266 Belgien. (Januar 15. -April 17.) stimmung vom 6. seine Demission ein. — Der Ständerat und der Nationalrat beschließen einstimmig, aber vergeblich, ihn um Zu- rücknahme seiner Demission zu ersuchen. 17. Dezember. (Bern.) Die vereinigte Bundesversamm- lung spricht dem Bundesrate Welti den Dank des Vaterlandes aus für die demselben geleisteten vorzüglichen Dienste. An Stelle Weltis wird Zemp-Luzern (ultramontan) zum Bundesratsmitglied gewählt, zum Bundespräsidenten für das Jahr 1892 Hauser- Zürich und zum Vizepräsidenten des Bundesrates Schenk-Bern. X. Belgien. 15. Januar. In Befürchtung von Unruhen werden Truppen aus der Provinz nach Brüssel gezogen und Reservisten einberufen. 20. Januar. (Brüssel.) Große Demonstration für eine Verfassungsrevision. 30. Januar. Der Thronfolger Prinz Balduin f. 2. Februar. (Brüssel.) Meuterei unter den einberufenen Reservisten, welche ihre Entlassung verlangen und endlich durchsetzen. 17. April. (Deputiertenkammer.) Die Mojorität der Zentralsektion nimmt die Revision des Wahlrechts auf folgen- der Grundlage an: Die Wahlberechtigung ist geknüpft 1) an ein Alter von 25 Jahren; 2) einen Steuerbetrag von mindestens 10 Fr. und den Besitz einer eigenen Wohnung; 3) an ein höheres Bil- dungszeugnis. Die Mehrheit der Zentralfektion ist geneigt, bezüglich des dritten Punktes geringere Ansprüche zu stellen und auch einen niederen Bildungs- nachweis für ausreichend zu erklären; sie ist unter allen Umständen gegen eine Kapazitätsprüfung. Die Zentralsektion hat ferner das Bestreben, eine große Anzahl von Arbeitern wahlberechtigt zu machen. Eine Minderheit spricht die Ansicht aus, die Versammlung sei inkompetent, die Grundlagen des neuen Wahlgesetzes zu legen, sie können sich lediglich über die Frage schlüssig machen, ob die Revision anzunehmen sei oder nicht. Die Minderheit will sich indessen der Majorität unterordnen, wenn letztere als Wähler die jetzigen Gemeindewähler anerkenne (21 Jahre, 10 Franks direkte Steuern und Kapazitätswähler). Bezüglich des Wohnungsrechts will die Minorität sich nicht entscheiden, da dieses System sowohl zu sehr beschränktem Wahl- recht, oder im Gegenteil zum allgemeinen Stimmrecht führen kann, oder auch zur Unterdruckung einer Partei durch eine andere. — Zwei Mitglieder er-