XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten. 1. Die Türkei. 26. Januar. (Griechenland.) Rundschreiben der Pforte an die Großmächte zur Herbeiführung der Abrüstung Griechenlands. Die Pforte, welche aus Deferenz gegen die Großmächte Griechenland große Abtretungen gemacht habe, werde bei der geringsten weiteren Provoka- tion die Herausforderung annehmen. Griechenland werde die Folgen davon tragen und die Nachteile, welche ein Krieg für die Pforte im Gefolge haben werde, würden Kompensationen erheischen. Die Pforte appelliere, ehe sie zum äußersten schreite, an die Mächte, damit diese durch eine energische Erklärung die Abrüstung Griechenlands herbeiführten. (St. A. Bd. 47, 8928.) 2. Februar. (Bulgarisches Abkommen.) Die Pforte ver- öffentlicht durch ein kaiserliches Irade den mit Bulgarien geschlossenen Präliminar-Vertrag und gibt denselben den Mächten in einem Rund- schreiben kund. (St.A. Bd. 47, 8932.) Das Abkommen enthält hauptsächlich nachstehende Punkte; 1. Die Würde des General-Gouverneurs von Ost-Rumelien wird in Ubereinstim- mung mit den Bestimmungen des Berliner Vertrages durch kaiserlichen Ferman dem Fürsten Alexander von Bulgarien übertragen und alle fünf Jahre er- neuert, solange der Fürst dem Sultan treu bleibt und die Provinz Öst- Rumelien angemessen verwaltet. 2. Für den Fall eines fremden Angriffes auf das ottomanische Staatsgebiet an den Grenzen Bulgariens oder Ost- Rumeliens hat die Pforte Hilfstruppen zu entsenden, welche unter den Ober- befehl des Fürsten von Bulgarien gestellt werden. Sollte ein fremder An- griff auf andere Punkte des ottomanischen Staatsgebietes erfolgen, werden die vom Fürsten von Bulgarien beizustellenden Hilfstruppen unter türkischen Oberbefehl gestellt. In den durch diese Bestimmungen nicht berührten Punkten bleibt der Berliner Vertrag aufrecht. 3. Eine türkisch-bulgarische Kommission nimmt binnen vier Monaten eine Revision des organischen Statuts für Ost- Rumelien vor. Das Abkommen wird im Laufe des Monats von Frankreich, England und Italien einfach angenommen; Deutschland und Österreich erklären sich erst untereinander und mit Rußland darüber verständigen zu wollen. Rußland stellt nach und nach folgende Amendements: der die militärische Hilfe festsetzende Ar-