dem  Minister  des  Innern  nach  Auhörung  der

andels=  und  Gewerbekammern  und  der  betreffenden  Genossenschaften.  An
Lan  dieser  Nachweise  kann  ein  Zeugnis  über  den  mit  Erfolg  uruccgelegten
Schulthess,  Europ.  Geschichtskaleuder.  XXIII.  Vd.
        <pb n="374" />
        338  Pie  chlerreichisch-Ungarische  Monarchie.  (De.  11—12.)

Besuch  einer  gewerblichen  Unterrichtsanstalt  (Fachschule,  Lehrwerkstälte  und
Werkmeisterschule  an  höheren  Gewerbschulen)  treten,  in  welcher  eine  praktische
  Unterweisung  und  fachgemäße  Ausbildung  im  bctreffenden  Gewerbe
erfolgt.  Um  in  besonders  rücksichtswürdigen  Fällen  den  Ubergang  von  einem
Gewerbe  zu  einem  andern  verwandten  Gewerbe  oder  den  Kleichzeitigen  Betrieb
  verwandter  Gewerbe  zu  ermöglichen,  wird  die  politische  Landesbehörde
ermächtigt.  Inhabern  handwerksmäßig  betriebener  Gewerbe  zu  diesem  Behuse
  die  Dispens  von  der  Beibringung  des  oben  geforderten  Befähigungsnachweises
  nach  Einvernehmung  der  einschlägigen  Genossenschaften,  und  soferne
  für  das  betreffende  Gewerbe  keine  Genossenschaft  besteht,  der  Handelsund
  Gewerbelammer  zu  erteilen.  Ebenso  wird  die  politische  Landesbehdrde
ermächtigt,  nach  Einvernehmung  der  Genossenschaft  ausnahmsweise  von  der
Beibringung  des  Lehrzeugisses  Umgang  zu  nehmen.  Zum  Antritte  eines,
gemeiniglich  von  Franen  betriebenen  hondwerks  mäßigen  Gewerbes  kann  von
der  sich  zum  selbständigen  Betriebe  eines  solchen  Gewerbes  meldenden
Frauensperson  der  Besähigungsnachweis  auch  in  anderer  Weise  erbracht
werden.  Wie  dieser  Nachweis  erbracht  wird,  bleibt  der  freien  Würdigung
der  Gewerbebehörde  überlassen.“

11.  Dezember.  (Mähren.)  In  Brünn  fallen  die  Gemeindewahlen
  troßz  aller  Agitation  der  Czechen  in  allen  drei  Wahlkörpern
deutsch  aus.  4

12.  Dezember.  (Österreich.)  Reichsrat:  Von  Seite  der  Rechten
wird  behufs  weiterer  Förderung  der  Interessen  des  Handwerksstandes
  der  Antrag  auf  Einführung  selbständiger  Gewerbekammern  eingebracht.


Der  Czeche  Mattusch  und  Gen.  beantragen  nämlich  „die  Regierung
aufzufordetn,  dem  Abgeordnetenhause  einen  Gesehentwurf  zur  verfassungsmäßigen
  Behandlung  vorzulegen,  durch  welchen  selbständige  Gewerbekammern
als  besondere  Organe  des  Gewerbestandes  und  vorzugsweise  des  Kleingewerbes
eingeführt  werden,  und  unter  Einem  die  durch  die  Einführung  dieser  neuen
Institution  bedingte  Revision  des  Gesetzes  über  die  Organisierung  der
Handels=  und  Gewerbekammern  vorzunehmen".  Die  Loslösung  der  Gewerbekammern
  von  den  bisherigen  „Handels-  und  Gewerbekammern“  ist  eine
der  wiederholt  gellend  gemachten  Forderungen  des  Kleingewerbestandes.  Ob
es  indes  den  Cgechen  in  erster  Linie  um  die  Kleingewerbetreibenden  zu  thun
ist,  dürsle  zu  bezweifeln  jein.  nicht  wenige  der  neuen  Gewerbekammern  in
den  sprachlich  gemischten  Ländern  dürften  dem  Slavismus  verfallen.

12.  Dezember.  (Ungarn.)  Abg.-Haus:  Die  Generaldebatte
über  das  Budget  des  Handelsministeriums  gestaltet  sich  zu  einer
breiten  Diskussion  über  die  Prinzipien,  auf  welchen  Ungarn  feine
volkswirtschaftliche  Politik  aufzubauen  habe.

Die  äußerste  Linke  beharrt  darauf,  in  einem  selbständigen  Zollgebiet
  das  A  und  O  aller  vollswirtschafllichen  Weisheit  jür  Ungarn  zu  erblicken,
  während  Andere  die  Notwendigkeit  der  Schaffung  einer  einheimischen
Indusirie  betonen.  Graf  Zichy  und  Abt  Göndöcs  verlangen  Zwangsinnungen
  und  Befähigungsnachweis  wie  in  österreich.  Auch  der  Abg.  Hermann
  (von  der  äußersten  Linken)  ist  nicht  dagegen,  greift  aber  den  aristokratischen
  Sozialismus"  oder  „sozialistischen  Aristokratismus“  an,  der  in
dem  neugegründeten  Skonomenklub,  aus  dem  übrigens  auch  der  neue  Mi-
        <pb n="375" />
        Die  Ofterreichisch-Angorilche  Monarchie.  (Dez.  13—14.)  330

nister  Szechenyi  hervorgegangen  ist,  betrieben  werde,  wrrauf  Graf  Albert
Apponyi,  der  in  diesem  Klub  die  leitende  Nolle  spielt,  diese  arislokratischen
  Agrarier  energisch  in  Schutz  nimmt,  indem  er  erklärt:  „Der  Abg
Hermann  glaubte  zu  spolten,  als  er  unsere  Bestrebungen  „aristolratischen
Sogialis  zmus“  tanuste.  Nun  denn,  das  Wort  „Sosialiemus“  erregte  von
jeher  in  gewissen  Kreisen  einiges  Grauen,  welches  ich  niemals  empfunden.
  Dieses  Gefühl  hat  aber  in  letzter  Zeit  eine  große  Wandlung  durchgemacht.
  Wenn  wir  einerseits  jenen  enormen  theoretischen  Fortschritt  betrachlen,
  welchen  der  Sozialismus  gemacht,  angesangen  von  Gabet,  wo  er
in  Gestalt  des  rohesten  Kommnnismus  sich  äußerte,  bis  zum  heutigen  1  Tage,
wo  derselbe  durch  wissenschaftliche  Forschungen  und  Werke  ersten  Nanges,
wie  die  eines  Karl  Marr,  verlreten  wird,  so  erweist  sich  diese  Auffassung
von  den  Gesetzen  der  menschlichen  Gesellschaft  jedenfalls  ale  entwicklungsfähig.

  und  die  Linien  derselben  erweisen  sich  als  lonvergierend  mit  jenen
Bestrebungen,  welche  die  Grundlagen  der  gegenwärtigen  Organisation  der
Gesellschaft  beibehalten  und  nur  deren  Mißstände  beieitigen  wollen.  Ich
verweise  auf  den  Fürsten  Bismarck,  auf  den  unwweiselhaft  größten  Staatsmann

  unserer  Zeit,  und  berufe  mich  auf  sein  bekanutes  Wort,  daß  man  die
Staatsmaschine  unbedingt  mit  einem  „Tropsen  sozialistischen  Sles“  schmieren
müsse.

13.  Dezember.  (Niederösterreich.)  Der  Konflikt  zwischen  dem
Unterrichtsminister  und  den  niederösterr.  Schulbehörden  verschärft  sich.
Der  Minister  genehmigt  die  Errichlung  einer  czechischen  Privat-Volksschule
  in  Wien  definitiv  und  befiehlt  dem  Wiener  Bezirksschulrat,
die  Erlaubnis  dem  czechischen  Verein  „Kosmenski“  zu  nolifizieren.
Die  sämtlichen  Mitglieder  des  Bezirksschulrats  und  die  Delegierten
des  niederösterr.  Landtags  und  des  Wiener  Gemeinderats  im  Landesschulrat
  legen  darauf  hin  ihre  Mandate  nieder.  Die  öffentliche  Meinung
  ist  sozusagen  einstimmig  damit  einverstanden  und  Neuwahlen
werden  zu  keinem  andern  Resultate  führen.  Wien  ist  entschlossen,
das  Eindringen  des  Czechismus  in  Niederösterreich  und  in  die  Reichshauptstadt,
  die  beide  ganz  deutsch  sind  und  deutsch  bleiben  wollen,
einfach  nicht  zu  dulden.

„Die  Gründung  der  czechischen  Schule  —  erklären  die  Wiener  Blälter
—  ist  nach  der  einstimmigen  Erklärung  des  Landesschulraks  kein  Bedürfnis,
sondern  ein  politischer  Coup;  sie  ist  die  erste  Zelle,  die  fortwuchern  soll,  um
schließlich  ein  Fweisprachiges  Wien  zu  erzeugen;  sie  ist  vom  Grafen  Harrach
gefördert  worden,  um  die  nationale  Zwietracht  in  die  Hauptstadt  zu  verpflanzen,
  einer  Metropole  des  deutschen  Geistes  den  flavischen  Charakter  anzudichten.
  Mit  der  kleinen  unschuldigen  Privatschule  fängt  man  an,  mit
den  Gymmasten,  der  Universität,  dem  Gerichte,  der  Verwaltung  hört  man
auf.  Wie  lange  wird  es  dauern,  daß  ein  czechischer  Schulinspektor  für
Wien  als  ein  unabweisliches  Bedürfnis  hingestellt  werden  wird??  Die
Frcbiche  Presse  (Swornost  2c.)  verlangt  auch  wirklich  bereits  ausdrücklich  die

Gleichberechtigung  der  Czechen  in  Niederöfterreich  und  daß  auch  in  diesem  der
GCechischen  Sprache  die  Rechte  der  zweiten  Landessprache  eingeräumt  werden“.

14.  Dezember.  (Österreich.)  Neichsrat:  Die  vom  Grafen
Taaffe  längst  ersehnte  Mittelpartei  konstituiert  sich  endlich  als  förm-2422655
  n
        <pb n="376" />
        340  Die  öberreichisch-Angarische  Monarchie.  (Dez.  15—16.)

licher  Klub  mit  fester  Organisation  und  wählt  die  Grafen  Coronini
und  Dubsky  und  den  ruthenischen  Abg.  Kowalsky  zu  ihrem  Vorstande.
  Der  neue  Klub  steht  jedoch  der  Rechten  viel  näher  als  der
Linken:  er  bildet  eine  eigentliche  Regierungspartei,  die  mit  der  Rechten
geht,  soweit  die  Regierung  mit  ihr  geht.  Vorerst  treten  dem  Klub
einige  20  Mitglieder  bei,  Italiener,  böhmische  Großgrundbesitzer  und
Ruthenen.  Sein  Einfluß  kann  aus  äußeren  und  inneren  Gründen
nur  ein  geringer  sein.

15.  Dezember.  (Ssterreich.)  Neichsrat:  Die  Negierung  verlangt
  von  ihm  einen  Kredit  von  4  Mill.  G.  Zu  Userschutzbauten
und  Flußregulierungen  in  Tirol.  —  Das  Haus  gibt  der  Erhöhung
des  Kredits  für  die  Arlbergbahn  von  5½  auf  7½  Mill.  G.  seine
Zustimmung  in  2.  und  3.  Lesung.  —  Der  Ackerbauminister  legl
einen  Gesetzentwurf  über  die  Veschäftigung  von  jugendlichen  Arbeitern
  und  Frauenspersonen  sowie  über  die  Arbeitsdauer  und
Sonntagsruhe  beim  Bergbau  vor.

Herrenhaus:  Auch  die  übrigen  liberalen  Mitglieder  der  Kommission
  für  Vorberatung  der  Volksschulgesetz-Novelle  nehmen  ihre
Entlassung  und  werden  durch  7  Mitglieder  der  Rechten  ersetzt.  Die
liberale  Minderheit  des  Hauses  beschließt,  sich  nicht  mehr  in  Ausschüsse,
  als  vollkommen  unnütz,  wählen  zu  lassen,  dagegen  den  Kampf
für  ihre  Grundsätze  im  Plenum  unentwegt  fortzusetzen.

16.  Dezember.  (Österreich.)  Reichsrat:  bewilligt  das  Re—
kruten-Kontingent  für  1883.

Der  Abg.  Schöffel  trägt  umsonst  auf  Vertagung  an  und  hält  eine
fulminante  Rede  gegen  das  Territorialsystem,  welche  in  der  Behauptung
gipfelt,  daß  die  alte  einhritliche  österreichische  Armee  verschwunden  und  eine
selbständige  ungarische  Armee  mit  sechs  Armeekorps  an  die  Seite  einer  zisleithanischen
  Armee  getreten  sei.  Von  der  einstigen  österreichischen  Armee
sei  nichts  übrig  geblieben,  als  daß  die  Bölker  diesseits  der  Leitha  zu  den
Kosten  der  selbständigen  ungarischen  Armee  70  Prozent  beitragen  und  sohin
  einen  Tribut  an  Ungarn  zahlen  müssen,  ohne  vorher  von  Ungarn  geschlagen
  worden  zu  sein.  Baron  Hackelberg-Landau  pilichtet  ihm  bei:  was
für  nationale  Einheitsstaaten  zweckmäßig  sei,  passe  nicht  auch  für  die  polyglotte
  Habsburgische  Monarchie.  Als  ehemaliger  Soldat  und  Offizier,  der
für  die  gemeinsame  Idee  des  öfterreichischen  Staates  mitgekämpft,  müsse  er
mit  blutendem  Herzen  dieser  Heeres-  Drganisation  entgegensehen.  Schöffel“s
Vertagungsantrag  wird  abgelehnt.  Für  den  Antrag  stimmen  indes  sämtliche
  Mitglieder  der  Vereinigten  Linken.

—  Dezember.  (Ssterreich-  Ungarn.)  Wie  in  Deutschland
(s.  o.),  so  ist  auch  in  Ssterreich  das  österr.-deutsche  Bündnis  seit
längerer  Zeit  der  Gegenstand  lebhafter  Diskussion  in  der  Presse  gewesen
  und  der  Eindruck  haftet,  daß  sie  in  Berlin  von  der  offiziösen
        <pb n="377" />
        Die  Glerreichisch-Ungarische  Monarchie.  (Tez.  19—24.)  341

Mahnung  an  Ssterreich-Ungarn  ausgegangen  sei,  bei  der  Stange  zu
bleiben,  d.  h.  der  slavischen  Politik  im  Innern  keinen  Einfluß  auf
seine  auswärtigen  Beziehungen  zu  gestatten,  wozu  Graf  Kalnoky
einige  Neigung  zu  haben  schien.  Schließlich  wird  indes  auch  in
Ssterreich  wieder  abgewiegelt,  indem  die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  ihr
unbedingtes  Vertrauen  zu  Österreich  ausspricht  und  die  offiziöse
österreichische  Presse  behauplet,  daß  in  Csterreich  alle  Parteien  für
das  Bündnis  seien,  obgleich  das  wenigstens  bezüglich  der  Czechen
eine  handgreifliche  Unwahrheit  ist.

19.  Dezember.  (Böhmen.)  In  Prag  findet  die  feierliche
Installation  des  Rektors  der  zu  errichtenden  czechischen  Universität
statt.  Die  deutsche  Universität  Prag  ist  dabei  nicht  vertreten.

20.  Dezember.  (Triest.)  Der  Attentäter  Oberdank  wird
durch  den  Strang  hingerichtet.  Sein  damals  entwischter  Genosse,
der  seither  in  Toskana  verhaftet  worden  ist,  wird  von  Italien  nicht
ausgeliefert,  sondern  soll  in  Udine  vor  den  Geschwornen  prozessiert
werden.  In  Italien  wird  durch  die  Hinrichtung  Oberdanks  unter
den  Irredentisten  und  Nadikalen  ein  wahrer  Sturm  der  Enirüstung
entfesselt.

24.  Dezember.  (Salzburg.)  Auch  in  diesem  Kronlande
wird  ein  Bauernverein  gegründet  mit  einem  in  25  Punkten  formulierten
  Programm.

Das  Programm  ist  streng  agrarisch  und  vom  Standpunkie  des
speziellsten  Bauerninteresses  aus  entworfen,  der  die  Corxistenz  anderer  ebenso
berechtigter  Interessen  total  ignoriert.  Doch  bietet  es  daneben  einige  beachtenswerte
  Charakterzüge.  So  verlangt  es  „sich  von  der  Fahne  des  Deutschtums
  nie  und  nimmer,  weder  aus  Partei=  noch  anderen  Rücksichten  abwendig
machen  zu  lassen",  während  die  klerikalen  Verlreter  derselben  Bauern  im
Neichsrat  mit  Czechen  und  Polen  Hand  in  Hand  gehen,  um  das  Deutschtum
zu  bekämpfen  und  überall  Mmöglichst  einzuengen.  Ferner  acceptiert  das
Programm  das  Oberaussichtsrecht  des  Staates  über  die  Schule  ein  Recht,
welches  der  Ultramontanismus  ausschließlich  der  Kirche  vindiziert.  Das
Programm  nimmt  auch  die  Gleichberechligung  der  Konfessionen  an,  erklärt
sogar,  an  den  Grundsähen  des  Volksschulgefetzes  festzuhallen,  freilich  nur,
um  in  demselben  Alhem  den  wichtigsten  Grundsatz  dieses  Gesehes,  die  8jährige
  Schulpflicht,  zu  verwerfen.  Das  ganze  Programm  wimmelt  überhaupt
vom  prinzipiellen  Widersprüchen  und  streift  mitunter,  was  die  Unmöglichkeit

der  Begehren  betrifft,  ans  Kindische.  So  wird  gleichzeitig  die  Aufrechthaltung
  der  Freiteilbarkeit  von  Grund  und  Boden  und  ein  Heimstättengesetz,
was  soviel  bedeutet,  als  die  Aufhebung  der  Freiteilbarkeit,  verlangt.  Schließlich
  soll  auch  eine  neue  Grundentlastung  die  Hypothekarschulden  aufheben,
womit  das  Baueruprogramm  in  geradezu  sozialistische  Bahnen  einlenkt.

Merkwürdig  ist  es  immerhin,  wie  diese  eigenartige  Bauernbewegung,
  die  seit  längerer  Zeit  in  den  inneröslerreichischen  Alpenländern
aufgetaucht  ist,  forldauert,  wenn  sie  auch  periodisch  minder  heftige  Wellen
wirft  oder  sogar  ganz  zu  erlahmen  scheint.  Was  dereinst  die  Resultate  dieser
        <pb n="378" />
        342  Die  chsterreichisch-Angarische  Monarhir.  (Dez.  27—31.)

naiven,  über  ihre  eigenen  Ziele  nicht  sonderlich  klaren  Bewegung  sein  werden,
das  vermag  jeht  noch  niemand  zu  sagen.  Viel  wird  darauf  ankommen,  wer
sich  ihrer  Führung  bemächtigen,  mit  wie  viel  Talent  und  mit  wie  viel  Aufrichtigkeit
  sie  gelenkt  werden  wird.  Aber  wie  dunlel  auch  die  Ziele  der
Vauernbewegung  sein  mögen  und  wie  widerspruchsvoll  sie  auch  in  ihren
Anfängen  auftrikt:  für  die  Gegenwart  bedeutet  sie  in  jedem  Falle  einen
Fortschritt,  weil  sie  eine  Emangipalion  der  Geister  von  der  Gedankenlosigkeit
darstellt.  Wie  wenig  Erfreuliches  bisher  auch  die  Agitation  unter  den
Bauern  zu  Tage  gefördert  hat,  wie  rücksichtslos  auch  darin  der  Klassen-=Cgoismus
  sich  präsentiert,  es  ist  schon  zu  loben,  daß  der  österreichische
Baner  überhaupt  anfängt,  mit  öffeullichen  Angelegenheiten  sich  zu  beschäftigen,
  selbst  über  seine  Interessen  nachzudenken.  sie  zu  vertreten  und  zu  verfolgen,
  während  er  dies  bisher  gleichgiltig  und  stumpfsinnig  dem  Klerus  überlassen
  hatte,  der  auf  dem  Rücken  der  Massen  zur  Wichtigkeit  einer  politischen
Partei  emporgestiegen  ist.

27.  Dezember.  (Ssterreich.)  Wien  und  die  deutschen  Österreicher
  feiern  an  diesem  Tage  das  sechshundertjährige  Jubiliäum  der
Dynastie  Habsburg.  Am  27.  Dezember  1282  belehnte  Rudolf  von
Habsburg  seinen  Sohn  Albrecht  mit  den  österreichischen  und  steirischen
  Ländern,  nachdem  er  dieselben  zuvor  in  blutiger  Schlacht  dem
Böhmenkönig  Ottokar  abgenommen,  der  sich  dieselben  ohne  Recht
angeeignet  hatte.

Der  Kaiser  empfängt  zahlreiche  dentsche  Deputationen,  aber  keine
solche  des  eicheraag  die  offiziöse  Presse  feiert.  den  Erinnerungs  tag  nur  sehr
lau  und  die  Czechen  machen  gar  nicht  mit.  Die  „Politik“  preist  im  Gegenteil
  den  König  Otlokar  als  den  Schöpfer  der  Idee,  ein  von  der  unnatürlichen
  Verbindung  mit  Deutschland  losgelöstes  Österreich  u
gründen.  „Narodni  Listy“  erklären,  das  Habs  sburg-Jubiläum  sei  kein  Iubilämm
  der  Monarchie  und  Cisleilhaniens,  es  sei  ein  rein  dynastisches  Fest.
Nach  der  Schlacht  auf  dem  Marchfelde  hätten  die  Czechen  erst  ihre  glorreiche
  Geschichte  mit  den  Helden  Huß,  Zizla  und  Georg  von  Podiebrad  gehabt.
  Der  27.  Dezember  habe  für  die  anderen  Länder,  außer  für  die  altösterreichischen,
  keine  Vedentung.

30.  Dezember.  (Galizien.)  Die  ursprünglich  so  schwierige
Frage  der  15,000  jüdischen  Flüchtlinge  aus  Rußland  in  Brody  ist
glücklich  abgewickelt  und  erledigt  worden:  die  letzten  39  sind  nach
Amerika  abgegangen.

31.  Dezember.  (Österreich-Ungarn.)  Die  Durchführung
der  neuen  Armeeorganisation  kann  im  wesentlichen  bereits  als  abgeschlossen
  betrachtet  werden.
        <pb n="379" />
        III.

Auherdeutsche  Staaten.
        <pb n="380" />
        <pb n="381" />
        1.  Vortugal.

2.  Jannar.  Eröffnung  der  Corles.  Thronrede  des  Königs.

Der  König  gedenkt  in  der  T  Thronrede  namenklich  der  sympathischen  Empfangs,
  der  ihm  in  Caceres  von  dem  Souverän  und  den  Bürgern  Spamens
Inteil  geworden,  ein  Empfang,  der  ihm  stete  in  Erinnerung  bleiben  werde.  In
wenigen  Tagen  hoffe  er  die  Genugthunng  zu  haben,  Ihre  kath.  Majestäten
in  seiner  Hauptstadt  begrüßen  zu  kbnnen.  Dieser  Austansch  von  Besuchen
werde  dazu  dienen,  die  zwischen  zwei  freundlichen,  nnabhöngigen  und  freien
Ländern  bestehenden  guten  Beziehungen  fester  zu  knüpfen.  Der  enthusiastische
Empfang  seitens  der  Bevolkerung  während  seiner  Reise  im  Norden  mit  der
Königin  und  den  königlichen  Prinzen  habe  deren  gründliche  nhnglichteit
an  die  Monarchie  bewiesen.  Nachdem  er  die  Hoffnung  ausgedrückt,  daß
soeben  mit  Frankreich  geschlossene  Handelsvertrag  die  Villigung  der  Chrler
finden  werde,  kündigt  er  an,  daß  neue  Maßregeln  zur  Entwicklung  des
Primär=  und  Sekundärunterrichte,  zur  Verbesserung  der  Armee  und  Marine
und  zur  Herstellung  von  Gisenbahnen  und  Chausseen  in  Aussicht  genommen
seien.  Die  Regierung  werde  ferner  den  Cortes  finanzielle  Vorschläge  unterbreiten
  behufs  Herstellung  des  GEleichgewichte  zwischen  den  Einkünften  und
Ausgaben  des  Landes,  und  zwar  in  einer  Weise,  welche  den  Stenergahlern
die  kleinstmöglichen  Opier  verursachen  würden.

10—15.  Januar.  Vesuch  des  Königs  Alfons  von  Spanien
in  Lissabon.  Der  Besuch  gibt  zu  einer  Neihe  von  Hoffestlichkeiten
Anlaß;  die  Bevölkerung  legt  dagegen  große  Teilnahmslosigkeit  an
den  Tag.  Positive  Resultate  hat  der  Besuch  jedenfalls  nicht  hervorzubringen
  vermocht:  die  Abneigung  zwischen  Portugiesen  und
Spaniern  ist  noch  zu  groß.

—  Februar.  In  Lissabon,  Oporto  und  Braga  erheben  die  Industriellen
  Protest  gegen  den  neuen  Handelsvertrag  mit  Frankreich,
weil  derselbe  die  Interessen  der  einheimischen  Industrie  nicht  genügend
wahrnehme.  Derfelbe  wird  aber  von  den  Cortes  trotzdem  genehmigt.

—  Märg.  Die  vorjährigen  Unterhandlungen  mit  England
wegen  Abtretung  der  an  der  Westküste  Afrikas  gelegenen  portugiesischen
  Besitzungen  Lourento-Marqueg  (s.  1881  März),  wo  England
ein  Waffendepot  gegen  die  Boers  von  Transvaal  anlegen  wollte,
        <pb n="382" />
        346  Porlugal.  (Mai  8  —  Dez.  3.)

sind  gänzlich  abgebrochen.  England  beharrt  nicht  weiter  auf  seinem
Begehren;  dagegen  erklärt  es,  daß  es  den  alten  Vertrag  zwischen
Portugal  und  Transvaal  bez.  einer  Eisenbahn  von  Lourenco-Marquez
nach  Prätoria  als  noch  in  Kraft  bestehend  betrachte.

8.  Mai.  In  Lissabon  findet  eine  großartige  Pombal-Feier
statt,  an  der  sich  zahlreiche  Korporationen,  Deputationen  2c.,  im
Ganzen  nicht  weniger  als  254  verschiedene  Gruppen,  beteiligen.  Die
Stadt  illuminiert  und  die  Republikaner,  Studenten  und  selbst  Offiziere,
  durchziehen  dieselbe  unter  dem  Ruf  Viva  ropublica.

—  Juni.  Ein  von  mehreren  Tausenden  unterzeichnetes  Protestschreiben
  verlangt  von  der  II.  Kammer  die  Absetzung  des  Civilgouverneurs
  Arrobas,  der  sich  gegen  die  republikanischen  Vlätter
allerdings  sehr  willkürliche  Maßregeln  erlaubt  zu  haben  scheint,
um  sie  zu  ruinieren.  Von  der  entgegengesetzten  Seite  wird  dagegen
die  Auflösung  aller  republikanischen  Klubs  gefordert.  Es  gibt  kaum
einen  andern  Staat,  in  welchem  die  Gesetzgebung  in  Bezug  auf  Preßfreiheit
  und  Versammlungsrecht  eine  so  freigebige  gewesen  und  wo  die
Autorität  des  Monarchen  so  wenig  geschützt  ist,  wie  Portugal.

—  August.  Der  König  Dom  Luis  besucht  neuerdings  die
nördlichen  Provinzen  und  auf  spezielle  Einladung  hin  auch  wieder
Oporto.  In  den  portugiesischen  Städten  bestehen  überall  starke  republikanische
  Parteien;  das  Landvolk  scheint  dagegen  überall  noch
entschieden  monarchisch  gesinnt  zu  sein.

—  September.  Es  wird  bemerkt,  daß  die  portugiesische  Presse
sich  von  der  frangösischen  zu  emanzipieren  und  Nachrichten  über  Deutschland
  unmitelbar  aus  den  deutschen  Blättern  zu  schöpfen  anfange.

Bizmarck  gilt  in  Lissabon  allgemein  als  dieienige  Antorität,  die  im
letten  Augenbit  das  Machtwort  in  der  egyptischen  Frage  prechen  werde.
Schon  bei  dem  deutsch-frangösischen  Kriege  teilten  sich  die  e  Portugiesen  in
zwei  Teile,  von  denen  der  eine  mit  großer  Wärme  Sympathie  für  eu
land  ergriff,  während  der  andere  französisch  gesiunt  war.  Die  in  Paris  so

sehr  gehaßten  Bierwirtschaften  breiten  sich  in  den  Huwptsläokark  Poringals
mit  rapider  Schnelligkeit  aus.

14.  November.  Der  Nunkius  Masella  erhebt  heftige  Opposition
  gegen  die  Wahl  liberaler  Kirchendiener  zur  Besetzung  der
vakanten  Bischofssitze  durch  die  Regierung.  Journale  aller  politischen
  Schattierungen  dringen  in  die  Regierung,  dem  Nuntius  sein
Beglaubigungsschreiben  zurückzustellen  und  damit  den  von  ihm  der
nationalen  Würde  zugefügten  Schimpf  gebührend  zu  beantworten.

3.  Dezember.  In  Lissabon  wird  eine  große  von  der  republikanischen
  Partei  einberufene  Volksversammlung  polizeilich  aufgelöst.
        <pb n="383" />
        2.  Spanien.

10—15.  Jannar.  König  Alsons  besucht  den  König  Dom
Luis  von  Porkugal  in  Lissabon  (s.  Portugal).

1I1.  Febrnar.  Die  Anhänger  Jorilla's  feiern  in  Madrid  den
Jahrestag  der  1873  erfolgten  Proklamierung  der  Nepublik  durch
ein  großes  Bankett  von  100  Teilnehmern,  das  die  Regierung  nicht
hindert.

Ende  Febrnar.  Die  Anhänger  des  Marschalls  Serrano  und
der  eigene  linke  Flügel  der  Parkei  Sagasta's,  die  sog.  Konstitulionellen,
  verlangen  die  Ernennung  des  radikalen  Generals  Lope#
Domingnez,  eines  Nessen  Serrano's,  zum  Generalkapitän  von  Neukastilien.
  Das  Kabinet  Sagasta  hält  aber  fest  und  ernennt  dam
den  General  Castillo,  einen  Offigier  von  entschieden  monarchischer
Gesinnung.  Der  politischen  Parkeiung  im  Heere,  seit  einem  halben
Jahrhundert  eine  wahre  Geißel  für  Spanien,  muß  ein  Ende  gemacht
  werden,  wenn  Spanien  gesunden  soll,  und  König  Alfons  ist
dazu  auch  fest  entschlossen.

Anfangs  März.  Die  Carlisten  unter  der  Führung  Nocedal's
betreiben  den  Plan  eines  großen  spanischen  Pilgerzuges  nach  Nom,
um  in  Spanien  für  den  Carlismus  und  in  Nom  für  die  weltliche
Herrschaft  des  Papstes  zu  demonstrieren.  Der  spanische  Episkopat
ist  darüber  geteilter  Ansicht.  Sagasta  bemüht  sich,  die  Sache  durch
den  Paypst  selbst  zu  hintertreiben.

20.  März.  Wiederzusammentritt  der  seit  dem  31.  Dez.  v.  J.
vertagten  Cortes.  Die  definitive  Entscheidung  über  die  von  der  Negierung
  vorgeschlagene  Finanzreform  und  über  einen  seither  von  ihr
abgeschlossenen  Handelsvertrag  mit  Frankreich  bilden  ihre  wichtigsten
Aufgaben.  Außerdem  erwartet  man  eine  Reihe  von  gemäßigt-liberalen
  Gesetzentwürfen  seitens  der  Regierung.
        <pb n="384" />
        348  Spanien.  (März  30  —  Mai  20.)

30.  Märg.  In  Varcelona  und  in  einer  Reihe  anderer  Fabrikstädte
  Cataloniens,  Gerona,  Palma,  Tarragona,  Lerida,  Oviedo  2c.
ist  eine  Art  Infurrektion  gegen  den  Handelsvertrag  mit  Frankreich,
in  dem  die  Industriellen  den  Ruin  Cataloniens  erblicken,  ausgebrochen.


Die  Fabrikbesitzer  und  die  Arbeiter  gehen  dabei  Hand  in  Hand:  diese
striken  und  jene  schließen  ihre  Fabriken,  auch  die  sämtlichen  Verkaufsläden
müssen  geschlossen  werden.  Der  Finanzminister  Comacho  bietet  seine  Entlassung
  au;  die  Regierung  nimmt  sie  jedoch  nicht  an,  erklärt  sich  vielmehr
für  solidarisch,  schickt  weitere  Truppen  dahin  und  verhängt!  den  Belagerungssstand
  über  ganz  Catalonien.  In  den  übrigen  Städten  wird  die  Arbeit

bald  wieder  ausgenommen,  Barcelona  beharrt  dagegen  auf  seinem  Widerstande
  und  das  Militär  kann  Fabrikanten  und  Arbeiter  doch  nicht  zur  Arbeit
  zwingen.  Die  Frage  hängt  mit  dem  ganzen  Finangreformplan  der  Regierung
  zusammen  und  dieselbe  beschließt,  diesen,  einschließlich  der  Herabsegung
  der  Zölle,  zur  Kabinetsfrage  zu  machen.

5.  April.  Die  Generalräte  von  11  Provinzen  sprechen  sich
für  Annahme  des  französischen  Handelsvertrags  aus.

12.  April.  In  Folge  der  festen  Haltung  der  Negierung  tritt
in  Catalonien  allmälig  wieder  einige  Beruhigung  ein  und  wird  auch
in  Barcelona  die  Arbeit  wenigstens  teilweise  wieder  aufgenommen.
Der  über  die  ganze  Provinz  verhängte  Belagerungszustand  wird
wieder  aufgehoben.

23.  April.  Kongreß:  genehmigt  den  französischen  Handelsvertrag
  mit  237  gegen  59  Stimmen.

28.  April.  Kongreß:  nimmt  mit  136  gegen  32  Stimmen  den
ersten  Artikel  des  Gesetzesentwurfs  über  die  Konvertierung  der  konsolidierten
  Staatsschuld  an  (s.  1881  24.  Okt.).

9.  Mai.  Senat:  genehmigt  auch  seinerseits  den  französischen
Handelsvertrag.  Die  konservativen  catalonischen  Senatoren  enthalten
  sich  der  Abstimmung.

20.  Mai.  Senat:  genehmigt  auch  seinerseits  die  Konvertierung
  der  konfolidierten  Staatsschuld  mit  125  gegen  35  Stimmen.

Spanien  hat  seit  dem  sahrieen  akt,  der  Cortkes  eine  ziemlich
ernste  politische  Krisis  durchgemacht,  die  aber  jetzt  als  beendet  angesehen
wird  und  zwar  zu  gunsten  des  Ministeriums  Sen  Wenn  Spanien
sich  wieder  heben  soll,  so  find  vor  allem  zwei  Dinge  ganz  unerläßlich:  eine
Neuordnung  seiner  Finanzen  mit  allmäliger  Beseitigung  des  Defizits  und
eine  streuge  Disziplinierung  der  Armee  mis  Ausschluß  aller  politischen  Teudengen
  innerhalb  derselben.  Das  erste  ist  nunmehr  wenigstens  angebahnt,
das  letztere  bereits  wesentlich  erreicht.  Mit  der  Finangreform,  der  Konvertierung
  der  Staatsschuld,  der  durchgehenden  Herabsehung  der  Zölle  und
dem  französischen  Handelsvertrag  war  auch  eine  wesentliche  Verbesserung  der
bisherigen  Steuererhebung,  der  Einschätzung  und  Umlage  der  Steuern  durch
Verordnungen  des  Finanzministers  verbunden  worden.  Gegen  jene  stemmten
        <pb n="385" />
        Spanien.  (Juni  15  —  Juli  7.)  3.49

sich  die  Schutzzöllner,  gegen  diese  die  Gewerblreibenden  namentlich  in  Madrid
und  auch  die  Grundbesther  waren  unzufrieden,  weil  die  Herabsegung  der
Grundsteuer  nicht  sofort  durchgeführt  werden  konnte.  So  hatte  sich.  nicht
nur  in  Katalonien,  sondern  auch  in  einer  Reihe  anderer  Provinzen  ein  gewisser
  Widerstand  gegen  die  Anordnungen  die  Regierung  entwickelt,  der  nicht
ungefährlich  war.  Indeß  der  Regierung  blieb  fest  und  behielt  schließlich
das  Hest  entschieden  in  den  Händen.  Die  Disziplin  der  Armee  wurde  nirgends
  in  Frage  gestellt  und  scheint,  wenn  keine  Mißgrisie  gemacht  werden,
Vesichert  zu  sein.  Mährend  der  ganzen  Krisis  erfreute  sich  die  Negierung
eines  festen  Rückhalts  an  dem  König  Alsonso.  Beide  wenden  sich  jebt  dem
Plane  einer  umfassenden  Neorganisation  des  Heeres  zu,  das  durch  ein  dem
Vorbilde  Deutschlands,  wenn  auch  nicht  entsprechendes.  so  ihm  doch  sich
wenigfieus  annäherndes  Aushebunge=  und  Reservesystem  auf  eine  Kriegestärle
von  450,000  Mann  gebracht  werden  soll  selbstverständlich  jedoch  nur
nach  Maßgabe  der  sortschreitenden  Finangkraft  des  Landes.  Von  einer  Aufnahme
  Spaniens  unter  die  sogenannten  Großmächte  Guropa,  worauf  seine
Wünsche  gerichtet  sind,  kann  immerhin  noch  lange  keine  Rede  sein.

15.  Juni.  Ein  kgl.  Dekret  verkündet  die  mit  dem  1.  Juli
in  Kraft  tretende  Ermäßigung  des  Folltarifs,  der  innerhalb  der
nächsten  5  Jahre  eine  zweite  und  nach  Ablauf  weiterer  5  Jahre,
also  am  1.  Juli  1892,  eine  dritte  folgen  soll.  Die  gegenwärtige
Herabsetzung  beträgt  durchschniktlich  15  Prozent.

26—27.  Juni.  Kongreß:  Große  Debatte  über  die  innere  Lage
des  Landes.  Die  weiter  nach  links  stehenden  Liberalen,  die  dem  Ministerium
  Sagasta  bisher  keine  Opposition  gemacht  haben,  aber  mit
dem  langsamen  Vorgehen  Sagasta's  nicht  einverstanden  sind  und
den  Marschall  Serrano  als  ihr  Haupt  anerkennen,  wollen  zwar
die  Verfassung  von  1876  aufrecht  halten,  aber  sie  mit  den  demokratischen
  Tendenzen  derjenigen  von  1869,  zu  welchen  auch  das  allgemeine
  Stimmrecht  gehört,  ausstatten.  Sagasta  erklärt  sich  gegen
das  allg.  Stimmrecht,  zu  welchem  das  Land  noch  nicht  reif  sei.
Serrano  selbst  schweigt  und  die  Debatte  führt  zu  keinem  Resultat.

7.  Juli.  Die  Cortes  werden  mit  Rücksicht  auf  die  ägyptische
Frage  nur  vertagt,  nicht  geschlossen.  Die  Stellung  des  Ministeriums
Sagasta  ist  einigermaßen  unsicher  geworden,  obgleich  es  in  beiden
Häusern  der  Cortes  noch  auf  eine  sichere  Mehrheit  rechnen  kann  und
vom  König  entschieden  gehalten  wird.

Die  Partei  Sagasta's  in  den  Kortes  gehört  zu  vier  Fünfteilen  den
sogenannten  Konstitutionellen  und  nur  zu  einem  Fünfteil  den  sogenannten
Zentralisten  an.  Dagegen  gehören  im  Ministerium  vier  mehr  konservativ
gejärbte  Minister  diesen  letzteren  an,  nemlich  Martinez  Campos  (Krieg),
Alonso  Martinez  (Justig),  Vega  Armijo  (Anßeres)  und  Pavia.  Der  linke
Flügel  nun  der  Konstikutionellen  neigt  den  demokratischen  Anhängern
Serrano's  zu  und  spannt  alle  Kräfte  an,  die  vier  genannten  konservativen
Minister  aus  dem  Kabinet  zu  verdrängen  und  wo  nicht  durch  Anhänger
Serrano's,  doch  wenigstens  durch  Konstitutionelle  zu  ersetzen.  Sagasla  ist
        <pb n="386" />
        350  Spauien.  (Ang.  —  Anf.  Okl.)

jedoch  entschlossen,  diesem  Begehren  nicht  nachzugeben  und  der  König  ist
aus  guten  Gründen  entschieden  nicht  geneigt,  den  Kriegsminister  Martinez
Campos,  "auf  den  er  sich  unter  allen  Umständen  verlassen  kann,  fallen  zu
lassen.  Die  Serranisten  haben  keine  Aussichten,  zur  Gewalt  zu  kommen,
außer  durch  den  guten  Willen  und  die  Entscheidung  des  Königs,  wie  es  auch
bei  der  Ersetzung  Canovas  del  Castillo  durch  Sagasta  der  Fall  war.  Wie
die  Zustände  in  Spanien  sind  und  noch  auf  lange  hinaus  bleiben  werden,
hängkt  der  Ausfall  jeder  Nenwahl  der  Corles  zum  weitaus  größten  Teile
lediglich  von  dem  jeweiligen  Ministerium  ab.  So  gebot  Canovas  über  eine
kompakte  Mehrheit  der  Cortes,  so  lange  er  die  Regierungsgewalt  in  der
Hand  hatte,  jebt  ist  dasselbe  bez.  Sagasta's  der  Fall  und  wäre  auch  der
Fall,  wenn  Serrano  vom  König  zur  Regierung  berufen  würde.  Vorerst
denkt  aber  der  König  offenbar  noch  nicht  darau.

—  August.  In  verschiedenen  Teilen  Spaniens,  vor  allem  in
Andalusien,  ist  schwerer  Mißwachs  eingetreten,  der  die  Finanglage
und  die  in  Angriff  genommene  Finanzreform  gefährlich  bedroht.
Auf  dieser  aber  beruht  die  ganze  Hoffnung  einer  allmäligen  Hebung
des  Landes.  Unter  solchen  Umständen  wird  daher  das  eifrige  Bestreben
  des  Madrider  Kabinets,  sich  an  der  Schlichtung  der  ägyptischen
  Frage  zu  beteiligen  und  womöglich  vermittelst  derfelben  in
den  Rat  der  Großmächte  eingutreten,  ziemlich  allgemein  nicht  als
geitgemäß  und  wohlberaten  erachtet.

—  September.  In  Folge  der  ägyptischen  Wirren  ist  ganz
Nordafrika  in  einen  fieberhaften  Zustand  geraten.  In  Marokko  ist
ein  Aufstand  ausgebrochen,  dessen  der  Sultan  nur  mit  Mühe  Herr
werden  wird.

Unter  diesen  Amständen  spekuliert  Spanien  von  Centa  aus  auf  den
nördlichen  Teil  des  Landes,  während  England  seine  Augen  auf  die  kanarischen
  Inseln  geworfen  hat,  die  es  längst  gerne  an  sich  bringen  möchte.
Zwischen  Spanien  und  Marocco  werden  förmliche  Unterhandlungen  eingeleitet
  bez.  des  Erwerbs  gewisser  stralegischer  Positionen  nächst  den  Plätzen
Cenla  und  Melilla  im  Austausch  gegen  die  Insel  Santa  Cruz  de  Mar
Piquena,  welche  durch  den  Vertrag  von  1860  an  Spanien  gekommen  und
wegen  der  daselbst  betriebenen  ausgedehnten  Fischerei  von  Vedentung  ist.
Durch  diese  Gebielsregulierung  würde  Spanien  zu  einer  soliden  Operationsbasis
  auf  marokkanischem  Boden,  im  Hinblick  auf  elwaige  kriegerische  Eventualitäten,
  gelangen.

Anfang  Oktober.  Da  der  Wiederzusammentritt  der  Cortes
näher  rückt,  so  bereitet  sich  die  sog.  dynastische  Linke  unter  ihrem
Haupte,  dem  Marschall  Serrano,  Herzgog  della  Torre,  schon  jetzt  zu
einem  ernstlichen  Sturme  auf  das  Ministerium  Sagasta  und  ein
Programm  vor,  das  aber  vorerst  noch  geheim  bleiben  soll.

luch  die  demokratische  Gruppe  Martos,  Montero,  Echegaray  trilt
bemnselbeh  wemtestens  halb  und  halb  bei.  Nur  die  entschiedenen  Republikaner
verweigern  ihre  Unterstützung,  indem  Zorikla  erklärt:  „Ich  bin  Republikaner
  und  will  als  solcher  sterben.  Ich  habe  bisher  geglaubt  und  werde
es  immer  glauben,  daß  in  Ländern,  wie  das  meinige,  wo  die  Regierung  das
        <pb n="387" />
        Spanien.  (Olt.  19  —  Ende.)  351

Mittel  verweigert,  seinen  Ideen  auf  gesetzlichen  Wegen  zum  Triumphe  zu
verhelfen,  die  revolutionäre  Politik  die  einzig  gute  ist-19.

  Oktober.  Ein  lgl.  Dekret  ermächtigt  das  Kabinet,  die  im
Oktober  v.  J.  gekündigten,  aber  noch  in  Kraft  gebliebenen  Handelsverträge
  mit  denjenigen  Staalen,  welche  die  von  Spanien  vorgeschlagenen
  Grundlagen  für  neue  Handelsverträge  angenommen  haben,
bis  zum  15.  Dez.  l.  J.  zu  verlängern.  GEs  sind  dies  Deutschland.
die  Schweiz  und  Schweden-Norwegen.  Den  übrigen  Staalen  wird
diese  Vergünstigung  nicht  zugestanden  und  hören  die  Verträge  mit
ihnen  mit  deren  Ablauf  auf.  Das  Ministerium  ist  prinzipiell  für
Aufrechthaltung  von  Schutzzöllen,  soweit  es  ihm  unerläßlich  scheint,
aber  für  Herabsetzung  der  Zölle,  soweit  es  im  Interesse  einer  Bermehrung
  der  Zolleinnahmen  liegt.

20.  Oktober.  In  Sevilla  hält  der  sog.  „anarchistisch-kollektivistische“
  Arbeiterbund  einen  Kongreß  ab  und  erläßt  ein  Manifest
an  die  teitertosen

zselbe  zeichnet  sich  durch  eine  gewisse  Mäßigung  aus.  Diesem
Altensiiee  gemäß  ist  der  Arbeiterbund  in  215  Lokalverbindungen  mit  615
Sektionen  eingeteilt,  denen  etwa  50.000  Arbeiter  angehören.  Was  Aufsgaben
und  Ziele  der  Partei  betrifft,  so  empfiehlt  das  Programm  vor  allen  Dingen
Vermeidung  aller  offenen  Kouflikte  mit  der  bestehenden  Orduung  der  Diuge
und  betont  den  Mitgliedern  gegenüber  die  Notwendigleit,  für  ihre  eigene
gewerbliche  Ausbildung,  sowie  für  die  Schulbildung  ihrer  Kinder  nach
Kräften  zu  sorgen.

Ende  Oktober.  Die-  Zeitungen  veröffentlichen  nunmehr  das
von  der  Partei  Serrono  vereinbarte  Programm.

Nach  demselben  soll  nicht  die  bestehende  Verfaffung  von  1876  in  demokratischem,
  sondern  vielmehr  die  demokratische  Verfassung  von  1869  in
monarchischem  Sinne  revidiert  und  so  wieder  hergestellt  werden.  Die  Grundlage
  derselben  ist.  das  allgemeine  Stimmrecht  und  dieses  foll  wieder  eingeführt
  werden.  Die  Revision  der  Versassung  von  1869  soll  nicht  durch  eine
Constituante,  sondern  durch  die  ordentlichen  (  Cortes  vorgenommen  werden.
In  den  gegenwärtigen  Cortes  lann  indes  Serrano  für  seinen  Plan  von
vorneherein  nur  auf  eine  verhältuis  emäßig  nicht  große  Minderheit  zählen.
Dagegen  hofft  er  wohl,  den  größeren  Teil  der  Parlei  Sagasta  auf  seine
Seite  zu  ziehen,  diesem  so  seine  Basis  zu  entziehen  und  ihn  zum  Nücktritt
zu  zwingen.  Einem  Coalitions  zministerium  mit  Sagasta  und  seinen  näheren
Anhängern  wäre  er  nicht  abgeueigt;  jein  Hauptziel  ist,  die  vier  konservativen
Minister  zu  beseitigen.  Die  Aus  "sicht,  durchyudringen,  ist  jedoch  nicht  groß.
Der  König  wird  keine  Lust  haben,  weder  sich  dem  allgemeinen  Stimmrecht
in  die  Arme  zu  werfen,  noch  das  Kriegeministerium  und  die  Armee  den
Anhängern  Serrano's  zu  überlassen.  Jedenfalls  liegt  die  Eutscheidung  gan
in  der  Hand  des  Rönigs:  er  kann  Serrauo  an  die  Spitze  der  NRegierung
stellen  oder  Sagasta  an  derjelben  sesthalten  oder  endlich  zu  Canovas  und  den
Konservativen  zurückkehren  und  sicher  sein,  daß,  wie  die  Dinge  in  Spanien
gehen,  jede  dieser  drei  möglichen  Regierungen  bei  Neuwahlen  der  Cortes
eine  Mehrheit  derselben  jür  sich  hätte.
        <pb n="388" />
        352  Spanien.  (Nov.  10  —  Dez.  9.)

10.  November.  In  Südspanien  ist  vielfach  eine  förmliche
Hungersnot  ausgebrochen.  In  Teres  und  mehreren  anderen  Städten
werden  die  Bäckerläden  und  Mehllager  geplündert.

24.  November.  In  verschiedenen  Städten  Andalusiens  werden
gahlreiche  Sogzialisten  verhaftet,  die  mit  den  Sozialisten  und  Anarchisten
  in  Lyon  in  Verbindung  stehen  sollen.

3.  Degember.  Wiederzusammentritt  der  Cortes.  Tags  vorher
  halte  der  Minister-Präsident  Sagasta  in  einer  Zusammenkunft
von  260  Deputierten  der  liberalen  Majorität  sein  Regierungsprogramm
  für  die  Session  entwickelt.

Der  Premier  betonte,  daß  die  Anschauungen  und  Intentionen  der
Regierung  unverändert  geblieben  und  dieselbe  entschlossen  sei,  ihren  Prinzipien,
  welche  sie  in  der  Opposition  verleidigt,  treu  zu  bleiben:;  es  würden
Reformen  in  allen  Zweigen  der  Administration  eingeführt  werden,  darunter
solche,  welche  die  Neligions-  und  die  Preßfreiheit  sicherten;  die  Regierung
werde  in  der  nächsten  Session  mit  Vorschlägen  für  ein  Gesetz  wegen  der
Geschwornengerichte  und  für  ein  GCivilehe-Gesetz  vor  die  Cortes  kreten.  In
Betreff  der  Parlei  der  dynastischen  Linken  erklärte  Sagasta,  daß  er  die  Bewegung
  mit  großer  Befriedigung  ansehe,  da  sie  den  Triumph  der  Regierungs-Politik
  bedeute  und  den  pessimistischen  Anschauungen  der  fanatischen  Gegner
der  öffentlichen  Instilutionen  ein  Ende  mache.

Beide  Häufer  der  GCortes  bestellen  ihr  Präsidium  im  Sinne
der  Regierung.  Im  Kongreß  wird  Posada  Herrera  mit  223  Stimmen
  gewählt  gegen  82,  welche  auf  den  General  Lopez  Dominguez,
den  Kandidaten  der  Partei  Serrano's,  fallen;  im  Senat  bringt  es
diese  Partei,  weil  hier  auch  die  Konservativen  mit  ihr  gehen,  auf
95  gegen  110  Stimmen.

7—19.  Dezember.  Kongreß:  Große  Debatte  über  die  Verfassungsfrage.
  Marschall  Serrano  beantragt  die  Wiederherstellung
der  Verfassung  von  1869  unter  Revision  derfelben  in  monarchischem
Sinne.  Ministerpräsident  Sagasta  tritt  dagegen  für  Aufrechthaltung
der  Verfassung  von  1876  ein  und  lehnt  namentlich  das  allg.  Stimmrecht,
  die  obligatorische  Civilehe  und  die  vollkommene  Freigebung
jeder  Religionsübung  ab.  Der  Antrag  Serrano's  wird  schließlich
mit  216  gegen  68  Stimmen  verworfen.  Die  Debatte  hat  die  Partei
Serrano  nicht  gestärkt,  sondern  geschwächt,  wie  die  Vergleichung  mit
der  Präsidentenwahl  zeigt.

9.  Dezember.  Ein  republikanisches  Meeting  in  Madrid,  im
Alhambra-Theater,  beschließt,  daß  es  Pflicht  aller  Republikaner  sei,
sich  angesichts  der  Wahlen  zusammen  zu  thun.  Salmeron  erklärt,
die  Republikaner  dürften  die  Partei  Serrano's  nicht  bekämpfen,  weil
die  Rückkehr  zur  Verfassung  von  1869  die  Entwickelung  der  republi-
        <pb n="389" />
        Syanies.  (Dez.  19—21.)  353

kanischen  Paritei  nur  begünstigen  könnte,  und  spricht  Wünsche  für
das  Wohl  der  französischen  Republik  aus,  mit  dem  Beifügen,  die
Herstellung  der  Nepublik  in  Spanien  wäre  geeignet,  die  Vereinigung
von  Spanien  und  Portugal  herbeizuführen.

19.  Dezember.  Der  Papst  erklärt  durch  eine  Encyelica  den
spanischen  Bischöfen,  es  sei  ein  Fehler,  die  Kirche  in  Zusammenhang
  mit  irgend  einer  politischen  Partei  zu  bringen,  wie  es  ein  Teil
der  Bischöfe  thut,  indem  er  das  Heil  der  Kirche  in  dem  Triumphe
der  carlistischen  Partei  erblickt  und  daher  diese  offen  und  in  jeder
Weise  gegen  die  Regierung  des  Königs  Alfons  unterstützt.

21.  Dezember.  Die  Generalralswahlen  haben  eine  große  Majorität
  für  das  liberale  Ministerium  Sagafta  ergeben,  was  besonders
insofern  von  Wichtigkeit  ist,  als  die  Generalräte  mit  der  Gruppe
der  Höchstbesteuerten  die  Senatoren  wählen.  Nächst  den  ministeriellen
  Liberalen  hat  die  republikanische  Vereinigung  Gastelar's,  Zorilla's,
  Salmeron's  und  Pi  y  Margall's  die  meisten  Kandidaten
durchgebracht,  während  die  Konservativen  auf  der  ganzen  Linie  geschlagen
  wurden,  indem  die  Ministeriellen  die  Nepublikaner  allerorts
gegen  die  Konservativen  unterstützten.

1
5

Schulthess.  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bb.
        <pb n="390" />
        3.  Großbrittannien.

3.  Januar.  In  Dublin  treten  neuerdings  bei  4000  irische
Grundbesitzer,  worunter  fast  der  gesamte  Landadel,  zusammen,  um
gegen  die  bisherige  Ausführung  der  irischen  Landakte  zu  protestieren
und  eventuell  Schadenersatz  anzusprechen.

6.  Januar.  Lord  Granville  gibt  seine  Zustimmung  zu  einer
von  Gambetta  vorgeschlagenen  Kollektivnote  beider  Mächte  an  Agypten
  jedoch  nur  „mit  dem  ausdrücklichen  Vorbehalt,  daß  die  englische
Regierung  sich  dadurch  zu  keiner  besonderen  Aktionsart  verpflichte,
wenn  eine  Aktion  überhaupt  notwendig  werden  sollte.“

Die  öffentliche  Meinung  in  England  ist  einer  Intervention  in  Agypten,
  deren  Tragweite  gar  nicht  abzusehen  wäre,  überhaupt  wenig  geuneigt

und  gar  nicht  einer  solchen  im  Verein  mit  Frankreich,  wobei  diesem  naturgemä
  mililärisch  die  Hauptrolle  und  damit  auch  der  Hauptvorteil  zufallen
wür

7.  Jannar.  Eine  Depesche  Granville's  nach  Washington  wahrt
neuerdings  die  Rechte  und  Interessen  Englands  bez.  des  Panama-Kanals
  und  regt  eventuell  eine  internationale  Konfereng  über  die
Frage  an.  Die  Unionsregierung  geht  jedoch  auf  die  Anregung
nicht  ein.

9.  Jannar.  (Südsee.)  England  ist  im  Begriff,  den  größeren
Teil  der  großen  Insel  Borneo  thatsächlich  zu  annektieren.

Die  Besipergreifung  ist  vorerst  freilich  nur  eine  mas  stierte.  Eine
englische  Gesellschaft  hat  die  Territorien  angekauft  und  mit  Ermächtigung
der  Regierung  ein  Panzerschiff  und  aus  dem  Arsenal  von  Woolwich  zu  sehr
billigem  Preise  eine  Menge  von  Flinten  und  Kriegemunition  dahin  geschickt,
um  ihre  Antorität  bei  den  Eingeborenen  zu  unterstützen.  Dies  ist  offenbar
eine  der  Gründung  der  ostindischen  Kompagnie  und  der  Begründung  der
Herrschaft  Euglands  in  Judien  sehr  ähnliche  Transaktion.  Spanien  und
Hollaud  wittern  dies  und  brotestieren.

Mitte  Januar.  Die  Lage  in  Irland  ist  noch  immer  dieselbe
mehr  als  prekäre  für  England.  Die  Regierung  hat  nur  soweit  die
        <pb n="391" />
        Großibrillannien.  (Jan.  19  —  Febr.  7.)  355

Gewalt  in  den  Händen,  als  ihre  Truppen  reichen;  darüber  hinaus
waltet  eine  moralische  und  vielfach  auch  materielle  Anarchie.  Es
muß  daher  noch  ein  weiteres  Garderegiment  nach  der  Insel  hinübergeschafft
  werden.  Die  Hajfl  Parnell's  im  Kilmainham-Gefängnisse
wird  für  weitere  drei  Monate  verlängert.  Die  Gesamtzahl  der  in
demselben  als  „verdächtig“  Inhaftierten  beträgt  .  Z.  103.

19.  Jannar.  (Östindien.)  Die  ostindische  Negierung  erläßt
eine  neue  Preßakte  oder  stellt  vielmehr  das  frühere  sehr  liberale
Regime  bez.  der  Preßfreiheit  wieder  her.  Die  Herausgabe  einer
Zeitung  in  einer  der  18  Landessprachen  des  indischen  Kaiserreichs
wird  damit  wieder  nur  an  die  Bedingung  der  Angeige  geknünft,
eine  Kaution  nicht  verlangt  und  der  Inhalt  jeder  Druckschrift  nur
unter  das  bürgerliche  Strafgesetz  gestellt.

21.  Jannar.  Gegen  die  Judenverfolgungen  in  Rußland  richten
die  Israeliten  Englands  eine  dringende  Petition  an  den  Koaiser.
Dieselbe  ist  von  Baron  N.  M.  v.  Nothschild  untergeichnet  und  patronisiert.
  Der  russische  Botschafter  in  London,  Fürst  Labanow,  lehnt
jedoch  ihre  Annahme  und  Weiterbeförderung  infolge  höherer  Weisung
ab.  Die  öffentliche  Meinung  spricht  sich  in  einer  Reihe  von  Meetings
  in  mehreren  Städten  sehr  lebhaft  gegen  die  Vorgänge  in  Rußland
  aus.

26.  Jannar.  Turch  den  Sturz  Gambetta's  in  Frankreichverschwindet
  die  Idee  einer  Intervention  Frankreichs  und  Englands
in  Agypten  vorerst  wieder  von  der  polilischen  Bildfläche.

4.  Febrnar.  Der  Handelsvertrag  mit  Frankreich  (s.  1881
21.  Sept.)  wird  neuerdings  bis  zum  1.  März  verlängert.  Die
Aussichten  auf  das  Zustandekommen  eines  neuen  sind  indes  sehr
gering.

7.  Februar.  Eröffnung  des  Parlaments.  Thronrede  der
Königin.

Die  Thronrede  sagt  bez.  Irlands:  „Die  gegenwärtigen  Zustände
Irlands  zeigen  im  Vergleich  mit  denen,  welche  ich  zu  Beginn  vorigen
Jahrs  schilderte,  Merkmale  der  Besserung  und  bestärken  die  ,offnung,  daß
Ausdauer  in  dem  von  Ihnen  eingeschlagenen  Verfahren  mit  den  glücklichen
Ergebnissen,  die  so  sehr  wünschenswert  sind,  belohnt  werden  wird“.  Ferner
kündigt  sie  eine  Reihe  von  Vorlagen  behufs  Verbesserung  der  Gesetzgebung
und  Verwallung  in  England  und  Schollland  an.  In  lehterer  Begiehung
wünscht  die  Regierung  namentlich  drei  Fragen  ihrer  Lösung  entgegen  zu
führen:  die  Reform  der  Geschäftsordnung  des  Parlaments  durch  Einführung
der  Clotüre,  die  Umgestallung  der  lolalen  Verwaltung  in  England  und
Schottland  und  die  Schaffung  einer  einheitlichen  obersten  Munizipalverwaltungsbehörde
  für  London,  die  City  und  sämtliche  Vorstädte  desfelben.

23•
        <pb n="392" />
        356  Großbritkanniten.  (Febr.  8—22.)

8.  Februar.  Unterhaus:  Der  Atheist  Bradlaugh  verlangt
als  gewählter  Abgeordneter  für  Northampton  neuerdings,  den  Eid
zu  leisten.

Er  erklärt,  daß,  wenn  er  ihn  leiste,  er  ihn  auch  als  bindend  betrachte.
  Der  9  Führer  der  Tories,  Northcote,  beantragt,  ihn  nicht  zum  Eide
zuzulassen;  Minister  Harcourt  beantragt  dagegen  die  Vorfrage.  Die
Vorfrage  wird  mit  286  gegen  228  Stimmen  W  und  der  Antrag
Northrole  ohne  Abstimmung  angenommen.  Brad  laugh  beharrt  trotzdem
auf  seinem  Plaß.  Northcote  beantragt,  daß  er  sich  zurückziehen  müse  und
wird  soweit  von  Gladstone  unterstühyzt;  der  Antrag  wird  genehmigt.

Oberhaus:  genehmigt  die  Antwortsadresse  auf  die  Thronrede,
nachdem  Salisbury  diese  namens  der  Opposition  einer  scharfen
Kritik  unterzogen,  Granville  dagegen  namens  der  Regierung  verteidigt
  hat.

8—18.  Februar.  Unterhaus:  Die  Antwortsadresse  aus  die
Thronrede  führt  zu  einer  sehr  langen  Debatte,  in  der  sich  Gladstone
über  die  ägyptische  Frage  zurückhaltend,  über  die  russischen  Judenverfolgungen
  schwach  und  über  die  Zustände  in  Irland  augenscheinlich
  schwankend  ausspricht.  Schließlich  wird  die  Adresse  in  1.  Lesung
mit  87  gegen  22  und  in  2.  mit  129  gegen  14  Stimmen  angenommen.


Gladstone  beantragt  die  Abänderung  der  Geschäftsordnung
durch  Einführung  der  sog.  Clotüre:  Der  Debattenschluß  soll  beschlossen
  werden  können,  wenn  er  von  mehr  als  200  Mitgliedern
unterstützt  oder  von  weniger  als  40  Mitgliedern  beanstandet  wird.

11.  Februar.  Der  Bau  eines  Tunnels  unter  dem  Kanal  zwischen
  Frankreich  und  England  ist  von  beiden  Seiten  energisch  in
Angriff  genommen  und  schreitet  rüstig  vorwärts.

Die  Generalversammlung  der  Aktionäre  bestätigt  den  mit  der  Sonth-Gastern-Eisenbahngesellschaft
  abgeschlossenen  Vertrag  betr.  Bau  und  Betrieb
der  Kanal-Tunnelbahn  und  ermächtigt  die  Direktoren,  alle  weiteren  zu  diesem
Zweck  nötigen  Schritte  zu  ergreisen.  Die  Durchbohrung  des  Tunnels  bietet
bis  jezt  gar  keine  besonderen  technischen  Schwierigkeiten  und  das  bedeutsame
Werk  kann  in  wenigen  Jahren  vollendet  sein.

20.  Februar.  Unterhaus:  Beginn  der  Debatte  über  die  Anderung
  der  Geschäftsordnung  durch  Einführung  der  Clotüre.  Die
Debatte  gestaltet  sich  sofort  seitens  der  Tories  sehr  stürmisch.  Gladstone
  modifiziert  seinen  Antrag  dahin,  daß,  wenn  weniger  als  40
Mitglieder  dagegen  stimmen,  mindestens  100  dafür  stimmen  müssen.
Northeote  stellt  den  Antrag,  daß  der  Schluß  einer  Debatte  mittelst
Mehrheit  überhaupt  ungulässig  sei.

21—22.  Februar.  Unterhaus:  Bradlaugh  erscheint  wieder  im
        <pb n="393" />
        Großbrittannien.  (Febr.  23  —  März  2.)  357

Hause,  schreitet  zum  Tisch,  verliest  und  unterschreibt  den  Eid  und
erklärt,  er  habe  den  Eid  geleislet  und  werde  seinen  Sitz  einnehmen.
Gladstone  lehnt  es  ab,  einzuschreiten:  man  möge  es  der  Opposition
überlassen,  geeignete  Maßnahmen  ausfindig  zu  machen.  Das  Haus
beschließt  mit  291  gegen  83  Stimmen,  Bradlaugh  habe  den  Eid
unregelmäßigerweise  geleistet  und  sei  als  ungehorsam  aus  dem  Hause
auszuweisen.  Bradlaugh  entfernt  sich.  Das  Haus  beschließt,  daß
in  Northampton  eine  Neuwahl  stattzufinden  habe.

23.  Februar.  Die  Handelsvertrags-Unterhandlungen  mit
Frankreich  sind  definitiv  gescheitert.  Doch  verständigen  sich  beide
Regierungen,  sich  gegenseitig  auf  dem  Fuße  der  meistbegünstigten
Nation  zu  behandeln.

24.  Februar.  Oberhaus:  beschließt  mit  großer  Mehrheit,  die
Wirkungen  der  neuen  irischen  Landakte  durch  einen  besonderen  Ausschuß
  untersuchen  zu  lassen.  Die  Regierung  widersetzt  sich  diesem
Beschlusse  heftig  und  erklärt,  sich  weder  an  der  Wahl  dieses  Spezialausschusses
  noch  an  den  Verhandlungen  desselben  beteiligen  zu  können.

27.  Februar.  Unterhaus:  Gladstone  beantragt  eine  Resolution
gegen  den  Beschluß  des  Oberhauses  vom  2..  d.  M.  und  daß  die
Tagesordnung  unterbrochen  werde,  bis  darüber  entschieden  sein  werde.
Das  Haus  beschließt  das  letztere  mit  300  gegen  167  Stimmen.

28.  Februar.  Unterhaus:  erklärt  die  Wahl  des  irischen  Landligisten
  Davitt  in  Meath  mit  242  gegen  29  Stimmen  für  illegal.
Die  Zahl  der  in  Irland  als  „verdächtig“  Eingezogenen  ist  auf  587
gestiegen.  Der  ganze  Südwesten  der  Insel  ist  von  fenischen  Geheimbünden
  unterwühlt,  während  in  Öst=  und  Mittel-Irland  die  Landliga
  im  Vordergrund  steht.

1.  März.  Der  Spezialausschuß  des  Oberhauses  zu  Untersuchung
  der  Wirkungen  der  irischen  Landakte  hat  den  Minister  für
Irland,  Hrn.  Forster,  aufgefordert,  sich  behufs  seiner  Vernehmung
vor  demselben  einzufinden.  Die  Regierung  beschließt,  ihm  die  Erlaubnis
  dazu  zu  verweigern.

2.  März.  Elendes  Attentat  auf  die  Königin,  das  sechste  seit
1840.  Der  Attentäter  ist  ein  stellenloser  Kommis  aus  London.
Er  wird  am  20.  April  vom  Gericht  als  unzurechnungsfähig  freigesprochen
  und  ins  Irrenhaus  geschickt.

2.  März.  Oberhaus:  Der  Spezialausschuß  für  Untersuchung
der  Wirkungen  der  irischen  Landakte  macht  der  Regierung  und  dem
Unterhaus  die  Konzession,  daß  er  die  Entscheidungen  des  irischen
        <pb n="394" />
        358  Großbrilkannien.  (März  6  21.)

Landgerichtshofes  und  des  Landkommissärs  von  seiner  Enquete  ausschließt.
  Die  Regierung  erklärt  die  Konzession  für  ungenügend,  zumal
  sie  nur  vom  Ausschuß  und  nicht  vom  Oberhause  selbst  ausgehe.

6.  Märg.  Unterhaus:  versagt  Bradlangh,  dessen  Mandat  am
3.  d.  von  Northampton  erneuert  worden  ist  und  der  sich  wiederum
zur  Eidesleislung  meldet,  neuerdings  die  Zulassung  dazu  mit  252
gegen  242  Stimmen,  welche  verlangen,  daß  die  Deputierten  nach
Velieben  den  Eid  leisten  oder  eine  Erklärung  abgeben  können.

7.  März.  Oberhaus:  Lord  Redesdale  bringt  eine  Vill  gegen
die  Zulassung  von  Atheisten  in  das  Parlament  ein;  dieselbe  bestimmt,
  daß  jedes  Mitglied  der  beiden  Häuser  beim  Eintritt  feierlich
  seinen  Glauben  an  den  allmächtigen  Gott  erkläre.  Die  Bill
wird  in  erster  Lesung  angenommen  und  in  zweiter  verworfen.

8.  März.  Ein  neugebildeter  Verein  in  London  beschließt  eine
Resolution  zu  Gunsten  des  Bimetallismus.  Die  Bimetallisten  bilden
  indes  in  England  eine  verschwindende  Minorität  und  es  ist  gar
nicht  daran  zu  denken,  daß  England  je  für  sich  zum  Bimetallismus
übergehen  werde.  Wenn  es  andere  thun,  so  wäre  es  ihm  freilich
sehr  angenehm.

9.  März.  Unterhaus:  erklärt  nach  dem  Antrage  Gladstone's
die  vom  Oberhaus  beschlossene  Untersuchung  der  Wirkungen  der
irischen  Landakte,  die  eine  Entschädigung  der  betroffenen  irischen
Grundeigentümer  aus  Staatsmitteln  bezweckt,  mit  303  gegen
235,  also  mit  einer  Mehrheit  von  68  Stimmen,  für  unzeitgemäß
und  nachteilig.

20.  März.  Unterhaus:  Die  Regierung  stellt  bez.  der  Abänderung
  der  Geschäftsordnung  und  Einführung  der  Clotüre  die
Kabinetsfrage.

23.  März.  Das  Kabinet  ist  bez.  einer  Erneuerung  der  irischen
  Zwangsakte,  die  mit  Ende  August  abläuft,  gespalten.  Man
sieht  eine  Kabinetskrisis  voraus:  Forster  oder  der  radikale  Flügel
des  Kabinets  werde  weichen  müssen;  ja  man  spricht  sogar  von  einer
eventuellen  Auflösung  des  Parlaments.

24.  März.  Unterhaus:  lehnt  einen  verschämten  Antrag  auf
Wiedereinführung  von  Schutzzöllen  mit  140  gegen  89  (Tories  und
Parnelliten)  Stimmen  ab.  Es  ist  selbst  der  Minderheit  damit  nicht
ernst.  Die  öffentliche  Meinung  betrachtet  Schutzzölle  als  eine  für
immer  abgelhane  Sache  und  die  wirklichen  Schutzzöllner  bilden  nur
eine  verschwindende  Minorität,  ganz  ebenso  wie  die  Bimetallisten.
        <pb n="395" />
        Großbrillonnien.  (März  30  —  April  5.)  359

30.  März.  Unterhaus:  lehnt  Mariott's  Amendement  zu
Gladstone's  Glotürc-Bill,  daß  die  einfache  Mehrheit  zum  Schluß
einer  Debaite  nicht  genüge,  mit  318  gegen  279  Stimmen  ab.

Die  Mehrheit  ist  eine  sehr  kleine:  das  Parlament  läßt  sich  offenbar
nur  sehr  ungern  #r  Elotüre  herbei,  so  tief  auch  der  Unmut,  über  die  irische
Obstruktion  ist.  stehen  denn  auch  nicht  weniger  als  32  weilere  Amendements
  zur  *  aus.  Nur  zu  einer  Zweidrittelsmehrheit  würden
sich  auch  die  meisten  Tories  herbeilassen.

1.  April.  (Ostindien.)  Mit  diesem  Tage  treten  in  Östindien
Verwaltungskörper  in  Thätigkeit,  die  teilweise  aus  Wahlen  hervorgehen,
  was  eine  gewaltige  Neuerung  in  der  Geschichte  dieses  Landes
bildet.

Ein  Erlaß  des  jehigen  Bizegouverneure,  Marquis  v.  Ripon,  vom
"20.  September  1881  krug  allen  Provinzregierungen  auf,  mit  dem  1.  April.
dem  Aeginn  des  indischen  Finangjahres,  für  1882  83  in  jedem  Bezirk  Ver
walkungsausschüsse  zu  bilden,  welche  unter  Vorsitz  des  ersten  Polllischen
Beamten  die  Distriklsbudgele  ausstellen  sollen.  Dabei  ist  zu  erwägen  gegeben,
  diese  neuen  Verwaltungslörper  wenigstens  teilweise  aus  Wahl  hervorgehen
  zu  lassen,  und  bereils  liegt  aus  den  Nordwestprovinzen  eine  solche
Wahlordnung  vor.  Die  politischen  Vereine  strebten  eine  direlte  Wahl  an
und  ergehen  sich,  wie  3.  B.  die  britisch-indische  Gesellschafl,  in  eingehenden
Vorschlägen,  welche  Slenerziffer  wahljähig  machen  solle.  Der  gewöhnliche
Fehler  der  Reformer,  auf  einmal  viel  zu  viel  zu  geben,  lag  hier  sehr  nahe.
Der  stellvertretende  Gonverneur  zu  Allahabad  aber  umschiffte  diese  Klippe
sehr  glücklich  durch  die  Verordunng,  daß  die  Mitglieder  der  neuen  Körper
zur  Hälfte  bis  zu  zwei  Dritteilen  auf  Vorschlag  der  Bezirksbeamten  von
ihm  ernannt  werden  und  zur  andern  Hälste  sich  aus  den  Bezirks  zangehörigen
durch  Kooptierung  ergänzen.  Der  weitern  Entwickelung  der  Frage  wird  mit
Spannung  entgegengesehen.

4.  April.  Unterhaus:  Debatte  über  die  Lage  der  Dinge  in
Irland.

Gorst  erklärt,  sobald  das  Parlament  nach  Ostern  wieder  zusammentrete,
  erwarte  das  Land  von  der  Regierung,  daß  sie  demselben  endlich  eine
unzweideutige  Erklärung  ihrer  irischen  Politik  Woregen  werde.  Gladstone
erwidert,  die  Lage  sei  allerdings  sehr  ernst;  es  handle  sich  aber  nicht  um
eine  politische,  sondern  um  eine  soziale  Nebolntton.  Schon  Wellington  habe
gesagt,  gegenüber  einer  Revolulion  gegen  Zehnten  und  Pacht  seien  die
Hilfsquellen  der  Regierung  eines  freien  Landes  unvermögend.  Er  selbst  sei
überzeugt,  daß  hinter  den  Agrarverbrechen  höhere  Einflüfse  ständen.  Die
Mitglieder  der  Landliga  möchten  doch  den  klaren  Beweis  liefern,  daß  ihre
Gelder  nicht  solchen  Zwecken  gedient.  Der  Zeitpunkt  der  Wahl  weiterer
Maßregeln  müsse  dem  Ermessen  der  Regierung  vorbehalten  werden.

5.  April.  Ein  Teil  der  öffentlichen  Meinung  fängt  an,  vor
einem  Tunnel  und  einer  Eisenbahn  zwischen  England  und  Frankreich
  Angst  zu  bekommen,  weil  dadurch  eine  Invasion  des  Landes
vom  Festland  her  ermöglicht  oder  erleichtert  würde.  Die  Regierung
befiehlt  daher,  den  Kanal-Tunnelbau  einzustellen,  bis  eine  vom
        <pb n="396" />
        360  Großbrittannien.  (April  10—  12.)

Parlament  niederzusetzende  Kommission  ihr  Gutachten  abgegeben
haben  würde.

10  —24.  April.  Parnell  wird  auf  Zeit  aus  dem  Gefängnis
von  Kilmainham  entlassen  und  geht  behufs  Ordnung  von  Familienangelegenheiten
  nach  Paris,  worauf  er  in  das  Gefängnis  zurückkehrt.

Die  #irischen  Zustände  beschäftigen  die  öffentliche  Meinung  fortwährend
vorzugsweise.  Der  gew.  konservative  Marineminister  Smith  macht  den
Vorschlag,  eine  landbesitzende  Bauerfame  in  Irland  mit  Staatshülfe  zu
gründen  d.  h.  mit  Staatsmitteln  die  dortigen  Großgrundbesitzer  zu  erpropfiieren
und  damit  die  soziale  Frage  für  Irland  zu  lösen.  Der  Plan  findet  auch
in  der  liberalen  Presse  Anklang;  die  Gegner  dagegen  fragen,  auf  welcher
Basis  er  denn  eine  so  kolossale  Transaktion  durchführen  wolle  und  meinen,
es  sei  ihm  nur  darum  zu  thun,  daß  die  englischen  und  schottischen  Steuerzahler
  das  Geld  aufbringen  sollen,  um  daraus  die  irischen  Grundbesitzer
für  die  schon  erlittenen  und  noch  zu  erleidenden  Verluste  zu  entschädigen,
zumal  der  Grundbesicz  augenblicklich  in  Irland  schrecklich  entwertet  sei.  —
Egan,  der  Schahmeister  der  Landliga,  hat  von  Paris  aus  ein  Schreiben  an
Patrick  Ford,  den  Landligistenführer  in  New-York,  gerichtet,  worin  er  den
Empfang  von  mehr  als  20,000  Pfund  Sterl.  für  die  Landliga  bestätigt  und
hinzufügt:  „Alle  Berichte  aus  Irland  sind  höchst  ermutigender  Natur.  Überall
handelt  das  Volk  getreulich  nach  dem  Grundsatze  „Keine  Ubergabe“.  Der
Geist  irischer  Nationalität  und  Feindseligkeit  gegen  unsere  sächsischen  Bedrücker
  ist  zugegebenermaßen  stärker,  als  er  seit  Generationen  war.  Mit  stetiger
und  entschlossener  Ausdauer  in  dem  Verfahren,  welches  während  der  letzten
zwei  Jahre  diesen  großen  Wechsel  herbeigeführt  hat,  wird  es  uns  über  kurz
oder  lang  gelingen,  nicht  allein  eine  befriedigende  Lösung  der  Bodenfrage
zu  erzwingen,  sondern  England  unsere  nationale  Unabhängigkeit  abzutrotzen“.
Egan  hat  auch  einen  Bericht  über  die  von  ihm  verwalteten  #.  Finanzen  der
irischen  Landliga  veröffentlicht.  Darnach  hat  die  Liga  seit  ihrer  Gründung
über  188.000  Pfd.  Sterl.  vereinnahmt,  von  welcher  Summe  127,000  Pfd.
Sterl.  aus  Amerika  zuströmten.  Berausgabt  wurden  113,000  Po.  Sterl.
„für  Organisationszwecke,  Verteidigung  von  Angeklagten  und  Unterstützung
ausgetriebener  Pächter“  (ohne  nähere  Spezifikation),  sowie  16,000  Pfd.
Sterl.  für  die  Verteidigung  der  Augeklagten  in  dem  Dubliner  Staatsprozesse,
so  daß  die  Liga  gegenwärtig  noch  über  55,000  Pfund  Sterl.  verfügen  würde.

12.  April.  Lord  Salisbury,  der  Führer  der  Tories,  stellt
den  Vorschlag  seines  gewesenen  Kollegen  Smith  in  einer  Rede  in
Liverpool  förmlich  als  Programm  seiner  Partei  für  Irland  auf:
Herstellung  eines  freien  Bauernstandes  durch  Expropriation  der  dortigen
  Großgrundbesitzer  aus  Staatsmitteln  in  großartigem  Maßstabe.

Konferenz  der  irischen  Landliga  in  Amerika  zu  Washington.
Es  ergibt  sich,  daß  von  den  940  Zweigen  der  Liga  in  Amerika  und
Canada  im  Ganzen  272,810  Dollars  nach  Irland  gesandt  wurden.
Die  Konferenz  faßl  Beschlüsse,  welche  den  irischen  Pächtern  den  Nat
geben,  bei  ihrem  passiven  Widerstande  gegen  die  Pachtzinszahlung
zu  beharren,  dieselben  der  Sympathie  der  Irländer  in  Amerika  versichern
  und  ihnen  moralisch  wie  materiell  Unterstützung  verheißen.
        <pb n="397" />
        Grsßbriltannien.  (April  21  —  Mai  1.)  361

24.  April.  Unterhaus:  Gladstone  legt  das  Budget  für  das
laufende  Jahr  vor.  Die  Ausgaben  werden  auf  84,630,000,  die
Einnahmen  auf  84,035,000  Pfd.  St.  begiffert,  was  einen  Uberschuß
von  305,000  Pfd.  St.  ergibt.

26.  April.  Unterhaus:  Der  Home-Ruler  Redmont,  ein  Gesinnungsgenosse
  Parnell's,  beantragt  die  2.  Lesung  einer  von  ihm
eingebrachten  Bill  zu  Ergänzung  der  irischen  Landakle.

DTie  Bill  geht  zwar  bedeutend  weiter  als  die  Gladstone'sche  Landakte,
ist  aber  in  ihren  Forderungen  doch  gemäßigt  und  geht  nicht  über  das  hinaus,
was  von  Gladstone  möglicherweise  zugestanden  werden  könnte.  Gladstone
anerkennt  die  Mäßigung,  hält  es  aber  noch  nicht  für  zeitgemäß,  über  die
Landakte  hinauszugehen  und  verjagt  daher  der  Vill  die  Zustimmung  der
Regierung.  Nur  bez.  der  Pachtrückstände  behält  er  sich  selbst  eine  Vorlage
  noch  in  dieser  Session  vor.  Man  will  von  diesem  Tage  an  eine
Wendung  in  der  Politit  Gladflone's  bez.  Irland  erkennen.

(Canada.)  Beide  Häuser  des  canadischen  Kolonial-Parlaments
beschließen,  die  Negierung  in  London  zu  ersuchen,  Irland  die  gleiche
Selbständigkeit  einzuräumen,  welche  Canada  genießt.  Der  Beschluß
macht  in  England  großes  Aufsehen.

27.  April.  Unterhaus:  nimmt  eine  ihm  von  der  Regierung
vorgelegte  Wahlbestechungsbill  in  2.  Lefung  ohne  Abstimmung  an.

28.  April.  Der  bisherige  Vicekönig  von  Irland,  Graf  Cowper,
nimmt  seine  Entlassung  und  wird  durch  den  Grafen  Spencer  ersetzt.
Die  Motive  dieser  Beränderung  sind  vorerst  noch  unklar.

1.  Mai.  Oberhaus:  Der  Spezialausschuß  für  Untersuchung
der  Wirkungen  der  irischen  Landakte  erstattet  dem  Haus  einen  vorläufigen
  Bericht.

Der  Bericht  ist  ein  langes  Aktenstück,  das  die  Landakte  einer  sehr
umfassenden  Kritil  unterwirft.  Die  Hauptsache  jedoch  bilden  detaillierte

orschläge  zur  Kreierung  eines  angesessenen  Bauernstandes  (peasant  proprietar))
  nebst  den  Umrissen  eines  Planes  zur  Ausführung  dieser  Vorschläge.
Die  Ouintessenz  des  Ausschuß-  Vorschlages  ist  in  dem  Satze  ausgedrückt:
„daß  es  Gutsherren  und  Pächtern  frei  stehen  soll,  die  für  ein  Pachtgut  zu
zohlende  Kaufsumme  unter  sich  zu  vereinbaren,  und  daß  das  Land-Tribunal
die  Ermächtigung  erhalten  soll,  dem  Käufer  die  ganze  Kanfsumme  aus
Staatsmitteln  vorzuschießen"“.  Gulsherr  und  Pächter  sollen  also  freundschaftlich
  unter  sich  den  Handel  über  den  von  dem  letzteren  zu  zahlenden
Kaufschilling  für  ein  Gehöft  oder  sonstiges  bäuerliches  Besitztum  abmachen
und  dessen  Wert  unabhängig  unter  sich  festsehen,  der  Bekrag  aber  soll  von
dem  Land-Tribunal  ohne  weiteres  vorgeschossen  werden,  den  der  Verkäufer
einfach  bar  und  ohne  Abzug  einstreicht,  der  Käufer  nur  verzinsen  muß.  Der
kritische  Punkt  dabei  ist  das  von  dem  Ausschusse  zu  diesem  Zweck  vorgeschlagene
  neu  zu  errichtende  Land-Tribunal  und  daß  der  englische  Staatsschatz
  diesem  die  Fonds  zur  Zahlung  der  Kaufschillinge  zur  Verfügung  slellen
muß.  Der  von  dem  Ausschusse  vorgelchlage  ne  modus  operandi  ist  ein  sehr
einfacher;  das  neue  Land-Tribunal  bildet  die  Bank,  welche  des  erwerbenden
        <pb n="398" />
        362  Grosibrikllannien.  (Mai  224.

Pächters  Wechsel  oder  Zahlungsanweisung  honoriert.  Der  Betrag  des  Kaufschillings
  bleibl  natürlich  auf  dem  Kanfobjekte  bis  zur  Rückgahlung  hypotheziert,
  und  der  Pächter  wird  Land=  oder  Gutseigentümer  unter  der  bloßen
Bedingung,  daß  er  dem  Staate  nach  seiner  Wahl  per  annum  3½  Prozent
des  vorgeschossenen  Kaufschillings  auf  die  Dauer  von  66  Jahren  oder  4  Prozent
  Jür  die  Dauer  von  46  Jahren  zurückzahlt,  so  daß  also  der  Staat  für
die  Dauer  von  einem  halben  Jahrhundert  oder  länger  der  Gläubiger,  resp.
Gutsherr,  eines  sehr  großen  Teiles  von  Irland  sein  würde.

2.  Mai.  Unterhaus:  Gladstone  vollzieht  in  seiner  irischen
Politik  eine  tolale  Wendung,  indem  er  dem  Hause  die  Mitteilung
macht,

es  sei  die  Weisung  nach  Irland  gesandt  worden,  die  Häupter  der
Landliga  und  Mitglieder  des  Unterhauses,  Parnell,  Dillon  und  O'Kelly  freizulassen.
  Auch  Davitt  soll  freigelassen  werden.  Die  Listen  der  noch  in  Irland
verhafteten  Personen  sollen  sorgfältig  geprüft  werden  behufs  Freilassung
aller  jener,  welche  ich  nicht  an  einem  gemeinen  Verbrechen  beteiligt  haben.
Der  Staatssekretär  für  Irland,  Forster,  habe  seine  Entlassung  genommen,
weil  er  die  Verantworkung  für  diese  Maßregel  nicht  übernehmen  wollte;
der  Rücktritt  des  Bizekönigs  von  Irland  sei  dem  Rücktritt  Forsters  vorans
gegangen  und  stehe  mit  letzterem  in  keinem  Zusammenhange  (2).  Die  Freilassung
  der  Verdächtigen  sei  keine  bedingte,  und  sie  sei  darin  begründel,  daß
die  Regierung  glaube,  sie  werde  zur  Aufrechthaltung  von  Gesetz,  Ordnung
und  Frieden  in  Irland  beitragen.  Die  Negierung  wünsche  angesichts  der

Lage  möglichst  rasch  zu  handeln;  sie  beabsichtige  nicht  die  Ernenerung  des
Iwangsgesetes,  jedoch  Maßregeln  zum  Schutze  von  Leben  und  Eigentum  in
Irland.

 

4.  Mai.  Lord  Frederik  Cavendish,  ein  Bruder  Lord  Hartingtons
  und  Sohn  des  Herzogs  v.  Devonfhire,  wird  als  Nachfolger
  Forsters  zum  Minister  für  Irland  ernannt  und  geht  sofort
nach  Dublin  ab.

Unterhaus:  Debatte  über  die  neue  Lage  der  irischen  Dinge.

Gladstone  erwidert  auf  eine  Anfrage,  ob  die  so  plöhlich  freigelassenen
  Führer  der  Landliga  ihr  früheres  No-rent-Manifest  zurückgenommen
hätten,  er  habe  gewisse  spontane  Mitteilungen  von  einigen  Deputierten  embfangen,
  welche  die  Regierung  zu  ihren  Maßregeln  bestimmten:  Dillon,
O'Kelly  und  Sexton  hätten  eben  eine  ähnliche  Erklärung  abgegeben.  Gladstone
  verweigert  indessen  eine  bestimmtere  Erklärung,  da  Parnell  nicht  an-=wesend
  sei.  Letzkerer  tritt  kurg  darauf  ein.  Forster  gibt  als  Grund  seines
Rücktritls  an,  daß  er  seine  Zustimmung  zur  Freilassung  der  Verdächtigen
verweigerte,  weil  er  glaube,  daß  diese  Freilassung  zu  neuen  Verbrechen  ermutige;
  er  hätte  dieselben  nicht  freigelassen,  ohne  eine  öffentliche  formelle
Berpflichtung  Parnells  und  der  Anderen,  den  Gesetzen  nicht  ferner  zu  trotzen.
iese  Verpflichtung  existiere  nicht.  Nach  Forsters  Rede  erklärt  Gladstone:
wischen  Parnell  und  der  Regierung  fand  keine  Abmachung  statt.  Vor  der
Freilassung  desselben  und  seiner  Genossen  habe  die  Regierung  beschlossen,
ne  Bill  behufs  Erlasses  der  rückständigen  Pachtzinse  einzubringen  und  die
zuverlässige  Mitteilung  erhalten,  daß,  wenn  die  Frage  der  Pachtrückstände
auf  der  Basis  der  Redmond'schen  Bill  behandelt  würde,  die  Parnellilen  bereit
  sein  würden,  sich  auf  die  Seite  der  gesetzlichen  Ordnung  Iu  stellen.
Parnell  beslätigt,  daß  er  sich  in  diesem  Sinne  geäußert  habe.  Die  öffent-———
        <pb n="399" />
        Grohbrillannien.  (Mai  0—-  11.)  363

liche  Meinung  will  nicht  glauben,  daß  Parnell  rc.  bedingungslos  freigelassen
  worden  seien  und  spricht  beharrlich  von  einem  „Vertrag  von  Kielmainham“.


6.  Mai.  Der  neue  Staatssekretär  für  Irland  Lord  Fred.
Cavendish  und  der  Unterstaatssekretär  Bourke  werden  im  Phönirpark
  zu  Dublin  ermordet.  Die  Mörder  verschwinden  sogzusagen
spurlos.  Die  Negierung  setzt  einen  Preis  von  10,000  Pfd.  St.
auf  ihre  Entdeckung  aus.  Allein  bis  fast  zu  Ende  des  Jahres  sind
alle  Bemühnngen,  sie  aufzuspüren,  fruchtllos.

7.  Mai.  Parnell,  Dillon  und  Davitt  verdammen  und  beklagen

  in  einem  Manifest  der  Landliga  an  das  irische  Volk  die
„schreckliche  That,  welche  unsere  Sache  sowie  diejenigen  befallen  hat,
die  in  letzter  Stunde  beschlossen  hatten,  daß  eine  Politik  der  Versöhnung
  die  des  Terrorismus  und  des  nationalen  Mißtrauens  ersetzen
  sollte.“
·  8.  Mai.  Unterhaus:  Gladstone  erklärt,  die  Regierung  müsse
das  Programm  ihrer  irischen  Politik  nen  erwägen  und  umarbeiten,
sie  werde  aber  alsbald  Maßregeln  vorschlagen,  um  das  Verbrechen
in  Irland  zu  unterdrücken  und  das  Gesetz  betr.  Nachlaß  der  rückständigen
  Pachtginse  später  einbringen.

9.  Mai.  Trevelyan  wird  an  die  Stelle  Cavendish's  zum
Staatssekretär  für  Irland  ernannt,  doch  ohne  Sitz  im  Kabinet.
Dilke  halte  die  Stelle  nur  mit  einem  Sitz  im  Kabinet  annehmen
wollen.  Die  Wahl  Trevelyan's  wird  indes  allgemein  gebilligt.

„Von  der  Unsicherheit,  in  der  unfere  Minister  selbst  in  London  leben,
macht  man  sich  schwerlich  eine  Idee.  Jeder  hat  eine  spezielle  Poliseibewachung:

ja  sogar  Parnell  hat  man  mit  einer  verdoppelten  Wache  versehen  müssen.
Es  ist  beinahe  so  schlimm,  wie  in  Rußland  mit  dem  Czaren  in  Gatschina".

11.  Mai.  Unterhaus:  Der  Staatssekretär  des  Innern,  Harcourt,
  legt  einen  Gesetzentwurf  betr.  die  Unterdrückung  von  Verbrechen
  in  Irland  vor.

Darnach  sind  in  den  nuruhigen  Distrikten  besondere  Gerichtshöfe,  aus
drei  Richtern  bestehend  und  ohne  Geschworne,  zuläisig.  Die  Polizei  wird
ermächtigt,  behnfs  Auffindung  von  Mordwerkzeugen  die  Verhaftung  der
Verdächtigen  und  Hausdurchsuchungen  vorzunehmen.  Die  Polizei  kann  die
für  die  Ruhe  bedrohlichen  Ansländer  verhaften  und  ausweisen.  Dem  Vizelönig
  ist  ein  summarisches  Verfahren  zur  Auflösung  geheimer  Gesellschaften
und  unerlaubter  Versammlungen  und  die  Unterdrückung  aufreigender  Jour--nale
  gestattet.  Die  Dauer  der  Bill  ist  aus  drei  Jahre  festgestellt.  Harcourt
kündigt  nochmals  die  demnächstige  Vorlage  eines  Gesetzenkwurfs  betreffend
die  Regelung  der  rückständigen  Pachtzinse  an.  Northcote  sagt  der  Regierung
  den  vollen  Beistand  der  Opposition  zu;  die  Verantwortlichkeit  und
Handhabung  der  Bills  verbleibe  der  Regierung.  Forster  billigt  den  Gesetenlwurf.
  Parnell  und  Dillon  beklagen  lebhaft  die  Strenge  der  Bill
        <pb n="400" />
        364  Großbrittannien.  (Mai  12-19.)

welche  noch  vollständiger  fehlschlagen  werde  als  das  gegenwärtige  Zwangsgesetz.
  Die  Bill  wird  in  erster  Lesung  mit  327  gegen  22  Stimmen  angenommen.
  Man  erwartet  jedoch  heftige  Debatten.  Die  vorgeschlagene  Bill
ist  die  drakonischeste  Maßregel,  die  seit  der  Zeit  Heinrich's  VIII.  in  England
  vorkam.  Parnell  beeilte  sich  denn  auch,  sein  kaum  eingeleitetes  Bündnis
  mit  Gladsione  wieder  zu  zerreißen  und  letzterem  einen  noch  erbitterteren
Kampf,  als  der  bisherige  war,  anzukündigen.  Andererseits  murren  auch
die  Radikalen  über  die  Strenge  der  Bill,  und  nur  die  Konservativen,  sowie
die  gemäßigten  Liberalen  sind  mit  derselben  einverstanden.

12.  Mai.  (Agypten.)  England  und  Frankreich  haben  sich
über  eine  Flottendemonstration  in  Agypten  geeinigt.  Die  ganze
Kanalflotte  erhält  den  Befehl,  nach  dem  Mittelmeer  abzugehen.

15.  Mai.  Der  dreimal  verlängerte  englisch-französische  Handelsvertrag
  vom  Jahre  1860  hat  mit  diesem  Tage  definitiv  sein
Ende  erreicht  und  die  englischen  Handelsverhältnisse  treten  von  jetzt
an  unter  die  Behandlung  des  allgemeinen  französischen  Tarifs,  jedoch
  mit  den  Privilegien  der  meistbegünstigten  Nation.

15.  Mai.  Unterhaus:  Gladstone  legt  die  Bill  betr.  teilweisen
Nachlaß  der  Pachtrückstände  in  Irland  vor.

Die  Vorlage  ist  eigenklich  nur  das  jüngst  eingebrachte  Amendement
des  irischen  Abgeordneten  Redmond  zur  Landakte.  Darnach  erhält  der  Gutsherr
  von  drei  rückständigen  Zinsen  zwei,  und  zwar  den  einen  vom  Pächter
und  den  anderen  von  dem  wohlthätigen  Zwecken  bu1gewiesenen  irischen
Kirchenfonds,  soweit  dieser  heranzuziehen  ist,  oder  vom  Staate

16.  Mai.  Unterhaus:  Leidenschaftliche  Debatte  über  den  sog.
„Pakt  von  Kilmainham“.

Der  Führer  der  Tories  Northcote  stellt  an  den  Premier  darüber
bestimmt  formulierte  Anfragen.  Gladstone  beantwortet  sie  ausweichend
und  behauptet,  die  Freilassung  der  Gesangenen  sei  eine  Pflicht  der  Regierung
gewesen.  Da  enthüllt  der  gewesene  Minister  Forster  die  ganze  Transaktion,
die  unmittelbar  nach  dem  26.  April  am  27.  eingeleitet  und  allerdings  von
Gladstone  nicht  direkt  mit  Parnell,  sondern  durch  den  radikalen  Minister
Chamberlaine  und  den  Homeruler  O'Shea  geführt  wurde.  Es  werden  Briefe
Chamberlaine's  an  Shea  und  Parnell's  an  denselben  verlesen.  Der  Preis
der  Paktes  war  auf  der  einen  Seite  Freilassung  der  gefangenen  Ligahäupter
und  eine  irische  Pachtrückstandsvorlage,  auf  der  andern  Unterstützung  des
Premiers  in  seinen  sonstigen  Vorlagen.  Der  Schluß  des  Briefes  Parnell's
an  O'Shea,  den  er  erst  unterdrücken  wollte,  der  aber  von  Forster  ans  Licht
gezogen  wird,  lautete:  „Die  Beilegung  des  Landstreites  wird  uns  in  den
Stand  seben,  mit  der  liberalen  Partei  zur  Förderung  liberaler  Grundsätze
gemeinsam  u  arbeiten“.  Die  Aufregung  über  diese  Enthüllungen  ist  ungeheuer.
  Der  konservative  Balfour  schlendert  Gladstone  das  Wort  „Infamie“"
  in's  Gesicht  und  erklärt,  der  Premier  läugne,  was  er  allerdings  nicht
selbst  gethan,  aber  durch  andere  habe  thun  lassen,  um  es  abläugnen  zu
können.  Unläugbar  bleibt  aus  Gladstone  eine  schwere  moralische  Nieder-19.

  Mai.  Unterhaus:  nimmt  die  neue  irische  Zwangsbill  in
        <pb n="401" />
        Großbrillanien.  (Mai  20  —  Juni  1.)  365

2.  Lesung  mit  383  gegen  45  Stimmen  an,  doch  steht  die  Spezialdebatte
  derfelben  noch  bevor.

20.  Mai.  (Agypten.)  Die  englisch-frang.  Flotte  langt  vor
Alexandrien  an.  Die  nächste  Folge  ist  aber  nur  eine  noch  größere
Verwirrung  in  Agypten  und  eine  Steigerung  der  Macht  und  des
Einflusses  Arabi's.  Alle  drei,  der  Khedive,  Arabi  und  die  Westmächte
  wenden  sich  an  den  Sultan  um  Hilfe.

22.  Mai.  General  Wolseley  spricht  sich  gelegentlich  als  Vorsitzender
  eines  Klubs  sehr  energisch  gegen  die  allg.  Wehrpflicht  für
England  aus,  da  sie  den  Gefühlen  des  englischen  Volkes  widerstreite
und  für  dieselbe  in  England  keine  Notwendigkeit  vorhanden  sei:

„Wir  haben  das  gute  Glück,  von  Europa  getrennt  zu  sein  durch  einen
großen  üülbernen  Meeresstreisen,  auf  welchem  unsere  Flotte  schwimmt,  und
so  lange  unsere  Flotte  dort  das  übergewicht  behält,  und  so  lange  dieser
große  nasse  Graben  unser  Gestade  umgibt,  ohne  daß  eine  Brücke  über  denselben
  gebaut  oder  ein  Tunnel  unter  demselben  von  irgendwelchen  Spelulanten
hergestellt  wird,  wird  England  nicht  jener  durch  Konskriplion  auf  die  Beine
gebrachten  großen  Heere  bedürfen,  welche  das  Lebensblut  einer  jeden  Nation
auf  dem  europäischen  Festlande,  welche  sie  zu  unterhalten  hat,  aussangen.“

23.  Mai.  Unterhaus:  nimmt  die  Pachtrückstandsbill  in  2.
Lesung  mit  269  gegen  157  Stimmen  an,  beschließt  jedoch,  daß  die
Zwangsbill  in  der  Spezialdebatte  vor  der  Pachtrückstandsbill  erledigt
  werden  solle.

25.  Mai.  Unterhaus:  beginnt  die  Spezialdebatte  der  irischen
Zwangsbill.

29,31.  Mai.  (Agypten.)  Frankreich  schlägt  England  die  Einberufung
  einer  Konferenz  bez.  Agypten  in  Konstantinopel  vor,  England
  stimmt  dem  Vorschlage  bei.  England  ist  entschieden  für  eine
Intervention  des  Sultans  in  Agypten  und  Frankreich  nicht  mehr
unbedingt  dagegen;  beide  aber  wollen  dem  Sultan  dabei  Bedingungen
auferlegen  (vgl.  Pforte).

1.  Juni.  Unterhaus:  Dilke  gesteht  offen  ein,  daß  seit  der
Mitte  des  vorigen  Monats  zwischen  der  englischen  und  der  frangösischen
  Regierung  (Freycinet)  ein  entschiedener  Zwiespalt  bez.  der  ägyptischen
  Frage  über  die  Beschickung  der  Konferenz  in  Konstantinopel
und  einer  eventuellen  Intervention  der  Türkei  in  Agypten  eingetreten
  sei.

Inzwischen  erklärt  sich  die  französische  Deputiertenkammer  an  demselben
  Tage  für  die  Konstantinopler  Konferenz  und  die  vom  Ministerium
Freycinet  betriebene  Teilnahme  Frankreichs  an  derselben  und  erteilt  Freycinet

  mit  293  Stimmen  gegen  70  (Gambetta)  ein  Vertrauensvotum.  Vergl.
Frankreich.
        <pb n="402" />
        366  Grohbrittaunien.  (Juni  2—22.)

2.  Juni.  Unterhaus:  nimmt  in  der  Spezialdebatte  der  irischen
  Zwangsbill  den  Art.  1  derselben  mit  227  gegen  39  Stimmen
  an.  »

3.  Juni.  (Agypten.)  Der  Sullan  ist  zu  einer  Intervention
in  Ägypten  überhaupt  nicht  geneigt  und  um  so  weniger,  da  ihm
dabei  nicht  freie  Hand  gelassen  und  vielmehr  Bedingungen  auferlegt
werden  sollen.  Zunächst  begnügt  er  sich,  Derwisch  P.  als  seinen
Kommissar  dahin  zu  senden  (vgl.  Pforte).

8.  Juni.  Aus  Irland  wird  wieder  ein  scheußlicher  Doppelmord
  seitens  der  geheimen  Vehme  gemeldet.  Die  Zustände  sind
dort  immer  dieselben  und  haben  sich  nicht,  wenigstens  nicht  wesentlich,
  gebessert.

11.  Juni.  (Agypten.)  Blutbad  in  Alexandrien,  ohne  von
der  englisch-franz.  Flotte  gehindert  zu  werden  oder  gehindert  werden
zu  können.  Panik  der  Europäer,  die  Agypten  massenhaft  zu  verlassen
  anfangen  (s.  Agypten).  Die  englische  Regierung  erwägt  daher
die  Frage,  den  Suczkanal  durch  englische  Truppen  zu  besetzen,  dagegen
  die  Herstellung  der  Ordnung  in  Agypten  im  übrigen  einer
Intervention  des  Sultans  zu  überlassen.  Auch  Frankreich  macht
Truppen  und  Trausportschiffe  bereit.

I7.  Iuni.  In  London  wird  eine  irische  Waffenniederlage  entdeckt
  und  der  Eigentümer  Walsh  verhaftet,  wobei  die  Durchsuchung
seiner  Wohnung  zur  Entdeckung  weiterer  Munitionsvorräthe  führt.
Derselbe  wird  zu  7jähriger  Zwangsarbeit  verurteilt.

19.  Juni.  (Agypten.)  Frankreich  und  England  haben  die
Mächte  zu  einer  Konferenz  der  Botschafter  in  Konstantinopel  behufs
Beratung  der  ägyptischen  Frage  eingeladen  und  diese  haben  den
Vorschlag  angenommen.  Nur  die  Pforte  lehnt  ihre  Teilnahme  entschieden
  ab  (vgl.  Pforte).

20.  Juni.  Unterhaus:  beschließt  auf  den  Antrag  Gladstone's
mit  253  gegen  97  Stimmen  die  Priorität  der  Pachtrückstandsbill
vor  allen  andern  Gegenständen  außer  der  Zwangsbill.  Im  Laufe
der  Debatte  erklärt  Gladstone,  auch  die  Reform  der  Geschäftsordnung
  sei  so  wichtig,  daß  die  Regierung  jedes  legitime  Mittel  benützen
  werde,  damit  sie  nicht  auf  die  andere  Session  im  nächsten
Jahre  übertragen  werde.

22.  Juni.  Unterhaus:  genehmigt  mit  228  gegen  51  Stimmen
  einen  Zusatz  zu  Art.  12  der  irischen  Zwangsbill,  der  das
Recht  der  Regierung,  den  öffentlichen  Frieden  gefährdende  Ausländer
        <pb n="403" />
        Grsßbrillaunien.  (Juni  25  —  Ende.)  367

aus  Irland  auszuweisen,  auch  auf  England  und  Schottland  ausdehnt.
  »

25—27.J1mi.(Agyptcn.)Zufammcnttittbchotfchaftcrs
konferenz  in  Konstantinopel  unter  dem  Vorsitz  des  italienischen  Botschafters
  Graf  Corti.

Die  Konferenz  unterzeichnet  ein  Uneigennützigleits-Protokoll  und  erklärt
  sich  gegen  ein  isoliertes  Vorgehen  einzelner  Mächte.  England  ist  sortwährend
  für  eine  Inlervention  der  Pforte  in  Agppten,  aber  zunächst  zum
Zweck  einer  Entfernung  Arabie  aus  dem  Lande.  Die  Pforte  beharrt  jedoch
darauf,  an  der  Konferen]  nicht  teil  zu  nehmen  und  will  Arabi  schonen  und
schickt  ihm  sogar  einen  Orden.  Englande  Geduld  ist  zu  Ende.  Frankreich
und  England  rüsten  und  beide  rufen  ihre  Generallonsuln  aus  Agypten  ab.
(Vgl.  Pforte  und  Agypten.)

26.  Juni.  Die  Negierung  trifft  umfassende  Vorkehrungen,
um  nöligenfalls  zu  Beschützung  des  Suezkanals  ein  Expeditionskorps
absenden  zu  können.

Diese  jett  sich  auch  mit  der  indischen  Regierung  in  Verbindung  betreffs
  einer  Truppensendung  auch  von  Indien  nach  Agypten  für  gewisse
Eventualiläten.  Im  Unterhaus  darüber  interpelliert,  verweigert  der  Kriegsminister
  eine  Antwort.  Es  sällt  übrigens  auf,  daß  die  Rüstungen  ziemlich
laut  und  doch  offenbar  nur  langsam  betrieben  werden.

27.  Juni.  (Agypten.)  England  macht  Frankreich  den  Vorschlag,
  den  Suchkanal  gemeinschaftlich  zu  besetzen.  Das  Kabinet
Freycinet  beschließt  jedoch,  den  Antrag  vorerst  noch  abgulehnen.
Trotddem  will  Freycinet  mit  England  bez.  Agypten  Hand  in  Hand
gehen  und  setzt  darum  auch  seine  Vorbereitungen  für  eine  evenluelle
Expedition  fort.  Die  öfsentliche  Meinung  ist  aber  in  Frankreich
darüber  sehr  geteilter  Meinung  und  namentlich  die  Kammern  sind
einer  Expedition  sehr  wenig  geneigt.

30.  Juni  —  I.  Juli.  Unterhaus:  erledigt  das  irische  Zwangsgesetz
  in  Einer  unnnterbrochenen  Sitzung  von  32  Stunden  gegen  die
äußerste  Obstruktion  der  Parnelliten,  so  daß  über  17  derselben  die
Suspensiion  für  den  Rest  der  Sitzung  ausgesprochen  werden  muß.

Ende  Jnni.  (Südafrika.)  In  der  Kapkolonie  und  in  den
anderen  südafrikanischen  Kolonien  macht  sich  ein  Umschwung  im
Inieresse  der  überwiegend  holländischen  Vevölkerung  gegen  die  englische
  Herrschaft  bemerklich.

Ein  „Ajrikaner-Bund“  ist  in  der  Bildung  begriffen  und  hat  bereits
einzelne  Ersolge  aufanweisen,  indem  er  es  durchgesett  hat,  daß  im  Cap-Parlament
  die  holländische.  Sprache  neben  der  englischen  gesprochen  wird  und
nnn  daran  ist,  auch  für  die  Gerichle  dieselbe  Gleichberechtigung  zu  erzielen.
Zu  große  Bedeutung  darj  man  dem  Bunde  vorerst  noch  nicht  beilegen;  aber

er  verdient  doch  Beachlung  als  erster  und  zwar  ziemlich  energischer  Versuch,
eine  eigene  südafrikanische  Nationalität  zu  bilden.
        <pb n="404" />
        368  Grohbrillannien.  (Juli  34  15.)

3—4.  Juli.  Unterhaus:  beschließt  mit  259  gegen  31  Stimmen
  die  Erneuerung  des  vorjährigen  Dringlichkeitsreglements  und
sofort  auch  mit  402  gegen  19  Stimmen  die  Anwendung  desselben
auf  das  irische  Zwangsgesetz.  Die  Parnelliten  protestieren  dagegen.

Oberhaus:  lehnt  mit  138  gegen  62  Stlimmen  den  Antrag
ab,  es  den  Abgeordneten  freizustellen,  den  Eid  zu  leisten  oder  eine
Erklärung  an  Eidesstatt  abzugeben.

3.  Juli.  (Agypten.)  Die  „Times“  wollen  wissen,  daß  die
englischen  Rüstungen  für  eine  eventuelle  bewaffnete  Intervention  in
Agypten  nunmehr  komplet  seien.  Auch  Frankreich  ist  dazu  bereit.

7.  Juli.  Unterhaus:  beschließt  mit  283  gegen  208  Stimmen
den  Eintritt  in  die  Spezialdebatte  der  Pachtrückstandsbill.

8.  Juli.  (Agypten.)  Frankreich  hat  die  vom  engl.  Admiral
Seymour  vor  Alexandrien  aufgeworfene  Frage  eines  eventuellen
Bombardements  der  Stadt  abgelehnt  und  ob  die  Kammern  zur
Landung  eines  größeren  frang.  Armeekorps  in  Agypten  die  Hand
bieten  werden,  ist  ungewiß.  Dennoch  sett  die  frang.  Negierung  die
Rüstungen  fort.  Frankreich  fürchtet  ein  „Abenteuer“,  will  aber
doch  England  in  Agypten  nicht  allein  vorgehen  lassen.

9.  Juli.  Unterhaus:  hat  die  Spezialberatung  der  irischen
Zwangsbill  beendigt  und  genehmigt  das  Gesetz  als  Ganzes  in  3.
Lesung  mit  allen  gegen  4  Stimmen.

10.  Juli.  Oberhaus:  Der  Minister  des  Ausw.,  Lord  Granville,
  kündigt  dem  Hause  das  bevorstehende  Bombardement  von
Alexandrien  an.  Die  Ankündigung  wird  vom  Hause  mit  lauten
Cheers  begrüßt.  Die  engl.  Presse  ist  fast  einstimmig  für  die  Intervention
  Englands  in  Agypten.

11.  Juli.  (Agypten.)  Die  englische  Flotte  bombardiert  Alexandrien.
  England  durchhaut  damit  den  ägyptischen  Knoten.

11.  Juli.  Oberhaus:  nimmt  die  irische  Zwangsbill  nach  den
Beschlüssen  des  Unterhauses  an.

15.  Juli.  (Agypten.)  Die  Mächte  fordern  nach  den  Beschlüssen
der  Konstantinopler  Konferenz  die  Pforte  in  identischen  Noten  zur
Intervention  in  Agypten  unter  noch  zu  vereinbarenden  Bedingungen
  auf.

Die  „Times“  veröffentlichen  die  Bedingungen,  unter  denen  allein
England  eine  türkische  Intervention  in  Aoypten  zulassen  könnte  und  wolter
Erstens  Entfernung  Arabi  Paschas  aus  Agypten,  zweitens  müßten  nach

stellung  der  Ordnung  und  der  Ankorität  des  Khedives,  wofür  eine  beslimptte
Frist  anberanmt  wird,  die  türkischen  Truppen  abziehen;  drittens  hätten  zwei
        <pb n="405" />
        Großbrillannien.  (Juli  15—28.)  309

enropäische  Komissäre  die  lürkischen  Truppen  zu  begleiten;  virrten  hätten
die  europäischen  Mächte  die  Kosten  der  Oklupalion  zu  tragen  ie  Pforte
nimmt  die  identischen  Noten  nicht  an,  erklärt  jedoch,  daß  fie  Wesen
derselben  im  Sinn  eines  Vorschlages,  türkische  Truppen  nach  Agypten  zu
senden,  bekrachte  und  in  diesem  Sinn  die  Noten  acceptiere  d.  h.  sie  will  wohl
intervenieren,  aber  bedingungslos.  Die  englische  Negierung  kann  und  will
darauf  unter  keinen  Umständen  eingehen  und  ist  soweit  der  Unterstützung
Frankreichs  sicher.

15.  Juli.  Bright  tritt  aus  dem  Ministerium  aus,  da  er
mit  der  ägyptischen  Politik  des  Kabinets  nicht  einverstanden  ist.

15.  Juli.  (Agypten.)  Die  ersten  1000  Mann  englischer  Truppen
  treffen  aus  England  in  Alerandrien  ein.

16.  Juli.  (Agypten.)  Frankreich  beschleunigt  seine  Rüstungen.
In  Toulon  werden  mehrere  Transportschiffe  ersten  Nanges  zum
Transport  von  Truppen,  Pferden  und  Artillerie  bereit  gemacht.

19.  Juli.  (Agypten.)  Die  Pforle  läßt  ihren  bisherigen  Widerspruch
  fallen  und  tritt  in  die  Konstantinopler  Botschafterkonsereng
ein.  Frankreich  und  England  stellen  in  letzterer  den  Antrag:  die
Mächte  zu  designieren,  die  im  Notfall  beauftragt  werden  sollen,  die
zum  Schutze  des  Suezkanals  speziell  notwendigen  Maßregeln  zu  ergreifen.


21.  Juli.  (Agypten.)  General  Wolseley  wird  zum  Hochstkommandierenden,
  Gen.  Adye  zum  Generalstabschef  des  nach  Agypten
bestimmten  Expeditionskorps  ernannt.  Gleichzeitig  werden  auch  die
Reserven  eingezogen,  um  das  Erpeditionskorps  zu  vervollständigen.

21.  Juli.  Unterhaus:  hat  die  Spezialberatung  der  Pachtrückstandsbill
  erledigt  und  genehmigt  dieselbe  als  Ganzes  in  3.  Lesung
  mit  285  gegen  177  Stimmen.

24.  Juli.  (iigppten.  Die  franz.  Regierung  fordert  von  der
Kammer  neuerdings  einen  Kredit  von  9½  Mill.,  um  im  Einverständnis
  mit  England  den  Suezkanal  mit  4—8000  Mann  Landungstruppen
  besetzen  zu  können.

24—28.  Juli.  Unterhaus:  Die  Regierung  verlangt  von  demselben
  einen  Kredit  von  2,300,000  Pfd.  St.,  um  17,500  Mann
mit  3700  M.  Reserve  und  weiteren  3100  M.  als  Ersatzreserve
nach  Agypten  zu  senden.

ngleich  legt  sie  eine  Botschaft  der  Königin  vor,  welche  die  Einberufung
  **  Reserven  oder  eines  Teils  derfelben  ankündigt,  und  knüpft  daran
eine  umfassende  Darlegung  ihrer  Politik  bezüglich  Agypten.  Auch  der  sogenannte
  radikale  Teil  des  Kabinels,  Dilke,  Chamberlain  rc.  ist  damit  einverstanden,
  die  Konservativen  unterstühen  sie  und  nur  eine  verschwindende
Minorität  von  Friedensfreunden  um  jeden  Preis,  Lawson,  Richard  2c.,  opponiert.
  Schließlich  wird  die  Kreditforderung  mit  275  gegen  19  Stimmen.

Schulthess,  Europ.  Geschichtslalender.  XXIII.  Vd.  24
        <pb n="406" />
        370  Großbriktaunien.  (Juli  24—28.)

gebilligt,  die  Vermehrung  des  Effektivbestandes  der  Armee  um  10,000  M.
ohne  Abstimmung  angenommen  und  die  Verwendung  von  indischen  Truppen
(6000  Mann)  in  Agypten  geuehmigt.  Gladstone  bezeichnet  als  Zweck  der
Regierung  die  Stärkung  des  Throns  des  Khedive,  die  Vertreibung  der  Tyrannei
  (Arabi)  zu  gunsten  der  Einsetzung  von  Freiheit  und  Unabhängigkeit
und  die  Förderung  einer  Ordnung  der  ägyptischen  Angelegenheiten  auf  der
Basis  der  Erhaltung  der  internationalen  Nechte  mit  sorgfältiger  Vermeidung
jedes  selbstsüchligen  Zweckes.  Was  die  Frage  des  Rechtes  Englands  betreffe,
  sich  in  die  inneren  Angelegenheiten  Agyptens  und  die  Lösung  der
Aroßen  Schwierigkeiten  derselben  zu  mischen,  so  meint  er,  daß  die  ägyptische
Frage  unter  den  gegenwärtigen  Umständen  ganz  außerhalb  des  allgemeinen
Brundsatzes  der  Nichtintervention  liege.  Die  von  England  eingegangenen
Verpflichtungen.  seine  Interessen  und  seine  Ehre  verlangen  gebieterisch  sein
Einschreiten.  Die  Regierung  habe  keinen  Wunsch,  sich  in  die  legitime  Autorität
  des  Sultans  zu  mischen  und  er  für  seinen  Teil  bestreite,  daß  er  e
#au  einen  Kreuzzug  gegen  das  Osmanenreich  auch  nur  gedacht  habe.  Die
gegenwärtige  Regierung  Englands  sei  im  Gegenteil  immer  ernstlich  bemüht
gewesen,  die  Souveränelät  der  Pforte  innerhalb  der  Grenzen  des  gesehlichen
Rechts  aufrecht  zu  erhalten,  und  habe  solange  nur  möglich  die  Hoffnung  gehegt,
  daß  sie  auf  den  Sultan  behufs  der  Wiederherstellung  der  Ordnung
im  Orient  zählen  könne.  Selbst  bis  zum  Tage  des  Bombardements  habe
sie  noch  fest  an  der  Idee  gehalten,  daß  der  Sultan  eine  leichtere  und  wirksamere
  Gelegenheit  als  je  habe,  Nuhe  in  Agypten  herbeiguführen  durch  die
Ausübung  seiner  Antorität  und  Anwendung  seiner  militärischen  Gewalt.
Diese  Gelegenheit  sei  in  den  Wind  geschlagen  worden  und  nun  anscheinend
vorüber.  Die  Regierung  sei  dadurch  wider  Willen  genötigt  worden,  nach
einer  andern  Nichtung  auszuschauen;  der  moralischen  Zustimmung  von  ganz
Europa  sei  sie  sicher;  aber  sie  wünsche  unter  der  Antorität  des  vereinten
Europa  zu  handeln  und  hoffe  auf  die  positive  Mitwirlung  der  Mächte.
Frankreich  sei  dazu  geneigt,  jedoch  nur  behufs  Sicherung  des  Suezkanals
und  das  decke  nach  ihrer  Ansicht  lange  nicht  alle  Forderungen  der  Sachlage.
Wenn  indes  jede  andere  Aussicht  erschöpft  sein  sollte,  so  schrecke  die  englische
Negierung  vor  der  Ausübung  ihrer  Pflicht  auch  als  Einzelmacht  nicht  zurück.
  Dem  Mangel  einer  Kriegserklärung  begegnet  Gladstone  damit,  daß
dies  nicht  das  erste  und  auch  nicht  das  zehnte  mal  in  der  Geschichte  selbst
unserer  Tage  sei,  daß  wichtige  militcrishe  Maßregeln  von  England  zur
Ausführung  gebracht  wurden,  ohne  sich  gerade  mit  jemandem  im  Kriegszustande
  zu  befinden.  Wenn  eine  Regierung  unbedentenden  Charakters  und
rückständig  in  der  Civilisation  sei,  so  pflege  es  im  allgemeinen  nicht  der
Brauch  zu  sein,  den  Krieg  zu  erklären.  In  diesem  Fall  sei  es  eine  Intervention
  zu  gunsten  des  Regenten  des  Landes  gegen  einen  aufrührerischen
Teil  seiner  Unterthanen;  aber  ein  wirklicher  Kriegszustand  existiere  thatsächlich
  nicht.  —  Um  die  Nosten  iu  decken,  schlägt  Gladstone  einen  Zuschlag
von  3  Pence  pr.  Pfund  St.  zur  Einkommensteuer  für  das  zweite  halbe
Jahr  1882·83  vor,  was  einer  Umlage  von  1½  Pence  pr.  Pfund  St.  für
das  ganze  Jahr  gleichkomme.

Oberhaus:  Der  Minister  des  Ausw.,  Lord  Grandville,  legt  die
ägyptische  Politik  der  Negierung  dar  und  teilt  die  Kreditforderung
der  Regierung  an  das  Unterhaus  mit.  Der  Führer  der  Opposition,
Lord  Salisbury,  erklärt  sich  mit  jener  wesenklich  ganz  einverstanden
und  sichert  der  Regierung  hiefür  die  Unterstützung  seiner  Partei  zu.
        <pb n="407" />
        Grohbrillannien.  (Juli  25—31.)  371

Das  Haus  nimmt  ohne  Abstimmung  den  Antlrag  an,  daß  die  Kosten
der  indischen  Expedition  nach  Agypten  aus  den  indischen  Einkünften
bestritten  werden  sollen.

25.  Juli.  (Agypten.)  Zwischen  dem  Khedive  und  Arabi  tritt
der  definitive  Bruch  ein:  Der  Khedive  erläßt  ein  Dekret,  durch  welches
  Arabi  feiner  Stelle  als  Kriegs=  und  Marineminisler  entsetzt
und  für  einen  Rebellen  erklärt  wird,  nachdem  Arabi  durch  eine
roklamation  die  Gläubigen  von  allem  Gehorsam  gegen  den  Khedive,
  den  Schützling  der  Engländer,  entbunden  hatte.  Die  Engländer
  setzen  einen  Preis  von  5000  Pfd.  St.  auf  den  Kopf  Arabi's.

29.  Juli.  (Agypten.)  Die  franz.  Kammer  lehnt  den  von
Freycinet  geforderten  Kredit  von  91:  Mill.  behnis  Vesetzung  des
Suczkanals  mit  116  gegen  75  Stimmen  ab.

Frankreich  will  also  seinerseits  von  einer  Inlervention  in  Agypten
nichls  wissen.  Tas  Kabinet  Freycinet  gibt  sofort  seine  Demission  ein  und
alle  Rüstungen  werden  augenblicklich  eingestellt.  Die  öffentliche  Meinung
in  England  ist  damit  weder  unzufrieden  noch  dadurch  benuruhigt.  Dagegen
verlangen  die  Times  alsbald  nachdrücklich,  daß,  wenn  England  die  ganze
Arbeit  thnn  solle,  Agypten  schließlich.  auch  unter  das  alleinige  Protektorat
Englands  gestellt  werden  müsse.  Auch  Italien  lehnt  die  Einladung  Englands
zur  Mitwirlung  in  Agypten  ab.

30.  Juli.  (Agypten.)  Der  Herzog  von  Connaught,  Sohn
der  Königin,  geht  mit  einer  weileren  Sendung  von  Truppen  dahin
ab.  Auch  der  Prinz  v.  Wales  hatte  gewünscht,  an  der  Expedition
teilgunehmen,  aber  die  Genehmigung  der  Königin  dagu  nicht  erhalten.
  4

31.  Juli.  (Agypten.)  Da  Frankreich  sich  von  der  Lösung
der  ägyptischen  Frage  vorerst  vollständig  zurückzieht,  so  verläßt  auch
die  seit  dem  Mai  im  Hafen  von  Alerandrien  gelegene  franz.  Flotte
denselben  und  kehrt  nach  Frankreich  zurück.  England  steht  jetzt  Agypten
  ganz  allein  gegenüber.

31.  Juli.  Unterhaus:  genehmigt  die  von  der  Negierung  vorgeschlagene
  Erhöhung  der  Einkommensteuer  behufs  Deckung  der  ägyptischen
  Kriegskosten  ohne  Abstimmung,  und  daß  die  Kosten  der  indischen
  Expedition  Indien  zur  Last  fallen  sollen,  mit  140  gegen  23
Stimmen.

Oberhaus:  genehmigt  zwei  von  Salisbury  und  der  Opposition
vorgeschlagene  Amendements  zur  Pachtrückstandsbill  mit  169  gegen
98  und  mit  120  gegen  45  Stimmen  und  erledigt  die  Bill,  die  damit
  ans  Unterhaus  zurückgeht.

—  Juli.  Die  Bohrungsarbeiten  am  Kanal-Tunnel  sind  auf

24"
        <pb n="408" />
        372  Grohbrillannien.  (Aug.  2—14.)

englischer  Seite  nunmehr  ganz  eingestellt.  Der  Schacht  hat  bis
jetzt  eine  Gesamtlänge  von  2200  Meter.  Arbeiter  sind  lediglich
damit  beschäftigt,  denselben  von  dem  hie  und  da  einströmenden
Wasser  freizuhalten.  Auf  der  französischen  Seite  werden  dagegen
die  Bohrarbeiten  vorerst  noch  fortgesetzt.

2.  August.  (Agypten.)  General  Wolseley,  der  Höchstkommandierende
  der  Expedition,  geht  nach  Agypten  ab.  Die  Engländer  besetzen
  Suez.

Lesseps  protestiert.  Arabi  erläßt  eine  Proklamakion  an  die  Agypter,
in  der  er  den  Khedive  als  Verräter  brandmarkt  und  ihnen  die  Vereinigung
mit  den  erwarteten  Brüdern  aus  Stambul  gegen  die  Eugländer  in  Aussicht
stellt.  England  kritt  in  Konstantinopel  gegen  die  Pforte  ziemlich  drohend
auf  und  verlangt  vom  Sultan  die  Profkribierung  Arabi's  und  den  Abschluß
einer  Konvenlion,  widrigenfalls  es  die  Landung  türkischer  Truppen  in  Agypten
  verhindern  werde.  Die  Pforte  unterhandelt,  findet  aber  in  der  Kunst
des  Zögerns  an  Lord  Dufferin,  dem  euglischen  Botschafter,  ihren  Meister,
der  durch  immer  neue  Bedenken  und  Schwierigkeiten  jeden  Abschluß  einer
Konvention  solange  zu  verschleppen  weiß,  bis  es  zu  spät  ist  und  England
in  Agypten  seinen  Zweck  erreicht  hat.

6.  August.  (Agypten.)  Die  erste  Abteilung  indischer  Truppen
geht  von  Bombay  nach  Suez  und  Agypten  ab.  Die  indischen  Truppen
  rechnen  es  sich  zur  Ehre  an,  neben  denu  englischen  fechten  zu
dürfen.  Die  indischen  Muhamedaner  sprechen  sich  gegen  Arabi  aus
und  haben  gegen  die  Mitwirkung  indischer  Truppen  in  Agypten
nichts  einzuwenden.

§.  Angust.  Unterhaus:  stellt  die  irische  Pachtrückstandsbill
gegen  die  Amendements  des  Oberhauses  nach  seinen  früheren  Beschlüssen
  wesentlich  wieder  her.

10.  August.  Oberhaus:  fügt  sich  dem  Beschlusse  des  Unierhauses
  bez.  der  Pachtrückstandsbill  und  läßt  seine  Amendements
dagzu  fallen.

Unterhaus:  Gladstone  erklärt,  eine  Wiederherstellung  des  status
  quo  ante  in  Agypten  sei  allerdings  nicht  mehr  möglich,  aber
ebenso  wenig  auch  denke  England  an  eine  dauernde  Besetzung
Agyptens.  Dagegen  verlangen  die  „Times“  beharrlich  das  ausschließlich
  englische  Protektorat  Englands  über  Agypten  für  die  Zukunft
  und  sprechen  darin  ohne  Zweifel  die  augenblicklich  in  der
öffentlichen  Meinung  Englands  herrschende  Ansicht  aus.

14.  August.  (Agypten.)  Die  Konstantinopler  Konferenz  genehmigt
  einstimmig  eine  Kollektivaktion  der  Mächte  zum  Schuß  der
freien  Schiffahrt  auf  dem  Suezkanal.  Der  Beschluß  ist  durch  die
        <pb n="409" />
        Großbriktannien.  (Ang.  11—15.)  373

Operationen  der  Engländer  überholt  und  tritt  nicht  in  Krast.  Die
gange  Konferenz  ist  im  Grunde  hinfällig  geworden.

14.  August.  Unterhaus:  Gladstone  kündigt  die  demnächstige
Vertagung  des  Parlaments  an  und  den  Wiederzusammentritt  desselben
  am  24.  Oktober,  um  dann  die  Anderung  der  Geschäftsordnung
  durch  Einführung  des  Debattenschlusses  zu  erledigen.  —  Lord
Hartington,  der  Staatssekretär  für  Indien,  entwickelt  eine  Darlegung
  des  indischen  Budgets:  Die  Einnahmen  für  1882  83  werden
auf  66,159,000  L.,  die  Ausgaben  auf  66,171,000  L.  angesetzt,  ergeben
  also  einen  überschuß  von  285,000  L.

15.  Angust.  Die  letzten  nach  Agypten  bestimmten  Truppen
werden  an  diesem  Tage  dahin  eingeschisft.  Die  Expedition  ist  eine  gewaltige
  Anstrengung  Englands:  Die  Gardekavallerie  war  seit  Waterloo,
  die  Gardefußtruppen  seit  dem  Krimkriege  nicht  mehr  im  Ausland
  gewesen.  Zum  Transport  der  Truppen  wurden  10  Panzerschiffe
und  72  eigene  und  gemietete  Transportschisse  verwendel.

Unterhaus:  setzt  die  Kanal-Tunnelfrage  von  der  Tagesordnung
ab.  Die  Regierung  stellt  erst  für  die  nächste  Session  eine  Vorlage
in  Aussicht  und  ist  überhaupt  gegen  das  Projekt.

Der  irische  Staatssekretär  Trevelyan  bereist  Irland  und  präzisiert
  in  Belfast,  der  nördlichen  Metropole  der  Infel,  die  gegenwärtige
  Politik  der  Regierung  bez.  Irlands  dahin:

„Diejenigen,  welche  erwarten,  daß  agrarische  Morde  in  einem  Lande,
wo  bis  zu  dem  gegenwärtigen  Monate  eine  überführung  wegen  agrarischen
Mordes  seit  Jahren  nicht  möglich  gemacht  werden  konnte,  plöhlich  ein  Ende
nehmen  sollen,  erwarten  eine  Unmöglichkeit.  Mein  eigener  fester  Glaube
ist,  daß  es  in  den  von  öffentlichen  Ruhestörungen  heimgesuchten  Teilen  von
Irland  eine  große  Mehrzahl  der  Bevölkerung  gibt,  welche  dankbar  ist  für
die  Verbrechenverhütungs-Bill  und  für  den  Schuh,  den  dieselbe,  wenn  sie
mit  strenger  Unparteilichkeit  gehandhabt  und  in  Ausführung  gebracht  wird
—  und  es  ist  dafür  gesorgt,  daß  dieß  der  Fall  ist  und  bleiben  wird  —
ihnen  und  ihren  Familien  zu  gewähren  im  stande  ist.  Die  feststehende  Porittt
der  gegenwärtigen  irischen  Regierung  ist,  eine  scharse  Grenze  zu  ziehen  zwischen
dem,  was  verbrecherisch  und  was  politisch  ist.  Wir  sind  entschlossen,  uns
mit  politischen  Schriften,  Reden  und  Resolutionen  in  öffentlichen  Versammlungen
  nicht  mehr  zu  befassen;  aber  Verbrechen  und  Gewaltthaten  haben
wir  den  Krieg  erklärt,  einen  unnachsichtigen  und  andauernden  Krieg.  Gesetz
und  Ordnung  aufrecht  zu  erhalten  und  zu  schühen,  über  die  Handhabung
und  Ausführung  dieser  Remedurmaßregeln  zu  wachen,  ist  die  dringende
Sorgfalt  und  Pflicht  derer,  denen  die  Verwaltung  Irlands  in  dieser  so
ernsten  Zeit  der  Prüfung  anvertraut  ist“.

(Südafrika.)  Die  Regierung  zeigt  dem  in  England  gefangen
gehaltenen  Zulukönig  Ketschwayo  an,  daß  sie  beschlossen  habe,  ihn
nach  Südafrika  zurückkehren  zu  lassen  und  unter  gewissen  Bedingun-
        <pb n="410" />
        374  Großbrillannien.  (Ang.  16  —  Sept.  13.)

gen  wieder  in  seine  Herrschaft  einzusetzen  unter  Überwachung  eines
brittischen  Residenten  in  Ulundi.

16.  August.  Unterhaus:  hat  das  Budget  nach  und  nach  erledigt
  und  genehmigt  das  Finanzgesetz  in  3.  Lesung  mit  57  gegen
4  Stimmen.

18.  August.  Beide  Häuser  des  Parlaments  vertagen  sich  bis
zum  21.  Oktober.

19.  August.  (Agypten.).  Wolseley  hat  den  Oberbefehl  über
die  englischen  Truppen  übernommen  und  erläßt  eine  Proklamation.
Nach  derselben  ist  die  Wiederherstellung  der  Autorität  des  Chedive
der  eigenlliche  Zweck  des  Krieges.  Lord  Granville  zeigt  den  Mächten
die  Eröffnung  der  Feindseligkeiten  in  Agypten  an  und  verbindet  damit
  die  besten  Versicherungen  bez.  der  künftigen  Absichten  Englands
in  Betreff  der  endgiltigen  Lösung  der  ägyptischen  Frage.

20.  August.  (Agypten.)  Die  Engländer  machen  in  Agypten
eine  totale  militärische  Schwenkung,  indem  sie,  statt  Arabi,  der  sich
bei  Kafr  al  Douar,  dem  Eisenbahnknotenpunkt  zwischen  Alexandrien
und  Kairo,  stark  verschangt  hat,  anzugreifen,  den  Suchkanal  besetzen
und  ihn  zur  Basis  ihrer  Operalionen  machen.  Lesseps  protestiert
neuerdings.  Die  Konstantinopler  Konferenz  ist  dadurch  vorerst  völlig
gegenstandslos  geworden  und  vertagt  sich  ohne  förmlichen  Beschluß.
Arabi  ist  zum  Rückzug  gezwungen  und  verschanzt  sich  unnmehr  vorwärts
  Kairo  gegen  die  englische  Armee  bei  Tel  el  Kebir.

2.  September.  Zu  allen  anderen  Schwierigkeiten  der  Regierung
  in  Irland  kommt  auch  noch  seitens  der  Konstabler  in  Dublin,
die  sich  gegen  die  Gendarmerie  benachteiligt  glauben,  ein  Ausbruch
von  Ungufriedenheit,  welcher  an  Menterei  grenzt  und  nur  allmälig
teils  durch  Strenge  teils  durch  Nachgiebigkeit  unterdrückt  werden
kann.

II.  September.  In  Limerik  wird  der  Agrarmörder  Hynes,
dessen  Verurteilung  große  Schwierigkeit  gemacht  hat,  durch  den
Strang  hingerichtet,  der  erste  Fall  dieser  Art  seit  langer  Zeit.

13.  September.  (Agypten.)  Nachdem  einige  kleinere,  aber
ernste  Kämpfe  vorausgegangen,  erstürmen  die  Engländer  unter  Wolseley
  das  befestigte  Lager  Arabi's  bei  Tel  el  Kebir  fast  ohne  Schwertstreich.


Die  Agypter  halten  nicht  Stand  und  stieben  alsbald  nach  allen  Seiten
auseinander.  Die  englischen  Truppen  besetzen  rasch  die  Hauptpunkte  des

noch  möglichen  Widerstandes,  namentlich  Zagazig  und  Kairo  und  sind  nach
wenigen  Tagen  Herrn  des  ganzen  Landes;  Arabi  jelbst  gibt  sich  gefangen.
        <pb n="411" />
        Großbritlannien.  (Sept.  22—30.)  375

Der  Sieg  war  milikärisch  ein  leichter,  aber  die  rasche  Ausnützung  desselben
findet  allgemeine  Auerkennung.  Agypten  in  der  Hand  Englands  ist  für
dieses  ein  ungeheurer  Erfolg,  für  Frankreich  ein  großer  Schlag,  für  die
Piorte  eine  neue  schwere  Niederlage.  Die  englischen  Blätter  aller  Parteien
machen  sich  indes  darüber  leine  Illusionen,  daß  England  in  Agypten  eine
schwierige  Aufgabe  auf  seinen  Schultern  habe  und  gestehen  auch  zu,  daß  es  sich
über  Agypten  noch  mit  Europa  endgültig  werde  auseinandersehzen  müssen.

22.  September.  Der  15.  Jahreskongreß  der  brittischen  Gewerkvereine
  faßt  unter  sehr  zahlreicher  Beteiligung  aus  fast  allen
Teilen  des  vereinigten  Königreichs  in  Manchester  eine  Reihe  von
tiefgreifenden,  sozialpolitischen,  entschieden  demokratischen  Resolntionen,
  die  ein  förmliches  Programm  bilden.

Dieselben  betressen  die  Verantwortlichkeit  der  Arbeilgeber  nach  der
Forlamentaalle  von  1880,  die  Vermehrung  der  Zahl  der  Fabritinspektoren,
das  System  des  gesundheilsschädlichen  überzeit=  Arbeitens  und  eine  Resorm
der  Armenverwallung  und  der  Vodengesehze  behufs  Hebung  der  Landwirtschaft.
  Die  lebtere  Resolution  geht  dahin,  daß  „die  den  Landbesitz  betreffenden
  Gesetze  offenbar  ungerecht  sind,  insofern  sie  den  besten  Interessen  des
Bolkes  entgegenstehen.  und  den  Bauernstand  von  Grund  und  Boden  scheiden,
wodurch  die  Nation  in  großem  Maßstabe  für  ihre  Nahrungsbedürnisse  von
der  auswärtigen  Einfuhr  abhängig  gemacht  wird“,  was  noch  durch  ein  von
einem  Londoner  Telegierten  gestelltes  Amendement  zu  gunsten  der  „Nationalisierung
  des  Bodens“  mit  großer  Mehrheit  verstärkt  wird.

25.  September.  Die  Königin  erhebt  den  General  Wolseley
und  den  Admiral  Seymour  für  ihre  in  Agypten  geleisteten  Dienste
unter  Verleihung  des  Varonettitels  in  den  Peersstand.

Zwischen  Frankreich  und  England  ist  wegen  Agypten  eine  gewisse
  Spannung  eingetreten.

Augenblicklich  ist  das  frühere  Kondominat  Frankreichs  und  Englands
  befeiligt  und  thatsächlich  das  ausschließliche  Protektorat  Englands  über
Agypten  hergestellt;  aber  Frankreich  ist  keineswegs  gemeint,  es  dabei  nunmehr
  bewenden  zu  lassen.  Dagegen  hat  sich  zwischen  England  und  Deulschland
  ein  sehr  freundliches  Verhältnis  gebildet:  Deutschland  hat  England  in
seinem  Vorgehen  in  Agypten  nicht  nur  selbst  keinerlei  Schwierigkeiten  gemacht,
  sondern  dadurch  auch  die  andern  Mächte  von  solchen  abgehalten.
Die  offiziöse  Pall  Mall  Gaz,  weist  indes  scharf  auf  den  Grundsayz  der  englischen
  Politik  hin:  „Freundschaft,  so  viel  nur  möglich,  mit  Allen,  Allianz
mit  Keinem“.  Immerhin  wird  sich  England  behufs  definitiver  Lösung  der
ägyplischen  Frage  entweder  mit  Frankreich  oder  mit  Deutschland  näher  verständigen
  müssen.

30.  September.  In  Irland  tritt  mit  diesem  Tage  das  im
vorigen  Jahre  vom  Parlament  beschlossene  Zwangsgesetz  (Gesetz  zum
Schutz  der  Personen  und  des  Eigentums  in  Irland)  außer  Kraft.

Infolge  davon  werden  alle  nach  den  Bestimmungen  dieses  w  Gesehes  noch
in  Haft  befindlichen  „Berdächtigen  in  Freiheit  gesetzt.  Das  Gesetz  hat  inzwischen
  nur  dem  viel  schärferen  neuen  Zwangsgesetz  (Verbrechenverhütungsgesetz)
  Platz  gemacht  und  viele  der  freigelassenen  Personen  werden  in  Ge-
        <pb n="412" />
        376  Groasibrillannitn.  (Okt.  Anf.  —  10.)

mäßheit  dieses  Gesehes  sofort  auf's  Neue  verhaftet.  Agrar-  Verbrechen  und
Vergehen  aller  Arl  sind  in  Irland  forkwährend  an  der  Tagesordnung:  die
öffentliche  Agitation  der  Landliga  hat  zwar  aufgehört,  aber  die  Macht  der
Regierung  geht  nur  soweit,  als  die  Hand  ihres  Militärs,  ihrer  Gendarmerie
und  ihrer  Konstablerschaft  reicht;  darüber  hinaus  waltet  eine  geheime  Verschwörung,
  die  vielfach  offenbar  einheitlich  geleitet  wird.

Anfang  Oktober.  In  der  Partei  Parnell's  ist  ein  entschiedener
  Riß  eingetreten:  Die  Amerikaner  stellen  zum  größeren  Teil
ihre  Sammlungen  für  die  Landliga  ein,  was  diese  aufs  Trockne  zu
setzen  droht.

Die  Abgeorducten  Irlands  im  briktischen  Parlament  waren  schon
bisher  nicht  einig  und  sind  es  niemals  gewesen.  Von  103  irischen  Parlamentemitgliedern
  gehörten  nur  63  zur  sog.  Home-Rule-Partei  und  diese
spallen  sich  wieder  in  38,  welche  Shaw,  und  in  25,  welche  Parnell  als  ihren
Führer  anerkennen.  Die  Parnelliten  aber  wurden  nur  durch  die  Landliga
und  diese  wieder  größtenteils  nur  durch  die  reichen  Geldbeiträge,  welche  ihr
aus  Amerika  zuflossen,  zusammengehalten,  da  diese  außer  zu  anderen  eingestandenen
  und  nicht  eingestandenen  Zwecken  auch  dazu  verwendet  wurden,
den  Parnellilischen  Parlamentemitgliedern  Taggelder  zu  bezahlen,  ohne  welche
die  Mehrzahl  derselben  ein  Mandat  nicht  hälte  annehmen  können.  Nun
aber  droht  die  Hauptquelle  der  Landliga  zu  versiegen.  Die  in  New-York
erscheinende  „Irish  World“  kündigt  nämlich  an,  daß  sie  die  Sammlungen
für  die  Landliga,  welche  seit  drei  Jahren  bei  ihr  einliefen  und  im  Ganzen
342.548  Dollars  betrugen,  hiemit  abschließe.  Gleichzeitig  wirft  der  Redakteur,
  welcher  zu  den  Pflegern  des  Scharmühelfonds  gehört  hat,  den  Urhebern
des  „Vertrages  von  Kilmainham“  mit  scharfen  Worten  den  Sack  vor  die
Thür,  indem  er  sie  beschuldigt,  die  Bewegung  ins  Stocken  gebracht,  rückläufig
  gemacht,  kurz,  die  Zwangspolitik  der  englischen  Regierung  thatsächlich
unterstütxt  zu  haben.  Seine  weitere  Anklage  gegen  die  „irische  Partei“  im
Unterhause  geht  dahin,  daß  sie  sogar  jede  VBesprechung  des  Planes  einer
Verstaatlichung  des  Grundeigenkums  (wie  Herr  Davitt  solche  empfiehlt)  zu
ersticken  sich  bemühe.  Ein  weiterer  Trennungs  egrund  ist,  daß  die  demokratischen
  Parnelliten  und  die  ultramontanen  Anhänger  Sullivan's  einander
unter  der  Hand  vielfach  entgegenarbeiten.  Endlich  kommt  dazu  und  zwar
als  eine  Hauptsach,  daß  der  durch  die  Landakte  und  die  Pachtrückstandebill
in  eine  bessere  Lage  gekommene  Teil  der  Bevölkerung,  die  nicht  ganz  kleinen
Vächter,  *1•°  „Ruhe  haben“,  oder,  wie  der  technische  Ausdruck  lautet,  „verdauen“


45  ltober.  Die  Negierung  veröffentlicht  ein  Blaubuch  über
den  projektierten  unterseeischen  Tunnel  nebst  Eisenbahn  unter  dem
Kanal  zwischen  Frankreich  und  England.

Der  von  ihr  niedergesetzte  Ansschuß  und  die  von  diesem  gehörken
mililärischen  Antoritäten  sind  ziemlich  einstimmig  gegen  das  Projekt  und
der  Eindruck  ist  in  der  öffentlichen  Meinung  Englands  der  Art,  daß  die
„Times"“  glanben,  durch  die  Veröffentlichung  dieser  Aktenstücke  sei  die  Kanaltunnelfrage
  wohl  für  geraume  Zeit  abgekhan.  —  Die  Behandlung  der  Frage
in  dem  Blaubuche  ist  eine  sehr  eingehende;  dasselbe  ist  denn  auch  nicht  weniger
  als  368  Folioseiten  stark.  Der  Bericht  des  Kanaltunnel-Verteidigungsausschusses,
  der  unter  dem  Vorsite  des  Sir  Archibald  Alison  zusammengetreten
  war,  drückt,  nach  Herzählung  der  verschiedenen  Maßregeln,  die  notwendig
  sein  würden,  um  England  gegen  die  Gefahr  einer  feindlichen  Invasion
        <pb n="413" />
        Großbrillannien.  (Olt.  15.)  377

durch  den  Tunnel  zu  schützen,  die  Meinung  aus,  daß  man  die  Möglichkeit
nicht  außer  Acht  lassen  dürfe,  daß  ein  langer  Zeitraum  des  Friedens  und
unnnterbrochener  Ruhe  Sorglosigkeit  erzeugen  dürfte,  wodurch  die  Befestigungen
  unwirksam  armiert  oder  un  mreichend  bemannt  gelassen  werden  könnteu,
  und  somit  keine  Sicherheit  gegen  eine  überrumpelunng  bielen  würden.
Der  Ausschuß  verzeichnet  demnach  seine  Meinung,  daß  es  vermessen  sein
würde,  absolutes  Vertrauen  selbst  in  die  umfassendsten  Anstalten  zu  setzen,
die  getrossen  werden  lönnten,  um  den  Tunnel  „absolut  unbranchbar  für
einen  Feind  in  jeder  nur  denkbaren  Evenlualität“  zu  machen.  Zur  Beantwortung
  dieser  Frage  beschäftigte  sich  das  Komité  zuerst  mit  der  Erörterung
der  Mittel  zur  Verteidigung  des  Tunnels  und  kam  zu  dem  Schlusse,  daß  die
Mündung  des  Tunnels  außerhalb  des  Schußbereiches  von  der  See  aur  liegen
und  durch  die  vorgeschobenen  Werke  einer  Festung  ersten  Nanges  beherrscht
werden  müßte;  ferner  müßle  es  möglich  sein,  den  Tunnel  auf  eine  bestimmte
Länge  mit  irrespirablen  Gasen  zu  füllen,  ihn  unter  Wasser  zu  setzen  oder
ihn  durch  Minen  auf  dem  Meeresgrunde  ganz  zu  zerstören.  DToch  mußte
das  Komité  zugestehen,  daß  es  voreilig  wäre,  zu  behaupten,  daß  der  Tunnel
mit  Hilfe  dieser  Mittel  unbediugt  oder  in  allen  Fällen  unbrauchbar  für
einen  Feind  gemacht  werden  lönne.  Sir  John  Adde  gibt  vielmehr  in  seinem
Spegial-Gutachten  die  Möglichkeit  zu,  daß  eine  Invasion  zur  See  mit  Erfolg
  durchgeführt  werde,  und  daß  sich  daun  der  Feind  des  Tunnels  bemächtige.
  Sir  Garnet  Wolfeley  und  der  Herzog  von  Cambridge  sind  deshalb
unbedingt  gegen  die  Anlage  des  Kanals  überhaupt,  um  ja  nicht  die  Sicherheit
  der  Lage  Englands  zu  gefährden  oder  zu  beeinträchtigen,  wobei  Ersterer
den  angeblichen  Ausspruch  Moltke's  zitiert,  er  könne  sich  wohl  ein  Dutzend
Wege  denken,  auf  denen  eine  Armee  nach  England  4  gelanyen  lönnte,  aber
nicht  einen  einzigen,  auf  dem  sie  wieder  herauskäme.  Die  Anlage  des  Tunnels
würde  aber  unter  Umständen  dem  Feinde  eben  diesen  einzigen  Weg,  den  sich
selbst  ein  Moltke  nicht  denken  konnte,  bielten.  —  In  Frankreich  freilich
ist  die  Anschauung  eine  gang  andere  als  in  England  und  sprechen  sich  große
und  kleine  Blätter  über  die  englische  Anschauung  nicht  ohne  Bitterkeit  aus.
Alle  sind  der  überzeugung,  daß  der  Tunnel  mit  der  Zeit  doch  zu  Stande
lommen  werde.

15.  Oktober.  Eine  Anzahl  indischer  Militärs  von  der  in
Agypten  verwendeten  Division  besucht  mit  Erlaubnis  der  Regierung
London,  späler  noch  mehrere,  und  sie  werden  dort  vielfach  gefeiert.
Das  Ereignis  hat  eine  gewisse  Bedeulung;  es  ist  der  erste  Fall
dieser  Art.

Als  Beaconsfield  s.  Z.  durch  den  Suez-Kanal  Sipois  (Sipahis)  nach
Malta  zur  etwaigen  Verwendung  im  europäischen  Oslen  bringen  ließ,  brach
die  von  Gladslone  geführte  Opposition  in  einen  wahren  Sturm  über  das
Herbeiziehen  asiatischer  Söldner  nach  europä#schen  Gewässern  los.  Das
Rote  Meer  —  hieß  es  damals  —  sein  die  Greuze,  über  die  hinaus  man
solche  Truppen  nicht  zeigen  dürfe.  Die  Frage  wurde  gestellt:  ob  Lord
Beaconsfield  sich  gar  einmal  vermessen  werde,  nicht-enropäische  Soldaten  auf
die  Normannischen  Inseln  zu  bringen?  Im  Namen  der  geheiligten  englischen
Verfassung  klagte  man  ihn  des  gefährlichsten  Imperialismus  an.  Nun
wandeln  solche  schwarzebranne  Krieger  am  Parlamentshause  in  London  vorbei
  und  scheinen  sich  merkwürdig  stolz  zu  fühlen;  ihr  Gang  drückt  es  in
jeder  Bewegung  aus.  Mit  einer  das  Mutterland  noch  überbietenden  überschwenglichkeit
  gibt  sich  denn  auch  in  Indien  das  ganze  Land  der  ungetrüb-
        <pb n="414" />
        378  Großbriktannien.  (Okt.  17—26.)

testen  Freude  hin;  Fürsten,  hoher  Adel  und  Vereine  beglückwünschen  die
Regierung,  darunter  Gruppen  wie  die  Talukdare  in  Audh,  die  noch  vor
zwei  Jahrzehnten  zu  den  heftigsten  Gegnern  der  englischen  Fremdberrschaft
gezählt  wurden.

17.  Oktober.  In  Dublin  tritt  unter  dem  Vorsitze  Parnells
eine  irische  Nationalkonferenz  zusammen.  Es  haben  sich  dazu  7—
800  Delegierte  eingefunden;  doch  ist  die  Versammlung  lange  nicht
so  zahlreich  und  so  imposant  wie  die  vorjährige.  Es  wird  die  Bildung
  einer  neuen  „nationalen  Liga“  vorgeschlagen  und  beschlossen
und  ein  Programm  dafür  angenommen.

Parnell  setzt  die  Organifation  der  neuen  Liga  auseinander,
deren  Hauptzweck  in  der  Anstrebung  nationaler  Selbltregierung  und  der
LCandgesetzreform  bestehen  werde.  Keine  Lösung  der  Landfrage  und  keine
Reformmaßregel  könne  als  endgiltig  und  als  eine  zufriedenstellende  angenommen
  werden  oder  dem  Streite  zwischen  Gutsherren  und  Pächtern  ein
Ende  machen,  welche  den  Bebauern  des  Bodens  nicht  das  Recht  sichere,
Eigenkümer  ihrer  Pachlbesitze  durch  Slaatsvorschüsse  zum  Ankaufe  derselben
mit  einer  Rückbezahlung  in  einem  Zeilraume  von  63  Jahren  zu  werden,
und  welche  die  Pächter  und  deren  Gulsverbesserungen  nicht  von  den  Chikanen
des  Gesehzes  befreie;  und  ehe  nicht  Irland  ein  eigenes  Parlament  habe,  könne
an  eine  angemessene  Gesehgebung  in  diesem  Sinne  nicht  gedacht  werden.  Die
lokalen  Staatsregierungsbehörden  und  ähnliche  Amter  müßten  sämtlich  hinweggefegt
  und  durch  Repräsentativbehörden  erfetzt  werden,  und  ebenso  müsse
das  Amt  des  Lord-  Statthalters  als  ein  mangelhastes  und  verderbliches  abgeschafft
  werden  2c.  Die  Hauptgrundgzüge  des  Programms  sind:  1)  Nationale
  Selbstregierung,  2)  Landgesetzreform,  3)  lokale  Selbstverwaltung,  4)  Erweiterung
  des  parlamentarischen  und  Gemeinde-Wahlrechts  und  5)  Entwicklung
und  Förderung  der  Arbeiter-  und  der  industriellen  Interessen  Irlands.  Die
Ausführung  dieses  umfassenden,  in  eine  Reihe  von  Unterableilungen  geteilten
Programms  soll  einem  Zentralrate  von  30  Milgliedern  übertragen  werden,
von  denen  20  von  den  Grafschaftskonventionen  und  10  von  der  irischen
Parlamenkspartei  gewähll  werden  sollen.  Die  Zweigvereine  einer  jeden
Grasschaft  entsenden  Delegierte  zu  einer  jährlichen  Grafschaftekonvention  und
diese  Delegierten  wählen  den  zum  Mitgliede  des  Zentralrals  bestimmten
Kandidaten.  Der  Organisations-Ausschuß  soll  aus  fünf  Mitgliedern  der
Exekutive  des  Arbeiter=  und  Industrie-Bereins,  aus  fünf  Mitgliedern  des
Rats  der  Homerule-Liga  und  fünfzehn  Andern  zusammengesetzt  werden.

19.  Oktober.  Die  ersten  englischen  Truppen,  die  aus  Agypten
zurückkehren  (Horse-Guards)  treffen  in  London  ein  und  werden  von
einer  ungeheuren  Volksmenge  enthusiastisch  begrüßt.

24.  Oktober.  Wiederzusammentritt  des  Parlaments  zu  einer
Nachfession,  um  die  Anderung  der  Geschäftsordnung  durch  Einführung
  des  Debattenschlusses  zu  Ende  zu  führen.

26.  Oktober.  Beide  Häuser  des  Parlaments  votieren  der
Armee  und  der  Flotte  den  Dank  des  Landes  für  ihre  Thätigkeit  in
Agypten,  das  Oberhaus  einstimmig,  das  Unterhaus  mit  354  gegen
17  Stimmen  Lawsons  und  seiner  Freunde.
        <pb n="415" />
        Grohbriltannien.  (Okt.  30  —  Nov.  I.)  379

30.  Oktober.  Unterhaus:  beginnt  seine  Debatten  über  die
Debattenschlußfrage.

31.  Oktober.  Agypten  fängt  an,  der  Regierung  schwere  Sorgen
  zu  bereiten.  Die  Regierung  sendet  Lord  Dufferin  in  außerordentlicher
  Mission  dahin.

Das  Vorgehen  des  Khedive  gegen  den  gesangenen  Arabi  wird  von
der  öffentlichen  Meinung  allgemein  angegrifjen  und  die  von  ihm  durch  Baker
P.  ohne  vorheriges  Einvernehmen  mit  England  unternommene  Neorganisierung
  der  ägyptischen  Armre  hat  nicht  die  Billigung  der  Negierung.  Der
Khedive  muß  offenbar  von  England  schärser  als  bieher  in  den  Zügel  genommen
  werden,  wonn  der  Generallonsul  Maolet  nicht  die  genügende  äußere
und  bersönliche  Autorität  besizt.  Tie  Negierung  beschließt  daher  den  Botschafter
  in  Konstanlinopel,  Lord  Tufferin,  der  sich  dort  so  trefflich  bewährt
bat,  provisorisch  als  ihren  obersten  Stellvertreler  nach  Agyplen  zu  senden.
Die  Pforte  siehl  die  entschiedene  Maßregel  sehr.  ungern  und  Frankreich  nicht
gern.  England  will  sich  jedoch  die  Früchte  seines  Sieges  nicht  wieder  aus
der  Hand  schlüpfen  lassen.  Uber  drei  Punkte  hal  die  öffentliche  Meinung
Englands  ihre  so  ziemlich  fesistehende  Meinung.  Tiese  sind  in  erster  Reihe
der  bestimmte  Wunsch  eines  positiven  Gewinus  für  England  in  Agypten
als  Resultat  des  Feldzuges.  ÖOb  dieser  nun  in  einem  englischen  Protektorate
oder  der  Ernennung  eines  britlischen  Residenten  oder  der  permanenten  Einnahme
  einer  mililärischen  Stellung  zur  Kontrolierung  des  Suczkanals  bestehe,
darüber  ist  sie  zu  wenig  insormiert,  um  der  einen  oder  der  anderen  Form  den
Vorzug  zu  geben.  Der  Zzweite  Punkt,  worüber  eine  bestimmte  Meinung
besteht,  ist,  daß  sie  unter  keinen  Umständen  eine  Erneuerung  der  englischfranzösischen
  Kontrole  wünscht.  Nicht  als  ob  eine  Eifersucht  unter  dem
Volke  gegen  Frankreich  bestände:  im  Gegenteil  ist  die  französische  Allian);
ein  Gegenstand,  der  mit  den  Ideen  der  Massen  durchaus  übereinstimmt,
welche  der  Sache  der  Republik  zugethau  sind  und  derfelben  allen  Erfolg
wünschen;  nur  eine  Speknlation  auf  gemeinschastliche  Rechnung,  in  welcher
der  eine  Teil  das  ganze  Risiko  trägt  und  der  andere  seinen  vollen  Anteil
an  dem  Prosik  beansprucht,  ist  nicht  nach  dem  Geschmacke  des  Volles  und
jeder  Versuch,  die  alten  Eugagements  in  Gemeinschaft  mit  Frankreich  wieder
zu  beleben,  würde  von  dem  Lande  mit  entschiedenem  Mißfallen  ausgenommen
werden.  Der  dritte  und  letzte  Punkt,  worüber  die  öffentliche  Meinung  sich
ihr  bestimmtes  Urteil  gebildet  hat,  besteht  in  einem  allgemeinen  entschiedenen
Mistrauen  gegen  die  Türkei  und  in  dem  Wunsche,  Agypten  von  der  Abhängigkeit
  von  der  Pforte  gänglich  befreit  zu  sehen.

1.  November.  (Agypten.)  Der  frangösische  Generalkontroleur  in
Kairo,  Brodif,  verlangt,  wie  früher  zu  den  Sitzungen  des  ägyptischen
Ministerrates  beigezogen  zu  werden,  was  einer  Wiederherstellung  des
früheren  Kondominats  Frankreichs  und  Englands  in  Agypten  gleichkäme.
  Der  ägyptische  Ministerpräsident  lehnt  das  Begehren  im
Einverständnis  mit  England  ab,  mit  der  Vemerkung,  daß  auch  der
englische  Generalkontroleur  Colvin  nach  den  Instruktionen,  die  er
erhalten,  jenen  Sitzungen  nicht  mehr  beiwohne.  Eugland  ist  entschlossen,
  das  Kondominat  als  dahingefallen  zu  betrachten,  zumal  dem
schwachen  französischen  Ministerium  Duclerc  gegenüber.
        <pb n="416" />
        380  Großbriltannien.  (Nov.  1—16.)

1.  November.  Der  Ansfall  der  an  diesem  Tage  im  ganzen
Lande  vorgenommenen  Gemeinderatswahlen  ist  für  das  Kabinet
Gladstone  kein  günstiges  Vorzeichen.

Oft  deuten  diese  Wahlen  auf  einen  kommenden  politischen  Umschwung.
So  war  es  1872  und  1873,  als  sich  das  Zünglein  der  Wage  von  der  liberalen
  auf  die  konservative  Seite  hinüberneigte;  so  1879  im  umgekehrten

Sinne.  Diesmal  ist  der  Berlust  wieder  auf  der  liberalen  Seite.  Obwohl
nun  die  städtischen  Wahlen  keineswegs  streng  nach  dem  Parteistandpunkte
betrieben  werden,  so  läßt  sich  doch  erkennen,  daß  viel  Unzufriedenheit  bei
den  verschiedensten  Schattierungen  der  Liberalen  eingetreten  ist.  Zunächst
freilich  bildet  der  große  in  Agypten  errungene,  aber  noch  nicht  gelicherte
Erfolg  für  das  Kabinet  eine  starke  und  sichere  Stüzee.

2.  November.  Unterhaus:  Gladstone  erklärt,  daß  zwar  die
Kosten  der  ägyptischen  Expedition  vom  brittischen  Staatsschatz  bestritten
  worden  seien,  daß  dagegen  die  weiteren  Kosten  der  Okkupation
  2c.  Agypten  oblägen;  doch  sei  darüber  noch  kein  Arrangement
getroffen.

Fortsetzung  der  Veratung  des  Debattenschlusses:  Der  Antrag
Gibson's,  daß  derselbe  nur  mit  einer  Zweidrittelmehrheit  beschlossen
werden  dürfe,  wird  mit  322  gegen  238  Stimmen  abgelehnt.

6—10.  November.  Unterhaus:  Fortsetzung  der  Veratung  des
Debattenschlusses:  Northcote,  der  Führer  der  Tories,  beantragt  die
Verwerfung  der  ersten  Nesolution  und  damit  diejenige  der  ganzen
Maßregel.  Der  Antrag  wird  jedoch  mit  304  gegen  260  Stimmen
abgelehnt.

15.  November.  Unterhaus:  Gladstone  antwortet  auf  eine  Anfrage,


die  Regierung  betreibe  emsigst  die  Räumung  Agyptens  von  den  britischen
  Truppen,  insoweit  solche  nicht  zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung
nokwendig  seien.  Die  Zahl  der  zurückgelassenen  Truppen  betrage  12,000
und  es  sei  nicht  die  Absicht,  auch  diese  Truppen  lange  in  Agypten  zu  belassen.
Die  Negierung  beabsichtige  ferner  eine  Konvention  mit  Agypten  über  die
Kosten  während  der  Dauer  der  Okkupation  „wie  solche  nach  der  Schlacht  von
Waterloo  von  den  Alliierten  mit  Frankreich  abgeschlossen  worden“;  sich
darüber  auszusprechen,  ob  noch  eine  andere  Konvention  vorgeschlagen  sei  und
andere  Mächte  ausgefordert  würden,  an  der  Konvention  über  die  zukünftige
Verwaltung  Agyptens  Teil  zu  nehmen,  halte  er  für  ungweckmäßig.

16.  November.  Die  englische  Regierung,  entschlossen,  das
Kondominat  mit  Frankreich  in  Agypten  nicht  wiederherzustellen,
fragt  bei  diesem  höflich  an,  ob  es  irgend  einen  vernünftigen  und
billigen  Vorschlag  in  der  Richtung  der  Gewährung  einer  Satisfaktion
  für  die  Abschaffung  des  Kondominats  zu  machen  habe  und
macht  selbst  den  Vorschlag  einer  Besetzung  der  Stelle  eines  Präsidenten
  der  Kommission  für  die  öffentliche  Schuld  durch  einen  Fran-
        <pb n="417" />
        Grohbrillaunien.  (Nov.  27  —  Dez.  2.)  381

zosen.  Frankreich  lehnt  den  Vorschlag  ab,  ohne  selbst  einen  anderen
zu  machen.

27.  November.  Unterhaus:  Fortsetzung  der  Beratung  des
Debattenschlusses:  Das  Haus  nimmt  ohne  Abstimmung  die  13.  Resolution,
  wonach  die  bisherigen  Resolutionen  das  permanente  Reglement
  bilden  sollen,  an  und  verwirft  den  Antrag  der  Opposition,  die
Clotüre  nur  bis  zu  Ende  der  nächsten  Session  gelten  zu  lassen,  mit
137  gegen  90  Stimmen.

28.  November.  England,  das  Frankreich  am  Nil  entgegentreten
  muß,  besinnt  sich  fehr,  demselben  und  seinen  Plänen  auch  in
Madagaskar  (s.  Frankreich)  enlgegen  zu  treten  und  Lord  Granville
gibt  daher  einer  Deputation  des  Madagaskar-Ausschusses  die  ausweichende
  Antwort,  daß  seines  Wissens  kein  Vertrag  den  Franzosen
eine  Schußzmacht  über  die  Insel  gestatte,  daß  er  aber  das  Recht  der
Franzosen  und  ECngländer  auf  Eigentumserwerb  daselbst  anerkenne.

England  hat  auf  Madagaslar  fünfmal  mehr  Kolonisten  als  Frankreich,
  und  sein  Handel  mit  der  Insel  ist  viermal  größer  als  der  französische.
Von  der  ungefähr  4  Millionen  zählenden  Bevölkerung  gehört  die  Hälfte  zu
den  Howas  und  die  Mehrzahl  belennt  sich  zu  irgend  einer  der  chtistlichen
Missionen,  die  Königin  und  ihre  Minister  cingerechnet.  Die  Missionäre
haben  es  sogar  verstanden,  in  Städten  und  Dörfern  den  Zwangsunterricht
einzuführen,  und  sind  aho  auf  dem  besten  Wege,  die  Insel  in  englischem
Sinne  zu  zivilisieren.  Es  ist  daher  jehr  begreiilich,  daß  alle  diese  englischen
Interessen  sich  den  jrarsalst  a  Planen  gegenüber  rühren  und  daß  eine
ziemlich  intensive  Sympathiebewegung  für  Madagaskar  sich  in  England  entwickelt
  hat

I.  Dezember.  Unterhaus:  erledigt  die  Anderung  der  Geschäftsordnung
  durch  Einführung  des  Debattenschlusses.

Die  Anderung  war  gegenüber  der  Obstruktion  der  Irländer  geradezu
unerläßlich,  widerspricht  aber  aller  parlamentarischen  Gewohnheit  der  Engländer
  und  ihrem  Billigkeitsgefühl.  Die  unn  beschlossene  Maßregel  stellt
indes  England  noch  keineswegs  den  festländischen  Parlamenten  gleich.  Auch
nach  den  neuen  Bestimmungen  kann  und  darf  im  englichen  Unterhause  die
Auregung  zu  einem  Antrag  auf  Schluß  der  Debatte  nicht  von  jedem  beliebigen
  Mitgliede,  wie  überall  auf  dem  Kontinente,  jondern  nur  vom
Sprecher  ausgehen.  Ferner  muß  der  Gegenstand  schon  genügend  diskutiert
worden  sein,  und  es  muß  der  evidente  Wille  des  Hauses  sein,  daß  die  Debatte
  geschlossen  werde.  Zur  größeren  Sicherheit  noch  gab  der  jehige  Sprecher
des  Unterhauses  die  aulhentische  Interpretation  der  lebteren  Bestimmung  dahin
  ab,  daß  er  unter  the  evitlent  sensc  of  the  Ilouse  nicht  die  offenbare
Absicht  einer  Seite  oder  einer  Partei  im  Haufe,  sondern  beider  Seiten  oder
beider  Parleien  verstehe.  Und  eine  folche  anthentische  Interprelation  seitens
des  Speakers  gilt  in  England  fast  geradesoviel  wie  ein  Gesetz.

2.  Degember.  Schluß  der  Parlamentssession  durch  eine  Thronrede
  der  Königin.
Die  Thronrede  erregt  nicht  gerade  große  Befriedigung,  indem  sie  die
        <pb n="418" />
        382  Grohbrillannien.  (Dez.  3—31.)

Kenntnis  der  öffentlichen  Meinung  bez.  der  ägyptischen  Lage  um  nichts  bereichert.
  England  wird  „die  nach  und  nach  erworbenen  Vorrechte  aufrecht
erhalten  und  befestigen“;  ’was  das  aber  für  Vorrechte  sind  und  wie  sie  erhalten
  werden  sollen,  ist  noch  ein  Nätsel.  Auch  der  Ausblick  in  Irland
erscheint  der  öffentlichen  Meinung  minder  günstig  als  ihn  die  Thronrede
darstellt.  Gerade  in  den  ärmsten  Distrikten  ist  die  letzte  Kornernte  sehr
spärlich  ausgefallen,  das  Hanptnahrungzmittel,  die  Karloffel,  aber  sehr  mißraten,
  und  es  wird  befürchtet,  daß  der  immerhin  jühlbor  werdende  Mangel
wie  gewöhulich  eine  größere  Verbitterung  des  elenden  Landvolks  und  somit
auch  eine  Zunahme  von  Verbrechen  zur  Folge  haben  werde.

3.  Degember.  (Agypten.)  Ende  des  Prozesses  Arabi.  Das
Kriegsgericht  hat  ihn  nach  dem  Willen  Englands  nur  zur  Verbannung
  (lnach  Ceylon,  wo  er  unter  der  Obhut  der  Engländer  steht)
verurteilen  dürfen.  Die  öffentliche  Meinung  in  England  ist  ganz
allgemein  damit  sehr  zufrieden,  daß  der  Einfluß  der  englischen  Regierung
  den  Mann  der  orientalischen  Nachsucht  des  Khedive  und
seiner  Feinde  entrissen  hat.

10.  Dezember.  (Südafrika.)  Ketschwayo  unterzeichnet  die  ihm
für  seine  Wiedereinsetzung  im  Zulu-Land  auferlegten  Bedingungen.

16.  Dezember.  Modisikation  des  Kabinets:  Lord  Derby  wird
zum  Staatssekretär  der  Kolonien,  Lord  Kimberley  zu  dem  für  Indien,
  Childers  zum  Schatzkanzler  und  Hartington  zum  Kriegsminister
ernannt.

I7.  Dezember.  England  ladet  die  Mächte  zu  einer  Konferenz
behufs  Beratung  der  Donaufrage  nach  London  ein.  Dieselben
haben  auf  eine  vorläufige  Anfrage  bereits  zugesagt  und  werden  sich
durch  ihre  Votschafter  vertreten  lassen.

19.  Dezember.  In  Dublin  haben  in  lebter  Zeit  Verhaftungen
stattgefunden,  durch  welche  die  Polizei  endlich  den  Faden  zur  Entdeckung
  der  Mörder  Cavendish's  und  Vourke's  gefunden  zu  haben  hofft.

25.  Dezember.  Die  Modifikation  des  Kabinets  wird  durch  die
Ernennung  Dilke's  zum  Minister  des  local  goverument  board  und
Dodson  zum  Minister  für  das  Herzogtum  Lancaster  vervollständigt.
Dilke  tritt  dadurch  in  den  engern  eigentlichen  Kabinetsrat  ein.

31.  Dezember.  Lord  Edmond  Fitzmaurice  wird  an  Dilke's
Stelle  zum  Unterstaatssekretär  für  das  Ausw.  ernannt.
        <pb n="419" />
        4.  Frankreich.

Anfang  Januar.  Das  Ministerium  Gambetta  tritt  in  das
neue  Jahr  unter  wenig  günstigen  Aussichten  und  es  ist  bereits  sehr
zweifelhaft,  ob  es  noch  über  eine  Mehrheit  der  Kammer  verfügt.
Das  Ansehen  Gambetta's  hat  sichtlich  stark  gelitten.

6.  Jannar.  England  lehnt  die  von  Gambetta  vorgeschlagene
gemeinsame  Intervention  Frankreichs  und  Englands  in  Agypten
seinerseits  ab  (s.  England).

8.  Jannar.  Die  Erneuerung  eines  Drittels  der  nicht-lebenslänglichen
  Mitglieder  des  Senats  fällt  für  die  Republik  günstig
aus.  Dieselbe  kann  von  nun  an  wenigstens  auf  eine  ansehnliche
und  sichere  Mehrheit  auch  im  Senat  zählen.

Der  Senat  besteht  aus  75  lebenslänglichen  von  ihm  selbst  gewählten
und  aus  225  auf  Jahre  durch  die  Senatorenwähler  der  Departements
gewählten  Mitgliedern:  die  letzteren  sollen  alle  3  Jahre  zu  einem  Drittel
ernenert  werden,  zu  welchem  Behuse  die  Deparkements  in  3  Serien  geteilt
wurden,  Seit  1870  ist  die  jetzige  die  zweite  seriemweise  Ernenerung.  Zur

Wahl  sind  29  Departements  berufen.  Dieselben,  waren  bisher  durch  10
Nepnblikaner  und  35  Monarchisten  verlreten.  Die  Neuwahlen  ergaben  62
Republikaner  und  nur  13  Monarchisten,  die  Nepublikaner  haben  also  22
Siße  gewonnen.  Der  neue  Senat  zerfällt  in  drei  Hauptfraktionen,  deren
Stärke  sich  ungefaͤhr  folgendermaßen  feststellen  läßt:  1)  Die  republikanische
Mehrheit  (Linke  und  republikanische  Union)  mit  175  Mitgliedern;  2)  die
Dissidenten  vom  linken  Zentrum,  an  deren  Spitze  Jules  Simon  sleht,  mit
30  Mitgliedern;  3)  die  monarchisch-  bonapartisiiche  Nechte  mit  95  Mitgliedern.
Eine  Koalition  Jules  Simon's  mit  dem  Herzog  de  Broglie,  welche  bisher
die  eigentlich  republikanische  Partei  in  die  Minderheit  brachte,  wird  künftig
wirkungslos  bleiben.

10.  Januar.  Zusammentritt  der  Kammern  zu  ihrer  ordentlichen
  Session.  Im  Senat  eröffnet  der  Alterspräsident  die  Sitzung
mit  einer  Rede  gegen  die  Revision  der  Verfassung  bez.  des  Senats.
Die  Kammer  wählt  wieder  Brisson  zu  ihrem  Präsidenten,  der  nicht
        <pb n="420" />
        384  Erankrtich.  (Jan.  14—16.)

zu  den  Gegnern  Gambetta's,  aber  auch  nicht  zu  seinen  entschiedenen
Freunden  gehört.

Gambetta  macht  in  seinem  Organ,  der  „Rep.  franc.“,  die  im
vorigen  Jahr  am  Senat  gescheiterte  Einführung  des  Listenskrutiniums
zur  Kabinetsfrage.  Es  ist  jedoch  zweiselhaft,  ob  die  Kammer  und
noch  mehr,  ob  der  Senat  auch  in  seiner  neuen  Zusammenfetzung  die
Hand  dazu  bieten  werde.

14.  Januar.  Kammer:  Gambetta  legt  derselben  seinen  Entwurf
  einer  Verfassungsrevision  vor.

Derselbe  enthält  folgende  Hauptpunkte:  1)  die  unabsehbaren  Senatoren
  werden  künftig  von  beiden,  aber  getrennt  von  einander  votierenden
Kammern  gewählt,  nicht  mehr  vom  Senat  allein;  2)  der  Wahlkörper,  welcher
gegeiwpärtig  die  Senatoren  wählt,  soll  auf  der  Vasis  „ein  Delegierter  auf

die  Gemeinde“  modifizieri  werden;  3)  das  Prinzip  des  Listenskrutiniums  für

die  Depntiertenwahlen  wird  in  die  s  eingetragen;  4)  die  finanziellen
Befugnisse  des  Senats  sollen  abgeäudert  werden;  der  Senat  soll  nicht  ferner
gestrichene  Etaksposten  wiederherstellen  können,  dagegen  das  Recht  der  Kontrole
  haben;  5)  die  öffentlichen  Gebete  bei  der  Eröffnung  der  Sessionen
werden  abgeichafft.  —  Die  Vorlage  soll  nach  einem  Antrage  der  Nadikalen
von  einer  großen  durch  die  Abteilungen  zu  wählenden  Kommission  von  3:3
Mitgliedern  vorberaten  werden.  Die  Annahme  des  Antrags  ist  für  Gambetta
  kein  gutes  Zeichen.

16.  Jannar.  Kammer:  Der  Kriegsminister  Gen.  Campenon
macht  derfelben  eine  Reihe  von  überaus  wichtigen  Vorlagen  zur  Reorganisation
  der  Armee.  Auch  diese  sollen  einer  großen  Militärkommission
  überwiesen  werden.

Die  Vorlagen  bilden  zusammen  einen  umfassenden  Organisalionsplan,
  den  der  Minister  nöher  entwickelt.  Die  erste  Neform  betrifft  die
Militärdienstzeit,  die  durch  das  Gesetz  von  1872  auf  5  Jahre  festgesetzt
worden  ist,  was  bei  allgemeiner  Tienstpslich  unmöglich  ibnb  werden
kann.  Man  hatte  sie  denn  auch  später  in  der  Praxis  auf  4  Jahre,  dann
auf  40  Monale  reduziert,  jeht  soll  sie  auf  3  Jahre  fixirt  werden.  Hand
in  Hand  mit  dieser  Reduktion  der  Militärdienstzeit  soll  für  das  Institut
der  abgelürzten  Freiwilligen-Dienstzeit  eine  andere  Grundlage  geschaffen
werden.  Die  Vorbedingung  dieser  Anderungen  ist  die  Sicherung  der  unteren
Cadres;  die  Unterofsiziere  sollen  nicht  bloß  durch  Erhöhung  des  Soldes  und
die  Aussicht  auf  größere  Entschädigungen,  sondern  namentlich  auch  dadurch
festgehalten  werden,  daß  eine  größere  Anzahl  von  Zivilanstellungen  den  Mililärpersonen
  vorbehalten.  wird.  Im  Zusammenhange  mit  diesen  Neformen
sieht  1)  die  Schaffung  einer  speziellen  afrikanischen  Armee  aus  älteren  Mannschaften
  als  die  der  Hauptarmee  und  2)  die  Bildung  eines  Truppenkorps,
das  außerhalb  der  normalen  Konstitnierung  der  Armeekorps  sleht,  und  in
jedem  Augenblick  auf  jeden  Punkt  sofort  dirigiert  werden  kann;  und  3)  das
Verlangen  der  Vollmacht,  im  gegebenen  Fall  ohne  Einwilligung“  der  Kammer
über  einen  Teil  der  Reserven  der  aktiven  Armee  für  den  Fall  einer  an  kinem
gegebenen  Punkte  notwendigen  größeren  Anstrengung  zu  verfügen.  Letztere
Vorschläge  sind  durch  die  Erfahrungen  hervorgerufen,  welche  man  bei  der
Mobilmachung  und  Verwendingg  der  Truppen  für  den  tunisischen  Feldzug
        <pb n="421" />
        Franbriich.  (Jan.  19.)  385

gemacht  hat.  Man  will  nicht  blos  eine  eigene  offrikanische  Armee,  sondern
ein  Korps  stels  mobiler  Truppen  schaffen,  das  unabhängig  von  den  anderen
Korps  ist,  und  über  das  sofort  verfügt  werden  kann,  ohne  daß  jene  anderen
in  Mitleidenschaft  gezogen,  in  ihrem  Bestand  und  in  ihrer  Bestimmung  geslört
  werden.  Neu  ist  serner  die  Schaffung  einer  eigenen  Festungsartillerie;
diese  Einrichtung  wird  von  Deutschland  herübergenommen.

19.  Jannar.  Großer  Börsenkrach  in  Paris  und  Lyon:  Die
sog.  „kath.“  Bank  Union  Gencrale  Vontour  stellt  ihre  Zahlungen
ein.  Es  gehen  dadurch  Hunderte  von  Millionen  verloren  und  die
Börse  erholt  sich  das  ganze  Jahr  hindurch  nicht  mehr  völlig  von
diesem  Zusammenbruch.  Die  Katastrophe  hängt  mit  der  Politik
und  dem  Auftreten  des  Ministeriums  Gambetta  unzweijelhaft  zusammen.
  Bontour  wird  verhaftet.

Der  Krach  tritt,  wenn  auch  nicht  unerwartet,  doch  schneller  ein,  als
man  erwartet  hat.  Das  Hauptinteresse  desselben  konzentriert  sich  auf  die  Bontoux'sche
  Union  Gencrale  und  die  mit  dieser  Unternehmung  zusammenhängenden
  Gründungen.  G  ist  noch  gar  nicht  lange  her,  da  war  die  Union  Gencrale
eine  wenig  bedeutene  Bank;  als  aber  durch  Austreibung  der  Jeiniten  und
durch  eine  mit  Geschick  in  latholischen  Kreisen  geführte  Agitation  katholische
Gelder  in  ungeheuren  Summen  verwendbar  wurden,  wußte  sie  Vontonx  der
Union  Gencrale  zuzuführen.  Diese  „katholische“  Unternehmung  machte  bald
viel  von  sich  reden  und  namentlich  die  Aristolratie  Frankreichs  ließ  sich
wohl  meist  durch  geistlichen  Einfluß  verleiten,  ihr  Geld  der  Union  anzuvertrauen,
  deren  Altien  sich  infolge  des  Geldzuflusses  bald  hoben.  Als  die
Union  Göncrale  nun  ihre  Beziehungen,  namentlich  durch  die  von  der  österreichischen
  Negierung  Taaffe  begünstigte  Länderbank,  auch  nach  dem  Ausland
  ausdehnte,  versiel  die  Spekulation  auf  dieses  und  die  von  ihm  bevorzugten
  Papiere.  Während  bisher  das  Geschäft  mit  Hilfe  des  gulen  katholischen
  Geldes  ein  reelles  gewesen  war,  wurde  es  jetzt  ein  nurcelles  und  die
Aktien  erreichten  eine  schwindelhafte  Hobe  ohne  daß  man  dafür  einen  eigentlichen
  Grund  anführen  konnte,  da  die  von  der  Bank  und  ihren  Zweiganstalten
erzielten  Gewinne  nur  auf  Börseufpiel  beruhten.  Besonders  Lyon  nahm  die
Vontouxwerte  mit  übereiser  auf,  arbeitete  sich  in  ungesunde  Spelulation
hinein  und  erscheint  durch  die  Krisis  noch  mehr  bedroht  als  Paris.  Das
Publikum,  welches  ungeheure  Summen  durch  Differenzspekulationen  in  diesen
Werlen  gewinnen  sah,  konnte  der  Versuchung  nicht  widerstehen  und  ließ
sich  auch  auf  dieje  gefährlichen  Unternehmungen  ein,  leider  auch  das  kleine
Kapital.  LeWhleres  mußte,  um  Geld  flüssig  zu  machen,  seine  Bestände  an
Rente  veräußern  und  trug  dadurch  natürlich  zum  Sinken  der  Rentenkurse
bei.  Frankreich  ist  das  Land  der  kleinen  Ersparnisse  und  jeder  nur  einigermaßen
  gutgestellte  Bürger  legt  jährlich  eine  kleine  Summe  zurück  und  wird
dadurch  zum  Kapitalisten.  Mit  Vorliebe  benuht  er  dazu  die  Nente,  in  der
infolge  dessen  ein  Kapital  steckt,  welches  nicht  nur  durch  seine  Höhe,  sondern
auch  durch  die  Art  seines  Ursprungs  und  die  Eigenschaft  seines  Besitzes  zu
einem  höchst  bedeutenden  Faktor  wird.  Als  unn  die  Rente  infolge  der  zu
Spekulationszwecken  in  Bontouxwerten  veranstalteten  Verkäufe  zurückging,
kamen  auch  noch  ungünstige  polilische  Verhältnisse  hinzu,  welche  den  Kurs
noch  mehr  warfen.  Die  Unzufriedenheit  hoher  Finanzkreise  mit  der  Wahl
Allain-Targés  zum  Finanzminister,  das  ungünstige  Debut  des  Minfsteriuns
Gambetta,  die  ägyptische  Frage,  alles  das  zusammen  bewirkte,  daß  die  Rente
seit  dem  Amtsantritt  Gambektais  um  sechs  Prozent  oesunlen  *  daß  also

Schulthess,  Enrop.  Ceschichtslalender.  XXIII.  B#.
        <pb n="422" />
        386  Frankreich.  (Jan.  19  20.)

die  Renleninhaber,  der  achtungswerteste  und  produktivste  Teil  der  französischen
  Bevölkerung,  in  ihrem  Vermögen  um  eine  Milliarde  geschädigt  worden
sind.  Die  Bank  von  Frankreich,  welche  dem  Zurückgehen  der  Rente  entgegentreten
  und  das  kleine  Kapital  vorhinden  wollte,  sein  Vermögen  in
Spekulationswerten  anzulegen,  erhöhte  ihren  Zinsfuß,  erreichte  aber  nichts
weiter  damit,  als  daß  sie  ihre  Klienten  zu  den  Neporkkassen  trieb,  mit  deren
Hilfe  nun  unter  wucherischen  Zinsen  die  Differenzgeschäfte  gemacht  wurden.
Ewig  konnte  das  so  nicht  weiler  gehen  und  angesichts  der  übertriebenen
Kurse  war  der  Rückschlag  unvermeidlich.  Die  großen  Vanken  gogen  sich
allmählich  von  der  Spekulation  zurück  und  infolge  dessen  war  auch  das

eld  bei  den  Reporlkassen  schwerer  zu  erhalten.  Die  Kurse  sanken  und  es
galt,  die  Differenzen  zu  decken.  Diese  Difserenzen  nun  trafen  den  kleinen
Spekulanten  so  schwer,  daß  er  sich  in  neue,  erhöhle  Spekulationen  einließ,
um  den  Ausfall  zu  decken.  Da  aber  die  großen  Anstallen  nicht  mehr  „mitmachten“,
  so  war  das  Stürzen  der  Kurse  nicht  zu  vermeiden.  Lyon  gab
den  Anstoß  zur  Panik.

19.  Jannar.  Kammer:  Die  Abteilungen  wählen  die  große
Kommission  für  die  Verfassungsrevisions-Vorlage  Gambetta's.  Das
Resultat  ist  eine  kotale  Niederlage  Gambetta's:  sein  Sturz  ist  nur
noch  eine  Frage  von  Tagen.

Von  den  gewählten  33  Mitgliedern  sind  32  gegen,  nur  1  einziges
für  die  Regierungsvorlage;  20  haben  sich  für  eine  Verfassungsrevision
schlechtweg  und  für  die  unumschränkte  Souveränetät  des  (aus  den  beiden  vereinigten
  Kammern  bestehenden)  Kongresses  erklärt;  11  wollen  zwar  eine  nur
partielle  Reform,  verlangen  aber  um  so  beslimmter,  daß  die  Frage  des
Listenstrutiniums  auf  3  Jahre  vertagt  bleibe;  1  Mitglied  endlich  erklärt
sich  gegen  jede  Verfassungsrevision.  Zählt  man  die  in  den  einzelnen  Abteilungen
  abgegebenen  Stimmen  zusammen,  so  haben  von  440  Abgeordneten,
welche  8  der  Wahl  des  Ausschusses  teilnahmen,  390  die  Regierungsvorlage
verurteilt

21.  Jannar.  Kammer:  Der  Verfassungsrevisions-Ausschuß
konstituiert  sich.  Gambetta  stößt  mit  ihm  sofort  heftig  zusammen
und  vergißt  sich  bis  zu  Drohungen  eines  Gewaltstreichs.  Der  Ausschuß
  erklärt  schließlich  mit  24  gegen  3  Stimmen  die  „Revision  der
Verfassungsbestimmungen  über  die  gegenseitigen  Beziehungen  der
öffentlichen  Gewalten  für  notwendig“,  mergt  dagegen  die  Bestimmung
  der  Regierungsvorlage  betr.  Einführung  des  Listenskrutiniums
aus  dem  ECntwurf  aus  und  wählt  mit  21  gegen  9  Stimmen  (der
äußersten  Linken)  Andrieux  zum  Berichterstatter.  Fast  die  ganze
Presse  erklärt  sich  gegen  Gambetta.

26.  Januar.  Kammer:  Debatte  über  die  Vorlage  Gambetta's
betr.  Verfassungsrevision  und  die  Anträge  des  Ausschusses.  Gambetia
  unterliegt  und  tritt  zurück.

Die  Kammer  ist  von  vornherein  entschlossen,  die  Debatte  und  die
Entscheidung  noch  am  gleichen  Tage  abzumachen  und  eine  Reihe  von  Nednern

  vergichtet  zu  diesem  Behufe  aufs  Wort.  Nach  Schluß  der  Generaldiskussion
  wird  der  Antrag  Barande!'s  (äußerste  Linke)  auf  Totalrevision
        <pb n="423" />
        Etankrtich.  (Jan.  31  —  Febr.  4.)  387

der  Verfassung  mit  298  gegen  173  Stimmen  abgelehnt.  In  der  Spezial-=debalte
  verteidigt  Gambetta  mit  äußerstem  Nachdruck  das  Listenstrutinium,
schließt  seine  Rede  mit  den  Worten:  „Meine  Vergangenheit  ist  bekannt;  ich
bin  über  allen  Ehrgeiz  erhaben,  wenn  es  die  Zukunft  des  Vaterlandes  gilt“
und  beantragt,  zunächst  über  den  Schlußparagraphen  des  Kommissionsantrags
abzustimmen  und  denselben  ab#ulehnen.  Er  wird  jedoch#  mit  282  gegen  227
Stimmen  angenommen,  hierauf  mit  305  gegen  117  Stimmen  das  Listenstrutinium
  abgelehnt  und  schließlich  der  ganze  Kommissionsantrag  mit  262
gegen  91  Stimmen  angenommen.  Das  Kabinet  Gambetta  nimmt  sofort
seine  Entklassung.  Groy  beauftragt  Freycinet  mit  der  Neubildung  des
Kabinets

41.  Januar.  Freycinet  hat  das  Kabinct  folgendermaßen  gebildet:
  Freycinet  Präsidium  und  Ausw.,  Leon  Say  Finanzen,  Ferry
Unterricht,  Goblet  Inneres  und  Kullus,  Humbert  Justiz,  Villot
Krieg,  Jauregniberry  Marine,  Varroy  öffentliche  Arbeiten,  Tirard
Handel,  Mahy  Ackerbau,  Cochery  Poslen.

Kammer:  Konseilpräsident  de  Freycinet  verliest  folgende  Erklärung
  des  Kabinets:

„Bei  der  Erfüllung  der  Pflichten,  welche  uns  das  Amt  auferlegt,
beherrscht  uns  vor  allem  der  Gedanke,  den  Frieden  zu  bewahren,  den  Frieden
im  Lande,  den  Frieden  in  den  Gemütern,  wie  im  Verkehre,  den  Frieden
nach  außen  und  im  Innern.  Wir  werden  nichts  versäumen,  dieses  Ziel  zu
verwirklichen.  Wo  unsere  Altion  erforderlich  ist,  werden  wir  uns  würdig,
jest  und  versöhnlich  zeigen.  In  einem  Lande  wie  Fraulreich  haben  stets
Freiheit  und  Fortschritt  geherrscht;  Sie  werden  uns  unterstützen  in  der
Sicherung  der  einen  und  in  der  Verwirklichung  des  andern.  Wir  werden
in  liberaler  Weise  die  neuen  Gesehe  über  die  Presse  und  das  Versammlungsrecht
  in  Anwendung  bringen,  und  werden  Ihnen  speziell  ein  Gesetz  vorlegen,
durch  welches  das  Assoziations  recht  befesligt  wird,  ohne  daß  die  Rechte  des
Staates  beeinträchtigt  werden“.  Die  Frage  der  Versassungs  erevision  soll  verschoben
  werden  bis  nach  Ablauf  der  gegenwärtigen  Legislaturperiode.  Angekündigt
  werden  dagegen  die  Rejorm  des  Gerichtswesens,  die  Erweiterung
der  Kompetenz  der  Friedeusrichler  und  die  Verminderung  der  Zahl  der
Gerichtshöfe  und  eine  Militärreform,  durch  welche  die  Dienstzeit  auf  drei
Jahre  redugiert  werden  foll.  Bezüglich  des  öffentlichen  Unterrichts  wird  das
begonnene  Werk  fortgeseht  werden.  Ferner  werden  die  Bemühungen  der
Regierung  darauf  gerichtet  sein,  die  Arbeit  der  Nation  zu  beleben,  welche
nicht  von  der  Politik,  sondern  vom  Erwerbe  und  den  materiellen  Interessen
lebe.  Von  der  Konvertierung  der  Rente,  dem  Nückkaufe  der  Eisenbahnen
und  einer  neuen  Renten-Emission  ist  keine  Rede.  Die  Regierung  wird  die
Mithülfe  der  Privatindnstrie  in  Anspruch  nehmen.  Nichts  soll  vernachlässigt
  werden,  um  die  Lösung  der  Zolltariffrage  berbeizuführen,  Zur  moralischen,
  intellektnellen  und  materiellen  Hebung  der  Nation  wird  die  Regierung
  die  sozialen  Probleme  studieren.  Freycinet  bittet  schließlich  die
Kammer  um  ihr  Vertrauen.  „Wir  vermögen  nichts  ohne  Sie.  Die  übereinstimmung
  der  Kammern  und  der  Regierung  8  notwendig  für  das  Wohl
der  Nepublik  und  Frantkreichs“.

i4.  Februar.  Die  von  Gambetta  mit  Rücksicht  auf  seine  Pläne
bez.  Agypten  eingeleiteten  vorläufigen  Rüstungen  werden  eingestellt.
25“
        <pb n="424" />
        388  Frankreich.  (Febr.  6—16.)

Er  selbst  ist  momentan  in  allgemeinen  Mißkredit  geraten  und  wird
in  Marseille  förmlich  verhöhnt.

6.  Februar.  Kammer:  Granet  interpelliert  die  Regierung
über  die  Vertagung  der  Verfassungsrevision  und  fordert  die  Regierung
  auf,  den  von  der  Kammer  votierten  Entwurf  einer  Revision
beg.  des  Senats  diesem  vorzulegen.

Freycinet  erwidert,  da  der  Entwurf  das  Werk  der  Kammer  sei,  io
sei  es  nicht  die  Aufgabe  des  Kabinels,  ihn  dem  Senate  vorzulegen.  Die
republikanische  Mehrheit  sei  überdies  noch  nicht  völlig  einig  bezüglich  der
Revision.  Die  Negierung  bedürfe  aber  der  Unterstützung  der  gesamten
Mehrheit.  Die  Revision  stoße  gegenwärtig  auf  unüberwindliche  Hindernisse.
Die  Regierung  werde  zu  geeigneter  Zeit  die  Revisionsfrage  wieder  aufnehmen
und  hoffe  ihr  in  der  Kammer  zum  Erfolge  zu  verhelfen.  Die  Kammer
erklärt  sich  mit  287  gegen  66  Stimmen  damit  einverstanden  und  erteilt  dem
Kabinet  ein  Vertrauensvolum.  Die  Verfassungsrevision  ist  also  vorerst
  beseit  igt.

Die  Regierung  macht  der  Kammer  ihre  zwei  ersten  Vorlagen.  Turch
die  eine  wird  die  Wahl  der  Maires  in  allen  Gemeinden  außer  in  Paris
den  Gemeinderäten  übertragen;  durch  die  andere  die  Verpflichtung  der  Gemeinderäte,
  bei  Steuererhöhungen  sich  eine  gewisse  Anzahl  Höchstbesleuerter
beizugesellen,  als  undemokratisch  abgeschafft.

10.  Febrnar.  Die  gew.  Mitglieder  des  Kabinets  Gambelta
beginnen  als  Deputierte  die  meisten  jener  Reformprojekte,  welche  sie
während  ihrer  Amtszgeit  ausgearbeitet  hatten,  einzubringen.  Dieselben
  haben  indes  nicht  mehr  die  mindeste  Aussicht  auf  Annahme,
zumal  alle  im  Sinne  der  autoritären  Republik  d.  h.  in  dem  einer
Stärkung  der  Regierungsgewalt  gedacht  sind.

14.  Februar.  Während  das  Kabinet  Gambekta  den  sechs
großen  Bahngesellschaften,  die  unter  dem  Patronate  des  Hauses
Rothschild  ein  förmliches  Eisenbahnmonopol  ausüben,  zu  Leibe  gehen
wollte,  unterhandelt  das  Kabinet  Freycinet  mit  ihnen  bez.  Fortsetzung
  der  Eisenbahnarbeiten  und  dieselben  wollen  auch  dem  Staat
in  seiner  Verlegenheit  entgegenkommen,  aber  nur  unter  Einer  Bedingung:
  einer  von  den  Kammern  zu  sanktionierenden  Erklärung
der  Regierung,  daß  in  den  nächsten  15  Jahren  oder  noch  länger
von  einem  Rückkauf  und  einer  Verstaatlichung  der  Bahnen  keine
Rede  mehr  sein  dürfe.  Der  Finanzminister  Say  gilt  durchaus  nicht
für  frei  gegenüber  dem  Hause  Nothschild  und  der  sog.  haute  finance.

16.  Febrnar.  Kammer:  Das  Ministerium  Freycinet  scheint
dem  Ministerium  Gambetta  an  Reformprojekten  nicht  nachstehen  zu
wollen.  Der  Instizminister  Humbert  bringt  eine  Vorlage  bez.  Neform
  der  Magistratur,  der  Unterrichtsminister  Ferry  eine  solche  bez.
Ernennung  und  Besoldung  der  Schullehrer  ein.
        <pb n="425" />
        kranbreich.  (Febr.  18  23.)  389

(Westafrika.)  Die  Regierungsblätter  erklären  die  Eröffnung
des  Sudan-Landes  für  den  franz.  Handel  durch  eine  Eisenbahn,
welche  den  obern  Niger  mit  dem  Senegal  verbinde,  für  eine  der
größten  Unternehmungen  unserer  Zeit  und  die  Regierung  hat  demgemäß
  vom  Senegal  aus  gegen  den  Niger  hin  Erpeditionen,  welche
die  frang.  Herrschaft  in  jenen  Gegenden  ausdehnen  und  eine  solche
Eisenbahn  ermöglichen  sollen,  angeordnet.

18.  Febrnar.  Die  Negierung  hat  England  in  den  Handelsverkrags-Unterhandlungen
  die  äußersten  ihr  möglichen  Konzessionen
gemacht,  England  jedoch  noch  weilere  Reduktionen  verlangt.  Die
Regierung  ist  genöligt,  sie  abzulehnen,  da  weitere  Zugeständnisse
unzweifelhaft  ihren  Sturz  durch  die  Kammer  herbeiführen  würden.
Die  Unterhandlungen  werden  als  definiliv  gescheilert  angesehen.

20.  Februar.  Da  der  bisherige  Botschafter  in  London,  Challemel
  Lacour,  infolge  des  Sturzes  Gambetta's  zurückgetreten  ist,  so
wird  Hr.  Tissot  von  Konstantinopel  nach  London  und  der  Marquis
de  Noailles  von  Rom  nach  Konstantinopel  versetzt.

23.  Februar.  Die  Regierung  läßt  Roustan  fallen  und  versetzt
ihn  von  Tunis  nach  Washington.  Der  bisherige  Präfekt  Cambon
wird  an  seiner  Stelle  zum  Minister-Residenten  in  Tunis  ernannt.

Kammer:  Freycinet  gibt  eine  ziemlich  unbestimmte  Erklärung
über  Agypten  (keine  Intervention,  wohl  aber  Meinungsaustausch
mit  den  Mächten  unter  entschiedener  Aufrechthaltung  der  englischfranzösischen
  Präponderanz)  und  eine  elwas  bestimmtere  über  Tunis
(Ordnung  der  tunisischen  Staatsschuld  d.  h.  übernahme  derselben
durch  Frankreich).  Die  Kammer  spendet  ihren  Beifall  nur  denjenigen
Stellen,  welche  die  feste  Absicht  ausdrücken,  jeder  Verwicklung  mit
einer  anderen  Macht  möglichst  aus  dem  Wege  zu  gehen.

Der  Handeleminister  zeigt  den  Abbruch  der  Handelsvertrags-Unterhandlungen
  mit  England  an  und  legt  einen  Gesetzentwurf  über
die  Zollbehandlung  der  nach  Frankreich  eingeführten  englischen  Waaren
  vor.

England  soll  darnach  so  glimpflich  wie  möglich  behandelt  werden,
indem  ein  moclus  vivendi#  vorgeschlagen  wird,  vermöge  dessen  die  Anwendung
des  Generaltarifs  umgangen  werden  kann  und  die  Bestimmungen  des  (noch
nicht  angenommenen)  Vertrags  mit  Belgien  vorläufig  auch  auf  England
angewendet  werden  jollen.  Ter  Gesehentwurf  stellt  nämlich  im  Prinzip  die
gegenseitige  Behandlung  aus  dem  Fuße  der  meistbegünstigten  Nation  fest,
ohne  jedoch  eine  der  beiden  Nationen  vertragsmäßig  zu  verpflichten.  Frankreich
  kann  seinen  Zolltarif  modifizieren,  wenn  die  englischen  Tarife  erhöht
  werden.
        <pb n="426" />
        390  Frankreich.  (Febr.  24  —  März  2.)

24.  Februar.  Senat:  verwirft  mit  148  gegen  125  Stimmen
das  schon  vor  zwei  Jahren  von  der  Kammer  angenommene  Gesetz
betr.  Regelung  der  Arbeitsstunden  in  Werkstätten  und  Fabriken.

28.  Februar.  Die  Regierung  schließt  mit  einer  der  6  großen
Bahngesellschaften,  der  Orleansbahn,  einen  vorläufigen  Vertrag  ab,
der  dem  Budget  für  1883  zu  Grunde  gelegt  werden  soll,  um  ein
Defigit  zu  vermeiden.

2.  März.  Kammer:  Der  Finanzminister  L.  Say  legt  ihr  das
Budget  für  1883,  nachdem  er  das  vom  Kabinet  Gambetta  ausgearbeitete
  und  vorgelegte  zurückgezogen,  vor.  Dasselbe  weist  3030
Mill.  Einnahmen  und  3027  Mill.  Ausgaben  auf.  Das  Unterrichtsbudget,
  das  unter  dem  Kaiserreich  noch  bloß  24  ½  Mill.  betrug,  ist
darin  auf  117  Mill.  angesetzt.  Es  ist  das  erste  Mal,  daß  die  dritte
Milliarde  überschritten  wird.

Das  Hauptgewicht  des  Interesses  jällt  auf  die  darin  ausgedrückte
Vereinbarung  mit  den  6  großen  Bahngesellschaften,  dem  Hause
Nothschild  und  der  hannte  linance.  Nach  dem  Budgetentwurf  verzichtet  der  Staat
auf  den  Rücklauf  der  Bahnen  nicht  nur  während  der  nächsten  15  Jahre,
sondern  während  weiterer  15  Jahre,  wenn  er  nicht  6  Monate  vor  dem  Erlöschen
  des  ersten  Termins  das  Gegenteil  nolifiziert  hat.  Nicht  nur  erteilt
der  Staat  den  großen  Vahngesellschaften  die  Konzessionen  der  neuen,  an  ihr
bezügliches  Neßz  anstoßenden  Linien,  nicht  nur  beansprucht  er  ihre  Industrie
und  ihren  Kredit  für  diese  öffentlichen,  von  ihnen  zu  unternehmenden
Banten,  sondern  er  verpachtet  ihnen  auch  den  Betrieb  des  größten  Teils  des
schon  bestehenden  Netzes  von  Staatsbahnen.  Die  Gesellschaften  verpflichten
sich,  innerhalb  5  Jahren  die  fast  700  Mill.  Fr.  empfangener  Staatssubventionen
samt  Zinsen  zurückzuzahlen.  Die  Rückzahlung  wird  für  heuer  und  das
nächste  Jahr  bei  der  Orleaus-Bahn  allein  200  Millionen  betragen.  In
dem  Maße  als  die  Regierung  alle  Konzessions=  und  Vertragsrechte  der
Bahnen  respektiert,  zeigen  dieselben  sich  geneigter,  keine  halbwegs  mögliche
Tarif-Reform  zu  verweigern.  Sie  nehmen  für  die  Laslzüge  (kleine  Geschwindigkeit)
  die  Tarif-Herabsetzungen  an,  welche  bereits  vor  einem  Jahre  von
der  Regierung  beantragt,  aber  von  den  Bahnen  zurückgewiesen  worden  sind.
Die  Personentarife  werden  sofort  um  5—10  Prozent  herabgesetzt.  Der
Staat  bestenert  die  Personenzüge  und  die  Schnellzüge  von  Gütern  mit  23
Prozent  des  Tarifs.  Die  Regierung  beabsichtigt  die  allmähliche  Herabminderung
  und  schließliche  Abschaffung  dieser  Taxe.  In  demselben  Maße  werden
die  Gesellschaften  die  Tarife  herabsehgen,  welche  also  einer  46prozentigen  Verminderung
  entgegengehen.  Dagegen  verzichtet  Frankreich  auf  das  Staatsbahnsystem
  und  unterwirft  sich  den  Bahn-Potentaten,  wenn  die  Kammer  die
betreffeuden  Budgetpositionen  annimmt.  Um  die  Abgeordneten  dafür  zu  gewinnen,
  übersenden  ihnen  die  großen  Eisenbahngesellschaften  fast  unentgeldliche
  Abonnementskarten  für  alle  Linien  und  für  das  gange  Jahr  —  eine
wahre  Bestechung  neuer  Erfindung,  die  aber  nicht  auf  unfruchtbaren  Boden
gefallen  sein  dürste.  Die  Abgeordneten  haben  auch  bereits  den  Plan  gefaßt
und  dafür  ein  Komité  niedergesetzt,  sich  eine  Gehaltserhöhung  von  9,000
auf  120000  Fr.  zu  vergönnen  und  natürlich  im  Budget  sich  felbst  zu  derelieren.
        <pb n="427" />
        Frankreich.  (März)  4—11.)  391

4.  März.  Kammer:  genehmigt  den  Gesetzentwurf,  der  die
freie  Wahl  der  Maires  in  allen  Gemeinden,  nur  Paris  ausgenommen,
  den  Gem.-Näten  überträgt.  Bisher  besaßen  dieses  Recht  nur
ca.  33,000  Gemeinden,  während  in  den  3000  übrigen  (Departementshauptorten
  2c.)  die  Maires  von  der  Regierung  ernannt  wurden.

7.  Märg.  Kammer:  beschließt  mit  313  gegen  139  Stimmen,
einen  Antrag  Boysset's  (äußerste  Linke),  das  Konkordat  von  1801
aufzuheben,  in  Betracht  zu  ziehen  und  denselben  einer  Kommission
von  22  Mitgliedern  zu  überweisen.  Bei  der  Wahl  dieser  Kommission
  ergibt  sich,  daß  nur  2  Mitglieder  derselben  für  den  Antrag
  sind.

Die  gemäßigte  Presse  unterzieht  den  Beschluß  einer  für  die  Lage  bezeichnenden
  Krilik.  Einmal  ladelt  sie  die  eingerissene  Gewohnheit,  alle  nur
möglichen  Anträge  sofort  auch  in  Betracht  zu  ziehen,  in  der  Meinung,  daß
ein  solches  erstes  Botum  weiter  gar  leine  Folgen  habe,  sondern  lediglich  ein
Ausdruck  kollegialer  Höflichkeit  sein  solle;  dadurch  verliere  aber  die  Inbetrachtnahme
  jeden  Wert,  die  öffentliche  Meinung  werde  irre  geführt  und  die
Kammer  durch  die  Oberflächlichleit,  mit  welcher  hiebei  die  wichtigsten  Fragen
erörtert  würden,  bloß  gestellt.  Noch  bedenklicher  aber  sei  die  neuerdings
ausgesprochene  Tendenz  der  Kammer,  sämtliche  große  Verwaltungszweige
durch  permanente,  an  Zahl  slarke  und  imposante  Ausschüsse  an  sich  zu  reißen.
Dadurch  werde  die  Regierungsgewalt  als  solche  geschwächt  und  ein  parlamentarisches
  Alleinregiment  eingeführt,  durch  welches  die  Kammer  in  die
Fußstapfen  des  Konvents  von  1795  trete.

7.  und  11.  März.  Beide  Kammern  genehmigen  die  mit  den
großen  Eisenbahngesellschaften  abgeschlossene  Konvention,  nach  welcher
  ihren  Mitgliedern  gegen  einen  monatlichen  Abzug  von  nur
10  Fr.  von  ihrem  Gehalt  freie  Fahrt  erster  Klasse  auf  allen  Linien
gewährt  wird,  was  jeder  Andere  mit  1100  Fr.  monatlich  bezahlen
müßte.

11—23.  März.  Senat:  Ernenerte  Beratung  des  von  der
Kammer  an  den  Senat  zurückgewiesenen  Gesetzentwurfs  betr.  den
obligatorischen  und  weltlichen  Volksschulunterricht.  Zuerst  Jules
Simon  und  dann  die  gesamte  Rechte  machen  dem  Gesetz  Schritt
für  Schritt  eine  vielfach  überaus  leidenschaftliche  und  schließlich  so
hartnäckige  Opposition,  daß  sie  aun  Obstruktion  grenzt.  Indes  werden
  alle  Amendements  verworfen  und  wird  das  Gesetz  nach  den
Beschlüssen  der  Kammer  als  Ganzes  mit  179  gegen  108  Stimmen
angenommen.

Gleich  zu  Art.  1,  welcher  die  Unterrichtsgegenstände  aufzählt,  beantragt
  Jules  Simon  neuerdiugs  das  Amendement:  „Die  Lehrer  unterweisen
ihre  Schüler  in  den  Plichten  gegen  Gott  und  gegen  das  Vaterland“,  welche
Fassung  der  Senat  im  vorigen  Jahre  und  vor  seiner  Erneuerung  angenom-
        <pb n="428" />
        392  Tranbreich.  (März  11—21.)

men,  die  Kammer  aber  gestrichen  hatte.  Jules  Simon,  der  spiritualistische  Philosoph,
  der  in  seinen  Schriften  als  ein  Gegner  aller  positiven  Religionen  auftritt,
verteidigt  seinen  Antrag,  daß  der  Name  Gottes  ausdrücklich  in  dem  Geseh  über
den  Volksunterricht  seinen  Plah  finde,  nachdrücklich  als  Pflicht  des  Gesehgebers,
durch  einen  seierlichen  Akt  den  ansteckenden  Irrlehren  der  Zeit,  die  sich  in  Form
von  unsinnigen  Geiekvorichlägen  schon  bis  ins  Parlament  einschlichen,  entgegenzutreten.
  Sein  Antrag  wird  jedoch  mit  158  gegen  116  Stimmen  verworfen.
  Bis  dahin  hat  sich  die  Rechte  um  Jules  Simon  und  seine  Mittelpartei
  geschaart:  von  da  an  aber  tritt  sie  selbst  auf  den  Plan.  Zunächst
verlangt  der  Herzog  v.  Broglie,  daß  der  Unterricht  in  der  Moral  und  in
den  Bürgerpflichten  im  Schulprogramm  gestrichen  werde,  weil  mit  der  Gewissensfreiheit
  unverträglich  und  nur  dazu  bestimmt,  für  die  Republik  Propaganda
  zu  machen.  Auch  sein  Antrag  wird  mit  181  gegen  93  Stimmen
abgelehnt.  Nun  übernimmt  de  Gavardie  die  Führung  der  Rechten  und
die  Stellung  von  Anträgen,  wobei  die  Debatte  immer  leidenschaftlicher  und
oft  zu  einem  wahren  Durcheinander  von  Zurufen  und  Vorwürfen  wird,  was
indes  nicht  wenig  dazu  beiträgt,  die  Majorität  immer  einiger  zu  machen.
Art.  2  des  Gesehenlwurfes  besagt,  daß  die  Volksschulen  außer  dem  Sonntag
  noch  einen  Tag  in  der  Woche  freigeben  sollen,  damit  die  Schulkinder,
deren  Eltern  dies  wünschen,  jedoch  nur  „#außerhalb  der  Schulgebände",  Neligionsunterricht
  empfangen  können.  Von  den  zahlreichen  Amendements,
mit  welchen  die  Freunde  des  Heligion-  zunterricht  diesem  Arkikel  die  Spitze
abzubrechen  suchten,  ist  das  Waddington's  das  mäßigste;  nach  demselben
sollte  es  dem  Departemenlalrat  freistehen,  auf  Wunsch  der  Eltern  den  Geistlichen
  der  verschiedenen  Bekenntuisse  zu  gestatten,  an  Sonn=  und  Feiertagen
oder  elwa  Abends  „  in  den  Schulgebänden"  Religionsunterricht  zu  erteilen.
Der  Unterrichtsminister  Ferry  macht  gegen  diesen  Antrag  geltend:  man
müsse  dem  in  Art.  1  sanktionierten  Prinzip  einer  nicht  gottlosen,  wie  man
fälschlich  behauptet  habe,  aber  neutralen  Bolksschule  nun  auch  in  der  Anwendung
  treu  bleiben.  Administrativ  werde  man  dem  Religionsunterricht
schon  die  gebührende  Erleichterung  gewähren;  aber  es  müsse  jedem  Kouflikt
zwischen  dem  geistlichen  und  weltlichen  Lehrelement  vorgebeugt  und  darum
könne  auf  gesetzliche  Ausnahmen  nicht  eingegangen  werden.  Das  Amendement
  Waddingkon  wird  hierauf  mit  151  gegen  124  Stimmen  verworfen
und  der  Art.  2  mit  173  gegen  81  Stimmen  votiert.

11.  März.  Kammer:  Kommission  für  die  Magistraturvorlage:
  erklärt  sich  mit  8  gegen  3  Stimmen  für  die  zeitweilige  Suspension
  der  Unabsetzbarkeit  der  Nichter,  lehnt  dagegen  die  Wahl
der  Richter  mit  9  gegen  2  Stimmen  ab.

14.  März.  Kammer:  beschließt,  den  Zinsfuß  in  bürgerlichen
Geschäften  nach  dem  Gesetz  vom  3.  September  1807  mit  5  Prog.
aufrecht  zu  halten,  dagegen  den  Zinsfuß  in  Handelssachen,  der  bisher
  auf  6  Proz.  normiert  war,  freizugeben.

18.  März.  Der  Jahrestag  der  Kommune  wird  durch  22
Bankette  begeichnet,  an  denen  ca.  4000  Personen  teilnehmen,  geht
aber  sonst,  von  einer  Brandrede  der  Louife  Michel  abgesehen,  ziemlich
  ruhig  vorüber.

21.  März.  Die  f.  Z.  ausgewiesenen  Benediktiner,  die  wieder
        <pb n="429" />
        Erankreith.  (Mãrz  23.-  29.)  393

in  das  Kloster  von  Solesmes  zurückgekehrt  sind,  werden  neuerdings
gewaltsam  aus  demselben  vertrieben.

23.  März.  Kammer:  Wahl  der  Vudgetkommission  durch  die
Abteilungen  der  Kammer.

Die  Wahl  ist  insofern  eine  enticheidende,  als  die  Gambeltisten  alle
Kräjle  anspannen,  um  durch  den  Ausfall  derselben  den  Finanzminister  Say
zum  Rücktritt  zu  zwingen,  das  ganze  Kabinet  aber  sich  mit  seinem  Andget
für  solidarisch  erllört  hat.  Das  Rejultat  ist  jedoch  dem  Kabinet  günstig:
wenigstens  18  von  den  33  Gewählten  sind  für  das  Bndget  Say  und  8  Andere
  gleichfalls  dafür,  aber  mit  Vorbehalt;  die  Gambettisten  haben  nur  ö
der  Ihrigen  durchgebracht.  Zum  Prasidenten  wird  nicht,  wie  er  gewünscht
hätte,  Gambekta,  sondern  Wilson,  der  Schwiegersohn  Grévy's,  gewählt.

25.  Märg.  Kammer:  genehmigt  mit  309  gegen  60  Stimmen
den  Handelsvertrag  mit  Belgien,  dessen  besondere  Bedeutung  darin
liegt,  daß  die  Tarifsätze  desselben  künftig  auch  für  die  wirtschaftlichen
  Beziehungen  zwischen  England  und  Frankreich  maßgebend  sein
sollen,  weil  fast  sämtliche  belgischen  Erzeugnisse  ihresgleichen  auch  in
England  haben,  was  bei  anderen  Ländern  weniger  der  Fall  ist.  Die
Kammer  erklärt  sich  durch  ihr  Votum  überhaupt  für  das  Prinzip
der  Handelsverträge.

Senat:  genehmigt  auch  seinerseits  den  Gesetzenlwurf  bez.  Wahl
der  Maires  durch  die  Gem.-Räte.

26.  März.  Die  bisher  so  günstig  angesehene  Finanzlage  des
Landes  wird  nachgerade  energisch  in  Frage  gestellt.

Während  die  Chauvinisten  noch  immer  jür  die  Uberschüsse  der  eingehenden
  Steuern,  für  das  unaufhörliche  Wachsen  des  Vermögens  des
Landes  und  für  die  von  den  Kammern  schon  genehmigten  oder  noch  zu
genehmigenden  Ermäßigungen  gewisser  Steuern  schwärmen,  veröffentlicht  der
Nationalölonom  Leroy  Beaulicu,  der  als  Ankorität  gilt,  im  „Economiste“
einen  Artilel,  in  dem  er  nachzuweisen  sucht,  daß  die  Uftentliche  Meinung
sich  in  einer  verhängnie  zvollen  Täuschung  besinde  und  daß  man  in  Wahrheit
schon  seit  einigen  Jahren  nicht  mit  Uberschüssen,  sondern  mit  Defiziten  im
Budget  arbeite.  Schon  das  J.  1881  habe  in  der  That  stalt  einen  Uberschuß
  von  68  Mill.,  vielmehr  ein  Desizit  von  62  Mill.  ergeben  und  auch
die  Etats  von  1882  und  1883  würden  unausweislich  mit  einem  Defizit
abschließen.  Der  Artikel  macht  gewaltiges  Aufsehen  und  beschäftigt  sosort
die  gesamte  Presse.

27.  März.  Kammer:  Bischof  Freppel  interpelliert  die  Regierung
  wegen  der  Austreibung  der  Benediktiner  aus  Solesmes.
Die  Kammer  geht  jedoch  mit  418  gegen  73  Stimmen  zur  Tagesordnung
  über,  indem  sie  das  Vorgehen  der  Regierung  billigt.

29.  März.  Kammer:  Konkordatskommission:  erklärt  sich  gegen
eine  Trennung  von  Staat  und  Kirche  und  mit  15  gegen  3  Stimmen
für  Aufrechthaltung  des  Konkordats.  Die  Kommission  konstatiert,
        <pb n="430" />
        394  Frankreich.  (März  30  —-  Anf.  April.)

daß  kein  einziges  Mitglied  sich  für  Unterhandlungen  mit  dem  Papst
ausgesprochen  habe.  Die  öffentliche  Meinung  ist  überwiegend  dafür,
  das  Konkordat  nicht  anzutasten,  aber  auch  nicht  länger  über
dasselbe  hinauszugehen,  wie  es  unter  dem  Kaiserreich  zu  Gunsten
der  Kirche  in  so  hohem  Maße  der  Fall  war.

30.  März.  Kammer:  Die  Regierung  hat  derselben  ein  neues
Rekrutierungsgesetz  vorgelegt  und  die  Abteilungen  wählen  die  große
Kommission,  der  es  zur  Vorberatung  überwiesen  wird.  Dieselbe
wählt  mit  14  gegen  6  Stimmen  Gambetta  zu  ihrem  Präsidenten.
Es  ist  das  der  erste  Erfolg,  der  ihm  seit  seinem  Sturge  wieder  zu
teil  wird.

Die  Dienstzeit  ist  in  dem  Gesetzentwurf  der  Regierung  auf  drei  Jahre
firiert;  in  den  folgenden  zwei  Jahren  sollen  die  ausgedienten  Soldaten,  jedoch
  nur  im  Falle  eines  Kriegs,  vom  Minister  zum  Dienste  in  der  aktiven
Armee  einberufen  werden  dürfen.  Da  man  aus  Budgetrücksichten  nicht  alle
dienstfähigen  Mannschaften  drei  Jahre  lang  unter  den  Fahnen  behalten
kann,  so  werden  die  jährlichen  Kontingente  in  zwei  Kategorien  geschieden,
von  denen  die  eine  und  stärkere  drei  Jahre,  die  andere  nur  ein  Jahr  zu  dienen
hat.  Diese  Scheidung  wird  durch  das  Los  bewirkt,  und  zwar  geht  die
Auslosung  nicht  mehr  der  Gestellung  voran,  sondern  sie  folgt  ihr  und  beschränkt
  sich  also  auf  die  für  dienstlauglich  befundenen  Individuen.  Diejenigen
  Militärpflichtigen,  welche  sich  einem  gelehrten  Berufe  widmen,  fallen
von  rechtswegen  in  die  zweite  „Portion  des  Kontingents,  desgleichen  die  Seminaristen
  und  Schullehrer.  Der  Einjährig=  Freiwilligendienst,  wie  er  jetzt
besteht,  wird  gänzlich  abgeschafft.  Für  eine  leichtere  Rekrutierung  der  niederen
  Cadres  soll  durch  besondere  ünteroffiziers  schulen  gesorgt  werden;  die
Civilversorgungen  jollen  nur  denjenigen  zuteil  werden,  welche  mindestens
drei  Jahre  als  Unteroffiziere  gedient  haben.

31.  März.  Kammer:  genehmigt  die  Handelsverträge  mit  der
Schweiz,  Spanien,  Portugal  und  Schweden-Norwegen  sowie  die
Konvention  mit  England.

—  März.  Frankreich  und  die  Verein.  Staaten  zeigen  den
Mächten  an,  daß  die  bimetallistische  Pariser  Münzkonferenz,  die  im
April  wieder  zusammentreten  sollte,  auf  unbestimmte  Zeit  verschoben
sei  —  wahrscheinlich  ad  ealendas  graccas.

Anfang  April.  Gegen  das  am  28.  März  vom  Präsidenten
der  Republik  fanktionierte  und  damit  perfekt  gewordene  neue  Volksschulgesetz
  erhebt  sich  seitens  der  kath.  Partei  ein  wahrer  Sturm  der
Entrüstung.

Die  Nechte  der  Kammer,  mit  dem  Bischof  Freppel  an  der  Spipe,
erläsßt  gegen  dasselbe  einen  charnischten  Protest  und  die  Häupter  der
klerikalen  Partei  bilden  einen  Verein  und  erlassen  einen  Aufruf  an  tMrr  Familienväter,
  den  Unterricht  in  den  Volksschulen  forkwährend  (durch  die
Kinder)  zu  überwachen,  die  gläubigen  Schullehrer  zu  schützen  und  zu  unterstützen
  und  die  ungläubigen  zu  bekämpfen.  Die  klerikale  Presse,  voran  das
        <pb n="431" />
        Frankreich.  (April  16—30.)  395

„Univers“,  thut  das  ihrige  und  schürt  zum  Widerstande  gegen  das  Geseh  und
die  weltliche  Gewalt  überhaupt.  Dagegen  laulen  die  IJnstruktionen  der
Bischöfe  fast  durchweg  viel  mäßiger  und  geben  teilweise  ausdrücklich  zu,  daß
man  das  Gesez  auerlennen  und  ihm  gehorchen  müsse.  Es  hängt  eben  Alles
davon  ab,  wie  das  Gesetz,  namentlich  bez.  des  Religionsunterrichts  neben
der  Schule,  ausgeführt  werden  wird.

16.  April.  Die  Gemeindemahlen  in  ganz  Frankreich  zeigen
vielfach  eine  so  große  Indifferenz  der  Massen,  daß  in  einer  Reihe
von  Städten  gar  keine  Wahl  zustande  kommt.  Die  Sozialdemokraten
  haben  einige  Erfolge  aufsuweisen,  größere  freilich  die  Monarchisten
  und  Klerikalen.  Doch  gehören  weitaus  die  meisten  Gewählten
  der  republikanischen  Partei  an.

23.  April.  Die  Regierung  erläßt  ein  Dekret  über  die  Reorganisation
  der  Verwallung  von  Tunis.

Dasselbe  regelt  den  Verkehr  der  Minister  mit  dem  diplomatischen
Vertreter  Frankreichs  in  Tunis  bezjüglich  der  in  ihr  respektives  Ressort
fallenden  französischen  Interessen.  Zur  Vereinsachung  des  Dienstes  soll  der
Ministerresident  fortan  direlt  mit  den  einzelnen  Ministern  korrespondieren,
jedoch  immer  eine  Abschrift  dieser  Korrespondenz  an  das  aus  swörtige  Amt
leiten,  damit  dieses  die  inlernationale  Seite  der  ausgeworfenen  Fragen  prüfen
könne.  Für  die  militärischen  Augelegenheiten  wird  in  dem  bisherigen  Geschäftsverlehr
  nichte  geändert.  Der  Justizminister  ist  beauftragt,  eine  Gerichts
  zverfassung,  jowie  die  Errichtung  eines  jfranzösijchen  Gerichtshofes  für
Tunis,  dessen  Kompeteng  indeß  noch  nicht  die  Aufhebung  der  Kapitulationen
involvieren  soll,  vorzubereiten.  Tie  Frage  der  Finangorganisation  bleibt
vorbehalten.

27.  April.  Die  Regierung  ernennt  eine  Kommission  zu  Prüfung
  eines  Projekts  bez.  Herstellung  eines  inneren  Meeres  in  der
algierischen  Sahara,  für  welches  der  Major  Roudaire  vom  Generalstab
  in  einer  Reihe  von  Missionen  eingehende  Studien  gemacht  hat.
Unter  den  Mitgliedern  der  Kommission  ist  auch  Hr.  v.  Lesseps  und
neben  ihm  eine  Reihe  von  Mililärs  und  Mitgliedern  des  Instituts.

Es  würde  sich  darum  handeln,  die  Landschwelle  von  Gabes  zu  durchbrechen
  und  das  Wasser  des  Mittelmeeres  in  den  Süden  der  Provinz  Konstantine
  zu  leiten,  den  es  schon  in  früheren  Zeiten  bedeckt  hat,  wie  dieß  die
salzhaltigen  Sümpfe,  die  man  Schotts  nennt,  bekunden.  Dieses  innere

eer  würde  nicht  nur  klimatisch  heilsame  Wirkungen  hervorbringen,  wie
man  solche  an  den  Ufern  des  Suezkanals  beobachtet  hat,  sondern  auch  mit
einem  Schlage  eine  Handelsstraße  nach  der  afrikanischen  Sahara  schaffen
und  zumal  eine  strategish  hochwichtige  Schuplinie  für  die  algerischen  Departements
  bieten,  die  dadurch  für  alle  Folge  gegen  die  Einbrüche  der

Nomadenstämme  der  Wüste  gedeckt  wären.  Die  Kosten  des  Unternehmens
werden  von  Major  Noudaire  auf  etwa  sechzig  Millionen  verauschlagt.

30.  April.  Bei  der  Wahl  der  Maires  in  den  Hauptorten
der  Kantone  und  Arrondissements,  welche  bisher  die  Regierung  ernannt
  hatte,  durch  die  Gemeinderäte  verlieren  die  Republikaner  gegen
        <pb n="432" />
        396  Frankreich.  (Mai  2-23.)

300  (von  ca.  3000)  Mairien,  was  vorauszusehen  war  und  übrigens
verhältnismäßig  nicht  viel  ist.

2.  Mai.  Kammer:  Der  Finanzminister  Say  bringt  die  mit
der  Orleans-Bahngefellschaft  abgeschlossene  Präliminar-Konvention
betr.  die  Rückahlung  der  Staatsvorschüsse  ein.  Dieselbe  soll  ähnlichen
  Konventionen  auch  mit  den  5  anderen  großen  Vahngesellschaften
  als  Vorbild  dienen  und  die  Annahme  des  Say'schen  Budgets
erleichtern.

6.  Mai.  Kammer:  nimmt  einen  Gesetzentwurf  betr.  Regelung
der  Civilbeerdigungen  an.  Darnach  werden  die  einem  Verstorbenen
gebührenden  militärischen  Ehrenbezengungen  demselben  in  Zukunft
ergeigt  werden,  gleichviel,  ob  die  Beerdigung  eine  religiöse  oder  eine
civile  ist.  Die  Civilbeerdigungen  haben  in  Paris  nachgerade  ganz
gewaltig  zugenommen.

8.  Mai.  Kammer:  genehmigt  in  1.  Lesung  mit  327  gegen
119  Stimmen  einen  vom  Abg.  Naquet  eingebrachten  Gesetzentwurf
betr.  Wiedergulassung  der  Ehescheidung.  Naquet  hat  feit  6  Jahren
unermüdlich  in  Wort  und  Schrift  für  die  Idee  gewirkt,  bis  die
Strömung  endlich  stark  genug  war.  Die  Gegner  rechnen  indes  noch
auf  den  Senat.

12.  Mai.  Frankreich  und  England  haben  sich  über  eine  gemeinsame
  Flottendemonstration  in  Agypten  geeinigt.

Kammer:  Budgetkommission:  wählt  mit  17  gegen  14  Stimmen
  Nibot  zu  ihrem  Verichterstatter.  Der  Finanzminister  erachtet
die  Wahl  als  einen  wesentlichen  Erfolg  für  sein  Budget.

20.  Mai.  Die  englisch-französische  Flotte  langt  vor  Alexandrien
  an.  Die  nächste  Folge  der  Demonstration  ist  aber  nur  eine
noch  größere  Verwirrung  in  Agypten.

21.  Mai.  Der  vom  Papste  zum  Kardinal  und  General-Apostel
für  Tunis  ernannte  Erzbischof  von  Algier  wird  vom  Präsidenten
Grévy  mit  ganz  besonderer  Auszeichnung  empfangen  und  man  erwartet
  von  ihm  eine  wesentliche  Förderung  der  franz.  Interessen  in
Tunis.  Klöster  und  Kongregationen  werden  in  Frankreich  felbst
verfolgt,  im  Orient  dagegen  überall  unterstützt:  man  nennt  das
praktische  Politik.

22—23.  Mai.  Kammer:  beschließt,  gegen  die  Ansicht  des
Finanzministers,  einen  Gesetzentwurf  betr.  die  Ersetzung  der  Steuern
auf  Bier  und  Wein  durch  eine  Spritsteuer  in  Erwägung  zu  ziehen.
Der  Finanzminister  Say  gibt  seine  Entlassung.  Die  Kammer  er-
        <pb n="433" />
        Frankreich.  (Mai  26  —  Juni  11.)  397

teilt  ihm  jedoch  mit  302  gegen  36  Stimmen  ein  Vertrauensvotum,
worauf  Say  sein  Gesuch  zurückzieht.

26.  Mai.  Kammer:  genehmigt  einen  Gesetzentwurf,  der  die
Bedingungen  des  privaten  Mittelunterrichts,  namentlich  den  Befähigungsnachweis,
  regelt,  mit  280  gegen  169  Stimmen.

29  31.  Mai.  Frankreich  schlägt  England  die  Einbernfung
einer  europ.  Konferen)  in  Konstantinopel  vor,  um  die  Bedingungen
einer  Intervention  des  Sultans  in  Agypten  zu  erörtern.  England
stimmt  dem  Vorschlage  bei.

31.  Mai.  Kammer:  Bandry  d'Asson  interpelliert  die  Regierung
  über  die  Ausführung  des  neuen  Volksschulgesetzes,  gegen  das
fta  „als  Katholik  und  als  Noyalist“  protestiert  und  dem  er  sich  für
seine  Person  nicht  unterwersen  werde.  Der  Präsident  muß  ihn
wiederholt  zur  Ordnung  rufen.  Die  Kammer  geht  zur  einfachen
Tagesordnung  über.

1.  Juni.  Kammer:  Große  Debatte  über  die  ägyptische  Frage.

Freycinet  erklärt  sich  enlschieden  gegen  eine  Intervention  Frankreichs;
Frankreich  müsse  sich  an  das  europäische  Konzert  hallen,  selbst  wenn  diejes
die  Intervention  der  Türkei  beschließe;  dabei  solle  aber  keinesfalls  der  stalus
quo  (die  Präponderanz  Frankreichs  und  Englands)  umgestürgt,  die  Unabhängigkeit
  Agypleus  in  ihrem  bisherigen  Umfange  aufrechterhallen  und  eine  Neslauration
  der  Vollsounveränetät  der  Psorte  über  Agypten  nach  wie  vor  ausgeschlossen
  sein.  Gambelta  greift  diese  Politik,  in  Europa  eine  Stütze  zu
suchen  und  einer  Inlervention  der  Türkei  selbst  den  Weg  zu  ebnen,  mit
Hestigkeit  an.  Die  Kammer  ist  aber  in  ihrer  Mehrheit  mit  derselben  einverstanden
  und  lehnt  die  einfache  Tagesordnung,  der  sich  das  Ministerium
widersetzt,  mit  323  gegen  176  Stimmen  ab,  genehmigt  vielmehr  mit  298
gegen  70  Stimmen  (die  Gambettisten  enthallen  sich)  ein  förmliches  Vertrauensvotum
  für  Freycinct.

10.  Juni.  Kammer:  erklärt  sich  mit  300  gegen  204  Stimmen
  pringipiell  für  die  Aufhebung  der  Unabsetzbarkeit  der  Richter
und  mit  284  gegen  212  Stimmen  für  das  Prinzip  der  Erwählung
der  Nichter  als  Grundlage  für  die  beabsichtigte  Justigreform.  Auf
Grund  dieser  beiden  Prinzipien  soll  nun  der  Ausschuß  einen  neuen
Entwurf  vorlegen.

11.  Juni.  Die  Regierung  setzt  eine  zahlreiche  Kommission
ein,  die  einen  großartigen  Entwurf  zur  Anlegung  des  schon  oft  besprochenen
  Kanals  zwischen  dem  Mittelmeer  und  dem  Atlantischen
Ocean  prüfen  soll.

Dieser  Kanal  soll  zwischen  Bordeaux  und  Narbonne  407  Kilometer
messen,  ein  Gejälle  von  8⅞  Meter  und  eine  Breite  zwischen  56  und  80

Meter  haben.  Die  größten  Fahrzeuge  der  Flolte  sollen  darin  ohne  Schwierigkeit
  verkehren  können,  so  daß  ihnen  von  einem  Meere  zum  anderen  der  Um-
        <pb n="434" />
        398  Franbreich.  (IJnni  13—18.)

weg  über  Gibraltar  erspart  bliebe.  Die  Gesamtkosten  werden  auf  1500
Millionen  veranschlagt.

13.  Juni.  Kammer:  nimmt  auch  in  2.  Lesung  den  Gesetzentwurf
  Naquet  betr.  die  Wiedereinführung  der  Ehescheidung  mit
338  gegen  140  Stimmen  an.

Budgetkommission:  beschließt  ohne  weitere  Debatte  die  Abschaffung
  der  französischen  Botschaft  beim  Vatikan.  Freycinet  begibt
sich  am  folgenden  Tage  in  die  Kommission  und  siellt  ihr  die  Unzweckmäßigkeit
  des  Beschlusses,  solange  das  Regime  des  Konkordats
gelte,  vor.  Die  Kommission  stellt  mit  10  gegen  7  Stimmen  den
Budgetansatz  für  die  Botschaft  wieder  her.

15.  Juni.  Die  öffentlich  Meinung  fängt  an,  sich  sehr  lebhaft
  mit  der  Tonking-Frage  zu  beschäftigen.

Tonking  war  bis  1802  ein  unabhängiger  Staat,  wurde  dann  Basall
von  Anam,  das  sich  aber  durch  Steuerdruck  sehr  mißliebig  machtle  und  die
Küste  den  Piraken  überließ.  Im  Jahre  1872  vertrieben  die  Frangosen
die  Seeräuber;  diese  kamen  aber  1873  wieder  und  der  Kaiser  von  Anam
ries  daher  nenerdings  die  Franzosen  berbei.  wogegen  er  ihnen  freie  Schifffahrt
  auf  dem  Tang-Koi  versprach.  Die  Franzosen  gingen  darauf  ein  und
eroberten  Ha-nois,  verloren  es  aber  wieder,  worauf  1874  ein  Friede  geschlossen
  wurde,  der  die  Franzosen  sehr  enttäuschte.  Seitdem  wurde  jedoch
wie  in  Tunis  das  nötige  vorbereitet,  um  das  schöne  Land  dauernd  in  die
Hand  zu  nehmen.  Nach  der  Eroberung  Ha’nois  betrachteten  die  Frangosen

Tonking  bereils  als  das  Eigentum  der  Nepubl  ik.  In  einem  Verichte  von
Génin  an  die  Socicté  de  geographic  de  I’lst  wird  Tonking  als  ein
zwischen  Anam  und  den  reichen  chinesischen  Südprovinzen  höchst  vorteilhaft
gelegenes  Gebiet  von  500  Km.  Länge  und  fast  ebenso  großer  Breile  bezeichnet,
  mit  gesundem  Klima,  unvergleichlicher  Fruchtbarkeit  und  8  Millionen
sanfter  und  ziemlich  gebildeter  Einwohner,  mit  dem  einzig  schiffbaren  Flusse
Indochinas,  der  Frankreich  ein  Gebiet  von  100  Millionen  arbeilsamer  und
zu  Handel  und  Wandel  auigelegter  Menschen  erschließe.

17.  Juni.  Das  gambettistische  Journal  „Paris“"  veröffentlicht
  einen  heftigen  Artikel  gegen  den  Herzog  von  Anmale,  in  welchem
  dieser  denunziert  wird,  daß  er  auf  seinem  Schlosse  Chantilly
gegen  die  Republik  konspiriere,  zahlreiche  Offiziere  und  Depntierte
empfange  und  darauf  ausgehe,  nach  Grevy  zum  Präsidenten  der
Republik  ernannt  zu  werden  u.  dgl.

18.  Juni.  Kammer:  Janvier  de  la  Motte  von  der  äußersten
Linken  bringt  als  dringlich  den  Antrag  ein,  es  solle  ein  Kredit  von
8  Mill.  Franken  zur  Entschädigung  für  die  Wittwen  und  Waisen
der  Opfer  des  Kommune-Aufstandes  eröffnet  werden;  es  sei  dies,
meint  er,  das  gerechte  Seitenstück  zu  den  Indemnitäten,  welche  in
gleicher  Höhe  den  Opfern  des  2.  Degember  1851  zuerkannt  worden
sind.  Die  Dringlichkeit  wird  mit  319  gegen  88  Stimmen  abgelehnt.
        <pb n="435" />
        Eranbreich.  (Juni  19—24.)  399

19.  Juni.  Kammer:  bringt  den  Naquet'schen  Gesetzentwurf
betr.  Wiedereinführung  der  Ehescheidung  zum  Abschluß  und  genehmigt
  denselben  als  Ganzes  mit  331  gegen  131  Stimmen.

20.  Juni.  Kammer:  beschließt  die  Veränßerung  der  Kronjuwelen
  und  mit  218  gegen  169  Stimmen  nach  dem  Antrag  des
Ausschusses,  daß  aus  dem  Grtrag  der  Grund  zu  einer  Verforgungskasse
  für  die  Arbeiter-Invaliden  gelegt  werden  solle.  Die  Regierung
wollte  den  Ertrag,  ca.  100,000  Fr.  jährlich,  der  für  jenen  Zweck
doch  nur  ein  Tropfen  im  Ocean  wäre,  für  die  schwach  dotierte  Kasse
der  Staatsmuseen  verwenden,  erleidet  aber  eine  Niederlage.

21.  Juni.  Kammer:  Budgetkommission:  Elemenceau  und  der
Gambettist  Nouvier  machen  einen  mißlungenen  Versuch,  die  bisherigen,
  dem  Budget  des  Finanzministers  Say  günstigen  Beschlüsse
wieder  über  den  Hausen  zu  werfen.

Die  Angriffe  der  Opposition  sind  auf  zwei  Grundsäulen  des  Say'schen
Budgets  gerichtel,  einmal  auf  den  Vertrag  mit  der  Orleans-Bahngesellschaft,
nach  welchem  diese  dem  Staate  250  Millionen,  die  er  ihr  als  Borschuß
für  Zinsengarantien  geleistel  hatte,  anticipando  zurückjahlen  soll,  so  daß  die
Negierung  der  Emission  einer  neuen  Anleihe  zur  Deckung  der  Ausgaben  für
die  öffentlichen  Arbeiten  überhoben  wäre,  und  zweitens  gegen  die  Art  und
Weise,  wie  Herr  Lcon  Say  die  Erträgnisse  der  indirellen  Stenern  veranschlagt.
  Er  legt  nämlich  dafür  nicht  das  Erträgnis  des  vorletzten,  sondern
das  mutmaßliche  Erträgnis  des  lepten  Andgetjahres,  diesmal  alio  des  Zahres
1882,  zu  Grunde,  und  gelangt  so  zu  einem  Plus  von  89  Millionen  Francs,
mit  dessen  Hilfe  er  nicht  nur  sein  Budget  ins  Gleichgewicht  bringt,  sondern
auch  noch  eine  gewisse  Anzahl  permanenter  Ausgaben,  die  bisher  mit  Unrecht
  in  das  außerordentliche  Budget  eingestellt  worden  waren,  in  das  ordentliche
  herübernehmen  kann.  Hinsichtlich  des  lehteren  Punktes  hat  der
Ausschuß  allerdings  auch  einige  Vedenlen:  dagegen  bestätigt  er  neuerdings
den  Vertrag  mit  der  Orleans-Vahn  mit  15  gegen  10  Stimmen.

22.  Juni.  Die  ägyptische  Angelegenheit  nimmt  die  öffentliche
Meinung  wieder  vorzugsweise  in  Anspruch.  Die  Konferenz  der
Botschafter  tritt  in  Konstantinopel  zusammen;  die  Pforte  verweigert
aber  ihre  Teilnahme  an  derselben  und  ist  zu  einer  Intervention
unter  Bedingungen  nichts  weniger  als  geneigt.  England  und  Frankreich
  rüsten  und  die  Regierungen  legen  den  Parlamenten  Gelb=  und
Blaunbücher  über  die  Frage  vor.  Freycinet  wird  in  der  Kammer
von  Casimir  Perier  interpelliert.  Es  ergibt  sich  dabei,  daß  die
Kammer  jeder  Aktion,  jedem  Abenteuer  entschieden  abgeneigt  ist.

24.  Juni.  Kammer:  schafft  den  religiöfen  gerichtlichen  Eid  ab,
indem  sie  denselben  mit  338  gegen  108  Stimmen  durch  die  Formel:
„Auf  meine  Chre  und  mein  Gewissen  schwöre  ich“  ersetzt  und  den  Zusatz
„vor  Gott  und  den  Menschen“  mit  313  gegen  96  Stimmen  streicht.
        <pb n="436" />
        400  Frankreich.  (Juni  26  —  Juli  7.)

26.  Juni.  Kammer:  nimmt  mit  426  gegen  46  Stimmen  ein
Gesetz  gegen  obscöne  Schriften,  die  sich  in  Paris  unter  dem  neuen
liberalen  Preßgesetze  ganz  unglaublich  vermehrt  haben,  an.

27.  Juni.  Frankreich  lehnt  den  Antrag  Englands,  gemeinsam
mit  ihm  den  Suezkanal  militärisch  zu  besetzen,  vorerst  noch  ab.  Doch
werden  die  Rüstungen  mit  Rücksicht  auf  diese  Eventualität  fortgesetzt
und  sind  Panzerschiffe  und  Transportfahrzeuge  in  Toulon  bereit,
ein  Landungskorps  von  10—12,000  Mann  in  kürzester  Zeit  nach
Agypten  überzuführen.

1.  Juli.  Kammer:  Der  Justizausschuß,  am  10.  Juni  mit
dem  Austrage  betraut,  ein  neues  Justiggesetz  auf  der  Grundlage  der
Absetzbarkeit  der  Nichter  und  der  Wahl  derselben  durch  das  Volk
ausguarbeilen,  bringt  kein  solches,  sondern  lediglich  einen  Gesetzentwurf
  ein,  der  in  einem  einzigen  Artikel  die  Regierung  bevollmächtigt,
  die  notwendigen  Veränderungen  im  richterlichen  Personal
vorzunehmen  d.  h.  nach  Gutdünken  politisch  mißliebige  Richter  abzusetzen
  und  die  Zahl  der  Richter  an  den  einzelnen  Gerichten  zu
vermindern.  Die  Regierung  lehnt  jedoch  eine  solche  Vollmacht  selber
  ab  und  die  Kammer  verwirft  die  Vorlage  mit  279  gegen  237
Stimmen.  Die  ganze  Frage  bleibt  zunächst  wieder  liegen.

3.  Juli.  Das  aus  6  Panzern  und  2  anderen  Schiffen  bestehende
  in  Marseille  bereit  liegende  Evolutionsgeschwader  geht  in
See  und  soll  auf  indirektem  Wege  längs  der  tunesischen  und  tripolitanischen
  Küste  nach  Agypten  gehen;  2  weitere  Panzer  werden
armiert  und  in  3  Tagen  dem  Geschwader  nachfolgen;  außerdem  soll
eine  Reserve-Division  gebildet  werden.  Zugleich  zeigt  Freycinet  dem
Ministerrate  an,  da  die  Pforte  sich  weigere,  in  Agypten  einzuschreiten,
so  stehe  eine  europäische  Intervention  in  Aussicht:  Frankreich  werde
in  diesem  Fall  12,000  M.  Landungstruppen  dahin  schicken;  Transportschiffe
  zur  sofortigen  Beförderung  von  15—20,000  M.  ständen  bereit.

4.  Juli.  Senat:  wählt  seine  Kommission  zu  Vorberatung
des  Chescheidungsgesetzes.  Dieselbe  besteht  aus  6  Gegnern  und  nur
3  Freunden  des  von  der  Kammer  beschlossenen  Gesetzes.

7.  Juli.  Die  Regierung  erläßt  ein  sehr  umfangreiches  Dekret
nebst  Reglement  über  die  Errichtung  von  Schülerbataillonen,  welche
von  jeder  Lehranstalt,  welche  200  bis  600  Zöglinge  im  Alter  von
mindestens  12  Jahren  zählt,  errichtet  werden  können  unter  Leitung
und  Aufsicht  der  Militärbehörden.

Die  von  der  Regierung  niedergesetzte  große  Kommission  von
        <pb n="437" />
        Frankreich.  (Juli  8  16.)  401

15  Mitgliedern  spricht  sich  gegen  das  projektierte  Sahara-Meer  aus,
hauptsächlich  wegen  der  Kosten.
Der  Urheber  des  Planes,  Nondaire,  schätzt  die  Herstellungslosten  auf

—

5  Mill.  Frs.;  Herr  de  Lesseps  meint,  daß  die  Summe  aller  Auslagen
unter  100  Miilionen  verbleiben  werde.  Die  im  Prüsungeausschusse  sitxenden
Ingenieurs  berechnen  die  Kosten  jedoch  viel  höher  und  meinen.  er  würde  das
Meer  unter  allen  Umständen  viel  zu  viel  kosten.  s  lann  nicht,  wie  der
Suezkanal,  als  ein  industrielles  Unternehmen  geogeienn  werden,  da  es  leine
Verzinsung  des  Kapitals  abzuwersen  vermag:;  er  münte  also  vom  Staal  und
auf  Staatskosten  erbaut  werden,  was  nur  zulässig  wäre,  wenn  es  in  mililärischer
  und  maritimer  Bejiehung  außerordentliche  Vorteile  gewähren  würde.
Diese  Vorteile  werden  ihm  von  den  Vertretern  des  Heeres  und  der  Flotte,
welche  im  Ausschusse  sitzen,  abgeiprochen.

8.  Juli.  Frankreich  lehnt  die  Teilnahme  an  einem  eventuellen
Bombardement  Alerandriens  seitens  der  englischen  Flotte  ab.

Kammer:  Der  Marineminister  verlangt  von  ihr  einen  Kredit
von  7,835,000  Fr.  für  die  von  der  Negierung  „vorsichtshalber“  getroffenen
  Maßregeln  und  „um  die  Marine  auf  den  Fuß  von  1870
zu  bringen“  und  sucht  die  Tragweite  der  Forderung  möglichst  zu  beschränken.
  Freycinet  muß  indes  zugestehen,  daß  es  sich  um  eine
wirkliche  Kriegsbereitschaft  handle.  Die  von  der  Kammer  für  die
Vorberatung  der  Forderung  niedergesetzte  Kommission  ist  in  ihrer
Mehrheit  der  Bewilligung  nicht  abgeneigt,  möchte  aber  doch  zuerst
etwas  klarer  sehen  bez.  der  Absichten  der  Regierung.

11.  Juli.  Die  englische  Flotte  bombardiert  Alexandrien.  Die
französische  Flolte  beteiligt  sich  daran  nicht,  verläßt  vielmehr  vorher
  den  Hafen  und  dampft  nach  Port  Said  ab.

14.  Juli.  Feier  des  Nationalfestes.  Der  Einladung  des  Pariser
  Gem.-Nates  an  die  Bürgermeister  aller  Hauptstädte  Europas
solgen  nur  diejenigen  von  Spanien,  Belgien  und  Holland,  Griechenland
  und  Serbien;  die  von  London,  Verlin,  Rom,  Moskau,  Wien
und  Stockholm  haben  abgelehnt.  Der  Bischof  Freppel  von  Angers
verweigert  die  Ausschmückung  des  bischöflichen  Palastes  und  der
Kathedrale  von  Angers,  worauf  es  polizeilich  geschieht.

15.  Juli.  Die  Konferenz  in  Konstantinopel  fordert  die  Pforte
in  aller  Form  zur  Intervention  in  Agypten  auf.  Die  Ablehnung
der  Pforte  wird  jedoch  als  sicher  vorausgesehen  und  England  geht
daher  bereits  thatsächlich  vor:  die  ersten  4000  Mann  englischer
Truppen  landen  an  diesem  Tage  in  Alexandrien.

16.  Juli.  Weitere  Rüstungen  für  alle  Eventualitäten  in
Agypten:  es  werden  Transportschiffe  für  Pferde  und  Artillerie  bereit
  gemacht.

Schulthess.  Europ.  Geschichtslalender.  XXIII.  Vd.  26
        <pb n="438" />
        402  Franbreich.  (Juli  17—21.)

17.  Juli.  Kammer:  genehmigt  einen  vorläufigen  Gesetzentwurf
betr.  Organisierung  der  Verwaltung  in  Tunis.  Der  Kommissionsbericht
  spricht  die  Ansicht  aus,  daß  Frankreich  ein  wirksames  Protektorat
  organisieren  müsse  und  die  Negierung  erklärt,  demnächst
einen  vollständigeren  Gesetzentwurf  vorlegen  zu  wollen.  Der  Kriegsminister
  beziffert  die  bisherigen  Ausgaben  für  Tunis  auf  89  Mill.
Die  Zahl  der  französischen  Truppen  in  Tunis  beträgt  immer  noch
35,000  M.,  soll  aber  jetzt  auf  30,000  vermindert  werden  können.

18—19.  Juli.  Kammer:  bewilligt  nach  einer  umfassenden
Debatte  über  die  ägyptische  Frage,  in  der  sich  namentlich  Freyeinet,
Gambetta  und  Clemenceau  darüber  aussprechen,  den  geforderten
Flottenkredit  mit  340  gegen  66  Stimmen.  Die  Debatte  stellt  es
außer  Zweifel,  daß  die  Kammer  damit  noch  nicht  ihre  Zustimmung
zu  einer  Intervention  in  Agypten  aussprechen  will,  wozu  der  Kredit
übrigens  auch  nicht  ausreichen  würde.

19—20.  Juli.  Kammer:  Die  Regierung  wird  über  die  Frage
der  Pariser  Centralmairie  interpelliert,  ob  die  Hauptstadt  außerhalb
des  allgemeinen  Gesetzes  bleiben  solle  und  zu  einer  Erklärung  gedrängt,
  ob  sie  die  Pariser  Mairie  herstellen  wolle  oder  nicht.  Die
Regierung  antwortet  ausweichend,  worauf  die  einsache  Tagesordnung
mit  270  gegen  170  Stimmen  abgelehnt  und  mit  278  gegen  176
Stimmen  das  Bedauern  ausgesprochen  wird,  daß  die  Regierung
ihre  Ansicht  über  die  Centralmairie  nicht  zu  erkennen  gegeben  habe.
Das  Kabinet  verlangt  wegen  dieser  Niederlage  seine  Entlassung,
die  jedoch  von  Grévy  nicht  angenommen  wird.  Ein  Vertrauensvotum
  der  Kammer  mit  288  gegen  105  Stimmen  macht  dem  Zwischenfall
  ein  Ende.

21.  Juli.  Der  Seinepräfekt  Floquet,  der  einer  Pariser  Centralmairie
  nicht  abgeneigt  ist,  verlangt  in  Folge  dieser  Vorgänge  seine
Entlassung.  Der  Pariser  Gem.-Rat  erklärt  sich  mit  37  gegen  26
Stimmen  für  sein  Verbleiben  und  erneuert  sein  Verlangen  nach
einer  Centralmairie.  Präsident  Grevy  annulliert  den  Beschluß.  Der
Gem.-Nat  fügt  sich  und  die  Regierung  beschließt,  die  Demission
Floquet's  nicht  anzunehmen.  6

21—27.  Juli.  Kammer:  Generaldebatte  über  das  Budget.
Der  Vericht  der  Budgetkommission  spricht  sich  für  Annahme  desselben
  in  seiner  wesentlichen  Grundlage,  einer  Verständigung  mit
den  großen  Bahngesellschaften,  aus.  Allain  Targé,  der  Finanzminister
  unter  Gambetta,  greift  dagegen  gerade  diese  an  und  beharrt
        <pb n="439" />
        Frankreich.  (Juli  21—290.)  403
auf  der  Forderung  einer  Konversion  der  5  Proz.  Rente  und  eines
allmäligen  Rückkaufs  der  Eisenbahnen.  Doch  gibt  selbst  er  zu  und
konstatieren  alle  nachsolgenden  Nedner  ohne  Ausnahme,  daß  die  Zeit
der  überschüsse  vorbei  und  die  Republil  bei  einem  Defizit  in  den
Finanzen  angekommen  sei,  nur  daß  dieses  von  dem  einen  höher,
von  dem  andern  niedriger  berechnet  wird.  Als  Resultat  ist  die
Annahme  der  Budgelvorlage  in  ihrer  Grundlage  zum  mindesten
sehr  wahrscheinlich.

24.  Juli.  Kammer:  Das  Ministerinm  Freyeinet  verlangt
von  ihr  einen  neuen  Kredit  von  01-Mill.  Fr.,  um  gemeinsam
mit  Cugland  den  Suezlanal  zu  besetzen.  Die  Frage  einer  Intervention
  in  Agypten  selbst  bleibt  dabei  in  der  Schwebe,  da  die  Sicherung
des  Suczkanals  als  eine  davon  gelrennte  Frage  angesehen  wird,
und  soll  von  den  weileren  Entschlüssen  der  Mächte  abhängen.  Die
Besetzung  des  Suczkanals  wird  jedoch  allgemein  als  der  erste  Schritt
einer  Intervention  angesehen  und  die  Frage  einer  solchen  scheint  damit
  gestellt  zu  sein.

25.  Juli.  Senat:  bewilligt  auch  seinerseils  und  zwar  fast
einstimmig  den  ersten  von  der  Regierung  gesorderten  ägyptischen
Kredit,  den  für  die  Marine.  Der  Aueschuß  trägt  auf  Annahme
an,  obgleich  ihm  die  letzten  Zwecke  nicht  klar  dargelegt  worden  seien.
Andere  Redner  lassen  keinen  Zweisel  darüber,  daß  die  Negierung
in  der  Bewilligung  des  Kredits  nicht  etwa  eine  Zustimmung  des
Senais  zu  einer  kriegerischen  Politik  erblicken  dürfe.  Freycinet  beruhigt
  ihn  darüber  und  erklärt  bez.  der  neuen  bei  der  Kammer
bereits  eingebrachten  Kreditjforderung,  daß  „unser  Unternehmen  durchaus
  überlegt,  durchaus  berechnet  ist  und  daß  dasselbe  uns  in  keinerlei
Verwicklungen  hineinreißen  kann.“

Kammer:  Der  Kriegsminister,  Gen.  Villot,  legt  derselben  einen
Gesetzentwurf  betr.  Vildung  einer  afrikanischen  Kolonialarmee  vor.
Derselbe  kommt  jedoch  bis  zu  Ende  des  Jahres  nicht  zur  Beratung.

26.  Juli.  Kammer:  Die  für  den  nenesten  ägyptischen  Kredit
niedergesetzte  Kommission  beschließt  trotz  aller  Opposition  Freycinet's,
auf  Ablehnung  der  gejforderten  91½  Mill.  anzutragen  und  zwar  mit
6  Stimmen  einstimmig,  da  die  5  anderen  Mitglieder  sich  der  Abstimmung
  enthalten.

29.  Juli.  Kommer:  lehnt  den  für  die  Besetzung  des  Suezkanals
  geforderten  Kredit  von  9½  Mill.  mit  450  gegen  75  Stimmen
  ab.  Auch  Gambetta  stimmt  gegen  die  Bewilligung,  um  seinen

26“

—
        <pb n="440" />
        404  Franbreich.  (Juli  30  —  Ang.  8.)

persönlichen  Gegner  zu  stürzen.  Das  Kabinet  Freycinet  gibt  daraufhin
  sofort  seine  Entlassung  ein.  Frankreich  will  nach  diesem  Votum
von  einer  irgendwie  gearteten  Intervention  in  die  ägyptischen  Dinge
nichts  wissen  und  ist  für  eine  Politik  der  vollständigen  Enthaltung.

30.  Juli.  Alle  bisher  angeordneten  Rüstungen  werden  augenblicklich
  vollständig  eingestellt.  Die  in  Marfeille  in  die  Transportschiffe
  eingeschifften  Truppen  werden  wieder  ausgeschifft  und  die  bereitgestellten
  Schiffe  desarmiert.

.  31.  Juli.  Die  bisher  vor  Alexandrien  gelegene  französische
Flotte  segelt  auf  Besehl  von  Paris  ab.  Frankreich  zieht  sich  aus
Agypten  gänzlich  zurück.

Beide  Kammern  haben  sich  über  einen  Gesetzentwurf  geeinigt,
die  Opfer  des  Staatsstreichs  vom  2.  Dezember  mit  8  Mill.  zu  entschädigen.
  Die  Deputiertenkammer  vertagt  sich  bis  zum  3.  August,
um  die  Neubildung  des  Kabinets  abzuwarten.

Senat:  genehmigt  in  2.  Beratung  den  Gesetzentwurf  betr.  die
Gewerkvereine.  Doch  wird  der  in  der  ersten  Beratung  mit  einer
Mehrheit  von  3  Stimmen  durchgegangene  Artikel,  der  den  Gewerbesyndikaten
  erlaubte,  „Jzum  Schutz  ihrer  gemeinsamen  Interessen“  zu
(möglicherweise  auch  politischen  und  internationalen)  Genossenschaften
zusammenzutreten,  diesmal  mit  155  gegen  102  Stimmen  gestrichen.

1.  August.  Die  Neubildung  des  Kabinets  macht  dem  Präsidenten
  große  Schwierigkeiten.

Von  Gambekta  kann  keine  Rede  sein  und  Freycinet,  den  er  am  liebsten
beibehalten  und  mit  einer  Rekonstruktion  der  Rrgierung  betrauen  möchte,  ist
der  Kammer  gegenüber  zunächst  unmöglich  geworden  und  hat  Say  und  Ferry
in  seinen  Sturz  mit  hineingerissen.  Der  Kammerpräsident  Brisson  lehut  ab
und  will  sich,  wie  es  scheint,  für  die  seinerzeitige  Präsidentenwahl  aufsparen.
Von  den  bisher  konangebenden  Männern  ist  also  keiner,  der  gewählt  werden
könule  oder  dazu  Lust  hätte.  Die  Kammer  gilt  für  unregierbar,  jedenfalls
ist  sie  unberechenbar,  in  Fraltionen  zerspalten  und  die  Mehrgahl  ihrer  Mitglieder
  verfolgt  im  Grunde  persönliche  und  Kirchturms  interessen.  Auch  eine
Auflösung  der  Kammer  würde  bei  Neuwahlen  kaum  ein  anderes  Resullat

und  nur  höchst  unwahrscheinlich  eine  irgend  zuverlässige  Mehrheit  für  irgend
welche  Regierung  ergeben.

3.  August.  Kammer:  Da  noch  kein  Kabinet  gebildet  ist,  so
beschließt  sie,  sich  nochmals  bis  zum  5.  August  zu  vertagen.

5.  August.  Kammer:  vertagt  sich,  da  noch  immer  kein  Kabinet
  hat  gebildet  werden  können,  nochmals  bis  zum  7.  d.  M.

8.  August.  Das  neue  Kabinet  ist  endlich  gebildet:

Senator  Duclerc  Präsidium  und  Rußeres,  Fallidères  Inneres,  Deves

Justiz,  Duvour  Unterricht,  Tirard  Finanzen,  Biutdt  Krieg,  Jauréguiberry
Marine,  Cochery  Posten,  Mahy  Ackerbau,  Pierre  Legrand  Handel  und  in-
        <pb n="441" />
        Frankreich.  (Aug.  9.)  405

terimistische  Arbeiten.  Da  ihm  nichts  anderes  übrig  blieb,  mußte  Gravy
schließlich  Lern  oder  ungern  zu  Männern  zweiten  und  dritten  Nanges
greisen.  Der  neue  Ministerpräsident  ist  schon  ein  sehr  aller  Mann,  der  im
Jahre  1848  vorübergehend  Finanzminister  gewejen  war,  jeither  aber  sich  fast
nur  in  Finanzkreisen  bewegt  und  bemerklich  gemacht  hal.  Die  öffentliche
Meinung  nennt  das  Kabinet  einstimmig  ein  Geschäftsministerium  d.  h.  einen
Notbehelf,  ein  übergange  Wkabinel.  Duelerc  selbst  erklärt  indes  privatim  nach
allen  Seiten,  daß  es  ein  ernstes  und  definitives  sein  wolle  und  sich  auf  die
Dauer  zu  behaupten  hosse.  Die  Lage  ist  eine  durchaus  wirre.  Gambetta
bat  durch  Fallib#res,  Legrand,  vielleicht  auch  Deves  wenigstens  wieder  einen
Fuß  in  der  Negierung,  Gravy  aber  hat  an  Ansehen  sichtlich  eingebüßt.  Dem
unzweifelhaft  von  vornherein  schwachen  Ministerium  gegenüber  fühlen  die
Ertreme,  die  Legitimisten  von  rechts  und  die  Anarchisten  und  Nadikalen  von
links,  instinktmäßig,  daß  sie  Oberwasser  gewinnen  könnten.  In  Deutschland
meinen  viele,  daß  durch  den  Sturs  Freycinet's  und  das  Zurückziehen  Frankreichs
  von  der  ägyplischen  Verwickelung  der  Nevanchegedanke  wieder  in  den
Vordergrund  treten  werde.  „Freycinet  war  zwar  nicht  der  Verzicht  auf
denselben  wohl  aber  seine  Zurückstellung;  jeht  hat  Gambella  wieder  wenigstens
  indirekt  das  Hest  in  Händen.  Zwischen  dem  moralisch  längst  gänzlich
diskreditierten  Mann  und  der  französischen  Nation  gibt  es  eben  ein  einigendes
  Band;  Gambetta  verkörpert  für  die  Nation  die  Revancheidee  und  wie
sie  nur  ducch  ihn  inszeniert  werden  kann,  kann  er  sie  niemals  völlig  außer
Acht  lassen.“

Das  Kabinet  Duclerc  gibt  in  beiden  Kammern  folgende  Erklärung
  ab:

„Das  von  der  Depuliertenkammer  am  29.  Juli  erlasfene  Votum
führt  vor  sie  ein  neues  Kabinel.  Die  erste  Pflicht  desselben  ist,  Ihnen  zu
sagen,  welche  Bedentung  dieses  Botum  in  jeinen  Augen  hat  und  welche
Verhaltungslinie  es  ihm  vorschreibt.  Indem  die  Kammer  die  für  die  Bejetzung
  eines  Teiles  des  Snez-Kanals  nötigen  Kredite  verweigerte,  ergriff  sie
eine  Maßregel  der  Zurückhaltung  und  Vorsicht,  welche  aber  keine  Abdankung

edentet.  Die  Negierung  wird  sich  von  dem  Gedanken,  welcher  diesen  Beschluß
  diltiert  hat,  leiten  lassen  und  darnach  handeln.  Sollten  Ereignisse
eintreten,  bei  denen  die  Interessen  oder  die  Ehre  Frankreichs  aufs  Spiel
kommen  könnten,  so  werden  wir  uns  beeilen,  die  Kammern  einzuberufen
und  ihnen  die  Eutschließungen  zu  unlerbreiten,  welche  die  Umstände  erheischen
könnten.  Wenngleich  minder  dringend,  nehmen  doch  die  inneren  Fragen
unsere  Aufmerksamkeit  nicht  minder  in  Anspruch.  In  dieser  Nichtung  kann
aber  während  der  bevorstehenden  Pause  Ihrer  Sitzungen  nichts  unternommen
werben.  Wir  werden  die  Zeit,  die  Sie  uns  schenken  werden,  verwerten,  um
Studium  dieser  Fragen  wieder  aufzunehmen.  Wir  werden  unter  Mit-Nsn
  Ihrer  Ausschüsse  bemüht  sein,  den  liberalen  und  fortschrittlichen
Lösungen,  welche  Ihnen  am  besten  zusagen,  Geltung  zu  verschaffen.  Wir
stecken  uns  noch  ein  anderes  Ziel.  Wir  wollen  die  verschiedenen  Fraktionen
der  republikanischen  Majorität  einander  nähergubringen  trachten,  und  wenn
wir  dieses  patriotische  Nesultat  mit  Ihrem  Beistande  erreichen  können,  werden
wir  das  Werk  erfüllt  zu  haben  glauben,  welches  in  diesem  Augenblicke  das
wichtigste  ist  für  die  gemeinsamen  Interessen  der  Kammern,  der  Republik
und  Frankreichs“.  Clemenceau  sehzt  der  Erklärung  stehenden  Fußes
namens  der  änßersten  Linken  ein  motiviertes  Mistrauensvotum  entgegen.

9.  Angust.  Beide  Kammern  schließen  die  Session,  um  erst
am  9.  November  wieder  zusammenzutreten.  Bis  dahin  verschlimmert
        <pb n="442" />
        406  Frankreich.  (Ang.  10—29.)

sich  jedoch  die  Lage.  Die  Regierung  ist  schwach,  Gambetta  intriguiert
und  die  Exlreme  treten  mit  einer  bisher  unerhörten  Zuversicht  auf
den  Plan.

10.  August.  Die  Regierung  veröffentlicht  die  Resultate  der
Volkszählung  vom  31.  Dezember  1881.

Die  Bevölkerung.  die  im  Jahre  1876  36,905,788  Seelen  bekrug,  war
im  Jahre  1881  auf  37.0  72.0.]8  angewachsen,  was  eine  Zunahme  von  nur
766,200  Seelen  ergibt.  Tiese  Zunahme  fällt  zu  fünf  Siebentel  aus  die
großen  Städte.  Die  Städte  von  über  30,000  Einwohnern  allein  schon
zeigen  einen  Zuwuchs  von  501.869  Einwohnern,  was  den  Beweis  liefert,
daß  die  Bewegung,  welche  die  Bevölkerung  nach  den  Städten  zutreibt,  noch
nicht  abnimmt.  47  Städte  mit  einer  Einwohnerzahl  von  über  50.000  Einwohnern
  „umfassen  nahezu  ein  Sechstel  der  ganzen  Ginwohnerzahl  Frankreichs.
  Der  Rest  verteilt  sich  auf  36,050  Gemeinden,  von  denen  mehr  als
die  Hälfte  weniger  als  500  Einwohner  haben.

16.  August.  Exzesse  der  Arbeiter  in  dem  Kohlengruben-Revier
von  Monceau  les  Mines  (Dep.  Saone  ei  Loire),  denen  sich  die  Arbeiter
  der  benachbarten  Schachte  von  EGpinac  und  Vlanzy  anschließen.
Die  Exzesse  sind  namentlich  gegen  die  Kirche,  ihre  Symbole  und  ihre
Priester  gerichtet,  weil  die  Arbeilgeber  klerikalen  Grundsätzen  huldigen.
  Doch  ergiebt  sich  alsbald,  daß  auch  rein  anarchische  Tendenzen
und  zwar  sogar  vorzugsweise  im  Spiele  sind.  Militär  muß  die
Ordnung  wiederherstellen.

19.  August.  Uber  7000  Noyalisten  feiern  auf  Veranstaltung
des  Abg.  Vaudry  d'Asson  ein  Festessen  zu  Ehren  des  „Königs“  in
dem  kleinen  Städtchen  Challans  (Vendée).  Eine  Adresse  an  den
„König"“  (Graf  Chambord)  wird  unter  unbeschreiblichem  Jubel  vorgeschlagen
  und  angenommen.

Die  Adresse  predigt  gerade  zn  den  Aufstand:  „Sohn  von  Frankreich,
Ihre  Geschicke  sind  vorgezeichnet.  Sie  werden  regieren  und  durch  Sie  werden
endlich  das  Recht,  die  Gerechtigkeit  und  die  wahren  Freiheiten  triumphieren.
Gewappnet  gegen  ein  undankbares  BVolk  wird  die  göltliche  Gerechtigkeit  endlich
  der  verbrecherischen  Thaten  und  des  Hochmuts  der  Republikaner  müde
werden.  Der  Augenblick  wird  nicht  lange  auf  sich  warten  lassen,  wo  Ihre
lönigliche  Stimme  uns  zu  den  äußersten  Enkschlüssen  auffordern  wird.
Und  wie  Sie  schwören  wir  es  auf  das  von  Ihnen  in  der  Schlacht  getragene
#acre  cocur.  wir  sind  bereit  zu  kämpfen  und,  wenn  es  sein  muß,  bis  zum
leten  Mann  zu  sterben.“

26—29.  August.  Die  Patriotenliga  sucht  in  Paris  unter  der
Führung  des  Dichters  Deroulede  eine  Deutschenheße,  zunächst  gegen
einen  deutschen  Turnverein,  in  Scene  zu  setzen,  die  aber  nur  halb
gelingt.

—  August.  Die  französische  Presse  und  zwar  Blätter  aller
Parteien  sprechen  sich  fortwährend  sehr  günstig,  zum  Teil  ganz
        <pb n="443" />
        Frankrtich.  (Sept.  1-20.)  107

übertrieben  für  das  Vorgehen  der  Engländer  in  Agyplen  aus  und
konstatieren,  daß  die  englisch-frangösische  Allianz  keinen  Bruch  erlitten
  habe,  so  daß  das  Kabinet  Duclerc  berechtigt  sei,  diese  Allianz
im  August  1882  für  eine  ebenso  solide  anzusehen,  als  sie  es  im
Dezember  1881  war:  es  sei  nur  zu  billigen,  daß  Duclerc  „u  der
Loyalität  des  Londoner  Kabinets  Vertrauen  habe“  d.  h.  daß  England
  nach  dem  Krieg  den  latus  uuo  ante  und  das  Kondominat
mit  Frankreich  einfach  wieder  herstellen  werde.

4.  September.  In  Montlucon  und  Commentry  (Dep.  de
I/Allier)  erlauben  sich  die  dortigen  Cisen=  und  Stahlarbeiter  ähnliche
  Erzesse  wie  in  Monceau  les  Mines.

Mitte  September.  Die  franz.  Presse  feiert  fast  ausnahmslos
den  Sieg  der  Engländer  (13.  Sept.)  in  Agypten.

Vorab  thun  dies  die  Gambetlistischen  Organe,  in  erster  Linie,  weil
sie  die  Aufrechthallung  der  englisch-  frau  fösischen  Bündnisses  um  jeden  Preis
wünschen,  in  zweiler,  weil  dadurch  dem  Panislamiemus  Arabi's  und  des
Sultaus,  der  für  Algier  und  Tunis  ebenso  gesfährlich  gewesen  sei  wie  für
Agypten,  definitiv  ein  Ende  gemacht  worden.  Fast  alle  gehen  dabei  von  der
Ansicht  aus  daß  unnmehr  auch  das  Kondominat  in  Agypten,  die  „privile--gierte
  Stellung  Euglands  und  Frankreiche“  wieder  werde  hergestellt  werden,
nur  daß  die  einen  dies  von  Eungland  selbst,  die  anderen  von  Europa  erwarten,
  das  den  Engländern  Agypten  doch  nicht  allein  überlassen  könne.
Nur  wenige  meinen:  „Die  Dinge  werden  eine  andere  Wendung  nehmen,  als
wir  vielleicht  wünschen“  und  bereilen  Frankreich  darauf  vor,  daß  England
sich  in  Agypten  einrichten  werde,  wie  dieses  in  Tunis  gethan  habe.

19.  September.  Die  Eröffnung  der  obligatorischen  und  unentgeltlichen
  Volksschulen  nach  dem  neuen  Gesetz  v.  28.  März  1882
ist  auf  den  2.  Oktober  angesetzt.

Die  Familienväter  haben  dabei  für  ihre  Kinder  die  Wahl  zwischen
den  Staaksschulen,  den  sreien  Schulen  und  dem  Privatunterricht.  Eins  von
allen  dreien  zu  wählen,  ist  aber  obligatorisch  und  dies  will  der  Unterrichtsminister
  nicht  der  freien  Anmeldung  überlassen,  sondern  erläßt  eine  Verordnung,
  nach  welcher  jedem  Bürger  ein  Fragebogen  zugestellt  werden  soll,
den  er  binnen  einer  keftimmten  Frist  aubjüllen  muß.  Eine  weitere  Verordnung
  befiehlt,  diejenigen  Lehrer  und  Lehrerinnen,  welche  den  gesehlichen
Bedingungen  der  Fähigleit  zum  Lehramt  nicht  entiprechen,  #  ollicio  ihres
Amtes  in  den  Gemeindeschulen  zu  entheben  und  die  Vorsteher  freier  Schulen
zu  benachrichtigen,  daß  gerichtlich  gegen  sie  eingeschritten  werden  wird,  wenn
sie  Hiljslehrer  und  Lehrerinnen  behalten,  die  sich  in  demselben  Fall  befinden.

20.  September.  Der  Ministerpräsident  ermächtigt  den  Finanzminister
  Tirard,  das  Budget  Say,  das  von  den  Kammern  vor  dem
Sturze  des  Ministeriums  Freycinet-Say  und  ihrer  Vertagung  nicht
mehr  hat  erledigt  werden  können,  teilweise  umzuarbeiten,  wodurch
die  Frage  der  Fortsetzung  der  öffentlichen  Bauten  beg.  ihres  Um-
        <pb n="444" />
        408  Frankreich.  (Sept.  24  —  Olt.  1.)

fangs  und  damit  auch  die  Verständigung  mit  den  großen  Bahngesellschaften
  und  der  haute  linance  wieder  in  Zweifel  gestellt  werden.

24.  September.  Sozialistenkongreß  in  St.  Etienne.  Die  Sozialisten
  sind  jedoch  unter  sich  tief  zerspalten  und  der  Kongreß  umfaßt
  daher  nur  einen  Teil  der  Partei.  Selbst  in  St.  Etienne  ist  die
Einigkeit  keine  große:  die  Maryisten,  an  deren  Spitze  Jules  Guesde
steht,  trennen  sich  von  den  Föderalisten.  Dem  Kongreß  in  St.  Etienne
tritt  auch  sofort  ein  solcher  in  Noanne  gegenüber.  Viel  anständiger
und  praktischer  verläuft  eine  Konferenz  der  Minenarbeiter  der  Loire
und  ebenso  ein  wirklicher  Arbeiterkongreß  in  Bordeaux  in  englischem
Style.

29.  September.  Der  Geburtstag  Heinrich  V.  (Graf  Chambord)
  wird  in  fast  allen  Städten  der  Republik  von  den  Royalisten
durch  Messen  gefeiert  und  in  Paris  das  erste  Legitimisten-Bankett
abgehalten,  dem  eine  lange  Reihe  anderer  in  den  Provinzen  folgen
soll.  In  Paris  wird  dabei  ein  Lebehoch  auf  den  König  ausgebracht
  und  eine  Adresse  an  ihn  unlerzeichnet,  in  welcher  die  Hoffnung
  ausgesprochen  wird,  daß  er  „seine  Zusage  halten  und  bald
heimkehren  werde,  um  Frankreich  und  die  kath.  Kirche  zu  relten.“

30.  September.  Dem  berühmten  Afrikareisenden  Stauley,  der,
vom  König  der  Velgier  unterstützt,  seit  einigen  Jahren  bemüht  ist,
den  sämtlichen  curopäischen  Nationen  den  Congo  und  damit  den
Zugang  zu  den  weiten,  fruchtbaren  und  stark  bevölkerten  Gebieten
von  Innerafrika  zu  eröffnen,  tritt  der  franz.  Forschungsreisende
Savorgnan  de  Vrazz#a  entgegen,  der  speziell  nur  für  Frankreich  arbeitet
  und  mit  einem  König  Makoko  schon  am  3.  Oktober  1880
einen  Vertrag  abgeschlossen  hat,  der  einen  Teil  seines  Landes  Frankreich
  förmlich  abtritt  und  für  den  Rest  wenigstens  das  Protektorat
Frankreichs  anerkennt.  Brazza  langt  jetzt  in  Paris  an,  um  von
Frankreich  die  Genehmigung  des  Geschehenen  und  Vollmachten  sowie
  Unterstützung  für  weitere  Erwerbungen  zu  erhalten.

—  September.  Zwischen  der  öffentlichen  Meinung  Frankreichs
  und  Englands  ist  wegen  Agypten  bereits  eine  entschiedene
Spannung  eingetreten.  In  England  verlangt  sie,  die  „Times“  voran,
auch  die  formelle  Beseitigung  des  thatsächlich  dahingefallenen  Kondominats
  mit  Frankreich,  während  sie  in  Frankreich  von  der  „vertragsmäßig“
  bevorrechteten  Stellung  nicht  lassen  will.

1.  Oktober.  Das  allgemeine  Durcheinander  von  Bestrebungen
der  Royalisten,  Sozialisten  und  reinen  Anarchisten,  welche  in  der
        <pb n="445" />
        Eraukrtich.  (Cti.  Anf.  14.)  409

Presse  und  in  Versammlungen  aller  nur  möglichen  Art  einen  furchtbaren
  Lärm  machen,  wird  als  ein  wahrer  Herensabbath  geschildert,
der  bei  der  Schwäche  und  dem  geringen  Ansehen  des  Ministeriums
Duclerc  nachgerade  gefährlich  werde.

Anfang  Oktober.  Zur  Abwechelung  beschäftigt  sich  die  öffentliche
  Meinung  wieder  vielfach  mit  der  Kadettenspielerei.  Im  Jurabilden
  sich  Gesellschaften  zur  Ubung  der  Jugend  vom  13.  bis  20.
Jahre  im  Waffendienste.

8.  Oktober.  Die  Negierung  setzt  eine  große  Eisenbahnkommission
  von  30  Mitgliedern  für  die  vielen  mit  dem  Eisenbahnwesen
zusammenhängenden  Fragen  ein.  Die  Zusammensetzung  derselben
wird  vielfach  getadelt.  Die  RNegierung  scheint  bez.  der  Fortsetzung
des  sog.  Freycinet  schen  Arbeitsprogramms  in  dem  bisherigen  Umfange
  unsicher  zu  sein  und  eventuell  doch  wieder  an  einen  Rückkauf
der  Eisenbahnen  für  den  Staat  zu  denken.

11.  Oklober.  Ankunft  einer  madagassischen  Gesandtschaft  in
Paris.  Dieselbe  wird  auf  Kosten  der  Nepublik  im  Grand  Hotel
splendid  einlogiert.  Die  Regierung  hofft,  mit  ihr  einen  für  die
frangösischen  Ansprüche  und  Pläne  günstigen  Vertrag  abzuschließen.
Die  Gesandschaft  will  aber  auch  nach  London,  Washington  und  Berlin
  gehen.

14.  Oktober.  Die  royalistischen  Bankette  haben  seit  dem  Ende
des  vorigen  Monats  ihren  Fortgang  genommen  und  gehen  auch
noch  weiterhin  zahlreich  fort.

Gestützt  auf  die  schrankenlose  Preßfreiheit  und  das  ebenso  schranlenlose
  Versammlungsrecht  kennt  die  Keckheit  der  Noyalisten  leine  Grengen
mehr:  die  nahe  Ankunft  des  Königs  und  das  Ende  der  „Nepublik  wird  lant
verkündigt.  Der  Graf  v.  Chambord  scheint  aber  wenig  Lust  zu  haben,  seine
Person  dafür  einzusehen  und  lieber  warten  zu  wollen,  bis  die  Arbeit  gethan
wäre.  Eine  Note  desselben,  die  von  den  royalistischen  VBlältern  übereinstimmend
  veröffentlicht  wird,  erklärt  zwar,  daß  „die  gegenwärtige  Stunde  ein
entschlossenes  Handeln  als  eine  bestimmte  und  nahe  Pflicht  aufdräuge“,
meint  aber  doch,  daß  „der  Graf  Chambord  nicht  durch  eine  Partei  regieren
wolle,  sondern  jür  alle  Franzosen  das  Herz  eines  Königs  und  Vaters  habe."
—  Der  bekannte  Publizist  J.  J.  Weiß  erklärt  die  ganze  Agitalion  für  einen
Roman:  „Es  kann  gar  nicht  die  Frage  sein,  ob  die  Republik  fortbestehen
wird  oder  nicht.  Sie  wird  fortbestehen,  wie  unzusammenhängend  sie  auch
sein  mag,  weil  ihre  Gegner  noch  nusammenhängender  sind  als  sie.  Es
fragt  sich  nur,  ob  die  Nepublik  regiert  werden  wird  oder  nicht.“  Doch
macht  er  auf  eine  Gefahr  ausmerksam:  „Die  Orleans  haben  sich  am  5.  Aug.
1873  mit  dem  Grafen  Chambord  ausgesöhnt  und  lein  Prinz  des  Hauses
Frankreich  macht  diesem  die  Krone  streitig;  aber  die  Prinzen  von  Orleans
haben  niemandem  versprochen,  daß  keiner  von  ihnen  zu  Lebzeiten  des  Grafen
Chambord  die  Präsidentschaft  der  Republik  übernehmen  würde.“
        <pb n="446" />
        410  Frankreih.  (Okt.  Mitte  28.)

Mitte  Oktober.  In  Monceau  les  Mines  sind  neue  Unruhen
ausgebrochen  und  dauern  trotz  zahlreicher  Verhaftungen  und  der
Anwesenheit  von  6  Bataillonen  fort,  wobei  das  Dynamit  eine
Hauptrolle  spielt.  Der  rein  anarchische  Charakter  derselben  kann
bereils  nicht  mehr  verkannt  werden.  Auch  in  Lyon  treten  anarchische
  Versuche  und  Vestrebungen  zu  Tage  und  Dynamit-Attentate.
Man  spricht  bereits  von  einer  „Dynamit-Epidemie“.

18.  Oktober.  Beginn  des  Prozesses  wegen  der  Exzesse  von
Monceau  les  Mines  vor  dem  Geschwornengericht  in  Chalons  fur
Saone.  Die  Zahl  der  Angeklagten  beträgt  23,  die  der  Zeugen  136.
Die  Negierung  hat  große  Vorsichlsmaßregeln  getroffen.

23.  Oktober.  Das  Auftreten  der  Revolutionäre  und  Anarchisten
  in  der  Provinz  wird  immer  zügelloser.

In  Lvon  werden  neue  Dynamit-Attentale  versucht  und  hält  die  „revolutionäre
  Föderation  des  Südostens“  eine  ösfentliche  Versammlung  ab,  in
welcher  Reden  gehalten  werden,  die  jeder  Beschreibung  spolten.  Man  brandmarlt
  nach  einander  unter  den  wildesten  Ausdrücken  die  „infame“  Regierung,
  die  Polisei,  die  „kaiserliche“  Republik  und  erklärt  sich  für  solidarisch
mit  den  Aufrührern  von  Monccau  les  Mines.  Man  entwickelt  die  fubversiuvsten
  Theorien  und  erklärt,  daß  dem  unlerdrückten  Arbeiter  nur  der
Dolch  und  das  Dynamit  übrig  bleibe,  um  die  Nechnung  mit  der  Bourgeoisie
  zu  regulieren.

24.  Oktober.  Das  Geschwornengericht  von  Chalons  s.  S.  gegen
die  Angeklagten  von  Monceau  les  Mines  fufpendiert  den  Prozeß
angesichts  der  Drohbriefe,  welche  den  Richtern  und  der  Jury  von
Paris  und  Auxerre  zugingen  und  angesichts  der  anarchischen  Gewaltakte
  von  Lyon  rc.  und  vertagt  denselben  auf  die  nächste  Gerichtssession.
  Die  Angetlagten  bleiben  bis  dahin  in  Haft.

28.  Oktober.  Der  Bey  von  Tunis,  Mohammed  es  Sadok  f.
Sein  Bruder  Ali  Bey  folgt  ihm.

Nicht  er  selbst,  sondern  der  franz.  Ministerresident  Cambon  zeigt  den
fremden  Bertretern  das  Ableben  des  einen  aund  die  libernahme  der  Regierungsgewalt
  durch  den  anderen  in  einem  Rundschreiben  an.  Schon  am
11.  Juli  war  mit  dem  verstorbenen  Bey  ein  von  diesem  unterzeichneles  und
besiegeltes  und  von  seinem  Premierminister  gegengezeichnetes  Projet  de  Traité
abgeschlossen  und  zur  Ratifikation  nach  Paris  geschickt  worden,  wo  es  aber
wegen  der  ägyptischen  Frage  verschoben  wurde  und  durch  den  Schluß  der
Kammersession  verschoben  blieb.  Dasselbe  betrifft  die  kompulsorische  übertragung
  der  tunisischen  Staatsschuld  von  ca.  130  Mill.  auf  Frankreich,
die  Abschaffung  der  gemischten  Finanzkommission  und  die  Herstellung  von
französischen  Tribunalen,  was  einc  einfache  Gerichtsprozedur  an  Stelle  der
Kapitulalionen  setzt  und  diese  unterdrückt  —  alles  ein  weilerer  entschiedener
Schritt  zur  völligen  Annexion  von  Tunis.

28.  Oktober.  Die  Durchführung  des  neuen  Volksschulgesetzes
bietet  große  Schwierigkeiten  und  stößt  vielfach  auf  Widerstand.  Der
        <pb n="447" />
        Erankreich.  (Oll.  31  —  Nov.  8.)  411

Unterrichtsminister  überläßt  es  den  Präfekten,  wann  und  unter
welchen  Umständen  sie  das  Gesetz  bez.  der  Entfernung  religiöser
Abzeichen  aus  den  Schulen  ausführen  wollen;  in  neuen  Schulen
dürfen  sie  nicht  mehr  angebracht  werden.
31.  Oktober.  Der  Finanzminister  Tirard  legt  dem  Ministerrat
die  Veränderungen  vor,  die  er  am  Budget  Say  für  1887  vorschlägt.
Say  halte  in  das  Dudget  aus  außerordemlichen  Einnahmen  488  Mill.

—

für  die  großen  öfsentlichen  Arbeiten  eingestellt.  Tiese  Summe  wurde  folgendermaßen
  herbeigeschafft:  1)  10  Millionen  von  der  Privatindustrie  zu
übernehmen,  2)  100  Millionen  durch  Reports  der  nach  früheren  Budgetanschlägen
  nicht  verwendeten  Summen,  ½½  25—8  Millionen  durch  die  von  den
Eisenbahngesellschaften  zugesagte  frühere  Rückzahlung  der  vom  Staat  als
Zinsgarantien  geleisteten  Vorschüsse.  Von  diesen  258  Millionen  wurden
nach  Aufstellung  des  Hru.  Lcon  Say  207  Millionen  durch  die  Orleansgesellschaft
  beschafft.  Auf  dieses  übereinkommen  nun  versichtel  Hr.  Tirard,
will  aber  doch  das  Budgel  der  großen  ösffentlichen  Arbeiten  auj  der  von
seinem  Vorgänger  sestgesetzten  Zisser  beibehalten.  Nur  gedenkt  er,  die  jehlenden
  Millionen  sich  durch  Emission  von  Schatzbon  zu  verschaffen,  ohne
auj  die  nnne  der  Ersenbahngesellschaften  zurückzugreifen.

.  November.  Der  franßösische  Generalkontroleur  in  Agyplen,
Bredi  verlangt,  zu  den  Sitzungen  des  ägyptischen  Ministerrates,
wie  früher,  beigezogen  zu  werden,  mit  anderen  Worten  die  Anerkennung
  und  Wiederherstellung  des  früheren  Kondominats  mit  England.
  Der  ägyptische  Ministerpräsident  lehnt  jedoch  das  Vegehren
im  Einverständnis  mit  England  ab.

6—7.  November.  Vudgetkommission:  beräl  über  die  vom
Finanzminister  Tirard  vorgeschlagenen  Anderungen  im  Budget  Say.
Der  Minister  will  bez.  der  Eisenbabubanten  keine  Ermäßigung  eintreten
  lassen  und  beharrt  auf  seiner  Ansicht,  auf  die  Mitlwirkung
der  großen  Bahngesellschaften  zu  verzichten.  Die  Kommission  kann
sich  mit  ihm  vorerst  nicht  einigen.

7.  November.  Frankreich  lehnt  die  Forderung  der  Pforte,
daß  sie  dem  neuen  Vey  von  Tunis  die  Investitur  zu  erteilen  habe,
seinerseits  ab  und  anerkennt  keinerlei,  auch  nur  nominelle,  Abhängigkeit
  Tunis'  von  der  Pforte.

8.  November.  Leroy  Beaulien  greifst  den  Finanzminister  Tirard
und  die  Finanzlage  in  den  „Debats“  neuerdings  an.  Das  Defizit
sei  da,  die  Finanzlage  sei  schlecht  und  könne  jeden  Augenblick  gefährlich
  werden.  Ohne  eine  Versländigung  mit  den  großen  Bahngesellschaften
  und  die  Hilfe  der  haute  linance  sei  eine  Besserung
unmöglich.  Auch  Say  tritt  in  der  Presse  gegen  Tirard  für  die
Bahngesellschaften  und  die  haute  finance  ein.
        <pb n="448" />
        412  Frankreich.  (Nov.  9—16.)

9.  November.  Wiederzusammentritt  der  Kammern.  Ihre
nächste  Aufgabe  ist,  das  Budget  für  1883  zu  Ende  zu  beraten  und
namentlich  die  neuerdings  vom  Finanzminister  Tirard  aufgeworfene
Frage  beg.  der  Weiterführung  der  öffentlichen  Banten  und  der  Beiziehung
  oder  Nichtbeiziehung  der  großen  Bahngesellschaften  dazu  zu
entscheiden.  Die  Regierung  verliest  eine  im  Grunde  sehr  verständige
Erklärung  über  ihre  Politik  und  Stellung,  die  auf  dem  Satze  beruht:
  „Je  nach  dem  Charakter,  den  Sie  unserer  inneren  Politik
aufdrücken  werden,  wird  die  Wirksamkeit  Frankreichs  nach  außen
fruchtbar  oder  fruchtlos  sein.“  Allein  die  Kammer  ist  zerklüftet
und  weiß  nicht  recht,  was  sie  will,  und  das  Ansehen  des  Ministeriums
  Ducilerc  ist  ein  allzu  geringes.

11.  November.  Kammer:  Generaldebatte  über  das  Kultusbudget:
  Die  Regierung  erklärt,  daß  sie  am  Konkordat  festhalte.  Die
Radikalen  verlangen  dagegen  die  Beseitigung  des  Konkordats  und
demgemäß  Abschaffung  des  ganzen  Kuliusbudgets.  Die  Kammer
beschließt  indes  mit  351  gegen  131  Stimmen,  in  die  Spegialdebatte
einzutreten.  Die  Anhänger  des  Konkordats  haben  also  den  Sieg
errungen.

Die  Regierung  erläßt  6  Dekrete  zur  Ausführung  des  Gesetzes
vom  10.  Mai  1873  über  die  Arbeit  von  Kindern  in  den  Fabriken  2c.
Dieselben  untersagen  die  Verwendung  von  minderjährigen  Knaben
und  Mädchen  in  gewissen  genau  aufgezählten  Industrieen  und  bei
gewissen  gefährlichen  Arbeiten.

12.  November.  Frankreich  und  Italien  besetzen  nach  übereinkunft
  an  demselben  Tage  die  seit  dem  vorigen  Jahre  und  der  Eroberung
  von  Tunis  durch  Frankreich  gegenseitig  valant  gebliebenen
Botschafterstellen  in  Paris  und  Rom,  Frankreich  durch  Decrais,
Italien  durch  den  General  Menabrea.

13—14.  November.  Kammer:  Kultusbudget:  Mit  238  gegen
226  Stimmen  wird  zuerst  der  Gehalt  des  Ergbischofs  von  Paris
von  45,000  Fr.  auf  15,000  herabgesetzt,  werden  die  Kredite  für
Installationskosten  von  Kardinälen  und  Bischöfen  wie  für  päpstliche
  Bullen  und  Erlasse  der  Kurie  gestrichen,  dann  aber  der  Titel
als  Ganzes  mit  244  gegen  240  Stimmen  verworfen  und  am  folgenden
  Tage  dieser  Titel  nach  den  ursprünglichen  Ansätzen  der  Regierung
  mit  309  gegen  159  Stimmen  angenommen.

16.  November.  England  verlangt  die  Abschaffung  des  Kondominats
  in  Agypten  und  fordert  Frankreich  auf,  selbst  einen  Vor-
        <pb n="449" />
        Franbreich.  (Nov.  16—20.)  413

schlag  zur  Kompensation  dafür  zu  machen.  Frankreich  geht  darauf
nicht  ein.  England  hat  Urfache,  damit  ganz  zufrieden  zu  sein.  Die
Frage  wird  zwar  zwischen  beiden  weiler  verhandelt,  bleibt  aber  vorerst
  unerledigt  und  Frankreich  scheint  sich  allmälich  in  das  Unvermeidliche
  zu  schicken:  Agypten  ist  für  Frankreich  definitiv  verloren.

Kammer:  Andrieur  bringt  den  Antrag  ein,  die  Verfassung
nach  derjenigen  der  Verein.  Staaten  umzubilden.  Der  Präsident
der  Republik  soll  eine  Stellung  wie  dort  einnehmen  und  die  Minister
sollen  wie  dort  dem  Einflusse  der  Kammern  ganz  entzogen  werden.

16—18.  November.  Kammer:  Kultusbudget:  Die  Negierung
wird  wegen  eines  dem  Erzbischof  von  Algier-Tunis  gewährten  Kredits
  von  50,000  Fr.  zu  gunsten  der  kath.  Missionen  in  Tunis  heftig
angegrissen.  Dieselbe  verlangt  einfache  Tagesordnung,  die  auch  mit
344  gegen  125  Stimmen  beschlossen  wird.

18.  November.  Kammer:  Der  Marineminister  bringt  einen
Gesetzentwurf  ein,  der  die  Verträge  Vrazza's  mit  dem  König  Makoko
  am  Congo  bestätigt  und  die  Ausführung  derselben  anordnet.
Ein  Kriegsschiff  soll  nach  dem  Congo  abgeben,  um  die  neuen  Erwerbungen
  für  Frankreich  zu  sichern.

20.  November.  Das  Gambettistische  VBlatt  „Voltaire“  denunziert
  mit  einläßlichen  Angaben  ein  förmliches  „Complot  royaliste“
in  Paris  und  in  der  Provinz  zum  Umsturg  der  Nepublik.

Kammer:  Vudgetkommission:  beschließt  nach  dem  Antrage  des
Finanzministers,  die  Summe  für  öffentliche  Banten  pro  1883  nicht
herabzusetzen  und  die  zur  Gquilibrierung  des  Budgets  fehlenden
ca.  150  Mill.  oder  mehr  auf  die  schwebende  Schuld  zu  übernehmen,
also  vorerst,  gegen  die  ursprüngliche  Vorlage  Say's,  auf  ein  Abkommen
  mit  den  großen  Bahngesellschaften  zu  verzichten.

Der  Berichterstatter  Ribot  konstatiert,  daß  das  Budget  für  1882  mit
einem  Defizit  von  ekwa  108  Mill.  abschließen  dürfte.  Dennoch  wagt  man
es  nicht,  die  Eisenbahnbauten  nach  dem  Programm  Freycinet  zu  beschränken,
indem  dadurch  Tausende  von  Arbeitern  beschäftigt  werden,  obgleich  der  Ertrag
  der  neuen  Vahnen  ein  mehr  als  zweifelhafler  ist.  Auf  die  Dauer  wird
es  aber  doch  kaum  möglich  sein,  an  jenem  Programm  festzuhalten,  wenn  das
Defizit  nicht  riesig  anwachsen  soll.  Es  sind  gegenwärtig  5596  Kilometer
Eisenbahnen  im  Bau,  während  feit  dem  Beginn  der  Ausführung  des  Projekts
  de  Freycinet  3600  Kilometer  dem  Verkehr  übergeben  wurden.  Die
bis  31.  Deg.  1882  liquidierten  Ansgaben  betragen  1290  Millionen.  Das
Programm  de  Freycinet  jedoch  würde  eine  weitere  Ausgabe  von  3  Milliarden
  700  Millionen  erfordern.  Dazu  müssen  aber  2  Milliarden  für  Hafene-,
Kanal=  und  Flußregulierungsarbeiten  hinzugefügt  werden,  die  teils  ausgegeben
  und  leils  zu  verausgaben  sind.  Somit  würde  die  Ausführung  des
gesamten  Programms  7  Milliarden  200  Millionen  kosten.
        <pb n="450" />
        414  Frankreich.  (Nov.  21  —  Dez.  5.)

Die  Arbeiten  am  Kanal-Tunnel  werden  immer  noch  fortgesetz
und  bieten  fortwährend  keine  besonderen  technischen  Schwierigkeiten.
In  Frankreich  ist  die  öffentliche  Meinung  entschieden  für  das  große
Werk,  in  England  ist  sie  aber,  von  den  Unternehmern  selbst  und
ihren  Freunden  abgesehen,  immer  allgemeiner  gegen  dasselbe.

21.  November.  Kammer:  Budget:  Ein  Antrag  auf  Aufhebung
der  Botschaft  beim  Vatikan  wird  mit  339  gegen  171  Stimmen  abgelehnt.


26.  November.  Die  madagassischen  Gesandten,  die  den  Forderungen
  Frankreichs  nicht  entsprechen  können,  verlassen  Paris  in  einer
Weise,  die  einer  Flucht  ähnlich  sieht,  um  sich  nach  London  zu  begeben.

27.  November.  Gambetta  verwundet  sich  angeblich  beim  Untersuchen
  eines  Revolvers.  Die  Verletzung  scheint  nicht  gefährlich.

28.  November.  Beide  Kammern  haben  den  Gesetzentwurf  betr.
die  neuen  Brazza'schen  Erwerbungen  am  Congo  genehmigt.

Senat:  Der  Kommissionsbericht  über  die  von  der  Kammer
beschlossene  Abschaffung  des  religiösen  Eides  trägt  auf  Verwerfung
des  betreffenden  Gesetzentwurfes  an,  indem  er  geradezu  ausspricht:
„Der  von  der  Depntiertenkammer  votierte  Gesetzentwurf  entspricht
weder  einem  Munsche  noch  einem  Bedürfnisse  des  Landes.“

30.  November.  Kammer:  Budgetkommission:  genehmigt  die
zum  Bau  neuer  Schulhäuser  von  der  Regierung  geforderten  120
Mill.  Fr.

Zur  Durchführung  des  neuen  Gesetzes  über  den  obligatorischen  Schulzunterricht
  hat  die  Regierung  bedeutende  sinangielle  Hilfsmittel  nötig,  denn

3  gilt,  zahlreiche  sehlende  Schulen  neu  zu  bauen.  Eine  spezielle  Kasse  zur
Uilersiulem  der  Gemeinden  bei  Schulbauten  ist  eingerichtet  und  mit  220

ill.  Fr.  doliert  worden.  Diese  Summe  ist  längst  absorbiert  und  nach
angeitIll  Berechnung  der  Regierung  bedarf  es  fernerer  700  Mill.,  um  die
notwendigen  Schulen  auf  dem  Lande  zu  schaffen.  Die  Regierung  hat  der
Budgelkommission  einen  Gesetzentwurj  unterbreitet,  worin  sie  zunächst  neue
120  Mill.  fordert  und  sodann  als  Prinzip  anjflellt,  daß  in  jedem  Weiler
und  in  jeder  Ortschaft,  wo  mindestens  20  schulpflichtige  Kinder  sind  und
wenn  die  nächstliegende  bestehende  Schule  drei  Kilometer  entfernt  ist,  eine
neue  Schule  gebaut  werden  soll.  Die  Budgetkommission  hat  nun  zwar  die
geforderten  120  Mill.  genehmigt,  jedoch  das  von  der  Negierung  aufgestellle
Prinzip  zu  ratifizieren  verweigert,  da  es  ihr  unmöglich  dünkt,  in  dieser  Ausdehnung
  die  Staatsfinanzen  zu  belasten.

2.  Degzember.  Die  Regierung  setzt  eine  Kommission  ein,  um
die  Frage  der  Organisierung  der  franz.  Kolonien  und  die  Errichtung
  eines  eigenen  Ministeriums  der  Kolonien  zu  erwägen.

5.  Dezember.  Kammer:  Kultusbudget:  Ein  Kredit  von  100,000
Fr.  für  die  geistlichen  Religionslehrer  an  den  Normal=  und  Volks-
        <pb n="451" />
        Franbreich.  (Dez.  6—21.)  415

schul-Lehrerbildungsanstalten  wird  mit  379  gegen  90  Stimmen  gestrichen.


Die  Regierung  hat  die  Reorganisation  der  (eingebornen)  tunisischen
  Armee  angeordnet  und  es  soll  in  Zukunft  die  gange  tunische
Armee  aus  7  Kompagnien  zu  je  300  Mann  bestehen.  Der  Hauptmann,
  ein  Lieutenant  und  ein  Unterlientenaut  müssen  Frangosen
sein  und  die  frangösische  Uniform  tragen;  die  Unteroffiziere  müssen
zur  Hälfte  Franzosen  und  zur  Hälfte  Eingeborne,  die  Soldaten  selbst
können  Tunisier  oder  Fremde  sein.  Instruktion  und  Kommando  sind
französisch.

6.  Degqember.  Der  Sogzialist  Louis  Vlanc  f.  Derselbe  wird
auf  Staatskosten  begraben  und  sein  Leichenbegängnis  gestaltet  sich
zu  einer  förmlichen  Demonstration  der  Pariser  Vevölkerung.

11—16.  Dezember.  Kammer:  hat  das  ordentliche  Budget  für
1883  erledigt,  und  beginnt  die  Beratung  des  außerordentlichen  und
erledigt  auch  dieses.

Der  Finanzminister  Tirard  behauptet,  daß  für  1882  allerdings  ein
DTefizit  bevorstehe,  daß  dasfjelbe  aber  im  Ordinarinm  nur  die  Kleinigkeil  von
700,000  Fr.  und  im  Erktraordinarium  nicht  107  Mill.,  wie  der  Berich  z43
erstatter  der  Budgelkommission  herausrechne,  sondern  hochsten-  10  Mill.
tragen  werde.  Die  außerordentlichen  Eisenbahnbauten  in  der  Höhe  von  L
500  Mill.  jährlich  werden  für  1883  noch  unverkürzt  bewilligt,  dagegen  sollen
sie  künftig  so  weit  beschräntt  werden,  daß  ein  Defizil  vermieden  wird,  wofern
  sie  nicht  durch  einen  annehmbaren  Vertrag  mit  den  großen  Bahngesellschaften
  von  diesen  übernommen  und  ausgeführt  werden.  Von  der  Konvention
  mit  der  Orleausbahn  wird  für  1883  abgesehen.  Instinktmäßig  hat
die  Kammer  doch  Schen,  auf  den  Rückkauf  und  die  Verslaatlichung  der
Eisenbahnen  förmlich  zu  verzichten,  wie  es  die  Bahnpotentaten  verlangen.

14.  Dezember.  Der  Prozeß  gegen  die  Anarchisten  von  Monceau
  les  Mines  wird  in  Niom  wieder  ausgenommen  und  verläuft
nunmehr  ziemlich  ruhig.

19.  Dezember.  Der  Generalrat  des  Seine-Departements  spricht
sich  für  den  Bau  der  Simplonbahn  aus,  damit  nicht  mittelst  der
Gotthardbahn  in  Italien  die  deutsche  Industrie  an  die  Stelle  der
französischen  trete.

20.  Dezember.  Das  Zuchtpolizeigericht  Paris  spricht  ein  ungewöhnlich
  scharfes  Urteil  gegen  die  sog.  katholische  Schwindelbank
Union  générale  aus:  Bontoux  und  Feder  werden  zu  je  5  Jahren
Gefängnis  verurteilt.

21.  Dezember.  Der  russische  Nihilist  Fürst  Krapotkin  wird
infolge  einer  bei  ihm  vorgenommenen  Haussuchung  in  Thonon  verhaftet
  und  nach  Lyon  gebracht.  Er  wird  angeklagt,  der  Urheber  der
        <pb n="452" />
        416  Frankreich.  (Dez.  23—31.)

anarchischen  Verbindung  in  Frankreich  und  namentlich  der  jüngsten
Exzesse  in  Lyon  gewesen  zu  sein.

23.  Dezember.  Kammer:  genehmigt  die  Erhöhung  der  Schulkasse
  (zu  Erbauung  neuer  Schulhänser)  um  120  Millionen  mit  457
gegen  82  Stimmen.

Die  Regierung  beschließt  trotz  alles  Drängens,  eine  Kreditsorderung
  an  die  Kammer  behufs  Ausrüstung  einer  größeren  Expedition
  nach  Tonkin  zu  Eroberung  des  Landes  zu  vertagen  und
sich  vorerst  damit  zu  begnügen,  dem  dortigen  französischen  Kommandanten
  Niviere  eine  Verstärkung  von  750  Mann  Marinefoldaten
zu  schicken.

27.  Dezember.  Beide  Kammern  genehmigen  die  von  der  Regierung
  für  das  ganze  Jahr  1883  geforderten  Kredile  für  Tunis.
Die  Zahl  der  dortigen  franz.  Truppen  betrug  früher  35,000,  jetzt
noch  30,000  Mann,  soll  aber  demnächst  auf  25,000  Mann  vermindert
  werden  können.  Beide  genehmigen  auch  die  Umwandlung  der
eingeborenen  kleinen  Armee  in  eine  gemischte.  In  der  Dep.-Kammer
  erfolgt  die  Annahme  erst  nach  einem  furchtbaren  Skandal  insolge
  der  Behauptung  eines  Vonapartisten,  daß  die  gange  tunisische
Expedition  nur  unternommen  worden  sei,  um  Börfenspekulationen
zu  begünstigen.

Senat:  erledigt  das  Budget  für  1883.  Die  von  der  Kammer
gestrichenen  Kredite  für  die  Geistlichkeit  sind  dabei  wieder  ins  Budget
eingestellt,  dagegen  ist  die  Staatssubvention  für  die  Volksschulen  um
1  Million  reduziert  worden.

28.  Dezember.  Kammer:  stellt  das  Budget  für  1883  gegen
die  Modifikationen  des  Senats  wieder  nach  ihren  früheren  Beschlüssen
her  und  genehmigt  einen  für  die  Unternehmungen  Brazza's  am
Congo  von  der  Regierung  geforderten  Kredit  von  1,275,000  Fr.
fast  einstimmig.

29.  Dezember.  Senat:  fügt  sich  dem  Beschlusse  der  Kammer
und  genehmigt  das  Budget  in  der  Fassung,  in  der  es  an  ihn  zurückgelangt
  ist.

31.  Dezember.  Gambelta  ##  an  der  am  27.  November  erhaltenen
  Schußwunde,  doch  ziemlich  unerwartet.  Die  gewaltige
Bedentung  seines  Hinschieds  für  Frankreich  nach  innen  und  nach
außen  wird  der  öffentlichen  Meinung  erst  nach  und  nach  klar.  Er
war  immerhin  jedenfalls  der  bedeutendste  Staatsmann  Frankreichs
und  niemand  ist  da,  um  die  Lücke  auszufüllen.
        <pb n="453" />
        Stalien.

10.  Jannar.  Die  Besprechung  der  Frage  einer  weltlichen
Herrschaft  des  Papstes  in  der  offiziösen  deulschen  Presse  (s.  1881
Ende  Deg.)  hat  bei  der  ilal.  Regierung  doch  einige  Besorgnis  erregt.

Dieselbe  gibt  daher  dem  Minister  des  Auswärtigen  Mancini  Anlaß
zu  einer  vertraulichen  Depesche  au  den  italienischen  Botschafter  des  Launay
in  Berlin,  in  der  er  erklärt,  daß  jene  eine  aus  schließhlich  italienische  Frage
sei,  und  damit  drohl,  daß  70  Millionen  Italiener  eine  starke  Nalion  seien,
die  zu  jedem  Mittel  gegen  den  Papst,  greifen  würde,  wenn  er  es  versuchen
jollle,  noch  einmal  die  Fremdherrschaft  in's  Land  zu  rufen.  Wie  behanplet
wird,  ist  die  Depesche  vorher  dem  französischen  Kabinet  (Gambetta)  mitgeteilt
und  von  diesem  gebilligt  worden.  Der  spezqzisisch  franzoseufreundliche  Mailänder
  „Secolo“  ist  wenigstens  in  der  Lage,  sie  zu  veroffentlichen.

14.  Januar.  Ein  kgl.  Dekret  verfügt  die  ununterbrochene
Fortsetzung  der  Befestigung  Noms.

21.  Jannar.  Kammer:  stimmt  der  vom  Senat  bez.  des  Wahlreformgesetzes
  beschlossenen  Modifikation  (s.  1881  20.  Dez.)  mit  217
gegen  64  Stimmen  bei,  wodurch  die  Maßregel  bis  auf  die  Frage
des  Listenskrutiniums  erledigt  ist.  Das  Ministerium  Depretis  fühlt
sich  dadurch  sehr  gestärkt,  da  es  nunmehr  die  Auflösung  der  Kammern
  und  die  Anordnung  von  Neuwahlen,  denen  von  vielen  Deputierten
  nicht  ohne  Beforgnis  entgegengesehen  wird,  in  der  Hand  hat.

4—14.  Februar.  Kammer:  Debatte  über  die  Einführung  des
Listenstrutiniums.  Das  Ministerium  stellt  die  Kabinetsfrage  und
eine  umfassende  Rede  des  Ministerpräsidenten  gibt  den  Ausschlag.
Seine  Gründe  für  die  Einrichtung  sind  wesentlich  dieselben,  die
Gambetta  in  Frankreich  dafür  anführt.  Der  Eintritt  in  die  Spezialdebatte
  wird  in  namentlicher  Abstimmung  mit  286  gegen  133  und
schließlich  der  Entwurf  als  Ganzes  mit  200  gegen  143  Stimmen
angenommen.

Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  27
        <pb n="454" />
        418  Zlalien.  (März  15  —  Mai  5.)

15.  März.  Kammer:  Der  Finanzminister  Magliani  legt  derselben
  ein  Exposo  über  die  Finanzlage  des  Landes  vor.

Diese  Finanzlage  ist  darnach  eine  überaus  befriedigende.  Das  Exposé
führt  aus,  daß  der  für  das  Jahr  1881  veranschlagte  Uberschuß  von  7¾  Mill.,
welcher  sich  durch  nachträgliche  Ausgaben  auf  1/  Mill.  hätte  reduzieren
sollen,  49  ½  Mill.  erreicht  habe  und  59½  Mill.  erreicht  haben  würde,  wenn
nicht  teils  jakultative,  teils  obligatorische  Ausgaben  hinzugekommen  wären.
6  Mill.  seien  durch  Ersparungen  und  43  Mill.  durch  Mehreinnahmen  erzielt
  worden.  Die  ordentlichen  Einnahmen  hätten  die  ordentlichen  Ausgaben
  um  140  Mill.  überschritten.  Es  sei  daher  keinerlei  Emission  notwendig
  gewesen.  Nur  für  neue  Eisenbahnbanten  sei  ein  Teil  der  bewilligten
Rente  emitliert  worden.  Im  Auslande  habe  keinerlei  derartige  Enision
siattgefiunden  Der  Belrag  der  Schatbons  habe  sich  von  218  Mill.  auf
186  Mill.  vermindert.  Nach  dem  Programm  des  Finanzministers  wird
auch  keinerlei  Rentenemission  beabsichtigt  mit  Ansnahme  derjeuigen  für
Eisenbahnbanten.  Die  schwebende  Schuld  soll  möglichst  redugiert  werden.
In  dieser  Hinsicht  sei  die  Finanglage  Italiens  eine  der  besten  in  Europa.
Der  überschuß  des  definitiven  Budgets  pro  1882  habe  sich  infolge  der  Vermehrung
  der  Ausgaben,  unter  denen  sich  12  Mill.  des  Rriegebudgets  befinden,
  von  21½  auf  7  Mill.  herabgemindert.  Die  Besserung  der  Finanzen
sei  ein  aucenscheinlicher  Beweis  für  die  Besserung  der  ölonomischen  Verhältnisse
  des  Landes.  Die  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  Jahre  1881  sei  über
100  Mill.  besser  gewesen,  der  Erport  von  1880  habe  um  62  Mill.  zugenommen.
  Dies  beweise,  daß  die  beschlossene  Aufhebung  des  Zwangskurses
nicht  schädlich  gewirkt  habe.  Die  Zunahme  gewisser  Importartikel  weise
auf  eine  größere  nationale  Thätigkeit  hin.  Das  Erposc  bespricht  sodann
die  Art  und  Weise  der  forlzusehenden  NReform  des  Steuersystems,  namenllich
  EEEIBEIIIENIIEIII  moglich,
so  lange  die  Aufhebung  der  Mahlsteuer  nicht  eine  vollständige  jei.  Dies
sei  ohne  Schädigung  des  Budgets  im  Jahre  1884  zu  erreichen.  Die  Elastizilät
  des  Budgets  werde  man  aufrecht  erhalten  können,  wenn  die  durch
mehrere  Jahre  hindurch  auf  200  Mill.  firierten  ordentlichen  und  austerordentlichen
  Ausgaben  des  Kriegsbudgels  nicht  überschritten  werden.  Die
guten  finanziellen  und  ökonomischen  Verhältnisse  des  Landes  sichern  den  Erfolg
  der  bereits  dekretierten  Anfhebung  des  Zwangskurses.

31.  Märg.  Sizilien  feiert  in  Palermo  mit  großem  Glanze
den  600jährigen  Gedenktag  der  sizilianischen  Vesper.  Daß  in  der
Feier  eine  gewisse  Spitze  gegen  Frankreich  liegt,  ist  doch  unverkennbar.


26.  April.  Kammer:  genehmigt  fast  einstimmig  den  vom
Kriegsminister  geforderten  außerordentlichen  Kredit  von  144,180,000
Lire  zur  Vermehrung  des  Armeematerials.

4.  Mai.  Kammer:  genehmigt  eine  gewisse  Minoritätenvertretung
  als  Ergänzungsgesetz  zur  Wahlreform  mit  126  gegen  71
Stimmen.  Die  Minoritätenvertretung  wird  nur  in  den  Wahlkreisen
  zu  5  Deputierten,  im  Ganzen  in  33  von  135,  zugelassen  und
ist  sehr  ungleich  über  das  ganze  Land  verteilt.

5.  Mai.  Die  2.  Emission  der  Anleihe  behufs  Beseitigung
        <pb n="455" />
        Ilalien.  (Mai  9—11.)  419

des  Zwangskurses,  im  Belrage  von  36.1  Mill.  L.,  wird  in  London
nur  dadurch  vollgezeichnet,  daß  die  im  Syndikat  vertretenen  ital.
Bankiers  den  nicht  gedeckten  Rest  telegraphisch  auf  sich  nehmen.
Der  halbe  Mißerfolg  wird  der  Nichtbeteiligung  des  französischen
Geldmarktes  und  diese  wesentlich  politischen  Urfachen  zugeschrieben.
An  dem  schließlichen  Gelingen  der  großen  ital.  Maßregel  wird  darum
  doch  nicht  gezweifelt.

9.  Mai.  Kammer:  Die  Regierung  setzt  die  Annahme  des  im
November  v.  J.  mit  Frankreich  abgeschlossenen  Handelsvertrags  mit
172  gegen  85  Stimmen  durch.

Der  Verlrag  ist  ein  wirtschafllicher  Sieg  Frankreichs  über  Italien:
er  begünstigt  die  französische  Einfuhr  sehr  wesentlich,  benachteiligt  dagegen
den  italienischen  Erport  in  manchen  Artikeln  und  namentlich  die  italienische
Küstenschifffahrt.  Die  ösfentliche  Meinung  in  Jlalien  war  daher  demjelben
überwiegend  sehr  wenig  gewiigt.  Aber  Frankreich  halte  gedroht,  wenn  der
neue  Vertrag  nicht  spätestens  bis  zum  15.  d.  M.  votiert  sei.  Dieser  Drohung
fügen  sich  Nammer  und  ir  unn  welche  letztere  um  jeden  Preis  das  Verhältnis
  zu  Frankreich  nicht  noch  schlechter  will  werden  lassen,  als  es  ohnehin
  ist.  Auch  der  Senat  fügt  sich  der  Zwangslage.

11.  Mai.  Kammer:  genehmigt  den  entscheidenden  Artikel  der
ihr  von  der  Regierung  gemachten  Militärvorlage,  durch  welche  die
italienische  Armee  um  ca.  100,000  Mann  und  das  Militärbudget
um  ca.  10  Mill.  vermehrt  und  auf  200  Mill.  erhöht  wird.

Italien  verdankt  militärisch  das,  was  es  seit  1859  geworden  ist,
mehr  seinem  Glück,  als  jeinen  eigenen  Leistungen  und  Cpfern.  Die  „Großmacht
  J  Italien  ist  militärisch  nur  eine  mittlere  Macht  geblieben.  Ihre

beifiunaetaat  als  Bundesgenossin  in  einem  Kriege  gilt  allgemein  nicht  für
sehr  hoch.  Die  geringe  Stärle  der  italienischen  Armee  an  Neiterci  besähigt
sie  zu  einer  selbständigen  Osffensive  außerhalb  der  eigenen  Landesgrenzen
überhaupt  nicht.  Organisiert  lediglich  für  die  Eigentümlichkeiten  des  italienischen
  Kriegs  schauplahes,  ist  auch  die  numerische  Stärke  für.  die  reine
Defensive  im  eigenen  Lande  nur  eine  verhällnißmäßig  geringe.  Die  italienihe

  Kriegsverwaltung  ist  sich  dessen  wohl  immer  bewußt  gewesen.  Die
militärische  Selbstprüfung  der  Italiener  bei  Gelegenheit  der  durch  die  französische
  Expedition  nach  Tunis  entstandenen  allgemeinen  Aufregung  hat  dazu
wesentlich  beigetragen,  die  Italiener  und  ihre  Volksvertreter  geneigt  zu
machen,  die  vom  Kriegsminister  zur  Stärkung  der  MWehrkraft  verlangte
Heeres  corganisation  durchgehen  zu  lassen.  Freilich  befriedigt  dieses  Organisationswerk
  nur  halb,  denn  geschaffen  wird  damit  immer  noch  keine  Armee
mit  genügender  Offensivkrast.  Das  Element  der  Kavallerie  und  Artillerie
hat  darin  eine  entsprechende  Vermehrung  nicht  erfahren.  Indessen  man  bedenkt
  zunächst  die  notwendigsten  Anforderungen  für  die  Verteidigung  des
eigenen  Bodens  und  hofft  sicher  in  nicht  ferner  Zeit  auf  eine  Stärkung
auch  des  offensiven  Elemenls  im  Heere.  Außerdem  verschlingt  die  fleißig
betriebene  Befestigung  Roms,  sowie  die  beschlossene  Vermehrung  des  Armeematerials
  so  viel  Geld,  daß  der  Kriegsminister  nicht  beanspruchen  durfte,
durch  die  Armee-  Meorganisalion  das  Ordinarium  des  Budgets  allzu  sehr  zu
belasten.  Nach  dem  bisherigen  Gesetz  von  1873  belrug  die  Feldarmee  im

 

27
        <pb n="456" />
        420  Stalien.  (Mai  19  —  Inui  2.)

Mobilmachungsfall  330,000  Mann,  deren  Reserve  die  „Mobilmiliz“  150,000
Mann  und  die  vom  stehenden  Heer  zu  stellende  immobile  Truppe  70,000
Mann.  Diese  Ziffern  erschienen  gang  stattlich,  allein  sie  verschwanden  gegenüber
  denen  der  Heere  anderer  Großmächte,  stehen  außerdem  nicht  im  richtigen
Verhältnis  zur  Bevölkerungs  uszisser  und  sind  um  so  ungureichender,  als
Stalien  infolge  seiner  weit  ausgedehuten  Land=  und  Wassergrenzen,  sowie
der  Notwendigkeit  auch  den  Inseln  Sizilien,  Sardinien  und  Elba  Besahungen
zu  geben,  selbst  bei  strikter  Dejensive  einer  zahlreichen  Armee  bedarf.  Die
Reorganisation  vermehrt  daher  die  mobile  Feldarmee  um  100,000  Mann.
Die  Mängel  auch  dieser  Organisation  sind:  Schwäche  der  Infanterie-Cadres
im  Frieden,  unzureichende  Vermehrung  der  Kavallerie  und  Feldartillerie
(nur  120  Eskadronen  und  800  Gesch  hütze)  und  eine  jedenjalls  für  die
Kriegführung  außerhalb  des  eigenen  Landes  nicht  hinreichende  Stärke  des
Trains.

19.  Mai.  Kammer  und  Senat:  wählen  die  aus  6  Deputierten
und  6  Senatoren  bestehende  Kommission,  welche  die  Wahlkreistabelle,
die  einen  integrierenden  Bestandteil  des  Wahlreformgesetzes  bilden
soll,  definitiv  festzusetzen  hat.  Die  Aufgabe  ist  eine  wichtige  und
delikate,  da  von  der  Abgrengung  der  Wahlkreise  eventuell  der  Ausgang
  einer  Wahl  abhängen  kann.  Die  Wahl  der  Kommission  fällt
den  Wünschen  der  Regierung  ganz  entsprechend  aus.

21—24.  Mai.  Feierliche  Eröffnung  der  Gotthardbahn  in  Luzern
  und  Mailand.  Italien  ist  dabei  u.  A.  durch  den  Minister
des  Ausw.,  Mancini,  vertreten  und  die  Kammer  nimmt  eine  Tagesordnung
  an,  worin  sie  der  Freude  Ausdruck  gibt  über  die  Vollendung
  des  großen  Werkes  der  Civilisation,  der  wirksamen  Teilnahme
des  Parlaments,  der  Regierung  und  der  Nation  an  demselben  gedenkt
  und  Allen  Erkenntlichkeit  ausspricht,  welche  zu  seiner  Vollendung
  beitrugen.

23.  Mai.  Kammer:  beschließt,  die  Regierung  aufzufordern,
weitere  Verlängerungen  der  gegenwärtigen  Handelsverträge  über  den
30.  Juni  1883  nicht  zu  bewilligen  und,  womöglich  vorher,  einen
Generaltarif  vorzulegen,  welcher  mit  den  vereinbarten  bereits  gebilligten
  Tarifen  übereinstimmt  und  gleichzeitig  die  Bestimmung  enthält,
  daß  ein  Differentialaufschlag  für  Waaren  derjenigen  Staaten
einzuführen  ist,  welche  ein  Differentialverfahren  Italien  gegenüber
befolgen.

2.  Juni.  Garibaldi  f  auf  Caprera.  „An  Geist  ein  Kind,
aber  an  Charakter  ein  Mann  von  wahrhaft  antiker  Größe“  feiert
ganz  Italien  seinen  Hinscheid  als  den  seines  Nationalhelden  in
großartigster  Weise.  Sein  Tod  gibt  zu  Streitigkeiten  Veranlassung,
ob  sein  Leib  im  Kapitol  begraben  oder,  wie  er  durch  sein  Testament
bestimmt  hatte,  auf  Caprera  verbrannt  werden  soll.  Er  wird  aber
        <pb n="457" />
        Ilalien.  (Juni  26  —  Ende  Juli.)  121

schließlich  nicht  verbrannt,  indem  die  Familie  den  Entscheid  über
seinen  Körper  der  Nation  anheimstellt.

26.  Juni.  Kammer:  genehmigt  den  ihr  von  der  Regierung
vorgelegten  Gesetzenlwurf  betr.  Gründung  einer  Kolonie  an  der  Assab-Bay
  am  roten  Meere.

28.  Juni.  Kammer:  verwirft  mit  großer  Mehrheit  einen  von
den  Radikalen  Cavalotti,  Bovio  rc.  eingebrachten  Gesetzentwurf,  den
Feldzug  von  Mentana  offifiell  anzuerkennen  und  den  Teilnehmern
dieselben  Ehren  und  Rechte  einzuräumen,  wie  den  gesetzlichen  Kämpfen
für  die  Unabhängigkeit  und  Einheit  Italiens.

Die  Gerichte  hatten  ihn  jederzeit  für  Rebellion  erklärt  und  Depretis
  erllärt  sich  auch  jetzt  energisch  dagegen,  einen  Pracedenzfall  zu
schaffen,  der  jeden  Privaten  verleiten  könnte,  auf  eigene  Faust  Krieg  zu
führen  und  Negierung  und  Land  in  einen  auswärtigen  Krieg  zu  verwickeln.
Die  Kammer  begnügt  sich.  den  Kämpfern  von  Mentana  einstimmig  den
nationalen  Dank  zu  votieren,  überläßt  es  aber  der  Regierung,  ihr  geeignete
Maßregeln  für  dieselben  vorzuschlagen.

Die  Kammer  vertagt  sich  auf  unbestimmte  Zeit,  um  nicht
wieder  zusammenzutreten.

15.  Juli.  In  Rom  tragen  die  Liberalen  bei  den  Wahlen  in
den  Gemeinderat  einen  entschiedenen  Sieg  über  die  Klerikalen  davon:
ihre  sämllichen  16  Kandidaten  werden  gewählt,  der  letzte  derselben
mit  1000  Stimmen  mehr  als  der  erste  von  der  Gegenpartei.  Die
Radikalen  hatten  sich  der  gemeinsamen  Liste  der  Liberalen  nicht  angeschlossen.
  Das  Verhältnis  ist  im  Durchschnitt  ca.  6000  liberale
hegen  ca.  4000  klerikale  Stimmen.

26.  Juli.  Italien  lehnt  die  Einladung  Englands  und  Frankreichs,
  sich  den  Maßregeln  anzuschließen,  welche  sie  zum  Schutze  des
Suezkanals  beabsichtigten,  dankend  ab.

29.  Juli.  Italien  lehnt  die  Einladung  Englands,  sich,  unabhängig
  von  der  Suezkanal-Frage,  der  militärischen  Intervention
Englands  zu  Wiederherstellung  der  Ordnung  in  Agypten  anzuschließen,
  mit  Hinweisung  auf  die  Beschlüsse  der  Konstantinopler
Konferenz  und  die  nunmehr  erfolgte  Annahme  des  Interventionsvorschlags
  seitens  der  Pforte,  dankend  ab.

Ende  Juli.  Die  im  Laufe  des  Monats  stattgefundenen  Ergänzungswahlen
  für  die  städtischen  Gemeinderäte  für  das  ausgeschiedene
  Fünfstel  derselben  haben  einen  durchschlagenden  Sieg  der
gemäßigten  und  loyalen  Elemente  zu  Tage  gefördert,  obgleich  der
betreffende  Wahlkörper  fast  ebenso  viele  Wahlberechtigte  umfaßt,  wie
für  die  politischen  Wahlen  nach  dem  neuen  Wahlgesetze,  nämlich
        <pb n="458" />
        422  Slalien.  (Ang.  7—  Sept.  18.)

2  Mill.,  und  obgleich  Radikale,  Republikaner  und  Sozialisten  bei
den  Gemeindewahlen  vielfach  sehr  siegesbewußt  auftraten.  Die
Wahlen  sind  ein  günstiges  Vorzeichen  für  die  nächsten  politischen
Wahlen  nach  dem  neuen  System:  die  Hoffnungen  der  Radikalen
schwinden  sichtlich  zusammen.

7.  August.  Die  wichtigen  Provinzial=  und  Kommunalwahlen
in  Neapel  fallen  entschieden  im  Sinne  der  Regierung  und  der  Gemäßigten
  aus.  Die  Stadtverwaltung  hielt  schon  bisher  fest  zur
Regierung,  im  Provinzialrat  gehörte  dagegen  die  Mehrheit  bisher
den  Dissidenten  an.

14.  August.  In  Brescia  wird  unter  der  Teilnahme  von  vier
Ministern,  zahlreichen  Depntationen  und  von  ca.  300  Arbeiter=  und
Handwerker-Vereinen  ein  Monnment  zu  Ehren  Arnolds  v.  Brescia,
des  kühnen  Vorläufers  der  Reformation,  enthüllt.  Die  Feierlichkeit
gestaltet  sich  zu  einer  Art  Nationalsest  und  zu  einer  Demonstration
gegen  die  weltlichen  Gelüste  des  Papsttums.

—  August.  Vonghi,  bisher  einer  der  Führer  der  Konservativen,
  hält  in  Como  eine  Rede,  in  der  er  offen  zur  Regierung  Depretis
  und  dem  gemäßigten,  z.  Z.  herrschenden  Teile  der  Linken
übertritt.

Bonghi  resümiert  die  innere  Lage  der  Parteien  dahin:  „Der  Linken  ist
es  gelungen,  die  vier  Gesetze  (Aufhebung  der  Mahlsteuer  und  des  Zwangskurses,
Eisenbahnen  und  Wahlreform),  welche  an  der  Spitze  ihres  Programmes  standen,
  durchzubringen.  Die  Auflösung  der  Rechten  ist  die  natürliche  Folge  des
gegnerischen  Sieges.  Die  Moderierten  müssen  überzeugt  sein,  daß  dasjenige.
worauf  es  hauptsächlich  ankommt,  die  Verhinderung  des  Sieges  der  Nadikalen
  ist,  und  das  ist  nicht  möglich  durch  das  alte  Programm  oder  überhaupt
  durch  ein  Programm  der  Opposition  gegen  Depretis,  sondern  nur
durch  Anschluß  an  die  gegenwärlige  Regierung“.

Mitte  September.  Der  vom  Finanzminister  ausgearbeitete
Voranschlag  für  1883  berechnet  die  Einnahmen  auf  1,539,128,670
und  die  Ausgaben  auf  1,531,062,988  Lire;  der  überschuß  beträgt
also  8,065,682  Lire.  Dieses  Resultat  ist  um  so  bemerkenswerter,
als  das  Kriegsbudget  um  23  Mill.,  das  Marinebudget  um  7½  Mill.
und  das  Budget  der  öffentlichen  Arbeiten  um  4  Mill.  höher  sind
und  der  Voranschlag  der  Steuereingänge  sehr  mäßig  gehalten  ist.

16.  September.  Die  Irredenta  und  das  Attentat  Oberdank
in  Triest  (s.  Osterr.).

18.  September.  Große  Wassersnot  in  Oberitalien.  Der  König
geht  selber  nach  Verona  und  spendet  den  Bedrängten  100,000  Fr.
aus  seiner  Privatschatulle.
        <pb n="459" />
        Slalien.  (Sept.  20  Oftt.  15.)  123

20.  September.  In  Rom  wird  der  Jahrestag  der  italienischen
Besitznahme  der  Stadt  wie  alljährlich  durch  den  Magistrat,  Vertreter
  der  Armee  und  zahlreiche  Deputationen  und  Vereine  als  allgemeiner
  Festtag  gefeiert.

25.  September.  Ein  kal.  Dekret  schließt  erst  jetzt  die  Session
des  Parlaments.

29.  September.  Die  Organe  des  Vatikans  verkünden,  daß
der  Papst  auf  seinem  Grundsatz  beharre,  die  Klerikalen  dürften  an
den  bevorstehenden  Wahlen  sich  weder  als  Wähler  noch  als  Gewählte
  beteiligen.

6.  Oktober.  Ein  lgl.  Dekret  löst  die  Kammer  auf  und  ordnet
die  Neuwahlen,  nach  dem  neuen  Wahlgesetz,  auf  den  20.  Oktober,
Stichwahlen  auf  den  5.  November  an.  Das  Dekret  wurde  längst
erwartet  und  die  Wahlbewegung  ist  bereits  in  vollem  Gange.

8.  Oktober.  Der  Ministerpräsident  Depretis  eutwickelt  in
seiner  Wahlrede  zu  Stradella  das  Programm  der  Regierung.

Dasselbe  lnüpft  an  sein  gleichfalls  in  Stradella  genau  vor  6  Jahren,
am  S.  Oktober  1876  entwickeltes  Regierungsprogramm  der  damals  zuerst  aus
Ruder  gekommenen  Linken  an  und  weist  auf  das  hin,  was  bieher  geschehen
sjei:  Die  bevorstehende  vollständige  Beseitigung  der  so  drückenden  wie  verhaßten
  Mahlstener,  die  ebenso  sicher  bevorstehende  .Beseitigung  des  Zwangslurses,
  die  nunmehr  erreichte  Beseitigung  des  Defizils,  die  Umwandlung
desselben  in  steigende  überschüsse  der  Finanzen  und  die  beschlossene  große
Wahlreform,  alr  die  vier  großen  Errungenschaften  der  Herrschaft  der
Linken.  Für  die  Zukunft  gipfelt  jein  Programm  in  dem  Satze:  Aufrechthaltung
  der  Verfassung  und  der  nationalen  Monarchie  —  gegen  die  Bestrebungen
  der  Radikalen  und  der  NRepublikaner.  Beziglich  der  Klerikalen
erklärt  er,  an  der  bisherigen  Kirchenpolitik  der  Regierung  selbstverständlich
sestzuhalten  und  daß  ihnen  gegenüber  das  Garantiegesetz  die  äußerste  Konzession
  bilde,  weil’  sie  mehr  als  hinreichend  sei,  um  der  geistlichen  Gewalt
Achlung  zu  verschaffen.  „Wer  von  unmöglichen  Restaurierungen  träumt,
wird  in  uns  unerbitlliche  Feinde  finden“.  Den  sog.  Moderati  (Konservativen)
öffnet  er  die  Arme:  „Wer  in  unsere  Neihen  eintreten,  wer  mein  bescheidenes
Programm  annehmen,  wer  eine  Umwandlung  vornehmen  und  Forkschrittsmann
  werden  will,  den  kann  ich  natürlich  nicht  zurückweisen;  auch  dem  Arbeiter
  der  letten  Stunde  hat  der  göttliche  Meister  den  gleichen  vollen  Lohn
zuerkannt".  Das  Programm  findet  von  fast  allen  Seiten  die  lebhafteste
Zustimmung  und  vermehrt  die  Hosfnung,  daß  die  bevorstehenden  Wahlen
der  Regierung  eine  große  und  feste  Mehrheit  verschaffen  werden.

15.  Oktober.  Auch  Minghetti  konstatiert  in  seiner  Wahlrede
als  einer  der  Führer  der  Konservativen  den  Wunsch  der  öffentlichen
Meinung,  daß  sich  in  der  neuen  Kammer  eine  homogene  Majorität
bilde,  um  ein  ernste,  gerechte  und  starke  Regierung  zu  unterstützen;
doch  thut  er  es  nicht  ohne  einige  Vorbehalte  —  eine  „ehrenvolle
Kapitulation  der  Konservativen  mit  Beibehalt  der  Waffen.“
        <pb n="460" />
        424  Ilalien.  (Olt.  20  -  Nov.  11.)

29.  Oktober.  Allgemeine  Neuwahlen  zur  zweiten  Kammer.
Trotz  des  neuen  Wahlgesetzes,  das  die  Zahl  der  Wähler  vervierfacht
hat,  was  das  Resultat  der  Wahlen  als  fehr  unsicher  erscheinen  ließ,
erringt  die  Regierung  Depretis  und  die  gemäßigte  Linke  einen  ganz
überwältigenden  Sieg.  Die  entschiedenen  Nadikalen  und  Republikaner
  werden  in  der  neuen  Kammer  kaum  30  Mann  stark  sein,
während  es  nunmehr  feststeht,  daß  der  größte  Teil  der  Rechten  sich
mit  der  Regierungspartei  mehr  oder  weniger  verschmelzen  wird.
Die  Klerikalen  haben  sich  der  Wahl  durchweg  enthalten.

10.  November.  Auch  Sella,  der  frühere  Finanzminister  der
Konsorterie,  dem  Italien,  wenn  auch  durch  schwere  Steuern,  seine
finanzielle  Konsolidation  verdankt,  erklärt  sich  in  Novara  seinen
Wählern  gegenüber  für  eine,  allerdings  bedingte  Unterstützung  der
Negierung  wider  die  Feinde  der  bestehenden  Staatseinrichtungen
und  der  nationalen  Monarchie.

Es  war,  sagt  er,  hark,  ja  gransam,  als  er  Italien  mit  Steuern
überschüttete,  aber  er  felost  mußte  sich  der  eisernen  Notwendigkeit  beugen.
„Wissen  Sie,  meine  Herren,  was  uns  bevorstand?  —  Das  Schickfal  Agyptens;
  die  Mächte,  um  uns  stets  liebevoll  besorgt,  gedachten  uns  mit  einer
internationalen  Finanzkontrole  zu  beglücken.  Ein  Botschafter  hatte  es  gewagt,
  mir  davon  zu  sprechen;  ich  gebt  ihn  vor  die  Thür  und  arbeitete  für
die  Ehre  meines  Vaterlandes,  und,  Gott  sei  Dank,  heute  ist  unser  Schild
makellos.“  Auf  die  gegenwärtige  parlamentarische  Lage  übergehend,  meint
er,  Deprekis  hälte  ihm  wohl  niemals  besonderes  Vertrauen  eingeflößt,  immerhin
  müsse  er  jedoch  bekennen,  daß  an  dem  in  Stradella  entwickelten  Programme
  manches  lobenswert  wäre.  Vor  allem  seien  zwei  Fragen  mit  dem
Heile  des  Landes  aufs  innigste  verknüpft:  die  Agrarfrage  und  jene  einer
besseren  politischen  Bildung  der  Massen,  welche  nur  allzu  leicht  gewissenlosen
  Wühlern  oder  Phantasten  Heerfolge  zu  leisten  geneigt  seien.

II.  November.  Die  italienischen  Gerichte  geraten  mit  der
päpstlichen  Kurie  über  die  Tragweite  des  Garantiegesetzes  und  der
darin  ausgesprochenen  Exterritorialität  des  Vatikans  in  Konflikt.

Ein  päpstlicher  Baumeister  Martinncci  hat  wegen  Bezahlung  seiner
Forderung  gegen  die  päpstliche  Verwallung  des  Vatikans  bei  dem  italienischen
Gerichte  einen  Prozeß  eingeleitet  und  die  erste  Instanz  hatte  sich  für  kompetent
  erklärt.  Darauf  hatte  der  Papst  im  Mai  d.  J.  Zum  Zwecke  der
Bekräftigung  der  ihm  zustehenden  sonveräuen  Rechte  ein  Eiviltribunal  in
mehreren  Instanzen  im  Batikan  errichtet  und  die  Mächte  davon  in  Kenntnis
  gesetzt.  Seither  gelangte  jedoch  der  Prozeß  vor  den  römischen  Appelhof,
  der  zwar  den  Kläger  mit  seiner  Klage  abweist,  aber  in  der  Kompetenzfrage
  den  Entscheid  der  ersten  Instanz  beslätigt,  indem  er  ausführt:  „Der
Majordomus  zieht  mit  Unrecht  die  Person  des  Papsles  in  die  Streilfrage
hinein;  nicht  gegen  den  Papfst,  der  kraft  seiner  geheiligten  und  unverletzlichen
  Stellung  über  jedwede  Jurisdiktion  erhaben  ist;  nicht  gegen  ihn
wurde  ein  gerichlliches  Verfahren  eingeleitet,  sondern  man  hat  zur  Wahrung
von  Privat-Interessen  denjenigen,  dessen  Händen  der  wirtschaftliche  Teil  der
vatikanischen  Verwaltung  anvertraut  ist,  vor  Gericht  gezogen,  geradeso  wie
        <pb n="461" />
        Ilalien.  (Nov.  I2  Tez.  12.)  125

dies  mit  den  Intendanten  der  Civilliste  und  des  Privatvermögens  des  Königs
und  der  löniglichen  Prinzen  geschieht.“  Art.  3  des  Garantiegeseher  sagt
nemlich  wörtlich:  „Die  Regierung  des  Königs  leistet  im  Gebiete  des  Neiches
dem  heiligen  Vaier  sonverane  Ehren  und  wahrt  das  ihm  von  allen  katholischen
  Monarchen  zuerkannte  Ehrenvorrecht.“  Die  dem  Papste  gewährleistete
  Sonveräuctät  sei  demnach  lediglich  eine  Ehrensonveränctäl,  welche
zugleich  eine  persönliche,  die  Freiheit  seines  geistlichen  Amtes  verbürgende
Immunität  in  sich  schließe.  Der  Papst,  der  sein  hohes  überweltliches  Amt
in  der  ganzen  latholischen  Welt  versehen  soll,  s.i  weder  des  Königreiches
Ilalien  noch  irgend  eines  andern  Staales  Unterthau.  Seine  Perion  sei
heilig,  unverletzlich,  keiner  Juriediklion  unterworfen.  Er  konne  in  unumschränkler
  Freiheit  alle  Funktionen  srines  Amtes  erfüllen  und  die  Akte  desjelben
  veröffentlichen,  und  die  geistlichen  Würdentrager,  welche  in  Rom  an
der  Ausführung  dieser  seiner  Aufgabe  mitwirken,  seien  kraft  dessen  ledig.
aller  Uberwachung  seitens  der  öffentlichen  Gewalten.  Tieie  einem  überirdischen
  Zwecke  entipringende  Oberhoheit  habe  jedoch  kein  weltliches  oder  polilisches
  Merkmal  an  sich,  besitze  keine  Juriediktion  in  weltlichen  Dingen,  in
Streitsachen  öffentlichen  oder  privaten,  bürgerlichen  Rechtes.

12.  November.  Durch  Einverständnis  mit  Frankreich  werden
die  seit  dem  vorigen  Jahre  und  der  Eroberung  von  Tunis  durch
Frankreich  unbesetzt  gebliebenen  Botschafterstellen  in  Paris  und
Rom  wieder  besetzt,  dort  durch  den  General  Menabrea,  hier  durch
Deerais.

22.  November.  Eröffnung  des  Parlaments.  Throurede  des
Königs:

..  Die  letzten  Legislaturperioden  werden  in  der  parlamentarischen
Geschichte  denkwürdig  bleiben,  weil  sie  eine  stabile  finanzielle  Unterlage
geschaffen,  die  lästigsten  Steuern  erleichtert,  der  Unordnung  in  der  Geld—
zirkulation  abgeholfen,  die  Entwicklung  einer  ganzen  Reihe  von  Kommuni—
kationen  geregelt,  die  Entwiclelung  der  ökonomischen  Kräfte  des  Landes  durch
einen  neuen  Handelskoder  mächtig  gefördert  und  die  Organisation  der  Militärmacht
  erheblich  gebessert  haben.  Ich  kann  mit  lebhaftester  Befriedigung
bezeugen,  daß  die  Armee  und  die  Marine  sich  der  Sorgfalt  des  Parlaments
und  der  Liebe  und  Bewunderung,  welche  ganz  Italien  mit  mir  ihnen  gollt,
würdig  erweisen..  Henute  ist  das  Geschick  Italiens  in  Ihren  Händen.
Viktor  Emmannel,  welchem  Sie  den  Titel  ohnegleichen  „Bater  des  Vaterlandes“
  zuerkannten,  klonnte  das  italienische  Volk  zu  seiner  Unabhängigkeit
führen,  demselben  die  Einheit,  die  Kraft  der  Freiheit  und  die  Möglichkeit
der  Größe  geben.  Keine  fremde  Macht  im  Innern  oder  Außen  behindert
mehr  die  vollste  Freiheit  Ihrer  Handlungen.  Sie  können  heileren  Blickes
und  in  Ruhe  die  großen  sozialen  Probleme  unserer  Zeit  prüfen  und  lösen“.

30.  November.  Kammer:  besetzt  die  Budgetkommission  ganz
nach  den  Wünschen  Depretis'.  Die  Regierung  ist  einer  großen
Majorität  sicher.  -

Der  republikanische  Abg.  Falleroni  verweigert  den  Eid,  erklärt,
  nur  der  Gewalt  zu  weichen  und  muß  von  den  Ouästoren
hinausgeführt  werden.

12.  Dezember.  Kammer:  Die  Regierung  bringt  infolge  des  Falls
        <pb n="462" />
        426  Zlalien.  (Dez.  Mitte  —  29.)

Falleroni  einen  Gesetzentwurf  ein,  wonach  „diejenigen  Deputierten,
die  den  vom  Grundgesetz  verlangten  Eid  verweigert  haben,  als  des
Mandats  verlustig  gelten  sollen“  und  „durch  einfache  Verzögerung
der  Eidesleistung  um  zwei  Monate  nach  der  Bestätigung  der  Wahl
das  Mandat  verloren  gehen  soll.“  Die  Kammer  erklärt  die  Dringlichkeit
  der  Vorlage.

Mitte  Dezember.  Die  öffentliche  Meinung  beschäftigt  sich  lebhaft
  mit  dem  Plan  eines  Tunnels  durch  die  Meerenge  von  Messina
zur  Verbindung  Siziliens  mit  Calabrien.  Die  „Venetianische  Eisenbahngesellschaft“
  hat  die  Pläne  ausarbeiten  lassen  und  der  Regierung
vorgelegt.  Der  Tunnel  hätte  eine  Gesamtlänge  von  13,546.17  Meter;
die  Kosten  werden  auf  etwas  mehr  als  71  Mill.  Lire  veranschlagt.

18—22.  Dezember.  Kammer:  genehmigt  den  Gesetzentwurf
über  den  Parlamentseid  mit  301  gegen  74  Stimmen  und  erteilt
der  Regierung  ein  Vertrauensvotum  mit  324  gegen  32  Stimmen,
worauf  sie  sich  über  Neujahr  vertagt.

22.  Dezember.  Infolge  der  Nachricht  von  der  Erschießung
Oberdanks  (s.  Ssterreich)  finden  in  einer  Reihe  von  großen  Städten
Italiens,  Rom,  Mailand,  Vologna,  Turin  2c.  Aufläufe  und  Tumulte
  der  Irredenta  statt.  Die  Regierung  schreitet  indes  diesmal
energisch  ein.

29.  Dezember.  Senat:  genehmigt  auch  seinerfeits  den  Gesetzentwurf
  betr.  den  Parlamentseid  gegen  die  Republikaner.
        <pb n="463" />
        Die  päpstliche  Kurie.

16.  Febrnar.  Der  Papfst  richlet  eine  Encyklila  an  die  italienischen
  Bischöfe,  in  der  er  neuerdings  den  Verlust  der  weltlichen
Macht,  und  daß  er  infolge  davon  von  einer  fremden  Macht  abhängig
sei,  beklagt  und  die  Italiener  auffordert.  Proteste  zu  gunsten  der
weltlichen  Herrschaft  zu  erlassen  und  dafür  alles  zu  thun,  was  nach
den  Gesetzen  gulässig  sei.

2.  März.  Der  Papst  feiert  den  4.  Jahreslag  seiner  Krönung
und  beklagt  in  seiner  Antwort  auf  die  Glückwünsche  wiederum  den
Verlust  der  weltlichen  Herrschaft,  meint  aber,  daß  eine  so  wichtige
Frage  sicher  nicht  durch  den  Einfluß  der  Zeit  beigelegt  und  noch
weniger  totgeschwiegen  werden  könne;  früher  oder  später  müsse  sie
notwendig  kräftiger  als  je  wieder  erwachen.

4.  April.  Der  Papst  hat  die  Genuglhunng,  daß  Preußen  in
der  Person  des  Orn  v.  Schlözer  wieder  einen  förmlichen  Gesandten
bei  ihm  beglaubigt,  um  wenigstens  einen  beiderseitig  erträglichen
mocdus  vivendi  zu  erzielen.  Der  Kulturkampf  kommt  jedoch  dadurch
  bis  zum  Schlusse  des  Jahres  auch  nicht  um  Einen  Schritt
seiner  Beendigung  näher.

25.  Mai.  Der  Papst  ist  mit  den  italienischen  Gerichten  in
einen  Kompetengkonflikt  geraten.  Ein  päpstlicher  Baumeister,  Martinucci,
  hat  in  einer  Civilsache  die  Verwaltung  des  Vatikans  vor
dem  ital.  Gerichte  verlangt  und  dieses  den  Kläger  zwar  mit  seiner
Forderung  abgewiesen,  aber  sich  allerdings  für  kompetent  erklärt.
Der  Papst  protestiert  und  setzt  durch  motu  proprio  für  solche  Fälleein
  eigenes  Gericht  mit  3  Instanzen  für  die  Insassen  des  Vatikans  ein.

3.  Juli.  Der  Papst  überreicht  dem  französischen  Ergbischof
von  Algier  und  Tunis,  Lavigerie,  den  Kardinalshut,  verkündet  die
        <pb n="464" />
        428  Die  päpstliche  Kurie.  (Sept.  11  —  Dez.  23.)

die  Besetzung  von  27  Bischöfssitzen  und  hält  eine  Allokution,  in
der  er  sich  aufs  neue  über  Italien  und  die  unwürdige  Lage  des
Papsttums  beklagt.

Lavigerie  ist  der  erste  afrikanische  Kardinal,  seine  Thätigkeit  in  Algier
und  Tunis,  welche  beide  in  seinem  Kirchensprengel  liegen,  seitdem  der  franz.
Einfluß  den  italienischen  Bischof  Sutter  aus  Tunis  zu  verdrängen  verstand,
ist  mehr  eine  politische  als  religiöse  und  als  solche  darauf  berechnet,  dem
italienischen  Einfluß  bei  der  nordafrikanischen  christlichen  Bevölkerung  Abbruch
  zu  thun,  was  für  Ilalien  um  so  empfindlicher  ist,  weil  alle  christlichen
Schulen  der  europäischen  Kolonien  früher  fast  ausschließlich  in  den  Händen
ilalienischer  Mönche  waren,  welche  von  der  italienischen  Regierung  beträchtliche
  Geldunterstützungen  erhielten  und  teilweise  noch  erhalten.  Die  Anstrengungen
  #  Lavigerie's  ,  um  den  möglichst  größten  Einfluß  in  Afrika  zu  erringen,
  wurden  aber  so  auffallend  und  herausfordernd  betrieben,  daß  es
dem  Papste  nicht  ratsam  erschien,  wenigstens  jeht  nicht,  dem  Wunsche  des
Kardinals  zu  entsprechen  und  für  ihn  in  Afrika  ein  Patriarchat,  deren  es
überhaupt  nur  neun  (Konstantinopel-  Alexandrien,  Antiochia,  Jerusalem,
Babylonien,  Cilicien,  Westindien,  Lissabon  und  Venedig)  gibt,  zu  stiften,
mit  dem  natürlich  auch  die  Würde  eines  Primas  der  ganzen  afrikanischen

Kirchenprovinz  verbunden  jein  würde.  Alle  Bemühungen  Lavigerie's  blieben
in  diesem  Punkte  fruchtlos.  —  Bezüglich  der  Besehung  erledigter  Bischofsstühle
  ist  die  des  erzbischöflichen  Stuhls  von  Bologna  von  besonderer  Bedenkung.
  Der  Papst  hatte  dam  den  Mssgr.  Parocchi  ernannt,  die  italienische
Regierung  aber  demselben  die  Verleihung  des  Exequatur  beharrlich  verweigert,
  bis  der  Papst  schließlich  nachgab,  denselben  zum  Kardinal  beförderte
und  jetzt  den  Stuhl  mit  dem  Bischof  von  Nimini  beseht.  In  seiner  Allokution
  beklagt  sich  denn  auch  der  Papst  aufs  schwerste  über  Italien,  wo  an
20  Diögzesen  seit  langem  auf  ihre  Hirten  warteten,  weil  die  italienische  Regierung
  mit  der  Erteilung  des  Exequatur  3ögere,  was  ein  unerträglicher
Mißbrauch  seitens  des  Staates  sei  und  für  die  Kirche  Unterdrücktheit  und

klaverei  bedente.

11.  September.  Der  Kardinal-Staatssekretär  richtet  beg.  des
Falls  Martinuccei  (25.  Mai)  ein  Rundschreiben  an  die  Mächte,  in
dem  er  zu  beweisen  sucht,  daß  der  Papst  nicht  nur  ein  Sonverain
de  jure,  sondern  für  den  Bereich  des  Vatikans  auch  de  fücto  sei.
Von  einer  Antwort  der  Mächte  verlautet  nichts;  es  scheint,  daß  sie
die  Note  einfach  ad  acta  gelegt  haben.

25.  September.  Der  Papst  ernennt  eine  Anzahl  italienischer
Bischöfe  und  beklagt  sich  dabei  in  seiner  Rede  von  neuem  über  die
Langsamkeit,  mit  welcher  die  italienische  Regierung  das  Exequatur
erteile.

11.  November.  Der  römische  Appellhof  hält  im  Fall  Martinucci
  die  Kompetenz  der  ital.  Gerichte  bez.  der  Infassen  des  Vatikans
  auch  seinerseits  fest  und  anerkennt  die  Exterritorialität  desselben
  ausschließlich  nur  bez.  der  Person  des  Papstes  (s.  Italien).

23.  Dezember.  Die  Kurie  verständigt  sich  mit  Rußland  über
die  Ernennung  einer  Anzahl  polnischer  Bischöfe  seitens  des  Papstes.
        <pb n="465" />
        Die  päpllliche  Kurie.  (Dez.  25.)  429

über  die  Konzessionen,  welche  sie  dafür  gemacht  hat,  verlautet  nichts
Zuverlässiges.

25.  Dezember.  Der  Papst  beklagt  sich  in  seiner  Weihnachtsansprache
  an  die  Kardinäle  aufs  bitterste  über  die  Not  der  Zeit  seit
dem  Verluste  der  weltlichen  Macht  und  namentlich  über  Jtalien,
das  ihm  nicht  einmal  die  Herrschaft  im  Vatikan  voll  und  gang
überlasse.  Indessen  sei  weder  für  das  Papsttum  noch  für  die  Kirche
etwas  zu  fürchten  und  er  gebe  sich  nur  um  so  mehr  der  Hoffnung
„auf  eine  besondere  Intervention  der  göttlichen  Vorsehung  zu  unseren
  gunsten“  hin.
        <pb n="466" />
        6.  Die  Schweiz.

Anfang  Februar.  (Vaselstadt.)  Das  bisherige  Kirchenregiment,
  die  Hauptstütze  der  Orthodorie  in  der  gesamten  protestantischen
deutschen  Schweiz,  wird  gestürzt,  indem  von  24  Ergänzungswahlen
zur  Synode  19  zu  gunslen  der  freisinnigen  Nichtung  ausfallen.  Das
Resultat  vervollständigt  den  in  Basel  im  April  v.  J.  gelegentlich
der  Erneuerung  des  Gr.  Nates  und  der  Regierung  eingetretenen
Umschwung.

23.  Februar.  Abschluß  eines  neuen  Handelsvertrags  mit
Frankreich.  Der  Bundesrat  empfiehlt  denselben  durch  eine  Botschaft
  den  Räten  zur  Genehmigung.  Inzwischen  gibt  er  bei  den
zunächst  Interessierten  zu  einer  heftigen  Agitation  für  und  gegen
Veranlassung.

22/26.  April.  Beide  Näte  genehmigen  den  neuen  Handelsvertrag
  mit  Frankreich,  der  Nationalrat  mit  104  gegen  20,  der
Ständerat  mit  37  gegen  2  Stimmen.

21—21.  Mai.  Feierliche  Eröffnung  der  Gotthardbahn  und
große  Festivitäten  in  Luzern  und  Mailand,  an  denen  sich  schweizerische,
  deutsche  und  italienische  Abgesandte  beteiligen.

Anfang  Juni.  Die  neue  Landesbefestigungs-Kommission  verwirft
  einstimmig  das  von  der  früheren  mit  nur  einer  Stimme  Mehrheit
  angenommene  Prinzip  der  Errichtung  einer  Art  Centralfestung
am  Kreuzungspunkte  der  wichtigsten  Eisenbahnen  und  erklärt  sich
einstimmig  für  das  wohlfeilere  System  der  Ansführung  von  Verteidigungswerken
  auf  verschiedenen  Punkten  des  Landes.

14.  Juni.  Beide  Räte  beschließen  auf  den  Antrag  des  Bundesrats,
  denselben  zu  beauftragen,  unverzüglich  durch  das  Departement
  des  Innern  die  zur  vollständigen  Vollziehung  des  Art.  27  der
        <pb n="467" />
        Schweiz.  (Juli  11  —  Anf.  Aug.)  431

Bundesverfassung  (der  genügenden,  obligatorischen  und  unentgeldlichen
Unterricht  und  die  ausschließlich  staatliche  Leitung  der  Bolksschule
fordert)  und  zum  Erlaß  der  bezüglichen  Gesehesvorlagen  nötigen  Erhebungen
  über  das  Schulwesen  der  Kantone  zu  machen  und  zu  diesem
Zweck  dem  Departement  einen  Erziehungssekretär  mit  einer  Jahresbesoldung
  bis  auf  6000  Fr.  beizugeben.

Der  Beschluß  wurde  mit  ansehnlichen  Mehrheiten.  gesaßl,  stieß  aber
von  vorneherein  auch  auf  eine  äußerst  lebhafte  #  Opposition.  Es  läßt  sich
zwar  nicht  längnen,  daß  das  Volleschulwesen  in  einer  Angahl  kleiner,
namentlich  latholischer  Kantone,  wie  Uri.  Appenzell  J.  Nh.,  Schwyz.  Wallis
  Kc..  nicht  auf  der  Höhe  der  übrigen  Kantone  uhn  und  daß  derselbe  viel
mehr  unter  der  Leitung  der  Kirche  ale  des  Staates  sieht.  Diesen  Zuständen
will  nun  der  Bunderrat  und  die  Mehrheit  der  Räte,  ohne  zweisel  in  der
besten  Meinung.  ein  Ende  machen,  Annachst  durch  eine  Engquete,  nachher  aber
durch  Maßregein,  wornnter  sast  nur  ein  eidg.  Schulgesetz  verstanden  werden
kann,  obgleich  die  Berechtigung  daw,  eine  Fweifelhafte  und  bestriltene  ist.
Gerade  das  aber  wird  in  den  kath.  Kantonen  und  in  allen  lonservativeren
Kreisen  gefürchtet  als  ein  neuer,  wesentlicher  Eingriff  in  die  lantonale  Autonomie
  und  ein  weiterer  wesentlicher  Schritt  zum  Einheitssystem,  nicht
eigentlich  die  Enquete  und  der  eidg.  Schulsekretär,  die  aber  bekämpft  werden,
weil  man  sie  für  die  Einleitung  zu  diesem  weiteren  Ziele  betrachtet.  Eine
Vermittlung  ist  kaum  moglich.  Der  Grund  liegt  darin,  daß  die  Bundesverfassung
  zwar  den  Religionsunterricht  durchaus  nicht  von  der  Schule  aus
schließt,  wohl  aber  einen  Religionennterricht  fordert,  der  allen  Konfessionen
gerecht  werden  soll,  was  geradezu  unmöglich  ist,  wosern  man  nicht  unter
Religion  einjach  Moral  versteht,  was  freilich  den  Anschauungen  der  Mehrheit
  der  z.  Z.  in  der  Schweiz  herrschenden  Parteien  entsprechen  dürfte.  Ein
sehr  erheblicher  Teil  des  schweizerischen  Vollee  teilt  jedoch  diese  Anschauung
entschieden  nicht  und  was  dem  Bunderrate  und  der  Mehrheit  der  Räte  bei
ihrem  Beschlusse  als  Endziel  unzweifelhaft  vorschwebt,  widerspricht  jedenfall
der  Natur,  dem  Voll-charaller  und  der  ganjen  Geschichte  der  kath.  Berglantone.
  Unterliegen  sie  hierin,  so  ist  der  Föderalismus  ein  definitiv  überwundener
  Slandpunkt  und  der  GEinheite  staat  d.  h.  die  unbedingte  Herrschaft
der  Mehrheit  eine  vollendete  Thatsache.  Dies  steht  fest,  obgleich,  wie  gesagt,
  in  einer  Reihe  von  RKankonen  das  Schulwesen,  das  in  anderen  auf
eine  sehr  hohe  Sluse  gebracht  worden,  ein  sehr  mangelhaftes  ist,  wie  die
Rekrulenprüsungen  beweisen,  und  ohne  einheitliche  Gestallung  vielfach  auch
wohl  bleiben  wird.

II.  Juli.  Der  konservative  eidg.  Verein  beschließt  in  Olten,
gegen  den  Beschluß  der  Bundesversammlung  bez.  des  eidg.  Schulsekretärs
  das  Referendum  zu  ergreifen  und  mit  allen  ihm  zu  Gebole
stehenden  Mitteln  zu  betreiben.  Infolge  davon  wird  sofort  eine
energische  Agitation  behufs  Sammlung  von  Unterschriften  ins  Werk

gesetzt.
30.  Juli.  Das  Volk  verwirft  ein  von  der  Bundesversammlung
  beschlossenes  Seuchengesetz  mit  247,629  gegen  67,432  und  ebenso
ein  Erfindungsschutzgesetz  mit  151,119  gegen  139,529  Stimmen.
Anfang  August.  Der  Bundesrat  hat  durch  sein  Dep.  des
        <pb n="468" />
        432  Schweit.  (Aug.  13—  Sept.  30.)

Innern  eine  Enquete  über  die  Schulverhältnisse  der  einzelnen  Kantone
  eingeleitet

und  die  „höfliche  Bitte“  an  die  Regierungen  gerichtet,  die  damit  beauftragten
  Sachverständigen  darin  zu  unterstützen,  ohne  ihnen  doch  eine
sörmliche  Verbindlichkeit  dazu  aufzuerlegen  oder  ihre  Rechte  zu  schmälern,
und  weisk  die  Einwendungen  der  kalh.  Kantone  Lugern,  Uri,  Schwyz,  Unterwalden,
  Zug,  Appenzell  J.  Nh.,  Wallis  und  Tessin  als  unbegründet  ab.

13.  August.  Durch  die  Agitalion  gegen  den  eidg.  Schulsekretär
aufgeschreckt,  treten  Liberale  aus  14  Kantonen  in  Vern  zusammen
und  setzen  ein  Centralkomite  in  Solothurn  ein,  um  eine  Gegenagitation
  zu  organisieren.

15.  August.  Die  Landesbefestigungskommission  hat  sich,  nachdem
  sie  an  verschiedenen  Punkten  persönlich  Studien  gemacht,  einstimmig
  über  die  dem  Bundesrat  eingureichenden  Vorschläge  geeinigt.
Dieselben  sollen  jedoch  vorläufig  nicht  veröffentlicht  werden.

—  August.  Internalionale  sozialistisch-nih  hisch
Kongresse  in  Genf  und  gleich  darauf  in  Lansanne.  Bei  dem  letzteren,
öffentlichen,  benehmen  sich  die  Sogialisten,  den  ausführlichen  Berichten
  zufolge,  geradezu  wie  Besessene,  bis  es  den  Waadtländern  zu
toll  wird,  so  daß  sie  sich  entfernen  und  das  Gas  abdrehen.

24.  August.  Die  Versammlung  des  ultramontanen  Piusvereins
  in  Locarno  gibt  zu  einem  argen  Skandal  Veranlassung.

Die  Versammlung,  ca.  300  Mann  stark,  darunter  der  (abgesehte)
Vischof  Lochat,  macht  eine  Spagierfahrt  nach  den  Vorromeischen-  Inieln  und
will,  mit  päpstlichen  Kokarden  geschmückt,  auf  Stresa  landen.  Die  (italienische)
  Bevölkerung  will  es  aber  nur  unter  der  Bedingung  gestatten,  daß  die
Kokarden  abgelegt  werden  und  dies  wird  unter  dem  Ruf  viva  il  papa  v
weigert,  worauf  es  abbasso  gli  Suizzeri  papalini  enigegentönt  und  bi
Gäste  gezwungen  werden,  sich  wieder  einzuschiffen.

—  August.  Sämtliche  sozialdemokratische  Deutsche  Reichstagsabgeordnete
  außer  Rittinghaufen  kommen  in  Zürich  zu  einer  Besprechung
  zusammen.

16.  September.  Für  das  Begehren  einer  Volksabstimmung
über  den  Bundesbeschluß  vom  14.  Juni  sind  nicht  weniger  als
188,731  Unterschriften  aus  allen  Kantonen  eingegangen.  Der  Bundesrat
  erklärt  7736  davon  für  ungiltig,  beschließt  die  öffentliche
Auslegung  derselben  beim  Departement  des  Innern  und  setzt  die
allg.  Volksabstimmung  auf  den  26.  November  an.

30.  September.  Bischof  Cosandey  von  Freiburg  #f.  Der
Tod  desselben  gibt  zu  neuen  Umtrieben  des  ausgewiefenen  Bischofs
Mermillod  in  Rom  für  das  von  ihm  angestrebte  Bistum  Geuf
Veranlassung.
        <pb n="469" />
        Shwtil.  (Anf.  Oli.  Nov.  2u.)  433

Anfang  Oktober.  Da  der  Verkehr  der  Gotthardbahn  bereits
große  Dimensionen  angenommen  hat.  so  taucht,  als  Zukunftsmusik,
die  Idee  eines  deutsch-schweiz  italienischen  Zollvereins  auf.

13.  Oktober.  Der  Vundesrat  verbietel  öffentliche  Werbungen
für  das  von  der  ägyptischen  Regierung  organisierte  Gendarmeriekorps.

—  Oktober.  Gewaltige  Agilation  für  und  gegen  den  Bundesbeschluß
  v.  14.  Juni  auf  die  Volksabstimmung  v.  26.  November
hin.  Die  Schulfrage  als  solche  tritt  hinter  die  politische  Bedeutung
des  Kampfes  entschieden  zurück.

3.  November.  Der  Vundesrat  veröffentlicht  den  Entwurf  eines
neuen  Zolltarifs  und  richtet  darüber  eine  Botschaft  an  die  Bundesversammlung.
  Derselbe  soll  die  Einnahme  des  Bundes  aus  den
Zöllen  nicht  unerheblich  vermehren  und  daneben  teilweise  auch  als,
übrigens  sehr  bescheidener,  Schutzzoll  wirken.

12.  November.  (Genf.)  Bei  den  Tolalerneuerungswahlen
zum  Großen  Nate  behauptet  sich  die  liberal-radikale  Partei  am
Ruder  und  unterliegen  die  Demokraten  und  die  mit  ihnen  verbundenen
  Konservativen.  Im  neuen  Großen  Rale  wird  die  Mehrheit
65,  die  Opposition  35  Stimmen  gählen.

26.  November.  Der  Vundesbeschluß  vom  14.  Juni  betr.  die
Ausführung  des  Schulartikels  der  Bundesverfassung  wird  in  der
allg.  Volksabstimmung  mit  fast  Zweidrittelmehrheit  verworfen.

Folgendes  ist  0nn  Lenaue  Resultat  der  Vollsabstimmung:

 

Kantone  lige  Proz  der  Am  meisten
Stimmen  Ja  Nein  Nein  Ja—1
58,028  20,462  37,5606  5.2  64.8

 

26.630  7.0)9  19,531  26.6  73.4  16
4.052  187  „,865  4.6  95.4  24
10,435  610  5,825  5.8  91.2  22
3/380  72  3.303  2.1  97.90  25
2,016  139  2.477  5.3  94.7  23
5.700  1,413  4,2  24.7  75.3  17
4,596  918  3„,678  19.9  80.1  18
24,0659  4,146  20.513  16.8  83.2  19
13.958  7,191  6,767  51.5  49.5  4
8,  106  4.354  3,752  53.7  46.3  3
8.348  2,796  5.552  33.5  66.5  12
0.713  1,913  4,800  28.5  71.5  14
11,208  3,856  7,652  34.4  65.6  11
2,035  214  2,421  8.1  91.9  21
4,.317  12,015  30,302  28.3  71.7  15
18,  110  5,021  12,489  31.0  69.0  13
36.244  14,094  22.150  38.8  61.2  8
8,061  10,512  8,140  56.3  43.7  2

7
Schulthess,  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  28
        <pb n="470" />
        434  Schweis.  (Dez.  4.)

Kantone  Giltige  Proz.,  der  Am  meisten
Stimmen  Ja  Nein  Ja  Rein  Ja  1
Tessin  19,259  6,790  12,469  35.2
Waadt  40,938  18,779  22,159  45.8  5  2  6
Wallis  22,931  2,855  20,076  12.4  87.6  20
Neuenburg  12,572  8,917  3.6055  70.1  29.9  1
Genf  11,068  5,38  5,830  47.3  42.7  5

Schweiz  488,888  171,959  316,929  35.17  64.83

Bei  der  Bundesrevisionsabstimmung  vom  19.  April  1874  wurden
538,212  giltige  Stimmen  abgegeben.  von  denen  340,199  oder  63.2  Prozent
mit  Ia  und  198,013  oder  36.8  Prozent  mit  wlein  votierten.  Die  Annehmenden
  von  dazumal  halten  also  mit  den  Verwerfenden  vom  26.  November
ungefähr  die  Waagschale.  So  ändern  sich  die  Zeilen.  Die  in  der  Mehrzahl
der  Kantone  und  Hananilich  in  allen  großen  Kantonen  herrschende  liberalradikale
  Parkei  hat  diesmal,  allerdings  nur  momentan,  eine  entschiedene  und
sehr  empfindliche  Niederlage  erlitten.

4.  Dezember.  Zusammentritt  der  Bundesversammlung.

Der  Eindruck  des  Volksentscheides  vom  26.  November  und  das  Gefühl
  der  gewaltigen  Niederlage,  welche  die  Mehrheit  beider  Räte  erlitten
hat,  beherrscht  die  Lage.  Damit  jedoch  die  Konservativen  und  Ultramontanen
von  vornherein  wissen,  woran  sie  sind,  erllärt  der  (radikale)  Nationalratspräsident
  Deucher  in  seiner  Eröffnungsrede,  daß  die  104  Sehntierten.
welche  für  den  Bundesbeschluß  betressend  Ausführung  des  Art.  der
Bundesverfassung  gestimmt  haben,  infolge  der  Volksabstimmung  vom  2.  November
  durchaus  nicht  genötigt  seien,  ihre  Mandate  niederzulegen,  sondern
daß  es  vielmehr  ihre  Pflicht  sei,  auch  ferner  auf  ihren  Posten  auszuharren,
indem  er  ausführt:  „Es  ist  hier  nicht  der  Ort  und  es  steht  mir  nicht  zu,  die
Ursachen  zu  besprechen  und  die  Faktoren  aufzugählen,  die  zur  V  Verwerfung
des  Bundesbeschlusses  vom  14.  Juni  durch  das  Volk  geführt  haben.  Das
Volk  hat  gesprochen  und  der  Majestät  seines  Willens  haben  wir  nus  gu
sügen,  einfach  und  ohne  Vorbehalt.  Eines  aber  dürfen  und  müssen  wir
hier  aussprechen,  daß  wir  mit  jenem  Veschlusse  das  Wohl  unseres  Landes
und  unseres  Voltes  gewollt,  daß  wir  nach  unserer  Uberzeugung  auf  verfassungsmäßigem
  Voden  gestanden  und  nichts  anderes  als  die  e  AÄusführung
des  Art.  27  angestrebt  haben.  Diese  von  uns  angestrebte  Form  ist  am
26.  November  unterlegen,  aber  der  Art.  27  mit  seinen  großen  und  herrlichen
Grundsähen  ist  geblieben;  er  besteht  fort  und  wartet  auf  seine  Ausführung,
ohne  daß  dadurch  die  verfassungsmäßige  Sounveränelät  der  Kantone  verleßztt,
die  Freiheiten  der  Gemeinden  und  des  Judividnums  zerstört  und  der  lebendige
Gottesglaube  vernichtet,  aber  auch  ohne  daß  die  in  demselben  niedergelegten
Rechte  des  Bundes  verstümmelt  werden  sollen.  Meine  Herren!  Obschon
nicht  bestritten  werden  kann,  daß  in  den  vorausgegangenen  Abstimmungen
ein  Mangel  der  übereinstimmung  zwischen  Volk  und  Bundesversammlung
zu  Tage  getreten,  der  zu  bedauern  ist,  so  würde  es  doch  unsern  republikanischen
  Einrichtungen  und  Gebränchen  nicht  entsprechen,  wenn  nun  die  Majorität
  der  Vertreter  in  den  Rälen  ihr  Mandat  niederlegen  und  #  schmollend
von  ihrer  polilischen  Thätigkeit  zurückziehen  wollte.  Liegt  es  doch  im  Wesen
des  demokralischen  Repräsentativ-Staates,  *  die  wichligsten  Angelegenheiten
durch  das  gesehlich  und  in  bestimmten  Formen  organisierte  Referendum  in
leyzter  Instanz  entschieden  werden,  ohne  daß  aus  abweichenden  Entscheiden
für  die  vorausgegangenen  Instanzen,  Bundesrat  und  Parlament,  eine
Nötigung  oder  auch  nur  eine  Rechtfertigung  der  Dimission  sich  ableiten
        <pb n="471" />
        EI  7—13.)  435

ließe.  Unsere  Stellung  ist  eine  andere:  wir  haben  uns  dem  Volks  zenkicheide
zu  unlterwersen,  aber  aus  unseren  Posten  aus  ezuharren  und  die  gelockerte
Fühlung  mil  dem  Volke  wieder  herzustellen!  Dieses  wird  uns  um  so  eher
möglich  sein,  wenn  wir  uns  in  diesen  schweren  Zeilen  bei  unseren  gesetgeberischen
  Arbeilen  auf  das  Notwendigste  beschränken  und  uns  dafür  mit
um  jo  größerem  Eifer  der  Lösung  der  vollswirtschafllichen  Aufgaben  des
Staates  widmen“.

7  B.  Dezember.  Beide  Räte  lehnen  eine  Vorlage  des  Bundesrals
  beir.  Revision  des  Postlarengesetzes  ab,  der  Nationalrat  mit
69  gegen  27  Slimmen.

Man  beiürchtet  nämlich,  die  in  so  erheblichem  Maße  projeklierte  Neduklion
  der  Taren  werde  das  finanzielle  Gleichgewicht  des  Bundes  beeinträchtigen;
  jedensalle  sei,  bevor  man  auf  die  bundesrätlichen  Borschläge  eintrete,
  die  Wirkung  der  durch  den  französischen  Handelsvertrag  gebotenen
neuen  Zollanjätze  abzuwarten.

—  Dezember.  Die  Kantone  sind  lebhaft  mit  der  Einführung
des  neuen  Obligationenrechts  beschäftigt,  das  mit  dem  1.  Jannar
1883  überall  in  Kraft  treten  soll.
        <pb n="472" />
        7.  Belgien.

26.  Januar.  II.  Kammer:  genehmigt  den  neuen  Handelsvertrag
  mit  Frankreich  mit  80  gegen  10  Stimmen  und  26  Enthaltungen.


8.  Februar.  II.  Kammer:  beschließt  mit  72  gegen  18  Stimmen,
  den  Wahlreform-Antrag  Malon  (s.  1881  4.  Dez.)  in  Erwägung
zu  ziehen.  Die  Frage  bleibt  indes  das  ganze  Jahr  hindurch  in
der  Schwebe  und  kommt  bis  zum  Schluß  desselben  zu  keinerlei
Abschluß.

—  März.  Skandalprozeß  zwischen  dem  abgesetzten  Bischof

Dumont  von  Tournay  und  dem  vom  Papst  an  seine  Stelle  ernannten
  Bischof  du  Rousseau  wegen  der  von  dem  leßzteren  widerrechtlich
  an  sich  genommenen  und  beiseite  geschafften  Wertpapiere.
Die  öffentliche  Meinung  zeigt  wenig  Sympathie  mit  dem  ersteren,
aber  noch  weniger  mit  dem  letzteren,  der  es  mit  der  Wahrheit  ganz
und  gar  nicht  genau  nimmt.

30.  März.  II.  RKammer:  nimmt  das  Budget  des  Unterrichts
mit  60  gegen  36  Stimmen,  das  Finanggesetz  einstimmig  an.  Die
klerikale  Rechte  hat  jenem  wie  dem  Budget  des  Innern  ihre  Zustimmung
  verweigert,  dem  Budget  des  Ausw.  dieselbe  dagegen  erteilt,
  so  daß  sie  die  Aufhebung  der  Gesandtschaft  beim  Papst  verschmerzt
  zu  haben  scheint.

Mitte  April.  Der  Bericht  der  parlamentarischen  Schulenquete-Kommission
  liegt  nunmehr  gedruckt  vor.

Malon,  der  Führer  der  Klerikalen,  hatte  zuerst  am  19.  Nov.  1879
diese  Enquele  gefordert,  dann  aber,  als  die  Liberalen  zustimmten,  sich  derselben
  widersetzt,  so  daß  sie  am  23.  März  1880  von  der  Kammer  nur  mit
560  liberalen  gegen  50  klerikale  Stimmen  Esschlosten  wurde.  Die  Kommission

bestand  aus  25  Mitgliedern,  ausschließlich  Liberalen,  da  die  Klerikalen  jede
Teilnahme  ihrerseits  beharrlich  verweigerten.  Sie  hielt  von  Mitte  Mai  1880
        <pb n="473" />
        Helgien.  (Mai  5  —  Juni  13.)  437

–  -:

bis  Ende  1881  157  Sitzungen  und  vernahm  in  74  Aezirken  4890  Zeugen.
Ter  Bericht  schildert  eingehend,  mit  welchen  Mitteln  der  Klerus  den  Schulkrieg
  gegen  das  Gesetz  von  1870  geführt  hat  und  noch  führt,  und  konstatiert
in  Hunderten  von  Fällen,  wie  von  ihm  die  Kinder  gegen  ihre  Eltern,  die
Frauen  gegen  ihre  Männer  jum  Ungehorsam  und  zum  Widerstand  gegen
das  Gesetz,  das  übrigens  den  fakultativen  Religionsunterricht  in  der  Schule
gestattet,  aufgeheut  worden  sind  und  noch  werden,  nebenbei  auch  der  König
und  selbstverständlich  die  Minister  nichts  weniger  als  geschont  werden.

5.  Mai.  Senat:  genehmig!  das  Unterrichtsbudget  seinerseits
mit  32  gegen  22  Stimmen.

5—10.  Mai.  Kammer:  Große  Debatte  über  den  Bericht  der
Schulenquete-Kommission.

Die  Rechte  ist  anwesend,  nimmt  aber  an  der  Debatte  keinen  Anteil,
sondern  beguügt  sich  mit  folgender  Erklärung,  die  von  Malon  verlesen  wird,
und  die  im  Grunde  nur  ihre  Berlegenheit  gegenüber  den  beglaubigten  Thatsachen
  bekundet:  „Die  Schulenqucte  ist  nicht  verfassungsmäßig.  Wir  haben
nicht  daran  teilgenommen  und  werden  jeht  auch  nicht  darüber  sprechen,  behalten
  uns  aber  vor,  dem  Lande  gewisse  Handlungen  der  Kommission  zur
Kenntnis  zu  bringen.  Wir  lehnen  die  Ergebnisse  einer  Arbeit  ab,  die  für
uus  wertlos  ist.  So  wie  die  Schulenquete  vorgenommen  worden,  ist  sie  ein
Mittel  der  liberalen  Propaganda.  Man  beguügt  sich  nicht  mit  den  Thatsachen,
  sondern  sucht  damit  auf  die  bevorstehenden  Wahlen  einzuwirken  und
auf  dem  Lande  gegen  die  Priester  Haß  und  Verachtung  zu  wecken.  Bezichtiget
  nur  die  Priester  soviel  ihr  wollt;  ihr  werdet  ihnen  nimmer  die
Stellung  nehmen,  welche  sie  in  Geist  und  Herzen  des  Volkes  haben.  as
hier  auch  gesagt  wird,  wir  nehmen  leinen  Teil  an  der  Debatte.“  Der  Justizminister
  Bara  bezeichnet  diese  Erklärung  als  ein  Selbstengnis  der  hi
macht  ꝛc.  Die  Kammermehrheit  nimmt  folgende  Tagesordnung  an:
Erwägung,  daß  sich  keine  Stimme  erhoben  hat,  um  die  tatholische  Schiäche
und  den  Epifkopat  von  der  Schuld  der  gehässigen  Handlungen,  mit  denen
sie  die  Ausführung  eines  Landesgesetzes  haben  hindern  wollen,  zu  enllasten,
billigt  die  Kammer  den  Gebrauch,  den  der  Schulenquete=  Ausschuß  von  der
ihm  durch  die  Kammer  übertragenen  verfassungsmäßigen  Vollmacht  gemacht
hat,  zue  ersucht  den  Ausschuß,  fortzufahren  und  seine  Aufgabe  vollständig
zu  erfüllen."“

24.  Mai.  Bei  den  Provinzialratswahlen  gewinnen  die  Liberalen
  etwas  weiteren  Boden,  jedoch  nicht  allzuviel.

13.  Juni.  Erneuerungswahlen  der  Hälfte  der  II.  Kammer
und  des  Senates.  Die  liberale  Mehrheit  wird  durch  das  Resultat
in  beiden  etwas  verstärkt.

Der  Senat  besleht  aus  66,  die  Kammer  aus  132  Mitgliedern;  im  Senat
waren  also  33  Mandate  zu  besehen,  wogu  noch  infolge  der  Bevölkerungszunahme
  3  neue  Mandate  kamen.  Aus  der  Kammer  traten  aus  60  Mitglieder,
dazu  kamen  aus  derselben  Urfache  noch  6  neue  Sitze.  Die  Klerikalen  hatten  auf
diese  Wahlen  die  Hoffnung  geseht,  wieder  die  Majorität  in  beiden  Kammern
zurückzuerobern.  Allein  sie  unterliegen  neuerdings  Namentlich  siegen  sie
von  den  größeren  Städten  nur  allein  in  Brügge.  Die  neue  Kammer  zählt
78  Liberale  und  60  Klerikale  (früher  73  Liberale  und  59  Klerikale);  die
freisinnige  Mehrheit  ist  also  um  4  Stimmen,  von  14  auf  18  gewachsen.
        <pb n="474" />
        438  Lelgien.  (Sept.  8  —  Dez.  20.)

Der  Senat,  wo  die  liberale  Mehrheit  von  4  Stimmen  den  Zuwachs  drei
neuer  Stimmen  erhalten  hat,  ist  zusammengesetzt  aus  38  Liberalen  und
31  Klerikalen.

8.  September.  Die  Provinzialräte  von  Limburg  und  Namur
weigern  sich  auch  in  diesem  Jahre  wieder,  die  Kosten  des  Volksschulwesens
  zu  bewilligen.  Ein  k.  Befehl  zwingt  sie  dazu.

5.  November.  Der  Justizminister  sperrt  allen  aus  Deutschland
  und  Holland  nach  Belgien  gekommenen  und  zur  Seelsorge  verwendeten
  Priestern  den  Gehalt,  weil  sie  als  Ausländer  nicht  zu  der
allein  berechtigten  Geistlichkeit  gehörten.

12.  Dezember.  II.  Kammer:  Lebhafte  Debatte  über  die  Anwendung
  der  französischen  und  der  flämischen  Sprache  an  den  Mittelschulen.
  Mit  geringer  Mehrheit  wird  schließlich  der  Antrag  der
Regierung  angenommen:  Die  Unterrichtssprache  bleibt  auch  in  den
flämischen  Landesteilen  wesenklich  die  frangösische,  doch  soll  in  diesen
der  Vorbereitungsunterricht  flämisch  erteilt  werden.

20.  Dezember.  II.  Kammer:  Der  Finanzminister  entwickelt
vor  dem  Eintritt  in  die  Budgetdebatte  ein  Exposo  über  die  Finanzlage.


Derselbe  konstatiert  für  1881  ein  Defizit  von  6  Millionen,  für  1882
von  14  Millionen  und  für  1883  von  25  Millionen  Frs.  Diese  Defizits
sind  hauptsächlich  durch  die  Ausgaben  für  den  öffentlichen  Unterricht  und
dadurch  verursacht,  daß  die  Eisenbahneinnahmen  um  12  Millionen  Frs.
hinter  dem  Voranschlag  zurückgeblieben  sind.
        <pb n="475" />
        8.  Holland.

28.  Jannar.  II.  Kammer:  lehnt  den  mit  Frankreich  abgeschlossenen
  Handelsvertrag  mit  46  gegen  32  Stimmen  ab.  Die
Regierung  knüpft  neue  Verhandlungen  an  und  erwirkt  zunächst  die
Fortdauer  des  bisherigen  Vertrags  bis  zum  1.  März.

12.  März.  Die  Regierung  unterzeichnet  einen  neuen  Handelsvertrag
  mit  Frankreich.

3.  Mai.  II.  Kammer:  genehmigt  mit  12  gegen  36  Stimmen
einen  Vericht  über  die  Sitnation  der  holländischen  Kolonien  Östindiens,
  der  sich  gegen  den  Kolonialminister  van  Goltstein  ausspricht,
welcher  das  von  dem  liberalen  Kabinet  Kappeyne  van  de  Copello
dort  angebahnte  Prinzip  des  individnellen  erblichen  Grundbesitzes
wieder  durch  das  frühere  des  gemeindlichen  Kollektivbesitzes  ersetzt
hat.  Der  Minister  nimmt  sofort  seine  Entlassung.

8.  Mai.  II.  Kammer:  Die  Regierung  verlangt  von  ihr  die
Ermächtigung  zum  Abschluß  einer  Anleihe  von  83  Mill.  zu  35.

Das  Anlehen  soll  in  Serien  auegegeben  werden,  deren  erste  35  Mill.
nicht  überschreiten  darf.  Der  Gesamtbetrag  soll  solgendermaßen  verwendet
werden:  zur  Deckung  der  Desizite  des  Andgels  des  Mukterlandes  bis  zum
Jahre  1881  incl.  11.000,000  Gulden;  zum  Ausbau  der  Staatsbahnen,
bezw.  Verstaatlichung  des  Schienenstranges  zwischen  Antwerpen  und  Notterdam
  200,300.000  G.,  zur  Anlage  des  neuen  Rheinkanals  5.220.000  G.,  zur
Verbesserung  der  Wasserstraße  von  Notterdam  nach  der  Nordsee  1,226,000  G.,
zur  Vollendung  der  Festungen  4.987,000  G.,  und  zur  Ausgleichung  der
unbedeckten  Defizite  des  ostindischen  Budgets  bis  zum  Jahre  1882  incl.
30,000,000  G.  Eine  Vermehrung  der  Abgaben  jsei  bei  der  ständigen  Zunahme
  der  Einnahmen  dieser  Summe  wegen  nicht  nölig  und  eine  evenkusger
  Erhöhung  der  Produktenpreise  werde  die  Finanzlage  Indiens  leicht

effer

Die  Kammer  lehnt  auch  den  zweiten  Handelsvertrag  mit
Frankreich  mit  43  gegen  37  Stimmen  ab.  Die  Mehrheit  besteht
        <pb n="476" />
        140  Holland.  (Juli  7  —  Oltt.  15.)

auffallenderweise  sowohl  aus  Freihändlern  als  Schutzzöllnern  und
wird  offenbar  mehr  durch  politische  als  wirtschaftliche  Motive  geleitet.
Das  gange  Ministerium  van  Lynden  verlangt  seine  Entlassung.
Der  König  weigert  sich,  dasselbe  zu  enklassen,  und  es  folgt  eine
lange  Ministerkrisis.

7.  Juli.  II.  Kammer:  beschließt  gegen  den  Wunsch  der  Regierung,
  die  Debatte  über  die  geforderte  Anleihe  bis  nach  der  Löfung
der  Kabinetskrisis  zu  verschieben.

21.  August.  Nachdem  mehrere  Versuche  einer  Neubildung  des
Kabinets  gescheitert  sind,  nimmt  der  König  die  Demission  des  Ministeriums
  Lynden  definitiv  nicht  an  und  läßt  nur  den  Kolonienminister
  ausscheiden.

16.18.  September.  Schluß  der  Kammern  durch  den  Minister
des  Innern  und  Eröffnung  der  neuen  Session  durch  eine  Thronrede
des  Königs.  Dieselbe  kündigt  eine  Reform  des  staatlichen  und  gemeindlichen
  Steuerwesens  und  eine  Wahlreform  an.

21.  September.  I.  Kammer:  Der  Ministerpräsident  van  Lynden

  erklärt,  daß  die  Wahlreform  der  Frage  einer  Revisionsbedürftigkeit
  der  Verfassung  überhaupt  vorangehen  müsse.
28.  September.  Beide  Kammern  genehmigen  ihre  Antwortsadressen
  auf  die  Thronrede.  Die  II.  Kammer  lehnt  dabei  mit  48
gegen  31  Stimmen  ein  (konserv.)  Amendement  ab,  welches  die  Revision
  des  (konfessionslosen)  Volksschulgesetzes  für  notwendig  erklären
wollte.

15.  Oktober.  II.  Kammer:  Die  Regierung  legt  derselben  einen
Gesetzentwurf  betr.  die  Wahlreform  vor.

Nach  demselben  sollen  die  Wahlbezirke  des  Landes  künftig  in  fünf
Klassen  zerfallen.  In  den  zur  ersten  Klasse  gehörenden  Wabtbzirken  (Amsterdam,
  Rotterdam  und  Haag)  würde  ein  Beitrag  von  60  Gulden  zu  den
direkten  Reichssteuern  genügen,  um  zur  Ansübung  des  Wahlrechts  für  die
Ernennung  der  Mitglieder  der  zweiten  Kammer  zu  besähigen.  Die  Wahlberechtigung
  in  den  zehn  die  zweite  Klasse  bildenden  „Bezirken  ist  an  die
Zahlung  eines  Steuerbeitrags  von  40  G.  gebunden.  Die  dritte  Klasse  ist
aus  17  Wahlbezirken  gebildet,  für  welche  der  Steuerbeitrag  sich  auf  30  G.
belaufen  würde.  In  den  die  vierte  Klasse  bildenden  Bezirken  beträgt  derselbe
  24  G.  und  in  der  fünften  Klasse  20  G.  Die  Konstitution  bestimmt,
daß  der  Wahlzensus  für  die  Ernennung  der  Gemeinderäte  die  Hälfte  der
für  die  Beteiligung  bei  den  Kammerwahlen  festgesehten  Beiträge  betragen
soll;  der  bisherige  Wahlzensus  für  die  Kammer  beträgt  24  bis  112  G.,
und  somit  für  die  gemeindlichen  Wahlen  12  bis  56  G.  Durch  die  beautragte
  Herabsetzung  würde  die  Zahl  der  Wahlmänner,  welche  jeht  126,290
beträgt,  auf  148.679  gebracht,  somit  um  22.389  vermehrt  werden.  Die
Zahl  der  gemeindlichen  Wahlmänner,  welche  sich  heute  auf  208,769  beläuft,
        <pb n="477" />
        hollend.  (Dez.  15  23.)  111

würde  26,500  oder  28,131  mehr  betragen.  Folglich  würden  die  Wähler
für  die  Kammer  einen  Zuwach=  von  17  Prozent  und  die  gemeindlichen
Wähler  einen  solchen  von  1  Prozent  erfahren.  In  den  dem  Gesetzentwurfe
beigegebenen  Motiven  spricht  sich  die  Regierung  energisch  gegen  die  Einführung
des  allgemeinen  direkten  Wahlrechtes  aus.

16.  Dezember.  II.  Kammer:  Die  Negierung  setzt  die  geforderte
  und  noch  nicht  bewilligte  Anleihe  von  83  auf  60  Mill.  G.
herab.

23.  Dezember.  II.  Kammer:  genehmigt  das  Budget  für  1883.
Der  Finanzminister  stellt  zu  Behebung  des  permanenten  Defizits
eine  Reihe  von  neuen  Sleuern,  Kopfstener,  Mobilienstener,  Gewerbesteuer,
  Erhöhung  der  Stempelgefälle  2c.  in  Aussicht.
        <pb n="478" />
        9.  Dänemark.

6.  Jannar.  Follkething:  Präsidentenwahlen.  Die  Linke  behält
bei  denselben  ihr  übergewicht  wie  bisher.  Die  Regierung  Estrup  hat
in  dem  Thing  nur  eine  verhältnismäßig  kleine  Minorität  für  sich
und  muß  sich  wie  bisher  allein  auf  das  Landsthing  stützen.

27.  Jannar.  Landsthing:  Die  Negierung  macht  demselben
eine  Vorlage  bez.  außerordentliche  Militärausgaben.  Das  Thing
lehnt  sie  jedoch  mit  37  gegen  21  Stimmen  ab.  Im  Folkething
hatte  dieselbe  von  vorneherein  keinerlei  Aussicht  auf  Genehmigung.

28.  Februar.  Folkething:  Beratung  des  Budgets:  Die  von
der  Regierung  geforderten  11  Mill.  K.  für  Veamlen-Gehaltszulagen
werden  mit  54  gegen  17  Stimmen  abgelehnt.

12.  März.  Folkething:  lehnt  die  Beamten-Gehaltszulage  in
2.  Lesung  mit  59  gegen  18  Stimmen  wiederum  ab.

17.  März.  Folkething:  genehmigt  das  Finanzgesetz,  lehnt
aber  die  Beamten-Gehaltszulage  auch  in  3.  Lesung  mit  61  gegen
21  Stimmen  ab.

1.  April.  Landsthing:  stellt  mit  38  gegen  7  Stimmen  das
Budget  im  Wesentlichen  wieder  nach  den  ursprünglichen  Forderungen
der  Regierung  her.

15—18.  April.  Folkething:  lehnt  die  Beschlüsse  des  Landsthings
  bez.  des  Budgets  ab  und  beschließt  seine  Streichungen  neuerdings
  mit  63  und  67  Stimmen  gegen  25.

22.  April.  Landsthing:  beharrt  gegen  das  Folkething  mit
44  gegen  11  Stimmen  auf  seinen  Budgetbeschlüssen.  Beide  Thinge
wählen  eine  Kommission  behufs  eines  möglichen  Ausgleichs.

6.  Mai.  Die  Ausgleichskommission  beider  Thinge  genehmigt
mit  19  gegen  4  Stimmen  und  7  Enthaltungen  ein  Kompromiß
bez.  des  Budgets  wesentlich  im  Sinne  des  Folkethings.
        <pb n="479" />
        Daäntmarh.  (Mai  10  —  Ctt.  18.)  113

10.  Mai.  Beide  Thinge  stimmen  dem  Kompromiß  bez.  des
Budgets  zu,  das  Landsthing  mit  14  gegen  12,  das  Folkething  mit
83  gegen  3  Stimmen.  Die  Regierung  erklärt,  demselben  kein  Hindernis
  entgegensetzen  und  das  Budget  in  dieser  Gestalt  dem  König  zur
Sanktion  vorlegen  zu  wollen.  Damit  ist  wenigstens  wieder  ein
ordentliches  Finanzgesetz  hergestellt.  Das  Landsthing  hat  aber  eine
entschiedene  Niederlage  erlitten.

20.  Mai.  Der  König  sanktioniert  das  von  beiden  Kammern
beschlossene  Budget.  Schluß  der  Session  des  Reichstags.

22.  September.  Die  Wahlen  zur  Erneuerung  der  Hälfte  des
Landslhings  ergeben  keine  wesentliche  Veränderung  in  der  Slellung
der  Parteien.

Die  konservative  Partei  hal  noch  einmal  gesiegt,  aber  unter  Umständen,
die  für  sie  sehr  bedeullich  sind.  TDer  jetzt  siebenjährige  Kampf  des  Ministeriums
  Estrup  mil  der  Mehrheit  des  Follethings  ist  in  diesem  für  die
Regierung  völlig  aussichtslos.  Visher  aber  stützte  sie  sich  auf  das  Landsthing

h.  auf  die  großen  Grundbesitzer  und  auf  die  Hauptstadt  Kopenhagen,
auf  den  Widerwillen  der  gebildeten  Klassen  gegen  den  vielfach  ziemlich  rohen
Ansturm  des  Bauernstandes  unter  seinem  Führer  Verg,  einem  ehemaligen
Schullehrer.  Allein  in  neuester  Zeit  hat,  wie  die  Organe  der  Regierung
selbst  konstatieren,  der  Radikaliemus  unter  der  „sindierenden  Linkenjugend“
d.  h.  unter  der  jüngeren  Generation  der  gebildeten  Klasse  Fortkschritte  gemacht.
  Das  ist  ein  bedeulliches  Symptom.  Die  Regierung  hat  bei  den
Wahlen  zwar  noch  Einmal  gesiegt,  aber  gegen  zugrstandenermaßen  wachsende
Minorikäten  und  es  ist  sehr  die  Frage,  ob  nicht  das  Ministerium  Estrup
und  der  König  in  weiteren  vier  Jahren,  wenn  nicht  vorher,  vor  dem  bäuerlichen
  Folkething  und  seinem  Bolksschullehrer  Verg  werden  kapitulieren
müssen.

2.  Oktober.  Eröffnung  des  Neichskags  ohne  Thronrede.  Die
Regierung  legt  demselben  das  Budget  für  1883  vor.  Sie  hat  im
Landsthing  die  Mehrheit  und  stützt  sich  darauf;  im  Folkething  dagegen
  gebieten  Berg  und  die  Linke  über  die  große  Mehrheit  und
zählt  die  eigentliche  Regierungspartei  nur  wenige  Stimmen,  die
Mittelpartei  aber  ist  ohnmächtig  und  neigt  überdies  mehr  der  Linken
  zu.

16.  Oktober.  Folkething:  beendigt  die  erste  Lesung  des  Budgets.
Dieselbe  gibt  der  Linken  neuerdings  Gelegenheit,  dem  Ministerium
Estrup  seine  unhaltbare,  wenigstens  unfruchtbare  Stellung  darzulegen
  und  ihm  mit  dürren  Worten  vorzuhalten,  daß  es  nur  um
seiner  selbst  willen  in  derselben  bleibe,  und  daß  ihm  die  eigenen
Interessen  und  die  eines  einzelnen  Standes  mehr  am  Herzen  lägen,
als  das  Wohl  des  ganzen  Landes.

18.  Oktober.  Folkething:  beschließt  mit  74  gegen  9  Stimmen
        <pb n="480" />
        444  Dänemarb.  (Nov.  21  —  Ende  Dez.)

und  10  Enthaltungen  eine  Resolution  gegen  das  von  der  Regierung
angeordnete  Verbot  der  Einfuhr  von  Hornvieh  aus  Schweden.

21.  November.  Landsthing:  Die  Negierung  macht  demselben
doch  wieder  eine  umfassende  Vorlage  zur  Vermehrung  der  Flotte
und  zur  Befestigung  Kopenhagens.

8.  Dezember.  Landsthing:  nimmt  die  nene  Verteidigungsvorlage
  der  Regierung  mit  33  gegen  11  Stimmen  an  (21  Mitglieder,
  der  dritte  Teil  des  Things,  sind  abwesend).  An  eine  Annahme
  seitens  des  Folkethings  ist  dagegen  nicht  zu  denken.

Ende  Dezember.  Die  Presse  erörtert  die  Frage  einer  immerwährenden
  Neutralität  Dänemarks  oder  eines  engeren  Aunschlusses
an  Deutschland.  Nur  das  eine  oder  das  andere  könnte  die  Unabhängigkeit
  des  Landes  sichern,  das  sich  allein  gegen  die  Großmächte
im  Falle  eines  Krieges  unmöglich  zu  schützen  im  Stande  wäre.
Allein  die  Anerkennung  der  Neutralität,  das  wird  zugegeben,  wäre
seitens  der  Mächte  wohl  sehr  schwer  zu  erlangen  und  von  einem
Anschluß  an  Deutschland  will  die  öffentliche  Meinung  z.  Z.  noch
nichts  wissen.
        <pb n="481" />
        10.  Schweden  und  Norwegen.

17.  Januar.  (Norwegen.)  Zusammentritt  des  Storthings
zu  einer  außerordentlichen  Session,  zunächst  behufs  Genehmigung
eines  neuen  Handelsvertrags  mit  Frankreich,  die  auch  erfolgt.  Im
übrigen  ist  die  Lage  die  bisherige.  Die  Mehrheit  des  Storthings
verlangt  vor  allen  Unterhandlungen  die  Entlassung  des  Minisleriums
  Selmer,  wozu  der  König  jedoch  keinerlei  Veranlassung  hat.

19.  Jannar.  (Schweden.)  Eröffnung  des  Reichstags  durch
eine  Thronrede  des  Königs.  Die  Vorschläge  behufs  gemeinsamer
Ordnung  des  Stener=  und  Verteidigungswesens  können  nach  derselben
  noch  nicht  vorgelegt  werden,  da  die  vorbereitenden  Unlersuchungen
  noch  nicht  abgeschlossen  seien.  Die  Regierung  legt  das
Budget  vor,  das  in  Einnahmen  und  Ausgaben  78,6080,000  Kronen
aufweist.

Anfäng  März.  (Norwegen.)  Storthing:  beschließt  eine
Adresse  an  den  König,  worin  er  um  Verlängerung  der  Session  gebeten
  wird,  und  mit  60  gegen  41  Stimmen,  dabei  slatt  der  bisherigen
  Anrede  „Gnädigster  König“  nur  einfach  zu  sagen  „An  den
König“.

15.  März.  (Schweden.)  Der  Reichstag  genehmigt  den
Handelsvertrag  mit  Frankreich,  die  II.  Kammer  mit  113  gegen  81,
die  I.  Kammer  mit  84  gegen  31  Stimmen.

—  Märg.  (Norwegen.)  Storthing:  beschließt  die  Einziehung
  eines  Staatsratsgehalts.

Dieser  Gehalt,  der  vor  etwa  30  Jahren  bewilligt  wurde,  jedoch  mit
dem  Vorbehalt,  daß  er  wieder  eingezogen  werden  solle,  jalls  das  Nevisionsbepartement
  aufgehoben  würde,  ist  bisher  unangesochten  geblieben.  In

diesem  Jahre  fühlt  sich  das  Storthing  indes  veranlaßt,  den  Posten  einzuziehen,
  obgleich  das  Revisionsdeparlement  noch  nicht  aufgehoben  ist.  Aber
        <pb n="482" />
        446  Schweden  und  Uorwegen.  (Anf.  April  —  Mai  22.

—  so  raisonniert  die  Storthings  zmehrheit  —  dasselbe  hätie  schon  lange
aufgehoben  sein  müssen,  und  wenn  solches  noch  nicht  geschehen  ist,  so  halten
wir  uns  berechtigt,  mit  dieser  Bewilligung  vorzunehmen,  was  uns  gut
dünkt.  Es  wurde  auch  seinerjeit  von  der  Regierung  ein  Vorschlag  wegen
Umorganisation  des  Revisionsdepartements  und  Aufhebung  desselben  als
besonderes  Departement  vorgelegt,  aber  dieser  fand  nichl  den  Beifall  des
Storthings.  Aus  diesem  Grunde  ist  die  Aufhebung  bieher  nicht  erfolgt.

Aufang  April.  (Norwegen.)  Storthing:  genehmigt  in
3.  Lesung  einen  Initiativantrag  betr.  Veräußerung  der  zu  den
Predigerhöfen  gehörigen  Ländereien.

Das  Skorthing  will  dabei  zum  erstenmal  den  §  79  des  Grundgesetzes
in  Anwendung  bringen.  Terselbe  bestimmt,  daß,  wenn  ein  allgemeiner
Gesebhbeschluß  (nicht  Grundgesetzbeschlus)  von  drei  nacheinanderfolgenden  aus
verschiedenen  Wahlen  hervorgegangenen  Storthingen  angenommen  worden
ist,  geltendes  Gesetz  wird,  selbst  wenn  die  königliche  Sanktion  nicht  erteilt
werden  sollte.  Dies  soll  jebzt  bei  diesem  Gesetze  in  Anwendung  gebracht
werden.  Dasselbe  ist  nämlich  früher  schon  zweimal  vom  Storthing  angenommen
  worden,  aber  die  Regierung  hat  die  Genehmigung  verweigert.  Jetzt
wird  er  allerdings  Gesetz;  aber  es  ist  bezeichuend,  daß  das  Storthing  in
einer  Sache  von  so  geringer  Bedeutung  seinen  Willen  unter  Anwendung
des  bezeichneten  Paragraphen  des  Grundgesetzes  durchzwingen  will.

20.  April.  (Schweden.)  II.  Kammer:  erklärt  sich  mit
großer  Mehrheit  für  Erweiterung  des  politischen  Stimmrechts.  Da
sich  jedoch  die  I.  Kammer  ihrerseits  dagegen  ausspricht,  so  kann  die
Frage  in  dieser  Session  nicht  erledigt  werden.

27.  April.  (Norwegen.)  Storthing:  wählt  neuerdings  die
Führer  der  radikalen  Vauernpartei,  Steen  und  Sverdrup,  mit  77
und  74  gegen  23  und  21  Stimmen  zu  seinen  Präsidenten.

16.  Mai.  (Norwegen.)  Storthing:  beschließt  mit  87  Stimmen,
  einen  Antrag  Sverdrup's  auf  Einführung  von  Geschwornengerichlen
  einem  Ausschuß  von  7  Mitgliedern  zu  überweisen.

22.  Mai.  (Schweden.)  Schluß  der  Session  des  Reichstags.
Die  Frage  der  Armeereform  ist  in  derselben,  wie  übrigens  schon  die
Thronrede  ankündigte,  nicht  zur  Sprache  gekommen.

Das  Ministerium  Posse  ist  auch  nicht  geneigt,  sie  zu  urgieren.  Die
jehigen  Heereseinrichtungen  sind  allerdings  nicht  gut:  sie  sind  völlig  veraltet
und  setzen  zum  wirllichen  Kriegführen  Schweden  in  keiner  Weise  in  stand.
Sie  besähigen  das  Land  im  Notfall  nur  zu  Aufflellung  einer  Truppenmacht
von  elwa  20,000  Mann  in  jiemlich  kurzer  Frist,  was  doch  lediglich  zu
einer  Demonstration  genügen  würde.  Eine  Armeereform  hat  aber  in  Schweden
ganz  besondere  Schwierigleiten,  weil  das  Heerwesen  mit  der  Grundsteuer
unlöslich  verquickt  ist  und  eine  Armeereform  des  ehalb  ohne  eine  gleichzeitige
Grundsteuerreform  ganz  unmöglich  ist.  Die  bisher  für  die  erslen  ausfgestellten
Entwürfe  (s.  1881,  28.  Dezbr.)  gehen  nun  darauf  aus,  Schweden  zu  einer
wirklichen  Militärmacht  zu  machen,  allerdings  in  höchst  bescheidenen  Grenzen.
Allein  es  ist  die  Frage,  ob  dies  möglich  sei  ohne  eine  ganz  bedentende  Erhöhung
  der  Kriegsbudgeks,  welche  die  schwedischen  Finanzen  kaum  zu  er-
        <pb n="483" />
        Schweden  und  Uorwegen.  (Juni  1—21.)  417

tragen  vermöchten.  Zudem  herrscht  in  weilen  Kreisen  die  Anschauung,  die
bisherigen  Einrichtungen  seirn  auch  weiterhin  ganz  genügend,  da  ein  erustlich
  gemeinter  Angriff  einer  der  benachbarten  Großmächte  gegen  Schweden
doch  wohl  zu  den  größten  Unwahrscheinlichkeiten  gehöre.  Schweden  und
Norwegen  sind  in  dieser  Bejiehung  in  einer  ganz  anderen  und  viel  günstigeren
Lage  ale#.  Tänemark.  Auch  ohne  formelle  Anerkennung  Europas  genießen
sie  thatsächlich  einer  Neutralität,  sobald  und  jolange  sie  es  selber  wünschen.
Das  Ministerium  Posse  hält  daher  seinerieits  eher  zurück,  zumal  es,  aus
dem  gemaßigten  Teile  der  Bauernpartei  hervorgegangen,  uber  keine  ausgesprochene
  Mehrheit  im  Reichstage  verfügt  und  für  große  Anforderungen
eine  künstliche  Gruppierung  der  Abgeordueten  anstreben  müßte.  Das  will
es  nicht,  bemüht  sich  vielmehr  für  eine  ruhige  Entwickelung  auf  allen  Gebieten
  und  namentlich  für  Befestigung  der  ölonomischen  Verhaltnisse  in  erster
Linice.  Daher  erfreut  es  sich  denn  auch  der  Unterstützung  so  ziemlich  aller
Parleien,  wovon  nur  die  Landmann-Partei  aus  übertriebener  Sparsamkeit
hie  und  da  eine  Ausnahme  macht.

6.  Juni.  Das  Königspaar  feiert  seine  silberne  Hochzeit.
Stockholm  ist  sestlich  geschmückt  und  viele  Deputationen  aus  den
Provinzen  bringen  ihre  Glückwünsche  dar.

12.  Juni.  (Norwegen.)  Storthing:  lehnt  eine  Erhöhung
der  Apanage  des  Kronprinzen,  infolge  seiner  Vermählung,  nochmals
mit  70  gegen  38  Stimmen  ab.

21.  Juni.  (Norwegen.)  Schluß  der  Session  des  Storthings
durch  eine  Thronrede  des  Königs.  Dieselbe  ist  diesmal  von  besonderer
  Bedentung  und  lautet:

„Gule  Herren  und  norwegische  Männer!  Mehr  als  zwei  Menschenalter
  sind  verflossen,  seit  Norwegen  seine  Selbständigkeit  unter  einer  freien
Verjassung  und  einer  ausf  Grund  der  Gleichberechtigung  gebauten  Vereinigung
  mit  dem  Brudervolk  wieder  gewann.  In  diesem  Zeitraume  hat  eine
durch  Gesebe  geregelte  Freiheit  und  ein  niemals  unterbrochener  Friede  geherrscht,
  wodurch  alle  Kräfte  des  Volkes  zur  vollsten  Entwickelung  gelangt
sind.  Die  Arbeit  ist  reich  gesegnet  worden,  und  groß  waren  die  Fortschritle
in  allen  Nichlungen.  Indem  Meine  Wünsche  und  Bestrebungen  darauf  gerichtet
  waren,  auf  der  gewonnenen  Grundlage  weiter  sortzubauen,  bin  Ich
Mir  bewußt,  dabei  von  aufrichtiger  Liebe  zum  Grundgesez,  auf  dem  die
gesetzmäßige  Freiheit  nach  innen  beruht,  und  von  treuer  Ergebenheit  für  die
Vereinigung,  worauf  unsere  Sicherheit  nach  außen  wesentlich  beruhl,  beseelt
gewesen  zu  sein.  Von  diesen  Gefühlen  geleitet  und  mil  diesem  Ziele  Meines
Wirkens  vor  Augen  gab  Ich  Mich  der  festen  Erwartung  von  einer  stels
sortschreitenden  Entwickelung  hin,  indem  Ich  auf  die  krästige  Mitwirkung
des  Storthing  sicher  baute.  Auch  während  der  Wahlperiode,  die  verflossen
ist,  jeit  Ich  zuletzt  dem  Slorthing  persönlich  gegenüberstand,  ist  mancher
nügliche  Beschluß  gefaßt  worden,  andrerseils  aber  sind  die  Verhandlungen
dieser  Versammlung  oft  einer  Nichlung  gefolgt,  die  Meinerseil#  keine  Billigung
finden,  und  sie  haben  bisweilen  Beschlüsse  hervorgerufen,  zu  deren  Vollziehung
  Ich,  als  Hüter  der  der  Königsmacht  durch  das  Grundgesetz  in  der
Staatsverjassung  gegebenen  Stellung,  Meine  Hand  nicht  bieten  könnte.  Bei
mehreren  Gelegenheiten  hat  auch  das  Storlhing,  unter  dem  Streben,  die
Gewalt,  die  dem  König  durch  das  Grundgeseb  übertragen  ist,  zu  beschränken,
die  Arbeit  der  gleichmäßig  fortschreitenden  Entwickelung  stille  stehen  lassen.
        <pb n="484" />
        448  Schweden  und  Uorwegen.  (Juni  21.)

Man  hat  behauptek,  daß  die  Königsmacht  die  gemeinsame  Thätigkeit  der
Staatsfaktoren,  zu  welcher  die  Teilnahme  der  Staatsräle  an  den  Verhandlungen
  des  Storthing  (s.  1881)  Anlaß  geben  würde,  abgewiesen  habe.  Diese
Behauptung  ist  unbefugt.  Um  dem  Slorthing  zu  willfahren,  habe  Ich
wiederholt  Vorschläge  zu  einer  Veränderung  im  Grundgesetze  eingebracht,
und  ein  solcher  Vorschlag  befindet  sich  auch  gegemwärtig  beim  Storthing.
Die  Bedingungen,  an  die  Mein  Borschlag  geknüpft  ist,  sind,  wie  Ich  glauble
und  auch  jetzt  noch  glaube,  unter  unseren  verfassungsmäßigen  Nheltaiffen
von  besonderer  Bedentung.  Ahnliche  Bedingungen  finden  sich  auch  in  anderen
  konstitukionellen  Verjassungen,  selbst  in  solchen,  die  weit  slärkere  konservative
  Garantien  enthalten  als  die  unfrige.  Um  den  Wünschen  d  nr
Storthing  entgegenzukommen,  habe  Ich,  trotz  der  Bedenken,  die  Ich  dabeie
hatte,  ein  Jahr  nach  dem  anderen  der  Verlängerung  der  S  Sessionen  weit  über
die  Zeit  hinans,  welche  bei  Einführung  der  jährlichen  Sessionen  festgesetzt
wurde,  Meine  Zustimmung  erteilt.  Als  Ich  einem  Beschlusse,  daß  ein
Storlhing-Komitc  nach  Anflösung  des  Storthing  beisammen  bleiben  solle,
Meine  Billigung  versagte,  schlug  Ich,  um  dem  Storthing  zu  willfahren,
ein  Verfahren  vor,  welches  dazu  angethan  war,  die  Forderungen  einer
gründlichen  bnen  der  Sache  zu  erfüllen.  Das  Storthing  aber  hat
durch  keinen  Schritt  von  Seiten  der  ausübenden  Gewalt,  mochte  er  auch  von
den  aufrichtigsten  Wünschen  für  gemeinsame  Arbeit  und  gutes  Einverständnis
  ausgegangen  sein,  zu  einer  entsprechenden  Haltung  bewogen  werden
können.  Mit  ernster  Bekümmernis  habe  Ich  ersahren  müssen,  daß  das
Storthing  geltend  machen  will,  es  könne  ohne  Zustimmung  des  Königs  das
Grundgesetz  verändern.  Meine  überzeugung,  daß  eine  solche  Behauptung
nuberechtigt  ist,  steht  unerschütterlich  jest.  Nur  König  und  Storthing  im
Verein  haben  die  Macht,  das  Grundgeseh  zu  verändern.  Mit  tiefer  Erkenntnis
  von  Meiner  königlichen  Pflicht  will  Ich  mit  aller  Kraft  für  das
Grundgesetz,  das  wir  Alle,  Ihr  jowohl  wie  Ich,  beschworen  haben,  und  das
ein  Jeder  unverbrüchlich  halten  muß,  wenn  der  Friede  und  die  Sicherheit
des  Staates  bewahrt  bleiben  sollen,  eintreten.  Ich  gebe  Mich  der  Hoffnung
  hin,  daß  die  bedauerliche  Spaltung  und  Erregung,  welche  sich  in
unse  öffentliches  Leben  eingedrängt  hat,  nach  und  nach  einer  unbefangeneren
und  besonneneren  Auffassung  der  bestehenden  Verhältnisse  und  der  Erfordernisse
  der  Staatseinrichtungen  weichen,  und  daß  alle  ausgeklärten  und  patriotischen
  Männer,  ein  Jeder  in  seinem  Kreise,  Meine  Bestrebungen  zur
Erreichung  dieses  Zieles  unterstützen  werden.  Möge  eine  gnädige  Vorsehung
die  unheilschwangeren  Folgen  eines  jeden  Versuches  abwenden,  die  Grundlage
  der  staatlichen  Ordnung,  unter  welcher  das  norwegische  Volt  so  viele
Jahre  glücklich  und  frei  gelebt  hat,  zu  erschüttern.  Mit  der  Bitte  an
Golt,  er  wolle  es  so  fügen  und  Volk  und  Reich  seinen  Segen  geben,  erkläre
Ich  hiemit  das  31.  ordentliche  Storthing  für  geschlossen,  und  verbleibe  Euch,
qgute  Herren  und  norwegische  Männer,  mil  aller  koniglichen  Gunst  und
Gnade  wohl  gewogen“.

Die  radikale  Mehrheit  antworket  auf  die  Thronrede  durch  den  in  geheimer
  Sitzung  gefaßten  Veschluß,  von  dem  traditionellen  Brauche,  den
König  beim  Schluß  des  Storthings  in  corporc  oder  individuell  zu  begrüßen,
diesmal  Umgang  zu  nehmen.  Die  Majorität  des  Storthings  scheint  entschieden
nach  dem  Ziele  hinzustreben,  die  Verbindung  mit  Schweden  zu  lösen  und  in
Norwegen  eine  republikanische  Staatsform  durchzusetzen.  Und  allem  Anscheine
  nach  steht  eine  Mehrheit  der  Bevölkerung  dabei  auf  ihrer  Seite.  Der
Kouflikt  spielt  aber  nicht  nur  zwischen  Krone  und  Kammermehrheit;  wie  in
Dänemark  sind  auch  in  Schweden  und  Norwegen  die  Städte  gegenüber  dem
radikalen  Bauerntum  konservativ  gesinnt,  vermögen  aber  gegen  dasselbe
        <pb n="485" />
        Schmeden  und  Norwegen.  (Anf.  Juli.)  4490

wenigstens  in  Norwegen  nicht  auf  zulommen.  Diesem  seindlichen  Anpralle
Legenüber  verharrt  der  König  in  der  Slellung  einer  würdevollen  Abwehr.
Das  scheint  denn  auch  die  einzig  richlige  Haltung  zu  sein;  denn  materielle
Mittel,  um  der  offenbar  revolntionären  Agitation  entgegenzutrelen,  besißt
der  König  nicht.

Formell  dreht  sich  der  Streit  um  das  Veto-Recht  der  Krone.  Bezüglich
  einer  Veränderung  des  Grundgesetze#  selbst  nimmt  der  König  als
selbstverständlich  und  wohl  auch  mitl  vollstem  Recht  ein  unbedingtes  Velo
in  Anspruch.  Dagegen  gewährt  das  Grundgesetz  dem  König  für  gewöhnliche
Gesetze  nur  ein  fuspentives  Veto;  eine  Vorlage,  die  dreimal  vom  Storthing
angenommen  ist,  erhält  auch  oyhne  die  königliche  Sanklion  Geseyeskraft.  Aber
wie  steht  es  mit  finanziellen  Veichlüssen.  zu  denen  man  z  B.  die  Forderung
von  Diäten  rechnen  kann?  Tie  Majorität  des  Storthings  behauplet,  hier
stehe  der  Kronc  ein  Veto  gar  nicht  zu  und  sie  habe  die  Forderung  der
Bertretung  lediglich  zu  erfüllen.  Die  Krone  dagegen  vertritt  den  Standpunkt,
  ihr  sei  hier  ein  uneingeschränktes  Beto  gestattet,  da  die  Verfassung
die  Einschränkung  des  Velos  lediglich  für  Gesetzes  vorschläge  statniere.  Während
  also  das  Storthing  an  dem  Vetlo  des  Königs  einen  Eingriff  in  jeine
Machtsphäre  sieht,  klagt  die  Krone  die  Majorilät  an,  sie  wolle  die  grundgejehlichen
  Rechte  der  RAegierung  #chmälern.  und  beide  Teile  berufen  sich  auf
die  Verfassung.  So  schließt  die  Legielaturperiode  des  Skorthings  nach  dieser
Richtung  hin  mit  einem  Kouflilt,  der  im  Herbst  bei  der  Totalerneuerung
des  Storthings  zunächst  seine  Lösung  durch  die  Wähler  finden  soll.

Anfang  Juli.  (Norwegen.)  Die  Agitation  für  die  im  Herbst
stattfindenden  Storthingswahlen  beginnt  schon  jetzt  und  zwar  in  sehr
energischer,  rückhaltloser  Weise  seitens  der  Vauernpartei.

Auf  Lilleströmmen  in  Ackerschus-Amt  stellt  Sverdrup  sein  Programm
  auf:  1)  das  Aufrechthalten  des  Beschlusses  vom  9.  Juni  1880,
2)  die  Erweilerung  des  Stimmrechts  auf  alle  selbständigen  Männer,  3)  das
VBolk  in  Waffen  (Milizwerfassung),  4)  Einführung  der  Jury,  5)  Reformen
in  der  Kommnunalverwaltung,  Erweiterung  der  kommunalen  Selbstregierung.
Das  große  Ereignis  der  Bewegung  ist  jedoch  eine  Nede,  die  Björnstern-Björuson
  in  einer  Versammlung  zu  Stillestad  im  Stifte  Drontheim  hält,
zu  der  etwa  3000  Bauern  erschienen  waren.  Stillestad  ist  der  alte  Wahlplatz,
  wo  das  heidnische  Bauernheer  und  das  Heer  Olaf  des  Heiligen  zusammenstießen,
  und  der  Letztere  nach  einem  bluligen  Kampfe  mit  seinem
ganzen  Heere  von  den  Bauern  niedergehanen  wurde.  Mit  diesem  denkwürdigen
  Kampie  vor  Angen  hatte  man  natürlich  Stillestad  zum  Sammelplatze
  für  die  größle  politische  Volksversammlung  gewählt,  die  in  Norwegen
bisher  stattgefunden  hat.  Björnson  hält  eine  Rede,  die  so  revolutionär  wie
möglich  ist.  Er  fordert  direkl  zur  Beseitigung  des  Königtums  und  Aufhebung
  der  Union  mit  Schweden  auf.  „Wenn  das  Königtum  nicht  das
absolute  Velo  aufgeben  könne"  —  sagt  Bj  jörnson  —  „dann  müßte  das  Volk
das  Königtum  aufgeben.“  Bei  der  bevonlehenden  Storthingswahl  handle
es  sich  um  nichts  Geringeres,  als  um  die  Besiegung  des  absoluten  Betos
und  des  Königlums.  Diese  Außerungen  sinden  nach  den  Berichten  der  radikalen
  Organe  „donnernden  Beifall“.  In  einzelnen  radikalen  Blättern
beginnt  man  denn  auch  schon,  darüber  zu  diskutieren,  wie  man  sich  am
zweckmäßigsten  einzurichten  habe,  falls  man  sich  für  die  Republik  entschließen
sollte.  So  schnell  geht  es  indes  doch  nicht.  Die  norwegischen  Bauern  sind
keine  Frangosen.  Was  dagegen  die  königliche  und  schwedische  Partei
anstrebt,  plandert  sie  in  Korrespondenzen  deutscher  Negünsengsbliuter.  selbst

Schulthess.  Europ.  Geschichtslalender.  XXNIII.  Bd.  29
        <pb n="486" />
        450  Schweden  und  Norwegen.  (Juli  23—  Ende  Aug.)

aus:  sie  will  nach  dem  Vorgange  der  schotlischen  und  irischen  Geschichte  dem
gemeinsamen  Königkum  ein  gemeinsames  Parlament  folgen  lassen.  Bei  dem
Ziffernverhältnis  zwischen  beiden  Nationen  wäre  das  freilich  nahezu  die
Vernichtung  der  norwegischen  Nationalindividnalität.  Im  Ubrigen  ist  es
klar,  daß  nach  einem  bekannten  französischen  Sprichwort  zwischen  beiden
VBölkern  „die  Thür  entweder  offen  oder  geschlossen“  sein,  d.  h.  daß  eines
Tages  die  Union  entweder  besser  als  jetzt  befestigt  oder  aber)  vollständig
aufgelöst  werden  wird.

23.  Juli.  Eröffnung  der  dritten  Eisenbahnlinie,  Drontheim-Sundswall,
  zur  Verbindung  zwischen  Schweden  und  Norwegen  durch
den  König.

28.  Juli.  (Norwegen.)  Die  kgl.  Familie  besucht  Christiania
  und  wird  von  der  Bevölkerung  mit  großem  Enthusiasmus
empfangen.

Die  Stadt  ist  zu  Ehren  des  Besuchs  mit  Flaggen  geschmückt.  Die
ganze  Reise  von  Drontheim  dahin,  durch  souft  sehr  radikal  gesinnte  D  Fitrikee
wird  als  ein  Triumphöig  ohne  jeglichen  Mißton  geschildert.  Auf  die  gehaltenen
  Anreden  hob  der  König  hervor,  daß  er  des  festen  Willens  feit  der
Freiheit  und  der  Verfassung  Schutz  zu  gewähren;  doch  sei  immerhin  der
versöhnliche  Eindruck  seiner  Reise  eine  Befestigung  der  konservativen  Elemente.

—  August.  (Norwegen.)  Fortgang  der  Wahlagitation.  Die
Ansichten  bezüglich  des  Endziels  der  Bewegung  gehen  dabei  noch
wirr  durcheinander.

Das  norwegische  „Dagblad“  sucht  zuerst  Björnstjern-Biörnson  und
die  anderen  umherreisenden  Treiber  und  Hetzer  kalt  zu  seellen.  indem  es  versichert,
  daß  das  republikanische  Programm  nicht  von  der  Linken  im  Storthing
  ausgehe  und  daß  die  Linke  sich  nicht  zu  demselben  bekenne.  Es  weist
in  den  stärksten  Ansdrücken  die  Behauptung  Furück,  daß  irgend  eine  leitende

norwegische  Parlei  die  Auflösung  der  Union  auf  ihr  Programm  gestellt
haben  oder  eine  Politik  befolgen  sollte,  welche  die  Union  in  Gefahr  bringen
könnte.  Die  Zahl  der  Republikaner  sei  nur  gering.  In  einem  spätern
Artikel  aber  erklärt  eben  dasselbe  Blatt,  daß  das  Storthing  ganz  einfach
die  Leitung  des  Landes  in  jeine  Hand  nehme  und  der  Regierung  überlasse,
nichts  zu  thun;  kein  Veto  könne  das  Storthing  daran  hindern,  das  Lan

zu  regieren.  und  es  sei  die  Pflicht  des  Storthings,  die  Leitung  zu  übernehmen.
  Die  Regierung  werde  dann  wegen  „Mangels  an  Alut  eines  langsamen
  aber  sehr  natürlichen  Todes  sterben.  Obige  starke  Anßerungen  gegen
den  Republilaniemus  und  diese  bestimmte  Auweisung  auf  den  Nepublikanismus

  in  grellster  Form  schlagen  einander  geradezu  ins  Gesicht.

Cude  August.  (Schweden.)  Das  schwedische  Seeverteidigungskomité
  gibt  sein  Gutachten  über  die  beabsichtigte  Vermehrung  der
Flotte  ab  und  spricht  sich  für  allmälige  Anschaffung  einer  Anzahl
von  Panzerschiffen  und  Torpedo-Booten  aus.

Der  vom  Komilc  ausgearbeitete  Plan  umfaßt  einen  Zeitraum  von
30  Jahren,  und  nach  Verlauf  von  15  Jahren  würde  Schweden,  auner  dem
dann  noch  verwendbaren  Teile  des  jetzt  vorhandenen  Materials,  8  Panzerschiffe,
  fjowie  34  größere  und  lleinere  Torpedoboote  besihen,  d.  h.  unter  der
Voraussetzung,  daß  im  jährlichen  Budget  extraordinär  1,900,000  Kr.  zu
        <pb n="487" />
        Schweden  und  Norwigen.  (Okt.  —  Nov.  11.)  451

Neubauten  bewilligt  werden.  Da  das  jetzt  vorhandene  Material  sich  mur
zur  reinen  Lokal-Verteidigung  eignet,  bringt  das  Komité  in  Vorschlag,
mölicht  drei  folcher  Panzerschiffe  sowie  Minenmaterial  zum  Betrage  von

1  Mill.  Kr.  anzuschaffen.  Der  Plau  hat  aber  von  vorneherein  sehr  wenig
Aussicht  auf  Verwirllichung.

—  Oktober.  (Norwegen.)  Die  Totalerneuerungswahlen  zum
Storthing  sind  nicht  zu  gunsten  des  Königs  und  der  konservativen
Elemente  ausgefallen:  Die  radikale  Linke  geht  aus  demselben  noch
etwas  verstärkt,  die  Rechte  geschwächt  hervor.

Bisher  zählte  die  Linle  7-,  die  Rechte  12  Mitglieder;  im  neuen
Storthing  wird  dagegen,  wie  man  annimmt,  die  Linke  wenigstens  80,  die
Rechte  höchstens  34  Mitglieder  zählen.  In  der  Hauplstadt  Christiania  ist
die  Wahl,  entschieden  konservativ  und  gegen  die  Mestrebungen  der  Linlen
ausgefallen;  aber  das  will  doch  nicht  all  zuviel  sagen.

10.  November.  Nachdem  das  norwegische  Storthing  in  seiner
letzten  Session  beschlossen  hat,  in  allen  an  den  König  zu  richtenden
Schriflstücken  künftig  als  üÜberschrift  nur:  „An  den  König“  und  als
Schlußformel  nur  das  Wort:  „Unterthänigst“  zu  gebrauchen,  wird
jetzt  durch  königliche  Verordnung  diese  Einfachheit  in  Anrede  und
Unterzeichnung  ganz  allgemein  für  alle  Schreiben  von  Behörden
und  Beamten  an  das  Staatsoberhaupt  eingeführt.

11.  November.  Die  Kronprinzessin  wird  glücklich  von  einem
Prinzen  entbunden.
        <pb n="488" />
        11.  Rußland.

9.  Januar.  Ein  kais.  Ukas  erleichtert  den  endlichen  Abschluß
der  Loskaufsoperationen  für  bäuerliche  Grundstücke.

Die  Bauern,  namentlich  in  den  Provinzen,  wo  der  Preis  des  Bodens
und  demzufolge  auch  die  Loskaufssumme  zu  hoch  beziffert  wurden,  kämpften
bisher  vergebens  gegen  die  materielle  Unmöglichkeit,  die  Ansprüche  ihrer
ehemaligen  Eigentümer  zu  befriedigen,  während  die  letzteren  ihre  Interessen
hiedurch  sehr  geschädigt  fanden.  Das  Eingreifen  der  Negierung  soll  nun

eide  Parteien  aus  r  peinlichen  Zustande  befreien.  Die  Angelegenheit
wird  jährlich  12  Mill.  Rubel  des  russischen  Staatsschapes  erfordern.  Die
Grundeigentümer  werden  vom  Staate  für  die  Loose  der  den  Bauern  überlassenen
  und  noch  nicht  bezahlten  Bodenstücke,  nach  Maßgabe  der  von  den
kompetenten  Bureaux  festzustellenden  Rechnungsabschlüsse,  eine  Loskaufssumme
  in  fünfprozentigen  Bankbillets  erhalten,  deren  Zinsen  vom  1.  Jan.
1883  zu  laufen  beginnen.  Den  Bauern  wird  vom  bezeichneten  Termin  an
ein  Zeitramm  von  neunundvierzig  Jahren  zur  Tilgung  ihrer  Verpflichtung
an  den  Staat  freigestellt.  In  dieser  Weise  soll  mit  Beginn  des  nächsten
Jahres  die  große  Resorm,  welche  Alexander  II.  am  19.  Febr.  1861  begonnen,
  vollständig  zu  Ende  geführt  werden,  und  es  dann  auf  russischem
Boden  nur  noch  grundbesihßende  Bauern  geben.

10.  Januar.  General  Tscherewin,  der  bisherige  Gehilfe  Ignatieff's
  als  Ministers  des  Innern,  wird  seiner  Stelle  enthoben.
Die  Maßregel  wird  als  ein  neuer  Erfolg  Ignatieff's  angesehen,
welcher  in  Tscherewin  mehr  einen  Rivalen  als  einen  Gehilfen  erkannte,
  der  die  Bildung  eines  eigenen  Polizeiministeriums,  an  dessen
Spitze  er  zu  treten  wünschte,  angestrebt  habe.

12.  Januar.  Die  „Times“  veröffentlichen,  angeblich  aus
authentischen  Quellen,  eine  sehr  detaillierte  Aufzählung  und  Schilderung
  der  während  9  Monaten  des  verflossenen  Jahres  im  Süden
und  Westen  Rußlands  vorgefallenen  Judenverfolgungen,  welche  danach
  die  schlimmsten  Tage  der  Kommune  und  der  sog.  bulgarischen
Gräuel  noch  in  Schatten  gestellt  hätten.

Mitte  Jannar.  Die  Regierung  beschließt,  eine  Nevisions=
        <pb n="489" />
        Rußland.  (Jan.  17  —  Febr.  6.)  453

kommission  von  Senatoren  nach  den  Ostseeprovinzen  zu  Untersuchung
der  dortigen  Wirren  zu  senden.

I7.  Jannar.  Die  Regierung  veröffentlicht  das  Budget  für  1882.

Für  das  ganze  Budget  ist  die  Summa  von  702  Mill.  Nubel  aufgeführt.

  Die  ordentlichen  Einnahmen  von  (154  Mill.  und  die  ordentlichen
Ausgaben  von  6581-Mill.  R.  ergeben  ein  geringes  Desizit  von  4½  Mill.  N.;
die  eigenllichen  3  die  Amortisation  der  Schuld  an  die  Staatsbant
inbegriffen  —  50  Mill.  —,  steigen  auf  717  Mill.  R.,  welchen  jedoch  eine
Deckung  durch  außerordentliche  Einnahmen  entgegengestellt  wird.  An  direkten
Stenern  werden  erhoben  138  1/  Mill.  R.  (bis  jeht  sind  nie  mehr  als  1341½
eingelaufen),  an  indirekten  300:.  Die  Staatsschulden  fordern  19814,  Mill.  N.,
das  Kriegs=  und  Marineministerium  211  Mill.,  das  Ministerium  der  Volksbildung
  18  Mill.,  das  Ministerium  des  Junern  65  Mill.  N.  Im  J.  1881
betrug  das  Desizit  50  Mill.  N.  Tie  Presse  bespricht  das  Budget  nur  sehr
vorsichtig,  meint  aber  wohl  zutreffend,  daß  in  den  62  Mill.,  die  durch
vaußerordentliche  Mittel“  aufgebracht  werden  müßten,  das  wahre  Tefizit
für  1882  stecke.  Der  Kaiser  ist  ersichtlich  bestrebt  zu  sparen.  Die  Finanzlage
  wird  aber  trotdem  ziemlich  allgemein  als  eine  gute  nicht  angesehen.
Doch  sieht  man  nicht  in  dieselbe  hinein  und  ist  beim  Mangel  jeder  Kontrole
  darauf  angewiesen,  nach  einzelnen  Symptomen  zu  urteilen.

24.  Jannar.  Am  Jahrestage  der  Erstürmung  von  Geok  Tepe
(Turkestan)  hält  der  Sieger  an  jenem  Tage,  General  Skobeleff,  eine
Rede  gegen  Osterreich  und  Deutschland,  die  in  Westeuropa  gewaltiges
Aufsehen  erregt  (s.  unter  Deutschland).

Der  General  erhält  infolge  dieser  Rede  Urlaub  zu  einer  Reise  ins
Ausland  und  Staatsrat  Giers,  der  Leiter  des  Answ.,  läßt  dem  österr.-ungarischen
  Minister  des  Ausw.,  Grafen  Kalnocky,  sein  Bedauern  über  die  Nede
aussprechen.

24.  Januar.  Eröffnung  des  Landtags  von  Finnland.

In  der  rufsischen  Eröffnungsrede  des  Generalgouverneurs  Graf  Heyden
wird  ihm  bedeulet,  daß  er  in  vier  Monaten  fertig,  werden  müsse  und  dann
erst  wieder  nach  drei  Jahren  berusen  werde.  Die  Bitte  des  lehten  Landtages,
  die  finnische  Sprache  als  Unterrichtssprache  in  allen  Schulen  einzuführen,
  ist  in  Gnaden  abgeschlagen,  dagegen  ist  dem  finnischen  Landtage  das
Recht  erteilt  worden,  über  Gegenstände,  wobei  er  überhaupt  mitzusprechen
hat,  Vorschläge  zu  machen,  mit  Ausnahmen  derjenigen,  worin  der  Kaiser
und  Großfürst  von  Finnland  sich  das  Recht  der  Initiative  vorbehält.

4.  Februar.  Ein  k.  Ukas  betraut  den  Senator  Manassöin
mit  der  Revision  der  Verwaltung  und  der  Zustände  in  den  Ostseeprovinzen.


5.  Februar.  Der  bekannte  Moskauer  Publigist  Katkow  wird
vom  Kaiser  zum  Geheimen  Rat  ernannt  und  zwar  mit  übergehung
des  Rangs  eines  wirklichen  Staatsrats,  so  daß  in  der  Ernennung
eine  ganz  besondere  Auszeichnung  nicht  zu  verkennen  ist.

6.  Februar.  Der  Moskauer  „Nuß“,  das  Blatt  Aksakoffs,
veröffentlicht  einen  Leitartikel  voll  Sympathie  für  die  füdflavischen
Stammesgenossen,  welchen  der  „Golos“  mit  dürren  Worten  als
        <pb n="490" />
        454  Pußland.  (Febr.  10—21.)

einen  Aufruf  zum  Kriege  gegen  Ssterreich  bezeichnet.  Die  ganze
panflavistische  Strömung  ist  überhaupt  in  höchster  Aufregung  über
den  neuen  Feldzug  Osterreichs  gegen  Bosnien.

10.  Februar.  Die  Universität  Charkow  muß  wegen  Unordnungen
  unter  den  Studenten  zeitweilig  geschlossen  werden.

16.  Febrnar.  Neue  Brandrede  Skobeleff's  und  zwar  diesmal
in  Paris  an  die  dortigen  serbischen  Studenten  und  wider  Deutschland.
  Der  Kaiser  läßt  dem  kriegslustigen  General  die  Aufforderung
zugehen,  nach  Rußland  zurückzukehren  (s.  unter  Deutschland).

21.  Februar.  Großer  politischer  Prozeß  gegen  die  Nihilisten
Trigonja,  Michilow,  Suchanow  und  Genossen,  die  der  Teilnahme
an  den  Attentaten  der  letzten  Jahre,  namentlich  an  der  Ermordung
des  Kaisers  Alexander,  angeklagt  sind.

Neun  derselben  und  eine  Frau  werden  zum  Tode,  die  übrigen  zu
Zwangsarbeit  auf  unbestimmte  Zeit  verurteilt.  Suchanow  wird  erschossen,
die  übrigen  werden  zu  Zwangsarbeit  in  den  Vergwerken  auf  unbestimmte
Zeit  begnadigt.  Im  Ganzen  sind  21  Angellagte.  Die  Männer  sind  zwischen
  20  und  34  Jahren,  von  den  vier  Frauen  ist  die  ölteste  die  Beamten-Frau
  Lebedewa,  29  Jahre,  die  jüngste  20  Jahre  alt.  Dem  Adelsstande
  gehören  an  fünf  Männer  und  zwei  Frauen;  die  übrigen  zwei  Frauen

und  dreizehn  Männer  sind  aus  den  verschledensten  Gesellschaftstlassen  mit
Ausnahme  des  Bauernstandes.

—  Februar.  Die  Zustände  werden  von  aufmerksamen  Beobachtern
  sehr  düster  geschildert:

„Wie  lange  soll,  wie  lange  kann  dieser  Zustand  noch  dauern,  wo  in
der  Provinz  ein  Band  der  Ordnung  nach  dem  andern  zerreißt,  Geseh  und
Recht  zum  Spolt  werden,  wo  nur  noch  das  große  Heer  der  Beamien  zügellos
  waltet,  ehe  es  von  dem  Erdboden  weggefegt  wird,  wo  der  Rechtsgang
stockt,  hier  ein  Gonverneur  stiehlt,  der  andere  revolnutioniert,  hier  der  eine
Nihilisten  einfängt  und  der  andere  welche  schafft,  wo  über  den  Provinzen
eine  doppelte  Regierung  steht,  von  der  die  eine  Hälfte  für  den  Frieden  arbeitet,
  die  andere  Hälfte  für  den  Krieg,  wo  die  Quelle  aller  Gesetze  und
alles  Rechts  nicht  wagen  darf,  einen  Schritt  aus  der  Umzännung  seiner
Festung  hinaus  zu  machen?  Ist  das  ein  selbstherrlicher  Staat?  Wo  sind
die  glaubensstarken  Verheißungen  jenes  Manifestes  geblieben,  welche  uns  in
Aussicht  stellten  einen  neu  befestigten  Zarenstaat  und  den  Ausbau  der  Selbstherrschaft?
  Auflösung  oder  Krieg  —  und  wahrscheinlich  wieder  Auflösung,
das  sind  die  Alternakiven.  Zu  verlieren  ist  wenig,  zu  gewinnen  vielleicht
auch  nicht  viel.  Aber  es  gebietet  nun  einmal  oft  im  Bölkerleben  eine
blinde  Notwendigkeit,  die  wüich,  nach  Gründen  fragt,  noch  nach  Folgen.  In
Galschina  sißt  der  Zar,  die  Zügel  fest  fassen  wollte,  eingeschlossen  von
Mauern  und  Pallisaden,  ner  bie-  und  Wächtern.  Nachdem  der  erste  große
Aufschwung  zur  Neuordnung  des  selbstherrlichen  Russenstaates  zusammengebrochen
  ist,  nachdem  überall  Hand  angelegt  worden  ist  und  nichls,  durchaus
nichts  geschaffen  wurde,  ist  der  Rückschlag  eingetreten.  Vollkommene  #pethie
gegen  die  staatlichen  Dinge  herrscht  in  Gatschina.  Der  Zar  schützt  sein
Leben,  spaltet  Holz,  pflegt  mit  Woronzow  körperliche  übungen,  sticht  nachts
Karpfen  in  den  Teichen  und  kümmert  sich  möglichst  wenig  um  das  übrige.
        <pb n="491" />
        Rußland.  (März  2  7.)  455

Es  kommt  alles  darauf  an,  wer  auf  ihn  Einfluß  genug  hat,  um  zur  Macht
zu  gelangen.  Ignatiew  ist  dem  Zaren  unsumpathisch  wegen  seines  Charakters
  und  er  mochte  ihn  gern  los  werden.  Aber  er  hat  niemand,  den  er  an
seine  Stelle  sehen  möchte.  Pobedonosew,  Woronzow  sind  keine  Negierungsmänner,
  sondern  gute  Freunde.  Aksakow,  Katlow  aber,  unterstützt  durch
Pobedonoszew,  durch  die  Fürstin  Obolenski  und  andere,  haben  sich  in  der
Gunst  festgesebt  und  halten  Ignatiew,  trotz  einer  jahlreichen  Partei  in
Petersburg,  welche  besonders  in  den  letzten  Wochen  mit  Hochdruck  an  dem
Sturze  Ignatiews  arbeitet.  Diese  Peters  burger  Partei  besteht  meist  aus
den  alten  Gegner  der  Morskauer  Slawisten,  und  so  stehen  sich  wieder  die
Petersburger  „Teutschen“  und  die  Moslauer  Slawisten  gegenüber.  Alsakow
aber  hat  einen  beträchtlichen  Borsprung  vor  den  Gegnern“.

2.  März.  Skobeleff,  der  über  Genf,  München,  Prag  und
MWarschau  nach  Petersburg  jurückkehrt,  spricht  sich  in  Warschau
nochmals  in  seiner  Weise  aus.
ezu  einem  Lolal,  wo  fast  nur  russische  Offiziere  verkehren,  äußert  er
nach  dem  „Verliner  Tagblatt“:  „Meine  Herren!  Auf  Befehl  meines  Kaisers
bin  ich  wieder  in  meinem  gelieblen  Vaterlande,  für  das  wir  so  gern  unser
Leben  geben.  Die  verlogene  westenropäische  Presse  nannte  mich  einen
Schwätzer;  Sie,  meine  Herren,  kennen  mich,  Sie  wissen,  daß  ich  kein  Mann
von  vielen  Worten,  sondern  ein  Mann  der  That  bin;  nur  die  schamlose
Frivolität  unserer  Feinde  löste  mir  die  Zunge.  Ich  befinde  mich  nicht
mehr  in  dem  Alter,  in  welchem  einem  der  Verstand  mit  der  Zunge  davon
geht:  was  ich  sprach,  war  lehnmal  bedacht  und  überlegt.  Jeder  gute  Russe
mußte  so  sprechen  —  und  Sie,  meine  Freunde,  wissen,  der  beste  Russe  ist
unser  Kaiser.  Wie  er  über  die  große  flavische  Sache  denkl,  wissen  Sie,
weiß  Europa,  und  wenn  Sie  mich  dennoch  auf  Befehl  unseres  Kaisers  bier
sehen,  so  erblicken  Sie  darin  eine  neue  Demütigung  von  der  Seite  jenes
Mannes,  der  durch  Blut  und  Eisen  ein  Neich  gegründet,  das  nur  „durch
russisches  Blut  und  Gisen  ertrümmert  werden  kann  und  muß.  Ferner
berichtet  der  Prager  „Ezas“:  Skobeleff  begab  sich  kurz  nach  seiner  Ankunft
in  Warschau  mit  General  Paniutin  in  die  Delikatessen-Handlung  Stemkowsky.
Panintin  traf  dort  einen  bekannten  Polen,  welchem  er  sagte,  daß  Skobeleff
mit  ihm  ein  Glas  zu  leeren  wünsche.  Dieß  veranlaßte  sämtliche  Gäste,  sich
um  Skobeleff  zu  schaaren.  Dieser  erhob  den  Kelch  und  sprach:  „Meine
Herren!  Ich  weiß  nicht,  wie  die  Negierung  von  Euch  denkt,  doch  ich  gönne
das  Beste  den  Polen  und  wünsche  lebhaft,  daß  sie  mit  uns  einen  Körper
bilden  mögen,  wie  dies  Serbien  und  Bulgarien  bilden  sollen.  Sind  wir
doch  Alle  Brüder!  Bedenkt  aber,  wenn  hier  keine  russische  Garnison  wäre,
so  hättet  Ihr  eine  deutsche,  dann  .  .  .“  Hier  unterbrach  sich  Skobeleff  und
leerle  sein  Glas.  Das  Lokal  füllte  sich  immer  mehr  mit  Gästen,  Skobeleff
sprach  hierauf  französisch  folgendes:  „Im  lehten  Kriege  befehligte  ich  das
sechzehnte  Regiment.  Dieses  hat  sich  am  tapfersten  gehalken,  weil  die  Offiziere
  Polen  waren.  Seildem  lernte  ich  Sie  achten  und  schätzen.  Heute
erhebe  ich  als  Repräsentant  der  russischen  Nation  den  Kelch  auf  unser  gemeinsames
  Vaterland.  Hoch!  Polen  soll  leben!“  Von  einem  antheutischen
Wortlaut  der  Auferungen  Skobelesss  seit  dem  zu  Januar  ist  selbstverständlich
  keine  Rede,  aber  die  Tendenz  außer  Zweifel

7.  Märg.  Skobeleff  wird  vom  Kaiser  enpfangen,  aber  allein:
wenn  er  ihm  eine  Nüge  erteilt,  so  hat  sie  wenigstens  keine  Zeugen.
Der  General  kehrt  nach  Minsk,  seinem  Standquartier,  zurück.

"5en
        <pb n="492" />
        456  Kußland.  (März  15—31.)

15.  März.  Die  von  der  Regierung  eingesetzte  Kommission
zu  Prüfung  der  Indenfrage  hat  ihre  Arbeiten  vollendet.  Ihr  Bericht
  stellt,  auf  Grund  der  Anträge  der  Lokalkommissionen,  folgende
Forderungen  auf:

1)  Es  foll  den  Jnden  verboten  werden,  sich  mit  der  Fabrikation  oder
mit  dem  Ausschank  geistiger  Getränke  zu  befassen.  2)  Alle  Inden,  die  in
den  kleinen  Städten  und  Dörfern  wohnen,  sollen  aus  denselben  vertrieben
werden.  3)  Es  soll  den  Juden  verboten  werden,  Felder  und  Grundeigentum
zu  erwerben.  4)  Es  soll  den  Inden  das  aktive  Wahlrecht  für  alle  Gemeindeämter,
  selbst  in  denjenigen  Städten,  in  welche  sie  die  Majorität  der  Bevölkerung
  bilden,  genommen  werden.  (Das  passive  Wahlrecht  haben  stc  nie
gehabt;  kein  Jube  durite  ein  städtisches  Amt  bekleiden.)  5)  E  I  den
Inden  gestattet  werden,  an  den  Ufern  des  Kaspischen  Meeres  sich  Sshloschden
jedoch  ohne  irgend  welche  Unterstützung  oder  Beihilfe  der  Regierung.  Der

„Israelit“  konstatiert,  daß  mehr  als  eine  Million  Israeliten  sich  gegenwärtig
mit  der  Fabrikation  und  dem  Ausschank  geistiger  Getränke  befassen.

22.  März.  Der  Kaiser  ergreift  die  Gelegenheit  der  Geburtstagsfeier
  des  deutschen  Kaisers  zum  Ausdruck  seiner  Freundschaft
und  zu  einer  Demonstration  für  Aufrechthaltung  des  Friedens  in
einem  Toast  und  in  einem  Telegramm  an  den  Kaiser.

28.  März.  Der  Unterrichtsminister  Baron  Nikolai  verlangt
und  erhält  seine  Entlassung,  da  sein  Vorschlag,  den  Schülern  der
Nealgymnasien  den  Zutritt  zu  den  Universitäten  zu  ermöglichen,
nicht  angenommen  worden  ist.  Sein  Nachfolger  Deljanoff  gilt  als
ein  Anhänger  des  Systems  Tolstoi.  Der  Wechsel  wird  dem  Einflusse
  Katkow's  zugeschrieben.

30.  März.  Attentat  in  Odessa  auf  den  General  Strelnikoff.
Der  General,  bisher  Prokurator  des  Kriegsgerichts  in  Kijew,  war
nach  Odessa  berufen  worden,  um  bei  der  Ausrottung  des  Nihilismus
  mitguwirken,  und  wird  auf  dem  Voulevard  vor  dem  Palais
des  Generalgouverneurs  Gurko  durch  NRevolverschüsse  niedergestreckt.
Die  Thäter  werden  ergriffen.

31.  März.  Rückkehr  der  ersten  russischen  Handelskarawane
aus  Merw  nach  Aschabad.

Die  Erschließung  der  Thore  von  Merw  für  den  russischen  Handel
als  Markt  ist  mithin  Thatsache.  Zuversichtliche  turkmenische  Führer  haben
es  übernommen,  auch  für  die  Zukunft  Gjede  russische  Karawane  sicher  von
Tschardscha  nach  Aschabad  zu  geleiten.  Der  Karawanenweg  aus  Khiwa  und
Kisil-Arwat  ist  durch  eine  vorkrefflich  organisierte  Miliz  ebenfalls  gesichert;
die  einzige  Gefahr,  welche  den  2ischen  Handel  bedroht,  geht  von  den
bucharischen  Turkmenen  am  Amun-Darja  aus.  Trot  der  streitenden  Parteien
unter  den  telinischen  Stämmen  scheint  der  freiwillige  Anschluß  derselben  an
Rußland,  diejenigen  ausgenommen,  welche  in  der  Nähe  von  Musderan  und
Saraks  auf  persischem  Gebiet  leben,  nur  eine  Frage  der  Zeit  zu  sein.  Die
russische  Regierung  hat  den  Turlmenen  im  Falle  freiwilliger  Unterwerfung
        <pb n="493" />
        Rubland.  (April  Anf.  2.)  457

eine  30jährige  Abgabenfreiheit  zugesagt.  Die  Thätigkeit  Rußlands  in  diesen
Gegenden  ist  eine  stetige  und  konsequente,  und  England  scheint  sie  vollkommen
gewähren  zu  lassen.  Das  ganze  zwischen  Orus  und  dem  Kaspischen  Meer
liegende  Gebiet  wird  nach  und  nach  russisch.

Anfang  April.  Unter  dem  Titel  „Lose  Blätter  aus  dem  Geheimarchiv
  der  russischen  Regierung“  werden  in  Leipzig  im  Verlage
von  Dunker  und  Humblot  aktenmäßige  Beilräge  zur  neuesten  Ceschichte
  der  russischen  Verwaltung  und  der  Beamtenkorruption  veröffentlicht.


Tie  Enthüllungen  des  Buches  über  die  Korruption  der  Beamten  von
unten  bis  oben  sind  in  ihrem  Detail  gerade  mu  überwältigend.  Die  Korruption
  ist  in  der  That  der  tiefste  Schaden,  an  dem  Rußland  leidet.  Aus  ihr
zieht  der  Nihilismur  eine  Hauptkrafl,  sie  führt  ihm  stets  neue  Anhänger
zu;  die  unermeßlichen  finanziellen  Hilfsqnellen  Nußlands  bleiben  unentwickelt,
  die  Korruption  läßt  sie  nicht  auflommen;  man  kann  nicht  wagen,
das  direlle  Steuersystem  aus  ubilden,  denn  in  den  Händen  des  korrupten
Beamtentums  würde  es  nur  eine  Erpresjungeschraube  mehr  werden  und  der
Ertrag  in  seine  Taschen  fließen;  alle  Unternehmungen  des  Staates  werden
mit  Unfruchtbarkeit  geschlagen  und  ein  bleiener  Truck  auf  die  Bevölkerung
gelegt;  der  Kriegeruf  gegen  die  Deutschen  findet  so  lebhofte  Zustimmung
unter  den  Beamten,  weil  die  zunerlässigen  Beamten  am  ehesten  noch  aus
ihnen  gewonnen  werden  können.  So  wird  die  Spiritussteuer,  die  einzige,
die  reiche,  ja  überreiche  Erträge  bringt  und  mehr  als  ein  Trittel  der  Staalseinnahmen
  gewährt,  zum  großen  Teil  von  Bramten  aus  den  Ostieeprovinzen
verwaltet,  und  diese,  sowie  die  Friedenerichter,  sind  diejenigen,  welche  einen
gewissen  Nuf  der  Unzugänglichleit  wenigstens  für  direkte  Bestechung  genießen.
  Jede  Reform  in  RNußland  ist  ein  Trugbild,  solange  der  gegenwärtige
  Beamtenstand  regiert,  der  die  aufs  vollkommenste  ausgebildete  Korruption
  darstellt,  welche  die  Welt  noch  gesehen  hat.  Ter  Versuch  zur
Heilung  kann  nur  durch  unmittelbare  Heranziehung  der  Bevölkerung  zur
Mitregierung,  in  welcher  Art  und  Form  er  auch  immer  geschehen  mag,  gemacht
  werden.

2—19.  April.  Neue  IJundenverfolgungen  in  Südrußland.

Die  Wiener  Polit.  Korresp.“  gibt  von  deufelben  folgende  Ubersicht:
Den  Reigen  der  Gräuel  eröffnete  die  Indenhetze  in  Weli-Ouculow,  einem
von  der  Eisenbahnstalion  Mordarowki  12  Werst  entlegenen  Städtchen,  in
dem  zur  Zeit  des  Jahrmarktes  am  2.  April  88  Judenhäuser  und  30  Magazine
  demoliert  wurden.  Am  10.  und  11.  fand  die  Verwüstung  von  Balla
statt;  am  12.  April  wurden  Abogowka,  eine  jüdische  Kolonie  in  der  Nähe
von  Balta,  und  Latyssczow  überfallen.  Da  und  dort  sind  15  Judenhäuser
der  Erde  gleichgemacht  und  alles  Hab  und  Gut  der  Juden  vernichtet  worden.
  Am  13.  fanden  in  Dubossary  und  Okna  Judenheben  statt,  die  sich
von  den  früher  erwähnten  dadurch  unterschieden,  daß  daselbst  nur  die  Häuser
demoliert  und  alle  Habseligkeiten  der  IJnden  vernichlet  wurden,  dagegen  weder
geraubt  noch  gemordet  wurde.  Fürchterlich  scheint  sich  aber  wieder  die  am
16.  April  in  Nowa  Praga,  einem  im  Elisabethgrader  Kreise  unfern  von
Alexandrowo  liegenden  Marklflecken,  slattgehabte  Indenhebe  gestaltet  zu
haben.  Uber  2000  mit  Dreschflegeln,  Stangen,  Hacken  und  Sensen  bewaffnete,
  balbirunkene  Kagapen  überfielen  nämlich  am  frühen  Morgen  den  Ort,
steckten  die  Häuser  der  Juden  in  Vrand,  verwüsteten  und  plünderten  deren
Habseligkeiten  1  mißhandelten  die  wehrlosen  Unglücklichen  in  der  grau-
        <pb n="494" />
        458  Rußland.  (April  4—21.)

samsten  Weise.  Am  18.  und  19.  fanden  ähnliche  namenlose  Verwüstungen
in  Grygoriopol  und  Menddziborsz  statt.  Auch  die  Nachrichten,  die  aus
Mohilew  am  Dujepr  anlangten,  sind  wahrhaft  grauenerregend.  Bisher
nennt  man  in  Podolien  allein  im  ganzen  17  Ortschaften,  die  verwüstet
worden  i*l“

4.  April.  Der  angebliche  Käsehändler  Kobesow  in  der  Petersburger
  Gartenstraße,  einer  der  hauptsächlichsten  Urheber  der  Ermordung
  Kaiser  Aleranders  und  nach  dem  die  Polizei  schon  lange
fahndete,  wird  endlich  zur  Haft  gebracht.  Sein  wahrer  Name  ist
Bogdanowitsch.

9.  April.  Der  Reichskanzler  Fürst  Gortschakoff  wird  unter
den  lebhaftesten  Anerkennungs=  und  Dankbezengungen  endlich  definitiv
  entlassen  und  Staatsrat  Giers,  der  bisherige  thatsächliche
Leiter,  zum  wirklichen  Minister  des  Ausw.  ernannt.  Die  öffentliche
  Meinung  namentlich  des  Auslandes  erkennt  darin  eine  entschiedene
  Demonstration  des  Kaifers  für  den  Frieden  und  gegen  alle
panflavistischen  Kriegsgelüste.

16.  April.  Der  neue  Unterrichtsminister  Deljanoff  erhöht
das  Schulgeld  an  den  höheren  öffentlichen  Unterrichtsanstalten  und
schafft  dadurch  zahlreiche  neue  Unzufriedene  in  der  ohnehin  so  gefährlichen
  Klasse  der  Halbgebildeten.

Katkow  erklärt  sich  in  seiner  Moskauer  Ztg.  gegen  die  Indenverfolgungen,
  die  von  Ignatieff  nicht  gerade  unterstützt  werden,  die
er  aber  offenbar  absichtlich  gewähren  läßt.  Seine  Gegner  behaupten
aber,  daß  sein  Gestirn  sichtlich  zu  sinken  beginne,  wie  schon  die  Ernennung
  v.  Giers  zum  Minister  des  Ausw.  zeige.

20.  April.  Der  „Negierungsangeiger“  veröffentlicht  einen  kaif.
Befehl,  durch  welchen  Militärpersonen  verboten  wird,  öffentlich  politische
  Reden  zu  halten  oder  öffentliche  Kritik  zu  üben,  da  dies
dem  Geiste  der  Disziplin  widerspreche.

21.  April.  Das  „Armeeverordnungsblatt“  veröffentlicht  einen
kais.  Erlaß,  nach  welchem  nunmehr  auch  die  Truppenteile  des  Gardekorps
  —  Kürassiere,  Ulanen  und  Husaren  ausgenommen  —  die  neue
Uniform  nach  altrussischem  Schnitt  erhalten.

Die  gesamte  Maßregel  der  Neu-Uniformierung  hat  ihre  Bedentung.
Die  bisherige  Uniform  der  russischen  Armee  lehnte  sich  nicht  nur  änßerlich
an  die  preußische  an,  sondern  sie  hatte  auch  durch  ihren  enganliegenden
Schnitt,  der  die  Haltung  des  einzelnen  Mannes  auf  das  genaueste  beurteilen
und  kritisieren  ließ,  die  Folge,  daß  der  Rekrut,  wenn  er  die  neue  Tracht
angog,  sich  wirklich  in  „Uniform“"  als  Soldat  jühlte.  Die  neue  Uniform
nach  „nationalem  Schnitt-  dient  diesem  Zwecke  keineswegs,  der  Bauerssohn,
der  ais  Nekrut  in  die  Truppe  eintrikt,  wird  sich  nicht  mehr  des  großen
Wechsels  in  seiner  Lebensstellung  bewußt  sein.  Er  zieht  dasselbe  Kleid  an,
        <pb n="495" />
        Roßland.  (Mai  1  Mitte.)  450

welches  er  bisher  getragen:  einige  farbige  Litzen  und  Befätze  bilden  den  einzigen
  Unterschied  noischen  dem  Soldaten=  und  dem  Bauernkittel.  Würde
noch,  wie  es  wirklich  heißt,  die  Tienigeil  herabgesetzt,  so  wäre  das  Bolksheer
im  vollsten  Sinne  des  Wortes  fertig.

—  April.  Zahlreiche  Juden  beginnen  auszuwandern  und
nehmen  ihren  Weg  zunächst  nach  Brody  in  Galisien,  wo  sie  sich
anhäufen.  In  London,  Berlin  u.  a.  O.  bilden  sich  Hilfskomites
mit  sehr  ansehnlichen  Mitteln  zur  Unterstützung.

41.  Mai.  Das  Minister-Komit:  stimmt  den  von  Ignatieff
vorgeschlagenen  Punkten  behufs  Regelung  der  Stellung  der  Juden
nur  teilweise  bei.

—  Mai.  Die  Unterhandlungen  mit  der  päßpstlichen  Kurie
behufs  Herstellung  eines  meollus  rirendi  in  den  ehemals  polnischen
Provinzen  haben  bis  jetzt  wenigstens  zu  einer  vorläufigen  und  teilweisen
  Derständigung  geführt  und  zwar  bez.  der  von  der  russischen
Regierung  aus  politischen  oder  disgiplinären  Gründen  amovierten
Bischöfe,  die  nicht  wieder  eingesetzt,  sondern  anderweitig  entschädigt
werden  sollen,  und  bej.  der  gegenwärtig  als  Diözesan-Administratoren
  fungierenden  Persönlichkeiten.  Nom  muß  entgegenkommend
sein,  wenn  es  überhaupt  nur  irgend  etwas  erreichen  will.

10.  Mai.  Der  Ministerrat  genehmigt  das  Projekt  einer  sibirischen
  Eisenbahn,  die  von  der  Orenburgischen  Bahn  ausgehend  über
Samara,  Ekaterinenburg,  Fabumen  und  Omek  geführt  werden  soll.

12.  Mai.  Der  Reichsrat  genehmigt  mit  großer  Mehrheit  das
vom  Minisler  des  Innern  vorgelegte  Projekt  einer  staatlichen  Grundkreditbank
  für  Bauern.

13.  Mai.  Der  Kaiser  siedelt  von  Gatschina  nach  Pelerhof  über.

14.  Mai.  Die  Regierung  schließt  mit  der  Pforte  einen  Vertrag
  über  die  Zahlung  der  Kriegsentschädigung  im  Betrage  von
802  1½  Mill.  Frs.  ab.

Die  Zahlung  erfolgt  in  Jahresraten  zu  350,000  türkischen  Lire,
welche  Summe  durch  75  Prozent  des  Ertrags  der  Schafsteuer  und  den
Zehnten  der  asial  ischen  Bilajets  Aleppo,  Konia,  Kastamuni,  Adana  und
Sivas  garantiert  ist.  Die  Zahlung  für  das  laufende  Jahr  wird  der  Pforte
zwar  nicht  geschenlt,  aber  doch  verschoben.  Es  ist  indes  ein  Rätsel,  wie  die
Pforte,  deren  Finanzen  ohnehin  an  einem  beständigen  Defizit  leiden  und  die
keinerlei  Aussicht  hat,  sich  durch  Anlehen  helfen  zu  können,  jemals  soll

zahlen  können.  Indes  gewinnt  NRußland  dadurch  die  Möglichkeit,  mit  der
Pforte  anzubinden,  sobald  es  ihm  beliebt.

Mitte  Mai.  Die  Judenheben  sind  bis  jetzt  in  verschiedenen
Teilen  des  Reichs  immer  noch  fortgegangen,  fangen  aber  nachgerade
an,  der  Regierung  über  den  Kopf  zu  wachsen  und  bereiten  ihr  auch
        <pb n="496" />
        460  Rußland.  (Mitte  Mai  —  Anj.  Juni.)

dem  Auslande  gegenüber  Schwierigkeiten.  Die  russischen  Kurse  sind
in  letzter  Zeit  an  den  europäischen  Börsen  stark  zurückgegangen,
was  für  Rußland  Verluste  von  Millionen  bedeutet.  Die  Regierung
beginnt  daher  in  der  Judenfrage  abzuwiegeln,  und  ein  durch  Indiskretion
  veröffentlichtes  vom  Generalgonverneur  General  v.  Drentelen
  in  Kijew  an  Ignatieff  gerichtetes  geheimes  Schreiben  betreffs
der  Enteignung  des  Grundbesitzes  der  Polen  und  Juden  in  den
südwestlichen  Gonvernements  Kijew,  Wolhynien  und  Podolien,  um
dadurch  eine  möglichst  schnelle  Russifizierung  jener  Landesteile  herbeizuführen,
  wird  sowohl  vom  Staatsrat  als  auch  vom  Ministerkomité
  verworfen.

Mitte  Mai.  Als  ein  besonders  bedenkliches  Symptom  wird
die  Verhaftung  von  Offizieren  angesehen.  Der  revolutionäre  Geist
scheint  auch  einen  Teil  des  Offizierskorps  ergriffen  zu  haben.

—  Mai.  Die  bisher  verschobene  Krönung  des  Kaisers  wird
wiederum  weiter  und  bis  zum  Mai  1883  verschoben.

24.  Mai.  Vorläufiger  Abschluß  der  Judenfrage  und  der
Indenhetze:

Der  „Negierungsanzeiger"  veröffenklicht  die  vom  Ministerkomiké  vereinbarten
  und  vom  Kaiser  beflätigten  vier  Punkte  hinsichtlich  der  interimistischen
  Borschriften  für  die  Inden.  Hienach  wird  erstens  den  Juden
verboten,  von  jetzt  ab  sich  außerhalb  der  Städte  und  Dörfer  niederzulassen,
ausgenommen  in  den  schon  bestehenden  Indenkolonien;  zweitens  werden  vorläusig
  alle  Kauf=  und  Pachtabschlüsse  8  Juden  sistiert  werden;  driktens  ist
den  Juden  verboten,  an  Sonntagen  und  den  Feiertagen,  wo  die  christlichen
Geschäfte  geschlossen  sind,  Handel  zu  treiben;  viertens  haben  die  Punkte  eins
und  drei  nur  in  den  Gonvernements  in  Anwendung  zu  kommen,  wo  die
Inden  ständig  ansässig  sind.  Zugleich  gibt  der  „Regierungsbote“  auf  Befehl
  des  Kaisers  bekannt:  Die  Regierung  ist  fest  entschlossen,  unablässig
alle  Gewaltthäligkeiten  au  Person  und  Eigentum  der  Inden,  welche  unter
dem  Schuhe  für  alle  Unterthanen  giltiger  Gesetze  stehen,  zu  ahnden.  Die
Behörden  sind  angewiesen,  unter  persönlicher  Verantwortlichkeit  rechtzeitig
Maßregeln  zur  Verhütung  und  Unterdrückung  von  Excessen  gegen  die  Juden
zu  ergreifen.  Jegliche  Fahrlässigkeit  der  Behörden  wird  durch  Dienstentlassung
  bestraft.

1.  Juni.  Eröffnung  der  ersten  russischen  Industrie-Ausstellung
in  Moskau.

—  Juni.  Nußland  schließt  mit  Persien  eine  Konvention  ab
behufs  Feststellung  der  Grenze  östlich  vom  Kaspischen  Meere.  Durch
dieselbe  wird  das  Achal-Teke-Gebiet,  soweit  es  bisher  zu  Persien
gehörte,  mit  Rußland  vereinigt.

Anfang  Juni.  Beginn  der  Senatorenrevision  in  den  Ostseeprovinzen:
  Der  Senator  Manassoin  geht  mit  einem  Stabe  von
        <pb n="497" />
        Kußland.  (Auf.  Juni.)  461

Unterbeamten  und  mit  einem  Kostenauiwand  von  70,000  Rubel  dahin,
  und  zwar  zunächst  nach  Niga,  ab.

Die  deutschen  Elemente  der  Ostseeprovinzen  erwarten  von  dieser  NRevision
  nichts  Gutes.  Die  herrschende  Strömung  in  Rußland  drängt  auf
Russifizierung  dieser  Provinzen  und  bedient  sich  dazu  als  MWerkzeug  der
Letten,  Esthen  und  Finnen,  die  in  jeder  Meise  zur  Unzufriedeuheit  und
Begehrlichleit  aufgestachelt  werden.  Wirlliche  Gründe  zur  Unzufriedenheit
bestehen  nicht.  Im  Grgenteil:  die  Bevoͤllerung  dieser  Provinzen  hätte  alle
Ursache,  zufrieden  zu  sein.  Das  Land  ist  mäßig  bevöllert,  es  mangelt  noch
nicht  am  Raum  zu  landwirtschaftlicher  Ausbreitung;  es  besitzt  wenig  Industrie
  und  daher  leines  der  Leiden,  welche  mit  dem  industriellen  Wesen
verbunden  lind.  Soweit  die  Verwaltung  und  IJusti#  in  den  Handen  der
deutschen  Stände  liegen,  werden  sie  mit  Gewissenhaftigkeit  und“  besonders
mit  ausgczeichneter  Redlichleit,  Unbestechlichkeit,  Chrenhaftigkeit  gehandhabt.
Das  Unterrichlswesen  ist  musterhaft.  Ein  mittlerer  Wohlstand  ist  allgemein
verbreitet;  es  gibt  wenig  große  Vermögen  und  sehr  wenig  Bettler.  Die
Arbeitslöhne  sind  hoch,  erheblich  höher  als  in  Preußen  oder  dem  benachbarten
  Polen,  von  Rußland  nicht  zu  reden.  Die  Entwickelung  der  ländlichen
Verhältnisse  nimmt  einen  guten  Verlauf;  jährlich  wächst  der  bäuerliche
Grundbesitz  durch  freien  Kauf.  über  die  Halfte  der  ehemaligen  Pächter  ist
in  etwa  20  Jahren  zu  Eigentümern  geworden.  Kapital  und  Intelligenz
steigen  in  wunderbarer  Weise  beim  Landvoll.  Die  eltwa  11½:  Millionen
Letten  und  „Esthen  sind  vorzügliche  Ackerbauer  und  haben  überall  ihre  guten
Schulen.  Sie  haben  ihre  16  oder  mehr  Zeitungen  und  fast  jeder  Hofbauer
liest  und  hält  deren  wenigstens  eine.  Die  Abgaben  laufen  regelmaßig  ein,
die  Wege  sind  vorlrefflich  Die  öffentlichen  Lasten  werden  von  den  Ständen
in  gerechter  Verteilung  getragen.  Der  Adel  bestenert  sich  zu  gunsten  des
gemeinen  Weseu##s  in  erheblichem  Maße.  Während  diese  Provinzen  zu
Junsten  des  Reichsschatzes  höher  bestenert  sind  als  irgend  eine  andere  Provin#
  des  Reiches,  fallen  die  Lasten  für  die  Provinzialbedürfnisse  in  unverhällnismäßig
  hohem,  Maße  auf  den  privaten  Vesitz,  bejonders  auf  den
Großgrundbesiy.  Die  Summe.  welche  durch  Selbstbesteuerung  des  Großgrundbesihes
  zu  provinziellen  Zwecken  aufgebracht  wird,  beträgt  etwa  dreimal
  so  viel  als  die  Reichssteuern.  Und  dabei  trägt  der  „rivate  Großgrundbesitz
  drei  Biertel  diejer  Provinziallasten,  während  die  Domänen,  welche  in
Kurland  ein  Drilteil,  in  Livland  ein  Viertel  bis  ein  Fünftel  des  gesamten
Landes  ausmachen,  nur  ein  Viertel  des  Stenersatzes  tragen,  mit  anderen
Worten:  der  private  Groß  grundbesitz  zahlt  vom  Haken  Landes  in  Livland
80  Rubel,  der  domäniale  nur  20  Rubel.  Ein  großer  Teil  der  im  übrigen
Reiche  durch  teures  und  schlechtes  Beamtenkum  ausgeführten  Arbeiten  der
Regierung  wird  hier  ohne  Kosten  des  Staates  in  gewissenhafter  Weise  von
Adel  und  Bürger  auf  eigene  Kosten  geleistet.  Keine  Provinz  Nußlands
wird  so  billig  und  zugleich  so  gut  verwaltet  als  diese  Provingen,  und  die
einzige,  welche  ihnen  gleichtommt,  ist  Finnland  mit  seiner  glücklichen  Selbständigkeit.
  Daß  dieses  Land  in  solch  blühendem  Zustande  sich  befindet,  ist
das  Mrdianst-  des  dortigen  deutschen  Adels  und  Bürgers.  Allein  das  Bild
hat  auch  seine  Nückseite  und  es  muß  ohne  Rückhalt  zugestanden  werden,  daß
Adel  und  Bürger  der  Oslseeprovinzen  an  den  gegenwärtigen  schweren  übelständen
  und  Leiden  nicht  ohne  Schuld  sind.  Viel  Unrecht  ist  geschehen  und
viele  graufame  Thaten  sind  begangen  worden,  als  man  im  12.  und  13.  Jahrhundert
  unter  dem  Vorwande  die  Heiden  zu  bekehren,  sie  unlerwarf  und  das
Land,  ja  die  Eingeborenen  selbst  zum  Eigentum  der  Eroberer  machte.  Aber
läßt  sich  eine  Geschichte  von  mehr  als  einem  halben  Jahrtausend  ohne  die
        <pb n="498" />
        462  Rußlaud.  (Juni  6  —7.)

größle  Gewaltthätigkeit  und  Ungerechtigkeit  wieder  rückgängig  machen?  Freilich
  auch  seither  fällt  auf  den  Adel  der  Ostseeprovinzen  eine  schwere  Schuld.
1818  und  19  war  in  jenen  Provinzen  auf  Befehl  und  Wunsch  des  Kaisers
Alexander  die  Leibeigenschaft  aufgehoben  worden,  aber  die  Ritterschaft  hatte
sich  so  vortellhaite,  und  für  die  Bauern  so  harte  Bestimmungen  ausguwirken
verstanden,  daß  sich  das  Los  der  Bauern  nur  wenig  verbesserte.  Namentlich
erhielten  sie  nicht  den  kleinsten  Anteil  an  dem  Lande  ihrer  Vorfahren,  und
dieses  unnatürliche  Verhältnis  dauerte  noch  ein  Menschenalter  lang.  Seitdem
  aber  hat  sich  in  den  baltischen  Provinzen  durch  verständige  Zugeständnisse
  der  Privilegierten  an  ihre  bisher  unterdrückten  Mitbürger  Vieles  gebessert
  und  vom  Bauernlande  ist  in  Estland  schon  mehr  als  ein  Drittel,  in
Kurland  fast  zwei  Drittel,  in  Livland  beinahe  drei  Viertel  Eigentum  der
Bauern  geworden,  sodaß  die  bäuerlichen  Besitzer  eine  Art  VBormauer  für  die
Nittergutsbesitzer  bilden.  Wie  in  Irland,  nachdem  die  Pächter  durch  das
Landgesetz  so  sehr  begünstigt  wurden,  die  Ansprüche  der  Tagelöhner  sich  zu
melden  anfangen,  zeigt  sich  in  den  OÖstseeprovinzen  die  ähnliche  Erscheinung,
indem  dort  hinter  den  Banern  auch  die  Besitzlosen  austauchen  und  ihrerseits
einige  Schollen  Landes  beanspruchen,  da  die  Bauern  mehr  Land  hätten  als
sie  bearbeiten  könnten.  Die  Befreiung  von  Grund  und  Boden  hatten  Adel
und  Bürger  selber  in  den  vierziger  Jahren  mit  großer  Aufopferung  volljogen;
  aber  zu  spät.  Eine  Generation  früher  hätle  diese  Maßregel  genügt,
einen  germanisierten  Stand  freier  Vanern  zu  schaffen;  so  fiel  in  die  Gährung
des  neuen  Zustandes  die  griechisch-kirchliche  Propaganda  Nikolaus'  I.  und  die
nationale  seines  unglücklichen  Sohnes;  etwas  Befestigtes  hat  sich  dort  nicht
mehr  entwickeln  können.  Von  dieser  Grundlage  aus  müssen  die  baltischen
VBerhältnisse  betrachtet  werden.  Immerhin,  wie  die  Zustände  jeht  sind,  läßt
sich  der  russische  Ansturm  gegen  diesel  ben  durchaus  nicht  rechtfertigen.  Was
die  Ursache  davon  ist,  daß  man  es  für  nötig  hält,  eine  gute  und  geschulte,
billige  und  redliche  Verwaltung  durch  russisches  Beamtentum  zu  ersetzen,
kann  man  in  der  russischen  Presse  lesen:  es  ist  die  Besorgnis,  daSß
Deutschland  bei  einem  Kriege  in  jenen  Provinzen  Fuß  fassen
werde.

6.  Juni.  Schluß  des  finnischen  Landtags  in  schwedischer  und
finnischer  Sprache.

Die  Resultate  sind  nicht  sehr  bedeutend.  Der  Gegensah  zwischen  der
national-finnischen  und  der  schwedisch  gesiunten  Partei  tritt  wiederholt  zu
Tage.  Von  den  4  Ständen  gehören  Adel  und  Bürgerstand  vorzugsweise  der
leyztteren,  Geistliche  und  Bauern  der  ersteren  an.  Die  projektierte  Reform
der  Gonvernementsvertretung  wurde  auf  die  nächste  Session  (in  3  Jahren)
verschoben:  Das  Projekt  wurde  unglücklicherweise  nach  schwedischem  Muster
ausgearbeitet  und  darum  von  der  finnisch  gesinnten  Kommission  des  Landtages
  verworfen.  Der  Gegensah  trat  noch  ausgesprochener  in  der  Schulfrage
hervor.  Die  finnische  Partei,  und  darin  liegt  eine  gewisse  Bedentung,  trug
den  Sieg  davon.  Sie  bezweck  te  die  Errichtung  von  mehreren  neuen  finnischen
  MWaeen  (Gymnasien).  Der  Vorschlag  der  schwedischen  Partei,  welcher
auf  eine  Reorganisation  der  Mittelschulen  ausging,  wurde  bei  heftiger  Opposition
  des  geistlichen  und  des  Bauernstandes  zrückgewiesen.  In  Bezug  auf
die  Presse,  welche  in  dem  sonst  verhältnismäßig  freien  Finnland  einer  präventiven
  Zeusur  unterliegt,  hat  sich  der  Landtag  nach  längerem  Schwanken
entschlossen,  der  Regierung  in  Petersburg  eine  Petilion,  welche  um  Preßfreiheit
  ersucht,  zu  übersenden.

7.  Juni.  General  Tschernajeff  wird,  an  Stelle  des  verstor-
        <pb n="499" />
        Risland.  (Juni  10—12.)  463

benen  Gen.  Kaufmann,  zum  Generalgonverneur  von  Turkeslan  und
zum  Kommandierenden  des  tirkestanischen  Militärbezirks  ernannt.

10.  Juni.  Ein.  k.  Ukas  befiehlt  die  succesive  Aufhebung  der
Kopfsteuer  und  zwar:

1)  den  Ansang  damit  im  J.  183  zu  machen  und  diese  Nesorm
allmählich,  im  Laufe  einiger  Jahre,  nach  Maßgabe  neuer  Einnahmequellen
durchzuführen,  und  2)  vom  1.  Januar  18  3  an  nicht  mehr  zu  erheben:
#a.  die  Kopisteuer  zum  Vorteil  der  Krone  von  den  Kleinbürgern;  b.  die
Kopfstener  von  den  bei  den  Wolosten  angeschriebenen  besitzenden  Bauern
und  Hofslenten  und  e.  die  Kopfstener  von  den  Vauern,  welche  von  den
Gutebesitzern  den  vierten  Teil  der  höchsten  oder  der  vorgeschriebenen  Norm
auf  Grund  des  Art.  123  der  groß  russischen  Verordnung  erhalten  haben.
Im  nächsten  Jahre  wird  der  Finan  zmminister  durch  den  Reichsrat  dem  Kaiser
seine  Vorschläge  über  die  allmähliche  Aufhebung  der  Kopfsteuer  und  ihre
Ersetzung  durch  nene  Einnahmequellen  zur  Bestätigung  vorlegen.“

12.  Juni.  Sturz  Ignatieff's  als  Minister  des  Innern.

Ein  k.  Ulas  an  den  Senat  meldet  demselben  jeine  Enthebung,  infolge
eines  mit  Gesundheitsrücksichten  motivierten  Demissionsgesuches,  und  die  Ernenunng
  des  Akademie-Präsidenten  Grasen  Tolstoi  zum  Minister  des  Innern.
Das  Ereignis  lnüpft  unmitlelbar  an  die  Ernennung  v.  Giers  zum  Minister
des  Auew.  an  und  seine  Vedenkung,  mmal  für  das  Aueland,  wird  darin
erkannt,  daß  die  auswärtige  Politik  sortan  gan)  und  voll  Orn.  v.  Giers
überlassen  bleiben  solle.  Es  ist  eine  Art  Rückflut  gegen  die  Skobelefs-Gpisode
und  eine  abentenerliche  Kriegs  politik:  Europa,  namentlich  Deutschland  und
Ssterreich,  kann  wieder  einigermaßen  bernhigt  aufalmen,  der  zwischen  Rußland
  und  Frankreich  so  eijrig  hin  und  her  gesponnene  Faden  scheint  abgerissen
  zu  sein.  Der  Sturz  Ignatiess'e  in  Rußland  vervollständigt  für  Deutschland
  den  Stur)  Gambetta's  in  Frankreich.  In  Rußland  ist  inzwischen  der
Eindruck  der  Ernennung  Tolstoi's  ein  geradezu  verblüffender  und  fast  nur
dem  des  vorjährigen  kais.  Manifestes  zu  vergleichen.  Der  Personenwechsel
wird  dem  Einfluß  Katkow's  und  Pobedonoszew's  zugeschrieben.  Die  Ursachen
von  Ignatiefj's  Sturz  liegen  vorerst  noch  nicht  ganz  klar  zu  Tage.  Seine
Stellung  war  allem  Anschein  nach  schon  seit  einiger  Zeit  unhaltbar  geworden.
  Die  Bresche,  die  Katlow  in  die  Judenfrage  gelegt,  und  Ignatieff's
Fiasko  mit  dem  Projelte  einer  Wiederbelebung  des  Semski  Sobor  (Einberufung
  einer  bloß  beratenden  Reicheversammlung)  brachten  ihn  über  Nacht
zu  Falle.  Die  Hosparlei  wirkte  kräftig  mit,  und  den  letzten  Anstoß  gab
Ignatieffs  Projelt  mit  dem  Semsti  Sobor,  das  er  dem  Zaren  vor  etwa
vierzehn  Tagen  in  Rrofen  Zügen  entwickelte  und  wozu  er  dessen  Zustimmung
  verlangte.  Vor  drei  bis  vier  Tagen  erschien  Ignatieff  in  Peterhof,
um  das  ferlige  Projekt  dem  1Kaiser  vorzulegen.  doch  der  Zar  nahm  dasselbe
nicht  entgegen  woraus  die  Demission  Ignatieff's  erfolgte.

Graf  Tolstoi  ist  ein  wissenschaftlich  gebildeter,  anständiger  Mann,
kein  Panrasse  aber  ein  Altrusse,  keineswegs  den  Influengen  des  Wesleus
zugeneigt.  Was  durch  ihn  beseitigt  ist,  ist  die  heuchlerische  gemeine  Intrigue,
die  Lüge  auf  Trilt  und  Schritt,  der  Verrat  am  und  im  gegebenen  Worte,
der  Tatarismus.  Im  Jahre  1843  in  den  Staaledienst  gelreten,  wurde  er
im  Jahre  18506  wirklicher  Staatsrat,  1861  wirklicher  Geheimrat.  Im  Jahre
1805  zum  Unterrichtsminister  ernannt,  hatte  er  dies  Amt  bis  1880  inne,
wobei  er  sich  durch  seine  schroffe  Vertretung  der  Klassizität  im  Unterrichtssystem
  wenig  beliebt  machte.  Als  Ober-Prokurator  des  Synod  war  er  ein
leidenschaftlicher  Verfechter  des  orthodoxen  Russentums,  betrieb  er  die  ge-
        <pb n="500" />
        464  Kußland.  (Juni  21.—  Juli  23.)

waltsame  überführung  der  Griechisch-Unierten  zur  russischen  Staatskirche
und  die  Unterordnung  der  Katholiken  unter  das  römisch-katholische  Kollegium
in  Petersburg.  sowie  die  Russifizierung  der  polnischen  Schulen.  Mit  den
Westlern  verbindet  ihn  nur  seine  Vorliebe  für  die  klassischen  Studien  auf
den  Schulen,  deren  Pflege  er  jedoch  eine  so  unerbittliche  Strenge  angedeihen
ließ,  daß  während  seiner  Amts  führung  die  Selbstmorde  unler  den  Studierenden
  fast  widemich  auftraten.  Dies  erregte  so  allgemeinen  Unwillen,  daß
Alexander  llI.  sich  endlich  veranlaßt  fah,  Tolstoi  zu  entlassen,  welcher  zunächst
  vollständig  von  der  Schaubühne  abtrat.

„Für  Europa  ist  eine  Pause  zum  Aufalmen  gewährt  worden.  Der
Krieg  ist  vorläufig  außer  Sicht.  Aber  das  alte  Dilemma  bleibt  gleich  der
Sphinx  auf  dem  Throne  von  Theben:  entweder  bekommt  Rußland  auf  lange
Zeit  in  und  mit  sich  selbst  zu  thun,  und  es  entwickelt  sich  dort  eine  für
das  Ausland  unbedenkliche  Dezentralisation;  oder  die  gährende  Masse  muß
gleich  den  Effluvien  des  Vulkans  nach  außen  abgelassen  werden,  wobei  alsdann
  eine  Abzwickung  des  nordwestlichen  Länderringes  und  eine  Eindämmung
der  Flut  ins  Innere  zur  gebieterischen  Notwendigkeit  würde.  Auch  Rußland
  hat  sein  Elsaß  und  sein  Metz“.

21.  Juni.  Tolstoi  erläßt  ein  sehr  energisches  Zirkular  an
die  Gouverneure  gegen  jeden  Versuch  einer  Erneuerung  der  Judenheen
  und  macht  sie  für  die  genaueste  Ausführung  seiner  Vefehle
persönlich  verantwortlich.

23.  Juni.  Die  Regierung  veröffentlicht  einen  modifizierten
Zolltariff,  der  mit  dem  13.  Juli  in  Kraft  tritt.  Eine  Reihe  bisheriger
  Zollsätze  wird  dadurch  erhöht,  sichtlich  aber  mehr  in  fiskalischem,
  als  in  protektionistischem  Interesse.

27.  Juni.  Fürst  Labanoff  wird  als  Botschafter  von  London
nach  Wien,  Baron  Mohrenheim  nach  London  und  v.  Nelidoff  nach
Konstantinopel  versetzt.

7.  Juli.  General  Skobeleff  plötzlich.  Die  panflavische
Partei  verliert  in  ihm  für  einen  eventuellen  Krieg  ihren  designierten
Obergeneral.

13.  Juli  —  2.  August.  In  Moskau  tagt  gelegentlich  der  Industrieausstellung
  auch  ein  russischer  Handels=  und  Industriekongreß.

Mitte  Juli.  In  Petersburg  haben  sich  schon  seit  längerer
Zeit  zwei  geheime  Gesellschaften  gebildet,  welche  sich  zur  Aufgabe
gesetzt  haben,  die  Person  des  Kaisers  zu  beschirmen,  die  „Heilige
Liga“  und  die  „Freiwillige  Schutzwehr“  (dobrowomaja  ochrana).

Die  erstere  wird  von  Pobedonoszew,  die  andere  vom  Grafen  Woronhoff-Daschkoff
  geleitet;  jene  beschäftigt  sich  einfach  mit  dem  Ausspionieren
von  Attentaten,  diese  will  zugleich  eine  politische  Partei  sein.  Beide  streben
auf  dem  Wege  polizeilicher  Fireiwilligkeit  nach  der  Macht  und  befehden  sich
daher  im  Geheimen  aufs  heftigs

23.  Juli.  GCelegenlig  einer  Tauffeier  in  der  kaiserlichen  Familie
  erscheinen  alle  Damen  in  nationaler  Tracht  und  die  Offiziere
        <pb n="501" />
        Rußland.  (Ang.  7  —  Sept.  27.)  465

in  den  neuen  nationalen  Uniformen,  mit  langen  Stiefeln  und  Schaffellmützen.


7.  August.  Ein  k.  Ukas  regelt  die  Organisation  des  transkaspischen
  Gebiets,  das  durch  die  kurkmanischen  Länder  einen  so  bedeutenden
  Zuwachs  erhalten  hat.  Hauptort  des  ganzen  Bezirks  ist
Aschabad.

9.  August.  Durch  k.  Befehl  werden  die  Vollmachten  des  die
Ostseeprovinzen  revidierenden  Senators  Manassein  dahin  erweitert,
daß  derfelbe  zur  Einleitung  des  Strafverfahrens  gegen  Beamte  befugt
  ist.  Der  Senator  waltet  seines  Amtes  schon  bisher  in  der
Weise,  daß  er  sich  zum  Mittelpunkt  und  zur  Stütze  aller  mit  den
bestehenden  Zuständen  Unzufriedenen  gemacht  hat.  Positive  Erfolge
sind  von  einem  solchen  Vorgehen  nicht  zu  gewärtigen,  wohl  aber
die  Auflösung  aller  Vande  der  Zucht  und  Ordunng.

12.  August.  Eine  Iunstruktion  für  den  Gehilfen  des  Ministers
des  Innern  als  Verweser  der  Reichspolizei  bevollmächtigt  ihn,  bei
Oberleitung  des  Ministers  unter  persönlicher  Verantwortlichkeit  Maßnahmen
  zur  Verhütung  von  Staatsverbrechen  zu  treifen,  weswegen
ihm  das  Departement  der  Staatspolizei  und  der  St.  Petersburger
Oberpolizeimeister  direkt  untergeordnet  wird,  wie  auch  die  Polizeibehörden
  anderer  Städte,  soweit  dies  für  obigen  Zweck  notwendig
ist.  Der  Ministergehilfe  ist  gleichzeitig  Chef  des  Gendarmeriekorps.

1.  September.  Ein  kais.  Ukas  unterdrückt  die  medizinischen
Frauenkurse,  obgleich  Aufnahme  und  Aussicht  so  streng  waren,  daß
weder  in  politischer  noch  in  moralischer  Beziehung  Anklagen  gegen
sie  vorlagen,  angeblich  aus  Geldmangel.

3.  September.  Die  kais.  Familie  begibt  sich  nach  Trasund,
wo  eine  Flottenrevue  stattfindet.

12.  September.  Der  Kaiser  besucht  von  Peterhof  aus  St.
Petersburg.

20—23.  September.  Der  Kaiser  besucht  von  Peterhof  aus
Moskau.

21.  September.  Auch  in  Finnland  werden  nihilistische  Elemente
  entdeckt.

27.  September.  Es  wird  ein  neues  vom  Kaiser  bestätigtes
provisorisches  Reglement  für  die  Presse  veröffentlicht.

Darnach  sind  die  Redaktionen  der  mindestens  einmal  wöchentlich  erscheinenden
  Zeitungen  nach  der  dritten  Verwarnung  und  dem  Ablauf  der
Sistierungsfrist  verpflichtet,  jede  Nummer  am  Vorabend  des  Tages  des  Erscheinens
  der  Zenfur  zugustellen,  und  es  steht  den  Zeusoren  frei,  die  gedachten

Schulihess,  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bdb.  30
        <pb n="502" />
        466  Ruhland.  (Okt.  13  —  Ende.)

Nummern  ohne  gerichtliche  Belangung  des  Nedalteurs  nötigenfalls  zu  unterdrücken.
  Die  Redakteure  der  ohne  Präventivzensur  erscheinenden  Zeitschriften
sind  verpflichtet,  auf  Verlangen  des  Ministers  des  Innern  Namen  und
Stand  der  Verfasser  der  einzelnen  Artikel  mitzuteilen.  Die  Entscheidung
über  die  vollständige  oder  zeitweilige  Unterdrückung  jeder  Zeitschrift  steht
einem  Komitc  zu,  welches  aus  dem  Minister  des  Innern,  dem  Unterrichtsminister,
  dem  Justizminister  und  dem  Oberprokurator  der  heiligen  Synode
besteh

13.  Oktober.  Der  Kaiser  siedelt  von  Peterhof  wieder  nach
Gatschina  über.

Schluß  der  Industrie-Ausstellung  in  Moskau.  Dieselbe  hat
immerhin  bewiesen,  daß  Rußland  in  einer  Neihe  von  Industriebranchen
  große  Fortschritte  gemacht  hat.

Mitte  Oktober.  Skandalöser  Zusammenbruch  der  Bank  von
Skopin.  Die  zunehmende  Fäulnis  der  russischen  Gesellschaft  tritt
dadurch  in  einem  sehr  charakteristischen  Symptom  zu  Tage.  Die
Passiva  betragen  10  Mill.  R.  und  der  Direktor  verschwindet  mit
Zurücklassung  einer  Privatschuld  von  5  Mill.  N.  Die  Stadt  Skopin
  ist  für  die  Passiva  der  Bank  mit  ihrem  ganzen  Privateigentum
verantwortlich.

Ende  Oktober.  In  den  Östseeprovinzen  hat  die  von  dem  revidierenden
  Senator  Manassein  begünstigte  Agitation  unter  den
Letten  bereits  zu  Mordattentaten  und  Brandstiftungen  in  Curland
und  Livland  geführt.

Esthland  ist  von  der  Revision  vorerst  noch  ausgenommen,  weil  der
Gouverneur  der  Provinz  Staatsrat  Poliwanow  sich  die  Sache  verbeten
hatte.  Der  Nationalrusse  konnte  das  thun;  die  beiden  deulschen  Gonverneure
Geh.  Nat  v.  Lilienfeld  und  Frhr.  v.  Uexküll-Gyllenbrandt  befanden  sich  nicht
in  jener  glücklichen  Lage.  Der  letztere  scheint  übrigens  mit  dem  livländischen
Adel  in  Zwistigkeit  gelebt  und  die  „Nevision“  befördert  zu  haben;  später
gereute  es  ihn  allerdings.  Schließlich  wurde  es  doch  auch  ihm  zu  arg;
er  reiste  klagend  nach  St.  Petersburg  und  widerklagend  der  Senator  Manassein
  mit  ihm.  Aber  bezeichnenderweise  kehren  beide  auf  ihren  Posten  zurück.
  Von  ihrem  tragischen  Hintergrunde  abstrahiert,  sind  übrigens  die  von
dem  Senator  ermutigten  und  an  ihn  gerichleten  lettischen  Petitionen  durchweg
  so  lächerlich  wie  charakteristisch.  Ein  verabschiedeter  Soldat  bittet  um
eine  höhere  Pension  und  eine  lettische  Nationaluniversität;  eine  kurländische
Bauernpetition  verlangt  die  Schöpfung  eines  lektischen  Nationaladels;  ;  zu
einem  als  human  bekannten  Edelmann  kamen  seine  Knechte  mit  dem  Gesuch
um  Aufsetzung  einer  Bittschrift:  sie  wollten  bei  dem  Senator  die  Verteilung
des  grundherrlichen  Landes  unter  sie  nachsuchen  und  dazu  sollte  ihnen  der
Gutsherr  helfen.  Wie  vor  hundert  Jahren  in  Frankreich  spielt  dabei  der
Advokat  eine  Hauptrolle  und  zwar  im  Sinne  der  Agitation  wie  in  demjenigen
  des  persönlichen  Erwerbes;  der  Hauptagitator  Advokat  Kalning  in
Niga  soll  sich  binnen  einigen  Monaten  durch  das  Aufsetzen  von  Bittschriften
ein  Vermögen  von  70.000  Nubel  erworben  haben.  Die  Revision  ist  ein
Werk  Ignatieff's.  Tolstoi  ist  damit  nicht  uoct  einverstanden.  Alsbald
        <pb n="503" />
        Kuhland.  (Nov.  19  —  Mitte  Der.)  467

nach  seiner  Ministerernennung  hatte  er  dem  Senator  ein  genaues  Innehalten
sjeiner  Aufgabe  eingeschärft  und  der  „Nevisor“  mäßigte  sich  dann  auch;  sehr
bald  aber  bemerkte  er  die  Isolierung  des  Nachfolgers  von  Ignatieff  und
lenkte  wieder  in  die  bisherigen  Spuren  ein.  Jeßl  hat  Graf  Tolstoi  offenbar
  die  Abbernsung  des  „Nevisors“  nicht  durchsetzen  können.

19.  November.  Der  Minister  des  Ausw.,  v.  Giers,  geht  nach
Varzin,  um  mit  dem  deutschen  Reichskangler  zu  konferieren  und  von
da  in  Familienangelegenheiten  zu  längerem  Aufenthalte  nach  Italien.
Erst  auf  der  Rückreise  will  er  auch  Wien  besuchen.

20.  November.  Der  Kaiser  besucht  von  Gatschina  aus  St.
Petersburg.

—  November.  Studentenunruhen  in  Charkow,  Kasan  und
St.  Petersburg.

22.  November.  In  den  ÖOstseeprovinzen  wird  nunmehr  auch
Esthland  von  der  Agitation  ergrissen.  Massenpetitionen  fordern
vom  Minister  des  Innern  und  vom  revidierenden  Senator,  daß
auch  im  Gonvernement  Esthland  eine  Revision  vorgenommen  werde.
Auch  in  CEsthland  beginnen  bereits  die  nächtlichen  Brände  von  Scheunen
  u.  dgl.  der  großen  Grundbesitzer.

24.  November.  Die  ganze  russische  Kavallerie,  auch  die  Kosaken,
  sollen  in  Dragoner  d.  h.  berittene  Infanterie  umgewandelt
werden.

Die  Tussische  Kavallerie  steht  schon  im  Frieden  beständig  auf  dem
Kriegsfuß  und  die  „Moskauer  Ztg.“  meint  daher:  „Weshalb  sollen  vosg
daraus  keinen  Nutzen  ziehen?!  Ein  entschlossener  Einfall  von  200,000
300,000  Mann  Kavallerie  an  verschiedenen  Punkten  —  und  es  gibt  7*
an  unseren  Grenzen—  muß  die  Mobilisierung  des  Feindes  und  die  Konzentrierung
  seiner  Truppen  verzögern“.

24.  November.  Attentat  einer  Nihilistin  auf  den  Militärgouverneur
  von  Hinter-Bajkal,  General  Iljaschawitsch.  Der  General
wird  verwundet,  aber  nicht  getötet.  Die  Attentäterin  wird  ergriffen
und  zum  Strang  verurteilt.

27.  November.  Der  Gouverneur  von  Livland,  Frhr.  v.  üxküll,
verlangt  und  erhält  seinen  Abschied  und  wird  durch  einen  Nationalrussen
  ersetzt.

3.  Dezember.  Der  Kaiser  besucht  von  Gatschina  aus  St.
Petersburg.

8—9.  Dezember.  Der  Kaiser  besucht  schon  wieder  St.  Petersburg
  und  feiert  dort  das  St.  Georgs-Fest.

Mitte  Dezember.  Die  deutschen  Blätter  berichten  von  Rüstungen
  Rußlands  und  die  russische  Presse  erörtert  gleichzeitig  die  Möglichkeit
  eines  Zusammenstoßes  zwischen  Rußland  und  Deutschland.

30“
        <pb n="504" />
        468  Rußland.  (Dez.  Mitte  —  24.)

Dabei  findet  sie,  daß  ein  solcher  für  Rußland  „durchaus  nicht  so  furchtbar
  wäre,  wie  man  gewöhulich  annehme“;  aus  der  überlegenheit  Deutschlands
in  der  militärischen  Organisation  und  in  der  taktischen  Ausbildung  gehe
noch  entfernt  nicht  hervor,  daß  Deutschland  unbesiegbar  sei  und  notwendig
die  Oberhand  gewinnen  müsse;  Bündnisse  und  Neutralitäten,  welche  Preußen
abschließe,  würden  leicht  gebrochen  werden,  sobald  seine  Waffen  nicht  glücklh
  wören,  ie  russische  Finanzlage  sei  freilich  schlecht,  aber  heutgutage

ühre  ja  1  Krieg  nie  mit  eigenem  Gelde,  sondern  nehme  seine  Zuflucht
zu  Anlehen.“  Inwwischen  zeigen  die  asisch  Papiere  an  den  europischen
Börsen  konstant  eine  weichende  Ten

Mitle  Dezember.  Ein  k.  Utas  befiehlt  für  die  Ostseeprovinzen:

1)  Die  Wirksamkeit  der  am  19.  Mai  1879  allerhöchst  bestätigten
Regeln  über  den  Modus  der  Bewerkstelligung  von  Verhören  bei  Staalsverbrechen
  als  zeitweise  Maßregel  auf  Esthland,  Livland  und  Kurland  auszudehnen,
  mit  dem  Beifügen.  daß  dieser  Modus  auch  auf  die  Untersuchung
der  in  den  Artikeln  318  und  932  des  Strafgesez4buchs  bezeichneten  Verbrechen
  anzuwenden  ist,  und  2)  die  durch  bezeichnete  Regeln  den  Prokuratoren
der  Gerichtshöfe  auferlegten  Pflichten  von  den  Gouvernementsprokuratoren
zu  erfüllen  sind.  Die  Unabhängigteit  der  deutschen  Gerichte  in  den  Ostseeprovinzen
  hat  damit  ihr  Ende  erreicht.

18.  Dezember.  Der  Kaiser  besucht  neuerdings  von  Gatschina
aus  St.  Petersburg.

23.  Dezember.  Nußland  verfländigt  sich  definitiv  mit  der  römischen
  Kurie  über  die  Besetzung  der  verwaisten  polnischen  Vischofssite.
  Der  Wortlaut  der  Ubereinkunft  und  die  Konzessionen,  welche
von  der  einen  und  von  der  anderen  Seite  dabei  haben  gemacht
werden  müssen,  werden  nicht  veröffentlicht.  Von  einer  Wiedereinsetzung
  der  von  der  Regierung  abgesetzten  und  verbannten  Bischöfe
in  ihre  früheren  Stühle  ist  jedoch  gar  keine  Rede.

23—21.  Dezember.  Der  Kaiser  besucht  schon  wieder  mit  der
kais.  Familie  St.  Petersburg.  Die  Ubersiedelung  des  Hofes  dahin
mit  dem  neuen  Jahr  scheint  bereits  eine  beschlossene  Sache  zu  sein.
        <pb n="505" />
        12.  Die  ottomannische  Tlorte,
die  Balkianstaaten  und  Agypten.

1.  Die  ottomannische  Pforte.

Mitte  Jannar.  Der  Sultan  verlangt  von  seinen  deutschen
Beratern  auch  ein  Gutachten  über  die  Abgrenzung  der  Vefugnisse
der  einzelnen  Minister  und  ihrer  Verantwortlichkeit.

Bieher  herrschte  hierin  die  größte  Verwirrung.  Die  alttürlische
überlieferung  erkennt  eigentlich  nur  zwei  Minister  als  voll  an;  den  Großvezier
  und  den  Kriegesminister;  die  anderen  Minister  sind  untergeorduete
Größen,  und  jenc  beiden  handeln  darnach:  der  Großvezier  fährt  noch  heute

mit  einer  beliebigen  Einzelverordnung  J.  B.  mit  einer  Zahlungsanweisung
  für  irgend  einen  seiner  Schützlinge  oder  Bedienten  —  mitten  in

den  Amtsbereich  eines  beliebigen  andern  Ministers  hinein,  und  es  kann  auch
noch  heute  vorkommen,  daß  der  Kriegsminister,  wenn  er  Geld  braucht,
irgend  eine  Provinzeinnahme  kurzer  Hand  abfassen  und  in  seine  Tasche
abführen  läßt.  Diesen  gemütlichen  Zuständen  gegenüber  ist  eine  genaue
Definition  dessen,  was  jeder  einzelne  Minister  selbständig  thun  kann  und
was  nicht,  offenbar  dringend  nötig.

18.  Februar.  Der  deutsche  Kaiser  erwiedert  die  vorjährige
Gesandtschaft  des  Sultans  an  ihn  mit  einer  gleichen  an  den  Sultan,
an  deren  Spitze  Fürst  Nadgiwill  sleht,  und  mit  der  Ubersendung
des  Großkordons  des  schwarzen  und  roten  Adlerordens.

9.  März.  Die  Pforte  kündigt,  soweit  möglich,  alle  ihre  bestehenden
  Handelsverträge  mit  den  europäischen  Staaten,  ausdrücklich
  in  der  Absicht,  durch  eine  Revision  des  bestehenden  Tarifs  ihre
Zolleinnahmen  für  die  Zukunft  zu  erhöhen.

Mitte  März.  Zwischen  dem  Sultan  und  der  Pforte  ist  nachgerade
  eine  sehr  entschiedene  Spannung  eingetreten,  da  der  erstere
mehr  und  mehr  über  die  Köpfe  seiner  Minister  hinweg  auf  eigene
Fausl  auswärtige  Polikik  treibt.  Die  Krisis  ist  so  accut,  daß  sie
        <pb n="506" />
        470  Dit  oltomaunische  Pforle.  (April  —  Juni  27.)

entweder  mit  der  völligen  Diktalur  des  Sultans  endigen  oder  zu  einer
Reorganisation  der  Pforte  nach  europäischem  Muster  führen  muß.

—  April.  Oberst  Kähler  und  drei  weitere  preußische  Offiziere
erhalten  einen  mehrjährigen  Urlaub.  zur  allmäligen  Reorganisation
der  Armec  nach  preußischem  Muster.  Der  Rücktritt  in  die  preußische
Armee  bleibt  ihnen  offen.

14.  Mai.  Abschluß  eines  Vertrags  mit  Nußland  über  die
Zahlung  der  Kriegskosten-Entschädigung  (s.  Rußland).

20.  Mai.  Eine  englisch-französische  Flotte  erscheint  im  Hafen
von  Alexandrien.  Eine  Mitwirkung  türkischer  Schiffe  wird  nicht
gestattet.

1.  Juni.  Frankreich  und  England  regen  bei  den  Großmächten
eine  Konferenz  ihrer  Botschafter  in  Konstantinopel  an,  um  mit  der
Pforte  über  eine  Lösung  der  ägyptischen  Frage  auf  der  Basis  des
staluns  quo  zu  beraten.  Die  Mächte  erklären  sich  dazu  sämtlich
geneigt;  die  Pforte  lehnt  dagegen  den  Antrag  entschieden  und  wiederholt
  ab.

2.  Juni.  Die  Pforte  zeigt  den  Mächten  au,  daß  sie  beschlossen
habe,  den  Muschir  Derwisch  Pascha  in  besonderer  Mission  als  Vertreter
  des  Großherrn  nach  Agypten  zu  schicken.

22.  Juni.  Die  Botschafter-Konferenz  tritt  in  Konstantinopel
zusammen.  Die  Pforte  ist  in  derselben  nicht  verlreten  und  erklärt
sie  beharrlich  für  überflüssig.  Der  Sultan  hat  die  ägyptische  Frage
gang  in  seine  Hand  genommen,  unabhängig  von  seinen  Ministern
und  in  einem  gewissen  Einverständnisse  mit  Arabi.

25.  Juni.  Die  Botschafter-Konfereng  unterzeichnet  in  ihrer
zweiten  Sitzung  ein  Uneigennützigkeits-Protokoll  und  beauftragt  den
italienischen  Botschafter,  Grafen  Corli,  mit  der  Ausarbeitung  eines
Entwurfs  für  ihre  Arbeiten.

27.  Juni.  Die  Botschafter-Konferenz  beschließt  in  ihrer  dritten
Sitzung,  daß  keine  Macht  separat  in  Agypten  intervenieren  solle,
außer  im  Fall  einer  torce  majeure  oder  einer  Gefährdung  des  Lebens
  der  Europäer.  Letztere  Einschränkung  wird  von  England  vorgeschlagen
  und  durchgesetzt.  Schon  heißt  es,  daß  England  für  den
Fall  einer  fortgesetzten  Weigerung  der  Pforte,  sich  mit  der  Konferenz
zu  verständigen,  entschlossen  sei,  auf  eigene  Faust  vorzugehen.  Lord
Dufferin  verlangt  in  erster  Linie  die  Entfernung  Arabi's  und  seiner
Genossen.  Die  Pforte  will  aber  gerade  davon  nichts  wissen:  Der
Sultan  schickt  ihm  im  Gegenteil  einen  Orden.
        <pb n="507" />
        Die  ollomannische  Plorie.  Juli  9  1).)  471
9.  Juli.  Die  Bolschafter-Konferenz  berät  über  einen  der
Pforte  zu  machenden  Vorschlag  einer  Intervention  derselben  in
Agypten  und  die  daran  zu  knüpfenden  Bedingungen.  Das  türkische
  Ministerium  rät  dem  Sultan,  sich  an  der  Konferenz  zu  beteiligen.
  Dieser  lehnt  jedoch  die  Zumutung  entschieden  ab.

1112.  Juli.  Die  englische  Flotte  bombardiert  Alerandrien.
Die  Pforte  protestiert.  England  durchhaut  den  ägyptischen  Knoten.

15.  Juli.  Die  Mächte  laden,  nach  einem  Beschluß  der  Botschafter-Konferenz,
  durch  identische  Noten  die  Pforte  unter  gewissen
zum  Teil  schon  jetzt  ausgesprochenen,  zum  Teil  noch  zu  vereinbarenden
  Bedingungen  zur  Intervention  in  Agypten  ein.

Als  Zweck  der  Intervention  wird  bezeichnet  „den  Khedive  mit  Truppenmacht
  zu  unterstützen  zu  Herstellung  der  Ordnung.  zur  Niederwerfung  menterischer
  Usurpatoren  und  zur  Beendigung  der  Anarchie“.  Ferner  sollen
die  Truppen  des  Sultans  „nach  einem  später  durch  gemeinsames  Einverständnis
  zu  vereinbarenden  Programm  die  Einführung  weiser  Neformen  in
den  ägyptischen  Heereseinrichtungen  zugestehen“  und  sollen,  „die  durch  kais.
Firmans  verbürglen  Freiheiten  und  Vorrechte  sowie  das  Wirken  der  Verwaltung,
  die  internationalen  Verträge,  und  die  ihnen  enlflossenen  Abkommen
teine  Beeinträchtigung  erfahren.“  Die  Dauer  der  Inlervention  wird  auf
3  Monale  beschränkt;  die  Kosten  wird  Agypten  tragen  und  die  Befehlshaber
der  Truppen  haben  während  der  Jeit  im  Einverständnis  mit  dem  Khedive
zu  handeln.  Schließlich  heißt  es:  „Die  Auwendung  der  aufgezählten  Klauselu
  und  Bedingungen  wird  den  Gegenstand  eines  nachfolgenden  übereinkommens
  zwischen  den  Mächten  und  der  h.  Pforte  bilden.“

Der  Vorschlag  der  Mächte  kommt  infolge  der  Zögerung  der
Pforte  schon  zu  spät  und  die  Pforte  hat  den  günstigen  Moment
bereits  verpaßt.  Die  Intervention  Englands  hat  thatsächlich  schon
begonnen:  an  demselben  Tage  landen  die  ersten  4000  Mann  englischer
  Truppen  in  Alexandrien.

.  18.  Juli.  Die  Pforte  ruft  Derwisch  Pascha,  dessen  Stellung
in  Agypten  eine  ganz  unhaltbare  geworden  ist,  nach  Konstantinopel
zurück.

19.  Juli.  Der  Sultan  ist  nicht  geneigt,  eine  derart  bedingte
und  verklausulierte  Intervention  in  Agypten  zu  acceptieren.

Als  Antwort  auf  die  identischen  Noten  der  Mächte  erklärt  er  jedoch
nunmehr  seinen  Eintrikt  in  die  Konferenz,  „um  mit  den  Mächten  über  die
nötigen  Maßregeln  z  Beruhigung  Agyptens  zu  verhandeln.“  Frankreich
und  England  schlagen  d  er  Konferenz  vor,  neben  der  eventuellen  Intervention
des  Sultans  in  Agypten  abgesonderte  Maßregeln  zum  Schutze  des  Suezkanals
  zu  treffen

—  uli.  Gegenüber  dem  Zögerungs=  oder  Verschleppungssystem
  des  Sultaus  ist  England  seinerseits  entschlossen,  in  Agypten
zu  intervenieren  und  hat  sich  mit  der  französischen  Regierung  darüber
        <pb n="508" />
        472  Die  ottomannische  Pforte.  (Juli  26  —  Aug.  10.)

verständigt,  daß  diese  bereit  ist,  wenigstens  zur  militärischen  Besetzung
des  Suezkanals  mitzuwirken.  Beide  sind  eifrig  damit  beschäftigt,
Truppen  und  Schiffe  bereit  zu  stellen,  um  die  Intervention  in  kürzester
  Zeit  ins  Werk  zu  setzen,  wie  sie  hoffen,  mit  einem  Mandat  der
Mächte.  Auch  die  Mitwirkung  anderer  Mächte  und  der  Türkei
schließen  sie  nicht  aus.

26.  Juli.  Die  Pforte  erklärt  sich  in  der  Votschafter-Konferenz
bereit,  unter  den  in  der  identischen  Note  vom  15.  Juli  angegebenen
Modalitäten  unvergüglich  Truppen  nach  Agypten  zu  schicken.  Sie
stellt  keine  Gegenbedingungen  mehr,  sondern  spricht  lediglich  noch
MWünsche  bezüglich  der  Behandlung  einzelner  Detailfragen  aus.  England
  verlangt  jedoch,  daß  der  Sultan  vorher  Arabi  durch  eine  Proklamation
  ausdrücklich  als  einen  Rebellen  erkläre.

28.  Juni.  Die  endliche  Nachgiebigkeit  der  Pforte  kommt  zu
spät.  Das  englische  Parlament  genehmigt  fast  einstimmig  den  von
der  Regierung  geforderten  Kredit  behufs  einer  selbständigen  Intervention
  Englands  in  Agypten  ohne  Rücksicht  auf  die  Türkei.  Dabei
wird  allerdings  noch  auf  eine  wenigstens  teilweise  Mitwirkung  Frankreichs
  gezählt  und  diejenige  auch  anderer  Mächte  nicht  ausgeschlossen.

29.  Juli.  Frankreich  zieht  sich  seinerseits  aus  Agypten  gänzlich
  zurück.

Die  Kammer  verweigert  den  von  Freycinet  geforderten  Kredit  zur
Besetzung  des  Suczkanals  mit  großer  Majorität,  das  Ministerium  Freucinet
tritt  zurück,  und  Frankreich  ruft  seine  Flotte  von  Alexandrien  ab  und  stellt
alle  Rüstungen  ein.  England  steht  also  entweder  neben  türlischen  Truppen
oder  allein  Agypten  gegenüber.  Bezüglich  einer  Milwirkung  türkischer  Truppen
  verlangt  es  entweder  eine  Proklamation  des  Sultans  wider  Arabi  oder
den  Oberbefehl  über  die  englischen  und  türkischen  Truppen  in  Agypten  und
unterhandelt  mit  der  Pforte  über  eine  solche  Proklamation  des  Sultans.

2.  August.  JItalien  stellt  in  der  Konferenz  einen  formulierten
Antrag  betr.  eine  Kollektivaklion  der  Mächte  zum  Schutz  der  freien
Schiffahrt  auf  dem  Suezkanal.  Die  Mächte  erklären  sich  dazu  bereit,
  7m  nimmt  den  Antrag  ad  roferendum.

4.  August.  Die  Pforte  macht  Vorbereitungen,  um  binnen
türzester  Frist  Truppen  nach  Agypten  zu  schicken.  Lord  Dufferin
erklärt  ihr  jedoch,  daß  die  englische  Flotte  jede  Landung  derfelben
verhindern  werde,  solange  sie  sich  nicht  mit  England  über  die  Achtung
Arabi's  und  über  eine  Militärkonvention  bez.  der  Stellung  der  englischen
  und  türkischen  Truppen  zu  einander  in  Agypten  geeinigt
haben  werde.

10.  August.  England  tritt  dem  Antrage  Italiens  bez.  eines
        <pb n="509" />
        Die  ollemansische  Pforle.  (Ang.  20  —  Sept.  25.)  473

Kollektivschutzes  des  Suezkanals  im  Prinzip  auch  seinerseits  bei,
doch  unter  Vorbehalt  der  16#%#%  majeure.

20.  August.  Die  Engländer  besetzen  den  Suchkanal  und  machen
  ihn  zu  ihrer  Operationsbasis  gegen  Arabi.  Die  Konferenz  ist
zu  einem  totalen  Stillstand  gekommen  und  thatsächlich  so  viel  als
vertagt.

Inzwischen  unterhandelt  die  Pforte  fortwährend  mit  England  über
die  Proklamation  gegen  Arabi,  ihre  Formulierung  und  ob  sie  vor  oder  nach
der  Landung  türkischer  Truppen  in  Agypten  veröffentlicht  werden  solle,  sowie
  über  die  einzelnen  Bedingungen  einer  Militärkonvention.  Zahlreiche
Enlwürje  und  Gegenentwürfe  werden  gewechielt.  Die  Pforte  mit  ihrer  Vergzögerungs=
  und  Verschleppungspolitik  sindet  dieemal  an  Lord  Dufferin  ihren
überlegenen  Meister.  Inzwischen  landen  die  englischen  Erpeditionstruppen
successive  in  Agypien.

Ende  August.  Während  die  Pforte  noch  immer  mit  England
be).  Agypten  unterhandelt  und  zu  keinem  Abschluß  kommen  kann,
brechen  Grenzstreitigkeiten  mil  Griechenland  an  der  thessalischen
Grenze  aus,  die  vom  28—30.  August  zu  kleinen,  aber  blutigen
Zusammenstößen  führen.  Die  griechische  Regierung  benützt  die  Lage,
schreitet  zur  Mobilisierung  ihrer  Truppen,  kündigt  die  Einberufung
der  Kammer  an  und  transportiert  Soldaten  und  Munition  an  die
thessalische  Grenze,  als  wäre  sie  enischlossen,  den  Zwischenfall  zum
Kriegsfalle  zu  machen.

5.  September.  Die  Regierung  veröffentlicht  endlich  ihre  Proklamation
  gegen  Arabi,  aber  ohne  Unterschrift,  ohne  die  sic  wertlos
ist.  über  die  Militärkonvention  wird  immer  noch  unterhandelt.

13.  September.  Arabi  unterliegt  bei  Tel  el  Kebir.  Die
ägyptische  Revolution  ist  niedergeworfen.  Die  Engländer  besetzen
Kairo  und  das  ganze  Land.  Arabi  ergibt  sich  als  Gefangener.

15.  September.  An  der  thessalischen  Grenze  wird  zwischen
Türken  und  Griechen  ein  Waffenstillstand  abgeschlossen.

17.  September.  Lord  Dufferin  fragt  die  Pforte  höhnisch  an,
ob  die  noch  immer  nicht  abgeschlossene  Militärkonvention  jetzt  noch
opportun  fei.

24.  September.  Die  Botschafter-Konferenz  tritt  behufs  Regelung
  der  griechisch-türkischen  Grenzfrage  zusammen  und  nimmt
die  Mitteilung  entgegen,  daß  die  Pforte  vollständig  nachgebe  und
alle  4  strittigen  Punkte  an  Griechenland  abtrete.

25.  September.  Die  Pforte  fragt  in  einer  Depesche  England
an,  bis  wann  es  Agypten  wieder  zu  räumen  gedenke,  erhält  aber
keine  Antwort.
        <pb n="510" />
        474  Die  ollomannische  Pforle.  (Okt.  18  —  Nov.  15.)

18.  Oktober.  Die  Pforte  übermittelt  Lord  Dufferin  eine  Note,
worin  sie  in  freundlichen  Ausdrücken  ihre  Vereitwilligkeit  kundgibt,
mit  der  brittischen  Regierung  Unterhandlungen  behufs  einer  befriedigenden
  Lösung  der  ägyptischen  Frage  anzuknüpfen,  und  unter  Berufung
  auf  Englands  Gerechtigkeitsgefühl  und  freundliche  Gesinnungen
  gegen  die  Türkei  die  zuversichtliche  Hoffnung  ausdrückt,  daß  der
slatus  quo  in  den  wesentlichsten  Punkten  aufrechtgehalten  werde.

27.  Oktober.  Die  Pforte  nimmt  die  über  den  auswärtigen
Fragen  das  ganze  Jahr  hindurch  liegen  gebliebenen  inneren  Reformfragen
  wieder  auf.  Der  Sultan  setzt  drei  Reformkommissionen  nieder,
die  erste  für  das  Finanzwesen,  wobei  es  sich  um  die  Einführung  einer
Patentsteuer  und  die  Erhöhung  des  Zolltarifs  handelt,  die  zweite  für
die  Justiz,  wobei  es  auf  die  Veseitigung  der  Kapitulationen  abgesehen
ist,  und  die  dritte  für  öffentliche  Arbeiten  und  die  Herbeiziehung
europäischen  Kapitals.

31.  Oktober.  England  schickt  den  bisherigen  Botschafter  bei
der  Pforte,  Lord  Dufferin,  in  außerordentlicher  Mission  nach  Kairo
zu  Ordnung  der  ägyptischen  Angelegenheiten.  Die  Maßregel  ist  ein
wahrer  Donnerschlag  für  die  Pforte  und  es  wird  ihr  nachgerade
klar,  daß  Agypten  für  sie  vollständig  verloren  ist.

7.  November.  Die  Pforte  spricht  es  als  ihr  Recht  an,  dem
neuen  Bey  von  Tunis  wie  bisher  die  Investitur  zu  verleihen.
Frankreich  lehnt  die  Zumutung  rund  ab.  Auch  begz.  Tunis  hat
die  Pforte  den  letzten  Schein  einer  Souveränetät  definitiv  verloren.

8.  November.  (Ostrumelien.)  Der  Gouverneur,  Aleko  P.

(Fürst  Vogorides)  eröffnet  die  Provinzialversammlung,  die  ihm
darauf  in  einer  Adresse  antwortet.  Die  panflavistische  oder  russische
Partei  agitiert  fortwährend  für  eine  Vereinigung  mit  Bulgarien.
Zwischen  Aleko  P.  und  dem  russischen  Generalkonsul  Krebel  ist  eine
scharfe  Spannung  eingetreten.
"  13.  November.  Neujahrstag  des  J.  1300  der  muhamedanischen
  Zeitrechnung.  An  dieses  Säkulardatum  knüpfen  sich  in  jener
Religionswelt  abergläubische  Mythen  wie  für  die  mittelalterliche
Christenheit  seinerzeit  an  das  Jahr  1000.  Für  das  muhamedanische
genannte  Jahr  ist  das  Erscheinen  eines  welterobernden  Propheten
geweissagt.

15.  November.  Die  Pforte  wünscht,  einen  türkischen  Kommissär
  nach  Agypten  zu  schicken;  England  versagt  seine  Einwilligung
dazu.
        <pb n="511" />
        Tie  olllomannische  Plorle.  (Nov.  23  —  Dez.  22.)  175

23.  November.  Der  Sultan  fürchtet  wieder  einmal  für  sein
Leben:  Fuad  P.  und  eine  Anzahl  anderer  hoher  Würdenträger  werden
  wegen  einer  angeblichen  Verschwörung  gegen  den  Sultan  verhaftet.
  Dagegen  wissen  sich  Derwisch  P.  und  Ahmed  P.,  die  augeklagt
  waren,  daß  sie  sich  in  Agypten  hätten  bestechen  lassen,  zu
reinigen  und  werden  wieder  Zzu  Gnaden  angenommen.

27—30.  November.  Ministerkrisis  und  Ministermodifikation.
Der  alttürkisch  gesinnte  Seraslier  Osman  P.,  der  böse  Geist  des
Ministeriums,  wird  momentan  entlassen.

30.  November.  Der  Sultan  verabschiedet  plötzlich  seine  tscherkessische
  Garde,  da  er  ihr  nicht  mehr  traut.

Ende  November.  Die  drei  Resormkommissionen  haben  ihre
Berichte  bereits  festgestellt.

Die  erste  schlägt  das  Desizit  im  nächstjährigen  Budget  auf  4  Mill.
türkische  Pfund  an  und  beantragt  zu  Teckung  derselben  neben  anderem  auch
die  Einführung  des  Tabalmonopols;  die  zweite  beklagt  den  Mangel  eines
für  sein  Fach  gebildelen  Nichterstandes  und  schlägt  die  Gründung  einer
Rechtsschule  vor;  die  dritte  erachtet  den  Bau  von  Eisenbahnen  und  Straßen
und  die  Aus  beniung  der  Minen  und  Mälder  für  unerläßlich  und  die  Zulassung
  fremder  Kapitalien  hiemn  für  unausweichlich,  da  die  Pforte  finanziell
außer  Stande  sei,  irgend  elwas  zu  leisten,  fürchtet  aber  unerträgliche  Konzessionsbedingungen.


3.  Dezember.  Neuer  Umschwung  im  Ministerium.  Osman  P.
wird  wieder  als  Seraskier  eingesetzt.

8.  Dezember.  Fuad  P.  hat  sich  zu  reinigen  vermocht  und
wird  wieder  zu  Gnaden  genommen.  Der  Sultan  ist  aber  noch  immer
in  Angst  und  Sorge.  Und  nicht  ohne  Grund.  In  Konstantinopel
herrscht  eine  Art  dumpfer  Gährung.  Der  Sultan  schließt  sich  vollkommen
  ab  und  lebt  in  einer  Art  Belagerungszustand.

11.  Dezember.  (Ostrumelien.)  Provinzialversammlung:  beschließt
  die  Herabsetzung  des  jährlichen  Tributs  von  2.10,000  L.  an
die  Pforte,  da  diese  Summe  als  drei  Zehntel  von  einer  Jahreseinnahme
  von  800,000  L.  festgesetzt  worden  sei,  diese  aber  bis  jetzt
nur  640,000  L.  betrage.

20.  Dezember.  Die  Finanz=  resp.  Budgetkommission  dringt
auf  eine  Reform  des  Beamtenkorps,  da  bei  der  Einbringung  und
Ablieferung  der  Steuern  thatsächlich  der  größte  Betrug  geübt  wird.
Die  übergroße  Zahl  der  Beamten  soll  vermindert,  der  Rest  aber
gut  begahlt  werden,  so  daß  sie  nicht  mehr  auf  Trinkgelder  und
Diebstahl  als  Haupteinnahmequelle  angewiesen  wären.

22.  Dezember.  Der  greise  Savfet  P.  ist  augenblicklich  der
        <pb n="512" />
        476  Bumänien.  (Jan.  29  —  Mai  10.)

Günstling  und  Berater  des  Sultans;  er  wohnt  im  Palast,  unmittelbar
  neben  dem  Arbeitszimmer  des  Sultans.

29.  Dezember.  Fuad  P.  wird  wieder  verhaftet.  Der  Sultan
hat  neuerdings  Angst.

31.  Dezember.  Die  Kündigung  aller  Handelsverträge  läuft
geschäftsmäßig  weiter  und  wird  bis  zum  März  1883  beendigt  sein.
Die  Eingangszölle  sollen  dann  erhöht,  dagegen  die  Ausgangs=  und
Binnenzölle  ganz  abgeschafft  werden.  Der  Handelsstand  ist  mit
dieser  Reform  wesentlich  einverstanden.

2.  Rumänien.

29.  Jannar.  Rosetti,  neben  Bratiano  der  angesehenste  Führer
der  herrschenden  sog.  nat.-lib.  Partei,  tritt  als  Minister  des  Innern
zurück,  da  er  mit  seinen  ziemlich  radikalen  Vorschlägen  bez.  Agrarreform,
  Wahl  der  Richter  und  Revision  der  Wahlordnung  in  der
Regierung  selbst  nur  einer  geteilten  Zustimmung  und  seitens  des
Senats  entschiedener  Opposition  begegnet.

—  Februar.  Rumänien  ist  fortwährend  bemüht,  seine  Militärkräfte
  zu  vervollständigen  und  zu  erhöhen:  Das  Heer  wird  fortan
in  4  Armeekorps  mit  je  2  Divisionen  eingeteilt  und  es  werden  zu
diesem  Behuf  3  neue  Truppendivisionen  gebildet.

10.  März.  II.  Kammer:  genehmigt  mit  69  gegen  3  Stimmen
  einen  Extrakredit  von  4  Mill.  L.  zur  Vervollständigung  der
Ausrüstung  der  Armee,  die  allmälig  auf  100,000  Mann  gebracht
werden  soll.

15.  März.  Beide  Kammern  haben  den  Ankauf  der  Eisenbahnlinie
  Küstendsche-Czernawoda  für  16,800,000  L.  votiert  und  die  Regierung
  legt  ihnen  nunmehr  einen  Gesetzentwurf  für  den  Bau  von
5  kleineren  Bahnlinien  vor  zu  Verbindung  der  Hauptzentren  des
Landes  mit  dem  bestehenden  Bahnnetz.

27.  März.  II.  Kammer:  genehmigt  mit  63  gegen  18  Stimmen
  ein  neues  Agrargesetz  behufs  Verbesserung  der  Lage  der  durch
das  bisherige  in  vollständiger  Abhängigkeit  von  den  Großgrundbesitzern
  befindlichen  Bauern  mit  geringen  Abänderungen  wesentlich
nach  dem  ursprünglichen  Antrage  Nosetti's.

10.  Mai.  Senat:  genehmigt  die  von  der  II.  Kammer  beschlossene
  Rosetti'sche  Agrarreform  doch  auch  seinerfeits,  aber  allerdings
  nur  mit  sehr  wesentlichen  Modifikationen  im  Interesse  der
Großgrundbesitzer.
        <pb n="513" />
        Rumänien.  (Mai  22  —.  Sept.  20.)  477

22.  Mai.  II.  Kammer:  genehmigt  die  Agrarreform  nach  den
Beschlüssen  des  Senats,  da  die  Resorm  auch  so  ein  wesentlicher
Schrikt  zur  Besserung  der  materiellen  Lage  des  Vauernstandes  bleibt.

Mitte  Juni.  Der  offiziöse  „Romanul“  veröffentlicht  das
Gegenprojekt  Rumäniens  nicht  nur  gegen  das  Avant-prajet  Hsterreichs,
  sondern  auch  gegen  den  modifizierenden  Vorschlag  Barrere
(Frankreichs)  bez.  der  Donauschiffahrt  und  ihrer  Beaussichtigung.
Dasselbe  wahrt  die  Souveränelätsrechte  der  Uferstaaten,  Numäniens,
  Serbiens  und  Bulgariens  bis  zur  äußersten  Grenze  und  verblüfft
  geradezu  durch  das  naive  Selbstbewußtsein,  von  dem  der
junge  Staat  erfüllt  zu  sein  scheint.  Esterreich  kann  darauf  fast
unmöglich  eingehen,  ohne  seine  Inleressen  an  der  unteren  Donau
vollständig  preiszugeben.

—  Juli.  Nußland  ist  eifrig  bemüht,  seinen  Einfluß  an  der
untern  Donau  zu  verstärken  und  einen  beslimmenden  Einfluß  auf
Rumänien  zu  gewinnen,  während  Vratiano  zwar  bemüht  ist,  einem
übergewicht  Ssterreichs  zu  wehren,  ein  solches  Nußlands  aber  offenbar
  noch  mehr  fürchtet.  Rußland  ist  namentlich  in  der  Moldau
sehr  thätig,  die  dortigen  von  der  Negierungspolitik  vielfach  abweichenden
  Inieressen  den  seinigen  dienstbar  zu  machen.

13.  August.  Nekonstruktion  des  Ministeriums.  Joan  Bratiano
  übernimmt  darin  nicht  bloß  das  Präsidium,  sondern  auch
den  Krieg,  was  das  eigentliche  Motiv  der  Modifikation  war,  Chitzie
das  Innere,  Demeter  Stourdza  das  Answärtige.

DTie  Schwierigleit  für  Bratiano,  an  der  Spitze  einer  Partei  zu  stehen,
deren  Mitglieder  jeden  der  Regierung  geleisleten  Dienst  durch  ein  Amt  oder
eine  Sinecure  bezahlt  wissen  wollen  und  ferner  gleichzeitig  dem  radikalen
politischen  Proletaxiat  des  linken  Flügels  seiner  eigenen  Partei  dem  Bo—
jaren-Dünkel  der  Altkonservativen  widerstehen  zu  müssen,  bleibt  freilich  nach
wie  vor  dieselbe.

20.  September.  König  Carol  empfängt  auf  Schloß  Sinaia
den  Besuch  des  Fürsten  Alexander  von  Bulgarien.  Der  Besuch
bleibt  unerwiedert.  Rußland  begünstigt  die  Idee  einer  natürlich
unter  seinem  Protektorate  stehenden  Donankonföderation.  Rumänien
findet  sie  jedoch  nicht  seinem  Interesse  entsprechend.

—  Oktober.  Rußland  regt  die  Kilia-Frage  an.  Rumänien
tritt  ihm  in  einer  Circulardepesche  entgegen.  Die  von  Lord  Beaconsfield
  auf  dem  Berliner  Kongreß  ausgesprochene  Befürchtung,
daß  durch  die  Retrocession  Bessarabiens  an  Rußland  das  Verhältnis
  desselben  zur  Schiffahrt  auf  der  untern  Donau  grundsählich
geändert  werde,  beginnt  sich  zu  bestätigen.
        <pb n="514" />
        478  Lerbien.  (Jan.  19  —  März  6.)

!

9.  Oktober.  Eröffnung  einer  außerordentlichen  Session  der
Kammern  zur  Votierung  des  Budgets  durch  eine  Thronrede  des
Königs.

Die  Thronrede  erklärt,  es  sei  den  beständigen  Anstrengungen  der
Nation  zu  danken,  durch  eine  friedliche  Entwicklung  im  Junern  ein  Element
der  Ordnung  und  des  Fortschrittes  der  europäischen  Civilisation  zu  werden.
Im  übrigen  enthält  die  Thronrede  keinen  auf  die  Politik  bezüglichen  Passus
und  bemerkt  bloß,  die  Armee  habe  sich  in  befriedigender  Weise  entwickelt.
Besondere  Genugthuung  spricht  sie  dagegen  über  den  Stand  der  Finanzen
aus.  Die  Budgels  der  lehten  Jahre  und  besonders  des  laufenden  Jahres
hätten  einen  überschuß  ergeben,  während  keine  neuen  Stenern  eingeführt  und
keine  anderen  Anleihen  als  zu  produktiven  Zwecken  gemacht  worden  seien.
Infolge  dessen  komme  der  Kredit  Rumäniens  demjenigen  der  großen  und
reichen  europäischen  Staaten  gleich.

6.  Dezember.  II.  Kammer:  Die  Regierung  kommt  in  einer
Vorlage  dem  Justizresorm-Projekt  Nosetti's  und  der  Nadikalen  betr.
Bestellung  der  richterlichen  Beamten  durch  Wahl  wenigstens  einigermaßen
  entgegen.

30.  Dezember.  Eine  Parteiversammlung  der  liberalen  Deputierten
  erklärt  sich  nur  mit  sehr  geringer  Mehrheit  für  eine  Revision
  der  Verfassung.  Dieselbe  soll  zudem  nur  eine  sehr  beschränkte
sein  und  von  einer  demokratischen  Ausdehnung  des  Wahlrechts  nach
dem  Plane  Rosetti's  völlig  Abstand  nehmen.

3.  Serbien.

19.  Januar.  Der  Zusammenbruch  der  Bontoux'schen  Union
gencrale  in  Paris,  der  Serbien  den  Bau  seiner  Eisenbahnen  übertragen
  hat,  zieht  auch  Serbien  in  schwere  Mitleidenschaft.

20.  Januar.  Eröffnung  der  Skupschtina  durch  eine  Thronrede
  des  Fürsten.

27.  Jannar.  Skupschtina:  Die  Antwortsadresse  auf  die  Thronrede
  wird  mit  99  gegen  50  Stimmen  angenommen.  Die  Opposition
weigert  sich,  dieselbe  zu  unterzeichnen.  Der  Fürst  nimmt  sie  mit
Ausdrücken  eines  entschiedenen  Tadels  über  das  Verhalten  der  Opposition
  entgegen.

26.  Februar.  Die  Regierung  unterhandelt  mit  dem  franz.
Comptoir  d’escompte  und  der  österr.  Länderbank  über  einen  neuen
Vertrag  bez.  des  Baues  der  serbischen  Eisenbahnen,  bei  dem  sie  aus
dem  Bontoux-Krach  zwar  nicht  ungeschlagen,  aber  doch  noch  leidlich
davon  käme.

6.  März.  Nach  dem  Vorgange  Rumäniens  und  nachdem  die
Regierung  sich  der  vorläufigen  Zustimmung  der  Mächte,  besonders
        <pb n="515" />
        Lerbien.  (März  15  Juni  22.)  479

PSsterreichs,  versichert  hat,  beschließt  die  Skupschtina  einstimmig,  den
Fürsten  zum  König  von  Serbien  zu  erheben.  Die  ganze  Skupschtina,
145  Mitglieder,  überbringt  Milan  den  Veschluß  und  dieser  nimmt
ihn  an.  Die  Stadt  Belgrad  feiert  das  Ereignis  mit  großem  und
allgemeinem  Jubel.  Der  erste,  der  den  neuen  König  beglückwünscht,
ist  der  österr.-ungar.  Gesandte.

15.  März.  Skupschtina:  Die  Opposition  verlangt  von  der
Regierung  sofortige  Antwort  bez.  der  Verluste  Serbiens  bei  der
Union  gencrale  und  droht  mit  ihrem  Austritt.

17.  März.  Skupschtina:  Die  ganze  radikale  Opposition,  51
Mitglieder,  erklären  ihren  Austritt  aus  der  Versammlung  und  legen
ihre  Mandate  nieder;  6  liberale  Abgg.  schließen  sich  ihnen  an.  Die
Regierung  beschließt,  für  alle  57  Neuwahlen  auszuschreiben  und  vertagt
  die  Skupschtina  bis  nach  Beendigung  derselben.

11.  April.  Die  Regierung  schließt  einen  Vertrag  mit  dem
Pariser  (omptoir  d'iescompte  für  die  Ausführung  des  serbischen
Bahnnetzes,  der  für  Serbien  unter  den  obwaltenden  Umständen  als
ziemlich  günstig  betrachtet  wird.

—  Mai.  Die  Regierung  hat  bei  den  Neuwahlen  zur  Skupschtina
  für  die  ausgetretenen  57  Mitglieder  nur  5  von  ihren  Anhängern
  durchzusetzen  vermocht,  während  die  Ausgetretenen  meist
mit  großen  Mehrheiten,  zum  Teil  sogar  einstimmig  wieder  gewählt
wurden.  Die  Negierung  hätte  aber  wenigstens  12  Sitze  gewinnen
müssen,  da  die  Slupschtina  aus  160  Mitgliedern  besteht  und  zur
Beschlußfassung  eine  Dreiviertel-Majorität  erforderlich  Ist.

7.  Juni.  Das  Ministerium  Pirostchanetz  bietet  dem  König
seine  Entlassung  an.  Der  König  nimmt  sie  jedoch  nicht  an.

17.  Juni.  Wiederzusammentritt  der  Skupschtina.  Die  Radikalen
  legen  ihre  Mandate  neuerdings  nieder.  Die  Regierung  gebietet
  daher  in  der  Versammlung  wohl  über  eine  einfache,  nicht
aber  über  die  zur  Beschlußfassung  erforderliche  Mehrheit  und  die
Versammlung  ist  daher  beschlußunfähig.  Die  Mehrheit  greift  zu
einem  parlamentarischen  Staatsstreich,  indem  sie  die  radikalen  Neuwahlen
  für  null  und  nichtig  erklärt  und  dagegen  diejenigen  Kandidaten
  der  Regierungspartei,  welche  nach  den  Radikalen  die  meisten
Stimmen  erhalten  haben,  für  gewählt  anerkennt.  Ein  kal.  Dekret
verfügt,  daß  die  ausgetretenen  Deputierten  zum  dritten  Mal  nicht
mehr  wahlfähig  seien.

22.  Juni.  Skupschtina:  Der  Finanzminister  legt  den  neuen
        <pb n="516" />
        480  Serbitnu.  (Juni  25  —  Okt.  2.)

Eisenbahn-Vertrag  vor  und  knüpft  eine  Darlegung  der  Finanzlage
daran,  in  der  er  zu  erweisen  sucht,  daß  das  Land  durch  den  Bankerott
  der  Bontoux'schen  UCnion  genérale  keine  Verluste  erlitten  habe.

25.  Juni.  Skupschtina:  genehmigt  ein  von  der  Regierung
ihr  vorgelegtes  Gesetz  zu  Beschränkung  der  Preßfreiheit.

27.  Juni.  Skupschtina:  genehmigt  ein  Gesetz,  welches  Abgeordnete,
  die  mutwillig  ihre  Mandate  ausgeben,  um  die  Arbeiten
der  Skupschtina  zu  unterbrechen,  mit  einer  Geldbuße  von  1000  Dinars
  bedroht.

29.  Juni.  Skupschtina:  genehmigt  mit  allen  gegen  3  Stimmen
  die  neue  Eisenbahnkonvention  mit  dem  Pariser  Comptoir  d'escomptc.


4.  Juli.  Schluß  der  Skupschtina  durch  eine  Thronrede.  Der
König  dankt  den  Ministern  für  ihr  Ausharren  und  namentlich  dem
Finanzminister  Mijatowic  für  seine  erfolgreichen  Leistungen.

10.  August.  Der  König  geht  nach  Wien  und  in  ein  österreichisches
  Bad.

12.  August.  Eine  radikale  Parteiversammlung  von  4—500
Parteimitgliedern  in  Kragujewagz  erklärt  sich  zwar  gegen  das  gegenwärtige
  Ministerium,  aber  im  übrigen,  gegen  die  Tendenz  der  Parteiführer,
  für  die  bestehenden  indirekten  Steuern  und  für  die  bestehenden
  Militäreinrichtungen.  Die  Vauern  scheinen  immerhin  ziemlich
monarchisch  gesinnt  zu  sein.  4

11.  Oktober.  Zusammenkunft  des  Königs  mit  dem  Fürsten
von  Bulgarien  in  Rustschuck.  König  Milan  besucht  von  dort  aus
seinen  mütterlichen  Oheim  Catargiu  in  Bukarest.  König  Carol
weicht  jedoch  einem  Zusammentreffen  mit  ihm  aus.  Zwischen  den
Balkanfürsten  herrscht  überhaupt  nicht  das  beste  Einvernehmen.
Der  König  von  Serbien  schließt  sich  entschieden  an  EÖsterreich  an;
Montenegro  ist  dagegen  ein  Vasall  Nußlands  und  Bulgarien  steht
völlig  unter  dem  Einflusse  des  letztern;  Rumänien  sucht  sich  von
beiden  unabhängig  zu  halten.

23.  Oktober.  Mißlungenes  Attentat  der  Wittwe  des  1878
vom  Kriegsgericht  zum  Tode  verurteilten  und  erschossenen  Obersten
Markowic  auf  den  König.  Dasselbe  ruft  eine  ernste  Krisis  hervor.
Das  Ministerium  bietet  seine  Entlassung  au.  Die  Radikalen  versichern
  dem  König  ihre  Ergebenheit.  Der  König  empfängt  Ristic
in  Audienz.  Schließlich  bleibt  jedoch  alles  im  Alten:  Serbien  steht
wie  bisher  zu  Ssterreich.
        <pb n="517" />
        Ulonleuegto.  (Febr.  —  Sept.  12.)  481

§.  Dezember.  Zusammentritt  der  Skupschtina.  Trotz  der
Androhung  von  1000  Francs  Strase  für  jedes  fehlende  Mitglied
ist  sie  doch  nicht  in  beschlußfähiger  Anzahl  und  kann  sich  vorerst
nicht  konstitnieren.

15.  Dezember.  Skupschtina  hat  es  durch  Anerkennung  von
Minorilätswahlen  auf  einige  120  Mitglieder  gebracht.  Sie  ist  dadurch
  beschlußfähig,  konstituiert  sich  und  wird  durch  eine  Thronrede
des  Königs  eröffnet,  die  indes  über  die  Schwierigkeiten  und  Mängel
der  Skupschlina  bez.  ihrer  Beschlußfähigkeit  gang  schweigt.

24.  Dezember.  Die  Nachwahlen  zur  Skupschtina,  die  vorgenommen
  werden  mußten,  wo  keine  Minoritätswahlen  vorlagen,  sondern
  durch  Akklamation  einstimmig  gewählt  worden  war,  fallen
neuerdings  durchweg  zu  gunsten  der  Nadikalen  aus.

27.  Dezember.  Skupschtina:  beschließt  ein  allg.  Volksschulgesetz
mit  6jährigem  Schulzwang.  Die  Regierung  verlangt  eine  Vermehrung
  des  Heeres  um  3  Balaillone  und  die  Verdoppelung  des  Gendarmeriekorps.


28.  Dezember.  Slupschtina:  genehmigt  einen  ihr  von  der
Regierung  vorgelegten  allg.  Zolltarif  durch  Akllamation.

4.  Monutenegro.

—  Febrnar.  Fürst  Nikita  wahrt  gegenüber  dem  Aufstande
in  den  benachbarten  österreichischen  Provinzen,  der  Crivoscie  und
der  Herzegowina,  wenigstens  den  Anstand;  die  Bevölkerung  steht
dagegen,  soweit  nur  möglich,  mit  Herz  und  Hand  auf  Seite  der
Aufständischen.

23.  März.  Die  Regierung  beschließt,  den  gahlreichen  Flüchtlingen
  aus  den  aufständischen  österreichischen  Provinzen  nicht  bloß
ein  Asyl,  sondern  auch  Unterhalt  zu  gewähren.

10.  August.  Die  Regierung  stellt  die  Verteilung  von  Lebensmitteln
  an  die  österreichischen  Flüchtlinge  ein  und  verlangt  ihre
Rückkehr,  da  es  unmöglich  sei,  sie  länger  auf  Kosten  des  selbst
armen  Landes  zu  erhalten.  Von  Februar  bis  Jnni  waren  nicht
weniger  als  3390  Crivoscianer  und  4916  Herzegowzen  übergetreten.

24.  August.  Der  Fürst  reist  über  Wien  nach  Petersburg,
um  den  Czar  zu  begrüßen,  „der  Tradition  als  teurem  Vermächtnis
  meiner  Vorfahren,  sowie  auch  persönlichen  und  Staatsgründen
Folge  leistend."

12.  September.  Der  Fürst,  der  in  Rußland  mit  demonstra-Schulthess.

  Europ.  Geschichtskalender.  XXIII.  Bd.  31
        <pb n="518" />
        482  Bulgarien.  (Jan.  12  Mai  20.)

tiver  Sympathie  empfangen  wurde  und  behandelt  wird,  antwortet
auf  eine  Ansprache  der  Petersburger  flavischen  Gesellschaft:  „Ich
hatte  längst  von  russischem  Salz  und  Brod  gekostet  und  bin,  Gott
ist  mein  Zeuge,  stets  treu  gewesen  und  werde  stets  treu  bleiben  dem
russischen  Volke  und  der  Idee,  die  in  dem  russischen  Volke  ihren
Ausdruck  findet."“

13.  September.  Konflikt  zwischen  Montenegrinern  und  Albanesen,
  die  sich  von  Alters  her  hassen  und  jetzt  noch  mehr,  nachdem
durch  den  Verliner  Vertrag  ein  Teil  Albaniens  Montenegro  einverleibt
  wurde,  die  genaue  Grenze  aber  bis  jetzt  noch  nicht  fest  bestimmt
  ist.

27.  September.  Der  Fürst  kehrt  von  Petersburg  über  Wien
wieder  nach  Cetinje  zurück.

23.  November.  Die  Negierung  beschließt,  auf  den  1.  Januar
1883  drei  Vataillone  stehenden  Militärs  zu  errichten.

30.  Degember.  Der  bisherige  Minister  des  Innern,  Mascha
Wrbiza,  der  mit  Ssterreich  noch  auf  möglichst  gulem  Fuße  zu  stehen
bemüht  war,  wird  entlassen  und  durch  den  Oheim  des  Fürsten
Bogo  Petrovitsch  ersetzt,  der  für  einen  ausgesprochenen  Gegner  Hsterreichs
  gilt.

5.  Bulgarien.

12.  Jannar.  Einsetzung  des  neuen  Staalsrats.  Es  wird
auerkannt,  daß  der  Fürst  bei  der  Answahl  seiner  Mitglieder  unparteiisch
  und  versöhnlich  verfuhr.  Die  Konservativen  haben  übrigens
  in  demselben  die  Mehrheit.  Der  (russische)  Minister  des  Innern,
  Oberst  Remlingen,  wird  entlassen  und  durch  den  gebildeten
Vulgaren  Natschewitsch  ersetzt.

10.  Februar.  Zankoff,  einer  der  Führer  der  liberalen  Partei
und  gew.  Minister  des  Ausw.,  wird  verhaftet  und  interniert;  die
beiden  anderen  Führer  der  Partei,  Karaweloff  und  Slaveikoff,  haben
Bulgarien  freiwillig  verlassen  und  bei  Aleko  P.  in  Ostrumelien
Aufnahme  gefunden,  wo  jener  eine  Professur  belleidet,  dieser  ein
Journal  herausgibt.  —  Scharfe  Spannung  zwischen  dem  Fürsten
und  dem  russischen  Konsul  Hitrowo.

Ende  April.  Der  Fürst  geht  nach  Wien,  Petersburg,  Verlin
und  Darmstadt.

20.  Mai.  Der  Fürst  setzt  in  Petersburg  die  Abberufung  des
russischen  Konsuls  Hitrowo  durch,  der  Sophia  sofort  verläßt.  Dagegen
  gewinnt  der  Fürst  zwei  gebildete  russische  Stabsoffiziere,  die
        <pb n="519" />
        Hulgarien.  (Juni  20  Dez.  II.)  483

Generale  Soboleff  und  Kaulbars  für  seine  Negierung,  resp.  er  muß
dieselben,  wie  andere  behaupten,  aus  der  Hand  Nußlands  und  zwar
für  längere  Zeit  annehmen.

Gen.  Sobolesf  war  bisher  Vorstand  der  asialischen  Sektion  des
russischen  Generalstabs  und  wird  vom  Fürsten  zur  übernahme  des  Ministerpräsidiums
  und  des  Ministeriums  des  Jnnern  bernsen;  Gen.  Kaulbars  ist
von  Geburt  ein  Deuischer,  stand  aber  stels  in  russischen  Diensten,  hat  ein
geschäytes  Werk  über  die  preußische  Armee  veröffentlicht  und  ist  zum  Kriegsminister
  designiert.

20.  Juni.  Der  Fürst  trifft  von  seiner  Reise  ins  Ausland
wieder  in  Sophia  ein.

5.  Juli.  Der  Fürst  ernennt  ein  neues  Ministerinm:  Soboleff
Präsidium  und  Inneres;  Varon  Kaulbars  Krieg;  Grekoff  Justiz;
Natschewitsch  Finangen;  Theokaroff  Unterricht;  Vulkowitsch  öffentliche
  Arbeiten  und  provisorisch  Auswärtiges.  —  Ein  Dekret  des
Fürsten  ersetzt  den  Zehnten  durch  eine  Grundsteuer,  deren  Ertrag
auf  10  Mill.  Fr.  angeschlagen  wird.

28.  August.  Der  Staatsrat  genehmigt  ein  neues  Wahlgesetz
für  die  Landesversammlung  und  ein  weiteres  bez.  der  territorialen
Einteilung  des  Landes.

Das  Wahlgeijetz  untersagt  den  Staatsbeamten  jede  Einmischung  in
die  Wahlen,  verlangt  dagegen  von  den  Wahllandidaten  entweder  einen  Besipnachweis
  oder  einen  entsprechenden  Bildungsgrad  und  verbietet  es,  eine
Kandidatur  Zu  gleicher  Zeit  in  mehreren  Bezirken  aufzustellen.  Das  Gesetz
über  die  territoriale  Einteilung  des  Landes  vermindert  die  Staatsausgaben,
indem  es  den  Staatsbeamten  die  Verwaltung  des  Gemeindehaushalts  entzieht
  und  dieselbe  gewählten  Gemeinderäten  überträgt,  damit  aber  auch  die
Pflicht,  nach  Maßgabe  ihres  eigenen  Budgels  für  die  Bedürfnisse  der  Bevölkerung
  zu  jorgen.

20.  September.  Der  Fürst  besucht  den  König  von  Numänien
in  Sinaia.

Anfang  Oktober.  Der  Fürst  wohnt  den  Lagerübungen  der
bulgarischen  Truppen  bei  Schumla  bei  und  spricht  sich  über  die
Fortschritte  derselben  sehr  zufrieden  aus.  Die  Offiziere  sind  größtenteils
  Russen.

14.  Oktober.  Zusammenkunft  des  Fürsten  mit  dem  König
von  Serbien  in  Rustschuck.

18.  Oktober.  Zankoff  wird  aus  seiner  Internierung  entlassen
und  geht  ins  Ausland.

·  6.  November.  Zankoff  kehrt  nach  Bulgarien  zurück  und  wird
in  Rustschuck  verhaftet,  aber  sofort  wieder  freigelassen.

11.  Dezember.  Die  Wahlen  zur  Landesversammlung  sind  beendigt
  und  wesentlich  zur  Befriedigung  des  Fürsten  ausgefallen:

31“
        <pb n="520" />
        484  Agoplen.  (Jan.  3—Febr.  2.)

kein  einziger  der  Führer  der  Liberalen  ist  gewählt  worden  und  die
Gewählten  bekennen  sich  zu  gemäßigten  Grundsätzen.  Unter  den
neuen  Mitgliedern  der  Versammlung  sind  auch  12  Muselmänner.

22.  Dezember.  Eröffnung  der  Nationalversammlung  durch
eine  Thronrede  des  Fürsten.  Vorgelegt  werden  die  Vorarbeiten  zu
den  projektierten  Eisenbahnen  und  ein  Gesetzentwurf  behufs  Gründung
  einer  Nationalbank.

—  Dezember.  Der  durchweg  entscheidende  Einfluß  der  beiden
russischen  Generale  im  Ministerium  und  des  russischen  Elementes
überhaupt  fängt  an,  auch  bei  den  Konservativen  auf  Abneigung
und  Widerstand  zu  stoßen.

6.  Agypten.

.  Jannar.  Die  „Times“"  sind  in  der  Lage,  eine  Art  Programm  der
Nationalw  dn  zu  veröffentlichen,  das  von  Arabi  Bey  gutgeheißen  sein  soll.

4.  Januar.  Arabi  Bey  wird  zum  Unterstaatsfekretär  des  Kriegs  im
Kabinet  Scherif  Pascha  ernannt.

6.  Jannar.  England  stimmt  dem  Vorschlage  Gambetta's  und  der
frangösischen  Regierung,  eine  gemeinsame  Nole  an  Agypten  zu  erlassen,  bei,
lehnt  dagegen  eine  eventuelle  Inlervention  ab.

10.  Jannar.  Die  gemeinsame  Note  Frankreichs  und  Englands  wird
übergeben.  Die  Negierung  beschließt  jedoch,  dieselbe  nicht  zu  veröffentlichen,
um  die  Aufregung  nicht  zu  verstärken.  Die  Pforte  protestiert  gegen  die
Note  als  eine  Beeinträchtigung  ihrer  Sonveränetätrrechte.

15.  Januar.  Die  aus  75  Mitgliedern  bestehende  Notabeluversammlung
  verlangt  das  Recht  der  Votierung  des  Budgets,  die  volle  Minislerverantworklichkeit
  ihr  gegenüber  und  die  Initiative  für  alle  Gesete.  England
und  Frankreich  erblicken  jedoch  in  dem  Budgetbewilligungsrecht  eine  Beseitigung
  ihrer  Finanzkontrole  und  eine  eventnelle  Beeinträchtigung  der  Rechte
der  enropäischen  Gläubiger.  Scherif  P.  unterhandelt  mit  dem  Kammer-=präsidenten
  gegen  jene  weitgehenden  Forderungen;  hinter  den  Notabeln  stehen
aber  Arabi  Bo,  die  Obersten  und  die  ägyptische  Armee.

annar.  Es  ist  bereits  von  einer  türlischen  Intervention  die
Rede,  um  de  ägyptische  Armee  aufzulösen  und  den  Status  uo  ante  wieder
herzustellen  und  dann  wieder  abzugiehen,  wozu,  wie  man  meint,  3000  M.
genügen  würden.  Der  Sultan  will  aber  nicht  den  status  uuo  ante,  sondern
  vielmehr  eine  Wiederherstellung  seiner  vollen  Sonveränelätsrechte.  Das
aber  wollen  weder  Frankreich  und  England  noch  die  ägyptische  Nalionalpartei.


2.  Februar.  Eine  Deputation  der  Nolabeln  verlangt  vom  Kabinet
Scherif  P.  die  Unterzeichnung  des  von  ihnen  ausgearbeiteten  organischen
Gesehentwurfs  (Verfassung).  Scherif  P.  nimmt  seine  Entlassung.  Neubildung
  des  Kabineks  im  Sinne  der  Nationalpartei:  Mahmud  P.  Barndi
übernimmt  darin  das  Präsidium  und  Arabi  Bey  das  Kriegsministerium.
Die  4  Ostmächte  sprechen  sich  dem  Khedive  gegenüber  für  Aufrechthaltung
des  staatsrechllichen  status  quo  aus.
        <pb n="521" />
        Ag##pltn.  (Febr.  5—  Mai  11.)  185

5.  Febrnar.  Dos  Kabinet  Mahmud  Marundi  P.  legt  dem  Mhedive
sein  Programm  vor.  Dasselbe  will  den  Begehren  der  Notabeluversammlung
entsprechen,  soweit  es  möglich  ist,  ohne  die  Rechte  der  europäischen  Glänbiger
und  diejenigen  Englands  und  Frankreichs  zu  verletzen.  Der  Khedive  erklärl
sich  damit  einverstanden.  Der  englische  und  der  französische  Generalkonsul
protestieren  jedoch  gegen  die  Anedrücke  der  Programms  bez.  ihrer  gemeinsamen
  Finanzkontrole.

7.  Febrnar.  Der  Ministerrat  genehmigt  die  einzelnen  Artilel  des
organischen  Gesetzes  bis  auf  diejenigen  über  das  BAndget.  dessen  Genehmigung
einem  aus  den  Ministern  und  aus  Delegierten  der  Notabelnversammlung
bestehenden  Komite  überlragen  wird.  Ter  Khedive  sanktioniert  das  Verfassungsstatut
  und  daeselbe  wird  veröffentlicht.  Die  Generalkonsuln  protestieren
  gegen  die  Bestimmungen  bej.  des  Budgete;  der  Ministerrat  erklärt
jedoch,  die  Mächte  hätten  keinerlei  Recht,  sich  durch  die  Finanzkontroleure
auch  in  Fragen,  welche  die  inneren  Angelegenheilen  Aguptens  betresfen,  einzumischen.


11.  Febrnar.  England  regt  bei  den  Mächten  einen  Meinungsaustausch
  über  Agypten  an.  Deutschland  ist  der  Meinung,  daß,  wenn  eine
Intervention  notwendig  werden  follte,  dieselbe  durch  türkische  Truppen  zu
kwursi  wäre.  England  hat  nichte  dagegegen,  wohl  aber  Frankreich.

.  Mär.  Frankreich  ruft  seinen  Generalkontroleur  Blignieres  ab
und  rin-  ihn  durch  den  vorsichtigeren  Brdif.
12.  März.  Die  Notabelnversammlung  beschließt  ihre  Erhöhung  von
75  auf  150  Mitglieder  und  ein  neues  Wahlgesetz,  das  jedem  unbeschollenen
Agypter,  der  das  21.  Jahr  erreicht  hat  und  mindestens  5  ägyptische  Pfund
Abgaben  entrichtet,  Stimmberechtigung  erteilt.

13.  März.  Arabi  Bey  wird  vom  Khedive  zum  Pascha  ernannt.  Die
öffentliche  Meinung  designiert  ihn  zum  Ministerpräsidenten  und  wenn  er
einem  Winke  von  Stambul  aus  solgen  wollte,  so  stände  ihm  unter  Beseitigung
  Tewsiks  der  Vilarang  für  das  zu  schaffende  Bilajet  Agyplen  in
Aussicht.

2W6.  Märg.  Der  Khedive  spricht  die  Auflösung  der  Notabelnversammlung
  aus,  damit  Neuwahlen  nach  dem  neuen  Wahlgesetz  vorgenommen  werden
  können.

II.  Apiil.  Entdeckung  einer  angeblichen  Verschwörung  unter  den
tscherkessischen  ösffizieren  der  Armee  gegen  Arabi..  Eine  Anzahl  derselben
wird  verhaftet.  Die  Tscherkessen  gelten  als  unbedingte  Anhänger  des  Sultaus
  auch  gegen  Arabi.

2.  Mai.  Das  Kriegsgericht  hat  40  Ofsiziere,  darunter  den  ehemaligen
Kriegsminister  Ozman  Resko  und  den  Oberst  Young  Natis,  zur  Degradation
und  zur  Verbannung  nach  dem  Sundan  verurteilt.  Der  Khedive  weigert
sich,  die  Urteile  zu  bestätigen.

9.  Mai.  Der  Khedive  verwandelt  nach  dem  Nate  der  englischen  und
französischen  Generalkonsuln  die  kriegsgerichtlichen  Urkeile  gegen  die  tscherlessischen
  Offiziere  und  ihre  angeblichen  Genossen  in  einfache  Verbannung
aus  aetn,

Mai.  Der  Ministerrat  beschließt  mit  Verletzung  des  Verfassungsstatuts,
  l##.  Notabelnkammer  über  den  Kopf  des  Khedive  hinweg  einzuberujen.
Ter  Khedive  verlangt  die  Unterstützung  der  Generallonsuln  gegen  dieses  Vor-
        <pb n="522" />
        486  Agyplen.  (Mai  12—29.)

gehen.  Dic  engl.-franz.  Generalkontroleure  brechen  ihre  Beziehungen  zu  dem
Kabinet  ab.

12.  Mai.  Frankreich  schlägt  Eugland  ein  Lemeinsame  Floltendemoniiration
  vor.  England  nimmt  den  Vorschlag  au.  Die  Kommandanten  beider
Flotten  sollen  gleichlantende  Instruktionen  chalien  Die  Maßregel  wird
den  Mächten  einfach  angezeigt,  ohne  sie  vorher  darüber  anjufragen.  Die
Pforte  protestiert  und  will  auch  ihrerseits  einige  Panzerschisse  nach  Alexandrien
  schicken.

14.  Mai.  Die  Notabeluversammlung  ist  zusammengetreten,  zeigt  aber
leine  Lust,  auf  eine  Absehung  des  Khedive  hinzuwirken,  sucht  vielmehr  zu
vermitteln.  Der  Khedive  will  zuerst  mit  Rebellen  nicht  unterhandeln,  bietet
aber,  angesichts  der  zu  erwarkenden  Flottendemonstration,  schließlich  doch  die
Hand  zur  Aus  eföhnung  Varndi  P.  tritt  als  Ministerpräsident  zurück  und
wird  durch  Mahmud  Sami  P.  ersetzt;  die  übrigen  Minister  (auch  Arabi)
bleiben.  Die  Westmächte  verhandeln  unter  sich  über  eine  Intervention  des
Sultaus  und  die  Bedingungen,  an  die  eine  solche  zu  knüpfen  wären.

20.  Mai.  Die  französisch-englische  Flotte,  7  englische  und  5  französische
  Panzer,  aber  ohne  Landungstruppen,  langen  vor  Alexandrien  an.
Die  Pforle  hat  auf  den  Rat  Deutschlands  und  OÖsterreichs  auf  ihre  Absicht,
ebenjalls  zwei  Panger  dahin  zu  schicken,  verzichtet  und  ihnen  Gegenordre
geschickt.

22—24.  Mai.  Der  englische  und  der  französische  Generalkonsul
suchten  Arabi  und  die  Generale  zu  freiwilliger  Entsernung  zu  bewegen
unter  Veibehalt  ihres  Nanges  und  Soldes.  Arabi  und  die  Nationalpartei
lehnen  die  Zumutung  ab.  Die  Regierung  verlangt  die  Zurückziehung  der
Flotte  und  bbeschließt  aktive  militärische  Maßregeln  gegen  eine  allfällige
Landung.  Die  Mächte  sind  entschieden  für  eine  türkische  Intervention  und
die  Westmächte  auch  ihrerseits  nicht  dagegen  unter  der  Vorausselung,  daß
sie  unler  ihrer  Leitung  slattsinde,  da  einer  türkischen  Intervention  von  den
Agyplern  keinerlei  Widerstand  geleistet  werden  würde.  Der  Sultan  hat  aber
zu  einer  solchen  Inlervention  ganz  und  gar  keine  Lust.

25.  Mai.  Die  Generalkonsuln  der  Westmächte  überreichen  dem  Ministerium
  ein  Ullimatum,  in  dem  sie  die  zeitweilige  Enkfernung  Arabi's  aus
Agypten  mit  Beibehalt  seines  Ranges  und  Gehaltes,  die  Entsendung  von
Ali  Fehmi  und  Abdallah  nach  dem  Innern  gleichfalls  mit  Beibehalt  ihres
Nanges  und  Gehaltes  und  den  Rücktritt  des  Ministeriums  verlangen,  dagegen
  den  Erlaß  einer  Amnestic  seilens  des  Khedive  in  Aussicht  stellen.
Der  Ministerrat  lehnt  die  Forderungen,  da  sie  Fragen  innerer  Nalur  berührten,
  ab,  der  Khedive  nimmt  dagegen  die  Note  zur  Erwägung  an.  Das
Ministerium  erklärt  den  Schritt  der  Mächte  als  einen  Eingriff  in  die  Rechte
des  Sultaus  und  verlangt  seine  Entlassung.  Der  Khedive  nimmt  sie  an,
befiehlt,  alle  mililärischen  Maßregeln  einzustellen,  und  erläßt  eine  Prollamation,
  in  der  er  erklärt,  die  westmächtlichen  Geschwader  seien  in  freundschsstlicher
  Absicht  gekommen,  und  ankündigt,  daß  er  selbst  den  Oberbefehl
über  die  Truppen  übernehme.

29.  Mai.  Der  Khedive,  außer  stande,  ein  neues  Ministerium  zu
bilden  und  von  Deputationen  der  Ulemas  und  der  Notabeln  gedrängt,  setzt
Arabi  wieder  als  Kriegsminisier  ein.  Der  Ministerpräsident  und  die  anderen
  Mininister  sind  noch  nicht  ernannt.  Arabi  ist  inzwischen  vollkommen
Herr  der  Lage.  Alle  Teile,  die  Westmächte,  der  Khedive  und  Arabi  wenl*
  sich  an  den  Sultan  und  verlangen  seine  Vermiltlung,  jeder  in  seinem

Sinne.
        <pb n="523" />
        Ägyplen.  (Junin  -19.)  187

3.  Juni.  Tie  MWestmächte  ichlagen  den  übrigen  Mächten  den  Zusammentrii
  einer  Votschafterkonferen)  in  Koustaulinopel  vor  und  laden  auch
die  Pforte  dasn  ein.  Die  Pforte  lehnt  jedoch  ihre  Teilnahme  von  vorneherein
  ab  und  zeigt  den  Mächten  an,  daß  sie  beschlossen  habe,  den  Muschier
Derwisch  P.  als  ihren  Rommissär  mit  unbeschränlier  Vollmacht  nach  Agypten
zu  schicken.

Juni.  Arabi  laßt  den  Hafen  von  Alexandrien  gegen  mögliche
Unternehmungen  der  Flolte  starl  bejestigen.  Auf  Begehren  Englands  verlangt
  der  Sultan  die  Einstellung  der  Arbeiten.  Arabi  gehorcht,  behauptet
aber,  es  seien  nur  Ausbesserungen  hewesen,  „um  die  Aufregung  der  ägyptischvomanischen
  Nation  zu  beruhigen.“

Juni.  Derwisch  P.  trifft  in  Agupten  ein  und  tritt  anfänglich
sehr  hochtrabend  auf-  im  Notfall  werde  er  das  ägyptische  Kriegeministerium
selbst  übernehmen.  Der  Khedive  erklärt,  daß  eine  Ausfohnung  zwischen  ihm
und  Arabi  unmoglich  sei.

II.  Juui.  Massalre  der  Europäer  durch  den  arabischen  Pöbel  in
Alerandrien  auf  dem  Konsulplatz  und  im  eigentlichen  Frankenquartier.  Die
Zahl  der  Getöteten  wird  auf  350  angegeben,  kann  aber  nicht  verisiziert
werden.  Die  europäische  Flotte  sieht  demselben  vom  Hafen  aus  unthätig  zu.
Panik  der  Enropäer  in  Kairo  und  Alerandrien,  die  dar  Land  massenhaft
Zu  verlasien  anfangen,  da  der  frauf.  Konjul  jede  Verantwortlichtet.  für  ihre
Sicherheit  ablehnt  und  der  englische  gerade#n  zur  Flucht  rät.

In  London  und  Paris  ist  man  überzengt.  daß  die  Ereignisse  das
Werk  eines  zum  voraus  berechneten  Plaus  gewesen,  um  der  enrop.  Bevölklerung
  klar  zu  machen,  daß  allein  der  militarische  Machthaber  im  stande  sei,
ihr  Schutz  zu  gewähren  und  die  öffentliche  Orduung  aufrecht  zu  halten.
Auch  Terwisch  P.  Stellung  steht  momentan  in  der  Luft:  auf  die  erste  Nachricht
  um  Hilfe  bestürmt.  muß  er  erklären,  leine  Macht  dazu  zu  besitzen.
Von  den  Konsuln  gedrängt,  geben  der  Abhrdive  und  Derwisch  endlich  die
Zusage,  sie  übernähmen  die  Bürgschaft  für  Leben  und  Eigentum  der  Europäer
  in  Gestalt  einer  Doppelgarantie  und  richten  an  Arabi  einen  Erlaß,
in  dem  sie  ihrerseite  dieiem  die  Verantworllichkeit  aufbürden;  Arabi  gibt
wieder  Befehl  an  seine  Untergebenen  und  so  geht  es  weiter  von  Garantie
zu  Garantie.  Die  nächste  Folge  der  Greignisse  ist  aber,  in  Erwartung  von
Reklamalionen  und  Maßregeln  der  Mächte,  doch  eine  Art  Aussöhnung  zwischen
  dem  Khedive,  Derwisch  und  Arabi.

13.  Juni.  Der  Khedive  und  Derwisch  P.  gehen  nach  Alexandrien,
wie  man  meint,  um  bei  zunehmender  Gefahr  leichter  ein  reklendes  Schiff
erreichen  zu  können,  und  verlangen  vom  Sultan  die  Absendung  von  18.000
Truppen.  Auch  alle  Generalkonfuln  finden  sich  in  Alerandrien  ein.  Arabi
bleibt  allein  in  Kairo  zurück,  mehr  als  je  Herr  der  Lage.

17.  IJuni.  Der  Khedive  bildet  nach  dem  Rate  Deutschlands  und
Österreichs  ein  neues,  gewissermaßen  neutrales,  Kabinet  mit  Ragheb  P.
(einem  Türlen)  und  Arabi  P.  Das  Kabinet  wird  nur  als  ein  Notbehelf
angesehen,  um  den  Europäern  Gelegenheit  zu  geben,  unbelästigt  das  Land
verlassen  zu  können.  Der  Khedive  scheint  sich  momentan  mit  Arabi  ganz
ansgesöhnt  zu  haben.  Auch  Derwisch  P.  bietel  dazu  seine  Hand.

19.  Juni.  Sämtliche  Mächte  haben  dem  Zusammentrilt  der  Botschafterkonferenz
  in  Ronstantinopel  beigestimmt.  Nur  die  Pforte  lehnt  jede
Teilnahme  beharrlich  ab  und  ist  gegen  jede  Intervention,  wenn  man  ihr
dabei  nicht  volllommen  freie  Hand  lasse.  Franlreich  und  England  wollen
        <pb n="524" />
        488  Igypien.  (Juni  23  —  Juli  18.)

aber  von  einer  solchen  Intervention  des  Sultans  nichts  wissen  und  fangen
unter  diesen  Umständen  an,  umfassend  zu  rüsten,  um  für  alle  Fälle  bereit
zu  sein.

23.  Juni.  Die  Bolschafterkonferen#  in  Konstantinopel  konstituiert
sich  und  legemt  Verhandlungen  mit  der  Pforte  über  die  Modalitäten  einer
lürkischen  Intervention.  Der  Sultan  ist  aber  zu  einer  solchen  überhaupt
noch  nicht  geneigt  und  findet,  daß  4.  Z.  in  Agypten  alles  auf  dem  besten
Wege  sei.  An  Arabi  P.  schickt  er  in  diesem  Sinn  einen  hohen  Orden  und
ladet  ihn  nach  Konstantinopel  ein;  Arabi  hütet  sich  jedoch,  der  Einladung
zu  folgen.

25.  Juni.  England  und  Frankreich  rufen  ihre  Generalkonsuln  aus
Agypten  ab.  Die  Geduld  Englands  scheint  zu  Ende  zu  sein  und  es  wird
bereits  vielsach  irgend  ein  fait  accompli  erwartet.

Jnni.  England  macht  Frankreich  den  Vorschlag,  den  Suczkanal
zunehi  zu  besetzen.  Frankreich  lehnt  jedoch  den  Vorschlag  vorerst
noch  a

—  Juni.  In  Alexandrien  herrscht  wieder  Nuhe,  aber  die  Europäer
fahren  fort,  massenhaft  auszuwandern.

Anfang  Juli.  Arabi  hat  die  Befestigung  des  Hafens  und  die  Armierung
  der  Forts  von  Alexandrien  nachdrücklich  wieder  ausgenommen.  Derwisch
  P.  sügt  sich  mehr  und  mehr  dem  Einflusse  Arabi's;  aber  eine  Spannung
  bleibt,  da  Arabi  auf  seine  Rückkehr  nach  Konstantinopel  dringt.

3.  Juli.  Englands  Rüstungen  zu  einer  Intervention  in  Agypten
sind  bereits  fast  vollständig.  Auch  in  Frankreich  liegen  dazu  Transportschiffe
  und  Truppen  bereil.

5.  Juli.  Admiral  Seymour  verlangt  die  sofortige  Einstellung  der
Befestigungsarbeiten  in  Alexandrien,  droht  im  Weigerungsfalle  mit  energischen
  Maßnahmen  und  macht  sofort  Zurüstungen,  sie  auch  ins  Werk  zu
setzen.  Frankreich  lehnt  indes  seinerseits  die  Beteiligung  an  einem  Bombardement
  der  Forts  ab.

11·—12.  Juli.  Die  franz.  Flotle  verläßt  Alerandrien  und  geht
nach  Port  Said.  Die  englische  Flolte  bombardiert  die  Forts  von  Alerandrien,
  wobei  auch  der  schönfte  Teil  der  Stadt  selbst  zerstört  wird.  Arabie
zeeht  die  weise  Fahne  auf  und  verläßt“  unter  ihrem  Schuße  mit  seinen
Truppen  die  Stadt,  um  nach  Kafr  el  Duar,  dem  Knotenpunkt  der  Bahn
nach  Kairo,  zu  gehen,  wo  er  sich  verschanzt.  Die  Stadt  Alexandrien  überläßt
  er  inzwischen  dem  Pöbel  und  den  Verbrecherhorden,  denen  er  die  Gesängnisse
  geöffnet  hat.  Der  Khedive  und  Derwisch  P.  stellen  sich  unter  den
Schutz  der  englischen  Flotte.  Seymour  hat  den  ägyptischen  Knoten  durchhaurn:
  zwischen  dem  Khedive  und  Arabi  ist  fortan  jede  Möglichkeit  einer
sen  ausgeschlossen.

Juli.  Die  Mächte  fordern  nach  einem  Beschlusse  der  Konstantinopler
  ——  s  die  Pforte  in  identischen  Nolen  zur  Intervention
in  Agypten  unter  teils  ausgesprochenen,  teils  noch  unter  zu  vereinbarenden
Bedingungen  auf.  Die  Pforte  will  jedoch  von  Bedingungen  nichts  wissen.
Au  demselben  Tage  landen  die  ersten  4000  Mann  englischer  Truppen  in
Alerandrien.  Weitere  Truppensendungen  folgen.  Die  Pforte  hat  den  günstigen
  b  zur  Intervenkion  schon  verpaßt.

8.  Juli.  Der  Khedive  ladet  Arabi  nach  Alerandrien  ein.  Arabie
lehnt  bl  Einladung  ab  und  fordert  vielmehr  den  Khedive  auf,  mit  ihm  zu
        <pb n="525" />
        Igoplen.  (Zuli  10  .—  Aug.  11.)  189

unterhandeln.  Der  Khedive  weigert  sich  noch,  Arabi  als  Rebellen  zu  erklären,
  und  unterzeichnet  nur  ungern  seine  Absetzung  als  Kriegeminister.
Das  Ministerium  weigert  sich,  das  Dekret  zu  veröffentlichen.

10.  Juli.  Derwisch  P.  lehrt  nach  Konstantinopel  zurück.

23.  Juli.  Die  Proklamation  des  Khedive  wider  Arabi  wird  nunmehr
  doch  veröffentlicht.  Sie  ist  austerordentlich  milde,  droht  nicht  und
spricht  leine  Strafe  aus  ale  die  Absetzung.  In  demielben  Tone  ist  auch
eine  Ansprache  an  die  Truppenführer  Arabi's  gehalten.  Öffenbar  hofft.
Tewjil  noch,  sich  die  Brücke  zur  Nationalpartei  erhalten  zu  können.  Die
Engländer  sangen  zwei  kürtische  Ofsiziere  mit  BVotschaften  des  Sultaus  an
Arabi  ab:  Der  Verkehr  des  Sultans  und  namentlich  seiner  Umgebung  wie
des  panislamilischen  Komites  in  Konstantinopel  ist  jetzt  aufgedeckt.  Inzwischen
  haben  die  Feindseligteiten  wischen  Arabi  und  den  englischen  Truppen
begonnen.  Arabi'#s#  Stellung  in  Kaftel  Duar  hinter  einer  überschwemmten
Fläche  und  zur  Seite  des  Kanals  ist  jedoch  sast  uneinnehmbar  und  den
Engländern  in  Alerandrien  sängt  das  Trinlwasser  an  auszugehen.  Englische
  Kriegsschiffe  durchfjahren  den  Suczkanal  zu  seinem  Schugze.

24.  Juli.  Die  franz.  Negierung  Freycinet  verlangt  von  den  Kammern
  einen  Kredit  von  011:  Mill.  Fr.,  um  mit  England  zwar  nicht  Agypten
selbst  zu  intervenieren,  aber  doch  den  Suezlanal  mit  1-  8000  M.  Landungstruppen
  zu  besetzen.

214  28.  Juli.  Das  engl.  Kabinet  Gladstone  verlangt  vom  Parlament
  einen  Kredit  von  2,  500,00  Pfd.  St.,  um  mit  ca.  21.000  Mann  in
Agupten  zu  intervenieren.  Die  Kosten  eines  weiteren  indischen  Korps  von
000  Mann  jollen  von  Indien  getragen  werden.  Der  Kredit  wird  vom
Parlament  fast  einstimmig  bewilligt.

26.  Juli.  Die  Pforte  lritt  endlich  in  die  Konstankinopler  Konferenz
ein  und  erklärt  sich  zur  Intervention  bereit.  Aber  England  ist  jetzt  nicht
mehr  dazn  geueigt,  stellt  harte  Bedingungen,  beharrt  auf  denielben  und
steigert  sie  jogar  sortwährend.

29.  Juli.  Die  franz.  Kammer  lehnt  den  von  der  Regierung  nur
zur  Besetzung  und  Sicherung  des  Suezlanals  geforderten  Kredit  mit  416
gegen  nur  75  Stimmen  ab.  Tas  Kabinel  Freycinet  trilt  zurück,  alle  Rü—
stungen  in  Frankreich  werden  eingestellt  und  auch  die  Flolte  von  Alexandrien
  abberufen.  England  steht  also  Agypten  allein  gegenüber.  Der  Khedive
wird  von  allen  verlassen,  das  ganze  Land  sieht  zu  Arabi  gegen  die  Engländer:
  eine  große  Versammlung  von  300  Notabeln  in  Kairo  spricht  sich
für  Arabi  und  gegen  den  Khedive  aus.

2.  August.  Arabi,  „Befehlshaber  über  Agypten  als  Repräsentant
des  Sultaus,“  erläßt  eine  Proklamation  an  die  Agypter,  in  der  er  den
Khedive  für  einen  Verräter  erklärt  und  verkündet,  daß  er,  wenn  der  rechte
Zeilpunkt  gekommen,  nach  Alerandria  marschieren  werde,  um  „nns  mit
unseren  moslemischen  Vrüdern  von  Stambul  Zu  vereinigen“  und  um  die
Feinde,  Gläubige  und  Ungläubige,  mit  Feuer  und  Schwert  zu  vertilgen.

Englische  Kriegsschiffe  besetzen  den  Suegkanal,  namentlich  Port  Said,
Is  failin  und  Suez.

August.  Der  Khedive  erklärt  in  einer  Proklamation  an  die  Agypter
Arabi  einen  Rebellen.

11.  August.  Das  englische  Expeditionskorps  ist  succesive  in  Agypten
angelangt  und  jetzt  so  ziemlich  vollständig.  Auch  das  indische  langt  snccessive
  in  Suez  an.

9
        <pb n="526" />
        490  Agypien.  (Aug.  15  —  Sept.  23.)

15.  August.  General  Wolseley,  der  Höchstlommandierende  des  englisch-indischen
  Expeditionskorps,  langt  in  Alexandrien  an,  übernimmt  den
Oberbefehl  und  erläßt  eine  Proklamation  an  die  Agypter,  in  der  er  als
seine  Aufgabe  begzeichnet,  die  Antorität  des  Khedive  wiederhergustellen.

20.  August.  General  Wolseley  führt  eine  totale  militärische  Schwenlung
  aus,  indem  er,  statt  Arabi  in  Tafr  el  Duar  anzugreifen,  den  Suezkanal
zur  Vasis  seiner  Kriegsoperationen  macht.  Arabi  wird  dadurch  gezwungen,
Tafr  el  Duar  aufzugeben,  und  sich  in  Tel  el  Kebir,  vorwärts  von  Kairo,
zu  verschanzen.  Hr.  v.  Lesseps  hat  es  bisher  verstanden,  Arabi  von  einer
Beselzung  des  Snezkanals  abzuhalten  und  dadurch  gegen  seinen  Willen  den
Engländern  einen  großen  Dienst  erwiesen,  während  Lord  Dufferin  in  seinen
Unterhandlungen  mit  der  Pforte  über  eine  abzuschließende  Militärkonvention
es  meisterhaft  zu  stande  bringt,  durch  immer  neue  Schwierigteit  eine  Kooperation
  von  Engländern  und  Türken  in  Agypten  zu  vermeiden.

24.  August.  Gen.  Wolseley  beginnt  den  Vormarsch  von  Jemailia
aus  gegen  Kairo.

25.  August.  Die  Engländer  besetzen  Mahnta  ohne  nennenswerten
Widerstand.

27—28.  August.  Die  Engländer  besetzen  Kassasin.  Arabi  greift  sie
dort  mit  Nachdruck  an,  wird  aber  schließlich  zurückgeschlagen.

28.  August.  Der  Khedive  entläßt  das  Ministerium  Nagheb  und
bildet  ein  neues  unter  Scherif  P.  und  Niag  P.

9.  September.  Arabi  greift  die  Engländer  bei  Kassasin  nochmals
an,  wird  aber  wieder  zurückgeschlagen.

13.  September.  Die  ganze  englische  Armee  hat  sich  in  der  Nacht
dem  befestigten  Lager  Arabi's  in  Tel  el  Kebir  genähert  und  erstürmt  dasselbe
  mit  dem  Morgengrauen.  Die  Agypter  halten  leinen  Augenblick  stand
und  stieben  nach  allen  Seiten  auseinander.  Wolseley  ordnet  sofortige  Verjolgung
  und  Besetzung  der  wichtigsten  Punkte  und  damit  des  ganzen  Landes
an.  Die  Engländer  besetzen  noch  am  gleichen  Tage  Zagazig.

14.  September.  Die  englische  Kavallerie  rückt  ohne  Widerstand  in
Kairo  ein.  Arabi  .  und  Tulba  P.  ergeben  sich  den  Engländern  als  Gefangene.
  Kafr  el  Duar  ergibt  sich.

15.  September.  Gen.  Wolseley  zieht  in  Kairo  ein  und  telegraphiert
nach  London:  „Der  Krieg  ist  beendigt,  sendet  keine  Waffen  mehr.“  Die
Operationsbasis  wird  von  Jemailia  wieder  nach  Alexandrien  verlegt.

18.  September.  Abukir  ergibt  sich  den  Eugländern.  Ein  Dekret
des  Khedive  verfügt  die  Auflösung  und  die  Neubildung  der  ägyptischen
Armee.

19.  Seplember.  Fort  Gemileh  (Damiette),  Abdellal  P.  und  5000
Schwarze,  ergibt  sich.

20.  September.  Nossette  ergibt  sich.

21.  Seplember.  Der  Khedive  setzt  eine  Spezialkommission  zu  Untersuchung
  der  Vorgänge  vom  11.  Juni  in  Alexandrien  ein  und  stellt  den  geschädigten
  Europäern  Schadenersatz  in  Aus  sicht.  Die  geflüchteten  Europäer
fangen  an,  zahlreich  wieder  nach  Agypten  zurückzukehren.

.  September.  Die  englische  Kavallerie  hält  in  Kairo  einen  demonstraliven
  Unneh.  Die  ägyptische  Bevölkerung  legt  überall  eine  dumpfe  Un-
        <pb n="527" />
        Isgvpien.  (Sept.  25  Cltt.  :0.)  491

zufriedenheil  an  den  Tag  und  wo  keine  englischen  Truppen  stehen,  glaubt
sie  gar  nicht  an  die  Niederlage  Arabi's,  und  erfolgen  Ercesse.

25.  September.  Der  Khedive  kehrt  nach  Kairo  zurück.  Der  Empfang
ist  jedoch  ein  sehr  lalter.

26.  September.  Der  Khedive  betraut  Backer  P.,  einen  Engländer,
der  bieher  in  türlischen  Diensten  stand,  mil  der  Rreorganisation  der  ägyptischen
  Armer  Der  Plan  geht  dahin.  11/000  Mann  siehende  Truppen  nen
zu  bilden  und  daneben  eine  ziemlich  starle  Gendarmerie,  die  jedoch  größtenteils
  in  Europa  angeworben  werden  jsoll.

Kairo  wird  zu  Ehren  des  Khedive  illuminiert,  aber  im  Grunde  nur
die  europäischen  Onartiere:  die  arabischen  bleiben  dunlel  jund  wer  sich  in
dieselben  hineinwagt,  wird  mit  Steinwürsen  empfangen.

27.  September.  Die  ersten  englischen  und  indischen  Truppen  machen
sich  bereils  auf  den  Weg,  um  wieder  in  ihre  Heimat  zurück  zukehren.

.  Seplember.  Ein  Dekret  des  Khedive  setzt  Kriegsgerichte  ein,  um
über  die  Führer  der  Rebellen  zu  urteilen.  Auch  Arabi  und  Tulba  werden
denselben  von  den  Engländern  übergeben.  Arabi  wird  schmählich  behandelt
  und  verlangt  wenigstens  einen  englischen  Verteidiger.

30.  Seplember.  GEiroße  englische  Nevne  vor  dem  Khedive  in  Kairo,
um  den  Eingeborenen  die  Uberlegenheit  der  Engländer  vor  Augen  zu  führen.

Oltober.  Begiun  der  Untersuchung  gegen  Arabi,  Tulba  und  80
andere  Gefangene  vor  dem  Kriegsgerichte.  Arabi  wird  ein  englischer  Rechtsbeistand
  verweigert.

Oktober.  Golvin,  der  frühere  englische  (Gencralkontroleur,  wird
von  nether  Regierung  angewiesen.  feine  Funktionen  nicht  wieder  aufunehmen.
  England  ist  nicht  geueigl.  das  frühere  Kondominal  mit  Frankreich
einfach  wieder  herzustellen,  will  sich  vielmehr  freie  Hand  behalten.  Die
früheren  französischen  Veamteten  lehren  inzwischen  zahlreich  nach  Agypten
Zurück,  um  ihre  früheren  Stellen  wieder  einzunehmen.

10.  Oktober.  Für  die  Gendarmerie  angeworbene  Türken,  Circassier,
Albanesen,  Italiener  und  Schweizer  langen  in  Agypten  an.  Die  Engländer
sehen  diese  Elemente  mit  großem  Mißtrauen  an.

1p9.  Oltober.  Gen.  Wolseley  kehrt  nach  England  zurück,  Gen.  Alison
übernimmt  das  Kommando  über  die  englischen  Truppen.

20.  Oktober.  Die  Regierung  sieht  sich  genõtigt,  Arabi  einen  englischen
  zu  ½½  wenigstens  unter  gewissen  Vedingungen  zuzugestehen.

tober.  Aus  dem  Sudan  laufjen  schlimme  Berichle  ein:  Der
Mahdi  Meriseh)  scheint  dort  große  Fortschritte  zuemachen.

24.  Oltober.  Tie  ganze  geheime  Korrespondenz  Arabi's  mit  Konstantinopel
  wird  ausgefunden  und  gelangt  in  die  Hände  der  Engländer.
Der  Sultau  und  seine  Umgebung  sollen  darin  im  höchsten  Grade  kompromittiert
  sein.

25.  Oktober.  Die  Regierung  verkündet  eine  teilweise  Amnestie,  was
ganz  in  war,  da  so  ziemlich  die  ganze  Bevölkerung  zu  Arabi  hielt.

30.  lober.  Die  Regierung  genehmigt  den  Armee-Neorgani-=sationsplan
  r  P.  Die  Engländer  sind  aber  mit  demselben  keineswegs
  ganz  einverstanden.  Es  ist  nicht  die  Art  der  Engländer,  wie  es  die
der  Franzosen  ist,  überall  einzugreifen  und  der  Khedive  benützt  dies,  um,
        <pb n="528" />
        492  Igyplen.  (Nov.  1  .  Dez.  31.)

so  viel  möglich,  wie  ein  unabhängiger  Herrscher  vorzugehen.  Die  englische
Regierung  sendet  daher  ihren  Botschafter  in  Stambul,  Lord  Dufferin,  in
außerordentlicher  Mission  nach  Kairo,  um  die  Zügel  der  englischen  Herrschaft
etwas  straffer  anzugiehen  und  ihr  Vorschläge  für  die  künftige  Organisation
des  Landes  zu  unlerbreiten.

1.  November.  Der  französische  Generalkontroleur  Bredif  verlangt
vom  Ministerrate,  wieder  wie  früher  zu  seinen  Sihungen  zugezogen  zu
werden,  wodurch  das  französisch-englische  Kondominat  wieder  hergestellt  wäre.
Das  Ministerium  lehnt  jedoch  das  Begehren  ab,  da  der  englische  Generalkontroleur
  es  bisher  auch  nicht  wieder  verlangt  habe.

7.  November.  Die  Regierung  verlangt  von  England  und  Frankreich
die  Aufhebung  der  Generalkontrole.

Lord  Dufferin  trifft  in  Alexandrien  ein.

22.  November.  Die  Zeugenaussagen  gegen  Arabi  und  die  Anklageakte
  werden  Lord  Dufferin  vorgelegt.  Nach  Einsichtnahme  derselben  verlangt
er,  daß  die  Hauptanklage  gegen  Arabi  wegen  Brandstiftung  und  Massacre
in  Alexandrien  (im  Juni)  fallen  gelassen  werde.

1.  Dezember.  England  lehnt  Backer  P.  für  die  Reorganisierung  der
einheimischen  Armee  ab  und  ernennt  dafür  den  General  Wood.  Backer  P.
wird  auf  die  Organisierung  der  Gendarmerie  beschränkt.

3.  Dezember.  Das  Urteil  des  Kriegsgerichts  verurteilt  Arabi  wegen
Hochverrats  zum  Tode.  Ein  Dekret  des  Khedive  verwandelt  jedoch  diese
Strafe  im  Begnadigungswege  jofort  in  lebenslängliche  Verbannung  aus
Agypten.  Sechs  seiner  Genossen  (Abdellal,  Ali  Fehmi,  Tulba,  Mahmnd
Fehmi,  Mahmud  Sami  und  Jacub  Sami)  werden  ebenjfalls  zum  Tode  verurkeilt,
  aber  gleichfalls  zu  lebenslänglicher  Verbannung  begnadigt.  Als
Verbannungsort  jür  alle  wird  darauf  die  englische  Insel  Ceylon  bestimmt.
Arabi  verdankt  die  milde  Strafe  lediglich  einem  energischen  Drucke  Englands
auf  den  Khedive.

24/25.  Dezember.  Arabi  und  seine  6  Genossen  werden  öffentlich  degradiert
  und  gehen  darauf  auf  einem  englischen  Schiffe  nach  Ceylon  ab.

27.  Dezember.  Dekrete  des  Khedive  begnadigen  Hassan  Elakad  und
Ali  Kubi  zur  Verbannung  auf  20  Jahre  nach  Massauah,  3  andere  auf
kürzere  Zeitfristen  nach  Suckim,  20  weitere  auf  verschiedene  Zeitfristen  nach
außereuropäischen  Orten,  endlich  12  zur  Internierung  in  ihren  Wohnorten.

29.  Dezember.  Lord  Tufferin  schlägt  vor,  die  bestehenden  internalionalen
  Gerichte  wieder  nur  auf  1  Jahr  (statt  auf  5)  zu  verlängern  und
bis  dahin  zu  reorganisieren.

30.  Dezember.  Der  Khedive  genehmigt  das  Budget  der  Einnahmen
und  Ausgaben  für  1883.  Die  Einnahmen  der  Verwaltung  der  privilegierten
unisizierten  Schuld  werden  auf  4.388,000  Pfund,  die  Ausgaben  auf
4,167,000  Pfund  veranschlagt;  es  verbleibt  sonach  ein  obberschu  von
221,000  Pfund  zur  Verwendung  für  Reduktion  der  Schuld.  Das  Budbget
für  allgemeine  Landesverwaltung  veranschlagt  die  Einnahmen  auf  4,417,000,
die  Ausgaben  auf  4,415,000  Pfund.

31.  Dezember.  General  Wcod  hat  seinen  Plan  für  die  Neorganisation
  der  ägyptischen  Armee  bereits  ausgearbeitet  und  dem  Ministerrate  unterbreitet,
  der  ihn  fast  ohne  Abänderung  genehmigt.  Demnach  soll  die  Armee
nur  aus  6000  Mann  bestehen,  von  denen  8  Bataillone  von  je  560  Mann
Jufanterie,  500  Mann  Kavallerie,  500  Mann  Artillerie,  200  Mann  für  ein
        <pb n="529" />
        I##en.  iDejʒ.  1  493

Kameelkorps  und  300  Mann  für  fonstigen  Dienst  bestimmt.  Die  Gemeinen
werden  alle  Agypter  sein.  dengleichen  die  Öffizjiere  bis  zum  Hauptmannsrange.
  Die  Pälfte  der  Regimenter  wird  ägyptische  Oberoffiziere  und  die
andere  Hälite  se  einen  englischen  Oberülientenant  und  einen  englischen  Major
haben.  Die  Artillerie  wird  4  englisehe  Ofsisiere  haben,  die  Kavallerie  2,
die  Infanterie  8.  mit  4  Neserveoffizieren.  Die  eingeborene  Hälfte  wird
unter  einem  eingeborenen  Brigadier  stehen  und  die  englische  Hälfte  unter
einem  englischen  Brigadier,  welcher  der  Zweikkommandierende  sein  wird.
Die  Gesamt  zahl  der  englischen  Offifjere  wird  25  nicht  übersteigen.  —  Die
ägyptische  Regierung  dringt  der  Kosten  wegen  auf  Reduktion  der  englischen
Occupationstruppen  und  die  englische  Negierung.  welche  die  Truppen  zuhause
nötig  hätte,  bielet  darum  gerne  die  Hand  dazu.  TDie  erstere  meint,  daß  die
Jufanterie  zu  Aufrechthaltung  der  Ordnung  volllommen  genüge  und  die
Kavallerie  und  Artillerie  sollen  demnach  baldigst  nach  England  zurückkehren.
        <pb n="530" />
        13.  Griechenland.

8.  Januar.  Die  Kammerwahlen  sind  beendigt.  Das  Resultat
ist  eine  entschiedene  Niederlage  der  Regierung  und  des  Ministeriums
Komunduros.

Von  den  245  Deputierten  sind  nur  86  Ministerielle,  und  wenn  man
die  9  Stimmen  der  Gruppe  Delyannis,  welche  mit  der  Regierung  geht,
dazurechnet,  verfügt  Komunduros  in  der  neuen  Kammer  über  95  Stimmen,
elwa  zwei  Fünftel  der  Kammer.  Die  Opposition  zählt  133  Deputierte,
wovon  127  auf  die  Masforität  unter  Trikupis  und  6  auf  die  Gruppe  Deligeorgis
  kommen.  Die  restierenden  17  Deputierten  sind  zweifelhaft.  Sollten
übrigens  auch  diese  siebzehn  sich  auf  die  Seite  der  Ministeriellen  schlagen,
so  würde  trotzdem  die  Opposition  noch  mit  21  Stimmen  in  der  Majorität
bleiben.  Die  republikanische  Gruppe  hat  nur  3  Sihe  erobert.  Am  empfindlichsten
  erscheint  die  Niederlage  der  Regierung  in  den  hervorragendsten
Städlen  des  Königreiches.  Von  den  acht  neugewählten  Depulierten  Athens
ist  nur  Einer  ministeriell,  alle  übrigen  gehören  der  Opposition  an;  ebenso
hat  die  Regierung  in  Syra  und  Zante  von  je  fünf  nicht  mehr  als  Einen
Kandidaten  durchbringen  können;  Patras  hat  sogar  durchwegs  oppositionell
gewählt,  ebenso  Larissa,  Volo  und  Chalcis.  In  Syra  ist  der  Marineminister
Bubulis,  in  Patras  der  Justizminister  Nikaklis  durchgefallen.  Beide  haben
auch  sofort  ihre  Entlassung  eingereicht,  welche  der  König  jedoch  nicht  ange·
nommen  hat,  was  nicht  gerade  von  günstigem  Eindrucke  gewesen  ist.  Die
Majorilät  der  Opposition  unter  Triluvis  hält  streuge  am  konstitutionellen
Standpunkte  fest.  Sie  verlangt  die  Versetzung  des  gegenwärtigen  Kabinets
in  Anllagestand  wegen  Verfassungs-Berletzung  und  Verschleuderung  von
Staalsgeldern.  Außerdem  will  sie  in  der  Kammer  die  Aufhebung  des  Privilegiums
  der  Krone,  das  Parlament  aufzulösen,  und  eine  gründliche  Rejorm
  des  Gerichswesens  fordern.  Die  Minorität  im  Schoße  der  Opposition
steht  auf  einem  weit  vorgeschritteneren  Posten,  sie  ist  mehr  oder  weniger  republikanisch
  und  verlangt  Abschaffung  aller  Bankprivilegien  und  Bankmonopole.
  Griechenland“  soll  nach  dem  Beispiele  der  Schweiz  in  Kantone
dezentralisiert  werden.  So  weit  ist  es  freilich  noch  lange  nicht.  Allein  so
viel  ist  sicher,  daß  König  Georgios  große  Fehler  gemacht  hat,  und  daß  das
Ansehen  der  Krone  durch  eigene  Schuld  und  zwar  in  weiten  Kreisen  stark
gelitten  hat.

30.  Januar.  Eröffnung  der  Kammer  durch  eine  Thronrede
des  Königs.  Der  Eintritt  wie  das  Weggehen  des  Königs  erfolgt
        <pb n="531" />
        Griechenland.  (März  4—  April  5.)  495

unter  tiesem  Schweigen,  und  während  der  Verlesung  der  Thronrede
wird  auch  nicht  das  geringste  Zeichen  der  Zustimmung  laut.  Auch
die  Menge  in  den  Straßen  zeigt  sich  sehr  kalt.

4.  März.  Kammer:  die  sich  zeither  beständig  mit  Wahlprüfungen
  beschäftigt  hat,  erklärt  die  Wahl  des  Kriegsministers  mit
133  gegen  99  Stimmen  für  ungiltig.  Jetzt  erst  verlangt  Komunduros
  seine  Entlassung.

10.  März.  Kammer:  wählt  Valaoriti  von  der  Opposition
mit  127  gegen  76  Stimmen  zu  ihrem  Präsidenten.

16.  März.  Das  neue  Ministerium  ist  endlich  gebildet  mit
Trikupis  als  Ministerpräsidenten  und  diefer  entwickelt  der  Kammer
sein  Programm.

Trikupis  versichert,  daß  er  bemüht  jein  werde,  mit  allen  Mächten,
insbesondere  aber  mit  dem  Nachbarstaale  gute  Beziehungen  zu  unterhalten.
Nichtsdestoweniger  halte  die  Regierung  die  Slärkung  der  griechischen  Wehrkraft
  für  alle  Cventualilälen  für  ihre  Pflicht  und  sie  werde  erforderlichenfalls
  selbst  vor  einer  neuerlichen  Mobilisierung  der  griechischen  Armee  und
Flotte  nicht  zurückschrecken.  Den  politischen  Horizont  im  Oriente  bezeichnet
Krilupe  als  einen  nicht  ungttrübten  und  die  neuen  Grenzen  als  unzulänglich.
  Das  Programm  umjaßt  serner  die  Annnllierung  sämtlicher  Dekrete,
auf  Grund  deren  die  Verwaltung  der  neuen  griechischen  Provinzen  bisher
gejührt  wurde.  Das  neue  Kabinet  wird  der  Kammer  auch  die  Konvention
von  Konflantinopel  unterbreiten  und  einen  Kompler  von  Gesetzentwürfen
zur  Assimilalion  der  neu  erworbenen  Gebiele  vorlegen.

28.  März  Kammer:  genehmigt  die  Vorlage  der  Negierung
betr.  Annullierung  aller  auf  die  Annerion  von  Thessalien  und  Epirus
bezüglichen  kgl.  Dekrele  und  aller  auf  Grund  derselben  geschehenen
Anstellungen.

In  der  hefligen  Tebatte  darüber  erllärl  der  damalige  griechische  Gesandte
  in  London,  Kontosltawlos,  daß  man  die  griechisch-türlische  Konvention
um  keinen  Preis  hätte  annehmen  sollen.  Komunduros  erwidert,  daß  selbst
England  von  den  Großmächten  sich  nicht  trennen  wollte;  demnach  sei  Griechenland
  zur  Unterj#eichunng  der  Konvention  genötigt  gewesen.  Wenn  Kontostawlos,
  der  damals  in  London  geweien,  Hoffnung  auf  englische  Unterstützung
  gehabt  habr,  so  habe  er  seine  Pflicht  vernachlässigt,  indem  er  der
Negierung  hievon  keine  Mitteilung  machte.  Trikupis  erklärt,  die  griechische
Regierung  hälte  den  Krieg  der  Unterzeichnung  der  Konvention  vom  23.  Mai
vorziehen  sollen.  Wenn  die  Mächte  die  überzeugung  gewonnen  hätten,  daß
Griechenland  wirklich  zum  Krieg  entschlossen  sei,  so  würden  sie  zur  Verhütung
eines  europäischen  Krieges,  die  Türkei  zur  Ausführung  des  Berliner  Vertrages
  gezwungen  haben.

5.  April.  Kammer:  Der  Finanzminister  Kalligas  legt  ihr
das  Budget  für  1882  vor.

Die  Vorlage  und  die  sie  begleitende  Darlegung  des  Ministers  legen

die  ganze  Misere  des  jungen  Staates  an  den  Tag.  Die  Darlegung  des
Ministers  spricht  es  ossen  aus,  daß  die  ganze  Budgetvorlage  lediglich  eine
        <pb n="532" />
        496  Griechenland.  (April  24—.Nov  (0..)

formelle  Bedentung  ohne  wahren  wirklichen  Wert  habe,  da  kein  Minister
sich  an  die  Festsetzungen  des  Budgets  lehre  und  absolut  keine  klare  Kontrole
  über  Ausgaben  und  Einnahmen  vorhanden  sei.  Wahrlich  eine  recht
naive  Erklärung  im  Munde  des  Finanzministers  bei  Vorlegung  des  Jahresbudgets.
  Wogu  denn  überhaupt  Budget  und  Budgetvorlage,  wozu  oberster
Rechnungshof  und  Finanzminister,  wozu  so  viel  Geschrei  über  Ordnung  und
Sparsamleit  im  Staatshaushalt?  Das  B#udget  veranschlagt  die  Einnahmen
auf  66,841,500  Trachmen  und  die  Ausgaben  auf  JJ.854856  Drachmen,
so  daß  ein  Desizit  von  11,013,226  Drachmen  verbleibt.  Die  Einnahmen
aus  den  neuen  Provinzen  sind  auf  7,941,800  Drachmen  angeseyzt  und  das
DTefizit  soll  durch  Verkauf  von  Tileln  der  120  Millionen-Anleihe  gedeckt
werden,  die  noch  im  Besitze  des  Staates  sind.  Zunächst  aber  wird  wieder
eine  neue  Anleihe  von  20  Millionen  Drachmen  zu  63/4  Prozent  bei  der
Nationalbank  verlangt,  die  zu  KRommunikationszwecken  ausgegeben  werden
sollen.

24.  April.  Durch  kgl.  Dekret  wird  eine  Untersuchungskommission
  eingesetzt,  welche  die  Verschleuderungen  im  Kriegs=  und
Marinedepartement  namentlich  bei  Gelegenheit  der  120  Millionen=Anleihe
  von  1881  unter  dem  abgetretenen  Ministerium  Komunduros
  prüfen  soll.

25.  April.  Kammer:  beschließt  noch  ein  besonderes  Tadelsvotum
  gegen  das  frühere  Kabinet  Komunduros  wegen  Unterzeichnung
  der  griechisch-türkischen  Konvention  von  1881.

4.  Mai.  Festliche  Eröffnung  der  Arbeiten  zur  Durchstechung
des  Isthmus  von  Korinth.

Ende  August.  Zwischen  Griechenland  und  der  Pforte  bricht
wegen  4  streitigen  Dörfern  ein  kleiner  Grenzkrieg  aus,  der  indes
alsbald  durch  Nachgiebigkeit  der  Pforte  beigelegt  wird.

6.  November.  Eröffnung  der  Kammer  ohne  Thronrede.  Bei
der  Wahl  der  Präsidenten  erhält  der  Kandidat  der  Regierung,  Valaoriti,
  99,  der  der  Opposition  63  Stimmen;  14  Abgeordnete  geben
weiße  Zettel  ab.  Die  Regierung  legt  das  Budget  für  1883  vor,
das  zum  ersten  Mal  einen  überschuß  von  1½  Mill.  Fr.  ausweist.
        <pb n="533" />
        VI.

Außereuropüische  Staaten.

Schulthesa,  Europ.  Geschichlslalender.  XXIII.  #d.  32
        <pb n="534" />
        <pb n="535" />
        Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika.

7.  Jannar.  Eine  Depesche  Lord  Granville's  nach  Washinglon
wahrt  neuerdings  die  Rechte  und  Interessen  Englands  bez.  des
Panama-Kanals  und  regt  eventnell  eine  internationale  Konferenz
über  die  Frage  an.

Tie  Unionsregierung  gehl  auf  die  Anregung  nicht  ein.  Sie  beharrt
auf  ihrer  überzeugung,  daß  die  englische  Auslegung  des  Vulwer-EClaylon=VBertrags,
  auj  den  sich  England  stützt,  unbillig  und  un  länglich  zur  Verjöhnung
  der  entgegengesetzten  Anschaunungen  der  beiden  Nationen  sei.

9.  Jannar.  Der  Präsident  Arthur  macht  in  der  von  dem
früheren  Staatssekretär  des  Auswärtigen  verfolgten  Politik  der  Einmischung
  in  die  südamerikanischen  Wirren  zwischen  Chile  und  Peru
eine  totale  Wendung,  widerruft  die  von  Blaine  Hrn.  Trescott  erteilten
  Instruktionen  (s.  1881  3.  Dez.)  und  läßt  die  projektierte
Anbahnung  einer  Konföderalion  sämtlicher  Staaten  Süd=  und  Nordamerikas
  (s.  1881  Mitte  Nov.)  fallen,  da  sie  wenig  Anklang  gefunden
  zu  haben  scheint.

Depesche  Freelinghuisen's  au  Trescolt:  „Der  Präsident  erlennt  Pern
und  Chile  als  znabängge  Mächte  an,  denen  er  zu  befehlen  weder  befugt
noch  geneigt  ist.  Der  Präsident  widerruft  demnach  Hru.  Blaine's  Instruktionen.
  Die  Vereinigten  Staaten  sind  nur  bemüht,  ihre  freundlichen  Dienste
anzubieten  und  durch  Vernunft  und  überredung  dem  Krieg  ein  Cude  zu
setzen.  Da  die  Vereinigten  Staaten  jetzt  mit  der  ganzen  Welt  in  Frieden
leben,  hegt  der  Präsident  keinen  Wunsch  für  etwas,  was  eine  teilweise  Konferenz
  der  Mächle  Südamerikas  wäre  und  zu  Eifersüchteleien  und  übelwollen
führen  dürfte.

25.  Januar.  Die  widerlich  rabulistischen  Verhandlungen  in
dem  Prozeß  gegen  den  Mörder  des  Präsidenten  Garfield,  Guitean,
kommen  endlich  zum  Schluß.  Die  Jury  anerkennt  ihn  nach  kurzer
Beratung  für  vollkommen  zurechnungsfähig  und  spricht  ihr  Verdikt

32
        <pb n="536" />
        500  Pereinigte  Staalen  von  Nordamerika.  (Jan.  —  März  10.)

auf  Schuldig  aus.  Die  Verteidigung  hat  aber  den  Schluß  so  weit
hinauszuziehen  verstanden,  daß  das  Urteil  erst  in  der  nächsten
Schwurgerichtsperiode  ausgesprochen  und  die  Hinrichtung  frühestens
Ende  Juni  stattfinden  kann.

—  Januar.  Präsident  Arthur  und  der  gew.  Staatssekretär
des  Ausw.,  Blaine,  geraten  in  ihren  gegenseitigen  Erklärungen  bez.
der  pernanisch-chilenischen  Angelegenheiten  immer  rücksichtsloser  aneinander.


Blaine,  dem  eine  schöpferisch-geniale  Anlage  nicht  abzusprechen  ist,
hatle  als  Staatssekretär  unter  Garfield  eine  auswärtige  Politik  größten
Stils  im  Auge,  nämlich  die  Bildung  einer  Konföderalion  sämtlicher  Republiken
  des  amerikanischen  Kontinents  mit  einem  aus  den  Repräsentanten
sämtlicher  Republiken  bestehenden  internationalen  oder  kontinentalen  Tribunale,
  das  mit  der  Autorilät  ausgerüstet  werden  sollte,  als  Schiedsgericht  im
Streite  zwischen  einzelnen  Republiken  zu  entscheiden  und  mit  der  Exekutivgewalt,
  im  Kriegsfalle  Schwächere  gegen  Slärkere,  Vergewaltigte  gegen  Vergewaltiger
  wirksam  zu  protegieren.  Da  trat  der  Tod  Garsield's  dazwischen,
der  den  großen  Plan  begünstigte.  Und  ehe  dieser  Boden  gewann,  schied
auch  Blaine  aus  dem  Amte  und  ward  durch  Freelinghuisen  ersetzt.  Der
große  Plan  Mlaine's  wurde  fallen  gelassen.  Blaine  verfolgte  übrigens  mit
seinem  Plaue  nicht  nur  politische,  sondern  auch  wirtschaftliche  Motive.  Durch
denselben  sollten  die  nordamerilauischen  Handelsinteressen  in  Zentral=  und
Südamerika,  insbesondere  an  der  Südpacific-Küste  gefördert  werden,  welche
durch  eine  überlassung  Perus  an  die  Willkür  Chile's  und  Perns  Handel
an  die  englische  Spekulation  vernichlet  werden.  Eine  große  Zahl  amerikanischer
  Blälter  erhob  sich  indes  gegen  Blaine's  Projelt  und  argumentierte,

„daß  durch  eine  Erleichterung  der  Einfuhr  zentral=  und  südamerikanischer
Produkte  Nordamerilas  Handel  ganz  anders  gefördert  werden  würde,  als
durch  eine  so  hazardierte,  abenteuerliche  auswärtige  Politik  der  Union.=Blaine
  erwartet  jedoch,  seinerzeit  als  einer  der  Präsidentschaftskandidaten
für  den  nächsten  Amtstermin  und  als  der  populärste  von  allen  nominiert
zu  werden.

25.  Februar.  Präsident  Arthur  ernennt  den  früheren  Senator
  Conkling  zum  Nichter  am  obersten  Gerichtshofe  und  den  früheren
  Senator  Sargent  zum  Gesandten  in  Berlin.  Beide  gehören
zu  seiner,  der  sog.  Granit=  (Stalwartk=  oder  Bentejäger-)  Partei.

6—10.  März.  Senat:  beschließt  nach  langen  und  heftigen
Debatten,  die  Einwanderung  der  Chinesen  für  die  nächsten  20  Jahre
vollständig  zu  verbieten.

Der  Beschluß  ist  radilal  und  soll  3  Monate  nach  der  Veröffentlichung
des  Gesetzes  in  Kraft  treten.  Kalifornien  erklärt  die  Fortdauer  der  freien
chinesischen  Einwanderung  einstimmig  und  leidenschaftlich  für  ein  unerträgliches
  übel.  Der  Gesehzentwurf  verfügt  die  Ausschließung  chinesischer  Arbeiter
  von  der  Einwanderung  in  die  Häfen  der  Vereinigten  Staaten,  und
zwar  soll  jeder  Schiffskapitäu,  der  dennoch  einen  solchen  Einwanderer  landet,
einer  Strafe  von  500  Dollars  verfallen.  Die  Bezeichnung  „Arbeiker"  wird
von  dem  Gesehz  auch  auf  Handwerter  und  Minen-Arbeiter  ausgedehnt.  Kaufleute,
  Lehrer,  Studenten,  Touristen  und  deren  Dienerschaft  werden  von  dem
        <pb n="537" />
        Vertiniglt  Slaalen  von  Nordamerika.  (März  15  April  6.)  501

Gesetz  auedrücklich  als  zulassungssähig  erklärt.  sollen  aber  (für  amerikanische
Begriffe  wunderlich  genug)  gehalten  jein,  sich  mit  Pässen  der  chinesischen
Negierung  zu  versehen.  Zugleich  wird,  was  die  bereite  im  Lande  wohnenden
  Chinesen  anlangt,  allen  Bundes=  und  Slaal-gerichten  die  Naluralisierung
von  Chinesen  verboten.  Die  pazifische  Presse  jubelt  selbstverständlich  über
dieses  Gesesz  Im  Öslen  dagegen  verhehlt  sich  die  öffentliche  Meinung  durchaus
  nicht,  wie  eigentümlich  es  ausüeht,  dem  Chinesen  auf  Grund  seiner
Rasse  nicht  nur  die  Zulassung  ins  Land,  sondern  auch  dem  darin  bereits
Ctablierten  die  Möglichleit,  Bürger  dieses  Landes  iu  werden,  vorzuenthalten,
nachdem  erst  vor  zwei  Jahr  ehnten  einer  der  furchlbarsten  Bürgerkriege  geführt
  worden,  der  zu  einem  seiner  Hauptergebnisse  die  Verleihung  eben  dieser
Moglichleit  an  den  doch  auch  einer  ganz  andern  Nasse  angehörenden  Neger
hatte.  Die  Chinesen  müssen  sort,  weil  sie  „in  ihrer  Bedürfnislosigkeit  und
Sparsamkeit  zu  billig  arbeiten  und  dem  Ginheimischen  das  Vrot  vom  Munde
wegnehmen"“.  Das  „Naturrecht“  auf  eine  auf  der  ganzen  Erde  zu  betreibende
Arbeit  stand  dem  sonveräuen  Gesegebungsrechte  eines  Staates  gegenüber;
das  leßlere  hat  „in  dem  freiesten  Lande  der  Welt“  den  Sieg  davon  getragen.


15.  Märg.  Repräsentantenhaus:  genehmigt  eine  Bill  behufs
Unterdrückung  der  Polygamie  im  Mormonenstaate  Utah.

23.  März.  Das  Repräsentantenhaus  stimmt  dem  Beschluß
des  Senats  gegen  die  Chineseneinwanderung,  der  Senat  demjenigen
des  Nepräsentantenhauses  gegen  die  Vielweiberei  der  Mormonen  bei.

—  März.  Aus  allen  Teilen  des  riesigen  Mississippi-Gebietes,
von  St.  Louis  bis  weit  unterhalb  des  tanfend  englische  Meilen  entfernten
  New-Orleaus  erschallt  ein  einziger  Notruf  über  die  ungeheuren
  Verheerungen  des  Stroms  und  die  gebieterische  Forderung
einer  Abhilfe  für  die  Zukunft.  Dem  Kongreß  liegt  denn  auch  bereits
  der  Plan  eines  fortlaufenden  Systems  ungeheurer  Dammbauten
längs  des  ganzen  mittleren  und  unteren  Laufes  des  Stromes  vor,
da  die  einzelnen  Staaten  mit  ihren  Hilfsmitteln  der  Aufgabe  nicht
gewachsen  sind.

4.  April.  Präsident  Arthur  bestätigt  die  Bill  gegen  die  Mormonen,
  legt  dagegen  gegen  die  Chinesen-Bill  sein  Veto  ein.

Der  Präsident  erblickt  in  dem  zwanzigjährigen  Einwanderungsverbot
einen  vollkommenen  Ausschluß  chinesischer  Arbeiter  von  dem  Rechte,  welches
ihnen  durch  den  mit  der  hinesischen  NRegierung  von  den  Vereinigten  Staaten
geschlossenen  Vertrage  gesichert  ist.  Die  Maßregel,  führt  der  Präsident  weiter
aus.  würde  das  Ansehen  des  amerikanischen  Namens  schwer  schädigen,
da  sie  ebenso  vertragsbrüchig  wie  undemokratisch  sei.  Ferner  befürchtet  der
Präsident  von  dem  Gesetze,  wenn  es  Kraft  erlange,  eine  schwere  Störung  des
pazifisch-chinesischen  Handels.  Er  empfiehlt  deshalb,  die  Einwanderung  ohne
bestimmte  Frist  und  versuchsweise  aufzuheben.

6.  April.  Senat:  Ein  Versuch,  das  Veto  des  Präsidenten
gegen  die  Chinesen--Bill  umzuwerfen,  mißlingt,  da  er  die  dazu  erforderliche
  Zweidrittelmehrheit  nicht  findet.  Senator  Miller  bringt
        <pb n="538" />
        502  Pereinigle  Stanlen  von  Nordameriba.  (April  14—  Juli  23.)

daher  eine  neue  Vill  ein,  welche  das  Verbot  der  Einwanderung  für
die  Chinesen  auf  10  Jahre  reduziert.

14.  April.  Die  neue  Kabinetsbildung  ist  endlich  abgeschlossen:
aus  dem  früheren  Garfield's  hat  Präsident  Arthur  nur  den  Kriegssekretär
  Lincolu  beibehalten,  der  Süden  ist  gar  nicht  vertreten.

18.  April.  Repräsentantenhaus  und  Senat  genehmigen  die
neue  Antichinesen-Bill,  die  von  der  früheren  wesentlich  nur  darin
abweicht,  daß  das  Verbot  der  Einwanderung  von  20  auf  10  Jahre
ermäßigt  ist.  Präsident  Arthur  genehmigt  sie.

19.  April.  Präsident  Arthur  läßt  dem  Kongreß  doch  wieder
eine  Botschaft  zugehen,  in  der  er  ihm  die  Frage  der  Zusammenberufung
  eines  Kongresses  sämtlicher  amerikanischer  Staaten  in
Washington  unterbreitet,  der  den  Zweck  haben  soll,  Kriege  unter
den  amerikanischen  Staaten  zu  verhindern.  Der  Beitritt  Chiles
und  Brasiliens  ist  jedoch  von  vorneherein  mehr  als  zweifelhaft  und
das  ganze  Projekt  findet  z.  Z.  nur  sehr  geteilte  Zustimmung.  Die
Anregung  bleibt  auch  vorerst  ohne  Folgen.

5.  Mai.  Der  amerikanische  Kommodore  Skoeffield  schließt
namens  der  Union  einen  Handelsvertrag  mit  dem  König  von  Korea
ab  und  gibt  dadurch  Veranlassung  zu  einer  Revolution  und  zur
Hffnung  des  bisher  völlig  abgeschlossenen  Landes  für  den  gesamten
enropäischen  Handel.

9.  Mai.  Beide  Häuser  des  Kongresses  genehmigen  eine  Tarif-Kommissions-Bill,
  nach  welcher  eine  Kommission  vom  Präsidenten
ernannt  werden  soll,  welche  eine  genaue  Untersuchung  der  Wirkungen
des  Zolltarifs  in  den  verschiedenen  Industriezweigen  anstellen  und
darüber  an  den  Kongreß  berichten  soll.

10.  Juni.  Die  Vereinigten  Staaten  erklären  in  Bern  ihren
Beitritt  zur  Genfer  Konvention  zum  roten  Kreuz.

13.  Juni.  Präsident  Arthur  ernennt  die  Kommission  für  Prüfung
  des  Zolltarifs.  Die  meisten  Mitglieder  derselben  sind  Protektionisten.
  Der  Senat  bestätigt  die  Wahl  mit  31  gegen  21  Stimmen.

23.  Juli.  Der  Kongreß  genehmigt  zwei  Bills  in  Sachen
und  im  Interesse  der  Einwanderung.  Die  eine  derselben  bestimmt,
daß  Verbrechern,  Wahnsinnigen,  Blödsinnigen  oder  überhaupt  Personen,
  welche  unfähig  sind,  für  sich  selbst  ohne  öffentliche  Unterstützung
  zu  sorgen,  die  Erlaubnis  zum  Landen  nicht  erteilt  werden
darf,  sondern  sie  sollen  auf  Kosten  des  Eigentümers  des  betreffenden
Schiffes  nach  ihrer  Heimat  zurückgeschickt  werden.
        <pb n="539" />
        VDereinigle  Skaalen  von  Nordamerika.  (Juni  30  Nov.  7.)  503

30.  Juni.  Hinrichtung  Guiteau's,  des  Mörders  des  Präsidenten
  Garfield.

—  Juni.  Die  Einkünfte  der  VDereinigten  Staaten  in  dem
am  30.  Juni  beendeten  Fiskaljahre  betrugen  103,160,28.1  Doll.
und  die  Ausgaben  258,886,000  Doll.

Es  verbleibt  mithin  ein  überschuß  von  141/1.574.281  Doll.  Im  Vergleich
  mit  dem  Vorjahre  haben  die  Einkünfte  um  4  Mill.  Toll,  zugenommen
und  die  Ausgaben  sich  um  2  Mill.  Doll.  vermindert.  Ter  überschuß  hat
sich  also  um  nahe#n  1.5  Mill.  Toll.  vermehrt.  Von  den  Einlünften  wurden
222  Mill.  Doll.  aus  den  Zöllen  und  1  ##  Mill.  Doll.  aus  den  direkten  Abgaben
  bezogen.  Im  Vergleich  mit  dem  vorhergehenden  Jahre  haben  ich  die
Zolleinnahmen  um  22  Mill.  Doll.  und  die  Einkünfte  der  direkten  Steuern
um  11  Mill.  Doll.  vermehrt.  Die  Zinsenlast  der  Staateschuld  hat  sich  um
11  Mill.  Doll.  vermindert.

2.  Juli.  Repräsentantenhaus:  ermächtigt  den  Finanzminister
zur  Emittierung  von  200  Mill.  Doll.  3prozentiger  Bonds  oder
Schatzanweifungen  und  zu  Einlösung  der  höher  verzinslichen.

8.  August.  Der  Kongreß  vertagt  sich  bis  zum  Dezember,
nachdem  er  vorher  noch  über  18  Mill.  Doll.  unter  dem  berüchligten
Titel  „Zu  Verbesserung  von  Flüssen  und  zu  Hafenanlagen“,  im
Grunde  rein  zu  Verschleuderungen  im  Privatinteresse  Einzelner  bewilligt
  und  das  Veto  des  Präsidenten  durch  Zweidrittelmajoritäten
beider  Häuser  beseitigt  hatte.

—  Oklober.  Die  Oktoberwahlen  fallen  überwiegend,  namentlich
  ebenso  überraschend  als  überwältigend  in  Ohio,  zu  gunsten  der
sog.  demokratischen  Partei  aus  und  die  Partei  rechnet  bereits  und
anscheinend  mit  gutem  Grund  auf  eine  Mehrheit  im  nächsten  Kongresse.


7.  November.  Die  Novemberwahlen  gestalten  sich  zu  einem
gewaltigen  Siege  der  sog.  demokratischen  und  zu  einer  entscheidenden
  Niederlage  der  bisher  herrschenden  sog.  republikanischen  Partei.
Es  werden  für  den  am  4.  Mai  eintretenden  neuen  Kongreß  199
Demokraten  und  nur  127  Nepublikaner  gewählt.  Der  Kongreß
wird  also  vom  künftigen  Jahre  an  in  seiner  Mehrheit  demokratisch,
die  Regierung  dagegen  vorerst  noch  republikanisch  sein.  Die  erstere
Thatsache  wird  indes  für  die  am  7.  November  1884  stattfindende
Wahl  eines  neuen  Staatsoberhaupts  (Präsidenten),  wenn  auch  nicht
entscheidend,  doch  von  großem  Einfluß  sein.

Der  Sieg  der  sog.  Demolraten  erscheint  noch  größer,  wenn  man  die
Stimmen  wägt  Ann  nicht  zählt,  d.  h.  wenn  man  sieht,  daß  die  einflußreichen
Slaaten  Newyork  und  Pennsylvanien,  ja  selbst  die  Mehrzahl  der  Neu-Englandstaaten
  mit  kingendem  Spiel  an  die  Demokraten  übergingen,  und  daß
        <pb n="540" />
        50.1  Dereinigte  Slanlen  von  Nordamerika.  (Dez.  4.)

den  Republikanern  nur  die  Staaten  verblieben,  deren  meist  aus  polilisch
unreisen  Einwanderern  bestehende  Bevölkerung  nicht  Selbständigkeit  geung
besaß,  um  die  alte,  jest  eingearbeitete  Parteimaschine  über  den  Haufen  werfen
zu  können.  Von  verschiedenen  Seiten  wird  uun  darauf  hingewiesen,  daß  neben
der  Wahlenthaltung  vieler  Yanlee-Republikaner  insbesondere  die  deutschen
Stimmen  den  Demokraten  zum  Siege  verholfen  haben.  Das  mag  auch  durchaus
  zutreffen.  in  Bezug  auf  Newyork,  Pennsylvanien,  New-Jersey,  Missouri,
Maryland,  Ohio,  Indiana  u.  s.  w.  Blickt  man  aber  auf  die  den  Republilanern
  verbliebenen  Staaten,  so  findet  man  in  Illinois,  Jowa,  Nebraska,
Michigan,  Minnesota  und  Wisconsin  eine  festgeschlossene  Ländermasse,  in
welcher  das  Deutschtum  die  weitaus  überwiegende  Bevölkerung  bildet  und
in  welcher  doch  das  Zwingjoch  der  politischen  Verderbtheit  nicht  abgeschüttelt
werden  konnte.  —  Bekannilich  sind  die  Unterschiede  zwischen  den  beiden
großen  amerikanischen  Parleien  nicht  leicht  zu  definieren,  europäische  Vorstellungen
  von  dem  Wesen  einer  politischen  Partei  treffen  hier  nicht  zu,  feststchende
  politische  Grundsälze,  ideale  polilische  Ziele  gibt  es  jenseits  des
Secanss  nicht.  Es  sind  mehr  Fragen  der  Macht,  des  materiellen  Vorteils,
3  persönlichen  Interesses,  um  welche  sich  die  dortigen  polilischen  Kämpfe
Rtr  und  die  Parteien  wechseln  Programme  und  Grundsätze,  wie  es  das
praktische  Bedürfnis  des  Tages  erfordert.  Im  allgemeinen  kann  man  nur
sagen,  daß  die  aufsteigende  demokratische  Partei  im  Gegensah  zu  der  republikanischen
  keine  Schuzölle  will,  sondern  nur  Finauz  ölle,  daß  sie  ein  gemischtes
  Münzsystem  in  Gold,  Silber  und  Papier  verlangt  und  eine  Dezentralisation
  der  jehr  im  Argen  liegenden  Verwaltung  anstrebt.  Ferner  ist
hervorzuheben,  daß  die  Demokraten  sich  nicht  e  sehr  mit  der  Temperenztwrannei
  liiert  haben,  wie  die  Republikaner.  Die  Niederlage  der  Republilaner
  ist  im  weienklichen  auf  den  inneren  Zwiespalt  in  dieser  Parlei  zurückzuführen.
  Die  Hoffnungen,  welche  die  republikanischen  Civildienstreformer
an  die  Administration  von  Hayes  knüpften.  sind  nur  zum  allerkleinsten  Teil
in  Erfüllung  gegangen,  Garsfield  wurde  das  Opfer  seiner  gegen  die  Beutejäger
gerichteten  Bestrebungen  und  Präsident  Arthur  hat  die  Befürchtungen,  die
man  an  seine  Verufung  zur  höchsten  Gewalt  knüpfte,  nach  Ansicht  aller  „ehrlichen"
  Politiker  nur  zu  sehr  gerechtfertigt.  Die  Häupter  des  Korruptionsringes,
  welche  unter  Garfield  gestürzt  wurden,  stehen  unter  seinem  Nachfolger
wieder  in  alter  Machtfülle.  In  einer  Reihe  von  Staaten  scheinen  ganz  unzweifelhaft
  die  Deutschen,  deren  politischer  Einfluß  mächtig  heranwächst,  den
Ausschlag  gegen  die  sog.  republikanische  Partei  und  ihre  Bestrebungen  gegeben
  zu  haben,  oder  vielleicht  richtiger  gesagt,  das  Deutschtum,  worunter
die  Summe  von  Anschauungen  zu  verstehen  ist,  welche  die  aus  Deutschland
Eingewanderten  oder  der  größte  Teil  ihrer  Nachkommen,  auch  wenn  sie  die
deutsche  Sprache  inzwischen  mit  der  englischen  vertauscht  haben,  über  individuelle
  Lebeneführung  in  moralischer,  religiöser  und  gesellschaftlicher  Hinsicht
sich  bewahrt  haben.  Diesen  Anschauungen  widerspricht  aber  die  nicht  freiwillige,
  sondern  gesetzlich  erzwungene  absolute  Temperenz,  die  nicht  freiwillige,
sondern  erzwungene,  überlriebene  und  vielfach  geradezu  pharisäische  Sonntagsheiligung
  und  der  ehgherzige  sog.  Nativismus  eines  großen  Teils  der
sog.  republikanischen  Partei

4.  Dezember.  Zusammentritt  des  Kongresses:  Botschaft  des
Präsidenten  Arthur,  Bericht  des  Schatzsekretärs  Folger,  Bericht  der
Zolltarif-Kommission.

Die  Botschaft  des  Präsidenten  berührt  zuerst  die  auswärtigen
Verhällnisse,  die  Panama-Frage  und  die  Neutralisierung  der  Telegraphen=Nabel

  und  fährt  fort:  „Während  wir  einen  Friedensschluß  zwischen  Chile  und
        <pb n="541" />
        Dereinigke  Slonlen  von  Norbemerihka.  (Dez.  1.)  505

Pern  urgieren.  steht  es  nicht  im  Einklange  mit  den  Gefühlen  unseres  Volkes
und  dem  Geiste  unserer  Eiurichtungen,  durch  Zwang  zu  intervenieren.  Eine
jolche  Handlungsweise  würde  zur  Herstellung  eines  Protektorals  führen,  was
unserer  bisherigen  Politik  und  unseren  gegenwärtigen  Interessen  zuwider  ist.
Es  ist  sehr  zu  bedauern,  daß  GEhile  solche  harte  Bedingungen  stellt  und  es
ablehnt,  dieselben  einem  Schiedegericht  zu  unterbreiten.  Kein  Friede  kann
dauernd  sein,  der  nicht  hinreichend  billig  ist,  um  den  Beifall  anderer  Nationen
  zu  erlangen.“  Der  Präsident  sichert  dem  Kongresse  seine  Unterstützung
bei  allen  Maßregeln  zu.  um  den  Frieden  auf  dem  amerikanischen  Festlande,
jowie  in  der  ganzen  Welt  zu  sordern.  Er  hofft,  daß  der  Zeilpunkt  nahe
ist.  in  welchem  alle  Nationen  ihre  Streitigkeiten  mittelst  eines  Schiedsgerichts
  schlichten  werden.  Zur  Finanjlage  der  Vereinigten  Staaten
übergehend,  ernenert  der  Prasident  feine  Einwände  gegen  die  übermäßige
Prägung  von  Silber  und  drückt  herzliche  Ubereinstimmung  mit  Hru.  Folgers
  Vorschlägen  für  eine  sosortige  und  weilgehende  Herabsetzung  der  Steuern
ans.  Nur  solche  Steuern.  sagt  er,  follten  auferlegt  werden,  die  für  eine
weise  und  sparfame  Verwaltung  notwendig  sind.  Tie  jüngste  rapide  Tilgung
  der  Staatsschuld  bilde  eher  eine  Urfache  ernster  Besorgnis  als  einen
Gegenstand  für  Begli  äkwünschung.  Wenn  dieselbe  fortdauert,  werde  entweder
  der  Überschuß  im  Slaateschate  müssig  liegen  oder  die  Regierung
werde  geswungen  sein,  ihre  eigenen  Schuldtitel  zu  einem  enormen  Agio  zu
laufen  oder  es  dürften  die  angeschwollenen  Einkünfte  Ertravaganzen  gewidmet
werden.  Der  Präsident  empsiehlt  die  Abschaffung  aller  direkten  (interm  al)
Abgaben,  mit  Ansnahme  derjenigen  auf  destillierte  Spiriluofen,  sowie  eine
Revision  des  Zolltarise  auf  importierte  Waaren  behufs  dessen  Nedultion.  Er
sagt:  „Das  argenwärtige  Tarisiystem  ist  ungerecht  in  der  Verleilung  dee
Bürden  und  Gewinne.  Der  Vericht  der  Tarifkommission  wird  dem  Kongresse
  unterbreilet  werden.  Erhebliche  Herabsetzungen  sind  thunlich,  und
während  ich  dieselben  Ihnen  empfehle,  bin  ich  weit  entsfernt  davon,  das
Ausgeben  der  Politik.  Details  so  zu  regeln,  daß  sie  der  Produktion  des
Inlandes  Vorschub  leisten  und  derselben  Schuß  gewähren,  anzuraten.  Das
gegenwärtige  System  sollte  revidiert  werden,  um  die  öffentlichen  Lasten  unter
allen  Klassen  des  Volkes  gleich  zu  verteilen  und  es  in  engeren  Einklang
mit  den  gegenwärtigen  Bedürfnissen  der  Industrie  zu  bringen.“  Der  Präsident
  befürwortet  sodann  die  Ausdehnung  der  Freiliste  und  die  von  Hru.
Folger  vorgeschlagenen  Tarifherabsetzungen,  und  drückt  die  Hoifnung  aus,
daß  die  Revision  vollendet  werden  möchte,  ehe  der  Kongreß  sich  vertagt.
Der  Bericht  des  Schatsekretärs  Folger  gibt  die  Staatseinnahmen
  im  abgelaufenen  Fiskaljahre  auf  403  Mill.  Doll.  und  die  Ansgaben
auf  258  Mill.  Doll.  an.  Es  ergibt  sich  sonach  ein  überschuß  von  145  Mill.
Doll.  Die  Bedürfnisse  des  Tilgungs  onds  sind  vollkommen  bestritten  worden.
Die  Summe  von  41  Mill.  Doll  wird  für  das  laufende  Jahr  erforderlich
sein,  von  welcher  31  Mill.  Doll.  bereits  zur  Anwendung  gelangt  sind.  Hr.
Folger  veranschlagt  die  Einkünfte  im  laufenden  Jahre  auf  415  Mill.  Doll.,
die  Ausgaben  auf  295  Mill.  Doll.  Der  überschuß  würde  sich  nach  Ab#ug
des  für  den  Tilgungsfonds  erforderlichen  Betrags  auf  76  Mill.  Doll.  belaufen.
  Ein  ährnlicher  überschuß  wird  im  nächstsolgenden  Jahre  erwartet.
Der  Betrag  der  während  des  im  Oktober  beendeten  Jahres  eingelösten  Obligationen
  umfaßte  111  Mill.  Doll.,  und  3  ½  progentige  Obligationen  im  Betrage
  von  280  Mill.  Doll.  wurden  gegen  Zprozentige  umgetauscht.  Dieser
Austausch,  sagt  der  Bericht.  sollte  seinen  Forlgang  nehmen,  bis  die  Konversion
  vollendet  ist.  Die  Zinsreduktion  ist  auf  .500.000  Doll.  angegeben.
Hr.  Folger  empfiehlt  die  Aufhebung  der  Gesetze,  welche  die  Emission  von
        <pb n="542" />
        506  Vertinigte  Slaalen  von  Rordamerika.  (Dez.  12  -28.)

Silber-Zertifikaten  und  die  Prägung  von  Silberdollars  verfügen,  welch
letztere  auf  die  Nachfrage  beschränkt  bleiben  sollte.  Die  Silber-Zertifikate,
glaubt  er,  dürften  durch  die  Gold-Zertifikate,  von  denen  31  Mill.  emittiert
worden  sind  und  138  Mill.  für  die  Emission  bereit  sind,  verdrängt  werden.
Die  Nationalbanken  florieren;  171  solcher  Banken  wurden  während  des
Jahres  gegründet,  und  es  existieren  angenblicklich  2269.  Hr.  Folger  befürwortet
  die  Abschaffung  der  Steuer  auf  deren  Kapital  und  Einlagen.  Nach
einer  Rückschau  auf  die  Pläne.  für  die  Beseitigung  des  Uberschusses  im
Staatsschahe,  den  er  als  ein  Ubel  betrachtet,  schließt  Hr.  Folger  mit  der
Erklärung,  daß  das  einzige  Heilmittel  eine  Ermäßigung  der  Stenern  sei.
Er  empfiehlt  den  Erlaß  der  direkten  Steuern  auf  alles,  mit  „Ansnahme  von
Spirituosen,  Tabak  und  Lährenden  G  Getränken,  und  schlägt  eine  Herabsetzung
der  Eingangszölle  vor,  insbesondere  auf  Zucker,  Melassen,  Weine,  Wolle,
Eisen,  Stahl,  Eisen=  und  Stahlfabrikate,  Seiden=  und  Baumwollstoffe.  Er
glaubt,  daß  eine  Herabsehung  des  gesamten  Tarifs  sowohl  erheischt  als
auch  thunlich  sei,  und  zu  diesem  Behufe  betont  er  ernstlich  eine  sorgfältige
Revision  des  Tarifs.  Hauptsächlich  könnten  die  Eingangszölle  auf  Nohstoffe
oder  gröbere  Fabrikate  ohne  Nachteil  für  den  heimischen  Fabrikanten  herabgesetzt
  werden.  Ferner  empfiehlt  Hr.  Folger  eine  Amendierung  des  Einwanderungsgesetzes,
  um  nenen  Ankömmlingen  gehörige  Pllege  und  Schutz
angedeihen  zu  lassen.  Der  Bericht  schließt,  wie  folgt:  „Die  Handelsbilanz
zu  unseren  gunsten,  welche  voriges  Jahr  die  niedrigste  ’während  der  letzten
sechs  Jahre  gewesen,  dürfte  sich  infolge  der  ergiebigen  Ernte  im  J.  1882  und
der  Zunahme  der  Ausfuhr  von  Brotstossen  während  der  letzten  fünf  Monate
günstiger  stellen.  Die  Regierung  trifft  Maßregeln,  um  Vieh  gegen  Ansteckung
auf  dem  Transport  nach  Enropa  zu  schühen,  und  wenn  diese  Maßregeln  vervollständigt
  sind,  wird  sie  Eugland  angehen  können,  die  Verordnung  für  das
Schlachten  von  amerikanischem  Bieh  im  Landungshafen  aufzuheben.“

Der  Bericht  der  2#  Tarifkommission  geht  dahin,  die  Kommission
habe  sich  bestrebt,  einen  Plan  vorzulegen,  dessen  Haupicharakterzug  eine  erhebliche
  Herabsetzung  des  Tarifs  bilde.  Die  Durchschnittsreduktion,  welche
die  Kommission  anstrebt,  beträgt  nicht  weniger  als  20  Prozent,  und  es  ist
die  Meinung  der  Kommission,  daß  die  Reduktion  die  Höhe  von  25  Prozent
erreichen  sollte.  In  vielen  Fällen  bewegt  sich  die  Neduktion  zwischen  40
und  50  Prozent.

12.  Dezember.  Die  Finanzkommissionen  beider  Häuser  des
Kongresses  beschließen,  den  Bericht  und  die  Anträge  der  Tarifkommission
  ihren  Beratungen  über  die  Ermäßigung  des  Zolltarifs  zu
Grunde  zu  legen.  Die  Schutzzöllner  wehren  sich  indes  wie  Verzweifelte
  gegen  jede  solche  Reform  und  beginnen  überall  Protestmeekings
  dagegen  abzuhalten.

15—28.  Dezember.  Senat:  berät  über  einen  Gesetzentwurf
betr.  Reform  des  Civildienstes  und  genehmigt  deufelben  schließlich
mit  39  gegen  5  Stimmen.  Der  schwache  Versuch  erscheint  jedoch
der  furchtbaren  Parteikorruption  gegenüber  von  vorneherein  als
durchaus  ungenügend  und  macht  im  Grunde  nur  den  Eindruck,  ut
aliquid  secisse  videatur.
        <pb n="543" />
        LAlbersicht
der  politischen  Entwickeluug  des  Jahres  1882.

Obgleich  der  Friede  innerhalb  Europas  im  Laufe  des  Jahres
1882  —  abgesehen  von  dem  einen  Augenblick  allerdings  nicht  ungefährlichen
  Aufstande  im  Säüdoslen  der  österreichisch-ungarischen
Monarchie,  der  von  sterreich  durch  Energie  und  kluge  Vorsicht  allein
und  ohne  eine  internationale  Verwickelung  bewältigt  werden  konnte
—  nie  und  nirgends  gestörl  wurde,  so  war  die  Lage  Europas  und
die  Stellung  der  Mächte  zu  einander  am  Eude  des  Jahres  1882
doch  eine  wesentlich  andere  als  zu  Ende  des  Jahres  1881.

Frankreich  ist  es,  das  zu  dieser  Veränderung  im  Jahre  1881  Frank.
durch  seine  Eroberung  von  Tunis  den  Anstoß  gegeben  hat  und  seinereichund
Stellung  zu  den  übrigen  Mächten  ist  es  denn  auch,  die  eine  wesent-  Euronn.
lich  andere  geworden  ist  und  zwar  nicht  in  der  Weise,  wie  es  gehofft
  und  erwartet  hatte.  Da  es  sich  in  keiner  Weise  in  die  ihm
durch  den  letzten  Krieg  bereitete  Stellung  schicken  kann,  so  befindet
es  sich  in  einem  höchst  anormalen,  fieberhaften  Zustande,  ist  für
Deutschland  eine  beständige  Drohung  und  für  gang  Europa  die
Quelle  fortdauernder  Unruhe  und  Unsicherheit.  Deutschland  hat  im
Jahre  1871  seinen  Sieg  allerdings  dagu  benützt,  um  nicht  nur  seine
eigene  Existenz  aufzurichten  und  zu  sichern,  sondern  auch  Frankreich
auf  die  ihm  von  der  Natur,  der  Geschichte  und  der  Entwickelung
der  übrigen  Nationen  angewiefene  und  beschränkte  Stellung  zurückzuführen,
  ohne  doch  irgend  eine  der  wirklichen  Lebensbedingungen
Frankreichs  zu  gefährden,  ohne  die  freieste  Entfaltung  und  Entwickelung
  der  französischen  Nation  irgendwie  zu  hindern.  Frankreich
ist  immerhin  eine  große  und  mächtige  Nalion,  eines  der  wichtigsten
        <pb n="544" />
        508  Übersicht  der  polilischen  Entwichlung  des  Jahtts  1882.

und  förderlichsten  Elemente  der  gesamten  europäischen  Kulturentwickelung
  geblieben  und  Deutschland  ist  wahrlich  die  letzte  Nation,
dieß  nicht  anzuerkennen  oder  irgend  einem  seiner  berechtigten  Ansprüche
  entgegenzutreten.  Allein  Frankreich  ist  damit  nicht  zufrieden.
Es  glaubt,  an  der  Spitze  der  gesamten  europäischen  Kulturentwickelung
  zu  marschieren  und  verlangt,  darauf  gestützt,  nicht  Gleichberechtigung
  mit  allen  andern  großen  Nationen  und  Staaten  Europas,
sondern  eine  Art  Vorrecht,  eine  gewisse  Suprematie  über  dieselben
und  diese  hat  es  allerdings  verloren  und  zwar  wie  die  Deutschen
meinen,  endgültig.  Und  das  ist  es,  was  die  Frangofen  leidenschaftschaftlich
  bestreiten,  was  ihnen  ganz  und  gar  unerträglich  erscheint
und  sie  seit  zehn  Jahren  veranlaßt,  den  durch  die  gewaltigsten  Ereignisse
  gegründeten  neuen  Zustand  der  Dinge,  den  sie  mit  Gewalt
wieder  umguwerfen  doch  nicht  stark  geung  sind,  wenigstens  fort  und
sort  in  Frage  zu  stellen,  mit  allen  Kräften  zu  unterwühlen  und  in
fieberhafler  Ungeduld  sich  abzumühen,  ihre  Ansprüche  und  ihre
Macht  irgend  wie  und  nach  irgend  welcher  Seite  hin  zur  Bethätigung
  und  zur  Anerkennung  zu  bringen.  Und  was  hatten  sie  dadurch
erreicht?  Nichts  anderes,  als  daß  Deutschland  sich  gezwungen  sah,
bis  an  die  Zähne  gewaffnet  zu  bleiben,  um  das,  was  es  mit  dem
Schwert  errungen  hat,  jeden  Augenblick  auch  wieder  mit  dem
Schwerte  behaupten  zu  können,  daß  es  sich  aber  gleichzeitig  zum
Hort  des  Friedeus  und  zum  Mittelpunkt  all  der  mächtigen  Interessen
  machte,  die  in  ganz  Europa  mit  der  Aufrechthaltung  des
Friedens  unauflöslich  verknüpft  sind  und  daß  es  ihm,  was  ohne  die
aggressiven  Gelüste  Frankreichs  kaum  so  leicht  möglich  gewesen  wäre,
gelang,  ein  Vollwerk  nach  dem  andern  gegen  jeden  Versuch  einer
Störung  des  Friedens  aufzurichten,  wodurch  es  nur  immer  mächtiger,
Frankreich  aber  in  Europa  mehr  und  mehr  vereinsamt  und  von
einer  abenteuerlichen  Unternehmung  zu  einer  noch  abenteuerlichern
gedrängt  wird  und  über  diesen  auswärtigen  Unternehmungen  eine
zielbewußte  Festigung  seiner  nichts  weniger  als  befriedigenden
inneren  Zustände  mehr  oder  weniger  vernachlässigt.

Zwei  bedeutsame  Thatsachen  liegen  diesen  Dingen  ganz  wesentlich
  zu  grunde.  Die  eine  ist,  daß  die  Reorganisation  der  französischen
  Armee  noch  immer  eine  unfertige,  lückenhafte,  unsichere  ist,  so
daß  in  Frankreich  selbst  die  Überzeugung  fest  steht,  daß  dieselbe
trotz  der  Hunderte  von  Millionen,  welche  die  Kammern  mit  immer
bereitwilliger  Hand  dafür  votiert  haben,  zur  Zeit  noch  nicht  im
        <pb n="545" />
        übersicht  der  polilischen  Enlwichrlung  des  Jahrts  1882.  509

slande  wäre,  es  allein  mit  den  deutschen  Streitkräften  aufnehmen  zu
können,  ja  daß  es  vorerst  ganz  dahin  gestellt  bleiben  müsse,  bis  wann
dies  überhaupt  der  Fall  sein  werde.  Ein  spontaner  Angriff  auf
Deutschland  ist  dadurch  zur  Zeit  absolut  ausgeschlossen  und  eine
Wiederaufnahme  des  Kriegs  gegen  dasselbe  wäre  anerkanntermaßen
nur  möglich  in  Verbindung  mit  einem  hinreichend  starken  Vundesgenossen,
  als  welcher  nur  Rußland  gilt,  dessen  Neigung  dazu  aber
in  weiter  Ferne  zu  stehen,  zum  wenigsten  ein  sehr  ungewisses  Ding
zu  sein  scheint.  Die  zweite  Thatsache,  die  sich  unmittelbar  an  die
erste  anschließt,  liegt  darin,  daß  zwischen  den  Wünschen  der  materiellen
  Mehrheit  der  Franzosen  und  dem  Drange  des  französischen
Volksgeistes  unläugbar  eine  entschiedene  Disserenz  eingetreten  ist.  Es
scheint  fast  außer  Zweifel  zu  sein,  daß  die  materielle  Mehrheit  der
Franzosen  geneigt  wäre,  sich  in  die  einmal  bestehende  Sachlage  zu
schicken  und  wenn  auch  nicht  für  immer,  doch  wenigstens  auf  absehbare
  Zeit  auf  jede  Wiedereroberung  von  Elsaß-Lothringen  und
auf  die  Wiedervergeltung  an  Deutschland  zu  verzichten,  daß  die
materielle  Mehrheit  der  Franzosen  den  Frieden  wünscht  und  jedem
Abenteuer  entschieden  abhold  ist.  Nicht  so  der  frangösische  Volksgeist,
  wie  er  sich  in  Paris  konzentriert  und  in  den  leitenden  Kreisen
zum  Ausdruck  kommt.  Dem  frangösischen  Volksgeist  erscheint  es
unerträglich  und  unmöglich,  sich  in  das  Unvermeidliche  zu  schicken,
sich  mit  der  Ansgestaltung  der  inneren  Zustände  zu  begnügen  und
im  Ubrigen  nur  Dinge  anzustreben,  die  nicht  bloß  möglich,  ja  nicht
bloß  wahrscheinlich,  sondern  nach  reiflicher  Uberlegung  ziemlich  sicher
auch  erreicht  werden  können.  Er  verlangt,  daß  in  der  Welt  von
Frankreich  gesprochen  werde,  verlangt  nach  irgend  einer  Bethätigung
seiner  Macht,  nach  irgend  einer  Ausdehnung  seiner  Herrschaft,  nach
irgend  einem  Gegner,  der  sich  vor  ihm  fürchte  und  sich  vor  ihm
beuge.  Wenn  es  Zunächst  unmöglich  ist,  Deutschland  direkt  beizukommen,
  so  muß  wenigstens  irgend  ein  Ersatz  für  das  verlorene
Elsaß-Lothringen  gefunden  werden,  wenn  nicht  in  der  Nähe,  so  doch
in  der  Ferne,  wenn  nicht  anders,  auch  durch  elwas,  was  die  Franzosen
  selbst  ein  Abenteuer  nennen.  Es  ist  wohl  ziemlich  sicher,  daß,
wenn  die  Frage:  „Wollen  wir  in  einem  beständigen  wenn  auch  nur
latenten  Kriegszustande  mit  Deutschland  bleiben  oder  wollen  wir
frischweg  wenigstens  für  die  nächsten  10  oder  20  Jahre  auf  eine
Wiedererwerbung  von  Elsaß-Lothringen  verzichten:  Wollen  wir
Tunis  erobern  oder  nicht?  Wollen  wir  uns  in  Agypten  festsetzen
        <pb n="546" />
        Neue

Pläne
Fraulreichs.


510  Uberscht  der  polilischen  Enlwichelung  den  Jahres  1882.

oder  nicht?  Wollen  wir  mit  Tongking  troh  der  Chinesen,  mit  Madagaskar
  trotz  der  Engländer  anbinden  und  am  Congo  und  Senegal
in  bisher  noch  ganz  unerforschten  Gegenden  eine  französische  Herrschaft
  aufzurichten  suchen?“  wenn,  sagen  wir,  alle  diese  Fragen  in
den  letzten  Jahren  einem  allgemeinen  Plebiszit  unterstellt  worden
wären,  so  würde  die  Antwort  gegen  die  Wünsche  der  leitenden  Kreise
vielleicht  mit  erdrückender  Mehrheit  im  Sinne  des  Friedensbedürfnisses
  ausgefallen  sein.  In  der  Provinz  hat  eben  entschieden  dieses  die
Oberhand,  wie  in  Paris  der  unternehmungslustige  französische  Volksgeist,
  der  hier  die  Regierung,  die  Kammern,  die  Presse  und  die  öffentliche
  Meinung  beherrscht  und  im  Namen  der  Nation  Beschlüsse  faßt,
die  dem  Wunsche  der  materiellen  Mehrheit  nicht  entsprechen,  gegen
die  sie  aber  von  der  Provinz  aus  nicht  aufzukommen  vermag  und
die  sie  sich  lediglich  gefallen  lassen  muß.  In  diesem  Gegensatz  zwischen
  Wollen  und  Können,  zwischen  Wollen  und  Nichtwollen  und
in  dem  fieberhaften  Durst  nach  irgend  einer  Geltendmachung  nach
außen,  heiße  sie,  wie  sie  wolle,  liegt  die  Schwäche  Frankreichs.
Nachdem  sich  Frankreich  zehn  Jahre  lang  zurückgehalten  hatte,
um  seine  Armee  vorerst  zu  reorganisieren  und  seine  Finangen  wieder
herzustellen,  und  nachdem  die  inzwischen  versuchten  Zettelungen  mit
Gortschakoff  und  Rußland  im  J.  1879  nur  zur  Aufrichtung  des  österreich-deutschen
  Bündnisses,  das  der  deutsche  Reichskanzler  schon  lange
geplant  und  zu  dem  er  jetzt  den  günstigen  Moment  gekommen  sah,
und  damit  zu  einer  großen  Enktäuschung  geführt  hatte,  riß  der  Faden
der  Geduld.  Frankreich  mußte  sich  irgendwie  nach  außen  bethätigen,
irgend  etwas  erwerben,  erobern,  und  als  nächstes  Objekt  für  diesen
Drang  wurde  im  J.  1881  Tunis  ausgesunden.  Nicht  daß  es  sich
von  selbst  als  solches  dargeboten  hätte;  ein  Vorwand  mußte  vielmehr
  gesucht  und  gefunden  werden;  denn  Frankreich  hätte  ebensout
  auch  schon  früher  seine  Hand  danach  ausstrecken  oder  ebensogut
auch  noch  länger  damit  zuwarten  können:  sobald  es  wollte,  würde
es  ihm  weder  früher  noch  später  so  leicht  haben  entgehen  können.
Indes  der  Vorwand  wurde  mit  leichter  Mühe  gefunden,  das  Land
einfach  überfallen  und  der  größere  Teil  desselben  mit  Ausnahme
der  Hauptstadt  besetzt;  freilich  mußte  es  dann  doch  gegen  einen  energischen
  Aufstand  der  Eingeborenen  noch  förmlich  erobert  werden,
worauf  dann  auch  die  Hauptstadt  besetzt  und  die  früheren  Zusicherungen,
  daß  Frankreich  lediglich  Sicherheit  für  sein  Algerien,  aber
weder  ein  Protektorat  noch  eine  Annexion  des  Landes  bezwecke,  als-
        <pb n="547" />
        übtrsichl  der  polifischen  Entwickelung  des  Zahrts  1882.  511

bald  beiseite  gesetzt;  die  Franjosen  entlleideten  den  Vey  seiner  wesentlichsten
  Hoheitsrechte  und  nehmen  seither  ausdrücklich  ein  Protektorat
in  Anspruch,  das  sich  von  förmlicher  Annerion  kaum  mehr  durch  den
Namen  unterscheidet.  Der  französische  Volksgeist  fühlte  sich  inzwischen
befriedigt,  wenn  auch  die  Franzosen  sich  sagen  mußten,  daß  sie  den
Erwerb  elwas  tener  erkauft  hätten,  vielleicht  zu  teuer  durch  die
Desorganisation  ihrer  kaum  reorganisierten  Armce,  durch  die  Nolwendigkeit,
  einen  nicht  unerheblichen  Teil  derselben  auf  unbestimmle
Zeit  in  der  Regentschaft  belassen  zu  müssen,  durch  die  tiese  und
dauernde  Entfremdung  Italiens,  das  seine  Augen  gleichfalls  auf  Tunis
  geworfen  hatte  und  das  sie  ihrerfeits  rücksichtslos  beiseite  geschoben
hatten,  und  durch  das  wachgerufene  Mißtrauen  Englands,  das  die
westmächtliche  Allianz,  auf  die  sie  sich  so  viel  zu  gute  thalen,  in
ihren  Fundamenten  erschüllerte.  Indes  all  dies  wurde  von  der
Befriedigung  überwogen,  daß  Frankreich  doch  wieder  einmal  Gelegenheit
  gehabt  habe,  seine  Wassenmacht  zu  bewähren  und  einen
Erwerb  zu  machen,  der  es  wenigstens  einigermaßen  für  das  verlorene
  Elsaß-Lothringen  entschädigen  mochte.  Es  blieb  aber  dabei
nicht  stehen.  Die  Erwerbung  von  Tunis  gab  den  Franzosen  und
ihren  Bestrebungen  alsbald  eine  gang  neue  Richtung.  Schon  gegen
Ende  des  J.  1881  tauchle  die  Idce  auf  und  setzte  sich  jest,  für  Frankreich
  als  Ersatz  für  das  verlorene  Erlaß-Lothringen  ein  großes  nordafrikanisches
  Reich,  das  sich  vom  Nil  bis  an  die  Meerenge  von  Gibraltar
  erstrecken  und  das  Mittelmeer  in  Wahrheit  zu  einem  französischen
  See  machen  würde,  zu  gründen.  Daß  England  damit  nichts
weniger  als  einverstanden  sein  würde,  lag  freilich  auf  der  Hand.
Aber  alles  schien  doch  von  einer  geschickten  Politik  abzuhängen  und
dazu  der  Augenblick  günstig  zu  sein.  In  Agypten  waren  in  demselben
  Jahre  1881  innere  Unruhen  und  Wirren  ausgebrochen,  die
eine  Einmischung  Frankreichs  nicht  nur  ermöglichten,  sondern  geradezu
  herausforderten  und  in  Frankreich  selbst  hatte  Gambetta  zu
derselben  Zeit  endlich  das  Steuerruder  ergriffen,  das  heißt  derjenige
französische  Staatsmann,  dessen  ganzes  Dichten  und  Trachten  dahin
ging,  Frankreich  in  dieser  oder  jener  Weise  seine  alte  Stellung  in
Europa  wieder  zu  verschaffen  und  der  auch,  was  in  Frankreich  gangz
unerläßlich  ist,  die  Kühnheit  besaß,  dafür  erforderlichenfalls  die
ganze  Kraft  seines  Landes  einzusetzen  und  die  Verantwortlichkeit  für
den  Erfolg  auf  seine  Schultern  zu  nehmen.  Das  war  die  Lage  der
Dinge  zu  Ende  des  Jahres  1881.
        <pb n="548" />
        512  übersichi  der  polilischen  Enlwictlung  des  Jahres  1892.
Frank.  Das  Jahr  1882  hat  diese  Pläne  und  Hoffnungen  Frankreichs

keichwuicht  verwirklicht.  Die  Dinge  kamen  vielmehr  ganz  anders,  als  es

in  sich  ausgedacht  und  erwartet  hatte.  Für  die  Türkei  ging  zwar  durch
Agypten-die  Ereignisse  desselben  Afrika  bis  auf  einen  kleinen  Rest  ganz  verloren,
  was  einen  weiteren  und  fehr  bedeutsamen  Schritt  in  der  allmäligen
  Abwickelung  der  orientalischen  Frage  bezeichnet;  aber  statt
der  Franzosen  stehen  die  Engländer  am  Nil  und  haben  Frankreich
schließlich  fast  ebenso  beiseite  geschoben,  wie  dieses  Italien  im  Jahre
zuvor.  Das  Hauptereignis  des  Jahres  ist  in  der  That  die  Eroberung
  Agyptens  durch  die  Engländer.  Denn  Agypten  ist  durch
seine  Lage  einer  der  Knotenpunkte  der  Weltherrschaft  und  die  Einfügung
  dieses  Landes  in  ihren  Herrschaftsbesitz,  mit  dem  sie  die
halbe  Welt  umspannen,  ist  von  weittragendster  Vedeutung.  Noch
zu  Anfang  des  Jahres  dachte  England  auch  nicht  von  ferne  an
einen  solchen  Erwerb  und  konnte  es  auch  nicht,  wie  die  Dinge  vorerst
  lagen.  Durch  den  Suezkanal  hatte  Agypten  für  England  eine
gang  neue  und  gerademn  vitale  Bedentung  gewonnen:  die  Sicherung
der  freien  Schiffahrt  durch  denselben  und  damit  der  schnellsten  und
ungestörten  Verbindung  mit  seinem  indischen  Reiche  und  mit  ganz
Ostasien  konnte  es  unter  keinen  Umständen  und  um  keinen  Preis
in  Frage  stellen  lassen;  aber  der  Suczkanal  war  vorerst  noch  in
keiner  Weise  gefährdet.  Agypten  selbst  hatte  unter  dem  Kondominat
Frankreichs  und  Englands  nachgerade  ein  gang  europäisches  Ansehen
gewonnen,  die  europäische  Bevölkerung  desselben  vermehrte  sich  rapid
und  die  Handelsbeziehungen  zu  dem  Lande  waren  im  erfreulichsten
Fortschritte  begrisfen.  Die  daselbst  im  J.  1881  ausgebrochenen
Wirren  waren  auch  England  unbequem  und  das  selbstbewußte  Hervortreten
  des  arabischen  Elementes  konnte  möglicherweise  zu  ernsten
Verwickelungen  führen,  aber  vorerst  schien  die  Lage  für  die  speziellen
Interessen  Euglands  doch  noch  sehr  ungefährlich  zu  sein.  Anders
waren  die  Lage  und  die  Anschauungen  Frankreichs.  Obgleich  seit
fünfzig  Jahren  die  Herren  des  Landes,  war  es  den  Frangosen  in
Algier  in  keiner  Weise  gelungen  und  hatten  sie  sich  auch  wenig
Mühe  gegeben,  die  arabischen  Stämme  zu  befriedigen  und  zu  gewinnen.
  Der  Aufstand  in  Tunis  war  kaum  bewältigt  und  hatte
eine  Zeit  lang  auch  die  eingeborenen  Stämme  Südalgeriens  mit  sich
gerissen;  die  Pforte  hatte  ihre  Truppen  in  Tripolis  verstärkt  und
nahm  eine  wo  nicht  drohende,  doch  wenigstens  verdächtige  Haltung
an;  und  nun  kam  dazu  auch  noch  die  Erhebung  der  Eingeborenen
        <pb n="549" />
        überlcht  der  polilischen  Eulwickelung  des  Jahres  1892.  513

Agyptens  gegen  die  Fremden  und  zunächst  gegen  Frankreich  und
England,  welche  eine  Art  Herrschaft  oder  doch  Obervormundschaft
in  Anspruch  nahmen,  und  vollendete  den  Kreis  der  islamitischen  Bewegung,
  welche  den  ganzen  Süden  Nordafrikas  in  fanatische  Erregung
  sehtzte  und  die  Lage  der  meist  doch  nur  in  den  Seestädlen
zusammengedrängten  enropäischen  Bevöllerung  zu  einer  höchst  ungemütlichen
  machte.  Durch  all  das  wurde  Frankreich  viel  näher
berührt  als  England.  Es  sah  darin  eine  direkte  Gefahr  für  seine
afrikanischen  Besitzungen,  um  so  mehr,  als  es  darin  einen  einheitlichen
  in  Konstantinopel  gefaßten  und  von  dort  aus  geleiteten  Plau
witterte  und  meinte,  demselben  am  besten  in  Agypten  entgegentreten
zu  können.  So  reiite  in  Frankreich  die  Idee,  das  schon  Erworbene
durch  neue  Erwerbungen,  Algier  und  Tunis  durch  Agypten  zu  sichern,
wobei  Tripolis  von  selbst  nachfolgen  müßte:  das  große  nordafrikanische
  Reich  Frankreichs  wäre  dann  eine  vollendete  Thatsache  gewesen.
  Gambella,  der  an  der  Spitze  der  Regierung  stand,  ergriff
die  Idee  noch  vor  anderen.  Freilich  stand  ihm  in  Agypten  England
stark  im  Wege,  da  sich  dieses  unmöglich  dort  ebenso  auf  die  Seite
würde  schieben  lassen,  wie  es  sich  Italien  in  Tunis  hatte  gefallen
lassen  müssen.  Gambekla  dachte  daran  wohl  auch  gar  nicht;  er
wußte  im  Gegenteil  sehr  wohl,  daß  er  ohne  die  Zustimmung  Englands
  in  Agypten  gar  nichts  machen  könne  und  gab  sich  daher  große
Mühe,  Lord  Granville  zu  überzeugen,  daß  das  Vorgehen  der  ägyptischen
  Militärpartei  für  die  gemeinsame  Finanzkontrole  und  das
ganze  frangösisch-englische  Kondominat  in  Agypten  nicht  ungefährlich
sei,  zur  Zeit  aber  noch  leicht  mit  wenigen  tausend  Mann  im  Keime
erstickt  werden  könne,  was  vielleicht  später  nicht  mehr  der  Fall  sein
würde,  worin  er  allerdings  sehr  richtig  voraussah.  Er  schlug  daher
England  den  Erlaß  einer  gemeinsamen  Note  an  das  Kabinet  des
Khedive  vor,  die  mit  der  Drohung  einer  eventuellen  Intervention
Englands  und  Frankreichs  schließen  sollte.  England  ging  auf  den
Erlaß  einer  gemeinsamen  Note  ein,  brach  aber  der  vorgeschlagenen
Drohung  seinerseits  die  Spitze  ab.  Offenbar  erschien  Lord  Granville
  die  ägyptische  Militärpartei  für  die  Interessen  Englands  vorerst
  weniger  gefährlich,  als  die  geheimen  Pläne  Frankreichs,  das
nur  nach  einer  Gelegenheit  suche,  sich  in  Agypten  festzusetzen.  Allerdings
  würden  vielleicht  dreitausend  Mann  genügt  haben,  um  Arabi
und  seine  Genossen  zu  Paaren  zu  treiben;  allein  da  England  durchaus
  kein  überflüssiges  Militär  hat  und  der  Weg  von  London  nach
Schulthess,  GCurop.  Geschichtskalender.  XXIII.  Vd.
        <pb n="550" />
        514  Ubersicht  der  polilischen  Eulwichelung  de#  Jahres  1882.

Alexandrien  ein  ziemlich  weiter  ist,  so  hätte  es  die  Beistellung  dieser
wenigen  Truppen  fast  unausweichlich  Frankreich,  das  sie  leicht  und
rasch  hätte  bewerkstelligen  können,  überlassen  und  sich  allenfalls  auf
die  Mitwirkung  einiger  Schiffe  beschränken  müssen,  deren  Rolle  es
gewesen  wäre,  zuzusehen,  wie  Frankreich  die  Arbeit  gethan  hätte.
Die  wenigen  französischen  Truppen  aber  nachher  wieder  aus  dem
Lande  wegzubringen,  wäre  möglicherweise  nicht  so  leicht  gewesen:
rechtlich  würde  sich  die  Stellung  der  beiden  Mächte  in  und  zu
Agypten  freilich  nicht  verändert  haben,  aber  thatsächlich  unter  Umständen
  sehr  bedeutend.  Lord  Granville  lehnte  also  unter  dem  6.  Jan.
1882  den  Vorschlag  Frankreichs  ab  und  alle  Bemühungen  Gambetta's,
  ihn  auf  andere  Gedanken  zu  bringen,  waren  vergeblich.  Die
gemeinsame  Note  wurde  in  Kairo  übergeben,  blieb  aber,  weil  ohne
Drohung,  auch  ohne  Erfolg;  Arabi  Vey,  der  Führer  der  meuterischen
Obersten,  wurde  vielmehr  gerade  in  diesen  Tagen  zum  Unterflaatssekretär
  des  Kriegs  im  ägyptischen  Ministerium  Scherif  Pascha  ernannt.
Zum  Glück  für  England  erfolgte  kurz  darauf  der  Sturg  des  Ministeriums
  Gambetta  in  Frankreich  und  das  an  seine  Stelle  getretene
Ministerium  Freycinet  hatte  vorerst  keine  Zeit,  sich  mit  den  ägyptischen
  Dingen  zu  befassen.

Die  Diese  konnten  sich  also  ungestört  nach  dem  einmal  gegebenen
Gunht  Anstoße  weiter  entwickeln.  Die  Verhinderung  einer  weiteren  Revolution.duktion
  des  ägyptischen  Heeres  war  für  Arabi  und  seine  nächsten

Genossen  nicht  Zweck,  sondern  nur  Mittel  zum  Zweck  gewesen  und
dieser  ging  allerdings  gegen  die  ganze  Stellung,  welche  die  Europäer
  und  in  ihrem  Namen  und  Interesse  in  den  letzten  Jahren
England  und  Frankreich  durch  ihre  Generalkonfuln  und  Generalkontroleure
  eingenommen  hatten.  Es  läßt  sich  nicht  läugnen,  daß
diese  Generalkontrole  nicht  nur  Ordnung  in  die  ägyptischen  Finanzen
  gebracht,  sondern  auch  sonst  vielfach  wohlthätig  im  Interesse
des  Landes  in  die  gesamte  Verwaltung  desselben  eingegriffen  hat,
aber  noch  viel  weniger,  daß  alles  in  allem  genommen  die  spezifisch
ägyptischen  den  spezifisch  europäischen  Interessen  vollständig  untergeordnet
  waren.  Das  Land  seufzte  unter  einem  furchtbaren  Steuerdrucke,
  dessen  Ertrag  in  erster  Linie  zur  Bezahlung  der  Zinsen  der
enropäischen  Gläubiger  verwendet  werden  mußte  und  nur,  was
dann  noch  übrig  blieb,  sollte  zur  Verwaltung  des  Landes  selbst
ausreichen.  Dieses  Verhältnis  war  um  so  unbilliger  und  drückender,
  als  die  ungeheuren  Summen,  die  der  verschwenderische  Ismael
        <pb n="551" />
        Überichl  der  polililchen  Enlwickelung  des  JZahres  1882.  515

seinen  europäischen  Gläubigern  nach  und  nach  schuldig  geworden
war  und  die  das  Land  s.  3Z.  hatte  übernehmen  müssen,  nicht  wenigstens
  vorher  auf  denjenigen  Vetrag  reduziert  worden  waren,  den
er  wirklich  erhalten  hatte,  sondern  dem  Lande  zum  vollen  teilweise
rein  fiktiven  Nominalbelrage  aufgerechnet  worden  waren.  Außerdem
  stand  eine  große  Menge  europäischer  Beamter  im  Dienste  des
Landes  und  zwar  mit  unverhältnismäßig  hohen  Befoldungen,  die
sie  zum  Teil  verdienten,  zum  Teil  aber  auch  entschieden  nicht  verdienten,
  während  sich  die  eingeborenen  Veamten  mit  viel  geringeren
Beträgen  begnügen  mußten.  Endlich  war  der  ganze  Handel  des
Landes  in  den  Händen  der  Guropäer,  die  der  ägyptischen  Rechltspflege
  ganz  entzogen  waren  und  sich  auch  den  Steuern  vielfach  zu
entziehen  gewußt  hatten.  Kurz  die  eingeborene  arabische  Vevölkerung
  halte  das  drückende  Gefühl,  daß  sie  eigentlich  nur  da  zu  sein
scheine,  um  von  den  Guropäern  ausgebentet  zu  werden.  zu  diesem
Gegensatz  der  Rasse  kam  dann  noch  der  religiöse  Gegensatz  hingu,
trat  nachgerade  energisch  in  den  Vordergrund  und  wurde  von  außen
her  mehrfach  genährt.  Denn  geradr  so  wie  Frankreich  auf  die  Idee
gekommen  war,  sich  gegen  die  islamitischen  Elemente  und  den  islamitischen
  Widerstand,  auf  den  es  in  Algier  und  Tunis  fortwährend
stieß,  durch  Ansdehnung  seiner  Herrschaft  über  ganz  Nordafrika  zu
sichern,  so  war  im  Sultan  zu  Konstantinopel  der  Plan  aufgedäm-Agypien
mert,  diese  islamitischen  Bestrebungen  zu  benützen  und  zusammen=  und  der
zufassen,  um  mit  ihrer  Hilfe  die  ihm  in  Afrika  fast  ganz  aus  den  llan.
Händen  gefallenen  Zügel  der  Herrschaft  wieder  zu  ergreifen  und  so
vielleicht  dort  die  Berluste,  die  er  durch  den  letzten  russischen  Krieg
und  den  Berliner  Vertrag  in  Europa  gemacht  hatte,  wieder  einzubringen.
  In  der  That  befland  begüglich  Agyptens  zwischen  den  Aspirationen
  Frankreichs  und  des  Sultans  von  Anfang  an  ein  bewußter
und  vielfach  auch  ausgesprochener  Gegensatz.  Mit  dem  schwachen
und  zudem  persönlich  vielfach  europäisierten  Khedive  Tewfik  war
für  den  Sultan  und  seine  Pläne  nicht  viel  angufangen;  dagegen  ist
es  außer  Zweifel,  daß  er  mit  Arabi  bald  nähere  Beziehungen  anknüpfte,
  auf  die  dieser  auch  sehr  gerne  einging,  aus  religiösen  Gründen
  und  um  einen  sehr  ins  Gewicht  fallenden  Stützpunkt  sowohl
gegenüber  dem  Khedive,  als  gegenüber  den  Europäern  und  gegenüber
  seiner  eigenen  Nationalpartei  zu  gewinnnen,  obgleich  er  sich
von  Anfang  an  darüber  klar  gewesen  zu  sein  scheint,  daß  für  Agypten
selbst  wenig  gewonnen  wäre,  wenn  es  schließlich  die  Vormundschaft

33-
        <pb n="552" />
        516  Übersichl  der  politischen  Enlwichelung  des  Jahres  1882.

der  Europäer  mit  der  Wiederkehr  der  alten  türkischen  Pascha-Wirtschaft
  vertauschen  müßte.  Aber  er  suchte  den  Sultan  für  seine
Zwecke  auszunützen,  wie  der  Sultan  ihn  für  die  seinigen.  England
stand  allen  diesen  sich  kreuzenden  Bestrebungen  vorerst  ziemlich  unbefangen
  und  fast  gleichgültig,  jedenfalls  zuwartend  gegenüber:  der
sog.  Panislamismus  machte  ihm  wenig  Bedenken,  solange  seine  Hanudelsinteressen
  dadurch  in  keiner  Weise  beeinträchtigt  wurden,  und  der
Staatsgedanke  ist  in  England  ein  viel  reinerer  und  freierer  als  in
Frankreich,  so  daß  die  Interessen  der  europäischen  Gläubiger  Agyptens
  ihm  für  die  Bestimmung  seiner  Handlungsweise  durchaus  nicht
in  erster  Linie  standen.

Mgypten  Auf  das  Andringen  der  Militärpartei  und  um  für  sich  selbst

gegen  einen  Stützpunkt  zu  gewinnen  und  zu  geordneten  Zuständen  zu  gebask

  langen,  hatte  der  Khedive  die  Notabelnversammlung  einberufen  und
in  den  letzten  Tagen  des  Jahres  1881  in  Kairo  mit  einer  Thronrede
  eröffnet.  Diese  nun  machte  sich,  wie  es  scheint,  im  Einverständnis
  mit  dem  Ministerium  Scherif  Pascha,  sofort  daran,  ein  sog.
organisches  Gesetz  d.  h.  eine  Art  Verfassung  für  Agypten  zu  entwerfen
  und  durchzuberaten.  Auf  die  Versammlung  hatten  die  englischen
  und  französischen  Generalkonsuln  und  Generalkontroleure
keinen  direkten  Einfluß  und  der  Widerstreit  der  eurbpäischen  und
der  ägyptischen  Interessen  trat  denn  auch  alsbald  in  dem  entscheidenden
  Punkte  zu  Tage.  Die  Notabelnversammlung  verlangte  in  der
neuen  Verfassung  für  sich  das  volle  Budgetbewilligungsrecht  und
zwar  für  den  auswärtigen  wie  für  den  inneren  Dienst,  womit  die
Möglichkeit  gegeben  gewesen  wäre,  die  Forderungen  der  auswärtigen
Gläubiger  einer  näheren  Prüfung  zu  unterziehen  und  allenfalls  zu
beschränken.  Das  widersprach  nun  freilich  den  Fermanen  des  Sultans
  und  den  Rechten  der  englisch-französischen  Generalkontrole;
die  Generalkonfuln  Englands  und  Frankreichs  protestierten  und
auch  der  Ministerpräsident  Scherif  P.  wollte  nicht  so  weit  gehen,
noch  weniger  wagte  es  der  Khedive.  Scherif  P.  trat  zurück  und
wurde  durch  Mahmud  Varudi  Pascha  ersetzt.  Dieser  brachte  dann
eine  Art  Vergleich  zwischen  dem  Khedive  und  den  Notabeln  zu  stande,
nach  welchem  die  heikelsten  Punktle  des  Budgets  durch  Berständigung
  zwischen  einem  Ausschuß  der  Notabeln  und  dem  Ministerium
erledigt  werden  sollten.  Eine  Lösung  der  schwierigen  Frage  war
in  diesem  Vergleich  freilich  nicht  zu  erkennen.  Indeß  der  Khedive
bestätigte  unter  dieser  Bedingung  das  neue  Statut  und  gleich  darauf
        <pb n="553" />
        Ubersichl  der  polilischen  Enlwickelung  des  Jahres  1882.  517

auch  das  von  den  Notabeln  beschlossene  neue  Wahlgesetz,  sowie  ein
weileres  Gesetz,  das  die  Zahl  ihrer  Mitglieder  verdoppelte,  um  ihren
Beschlüssen  noch  mehr  Gewicht  als  bisher  zu  verschaffen.  Die  Generalkonsuln
  Frankreichs  und  Englands  beruhigten  sich  aber  ihrerseils
  nicht,  sondern  beharrten  auf  ihrem  Prolest,  vorerst  jedoch  ohne
Erfolg.  Die  Nationalpartei  gewann  stetig  an  Macht  und  an  Ein=  Arabi
fluß:  Arabi  Bey,  ihr  Haupt,  wurde  zum  Pascha  und  Kriegsminister  28ce.
ernannt  und  war  bald  die  Seele  des  Ministeriums,  dem  der  Präsident
  nur  den  Namen  gab.  Aber  zwischen  ihm  und  dem  Khedive
gingen  die  Wege  allmählig  scharf  auseinander.  Arabi  duldete  keinerlei
  Widerstand.  Im  Mai  wollte  er  eine  Verschwörung  gahlreicher
tscherkessischer  Offiziere  gegen  sich  entdeckt  haben;  er  ließ  sie  gefangen
  setzen,  durch  ein  Kriegsgericht  verurteilen  und  in  verschiedene
Städte  Oberägyptens  zur  Internierung  verbannen.  Der  Khedive
begnadiglte  sie  jedoch  Zzu  einfacher  Verbannung.  Da  beschloß  der
Ministerrat,  die  Notabelnversammlung,  die  inzwischen  neu  gewählt
worden  war,  eigenmächtig  und  ohne  erst  die  Zustimmung  des  Khedive
einzuholen,  nach  Kairo  einzubernsen.  Der  Khedive  wandte  sich  gegen
diese  Verletzung  seiner  Prärogative  an  die  Generalkonfuln  und  diese
traten  auf  seine  Seite,  brachen  allen  Verkehr  mit  dem  Ministerium  ab
und  verlangten  weitere  Instruktionen  in  Paris  und  London.  Die
Frage  der  Intervention  trat  zum  zweitenmal  an  die  Negierungen  heran.
Schon  vorher  hatte  England  einen  Meinungsaustausch  zwischenzie  engden
  Mächten  über  die  ägyptische  Frage  angeregt  und  der  deutsche  lisch.
Reichskanzler  bei  dieser  Gelegenheit  seine  Ansicht  dahin  ausgesprochen,  nedaß
  eine  gemeinsame  Intervention  Frankreichs  und  Englands  wo  Flottenimmer
  möglich  vermieden  werden  sollte,  da  sie  leicht  zu  Weiterungen  rnon
und  Streitigkeiten  zwischen  ihnen  selbst  führen  könnte;  dagegen  wäre  ·
der  Sultan  als  immer  noch  nomineller  Souverän  von  Ägypten  am
besten  in  der  Lage,  wenn  er  wolle  und  sich  darüber  mit  Frankreich
und  England  verständige,  die  Dinge  wieder  ins  Geleise  zu  bringen,
da  die  Agypter  es  kaum  wagen  würden,  ihm  als  ihrem  politischen
und  religiösen  Oberhaupte  ernsthaften  Widerstand  entgegenzufetzen.
England  war  dazu  nicht  ungeneigt,  da  es  zu  einer  Intervention
mit  Frankreich  fortwährend  ganz  und  gar  keine  Lust  hatte.  Auch
Frankreich  war  unter  Freycinet  für  eine  Intervention  viel  weniger
Hitzig,  als  unter  Gambetta;  aber  von  einer  Intervention  des  Sultans
wollte  es  durchaus  nichts  wissen,  da  dieß  nach  seiner  Ansicht  gar
nichts  anderes  wäre,  als  den  Bock  geradezu  zum  Gärtner  zu  machen.
        <pb n="554" />
        Arabi
Pascha.

518  übersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahres  1882.

Um  diese  Eventualität  zu  vermeiden  und  zugleich  auch  alles  Mißtrauen
  Englands  zu  beschwichtigen,  schlug  es  diesem  eine  gemeinsame
Jlottendemonstration  gegen  Alerandrien  ohne  Landungstruppen  vor
und  England  ging  darauf  ein.  Eine  Zustimmung  der  Mächte  wurde
für  überflüssig  erachtet,  die  Maßregel  wurde  ihnen  einfach  angezeigt
und  schon  am  20.  Mai  erschien  eine  starke  kombinierte  französischenglische
  Flotte  im  Hafen  von  Alexandrien.  Die  englischen  und
frangösischen  Generalkonsuln  hatten  jetzt  wenigstens  eine  imposante
Macht  hinter  sich,  um  ihren  Forderungen  Nachdruck  zu  geben.  Allein
die  Demonstration  schlug  alsbald  ins  gerade  Gegenteil  dessen  aus,
was  sie  bezweckt  hatte:  die  Krisis  wurde  durch  sie  vollends  zur
Reife  gebracht,  die  Autorität  des  Khedive  statt  gestärkt,  vielmehr
geschwächt,  dagegen  die  Macht  Arabi's  gewaltig  vermehrt  und  befestigt.
  Es  scheint,  die  Generalkonfuln  fühlten  selbst,  daß  die  Dinge
bereits  zu  weit  gediehen  seien,  um  mit  einer  bloßen  Demonstration
den  Zweck  sicher  erreichen  zu  können,  und  versuchten  zuerst  den  Weg
der  Güte,  indem  sie  Arabi  und  seine  nächsten  Genossen  überreden
wollten,  freiwillig  das  Land  zu  verlassen,  unter  den  günstigsten
Bedingungen,  mit  Beibehaltung  ihres  Ranges  und  ihrer  Bezüge
und  unter  Inaussichtstellung  einer  Amnastie  für  alle  ihre  übrigen
Anhänger.  Die  Zumutung  wurde  rund  Jurückgewiesen.  Jetzt  blieb
den  Generalkonsuln  allerdings  nichts  anderes  übrig,  als  dieselbe
Forderung  in  einem  Ultimatum  direkt  an  die  Regierung  und  den
Khedive  zu  stellen.  Beide  konnten  sich  jedoch  über  die  Antwort
nicht  einigen.  Die  Regierung  ihrerseits  wollte  die  Forderung  nun
auch  offiziell  ablehnen  und  daran  die  Gegenforderung  an  Frankreich
und  England  knüpfen,  ihre  Flotten  von  Alexandrien  abzuberufen.
Der  Khedive  dagegen  sah  das  Nutzlose  und  Gefährliche  eines  solchen
Vorgehens  gegen  die  zwei  Großmächte  wohl  ein  und  erkannte  überdieß
  in  der  Anwesenheit  der  Flotten  einen  Haltpunkt  für  sich  selbst
gegen  die  Übermacht  Arabi's  und  der  Nationalpartei,  deren  Vormundschaft
  er  sich  ebenso  widerstandslos  und  wehrlos  hingeben  follte,  wie
früher  der  Vormundschaft  Frankreich  und  Englands.  Er  nahm  also
das  Ultimatum  „Zur  Erwägung“  entgegen  und  als  das  Ministerium
darauf  hin  seine  Entlassung  verlangte,  hielt  er  sich  für  stark  genug,
sie  annehmen  und  ein  neues  Ministerium  in  seinem  Sinne  bilden,
den  Oberbefehl  über  die  Truppen  aber  selbst  übernehmen  zu  können.
Er  irrte  sich  und  sein  Irrtum  kam  sehr  schnell  zu  Tage.  Es  geschah
  jenes  am  25.  Mai  und  schon  vier  Tage  nachher  hatte  er  sich
        <pb n="555" />
        übersicht  det  politischen  Enlwichelung  des  Jahrro  1882.  5190

überzeugt,  daß  kein  angesehener  Mann  es  wagen  dürfe,  ein  Ministerpvortefeuille
  aus  seiner  Hand  gegen  die  Nationalpartei  anzunehmen;

die  Notabeln,  die  ganse  öffentliche  Meinung  sprach  sich  wider  ihn

aus,  von  einem  Gehorsam  des  Militärs  eventuell  auch  gegen  Arabi

war  gar  keine  Rede,  Deputationen  der  Ulemas  und  der  Notabeln
drangen  vielmehr  in  ihn,  dem  allgemeinen  Verlangen  nachzugeben:

er  stand  verlassen  und  ganz  allein.  Es  blieb  ihm  nichts  anderes
übrig,  als  entweder  abzudanken  oder  nachzugeben  und  er  gab  nach:
Arabi,  und  zwar  bezeichnenderweise  zunächst  er  allein,  wurde  wieder

als  Kriegeminister  eingesetzt.  Damit  war  Arabi  auch  ihm  gegenüber

  vollständig  Herr  der  Lage;  Tewsik  hatte  zwar  nicht  formell,

aber  thatsächlich  abgedankt.  In  Agypten  selbst  war  die  Frage
enischieden  und  die  Demonstrationsflotte  hätte  als  solche  ruhig  abdampfen
  können:  ihre  Amwesenheit  war  ganz  nutzlos  geworden.  Das
zeigte  sich  handgreiflich  kaum  14  Tage  nachher,  als  am  11.  Junichemetzt
die  Europäer  von  dem  arabischen  Pöbel  in  den  Strassen  Aleran=  in
driens  jämmerlich  hingemetzelt  wurden,  ohne  daß  die  Flotte  das,
mindeste  dagegen  thun  konnte,  bis  das  ägyptische  Militär  selbst  dem
Gemehel  ein  Ende  machte.

Die  Parteien  streiten  sich  heute  noch  darüber,  von  wem  dieses
Gemetzel  eigentlich  in  Szene  gesetzt  worden  sei  und  zu  welchem
Zwecke,  vom  Khedive  oder  von  Arabi.  Wie  dem  aber  auch  sei,  so
viel  ist  sicher,  daß  dasselbe  das  Glas  zum  überlaufen  gebracht  hat.
Jetzt  war  eine  Intervenlion  ganz  unausweichlich  geworden,  mochte
sie  wer  immer  unternehmen.  Der  Vorschag  Frankreichs  und  Englands,
  eine  Konserenz  der  Botschafter  sämtlicher  Mächte  in  Konstantinopel
  zu  veranstalten,  um  mit  einem  Vertreter  der  Pforte
über  die  Frage  zu  beraten,  fand  ohne  Schwierigkeit  allgemeine  Zustimmung.
  Allein  je  fester  die  Notwendigkeit  einer  Intervention
überhaupt  nunmehr  stand,  desto  schwieriger  war  die  Frage,  wer  denn
eigentlich  intervenieren  solle.  Von  den  zunächst  Beteiligten  hatte
dazu  eigentlich  Keiner  recht  Lust,  weder  die  Pforte,  noch  Frankreich
noch  England,  zumal  es  sich  jetzt  nicht  mehr  um  die  Absfendunng
von  ein  paar  tansend  Mann,  sondern  um  ein  ganges  Armeekorps
und  eine  große  Verantwortlichkeit  handelte.  Eben  darum  war  die
Botschafter-Konferenz  als  Auskunftsmittel  gewählt  worden,  um  die
Verantwortlichkeit  für  das,  was  nun  geschehen  sollte  und  mußte,
gewissermaßen  auf  ganz  Europa  abzuladen.  Und  nicht  ganz  mit
Unrecht:  die  ägyptische  Frage  war  nachgerade  in  jeder  Beziehung
        <pb n="556" />
        Die
ägyp.
lische

Frage.

520  übersicht  der  polilischen  Enlwichelung  deo  Zahres  1882.

zu  einer  allgemein  europäischen  geworden.  Ursprünglich  und  solange
es  sich  nur  darum  zu  handeln  schien,  Agypten  und  die  armen  Fellahs
einem  unerträglichen  Drucke  als  Ausbentungsobjekt  für  ihre  herzlosen
  europäischen  Gläubiger  und  ihre  Wucherzinsen  zu  entziehen,
hatten  Arabi  und  seine  Nationalpartei  auch  in  Europa  viele  Sympathien
  gefunden.  Seither  aber  hatte  sich  die  Lage  der  Dinge  total
verändert:  die  Antorität  des  Khedive  war  thatsächlich  vernichtet
und  statt  feiner  herrschte  Anarchie  oder,  wenn  man  lieber  will,  eine
rein  revolutionäre  Gewalt,  von  der  man  nicht  wissen  konnte,  wohin
sie  eigentlich  ziele,  der  man  aber  das  Schlimmste  zuzutrauen  berechtigt
  war.  Das  Gemetzel  in  Alexandrien,  dem  eine  Massenauswanderung
  der  Europäer  aus  diesem,  aus  Kairo  und  den  übrigen
größeren  Städten  des  Landes  folgte,  und  die  Wahrscheinlichkeit,  ja
Gewißheit,  daß  der  Sultan  mit  Arabi  unter  Einer  Decke  stecke  und
die  Wirren  absichtlich  und  planmäßig  befördere,  um  im  Trüben  zu
fischen,  ließen  kaum  mehr  einen  Zweifel  darüber,  daß  es  sich  darum
handle,  die  Europäer  ganz  aus  Agypten  zu  verdrängen  und  das
Land  für  den  Islam  zurückzuerobern.  Das  aber  konnten  nicht  nur
Frankreich  und  England,  sondern  ganz  Europa  nie  und  nimmer
zugeben.  Agypten  ist  ein  zu  wichtiges  Verbindungsglied  zwischen
Europa  und  Asien:  es  muß  unbedingt  mehr  und  mehr  der  europäischen
  Kultur  gewonnen,  es  muß  gewissermaßen  Curopa  einverleibt,
es  darf  nicht  wieder  dem  Islam  und  türkischer  Barbarei  preisgegeben
werden.  Man  mag  der  eingeboren  arabischen  Bevölkerung,  welche
Freiheiten  immer  gewähren  und  sichern  und  alles  Mögliche  thun,
um  ihr  Dasein  zu  einem  menschenwürdigen  zu  machen:  aber  Handel
und  Verkehr  in  und  über  Agypten  darf  nicht  ihrem  unkundigen
Eingreifen  anheimgestellt  werden  und  dem  Einströmen  des  europäischen
  Geistes  muß  eine  breite  Gasse  bleiben,  ob  sie  nun  damit  einverstanden
  sei  oder  nicht.  Dennoch  stand  bei  Einberufung  der  Botschafter-Konferenz
  der  Gedanke  einer  Intervention  der  Pforte  allseitig
in  erster  Linie,  nicht  nur  weil  es  der  Pforte  unzweifelhaft  am
leichtesten  gewesen  wäre,  den  Knoten  zu  lösen  und  Agypten  wesentlich
  auf  der  Grundlage  des  status  quo  ante  zu  pazifizieren,  wenn
sie  das  gewollt  hätte,  sondern  auch  weil  jede  andere  Intervention
fast  unüberwindliche  Schwierigkeiten  bot.  Frankreich  und  England
hatten  zwar  angefangen  zu  rüsten  und  sich  auf  alle  Eventualitäten
vorzubereiten,  unterhandelten  auch  fortwährend  lebhaft  mit  einander
über  die  ägyptischen  Dinge,  aber  im  Grunde  nährten  beide  ein
        <pb n="557" />
        Ubersichl  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahres  1882.  521
tiefses  Mißtrauen  gegen  einander.  In  Frankreich  war  überdies  seit
dem  Anfange  des  Jahres  unverkennbar  eine  völlige  Wandlung  vor
sich  gegangen.  Gambetta  und  alle  seine  Bestrebungen  waren  in  den
Kammern  und  in  der  öffentlichen  Meinung  momentan  in  den  tiefsten
  Mißkredit  geraten;  in  der  Kammer  bestand  keine  feste  Majorität,
  auf  die  sich  irgend  eine  Regierung  hätte  stützen  können  und  sie
schien  in  dieser  wie  in  anderen  Fragen  vielfach  selbst  nicht  zu  wissen,
was  sie  eigentlich  wolle;  die  öffentliche  Meinung  und  die  Masse  der
Bevölkerung  sehnten  sich  teils  nach  Ruhe,  teils  scheuten  sie  wenigstens
  jedes  sog.  Abentener,  zumal  Freycinet  ihr  lange  nicht  genug
VBertrauen  einflößte,  um  ihm  eine  so  große  Verantwortlichkeit  zu
übertragen.  Die  ganze  Idee  eines  großen  nordafrikanisch-frangösischen
  Kolonialreiches  war  slark  Furückgetreten,  fast  schon  wieder  vergessen:
  die  Trauben  hiengen  auch  gar  so  hoch.  Die  Interventionsfrage
  stand  im  Grunde  nur  darum  noch  auf  der  Tagesordnung,
weil  es  doch  ganz  und  gar  unmöglich  war,  sie  vollständig  anderen
Zu  überlassen,  wo  so  große  frangösische  Interessen  auf  dem  Spiele
standen.  Je  mehr  aber  Frankreich  gurücktrat,  desto  entschiedener
trat  England  nach  und  nach  vor.  Wenn  Arabi  in  Agypten  vollkommen
  Meister  ward,  so  war  der  Suezkanal  offenbar  in  Gefahr
und  der  Suegzkanal  ist  für  Englands  Macht  und  für  seinen  Handel
ein  Lebensinteresse  ersten  NRanges.  Früher  hatte  es  von  einer  Intervention
  in  Agypten  nichts  wissen  wollen,  weil  sie  ihm  nicht  dringend
schien  und  weil  es  keine  Lust  hatte,  die  Geschäfte  Frankreichs  zu  besorgen
  und  die  geheimen  Pläne  desfelben,  die  mit  seinen  eigenen  Interessen
  nicht  übereinstimmten,  zu  fördern.  Im  Laufe  des  Juni  aber
scheint  in  der  englischen  Regierung  der  Entschluß  gereift  zu  sein,  eventuell
  weder  die  Pforte  noch  Frankreich  allein  intervenieren  zu  lassen,
sondern  jedenfalls  dabei  zu  sein  und  mitzumachen,  sei  es  mit  dem  einen
oder  mit  der  anderen,  und  sie  begann  Vorbereitungen  und  Rüstungen,
die  sich  für  die  mililärischen  Verhältnisse  Englands  allmälig  zu  geradezu
  großartigen  ausgestalteten  und  zwar  in  demselben  Verhältnisse,
  in  dem  die  Pforte  und  Frankreich  zögerten  und  sich  zurückhielten.


Am  24.  Juni  trat  die  Botschafter-Konferenz  in  Konstantinopel  Lolzusammen
  und  konstituierte  sich  unter  dem  Vorsitze  ihres  Doyens,  s,hafter
des  italienischen  Botschafters  Grafen  Corti.  Allein  es  zeigte  sichrenz  und
bald,  daß  die  Vertreter  der  Mächte  keine  Exekutivbehörde  sind,  daß  Interihr

  dazu  alle  geeigneten  Organe  fehlten.  Alle  waren  von  vornhereinvn“
        <pb n="558" />
        522  Ubersicht  der  politischen  Enkwichelung  des  Jahre?  1882.

geneigt,  die  Pforte  mit  der  Intervention  zu  betrauen,  aber  nur
unter  gewissen  mehr  oder  weniger  strikten  Bedingungen,  gewissermassen
  unter  der  Oberleitung  Europas  bezüglich  des  Zieles  und  bezüglich
  der  Mittel  dazu.  Ebendarum  hatte  die  Pforte  ihre  Beteiligung
an  der  Konferenz  verweigert  und  beharrte  auf  ihrer  Weigerung.
Der  Sultan  als  Suzerain  von  Agypten  meinte  eines  Mandats  gar
nicht  zu  bedürfen,  wenn  er  in  Agypten  intervenieren  wolle;  doch
wäre  er  wohl  nicht  ungeneigt  gewesen,  ein  solches  anzunchmen,  aber
nur,  wenn  es  ihm  vollkommen  freie  Hand  gewährt  hätte,  in  Agypten
  nicht  im  Sinne  und  Interesse  Europas,  sondern  vielmehr  in
seinem  eigenen  Interesse  und  nach  seinem  eigenen  Sinne  zu  intervenieren.
  Auch  Frankreich  hätte  ein  Mandat  Europas  mit  tausend
Freuden  angenommen  und  hoffte  wirklich,  wie  Freycinet  gestand,
halb  und  halb  auf  ein  solches,  aber  auch  Frankreich  hätte  sich  allfällige
  Bedingungen  zweimal  angesehen  und  den  Auftrag  jedenfalls
auch  nicht  im  Sinne  und  Interesse  Europas,  sondern  in  seinem
eigenen  Interesse  und  nach  seinem  eigenen  Sinne  ausgenützt.  England
  verlangte  kein  Mandat,  es  war  vielmehr  bereit,  allen  Beschlüssen
  der  Konferenz  unter  gewissen  Vorbehalten  beizustimmen;
im  übrigen  beobachtete  es  eine  zuwartende  Stellung;  seine  Entschlüsse
  waren  gefaßt.  So  war  die  Konferenz  im  Grunde  von  vorneherein
  mit  Unfruchtbarkeit  geschlagen.  Die  zunächst  Beteiligten
ihrer  Mitglieder  hatten  ihre  Hintergedanken  und  wenn  sie  eben  deßhalb
  den  Auftrag  einem  Unbeteiligten  z.  B.  Deutschland  oder  Rußland
  hätte  erteilen  wollen,  so  würden  diese  ihn  kaum  angenommen
haben  und  wenn  ja,  so  würde  ohne  Zweifel  Frankreich  gegen  jenes,
England  gegen  dieses  Einsprache  erhoben  haben.  Die  Konferenz
hat  denn  auch  gar  nichts  zu  stande  gebracht;  sie  übertrug  zwar
schließlich  der  Pforte  ein  stark  verklaufuliertes  Mandat,  das  aber
von  dieser  nicht  angenommen  wurde,  bis  es  zu  spät  war,  und  verlief
  endlich  geradezu  im  Sande.  Während  sie  aber  noch  beriet,
Vombar,  handelte  England.  Als  Arabi  die  Kühnheit  hatte,  Alexandrien  in
—  Verteidigungszustand  zu  setzen  und  den  weiteren  Aufenthalt  der
driens.  Flotten  im  Hafen  desselben  zu  gefährden,  durchhieb  England  den
Knoten:  sein  Admiral,  ohne  Zweifel  dazu  von  London  aus  bevollmächtigt,
  bombardierte  am  11.  Juli  Alexandrien  und  zerstörte  die
Forts,  nahm  den  Khedive  und  seine  legale  Antorität  unter  seinen
Schutz  und  machte  damit  jede  Aussöhnung  zwischen  diesem  und
Arabi  zur  reinen  Unmöglichkeit.  Wenige  Tage  darauf  landeten
        <pb n="559" />
        übersiht  der  polililchen  Eulwichkelung  des  Jahres  1882.  523

auch  die  ersten  1000  Mann  englischer  Truppen  in  Alerandrien  und
zwar  ohne  Mandat  der  Konfereng,  ja  sogar  ohne  vorherige  Bewilligung
  des  Parlaments;  die  Regierung  konnte  seiner  Zustimmung  bei
der  Sinnesart  des  englischen  Volkes  zum  voraus  sicher  sein  und
daher  wagen,  was  die  franfösische  Regierung  Freycinet  niemals  gewagt
  hätte  und  niemals  hätte  wagen  dürfen.  Ohne  Kriegserklärung
stand  England  schon  Mitte  Juli  thatsächlich  mit  Arabi  und  der
ägyptischen  Nation  im  Kriege.

Es  fragte  sich  nur,  was  die  Pforle,  was  Frankreich  zu  diesen  Ergland
Ereignissen,  zu  diesem  entschlossenen  Vorgehen  Englands,  zu  der  die
ganzen  neuen  Lage  der  Dinge  in  Agypten  sagen  würden.  Die  %
Pforte  indeß  machte  England  nur  wenig  Bedenken:  es  überließ  sie
seinem  Botschaster  Lord  Dufferin  und  dieser  wußte  sie  durch  immer
neue  und  neue  Vorschläge,  Anstände,  Forderungen  so  lange  hinzuhalten,
  bis  es  zu  spät  war.  Schwerer  fiel  natürlich  Frankreich  in's
Gewicht.  Allein  gan  im  Gegensatze  gegen  Englands  Entschlossen=  Jrauk.
heit  und  Naschheit,  wagte  es  das  Ministerium  Freycinet  nicht,  den  reich
Kammern  eine  Beteiligung  Frankreichs  an  der  Intervention  Eng-  urhani
lands  in  Agypten  auch  nur  vorzuschlagen,  sondern  begnügte  sich,  von
denselben  lediglich  einen  Kredit  zu  fordern,  um  gemeinsam  mit  jenem
wenigstens  den  Suchkanal  mit  einigen  tausend  Mann  zu  besetzen,
um  so  wenigstens  doch  einigermaßen  dabei  zu  sein.  Die  Kammer
lehnte  am  29.  Juli  mit  150  gegen  50  Stimmen  auch  das  ab:  sie
fürchtete  das  „Abenteuer“  und  noch  mehr  den  entseplichen  deutschen
Reichskangler,  von  dem  man  nicht  wissen  konnte,  ob  er  die  Gelegenheit
  nicht  ergreisen  werde,  Frankreich  in  schwere  Verwickelungen  zu
bringen  und  dann  über  dasselbe  herzufallen.  Im  Gegensatz  gegen
diese  merkwürdige  Kleinmütigkeit  hatle  das  englische  Parlament  am  ngland
Tage  vorher  den  von  Gladstone  geforderten  Kredit  für  den  ägypti-geht  vorschen
  Krieg  seinerseits  fast  einstimmig  bewilligt.  Frankreich  aber
zog  sich  von  Agypten  alsbald  gang  zurück:  die  Flotte  wurde  von
Alerandrien  abberufen  und  alle  Rüstungen  wurden  eingestellt.

So  sah  sich  England  schließlich  Agypten  allein  gegenüber.
Ohne  Zweifel  entsprach  das  seinen  innersten  Wünschen,  obgleich  es
bis  zu  allerletzt  klugerweise  sich  bereit  erklärte,  die  Mitwirkung
Frankreichs  oder  Italiens  angunehmen  und  selbst  die  der  Pforte  nicht
direkte  ausschloß.  Diese  Bereitwilligkeit  gab  der  „Times“  Gelegenheit
  zu  der  Erklärung,  daß,  wenn  England  in  Agypten  die  Arbeit
allein  thun  müsse,  der  Gewinn  auch  mit  niemanden  geteilt  werden
        <pb n="560" />
        524  Ubersicht  der  polilischen  Eulwichelung  dro  Jahreo  1882.

dürfc,  und  sie  sprach  damit  wohl  so  ziemlich  die  Anschauung  aller
Engländer  aus.  In  der  That  war  das  Unternehmen  für  England
eine  außergewöhnliche  Anstrengung.  Der  persönliche  Mut  und  die
Strategie  der  Agypter  wurden  zwar  von  Niemandem  hoch  angeschlagen
  und  die  ganze  Expedition  wäre  für  jede  der  großen  Militärmächte
  des  Kontinents,  zumal  für  das  nahe  Frankreich,  nicht  allzuschwierig
  gewesen;  aber  ein  Expeditionskorps  von  ca.  30,000  Mann,
24,000  Engländer  und  6000  Indier  mit  allem  Kriegsmaterial  zusammen
  zu  bringen  und  aus  so  weiter  Entfernung  auf  den  Kriegsschauplatz
  zu  schaffen,  war  für  England  nicht  so  leicht.  Es  verfloß
auch  noch  sast  der  ganze  Monat  August,  bis  das  Expeditionskorps
vollständig  beisammen  war,  General  Wolseley  den  Oberbefehl  über
dasselbe  übernehmen,  den  Suegkanal  zur  Basis  seiner  Operationen
machen  und  den  Marsch  auf  Kairo  von  Jsmailia  aus  beginnen
konnte.  Dann  ging  es  freilich  ziemlich  rasch.  Sobald  er  einmal

Cngland  bis  Tel  el  Kebir,  wo  sich,  herwärts  Kairo,  Arabi  mit  dem  Gros  der

besetzt  ägyptischen  Armee  verschanzt  hatte,  vorgedrungen,  war  der  Krieg

nran  entschieden:  Wolseley  ließ  seine  Truppen  am  13.  September  stürmen,
die  Agypter  hielten  auch  keinen  Augenblick  Stand  und  stoben  nach
allen  Seiten  aus  einander.  Wolseley  ordnete  sofortige  Verfolgung
an  und  wenige  Tage  nachher  waren  alle  großen  Städte  und  alle
befestigten  Punkte  des  Landes,  Kairo,  Zagazig,  Abukir,  Nosette,
Damiette  ohne  Schwertstrich  in  den  Händen  der  Engländer.  Arabi
selbst  ergab  sich  in  Kairo  als  Gefangener.

Agypten  ist  zweifelsohne  in  den  dauernden  Besitz  Englands
übergegangen,  ebenso  sehr  durch  die  Gunst  der  Umstände  als  durch
seine  zielbewußte,  kluge  und  energische  Politik.  Kaum  sechs  Monate
früher  hätten  sie  nicht  daran  gedacht,  dieses  Land,  das  für  sie  wichtiger
  ist  als  selbst  Konstantinopel,  für  sich  anzusprechen,  ohne  einen
großen  Krieg  mit  Frankreich  und  ohne  den  Einspruch  ganz  Eurobas
  gewärtigen  zu  müssen.  Die  im  Parlament  ausgesprochene
Zusicherung,  sich  seinerzeit  mit  Europa  definitiv  verständigen  zu
wollen,  ist  ohne  thatsächlichen  Wert.  Agypten  ist  in  ihrer  Hand
und  wenn  ihnen  die  Reorganisierung  desselben  nach  ihren  Interessen
auch  noch  viele  Schwierigkeiten  bereiten  mag,  sie  werden  es  nicht
wieder  herausgeben  und  auch  fortan  mit  Niemand  mehr  teilen.

Aappten  Zugleich  hat  damit  die  orientalische  Frage  einen  weiteren
un  die  Schritt  in  ihrer  allmäligen  Abwickelung  zurückgelegt.  Es  ist  mögorient.



Frage.  lich,  daß  Eungland  dem  Sultan  seine  nominelle  Souveränctät  über
        <pb n="561" />
        Übersicht  der  pelilischen  Enlwickelung  des  Jahres  1882.  525

Agypten  beläßt,  aber  jedenfalls  nur  eine  rein  nominelle.  Gang
Nordafrika  bis  auf  Tripolis,  das  ein  verlorener  Posten  ist,  von  der
ganzen  Küste  den  geringsten  Wert  hat  und  dereinst  den  Italienern  zufallen
  mag,  ist  für  den  Sullan  endgiltig  verloren.

Für  die  Franzosen  ist  das  Resultal  der  ägyplischen  Wirren
entschieden  eine  Niederlage.  Von  einer  Veteiligung  an  dem  Unternehmen
  Englands  haben  sie  sich  allerdings  im  letzten  Moment  freiwillig
  zurückgezogen.  Aber  sie  verzichteten  damit  nicht  nur  auf  eine
Ausdehnung  ihres  Einflusses  und  auf  eine  militärische  Festseyzung
im  Nillande,  wie  sie  eine  solche  ursprünglich  geplant,  sondern  sie
verloren  auch  für  die  Zukunft  denjenigen  Einfluß  dort,  den  sie  durch
das  Kondominat  mit  England  bisher  besessen  und  ausgeübt  hatten.
Merkwürdigerweise  gaben  sie  sich  noch  lange  dem  Wahne  hin,  daß
England  es  nicht  wagen  werde,  selbst  nach  seinem  Siege  dieses  anzutasten
  und  daß  England  es  uneigennützig  nur  unternommen  habe,
seine  und  Frankreichs  Geschäfte  zugleich  zu  besorgen.  Aus  diefer
Illusion  wurden  sie  jedoch  noch  vor  Ende  des  Jahres  unangenehm
herausgerissen.  England  lehnte  eine  dahin  gehende  ausdrückliche  Zumutung
  ab  und  schob  dabei  Frankreich  nicht  viel  besser  auf  die  Seite,
als  dieses  ein  Jahr  zuvor  Italien  bezüglich  Tunis  beiseite  geschoben
hatte.  Frankreich  mußte  es  hinnehmen  und  sich  auch  seinerseits  in  die
vollendete  Thatsache  fügen.  Es  fügte  sich  sogar  schließlich  mit  ziemlich
  guter  Art,  indem  man  von  Agypten  so  wenig  mehr  als  möglich
sprach  und  Eutschädigung  in  anderen  Plänen,  in  neuen  Unternehmungen
  suchte.  Aber  eine  Niederlage  war  es  doch,  die  sich  freilich
durch  den  Gang  der  inneren  Entwickelung  Frankreichs  im  Laufe  des
J.  1882  genügend  erklärt.

Seine  Lage  war  beim  Eintrikt  in  das  neue  Jahr  eine  verhältnismäßig
  günstige.  Nach  der  glücklichen  Eroberung  von  Tunis
und  nachdem  die  Totalernenerungswahl  der  Deputiertenkammer  eine
wesentliche  Veränderung  in  der  Zusammensetzung  derselben,  in  der
Stärke  der  Parkeien  und  in  dem  Verhältnis  derselben  zu  einander
nicht  ergeben,  hatte  sich  Gambetta  endlich  dazu  verstanden,  offen  an
die  Spitze  der  Regierung  zu  treten.  Damit  hörle  wenigstens  seine
bisherige  Nebenregierung  auf  und  die  Leitung  der  Angelegenheiten
des  Landes  lag  wieder  in  den  Händen  eines  energischen  unternehmenden
  Kopfes,  der,  wie  man  meinte,  genau  wußte,  was  er  wollte,
und  sich  dabei  auf  eine  große  Partei  innerhalb  und  außerhalb  der
Kammer,  ja  auf  die  Mehrheit  der  Nation  stützen  zu  können  glaubte.

Frank.
reich.

Das
Ministerium

Gambetta.
        <pb n="562" />
        526  Übersicht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahres  1882.

So  ganz  war  das  freilich  nicht  der  Fall:  eine  Art  giftigen  Mehlthaus
  war  zugleich  mit  seinem  Eintritt  ins  Amt  auf  seine  Aussichten
  gefallen.  Statt  jeden  berechtigten  Ehrgeiz  zu  befriedigen  oder
doch  zu  berücksichtigen  und  das  erwartete  große  Ministerium  aus
allen  ersten  Kapazitäten  des  Landes  und  der  Kammer  unter  seiner
Leitung  zusammenzusehen,  hatte  er  lediglich  seine  ergebensten  Freunde
herbeigezogen,  talentvolle  und  vielleicht  sehr  tüchtige  jüngere  Männer,
  aber  vorerst  doch  noch  erst  Größen  zweiten  Nanges,  jedenfalls
bloße  Werkzeuge  in  seiner  Hand  und  von  denen  er  keinerlei  Opposition
  zu  befürchten  hatte.  Das  verletzte  viele  und  einflußreiche
Elemente  und  verstimmte  gang  allgemein:  das  neue  Ministerium
machte,  statt  ein  großes  zu  sein,  doch  zu  sehr  den  Eindruck  einer
bloßen  Kameraderie,  lediglich  dazu  bestimmt,  ihn  und  ihn  allein
auf  das  Piedestal  zu  heben.  Doch  kam  es  immerhin  noch  darauf
an,  in  welcher  Weise  er  das  Regiment  führen,  welche  Maßregeln
er  vorschlagen  werde.  Indeß  auch  in  dieser  Beziehung  stieß  er  auf
Mißtrauen  und  Widerstand.  Sein  Programm  ging  in  erster  Linie
auf  eine  teilweise  Revision  der  Verfassung.  Eine  solche  verlangte
eigentlich  nur  die  äußerste  Linke,  die  entschiedenen  Nadikalen,  aber
eine  Totalrevision  mit  weitgehenden  Tendengen.  Gambetta  beschränkte
sie  auf  die  Vestimmungen  bezüglich  des  Senats,  dessen  Befugnisse  er
beschränken  wollte,  während  die  Radikalen  ihn  ganz  abzuschaffen
dachten.  Auch  in  jener  Beschränkung  war  die  Revision  im  grunde
ziemlich  unnötig  und  unzweckmäßig,  jedenfalls  nichts  weniger  als
dringlich.  Gambetta  selbst  betrieb  sie  eigentlich  nur,  um  den  Senat
dafür  zu  strafen,  daß  er  am  9.  Juni  1881  das  von  der  Kammer
mit  267  gegen  202  Stimmen  beschlossene  Listenskrutinium  seinerseits
durch  eine  Koalition  der  monarchischen  Rechten  mit  dem  republikanischen
  Zentrum  Jules  Simon's  mit  148  gegen  11.1  Stimmen  abgelehnt
  und  damit  Gambetta  einen  großen  Strich  durch  feine  Rechnung
  gemacht  hatte.  Auch  dieses  Motiv  fiel  im  Grunde  weg,  als
die  Erneuerungswahlen  des  Drittels  der  nicht-lebenslänglichen  Mitglieder
  des  Senats  am  8.  Januar  1882  eine  Niederlage  der  Rechten
und  einen  Sieg  der  Republikaner  ergaben,  die  fortan  auf  eine  ansehnliche
  und  sichere  Mehrheit  auch  gegenüber  einer  Koalition  der
Rechten  mit  dem  Zentrum  zählen  konnten.  Weilere  Punkte  des  Programms
  Gambetta  betrafen  die  Einführung  des  Listenskrutiniums,  die
Stärkung  der  Regierungsautorität  überhaupt,  auch  gegenüber  den
Kammern,  und  den  allmäligen  Rückkauf  der  Eisenbahnen  für  den
        <pb n="563" />
        Ubersicht  der  polilischen  Eulwichriung  deo  Jahres  1882.  527

Slaat  aus  den  Händen  der  großen  Vahngesellschaften  und  der  sog.
hohen  Finanz.  Und  wenn  man  die  Zustände  Frankreichs  ins  Auge
faßt  und  unbefangen  prüft,  so  muß  man  sagen,  daß  Gambetta  mit
diesen  drei  hervorragenden  Punkten  seines  Programms,  wie  man
auch  sonst  über  ihn  urteilen  mag,  recht  hatte  und  den  Nagel  für
Frankreich  damit  auf  den  Kopf  traf.  Die  Eingelwahl  der  Abgeordneten
  durch  kleinere  Wahlkreise,  wie  sie  in  Frankreich  durch  die
Verfassung  von  1875  eingeführt  wurde,  hat  allerdings  den  großen
Vorzug,  daß  die  Anschauungen  und  der  Wille  der  Bevölkerungen
dadurch  reiner  zum  Ausdruck  kommen,  als  wenn  mehrere  Abgeordnete,
  die  den  Wählern  vielleicht  persönlich  gar  nicht  bekannt  sind,
in  größeren  Wahllreisen  durch  das  Listenskrutinium  gewählt  und
dadurch  von  Kirchturminteressen  viel  unabhängiger  sein,  dagegen
nicht  selten  die  Nachteile  der  sog.  Verufsparlamentarier  ausweisen
werden.  Beide  Systeme  haben  jedenfalls  ihre  Vorzüge  wie  ihre
Nachteile,  die  man  beim  einen  wie  beim  anderen  mit  in  den  Kauf
nehmen  muß,  und  an  sich  dürfte  es  schwer  sein,  sich  ohne  weiteres
für  dieses  oder  jenes  zu  entschließen.  Aber  in  Frankreich  hatte  das
bestehende  System  große  und  unleugbare  Schattenseiten  zutage  gebracht,
  von  denen  wir  in  Deutschland  kaum  eine  Ahnung  haben.
In  Deutschland  sind  die  Negierungen  bezüglich  der  eigentlichen
Staatsverwaltung  von  den  parlamentarischen  Versammlungen  und
von  den  Abgeordneten  nicht  nur  gesepzlich,  sondern  auch  thatsächlich
unabhängig;  zwischen  beiden  und  in  ihren  Kämpfen  handelt  es  sich
um  ideale  Interessen,  welche  die  eine  Partei  so,  die  andere  anders  und
die  Regierung  oft  wieder  anders  versteht  und  innerhalb  der  einzelnen
Parteien  wieder  um  Ansehen  und  Einfluß;  rein  persönliche  und
materielle  Interessen  der  Abgeordneten  spielen  jedenfalls  nur  eine
sehr  untergeordnete  Rolle.  In  Frankreich  ist  das  ganz  anders.
Zahlreiche  Abgeordnete  pflegen  ihr  Votum  der  Regierung  gegenüber
von  allerlei  persönlichen  Vorteilen  für  sich,  ihre  Freunde  und  Verwandten
  oder  von  allerlei  Bewilligungen  zu  gunsten  ihrer  Wahlkreife
  abhängig  zu  machen;  in  demselben  Maße,  in  dem  sie  solche
reine  Kirchturminteressen  zu  befriedigen  mehr  oder  weniger  im  stande
sind,  können  sie  auch  auf  ihre  Wiederwahl  mehr  oder  weniger  rechneu
  und  sie  liegen  daher  den  Ministern  bald  mit  diesem  bald  mil
jenem  Anliegen  beständig  in  den  Ohren.  Es  liegt  darin  einer  der
allergrößten  Krebsschäden  des  parlamentarischen  Systems  in  Frankreich.
  Die  Regierung,  ohnehin  in  ihrer  Existenz  jederzeit  von  einem
        <pb n="564" />
        528  Ubersccht  der  politischen  Entwichelung  des  Zahreo  1882.

Votum  der  Kammer  abhängig,  ist  es  so  auch  vielfach  in  der  Besetzung
  von  Stellen  und  in  taufend  Fällen  der  praktischen  Verwaltung.
  Das  Listenskrutinium  hätte  wieder  andere  Nachteile,  Nachteile
für  das  Land,  wenn  auch  Vorteile  für  die  Parteihäupter;  den  geschilderten
  übelständen  würde  es  wenigstens  gutenteils  ein  Ende
machen;  die  Kirchturmsinteressen  würden  zurück,  die  allgemeinen
Landesinteressen  in  den  Vordergrund  treten.  Die  Regierung  wäre
dabei  freier  und  stärker.  Jede  Nation  wünscht  und  verlangt  sich
eine  starke,  unabhängige,  zielbewußte  Regierung,  wenn  auch  selbstverständlich
  beschränkt  durch  die  Rechte  und  Befugnisse  ihrer  Volksvertretung.
  Die  republikanische  Staatsreform  fordert,  zumal  wenn
es  sich  um  eine  große  Nation  mit  mannigfaltigen  und  mächtigen
Interessen  handelt,  eine  starke  Regierung  vielleicht  noch  mehr  als  die
Monarchie;  jedenfalls  ist  die  Gefahr  größer,  daß  die  Regierung,  der
die  Initiative  zusteht,  diese  nach  und  nach  verliere  und  vom  Parlament
  bald  dahin  bald  dorthin  gestoßen  oder  geschoben  werde,  namentlich
  wenn  dieses  keine  festverbundene  und  festgegliederte  Mehrheit
  aufweist;  denn  das  Parlament  wird  immer  geneigt  sein,  seine
Macht  und  seinen  Einfluß  auf  Kosten  der  Regierung  auszudehnen,
unter  Umständen  bis  zur  Form  des  Konvents,  wo  die  Sache  dann
freilich  ins  Gegenteil  umschlägt.  In  Frankreich  waren  die  Regierungen
  seit  1871  immer  schwächer  und  schwächer  geworden  und
Gambetta  hatte  dazu  durch  seine  Nebenregierung  und  durch  sein  gelegenlliches
  Liebängeln  mit  allen  weiter  nach  links  stehenden  Parteien
  selbst  am  meisten  beigetragen;  nicht  minder  aber  auch  die  mehr
passive  als  aktive  Haltung  des  Präsidenten  der  Republik.  Grévy
herrscht  nicht  und  regiert  nicht:  er  begnügt  sich,  hie  und  da  einen
abwehrenden  oder  ermäßigenden  Einfluß  auszuüben,  aber  mit  einem
bestimmten  und  bestimmenden  Willen  ist  er  als  Präsident  noch  nie
hervorgetreten  und  die  öffentliche  Meinung  ist  nahe  daran,  ihn  als
nicht  vorhanden  zu  betrachten  oder  doch  lediglich  als  den  Punkt  auf
dem  J,  der  er  sein  will.  Das  mag  sehr  ehrenwert  und  könnte
unter  Umständen  sehr  angemessen  und  verdienstlich  sein:  den  gegenwärtigen
  Bedürfnissen  Frankreichs  entspricht  es  aber  sehr  wenig.
Kein  anderes  Volk  Europas  will  nach  dem  Zeugnis  seiner  Geschichte
mehr  regiert  sein  als  das  französische  und  keines  war  es  seit  einigen
Jahren  weniger.  Gambetta  erkannte  das  übel  und  darum  setzte  er
die  Stärkung  der  Regierung  und  ihrer  Autorität  auf  sein  Programm.
Endlich  wollte  er  durch  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen  der  über-
        <pb n="565" />
        Übersicht  der  polilischen  Culwichelung  dis  Jahrrs  1882.  529

macht  der  großen  Bahnlompagnien  und  der  sog.  hohen  Finanz  zu
Leibe  gehen.  überall  klagt  man  über  den  Einfluß  und  die  drückende
Macht  des  Kapitals,  vieljach  in  ganz  übertriebener  Weise,  ohne  recht
zu  wissen,  was  man  eigentlich  damit  meint,  ohne  Einsicht  in  die
Grundlagen  aller  modernen  Produktion  und  Konsumtion.  In  Frankreich
  haben  sich  ungeheure  KRapitalien  in  verhältnismäßig  wenigen
Händen  gesammelt  mehr  als  in  keinem  anderen  Lande  des  Kontinents
und  ihre  Besitzer  nützen  sie  mit  einer  Offenheit  und  Rücksichtslosigkeit
  aus  wie  nirgendwo  sonst.  Die  Freiheit  des  Bürgers  ist  eine  so
große,  daß  selbst  die  Grundlage  der  Verfassung  von  den  Monarchisten
  auf  der  einen  und  von  den  Nadikalen  auf  der  anderen
Seite  jeden  Augenblick  in  Frage  gestellt  werden  darf,  das  Versammlungsrecht
  ein  unbeschränktes  und  ösffentliche  Versammlungen  aller
nur  möglichen  Art  untersuchen  alle  nur  denkbaren  Gebrechen,  um
Abhilfe  zu  verlangen,  die  Presse  kennt  fast  keine  Schranken  —  den
Druck  des  großen  Kapilals,  den  Ring,  den  die  hohe  Finan),  die  großen
Bahngesellschaften  und  eine  Anzahl  von  ihnen  gegründeten  und  geleiteten
  mächtigen  Aktiengesellschaften  bilden,  zu  durchbrechen,  ist  ein
Wagnis,  an  das  sich  niemand  traut.  Die  Eisenbahnen  namentlich
sind  bezüglich  der  Personentaren  wie  der  Frachten  teurer  als  sonstwo
  in  Curopa  und  zugleich  für  die  Bequemlichkeit  des  Publikums
weniger  bedacht  als  irgenddwo.  Die  Franzosen  lassen  es  sich  ruhig
gefallen;  die  hohe  Finanz  ist,  soweit  ihre  Interessen  direkte  berührt
  werden,  mächliger  als  Regierung  und  Kammern.  Gambetta
wagle  es  durch  die  Idee  des  Rückkaufs  der  Bahnen  diese  Frage
wenigstens  anguregen.  Allein  durch  sein  ganzes  Programm  griff
er  in  ein  wahres  MWespennest  von  persönlichen  Interessen,  die  er
gegen  sich  ins  Feld  rief  und  deren  vereinigten  Widerstand  er
nicht  zu  bewältigen  vermochte.  Das  Listenskrutininm  bedrohte  eine
gange  Reihe  von  bloßen  Lokalgrößen  in  ihren  Kammersitzen,  die
Stärkung  der  Negierungsgewalt  erschien  als  ein  gang  reaktionärer
Gedanke,  ausgedacht  nur  für  die  persönliche  Antorität  Gambetta's
selbst  und  für  die  Nepublik  höchst  gefährlich,  die  Idee  eines  Rückkaufs
  der  Eisenbahnen  zog  ihm  die  Feindschaft  der  hohen  Finanz
und  ihrer  ganzen  Klientel  auf  den  Hals.

So  war  die  Stellung  des  Ministeriums  schon  gefährdet  und
geradezu  untergraben,  als  die  Kammern  am  10.  Januar  wieder
zusammentraten:  Gambetta  selbst  konnte  sich  kaum  verhehlen,  daß
er  von  der  Gunst  der  öffentlichen  Meinung  nicht  mehn  getragen,

Schullheer,  Curop.  Geschichtrlulender.  XX11.  Vb.
        <pb n="566" />
        Das
Ministerium

Frey.
cinet.

530  Übersiht  der  polilischen  Enkwichelung  des  JZahres  1882.

daß  sie  im  Gegenteil  im  Begriff  war,  ihm  entschieden  den  Rücken
zu  kehren.  Am  14.  legte  er  der  Kammer  seinen  Entwurf  einer
Verfassungsrevision  vor,  die  er  auf  eine  Neform  der  Rechte  des  Senats
  und  auf  die  Einführung  des  Listenskrutiniums  für  die  Wahl
der  Kammer  beschränkte.  Die  Neform  des  Senats  erregte  keinen
besonderen  Beifall,  aber  auch  nicht  das  Gegenteil;  man  war  geneigt,
sie  hinzunehmen.  Nicht  ebenso  jedoch  das  Listenskrutinium:  die  Mehrheit
  der  Kammer  war  sichtlich  nicht  geneigt,  ihre  Mandate,  die  sie
erst  vor  einigen  Monaten  mit  so  viel  Mühe  und  vielfach  auch  mit
nicht  unbedeutenden  Kosten  errungen  hatte,  schon  wieder  in  Frage
stellen  zu  lassen,  um  im  günstigsten  Fall  mit  neuen  Mühen  und
neuen  Kosten  lediglich  das  zu  behaupten,  was  sie  jeßt  schon  hatte.
Schon  bei  der  Wahl  der  Kommission  für  die  Vorberatung  der  Vorlage
  trat  das  zu  Tage:  von  33  Mitgliedern  war  nur  ein  einziges
unbedingi  für  die  Vorlage  und  die  Kommission  beschloß  denn  auch
ohne  Zögern,  der  Kammer  zwar  vorläufig  die  Genehmigung  einer
Reform  des  Senats,  aber  die  Verwerfung  des  Listenskrutiniums  zu
beantragen,  und  wählte  zum  Berichterstatter  einen  ausgesprochenen
Gegner  Gambetta's.  Sein  Sturz  war  nur  noch  eine  Frage  von
Tagen.  Er  erfolgte  am  26.  Januar:  die  Kammer  verwarf  nach
einer  Debatte,  die  durchaus  nicht  auf  der  Höhe  der  Sitnation  stand,
weil  die  Frage  zum  voraus  als  eine  entschiedene  betrachtet  wurde,
das  Listenskrutinium  mit  305  gegen  117  Stimmen  und  genehmigte
den  Kommissionsantrag  als  Ganzes  mit  262  gegen  91  Stimmen.
Gambetta  war  endgültig  unterlegen,  das  Ministerium  nahm  sofort
seine  Entlassung  und  wurde  von  Grevy  durch  ein  Kabinet  Freycinet
ersetzt,  in  welchem  Leon  Say  die  Finanzen,  Ferry  den  Unterricht
übernahmen.  Gambetta  war  aber  nicht  bloß  unterlegen,  er  geriet
vielmehr  zunächst  in  totalen  Mißkredit  und  mußte  es  sich  gefallen
lassen,  in  Marseille  öffentlich  geradezu  verhöhnt  zu  werden.

Von  dieser  Seite  hatte  das  neue  Kabinet  zunächst  nichts  zu
besorgen.  Die  Mehrheit  der  Kammer  nahm  dasselbe  beifällig  auf
—  ein  anderes  wäre  auch  kaum  möglich  gewesen  —  und  erteilte
ihm  ein  Vertrauensvotum;  aber  auf  eine  feste  Majorität  in  derselben
  konnte  Freycinet  doch  nicht  zählen;  eine  solche  gab  es  in  der
Kammer  überhaupt  nicht  und  jeßzt  noch  weniger  als  je.  Die  Kammer
  war  sichtlich  nur  froh,  wenigstens  von  Gambetta  erlöst  zu  sein
und  von  der  Unruhe,  die  alles  in  Frage  gestellt  hatte.  Seine  Anregungen
  wurden  allseitig  fallen  gelassen:  selbst  die  Senatsreform
        <pb n="567" />
        übersichl  der  politischen  Eulwichelung  des  Jahrts  1882.  531

wurde  jetzt  mit  287  gegen  66  Stimmen  auf  unbestimmte  Zeit  verschoben,
  vom  Listenskrutinium  war  keine  Nede  mehr,  an  eine  Stärlung
  der  Regierungsgewalt  konnie  Freycinet  auch  nicht  denken  und
die  hohe  Finanz  konnte  ganz  beruhigt  sein,  da  sie  in  dem  neuen
Finanzminister  einen  gewandten  Vertreter  im  Kabinet  selbst  hatte.
Dafür  fehlte  es  Freycinet  an  dem,  was  Gambetta  im  übermaß  besessen
  hatte,  an  schöpferischer  oder  doch  anregender  Initiative.  Sein
Kabinet  begnügle  sich  mit  kleineren,  populären  Maßregeln,  wie  z.  B.
der  übertragung  der  Wahl  der  Maires  auch  in  den  größeren  Städten,
wo  sie  bisher  von  der  Regierung  ernannt  wurden,  auf  die  Gemeinderäte,
  immerhin  mit  Ausnahme  von  Paris,  und  der  Durchsetzung  des
neuen  Schulgesetzes  auch  im  Senat,  was  nach  den  Erneuerungswahlen
  leine  besonderen  Schwierigkeiten  mehr  machte,  ferner  mit  der
Erledigung  der  neuen  Handelsverträge  auf  Grund  des  im  vorhergehenden
  Jahre  verstärkten  Schutzzollsystems,  was  allseitig  gelang,
außer  mit  England,  mit  dem  die  Unterhandlungen  definitiv  scheiterten,
  so  daß  man  sich  gegenseitig  mit  einer  Meistbegünstigungsübereinkunft
  begnügen  mußte,  womit  sich  England  zunächst  zufrieden
gab.  In  anderen  schwebenden  Fragen,  wie  der  Vervollständigung
der  Armeeresorm,  dem  Verhältnis  zu  Rom  u.  dgl.  legte  die  Kammer
  eine  bedenkliche  Neigung  an  den  Tag,  sie  der  Initiative  und
Leitung  der  Regierung  zu  entziehen  und  vielmehr  großen  Kommissionen
  aus  ihrer  Mitte  zu  übergeben.  Das  Budget  für  1883,  welches
  das  Ministerinm  Gambetta  vorgelegt  hatte,  wurde  von  Say
zurückgezogen  und  wesentlich  umgearbeitet.  Von  einem  Rückkauf
der  Bahnen  durch  den  Staat  und  von  jeder  weiteren  Ausgabe  dreiprozentiger
  Schuldtitres  seitens  des  Staates  sollte  keine  Rede  mehr
sein:  das  Defizit,  das  bei  dem  bisherigen  Gebahren  nicht  geleugnet
werden  konnte,  sollte  im  Gegenleil  dadurch  vermieden  werden,  daß
man  den  großen  Bahngefellschaften  ihr  Monopol  auf  weitere  15
oder  30  Jahre  garantierte  und  ihnen  zudem  auch  noch  die  schon
gebauten  und  noch  zu  bauenden  Staatsbahnen  überließ,  ein  Plan,
der  mehr  und  mehr  entschiedenen  Anklang  fand,  wenn  er  auch  hie
und  da  noch  auf  einigen  Widerwillen  stieß,  sich  völlig  unter  die
hohe  Finanz  zu  ducken.  Kammer  und  Ministerium  vertrugen  sich
ganz  gut;  denn  weder  die  eine  noch  das  andere  legten  in  irgend
einer  Frage  einen  energischen  Willen  an  den  Tag  oder  steckten  sich
irgend  hohe  Ziele;  beide  begnügten  sich,  die  Geschäfte  abzuwickeln
und  die  Fragen  zu  lösen,  wie  sie  sich  gerade  darboten.  Vom  Mai
31°
        <pb n="568" />
        532  Übersicht  der  polilischen  Enlwickelung  des  Jahres  1882.

au  wurde  die  Aufmerksamkeit  überdies  vielfach  von  den  inneren  Angelegenheiten
  durch  die  ägyptischen  Wirren  abgelenkt  und  in  Anspruch
  genommen.  Und  hier  war  es,  wo  die  Schwäche  des  Ministeriums
  Freycinet  und  noch  mehr  diejenige  der  Kammer  zu  Tage
trat,  der  Unterschied  zwischen  Wünschen  und  Wagen,  die  Nachwehen
der  kurzen  Regierung  Gambetta's  und  seines  jähen  Sturzes.  Ob
er  bei  längerem  Regiment  im  stande  gewesen  wäre,  seine  Pläne
durchzuführen,  muß  dahingestellt  bleiben;  aber  er  setzte  sich  wenigstens
  im  Inneren  und  nach  außen  große  Ziele  und  war  bereit,  dafür
  nicht  nur  die  Kräfte  seines  Landes,  sondern  auch  seine  Person,
seine  ganze  Stellung,  seine  Existenz  selbst  einzusetzen.  Er  scheiterte
  an  der  Kammer,  die  sich  vor  seinem  Ehrgeize  zu  fürchten
anfing,  der  seine  Ziele  nach  außen  schon  recht  gewesen  wären,  der
aber  die  Mittel  dazu  bedenklich  vorkamen,  die  sich  in  einem  Momente,
  wo  die  französische  Ehre  auf  dem  Spiele  gestanden  oder  auch
nur  zu  stehen  geschienen  hätte,  ohne  Zweifel  vom  französischen  Ehrgeize
  leicht  hätte  hinreißen  lassen,  die  aber  bei  kaltem  Blute  vor
einem  Wagnis  zurückschente  und  durch  tausend  Bedenklichkeiten  und
den  Widerstreit  persönlicher  Interessen  gelähmt  wurde.  Nachdem  er
gefallen,  stand  es  fast  wie  ein  Axiom  fest,  zunächst  alle  Wagnisse
zu  vermeiden,  vielmehr  fein  am  Lande  und  auf  festem  Boden  zu
bleiben  und  sich  nicht  aufs  hohe,  aber  auch  ungewisse  Meer  hinauslocken
  zu  lassen.  Von  einer  großen  Unternehmung,  heiße  sie  nun,
wie  sie  wollte,  mochte  die  Kammer  entschieden  nichts  wissen  und
nichts  hören;  das  war  Freycinet  von  Anfang  an  ganz  klar.  Aber
in  der  ägyptischen  Frage  mußte  etwas  geschehen:  von  der  Position,
die  Frankreich  in  Agypten  nun  einmal  besaß,  konnte  Freycinet  schon
als  Regierung  doch  nicht  einfach  zurückweichen,  sich  nicht  einfach  von
Arabi  abdrängen  lassen,  zumal  da  große  materielle  Interessen,  die
in  Frankreich  immer  eine  befondere  Nolle  spielen,  in  Gefahr  standen;
  ebenso  konnte  Frankreich  die  Verteidigung  gemeinsamer  Rechte
doch  nicht  Eugland  allein  überlassen.  Hätte  er  es  gethan,  so  würde
die  öffenlliche  Meinung  und  die  Kammer,  die  selbst  nichts  wagen
wollte  und  ebendarum,  ihn  für  die  Folgen  verantwortlich  gemacht
haben  und  er  hätte  zum  mindesten  alle  seine  Popularität  eingebüßt.
So  kam  es  im  Mai  zu  der  Flottendemonstration  Frankreichs  und
Englands  vor  Alexandrien  ohne  Landungstruppen,  die  ihre  Wirkung
  gänzlich  verfehlte,  die  Lage  der  Dinge  in  Agypten  nur  verschlimmerte
  und  im  Juni  sogar  zu  dem  Gemetzel  in  Alexandrien
        <pb n="569" />
        Übersicht  der  polililchrn  Eulwichelung  des  Jahres  1882.  533

führte,  das  die  bieherige  Stellung  der  Europäer  in  Agypten  überhaupt
  völlig  unhaltbar  machte.  Jetzt  mußte  gehandelt  werden.
Inzwischen  waren  die  Anschaungen  Frankreichs  und  Englands  über
Agypten  langsam  auseinandergegangen:  England  hatie  lange  von
einem  Eingreisen  in  die  Entwickelung  der  ägyptischen  Revolution
nichts  wissen  wollen:  allmählich  aber  war  es  auf  andere  Gedanken
gekommen  und  zwar  in  demselben  Maße.  in  dem  Frankreich  seinerseits
  bedenklich  wurde  und  vor  einem  solchen  zurückscheute.  Endlich,
im  Juli,  zerhieb  England  den  Knoten  durch  das  Bombardement
von  Alerandrien  und  zwar  ohne  Frankreich,  dessen  Flotte  in  diesem
entscheidenden  Momente  sich  bei  Seile  drückte.  Frankreich  suchte
nun  seine  Interessen  unter  den  Schutz  der  Mächte  zu  stellen:  ein
Mandat  Europas  hätle  Freycinet  allerdings  jeder  Verlegenheit,  jeder
Schwierigkeit  enthoben:  einem  solchen  hätle  auch  die  Kammer  ohne
Zweisel  nur  zu  gerne  entsprochen.  Es  folgte  die  Konstantinopler
Votschafter-Konferenz,  aber  sie  führte  zu  keinem  Resultat:  sie  erteilte
wohl  ein  Mandat,  aber  nicht  Frankreich  oder  Frankreich  und  England,
  sondern  der  Pforte,  und  diese  nahm  es  nicht  an  oder  doch
erst,  als  es  zu  spät  war.  England  machle  klugerweise  bei  allem  mit,
war  aber  für  sich  entschlossen,  seine  Interessen  selbslt  und  zwar  voll
und  ganz  zu  wahren,  und  um  das  thun  zu  können,  rüstele  es  und
das  in  einem  für  seine  militärischen  Verhältnisse  ganz  ungewöhnlichen
  Umfange.  Auch  Frankreich  rüstete  und  zwar  in  ungefähr
demselben  Umsange,  was  ihm  ja  viel  leichter  fiel,  aber  im  Grunde
ohne  recht  zu  wissen,  was  es  eigenklich  wollte,  nur  für  alle  Fälle
und  um  mit  England  mehr  oder  weniger  doch  Schritt  zu  halten.
Als  es  klar  geworden,  daß  die  Botschafter-Konferenz  in  Agypten
nicht  durchgreifen  wolle  und  es  auch  nicht  wohl  könne,  standen  schon
englische  Truppen  in  ziemlicher  Angahl  in  Alexandrien  und  konnte
kein  Zweisel  mehr  darüber  walten,  daß  England  entschlossen  sei,
Arabi  und  die  ägyptische  Revolution  von  sich  aus  niederzuwerfen.
Eine  Beteiligung  dabei  slellte  es  Frankreich  immerhin  fortwährend
frei.  Die  Rücksicht  auf  die  Stimmung  der  Kammer  bewog  indes
Freycinet,  darauf  nicht  einzugehen,  er  wagte  es  nicht  einmal,  der
Kammer  die  Frage  auch  nur  vorzulegen,  und  diese  selbst  billigte
zwar  nur  stillschweigend,  aber  eben  dadurch  thatsächlich  diesen  Entschluß.
  Nur  von  vornherein  sich  von  jeder  Beteiligung  auszuschließen
und  damit  auf  Agypten  geradezu  zu  verzichten,  das  schien  Freycinet
doch  unthunlich,  ja  unmöglich.  Er  begnügte  sich  indes,  sich  mit
        <pb n="570" />
        534  Übersicht  der  politischen  Enlwihriung  des  Jahres  1882.

England  über  eine  gemeinsame  Besetzung  des  Suezkanals  zu  verständigen,
  wozu  Frankreich  41—  8000  Mann  stellen  sollte,  und  meinte,
daß  wenigstens  die  Kammer  sich  dazu  herbeilassen  würde:  Frankreich
wäre  dann  doch  dabei  und  weiteres  eventuell  immerhin  nicht  unmöglich.
  Allein  gerade  davor  schreckte  die  Kammer  zurück:  am  29.
Juli  lehnte  sie  den  dafür  geforderten  Kredit  von  nur  9½  Mill.
ab  und  zwar  mit  größter  Majorität,  mit  470  gegen  75  Stimmen.
Gambetta  und  seine  Partei,  die  freilich  viel  weiter  hätte  gehen
wollen,  ergriff  die  günstige  Gelegenheit,  dem  verhaßten  Rivalen  den
letzten  Stoß  zu  versetzen,  und  stimmte  mit  der  Majorität  gegen  Freycinet.
  Das  Kabinet  gab  seine  Demission,  Frankreich  zog  sich  von
den  ägyptischen  Angelegenheiten  vollständig  zurück  und  überließ  das
Feld  ganz  und  gar  England,  das  eine  solche  Kleinmütigkeit  unmöglich
  hatte  voraussehen  können,  dem  sie  aber  ganz  recht  sein  mußte.
Frankreichs  Lage  war  nach  diesem  Ereignisse  nach  innen  wie

nach  außen  eine  sehr  bedenkliche.  Seine  Kleinmütigkeit  machte  nach
außen  einen  gewaltigen  Eindruck  und  seine  inneren  Verhältnisse
legten  sich  sofort  als  noch  schlimmere  dar.  Grevy  war  in  der
größten  Verlegenheit,  ein  neues  Ministerium  zusammen  zu  bringen:
von  den  hervorragendsten  Männern  waren  die  einen  unmöglich  geworden
  und  hatten  die  anderen  keine  Lust,  ein  solches  zu  übernehmen.
  Schließlich  sah  er  sich  genötigt,  sich  mit  einem  bloßen
Das  Notbehelf  zu  begnügen:  der  alte  Senator  Duclerc,  der  bisher  gar
Minine  keine  politische  Rolle  gespielt  hatte,  wurde  an  die  Spitze  gestellt
Tuelere  und  gleich  darauf  wurden  die  Kammern  bis  zum  November  vertagt.
Durch  die  Vertagung  wurde  allerlei  Schwierigkeiten  aus  dem  Wege
gegangen  und  zugleich  mochte  man  hoffen,  daß  die  öffentliche  Aufmerksamkeit
  zunächst  durch  die  sich  in  Agypten  vorbereitenden  Ereignisse
  vorzugsweise  würden  in  Anspruch  genommen  werden.  Darin
täuschte  man  sich  jedoch  sehr  wesentlich.  Das  neue  Ministerium
wurde  auf  keiner  Seite  als  ein  ernsthaftes  angesehen  und  war  von
Anfang  an  mit  dem  Stempel  der  Schwäche  gezeichnet,  im  Grunde
mehr,  als  es  dies  wirklich  verdiente.  Aber  genug,  die  Parteien,
Fraktionen  und  Faktionen  glaubten  alsbald  freieres  Feld  als  bisher
  vor  sich  zu  sehen  und  es  erfolgten  Anstürme  von  links  und  von
rechts,  denen  die  Regierung  allerdings  nicht  wohl  erliegen  konnte,
denen  sie  aber  doch  nicht  gewachsen  war  und  die  sie  nicht  zu  zügeln
vermochte.  Die  Monate  August,  September  und  Oktober  waren  in
Frankreich  überaus  bewegte.  Während  die  ernsthaften  Politiker  zu-
        <pb n="571" />
        berfichl  der  politischen  Enlwichelung  des  Jahrro  1882.  535

sehen  mußten,  wie  England  in  Agypten  ebenso  gielbewußt  und  energisch
  vorging  und  sich  fast  ohne  Widerstand  eines  Landes  bemächtigte,
das  sich  die  Frangosen  längst  angewöhnt  hatten,  halb  und  halb  als
das  ihrige  zu  bekrachlen,  feierten  Noyalisten  und  Anarchisten  wahre
Orgien.  Mit  unerhörter  Kühnheit  beschlossen  die  Noyalisten  auf
einer  langen  Neihe  von  Bankelten,  die  sich  im  größeren  Teile  von
Frankreich  Schlag  auf  Schlag  folgten  und  durch  ein  solches  in  der
Vendee,  ihrer  alten  Domäne,  inanguriert  worden  waren,  eine  Adresse
an  den  „König“,  in  der  sie  mit  größerer  Offenheit  und  lebhafterem
Nachdruck  als  bisher  ihn  aufforderten,  endlich  Ernst  zu  machen  und
persönlich  an  die  Spitze  seiner  Getreuen  sich  zu  stellen,  die  bereit
seien,  für  ihn  zu  kämpfen  und,  wenn  es  sein  müsse,  auch  bis  zum
letzten  Mann  zu  sterben.  Die  Bankette  und  der  Ausdruck  der  Sehnsucht
  nach  einer  monarchischen  Gestaltung  des  Landes  konnten  gesetzlich
  nicht  verhindert  werden,  aber  der  direkte  Aufruf  zum  Bürgerkrieg
  und  zum  gewaltsamen  Umsturz  der  Verfassung  hätten  geahndet
werden  können,  wenn  ein  Versuch,  es  zu  thun,  nur  die  mindeste
Aussicht  auf  Erfolg  geboten  hätte.  Zu  gleicher  Zeit  erhoben  die
Anarchisten  überall  ihr  Haupt  und  vollführlen  namentlich  im  mittleren
  Frankreich,  in  Monccau  les  Mines,  in  Lyon  und  anderen
Orten  Erzesse,  die  vom  Mililär  unterdrückt  werden  mußten,  aber
wenigstens  vorerst  nicht  bestraft  werden  konnten,  während  in  Paris
revolutionäre  Versammlungen  aller  nur  möglichen  Art  stattfanden,
in  denen  das  unsinnigste  Zeug  vorgebracht,  applaudiert  und  beschlossen
wurde,  nicht  zwar  erufthaft,  mehr  nur  als  Sport;  aber  gerade  das  gab
nur  um  so  lauter  Zeugnis  von  der  eingerissenen  geistigen  Anarchie.
Die  Vorgänge  in  Frankreich  während  dieser  Monale  werden  als  ein
wahrer  Herensabbath  geschildert.  Die  Regierung  war  zu  schwach
und  zwar  viel  zu  schwach,  derlei  zu  verhindern  und  ihre  Antorität
litt  darunter  von  Tage  zu  Tage  mehr;  sie  mußte  froh  sein,  wenigstens
  die  Ordnung  aufrecht  zu  halten.  Direkt  und  angenblicklich
war  die  Gefahr  weniger  groß,  als  sie  vielfach  schien.  Der  Graf
v.  Chambord  ist  nicht  der  Mann,  sich  den  Thron  seiner  Bäter  mit
dem  Schwert  in  der  Hand  zu  erobern,  seine  Anhänger,  obgleich
ziemlich  zahlreich  und  immerhin  vielfach  einflußreich,  bilden  doch
nur  eine  verhältnismäßig  kleine  Minderheit  der  Nation,  und  bis
ihm  die  Krone  auf  dem  Präsentierteller  dargeboten  wird,  kann  er
lange  warten;  die  Nevolutionäre  aller  Schattierungen  aber  können
zwar  einen  furchlbaren  Lärm  machen,  sind  aber  doch  auch  nur  eine
        <pb n="572" />
        536  Ubersicht  der  polilischen  Enlwickelung  des  Jahres  1882.

bloße  Minderheit  der  Nation  und  zudem  unter  sich  nichts  weniger
als  einig,  sondern  tief  zerspalten,  auch  sind  ihre  Führer  nur  Schreier
und  an  sich  nicht  sehr  gefährlich.  Was  dagegen  nicht  geleugnet
werden  kann,  ist,  daß  die  Idee  einer  geordneten,  festgegründeten  Republik
  unter  allen  diesen  Erscheinungen  Schaden  litt  und  daß  das
Verlangen  nach  einer  festen  Hand,  nach  einer  sicheren  Leitung  gefährlich
  nahe  lag,  selbst  wenn  es  eine  monarchische  sein  sollte.

Am  9.  November  traten  die  Kammern  wieder  zusammen  und
damit  trat  zugleich  auch  allmälig  wieder  einige  Veruhigung  ein.
Aber  das  schwache  Ministerium  Duclerc  blieb.  Einer  kräftigen
Kammer  erstes  Geschäft  wäre  es  gewesen,  dieses  sofort  durch  eine
starke  Regierung  zu  erfetzen  und  dann  freilich  auch  fest  zu  ihr  zu
stehen.  Dazu  fühlte  sie  sich  indes  ganz  außer  stande,  ja  es  wurde
auch  nicht  einmal  ein  derartiger  Versuch  gemacht,  oder  auch  nur
angeregt.  In  der  That  fehlte  es  augenblicklich  Frankreich  an  den
dazu  geeigneten  Männern;  die  einen  waren  bereits  abgenützt  und
andere,  an  die  man  vielleicht  hätte  denken  können,  hatten  keine
Lust,  sich  dieser  Kammer  gegenüber  vor  der  Zeit  abzunützen.  So
machte  man  fort  wie  bisher  und  so  gut  oder  schlecht  als  es  eben
ging,  wenn  man  auch  allgemach  zugeben  mußte  und  es  auch  geradezu
  ansgesprochen  wurde,  daß  Frankreich  zur  Zeit  so  zu  sagen
„regierungslos“  sei.  Das  wichtigste,  was  die  Kammer  bis  zu  Ende
des  Jahres  beraten  und  fertig  bringen  mußte,  war  das  Budget  für
1883  und  wenigstens  hierin  zeigte  das  Kabinet  Duclerc  einige  Selbständigkeit.
  Wie  der  Finanzminister  Say  den  Vudgetentwurf  seines
gambettistischen  Vorgängers  zurückgezogen  hatte,  so  zog  der  Finanzminister
  Tirard  denjenigen  Say's  zurück.  Tirard  konnte  sich  doch
nicht  dazu  entschließen,  den  Staat  mit  gebundenen  Händen,  gewissermassen
  auf  Gnade  und  Ungnade  den  großen  Bahngesellschaften  und
der  hohen  Finang  zu  überliefern,  nur  um  das  Defizit  zu  vermeiden,
und  es  gelang  ihm,  dafür  auch  erst  die  Budgetkommission  und  dann  die
Kammer  selbst  zu  gewinnen.  So  wurde  wenigstens  für  das  zunächst
folgende  Jahr  noch  auf  die  Hilfe  der  großen  Vahngesellschaften
verzichtet  und  follte  das  Defizit,  das  allerdings  nicht  zu  vermeiden
war,  durch  den  Staatskredit  gedeckt  werden.  Doch  sland  die  überzeugung
  fest,  daß  jene  Hilfe  nicht  zu  vermeiden  sein  würde,  wofern
man  nicht  auf  die  Fortführung  der  großen  Staatseisenbahnbauten
in  der  bisherigen  Weise  nach  dem  sog.  Projekt  Freycinet  verzichte
und  wenn  nicht  die  Kammer  in  der  Bewilligung  außerordentlicher
        <pb n="573" />
        Uberüch  der  polilischen  Enlwickelung  des  Johres  1882.  537

Kredite  vorsichtiger  und  zurückhaltender  sein  werde,  was  freilich  kaum
wahrscheinlich  ist.

Das  Jahr  schloß  in  Frankreich  mit  zwei  bedeutsamen  Ereignissen,
  mit  dem  zwar  nicht  formellen,  aber  thatsächlichen  Verzicht
auf  die  Wiederherstellung  des  früheren  Kondominats  mit  England
in  Agyplen,  worüber  sich  Eugland,  und  mit  dem  unerwarteten  Tode
Gambetta's,  worüber  sich  Deutschland  befriedigt  fühlen  mochte.
Denn  damit  trat  die  Möglichkeit  der  sog.  Nevanche  doch  slark  in
den  Hintergrund,  obgleich  es  allerdings  jeden  Augenblick  möglich
ist,  daß  sie  wieder  auflebt  und  zu  einer  erusten  Gefahr  wird.  Frankreich
  aber  verlor  in  Gambetta,  wie  man  auch  sonst  über  ihn  urteilen
  mag,  seinen  hervorragendsten  Staatsmann  und  sein  Tod  ließ
eine  Lücke,  die  zunächst  nicht  ausgefüllt  werden  konnte.

Der  Erfolg,  den  Eugland  in  Agypten  davon  trug,  ist  ebensoengland
groß  als  der  Mißerfolg,  den  es  zu  derselben  Zeit  in  Irland  erlitt.  #d  a
Denn  bezüglich  Irlands  ist  gar  nichi  abzusehen,  wie  sich  die  Dinge  Jrage,
je  in  ein  Gleichgewicht  setzen  können,  das  den  gerechten  Forderungen
des  Landes  und  zugleich  den  Eristenzbedingungen  Englands  entsprechen
würde.  Zwischen  Irland  und  England  hat  sich  ein  so  furchtbarer
Haß  aufgehäuft,  daß  eine  friedliche  Verständigung  geradezu  ausgeschlossen
  erscheint:  Jahrhunderte  lang  haben  die  Engländer  die
Iren  kirchlich  und  politisch  kaltblütig  vergewaltigt,  unlerdrückt  und
mißhandelt,  und  jetzt  zablen  es  ihnen  die  Iren  mit  Zinsen  und
Zinsesginsen  zurück.  Zwischen  beiden  herrscht  ein  förmlicher  und  sogar
  ausgesprochener  Kriegszustand,  bei  dem  die  GEngländer  schon
dadurch  im  Nachteile  sind,  daß  sie  sich  in  der  Desensive  befinden  und
zudem  auf  sich  allein  angewiesen  fühlen,  während  die  Iren  offensiv
vorgehen,  vor  keinem  Mittel  zurückschrecken  und  von  mehreren  Millionen
  ihrer  Landsleute  in  den  Vereinigten  Staaten  nicht  nur  unterstützt,
  sondern  fortwährend  aufsgestachelt  werden,  und  viele  tausende
von  Iren  in  den  großen  englischen  Städten  als  Arbeiter  leben,  denen
die  Engländer  in  keiner  Weise  trauen  können,  die  im  Gegenteil
fortwährend  weithin  Beunruhigung  und  Gefahren  hervorrufen.  Diese
beiden  Momente  stehen  einer  Beruhigung  Irlands  mindestens  ebenso
  sehr  im  Wege,  als  die  eigenen  inneren  Zuslände.  So  herrscht
fortwährend  eine  Art  Kriegszustand  ohne  förmlichen  Krieg;  denn
der  erste  Versuch  eines  wirklichen  Aufstandes  würde  von  den  Engländern
  ohne  weiters  niedergeschlagen  werden;  darüber  herrscht  gar
kein  Zweifel.  Die  Irländer  denken  auch  nicht  an  einen  solchen:
        <pb n="574" />
        538  Ubersicht  der  polilischen  Enkwickelung  des  Jahres  1882.

auf  dem  bisherigen  Wege  einer  unaufhörlichen  Beunruhigung  und
durch  die  Aufrechthaltung  eines  Zustandes,  der  noch  lange  dauern,
aber  doch  ganz  unmöglich  für  immer  so  bleiben  kann,  kommen  sie
jedenfalls  weiter,  aber  doch  kaum  zum  Ziele.  Wie  sich  die  Dinge
in  den  letzten  Jahren  entwickelt  haben,  streben  die  Iren  nicht  nur
nach  gewissen  billigen  Freiheiten,  nicht  nur  nach  einer  gewissen
billigen  Antonomie  in  ihren  speziellen  Angelegenheiten,  sondern,
wenigstens  virtuell,  nach  völliger  Selbständigkeit,  nach  einer  totalen
Loslösung  von  Eugland  und  das  kann  ihnen  dieses  ohne  Selbstmord
nie  und  nimmer  zugestehen.  Denn  der  Gegensatz  zwischen  beiden
in  allen  ihren  Anschauungen  und  Bestrebungen  ist  ein  so  durchgreifender
  und  der  Haß  der  Iren  gegen  die  Angelsachsen  ein  so
gründlicher,  daß  ein  felbständiges  Irland  sich  jedem  Feinde  Englands
  in  die  Arme  werfen  würde,  der  ihm  Aussicht  böte,  an  demselben
  Nache  nehmen  zu  können.  Aber  auch  das  Mögliche  kann
England  den  Iren  nicht  alles  auf  einen  Schlag  gewähren:  felbst
wenn  es  entschlossen  wäre,  darin  bis  zur  alleräußersten  Grenze  des
Zulässigen  zu  gehen,  so  kann  dieß  naturgemäß  doch  nur  allmälig,
nur  Schritt  für  Schritt  geschehen,  ohne  in  das  nun  einmal  zu  Recht
Bestehende  auf  einmal  allzu  tief  einzuschneiden.  Man  muß  gestehen,
daß  Gladstone  dieß  seinerseits  redlich  versucht  hat  trotz  alles  Widerstandes
  von  rechts  und  von  links.  Die  von  ihm  im  vorigen  Jahre
durchgesetzte  Landakte  war  eine  große  liberale  Maßregel,  wenn  auch
allerdings  lange  nicht  genügend,  um  allen  gerechten  Beschwerden
  der  Iren  abzuhelfen  und  das  Land  zu  befriedigen;  aber  es
war  wenigstens  ein  Anfang  und  eben  vorerst  alles,  was  er  im
Parlament  durchzubringen  hoffen  konnte.  Freilich  setzte  er  daneben
auch  eine  Zwangsakte,  kraft  welcher  die  Landliga  aufgehoben  und
die  Häupter  derselben  als  „Verdächtige“  auf  unbestimmte  Zeit  im
Gefängnisse  von  Kilmainham  interniert  wurden.  Doch  betrachtete  er
jene  als  unantastbar  und  trat  einem  Versuche  des  Oberhauses,  ihre
Wirkungen  zu  vereiteln  oder  doch  einzuschränken,  im  Unterhause  fest
entgegen;  diese  dagegen  war  er  bereit  zu  mildern,  sobald  und  so
weit  es  die  Zustände  in  Irland  selbst  und  die  Forderungen  an
Ordnung  und  Recht  nur  irgend  erlauben  würden.  Ja  er  ging  darin
  nur  zu  rasch  und  unbedacht  vor  und  sah  sich  alsbald  jämmerlich
  enttäuscht.  Zu  Ende  April  glaubte  er  in  einem  ungewöhnlich
gemäßigten  Antrage  eines  parnellitischen  Unterhausmitgliedes  eine
ihm  entgegengestreckte  Hand  zur  Versöhnung  zu  erblicken  und  knüpfte
        <pb n="575" />
        Ubersichl  der  polilischen  Eulwickelung  des  Jahres  1882.  530

sofort  durch  einen  Zwischenmann  Unterhandlungen  mit  Parnell  und
seinen  Genossen  an,  worauf  er  alsbald  diese  bedingungslos  aus
dem  Gefängnisse  zu  entlassen  besahl.  Der  Vizekönig  und  der  Minister
  für  Irland  waren  damit  nicht  einverstanden  und  gaben  ihre
Entlassung,  wurden  aber  ohne  Berzug  durch  die  Lords  Spencer  und
Cavendish  ersetzt.  Am  2.  Mai  machte  er  dem  Parlament  davon
Anzeige  und  noch  ehe  dieses  sich  von  seinem  Staunen  über  diese  unerwartete
  und  vorerst  noch  unmotivierte  Wendung  erholt  hatte,  kam
schon  am  6.  Mai  die  Nachricht,  daß  Lord  Cavendish  und  der  Unterstaatssekretär
  Bourke  im  Phönirpark  zu  Dublin  elend  ermordet
worden  seien  und  daß  es  den  Mördern  gelungen  sei,  in  einem  bereit
gehaltenen  Wagen  spurlos  zu  enkfliehen.  Selbst  der  hohe  Preis
von  10,000  Pfd.  St.  für  ihre  Entdeckung  blieb  vorerst  gänzlich
fruchtlos.  Nach  dieser  Antwort  auf  den  sog.  „Pakt  von  Kilmainham“
  lag  es  auf  der  Hand,  daß  die  Iren  von  einer  Versöhnung
nichts  wissen  wollten,  daß  sie  auf  ihrem  Widerstande  wider  alle  und
jede  Maßregel  Englands  beharrten  und  daß  dieses  sich  einer  allgemeinen
  Verschwörung  gegenüber  sah,  wie  sie  in  der  Geschichte  noch
kaum  dagewesen  ist.  Die  ganze  irische  Frage  lag  nun  freilich
schlimmer  als  je.  Einschüchtern  ließ  sich,  England  allerdings  nicht,
aber  doch  auch  nicht  zu  unbesonnenen  Gewaltmilteln  verleiten.
Nachdem  er  sich  einige  Tage  besonnen,  schlug  Gladstone  dem  Parlament
  eine  neue  Zwangsbill  an  Stelle  der  demnächst  ablaufenden,
aber  zugleich  doch  auch  wieder  eine  sog.  Pachtrückstandsbill  vor,  nach
welcher  der  Pächter  von  drei  rückständigen  Pachtzinsen  nur  einen  zu
zahlen  haben,  ein  zweiter  für  ihn  aus  öffentlichen  Mitteln  aufgebracht,
  der  dritte  dagegen  einfach  gestrichen  werden  sollte.  Doch
ging  der  ganze  Sommer  über  der  Beratung  dieser  zwei  Bills  hin,
schließlich  wurde  indeß  die  erste  gegen  die  Ostruktion  der  Iren  und  die
zweite  gegen  den  Widerstand  der  Tories  und  des  Oberhauses  glücklich
  durchgebracht.  Damit  vertagte  sich  das  Parlament,  jedoch  nur
um  ausnahmsweise  im  Oktober  wieder  zusammen  zu  treten  und  die
Aufnahme  des  Dobattenschlusses  in  die  Geschäftsordnung  zu  beraten.
Auch  das  nahm  wieder  längere  Zeit  in  Anspruch,  da  die  Regierung
es  nicht  nur  gegen  die  Iren,  sondern  auch  gegen  den  hartnäckigen
Widerspruch  der  Tories  durchsetzen  mußte.  So  war,  als  das  Parlament
  endlich  am  2.  Dezember  geschlossen  werden  konnte,  die  ganze
Session  sozusagen  ausschließlich  den  irischen  Angelegenheiten  gewidmet
  worden  und  doch  waren  die  Zustände  Irlands  zu  Ende  1882
        <pb n="576" />
        Deutschland.


Das
österr.=dentsche

Bündnis.



540  Ubersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahrrs  1882.

in  Wahrheit  um  kein  Haar  besser,  als  sie  es  zu  Ende  1881  gewesen
waren.  Es  war  dafür  doch  nur  ein  geringer  Trost,  daß  wenigstens
noch  vor  Ende  1882  der  irischen  Polizei  ein  Faden  in  die  Hände
fiel,  durch  dessen  weitere  Verfolgung  das  Geheimnis  des  Mordes  im
Phönix-Park  zu  Dublin  enthüllt  wurde;  es  fällt  das  aber  nicht  mehr
ins  Jahr  1882,  sowenig  als  die  weitere  Entdeckung  einer  von  den
Vereinigten  Staaten  aus  angezetlelten  Verschwörung,  durch  welche,
wie  es  scheint,  ganze  englische  Städte  vermitlelst  Dynamit  in  die
Lust  gesprengt  werden  sollten.

Verglichen  mit  Frankreich  und  England  erfreuten  sich  die
übrigen  Staaten  Europa's  im  gangen  Laufe  des  Jahres  1882  einer
viel  größeren  Ruhe.  Zwar  hat  Deutschland  alle  Ursache,  gegen
Osten  wie  gegen  Westen  fortwährend  auf  seiner  Hut  zu  sein,  und
ist  sogar  bis  auf  einen  gewissen  Grad  gezwungen,  nach  beiden  Seiten
fortwährend  entschieden  Front  zu  machen:  ein  Ende  dieser  Zwangslage
  ist  für  Deutschland  zunächst  auch  gar  nicht  abzusehen.  Allein
die  Eroberung  von  Tunis,  durch  welche  Frankreich  das  aufstrebende
Italien  tief  erbittert  und  sich  zunächst  völlig  entfremdet  hat,  die
ägyptischen  Ereignisse,  welche  die  westmächtliche  Allianz  gesprengt
und  an  die  Stelle  derselben  ein  tiefes  Mißtrauen  zwischen  Frankreich
und  England  gesetzt  haben,  endlich  der  Sturz  und  der  vorzeitige
Tod  Gambetta's  haben  die  Gefahr  eines  Revanchekrieges  von  Seite
Frankreichs  doch  sehr  in  die  Ferne  gerückt,  während  in  Rußland
seit  der  definitiven  Ernennung  des  Herrn  v.  Giers  zum  Minister
des  Auswärtigen  und  der  Entlassung  Ignatieffs  als  Ministers  des
Innern  die  Friedensströmung  wenigstens  für  einige  Zeit  die  Oberhand
  gewonnen  hat.  Solange  das  österreichisch-deutsche  Bündnis
feststeht  wie  bisher,  sind  sowohl  Frankreich  und  Nußland  die  Hände
mehr  oder  weniger  gebunden  und  zur  Zeit  wenigstens  scheint  dieses
Bündnis  noch  durchaus  fest  zu  stehen.  Allerdings  ist  nicht  zu
läugnen,  daß  in  Ssterreich  selbst  im  Grunde  nur  die  Bevölkerungen
der  deutschen  Provinzen  laut  und  fest  zu  demselben  stehen,  während
die  Slaven,  die  im  Reichsrate  die  Majorität  bilden  und  das  Heft
in  Händen  haben,  sich  ihm  ausgesprochenermaßen  nur  widerwillig
sügen  und  unzweifelhaft  mehr  nach  St.  Petersburg  als  nach  Berlin
gravitieren  und  mehr  dort  als  hier  einen  Rückhalt  suchen.  Je  mehr
indes  Ssterreich  seinen  Schwerpunkt  von  der  deutschen  nach  der  slavischen
  Seite  hin  verlegt  und  sich  aus  einem  vorwiegend  deutschen
allmählich  in  einen  vorwiegend  flavischen  Staat  umgestaltet,  desto
        <pb n="577" />
        Überiicht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Zahrts  1882.  541

mehr  wird  der  mächtige  Rückhalt  des  deutschen  Reichs  für  dasselbe
zu  einer  absoluten  Notwendigkeit  gegenüber  Rußland.  Selbst  die
slavischen  Völkerschaften  Ssterreichs  schielen  nach  Rußland  hinüber
und  suchen  eine  Anlehnung  an  Nußland  doch  nur,  solange  sie  noch
nicht  das  volle  Übergewicht  und  die  ausschließliche  Herrschaft  über
die  unter  ihnen  lebenden  deutschen  Elemente  erlangt  haben,  und
würden  wohl  sofort  eine  andere  Stellung  sowohl  gegenüber  Nußland
  als  gegenüber  Deutschland  einnehmen,  sobald  sie  alle  ihre
Wünsche  erfüllt  sähen,  da  die  zähe  Leidenschaftlichkeit,  mit  der  sie
ihre  Eigenart  gegen  das  Deutschtum  zur  Geltung  zu  bringen  bemüht
  sind,  dafür  hinreichend  Bürge  zu  sein  scheint,  daß  sie  schließlich
  ganz  und  gar  keine  Lust  haben  werden,  dieselbe  dem  nivellierenden
  Großrussentum  und  dem  Einflusse  eines  Staatswesens  zu  opfern,
das  weit  hinter  demjenigen  zurücksteht,  das  ihnen  die  deutsche  Herrschaft
  und  die  deutsche  Kultur  verschafft  haben,  ganz  abgesehen  von
der  religiösen  Derschiedenheit,  die  immerhin  auch  ins  Gewicht  fällt.
Schon  jetzt  lassen  sich  die  Slaven  Österreichs  die  Allianz  mit  Deutschland
  um  so  eher  wenigstens  gefallen,  als  von  Berlin  aus  doch  auch
gar  nichts  geschieht,  was  der  Erreichung  ihrer  Wünsche  und  Ziele
irgendwie  hinderlich  wäre;  im  Gegenteil,  der  deutsche  Reichskanzler
hat  bekanntlich  einmal  die  Gelegenheit  ergriffen,  um  sich  über  die
Führer  der  deutschen  Opposition  in  Österreich  sehr  unfreundlich  und
sogar  mehr  als  unfreundlich  auszusprechen.  Es  ist  ihm  das  in
Deutschland  vielsach  verübelt  worden,  aber  wohl  mit  Unrecht.  Die
deutsche  Nation  als  solche  und  der  Leiter  des  immerhin  noch  jungen
deutschen  Neiches  sind  in  dieser  Beziehung  nicht  ganz  in  derselben
Lage.  Daß  die  Organe  der  öffentlichen  Meinung  Deutschlands  sozusagen
  sämtlich  mit  Ausnahme  der  offigiösen  Blätter  für  den  Kampf
ihrer  österreichischen  Stammesgenossen  gegen  das  sie  überflutende
Slaventum,  das  sie  einst  weit  nach  Osten  zurückgedrängt  hatten,
lebhaft  und  zwar  sehr  lebhaft  Partei  nehmen,  ist  nur  natürlich  und
es  wäre  im  Gegenteil  mehr  als  auffallend,  wenn  es  nicht  der  Fall
wäre.  Was  zur  Zeit  in  Sslerreich  geschieht,  muß  jedes  deutsche
Gemüt  empören  und  zum  Widerspruch  herausfordern.  Für  das
deutsche  Reich  als  solches  dagegen  hat  die  allmähliche  Slavisierung
Hsterreichs  unstreitig  den  großen  und  nicht  zu  übersehenden  Vorteil,
daß  sie  allen  großdeutschen  Velleitäten,  die  in  Ssterreich  noch  keineswegs
  ganz  erstorben  sein  dürften  und  unter  Umständen  dem  neuen
deutschen  Reiche  unter  prenßischer  Führung  früher  oder  später  doch
        <pb n="578" />
        542  übersicht  der  politischen  Enlwichelung  des  Jahres  1882.

wieder  gefährlich  hätten  werden  können,  ein  für  allemal  ein  Ende
gemacht  hat.  So  wie  die  Dinge  liegen,  lehnen  sich  die  Deutsch-Osterreicher
  in  ihrer  nationalen  Bedrängnis  ohne  Hintergedanken
weder  gegen  das  neue  deutsche  Reich  noch  gegen  das  alte  Osterreich

mit  Herz  und  Hand  an  das  stammverwandte  Deutschland  an  und
bilden  für  die  Allianz  zwischen  Deutschland  und  Österreich-Ungarn
eine  immerhin  nicht  gering  anzuschlagende  Stütze,  obgleich  ihre
Stimme  in  SÖsterreich  augenblicklich  allerdings  eine  nichts  weniger

als  maßgebende  ist.  Als  Hort  des  Friedens  für  Mitteleuropa  aber

ist  die  Allianz  vollkommend  genügend.  Dieselbe  hat  indes  sogar
Slalienseine  Erweiterung  durch  Italien  erfahren,  das  sich  ihr  im  J.  1882
tng.  thatsächlich,  wenn  auch  allem  Anschein  nach  noch  nicht  durch  eine
förmliche  übereinkunft  angeschlossen  hat.  Selbst  in  diesem  Falle
aber  könnte  man  nur  sehr  uneigentlich  von  einer  Tripelallianz
sprechen.  Für  Deutschland  hat  eine  Allianz  mit  Italien  politisch

nur  einen  bedingten  Wert,  für  Ssterreich-Ungarn  wäre  sie  allerdings
  ungleich  wertvoller,  aber  doch  nur  unter  der  strikten  Voraussetzung,
  daß  die  italienische  Regierung  gewillt  und  im  stande  sei,
alle  irredentischen  Gelüste  energisch  und  auf  die  Dauer  niederzuhalten.
  Und  das  erscheint  einigermaßen  zweifelhaft:  die  Abneigung
gegen  Österreich  ist  in  Italien  noch  keineswegs  überwunden  und  die
irredentistischen  Gelüste  walten  offenbar  in  viel  weiteren  Kreisen  vor,

als  diejenigen  sind,  die  bisher  positiv  dafür  agitiert  haben,  und  werden

  kaum  unterdrückt  werden  können,  so  lange  die  beiden  mitteleuropäischen
  Mächte  Italien  nicht  andere  greifbare  Vorteile  anzubieten
  in  der  Lage  sind,  was  zur  Zeit  wenigstens  nicht  der  Fall

ist.  Trotzdem  ist  der  Anschluß  oder  das  Zusammengehen  Italiens

mit  Deutschland  und  Ssterreich,  selbst  wenn  es  nur  ein  zeitweiliges

sein  sollte,  für  die  Sicherung  des  Friedens  von  eminentem  Werte
und  konnte  nicht  verfehlen,  auf  die  öffentliche  Meinung  Europas,
namentlich  auch  Frankreichs,  einen  gewaltigen  Eindruck  zu  machen.

Das  über  die  Machtstellung  des  Deutschen  Reiches  nach  außen
zwic  herrscht  denn  auch  in  Deutschland  selbst  nur  Ein  Gefühl  der  Befriedigung.
  Daß  es  je  wieder  auseinanderfallen  könnte,  wird  kaum

von  irgend  einer  Seite  mehr  gehofft,  von  gar  keiner  mehr  gefürchtet.

Es  wächst  im  Gegenteil  ganz  von  selbst  innerlich  immer  mehr  zusammen.
  Schon  daß  der  Kaiser,  Vismarck,  Molkke,  die  drei  hervorragendsten
  Gründer  desselben,  ihm  solange  über  die  gewöhnliche
Dauer  des  Menschenlebens  hinaus  erhalten  bleiben,  erscheint  als  ein
        <pb n="579" />
        Übersichl  der  polilischen  Eulwicktlung  des  Jahres  1882.  543

besonderes  Geschenk  der  Vorsehung,  da  es  der  neuen  Schöpfung  eine
Stetigkeit  und  Ruhe  der  Entwickelung  verbürgte,  die  gerade  für  die
ersten  Zeiten  nicht  hoch  geung  angeschlagen  werden  kann.  Das
Deutsche  Reich  macht  wesentlich  dadurch  gar  nicht  den  Eindruck
einer  jungen  Schöpfung,  sondern  wie  wenn  es  schon  lange  bestanden
hätte.  Der  Kaiser  ist  nicht  nur  ein  guter  Regent  im  allgemeinen,
sondern  durch  seine  Pflichttreue  trotz  seines  hohen  Greisenalters  das
wahre  Muster  eines  Negenten,  in  aller  Bescheidenheit  doch  durchdrungen
  von  dem  Gefühl  seiner  Würde  an  der  Spitze  eines  der
mächtigsten  Staalen  aller  Zeilen,  selbständig,  soweit  es  erforderlich
ist,  und  seine  Stellung  vollkommen  ausfüllend  selbst  neben  einer  so
großen  und  so  ausgeprägten  Individualität,  wie  sie  der  Reichskanzler
  darstellt.  Dieser  aber  wacht  in  fortwährendem  Einverständnis
  mit  dem  Kaiser  und  sichtlich,  wenn  auch  das  Einzelne  sich  der
näheren  Kenntnis  und  Beurteilung  meist  entzieht,  vielfach  vor=  und
nachgebend,  mit  Argusangen  über  seinem  Werke  fort  und  fort  im
Sinne  seiner  Befestigung  fördernd  und  auregend,  und  wenn  er  darin
auch  teilweise  mit  der  unläugbar  überwiegenden  Mehrheit  der  öffentlichen
  Meinung  zusammenstößt  und  seine  Pläne  nicht  oder  doch
nur  zum  Teil  durchzusetzen  vermag,  so  übt  er  doch  schon  durch  sein
bloßes  Dasein,  seine  bloße  Existenz  an  der  Spitze  der  Regierung
einen  ganz  gewaltigen,  geradezu  unberechenbaren  Einfluß  aus,  nicht
bloß  nach  außen,  sondern  auch  nach  innen.  Die  deutschen  Fürsten
haben  sich  nachgerade  vollständig  überzeugt,  daß  das  Reich  ihnen
das  Gefühl  einer  Sicherheit  verleiht,  das  mehr  wert  ist,  als  dasjenige
  einer  vollkommenen  Selbständigkeit,  die  in  unserer  Zeit  für
sie  wahrlich  mehr  Schatten=  als  Lichtseiten  bieten  würde,  zumal  sowohl
  der  Kaiser  als  der  Reichskanzler  ihnen  gegenüber  jedergeit
einen  vollendeten  Takt  beobachten;  ihr  Einfluß  auf  die  Angelegenheiten
  des  Reichs  ist  immerhin  vielleicht  größer,  als  man  nur  zu
oft  annimmt;  in  der  Pflege  und  Förderung  der  partikulären  Interessen
  ihrer  Staaten  und  in  der  freiesten  Ausgestaltung  jeder  berechtigten
  Eigentümlichkeit  derselben  werden  sie  vom  Reiche  doch
nicht  wesenklich  beschränkt,  vielfach  sogar  eher  gefördert  und  schließlich
haben  sie  sich  auch  davon  zu  überzeugen  Gelegenheit  gehabt,  daß
ihr  Ansehen  unter  den  Fürsten  Europa's  sich  dadurch,  daß  sie  Reichsfürsten
  geworden  sind,  nicht  vermindert,  sondern  im  Gegenteil  gehoben
  hat,  eben  weil  und  seit  sie  untrennbare  und  bedeutsame
Glieder  eines  so  mächtigen  Reiches  geworden.  Die  Freude  und  Be-
        <pb n="580" />
        544  übersicht  der  polilischen  Enlwickelung  des  Johres  1882.

friedigung  des  Reichskanzlers  über  dieses  fo  schnell  erreichte  und  bereits
  eingelebte  Verhällnis  der  deutschen  Fürsten  zu  Kaiser  und
Reich,  der  er  gelegentlich  öffentlich  einen  so  prägnanten  Ausdruck
gegeben  hat,  war  an  sich  wohl  berechtigt  und  kann  auch  der  Nation
zur  Befriedigung  gereichen.  Im  ferneren  aber,  wenn  auch  mit  den
schon  genannten  Momenten  aufs  engste  zusammenhängend,  ruht  das
Reich  fest  und  sicher  auf  der  Organisation,  dem  Geist  und  der
Schlagsertigkeit  des  deutschen  Heeres.  In  der  bewährten  Hand  des
Kaisers  als  ihres  obersten  Kriegsherrn  ist  sie  ein  geradezu  bewundernswertes
  und  fast  vollkommenes  Kriegsinstrument,  wie  die  Welt
es  bisher  noch  nicht  gesehen  hat,  dessen  Grundlagen  feststehen  und
von  keiner  Seite  in  Frage  gestellt  werden,  und  das  auf  dieser  Grundlage
  sich  stätig  mit  ebenso  großem  Eifer  als  Einsicht  immer  vervollkommnet,
  ein  Gegenstand  der  Bewunderung  und  der  Nacheiferung,
selbst  des  Neides  für  alle  anderen  Nationen  Europas.  Es  ist  wahr,
die  Last  ist  eine  gewaltige  und  die  Nation  fühlt  und  trägt  sie  wirtschaftlich
  vielfach  als  eine  solche;  aber  sie  trägt  sie  zu  einem  guten
Teile  doch  gerne  und  zwar  nicht  bloß  aus  Pflichtgefühl,  sondern
auch  aus  Freude  am  Kriegshandwerk,  das  nun  einmal  nicht  entbehrt
  werden  kann.  Und  dann  darf  auch  nicht  übersehen  werden,
daß  die  deutsche  Armee,  so  wie  sie  ist  und  gehandhabt  wird,  zugleich
ein  großes  moralisches  Element  darstellt  und  sich  im  ganzen  auch
als  ein  Erziehungsmittel  der  Nation  bewährt.  Die  letzte  und  solideste
Unterlage  für  den  Bestand,  die  Einheit  und  die  Macht  des  Reiches
bildet  indeß  der  Wille  der  Nation,  der  sich  seit  zwanzig  und  mehr
Jahren  in  keiner  Weise  geändert  hat.  Es  ist  ganz  richtig,  daß  das
deutsche  Volk  ohne  den  Kaiser  und  ohne  Bismarck,  es  höchst  wahrscheinlich
  heute  noch  zu  keinem  praktischen  Gebilde  gebracht  hätte
und  sich  vielleicht  heute  noch  in  erfolglosen  Vemühungen  abarbeiten
würde;  aber  ebenso  ist  es  auch  außer  aller  Frage,  daß  ohne  den
Drang  und  den  festen  Willen  der  Nation,  ihre  Einheit  wieder  herzustellen,
  der  Kaiser  und  Bismarck  und  Moltke  nie  und  nimmer
das  zu  stande  gebracht  hätten,  was  sie  nur  mit  und  durch  die  Nation
unternehmen  und  vollführen  konnten.  Es  ist  begreiflich,  daß  die
VBegeisterung  für  etwas,  das  man  erst  erringen  will,  größer  ist,  als
für  das,  was  man  hat;  aber  es  ist,  was  man  auch  sagen  mag,
nicht  wahr,  daß  der  Wille  der  Nation,  das  Errungene  zu  behalten
und  zu  wahren,  auch  nur  im  mindesten  abgenommen  habe.  Der
Wille  ist  noch  immer  eben  derselbe  und  ganz  unabhängig  davon
        <pb n="581" />
        Ubersichl  der  polililchen  Eulwichelung  des  Jahres  1882.  515

seyt  sich  das  Reich  durch  seine  eigene  Schwere  tiefer  und  tiefer  im
Sinne  und  Gemüte  der  Nation  fest.  Die  Klage  über  Borussismus,
die  man  hie  und  da  in  Süddentschland  hören  kann,  ist  lächerlich;
so  lange  wenigstens  Bismarck  lebt,  überschreitet  er  billige  Schranken
nicht;  der  Partikularismus,  wie  er  sich  in  Sachsen  elwas  breit  macht,
ist  doch  sehr  ungefährlich;  selbst  die  Ullramontanen  scheinen  sich  im
Reichstag,  in  Preußen  und  Vaden  mehr  oder  weniger  mit  dem
Reiche  ausgesöhnt  zu  haben  und  was  sie  bekämpfen,  ist  der  moderne
Staat  überhaupt,  nicht  das  Reich  an  sich;  nur  die  ultramonlane
Mehrheit  der  II.  bayerischen  Kammer  hat  noch  im  J.  1882  ihre
Abneigung  gegen  das  Reich  offen  und  unzweidentig  an  den  Tag  gelegt,
  aber  zugleich  in  einer  Weise,  die  deutlich  erlennen  ließ,  daß
selbst  sie  jeden  dahin  zielenden  Versuch  für  völlig  aussichtslos  erkennt.
  Das  Reich  stüctzt  sich  heute  noch  nicht  allein  auf  die  deutschen
Fürsten  und  ihre  Negierungen,  es  ruht  ebenso  fest  auf  dem  Wunsche
und  Willen  der  Bevölkerungen.

Was  in  Deutschland  allein  unbefriedigend  ist,  sind  die  parlamentarischen
  Zustände  und  das  Verhältnis  zwischen  dem  Reichstag
und  der  Reichsregierung.  Diese  Seite  des  deutschen  politischen  Lebens
  ist  wirklich  unbefriedigend,  wenn  sie  auch  mehr  Lärm  macht,
als  der  wirklichen  Bedentung  entspricht,  wie  sie  denn  von  denen,
die  mitten  in  diesen  Kämpfen  stehen,  und  von  der  Presse,  die  davon
lebt,  vielsach  sehr  übertrieben  wird.  Zuweilen,  wie  z.  B.  beim  Tabakmonopol,
  handelt  es  sich  um  große,  entscheidende  Fragen,  aber  nicht
selten  sind  es  auch  nur  kleine,  oft  sogar  recht  kleinliche  Streitereien.
  Die  Schuld  fällt  nicht  ausschließlich  auf  einen  der  beiden
Teile,  sondern  auf  beide,  und  wenn  man  billig  sein  will,  fast  noch
mehr  auf  die  Regierung  und  ihre  Vertreter  als  auf  das  Parlament
und  die  Parteien  in  demselben.  Der  Mangel  einer  Partei,  mit  der
sich  der  Reichskanzler  und  sie  mit  ihm  wenigstens  über  die  allgemeine
  Richtung  der  einzuhaltenden  Politik  und  über  die  Grundlinien
  der  einzubringenden  Vorlagen  zum  voraus  verständigt  hätte
und  an  die  sich,  vielleicht  wechselnde,  Elemente  aus  anderen  anuschließen
  könnten,  um  eine  Mehrheit  zu  erzielen;  das  System  des
Reichskanzlers,  seine  Pläne  gang  selbständig  zu  entwerfen  und  auszugestalten
  und  an  denselben  festzuhalten,  auch  wenn  es  von  vorneherein
  zweifelhaft  und  oft  mehr  als  zweifelhaft  ist,  ob  sie  im  Parlament
  durchgehen  werden  oder  nicht,  in  der  Hoffnung,  bis  zuletzt
werde  er  seine  Anschauungen  und  seinen  Willen  doch  durchsetzen;

Schullheos,  Europ.  Geschichtskalender.  XNXNIII.  Bd.  35
        <pb n="582" />
        546  Ubersiht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahres  1882.

sein  daraus  folgender  und  seit  einigen  Jahren  beobachteter  Grundsatz,
  die  Mehrheit  zu  nehmen,  wo  er  sie  finde,  endlich  seine  Begünstigung
  der  konservativ-ultramontanen  Koalition  im  Reichstag  wie
im  preußischen  Landtag,  wodurch  er  dem  Radikalismus  in  neuester
Zeit  selbst  eine  Vedeutung  verschafft  hat,  die  er  nicht  haben  sollte
und  an  sich  auch  gar  nicht  hätte,  —  all  das  ist  ganz  wesentlich  die
Quelle,  aus  der  jene  unerquicklichen  Zustände  hervorgehen  und  fast
mit  mathematischer  Notwendigkeit  hervorgehen  müssen.  Der  Reichskangler
  sucht  nicht  Fühlung  mit  dem  Parlament,  er  erkennt  in  demselben
  nicht  einen  in  einem  gewissen  Sinne  und  bis  zu  einem  gewissen
  Punkte  gleichberechtigten  Faktor,  er  geht  ziemlich  unbekümmert
um  dasselbe  seinen  Weg;  und  da  denn  das  Parlament  ihm  nicht  unbedingt
  zu  willen  ist,  so  sucht  er  seine  Bedeutung  möglichst  herabzudrücken,
  was  den  Gegensatz  natürlich  nur  zu  verschärfen  und  zu  verbittern
  geeignet  ist.  Das  ist  nicht  nur  ein  unerquicklicher,  sondern  auch
ein  ungesunder  und  auf  die  Dauer  nicht  haltbarer  Zustand.  Ohne
die  eminenten  Verdienste,  die  der  Neichskanzler  um  das  Reich  gehabt
hat  und  fortwährend  sich  noch  immer  weiter  erwirbt,  im  mindesten
zu  verkennen,  und  sodar  zugegeben,  daß  die  Ziele,  die  er  sich  gesetzt
hat,  im  allgemeinen  durchaus  berechtigte  feien,  so  darf  man  doch
sagen,  daß  die  Mittel,  durch  die  er  dieselben  verfolgt  und  gewissermaßen
  erzwingen  will,  es  nicht  auch  immer  sind,  und  daß  er  auf
diesem  Wege  seine  Absichten  im  innern  nicht  verwirklichen,  sein  Ziel
nicht  oder  doch  nur  unvollständig  erreichen  wird,  und  selbst  das  um
einen  viel  zu  hohen  Preis.  ·

Einiges  hat  er  allerdings  erreicht.  In  ersler  Linie  bekämpft
er  die  Ansicht,  daß  der  Staat  in  wirtschaftlichen  Dingen,  in  der
eigentlichen  Privatwirtschaft,  gar  nichts  drein  zu  reden  habe,  daß  er
sich  einfach  auf  die  Aufrechthaltung  der  Rechtsordnung  beschränken
solle  und  daß  auf  diesem  Gebiete  alles  der  freien  und  absolut  ungehemmten
  Thätigkeit  der  Individuen  überlassen  bleiben  müsse.  Diese
Anschauung  ist  nicht  unpassend  der  Nachtwächterstaat  genannt  worden.
  Ihre  Gegner  nennen  sie  bald  die  Manchesterpartei,  was  schon
nicht  immer  ganz  zutreffend  ist.  bald  die  Partei  der  Freihändler
schlechtweg,  was  ganz  unbillig  ist  und  der  Sachlage  nicht  nur  nicht
entspricht,  sondern  sie  verschiebt.  Das  Recht  der  Individuen  auch
in  diesen  Dingen  ist  allerdings  kein  unbedingtes,  es  wird  vielmehr
beschränkt  durch  das  Recht  und  die  Interessen  der  Gesamtheit,  also
des  Staates;  aber  es  ist  in  diesen  Dingen  das  ursprüngliche,  von
        <pb n="583" />
        Übersicht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahres  1882.  547

dem  ausgegangen  werden  muß,  und  nur  wo  sich  unleugbare  Mißstände
  ergeben,  ist  der  Staat  berechtigt,  einzuschreiten  und  ordnend
abzuhelsen,  also  immer  nur  im  einzelnen  Fall  und  im  ganzen  so
wenig  als  möglich.  Das  Recht  der  Individuen  nach  außen  ist  als
das  Freihandelsprinzip,  nach  innen  als  das  Prinzip  der  Gewerbefreiheit
  anerkannt  und  zum  Ausdruck  gebracht  worden.  Beide  entsprechen
  an  sich  nicht  bloß  den  Rechten  und  Interessen  der  Individuen,
  sondern  auch  dem  wohlverstandenen  Interesse  der  Gesamtheit,
des  Staats,  von  dem  sie  eingeschränkt  werden  können,  aber  nur  eingeschränkt
  werden  sollten,  wenn  die  Notwendigkeit,  die  Zweckmäßigkeit
  und  die  Möglichkeit  dazu  nachgewiesen  werden  kann.  Einzelne
Interessengruppen  dürfen  nicht  maßgebend  sein;  sie  sind  nun  und
nimmer  das  Interesse  der  Gesamtheit,  auch  wenn  sie  sich  noch  so  laut
dafür  ausgeben.  Das  aber  wird  seit  einigen  Jahren  und  zwar  in
steigendem  Maße  versucht.  Das  Freihandelspringip  ist  bereits  durch
den  Tarif  von  1875  nach  den  Anschauungen  sehr  vieler  abgeschafft
und  durch  das  Schutz#ollprinzip  ersetzt  worden;  die  Gewerbefreiheitbesteht
  zwar  wesentlich  noch  aufrecht,  soll  aber  gleichfalls  befeitigt  und
durch  Zwangsinnungen  mit  Vefähigungsnachweis,  in  neuester  Zeit
sogar  unter  Beschränkung  des  Großbetriebes,  ersetzt  werden.  Beides
wird  nicht  gelingen,  jedenfalls  nicht  auf  die  Dauer,  weil  es  der
Natur  der  Dinge  und  dem  Stadium  der  Entwickelung,  in  das  wir
und  nicht  nur  wir,  sondern  mit  uns  die  gange  Welt,  wirtschaftlich
eingetreten  sind,  widerspricht.  Wenn  und  soweit  das  Gesetz  von  1879
nur  dagu  bestimmt  war,  dem  Reich  neue  Einnahmen  zu  schaffen,
um  die  Matrikularumlagen  abzuschaffen  oder  doch  aufzuwägen,  so
läßt  sich  dagegen  nicht  allzuviel  einwenden;  es  ist  zwar  ein  wirtschastliches
  Hemmnis,  aber  es  ist  nicht  allzu  drückend  und  im  Interesse
  der  Gesamtheit  jedenfalls  erträglich,  und  soweit  es  ein  bloßer
Versuch  mit  dem  Schutzzollsystem  sein  sollte,  so  wird  ihm  ja  auch
die  ehrliche  Probe  allseitig  gewährt.  Aber  der  Reichskanzler  geht
viel  weiter  und  hat  sich  in  das  Schutzzollsystem  förmlich  verrannt
und  seine  Nachbeter  in  der  Presse,  deren  Zahl  eine  ziemlich  große
ist,  schwärmen  förmlich  für  die  Umkehr  und  das  angeblich  nationale
Wirtschaftsprinzip  und  drängen  weiter  und  weiter,  bis  am  Ende
der  Staat  der  große  Regulator  aller  Arbeit  und  aller  Preise  wäre,
womit  sie  nicht  nur  auf  ein  politisch  sehr  bedenkliches  Feld  geraten,
sondern  nur  zu  oft  durch  ihre  Ausführungen  klar  zu  Tage  legen,  daß
ihnen  die  ersten  Elemente  der  Nationalökonomie  ein  ganz  unbekanntes
35“
        <pb n="584" />
        548  Übersict  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahres  1882.

Gebiet  sind  und  daß  sie  wie  die  Vlinden  von  der  Farbe  sprechen.
Der  wirtschaftliche  Wettkampf  ums  Dasein,  in  gewissem  Sinne
allerdings  ein  Kampf  aller  gegen  alle  und  jeden  anderen,  wie  er
durch  das  Recht  der  Individuen,  durch  die  Handelsfreiheit  und  Gewerbefreiheit
  eröffnet  wird,  hat  allerdings  seine  großen  Schattenseiten,
  aber  diese  liegen  wenigstens  in  der  Natur  der  Dinge  selbst.
Der  Kampf  der  Interessengruppen  jedoch,  dem  durch  den  Reichskanzler
  freie  Bahn  geöffnet  wurde  und  den  er  vielfach  begünstigt
und  fördert,  ist  ein  künstlicher  und  daher  noch  viel  schlimmerer:
schon  jetzt  treten  die  Agrarier,  die  Kleingewerbemeister  2c.  so  rücksichtslos
  mit  Forderungen  in  ihrem  einseitigen  Interesse  auf,  daß
sie  notwendig  den  Widerstand  oder  den  Nacheifer  anderer  Interessengruppen
  hervorrufen  müssen,  so  daß  ein  neuer  Krieg  aller  gegen
alle,  nur  in  anderer  Form,  in  Aussicht  steht,  der  für  den  einzelnen
kaum  viel  ersprießlicher,  für  den  Staat  aber  sehr  viel  gefährlicher
wäre.  Die  öffentliche  Meinung  wird  dadurch  beunruhigt  und  hin
und  her  gezerrt,  was  um  so  schlimmer  ist,  als  die  meisten  gar  nicht
in  der  Lage  sind,  zu  beurteilen,  um  was  es  sich  in  diesen  Fragen
eigentlich  handelt  und  was  die  nächsten  und  die  weiteren  Folgen  sein
möchten.  Der  Reichstag  hat  die  im  Laufe  des  Jahres  vom  Neichskanzler
  vorgeschlagenen  und  vom  Vundesrat  genehmigten  Zollerhöhungen
  samt  und  sonders  abgelehnt  und  scheint  entschlossen,  über  die
ehrliche  Probe  nicht  hinausgehen  zu  wollen.  Der  Reichskangler  beruhigte
  sich  indes  dabei  nicht  und  scheint  gewillt,  weitere  derartige
Anträge  zu  stellen,  obgleich  dabei  neue  und  heftige  Debatten  gar
nicht  zu  vermeiden  sind.  Dagegen  hat  er  bis  jetzt  einer  grundsätzlichen
  Antastung  der  Gewerbefreiheit  noch  widerstanden.  Die  Kleingewerbemeister
  haben  aber  in  Magdeburg  einen  großen  Handwerkertag
  abgehalten  und  fordern  seither  mit  steigendem  Nachdruck  die
Wiedereinführung  von  Zwangsinnungen,  den  Befähigungsnachweis
und  die  Erschwerung  des  Großbetriebes.  Von  wirklicher  Hebung
des  Handwerks  ist  dabei  nur  nebenbei  und  als  Ornament  die  Rede:
der  wahre  Zweck  ist  kein  anderer  als  Verminderung  der  Konkurrenz,
wobei  diese  Kleingewerbemeister  nicht  einsehen,  daß  sie  sich  auf  der
einen  Seite  mit  dem  Großbetriebe,  der  dem  VBedürfnisse  der  Zeit
entspricht,  in  einen  aussichtslosen  Kampf  einlassen  und  auf  der  anderen
  die  Arbeiter,  deren  Aussichten  sie  beschränken,  mit  Gewalt  in
die  Arme  der  Sozialdemokratie  treiben.  In  Ssterreich  ist  es  ihnen
mit  Hilfe  der  Regierung  gelungen,  ihren  Willen  durchzusetzen.  Der
        <pb n="585" />
        Ubersicht  der  polilischen  Entwichelung  des  Jahres  1922.  510

Dersuch  ist  indes  erst  beichlossen,  noch  nicht  gemackt.  In  Deutschland
  wird  sich  die  Regierung  doch  besinnen,  bevor  sie  dieser  einzelnen
Interessengruppe,  wie  zahlreich  sie  auch  ist,  auf  Kosten  anderer  ebenso
beachtenswerter  Gruppen  und  der  Gesamtheit  die  Hand  reicht.  So
viel  bleibt  jedoch  richtig.  daß  die  Regierung  gegen  Freihandel  und
Gewerbefreiheit  eine  Bahn  betreten  hat  und  auf  dieser  Bahn  verharrt,
  die  weit  über  das  wirkliche  Vedürfnis  der  Gesamtheit  hinansgeht,
  und  Forderungen  der  einzelnen  Interessengruppen  hervorgerufen
hat,  welche  nicht  nur  die  gerechten  Ansprüche  der  Individnen  auf
freie  Bewegung  und  ungehemmte  Entfaltung  ihrer  Kräfte  beeinträchtigen,
  sondern  namentlich  auch  den  wirtschaftlichen  Zusammenhang
  der  Nation  in  fehr  gefährlicher  Weise  zerklüften.  Als  ergänzendes
  Prinfip  wäre  die  Anschauung  des  Reichskanglers  eine  berechtigte,
  als  System  einer  totalen  wirtschaftlichen  Umkehr  widerspricht
sie  der  Natur  der  wirtschaftlichen  Dinge  und  der  gesamten  wirtschaftlichen
  Entwickelung  der  Zeit  und  hat  ebendarum  keine  Aussicht
  einer  allzu  langen  Dauer.

Nicht  viel  anders  verhält  es  sich  mit  der  Steuerreform  des
Reichskanglers.  Der  Standpunkt,  von  dem  er  ausging,  und  die  Zielpunkte,
  die  er  Zunächst  ins  Auge  faßte,  waren  gang  berechtigt,  obgleich
  sie  den  bisherigen  Anschauungen  und  dem  Zuge  der  Zeit  vielfach
  direkte  widersprachen;  aber  indem  er  diese  Anschauungen  nicht
bloß  korrigieren  oder  ergänzen,  sondern  in  ihr  gerades  Gegenteil
umwandeln  wollte,  konnte  und  wollte  ihm  der  Reichstag,  im  Einklang
  mit  der  weit  überwiegenden  öffentlichen  Meinung,  nicht  folgen
und  er  wird  jene  Umwandlung  auch  weiterhin  kaum  durchzusetzen
vermögen.  Bei  seiner  Steuerreform  handelt  es  sich  übrigens  nur
in  zweiter  Linie  um  eine  Neform,  in  erster  dagegen  um  eine  Steuervermehrung.
  Der  Neichskanzler  ging  dabei  von  zwei  Thatsachen
aus.  Die  erste  war,  daß,  abgesehen  von  den  ohnehin  stetig  wachsenden
  bisherigen  Bedürfnissen,  in  unserer  Zeit  dem  Staate  immer  neue
und  neue  Aufgaben  übertragen  werden,  die  er  befriedigen  soll,  die
er  aber  unmöglich  befriedigen  kann,  wenn  ihm  nicht  neue  Steuern
bewilligt  würden;  und  die  zweite,  daß  die  Matrikularbeiträge  der
Einzelstaaten,  die  fortwährend  steigen,  unmöglich  beibehalten  werden
könnten,  ohne  dieselben  finanziell  zu  erdrücken,  wenigstens  in  die
äußerste  Verlegenheit  zu  stürzen,  da  die  direkten  Steuern  in  denselben
  dadurch  auf  eine  geradezu  unerträgliche  Höhe  würden  hinaufgeschraubt
  werden  müssen.  Da  nun  durch  die  Bundesverfassung  die
        <pb n="586" />
        550  übersicht  der  polilischen  Enkwichelung  des  Jahres  1882.

direkten  Steuern  den  Einzelstaaten,  die  indirekten  dagegen  dem  Reiche
zugeschieden  waren,  so  ergab  sich  der  Ausweg,  die  Matrikularumlagen
behufs  Entlastung  der  Einzelstaaten  durch  neue  indirekte  Steuern  zu
gunsten  des  Reiches  zu  beseitigen,  fast  von  selbst.  Dieser  Ausweg
wurde  durch  die  Tarifreform  von  1879  beschritten  und  heute  sind  die
Matrikularbeiträge  beseitigt  oder  aufgewogen.  Aber  dabei  blieb  der
Reichskanzler  nicht  siehen.  Auch  nachdem  die  Einzelstaaten  von  den
Matrikularbeiträgen  thatsächlich  entlastet  waren,  blieben  die  Finanzen
derselben  doch  immer  noch  überaus  knappe,  namentlich  diejenigen
der  größeren  und  in  erster  Linie  diejenigen  Preußens.  Mehr  noch
als  irgend  ein  anderer  Eingelstaat  stand  Preußen,  woferne  gewisse
Bedürfnisse,  welche  wenigstens  der  Reichskangler  für  dringende  hielt,
wie  eine  teilweise  Entlastung  der  Kommunen  und  eine  allgemeine  Erhöhung
  der  bisher  fehr  bescheiden  bemessenen  Beamtengehalte,  auch
nur  teilweise  befriedigt  werden  sollten,  vor  der  fatalen  Alternative
entweder  eines  und  zwar  sehr  erheblichen  Defizits  oder  einer  ebenso
erheblichen  Stenervermehrung.  Selbstverständlich  konnte  auf  die
Dauer  nur  die  letztere  in  Frage  kommen.  Aber  auch  hier  stand
man  wieder  vor  einer  neuen  Alternative,  entweder  einer  Reform
resp.  einer  Vermehrung  der  direkten  Steuern  in  Preußen  oder  der
Einführung  weiterer  indirekter  Steuern  für  das  ganze  Neich,  deren
überschüsse  Preußen  und  nicht  nur  diesem,  sondern  zugleich  auch
allen  anderen  finanziell  mehr  oder  minder  gleichfalls  bedrängten
Einzgelstaaten  zu  gute  kommen  und  aus  der  Klemme  helfen  würden.
Der  Reichskangler  entschied  sich  seinerseits  für  das  letztere  und  entwarf
  dafür  einen  großartigen,  nur  allzu  großartigen  Plau,  in  dem
er  wiederum  wie  bei  der  Frage  der  Schutzzölle  über  das  nächsle
Bedürfnis  weit  hinausging  und  ein  System  ausstellte,  für  das  er
zwar  wiederum  schwerwiegende  Interessen,  in  dieser  Frage  die  Regierungen
  der  Einzelstaaten  und  ihr  dringendes  Vedürfnis  größerer
Einnahmen  ohne  Erhöhung  der  ohnehin  schon  hoch  gespannten  direkten
  Steuern,  gewann,  dagegen  mit  den  Anschauungen  der  Zeit
und  anderen  Interessen  in  schärfsten  Widerspruch  geriet,  den  er  wenigsteus
  bis  jetzt  nicht  zu  überwinden  vermocht  hat.  Nasch  und
nachdrücklich  tauchte  nun  die  Idee  der  Einführung  des  Tabakmono-=pols
  auch  in  Deutschland  auf,  das  ja  schon  in  Frankreich,  in  OÖsterreich
  und  in  Italien  bestand,  das  kein  nokwendiges  Lebensbedürfnis
bedrohte,  sondern  nur  einen  Gegenstand  des  Luxus,  dem  aber  allerdings
  in  allen  Ständen  gleichmäßig  gehuldigt  wird,  und  dessen  Er-
        <pb n="587" />
        Übersicl  der  politischen  Eulwichelung  des  Jahreo  1822.  551

trag,  der  im  ersten  Anlauf  schon  auf  ca.  150  Mill.  “  jährlich  geschatzt
  wurde,  geeignet  und  genügend  wäre,  nicht  nur  dem  Bedürfnisse
  Preußens  mit  Einem  Schlage  vollauf  zu  entsprechen,  sondern
überdies  dem  Reiche  den  nicht  hoch  genug  anzuschlagenden  Vorteil
bot,  gleichzeitig  auch  den  Ginzelstaaten  aus  allen  ihren  finanziellen
Schwierigkeiten  herauszuhelsen  und  sogar  diese,  von  deren  Matrikularbeiträgen
  das  Reich  ursprünglich  finanziell  abhängig  gemacht
worden  war,  nunmehr  umgekehrt  ihrerseits  vom  Reich  und  seinen
überschüssen  aus  indirekten  Steuern  finanziell  abhängig  zu  machen.
Der  Reichskanzler  ging  dabei  namentlich  von  der  Erwägung  aus,
daß  speziell  für  Preußen  durch  eine  Reform  seiner  direkten  Steuergesetzgebung
  dem  Bedürfnisse  doch  nur  teilweise  und  nur  ungenügend
würde  abgeholfen  werden  können,  daß  die  direkten  Sleuern  in  den
untersten  weilaus  zahlreichsten  Klassenstufen  in  Preußen  schon  jetzt  nur
schwer  und  nur  durch  viele  taufende  von  gehässigen  Steuererekutionen
  eingetrieben  werden  lönnten,  und  daß  es  vielleicht  sogar  möglich
  wärc,  die  direkten  Stenern  gang  abzuschaffen  oder  doch  auf  eine
Anstandstener  seitens  der  besser  gestellten  Klassen  zu  beschränken,  was
der  Staatsgewalt  den  großen  Vorteil  böte,  von  den  Parlamenten
und  ihren  jährlichen  Vewilligungen  unabhängiger  zu  werden.  Der
Planu  erfrente  sich  wenigstens  im  allgemeinen  bezüglich  einer  erklecklichen
  Einführung  indirekter  Stenern  durch  das  Reich  des  Beifalls
der  Regierungen  und  auch  gegen  das  Tabakmonopol  hatten  sie  an
sich  wenig  Vedenken,  sofern  es  nur  möglich  sein  sollte,  es  durchzusetzen;
  dagegen  erhob  sich  wider  ihn  sofort  ein  wahrer  Sturm  in
der  öffentlichen  Meinung  und  zwar  sast  durchweg.  Die  Parlamente
und  die  Parlamentarier  waren  über  die  voraussichtliche  thatsächliche
Minderung  ihres  Steuerbewilligungsrechtes  und  ihres  darauf  gestützten
  Einflusses  nichts  weniger  als  entzückt;  die  Tabakindustrie,
die  in  Deutschland  eine  gang  befonders  ausgebildete,  zahlreiche  und
blühende  ist,  begann  sich  mit  Hand  und  Fuß  gegen  eine  Vernichtung
zu  wehren,  die  sie  selbst  durch  nichts  verschuldet  hatle  und  die  daher
als  eine  ganz  unbillige  und  geradegu  gewaltthätige  erschien,  und  sie
war  in  der  Lage,  dagegen  nicht  bloß  zahlreiche,  sondern  auch  einflußreiche
  Kräste  ins  Feld  zu  führen;  endlich  widerstrebte  jeder  einzelne
  Naucher  d.  h.  so  ziemlich  alle  Welt  der  Verteuerung  oder
Verschlechterung  eines  Gegenstandes,  der  zwar  nur  Luxus  ist,  aber
längst  zum  fast  unentbehrlichen  Bedürfnisse  geworden  war.  Die
Frage  blieb  seit  1879  auf  der  Tagesordnung  und  drohend  in  der
        <pb n="588" />
        552  übersicht  der  politischen  Enlwichelung  des  Zahrts  1882.

Schwebe,  ohne  jedoch  Fortschritte  im  Sinne  des  Reichskanzlers  zu
machen.  Die  öffentliche  Meinung  wollte  vielmehr  entschieden  und
unentwegt  nichts  davon  wissen.  Der  Reichskanzler  felbst  konnte  sich
darüber  nicht  täuschen,  aber  er  beharrte  trotzdem  auch  seinerseits
und  wollte  unter  allen  Umständen  vom  Reichstag  eine  Antwort
haben.  Die  Vorarbeiten  für  den  Gesetzentwurf  kamen  indes  erst
zu  Anfang  des  J.  1882  zum  Abschluß  und  dieser  konnte  erst  gegen
Ende  Februar  zunächst  den  Regierungen  mitgeteilt  werden,  die  Motive
  und  Erläuterungen  dazu  noch  etwas  später.  Der  jährliche  Reinertrag
  des  Monopols  wurde  darin  auf  165  ½  Mill.  berechnet.  Um
die  Regierungen  für  dasselbe  zu  gewinnen,  wollte  der  Reichskanzler
sich  für  das  Reich  mit  seiner  bieherigen  Einnahme  aus  dem  Tabak
begnügen  und  den  ganzen  Mehrbetrag  ungeschmälert  den  Einzelstaaten
  überlassen;  die  Konsumenten  aber  wurden  damit  beruhigt,
daß  die  Tabakfabrikate  auch  beim  Monopolbetrieb  nicht  wesentlich
schlechter  und  nicht  erheblich  teurer  sein  würden,  indem  der  Reichskanzler
  und  seine  nächsten  Berater  sich  der  Illusion  hingaben,  der
Monopolbetrieb  werde  so  viel  billiger  als  der  Privatbetrieb  arbeiten,
  daß  der  ganze  ungeheure  Neinertrag  dadurch  allein  erzielt
werden  könne.  Für  Entschädigung  der  bisherigen  Fabrikanten,
Händler  und  höheren  Angestellten  wurde  die  verhältnismäßig  bescheidene
  Summe  von  234  Mill.  angesetzt.  Die  ganze  Frage  war
jedoch  schon  vorher  so  viel  als  entschieden,  das  Resultat  der  Verhandlungen
  des  Reichstags  kaum  zweifelhaft:  im  gangen  weiten
deutschen  Reiche  hatte  das  Monopol  in  Wahrheit  außer  dem  Reichskanzler
  nur  wenige  entschiedene  Freunde  für  sich,  dagegen  mächtige
Interessen  und  die  allgemeine  Abneigung  gegen  sich.  Der  Bundesrat
  genehmigte  indes  seinerseits  dasselbe  unter  dem  24.  April  mit
36  gegen  22  Stimmen;  unter  den  letzteren  waren  die  Stimmen
Bayerns,  Sachsens,  Badens  und  Hessens,  wohl  wesentlich  mit  Rücksicht
  auf  die  Stimmung  und  die  Wünsche  ihrer  Bevölkerungen.  In
der  That  erklärten  sich  die  zweiten  Kammern  aller  dieser  Staaten,
noch  ehe  die  Entscheidung  im  Reichstage  fiel,  zu  handen  ihrer  Regierungen
  mit  großen  Mehrheiten,  zum  Teil  sogar  einstimmig  gegen
das  Monopol.  Für  das  Monopol  war  von  allen  deutschen  Staaten
fast  nur  die  öffentliche  Meinung  Württembergs,  das  bei  der  ganzen
Frage  wenig  beteiligt  war  und  bei  einer  Einführung  des  Monopols
wenig  zu  verlieren,  aber  viel  zu  gewinnen  hatte,  und  erklärte  sich
hie  und  da  eine  landwirtschaftliche  oder  gewerbliche  Behörde,  indes
        <pb n="589" />
        übersich!  der  polilischen  Enlwichrlung  des  Jahres  1882.  553

selbst  diese  meist  nur  mit  geringen  Mehrheiten.  So  gelangte  der
Gesetzentwurf  am  10.  Mai  zu  erster  Lesung  im  Reichslage.  Das
Resultat  stand  außer  Zweifel,  es  fragte  sich  nur  noch,  ob  die  Minorität
  für  das  Monopol  eine  größere  oder  kleinere  sein  werde.
Die  Nadikalen  wollten  die  Vorlage  nicht  einmal  an  eine  Kommission
  zur  Vorberatung  weisen,  sondern  sofort  im  Plenum  behandeln
und  so  kurzerhand  ablehnen,  um  dem  Reichskangler  gegenüber  die
Meinung  des  Reichstags  in  möglichst  scharser  Weise  zum  Ausdruck
zu  bringen.  Die  Miltlelparteien  verhinderten  aber  doch  eine  solche
Rücksichtslosigkeit.  Die  Vorlage  wurde  an  eine  Kommission  gewiesen,
  die  sich  aber  schon  ihrerseits  mit  20  gegen  4  Stimmen
gegen  das  Monopol  entschied  und  ihrem  Antrage  mit  21  gegen  3
Stimmen  auch  noch  eine  Resolution  beifügte,  welche  jede  weitere
Belastung  und  Vennruhigung  der  Tabakindustrie  für  unstatthaft
erklärte  und  sich  sogar  überhaupt  gegen  neue  indirekte  Stenern,  die
der  Neichskangler  planen  mochte,  aussprach.  Am  15.  Juni  fiel
endlich  der  Entscheid  des  Reichstags  nach  dreitägiger  Debatte,  in
welcher  der  Reichskanzler  eine  große  Nede  für  seine  Vorlage  hielt
und  außerdem  noch  zweimal  das  Wort  ergriff,  um  den  Gegnern
derselben  zu  antworten.  Das  Schicksal  der  Vorlage  war  jedoch
nicht  abzuwenden:  sie  fiel  mit  276  gegen  bloß  43  Stimmen.  Die
Resolution  dagegen  wurde  wenigstens  so  weit  gemildert,  daß  sich
der  Reichstag  nur  gegen  jede  weitere  Belastung  der  Tabakindustrie
aussprach,  was  zu  genügen  schien.  Diese  Gelegenheit  ergriff  der
Führer  der  Nationalliberalen,  v.  Bennigsen,  um  jetzt,  da  das  Tabakmonopol
  gefallen,  gleichfalls  in  einer  großen  Rede  die  ganze
Frage  der  direkten  und  indirekten  VBesteuerung,  wie  sie  sich  auf
Grund  des  wirklichen  Bedürfnisses  in  Preußen  und  im  Reiche  darstellte,
  von  seinem  Standpunkte  und  in  seiner  ruhigen  Weise  zu  erörtern
  und  einer  Verständigung  auf  jener  Grundlage  womöglich  die
Wege  zu  ebnen.  Die  große  Frage  jedoch,  die  in  den  letzten  Jahren
die  ganze  öffentliche  Meinung  beschäftigt  und  in  Spannung  gehalten
hatte,  war  entschieden:  der  Reichskangler  mußte  sich  fügen,  aber
allerdings  ohne  weder  auf  seine  Auschauungen  noch  auf  seine  Pläne
wefentlich  zu  verzichten;  nur  war  er  jetzt  genötigt,  die  Frage  von
einer  anderen  Seite  anzugreifen  und  auch  etwas  langsamer  vorzugehen.
  Hatte  er  bis  jetzt  vom  Reiche  aus  für  Preußen  sorgen
wollen,  so  beschloß  er  jetzt,  umgekehrt  von  Preußen  aus  auf  das
Reich  einzuwirken.  Beide  lassen  sich  in  der  That  nicht  trennen,
        <pb n="590" />
        554  übersicht  der  polilischen  Enkwichelung  des  Jahres  1882.

wenn  er  zum  Ziele,  wie  er  sich  dieses  dachte,  kommen  wollte.  Noch
vor  der  Verwerfung  des  Tabakmonopols  hatte  er  in  Preußen  einen
neuen  Stenererlaß  an  der  Klassen=  und  Einkommensteuer  im  Betrage
  von  6  Mill.  —&amp;amp;  vorgeschlagen,  den  er  mit  Hilfe  der  Fortschrittspartei
  im  Landtage  auch  durchsetzte,  und  diesem  ein  neues  Verwendungsgesetz
  für  die  erst  zu  bewilligenden  neuen  indirekten  Reichsstenern
  vorgelegt,  das  er  jedoch  nicht  durchsetzte,  das  vielmehr  ziemlich
kurzerhand  abgelehnt  wurde.  Dieses  Verwendungsgesetz  hätte  wenigstens
  die  Bedürfnisfrage  bez.  neuer  indirekter  Reichstenern  für
Preußen  und  von  Preußen  feststellen  und  so  dem  Tabakmonopol
Vorschub  leisten  sollen,  weshalb  in  demselben  auch  neue  Reichssteuern
  im  Betrage  von  ca.  188  Mill.  ins  Auge  gefaßt  worden
waren,  ein  Betrag,  dem  nicht  einmal  das  Tabakmonopol  genügt
hätte.  Das  preußische  Abgeordnetenhaus  erschrack  auch  förmlich
vor  solchen  ungeheuren  Summen,  was  nicht  am  wenigsten  zu  der
raschen  Ablehnung  der  ganzen  Vorlage  beitrug.  Dieser  Weg,  die
bloße,  gewissermaßen  nur  theoretische,  Feststellung  des  Bedürfnisses
neuer  indirekter  Steuern  in  großem  Maßstabe,  war  dadurch  ungangbar
  geworden  und  der  Reichskanzler  mußte  vielmehr  eine  Art
lait  ac#compli  von  Preußen  aus  beschaffen,  wenn  er  auf  seine  Pläne
überhaupt,  sei  es  nun  in  dieser  oder  jener  Weise,  im  Reichstage
zurückkommen  wollte.  Dazu  entschloß  er  sich  denn  auch  und  zwar
um  so  eher  und  mit  mehr  Aussicht,  als  die  Neuwahlen  zum  preußischen
  Abgeordnetenhaufe  am  26.  Okt.  gegen  die  Hoffnung  der  Linken
und  zu  gunsten  der  Konservativen,  auf  die  er  mehr  oder  weniger
zählen  zu  können  glaubte,  ausgefallen  waren,  deren  Reihen  wesentlich
  verstärkt  erschienen,  freilich  nicht  auf  Kosten  der  Radikalen,  sondern
  auf  Kosten  der  Mittelparteien,  die  starke  Einbußen  erlitten.
Am  14.  Nov.  wurde  der  preußische  Landtag  durch  eine  Thronrede
des  Kaisers  und  Königs  eröffnet,  die  sofort  eine  neue  durchgreifende
Vorlage  in  der  Steuerreformfrage  ankündigte:  die  gänzliche  Aufhebung
  der  vier  untersten  Stufen  der  Klassensteuer.  Die  Steuerbefreiung
  sollte  alle  Einkommen  bis  auf  1200  .+é.  im  Jahr  umfassen,
  etwa  4  Millionen  Steuerträgern  zu  gute  kommen  und  sah
einen  Ausfall  von  ca.  14  Mill.  “  jährlich  voraus,  der  zunächst
nicht  durch  das  Reich  und  neue  Reichssteuern,  sondern  aus  eigenen
preußischen  Mitteln  gedeckt  werden  sollte.  Die  Vorlage  wurde  von
der  Regierung  am  28.  Nov.  im  Abgeordnetenhaufe  eingebracht:  die
Deckung  des  Ausfalls  sollte  durch  eine  Lizenzsteuer  auf  Tabakfabrikate
        <pb n="591" />
        Überichl  der  polilischen  Enlwichelung  des  Johres  1882.  555

und  Gelränke  aufgebracht  werden,  aber  nur  vorläufig,  bis  das  Reich
dieselbe  in  erweiterter  Gestalt  auf  seine  Schultern  genommen  haben
würde.  Ein  Blatt,  das  in  die  Absichten  des  Reichskanzlers  eingeweiht
  zu  sein  schien,  präzisierte  dies  näher  dahin,  daß  es  sich  um
eine  Reichelizenzsteuer  auf  Tabal  und  Gelränke  handeln  werde,  die
vom  Tabak  allein,  der  also  doch  wieder  bluten  sollte,  eine  Einnahme
  von  mehr  als  #0  Mill.  .“  erzielen  solle.  Die  Vorlage  kam
bis  zu  Ende  des  Jahres  in  Preußen  noch  nicht  zur  Verhandlung
und  GEntscheidung;  aber  so  viel  stand  schon  jest,  daß  die  Entlastung
der  untersten  Klassensteuerstufen  in  größerem  oder  geringerem  Grade
von  allen,  die  vorgeschlagene  Lizenssteuer  dagegen  von  gar  keiner
Seite,  selbst  nicht  von  Seite  der  Konservativen,  beifällig  ausgenommen
  wurde.  Der  Reichskanzler  ging  ersichtlich  auch  mit  dieser
Steuervorlage,  auch  in  Preußen  und  selbst  in  dem  neuen  konservaliven
  Abgeordnetenhause,  einer  ziemlich  sicheren  Niederlage  entgegen.


Ein  drittes  Feld  der  Thätigkeit  für  den  Reichskanzler  und
eine  nicht  zu  verkennende  Aufgabe,  die  er  sich  gestellt  hat,  bildete
die  Stärlung  der  monarchischen  Gewalt  und  die  BVekämpfung  des
sog.  parlamentarischen  Systems.  Das  parlamentarische  System,  so
weit  es  hier  in  Vetracht  kommt,  besteht  wesentlich  darin,  daß  die
Minister  zurücktreten,  sobald  sie  nicht  mehr  mit  einer  Mehrheit  des
Parlaments  übereinstimmen,  eine  solche  sich  vielmehr  gegen  sie  ausspricht
  und  sie  in  irgend  einer  Frage  in  der  Minderheit  läßt.  Dieses
System  besteht  in  Deutschland  nicht  weder  verfassungsmäßig  noch
auch  nur  thatsächlich,  weder  im  Reiche  noch  in  den  Einzelstaaten
und  wird  auch  nicht  in  Anspruch  genommen.  In  England,  in
Frankreich,  in  Italien  z.  B.  wäre  ein  Ministerium,  das  eine  so  gewaltige
  Niederlage  erlitten  hätte,  wie  der  deutsche  Reichskangler  in
der  Tabakmonopolfrage,  unbedingt  sofort  zurückgetreten;  im  deutschen
Reiche  dachte  der  Reichskanzler  nicht  daran.  Aber  die  Idee  herrscht
auch  in  Deutschland  vielfach  in  den  Köpfen,  daß  das  Ministerium
notwendig  mit  der  Mehrheit  der  Volksvertretung  in  übereinstimmung
zu  sein  und  zu  bleiben  suchen  müsse  und  daß,  wenn  dieß  nicht  der
Fall  sei,  jene  es  zwar  nicht  verlangen  könne,  wohl  aber  erwarten
dürfe,  daß  das  Ministerium  freiwillig  zurücktrete.  In  Bayern  z.  B.
stellte  sich  die  ultramontane  Mehrheit  der  II.  Kammer  in  der  Session
  von  1881/82  entschieden  und  unzweidentig  auf  diesen  Standpunkt,
  obgleich  der  König  das  von  ihr  bekämpfte  Ministerium  Lutz
        <pb n="592" />
        556  Ubersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Zahrts  1882.

ausdrücklich  und  in  einem  besondern  königlichen  Handschreiben  seines
unveränderten  Verkrauens  versichert  und  dasselbe  sogar  direkte  zu
unentwegtem  Festhalten  an  den  von  ihm  bisher  verteidigten  und
vom  König  offenbar  gebilligten  Grundsätzen  aufgefordert  hatte.  Die
ultramontane  Mehrheit  hoffte  trotzdem  auch  noch  nachher,  das
Ministerium  zum  Rücktritt  moralisch  zwingen  zu  können.  Im
Reichstag  und  gegenüber  dem  deutschen  Reichskanzler  ist  das  allerdings
  nicht  denkbar;  aber  doch  ertönte  bekanntlich  auch  dort  einmal
der  Ruf  „Fort  mit  Bismarck“  und  wenn  man  ihn  auch  nicht  moralisch
  zum  Rücktritt  veranlassen  kann,  so  wird  doch  hie  und  da
versucht,  ihm  das  Leben  möglichst  sauer  zu  machen;  und  was  ihm
gegenüber  unwirksam  ist,  das  könnte  vielleicht  früher  oder  später
gegenüber  einem  anderen  Reichskanzler  oder  Minister,  der  weniger
verdient  wäre  und  weniger  fest  stände,  mit  größerem  Erfolg  versucht
  werden.  Dieser  Möglichkeit  vorzubauen,  ergreift  der  Reichskanzler
  jede  gute  Gelegenheit,  dem  Parlament  nachdrücklich  zu  Gemüte
  zu  führen,  daß  in  Deutschland  das  parlamentarische  System
keinerlei  Geltung  habe,  daß  die  Krone  hierin  noch  ihre  volle  Selbständigkeit
  bewahrt  habe,  daß  der  König  hier  noch  herrsche  und  regiere,
  daß  das  Parlament  seinerseils  seine  in  der  Verfassung  fest
Wmschriebenen  und  durch  sie  verbürgten  Rechte  habe,  die  er  anerkenne,
daß  es  sich  aber  hüten  möge,  darüber  thatsächlich  auch  nur  im  mindesten
  hinausgehen  und  in  der  Regierung  die  monarchische  Gewalt
selbst  in  ihren  Nechten  beeinträchtigen  zu  wollen.  Und  der  Reichskanzler
  ist  in  dieser  Beziehung  sehr  empfindlich,  vielleicht  nur  zu
empfindlich.  Dazu  kommt  aber  noch  ein  anderes  Moment.  Wer
die  politischen  Strömungen  in  Europa  aufmerksam  verfolgt,  wird
kaum  verkennen,  daß  vielfach  mehr  als  früher  das  Bedürfnis  einer
festen  monarchischen  Gewalt  und  das  Bedürfnis  nach  einer  starken
Regierung  zu  Tage  tritt  und  daß  die  Zeiten  entschieden  hinter  uns
sind,  wo  es  als  das  Resultat  der  höchsten  politischen  Weisheit  galt,
wenn  der  Herrscher  nur  noch  den  Punkt  auf  dem  J  darstelle,  dessen
Dasein  zwar  notwendig  oder  doch  im  höchsten  Grad  zweckmäßig  sei,
daß  aber  die  Entscheidung  am  besten  möglichst  durchweg  in  der
Hand  des  Parlaments  liege  und  die  Regierung  lediglich  der  Ausdruck
und  das  Produkt  der  jeweiligen  Majorität  des  Parlaments  sei.
Das  Ideal  der  Zeit  war  demgemäß  unzweifelhaft  eine  Art  Republik
  mit  monarchischer  Spitze.  Das  hat  sich  jetzt  wesentlich  geändert,
diese  Anschauung  ist  stark  zurückgetreten  und  ist  vielfach  nicht  mehr
        <pb n="593" />
        Übersicht  der  polilischen  Enlwickelung  deo  Jahres  1882.  557

das  Ideal  derer,  die  den  Gang  der  polilischen  Dinge  aufmerksam
verfolgen.  Damals  stand  das  Bild,  das  England  so  lange  Zeit
gebolen  hat,  noch  all)u  nahe  und  galt  als  Vorbild,  die  Parlamente
auf  dem  Kontinent  aber  waren  nur  erst  Versuche,  welche  die  Probe
noch  nicht  bestanden  hatten  und  auch  ganz  anders  zusammengesetzt
waren,  als  in  dem  aristokratischen  England.  Seither  hat  die  Welt
große  und  zahlreiche  und  sehr  mannigfaltige  Erfahrungen  gemacht
und  wenn  der  Wert  der  parlamentarischen  Behandlung  der  öffentlichen
  Angelegenheiten  den  Bevölkerungen  dadurch  in  den  weitesten
Kreisen  auf  der  einen  Seite  nur  um  so  deutlicher  zum  Bewußtsein
gekommen  ist,  so  hatten  sie  doch  auf  der  anderen  auch  Gelegenheit,
sich  von  den  Schattenseiten  und  von  den  Schwächen  solcher  Versammlungen
  zu  überzeugen.  Von  jedem  Gedanken  einer  Abwendung
von  parlamentarischen  Institutionen,  von  irgend  einer  Beschränkung
der  wesentlichen  und  unumgänglichen  Rechte  der  Parlamente,  von
einer  irgendwie  gearteten  Rückkehr  zu  patriarchalischen  Verhältnissen
ist  dabei  und  kann  in  unserer  Zeit  auch  nicht  im  entferntesten  die
Rede  sein.  Wohl  aber  beginnt  man  mehr  und  mehr  einzusehen,
daß  das  Parlament  nicht  Alles  in  Allem  sein  kann  und  nicht  sein
darf,  und  daß  es  für  die  gesunde  und  kräftige  Entwickelung  einer
Nation  ein  nicht  minder  dringendes  Bedürfnis  ist,  daß  sie  neben
einem  starken  und  seiner  Aufgabe  wie  seiner  Rechte  bewußten  Parlamente
  eine  starke,  ihrer  Aufgabe  und  ihrer  Rechle  nicht  minder
bewußte  Regierung  besitze,  die  in  ihrer  Sphäre  vom  Parlament
durchaus  unabhängig  sei  und  die  Initiative  in  allen  großen  Fragen
nicht  bloß  besiye,  sondern  auch  bethätige.  Ein  Blick  aus  Frankreich
gerade  im  Laufe  des  Jahres  1882  konnte  darüber  kaum  einen
Zweifel  lassen.  Frankreich  ist  zwar  zur  Zeit  eine  Nepublik,  aber  in
dieser  Beziehung  und  für  einen  großen  und  zumal  für  einen  so  einheitlich
  gestalteten  und  so  stark  zentralisierten  Staat  macht  es  nur
einen  geringen  Unterschied,  ob  er  monarchisch  oder  republikanisch
organisiert  sei.  Das  Bedürfnis  ist  in  einer  Republik,  von  einigen
in  der  Sache  liegenden  Modifikationen  abgesehen,  dasselbe  wie  in
einer  Monarchie,  nur  daß  es  an  sich  und  in  der  Negel  in  einer
Monarchie  leichter  zu  befriedigen  sein  wird,  als  in  der  Republik,
und  wenn  die  Monarchie  in  Frankreich  in  neuester  Zeit  vielleicht
wieder  einige  Chancen  gewonnen  hat,  so  ist  der  Grund  dafür  eben
darin  zu  suchen.  Der  Verlauf  des  Jahres  1882  war  für  Frankreich
  ein  höchst  unbefriedigender,  nur  weil  es  einer  starken,  zielbe-
        <pb n="594" />
        558  Ubersicht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahres  1882.

wußten  Regierung  ermangelte  und  außer  stand  war,  eine  solche
aus  den  bestehenden  Zuständen  heraus  zu  bilden.  Der  Präsident
der  Nepublik  stellt  in  Frankreich  immerhin  die  Einheit  des  Staates
dar,  in  dessen  Person  alle  Linien  und  alle  Kräfte  des  Staates  als
in  ihrer  Spitze  oder  in  ihrem  Mittelpunkte  zusammenlaufen  und
sich  konzentrieren  und  von  der  aus  die  konzentrierte  Kraft  wieder
den  ganzen  Organismus  zusammenhalten  und  durchdringen  soll,
im  wesentlichen  doch  nicht  viel  anders  als  in  der  Monarchie  vom
Monarchen  aus,  wenn  auch  vielleicht  in  geringerem  Grade  und  in
etwas  anderer  Weise.  Präsident  Grevy  stellt  aber  z.  Z.  keine  Kraft
dar:  er  ist  lediglich  der  Punkt  auf  dem  J  und  will  auch  gar  nichts
anderes  mehr  sein,  keine  lebendige  Kraft,  sondern  gewissermassen
bloß  eine  Art  Schemen,  eine  Idee,  keine  Person  von  Fleisch  und
Blut,  mit  eigenem  Willen  begabt,  thätig  und  handelnd,  wenn  auch
selbstverständlich  nur  innerhalb  gewisser  Schranken.  Die  Folgen
lagen  alsbald  greifbar  auf  der  Hand.  Eine  starke  Negierung,  wie
sie  Gambetta  im  Auge  hatte,  statt  an  ihm,  soausagen,  ihre  Seele
zu  finden  und  einc  entschiedene  Stütze  zu  haben,  mußte  ihn  unausweislich
  mehr  und  mehr  ganz  in  den  Hintergrund  drängen  und  fast
verschwinden  lassen,  um  sich  thatsächlich  an  seine  Stelle  zu  setzen.
Eine  schwächere  Regierung,  wie  das  Kabinet  Freycinet,  tastete  und
schwankte  zwischen  Wollen  und  Können  hin  und  her  und  eine  ganz
schwache,  wie  diejenige,  Duclerc's,  förderte  einen  Zustand  zu  Tage,
der  mit  Recht  als  geradezu  „regierungslos“  bezeichnet  wurde  und
von  allen  Seiten  als  solcher  beklagt  und  für  ganz  unerträglich  erkannt
  wurde.  Und  wic  bewährte  sich  unter  diesen  Umständen  das
Parlament?  Nach  dem  Sturge  Gambetta's  und  unter  dem  schwächeren
Freycinet  meinte  die  Kammer  ihrerseits  die  Lücke  ausfüllen  zu  können
und  machte  wiederholt  Anläufe,  über  ihre  eigentliche  Aufgabe  hinaus,
die  Regierung  oder  wenigstens  Teile  der  Regierung  an  sich  zu  reißen
und  mehr  oder  weniger  selbst  zu  regieren.  Der  Versuch  mißlang
jedoch  vollständig,  sie  brachte  weder  etwas  Erhebliches  und  noch  viel
weniger  etwas  Dauerndes  zu  Stande  und  als  sie,  ohne  eigentlich
recht  zu  wissen,  was  sie  that  und  was  sie  wollte,  Freycinet  gestürzt
hatte,  verfiel  sie  selbst  mitsamt  der  Negierung  in  eine  Schwäche,  die,
mindestens  momentan,  allen  auflösenden  Kräften  freie  Bahn  gewährte.
  Solche  Vorgänge  und  Zustände  sind  sehr  lehrreich.  In
Deutschland  ist  Ahnliches  allerdings  nicht  wohl  möglich,  unter  dem
Fürsten  Bismarck  ganz  und  gar  unmöglich;  die  Idee  und  die  Tra-
        <pb n="595" />
        Übersicht  der  polililchen  Eulwichelung  des  Jahrrs  1882.  550

dition  der  Erbmonarchie  stehen  zu  stark  entgegen.  Aber  es  ist  begreislich,
  wenn  er  die  wachsende  Einsicht,  daß  auch  der  Parlamentarismus
  seine  Schwächen  und  seine  Nachteile  habe,  und  das  wachsende
  Bedürfnis  nach  einem  starken  und  selbständigen  Regimente,
benützt,  um  die  monarchische  Idee  wieder  mehr  hervorzuheben  und
sie  zu  stärken  und  zu  kräftigen,  wo  und  so  weit  es  ihm  nur  möglich
  scheint.  Ob  er  dabei  immer  das  Nichtige  trifft  und  es  in  der
passendsten  Weise  unternimmt,  ist  eine  andere  Frage.  übergriffe  der
Parlamente  hat  er  im  grunde  nicht  abzuwehren,  da  sie  nicht  versucht
werden  oder  doch  höchstens  in  ungefährlichen  und  rein  nebensächlichen
  Velleitäten,  für  die  er  nur  allzuempfindlich  ist.  Aber  ganz
richtig  dürfte  es  von  seinem  Standpunkte  aus  sein,  wenn  er  den
Kaiser  veranlaßt,  bei  gewissen  Gelegenheiten  und  für  gewisse  Dinge,
auch  wo  es  außerordentlich  ist  und  nicht  erwartet  wird,  mit  seinen
persönlichen  Anschauungen  und  seinem  persönlichen  Willen  hervorzutreten,
  wie  es  in  der  Votschaft  vom  17.  November  1881  an  den
Reichstag  und  in  dem  Grlaß  vom  4.  Januar  1882  als  König  von
Preußen  geschehen  ist.  Die  schlichte  und  doch  würdevolle  Persönlichkeit
  des  Kaisers  und  die  allgemeine  Achtung  und  Liebe,  die  er
genießt,  erleichtert  ihm  diese  Aufgabe.  Dagegen  ist  eine  Stärkung
der  monarchischen  Gewalt  und  damit  allerdings  auch  eine  solche  der
Regierung  mit  nichten  gleichbedeutend  mit  einer  Herabdrückung  des
Ansehens  des  Parlamentes,  ein  starkes  Königtum  und  eine  starke  Regierung
  sind  gar  wohl  denkbar  neben  einem  starken  Parlamente;  der
Reichskangler  scheint  aber  öfter  die  Stärkung  jener  durch  die  Schwächung
  von  diefem  erzielen  zu  wollen  und  die  Minister  und  Regierungskommissäre
  gehen  darin  hie  und  da  noch  weiter  und  ganz  entschieden
zu  weit.  Die  Einführung  zweijähriger  Etats  im  Reich  und  in  allen
Einzelstaalen  hätte  unzweifelhaft  für  alle  Beteiligte  große  geschäftliche
  Vorteile  und  sie  besteht  auch  längst  in  Bayern,  dem  größten
Einzelstaate  neben  Preußen,  ohne  erhebliche  Nachteile.  Aber  allerdings
  dürfen  die  Nechte  und  Befugnisse  wie  das  Ansehen  des  Reichstags
  dadurch  nicht  geschädigt  werden.  Bis  jetzt  hat  dieser  eben  um
derartiger  Besorgnisse  willen  den  Antrag  beharrlich  abgelehnt.  Mit
der  Zeit  dürfte  er  jedoch  selbst  mit  der  Maßregel  sich  befreunden.
Die  öffentliche  Meinung  aber  wäre  damit  wohl  fehr  einverstanden.
Denn  das  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  das  Publikum  mit  parlamentarischen
  Verhandlungen  aller  nur  möglichen  Art  sich  nachgerade
übersätligt  fühlt.  Dieses  übermaß  von  Parlamentarismus  arbeitet
        <pb n="596" />
        560  übersicht  der  politischen  Eulwickelung  des  Zahres  1882.

dem  Bestreben  der  Regierungen,  die  Zügel  wieder  etwas  fester  zusammenzufassen,
  zwar  nur  allmälig,  aber  sicher  in  die  Hand.

Die  Sozialgesetzgebung  ruhte  während  des  Jahres  1882.
Der  Reichskanzler  arbeilete  zwar  im  Anfange  desselben  ein  neues
Unfallgesetz  aus  und  zugleich  ein  Krankenkassengesetz,  welche  beiden
Gesetze  er  in  eine  nähere  Verbindung  brachte.  Der  Vundesrat  genehmigte
  dieselben  zur  Vorlage  an  den  Reichstag  und  dieser  überwies
  sie  zur  Vorberatung  an  eine  Kommission,  welche  ihrerseits  jene
Verbindung  ablehnte  und  zuerst  das  Krankenkassengesetz  in  Behandlung
  nahm,  um  es  ganz  selbständig  auszugestalten,  dasselbe  aber
bis  zum  Schlusse  des  Jahres  noch  nicht  zu  erledigen  vermochte.  Das
viel  schwierigere  und  viel  streitigere  Unfallgesetz  soll  erst  nachher  in
Behandlung  genommen  werden.  Dagegen  trat  die  kirchenpolitische
Frage,  der  sog.  Kulturkampf,  im  Jahre  1882  wieder  mehr  in  den
Vordergrund,  indem  die  preußische  Negierung  doch  wieder  einen
eigenen  Gesandten  bei  der  römischen  Kurie  beglaubigte,  in  der  Hosfsnung,
  es  mit  dem  milderen  Leo  XlIII.  wenigstens  zu  einem  erträglichen
  modus  virendi  bringen  zu  können.  Bis  zu  Ende  des  Jahres
kam  es  aber  zu  keinerlei  Resultat;  die  Kurie  behandelte  Preußen
offenbar  dilatorisch  und  da  sich  für  den  Reichskanzler  die  kirchenpolitische
  Frage  mit  der  parlamentarischen  Stellung  des  ultramontanen
  Zentrums  verquickt,  so  ist  der  Papst  bei  diesen  Unterhandlungen
  in  der  denkbar  günstigsten,  der  Reichskanzler  dagegen  in
einer  überaus  schwierigen  Lage,  zumal  die  Konservativen  jeden
Augenblick  bereit  zu  sein  schienen,  selbst  nach  Canossa  zu  gehen.
Daß  aber  der  Reichskanzler  sich  je  dagu  entschließen  werde,  ist
wenigstens  nicht  wahrscheinlich.  Eine  glückliche  Hand  hat  er  in
dieser  Frage  freilich  nicht,  wenigstens  bis  jetzt  nicht  gehabt.

Einen  wesentlichen  Zug  in  der  Entwickelung  Deutschlands  im
Jahre  1882  bildet  der  Ansturm  der  ultramontanen  Mehrheit  der
II.  Kammer  in  Vayern  wider  das  gemäßigt  liberale  Ministerium
Lutz.  Derselbe  war  darum  ganz  besonders  charakteristisch  für  die
Zeit,  weil  die  katholische  Kirche  und  die  katholische  Bevölkerung
Vayerns  als  solche  gar  keine  Ursache  zu  gegründeten  Beschwerden
haben.  Der  ganze  Ansturm  stellte  sich  denn  auch  als  eine  vielmehr
politische  als  kirchliche  Reaktion  namenklich  des  altbayrischen  Elementes
  gegen  den  paritätischen  und  modernen  Staat  dar,  wie  er
seit  dem  Bestande  des  Königreichs  überhaupt  zu  Recht  besteht  und
sich  auf  dieser  Grundlage  allmälig  weiter  entwickelt  hat,  und  als
        <pb n="597" />
        überlicht  der  polilischen  Eulwickelung  des  Jahrts  1882.  561

ein  allerdings  energischer  Versuch  des  katholischen  Klerus,  die  Zügel
des  Staats  abzuwerfen  und  neuerdings  eine  gewisse  Herrschaft  über
diesen  anzustreben.  Zu  diesem  Ende  hin  sollte  das  Ministerium  Lutz
um  jeden  Preis  gestürzt  und  dadurch  einem  sog.  katholischen  Ministerium
  wenigstens  die  Vahn  gebrochen  werden.  Der  Versuch  scheiterte
indeß  trotz  aller  wiederholten  Anstürme  gänzlich,  das  Ministerinm
blieb  fest  und  die  ultramontane  Parlei  mußte  sich  mit  einigen  sehr
geringfügigen  Errungenschaften  von  überdieß  ziemlich  zweifelhaftem
Werte  begnügen.  Sehr  bezeichnend  aber  war  es,  daß  der  reaktionäre
Ansturm  zunächst  an  der  I.  Kammer  und  in  letzter  Linie  an  dem
entschiedenen  Willen  des  Königs  scheiterte,  das  heißt  also  an  den
konservativen  Elementen  des  Landes  und  an  der  Monarchie.  Da
alle  ultramontanen  Anträge  und  Beschlüsse  schon  vom  Reichsrate
oder  der  I.  KRammer  zurückgewiesen  wurden,  so  hatte  der  Monarch
sogar  nicht  einmal  Gelegenheit,  direkt  einzugreifen;  es  genügte
schon  seine  bloße  Eristenz  und  das  sichere  Vewußlfein,  daß  der  König
den  Stand  der  Cntwickelung,  den  Vayern  feit  hundert  Jahren  mit
Anstrengung  aller  Kräfte  errungen  hat,  wieder  preiszugeben  nicht
gewillt,  vielmehr  entschlossen  sei,  die  Rechte  des  Staats  als  solchen
und  des  ganzen  Staats  gegen  die  Wünsche  eines  einzelnen,  wenn
auch  noch  so  bedeutenden  Teils  energisch  zu  wahren,  worüber  er
allerdings  in  seinem  Handschreiben  an  den  Ministerpräsidenten  keinen
Zweifel  ließ.

Wenn  also  Deulschland  auch  noch  dieß  und  jenes  und  sogar  5

sehr  vieles  zu  wünschen  übrig  bleibt,  wenn  namentlich  seine  parlamentarischen
  Zustände  entschieden  unbefriedigende  sind,  und  die  Volksvertretung
  im  Reiche  und  in  Preußen  unter  der  Leitung  des  Reichskanzlers
  nicht  diejenige  Stellung  einnimmt  und  nicht  denjenigen
Einfluß  ausübt,  den  die  Nation  zu  beanspruchen  berechtigt  ist,  so
ist  dieser  Zustand  doch  nur  ein  zeitweiliger  und  vorübergehender,
so  ruht  das  Reich  doch  sicher  auf  einer  von  keiner  Seite  in  Frage
gestellten  Grundlage  und  wird  es  sein  Gleichgewicht  früher  oder
später  zuversichtlich  schon  wieder  finden,  während  Osterreich  seit  vier
Jahren  seine  frühere  Grundlage  verlassen  hat,  sich  gegenwärtig  auf
einem  schwankenden  Boden  bewegt  und  einer  ganz  unberechenbaren
Zukunft  entgegengeht.  Die  Slavisierung  desselben  hat  auch  im
Jahre  1882  wieder  Fortschritte  gemacht  unter  dem  Einfluß  der
herrschenden  Majorität  des  Reichsrats,  deren  freier  Ausdruck  das
Ministerium  Taaffe  zwar  nicht  ist,  der  dieses  aber  Schritt  fur  Schritt
Schulihess,  Europ.  Geschichtslalender.  XNXIII.  Vd.

sterreich.
        <pb n="598" />
        562  Übersicht  der  politischen  Enlwichelung  des  Jahres  1882.

nachgibt  und  zu  Willen  ist,  wenn  auch  fortwährend  zögernd  und
zuweilen  etwas  hemmend.  Ihr  Ziel  hat  diese  Majorität  allerdings
noch  nicht  erreicht,  aber  die  Bahn  dagn  ebnet  sich  von  Jahr  zu  Jahr
mehr.  Das  Herrenhaus,  das  bisher  immer  noch  für  manches  eine
Art  Hemmschuh  bildete,  war  mit  Anfang  des  Jahres  durch  die
wiederholten  Pärsschube  so  weit  umgestaltet,  daß  die  Regierung
Taaffe  über  dasselbe  verfügen  kann  und  die  deutsche  Opposition  in
demselben  ebenso  machtlos  und  einflußlos  ist,  wie  im  Abgeordnetenhause.
  Injolge  davon  errang  denn  auch  die  flavisch-ultramontane
Koalition  in  diesem  Jahre  zum  erstenmal  die  Majorität  in  der
österreichischen  Delegation  und  wurden  die  Schmerling  und  Herbst,
die  vorher  dort  eine  hervorragende  Nolle  spielten,  beseitigt.  Der
Großgrundbesitz,  der  in  slerreich  und  zwar  sowohl  im  Reichsrate
als  in  den  Landtagen  der  verschiedenen  Kronländer  vielfach  ein
ausschlaggebendes  Element  ist,  wich  mehr  und  mehr  dem  Einfluß
der  Regierung  und  ging  namentlich  in  Böhmen,  wo  er  bisher  auf
der  deutschen  und  liberalen  Seite  stand,  unter  dem  Einfluß  der
Regierung  in  diesem  Jahr  seiner  Mehrheit  nach  zu  den  Czechen
über.  Durch  die  Erteilung  des  Wahlrechts  an  die  sog.  Fünfguldenmänner
  endlich  suchte  die  flavisch-ultramontanc  Mehrheit  die  Reihen
ihrer  Wähler  zu  verstärken  und  wird  diesen  Zweck  wohl  auch  erreichen.
  Durch  all  das  sicherte  die  flavische  Majorität  des  Reichsrats
  die  Grundlagen  ihrer  Herrschaft  ganz  wesentlich  und  konnte  darauf
  gestützt  in  den  verschiedenen  Kronländern  um  so  energischer  und
nachhaltiger  an  ihrer  Konsolidation  und  ausschließlichen  Herrschaft
arbeiten.  Die  böhmischen  Czechen  namentlich  waren  fortwährend  eifrig
bemüht,  innerhalb  ihres  Machtbereiches  die  deutschen  Elemente  auszumerzen
  und  wo  das  nicht  möglich  war,  wenigstens  lahm  zu  legen
und  ebenso  eifrig  dafür  besorgt,  daß  ja  kein  czechisches  Kind  einer
deutschen  Schule  und  damit  deutschem  Einfluß  und  deutscher  Vildung
anheimfalle;  innerhalb  ihres  Machtbereichs  soll  nur  czechisch  gedacht,
czechisch  gesprochen  werden.  Prag,  das  noch  vor  hundert  Jahren  für
eine  deutsche  Stadt  galt  und  es  auch  war,  ist  jetzt  weit  überwiegend
eine  czechische  Stadt  und  die  Stadtverwaltung  betrachtet  sich  trotz
der  30,000  deutschen  Einwohner  als  eine  ganz  czechische,  auch  sind
die  Deutschen  in  ihr  fast  gar  nicht  mehr  vertreten  und  nur  durch
ein  paar  Israeliten,  die  eine  nachhaltige  Opposition  nicht  wagen
dürfen.  Dagegen  bildete  die  uralte  deutsche  Universität  Prag  bisher
noch  einen  starken  Stützpunkt  für  das  Deutschtum  der  Stadt  und

—
        <pb n="599" />
        übersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahres  1882.  563

des  Landes  und  stand  daher  den  Gzechen  längst  arg  im  Wege:  im
Jahre  1882  aber  ist  es  ihnen  nunmehr  gelungen,  die  Zweiteilung
derselben  in  eine  deutsche  und  eine  czechische  bei  der  Regierung  und
im  Reichsrate  durchzusetzen  und  sie  hoffen  stark  darauf,  daß  mit
Hilse  derselben  Kräite  die  letzlere  wenigstens  an  Zahl,  da  es  eine
zechische  Wissenschaft  überall  nicht  gibt,  blühen  und  gedeihen,  die
erstere  dagegen  unter  ihrem  Drucke  allmälig  absterben  werde.  Es
sehlt  den  Czechen  zu  ihrer  Herrschaft  in  Böhmen  gar  nichts  mehr,
als  eine  Auflösung  des  Landtags  und  Neuwahlen,  wobei  sie  allerdings
  darauf  zählen  können,  auch  in  diesem  eine  czechische  Mehrheit
statt  der  annoch  bestehenden  deutschen  zu  erlangen;  aber  auch  das
hojfen  sie  und  wohl  nicht  ganz  mit  Unrecht,  heute  oder  morgen  vom
Ministerium  Taaffe  zu  erlangen.  In  Galizien  sind  die  deutschen
Elemente,  die  dort  doch  nie  recht  Wurzel  zu  fassen  vermocht  haben,
längst  beseiligt,  und  wenn  dort  noch  einige  dentsche  Beamte  funktionieren,
  so  sind  es  Cisenbahnbeamte,  die  von  der  deutschen  Zentraldirektion
  der  österreichischen  Staatsbahnen  in  Wien  dahin  geschickt
  worden  sind;  auch  diese  sind  den  Polen  ein  Dorn  im  Auge
und  sie  arbeiten  daher  stark  daran,  daß  die  galizischen  Vahnen  einer
sog.  Filialdirektion  in  Lemberg  unterstellt  werden,  was  sie  wohl  auch
trotz  gewisser  militärischer  Vedenken  früher  oder  später  durchsetzen
mögen.  Die  Polen  sind  in  Galizien  nicht  nur  die  herrschende,  sondern
  auch  die  ausschließlich  herrschende  Nationalilät,  obgleich  sie
an  Zahl  nur  wenig  mehr  als  die  Hälfte  der  Bevölkerung  ausmachen.
  Die  andere  Hälfte  bilden  die  Nuthenen;  aber  diese  werden
von  den  Polen  in  jeder  Weise  beeinträchtigt,  bei  Seite  geschoben
und  unterdrückt,  so  daß  ihre  Vertreter  im  Landtage  nicht  einmal
den  zehnten  Teil  aller  Landboten  darstellen  und  nicht  das  mindeste
zu  sagen  haben,  zum  wahren  Hohn  auf  die  von  den  Polen  selbst,
von  der  flavischen  Majorität  des  Reichsrats  und  vom  Ministerium,
Taaffe  beanspruchte  und  proklamierte  „Gleichberechtigung  aller  Nationalitäten“,
  die  für  die  Ruthenen  nicht  gilt  und  nur  da  in  Anwendung
  kommt,  wo  sie  gegen  die  Deutschen  ins  Werk  gesetzt  werden
kann.  Die  Polen  fühlen  die  Anomalie  freilich  selbst  und  daß  den
Ruthenen  im  Grunde  dasselbe  Recht  zustände,  wie  ihnen,  den  Czechen,
den  Slovenen  2c.  und  sind  daher  unablässig  bemüht,  sie  durch  Verfolgungen
  herabzudrücken.  So  haben  sie  im  Jahre  1882  einen  Hochverratsprozeß
  gegen  ihre  angesehensten  Führer  in  Szene  gesetzt,  der  lange
viel  Lärm  machte,  aber  in  Wahrheit  so  wenig  begründet  war,  daß
36“
        <pb n="600" />
        564  Ubersicht  der  politischen  Enlwichelung  des  Jahres  1882.

er  schließlich  zu  einer  Freisprechung  sogar  durch  die  polnischen  Geschworenen
  führen  mußte.  Die  Absicht  wurde  aber  doch  erreicht:
die  RNuthenen  sind  eingeschüchtert.  Die  Polen  dulden  keinerlei
Selbständigkeit  neben  sich;  der  ruthenische  Erzbischof  wurde  durch
den  Papst  zum  freiwilligen  Rücktritt  veranlaßt  und  der  einzige
ruthenische  Mönchsorden  den  Jesuilen  zur  Reform  unterstellt.  So
fühlen  sich  die  Polen  als  die  Herren  und  als  ob  sie  allein  wären
und  träumen  gang  laut  von  einer  Wiederherstellung  Polens  ohne
Rücksicht  und  ohnen  Schen  vor  Österreich,  zu  dem  sie  vorerst  doch
noch  gehören.  Die  schwächste  flavische  Nationalität  in  Ssterreich
sind  die  Slovenen,  ein  gutmütiges  Volk,  das  sich  bisher  dem
deutschen  Einflusse  willig  hingab.  Indes  auch  das  hat  teilweise
aufgehört;  einigen  Agitatoren  ist  es  gelungen,  sie  in  Krain  aufgzustacheln
  und  von  da  aus  weiter  an  ihrer  Zukunft  zu  arbeiten.
Visher  noch  sehr  gurück,  haben  sie  es  noch  nicht  über  slovenische
Gebetbücher,  slovenische  ABCbücher  und  Schulgrammatiken,  sowie
einige  Lesebücher  gebracht.  Die  Hauptschwierigkeit  mit  der  sie  zu
kämpfen  haben,  ist,  daß  sie  fast  nirgends  zahlreich  zusammensitzen,
sondern  fast  überall  von  starken,  deutschen  und  anderen  Elementen
durchzogen  sind.  Nur  in  Krain  ist  das  weniger  der  Fall  und  hier
gelang  es  ihnen  denn  auch,  im  Jahre  1882,  wenigstens  einen  Hebel
anzusetzen,  indem  sie  im  Gemeinderate  der  bisher  für  deutsch  gehaltenen
  Hauptstadt  Laibach  die  Majorität  errangen,  deren  erster
Beschluß  dahin  ging,  die  bisher  deutsche  Geschäftssprache  der  Gemeindebehörden
  und  die  deutsche  Unterrichtssprache  in  allen  Volksschulen
  durch  die  slovenische  zu  ersetzen.  Den  Slovenen  Krains
sehlt,  wie  den  böhmischen  Cgechen,  nichts  als  eine  Auflösung  und
Neuwahl  des  Landtags,  um,  wie  sie  zuversichllich  hoffen,  die  Majorilät
darin  zu  erlangen,  wodurch  es  erst  möglich  würde,  die  Slovenisierung
des  ganzen  Kronlandes  recht  in  die  Hand  zu  nehmen.  In  Steiermark
  und  Kärnthen  bilden  die  Slovenen  nur  eine  Minderheit  und
diese  scheint  vorerst  noch  fest  zu  den  Deutschen  zu  halten;  wie  lange
es  indeß  auch  fernerhin  der  Fall  sein  wird,  wenn  die  Agitation  von
Krain  aus  fortdauert  und  sich  noch  verstärkt,  muß  wohl  dahin  gestellt
bleiben.  Die  Regierung  ihrerseits  kam  den  Wünschen  der  Slovenen
durch  ein  gerichtliches  Sprachengesetz  entgegen  und  erließ  auch  ein
solches  für  Schlesien  zu  Gunsten  der  dortigen  Gechen  und  Polaken.

Wie  man  hieraus  sieht,  hat  die  Slavisierung  Ssterreichs  auch
wieder  im  J.  1882  erhebliche  Fortschritte  gemacht.  Die  herrschende
        <pb n="601" />
        UÜbersict  der  polililchen  Eulwichelung  des  Jahreo  1882.  565

Majoritäl  des  Reichsrats  hat  indes  eine  fatale,  verwundbare  Stelle
und  die  ist,  daß  sie  die  dentsche  Opposition  an  Zahl  nicht  erheblich
überragt  und  daß  ihre  Majorität  nur  dann  eine  sichere  ist,  wenn
die  deutschen  Ultramontanen  auch  serner  zu  ihr  halten,  wie  sie  es
bisher  gethan  haben.  Allein  die  Herrschaft  der  flavischen  Rechten
des  Reichsrats  hatte  bis  dahin  nur  den  Polen,  den  GCzechen  und
den  Slovenen,  die  sich  darüber  teils  unter  einander,  teils  mit  der
Regierung  vereinbarten,  wobei  der  Grundsatz  von  „Zug  um  3ug“
in  ebenso  prägnanter  als  charakteristischer  Weise  zu  Tage  trat  und
die  Unselbständigkeit  und  Abhängigkeit  der  Regierung  ins  hellste
Licht  stellte,  Vorteile  gebracht,  während  die  Ultramontanen  leer  ausgegangen
  waren.  Schließlich  aber  waren  sie  es  satt,  der  Majorität
eine  so  uneigennützige  Heeresfolge  zu  leisten;  denn  wenn  sie  auch  an
sich  im  Reichsrate  nur  eine  nicht  sehr  zahlreiche  Fraktion  vorstellen,
so  wußten  sie  doch  sehr  wohl,  wie  notwendig,  ja  wie  ganz  unerläßlich
  unter  Umständen  ihre  Stimmen  der  flavischen  Partei  waren,
um  so  mehr  als  ihre  Partlei  außerhalb  des  Reichsrats  eine  viel
gnahlreichere  und  ihr  Einfluß  im  Lande,  in  der  Regierung  und  selbst
am  Hose  ein  sehr  manmigsaltiger  und  mächtiger  geblieben  ist.  Die
Neigung,  katholische  Politik  zu  treiben,  scheint  in  Esterreich  eine
ganz  unausroktbare  zu  sein.  Mas  nun  die  Klerikalen  in  ihrem
Interesse  sorderten,  war  in  erster  Linie  eine  Veschränkung  der  während
  der  Herrschaft  der  liberalen  Ara  durchgesetzten  achtjährigen
Dauer  der  allgemeinen  Schulpflicht,  in  zweiter  aber  die  Schule
wieder  zu  einer  ausgesprochen  konfessionellen,  das  heißt  mit  anderen
  Worten,  sie  allmählich  wieder  dem  bestimmenden  Einfluß  der
Kirche  und  des  Klerus  dienstbar  zu  machen.  Den  Führern  der  klerikalen
  Partei  in  Ssterreich  fehlt  es  nun  so  wenig  als  anderswo
an  Selbstbewußtsein,  an  Keckheit  und  an  Zähigkeit.  Einer  derselben,
  Fürst  Liechtenstein,  stellte  der  Majorität  des  Reichsrats  und
der  Regierung  kurzweg  eine  Art  Ultimalum,  indem  er  erklärte,  er
sei  in  der  Lage,  mit  der  Uhr  in  der  Hand  zu  bestimmen,  bis  wann
die  von  seiner  Partei  geforderte  Schulgesetzuovelle  bewilligt  sein
müsse;  im  Falle  des  Nichtentsprechens  drohte  sie  eben  mit  ihrem
übertritt  zur  Opposition,  wodurch  sie  dieser  mit  Einem  Schlage  die
Majorität  verschafft  und  das  Regiment  Taafse  auf  den  Sand  gesetzt
haben  würde.  Die  Negierung  ließ  es  jedoch  nicht  darauf  ankommen.
Nachdem  ein  Antrag  der  Slaven,  den  Einfluß  der  Landtage  auf  das
Volksschulwesen  zu  verstärken,  zweimal  an  der  damals  noch  liberalen
        <pb n="602" />
        566  übersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  JZahreo  1882.

Mehrheit  des  Herrenhauses  gescheitert  war,  brachte  sie  selbst  zu  Anfang
  des  J.  1882  eine  Schulnovelle  im  Herrenhause,  in  welchem
sie  inzwischen  die  Mehrheit  durch  ihre  Pairsschübe  umgewandelt
hatte,  ein,  welche  die  Dauer  der  allgemeinen  Schulpflicht  zwar  nicht
formell,  wohl  aber  thatfächlich  von  8  auf  6  Jahre  herabsetzte  und
überdies  die  Herrschaft  des  Klerus  in  der  Volksschule  wenigstens
wieder  anbahnte.  Die  Vorlage  blieb  zunächst  aus  geschäftlichen
Gründen  bis  in  den  Spätherbst  hinein  liegen  und  kam  bis  zum
Schlusse  des  Jahres  überhaupt  nicht  mehr  zur  Erledigung;  an  ihrer
Annahme  war  indes  bereits  nicht  zu  zweifeln;  darauf  konnte  Fürst
Liechtenstein  allerdings  mit  Sicherheit,  die  Uhr  in  der  Hand,  zählen.
Dagegen  kam  eine  andere  tief  eingreifende  Frage,  die  auch  in  Deutschland
  auf  der  Tagesordnung  steht,  noch  vor  Ende  des  Jahres  zur
Entscheidung,  eine  Frage,  in  der  sich  Klerikale  und  Feudale,  obgleich
sie  ihre  Interessen  nicht  direkte  berührt,  doch  ganz  besonders  hervorthaten:
  es  wurde  dem  Andrange  des  Kleingewerbes  stattgegeben  und
das  Inslitut  der  Zwangsinnungen  mit  samt  dem  Befähigungsnachweise
  wiederhergestellt,  wodurch  die  Gewerbefreiheit  wesentlich  eingeschränkt,
  in  Wahrheit  geradezu  abgeschafft  erscheint,  wofern  der  Beschluß
  so,  wie  ihn  die  Kleingewerbe  verstehen,  wirklich  durchgeführt
werden  kann,  was  immerhin  noch  sehr  zweiselhaft  sein  dürfte.  Wie
dem  aber  auch  sein  mag,  beide  Maßregeln  sind  entschieden  reaktionäre,
  die  den  Anschauungen  und  der  Entwickelung  unserer  Zeit  direkte
  ins  Gesicht  schlagen  und  wahrlich  nicht  geeignet,  weder  das
Wohlbefinden  der  österreichischen  Vevölkerungen  noch  die  Macht  des
Reiches  zu  fördern  und  zu  heben;  denn  die  eine  kann  nur  dahin
führen,  das  namentlich  in  den  flavischen  Provinzen  ohnehin  nicht
allzu  hohe  Bildungsniveau  noch  mehr  herabzudrücken,  während  die
andere  die  Konkurrenzfähigkeit  der  österreichischen  Industrie  notwendig
  gefährdet,  wenn  sie,  wie  gesagt,  überhaupt  wird  durchgeführt
werden  können.  Für  die  letztere  ist  es  daher  ein  geringer  Trost,
daß  im  Sommer  1882  durch  Vereinbarung  zwischen  den  Regierungen
beider  Reichshälften  von  beiden  Parlamenten  ein  neuer  Zolltarif
beschlossen  wurde,  der  auf  dem  System  der  Schutzzölle  beruht  und
insoweit  dem  Vorgange  Deutschlands  folgt,  wie  er  denn  auch  wesentlich
  gegen  Deutschland,  das  industriell  vielfach  mit  Ssterreich  konkurriert,
  gerichtet  ist.

Das  Deutschtum  hat  in  den  letzten  Jahren  und  unter  dem
System  des  Grafen  Taasse,  das  als  seine  Devise  und  Richtschnur
        <pb n="603" />
        übersicht  der  polilischen  Enlwichelung  des  Zahrts  1882.  567

lediglich  billige  „Gleichberechtigung“  aller  Rationalitäten  Hsterreichs.
verkündete  und  uns  heute  noch  glauben  machen  will,  daß  es  das
und  nur  das  im  Auge  habe,  das  aber  längst  weit  darüber  hinansgegangen
  ist,  schwere  Einbußen  erlitten.  Deutsche  Männer  und
deutscher  Geist  waren  es,  welche  Ssterreich  gegründet  und  es  durch
ihre  Anstrengungen  allmählich  auf  die  Höhe  gehoben  haben,  auf
der  es  jetzt  steht;  deutiche  Männer  und  deutscher  Geist  haben  als
Frucht  langjähriger  Mühen  einen  gewaltigen  dentschen  Keil  in  die
damals  noch  schlummernde  östliche  flavische  Welt  getrieben  und  rohe,
unwissende,  halbbarbarische  Massen  erzogen  und  eivilisiert.  Soweit
es  nun  das  Verhängnis  oder  vielmehr  der  natürliche  Gang  der  Entwickelung
  menschlicher  Dinge  mit  sich  bringt,  daß  die  Massen,  diese
verschiedenen  flavischen  Stämme  nachgerade  zur  Selbständigkeit  herangewachsen
  sind,  des  Gängelbandes  ihrer  Erzieher  nicht  mehr  bedürfen
  und  sich  von  ihrem  weiteren  und  bleibenden  Einflusse,  zumal
soweit  er  sich  unter  der  Form  einer  Art  Herrschaft  darstellt,  zu  entziehen
  suchen,  soweit  müssen  die  Deutschen  dieses  Schicksal  als  ein
unausweichliches  über  sich  ergehen  lassen  und  sich  fügen,  wenn  es
auch  nur  natürlich  ist,  daß  sie  sich  wehren  und  nur  allmählich,
nur  soweit  als  jene  wirklich  berechtigt  und  sie  selbst  gewissermaßen
überflüssig  geworden  sind,  zurückweichen.  Aber  elwas  anderes  ist
es,  wenn  sie  in  dem  Hause,  das  sie  gegründet  und  an  dem  sie  jedenfalls
  und  ganz  wesentlich  mitgebaut  haben,  einfach  und  ohne  alle
Rücksicht  nicht  mehr  geduldet  werden  und  man  ihnen  nur  die  Wahl
läßt,  fernerhin  entweder  bloß  mehr  als  Knechte  in  dem  Hause,  in
dem  sie  bisher  als  Mitberechtigte  wohnen  zu  dürsen  glaubten,  weiter
zu  bleiben  oder  aber  mit  Gewalt  aus  demselben  hinausgeworfen  zu
werden.  Das  aber  ist  die  Lage  der  Deutschen  in  den  slavischen
und  gemischten  Provinzen  HSsterreichs,  das  bietet  ihnen  das  System
des  Grafen  Taaffe,  wenn  auch  seine  Worte  etwas  schöner  lauten.
Da  ist  es  wohl  begreiflich,  wenn  das  Deulschtum  gegen  diese  sich
überstürzende  Entwickelung  und  gegen  das  System  Taaffe  mit  aller
Macht  ankämpft  in  den  Provinzen  und  im  Reichsrate  zu  Wien,
und  wohl  zu  entschuldigen,  wenn  es  manchmal  nicht  ohne  Leidenschaft
  geschieht  und  diese  Leidenschaft  hie  und  da  die  sonst  beobachteten
Schranken  überspringt  und  selbst  die  zahlreichen  Konfiskationen  nicht
achtet,  die  das  System  Taaffe  jeden  Augenblick  auf  die  angesehensten
Organe  ihrer  Presse  niederschmettert.  Im  Ganzen  haben  die  Deutschen
  in  Öslerreich  eine  nicht  hoch  geung  anzuerkennende  Mäßigung
        <pb n="604" />
        568  üÜbersch!  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahres  1882.

bewahrt.  Die  Furcht,  daß  sie  eine  Vereinigung  mit  dem  neuerstandenen
  so  mächtigen  deutschen  Reiche  anstreben  könnten,  die  bis  hoch
hinauf  gehegt  zu  werden  scheint,  ist  ein  eitles  Gespenst:  weder  denken
sie  selbst  daran,  noch  wird  das  in  Deutschland  von  irgend  welcher
Seite  gewünscht.  Begründeter  ist  die  Vesorgnis,  daß  sie  früher  oder
später  das  Veispiel  der  Czechen,  denen  es  so  gut  gelungen  ist,  nachahmen
  könnten.  Eine  ähnliche  Sezession,  oder  wie  man  es  nennen
will,  der  Deutschen  Ssterreichs  wäre  freilich  ein  ganz  anderes  Ding,
als  die  der  verhältnismäßig  unbedentenden  Cgechen  war  und  dennoch
  hat  selbst  vor  diesen  die  Gewalk  schließlich  die  Waffen  gestreckt.
Bis  jetzt  haben  die  Deutschen  jeden  derartigen  Schritt  einmütig  und
entschieden  von  der  Hand  gewiesen  und  werden  wohl  auch  dabei  beharren.
  Sie  fühlen  sich  wohl  als  gute  Deutsche,  aber  auch  als  gute
Oslerreicher  und  geben  sich  darüber  keiner  Täuschung  hin,  daß  sie
damit  Ssterreich  als  solches  in  seinem  innersten  Lebensnerv  bedrohen
würden.  Das  wollen  sie  nicht,  sie  hängen  mit  Herz  und  Hand  am
Reich  und  an  der  Dynastie,  mit  der  sie  dasselbe  in  Jahrhunderten
zusammen  aufgerichtet  haben,  am  Reich,  wie  es  ist  und  so  lange  es
ist,  was  es  noch  ist.  Und  sie  werden  daher  weiter  kämpfen,  so  lange
und  soweit  sie  es  nur  immer  vermögen;  aber  ihre  Aussichten  sind
allerdings  trübe  und  werden  immer  trüber.  Bis  jetzt  ist  es  ihnen
nicht  gelungen,  den  eisernen  Ring  der  Majorität  des  Reichsrats  zu
durchbrechen  und  das  Ministerium  Taasse  zu  stürzen,  und  es  ist,
fast  möchte  man  sagen,  auf  absehbare  Zeit  auch  nicht  wahrscheinlich,
daß  ihnen  das  gelingen  werde.  Schwere  Schläge  stehen  ihnen  erst
noch  bevor.  Was  durch  den  Neichsrat  zu  ergielen  war,  haben  die
Slaven  im  Grunde  nunmehr  fo  ziemlich  alles  erzielt.  Es  erübrigt
nur  noch,  daß  die  Regierung  die  Landtage  von  Böhmen  und  von
Krain  auflöse  und  Neuwahlen  anordne,  um  dort  den  Czechen,  hier
den  Slovenen  die  Majorität  zu  verschaffen  und  das  wird  sie  dem
Andrange  ihrer  Partei  wohl  nicht  mehr  allzu  lange  versagen  können.
Dann  aber  wird  die  ganze  seit  1879  eingetretene  Bewegung  vom
Reichsrate  besser  in  die  Landtage  verlegt  werden.  Thatsächlich  wird
die  Entscheidung  über  die  wichtigsten  Angelegenheiten  dem  Reichsrate
mehr  und  mehr  entzogen  werden,  thatsächlich  sich  Österreich  mehr
und  mehr  überwiegend  föderalistisch  gestalten.  Einige  Zeit  und  gute
Gelegenheit  wird  es  dazu  allerdings  bedürfen;  ein  so  alter  Organismus
  läßt  sich  nicht  im  Handumdrehen  umwandeln;  aber  die  Ansätze
sind  dazu  da,  der  Grund  ist  gelegt.  Dann  wird  wohl  auch  das
        <pb n="605" />
        Ubrrsichl  der  polilischen  Eulwichrlung  des  Jahres  1882.  569

vereinigte  Königreich  Vöhmen,  dieser  höchste  Traum  der  Czechen,
und  die  Krönung  des  Kaisers  als  Königs  von  Böhmen  im  goldenen,
  heiligen  Prag  wieder  auftauchen;  die  Polen  Galiziens  haben
bereits  fast  alles  erreicht,  was  sie  nur  wünschen  können,  und  der
letzte  Nest  wird  sich  dannzumal  wohl  auch  finden;  selbst  die  annoch
schwachen  Slovenen  dürsen  nicht  verzweifeln,  so  sehr  von  ferne  ihnen
vorderhand  auch  noch  die  Sdee  eines  neuen  Königreichs  Illyrien
winkt.  Wie  sich  aber  auf  solcher  Grundlage  die  Machtstellung  Ästerreichs
  gestalten  wird,  ist  keine  menschliche  Scele  jetzt  schon  vorauszusehen
  im  stande.  Dann  freilich  werden  auch  die  Deutschen  ster—
reichs  sich  näher  zusammenschließen  und  eine  neue  Stellung  suchen
müssen,  nicht  elwa  dadurch,  daß  sie  sich  von  den  übrigen  unter  dem
Szepter  des  Kaisers  vereinigten  Provinzen  ganz  loslösen,  wohl  aber
dadurch,  daß  die  Bedingungen  dieser  Vereinigung  andere  werden,
namentlich  daß  sie,  wenn  sie  in  keiner  Weise  mehr  über  andere
herrschen  und  nicht  mehr  die  anerkannt  führende  Nalion  sein  sollen,
auch  nicht  mehr  bloß  für  andere  und  für  die  sog.  passiven  Provinzen
werden  zahlen  und  dadurch  von  Steuern  und  Abgaben  werden  erdrückt
  werden  wollen.  So  gang  nahe  ist  eine  solche  Krisis  für
Hsterreich  und  für  die  Deutschen  slerreichs  allerdings  noch  nicht;
aber  die  gegenwärlige  Entwickelung  der  Dinge  ist  eine  so  unzweidenlige
  und  verhältnismäßig  auch  eine  so  rasche,  daß  die  letzten
Eventualiläten  derselben  nachgerade  wohl  ins  Auge  gefaßt  werden
dürfen.

Ungarn  hat  in  diesem  wie  in  den  letzten  Jahren  schon  eine
von  Österreich  wesentlich  verschiedene  Entwickelung  genommen.  Wie
die  Deutschen  in  Österreich,  so  stellen  die  Magyaren  in  Ungarn
nur  eine  Minderheit  der  Gesamtbevölkerung  dar;  aber  während  dic
Deutschen  in  jenem  die  Hegemonie  verloren  haben,  so  sind  die  Magyaren
  in  diesem  dagegen  entschlossen,  dieselbe  nicht  aus  den  Händen
zu  lassen,  im  Gegenteil  ihre  Neihen  nach  Möglichkeit  und  Kräften
zu  verstärken.  Da  die  Kroaten  von  vorneherein  ausgeschieden  waren
und  ihnen  eine  ziemlich  weit  gehende  Selbständigkeit  zugestanden
wurde,  so  hatte  das  den  Slovaken,  den  Rumänen  und  selbst  den
Serben  gegenüber  keine  allzu  großen  Schwierigkeiten,  wohl  aber
gegenüber  den  Deutschen,  die  einer  großen  Kulturnation  angehören
und  den  Magyaren  nicht  nur  gleich  stehen,  sondern  ihnen  an  Bildung
  vielfach  überlegen  sind.  Dagegen  stehen  sie  an  politischen  Fähigkeiten
  den  Magyaren  unbedingt  nach,  auch  kam  es  den  Magyaren

Ungarn.
        <pb n="606" />
        570  Übersicht  der  polilischen  Enlwilelung  des  Jahres  1882.

sehr  zu  gute,  daß  jene  meist  ziemlich  zerstreut  im  Lande  umher  wohnen,
also  einer  gewissen  Einheit  entbehren  und  noch  mehr,  daß  sie,  allenfalls
  mit  Ausnahme  der  Siebenbürger  Sachsen,  keine  hervorragenden
Führer  besitzen.  Die  Deutschen  bilden  so  für  Ungarn  ein  sehr  bedeutsames
  Kulturelement,  aber  einen  Anteil  an  der  Herrschaft  räumen
ihnen  die  Magyaren  als  Deutschen  nicht  ein  und  nur  dann,  wenn
sie  sich  als  einzelne  ihnen  vollständig  assimilieren.  Die  Magyaren
sehen  gar  wohl  ein,  daß  die  Deutschen  für  sie  nicht  nur  das  einzige,
sondern  auch  ein  sehr  wünschenswertes  Element  sind,  um  dasselbe
mit  sich  ganz  zu  verschmelzen  und  ihre  etwas  dünnen  Reihen  dadurch
  zu  verstärken,  zumal  der  Deutsche  im  Auslande  überall  zeigt,
wie  leicht  er  unter  Umständen  eine  fremde  Nationalität  annimmt
und  allmählich  ganz  in  derselben  aufgeht.  Soweit  nun  der  einzelne,
wie  das  in  Ungarn  vielfach  der  Fall  ist,  um  allerhand  Vorteile
willen  und  durch  allerlei  Mittel  und  Mittelchen  gewonnen,  sich  dazu
herbeiläßt,  so  ist  gegen  diese  Magyarisierung,  wenn  man  sie  auch  bedauern
  mag,  doch  mit  Grund  nicht  allgnviel  einzuwenden.  Damit
begnügen  sich  aber  die  Magyaren,  weil  es  ihnen  zu  lange  geht,
nicht  und  bemühen  sich,  die  Deutschen  in  größerem  Umfange,  namentlich
  durch  die  Schulen  zu  magyarisieren.  Darin  liegt  aber
allerdings  ein  gewisser  materieller  und  moralischer  Zwang.  dem
durch  Gründung  und  Unterstützung  deutscher  Schulen  einigermaßen,
jedoch  nur  ungenügend  begegnet  werden  kann.  Das  geschieht  nun
auch  nach  Kräften,  weniger  von  den  österreichischen  Deutschen,  die
mit  sich  selbst  genug  zu  thun  haben,  als  von  Deutschland  selbst
aus.  In  Deutschland  hat  sich  sogar  ein  eigenes  Agitationskomité
aus  sehr  angesehenen  Männern  gebildet,  das  die  Frage  offen  in  die
Hand  genommen,  die  Magyarisierungstendenz  der  Ungarn  gegenüber
ihren  Deutschen  förmlich  denungiert  hat  und  alles  aufbietet,  um
dieselbe  zu  hemmen.  Das  ist  an  sich  vom  deutschen  Standpunkt
aus  ganz  berechtigt  und  nicht  minder  verdienstlich,  aber  es  will
uns  scheinen,  das  die  Agitation  dabei  enischieden  übers  Ziel  hinausgeschossen
  hat.  Wenn  die  Deutschen  Ungarns  nicht  selbst  entschlossen
sind  und  nicht  selbst  die  Kraft  dazu  haben,  ihre  Nationalität  zu
wahren,  so  wird  alle  Mühe  umsonst  und  nur  geeignet  sein,  die
Magyaren  zu  reigen  und  zu  erbittern,  aber  durchaus  nicht  abzuschrecken,
  wie  die  Verhandlungen  im  ungarischen  Parlamente,  zu
denen  die  Sache  Anlaß  gab,  deutlich  gezeigt  haben.  Die  Magyari-=sierung
  der  ungarischen  Deultschen  wird  denn  auch  allem  Anschein
        <pb n="607" />
        Übersicht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Zahrts  1882.  571

nach  ihren  Fortgang  nehmen,  aber  doch  nur  einen  ziemlich  langsamen
  und  bis  die  Magyaren  ihre  Deutschen  gang  oder  auch  nur
in  einem  erheblichen  Maße  werden  ausgesogen  haben,  wird  immerhin
  noch  eine  ziemliche  Zeit  verstreichen.  Im  Übrigen  sind  die
Ungarn  eifrig  bestrebt,  sich  von  aller  allzu  engen  Verschlingung
mit  Österreich  nach  und  nach  los  zumachen,  um  möglichst  auf  eigene
Füße  stehen  zu  kommen.  Bezüglich  der  Eisenbahnen  ist  ihnen  das
im  J.  1882  so  jiemlich  gelungen  und  bezüglich  der  Armee  wird  es
ihnen  binnen  nicht  allzu  langer  Zeit  wohl  auch  gelingen.  Eine
nicht  ganz  kleine  Partei  möchte  sogar  noch  weiter  gehen  und  die
Verbindung  zwischen  Ungarn  und  Ssterreich  auf  eine  reine  Personalunion
  zurückführen.  Mit  der  gZeit  kann  es  vielleicht  auch  dazu
kommen.  Vorerst  sehen  indes  die  Staatsmänner  und  alle  besonnenen
und  einflußreicheren  Männer  Ungarns  ein,  daß  Ungarn  dazu  noch
lange  nicht  genug  vorbereitet  ist  und  widerstehen  allen  derartigen
Versuchen.

Die  gemeinsame  und  auswärtige  Politik  Ssterreich-  „Ungarns  Zieotlublieb
  insolge  des  Bündnisses  mit  Deutschland  wesentlich  dieselbe  wie  vierten
bisher.  Vermullich  hat  es  auch  dem  Umstande,  daß  Deutschland  vunzen.
hinler  ihm  fland,  zu  verdanken,  daß  der  Aufstand,  der  zu  Anfange
des  Jahres  in  den  olkupierten  Provinzen  und  in  Süddalmatien
ausbrach  und  nicht  ohne  außerordentliche  Anstrengungen  bewältigt
werden  konnte,  zu  keinen  weiteren  Verwickelungen  führte,  wozu  in
Rußland  einige  Lust  sich  geltend  machte,  wie  die  Außerungen  des
General  Skobeless  und  manche  andere  Umstände  zeigten.  Die  ganz
verkehrte  kroatisch-katholische  Verwaltung  der  beiden  Provingen  von
Seite  OÖsterreichs  scheint  den  Aufstand  verschuldet  und  fast  provoziert
zu  haben.  Die  Verlegenheit,  die  durch  denselben  immerhin  Öslerreich
  bereitet  wurde,  öffnete  glücklicherweise  an  maßgebender  Stelle
in  Wien  die  Augen:  der  bisherige  Unterstaatssekretär  des  Auswärtigen,
  v.  Kallay,  ein  mit  dem  Orient  und  seinen  Anschauungen
und  Bedürfnissen  wie  mit  den  in  jenen  Provinzen  herrschenden
Sprachen  verlrauter  Mann,  wurde  zum  gemeinsamen  Finanzminister
  und  Minister  für  die  beiden  Provingen  ernannt  und  ging  sofort
an  die  Aufgabe,  die  Verwaltung  derselben  von  allen  unfähigen  Elementen
  zu  säubern  und  mit  den  Gewohnheilen  derselben  mehr  als
bisher  in  Einklang  zu  bringen.  Ein  Element  der  Stärke  sind  die
Provinzen  für  Ssterreich-Ungarn  jedenfalls  nicht,  vielmehr  ein  ziemlich
  koslspieliges  Pfand  und  ihre  Okkupalion  läßt  sich  nur  dadurch
        <pb n="608" />
        Die
Ballanhalb-



572  Übersicht  der  polilischen  Entwichelung  des  Zahreo  1882.

rechtfertigen,  daß  sie  für  Ssterreich  eine  Notwendigkeit  gewesen  sei,
wenn  es  Nußland  auf  der  Valkanhalbinsel  nicht  vollkommen  freie
Hand  lassen  wollte,  was  in  der  That  sehr  bedenklich  gewesen  wäre.
Einer  erneuerten  Anstrengung,  wie  sie  Ssterreich  im  J.  1882  machen
mußte,  waren  diese  Provinzen  allein  jedenfalls  nicht  wert:  gegen
nicht  viel  mehr  als  5000  bewaffnete  Aufständische  mußte  SÖsterreich
nicht  weniger  als  75,000  Mann  aufbieten,  weil  das  Land  geradezu
noch  einmal  erobert  werden  mußte.  Diese  unverhältnismäßige  militärische
  Anstrengung  hatte  noch  eine  weitere  Folge,  indem  eine
wahrscheinlich  schon  vorher  geplante  Armeereform  in  diesem  Jahre
noch  zur  Ausführung  kam.  Dieselbe  beruht  im  wesentlichen  in  der
Einführung  des  Territorialprinzips,  wie  es  in  Deutschland  besteht,
und  wurde  noch  vor  Ende  des  Jahres  durchgeführt,  da  es  ohne  erhebliche
  Mehrkosten  geschehen  und  die  Regierung  deshalb  größtenteils
  von  Bewilligungen  der  Parlamente  Umgang  nehmen  konnte.
Militärisch  bietet  sie  jedenfalls  große  Vorteile,  namentlich  weil  sie
eine  viel  schnellere  Mobilisierung,  was  heutzutage  fast  eine  Notwendigkeit
  ist,  ermöglicht.  Ob  sie  aber  nicht  dem  gegenwärtig  in
Ssterreich  herrschenden  Nationalitätendrange  einen  gefährlichen  Vorschub
  leistet  und  die  Armee  selbst  allmählich  auseinanderreißt,  wird
erst  die  Zukunft  zeigen.

Die  Aspirationen  Österreichs  nach  Osten  und  der  Balkanhalbinsel
  ruhten  während  des  ganzen  Jahres  1882  oder  machten
wenigstens  keinerlei  Fortschritte,  mußten  ja  die  beiden  okkupierten
Provinzen  gegen  einen  Aufstand  der  widerwilligen  Bevölkerung  mit
sehr  erheblichen  Opfern  soviel  als  noch  einmal  erobert  werden.  Obgleich
  nach  dem  Berliner  Vertrage  nur  okkupiert,  betrachtet  und  behandelt
  sie  Öslerreich  thatsächlich  als  vollständiges  Eigentum:  die
Bevölkerungen  wurden,  wenn  auch  nur  im  allerbescheidensten  Maße,
zum  österreichischen  Militärdienste  herbeigezogen  und  die  bisherige
Zollgrenze  zwischen  ihnen  und  der  Monarchie  beseitigt.  Für  die
Sicherung  seiner  südlichsten  Provingen  und  als  Stützpunkt  für  allfällige
  weitere  Erwerbungen  im  Fortgang  der  allmäligen  Auflösung
des  türkischen  Reichs  sind  sie  Ssterreich  unstreitig  von  einem  gewissen
Werte,  zunächst  aber  und  auf  ganz  unbestimmbare  Zeit  hinaus  doch
nur  ein  unsicherer  und  höchst  kostspieliger  Besitz.  Auf  der  ganzen
Balkanhalbinsel  stößt  Ssterreich  selbst  in  seinen  berechtigtesten  Bestrebungen
  auf  unüberwindliche  Schwierigkeiten.  Eine  gewisse  Herrschaft
  über  die  Schiffahrt  auch  auf  der  untern  Donau  von  seiner
        <pb n="609" />
        Uberscht  der  polilischen  Entwichelung  des  Jahres  1882.  573

Grenze  an  bis  zur  Mündung  derselben  und  der  Anschluß  der  türkischen
  Bahnen  von  Konstantinopel  und  Salonichi  aus  an  die  österreichischen
  sind  Forderungen,  welche  mit  den  kommerziellen  Lebensinteressen
  Isterreichs  auf  engste  verknüpft  sind.  Weder  die  eine
noch  die  andere  hat  es  im  Laufe  des  Jahres  1882  durchzusetzen
vermocht.  Alle  die  seit  1878  selbständig  gewordenen  Balkanstaaten
von  Numänien  und  Montenegro  bis  nach  Östrumelien  hinunter
haben  offenbar  wenig  Lust.  früher  oder  später  von  Rußland  einfach
verschlungen  zu  werden  und  sind  bemüht,  ihre  Unabhängigkeit  und
ihre  Eigenart  auch  gegen  das  großrussische  Wesen  zu  behaupten  und
nach  und  nach  auszuprägen.  Aber  als,  mit  Ausnahme  Rumäniens,
durchaus  flavische  Stämme  und  bei  der  ungewissen  Zukunft  aller  dortigen
  Dinge  gravitieren  sie  doch  naturgemäß  zumeist  nach  Nußland
und  schließen  sich  in  dem  MWiderstreit  zwischen  den  Interessen  der
Türkei,  Esterreichs  und  Nußlands  doch  vorzugsweise  an  dieses  an,
dem  sie  ihre  Unabhängigkeit  verdanken  und  das  auch  keine  Gelegenheit
  versäumt,  sie  aufs  nachdrücklichste  daran  zu  erinnern,  und  frischweg
  thatsächlich  eine  Art  Protektorat  über  dieselben  in  Anspruch
nimmt.  Das  kleine,  arme  und  zudem  noch  halb  barbarische  Montenegro
  geberdet  sich  als  der  ausgesprochene  Vasall  und  Schützling
Nußlands,  sitzt  Österreich  in  fast  unerträglicher  Weise  in  der  Flanke
und  bereitet  ihm  alle  nur  möglichen  Schwierigkeiten,  gegen  welche
Ö  sterreich  ein  Auge  und  oft  beide  Augen  zudrücken  muß,  um  nicht
mit  Rußland  in  Kouflikt  zu  kommen  und  nicht  selber  den  Funken
in  die  Pulvertonne,  als  welche  sich  diese  Verhällnisse  vielfach  darstellen,
  zu  werfen.  Rumänien  hat  eine  schwierige  Stellung  zwischen
Rußland  und  Ssterreich,  um  nicht  dem  unbedingten  Einfluß  des
einen  oder  des  anderen  anheimzufallen,  gebärdet  sich  aber  gerade
gegenüber  Österreich  in  der  Donaufrage  wie  eine  Großmacht,  die  es
doch  ganz  und  gar  nicht  ist,  und  setzt  Ssterreich  einen  Widerstand
entgegen,  den  dieses  immerhin  nicht  leicht  zu  bewältigen  im  stande
sein  wird.  Der  Fürst  von  Vulgarien  ist  staatsrechtlich  der  Vasall
des  Sultaus,  thatsächlich  ein  solcher  Rußlands,  aus  dessen  Hand  er
russische  Generale  als  seine  Minister  für  die  wichtigsten  Verwaltungszweige
  entgegennehmen  muß,  wenn  er  nicht  mit  dem  russischen  Generalkonsul
  in  beständige  Konflikte  geraten  will;  sein  kleines  Heer
wird  von  russischen  Offizieren  gedrillt  und  kommandiert.  Die  Parteien,
  die  sich  im  Lande  gebildet  haben  und  von  denen  die  eine  sich
konservativ,  die  andere  liberal  nennt,  unterscheiden  sich  im  Grunde
        <pb n="610" />
        Pforte.

574  Übersicht  der  polilischen  Entwichelung  des  Jahrts  1882.

nur  dadurch,  daß  die  Führer  der  einen  im  Amte  sind,  die  der  anderen
  dagegen  sie  daraus  zu  verdrängen  suchen,  um  selbst  hineinzukommen;

  beiden  ist  der  russische  Einfluß  lästig  und  zuwider,  aber

nur  weil  die  besten  Stellen  in  den  Händen  von  Russen  sind  und  sie
selbst  auf  dieselben  Anspruch  machen;  im  übrigen  dürften  beide  gleich
bereit  sein,  sich  russischem  Einflusse  zu  fügen.  Rußland  hält  es  indes
  für  sicherer,  die  Sache  selbst  und  durch  seine  eigenen  Leute  zu
besorgen.  Die  bulgarischen  Donaufeslungen  werden  denn  auch  nicht,
wie  es  der  Verliner  Vertrag  verlangt,  geschleift;  sie  könnten  Rußland
  gelegentlich  später  noch  recht  dienlich  sein  selbst  in  ihrem  jetzigen
Zustande  eines  halben  Verfalls.  Sogar  in  Ostbulgarien,  der  antonomen
  türkischen  Provinz,  besteht  eine  starke  Strömung  nach  Rußland
  hin,  weil  die  Vevölkerung  eine  Vereinigung  mit  dem  Fürstentum
  Bulgarien  wünscht  und  anstrebt  und  diesen  Wunsch  früher  oder
später  durch  Nußland  und  nur  durch  Rußland  erfüllen  zu  können
meint.  Auf  beide  Bulgarien  äußert  Österreich  so  viel  als  gar  keinen
Einfluß  und  kann  es  mit  Rußland  lange  nicht  konkurrieren.  Der
einzige  Erfolg,  den  es  im  J.  1882  auf  der  Balkanhalbinsel  aufzuweisen
  hat,  ist,  daß  Fürst  Milan  von  Serbien  sich  gegen  Rußland
und  seinen  Einfluß  entschieden  an  Östlerreich  angeschlossen  hat,  wofür
ihm  durch  seine  Vermittlung  unter  Zustimmung  der  Mächte  erlaubt
wurde,  seinen  Fürstenhut  nach  dem  Vorgange  Rumäniens  mit  einer
Königskrone  zu  vertauschen.  Indes  die  Stellung  des  neuen  Königs
ist  eine  nichts  weniger  als  feste  und  ein  Umschwung  in  russischem
Sinne  und  Interesse  liegt  nichts  weniger  als  außerhalb  der  Möglichkeit.
  Alles  in  allem  genommen  ist  die  Stellung  und  sind  die
Aussichten  Österreichs  auf  der  Valkanhalbinsel  keine  glängenden.
Glücklicherweise  für  dasselbe  hat  in  Rußland  seit  der  Mitte  des
Jahres  1882  die  Friedensströmung  vorerst  die  Oberhand  gewonnen
und  ist  Rußland,  ohne  Abentener,  durchaus  nicht  in  der  Lage  und
auch  nicht  geneigt,  dem  wankenden  türkischen  Neiche  einen  neuen
Stoß  zu  versetzen.

Es  ist  dies  ein  Glück  nicht  nur  für  Österreich,  sondern  für
ganz  Europa.  Denn  die  überzeugung  ist  eine  ziemlich  allgemeine,
daß  ein  energischer  Stoß  von  dieser  Seite  her  gegen  das  türkische
Neich  auch  der  letzte  wäre  und  einen  Zusammenbruch  zur  Folge
haben  würde,  der  fast  unausweichlich  zu  einem  allgemeinen  europäischen
  Kriege  führen  müßte.  Die  Aufrechthaltung  des  türkischen
Reiches  auf  irgend  welche  feste  Dauer  ist  von  allen  Seiten  offenbar
        <pb n="611" />
        Ubersichl  der  polilischen  Eulwickelung  des  Jahren  18982.  575

gänzlich  aufgegeben.  Die  türkische  Nasse  zeigt  viele  schätzbare,  ja
vortreffliche  Eigenschaften,  aber  die  höheren  Klassen  des  Volks  und
damit  ihr  ganzes  Staatswesen  sind  verfault  und  verrottet  und  einer
wirklichen  Regeneration  nicht  fähig.  Japanesen  und  Chinesen  scheinen
geistig  im  stande  zu  sein,  die  Resulkate  der  europäischen  Kultur  für
sich  zu  verarbeiten  und  bis  zu  einem  gewissen  Grade  in  sich  aufzunehmen,
  die  Türken  sind  es  offenbar  nicht.  Was  sie  seit  fünfzig
Jahren  von  Guropa  angenommen  haben,  war  ein  bloßer  Firnis  ohne
allen  und  jeden  Wert,  nur  geeignet,  ihre  besten  Eigenschaften  vielmehr
zu  verderben,  als  zu  heben.  Einer  wirklichen  Regeneration  ist  die
Türkei  offenbar  nicht  jähig:  sie  wird  unbedingt  europäischer  Kultur
und  europäischer  Herrschaft  Platz  machen  müssen.  Indes  die  Türken
sind  eine  kriegerische  Rasse,  der  Islam  wird  dem  Christentum  nicht
ohne  nachhaltigen  Widerstand  weichen  und  auch  die  Mächte  werden
sich  über  die  Teilung  der  Beute  zum  voraus  niemals  einigen.  Sobald
  daher  nicht  ihre  speziellen  Interessen  und  auf  einem  bestimmten
Punkte  in  Frage  kommen,  sind  alle  Mächte  geneigt,  zusammen  zu
wirken,  um  eine  Ratastrophe  zu  vermeiden.  Die  Auflösung  der
Türkei  wird  daher  Zzu  einer  allmäligen  Abbröckelung.  Im  letzlen
Jahrzehent  hat  sie  den  größten  Teil  ihres  Vesitzes  in  Europa  verloren,
  in  den  beiden  ersten  Jahren  dieses  Jahrzehnts  ganz  Nordafrika
  bis  auf  Tripolis,  einen  ziemlich  wertlosen  kleinen  Rest.  Der
Sultan  selbst  kann  sich  über  das  unabwendbare  Schicksal  keinen
Illusionen  mehr  hingeben  und  ist  daher,  nicht  unverständiger  Weise,
bemüht,  sich  an  Deutschland  und  Hslerreich  anzulehnen,  die  wenigsteus
  aufrichtig  bestrebt  sind,  den  Gang  der  Dinge  nach  Kräften  zu
verlangsamen  und  zu  diesem  Ende  hin  die  ihm  noch  gebliebene
Widerstandskraft  soweit  möglich  zu  stärken.  Zwei  Dinge  sind  dafür
in  erster  Linie  ganz  unerläßlich,  eine  Ordnung  der  total  zerrülteten
Finanzen  und  eine  Reorganisalion  der  Armee  nach  europäischem
Muster.  Zu  diesen  Zwecken  überließ  der  deutsche  Kaiser  dem  Sultan
  einige  tüchtige  preußische  Offiziere  und  einige  gut  geschulte  preu-Pische
  Verwaltungsbeamte,  die  es  im  Gegensatz  gegen  die  Abenteurer,
welche  aus  aller  Herren  Ländern  bisher  nach  der  Türkei  zogen,  um
die  dortige  Fäulnis  mit  einem  europäischen  Anstrich  zu  überziehen
und  dabei  ihre  eigenen  Taschen  gu  füllen,  auch  zu  einem  gewissen
Erfolge  bringen  werden,  wenn  ihnen  dagu  die  Zeit  gelassen  wird,
was  man  freilich  nicht  wissen  kann.  Am  leichtesten  und  sichersten
dürfte  ein  Erfolg  beim  Militär  zu  erzielen  sein,  da  das  Material
        <pb n="612" />
        576  Ubersicht  der  polilischen  Eukwichelung  des  Jahres  1882.

ein  gutes,  ja  vortreffliches  ist  und  man  ihnen  fast  durchweg  mit
gutem  Willen  entgegenzukommen  scheint.  Den  Augiasstall  der  BVerwaltung,
  wo  überall  Willkür  und  Korruption  herrscht,  auszumisten,
wäre  dagegen  ein  ganz  hoffnungsloses  Unternehmen.  Die  Türkei
ist  seit  dem  letzten  Kriege  thatsächlich  bankerott  und  ihr  Kredit  an
den  europäischen  Börsen  gleich  Null.  Da  ist  es  schon  etwas,  daß
es  den  deutschen  Veamten  wenigstens  gelungen  ist,  die  enropäische
Schuld,  freilich  unter  starker  Reduktion  der  Zinsen,  mit  Hilfe  der
Ottoman-Bank  zu  ordnen,  die  Verlegenheitsschulden  an  die  wucherischen
  Bankiers  von  Pera  und  Galata  ins  reine  zu  bringen,  den
Betrag  der  schwebenden  Schuld  festzustellen  und  die  Hoffnung  zu
hegen,  daß  vielleicht  sogar  Mittel  und  Wege  gesunden  werden  könnten,
die  successive  Vezahlung  der  Kriegsentschädigung  an  Rußland,  worüber
  im  Laufe  des  Jahres  1882  mit  diesem  ein  Abkommen  getroffen
  wurde,  wirklich  aufzubringen.  Zum  erstenmal  wurde  von
ihnen  in  diesem  Jahre  ein  Vudget  aufgestellt,  das  nicht  mit  rein
fiktiven  Summen  rechnet.  Das  finanzielle  Hauptgebrechen  liegt
darin,  daß  die  Finanzverwaltung  auf  fast  gar  keine  Eingänge  ganz
bestimmt  rechnen  kann,  daß  ein  Teil  der  Bekräge  an  Abgaben  2c.
in  den  Taschen  der  Provinggouverneure  und  ihrer  Beamten  verschwindet,
  daß  die  Palastverwaltung  selbst  und  jeder  Minister,  wenn
er  augenblicklich  Geld  braucht,  auf  irgend  eine  bereit  liegende  Summe
einfach  Beschlag  legt,  ohne  sich  um  seine  Kollegen  d.  h.  um  das
Ganze  zu  bekümmern,  und  daß  die  Türkei  überhaupt  einen  Schwarm,
viel  zu  viel  Beamtete  aller  Art  hat,  die  mit  wenigen  Ansnahmen
alle  nur  schlecht,  unregelmäßig,  oft  auch  gar  nicht  bezahlt  werden
und  die  dadurch  unausweichlich  auf  Willkür,  Unterschlagung,  Trinkgelder,
  kurz  eine  Korruption  aller  nur  möglichen  Art  geradezu  angewiesen
  sind.  Eine  Reduktion  der  Zahl  der  Beamten,  die  aber
dann  auch  anständig  und  regelmäßig  bezahlt  werden  müßten,  wäre
ein  absolutes  Bedürfnis,  ist  aber  wohl  aussichtslos.  Manche  Verbesserung
  wäre  vielleicht  immerhin  noch  möglich,  aber  sie  erforderte
Anstrengung  und  Zeit:  die  Indolenz  der  Orientalen  und  die  fortwährende
  Bedrängung  von  außen  stehen  dem  einen  und  dem  andern
  im  Wege.  Die  Reformen,  welche  von  den  Mächten  gewünscht
und  hie  und  da  nachdrücklich  verlangt  werden,  blieben  im  Laufe  des
Jahres  1882  vollständig  liegen.  Der  Sultan  war  während  desselben
  von  den  ägyptischen  Dingen  präokklupiert  und  gab  sich  dem
Wahne  hin,  das,  was  er  an  Macht  und  Ansehen  in  Europa  einge-
        <pb n="613" />
        Übersicht  der  polilischen  Eulwichelung  des  Jahrro  1882.  577

büßt  haitte,  dort  teilweise  wieder  einbringen  zu  können,  verkannte  aber
dabei  seine  prekäre  Lage  so  gänzlich,  daß  er  schließlich  auch  dort  nur
einen  neuen  Verlust  zu  verzeichnen  hatte.  Erst  ganz  zu  Ende  des
Jahrs  fiel  es  ihm  ein,  wieder  einige  sog.  Reform-Kommissionen  nieder-Jusetzen.
  Allein  von  solchen  Kommissionen  und  ihren  Anträgen  bis  zu
wirklichen  Ausführungen  ist  in  der  Türkei  meist  ein  sehr  weiter  Weg.

Unglücklicherweise  ist  das  nicht  nur  in  der  Türkei,  sondern  auch
in  Rußland  der  Fall.  Rußland  ist  seit  der  Ermordung  Alexanders  II.
in  seinen  Grundvesten  erschüttert;  im  Jahre  1882  ist  aber  wenig
oder  eigentlich  gar  nichts  geschehen,  um  ihm  eine  solide  Entwickelung
irgendwie  anzumeisen,  geschweige  denn  irgendwie  zu  verbürgen.  Es
ist  durchaus  nicht  abzusehen,  wohin  die  russischen  Dinge  möglicher
Weise  schon  in  der  nächsten  Zukunft  eigenllich  hinaus  wollen.  Der
Kaiser,  der  für  sein  Leben  zu  fürchten  alle  Ursache  hatte,  blieb  von
der  Außemwelt  abgeschlossen  und  fast  wie  ein  Gefangener,  den  Winter
über  in  dem  einsamen  Jagdschloß  Galschina,  siedelte  dann  für  den
Sommer  nach  Peterhof  über  und  kehrte  im  Spätherbst  wieder  nach
Gatschina  zurück,  um  nur  hie  und  da  Petersburg  zu  besuchen.  Die
Kaisermörder  und  eine  erhebliche  Anzahl  anderer  Nihilisten  wurden
im  Laufe  des  Jahres  in  einer  Reihe  großer  Staatsprozesse  gerichtlich
  abgeurteilt  und  teilo  zum  Strang  teils  zu  lebenslänglichem
Kerker  oder  zur  Verbannung  nach  Sibirien  verurteilt.  Die  Altentale
  auf  hochstehende  Beamte  hörten  zwar  nicht  gang  auf,  aber  der
Nihilismus  trat  allmälig  doch  unzweifelhast  einigermaßen  in  den  Hintergrund.
  Diejenigen  Schichten  der  Bevölkerung,  aus  denen  er  zunächst
  hervorgegangen  war,  waren  geneigt,  vorerst  zuzusehen,  welche
Bahnen  der  neue  Herrscher  etwa  einschlagen  werde,  und  zudem  scheint
es,  daß  der  Nihilismus  durch  die  gahlreichen  Festnehmungen  und
Verurteilungen  in  seinen  leitenden  Elementen  einigermaßen  desorganisiert
  worden  sei  und  einiger  Sammlung  bedurfte.  Daß  er  jedoch
verschwunden  oder  gar  überwunden  sei,  glaubte  niemand.  Er  ist
ein  Produkt  der  russischen  Zustände  und  der  russischen  Gesellschaft,
wie  sie  sich  in  den  letzten  Jahrzehnlen  entwickelt  haben,  und  solange
diese  dieselben  bleiben,  ist  daran  nicht  zu  denken.  Die  mächtige
Unterlage  des  ungeheuern  Reiches,  die  eigentlich  bäuerliche  Bevölkerung
  ist  zwar  zu  irgend  welcher  politischen  Veränderung  noch  lange
nicht  reif  und  verlangt  darnach  auch  gar  nicht;  aber  sie  hat  vielfach
  materielle  Gründe  zur  Unzufriedenheit,  die  durch  eine  teilweis
schlechte  Ernte  noch  gesteigert  wurde:  selbst  die  Aufhebuns  der  Leib-Schulthess,

  Gurop.  Geschichtslalender.  XXIII.  Bd.

Nußland.
        <pb n="614" />
        578  übersicht  der  politischen  Enlmichelung  des  JZahrts  1882.

eigenschaft  ist  zum  Teil  noch  nicht  durchgeführt,  zum  Teil  hat  sie  nicht
alle  diejenigen  Folgen  gehabt,  die  von  ihr  erwartet  worden  waren.
Die  gesamten  höheren  Klassen  aber,  alles,  was  über  dem  eigentlichen
  Bauer  steht,  die  ganze  sog.  Intelligenz  ist  der  Meinung,  daß
der  Absolutismus  der  kaiserlichen  Gewalt,  wie  er  sich  in  dem  Wirken
der  Behörden  und  der  Beamten  fast  ohne  Ausnahme  von  oben  bis
unten  darstellt,  sich  überlebt  habe  und  daß  es  an  der  Zeit  wäre,
dieselben  durch  neue  politische  Gestaltungen  zu  ersetzen.  Natürlich
gehen  hiebei  die  Ansichten  und  Wünsche  weit  auseinander:  die  einen
würden  sich  mit  den  bescheidensten  Zugeständnissen  gern  begnügen,
andere  sind  in  ihren  Erwartungen  wenigslens  mäßig,  noch  andere
dagegen  in  ihren  Forderungen  ganz  unmäßig.  Sehr  deutlich  unterscheiden
  sich  namenklich  zwei  Strömungen  und  treten  sich  scharf  entgegen:
  die  eine  verlangt  Reformen  im  Sinne  und  nach  dem  Beispiele
  der  andern  westlichen  Nationen  Europas,  wobei  bezüglich  der
Art  und  dem  Maße  solcher  Reformen  immer  noch  ein  unendlicher
Spielraum  offen  bleibt,  sie  wird  die  Partei  der  Westler  genannt
und  findet  ihren  Hauplsitz  und  Stützpunkt  in  Petersburg;  die  andere
  geht  dagegen  von  dem  alten  heiligen  Moskau  und  den  einflußreichen
  Publizisten  Katkow  und  Aksakoff  aus,  verwirft  von  vorneherein
alle  von  außen  importierte  und  nur  aufgepfropfte  Civilisation,  will
vielmehr  aus  der  Tiefe  und  der  ursprünglichen  Eigenart  des  russischen
Volkes  schöpfen  und  deshalb  frischweg  hinter  die  Zeit  Peters  des
Großen  und  seiner  gewaltigen  Neuerungen  gurückgehen.  Wie  sie  sich
das  denkt  und  was  sie  eigentlich  will,  ist  übrigens  noch  sehr  unklar;
die  Dinge  sind  seit  bald  zwei  Jahrhunderten  so  weit  gediehen,  daß  sie
mehr  noch  gegen  das  schon  Vestehende  als  gegen  erst  Einzuführendes
sich  zu  wenden  genötigt  ist  und  sich  mehr  als  Opposition  gegen  jenes
darstellt,  bezüglich  der  Zukunft  aber  sich  vielfach  bloß  in  allgemeinen,
  ziemlich  dunkeln  Phrasen  ausdrückt;  nur  soviel  hebt  sich  daraus
deutlich  ab,  daß  sie  an  den  Absolutismus  der  kaiserlichen  Gewalt
nicht  rühren  lassen  will  und  mit  ihr  die  Interessen  der  Kirche  in
unauflösliche  Verbindung  zu  bringen  sucht.  Der  Kaiser  steht  wesentlich
  auf  ihrer  Seite,  seine  vorzüglichsten  persönlichen  Ratgeber  gehören
  ihr  an  und  so  ist  es  ihr  denn  bisher  gelungen,  alle  Reformen
im  westlichen,  europäischen  Sinne  vollständig  hintanzuhalten.  Aber
die  Folge  davon  ist  doch  nur  eine  Art  Gleichgewicht  der  Kräfte  und
eine  Art  Stillstand  in  der  weiteren  Entwickelung  Rußlands  nach
dieser  oder  jener  Seite  hin,  der  auf  die  Dauer  unmöglich  vorhalten
        <pb n="615" />
        übersichl  der  polilischen  Enlwichelung  des  Jahres  1882.  570

kann.  Alerander  lll.  ist  ein  durchaus  rechtlicher,  wohlwollender
Mann,  der  nur  das  beste  seines  Volkes  will,  aber  offenbar  nichts
weniger  als  genial.  Neue  Schöpfungen  aus  der  Tiefe  seines  eigenen
und  des  russischen  Volksgeistes  sind  von  ihm  durchaus  nicht  zu  erwarten.
  Die  einzige  Neuerung  in  altrussischem  Sinne  war  denn
auch  bisher  lediglich  das  Wiederaufkommen  altrussischer  Tracht  und
Mode  bei  Hof  und  die  Vertauschung  der  bisherigen  mehr  oder
weniger  preußischen  mit  einer  altrussischen  Uniformierung  der  Armee,
hohen  Pelzmüten  und  langen  Stiefeln,  worüber  die  Offiziere  nichts
weniger  als  entzückt  sind,  während  die  Soldaten  sich  mehr  als
Vauern,  die  sie  sind,  denn  als  Soldaten  des  Kaisers  fühlen,  die
ganse  Maßregel  aber  sich  im  Grunde  doch  als  eine  bloße  Spielerei
darstellt.  Das  Gleichgewicht  der  Kräfte  und  der  dadurch  erzengte
Stillstand  bezüglich  der  großen  inneren  Frage  hatte  inzwischen  die
natürliche  Folge,  daß  der  allgemeine  Drang  nach  etwas  Neuem,
Großem  sich  auf  den  Panflavismus  nach  außen  warf,  der  sich  in
den  Reden  des  Tekünzen-Besiegers,  General  Skobeleff,  durch  den  Ausbruch
  eines  unbändigen  Hasses  gegen  Deutschland,  das  man  doch
nicht  anzugreifen  wagt,  und  einer  unbändigen  Lust,  über  Ssterreich
hergufallen,  wenn  nicht  Deutschland  hinter  ihm  stände,  Luft  machte.
Daneben  sehten  sich  fortwährend  die  abschenlichsten  Judenverfolgungen
  fort,  die  sich  von  einer  Stadt  nach  der  andern  verpflanzten
und  natürlich  Schuldige  wie  Unschuldige  gleichmäßig  trafen.  Ignatieff,
  der  leitende  Minister  des  Innern,  sah  allem  ruhig  zu  und
ließ  alles  zum  mindesten  gewähren,  wofern  er  es  nicht  gar  unter  der
Hand  noch  begünstigte,  da  es  geeignet  schien,  die  Massen  zu  beschäftigen
und  sie  vom  Nihilismus,  den  der  Kaiser  vor  allem  aus  fürchtete,
abzuziehen,  bis  es  diesem  selbst  doch  zu  toll  wurde.  Der  vielleicht  beschränkten,
  aber  jedenfalls  soliden  Natur  des  Kaisers  sagte  es  nachgerade
  ganz  und  gar  nicht  zu,  mit  dem  Feuer  zu  spielen,  wie  es  Ignatieff
  jederzeit  liebte,  der  auch  in  den  Mitteln,  wenn  sie  nur  zum
Ziel  zu  führen  schienen,  nichts  weniger  als  wählerisch  war.  Vernünftigerweise
  ist  ein  Krieg  Rußlands  gegen  Deutschland  und  Österreich,
  zumal  ohne  einen  vorliegenden,  irgendwie  zureichenden  Grund,
doch  geradezu  ein  Ding  der  Unmöglichkeit  und  eine  Allianz  Frankreichs
mit  Rußland  zu  diesem  Zwecke  wäre  für  Frankreich  und  für  Rußland
selbst  ein  echtes,  rechtes  Abenteuer.  Auf  solche  Spekulationen  läßt
sich  der  Kaiser  doch  nicht  ein.  Dazu  kam,  daß  schließlich  selbst  Ignatiff
  auf  den  Plan  der  Einberufung  einer  Art  beratender  Versamm-37=
        <pb n="616" />
        580  übersicht  der  polilischen  Enkwickelung  des  Jahres  1882.

lung  von  Vertrauensmännern  des  Volkes,  wie  sie  vor  Zeiten  stattgefunden
  hatten,  gefallen  und  dem  Kaiser  vorgeschlagen  zu  haben
scheint.  Damit  war  sein  Maß  voll.  Der  Kaiser  hält  an  der  Behauptung
  seiner  absoluten  Macht  fest  und  ist  nicht  geneigt,  davon
auch  nur  das  mindeste  abzulassen  und  sich  auf  die  schiefe  Ebene  von
Konzessionen  in  dieser  Beziehung  verlocken  zu  lassen;  obgleich  Slave
und  durch  und  durch  von  flavischem  Bewußtsein  erfüllt,  hat  er  doch
ganz  und  gar  keine  Lust,  einen  Krieg,  dessen  Ausgang  für  Rußland,
gelinde  gesagt,  ein  sehr  zweifelhafter  wäre,  bei  dem  es  jedenfalls
mehr  zu  verlieren  als  zu  gewinnen  hätte,  vom  Zaun  zu  brechen,
und  zugleich  ist  er  auch  wirklich  noch  nicht  in  der  Lage,  um  den
inneren  Schwierigkeiten  zu  entgehen,  eine  Diversion  nach  außen
suchen  zu  müssen;  wenn  auch  nicht  aus  innerer  Neigung,  wie  sein
Vorgänger,  hält  er  es  doch  für  klüger,  die  guten  Beziehungen  zu
den  beiden  verbündeten  mitteleuropäischen  Mächte,  zumal  zu  Deulschland,
  aufrecht  zu  erhalten  und  zu  pflegen,  so  lange  es  nur  irgend
möglich  ist,  zumal  Nußland  die  moralischen  und  materiellen  Nachwehen
  des  letzten  Krieges  gegen  die  Türkei  keineswegs  schon  gangz
verwunden  hat.  Im  April  sprach  der  Kaiser  die  definitive  Entlassung
  des  Reichskanzlers  Fürsten  Gortschakoff  aus  und  ernannte
er  den  Staatsrat  Giers,  den  bisher  schon  thatsächlichen  Leiter  zum
wirklichen  Minister  des  Auswärtigen  und  diesem  ersten  und  entschiedenen
  Friedenssymptom  folgte  am  12.  Juni  giemlich  unerwartet
die  Entlassung  Ignatieffs.  Von  diesem  Moment  an  boien  die
Dinge  in  Nußland  im  Innern  und  nach  außen  ein  wesentlich  anderes
  Aussehen  dar.  Die  Judenverfolgungen  hörten  auf,  die  Friedensströmung
  gewann  die  Oberhand,  Ignatieff  war  fortan  ohne  irgend
erheblichen  Einfluß  mehr  und  doch  regte  sich  der  Nihilismus  zunächst
nicht  mehr  als  vorher.  Freilich  bleiben  die  Gegensätze  und  Strömungen
  in  der  öffentlichen  Meinung  die  gleichen;  die  Kräfte  halten
sich  eine  Art  von  Gleichgewicht  und  dies  ergeugt  lediglich  einen
Stillstand,  der  in  keiner  Weise  als  die  Grundlage  einer  normalen,
gesunden  Entwickelung  angesehen  werden  kann.  Die  Zukunft  Rußlands
  ist  und  bleibt  eine  ungewisse  und  düstere  und  eine  gewitterschwangere,
  sei  es  nun,  daß  sich  das  Gewitler  nach  innen  oder  nach
außen  entlade.  Unglücklicherweise  für  die  Ruhe  der  Welt  ist  das
letztere  fast  wahrscheinlicher  als  das  erstere.
        <pb n="617" />
        Register.

Neben  der  Seitenzahl  sind  die  Monate  mit  römischen,  die  Monatstage  mit  arabischen
Zissern  bezeichnet.

Baden:  S  251:  1330  ([Vorlage  betr.  gering  bejsoldete  Kirchendiener);
"  1  wähnearle  des  Präsidenten  der  II.  Kammers,  11  (Finanzlages;
III  4  (Frage  der  Berschuldung  des  Bauernstands,  5  [Baumstark
gegen  den  Ultramontaniemusl,  I|  Wehl  Maumstarks  annulliertt,
17  [Verschuldung  des  Bauernstandes),  21  (UlI.  Kammer  einstimmig
gegen  das  Tabakmonopoll;  IV  C10.  Jenaumtarl.  11  Branntweinsteuergesetz).
  27  lFrage  des  direlten  Wahlsysteme):  V  2  [(Weihbischof  Orbin
Erzbischof  von  Freiburgs.  1  II.  Kammer  gegen  allg.  Stimmrecht],  6
Schluß  des  Landtages:  IX  3  ([Eisenbahnunglück!:  X  15  (Großherzog
übernimmt  wieder  die  Negierung);  XII  10  lbadischer  Handelslag!l.

Layern:  S.  1—251:  I  10  [Beschluß  der  #.  Kammer  für  2jähr.  Dienstzeit),
20  :ööi  gegen  II.  Kammer].  2/1  .  gegen  II.  Kammers,  25  lII.  Kammer
  gegen  alle  Kafernenbauten!,  31  te  Nütler  über  das  Kulturbudget,
  die  Tegernseer  Erklärungl:  II  4  lII.  Kammer  über  Simulkanscholen),

  10  III.  Kammer  gegen  Volln#alaln  14  lII.  gegen  I.  Kammerl.
  15  Konlubinats  efrage,  Beschluß  der  II.  gonnner  gegen  das  7.
Schuljahr,  23  [Handschreiben  des  Köuige  an  Minister  Lut!];  III  2
III.  Kammer  über  den  Kultusetats.  3  [Ansturm  der  ultram.  Mehrheit
der  I.  Kammer  gegen  das  Ministeriun  7  III.  Kammer  Beschluß
bez.  Tegernseer  Erklärungl,  9  lI.  gegen  II.  Kammer],  11  II.
II.  Kammer],  13  lI.  Kammer  lehnt  Abschaffung  grl-  7.  Shhullebts
abl,  15  [Tabakmonopolfrage),  16  III.  Kammer  gegen  Lehrerbildungsanstalten!,
  21  (Malgaufschlags,  29  [Kultusetat];  IV  4  lultram.  Bestrebungen
  in  München],  15  [Militärekat],  18  II.  gegen  II.  Kammers,
20  UII.  Kammer  gegen  Gewerbefreiheit.  21  ll.  gegen  II.  Kammerl,
22  lll.  gegen  I.  Kammer,  Finanzgeseb,  Konzession  bez.  Schulel,  29
lSchluß  des  Landtags,  Rückblickl,  15  [Landesausstellung  in  Nürnberg,
18  (Altkatholisches);  VIII  2  [Universitäl  Würzburgs,  4  [Regierung
gegen  die  ultram.  Gemeindekollegien  von  München],  10  lebensol,  Mitte
ldie  süddeutschen  Postwertzeichen;  IX  13  (Regierung  gegen  die  ultram.
Gemeindekollegien  von  München],  10  (eleltro-  bcchnische  Ausstellung  in
München],  18  [Simultanschulfragel,  25  ldieselbes;  X  15  (Schluß  der
sianenniti4n  bein  Nürnbergs,  XI  28  [Professor  Rittler,  XII  4
((o

Artensübangt  ise  23  ner  des  Königs  an  Minister  Luh.]
        <pb n="618" />
        582

Hremen:

Regißzer.

S.  3—251:  XII  7  ldie  Zollanschlußfragel.

Deuisches  PReich:  S.  3—  251:  1  1  HNolleinschluß  der  Unterelbel,  8  [Tabakmonohos

  (Reklamation  Italiens  betr.  weltliche  Herrschaft  des  Papstes
  ,  9  [Interpellation  Hertling  betr.  Fabrikgesellgebung  und  Antwort
Bismarcks!,  11  [Antrag  Windthorst  und  Beschluß  des  Reichstags;
Stärke  der  Fraktionenl,  14  [Reichstag  betr.  Zolleinschluß  der  unter:
elbel,  17  (Verufsstatistik!,  18  [Antrag  der  3  liberalen  Gruppen  zum
Unfallgesetz;  Protest  der  Schutzzöllner],  18  ][Bimetallismuss,  20  [Genehmigung
  des  Vertrags  mit  Hamburg,  Kommissionsbericht  dazu)],
20  [Normalinnungsstatuts,  23  ([Vertrag  mit  Hamburgs,  24  [Tabakmonopol;
  Unterelbe;  Debatte  über  den  Erlaß  des  Kaisers  bez.  persönliche
  Regierung,  Rede  des  Reichskanglers],  25  l#nochmals  dieselbel,
28  13.  Lehnns  des  Etats],  29  [Mission  an  den  Sultan],  30  [Schluß
des  Reichstag

1  17  kovelesz.  16  [(Skobeleff,  23  (Tabakmonopol-Gesetzentwurfl.

!  2  [Zweiter  Unfall-Gesetzentwurf  und  Krankenkassen-Gesetzenton

  6  [Tabakmonopoll.  15  eichsgericht  gegen  gedruckte  sozial=Wiarnst

  Wahlzettel!,  22  (Cailers  Geburtstags,  30  (Tabakmonopolj,
31  (Nesultat  des  Etats  1881.821.

IV5  (Währungsfragel,  10  (Krankenkassen-  Gesetzentwurf  und  Tabakmonopoll,
  14  [Gewerbeordnungsnovelle,  obligatorische  Arbeitsbücher],
22  [Unfall-Gesetzentwurf  mit  Motiven  und  Denkschrift),  23  [(preußische
Offiziere  nach  der  Türkeil,  24  [Bundesrat  genehmigt  Tabakmonopol,
lehnt  obligatorische  Arbeitsbücher  abs,  27  [Eröffnung  des  Reichstags,
Thronrede;  Stkärke  der  Fraktionen],  28  [Präsidentenwahlen  des  Reichstags!,
  29  (Krankenkassengesetz,  Civilehel,  30  (Befestigung  der  Ostseelüste
  lBundestagsberichte  Biemarcksl.

3  [Antrag  gegen  alle  Ausnahmegesetzes,  5  (Gewerbeordnungs-*“
  6  (CUrenkel  des  Kaisers],  6  (Asschluhnnfahigket!  des  Reichstags)
  (Parteitag  der  Sezessionisten,  Rede  Stauffenbergs],  8  [Bundesrat
  genehmigt  den  Unfall-  Geielentwurit  9  (Zollerhöhungsfragen),  10
II.  Lesung  der  Tabakmonopol-Vorlage,  an  Kommission),  11  (Schutzgöllner],
  12  (0gienische,  Aus  irllmas  15  [Unfall=  und  #runnenkansen
isstettiunrn  16  [Tabakmonopol-Kommissions,  21  [Gotthardbahus,
0  Handjoertcrtaq  mMaqdcbntq,BcichltiI

ManlcrI()’Ikc1ch—taqlchntallc  Zollerhöhungen  ab],  11

prahinml!  Bennigsen]  (Sozialdemokratens,  12  [Reichstag  lehnt  Tabakmonopol
  ab,  Rede  des  Reichskanglers,  Nede  Bennigsens.  16  (kl.  Belagerungszustand
  in  Leipzig]  [Antrag  der  Eliässer  bez.  Geschäftssprache
des  Landesausschusses!  [Vertagung  bis  30.  Nov.],  17  (Verrat  eines
Obersteuermannes)  ldie  Stenerexekutionen  in  Preußen]),  20  [Reichskanzler],
  28  stürkische  Gesandtschaftl,  30  [Telephon-Reichsregal]  (Difserenz
  unter  den  Schutzzölluern!.

VII  2  [Parteitag  der  Nat.-Lib.,  Rede  Bennigsens],  5  [Bundesrat
lehnt  den  Antrag  Windthorst  v.  12.  Jan.  abl,  7  [Burchard  Schatzsekrelärl,
  10  lder  Jahresbericht  der  Handelskammern],  13  (Sozialdemokraten),
  14  [Reichsgericht  in  Leipzig!,  24.  [Lehrertag  in  Kassell.

VIII  9  (Zusammenkunft  der  Kaiser  von  Ssterreich  und  Deutschland
  in  Ischl],  11  lAronpring  besucht  den  König  von  Italien],  19
(Kriegeschiffe  nach  Agypten],  26  (Kronprinz  inspiziert  die  süddentschen
Truppe

4½(  1.  ldeutsche  Kolonialgesellschaft!,  2  [Sedanfeier],  5  (Kaisermandver
  in  Schlesien!]  [Schrift  gegen  den  Vatikanismus],  6  ldie
        <pb n="619" />
        Akten

Register.  583

Steuerfragel,  10  sagrarisches  Programm  Thüngens],  11  ([Antisemitenkongreß
  in  Dresden],  11  (Militäranwärtert,  11  [Generalversammlung
der  deulschen  Katholiken  in  Frankf  urt,  Nesolution  für  weltliche  Herrschaft
  des  Papstesl,  12  [Gustav-Adolj-Verein),  15  (das  Sperrgesetz.
17  [Versammlung  der  Schuhzöllner,  Resolutionen),  18  [Versammlung
  der  Freihändler,  Resolutionenl.  10  [Nohlfs  über  die  Kolonienfragel,
  23  [Nordd.  Allg.  Ztg.  gegen  die  Konjervatliven],  20  ldie  großen
Herbsemannöver)  [Generalversammlung  der  deutschen  Volksparlei,  Refolntionen!
  30  ldie  ägyptische  Fragel.

X  S  [Armenpflege,  Verein  gegen  Alkoholismusl,  9  (Generalversammlung
  der  Sozialpolitiker),  13  ([Graf  Hatzeld,  Pal  sekreär  des.
Ausw.]  [Bimetallistenkongreß  in  Köln),  20  [(Konsularwesen],  24  (kl.
Belagerungszustand  in  Hamburgl,  31  (Beschluß  einer  Agrarstatistil)
lder  Kaiser)  l[das  Auswanderungswesen]  lder  Unfall-Gesetzentwurf)
ldie  detiche  Marinek.

X  5  lder  Bimetallismusl,  7  (Neichsbeamten-Gesetzentwurf#,

/  urlstepulher.  m  gegen  Rom],  10  Febhertehirnnnnn
(Handwerkervetitionen!  [Jabritinspeklorenberichtes,  19  (Minister  v.
Giers].  21  [Erhöhung  der  Holzzölle),  23  (kl.  Belagerungszustand  in
Verlin],  25  [Anfhebung  der  Hauptzollämter  in  Bremen  und  Lübeckl.
27  (Wassernot  am  Nhein)  (polik.  Prozessel,  28  l(2jährige  Etatsl,  30
[Reichstag  lehnt  den  Antrag  der  Elsässer  bez.  Geschäftssprache  doch
ab]  (das  „beutsch-  österr.  Bündnis)].

XII  2  [(Unfall=  und  Krankenkassen-Kommission],  3  [Reichskanzler],
5  (Entschädigung  unschuldig  Verurteilker),  6  (Vericht  über  den  kl.
Velagerungszustand]  [dentscher  Kolonialverein,  7  Reichstag  lehnt
Ueralung  zweier  Etals  abl  stonserv.  Börsensteuergesetz-Antragl,  11
[Antrag  auf  Erhöhung  der  Holzzölle  und  Motivel,  13  (Interpellation
  Windthorst]  ldie  Sozialdemokraten]  (Rübenzuckerfrage]  (Vertagung
  des  Neichstags),  14  (Civilehegesetz  IArantenkaffengeseh  [Gewerbeordnungsnovelle]
  Zwangoinnungsfrage.  16  ldie  Debatte  über
das  deutsch-österreichische  Bündnis),  *  Verhältnis  zu  Rußland!,  21
[Steuerpläne  des  Reichskanzlers!],  27  die  Matrikularbeiträgel,  27
Widerstand  der  Arbeiter  gegen  obligatorische  Arbeits  kbüchert.  28
ueue  Wassernot  am  Rhein],  31  (Veredlungsverkehr  mit  Oslerreich)
Sozialdemokratiel.
lücke  und  Erläuterungen:  I  18  [Antrag  der  3  lib.  Gruppen
ür  Erweilerung  der  Haftpflicht];  II  23  (Gesetzenkwurf  betr.  Tabakmonopoll;
  III  2  lzweiter  Unfall-Gesetzentwurf  und  Krankenkassen-Gesehzentwurfl;
  IV  27  (Khronredel;  V  30  lBeschlüsse  des  allg.  Handwerkertages
  in  Magdeburgs;  X  27  (Erlaß  Goßler  für  die  leibliche
Entwickelung  der  Ingendj.

 

Elsah-Lolhringen:  S.  3—251:  II  11  [Beschluß  des  Landesausschusses  betr.

Geschäftssprachel,  15  (Beschluß  des  Landesausschusses  für  eine  Verfassungl,
  16  ldie  Session  des  Landesausschusses,;  III  22  [Handelskammer
  gegen  Tabakmonopols;  IV  21  (Unterrichtswesen),  31  ldie
Straßburger  Tabakmanufaktur];  VIII  31  ldieselbel,  10  (Tabakmonopolfragel;
  IX  21  (die  Straßburger  Tabakmanufaklur];  X  15  lübebürdungsfragel,
  27  [Komplott  für  Befreiung  Militärpflichtigert,

[Straßburger  Tabalmamufakturll.  XI  8  [Töchkerschulfragen!],  18  às1
wahlen  zum  Landesausschuß);  XII  4  (Lonplott  zur  Befreiung  vom

Militärdienstl,  13  (Brotestlericches  15  ldie  Straßburger  Tabake].


mannfakturs,  27  ldieselb
        <pb n="620" />
        584  Register.

Hamburg:  S.  3.—251:  IV  20  (ellannation  Nußlands);  XI  11  1Zollkanalfragel,
  29  ldieselbel,  XII  5  ldieselbel.

Hessen:  S.  3—251:  III  11  (Beschluß  lI.  Kammer  gegen  das  Tabakmonopoll,
12  (Polytechnikumsfrage];  XI  4  [Kulturkampfl,  27  ldie  Uberbürdungsfrages;
  XII  21  lgegen  Bauernvereinel.

Oerreich-Ungarn:  S.  252  342.

Aktenstücke:  II  9  (Gesetz  bez.  Zweileilung  der  Unibersität,  Pragl  S.  260;
III  Anf.  [Statistik  der  Nationalitäten)  S.  267;  IV  15  cchiuni
der  ungar.  Eisenbahnen  von  den  vslerreichũchen  S.  IV
[Sprachenuerordnung  für  die  Slovenen]  S.  284;  1  56#r  ekeinen
des  Bildungsgrades  der  verschiedenen  Kronländer)  S  302;
[Sachenverordnung  für  Schlesien)  S.  321;  XII  6  [Novelle  zum
Gewerbegesetz)  S.  337.

Preußen:  S.  3—251:  I  4  (Erlaß  des  Königs  an  das  Ministeriums.  G  [Amtsentseyung
  des  Diakonus  Luhr],  14  IEröffnung  des  Landtags,  Thronrede;
  Stärke  der  Fraktionen  des  Abg.-Hausesl,  14  Liztum  Breslaul,
16  Wahl  des  Präsidenten  des  Abg.=  Hauis  [Vorlage  gines
neuen  clirchenpolzkischen  Gesetzes!,  17  [Konfer  gun  der  Dentsch-K.
servativen),  18  [Budget  für  1882  831,  19  (Handelskammerfrage,  22
[Eisenbahnverstaaklichung  und  Flußregulierungl.  23  [(Vorlage  beg.
Eisenbahurzt,  "30  II.  Beratung  des  Etats  für  1882/83°  30  (Falkl.

I  1  [Schlözer  als  Gesandter  nach  Rom;  Landgüterrolle  für  Weslfalenl
  die  nordschleswig'schen  Abgeordnetenl,  3  (Eisenbahnverstaatlichung],
  7  [1.  Lesung  des  kirchenpolit.  Gesetzentwurfs],  9  (I.  Lesung
der  Provinzialorduung  für  Haunover],  10  ([Budgetfragel,  11  [Kommission
  über  den  kirchenpolit.  Gesetzentwuris,  17  (Dispositionsfonds!,
22  lneuer  Bischof  von  Osnabrückl,  23  (Eisenbahnertragsüberichüssel,
25  [Wittwenpensionsgesez,  Judendebattel,  26  [Handelskammerfragel,
28  (Volkswirtschaftsrat,  Gewerbegesehnovelle,  Erläuterungen  zum
Tabakmonopolentwurfl.

III  1  Untersuchung  der  Lage  der  Kleinbauerul,  3  Volkswirtschaftsrat
  über  das  Tabakmonopol],  6  (Volkswirtschaftsrat!.  7  [Gesandlschaft
  beim  Papstl,  8  [Volkswirkschaftsratl,  9  (Eisenbahnverstagtlichung,
  12  [Schlözer  beim  Papstl,  14  IDebatte  über  den  Kultustatl,

  14  [Volkswirtschaftsrat],  15  lderselbe  betr  Krankenkassen-Gesehzulhbursl
  17  (Vorlage  eines  neuen  Verwendungsgesetzes,  12  lnener
Bischof  von  Paderborn])  (flavische  Agitation  unter  den  Wenden],  18
Eisenbahnuberschisf  ECilenbahmoerstaatlichnng,  21  [Bollswirischafte:

gegen  Tabakmonopol],  22  lueuer  Fürstbischof  von  Breslaul,
[(Sber  in  Roms,  23  IAbg.-Haus  genehmigt  neuen  mm
23  (Volkswirtschaftsrat!,  27  ([Tabalmonopoldebattel,  28  (Etat  erledigll,
  29  [Welfenfonds)  [Kompromiß  der  Konserv.  und  Ultram.
bez.  kirchenpolit.  Gesetz),  30  lkirchenpolit.  Gesetz  nach  Kompromiß
beschlossen]!.

IV  4  lSchlözer],  15  (Handelskammerfragel,  21  llauenburgische
Aoesvertreimug  24  (Eisenbahnräle],  27  [Landtag  neben  dem  Reichsag



1  (Herrenhaus  über  das  kirchenpolit.  Gesehl,  2  (Verwendungsgesetz1,
  4  (kirchenpolit.  Gesetzl,  6  [Verwendungsgesetz  abgelehnt,  Ansschlachtung
  bäuerlicher  Grundstückel,  8  ldie  Regierung  unzufriedenj,
        <pb n="621" />
        Register.  585

llauruburgische  Kreisordnungl,  11  (dieselbe,  Schluß  des  Landtagsl,
31  (Gönig  sanktioniert  das  kirchenpolit.  Gesetzl.

VI  1  ldie  Verschuldung  des  Bauernstandes,  10  [Verliner  Stadtverordneten-Versammlungl.
  18  (Petitionen  für  Rückberufung  des  Erzbischof
  von  Kolul,  19  [Finanzminister  Bitter  entlassen,  Ernennung
von  Scholgl,  22  ldas  neue  lirchenpolit.  Gesetzz,  29  (Reserve-  und
ne  rirnt  rin  29  [Regelung  des  Eramens  kalh.  Geistlicher.

8ISandelskammerfrages.  12  [Beginn  der  Wahlagitationl,

5  Enene  in  Urlanbs,  17  (Erzbischof  von  Köln]l,  20  lultram.

#lhs  25  [Vorgehen  des  neuen  Fürstbischofs  von  Breslaufj,

27  [Hänel  und  die  Parteitaktik  des  Fortschrittsl,  31  ldie  Steuererelutionen
  iJ.

2  [(Provinzial=  Volle  wiirtschafterätel.  5  (Parteilag  der  Frei-(onirandtikel
  4Frage  Zusammengehens  der  lib.  Gruppenl,
12  ldie  Hochkirchlichen!,  15  kssti  Wahltaktikl,  16  lkonserv.  Wahlprogramms.
  20  ldie  offiziöse  Pressel,  23  lwieder  Fürstbischof  Herzog),
20  [Oktroyierung  für  Lauenburgs,  31  [Jolly  über  den  Kulturkampfl.

IXI  Schlözer]  (Berliner  Stadverordnetenversammlungl,  5  [Auswanderungsfrages,
  11  [(Naiiermanöver  in  Sachsen),  17  ldie  Stenerfragel,
  18  [Mahlaufruf  der  Konservativen  und  der  Freikonservativen!
skommunale  Steuerfragen),  19  [Antisemilen),  20  (Wahlagitation!,
25  sultram.  Wahltaktik)  lradikaler  kirchlicher  Volksverein],  26  (Versammlung
  der  Freunde  der  positiven  Union  und  Nesolution],
[Stenerpläne]  (die  Wahlagitation!.

X  1  (Parteitag  der  Liberalen  in  Golhal.  3  [Wahlaufruf  der
ultram.  Parlei),  5  [(die  brannschweigischen  W#urar  [Wahlaufruf  der
Agrariers,  3  ([Wahlagitation,  16  (2jähr.  Etats,  10  [Simullanschulfrage),
  17  llirchliche  Gemeindewahlen  in  Verlinl,  19  [Resultat  der
Urwahlenl,  20  (Prinz  Wilhelull.  23  (Kronprings],  24  (die  Regierung
und  die  Wahlagitation,  2  levang.  Mittelparteil,  26  sallg.  Abgeordnetenwahlen,
  Nesultatl,  2  27  [Erlaß  Goßler  für  die  leibliche  Entwickelung
  der  Ingendj,  31  lgeistliche  Schulinspektorenl.

XI  1  ldie  Hamilton-Sammlungs,  :3  [Vorlage  gegen  amerikanisches
Schweinefleischs.  5  [Anseinandersehzungen  der  Parkeien],  9  (der  kirchliche
  Gerichtshofl,  1..  'die  Ultramontanen],  14  (Eröffnung  des  Landtags,
  Thronredes,  16  (Präsidentenwahl;  Stärke  der  Fraklionen],  17
[Etat  für  1883  38  die  Finanglagel,  20  [Landgüterordnung  für
Arandenburgl,  22  (Generaldebatte  über  den  Etatl,  23  (Differenz  in
der  Fortschrittsparteil,  21  llauenburgische  Kreisverfassung,  27  ldie
Gesandtschaft  beim  Papstel,  28  (Vorlage  für  Befreinng  der  4  untersten
  Klassensteuerstufen!]  [Vagabundenwesen.  (Sthbierpehnrienwahle
in  Berlin],  30  [Eisenbahndifferengen  mit  Osterreichl.

XII  1  lZentraluerein  für  Körperpflege  in  Schule  und  Hausj,  4
ldie  nordschleswig'schen  Abgeordnetenl,  10  (Protestantenverein  gegen
lirchlichen  Volksvereinl,  15  lI.  Lejung  der  Klassensteuervorlagel  (Simultanschulfragel,
  17  (Antrag  auf  Ermäßigung  der  Stempelsteuern
beim  Grundeigentumel,  18  (die  Handelskammerfragel,  19  (das  evang.
Kaisertum),  20  (Vorlage  betr.  Selbstverwaltungs-Organisationl,  25
ldie  Frihebrgen  26  ldie  agrarischen  Tendenzen],  28  ldie  Lizenzsteuer!,
  31  [die  Grundbesiterverhällnisse]  Zudrang  zu  den  liberalen
Berufsartens.

Aktenstücke  und  Erläuterungen:  1.4  [Erlaß  des  Königs  an  das  Staatsministerium
  betr.  persönliche  Regierung  des  Königs  und  die  Stellung
der  Beamlten  bei  den  Wahlen],  6  [Erkenntnis  des  Konsistoriums
        <pb n="622" />
        586  Negister.

gegen  den  Diakonus  Luhrs,  14  [Throurede):  17  llircheupolilischer
Gesetzentwurf  und  Motive):  II  28  (Erläuterungen  zum  Tabalkmonopol=Gesetzentwurf];
  III  171[Berwendungs-Gesetzentwurf  und  Motive  dazu);
4  ldas  neue  kirchenpolitische  Gesetz);  XI  14  ([Thronredel.

Mechlenburg:  S.  3—251:  XI  15  lder  Landtag;  Eisenbahnangelegenheiten;
XII  21  (Landtaglj.

Meiningen:  S.  3—251:  IV  3  (Volksschulgesey);  X  27  [Finanglagel.

Renh  i.  I.:  S.  3—251:  V  20  (Kirchenrat  und  Kirchensynodel.

Sachsen:  S.  3  —251:  I  13  [Verstaatlichung  von  Eisenbahnen];  II  20  Steuer-=fragenl.
  22  [Tabakmonopolfrages  III  1  [Schluß  des  Landtags,  Thronrede);
  VII  14  [Finanglagel.

Wirliemberg:  S.  3—  251:  III  30  [Landesausstellungs;  VI  2  ldemokratische
Interpellation):  VIII  15  (die  süddentschen  Postwertzeichen!;  X  9
ldieselben).  13  (Reichstagswahl  in  Ulms,  22  (die  deutsche  Parteiz;
XII  20  lallg.  Neuwahlen  zur  II.  Kammer,  Niederlage  der  Volksparteil.
        <pb n="623" />
        Mi##lag  der  G.  P.  Beck'schen  Zuchhandlung  in  Nördlingru.

GOESANMMNMEITE

KLEINE  SCHRIFTEN
VOTN
J.  C.  BLUNTSCIILI.
Zwei  Binde  à  õ  M.
1880  u.  1881.

Inhalt  des  ersten  Bandes.

I.  Der  Rechtsbegriff,  II.  Die  Emwickelung  des  Rechtes  und  das
echt  der  Entwickclung.  III.  Becht  und  Billigkeit.  IV.  Arische  Völker
und  arische  Bechte.  V.  Person  und  Pewönlichkeit,  Gesammtperson
VI.  Geschichte  des  Rechtes  der  religiösen  Bekenmtnissfreiheit.  VII.  Ehe.
VIII.  Ligenttmm.  IX.  Das  Erbrecht  und  die  Relorm  des  Erbrechtes.
X.  Der  Stat  ist  der  Aann.  Xl.  Zur  Re#ision  der  statlichen  Grundbegrifle.



Inhalt  des  zweiten  Bandes.

I.  Die  Vergünglichkeit  der  Völker.  II.  Mohammed  und  sein
Reich.  III.  Die  Gründung  der  Amerikanischen  Union  von  1787.  IV.  Die
nationale  Statenbildung  und  der  moderne  dentsche  Stat.  V.  Die  schweizerische
  Nationalitüät.  VI.  Einwirkung  der  Nationalität  auf  die  Religion
und  kirchliche  Dinge.  VII.  Ueber  das  Verhältniss  des  modernen  States
zur  Rcligion.  VIII.  Der  Jesuitenorden  und  das  deutsche  Reich.  IX.  Das
römische  Papsttumn  und  das  Völkerrecht.  K.  Kricgsvölkerrecht  und
Kriegsgebrauch.  XI.  Zum  Mlannel  des  Droits  de  la  guerre.  XII.  Die
Organisation  des  europäischen  Statenvereines.
        <pb n="624" />
        Werlag  der  C.  H.  Beck'shen  Zuchhandlung  in  Nördlingen.

 

Bluntschli,  Dr.  J.  C.:  Charakter  und  Geist  der  politischen  Parteien.
  1869.  2.K  80  6.

—  —  Gesammelte  kleine  Schriften.  Band  I.  Aufsätze  über  Recht
und  Staat.  1879.  2037  Bog.  5  /#;  Band  II.  Aufsätze
über  Politik  und  Völkerrecht.  1881.  1991  Bog.  5  6

Döllinger,  J.  v.:  Das  Daus  Wittelsbach  und  seine  Bedenkung  in
der  deutschen  Geschichte.  1880.  80  .

Friedrich,  Joh.,  Prof.  Dr.:  Tagebuch.  Während  des  vatikanischen
Ronzils  geführt.  Zweite  vermehrte  Aufl.  1873.  M.
Friedrich,  Joh.,  Prof.  Dr.:  Dokumenta  ad  illustrandum  Concilium

  Vaticanum.  2  vol.  1872.  10  M.

Ghillany,  Dr.  F.  W.,  Diplomatisches  Dandbuch.  Sammlung  der
wichtigsten  europäischen  Friedensschlüsse,  Kongreßakten  2c.  vom
westphäl.  Frieden  bis  auf  die  neueste  Zeit.  Mit  kurzen  geschichtl.

  Einleitungen.  Bd.  I  u.  II.  1855.  80  Bog.  17.4  Bd.  III
(die  Jahre  1818—1866  enthaltend).  1868.  273¼  Bog.  6.4/#

Gladstone,  W.  E.,  Nom  und  die  neuesten  Moden  in  der  Religion.
1875.  2078  Bog.  4  4  S0  5.

Huber,  Dr.  Joh.,  ord.  Professor  in  München:  Der  alte  und  der
neue  Glaube.  Ein  Bekenntniß  von  David  Strauß.  Krilisch
gewürdigt.  6  Bog.  1873.  Preis  1./420  .

Kübel,  Dr.  Rob.,  o.  Prof.  der  Theol.  in  Tübingen:  Über  den
Unlerschied  zwischen  der  positiven  und  der  liberalen  Richtung
in  der  modernen  Theologie.  1881.  9  Bog.  2—A

Laveleye,  Emil  von:  Die  religiöse  Zukunft  der  civilisirten  Völhker.
2½  Vog.  1876.  Preis  80  6.

—  —  Proteslantismus  und  Ratholizismus  in  ihren  Beziehungen
zu  Treiheit  und  Wohlstand  der  Völker.  Antoris.  deutsche
Ausgabe  mit  Vorwort  von  J.  C.  v.  Bluntschli.  1875.
4  Bog.  1.4  205

Lerchenfeld,  Frhr.  Max  v.,  ehem.  Mitglied  des  deutschen  Reichstags:
Jur  Geschichte  des  bayrischen  Konkordats.  1882.  61½  Bog.  2.  M.

Lerchenfeld,  Frhr.  Max  v.:  Die  bayrische  Verfassung  und  die
Rarlsbader  Beschlüsse.  1883.  11  1  Bog.  34.

Nohmer,  Theodor:  Die  Lehre  Triedrich  Rohmer's  von  den  politischen
Parteien.  23  Bog.  181.1.  Preis  3  ./4  40  .
        <pb n="625" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
