VIII. Das Papsttum. 15. Januar. (Karolinenangelegenheit; Weltstellung des Papstes.) In seiner Allokution an das Konsistorium äußert der Papst: „Die Angelegenheit, über die Wir zu sprechen wünschen, ist zwar bereits zur allgemeinen Kenntnis gelangt, allein da sie mit dem öffentlichen Wohle der Völker verknüpft und durch dieselbe ein den Apostolischen Stuhl höchst ehrender und seit langer Zeit unterbrochener Brauch erneuert wurde, so halten Wir sie daher für wert, vor Euch an dieser erhabenen Stelle von Uns persönlich besprochen zu werden. Da der Kaiser von Deutschland und der König von Spanien Uns im verflossenen Monat September gemeinschaft- lich ersuchten, Wir möchten in der Streitfrage betreffs der Karolinen-Inseln einen Ausgleich zu stande bringen, so haben Wir dieses Uns mit großer Zuvorkommenheit angetragene Amt sehr gern angenommen, weil Wir dadurch der Sache der Eintracht und Humanität in etwas zu nützen glaubten. Und so haben Wir die von beiden Seiten vorgebrachten Gründe in aufrichtiger, unparteiischer Weise in Erwägung gezogen. Es gelang bald, gewisse Grund- lagen für ein Ubereinkommen anzugeben, welche bei beiden Teilen, wie Wir hofften, Aussicht auf Annahme haben würden." Es folgt dann eine etwas breitere Ausführung des schon bekannten Vermittelungsspruches, worauf der Papst weiter u. a. bemerkt: „So hat sich durch Fügung der göttlichen Vor- sehung ein Ereignis vollzogen, welches bei der gegenwärtigen Zeitrichtung kaum erwartet werden durfte; zwei berühmte und mcchtige Nationen haben von der hohen Autorität der Kirche erhabenes Zeugnis abgelegt, und durch einen wirksamen Ratschlag wurde unter ihnen Friede und Eintracht erhalten, die zu stiften so recht das Amt der Kirche ist. Das ist jener heilsamen wohl- thätigen Kraft zuzuschreiben, welche Gott in die Gewalt der Päpste hinein- gelegt hat, und welche, sei der Haß ihrer Feinde auch noch so groß und die Bosheit der Zeiten auch noch so mächtig, weder vernichtet noch geändert werden kann. Daraus erhellt auch wieder, welche große Sünde durch die Be- kämpfung des Apostolischen Stuhles und durch die Schmälerung seiner ihm rechtlich zustehenden Freiheit begangen wird: Nicht nur die Gerechtigkeit und die Religion werden dadurch verletzt, es wird auch das öffentliche Wohl da- durch beeinträchtigt; denn gerade in der jetzigen mißlichen und gefährlichen Lage der öffentlichen Angelegenheiten könnte der römische Pontifikat weit größeren Nutzen stiften, wenn er in voller Unabhängigkeit und im Aie seiner Rechte von allen Hindernissen frei, seine ganze Kraft für das Wohl der Menschheit aufwenden könnte."