IX. Schweiz. 1. Hälfte Januar. (Preußische Polizeispitzel.) Der Schwei- zer Bundesrat läßt den im Dienste der preußischen Regierung thä- tigen Spion Haupt, auf den sich die Enthüllung in der Sozialisten- gesetz-Debatte des deutschen Reichstages (vgl. deutsches Reich I. 27.—30.) bezog, ausweisen. Der zweite der dort genannten Spione, Schrö= der, konnte nicht ausgewiesen werden, da er eingekaufter Schweizer Bürger ist. 2. Hälfte Januar. (Polizeihauptmann Fischer.) Der Bundesrat ordnet gegen den Polizeihauptmann Fischer wegen der Mitteilungen, die er den deutschen Reichstagsabgeordneten Bebel und Singer gemacht (vgl. deutsches Reich), eine Untersuchung an. Anfang Februar. (Anarchistische und sozialdemokra- tische Maßregelungen.) Ein von den Zeitungen veröffentlichtes Kommunigquê des Bundesrates besagt: Die Untersuchung über anarchistische und sozialpolitische Umtriebe habe im verflossenen Jahre begonnen. Veranlaßt durch das Erscheinen der Flugschrift „Der rote Teufel“, habe sich dieselbe später auch auf die Organi- sation der deutschen Sozialisten in der Schweiz sowie auf verschiedene sozia- listische und anarchistische Versammlungen ausgedehnt. Alsdann sei die Ver- haftung Ehrenbergs, Schröders und Haupts gefolgt, so daß der Bundesrat erst am 27. Januar in der Lage gewesen sei, Entschließungen zu fassen. Schon im Verlaufe der ersten Untersuchung. habe das Justiz= und Polizei- Departement die Offizin des „Sozial-Demokrat", aus welcher „Der rote Teufel" hervorgegangen, zur Mäßigung des Tones ihrer Veröffentlichungen angehalten, und der Bundesrat habe die bezügliche Warnung bestätigt und verschärft. 1. Hälfte Februar. (Polizeihauptmann Fischer.) Der Bundesrat spricht der Regierung in Zürich seine entschiedene Miß-