Das derntsche Reich und seine einzeluen Glieder. (Jan. 8.) 5 erheben; endlich wird der gesamte Betrieb der Monopolverwaltung von der Besteuerung durch Staats- und Gemeindeverbände ausgeschlossen erklärt. In der Begründung des dem Reichstage vorgelegten Entwurfs wird der zu erwartende Ertrag des Monopols folgendermaßen berechnet: Die Ertragsberechnung gipfelt darin, daß ein reiner Uberschuß von 303,000,000 MK verbleibt. Bei dem Ankauf des Branntweins wurde die höchste Produktionsziffer, nämlich die des Jahres 1881/82, für die norddeutsche Branntweingemeinschaft zu Grunde gelegt, nämlich mit 3,913,146 Hektoliter reinen Alkohols; Bayern wurde veranschlagt zu 150,000 Hektoliter, Würt- temberg zu 25,000 Hektoliter, Baden zu 25,000 Hektoliter, hierzu kommen noch 86,824 Hektoliter von Brennereien, die in den zu Grunde gelegten Jahren geruht oder auf die Zollausschlüsse sich verteilen. Im Ganzen ergibt dies eine Summme von 4,200,000 Hektoliter. Für diese wurde ein Durch- schnittspreis von 35 —4 pro Hektoliter angenommen, was einen Betrag von 147,000,000 " ergibt; infolge der für die kleinen Brennereien bewilligten Zuschläge vergrößert sich diese Ankaufssumme um 300,000 MM. Den Quali- tätsbranntweinen sind im Eeseze besondere Preise zugebilligt und werden diese angenommen für Getreidebranntweine mit durchschnittlich 65 —1 pro Hektoliter, was bei einer Produktion von ca. 150,000 Hektolitern einen Be- trag von 4,500,000 ergiebt; für Branntweine aus Trestern, von welchen insgesamt ca. 167,000 Hektoliter produziert werden, wurden 135 ./4 pro Hektoliter angenommen, was einen Betrag von 1,670,000 —X ergibt, für Branntweine aus Kern-, Steinobst-, Beerenfrüchten, gewissen Wurzeln u. dgl., von welchen insgesamt ca. 17,200 Hektoliter erzeugt werden, den jetzigen Preisen entsprechend 400 —∆ pro Hektoliter, was einen Betrag von 6,728,000 4 ergibt. Die vorstehenden Preise für Qualitätsbranntweine find durchschnitt- lich genommen, so daß für einzelne Qualitäten Preise bis zu 600 nicht ausgeschlossen find. Der Import aus dem Auslande beläuft sich auf ca. 50,000 Doppel-Ctr. im Werte von ca. 6,000,000 M, welche Summe auch für die Monopolverwaltung in Ausgabe zu stellen sein wird. Was die Ent- schädigungen betrifft, so ergeben dieselben eine Gesamtsumme von 540,000,000.4“, und zwar: Realentschädigungen für Rektifikations-, Destillations= und Lager- anstalten, welche nicht in den Besitz der Monopolverwaltung übergehen, 60,000,000 , Personalentschädigungen für Rektifikation 20,000,000 44, für Destillation 50,000,000 “, für Großhandel 20,000,000 4, für Kleinhandel. und Ausschank 330,000,000 44, für technisches und kaufmännisches Hilfs- personal 10,000,000 , für Unterstützungen 50,000,000 A. An einmaligen Ausgaben erwachsen der Monopolverwaltung aus der Kontrole der Brenne- reien 6,000,000 K, aus der Anschaffung von Geräten, Lagerräumen und Fabriken 97,500,000 ./4, aus den Betriebskosten 77,000,000·4, hierzu obige Summe der Entschädigungen mit 540,000,000 , ergibt insgesamt an ein- maligen Ausgaben 720,500,000 —M. Die dauernden Ausgaben setzen sich zu- sammen aus dem Ankauf von Branntwein mit 165,748,000 .4., Kontrole der Brennereien 11,720,000 x, Geräte, Lagerräume und Fabriken 10,725,000 Mark, Betriebskosten 153,905,000 .4, Entschädigungen und Unterstützungen (Verzinsung des dafür aufgewendeten Kapitals, Amortisation 2c.) 24,300,000.“, zusammen an laufenden Ausgaben 365.948,000 M+. Die Einnahmen ergeben aus dem Verkauf des gewöhnlichen Branntweins 504,025,000 44, des Ge- treidebranntweins 54,000,000 , Branntwein aus Weintrestern 8,517,000.“, des Obstbranntweins 17,200,000 4, der Liqueure aller Art 18,000,000·.4, der ausländischen Spirituosen 31,250,000 K, zusammen 632,992,000 ". Hierzu kommt der Betrag für den zum Export gelangenden Rohbranntwein, für den zu gewerblichen Heizungs-, Beleuchtungs 2c. Zwecken im Inlande rektifizierten Branntwein von insgesamt 35,700,000 4, so daß die Gesamt-