XVIII. Vereinigte Staaten von Amerika. 30. Januar. Der Vertrag mit Nicaragua, betreffend die Anlegung eines interozeanischen Kanals, wird im Senat ver- worfen. 32 Senatoren stimmen dafür, 23 dagegen, die Annahme erfordert ½ Majorität. Der Vertrag bestimmt im wesentlichen: Die Vereinigten Staaten ver- pflichten sich, innerhalb zehn Jahren den interozeanischen Kanal im Gebiete von Nicaragua, dessen Kosten auf 40 bis 50 Mill. Dollars geschätzt worden sind, sowie eine Eisenbahn und Telegraphenverbindung längs des Kanals auf eigene Kosten zu bauen; der Kanal wird so gebaut, daß die größten Schiffe hindurchgeten können; Nicaragua verpflichtet sich, alle öffentlichen Ländereien zwei und eine halbe Meile breit längs des Kanals abzutreten; alles zum Bau und zur Benutzung des Kanals und seiner Häfen nötige Material, soweit es im Besitze des Staates Nicaragua ist, sind die Ver- einigten Staaten an sich zu nehmen berechtigt. Der Kanal steht allen Nati- onen zur Benutzung offen, nur steht den beiden Kontrahenten das ausschließ- liche Recht zu, für ihren maritimen Küstenhandel die im allgemeinen festge- setzten Kanalzölle herabzusetzen; die Zolleinnahmen werden nach Abzug der Kosten gleichmäßig unter die beiden Kontrahenten geteilt; alle zur Reparatur des Kanals und Zubehör nötigen Artikel werden zoll= und steuerfrei einge- führt. Die Vereinigten Staaten leihen an Nicaragua die Summe von 4 Mill. Dollars zum Zweck der Vollendung gewisser Eisenbahnen und zur Ver- besserung des San Juan-Flusses, durch welchen der Kanal läuft, zu 3 Proz. Zinsen; Kapital und Zinsen find aus Nicaragua's Anteil an den Netto- Zolleinnahmen des Kanals zurückzuzahlen. Die Verwaltung, Leitung und Beschützung des Kanals, wenn vollendet, soll einem Verwaltungsrat von sechs Mitgliedern, von denen drei von den Vereinigten Staaten und drei von Ni- caragua zu ernennen sind, unterstellt werden. Der Präsident der Vereinigten Staaten ist der Präsident dieses Verwaltungsrates. Die Vereinigten Staaten garantieren die Integrität der Republik Nicaragua und machen ihren Ein- fluß dahin geltend, daß die fünf zentralamerikanischen Republiken eine Union unter einer repräsentativen Regierung bilden, welche am Kanal dieselben Rechte haben soll wie Nicaragua. 28. Februar. Der Senat lehnt es ab, den Antrag auf Ein- stellung der Silberprägungen in Erwägung zu ziehen.