XV. Nußland. 13. Januar. Das russische Reichsbudget für 1891 balan- ziert in Einnahmen und Ausgaben mit 962,300,000 Rubel. Die Einnahmen sind im Ordinarium veranschlagt auf 897,100,000 Rubel, im Extraordinarium auf 13,700,000 Rubel; weiter figurieren unter den Einnahmen 3 ½ Millionen Rubel roulierende Einnahmen. Zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben von 33,900,000 Rubel für Eisenbahnbauten, 8,900,000 Rubel für Hafenbauten und 20,000,000 Rubel für Umbewaffnung der Armee werden neben den außerordentlichen Einnahmen noch 47,700,000 Rubel aus dem freien Barbestande der Neichsrenten entnommen. Als Aus- gaben sind aufgeführt im Ordinarium 895,300,000 Rubel, im Extraordi- narium 63,400,000 Rubel und 3½ Millionen Rubel roulierende Ausgaben: Die ordentlichen Einnahmen überschreiten die ordentlichen Ausgaben um 1,800,000 Rubel und sind um 8 Millionen höher als im Vorjahre, die ordentlichen Ausgaben um 7,800,000 Rubel höher als im Vorjahre. Unter den Mindereinnahmen befinden sich 10,800,000 Rubel an Zollgefällen infolge der Kurssteigerung aufgeführt, unter den Ausgaben beim Kriegsministerium ein Mehrbedarf von 4,600,000 Rubel, worunter 2 Millionen für Kasernen- bauten, und beim Marineministerium ein Mehrbedarf von 4½ Millionen veranschlagt. Das Exposee zum Budget betont, daß die darin erläuterten in das Finanzressort einschlagenden Maßnahmen nur einen Teil derjenigen großen konsolidierenden Thätigkeit darstellen, welche alle Ressorts energisch und einmütig entwickeln, um die allerhöchsten Weisungen auszuführen. Das an den Kaiser gerichtete Exposee fährt fort: „Ganz Rußland hegt die feste Zuversicht, daß die offenherzige und friedliebende Politik Ew. Maojestät, welche unentwegt die Ehre und Würde des Reiches und den Segen des Friedens selbst in den schwersten Zeiten erhalten hat, welche die Finanzen des Landes befestigte und seinen Kredit bis zum gegenwärtigen Niveau ge- hoben hat, auch künftig wie bisher unter dem sichtbaren Schutze und Segen Gottes von vollem Erfolge begleitet sein werde“. Anfang Februar. Die Regierung verfügt, daß in den Ost- seeprovinzen nunmehr auch die kommunalen Körperschaften sich des Russischen als Verhandlungssprache zu bedienen haben. Der Gebrauch der deutschen Sprache in den Debatten dieser Körper- schaften ist nur noch zeitweilig gestattet.