348 Asien. (Februar 15.) stätige, müsse dessen sofortige Abberufung verlangt werden. Der portugiesische Minister des Auswärtigen, Barros Gomes, antwortet dem Gesandten, die dem Vorgehen Serpa Pintos gegebene Deutung werde durch die eingegangenen Nachrichten in keiner Weise bestätigt, Serpa Pinto habe ledig- lich einen, von einem feindlichen Stamme auf ihn gemachten Angriff zurück- gewiesen und unter dem Gepäck dieses 3 englische Fahnen gefunden. Am 28. überreicht der portugiesische Gesandte. Martins d'Antas, Lord Salisbury die Antwort Portugals auf die jüngste Note Englands, in der Portugal einen Aufschub verlangt, um Er- klärungen von Serpa Pinto einzuholen. 2. Hälfte Dezember. (Die Verhandlungen zwischen der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft und der Witu-Gesell- schaft) die Fusion betreffend, sind soweit beendigt, daß es nur noch der Genehmigung der Generalversammlungen bedarf, um die Ver- schmelzung perfekt werden zu lassen. Es sind nur noch einige An- gelegenheiten untergeordneter Natur zu erledigen, hinsichtlich der Höhe der Aktien 2c., welche aber leicht befriedigend gelöst werden können. Die „Post“ bemerkt hiezu: Die Witugesellschaft geht damit vollständig in die ostafrikanische auf, was insofern erfreulich ist, als dem konzentrierten Vorgehen der Engländer in Ostafrika gegenüber die Witugesellschaft nicht mehr das genügende Geld besaß, und als die Aussichten auf eine Entwicklung ihres Gebietes ungleich mehr durch eine kapitalkräftige große Gesellschaft, als durch ein kleines Kon- sortium gewissermaßen garantiert werden können. Es ist damit endogiltig abgewendet, was von einigen Herren der Witugesellschaft ins Auge gefaßt war und den deutschen kolonialen Bestrebungen nicht wenig geschadet haben würde — der Verkauf an die britische ostafrikanische Gesellschaft, welche auf ihren Karten jetzt schon in äußerst phantastischer Weise die Grenzlinien nach ihrer Laune ziehen läßt, ohne natürlich im mindesten dazu berechtigt zu sein. XXI . Asien. 12. Februagr. (Japan: Verfassung.) Der Mikado ver- kündet vom Thron aus die neue japanische Verfassung. Dieselbe ist nach deutschem Muster entworfen und bestimmt im wesent- lichen die Bildung eines teils erblichen, teils wählbaren Herrenhauses, wo- von der Mikado eine gewisse Anzahl Mitglieder selbst ernennt; ferner ist ein Unterhaus von 300 Mitgliedern errichtet. Jeder, der das 25. Lebens-