V. Großbritannien. 8. Januar. (Karolinen-Inseln.) In Madrid wird ein Protokoll unterzeichnet, in welchem England dieselben Vorrechte wie Deutschland auf den Karolinen= und Palaos-Inseln eingeräumt werden, mit Ausnahme des Rechts, Schiffs= und Kohlenstationen zu errichten. (St. A. 46, 8814—8816.) 13. Januar. (Bradlaugh.) Der Abg. Bradlaugh wird zur Eidesleistung zugelassen. Der Sprecher erklärt, daß jedes Mitglied des Hauses verfassungs- mäßig zur Eidesleistung verpflichtet sei; er könne Bradlaugh an der Eides- leistung nicht verhindern und müsse alles, was in betreff gesetzlicher Ver- pflichtungen aus derselben folge, dessen eigener Verantwortung überlassen. In den vorhergehenden Jahren war Bradlaugh regelmäßig von der Eides- leistung und damit von der Teilnahme an den Verhandlungen ausgeschlossen, weil er zunächst den Eid verweigert, später zwar sich zur Leistung bereit er- klärt, aber auch gleichzeitig als Atheisten bekannt hatte. 21. Januar. Feierliche Eröffnung des Parlaments. Die Königin verliest in Person die Thronrede: Mylords und Herren! Meine Beziehungen zu andern Mächten fahren fort, einen freundlichen Charakter zu tragen. Die Meinungsverschiedenheit, die zur Zeit, als ich Sie zum letzten Male ansprach, zwischen meiner Re- gierung und der russischen wegen der Grenze von Asghanistan bestand, ist in befriedigender Weise geschlichtet worden. In Gemäßheit eines Ihnen vor- zulegenden Abkommens sind die englischen und russischen Bevollmächtigten im Einvernehmen mit meinem Bundesgenossen, dem Emir von Asghanistan, be- schäftigt gewesen, die Grenzen jenes Landes festzusetzen. Ich hoffe, daß ihr schon weit vorgerücktes Werk die Fortdauer des Friedens in Asien sichern wird. — Ein Aufstand in Ostrumelien hat dem Wunsche der Bevölkerung nach einer Anderung der politischen Abmachungen, denen sie durch den Berliner Vertrag unterstellt worden, Ausdruck gegeben. Bei den stattgehabten Ver- handlungen war es mein Ziel, sie ihrem Wunsche gemäß unter die Herr- schaft des Fürsten von Bulgarien zu bringen, zugleich aber die beanspruchten Rechte Sr. Maj. des Sultans ungeschmälert zu erhalten. — Auf Grund einer Konvention, welche mit der ottomanischen Pforte geschlossen worden ist, sind von England und von der Türkei Bevollmächtigte ernannt worden, um mit dem Khedive zu verhandeln und Bericht zu erstatten über die Maß-