Niederlande. (März 8.—Juli 16.) 371 XI. Niederlande. 8. März. (Wahlen.) Bei den Wahlen werden 74 De- putierte gewählt, von welchen 41 Anti-Liberale und 33 Liberale sind. Zwischen 30 Anti-Liberalen und 22 Liberalen müssen engere Wahlen stattfinden. Die vereinigten Ultramontanen und evangelischen Konser- vativen erhalten durch den Ausfall der Stichwahlen eine Majorität von 8 Stimmen. 21. März. (Sozialistischer Deputierter.) Bei der Nach- wahl für die zweite Kammer in Schoterland wird der Führer der demokratisch-sozialistischen Partei, Domela Nieuwenhuis, mit 1167 von 2203 Stimmen gewählt. Es ist dies der erste sozialistische Deputierte. Seine Wahl verdankt derselbe der lebhaften Unter- stützung der Ultramontanen und Pietisten gegenüber dem Vertreter der Fortschrittspartei, Heldt. 26. März. (Demission des Kabinets.) Infolge des Aus- falls der Wahlen gibt das liberale Kabinet Heemskerk seine Ent- lassung. 20. April. (Kabinetswechsel.) Es konstituiert sich ein neues konservativ-klerikales Kabinet in folgender Weise: Baron Mackay, Inneres; Ruys, Justiz; Godin de Beaufort, Finan- zen; Haritzen, Aeußeres; Kluchenius, Kolonien; Oberst Berganfius, Krieg; Dyjerinck, Marine; Havelaar, öffentliche Arbeiten. 27. Mai. (Erbfolge in Luxemburg.) Die „Nordd. Allg. Ztg.“ erklärt gegenüber Zeitungsmeldungen von dem angeblichen Prätendententume des Prinzen Nikolaus von Nassau auf Luxem- burg, sowie von der Unterstützung dieser Bestrebungen in Berlin, die ganze Mitteilung sei aus der Luft gegriffen; es haben niemals wegen der Surccession des Hiinzen Nikolaus in Luxemburg irgend welche Verhandlungen stattgefunden, und könne von bezüglichen Unterhandlungen auch gar nicht die Rede sein, da das Successionsrecht des Herzogs von Nassau vertragsmäßig unanfechtbar, mithin völlig zweifellos ist. 1. Hälfte Juni. (Landesverteidigung.) Der König er- nennt eine Kommission von 18 Mitgliedern unter dem Präsidium des Kriegsministers, die damit beauftragt ist, über die Prinzipien einer gesetzmäßigen Organisation der Landesverteidigung zu berat" 16. Juli. (Vormundschaftsgesetz.) Die Regierung 24