192 Bie Gesterreichisch-Angarische Moesarh#ie. (Januar 11—18.) war. Er schildert namentlich die willkürliche Maßregelung der deutschen Presse in Böhmen. 11. Januar. (Böhmen.) Stichwahl für den Gemeinderat in Prag. (Vgl. 1885, 14. Dezember.) Die 3 tschechischen Kandidaten werden mit 269 von 489 Stimmen ge- wählt. Von den 5 deutschen Kandidaten erhält keiner die absolute Majorität; infolge dessen wird die Gültigkeit der Wahl des deutschen Kandidaten, auf welchen 222 Stimmen entfallen, von den Tschechen angefochten. 14. Januar. (Niederösterreich.) Der Landtag geht über den klerikalen Antrag, betreffend die Beschränkung der Eheschließung, zur Tagesordnung über. Der Antrag lautet im wesentlichen, daß jede Eheschließung zuvor der Heimatsgemeinde kundzugeben ist. Der Gemeindevorstand hat eine Bestäti- gung (Ehemeldschein) auszufertigen. Der Gemeindeausschuß kann aus be- stimmten Gründen gegen die Verehelichung Einsprache mit aufschiebender Wirkung erheben, namentlich: wenn der Ehewerber innerhalb eines Jahres, vom Tage der Anmeldung an zurückgerechnet, von der Gemeinde oder über- haupt von öffentlichen Wohlthätigkeitsfonds eine Armenunterstützung erhalten hat oder zur Zeit der Anmeldung mit seinen Leistungen an die Gemeinde und an den Armenfonds im Rückstande sich befindet; ferner: wenn der Ehe- werber einen gesicherten Nahrungsstand nicht nachzuweisen vermag. Gegen den aufschiebenden Beschluß des Gemeindeausschusses steht dem Ehewerber binnen vierzehn Tagen das Rekursrecht an die nächstübergeordnete Behörde und gegen die Entscheidung der letzteren neuerlich die Berufung an die nächst- übergeordnete politische Behörde zu. 16. Januar. (Ungarn: Mandatsdauer.) Das Oberhaus nimmt den Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung der Mandats- dauer von 3 auf 5 Jahre, mit großer Mehrheit an. (Vgl. 1885, 21. November und 14. Dezember.) 18. Januar. (Oberösterreich.) Der Landtag nimmt den Gesetzentwurf, betr. die Beschränkung der Eheschließung (vgl. Jan.A 14), trotz des Widerspruchs des Statthalters an. 18. Januar. (Böhmen.) Verhandlungen des Landtages über die Anträge v. Plener und Trojan. (Vgl. 1885, Dezember 15. u. 17.) F Der Landtag nimmt den von der Kommission acceptierten Antrag acek an. Der Kommissionsantrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: I. In Erwägung, daß nach dem Landtagsbeschlusse vom 15. Oktober 1884 in allen Fällen, wo die Bevölkerung der einen oder der andern Natio- nalität in sprachlich gemischten Gerichtsbezirken das Verlangen nach einer Abgrenzung auf Grundlage der Sprachengrenze geltend macht, diesem Ver- langen, insoweit es nach Maßgabe der geographischen, wirtschaftlichen und sonstigen Verhältnisse sich als thunlich erweist, entsprochen werden soll; in Erwägung, daß durch die Abgrenzung eines abgesonderten Gebietes, in wel- chem bei k. k. Gerichten und Behörden die deutsche Sprache ausschließlich Geltung haben sollte, die Gleichberechtigung des böhmischen Volksstammes hinsichtlich des Gebrauches seiner Sprache ernstlich beeinträchtigt wäre; in