Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dez. 15 —18.) 183 gemäß den mit Großbritannien am 10. April getroffenen Abmachungen in dem Bereiche der deutschen Rechtsphäre liegen. Es find die Bou- gainville-, Choiseul= und Isabel-Insel. Auf denselben wird durch ein Kriegsschiff die deutsche Flagge gehißt. 15. Dezember. (Gewerbe-Ordnung.) Reichstag: überweist den folgenden Antrag Kayser (Soz.) u. Gen., betr. die Abänderung der Gewerbe-Ordnung, an eine Kommission: Artikel 1. Dem § 152 ist als Absatz 2 einzufügen: „Vereine, welche sich zum Zweck der Erreichung besserer Arbeitsbedingungen gebildet haben, können sich mit einander verbinden, jeden gewerblichen Arbeiter, gleichviel welchen Alters, aufnehmen und sind den Vereinsgesetzen nur insoweit unter- worfen, als es sich um Anmeldung von Versammlungen handelt. Für all- gemeine die Arbeitsbedingungen beratende Versammlungen gelten die gleichen Vorschriften. Alle entgegenstehenden reichs= und landesgesetzlichen Bestim- mungen sind aufgehoben.“ Artikel 2. An Stelle des § 153 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen: § 153. „Wer andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzung, durch hinterlegte Kautionen, An- drohung von Geldstrafen und dergleichen oder durch Verrufserklärung be- stimmt oder zu bestimmen versucht, an solchen Verabredungen (§ 152) Teil zu nehmen, oder ihnen Folge zu leisten, oder andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allge- meinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt. Einer Verrufserklärung ist es gleich zu achten, wenn Vorstände oder Mitglieder von Verbänden aller Art Listen (sogen. schwarze) ausgeben, um sich zu verpflichten, bestimmten Personen den Eintritt in die Arbeit zu verweigern oder deren Austritt aus der Arbeit zu veranlassen.“ 16. Dezember. Der sog. kleine Belagerungszustand wird unter Genehmigung des Bundesrates durch die preußische Regierung über die Kreise: Frankfurt Stadt und Land, Hanau, Höchst und den Obertaunuskreis auf ein Jahr verhängt. 18. Dezember. Reichstag: Vertagung des Plenums. Bei Eröffnung der Sitzung erklärt der Präsident, entsprechend vielen an ihn ergangenen Wünschen beabsichtige er, heute die letzte Sitzung vor Weihnachten abzuhalten und die nächste auf den 7. Januar 1887 anzube- raumen. Abg. v. Köller bittet, die nächste Sitzung mit Rücksicht auf die dringende Geschäftslage auf Montag festzusetzen, damit die Militärkommission Gelegenheit habe, ihre Beratungen fortzusetzen und vor Weihnachten zu Ende zu führen. Der Abgeordnete Windthorst sagt, es scheine sich jetzt gar nicht mehr um die Militärvorlage zu handeln, sondern um die Auflösung und die Wahlen. Stehe die Sache aber so, dann sei die Sache gar nicht eilig. Die Kommission habe in schweren Sitzungen die erste Lesung beendigt und in dieser habe das Zentrum einen Antrag eingereicht, der alles der Regierung bewilligen wollte, kein Mann fehle und kein Groschen. Redner nimmt hierauf des weitern die Kommission gegen den Vorwurf der Verschleppung der Verhandlungen in Schutz. Staatssekretär von Bötticher erwidert darauf: Meine Herren, ich habe zunächst das Bedürfnis, dem Herrn