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        <title>Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899.</title>
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                                                          Schulthess
                        Europäischer  Geschichtskalender.


                                              Neue  Folge.
                              Fünfzehnter  Jahrgang  1899.

                            (Der  ganzen  Reihe  XL.  Band.)


                                         Herausgegeben

                                                    von

                                          Gustav  Roloff.

 

                                          München  1900
                    C.  H.  Beck'sche  Verlagsbuchhandlung
                                               Oskar  Beck.
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                            C.  H.  Beck'sche  Buchdruckerei  in  Nördlingen.
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                                                                   Inhalts-Verzeichnis.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Seite 

Chronik  der  wichtigsten  Ereignisse  des  Jahres  1899                                                V
Kalendarium                                                                                                                              1                                                                                                                       

I.     Das Deute Reich und seine einzelnen Glieder                                                              1 

II.    Die Österreichisch-Ungarische Monarchie                                                                 186
III.   Portugal                                                                                                                            205
 IV.   Spanien                                                                                                                           206
 V.   Großbritannien                                                                                                               211
VI.   Frankreich                                                                                                                        229
VII.  Italien                                                                                                                                246
VIII.  Die Römische Kurie                                                                                                       256
IX.     Schweiz                                                                                                                           258
X.      Belgien                                                                                                                            259
XI.     Niederlande                                                                                                                   263
XII.    Dänemark                                                                                                                      266
XIII.   Schweden und Norwegen                                                                                           267
XIV.    Rußland                                                                                                                        269
 XV.     Die  Türkei und ihre  Vasallenstaaten                                                                     280

               1,   Die Türkei                                                                                                          280                                            2,   Bulgarien                                                                                                           282
               3.   Egypten                                                                                                             283
XVI.     Rumänien                                                                                                                   284
XVII.    Serbien                                                                                                                       285                    XVIII.   Griechenland                                                                                                              286
  XIX.    Nord-Amerika                                                                                                            287
 XX.       Mittel-und Süd-Amerika                                                                                          293
 XXI.     Australien und Südsee                                                                                             295                      ´XXII     Afrika                                                                                                                           296

 III.       Asien                                                                                                                            302

             Übersicht der politischen Entwicklung des Jahres  1899                                    305                                          Alphabetisches  Register                                                                                        333  
      
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                                                    Chronik
         der  wichtigsten  Ereignisse  des  Jahres  1899.

                                             Januar.  

1.  Mittelamerika.  Die  Spanier  räumen  Kuba.

1.  Samoa.  Bürgerkrieg.  König  Malietoa  flieht  auf  ein  englisches
       Kriegsschiff.

4.  Samoa.  Die  drei  Konsuln  errichten  eine  provisorische  Regierung.

5.  Spanien.  Abschaffung  des  Kolonialministeriums.

10./11.  Deutsches  Reich.  Debatte  über  Fleischnot  und  Grenzsperre  im
        Reichstage.

11.  Rußland.  Rundschreiben  über  die  Abrüstungsfrage.

14.  Dänemark.  Debatte  im  Folkething  über  die  Ausweisungen  aus
        Nordschleswig.

20.  Großbritannien  und  Egypten.  Vertrag  über  die  Verwaltung
        des  Sudan.

25.  Deutsches  Reich.  Debatte  über  die  nordschleswigschen  Ausweisungen
        im  preußischen  Abgeordnetenhause.

Januar.  Großbritannien  und  Frankreich.  Differenzen  über  Madagaska.




                                                  Februar.

Anf.  Oesterreich.  Kundgebungen  der  Parteien.

Anf.  Philippinen.  Ausbruch  von  Feindseligkeiten  zwischen  den  Tagalen
          und  Amerikanern.

  6.   Vereinigte  Staaten.  Der  Senat  genehmigt  den  Friedensvertrag
         mit  Spanien.

10.   Deutsches  Reich.  Debatte  über  ländliche  Arbeiternot  und  Schul-         frage
  im  preußischen  Abgeordnetenhause.

11.   Deutsches  Reich.  Reichstagsdebatte  über  die  Handelsbeziehungen
         zu  Amerika.

12.  Deutsches  Reich  und  Spanien.  Vertrag  über  die  Karolinen.

15.  Rußland.  Manifest  über  die  Abänderung  der  Verwaltung  Finlands.

16.  Frankreich.  Präsident  Faure  verstorben

18.  Frankreich.  Loubet  zum  Präsidenten  der  Republik  gewählt.

26.  Ungarn.  Ministerwechsel.

28.  Deutsches  Reich.  Debatte  über  Samoa  in  der  Budgetkommission
        des  Reichstags.
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        VI                                        Allgemeine  Chronik.

                                                    März.
Anf.  Deutsches  Reich.  Gerüchte  über  Differenzen  zwischen  deutschen  und
           amerikanischen  Seeleuten  vor  Manila.
  6.  Frankreich.  Kammerdebatte  über  den  Konflikt  mit  England  wegen
        Maskat.
7.   Großbritannien.  Unterhausdebatte  über  den  Konflikt  mit  Frank-        reich
  wegen  Maskat.
11.  Deutsches  Reich.  Der  Kaiser  empfängt  Cecil  Rhodes.
12.  Schweden  und  Norwegen.  Demonstrationen  gegen  den  Kronprinzen
         in  Christiania.
14.  Italien.  Erklärung  der  Regierung  in  der  Kammer  über  die  China-         politik.

16.  Deutsches  Reich.  Genehmigung  des  Militärgesetzes.
16.  Kreta-  Genehmigung  der  Verfassung  durch  die  Nationalversamm-         lung.

17.  Oesterreich-Ungarn.  Erklärung  im  ungarischen  Abgeordnetenhause
        über  die  Zollgemeinschaft.
Mitte.  Samoa.  Bombardement  von  Apia  durch  Engländer  und  Ame-              rikaner.

21.  Großbritannien  und  Frankreich.  Vertrag  über  die  Abgrenzung
         ihrer  Interessensphären  im  Sudan  und  Nigergebiet.
März.  April.  Vereinigte  Staaten.  Agitation  gegen  Deutschland.


                                                                  April.

Anf.  Deutsches  Reich,  Großbritannien,  Vereinigte  Staaten.
          Beschluß,  eine  Untersuchungskommission  nach  Samoa  zu  schicken.

Anf.  Niederlande.  Versendung  der  Einladungen  zur  Friedenskonferenz.

9.    Rumänien.  Rücktritt  des  Ministeriums  Sturdza.

11.  Kurie.  Der  Papst  über  den  Friedensgedanken.

13.  Kapland.  Sieg  des  Afrikanderbondes  über  die  Rhodespartei  bei
        den  Wahlen.

14.  Deutsches  Reich.  Diskussion  der  Samoafrage  im  Reichstage.

        Mitte.  Samoa.  Erneutes  Bombardement  von  Apia.

26.  Oesterreich-Ungarn.  Erklärung  der  Regierung  über  eine  Gebiets-         erwerbung
  in  China.

28.  Großbritannien  und  Rußland.  Vertrag  über  die  Abgrenzung
         ihrer  Einflußsphären  in  China.

                                                                 Mai.

1.  Korea.  Eröffnung  mehrerer  Häfen.
3.  Vereinigte  Staaten  und  Spanien.  Zahlung  der  20  Millionen
      Dollars  für  die  Philippinen.
13.  Samoa.  Ankunft  der  internationalen  Untersuchungskommission.
114.  Italien.  Ministerwechsel.
18.  Deutsches  Reich.  Toast  des  Kaisers  auf  den  Zaren.
18.  Niederlande.  Eröffnung  der  Friedenskonferenz.
20.  Oesterreich.  Gemeinsames  Programm  der  deutschen  Parteien.
Mai.  Vereinigte  Staaten.  Scharfe  Kritik  der  militärischen  Zustände
         auf  den  Philippinen.
31.  Mai  bis  4.  Juni.  Südafrika.  Zusammenkunft  zwischen  Krüger  und
          Milner  in  Bloemfontein.
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                                     Allgemeine  Chronik.                                                                   VII

                                             Juni.

2.    Deutsches  Reich.  Vorlegung  des  Gesetzes  zum  Schutze  des  gewerb-        lichen
  Arbeitsverhältnifsses.

3.    Frankreich.  Der  Kassationshof  beschließt  die  Revision  des  Dreyfus-        prozesses.


10.  Oesterreich-Ungarn.  Kompromiß  der  Regierungen  über  den  Aus-        gleich.


11.  Frankreich.  Angriff  auf  den  Präsidenten  Loubet.

Mitte.  Türkei  und  Serbien.  Grenzkonflikte.

21./22.  Deutsches  Reich.  Reichstagsdebatte  über  die  Abtretung  der
           Karolinen.

22.  Frankreich.  Ministerwechsel.

23.  Italien.  Dekret  über  den  Schutz  der  öffentlichen  Sicherheit.

Ende.  Spanien.  Unruhen  wegen  neuer  Steuern.

Ende.  Belgien.  Große  Demonstrationen  gegen  ein  neues  Wahlgesetz.

Ende.  Großbritannien.  Sendung  von  Truppen  nach  Südafrika.

30.  Italien.  Vertagung  der  Kammer.

                                                        Juli.

1.  Frankreich.  Dreyfus  landet  bei  Quiberon.

6.  Deutsches  Reich  und  Frankreich.  Depeschenwechsel  zwischen  dem
      Kaiser  und  dem  Präsidenten.

6.  Serbien.  Attentat  auf  König  Milan.

Anf.  Rußland.  Der  Zar  lehnt  die  Annahme  einer  internationalen
         Adresse  für  Finland  ab.

19.  Südafrikanische  Republik.  Annahme  eines  Gesetzes  über  die
        Erteilung  des  Wahlrechts  an  die  Ausländer.

20.  Oesterreich.  Verordnung  über  die  Ausgleichsgesetze.

22.  Kanada.  Diskussion  der  Alaskafrage  im  Unterhause.

28.  Großbritannien.  Angriffe  im  Parlament  auf  die  Südafrikanische
        Republik.

29.  Niederlande.  Schluß  der  Friedenskonferenz.

                                                         August.

1.   Belgien.  Ministerwechsel.

Anf.  Frankreich  und  Rußland.  Aufenthalt  des  französischen  Ministers
         des  Auswärtigen  in  Petersburg.

7.    Frankreich.  Beginn  des  Dreyfusprozesses.

11.  Spanien.  Freisprechung  der  wegen  der  Uebergabe  Santiagos  an-        geklagten
  Offiziere.

19.  Deutsches  Reich.  Ablehnung  der  preußischen  Kanalvorlage.

28.  Großbritannien.  Note  an  die  Südafrikanische  Republik.

Aug.  Sept.  Niederlande  und  Deutsches  Reich.  Diskussion  eines
          näheren  Anschlusses  Hollands  an  Deutschland.

                                                          September.

2.  Südafrikanische  Republik.  Zurückziehung  der  Vorschläge  über
      die  Wahlrechtsfrage.

4.  Serbien.  Ristitsch   .

9.  Frankreich.  Dreyfus  wird  zu  zehnjähriger  Haft  verurteilt.

12.  Großbritannien.  Neue  Vorschläge  an  die  Südafrikanische  Republik.

17.  Südofrikanische  Republik.  Antwort  auf  die  Note  vom  12.  Sep-        tember. 


24.  Großbritannien.  Große  Kundgebung  gegen  die  Südafrikanische
         Republik  in  London.
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        VIII                                 Allgemeine  Chronik.


                                                   Oktober.

2.  Oesterreich.  Ministerwechsel.
7.  Deutsches  Reich  und  Niederlande.  Besuch  der  Königinnen  in
       Potsdam.
Oktober.  Frankreich  und  Rußland.  Aufenthalt  des  russischen  Ministers
                  des  Auswärtigen  Graf  Murawiew  in  Paris.
10.  Südafrikanische  Republik.  Ultimatum  an  England.
10.  Großbritannien.  Ablehnung  des  Ultimatums.
17.  Oesterreich.  Aufhebung  der  Sprachenverordnungen.
18.  Deutsches  Reich.  Der  Kaiser  erklärt  eine  Flottenverstärkung  für
        notwendig.
23.  Großbritannien.  Das  Unterhaus  genehmigt  einen  Kriegskredit.
28.  Deutsches  Reich.  Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  veröffent-        licht
  einen  offiziösen  Artikel  über  eine  neue  Flottenvorlage.

                                                     November.

4.   Deutsches  Reich  und  Spanien.  Prinz  Albrecht  von  Preußen
       überreicht  dem  König  den  Schwarzen  Adlerorden.

14.  Deutsches  Reich  und  Großbritannien.  Vertrag  über  Samoa.

20.  Deutsches  Reich.  Ablehnung  des  Gesetzes  zum  Schutze  der  Arbeits-        willigen


20./28.  Deutsches  Reich  und  Großbritannien.  Besuch  des  Kaiser-               paares
  in  England.

22.  Oesterreich-Ungarn.  Einigung  über  die  Höhe  der  Quoten.

23.  Egypten.  Niederlage  und  Tod  des  Mahdi.

28.  Südafrikanischer  Krieg.  Niederlage  Lord  Methuens  am  Modder.

29.  Großbritannien.  Chamberlain  über  ein  englisch-deutsch  amerika-         nisches
  Bündnis.

29.  Deutsches  Reich  und  Niederlande.  Zusammenkunft  zwischen  dem
         deutschen  Kaiserpaar  und  den  Königinnen  in  Vlissingen.

                                                                    Dezember.

2.  Deutsches  Reich,  Großbritannien,  Vereinigte  Staaten.
       Samoavertrag.

2.  Oesterreich-Ungarn.  Delegationsdebatte  über  die  auswärtige  Lage.

5.  Vereinigte  Staaten.  Botschaft  an  den  Kongreß  über  die  aus-       wärtige
  Lage.

10.  Südastikatz  cher  Krieg.  Niederlage  Gatacres  bei  Stormberg.

11.  Südafrikanischer  Krieg.  Niederlage  Lord  Methuens  bei  Magers-         fontein.


11  14.  Deutsches  Reich.  Reichstagsdebatte  über  die  Flottenverstärkung.

14.  Kurie.  Der  Papst  über  seinen  Ausschluß  von  der  Friedenskonferenz.

15.  Norwegen.  Das  Gesetz  über  die  Flaggentrennung  tritt  in  Kraft.

15.  Südafrikanischer  Krieg.  Niederlage  Bullers  am  Tugela.

18.  Großbritannien.  Anordnung  umfassender  Rüstungen.

20.  Rußland.  Kaiserliches  Reskript  über  die  Finanzlage.

22.  Oesterreich.  Ministerwechsel.

Ende.  Südafrikanischer  Krieg.  Beschlagnahme  deutscher  Dampfer.
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                                                         I.
Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

1.  Januar.  Kaiserliche  Verordnung  zur  „Verdeutschung  ein-      zelner
  Fremdausdrücke“  in  der  Armee.

      Das  Armeeverordnungsblatt  bringt  folgenden  Erlaß:

      Um  die  Reinheit  der  Sprache  in  Meinem  Heere  zu  fördern,  will  Ich
bei  voller  Schonung  der  Ueberlieferungen  auf  den  Mir  gehaltenen  Vortrag
bestimmen,  daß  von  heute  ab  nachstehende  Fremdausdrücke  durch  die  nebenangeführten
  deutschen  Wörter  zu  ersetzen  sind:

        Offizier-Aspirant  (im  aktiven

        Dienststande)      Fahnenjunker
        Portepee-Fähnrich   Fähnrich
        Sekond-Lieutenant   Leutnant
        Premier-Lieutenant  Oberleutnant
        Oberstlieutenant      Oberstleutnant
        Generallieutenant    Generalleutnant
        Charge                        Dienstgrad
        Funktion                     Dienststellung
         Avancement              Beförderung
         Anciennetät               Dienstalter.

     An  Stelle  der  Bezeichnung  „etatsmäßiger  Stabsoffizier"  sind  künftig
dem  Dienstgrade  die  Worte  „beim  Stabe“  hinzuzufügen,  so  daß  es  heißt
statt  z.  B.:

Oberstlieutenant  oder  Major  und               Oberstleutnant  oder  Major  beim
     etatsmäßiger  Stabsoffizier  im                         Stabe  des  Infanterie=  u.  s.  w.
     Infanterie=  u.  s.  w.  Regiment.                      Regiments  .  .  .   .

In  derselben  Weise  sind  bei  den  von  der  Stellung  als  Batteriechefs
entbundenen  ältesten  Hauptleuten  von  Feldartillerie-Regimentern  und  den
den  Pionier-Bataillonen  zugeteilten  2.  Stabsoffizieren  und  ältesten  Hauptleuten
neben  dem  Dienstgrade  künftig  die  Worte  „beim  Stabe   des   .   .   .  ." 
hinzuzufügen.

         Das  Kriegsministerium  hat  hiernach  das  Weitere  zu  veranlassen.

         Berlin,  den  1.  Januar  1899.

                                                                                                                           Wilhelm.

          Am  14.  Februar  ergeht  ein  analoger  Erlaß  für  die  Marine.  Vgl.
ferner  2.  Februar.

       Europäischer  Geschichtskalende.  Bd.  XL.                                                          1
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        2  Bas  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  1.—8.)


1.  Januar.  (Preußen.)  Der  Kaiser  verleiht  dem  Maler
      Professor  Adolf  Menzel  den  Schwarzen  Adlerorden  und  sendet
       an  den  Professor  Anton  v.  Werner,  den  Präsidenten  der  Kunst-        Akademie,
  folgendes  Telegramm:

               Ich  habe  Sr.  Excellenz  dem  Professor  Dr.  von  Menzel  Meinen  hohen
Orden  vom  Schwarzen  Adler  verliehen;  es  soll  die  höchste  Ehrung,  die
einem  Künstler  je  zu  teil  geworden,  ein  Zeichen  Meiner  Dankbarkeit  sein
für  die  durch  seine  Kunst  Meinem  Hause  geleisteten  Dienste,  sowie  ein  Sporn
werden  für  die  Jünger  der  Kunst  der  Malerei,  auch  auf  den  von  Menzel
so  erfolgreich  betretenen  Bahnen  zu  folgen  und  zu  streben,  es  ihm  gleich
zu  tun.                                                                                                  Wilhelm  R.

5.  Januar.  Der  Bundesrat  faßt  in  der  Lippe-Detmolder
     Thronfolgefrage  (vgl.  1898  S.  77,  142)  folgenden  Beschluß:

1.  daß  —  nachdem  die  fürstlich  schaumburg-lippische  Regierung  der
      fürstlich  lippischen  Regierung  das  Recht  bestritten  hat,  die  Thronfolge  in
Lippe  mit  den  gesetzgebenden  Faktoren  des  Fürstentums  selbständig  zu  regeln,
nachdem  die  fürstlich  lippische  Regierung  abgelehnt  hat,  diesem  Einspruche
der  fürstlich  schaumburg-lippischen  Regierung  Folge  zu  geben,  und  nachdem
hierauf  die  fürstlich  schaumburg-lippische  Regierung  die  Entscheidung  des
Bundesrats  angerufen  hat  —  die  Zuständigkeit  des  Bundesrats  zur  Erledigung
  der  Streitigkeit  nach  Artikel  76  Absatz  1  der  Reichsverfassung
begründet  sei;  2.  daß  zur  Zeit  kein  hinreichender  Anlaß  zu  einer  sachlichen
Erledigung  gegeben  sei,  da  ein  mit  den  Ansprüchen  Schaumburg-Lippes
unvereinbarer  Fall  der  Thronfolge  oder  Regentschaft  in  Lippe  nicht  vorliege;
  3.  daß  durch  diesen  Beschluß  einer  späteren  Entscheidung  über  die
Wirksamkeit  der  Akte  der  lippischen  Landesgesetzgebung  gegenüber  den  von
Schaumburg-Lippe  erhobenen  Thronfolge=  und  Regentschaftsansprüchen  nicht
vorgegriffen  werde;  4.  daß  auf  eine  Würdigung  aller  weiteren  an  den
Bundesrat  in  dieser  Sache  gelangten  Anträge,  Erklärungen  und  Schriftsätze
  nicht  einzugehen  sei.

         Die  „Lippesche  Landeszeitung“  bemerkt  dazu:  Für  unser  Land  ist
die  gefallene  Entscheidung  so  ziemlich  die  schlimmste,  welche  überhaupt  getroffen
  werden  konnte.  Sie  bedeutet  für  uns  die  Fortdauer  eines  Zustandes
der  Unruhe  und  des  Unfriedens.

       5   Januar.  (Stuttgart.)  Parteitag  der  Deutschen  Volkspartei.
  In  der  Versammlung  wird  das  Zentrum  heftig  angegriffen,
  weil  es  die  Verfassungsreform  in  Württemberg  zu  Fall
gebracht  habe.

        7.  Janugr.  (Bayern.)  Das  Ministerium  des  Innern
fordert  in  einem  Erlaß  die  Landgemeindebehörden  zu  regerer  Mitwirkung
  an  der  Ausgestaltung  der  Arbeitsnachweise  auf.

         8.  Januar.  (Essen.)  Der  Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter
  beschließt  folgende  Petition  an  die  bergbaulichen  Behörden:

         1.  Die  Löhne  der  Arbeiter  zu  erhöhen  entsprechend  der  günstigen
Lage  des  Kohlenmarktes  und  der  notwendigen  Kosten  der  Lebenshaltung.
2.  Arbeiterausschüsse  auf  den  Werken  einzuführen  zwecks  Meinungsaustausches
  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  über  Wünsche  und  Be-
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  8./9.—10./11.)       3


schwerden  der  Arbeiter.  3.  Den  Invaliden  und  Witwen  früherer  Belegschaftsmitglieder
  die  Brandkohlen  zu  den  für  letztere  üblichen  Preisen  zu
überlassen,  wenn  erstere  bezw.  die  Belegschaftsmitglieder  längere  Zeit  auf
den  Werken  beschäftigt  waren.

        8./9.  Januar.  (Preußen.)  Der  Oberpräsident  von  Schleswig-Holstein,
  v.  Köller,  bereist  Nordschleswig  und  wird  durch  Fackelzüge
  und  andere  Feste  gefeiert.  Einer  Deputation,  die  um  Aufhebung
  der  Ausweisungen  (vgl.  1898  S.  174)  bittet,  entgegnet  er,
das  könne  erst  geschehen,  wenn  die  dänische  Agitation  aufhöre.

         10./12.  Januar.  (Hamburg.)  Der  deutsche  Seemannstag
beschließt  eine  Petition  an  den  Reichstag,  in  die  Seemannsordnung
die  Sicherstellung  des  Koalitionsrechts  der  Seeleute  aufzunehmen.
In  einer  Resolution  wird  die  Notwendigkeit  betont,  gegenüber  den
Bestrebungen  der  Rheder  auf  ein  internationales  Zusammengehen 
auch  ein  internationales  Aneinanderschließen  aller  seefahrenden
Arbeiter  herbeizuführen.

          10./11.  Januar.  (Reichstag.)  Interpellation  Wangenheim
über  angebliche  Fleischnot.  Erklärung  Posadowskys.

          Abg.  v.  Wangenheim  (kons.)  bringt  folgende  Interpellation  ein:

          Ist  der  Herr  Reichskanzler  bereit,  Auskunft  über  die  Ergebnisse  der
Enqueten  zu  erteilen,  die  in  verschiedenen  Bundesstaaten  über  die  angebliche
  Fleischnot  stattgefunden  haben?

          Er  führt  aus,  die  von  vielen  Seiten  behauptete  Fleischnot  existiere
nicht.  Der  Fleischkonsum  habe  in  den  letzten  Jahren  bedeutend  zugenommen.
Die  Grenzsperre  sei  notwendig  wegen  der  Seuchengefahr.  Die  deutschen
Landwirte  haben  so  große  Verluste  gehabt,  daß  sie  sehr  viel  mehr  für  den
Fleischverbrauch  hätten  liefern  können,  wenn  nicht  so  viel  Vieh  an  den
Seuchen  eingegangen  wäre.  Direkte  Verluste  an  Seuchen  sind  in  Württemberg
  und  Baden  drei  vom  Hundert  ermittelt  worden,  aber  sehr  viel  größer
sind  die  indirekten  Verluste  durch  Verminderung  des  Wertes  der  Produktion,
  durch  Verschlechterung  der  Qualität.  Im  ganzen  sind  die  Verluste
der  deutschen  Landwirtschaft  seit  1883  auf  325  Millionen  Mark  berechnet
worden.  1884  hatten  wir  noch  eine  Mehrausfuhr  von  Vieh,  Fleisch  und
Speck,  jetzt  haben  wir  eine  sehr  erhebliche  Mehreinfuhr  in  diesen  Artikeln.
Ein  Mangel  an  Schlachtvieh  hat  in  keiner  Weise  stattgefunden,  die  Preise
sind  nicht  gestiegen.  In  den  drei  Perioden  von  1875—83,  1884—93  und
1894—98  haben  die  Preise  betragen  für  Rindvieh  29,6  M,  28  M.  und
28,5  M,    für  Schafe  26.M,  29  M  und  24,1  M,  endlich  für  Schweine  40,2  M,
38,8 M    und  37,4 M.  Das  ist  die  angebliche  ungeheure  Preissteigerung.
Daraus  ergibt  sich,  daß  alle  die  angeblichen  Schwierigkeiten  für  die  Fleischversorgung
  nicht  vorhanden  sind.  Wenn  die  vereinigten  deutschen  Fleischer
davon  sprechen,  daß  eine  nationale  Gefahr  bestehe,  so  ist  das  vollständig
unbegründet.

                    Staatssekretär  des  Innern  Dr.  Graf  v.  Posadowsky:  Meine  Herren,
in  der  Presse  und  in  zahlreichen,  von  Innungen,  von  städtischen  Kommunen,
von  Vereinen  ausgegangenen  Petitionen,  welche  teils  an  den  Herrn  Reichskanzler,
  teils  an  die  verbündeten  Regierungen  gerichtet  waren,  kam  die  Behauptung
  zum  Ausdruck,  daß  die  Fleischversorgung  zur  Zeit  eine  außer-                                                                                                                                  1*
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        4                     Das Deutsche Reich und seine  einzelnen Glieder       (Januar 10./11.)


ordentlich  schwierige,  sogar  eine  unzureichende  geworden,  und  daß  damit
zusammenhängend  eine  beunruhigende,  die  Volksernährung  beeinträchtigende
Steigerung  der  Fleischpreise  eingetreten  sei.  Auch  die  amtlichen  Notierungen
ließen  ein  gewisses  Steigen  der  Viehpreise  und  der  Fleischpreise  erkennen,
wenn  auch  nicht  für  alle  Viehsorten  und  nicht  für  alle  Fleischsorten.  Diese
Verhältnisse  veranlaßten  den  Herrn  Reichskanzler,  sich  mit  dem  preußischen
Herrn  landwirtschaftlichen  Minister  in  Verbindung  zu  setzen  wegen  An—
stellung  von  Umfragen,  inwieweit  diese,  in  den  betreffenden  Petitionen  niedergelegten
  Behauptungen  richtig  seien.  Der  Herr  Reichskanzler  hat  demnächst
an  die  verbündeten  Regierungen  das  Ersuchen  gerichtet,  solche  Umfragen
nach  denselben  Grundsätzen  anzustellen,  wie  solche  seitens  des  Herrn  preußischen
  landwirtschaftlichen  Ministers  an  die  Provinzialbehörden  gerichtet
sind.  Es  erstreckten  sich  diese  Umfragen  auf  die  Kleinhandelspreise  für
Fleisch  und  auf  die  Marktpreise  für  lebendes  Vieh,  außerdem  aber  noch
auf  eine  Reihe  anderer  zur  Sache  wesentlicher  Punkte.  Ich  bin  genötigt,
und  ich  bitte  den  Herrn  Präsidenten  um  Erlaubnis  dazu,  bei  meinen  weiteren
  Ausführungen  längere  Stellen  wörtlich  zu  verlesen,  um  Ihnen  die
Erklärungen,  die  seitens  der  größeren  Regierungen  eingegangen  sind,  möglichst
  wortgetreu  hier  wiederzugeben.  Die  Umfrage,  die  also  seitens  des
Herrn  Reichskanzlers  an  die  Bundesregierungen  gerichtet  ist,  hatte  folgenden
  Wortlaut:  Haben  in  den  letzten  Jahren,  abgesehen  von  der  natürlichen
Vermehrung,  Verschiebungen  der  Bevölkerung  stattgefunden,  Bildung  neuer
Industriezentren  u.  s.  w.  und  ist  hierdurch  der  absolute  Fleischbedarf  gestiegen:?
  Hat  die  Konsumkraft  der  Bevölkerung  zugenommen  und  ist  hierdurch
  eine  stärkere  Nachfrage  nach  Fleischnahrung  eingetreten,  das  heißt:
der  relative  Fleischbedarf  gestiegen?  Hat  die  Erhöhung  der  Fleischpreise
eine  Verminderung  des  Fleischverbrauchs  zur  Folge  gehabt!  Ferner:  Ist
die  Viehzucht  in  Abnahme  oder  Zunahme  begriffen?  Hat  insbesondere  eine
Vermehrung  der  Schweinezucht  und  Schweinehaltung  stattgefunden,  und  hat
sich  die  Qualität  der  Schweine  verändert?  Welche  Aussichten  bestehen  für
die  nächste  Zukunft?  Genügt  die  eigene  Vieherzeugung  zur  Versorgung
mit  Fleischnahrung,  oder  muß  eine  regelmäßige  Zufuhr  von  außen  erfolgen?
Hat  diese  Zufuhr  ab=  oder  zugenommen?  Woher  kommt  im  wesentlichen
die  Zufuhr,  wohin  geht  eventuell  die  Ausfuhr?  Endlich:  Wie  hat  sich
Angebot  und  Nachfrage  auf  den  Viehmärkten  gestaltet?  Liegen  Anzeichen
dafür  vor,  daß  in  nächster  Zeit  ein  stärkeres  Angebot  von  Vieh,  namentlich
  von  Schweinen,  stattfinden  wird?  Ist  der  Absatz  von  Vieh  und  die
Fleischversorgung  durch  besondere  Machenschaften,  wie  Händlerringe  und
dergleichen,  beeinflußt ?  Meine  Herren,  die  Beantwortung  dieser  Fragen
ist  zum  Teil  erst  in  den  letzten  Tagen  eingegangen,  meistenteils  unterstützt
mit  einem  sehr  reichhaltigen  statistischen  Material,  welches  einer  eingehenden
Prüfung  bedürfen  würde,  der  Herr  Reichskanzler  ist  deshalb  heute  nur  in
der  Lage,  Ihnen  den  allgemeinen  Eindruck  wiederzugeben,  welchen  er  aus
diesen  Aeußerungen  der  verbündeten  Regierungen  empfangen  hat.  Was
zunächst  die  Preise  für  Rind  und  Rindfleisch  betrifft,  so  sind  dieselben  in
den  letzten  Jahren  in  einzelnen  Gegenden  allerdings  etwas  gestiegen,  in
anderen  Gegenden  dagegen  stabil  geblieben  oder  sogar  gefallen.  Die
Schwankungen  in  den  Preisen  waren  unerheblich.  (Hört!  hört!  und  Sehr
richtig"  rechts.)  Die  Regierungen  sind  deshalb  der  Ansicht,  daß  die  Preise
für  Rind  und  Rindfleisch  keineswegs  ungewöhnlich  hoch  sind,  vielmehr  sich
im  allgemeinen  auf  dem  Niveau  früherer  Jahre  halten.  (Sehr  richtig!
rechts.)  So  sind  z.  B.  die  Preise  für  Rinder  in  Berlin,  Breslau,  München,
Straßburg  im  November  1898  niedriger  als  in  den  Jahren  1894  und  95.
(Hört,  hört!  rechts.)  Der  Durchschnittspreis  in  Preußen  für  das  Kilogramm
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  11.)                  5


Rindfleisch  betrug  im  Jahre  1891  128  Pf  Seitdem  hat  sich  dieser  Preis
bis  zum  September  98  zwischen  121  und  126  Pf ,    gehalten  und  betrug  im
November  98  125  Pf,  mithin  immer  noch  3  PF  niedriger  wie  im  Jahre  1891.
Meine  Herren,  ich  versage  mir  hier  weitere  Zahlenangaben,  da  Sie  kaum
geneigt  sein  sollten,  denselben  weiter  zu  folgen.  Anders  liegen  allerdings
die  Verhältnisse  bezüglich  der  Preise  für  Schweine  und  bezüglich  der  Kleinhandelspreise
  für  Schweinefleisch.  Hier  stiegen  die  Preise  fast  durchweg,
in  einzelnen  Orten  und  Gegenden  sogar  erheblich.  Man  darf  aber  dabei
nicht  vergessen,  daß  die  Preise  für  lebende  Schweine  im  Jahre  1896  einen
ganz  ungewöhnlichen  Tiefstand  erreicht  hatten  (Sehr  richtig!  rechts),  wenn
man  die  jetzigen  Preise  mit  den  vergangenen  vergleichen  will.  Auch  hier
will  ich  Sie  nicht  mit  vielen  Ziffern  ermüden,  ich  will  nur  darauf  hinweisen,
  daß  die  Durchschnittspreise  für  Preußen  pro  Kilogramm  Schweinefleisch
  im  Jahre  1891  130  Pf  betrugen,  seitdem  bis  zum  September  1898
zwischen  120  und  144  Pf  schwankten,  im  Oktober  auf  143  Pf.  und  im  November
  auf  142  Pf  zurückgegangen  sind.  Die  meisten  Bundesregierungen
erklärten  eine  Fleischnot  für  nicht  vorhanden  und  hielten  eine  vermehrte
Zulassung  des  auswärtigen  Fleisches  für  nicht  notwendig.  Mit  den  von
den  Bundesstaaten  mitgeteilten  Wahrnehmungen  steht  wesentlich  im  Einklang
  das  Ergebnis  der  von  dem  deutschen  Landwirtschaftsrat  angestellten,
dem  Herrn  Reichskanzler  in  einer  ausführlichen  Denkschrift  übermittelten
sehr  eingehenden  Untersuchungen,  sowie  das  Resultat  einer  von  dem  kaiserlichen
  statistischen  Amt  für  das  ganze  Reichsgebiet  vorgenommenen  Feststellung
  derjenigen  Mengen  von  Fleisch,  Speck,  Fett  u.  s.  w.,  welche  aus
der  heimischen  Biehzucht  und  dem  Ueberschuß  an  Vieh-,  Fleisch=  u.  s.  w.
-Einfuhr  über  die  Ausfuhr  zur  Verfügung  stehen.  Der  Reichskanzler  ist
demnach  zu  der  Ueberzeugung  gelangt,  daß  diese  Mengen  auch  dann  als
ausreichend  für  die  Volksernährung  zu  betrachten  sind,  wenn  gebührend
berücksichtigt  wird,  daß  allmählich  sowohl  eine  absolute  als  auch  relative
Steigerung  des  Fleischbedarfs  stattfindet.

Abg.  Fischbeck  (fr.  Vp.)  polemisiert  gegen  die  Sperrung  der  russischen
  Grenze,  obwohl  eine  Seuchengefahr  nicht  vorliege.  Abg.  Gerstenberger
  (.Z.):  Die  inländische  Viehzucht  müsse  im  Interesse  der  kleinen
Bauern  begünstigt  werden,  da  diesen  Viehzucht  wichtiger  als  Getreidebau
sei.  Den  Gewinn  von  den  erhöhten  Preisen  hätten  nicht  die  Landwirte,
sondern  die  Händler  und  Fleischer  gehabt.  Preuß.  Landwirtschaftsmin.
v.  Hammerstein  begründet  die  Notwendigkeit  der  Grenzsperre  wegen  der
Seuchengefahr.  Unrichtig  sei  die  Behauptung,  daß  die  Regierung  die
seuchenpolizeilichen  Vorschriften  zum  Vorwand  nehme,  um  die  ausländische
Einfuhr  zu  erschweren  und  die  Preise  zu  steigern.  Das  Ausland  gehe  da
strenger  vor  als  Deutschland.  Bei  der  geographischen  Lage  Deutschlands
sei  der  Fleischnot  am  besten  zu  begegnen  durch  den  Schutz  der  eigenen  Produktion,
  aber  alles,  was  in  dieser  Beziehung  geschehe,  werde  von  einer  des
nationalen  Gefühls  in  bedenklichem  Maße  entbehrenden  Presse  zu  Gunsten
des  Auslandes  vertreten.

          Am  folgenden  Tage  sprechen  noch  die  Abgg.  Stolle  (Soz.)  und
Stephan  (Z.)  für  die  Oeffnung  der  Grenze  im  Interesse  der  Konsumenten,
die  Abgg.  Rösicke  (wild)  und  Paasche  (nl.)  dagegen.

        11.  Januar.  (Reichstag.)  Budgetkommission.  Debatte
über  neue  Flottenforderungen.  Erklärung  von  Tirpitz.

        Abg.  Lieber  (Z.)  polemisiert  gegen  Gerüchte,  die  neue  Marineforderungen
  und  die  Umstoßung  des  im  vorigen  Jahre  beschlossenen  Bauplanes
  (1898  S.  80)  ankündigten.  Er  befragt  die  Regierung,  ob  diese
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        6  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einfelnen  Glieder.  (Januar  12.—13.)


Behauptungen  begründet  seien.  Staatssekr.  Tirpitz:  Ich  möchte  daran
erinnern,  daß  die  verbündeten  Regierungen  einen  Flottenplan  vorgelegt
haben,  dessen  Durchführung  auf  sieben  Jahre  bemessen  war.  Durch  das
Entgegenkommen  des  Reichstages  ist  diese  Zeit  auf  sechs  Jahre  verkürzt
worden.  Nach  den  Verhandlungen,  die  in  der  Budgetkommission  und  im
Plenum  geführt  sind,  habe  ich  die  Supposition,  daß  die  verbündeten  Regierungen
  jetzt  wieder  einen  neuen  Flottenplan  einbringen  wollten,  nicht  für
ernsthaft  genommen  und  daher  im  Plenum  nicht  darauf  geantwortet.  Ich
brauche  auch  nur  auf  den  vorliegenden  Etat  hinzuweisen,  in  welchem  fast
auf  jeder  Seite  das  ernsthafteste  Bestreben  hervortritt.  seitens  der  Marineverwaltung
  die  beschlossene  Limitierung  auf  das  strengste  innezuhalten.  Da
aber  in  der  Kommission  der  Wunsch  nach  einer  Erklärung  der  verbündeten
Regierungen  noch  einmal  an  mich  herantritt,  so  erkläre  ich  ausdrücklich,
daß  an  keiner  Stelle  in  irgend  einer  Weise  die  Absicht  hervorgetreten  ist,
einen  neuen  Flottenplan  vorzulegen,  daß  im  Gegenteil  bei  allen  in  Betracht
kommenden  Stellen  die  festeste  Absicht  besteht,  das  Flottengesetz  auszuführen
und  die  darin  vorgesehene  Limitierung  innezuhalten.

                 12.  Januar.  (Württembergischer  Landtag.)  Beschlüsse
der  Ersten  Kammer  über  die  Steuergesetze.  Scheitern  der  Einkommensteuerreform.


                 Die  Kammer  der  Standesherren  verwirft  den  Beschluß  der  VBolkskammer,
  die  Einkommensteuer  in  der  höchsten  Stufe  auf  5  Prozent  zu  erhöhen
  und  verlangt  eine  Erweiterung  ihrer  Machtbefugnisse,  indem  dem
Gesetze  die  Bestimmung  eingefügt  werden  soll,  daß  eine  Erhöhung  des
Steuersatzes  nur  stattfinden  dürfe  im  Wege  der  ordentlichen  Gesetzgebung,
so  daß  also  für  diesen  Fall  das  allgemeine  Vorrecht  der  Volkskammer  in
Finanzfragen  eine  Einschränkung  erfahren  würde.  —  Die  zweite  Kammer
lehnt  gegen  11  Stimmen  eine  Beratung  dieser  Beschlüsse  ab  (16.  Jan.).  —
Damit  ist  das  Einkommensteuergesetz  definitiv  gescheitert.

          12./13.  Januar.  (Reichstag.)  Erhöhung  der  Friedensstärke
des  deutschen  Heeres.  —  Vermehrung  der  Armeekorps,  der  Artillerie
und  Kavallerie.  Dauer  der  Dienstzeit.  —  Verweisung  an  die
Budgetkommission.  Vgl.  1898  S.  182.

           Kriegsminister  Generalleutnant  v.  Goßler:  Die  beiden  Gesetzentwürfe,
  welche  dem  hohen  Hause  zur  Beratung  vorliegen,  unterscheiden
sich  sehr  wesentlich  von  den  gleichartigen  Entwürfen  der  früheren  Jahre.
Bisher  sind  in  bestimmten  Zeitabschnitten  einmalige,  plötzliche,  erhebliche
Verstärkungen  der  deutschen  Heeresmacht  beantragt  und  bewilligt  worden.
Es  resultierten  hieraus  sowohl  mannigfache  Schwierigkeiten  in  organisatorischer
  Hinsicht  wie  auch  eine  ungünstige  Beeinflussung  der  finanziellen
Entwicklung  des  Reiches.  Dieses  System  war  aber  notwendig,  weil  die
deutsche  Heresmacht  numerisch  für  längere  Perioden  festgelegt  worden  war
und  die  fremden  Staaten  diese  Zeit  benutzt  hatten,  um  für  ihre  Rüstungen
einen  erheblichen  Vorsprung  zu  gewinnen.  Es  kam  daher  darauf  an,
diesen  Vorsprung  mit  einem  Schlage  wieder  auszugleichen.  Die  gegenwärtige
  Vorlage  weicht  hiervon  ab.  Sie  nimmt  eine  ruhige,  systematische
allmähliche  Entwicklung  der  deutschen  Heeresmacht  in  Aussicht,  behält  aber
die  fünfjährige  Periode,  mit  der  die  gesetzgebenden  Faktoren  meines  Erachtens
  das  Richtige  gefunden  haben,  bei.  Derartige  Perioden  sind  sowohl
geeignet,  Organisationen  sich  einleben  zu  lassen,  als  auch  etwaige  Mängel,
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        Das  Dentsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  12./13.)       7


die  ja  jeder  Organisation  anhaften,  zu  erkennen  und  auf  geeignete  Abhilfemaßregeln
  zu  sinnen,  andererseits  schützen  sie  vor  übereilten  Entschließungen.
  Die  Vorlage  kommt  aber  noch  in  anderer  Hinsicht  den
Wünschen  dieses  hohen  Hauses  entgegen,  indem  sie  für  eine  Reihe  von
Jahren  ein  Ziel  für  die  Organisation  festsetzt,  das  nach  und  nach  erreicht
werden  soll  und  eine  jährliche  Bewilligung  des  Budgets  und  der  Friedenspräsenzstärke
  zur  Folge  hat,  so  daß  auf  diese  Weise  dem  Reichstage  der
entsprechende  Einfluß  auf  die  Ausgaben  des  Reiches  gewährleistet  wird.
Fragt  man  nach  den  Gründen,  welche  es  ermöglicht  haben,  diesen  Systemwechsel
  vorzunehmen,  so  ist  zunächst  das  Friedensmanifest  Sr.  Majestät  des
Kaisers  von  Rußland  in  Betracht  zu  ziehen.  Diese  erhabene  Kundgebung
gibt  uns  für  absehbare  Zeit  die  Sicherheit,  von  dieser  Seite  her  durch
einen  Angriffskrieg  nicht  bedroht  zu  werden,  und  ändert  damit  wesentlich
unsere  militärisch-politischen  Verhältnisse.  Andererseits  hat  aber  auch  die
deutsche  Heeresmacht  einen  solchen  Umfang  und  eine  solche  Sicherheit
erreicht,  daß  wir  die  Nervosität  der  Rüstungen  abstreifen  und  mit  Ruhe
der  Zukunft  entgegensehen  können.  Ich  wende  mich  nun  den  Einzelheiten
der  Vorlage  zu:  Zunächst  werden  bestimmte  Kommandobehörden  gefordert,
und  zwar  für  Preußen,  Bayern  und  Sachsen  je  ein  Generalkommando,
für  Preußen  drei,  für  Bayern  und  Sachsen  je  ein  Divisionskommando.  Kann
man  sich  auch  von  der  zukünftigen  Kriegführung  eine  Vorstellung  im
Detail  nicht  machen,  so  ist  es  doch  Pflicht  der  Kriegsverwaltung,  diejenigen
Bedingungen  zu  klären,  unter  denen  bei  solchen  Massen  eine  Operation
möglich  ist,  denn  das  ist  klar,  daß  man  die  Heeresmassen  ins  Ungemessene
nicht  anwachsen  lassen  kann,  daß  ein  großes  Heer  ohne  handliche  Gliederung
  operationsunfähig  ist.  Man  muß  daher  das  Heer  in  kleinere  Armeen
teilen;  diese  einzelnen  Armeen  bleiben  aber  nur  dann  operationsfähig,  wenn
sie  so  handlich  organisiert  sind,  daß  sie  der  Führung  und  Verwaltung
möglichst  wenig  Schwierigkeit  bereiten,  also  die  Reibungen  vermieden
werden,  die  eventuell  die  Operation  ausschließen.  Erreicht  daher  die  Stärke
eines  Armeekorps  eine  solche  Höhe,  daß  die  einheitliche  Leitung  und  Verwaltung
  unmöglich  wird,  dann  muß  man  die  Stärke  eines  solchen  Korps
verringern,  muß  es  teilen.  Die  Begründung  sagt  Ihnen  bereits,  in  welchem
Maße  das  XI.  preußische  Armeekorps  in  seiner  Stärke  angewachsen  ist;
es  macht  sowohl  der  Verwendung  im  Kriege,  als  auch  der  einheitlichen
Leitung  und  Ausbildung  im  Frieden  die  wesentlichsten  Schwierigkeiten.
Für  den  Krieg  müssen  wir  uns  infolgedessen  mit  Improvisationen  helfen,
obwohl  wir  davon  überzeugt  sind,  daß,  wenn  wir  im  Momente  des  Krieges
erst  zur  Bildung  neuer  Kommandobehörden  schreiten,  dann  die  Gefechtskraft
  der  Truppen  wesentlich  geschmälert  wird.  Will  man  den  Wert  der
Truppen  in  seinem  vollen  Umfange  ausnutzen,  dann  muß  man  sie  in  den
Verbänden  in  den  Krieg  ziehen  lassen,  in  denen  sie  sich  im  Frieden  befinden.
Jeder,  der  sich  für  diese  Verhältnisse  interessiert  und  einen  Blick  in  die
Dislokationskarte  der  Armee  wirft,  wird  sich  überzeugen,  daß  die  21.  und
die  25.  (großherzoglich  hessische)  Division  zu  einem  Korps  vereinigt,  eine
Streitmacht  bilden,  die  so  verfügbar  und  verwendungsfähig  ist,  daß  sich
daraus  ein  Kraftzuwachs  ergibt,  welcher  zu  den  verhältnismäßig  geringen
Kosten  der  Schaffung  eines  Generalkommandos  in  gar  keinem  Verhältnis
steht.  Aehnliche  Verhältnisse  liegen  in  Bayern  und  in  Sachsen  vor.  Auch
hier  zeigt  Ihnen  der  Blick  auf  die  geographische  Lage  Bayerns,  daß  die
Teilung  in  drei  Armeekorps  gegeben  ist  und  diesem  vortrefflichen  Kontingent
  die  Aufgaben,  die  ihm  gestellt  werden  müssen,  wesentlich  erleichtert
werden.  Auch  beim  sächsischen  Kontingent  sind  für  den  Kriegsfall  Improvisationen
  vorgesehen,  auch  hier  sind  die  Verhältnisse  so  dringend,  daß  die
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        8  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  12./13.)


Teilung  dieses  Armeekorps  in  2  nicht  mehr  von  der  Hand  zu  weisen  ist.
Dementsprechend  soll  für  Preußen  eine  neue  Division  beim  XI.  Armeekorps
gebildet  werden  und  zwar  mit  dem  Sitz  in  Erfurt.  Der  Bezirk  dieses
Korps  erhält  mit  den  beiden  Divifionsstäben  in  Cassel  und  Erfurt  eine
sehr  viel  bessere  Gestaltung,  die  durchgehenden  Eisenbahnlinien  laufen
günstiger  und  diese  gleichartige,  seit  alten  Zeiten  verwandte  Bevölkerung
der  Hessen  und  Thüringer  wird  ein  vorzügliches  Material  für  dieses
Armeekorps  bilden.  Das  Gleiche  ist  für  das  IV.  Armeekorps  der  Fall,
dessen  Divisionen  mit  den  Stäben  bisher  in  Magdeburg  und  Erfurt  standen.
Schiebt  man  die  8.  Division  nach  Halle,  so  erscheint  auch  hier  ein  abgerundeter,
  leicht  übersichtlicher  Korpsbezirk,  der  auch  für  unsere  Mobilmachung
  wesentliche  Vorteile  bietet.  Die  Bildung  neuer  Divisionen  beim
I.  und  XIV.  Armeekorps  scheint  mit  den  eben  gemachten  Ausführungen
in  Widerspruch  zu  stehen.  Diese  Inkonsequenz  gebe  ich  theoretisch  ohne
weiteres  zu;  aber  es  liegen  hier  doch  praktische  Bedürfnisse  vor,  deren  Beseitigung
  nicht  in  unserer  Hand  liegt.  Es  wäre  gewiß  sehr  wünschenswert,
  auch  dort  neue  Armeekorps  zu  errichten;  es  scheitert  dieses  jedoch  an  der
finanziellen  Frage  und  daran,  daß,  wenn  wir  noch  mehr  Truppen  nach
den  Grenzen  ziehen  wollten,  wir  dadurch  eine  Reihe  bestehender  Garnisonen
entblößen  müßten,  die  allen  Bedingungen  entsprechen.  Die  Verstärkung
der  Armeekorps  im  Osten  und  Westen  beruht  eben  auf  Verhältnissen,  die
außerhalb  unserer  Machtsphäre  liegen.  Andererseits  sind  wir  uns  vollständig
  über  die  Aufgaben  dieser  Truppen  im  Kriegsfalle  klar.  Wir
müssen  fie  so  organisieren,  daß  tatsächlich  der  Grenzschutz,  die  Deckung  des
Aufmarsches  durch  diese  Truppenteile  erreicht  wird.  Die  Verwendung  dieser
Truppen  bedingt  vor  allem  ein  gewisses  Zusammenfassen  derselben  zu
gemeinsamem  Wirken,  d.  h.,  es  ist  notwendig,  für  diese  Aufgaben  höhere
Stellen  zu  haben,  die  die  Verantwortung  für  die  Durchführung  der  Aufgaben
  übernehmen;  auch  werden  die  Bedenken  dadurch  abgeschwächt,  daß
diese  Divisionen  eventuell  in  den  Rahmen  ihrer  Korps  nicht  zurücktreten.
Was  nun  die  einzelnen  Waffengattungen  betrifft,  so  sind  bei  der  Infanterie,
abgesehen  von  einem  Bataillon,  das  beim  sächsischen  Kontingent  errichtet
werden  soll,  Neuformationen  nicht  beabsichtigt.  Es  handelt  sich  bei  dieser
Waffe  lediglich  um  Etatsverstärkungen  und  Etatsausgleichungen
Die  wesentlichste  Organisationsänderung  betrifft  die  Feldartillerie.  Auch
hier  ist  die  Entwicklung  der  modernen  Verhältnisse  maßgebend.  Der
Entschluß,  der  Feldartillerie  ein  neues  Material  zu  geben,  ist  von  einer
Tragweite  gewesen,  die  wohl  im  allgemeinen  unterschätzt  worden  ist,  und
noch  jetzt  beherrscht  dieser  zur  richtigen  Zeit  gefaßte  Entschluß  die  militärischpolitische
  Lage.  Wir  sind  mit  dem  Material,  das  wir  eingeführt  haben,
vollständig  zufrieden,  es  hat  sich  durchaus  bewährt,  und  wir  werden  zum
1.  April  dieses  Jahres  sämtliche  Batterien  umbewaffnet  haben.  Es  scheint
also  jetzt  der  Moment  gekommen,  sich  schlüssig  zu  machen,  ob  die  gegenwärtige
  Organisation  der  Feldartillerie  auch  diesem  vervollkommneten
Material  entspricht.  Diese  Frage  ist  meines  Erachtens  unbedingt  zu  verneinen;
  jede  vervollkommnete  Maschine  verlangt  eine  andere  Bedienung,
eine  andere  Organisation.  Wir  sind  in  unseren  Anschauungen  noch  wesentlich
  von  der  Zeit  Napoleons  I.  abhängig  gewesen;  er  hat  einen  großen
Teil  seiner  Schlachten  damit  entschieden,  daß  er  Artilleriemassen  in  Reserve
hielt  und  dann,  nachdem  er  diese  Massen  eingesetzt  hatte,  durch  Kartätschfeuer
  auf  nahe  Entfernung  die  Entscheidung  herbeiführte.  Diese  Berhältnisse
  treffen  nicht  mehr  zu.  Jetzt  kommt  es  vielmehr  darauf  an,  von
diesem  sicher  treffenden,  weittragenden  rasanten  Geschütz  von  Anfang  an
einen  so  ausgiebigen  Gebrauch  zu  machen,  daß  man  damit  das  Gefechtsfeld
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  12./13.)           9


beherrscht.  Es  werden  also  in  den  Schlachten  der  Zukunft  voraussichtlich
die  Artillerielinien  das  eigentliche  Gerippe  der  Schlacht  bilden  und  den
anderen  Waffen  den  Weg  ebnen,  der  zum  Erfolg  führt.  Um  das  zu
erreichen,  um  derartige  Artillerielinien,  derartige  Massen  zu  etablieren,
muß  man  eine  Organisation  haben,  welche  die  Handlichkeit  der  Artillerie
garantiert.  Das  kann  man  aber  nur,  wenn  man  kleine  Verbände  hat,
Verbände,  in  denen  eine  gemeinsame  Feuerleitung  noch  möglich  ist.  Darum
macht  die  Vorlage  den  Vorschlag,  jeder  Division  eine  Brigade  Feldartillerie,
  geteilt  in  zwei  Regimenter  zu  2  Abteilungen  à  3  Batterien  zu
geben.  Ich  glaube,  daß  diese  Organisation  diejenige  ist,  welche  gewissermaßen
  dem  Ideal  der  Artillerie  entspricht.  Ich  erwähne  nur  nebenbei,
daß  auf  diesem  Wege  auch  der  so  wichtige  Munitionsersatz  wesentlich  erleichtert
  wird.  Neu  ist  bei  dieser  in  Aussicht  genommenen  Organisation
die  Bildung  von  Feldhaubitzen-Abteilungen.  Es  ist  vorgesehen,  innerhalb
des  gegebenen  Rahmens  jedem  Armeekorps  eine  Haubitzenabteilung  zuzuteilen.
  Auch  in  Bezug  hierauf  muß  man  die  Entwicklung  der  modernen
Technik  ins  Auge  fassen.  Das  neue  vervollkommnete  Geschütz  ist  in  seiner
Flugbahn  rasanter,  es  beherrscht  natürlich  das  Gefechtsfeld  auf  größere
Entfernungen;  aber  die  Schwierigkeit,  den  Gegner  in  der  Deckung  zu
treffen,  wächst,  und  selbstverständlich  wird  man  versuchen,  sich  einem  derartigen
  Geschützfeuer  dadurch  zu  entziehen,  daß  man  Deckungen  benutzt  oder
sie  sich  schafft.  Wenn  nun  Feldhaubitzen  zur  Ergänzung  der  Flachbahngeschütze
  vorgeschlagen  werden,  so  ist  das  keine  Improvisation:  es  finden
vielmehr  seit  Jahren  eingehende  Versuche  mit  diesem  Geschütz  statt.  Nicht
nur  auf  den  Schießplätzen  sondern  auch  in  den  Manövern  in  größeren
Verbänden  hat  sich  dasselbe  durchaus  bewährt  und  dürfen  wir  uns  der
Ueberzeugung  hingeben,  daß  wir,  der  Technik  entsprechend,  auch  mit  diesem
Geschütz  das  Richtige  getroffen  haben.  Die  Haubitze  ist  nicht  schwerer  als
das  Flachbahngeschütz;  nur  selbstverständlich  hat  sie  ein  größeres  Kaliber
und  die  Geschosse  mit  verhältnismäßig  sehr  großen  Sprengladungen  sind
im  stande,  da  rasch  entscheidende  Wirkung  zu  bringen,  wo  die  Flachbahngeschütze
  mit  ihren  Sprenggranaten  viel  mehr  Arbeit  haben  und  weniger
Sicherheit  gewähren  würden.  Also  gewähren  Sie  der  Feldartillerie  auch
in  dieser  Beziehung  das,  was  sie  zur  vollkommenen  Leistung  bedarf.
         Ueber  die  zweijährige  Dienstzeit  sagt  der  Redner:  Die  Vorlage  macht
den  Vorschlag,  es  bei  dem  bisherigen  Zustande  zu  belassen,  weil  der
Augenblick  zu  einer  definitiven  Beschlußfassung  noch  nicht  gekommen  ist.
Ich  halte  es  aber  für  zweckmäßig,  diese  Frage  ganz  offen  zu  erörtern,  und
will  ich  die  Vorteile  und  Nachteile  der  verkürzten  Dienstzeit  Ihnen  nicht
vorenthalten.  Man  hat  sich,  als  man  zur  zweijährigen  Dienstzeit  überging,
  an  vielen  Stellen  wohl  von  der  Verantwortung,  die  damals  die
Kriegsverwaltung  trug,  keinen  richtigen  Begriff  gemacht.  Wenn  man  sich
in  der  Frage  irrte,  dann  stellte  man  die  Operationsfähigkeit  der  Armee  in
Frage.  (Sehr  richtig!  rechts.)  Aus  diesem  Grunde  wurden  die  vierten
Bataillone  geschaffen,  weil  wir  aus  den  Versuchen,  die  in  kleinerem  Umfange
  gemacht  worden  waren,  die  Ueberzeugung  gewonnen  hatten,  daß,
wenn  den  Truppen  alle  Schwierigkeiten,  welche  die  Ausbildung  beeinträchtigen,
  genommen  würden,  die  Arbeit  geleistet  werden  könne.  Es
wurden  daher  diese  vierten  Bataillone  gewissermaßen  als  Formationen
zweiter  Linie  betrachtet  und  demgemäß  ausgestattet.  Dank  dieser  Einrichtung
  ist  die  Operationsfähigkeit  der  Armee  keinen  Moment  zweifelhaft
gewesen.  Wie  sich  die  Sache  weiter  entwickeln  würde,  hing  wesentlich
davon  ab,  wie  sich  in  der  Armee  das  Vertrauen  zu  der  verkürzten  Dienstzeit
  gestaltete  und,  ob  die  Truppen  sich  in  der  Lage  und  bereit  fühlten,
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        10     Das  Deutsthe  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  12./13.)


die  Mehrarbeit  leisten  zu  können.  Als  diese  Erkenntnis  gewonnen,  diese
Frage  bejaht  worden  war,  ergab  es  sich  von  selbst,  aus  den  Formationen
zweiter  solche  erster  Linie  zu  machen;  man  ist  also,  meine  ich,  ganz  logisch
vorgegangen.  Nach  der  Verschmelzung  der  vierten  Bataillone  haben  wir
also  die  tatsächlich  verkürzte  Dienstzeit  seit  dem  1.  April  1897.  Die  Vorteile
  der  verkürzten  Dienstzeit  werden  nicht  verkannt  und  ich  will  sie  ohne
weiteres  hier  aufzählen.  Vor  ihrer  Einführung  hatten  wir  zwar  den
3.  Jahrgang,  aber  einen  verstümmelten,  der  sich  zum  größten  Teile  aus
schlecht  ausgebildeten  und  Leuten  von  schlechter  Führung  zusammensetzte.
Das  war  keine  Hilfe  für  die  Truppen,  im  Gegenteil,  es  war  ein  Hemmnis.
Die  Truppen  sind  daher,  mit  dem  Verschwinden  dieser  Leute  aus  der
Front,  in  ihrem  Aussehen  und  ihren  Leistungen  gleichmäßiger.  Ferner  ist,
wie  erwartet,  und  das  findet  man  bei  der  Bearbeitung  der  Mobilmachungsvorarbeiten
  bestätigt,  die  Zusammensetzung  der  Feldformationen  insofern
günstiger  und  gleichmäßiger  geworden,  als  sie  sich  aus  jüngeren  Jahrgängen
  zusammensetzt  als  früher.  Besonders  segensreich  für  die  Armee  ist
auch  der  aus  Anlaß  der  Einführung  der  verkürzten  Dienstzeit  erfolgte
Uebergang  von  der  Maximalstärke  zur  Durchschnittsstärke  für  die  Armee
gewesen.  Die  sogenannten  Prozentmannschaften  werden  infolge  dessen  jetzt
zugleich  mit  den  Rekruten  eingestellt,  so  daß  eine  besondere  Ausbildung
von  Nachersatz  fortfällt  und  für  jeden  Abgang  im  Laufe  des  Jahres  sofort
ein  entsprechend  ausgebildeter  Mann  in  die  frei  gewordene  Stelle  eingestellt
werden  kann.  Nicht  weniger  bewährt  hat  sich  die  Maßnahme,  die  Rekruten
so  früh  einzustellen,  daß  die  bessere  Jahreszeit  noch  gründlich  ausgenutzt
werden  kann.  Die  Truppe  ist  daher  im  Frühjahre  früher  verwendungsfähig.
  Diesem  unleugbaren  Vorteile  stehen  aber  auch  wesentliche  Nachteile
gegenüber.  Zunächst  ist,  wie  ich  bereits  erwähnt  habe,  der  Stamm  an
ausgebildeten  Mannschaften  zu  gering.  Wir  können  mit  der  Etatsstärke
in  dieser  Weise  nicht  gut  durchkommen.  Die  Güte  einer  Truppe  hängt
aber  wesentlich  von  dem  Kern  ab,  an  den  sich  die  anderen  anlehnen.  Es
ist  daher  zweifellos,  daß,  wenn  ich  zwei  ausgebildete  Jahrgänge  habe,  der
Halt  der  Truppen  ein  erheblich  besserer  sein  muß,  als  wenn  nur  ein
Jahrgang  Ausgebildeter  vorhanden  ist.  Auch  manche  Erscheinungen  des
inneren  Lebens  der  Armee  sprechen  hiefür  und  machen  sich  nach  dieser
Richtung  Zeichen  einer  Wandlung  bemerkbar.  Jetzt  stehen  sich  wie  in  der
Schule  die  Alten  und  die  Neuen  gegenüber,  es  fehlt  eben  der  Ausgleich.
Früher  hielt  der  Gefreite  des  dritten  Jahrganges  schon  Ordnung,  er  hatte
seine  Autorität.  Das  war  eine  bewährte  Hilfe  für  den  inneren  Dienst
und  für  die  eigene  Sicherheit  in  der  Truppe.  Auch  fehlt  das  geeignete
Personal  für  verantwortliche  Kommandos,  für  schwierige  Posten  u.  s.  w.,
das  nun  aus  dem  zweiten  Jahrgang  genommen  werden  muß.  Vor  Allem
wissen  wir  auch  nicht,  wie  sich  im  Beurlaubtenstande  die  kurze  Dienstzeit
geltend  machen  wird,  denn  darüber  fehlen  die  Erfahrungen.  Jedenfalls
steht  sest,  daß  das  Material  für  die  Unteroffiziere  der  Reserve=  und  Landwehrformationen
  nicht  mehr  in  dem  Maße  vorhanden  ist.  Früher  bildeten
wir  die  tüchtigen  Leute  des  dritten  Jahrganges  planmäßig  zu  Unteroffizieren
  der  Reserve=  und  Landwehrformationen  aus.  Dazu  sind  wir
jetzt  nicht  mehr  im  stande,  und  die  kurze  Dienstzeit  erlaubt  nicht,  in  dieser
Hinsicht  Abhilfe  zu  schaffen.  Denn  wenn  auch  die  Uebungen  in  reicher
Zahl  auf  dem  Papiere  stehen,  so  weiß  doch  jeder  von  den  Herren,  wie  es
damit  steht.  Die  Mittel,  die  uns  gewährt  werden,  reichen  kaum  dazu  aus,
um  im  Durchschnitt  jeden  Reservisten  und  jeden  Landwehrmann  je  einmal
zu  einer  vierzehntägigen  Uebung  heranzuziehen.  Daß  das  nicht  ausreicht
zur  Erwerbung  der  Qualifikation  eines  Vorgesetzten,  leuchtet  wohl  ein.
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  12./13.)          11


Ferner  kommt  in  Betracht,  ob  das  Aufsichts=  und  Ausbildungspersonal
auf  die  Dauer  die  Anstrengungen  aushält,  die  die  Mehrarbeit  bei  der  verkürzten
  Dienstzeit  mit  sich  bringt.  Auch  hier  liegen  ausreichende  Erfahrungen
  noch  nicht  vor.  Daß  aber  die  Anstrengung  eine  ganz  ungewöhnliche
  ist,  daß  eventuell  Abhilfe  geschafft  werden  muß,  das  ist  ja  in
der  Litteratur,  in  der  Oeffentlichkeit  schon  häufig  und  klar  dargelegt  worden.
Wenn  ich  nun  beide  Seiten,  die  Vorteile  und  Nachteile  der  verkürzten
Dienstzeit,  darzulegen  versucht  habe,  so  kann  man  an  mich  vielleicht  die
Frage  richten:  wie  denkt  sich  die  Kriegsverwaltung  die  Zukunft?  Diese
Frage  ist  positiv  natürlich  nicht  zu  beantworten.  Das  Gesetz  selbst  gibt
bereits  den  Weg  an,  den  wir  beschreiten  wollen.  Im  Gesetz  ist  der  Vorschlag
gemacht,  daß  jenen  Mannschaften,  welche  ein  drittes  Jahr  bei  der  Fahne
bleiben,  bestimmte  Vergünstigungen  im  Beurlaubtenverhältnisse  zugebilligt
werden  sollen.  Wenn  es  gelingt,  auf  diesem  Wege  eine  größere  Zahl  von
Mannschaften  der  Truppe  zu  erhalten,  dann  schwindet  ein  wesentlicher
Teil  der  Nachteile,  die  ich  entwickelt  habe.  Gelingt  das  aber  nicht,  dann
muß  hier  die  Gesetzgebung  eingreifen,  dann  würde  gesetzlich  eine  bestimmte
Quote  festzusetzen  sein,  die  noch  über  das  zweite  Jahr  hinaus  bei  den
Fußtruppen  bei  der  Fahne  verbleibt.  Es  ist  kaum  nötig,  daß  sie  ein
ganzes  Jahr  bleibt,  man  kann  nach  einem  halben  Jahre  wechseln.  Dann
gewinnen  wir  eine  Hilfe  für  das  Ausbildungspersonal  und  das  Material
für  die  Unteroffizierchargen  der  Reserve=  und  Landwehrformationen.  Also
der  Weg  ist  hier  bereits  angedeutet.  Ich  glaube,  daß  eine  Härte  darin
nicht  liegen  würde;  denn  wenn  bei  den  berittenen  Waffen  die  3jährige
Dienstzeit  festgehalten  wird  und  festgehalten  werden  muß,  dann  fällt  doch
diese  Gegenleistung  der  Infanterie  nicht  so  schwer  ins  Gewicht.     .  .   .   .  .   Ich
möchte  bei  dieser  Gelegenheit  noch  eine  sehr  ernste   Angelegenheit   zur  Sprache
bringen,  die  mit  der  Ausbildung  in  der  Armee  in  wesentlichem  Zusammenhang
  steht.  Es  bedarf  keines  Beweises,  daß  derjenige  Ersatz  sich  am  besten
ausbilden  läßt,  der  aus  gutwilligen  und  moralisch  intakten  Leuten  besteht.
Ich  habe  schon  im  vorigen  Jahre  gesagt,  daß  wir  in  dieser  Hinsicht  keine
günstigen  Erfahrungen  gesammelt  haben.  Ich  habe  erst  in  diesem  Jahre
erschöpfendes  Material  mir  verschaffen  können.  Die  Nachweisungen  reichen
bis  1882  zurück.  In  10  Jahren  hat  sich  die  Zahl  der  vor  ihrer  Einstellung
  bestraften  Personen  von  10,5  auf  19,2  Prozent  erhöht.  1895  waren
41423    vorbestrafte  Personen  eingestellt.  Ein  Teil  davon  war  mehrfach
vorbestraft,  1299  Personen  waren  sogar  6  —  10mal  vorbestraft.  Die  Zahl
der  Strafhandlungen  hat  um  86  Prozent,  die  Polizeibestrafungen  um
142  Prozent  zugenommen.  Bei  dieser  Vorlage  handelt  es  sich  nicht  um
plötzliche  Entschließungen  oder  eine  besondere  Vorliebe  für  irgend  eine
Organisation,  sondern  was  gefordert  wird,  entwickelt  sich  naturgemäß  aus
den  Unvollkommenheiten,  die  eine  große  Organisation  mit  sich  bringt.
Wenn  man  seine  Stellung  richtig  auffaßt,  meine  ich,  das  deutsche  Volk
und  seine  Vertretung  hat  das  Recht  und  die  Pflicht,  Abhilfemaßnahmen
vorzunehmen.  Ich  hoffe,  daß  das  hohe  Haus  die  Vorlage  einer  Kommission
überweisen  wird,  und  nach  den  Erfahrungen,  die  wir  gemacht  haben,  wird
es  mir  eine  Freude  sein,  an  den  Beratungen  der  Kommission  teilzunehmen,
und  ich  habe  die  Ueberzeugung,  daß  das,  was  die  Kommission  vorschlagen
wird,  zum  Heile  Deutschlands  und  der  Armee  ausfallen  wird.

         Abg.  Richter  (fr.  Vp.):  Die  letzten  Ziffern  des  Kriegsministers
eignen  sich  nicht  zu  näheren  Betrachtungen;  es  gibt  eine  Menge  von  Bestrafungen
  auf  Grund  der  Steuergesetze,  auf  Grund  von  polizeilichen  Verordnungen
  u.  s.  w.,  die  durchaus  keinen  sittlichen  Mangel  bekunden.  Die
Kriminalstatistik  zeigt  eine  Abnahme  der  Verbrechen,  die  einen  sittlichen
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        12     Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jannar  12./13.)


Mangel  enthalten.  Bei  der  großen  Zunahme  des  Heereskontingents  müssen
natürlich  auch  die  schlechten  Elemente  des  Volkes  in  das  Heer  gelangen.
Wenn  auch  von  den  26000  Mann  mehr  nur  7800  Mann  auf  die  Feldartillerie
  entfallen,  so  liegt  darin  doch  der  Schwerpunkt  der  Vorlage.  Die
Organisationsfrage  und  die  Vermehrung  der  Batterien  müssen  voneinander
geschieden  werden.  Die  erste  Frage  ist  eine  durchaus  technische,  deren  Mehrkosten
  auch  nicht  so  erheblich  sind;  auch  die  Frage  von  der  Zuteilung  der
Artillerie  zu  den  Divisionen  statt  zu  den  Armeekorps  ist  durchaus  technisch
und  verursacht  nicht  erhebliche  Mehrkosten.  Anders  liegt  es  mit  der  Vermehrung
  der  Geschütze;  davon  hat  niemand  eine  Ahnung  gehabt.  Selbst
die  militärischen  Sachverständigen  haben  im  „Militärwochenblatt“  derartige
Forderungen  nicht  gestellt.  Wenn  man  mehr  Geschütze  für  notwendig  hält,
warum  vermindert  man  die  Formationen  nicht,  die  ihre  Bedeutung  verloren
  haben,  z.  B.  die  Zahl  der  reitenden  Batterien,  auf  deren  erhebliche
Verminderung  man  allseitig  gerechnet  hatte?  Hier  sollte  doch  nicht  die
Tradition  entscheiden.  Die  Motive  knüpfen  an  die  Vermehrung  der  Kavallerie
  allgemeine  Betrachtungen  über  die  Notwendigkeit  der  Kavallerie;  aber
was  angeführt  ist,  beweist  gar  nichts  oder  nicht  viel,  denn  wenn  die
66000  Mann  Kavallerie  nicht  ausreichen,  dann  macht  es  doch  nicht  viel
aus,  ob  noch  1800  Pferde  dazukommen.  Der  Sicherheitsdienst  der  Aufklärung
  soll  schwieriger  geworden  sein,  aber  die  früher  notwendigen  Massenwirkungen
  der  Kavallerieattake  haben  jetzt  gegenüber  dem  Schnellfeuer  keine
Bedeutung  mehr.  Eine  gewisse  Poesie  hat  früher  den  Reiter  umschwebt,
eine  große  Kavalleriedivision  über  das  Feld  dahinstürmend  ist  allerdings
ein  hübscher  Anblick.  Ich  kann  mir  die  Liebhaberei  gewisser  hoher  Herren
erklären,  aber  bei  dem  jetzigen  Schnellfeuer  haben  solche  Attaken  doch  keine
Bedeutung.  Für  den  Grenzschutz  sind  allerlei  Vorbereitungen  getroffen.
Wenn  wirklich  ein  russischer  Kavallerie-Einbruch  stattfinden  sollte,  sehr  weit
kommen  wird  er  ins  Innere  des  Landes  nicht  und  die  zehn  Schwadronen
mehr  bedeuten  da  auch  nichts,  man  könnte  höchstens  mehr  Kavallerie  in  die
Ostprovinzen  verlegen.  Graf  Caprivi  hat  einmal  gespottet  über  das,  was
man  als  russische  Grenzprovinzen  betrachtet;  er  meinte,  ein  ähnlicher  Bezirk
würde  in  Deutschland  bis  Koblenz  reichen  und  innerhalb  dieses  Rayons
läge  viel  mehr  deutsches  Militär  als  in  dem  russischen  Bezirke.  . .  .  Viele
Soldaten  würden  durch  Abkommandierungen  zu  nichtmilitärischen  Zwecken
verwendet.  Besonders  bedenklich  ist  das  Burschenwesen.  Ich  wohne  in
der  Nähe  der  Artillerie=  und  Ingenieurschule,  wo  man  das  Treiben  der
Burschen  sehen  kann.  Die  Annehmlichkeiten  des  Burschenlebens  gegenüber
dem  Leben  des  aktiven  Soldaten  sind  derartig,  daß  man  wirklich  sagen
kann:  Frei  ist  der  Bursch!  .  .  .  .  Die  Unsicherheit  über  die  Dauer  der
Dienstzeit  müsse  aufhören.  Wir  sind  uns  schlüssig  geworden,  unseren  Antrag
  auf  dauernde  Festlegung  der  zweijährigen  Dienstzeit  einzubringen.
Daß  man  das  Aushilfspersonal  aus  dem  dritten  Jahrgange  bei  der  zweijährigen
  Dienstzeit  nicht  haben  würde,  ist  keine  neue  Erfahrung,  das  wußte
man  schon  bei  der  Einführung  derselben.  Man  spricht  von  der  Leutenot
auf  dem  platten  Lande;  man  sieht  sich  nach  Italienern  u.  s.  w.  um.  Die
Mannschaften  werden  eben  der  Arbeit  auf  dem  Lande  durch  den  verstärkten
Heeresdienst  entzogen.  Wenn  man  die  Verhältnisse  auf  dem  Lande  durch
Industrialisierung  des  Ostens  heben  will,  dann  sollte  man  nicht  den  Geldmarkt
  für  unproduktive  Anlagen  so  erheblich  in  Anspruch  nehmen.  Die
Finanzlage  ist  ja  allerdings  im  Reiche  und  in  Preußen  eine  günstige.  Aber
der  preußische  Finanzminister  warnt  dringend  davor,  daraufhin  neue  Ausgaben
  zu  bewilligen;  denn  nur  ein  wohlhabendes  Land  mit  guten  Finanzen
wird  auch  stark  sein.
        <pb n="21" />
            Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  12./13.)         1


           Abg.  v.  Stumm  (RP.):  Die  Kosten  der  Vorlage  überschritten  nicht
die  Leistungsfähigkeit  Deutschlands.  Hätten  wir  nicht  für  unsere  Rüstungen
die  zwei  Milliarden  ausgegeben,  so  hätten  wir  längst  den  Krieg.  Man
hätte  die  Schuldenvermehrungen  vermeiden  können,  wenn  wir  jährlich
40  Millionen  mehr  aus  der  Tabaksteuer  hätten  verwenden  können.  Wir
sind  dazu  bereit  gewesen,  aber  die  Mehrheit  des  Reichstags  hat  das  abgelehnt.
  Die  Reichsschulden  sind  aber  gar  nicht  bedenklich,  denn  die  Staatsschulden
  in  Preußen  sind  ja  nur  nominell,  weil  sie  reichlich  durch  die  Eisenbahnen,
  Bergwerke  u.  s.  w.  gedeckt  sind.  Ich  behaupte,  es  gibt  gar  keine
produktivere  Anlage,  wie  die  Armee.  (Heiterkeit  links.)  Denn  sie  dient
dem  Schutze  und  der  Sicherheit  des  Landes;  an  der  Sicherheit  des  Landes
haben  alle  erwerbenden  Klassen  ein  großes  Interesse.  Abg.  v.  Levetzow
(kons.):  Die  Vorlage  enthält  Inkonsequenzen  und  Widersprüche  (Hört!
links),  über  die  man  sehr  schwer  hinwegkommt.  Es  scheint  mir,  daß  hier
ein  A  gesagt  wird,  dem  ein  B  folgen  soll,  das  noch  nicht  genannt  ist.
Wie  steht  es  mit  der  fehlenden  5.  Schwadron  bei  den  Jägern  zu  Pferde?
Wenn  man  diese  Lücken  und  Unklarheiten  sieht,  so  kommt  man  zu  der
Vermutung,  daß  die  Regierung  uns  noch  weitgehende  Zukunftspläne  zumuten
  will.  Wenn  man  A sagen  soll  und  dabei  die  Empfindung  hat,  daß
ein  B  nachfolgen  wird,  dann  möchte  man  gern  wissen,  wie  das  B  aussieht.
(Heiterkeit.)  Ich  mache  dem  Kriegsminister  keinen  Vorwurf,  aber  den
Wunsch  darf  der  Reichstag  doch  aussprechen:  Wenn  bei  der  Flotte  sich
solche  Gründungspläne  für  längere  Zeit  aufstellen  ließen,  müßte  es  auch
beim  Heere  möglich  sein.  Ich  bin  überzeugt,  daß  in  der  Kommission  im
großen  Ganzen  das,  was  ich  vermisse,  von  der  Kriegsverwaltung  beschafft
werden  wird.  Ich  kann  im  Namen  meiner  Freunde  erklären,  daß  wir  je
nach  den  Erklärungen,  die  dort  hierüber  abgegeben  werden,  unsere  Abstimmung
  über  die  Vorlage  einrichten  werden.  Die  Frage  der  zweijährigen
Dienstzeit  läßt  die  Vorlage  in  suspenso,  weil  Erfahrungen  darüber,  ob
mit  der  zweijährigen  Dienstzeit  auf  die  Dauer  auszukommen  sei,  noch  nicht
vorliegen.  Auch  von  Ihnen  weiß  das  keiner,  Sie  können  sich  sämtlich
darüber  nicht  klar  sein.  Es  soll  nun  ein  Korrektiv  gesucht  werden,  um
gewisse  Mängel  der  zweijährigen  Dienstzeit  auszugleichen,  namentlich  den
Mangel  an  ausreichendem  Ausbildungspersonal  aus  Leuten  im  dritten
Jahrgange.  Es  sollen  Leute  veranlaßt  werden,  länger  als  zwei  Jahre  zu
dienen.  Ja  helfen  wird's  nicht  (Heiterkeit),  wir  haben  Aehnliches  mit  dem
vierjährigen  Freiwilligendienst  bei  der  Kavallerie,  und  davon  soll  auch  kein
Gebrauch  gemacht  sein.  Eine  endgültige  Probe  auf  die  zweijährige  Dienstzeit
  werden  wir  im  Frieden  schwerlich  machen  können,  sondern  vielleicht
erst  in  einem  unglücklichen  Kriege.  Ich  will  das  nicht  aussprechen,  aber
für  den  Augenblick  wäre  es  ein  Leichtsinn,  die  zweijährige  Dienstzeit  festzulegen.


            Am  folgenden  Tage  wendet  sich  Abg.  Bebel  (Soz.)  gegen  die  Vorlage.
  In  den  letzten  zwei  Jahren  hat  sich  eine  vollständige  Verschiebung
der  politischen  Zustände  gezeigt;  in  einem  Kriege  Rußlands  und  Frankreichs
  gegen  Deutschland  würde  England  jetzt  eine  große  Rolle  spielen  aus
eigenstem  Interesse.  Die  Verhältnisse  zwingen  Rußland  dazu,  jeden  Krieg
zu  vermeiden.  Die  russische  Landwirtschaft  hat  mehrere  schwere  Notjahre
hinter  sich;  der  russischen  Wirtschaft  fehlt  es  an  Kapital,  die  Finanzlage
ist  eine  sehr  bedenkliche;  deshalb  kann  Rußland  an  einen  Krieg  im  großen
Stil  nicht  denken.  Auch  die  orientalische  Frage  liegt  heute  so  günstig,  daß
auf  Jahre  hinaus  keine  ernsthaften  Verwicklungen  daraus  entstehen  werden.
Frankreich  fühlt  sich  auch  wohl  nicht  in  der  Lage,  allein  einen  Krieg  gegen
Deutschland  zu  beginnen.  Deutschland  befindet  sich  vor  Frankreich  in  einem
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        14  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  12.,13.)


Vorsprunge  dadurch,  daß  durch  die  Freiwilligen  die  Aushebungsziffer  erheblich
  vergrößert  wird.  Frankreich  muß  ferner  aus  seiner  Armee  die
Truppen  für  die  Kolonien  stellen.  Seit  1889  sind  im  Vergleich  zu  dem
Jahrzehnt  vorher  für  das  Heer  1688  und  für  die  Marine  361  Mlllionen
mehr  verausgabt  worden.  Die  Kulturaufgaben  leiden  darunter.  Für  die
Verhütung  der  Ueberschwemmungen,  welche  Tausende  von  Familien  jährlich
in  ihrem  Nahrungsstande  gefährden,  hat  aber  der  Staat  die  erforderlichen
wenigen  Millionen  nicht  übrig.  Die  Deutschen  sind  nicht  das  reiche  Volk,
als  welches  die  Militärschwärmer  sie  darstellen.  .  .  .  Der  immer  dringender
werdende  Kampf  um  das  Dasein  zwingt  alle  Bevölkerungsklassen,  darauf
Wert  zu  legen,  daß  die  intelligenten  Kräfte  nicht  zu  lange  durch  den  Militarismus
  in  Anspruch  genommen  werden.  Die  Landwirte  haben  auf  ihren
Versammlungen  die  dümmsten  Arbeiter  für  die  besten  erklärt;:  aber  der
Militärverwaltung  wird  ein  intelligenter  Industriearbeiter  wahrscheinlich
lieber  sein  als  ein  dummer  Bauernjunge.  Wir  wollen  die  Kinder  von
Jugend  auf  militärisch  erzogen  wissen,  damit  die  eigentliche  Dienstzeit  verkürzt
  werden  kann.  Für  diese  Ideen  trat  früher  auch  das  Bürgertum  ein,
z.  B.  der  deutsche  Nationalverein  unter  Borsitz  des  Herrn  v.  Bennigsen  noch
im  Jahre  1865.  Referent  war  damals  Herr  Blum-Heidelberg.  Redner
verweist  darauf,  daß  auch  aktive  Militärs  für  ein  Volksheer  eintreten,  so
Oberst  v.  Bernhardi,  der  im  Februar  v.  J.  in  einem  Vortrage  neben  der
eigentlichen  Aktions-Armee  die  allgemeine  Volksbewaffnung  verlangt  hat.
Als  Vorbereitung  dafür  schlägt  er  die  allgemeine  militärische  Jugenderziehung
  vor.  Wie  vortrefflich  die  Miliz  sich  bewährt,  das  sieht  man  in  der
Schweiz.  Die  Leistungsfähigkeit  der  dortigen  Miliz  erkennen  selbst  deutsche
Offiziere  an.  Was  das  kleine  amerikanische  stehende  Heer  und  die  sich  daran
anschließende  Miliz  im  Kriege  gegen  Spanien  geleistet  hat.  ist  noch  in  aller
Gedächtnis.  Abg.  Frhr.  v.  Hertling  (Z):  Wir  werden  die  Vorlage  sachlich
  prüfen  und  nicht  nach  parteitaktischen  Gesichtspunkten.  Wenn  wir  aber
auch  die  Interessen  der  nationalen  Verteidigung  über  die  Parteiforderungen
stellen,  so  muß  ich  doch  sagen,  daß  die  Einbringung  der  Vorlage  uns  überrascht
  hat.  Wir  waren  der  Meinung,  daß,  nachdem  die  Seemacht  eine  so
außerordentliche  Steigerung  erfahren  hat,  man  nicht  mit  solchen  erheblichen
Forderungen  für  die  Landmacht  kommen  würde.  Zwischen  dem  Wortlaut
der  damaligen  Erklärung  des  Kriegeministers  und  dem  Inhalt  der  Vorlage
liegt  kein  Widerspruch  vor;  aber  der  Eindruck  der  Erklärung  des  Kriegeministers
  war  ein  derartiger,  daß  von  starken  Mehrforderungen  zunächst
abgesehen  werden  würde.  Und  warum  kommt  man  im  gegenwärtigen
Augenblicke  mit  einer  solchen  Mehrforderung?  Unsere  eigene  Politik  ist
eine  durchaus  friedliche,  unsere  Verhältnisse  zu  den  Nachbarstaaten  geben
keinen  Anlaß  zu  Befürchtungen.  Herr  v.  Stumm  hat  auf  den  Dreibund
hingewiesen.  Was  Oesterreich  betrifft,  so  kann  man  dem  befreundeten  Staate
nur  die  lebhaftesten  Sympathien  aussprechen  in  der  Hoffnung,  daß  es  dem
alten  Kaiser  gelingen  möge,  die  inneren  Wirren  zu  überwinden.  Die
finanziellen  Schwierigkeiten  Italiens  sind  nur  die  Folgen  der  dort  bestehenden
  politischen  und  sozialen  Schwierigkeiten,  sowie  der  ungünstigen  wirtschaftlichen
  Verhältnisse.  Das  offizielle  Italien  müßte  sich  vollständig  von
den  revolutionären  Elementen  trennen,  die  dort  eine  große  Rolle  gespielt
haben.  (Sehr  richtig!  im  Zentrum.)  Die  konservativen  Elemente  müßten
herangezogen  werden  und  namentlich  müßte  in  irgend  einer  Weise  eine
Lösung  der  römischen  Frage  gefunden  werden.  (Sehr  richtig!  im  Zentrum.)
So  gern  ich  das  jugendliche  Gefühl,  welches  in  der  Kundgebung  des  russischen
  Kaisers  liegt,  mit  Freuden  begrüße,  der  mit  dem  Palmenzweig  an
des  Jahrhunderts  Neige  steht,  so  ist  das  Bild  doch  zu  schön,  als  daß  man
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        Das  Beutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  13.)                       15


an  seine  Ueberführung  in  die  Wirklichkeit  glauben  könnte.  Die  russische
Diplomatie  ist  nicht  so  ideal  gesinnt,  sondern  sehr  materiell,  daß  man  nicht
hoffen  kann,  daß  sie  die  Gedanken  des  Kaisers  erfüllen  wird.  Wenn  überhaupt
  ein  Programm  für  die  Abrüstungskonferenz  zu  stande  kommt,  wenn
ein  Schiedsgericht  eingesetzt  werden  sollte,  so  würde  an  die  Spitze  desselben
nur  eine  Macht  treten,  welche  außerhalb  der  materiellen  Interessen  steht.
Das  zur  Erhaltung  der  Sicherheit,  der  Macht  und  Größe  des  Vaterlandes
Notwendige  müssen  wir  bewilligen,  aber  es  ist  für  die  Mitglieder  des  Reichstags
  außerordentlich  schwierig,  sich  zu  überzeugen,  daß  gerade  diese  oder
jene  Maßregel  unbedingt  notwendig  ist.  Herr  v.  Stumm  will  alles  unbesehen
  annehmen.  Aber  das  ist  nicht  gut  möglich,  weil  es  sich  nicht  um
ein  einheitliches  zusammenhängendes  Ganze  handelt,  sondern  um  ein  Bündel
sehr  verschiedenartig  motivierter  Forderungen,  deren  Begründung  nicht  frei
von  Widersprüchen  ist.  Die  Kritik  des  Herrn  v.  Levetzow  war  wohl
hauptsächlich  motiviert  durch  eine  Abneigung  gegen  die  zweijährige  Dienstzeit.
  In  dieser  Beziehung  stehe  ich  nicht  auf  seinem  Standpunkte.  Wir
würden  es  begrüßen,  wenn  es  möglich  wäre,  die  zweijährige  Dienstzeit  festzulegen.
  Wenn  während  eines  weiteren  Quinquennats  die  zweijährige
Dienstzeit  bestanden  haben  wird,  wenn  die  ganze  Organisation  darauf  eingerichtet
  sein  wird,  dann  wird  man  von  der  zweijährigen  Dienstzeit  nicht
mehr  zurücktreten  können.  Den  verschiedenen  Forderungen  stehen  wir  mit
einem  verschiedenartig  abgestuften  Wohlwollen  gegenüber.  Die  meiste  Sympathie
  haben  wir  für  die  Forderungen  für  die  Artillerie,  deren  Wirkungen
möglichst  ausgebeutet  werden  müssen.  Die  Schaffung  kleinerer  Verbände
halten  wir  für  notwendig,  aber  zunächst  nicht  eine  Vermehrung  der  Artillerie.
Auch  bezüglich  der  Vermehrung  der  oberen  Kommandobehörden  werden  wir
uns  unsere  Entscheidung  vorbehalten.  Diese  Aenderung  mag  zweckmäßig
sein,  aber  ihre  Notwendigkeit  ist  noch  nicht  bewiesen,  zumal  man  nicht  übersehen
  kann,  ob  es  mit  diesen  neuen  Forderungen  nun  zu  Ende  ist.  Selbst
Herr  v.  Levetzow  befürchtet  allerlei  weitergehende  Zukunftspläne.  Denn
mit  der  finanziellen  Leistungsfähigkeit  geht  es  zu  Ende.  Sehr  geringe
Sympathien  sind  bei  meinen  Freunden  vorhanden  für  die  neuen  Kavallerie-=sormationen,
  namentlich  bezüglich  der  zu  Regimentern  zusammengelegten
Jäger  zu  Pferde.  Abg.  Sattler  (nl.):  Seine  Partei  werde  die  Hauptbestandteile
  der  Vorlage  annehmen.  Abg.  Liebermann  v.  Sonnenberg
(d.  Rfp.):   Ich  habe  im  Namen  meiner  Partei  folgende  Erklärung  abzugeben:
  Wir  sind  unter  der  Voraussetzung,  daß  es  gelingen  wird,  eine  Form
zu  finden,  die  Kostenfrage  so  zu  regeln,  daß  die  mittleren  und  ärmeren
Schichten  des  Volkes  nicht  ungebührlich  belastet  werden,  bereit,  der  Heeresverstärkung
  zuzustimmen.  Wir  gehen  dabei  von  der  Erwägung  aus;  daß
Deutschland  bald  Gelegenheit  haben  wird,  zu  erkennen,  daß  es  Recht  gehabt
hat,  während  des  Friedens  sein  Schwert  zu  schärfen.  Abg.  Rickert  (frs.
Vg.)  polemisiert  gegen  die  Aeußerungen  Bebels  über  das  Milizsystem,  dessen
Wert  auch  für  die  Schweiz  sehr  zweifelhaft  sei.  Die  Frage  der  zweijährigen
Dienstzeit  ist  für  uns  abgeschlossen.  Wir  halten  es  für  absolut  unmöglich,
daß  man  von  der  zweijährigen  Dienstzeit  wieder  auf  die  dreijährige  zurückgehen
  kann.  Was  die  finanzielle  Seite  der  Vorlage  betrifft,  so  ist  die
Finanzlage  jetzt  günstig;  wenn  aber  einmal  neue  Steuern  erforderlich  sein
sollten,  dürfen  die  schwächeren  Schultern  nicht  mehr  belastet  werden.

               Die  Vorlage  wird  gegen  die  Stimmen  der  Sozialdemokraten  an  die
Budgetkommission  verwiesen.

        13.  Januar.  (Preußen.)  Der  schlesische  Provinziallandtag
erklärt  sich  bereit,  20  Prozent  der  Kosten,  die  die  Anlagen  zur
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        16          Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  16.)


Verhütung  der  Hochwassergefahr  im  Gebiet  der  linken  Oderneben--flüsse
  erfordern,  zu  tragen.

      16.  Januar.  (Preußen.)  Der  Kaiser  eröffnet  den  Landtag
  mit  folgender  Tronrede:

         Erlauchte,  edle  und  geehrte  Herren  von  beiden  Häusern  des  Landtages!
  Indem  Ich  Ihnen  beim  Beginn  eines  neuen  Abschnitts  der  parlamentarischen
  Arbeiten  Meinen  Königlichen  Gruß  entbiete,  gebe  Ich
Meinem  Vertrauen  Ausdruck,  auf  Ihre  verständnisvolle  Unterstützung  auch
bei  den  bevorstehenden  wichtigen  Aufgaben  rechnen  zu  können.  Die  Finanzlage
  des  Staates  ist  fortdauernd  eine  günstige.  Die  Rechnung  des  Jahres
1897/98  hat  ebenso  wie  die  der  Vorjahre  mit  einem  beträchtlichen  Ueberschuß
  abgeschlossen.  Auch  das  laufende  Jahr  wird  ein  befriedigendes  Ergebnis
  bringen.  In  dem  Staatshaushaltsetat  für  1899  hat,  entsprechend
den  zu  erwartenden  höheren  Einnahmen,  namentlich  bei  den  Betriebsverwaltungen,
  dem  steigenden  Ausgabebedarf  wiederum  in  weitem  Maße
Rechnung  getragen  werden  können.  Insbesondere  sind  für  die  von  der
Staatsregierung  in  Aussicht  genommene,  von  dem  Landtage  befürwortete
Neuregelung  der  Gehaltsverhältnisse  einzelner  Klassen  von  Unterbeamten
die  erforderlichen  Mittel  bereit  gestellt,  und  zwar  in  einem  Umfange,  welcher
über  die  gegebene  Anregung  hinausgeht.  Mit  dieser  abermaligen  Aufwendung
  für  die  Unterbeamten,  welche  auf  einige  bisher  nicht  berücksichtigte
  Kategorien  von  mittleren  Beamten  ausgedehnt  wird,  ist  die  im
Jahre  1890  begonnene  allgemeine  Aufbesserung  der  Beamtenbesoldungen
abgeschlossen.  Nach  dem  Vorbilde  der  Fürsorge  für  die  Hinterbliebenen
der  unmittelbaren  Staatsbeamten  soll  ferner  die  Witwen=  und  Waisenversorgung
  der  Volksschullehrer  anderweit  geordnet  werden.  Die  Anstellung
und  Versorgung  der  Kommunalbeamten  bedarf  allgemein,  sowohl  im
Interesse  der  Beamten  als  auch  der  Gemeinden,  einer  gesetzlichen  Regelung,
welche  sich  gleichfalls  an  die  für  die  unmittelbaren  Staatsbeamten  geltenden
Bestimmungen  anlehnen  wird.  Die  Medizinalverfassung  des  Staates  wird
in  der  Lokalinstanz  in  einer  den  gesteigerten  Anforderungen  an  die  Gesundheitspflege
  entsprechenden  Weise  gesetzlich  auszugestalten  sein.  Auch
sollen  im  Interesse  der  Hebung  des  ärztlichen  Standes  ehrengerichtliche
Einrichtungen  ins  Leben  gerufen  und  den  Aerztekammern  erweiterte  Befugnisse
  gegeben  werden.  Auf  dem  Gebiete  des  Gemeindewahlrechts  hat
die  im  Jahre  1891  eingeleitete  Steuerreform  Verschiebungen  verursacht,
welche  durch  das  Gesetz  wegen  Aenderung  des  Wahlverfahrens  vom  29.  Juni
1893;  wie  sich  schon  jetzt  übersehen  läßt,  nur  zum  Teil  beseitigt  sind  und
einen  weiteren  Ausgleich  erwünscht  erscheinen  lassen.  Zu  diesem  Zwecke
wird  ein  Gesetzentwurf  Ihrer  Beschlußfassung  unterbreitet  werden.  Die
kommunale  Besteuerung  der  in  neuerer  Zeit  entstandenen  großen  Warenhäuser
  entspricht  nicht  ihrer  Bedeutung  und  Stellung  im  gewerblichen
Verkehr;  sie  bedarf  einer  besonderen  Regelung,  welche  die  gerechtere  Heranziehung
  dieser  Betriebe  sichert  und  dadurch  zugleich  den  kleineren  Gewerbetreibenden
  für  den  Wettbewerb  einen  wirksameren  Schutz  gewährt.  Ein
bezüglicher  Gesetzentwurf  wird  Ihnen  voraussichtlich  noch  in  dieser  Tagung
vorgelegt  werden.  Die  auf  fast  allen  wirtschaftlichen  Gebieten  eingetretene
kraftvolle  Entwicklung  hat  auch  an  die  Staats-Eisenbahnverwaltung  außergewöhnliche
  Anforderungen  gestellt.  Dank  der  bereitwilligen  Unterstützung
des  vorigen  Landtages  haben  besondere  Maßregeln  in  die  Wege  geleitet
werden  können,  deren  Durchführung  es  ermöglichen  wird,  dem  steigenden
Verkehrsbedürfnis  zu  entsprechen.  Zur  Erweiterung  des  Staatseisenbahn-
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                Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jannar  16.)         17


netzes,  sowie  zur  Förderung  der  Kleinbahnunternehmungen  wird  auch  in
diesem  Jahre  Ihre  Mitwirkung  in  Anspruch  genommen  werden.  Bereits
bei  dem  Bau  eines  Kanals  von  Dortmund  nach  den  Emszhäfen  ist  die
Herstellung  einer  leistungsfähigen  Wasserverbindung  zwischen  dem  Rhein,
der  Weser  und  der  Elbe  im  Interesse  des  Verkehrs  und  der  heimischen
Gütererzeugung  als  notwendig  erkannt  worden.  Die  seither  eingetretene
außerordentliche  Steigerung  des  Verkehrs,  insbesondere  das  Bedürfnis,  für
Massengüter  leistungsfähige,  billige  Verkehrswege  zu  schaffen,  lassen  den
unverzüglichen  Ausbau  einer  neuen  Wasserstraße  zwischen  diesen  großen
Strömen,  und  damit  die  Herstellung  eines  für  den  Westen  und  den  Osten
gleich  vorteilhaften  Verbindungsweges  dringlich  erscheinen.  Demselben  wird
zugleich  die  wichtige  Aufgabe  zufallen,  das  Landeskulturinteresse  der  anliegenden
  Gebiete  durch  Verbesserung  der  Wasserverhältnisse  zu  fördern.
Auf  Grund  der  bisherigen  Verhandlungen  ist  zu  erwarten,  daß  die  Nächstbeteiligten
  durch  Uebernahme  der  geforderten  Garantien  ihr  Interesse  genügend
  bekunden  werden.  Es  wird  Ihnen  daher  eine  Vorlage  zugehen,
welche  den  Bau  von  Schiffahrtskanälen  von  dem  Dortmund-Ems-Kanale
einerseits  nach  dem  Rheine,  andererseits  nach  der  Weser  und  der  Elbe
vorsieht,  und  welche  Ich  Ihrer  tätigen  Unterstützung  anempfehle.  Die
schwierigen  Verhältnisse,  mit  denen  die  Landwirtschaft  noch  immer  zu
kämpfen  hat,  nehmen  Meine  Teilnahme  nach  wie  vor  in  Anspruch.  Meine
Regierung  erachtet  es  als  ihre  ernste  Pflicht,  fortgesetzt  auf  die  Hebung
der  Landwirtschaft  bedacht  zu  sein.  Die  Sicherung  der  im  Jahre  1897
von  Hochwasserschäden  schwer  heimgesuchten  Landesteile  gegen  die  Wiederkehr
  ähnlicher  Verheerungen  ist  Gegenstand  umfangreicher  technischer  Vorarbeiten
  gewesen,  nach  deren  Abschluß  Verhandlungen  mit  den  Provinzialvertretungen
  über  die  als  notwendig  erkannten  Abhilfemaßregeln  eingeleitet
  sind.  Das  Bürgerliche  Gesetzbuch  und  die  gleichzeitig  am  1.  Januar
1900  in  Kraft  tretenden  Reichsgesetze  machen  eine  Reihe  von  Vorschriften
notwendig,  um  das  neue  Reichsrecht  auf  den  dem  Landesrechte  vorbehaltenen
  Gebieten  zu  ergänzen  und  ältere  Landesgesetze  ihm  anzupassen.  Ihrer
Beschlußfassung  werden  die  Entwürfe  der  hierzu  bestimmten  Gesetze  unterliegen,
  deren  rechtzeitige  Verabschiedung  zur  Durchführung  des  großen
Gesetzgebungswerkes  erforderlich  ist.  Meine  Herren!  Die  wirtschaftlichen
und  politischen  Gegensätze,  von  denen  unsere  Zeit  erfüllt  ist,  legen  der
Verwaltung  und  Gesetzgebung  in  besonderem  Maße  die  Pflicht  auf,  unbeirrt
  von  dem  Streite  des  Tages,  die  staatlichen  Einrichtungen  im  Interesse
  aller  Klassen  der  Bevölkerung  zu  sichern  und  auszubauen.  Die  Grundlagen
  unseres  Staats=  und  Volkslebens  sind  gesund  und  festgefügt.  In
ernstem  Streben  wird  an  der  Entfaltung  der  geistigen  und  sittlichen
Kräfte  des  Volkes  gearbeitet.  Auf  wirtschaftlichem  Gebiete  zeigt  sich  gesteigerte
  Schaffensfreudigkeit  und  stetige  Entwicklung;  der  Wohlstand  des
Landes  ist  sichtlich  im  Wachsen.  Mit  Zuversicht  blicke  ich  deshalb  in  die
Zukunft.  Ihren  Arbeiten,  die  Gott  segnen  möge,  wünsche  Ich  vollen  Erfolg
zum  Wohle  des  Vaterlandes.

       16.  Januar.  (Preußisches  Herrenhaus.)  Präsidentenwahl.
  Nachruf  auf  Fürst  Bismarck.

         Das  Herrenhaus  wählt  sein  altes  Präsidium,  Fürsten  zu  Wied,
Frhrn.  v.  Manteuffel  und  Oberbürgermeister  Becker  durch  Akklamation
wieder.  Der  Präsident  gedenkt  der  verstorbenen  Mitglieder  und  fährt  dann
 fort:  Meine  Herren!  Außer  denen,  die  ich  genannt  habe,  haben  wir  noch
ein  Mitglied  verloren,  dessen  Wirksamkeit  weit  über  die  Grenzen  Preußens
und  Deutschlands  hinausging,  dessen  Ruhm  den  Erdkreis  erfüllt.  Unter

           Europäischer  Geschichtskalender.  XI.,                                                 2
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        18  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  17.)


dem  glorreichen  Zepter  unseres  großen  Kaisers  und  Königs  Wilhelm  des
Großen  hat  Fürst  Bismarck  als  erster  seiner  Paladine  durch  seine  gewaltige
  Geistes=  und  Tatkraft  und  durch  den  ihm  nie  fehlenden  Erfolg
an  erster  Stelle  dazu  beigetragen,  den  Traum  des  deutschen  Volkes  zu
erfüllen  und  ein  einiges,  mächtiges,  Frieden  gebietendes  Deutschland  zu
schaffen.  Gleich  nach  dem  Hinscheiden  des  Fürsten  hatten  einige  Mitglieder
  unter  Führung  unseres  Vicepräsidenten  Frhrn.  v.  Manteuffel  die
Gelegenheit,  namens  des  hohen  Hauses  einen  Kranz  am  Sarge  des  Verewigten
  niederzulegen  und  den  Gefühlen  der  Trauer  und  Verehrung  namens
des  Herrenhauses  Ausdruck  zu  geben.  (Bravol)  Das  Herrenhaus  betrachtet
es  als  ein  Vorrecht,  daß  Fürst  Bismarck,  der  in  der  Geschichte  zu  allen
Zeiten  als  einer  der  Ersten  Preußens  und  Deutschlands  genannt  und  als
einer  der  größten  Staatsmänner  aller  Zeiten  und  aller  Nationen  verehrt
werden  wird,  zu  seinen  Mitgliedern  bis  zu  seinem  letzten  Atemzuge  gezählt
  hat.  Sie  alle  haben  sich  bereits  von  Ihren  Sitzen  erhoben,  um  der
Ehrung  unseres  dahingeschiedenen  Mitgliedes  Fürsten  Otto  von  Bismarck
Ausdruck  zu  geben.

              17.  Januar.  (Württemberg.)  Die  erste  Legislaturperiode
des  Landtags  wird  durch  den  Ministerpräsidenten  geschlossen.

              17.  Januar.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Präsidentenwahl.
  Nekrolog  auf  Bismarck.  Vorlegung  des  Etats.

               Das  Präsidium  der  letzten  Session,  die  Abgg.  v.  Kröcher  (D.  kons.),
v.  Heeremann  (Z.),  Krause  (nl.)  werden  wiedergewählt.

              Präsident  v.  Kröcher:  Ehe  wir  in  unsere  Geschäfte  eintreten,  wird
es  nötig  sein,  des  großen  Verlustes  zu  gedenken,  den  die  preußische  Monarchie
  im  Laufe  des  vorigen  Jahres  dadurch  erlitten  hat,  daß  Fürst
Bismarck  am  30.  Juli  1898  dahingeschieden  ist.  Meine  Herren,  jeder,  dem
ein  gut  preußisches  Herz  in  der  Brust  schlägt,  —  und  das  sind  wir  alle,
und  hoffentlich  wird  es  in  diesem  Hause  immer  so  bleiben,  —  der  wird
stets  dankbar  dafür  sein,  daß  der  Fürst  durch  seinen  Rat,  seine  Tatkkraft,
seine  Weisheit  und  seine  Mäßigung  wesentlich  dazu  beigetragen  hat,
Preußen  auf  die  Stelle  in  Deutschland,  Deutschland  auf  die  Stelle  in  der
Welt  zu  stellen,  welche  beiden  gebührt.  Meine  Herren,  der  Fürst  ist  am
30.  Juli  gestorben,  also  in  einer  Zeit,  wo  der  Landtag  nicht  versammelt
war.  Deswegen  hielt  ich  mich  nicht  für  befugt,  namens  des  Hauses  eine
Beileidskundgebung  den  Hinterbliebenen  zu  übermitteln.  Ich  habe  mich
darauf  beschränkt,  dem  ältesten  Sohne  des  Fürsten  meine  Ueberzeugung
auszusprechen,  daß  das  Haus  ein  sichtbares  Zeichen  seines  Beileids  gegeben
haben  würde,  wenn  es  dazu  in  der  Lage  gewesen  wäre.  (Beifall.)  Meine
Herren,  Sie  haben  sich  zu  meiner  Freude  schon  von  Ihren  Plätzen  erhoben,
ehe  ich  die  Bitte  gestellt  hatte,  sich  zu  erheben.  Es  wird  von  einer  späteren
Entschließung  des  Hauses  und  von  den  Anordnungen  zur  Beisetzung  abhängen,
  ob  und  in  welcher  Weise  sich  das  Haus  an  der  Beisetzung  beteiligt.
  (Zustimmung.)

           Die  Polen,  die  vor  Beginn  der  Ansprache  den  Saal  verlassen  hatten,
finden  sich  wieder  im  Saale  ein.

           Hierauf  legt  Finanzminister  v.  Miquel  den  Etat  vor.  Dieser  ist
in  Einnahme  und  Ausgabe  auf  2326327348  M  festgesetzt.  Von  den  Ausgaben
  entfallen   2187175538  M         auf  das  Ordinarium  und  139151810  M    
auf  das  Extraordinarium.  Gegenüben  den  Veranschlagungen  für  das
laufende  Etatsjahr  ergeben  diejenigen  für  1899  bei  den  Einnahmen  ein
Mehr  von  138799964  M .    bei  den  Ausgaben  einen  gleichen  Mehrbetrag,
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               Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  17.)                 19


von  welchem  auf  das  Ordinarium  131284158  M,     auf  das  Extraordinarium
7515806  M  entfallen.  Bei  den  staatlichen  Betriebsverwaltungen  ist  im
Ordinarium  ein  Mehrüberschuß  von  39,2  Millionen  veranschlagt,  wobei  zu
bemerken  ist,  daß  bei  allen,  den  Betriebs=  als  den  übrigen  Verwaltungen,
dem  veranschlagten  Mehrbedarf  für  1899  noch  derjenige  Betrag  hinzuzurechnen
  ist,  welcher  auf  die  einzelnen  Verwaltungen  von  dem  für  1899
im  Etat  des  Finanzministeriums  ausgebrachten  Betrage  von  insgesamt
12,3  Millionen  zu  Diensteinkommensverbesserungen  für  Unterbeamte  und
einzelne  Kategorien  von  mittleren  Beamten  entfällt.  Von  den  Mehrüberschüssen
  bei  den  Betriebsverwaltungen  entfallen  15,2  Millionen  auf  die
Eisenbahnverwaltung,  deren  Einnahmen  um  76,2  Millionen  höher  veranschlagt
  sind,  namentlich  um  24,5  Millionen  bei  dem  Personen=  und  um
47,9  Millionen  bei  dem  Güterverkehr.  Der  Mehrüberschuß  bei  der  Verwaltung
  der  direkten  Steuern  ist  auf  12,3  Millionen,  darunter  12  Millionen
  aus  der  Einkommensteuer,  veranschlagt,  bei  der  Berg-,  Hütten=  und
Salinenverwaltung  auf  5  Millionen,  bei  der  Forstverwaltung  auf  3,9  Millionen,
  bei  der  Verwaltung  der  indirekten  Steuern  auf  3,5  Millionen.  Ein
Minderüberschuß  von  0,7  Millionen  ergibt  sich  bei  der  Domänenverwaltung,
bei  welcher  namentlich  eine  Mindereinnahme  von  nahezu  400000 M   infolge    
der  beabsichtigten  Uebertragung  der  Nutzung  des  Bernsteinmonopols  auf
die  Handels=  und  Gewerbeverwaltung,  ferner  eine  Mindereinnahme  von
135878  M  an  Ertrag  von  Domänenvorwerken  veranschlagt  ist.  Die
Dotationen  und  die  allgemeine  Finanzverwaltung  weisen  im  Ordinarium
einen  Mehrbedarf  von  3  Millionen  auf.  Bei  der  Verwaltung  der  öffentlichen
  Schuld  berechnet  sich  der  Mehrbedarf  auf  3,8  Millionen,  für  beide
Häuser  des  Landtages  namentlich  infolge  der  längeren  Dauer  der  Sessionen
auf  0,4  Millionen;  bei  der  allgemeinen  Finanzverwaltung  ergibt  sich  ein
Minderbedarf  von  1,2  Millionen.  Bei  den  eigentlichen  Staatsverwaltungen
sind  Mehreinnahmen  von  insgesamt  7,7  Millionen  in  Ansatz  gebracht,
jedoch  handelt  es  sich  hierbei  zum  größeren  Teile  um  Mehransätze,  welche
sich  nur  infolge  der  Anwendung  des  Grundsatzes  der  Brutto-Etatisierung
auf  die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Gefängnisse  und  der  Strafanstalten
ergeben,  und  denen  demnach  entsprechende  Mehransätze  bei  den  Ausgaben
gegenüberstehen.  Bei  der  Handels=  und  Gewerbeverwaltung  sind  1,7  Millionen
  Mehreinnahmen  aus  der  Nutzung  der  Bernsteinwerke  veranschlagt,
denen  indessen  1  Million  Mehrausgaben  aus  demselben  Anlasse  gegenüberstehen.
  Die  dauernden  Ausgaben  der  eigentlichen  Staatsverwaltungen
erhöhen  sich  um  insgesamt  36,5  Millionen.  Auf  das  Finanzministerium
entfallen  davon  16,7  Millionen,  worunter  12,3  Millionen  für  die  Einkommenverbesserungen
  der  Beamten,  auf  die  allgemeine  Bauverwaltung
1,4  Millionen,  worunter  0,7  Millionen  infolge  der  Uebernahme  der  Kosten
für  Verwaltung  und  Unterhaltung  des  Dortmund-Ems-Kanals,  auf  die
Handels=  und  Gewerbeverwaltung  1,7  Millionen,  auf  die  Justizverwaltung
2,6  Millionen,  auf  die  Verwaltung  des  Innern  u.  a.  über  700000 M   für       
die  Polizeiverwaltung  in  Berlin  und  Umgegend,  400000  M   für die  Polizei-             
verwaltung  in  den  Provinzen,  auf  die  landwirtschaftliche  Verwaltung
0,7  Millionen,  auf  die  Gestütverwaltung  0,1  Millionen,  auf  das  Kultusministerium
  7,8  Millionen,  wovon  5,5  Millionen  zur  Durchführung  der
Gesetze  betreffend  das  Diensteinkommen  der  Geistlichen.

       17.  Januar.  (Reichstag.)  Etat.  Debatte  über  die  Lippesche
Thronfolge.  Vgl.  S.  2.

       Abg.  Lenzmann  (Fr.  Vp.):  Nach  dem  Tode  des  Fürsten  im
Jahre  1895  bewarben  sich  drei  Linien  um  den  Thron:  der  Fürst  von

                                                                                                                   2 *                
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        20         Das  Dentshe  Reit  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  17.)


Lippe-Schaumburg,  die  Biesterfelder  und  die  Weißenfelder  Linien  der  Grafen
von  Lippe.  Der  Fürst  von  Lippe-Schaumburg  ist  nur  als  Mitglied  der
Linie  Lippe-Alverdissen  mit  dem  Hause  Lippe-Detmold  verwandt.  Die  drei
Thronprätendenten  vereinbarten  einen  Schiedsrichterspruch,  was  durch  ein
Schiedsgerichtsgesetz  in  Lippe-Detmold  gutgeheißen  wurde.  Das  Schiedsgericht
  trat  unter  dem  Vorsitze  des  Königs  von  Sachsen  zusammen.  Es
kam  auf  die  Entscheidung  der  Frage  an,  ob  die  Reichsgräfin  Modeste
v.  Unruh,  die  ein  Biesterfelder  geheiratet  hatte,  ebenbürtig  war  oder  nicht,
vielmehr  dadurch  den  bacillus  ignobilis  (große  Heiterkeit)  in  diese  fürstliche
  Familie  hineingetragen  hatte.  Drei  Rechtslehrer,  untern  andern  Laband
und  Bornhack,  stellen  sich  in  diesem  Streite  auf  die  Seite  von  Lippe-Schaumburg.
  Sie  weisen  auf  die  Unebenbürtigkeit  und  außerdem  darauf
hin,  daß  die  Biesterfelder  nie  Apanage  bezogen  hätten,  auch  hätten  letztere
ihre  Zugehörigkeit  zur  fürstlichen  Familie  gelockert,  sich  nie  als  Erbherren
benommen.  Der  Schiedsrichterspruch  ist  trotzdem  zu  Gunsten  des  Grafen
Ernst  zur  Lippe-Biesterfeld  ausgefallen.  Bedauerlicherweise  hat  der  Spruch
übersehen,  die  Frage  auch  für  die  Descendenz  zu  regeln,  sodaß  der  Graf
seine  Nachkommen,  sie  mögen  noch  so  blaublütig  sein,  nicht  gleichzeitig
anerkannt  sieht.  Um  diese  Lücke  auszufüllen,  wollte  die  Lippesche  Regierung
  ein  Gesetz  verabschieden  lassen;  aber  der  Fürst  von  Lippe-Schaumburg
protestirte  sofort  dagegen  unter  dem  Vorgeben,  der  Sohn  des  Grafen  Ernst
stamme  aus  einer  noch  viel  schlimmeren  Mischehe.  Der  Graf  hat  nämlich
eine  Gräfin  Wartensleben  geheiratet,  die  das  große  Unglück  hat,  eine
bürgerliche  Mutter  zu  haben.  Zuerst  ignorierte  die  Lippesche  Regierung
diesen  Anspruch  und  darauf  wandte  sich  der  Fürst  von  Lippe-Schaumburg
an  den  Bundesrat,  um  auf  Grund  des  Art.  76  der  Verfassung  eine  Entscheidung
  herbeizuführen.  Der  Antrag  ging  dahin,  der  Bundesrat  solle
dem  Graf-Regenten  und  der  Regierung  verbieten,  die  Thronfolge  im  Landtage
  zur  Entscheidung  zu  bringen.  Dadurch  sollte  dem  Fürstentum  Lippe-Detmold
  direkt  in  den  Arm  gefallen  und  gewaltsam  die  Ordnung  seiner
Landesangelegenheit  verhindert  werden.  Der  Bundesrat  hat  nun  am
5.  Januar  jenen  kuriosen  Beschluß  gefaßt,  der  das  Kopfschütteln  des  ganzen
Deutschen  Reiches  erregt,  der  ganz  so  anmutet,  als  sei  der  selige  Bundestag

in  der  Eschenheimergasse  wiedererstanden.  (Unruhe  rechts.)  Dieser  Spruch
ist  das  Schlimmste,  was  dem  Lande,  seiner  Regierung  und  seinen  Beamten
zugefügt  werden  konnte.  Während  der  letzten  fünf  Jahre  hat  sich  das
Beamtentum  dort  zu  einer  charakterfesten  Stellungnahme  nach  irgendeiner
Seite  nicht  entschließen  können.  Die  Hinausschiebung  der  Entscheidung  hat
in  dem  Ländchen  einen  unerträglichen  Zustand  erzeugt,  auf  den  die  Reichsverdrossenheit
  in  erster  Linie  zurückgeführt  werden  muß.  War  denn  der
Bundesrat  zu  solchem  Beschluß  legitimiert?  Die  Lipper  sagen  Nein!
Nach  Art.  76  unterliegen  Streitigkeiten  von  verschiedenen  Bundesstaaten
auf  Anruf  eines  Teiles  der  Erledigung  durch  den  Bundesrat.  Dieser  hat
bei  seiner  Entscheidung  den  Wortlaut  des  Artikels  nicht  respektiert;  er
hatte  den  Streit  zu  erledigen,  nicht  aber  die  sachliche  Entscheidung  zu  vertagen.
  Solche  Allmacht  hat  der  Bundesrat  nicht,  wenn  sie  ihm  auch
paßte,  um  vielleicht  momentanen  Konflikten  aus  dem  Wege  zu  gehen.  Es
handelt  sich  auch  nicht  um  einen  Streit  von  Bundesstaaten,  es  handelt  sich
um  eine  Frage  des  Privat-Fürstenrechts,  ob  infolge  des  Dazwischentretens
der  genannten  beiden  Damen  die  Biesterfelder  von  der  Succession  in  die
Lippe-Detmoldische  Erbfolge  ausgeschlossen  sein  sollten.  Solche  Fragen  sind
von  den  ordentlichen  Gerichten  zu  entscheiden.  War  das  Lippe-Detmolder
Landgericht  nach  der  Meinung  des  Fürsten  von  Schaumburg-Lippe  befangen,
dann  konnte  er  ja  die  Richter  perhorrercieren,  das  Oberlandesgericht  und
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               Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  18.)                21


schließlich  das  Reichsgericht  anrufen.  Aber  den  Bundesrat  anrufen  in
einer  solchen  Frage,  das  übersteigt  alle  Begriffe,  die  wir  bisher  von  Recht
und  Gerechtigkeit  gehabt  haben.  Auch  Professor  Binding  in  Leipzig  spricht
fich  in  seinem  Urteil  über  die  Sache  ganz  in  meinem  Sinne  aus  und  negiert
die  Zuständigkeit  des  Bundesrats.  Ueber  die  Thronfolge  in  einem  Staate
entscheidet  heutzutage  dieser  Staat  selbst.  Der  Bundesrat  ignoriert  das  aber.
Soll  das  im  Reich  geändert  werden,  dann  kann  das  nicht  einseitig  der
Bundesrat,  sondern  nur  die  Gesetzgebung.  Das  Privatfürstenrecht  mag  ja
früher  eine  Berechtigung  gehabt  haben,  heute  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts
  kann  man  es  kaum  noch  begreifen.

             Reichskanzler  Fürst  zu  Hohenlohe-Schillingsfürst:  Auf  die
Ausführungen  des  Herrn  Vorredners  habe  ich  folgendes  zu  erklären:  Die
Reichsverfassung  weist  in  Artikel  76  Absatz  1  gewisse  öffentlich-rechtliche
Streitigkeiten  unter  bestimmten  Voraussetzungen  dem  Bundesrate  zur  Erledigung
  zu,  der  selbständig  und  allein  darnach  zu  handeln,  insbesondere
zunächst  über  seine  Kompetenz  zu  entscheiden  hat.  Ein  solcher  Entscheid  ist
lediglich  ein  Akt  bundesrechtlicher  Jurisdiktion.  Obwohl  ich  mit  dem  ergangenen
  Beschlusse  völlig  einverstanden  bin,  vermag  ich  im  Hinblick  auf
diese  staatsrechtliche  Stellung  des  Bundesrats  doch  nicht  in  eine  Diskussion
einzutreten;  denn  Urteile  können  naturgemäß  nicht  wie  Gesetzentwürfe  oder
Akte  der  vollziehenden  Gewalt  den  Gegenstand  einer  nachträglichen  zweiseitigen
  Verhandlung  bilden.  Indes  scheint  mir  auch  zu  dem  Beschlusse
über  die  Zuständigkeit  kein  aufklärendes  Wort  nötig,  denn  es  ist  in  dem
Beschlusse  durch  Aufführung  der  einzelnen  Tatsachen  selbst  völlig  klar  gestellt,
  daß  bei  der  allerdings  kontroversen  Auslegung  des  Artikels  76  Absatz  1
der  Reichsverfassung  der  Bundesrat  in  seiner  großen  Mehrheit  den  Umstand
als  entscheidend  erachtet  hat,  daß  tatsächlich  in  seiner  äußeren  Erscheinung
für  beide  Parteien  der  Streit  den  Charakter  einer  von  ihren  Regierungen
geführten  Staatsangelegenheit  angenommen  hat  und  die  Bundesinstanz  in
dieser  Streitlage  angerufen  worden  ist.  Das  Verhältnis  der  Landesgesetzgebung
  gegenüber  dem  fürstlichen  Hausrechte  bildet  den  Hauptstreitpunkt,
  und  da  über  diesen  die  Entscheidung  völlig  vorbehalten  ist,  muß  ich
es  mir  versagen,  durch  irgend  welche  Erklärungen  der  künftigen  Entscheidung
unbefugterweise  vorzugreifen.  Endlich  ist  es  bemängelt,  daß  der  Bundesrat
  nicht  sofort  zu  einer  materiellen  Erledigung  des  Streites  geschritten  ist.
Würde  ein  strittiger  Successionsfall  bereits  eingetreten  sein,  oder  nach
menschlicher  Voraussicht  näher  bevorstehen,  so  wäre  es  freilich  nicht  wohl
angegangen,  von  dem  Kompetenzpunkt  schon  die  nächste  Frage  zu  trennen,
unter  welchen  prozessualen  Modalitäten  die  weitere  Erledigung  erfolgen
wird;  indes  ist  zu  beachten,  daß  bei  der  Bejahung  der  Kompetenz  jetzt
schon  der  Rechtsstand  für  beide  Teile  im  Sinne  der  Ziffer  3  des  Beschlusses
festgelegt  worden  ist.  Die  Trennung  des  Entscheids  der  Zuständigkeitsund
  der  sachlichen  Frage  hat  unter  der  Herrschaft  der  Austrägalordnung
des  früheren  deutschen  Bundesrechts  regelmäßig  stattgehabt.  Es  entspricht
auch  nur  dem  Charakter  des  Bundesverhältnisses,  nicht  vorzeitig  durch  Vereinigung
  der  verschiedenen  Prozeßabschnitte  die  Möglichkeit  auszuschließen,
daß  in  einem  neuen  Stadium  eine  Annäherung  der  streitenden  Teile,  sei  es
durch  eigene  Vereinbarung  eines  Austrags,  sei  es  in  der  Sache  selbst,  eintrete.

            Abg.  Dr.  Lieber  (Z.)  bestreitet  die  Zuständigkeit  des  Bundesrats
und  des  Reichstags  in  dieser  Frage.  Allein  die  Staatsgesetzgebung  sei  in
diesem  Falle  kompetent.

             18.  Januar.  Der  Reichstag  lehnt  gegen  die  Stimmen  der
Konservativen  und  Reichspartei  den  Antrag  Graf  Klinckowström
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        22      Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  21.  21./24.)


(kons.)  ab,  eine  verschärfte  Strafe  für  die  Veröffentlichung  von  vertraulichen
  Aktenstücken  einzuführen.

          21.  Januar.  Der  „Reichs-Anzeiger“  schreibt  über  die  Beziehungen
  zu  den  Vereinigten  Staaten:

             Die  deutsche  Presse  hat  in  der  letzten  Zeit  wiederholt  mit  den  Beziehungen
  zwischen  den  deutschen  und  amerikanischen  Seeoffizieren  auf  der
ostasiatischen  Station  sich  beschäftigt.  Wir  sind  in  der  Lage,  auf  Grund
mehrerer  in  der  letzten  Zeit  eingetroffenen  Berichte  festzustellen,  daß  das
Verhältnis  zwischen  den  genannten  Offizieren  nicht  nur  frei  von  jeder
Spannung  ist,  sondern  daß  der  Verkehr  im  Gegenteil  einen  sehr  entgegenkommenden
  und  herzlichen  Charakter  trägt,  wie  dies  gelegentlich  wiederholter
  Besuche,  Einladungen  ect.  zum  Ausdruck  gekommen.  Das  Verhalten
der  deutschen  Seeoffiziere  ist  stets  in  jeder  Beziehung  korrekt  gewesen.

            21./24.  Januar.  (Preußischer  Landtag.)  Etatsberatung.
Verschuldungsfrage;  Vorgehen  gegen  Delbrück;  Nichtbestätigung
Kirschners;  Erlaß  über  Waffengebrauch;  Polenfrage.

               Abg.  Richter  (Fr.  Vp.)  kritisiert  die  Finanzpolitik,  die  auf
Thesaurierung  in  Preußen  und  steigende  Verschuldung  im  Reiche  hinauslaufe
  und  tadelt  die  Absicht,  die  Wasserbauverwaltung  mit  dem  Landwirtschaftsministerium
  zu  verbinden.  Der  Redner  polemisiert  gegen  die
Unterrichtsverwaltung,  die  die  jüdischen  Lehrer  zurücksetze  und  verurteilt
das  Vorgehen  gegen  Prof.  Delbrück.  Die  Nachricht  von  dem  Bombenattentat
in  Aegypten  sei  ein  Wahlschwindel  gewesen.  Der  Erlaß  über  den  Waffengebrauch
  widerspreche  den  preußischen  Traditionen.  Der  Verwaltungsgerichtsbarkeit
  wird  von  der  Polizei  in  Berlin  illusorisch  dadurch  gemacht,
daß  die  Polizeibehörden  mit  Wissen  der  Minister  auf  einen  Beschluß  der
Stadtbehörden  keinen  Bescheid  erteilt  haben  bezüglich  des  Friedhofes  der
Märzgefallenen.  Diese  Verzögerung  steht  im  Zusammenhang  mit  der  Verzögerung
  der  Bestätigung  des  Ober-Bürgermeisters  Kirschner  von  Berlin,
der  am  23.  Juni  gewählt  worden  ist.  Die  Frage  hat  eine  allgemeine  Bedeutung
  für  das  Land.  Man  sagt,  der  Minister  des  Innern  habe  die
Bestätigung  befürwortet,  sie  liege  aber  im  Zivilkabinet.  Gleichgültig  aber,
wie  die  Sache  liegt,  der  Minister  des  Innern  allein  ist  verantwortlich  für
das,  was  geschieht  und  nicht  geschieht.  Die  Inschrift  an  dem  Eingangstor
des  Friedhofs  soll  beanstandet  sein.  Man  sollte  meinen,  daß  sie  einen
revolutionären  Charakter  hätte.  Sie  heißt  einfach:  „Ruhestätte  der  in  den
Märztagen  in  Berlin  1848  Gefallenen.“  Das  ist  doch  eine  Tatsache.  Die
Märzkämpfe  sind  ein  Glied  in  der  Kette  der  historischen  Ereignisse,  aus
denen  Preußen  als  Verfassungsstaat  hervorgegangen  ist.  Man  hat  die  gefallenen
  Soldaten  geehrt  durch  ein  Denkmal  im  Invalidenpark.  Dagegen
hat  niemand  etwas  einzuwenden  gehabt.  Hier  handelt  es  sich  nicht  um
ein  Denkmal,  nur  um  eine  Ruhestätte,  darum,  zu  verhüten,  daß  diese
Ruhestätte  nicht  zum  Schindanger  gemacht  wird.  Will  man  das  aber  absichtlich
  herbeiführen,  so  würde  mir  eine  solche  Kleinigkeit  geradezu  unverständlich
  sein.  Wenn  die  Regierung  erklären  wollte,  daß  es  sich  nur
um  eine  Verkettung  von  Zufälligkeiten  handelt,  so  würde  das  am  meisten
im  Interesse  der  Regierung  liegen.  Es  bleiben  ohnehin  noch  große  Fragen
genug  übrig,  die  zu  gerechter  Unzufriedenheit  Veranlassung  geben  und  bei
denen  wir  auf  Abhilfe  nicht  hoffen  bei  der  Zusammensetzung  der  Regierung.

                Abg.  Graf  Limburg-Stirum  (kons)  betont  die  Not  der  Landwirtschaft,
  die  durch  den  Rückgang  der  Pachtgelder  um  22  Prozent  illustriert
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                Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  21./24.)       23


werde.  Kultusminister  Dr.  Bosse  wendet  sich  gegen  Abg  Richter.  Infolge
von  Beschwerden  christlicher  Eltern  sei  bestimmt  worden,  daß  jüdische
Lehrerinnen  nur  da  unterrichten,  wo  jüdische  Kinder  wären.  Ueber  den
Fall  Delbrück  sagt  der  Minister:  Von  der  Lehrfreiheit  ist  hierbei  gar  keine
Rede.  Der  ganze  Fall  Delbrück  liegt  nicht  auf  diesem  Gebiete,  sondern
auf  dem  Gebiete  des  Beamtenrechts  und  des  Beamtentaktes.  Die  Professoren
  sind  zweifellos  Staatsbeamte.  Sie  haben  dieselben  Pflichten  wie  die
Staatsbeamten.  Der  Satz:  „professor  legibus  solutus  est“  gilt  in
Preußen  nicht.  (Sehr  richtig!  rechts.)  Professor  Delbrück  ist  Herausgeber
der  „Preußischen  Jahrbücher“,  die  mehr  regierungsfreundlichen  Tendenzen
folgen.  Aber  in  Bezug  auf  einzelne  grundlegende  Fragen  nimmt  jene
Zeitschrift  eine  gegnerische  Stellung  ein.  Ich  darf  nur  hinweisen  auf  die
seltsamen  Ausführungen  über  die  Polenpolitik  der  Regierung;  sie  ließen
an  Schärfe  nichts  zu  wünschen  übrig.  Aber  niemand  hat  daran  Anstoß
genommen,  denn  die  Regierung  fürchtet  die  Kritik  nicht;  sie  kann  unter
Umständen  nützen  und  kann  unter  Umständen  sehr  patriotisch  sein.  Aber
um  eine  solche  sachliche  Kritik  handelt  es  sich  in  dem  betreffenden  Artikel
nicht;  er  sprach  das  Urteil  in  einer  verletzenden  Form  aus,  die  die  Regierung
  unmöglich  ertragen  konnte.  Wenn  wir  das  ruhig  hätten  hingehen
lassen,  unter  diesen  Verhältnissen,  wo  das  Ausland  Gift  daraus  saugen
konnte,  so  hatten  wir  keinen  Anspruch  mehr  auf  Achtung.  Die  wissenschaftliche
  Bedeutung  des  Professors  liegt  zum  Teil  auf  einem  Gebiete,
das  nicht  jedermann  bekannt  ist;  deshalb  bin  ich  damals  bezüglich  des
Polenartikels  für  ihn  eingetreten.  Aber  das  kann  mich  nicht  hindern,
in  diesem  Falle  meine  Pflicht  zu  thun.  Man  sagt:  die  Negierung  strenge
ein  Disziplinarverfahren  an  gegen  den  Nachfolger  v.  Treitschkes.  Der
Lehrauftrag  v.  Treitschkes  ist  noch  nicht  vergeben,  weil  es  keinen  Nachfolger
für  ihn  gibt.  (Zustimmung  rechts.)  Die  Professoren  haben  stets  den  Takt
bewiesen,  daß  sie  sich  nicht  in  dieser  Weise  wie  in  diesem  Falle  gegen  die
Behörden  gewendet  haben.  Wenn  wir  gegenüber  diesen  maßlosen  Beschimpfungen
  die  Hände  in  den  Schoß  gelegt  hätten,  wo  hätten  wir  wohl
die  Kraft  und  die  Autorität  herbekommen  sollen,  gegen  die  Unterbeamten
vorzugehen!  Mit  gerechter  Hand,  aber  mit  eiserner  Energie  müssen  wir
vorgehen.

             Abg.  Sattler  (nl.)  ist  mit  der  Aufstellung  des  Etats  im  allgemeinen
  einverstanden  und  betont  lebhaft  die  Notwendigkeit  des  projektierten
Mittellandkanals.  Ueber  den  Schießerlaß  sei  nähere  Aufklärung  notwendig.
Das  Verfahren  gegen  Prof.  Delbrück  sei  unzweckmäßig,  da  diesen  als
Politiker  niemand  ernst  nehme.

              Am  23.  erklärt  Min.  des  Innern  v.  d.  Recke:  Herr  Richter
wünscht  Auskunft  über  die  Bestätigung  des  Ober-Bürgermeisters  von  Berlin
und  über  die  Verhältnisse  des  Friedhofes  der  Märzgefallenen.  Er  konstruiert
einen  Zusammenhang  zwischen  beiden  Dingen  und  folgert,  daß  die  Polizei
eine  Entscheidung  unterlasse,  um  den  Rechtsweg  abzuschneiden.  Die  Wahl
des  ersten  Bürgermeisters  hat  im  Juni  1898  stattgefunden.  Die  allgemeine
Praxis  ist,  die  Bestätigung  erst  sechs  Wochen  vor  Beendigung  der  Wahlperiode
  nachzusuchen,  weil  sonst  allerhand  Menschlichkeiten  dazwischen  kommen
könnten.  In  diesem  Fall  ist  eine  besondere  Verkettung  von  Umständen
eingetreten.  Es  waren  mündliche  Rücksprachen  nötig,  welche  durch  Abwesenheit
  von  Personen  verzögert  wurden.  Die  Allerhöchste  Entscheidung
steht  noch  aus.  Mag  sie  nun  so  oder  so  ausfallen,  jedenfalls  unterliegt
sie  nicht  der  Kritik  des  hohen  Hauses.  Der  Kirchhof  der  Märzgefallenen
soll  neu  eingefriedigt  werden.  Der  Plan  ist  eingereicht  worden;  er  hat
Einspruch  erfahren;  es  sind  neue  Pläne  eingefordert  worden.  Das  hat,
        <pb n="32" />
        24           Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  23.  24.)


da  verschiedene  Ministerien  dabei  beteiligt  sind,  Verzögerung  mit  sich
gebracht.  Die  Entscheidung  wird  in  nächster  Zeit  erfolgen.  Keine  Seele
hat  daran  gedacht,  die  Entscheidung  zu  unterlassen.  Das  ist  lediglich  eine
Erfindung  des  Abg.  Richter.  Ich  komme  nun  zu  dem  in  der  Presse  sehr
verständnislos  besprochenen  und  auch  von  Herrn  Richter  scharf  getadelten
Erlasse  wegen  des  Waffengebrauchs.  Herr  Richter  hat  ihn  in  formeller
Beziehung  bemängelt;  man  hätte  ihn  nicht  als  geheim  behandeln  sollen.
Ich  habe  den  Erlaß  nicht  geheim  gehalten.  Bin  ich  denn  dafür  verantwortlich,
  daß  diejenigen,  die  ihn  veröffentlicht  haben,  ihn  gefälscht  und
als  geheim  bezeichnet  haben?  Der  Erlaß  ist  von  mir  nicht  als  geheim
bezeichnet  worden.  Den  Erlaß  zu  publizieren  hatte  ich  keinen  Anlaß,
denn  er  enthält  materiell  keine  Aenderung  der  bisherigen  Bestimmungen,
er  schärft  den  Behörden  nur  ein,  daß,  wenn  sie  von  den  Waffen  Gebrauch
machen,  dies  ordentlich  geschieht.  Unnötiger  Waffengebrauch  soll  aber  vermieden
  werden.  Daß  es  den  preußischen  Traditionen  entspricht,  blind  zu
schießen  und  flach  zu  hauen,  ist  durchaus  unwahr.  Der  preußische  Kriegsminister
  hat  seine  Meinung  darüber  schon  im  Reichstag  gesagt.  Es  bleiben
alle  sonstigen  Bestimmungen  unangetastet.  Das  bezieht  sich  namentlich
auf  die  Entschließung  der  Befehlshaber,  ob  überhaupt  und  mit  welchen
Waffen  eingeschritten  werden  soll.  Auf  die  Rechtmäßigkeit  des  Erlasses  ist
Herr  Richter  nicht  eingegangen.  Denn  es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß
die  Rechtmäßigkeit  durchaus  nicht  bemängelt  werden  kann.  Der  Erlaß  ist
verständig  und  zweckmäßig.  Man  kann  den  prämeditierten,  frivolen  Aufläufen,
  wie  wir  sie  im  vorigen  Jahre  gehabt  haben,  nur  mit  einem  richtigen
Mittel  entgegentreten,  das  zugleich  das  humanste  ist,  nämlich  mit  äußerster
Strenge.  Ich  halte  es  für  meine  Aufgabe,  für  Ruhe  und  Ordnung  in
der  Monarchie  zu  sorgen,  und  ich  werde  mich  weder  durch  sentimentale
noch  durch  schneidige  Aeußerungen  des  Herrn  Richter  von  dieser  meiner
Pflicht  abbringen  lassen.  Am  folgenden  Tage  begrüßt  Abg.  v.  Zedtlitz
(frk.)  die  Maßregeln  der  Regierung  zur  Hebung  des  Deutschtums  im
Osten  und  Schleswig,  hält  aber  das  Vorgehen  gegen  Prof.  Delbrück  für
inopportun;  er  sei  ein  verdienstvoller  Historiker  und  Patriot,  aber  kein
Politiker.  Abg.  Motty  (Pole)  polemisiert  gegen  den  H.K.T.-Verein  und
den  Alldeutschen  Verband.  Es  existierten  Bestrebungen,  den  Polen,  falls
sie  des  Deutschen  nicht  mächtig  seien,  die  staatsbürgerlichen  Rechte  zu  nehmen.
—  Der  Etat  wird  an  die  Budgetkommission  verwiesen.

             23.  Januar.  (Württemberg.)  Der  König  eröffnet  den

Landtag.  Die  Thronrede  erwähnt  keine  Projekte  zur  Verfassungsreform.


              24.  Januar.  (Hannover.)  Der  Kaiser  verordnet,  daß  die
preußischen  Truppenteile,  die  1866  aus  den  ehemaligen  hannoverschen
  Regimentern  gebildet  worden  sind,  als  Stiftungstage  die
Stiftungstage  der  alten  hannoverschen  Regimenter  führen.

             Die  Ordre,  die  in  Gegenwart  des  Kaisers  auf  dem  Waterloo-Platze
verlesen  wird,  lautet:

               An  das  Generalkommando  des  10.  Armeekorps.

         Als  Mein  in  Gott  ruhender  Herr  Großvater  im  Jahre  1870  zur
Abwehr  feindlichen  Anfalles  das  Schwert  zog,  standen  Hannovers  kriegerische
  Söhne  treu  zu  ihrem  neuen  König  und  zu  ihrem  deutschen  Vaterlande,

  auf  blutigen  Schlachtfeldern  bewährten  sie  die  alte  hannoversche  Tapferkeit.
  Auf  die  unvergänglichen  Ehrentafeln  der  Vergangenheit  schrieben  sie
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                Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  24.)                25


die  neuen  Namen  Spichern,  Metz,  Beaune  la  Rolande,  Le  Mans.  So
zeigten  sie  sich  der  Ahnen  wert,  der  Sieger  von  Krefeld,  Minden  und  Waterloo,
sowie  der  tapferen  Streiter  auf  der  spanischen  Halbinsel.  Diese  ihnen  und
der  ganzen  Provinz  Hannover  so  teuren  Erinnerungen,  die  mit  der  Auflösung
  der  hannoverschen  Armee  die  Hauptstätte  ihrer  Pflege  eingebüßt
hatten,  habe  Ich  wieder  zu  beleben  beschlossen.  Von  nun  an  sollen  die
preußischen  Truppenteile,  welche  die  alten  hannoverschen  Krieger  aufgenommen
  hatten,  Träger  der  Ueberlieferungen  der  früheren  hannoverschen
Regimenter  sein  und  deren  Auszeichnungen  weiter  führen.  Ich  will  dadurch
  sowohl  den  Kämpfern  von  1870/71  ein  neues  Zeichen  Meines  königlichen
  Dankes  geben,  als  auch  die  vielfach  besonders  hervorragenden
Leistungen  anerkennen,  welche  den  hannoverschen  Soldaten  zu  allen  Zeiten
einen  ehrenvollen  Namen  errungen  haben.  Zugleich  gebe  ich  Mich  der
Hoffnung  hin,  daß  jetzt  alle  früheren  Angehörigen  der  hannoverschen  Armee
die  lang  entbehrte  Stätte  wiederfinden  werden,  an  der  sie  im  Kreise  der
jüngeren  Kameraden  die  stolzen  Erinnerungen  der  Vorfahren  pflegen  können.
Ich  bestimme  hiermit,  daß  als  eins  angesehen  werden:  Das  Garde=  und
das  7.  Infanterieregiment  mit  dem  Füsilierregiment  General-Feldmarschall
Prinz  Albrecht  von  Preußen  (3.  Hannoversches  Nr.  73),  mit  dem  19.  Dez.
1803  als  Stiftungstag;  das  Leib-Regiment  mit  dem  Infanterieregiment
von  Voigts-Rhetz  (3.  Hannoversches  Nr.  79),  mit  dem  3.  Januar  1838  als
Stiftungstag;  das  2.  Infanterieregiment  mit  dem  4.  Hannoverschen  Infanterieregiment
  Nr.  164,  mit  dem  27.  November  1813  als  Stiftungstag;
das  3.  Infanterieregiment  mit  dem  1.  Hannoverschen  Infanterieregiment
Nr.  74,  mit  dem  27.  November  1813  als  Stiftungstag;  das  4.  Infanterieregiment
  mit  dem  5.  Hannoverschen  Infanterieregiment  Nr.  165,  mit  dem
24.  März  1813  als  Stiftungstag;  das  5.  Infanterieregiment  mit  dem
2.  Hannoverschen  Infanterieregimert  Nr.  77,  mit  dem  26.  März  1813  als
Stiftungstag;  das  6.  Infanterieregiment  mit  dem  Infanterieregiment  Herzog
Wilhelm  von  Braunschweig  (Ostfriesisches)  Nr.  78,  mit  dem  30.  November
1813  als  Stiftungstag;  das  Garde-,  2.  und  3.  Jägerbataillon  mit  dem
Hannoverschen  Jägerbataillon  Nr.  10.  mit  dem  19.  Dezember  1803  als
Stiftungstag;  die  Gardes  du  Corps  mit  Meinem  Ulanenregiment  (1.  Hannoversches
  Nr.  13,  mit  dem  19.  Dezember  1803  als  Stiftungstag;  das
Garde-Kürassierregiment  mit  dem  2.  Hannoverschen  Ulanenregiment  Nr.  14,
mit  dem  10.  Dezember  1805  als  Stiftungstag;  das  Garde=  und  das
Königin-Husarenregiment  mit  dem  Husarenregiment  Königin  Wilhelmina
der  Niederlande  (1.  Hannoversches)  Nr.  15,  mit  dem  19.  Dezember  1803
als  Stiftungstag;  das  Cambridge-Dragonerregiment  mit  dem  1.  Hannoverschen
  Dragonerregiment  Nr.  9,  mit  dem  25.  November  1805  als  Stiftungstag;
  das  Kronprinz-Dragonerregiment  mit  dem  2.  Hannoverschen  Dragonerregiment
  Nr.  16,  mit  dem  24.  März  1813  als  Stiftungstag;  die
Artellerie  mit  dem  Feld-Artillerieregiment  v.  Scharnhorst  (1.  Hannoversches)
Nr.  10,  mit  dem  19.  Dezember  1803  als  Stiftungstag;  das  Ingenieurkorps
mit  dem  Hannoverschen  Pionierbattaillon  Nr.  10,  das  Trainkorps  mit  dem
Hannoverschen  Trainbattaillon  Nr.  10.
            (Die  Ordre  trägt  das  Datum:  Berlin,  den  24.  Januar  1899.)

            Hierauf  hält  der  Kaiser  folgende  Rede:

            Ich  habe  den  heutigen  Tag,  den  Geburtstag  Friedrichs  des  Großen
erwählt.,  um  die  ruhmvollen  Taten  der  hannoverschen  Armee  mit  dem
10.  Armeekorps  wieder  erstehen  zu  lassen,  weil  unter  der  Führung  dieses
größten  Feldherrn  seines  Jahrhunderts  es  auch  der  hannoverschen  Armee
vergönnt  war,  Siegeslorbeer  für  ihre  Feldzeichen  zu  erringen,  die  un-
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        26      Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  24.)


vergeßlichen  Tage  von  Minden  und  Krefeld  reden  davon.  Das  10.  Armeekorps
  hat  in  dem  glorreichen  Kriege  1870.71,  wie  in  späterer  Friedenszeit,
besonders  durch  seine  vortreffliche  Haltung  im  vorigen  Jahr,  als  Ich  es
besichtigte,  Mir  die  Gewähr  gegeben.  daß  es  sich  als  ein  treuer  Hüter  der
herrlichen  Traditionen  der  hannoverschen  Armee  erweisen  wird.  Von  Meinem
Ulanenregiment  erwarte  Ich  ganz  besonders,  daß  die  großen  Ehrungen,
welche  Ich  heute  auf  dasselbe  gehäuft  habe,  ein  neuer  Ansporn  sein  werden,
stets  durch  seine  Leistungen  besonders  hervorzuleuchten.  Den  alten  ehemaligen
  Kameraden  werden  die  Regimenter  des  10.  Armeekorps  fortan
eine  Heimstätte  für  sie  und  ihre  Söhne  sein,  und  sie  werden  den  vortrefflichen
  Geist  der  nie  ermüdenden  Treue  und  rückhaltlosen  Tapferkeit
der  hannoverschen  Söhne  bis  in  die  fernsten  Zeiten  in  sich  stets  fortpflanzen
und  pflegen.

               Bei  einem  Frühstück  in  einem  Offizierskasino  hält  der  Kaiser
folgende  Rede:

                Eines  der  Hauptprinzipe,  welche  Ich  stets,  solange  ich  die  Ehre
habe,  Mein  Heer  zu  führen,  aller  Orten  verkündet  und  vertreten  habe,
ist  Tradition,  und  dieser  Gedanke  hat  Mich  zu  dem  Entschluß  geführt,
welcher  an  dem  heutigen  Tage  seine  Vollendung  gefunden  hat.  Ich  glaube
des  Einverständnisses  aller  sicher  zu  sein,  wenn  Ich  annehme,  daß  die
heute  von  Mir  befohlenen  Ehrungen  Ihrer  aller  Herzen  mit  Freude
erfüllt  haben,  weil  durch  dieselben  die  Tradition  hoch  gehalten  wird  und
die  glorreichen  Namen  der  Vergangenheit  wieder  aufgelebt  sind.  Ich
wünsche  dem  10.  Armeekorps  von  Herzen  Glück  dazu,  daß  es  nunmehr  mit
Stolz  zurückblicken  kann  auch  auf  die  ruhmreichen  Tage  der  hannoverschen
Armee  von  Krefeld,  Minden  und  Waterloo.  Dann  hat  Mich  aber  vor
Allem  auch  der  Gesichtepunkt  geleitet,  daß  Ich  es  für  den  zurückgezogen
lebenden  Soldaten  als  das  Schwerste  gehalten  habe,  daß  es  ihm  nicht  mehr
vergönnt  ist,  mit  seinem  Truppenteile  Freud'  und  Leid  zu  teilen.  Es  lag
Mir  daran,  Ihnen  heute  diese  Lücke  auszufüllen,  indem  Ich  die  Tradition
der  hannoverschen  Regimenter  mit  den  neuen  Regimentern  des  10.  Armeekorps
  wieder  habe  aufleben  lassen,  und  hiedurch  den  Herren  die  Erinnerung
an  ihre  militärische  Jugendzeit  frisch  erweckt  habe.  In  den  Regimentern
des  10.  Armeekorps  und  den  sonstigen  hannoverschen  Truppenteilen  mögen
nunmehr  diejenigen,  welche  der  alten  hannoverschen  Armee  angehört  haben,
ihre  volle  Heimat  finden.  Das  10.  Armeekorps  aber  möge  sich  stets  der
stolzen  Taten  der  alten  hannoverschen  Arme  bewußt  bleiben.  Alles,  was
wir  auf  dem  Herzen  haben,  alles,  was  wir  wünschen  und  hoffen,  fassen
wir  zusammen  in  den  Ruf:  Das  10.  Armeekorps  Hurrah!

            24.  Januar.  (Preußen.)  Das  „Militär-Wochenblatt"“
veröffentlicht  folgende  Kabinettsordre  an  die  hessischen  und  nassauischen

  Truppenteile:

              Als  Mein  in  Gott  ruhender  Herr  Großvater  im  Jahre  1870  zum
Schutze  von  Deutschlands  Ehre  und  Unabhängigkeit  Sein  Volk  zu  den
Waffen  rief,  scharten  sich  Hessens  Söhne  voller  Begeisterung  unter  Seine
Fahnen.  An  den  blutigen  Tagen  von  Wörth,  Sedan,  Orleans,  Le  Mans,
St.  Quentin,  vor  Metz  und  vor  Paris  bewährten  sie  die  alte  hessische
Tapferkeit  in  neuen  Großtaten,  würdig  der  Ahnen,  die  in  zahllosen
Kämpfen,  auf  den  Schlachtfeldern  von  fast  ganz  Europa  und  in  der  neuen
Welt  unverwelkliche  Ruhmeskränze  um  ihre  Fahnen  gewunden  hatten.
Für  diese  Hingebung  und  Treue  spreche  Ich  den  alten  hessischen  Kriegern
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              Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  25.)                    27


heute  erneut  Meinen  Königlichen  Dank  aus.  Diesen  Dank  zolle  Ich  auch
den  tapferen  Söhnen  Nassaus,  die  eingedenk  des  von  den  Vätern  in
Spanien  und  bei  La  Bellealliance  errungenen  Ruhmes  mit  ihren  hessischen
Waffenbrüdern  in  Ausübung  aller  Kriegertugenden  gewetteifert  und  mitgewirkt
  haben,  daß  die  Tage  von  Wörth  und  von  Sedan  Ehrentage
deutschen  Heldenmutes  wurden.  Ich  will  Meinem  Herzenswunsche,  den
Ueberlieferungen  großer  Vergangenheit  in  Meinem  Heere  eine  Stätte  liebevoller
  Pflege  zu  bereiten,  dadurch  ein  Genüge  leisten,  daß  ich  diejenigen
preußischen  Truppenteile,  welche  im  Jahre  1866  hessische  oder  nassauische
Stämme  in  sich  aufgenommen  haben,  zu  Trägern  deren  Geschichte  bestimme.
Ist  es  auch  nicht  angängig,  die  Hessischen  Regimenter,  welche  den  Ereignissen
  des  Jahres  1806  erlegen  sind,  als  in  denjenigen  Truppenteilen
fortbestehend  anzuerkennen,  die  erst  nach  Vernichtung  der  Fremdherrschaft
wieder  aufgestellt  sind,  so  weiß  Ich  doch,  daß  auch  deren  Taten  in  den
Regimentern  Meines  tapferen  XI.  Armeekorps  unvergessen  bleiben  und  in
ihnen  bis  in  die  fernste  Zukunft  vorbildlich  wirken  werden.  Ich  setze  hiernach
fest,  daß  ale  eins  angesehen  werden  sollen:
                                I.  Von  den  kurhessischen  Truppen:

              1.  das  Leib-Garderegiment  mit  dem  Füsilierregiment  von  Gersdorff
(Hessischen)  Nr.  80,  mit  dem  22.  November  1813  als  Stiftungstag;  2.  das
1.  Infanterieregiment  (Kurfürst)  mit  dem  1.  Hessischen  Infanterieregiment
Nr.  81,  mit  dem  5.  Dezember  1813  als  Stiftungstag;  3.  das  2.  Infanterieregiment
  (Landgraf  Wilhelm  von  Hessen)  mit  dem  2.  Hessischen  Infanterieregiment
  Nr.  82,  mit  dem  30.  November  1813  als  Stiftungstag;  4.  das
3.  Infanterieregiment  (Prinz  Friedrich  Wilhelm  von  Hessen)  mit  dem
Infanterieregiment  von  Wittich  (3.  Hessischen)  Nr.  83,  mit  dem  22.  November
  1813  als  Stiftungstag;  5.  das  Jäger=  und  das  Schützenbataillon
mit  dem  Hessischen  Jägerbataillon  Nr.  11,  mit  dem  5.  Dezember  1813  als
Stiftungstag;  6.  das  Artillerieregiment  mit  dem  Hessischen  Feldartillerieregiment
  Nr.  11,  mit  dem  22.  November  1813  als  Stiftungstag;  7.  die
Pionierkompagnie  mit  dem  Hessischen  Pionierbataillon  Nr.  11,  mit  dem
1.  März  1842  als  Stiftungstag;  8.  die  Trainabteilung  mit  dem  Hessischen
Trainbataillon  Nr.  11,  mit  dem  13.  Juni  1854  als  Stiftungstag;

                         II.  Von  den  nassauischen  Truppen:

           1.  das  1.  Infanterieregiment  mit  dem  1.  Nassauischen  Infanterieregiment
  Nr.  87,  mit  dem  14.  März  1809  als  Stiftungstag;  2.  das  2.
Infanterieregiment  mit  dem  2.  Nassauischen  Infanterieregiment  Nr.  88,  mit
dem  13.  August  1808  als  Stiftungstag;  3.  das  Jägerbataillon  mit  dem
Hessischen  Jägerbataillon  Nr.  11;  4.  die  Artillerieabteilung  mit  dem
Nassauischen  Feld-Artillerieregiment  Nr.  27,  mit  dem  15.  März  1833  als
Stiftungstag;  5.  das  Pionierdetachement  mit  dem  Hessischen  Pionierbataillon
  Nr.  11.

              Berlin,  den  24.  Januar  1899.

                                                                                                                             Wilhelm.
    An  das  Generalkommando  XI.  Armeekorps.

               25.  Januar.  (Reichstag.)  Jesuitengesetz.  Obligatorische
Schiedsgerichte.

               Das  Haus  genehmigt  einen  Antrag  Graf  Hompesch  (Z.)  wegen
Aufhebung  des  Gesetzes  über  den  Orden  der  Gesellschaft  Jefu,  die  von  den
Abgeordneten  Grafen  Limburg-Stirum  und  Rickert  eingebrachten  gleichlautenden
  Gesetzentwürfe  auf  Aufhebung  des  §  2  des  genannten  Gesetzes.  —
Ferner  verweist  das  Haus  einen  sozialdemokratischen  Antrag  auf  Einführung
obligatorischer  gewerblicher  Schiedsgerichte  an  eine  Kommission.
        <pb n="36" />
        28  Das  Deutshe  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  25.)


        25.  Januar.  (Preußischer  Landtag.)  Interpellation  über
die  dänischen  Ausweisungen  in  Nordschleswig.  Erklärung  Reckes.

       Abg.  Barth  (fr.  Vg.)  bringt  folgende  Interpellation  ein:  Der  Oberpräsident
  von  Schleswig-Holstein  hat  nach  einem  öffentlichen  Zugeständnis
in  öfteren  Fällen  Ausweisungen  dänischer  Staatsangehöriger  aus  Nordschleswig
  nicht  um  deswillen  angeordnet,  weil  diese  Personen  sich  lästig
gemacht  haben,  sondern  nur  zu  dem  Zwecke,  um  einen  Druck  auf  die  dänisch
gesinnten  Dienstherrschaften  auszuüben.  Ist  es  zutreffend,  daß  Maßregeln
dieser  und  ähnlicher  Art  aus  der  Initiative  des  Oberpräsidenten  Herrn
von  Köller  hervorgegangen  sind,  und  ist  die  Staatsregierung  geneigt,  die
von  dem  Oberpräsidenten  angeordneten  Maßregeln  mit  ihrer  Verantwortung
zu  decken?

          Abg.  Barth  (fr.  Vg.):  Die  Ausweisungen  seien  ungerecht,  denn  die
dänische  Agitation  sei  dem  preußischen  Staate  ungefährlich.  Die  Verfolgung
der  dänischen  Sprache  habe  ungünstig  gewirkt.  Die  Maßregeln  richten  sich
gegen  politisch  ganz  unschuldige  Personen.  Glaubt  man  durch  diese  Ausweisung
  von  Dienstboten  unter  den  dänisch  gesinnten  Herrschaften  Schrecken
zu  erregen?  Ich  glaube,  daß  das  nur  dazu  führen  wird,  die  Leute  zu  verstocken
  und  sie  von  dem  Anschluß  an  das  Deutschtum  abzuhalten.

                 Minister  des  Innern  v.  d.  Recke:  Nichts  liegt  dem  deutschen  Wesen
ferner,  und  nichts  entspricht  weniger  preußischen  Traditionen,  als  eine
fanatische  Verfolgung  fremder  Nationalitäten.  Man  hat  den  Deutschen  in
ihrer  Gesamtheit  früher  sehr  häufig  den  entgegengesetzten  Vorwurf  gemacht,
und  man  kann  aus  der  Geschichte  eine  ganze  Reihe  von  Beispielen  vorführen,
  die  das  Gegenteil  beweisen,  so  daß  es  eines  Beweises  hierfür  durchaus
  nicht  bedarf.  Es  hieße  also  von  den  bewährten  preußischen  Traditionen
abgehen,  wollte  man  andere  Bahnen  wandeln.  Dies  jetzt  zu  tun,  liegt
keineswegs  in  der  Absicht  der  preußischen  Staatsregierung.  Sie  ist  davon
so  weit  jetzt  entfernt,  wie  jemals,  und  sie  hat  auch,  was  die  Gewährung
des  Gastrechts  betrifft,  einen  Vergleich  mit  keinem  anderen  Staate  zu  scheuen.
Aber,  wie  festgefügt  der  preußische  Staat  auch  ist,  er  hat  doch  einige  Grenzbezirke,
  wo  sich  ein  Kampf  gegen  deutsche  Sitte,  deutsche  Art,  deutsche  Arbeit
und  auch  gegen  die  Integrität  des  Staates  vollzieht,  und  es  muß,  wenn
der  preußische  Staat  seine  Aufgabe  richtig  erfüllen  will,  hier  sein  ernstes
Streben  sein,  rechtzeitig  mit  Abwehrmaßregeln  einzusetzen.  Es  handelt  sich
um  einen  Schutz  der  nationalen  Interessen  gegen  antinationale  Bestrebungen.
Die  weltbürgerlichen  Interessen  müssen  hier  zurücktreten  gegen  die  Pflichten
der  Selbsterhaltung  und  der  Wahrung  der  staatlichen  Autorität.  (Zustimmung
  rechts.)  So  steht  die  Sache  nun  auch  in  Nordschleswig.  Auf  die
einzelnen  Maßnahmen,  die  die  preußische  Verwaltung  dort  getroffen  hat,
auf  die  erleichterte  Naturalisation  und  die  rücksichtsvolle  Behandlung  will
ich  nicht  näher  eingehen  Die  dänische  Agitation  ist  von  Jahr  zu
Jahr  stärker  geworden  und  hat  namentlich  in  den  letzten  Jahren  eine
Sprache  geführt,  die  geradezu  eine  fanatische  genannt  werden  muß.  Diese
Sprache  hat  die  deutsche  Bevölkerung  auf  das  schärfste  verletzt.  Typisch
ist  eine  Aeußerung  des  Redakteurs  Haussen,  des  Verlegers  des  vielgenannten
„Hejmdall“.  Der  Abg.  Haussen  hat  erklärt,  daß  er  einer  Vereinigung
Nordschleswigs  mit  Dänemark  nicht  entgegentreten  würde,  daß  diese  vielmehr
das  Ziel  seiner  Agitation  sei.  Wenn  ein  Abgeordneter  Nordschleswigs,
der  den  Eid  auf  die  Verfassung  geleistet  hat,  sich  derartig  ausspricht,  dann
kann  man  sich  die  Agitation  derjenigen  denken,  die  an  solche  Schranken
nicht  gebunden  sind  Die  Maßregeln  sollen  ein  Schlag  ins  Wasser
sein  und  die  Unzufriedenheit  vermehren  Es  ist  erst  kurze  Zeit  darüber
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               Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  26.)                  29


verflossen.  Die  Landräte  berichten,  daß  eine  wesentliche  Abnahme  der  Agitation
  und  damit  Ruhe  und  Frieden  eingetreten  sei,  wie  noch  nie  seit  der
Einverleibung  Nordschleswigs  in  Preußen.  Die  Wirkung  ist  also  eine  sehr
heilsame  gewesen,  und  wir  müssen  Herrn  v.  Köller  dankbar  sein,  daß  er
sich  zu  diesen  Maßnahmen  verstanden  hat.  Ich  kann  also  namens  der
Staatsregierung  nur  erklären,  daß  sie  die  Maßnahmen  desselben  vollkommen
  billigt.

              Abg.  Bachmann  (nl.):  Die  dänischen  Vereine  erhalten  die  Agitation
in  Fluß.  Der  dänische  Sprachverein,  dem  auch  die  Abgg.  Johannsen  und
Hanssen  angehören,  gibt  Kinderschriften  heraus;  einen  Kalender,  dessen
Tendenz  schon  aus  dem  Titelblatt  ersichtlich  ist;  aber  der  Inhalt  ist  noch
viel  bedenklicher.  Ferner  gibt  es  einen  Schulverein  und  religiöse  Gesellschaften,
  welche  dem  Zweck  dienen,  die  dänische  Bevölkerung  von  dem
Besuch  der  deutschen  Kirchen  abzuhalten  durch  Veranstaltung  besonderer
religiöser  Versammlungen.  Die  Agitation  der  dänischen  Presse,  namentlich
des  „Hejmdall“  ist  so  bekannt,  daß  man  einzelnes  kaum  nachzuweisen
braucht.  Ebenso  wie  bezüglich  der  geistigen  Interessen  zeige  sich  bei  den
Dänen  auch  hinsichtlich  der  materiellen  Interessen,  daß  sie  mit  den  Deutschen
nicht  zusammengehen  wollen.

                   Abg.  Graf  Moltke  (kons.):  Die  deutsche  Bevölkerung  sei  der  Regierung
  dankbar  für  ihre  Wachsamkeit;  Herr  v.  Köller  sei  der  populärste
Mann  in  Schleswig.

                  Abg.  Hanssen  (Däne):  Was  mir  immer  vorgehalten  wird,  ist  ein
herausgerissener  Satz  aus  einer  Rede,  die  ich  gehalten  habe,  ehe  ich  Abgeordneter
  war.  Ich  bin  deshalb  verhaftet  worden.  Ich  habe  nicht  so
genau  verfolgt,  wie  meine  Vernehmungen  zu  Protokoll  genommen  worden
sind.  Ich  habe  die  behaupteten  Ausdrücke  niemals  gebraucht.  Der
Minister  des  Innern  und  die  schleswig-holsteinischen  Abgeordneten  sollten
dafür  sorgen,  daß  die  Beamten  sich  eines  anständigen  Tones  gegen  die
Dänen  bedienten.  Landräte  haben  Wähler,  welche  dänisch  gestimmt  haben,
als  Meineidige,  sie  haben  die  beiden  dänischen  Abgeordneten  als  bezahlte
Agitatoren  bezeichnet;  die  Kreisblätter  sprechen  davon,  daß  man  den
dänischen  Redakteuren  einen  Stein  an  den  Hals  binden  und  sie  in  das
Meer  werfen  sollte.  Wie  steht  es  mit  der  von  Dänemark  aus  beeinflußten
Agitation?  Es  sind  von  1867  bis  1890  über  51000  Nordschleswiger  nach
Dänemark  ausgewandert,  welche  dort  süd  jütländische  Vereine  zu  gesellschaftlichen
  Zwecken  gebildet  haben,  die  auch  die  Mittel  aufbringen  für  Freiplätze
auf  den  dänischen  Schulen.  Von  Losreißungsbestrebungen  ist  dabei  gar
nicht  die  Rede.  Solche  Beschuldigungen  müssen  wir  mit  Entrüstung  zurückweisen.
  Wir  haben  den  Wunsch,  mit  Dänemark  wieder  vereinigt  zu
werden.  Aber  wir  stehen  auf  dem  Boden  der  preußischen  Verfassung,
sordern  aber  auch  unsere  Rechte  als  preußische  Männer;  wir  wollen  unsere
dänische  Sprache  und  Kultur  aufrecht  erhalten.

           26.  Januar.  (Reichstag.)  Antrag  auf  Gewährung  eines
Zuschusses  für  ein  Goethe-Denkmal  in  Straßburg.

             Abg.  Prinz  Carolath  (nl.)  beantragt,  den  Reichskanzler  zu  ersuchen,
  als  Beihilfe  zu  den  Kosten  der  Errichtung  eines  Goethe-Denkmals
in  Straßburg  (Elsaß)  den  Betrag  von  50000  M  durch  Nachforderung  in
einen  Ergänzungshaushalt  für  das  Rechnungsjahr  1899  einzustellen.  Abg.
Schädler  (Z):  Es  ist  gefährlich,  diesem  Antrag  gegenüber  Stellung  zu
nehmen,  man  wird  mindestens  zu  den  Philistern  gerechnet  werden.  Allein
auf  die  Gefahr  hin  riskiere  ich  es.  Warum  soll  Goethe  gerade  in  Straßburg
ein  besonderes  Denkmal  haben?  Aus  rein  praktischen,  nüchternen  Er-
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        30      Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  27.)


wägungen  trete  ich  dem  Antrage  entgegen,  die  große  Bedeutung  Goethes
lasse  ich  dabei  ganz  beiseite.  Auch  steht  er  wohl  nicht  als  Vorbild  des
Patriotismus  für  die  jetzt  wiedergewonnenen  Reichslande  da.  Will  Straßburg
  das  Denkmal,  so  möge  es  die  Sache  zu  Ende  führen;  die  Ehre  wird
dann  für  Straßburg  um  so  größer  sein,  und  der  Anteil  des  deutschen
Volkes  kann  sich  ja  allerorts  klingend  ausdrücken.  Gefährlich  ist  der  Antrag
auch  wegen  der  Konsequenzen.  Kann  nicht  morgen  oder  übermorgen  ein
Antrag  kommen  (Zuruf:  Heine!)  —  wenn  Sie  wollen,  gewiß!  —  irgend
einem  andern  großen  Mann  ein  Denkmal  aus  Reichsmitteln  zu  errichten
oder  dazu  beizutragen?  Gerade  der  gegenwärtige  Etat  enthält  schon  eine
Reihe  von  Forderungen  für  Kunst  und  Wissenschaft,  wir  müssen  daher
um  so  schärfer  darauf  achten,  daß  auf  diesem  neuen  Wege  nicht  fehlgegangen
wird.  Ich  lehne  den  Antrag  ab,  wenn  ich  auch  in  den  Reichslanden
deswegen  als  Philister  signalisiert  herumlaufen  muß.
Der  Antrag  wird  darauf  der  Budgetkommission  überwiesen.

               2 7.  Januar.  (Lippe-Detmold.)  Der  Graf-Regent  hält
bei  der  Feier  von  Kaisers  Geburtstag  folgende  Rede  (vgl.  Jahrg.
1898  S.  141,  172):

                 Es  ist  für  mich  selbstverständlich,  daß  persönliche  Erfahrungen  noch
so  schmerzlicher  Art,  wie  solche  mir  das  letztverflossene  Jahr  gebracht  hat,
und  wie  sie  zu  meinem  tiefsten  Bedauern  auch  der  Oeffentlichkeit  preisgegeben
  worden  sind,  nie  und  nimmermehr  einen  Einfluß  ausüben  können
auf  das  freudige  Bekenntnis  meiner  Treue  zu  Kaiser  und  Reich.  Reichsverdrossenheit
  und  partikularistische  Unterströmungen  haben  in  meinem
Hause  und  Herzen  keine  Stätte.  In  allen  Schwierigkeiten  und  Kämpfen,
welche  meiner  Regierung  bereitet  werden,  bewahre  ich  festes,  ruhiges  Vertrauen
  auf  Gott,  pflichtgemäßes  Festhalten  an  meinem  Recht  und  unerschütterlichen
  Glauben  an  seinen  Sieg.  Ob  dieses  Recht  noch  durch  einen
Akt  der  Landesgesetzgebung  ausdrücklich  zu  deklarieren  sei,  ist  für  mich  eine
Sorge  rein  landesväterlicher  Art.  So  wünschenswert  und  ersprießlich  es
auch  wohl  für  die  endliche  Beruhigung,  meines  Landes  erscheinen  dürfte,
das,  was  längst  in  demselben  als  das  Recht  meines  Hauses  erkannt  und
bezeugt  ist.  gesetzlich  festzulegen,  so  wenig  bedarf  meine  Familie  eines  solchen
gesetzgeberischen  Aktes.  Unser  Recht  von  Gottes  Gnaden  steht  auch  ohne
dies  absolut  fest  und  hat  nach  meinem  Vertrauen  seine  stärkste  Garantie
im  Bestande  des  Deutschen  Reiches  selbst.  So  weit  dieses  Recht  einer  Anerkennung
  durch  menschliche  Antoritäten  bedurfte,  so  ist  ihm  solche  reichlich
zu  Teil  geworden.  Völlig  erschöpfend  schon  im  Schiedsspruche  von  1897.
Zugleich  gedenke  ich  mit  tiefster  Ergriffenheit  in  diesem  Augenblick  unseres
heimgegangenen  großen  Bismarck,  der  mir  wiederholt  und  gerade  in  den
letzten  Jahren  seine  feste  Ueberzeugung  von  dem  Rechte  meines  Hauses  bestätigt
  hat.  Endlich  kann  ich  mitteilen,  daß  erst  vor  wenigen  Wochen  noch
eine  der  höchstangesehenen  deutschen  Juristenfakultäten,  die  der  Universität
Leipzig,  in  einem  ausführlich  begründeten  wissenschaftlichen  Gutachten  ihre
einmütige  Rechtsüberzeugung  dahin  ausgesprochen  hat,  daß  jede  Anfechtung
des  Rechts  meiner  Söhne  auf  die  Thronfolge  im  Fürstentum  Lippe  aus
mehreren  Gründen  zu  verwerfen  sei,  von  denen  jeder  für  sich  stark  genug
wäre,  diese  Verwerfung  allein  zu  tragen.  Die  Verwirklichung  dieses  von
so  vielen  und  hohen  menschlichen  Autoritäten  erkannten  Rechts  lege  ich  getrosft
in  Gottes  Hand.  Sollte  mir  aber  auch  die  erhoffte  Freude  nicht  mehr
beschieden  sein,  seine  allgemeine  Anerkennung  selbst  zu  erleben,  so  wird  mich
das  nicht  abhalten,  mit  voller  landesväterlicher  Liebe  der  Regierung  meines
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               Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  27.  30.)          31


Landes  zu  walten  und  in  der  Bundestreue  zu  wetteifern  mit  allen  Gliedern
des  Deutschen  Reiches.

       27.  Januar.  Eine  kaiserliche  Ordre  verleiht  den  Konsuln
und  Dragomans  des  Reiches  an  Stelle  ihrer  bisherigen  Uniform
eine  neue  Dienstkleidung  nach  dem  Schnitte  der  Uniform  der  übrigen
Reichsbeamten.  Diesen  Beamten  in  den  Tropen  und  anderen  heißen
Gegenden  wird  das  Anlegen  einer  besonderen,  dem  Klima  angepaßten
  Tropenuniform  gestattet.

            30.  Januar.  (Reichstag.)  Marineetat.  Wahlfreiheit  der
Werftarbeiter.

             Abg.  Singer  (Soz.)  polemisiert  gegen  einen  Erlaß  der  Danziger
Werftverwaltung,  der  die  Arbeiter  vor  der  Wahl  von  Sozialdemokraten
gewarnt  habe.  Staatssekretär  Tirpitz  ist  der  Ansicht,  daß  die  Verwaltung
nicht  in  der  Weise  hätte  bei  den  Wahlen  hervortreten  sollen.  Abg.  v.
Stumm  (Rp.):  Wir  haben  stets  auf  dem  Standpunkte  gestanden,  daß  ein
Arbeitgeber  und  Vorgesetzter  das  Recht  hat,  seine  Ansichten  bei  den  Wahlen
auszusprechen  und  seinen  Einfluß  auf  die  Untergebenen  geltend  zu  machen.
Es  handelt  sich  dabei  um  einen  wohlgemeinten  Rat  (Heiterkeit  links),  der
vielleicht  den  Auffassungen  der  Wahlprüfungskommission  nicht  entspricht.
Keine  Staatsverwaltung  kann  notorische  Sozialdemokraten  in  ihren  Betrieben
  halten,  weder  die  Eisenbahnverwaltung,  noch  die  Marineverwaltung,
noch  die  Kriegsverwaltung.

        30.  Januar.  Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  schreibt
über  Krisengerüchte:

         Seit  einigen  Wochen  beschäftigt  sich  die  Presse  mit  Gerüchten,  wonach
der  Herr  Reichskanzler  seinen  Rücktritt  ins  Auge  gefaßt  haben  soll.  Einige
Blätter  wissen  sogar  schon  den  Tag  des  Rücktritts  anzugeben.  Wir  sind
zu  der  Erklärung  ermächtigt,  daß  auch  diesmal  die  Gerüchte  über  einen
Kanzlerwechsel  völlig  unbegründet  sind.

            Ende  Januar.  (Hannover.)  Die  „Deutsche  Volkszeitung“,
das  offfzielle  Organ  der  Welfenpartei,  bemerkt  zu  den  Kabinettsordres

  über  die  hannoverschen  und  hessischen  Truppenteile:

            In  diesen  Gnadenbezeigungen  des  deutschen  Kaisers  in  seiner  Eigenschaft
  als  König  von  Preußen  erblicken  wir  zunächst  die  Erkenntnis  dieses
Fürsten,  daß  eine  Armee  von  der  Bedeutung  und  den  Traditionen  der
königlich  hannoverschen  sich  nicht  einfach,  wie  1866  geschehen,  wegdekretieren
läßt  .  .  .  .  .  Die  jetzigen  preußischen  Regimenter  hannoverschen  Ersatzes
als  unmittelbare  Fortsetzungen  der  alt-hannoverschen  Truppen  zu  denken,
ist  zwar  möglich,  Träger  der  Traditionen  derselben  können  sie  innerlich
aber  nur  werden,  wenn  sie  wieder  königlich  hannoversche  Regimenter  unter
ihrem  angestammten  Könighause  sind.  Wir  Deutschhannoveraner
erblicken  in  dem  Erlaß  des  Kaisers  eine  Verurteilung  der  Annexion  als
eines  politischen  Fehlers,  die  weitere  Erkenntnis  als  eines  Unrechts  wird
die  folgerichtige  Entwickelung  dieser  Auffassung  sein.  Ob  der  Erlaß  von
unsern  Gegnern  als  Schlag  gegen  das  Welfentum  aufgefaßt  wird,  ändert
nicht  an  der  Tatsache,  daß  die  Tat  ein  Erfolg  der  deutschhannoverschen

Partei  ist.
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        32  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  31.)


           31.  Januar.  (Reichstag.)  Etat.  Tirpitz  über  Kiautschou.

            Nachdem  Abg.  Dr.  Lieber  (Z.)  die  Bewilligung  von  8,5   Millionen
Mark  für  Kiautschou  empfohlen  hat,  erklärt  Staatssekretär  Tirpitz:  Meine
Herren,  ich  benutze  gern  die  Gelegenheit,  um  Ihnen  über  die  Motive,  nach
denen  bei  der  Verwaltungsarbeit  für  Kiautschou  vorgegangen  wird,  etwas
Näheres  auszuführen.  Wie  ich  mir  erlaubt  habe,  in  der  Budgetkommission
im  vorigen  Jahre  schon  als  Absicht  auszusprechen,  und  wie  es  in  der
Denkschrift,  die  dem  hohen  Hause  vorgelegt  ist,  ausgeführt  wurde,  find  für
unser  Vorgehen  in  Kiantschou  zunächst  die  wirtschaftlichen  Gesichtspunkte
der  Entwicklung  dieser  neuen  Kolonie  maßgebend  gewesen.  Ich  verkenne
keinen  Augenblick  die  große  Bedeutung  in  militärisch-maritimer  Hinsicht,
welche  Kiautschon  bei  etwaigen  Wirren  in  Ostasien  erlangen  kann,  wenn
ich  auch  hoffe,  daß  solche  den  dortigen  Ländern  ebenso  wie  uns  erspart
bleiben.  Das  kann  aber  nicht  hindern,  daß  zunächst  die  Hauptausgabe  in
der  wirtschaftlichen  Entwicklung  zu  suchen  ist.  Zunächst  sind  Werte  zu
schaffen,  ihr  Schutz  ist  die  zweite  Aufgabe.  Meine  Herren,  der  nächstliegende
  Vergleich,  der  ja  gerade  bei  Kiautschou  zu  Tage  tritt  und  auch
vielfach  gezogen  wird,  ist  derjenige  mit  Hongkong;  derselbe  ist  von  mancher
Seite,  wenn  auch  nicht  zu  Gunsten  von  Kiantschou,  behandelt  worden.
Aber  meine  Herren,  da  möchte  ich  doch  hervorheben,  daß  Hongkong  eine
fast  fünfzigjährige  koloniale  Arbeit  hinter  sich  hat,  um  zu  der  Blüte
zu  gelangen,  die  es  jetzt  erreicht  hat.  Abgesehen  hiervon,  hat  man  niemals
Hongkong  als  einen  neuen  Platz  in  kaufmännischem  Sinne  bezeichnen  können;
denn  damals,  im  Jahre  1841,  als  Hongkong  in  die  Verwaltung  der  englischen
Regierung  überging,  zogen  die  Kaufleute  von  Macao  und  Kanton,  die
sich  dort  nicht  mehr  für  sicher  hielten,  mit  ihrem  ganzen  Handel,  ihren
Schiffen  und  Familien  nach  Hongkong  und  bildeten  dort  einen  geschlossenen
Wirtschaftskomplex.  Sie  alle  wissen,  daß  wir  in  Kiautschou  zunächst  nur
eine  Gruppe  von  kahlen  Felsen  haben,  und  daß  Kiantschou  sich  erst  seinen
Platz  unter  den  asiatischen  Plätzen  im  Konkurrenzkampf  wird  erringen
müssen.  Hongkong  und  im  gewissen  Sinne  auch  Shanghai  sind  schon
längst  Handelszentren  ersten  Ranges,  während  Kiantschou  den  fertigen
Niederlassungen  gegenüber  erst  erstarken  muß.  Ich  bin  fern  davon,  die
Aussichten  von  Kiautschou  zu  günstig  zu  beurteilen.  Wenn  man  indessen
den  einzig  möglichen  Vergleich  zieht,  der  in  diesem  Falle  gezogen  werden
kann,  —  das  ist  der  Vergleich  der  Leistung  in  Hongkong,  nachdem  es  ½
oder  ¾  Jahre  in  die  Verwaltung  Englands  übergegangen  war,  mit  dem
jetzigen  Zustande,  wie  er  in  Kiantschou  sich  darstellt  —,  so  glaube  ich,
daß  die  Marineverwaltung  diesen  Vergleich  nicht  zu  scheuen  braucht.  Ich
möchte  Ihre  kostbare  Zeit  mit  derartigen  historischen  Rückblicken  nicht  in
Anspruch  nehmen  und  nur  noch  als  Tatsache  auführen,  daß  die  erste
Entwicklung  von  Hongkong  sich  auch  keineswegs  ganz  glatt  vollzogen  hat.
Man  braucht  nur  einen  Blick  in  die  Bände  der  „Times“  aus  den  40er
oder  50er  Jahren  zu  werfen  oder  der  damals  führenden  englischen  Zeitung,
der  „Army  and  Navy  Gazette“",  so  wird  man  finden,  welche  Flut  von
Vorwürfen  der  englischen  Verwaltung  damals  gemacht  worden  ist.  Die
„Times“"  haben  noch  dreizehn  Jahre,  nachdem  Hongkong  in  die  Verwaltung
Englands  übergegangen  ist,  es  als  eine  most  tilthy  and  most  disgusting
colony  bezeichnet  und  als  einen  der  schwersten  Mißgriffe,  die  man  überhaupt
hätte  machen  können,  und  doch  ist  Hongkong  ein  Platz  ersten  Ranges  geworden,
  und  die  Verwaltung  in  Hongkong  gilt  als  mustergültig.  Ich
glaube,  daß  für  Kiautschou  in  ähnlichem  Sinne  wie  für  Hongkong  das
Wort  gilt,  welches  englische  Kaufleute  der  Regierung  gegenüber  zum
Ausdruck  brachten,  um  sie  zu  bewegen,  Hongkong  zu  besetzen.  Sie  sagten:
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               Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  31.)             33


wir  brauchen  a  deep  port  and  a  free  port  for  ever.  Meine  Herren,  ein
sicherer  tiefer  Hafen  und  Handelsfreiheit,  das  ist  eigentlich  das  ganze
Programm,  mit  dem  auch  wir  an  die  Entwicklung  von  Kiautschou  herangetreten
  waren.  Die  Herren  werden  aus  der  dem  Hause  vorgelegten
Denkschrift  entnehmen  können,  wie  weit  die  Hafenarbeiten  vorwärtsgeschritten
sind,  und  inwieweit  wir  uns  bemüht  haben,  die  Hafenarbeiten  derartig  zu
fördern,  daß  wir  auf  sicherer  Grundlage  weiter  bauen  können.  Der
Denkschrift  sind  Karten  und  Skizzen  beigegeben,  aus  denen  sich  die  Lage
der  voraussichtlichen  Stadtentwicklung  ergibt.  Ich  darf  hinzufügen,  daß
augenblicklich  der  erste  Tiefbautechniker  der  Marine  sich  auf  dem  Wege
nach  Kiautschou  befindet.  um  mir  über  die  Zweckmäßigkeit  der  gerade  für
den  Hafenbau  getroffenen  Maßregeln  zu  berichten.  Daß  diese  Maßregeln
wirklich  zweckmäßig  sind,  daß  die  Einrichtungen  den  militärischen,  wirtschaftlichen
  und  maritimen  Rücksichten  entsprechend  getroffen  werden,  dazu
bedarf  es  einer  gewissen  Zeit,  und  Uebereilung  könnte  in  dieser  Beziehung
nur  schaden.  In  wirtschaftlicher  Beziehung,  meine  Herren,  ist  die  größte
Handelsfreiheit  und  die  größte  Gewerbefreiheit  für  Kiautschou  gesichert
worden,  die  nur  irgend  jemals  eine  Kolonie  gehabt  hat.  Das  ganze  Gebiet
von  Kiautschou  bis  an  die  Grenze,  wo  unsere  neutrale  Zone  anfängt,  ist
Freihafengebiet,  und  die  Gewerbefreiheit,  die  angeordnet  ist,  wird  nur
begrenzt  durch  die  notwendigen  hygienischen  Anforderungen  und  die  Anforderungen
  der  allgemeinen  Ordnung  und  Sicherheit.  Die  Marineverwaltung
  hat  auch  in  Bezug  auf  die  Steuern  sich  die  größte  Zurückhaltung
auferlegt.  Das  war  notwendig,  weil  nichts  verkehrter  gewesen  wäre,  als
den  Prozeß  der  Erstarkung  dieser  Kolonie  durch  ein  zu  eiliges  Herausziehenwollen
  von  Erträgen  in  Gefahr  zu  bringen.  Eine  Ueberlastung  mit
Steuern  in  der  Anfangsperiode  würde  den  ganzen  Zweck  der  Besitzung  in
Frage  gestellt  haben,  und  die  Mittel,  die  nach  Kiautschou  vom  Reiche
hätten  hineingesteckt  werden  müssen,  würden  ins  Wasser  geworfen  sein.
Wie  die  Herren  indessen  aus  der  Denkschrift  entnehmen  werden,  ist  auf
der  andern  Seite  von  der  Marineverwaltung  die  Möglichkeit,  gewisse  Einnahmen
  in  Zukunft  zu  erzielen,  nicht  außer  Augen  gelassen  worden.  Die
Landpolitik,  die  wir  hier  verfolgt  haben,  dürfte  den  Beweis  dafür  abgeben.
Ich  möchte  aber  ausdrücklich  betonen,  daß  bei  der  von  uns  befolgten  Landpolitik
  keineswegs  das  finanzielle  Interesse  in  den  Vordergrund  geschoben
worden  ist,  sondern  daß  das  in  zweiter  Reihe  gestanden  hat.  Die  Steuer  auf
den  Grund  und  Boden  in  Kiautschou  ist,  wie  Sie  sehen,  die  einzige  wesentliche
Steuer,  die  den  Europäer  trifft.  Es  ist  nur  zu  wünschen,  daß  die  deutschen
Ansiedler,  die  deutschen  Kaufleute,  ein  ähnliches  Einsehen  für  die  Notwendigkeit
  eines  derartigen  Ertrages  für  das  Gouvernement  haben  mögen,
wie  seinerzeit  die  englischen  Kaufleute  in  Hongkong,  an  deren  Spitze
Herr  A.  Matthiesen  der  englischen  Regierung  den  Vorschlag  machte,  den
völligen  Verzicht  auf  Zolleinnahmen  zu  ersetzen  durch  eine  Belastung  des
Grund  und  Bodens,  welche  ja  hier  die  Kaufleute  trifft.  Meine  Herren,
wir  haben  bei  der  Verwaltung  des  Landes  von  dem  englischen  Verfahren
der  Verpachtung,  der  sogenannten  Lease,  abgesehen,  wir  haben  eine  Art
Verkauf  eingerichtet,  bei  welchem  dem  Reich  ein  Anteil  an  dem  steigenden
Wert  des  Grund  und  Bodens  gesichert  ist.  Wir  haben  mit  diesem  Verkaufsmodus
  dem  eingewurzelten  Gefühl  des  deutschen  Volkes  Rechnung  getragen,
  das  gern  auf  eigener  Scholle  sitzen  will.  Meine  Herren,  neben  den
dringenden  wirtschaftlichen  Aufgaben,  die  in  Fülle  im  ersten  Halbjahr  an
uns  herangetreten  sind,  haben  die  allgemeinen  Kulturaufgaben  zurücktreten
müssen.  Indessen  sind  auch  hier  gute  Anfänge  gemacht  worden.  In  erster
Linie  kommt  hierbei  das  Missionswesen  in  Betracht;  wir  sind  den  Mis-         Europäischer
  Geschichtskalender.  XI.                                                                          3
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        34        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar              31.)


sionsgesellschaften  gegenüber  nach  den  Grundsätzen  strengster  Parität  verfahren.
  Wir  haben  ihnen  den  Grund  und  Boden  für  Kirchen  und  Schulen
unentgeltlich  überlassen  und  die  Missionsanstalten  können  bei  der  Erfüllun
ihrer  Kulturaufgaben  der  beständigen  Unterstützung  der  Verwaltung  gewi
sein.  Auf  dem  Gebiet  des  Schulwesens  ist  auch  schon  einiges  gethan.  In
Bezug  auf  die  sanitären  Verhältnisse  ist,  dank  der  Rührigkeit  des  Gouvernements
  und  dank  unseres  sehr  tüchtigen  und  erfahrenen  ärztlichen
Marinepersonals,  viel  geschehen,  doch  find  die  Verhältnisse  noch  nicht  günstig.
Meine  Herren,  wenn  das  hier  freimütig  ausgesprochen  wird,  so  darf,  glaube
ich,  die  Marineverwaltung  auf  der  anderen  Seite  den  Glauben  beanspruchen,
wenn  sie  sagt:  wenn  erst  einmal  die  Bodenumwälzung  in  der  Hauptsache
vollendet  sein  wird  und  wenn  die  Wohnungen  für  die  Europäer  entsprechend
eingerichtet  sein  werden,  dann  werden  die  hygienischen  Verhältnisse  in
Kiautschon  auch  gute  sein.  Der  Satz,  der  in  der  Denkschrift  ausgesprochen
ist,  daß  Kiautschon  wohl  Aussicht  hat,  für  die  südlichen  Gegenden  von
China  einmal  zu  einem  Erholungsort  zu  werden,  der  gewissermaßen  die
sanitären  Aussichten  charakterisiren  soll,  ist  wohlbegründet  ausgesprochen.
Ich  habe  selbst  den  Vergleich  an  der  chinesischen  Küste  mit  allen  in  Betracht
kommenden  Häfen  gezogen  und  mit  unseren  Aerzten  darüber  verhandelt.
Die  Europäerstadt  in  Tsintau  liegt  nach  Norden  zu  geschützt  gegen  die
rauhen  Winterwinde,  die  ja  nach  dem  etwas  erschlaffenden  Sommer  besonders
  gefährlich  für  die  Atmungsorgane  sind.  Auf  der  anderen  Seite
liegt  Tsintau  offen  nach  der  See  zu  wie,  glaube  ich,  keine  andere  Stadt
Chinas  und  empfängt  den  Südwest-Monsun  aus  allererster  Quelle.  Dazu
ist  bequeme  Gelegenheit  zur  Anlage  von  Sanatorien  in  den  höheren  Lagen
vorhanden.  Ich  glaube  also,  daß  die  Behauptung  der  Denkschrift  wohl
aufrecht  erhalten  werden  kann.  Ich  bin  in  der  Lage,  einige  weitere  Nachrichten
  zu  geben.  Wie  Sie  sehen,  hat  der  Abschluß  der  Denkschrift,  um
sie  dem  hohen  Hause  überhaupt  noch  zugänglich  machen  zu  können,  bereits
im  Oktober  stattfinden  müssen.  Inzwischen  sind  vom  Gouvernement  noch
Nachrichten  eingetroffen,  die  bis  zum  Dezember  datiert  sind.  Danach  hat
allerdings  die  Eröffnung  des  Hafens  einige  Zeit  in  Anspruch  genommen;
wir  mußten  das  Land  vermessen,  Kataster  anlegen,  die  Ablösung  der  außerordentlich
  komplizierten  Besitzverhältnisse  betreiben,  ohne  in  größere  Differenzen
  mit  den  bisherigen  Besitzern  zu  kommen,  wir  mußten  die  Zollfrage
mit  China  regeln,  deren  Erledigung  ja  nicht  von  uns  allein  abhing  —
kurzum  eine  Reihe  von  Vorarbeiten  war  zu  machen,  ehe  die  Eröffnung  des
Hafens  stattfinden  konnte.  Sie  konnte  nicht  früher  stattfinden,  als  sie
stattgefunden  hat.  Aber  seitdem  die  Eröffnung  perfekt  geworden,  ist  ein
Einströmen  von  Handel  und  Industrie  nach  Kiautschon  über  Erwarten
hinaus  erfolgt.  Meine  Herren,  Kiautschou  ist  nach  der  Funktion,  welche
es  künftig  in  Asien  einnehmen  wird,  ein  Depot;  es  ist  ebenso  wie  Hongkong
ein  Stapelplatz  für  europäische  und  chinesische  Güter,  ein  Umladeplatz  von
den  Seeschiffen  nach  den  Adern  des  Landverkehrs.  Diese  Adern  des  Landverkehrs
  sind  in  Kiautschou  voraussichtlich  nicht  die  Wasserwege;  solche  existiren
dort  zwar  von  alters  her,  aber  sie  kommen  für  diese  Zwecke  in  den  nächsten
Jahren  jedenfalls  nicht  in  Frage,  sondern  die  Verkehrsadern  dort  werden
die  Eisenbahnen  sein.  Damit  ist  die  außerordentliche  Bedeutung,  welche
gerade  die  Eisenbahnen  für  die  Entwicklung  von  Kiautschou  besitzen,  charakterisiert.
  Hinsichtlich  der  Eisenbahnkonzessionen  schweben  noch  Verhandlungen,
die,  glaube  ich,  nur  gestört  würden,  wenn  ich  im  Augenblicke  darauf  einginge.
Ich  bin  nicht  zweifelhaft,  daß  diese  Eisenbahnlinien  in  einem  so  dicht  bevölkerten
  und  reichen  Lande  von  einer  gewissen  Kultur  eine  große  Masse
von  Bedürfnissen  befriedigen  werden,  um  so  mehr,  als  die  Verkehrswege
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             Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  Ende.  Febr.  2.)   35


in  Shantung,  wie  bemerkt,  nicht  die  Wasserstraßen  sind.  Wenn  ich  nun
aber  auch  glaube,  daß  die  Eisenbahnen  im  Transport  von  Personen,  Rohwaren
  und  Fabrikaten  reiche  Gelegenheit  zu  Tätigkeit  haben  werden,  besteht
doch  kein  Zweifel,  daß  gewissermaßen  das  Rückgrat,  etwas,  was  man  von
vornherein  klar  beurteilen  kann,  die  Ausbeute  der  Kohlenbergwerke  im
Shantunggebirge  sein  wird.  Da  bin  ich  in  der  angenehmen  Lage,  nach
den  neuesten  uns  zugegangenen  Nachrichten  mitzuteilen,  daß  in  größerer
Nähe  unseres  Schutzgebietes,  als  wir  erwartet  hatten,  mächtige  Kohlenlager
sich  gefunden  haben,  die  auch  bequem  abzubauen  sein  werden,  und  die  nach
dem  Aussehen  der  Kohle  eine  gute  Oualität  versprechen.  Die  genauen
Heizeigenschaften  dieser  Kohle  sind  wir  inzwischen  bestrebt,  seitens  Seiner
Majestät  Schiffe  in  Kiautschou  feststellen  zu  lassen.  Meine  Herren,  ich
verkenne  keineswegs,  daß  es  nicht  unerhebliche  Ausgaben  sind.  die  das  Reich
für  diese  neueste  und  recht  eigenartige  Kolonie  aufzuwenden  hat;  ich  glaube
aber  nach  dem  persönlichen  Studium,  welches  ich  angestellt  habe,  bei  der
Tatsache,  daß  vom  Jantsekiang  an  bis  nach  Nordchina  nicht  ein  einziger
natürlicher  Hafen  vorhanden  ist  und  daß  Kiautschou  schon  von  alters  her
der  Ausfuhrhafen  von  Shantung  gewesen  ist,  ehe  es  so  vernachlässigt  ward
und  ehe  die  europäischen  Settlements  entstanden  waren,  daß  bei  der  Berücksichtigung
  der  übrigen  Faktoren,  die  hier  in  Frage  kommen  können,  und
ferner  bei  dem  Material,  das  inzwischen  seit  dem  Frühjahr  vorigen  Jahres
uns  in  immer  reichlicherem  Maße  zugeflossen  ist  —  ich  glaube,  daß  ich
dann  wohl  die  bestimmte  Hoffnung  aussprechen  kann,  daß  das  Geld,
welches  das  Reich  in  diese  Kolonie  hineinsteckt,  sich  voll  rentieren  und  daß
der  Erwerb  dieser  Kolonie  allen  Kreisen  Deutschlands  direkt  oder  indirekt
zu  gute  kommen  wird.  Nur  vor  Einem,  meine  Herren,  glaube  ich,
werden  wir  uns  hüten  müssen;  es  ist  das  ein  gewisser  Zug  unserer  Zeit,
gegen  den  wir  an  dieser  Stelle  etwas  angehen  müssen.  Wir  können  nicht
von  heute  auf  morgen  Erfolge  erwarten.  Wir  würden  durch  ein  derartiges
zu  starkes  Bestreben  nur  den  Erfolg  im  ganzen  unterdrücken  und  wir
würden  gerade  das  verhindern,  wo  meiner  Ueberzeugung  nach  eine  besondere
deutsche  Chance  ruht,  wir  würden  methodisches  Vorgehen  und  verständiges
System  hindern.

          Ende  Januar.  (Preußen.)  Dem  Landtag  geht  der  Entwurf
  eines  Gesetzes  über  ärztliche  Ehrengerichte  zu.

           Der  wichtigste  Paragraph  lautet:  Ein  Arzt,  welcher  die  Pflichten
seines  Berufes  verletzt  oder  sich  durch  sein  Verhalten  der  Achtung  und  des
Vertrauens  unwürdig  zeigt,  welche  der  ärztliche  Beruf  erfordert,  hat  die
ehrengerichtliche  Bestrafung  verwirkt.  —  Gegen  den  Entwurf  wird  in  Aerztekreisen
  lebhaft  protestiert.

             Ende  Januar.  (Bayern.)  In  der  liberalen  Presse  werden
scharfe  Angriffe  gegen  die  Zustände  in  den  Priesterseminaren  erhoben.
  Die  körperliche  und  geistige  Pflege  der  Zöglinge  soll  vernachlässigt
  sein.  Viele  Zentrumsorgane  widersprechen.

             2.  Februar.  (Berlin.)  Der  „Reichsanzeiger“  veröffentlicht
nachfolgenden  kaiserlichen  Erlaß:

            Gefühle  innigsten  Dankes  für  Gottes  gnädige  Führung  erfüllten
Mich  an  Meinem  diesjährigen  Geburtstage.  Wenn  Ich  den  Blick  rückwärts
lenke  auf  die  hinter  Mir  liegenden  vier  Jahrzehnte  Meines  Lebens  und  das
erste  Jahrzehnt  Meiner  Regierung,  so  sind  Mir  im  Wechsel  der  Zeiten  auch
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        36          Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  2.  3.)


tiefschmerzliche  Ereignisse  und  Erfahrungen  nicht  erspart  geblieben,  aber
Ich  habe  doch  in  Meinem  Hause  und  Herrscherberufe  Gottes  Güte  in  reichem
Maße  erfahren.  Eine  besondere  Gnade  war  Mir  in  dem  letzten  Jahre
dadurch  beschieden,  daß  der  sehnliche  Wunsch  Meiner  Jugend  durch  den
Besuch  der  heiligen  Stätten,  wo  der  Herr  und  Heiland  gewandelt  und
das  Erlösungswerk  vollbracht  hat,  erfüllt  wurde  und  Ich  zugleich  zur  Förderung
  des  deutschen  Ansehens  in  jenen  fernen  Landen  beitragen  durfte,
wo  viele  unserer  Landsleute  als  Träger  der  deutschen  Kultur  und  christlicher
  Nächstenliebe  dem  deutschen  Namen  Ehre  machen.  Die  herzliche  Anteilnahme
  an  dem  glücklichen  Verlaufe  der  Palästinafahrt  ist  Mir  auch  in
den  überaus  zahlreichen  Kundgebungen  entgegengetreten,  durch  welche  Mir
beim  Eintritt  in  ein  neues  Lebensjahr  warme  Glück=  und  Segenswünsche
aus  allen  Kreisen  der  Bevölkerung  schriftlich  und  telegraphisch  zum  Ausdruck
gebracht  worden  sind.  In  den  Grenzen  des  Vaterlandes,  wie  in  fernen
Ländern  und  Erdteilen,  wo  deutsche  Patrioten  weilen,  haben  festliche  Vereinigungen
  und  Veranstaltungen  aller  Art  Zeugnis  von  dem  Bewußtsein
der  engen  Zusammengehörigkeit  von  Fürst  und  Volk  abgelegt.  Hochbeglückt
danke  Ich  allen  Beteiligten  aufrichtig  für  die  Aeußerungen  treuer  Liebe
und  Anhänglichkeit  Sie  bestärken  Mich  in  dem  Bestreben,  Meine  volle
Kraft  auch  ferner  für  das  Wohl  und  die  Größe  des  Vaterlandes  einzusetzen,
um  ihm  die  Grundlage  einer  gedeihlichen  Weiterentwicklung,  den  Frieden,
mit  Gottes  Hilfe  zu  erhalten.  Ich  ersuche  Sie,  diesen  Meinen  Erlaß  zur
öffentlichen  Kenntnis  zu  bringen.
             Berlin,  1.  Februar  1899                                                    Wilhelm  I.  R 


                   An  den  Reichskanzler.
          2.  Februar.  (Bayern.)  Der  Prinz-Regent  erläßt  Bestimmungen
  über  die  Verdeutschung  von  Fremdausdrücken  in  der  Armee.
(Vgl.  S.  1.)

           3.  Februar.  (Berlin.)  Der  Kaiser  nimmt  an  dem  Festmahl
  des  Brandenburgischen  Provinziallandtags  teil  und  erwidert

auf  die  Ansprache  des  Oberpräsidenten:

           Mein  verehrter  Oberpräsident  und  liebe  Brandenburger  Männer!

              Die  Rede,  die  wir  soeben  vernommen  haben,  hat  in  patriotischer
Weise,  vergoldet  mit  poetischem  Schwung,  die  Taten  Meines  Hauses  und
die  Geschichte  unseres  Volkes  in  kurzen  Umrissen  dargelegt.  Ich  glaube
wohl  aus  dem  Herzen  eines  jeden  von  Ihnen  zu  sprechen,  wenn  Ich  sage,
daß  zwei  Umstände  es  gewesen  sind,  welche  es  Meinen  Vorfahren  und
Meinem  Hause  ermöglicht  haben,  diese  Aufgabe  in  dieser  Weise  zu  lösen.
Der  eine,  der  Hauptumstand  ist  der  gewesen,  daß  sie  vor  allen  anderen
Fürsten  und  schon  zu  einer  Zeit,  wo  vielleicht  dergleichen  Gedanken  und
Gefühle  noch  nicht  gangbar  waren,  die  persönliche  Verantwortlichkeit  dem
Herrscher  im  Himmel  gegenüber  fühlten  und  vertraten.  Der  zweite  Umstand
war  der,  daß  sie  das  Volk  der  Märker  hinter  sich  hatten.  Wenn  wir  uns
in  den  Augenblick  versetzen,  wo  der  Landeshauptmann  und  zum  Kurfürsten
ernannte  Friedrich  I.  sein  herrliches  fränkisches  Heimatland  mit  der  Mark
vertauschte,  die  damals  in  einem  Zustande  war,  wie  wir  es  uns  kaum
nach  den  Beschreibungen  der  Historiker  vorstellen  können,  so  ist  dieser  Tausch
nur  so  zu  verstehen,  daß  der  Herr  in  sich  den  Beruf  fühlte,  in  dieses
Land  zu  ziehen,  welches  ihm  anvertraut  war  von  kaiserlicher  Huld,  um
hier  geordnete  Zustände  herbeizuführen,  nicht  bloß  um  des  Kaisers  willen,
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                 Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  3.)            37


oder  um  seiner  selbst  willen,  sondern  weil  er  überzeugt  war,  daß  ihm  die
Aufgabe  von  oben  gestellt  war.  Dasselbe  können  wir  bei  allen  Meinen
Vorfahren  verfolgen.  Die  großen  Kämpfe  nach  außen,  die  Entwicklung
und  die  Gesetzgebung  nach  innen  sind  immer  nur  von  dem  Gedanken
geleitet  gewesen  der  Verantwortlichkeit  für  das  ihm  untergebene  Volk,
für  das  ihm  anvertraute  Land.  Der  Herr  Oberpräsident  hat  gütigerweise
  Unserer  Reise  gedacht  und  der  dort  von  mir  vollzogenen
Tatsachen.  Ich  kann  wohl  sagen,  daß  manche  und  vielseitige  Eindrücke
erhebender  Natur  an  Meinem  Auge  vorübergezogen  sind,  teils  religiöser,
teils  historischer  Art,  teils  auch  aus  dem  modernen  Leben.  Aber  von  allen
Eindrücken  der  erhabenste  und  ergreifendste  war  doch  nächst  Unserer  Feier
in  Unserer  Kirche  der,  auf  dem  Oelberg  zu  stehen  und  die  Stätte  zu  sehen
am  Fuße  desselben,  wo  der  gewaltigste  Kampf,  der  je  auf  der  Erde  ausgefochten
  worden  ist,  der  Kampf  um  die  Erlösung  der  Menschheit  von  dem
Einen  ausgefochten  wurde.  Diese  Tatsache  hat  Mich  dazu  bewogen,  an
dem  Tage  gewissermaßen  noch  von  neuem  Mir  den  Fahneneid  zu  schwören
nach  oben,  nichts  unversucht  zu  lassen,  um  Mein  Volk  in  sich  zu  einigen
und  das,  was  es  trennen  könnte  zu  beseitigen.  Beim  Verweilen  aber  in
dem  fremden  Lande  und  an  den  verschiedenen  Stätten,  wo  für  uns  Germanen
  der  uns  so  teuere  Wald  und  das  schöne  Wasser  so  mangelten,
fielen  Mir  die  märkischen  Seen  mit  ihrer  dunkeln,  klaren  Flut  und  die
märkischen  Eichen=  und  Kiefernwälder  ein,  und  da  dachte  Ich  bei  Mir,  daß
wir  es  doch,  trotzdem  wir  in  Europa  zuweilen  über  die  Achsel  angesehen
werden,  in  der  Mark  weit  besser  haben,  wie  in  der  Fremde.  Wenn  Ich
an  den  Baum,  an  die  Behandlung  desselben,  an  die  Liebe  für  den  Wald
denke,  so  fällt  Mir  dabei  ein  Ereignis  ein,  was  gerade  für  uns  und  den
Anfang  des  Ausbaues  unseres  Reichs  von  hohem  Interesse  ist.  Es  war
nach  den  großen  erhebenden  Vorgängen  des  Jahres  1870/71.  Die  Truppen
waren  wieder  eingezogen;  der  Jubel  und  die  Begeisterung  hatten  sich  gelegt,
und  die  alte  Arbeit  und  die  Gründung  und  Entwickelung  des  neugewonnenen
  Vaterlandes  sollte  nun  beginnen.  Da  saßen  die  drei  Paladine
des  großen  alten  Kaisers  zum  erstenmal  allein  bei  gemeinschaftlichem  Mahle,
der  große  General,  der  gewaltige  Kanzler  und  der  getreue  Kriegsminister,
und  nachdem  das  erste  Glas  auf  dem  Landesherrn  und  das  Vaterland  geleert
worden  war,  ergriff  der  Kanzler  das  Wort  und,  sich  zu  seinen  beiden
Genossen  wendend,  sagte  er:  Wir  haben  nun  alles  erreicht,  wofür  wir
gekämpft,  gestritten  und  gelitten  haben,  wir  stehen  auf  der  Spitze  dessen,
was  wir  uns  nur  je  geträumt  haben;  was  kann  für  uns  noch  irgendwie
Interessantes  und  Erhebendes  oder  Aneiferndes  kommen,  nach  dem,  was
wir  durchlebt  haben?  Eine  kurze  Pause  folgte  darauf,  und  da  sagte  der
alte  Schlachtenlenker  mit  einemmal:  Den  Baum  wachsen  sehen!  Und
tiefe  Stille  verbreitete  sich  im  Zimmer.  Ja,  meine  Herren,  der  Baum,  den
wir  wachsen  sehen,  und  für  den  wir  sorgen  müssen,  ist  die  deutsche  Reichseiche.
  Gesundes  Wachstum  ist  ihr  bestimmt,  weil  sie  in  der  Hut  der
Märker  steht,  in  deren  Land  ihre  Wurzeln  sich  befinden.  Sie  hat  manchen
Sturm  durchgemacht  und  oft  auszugehen  gedroht;  aber  der  Stamm  und
das  Reislein,  in  die  märkischen  Sande  gesenkt,  wird,  so  Gott  will,  in  alle
Ewigkeit  halten.  Ich  kann  somit  heute  nur  von  neuem  geloben,  alles  zu
tun,  was  Ich  dazu  vermag.  Auch  die  Reise  an  die  gelobten  Stätten  und
die  geheiligten  Orte  wird  Mir  behilflich  sein,  um  diesen  Baum  zu  beschützen
  und  zu  fördern  und  zu  pflegen,  wie  ein  guter  Gärtner  die  Zweige
zurückzuschneiden,  die  überflüssig  sind;  auf  die  Tiere  zu  gehen,  die  seine
Wurzeln  benagen  wollen,  um  sie  auszurotten.  Ich  hoffe  dann  das  Bild
zu  sehen,  daß  der  Baum  sich  herrlich  entwickelt  und  vor  ihm  steht  der
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        38     Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  3.—6.)


deutsche  Michel,  die  Hand  am  Schwertknauf,  den  Blick  nach  außen,  um
ihn  zu  beschirmen.  Sicher  ist  der  Friede,  der  hinter  dem  Schild  und  unter
dem  Schwert  des  deutschen  Michel  steht.  Es  ist  ja  ein  herrliches  Beginnen
für  alle  Völker,  den  Frieden  herbeiführen  zu  wollen;  aber  es  wird  ein
Fehler  bei  den  ganzen  Berechnungen  angestellt.  So  lange  in  der  Menschheit
die  unerlöste  Sünde  herrscht,  so  lange  wird  es  Krieg  und  Haß,  Neid  und
Zwietracht  geben,  und  so  lange  wird  ein  Mensch  versuchen,  den  anderen
zu  übervorteilen.  Was  aber  unter  den  Menschen,  das  ist  auch  unter  den
Völkern  Gesetz.  Deswegen  wollen  wir  trachten,  daß  wir  Germanen  wenigstens
zusammenhalten  wie  ein  fester  Block.  An  diesem  rocher  de  bronze  des
deutschen  Volkes,  draußen  weit  über  die  Meere  und  bei  uns  zu  Haus  in
Europa,  möge  sich  jede  den  Frieden  bedräuende  Welle  brechen!  Wer  Mir
dazu  zuerst  zu  helfen  berufen  ist,  das  ist  die  Mark,  das  sind  die  Märker,
und  da  Ich  annehme,  daß  es  Ihnen  nicht  schwer  fallen  kann,  dem  schwarzweißen
  Banner  und  ihrem  roten,  dem  der  Markgrafen,  zu  folgen,  so  hoffe
Ich,  daß  Ich  dafür  Verständnis  unter  Ihnen  finde,  daß  Ich  Mich  auf  die
Mark  zu  stützen  beabsichtige  nach  wie  vor,  und  daß  Ich  dabei  auf  Ihre
getreue  Mitarbeit  rechne.  Daher  erhebe  Ich  das  Glas  und  rufe,  es  lebe
die  Mark  Brandenburg  und  ihre  Mitglieder!  Hurra!  —  Hurra!  —  Hurra!

          3.  Februar.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  verweist
den  Gesetzentwurf  über  die  Fürsorge  für  die  Witwen  und  Waisen
der  Lehrer  an  öffentlichen  Volksschulen  an  eine  Kommission.  —
Sämtliche  Parteien  sprechen  sich  sympathisch  darüber  aus.

         4.  Februar.  Dem  Reichstage  geht  ein  Gesetzentwurf  über
Aenderungen  und  Ergänzungen  des  Strafgesetzbuchs  zu,  der  sich
den  Schutz  der  öffentlichen  Sittlichkeit  zur  Aufgabe  macht.

          Februar.  (Sachsen.)  Verurteilung  von  Arbeitern  wegen
Gewalttaten.

          In  Löbtau  hatte  ein  Haufen  Arbeiter,  die  vorher  ein  Richtfest
unter  reichlichem  Genuß  von  Spirituosen  gefeiert  hatten,  versucht  in  einen
andern  Bau  einzudringen,  wo  in  Ueberstunden  gearbeitet  wurde.  Bei  einer
Schlägerei,  die  hieraus  entsteht,  wird  der  Sohn  des  Bauunternehmers  schwer
mißhandelt.  —  Das  Schwurgericht  in  Dresden  verurteilt  unter  Ausschluß
der  Oeffentlichkeit  dafür  sieben  Arbeiter  zu  6—10  Jahren  Zuchthaus,  zwei
zu  4  Jahren  Gefängnis.

          Das  Urteil  wird  in  der  sozialdemokratischen  und  zum  Teil  in  der
bürgerlichen  Presse  scharf  kritisiert  als  zu  hart  und  eingegeben  vom  Klassengegensatz.
  —  In  der  sozialdemokratischen  Partei  werden  Geldsammlungen
für  die  Angehörigen  der  Verurteilten  veranstaltet,  die  binnen  wenigen
Wochen  an  40000  Mark  ergeben.

             6.  Februar.  (Skyren  bei  Krossen.)  Der  frühere  Reichskanzler
  Graf  Caprivi,  fast  68  Jahre  alt,  verstorben.

           Der  Kaiser  telegraphiert  an  den  Neffen  des  Verstorbenen,  General
v.  Müller:

               General  v.  Müller,  Skyren.  Soeben  durch  Nachricht  vom  Hinscheiden
  Ihres  Onkels,  Generals  der  Infanterie,  Grafen  Caprivi,  überrascht,
  spreche  Jch  Ihnen  und  der  Familie  des  Heimgegangenen  Meine  teilnahmsvolle
  Mittrauer  aus.  Als  Soldat  von  seinem  Kriegsherrn  immer
hochgeschätzt,  als  Reichskanzler  Mein  arbeitsfreudiger,  überzeugungstreuer
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               Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  6.  7.)  39


Mitarbeiter,  hat  Graf  Caprivi  auch  in  der  Zurückgezogenheit  während
seiner  Inaktivität  es  verstanden,  sich  die  Anerkennung  und  Dankbarkeit
seines  Königs  und  Kaisers  zu  erwerben.

                                                                                                                     Wilhelm  I.  R.

             6.  Februar.  (Koburg-Gotha.)  Der  Erbprinz  von  Sachsen-Koburg-Gotha
  in  Meran,  24  Jahre  alt,  verstorben.

            7.  Februar.  (Württemberg.)  Der  „Staats-Anzeiger“  veröffentlicht

  den  Finanzetat  für  1899  und  1900.

Danach  beträgt  der  Staatsbedarf  für  1899  80489494    (+  6421478) M,.
für  1900  81094064  (+  7026048)  M  Von  den  Ausgaben  entfallen
28,3  Prozent  auf  Leistungen  an  das  Reich,  24.4  Prozent  auf  die  Staatsschuld,
  15,5  Prozent  auf  Kirchen=  und  Schulwesen,  11,6  Prozent  auf  die
Verwaltung  des  Innern,  5.3  Prozent  auf  die  Justizverwaltung  und
5,1  Prozent  auf  die  Finanzverwaltung.  Von  den  Einnahmen  kommen
28½  Millionen  auf  die  Erträgnisse  der  Domänen,  Forsten,  Salinen  und
Eisenbahnen  (Kammergut);  33  Millionen  auf  die  Steuern,  19  Millionen
auf  Ueberweisungen  aus  dem  Reich.  Aus  der  allgemeinen  Verwaltung  des
Jahres  1896  und  1897  ist  ein  verfügbarer  Ueberschuß  von  9932928  M
verblieben.  Derselbe  wird  ganz  zur  Befriedigung  außerordentlicher  Bedürfnisse
  verwendet,  und  zwar  1  Million  als  Darlehen  an  landwirtschaftliche
Genossenschaften,  der  Rest  je  zur  Hälfte  für  Eisenbahnzwecke  und  für
außerordentliche  Bedürfnisse  der  übrigen  Staatsverwaltungen.  Sämtlichen
Mehrausgaben  kann  ohne  Erhöhung  der  bestehenden  Steuersätze  entsprochen
werden.

       7.  Februar.  Der  Bayerische  Landtag  tritt  zu  einer
außerordentlichen  Session  zur  Beratung  der  neuen  Steuergesetze
zusammen.

       7.  Februar.  (Reichstag.)  Nachruf  auf  Caprivi.  Erste
Beratung  der  Bankvorlage.

        Präsident  Graf  Ballestrem  eröffnet  die  Sitzung  mit  folgendem
Nachruf:  Meine  Herren!  Ehe  wir  in  die  Tagesordnung  eintreten,  habe
ich  dem  Hause  eine  Trauerbotschaft  mitzuteilen.  (Die  Mitglieder  des  Reichstages,
  auch  die  anwesenden  Sozialdemokraten,  erheben  sich.)  Gestern  in
den  Abendstunden  ging  mir  folgendes  Telegramm  zu:  „Dem  Präsidenten
des  Reichstages  Grafen  Ballestrem.  Euer  Hochgeboren  zeige  ich  hierdurch
an,  daß  mein  Onkel,  der  ehemalige  Reichskanzler  Graf  Caprivi,  heute   morgen
10  Uhr  sanft  entschlafen  ist.  Die  Beerdigung  findet  Donnerstag,  9.  Februar,
um  1  Uhr,  in  Skyren  statt.  Landrat  v.  Lamprecht.“  Meine  Herren,  so
wäre  wenige  Wochen  nach  dem  Heimgange  seines  großen  Amtsvorgängers
auch  der  zweite  Kanzler  des  Deutschen  Reiches  von  Gott  aus  dieser  Zeitlichkeit
  abberufen  worden.  Meine  Herren,  der  Reichskanzler  Graf  Caprivi
hat  gewiß  nicht  an  die  Größe  seines  berühmten  Vorgängers  herangereicht,
aber  auch  er  war  ein  Mann,  der  Deutschlands  Wohl  gefördert  hat,  und
dem  es  auch  nicht  an  Größe  gebrach.  Er  war  groß  in  seiner  unwandelbaren
  Pflichttreue,  er  war  groß  in  der  unbedingten  Hingebung  zu  seinem
kaiserlichen  Herrn  und  zum  deutschen  Vaterlande.  Er  war  endlich  auch
groß  in  ehrenhafter  und  wahrhaft  ritterlicher  Gesinnung.  (Beifall.)  So
wird  das  Bild  des  zweiten  Kanzlers  in  der  Zukunft  vor  dem  deutschen
Volke  stehen  als  das  Bild  eines  Ritters  ohne  Furcht  und  Tadel!  (Beifall.)
        <pb n="48" />
        40      Das  Deutsche  Reith  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  9.  10.)


Die  Mitglieder  des  Reichstages  haben  sich  erhoben,  um  das  Andenken  des
Kanzlers  Grafen  v.  Caprivi  zu  ehren;  ich  stelle  dies  fest.

             Staatssekretär  Graf  Posadowsky  begründet  die  Bankvorlage  und
polemisiert  gegen  die  Bestrebungen  auf  Verstaatlichung  der  Reichebank:
Man  hat  zum  Zwecke  der  Verstaatlichung  oder  einer  fortschreitenden  Verstaatlichung
  —  will  ich  lieber  sagen  —  darauf  hingewiesen,  daß  das  Reich,
falls  die  Reichsbank  ganz  verstaatlicht  würde,  einen  erheblich  größeren
Gewinn  aus  diesem  Reichsinstitut  ziehen  könnte.  In  den  Jahren  1876  bis
1890  hat  die  Reichsbank  einen  durchschnittlichen  Ertrag  von  11  Millionen,
in  den  Jahren  1891—1897  einen  durchschnittlichen  Ertrag  von  15.2  Millionen
  Mark  geliefert.  Würde  die  Reichsbank  verstaatlicht,  so  hätten  wir
zuerst  das  Grundkapital  herauszuzahlen  mit  120  Millionen,  und  ferner  den
halben  Reservefonds  mit  15  Millionen.  Die  Anteilseigner  müßten  also
eine  Zahlung  von  zusammen  135  Millionen  erhalten.  Würden  wir  dieses
Kapital  aufbringen  durch  eine  3prozentige  Anleihe  zum  Kurse  von  95,  so
wäre  ein  Kapital  von  142105000 M    und  zu  dessen  Verzinsung  eine  Summe
von  4213150  M    erforderlich.  Dieser  Zinsbetrag  plus  demjenigen  Betrage,
der  jetzt  schon  dem  Reich  aus  der  Reichsbank  zugeflossen  ist,  würde  die
Summe  bilden,  die  wir  abzuziehen  hätten  von  dem  Gesamtertrag   der Bank,   
um  die  Differenz  zu  finden,  welche  die  reine  Betriebseinnahme  zu  Gunsten
des  Reichs  in  Zukunft  darstellte;  es  würden  sich  damit  die  Einnahmen  des
Reichs  aus  der  Reichsbank  etwa  um  4185000 M      erhöhen.  Eskomptiert
man  aber  schon  die  Ermäßigung  des  Gewinnstes  der  Anteilseigner  auf
Grund  der  Novelle,  so  würde  sich  dieser  Mehrertrag  des  Reichs  auf
3385000  M  ermäßigen.  Gegenüber  den  Bedenken,  die  gegen  die  Reichsbank
  als  reines  Staatsinstitut  sprechen,  erscheint  in  der  Tat  ein  Mehrertrag
  von  etwas  über  3  Millionen  nicht  so  ausschlaggebend,  daß  man
deshalb  eine  vollkommene  Systemänderung  vornehmen  sollte,  um  so  weniger,
wenn  man  erwägt,  daß  mit  der  Uebernahme  der  Bank  auf  das  Reich  auch
schon  in  friedlichen  Zeiten  immerhin  ein  nicht  unerhebliches  Risiko  verbunden
  ist,  und  dieses  Risiko  in  kriegerischen  Zeiten  aus  Gründen,  die  ich
für  überflüssig  halte,  näher  zu  erörtern,  sehr  erheblich  verschärft  würde.

        Am  folgenden  Tage  wendet  sich  Abg.  Schönlank  (Soz.)  gegen  die
Verstaatlichung  und  die  Angriffe  auf  die  Diskontopolitik  der  Reichsbank.
Die  Reichsbank  habe  ihre  Aufgaben  korrekt  gelöst.  Am  10.  Februar  kritisiert
  Abg.  v.  Kardorff  (RP.)  die  Bankleitung  und  fordert  einen  niedrigern
  Diskont  und  Stärkung  des  Goldvorrats.  —  Die  Vorlage  geht  an
eine  Kommission.

         9.  Februar.  (Völlinghausen  bei  Soest.)  Der  Gutsbesitzer
v.  Bockum-Dolffs,  langjähriger  Abgeordneter,  96  Jahre  alt,  verstorben.

         9.  Februar.  Auf  die  neuen  3prozentigen  Reichs=  und  Staatsanleihen
  —  75  Millionen  Mark  deutsche  3prozentige  Reichsanleihe
und  125  Millionen  Mark  preußische  3prozentige  Konsols  —  werden
rund  vier  Milliarden  Mark  gezeichnet.

        10.  Februar.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Interpellation
  über  die  Arbeiternot  im  Osten.  Reden  Migquels  und

Hammersteins.  Debatte  über  die  ländlichen  Schulen.  Preßdiskussion.

        Abg.  Szmula  (Z)  bringt  folgende  Interpellation  ein:  Ist  der
Staatsregierung  bekannt,  daß  in  diesem  Jahre  der  Mangel  an  ländlichen
Arbeitern  sich  so  vergrößert  hat,  daß  die  Fortführung  der  Bewirtschaftung
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                 Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  10.)           41 


größerer  und  kleinerer  Besitzungen  in  Frage  gestellt  wird,  und  welche  Maß
regeln  gedenkt  sie  eventuell  zu  ergreifen,  um  dieser  Kalamität  zu  steuern?
Damit  verbunden  wird  der  Antrag  Gamp  (frk.):  Die  Staatsregierung  zu
ersuchen:  mit  Rücksicht  auf  die  in  der  Landwirtschaft,  insbesondere  in  den
landwirtschaftlichen  Kleinbetrieben,  herrschende,  den  rationellen  Betrieb  der
Landwirtschaft  ernstlich  gefährdende  Arbeiternot  ungesäumt  die  zur  Milderung
  derselben  geeigneten  gesetzgeberischen  und  Verwaltungsmaßregeln  in
die  Wege  zu  leiten  und  zu  diesem  Zwecke  insbesondere  in  Aussicht  zu
nehmen:  1.  die  Einführung  der  Konzessionspflicht  für  Gesindemakler,
Arbeitsvermittler  und  ähnliche  Gewerbetreibende  und  das  Verbot  des  Betriebes
  dieser  Gewerbe  im  Umherziehen;  2.  die  Erschwerung  des  Kontraktbruches
  durch  Ahndung  der  Verleitung  zu  demselben  seitens  der  Arbeitgeber
  sowie  der  Gesinde=  und  Arbeitsvermittler  und  die  Regelung  der  Ersatzpflicht
  für  den  dem  beschädigten  Arbeitgeber  entstandenen  Schaden;  3.  die
anderweite  Festsetzung  der  Schulzeiten  auf  dem  platten  Lande  unter  voller
Aufrechterhaltung  der  Ziele  des  Volksschulunterrichts  (Halbtagsunterricht,
Dispensation  von  der  Sommerschule);  4.  Maßnahmen  gegen  die  stetig  zunehmende
  Verrohung  und  den  sittlichen  Niedergang  der  Minderjährigen
sowie  zur  Kräftigung  und  Stärkung  der  elterlichen  Gewalt  denselben  gegenüber;
  5.  die  möglichste  Verminderung  der  Beschäftigung  von  Arbeitern
seitens  der  Staatsbetriebe  während  der  Erntezeit;  6.  die  Aenderung  der
Armengesetzgebung  dergestalt,  daß  die  Witwen=  und  Waisenfürsorge  größern
Verbänden  übertragen  wird;  7.  die  planmäßige  Ansiedlung  von  mittleren
und  kleineren  Landwirten  sowie  von  landwirtschaftlichen  Arbeitern  unter
Aufwendung  von  Staatsmitteln;  8.  bis  zur  Wirkung  der  vorerwähnten
Maßnahmen  die  erweiterte  und  erleichterte  Zulassung  ausländischer  Arbeiter.

         Abg.  v.  Glasenapp  (kons.)  schildert  die  Arbeiternot  im  Osten.
1893  wanderten  von  Westpreußen  33000  Leute  ab,  während  nur  6000  aus
Rußland  einwanderten;  1898  wanderten  20000  fort  und  nur  10000  kamen
aus  Rußland  herein.  Nach  ihrer  Heimat  kommen  die  Arbeiter  aus  den
Ostprovinzen  erst  wieder  zurück,  wenn  sie  nicht  mehr  arbeitsfähig  sind.
Früher  bildeten  die  Arbeiter  mit  den  Bauern  zusammen  einen  Stand;  der
seßhafte  Landarbeiterstand  ist  aber  jetzt  infolge  der  historischen  Entwicklung
ganz  verschwunden.  Die  niedrigen  Löhne  tragen  nicht  die  Schuld  an  der
Arbeiternot,  denn  die  Löhne  sind  so  gestiegen,  daß  die  Lohnfrage  schon  zu
den  größten  Schwierigkeiten  für  die  Landwirtschaft  gehört.  Die
dauernde  Zulassung  ausländischer  Arbeiter  wäre  eine  nationale  Gefahr,
wir  dürfen  die  fremden  Arbeiter  nur  für  die  Zeit  vom  1.  März  bis
15.  Dezember  zulassen.  Der  unbeschränkte  Zustrom  dieser  auf  niedrigerer
Kulturstufe  stehenden  ausländischen  Arbeiter  wäre  aus  kulturellen  Gründen
äußerst  bedenklich,  und  wir  würden  auch  dadurch  in  eine  gewisse  Abhängigkeit
  von  Rußland  geraten.  Aber  wir  wollen  auch  in  dieser  Beziehung
ebenso  unabhängig  vom  Ausland  sein,  wie  in  unserer  Versorgung  mit  Brot
und  Fleisch.  —  Finanzminister  v.  Miquel  führt  die  Arbeiternot  auf  das
gleichzeitig  gestiegene  Bedürfnis  nach  erhöhter  Arbeitskraft  in  Industrie
und  Landwirtschaft  zurück.  Vielleicht  seien  einige  Maßregeln  auf  dem  Gebiete
  der  Schule  und  eine  Ansiedlung  unter  Verminderung  des  Großgrundbesitzes
  erwägenswert.  Abg.  Becker  (Z.)  will  keine  Beschränkung  der  Freizügigkeit,
  die  Arbeiternot  könne  nur  durch  lohnende  Produktion  gehoben
werden.  Ministerialdirektor  Kügler:  Der  auf  die  Schule  bezügliche  Teil
des  Antrages  Gamp  könne  nur  ausgeführt  werden  unter  Wahrung  des
jetzigen  Bildungsniveaus  des  Volks.

               Landwirtschaftsminister  v.  Hammerstein:  Eine  der  wichtigsten
Fragen  sei  die  Erziehung  der  Kinder,  ihnen  müsse  die  Liebe  zum  landwirt-
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        42             Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  10.)


schaftlichen  Berufe  wieder  beigebracht  werden  und  da  biete  sich  ein  dankbares
  Feld  der  Thätigkeit  für  landwirtschaftliche  Vereine,  für  Geistliche
und  Lehrer.  Aber  gerade  die  letzteren  und  die  Schulverwaltungen  lassen
es  in  dieser  Beziehung  vielfach  fehlen,  die  Lehrer  stehen  dem  landwirtschaftlichen
  Berufe  zu  fern  und  die  Kinder  verlernen  ganz  den  Begriff  dafür,
  wozu  sie  der  liebe  Gott  auf  das  Land  gesetzt  hat.  (Lebhafte  Zustimmung
  rechts.)  Statt  in  den  landwirtschaftlichen  Betrieb  eingeführt  zu
werden  und  Liebe  für  die  Einzelheiten  der  landwirtschaftlichen  Berufstätigkeit,
  für  die  Wartung  des  Viehes,  für  das  Melken  etc.  zu  lernen,
lernen  die  Kinder  stricken  (Heiterkeit  und  lebhafte  Zustimmung  rechts)  und
was  weiß  ich  sonst  noch,  wofür  sie  keine  Verwendung  haben.  Die  Lehrer
selbst  verderben  die  Geistesrichtung  der  bäuerlichen  Bevölkerung.  Der
Niedersachse  lebt  mit  seiner  Kuh  und  seinem  Vieh  unter  einem  Dach  und
hat  darin  niemals  etwas  Entehrendes  gefunden,  aber  der  Lehrer  tut  es
nicht,  er  will  einen  eigenen  Stall  haben  und  gibt  dabei  ein  schlechtes  Beispiel.
  (Lebhafte  Zustimmung  rechts.)  Ich  danke  der  Schulverwaltung  für
ihren  guten  Willen,  ich  könnte  es  aber  nicht  übers  Herz  bringen,  meine
persönliche  Meinung  über  die  Tätigkeit  von  Schule  und  Lehrer  nicht  hier
darzulegen.  Man  muß  die  Hand  an  die  Wunde  legen,  wenn  man  sie
heilen  will.  Ich  freue  mich,  durch  Ihre  lebhafte  Zustimmung  zu  erfahren,
daß  meine  Anschauungen  im  großen  und  ganzen  von  Ihnen  geteilt  werden.
Ich  hoffe,  daß  wir  eher  als  bisher  dazu  gelangen,  daß  ohne  Vernachlässigung
  des  Wissens  der  Kinder  ihre  Erziehung  für  das  praktische  Leben
mehr  gefördert  wird.  (Lebhaftes  Bravo  rechts.)  Es  sei  sehr  schön,  daß
wir  theoretisch  an  der  Spitze  der  Kultur  marschieren  und  so  soll  es  auch
bleiben,  aber  die  Beziehung  zum  praktischen  Leben  werde  dabei  vernachlässigt.
  (Lebhafter  Beifall  rechts.)

Abg.  Graf  Strachwitz  (3.)  stimmt  dem  Landwirtschaftsminister
zu.  Die  Verrohung  der  jungen  Leute  und  die  Unbotmäßigkeit  des  Gesindes
  sei  hauptsächlich  veranlaßt  durch  die  Klassenverhetzung,  den  Kampf
gegen  die  Kirche,  die  Autorität  der  Arbeitgeber,  durch  die  Aufwiegelun
der  Massen  gegen  die  angebliche  Begehrlichkeit  der  Agrarier  und  auch
durch  den  Kulturkampf.  Abg.  Korn  (kons.)  fordert  Maßregeln  gegen  den
Kontraktbruch,  gegen  den  schwer  anzukämpfen  sei.  Humanitätsdusel  hat
aber  keinen  Zweck.  Die  Strafen  müssen  wirksam  sein,  und  bei  den  Minderjährigen
  wirkt  am  besten,  wenn  sie  zur  rechten  Zeit  angewendet  wird,  die
Prügelstrafe.  Abg.  Hirsch  (fr.  Vp.)  bestreitet  den  allgemeinen  Arbeitermangel.
  Polizeimaßregeln  würden  nichts  helfen,  sondern  allein  die  Verbesserung
  der  Stellung  der  ländlichen  Arbeiter.

Am  folgenden  Tage  erklärt  Abg.  Hoheisel  (Z.):  Was  der  Landwirtschaftsminister
  über  die  Schule  gesagt  habe,  finde  seinen  vollen  Beifall,
nur  treffe  sein  Tadel  nicht  auf  alle  Lehrer  und  Geistlichen  zu.  Die  Sozialdemokratie
  hätte  leichtere  Arbeit  auf  dem  Lande,  wenn  nicht  die  katholische
Geistlichkeit  in  Gesellen=  und  Arbeitervereinen  ihren  Einfluß  geltend  mache.
Die  Kinder  müßten  früher  zur  landwirtschaftlichen  Arbeit  angehalten
werden,  und  die  Feldarbeit  in  der  Sonnenhitze  schade  ihnen  nichts,  sondern
mache  sie  gesund  und  frisch.  Die  Schule  sei  mit  einer  Menge  Ballast  beschwert.
  Man  könne  Naturkunde,  Mathematik  und  Aehnliches  noch  kürzen.
Das  könnten  die  Kinder,  wenn  sie  es  notwendig  haben,  später  auch  noch
in  anderen  Schulen  lernen.  Nur  keine  Schulsitzerei.  Um  spätestens
10  Uhr  könne  man  die  Kinder  ganz  gut  aus  der  Schule  entlassen,  damit
sie  ihren  Eltern  in  der  Landwirtschaft  helfen.  Die  Schule  solle  die  Kinder
auf  die  Verführungen  des  städtischen  Lebens  aufmerksam  machen.  Kommen
die  jungen  Burschen  von  der  Stadt  auf  das  Land  zurück,  so  verhöhnen  sie
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                 Das  Dentshe  Reich  und  seine  einzeluen  Glieder.  (Februar  10.)  43


die  Eltern  wegen  ihres  Glaubens.  Für  eine  solche  städtische  Bildung
danken  wir.  Die  Autorität  der  Eltern  soll  gestärkt  werden.  Das  werde
sich  durch  alle  Strafgesetze  nicht  erreichen  lassen,  wenn  nicht  durch  den
religiösen  Unterricht  die  sichere  Grundlage  dafür  gelegt  wird.  Nur  die
Kirche  ist  im  stande,  die  Schule  in  dem  Bestreben  wirksam  zu  unterstützen,
  den  Kindern  den  Respekt  vor  den  Autoritäten  beizubringen.  Die
Unsittlichkeit  herrsche  auf  dem  Lande,  aber  sie  habe  sich  aus  den  Städten
übertragen.  Bei  der  Revision  der  Gefindeordnung  werde  nicht  zu  vergessen
sein,  daß  der  Dienstbote  in  die  Familie  eintrete  und  sich  damit  in  ein
gewisses  disziplinarisches  Abhängigkeitsverhältnis  begebe.
Ministerialdirektor  Kügler  wendet  sich  gegen  die  ungünstige  Beurteilung
  der  ländlichen  Schulen.  Die  schwarze  Schilderung  des  Vorredners
  sei  nicht  angebracht.  Es  sollte  in  der  Schule  zu  viel  gelehrt
werden!  Wer  aber  die  Verhältnisse  kenne  und  wisse,  daß  wir  dort  vielfach
nur  halbe  Tage  Schule  haben  und  daß  in  den  ländlichen  Schulen  im
Osten  nur  das  Allernotwendigste  gelehrt  wird,  der  könne  solche  Vorwürfe
nicht  erheben.  Von  Stereometrie,  von  Mathematik  ist  dort  keine  Rede.
Der  Vorredner  sagt:  nicht  multa,  sondern  multum.  Es  fragt  sich  aber,  was
man  unter  multum  verstehe,  und  der  Vorredner  scheine  in  dieser  Beziehung
sehr  niedrige  Anforderungen  zu  stellen.  (Sehr  richtig!  links.)  Die  Schule
soll  allerdings  eine  Vorbereitung  für  das  praktische  Leben  sein.  Die  Kinder
sollen  geistig  geschult  werden,  damit  sie,  wenn  sie  in  das  Leben  eintreten,
wirtschaftlich  vorwärts  kommen.  Ich  bestreite,  daß  die  religiöse  und  sittliche
  Bildung  in  den  Schulen  derart  verwahrlost  würde,  wie  der  Vorredner
behauptet.  Ueber  den  Handarbeitsunterricht  hält  man  sich  auf.  Wer  ihn
kennt,  weiß,  daß  es  sich  nicht  um  feine  Handarbeiten  handelt.  (Widerspruch
und  Lachen  rechts.).  Ich  sage  nur,  wer  ihn  kennt  (Zustimmung  links),
der  weiß,  daß  die  Mädchen  im  wesentlichen  nur  soviel  davon  lernen,  daß
sie  im  stande  sind,  die  Kleider  der  Männer  zu  flicken.  (Gelächter  und
Lärm  rechts.)  Auch  in  der  Heimatkunde  soll  nicht  genug  geleistet  werden.
Haben  Sie  vielleicht  die  Volksschulen  einmal  besucht?  (Lärm  rechts.)  In
dieser  Beziehung  wird  nichts  versäumt.  Sie  verlangen  eine  bessere  Vorbereitung
  der  Kinder  für  die  ländliche  praktische  Thätigkeit.  Ja,  wie  soll
denn  der  Lehrer  das  machen,  soll  er  mit  den  Kindern  auf  das  Feld  gehen
und  ihnen  die  ländlichen  Arbeiten  zeigen?  (Unruhe  rechts.)  Wenn  der
Lehrer  sagen  soll,  daß  die  Kinder  nicht  in  die  Stadt  gehen  mögen,  weil
sie  dort  nicht  mehr  verdienen,  als  auf  dem  Lande,  so  kann  ich  das  nicht
empfehlen,  denn  die  erste  Pflicht  des  Lehrers  ist,  wahrhaft  zu  sein  (Lebhafter
Beifall  links,  Unruhe  rechts  und  im  Zentrum),  und  keine  Behauptung
  aufzustellen,  deren  Unwahrheit  sich  leicht  herausstellt.  Man  soll  doch  nicht
glauben,  daß  die  Schule  Kinder  mit  Scheuklappen  erziehen  soll.  Das  ist
unmöglich  in  der  Zeit  der  allgemeinen  Wehrpflicht  und  des  Verkehrs.  Das
Abströmen  vom  Lande  beruht  ja  wesentlich  darauf,  daß  die  Landwirtschaft
nicht  im  stande  ist,  so  hohe  Löhne  zu  zahlen  wie  die  Stadt.  Die  Lehrer
möchte  der  Vorredner  warnen,  in  landwirtschaftlichen  Vereinen  tätig  zu
sein,  weil  das  zu  Konflikten  mit  der  Schulverwaltung  führen  könnte.  Der
darin  liegende  Angriff  ist  durchaus  unberechtigt.  Wir  legen  den  Lehrern  in
dieser  Beziehung  keine  Schwierigkeiten  in  den  Weg.  Die  Lehrer  haben
allerdings  in  neuerer  Zeit  weniger  Gelegenheit,  ihre  Aecker  selbst  zu  bewirtschaften,
  aber  das  kommt  daher,  daß  der  Lehrer  unter  denselben
Schwierigkeiten  leidet  wie  der  bürgerliche  Besitzer,  daß  er  keine  Arbeiter
bekommt  oder  sie  so  teuer  bezahlen  muß,  daß  der  Acker  nichts  mehr  einbringt.
  (Heiterkeit  rechts.)  Dazu  kommt,  daß  die  Aecker  häufig  den  Lehrern
zu  hoch  im  Gehalt  angerechnet  worden  sind.  (Große  Unruhe  rechts.)  Durch
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        44      Das  Deutsche  Reich  und  eine  einzelnen  Glieder.  (Februar  11.)


das  Lehrerbesoldungsgesetz  mit  seiner  Freigabe  des  Hausgartens  werde
daran  wohl  etwas  gebessert  werden.  Es  sei  auch  nicht  zu  vergessen,  daß
manche  Art  der  landwirtschaftlichen  Tätigkeit  den  Lehrern  mit  der  Zeit
von  Spezialisten  abgenommen  worden  sei,  z.  B.  die  pomologische.  Die
Regierung  hätte  direkt  gewarnt,  die  Lehrer  damit  weiter  zu  befassen,  weil
die  aus  den  Baumnschulen  stammenden  Bäume  kräftiger  seien,  als  die  vom
Lehrer  selbst  gezogenen.  (Große  Unruhe  und  Lachen  rechts.)  Die  Angriffe
auf  die  Schulverwaltung  müsse  er  daher  auf  das  Entschiedenste  zurückweisen.
(Beifall  links.)  —  Der  Antrag  Gamp  wird  an  eine  Kommission  verwiesen.

In  der  Presse  wird  die  Rede  Küglers  als  Protest  gegen  die  Rede
Hammersteins  aufgefaßt,  und  die  Frage  diskutiert,  ob  der  Landwirtschaftsminister
  oder  der  Kultusminister  seinen  Abschied  nehmen  müsse.  Die
konservative  Presse  stimmt  dem  Landwirtschaftsminister  zu,  die  liberale

greift  ihn  scharf  an.

               11.  Februar.  (Reichstag.)  Interpellation  über  die  Handelsbeziehungen
  zwischen  Deutschland  und  den  Vereinigten  Staaten.
Erklärung  Bülows.

                      Abg.  Graf  Kanitz  (konf.)  bringt  folgende  Interpellation  ein:  Ist
der  Reichskanzler  bereit,  über  den  Stand  der  Verhandlungen  zur  Regelung
der  handelspolitischen  Beziehungen  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  den
Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  Auskunft  zu  geben?

Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts  v.  Bülow:  In  Erwiderung
auf  die  Anfrage  der  Herren  Interpellanten  habe  ich  Nachstehendes  zu  erklären.
  Im  Hinblick  auf  die  gewichtigen  Bedenken,  die  sich  einer  amtlichen
Erörterung  des  Standes  der  Verhandlungen  mit  einer  auswärtigen  Macht
so  lange  entgegenstellen,  als  diese  Verhandlungen  nicht  zum  Abschluß  gelangt
sind,  erscheint  es  den  verbündeten  Regierungen  heute  nicht  angängig,  sich
erschöpfend  über  die  Auffassung  zu  äußern,  welche  über  die  einzelnen
Fragen,  die  den  Gegenstand  der  schwebenden  Verhandlungen  mit  den  Vereinigten
  Staaten  von  Nordamerika  zu  bilden  haben,  auf  beiden  Seiten
stattfindet.  Es  ist  aber  den  verbündeten  Regierungen  nur  erwünscht,  vor
diesem  Hause  klarzustellen,  in  welchem  Geiste  unsererseits  die  Verhandlungen
mit  Amerika  geführt  werden.  Unsere  Handelsbeziehungen  zu  den  Vereinigten
  Staaten  beruhen  vertragsrechtlich  auf  dem  preußisch-amerikanischen
Abkommen  vom  Jahre  1828  und  den  gleichartigen  Vereinbarungen  der
anderen  deutschen  Seeuferstaaten.  Unsere  Differenzen  mit  Nordamerika  sind  im
wesentlichen  auf  die  verschiedene  Auffassung  zurückzuführen,  die  über  die  Tragweite
  der  in  dem  Vertrage  wechselseitig  zugesicherten  Meistbegünstigungen  besteht.
Die  einschlägigen  Bestimmungen  des  preußisch-amerikanischen  Abkommens,  die
mit  den  Vereinbarungen  der  anderen  deutschen  Seeuferstaaten  im  wesentlichen
  übereinstimmen,  haben  folgenden  Inhalt:  der  Artikel  V  sieht  vor,
daß  auf  den  Eingang  der  Erzeugnisse  des  einen  vertragschließenden  Landes
in  das  Land  weder  andere  noch  höhere  Abgaben  gelegt  werden  sollen  als
diejenigen,  welche  auf  dieselben  Artikel  in  jenem  anderen  Lande  gelegt  sind
oder  gelegt  werden  möchten.  Der  Artikel  IX  aber  lautet:  Wenn  von  einem
der  kontrahierenden  Teile  in  der  Folge  anderen  Nationen  irgend  eine  besondere
  Vergünstigung  in  Betreff  des  Handels  oder  der  Schiffahrt  zugestanden
  werden  sollte,  so  soll  diese  Begünstigung  sofort  auch  dem  anderen
Teile  mit  zugute  kommen,  wenn  er  dieselbe  zugesteht,  wenn  sie  ohne  Gegenleistung
  zugestanden  wird,  ebenfalls  eine  solche,  wenn  sie  an  die  Bedingung
einer  Konzession  geknüpft  ist,  gegen  Gewährung  derselben  Vergünstigung.
Aus  diesen  Abmachungen  haben  wir  stets  gefolgert,  daß  uns  hinsichtlich
        <pb n="53" />
               Das  Deutsche   Reich    und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  11.)   45


aller  Zollfragen  die  unbeschränkte  Meistbegünstigung  zusteht,  daß  wir
dagegen  auf  etwaige  besondere  Vergünstigungen  anderer  Art,  die  von
seiten  der  Union  dem  Handel  oder  der  Schiffahrt  eines  dritten  Staates
gegen  Entgelt  gewährt  werden,  nur  dann  Anspruch  machen  können,  wenn
auch  wir  uns  zu  entsprechenden  Gegenleistungen  an  die  Vereinigten  Staaten
verstehen.  Dieser  Auffassung  haben  wir  durch  unser  zollpolitisches  Verhalten
  auch  tatsächlich  Rechnung  getragen.  Im  Gegensatz  hierzu  vertritt
die  amerikanische  Regierung  die  Ansicht,  daß  die  im  Artikel  IX  des  Vertrags
  enthaltene  Einschränkung  allgemein  gedacht  und  also  auch  in  Zollfragen
  maßgebend  sei.  Der  Artikel  V  würde  also  durch  Artikel  IX  eingeschränkt
  werden.  Die  verbündeten  Regierungen  vermögen  nicht  von  der
ihrerseits  stets  festgehaltenen  Anschauung  abzugehen,  zu  der  sie  sich  nach
dem  wohlerwogenen  Sinn  und  Wortlaut  der  Verträge  für  berechtigt
erachten.  In  dieser  Verschiedenheit  der  Auffassung  über  die  Tragweite  der
Meistbegünstigungsklausel  liegt  der  Grund  für  unsere  Beschwerden  und  zwar
zunächst  hinsichtlich  der  Behandlung  unseres  Zuckers,  sowie  hinsichtlich  der
Tonnengelder.  Nach  dem  Dingley-Tarif  soll  bei  der  Einführung  von
prämiiertem  Zucker  nach  den  Vereinigten  Staaten  außer  dem  allgemeinen
Einfuhrzoll  noch  ein  besonderer  Zollzuschlag  in  Höhe  der  im  Ursprungslande
  gewährten  Prämien  erhoben  werden.  Gegen  die  daraufhin  beim
Schatzamt  in  Washington  für  unsern  Zucker  festgesetzten  Zuschläge  haben
wir  geltend  gemacht:  1.  daß  sie  im  Widerspruch  mit  unserm  Meistbegünstigungsverhältnis
  stehen  und  II.  daß  der  Zollzuschlag  weder  im
Vergleich  zu  anderen  Prämienländern,  noch  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen
  des  Dingley-Tarifes  richtig  berechnet  werde.  Unsere  Bemühungen
sind  insoweit  erfolgreich  gewesen,  als  die  Vereinigten  Staaten  diejenige
Differenzierung  unseres  Zuckers  beseitigt  haben,  die  in  der  ungleichmäßigen
Berechnung  des  Zuschlages  im  Vergleich  zu  anderen  Prämienländern  besteht.
Daneben  haben  wir  bei  der  Unionsregierung  angeregt,  daß  bei  der  Berechnung
  des  Zollzuschlages  einmal  der  Betrag  unserer  allgemeinen  Betriebssteuer,
  die  sämtliche  Fabriken  trifft,  und  ferner  gewisse  mit  der  Kontingentierung
  im  Zusammenhange  stehende  Beträge,  nämlich  der  Steuerzuschlag
  für  die  sog.  Ueberkontingente  in  Abzug  gebracht  werden.  Den
letzten  Teil  unserer  Forderungen  haben  die  Vereinigten  Staaten  mit  der  Begründung
  abgelehnt,  daß  diese  Mehrbelastung  nur  einzelne  Produzenten
treffe  und  auf  die  Höhe  der  gesetzlich  gewährten  Prämien  ohne  Einfluß  sei.
Dagegen  hat  uns  die  Unionsregierung  zugesichert,  unsere  Forderung  auf
Abzug  der  allgemeinen  Betriebesteuer  noch  zum  Gegenstande  neuer  Erwägungen
  zu  machen.  Die  Tonnengelderfrage  ist  dadurch  hervorgerufen,
daß  die  amerikanische  Regierung  auf  Grund  einer  von  uns  1888  abgegebenen
  Erklärung,  daß  in  deutschen  Häfen  keine  Tonnen=  oder  Leuchtfeuer-Abgaben
  im  Sinne  der  amerikanischen  tonnages  und  light  house  dues
erhoben  werden,  den  aus  deutschen  Häsen  kommenden  Schiffen  Befreiung
von  den  amerikanischen  Tonnengelder-Abgaben  gewährt,  dann  aber  1896
diese  Befreiung  zurückgezogen  hat,  obgleich  in  der  Zwischenzeit  bei  uns
gar  keine  Aenderungen  eingetreten  sind,  vielmehr  der  Zustand  der  gleiche
geblieben  war.  Es  liegen  Anzeichen  dafür  vor,  daß  auf  seiten  der  Vereinigten
  Staaten  die  Neigung  besteht,  durch  eine  Abänderung  der  Gesetzgebung
  die  Frage  gegenstandslos  zu  machen.  Im  Widerspruch  mit  unserer
Auffassung  der  Meistbegünstigung  steht  ferner,  daß  die  Vereinigten  Staaten
uns  nicht  die  gleichen  Zollerleichterungen  gewährt  haben,  wie  sie  Frankreich
nach  dem  Reziprozitätsabkommen  vom  vorigen  Jahre  für  verschiedene
Waren  zu  teil  geworden  sind,  und  wie  sie  auf  die  gleichen  Erzeugnisse
der  Schweiz  neuerlich  ausgedehnt  worden  sind.  Was  die  Beschwerden
        <pb n="54" />
        46  Das  Dentsqhe  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  13.)

unseres  Ausfuhrhandels  über  die  Höhe  des  Zollsatzes  des  Dingley:;  Tarifs
und  die  Handhabung  der  in  der  amerikanischen  Zollgesetzgebung  ergangenen
Ausführungsbestimmungen  anlangt,  so  haben  wir  das  Mißverhältnis  der
wechselseitigen  zur  Erhebung  gelangenden  Zölle  und  die  lästigen  Bestimmungen
  des  amerikanischen  Verzollungsverfahrens  wiederholt  zum  Gegenstand
  dringender  Vorstellungen  bei  der  Regierung  der  Vereinigten  Staaten
gemacht.  Wir  sind  willens,  in  beiden  Beziehungen  auch  fernerhin  alles
Erforderliche  zu  thun  und  namentlich  mit  Nachdruck  dafür  einzutreten,
daß  die  Interessen  unseres  Ausfuhrhandels  durch  Handhabung  der  Verzollungsvorschriften
  nicht  gefährdet  werden.  Zur  Begleichung  der  entgegenstehenden
  Auffassungen  und  zur  befriedigenden  Verständigung  über  die
schwebenden  einzelnen  Fragen  bedarf  es  auf  beiden  Seiten  der  Erkenntnis,
welches  weittragende,  gegenseitige  Interesse  für  jedes  der  beteiligten  Länder
in  Frage  steht.  Von  dieser  Erkenntnis  durchdrungen,  dürfen  wir,  zumal
im  Hinblick  auf  die  zunehmende  Entwicklung  der  amerikanischen  Einfuhr
nach  Deutschland,  die  gleiche  Auffassung  bei  den  Vereinigten  Staaten  voraussetzen.
  Wir  geben  uns  deshalb  der  Hoffnung  hin,  daß  in  nicht  zu
ferner  Zeit  eine  für  beide  Teile  annehmbare  und  befriedigende  Lösung  der
bestehenden  Schwierigkeiten  erzielt  werden  wird.  Die  verbündeten  Regierungen
  sind  sich  der  Pflichten  bewußt,  welche  ihnen  die  Vertretung  und
Wahrnehmung  der  uns  zustehenden  Rechte  auferlegt.  Sie  nehmen  aber
zugleich  das  Vertrauen  dieses  hohen  Hauses  dafür  in  Anspruch,  daß  sie
diesenigen  Wege  zu  verfolgen  wissen  werden,  durch  welche  die  ihrer  Pflicht
anvertrauten  vaterländischen  Interessen  auf  die  Dauer  am  besten  und
sichersten  gewahrt  bleiben.  (Beifall.)

13.  Februar.  Der  Reichstag  genehmigt  ohne  Debatte  die
Vereinbarung  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Peru,  betreffend
die  Stellung  der  deutschen  Konsuln  in  Peru  und  der  peruanischen
Konsuln  in  Deutschland.

13.  Februar.  (Berlin.)  Die  Generalversammlung  des
Bundes  der  Landwirte  faßt  folgenden  Beschluß:

Die  VI.  Generalversammlung  des  Bundes  der  Landwirte  spricht  ihre
Freude  darüber  aus,  daß,  nachdem  auf  der  V.  Generalversammlung  des
Bundes  im  verflossenen  Jahre  die  Wiederaufnahme  der  Wirtschaftspolitik
des  Fürsten  Bismarck  zum  gleichmäßigen  Schutze  der  gesamten  vaterländischen
Arbeit  als  das  Hauptziel  jeder  Politik  der  Sammlung  ausgesprochen  worden
war,  nunmehr  auch  die  Reichsregierung  sich  auf  diesen  Boden  gestellt  und
die  Notwendigkeit  der  Umkehr  zu  der  Bismarckschen  Wirtschaftspolitik  anerkannt
  hat.  Die  Generalversammlung  erwartet  aber,  daß  die  Regierung
nicht  allein  in  der  richtigen  Ausgestaltung  des  Zolltarifes  und  den  darauf
neu  zu  begründenden  wirtschaftlichen  Beziehungen  zum  Auslande  die  Erfüllung
  einer  nationalen  Wirtschaftspolitik  erblicken  möge,  sondern  in
gleicher  Weise  in  dem  Schutze  der  produktiven  Arbeit  gegenüber  allen  denjenigen
  wirtschaftlichen  Mächten,  welche  im  Inlande  durch  Verteuerung  des
Geldes,  durch  spekulative  Einwirkung  auf  die  Preisbildung  der  meisten
Produkte  sowie  durch  großkapitalistische  Unternehmungen,  welche  den  Handwerker=
  und  Kaufmannsstand  bedrohen,  durch  Einrichtung  immer  neuer
Surrogatindustrien  u.  s.  w.  den  redlichen  Erwerb  der  schaffenden  Stände
des  Vaterlandes  beeinträchtigen.  Gegenüber  dem  sogenannten  Fleischnotschwindel
  erwartet  die  heutige  Generalversammlung  von  der  Reichsregierung,
daß  auf  dem  Gebiete  der  Vieh=  und  Fleischeinfuhr  das  Ausland  nicht  vor
dem  Inland  bevorzugt  werde.  (Stürmischer  Beifall.)
        <pb n="55" />
        Das  Denische  Reith  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  16.)  47

16.  Februar.  Der  Reichstag  verweist  nach  viertägiger
Debatte  die  Novelle  zum  Invalidenversicherungsgesetz  an  eine
Kommission  von  28  Mitgliedern.

16.  Februar.  (Reichstag.)  Interpellation  über  die  Ausweisung

  dänischer  Unterthanen.  (Vgl.  S.  28.)

Abg.  Johannsen  (Däne)  befragt  den  Reichskanzler:  Erachtet  der
Reichskanzler  die  anßerordentlichen  Maßregeln  und  die  damit  in  Verbindung
  stehenden  Ausweisungen  dänischer  Unterthanen,  welche  von  der
preußischen  Staatsregierung  in  den  nordschleswigschen  Kreisen  ergriffen
worden  sind,  für  gerechtfertigt  und  den  Interessen  des  Reichs  entsprechend?

Reichskanzler  Fürst  zu  Hohenlohe-Schillingsfürst:  Das  Recht
der  Ausweisung  von  Ausländern  ist  der  Ausfluß  eines  Landeshoheitsrechtes
der  einzelnen  Bundesstaaten,  dessen  Ausübung  weder  nach  der  Reichsverfassung
  noch  nach  den  Reichsgesetzen  der  Beaufsichtigung  seitens  des
Reichs  unterliegt.  Die  Bestimmung  des  Art.  4  Nr.  1  der  Reichsverfassung,
wonach  die  Fremdenpolizei  der  Beaussichtigung  seitens  des  Reichs  und
dessen  Gesetzgebung  untersteht,  kann  auf  die  Ausweisung  von  Ausländern
nicht  bezogen  werden.  Diese  Bestimmung  ist  im  Jahre  1867  auf  Antrag
des  Abg.  Michaelis  in  die  Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  aufgenommen
  worden.  Die  Absicht  des  Antrags  ging  lediglich  dahin,  die
Möglichkeit  auszuschließen,  daß  etwa  auf  dem  Wege  der  einzelstaatlichen
Fremdenpolizei  reichsgesetzliche  Bestimmungen  über  Indigenat  und  Freizügigkeit
  illusorisch  gemacht  werden  könnten.  Dagegen  ist  eine  Einschränkung
des  Rechts  der  Einzelstaaten  zur  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dieser
Bestimmung  nicht  abzuleiten.  Der  Geschäftskreis  des  Reichskanzlers  wird
mithin  durch  die  von  der  königlich  preußischen  Regierung  verfügten  Maßregeln,
  welche  den  Gegenstand  der  Interpellation  bilden,  nicht  berührt.  Aus
diesem  Grunde  muß  ich  es  ablehnen,  die  Interpellation  zu  beantworten  und
auf  dieselbe  sachlich  einzugehen.  —  Sollte  eine  Besprechung  derselben  stattfinden,
  so  würden  sich  die  Vertreter  der  verbündeten  Regierungen  daran
nicht  beteiligen  können.

Abg.  Johannsen  kritisiert  die  Ausweisungen,  die  nur  erfolgt  seien,
um  die  Dienstherren  der  Ausgewiesenen  zu  schädigen.  Anstatt  Ruhe  werde
man  dadurch  Unruhe  schaffen.  Am  folgenden  Tage  kritisiert  Abg  Haenel
(fr.  Vg.)  die  staatsrechtlichen  Ausführungen  des  Reichskanzlers.  Durch  die
Ueberweisung  der  Fremdenpolizei  an  das  Reich  sollte  verhindert  werden,
daß  die  Einzelstaaten  in  die  Beziehungen  des  Reiches  zu  den  fremden  Staaten
eingreisen.  Gewiß  ist  die  Ausweisung  ein  Souveränitätsrecht,  ebenso  wie
die  anderen  Souveränitätsrechte,  die  den  Einzelstaaten  geblieben  sind,  z.  B.
das  Recht  der  Ernennung  von  Gesandten  2c.  Aber  es  handelt  sich  hierbei
um  ein  Recht,  durch  dessen  Ausübung  das  Verhältnis  des  Deutschen  Reiches
zu  den  fremden  Staaten  berührt  wird.  Was  bedeutet  die  nordschleswigsche
Frage?  Ein  Landstrich  hat  sich  mit  Preußen,  mit  Deutschland  noch  nicht
verschmolzen.  Wenn  das  eine  Gefahr  der  Abreißung  bedenutet,  trifft  der
Verlust  bloß  Preußen?  Trifft  er  nicht  das  Deutsche  Reich!  Ist  die
Frage  deshalb  nicht  eine,  die  vor  den  Reichstag  gehört?  Die  norddeutsche
Verfassung  hat  Schleswig  erst  zu  Deutschland  gebracht.  Der  Vertrag  mit
Oesterreich  von  1878  wegen  Aufhebung  des  Art.  V  des  Prager  Friedens
ist  lediglich  dem  Reichstage  vorgelegt  worden  und  nicht  dem  preußischen
Abgeordnetenhause.  Wir  haben  deshalb  vollständig  das  Recht,  kraft  unserer
eigenen  Kompetenz  die  Frage  in  ihrem  ganzen  Umfange  gründlich  zu  erörtern.
Abg.  v.  Tiedemann  (R.):  Die  dänische  Agitation  sei  künstlich  gezüchtet
        <pb n="56" />
        48  DPDas  Deuntsqhe  Reiqh  und  seine  einzelnen  Slieder.  (Februar  16.  17.)

und  habe  ihre  Ausdehnung  nur  durch  die  Schwäche  der  preuß.  Regierung
erlangt.  Abg.  Lieber  (3.):  Die  Ausweisungen  würden  ihren  Zweck  nicht
erreichen.

16.  Februar.  (Reichstag.)  Erklärung  Thielmanns  über
die  Zuckerfrage.  Bedeutung  Kubas.

In  der  Budgetkommission  sagt  der  Schatzsekretär  Frhr.  v.  Thielmann
  über  die  unserer  Zuckerindustrie  von  Kuba  drohende  Gefahr:  Er
erkenne  an,  daß  die  Gefahr  vorhanden  sei,  aber  er  halte  sie  nicht  für  so
dringend,  wie  dies  im  Landtage  zum  Ausdruck  gebracht  worden  sei.  Kuba
sei  vielfach  verwildert  und  bedürfe  einer  jahrelangen  Bearbeitung,  um
wieder  ertragsfähig  zu  werden.  Es  herrsche  dort  große  Leutenot.  Von  den
weißen  Arbeitern  seien  60  Prozent  verzogen,  verdorben,  verstorben,  die
schwarzen  Arbeiter  seien  durch  den  Krieg  verlottert,  Ersatz  sei  außerordentlich
  schwierig.  Sachverständigerseits  meine  man,  daß  Kuba,  welches  im
Vorjahre  250  000  Tonnen  Zucker  erzeugt  habe,  im  laufenden  Jahre
500000  Tonnen  liefern  werde,  1900:  800000  und  1902  oder  1903  etwa
2000000  Tonnen.  Ihm  (dem  Staatssekretär!  erscheine  diese  Schätzung  zu
hoch  gegriffen.  —  Abg  Paasche  berichtet,  daß  die  Zuckerfelder  in  Kuba
mit  Queckengras  überwuchert,  vielfach  in  Ochsenweide  umgewandelt  seien.
Die  kubanischen  Neger  seien  zu  träge  geworden,  um  für  den  Plantagenbau
bald  wieder  verwendet  werden  zu  können.  Die  Neger  der  Südstaaten  von
Nordamerika  fühlten  sich  zu  erhaben  über  die  kubanischen,  um  mit  ihnen
in  Wettbewerb  zu  treten.  Auf  fünf  Jahre  sei  jedenfalls  eine  Konkurrenz
von  Kuba  nicht  zu  fürchten,  um  so  weniger,  als  auch  die  übervölkerten
benachbarten  Inseln  einen  Arbeiterersatz  nicht  abgäben.  Barbadoes  mit
240000  Negern  habe  für  die  Leutenot  in  Trinidad  nichts  abgegeben.

16.  Februar.  (Berlin.)  Differenz  zwischen  der  Stadtverwaltung
  und  dem  Polizeipräsidium  über  den  Bau  eines  Gitters
zum  Friedhof  der  Märzgefallenen  von  1848.

Auf  ein  Gesuch  des  Magistrats  um  Bauerlaubnis  für  ein  Thor  und
Gitter  zum  Friedhofe  der  Märzgefallenen  antwortet  der  Polizeipräsident:

Berlin,  den  16.  Februar  1899.  Auf  das  durch  den  Stadtbaurat
Hoffmann  am  24.  Mai  v.  Jeingereichte  Gesuch  um  Erteilung  der  Bauerlaubnis
  für  den  Entwurf  zum  Eingang  des  Friedhofs  der  Märzgefallenen,
erwidere  ich  der  städtischen  Bau-Deputation,  daß  die  beantragte  Bauerlaubnis
  versagt  werden  muß.  Wie  aus  den  diesem  Antrag  vorhergegangenen
Verhandlungen  der  städtischen  Körperschaften  und  aus  der  Art,  in  welcher
die  Ausführung  geplant  ist,  hervorgeht,  bezweckt  das  Bauwerk  eine  Ehrung
der  dort  begrabenen  „Märzgefallenen",  mithin  eine  politische  Demonstration
zur  Verherrlichung  der  Revolution,  die  aus  allgemeinen  ordnungspolizeilichen
  Gründen  nicht  gestattet  werden  kann.

von  Windheim.

17.  Februar.  Der  Kaiser  richtet  folgendes  Telegramm  an
Frau  Felix  Faure:

Profondément  ému  par  la  nouvelle  de  la  mort  de  votre  6poux,
Monsieur  le  Président  de  la  République  Française,  je  m'empresse  de
vous  exprimer  quelle  part  sincère  je  prends  à  votre  perte  cruelle.
L’'Impératrice  se  joint  à  Moi  en  formant  les  voeux  les  plus  ardents  à
ce  due  le  Dieu  tout-puissant  veuille  vous  accorder  la  force  pour  pouvoir
porter  le  deuil  qui  vous  a  accablée.

Guillaume.  I.  R.
        <pb n="57" />
        Das  Veutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  17.—20.)  49

17.  Februar.  (Reichstag.)  Nachruf  für  Felix  Faure.

Reichskanzler  Fürst  zu  Hohenlohe-Schillingsfürst:  Ich  habe
dem  hohen  Hause  die  Mitteilung  zu  machen,  daß  der  Präsident  der  Französischen
  Republik,  Herr  Felix  Faure,  gestern  abend  an  einem  Schlaganfall
plötzlich  verschieden  ist.  Ich  bin  vi  daß  die  Vertretung  des  deutschen
Volkes  sich  eins  weiß  mit  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  und  den  verbündeten
Regierungen  in  dem  Ausdruck  aufrichtiger  und  herzlicher  Sympathie  für
die  französische  Nation,  welche  den  Heimgang  eines  Mannes  beklagt,  der
als  ihr  Staatsoberhaupt  unentwegt  die  großen  Interessen  des  Friedens,  der
Eintracht  und  der  Wohlfahrt  der  Völker  gefördert  hat.  (Allseitiges  Bravo.)
Eingedenk  des  gemeinsamen  Bandes,  welches  alle  gebildeten  Völker  umschlingt,
  geben  auch  wir  unserer  Trauer  Ausdruck  über  den  Verlust  des
französischen  Volkes,  das  zu  keiner  Zeit  aufgehört  hat,  einer  der  großen
Träger  der  Zivilisation  zu  sein.  (Lebhaftes,  allseitiges  Bravo.)  —  Präsident
  Graf  Ballestrem:  Der  Reichstag  hat  sich  erhoben,  um  seiner  Sympathie
  Ausdruck  zu  geben;  ich  konstatiere  das.

18.  Februar.  (Bayerischer  Landtag.)  Die  Kammer  der
Abgeordneten  genehmigt  die  Einkommensteuervorlage  mit  113  gegen
1  Stimme.

20.  Februar.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Justizetat.
  Begnadigungen  und  Prozesse  wegen  Majestätsbeleidigungen.

Abg.  Schmitz  (Z.)  klagt  über  die  Zunahme  der  Majestätsbeleidigungsprozesse
  und  den  Eifer  der  Staatsanwälte  in  der  Verfolgung  von  Anklagen
und  wünscht  eine  Vermehrung  der  Richter.  Die  süddeutschen  Staaten  seien
Preußen  in  dieser  Beziehung  weit  voraus.  Der  Minister  solle  sich  auch
ernstlich  fragen,  wie  die  schiedsrichterliche  Thätigkeit  zu  heben  sei.  Die
bedingte  Verurteilung  sei  einer  bedingten  Begnadigung  vorzuziehen.

Minister  Schönstedt  hält  es  auch  für  notwendig,  daß  keine  Anklagen
  erhoben  werden,  die  von  vornherein  aussichtslos  sind.  Was  die
Mojestätsbeleidigungsprozesse  anbelangt,  so  sei  es  eine  Art  Dogma  geworden,
zu  glauben,  daß  deren  Zahl  zugenommen  hat.  Das  Gegenteil  sei  aber  der
Fall.  Die  Zahl  der  Majestätsbeleidigungsprozesse  habe  ständig  abgenommen,
in  Preußen  in  den  Jahren  von  1894—97  von  429  auf  398,  375  und  305;
letzteres  ist  die  geringste  Zahl  seit  1886,  und  der  Prozentsatz  der  Verurteilten
  hat  sich  in  demselben  Zeitraum  von  1,98  auf  1,35  Prozent  vermindert.
  (Hört!  hört!  rechts.)  Solche  Fabeln  gehen  von  den  sozialdemokratischen
  Blättern  aus,  die  ihre  eigene  Statistik  führen.  Sie  werden  von
bürgerlichen  Blättern  übernommen,  und  dann  kommt  die  Klage  über  die
unerhörte  Strenge  2c.  Es  wäre  wünschenswert,  wenn  die  Zahl  sich  noch
weiter  verringere.  Niemand  könnte  damit  ein  größerer  Gefallen  geschehen,
als  den  Richtern  und  Staatsanwälten.  Aber  wir  haben  dies  nicht  in  der
Hand.  Gleichwohl  könnte  gerade  auf  dem  Gebiete  der  Majestätsbeleidigung
vielfach  mit  größerer  Vorsicht  bei  der  Erhebung  der  Anklage  verfahren
werden,  namentlich  wenn  es  sich  um  Denunziation  aus  unlauteren  Beweggründen
  handelt.  Die  Staatsanwälte  sind  angewiesen,  in  solchen  Fällen
vor  Erhebung  der  Anklage  mit  besonderer  Vorsicht  zu  verfahren.  Der
Abg.  Richter  habe  auch  bei  der  Etatsberatung  von  einer  systematischen  Begnadigung
  bei  Vergehen  wegen  Ueberschreitung  der  Amtsgewalt  gesprochen.
Das  sei  auch  eine  der  Fabeln,  die  gern  verbreitet  werden.  1898  sind  im
ganzen  15  Prozent  derartiger  Begnadigungen  erfolgt,  und  85  Prozent  sind
abgewiesen  worden.  Der  Rückgang  der  schiedsrichterlichen  Thätigkeit  sei

Europäischer  Geschichtskalen  der.  XI.  4
        <pb n="58" />
        50  Nas  Veuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  22.  23.)

allerdings  zu  bedauern,  von  Amtswegen  aber  wenig  dagegen  zu  thun,  und
die  Erfahrungen  mit  der  bedingten  Begnadigung  seien  noch  nicht  abgeschlossen.
Dies  rechtfertige  aber  bis  jetzt  nicht  die  Meinung,  daß  die  bedingte  Verurteilung
  vor  dieser  den  Vorzug  verdiene.

22.  Februar.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  der  Budgetkommission

  über  die  Militärvorlage.

In  Bezug  auf  die  geforderte  Erhöhung  der  Friedensstärke  erklärt
Abg.  Gröber  (3.),  seine  Freunde  seien  einer  Vermehrung  der  Etatsstärke
pro  Bataillon  geneigt.  Gegenwärtig  gebe  es  deren  10  verschiedene,  und  es
sei  die  Frage,  welche  Stärke  die  richtige  sei.  Er  schlage  als  Durchschnittszahl
  pro  Bataillon  584  Mann  (146  pro  Kompanie)  vor,  die  er  für  ausreichend
  halte.  Das  würde  eine  Ersparnis  von  6000  Mann  bedeuten.
Sein  Antrag  gehe  also  dahin,  der  Friedenspräsenzstärke  des  deutschen  Heeres
eine  jährliche  Bataillonsdurchschnittsstärke  von  584  Mann  zu  Grunde
zu  legen.

Kriegsminister  v.  Goßler  erklärt,  daß  durchschnittlich  600  Mann
bei  der  zweijährigen  Dienstzeit  als  etatsmäßige  Bataillonsstärke  notwendig
seien.  Lediglich  aus  finanziellen  Gründen  habe  er  sich  beschränkt  und  nicht
so  viel  gefordert.  Unter  590  pro  Bataillon  könne  er  nicht  herunter  gehen.
Das  würde  schon  eine  Absetzung  von  2035  Mann  bedeuten.  Der  Antrag
Gröber  sei  unannehmbar.

Referent  Bassermann  beantragt  die  Durchschnittsstärke  der  Infanteriebataillone
  auf  590  Mann  ohne  Unteroffiziere  festzustellen.

Der  sächsische  Bundesratsbevollmächtigte  Oberst  Graf  Vitztum  von
Eckstädt  erklärt  sich  gegen  den  Antrag  Gröber:  Bei  dessen  Annahme  würde
die  genügende  Ausbildung  der  Infanterie  in  Frage  gestellt.  Aehnlich  äußert
sich  der  württembergische  Vertreter.

Bei  der  Abstimmung  wird  zunächst  der  §  2  der  Regierungsvorlage,
in  dem  die  Friedenspräsenzstärke  bis  1904  auf  502506  Mann  festgesetzt
wird,  gegen  die  Stimmen  der  Konservativen  abgelehnt,  ebenso  hierauf  der
Antrag  Bassermann  auf  Erhöhung  der  Durchschnittsstärke  pro  Bataillon
auf  590  Mann  gegen  die  Konservativen,  Nationalliberalen  und  Freifinnige
Vereinigung.  Dagegen  wird  der  Antrag  Gröber  —  Durchschnittsstärke
von  584  Mann  —  gegen  die  Stimmen  der  Linken  angenommen.  —  Die
gesorderten  10  Schwadronen  Kavallerie  werden  mit  16  gegen  11  Stimmen
abgelehnt.

23.  Februar.  (Berlin.)  Das  „Armee-Verordnungsblatt“
bringt  folgende  Kabinettsordre  über  die  unlauteren  Angebote  gewerbsmäßiger

  Geldleiher  an  Offiziere:

Aus  Vorkommnissen  der  jüngsten  Zeit  habe  Ich  wiederum  ersehen
müssen,  wie  häufig  unlautere  Angebote  gewerbsmäßiger  Geldleiher  an  die
Offiziere  Meines  Heeres  herantreten.  Jugendlich  leichter  Sinn  und  Mangel
an  Erfahrungen  in  Geldangelegenheiten  lassen  aus  solchergestalt  gebotener
Gelegenheit  häufig  den  Anfang  schwerer  Bedrängnis,  ja  vollständigen  Ruins
werden.  Ich  will  alle  Mittel  angewendet  wissen,  um  von  Meinen  Offizieren
Versuchungen  dieser  Art  fern  zu  halten.  Meine  dahin  zielende  Ordre  vom
5.  Juli  1888  muß  jedem  Offizier  als  Mein  ernster  Wille  immer  vor  Augen
stehen.  Ich  bestimme,  daß  künftig  jeder  Offizier  die  an  ihn  gelangenden
unlauteren  Geldanerbietungen  ohne  Verzug  seinen  Vorgesetzten  zu  melden
hat.  Die  Generalkommandos  und  die  sonst  zuständigen  Militärbehörden
verpflichte  Ich,  nach  Feststellung  des  strafbaren  Charakters  des  Angebots
        <pb n="59" />
        Mas  Beutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  24.  25.)  51

und  womöglich  dieserhalb  erzielter  gerichtlicher  Verurteilung,  solche  Fälle
fortlaufend  dem  Kriegsministerium  mitzuteilen.  Dieses  hat  dann  wegen
Veröffentlichung  der  Namen  derartiger  Geschäftsleute  und  der  näheren  Umstände
  des  Falles  das  Erforderliche  zu  veranlassen.
Berlin,  den  23.  Februar  1899.
Wilhelm.

24.  Februar.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
  die  Vorlage  über  die  Verbesserung  der  Beamtenbesoldungen.

Die  Vorlage  umfaßt  nicht  die  Beamten  mit  mehr  als  12000  -s
Einkommen,  im  übrigen  sämtliche  Beamte,  höhere,  mittlere  und  untere.
Und  zwar  fällt  dabei  nicht  bloß  absolut,  sondern  auch  relativ  der  größere
Anteil  an  der  Gehaltsverbesserung  auf  die  Unterbeamten;  denn  deren  Gehalt
  wird  um  durchschnittlich  20  Prozent  erhöht,  während  die  Aufbesserung
bei  den  mittleren  und  dem  Gros  der  höheren  Beamten  nur  durchschnittlich
10  Prozent  beträgt,  die  am  besten  gestellten  Beamten  der  letzteren  Art  aber
überhaupt  von  der  Aufbesserung  ausgeschlossen  sind.  Aber  die  Fürsorge
der  Regierung  und  des  Staates  für  die  Unterbeamten  beschränkt  sich  nicht
auf  diese  Erhöhung  der  Gehälter.  Für  sie  allein  sind  die  2½  Millionen
Mark  bestimmt,  welche  zu  Stellenzulagen  in  dem  Etat  für  1899  ausgebracht
sind.  Ihnen  kommt  auch  vorzugsweise  die  Erhöhung  des  Mindestbetrages
der  Witwen=  und  Waisengelder  zu  gute.  Endlich  ist  ihnen  in  erster  Linie
die  Fürsorge  des  Staates  für  die  Verbesserung  der  Wohnungsverhältnisse
der  Beamten  gewidmet.  Neue  Dienstwohnungen  werden  für  höhere  Beamte
nur  ganz  ausnahmsweise,  wie  z.  B.  für  einzelne  Amtsrichter  in  den  überwiegend
  polnischen  Landesteilen,  errichtet;  dagegen  sind  allein  in  dem  Etat
für  1899  2  Millionen  Mark  für  die  Erbauung  von  Dienstwohnungen  für
die  Zoll=  und  Grenzaufseher  eingestellt.  An  den  10  Millionen  Mark,  welche
in  den  letzten  Jahren  zur  Herstellung  von  zweckmäßigen  Mietswohnungen
für  untere  Beamte  und  Arbeiter  in  den  Staatsbetrieben  flüssig  gemacht
worden  sind,  nehmen  die  mittleren  und  höheren  Beamten  überhaupt  nicht
teil.  Was  von  dieser  Summe  nicht  auf  die  Herstellung  von  Arbeiterwohnungen
  verwendet  worden  ist,  kommt  unverkürzt  den  Unterbeamten  zu
gute.  Mit  der  Bereitstellung  jener  10  Millionen  ist  die  fürsorgende  Thätigkeit
  des  Staates  auf  diesem  Gebiete  noch  keineswegs  zum  Abschluß  gebracht,
die  Regierung  beabsichtigt  vielmehr,  noch  weitere  Kredite  zum  Zwecke  der
Herstellung  guter  und  billiger  Wohnungen  für  Beamte  und  Arbeiter  in
den  Staatsbetrieben  zu  erbitten.  (Berl.  Polit.  Nachr.)

25.  Februar.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  bewilligt
  gegen  die  Stimmen  des  Zentrums  und  der  Polen  752400  Mark
zum  Bau  der  Kaiser-Wilhelm-Bibliothek  und  des  Provinzialmuseums
in  Posen.

Ende  Februar.  (Preußen.)  Thätigkeit  der  Ansiedlungskommission
  1898.

Nach  dem  an  den  Landtag  gelangten  Berichte  sind  von  der  Ansiedlungskommission
  für  die  Provinzen  Westpreußen  und  Posen  im  Jahre  1898
15  Rittergüter,  9  größere,  selbständige  Gutsbezirke  bildende  Besitzungen
und  9  Bauerngrundstücke  erworben  worden,  und  zwar  1  Rittergut,  2  Güter,
1  Bauerngrundstück  im  Zwangsversteigerungsverfahren,  die  übrigen  Güter
und  Bauernwirtschaften  im  Wege  des  freihändigen  Ankaufs.  Die  Ankäufe
umfassen  14  828,76  ha  zum  Kaufpreise  von  11478  100  Mark.  Auf  den

47
        <pb n="60" />
        52  Das  Penisthe  Reiqh  und  seine  einjelnen  Slieder.  (Februar  28.)

Regierungsbezirk  Danzig  entfallen  2469,56  ha,  auf  Marienwerder  3871,59  ha,
Posen  3469,15  ha  und  Bromberg  5018,44  ha.  Unter  Hinzurechnung  der
Erwerbungen  aus  den  Vorjahren  umfaßt  der  Gesamterwerb  der  Anfiedlungskommission
  Ende  1898:  112467,81  ha  zu  einem  Kaufpreise  von  71,4  Millionen
  Mark.  Aus  deutscher  Hand  stammten  davon  32.77  Prozent  und
aus  polnischer  67,23  Prozent.  Der  Flächenerwerb  des  Jahres  1898  bedeutet
  gegenüber  dem  des  Jahres  1897,  in  dem  4914,79  ha  angekauft
wurden,  eine  ganz  bedeutende  Steigerung.  Insgesamt  waren  Ende  1898
2947  Stellen  begeben.  Davon  umfaßten  407:  0  bis  5  ha,  571:  5  bis  10  ha,
633:  10  bis  15  ha,  532:  15  bis  20  ha,  331:  20  bis  25  ha,  371:  25  bis  50  ha,
84:;  50  bis  120  ha;  18  waren  Restgüter.  Von  den  2947  Ansiedlern  waren
2782  evangelisch  und  165  katholisch.

Ende  Februar.  (Würzburg.)  Konflikt  des  Prof.  Schell
mit  der  katholischen  Kirche.

Die  Schriften  des  katholischen  Professors  Dr.  Schell  an  der  Universität
  Würzburg  werden  auf  den  Index  der  verbotenen  Bücher  gesetzt.
Es  sind  folgende  Werke:  „Die  katholische  Dogmatik“,  „Die  göttliche  Wahrheit
  des  Christentums"“,  „Der  Katholizismus  als  Prinzip  des  Fortschritts",
„Die  neue  Zeit  und  der  alte  Glaube“.  Von  der  „Katholischen  Dogmatik"“
erschienen  die  beiden  ersten  Bände  mit  bischöflicher  Approbation  und  zwar
der  erste  1889.  Beim  3.  Band  wurde  die  Approbation  nicht  mehr  erteilt,
ebenso  nicht  bei  den  übrigen.  Die  Index-Kommission  gab  Schell  gar  keinen
Grund  an,  beanstandete  also  aus  seinen  Werken  nicht  gewisse  Sätze.  Professor
  Schell  weigert  sich  anfangs,  das  Urteil  anzuerkennen,  unterwirft  sich
dann  aber.  —  Die  Angelegenheit  wird  in  katholischen  und  protestantischen
Blättern  lebhaft  diskutiert.

28.  Februar.  (Reichstag.)  Budgetkommission.  Erklärungen
des  Staatssekretärs  v.  Bülow  über  die  Lage  auf  Samoa,  Kuba
und  die  Delagoabai:

Die  historische  Entwicklung,  die  zu  den  gegenwärtigen  Wirren  auf
Samoa  geführt  hat,  ist  der  Kommission  bekannt.  Durch  die  Generalakte
von  1889  war  auf  Samoa  eine  Dreiherrschaft  hergestellt  worden  zwischen
Deutschland,  England  und  Amerika.  Wenn  schon  ein  Kondominium  zu
Unzuträglichkeiten  zu  führen  pflegt,  so  ist  dies  bei  einem  Tridominium  in
noch  höherem  Maße  der  Fall.  Seit  dem  Inkrafttreten  der  Generalakte  hat
es  in  Samoa  nicht  an  Reibungen  gefehlt  zwischen  den  Vertretern  der  verschiedenen
  Mächte.  Dazu  kommt  der  unruhige  Charakter  der  Bevölkerung.
Schon  im  Jahre  1891  zeigte  sich  eine  tiefergehende  Gärung  auf  Samoa.
Im  Jahre  1893  kam  es  zum  offenen  Bürgerkriege  zwischen  den  Anhängern
Malietoas  und  denen  Mataafas.  Es  bedurfte  des  Eingreifens  deutscher
und  englischer  Seestreitkräfte,  dessen  Folge  war,  daß  Mataafa  nach  den
Marschall-Inseln  übergeführt  wurde.  Im  Jahre  1894  brach  ein  neuer
Aufstand  aus,  der,  wiederum  nach  notwendig  gewordenem  Eingriff  deutscher
und  englischer  Schiffe,  mit  der  Unterwerfung  des  Häuptlings  Tamasese
endigte.  Im  vergangenen  Jahre  stellten  die  Vertreter  der  drei  Mächte  den
gemeinschaftlichen  Antrag,  es  möge  Mataafa  nach  Samoa  zurückgeführt
werden.  In  derselben  Richtung  hatte  sich  Malietoa  selbst  ausgesprochen.
Die  Mächte  gaben  hierzu  ihre  Zustimmung.  Nachdem  diese  Zustimmung
gegeben  war,  trat  ein  ernstes  Vorkommnis  ein,  nämlich  der  Tod  des  Königs
Malietoa.  Alle  drei  Konsuln  erklärten  jedoch,  daß  der  Tod  Malietoas  kein
Hindernis  sein  solle  für  die  Rückberufung  von  Mataafa.  Mataafa  wurde
        <pb n="61" />
        Das Deusche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 1.)  53

darauf  durch  ein  deutsches  Kriegsschiff  nach  Samoa  zurückgeführt.  Seiner
Einsetzung  als  Nachfolger  Malietoas  stellte  sich  jedoch  eine  Gegenpartei
hindernd  in  den  Weg,  indem  sie  Tanu,  den  unmündigen  Sohn  Malietoas,
als  Thronkandidaten  proklamierte.  Beide  Parteien  appellierten  an  die
Entscheidung  des  Oberrichters,  welcher  sich  für  den  Minoritätskandidaten
Tanu  aussprach.  Infolge  dieses  Schiedsspruchs  kam  es  sofort  in  Apia  zu
offenem  Kampf,  bei  welchem  die  Mataafa-Partei  siegte.  Die  Konsuln  der
drei  Mächte  erkannten  das  fait  accompli  an  und  die  durch  Anhänger  des
Mataafa  gebildete  provisorische  Regierung.  Die  endgültige  Regelung  der
Thronfolgefrage  steht  bei  den  Mächten.  Ueber  die  gesamten  Vorkommnisse
auf  Samoa  behalte  ich  mir  ein  abschließendes  Urteil  bis  nach  Eingang
und  genauer  Prüfung  des  schriftlichen  Berichts  vor.  Ich  halte  aber  an
der  Hoffnung  fest,  daß  es  gelingen  wird,  auch  die  jüngsten  Wirren  auf
Samoa  unter  Wahrung  der  deutschen  Rechte  und  Interessen  in  einer  Weise
beizulegen,  die  den  zwischen  den  drei  beteiligten  Regierungen  bestehenden
freundschaftlichen  Beziehungen  entspricht.  Daß  die  Verhältnisse  auf  Samoa
einer  Neuregelung  bedürfen,  wird  im  Prinzip  von  allen  Seiten  anerkannt.
Es  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  das  Tridominat  sich  nicht  bewährt  hat.
Wir  würden  unsererseits  bereit  sein,  in  eine  „reinliche  Scheidung“  zu
willigen,  falls  die  beiden  anderen  Mächte  damit  einverstanden  sind.  Solange
  aber  dies  Einverständnis  nicht  vorhanden  ist,  bleiben  wir  auf  dem
Boden  der  Akte  von  1889  stehen.  Wir  werden  die  Rechte,  welche  uns  diese
Akte  gewährt,  nicht  verkürzen  und  unsere  Interessen  nicht  bescheiden  lassen.
Wir  respektieren  aber  auch  unsererseits  die  Rechte,  welche  anderen  kraft  der
Samoa-Akte  zustehen.  —  Ferner  erklärt  der  Staatssekretär  auf  eine  Anfrage
  über  die  Schädigungen,  welche  deutsche  Reichsangehörige  auf  Kuba
während  der  dortigen  kriegerischen  Wirren  erlitten  haben:  Die  Firma
Schmidt  &amp;amp;  Fischer  hat  ihre  Forderung  auf  2½  Millionen  angegeben,  die
Lobeck'schen    Erben  ihre  Verluste  auf  1  Million,  die  übrigen  Schadenersatz-Forderungen
  betragen  zusammen  etwa  800000 M  Abg.  Hasse  hat  bereits
anerkannt,  daß  es  nicht  leicht  sein  wird,  den  Geschädigten  zu  ihrem  Rechte
zu  verhelfen.  Wir  werden  nicht  aufhören,  uns  der  Reklamationen  unserer
Landsleute  auch  in  Kuba  nach  Möglichkeit  anzunehmen  und  namentlich
darauf  hinzuwirken,  daß  unsere  Nationalen  nicht  schlechter  behandelt  werden,
als  die  gleicherweise  betroffenen  Unterthanen  dritter  Staaten.  —  Auf  eine
Anfrage  des  Abg.  Richter  (fr.  Vp.),  wie  weit  die  deutsch-englischen  Verhandlungen
  gediehen  seien  und  ob  wegen  des  Delagoabai-Vertrages  etwas
mitgeteilt  werden  könne,  oder  ob  die  Sache  noch  Geheimnis  sei.  Staatssekretär
  v.  Bülow  erwidert,  im  Februar  vorigen  Jahres  sei  seitens  der
englischen  Regierung  uns  ein  Vertragsentwurf  unterbreitet  worden.  Derselbe
  sei  geprüft  worden  und  im  Sommer  wurde  dem  britischen  Kabinett
unsererseits  ein  Gegenentwurf  zugestellt.  Darauf  sei  noch  keine  Antwort
eingegangen.  In  Bezug  auf  das  Abkommen  zwischen  Deutschland  und
Großbritannien  wegen  Delagoa  sei  Geheimhaltung  beschlossen  worden,  er
könne  daher  nichts  darüber  mitteilen.  Uebrigens  handle  es  sich  weniger
um  aktuelle  Fragen,  als  um  Eventualitäten.

1.  März.  (Reichstag.)  Etat.  Angriffe  auf  die  künstlerische
  Ausschmückung  des  Hauses.

Bei  den  Ausgaben  zur  Ausschmückung  des  Reichstags  erklärt  Abg.
Lieber  (Z.):  So,  wie  es  bisher  mit  der  Ausschmückung  des  Reichstagsgebäudes
  gegangen  ist,  kann  es  nicht  weitergehen.  Ueber  die  neueste,  nur

probeweise  erfolgte  Anbringung  einer  Malerei  kann  man  nicht  hart  genug
urteilen.  Malerei  verdient  dieses  Bildwerk  kaum  genannt  zu  werden;  ein
        <pb n="62" />
        54  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  2.  4.)

Kunstwerk  ist  es  nur,  wenn  jede  Schmiererei  ein  solches  sein  sollte.  (Zustimmung
  rechts.)  Es  ist  das  schlechteste  Werk  des  vielgenannten  Künstlers.
Auf  die  Umgebung  wirkt  dieses  Bildwerk  wie  ein  Tintenklex,  wie  ein  Hohn
auf  jeden  geläuterten  Geschmack.  (Zustimmung  rechts.)  Wenn  wir  so
unser  Gebäude  ausschmücken  wollen,  dann  kommen  wir  besser  weg,  wenn
wir  die  Titelbilder  der  „Jugend“  sammeln  und  ankleben,  statt  solche  Spottgeburt
  von  Dreck  und  Feuer  als  dekorative  Malerei  zu  verwenden.  (Heiterkeit
  rechts.)  Mir  thun  die  Besucher  des  Reichstagsgebäudes  leid,  die,  bis
die  Kommission  ihr  Vernichtungsurteil  gefällt  haben  wird,  sich  an  dieser
Kunst,  an  dieser  Ausschmückung  des  Reichstages  erfreuen  sollen.  Lieber
weißgetünchte  Flächen  lassen,  als  in  dieser  Weise  das  Reichstagsgebäude  zu
verhonipeln.

Diese  gegen  den  Maler  Fr.  Stuck  gerichteten  Vorwürfe  rufen  eine
lebhafte  Besprechung  in  der  Presse  und  scharfe  Proteste  aus  der  Künstlerschaft
  hervor.  Geh.  Baurat  Wallot  legt  infolge  dieser  Debatte  die  Leitung
der  Ausschmückungsarbeiten  nieder.

2.  März.  (Wilhelmshaven.)  Der  Kaiser  ernennt  den
Prinzen  Heinrich  zum  Chef  des  ostasiatischen  Kreuzergeschwaders.

4.  März.  (Reichstag.)  Annahme  des  Gesetzentwurfs,  betreffend
  die  Einrichtung  eines  besonderen  Senats  für  das  bayerische
Heer  bei  dem  Reichs-Militärgericht  in  Berlin.

Abg.  Schädler  (Z.):  In  Bayern  ist  die  Volksvertretung  mit  der
königlichen  Regierung  einig  darüber  gewesen,  daß  Bayern  bezüglich  der
Militärgerichtsbarkeit  ein  Vorrecht  zusteht.  Der  bayerische  Senat  mit  seinem
Sitz  in  Berlin  ist  nicht  geeignet,  den  Eindruck  eines  selbständigen  Gerichts
zu  machen.  Wieweit  die  bayerische  Vertretung  der  Volksvertretung  gegenüber
  für  diese  Vorlage  verantwortlich  ist,  zu  entscheiden,  ist  hier  nicht  der
Ort.  Ich  vermisse  auch  Kautelen  dafür,  daß  der  gegenwärtig  geschaffene
Zustand  nicht  ohne  Zustimmung  Bayerns  geändert  werden  kann.  Ehe
nicht  Aufklärung  darüber  gegeben  ist,  kann  ich  für  die  Vorlage  nicht
stimmen.

Reichskanzler  Fürst  zu  Hohenlohe:  Auf  die  Anfrage  des  Herrn
Vorredners  habe  ich  zu  erwidern,  daß  unter  den  verbündeten  Regierungen
volles  Einverständnis  darüber  besteht,  daß  eine  etwaige  spätere  Abänderung
  dieses  Gesetzes,  sofern  dieselbe  notwendig  werden  sollte,  nicht  ohne  eine
neue  Vereinbarung  mit  Bayern  erfolgen  wird  (Beifall  im  Zentrum),  da
der  vorliegende  Gesetzentwurf,  wie  die  Begründung  desselben  ergibt,  auf
einer  Vereinbarung  mit  diesem  Bundesstaate  beruht.  (Beifall  im  Zentrum.)
Bayerischer  Bundesbevollmächtigter  Graf  von  Lerchenfeld-Köfering:
Die  Bemerkung  des  Herrn  Abg.  Dr.  Schädler,  daß  die  Frage  besteht,  ob
das  Reservatrecht  durch  den  vorliegenden  Gesetzentwurf  gewahrt  ist,  veranlaßt
  mich  zu  einer  kurzen  Erklärung.  Es  ist  bekannt,  daß  die  bayerische
Regierung  stets  auf  dem  Standpunkt  gestanden  hat,  daß  Bayern  hinsichtlich
  der  obersten  Instanz  ein  Reservatrecht  besitzt.  Es  ist  dieser  Standpunkt
  in  allen  Vorstadien  der  Militär-Strafgerichtsordnung  festgehalten
worden,  sowohl  bei  den  kommissarischen  Beratungen  im  preußischen  Kriegsministerium,
  als  später  bei  den  Beratungen  im  Bundesrat  und  dem  Reichstage
  gegenüber.  Auf  dem  gleichen  Standpunkt  steht  die  bayerische  Regierung
  heute  noch.  Sie  hält  dafür,  daß  durch  den  vorliegenden  Gesetzentwurf,
  welcher  Ihrer  Beschlußfassung  unterliegt,  das  Reservatrecht  gewahrt
ist;  sie  ist  der  Ansicht,  daß  Bayern  hiermit  gewährt  worden  ist,  was  nach
        <pb n="63" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  7.—9./18.)  55

der  jenseitigen  Ueberzeugung,  d.  h.  der  Ueberzeugung  derjenigen  Staaten,
welche  nicht  auf  dem  Standpunkte  gestanden  haben,  daß  Bayern  ein  Reservatrecht,
  Bayern  in  Rücksicht  auf  die  besondere  Stellung  einer  Armee  gewährt
werden  konnte,  und  andererseits,  daß  Bayern  das  erhält,  was  Bayern  verlangen
  muß,  ohne  seinen  grundsätzlichen  Standpunkt  zu  verlassen  und  ohne
seinem  Recht  irgend  etwas  zu  vergeben.  Was  die  weitere  Frage  des  Herrn
Abg.  Schädler  wegen  der  Garantieen  betrifft,  so  hat  der  Herr  Reichskanzler
bereits  diese  Frage  beantwortet.  Darin,  daß  in  den  Motiven  ausdrücklich
der  Vertragscharakter,  der  dem  Gesetz  zu  Grunde  liegt,  anerkannt  ist,  und
in  der  Erklärung,  daß  in  dem  Bundesrat  Einmütigkeit  darüber  bestand,
daß  eine  spätere  Aenderung,  wenn  sie  notwendig  werden  sollte  nicht  ohne
eine  neue  Vereinbarung  mit  Bayern  vorgenommen  werden  könne,  liegt  diejenige
  Garantie,  welche  Bayern  verlangen  konnte  und  verlangen  mußte  und
im  vollen  Maße  damit  erhalten  hat.  —  Die  Vorlage  wird  in  1.  und  2.
Beratung  genehmigt.

7.  März.  Der  Reichstag  verweist  den  Entwurf  eines
Hypothekenbankgesetzes  an  eine  Kommission.
8.  März.  (Reichstag.)  Zweite  Beratung  der  Militärvorlage

  in  der  Budgetkommission.

Die  Kommission  genehmigt  die  Mehrforderungen  für  die  Artillerie
und  von  den  Forderungen  für  die  Kavallerie  beschließt  sie  17  Eskadrons
Jäger  zu  Pferde.  Die  Friedenspräsenzstärke  wird  auf  495000  Mann  festgesetzt,
  die  i.  J.  1903  erreicht  werden  soll.  Die  Vorlage  hatte  7006  Mann
mehr  verlangt.  —  Wegen  der  Ablehnung  der  7000  Mann  wird  in  der
Presse  vielfach  von  der  Möglichkeit  einer  Reichstagsauflösung  gesprochen.

9.  März.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  des  Gesetzentwurfs

betreffend  Abänderung  und  Ergänzung  des  Strafgesetzbuchs.

In  Verbindung  damit  wird  beraten  der  Antrag  des  Zentrums,  der  fast
denselben  Inhalt  hat  wie  die  Vorlage.  Letztere  ändert  die  Vorschriften
über  die  Kuppelei  (§§  180  und  181),  schafft  Strafvorschriften  für  die  Zuhälter
  (§  181a)  und  verschärft  die  Vorschriften  über  das  Verkaufen  und
Feilhalten  von  Druckschriften  (§§  184,  184a  und  184b).  —  Der  Antrag
des  Zentrums  enthält  außerdem,  den  Kommissionsbeschlüssen  der  früheren
Session  entsprechend,  eine  Aenderung  bezüglich  der  sittlichen  Gefährdung
von  Arbeiterinnen  durch  die  Arbeitgeber  unter  Mißbrauch  des  Arbeitsoder
  Dienstverhältnisses  (§  182a)  und  eine  Strafbestimmung  für  Personen,
welche  ansteckende  Krankheiten  verbreiten.  —  Endlich  wird  in  Verbindung
hiermit  der  Antrag  des  Abg.  v.  Stumm  verhandelt:  den  Reichskanzler  zu
ersuchen,  bei  Gelegenheit  der  in  Aussicht  stehenden  Revision  des  Strafgesetzbuches
  auf  die  Verschärfung  derjenigen  Strafen  Bedacht  zu  nehmen,  welche
für  Sittlichkeitsverbrechen,  insbesondere  für  die  gegen  Kinder  gerichteten,
vorgesehen  sind.

Gegen  die  Zentrumsanträge  erklären  sich  die  meisten  Redner.  Die
Vorlage  und  die  Anträge  werden  an  eine  Kommission  verwiesen.

9./18.  März.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Kultusetat.

  Parität.  Volksschule  und  Polenfrage.

Abg.  Dasbach  (Z.)  klagt  über  die  Fesselung  des  Ordenswesens.
Abg.  Hackenberg  (nl.)  beschwert  sich,  daß  der  Staat  die  evangelische  Kirche
gegen  die  katholische  zurücksetze.  —  Am  14.  fordert  Abg.  Frhr.  v.  Heere-
        <pb n="64" />
        56  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  9.)

mann  (Z.) christliche  Erziehung  in  den  Volksschulen  und  sieht  in  der  Oberaufsicht
  des  Staates  über  die  Schulen  Mißtrauen  gegen  die  Kirche.  Kultusminister
  Bosse:  Nicht  allein  die  Kirche,  auch  der  Staat  habe  die  Aufgabe,
das  Volk  zu  erziehen,  allerdings  christlich  zu  erziehen.

Am  folgenden  Tage  beschwert  sich  Abg.  v.  Grabski  (Pole),  daß
der  Unterricht  in  der  polnischen  Sprache  in  Posen  systematisch  unterdrückt
  werde.

Kultusminister  Bosse:  Der  Sprachunterricht  ist  nur  ein  Mittel
für  die  national-polnische  Agitation  (oho!  bei  den  Polen),  und  dem  muß
die  Regierung  entgegentreten.  Die  Kinder  können  soviel  polnisch  lernen,
wie  sie  wollen,  wir  wollen  nur  nicht,  daß  unsere  eigenen  Lehrer  in  die
polnische  Agitation  hineingezogen  werden.  (Sehr  gut!  rechts.)  Wir  hatten
unseren  Volksschullehrern  erlaubt,  polnischen  Privatunterricht  zu  geben.
Diese  Erlaubnis  ist  in  erschreckender  Weise  mißbraucht  worden.  Es  bildeten
sich  polnische  Sprachenkomitees,  welche  das  Land  mit  einem  Netz  polnischer
Sprachschulen  umspannten,  in  welchem  polnischer  Sprachunterricht  in  der
Literatur  u.  s.  w.  in  tendenziöser  Weise  erteilt  wurde.  Diesem  Unfug
mußten  wir  ein  Ende  machen.  Wir  sind  froh,  daß  wir  unsere  Lehrer  von
der  Sprachagitation  befreit  haben.  Wir  lassen  die  Polen  polnisch  sprechen,
soviel  sie  wollen.  Wir  fürchten  uns  auch  nicht  davor.  Aber  der  preußische
Staat  hat  nicht  die  Aufgabe,  eine  fremde  Sprache  zu  propagieren.  (Ohl
bei  den  Polen.)  In  der  Schulvorstandssitzung  muß  deutsch  gesprochen
werden,  und  wer  nicht  deutsch  kann,  gehört  nicht  dort  hinein.  Auch  der
Vorredner  versteht  ausgezeichnet  Deutsch  und  das  hat  er  und  haben  die
Polen  im  Allgemeinen  in  der  preußischen  Schule  gelernt.  —  Am  18.  wird
ein  Antrag  Friedberg  (nl.)  6000  Mark  zur  Ausbildung  altkatholischer
Theologen  zu  bewilligen  mit  151  gegen  147  Stimmen  abgelehnt.

März.  Gerüchte  über  die  Gründe  für  den  Wechsel  im  Kommando
  des  ostasiatischen  Kreuzergeschwaders.

Der  Vizeadmiral  v.  Diederichs  wird  durch  den  Kontre-Admiral
Prinz  Heinrich  ersetzt.  Englische  und  amerikanische  Blätter  behaupten,
er  sei  abberufen,  weil  er  vor  Manila  Streitigkeiten  mit  dem  amerikanischen
Admiral  Dewey  gehabt  habe.  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg."  schreibt  dazu
(9.  März):  In  ausländischen  Blättern  sind  Vermutungen  über  die  Gründe
für  den  Wechsel  im  Kommando  des  Kreuzergeschwaders  aufgetaucht,  die  in
keiner  Weise  mit  den  Thatsachen  übereinstimmen.  Dieser  Wechsel  war  für
jeden  Kenner  des  Dienstbetriebes  in  der  Marine  ganz  selbstverständlich,  da
seit  Jahren  in  der  Marine  der  Brauch  besteht,  die  im  Auslande  befindlichen
  Offiziere  alle  2  Jahre  abzulösen.  Insbesondere  sind  Angaben,  wie
die,  daß  Admiral  v.  Diederichs  in  Ungnade  gefallen  sei  und  wegen  Mangels
an  Takt  und  Unkenntnis  der  Höflichkeiten  im  internationalen  Flottengebrauche
  getadelt  werde,  völlig  unbegründet.

9.  März.  (Bayern.)  Die  Kammer  der  Abgeordneten  genehmigt

  mit  114  gegen  21  Stimmen  das  Gewerbesteuergesetz.
Damit  hat  die  Kammer  die  Steuerreform  erledigt.

März.  (Berlin.)  Cecil  Rhodes  weilt  in  Berlin,  um,  wie
es  heißt,  mit  dem  Auswärtigen  Amt  über  die  Anlage  einer  Zentralbahn
  vom  Kap  bis  zum  Nil,  die  Deutsch-Ostafrika  berühren  soll,
zu  verhandeln.  —  Er  wird  am  11.  März  vom  Kaiser  empfangen.
        <pb n="65" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  10.)  57

10.  März.  Der  „Reichs-Anzeiger“  veröffentlicht  amtliche  Berichte
  des  Generalkonsul  Rose  über  die  Vorgänge  in  Samoa.

In  dem  Bericht  des  Generalkonsuls  Rose  vom  23.  Januar  über  die
Ereignisse  vom  31.  Dezember  1898  bis  zum  4.  Januar  1899  wird  hervorgehoben,
  daß  die  Entscheidung  des  Oberrichters  Chambers  zu  Gunsten
Tanus  verblüffend  wirken  mußte,  da  Chambers  am  5.  Oktober  1898  in
einer  schriftlichen,  allgemein  bekannt  gewordenen  Erklärung  geäußert  hatte,
es  würde  kein  Grund  vorliegen,  Mataafa  den  Platz  des  Königs  vorzuenthalten,
  falls  er  rechtsgiltig  zum  König  gewählt  werden  sollte.  In
einer  Besprechung  der  Vorsichtsmaßregeln  vor  dem  Ausbruche  des  Kampfes
zwischen  den  Parteien  der  Samoaner  äußerten  der  englische  Konsul  Maxse
und  Kapitän  Sturdee  die  Absicht,  das  Vordringen  der  Mataafaleute  mit
Gewalt  abzuwehren  und  die  Tanupartei  thätig  zu  schützen.  Von  deutscher
Seite  wurden  nur  solche  militärische  Schritte  angekündigt,  die  durch  die
Rücksicht  auf  den  Schutz  des  Lebens  und  Eigentums  der  Weißen  bedingt
waren.  In  die  Wohnung  des  Oberrichters,  wo  die  englische  und  amerikanische
  Flagge  gehißt  waren,  war  eine  englische  Wache  gelegt.  Nach  Lage
der  Oertlichkeit  wäre  diese  Wache  mitten  in  den  Kampf  der  Eingeborenen
hineingezogen  worden.  Sie  verließ  am  1.  Januar  Vormittags  unter  Einziehung
  der  Flaggen  den  Platz,  nachdem  sich  der  Oberrichter  zuvor  nach
Apia  begeben  hatte.  Der  Generalkonsul  schildert  dann,  wie  er  am  1.  Januar
  nachmittags  zum  Tivoli-Hotel  ritt,  um  gleich  vielen  anderen  Weißen
die  Vorgänge  zu  beobachten,  und  dabei  einen  Haufen  Mataafaleute  durchqueren
  mußte,  mit  denselben  jedoch  nicht  sprach,  und  wie  er  kurz  nach
4  Uhr  mit  Leutnant  Frielinghaus  vom  Kreuzer  „Falke"  nach  dem  Stadtteil
  Songi  und  von  dort  nach  Hause  ritt.  Somit  sei  die  Anklage
Chambers,  der  deutsche  Generalkonsul  sei  um  halb  5  Uhr  Nachmittags  an
der  Spitze  der  Mataafaleute  geritten,  als  diese  das  Tivoli-Hotel  angriffen,
vollkommen  aus  der  Luft  gegriffen.  Ein  Beweis  dafür  sei  das  schriftliche
Zeugnis  des  Leutnants  Frielinghaus.  Die  ersten  beiden  Schüsse  seien
von  zwei  namentlich  bekannten  Malietoaleuten  abgefeuert  worden.  Die
Tanuleute  wurden  am  2.  Januar  von  dem  Kreuzer  „Porpoise",  und  da
der  Raum  dort  nicht  ausreichte,  von  dem  Kreuzer  „Falke“  ausgenommen.
Bei  der  Schilderung  der  Einsetzung  der  provisorischen  Regierung  sagt  Rose,
Dr.  Raffel  hatte  sich  in  den  unruhigen  Tagen  durch  seine  Thätigkeit  allgemeine
Anerkennung  erworben.  Der  Bericht  citirt  die  Lobeserhebungen,  die  eine
englische  Zeitung  in  Apia  am  7.  Januar  Raffel  spendet.  In  demselben
Sinne  bewegten  sich  die  Dankesäußerungen  des  englischen  Konsuls  und  des
englischen  Kapitäns.  So  war  die  Einsetzung  der  provisorischen  Regierung
mit  Raffel  an  der  Spitze  schon  am  3.  Januar  beschlossene  Sache.  In  der
Schilderung  des  Verhaltens  der  beiderseitigen  Kriegsschiffe  wird  erwähnt,
daß  Raffel  am  3.  Januar  für  den  Schutz  der  englischen  Mission  sorgte.
Zum  Schluß  dieses  Berichts  sagt  Rose,  Mataafa  nahm  nicht  an  den
Kämpfen  Teil.  Auch  von  englischer  Seite  sei  in  einer  Zuschrift  an  eine
Zeitung  in  Apia  anerkannt  worden,  daß  Mataafa  für  den  Krieg  nicht
verantwortlich  zu  machen  und  bis  zuletzt  bemüht  gewesen  sei,  denselben  zu
verhindern.  —  Ein  zweiter  Bericht  des  Generalkonsuls  behandelt  die  Vorgänge
  vom  4.  bis  9  Januar.  Raffel  schloß  am  6.  Januar  das  Obergericht,
weil  nach  seiner  Ansicht  die  Wahrnehmung  des  Oberrichterpostens  durch
Chambers  für  die  Dauer  der  Regierung  rechtlich  ausgeschlossen  war,  die
entgegen  der  Entscheidung  des  Herrn  Chambers  vom  31.  Dezember  entstanden
  sei.  Der  Bericht  tritt  der  Auffassung  des  englischen  Konsuls  entgegen,
  als  bedeute  das  Vorgehen  Raffel's  eine  Beleidigung  der  englischen
        <pb n="66" />
        58  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  11.—14.)

Flagge.  Rose  schildert,  wie  am  7.  Januar  mittags  das  Obergericht  durch
Chambers  und  den  englischen  Konsul  zwangsweise  wiedereröffnet  wurde,
während  der  englische  Konsul  die  Beschießung  von  Apia  angedroht  und
die  „Porpoise"  zur  Zeit  der  zwangsweisen  Eröffnung  des  Obergerichts  ihre
Geschütze  auf  das  Gerichtsgebäude  gerichtet  habe,  unterließ  Rose,  sich  an
den  Kreuzer  „Falke“  zum  Schutze  Raffels  zu  wenden,  weil  er  nicht  wollte,
daß  bewaffnete  Abteilungen  zweier  befreundeter  Staaten  aus  so  minimer
Veranlassung  sich  feindselig  gegenüberständen.  Rose  bespricht  dann  die
Proklamation  vom  7.  Januar,  worin  Chambers  das  Obergericht  von  dem
Bestehen  irgend  einer  provisorischen  Regierung  für  unabhängig  erklärt,
und  die  Kundgebung  des  englischen  und  amerikanischen  Konsuls,  worin
Chambers  für  den  einzigen  rechtmäßigen  Oberrichter  erklärt  wird,  auch
während  des  Bestehens  der  provisorischen  Regierung.
(Der  Bericht  im  Staats-Archiv  B.  62.)

11.  März.  Der  Reichstag  bewilligt  das  Etatsgesetz  für  die
Schutzgebiete  gegen  die  Stimmen  der  freisinnigen  Volkspartei  und
Sozialdemokraten.  —  In  der  Debatte  war  besonders  die  Frauenfrage
  in  Südwestafrika  behandelt  worden.

12.  März.  (Bayern.)  Die  Feier  der  hundertjährigen  Herrschaft
  der  Linie  Pfalz-Zweibrücken  in  Bayern  und  der  78.  Geburtstag
  des  Prinz-Regenten  werden  gleichzeitig  durch  Paraden,  Schulfeiern
  und  Festzüge  im  ganzen  Lande  gefeiert.  (Vgl.  Fester,  Deutsche
Rundschau  Jahrgang  1899.)

14.  März.  Es  wird  folgende  kaiserliche  Verordnung  über

die  Organisation  der  oberen  Marinebehörden  veröffentlicht.

Nachdem  Ich  Mich  entschlossen  habe,  den  Oberbefehl  über  Meine
Marine  ebenso  wie  über  Meine  Armee  Selbst  zu  führen,  erachte  Ich  es
nicht  für  zweckmäßig,  wenn  zwischen  Mir  und  den  einzelnen  Befehlshabern
eine  zentrale  Kommandobehörde  steht,  die  lediglich  Meine  Befehle  zu  übermitteln
  haben  würde.  Ich  bestimme  daher:  1.  Die  Behörde  „Oberkommando
der  Marine"“  kommt  in  Fortfall.  2.  Die  bisherige  Admiralstabsabteilung
des  Oberkommandos  wird  selbständig  mit  der  Bezeichnung  „Admiralstab
der  Marine",  mit  dem  „Chef  des  Admiralstabes  der  Marine“  an  der  Spitze
und  dem  Sitz  in  Berlin.  Der  Chef  des  Admiralstabes  wird  Mir  unmittelbar
  unterstellt.  Ich  verleihe  ihm  die  Disziplinar-  und  Urlaubsbefugnisse,
  wie  sie  bisher  dem  Kommandirenden  Admiral  zustanden.  Im
Admiralstabe  werden  außer  den  Admiralstabsgeschäften  die  militärpolitischen
Angelegenheiten  der  im  Auslande  befindlichen  Schiffe  bearbeitet.  Alle
übrigen  Abteilungen  und  Dezernate  des  Oberkommandos  werden  aufgelöst.
3.  Es  werden  Mir  ferner  unmittelbar  unterstellt:  die  Chefs  der  Marinestationen,
  der  Inspekteur  des  Bildungswesens,  der  Chef  des  I.  Geschwaders,
der  Chef  des  Kreuzergeschwaders.  Ich  verleihe  diesen  Befehlshabern  die
gerichtsherrlichen,  Disziplinar-  und  Urlaubsbefugnisse,  wie  sie  bisher  dem
Kommandierenden  Admiral  zustanden.  4.  Ich  behalte  Mir  vor,  einen
„Generalinspekteur  der  Marine“  zu  ernennen.  Ich  werde  Meine  Befehle
zur  Ausführung  von  Inspizierungen  im  Bereich  der  gesamten  Marine
diesem  Offizier  für  jeden  einzelnen  Fall  zugehen  lassen.  5.  Ich  behalte
Mir  ferner  vor,  nach  Ausspruch  der  Mobilmachung  sowie  alljährlich  für
die  Dauer  der  Herbstmanöver  den  Flottenchef  zu  ernennen.  6.  Die  im
        <pb n="67" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  14.)  59

Auslande  befindlichen  selbstständigen  Schiffskommandos  werden  Mir  in
allen  militärpolitischen  Angelegenheiten  unmittelbar  unterstellt.  Ich  werde
diesen  Schiffskommandos  Meine  Befehle  durch  den  Chef  des  Admiralstabes
zugehen  lassen.  7.  In  allen  Angelegenheiten,  die  sich  nicht  auf  die  militärpolitische
  Verwendung  beziehen,  werden  die  im  Auslande  befindlichen  selbstständigen
  Schiffskommandos,  mit  Ausnahme  der  Seekadetten-  und  Schiffsjungen-Schulschiffe,
  demjenigen  Stationskommando  unterstellt,  welches  die
Besatzung  kommandiert  hat.  In  technischen  und  Verwaltungsangelegenheiten
verkehren  die  Kommandos  der  im  Auslande  befindlichen  Schiffsverbände
und  Schiffe  unmittelbar  mit  dem  Reichs-Marineamt.  8.  Die  Seekadettenund
  Schiffsjungen-Schulschiffe  sowie  die  Schiffsjungenabteilung  werden  der
Inspektion  des  Bildungswesens  mit  der  unter  6.  erwähnten  Einschränkung
unterstellt.  9.  Die  Inspektionen  des  Torpedowesens  und  der  Marine-Infanterie
  werden  dem  Kommando  der  Marinestation  der  Ostsee,  die
Inspektion  der  Marine-Artillerie  wird  dem  Kommando  der  Marinestation
der  Nordsee  unterstellt.  Die  Beziehungen  dieser  Behörden  zum  Reichs-Marineamt
  werden  hierdurch  nicht  geändert.  10.  Die  Kommandierung
aller  Seeoffiziere  und  Offiziere  der  Marine-Infanterie,  welche  bisher  vom
Kommandierenden  Admiral  zu  verfügen  waren,  behalte  Ich  Mir  vor,
ebenso  die  der  Sanitätsoffiziere,  soweit  Versetzungen  von  einem  Befehlsbereich
  in  den  anderen  damit  verbunden  sind.  Die  Ausbildung  und  demzufolge
  die  Stellenbesetzung  der  Maschineningenieure  ist  Sache  der  Stationskommandos.
  Machen  die  Stellenbesetzungen  Versetzungen  von  einem  Befehlsbereich
  in  den  anderen  notwendig,  so  sind  dieselben  bei  Mir  zu  beantragen.
11.  Die  Besatzungen  für  die  Schiffe  stellt  das  Kommando  der  Station,
welcher  das  Schiff  angehört.  Bei  Differenzen  zwischen  den  Schiffs-  bezw.
Geschwaderkommandos  und  den  Landbehörden  über  die  Zusammensetzung
der  Besatzungen  und  die  Auswechslung  von  Mannschaften  entscheiden  die
Stationskommandos.  Die  Interessen  der  Schiffskommandos  sind  hierbei  in
erster  Reihe  zu  berücksichtigen.  Mannschaftsausgleiche  zwischen  beiden
Stationen  regelt  das  Reichs-Marineamt.  12.  Die  Mobilmachungsbestimmungen
  sind  vom  Staatssekretär  des  Reichs-Marineamts  zu  bearbeiten.
Zentralstellen  für  die  Friedensvorbereitungen  und  die  Durchführung  der
Mobilmachung  innerhalb  ihres  Stationsbereichs  bleiben  wie  bisher  die
Stationskommandos.

14.  März.  (Berlin.)  Ludwig  Bamberger,  bis  1893  Abgeordneter,
  Führer  der  freisinnigen  Vereinigung  und  früher  der
Nationalliberalen,  fast  76  Jahre  alt,  †.

14.  März.  (Reichstag.)  Zweite  Beratung  der  Militärvorlage.


Die  Kommission  hat  beschlossen,  statt  einer  Friedenspräsenz  von
502506  nur  eine  solche  von  495.500  Gemeinen  zu  bewilligen.  —  Kriegsminister
  v.  Goßler:  Bei  der  ersten  Beratung  der  Militärvorlage  im  Plenum,
habe  ich  der  Erwartung  Ausdruck  gegeben,  daß  es  innerhalb  der  Kommission
gelingen  würde,  eine  Einigung  über  die  Vorlage  der  verbündeten  Regierungen
zu  erzielen.  Ich  ging  davon  aus,  daß  die  Armee  ein  einigendes  Element
für  alle  Parteien  sei  und  daß,  wo  es  sich  um  Maßnahmen  für  die  Verteidigung
  des  Vaterlandes  handele,  parteipolitische  Interessen  nicht  in
Frage  kommen  könnten.  Ich  glaube,  daß  ich  in  dieser  Zuversicht  mich  im
Einverständnis  mit  allen  maßgebenden  Parteien  des  Hauses  befinde.  Die
Kommissionsberatungen  haben  nun  in  vieler  Hinsicht  zu  einem  erfreulichen
Resultat  geführt.  Es  ist  anerkannt  worden,  daß  die  geplante  Heeres-
        <pb n="68" />
        60  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  14.)

verstärkung  im  allgemeinen  auf  richtigen  Grundsätzen  beruht  und  den  thatsächlichen
  Verhältnissen  entspricht.  Demzufolge  sind  die  geforderten  Formationen
  ausnahmslos  bewilligt  worden.  Aber  es  sind  auch  Aenderungen
eingetreten,  Aenderungen,  die  ich  ihrer  Bedeutung  nach  in  wesentliche  und
in  weniger  wichtige  einteilen  darf.  Wenn  ich  mich  zunächst  den  letzteren
zuwende,  so  ist  der  Abschluß  der  Heeresverstärkung  von  1902  auf  1903
verschoben.  Ich  habe  in  Bezug  hierauf  bereits  in  der  Kommission  der
Voraussetzung  Ausdruck  gegeben,  daß  selbstverständlich  alle  Neuformationen
im  Jahre  1902  abgeschlossen  sein  müßten,  und  daß  für  1903  nur  die  Verteilung
  des  Restes  der  Mannschaften  auf  die  verschiedenen  Waffengattungen
oder  Formationen  in  Betracht  kommen  könnte.  Es  ist  ja  auch  bisher  so
verfahren  worden.  Die  Militärverwaltung  muß  sich  auch  ohnedies  eine
gewisse  Reserve  an  Mannschaften  verfügbar  halten,  denn  es  treten  in  jedem
Etatsjahr  bestimmte  Bedürfnisse  nach  Ausgestaltung  einzelner  Formationen
hervor.  Hat  man  die  erforderliche  Zahl  an  Mannschaften  hierfür  nicht
zur  Hand,  so  müssen  die  Verpflegungsetats  der  Truppen  geändert  werden,
und  es  entstehen  Unsicherheiten,  Mißverständnisse  und  Kosten,  auch  leidet
die  Einheitlichkeit  der  gesamten  Etats.  Trifft  die  von  mir  gemachte
Voraussetzung  zu,  so  würde  ich  ein  prinzipielles  Bedenken  in  Betreff  der
Aenderung  der  Jahreszahl  nicht  geltend  zu  machen  haben.  Zweitens  ist
bei  der  Kavallerie  eine  Trennung  der  Maße  der  Kavallerie  und  der  Jäger
zu  Pferde  erfolgt.  Ich  sehe  in  dieser  Aenderung  keine  Verbesserung;  die
Jäger  zu  Pferde  sind  eine  Kavallerietruppe  und  entspricht  daher  ihre
Rangierung  zwischen  Verkehrstruppen  und  Train  der  Bestimmung  dieser
Waffe  nicht.  Ich  kann  somit  nur  dringend  bitten,  die  Fassung  der  Regierungsvorlage
  wiederherzustellen.  Drittens  ist  ausdrücklich  vorgesehen,  daß
die  Verteilung  der  Mannschaften  auf  die  einzelnen  Waffengattungen  durch
die  jährlichen  Etatsbewilligungen  erfolgen  soll.  Das  ist  selbstverständlich
und  auch  bisher  ist  so  verfahren  worden.  Der  Vorschlag  bietet  somit
nichts  Neues  und  halte  ich  denselben  daher  für  überflüssig.  Nach  den
Darlegungen,  die  hierüber  in  der  Kommission  gemacht  worden  sind,  muß
ich  übrigens  annehmen,  daß  eine  Beschränkung  der  Kommandogewalt  durch
diesen  Zusatz  in  keiner  Weise  beabsichtigt  ist,  ich  müßte  einer  solchen  Absicht
sonst  auf  das  entschiedenste  entgegentreten.  Wenn  ich  hiermit  die  weniger
wichtigen  Aenderungen  erschöpft  habe,  so  wende  ich  mich  jetzt  der  schwerwiegendsten
  Aenderung,  der  Verringerung  der  Präsenzstärke  um  7006  zu.
Ich  bin  in  der  Presse  vielfach  der  Ansicht  begegnet,  ich  hätte  diese  Verringerung
  von  vornherein  für  unannehmbar  erklären  sollen,  dann  wäre  die
Situation  klar  gewesen.  Ich  halte  diese  Ansicht  für  falsch;  denn  kein  Bevollmächtigter
  zum  Bundesrat  hat  das  Recht,  Anträge  für  annehmbar  oder
unannehmbar  zu  erklären,  wenn  nicht  ein  bezüglicher  Beschluß  des  Bundesrats
  vorliegt,  so  daß  mich  in  dieser  Hinsicht  kein  Vorwurf  treffen  kann.
Ich  habe  mich  darauf  beschränkt,  ruhig  und  bestimmt  zu  erklären,  wie  ich
für  meine  Person  an  der  Regierungsvorlage  unbedingt  festhalten  müsse,
wobei  zu  berücksichtigen  bleibt,  daß  ja  auch  die  Mitglieder  der  Kommission
durch  ihre  Abstimmung  das  Votum  ihrer  Parteien  nicht  binden.  Zudem
läßt  sich  bei  Anträgen  von  der  Bedeutung,  wie  der  vorliegende,  die  Konsequenz
  nicht  ohne  weiteres  übersehen,  und  bedurfte  es  eingehender  Berechnungen,
  um  nach  dieser  Richtung  hin  ein  klares  Bild  zu  erhalten.  Nachdem
  diese  inzwischen  erfolgt  sind,  kann  ich  jetzt  zu  der  Frage  Stellung
nehmen.  Die  von  der  Budgetkommission  vorgeschlagene  Zahl  von  495  500
Mann  ist  eine  Durchschnittsziffer;  es  ist  eine  Pauschsumme,  die  von  der
Berechnung  der  Verpflegungsetats  der  einzelnen  Truppenteile  absieht,  und
es  dem  obersten  Kriegsherrn  ermöglicht,  die  Etats  der  einzelnen  Truppen-
        <pb n="69" />
        Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 14.)  61

formationen  festzusetzen.  Im  Prinzip  läßt  sich  hiergegen  nichts  einwenden,
denn  es  ist  richtig,  daß  die  Festsetzung  des  Truppenetats  im  Rahmen  der
Gesamt-Präsenzziffer  Sache  des  obersten  Kriegsherrn  ist,  und  jährlich  haben
nach  den  hervortretenden  Bedürfnissen  auch  thatsächlich  Verschiebungen  einzelner
  Etats  stattgefunden.  Eine  derartige  Durchschnittsziffer  ist  bei  einer
stufenweisen  Vermehrung  der  Armee,  wie  sie  die  Regierungsvorlage  vorschlägt,
  zweckmäßig,  da  man  aus  diesem  Pauschquantum  je  nach  der  fortschreitenden
  Bildung  von  Truppenteilen  und  Etatsverstärkungen  den  Bedarf
an  Mannschaften  innerhalb  der  einzelnen  Etatsjahre  ohne  Schwierigkeiten
entnehmen  kann.  Natürlich  muß  diese  Ziffer  so  bemessen  sein,  daß  sie  eine
Deckung  des  Bedarfs  auch  unter  allen  Umständen  sichert.  Ist  daher  das
Prinzip  nicht  anfechtbar,  so  ist  es  doch  notwendig,  festzustellen,  ob  die  vorgesehene
  Pauschsumme  genügt,  um  die  Verpflegungsetats  auf  diejenige  Höhe
zu  bringen,  welche  den  militärischen  Aufgaben  entspricht.  Auf  Grund
eingehender  Berechnungen  muß  ich  die  Frage  verneinen.  Als  man  im
Jahre  1893  die  verkürzte  Dienstzeit  bei  den  Fußtruppen  einführte,  wurde
mit  Zustimmung  des  Reichstags  die  Etatsstärke  der  Bataillone  auf  600
Mann,  die  der  Bataillone  mit  hohem  Etat  auf  660  Mann  festgesetzt.
Hierfür  war  der  Grundsatz  maßgebend,  dem  älteren  Jahrgang  bei  der
zweijährigen  Dienstzeit  annähernd  dieselbe  Stärke  zu  geben,  wie  der  bisherige
  zweite  und  dritte  Jahrgang  zusammengenommen.  Diese  Zahl  ist
zwar  nicht  voll  erreicht  worden,  die  Richtigkeit  dieser  Auffassung  ist  jedoch
nicht  zu  bestreiten,  denn  die  Jägerbataillone,  welche  noch  heute  diesen  Etat
haben,  sind  hierfür  ein  sprechender  Beweis.  Als  sodann  im  Jahre  1896
die  Notwendigkeit  hervortrat,  die  Truppen  erster  Linie  zu  verstärken  und
hierfür  die  vierten  Bataillone  verwendet  wurden,  fand  eine  Verringerung
der  Etats  der  Infanterie  statt,  um  die  neuen  Truppenteile  auf  eine  einigermaßen
  solide  Grundlage  zu  stellen.  Mein  Herr  Amtsvorgänger  rechnete
damit,  daß  es  ausreichen  würde,  den  Etat  der  Infanteriebataillone  um
20  Mann  zu  verringern.  Diese  Annahme  hat  sich  als  zutreffend  nicht
erwiesen.  Der  Etat  von  660  sank  auf  639,  der  von  600  auf  573  und
trotzdem  erreichten  die  Bataillone  der  neuen  Regimenter  nur  einen  Etat
von  501  Mann.  In  den  Bataillonsstärken  der  übrigen  Bundesstaaten
mit  eigener  Militärverwaltung  finden  sich  noch  weitere  Varianten.  Dieser
Zustand  ist  auf  die  Dauer  im  Interesse  der  Truppen  nicht  haltbar  und
unbedingt  Abhilfe  notwendig  Die  Zahl  der  ausgebildeten  Mannschaften
genügt  nicht,  um  den  Truppenteilen  einen  festen  Halt  zu  geben,  in  der
Winterperiode  ist  die  Ausrückestärke  zu  gering,  auch  ist  es  nicht  möglich,
bei  dem  geringen  Dienststande  die  weitere  Ausbildung  der  älteren  Mannschaften
  sachgemäß  zu  fördern.  Rechnet  man  Kranke  und  Abkommandierte
hinzu,  so  ist  die  Verwendungsfähigkeit  der  Truppen  zu  gewissen  Zeiten
überhaupt  in  Frage  gestellt.  Es  ist  daher  notwendig,  hier  die  Konsequenzen
der  verkürzten  Dienstzeit  zu  ziehen.  Die  in  der  Vorlage  der  verbündeten
Regierungen  enthaltene  Zahl  —  502506  ist  so  berechnet,  daß  nach
Abzug  der  für  andere  Waffengattungen  und  besondere  Formationen  erforderlichen
  Quote  so  viel  Mannschaften  für  die  Infanterie  übrig  bleiben,
daß  die  Bataillone  auf  rund  580  Mann  gebracht  werden  können  und
außerdem  die  notwendige  Vermehrung  und  Verstärkung  der  Bataillone  auf
hohen  Etat  eintritt.  Die  Zahl  580  entspricht  der  Annahme  meines  Amtsvorgängers.
  Legt  man  diese  Zahlen  zu  Grunde,  so  läßt  sich  die  zweijährige
Dienstzeit  gerade  noch  durchführen  und  in  den  Grenzdistrikten  tritt  diejenige
Sicherheit  ein,  welche  den  militär-politischen  Rücksichten  entspricht.  Will
man  die  zweijährige  Dienstzeit  in  dem  Wunsche,  sie  auch  hinreichend  auszugestalten,
  einführen  und  durchführen,  so  ist  ein  ausreichender  Truppenetat
        <pb n="70" />
        62  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  14.)

hierzu  die  vornehmste  Bedingung.  Die  von  der  Kommission  vorgeschlagene
Zahl  von  495  500  Mann  ergibt  gegenüber  den  geforderten  502  506  Mann
eine  Differenz  von  7006  Mann.  Es  kann  infolge  dessen  der  Etat  der
Infanteriebataillone  im  allgemeinen  nur  auf  569  Mann  festgesetzt  werden;
der  bisherige  Etat  von  573  Mann  verringert  sich  um  4  Mann.  Die
Bataillone  auf  hohem  Etat  können  höchstens  von  639  auf  640  gebracht
werden,  eine  Vermehrung  der  Zahl  der  Bataillone  auf  hohen  Etat  ist
überhaupt  nicht  möglich,  und  die  Bedürfnisse,  die  der  Chef  des  Generalstabes
  in  dieser  Hinsicht  zur  Sprache  gebracht  hat,  müssen  unberücksichtigt
bleiben.  Auch  bei  einer  derartigen  Disposition  muß  bereits  auf  Mannschaften,
  die  für  andere  Waffen  designiert  waren,  zurückgegriffen  werden.
Will  man  einen  als  Minimalgrenze  zu  betrachtenden  Etat  von  750  Köpfen
das  Bataillon  einführen  und  außerdem  die  notwendige  Zahl  von  Bataillonen
auf  den  höheren  Etat  von  640  bringen  —,  so  muß  man  alle  für  die  Etatsvermehrung
  der  anderen  Waffen  bestimmten  Mannschaften,  der  Infanterie
überweisen  und  schädigt  dadurch  die  anderen  Waffen.  Bei  den  Bundesstaaten
  mit  eigener  Militärverwaltung  werden  die  Etats  der  Infanterie
noch  wesentlich  geringer.  Also  hier  wird  die  Verwendungsfähigkeit  der
Bataillone  noch  mehr  beeinträchtigt.  Für  das  württembergische  Kontingent
tritt  überhaupt  keine  Verstärkung,  sondern  eine  Verminderung  ein,  es  wird
mithin  durch  die  Beschlüsse  der  Kommission  in  seiner  bisherigen  Friedensstärke
  herabgesetzt.  Jch  gehe  nun  von  der  Auffassung  aus,  daß  es  den
Antragstellern  wohl  nicht  möglich  gewesen  ist,  diese  Konsequenzen  zu  übersehen,
  und  ich  nehme  nach  den  von  mir  im  Einzelnen  gemachten  Ausführungen
  an,  daß  es  gelingen  wird,  die  Regierungsvorlage  wieder  herzustellen,
  da  ich  nicht  in  der  Lage  sein  werde,  den  verbündeten  Regierungen
die  Annahme  einer  geringeren  als  der  in  der  Vorlage  vorgesehenen  Friedensstärke
  zu  befürworten.  Unter  allen  Umständen  ist  die  Militärverwaltung
aber  außer  stande,  innerhalb  des  im  Gesetz  festgelegten  Zeitabschnittes  von
fünf  Jahren  mit  dieser  Ziffer  zu  rechnen.  Indem  ich  daher  an  den
Patriotismus  des  hohen  Hauses  in  der  festen  Zuversicht  appelliere,  daß  die
Erhaltung  und  Tüchtigkeit  der  Armee  den  allein  leitenden  Gesichtspunkt
ihrer  Entschließungen  bilden  wird,  kann  ich  nur  nochmals  dringend  bitten,
in  dieser  Hinsicht  die  Vorlage  der  verbündeten  Regierungen  unverändert
anzunehmen.  (Lebhaftes  Bravo  rechts  und  bei  den  Nationalliberalen.)
Abg.  Sattler  (nl.):  Die  Frage,  ob  7000  Mann  mehr  oder  weniger
bewilligt  werden  sollten,  könnte  allein  von  der  Heeresverwaltung  entschieden
werden.  Abg.  v.  Levetzow  (kons.):  Seine  in  der  ersten  Lesung  erhobenen
Bedenken  seien  geschwunden;  die  Kosten  betrügen  für  die  7000  Mann  nur
2  Mill.,  könnten  also  nicht  die  Abstriche  rechtfertigen.  Abg.  Lieber  (Z.):
Nach  den  Erklärungen  der  Vorredner  scheine  es,  als  ob  der  Reichstag
lediglich  den  Regierungsforderungen  zuzustimmen  habe.  In  den  letzten
Jahren  haben  wir  außerordentlich  viel  für  das  Landheer  bewilligt,  für  die
Artillerie  144  Millionen,  für  die  Flotte  409  Millionen,  für  die  Festungen
50  Millionen;  für  die  Vorlage  sind  wir  bereit,  130  Millionen  einmalige
Ausgaben  zu  bewilligen.  Das  macht  neben  der  regelmäßigen  Entwickelung
des  Heeres-  und  Flottenetats  rund  733  Millionen  Mark.  Für  die  Flotte
haben  wir  im  Beharrungszustande  eine  regelmäßige  Mehrausgabe  von
30  Millionen  Mark  jährlich  bewilligt,  für  das  Heer  wollen  wir  24  Millionen
  bewilligen.  Die  Zinsen  von  den  vorher  bezeichneten  733  Millionen
betragen  23,7  Millionen,  so  daß  eine  jährliche  Mehrbelastung  von  77,7  Millionen
  sich  herausstellt.  So  unscheinbar  der  von  der  Kommission  vorgenommene
  Abstrich  zu  sein  scheint,  im  Zusammenhange  mit  dem  anderen,
spielt  er  doch  eine  erhebliche  Rolle.  Bei  der  Verteidigung  des  Vaterlandes
        <pb n="71" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  15.  16.)  63

gelten  auch  für  das  Zentrum  parteipolitische  Rücksichten  nicht.  Wir  sind
der  Meinung,  daß  auch  mit  dem  Abstrich  die  Vorlage  noch  ausreichen
wird,  das  zu  erreichen,  was  erreicht  werden  soll.  Sollte  uns  nachgewiesen
werden,  daß  die  Truppen  oder  die  Durchführung  der  zweijährigen  Dienstzeit
  gefährdet  wird,  so  würden  wir  bei  späterer  Gelegenheit  nachzuhelfen
geneigt  sein.  Zur  Zeit  ist  uns  ein  solcher  Nachweis  nicht  geliefert.

Abg.  Richter  (fr.  Vp.):  Die  Frage  der  Abkommandierung  von
Mannschaften  erscheine  viel  wichtiger  als  die  Streichung  der  7000  Mann.
Wenn  die  Auflösung  erfolgte,  so  würde  man  sagen,  daß  das  nicht  wegen
der  7000  Mann  geschieht,  sondern  aus  anderen  Gründen.  Man  will  eine
Zuchthausvorlage  im  wahren  Sinne  des  Wortes  durchbringen,  man  will
das  Wahlrecht  ändern;  der  Wahlkampf  wird  sich  dann  darum  drehen,  ob
ein  selbstherrliches  Regiment  eingeführt  werden  soll,  oder  ob  ein  selbständiger
Reichstag  bestehen  bleibt.

Reichskanzler  Fürst  zu  Hohenlohe-Schillingsfürst:  Ich  muß
die  Behauptung,  daß  an  maßgebender  Stelle  die  Tendenz  bestände,  Konflikte
herbeizuführen,  mit  Entschiedenheit  zurückweisen,  ebenso  wie  ich  die  Behauptung
  zurückweise,  daß  Velleitäten  an  der  maßgebenden  Stelle  herrschen.
Die  maßgebende  Stelle  wird  geleitet  durch  die  Sorge  für  die  Sicherheit
des  Reichs  und  ist  sich  auch  der  Verantwortung  dieser  Sorge  vollkommen

bewußt.

In  namentlicher  Abstimmung  wird  die  Regierungsvorlage  (502  506
Gemeine)  mit  209  gegen  141  Stimmen  abgelehnt.  Dafür  stimmen  die
Deutschkonservativen,  die  Reichspartei,  die  Nationalliberalen,  die  Freisinnige
Vereinigung  mit  Ausnahme  des  Abg.  Haenel,  die  Mitglieder  des  Bundes
der  Landwirte  und  von  den  Wilden  die  Abgg.  Ahlwardt  und  Smalakys.
Dagegen  stimmen  die  Sozialdemokraten,  die  deutsche  und  die  freisinnige
Volkspartei,  das  Zentrum,  die  Mitglieder  des  bayerischen  Bauernvereins,
der  Hospitant  der  freisinnigen  Vereinigung  Riff,  der  Hospitant  der  deutschen
Reformpartei  Köhler  und  die  Wilben  Sabin  und  Schwarz.

Die  Beschlüsse  der  Kommission  (495  500  Mann)  werden  gegen  die
Stimmen  des  Zentrums  und  der  freisinnigen  Vereinigung  ebenfalls  abgelehnt.


15.  März.  (Preußen.)  Der  Provinziallandtag  von  Posen
nimmt  die  Vorlage  betreffend  die  Kaiser  Wilhelm-Bibliothek  und
das  Museum  einstimmig  an.  Auch  die  polnischen  Mitglieder
stimmen  sämtlich  dafür.

16.  März.  (Reichstag.)  Dritte  Beratung  der  Militärvorlage.


Die  Abgg.  Lieber  und  Genossen  beantragen,  die  in  der  zweiten
Lesung  abgelehnten  Bestimmungen  über  die  Friedenspräsenzstärke  und  über
die  Zahl  der  Formationen  nach  den  Beschlüssen  der  Kommission  wieder
herzustellen  und  eine  Präsenzstärke  von  495500  (statt  502  506)  Mann  zu
bewilligen;  ferner  bezüglich  der  Formationen  zu  bestimmen,  daß  in  den
482  Eskadrons  für  die  Kavallerie  diejenigen  Formationen  inbegriffen  sein
sollen,  die  zur  Erhaltung  und  Weiterbildung  der  Spezialtruppe  der  Jäger
zu  Pferde  (Meldereiter)  erforderlich  sind.  Die  Kommission  hat  ferner
folgende  Resolutionen  vorgeschlagen:  I.  Die  verbündeten  Regierungen  zu
ersuchen,  eine  Nachweisung  der  von  der  Militärverwaltung  für  Zwecke  der
Zivilverwaltung  abgegebenen  Wachtmannschaften  dem  Reichstag  zugehen
zu  lassen  II.  Die  verbündeten  Regierungen  um  eine  Mitteilung  darüber
        <pb n="72" />
        64  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)

zu  ersuchen,  1.  in  welchem  Umfange  gegenwärtig  Mannschaften  des  aktiven
Heeres  zu  Aufgaben,  welche  die  militärische  Ausbildung  beschränken,  verwendet
  werden  müssen;  2.  welche  Ausgaben  für  die  Beschaffung  der  etwa
erforderlichen  Ersatzmittel  aufgebracht  werden  müßten.  III.  Den  Herrn
Reichskanzler  zu  ersuchen,  derselbe  wolle  in  den  Etat  Mittel  einstellen,  um
solchen  Infanteriemannschaften,  die  freiwillig  das  dritte  Jahr  oder  die
Hälfte  desselben  im  aktiven  Dienste  verbleiben,  eine  Prämie  bezw.  eine
höhere  Löhnung  gewähren  zu  können.  Abg.  Lieber  (Z.)  beantragt:  Der
Resolution  III  folgende  Fassung  zu  geben:  III.  Den  Herrn  Reichskanzler
zu  ersuchen,  derselbe  wolle  in  den  Etat  Mittel  einstellen,  um  1.  statt  der
Mannschaften  des  aktiven  Heeres,  die  zur  Zeit  bei  den  Bekleidungsämtern
gegen  Prämien  beschäftigt  werden,  bürgerliche  Handwerker  gegen  Lohn  zu
beschäftigen;  2.  solchen  Infanteriemannschaften,  die  freiwillig  das  dritte
Jahr  oder  die  Hälfte  desselben  im  aktiven  Dienste  verbleiben,  eine  Prämie
bezw.  eine  höhere  Löhnung  gewähren  zu  können;  ferner  folgende  Resolution
  IV  anzunehmen:  IV.  Die  Bereitwilligkeit  auszusprechen,  wenn  sich
bei  Ausführung  des  gegenwärtigen  Gesetzes  die  nachweisliche  Unmöglichkeit
ergeben  sollte,  mit  der  Friedenspräsenzstärke  von  495  500  Gemeinen,  Gefreiten
  und  Obergefreiten  die  zweijährige  Dienstzeit  bei  den  Fußtruppen
aufrecht  zu  erhalten,  alsdann  nötigenfalls  auch  noch  im  Laufe  der
Geltungsdauer  des  §  2,  in  erneute  gesetzgeberische  Erwägungen  über  Bemessung
  der  Friedenspräsenzstärke  mit  den  verbündeten  Regierungen  einzutreten.


Kriegsminister,  Generalleutnant  v.  Goßler:  Die  Entscheidung  über
die  Militärvorlage  soll  am  heutigen  Tage  erfolgen,  eine  Entscheidung,  die
auf  5  Jahre  die  Organisation  des  deutschen  Heeres  festzulegen  berufen  ist.
Man  könnte  meinen,  es  habe  keinen  Zweck  mehr,  darüber  zu  sprechen,  eine
Rede  des  Kriegsministers  könne  doch  an  der  Stellungnahme  der  Parteien
nichts  mehr  ändern.  Das  mag  sein,  aber  weil  es  so  ist,  kann  ich  heute
wenigstens  die  Vorlage  ohne  solche  Rücksichten  als  Soldat  bis  zum
Schlusse  verfechten.  Was  ist  denn  eigentlich  eine  Militärvorlage?  Ist  sie
ein  in  einem  Bureau  ersonnener  künstlicher  Bau,  oder  eine  doktrinäre  Bekräftigung
  einer  einseitigen  Ansicht?  Nein,  sie  ist  der  Niederschlag  langjähriger
  militärischer  Erfahrungen,  sie  will  auf  Grund  derselben  den  Erfordernissen
  der  Zukunft  Rechnung  tragen  und  sie  drückt  den  bestimmten
Willen  aus,  soweit  das  die  Organisation  ermöglicht,  den  Sieg  an  die
deutschen  Fahnen  zu  fesseln.  Schon  die  Entstehung  einer  solchen  Vorlage
ist  schwierig  genug;  auf  allen  Gebieten  des  weiten  Militärressorts  regt  es
sich,  überall  entstehen  neue  Bedürfnisse,  Alles  strebt  nach  Vervollkommnung.
Schwer  ist  die  Sichtung,  aber  allmählich  krystallisiert  die  eigene  Masse  um
gewisse  Zentralpunkte,  es  bilden  sich  feste  Kerne  und  die  Grundlage  der
Arbeit  ist  damit  geschaffen.  Aber  dem  frischen  Entschluß  folgt  die  mühselige
  Umsetzung  desselben  in  trockene,  endlose  Zahlen,  die  unvermeidliche
Rücksicht  auf  politische  und  finanzielle  Erwägungen.  Blicke  ich  auf  den
Weg  zurück,  den  auch  diese  Vorlage  gemacht  hat,  so  muß  man  von  dem
Vertreter  derselben  vor  Allem  eine  Eigenschaft  verlangen,  die  Beharrlichkeit,
und  darum  werde  ich  bis  zuletzt  auf  dem  Boden  der  Vorlage  verharren.
Überblicke  ich  das  Resultat,  welches  aus  den  Kommissionsberatungen  hervorgegangen
  ist,  so  darf  ich  frei  der  Ansicht  Ausdruck  geben,  daß  wichtige,
vielleicht  entschiedenere  Fortschritte  der  Armee  gesichert  sind.  Ich  will  nicht
auf  die  einzelnen  Details  hier  eingehen,  sondern  mich  darauf  beschränken,
die  bei  den  einzelnen  Waffen  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  dem
hohen  Hause  nochmals  vorzuführen.  Bei  Weitem  im  Vordergrund  steht  die
neue  Organisation  der  Feldartillerie,  eine  Organisation  von  solcher  Bedeu-
        <pb n="73" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)  65

tung,  daß  erst  durch  sie  der  Feldartillerie  die  volle  Entwicklung  ihrer
Leistungsfähigkeit  auf  dem  Schlachtfelde  garantiert  ist.  Sie  wird  in  bisher
unerreichtem  Maße  ein  Hauptmittel  der  höheren  Führung.  Eine  ganz  neue
Truppengattung,  die  Verkehrstruppen,  sind  unter  einheitlicher  Spitze  geschaffen.
  Sie  entsprechen  den  Bedürfnissen  der  modernen  Zeit  und
ermöglichen  die  Leitung  und  Bewegung  der  Massen.  Von  der  Kavallerie
ist  der  Bann  genommen,  der  seit  fast  30  Jahren  auf  ihr  ruhte.  Ihrer
Vermehrung  durch  Neuformationen  —  einem  dringenden  Bedürfnis  —
ist,  wenn  auch  in  bescheidenen  Grenzen,  genügt.  Die  Fußartillerie,  die
Pioniere  und  der  Train  haben  diejenige  Verstärkung  erhalten,  die  für  sie
erforderlich  waren.  Nur  eine  Waffe  ist  den  anderen  Waffen  gegenüber  zu
kurz  gekommen,  und  das  ist  gerade  die  Hauptwaffe:  die  Infanterie.  Ohne
eine  gute  Infanterie  können  wir  die  uns  gestellten  Aufgaben  überhaupt
nicht  lösen,  in  ihr  liegt  die  eigentliche  lebendige  Kraft  der  Nation  und  des
ganzen  Heeres,  von  ihrer  Kriegsfertigkeit  und  Disziplin  hängt  das  Schicksal
der  Feldzüge  im  wesentlichen  ab.  (Sehr  richtig!  rechts).  Ich  brauche  auf
die  zersetzenden  Einflüsse  des  Infanteriegefechts  nicht  näher  einzugehen,  sie
sind  oft  genug  beschrieben,  und  wer  sie  selbst  kennt,  weiß,  welche  Anforderungen
  an  eine  gute  Infanterie  gestellt  werden  müssen.  Um  diese  zu  erreichen,
  bedarf  es  der  sorgfältigsten  Erziehung  im  Frieden.  Hierbei  darf
man  aber  nicht  vergessen,  daß  die  Dauer  der  Dienstzeit  in  unmittelbarer
Wechselwirkung  mit  der  Stärke  der  Kadres  steht.  Eine  Infanterie  mit
längerer  Dienstzeit  erhält  verhältnismäßig  schwache  Rekrutenquoten;  ihre
Ausbildung  ist  entsprechend  erleichtert.  Eine  Infanterie  mit  zweijähriger
Dienstzeit  bedarf  eines  möglichst  starken  Jahrganges  älterer  Mannschaften,
sonst  sinkt  ihr  Niveau  auf  eine  Rekrutenschule  herab.  (Sehr  richtig!  rechts).
Soll  die  deutsche  Infanterie  ihren  altbewährten  Ruf,  den  sie  in  allen  Feldzügen
  bewiesen  hat,  behalten,  so  braucht  sie  starke  Bataillone,  und  diese
Lebensbedingung  ihr  nach  Möglichkeit  zu  schaffen,  ist  der  Zweck  der  Vorlage
  der  verbündeten  Regierungen.  Von  der  Stärke  der  Bataillone
hängt  eben  die  Möglichkeit  der  Durchführung  der  zweijährigen  Dienstzeit
in  erster  Linie  ab.  Dieser  Grundsatz  dürfte  daher  für  alle  Teile  eine  dringende
  Veranlassung  sein,  den  Etat  der  Bataillone,  ihre  Friedenspräsenzstärke,
  so  zu  gestalten,  daß  die  Durchführung  der  verkürzten  Dienstzeit  mit
vollem  Erfolge  auch  unbedingt  gesichert  wird.  In  der  Budgetkommission
ist  der  Gedanke  hervorgetreten,  die  Abkommandierungen  möglichst  einzuschränken.
  Gewiß  ist  das  richtig,  und  seitens  der  Heeresverwaltung  wird
diesem  Gedanken  auch  nachgegangen  werden;  aber  es  müssen  beide  Maßnahmen
  Hand  in  Hand  gehen,  daher  erst  die  Erhöhung  der  Präsenzstärke
und  dann  die  Verminderung  der  Abkommandierungen.  Auch  war  man  bezüglich
  der  Ersatzmittel  für  Abkommandierte  recht  freigebig.  Ich  habe  die
laufenden  Ausgaben  hierfür  auf  rund  20  Millionen  Mark  jährlich  berechnet.
(Hört,  hört!  rechts.)  Demgegenüber  steht  hier  eine  Ausgabe  von  2½  Millionen.
  (Hört,  hört!)  Bewilligen  Sie  diese  für  die  Erhöhung  der  Präsenzstärke
  der  Infanterie,  damit  wird  dieser  Waffe  unendlich  mehr  genügt.
Was  gefordert  ist,  ist  in  den  engsten  Grenzen  gehalten,  und  diese  Forderung
muß  immer  wieder  auftreten,  wollen  Sie  der  Hauptwaffe  nicht  die  Grundlagen
  ihrer  Existenz  verkümmern.  Ich  gebe  zu  —  wie  neulich  der  Herr
Abg.  Dr.  Lieber  angeführt  hat  —  daß,  wenn  man  Unteroffiziere  und  Gemeine
  in  der  Gesamtheit  der  Armee  und  der  Marine  zusammenfaßt,  die
Präsenzstärke  1  Proz.  der  Bevölkerung  um  etwas  überschreiten  wird.  Die
zu  Grunde  gelegte  Bevölkerungsziffer  entspricht  aber  der  Volkszählung  vom
Jahre  1895,  inzwischen  haben  sich  die  Zahlen  erheblich  verschoben.  Zerreißen
  Sie,  meine  Herren,  nicht  das  organische  Gefüge  der  Militärvorlage,
Europischer  Geschichtskalender.  Bd.  XL.  5
        <pb n="74" />
        66  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)

geben  Sie  jeder  Waffe,  was  der  Waffe  gebührt,  auch  der  braven  deutschen
Infanterie.  Allerdings  sieht  ja  die  Gesetzgebung  die  Mittel  vor,  um  unzureichende
  Kadres  unter  gegebenen  Verhältnissen  verwendungsfähig  zu  machen.
Nach  dem  Gesetze  vom  3.  August  1893  können  im  Falle  notwendiger  Verstärkungen
  auf  Anordnung  des  Kaisers  die  sonst  zu  entlassenden  Mannschaften
  im  aktiven  Dienst  zurückbehalten  werden;  desgleichen  können  nach
dem  Gesetze  vom  9.  November  1867  durch  kaiserliche  Anordnung  Mannschaften
  der  Reserve  als  notwendige  Verstärkung  zum  Dienst  einberufen
werden.  Das  sind  aber  doch  gesetzliche  Mittel,  auf  welche  man  im  Interesse
der  Mannschaften,  die  aus  ihren  bürgerlichen  Verhältnissen  herausgerissen
werden  oder  länger  bei  der  Fahne  bleiben  müssen,  ungern  zurückgreift.
Das  Richtige  wird  immer  sein,  die  Präsenzstärke  so  festzusetzen,  daß  sie  allen
Eventualitäten  entspricht.  Ich  kann  daher  nur  nochmals  die  dringende
Bitte  Ihnen  ans  Herz  legen:  nehmen  Sie  die  Präsenzstärke,  wie  sie  in  der
Heeresvorlage  enthalten  ist,  an!  Sie  ist  die  richtige  Grundlage  für  die
weitere  Entwicklung  der  Armee,  im  besonderen  der  Infanterie.  Wird
diese  Forderung  heute  nicht  genehmigt,  so  wird  sie  unabweisbar  wiederkommen.
  (Bravol)

Abg.  Dr.  Lieber  (Zentr.):  Meine  politischen  Freunde  haben  in
Erwägung  gezogen,  ob  es  nicht  möglich  sei,  eine  Verständigung  zwischen
den  verbündeten  Regierungen  und  dem  Reichstage  anzubahnen.  Das  Ergebnis
  liegt  Ihnen  in  unseren  Anträgen  vor.  Wir  würden  die  Anträge
nicht  eingebracht  haben,  wenn  in  der  zweiten  Lesung  seitens  der  Vertreter
des  Bundesrats  das  Wort  „unannehmbar“  gefallen  sein  würde.  Das  war
nicht  der  Fall  und  die  Parteien  haben  sich  auch  ihre  Entschließungen  für
die  dritte  Lesung  vorbehalten;  die  Parteien  der  Rechten,  namentlich  die
Reichspartei,  haben  ihre  Hoffnungen  auf  eine  Verständigung  nicht  aufgegeben.
.....  Die  zweijährige  Dienstzeit  solle  aufrecht  erhalten  und  zu  einer
dauernden  Einrichtung  der  Landesverteidigung  gemacht  werden.  Dafür
sollen  hohe  Opfer  gebracht  werden,  aber  erst,  wenn  der  Nachweis  erbracht
sein  wird,  daß  mit  dem  jetzt  Bewilligten  die  zweijährige  Dienstzeit  nicht
aufrecht  erhalten  werden  kann.  Es  soll  mit  den  Kommissionsbeschlüssen
erst  einmal  ein  Versuch  gemacht  werden.  Die  zweijährige  Dienstzeit  ist  eine
verhältnismäßig  junge  Einrichtung;  die  Probe  ist  noch  nicht  gründlich  gemacht.
  Wir  müssen  erst  an  der  Kriegstüchtigkeit  unserer  Reserve  und
Landwehrmannschaften  erproben,  wie  die  militärische  Erziehung  in  zwei
Jahren  gewirkt  hat.  Meine  politischen  Freunde  haben  alles  bewilligt,  was
zur  Durchführung  der  zweijährigen  Dienstzeit  notwendig  ist.  Wir  glauben
aber  auch,  daß  der  Reichstag  von  den  verbündeten  Regierungen  zu  fordern
berechtigt  sei,  daß  die  Probe  gemacht  wird,  ob  nicht  mit  den  jetzigen  Bewilligungen
  die  zweijährige  Dienstzeit  durchgeführt  werden  kann.  Wir  sind
zu  dieser  Forderung  um  so  eher  berechtigt,  als  die  ganze  Vorlage  sich  ja
auf  den  Boden  der  stufenweisen  Verstärkung  der  Heeresorganisation  stellt,
als  erst  nach  zwei  Jahren  mehr  notwendig  werden  würde,  als  jetzt  bewilligt
  werden  soll.  Es  wäre  besser,  die  Entwicklung  abzuwarten  und  dann
in  loyaler  Weise  zwischen  den  einzelnen  Faktoren  der  Gesetzgebung  zu  verhandeln.
  Ich  möchte  mich  der  Hoffnung  hingeben,  daß  dieser  unser  Vorschlag
  seitens  der  verbündeten  Regierungen  und  seitens  der  Parteien,  die
überhaupt  eine  Verständigung  erzielen  wollen,  angenommen  werden  möchte.
Es  ist  uns  nicht  allzu  leicht  geworden,  die  Ihnen  unterbreiteten  Vorschläge
zu  machen.  Wir  wissen  ganz  genau,  was  die  Herren  auf  der  linken  Seite
des  Hauses  daraus  machen  werden.  (Heiterkeit.)  Obgleich  es  auch  Ihnen
(links)  ganz  angenehm  sein  wird,  wenn  eine  Verständigung  erzielt  wird.
(Lebhafter  Widerspruch  links).
        <pb n="75" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)  67

Reichskanzler  Fürst  zu  Hohenlohe:  Meine  Herren,  ich  will  nicht
nochmals  die  militärisch  technischen  Nachweise  führen  für  die  Vorteile,  welche
die  Vorlage  bei  vollkommener  Durchführung  bieten  würde.  Im  Hinblicke
jedoch  auf  die  militärische  Wirksamkeit,  welche  die  von  Ihrer  Kommission
bewilligten  Formationen  besitzen,  und  in  der  Erwägung,  daß  deren  Durchführung
  eine  Verzögerung  nicht  erleiden  darf,  haben  die  verbündeten  Regierungen
  sich  entschlossen,  der  Vorlage  auch  in  der  veränderten  Form,  wie
sie  sich  aus  dem  heute  eingebrachten  Antrage  ergibt,  zuzustimmen.  Diese
Erklärung  vermag  ich  namens  der  verbündeten  Regierungen  nur  unter  dem
Vorbehalt  abzugeben,  daß  dieselben  entschlossen  sind,  vor  Beendigung  der
in  der  Vorlage  festgesetzten  Zeit  an  das  hohe  Haus  mit  erneuten  Anträgen
heranzutreten.  Nach  dem  Wortlaut  der  vier  Resolutionen  und  den  eben
gehörten  Erklärungen  des  Abg.  Lieber  glauben  die  verbündeten  Regierungen
die  Zuversicht  haben  zu  können,  daß  ihre  in  der  Vorlage  geforderten  Formationen,
  wenn  auch  nicht  zur  Zeit,  so  doch  rechtzeitig  die  Genehmigung
des  hohen  Hauses  finden  werden.

Abg.  v.  Levetzow  (kons.):  Die  Konservativen  würden  unter  Voraussetzung
  der  Annahme  der  Resolutionen  für  die  Kommissionsbeschlüsse
stimmen.  —  Abg.  Bassermann  (ntl.):  Meine  politischen  Freunde  hätten
es  auf  das  Tiefste  bedauern  müssen,  wenn  zwischen  der  Regierung  und  dem
Parlament  ein  Konflikt  entstanden  wäre.  Einmal  wegen  des  Eindruckes
auf  das  Ausland  und  auch  wegen  der  Einwirkung  auf  die  Verhältnisse  im
Innern.  In  dem  Augenblicke,  wo  die  bürgerlichen  Parteien  mit  der  Regierung
  in  Streitigkeiten  geraten,  würden  die  Sozialdemokraten  die  Früchte
ernten.  Es  sind  auch  Bestrebungen  vorhanden,  die  auf  eine  Abänderung
der  Verfassung  zielen,  die,  wenn  sie  siegen  sollten,  zu  schweren  inneren
Wirren  führen  würden.  Es  kann  unsere  Aufgabe  nicht  sein,  diese  Bestrebungen
  zu  fördern  durch  einen  Konflikt  in  Militärfragen.  Ein  weiterer
Gesichtspunkt  ist,  daß  die  Bewilligungen  für  die  Artillerie  diese  auf  eine
neue  Grundlage  stellen.  Diese  Bewilligungen  sollte  man  nicht  durch  einen
Wahlkampf  aufs  Spiel  setzen.  Wir  werden  für  die  Anträge  Lieber  stimmen.
Nachdem  die  verbündeten  Regierungen  die  Bereitwilligkeit  ausgesprochen
haben,  den  Versuch  zu  machen  mit  der  vorgeschlagenen  Bewilligung,  und
nachdem  in  Aussicht  gestellt  ist,  daß  eine  Verbesserung  der  Vorlage  später
noch  nachgeholt  werden  kann  durch  die  Resolution  IV,  wird  uns  die  Annahme
  der  Vorlage  erleichtert.  Wir  sind  der  Meinung,  daß  die  Annahme
der  Vorlage  von  vielen  Vaterlandsfreunden  mit  Freuden  begrüßt  werden
wird.  (Zustimmung  rechts  und  bei  den  Nationalliberalen).

Abg.  Bebel  (Soz.):  Daß  die  Herren  vom  Zentrum  ihre  Stellung
ändern  würden,  hat  Herr  Lieber  schon  bei  der  zweiten  Lesung  deutlich  ausgesprochen
  und  die  verbündeten  Regierungen  werden  nicht  verfehlen,  der
Aufforderung  des  Herrn  Lieber  Folge  zu  leisten  und  in  1  oder  2  Jahren
ihre  Vorlage  zu  machen.  Bei  den  früheren  Militärvorlagen  hat  man
wenigstens  den  Vorbehalt  gemacht,  daß  die  Deckung  der  Kosten  nicht  gesucht
werden  dürfe  in  Steuern,  die  die  breiten  Massen  und  den  Mittelstand  belasten;
  aber  diesmal  hat  man  das  versäumt,  und  bei  den  großen  Kosten
ist  es  nicht  ausgeschlossen,  daß  man  zur  Deckung  auf  die  Erhöhung  von
Steuern  auf  Lebensmittel  zurückgreifen  muß.  Die  Steigerung  der  Militärlasten
  Deutschlands  sei  um  so  weniger  notwendig,  als  es  den  Franzosen
gleichkomme  und  als  im  französischen  Parlament  offen  erklärt  worden  sei,
daß  Frankreich  an  der  Grenze  seiner  Leistungsfähigkeit  angekommen  sei.
Rußland  sei  in  keiner  Weise  geneigt,  zu  Gunsten  Frankreichs  einen  Krieg
zu  beginnen;  dieser  Meinung  habe  auch  im  Januar  die  Kreuzzeitung  Ausdruck
  gegeben.

5“
        <pb n="76" />
        68  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mitte  März.)

Die  Resolutionen  I  und  II  werden  ohne  Debatte  angenommen.  Von
der  Resolution  III  in  der  Fassung  des  Antrages  Lieber  wird  die  Nummer  1  fast
einstimmig,  die  Nummer  2  gegen  die  Stimmen  der  Sozialdemokraten,  der
deutschen  und  der  freisinnigen  Volkspartei  angenommen.

Die  Vorlage  wird  mit  222  gegen  132  Stimmen  angenommen.  Für
die  Vorlage  stimmen  die  Konservativen,  die  Reichspartei,  die  Nationalliberalen,
  die  freisinnige  Vereinigung,  das  Zentrum  mit  Ausnahme  der  Abgg.
v.  Lama,  Mayer  (Landshut),  Moritz,  Ranner,  Werthmann,  Witztlsperger,
Wörle,  Aigner  und  Baumann;  die  welfischen  Hospitanten  des  Zentrums
stimmen  mit  der  Mehrheit  des  Zentrums  für  die  Vorlage,  während  der
Welfe  v.  Schele-Wundorf  gegen  dieselbe  stimmt.  Für  die  Vorlage  stimmen
  außerdem  von  den  Wilden  die  Abgg.  Pauli  (Potsdam),  Böckel  und
Smalakys.  —  Gegen  die  Vorlage  stimmen  die  Sozialdemokraten,  die  deutsche
und  freisinnige  Volkspartei,  die  Elsässer,  die  Polen,  die  Antisemiten,  der
Hospitant  der  freisinnigen  Vereinigung  Riff  und  von  den  Wilden  die  Abgg.
Eßlinger,  Bachmeier,  Sabin  und  Köhler.

Mitte  März.  (Preußen.)  Dem  Landtag  geht  folgende
Kanalvorlage  zu:

§  1.  Die  Staatsregierung  wird  ermächtigt,  zur  Ausführung  eines
den  Rhein,  die  Weser  und  die  Elbe  verbindenden  Schiffahrtskanals,  bestehend
  aus:  1.  einem  Schiffahrtskanal  vom  Rhein  in  der  Gegend  von
Laar  bis  zum  Dortmund-Ems-Kanal  in  der  Gegend  von  Herne  (Dortmund-Rhein-Kanal),
  2.  verschiedenen  Ergänzungsbauten  am  Dortmund-Ems-Kanal
in  der  Strecke  von  Dortmund  bis  Bevergern,  3.  einem  Schiffahrtskanal
vom  Dortmund-Ems-Kanal  in  der  Gegend  von  Bevergern  bis  zur  Elbe  in
der  Gegend  von  Heinrichsberg  unterhalb  Magdeburg  (Mittellandkanal)  mit
Zweigkanälen  nach  Osnabrück,  Minden,  Linden,  Wülfel,  Hildesheim,  Lehrte,
Peine  und  Magdeburg  einschließlich  der  Kanalisierung  der  Weser  von
Minden  bis  Hameln  nachstehende  Beträge,  und  zwar:  zu  1.  45298  000  M.,
zu  2.  4067000  M,  zu  3.  211419700  M,  zusammen  also  260  784700  M
nach  Maßgabe  der  von  dem  Ressortminister  festzustellenden  Pläne  zu  verwenden.
  Beträge,  welche  bei  einer  der  vorstehenden  Bauausführungen  erspart
  werden,  können  für  die  andere  verwendet  werden.

§  2.  Mit  der  Ausführung  der  im  §  1  bezeichneten  Bauten  ist  nur
dann  vorzugehen,  wenn  vor  dem  1.  Juli  1900  die  beteiligten  Provinzen
oder  andere  öffentliche  Verbände  der  Staatsregierung  gegenüber  in  rechtsverbindlicher
  Form  nachstehende  Verpflichtungen  übernommen  haben,  und
zwar:  1.  hinsichtlich  des  im  §  1  unter  1  aufgeführten  Dortmund-Rhein-Kanals
  den  durch  die  Schiffahrtsabgaben  und  sonstige  Einnahmen  des
Dortmund-Rhein-Kanals  etwa  nicht  gedeckten  Fehlbetrag  der  von  dem
Ressortminister  festgesetzten  Betriebs-  und  Unterhaltungskosten  dieses  Kanals
bis  zur  Höhe  von  509200  M  für  das  Rechnungsjahr  dem  Staate  zu  erstatten,
  ferner  einen  Baukostenanteil  von  15099330  M.  aus  eigenen  Mitteln
in  jedem  Rechnungsjahre  mit  3  Prozent  zu  verzinsen  und  mit  ½  Prozent,
sowie  den  ersparten  Zinsbeträgen  zu  tilgen,  soweit  die  Einnahmen  dieses
Kanals  nach  Abzug  der  aufgewendeten  Betriebs-  und  Unterhaltungkosten
zur  Verzinsung  und  Abschreibung  des  für  den  Dortmund-Rhein-Kanal
verausgabten  Baukapitals  mit  zusammen  drei  und  einhalb  vom  Hundert
nicht  ausreichen;  2.  hinsichtlich  des  im  §  1  unter  3  aufgeführten  Mittellandkanals
  mit  den  genannten  Zweigkanälen  und  der  Weserkanalisierung
von  Minden  bis  Hameln  den  durch  die  Schiffahrtsabgaben  und  sonstige
Einnahmen  dieser  Wasserstraßen  etwa  nicht  gedeckten  Fehlbetrag  der  durch
den  Ressortminister  festgestellten  Betriebs-  und  Unterhaltungskosten  derselben
        <pb n="77" />
        Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 16. 21.)  69

bis  zur  Höhe  von  1 623  300  M  für  das  Rechnungsjahr  dem  Staate  zu  erstatten,
  ferner  einen  Baukostenanteil  von  78 049  980  M  aus  eigenen  Mitteln
in  jedem  Rechnungsjahre  mit  3  Prozent  zu  verzinsen  und  mit  einem  halben
Prozent  sowie  den  ersparten  Zinsbeträgen  zu  tilgen,  soweit  die  Einnahmen
aus  diesen  Wasserstraßen  nach  Abzug  der  aufgewendeten  Betriebs--  und
Unterhaltungskosten  zur  Verzinsung  und  Abschreibung  des  gesamten,  für  den
Mittellandkanal  mit  Zweigkanälen  und  der  Weserkanalisierung  von  Minden
bis  Hameln  verausgabten  Baukapitals  mit  zusammen  drei  und  einhalb
vom  Hundert  nicht  ausreichen.

§  3.  Der  Ressortminister  kann  im  Einverständnis  mit  dem  Finanzminister
  den  Beginn  der  Verpflichtung  der  beteiligten  Verbände,  für  die
Abschreibung  des  Baukapitals  mit  ½  Prozent  aufzukommen,  bis  zum  Beginn
  des  sechzehnten  Jahres  nach  dem  vom  Ressortminister  festgestellten
Zeitpunkt  der  Betriebseröffnung  des  Dortmund-Rhein-Kanals,  sowie  des
Mittellandkanals  hinausschieben.

§  4.  Uebersteigen  die  Einnahmen  einer  der  in  §  1  unter  1  und  3
bezeichneten  Unternehmungen  in  einem  Rechnungsjahre  die  aufgewendeten
Betriebs-  und  Unterhaltungskosten  und  die  zur  Verzinsung  und  Abschreibung
des  verausgabten  Baukapitals  mit  3  ½  Prozent  erforderlichen  Beträge,  so
ist  der  Ueberschuß  zunächst  zur  weiteren  Abschreibung  des  Baukapitals  und
nach  vollendeter  Abschreibung  zur  Zurückzahlung  der  vom  Staate  und  den
beteiligten  Verbänden  in  früheren  Jahren  geleisteten  Zubußen  nach  dem
Verhältnis  dieser,  danach  zur  Erstattung  der  vom  Staate  verausgabten
Bauzinsen  und  schließlich  zur  Erstattung  der  von  den  letzteren  sowie  von
den  Zubußen  des  Staates  und  der  Verbände  mit  drei  Prozent  zu  berechnenden
  Zinsen  nach  dem  Verhältnis  der  beiderseitigen  Zinsbeträge  zu  verwenden.

§  5.  Die  Beträge,  welche  von  den  beteiligten  Verbänden  auf  Grund
der  vorbezeichneten  Verpflichtungen  der  Staatskasse  oder  jenen  von  dieser
zu  erstatten  sind,  werden  für  jedes  Rechnungsjahr  nach  Anhörung  von
Vertretern  der  Verbände  von  dem  Ressortminister  und  den  Finanzminister
endgültig  festgestellt.

§  6.  Bei  der  Aufbringung  und  Unterverteilung  der  aus  diesen
Verpflichtungen  den  Provinzen,  Kreisen  und  Gemeinden  erwachsenden  Lasten
finden  die  gesetzlichen  Vorschriften  über  die  Mehr-  und  Minderbelastung
einzelner  Kreise  und  Kreisteile,  sowie  der  §§  9  und  20  des  Kommunalabgabengesetzes
  vom  14.  Juli  1893  Anwendung.

§  7.  Der  Finanzminister  wird  ermächtigt,  zur  Deckung  der  im  §  1
erwähnten  Kosten  im  Wege  der  Anleihe  eine  entsprechende  Anzahl  von
Staatsschuldverschreibungen  auszugeben.

Die  Vorlage  wird  von  den  industriellen  Interessenten,  den  Vertretern
  des  Westens  und  den  Liberalen  überwiegend  sympathisch  begrüßt;
agrarische  Kreise,  der  Osten,  vornehmlich  Schlesien,  sind  im  allgemeinen
dagegen.  Gegen  die  Vorlage  sprechen  sich  auch  Hamburger  Stimmen  aus
und  die  Vertreter  der  Saarindustrie  unter  Führung  des  Abg.  v.  Stumm.

16.  März.  (Friedrichsruh.)  Die  Leiche  des  Fürsten  Bismarck
wird  im  Mausoleum  beigesetzt.  Der  Kaiser  nimmt  an  der  Feier
teil,  ferner  Deputationen  der  Parlamente  und  Regierungen.

21.  März.  Das  Preußische  Herrenhaus  verweist  folgende
Anträge  des  Grafen  Pfeil-Hausdorf  an  eine  Kommission:

Die  Staatsregierung  aufzufordern,  dahin  zu  wirken  daß  1.  für  die
schulentlassene  männliche  und  weibliche  Jugend  bis  zum  18.  Lebensjahre
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        70  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  21.)

der  Aufenthalt  in  Schankstätten  verboten  werde;  2.  die  Kommunen  bei
gleichzeitiger  Gewährung  eines  Zuschusses  aus  Staatsmitteln  dazu  angehalten
  werden,  Aeltesten-Kollegien  zu  errichten,  welche  im  Verein  mit  den
Ortsgeistlichen  beider  christlichen  Konfessionen  Einrichtungen  treffen,  um
den  genannten  jungen  Leuten  es  zu  ermöglichen,  an  Sonn-  und  Festtagen
in  angemessener  Weise  eine  erfrischende  und  veredelnde  Unterhaltung  zu
erlangen,  3.  der  Inhalt  der  Nummern  2  und  3  im  §  119a  des  Reichsgesetzes
  vom  1.  Juni  1891  betr.  Abänderung  der  Gewerbeordnung  (Lohnzahlung
  an  Minderjährige  betr.),  auch  auf  die  Gesindeordnung  ausgedehnt
werde,  4.  schleunige  Bestimmungen  erlassen  werden,  wonach  a)  junge  Leute
unter  18  Jahren  nicht  ohne  ausdrückliche  Genehmigung  derjenigen,  unter
deren  väterlicher  oder  vormundschaftlicher  Gewalt  sie  stehen,  aus  ihrem
Heimatsort  allein  fortziehen  dürfen,  b)  die  Gemeinde  zur  Abweisung  eines
Neuanziehenden  dann  befugt  ist,  wenn  derselbe  nicht  den  Nachweis  einer
den  sittlichen  und  hygienischen  Anforderungen  entsprechenden  Wohnung
erbringt.  Hierbei  ist  das  Schlafstellen-Unwesen  zu  beschränken.

21.  März.  (Reichstag.)  Etat  des  Auswärtigen  Amtes.
Bülow  über  Cecil  Rhodes.

Abg.  Richter  (fr.  Vp.)  fragt,  welchen  Inhalt  die  Beratungen
mehrerer  Regierungsvertreter  mit  Cecil  Rhodes  gehabt  hätten.  Er  warnt
deutsches  Geld  für  den  Bau  afrikanischer  Zentralbahnen  aufzuwenden.
Staatssekretär  v.  Bülow:  Ueber  die  Unterhandlungen,  welche  in  den  letzten
Tagen  hier  geführt  worden  sind  zwischen  den  diesseits  beteiligten  Ressorts
und  Herrn  Cecil  Rhodes  kann  ich  schon  heute  und  mit  Rücksicht  darauf,
daß  es  sich  um  schwebende  Unterhandlungen  handelt,  nicht  alle  Einzelheiten
mitteilen,  möchte  jedoch  dasjenige  sagen,  was  sich  ohne  Schädigung  der
Sache  sagen  läßt.  Was  die  Legung  eines  Telegraphen  durch  unser  ostafrikanisches
  Schutzgebiet  in  der  Richtung  von  Süden  nach  Norden  und  im
Anschluß  an  die  schon  bestehende  südafrikanische  Linie  angeht,  so  ist  hierüber
  zwischen  der  transafrikanischen  Telegraphengesellschaft  und  uns  ein
Abkommen  getroffen  worden.  Das  Inkrafttreten  und  die  Veröffentlichung
dieses  Abkommens  hängen  ab  von  dem  ferneren  Gange  anderweitiger  Verhandlungen.
  Ich  kann  aber  schon  jetzt  sagen,  daß  in  diesem  Abkommen
unsere  Hoheitsrechte  und  unsere  Interessen  in  jeder  Richtung  gewahrt
worden  sind.  Die  transafrikanische  Telegraphengesellschaft  erhält  durch
dieses  Akommen  die  Erlaubnis,  die  in  Rede  stehende  Linie  auf  ihre  Kosten
durch  deutsches  Gebiet  zu  legen.  Der  Bau  muß  binnen  spätestens  fünf
Jahren  beendet  sein.  Die  Angestellten  und  Arbeiter  der  Gesellschaft  sind
während  ihres  Aufenthaltes  in  Deutsch-Ostafrika  den  deutschen  Gesetzen
unterworfen  und  haben  den  Anordnungen  des  deutschen  Gouverneurs  Folge
zu  leisten.  Die  Gesellschaft  ist  verpflichtet,  außer  den  für  ihre  Zwecke  erforderlichen
  Durchgangsdrähten  einen  weiteren  Draht  zwischen  den  beiden
der  deutschen  Grenze  am  nächsten  gelegenen  Stationen  von  Rhodesia  einerseits
  und  Britisch-Ostafrika  andererseits  auf  ihre  Kosten  anzubringen,  welcher
Draht  für  den  Telegraphenverkehr  von  Deutsch-Ostafrika  bestimmt  ist  und
Eigentum  der  deutschen  Regierung  wird.  Die  Unterhaltungskosten  für  diesen
letzteren  Draht  übernimmt  die  deutsche  Regierung,  die  auch  befugt  ist,  zu
dem  gleichen  Zweck  noch  weitere  Drähte  auf  ihre  Kosten  anzubringen.  Im
übrigen  erfolgt  die  Unterhaltung  der  Telegraphenlinie  von  der  deutschen
Regierung  auf  Kosten  der  Gesellschaft.  Die  deutsche  Regierung  behält  sich
das  ausschließliche  Recht  vor,  Telegraphenstationen  in  Deutsch-Ostafrika  zu
errichten  und  zu  betreiben.  Nach  Ablauf  von  40  Jahren  kann  die  deutsche
Regierung  die  Linie  unentgeltlich  übernehmen.  Ueber  die  Durchführung
        <pb n="79" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  22.—24.)  71

der  geplanten  transafrikanischen  Süd-Nordbahn  durch  unser  Territorium
haben  bisher  nur  ganz  vertrauliche  Vorbesprechungen  stattgefunden,  welche
noch  zu  keiner  Entscheidung  und  zu  keiner  Entschließung  geführt  haben.
Wir  werden  aber  selbstverständlich  auch  in  dieser  Beziehung  nur  solchen
Vorschlägen  zustimmen,  durch  welche  unsere  Rechte  nicht  verletzt  werden  und
bei  denen  unsere  Interessen  nicht  zu  kurz  kommen.

22.  März.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  verwirft
einen  Antrag  Langerhans  (fr.  Vp.),  die  Staatsregierung  zu  ersuchen,
  die  zur  Einführung  der  fakultativen  Feuerbestattung  in
Preußen  erforderlichen  gesetzgeberischen  Maßregeln  zu  treffen.  Dafür
stimmen  die  Freisinnigen,  die  Nationalliberalen  und  einige  Freikonservative.


23.  März.  Das  Preußische  Herrenhaus  genehmigt
folgende  Resolution  über  die  Gehaltserhöhungen:

„Indem  das  Herrenhaus  die  im  Etat  enthaltenen  Gehaltserhöhungen
billigt,  erklärt  es  zugleich,  daß  es  in  demselben  den  Abschluß  dieser  Bewegung
  sieht  und  die  königliche  Staatsregierung  ersucht,  weitergehenden
agitatorischen  Bestrebungen  entgegenzutreten."  In  der  Debatte  wird  die
Frage  der  Bekämpfung  der  Sozialdemokratie  erörtert;  Graf  Mirbach
wendet  sich  gegen  das  allgemeine  Wahlrecht  und  Graf  Klinckowström
fordert  ein  scharfes  Ausnahmegesetz.

24.  März.  Das  Preußische  Herrenhaus  genehmigt  das

Etatsgesetz.

Der  Etat  balanciert  in  Einnahme  und  Ausgabe  mit  2326283698
Mark.  Fortdauernde  Ausgaben  sind  2187164  288,  einmalige  und  außerordentliche
  139120  410  Mark.  —  Das  Abgeordnetenhaus  hat  den  Etat  am
18.  März  angenommen.

24.  März.  (Bayerischer  Landtag.)  Abgeordnetenkammer.
Debatte  über  den  obersten  Militärgerichtshof.  Erklärung  Crailsheims:


Auf  eine  Bemerkung  des  Abg.  Wagner  (lib.),  daß  die  Regierung
den  bayerischen  Standpunkt  unter  schwierigen  Verhältnissen  gewahrt  habe,
erklärt  der  Minister  v.  Crailsheim:  Die  bayerische  Regierung  sei  von
Anfang  an  auf  dem  Standpunkte  gestanden,  daß  ein  einziges  oberstes
deutsches  Militärgericht  die  Verletzung  eines  bayerischen  Reservatrechtes  sei.
1881  sei  es  wenig  beachtet  worden,  daß  man  einen  deutschen  Gerichtshof
für  zivilrechtliche  Fragen  der  Militärpersonen  schaffen  wollte.  Damals  verlangte
  Bayern  seinen  eigenen  Gerichtshof.  1889,  als  die  Frage  der
Militärstrafprozeßordnung  aktuell  wurde,  habe  Bayern  seinen  eigenen  obersten
Gerichtshof  verlangt.  Bayern  begegnete  dabei  dem  Widerspruch  des  ganzen
Bundesrates,  der  hier  das  Vorhandensein  eines  Reservatrechtes  bestritt.
Bayern  konnte  sich  auf  den  Fürsten  Bismarck  berufen,  und  es  drängt  mich,
hier  das  Zeugnis  zu  geben,  daß  der  größte  erste  Kanzler  stets  der  treueste
Freund  Bayerns  war.  (Bravo!)  Bayern  stellte  im  Bundesrat  den  Antrag,
  auf  Errichtung  eines  eigenen  obersten  Gerichtshofes,  dessen  Mitglieder
bei  einer  Abweichung  von  der  Reichsrechtssprechung  an  den  Sitz  des  obersten
deutschen  Militärgerichtshofes  zu  einer  Plenarberatung  gehen  sollten.  Dieser
        <pb n="80" />
        72  Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 24.)

Antrag  wurde  weder  im  Ausschuß,  noch  im  Plenum  des  Bundesrats  angenommen.
  Der  Minister  streift  nun  die  Reichstagsdebatte  bei  Annahme
der  Militärstrafprozeßordnung  und  sagt:  Wir  stimmten  gegen  das  Militärstrafgesetz
  und  gegen  das  Einführungsgesetz,  weil  uns  die  Erklärung,  daß
das  Reservatrecht  offen  bleibe,  nicht  genügte,  und  weil  wir,  entsprechend
der  früher  im  Landtag  abgegebenen  Erklärung,  mit  mehreren  Punkten  des
Gesetzes  nicht  einverstanden  waren.  Wertvoll  war  es,  daß  der  Bundesrat
Bayern  nicht  majorisieren  wollte.  Dankenswert  ist  es,  daß  die  neue  Strafprozeßordnung
  nicht  publiziert  wurde,  bevor  ein  Ausgleich  mit  Bayern
erreicht  war.  Die  schließlich  zu  stande  gekommene  Abmachung  zwischen  der
Präsidialmacht  und  Bayern  ist  gesetzlich  gemacht.  Wenn  die  Lösung  sich
auch  mit  dem  ursprünglichen  Standpunkt  nicht  deckt,  so  ist  sie  doch  von
juristischer,  praktischer  und  politischer  Seite  als  befriedigend  zu  bezeichnen.
Ein  Anspruch  Bayerns  auf  einen  obersten  Militärgerichtshof  in  München
ist  in  der  Verfassung  nicht  klar  ausgesprochen.  Die  Versailler  Verträge
  enthalten  nur  eine  Bestimmung,  daß  das  bayerische  Kontingent  ein
in  sich  geschlossenes  Ganzes  unter  der  Militärhoheit  des  Königs  von  Bayern
ist.  Wir  leiteten  davon  ab,  daß  eine  Schmälerung  der  Militärjustizhoheit
eine  Schmälerung  der  Militärhoheit  sein  würde.  Aber  Bayern  ist  den
Reichsmilitärgesetzen  untergeordnet.  Aus  diesem  Grund  wurde  uns  ein
Reservatrecht  Bayerns  bezüglich  des  Militärgerichtshofes  bestritten.  Wir
sind  jedoch  der  Meinung,  daß  das  Reich  wohl  bestimmen  könne,  wie  die
oberste  Rechtssprechung  in  Bayern  zu  regeln  ist.  Aber  das  Reich  dürfe
die  bayerische  Rechtssprechung  nicht  ganz  oder  teilweise  an  sich  ziehen.  Sie
könne  nur  durch  Organe  wie  der  König  von  Bayern  ausgeübt  werden.
Dem  sei  nun  Rechnung  getragen.  Der  geschaffene  Zustand  sei  ein  günstiger.
Ein  Münchener  Gerichtshof  hätte  keine  Fühlung  mit  dem  deutschen  Gerichtshof,
  wenn  man  in  Berlin  zu  einer  Plenarversammlung  zusammentreten
müsse.  Jetzt  hätten  die  bayerischen  Reservatrichter  auch  Einfluß  auf  die
Reichsrechtsprechung.  Hätte  Bayern  einen  Münchener  Gerichtshof  erhalten,
so  wäre  sicher  nicht  bestimmt  worden,  daß  der  deutsche  oberste  Gerichtshof
mit  den  bayerischen  Richtern  sich  verständigen  müsse,  wenn  ersterer  von  der
bayerischen  Rechtsprechung  abweiche.  Es  wäre  nur  das  Umgekehrte  angenommen
  worden.  Der  Deutsche  Reichstag  würde  sich  wohl  erkundigt  haben,
warum  das  Militärstrafprozeßgesetz  nicht  publiziert  werde.  Wenn  dann
bekannt  geworden  wäre,  daß  Bayern  das  Anerbieten  eines  eigenen  Senats
ablehne,  so  würde  das  den  Reichstag  sehr  ungünstig  gegen  Bayern  und
seine  Reservatansprüche  gestimmt  haben.  Der  Reichstag  würde  dann  einen
Beschluß  gefaßt  haben,  und  über  das  Anerbieten  eines  eigenen  bayerischen
Senats  nicht  hinausgegangen  sein.  Der  Bundesrat  würde  dem  zugestimmt
haben  und  es  wäre  so  das  Präjudiz  einer  Majorisierung  Bayerns  in
einer  Reservatrechtsfrage  geschaffen  worden.  Was  hätten  wir  dann  thun
sollen?  Widerstand  leisten?  Das  wäre  gewiß  unpolitisch  gehandelt.  Ein
Schiedsgericht  verlangen?  Vielleicht  wäre  der  Bundesrat  darauf  gar  nicht
eingegangen.  Jedenfalls  lag  die  Wahrscheinlichkeit  oder  Möglichkeit  nahe,
daß  Bayern  das  Vorhandensein  eines  Reservatrechtes  abgesprochen  worden
wäre  und  dann  wären  die  bayerischen  Armeeangehörigen  unter  nichtbayerische
Rechtsprechung  gekommen,  und  das  Ansehen  Bayerns  wäre  auf  lange  Zeit
hinaus  geschädigt  gewesen.  Wir  haben  viel  erreicht,  wenn  man  die
Schwierigkeiten  bedenkt,  die  zu  überwinden  waren.  Die  übrigen  Bundesstaaten
  haben  ja  mit  wenig  Ausnahmen  das  Reservatrecht  verneint.  Nun
kann  unsere  Vereinbarung  nur  durch  eine  neue  Vereinbarung  geändert
werden.  Es  sind  also  alle  Besorgnisse  für  die  Zukunft  ausgeschlossen.  An
den  bayerischen  Landtag  hat  sich  die  bayerische  Regierung  aus  guten  Gründen
        <pb n="81" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  24.)  73

wegen  der  Frage  nicht  gewendet.  Es  mag  dahin  gestellt  sein,  ob  die  Regierung
  ohne  Zustimmung  des  Landtags  ein  Reservatrecht  aufgeben  kann.
Bisher  stand  die  Regierung  auf  dem  Standpunkt,  daß  es  nicht  staatsrechtliche
  Pflicht,  sondern  politische  Klugheit  sei,  den  Landtag  zu  fragen.  Wenn
im  vorliegenden  Falle  ein  Reservatrecht  aufgegeben  worden  wäre,  würde
die  Regierung  vorher  den  Landtag  befragt  haben.  Aber  die  Regierung
hat  kein  Reservatrecht  aufgegeben,  sie  hat  erreicht,  was  zu  erreichen  war.
Den  Landtag  trotzdem  zu  befragen,  wäre  ein  politischer  Fehler  gewesen,
hätte  die  Sache  nur  erschweren  können.  Jedenfalls  sehen  wir  aus  dem
Vorgange  mit  dem  obersten  Gerichtshof,  daß  Zweifel  über  eine  Reservatberechtigung
  nicht  durch  Majorität,  sondern  im  Wege  freundschaftlichen  und
wohlwollenden  Ausgleichs  erledigt  werden.  Wir  haben  die  Wahrung  der
Interessen  Bayerns  mit  loyaler  Erfüllung  unserer  Pflicht  für  das  ganze
deutsche  Vaterland  verbunden.  (Bravo  rechts.)

Abg.  v.  Walter  (Z.):  Wir  stehen  vor  einem  fait  accompli,  wir
müssen  hinnehmen,  was  wir  nicht  ändern  können.  Mit  der  erzielten  Einheit
  in  der  Rechtssprechung  kann  ich  mich  nicht  trösten.  Eine  Rechtseinheit,
  die  zur  Diktatur  wird,  wie  es  auch  mit  dem  Reichsgericht  in  Leipzig
wird,  ist  zu  beklagen.  Wenn  es  zur  Beseitigung  eines  Reservatrechts  nichts
braucht  als  die  Nichtanerkennung  seitens  der  Präsidialmacht,  dann  gibt
es  kein  Reservatrecht,  dann  steht  es  mit  der  Selbständigkeit  Bayerns  schlecht.
Der  bayerische  Senat  ist  kein  selbständiges  Gericht  mehr  über  bayerische
Angehörige,  er  ist  ein  Zwitterding.  Die  Selbständigkeit  des  Senats  hat
eine  Grenze  und  ist  auch  der  Geschäftsordnung  des  Präsidenten  des  obersten
Gerichtshofs  untergeordnet.  Auch  seine  Stellung  in  Berlin  erhöht  die  Selbständigkeit
  nicht.  Vielleicht  wäre  es  anders  gegangen,  wenn  man  rechtzeitig
  alles  gethan  hätte,  das  Reservatrecht  zu  hüten.  Selbst  wenn  der
Gang  der  Dinge  unaufhaltsam  gewesen  wäre,  hätte  man  sich  die  Wegnahme
  des  Reservatrechts  lieber  aufzwingen  lassen  sollen!  Was  einem  genommen
  wird,  kann  man  wieder  erhalten,  was  man  aber  herausgegeben
hat,  ist  herausgegeben.  Die  Reservatrechte  sind  nicht  nur  ein  Recht  der
Krone,  sondern  auch  ein  Recht  des  Volkes,  also  hätte  man  die  Volksvertretungen
  fragen  sollen.  Ich  gebe  zu,  daß  sich  die  Gegner  der
Lösung  im  Landtage  hätten  überzeugen  lassen.  Wenn  die  Zustimmung  zu
den  Versailler  Verträgen  zu  erreichen  war,  hätte  man  vielleicht  auch  jetzt
die  Zustimmung  erreichen  können.  Man  hätte  jedenfalls  nicht  einseitig  ohne
den  Landtag  vorgehen  dürfen.  Wir  halten  die  Selbständigkeit  Bayerns
im  Reiche  für  notwendig.  Nicht  weil  das  Reservatrecht  verloren  ging,
bringen  wir  es  zur  Sprache,  sondern  weil  Gefahr  ist,  ein  Reservatrecht
nach  dem  andern  bei  der  Regierung  zu  verlieren.  Wenigstens  nachträglich
hätte  die  Zustimmung  des  Landtags  eingeholt  werden  sollen.  Das  bedrückt
mich.  Wenn  wir  so  fortfahren,  ohne  den  Landtag  Reservatrechte  aufzugeben,
  gehen  wir  wahrlich  keiner  rosigen  Zukunft  entgegen.  Wenn  es  so
fortgeht,  ist  es  fraglich,  ob  es  noch  Wert  hat  (der  Redner  stockt  etwas  in
der  Fortführung  des  Satzes  und  in  dem  Suchen  des  Wortes),  die  Verhandlungen
  fortzuführen.  Das  Protokoll  des  Bundesrats  und  die  Erklärung
  des  Reichskanzlers  im  Reichstag  können  uns  keine  Garantien  geben.
Es  geht  das  Gerücht,  daß  das  Abkommen  nur  für  die  Dauer  der  Regentschaft
  gelten  werde,  weil  der  Regent  sich  nicht  für  befugt  halte,  über
Rechte  der  Krone  zu  verfügen.  Wenn  dem  so  ist,  dann  fürchte  ich,  daß,
wenn  der  Thron  wieder  besetzt  ist,  der  Kampf  aufs  neue  angeht.  Man
wird  auf  Bayern  einstürmen,  um  es  zum  Aufgeben  des  Rechtes,  das  ja  nun
zweifelhaft  geworden  ist,  zu  bestimmen.  Wenn  dann  die  Widerstandskraft
der  Regierung  nicht  stärker  ist,  dann  wird  es  schlimm  gehen.  Ich  bin  nicht
        <pb n="82" />
        74  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  25.—31.)

befriedigt,  ich  bin  traurig,  daß  es  so  gekommen,  daß  Bayern  einen  kostbaren
  Stein  aus  seiner  Krone  verloren  hat.  (Bravo  rechts.)

Abg.  Dr.  Aub  (Lib.)  führt  aus,  daß  die  Liberalen  die  Reservatrechte
  ebenso  schützen  und  stets  auf  den  föderativen  Ausbau  gehalten  haben.
Welchen  Zweck  hat  die  Redeschlacht?  Es  ist  eine  Aktion,  keine  Resolution,
kein  Antrag  eingebracht.  Wozu  die  ganze  Unterhaltung?    Wollen  Sie
königlicher  sein  als  der  König,  das  heißt,  der  Prinzregent?  Ich  habe  das
Vertrauen  zu  der  Krone,  daß  sie  die  Rechte  des  Landes  wahrt.  Ich  kann
mich  nur  darüber  freuen,  daß  die  Sache  in  freundschaftlicher  Weise  erledigt
wurde  und  die  Sache  an  sich  doch  geblieben  ist.  Ich  würde  es  betrauern,
wenn  eine  Trübung  zwischen  der  Präsidialmacht  und  Bayern  eingetreten
wäre.  Grund  zu  düstern  Zukunftsblicken  besitzen  wir  nicht.  Wir  wollen,
daß  das  gute  Verhältnis  zum  Reiche  ungetrübt  bleibe.

25.  März.  (Preußen.)  Der  Disziplinarhof  erkennt  gegen
gegen  den  Professor  an  der  Universität  Berlin  Hans  Delbrück
auf  einen  Verweis  und  500  Mk.  Geldstrafe  (vgl.  Jahrg.  1898
S.  192).  Der  Ankläger  hatte  Versetzung  in  ein  anderes  Amt  mit
gleichem  Range  ohne  Ersatz  der  Umzugskosten  beantragt.

27.  März.  Veränderungen  der  Friedensstärke  und  der  Formation
  des  Heeres.

Das  „Armeeverordnungsblatt“  veröffentlicht  das  Gesetz,  betreffend
Aenderungen  des  Reichsmilitärgesetzes,  ferner  das  Gesetz,  betreffend  die
Friedenspräsenzstärke  des  deutschen  Heeres  sowie  die  hieraus  folgenden
Formationsänderungen.  Danach  werden  neu  errichtet  ab  1.  April  1899
das  Armeekorps  Nr.  18  mit  dem  Sitz  des  General-Kommandos  in  Frankfurt
  a.  M.  durch  Abzweigung  der  21.  und  25.  Division  vom  11.  Armeekorps;
  ferner  drei  Divisionen  mit  dem  Standort  Allenstein,  Erfurt  und
Kolmar  im  Elsaß.  Ferner  werden  verlegt  die  Stäbe  der  2.  Division  nach
Insterburg,  der  73.  Infanteriebrigade  nach  Rastenburg,  der  8.  Division
sowie  der  15.  Infanteriebrigade  und  der  8.  Kavalleriebrigade  nach  Halle.
Die  76.  Infanteriebrigade  und  83.  Infanteriebrigade  in  Erfurt,  die  2.  und
37.  Kavalleriebrigade  tauschen  die  Nummern.  Ferner  werden  neu  errichtet:
die  Inspektion  für  Verkehrstruppen  in  Berlin  und  eine  Halbinvalidenabteilung
  für  das  18.  Armeekorps.  Ab  1.  Oktober  werden  neu  errichtet:
18  Feldartillerie-Abteilungsstäbe  und  35  fahrende  Batterien.  Die  Feldartillerie
wird  gleichzeitig  den  Divisionen  unterstellt.  Ferner  wird  neu  errichtet  ab
1.  Oktober:  Die  Inspektion  der  Telegraphentruppen  in  Berlin,  drei  Telegraphenbataillone
  in  Berlin,  Frankfurt  a.  d.  Oder  und  Koblenz;  ferner  wird
neu  errichtet  zu  einem  noch  näher  zu  bestimmenden  Zeitpunkt  ein  Kadettenhaus
  in  Naumburg  an  der  Saale.

31.  März.  (Baden-Baden.)  Der  Reichskanzler  Fürst
Hohenlohe  feiert  seinen  80.  Geburtstag.  Der  Kaiser  sendet  ihm
folgendes  Telegramm:

„Ich  freue  Mich,  Ew.  Durchlaucht  zur  glücklichen  Vollendung  Ihres
80.  Geburtstags  die  wärmsten  Glückwünsche  aussprechen  zu  können.  Gott
der  Herr  hat  Sie  in  Ihrem  Leben  und  in  Ihrer  Arbeit  bisher  sichtbar
gesegnet.  Er  wolle  Ihnen  auch  ferner  Gesundheit  und  Kraft  verleihen,

damit  Ihre  ausgezeichneten  Dienste  Mir  und  dem  Vaterlande  noch  lange
erhalten  bleiben.  Ich  weiß  Mich  eins  mit  Meinen  hohen  Verbündeten  und
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März-April  3.)  75

dem  ganzen  deutschen  Volke,  wenn  Ich  Ihnen  an  Ihrem  heutigen  Ehrentage
  die  Gefühle  tiefempfundenen  Dankes  zum  Ausdruck  bringe  für  die
aufopfernde  Treue,  mit  welcher  Sie  als  ein  leuchtendes  Vorbild  Ihres  verantwortungsvollen
  Amtes  walten.  Ihr  wohlgeneigter  Wilhelm  I.  R.“

März—April.  Samoafrage.  Verhältnis  der  deutschen  Seeleute
  zu  den  amerikanischen  und  englischen.

Auf  Grund  verschiedener  Nachrichten  gehen  Gerüchte  durch  die  Presse,
daß  die  Mannschaft  des  deutschen  Kreuzers  „Falke“  in  schlechtesten  Beziehungen
  zu  den  amerikanischen  und  englischen  Seeleuten  vor  Samoa
stände.  Der  Bericht  des  Kommandant  des  Falke,  Korvetten-Kapitän  Schönfelder,
  betont  dagegen,  daß  Streitigkeiten  nicht  vorgefallen  seien.

Ende  März.  Samoafrage.  Gemeinsame  Kommission.

Deutschland  schlägt  vor,  eine  hohe  Kommission  von  je  einem  Spezialbevollmächtigten
  der  drei  Mächte  zur  endgültigen  Erledigung  aller  jetzt
streitigen  Fragen  nach  Samoa  zu  entsenden.  Die  amerikanische  Regierung
stimmt  sogleich  zu,  etwa  eine  Woche  später  auch  die  englische.  Die  Beschlüsse
  dieser  Kommission  müssen  einstimmig  gefaßt  sein,  um  Geltung  zu  haben.

Anfang  April.  (Berlin.)  Aeußerung  des  amerikanischen
Gesandten  über  die  deutsch-amerikanischen  Beziehungen.

Die  Münchener  „Allgem.  Ztg.“  berichtet  über  eine  Unterredung  mit
White,  dem  Gesandten  der  Union:  Mr.  White  betonte,  er  sei  ohne  jede
Information  über  die  Gründe,  welche  England  zu  einer  abfälligen  Beurteilung
  der  deutschen  Politik  bezw.  des  Verhaltens  der  deutschen  Beamten
in  Samoa  veranlaßten.  Jedenfalls  könne  er  versichern,  daß  man  sich  in
Amerika  durch  die  Bemühungen  der  englischen  Jingos  in  eigenen  Entschließungen
  nicht  beeinflussen  lassen  werde,  da  die  amerikanische  Regierung
prinzipiell  geneigt  sei,  mit  Deutschland  in  Frieden  und  Einvernehmen  zu
leben.  Die  bessere  amerikanische  Presse  denke  nicht  daran,  jene  Hetzereien
der  „gelben“  Presse,  die  leider  aus  englischen  Kreisen  unterstützt  werde,
irgendwie  ernst  zu  nehmen.  Wenn  infolge  der  Beurteilung,  welche  die
kriegerischen  Ereignisse  des  vorigen  Sommers  in  einem  Teil  der  deutschen
Presse  gefunden,  ein  Rest  von  Bitterkeit  auch  in  den  Herzen  derjenigen
Amerikaner  zurückgeblieben  sei,  die  da  auf  die  deutsche  Freundschaft  stets
einen  besonders  großen  Wert  legten,  so  dürfe  man  in  Deutschland  darum
doch  nicht  klagen,  daß  die  Amerikaner  für  den  Wert  einer  solchen  Freundschaft
  unempfindlich  geworden  seien,  möge  auch  englischerseits  der  Versuch
unternommen  werden,  aus  jener  Bitterkeit  im  gegenwärtigen  Augenblick
Kapital  zu  schlagen.  Mr.  White  fügte  hinzu,  daß  sein  Ideal  allerdings
eine  Verbrüderung  der  drei  verwandten  Nationen,  Deutschlands,  Englands
und  Amerikas,  sei;  er  könne  jedoch  nicht  verhehlen,  daß  zur  Zeit  in  England
  gewisse  Einflüsse  der  Erfüllung  eines  solchen  Wunsches  feindlich  gegenüberständen;
  aber  er  glaube  trotzdem,  daß  die  Ursache  der  gegenwärtigen
Verstimmung  zu  geringfügig  sei,  als  daß  es  bei  einer  entgegenkommenden
Haltung  des  in  seinem  eigenen  Machtbereich  so  konsolidiert  wie  nur  möglich
  dastehenden  Deutschland  nicht  gelingen  sollte,  dieselbe  zu  überwinden.

3.  April.  (Württemberg.)  Die  Landesversammlung  der
evangelischen  Arbeitervereine  in  Reutlingen  erklärt  jede  Verschärfung
der  Gesetze  zur  Verhütung  von  Terrorismus  durch  Arbeitgeber
oder  Arbeitnehmer  für  eine  Bedrohung  der  freiheitlichen  Rechte
der  Arbeiter.
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        76  as  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  10.  11.)

10.  April.  (Gotha.)  Staatsminister  v.  Strenge  verliest

folgendes  Schreiben  des  Herzogs  v.  Connaught  über  die  Thronfolge:

Nach  dem  allzu  frühen  Heimgange  des  Erbprinzen  von  Koburg  und
Gotha  und  infolge  des  bedingten  Verzichts  des  Prinzen  von  Wales  für
sich  und  seine  Nachkommen  auf  das  Erbfolgerecht  in  den  Herzogtümern
Koburg  und  Gotha  bin  ich  nach  dem  Hausgesetze  der  nächste  zur  Thronfolge
  bestimmte  Agnat  des  Herzogshauses.  Als  solcher  bin  ich  und  mein
Haus  bereit,  unsre  Pflichten  gegen  unsre  angestammten  Herzogtümer  Koburg
  und  Gotha  zu  erfüllen.  Ich  ermächtige  Sie,  von  meiner  vorstehenden
Erklärung  den  geeigneten  Gebrauch  zu  machen.  Arthur,  Herzog  von  Connaught;
  Rom,  den  6.  April  1899.

In  der  Presse  wird  vielfach  der  Wunsch  laut  durch  ein  Reichsgesetz
die  Nachfolge  auswärtiger  Prinzen  in  Deutschland  künftighin  unmöglich
zu  machen.

April.  Teilnahme  für  die  evangelische  Bewegung  in  Oesterreich.

In  Berlin  bildet  sich  ein  Hilfsausschuß  für  die  evangelische  Bewegung
  in  Oesterreich,  dem  u.  a.  Hofprediger  Dr.  Faber,  Dr.  Harnack,
Dr.  Hieber,  Dr.  Kaftan,  Nobbe,  Professor  Freiherr  von  Soden  angehören.
Sie  erlassen  folgenden  Aufruf:  Los  von  Rom!  So  schallt  es  unter  den
Deutschen  Oesterreichs  von  Kronland  zu  Kronland,  von  den  Städten  auf
die  Dörfer.  War  es  im  Anfang  nur  ein  Ruf  zum  Schutze  deutscher  Art
wider  den  Ultramontanismus,  so  klingt  aus  ihm  je  länger,  um  so  deutlicher
  das  Verlangen  nach  evangelischer  Wahrheit  und  Gemeinschaft  heraus.
Um  aber  zum  Ziele  zu  gelangen,  sind  die  österreichischen  Brüder  auf  unsere
thatkräftige  Teilnahme  angewiesen.  Deshalb  ist  es  unsere  Ehrenpflicht,
ihnen  unsere  Hilfe  nicht  zu  versagen.  Es  handelt  sich  um  die  Verbreitung
evangelischer  Schriften  und  die  Versorgung  der  sich  neu  bildenden  evangelischen
  Gemeinden.  Der  Protestantismus  hat  dem  deutschen  Volke  den
reichsten  Segen  gebracht.  Unseren  Dank  dafür  können  wir  kaum  besser  abstatten,
  als  wenn  wir  dazu  helfen,  daß  unsere  deutschen  Brüder  in  Oesterreich,
  wie  einst  schon  ihre  Väter,  an  diesem  Segen  teilnehmen.  Darum
bitten  wir  alle  evangelischen  Glaubensgenossen,  dies  Werk  kräftigst  zu  unterstützen.
  Gott  selbst  ruft  augenscheinlich  uns  alle  in  entscheidungsvoller
Zeit  zur  Stärkung  der  vielen  Tausend  Hände,  die  sich  nach  uns  ausstrecken.

Gegen  die  Behauptung,  die  Uebertrittsbewegung  sei  nur  auf  politische,
  nicht  auf  religiöse  Motive  zurückzuführen,  wendet  sich  u.  a.  das
„Sächsische  Kirchenblatt.“

11.  April.  (Bayern.)  Die  Konferenz  der  bayerischen  Bischöfe
in  Freising  erläßt  folgende  Kundgebung:

Die  in  Freising  versammelten  Erzbischöfe  und  Bischöfe  Bayerns
haben  an  den  Klerus  ihrer  Diözesen  eine  gemeinsame  Erklärung  hinausgegeben,
  welche  sich  über  folgende  Hauptpunkte  ausspricht:  1.  Die  Kirche  und
ihr  von  Gott  bestelltes  Lehramt,  nicht  aber  ein  einzelner  Gelehrter,  haben
darüber  zu  entscheiden,  was  katholische  Wahrheit  ist,  oder  was  derselben
widersprechend  ist.  2.  Alle  wahrhaft  guten  Katholiken,  umsomehr  alle
Priester,  müssen  den  Entscheidungen  der  Kirche  voll  und  innerlich  Gehorsam
leisten  und  eifrig  darüber  wachen,  daß  sie  nicht  in  jene  feinen  Schlingen
verstrickt  werden,  welche  man  gerade  jetzt  gegen  den  wahren  und  gegen  den
wahrhaft  katholischen  Geist  bereitet.  3.  Die  katholische  Kirche  verwirft
nicht  die  Wissenschaft,  sondern  den  Irrtum;  sie  verdammt  keineswegs  die
Freiheit  einer  gesunden  und  richtigen  Forschung;  aber  sie  verwirft  die
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  11.)  77

zügellose  Forschung,  welche  sogar  die  ewigen  Wahrheiten  unter  dem  Vorwande
  des  Fortschritts  entstellen  oder  korrigieren  möchte.  4.  Die  Wahrheit,
  wie  sie  die  katholische  Kirche  lehrt,  ist  allgemein  und  göttlich;  es
wäre  darum  eine  thörichte  Anmaßung,  der  katholischen  Wissenschaft  einen
nationalen  Charakter  beilegen  zu  wollen.  5.  Die  bayerischen  Oberhirten
erklären  ebenso  mit  voller  Entschiedenheit,  daß  die  Erziehung  des  katholischen
Klerus  Sache  der  Kirche  ist.  Die  Erzbischöfe  und  Bischöfe  Bayerns  werden
stets  mit  allem  Eifer  bemüht  sein,  diese  wichtige  Aufgabe  im  Sinne  der
Kirche  und  nach  ihren  Vorschriften  zu  erfüllen.  Der  Presse  jedoch  steht
sein  Urteil  über  diese  kirchliche  Angelegenheit  zu,  noch  viel  weniger  kann
derselben  eine  Einflußnahme  auf  den  Vollzug  dieser  oberhirtlichen  Amtspflicht
  zugestanden  werden.  6.  Es  ist  gewiß  keinem  verwehrt,  die  Aufmerksamkeit
  der  berufenen  Wächter  des  Glaubens  und  der  Disziplin  auf
dringende  Zeitbedürfnisse  hinzulenken,  nur  muß  dies  in  der  durch  den  kirchlichen
  Geist  gebotenen  Form  und  Bescheidenheit  geschehen.  Politische  Organe
  und  vollends  kirchenfeindliche  Zeitungen  sind  sicher  nicht  der  Platz  dafür.

11.  April.  Verschärfung  der  Prüfungsbestimmungen  für
Fahnenjunker  und  Fähnriche.

Der  Kaiser  erläßt  an  die  Generalinspektion  des  Militärerziehungsund
  Bildungswesens  nachstehenden  Befehl:  „Ich  habe  aus  dem  Bericht  der
Generalinspektion  vom  13.  Februar  d.  J.  und  den  gleichzeitig  mir  vorgelegten
  Jahresberichten  der  Ober-Militärexaminationskommission  und  der
Inspektion  der  Kriegsschulen  mit  Befriedigung  ersehen,  daß  die  Prüfungen
zum  Offizier  sowie  zum  Fähnrich  auf  den  Kriegsschulen  und  im  Kadettenkorps
  zu  wesentlichen  Ausstellungen  keinen  Anlaß  gegeben  haben.  Dagegen
sind  die  Leistungen  bei  den  übrigen  Fähnrichprüfungen  zum  Teil  nicht
unerheblich  hinter  den  zu  stellenden  wissenschaftlichen  Anforderungen  zurückgeblieben.
  Der  Hinweis  in  den  mir  vorgelegten  Berichten  auf  die  Ursachen
dieser  Mängel,  welche  auf  die  recht  oberflächliche  allgemeine  Bildung  der
aus  Vorbereitungsanstalten  hervorgegangenen  Prüflinge,  insonderheit  derjenigen
  zurückzuführen  sind,  welche,  ohne  die  Reife  für  die  Prima  zu  besitzen,
  zu  den  Prüfungen  zugelassen  werden,  läßt  es  mir  geboten  erscheinen,
daß  die  weitgehende  Nachsicht,  welche  im  Hinblick  auf  die  Zahl  der  meiner
Armee  noch  fehlenden  Offiziere  bisher  bei  den  Prüfungen  zum  Fähnrich
gewaltet  hat,  in  dem  Maße  fernerhin  nicht  mehr  geübt  werden  soll.  Ich
will  dem  Vorschlage  der  Generalinspektion  daher  meine  Zustimmung  erteilen,
  daß  die  Ober-Militärexaminationskommission  anzuweisen  ist,  den
Maßstab  an  die  wissenschaftlichen  Anforderungen,  wie  solche  in  der  Verordnung
  über  die  Ergänzung  der  Offiziere  des  Friedensstandes  vom  11.  März
1880  vorgeschrieben  sind,  wieder  voll  anzulegen.  Gleichzeitig  werde  ich  den
Generalkommandos  und  den  beteiligten  obersten  Waffenbehörden  aufgeben,
eine  strengere  Prüfung  der  Gesuche  um  Erlaß  des  Zeugnisses  der  Reife  für
die  Prima  eintreten  zu  lassen.  Die  Bestimmungen  dieser  meiner  Ordre
sollen,  um  den  Prüflingen  Zeit  zu  gewähren,  den  hiernach  in  Zukunft  zu
stellenden  Anforderungen  genügen  zu  können,  dem  Antrage  der  Generalinspektion
  entsprechend,  erst  vom  Frühjahr  nächsten  Jahres  ab  in  Kraft
treten.“

11.  April.  (Berlin.)  Bei  der  Reichstagsersatzwahl
im  zweiten  Berliner  Wahlkreise  werden  insgesamt    46309  Stimmen
abgegeben.  Fischer  (Soz.)  wird  mit  23905  Stimmen  gewählt.
Der  freisinnige  Kreitling  erhält  17239  Stimmen.  —  Bei  der
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        78  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  13./18.)

Wahl  am  15.  Juni  v.  J.  war  Kreitling  mit  geringer  Majorität
gewählt  worden.
Mitte  April.  (Sachsen.)  Das  Ministerium  erläßt  eine

Standesordnung  für  Ärzte.

Diese  untersagt  jede  ärztliche  Reklame  als  der  Würde  des  Standes
nicht  entsprechend.  Der  Kauf  und  Verkauf  der  Praxis  soll  nicht  statthaft
sein,  ebenso  die  mißbräuchliche  Bezeichnung  als  Spezialist  und  die  briefliche
Behandlung  der  Kranken.  Ein  Arzt  darf  einen  Kranken  aus  der  Behandlung
  eines  anderen  nur  übernehmen,  wenn  dieser  rechtzeitig  davon  benachrichtigt
  ist.  Der  behandelnde  Arzt  muß  die  Zuziehung  eines  zweiten  Arztes
gestatten,  dieselbe  kann  aber  nur  in  Uebereinstimmung  mit  ihm  geschehen.

Ein  Arzt  muß  in  dringenden  Fällen  dem  anderen  assistieren.  Unzulässig
ist  es,  einen  Berufsgenossen  durch  das  Anbieten  billiger  oder  unentgeltlicher
Hilfe  zu  verdrängen;  unbemittelten  Kranken  das  Honorar  ganz  oder  teilweise
  zu  erlassen,  steht  dem  Arzt  frei.  Verboten  ist,  über  die  Wirkung  sogenannter
  Geheimmittel  Zeugnisse  auszustellen  oder  mit  Nichtärzten  zusammen
  Patienten  zu  behandeln.

13./18.  April.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Vorlage
  über  den  Bau  eines  Kanals  vom  Rhein  bis  zur  Elbe  (Mittellandkanal).

  (Vgl.  S.  68.)  Verweisung  an  eine  Kommission.

Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  Thielen:  Der  Gesetzentwurf  bringt
Ihnen  nicht  wesentlich  neue  Pläne,  denn  das  Projekt  ist  bereits  vielfach
erörtert  worden  seit  Anfang  der  achtziger  Jahre.  Auch  aus  dem  Lande
sind  wesentlich  neue  Gedanken  für  und  wider  weder  in  der  Presse,  noch  in
den  Versammlungen,  noch  in  den  Denkschriften  aufgestellt  worden.  Um  so
mehr  hat  sich  die  Staatsregierung  für  verpflichtet  erachtet,  die  Vorlage
sorgfältig  vorzubereiten.  Der  Bau  eines  solchen  Schiffahrtskanales  ist  seit
1840  mehrfach  geplant  und  immer  wieder  als  eine  wirtschaftliche  Notwendigkeit
  hingestellt  worden,  auch  von  beiden  Häusern  zuletzt  in  dem  Gesetze
  von  1886,  das  die  Regierung  zum  Bau  des  Dortmund-Emskanals  und
des  Oder-Spreekanales  ermächtigte.  Es  kann  mit  Recht  bezweifelt  werden,
ob  es  richtig  war,  von  den  Kanälen  zunächst  den  Dortmund-Emskanal  auszuführen.
  (Sehr  richtig!  links.)  Es  würde  aber  heute  von  keinem  Wert
sein,  darüber  retrospektive  Betrachtungen  anzustellen.  Der  Kanal  von
Dortmund  zum  Rhein  ist  vom  Hause  abgelehnt  worden.  Die  Folge  davon
war,  daß  nicht  mehr  die  vorteilhaftere  Linie,  sondern  die  unvorteilhaftere
durch  das  Emscherthal  gewählt  werden  mußte.  Das  neue  Projekt  kostet
ebenso  viel  wie  das  abgelehnte  mit  allen  geplanten  Abzweigungen.  Nur
nach  einer  Richtung  hat  die  Ablehnung  des  Dortmund-Rheinkanals  ihr
Gutes  gehabt;  man  ist  im  Lande  und  in  der  Staatsregierung  zu  der  Ueberzeugung
  gekommen,  daß  nur  die  vollständige  und  gleichzeitige  Ausführung
des  gesamten  Kanals  im  stande  sein  wird,  dem  Verkehrsbedürfnis  Rechnung
zu  tragen  und  eine  eminente  Landesmelioration  herbeizuführen.  Oestlich
der  Elbe  hat  Preußen  seine  Wasserstraßen  ausgebaut,  ohne  daß  jemals  ein
Widerspruch  von  den  Landesteilen  westlich  der  Elbe  erhoben  worden  wäre.
Oestlich  der  Elbe  hat  man  sich  aber  stets  anerkennend  über  die  Bedeutung
der  Wasserstraßen  ausgesprochen.  Ich  darf  nur  erinnern  an  die  Weichselregulierung,
  an  den  Großschiffahrtsweg  um  Breslau  herum,  an  die  Herstellung
  der  masurischen  Seenverbindung,  an  die  Verbindung  Stettin-Berlin
und  an  den  Teltowkanal.  Schrittweise  ist  der  Staat  vorgegangen  mit  der
Ausführung  dieser  Projekte.  Er  wird  das  auch  in  Zukunft  thun,  ohne
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  13./18.)  79

befürchten  zu  müssen,  daß  ihm  von  seiten  anderer  Landesteile  Widerspruch
entgegengesetzt  wird.  Und  nun  sollte  an  der  Elbe  damit  Halt  gemacht
werden?  Jenseits  der  Elbe  sollte  alles  auf  die  Eisenbahnen  angewiesen
sein?  Das  kann  wohl  kaum  ernsthaft  gemeint  sein.  Der  Wettbewerb  weist
direkt  auf  die  Herstellung  von  Wasserstraßen  hin,  die  bei  allen  Völkern  die
Vorbedingung  zur  wirtschaftlichen  Entwicklung  gewesen  ist.  Diese  Projekte
durchgeführt  zu  haben,  ist  nicht  das  geringste  Verdienst  der  großen  Herrscher
aus  dem  Hohenzollernhause.  Es  ist  unnatürlich,  wenn  der  Güteraustausch
zwischen  dem  Osten  und  Westen  sich  teilweise  über  das  Meer  hin  vollzieht.
Gerade  bei  uns,  wo  Eisenbahnen  und  Kanäle  in  der  Hand  des  Staates
vereinigt  sind,  liegen  die  Bedingungen  für  den  Ausbau  der  Wasserstraßen
am  günstigsten.  Durch  diesen  Ausbau  werden  die  Bedenken,  die  man  auf
dem  finanziellen  und  wirtschaftlichen  Gebiete  gegen  die  Staatsbahnen
geltend  machen  kann,  am  besten  beseitigt.  Bereits  bei  der  Etatsberatung
habe  ich  darauf  hingewiesen,  daß  die  Eisenbahnverwaltung  alle  Ursache
hat,  sich  nach  einer  Entlastung  umzusehen,  wenn  sie  den  steigenden  Verkehrszuwachs
  bewältigen  will.  Es  gibt  in  der  ganzen  Welt,  auch  in  England
nicht,  ein  räumlich  so  begrenztes  Feld,  wie  das  Dortmunder  Revier,  auf
dem  sich  ein  so  riesiger  Verkehr  entwickelt.  Eine  erhebliche  Vermehrung
der  Eisenbahnen  im  dortigen  Gebiete  würde  auf  Schwierigkeiten  stoßen
wegen  der  Tracierung  und  wegen  der  hohen  Kosten.  Nur  weil  der  Staat
einheitlich  disponieren  kann,  konnte  er  den  Verkehr  leiten;  die  drei  Eisenbahnen,
  die  früher  dort  arbeiteten,  hätten  den  Verkehr  nicht  aufrecht  erhalten
  können.  Es  muß  die  Entlastung  der  Eisenbahnen  durch  eine  Wasserstraße
  gesucht  werden,  wofür  sich  1883  bereits  mein  Amtsvorgänger  Maybach
  ausgesprochen  hat,  der  jedenfalls  als  Autorität  auf  dem  Gebiete  des
Eisenbahnwesens  anerkannt  werden  wird.  Die  stückweise  Ausführung  des
Kanals  ist  vom  Hause  1895  mißbilligt  worden,  gegen  eine  solche  Stückendurchführung
  würden  mit  Recht  alle  die  Bedenken,  welche  von  den  landwirtschaftlichen
  Interessenten  vorgebracht  werden,  in  größerem  Maße  geltend
gemacht  werden  können  als  gegen  das  ganze  Projekt.  Von  der  Wichtigkeit
des  Kanals  zeugen  die  schweren  Opfer,  welche  die  beteiligten  Landesteile
zu  bringen  bereit  sind.  Da  die  Kosten  des  Kanals  viel  höher  veranschlagt
sind  als  die  Kosten  des  Dortmund-Emskanals,  so  wird  eine  Ueberschreitung
der  Kosten  nicht  stattfinden.  Die  Kosten  würden  aber  noch  größer  sein,
wenn  dem  Verkehrsbedürfnis  Rechnung  getragen  werden  sollte  durch  die
Anlage  von  Güterschleppbahnen.  Der  Uebergang  eines  Teiles  der  Transportmengen
  auf  den  Kanal  wird  allerdings  für  die  Eisenbahnen  eine  gewisse
Einbuße  zur  Folge  haben:  aber  durch  die  Steigerung  des  Verkehrs  während
der  Bauzeit  wird  diese  Einbuße  wohl  wieder  ausgeglichen  werden.  Der
Kanalverkehr  wird  sich  nicht  bloß  beschränken  auf  den  jetzt  vorhandenen,
jetzt  von  den  Eisenbahnen  bewältigten  Verkehr,  sondern  er  wird  auch  durch
den  Kanal  selbst  vermehrt  werden.  Das  hat  sich  bei  anderen  Kanälen  gezeigt,
daß  der  überwiegende  Teil  des  Zuwachses  an  Verkehr  von  neuen  Produktionsstätten
  herrührt.  Durch  die  Ausführung  des  Kanals  werden  die  Wasserverhältnisse
  im  Interesse  der  Landwirtschaft  erheblich  verbessert  werden.
Die  Gegner  des  Kanals  machen  geltend,  daß  andere  Landesteile  dadurch
geschädigt  werden.  Aus  Schlesien  macht  man  die  Forderung  geltend,  daß
Kompensationen  gewährt  werden  sollen.  Die  Staatsregierung  kann  solche
Forderungen  nicht  als  berechtigt  anerkennen.  Wenn  aber  nachweisbar  infolge
  der  Verschiebungen  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  Notstände  eintreten
  werden,  so  wird  die  Regierung  bereit  sein,  den  Notständen  abzuhelfen.
Dafür  kann  die  Regierung  sich  auf  die  Vergangenheit  berufen,  sie  hat
immer  alles  gethan,  um  solchen  Notständen  abzuhelfen.  Wir  wollen  erst
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        80  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  13./18.)

abwarten,  was  nach  10  Jahren  sich  als  notwendig  ergibt  unter  den  ganz
anders  gestalteten  Verhältnissen.  Ich  gebe  mich  der  Hoffnung  hin,  daß
wir  bei  Erörterung  aller  Bedenken  in  der  Lage  sind,  nachzuweisen,  daß
diese  Bedenken  sämtlich  übertrieben  sind.  Der  Landtag  der  Monarchie  ist
vor  eine  ernste  Entscheidung  gestellt.  Nach  der  Verstaatlichung  der  Privatbahnen
  ist  kein  Schritt  auf  dem  Gebiete  des  Verkehrswesens  geschehen,  der
sich  mit  diesem  vergleichen  läßt.  Die  Staatsregierung  sieht  in  der  Vorlage
eine  notwendige  Konsequenz  und  Ergänzung  der  Eisenbahnverstaatlichung.
Die  Staatsregierung  hofft,  daß  das  Ergebnis  Ihrer  Prüfung  das  sein
wird,  daß  Sie  der  Vorlage  Ihre  Zustimmung  geben.  (Zustimmung  im
Zentrum  und  links.)

Abg.  Graf  Kanitz  (konf):  Wir  haben  zu  untersuchen,  ob  das
Kanalprojekt  der  Allgemeinheit  des  ganzen  Landes  zu  gute  kommen  wird
oder  nicht.  Es  wird  untersucht  werden  müssen,  ob  es  sich  jetzt,  wo  die
Kulturstaaten  mit  großen  Eisenbahnnetzen  bedeckt  sind,  empfiehlt,  noch
Wasserstraßen  auszubauen.  In  anderen  Staaten  haben  die  Eisenbahnen
längst  den  Sieg  davongetragen.  (Widerspruch  links.)  Der  Minister  meinte,
die  Wasserstraßen  würden  gebraucht  neben  den  Eisenbahnen  im  Interesse
der  Wehrhaftigkeit  des  Landes.  Unsere  Eisenbahnen  können  allerdings  nur
schwer  die  großen  Truppenmassen  befördern.  Aber  wenn  wir  uns  dafür
auf  den  Wasserweg  verlassen  wollten,  würden  wir  verlassen  sein.  Denn
abgesehen  von  dem  Umstande,  daß  die  Kanäle  zufrieren,  ist  die  Zuverlässigkeit
  der  Wasserwege  höchst  bedenklich.  Wie  würde  es  1870/71  möglich
gewesen  sein,  unsere  Truppen  im  Winter  zu  versorgen,  wenn  wir  auf
Wasserstraßen  angewiesen  gewesen  wären!  England  liefert  den  besten  Beweis
  dafür,  daß  die  Wasserstraßen  mit  den  Eisenbahnen  nicht  mehr  konkurrieren
  können.  Die  englischen  Eisenbahngesellschaften  haben  die  Kanäle
angekauft  und  verfallen  lassen.  In  England  ist  nur  ein  Kanal  im  Kohlenrevier
  von  Newcastle  gebaut  worden  und  zwar  von  den  Kohleninteressenten
selbst.  In  Amerika  hat  der  größte  Kanal,  der  Eriekanal,  seine  Bedeutung
verloren,  seitdem  die  Eisenbahnen  gebaut  sind.  In  Amerika  würde  derjenige
  für  verrückt  erklärt  werden,  der  neben  die  Eisenbahnen  einen  Kanal
bauen  wollte.  In  Frankreich  werden  noch  erhebliche  Summen  für  Kanalbauten
  ausgegeben,  obwohl  auch  hier  eine  Beschränkung  stattgefunden  hat.
Aber  das  liegt  darin,  daß  Frankreich  kein  Staatsbahnsystem  hat,  während
wir  ein  solches  haben.  Wären  die  französischen  Eisenbahnen  verstaatlicht,
so  würde  kein  Pfennig  mehr  für  Kanalbauten  ausgegeben  werden.  Der
Güterverkehr  auf  den  französischen  Kanälen  hat  sich  von  1847—1894  nur
um  55  v.  H  gesteigert.  Die  übrigen  Verkehrssteigerungen  haben  die  Eisenbahnen
  bewältigt.  Die  Wasserstraßen  werden  den  Interessenten  vom  Staate
kostenlos  und  abgabenfrei  oder  doch  ziemlich  abgabenfrei  überlassen.  Warum
sollen  die  Eisenbahnen  allein  ihre  Verzinsung  aufbringen!?  Das  ist,  darin
hat  der  Eisenbahndirektionspräsident  Ulrich  vollständig  recht,  eine  verkehrte
Welt.  Der  Minister  meint  allerdings,  daß  der  Kanal,  der  jetzt  gebaut
werden  soll,  seine  Unterhaltung  und  Verzinsung  aufbringen  wird.  Aber
vestigia  terrent!  Beim  Dortmund-Emskanal  haben  wir  das  Gegenteil
erlebt.  Die  Anlagekosten  dieses  Kanals  sind  erheblich  überschritten  worden;
der  Kanal  ist  heute  noch  nicht  im  Betriebe.  Es  war  die  Absicht  der  kgl.
Staatsregierung,  für  die  Verzinsung  des  Baukapitals  durch  Erhebung  von
Abgaben  zu  sorgen.  Warum  wird  das  Versprechen,  welches  damals  bei
der  Beratung  der  Vorlage  gegeben  wurde,  nicht  eingelöst?  Die  Regierung
wird  es  uns  nicht  verdenken,  wenn  wir  jetzt  ihren  Erklärungen  mit  einiger
Reserve  gegenüberstehen.  Sonst  wird  immer  die  einheimische  Produktion
bevorzugt,  auch  bei  den  Eisenbahntarifen.  Die  Wasserstraßen  sind  aber
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  13./18.)  81

auch  für  die  ausländische  Produktion  zu  billigen  Tarifen  befahrbar.  Die
Garantien,  welche  von  verschiedenen  kommunalen  und  sonstigen  Verbänden
übernommen  sind,  sind  mir  durchaus  nicht  ausreichend.  Grunderwerbskosten
für  den  Dortmund-Emskanal,  die  von  den  Ruhrkohlenbesitzern  getragen
werden  sollten,  sind  heute  noch  nicht  gezahlt,  weil  die  Besitzer  der  reichen
Kohlenwerke  dazu  nicht  im  stande  sind,  trotz  der  großen  Verdienste,  die  sie
erzielen.  Wenn  Herr  Schmieding  1896  recht  hatte,  daß  das  Ruhrkohlengebiet
  die  Hälfte  oder  auch  nur  ein  Viertel  der  Eisenbahnüberschüsse  einbringt,
  dann  wird  die  Einbuße,  die  die  Eisenbahn  durch  den  Kanal  erleiden
wird,  eine  sehr  viel  erheblichere  sein,  als  die  Vorlage  berechnet.  Herr  von
Maybach  hatte  Bedenken  gegen  die  Wasserstraßen,  weil  sie  im  Winter  zufrieren
  und  nicht  zur  Entlastung  der  Eisenbahnen  beitragen,  wenn  es  gerade
am  nötigsten  ist.  Nicht  bloß  die  Massengüter  werden  den  Wasserverkehr
vorziehen,  sondern  auch  die  hochwertigen  Güter,  weil  für  sie  die  Eisenbahnfrachten
  sehr  hoch  sind,  so  daß  die  Ersparnis  sehr  erheblich  ist.  Nicht
50  —  66  Millionen,  sondern  100  —120  Millionen  Mark  wird  der  Ausfall
der  Eisenbahneinnahmen  betragen.  66  Millionen  Mark  repräsentieren  ein
Kapital  von  2  Milliarden  Mark,  das  wir  dem  Kanal  zum  Opfer  bringen.
Diese  Milliarden  könnten  wir  in  anderer  Weise  verwenden,  auch  für  Eisenbahnbauten,
  nicht  bloß  in  den  Distrikten,  die  ohnehin  wohlhabend  sind,
sondern  auch  in  den  ärmeren  Landesteilen.  Das  wird  für  die  Landeswohlfahrt
  und  die  Landesverteidigung  wichtiger  sein.  Welche  Vorteile  soll
der  Kanal  bringen!  Er  soll  den  Austausch  der  Produkte  des  Ostens  und
Westens  ermöglichen.  Für  die  Landwirtschaft  des  Ostens  wird  dieser  Vorteil
  gleich  Null  sein,  denn  es  wird  nicht  möglich  sein,  landwirtschaftliche
Produkte  nach  dem  Westen  abzusetzen.  Dem  stehen  die  langen  Transportfristen
  und  namentlich  die  Unterbrechung  der  Schiffahrt  im  Winter,  wo
das  Getreide  verschickt  werden  müßte,  entgegen.  Ostpreußen  hat  aber  keine
direkte  Wasserverbindung,  müßte  also  immer  noch  die  Eisenbahn  auf  langen
Strecken  benutzen.  Wenn  die  Wasserstraßen  das  leisten  sollen,  was  die
Staffeltarife  nicht  mehr  leisten  können,  weil  sie  aufgehoben  sind,  warum
hat  man  die  Staffeltarife  denn  aufgehoben?  Weil  sie  auf  die  Märkte  des
Westens  drückten!  Die  westliche  Landwirtschaft  ist  über  die  Wirkungen
der  Kanäle  sehr  verschiedener  Ansicht.  Ich  halte  es  für  ausgeschlossen,
daß  wir  neue  Handelsverträge  bekommen.  Wir  werden  keine  Gegenliebe
bei  den  anderen  Staaten  finden.  Der  österreichische  Handelsvertrag  ist  abgeschlossen
  worden  in  der  Voraussetzung,  daß  die  Oesterreicher  allein  von
dem  Vertrage  einen  Vorteil  haben  würden.  Die  Oesterreicher  werden  keinen
neuen  Vertrag  abschließen,  denn  sie  haben  keinen  Vorteil  davon  gehabt,
sondern  nur  Nachteile.  Für  die  Landwirtschaft  steht  vom  Kanal  ein  direkter
Schaden  ziemlich  sicher  in  Aussicht,  namentlich  durch  den  immer  fühlbarer
werdenden  Arbeitermangel.  Nicht  die  Arbeiten  für  den  Kanal  werden  eine
erhebliche  Arbeiterzahl  in  Anspruch  nehmen,  sehr  viel  schwerwiegender  ist
die  Frage:  Wie  soll  der  Arbeiterbedarf  in  den  Industriebezirken  gedeckt
werden,  wenn  die  Industrie  einen  weiteren  Aufschwung  nimmt?  Die  letzte
Zählung  dieser  Abwanderung  hat  1890  stattgefunden;  bei  der  nächsten
Zählung  wird  die  Ermittelung  wieder  angestellt  werden.  Die  Arbeiterzahl
in  den  Kohlenbergwerken  hat  sich  von    80000  auf    180000  gesteigert  und
trotzdem  sind  die  Kokereien  nicht  im  stande,  ihre  Bestellungen  zu  erledigen.
Die  Industrie  wird  durch  den  Kanal  nicht  dezentralisiert  werden,  der
Arbeiterzustrom  wird  sich  vielmehr  noch  steigern,  wenn  neben  den  Kohlenbergwerken
  sich  die  Eisenindustrie  noch  mehr  etabliert.  Die  Provinz  Schlesien
hat  auch  ein  gewisses  Recht  auf  diejenigen  Absatzgebiete,  die  heute  von  ihr
versorgt  werden.  Die  Kompensationen,  die  Schlesien  fordert,  sind  vom
Europäischer  Geschichtskalender.  XL.  6
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        82  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  13./18.)

Minister  abgelehnt  worden.  Die  Forderung  von  Kompensationen  war
vielleicht  ein  kleiner  taktischer  Fehler.  Kompensationen  können  ja  auch  versprochen
  werden  und  sie  werden  nachher  vergessen.  Lieber  also  die  ganze
Vorlage  ablehnen.  Warum  fordert  Schlesien  allein  Kompensationen?
Können  nicht  Harburg,  Altona  und  auch  der  Osten  ebenfalls  Kompensationen
fordern?  (Sehr  richtig!  rechts.)  Ich  wünsche  keinen  Stillstand  in  der  Entwickelung
  des  Verkehrswesens.  Aber  die  Entwickelung  muß  eine  gleichmäßige
  sein  für  alle  Landesteile,  sie  muß  Hand  in  Hand  gehen  mit  der
einheimischen  Produktion,  sonst  kommt  der  Verkehr  mehr  dem  Auslande
als  dem  Inlande  zu  gute;  dann  werden  die  reichen  Bezirke  noch  reicher,
die  armen  noch  ärmer.  Ich  habe  die  Vorlage  so  ruhig  und  objektiv  wie
möglich  geprüft,  aber  ich  bin  dahin  gelangt  und  kann  dies  namens  der
überwiegenden  Mehrheit  meiner  Freunde  erklären,  daß  die  Nachteile  die
Vorteile  weit  überwiegen;  mein  Wunsch  ist  es,  daß  das  Haus  die  Vorlage
ablehnt.  (Zustimmung  rechts.)

Am  folgenden  Tage  spricht  Abg.  Stengel  (frkons.)  gegen  die  Vorlage;
  der  Staat  solle  die  Kanäle  Privatunternehmern  überlassen  und  die
Eisenbahnen  mehr  ausbauen.  Abg.  Herold  (Z.):  Durch  den  Kanal  würde
der  Osten  seine  agrarischen  Produkte  billig  nach  dem  Westen  bringen  können.
Finanzminister  Dr.  v.  Miquel:  Die  Regierung  beschränkte  sich  1886
darauf,  den  Dortmund-Emskanal  zu  beantragen,  um  Emden  zu  einem
Exporthafen  zu  gestalten  und  Deutschland  von  den  holländischen  Häfen
unabhängig  zu  machen.  Der  Landtag  stellte  die  Bedingung,  daß  dieser
Kanal  nun  als  Teil  des  großen  Mittellandkanals  zu  betrachten  sei.  1895
wurde  der  Dortmund-Rheinkanal  abgelehnt,  weil  er  nur  ein  Stück  des
großen  Kanals  war.  (Widerspruch  rechts.)  Jetzt  möchte  man  den  Kanal
ablehnen,  obgleich  die  Gründe  dafür  heute  noch  mehr  vorhanden  sind  als
damals,  denn  der  Eisenbahnverkehr  bedarf  heute  noch  mehr  als  damals  der
Entlastung.  Die  Begründung  der  Vorlage  hebt  auch  die  vorhandenen
Bedenken  ausdrücklich  hervor,  namentlich  auch  die  Verluste,  welche  der
Eisenbahnverkehr  erleiden  wird.  Die  staatliche  und  wirtschaftliche  Aufgabe,
den  Osten  und  Westen  in  eine  intime  Verbindung  zu  bringen,  ist  noch
keineswegs  gelöst  worden.  Der  Osten  muß  seine  landwirtschaftlichen  Produkte
  nach  dem  Westen  absetzen  und  seinerseits  die  Industrieprodukte  aus
dem  Westen  beziehen.  Dafür  müssen  billige  Verbindungen  geschaffen  werden.
Daran  lasse  ich  mich  nicht  irre  machen  durch  kleinliche  Berechnungen  und
angebliche  Widersprüche,  durch  die  Behauptung,  daß  die  Eisenbahnen  zu
Grunde  gerichtet  würden.  Der  Kanal  dient  nur  dem  inneren  Verkehr,
ändert  aber  an  den  Einfalls-  und  Ausfallsthoren  unserer  in  die  See
laufenden  Flüsse  durchaus  nichts.  Der  Mittellandkanal  macht  uns  nur
vom  Auslande  unabhängiger,  wenn  einmal  unsere  Häfen  blockiert  sein
sollten.  Wenn  der  Osten  auch  keinen  Vorteil  vom  Kanal  hat,  wie  Graf
Kanitz  behauptet,  so  hat  er  doch  auch  keinen  Schaden  davon.  Warum
sträubt  sich  also  unsere  östliche  Landwirtschaft  gegen  den  Kanal?  Wenn
der  Kanal  die  Steinkohlen  in  Berlin  und  Umgegend  billiger  machen  sollte,
so  haben  davon  die  Konsumenten,  die  Landwirtschaft  und  die  Industrie
einen  Vorteil.  Aehnlich  liegt  es  bei  den  die  Landwirtschaft  besonders  interessierenden
  Kalisalzen,  Thomasschlacken  u.  s.  w.  Wenn  die  Landwirtschaft
genügend  geschützt  ist,  dann  kann  auch  der  Osten  sein  Getreide  nach  dem
Westen  schicken;  Herr  Herold,  ein  Freund  des  Kanals,  befürchtet  ja  die
Schädigung  der  westlichen  Landwirtschaft  durch  diese  Konkurrenz.  Man
könnte  finanzielle  Bedenken  haben  wegen  der  großen  Anlagekosten  und  wegen
der  Ausfälle  an  Eisenbahneinnahmen;  die  Frage  ist  ängstlich  geprüft
worden,  aber  die  Bedenken  haben  sich  verflüchtigt,  weil  die  Beteiligten
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  13./18.)  83

Garantien  übernommen  haben.  Dem  Staate  kann  es  also  gleichgültig  sein,
wie  der  Kanal  sich  rentiert;  die  Provinzen  haben  die  Garantie  übernommen
in  einer  Höhe,  wie  es  bisher  noch  nicht  vorgekommen  ist.  Wir  bauen  seit
1880  Eisenbahnen,  obwohl  wir  wissen,  daß  sie  zum  großen  Teil  gar  nicht
rentieren  werden.  Wenn  man,  wie  Herr  Schmieding  will,  die  Steuereinnahmen
  und  die  Staatsaufwendungen  aufrechnet,  dann  ist  allerdings  in
den  letzten  Jahren  der  Osten  bevorzugt  gewesen.  Aber  der  Osten  zahlt
nicht  bloß  in  Geld,  sondern  auch  in  Menschen;  der  Westen  hat  von  den
Bahnen  im  Osten  den  Vorteil,  daß  er  die  Schienen  und  die  sonstigen
Materialien  liefert.  Solche  Aufrechnungen  einer  Provinz  gegen  die  andere
sollte  man  unterlassen,  denn  sie  führen  schließlich  zur  Auflösung  des  Staates.
(Zustimmung  links.)  Der  Ausfall  an  Einnahmen  bei  den  Eisenbahnen  ist
mit  53  Millionen  wohl  genau  berechnet;  er  wird  aber  in  zehn  Jahren
durch  den  gesteigerten  Verkehr  auf  den  Eisenbahnen,  der  die  Grenze  der
Leistungsfähigkeit  bald  erreicht  hat,  wieder  eingeholt  werden.  Die  Verstaatlichung
  der  Eisenbahnen  hat  die  Verantwortlichkeit  der  Verwaltung
nach  allen  Seiten  hin  erhöht,  sowohl  in  Betreff  der  Fürsorge  für  das  Personal,
  als  auch  in  Bezug  auf  die  Bewältigung  des  Verkehrs,  dessen  Steigerung
  nicht  immer  den  Nettoertrag  erhöht.  Der  Staat  muß  dem  gesteigerten
Verkehr  ein  Unternehmen  zur  Verfügung  stellen,  das  er  nicht  selbst  betreibt,
sondern  den  Privaten  überläßt.  Trotzdem  der  Verkehr  auf  dem  Rhein
steigt,  sind  die  auf  beiden  Ufern  laufenden  Eisenbahnen  überlastet;  auch
der  Verkehr  auf  dem  Main,  der  Elbe  und  Oder  steigt,  ohne  daß  die  Eisenbahnen
  Verluste  erleiden.  Man  behauptet,  bei  Erhebung  von  Abgaben
auf  dem  Rhein  und  den  anderen  Flüssen  würde  der  Verkehr  aufhören.
Ich  mache  mich  anheischig,  auf  dem  Rhein,  der  Elbe  u.  s.  w.  erhebliche
Abgaben  einzuführen,  ohne  daß  der  Verkehr  abnimmt.  Der  Finowkanal
rentiert  ein  Kapital  von  zehn  Millionen,  obgleich  er  sicherlich  keine  zwei
Millionen  gekostet  hat.  Auch  die  übrigen  märkischen  Wasserstraßen  werfen
eine  annehmbare  Rente  ab.  Abgaben  auf  natürlichen  Wasserstraßen  sind
auf  Grund  internationaler  Verträge  ausgeschlossen.  Wenn  man  eine  Dezentralisation
  der  Industrie  wünscht,  dann  muß  man  billige  Kohlen,  die
Grundlage  für  die  Industrie,  schaffen.  Die  Unternehmungen  am  Kanal
werden  wertvoller  werden,  namentlich  weil  sie  ihre  schweren  Massengüter
Thon,  Steine  u.  s.  w.  leichter  in  den  Verkehr  bringen  können.  Kompensationen
  werden  von  allen  Seiten  gefordert,  so  daß  sie  sich  hoffentlich  unter
einander  selbst  kompensieren.  Die  Schlesier  thun  so,  als  wenn  sie  am
Rande  des  Abgrundes  ständen.  Jede  neue  Eisenbahn  benachteiligt  einzelne
Interessenten,  trotzdem  hat  man  den  Staat  noch  niemals  für  verpflichtet
erachtet,  einen  Schadenersatz  zu  leisten.  Für  Schlesien  ist  in  den  letzten
Jahren  sehr  viel  geschehen,  für  Oberschlesien  sind  30  Millionen  für  die
Oderkanalisierung  gegeben.  Ich  komme  nun  zu  den  Kompensationen,  die
von  so  vielen  Seiten  gefordert  worden,  daß  ich  hoffe,  sie  werden  sich  gegenseitig
  kompensieren.  Kompensationen  derart,  daß  der  eine  zu  gleicher  Zeit
etwas  haben  will,  wenn  der  andere  etwas  bekommt,  sind  unmöglich.  Man
muß  erst  abwarten,  ob  Kompensationen  nach  zehn  Jahren  überhaupt  notwendig
  sind.  Da  entscheidet  das  Interesse  des  Gesamtstaates.  Zu  Kompensationen
  wird  man  aber  schließlich  viel  leichter  kommen,  wenn  man  den
Kanal  annimmt,  als  wenn  man  ihn  ablehnt.  Es  handelt  sich  hierbei  um
Summen,  die  gar  nicht  ins  Gewicht  fallen  gegenüber  den  Summen,  die
wir  konstant  in  jedem  Jahr  bewilligen;  es  handelt  sich  nur  um  wenige
Millionen  Mark  jährlich.  Der  Kanal  friert  allerdings  im  Winter  acht
Wochen  zu;  aber  der  Kanalverkehr  ist  eben  vorher  im  Herbste  bewältigt,
gerade  zu  der  Zeit,  in  welcher  auch  die  Eisenbahnen  durch  Rüben-  und

6*
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        84  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  14.)

Kohlentransporte  am  meisten  in  Anspruch  genommen  sind.  Wenn  die
Kohlenzechen  nicht  vorsichtig  sind,  so  haben  sie  es  sich  selbst  zuzuschreiben.
Die  abfälligen  Urteile  über  den  Kanal  werden  nicht  gefällt  auf  Grund
objektiver  Studien,  sondern  weil  der  Wille,  den  Beweis  zu  haben,  von
vornherein  vorhanden  war.  (Widerspruch  rechts,  Zustimmung  links.)  Der
Landtag  wollte  1896  kein  Stückwerk,  sondern  das  ganze  Projekt,  jetzt  will
man  gar  nichts  mehr.  Bleiben  Sie  also  bei  Ihrer  ersten  Liebe!  (Heiterkeit
  und  Beifall.)

Am  15.  April  betont  Landwirtschaftsminister  Frhr.  v.  Hammerstein
  den  Nutzen  des  Kanals  für  die  Landwirtschaft,  da  er  durch  Schaffung
niedriger  Frachten  die  Produktionskosten  verbillige.  Abg.  v.  d.  Borght
(nl.):  Die  Kanäle  seien  notwendig,  weil  die  Eisenbahnen  den  Verkehr  nicht
mehr  bewältigen  könnten.  Auch  in  Frankreich  sei  der  Wasserverkehr  bedeutend
  gestiegen.  Der  Kanal  komme  nicht  einem  bestimmten  Interessengebiete,
  sondern  der  ganzen  Monarchie  zu  gute,  weil  er  Eisen  und  Kohle
verbillige.  —  Am  17.  April  erklärt  Handelsminister  Brefeld  den  Kanal
für  den  Absatz  des  stetig  größer  werdenden  westfälisch-rheinischen  Industriebezirks
  für  unentbehrlich.  Die  Wasserstraßen  seien  leistungsfähiger  als  die
Eisenbahnen.  Abg.  Gamp  (frkons.)  protestiert  gegen  den  wiederholt  ausgesprochenen
  Vorwurf,  daß  die  Kanalgegner  Sonderinteressen  vertreten.
Der  Landwirtschaft  könne  man  durch  Reform  der  Armen-  und  Schullasten,
Wegebesserungen  u.  dergl  leichter  Verbilligung  der  Produktion  schaffen  als
durch  den  Kanal.  Der  Kanal  werde  die  Arbeiternot  im  Osten  noch  erhöhen.
  —  Nachdem  am  folgenden  Tage  noch  die  Abgg.  v.  Pappenheim
(kons.)  und  Sümmermann  (kons.)  die  Vorlage  bekämpft,  die  Minister
Miquel  und  Brefeld,  die  Abgg.  v.  Moltke  (frkons.)  und  v.  Eynern
(nl.)  sie  verteidigt  haben,  wird  die  Vorlage  an  eine  Kommission  von
21  Mitgliedern  verwiesen.

Die  Presse  beteiligt  sich  lebhaft  an  der  Diskussion  der  Kanalfrage.
Ein  Teil  der  kanalfreundlichen  Blätter  behauptet,  das  Staatsministerium
sei  in  dieser  Frage  nicht  einig,  namentlich  sei  der  Vizepräsident  v.  Miquel
im  Herzen  ein  Gegner  des  Kanals.  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  tritt  diesen
Behauptungen  entgegen.

14.  April.  (Reichstag.)  Interpellation  über  die  Vorgänge
auf  Samoa.  Erklärung  Bülows.  Preßurteile.

Abg.  Lehr  (nl.)  bringt,  unterstützt  von  den  meisten  Parteien  folgende
Interpellation  ein:  „Ist  der  Herr  Reichskanzler  bereit,  über  die  Vorgänge
vor  und  auf  Samoa,  sowie  über  die  von  der  Regierung  getroffenen  und  beabsichtigen
  Maßnahmen  Auskunft  zu  geben?"  In  der  Begründung  führt  er  aus,  daß
die  Vorgänge  große  Erregung  hervorgerufen  hätten.  Er  kritisiert  scharf
das  Vorgehen  Englands  und  Amerikas  und  fordert  eine  starke  Flotte,  um
die  Wiederholung  ähnlicher  Demütigungen  zu  verhüten.

Staatssekretär  v.  Bülow:  Ich  bin  gern  bereit,  meine  Herren,  mich
über  eine  Angelegenheit  auszusprechen,  welche  die  öffentliche  Meinung  mit
Recht  lebhaft  beschäftigt,  und  die  für  die  Regierung  seit  Wochen  ein  Gegenstand
  ernster  Aufmerksamkeit  ist.  Auf  der  anderen  Seite  werden  sie  es
verstehen  —  und  ich  denke,  auch  der  Herr  Antragsteller  wird  es  verstehen
(sehr  gut!  links),  —  wenn  ich  in  meiner  amtlichen  und  verantwortlichen
Stellung  nicht  Dinge  sagen  werde,  welche  eine  friedliche  Beilegung  der  entstandenen
  Schwierigkeiten  in  Frage  stellen  könnten.  (Sehr  wahrl!)  Ueber
die  Vorgeschichte  der  jüngsten  Wirren  auf  Samoa  habe  ich  mich  in  der
Budgetkommission  ausgesprochen  und  ich  habe  namentlich  darauf  hingewiesen,
  wie  es  seit  dem  Inkrafttreten  der  Samoa-Akte  doch  selten  weder  an
        <pb n="93" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  14.)  85

Unruhe  noch  an  Reibungen  zwischen  den  Vertretern  der  drei  beteiligten
Regierungen  gefehlt  hat.  Was  unser  Verhalten  gegenüber  diesen  Verwickelungen
  angeht,  so  kann  ich  dasselbe  zusammenfassen  in  dem  einfachen  Satz:
Festhalten  an  der  durch  die  Samoa-Akte  gegebenen  Rechtslage,  so  lange
diese  Akte  nicht  durch  übereinstimmenden  Beschluß  der  unterzeichneten
Mächte  modifiziert  ist.  (Sehr  richtig!)  Also  Achtung  der  anderen  auf
Grund  dieser  Akte  zustehenden  Rechte,  aber  auch  volle  und  unbedingte
Aufrechterhaltung  unserer  eigenen  deutschen  Rechte.  (Sehr  richtigl)  Im
Interesse  der  Ruhe  auf  Samoa  wie  im  Interesse  ruhiger  Beziehungen
zwischen  den  beteiligten  Regierungen  würden  wir  es  an  und  für  sich  nützlich
  finden,  wenn  die  nach  und  nach  unzureichend  gewordene  Samoa--Akte
ersetzt  werden  könnte  durch  eine  der  gegenwärtigen  Situation  besser  entsprechende
  Neuregelung.  In  diesem  Sinne  habe  ich  seinerzeit  im  Hinblick
  auf  die  mannigfachen  Unzuträglichkeiten,  welche  die  Dreiherrschaft  in
Samoa  mit  sich  bringt,  in  der  Budgetkommission  gesagt,  wir  wären  geneigt,
wie  ich  mich  ausdrückte,  in  eine  reinliche  Scheidung  zu  willigen.  Da  sich
aber  die  Nachteile  des  gegenwärtigen  Zustandes  der  Dinge  für  die  beiden
anderen  beteiligten  Mächte  ebenso  fühlbar  machen  wie  für  uns,  so  haben
wir  keine  Veranlassung  und  empfinden  auch  kein  Bedürfnis,  in  dieser
Richtung  aus  eigener  Initiative  mit  besonderen  Vorschlägen  hervorzutreten.
Solange  aber  die  Samoa-Akte  zu  Rechte  besteht,  muß  dieselbe  von  allen
Beteiligten  loyhal  beobachtet  werden,  dem  Buchstaben  nach  und  dem  Geiste
nach.  Wortlaut  und  Tendenz  der  Samoa-Akte  fordern,  daß  auf  Samoa
nur  solche  endgültige  Entscheidungen  getroffen  werden,  welche  auf  einstimmigen
  Beschlüssen  der  drei  beteiligten  Regierungen  beruhen.  Wir  haben
deshalb  von  vornherein  in  London  und  in  Washington  keinen  Zweifel  darüber
  gelassen,  daß  wir  solche  Veränderungen  in  Samoa,  zu  denen  wir
unsere  Zustimmung  nicht  gegeben  hätten,  als  rechtsunverbindlich  betrachten
müssen.  Wir  konnten  nicht  zugeben,  daß  entgegen  dem  zweifellosen  Text
oer  Samoa-Akte,  im  Widerspruch  mit  dem  Vertragsrechte  ohne  uns  oder
gar  gegen  uns  über  Samoa  entschieden  werde.  Dieses  von  uns  aufgestellte
und  vertretene  Prinzip  der  notwendigen  Einstimmigkeit  ist  zuerst  von
Amerika  und  schließlich  auch  von  England  angenommen  worden.  Ein
anderer  leitender  Gesichtspunkt  für  uns  war,  uns  nicht  in  die  Streitigkeiten
der  eingeborenen  Häuptlinge  einzumischen.  Den  verschiedenen  Thronkandidaten
  stehen  wir  an  und  für  sich  ohne  parti  pris  gegenüber.  Da  aber  die
provisorische  Regierung  des  Häuptlings  Mataafa  von  den  drei  Konsuln
anerkannt  worden  war,  so  mußte  sie  unserem  Konsul  als  der  legale  status
quo  so  lange  erscheinen,  bis  durch  einstimmigen  Beschluß  der  drei  Mächte
eine  neue  Regierung  eingesetzt  war.  Schon  weil  wir  uns  den  internen
Vorgängen  auf  Samoa  gegenüber  neutral  verhalten,  haben  wir  das  Eingreifen
  englischer  und  amerikanischer  Schiffe  in  diese  Streitigkeiten  weder
mitgemacht  noch  gebilligt.  Ueber  die  letzten  Zusammenstöße  auf  Samoa
liegen  bisher  nur  verstümmelte,  lückenhafte  Telegramme  unseres  Konsuls
und  mehr  oder  weniger  glaubwürdige  Berichte  ausländischer  Telegraphen-Agenturen
  vor,  sodaß  über  dieselben  ein  abschließendes  Urteil  noch  nicht
möglich  ist.  Ueber  einen  Konflikt  zwischen  dem  amerikanischen  Admiral
und  dem  Kommandanten  dort  von  Sr.  Majestät  Schiff  „Falke“  ist  uns
nicht  das  Allermindeste  bekannt  (hört,  hört!  links),  und  ich  halte  in  Uebereinstimmung
  mit  meinem  verehrten  Freunde,  dem  Herrn  Staatssekretär  des
Reichs-Marineamts,  einen  solchen  Konflikt  für  vollständig  unbegründet.
Jedenfalls  bin  ich  überzeugt,  daß  das  Verhalten,  daß  das  Ehrgefühl,  der
Takt,  die  Selbstbeherrschung  unserer  Seeoffiziere  eben  so  sehr  über  alles
Lob  erhaben  war,  wie  die  Mannszucht  der  Leute.  (Bravol)  Was  den  in
        <pb n="94" />
        86  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  14.)

Samoa  verhafteten  Reichsangehörigen  angeht  —  es  handelt  sich  augenscheinlich
  um  den  Leiter  der  Pflanzung  Vailele,  Herrn  Hufnagel  —,  so  haben
wir  sogleich  in  ernster  Weise  die  Aufmerksamkeit  der  englischen  Regierung
auf  diesen  Vorfall  gelenkt  und  der  bestimmten  Erwartung  Ausdruck  gegeben,
  daß  unserem  Landsmann  kein  Leid  geschehen  werde,  sofern  derselbe,
was  wir  bestimmt  annehmen,  unschuldig  sein  sollte.  Durch  diese  lokalen
Vorgänge  auf  Samoa  kann  übrigens  der  endgültigen  Regelung  der  dortigen
Verhältnisse  nicht  präjudiziert  werden.  Diese  Regelung  erfolgt  nicht  an
Ort  und  Stelle,  sondern  sie  kann  nur  hervorgehen  aus  der  Vereinbarung
der  drei  beteiligten  Kabinette.  Um  eine  solche  Neuregelung  herbeizuführen,
haben  wir  die  Entsendung  einer  Spezialkommission  in  Vorschlag  gebracht
und  für  die  Beschlüsse  dieser  Spezialkommission  Einstimmigkeit  gefordert
und  nach  Ueberwindung  nicht  unerheblicher  Schwierigkeiten  auch  durchgesetzt.
  (Bravo!)  Ich  freue  mich  mitteilen  zu  können,  daß  die  englische
Regierung  durch  ihren  hiesigen  Botschafter  mir  nunmehr  amtlich  erklärt
hat,  sie  acceptiere  die  Vorschläge  der  deutschen  Regierung  hinsichtlich  der
Handlungsweise  und  der  Funktionen  der  Spezialkommission.  Die  Funktionen
und  Befugnisse  der  Spezialkommission  kann  ich  in  Kürze,  wie  folgt,  zusammenfassen:
  Die  im  Hinblick  auf  die  in  Samoa  ausgebrochenen  Unruhen
  und  zum  Zweck  der  Wiederherstellung  von  Ruhe  und  Ordnung  daselbst
  durch  die  drei  Signatarmächte  der  Berliner  Samoa-Akte  ernannte
Kommission  wird  die  provisorische  Regierungsgewalt  über  die  Samoa-Inseln
  übernehmen.  Zu  diesem  Zweck  soll  die  Kommission  die  höchste
Amtsgewalt  in  den  Inseln  ausüben.  Alle  und  jede  anderen  Amtspersonen
daselbst,  sei  es,  daß  deren  Amtsgewalt  aus  den  Bestimmungen  der  Berliner
General-Akte  oder  anderweit  hergeleitet  ist,  haben  dem  Befehl  der  Kommission
zu  gehorchen  und  die  drei  Mächte  werden  ihre  konsularischen  und  Marine-Vertreter
  zu  entsprechender  Unterordnung  anweisen.  Keine  Maßnahme,
welche  von  den  Kommissaren  in  Gemäßheit  ihrer  vorbezeichneten  Amtsgewalt
  getroffen  wird,  soll  rechtsgültig  sein,  wenn  nicht  alle  drei  Kommissare
der  Maßnahme  zustimmen.  Es  gehört  zu  den  Aufgaben  der  Kommission,
zu  erwägen,  welche  Bestimmungen  sie  für  die  zukünftige  Landesregierung
oder  die  Abänderung  der  Berliner  Schlußakte  für  notwendig  erachten,  und
an  ihre  Regierungen  über  die  Auffassungen,  zu  denen  sie  schließlich  gelangt
sind,  zu  berichten.  Meine  Herren,  wir  geben  uns  der  Hoffnung  hin,  daß
es  der  Spezialkommission  gelingen  wird,  zu  einer  gerechten,  billigen  und
für  alle  Teile  annehmbaren  Regelung  der  Verhältnisse  auf  Samoa  zu  gelangen.
  Wir  werden  nur  solchen  Beschlüssen  unsere  Zustimmung  geben,
durch  welche  die  klaren  deutschen  Rechte  und  die  gewichtigen  deutschen
Interessen  auf  Samoa  nicht  beeinträchtigt  werden.  In  einem  Teile  der
ausländischen  Presse  ist  darauf  hingewiesen  worden,  daß  der  Wert  von
Samoa  nicht  im  Verhältnisse  steht  zu  der  Bedeutung,  welche  diese  Inselgruppe
  in  der  internationalen  Politik  und  für  die  internationalen  Beziehungen
  gewonnen  habe.  Gewiß,  meine  Herren,  auch  wir  Deutschen
glauben,  daß  wegen  einer  Inselgruppe  in  der  fernen  Südsee,  die  von
30000  Wilden  bewohnt  wird,  unter  denen  kaum  500  Europäer  leben,  mit
einem  Gesamthandel  von  kaum  3  Millionen  Mark,  zwischen  drei  großen
und  gesitteten  und  christlichen  Völkern  den  Krieg  zu  entfesseln,  im  höchsten
Grade  ruchlos  sein  würde.  Ich  bin  auch  davon  durchdrungen  —  und
rate,  dies  auf  keiner  Seite  zu  vergessen,  —  daß  es  in  der  auswärtigen
Politik  vor  allen  Dingen  darauf  ankommt,  sich  nicht  das  richtige  Augenmaß
  beeinträchtigen  zu  lassen  und  jede  Frage  nach  ihrer  realen  Bedeutung
einzuschätzen.  Dabei  dürfen  wir  aber  doch  zweierlei  nicht  vergessen:  einmal,
daß  wir  die  Pflicht  haben,  Handel  und  Wandel,  Eigentum  und  Erwerb
        <pb n="95" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  15.—17.)  87

unserer  Landsleute  auf  Samoa  zu  schützen,  dann  aber,  daß  wir  auf  Samoa
vertragsmäßige  Rechte  besitzen,  deren  Aufrechterhaltung  das  deutsche  Volk
als  eine  nationale  Ehrensache  empfindet.  (Sehr  richtig!  Bravol)  Wir  verlangen
  auf  Samoa  nicht  mehr,  als  uns  dort  vertragsmäßig  zusteht.  Diese
unsere  vertragsmäßigen  Rechte  aber  dürfen  und  werden  wir  nicht  verkürzen
lassen.  (Lebhafter  Beifall.)

Der  Reichstag  verzichtet  auf  eine  Besprechung  der  Erklärung;  die
meisten  Parteiführer  erklären  sich  gegen  die  scharfen  Aeußerungen  des

Abg.  Lehr.

In  der  Presse  wird  die  Erklärung  Bülows  im  allgemeinen  zustimmend
  besprochen  und  die  Rede  Lehrs  vielfach  getadelt.  Einige  Organe,
wie  die  „Tägl.  Rundschau“,  rügen  die  Unterlassung  der  Besprechung;  der
Reichstag  habe  in  dieser  nationalen  Frage  zu  einer  imposanten  Kundgebung
kommen  müssen.

  15.  April.  Der  Reichstag  verweist  die  Vorlagen  über
Änderungen  im  Postwesen  nach  viertägiger  Debatte  an  eine  Kommission.
  —  Es  handelt  sich  vorwiegend  um  die  Beseitigung  der
Privatpostanstalten,  die  Herabsetzung  des  Portos,  den  Postzeitungstarif
  und  Änderungen  im  Telegraphenwesen.

Mitte  April.  (Preußen.)  Der  Regierungspräsident  von
Schleswig  erläßt  einige  Vorschriften  über  die  Ausweisung  von
Dänen,  die  die  Kompetenzen  der  Lokalbehörden  beschränken.

15.  April.  (Baden.)  Die  Erste  Kammer  genehmigt  das
von  der  Zweiten  bereits  angenommene  Pfarrdotationsgesetz.  Hierdurch
  werden    150000  Mk.  zur  Aufbesserung  der  Gehalte  der  katholischen
  Pfarrer  bewilligt.

17.  April.  (Berlin.)  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg."  schreibt
offiziös  über  die  Beamtenvereine:

„Einige  von  den  Beamten  des  Reiches  und  Preußens  gebildete  Vereine
  haben  eine  bedauerliche  und  bedenkliche  Haltung  eingenommen.  So
fern  auch  der  Regierung  die  Absicht  liegt,  den  Beamten  die  Bildung  von
Vereinen  und  Gesellschaften  zur  Berbesserung  ihrer  wirtschaftlichen  Lage,
zur  Hebung  der  geistigen  und  sittlichen  Ausbildung  ihrer  Mitglieder  und
der  Förderung  ihrer  Standesinteressen  zu  verwehren  oder  deren  Petitionsrecht
  zu  beschränken,  so  bestimmt  muß  doch  von  kaiserlichen  und  königlichen
Beamten  erwartet  und  verlangt  werden,  daß  die  Schranke  innegehalten
wird,  welche  durch  die  geleisteten  Eide  und  die  amtliche  Stellung  gegeben
ist.  Die  Teilnahme  an  Vereinen,  die  hiemit  im  Widerspruch  stehende  Bestrebungen
  befolgen,  insbesondere  welche  beabsichtigen,  durch  einen  massenhaften
  Zusammenschluß  von  Vereinsmitgliedern  einen  Druck  behufs  Durchsetzung
  von  Forderungen  auf  die  vorgesetzten  Behörden  zu  üben,  ist,  wie
die  Beamten  bei  objektiver  Prüfung  selbst  einsehen  müssen,  für  sie  nicht
statthaft.  Die  kaiserlichen  und  königlichen  Beamten  werden,  wie  die  Regierung
  zuversichtlich  vertraut,  auch  ohne  daß  sie  von  den  vorgesetzten  Behörden
auf  die  Unzulässigkeit  eines  solchen  Verhaltens  besonders  aufmerksam  gemacht
  werden,  sich  von  derartigen  Bestrebungen  fernhalten  und,  falls  das
Bewußtsein  der  Beamtenpflicht  vor  der  Teilnahme  an  denselben  nicht  ohnehin
  bewahrt,  zukünftig  die  bezeichneten  Vereine  meiden,  die  betreffenden
        <pb n="96" />
        88  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  17./18.—19./20.)

Fachorgane  nicht  weiter  durch  eine  Beteiligung  an  denselben  fördern.  Niemals
  mehr,  als  in  der  gegenwärtigen  Zeit,  wo  die  Umsturzpartei  an  den
Grundfesten  des  Vaterlandes  zu  rütteln  versucht,  ist  dies  eine  der  obersten
Pflichten  aller  öffentlichen  Beamten  und  müssen  sie  es  als  Ehrenpflicht  erkennen,
  in  dieser  Richtung  der  königstreuen  Bevölkerung  ein  Vorbild
zu  sein.“

17./18.  April.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  des  Schlachtvieh-
  und  Fleischbeschaugesetzes.

Die  Abgg.  Gerstenberger  (Z.),  Graf  Klinckowström  (kons.),  Holtz
(RP.)  und  Sieg  (nl.)  erklären  sich  gegen  die  Ausdehnung  der  Fleischbeschau
  auf  die  Hausschlachtung  und  verlangen  Schutzvorschriften  für  das
vom  Ausland  eingeführte  Fleisch.  Abg.  Lenzmann  (frs.  Vp.)  ist  für  das
Gesetz  und  wendet  sich  gegen  die  Versuche,  die  Einfuhr  ausländischen  Fleisches
unmöglich  zu  machen.  —  Am  folgenden  Tage  wird  die  Vorlage  einer
Kommission  überwiesen.

18.  April.  (Bayerischer  Landtag.)  Im  Abgeordnetenhause
  protestieren  mehrere  Abgeordnete  des  Zentrums  gegen  die
von  dem  protestantischen  Pastor  Bräunlich  betriebene  Agitation
zu  gunsten  der  evangelischen  Bewegung  in  Oesterreich.  Es  sei
Landesverrat,  da  Deutschland  mit  Oesterreich  enge  verbündet  sei.
—  Die  Liberalen  und  Sozialdemokraten  widersprechen.

18.  April.  (Bayerischer  Landtag.)  Die  Abgeordnetenkammer
  genehmigt  den  Antrag  Lerno  (Z.)  auf  Aufhebung  der
Amortisationsgesetze  mit  75  gegen  68  Stimmen  (Liberale  und
Bauernbund).  Die  Regierung  hatte  sich  gegen  den  Antrag  ausgesprochen.


19./20.  April.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  der  Novelle
zur  Gewerbeordnung.  Anträge  Bassermann  und  Heyl.

Die  Beratung  der  Vorlage,  die  neue  Bestimmungen  über  Konzessionspflichtigkeit
  der  Gesindevermieter,  die  Hausindustrie,  den  Ladenschluß  u.  a.
bringt,  wird  verbunden  mit  einem  Antrag  Bassermann  (nl.)  über  die
Kündigungsfristen  für  Werkmeister  und  v.  Heyl  über  Arbeiterschutz  in  den
Werkstätten  der  Hausgewerbetreibenden  und  betr.  die  Arbeitszeit  in  offenen
Verkaufsstellen,  in  Schank-  und  Gastwirtschaften.

Abg.  Frhr.  v.  Heyl  (nl.)  bezeichnet  die  Bestimmungen  der  Novelle
für  die  Hausindustrie  als  nicht  genügend;  namentlich  müsse  die  Kinderarbeit
  beschränkt  und  die  Hausindustrie  in  dieser  Hinsicht  unter  die  Gewerbeordnung
  gestellt  werden,  ebenso  müßten  die  weiblichen  Heimarbeiter
des  durchgreifenden  Schutzes  der  Gesetzgebung  teilhaftig  werden.  Die  Ergebnisse
  der  Kommission  für  Arbeiterstatistik  über  die  Verhältnisse  in  den
Gastwirts-  und  Schankgeschäften  würden  voraussichtlich  noch  lange  nicht
die  Legislative  beschäftigen,  darum  möge  man  die  günstige  Gelegenheit  benutzen,
  um  ein  segensreich  wirkendes  Provisorium  zu  schaffen.

Staatssekretär  Graf  Posadowsky:  Diese  Vorschläge  seien  undurchführbar;
  der  Antragsteller  scheine  einem  Idealismus  zuzuneigen,  mit  dem
die  Praxis  in  Widerspruch  stehe;  man  möge  sich  nur  den  Widerspruch  zum
Bewußtsein  bringen,  der  darin  liege,  daß  sich  gestern  eine  so  heftige  Gegner-
        <pb n="97" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  20.—27.)  89

schaft  gegen  die  Forderung  des  Staates  erhoben  habe,  eine  Gewähr  zu
schaffen,  daß  den  Arbeitern  kein  verdorbenes  Fleisch  vorgesetzt  werde  -
und  daß  man  heute  fordere,  jeder  Gewerbetreibende  solle  Sonntags  sein
Huhn  im  Topf  und  in  der  Woche  sein  Beefsteak  sicher  haben.

Abg.  Pfannkuch  (Soz.):  Weder  die  Regierungsvorlage  noch  die
Anträge  reichten  aus,  die  Mißstände  zu  beseitigen.  —  Am  folgenden  Tage
billigt  Abg.  Hitze  (Z.)  die  Tendenz  der  Vorlage  und  der  Anträge,  hält
aber  den  Antrag  Heyl  nicht  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung,  sondern  auf
dem  der  Bundesratsverordnungen  für  durchführbar.  Abg.  Lenzmann
(fr.  Vp.)  erkennt  die  guten  Seiten  der  Regierungsvorlage  an,  aber  tadelt
die  vorgeschlagenen  Polizeivorschriften.  -  Die  Anträge  und  die  Vorlage
gehen  an  eine  Kommission.

20.  April.  (Reichstagsersatzwahl.)  Bei  der  Ersatzwahl
in  Melle-Diepholz  (Hannover)  erhält  Wamhoff  (nl.)  5968,  v.  Bär
(Welfe)  5426,  v.  Pestel  (kons.)  1248  Stimmen.  In  der  Stichwahl
  wird  Wamhoff  mit  7953  gegen  v.  Bär  mit  6896  Stimmen
gewählt.

20.  April.  (Bayerischer  Landtag.)  Die  Kammer  der
Abgeordneten  genehmigt  einstimmig  den  Antrag  Lutz  (kons.)  auf
Erhaltung  der  Privatnotenbanken  in  vollem  Umfange.  Die  Regierung
  hatte  den  Antrag  gebilligt.

20.  April.  (Hessen.)  Die  Zweite  Kammer  beschließt  nach
dreitägiger  Verhandlung  in  namentlicher  Abstimmung  mit  allen
gegen  acht  Stimmen,  die  Regierung  zu  ersuchen,  bei  der  Landtagswahl
  das  direkte  Wahlrecht  einzuführen.

21.  April.  (Berlin.)  Der  Professor  der  Geographie,  Heinrich
  Kiepert,  80  Jahre  alt,  †.

24.  April.  Die  „Nordd.  Allg.  Zig.“  schreibt  über  den  Trinkspruch

  des  Kapitän  Coghlan  (vgl.  Nordamerika):

„Die  politische  Tragweite  derartiger  Taktlosigkeiten  eines  einzelnen
fremdländischen  Offiziers  wollen  wir  schon  deshalb  nicht  überschätzen,  weil
sie,  wie  es  scheint,  im  angeheiterten  Zustand  begangen  wurden.  Wir
nehmen  Akt  davon,  daß  die  vorgesetzte  Behörde  sofort  Korrektur  eintreten
  ließ."“

26.  April.  (Bayerischer  Landtag.)  Das  Abgeordnetenhaus
  genehmigt  einstimmig  die  Ausführungsbestimmungen  zum
Bürgerlichen  Gesetzbuche.

27.  April.  Der  Reichstag  genehmigt  in  2.  Beratung  die
Bankvorlage,  die  das  Grundkapital  der  Reichsbank  auf  180  Millionen
  Mark  erhöht.  —  Abg.  Arendt  (RP.)  plädiert  für  Verstaatlichung
  der  Reichsbank,  findet  aber  wenig  Zustimmung.  (Annahme
  in  3.  Beratung  28.  April  gegen  die  Stimmen  der  Konservativen
  und  Antisemiten.)
        <pb n="98" />
        90  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  29.—Mai  1.)

28.  April.  (Bayerischer  Landtag.)  Die  Kammer  der
Reichsräte  genehmigt  gegen  drei  Stimmen  die  Vorlage,  betreffend
die  Ablösung  der  Steuer-,  Umlagen-  und  Zollfreiheit  der  Standesherren.


Ende  April.  (Berlin.)  Der  Staatssekretär  des  Reichspostamts
  erläßt  neue  Bestimmungen  über  die  Durchführung  der  Sonntagsruhe
  im  Postdienst.

April.  Depeschenwechsel  zwischen  dem  Kaiser  und  Mc  Kinley.

Aus  Anlaß  des  projektierten  neuen  Kabels,  das  Deutschland  mit
Amerika  verbinden  soll,  telegraphiert  der  Kaiser  an  den  Präsidenten  der
Verein.  Staaten:

Der  Kaiserliche  Generalpostmeister  hat  Mir  soeben  gemeldet,  daß
Eure  Excellenz  freundlichst  Ihre  Zustimmung  zur  Landung  des  deutschen
Kabels  an  den  Küsten  der  Vereinigten  Staaten  erteilt  haben.  Diese  willkommene
  Nachricht  wird  einmütige  Befriedigung  und  Freude  im  ganzen
Deutschen  Reiche  hervorrufen,  und  Ich  danke  Euerer  Excellenz  dafür  aufs
herzlichste.  Möge  das  neue  Kabel  unsere  beiden  großen  Nationen  noch
enger  verbinden  und  Frieden,  Wohlfahrt  und  Wohlwollen  unter  ihren  Angehörigen

  fördern  helfen!
Wilhelm,  I.  R.

Der  Präsident  der  amerikanischen  Union  antwortet:

Ich  habe  mit  Vergnügen  Euerer  Majestät  Telegramm  über  die
Verbindung  der  beiden  Länder  durch  ein  direktes  Kabel  erhalten.  Es  gereichte
  mir  zur  aufrichtigen  Befriedigung,  der  Landung  dieses  neuen  Kabels
an  den  Küsten  der  Vereinigten  Staaten  meine  Zustimmung  zu  erteilen,  um
so  mehr,  als  ich  darin  eine  Gelegenheit  erblickte,  die  hohe  Aufgabe  des
internationalen  Telegraphenverkehrs  zu  fördern,  indem  dadurch  räumlich
getrennte  Nationen  enger  verbunden  und  ihre  Angehörigen  in  innigere
Beziehungen  gebracht  werden  im  Interesse  wechselseitigen  Vorteils  und  freundschaftlichen
  Wohlwollens.  Daß  das  neue  Kabel  sich  als  weiteres  Band
zwischen  den  beiden  Ländern  bewähren  möge,  ist  mein  heißer  Wunsch  und

meine  Hoffnung.  Wilhelm  Mc  Kinley.

30.  April.  (Darmstadt.)  Professor  Ludwig  Büchner,
75  Jahre  alt,  †.

1.  Mai.  (Preußen.)  Der  Kultusminister  erläßt  eine  Verfügung,
  wonach  die  körperliche  Züchtigung  in  öffentlichen  Schulen
eingeschränkt  werden  soll.  Der  Erlaß,  der  scharf  kritisiert  wird,
wird  am  27.  Juli  erheblich  modifiziert.

1.  Mai.  (Lübeck.)  Die  Bürgerschaft  genehmigt  den  Antrag
des  Senats,  wonach  im  Anschluß  an  die  Fertigstellung  des  Baues  des
Elbe-Trave-Kanals  eine  Vertiefung  der  Trave  von  Lübeck  bis
zur  Ostsee  von  fünf  Meter  auf  acht  Meter  Wassertiefe  und  eine
Fahrwasserregulierung  mit  einem  Kostenaufwande  von  fast  fünf
Millionen  Mark  vorgenommen  werden  soll.
        <pb n="99" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  2.  1./2.)  91

2.  Mai.  (Hessen.)  Die  Zweite  Kammer  lehnt  nach  sechstägiger
  Generaldebatte  mit  28  gegen  2  Stimmen  die  Weinsteuer
ab  und  genehmigt  einen  Antrag  Osann,  die  Verhandlung  über  die
Weinsteuerreform  zu  vertagen  und  die  Regierung  zu  ersuchen,  die
Frage  des  Ersatzes  der  Weinsteuer  in  Erwägung  zu  ziehen  und
das  Ergebnis  dem  Landtage  noch  in  dieser  Session  in  Form  einer
Gesetzesvorlage  zugehen  zu  lassen.

1./2.  Mai.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Beratung
von  Maßregeln  zur  Abhilfe  der  ländlichen  Arbeiternot  (vgl.  S.  40).

Die  am  11.  Februar  gewählte  Kommission  beantragt,  der  Regierung
folgende  Abhilfemittel  zu  empfehlen:  1.  die  Einführung  der  Konzessionspflicht
  für  das  Gewerbe  der  Gesindemakler,  Arbeitsvermittler  und  ähnliche
Gewerbetreibender  mit  der  Maßgabe,  daß  für  kleinere  Orte  die  Erteilung
der  Konzession  von  dem  Nachweis  des  vorhandenen  Bedürfnisses  abhängig
gemacht  wird,  sowie  das  Verbot  des  Betriebes  dieses  Gewerbes  im  Umherziehen,
  die  Verschärfung  der  Kontrolle  der  Gesindevermieter  und  Stellenvermittler
  hinsichtlich  der  Buchführung,  der  Vermittlungstarife,  der  Zurückbehaltung
  von  Legitimationspapieren,  der  Beherbergung  der  Stellensuchenden
und  dergleichen;  2.  die  Erschwerung  des  Kontraktbruchs  a)  durch  Bestrafung
der  Arbeitgeber  und  Stellenvermittler  wegen  Verleitung  dazu,  b)  durch
Bestrafung  des  Arbeitgebers,  welcher  wissentlich  kontraktbrüchige  Arbeiter
beschäftigt,  c)  durch  Einführung  einer  Ersatzpflicht  nach  Analogie  der
§§  124b  und  125  der  Reichsgewerbeordnung;  3.  die  größere  Berücksichtigung
der  örtlichen  Verhältnisse  bei  Festsetzung  der  Schulzeiten  auf  dem  platten
Lande  (Halbtagsunterricht,  Sommerschule,  Ferienzeit)  unter  voller  Wahrung
der  Ziele  des  Volksschulunterrichts;  4.  die  möglichste  Verminderung  der
Beschäftigung  von  Arbeitern  seitens  der  Staatsbetriebe  während  der  Erntezeit,
  sowie  überhaupt  die  größere  Berücksichtigung  der  landwirtschaftlichen
Arbeiternot  bei  den  vom  Staate  auszuführenden  Bauten;  5.  die  größere
Rücksichtnahme  bei  dem  Strafvollzug  während  der  dringenden  landwirtschaftlichen
  Arbeitszeiten  sowie  die  vermehrte  Beschäftigung  von  Korrigenden
und  Strafgefangenen  bei  Meliorationsarbeiten;  6.  die  Einschränkung  des
bisherigen  Verfahrens,  den  Arbeitsmarkt  durch  Gewährung  von  besonderen
Tarifverbilligungen  auf  weite  Entfernungen  zum  Nachteil  der  Landwirtschaft
künstlich  zu  verschieben;  7.  die  Herbeiführung  von  Bestimmungen,  wonach
junge  Leute  unter  18  Jahren  nicht  ohne  ausdrückliche  Genehmigung  derjenigen,
  unter  deren  (väterlicher  oder  vormundschaftlicher)  Gewalt  sie  stehen,
aus  ihrem  Heimatsorte  fortziehen  dürfen;  8.  die  Gewährung  des  Rechts  an
die  Gemeinde,  die  Abweisung  neu  Anziehender  dann  zu  bewirken,  wenn
dieselben  nicht  den  Nachweis  einer  den  sittlichen  und  hygienischen  Anforderungen
  entsprechenden  Wohnung  erbringen,  wobei  das  Schlafstellenunwesen
zu  beschränken  ist;  9.  die  Aenderung  des  Gesetzes  über  den  Unterstützungswohnsitz
  zur  Erleichterung  der  Verpflichtungen  der  Wohnsitzgemeinde  durch
stärkere  Heranziehung  der  Arbeitsgemeinde;  10.  die  planmäßige  Ansiedelung
von  kleinen  und  mittleren  Landwirten,  sowie  von  landwirtschaftlichen
Arbeitern  durch  Genossenschaftsverbände  und  unter  Mitwirkung  des  Staates
in  dazu  geeigneten  Bezirken;  11.  a)  die  Beurlaubung  von  im  aktiven
Militärdienst  stehenden  Mannschaften  zu  dringenden  landwirtschaftlichen
Arbeiten  —  Erntearbeiten  u.  s.  w.,  b)  die  größere  Rücksichtnahme  auf  die
dringenden  landwirtschaftlichen  Arbeiten  bei  der  Wahl  des  Zeitpunktes  zur
        <pb n="100" />
        92  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  2.  3.)

Einziehung  von  Reservisten  und  Landwehrleuten  zu  militärischen  Uebungen,
c)  die  Revision  der  Dienstvorschriften  über  Marschgebührnisse  für  die  zur
Entlassung  kommenden  Mannschaften  nach  der  Richtung  hin,  daß  die  früher
der  Landwirtschaft  angehörenden  Mannschaften  nach  ihrem  Heimats-  oder
Gestellungsort  entlassen  werden;  12.  die  Erweiterung  der  Zulassung  ausländischer
  Arbeiter,  soweit  es  die  nationalen  Rücksichten  irgend  gestatten,
insbesondere  auch  zum  Gesindedienst  in  nicht  gemischtsprachigen  Bezirken,
sowie  die  Vereinfachung  der  von  den  Arbeitgebern  den  Behörden  gegenüber
abzugebenden  Verpflichtungserklärungen.

Der  Antrag  wird  mit  einigen  Modifikationen  am  2.  und  15.  Mai
angenommen  gegen  die  Stimmen  der  Freisinnigen.

2.  Mai.  (Berlin.)  Eduard  v.  Simson,  Präsident  des  Reichsgerichts
  a.  D.,  1848  Präsident  der  deutschen  Nationalversammlung,
1871—74  Präsident  des  Reichstags,  88  Jahre  alt,  †

3.  Mai.  (Reichstag.)  Präsident  Graf  Ballestrem  hält
folgenden  Nachruf  auf  Eduard  v.  Simson:

„Ich  habe  dem  Hause  eine  Trauerbotschaft  mitzuteilen.  Nach  einer
Mitteilung  des  Herrn  Justizrats  v.  Simson  ist  der  Vater  desselben,  der
langjährige  ehemalige  Präsident  des  Reichstags,  Reichsgerichtspräsident  a.  D.
Dr.  Martin  Eduard  v.  Simson  gestern  abend  im  89.  Lebensjahre  sanft
entschlafen.  Meine  Herren!  In  allen  Entwicklungsphasen  der  deutschen
Einheitsbewegung  hat  der  Entschlafene  eine  hervorragende  Stellung  eingenommen
  und  eine  bedeutsame  Thätigkeit  entfaltet.  Als  Präsident  der
Frankfurter  Nationalversammlung  kündigte  er  an  der  Spitze  einer  Deputation
  derselben  am  3.  April  1849  Sr.  Majestät  dem  König  Friedrich
Wilhelm  IV.  von  Preußen  die  Wahl  zum  Deutschen  Kaiser  an.  Später
war  der  Entschlafene  auch  Präsident  des  Erfurter  Parlaments.  Sowohl
im  konstituierenden,  als  im  ersten  ordentlichen  Reichstag  des  Norddeutschen
Bundes  und  im  Zollparlament  bekleidete  Simson  die  Stelle  des  ersten
Präsidenten.  Als  solcher  überreichte  er  an  der  Spitze  einer  Deputation  des
Norddeutschen  Reichstags  am  18.  Dezember  1870  Sr.  Majestät  dem  König
Wilhelm  I.  von  Preußen  in  Versailles  die  Adresse,  durch  welche  Allerhöchstdemselben
  die  deutsche  Kaiserwürde  angetragen  wurde.  Auch  der  Deutsche
Reichstag  wählte  Simson  zum  ersten  Präsidenten.  Er  bekleidete  diese  Würde
von  1871  bis  1874,  wo  er  aus  Gesundheitsrücksichten  eine  Wiederwahl
ablehnte.  Aber  noch  bis  1876  gehörte  er  dem  Reichstag  als  Mitglied  an.
Im  Jahre  1879  wurde  Simson  zum  ersten  Präsidenten  des  neu  errichteten
Reichsgerichts  in  Leipzig  ernannt.  1888  verlieh  Se.  Majestät  Kaiser
Friedrich  III.  dem  Entschlafenen  den  hohen  Orden  vom  Schwarzen  Adler
und  damit  den  erblichen  Adel.  Dieser  in  der  neuesten  Geschichte  des
Deutschen  Reichs  so  bedeutsam  hervorgetretene  Mann  ist  nicht  mehr.
Trauernd  und  tief  bewegt  steht  der  Deutsche  Reichstag  an  der  Bahre  dieses
seines  ausgezeichneten  ersten  Präsidenten,  dem  er  immer  ein  hoch  ehrendes
und  dankbares  Andenken  bewahren  wird.  Ich  erbitte  mir  Ihre  Ermächtigung,
  im  Namen  des  Reichstags  ein  Beileidsschreiben  an  den  Sohn  des
Verstorbenen  zu  richten  und  eine  Kranzspende  an  der  Bahre  des  Verewigten
niederzulegen.  Da  kein  Widerspruch  erfolgt,  stelle  ich  fest,  daß  diese  Ermächtigung
  erteilt  ist.  Wegen  weiterer  Beteiligung  des  Reichstags  an  den
Trauerfeierlichkeiten  gedenke  ich  mit  den  Herren  Senioren  zu  beraten,  und
bitte  sie  sich  nach  Schluß  der  Sitzung  in  meinem  Konferenzzimmer  einzufinden.“
        <pb n="101" />
        Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder  (Mai 3.—8.)  93

3.  Mai.  (Berlin.)  Es  bildet  sich  ein  Ausschuß  zur  Herbeiführung
  einer  internationalen  Vereinigung  für  Arbeiterschutz.  Dem
Ausschuß  gehören  an:  Freiherr  von  Berlepsch,  die  Professoren
Schmoller,  Wagner,  Delbrück  und  Sombart,  die  Reichstagsabgeordneten
  Bassermann,  Schmidt-Elberfeld,  Lieber,  Hitze,  Stöcker,  Rösicke,
ferner  die  Herren  Naumann,  Nobbe,  Werminghaus,  Sonnemann,
Pfister,  Max  Hirsch,  Schmalbein,  Brentano,  Brust.  —  Die  sozialdemokratische
  Partei  hatte  die  Beteiligung  abgelehnt.

4.  Mai.  Der  Reichstag  verweist  nach  zweitägiger  Debatte
einen  Antrag  Hitze  (Z.)  auf  Errichtung  von  Arbeitskammern,
einen  Antrag  Rösicke  (lib.)  auf  Errichtung  eines  Reichs-Arbeitsamtes
  und  einen  Antrag  v.  Heyl  (nl.)  auf  Ausgestaltung  der
gewerblichen  Schiedsgerichte  an  die  Kommission  für  die  Gewerbeordnung.


4.  Mai.  (Preußen.)  Die  Kanalkommission  des  Abgeordnetenhauses
  unternimmt  eine  Informationsreise  in  das  rheinischwestfälische
  Industriegebiet.

5.  Mai.  Die  Württembergische  Abgeordnetenkammer
bewilligt    20 800 000  Mark  zum  Bau  von  Eisenbahnen.

6.  Mai.  (Köln.)  Kardinalerzbischof  Krementz,  79  Jahre
alt,  †.

8.  Mai.  (Baden.)  Die  Zweite  Kammer  fordert  mit  34
gegen  25  Stimmen  die  Einführung  des  allgemeinen,  direkten  Wahlrechts.
  —  Die  Regierung  verheißt  die  Einbringung  einer  Vorlage,
wodurch  „dem  Bürgertum  der  Einfluß,  auf  den  es  Anspruch  hat,
erhalten  bleibt".

8.  Mai.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)    2.  Beratung
  des  Gesetzentwurfs  über  die  Versorgung  der  Witwen  und
Waisen  von  Lehrern  an  öffentlichen  Volksschulen.

Nach  dem  Beschlusse  der  Kommission  besteht  das  Witwengeld  in
40  vom  Hundert  desjenigen  Ruhegehaltes,  zu  dem  der  Verstorbene  berechtigt
gewesen  ist,  oder  berechtigt  gewesen  sein  würde,  wenn  er  am  Todestage  in
den  Ruhestand  versetzt  worden  wäre.  Das  Witwengeld  soll  jedoch  mindestens
216  M  jährlich  betragen  und  2000  M  nicht  übersteigen.

Nach  der  Regierungsvorlage  soll  das  Witwengeld  bis  zur  Höhe  von
240  M,  das  Waisengeld  für  Halbwaisen  bis  zur  Höhe  von  48  M,  für
Vollwaisen  bis  zur  Höhe  von  80  M  jährlich  aus  der  Staatskasse  bezahlt
werden  (§  14).

Die  Kommission  schlägt  statt  dessen  vor:  Zu  den  Bezirks-Witwenund
  Waisenkassen  leistet  der  Staat  einen  jährlichen  Beitrag  in  Höhe  von
¾  der  erforderlichen  Aufwendungen.

Kultusminister  Bosse  und  Finanzminister  v.  Miquel  erklären  sich
unbedingt  gegen  den  Kommissionsantrag,  der  trotzdem  angenommen  wird.
        <pb n="102" />
        94  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  12.—17.)

Am  10.  Mai  wird  das  Gesetz  in  dritter  Beratung  angenommen,  nachdem
§  14  folgendermaßen  formuliert  ist:  „Witwengeld  wird  bis  zur  Höhe  von
420  M,  das  Waisengeld  für  Halbwaisen  bis  zur  Höhe  von  84 M,  für
Vollwaisen  bis  zur  Höhe  von  140  M  jährlich  aus  der  Staatskasse  gezahlt."

12.  Mai.  Das  Bayerische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
das  Gesetz  über  die  Ablösung  der  Steuer-,  Umlagen-  und  Zollfreiheit
  der  Standesherren.  Die  Sozialdemokraten  verlangen  einfache
  Aufhebung  und  stimmen  gegen  das  Gesetz.

13.  Mai.  Das  Preußische  Herrenhaus  genehmigt  das
Gesetz  über  die  Feier  des  Karfreitags,  wonach  bemerkbare  oder
geräuschvolle  Arbeiten  an  diesem  Tage  verboten  werden.  Fürstbischof
  Kopp  hatte  sich  dagegen  ausgesprochen  im  Namen  der
Katholiken.  —  In  evangelischen  Kreisen  findet  das  Gesetz  scharfen
Widerspruch.

13.  Mai.  (Frankfurt  a.  M.)  Der  Kongreß  der  Gewerkschaften
  Deutschlands  faßt  folgenden  Beschluß  über  die  Arbeitsvermittlung:



„Die  gewerkschaftliche  Arbeitsvermittlung  ist  ein  wertvolles  Mittel
zur  Hebung  der  Lage  der  Arbeiter  und  zur  Sicherung  ihrer  wirtschaftlichen
Existenz.  Der  Kongreß  hält  deshalb  nach  wie  vor  an  dem  grundsätzlichen
Standpunkt  fest,  daß  der  Arbeitsnachweis  den  Arbeiterorganisationen  gebührt.
  Die  Mitwirkung  von  Staat  und  Gemeinde  bei  der  Arbeitsvermittlung
  kann  deshalb  nur  darauf  beschränkt  sein,  die  Mittel  für  die  dazu
notwendigen  Einrichtungen  und  deren  Erhaltung  zur  Verfügung  zu  stellen.
Der  Kongreß  erkennt  dagegen  an,  daß  es  unter  den  gegenwärtig  bestehenden
Verhältnissen  an  manchen  Orten  für  eine  Reihe  von  Berufen  von  Vorteil
sein  kann,  sich  an  kommunalen  Arbeitsnachweisen  zu  beteiligen.“  Für  diese
wird  dann  gefordert  Verwaltung  durch  eine  in  gleicher  Zahl  von  den
Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  je  in  freier  Wahl  gewählten  Vertretern
zusammengesetzte  Kommission  unter  Leitung  eines  unparteiischen  Vorsitzenden.


16.  Mai.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Ablehnung
der  Kanalvorlage  in  der  Kommission.

§  1  Abs.  1,  betreffend  den  Bau  des  Schiffahrtskanals  vom  Rhein
bis  Dortmund,  wird  mit  17  gegen  11  Stimmen  abgelehnt,  ebenso  der
Zentrumsantrag,  statt  der  Lipper  Linie  die  Emscher  Thallinie  zu  bauen,
mit  19  gegen  9  Stimmen.  Der  2.  Absatz,  betreffend  die  Ergänzungsbauten
des  Dortmund-Ems-Kanals,  wird  mit  18  gegen  10  Stimmen  abgelehnt;
mit  demselben  Stimmenverhältnis  der  Absatz  3  des  §  1,  betreffend  den
Bau  des  Dortmund-Ems-Elbe-Kanals.  Somit  ist  der  ganze  §  1  von  der
Kommission  abgelehnt  und  die  folgenden  §§  werden  mit  14  gegen  14  Stimmen
abgelehnt.

17.  Mai.  (Wiesbaden.)  Der  Kaiser  bringt  folgenden

Trinkspruch  auf  das  Füsilierregiment  v.  Gersdorff  aus:

„Ich  danke  dem  Offizierkorps  im  Namen  Meiner  erlauchten  Mutter,
des  hohen  Chefs  des  Regiments,  für  die  durch  den  Kommandeur  zum  Aus-
        <pb n="103" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  18.—25./27.)  95

druck  gebrachten  Gefühle  des  Offizierkorps.  Ich  habe  dem  Regiment  als
Gründungsjahr  1813  bestimmt  und  damit  den  Willen  bekundet,  daß  dasselbe
  als  teilweise  aus  dem  kurhessischen  Leib-Garde-Regiment  hervorgegangen
zu  betrachten  ist.  Dadurch  habe  Ich  die  Tradition  pflegen  wollen,  welche
ein  wichtiger  Bestandteil  des  Geistes  der  Armee  für  alle  Zeiten  gewesen  ist
und  bleiben  soll.  Dem  Regiment  wünsche  Ich  zu  diesem  Ehrentag  Glück,
noch  ganz  besonders  deswegen,  weil  es  heute  zum  erstenmal  seinen  hohen
Chef  zu  Gaste  bei  sich  sieht.  Mein  besonderes  Wohlwollen  habe  Ich  dem
Regiment  verschiedentlich  ausgedrückt,  und  Ich  drücke  Ihrer  Majestät  der
Kaiserin  Friedrich  den  Dank  für  die  Gnade  aus,  die  Stelle  als  Regimentschef
  angenommen  zu  haben.  Ich  bin  fest  überzeugt,  daß  das  Regiment  zu
jeder  Zeit,  im  Frieden  wie  im  Krieg,  dem  Andenken  des  hohen  Generals,
dessen  Namen  es  durch  Meinen  Willen  trägt,  und  der  ein  Vorbild  der  vornehmen
  und  kühnen  Ritterlichkeit  gewesen  ist,  Ehre  machen  und  zur  Zufriedenheit
  Meiner  hohen  Mutter  Hervorragendes  leisten  und  den  Ruhm
seines  Namens,  den  das  Regiment  durch  seine  Tapferkeit  vor  dem  Feind
erworben  hat,  der  Armee  bewahren  wird.“

18.  Mai.  (Bayerischer  Landtag.)  Die  Kammer  der
Reichsräte  genehmigt  mit  allen  gegen  9  Stimmen  den  Entwurf
zum  Gewerbsteuergesetz.

18.  Mai.  (Berlin.)  Wirkl.  Geh.  Rat  Professor  Dambach,
Kronsyndikus,  68  Jahre  alt,  †.

18.  Mai.  (Wiesbaden.)  Der  Kaiser  bringt  folgenden

Trinkspruch  auf  den  Zaren  aus:

„Zu  dem  Toast  auf  die  Gesundheit  Seiner  Majestät  des  Kaisers  von
Rußland,  den  Ich  wie  alljährlich  aus  vollem  Herzen  ausbringe,  füge  Ich
am  heutigen  Tage  Meinen  herzlichsten  Glückwunsch  zu  dem  Beginn  der
Seiner  Allerhöchsten  Initiative  entsprungenen  Konferenz  hinzu.  (Zum
russischen  Botschafter  gewandt):  Mein  verehrter  Graf!  Mein  Wunsch  geht
dahin,  daß  es  Seiner  Excellenz  dem  Baron  von  Staal  und  dem  Grafen
zu  Münster,  zwei  erprobten  und  erfahrenen  Staatsmännern  gelingen  möge,
auf  dem  Boden  der  alten  bewährten  Tradition,  die  Mein  Haus  mit  dem
Seiner  Majestät  und  die  das  deutsche  mit  dem  russischen  Volke  verbindet,
gemäß  den  vom  Kaiser  und  Mir  an  beide  Herren  ergangenen  übereinstimmenden
  Befehlen  die  Konferenz  so  zu  führen,  daß  ihr  Erfolg  Seine
Majestät  den  Kaiser  befriedigen  werde.  Seine  Majestät  der  Kaiser  Nikolaus
  hurra!"“

21.  Mai.  (Hochkirch  i.  Schlesien.)  Paul  Majunke,  früher
Zentrumsabgeordneter,  56  Jahre  alt,  †.

23.  Mai.  (Altona.)  Der  evangelische  Arbeiter-Vereinstag
faßt  folgenden  Beschluß  über  den  Schutz  der  Arbeitswilligen:

„Die  Delegiertenversammlung  erklärt,  daß  sie  jeden  Terrorismus  von
Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  entschieden  verurteilt,  daß  sie  aber  die
bestehenden  Bestimmungen  der  Gewerbeordnung  und  des  Strafgesetzbuches,
besonders  in  §  183  für  vollständig  genügend  und  bei  gleicher  Anwendung
nach  beiden  Seiten  angemessen  hält.“

25./27.  Mai.  (Kiel.)  Tagung  des  evangelisch-sozialen  Kongresses.
  Referate:  Professor  Kaftan-Berlin:  Das  Verhältnis  der
        <pb n="104" />
        96  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  25.—Juni  2.)

lutherischen  Kirche  zur  sozialen  Frage.  Fabrikbesitzer  Freese-Berlin:
Das  konstitutionelle  System  im  Fabrikbetriebe.  Professor  Paulsen-Berlin:
  Die  Wandlung  des  Bildungsideals  im  Zusammenhang
mit  der  sozialen  Entwicklung.

25.  Mai.  (Bayern.)  Bei  der  Reichstagsersatzwahl  im
zweiten  niederbayerischen  Wahlkreise  (Straubing)  wird  Echinger
(Zentrum)  mit  6068  Stimmen  gegen  Wieland  (Bauernbund)  mit
5975  Stimmen  gewählt.

27.  Mai.  (Berlin.)  Die  Hauptversammlung  der  Kolonialgesellschaft
  verlangt  Beschleunigung  des  Ausbaus  der  Flotte.

27.  Mai.  (Ulm.)  Prinz  Ludwig  v.  Bayern  spricht  sich  auf
einem  Feste  des  Vereins  für  Hebung  der  bayerischen  Fluß-  und
Kanalschiffahrt  energisch  für  den  Mittellandkanal  aus.

31.  Mai.  (Gotha.)  Debatte  im  Landtag  über  die  Erbfolge.

Bei  der  Haushaltsberatung  führt  Abg.  Liebetreu  aus,  daß  die
Frage  der  Thronfolge  des  Herzogtums  Sachsen-Koburg-Gotha  über  die
Grenzen  desselben  in  weiten  Kreisen  eifrig  und  ernst  besprochen  werde,
wozu  nicht  zum  geringsten  manche  befremdliche  Aeußerung  der  englischen
Presse  den  Anlaß  gegeben  habe.  Der  Landtag  weise  das  vorgeschlagene
Eingreifen  der  Reichsinstanz  zurück,  lege  jedoch  dagegen  Verwahrung  ein,
als  könne  Land  und  Volk  von  Koburg  und  Gotha  als  ein  totes  Familienerbstück
  betrachtet  werden.  Nach  §  4  der  Verfassung  habe  der  Herzog  seinen
wesentlichen  Aufenthalt  im  Staatsgebiete  zu  nehmen,  um  mit  den  Zuständen
des  Landes  und  den  Bedürfnissen  des  Volkes  vertraut  zu  sein.  Dieser
Gesichtspunkt  sei  auch  für  den  Thronfolger  geltend,  der  seinen  wesentlichen
Aufenthalt  im  Lande  nehmen  müsse.  Nach  dieser  Richtung  hätte  die  Staatsregierung
  längst  eine  beruhigende  Erklärung  erlassen  sollen.  Redner  glaubt
im  allgemeinen  Einverständnis  zu  handeln,  wenn  er  diese  hochbedeutsame
Frage  hier  anrege  und  der  Staatsregierung  Gelegenheit  gebe  zur  Aeußerung,
bevor  dieser  Angelegenheit  an  Wichtigkeit  nachstehende  Fragen  bei  der
Etatsberatung  besprochen  werden.  Hierauf  bringt  Abg.  Arnold  folgenden
Antrag  ein:

„Der  gemeinsame  Landtag  wolle  die  herzogliche  Staatsregierung
ersuchen,  an  höchster  Stelle  darauf  hinzuwirken,  daß  der  nach  menschlichem
Ermessen  dereinst  zur  Thronfolge  berufene  Prinz  Arthur  von  Connaught
baldmöglichst  seinen  wesentlichen  Aufenthalt  in  den  Herzogtümern  Koburg
und  Gotha  nehme,  hierselbst  eine  deutsche  Erziehung  erhalte  und  sich  mit
den Verhältnissen  seiner  neuen  Heimat  aus  eigenen  Anschauungen  vertraut
mache."

Diesen  Antrag  will  Staatsminister  Strenge  an  die  Kommission
verwiesen  wissen,  um  dort  Erklärungen  abzugeben,  die  sich  der  Oeffentlichkeit
  entziehen  sollen.  Der  Landtag  beschließt  jedoch  sofortige  Abstimmung
und  nimmt  den  Antrag  gegen  die  Stimmen  der  Sozialdemokraten  an.

2.  Juni.  Dem  Reichstag  wird  folgender  Gesetzentwurf  zum

Schutz  des  gewerblichen  Arbeitsverhältnisses  vorgelegt:

„§  1.  Wer  es  unternimmt,  durch  körperlichen  Zwang,  Drohung,
Ehrverletzung  oder  Verrufserklärung  Arbeitgeber  oder  Arbeitnehmer  zur
        <pb n="105" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  2.)  97

Teilnahme  an  Vereinigungen  oder  Verabredungen,  die  eine  Einwirkung
auf  Arbeits-  oder  Lohnverhältnisse  bezwecken,  zu  bestimmen  oder  von  der
Teilnahme  an  solchen  Vereinigungen  oder  Verabredungen  abzuhalten,  wird
mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  bestraft.

Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  ist  auf  Geldstrafe  bis  zu
1000  Mark  zu  erkennen.

§  2.  Die  Strafvorschriften  des  §  1  finden  auch  auf  denjenigen  Anwendung,
  welcher  es  unternimmt,  durch  körperlichen  Zwang,  Drohung,  Ehrverletzung
  oder  Verrufserklärung

1.  zur  Herbeiführung  oder  Förderung  einer  Arbeiteraussperrung  Arbeitgeber
  zur  Entlassung  von  Arbeitnehmern  zu  bestimmen  oder  an  der
Annahme  oder  Heranziehung  solcher  zu  hindern,

2.  zur  Herbeiführung  oder  Förderung  eines  Arbeiterausstandes  Arbeitnehmer
  zur  Niederlegung  der  Arbeit  zu  bestimmen  oder  an  der  Annahme
  oder  Aufsuchung  von  Arbeit  zu  hindern,

3.  bei  einer  Arbeiteraussperrung  oder  einem  Arbeiterausstande  die
Arbeitgeber  oder  Arbeitnehmer  zur  Nachgiebigkeit  gegen  die  dabei  vertretenen
  Forderungen  zu  bestimmen.

§  3.  Wer  es  sich  zum  Geschäfte  macht,  Handlungen  der  in  §§  1,  2
bezeichneten  Art  zu  begehen,  wird  mit  Gefängnis  nicht  unter  drei  Monaten

bestraft.

§  4.  Dem  körperlichen  Zwang  im  Sinne  der  §§  1  bis  3  wird  die
Beschädigung  oder  Vorenthaltung  von  Arbeitsgerät,  Arbeitsmaterial,  Arbeitserzeugnissen
  oder  Kleidungsstücken  gleichgeachtet.

Der  Drohung  im  Sinne  der  §§  1  bis  3  wird  die  planmäßige  Ueberwachung
  von  Arbeitgebern,  Arbeitnehmern,  Arbeitsstätten,  Wegen,  Straßen,
Plätzen,  Bahnhöfen,  Wasserstraßen,  Hafen-  oder  sonstigen  Verkehrsanlagen
gleichgeachtet.

Eine  Verrufserklärung  oder  Drohung  im  Sinne  der  §§  1  bis  3  liegt
nicht  vor,  wenn  der  Thäter  eine  Handlung  vornimmt,  zu  der  er  berechtigt
ist,  insbesondere  wenn  er  befugterweise  ein  Arbeits-  oder  Dienstverhältnis
ablehnt,  beendigt  oder  kündigt,  die  Arbeit  einstellt,  eine  Arbeitseinstellung
oder  Aussperrung  fortsetzt,  oder  wenn  er  die  Vornahme  einer  solchen  Handlung
  in  Aussicht  stellt.

§  5.  Wird  gegen  Personen,  die  an  einem  Arbeiterausstand  oder
einer  Arbeiteraussperrung  nicht  oder  nicht  dauernd  teilnehmen  oder  nicht
teilgenommen  haben,  aus  Anlaß  dieser  Nichtbeteiligung  eine  Beleidigung
mittels  Thätlichkeit,  eine  vorsätzliche  Körperverletzung  oder  eine  vorsätzliche
Sachbeschädigung  begangen,  so  bedarf  es  zur  Verfolgung  keines  Antrags.

§  6.  Wer  Personen,  die  an  einem  Arbeiterausstand  oder  einer
Arbeiteraussperrung  nicht  oder  nicht  dauernd  teilnehmen  oder  teilgenommen
haben,  aus  Anlaß  dieser  Nichtbeteiligung  bedroht  oder  in  Verruf  erklärt,
wird  mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  bestraft.

Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  ist  auf  Geldstrafe  bis  zu
1000  Mark  zu  erkennen.

§  7.  Wer  an  einer  öffentlichen  Zusammenrottung,  bei  der  eine
Handlung  der  in  den  §§  1  bis  6  bezeichneten  Art  mit  vereinten  Kräften
begangen  wird,  teilnimmt,  wird  mit  Gefängnis  bestraft.
  Die  Rädelsführer  sind  mit  Gefängnis  nicht  unter  drei  Monaten  zu

bestrafen.

§  8.  Soll  in  den  Fällen  der  §§ 1,  2,  4  ein  Arbeiterausstand  oder
eine  Arbeiteraussperrung  herbeigeführt  oder  gefördert  werden  und  ist  der
Ausstand  oder  die  Aussperrung  mit  Rücksicht  auf  die  Natur  oder  Bestimmung
  des  Betriebs  geeignet,  die  Sicherheit  des  Reichs  oder  eines  Bundes-Europäischer

  Geschichtskalender.  XL.  7
        <pb n="106" />
        98  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  2.)

staats  zu  gefährden  oder  eine  gemeine  Gefahr  für  Menschenleben  oder  für
das  Eigentum  herbeizuführen,  so  tritt  Gefängnisstrafe  nicht  unter  einem
Monat,  gegen  die  Rädelsführer  Gefängnisstrafe  nicht  unter  sechs  Monaten  ein.

Ist  infolge  des  Arbeiterausstandes  oder  der  Arbeiteraussperrung  eine
Gefährdung  der  Sicherheit  des  Reichs  oder  eines  Bundesstaats  eingetreten
oder  eine  gemeine  Gefahr  für  Menschenleben  oder  das  Eigentum  herbeigeführt
  worden,  so  ist  auf  Zuchthaus  bis  zu  drei  Jahren,  gegen  die  Rädelsführer
  auf  Zuchthaus  bis  zu  fünf  Jahren  zu  erkennen.

Sind  in  den  Fällen  des  Abs.  2  mildernde  Umstände  vorhanden,  so
tritt  Gefängnisstrafe  nicht  unter  sechs  Monaten,  für  die  Rädelsführer  Gefängnisstrafe
  nicht  unter  einem  Jahr  ein.

§  9.  Soweit  nach  diesem  Gesetz  eine  gegen  einen  Arbeitgeber  gerichtete
  Handlung  mit  Strafe  bedroht  ist,  findet  die  Strafvorschrift  auch
dann  Anwendung,  wenn  die  Handlung  gegen  einen  Vertreter  des  Arbeitgebers
  gerichtet  ist.

§  10.  Die  Vorschriften  dieses  Gesetzes  finden  Anwendung

1.  auf  Arbeits-  oder  Dienstverhältnisse,  die  unter  den  §  152  der  Gewerbeordnung
  fallen,

2.  auf  alle  Arbeits-  oder  Dienstverhältnisse  in  solchen  Reichs-,  Staatsoder
  Kommunalbetrieben,  die  der  Landesverteidigung,  der  öffentlichen
Sicherheit,  dem  öffentlichen  Verkehr  oder  der  öffentlichen  Gesundheitspflege
  dienen,

3.  auf  alle  Arbeits-  oder  Dienstverhältnisse  in  Eisenbahnunternehmungen.

§  11.  Der  §  153  der  Gewerbeordnung  wird  aufgehoben.“

Dieser  Entwurf  wird  von  der  sozialdemokratischen  und  freisinnigen
Presse  gewöhnlich  als  „Zuchthausvorlage"  bezeichnet  und  rundweg  abgelehnt,
da  er  das  Koalitionsrecht  aufhebe.  Dagegen  begrüßen  den  Entwurf  die
„Berliner  Neuesten  Nachrichten“,  „Staatsbürger-Zeitung“,  „Hamburger
Nachrichten"“,  „Kreuz-Zeitung",  „Allgemeine  Zeitung"  u.  a.  Viele  nationalliberalen
  Blätter,  wie  „National-Zeitung",  äußern  Bedenken,  weisen  aber
eine  Diskussion  nicht  ab.  Die  Zentrumspresse  bekämpft  den  Entwurf  im
allgemeinen  wegen  seiner  Einschränkung  des  Koalitionsrechts.

In  den  folgenden  Tagen  finden  viele  Volksversammlungen  statt,  die
gegen  die  Vorlage  protestieren;  so  in  Berlin  am  7.  Juni  19  unter  sozialdemokratischer
  Leitung.  —  Der  Ausschuß  des  Berliner  Gewerbegerichts
(Arbeiter  und  Arbeitgeber)  spricht  sich  gegen  den  Entwurf  aus,  ebenso  die
christlichen  Arbeitervereine.

2.  Juni.  (Kiel.)  Der  Kaiser  hält  beim  Stapellauf  des
Linienschiffes  „Kaiser  Wilhelm  der  Große“  folgende  Taufrede:

„Aus  Erz  gefügt,  in  starrer,  lebloser  Form  steht  das  Schiff  vor
uns,  bereit  zum  Ablauf.  Seine  Linien  sind  kaum  dem  Schönheitsgefühl
des  Beschauers  entsprechend;  und  doch,  im  Augenblick,  wo  es  in  die  See
hinabrauscht,  wo  es  sich  mit  der  Tiefe  vermählt,  gewinnt  es  Leben  und
Lebenskraft,  sobald  das  Meer  mit  seinem  unendlichen  Zauber,  dem  niemand
widerstehen  kann,  dieses  Schiff  berührt  hat,  so  daß  es  dereinst,  bewohnt
von  Hunderten  tapferer  Seeleute,  geführt  von  tüchtigen  Offizieren,  stolz
auf  dem  Meere  schwimmen  wird,  ein  Stück  großer  deutscher  Wehrkraft,
dessen  unser  Vaterland  so  dringend  und  notwendig  bedarf.  Den  Gedanken
bewährter  Geistesarbeiter,  von  denen  einer,  gleich  dem  Soldaten  auf  dem
Schlachtfelde,  hier  sein  Leben  endete,  entsprungen  und  in  Form  gebracht
durch  die  Hammerschläge  von  Hunderten  deutscher  fleißiger  Männer,  soll
dieser  Koloß,  ehe  er  sich  mit  der  Tiefe  vermählt,  seinen  Namen  erhalten.
Wir  denken  bei  dem  Namen,  den  er  erhalten  wird,  an  den  großen  Herrn,
        <pb n="107" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  2.—6.)  99

dessen  Name  das  alte  königliche  preußische  Panzerschiff  über  30  Jahre  mit
Ehren  getragen  hat,  den  Namen  König  Wilhelms.  Möge  es  uns  an  ihn
erinnern  als  den  großen  Organisator  des  Heeres  und  Schmied  der  großen
Waffe.  Möge  der  friedliche  Bürger  und  der  Gewerbetreibende  eine  Ermahnung
  darin  erblicken,  daß  überall  in  der  Welt  das  Deutsche  Reich  ihn
schützt,  und  möge  dem  Arbeiter  und  dem  Handwerksmann  bei  dem  Anblick
dieses  Schiffes  in  Erinnerung  gebracht  werden  die  landesväterliche  Fürsorge
des  ersten  deutschen  Kaisers,  der  er  einst  durch  die  kaiserliche  Botschaft  den
glänzendsten  Ausdruck  verliehen  hat.  Wie  das  alte  Panzerschiff  den  König
vergegenwärtigte,  so  soll  das  jetzige  uns  den  Kaiser  vor  Augen  führen,
dem  allein  wir  das  Deutsche  Reich  verdanken,  er,  der  in  Demut  als  Werkzeug
  Gottes  es  verstanden  hat,  die  deutschen  Fürsten  und  Völker  zusammenzuführen.
  Durch  die  Hand  der  in  Ehrfurcht  begrüßten  Tochter  Kaiser
Wilhelms  taufe  ich  dich  „Kaiser  Wilhelm  der  Große“.

2.  Juni.  (Kiel.)  Der  Dichter  Klaus  Groth,  80  Jahre
alt,  †.

3.  Juni.  (Bayerischer  Landtag.)  Die  Abogeordnetenkammer
  genehmigt  das  von  der  Reichsratskammer  beschlossene  Amortisationsgesetz,
  wonach  Schenkungen  oder  Zuwendungen  von  Todeswegen
  an  geistliche  Gesellschaften  im  Werte  von  mehr  als  10000
Mark  der  landesherrlichen  Genehmigung  bedürfen,  und  daß  diese,
soweit  es  sich  um  Gegenstände  des  unbeweglichen  Vermögens  handelt,
auch  bei  entgeltlichem  Erwerb  von  der  gleichen  Wertsumme  an  erforderlich
  ist.

6.  Juni.  (Reichstag.)  Vorlegung  des  Vertrags  mit  Spanien
über  die  Erwerbung  der  Karolinen.

Staatssekretär  v.  Bülow:  Ich  habe  das  Wort  erbeten,  meine  Herren,
um  diesem  hohen  Hause  mitzuteilen,  daß  Deutschland  mit  Spanien  einen
Staatsvertrag  über  die  Abtretung  der  Karolinen-,  der  Palau-  und  der  noch
in  spanischem  Besitz  befindlichen  Marianen  abgeschlossen  hat.  Zur  Ausgestaltung
  der  deutschen  Besitzungen  in  der  Südsee,  wie  im  Hinblick  auf
die  Handelsinteressen,  welche  wir  seit  lange  auf  den  Karolinen  besitzen,
haben  wir  es  für  unsre  Pflicht  gehalten,  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  diese
Inselgruppen  bei  einem  Besitzwechsel  für  Deutschland  nicht  verloren  gingen.
Das  mit  der  königlich  spanischen  Regierung  am  12.  Februar  d.  J.  getroffene
Abkommen  lautet  in  deutscher  Uebersetzung  wie  folgt:

Die  kaiserlich  deutsche  Regierung  und  die  königlich  spanische  Regierung
  sind  über  die  folgenden  Punkte  übereingekommen:

1.  Spanien  wird  an  Deutschland  die  Karolinen-Inseln  mit  den
Palaus  und  Marianen,  Guam  ausgenommen,  gegen  eine  auf  25  Millionen
Pesetas  festgesetzte  Geldentschädigung  abtreten.

2.  Deutschland  wird  dem  spanischen  Handel  und  den  spanischen
landwirtschaftlichen  Unternehmungen  auf  den  Karolinen,  den  Palaus  und
den  Marianen  die  gleiche  Behandlung  und  die  gleichen  Erleichterungen  gewähren,
  welche  es  dem  deutschen  Handel  dort  gewähren  wird,  und  wird
auf  den  genannten  Inseln  den  spanischen  religiösen  Ordensgesellschaften  die
gleichen  Rechte  und  die  gleichen  Freiheiten  gewähren,  wie  den  deutschen
religiösen  Ordensgesellschaften.

3.  Spanien  wird  ein  Kohlendepot  für  die  Kriegs-  und  Handels-7*
        <pb n="108" />
        100  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  5.  8.)


marine  in  dem  Karolinen-Archipel,  ein  gleiches  in  dem  Palau-  und  ein
drittes  in  dem  Marianen-Archipel  errichten  und  auch  in  Kriegszeiten  behalten
  können.

            4.  Dieses  Abkommen  soll  sobald  als  möglich  der  durch  die  Gesetze
beider  Länder  vorgeschriebenen  verfassungsmäßigen  Zustimmung  unterbreitet
und  soll  ratifiziert  werden,  sobald  diese  Zustimmung  vorliegt.

            Gleichzeitig  ist  über  die  wechselseitige  Gewährung  der  Konventionaltarife
  eine  Verständigung  mit  Spanien  zustande  gekommen,  wie  sie  den
Wünschen  und  Interessen  des  deutschen  wie  des  spanischen  Handels  entspricht.
  Sobald  die  Cortes  den  Verkauf  der  genannten  Inselgruppen  genehmigt
  haben,  werden  wir  diesem  hohen  Hause  sofort  die  erforderlichen
Vorlagen  zur  Beschlußfassung  unterbreiten  und  es  wird  dem  Hause  mit
aller  Auskunft  zugleich  die  Gelegenheit  voller  sachlicher  Prüfung  geboten
werden.  Mit  Rücksicht  hierauf  und  angesichts  der  Thatsache,  daß  die  getroffene
  Vereinbarung  in  diesem  Augenblicke  einem  fremden  Parlamente
zur  Beratung  vorliegt,  würde  die  kaiserliche  Regierung  auch  aus  Gründen
internationaler  Courtoisie  es  mit  Dank  erkennen,  wenn  das  hohe  Haus  von
einer  weiteren  Besprechung  zur  Zeit  noch  Abstand  nehmen  wollte.  (Lebhafter
  Beifall.)

              5.  Juni.  (Berlin.)  Vertrag  mit  Uruguay.

              Staatssekretär  v.  Bülow  unterzeichnet  mit  dem  Ministerresidenten
von  Uruguay  eine  Uebereinkunft,  nach  der  der  am  20.  Juni  1892  zwischen
dem  Deutschen  Reiche  und  Uruguay  abgeschlossene  Handels-  und  Schiffahrtsvertrag,
  welcher  mit  dem  31.  Juli  1897  außer  Kraft  getreten  war,  auf
unbestimmte  Dauer  mit  einjähriger  Kündigungsfrist  wieder  in  Kraft  gesetzt
werden  soll.  Die  Wirksamkeit  der  Uebereinkunft  beginnt  mit  dem  30.  Tage
nach  dem  Austausche  der  Ratifikationsurkunden.

                8.  Juni.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  im  ersten
hannoverschen  Wahlkreise  wird  Graf  zu  In-  und  Knyphausen
(kons.)  mit  8507  gegen  Agena  (nl.)  mit  7301  Stimmen  gewählt.

                8.  Juni.  (Württemberg.)  Statistische  Mitteilungen  über

die  Eisenbahnen.  Verhältnis  zu  Preußen.

                Bei  Beratung  des  Eisenbahnetats  führt  der  Berichterstatter
Dr.  Kiene  aus,  dieser  Etat  biete  ein  verhältnismäßig  günstiges  Bild  für
das  nächste  Jahr.  Es  seien  die  Reineinnahmen  für  das  nächste  Jahr  auf
16.63  Millionen,  für  das  übernächste  Jahr  auf  16.77  Millionen  veranschlagt.
  Vor  vier  Jahren  überstieg  der  Zinsbedarf  die  Reineinnahmen
um  2  Millionen  Mark.  Das  Eisenbahnnetz  umfaßte  zu  Anfang  der  Etatsperiode
  1570  km  und  ist  in  der  neuen  Periode  um  119  km  vergrößert
worden.  Bahnstationen  gab  es  in  Württemberg  421.  Befördert  wurden
über  28  Millionen  Personen  und  über  7  Millionen  Tonnen  Güter.  Ueber
12 000  Personen  waren  an  der  Bahn  beschäftigt.  Redner  wünscht  bezüglich
  der  Feststellung  der  Tarife  die  fortgesetzte  Mitwirkung  der  Volksvertretung,
  ferner  eine  Erhöhung  des  Mehltarifs  zu  Gunsten  der  einheimischen
Mühlen  gegen  die  bedrohliche  Konkurrenz  der  rheinischen  Großmühlen.
Bezüglich  der  Eisenbahngemeinschaft  mit  Preußen  betont  Redner,  die  Regierung
  und  die  Kammer  hätten  sich  dagegen  ausgesprochen,  wie  in  Bayern
und  in  Baden.  Dies  gebe  eine  moralische  Stärkung  gegen  etwaige  Eingemeindungsgelüste.


               Ministerpräsident  Dr.  Frhr.  v.  Mittnacht  teilt  die  vorläufigen
Rechnungsergebnisse  der  Eisenbahnen  für  das  Jahr  1898  mit.  Hienach
        <pb n="109" />
                           Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  9.)     101


betrug  der  Reinertrag  der  württembergischen  Eisenbahnen  18.86  Millionen
Mark,  d.  i.  gegen  den  Voranschlag  mehr  3.61  Millionen  Mark  und  gegen
1897  mehr  1.13  Millionen  Mark  oder  6.4  Prozent.  Trotz  dieser  Einnahmesteigerung
  stehe  Württemberg  mit  seinen  Eisenbahnen  noch  weit  hinter
anderen  Staaten  zurück.  Eine  Ermäßigung  des  Stückgutstapeltarifs  sei
nötig  geworden.  Eine  Majorisierung  durch  Preußen  sei  nicht  eingetreten,
aber  obwohl  man  den  Stapeltarif  als  ungünstig  anerkannt  habe,  sei  doch
die  Ansicht  der  württembergischen  Eisenbahnverwaltung  dahin  gegangen,
daß  der  Anschluß  an  den  preußischen  Tarif  ohne  Schädigung  der  württembergischen
  Verhältnisse  nicht  zu  umgehen  sei.  Der  Minister  verspricht  eine
Herabsetzung  des  Mehltarifs  und  kommt  sodann  auf  die  Reform  des  Personentarifs
  zu  sprechen.  Es  könne  eine  Herabsetzung  der  Grundtaxe  für  die
verschiedenen  Wagenklassen  pro  Kilometer  auf  6,  4,  beziehungsweise  3.5
und  2.3  Pfennig  in  Aussicht  genommen  werden,  was  allerdings  bedeutende  Einnahmeausfälle
  ergeben  würde.  Allerdings  würden  dann  auch  alle  Ausnahmetarife,
  wie  ermäßigte  Rückfahrtskarten  und  Landeskarten,  in  Wegfall
kommen.  Um  neue  Ausnahmetarife  könne  es  sich  nicht  mehr  handeln.

          9.  Juni.  Der  Reichstag  genehmigt  nach  eingehender  zehntägiger
  Beratung  die  Novelle  zum  Invalidenversicherungsgesetz  in
zweiter  Lesung.  (Annahme  in  dritter  Beratung  15.  Juni  gegen  6
konservative  und  welfische  Stimmen.)

          9.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  verweist
folgenden  Gesetzentwurf  betr.  die  Bildung  der  Wählerabteilung  bei
den  Gemeindewahlen  an  eine  Kommission:

          §  1.  In  den  Stadt-  und  Landgemeinden,  in  welchen  die  Bildung
der  Wählerabteilungen  für  die  Wahlen  zur  Gemeindevertretung  nach  dem
Maßstabe  der  direkten  Steuern  stattfindet,  werden  die  Wähler  nach  Maßgabe
  der  von  ihnen  zu  entrichtenden  Staats-,  Gemeinde-,  Kreis-,  Bezirksund
  Provinzialsteuern  in  drei  Abteilungen  geteilt  und  zwar  in  der  Art,
daß  auf  jede  Abteilung  ein  Drittteil  der  Gesamtsumme  der  Steuerbeträge
aller  Wähler  fällt.  Für  jede  nicht  zur  Staatseinkommensteuer  veranlagte
Person  ist  an  Stelle  dieser  Steuer  ein  Betrag  von  drei  Mark  zum  Zusatz
zu  bringen.

            §  2.  Stimmberechtigte,  deren  für  die  Bildung  von  Wählerabteilungen
  maßgebender  Steuerbetrag  den  im  Durchschnitt  auf  einen  Wähler
in  der  Gemeinde  entfallenden  Steuerbetrag  übersteigt,  sind  stets  der  zweiten
oder  ersten  Abteilung  zuzuweisen,  im  übrigen  wählen  Personen,  die  vom
Staate  zu  einer  Steuer  nicht  veranlagt  sind,  stets  in  der  dritten  Abteilung.
Erhöht  oder  verringert  sich  infolge  dessen  die  auf  die  erste  und  zweite  Abteilung
  entfallende  Steuersumme,  so  findet  die  Bildung  dieser  Abteilungen
in  der  Art  statt,  daß  von  jener  Summe  auf  die  erste  und  zweite  Hälfte
entfällt.  Eine  höhere  Abteilung  darf  niemals  mehr  Wähler  zählen  als
eine  niedere.

              §  3.  Steuern,  die  für  Grundbesitz  oder  Gewerbebetrieb  in  einer
anderen  Gemeinde  entrichtet  werden,  sowie  die  Steuern  für  die  im  Umherziehen
  betriebenen  Gewerbe  sind  bei  Bildung  der  Abteilungen  nicht  einzurechnen.
  Wo  direkte  Gemeindesteuern  nicht  erhoben  werden,  tritt  an  deren
Stelle  die  vom  Staate  veranlagte  Grund-,  Gebäude-  und  Gewerbesteuer.

              §  4.  Der  §  5  des  Gesetzes  vom  29.  Juni  1893  über  das  Gemeindewahlrecht
  bleibt  im  übrigen  unberührt.
        <pb n="110" />
        102  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  9.-13.)  

         Gegen  das  Gesetz  werden  von  konservativen,  nationalliberalen  und
freisinnigen  Rednern  viele  Bedenken  geltend  gemacht.

         9.  Juni.  (Gotha.)  Ministerielle  Erklärung  über  die
Thronfolge.

         Auf  eine  Anfrage  erwidert  der  Staatsminister  v.  Strenge:  „Vorerst
  kann  ich  erklären,  daß  die  Herzogliche  Regierung  mit  dem  Beschlusse
des  Landtages  vom  31.  Mai  d.  J.  grundsätzlich  einverstanden  ist  und  den
von  dem  Landtage  eingenommenen  Standpunkt  stets  festgehalten  hat.  Was
die  Thronfolge  selbst  anlangt,  so  sind  dem  Staatsminister  von  seiten  Sr.
Kgl.  Hoheit  des  Herzogs  von  Connaught  seither  weitere  Mitteilungen,  als
die  dem  Landtage  bekannte,  nicht  zugegangen.  Auch  übt  derselbe  die  hausgesetzlichen
  Rechte  des  nächsten  Agnaten  des  Herzoglichen  Hauses  unverändert
  aus.  Wenn  Schwierigkeiten  entstanden  sind,  so  wird  eine  definitive
Entscheidung  jedenfalls  in  kürzester  Zeit  zu  erwarten  sein.  Daß  sie  ohne
Wissen  und  Mitwirkung  der  Staatsregierung  und  nach  Umständen  auch
des  Landtages  erfolgen  würde,  ist  ausgeschlossen.“  —  Nach  der  Geschäftsordnung
  ist  eine  Diskussion  über  diese  Erklärung  ausgeschlossen.

         10.  Juni.  (Berlin.)  Die  Berliner  Gewerkschaftskommission
spricht  den  ausgesperrten  dänischen  Arbeitern  ihre  Sympathie  aus.

—  In  Berlin  und  anderen  Gewerkschaften  wird  für  die  Dänen
gesammelt.

        10.  Juni.  (Bayern.)  Feierlicher  Schluß  des  Landtags  durch
den  Prinzregenten.  —  Die  Thronrede  hebt  besonders  die  Genehmigung
  der  Ausführungsgesetze  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch  und  die
Steuerreform  auf  Annahme  der  Kapitalrenten-,  Einkommen-  und
Gewerbe-Steuer  hervor.

        13.  Juni.  Die  „Kölnische  Zeitung“  schreibt  zu  der  in  englischen
  Blättern  verbreiteten  Nachricht,  die  deutsche  Regierung  verhalte
  sich  durch  der  Haager  Konferenz  gegenüber  den  Anträgen
auf  Einsetzung  eines  ständigen  Schiedsgerichtshofs  unbedingt  ablehnend:


         „Nach  den  von  uns  eingezogenen  Erkundigungen  ist  diese  Nachricht
unbegründet  und  zählt  zu  denjenigen  Ausstreuungen,  die  es  der  deutschen
Regierung  nahegelegt  haben,  den  Antrag  auf  alsbaldige  regelmäßige  Veröffentlichung
  der  amtlichen  Sitzungsprotokolle  einzubringen,  um  dadurch
die  Verbreitung  derartiger  falscher  Meldungen  unmöglich  zu  machen.
Deutschland  steht  zunächst  durchaus  auf  dem  Boden  des  Artikels  8  des  den
Konferenzberatungen  zu  Grunde  gelegten  russischen  Arbeitsprogramms,
welches  die  Einsetzung  von  Schiedsgerichten  von  Fall  zu  Fall  regelt.  Darüber
hinaus  beantragten  England,  sowie  andere  Staaten  die  Einsetzung  eines
ständigen  Schiedsgerichtshofs  in  verschiedener  Form.  Die  deutschen  Vertreter
  haben  diese  Anträge  entgegengenommen  und  geprüft,  aber  allerdings
kein  Hehl  daraus  gemacht,  daß  diese  weitergehenden  Anträge  an  einem
schweren  Fehler  leiden,  dessen  Wegräumung  erforderlich  sei,  ehe  den  Anträgen
  zugestimmt  werden  könne.  Dieser  Fehler  bestehe  darin,  daß  in  den
Anträgen  keine  Bestimmungen  vorgesehen  sind,  welche  eine  unbedingte  Unparteilichkeit
  des  Schiedsgerichtshofs  den  streitenden  Staaten  gewährleisten.
        <pb n="111" />
                        Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.      (Juni 15.)                  103

Von  den  sämtlichen  Großmächten  kann  man  geradezu  sagen,  daß  sie  bei
der  Austragung  nahezu  jeder  internationalen  Frage  von  nur  einiger  Bedeutung
  mehr  oder  weniger  interessiert  sind,  und  daß  es  für  diese  ausgeschlossen
  ist,  die  Lösung  einer  solchen  Frage  herbeiführen  zu  helfen,  ohne
daß  sie  dabei  ihr  eigenes  Interesse  im  Auge  behalten  und  mitberücksichtigen.
Das  tritt  gerade  augenblicklich  wieder  zu  Tage  in  den  Streitigkeiten  zwischen
England  und  Transvaal.  Für  Deutschland  schweben  zur  Zeit  keine  Fragen,
deren  Austragung  eines  Schiedsspruchs  harrt.  Um  so  unbefangener  kann
es,  im  Hinblick  auf  Möglichkeiten  der  Zukunft,  auf  die  Gefahr  aufmerksam
machen,  die  sich  aus  einer  ungenügenden  Wahrung  der  unbedingten  Unparteilichkeit
  solcher  Schiedsgerichtshöfe  ergeben  müsse.  Sobald  die  Bürgschaften
  einer  solchen  Unparteilichkeit  gegeben  werden,  wird  auch  Deutschland
  den  über  den  russischen  Vorschlag  hinausgehenden  Anträgen  zustimmen
können.“

              15.  Juni.  (München.)  Eröffnung  der  allgemeinen  Deutschen
Sportausstellung.

              Mitte  Juni.  (Preußen.)  Ein  Rundschreiben  des  Bundes
der  Landwirte  an  die  Wahlkreise  betont,  daß  die  Regierung  in  der
Kanalfrage  den  schärfsten  Druck  auf  die  Abgeordneten,  die  Beamte
sind,  ausüben  werde  und  ermahnt  in  der  Ablehnung  des  Kanals
unbedingt  fest  zu  bleiben.

              15.  Juni.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Zweite
Beratung  der  Kanalvorlage.  Rückverweisung  an  die  Kommission.

              Die  Kommission  beantragt  die  Ablehnung  der  Vorlage  und  schlägt
folgende  Resolution  vor:

              Das  Haus  der  Abgeordneten  wolle  beschließen:  a)  Der  königlichen
Staatsregierung  seine  Bereitwilligkeit  zur  Bewilligung  der  für  die  Vermehrung
  und  Erweiterung  der  Ausrüstung  und  Anlagen  der  Eisenbahnen
erforderlichen  Mittel  auszusprechen,  um  die  Leistungsfähigkeit  der  Staatsbahnen
  entsprechend  dem  stetig  wachsenden  Verkehr  zu  erhöhen,  b)  der  kgl.
Staatsregierung  seine  Bereitwilligkeit  zur  Bewilligung  der  zum  Bau  der
Schleusentreppe  bei  Henrichenburg  sowie  zum  Ausbau  des  Ruhrzubringers
bei  Hohensyburg  —  letzteres  unter  der  Voraussetzung,  daß  das  Wasser  aus
der  Ruhr  nur  entnommen  wird,  wenn  dieselbe  mindestens  16  Kubikmeter
per  Sekunde  führt  —  erforderlichen  Mittel  auszusprechen.

              Ministerpräsident  Fürst  zu  Hohenlohe:  Ihre  Kommission  hat  in
ihrer  Sitzung  vom  17.  vorigen  Monats  die  entscheidenden  Teile  des  uns
heute  wieder  vorliegenden  Gesetzentwurfes  abgelehnt.  Die  Gründe  für  und
gegen  den  Mittellandkanal  sind  sowohl  bei  der  ersten  Beratung  im  Plenum
wie  in  der  Kommission  eingehend  erörtert  worden  und  die  Herren  haben
ausgiebige  Gelegenheit  gehabt,  sich  ihre  Meinung  zu  bilden.  Indem  ich
dessen  ungeachtet  das  Wort  ergreife,  um  Ihnen  die  Vorlage  zu  empfehlen,
so  thue  ich  es,  weil  ich  geglaubt  habe,  bei  der  ersten  Lesung  den  beteiligten
Herren  Ressortministern  das  Wort  überlassen  zu  sollen  und  mich  nun  verpflichtet
  fühle,  in  dieser  hochwichtigen  Frage  ebenfalls  Stellung  zu  nehmen.
Wenn  ich  die  Gründe  prüfe,  welche  gegen  den  Kanal  geltend  gemacht
worden  sind,  so  finde  ich  zunächst  die  Befürchtung  vor  der  Schaffung  neuer
Einbruchsstellen  für  die  auswärtige  Konkurrenz  und  dann  die  Besorgnisse,
daß  unsere  Staatsfinanzen  sowohl  durch  die  zum  Bau  erforderlichen  Geldmittel
  als  auch  durch  den  Ausfall  in  den  Einnahmen  der  Eisenbahnen  ge-
        <pb n="112" />
        104          Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  15.)


fährdet  werden  könnten.  Was  die  Befürchtung  vor  den  Einbruchsstellen
für  die  fremde  Konkurrenz  betrifft,  so  will  es  mir  scheinen,  als  hätten  wir
deren  schon  so  viele,  daß  eine  mehr  oder  weniger  nicht  von  durchschlagender
Bedeutung  ist.  Ueberdies  kann  dieser  Einwand  für  den  Osten  der  Monarchie
überhaupt  nicht  in  Betracht  kommen.  Ueberhaupt  lehrt  die  Erfahrung,
daß  sich  die  Aussichten  des  Verkehrs  schwer  berechnen  lassen.  Die  genauesten
Berechnungen  erweisen  sich,  wenn  das  Verkehrsmittel  in  Thätigkeit  ist,  in
überraschender  Weise  unzutreffend.  Welches  Kopfschütteln  hat  z.  B.  die
Bahn  längs  des  Rheins  und  dann  gar  die  zweite  am  rechten  Rheinufer
hervorgerufen  und  wie  hat  sich  da  der  Verkehr  auf  den  zwei  Bahnen  und
dem  Rhein  in  unerwarteter  Weise  entwickelt!  Die  geäußerten  Besorgnisse
vor  neuen  Einbruchsstellen  erinnern  mich  an  die  Zeit  des  Beginns  unserer
Bahnen.  Jeder  damals  projektierten  Bahn  wurde  der  Ruin  vorausgesagt.
Nachteile  wurden  vorausgesehen,  die  sich  in  keiner  Weise  verwirklicht  haben.
Ja,  die  abenteuerlichsten  Besorgnisse  wurden  laut.  In  der  Frage  der
Verkehrsentwickelung  lassen  sich,  wie  gesagt,  keine  sicheren  Berechnungen
anstellen.  Ich  glaube,  daß  der  Nutzen,  den  unsere  östlichen  Provinzen  vom
Kanal  ziehen  werden,  nicht  zu  unterschätzen  ist.  Wenn  z.  B.  jetzt  die
Grubenhölzer  von  den  östlichen  Provinzen  auf  dem  Seewege  nach  Rotterdam
und  von  da  aus  nach  dem  Ruhrgebiet  gebracht  werden,  so  ist  doch  anzunehmen,
  daß  es  Produkte  genug  gibt,  für  die  der  bequemere  und  billigere
Weg  des  Kanals  zum  Transport  vom  Osten  nach  dem  Westen  gewäht
werden  kann.  Daß  die  Bedeutung  des  Mittellandkanals  für  den  Binnenverkehr
  selbst  von  schlesischer  Seite  nicht  mehr  abfällig,  sondern  eher  sehr
zustimmend  beurteilt  worden  ist,  geht  aus  einem  Vortrage  hervor,  den  der
langjährige  Vorsitzende  der  Breslauer  Handelskammer  wie  des  schlesischen
Provinzialvereins  für  Fluß-  und  Kanalschiffahrt,  Kommerzienrat  Schoeller,
im  Oktober  1891  gehalten  hat.  Er  sagte  unter  anderem:  „Es  muß  hervorgehoben
  werden,  daß  durch  den  Rhein-Elbekanal  zur  Verbindung  der
leistungsfähigen  Ströme  für  den  Binnenverkehr  etwas  geschaffen  werden
kann,  wie  kein  zweites  Land  der  Welt  etwas  Aehnliches  aufzuweisen  vermag.
Da  Preußen  seine  Hauptausdehnung  von  Westen  nach  Osten  hat,  so  ist
erklärlich,  daß  mit  alleiniger  Ausnahme  der  Oder  die  nichtpreußischen
Ströme  bei  ihrem  verhältnismäßig  kurzen  Lauf  durch  Preußen  fast  ebenso
viel  dem  Auslande  wie  dem  Inlande  dienen,  während  die  Ouerverbindung
der  großen  Ströme  von  der  Weichsel  bis  zum  Rhein  dem  Binnenverkehr
in  hervorragender  Weise  zu  gute  kommen  würde.  Das  preußische  Herrenhaus
  hat  das  Verdienst,  bei  den  wiederholten  Verhandlungen  über  den
Dortmund-Emskanal  die  Herstellung  des  Mittellandkanals  unentwegt  im
Auge  behalten  zu  haben.“  Ferner  sagt  Schoeller:  „Jedes  Jahr,  welches
den  Bau  des  Mittellandkanals  hinausschiebt,  ist  ein  Versäumnis  in  der
weiteren  Erstarkung  Preußens.“  Da  die  Hauptgegnerschaft  gegen  den
Mittellandkanal  von  Schlesien  kommt,  so  ist  diese  schlesische  Stimme  nicht
ohne  Bedeutung,  und  es  ist  zu  hoffen,  daß  die  Opposition  dieser  Provinz
einer  ruhigen  Auffassung  weichen  werde.  Man  hat  im  Laufe  der  Beratungen
  die  Besorgnis  geäußert,  daß  der  aus  dem  Bau  des  Mittellandkanals
  folgende  Aufschwung  der  Industrie  in  den  westlichen  Landesteilen
noch  mehr  Arbeiter  aus  dem  Osten  nach  dem  Westen  ziehen  und  dadurch
der  Landwirtschaft  weitere  Nachteile  zufügen  werde.  Auch  fürchtet  man,
daß  die  Agglomeration  großer  Arbeitermassen  im  Westen  —  im  Ruhrgebiete
  —  Gefahren  mit  sich  bringt.  Ich  kann  diesen  Befürchtungen  die
Berechtigung  nicht  absprechen.  Aber  ich  bestreite,  daß  diese  Gefahren  durch
den  Kanal  vermehrt  werden.  Wir  erleben  seit  den  letzten  zwanzig  Jahren
einen  ungewöhnlichen  Ausschwung  der  Industrie,  welcher  unseren  Staat
        <pb n="113" />
                        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  15.)      105


aus  einem  überwiegenden  Agrikulturstaate  allmählich  zu  einem  gemischten
landwirtschaftlich-industriellen  Staate  übergeführt  hat  mit  allen  seinen
Folgerungen  und  Konsequenzen.  Landwirtschaft  und  Industrie  sind  gegenseitig
  auf  einander  angewiesen.  Beide  Gewerbe  wissen,  daß  sie  einander
bedürfen.  Ich  bin  der  festen  Ueberzeugung,  daß  der  geforderte  Kanal,  wie
jede  Hebung  der  Verkehrsmittel  nicht  nur  der  Industrie,  sondern  auch  der
Landwirtschaft  zum  Nutzen  gereichen  wird.  Aber  selbst  wenn  Sie  nur  annehmen,
  daß  er  dem  landwirtschaftlichen  Gewerbe  nicht  schaden  wird,  müßte
eine  Verständigung  -  so  meine  ich  -  auch  auf  dieser  Basis  möglich  sein.
Die  Staatsregierung  hat  wiederholt  bewiesen,  daß  sie  gewillt  ist,  der  Landwirtschaft,
  so  weit  es  in  ihren  Kräften  steht,  zu  helfen,  und  sie  hat  zu  dem
Behuf  die  Aufwendung  bedeutender  Staatsmittel  nicht  gescheut.  Wir
hätten  Ihnen  daher  selbstverständlich  auch  die  gegenwärtige  Vorlage  nicht
unterbreitet,  wenn  wir  nicht  voraussähen,  daß  auch  die  Landwirtschaft
neben  der  Industrie  in  der  Lage  sein  wird,  Vorteile  aus  der  neuen  Verbindung
  des  Ostens  mit  dem  Westen  zu  ziehen.  Es  fragt  sich  nun,  soll
diese  verbesserte  Verbindung  ausschließlich  durch  den  Bau  von  Schienenwegen
  herbeigeführt  werden  oder  soll  das  Kanalsystem  vervollständigt  werden?
Ich  glaube,  wir  können  und  müssen  das  eine  thun  und  das  andere  nicht
lassen.  Auch  wenn  der  Mittellandkanal  gebaut  wird,  wird  in  der  Arbeit
an  weiterer  Hebung  der  Leistungsfähigkeit  unserer  Eisenbahnen  nicht  innegehalten
  werden  dürfen.  Wir  haben  aber  durch  den  Bau  des  Kanals  die
Möglichkeit,  an  den  Ausbau  der  Eisenbahnen  und  die  Beschaffung  des
Eisenbahnmaterials  mit  mehr  Ruhe  heranzugehen.  Was  die  finanzielle
Seite  der  Frage  betrifft,  so  hat  in  der  That  die  bedeutende  Summe,  die
der  Bau  des  Kanals  in  Anspruch  nehmen  wird,  im  ersten  Augenblick  etwas
Erschreckendes.  Bei  näherer  Prüfung  und  insbesondere,  wenn  man  in
Betracht  zieht,  daß  die  Provinzen  ungefähr  die  Hälfte  von  dem  leisten,
was  der  Staat  leistet,  verlieren  sich  aber  die  Bedenken.  Und  wenn  der
Herr  Finanzminister,  dem  man  Verschwendungssucht  nicht  vorwerfen  und
große  Vorsicht  nicht  absprechen  kann,  erklärt,  die  Kosten  seien  nicht  so
exorbitante,  daß  sie  eine  Ablehnung  motivieren  könnten,  so  glaube  ich,
können  wir  uns  in  dieser  Beziehung  beruhigen.  Zum  Schlusse  fasse  ich
das  Gesagte  in  einer  Erklärung  zusammen,  welche  ich  im  Namen  der  Staatsregierung
  abgebe:  Die  Staatsregierung  steht  nach  wie  vor  auf  dem  Standpunkte,
  daß  die  Herstellung  eines  die  Flußläufe  des  Landes  verbindenden
Kanals  vom  Rhein  bis  zur  Elbe  mit  den  sich  anschließenden  Seitenverbindungen
  dringend  geboten  ist.  Der  Rhein-Elbekanal  ist  eine  notwendige
Ergänzung  der  Verkehrsstraßen  der  Monarchie;  er  ist  ein  allen  Wirtschaftszweigen
  Segen  bringendes,  die  allgemeine  Wohlfahrt  hebendes  Kulturwerk
und  er  erhöht  die  Wehrfähigkeit  des  gesamten  deutschen  Vaterlandes.  Bei
dem  gewaltigen  Zunehmen  des  Verkehrs  in  dem  rheinisch-westfälischen
Industriegebiete  gewährt  der  Kanal  den  Eisenbahnbetrieben  die  wirksamste
Entlastung.  In  dieser  Auffassung  ist  die  Staatsregierung  durch  die  Verhandlungen
  der  Kommission  des  hohen  Hauses  wesentlich  bestärkt  worden.
Die  Staatsregierung  verkennt  nicht,  daß  die  Ausführung  dieses  Werkes  in
den  Produktions-  und  Konsumtionsbedingungen  Verschiebungen  hervorrufen
  wird,  welche  mit  nachteiligen  Folgen  für  einzelne  Landesteile  verknüpft
  sein  können.  Wir  behalten  uns  vor,  auf  diese  Frage  im  Laufe  der
Debatte  zurückzukommen.  Indessen  trägt  die  Staatsregierung  kein  Bedenken,
  schon  jetzt  im  allgemeinen  zu  erklären,  daß  sie  nach  Kräften  bemüht
sein  wird,  zweckdienliche  vorbeugende  Maßnahmen  zur  Verhütung  dieser
Nachteile  rechtzeitig  in  die  Wege  zu  leiten  und  auch  demnächst  in  den
Fällen,  wo  dies  notwendig  erscheinen  wird,  auf  dem  Gebiete  der  Eisenbahn-
        <pb n="114" />
        106           Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  16.)


tarife  wesentliche  Störungen  in  den  Absatzverhältnissen  auszugleichen.  Die
Durchführung  der  beabsichtigten  großen  Landesmelioration  wird  dadurch
wesentlich  gerechtfertigt  und  erleichtert,  daß  die  zunächst  beteiligten  Provinzen
und  andere  kommunale  Verbände  dieselbe  in  ausgiebigster  Weise  und  in
zweckmäßiger  Form  unterstützen.  Die  Staatsregierung  gibt  der  sicheren
Erwartung  Ausdruck,  daß  der  Landtag  der  Monarchie  seine  Genehmigung
einem  Unternehmen  nicht  versagen  wird,  dessen  Ausführung  von  beiden
Häusern  des  Landtages  der  Staatsregierung  im  Gesetz  vom  9.  Juli  1886
zur  Pflicht  gemacht  und  von  ihr  als  eine  der  wichtigsten  ihr  obliegenden
wirtschaftlichen  und  politischen  Aufgaben  betrachtet  wird.  Die  Staatsregierung
  muß  aber  entscheidenden  Wert  darauf  legen,  daß  die  Vorlage  noch
in  dieser  Tagung  des  Landtages  zur  Erledigung  kommt.

             Abg.  v.  Heeremann  (Z.):  Im  Namen  meiner  politischen  Freunde
und  im  Auftrage  derselben  habe  ich  folgendes  zu  erklären:  Wir  sind  zur
Zeit  noch  nicht  in  der  Lage,  zu  dem  vorliegenden  Gesetzentwurfe  Stellung
zu  nehmen.  Während  die  kgl.  Staatsregierung  noch  vor  einiger  Zeit  gegen
Kompensationen  für  solche  Landesteile,  welche  sich  durch  den  Kanal  in  ihren
Interessen  gefährdet  sehen,  grundsätzlich  ablehnend  verhielt,  so  hat  sie  neuerdings
  ihre  Bereitwilligkeit  zu  erkennen  gegeben,  für  Schlesien  und  das
Lippethal  solche  eintreten  zu  lassen.  Ob  diese  Zugeständnisse  für  Schlesien
genügen,  darüber  sind  die  Vertreter  dieser  Provinz  einstweilen  geteilter
Meinung  und  sie  wünschen,  erst  mit  den  Körperschaften  zu  beraten,  die  sie
hieher  gesandt  haben.  Was  die  Lippe  betrifft,  so  läßt  sich  zur  Zeit  nicht
übersehen,  ob  die  zu  stellenden  Bedingungen  der  Provinz  Westfalen  es  ermöglichen,
  neben  den  finanziellen  Garantien  für  das  geplante  Unternehmen
die  Kanalisierung  dieses  Flusses  zu  bewerkstelligen.  Zudem  kommen  noch
eine  Reihe  anderer  Bezirke  in  Betracht,  welche  sich  durch  den  geplanten
Kanal  in  ihren  wirtschaftlichen  Verhältnissen  gefährdet  erachten.  Es  erscheint
  uns,  daß  zur  Zeit  die  Frage  nicht  hinreichend  aufgeklärt  ist,  inwieweit
  solche  Befürchtungen  berechtigt  sind,  und  inwieweit  durch  geeignete
Maßnahmen,  die  später  zu  ergreifen  wären,  diese  Befürchtungen  beseitigt
werden.  Zur  Klärung  und  Entscheidung  dieser  Frage  wird  es  noch  einer
sorgfältigen  Prüfung  bedürfen,  weshalb  wir  eine  Hinausschiebung  der  Verhandlungen
  über  den  vorliegenden  Gesetzentwurf  und  dessen  Zurückweisung
an  eine  Kommission  erbitten  möchten.  Sollte  dieser  Bitte  nicht  entsprochen
  werden,  so  würden  wir  zu  unserem  Bedauern  nicht  in  der  Lage
sein,  eine  Entscheidung  zu  treffen  (Hört,  hört!)  und  uns  gezwungen
sehen,  uns  der  Abstimmung  zu  enthalten.  (Große  Unruhe  und  Beifall  im
Zentrum.)

              Abg.  v.  Stengel  (fk.)  und  Graf  Limburg-Stirum  erklären  sich
gegen  die  Zurückverweisung.  Die  Regierung  werde  auch  in  einer  neuen
Kommissionsberatung  nichts  Neues  über  Kompensationen  für  die  östlichen
Landesteile  beibringen  können.  Abg.  Sattler  (ul.),  Rickert  (fr.  Vg.)
und  Richter  (fr.  Vp.)  sind  für  die  Rückverweisung,  um  die  Frage  nicht
von  der  Tagesordnung  verschwinden  zu  lassen.  -  Die  Rückverweisung  wird
mit  240  gegen  160  Stimmen  beschlossen.

              16.  Juni.  (Gotha.)  Im  Landtag  erklärt  Staatsrat  Schmidt
über  die  Thronfolgefrage.

              In  der  Thronfolgefrage  hat  Herzog  Alfred  den  Staatsminister  beauftragt,
  persönlich  in  England  mit  den  Beteiligten  in  Verhandlungen  zu
treten  und  dort  eine  schleunige  Erledigung  der  hervorgetretenen  Schwierigkeiten

  und  Bedenken  zu  betreiben.  Der  Staatsminister  wird  sich  in  den
nächsten  Tagen  diesem  Auftrag  unterziehen  und  nach  seiner  Rückkehr  vor-
        <pb n="115" />
                       Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  17.  18.)  107


aussichtlich  in  der  Lage  sein,  umfängliche  Mitteilungen  zu  machen.  Die
gegenwärtige,  noch  unentschiedene  Sachlage  verbietet  solche  Mitteilungen  in
öffentlicher  Sitzung.

             17.  Juni.  Der  Reichstag  genehmigt  die  Verlängerung  des
Handelsprovisoriums  mit  England  bis  zum  30.  Juli  1900  einstimmig.

Juni.  Durch  die  Presse  geht  die  Nachricht,  daß  Deutschland
  die  Bären-Insel  annektiert  habe.  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg."
dementiert  das  Gerücht  (23.  Juni).

            18.  Juni.  (Brunsbüttel.)  Der  Kaiser  empfängt  eine
Abordnung  ehemaliger  hannoverscher  Offiziere  und  erwidert  auf
eine  Ansprache.

            „Die  von  Ihnen  Mir  gewidmete  sinnige  Gabe  habe  ich  mit  großem
Vergnügen  entgegengenommen  und  danke  den  hier  anwesenden  Herren,  die
im  Namen  ihrer  Kameraden  sie  Mir  dargeboten  haben,  um  so  mehr  dafür,
als  Sie  eine  weite  Reise  gemacht  haben,  deren  es  bedurfte,  damit  die
Uebergabe  an  dem  heutigen  von  Ihnen  gewünschten  Tage  stattfinden  konnte.
Es  ist  ein  hochbedeutsamer,  für  die  Geschichte  unseres  Vaterlandes  und  seine
politische  Entwicklung  sehr  wichtiger  Tag.  Auf  dem  Schlachtfelde  von
Waterloo  wurde  heute  vor  vierundachtzig  Jahren  die  korsische  Weltherrschaft
  endgültig  zertrümmert,  und  damit  war  die  Grundlage  für  die  Einigung
Deutschlands  geschaffen,  kaum  geahnt  freilich  von  den  Mithandelnden  und
von  den  Zeitgenossen,  aber  nach  und  nach  erstarkt  und  gewachsen  und  im
Jahre  1870  ausgestaltet  zu  einem  herrlichen  Bauwerke.  Dabei  hat  die
Traditon  mächtig  mitgewirkt  und  geholfen.  Sie  zu  pflegen  und  zu  fördern
war  eins  der  Hauptziele,  welche  Ich  am  24.  Januar  verfolgte,  als  Ich
die  Bestimmungen  traf,  an  die  wir  heute  erinnert  werden.  Rascher  als
Ich  gedacht  hatte  und  über  Meine  Erwartungen  hinaus  sind  Meine  Hoffnungen
  in  Erfüllung  gegangen.  Es  liegen  Mir  aus  den  Garnisonen  in
Ihrer  Heimat  Meldungen  vor,  die  beweisen,  daß  Mein  Gedanke,  die  glorreichen
  Ueberlieferungen  Ihrer  alten  Armee  in  den  Truppenteilen,  die  jetzt
hannoversche  heißen,  wieder  aufleben  zu  lassen,  in  weiten  Kreisen  der  Bevölkerung
  Wurzel  gefaßt  hat  und  verstanden  wird;  die  Beteiligung  von
Unteroffizieren  und  Soldaten  sowohl  wie  von  Offizieren  und  Kriegervereinen
  an  den  Festfeiern,  die  heute  bei  jenen  Truppenteilen  stattfinden,  ist
eine  lebhafte  und  sehr  zahlreiche;  sie  wird  dazu  beitragen,  die  Alten  mit
den  Jungen  zu  vereinigen,  die  Tradition  zu  erhalten  und  fortzupflanzen.
In  solcher  Gesinnung  und  Empfindung  bewährt  sich  aufs  neue  die  Tüchtigkeit
  des  deutschen  Volkes,  das  festhält  an  der  Ueberlieferung  aus  der  Väter
Zeit  und  den  Spuren  der  Altvorderen  folgt.  Solche  Sinnesart  bietet  Mir
eine  Bürgschaft  für  die  Zukunft  und  leistet  Gewähr  dafür,  daß  der  Geist
Ihrer  alten  Armee  und  ihres  vorzüglichen  Offizierkorps  fortleben  wird  in
deren  Nachfolgern,  daß  das  Vaterland  für  die  Zukunft  auf  sie  zählen
kann,  wie  es  bei  Waterloo  und  in  den  Kämpfen  von  1870  und  1871  mit
althannoverscher  soldatischer  Tüchtigkeit  und  Tapferkeit  gerechnet  hat.

              18.  Juni.  (Brunsbüttel.)  Der  Kaiser  nimmt  an  einer
Segelregatta  teil  und  erwidert  auf  die  Ansprache  des  Hamburger
Bürgermeisters  Mönckeberg:

             „In  zündender  Rede,  mit  schwungvollen  Worten  hat  Se.  Magnifizenz,
  Ihr  verehrter  Herr  Bürgermeister,  soeben  im  Namen  aller  Ver-
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        108       Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  19.)


sammelten  mich  begrüßt.  Ich  danke  Ihnen  von  Herzen  für  diesen  freundlichen
  Empfang.  Es  ist  durchaus  keine  Schmeichelei,  wenn  Ich  erkläre,
daß  der  Tag  der  Elbe-Regatta  für  Mich  immer  ein  Tag  der  Freude  ist,
welchem  Ich  mit  Ungeduld  entgegensehe,  denn  er  bedeutet  für  Mich  immer
einen  Feiertag  nach  schweren  Mühen.  Das  Zusammensein  mit  Herren,  die
gleichen  Zielen  entgegenstreben,  mit  Männern  von  Kopf  und  beseelt  von
dem  Geist,  der  über  die  Welt  dahinschwebt,  mit  Männern,  die  schon
manches  gesehen  und  erlebt  haben,  ist  für  Mich  ein  Labsal  und  regt  auch
Mich  zu  neuen  Gedanken,  zu  frischem  Thun  an.  Sie  haben  freundlicherweise
  bei  Ihrem  Rückblick  der  Anstrengungen  und  Arbeiten  gedacht,  die
Ich  unternommen  habe,  um  auch  bei  uns  den  Segelsport  vorwärts  zu
bringen.  Meine  Herren,  das  ist  eine  von  den  Künsten  -  so  will  ich  es
einmal  nennen  -  die  wir  pflegen  können,  weil  wir  im  gesicherten  Frieden
zu  leben  imstande  sind,  und  wir  können  das  schon,  weil  wir  nunmehr  auf
der  Basis  stehen,  welche  Mein  seliger  Herr  Großvater  und  Mein  seliger
Herr  Vater  uns  erstritten  haben.  Seitdem  nun  aber  ein  Deutsches  Reich
besteht  und  unser  gesamtes  deutsches  Volk  unter  einheitlichem  Banner  auf
sein  Ziel  hinarbeitet,  und  seitdem  wir  wissen,  daß  wir  durch  unser  festes
Zusammenstehen  eine  unüberwindliche  Macht  in  der  Welt  darstellen,  mit
welcher  gerechnet  werden  muß,  seitdem  haben  wir  auch  den  Frieden  bewahren
  können.  Und  keine  Kunst  ist  wohl  so  geeignet,  den  Mut  zu  stählen
und  das  Auge  zu  klären  wie  die  Fahrt  auf  dem  Wasser.  Ich  hoffe,  daß
jahraus  jahrein  von  Innern  des  Landes  mehr  und  mehr  ein  starker  Zuzug
hieher  stattfinde,  um  immer  mehr  die  Reihen  der  Sportsfreunde  zu  stärken
und  zu  vermehren  und  nicht  bloß  den  Kampf  mit  den  Elementen  aufzunehmen,
  der  Geschicklichkeit  erfordert,  sondern  Ich  verspreche  Mir  auch  von
dem  Verkehr  des  Inlands  mit  der  „Wasserkante"  großen  Vorteil  und  befruchtende
  Gedanken  für  Mein  Volk.  Meine  Herren,  Sie  haben  soeben
gehört  und  Ich  bin  Ihnen  dafür  dankbar,  daß  Sie  mit  Freuden  und  mit
Anerkennung  unsrer  Politik  folgten.  Es  ist  Mein  Grundsatz  überall,  wo
Ich  es  vermag,  neue  Punkte  zu  finden,  an  denen  wir  einsetzen  können  und
an  denen  in  späteren  Zeiten  unsre  Kinder  und  Enkel  das  ausbauen  und
sich  zunutze  machen  können,  was  wir  ihnen  erworben  haben.  Langsam  nur
hat  das  Verständnis  für  Wasser-  und  Seewesen,  für  die  Wichtigkeit  des
Meeres  und  seiner  Beherrschung  bei  unsern  Landsleuten  platzgegriffen,  aber
das  Verständnis  ist  erwacht,  und  wenn  einmal  beim  Deutschen  eine  Idee,
ein  Gedanke  Funken  gefangen  hat,  so  wird  selbiger  auch  bald  zur  lodernden
  Flamme.  So  wird  es  auch  hier  sein.  Das  deutsche  Volk  ist  wie  ein
edles  Vollblutpferd,  es  duldet  nicht,  daß  ihm  einer  an  die  Gurten  herankommt,
  sondern  es  will  seinen  Platz  vorn  behaupten,  und  das  ist  Mein
Wunsch.  Mögen  wir  mit  unsern  sämtlichen  Bestrebungen  und  mögen  Sie
in  Hamburg  mit  Ihren  Gedanken  und  Ihren  vorwärtsgehenden  Bestrebungen
  an  der  Spitze  marschieren,  wie  bisher!  Darauf  leere  Ich
ein  Glas!"“

          19.  Juni.  (Reichstag.)  Bülow  über  die  Ereignisse  auf
Samoa.

          Auf  einige  Bemerkungen  der  Abgg.  v.  Liebermann  (Antif.)  und
Hahn  (Bd.  d.  L.)  erwidert  Staatssekretär  v.  Bülow:  Ich  hatte  nicht  erwartet,
  daß  die  Samoa-Frage  heute  angeschnitten  würde;  nachdem  dies
geschehen,  will  ich  unsern  Standpunkt  in  dieser  Beziehung  präzisieren.
Ich  habe  unsre  Haltung  dahin  zusammengefaßt,  daß  wir  den  Rechtsboden
der  Samoa-Akte  weder  selbst  verlassen,  noch  durch  andere  uns  davon  verdrängen
  lassen  würden;  daraus  folgt,  daß  wir  unsre  deutschen  Rechte  un-
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                         Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  19.)           109


bedingt  behaupten,  aus  dieser  unsrer  Auffassung  geht  hervor,  daß  die  Regelung
  der  Dinge  auf  Samoa  abhängig  ist  von  unsrer  Zustimmung  und
ohne  dieselbe  nicht  endgültig  durchgeführt  werden  kann.  Auf  Grund  dieses
Prinzips  der  Einstimmigkeit  ist  inzwischen  die  Samoa-Kommission  gebildet
worden,  die  seitdem  auf  Samoa  eingetroffen  ist.  Sie  stellt  bis  auf  weiteres
die  Regierung  von  Samoa  dar  und  hat  die  Regierungsgewalt  übernommen.
Alle  anderen  Vertreter  sind  dieser  Kommission  untergeordnet  worden.  Es
liegen  nur  telegraphische  Meldungen  vor,  die  ich  in  einem  Auszug  verlesen
möchte,  obwohl  dieselben  überwiegend  schon  bekannt  sind:

Die  Kommission  hat  mit  den  streitenden  Parteien  verhandelt;  es  ist
nicht  notwendig,  die  Feindseligkeiten  wieder  aufzunehmen,  um  die  Ruhe
herzustellen;  Mataafa  hat  mit  der  Ablieferung  der  Gewehre  den  Anfang
der  Waffenauslieferung  gemacht.  Dem  Streite  beider  Teile  wird  vielleicht
durch  Abschaffung  des  Königtums  ein  Ende  gemacht  werden.  Admiral
Kautz  wird  abgelöst  werden,  die  Abberufung  des  Oberrichters  Chambers
bleibt  vorbehalten.  Die  deutschen  Unterthanen  sind  in  Freiheit  gesetzt
worden,  nachdem  sich  ihre  Unschuld  herausgestellt  hat,  nach  Ordnung  der
allgemeinen  politischen  Verhältnisse  wird  die  Entschädigungsfrage  geregelt
werden.  Die  Kommission  wird  die  Aufgabe  haben,  die  Ruhe  und  Rechtsordnung
  wiederherzustellen.  Es  würde  unsrer  Auffassung  widersprechen,
wenn  die  Wünsche  der  Bevölkerung  wegen  der  Schaffung  einer  Eingeborenen-Regierung
  in  Rücksicht  gezogen  würden,  wir  halten  aber  daran  fest,  daß
wir  in  den  Streitigkeiten  der  eingeborenen  Häuptlinge  nicht  Partei  ergreifen,
  ebensowenig  wie  wir  die  Parteinahme  der  Vertreter  anderer
Mächte  für  Tanu  gebilligt  haben:  Wir  haben  noch  eine  andere  Aufgabe,
  die  wir  nicht  einen  Augenblick  außer  Auge  gelassen  haben:  eine  volle
Entschädigung  für  unsre  Landsleute  zu  erlangen.  (Zustimmung  rechts.)
Die  Frage  ist  noch  nicht  reif  für  ein  diplomatisches  Eingreifen.  Das  wird
erst  möglich  sein,  wenn  wirklich  Ordnung  hergestellt  ist.  Wir  hoffen,  daß
Ordnung  geschaffen  wird  und  wir  werden  nicht  um  eines  Haares  Breite
von  unserm  guten  Recht  abweichen  (Zustimmung  rechts),  aber  wir  werden
mit  ruhiger  Ueberlegung  und  mit  kaltem  Blute  die  Sache  behandeln
müssen.

            19./22.  Juni.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  des  Gesetzentwurfs
  zum  Schutz  des  gewerblichen  Arbeitsverhältnisses.  (S.  96.)

            Reichskanzler  Fürst  Hohenlohe:  Gegen  den  Gesetzentwurf  zum
Schutz  des  gewerblichen  Arbeitsverhältnisses  sind  lebhafte  Angriffe  gerichtet
worden  sowohl  in  der  Presse  als  in  öffentlichen  Versammlungen.  Diese
Angriffe  haben  auch  bereits  im  Reichstag  einen  Ausdruck  gefunden,  und
doch  bringt  der  Gesetzentwurf  Ihnen  nichts  Neues  und  Unerwartetes,  denn
schon  vor  acht  Jahren  hat  der  Minister  v.  Berlepsch  die  Wiederaufnahme
der  damals  abgelehnten  Vorlage  in  ausdrückliche  Aussicht  gestellt.  Nach
den  Erfahrungen,  die  wir  inzwischen  bei  den  Ausständen  gemacht  haben,
war  nicht  vorauszusetzen,  daß  die  verbündeten  Regierungen  dauernd  ihre
Absicht  aufgeben  würden,  den  Terrorismus,  der  bei  Ausständen  den  Arbeitern
  gegenüber  angewendet  wird,  zu  bekämpfen.  (Zustimmung  rechts.)
Die  abfällige  Kritik,  die  insbesondere  von  seiten  der  sozialdemokratischen
Partei  in  leidenschaftlicher  Weise  gegen  diese  Gesetzesvorlage  geübt  wird,
erklärt  sich  aus  dem  Grund,  weil  diese  Partei  die  Vorlage  als  ihrem
Interesse  nachteilig  ansieht  (Abg.  Bebel  ruft:  Durchaus  nicht!).  Sie  befürchtet,
  daß  der  Einfluß,  den  sie  auf  die  Arbeiter  ausübt,  dadurch  beeinträchtigt
  werden  kann.  Daß  diese  Besorgnis  nicht  ganz  unbegründet  ist,
muß  ich  zugeben  und  ich  begreife  vollkommen,  daß  die  Herren  der  sozial-
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        110       Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  19.)

demokratischen  Partei  das  Gesetz  bekämpfen.  Was  ich  aber  nicht  begreifen
würde,  das  wäre,  daß  diejenigen  Parteien,  deren  Bestrebungen  weder  auf
die  Einrichtung  einer  Republik  noch  auf  den  Kollektivismus  abzielen,  sich
an  der  grundsätzlichen  Bekämpfung  der  Vorlage  beteiligen  würden.  (Lebhafte
Zustimmung  rechts,  Lachen  links).  Das  Koalitionsrecht  der  Arbeiter  soll  in
keiner  Weise  beschränkt  werden.  (Erneutes  Lachen  links.)  Den  Arbeitgebern
und  Arbeitnehmern  bleibt  nach  wie  vor  die  Möglichkeit  und  das  Recht,
behufs  Einwirkung  auf  die  Gestaltung  der  Arbeitsbedingungen  zu  gemeinschaftlichen
  Verabredungen  sich  zusammenzuschließen.  Arbeiterausstände
bleiben  nach  wie  vor  möglich.  Es  ist  eine  Uebertreibung,  wenn  man  behauptet,
  daß  dem  Arbeiter  die  Möglichkeit  abgeschnitten  werden  solle,  seine
Arbeitsbedingungen  zu  verbessern.  Das  Gesetz  soll  lediglich  die  Beschränkung
der  persönlichen  Willensfreiheit  und  die  Thätigkeit  der  gewerbsmäßigen
Agitation  und  Verhetzer  verhindern.  Wenn  wir  das  Gesetz  erst  in  letzter
Stunde  vorgelegt  haben,  so  lag  das  daran,  daß  wir  früher  nicht  in  der
Lage  waren,  die  Hindernisse,  welche  sich  der  Vorlage  entgegenstellten,  zu  beseitigen.
  Nun  kam  das  Ende  der  Tagung  heran.  Nach  der  feierlichen
Ankündigung  der  Thronrede  und  bei  den  Gerüchten,  die  über  den  Inhalt
des  Gesetzes  in  tendenziöser  Weise  verbreitet  wurden,  durften  die  verbündeten
  Regierungen  nicht  zögern,  den  Gesetzentwurf  dem  Reichstag  vorzulegen.
Jeder  Unbefangene  wird  zugeben,  daß  die  verbündeten  Regierungen  noch
heute  auf  dem  Standpunkt  von  1890  stehen.  Ich  hoffe,  daß  wir,  wenn
auch  nicht  in  diesen  Tagen,  doch  bei  den  späteren  Verhandlungen  ein  Gesetz
zustande  bringen,  das  die  Interessen  der  Arbeiter  zu  schützen  geeignet  ist.
(Beifall  rechts.)

             Staatssekretär  des  Innern  Graf  Posadowsky:  Die  Vorlage  wolle
die  Koalitionsfreiheit  nicht  beeinträchtigen,  sie  schütze  die  persönliche  Freiheit
der  Arbeiter  gegen  den  Mißbrauch  des  Koalitionsrechts.  Der  Terrorismus
der  sozialdemokratischen  Arbeiter  schüchtere  sogar  die  Zeugen  vor  Gericht
ein.  Die  Koalitionsfreiheit  der  Sozialdemokratie  ist  ein  Januskopf:  Freiheit
  für  die  Arbeiter  und  Zwang  für  diejenigen,  welche  sich  dem  Willen
der  Arbeiter  nicht  fügen  wollen.  Das  Streben  der  Marx'schen  Politik  geht
dahin,  durch  die  Organisation  der  Arbeiter  die  gegenwärtige  Staatsform
zu  zersprengen.  Die  sozialdemokratischen  Arbeiter  lesen  niemals  etwas,  was
in  anderen  Zeitungen  steht.  Man  könnte  mit  Engelszungen  reden,  die  Arbeiter
  erführen  nichts  davon.  Die  Sozialdemokraten  haben  eine  gut  organisierte
  Partei,  welche  sogar  Erlasse  erhält,  die  sich  auf  dem  Ministertische
befinden.  (Lachen  links.)  Sie  haben  eine  vollkommene  Finanzverwaltung
und  ein  vollkommenes  Steuersystem  in  den  Streikkassen,  die  sogar  zwangsweise
  eingetrieben  werden.  Abg.  Bebel:  Das  Gesetz  sei  ein  Ausnahmegesetz
  gegen  die  Sozialdemokratie,  der  es  Hunderttausende  von  Arbeitern
zuführen  werde.  Auch  die  evangelischen  und  katholischen  Arbeitervereine
seien  entrüstet  über  das  Gesetz.  Die  Arbeitgeberorganisationen  würden
schonend  behandelt.  Unter  den  Augen  des  Herrn  v.  d.  Recke  versammelt  sich
der  Zentralverband  deutscher  Industrieller,  eine  Koalition  von  Vereinen,
und  beschäftigt  sich  trotz  dem  Verbindungsverbote  mit  politischen  Fragen,
ohne  daß  die  Polizei  einschreitet,  die  jeden  Augenblick  einschreitet,  wenn  es
sich  um  Arbeiter  handelt.  Die  Aufhebung  des  Verbindungsverbotes  ist
allerdings  versprochen  worden,  aber  das  Versprechen  ist  bis  heute  nicht  gehalten
  worden.  Das  Verbindungsverbot  besteht  als  Ausnahmegesetz  gegen
die  Arbeiter  noch  heute.  Verurteilungen  von  Unternehmern  seien  nur  wenige
vorgekommen,  trotzdem  dieselben  in  ihren  Arbeitgeberverbänden  sehr  fleißigen
Gebrauch  gemacht  haben  von  den  schwarzen  Listen,  wofür  Redner  zahlreiche
Beispiele  anführt.
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  21./22.)  111


             20.  Juni.  Abg.  v.  Levetzow  (kons.):  Die  Sozialdemokratie  wolle
einen  Staat  im  Staate  bilden.  Die  Vorlage  verbessere  das  Koalitionsrecht,
weil  sie  dem  Arbeiter  ermöglicht,  von  seinem  Recht  Gebrauch  zu  machen.
Abg.  Lieber  (Z.)  erklärt  sich  namens  des  Zentrums  gegen  das  Gesetz.
Anlaß  zur  Forderung  nach  Verschärfung  der  Strafbestimmungen  haben  die
Ausschreitungen  sozialdemokratischer  Führer  oder  Parteigenossen  gegeben.
Es  leiden  große  Kreise  der  Arbeiter  unter  Bedrückung  sozialdemokratischer
Berufsgenossen.  Aber  wir  sind  der  Meinung,  daß  dagegen  die  völlige
Freiheit  der  Organisation  ein  nicht  zu  unterschätzendes  bedeutsames  Mittel
abgeben  wird;  denn  organisierte  Arbeiter  werden  sehr  viel  vorsichtiger  und
sorgsamer  zu  Werke  gehen,  als  nicht  organisierte  Arbeiter.  Abg.  Bassermann
  (nl.):  Die  Vorlage  werde  den  Eindruck  hervorrufen,  daß  die  Regierung
  das  Koalitionsrecht  antasten  wolle,  und  das  werde  den  monarchischen
Sinn  der  Arbeiter  erschüttern  und  den  Sozialdemokraten  zu  gute  kommen.
Auch  in  die  bürgerlichen  Kreise  werde  durch  dieses  Gesetz  Zwietracht  getragen
  und  den  nationalen  Aufgaben  dadurch  geschadet.  Es  stehen  sich  hier
zwei  Weltanschauungen  gegenüber.  Die  eine  sieht  in  der  Arbeiterbewegung
nur  die  Sozialdemokratie;  die  andere  Weltanschauung  vertraut  der  gesunden
Vernunft  der  Dinge.  Sie  erkennt  das  Berechtigte  der  Sozialdemokratie  an
und  betont,  daß  durch  eine  richtige  Sozialpolitik  es  gelingen  wird,  das
Vertrauen  der  Arbeiter  wiederzugewinnen  und  den  Bann  der  Sozialdemokratie
  zu  brechen.  Auf  diesem  Wege  sind  drakonische  Gesetze  nicht  brauchbar.
Diese  letztere  Weltanschauung  sieht  hoffnungsfreudig  in  die  Zukunft  und
vertraut,  daß  es  gelingen  wird,  die  Arbeiter  zu  gewinnen  für  eine  vaterländische
  Politik.  Aus  dieser  Anschauung  stimme  ich  gegen  das  Gesetz  und
gegen  die  Kommissionsberatung.  Abg.  Arendt  (RP.)  für  die  Vorlage,
die  den  Fehler  der  Aufhebung  des  Sozialistengesetzes  zum  Teil  wieder  gut
mache.  Abg.  v.  Liebermann  (Antis.)  hat  viele  Bedenken  gegen  die  Vorlage,
  glaubt  aber,  daß  aus  ihr  etwas  Brauchbares  geschaffen  werden  könne.
Am  folgenden  Tage  erklärt  sich  Abg.  v.  Czarlinski  namens  der  Polen  gegen
das  Gesetz.  -  Eine  Kommissionsberatung  wird  am  folgenden  Tage  gegen
die  Stimmen  der  Konservativen  abgelehnt.

             21./22.  Juni.  (Reichstag.)  Bewilligung  der  Kaufsumme
für  die  Karolinen.  Handelsbeziehungen  zu  Spanien.

             Für  den  Erwerb  der  Karolinen  etc.  werden  17215000  M,  die  durch
eine  Anleihe  gedeckt  werden  sollen,  und  465000  fortdauernde  Ausgaben
für  die  Einrichtung  der  Verwaltung  verlangt.  Verbunden  damit  wird  die
erste  Beratung  der  Vereinbarung  über  die  Handelsbeziehungen  zwischen  dem
Reich  und  Spanien,  wodurch  Spanien  die  Meistbegünstigung  gewährt  wird.

             Staatssekretär  v.  Bülow:  Ich  habe  der  Beschlußfassung  des  Hauses
das  Abkommen  zu  unterbreiten,  das  wir  mit  Spanien  über  die  Abtretung
der  Südsee-Inseln  beschlossen  haben.  Durch  diese  Erwerbung  wird  zunächst
unser  Besitz  in  der  Südsee  vervollständigt.  Unser  Schutzgebiet  im  Großen
Ozean  bildete  bisher  einen  flachen  Halbkreis,  eine  langgestreckte,  unzusammenhängende
  Linie;  durch  die  Karolinen  und  Marianen  wird  der  Kreis
geschlossen:  die  Marianen  im  Norden,  die  Palau-,  Karolinen-  und  Marschall-Inseln
  in  der  Mitte,  das  Kaiser  Wilhelm-Land  und  der  Bismarck-Archipel
im  Süden  bilden  nunmehr  ein  zusammenhängendes  Ganzes.  Wenn  diese
Inseln  in  den  Besitz  einer  anderen  Macht  als  Deutschland  übergegangen
wären,  so  würde  dadurch  unser  Schutzgebiet  in  der  Südsee  gewaltsam  auseinandergesprengt
  und  in  seiner  Entwicklung  gehemmt  und  minderwertig
geworden  sein.  Von  dem  Standpunkt  unsrer  allgemeinen  politischen  Entwicklung
  in  der  Südsee  ist  die  jetzt  erreichte  Erweiterung  unsrer  dortigen
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        112  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  21./22.)


Machtsphäre  nützlich  und  notwendig.  Die  Lage  der  neu  erworbenen  Inseln
ist  besonders  günstig.  Wir  hoffen,  daß  durch  unsern  neuen  Besitz  auch
unser  alter  Besitz  gefördert,  entwicklungsfähiger  und  ergiebiger  werden  wird.
Auf  den  Karolinen  befinden  sich  seit  langem  deutsche  Handelsniederlassungen;
es  sind  dort  Faktoreien  gegründet,  Handel  und  Verkehr  liegt  noch  heute
überwiegend  in  den  Händen  der  deutschen  Jaluit-Gesellschaft,  der  deutsche
Kaufmann  steht  nach  wie  vor  in  erster  Reihe.  Wenn  diese  Länder  in  eines
anderen  Besitz  gekommen  wären,  so  würde  dadurch  nicht  nur  die  politische
Zukunft  unseres  Südsee-Besitzes  gefährdet  worden  sein,  sondern  es  wären
auch  in  handelspolitischer  und  wirtschaftlicher  Beziehung  Reime  vernichtet
worden,  die  der  Entwicklung  fähig  sind.  Es  ist  nicht  meine  Art,  in  politischen
  und  wirtschaftlichen  Fragen  an  die  Phantasie  zu  appellieren;  ich
werde  keine  Luftschlösser  aufführen  und  keine  Schönfärberei  treiben.  Sowohl
der  Vertrag  mit  China  über  Kiau-tschon  wie  der  Vertrag  mit  Spanien
sind  Glieder  einer  Kette;  in  beiden  Fällen  sind  wir  ruhig,  nüchtern  und
besonnen  vorgegangen.  Wir  sind  zu  der  Annahme  berechtigt,  daß  unser
neuer  Besitz  auch  in  wirtschaftlicher  Beziehung  wertvoll  ist.  Wenn  die
Spanier  aus  diesen  Inseln  nichts  gemacht  haben,  so  ist  das  kein  Beweis
für  ihre  wirtschaftliche  Wertlosigkeit;  ich  möchte  der  spanischen  Verwaltung
nicht  zu  nahe  treten,  aber  ich  glaube,  daß  die  jetzige  Wertlosigkeit  der
Inseln  weniger  an  ihnen  selbst,  als  an  der  bisherigen  Verwaltung  liegt.
Insbesondere  konnte  die  Jaluit-Gesellschaft  unter  spanischer  Herrschaft  nicht
mit  dem  Plantagenbau  beginnen,  was  unter  deutscher  Herrschaft  sofort  der
Fall  sein  wird.  Deutscher  Fleiß  und  Unternehmungsgeist  werden  jetzt  dort
unter  weit  günstigeren  Bedingungen  vorgehen  als  bisher.  Günstigere  Konjunkturen
  können  einen  momentan  unergiebigen  Besitz  in  einen  wertvollen
verwandeln.  Ich  kann  mich  in  dieser  Beziehung  auf  die  Denkschrift  beziehen,
  namentlich  in  Bezug  auf  den  Wasserreichtum  und  die  Gewinnung
von  Kopra.  Weit  wichtiger  ist,  daß  die  erworbenen  Inseln  vorzügliche
Häfen  zu  Ankerplätzen  enthalten.  Wir  haben  auf  den  Marschall-Inseln
keinen  einzigen  Hafen,  der  sich  für  eine  sichere  Marinestation  eignen  würde.
Die  Marianen  können  sich  mit  der  Zeit  zu  einem  Stützpunkt  entwickeln  für
den  Schiffahrtsverkehr  zwischen  Südostasien  und  Zentralamerika.  Die  Bevölkerung
  unserer  neuen  Inseln  wird  uns  als  eine  gutartige  und  anständige
geschildert.  Wir  werden  in  humaner  Weise  mit  diesem  bildsamen  Menschenmaterial
  umgehen  und  bei  voller  Aufrechterhaltung  unserer  Autorität  doch
nicht  vergessen,  daß  wir  es  mit  Menschen  zu  thun  haben,  gegen  die  wir  die
Pflichten  unseres  christlichen  Glaubens  zu  erfüllen  haben.  Unter  der  spanischen
  Herrschaft  waren  die  Inseln  in  drei  von  einander  unabhängige
Verwaltungsbezirke  eingeteilt,  wir  werden  daran  bis  auf  eine  kleine  Modifikation
  festhalten.  Die  drei  Bezirke  sollen  bis  auf  weiteres  dem  kaiserlichen
Gouvernement  der  Schutzgebiete  in  Neu-Guinea  unterstellt  werden.  Wir
werden  uns  auf  erfahrene  Beamte  und  die  eingeborenen  Polizeibeamten
beschränken.  Alle  Beamte  ohne  Ausnahme  sollen  nur  kommissarisch  angestellt
  werden  und  dazu  besonders  praktische  und  in  der  Südsee  erfahrene
Männer  verwendet  werden.  In  konfessioneller  Beziehung  werden  selbstverständlich
  nach  dem  Grundsatz  strengster  Parität  die  Interessen  aller
Missionsanstalten  gleichmäßig  gewahrt  werden.  Ich  komme  jetzt  zu  dem
Punkt,  wo  in  der  Regel  die  Gemütlichkeit  aufzuhören  pflegt,  nämlich  zum
Kostenpunkt.  Umsonst  waren  die  Inseln  nicht  zu  haben.  (Große  Heiterkeit).
  Es  kommt  auch  unter  den  besten  Freunden  nicht  vor,  daß  man  sich
ohne  weiteres  Inseln  und  Inselgruppen  schenkt.  Es  gab  auch  bis  jetzt
keinen  Preiscourant  für  Südsee-Inseln.  Da  spielen  verschiedene  Imponderabilien
  mit,  aber  als  gewissenhafter  Mann  kann  ich  versichern,  daß  der
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                   Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  21.  23.)  113


für  die  Inseln  bemessene  Preis  ein  angemessener,  auch  vom  Standpunkt
der  Gerechtigkeit  ist.  Daß  wir  nicht  zu  teuer  bezahlt  haben,  beweist  der  Umstand,
  daß  in  der  amerikanischen  Presse  der  Preis  der  Karolinen-Inseln  auf
10  Mill.  Doll.,  also  auf  44  Mill.  Mark  geschätzt  worden  ist,  während  die
amerikanischen  Delegierten  während  der  Friedensverhandlungen  mit  Spanien
für  eine  einzelne  Karolinen-Insel  4  Millionen  boten.  Wir  hatten  die  Pflicht,
dafür  zu  sorgen,  daß  durch  unsere  neuen  Erwerbungen  unsre  Beziehungen
zu  den  anderen  Mächten  nicht  gestört  würden.  Wir  haben  dies  erreicht,
ohne  uns  unfrerseits  irgendwelche  Gegenleistungen  auferlegen  zu  lassen.
(Beifall  rechts.)  Wir  hoffen,  durch  unsre  Festsetzung  auf  den  Karolinen
und  Marianen  unsre  Beziehungen  zu  unsern  Nachbarn,  den  Amerikanern
und  Japanern,  noch  vertrauensvoller  zu  gestalten.  Wir  denken  gar  nicht
daran,  uns  in  der  Südsee  in  Gegensatz  stellen  zu  wollen  zu  Amerika,  seine
Interessen  zu  beeinträchtigen,  wie  wir  auch  nicht  annehmen,  daß  Amerika
ohne  jeden  Grund  die  unsrigen  zu  schmälern  geneigt  sein  sollte.  Dem
rührigen  und  begabten  japanischen  Volk  bringen  wir  aufrichtige  Sympathien
entgegen.  Es  ist  uns  nicht  eingefallen,  die  aufsteigende  Linie  dieses  Volkes
feindlich  durchkreuzen  zu  wollen:  in  jener  Gegend  ist  Platz  für  mehr  als
ein  Volk.  Wir  hoffen,  durch  den  Vertrag  zwischen  uns  und  Spanien  in
politischer  und  wirtschaftlicher  Hinsicht  die  früheren  Divergenzen  harmonisch
auszugleichen  und  die  Beziehungen  zu  Spanien  so  freundlich  zu  gestalten,
wie  es  der  Abwesenheit  aller  Interessengegensätze  zwischen  diesen  beiden
Völkern  und  ihrem  wohlverstandenen  Interesse  entspricht.  Das  Geschäft,
das  wir  mit  Spanien  abgeschlossen  haben,  ist  ein  ehrliches  Geschäft,  bei
dem  es  keinen  Uebervorteilten  gibt  und  mit  dem  beide  Teile  zufrieden  sein
können.  Für  Spanien  waren  die  Inseln  nur  noch  Bruchstücke  eines  eingestürzten
  Gebäudes,  für  uns  sind  sie  Pfeiler  und  Strebebogen  für  einen,  so
Gott  will,  zukunftsvollen  Bau.  Ich  spreche  daher  die  Erwartung  aus,  daß
nach  Maßgabe  der  natürlichen  Vorzüge  dieser  Inseln  und  nach  ihrer
geographischen  und  politischen  Lage  uns  ein  kolonialer  Zuwachs  zufällt,
der  für  unsern  Handel  und  unsre  Machtstellung  segensvoll  sein  wird.  Dies
wird  eine  bedeutsame  Etappe  auf  dem  Wege  der  deutschen  Kolonialpolitik
bezeichnen.  Die  verbündeten  Regierungen  vereinigen  sich  in  dem  Wunsch,
daß  der  endgültige  Uebergang  dieser  Inseln  in  den  Besitz  des  deutschen
Volkes  von  Ihnen  gutgeheißen  werden  möge.  (Beifall  rechts).

           Die  Forderungen  werden  in  erster  und  zweiter  Beratung  gegen  die
Stimmen  der  freis.  Volkspartei,  der  deutschen  Volkspartei  und  der  Sozialdemokraten
  angenommen.  Das  Handelsabkommen  wird  angenommen.  Danach
  heben  beide  Staaten  die  wechselseitige  Differenzierung  auf  und  gewähren
  sich  künftig  die  Meistbegünstigung,  also  die  über  den  deutschen
allgemeinen  Tarif,  resp.  den  spanischen  Minimaltarif  hinaus  den  meistbegünstigten
  Staaten  zugestandenen  Zollermäßigungen.  Beispielsweise  genießt
Deutschland  die  ermäßigten  Zölle  auf  eine  Reihe  von  Industrieartikeln  des
schweizerisch=  spanischen  Handelsvertrags;  Spanien  zieht  für  die  Bodenprodukte
  Nutzen.  (Den  Wortlaut  der  Aktenstücke  und  zugehörigen  Denkschriften
  vgl.  „Staats-Archiv“  Bd.  63).  Genehmigung  in  dritter  Beratung

22.  Juni.

            21.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
gegen  die  Stimmen  einiger  Konservativen  das  Gesetz  über  die  Versetzung
  richterlicher  Beamter  in  den  Ruhestand.

            23.  Juni.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  In  der

Kanalkommission  gibt  der  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten
Europäischer  Geschichtskalender.  XI.                                  8
        <pb n="122" />
        114  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  23.)


Thielen  folgende  Erklärung  über  die  Kompensationen  für  andere

Landesteile  ab:

           „Die  Staatsregierung  kann  nur  an  der  bereits  in  beiden  bisherigen
Verhandlungen  bekundeten  und  begründeten  Auffassung  festhalten,  daß
grundsätzlich  der  Bau  neuer  Verkehrsstraßen  an  sich  diejenigen  Landesteile,
welche  von  ihnen  keine  Vorteile  oder  aber  Nachteile  erwarten,  nicht  berechtigen,
  einen  Anspruch  auf  Kompensationen  zu  erheben  oder  gar  zu  fordern,
daß  die  Landesvertretung  ihre  Genehmigung  der  betreffenden  Gesetzentwürfe
von  der  vorherigen  Zusicherung  dieser  Kompensationen  abhängig  mache.
Der  entgegengesetzte  Grundsatz  kann  weder  von  der  Staatsregierung  noch
von  der  Landesvertretung  aufgestellt  werden,  denn  er  würde  zu  einer  unwirtschaftlichen
  Vergeudung  der  Staatsmittel  oder  zu  einer  völligen  Stockung
in  der  Entwickelung  des  Verkehrswesens  führen.  Die  Regierung  erachtet
es  selbstredend  nach  wie  vor  für  die  Aufgabe  der  Verkehrspolitik,  eine  ungestörte
  Entwickelung  der  wirtschaftlichen  Lage  der  verschiedenen  Landesteile
zu  fördern.  Sie  wird  daher  auch  bemüht  sein,  wesentliche  Verschiebungen
und  Benachteiligungen,  die  in  den  Absatzverhältnissen  einzelner  Gebiete  des
Vaterlandes  infolge  des  Rhein-Elbekanals  demnächst  eintreten  sollten,  durch
zweckentsprechende  Maßnahmen,  insbesondere  auch  auf  dem  Gebiete  der
Eisenbahntarife,  hintanzuhalten.  In  letzterer  Beziehung  kann  sie  aber  zur
Zeit  eine  ins  einzelne  gehende  Zusicherung  nicht  machen,  da  sie  weder  das
Bedürfnis  an  sich,  noch  den  Umfang  desselben  übersehen  kann,  auch  nicht
in  der  Lage  ist,  der  verfassungsmäßigen  Entscheidung  der  Krone  in  Tarifsachen
  vorzugreifen.  Im  vorliegenden  Falle  aber,  wo  zwei  an  verschiedenen
Enden  des  Staatsgebiets  belegene  Montan-Industrie-Reviere,  welche  hinsichtlich
  des  Absatzes  ihrer  Produkte  auf  gewissen  in  der  Mitte  des  Landes
belegenen  Märkten  in  einem  natürlichen  Wettbewerbverhältnisse  stehen,
rechtfertigt  es  sich,  von  jenem  Grundsatze  eine  Ausnahme  zu  machen  und
schon  jetzt  auf  Maßnahmen  Bedacht  zu  nehmen,  welche  geeignet  sind,
wesentliche  Verschiebungen  in  jenen  Wettbewerbverhältnissen  hintanzuhalten,
  welche  ihrer  Natur  nach  eine  längere  Ausführungszeit  beanspruchen.
  Unter  ausdrücklicher  Billigung  Seiner  Majestät  des  Königs  habe
ich  daher  namens  der  Staatsregierung  folgende  Erklärung  abzugeben:  Die
Staatsregierung  wird,  wenn  der  vorliegende  Gesetzentwurf  die  verfassungsmäßige
  Genehmigung  erhält,  die  Wasserstraße  zwischen  Oberschlesien  und
Berlin  zu  einer  leistungsfähigen  auf  Staatskosten  ausbilden.  Die  dieserhalb
  eingeleiteten  Ermittlungen  haben  als  wahrscheinlich  ergeben,  daß  es
technisch  durchführbar  sein  wird,  durch  Anlegung  von  Stauweihern  der
nicht  kanalisierten  Oderstrecke  auch  in  trockenen  Zeiten  eine  Wassertiefe  von
etwa  1,40  Meter,  die  für  die  Beförderung  von  Schiffen  bis  450  Tonnen
geeignet  ist,  zu  verschaffen.  Sollte  indessen  dieser  Weg  sich  als  ungangbar
erweisen,  so  werden  als  Ausgleich  anderweite  Maßnahmen,  insbesondere
auch  auf  dem  Gebiete  der  Eisenbahntarife  zu  dem  Zwecke  in  Aussicht  zu
nehmen  sein,  die  Parität  der  Frachtkosten  zwischen  dem  oberschlesischen  und
dem  rheinisch-westfälischen  Montanreviere  auf  dem  Schnittpunkt  Berlin  zu
gewährleisten.  —  In  Betreff  der  Frage  der  Kanalisierung  der  Lippe  ist
die  Staatsregierung  bereit,  einem  etwaigen  Antrag  der  Provinz  Westfalen
auf  Erteilung  der  Konzession  zur  Kanalisierung  der  Lippe  vorbehaltlich
näher  festzusetzender  billiger  Bedingungen  zu  entsprechen.  Die  Staatsregierung
hat  seine  Veranlassung,  auf  die  übrigen  Kompensations-Forderungen  einzugehen.“


            23.  Juni.  (Berlin.)  Der  Kaiser  erhebt  den  Staatssekretär

des  Aeußern  v.  Bülow  in  den  Grafenstand.
        <pb n="123" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  23.  24.)  115

23.  Juni.  Der  Reichstag  wird  bis  zum  14.  November

vertagt.

Seit  den  Reichstagswahlen  sind  folgende  Personalveränderungen
erfolgt:  Es  sind  zwei  Mandate  erledigt,  das  des  Abg.  Lotze  für  Pirna
(Reformpartei),  das  für  ungültig  erklärt  wurde,  und  das  des  Abg.  Brodbek
für  Eßlingen  (Deutsche  Volkspartei),  der  ausschied,  nachdem  die  Wahlprüfungskommission
  die  Ungültigkeit  seiner  Wahl  beantragt  hatte.  Schon
vor  der  Einberufung  des  Reichstags  waren  vier  Abgeordnete  gestorben:
Dr.  v.  Cuny,  Kreuznach  (nl.),  b.  Plötz,  Pyritz  (kons.),  Graf  v.  d.  Decken,
Nienburg  (Welfe),  und  Biesantz,  Schaumburg  (fr.  Volksp.).  Sie  wurden,
gleichfalls  noch  vor  Einberufung  des  Reichstags,  ersetzt  durch  Professor
Paasche,  Rittergutsbesitzer  Frhrn.  v.  Wangenheim,  Major  a.  D.  Frhrn.
v.  Schele  und  Kammergerichtsrat  a.  D.  Müller.  Eine  Verschiebung  in  den
Parteiverhältnissen  trat  durch  diese  Ersatzwahlen  nicht  ein.  Während  der
ersten  Session  des  Reichstags  starben  die  Abgg.  Dieden  (Bernkastel,  Z.),
b.  Arnswald-Böhme  (Melle-Diepholz,  Welfe),  Rath  (Neuß,  Z.)  und  Franzius
(Emden,  nl.).  Die  Abgg.  Kreitling  (Berlin  II,  fr.  Dp.)  und  Eßlinger
(Bayer.  Bauernbund)  legten  ihre  Mandate  nieder,  der  erstere,  weil  seine
Wahl  von  der  Wahlprüfungskommission  für  ungültig  erklärt  wurde.  Sie
wurden  ersetzt  durch  Gutsbesitzer  Biesenbach  (Z.),  Hofbesitzer  Wamhoff  (nl.),
Rechtsanwalt  Am  Zehnhoff  (Z.),  Graf  zu  Inn=  und  Knyphausen  (kons.),
Fischer  (Soz.)  und  Echinger  (Z.).  Es  haben  demnach  die  Welfen,  die
Freisinnige  Volkspartei  und  der  Bayerische  Bauernbund  je  ein  Mandat
verloren,  die  Konservativen,  die  Sozialdemokraten  und  das  Zentrum  je
eins  gewonnen.  Die  Nationalliberalen  verloren  und  gewannen  je  ein
Mandat.  („Leipz.  Tagbl.“)

            Resultate  der  Reichstagssession.

            Folgende  Gesetze  sind  vom  Reichstage  und  Bundestage  angenommen
worden:  Gesetz  über  Kontrolle  des  Reichshaushalts  von  Elsaß-Lothringen
und  den  Schutzgebieten  (Deutsch.  Reichsgesetzbl.  6).  —  Ges.  über  Abänderung
des  Zolltarifs  (7).  —  Ges.  über  Errichtung  eines  bayerischen  Senats  beim
Reichsmilitärgericht  (8).  —  Etatsgesetz  (10).  —  Ges.  über  eine  Anleihe  für
Zwecke  der  Verwaltung  des  Reichsheeres  (10).  —  Ges.  über  Schuldentilgung
  (10).  —  Ges.  über  Haushalt  der  Schutzgebiete  (10).  —  Ges.  über
Friedensstärke  des  Heeres  (11).  —  Ges.  über  Abänderung  des  Reichsmilitärgesetzes
  vom  2.  Mai  1874  (11).  —  Ges.  über  Abänderung  des  Bankgesetzes
(23).  —  Gebührenordnung  für  den  Kaiser-Wilhelm-Kanal  (24).  —  Ges.
über  Flaggenrecht  der  Kauffahrer  (24).  —  Ges.  über  Nachtragsetat  für
1899  (25).  —  Ges.  über  Nachtragsetat  für  die  Schutzgebiete  (25).  —  Verwendung
  des  Invalidenfonds  (27).  Ges.  über  einen  zweiten  Nachtragsetat
  für  die  Schutzgebiete  (27).  —  Aufnahme  einer  Anleihe  (27).  —  Ges.
über  Handelsbeziehungen  zum  britischen  Reiche  (27).  —  Ges.  über  Abänderung
  der  Rechtsverhältnisse  der  Schutzgebiete  (29).  —  Ges.  über  die
Hypothekenbanken  (32).  —  Invalidenversicherungsgesetz  (33).

             24.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
die  Vorlage  über  die  Feier  des  Karfreitags  in  folgender  Fassung:

„Der  Karfreitag  hat  die  Geltung  eines  bürgerlichen  allgemeinen
Feiertages.  —  In  Gemeinden  mit  überwiegend  katholischer  Bevölkerung
soll  die  bestehende  herkömmliche  Werktagsthätigkeit  am  Karfreitag  nicht
verboten  werden;  es  sei  denn,  daß  es  sich  um  öffentlich  bemerkbare  oder
geräuschvolle  Arbeiten  in  der  Nähe  von  dem  Gottesdienst  gewidmeten  Gebäuden
  handelt.“                                                                                               8*
        <pb n="124" />
        116  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  80.  —  Juli  5.)


          Viele  evangelische  Kreise,  z.  B.  die  „Deutsch-Evangelischen  Blätter“,
protestieren  scharf  gegen  dieses  Gesetz.

          Ende  Juni.  (Herne  in  Westfalen.)  Unruhen  unter  Bergarbeitern.
  Bestrafungen.

          Polnische  Bergarbeiter  legen  die  Arbeit  nieder,  weil  sie  sich  durch
höhere  Knappschaftskassen-Abzüge  benachteiligt  glauben.  Es  kommt  zu
solchen  Unruhen,  daß  Militär  einschreiten  muß,  wobei  mehrere  Arbeiter
getötet  werden.  —  In  der  Presse  werden  vielfach  die  Unruhen  als  ein
Beweis  für  die  Notwendigkeit  der  Strafverschärfungen  hingestellt.  Von
anderer  Seite  wird  darauf  hingewiesen,  daß  der  Streik  nicht  von  der
Sozialdemokratie,  sondern  von  nichtorganisierten  Arbeitern  ausgegangen
sei  und  daß  die  Strafmittel  hinreichend  seien.  Z.  B.  ein  Schlepper,  dessen
Vergehen  an  Körperverletzung  streifte,  erhält  9  Monate  Gefängnis.  Sieben
Bergleute  werden  mit  Gefängnis  von  fünf  bis  sieben  Monaten  bedacht,
weil  sie  vor  einer  Menschenmenge  zum  Ungehorsam  gegen  Gesetze  aufgefordert
  hatten.  Ein  Schlepper  wird  wegen  versuchter  Nötigung,  Widerstandes
  und  wörtlicher  Beleidigung  zu  neun  Monaten  Gefängnis,  zwei
andere  Angeklagte  wegen  Teilnahme  an  einer  Zusammenrottung,  sowie
wegen  Widerstandes  zu  1  Jahr  6  Monaten  bezw.  1  Jahr  Gefängnis  verurteilt.
  Ein  Schlepper  hatte  zwei  Arbeiter,  die  zur  Zeche  gehen  wollten,
bedroht.  Das  Urteil  laulet  auf  neun  Monate  Gefängnis.  Von  drei  Ausständigen,
  welche  von  der  Zeche  kommende  Arbeiter  thätlich  angegriffen
hatten,  wird  einer  zu  zwei  und  die  beiden  anderen  zu  je  einem  Jahre  Gefängnis
  verurteilt.

30.  Juni.  (Düsseldorf.)  Der  Verein  zur  Wahrung  der
gemeinsamen  wirtschaftlichen  Interessen  in  Rheinland  und  Westfalen
  bedauert  die  ablehnende  Haltung  großer  Parteien  im  Reichstage
  gegen  das  Gesetz  zum  Schutze  der  Arbeitswilligen.

3.  Juli.  (Koburg.)  Der  gemeinschaftliche  Landtag  genehmigt
  das  Gesetz  über  die  Thronfolge.

Danach  ist  für  die  Thronfolge  der  Herzog  Karl  Eduard  von  Albany
  bestimmt.  Stirbt  dieser  ohne  Nachkommen  oder  erlischt  sein  Mannesstamm,
  so  wird  Prinz  Arthur  von  Connaught,  bezw.  dessen  Descendenz
nachfolgen.  Unter  den  gleichen  Voraussetzungen  gelangt  eventuell  die  Nachkommenschaft
  des  Prinzen  von  Wales  zur  Nachfolge.  Der  Herzog  von
Albany  muß  seinen  wesentlichen  Aufenthalt  im  Lande  nehmen.  Der  Erbprinz
  von  Hohenlohe-Langenburg  erhält  die  Zustimmung  des  Landtags  zur
Regierungsverwesung  für  den  Herzog  von  Albany;  falls  dieser  minorenn

zur  Regierung  gelangt  und  ein  anderer  Vormund  bestimmt  wird,  so  muß
hiezu  die  Einwilligung  des  Landtags  eingeholt  werden.

          4.  Juli.  (Eckernförde.)  Der  Kaiser  tritt  die  Nordlandsreise
  auf  der  Yacht  „Hohenzollern“  an.

          5.  Juli.  (Preußisches  Herrenhaus.)  Karfreitagsvorlage.
  Diskussion  über  den  Schutz  der  Arbeitswilligen.

Das  Haus  genehmigt  mit  großer  Majorität  die  Karfreitagsvorlage
in  der  Fassung  des  Abgeordnetenhauses  (S.  115).  Es  folgt  die  Beratung
des  Antrages  des  Grafen  v.  Mirbach:  „Das  Herrenhaus  spricht  seine
Befriedigung  darüber  aus,  daß  die  kgl.  Staatsregierung  im  Bundesrate
        <pb n="125" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  5.  6.)  117

für  die  Vorlage  eines  Gesetzes  „zum  Schutze  des  gewerblichen  Arbeitsverhältnisses“
  an  den  Reichstag  eingetreten  ist.  Das  Herrenhaus  erwartet,
daß  die  kgl.  Staatsregierung  an  dem  im  vorgenannten  Gesetzentwurfe  eingenommenen
  Standpunkte  unentwegt  festhalten  wird.“

Graf  Mirbach:  Die  Streiks  verdankt  man  wesentlich  der  Sozialdemokratie;
  sie  führt  sie  durch  Boykotts  und  körperlichen  Zwang  und  durch
Gewährung  von  Geldmitteln  durch.  Das  geschieht  nicht  zum  Vorteil  der
Arbeiter.  Nur  ein  prosperierendes  Gewerbe  kann  seine  Arbeiter  auf  die
Dauer  hoch  bezahlen.  Wenn  das  richtig  ist,  komme  ich  zu  der  Schlußfolgerung:
  Nichts  ist  schädlicher  als  lang  anhaltende  Streiks.  Es  handelt
sich  hier  um  das  Wehe  der  Arbeiter,  was  die  Sozialdemokratie  in  Händen
hat.  Es  muß  mit  Naturnotwendigkeit  das  Ergebnis  der  Streiks  sein,  daß
die  Arbeiter  in  Mitleidenschaft  gezogen  werden.  Die  Streiks  haben  die
Koalitionen  der  Arbeitgeber  erst  herbeigeführt.  Die  Arbeitgeber  werden
gezwungen,  auf  die  Streiks  Rücksicht  zu  nehmen,  dadurch  wird  das  Gewerbe
belastet.  Die  Sozialdemokratie  will  die  bestehende  Staats-  und  Gesellschaftsordnung
  umstürzen.  Ueber  die  großen  Massen  herrscht  man  nur  durch
weitgehende  Unzufriedenheit,  und  die  Erreger,  die  Bazillen  der  Unzufriedenheit,
  sind  Not  und  Jammer,  die  hereinbrechen  müssen  über  die  Arbeiter  bei
einem  Kampfe  zwischen  Arbeitern  und  Arbeitgebern.

Prof.  Schmoller:  Ich  vermisse  die  kleinen  Reformen,  die  neben
den  Strafbestimmungen  hergehen  müßten.  Es  wäre  zwischen  den  Konservativen,
  Nationalliberalen  und  dem  Zentrum  nicht  so  schwer,  einen  Mittelweg
  zu  finden,  wenn  man  denen,  welche  die  Arbeitervereine  anerkennen
wollen,  einige  kleine  Konzessionen  gemacht  hätte.  Man  hat  nur  eine
Strafgesetzgebung  vorgelegt,  die  von  den  Bundesregierungen  gewiß  nicht
als  privilegium  odiosum  gemeint  war,  die  aber  notwendig  unter  einen
falschen  Gesichtspunkt  gekommen  ist.  Damit  muß  man  bei  den  Massen,
bei  den  Millionen  rechnen.  Wir  haben  unter  12—14  Millionen  Arbeitern
nur  2  Millionen  Sozialdemokraten.  Aber  auch  die  übrigen  Arbeiter  haben
in  der  Vorlage  ein  privilegium  odiosum  gefunden,  vielleicht  weil  falsch
agitiert  wurde.  Ueberall  entwickelt  sich  das  Vereinswesen,  Zentralverbände
der  Industriellen,  Landwirtschaftskammern  und  Kartelle  werden  von  der
Regierung  geschützt.  Ich  bin  dafür,  aber  wenn  überall  sonst  organisiert
wird,  so  darf  es  den  Arbeitern  nicht  erschwert  werden.  Das  ist  aber  jetzt
der  Fall.  Das  ist  der  dunkle  Punkt,  der  die  Mißstimmung  erhält,  die  so
stark  ist,  daß  sie  die  Mehrheit  des  deutschen  Volkes  und  Reichstages  für
sich  hat.  In  monarchischen  Staaten  ist  es  Aufgabe  der  Regierung,  das
Bewußtsein  nach  allen  Seiten  aufrecht  zu  erhalten,  daß  sie  gleiches  Licht
und  gleiche  Sonne  gewähren  will.  Es  ist  aber  der  Schein  nicht  vermieden
  worden,  als  ob  die  Regierung  die  Arbeitgeber  besser  behandelt  als
die  Arbeiter.

Der  Antrag  wird  mit  72  gegen  22  Stimmen  angenommen.

5.  Juli.  (Württemberg.)  Die  Kammer  der  Ageordneten
genehmigt  gegen  eine  sozialdemokratische  Stimme  den  Gesetzentwurf
über  den  Bau  von  Nebenbahnen.

6.  Juli.  Depeschenwechsel  des  Kaisers  mit  Präsident  Loubet.
(S.  Schweden  und  Norwegen.)

6.  Juli.  (Baden.)  Die  evangelische  Generalsynode  für  das
Großherzogtum  Baden  spricht  einstimmig  ihre  Freude  über  die
evangelische  Bewegung  in  Oesterreich  aus.
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        118  Das  NVeutsche  Reich  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Juli  10.—17.)

10.  Juli.  (Sachsen.)  Die  amiliche  „Leipziger  Zeitung“
schreibt  über  die  Frage  einer  Eisenbahngemeinschaft  mit  Preußen:

Die  Mittel,  führt  das  Blatt  aus,  welche  einer  so  großen  Verwaltung,
  wie  der  preußischen,  zur  Verfügung  ständen,  um  die  ohnehin  notleidenden
  Kleinen  mürbe  zu  machen,  seien  so  mannigfaltig  und  zahlreich,
daß  sie  ihren  Zweck  höchstens  noch  in  Verwaltungsgebieten  wie  dem  sächsischen
  verfehlten,  das  trotz  Anschlußerschwerung  und  Ablenkung  des  Durchgangsverkehrs
  vermöge  der  Dichtigkeit  seines  Bahnnetzes  und  seiner
Industriebevölkerung  finanziell  immer  noch  glänzend  sesen  a  Wenn
preußische  offiziöse  Blätter  versicherten,  es  handle  sich  nicht  um  „preußische
Herrschsucht“,  nicht  darum,  die  mittelstaatlichen  Bahnen  unter  ein  „preußisches
Eisenbahnjoch“  zu  bringen,  und  die  politische  Selbständigkeit  der  einzelnen
Staaten  werde  nicht  tangiert,  so  würden  sie  wohl  guten  Glaubens  sein.
Dessenungeachtet,  fährt  das  Regierungsorgan  wörtlich  fort,  müssen  sie  uns
aber  gestatten,  an  der  Ueberzeugung  festzuhalten,  daß  wir  in  Sachsen  bei
dem  Uebergang  der  Eisenbahnen  auf  das  Reich  oder  bei  einer  Eisenbahngemeinschaft
  mit  dem  führenden  Bundesstaate  uns  weder  einer  so  kulanten
Verwaltung  noch  eines  so  dichten  Eisenbahnnetzes,  wie  das  jetzige  sächfische,
erfreuen  würden,  daß  mit  der  Selbständigkeit  unseres  Eisenbahnwesens
auch  der  Lebensnerv  unserer  politischen  Selbständigkeit,  unsere  Leistungsfähigkeit
  als  gesundes  Mitglied  des  großen  deutschen  Nationalstaates  unterbunden
  würde.  Die  Zeiten,  wo  die  staatliche  Selbständigkeit  dieser  Mittelglieder
  für  die  nationale  Sache  eine  Gefahr  war,  sind  vorüber.  In  ihrer
heutigen  Gestalt  kommt  diese  Selbständigkeit,  kommt  das  Gedeihen  der
Gliedstaaten  nur  dem  großen  Ganzen  zu  gute  und  bildet  vielleicht  den  einzigen
  Vorzug,  den  wir  vor  den  großen  zentralifierten  Staaten  des  Ostens
und  des  Westens  haben.  Von  einer  nationalen  Gefahr  also  kann  keine
Rede  sein.  Machen  die  Verkehrsbedürfnisse  eine  weitere  Verstärkung  der
Reichsgewalt  auch  auf  diesem  Gebiete  zur  Notwendigkeit,  sei  es  durch  eine
kräftigere  Ausgestaltung  des  Reichseisenbahnamtes  oder  sonst  wie,  so  wird
man  sich  dieser  Notwendigkeit,  wie  wir  annehmen,  auch  hier  nicht  verschließen,
  aber  von  dem  Gedanken,  daß  die  Verhältnisse  bei  uns  in  allen
diesen  Dingen  wesentlich  anders  liegen,  als  in  den  süddeutschen  Staaten,
namentlich  in  Hessen  und  Württemberg,  können  wir  uns  nicht  trennen."“
(Nach  der  „Tägl.  Rdschau.“).

10.  Juli.  (Potsdam.)  Der  Oberpräsident  von  Brandenburg,

  Staatsminister  v.  Achenbach,  1.

10.  Juli.  (Bayern.)  Urwahlen  zum  Bayerischen  Landtag.

15.  Juli.  (Preußen.)  Fleischeinfuhrverbot.

Die  Einfuhr  von  frischem  Rindfleisch  aus  Belgien  nach  Preußen  und
Elsaß-Lothringen  wird  durch  landespolizeiliche  Verordnungen  auf  Grund  des
Viehseuchengesetzes  verboten.  Diese  Maßregel  wird  damit  begründet,  daß
die  belgische  Regierung  neuerdings  die  Einfuhr  amerikanischen  Rindviehs
nach  bestimmten  belgischen  Häfen  zur  sofortigen  Abschlachtung  gestattet
hat  und  hiermit  die  Möglichkeit  gegeben  ist,  daß  frisches  Fleisch  von  in
Belgien  geschlachteten  amerikanischem  Rindvieh  über  die  belgische  Grenze

nach  Deutschland  eingeführt  wird.  Das  in  Anmerika  herrschende  Texasfieber
  hat  das  Verbot  veranlaßt.

17.  Juli.  (Bayern.)  Hauptwahlen  zum  Bayerischen  Landtag.
  Ergebnis.  Bündnis  zwischen  Zentrum  und  Sozialdemokraten.
Preßdiskussion.
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        Vas  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  18.)  119

Es  erhalten  das  Zentrum  83  Mandate,  die  Liberalen  einschließlich
der  pfälzischen  Abgeordneten,  die  sich  zum  Bund  der  Landwirte  hinneigen,
45  Mandate;  die  Konservativen  4,  der  Bauernbund  in  seinen  verschiedenen
Schattierungen  (Niederbayern  und  Schwaben  6,  Unterfranken  2,  Mittelfranken
  5)  zusammen  13;  die  Sozialdemokraten  11,  die  Demokraten  1.
Hiezu  kommen  noch  die  Abgg.  Dr.  Ratzinger  und  Schub  (beide  wild).
Disher  besahen  das  Zentrum  73,  die  Liberalen  67,  die  Sozialdemokraten  5

andate.

Zentrum  und  Sozialdemokratie  hatten  ein  Wahlbündnis  für  München
und  die  Pfalz  geschlossen,  wodurch  in  München  3  Sozialdemokraten  und
2  Zentrumsabgeordnete,  in  Zweibrücken  1  Sozialdemokrat  und  2  Zentrumsabgeordnete
  in  Speyer  von  jeder  Partei  2  gewählt  werden.  Diese  Sitze
gehörten  biösher  den  Liberalen.

Das  Wahlbündnis,  das  von  den  übrigen  Parteien  verurteilt  wird,
wird  auch  von  den  nichtbayerischen  sozialdemokratischen  Organen  zum  Teil
getadelt,  .  B.  vom  „Vorwärts“,  weil  das  Zentrum  nun  die  absfolute
Mehrheit  in  der  Kammer  habe  und  auf  die  Sezialdemokratie  keine
Rücksicht  mehr  zu  nehmen  brauche.  Die  bayerischen  sozialdemokratischen
und  meisten  Zentrumsblätter  verteidigen  es.

Juli.  Im  Anschluß  an  die  Debatten  über  die  bayerischen
Landtagswahlen  schreibt  die  „Köln.  Volksztg.“  über  die  Vertretung

der  Sozialdemokratie  in  den  Landtagen:

„Während  die  Sozialdemokratie  in  der  bayerischen  Abgeordnetenkammer
  bisher  durch  5  Abgeordnete  (4  für  Nürnberg  und  1  für  München  II)
vertreten  war,  dürfte  sie  nach  dem  Kompromiß  mit  dem  Zentrum  in  der
neuen  Kammer  11  Mitglieder  zählen.  Die  bayerische  Abgeordnetenkammer
würde  dann  von  allein  einzelstaatlichen  Landtagen  die  meisten  sozialdemokratischen
  Abgeordneten  aufweisen.  In  der  sächsischen  Zweiten  Kammer
hatten  es  die  Sozialdemokraten  bereits  auf  15  Abgeordnete  gebracht;  aber
seit  der  Wahlrechtsänderung  (Einführung  eines  Dreiklassenwahlsystems)  ist
diese  Zahl  auf  8  gesunken,  und  sie  dürfte  noch  weiter  finken,  da  ein  Teil
der  sächsischen  Sozialdemokraten  sich  nicht  mehr  an  der  Landtagswahl  beteiligt.
  Im  übrigen  gestaltet  sich  die  sozialdemokratische  Vertretung  in  den
Landtagen  also:  Württemberg  1  sozialdemokratischer  Abgeordneter,  Baden  3,
Hessen  4,  Weimar  1,  Gotha  7,  Meiningen  4,  Reuß  j.  L.  3,  Altenburg  4,
Schwarzburg-Rudolstadt  1.  An  den  preußischen  Landtagswahlen  hat  sich
die  Sozialdemokratie  im  vorigen  Jahre  zum  ersten  male,  aber  nicht  geschlossen
  und  nicht  überall,  beteiligt.  Der  Erfolg  blieb  aus.  Den  günstigsten
Boden  findet  die  Sozialdemokratie  in  den  thürinigischen  Kleinstaaten,  die
ja  auch  fünf  Sozialdemokraten  in  den  Reichstag  geschickt  haben  (Weimar,
  Gotha,  Meiningen,  die  beiden  Reuß).  In  Bayern  find  die  Reichstagswahlkreise
  München  II.  Nürnberg,  Erlangen-Fürth  und  Speyer  ebenfalls
  durch  die  sozialdemokratische  Partei  vertreten.  Bei  der  diesmaligen
hayerischen  Landtagswahl  hat  sich  eine  ganz  bedeutende  Zunahme  der
sozialdemokratischen  Stimmen  gezeigt,  besonders  in  München  I  und  II  und
in  Nürnberg.  Die  steigende  Vertretung  der  Sozialdemokratie  in  den
Landtagen  verdient  zweifellos  Beachtung,  ebenso  aber  auch  die  noch  stärker
steigende  Vertretung  dieser  Richtung  in  den  Kommunalvertretungen.  Hat
doch  z.  B.  Sachsen  in  333  Gemeinden  809  sozialdemokratische  Vertreter
aufzuweisen.  In  drei  Gemeinden  besitzen  die  Svzialdemokraten  die  Mehrheit.“

18.  Juli.  (Molde-Norwegen.)  Der  Kaiser  unterzeichnet
einen  Erlaß,  wonach  die  Inselgruppen  der  Karolinen,  Palaos=  und
        <pb n="128" />
        120  Nas  PDenishe  Reih  und  seine  einjelnen  Glieder.  (Juli  19.  —  Aug.  5.)

Marianen-Inseln  von  dem  Zeitpunkt  der  Übergabe  an  die  deutschen
Behörden  unter  kaiserlichem  Schutze  stehen.  (Veröffentlichung  im
„Reichs-Anz.“  28.  Juli.)

19.  Juli.  (Württemberg.)  Beschluß  der  Abgeordnetenkammer
  über  eine  süddeutsche  Tarifreform.

Die  Kammer  genehmigt  einstimmig  einen  Antrag,  welcher  das  Zusammengehen
  der  süddeutschen  Bahnverwaltungen  behufs  Einführung  einer
Personen-Tarifreform  begrüßt  und  den  Wegfall  der  Ermäßigungen  bei  Rückfahrtskarten
  und  Rundreisekarten  billigt.  Die  Einheitssätze  sollen  betragen
6,  bezw.  4  Pfg.  pro  Kilometer  für  die  erste  und  zweite  Wagenklasse,  für
die  dritte  Wagenklasse,  deren  Sätze  jetzt  noch  2.3,  bezw.  2.5  Pf.  betragen,
wird  ein  Einheitssatz  von  2  Pf.  als  wünschenswert  bezeichnet.  Falls
letzterer  Vorschlag  aber  bei  den  Berhandlungen  mit  den  anderen  Bahnverwaltungen
  nicht  durchgehen  sollte,  solle  wenigstens  der  Wegfall  der  Zuschlagskarten
  für  Schnellzüge  und  schließlich,  wenn  auch  letzteres  nicht  erreichbar
  ist,  mindestens  die  Ermäßigung  des  Schnellzugszuschlags  für  die
dritte  Wagenklasse  auf  0.65  Pf.  anzustreben  versucht  werden.

19.—26.  Juli.  (Geestemünde.)  Aufenthalt  des  franzöfischen
Avisos  „Ibis“  im  Hafen  von  Geestemünde.

20.  Juli.  (Württemberg.)  Vertagung  des  Landtags.

21.  Juli.  (Sachsen.)  Der  König  feiert  sein  50jähriges
Jubiläum  der  Verleihung  des  Ordens  pour  le  mérite.  Eine  preuß.
Deputation  unter  Führung  des  Prinzen  Albrecht  überreicht  dem
König  eine  goldene  Krone  zu  dem  Orden.

22.  Juli.  (Berlin.)  Der  Privatdozent  Dr.  Arons  an  der
Universität,  gegen  den  wegen  seiner  Zugehörigkeit  zur  sozialdemokratischen
  Partei  ein  Disziplinarverfahren  eingeleitet  worden
war,  wird  von  der  philosophischen  Fakultät  freigesprochen.  Der
Regierungsvertreter  meldet  Berufung  an.

28.  Juli.  (Hamburg).  Bürgermeister  Versmann,  Bevollmächtigter
  zum  Bundesrat,  f.

1.  August.  (Kiel.)  Der  Kaiser  kehrt  von  der  Nordlandsreise
  zurück.

5.  August.  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  schreibt  über  die
Friedenskonferenz  im  Haag  (vgl.  Niederlande):

Der  Haager  Friedenskonferenz,  die  am  letzten  Samstag  nach  mehr
als  zweimonatlicher  Tagung  ihre  Arbeiten  glücklich  zum  Abschluß  brachte,
war  von  dem  menschenfreundlichen  und  erhabenen  Willen  des  Zaren  in
seinem  Manifeste  vom  August  v.  J.  das  Problem  gestellt,  im  Wege  internationaler
  Erörterung  nach  wirksamen  Mitteln  zu  forschen,  um  allen  Völkern
die  Wohlthat  eines  wirklichen  und  dauerhaften  Friedens  zu  sichern  und
vor  allem  der  fortschreitenden  Entwicklung  der  heutigen  Kriegsrüstungen
ein  Ziel  zu  setzen.  Man  wird  den  Delegierten  der  26  auf  Einladung  der
niederländischen  Regierung  in  der  Hauptstadt  Hollands  vertreten  gewesenen
Staaten  das  Zeugnis  nicht  versagen  können,  daß  sie  sich  redlich  bemüht
        <pb n="129" />
        Das  Dentshe  Reih  und  seine  einzelnen  Slieder.  (August  5.)  121

haben,  der  ihnen  zugefallenen  Aufgabe  nach  besten  Kräften  gerecht  zu
werden,  und  daß  ihre  Bemühungen  nicht  ohne  Erfolg  geblieben  find.  Daß
die  Konferenz  utopische  Träume  mit  einem  Schlage  verwirklichen  würde,
hatte  kein  verständig  Denkender  erwartet,  aber  bei  einem  so  gewaltigen
Problem,  dem  schwierigsten  und  umfassendsten  Werke  der  Welt,  vermögen
auch  scheinbar  kleine  Schritte  von  segenbringender  Bedeutung  zu  werden,
wenn  dieselben  sich  innerhalb  des  Erreichbaren  halten  und  dabei  doch  in
der  Richtung  auf  das  Ideal  erfolgen,  das  nicht  von  heute  auf  morgen  erreichbar
  ist.  Eine  zweifellos  wertvolle  Errungenschaft  ist  zunächst  die
von  der  Konferenz  erzielte  Einigung  über  die  Ausdehnung  der  bisher
nur  für  den  Landkrieg  geltenden  Genfer  Konvention  auf  den  Seekrieg.
Durch  neue  Be-stimmungen  ist  besonders  die  Unverletzlichkeit  der  militärischen
  Hospitalschiffe  anerkannt  worden  und  auch  die  von  Privaten  und
Wohlthätigkeitsgesellschaften  ausgerüsteten  Hospitalschiffe  sollen  unter  gewissen,
  genau  formulierten  Beschränkungen  den  weitestgehenden  Schutz
genießen.  Geistliche  und  Sanitätspersonen  sind  unverletzlich.  Für
schonende  Behandlung  in  Feindeshand  gefallener  Verwundeter  und  Kranker
ist  gesorgt.  Auch  mit  der  Ausarbeitung  des  kodifizierten  Kriegsrechts  für
den  Landkrieg  hat  die  Konferenz  eine  verdienstvolle  Arbeit  verrichtet.  Der
darüber  ausgearbeiteten,  60  Artikel  umfassenden  Konvention  liegt  die
seinerzeit  nicht  ratifizierte  Brüsseler  Deklaration  von  1874  zugrunde,
deren  Bestimmungen  aber  vielfache  Erweiterungen  und  Verbesserungen  erfahren
  haben.  Gegen  Flüchtlinge  und  wieder  ergriffene  Kriegsgefangene,
sollen  fort  an  nur  Disziplinarstrafen  zulässig  sein.  Zur  Erkundigung
über  das  Schicksal  der  Kriegsgefangenen  sind  Auskunftsstellen  in  Aussicht
genommen.  Die  Bestrebungen  der  Wohlthätigkeitsanstalten  zur  Erleichterung
  des  Lebens  der  Kriegsgefangenen  erhalten  das  weitestgehende  Entgegenkommen
  zugesichert.  Eingehende  Bestimmungen  regeln  den  Schutz
der  Bewohner  des  besetzten  Landes  sowie  die  Heimbeförderung  der  Verwundeten
  und  Kranken.  Hervorgehoben  zu  werden  verdient,  daß  gemäß  den
getroffenen  Festsetzungen  von  der  deutschen  Kriegsführung  schon  bisher
verfahren  worden  ist.  Es  liegt  in  der  Natur  der  Dinge,  daß  auf  diesem
Gebiet  nur  mit  äußerster  Vorsicht  vorzugehen  war.  Demgemäß  tragen
die  Festsetzungen  zunächst  durchweg  fakultativen  Charakter.  Ein  jeder
Staat  benennt  bis  zu  vier  geeignete  Personen  für  den  Schiedsrichterdienst.
Aus  der  Gesamtheit  wird  eine  permanente  Liste  gebildet,  aus  der  die
streitenden  Staaten  die  Schiedsrichter  wählen  sollen.  Kein  Staat  ist  gezwungen,
  sich  dieser  Einrichtung  zu  bedienen,  vielmehr  erfolgt  die  Anrufung
  der  Schiedsgerichtseinrichtung  und  die  Auswahl  der  Schiedsrichter
lediglich  im  Wege  freier  Vereinbarungen  zwischen  den  Streitenden.
Auch  die  Vorschriften  betreffend  das  Schiedsgerichts-Verfahren  gelten  nur,  soweit
  die  Parteien  nichts  vereinbaren.  Den  gleichen  Charakter  der  Freiwillig
keit  tragen  die  Bestimmungen  über  die  allgemeine  und  sogenannte  spezielle
Vermittlung,  sowie  die  internationalen  Enquetekommissionen  zur  Aufklärung
thatsächlicher  Verhältnisse.  Wenn  die  Beratung  über  die  Frage  der  Einschränkung
  einer  Verstärkung  der  Heereseinrichtungen,  insbesondere  die
Herbeiführung  eines  Stillstandes  in  der  Vervollkommnung  der  Waffen,
ohne  eigentliches  Ergebnis  geblieben  ist,  so  lag  dies  in  der  Natur  der  gegebenen
  Verhältnisse.  Es  ist  aber  als  ein  nicht  geringes  Verdienst  der
Konferenz  anzuschlagen,  die  Unmöglichkett  dargelegt  zu  haben,  auf  diesem
Gebiet  zu  einschneidenden  Vereinbarungen  zu  gelangen.  Es  ist  schließlich
mit  Befriedigung  zu  begrüßen,  daß  auf  der  Konserenz  mit  erheblicher
Mehrheit  über  das  Verbot  einzelner  Kriegsmittel  und  Kampfesarten,  welche
das  menschliche  Gefühl  besonders  abstoßen,  Vereinbarungen  getroffen
        <pb n="130" />
        122  Nrs  Neutsche  Reich  und  seine  einjeluen  Slieder.  (August  8.  11.)

wurden.  Wer  jetzt  die  Ergebnisse  der  Konferenz  im  ganzen  überschaut,  muß
anerkennen,  daß  schon  die  Ausdehnung  der  Genfer  Konvention  auf  den
Seekrieg  und  die  detaillierte  Festsetzung  der  Kriegsgesetze  und  der  Kriegsgebräuche
  allein  einen  wichtigen  Fortschritt  der  Zivilisation  bedeutet,  welcher
der  Konferenz  einen  ehrenvollen  Platz  in  der  Geschichte  sichert.  Auch  die
Schiedsgerichts-Konvention  wird  bei  besonders  maßvoller  Anwendung  in
manchen  Fällen  Gutes  stiften  können.  Wenn  die  Wirkung  auch  bei  großen
Lebensfragen  der  Bölker  in  der  Regel  versagen  wird,  so  wird  es  doch  eine
wichtige,  verantwortungsvolle  Aufgabe  der  Regierungen  sein,  darüber  zu
wachen,  daß  die  über  Vermittlung  und  Arbitrage  neugeschaffenen  Bestimmungen
  keineswegs  durch  mißbräuchliche  Anwendung  geradezu  Gefahren
heraufbeschwören.  Diese  Beschlüsse  der  Haager  Konferenz  zur  Einschränkung
und  Humanifierung  des  Kriegs  sind  ein  wertvolles  Vermächtnis  des  scheidenden
  Jahrhunderts  an  das  kommende,  ein  Vermächtnis,  das  dem  edlen
Schöpfer  des  Konferenzgedankens,  dem  Kaiser  Nikolaus,  zum  bleibenden
Ruhm  gereichen  wird!

8.  August.  Der  Botschafter  in  Paris,  Graf  Münster,  wird
in  den  Fürstenstand  erhoben.

11.  August.  (Dortmund.)  Der  Kaiser  nimmt  an  der  Feier
zur  Eröffnung  des  Dortmund--Ems-Kanals  teil.  Auf  die  Ansprache
des  Oberbürgermeisters  Schmieding  erwidert  er:

„Mein  verehrter  Herr  Oberbürgermeister!  Ich  spreche  Ihnen  Meinen
herzlichen  Dank  aus  zunächst  für  die  Einladung,  Ihre  Stadt  zu  besuchen
und  sodann  für  den  Empfang  und  die  Ausschmückung  derselben  und  ihrer
Vororte.  Ich  wäre  gerne  schon  früher  gekommen,  wenn  Mich  nicht  die
Sorge  wegen  des  Befindens  Meiner  Frau  zuerst  zu  ihr  geführt  hätte,  und
erst,  als  Jch  Mich  überzeugte,  daß  Ich  sie  ruhig  verlassen  kann,  ohne  in
Besorgnis  zu  schweben,  habe  Ich  Mich  entschließen  können,  Ihre  Stadt  zu
besuchen.  Das  Werk,  das  Ich  soeben  besichtigt  habe,  ermöglicht  hoffentlich
der  Stadt  Dortmund,  wieder  ihren  Flug  über  die  See  zu  nehmen,  wie  sie
ihn  einstmals  genommen  hat.  Nur  möchte  Ich  glauben,  daß  der  Kanal,
wie  er  augenblicklich  anzusehen  ist,  nur  ein  Teilwerk  ist.  (Lebhaftes  Bravo.)
Er  ist  aufzufassen  in  Verbindung  mit  dem  großen  Mittellandkanal,  den  zu
bauen  und  zur  Durchführung  zu  bringen,  Meine  Regierung  und  Ich  fest
und  unerschütterlich  entschlossen  sind.  (Lebhaftes  Bravo.)  Es  ist  selbstverständlich
  schwierig,  solche  neue  große  Gesichtspunkte  selbst  in  die  Bevölkerung
  hineinzubringen  und  das  Verständnis  dafür  zu  erwecken.  Ich  glaube
aber,  daß  mit  der  Zeit  auch  die  Ueberzeugung  sich  immer  mehr  Bahn
brechen  wird,  daß  der  Ausbau  unfrer  großen  Wasserstraßen  absolut  notwendig
  ist  und  für  beide  Teile,  für  die  Industrie  und  die  Landwirtschaft,
segensreich  sein  wird.  (Bravol)  Der  Anstoß  zum  Bau  der  Wasserstraßen
ist  in  weiten  Jahrhunderten  zurück  zu  suchen;  zwei  Meiner  größten  Vorfahren,
  der  Große  Kurfürst  und  Friedrich  der  Große,  sind  die  bedeutendsten
Wasserbauer  gewesen.  Der  Große  Kurfürst  hat  weitausgreifend  seinen  Blick
auf  Emden  gerichtet  und  schon  damals  die  Absicht  gehabt,  die  Stadt  durch
einen  Wasserweg  mit  dem  märkischen  Lande  zu  verbinden  und  damit  zur
Hebung  derselben  beizutragen.  Ich  bin  der  festen  Ueberzeugung,  daß  es
auch  dieser  Stadt  gelingen  wird,  in  Verbindung  mit  Dortmund  und
weiterhin  mit  dem  Hinterlande,  welches  sich  anschließt,  wieder  einer  guten
großen  Zukunft  entgegenzugehen.  Ich  weiß  auch,  daß  in  den  großen  Hansastädten
  der  Nordsee  bereits  Bewegungen  im  Gange  sind,  die,  wenn  sie  zur
Ausführung  kommen  sollten,  für  den  Dortmund-Emder  Kanal  die  größte
        <pb n="131" />
        Das  Denische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  13.)  123

Zukunft  versprechen.  Wir  dürfen  nicht  vergessen,  daß  die  stets  wachsenden
Bedürfnifse  unsres  Landes  auch  größere  und  leichtere  Wege  verlangen,  und
als  solche  müssen  wir  neben  den  Eisenbahnen  die  Wasserstraßen  betrachten.
Der  Austausch  der  Massengüter  im  Binnenlande,  der  vor  allen  Dingen
auch  der  Landwirtschaft  zu  Gute  kommt,  läßt  sich  nur  auf  dem  Wasser  bewerkstelligen;
  und  so  hoffe  Ich,  daß  die  Volksvertretung,  diesem  Gesichtspunkt
  nachgebend,  Mich  in  die  Lage  versetzen  wird,  hoffentlich  noch  in
diesem  Jahre  Meinem  Lande  den  Segen  dieses  Kanals  zuteil  werden  zu
lassen.  (Bravo.)  Infolge  dessen  hoffe  Ich  auch  von  ganzem  Herzen,  daß
diese  so  reich  ausgeführte  und,  wie  man  überall  beobachten  kann,  vorwärts
schreitende  Stadt  zu  einer  neuen  ungeahnten  Zukunft  sich  emporschwingen
wird,  und  daß  sie  sich  den  alten  Hansatraditionen  entsprechend  entwickeln
wird.  Was  damals  als  Rückhalt  der  Hansa  fehlte,  ein  starkes,  geeintes,
einem  Willen  gehorchendes  Reich,  haben  wir  durch  die  Gnade  des  Himmels
und  die  Thaten  Meines  Herrn  Großvaters  wieder  errungen,  und  diese
Macht  soll  auch  für  dieses  Werk  mit  voller  Wucht  eingesetzt  werden.  Dafür
werde  ich  stehen.“  (Beifall  und  Hochrufe).

In  dem  Dortmunder  Rathause  hält  er  folgende  Rede:

„An  altehrwürdiger  Stätte,  in  einer  Stadt,  an  Geschichte,  an  schönen
und  schweren  Tagen,  an  Freude  und  Leid  reich,  erhebe  Ich  den  Pokal,  von
deutscher  Schmiedekunst  gefügt,  gefüllt  mit  deutschem  Naß,  um  von  ganzem
Herzen  der  Bürgerschaft  Meinen  Dank  auszusprechen  für  den  überwältigend
großartigen  und  herzlichen,  ungekünstelten  Empfang,  den  sie  Mir  bereitet
hat.  Ich  glaube  wohl,  aus  dem  Herzen  eines  jeden  Dortmunders  zu
sprechen,  wenn  Ich  sage,  daß  die  Zugehörigkeit  zu  dem  preußischen  Staat
und  die  unter  das  Haus  Hohenzollern  der  Stadt  Dortmund  nicht  zum
Nachteil  gereicht  hat.  In  diesen  Landen,  wo  schon  so  alte  Beziehungen  zu
Meinen  Vorfahren  herrschten,  wo  die  Treue  sprichwörtlich  ist,  da  ist  selbstverständlich
  auch  die  treue  Gesinnung  der  Bürgerschaft  für  Mich  vorhanden.
Das  Werk,  welches  wir  heute  eingeweiht  haben,  wird  hoffentlich  ein  Markstein
  in  der  Wendung  der  Geschicke  der  hiesigen  Stadt  sein.  Es  wird  aber
auch  hoffentlich  der  heutige  Tag  ein  Markstein  im  Fortschreiten  der  Einsicht
  aller  Meiner  Unterthanen  sein,  daß  es  nothwendig  ist,  zuweilen  die
eigenen  Wünsche  und  Aspirationen  dem  Wohl  des  gesamten  Staates  unterzuordnen.
  So  hoffe  Ich,  daß  das  Teilstück,  dieses  erste  Glied,  das  wir
heute  eingeweiht  haben,  im  Verhältnis  zu  dem  großen  Werke  des  Ausbaues
unserer  Wasserstraßen  aufgefaßt  und  verstanden  werden  wird;  denn  nicht
etwa  soll  unsere  gesamte  Kraft  bloß  auf  diesen  Kanal  gerichtet  sein  oder  er
allein  die  Arbeit  und  Leistung  des  preußischen  Staates  für  längere  Zeit
absorbieren.  Abgesehen  von  ihnen,  sind  von  Mir  zur  Arbeit  befohlen  und
bereits  in  Ausführung  begriffen  große  Proiekte,  die  der  Oder  gleichmäßigen
Lauf  und  gleichmäßige  Tiefe  verleihen  sollen,  um  auch  die  nördlichen  Provinzen
  und  einen  Teil  Schlesiens  mit  der  See  zu  verbinden.  Auch  anderweite
  große  Wasserarbeiten  sind  geplant  in  unseren  östlichen  Provinzen,  die
der  Landwirtschaft  zu  Gute  kommen  sollen.  Nur  durch  das  Ineinandergreifen
  und  das  Nebeneinanderbestehen  von  Industrie  und  Landwirtschaft  ist
es  möglich,  den  Staat  vorwärts  zu  bringen  und  auf  gesunder  Basis  weiter
zu  führen.  So  hoffe  Ich,  daß  auch  die  Stadt  Dortmund  an  ihrem  Teile
von  diesem  Werke  reichen  Nutzen  ziehen  wird.  Ich  trinke  auf  das  Gedeihen
und  Blühen  der  Stadt.“  (Lebhafte  Hurrarufe).

13.  August.  (Tübingen).  Professor  der  Theologie  Weizsäcker
  #.
        <pb n="132" />
        124  Daeas  Nenische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  16./17.)

16./17.  August  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Zweite
Beratung  der  Vorlage  über  den  Bau  eines  Kanals  vom  Rhein  bis
zur  Elbe.  Ablehnung  der  Hauptpunkte.  Erklärung  Thielens,
Migquels,  Buddes.

Minister  der  öffentl.  Arbeiten  Thielen:  Ich  will  heute  nochmals
den  Standpunkt  der  Regierung  kurz  darlegen.  Sie  ist  durch  die  Kommissionsverhandlungen
  in  ihrer  Auffassung  nur  gestärkt  worden,  daß  die  Herstellung
  des  Rhein-Elbe-Kanals  eine  Landesmelioration  der  allerbedeutendsten
Art  ist,  die  allen  Zweigen  der  Volkswirtschaft  reichen  Segen  bringt,  die
Wehrkraft  des  Landes  stärkt  und  den  Betrieb  der  Eisenbahnen  da,  wo  er
sich  heute  nur  mit  Aufbietung  ganz  erheblicher  Kosten  und  Anspannung
aller  Kräfte  ermöglichen  läßt,  in  wirksamer  Weise  entlastet.  Von  derselben
Auffassung  ging  der  Landtag  1886  aus,  als  er  aus  eigenem  Antrieb  in
das  Gesetz  über  den  Dortmund-Ems-Kanal  den  Plan  der  Herstellung  einer
Wasserverbindung  zwischen  sämtlichen  großen  Strömen  Preußens  einfügte,
und  ebenso  1894,  als  er  die  stückweise  Ausführung  dieses  Planes  zurückwies.
Hat  sich  denn  die  wirtschaftliche  und  die  finanzielle  Lage  des  Landes  seit
1886  so  wesentlich  verändert?  Doch  nur  in  dem  Sinne,  daß  die  Gründe,
welche  damals  für  diese  Wasserstraße  sprachen,  heute  in  noch  stärkerem
Maße  vorliegen,  und  daß  die  damals  geäußerten  Bedenken  dagegen,
die  hauptsächlich  in  der  Finanzlage  begründet  waren,  heute  wesentlich
  schwächer  sind  als  damals.  Der  Verkehr  auf  den  Eisenbahnen
wächst  von  Monat  zu  Monat;  er  erstreckt  sich  auf  Industrie,  Handel  und
Gewerbe.  Der  Rhein-Elbe-Kanal  ist  geeignet,  dem  wachsenden  Verkehrsbedürfnisse
  abzuhelfen.  Eine  Vermehrung  und  Verbesserung  der  Verkehrsstraßen
  liegt  auch  im  Interesse  der  Landwirtschaft,  seitdem  der  Maschinenbetrieb
  in  erhöhtem  Maße  eingeführt  ist.  (Große  Unruhe.)  Auf  den  Eisenbahnen
  kann  der  steigende  Verkchr  nur  mit  Aufwand  der  größten  Geldund
  Arbeitskraft  bewältigt  werden  Diese  Lage  wird  sich  für  die  Eisenbahnen
  noch  verschlimmern,  da  der  Bau  des  Rhein-Elbe-Kanals  ungefähr
8—10  Jahre  dauern  wird.  Deshalb  fühle  auch  ich  als  Eisenbahnminister
mich  verpflichtet,  auf  den  Ernst  der  Situation  hinzuweisen.  Wir  brauchen
den  Kanal;  Schleppbahnen  allein  reichen  nicht  aus.  Landwirtschaftliche
Gründe  können  gegen  den  Kanal  nicht  erhoben  werden.  Sie  sind  ebenso
widerlegt  worden  wie  die  technischen  Gründe.  Als  unerläßliche  Vorbedingung
  für  den  Bau  des  Kanals  ist  stets  erachtet  worden  eine  angemessene
Beteiligung  der  Interessenten  und  eine  angemessene  Festsetzung  der  Kanalabgaben.
  (Der  Präsident  bittet  um  Ruhe.)  Beide  Bedingungen  sind  erfüllt
worden.  Einen  breiten  Raum  in  den  Verhandlungen  hat  bisher  die  Frage
der  Kompensationen  eingenommen.  Die  Regierung  hat  keinen  Anlaß,  ihre
grundsätzliche  Auffassung  über  die  Berechtigung  der  Kompensationen  irgendwie
  zu  ändern.  Sie  hat  in  dieser  Beziehung  bestimmte  Erklärungen  abgegeben.
  Zu  den  Kompensationen  ist  doch  nicht  zu  rechnen,  daß  eine  Provinz
auf  ihre  eigenen  Kosten  irgend  eine  Verkehrsstraße  anlegen  soll.  Die  Regierung
  kann  nur  anerkennen,  daß  die  Kompensationen  eine  Berechtigung
haben,  die  ihre  Begründung  an  und  für  sich  in  dem  Rhein-Elbe-Kanal  selbst
haben;  und  so  weit  es  sich  um  solche  handelt,  hat  die  Regierung  ihre  Bereitwilligkeit
  erklärt,  die  Kompensationen  zu  gewähren.  Die  Regierung
hofft,  daß  der  Landtag  die  Vorlage  genehmigen  wird  und  damit  der  Entwicklung
  des  Landes  in  wirtschaftlicher  und  politischer  Beziehung  nach  jeder
Richtung  eine  Förderung  zu  Teil  werden  läßt,  die  die  kommenden  Geschlechter
  erst  vollkommen  zu  würdigen  in  der  Lage  sein  werden.
        <pb n="133" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  16./17.)  125

Abg.  Graf  Limburg-Stirum  (kons.):  Die  Interessen  der  Landwirtschaft
  spielen  bei  dieser  Vorlage  gar  keine  Rolle.  Man  sagt,  der  Kanal
würde  die  Landwirtschaft  fördern.  Die  berufenen  Vertreter  der  Landwirtschaft
  bestreiten  dies  entschieden.  Es  ist  unrichtig,  daß  wir  aus  Feindschaft
gegen  die  Industrie  gegen  den  Kanal  sind.  Der  Kanal  wird  zwar  der
Landwirtschaft  keinen  Vorteil  bringen,  aber  deshalb  sind  wir  nicht  gegen
den  Kanal.  Der  Konflickt  der  Industrien  in  den  verschiedenen  Bezirken
bringt  uns  dahin,  gegen  den  Kanal  zu  sein.  Die  technische  Frage  ist
keineswegs  so  klar,  wie  man  es  darstellt.  Ich  erinnere  nur  an  die  Erfahrungen
  mit  dem  Oder-Spreekanal.  Und  was  haben  wir  erst  zu  erwarten
bei  dem  so  viel  größeren  Mittellandkanal!  Die  Vertreter  der  Regierung
haben  den  Kanal  in  der  Kommission  sehr  geschickt  verteidigt,  aber  überzeugt
  haben  sie  uns  nicht.  Die  Militärverwaltung  benutzt  ja  natürlich
jedes  Verkehrsmittel,  daß  sie  aber  gerade  den  Kanal  bevorzugt,  glaube  ich
nicht.  Dies  bestätigt  auch  General  von  Blume  in  seiner  Schrift  über  die
Grundlagen  der  Wehrkraft.  In  wirtschaftlicher  Beziehung  habe  ich  mich
nicht  überzeugen  können,  daß  eine  wesentliche  Entlastung  der  Eisenbahnen
durch  den  Kanal  in  dem  erhofften  Maße  eintreten  wird.  Bis  dahin  wird
uns  der  Bau  von  Eisenbahnen  nicht  erspart  bleiben.  Eine  einseitige  Verschiebung
  des  Verkehrs  ist  noch  keine  Vermehrung  des  Verkehrs.  Die  Verkehrspolitik
  muß  eine  gleichmäßige  sein,  wenn  sie  den  allgemeinen  Wohlstand
fördern  soll.  Dieser  Kanal  soll  nur  einen  Teil  des  Landes  bereichern  und
darum  ist  nur  ein  Teil  der  Interessenten  dafür.  Der  Kanal  kommt  vorwiegend
  Holland  und  Belgien  zu  Gute.  Es  ist  eine  große  Gefahr,  daß
wir  die  Herrschaft  über  unsere  Tarifpolitik  aus  den  Händen  geben.

Oberst  Budde:  Die  Militärverwaltung  legt  hohen  Wert  auf  das
Zustandekommen  der  Vorlage.  Ich  muß  mir  dabei  große  Zurückhaltung
auferlegen,  denn  wir  können  unsere  Transportdispositionen  für  den  nächsten
Krieg  nicht  preisgeben.  Die  Landesverteidigung  hat  ein  großes  Interesse
an  dem  Kanal,  und  in  der  Kommission  haben  wir  gezeigt,  daß  unsere
Gründe  dazu  nicht  als  Vorspann  für  diese  Vorlage  von  gestern  auf  heute
erfunden  sind,  sondern  haben  eingehendes  Material  als  das  Ergebnis  eines
Studiums  vieler  Jahre  der  Kommission  mitgeteilt,  das  in  einem  geheimen
Buche  von  1896  niedergelegt  ist.  Das  Buch  enthält  sowohl  allen  Nutzen
wie  alle  Schwächen  der  Wasserstraßen.  Wir  haben  nicht  übertrieben,  aber
die  Wasserstraßen  sind  eines  der  vielen  bedeutenden  Hilfsmittel  im  Kriege,
um  die  Massengüter  nach  dem  Kriegsschauplatz  zu  führen.  Das  notwendige
Kriegsmaterial  hat  sich  seit  unserem  letzten  Kriege  bedeutend  mehr  gesteigert
als  die  Zahl  der  Eisenbahnen.  Darum  müssen  die  Eisenbahnen  durch  die
Wasserstraßen  entlastet  werden.  Die  Wasserstraßen  sollen  die  Eisenbahnen
zwar  nicht  ersetzen,  aber  ergänzen.  Daher  ist  der  Vergleich,  ob  die  Eisenbahnen
  oder  Wasserstraßen  wertvoller  sind,  hinfällig.  Gewiß  sind  die
Eisenbahnen  wertvoller  als  die  Wasserstraßen.  (Hört,  hört!  rechts.)  Aber
die  Wasserstraßen  sind  eine  notwendige  Ergänzung  der  Eisenbahnen.  Wir
müssen  nach  Osten  und  Westen  Front  machen.  Im  Westen  ist  unsere
Operationsbasis  der  Rhein,  im  Osten  sind  es  Weichsel  und  Warthe.  Die
Operationsbasis  des  Rheins  gibt  uns  die  Möglichkeit,  die  Magazine  an
den  Wasserstraßen,  wo  große  Mühlen  und  Speicher  sind,  in  einer  Zeit  zu
füllen,  wo  die  Eisenbahnen  von  der  Mobilmachung  und  dem  Aufmarsch
der  Armee  völlig  in  Anspruch  genommen  sind.  Im  letzten  Kriege  haben
die  Eisenbahnen  Glänzendes  beim  Aufmarsch  geleistet.  Als  aber  der  Aufmarsch
  beendet  war,  kam  der  Transport  der  Güter.  In  kurzer  Zeit  war
alles  überfüllt.  Wir  haben  Vorbereitungen  getroffen,  daß  solche  Zustände
nicht  wiederkehren.  Die  Kriegsschauplätze  wechseln  von  Tag  zu  Tag.  Der
        <pb n="134" />
        126  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  16./17.)

Eisenbahnbetrieb  stockt,  wenn  nicht  alles  Hand  in  Hand  geht.  Der  Mittellandkanal
  ist,  wie  ein  Blick  auf  die  Karte  lehrt,  ein  Zubringer  ersten
Ranges  von  Berlin,  Hamburg,  Magdeburg  aus.  Wenn  Sie  uns  eine  neue
Wasserstraße  geben,  so  tragen  Sie  zur  Lösung  des  Zufuhrproblems  in
hohem  Maße  bei.  Der  Kanal  wird  sowohl  für  den  Westen  als  für  den
Osten  in  der  Zubringung  von  Nutzen  sein.  Die  Militärverwaltung  wird
von  den  Eisenbahnen  den  Gebrauch  machen,  den  sie  für  notwendig  hält.
Volkswirtschaftlich  ist  aber  von  Bedeutung,  daß  im  Kriege  die  Eisenbahnen
außerordentlich  in  Anspruch  genommen  werden.  Es  müssen  dann  Stockungen
eintreten,  da  der  Verkehr  sich  fieberhaft  für  die  Armee  verstärken  wird.
Eine  Wasserstraße  vom  Rhein  bis  schließlich  zur  Weichsel  ist  nun  ein  sehr
wertvolles  Korrektiv.  Der  Kanal  ist  also  eine  Reserve  für  die  Volkswirtschaft,
  und  ich  glaube,  daß  manche  Industrie  vor  dem  Thürschluß  steht,
wenn  der  Kanal  nicht  gebaut  wird.  Der  General  von  Blume  hat  gesagt,
daß  die  Eisenbahnen  schneller  arbeiten.  Dieser  Ansicht  bin  ich  auch.  Graf
Moltke  hat  heute  vor  25  Jahren,  am  16.  August  1874  (Heiterkeit),  in
seinem  Gutachten  über  den  Rhein-Elbe-  und  Dortmund-Emskanal    gesagt:
„Ein  Kanal  zur  Verbindung  des  Rheins  mit  Weser  und  Elbe  über  Minden-Hannover
  nach  Wolmirstedt  führt  aus  dem  Innern  nach  der  Westgrenze
des  Reiches  in  die  Nähe  eines  wahrscheinlichen  Kriegsschauplatzes  und  stellt
uns  hiemit  eine  Verbindung  her,  die  für  Kriegstransporte  zweifellos  große
Vorteile  bietet.“  Moltke  wies  auch  auf  das  Beispiel  Frankreichs  hin;  ich
stelle  diese  Auffassung  der  Meinung  des  Generals  von  Blume  gegenüber.
Dieser  hat  übrigens  an  einer  Stelle  ausdrücklich  anerkannt,  daß  ein  Kanal
unter  Umständen  mehr  leistet  als  eine  Eisenbahn.  (Hört,  hört.  Heiterkeit!)
Graf  Moltke  hat  1883  betont,  daß  Kanäle  neben  den  Eisenbahnen  gebaut
werden  sollen.  Die  Eisenbahnen  sind  seitdem  ausgebaut  worden;  die  zweite
Aufgabe  liegt  Ihnen  jetzt  vor.  Ich  betrachte  das  Gutachten  des  Grafen
Moltke  als  ein  teures  Vermächtnis,  das  jetzt  eingelöst  werden  kann.  Nach
dem  Kriege  hat  Frankreich  seine  Wasserstraßen  parallel  mit  den  Eisenbahnen
ausgebaut  und  dafür  737  Mill.  Fr.  ausgegeben.  Dieser  Kanal  stellt  eine
Verstärkung  der  Verteidigungskraft  des  deutschen  Vaterlandes  dar,  nach  der
Meinung  nicht  nur  des  Herrn  Kriegsministers,  sondern  der  ganzen  Heeresverwaltung.
  (Lebhafter  Beifall.)  Abg.  Fritzen  (Z.)  für  die  Vorlage,
warnt  aber  die  Regierung  des  Kanals  wegen  zur  Auflösung  zu  schreiten:
das  würde  eine  unheilvolle  Spaltung  zwischen  Industrie  und  Landwirtschaft
  hervorrufen.  Abg.  Graf  Ballestrem  (Z.)  gegen  die  Vorlage.  Die
Kanäle  seien  überwundener  Standpunkt.  Wo  Platz  für  einen  Kanal  sei,
sei  Platz  für  drei  Eisenbahnen.

Am  17.  August  erklärt  Minister  Thielen,  der  Kanal  werde  später
doch  gebaut,  wenn  er  auch  jetzt  abgelehnt  werde,  aber  dann  würden  die
Kosten  weit  höher  sein.  Abg.  v.  Jazdzewski  (Pole):  Die  Polen  würden
nur  für  den  Kanal  stimmen,  wenn  die  Regierung  den  Eisenbahnbau  in
Posen  umfassender  betreibe  als  jetzt.

Finanzminister  v.  Miquel:  Ein  Hauptbedenken  der  Gegner  ist
die  allgemeine  Finanzlage  bei  Verringerung  der  Eisenbahnüberschüsse.  Aber
ich  kann  als  Finanzminister  den  Bau  dieses  Kanals  aus  guten  Gründen
vollständig  verantworten.  Es  ist  nicht  Ueberhebung,  wenn  ich  meine,  der
Abgeordnete  ist  nicht  so  in  der  Lage  wie  der  Finanzminister,  sich  ein  Bild
nicht  bloß  von  der  Gegenwart,  sondern  noch  mehr  von  der  vermutlichen
Zukunft  der  finanziellen  Entwicklung  Preußens  zu  machen.  Mir,  der  im
ganzen  Lande  neun  Jahre  hindurch  als  übermäßig  fiskalischer  und  sogar
kleinlicher  Finanzminister  hingestellt  ist,  wird  man  nicht  nachsagen,  daß  ich
wider  meine  bessere  Ueberzeugung  diesen  Kanal  empfehle.  Die  Eisenbahnen
        <pb n="135" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  16./17.)  127

sind  ein  Rückgrat  der  ganzen  preußischen  Finanzen;  aber  wir  haben  dafür
gesorgt,  daß  sich  das  mehr  und  mehr  vermindert,  und  wenn  die  Eisenbahnüberschüsse
  in  den  letzten  Jahren  trotz  des  glänzenden  Verkehrsaufschwunges
sich  im  Nettobetrage  vermindert  haben  und  wir  dies  nicht  nur  ertragen
konnten,  sondern  sogar  sehr  bedeutende  sonstige  Ueberschüsse  gehabt  haben,
so  zeigt  das,  daß  unsere  Bemühungen  in  jener  Richtung  nicht  erfolglos
gewesen  sind.  Bisher  haben  wir  die  Ausgaben  um  200  Millionen  vermehren
  können.  An  den  Mehreinnahmen  des  letzten  Jahres  sind  die  Eisenbahnüberschüsse
  überhaupt  nur  mit  1/9  beteiligt.  (Hört,  hört!  links.)
Während  wir  unsere  Staatsausgaben  um  200  Millionen  erhöht  haben,
abgesehen  von  den  wachsenden  Ausgaben  für  das  Reich,  hat  Frankreich
ohne  die  Militärausgaben  kaum  um  10  Millionen  Franken  seinen  Staatshaushalt
  vermehrt.  Allerdings  kann  man  das  größte  Gewicht  auf  die  Erhaltung
  und  thunlichste  Vermehrung  der  Eisenbahnüberschüsse  legen,  darin
bin  ich  mit  dem  Grafen  Limburg  vollständig  einverstanden,  ohne  mit  seiner
Motivierung  einverstanden  zu  sein.  Die  Umgestaltung  der  Eisenbahnanlagen
am  Rhein  würde  gegen  300  Millionen  erfordern.  Wir  haben  eine  fortschreitende
  Kultur,  Steigen  des  Wohlstandes,  Wachsen  des  Verkehrs,  Steigen
der  Wertschätzung  der  persönlichen  Dienstleistungen,  Wachsen  der  Löhne
und  Steigen  der  Beamtengehälter,  Vermehrung  des  Personals,  Verminderung
  der  Arbeitsleistung  durch  Sonntagsruhe  u.  s.  w.  Das  alles  kann  ein
gewöhnlicher  Privatunternehmer  vertragen,  denn  er  wirft  diese  Produktionskosten
  auf  den  Preis,  oder  er  kann  seinen  Betrieb  einstellen.  Wie  soll
aber  die  Eisenbahnverwaltung  diese  wachsenden  Produktionskosten  abwerfen?
Um  so  vorsichtiger  müssen  wir  in  der  Herabsetzung  der  Tarife  sein,  und
man  kann  nicht  sagen,  daß  jede  Tarifherabsetzung  ein  großer  Vorteil  für
den  Staat  ist.  Wie  steht  es  dagegen  mit  dem  Kanal?  Er  wird  gebaut,
beaufsichtigt,  einigermaßen  unterhalten  (Heiterkeit  rechts)  und  braucht  wenig
Personal,  kostet  also  viel  weniger.  Der  Eisenbahnverkehr  ist  so  kompliziert
und  schwierig  geworden,  daß  ein  Teil  seiner  Verantwortlichkeit  auf  den
Kanal  abgegeben  werden  muß.  Wir  haben  im  vorigen  Jahre  63  Millionen
Mehreinnahmen  gehabt  und  allein  54  Millionen  im  Ordinarium  mehr
ausgegeben.  Wenn  wir  durch  den  Kanal  auf  einen  Einnahmeausfall  bei
den  Eisenbahnen  von  50  Millionen  rechnen,  so  macht  das  auf  mich  als
Finanzminister  einen  sehr  geringen  Eindruck,  wenn  mir  die  Eisenbahn  nicht
sagen  kann,  wie  die  Ausgaben  steigen.  Wenn  der  Kanal  nicht  kommt,
werden  erst  recht  erhöhte  Ausgaben  durch  die  Umgestaltung  der  Eisenbahn
in  dem  Industriebezirk  erforderlich  sein.  Sehen  Sie  sich  nur  die  erste
Rate  für  die  Bahnhofsbauten  an!  Für  die  nächste  Zeit  ist  in  jeder  Beziehung
  eine  erhebliche  Steigerung  der  Ausgaben  zu  erwarten.  (Hört,  hört!)
Jawohl:  Hört,  hört!  Das  würde  aber  anders,  wenn  wir  den  Kanal
bauen.  Für  landwirtschaftliche  Zwecke,  namentlich  Meliorationen,  ist  in
den  letzten  Jahren  außerordentlich  viel  geschaffen,  und  wir  haben  die  östlichen
  Provinzen  nicht  entfernt  zurückgesetzt.  Wenn  zu  befürchten  wäre,
daß  der  Bau  des  Kanals  diese  Meliorationsarbeiten  für  den  Osten  vermindern
  würde,  so  hätte  ich  niemals  für  den  Kanal  gestimmt.  Beim  Bau
von  Klein-  und  Nebenbahnen  ist  besonders  auch  der  Osten  berücksichtigt
worden.  Ich  führe  das  nicht  an,  um  zu  sagen,  daß  der  Osten  dadurch
bevorzugt  worden  sei.  Das  ist  eine  Verbesserung  im  allgemeinen  Interesse
des  Staates.  In  Bezug  auf  die  Förderung  des  Kleinbahnwesens  wird
auch  in  Zukunft  der  Staat  in  wirksamer  Weise  neben  den  Provinzen  eingreifen
  müssen.  Auch  die  Verbesserung  der  Schiffahrt  auf  der  Oder,  welche
die  beiden  größten  Städte  der  Monarchie  verbindet,  wird  im  allgemeinen
Staatsinteresse  durchgeführt  werden.  Durch  diese  Maßnahmen  wird  auch
        <pb n="136" />
        128  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  16.  18.)

ein  Einfluß  auf  die  Eisenbahnüberschüsse  geübt.  Die  Regulierung  der
großen  natürlichen  Wasserstraßen,  der  Elbe,  des  Rheins  u.  s.  w.  ist  durchgeführt
  ohne  Rücksicht  auf  die  Eisenbahneinnahmen.  Mit  großer  Mehrheit
sind  diese  Regulierungen  bewilligt  worden  und  sogar  einstimmig  haben
Sie  (rechts)  für  eine  neue  Einfallsthür  gestimmt,  für  den  Elbe-Travekanal.
(Widerspruch  bei  den  Konservativen  —  Rufe:  Wir  haben  dagegen  gestimmt!
  Heiterkeit.)  Auf  verschiedenen  Gebieten  haben  wir  als  Ergänzung
der  Eisenbahnen  den  Wasserverkehr  absolut  notwendig;  bezüglich  des  Ruhrreviers
  sagt  die  Eisenbahnverwaltung,  daß  wir  bald  an  der  Grenze  der
Leistungsfähigkeit  seien.  Die  Staatsregierung  kann  über  eine  solche  sachkundige
  Erklärung  eines  Ressortministers  nicht  hinwegehen,  namentlich,
wenn  uns  die  Sache  so  klargelegt  worden  ist,  daß  ein  Laie  das  begreifen
muß,  und  wenn  man  die  natürliche  Lage  Preußens  betrachtet,  daß  eine
Verbindung  der  Wasserstraßen  des  Ostens  und  Westens  fehlt.  Nachdem
noch  Abg.  Schmieding  (nl.)  darauf  verwiesen  hat,  daß  eine  Beeinträchtigung
  des  Eisenbahnverkehrs  durch  den  Kanal  nicht  zu  befürchten  sei,  wird
die  Diskussion  geschlossen.

In  namentlicher  Abstimmung  wird  zunächst  der  Teil  des  §  1,
welcher  sich  auf  den  Bau  des  Dortmund-Rheinkanals  und  die  Ergänzungsbauten
  für  den  Dortmund-Emskanal  bezieht,  mit  212  gegen  209  Stimmen
abgelehnt.  Der  Abg.  Rintelen  (Z.)  enthält  sich  der  Abstimmung.  —  Für
den  Dortmund-Rheinkanal  stimmen  von  den  Konservativen  die  Abgg.  Conrad-Flatow,
  Ditfurth,  Graf  zu  Dohna,  v.  d.  Gröben,  v.  Heimburg,  v.  Negelein,
v.  Plettenberg-Mehrum,  Rehling,  v.  Veltheim  und  Weihe;  von  den  Freikonservativen
  die  Abgg.  Brauer,  v.  Bülow-Bossee,  Conrad-Graudenz,
Christophersen,  Heye,  Stolzenau,  Kelch,  Kröner,  Graf  Moltke,  v.  Tiedemann,
v.  Tzschoppe,  Vorster  und  Weyerbusch;  ferner  von  den  schlesischen  Zentrumsmitgliedern
  die  Abgg.  Graf  Ballestrem,  v.  Huene,  Letocha,  Metzner,  Mücke,
Porsch,  Stanke  und  Graf  Strachwitz.  Von  den  Nationalliberalen  stimmen
gegen  den  Dortmund  Rheinkanal  die  Abgg.  Hische,  Holtermann,  Seer  und
Puttfarken;  ferner  der  Antisemit  Werner.  —  In  namentlicher  Abstimmung
erfolgte  sodann  die  Ablehnung  des  Mittellandkanals  mit  228  gegen  126
Stimmen.  65  Abgeordnete  enthalten  sich  der  Abstimmung  und  zwar  meistens
Mitglieder  des  Zentrums.  Von  den  Konservativen  und  Freikonservativen
sind  etwa  dieselben  Stimmen  auch  für  diese  Position.  Abgelehnt  werden
die  §§  2—5.  Abg.  Graf  Strachwitz  (Z.)  beantragt  zu  §  6,  daß  gleichzeitig
  mit  der  Fertigstellung  des  Mittellandkanals  für  Schlesien  die  Möglichkeit
  geschaffen  werden  möge,  auf  dem  Wasser-  oder  Eisenbahnwege
Montangüter  von  dem  oberschlesischen  Industrierevier  nach  Berlin  zu  Frachtsätzen
  zu  befördern,  welche  die  heutige  Spannung  zwischen  Oberschlesien
und  Rheinland-Westfalen  aufrechterhalten.  —  Dieser  Antrag  und  §6  werden
angenommen,  ebenso  §  8.

16.  August.  (Rudowb.  Berlin.)  Rittergutsbesitzer  v.  Benda,
bis  1898  Abgeordneter,  Führer  der  Nationalliberalen,  83  Jahre
alt,  †.

16.  August.  (Heidelberg.)  Der  Chemiker  Prof.  Robert
Wilh.  v.  Bunsen,  88  Jahre  alt,  †.

18.  August.  (St.  Privat  bei  Metz.)  Der  Kaiser  nimmt  an
der  Enthüllung  eines  Denkmals  des  1.  Garderegiments  z.  F.  teil
und  hält  folgende  Rede:
        <pb n="137" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  18.)  129

„Ernste  und  weihevolle  Erinnerungen  umgeben  den  heutigen  Festtag
und  lassen  unsere  Herzen  höher  schlagen.  Mein  1.  Garde-Regiment  z.  F.,
vertreten  durch  Meine  Leibkompagnie,  seine  ruhmreichen  Fahnen  und  viele
alte  Kameraden,  die  einstmals  an  dieser  Stelle  gefochten  und  geblutet  haben,
wird  heute  das  Denkmal  für  seine  Gefallenen  enthüllen.  Es  geschieht  dies
unter  Teilnahme  Meines  jüngsten  Regiments  und  gleichsam  der  gesamten
deutschen  Armee,  vertreten  durch  die  Truppen  des  16.  Armeekorps.  Es  ist
fast  das  einzige  Regiment  gewesen,  welches  an  dieser  blutgedrängten  Stelle
durch  ein  Denkmal  bisher  noch  unvertreten  war.  Und  doch  hat  es  den
vollen  Anspruch  darauf!  Obwohl  es  durch  seine  Geschichte  eng  an  Mein
Haus  gegliedert,  zur  Erziehung  der  Prinzen  und  Könige  desselben  berufen,
so  recht  eigentlich  als  ein  Familien-  und  Hausregiment  angesehen  werden
darf,  so  hat  doch  Meines  Großvaters  kaiserliche  Majestät  keinen  Augenblick
gezaudert,  diese  Ihm  so  teuere  Truppe  voll  für  des  Vaterlandes  Wohl
einzusetzen.  Wie  das  Regiment  gekämpft  und  geblutet  und  seinen  Fahneneid
  gelöst,  wie  sein  Verhalten  des  großen  Kaisers  Lob,  sein  Leiden  und
seine  Verluste  Seine  Thränen  ihm  verdient  haben,  lehrt  die  Geschichte!
Seinen  unter  dem  grünen  Rasen  ruhenden  Helden  setzt  das  Regiment  mit
Mir,  als  seinem  ältesten  Kameraden,  den  Erinnerungsstein.  Die  gewählte
Form  des  Denkmals  ist  abweichend  von  den  sonst  auf  dem  Schlachtfelde
üblichen.  Der  gepanzerte  Erzengel  stützt  sich,  friedlich  ruhend,  auf  sein
Schwert,  geziert  mit  dem  stolzen  Motto  des  Regiments:  semper  talis.  Ich
will  daher,  daß  dieser  Figur  auch  eine  allgemeine  Bedeutung  verliehen
werde.  Es  steht  auf  diesem  blutgedrängten  Felde  gleichsam  als  Wächter
für  alle  hier  gefallenen  braven  Soldaten  beider  Heere,  sowohl  des  französischen
  wie  unseres.  Denn  tapfer  und  heldenmütig  für  ihren  Kaiser  und
ihr  Vaterland  sind  auch  die  französischen  Soldaten  in  ihr  ruhmvolles  Grab
gesunken.  Und  wenn  unsere  Fahnen  sich  grüßend  vor  den  erzenen  Standbilde
  neigen  werden  und  wehmutsvoll  über  den  Gräbern  unserer  lieben
Kameraden  rauschen,  so  mögen  sie  auch  über  den  Gräbern  unserer  Gegner
wehen,  ihnen  raunen,  daß  wir  der  tapferen  Todten  in  wehmutsvoller
Achtung  gedenken.  Mit  tiesem  Danke  und  Aufblick  gegen  den  Herrn  der
Heerschaaren,  für  seine  unserm  großen  Kaiser  gnädig  bewährte  Führung
wollen  wir  uns  vergegenwärtigen,  daß  auf  den  heutigen  Tag  die  um  des
höchsten  Richters  Thron  gescharten  Seelen  aller  derer,  die  einst  in  heißem
Ringen  sich  auf  diesem  Felde  gegenüberstanden,  im  ewigen  Gottesfrieden
vereint  auf  uns  herabsehen!“

18.  August.  (Preußen.)  Offiziöse  Kundgebung  über  die
zweite  Lesung  der  Kanalvorlage.

Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  bezeichnet  die  Ergebnisse  der  Abstimmung
der  zweiten  Lesung  der  Kanalvorlage  als  sehr  betrübender  Art.  Wenn  die
Haltung  der  konservativen  Parteien  „wider  Verhoffen  in  der  morgigen
dritten  Lesung  fortdauert,  so  liegt  die  Befürchtung  sehr  nahe,  daß  die  bisherige
  Stellung  der  konservativen  Parteien  zur  Staatsregierung  und  selbst
zur  Krone  infolgedessen  eine  erhebliche  Erschütterung  erleiden  würde.  Die
Minister  haben  schon  darauf  hingewiesen,  daß  diese  Frage  nicht  vereinzelt
werden  könne,  und  daß  die  Parteien  alle  Veranlassung  haben,  in  ihrem
eigenen  Interesse  sie  im  Zusammenhang  mit  der  gesamten  politischen  und
wirtschaftlichen  Lage  des  Landes  zu  betrachten.  Wir  können  daher  nur  die
dringende  Hoffnung  und  Mahnung  aussprechen,  daß  die  konservativen
Parteien  noch  im  letzten  Augenblicke  auch  von  diesem  Standpunkte  aus  die
Frage  betrachten  und  in  der  morgigen  Abstimmung  ihre  bisherige  schroffe
Ablehnung  modifizieren.  Die  von  den  gegnerischen  Parteien  angeführten

Europäischer  Geschichtskalender.  XI.  9
        <pb n="138" />
        130  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  19.)

Gründe  und  Bedenken  gegen  das  große  nationale  Unternehmen  sind  im
Laufe  der  Beratungen  von  allen  Gesichtspunkten  aus  so  vollständig  widerlegt
  worden,  daß  denselben  eine  Aenderung  in  ihrer  Haltung  um  so  leichter
werden  muß.“

19.  August.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Dritte
Beratung  der  Kanalvorlage.  Ablehnung.  Erklärung  Hohenlohes
und  Migquels  über  die  Pläne  der  Regierung.

Abg.  Bachmann  (nl.)  beantragt  die  Wiederherstellung  der  Regierungsvorlage,
  mit  Einschluß  der  Paragranhen  bezüglich  der  schlesischen
Kompensationen.  —  Abg.  Albers  (Z.)  beantragt  dagegen  die  Wiederherstellung
  des  §  1  Ziffer  1  und  2  bezüglich  des  Dortmund-Rheinkanals  und
der  Ergänzungsbauten  am  Dortmund-Ems-Kanal.  —  Die  Abgg.  Dr.  Arendt
(frk.)  und  Genossen  beantragen,  im  Falle  der  Ablehnung  des  Dortmund-Rheinkanals
  die  königliche  Staatsregierung  zu  ersuchen,  dem  Landtage
eine  Vorlage  über  die  Verbindung  des  Dortmund-Emskanals  mit  dem
Rhein  durch  Kanalisierung  der  Lippe  oder  durch  eine  andere  leistungsfähige
  Wasserstraße  zu  machen.

Abg.  v.  Kardorff  (frk.)  ist  gegen  den  Mittellandkanal.  Angesichts
  der  Erklärung  der  Regierung,  daß  der  Dortmund-Rheinkanal  nur
denkbar  ist  als  Glied  des  Mittellandkanals,  und  ohne  die  Zusicherung,
daß  das  Wasser  zu  diesem  Kanal  nicht  der  Weser  entnommen  werden  soll,
kann  er  nicht  für  diesen  Kanal  stimmen.  Die  Regierung  habe  durch  die
Kanalvorlage  und  die  Zögerung,  den  Kampf  gegen  die  Sozialdemokratie
aufzunehmen,  der  Sammlungspolitik  geschadet.  Abg.  Richter  (fr.  Vp.):
Wir  werden  für  die  Regierungsvorlage  im  ganzen  stimmen,  also  für  den
nationalliberalen  Antrag,  aber  sind  nicht  in  der  Lage,  für  den  Zentrumsantrag
  zu  stimmen,  wenn  der  nationalliberale  Antrag  gefallen  ist.  Wir
wollen  nicht  einen  Gesetzentwurf  schaffen  helfen,  der  sich  auf  den  Dortmund-Rheinkanal
  beschränkt.  Dieser  Kanal  in  seiner  Isolierung  ist  etwas  anderes
als  der  Dortmund-Rheinkanal  in  Verbindung  mit  dem  Mittellandkanal.
Die  Bewilligung  dieses  Dortmund-Rheinkanals  allein  würde  nicht  ein  erster
Schritt  sein,  sondern  ein  Hindernis  für  jedes  weitere  Vorgehen.  Der
Mittellandkanal  ist  die  Seele  für  die  Verbindung  von  Osten  und  Westen.
Die  Vorlage  ist  nicht  eine  gewöhnliche  Verkehrsverbindung.  Der  Dortmund-Rheinkanal
  würde  lediglich  eine  solche  Verkehrsverbindung  lokaler  Natur
sein  und  lediglich  dem  Getreide  des  Auslandes  den  Zugang  nach  dem
Westen  erleichtern  zum  Schaden  des  Ostens.  (Hört!  links.)  Wir  wünschen,
daß  endlich  die  Stagnation  in  der  Eisenbahntarifentwicklung  gebrochen
wird.  (Zustimmung  links).  Für  solchen  Zweck  lohnt  es  sich,  ganze  Arbeit
zu  machen.  Wir  haben  keinen  Sinn  für  einen  Torso,  für  einen  Stumpf,
der  an  die  Stelle  des  ganzen  Gesetzes  treten  soll.

Abg.  Fritzen  (Z.):  Wenn  der  Dortmund-Rheinkanal  angenommen
wird,  ist  auch  Aussicht  auf  die  Lippekanalisierung  vorhanden,  weil  der
Kanal  den  kolossalen  Verkehr  nicht  allein  bewältigen  kann.  Der  Dortmund-Rheinkanal
  ist  eine  Ergänzung  des  Dortmund-Emskanals;  der  Rhein
wird  dadurch  mit  dem  Meere  in  Verbindung  gesetzt,  was  besonders  für
Kriegszeiten  von  großer  Bedeutung  ist.  Deshalb  werden  wir  für  den
Dortmund-Rheinkanal  stimmen.  Abg.  Graf  Limburg-Stirum  (kons.):
Wir  sind  gegen  den  Dortmund-Rheinkanal  als  einen  Teil  des  Projektes,
weil  derselbe  ebenfalls  einen  Bruch  mit  unserm  Eisenbahnsystem  bedeutet,
den  wir  nicht  mitmachen  können.  Die  Eisenbahnen  würden  trotz  dieses
Kanals  nicht  entlastet  werden,  die  Eisenbahnbauten  würden  ebenso  wie  jetzt  er-
        <pb n="139" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August.)  131

forderlich  sein,  und  das  ist  der  Grund,  den  wir  1894  auch  schon  gegen
diesen  Kanal  geltend  gemacht  haben.  Dieser  Kanal  würde  die  Eisenbahntarifpolitik
  stören  und  unsere  Herrschaft  über  dieselbe  zerstören.  Wir  haben
es  bedauert,  daß  durch  den  Kanal  ein  Zankapfel  geworfen  ist  zwischen  die
Landwirtschaft  und  die  Industrie.  Das  war  nicht  günstig  für  die  Politik
der  Sammlung.  Der  Herr  Finanzminister  hat  für  die  Landwirtschaft  geleistet,
  was  er  konnte;  aber  er  hat  etwas  nicht  thun  können:  er  konnte  die
unheiilvollen  Folgen  der  Handelsverträge  nicht  von  der  Landwirtschaft  abwenden.


Ministerpräsident  Fürst  Hohenlohe:  Wenn  der  Mittellandkanal,
wie  es  den  Anschein  hat,  heute  verworfen  wird,  so  wird  er  doch  nicht  von
der  Tagesordnung  verschwinden.  Er  wird  wiederkommen  und  die  Regierung
  wird  dann  dafür  sorgen,  daß  er  zur  Annahme  gelangt.  Diese  Frage
kann  nicht  allein  und  für  sich  behandelt  werden,  denn  sie  wird  weittragende
Folgen  in  Beziehung  auf  das  bisherige  Verhältnis  der  Konservativen  zur
Regierung  haben  und  kann  nur  unheilvoll  auf  das  Zusammengehen  der
staatserhaltenden  Elemente  des  Landes,  namentlich  auf  das  Zusammengehen
auf  dem  Gebiete  der  Handelspolitik,  wirken.  Das  mögen  die  Herren  von
der  Rechten  bedenken!  Auf  eine  Anfrage  des  Abg.  Rickert  (fr.  Vg.),  ob
es  möglich  sei,  den  Dortmund-Rheinkanal  allein  auszuführen  erklärt  Finanzminister
  v.  Miquel:  Die  Regierung  werde,  wenn  sich,  was  er  bezweifle,
herausstellen  sollte,  daß  der  Teilkanal  technisch  ausführbar  sei,  doch  unbedingt
  auf  der  Durchführung  des  ganzen  Mittellandkanals  bestehen  (Bewegung);
  so  lange  sie  nicht  sicher  sei,  daß  in  dieser  Beziehung  ihr  Bestreben
  Erfolg  habe,  werde  sie  zur  Ausführung  dieser  einzelnen  Strecke
nicht  schreiten.

In  namentlicher  Abstimmung  wird  darauf  der  nationalliberale  Antrag
  auf  Wiederherstellung  der  Regierungsvorlage,  also  des  Dortmund-Rhein-
  und  des  Mittellandkanals  mit  235  gegen  147  Stimmen  abgelehnt.  32
Abgeordnete  enthalten  sich  der  Abstimmung.  Die  Abstimmung  ist  im  wesentlichen
  dieselbe  wie  am  17.,  nur  fehlt  von  den  Konservativen  und  Freikonservativen
  eine  ganze  Reihe  und  von  den  Zentrumsmitgliedern,  welche
sich  in  der  zweiten  Lesung  der  Abstimmung  enthalten  hatten,  stimmen  einige
für,  die  anderen  gegen  den  Antrag.  Von  den  Nationalliberalen  stimmen
die  Abgg.  Kahlcke,  Seer  und  Beinhauer  ebenfalls  gegen  den  Antrag;  die
beiden  hannoverschen  Abgg.  Hische  und  Puttfarken  fehlen.  —  In  namentlicher
  Abstimmung  wird  auch  der  Dortmund-Rheinkanal  (Antrag  Albers)
mit  275  gegen  134  Stimmen  abgelehnt;  drei  Abgeordnete  enthalten  sich
der  Abstimmung.  Für  diesen  Antrag  stimmen  nur  die  Mitglieder  des
Zentrums,  die  Konservativen  und  Freikonservativen,  welche  bereits  in  der
zweiten  Lesung  dafür  gestimmt  haben,  und  diejenigen  Nationalliberalen,
deren  Wahlkreise  an  dem  Kanal  interessiert  sind;  die  meisten  Nationalliberalen
  stimmen  mit  den  beiden  freisinnigen  Gruppen  dagegen.  —  Die
übrigen  Teile  der  Vorlage  werden  ohne  Debatte  abgelehnt,  ebenso  sämtliche
  von  der  Kommission  beantragten  Resolutionen  und  der  Antrag  Arendt.

August.  Die  Presse  über  die  Ablehnung  der  Kanalvorlage.

In  der  Presse  der  Linken  wird  der  Zwist  zwischen  der  Regierung
und  den  Konservativen  mit  Freude  begrüßt  und  die  Auflösung  des  Abgeordnetenhauses
  empfohlen.  Die  konservativen  Organe  erklären,  trotz  dieser
Drohung  werde  die  Partei  fest  bleiben.  Die  klerikale  „Köln.  Volksztg.“
meint,  ein  Wahlkampf  werde  sich  nur  zwischen  Links  und  Rechts  abspielen,
das  Zentrum  bleibe  unberührt.  Die  nationalsoziale  „Hilfe“  erhofft  ein
Schwinden  des  Einflusses  des  Frhrn.  v.  Stumm,  weil  dieser  ein  Gegner  des

9  *
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        132  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  21.  -  27./31.)

Kanals  sei.  Die  „Post“  (freikonservativ)  befürchtet  von  Neuwahlen  eine
noch  größere  Verwirrung  unter  den  Parteien  der  Rechten.  Die  „Tägl.
Rdschau“,  „Frankf.  Ztg.“"  u.  a.  erklären,  das  Zentrum  habe  die  Vorlage
zu  Fall  gebracht,  weil  die  Gemeindewahlrechtsnovelle  keine  Aussicht  auf
Annahme  habe.

Ferner  wird  vielfach  von  einem  Gegensatz  Hohenlohe  —  Miquel
gesprochen;  Fürst  Hohenlohe  wünsche  die  Auflösung  des  Hauses,  während
Herr  v.  Miquel  im  Interesse  der  Konservativen  widerstrebe.

21.  August.  (Köln.)  Weihbischof  Dr.  Schmitz  †.

22.  August.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Die
Kommission  lehnt  die  Novelle  zum  Gemeindewahlgesetz  mit  13  gegen
8  Stimmen  ab.  Finanzminister  v.  Miquel  kündigt  eine  neue
Vorlage  für  die  nächste  Session  an.

23./24.  August.  Das  Preußische  Herrenhaus  genehmigt
die  Gesetzentwürfe,  die  im  Anschluß  an  das  Inkrafttreten  des
Bürgerlichen  Gesetzbuchs  zur  Abänderung  der  bestehenden  Justizgesetze
  notwendig  geworden  sind.  —  Die  Beschlüsse  des  Abgeordnetenhauses
  werden  mehrfach  modifiziert.

25./29.  August.  (Preußischer  Landtag.)  Erledigung  der

Justizgesetze.

25.  August.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  modifiziert
Beschlüsse  des  Herrenhauses  über  das  Ausführungsgesetz  zum  Handelsgesetzbuche
  und  das  Ausführungsgesetz  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuche.  -
26.  August.  Das  Herrenhaus  ändert  die  Beschlüsse  des  Abgeordnetenhauses
  wiederum  ab.  Das  Abgeordnetenhaus  tritt  dem  Beschlusse  des
Herrenhauses  über  das  Handelsgesetzbuch  bei,  lehnt  aber  die  Aenderungen
über  die  Ausführungsgesetze  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch  ab.  —  Am
29.  August  tritt  das  Herrenhaus  den  Beschlüssen  des  Abgeordnetenhauses
bei,  und  der  Landtag  wird  geschlossen.  —  Die  Schlußsitzung  des  Landtags
war  bereits  für  den  26.  August  angekündigt  worden,  mußte  aber  infolge
der  Differenz  zwischen  beiden  Häusern  wieder  verschoben  werden.

27.—31.  August.  (Neiße.)  Generalversammlung  der  Katholiken
  Deutschlands.  —  Kopp  über  die  Stellung  des  Papstes.

Soziale  Beschlüsse.  —  Deutsche  und  Polen.

Zum  Präsidenten  wird  Reichsgerichtsrat  Spahn  gewählt.  Fürstbischof
  Dr.  Kopp  verlangt  für  den  Papst  volle  Freiheit  in  der  Ausübung
seines  heil.  Amtes.  Der  Papst  ist  die  größte  moralische  Macht  der  Welt.
Das  Papsttum  hat  den  größten  moralischen  Einfluß  auf  der  Erde.  Darum
ist  es  der  berufenste  Schiedsrichter  zwischen  Völkern  und  darum  betrachtet
es  der  Papst  als  eines  von  den  hohen  Idealen,  diese  Rolle  in  der  Welt
einnehmen  zu  können  —  nicht  aus  Herrschsucht,  sondern  weil  er  sich  fühlt
als  Vertreter  des  himmlischen  Friedensfürsten.  Darum  werden  Katholiken
nicht  Vertrauen  setzen  auf  Bestrebungen,  welche  die  Religion  nicht  zur  Mitwirkung
  heranziehen.  Mag  man  über  die  Stellung  des  Papsttums  denken,
wie  man  will  —  für  uns  Katholiken  ist  das  Papstitum  das  Zentrum  des
religiösen  Lebens.  Darum  richten  sich  unsre  Augen  stets  auf  dasselbe.  —
Aber  die  Lage  des  heiligen  Vaters  verlangt  mehr  als  Liebe,  denn  sie  ist
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  28.)  133

unwürdig  seiner  hohen  Stellung.  Wir  müssen  beten  und  werkthätige  Hilfe
leisten.  Die  deutschen  Katholiken  werden  auch  ferner  mit  anderen  Nationen
in  der  Unterstützung  des  heiligen  Vaters  wetteifern.  Die  deutschen  Katholiken
  bieten  ein  herrliches  Bild  der  Einheit.  Sie  stehen  fest  zu  ihren  Vertretern
  im  Parlament  und  —  man  mag  versuchen,  was  man  will  —  man
wird  das  Volk  nicht  von  ihnen  trennen.

Es  werden  im  weiteren  Verlauf  der  Verhandlungen  u.  a.  folgende
Beschlüsse  gefaßt:

„Die  46.  Generalversammlung  der  Katholiken  Deutschlands  erneut
die  Mahnung:  Gründet  überall  katholische  Arbeitervereine!  und  betont  die
Notwendigkeit,  insbesondere  auch  die  wirtschaftlichen  Interessen  des  Arbeiterstandes
  wahrzunehmen  und  zu  diesem  Zwecke  die  auf  christlicher  Grundlage
aufgebaute  Gewerkschaftsbewegung  zu  fördern;  die  Generalversammlung
erkennt  in  den  christlichen  Gewerkvereinen  nicht  einen  Ersatz  der  konfessionellen
Arbeitervereine,  sondern  eine  notwendige  Ergänzung  derselben  und  hält  die
möglichst  baldige  Durchführung  christlicher  Gewerkschaften  für  ein  wesentliches
  Mittel  zum  sozialen  Frieden.“  II.  „Die  46.  Generalversammlung
fordert  im  Namen  der  Humanität  und  des  Christentums  möglichste  Beschränkung
  und  Beseitigung  der  Beschäftigung  von  verheirateten  Frauen
und  die  möglichste  Durchführung  und  Erweiterung  der  Schutzbestimmungen
für  Kinder  in  Fabrikbetrieben.“  III.  „Die  46.  Generalversammlung  betrachtet
  es  als  eine  hochwichtige  Aufgabe,  auf  die  Verbesserung  der  Wohnungsverhältnisse
  sowohl  der  alleinstehenden  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,
als  auch  der  Arbeiterfamilien  erhöht  Bedacht  zu  nehmen  und  weist  besonders
auf  entsprechende  Hospize  und  Baugenossenschaften  hin.“  IV.  „Die  46.  Generalversammlung
  der  Katholiken  Deutschlands  dankt  der  Zentrumsfraktion
für  die  nachdrückliche  und  umsichtige  Vertretung  der  berechtigten  Interessen
aller  Berufsstände  und  erhofft  deren  unentwegtes  Fortschreiten  auf  dieser

Bahn.“

„Der  Bauernstand  als  der  grundlegende  Stand  der  Gesellschaft,
durchdrungen  von  christlich-konservativer  Gesinnung,  verdient  als  einer  der
Hauptträger  der  gesellschaftlichen  und  staatlichen  Ordnung  die  umsichtigste
Aufmerksamkeit  und  Fürsorge.  Von  jeher  hat  die  politische  Vertretung  der
Katholiken  Deutschlands  ihre  volle  Thätigkeit  den  Interessen  der  Landwirtschaft
  gewidmet  und  durch  ihre  anregende  und  ausschlaggebende  gesetzgeberische
  Arbeit  das  Gedeihen  derselben  gefördert.  Für  diese  erfolgreiche
Thätigkeit  spricht  die  Generalversammlung  der  Zentrumspartei  ihre  volle
Anerkennung  und  Dank  aus.  Zugleich  erachtet  sie  es  als  dringende  Notwendigkeit,
  daß  auch  in  Zukunft  auf  dem  Gebiete  der  Gesetzgebung  und
Verwaltung  alle  jene  Maßregeln  ergriffen  werden,  die  nach  objektiver,
fachkundiger  Beurteilung  geeignet  erscheinen,  die  gegenwärtige  Notlage  der
Landwirtschaft  zu  erleichtern  und  den  Bauernstand  in  jeder  Beziehung  zu
heben  und  zu  fördern.

Vor  Eröffnung  der  Versammlung  hatten  die  Polen  polnische  Ansprachen
  und  polnische  Berichte  verlangt,  widrigenfalls  die  Versammlung
nicht  besucht  werden  sollte.  Die  „Germania“  erklärt  die  Anwendung  der
polnischen  Sprache  auf  einem  deutschen  Katholikentage  für  unmöglich,  die
„Köln.  Volksztg.“  befürwortet  ihre  Zulassung,  da  es  sich  nicht  um  einen
„deutschen"  Katholikentag,  sondern  um  eine  Tagung  der  „Katholiken
Deutschlands“  handle.  —  Infolgedessen  finden  polnische  Ansprachen  statt,
aber  viele  polnische  Arbeiter,  denen  die  Konzessionen  nicht  weit  genug  gehen,
verlassen  die  Versammlung.

28.  August.  Allgemeine  Feier  zum  150.  Geburtstag  Goethes.
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        134  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  29.  31.)

29.  August.  (Preußen.)  Der  Ministerpräsident  Fürst
Hohenlohe  schließt  den  Landtag  mit  folgender  Erklärung:

„Meine  Herren!  Am  Schlusse  dieser  ungewöhnlich  langen  und
arbeitsreichen  Session  ist  es  mir  Bedürfnis,  Ihnen  namens  der  Königlichen
Staatsregierung  für  die  Mühe  und  Hingebung  zu  danken,  mit  der  Sie  sich
der  Durchberatung  der  Ihnen  unterbreiteten  gesetzgeberischen  Vorlagen
unterzogen  haben.  Es  ist  dadurch,  wie  mit  besonderer  Befriedigung  anerkannt
  wird,  die  Möglichkeit  geschaffen  worden,  diejenigen  Gesetze  rechtzeitig
  zu  verabschieden,  welche  die  Einführung  des  am  1.  Januar  1900
Geltung  erlangenden  neuen  Reichsrechts  für  unser  engeres  Vaterland  zur
Voraussetzung  hat.  Auch  auf  verschiedenen  anderen  Gebieten  der  Staatsverwaltung
  hat  sich  Ihre  Mitarbeit  als  fruchtbringend  erwiesen.  Aufs  tiefste
muß  die  Regierung  Sr.  Majestät  des  Königs  andererseits  bedauern,  daß
das  große  Kanalunternehmen  zur  Verbindung  von  Rhein,  Weser  und  Elbe,
welches  einem  dringenden  Verkehrsbedürfnis  entsprechen  und  den  Osten  und
den  Westen  der  Monarchie  wirtschaftlich  noch  inniger  vereinigen  soll,  die
Zustimmung  des  Hauses  der  Abgeordneten  nicht  gefunden  hat.  Sie  hält
im  allgemeinen  Interesse  der  Landeswohlfahrt  an  diesem  großen  Werke
unverbrüchlich  fest  und  gibt  sich  der  sicheren  Erwartung  hin,  daß  die
Ueberzeugung  von  dessen  Notwendigkeit  und  Bedeutung  im  Volke  immer
mehr  Boden  fassen,  und  daß  es  bereits  in  der  nächsten  Session  gelingen
wird,  eine  Verständigung  darüber  mit  dem  Landtage  der  Monarchie  herbeizuführen.
  Auf  Grund  des  mir  erteilten  Allerhöchsten  Auftrags  erkläre  ich
die  Sitzungen  des  Landtags  für  geschlossen.“

Resultate  der  Preußischen  Landtagssession.

Folgende  Gesetze  sind  zustandegekommen:  Etatsgesetz  (Gesetzsammlung
Nr.  9)  —  Erweiterung  des  Stadtkreises  Kassel  (10)  —  Gesetz  über  die
Frankfurter  Synagogen  (10)  —  Ges.  über  die  Umzugskosten  der  Geistlichen
  in  Wiesbaden  (15)  —  Ankauf  der  Bernsteinwerke  Stantien  u.  Becker
(17)  —  Aenderung  jagdpolizeilicher  Bestimmungen  (17)  —  Ges.  über  die
Gemeindebullen  der  Prov.  Sachsen  (20)  —  Ges.  über  Pensionierung  von
Richtern  (21)  —  Nachtragsetat  (23)  —  Ges.  über  Anstellung  und  Versorgung
  von  Kommunalbeamten  (24)  —  Ges.  über  Jagd  auf  eignem  Besitz
(25)  —  Aufhebung  der  Neckarflößerei  (25)  —  Ges.  über  Karfreitagsfeier
(28)  —  Bewilligung  von  Staatsmitteln  für  Arbeiterwohnungen  (29)  —
Ges.  über  Schutzmaßregeln  im  Odergebiet  (29)  —  Ausführungsgesetz  zum
Bürgerl.  Gesetzbuch  (31)  —  Ges.  über  freiwillige  Gerichtsbarkeit  (31)  —
Ausführungsges.  über  die  Aenderung  in  der  Zivilprozeßordnung  (31)  —
Ausführungsges.  über  Zwangsversteigerung  (31)  —  Ausführungsges.  zum
Handelsgesetzbuch  (31)  —  Ausführungsges.  zur  Grundbuchordnung  (31)  —
Gebührenordnung  der  Rechtsanwälte  (31)  —  Berliner  Gerichtsorganisatiion
(33)  —  Ges.  über  evangelische  Kirchenverfassung  in  Frankfurt  (35) -Verteilung
  der  öffentlichen  Lasten  bei  Grundstücksteilungen  (36)  —  Ges.  über
die  Landesbank  in  Wiesbaden  (37)  —Ges.  über  ärztliche  Ehrengerichte  (40)
—  Ges.  über  Versorgung  der  Hinterbliebenen  von  Volksschullehrern.

August.  In  der  Presse  wird  über  die  Möglichkeit  eines
deutsch--holländischen  Zollbundes  debattiert.

31.  August.  (Preußen.)  Der  Staats-Anzeiger  veröffentlicht
folgenden  Erlaß  des  Staatsministeriums  an  die  Oberpräsidenten:

Die  kgl.  Staatsregierung  hat  zu  ihrem  lebbaften  Bedauern  die
Wahrnehmung  machen  müssen,  daß  ein  Teil  der  Beamten,  welchen  die  Ver-
        <pb n="143" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  31.)  135

tretung  der  Politik  Seiner  Majestät  des  Königs  und  die  Durchführung
und  Förderung  der  Maßnahmen  der  Regierung  Seiner  Majestät  obliegt,
sich  dieser  Pflicht  nicht  in  vollem  Maße  bewußt  ist.  Nicht  nur  die  höheren
politischen  Beamten,  sondern  auch  die  kgl.  Landräte  dürfen  sich  in  ihrer
amtlichen  Thätigkeit  nicht  durch  die  Stimmungen  ihrer  Kreise  und  die
Meinungen  der  Bevölkerung  über  die  Maßnahmen  der  Regierung  Seiner
Majestät  beirren  lassen;  sie  sind  berufen  und  verpflichtet,  die  ihnen  bekannten
  Anschauungen  derselben  zu  vertreten  und  die  Durchführung  ihrer
Politik,  insbesondere  in  wichtigen  Fragen,  zu  erleichtern  und  das  Verständnis
  für  dieselben  in  der  Bevölkerung  zu  erwecken  und  zu  pflegen.  In  allen
Beziehungen,  in  welche  sie  durch  ihre  amtliche  Stellung  mit  dem  öffentlichen
  Leben  gebracht  werden,  haben  sie  sich  gegenwärtig  zu  halten,  daß  sie
die  Träger  der  Politik  der  Regierung  Seiner  Majestät  sind  und  den  Standpunkt
  derselben  wirksam  zu  vertreten  haben,  unter  keine  Umständen  aber
auf  Grund  ihrer  persönlichen  Meinungen  die  Aktion  der  Regierung  zu  erschweren
  berechtigt  sind.  Sie  würden  im  andern  Falle  durch  ihr  Verhalten
die  Autorität  der  Staatsregierung  schwächen,  die  Einheitlichkeit  der  Staatsverwaltung
  gefährden,  ihre  Kraft  lähmen  und  Verwirrung  in  den  Gemütern
hervorrufen.  Ein  solches  Verhalten  steht  mit  allen  Traditionen  der  preußischen
  Verwaltung  im  Widerspruch  und  kann  nicht  geduldet  werden.  Wir
vertrauen,  daß  es  genügen  wird,  die  politischen  Beamten  hierauf  mit  Ernst
und  Bestimmtheit  hinzuweisen,  und  hoffen,  daß  nicht  wieder  ein  Anlaß  geboten
  werden  wird,  weitergehende  Maßregeln  zu  treffen.

Berlin,  den  31.  August  1899.

Das  Staatsministerium.
Fürst  zu  Hohenlohe.
Eine  weitere  offiziöse  Kundgebung  in  der  amtlichen  „Berliner

  Correspondenz“  besagt:

„Das  Staatsministerium  bringt  in  einem  Erlaß  vom  31.  August  cr.
den  politischen  Beamten  in  eindringlicher  Weise  in  Erinnerung,  daß  sie  in
ihrer  amtlichen  Stellung  berufen  und  verpflichtet  sind,  die  Regierungspolitik
  zu  unterstützen  und  zu  fördern,  keinesfalls  aber  sich  für  berechtigt
erachten  dürfen,  derselben  Hindernisse  in  den  Weg  zu  legen.  Diese  Kundgebung
  wiederholt  im  wesentlichen  nur  diejenigen  Grundsätze,  welche  auch
bisher  in  Geltung  waren  und  im  Laufe  der  Zeit  den  Beamten  in  amtlicher
Form  mehrfach  von  neuem  eingeschärft  worden  sind.  Wie  die  Staatsregierung
  zur  Erfüllung  der  ihr  obliegenden  Aufgaben  und  zur  Durchführung
  der  von  ihr  angeordneten  Maßnahmen  der  willigen  und  eifrigen
Hingabe  seitens  der  Beamten  nicht  entbehren  kann,  darf  sie  auch  nicht
darauf  verzichten,  daß  die  zu  unmittelbarer  Vertretung  der  Regierungsabsichten,
  insbesondere  in  den  Provinzen  und  Kreisen,  berufenen  höheren
Verwaltungsbeamten  in  der  Hauptsache  der  vom  Staatsministerium  vorgezeichneten
  Richtungslinie  folgen.  Diese  Forderung  ist  um  so  unerläßlicher,
  wenn  es  gilt,  für  große  und  neue  nationale  Zielpunkte,  deren  Tragweite
  die  Allgemeinheit  nur  allmählich  zu  erkennen  vermag,  in  der  Bevölkerung
  Verständnis  zu  wecken  und  den  Boden  zu  bereiten.  Wer  ungeachtet
  seiner  Stellung  als  politischer  Beamter  diesen  Aufgaben  sich  entzieht
und  gar  noch  die  Regierungspolitik  durch  Begünstigung  von  Sonderbestrebungen
  oder  partikularen  Interessen  erschwert,  verstößt  gegen  die
Amtspflichten,  zu  deren  Erfüllung  er  durch  den  Eintritt  in  den  Staatsdienst
  sich  bereit  erklärte  hat;  sein  Verhalten  stände  mit  allen  Traditionen
der  preußischen  Verwaltung  im  Widerspruch.  Die  Staatsregierung  hat
aus  den  Erfahrungen  der  jüngsten  Vergangenheit  leider  die  Ueberzeugung
        <pb n="144" />
        136  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Aug.  Ende.  Sept.)

gewinnen  müssen,  daß  eine  Anzahl  politischer  Beamten  die  Grenzen  der
politischen  Bethätigung,  welche  im  vorbezeichneten  Erlaß  erneut  gewiesen
worden  sind,  bewußt  oder  unbewußt  überschritten  hat.  Die  Staatsregierung

hat  über  eine  solche  Aktion  um  so  weniger  hinwegsehen  können,  als  es  sich

im  vorliegenden  Falle  um  Fragen  handelt,  die  noch  inmitten  des  Widerstreits
  der  Meinungen  und  des  Zwiespalts  der  Parteien  stehen,  die  daher
einer  aufklärenden  Thätigkeit  und  einer  vorurteilslosen  Haltung  seitens  der
zu  Trägern  der  Regierungspolitik  berufenen  Beamten  ganz  besonders  bedürftig
  erscheinen.  Unter  den  zur  Zeit  obwaltenden  Verhältnissen  entsprechen
  die  betreffenden  Beamten  nicht  in  ausreichendem  Maße  in  allen
Beziehungen  denjenigen  hohen  Anforderungen,  die  im  Interesse  des  Dienstes
und  in  Anbetracht  der  auf  ihnen  ruhenden  Verantwortlichkeit  an  sie  zu
erheben  sind.  Die  Staatsregierung  hat  sich  daher  entschließen  müssen,  eine
Anzahl  politischer  Verwaltungsbeamten  mit  Wartegeld  einstweilen  in  den
Ruhestand  zu  versetzen.  Es  mag  hierzu  bemerkt  werden,  daß  die  Staatsregierung
  bei  ihrer  Entschließung  selbstverständlich  nicht  die  Stellungnahme
der  betreffenden  Beamten  in  ihrer  Eigenschaft  als  Landtagsabgeordnete  zu
den  Tagesfragen,  sondern  lediglich  deren  Verhalten  gegenüber  den  besonderen
  Pflichten  des  von  ihnen  gegenwärtig  bekleideten  Amtes  in  Betracht
gezogen  hat.  Die  vaterländische  Gesinnung  und  das  ausgeprägte  Pflichtgefühl
  des  preußischen  Beamtenstandes  werden,  wie  nicht  zu  bezweifeln,
dazu  mitwirken,  in  Zukunft  Geschehnisse  hintanzuhalten,  die  eben  jetzt  das
Einschreiten  der  Staatsregierung  notwendig  gemacht  haben."

Ende  August.  Anf.  September.  (Preußen.)  Eine  Anzahl
Verwaltungsbeamter,  die  als  Abgeordnete  gegen  den  Kanal  gestimmt
  haben,  werden  „im  Interesse  des  Dienstes“  in  den  einstweiligen
  Ruhestand  versetzt.

September.  (Preußen.)  Diskussionen  über  die  Beamtenmaßregelung.
  Angriffe  auf  Miquel.  Angebliche  Ministerkrisen.
(Vgl.  Dezember.)

Der  Erlaß  der  Regierung  und  die  Maßregelungen  der  Verwaltungsbeamten
  werden  von  den  Kanalgegnern  mit  Versicherungen  an  ihrem  Standpunkt
  festzuhalten  beantwortet.  —  Im  allgemeinen  wird  die  Maßregelung
verurteilt,  nur  wenige  liberale  Blätter  suchen  sie  zu  rechtfertigen.  Die
liberale  Presse  fordert  scharfen  Kampf  gegen  die  Konservativen.  —  Die
„Agrar.  Korrespondenz“  schlägt  den  Konservativen  Obstruktion  und  Verweigerung
  des  Budgets  vor,  was  die  „Kreuz-Ztg.“  als  unvereinbar  mit
konservativer  Gesinnung  zurückweist.

Es  werden  viele  Vermutungen  aufgestellt,  wer  die  Beamtenmaßregelungen
  vorgeschlagen  habe.  Die  „Kreuz-Ztg.“  nennt  Herrn  v.  Miquel
als  Urheber.  Infolgedessen  wird  dieser  in  Organen  der  Rechten  scharf
angegriffen;  so  schreibt  die  agrarische  „Deutsche  Tagesztg."“,  sie  habe  ihm
niemals  getraut.  In  liberalen  Blättern  wird  er  als  heimlicher  Kanalgegner
  angefeindet.  Zugleich  wird  über  Ministerkrisen  berichtet.  Ende
September  lassen  die  Angriffe  der  Rechten  nach.  Die  klerikale  „Germania“
motiviert  dies  damit,  daß  Herr  v.  Miquel  sich  mit  den  Konservativen  verständigt
  habe.  Sie  schreibt:  Das  hat  die  „Friedenskonferenz“  gemacht,  die
sich  (27.  September)  in  Berlin  W  hinter  den  Kulissen  abspielte.  Und
wenn  man  den  Preis  erfahren  will,  um  welchen  dieser  „Kuhhandel“  abgeschlossen
  wurde,  so  gibt  folgende  Mitteilung  der  „Deutsch.  Tagesztg.“
darüber  hinlänglich  Aufschluß;:  „Von  einem  weiteren  Vorgehen  gegen  den
        <pb n="145" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  4.  5.)  137

Bund  der  Landwirte  ist,  wie  man  uns  aufs  bestimmteste  versichert,  nicht
die  Rede  gewesen  und  wird  auch  künftig  nicht  die  Rede  sein.“  ..  .  Für
den  weiteren  Verlauf  der  Krisis  wird  man  dieses  Versöhnungs-Techtelmechtel
zwischen  dem  Herrn  v.  Miquel  und  der  konservativen  Opposition  nicht  aus
den  Augen  verlieren  können.  Herr  v.  Miquel  hat  sich  in  den  letzten  Tagen
davon  überzeugen  müssen,  daß  er  bei  allen  Parteien  das  Vertrauen  verloren
  hat,  und  daß  damit  seine  Stellung  als  Minister  unhaltbar  geworden
ist.  Aber  mit  einer  Zähigkeit,  wie  sie  den  Bewohnern  der  „Grafschaft"
Bentheim,  seiner  Heimat,  eigen  ist,  klammert  er  sich  an  sein  Ministerportefeuille,
  um  es  zu  behalten,  vielleicht  auch,  um  eine  noch  höhere  Stellung
zu  erreichen,  bezüglich  deren  er  vor  zwei  Jahren,  als  er  von  Wiesbaden
plötzlich  nach  Berlin  reiste,  seine  Aspirationen  deutlich  genug  hat  durchblicken
  lassen.  Herr  v.  Miquel  wird  aus  dieser  Andeutung,  die  wir  heute
zum  erstenmale  fallen  lassen,  zur  Genüge  ersehen,  daß  wir  sehr  gut
unterrichtet  sind,  auch  wenn  wir  ratione  temporis  habita  eine  Zeit  lang
schweigen.“

Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  schreibt  über  die  angebliche  Ministerkrisis:
In  letzter  Zeit  finden  sich  in  mehreren  liberalen  und  konservativen  Blättern
allerlei  Angaben  über  das  Verhalten  einzelner  Minister  zu  der  Kanalfrage
und  zu  verschiedenen  damit  im  Zusammenhange  stehenden  Maßregeln  der
Staatsregierung,  besonders  in  betreff  des  Vorgehens  gegen  die  politischen
Beamten.  Wir  können  auf  das  bestimmteste  versichern,  daß  alle  diese  Mitteilungen
  jeder  thatsächlichen  Grundlage  entbehren.  Irgend  welche  Uneinigkeit
  innerhalb  des  Staatsministeriums  besteht  in  keiner  Weise,  wie
denn  auch  alle  Minister  für  die  in  Rede  stehenden  Maßregeln  die  gleiche
Verantwortung  tragen.  Die  in  den  Zeitungen  hierüber  mitgeteilten  Einzelheiten
  find  völlig  unzutreffend.

4.  September.  (Preußen.)  Die  Minister  des  Innern,
v.  d.  Recke,  und  der  geistlichen  Angelegenheiten,  Dr.  Bosse,  treten
zurück.  Ihre  Nachfolger  werden  der  Regierungspräsident  von  Düsseldorf,
  Frhr.  v.  Rheinbaben,  und  der  Oberpräsident  von  Westfalen,
  Dr.  Studt.

September.  Der  Kaiser  nimmt  an  den  Manövern  im

Elsaß  und  an  den  Kaisermanövern  in  Württemberg  und  Baden  teil.

5.  September.  (Straßburg.)  Der  Kaiser  hält  auf  einem
Festmahl  im  Kaiserpalast  folgende  Rede:

„Ehe  Ich  auf  das  Wohl  des  Reichslandes  trinke,  liegt  es  Mir  am
Herzen,  Ihnen  zunächst  den  Schmerz  der  Kaiserin  auszusprechen,  daß  sie
nicht  hat  in  diesen  Tagen  an  Meiner  Seite  hier  weilen  können,  und  Ihnen
ihren  herzlichen  Gruß  zu  übermitteln,  bedauernd,  daß  es  ihr  nicht  vergönnt
war,  ihrer  Pflicht  entsprechend  die  Anstalten  zu  besuchen  und  manchen
Leuten  Freude  und  Trost  zu  spenden.  —  Ich  habe  Gelegenheit  gehabt,
schon  seit  vielen  Jahren,  schon  zur  Zeit  Meines  Großvaters,  die  Reichslande
  zu  studieren,  die  Feste  und  Aufnahmen  mitzufeiern,  die  damals  hier
stattfanden.  Auch  während  der  letzten  zehn  Jahre  Meiner  Regierung  hat
sich  Beobachtung  an  Beobachtung  gereiht.  Ich  kann  mit  tiefer  Bewegung
und  hoher  Dankbarkeit  vollinhaltlich  nur  bestätigen,  daß  die  stets  steigende
und  inniger  werdende  Wärme  des  Empfangs  und  der  Begeisterung,  die
Mir  hier  entgegenschlagen,  ein  deutlicher  Beweis  dafür  ist,  daß  die  Reichslande
  verstanden  und  begriffen  haben,  was  ihnen  durch  ihre  Einfügung  in
        <pb n="146" />
        138  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  6.  7.)

das  Deutsche  Reich  zuteil  geworden  ist.  Wohin  man  blickt,  frohes  Treiben,
eifrige  und  fleißige  Arbeit,  vorwärtsschreitende  Entwicklung  und  weitgehender
  Aufschwung.  Nun,  meine  Herren,  Ich  spreche  Ihnen  Meine
Glückwünsche  zu  dem  Zustande  aus,  in  dem  Ich  die  Reichslande  getroffen
habe.  Ich  ehre  das  Gefühl  der  alten  Generationen,  denen  es  schwer  gewesen
  ist,  sich  in  die  neuen  Verhältnisse  zu  fügen,  und  bin  dankbar  und
gerührt  bei  dem  Jubel  der  jüngeren  Generation,  die  aufgewachsen  ist  unter
dem  Banner  des  Reiches.  Vor  allem  aber  auch  möchte  Ich  den  edlen
Herren  der  Kirche,  die  großen  Einfluß  auf  unsere  Bevölkerung  haben,  ans
Herz  legen,  daß  sie  mit  ihrer  ganzen  Arbeit  und  mit  Einsetzung  ihrer
ganzen  Persönlichkeit  dafür  sorgen,  daß  die  Achtung  vor  der  Krone  und
das  Vertrauen  zur  Regierung  immer  fester  und  fester  werde;  denn  in  den
heutigen  bewegten  Zeiten,  wo  der  Geist  des  Unglaubens  durch  die  Lande
zieht,  ist  der  einzige  Halt  und  der  alleinige  Schutz,  den  die  Kirche  hat,
die  kaiserliche  Hand  und  das  Wappenschild  des  Deutschen  Reichs,  und  Ich
denke,  wenn  Ich  in  den  Herzen  der  Straßburger  richtig  gelesen  habe,  daß
der  jubelnde  Empfang,  der  Mir  heute  zuteil  geworden  und  auch  gestern
beim  Einmarsch  von  der  Parade,  aus  dem  Verständnis  mitentsprungen  ist,
welches  der  herrliche  Anblick  kampfbewehrter  Söhne  des  Landes  bei  den
Bewohnern  der  alten  schönen  Stadt  hervorgerufen,  wodurch  von  neuem  das
Gefühl  in  ihnen  bestärkt  worden  ist:  „Sub  umbra  alarum“",  „unter  des
Deutschen  Reiches  Adler“  ist  das  Reichsland  gesichert  gegen  alles,  was  da
kommen  mag!  Deshalb  erhebe  Ich  Mein  Glas  und  trinke  auf  das  Wohl
der  Reichslande,  in  der  Hoffnung,  daß  ihnen  noch  weiter  ein  tiefer  Frieden
beschieden  sei  zur  ruhigen  schwunghaften  Fortentwicklung!  Was  Ich  dazu
thun  kann,  Mein  Land  in  Frieden  zu  erhalten  und  zu  regieren,  das  soll
geschehen!  Daß  Sie  aber  davon  Vorteil  haben  sollen,  dafür  lassen  Sie
mich  sorgen!  Elsaß-Lothringen  lebe  hoch!  hoch!  hoch!

6.  September.  (Straßburg.)  Der  Kaiser  beauftragt  den
Statthalter  von  Elsaß-Lothringen,  der  Bevölkerung  das  folgende
Dankschreiben  zur  Kenntnis  zu  bringen:

„Der  festliche  Empfang,  welcher  Mir  bei  Meiner  jetzigen  Anwesenheit
  im  Elsaß  bereitet  worden  ist,  ließ  eine  so  weitgehende  patriotische  Beteiligung
  aller  Schichten  der  Bevölkerung  erkennen,  daß  Ich  hiedurch  auf
das  angenehmste  berührt  worden  bin  und  nur  lebhaft  bedauere,  daß  die
Kaiserin,  Meine  Gemahlin,  nicht  an  Meiner  aufrichtigen  herzlichen  Freude
teilnehmen  konnte.  Durch  mannigfache  zahlreiche  Aufmerksamkeiten  sind
Mir  die  beredten  Beweise  treuer  Ergebenheit  und  zuversichtlichen  Vertrauens
kundgegeben  worden.  Ich  erblicke  in  dieser  Meinem  Herzen  wahrhaft  wohlthuenden
  Gesinnung  eine  hoffnungsvolle  Bürgschaft  für  die  weitere  gedeihliche
  Entwicklung  des  schönen  Reichslandes.  Mit  solchen  Empfindungen
scheiden  zu  können,  ist  ein  erhebendes  Gefühl.  Mir  ist  es  daher  ein  aufrichtig
  empfundenes  Bedürfnis,  dies  öffentlich  mit  Meinem  herzlichen,
warmen  Dank  auszusprechen.  Zu  Meinem  lebhaften  Bedauern  muß  Ich
heute  schon  das  Elsaß  verlassen,  unter  dessen  Bevölkerung  Ich  Mich  stets
so  besonders  wohl  fühle.  Ich  scheide  mit  den  aufrichtigsten  Wünschen  für
ferneres  Gedeihen  und  Wohlergehen.  Ich  ersuche  Sie,  vorstehendes  zur
allgemeinen  Kenntnis  zu  bringen.  Straßburg,  den  6.  Sept.  1899.  (gez.)
Wilhelm  I.  R.“

7.  September.  (Stuttgart.)  Bei  der  Galatafel  wechseln
der  König  von  Württemberg  und  der  Kaiser  folgende  Trinksprüche:
        <pb n="147" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  8.)  139

Der  König  sagt:  „Es  ist  Mir  eine  große  Freude,  daß  Ew.  Majestät
in  Meinem  Lande  wieder  Einkehr  gehalten  haben.  Die  glänzenden  Augen
und  der  Jubel  der  Bevölkerung  werden  Zeugnis  abgelegt  haben  für  die
treuen  und  aufrichtigen  Gefühle  derselben.  Wie  einst  dem  hochseligen  Kaiser
Wilhelm  dem  Großen,  dessen  Denkmal  Ew.  Majestät  gesehen  haben  und  dessen  Errichtung
  aus  den  innersten  Gefühlen  des  württembergischen  Volkes  hervorgegangen
  ist,  so  schlagen  auch  heute  dem  Enkel  des  großen  Kaisers  die
Herzen  entgegen.  Ich  gebe  Meinem  Danke  dafür  Ausdruck,  daß  Ew.  Majestät
  auch  heute  den  Leistungen  Meines  Armeekorps  ein  wohlwollendes  und
lobendes  Urteil  gesprochen  haben.  Der  Stolz  des  Soldaten  ist  es,  seinem
obersten  Kriegsherrn  auf  dem  Paradefelde  zu  zeigen,  daß  er  fähig  sein
wird,  sobald  der  Ruf  des  obersten  Kriegsherrn  an  ihn  ergeht,  sich  in  ernster
Waffenthat  zu  bewähren  und  sein  Blut  für  Kaiser,  König  und  Vaterland
zu  vergießen!  Ich  danke  für  die  besondere  Gnade,  den  Kronprinzen  des
Deutschen  Reichs  von  nun  an  in  den  Listen  Meines  Armeekorps  führen  zu
können.  Ich  erblicke  darin  einen  neuen  Beweis  der  Gnade  und  der  Huld
für  Mein  Haus  und  Mein  Armeekorps.  Daß  wir  aber  nicht  ruhen,  sondern
stets  mit  gleichem  Eifer  fortfahren  werden,  uns  dieser  Huld  würdig  zu
zeigen,  fasse  Ich  zusammen  in  das  Gelöbnis  ewiger  Treue  und  Aufopferung
  bis  zum  letzten  Blutstropfen.  Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König
hurra,  hurra,  hurra!"“

Der  Kaiser  erwidert:  „Ew.  Majestät  bin  Ich  dankbar  für  die
soeben  geäußerten  Worte.  Es  ist  Mir  in  der  That  eine  hohe  Freude  gewesen,
  das  wundervolle  Armeekorps  unter  Ew.  Majestät  Führung  zu  sehen.
Ich  beglückwünsche  Ew.  Majestät  dazu.  Ew.  Majestät  werden  es  Mir
nicht  verdenken,  wenn  auf  Württembergs  Boden  die  Pulse  Meines  Herzens
schneller  schlagen.  Denn  dieses  Land  bildete  die  Wiege  Meines  Geschlechtes.
Von  hier  aus  zogen  Meine  Vorfahren  in  die  Ferne,  in  die  Nordmark,  um
ein  neues  Vaterland  zu  gründen  und  jahrhundertelang  für  das  Emporblühen
  des  neuen  Volkes  zu  arbeiten.  Ich  glaube  den  in  der  That  zum
Herzen  gehenden  Jubel  und  den  begeisterten  Empfang  dahin  richtig  zu  begreifen,
  daß  Ich  annehme,  daß  das  Volk  stolz  ist,  sein  Armeekorps  unter
der  Führung  seines  Königs  zu  sehen.  Darin  versinnbildlicht  sich,  wie  in
unsern  germanischen  Monarchien  das  Königtum  an  der  Spitze  eines  Volkes
die  einzige  wirkliche  sichere  Stütze  für  die  Bewahrung  von  Thron  und
Altar,  Religion  und  Sitte  am  Ausgange  des  19.  Jahrhunderts  ist.  Ich
fasse  allen  Meinen  Dank  zusammen  in  dem  Wunsch,  daß  es  Ew.  Majestät
und  Ihrem  Haus  vergönnt  sein  möchte,  alle  Zeit  so  sprechen  zu  können
wie  dereinst  Ew.  Majestät  erlauchte  Vorfahren,  daß  sie  allezeit  und  überall
ihr  Haupt  in  den  Schoß  der  Unterthanen  legen  können!  Seine  Majestät
der  König  von  Württemberg  hurra,  hurra,  hurra!“

8.  September.  (Karlsruhe.)  Bei  dem  Festmahl  bringt  der
Großherzog  von  Baden  folgenden  Trinkspruch  auf  den  Kaiser  aus:

„Ew.  Majestät  an  dieser  Stelle  und  bei  diesem  Anlaß  wieder  begrüßen
  zu  können,  ist  für  Mich  und  Mein  Haus  eine  ebenso  große  Ehre
als  Freude.  Die  Freude  wird  noch  dadurch  erhöht,  daß  Ew.  Majestät  mit
den  Leistungen  des  XIV.  Armeekorps  zufrieden  gewesen  sind  und  einen  so
gnädigen  Ausspruch  darüber  gethan  haben,  der  neuen  Eifer  und  neue  Kraft
der  Thätigkeit  bringen  wird.  Die  Leistungen  vor  Ew.  Majestät  zeigen  zu
können,  wird  allen  Teilen  des  Armeekorps  eine  besondere  Ehre  und  ein  besonderer
  Vorzug  sein,  und  Ich  hoffe,  daß  auch  die  nächsten  Tage  die  Zufriedenheit
  Ew.  Majestät  erringen  werden.  Ich  kann  aber  von  dieser  Stelle
aus  nicht  umhin,  auch  an  die  Vergangenheit  zu  denken.  An  der  gleichen
        <pb n="148" />
        140  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  8.)

Stelle  wurde  uns  stets  die  Ehre  zuteil,  Ew.  Majestät  Großvater  begrüßen
und  verehren  zu  können.  Ihm  verdanken  wir,  das  weiß  niemand  so  genau
  als  Ew.  Majestät,  so  vieles  für  die  Armee,  so  vieles,  was  zum  Geiste
des  Soldaten  gehört,  zum  Geiste  des  Heeres.  Wir  folgen  mit  um  so
größerer  Liebe  Ew.  Majestät,  als  Ew.  Majestät  in  aufopfernder  Thätigkeit
  andauernd  bemüht  sind,  diese  Traditionen  fortzuführen  und  durch  sie
Stärke  des  Heeres  zu  erhöhen  und  zu  vermehren.  Das  ist  kein
Zweifel,  daß  der  Geist  des  Offizierkorps  die  Stärke  des  Heeres  ist!  Möge
es  Mir  gestattet  sein,  Ew.  Majestät  treue  Wünsche  auszusprechen  für  alles,
was  Ew.  Majestät  unternehmen,  um  dem  Heere  neue  Kraft  zuzuführen,
und  um  den  Geist  zu  erhalten,  von  dem  wir  eben  sprechen.  Möge  Ew.
Majestät  die  ganze  Kraft  zuteil  werden,  durch  den  himmlischen  Vater,  welche
notwendig  ist,  um  ein  so  hohes  vielseitiges  Amt  mit  der  ganzen  Liebe  und
Hingebung  durchführen  zu  können,  die  Ew.  Majestät  in  sich  empfinden,
um  das  zu  leisten,  was  wir  heute  sehen.  In  dieser  Empfindung  bringe
Ich  Ew.  Majestät  die  Bitte  dar,  ein  Hurra  ausbringen  zu  dürfen  im
Namen  Meines  Hauses,  Meines  Landes  und  des  XIV.  Armeekorps.  Seine
Majestät  Kaiser  Wilhelm  hurra,  hurra,  hurra!“

Der  Kaiser  erwidert:

„Ew.  kgl.  Hoheit  wollen  Mir  gestatten,  von  ganzem  und  tiefstem
Herzen  Meinen  Dank  zu  Füßen  zu  legen  für  die  freundlichen  Worte,  sowie
Meine  innigsten  und  herzlichsten  Glückwünsche  zu  dem  heutigen  schönen  und
trotz  aller  eingetretenen  Schwierigkeiten  so  erfolgreichen  Tage  für  das
XIV.  Armeekorps.  Ew.  kgl.  Hoheit  haben  die  Güte  gehabt,  unsern  Blick
auf  die  Vergangenheit  zu  richten  und  damit  ist  wohl  gerade  an  dieser
Stelle  und  in  diesem  Hause  für  uns  alle  eine  Reihe  von  Bildern  erschlossen,
die  uns  allen  das  Herz  schwer  machen  und  das  Auge  feucht.  Wenn  man
daran  denkt,  wie  vor  20  Jahren  die  Parade  desselben  Armeekorps  von
Heldengestalten  geführt  und  geleitet  wurde,  welche  nicht  mehr  sind:  der
große  Kaiser  an  der  Spitze  seines  Regiments,  das  Ich  heute  vorführen
durfte,  Mein  seliger  Vater,  von  dem  Sonnenglanze  der  Zukunft  umstrahlt,
an  der  Spitze  des  Seinigen,  und  der  Sieger  von  Nuits:  Sie  sind  dahingegangen,
  wir  sind  zurückgeblieben  und  uns  liegt  es  ob,  was  sie  hinterließen,
  auch  zu  erhalten.  In  dieser  Hinsicht  schließt  sich  der  heutige
Paradetag  würdig  an  die  anderen  an,  ein  Stolz  für  unser  Volk  und  unser
Land  und  eine  Mahnung  für  das  Ausland.  Denn  ob  gold-rot,  ob  schwarzrot,
  ob  grün-weiß  oder  schwarz-weiß,  es  reiht  sich  Fähnlein  an  Fähnlein
und  bildet  in  seiner  Gesamtheit  ein  Ganzes,  welches  um  das  goldene  Panier
unsres  Reiches  gelagert  ist,  um  dasselbe  zu  schützen  und  zu  sichern.  Und
nicht  zum  geringsten  erblickte  Ich  mit  Genugthuung  das  zweite  Treffen,  das
in  Gestalt  der  alten  Krieger  dem  Paradetage  zusah,  die  noch  die  Ehre  gehabt
  haben,  unter  unsern  Vorfahren  zu  fechten  und  die  großen  Tage  des
alten  Kaisers  mitzuerleben.  Daß  dem  aber  so  ist,  verdanken  wir  dem  Umstand,
  daß  es  dem  großen  Kaiser  vergönnt  war,  nach  langjähriger  Prüfung
und  Vorbereitungsarbeit  die  deutschen  Fürsten  zu  finden,  die  ein  Herz  voll
Begeisterung  für  die  große  Sache  mitbrachten  und  sofort  an  seine  Seite
traten.  Der  sicherste  Kitt  für  den  Zusammenhalt  unsres  Vaterlands  das
ist  das  verständnisinnige  Zusammenarbeiten  unsrer  Fürsten  und  das  Blut,
das  gemeinsam  vergossen  wurde  auf  dem  Schlachtfeld.  Möge  das  scheidende
Jahrhundert  unser  junges  Reich  und  unser  Heer  in  der  Verfassung  sehen,
wie  sie  einst  der  große  Kaiser  uns  hinterließ,  mögen  wir  uns  stets  bewußt
sein,  daß  wir  dafür  zu  sorgen  haben,  die  Religion  zu  schützen,  die  dem
Volk  erhalten  bleiben  soll,  und  für  Sitte  und  Ordnung  einzustehen.  Mögen
        <pb n="149" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  8.)  141

uns  immer  deutsche  Fürstinnen  zur  Seite  stehen,  wie  die  große  Kaiserin
und  ihre  erlauchte  Tochter,  welche  die  Not  des  Volkes  mit  liebender  Hand
überall  lindert.  Das  wird  auch  im  neuen  Jahrhundert  trotz  aller  neuen
Geister  und  Ideen  die  alte  monarchische  Treue  bewahren,  sturmfest,  als
Beispiel  allen  anderen  Ländern.  Ich  neige  Mich  in  Ehrfurcht  vor  dem  erhabenen
  Fürstenpaar,  welches  diese  Idee  in  inniger  Liebesarbeit  zur  Verwirklichung
  gebracht  hat  und  das  seinem  Lande  und  uns  Allen  ein  Vorbild
  geworden  ist.  Ich  erhebe  Mein  Glas  mit  den  innigsten  Wünschen
für  das  Haus,  das  Land  und  das  Armeekorps  Eurer  königlichen  Hoheit!
Seine  königliche  Hoheit  der  Großherzog  hurra,  hurra,  hurra!“

8.  September.  (Berlin.)  Der  „Reichs-Anzeiger“  schreibt
im  amtlichen  Teile  über  die  Erklärungen  der  deutschen  Regierung
zur  Dreyfus-Angelegenheit:

„Wir  sind  ermächtigt,  nachstehend  die  Erklärungen  zu  wiederholen,
welche  hinsichtlich  des  französischen  Hauptmanns  Dreyfus  die  Kaiserliche
Regierung,  bei  loyaler  Beobachtung  der  einer  fremden  inneren  Angelegenheit
  gegenüber  gebotenen  Zurückhaltung,  zur  Wahrung  ihrer  eigenen  Würde
und  zur  Erfüllung  einer  Pflicht  der  Menschlichkeit  abgegeben  hat.  Der
Kaiserliche  Botschafter  bei  der  französischen  Republik  Fürst  Münster  von
Derneburg  hat  nach  Einholung  der  Allerhöchsten  Befehle  Seiner  Majestät
des  Kaisers  im  Dezember  1894  und  Januar  1895  dem  Minister  des  Auswärtigen
  Herrn  Hanotaux,  dem  Ministerpräsidenten  Herrn  Dupuy  und
dem  Präsidenten  der  Republik  Herrn  Casimir-Perier  wiederholt  Erklärungen
dahin  abgegeben,  daß  die  Kaiserliche  Botschaft  in  Frankreich  niemals,  weder
direkt  noch  indirekt,  irgendwelche  Beziehungen  zum  Hauptmann  Dreyfus
unterhalten  hat.  Der  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts  Staatsminister
Graf  von  Bülow  hat  am  24.  Januar  1898  in  der  Budgetkommission  des
deutschen  Reichstages  folgende  Erklärung  abgegeben:  „Ich  erkläre  auf  das
allerbestimmteste,  daß  zwischen  dem  gegenwärtig  auf  der  Teufelsinsel  befindlichen
  französischen  Exkapitän  Dreyfus  und  irgend  welchen  deutschen
Organen  Beziehungen  oder  Verbindungen  irgend  welcher  Art  niemals  bestanden
  haben.“

September.  Die  Presse  über  den  Dreyfusprozeß.

Der  Prozeß  wird  von  allen  Blättern  lebhaft  verfolgt  und  das  Urteil
kommentiert.  Im  allgemeinen,  mit  Ausnahme  der  antisemitischen  Zeitungen
wie  der  „Staatsbürger-Zeitung“,  wird  das  Urteil  als  falsch  bezeichnet  und
Dreyfus  als  unschuldig  angesehen.  Die  Blätter  der  Linken  bringen  die
schärfsten  Angriffe  auf  die  Richter,  die  als  Fälscher,  Meineidige  u.  s.  w.
bezeichnet  werden.  Andere  Blätter  sehen  in  den  französischen  Generalen
dagegen  nur  Befangene  und  führen  die  Erregung  der  liberalen  Presse  auf
jüdischen  Einfluß  zurück.  So  schreibt  die  „Tägliche  Rundschau"“:  „Wenn
ein  späterer  Geschichtsschreiber  die  Dreyfuskrise  und  ihre  Wirkung  auf
Deutschland  zu  beschreiben  haben  wird,  wird  er  vor  einem  Rätsel  stehen
und  er  wird  die  Lösung  nur  finden  in  der  ungeheuren  Macht  des  Judentums,
  der  allbeherrschenden  Stellung  der  jüdischen  Presse  am  Ende  des
neunzehnten  Jahrhunderts.  Ohne  Berücksichtigung  des  Judentums  wird
kein  Zeitpsycholog  mit  der  Dreyfus-Angelegenheit  fertig  werden,  und  wer
für  die  in  diesen  Tagen  bis  zum  Ueberdruß  abgenützten  Phrasen  von  Menschlichkeit
  und  Gerechtigkeit  einfach  „Interessen  des  Judentums“  setzt,  wird  in
den  meisten  Fällen  von  der  Wahrheit  weniger  abirren,  als  derjenige,  der
unehrlich  oder  feige  genug  ist,  die  Judenfrage  bei  der  Dreyfusangelegenheit
nach  Möglichkeit  auszuschalten.
        <pb n="150" />
        142  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  10./11.—13.)

10./11.  September.  (Hamburg.)  Parteitag  der  deutschsozialen
  Reformpartei.  Parteiprogramm.

Abg.  Liebermann  v.  Sonnenberg  wünscht  eine  schärfere  Haltung
in  der  Judenfrage  und  ein  freundschaftlicheres  Verhältnis  zu  verwandten
Gruppen,  insbesondere  zum  Bunde  der  Landwirte  und  zu  den  Konservativen,
vielleicht  auch  zu  den  Nationalliberalen.  Graf  Reventlow  tadelt,  daß
die  Partei  die  Zuchthausvorlage  nicht  a  limine  abgewiesen,  sondern  für
Kommissionsberatung  gestimmt  habe.  Abg.  Vielhaben  will  keinen  engeren
Anschluß  an  die  Konservativen  und  begründet  die  Haltung  der  Partei  gegen
die  Zuchthausvorlage,  weil  diese  zum  Schutz  der  Schwachen  bestimmt  sei.  —
Am  folgenden  Tage  werden  nach  stürmischer  Debatte  folgende  Beschlüsse

gefaßt:

1.  Es  ist  die  Aufgabe  der  antisemitischen  Partei,  die  Kenntnis  vom
wahren  Wesen  des  Judenvolkes  zu  vertiefen  und  immer  weiter  zu  verbreiten.
Wir  stehen  erst  am  Anfang  dieser  Thätigkeit.

2.  Die  zionistischen  Bestrebungen  sind  eine  Frucht  der  antisemitischen
Bewegung.  Sie  enthalten  das  Bekenntnis  zu  der  so  oft  abgeleugneten
nationalen  Zusammengehörigkeit  aller  Juden.  Die  staatsrechtlichen  Bestrebungen
  der  Zionisten  verdienen  nur  dann  Unterstützung,  wenn  Sicherheit
  geboten  würde,  daß  wirklich  alle  Juden  gen  Zion  ziehen.  Das  erscheint
leider  ausgeschlossen.  Es  ist  nicht  zu  dulden,  daß  die  „Alliance  israélite“
suverän  wird  und  einen  Gesandten  am  deutschen  Kaiserhofe  unterhält.

3.  Dank  der  Entwickelung  unserer  modernen  Verkehrsmittel  dürfte
die  Judenfrage  im  Laufe  des  20.  Jahrhunderts  zur  Weltfrage  werden  und
als  solche  von  den  anderen  Völkern  gemeinsam  und  endgültig  durch  völlige
Absonderung  und  (wenn  die  Notwehr  es  gebietet)  schließliche  Vernichtung
des  Judenvolkes  gelöst  werden.  Der  wahre  Friedenskongreß  wird  derjenige
sein,  der  sich  mit  der  Stellung  der  erdbewohnenden  Menschheit  zum  Hebräer
beschäftigt.  —  Bis  dahin  aber  wird  es  Sache  jeder  einzelnen  Nation  sein,
sich  der  Judenplage  zu  erwehren,  so  gut  sie  es  den  Umständen  nach  kann.

4.  Einer  der  ersten  Schritte  beim  legislativen  Einschreiten  gegen  das
Judenvolk  muß  es  sein,  festzustellen,  wer  vor  dem  Gesetz  als  Jude  gelten
soll,  und  daß  es  die  Abstammung  und  diese  ganz  allein  ist,  die  die  Zugehörigkeit
  zum  Judentum  bestimmt.  Der  Parteitag  begrüßt  den  im  Sommer
1898  veröffentlichten  Entwurf  zu  einem  Judenmatrikelgesetz  als  willkommene
Vorarbeit  zur  Lösung  dieser  grundlegenden  Aufgabe.

5.  In  Punkt  19  des  Parteiprogramms  werden  statistische  Erhebungen
über  die  Juden  gefordert.  Es  ist  nötig,  daß  diese  Statistik  die  in  Deutschland
  befindlichen  Juden  in  all  den  Lebensäußerungen  erfaßt,  über  die  bezüglich
  der  Gesamtbevölkerung  Erhebungen  angestellt  werden.

6.  Der  Parteitag  empfiehlt  der  Fraktion,  im  Reichstage  alljährlich
durch  geeignete  Anträge  die  Parteien  und  die  einzelnen  Abgeordneten  zur
Stellungnahme  in  der  Judenfrage  zu  zwingen.

12.  September.  (Wolgast i.  Pommern.)  Der  letzte  Veteran
der  Freiheitskriege,  Rentner  August  Schmidt,  104  Jahre  alt,  †.

13.  September.  (Karlsruhe.)  Der  Kaiser  richtet  folgendes
Handschreiben  an  den  Großherzog  von  Baden:

„Durchlauchtigster  Fürst!  Freundlichst  geliebter  Vetter,  Bruder  und
Oheim!  Bei  dem  heutigen  Scheiden  aus  Eurer  Königlichen  Hoheit  Landen
ist  es  Mir  ein  aufrichtiges  Herzensbedürfnis,  Eurer  Königlichen  Hoheit
durch  Uebersendung  anliegender  Abschriften  Meiner  Ordres  an  die  komman-
        <pb n="151" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  15.  18.)  143

dierenden  Generale  des  XIV.  und  des  zu  Eurer  Königlichen  Hoheit  Armee-Inspektion
  gehörigen  XV.  Armeekorps  von  Meiner  hohen  Freude  Kenntnis
zu  geben,  mit  der  Mich  der  vortreffliche  Zustand  beider  Armeekorps  erfüllt
hat.  Das  nie  ermüdende  Interesse  und  die  hingebende  Thätigkeit,  welche
Eure  Königliche  Hoheit  mit  Aufopferung  Ihrer  Kräfte  allezeit  der  Ausbildung
  Ihrer  Truppen  widmen,  finden  in  so  glänzenden  Erfolgen  ihren
schönsten  Lohn.  Mir  aber  gereicht  es  zu  wahrhafter  Genugthuung,  Mich
mit  Eurer  Königlichen  Hoheit  in  vollster  Uebereinstimmung  zu  wissen  über
die  zu  erstrebenden  Ziele  und  die  hohe  Wichtigkeit,  die  der  Erhaltung  und
Stärkung  der  Wehrhaftigkeit  unseres  deutschen  Vaterlandes  gebührt.  Ich
verlasse  heute  das  herrliche  Baden  mit  den  herzlichsten  Segenswünschen  und
mit  warm  bewegtem  Dank  für  die  Aufnahme,  die  Mir  hier  von  Euerer
Königlichen  Hoheit,  von  der  Stadt  Karlsruhe  und  von  allen  Kreisen  der
Bevölkerung  zu  teil  geworden  ist.  Es  hat  alles  das  Meinem  Herzen  wahrhaft
  wohlgethan,  und  kann  Ich  nur  Mein  lebhaftes  Bedauern  wiederholen,
daß  die  Kaiserin,  Meine  Gemahlin,  nicht  mit  Mir  an  diesen  erhebenden
Eindrücken  teilnehmen  konnte.  Eurer  Königlichen  Hoheit  würde  Ich  ganz
besonders  dankbar  sein,  wenn  Sie  auch  allen  Beteiligten  in  Ihren  Landen
Kenntnis  von  diesen  Meinen  Gefühlen  geben  möchten.  Ich  verbleibe  mit
herzlicher  Liebe  und  unveränderlich  aufrichtiger  Verehrung  und  Freundschaft
Eurer  Königlichen  Hoheit  freundwilliger  Vetter,  Bruder  und  Neffe.

(gez.)  Wilhelm  Rex.
Karlsruhe,  den  13.  September  1899.“
15.  September.  (Stuttgart.)  Der  „Staats--Anzeiger“  veröffentlicht
  folgendes  Handschreiben  des  Kaisers  an  den  König  von

Württemberg.

„Ew.  Majestät  wollen  aus  Meiner  Ordre  an  den  General  v.  Falkenhausen
  entnehmen,  in  welch  hohem  Maße  Mich  die  Leistungen  des  Württembergischen
  Armeekorps  befriedigt  haben.  Dasselbe  befindet  sich  in  einem
so  trefflichen,  kriegstüchtigen  Zustand,  daß  Ich  Ew.  Majestät  zu  solchen
Truppen  nur  aufrichtig  beglückwünschen  kann.  Wenn  Ew.  Majestät  auch
aus  vollem  Herzen,  wie  Mir  bekannt,  Meinen  Wunsch  teilen,  daß  Unserm
teueren  deutschen  Vaterland  die  Segnungen  des  Friedens  erhalten  bleiben,
so  werden  Ew.  Mcjestät  aus  diesen  Uebungen  gleich  Mir  die  Ueberzeugung
gewonnen  haben,  daß  Wir  der  Zukunft  ruhigen  Herzens  entgegensehen
können.  Ew.  Majestät  wollen  zugleich  Meinen  herzlichsten  Dank  entgegennehmen
  für  die  so  herzliche  Gastfreundschaft,  welche  Mir  in  Ew.  Majestät
Haus  zu  teil  geworden  ist  und  wollen  auch  den  Bewohnern  Ihres  schönen
Württemberger  Landes  zu  erkennen  geben,  daß  der  überaus  wohlthuende
und  glanzvolle  Empfang,  der  Mir  bereitet  worden  ist,  ebenso  wie  die  gute
Aufnahme,  welche  die  zahlreichen  Truppen  überall  gefunden  haben,  zu
Meiner  Freude  Zeugnis  ablegen  von  der  Gesinnung,  die  in  der  Armee  eine
feste  Stütze  für  die  gedeihliche  Entwicklung  unseres  deutschen  Vaterlandes
erkennt.  Ich  verbleibe  mit  der  Versicherung  vollkommenster  Hochachtung
und  aufrichtiger  Freundschaft  Ew.  Majestät  freundwilliger  Vetter  und  Bruder

(gez.)  Wilhelm.“

Mitte  September.  (Bayern.)  Infolge  heftiger  Regengüsse
tritt  Hochwasser  ein.  In  München  stürzt  die  neue  eiserne  Prinzregenten-Brücke
  ein.

18.  September.  (Sachsen.)  Bei  der  Reichstagsersatzwahl
in  Pirna  erhalten  Fräßdorf  (Soz.)  12627,  Lotze  (Antis.)  11650,
        <pb n="152" />
        144  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  19.—28.)

Strohbach  (freis.)  1997  Stimmen.  Bei  der  Stichwahl  am  26.  wird
Lotze  mit    12937  gegen  Fräßdorf  mit  12370  Stimmen  gewählt.

19.—25.  September.  Der  Kaiser  reist  zur  Jagd  nach  Schweden.

21.  September.  (Bremerhaven.)  Ein  Trockendock  des
Norddeutschen  Lloyd,  das  für  die  größten  Schiffe  Raum  gewährt,
wird  in  Gegenwart  des  Admirals  Tirpitz  eröffnet.

24.  September.  (Mainz.)  Abg.  Lieber  hält  in  großer
Versammlung  eine  Rede,  worin  er  über  die  Stellung  des  Zentrums
zur  Sozialdemokratie  sagt:

In  Bezug  auf  die  Zuchthausvorlage  stehen  wir  heute  auf  demselben
Standpunkte,  den  ich  im  Namen  der  Fraktion  bei  der  ersten  Lesung  darzulegen
  die  Ehre  halte.  Wir  werden  dieselben  Verhaltungsmaßregeln  innehalten
  und  sind  bereits  an  der  Arbeit,  positive  Vorschläge  zum  Schutze  der
Arbeitswilligen  gesetzlich  zu  finden,  ohne  die  der  Mißbrauch  des  Koalitionsrechts
  nicht  getroffen  werden  kann.  Redner  beschäftigt  sich  hierauf  mit  der
Stellung  des  Zentrums  zu  den  anderen  Parteien.  Der  Kampf  gegen  die
übrigen  Parteien  ist  vollständig  in  den  Hintergrund  getreten  durch  den
immer  schärfer  werdenden  Kampf  gegen  den  Todfeind  des  Zentrums,  die
Sozialdemokratie.  Geben  wir  uns  doch  darüber  keiner  Täuschung  hin,  daß
der  letzte  Entscheidungskampf  geschlagen  werden  muß  zwischen  uns  und  ihnen.
(Stürmischer  Beifall.)  Dagegen  werde  man  mit  den  Nationalliberalen
besser  stehen.  Bei  den  letzten  Reichstagswahlen  haben  sie  in  einer  ganzen
Anzahl  von  Kreisen  fest  zu  uns  gestanden  und  treu  das  gegebene  Wort

gehalten  und  Zentrumsleute  gegen  Sozialdemokraten  unterstützt.  (Lebhafter
  Beifall.)  Nicht  ebenso  könnte  er  das  von  den  Konservativen  rühmen.

25.  September.  (Preußen.)  Der  frühere  Minister  des
Innern  v.  d.  Recke  wird  zum  Oberpräsidenten  von  Westfalen  ernannt.


28.  September  bis  3.  Oktober.  (Berlin.)  Tagung  des
internationalen  Geographen-Kongresses.

28.  September.  (Bayern.)  Der  Prinzregent  eröffnet  den
Landtag  mit  folgender  Thronrede:

Meine  Herren  Reichsräte  und  Abgeordnete.  Nach  vollzogener  Neuwahl
  der  Mitglieder  der  Kammer  der  Abgeordneten  sehe  Ich  heute  den
Landtag  um  Mich  versammelt  und  entbiete  Ihnen  als  den  Vertretern  des
Landes  Meinen  herzlichen  Gruß.  Umfassend  sind  die  Aufgaben,  zu  denen
Sie  berufen  sind.  In  Erfüllung  der  bestehenden  verfassungsmäßigen  Bestimmungen
  werden  dem  Landtage  zunächst  der  Entwurf  des  Budgets  und
Finanzgesetzes  für  die  XXV.  Finanzperiode,  sowie  die  Rechnungsnachweisungen
für  die  XXIII.  Finanzperiode  mitgeteilt  werden.  Wie  aus  diesen  Vorlagen
zu  ersehen,  war  es  möglich,  das  Budget  trotz  der  gesteigerten  Ausgaben
ohne  Heranziehung  außerordentlicher  Deckungsmittel  abzugleichen  und  außerdem
  von  den  Erübrigungen  der  Jahre  1896  und  1897  erhebliche  Beträge
zur  Abschreibung  gesetzlicher  Anlehenskredite,  sowie  zur  Bestreitung  außerordentlicher
  einmaliger  Staatsausgaben  in  Aussicht  zu  nehmen.  Gleichzeitig
wird  dem  Landtage  auch  ein  Gesetzentwurf  zugehen,  welcher  namentlich  eine
weitere  Verstärkung  des  Amortisationsfonds  für  die  Grundentlastung  in
        <pb n="153" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  28.)  145

Aussicht  nimmt.  Infolge  des  erfreulichen  Verkehrsaufschwunges  machen
sich  bei  den  staatlichen  Verkehrsanstalten  fortgesetzt  neue  Bedürfnisse  geltend,
zu  deren  Befriedigung  dem  Landtage  mehrfache  Kreditvorlagen  zugehen
werden.  Dieselben  beziehen  sich  auf  eine  Fortsetzung  des  zweigeleisigen
Ausbaues  der  Staatseisenbahnen  und  der  Vermehrung  des  Fahrmaterials,
auf  eine  Reihe  von  Neu-  und  Ergänzungsbauten  an  den  im  Betriebe
stehenden  Eisenbahnlinien,  sowie  auf  Postbauten,  Telegraphen-  und  Telephonanlagen.
  Auch  wird  Sie  ein  Gesetzentwurf  beschäftigen,  welcher  in
größerem  Umfange  die  Bereitstellung  von  Wohnungen  für  das  in  geringeren
Bezügen  stehende  Eisenbahnpersonal  zum  Zwecke  hat.  Ferner  ist  eine  Vorlage
  in  Aussicht  genommen,  die  dazu  bestimmt  ist,  durch  Ausbreitung  des
Lokalbahnnetzes  den  Wünschen  weiter  Bevölkerungskreise  entgegenzukommen.
Wegen  des  bevorstehenden  Inkrafttretens  des  Hypothekenbankgesetzes  vom
13.  Juli  1899  wird  Ihnen  der  Entwurf  eines  Gesetzes  zugehen,  durch  das
den  Inhabern  von  Pfandbriefen  der  Bayerischen  Landwirtschaftsbank  ein
Vorrecht  vor  allen  anderen  Konkursgläubigern  in  Ansehung  der  Befriedigung
aus  den  Hypotheken  der  Bank  gewährt  wird.  Zur  Ergänzung  der  durch
die  Einführung  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  veranlaßten  Landesgesetze  wird
ferner  ein  Entwurf  gesetzlicher  Vorschriften  über  die  zum  Schutz  der  Grundstücke
  und  der  Erzeugnisse  von  Grundstücken  gestattete  Pfändung  von  Sachen,
sowie  über  die  Entrichtung  von  Ersatzgeld  vorgelegt  werden.  Auch  über
die  Zwangserziehung  werden  Sie  voraussichtlich  noch  in  dieser  Session  eine
Vorlage  erhalten.  Weiter  wird  ein  Gesetzentwurf  über  die  Abmarkung  der
Grundstücke  vorgelegt  werden;  hiedurch  wird  einem  Wunsche  Rechnung  getragen,
  welcher  sowohl  mehrfach  in  der  Kammer  der  Abgeordneten  als  auch
in  landwirtschaftlichen  Kreisen  zum  Ausdruck  gekommen  ist.  Bezüglich  des
wohlthätig  wirkenden  Gesetzes  über  die  Landes-Kulturrentenanstalt  sind  in
neuerer  Zeit  mehrere  Anregungen  nach  weiterer  Ausgestaltung  geltend  gemacht
  worden,  welche  in  einem  Ihnen  ebenfalls  zugehenden  Gesetzentwurf
Berücksichtigung  finden  sollen.  Entsprechend  der  von  den  beiden  Kammern
des  Landtages  an  Uns  gebrachten  Bitte,  das  Gesetz  über  das  Bergwesen
einer  Revision  unterstellen  zu  lassen,  wird  an  den  Landtag  ein  Gesetzentwurf
gelangen,  in  welchem  einerseits  die  Vorschriften  der  Reichsgewerbeordnung
über  die  Arbeitszeugnisse  und  das  Vertragsverhältnis  der  gewerblichen  Arbeiter
  sinngemäße  Anwendung  auf  die  Bergarbeiter  finden  sollen  und
welcher  gleichzeitig  eine  intensivere  Inspektion  der  Bergwerksbetriebe  zu
dem  Zweck  ins  Auge  faßt,  um  Unglücksfällen  thunlichst  vorzubeugen.
Auch  wird  Ihnen,  einem  Wunsche  aus  ärztlichen  Kreisen  entsprechend,  ein
Gesetzentwurf  über  die  ärztliche  Standes-  und  Ehrengerichtsordnung  in
Vorlage  gebracht  werden.  Weiter  wird  Ihnen  auch  ein  Gesetzentwurf  über
die  Pferdeversicherung  zugehen.  Für  Verbesserung  der  Staatsstraßen,  sowie
für  Fortsetzung  der  Flußkorrektionen  werden  erhöhte  Postulate  an  Sie  gebracht
  werden.  Zur  Hebung  des  gewerblichen  und  landwirtschaftlichen
Genossenschaftswesens,  sowie  für  die  Durchführung  der  Organisation  des
Handwerks  sind  erhebliche  Mittel  notwendig,  die  im  Budgetentwurf  und
im  Entwurf  des  Finanzgesetzes  vorgesehen  sind.  Um  dem  Gendarmeriekorps
tüchtige  Kräfte  zu  erhalten,  ist  eine  Verbesserung  der  Gehalts-  und  Pensionsverhältnisse
  der  älteren  Mannschaften  dieses  Instituts  in  Aussicht  genommen
  und  ein  entsprechendes  Postulat  eingestellt.  Zum  Ausbaue  des
Unterrichtswesens  überhaupt  und  insbesondere  für  eine  neue  Kreisschuldotation
  behufs  Unterstützung  der  mit  Schullasten  überbürdeten  Gemeinden,  dann
zur  Förderung  der  Kunst,  namentlich  zur  Errichtung  eines  Museums  von
Gipsabgüssen  aus  der  christlichen  Zeit  im  Gebäude  des  alten  Nationalmuseums
  in  München  sind  im  Budget  erhebliche  Mittel  vorgesehen.  Ferner

Europäischer  Geschichtskalender.  XI.  10
        <pb n="154" />
        146  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  29.)

sind  erhöhte  Staatszuschüsse  zu  den  Emeritenanstalten  für  die  katholische
Geistlichkeit  und  zu  den  protestantischen  Pfarrunterstützungsanstalten  eingestellt.
  Gesetzesvorlagen  über  eine  Kirchengemeindeordnung  sowie  über  eine
Revision  des  Schulbedarfs-Gesetzes  vom  10.  November  1861  befinden  sich
in  Vorbereitung.  Dem  Landtage  werden  endlich  die  Etats  für  die  Verwaltung
  des  bayerischen  Heeres  vorgelegt  werden.  Mein  unablässiges
Streben  gipfelt  in  dem  Gedanken,  die  geistigen  und  wirtschaftlichen  Interessen
Unsres  heißgeliebten  Bayernlandes  zu  fördern.  Ich  rechne  hiebei  auf  die
kräftige  und  oft  bewährte  Mitwirkung  der  Vertretung  des  Landes.  Die  verheerenden
  Ueberschwemmungen,  durch  welche  in  jüngster  Zeit  ein  Teil
Unseres  geliebten  Vaterlandes  schwer  heimgesucht  wurde,  welche  den  unersetzlichen
  Verlust  von  Menschenleben  herbeiführten  und  zahlreiche  Personen,
Gemeinden  und  Distrikte  in  ihrer  materiellen  Lage  schwer  schädigten,  haben
Mich  tief  erschüttert  und  schmerzlich  bewegt.  Mit  Mut  und  Ausdauer,
mit  Hintansetzung  der  Gefahr  für  eigenes  Leben  war  die  Bevölkerung  im
Vereine  mit  den  öffentlichen  Organen  bestrebt,  dem  wütenden  Elemente
soweit  irgend  möglich  Einhalt  zu  thun  und  sich  dem  Rettungswerke  zu
widmen.  In  hochherziger  Weise  zeigt  sich  auch  diesmal  wieder  der  oft  bewährte
  Wohlthätigkeitssinn;  von  überallher  fließen  in  reichlicher  Weise  die
Spenden.  Herzlichen  und  innigen  Dank  spreche  Ich  hiefür  allen  jenen
aus,  welche  zur  Milderung  des  Unglücks  beigetragen.  Sind  zur  Abwendung
augenblicklicher  Notstände  alle  Maßregeln  ergriffen  worden,  so  wird  es  im
Anschluß  an  die  private  Hilfeleistung  Unsre  weitere  ernste  Aufgabe  sein,
den  Beschädigten  auch  mit  staatlichen  Mitteln  zu  Hilfe  zu  kommen.  Die
Erhebungen  über  die  einzelnen  Schäden  durch  örtliche  Kommissionen  sind
in  vollem  Gange  und  werden  baldigst  abgeschlossen  sein.  Nach  dem  Ergebnis
  derselben  werden  Ihnen  die  hiewegen  veranlaßten  Vorlagen  mit
möglichster  Beschleunigung  zugehen.  Andrerseits  erfreuen  wir  uns  in  diesem
Jahre  einer  gesegneten  Ernte,  wir  erfreuen  uns  einer  regen  Entwicklung
des  Verkehrs,  eines  Aufschwunges  der  Industrie  und  des  Handels,  sowie
eines  geordneten  Finanzhaushaltes.  Möge  Gott  der  Allmächtige  auch
fernerhin  uns  die  Segnungen  eines  dauernden  Friedens  bewahren  und
schirmend  seine  Hand  über  Bayern  und  das  Deutsche  Reich  ausstrecken!
Treten  Sie  nun  ein  in  die  Ihnen  gestellten  wichtigen  Aufgaben  und  lösen
Sie  dieselben  zur  Wohlfahrt  unsres  Vaterlandes!

29.  September.  (Bayerischer  Landtag.)  Die  Abgeordnetenkammer
  wählt  Abg.  Orterer  (Z.)  zum  Präsidenten,  Abg.
v.  Keller  (lib.)  zum  Vizepräsidenten.  —  Hierauf  legt  Finanzminister
  v.  Riedel  das  Budget  vor.

Die  Hauptübersicht  über  den  Voranschlag  für  ein  Jahr  der

XXV.  Finanzvperiode  ergibt  in  Zusammenfassung  folgende  Posten:
A.  Einnahmen.

Uebertragungen  aus  der  XXIV.  Finanzperiode  und  zurück    119572  M
(  100490  M  für  ein  Jahr  der  vorigen  Finanzperiode).  Direkte  Steuern
34  789  000  M  (33  315  000).  Erbschaftssteuern,  Gebühren  und  Stempelabgaben,
  dann  Strafen  26  548  200  M  (23  858  200).  Aus  der  Verwaltung
der  Zölle  und  indirekten  Steuern  48  437  950  M  (47 067  530).  Bergwerks-,
Hütten-  und  Salinengefälle  8  580  071  M  (7 979  978).  Münzanstalt
390  957  M  (356  449).  Aerarialrente  von  der  kgl.  Bank  in  Nürnberg
700  000  M  (700  000).  Staatseisenbahnen  166  547  580  M  (143  694  690).
Post-  und  Telegraphenverwaltung  36  655  726  M  (31 022 606)  Bodensee-Dampsschiffahrt
  457  310 M  (463  191).  Ludwigs-Donau-Main-Kanal
        <pb n="155" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  29.)  147

135  060  M  (107  860).  Kettenschleppschiffahrt  auf  dem  Main  91 900  M
(30 000).  Frankenthaler  Kanal  7120  M  (7520).  Gesetz-  und  Verordnungsblatt
  63  450  M  (62  510).  Forst-,  Jagd-  und  Tristgefälle  33  211  000  M
(31 570  800).  Oekonomien  und  Gewerbe  2 319  005  M  (2 206 771).  Grundgefälle
  6  046  700  M  (5  978  800).  Zinsen,  Renten,  besondere  Abgaben  und
zufällige  Einnahmen  1  063  230  M  (899  490).  Leistungen  der  Pfälzischen
Eisenbahnen  400  000  M  (400  000).  Einnahmen  für  Zwecke  des  allgemeinen
Unterstützungsvereins  —  M  (416  600).  Ueberweisungen  seitens  des  Reichs
54  733 023  M  (49  119  570).  Summa  der  Staatseinnahmen  421  296  854  M
(379  358 055).
B.  Ausgaben  auf  die  Erhebung,  Verwaltung
und  den  Betrieb:

Auf  die  übertragenen  Einnahmen  aus  der  XXIV.  Finanzperiode
und  zurück  —  M  (—).  Auf  die  direkten  Steuern  1  123  110  M  (1 041 800).
Auf  die  Erbschaftssteuern,  Gebühren  und  Stempelabgaben,  dann  Strafen
875  660  M  (807  850).  Auf  die  Verwaltung  der  Zölle  und  indirekten
Steuern  14 657  820  M  (14  339  695).  Auf  die  Bergwerks-,  Hütten-  und
Salinen-Gefälle  8  173 291 M  (7 595  826).  Auf  die  Münzanstalt  316  577  M
(288  517).  Auf  die  Staatseisenbahnen  120  083  158  M  (99  121  879).  Auf
die  Post-  und  Telegraphenverwaltung  33 272 005  M  (28  659  395).  Auf
die  Bodensee-Dampfschiffahrt  441  287 M  (458  496).  Auf  den  Ludwigs-Donau-Main-Kanal
  203 286  M  (200  701).  Auf  die  Kettenschleppschiffahrt
auf  dem  Main  150  980  M  (42 920).  Auf  den  Frankenthaler  Kanal
5430  M  (5935).  Auf  das  Gesetz-  und  Verordnungsblatt  32  872  M  (33 647).
Auf  die  Forst-,  Jagd-  und  Tristverwaltung  16  846  229  M  (16  337  906).
Auf  die  Oekonomie  und  Gewerbe.  Auf  die  in  Staatsregie  betriebenen
Oekonomien  und  Gewerbe:  Auf  das  Hofbräuhaus  München  1  155  935  M
(1 198 145).  Auf  das  Weingut  in  Unterfranken  66  415  M  (64  125).  Auf
die  Hoffischerei  auf  dem  Chiemsee  6279  M  (5959).  Auf  die  verpachteten
und  vermieteten  Staatsrealitäten  und  Gewerbe,  dann  auf  die  sonstigen
Nutzungen  und  Rechte  376  580  M  (354  065).  Summa  Ziffer  XVI:
1  605  209  M  (1 622  294).  Auf  die  Grundgefälle  158  380  M  (164  010).
Auf  die  Zinsen,  Renten,  besonderen  Abgaben  und  zufälligen  Einnahmen
9860 M  (9660).  Auf  die  Leistungen  der  Pfälzischen  Eisenbahnen  —  M
(—).  Auf  die  Einnahmen  für  Zwecke  des  allgemeinen  Unterstützungsvereins
für  die  Hinterlassenen  der  kgl.  bayer.  Staatsdiener  —  M  (2930).  Summa
der  Ausgaben  auf  die  Erhebung,  Verwaltung  und  den  Betrieb  197  955  154 M

(170  733  461).
C.  Staatsausgaben:

Etat  des  königlichen  Hauses  und  Hofes  5  402 683  M  (5  403  160).
Etat  der  Staatsschuld  49  394  200  M  (47  887  190).  Etat  des  kgl.  Staatsrates
  —  M  (3600).  Etat  der  Landtagsversammlung  und  des  Landtagsarchivs
  615  495  M  (856  455).  Etat  des  kgl.  Staatsministeriums  des
königlichen  Hauses  und  des  Aeußern  673  418  M  (655 270).  Etats  des
kgl.  Staatsministeriums  der  Justiz  19  890 768 M  (16  888  039),  des  Innern
27 970  497  M  (25  731  419),  des  Innern  für  Kirchen-  und  Schulangelegenheiten
  30  327 271  M  (28 129  942),  der  Finanzen  4 964  680  M  (5 005  435).
Etat  der  Ausgaben  für  Reichszwecke  63  983  191  M  (60  238  800).  Etat  der
Pensionen  und  Sustentationen  für  die  Staatsdiener  und  Staatsbediensteten
11 511  793  M  (10  232  316).  Etat  der  Pensionen  und  Sustentationen  für
die  Hinterbliebenen  der  Staatsdiener  und  Staatsbediensteten  5  422  605  M
(4 987  606).  Etat  für  Unterstützung  der  Staatsdiener,  Staatsbediensteten
und  ihrer  Hinterbliebenen,  sowie  für  anderweitige  ähnliche  Unterstützungen
977 450  M  (783  670).  Allgemeine  Reserve  für  unvorhergesehene  und  un-10“
        <pb n="156" />
        148  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  1.—10./14.)

abweisbare  Ausgaben  2 207 649  M  (1 821  692).  Summa  der  Staatsausgaben
  223  841  700  M  (208  624  594),  hiezu  Summa  der  Ausgaben  auf
die  Erhebung,  Verwaltung  und  den  Betrieb  197  955  154  M  (170  733  461).
Gesamtbetrag  der  Ausgaben:  421  296  854  M  (379  358  055).  Die  Staatseinnahmen
  betragen:  421  296  854  M.  (379  358  055).  („Allg.  Ztg.“)

1.  Oktober.  Es  tritt  ein  neues  Exerzierreglement  und  eine
neue  Schießvorschrift  für  die  Feldartillerie  in  Kraft.  Die  wichtigste
  Veränderung  ist  die  Einführung  eines  Schnellfeuergeschützes
und  einer  Haubitze.

2.  Oktober.  (Preußen.)  Zu  Oberpräsidenten  der  Provinz
Brandenburg  an  Stelle  des  verstorbenen  Achenbach  wird  Regierungspräsident
  v.  Bethmann-Hollweg  und  der  Provinz  Posen  an  Stelle
des  zurückgetretenen  Willamowitz-Möllendorf  Ministerialdirektor
v.  Bitter  ernannt.

2./3.  Oktober.  (Göttingen.)  Delegiertentag  des  nationalsozialen
  Vereins.  Die  bedeutendsten  Referate  halten  Professor
Sohm  über  die  Entwicklung  des  Staatsgedankens  in  Deutschland
und  Professor  Brentano  über  den  Schutz  des  gewerblichen  Arbeiterverhältnisses.


3.  Oktober.  Die  Bayerische  Abgeordnetenkammer  genehmigt
  einstimmig  einen  Antrag  Daller  auf  Bewilligung  von
Staatshilfe  für  die  durch  das  Hochwasser  Geschädigten.  (Annahme
im  Reichsrat  10.  Oktober  einstimmig.)

7.  Oktober.  (Potsdam.)  Die  Königin  Wilhelmine  von
Holland  und  die  Königin-Mutter  besuchen  das  Kaiserpaar.

10.  Oktober.  (Sachsen.)  Bei  30  Ergänzungswahlen  zum
Landtag  werden  gewählt  20  Konservative,  7  Nationalliberale,
1  Liberaler,  1  Fortschrittler  und  1  Vertreter  des  Bundes  der
Landwirte.

10./14.  Oktober.  (Hannover.)  Sozialdemokratischer  Parteitag.
Diskussionen  über  das  Programm.  Bernstein  und  der  Marxismus.
Militarismus.  Frauenfrage.

Nachdem  Abg.  Singer  zum  Präsidenten  gewählt  ist,  erstattet
Kassierer  Gerisch  den  Kassenbericht.  Die  Haupteinnahme  entfalle  auf
die  Ueberschüsse  der  Parteigeschäfte  in  Hamburg  und  Berlin  und  des
„Vorwärts",  von  den  254  743  M  der  allgemeinen  Einnahmen  135 767 M.
Nur  der  kleinere  Teil  sei  auf  die  wirklichen  Parteibeiträge  entfallen,  die
bei  den  wachsenden  Anforderungen  zur  Deckung  der  Ausgaben  allein  nicht
mehr  ausreichten.  Sehr  bedeutende  große  Parteiorte  führten  entgegen  der
guten  alten  Tradition  nichts  oder  minimale  Beträge  an  die  Parteikasse  ab.
Berlin  dagegen  habe  über  alles  Lob  Erhabenes  geleistet;  von  den  Parteibeiträgen
  seien  63  274 M  aus  Berlin  gekommen  und  beschämenderweise  aus
dem  übrigen  Deutschland  nur  55  700  M  (Hört!  Hört!)  Die  täglich  er-
        <pb n="157" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okltober  10./14.)  149

scheinende  Presse  sei  gewachsen.  Die  Jahreseinnahme  derselben  betrage  bei
302  302  Abonnenten  (42  302  mehr  als  im  Vorjahr)  an  Abonnementsgeldern
2 257204  M,  an  Inseratenbeträgen  1  127 709 M.  Die  Gesamteinnahmen
der  ganzen  Tagespresse  betragen  2 739  561  M,  das  heißt  461  594  M  mehr
als  im  Vorjahr.  Die  Gesamtabonnentenzahl  betrage  rund  400  000,  die
Zunahme  zirka  21 000,  davon  entfallen  auf  die  täglich  erscheinende  Presse
16 000,  die  dreimal  wöchentlich  erscheinenden  Blätter  2000,  die  einmal  erscheinenden
  3000  neugewonnene  Abonnenten.

Die  Verhandlungen  drehen  sich  vornehmlich  um  die  Differenzen
innerhalb  der  Partei.  Lebhafte  Diskussionen  in  der  Presse  hat  namentlich
erregt  ein  Buch  von  Eduard  Bernstein,  Die  Voraussetzungen  des  Sozialismus
  und  die  Aufgaben  der  Sozialdemokratie.  (Vgl.  Lorenz,  Preuß.  Jahrb.
Bd.  96  und  Diehl,  Conradsche  Jahrbücher  für  Nat.Oek.  und  Stat.  1899.)
Bernstein  greift  hierin  die  Prinzipien  des  Marxismus,  die  materialistische
Geschichtsauffassung  und  die  Taktik  der  Sozialdemokratie  scharf  an.  Bernstein
  stehen  einige  sozialdemokratische  Abgeordnete  wie  Schippel,  Heine.
v.  Vollmar  nahe,  die  wie  er  die  Notwendigkeit  einer  praktischen  Mitarbeit
an  der  Sozialpolitik  betonen,  um  die  Lage  der  Arbeiter  schon  während  des
Klassenstaates  zu  verbessern.  Andere  Führer,  wie  Liebknecht  und  Bebel,
sehen  darin  die  Gefahr  einer  Verschleierung  des  revolutionären  Charakters
der  Partei  und  befürchten  ihre  Verflachung  zu  einer  bürgerlich-radikalen
Reformpartei.  Ferner  hat  viele  Diskussionen  eine  Aeußerung  Schippels
erregt,  der  die  Notwendigkeit  einer  Flotten-  und  Kolonialpolitik  theoretisch
anerkannt,  aber  die  Möglichkeit  der  Beteiligung  für  die  Sozialdemokratie
geleugnet  hat.  Der  Parteitag  soll  die  Stellung  der  Partei  zu  diesen  Fragen

fixieren.

Abg.  Bebel  hält  am  10.  Oktober  ein  sechsstündiges  Referat  über
diese  Fragen  und  greift  Bernstein  und  seine  Gesinnungsgenossen  auf  das
schärfste  an.  Er  verlangt,  daß  das  „Endziel“,  die  Beseitigung  des  Klassenstaates,
  in  den  Vordergrund  gestellt  wird.  In  der  überaus  lebhaften
Debatte  erfährt  er  bald  Zustimmung  bald  Angriffe,  Abg.  Auer  u.  a.  verhöhnen
  Bebels  wiederholte  Prophezeiung,  daß  der  „Kladderadatsch“  in
absehbarer  Frist  eintreten  müsse.  Alle  betonen,  daß  über  das  Endziel
Einigkeit  herrsche,  aber  daß  in  der  Taktik  Meinungsverschiedenheiten  beständen.


Schließlich  wird  folgende  Resolution  mit  216  gegen  21  Stimmen
angenommen,  für  die  sich  auch  Auer  und  v.  Vollmar  erklären:  „Die  bisherige
  Entwicklung  der  bürgerlichen  Gesellschaft  gibt  der  Partei  keine  Veranlassung,
  ihre  Grundanschauungen  über  dieselbe  aufzuheben  oder  zu  ändern.
Die  Partei  steht  nach  wie  vor  auf  dem  Boden  des  Klassenkampfes,  wonach
die  Befreiung  der  Arbeiterklasse  nur  ihr  eigenes  Werk  sein  kann,  und  betrachtet
  es  demzufolge  als  geschichtliche  Aufgabe  der  Arbeiterklasse,  die
politische  Macht  zu  erobern,  um  mit  Hilfe  derselben  durch  Vergesellschaftung
der  Produktionsmittel  und  Einführung  der  sozialistischen  Produktions-  und
Austauschweise  die  größtmögliche  Wohlfahrt  aller  zu  begründen.  Um  dieses
Ziel  zu  erreichen,  benutzt  die  Partei  jedes  mit  ihren  Grundanschauungen
vereinbare  Mittel,  das  ihr  Erfolg  verspricht.  Ohne  sich  über  das  Wesen
und  den  Charakter  der  bürgerlichen  Parteien  als  Vertreter  und  Verfechter
der  bestehenden  Staats-  und  Gesellschaftsordnung  zu  täuschen,  lehnt  sie  ein
Zusammengehen  mit  solchen  von  Fall  zu  Fall  nicht  ab,  sobald  es  sich  um
Stärkung  der  Partei  bei  Wahlen,  oder  um  Erweiterung  der  politischen
Rechte  und  Freiheiten  des  Volkes,  oder  um  eine  ernsthafte  Verbesserung
der  sozialen  Lage  der  Arbeiterklasse  und  der  Förderung  von  Kulturaufgaben,
oder  um  Bekämpfung  arbeiter-  und  volksfeindlicher  Bestrebungen  handelt.
        <pb n="158" />
        150  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  15.)

Aber  die  Partei  bewahrt  sich  überall  in  ihrer  Thätigkeit  ihre  volle  Selbständigkeit
  und  Unabhängigkeit  und  betrachtet  jeden  Erfolg,  den  sie  erringt,
nur  als  einen  Schritt,  der  sie  ihrem  Endziel  näher  bringt.  Die  Partei
steht  der  Gründung  von  Wirtschaftsgenossenschaften  neutral  gegenüber;  sie
erachtet  die  Gründung  solcher  Genossenschaften,  vorausgesetzt,  daß  die  dazu  
nötigen  Vorbedingungen  vorhanden  sind,  als  geeignet,  in  der  wirtschaftlichen
Lage  ihrer  Mitglieder  Verbesserungen  herbeizuführen,  sie  sieht  auch  in  der
Gründung  solcher  Genossenschaften,  wie  in  jeder  Organisation  der  Arbeiter
zur  Wahrung  und  Förderung  ihrer  Interessen,  ein  geeignetes  Mittel  zur
Erziehung  der  Arbeiterklasse  zur  selbständigen  Leitung  ihrer  Angelegenheiten,
aber  sie  mißt  diesen  Wirtschaitsgenossenschaften  keine  entscheidende  Bedeutung
bei  für  die  Befreiung  der  Arbeiterklasse  aus  den  Fesseln  der  Lohnsklaverei.
In  der  Bekämpfung  des  Militarismus  zu  Wasser  und  zu  Lande  und  der
Kolonialpolitik  beharrt  die  Partei  auf  ihrem  bisherigen  Standpunkt.
Ebenso  verbleibt  sie  bei  ihrer  bisherigen  internationalen  Politik,  die  auf
eine  Verständigung  und  Verbrüderung  der  Völker,  in  erster  Linie  der
Arbeiterklasse  in  den  verschiedenen  Kulturländern,  abzielt,  um  auf  dem
Boden  einer  allgemeinen  Föderation  die  Lösung  der  gemeinsamen  Kulturaufgaben
  herbeizuführen.  Nach  all  diesem  liegt  für  die  Partei  kein  Grund
vor,  weder  ihr  Programm,  noch  ihre  Taktik,  noch  ihren  Namen  zu  ändern,
und  sie  weist  jeden  Versuch  entschieden  zurück,  der  darauf  hinausgeht,  ihre
Stellung  gegenüber  der  bestehenden  Staats-  und  Gesellschaftsordnung  und
den  bürgerlichen  Parteien  zu  verschleiern  oder  zu  verrücken."

Hierauf  wird  eine  Resolution  zu  Gunsten  des  Milizheeres  angenommen,
  und  ein  Antrag,  den  Abg.  Schippel  aus  der  Partei  auszuschließen,
mit  großer  Mehrheit  abgelehnt.  —  Sodann  wird  eine  lebhafte  Agitation
im  weiblichen  Proletariat  beschlossen  und  Beschränkung  der  Frauenarbeit
gefordert.

Oktober.  Deutschland  und  der  Burenkrieg.  Die  Kaiserreise
nach  England.

In  ganz  Deutschland  steht  die  öffentliche  Stimmung  mit  verschwindenden
  Ausnahmen  entschieden  auf  seiten  der  Buren.  Der  alldeutsche  Verband
  und  andere  Organisationen  sammeln  für  die  Hinterbliebenen  der  gefallenen
  Buren;  das  Rote  Kreuz  rüstet  ein  Sanitätsdetachement  aus.  —
Die  offiziösen  Blätter  erklären  wiederholt,  daß  Deutschland  strenge  Neutralität
  beobachte.  Offiziere  des  aktiven  Heeres  und  des  Beurlaubtenstandes
erhalten  keinen  Urlaub  zur  Teilnahme  an  dem  Kriege.

Als  es  bekannt  wird,  daß  der  Kaiser  der  Königin  von  England
einen  Besuch  abstatten  will,  erklärt  sich  der  weitaus  größte  Teil  der  Presse
dagegen,  weil  das  eine  englandfreundliche  Kundgebung  bedeute.  Die  Behauptung
  der  offiziösen  Blätter,  daß  der  Besuch  nur  einen  privaten  und
keinen  politischen  Charakter  habe,  wird  vielfach  verspottet.

15.  Oktober.  (Baden.)  Bassermann  über  die  Vorlage  betr.
den  Schutz  der  Arbeitswilligen.  Preßdiskussion.

In  einer  öffentlichen  Rede  in  Hockenheim  bei  Mannheim  spricht  sich
der  nationalliberale  Reichstagsabgeordnete  Bassermann  scharf  gegen  die  Vorlage
  aus:  Die  Agitation  für  die  „Zuchthausvorlage“"  sei  nicht  zur  Ruhe
gekommen.  Ein  Teil  der  Großindustrie  und  der  sich  ihr  zur  Verfügung
stellenden  Preßorgane  habe  eine  unermüdliche  Thätigkeit  entfaltet.  Es  tauche
da  der  Zweifel  auf,  ob  es  sich  nicht  um  andere  Ziele  handle,  als  um  den
Schutz  der  Arbeitswilligen.  Thatsache  sei,  daß  die  organisierten  staatstreuen
Arbeiter,  welche  im  harten  Kampf  mit  der  Sozialdemokratie  stehen,  diese
        <pb n="159" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  18.)  151

Vorlage  ablehnen,  obwohl  sie  von  den  sozialdemokratischen  Verbänden  zu
leiden  haben  und  ihren  Terrorismus  genug  empfinden. . .   Es  könne  die
Zeit  kommen,  in  der  Deutschland  um  seine  Existenz  kämpfen  muß,  dann
müßten  wir  uns  auf  alle  Klassen  der  Bevölkerung  stützen  können,  auch  auf
die  Arbeiterklassen.  Ihnen  dürfe  die  Liebe  zum  Reich  nicht  geraubt  sein
durch  die  Thatsache  oder  das  Gefühl  einer  arbeiterfeindlichen  Klassengesetzgebung.
  Jene  großindustrielle  Agitation,  die  heute  die  Arbeitswilligen
und  ihren  Schutz  in  den  Vordergrund  schiebe,  verfolge  andere  Ziele;  es  sei
die  Pflege  eigener  Interessen  gemeint,  die  Zertrümmerung  der  Arbeiterorganisation
  und  dadurch  die  Erweiterung  der  eigenen  Macht.  Es  sei
Heuchelei,  wenn  man  dabei  immer  wieder  in  den  Vordergrund  schiebe,  lediglich
  die  armen  Arbeitswilligen  sollten  geschützt  werden.  Diese  Agitation,
welche  den  ganzen  Sommer  nicht  aufgehört  habe  und  sich  auch  in  einer
persönlichen  Hetze  gegen  ihn  (Redner)  gefalle,  finde  durchaus  nicht  überall
Anklang.

Diese  Rede  wird  lebhaft  besprochen  und  der  Redner  von  den  Befürwortern
  der  Vorlage  angegriffen.  Die  Frage  wird  aufgeworfen,  wie
viele  Abgeordnete  in  der  nationalliberalen  Fraktion  seinen  Standpunkt
teilten,  und  ob  die  Freunde  oder  Gegner  der  Vorlage  aus  der  Partei  ausscheiden
  müßten.

18.  Oktober.  (Hamburg.)  Beim  Stapellauf  des  Linienschiffes
  „Kaiser  Karl  der  Große"“  bringt  der  Kaiser  folgenden
Trinkspruch  über  die  Notwendigkeit  einer  starken  Flotte  aus:

„Es  gereicht  Mir  zur  besonderen  Freude,  an  dem  heutigen  historischen
  Gedenktage  wieder  in  Ihrer  Mitte  weilen  zu  können.  Ich  fühle  Mich
gleichsam  erfrischt  und  neu  gestärkt,  so  oft  Ich  von  den  Wogen  des  frisch
sprudelnden  Lebens  einer  Hansastadt  umspült  werde.  Es  ist  ein  feierlicher
Akt,  dem  wir  soeben  beigewohnt,  als  wir  ein  neues  Stück  schwimmender
Wehrkraft  des  Vaterlandes  seinem  Element  übergeben  konnten.  Ein  jeder,
der  ihn  mitgemacht,  wird  wohl  von  dem  Gedanken  durchdrungen  gewesen
sein,  daß  das  stolze  Schiff  bald  seinem  Berufe  übergeben  werden  könne;
wir  bedürfen  seiner  dringend  und  bitter  not  ist  uns  eine  starke  deutsche
Flotte.  Sein  Name  erinnert  uns  an  die  erste  glanzvolle  Zeit  des  alten
Reiches  und  seines  mächtigen  Schirmherrn.  Und  auch  in  jene  Zeit  fällt
der  allererste  Anfang  Hamburgs,  wenn  auch  nur  als  Ausgangspunkt  für
die  Missionsthätigkeit  im  Dienste  des  gewaltigen  Kaisers.  Jetzt  ist  unser
Vaterland  durch  Kaiser  Wilhelm  den  Großen  neu  geeint  und  im  Begriff,
sich  nach  außen  hin  herrlich  zu  entfalten.  Und  gerade  hier  inmitten  dieses
mächtigen  Handelsemporiums  empfindet  man  die  Fülle  und  Spannkraft,
welche  das  deutsche  Volk  durch  seine  Geschlossenheit  seinen  Unternehmungen
zu  verleihen  im  stande  ist.  Aber  auch  hier  weiß  man  es  am  höchsten  zu
schätzen,  wie  notwendig  ein  kräftiger  Schutz  und  die  unentbehrliche  Stärkung
unserer  Seestreitkräfte  für  unsere  auswärtigen  Interessen  sind.  Doch  langsam
nur  greift  das  Gefühl  hiefür  im  deutschen  Vaterlande  platz,  das  leider
noch  zu  sehr  seine  Kräfte  in  fruchtlosen  Parteiungen  verzehrt.  Mit  tiefer
Besorgnis  habe  Ich  beobachten  müssen,  wie  langsame  Fortschritte  das  Interesse
  und  politische  Verständnis  für  große,  weltbewegende  Fragen  unter
den  Deutschen  gemacht  hat.  Blicken  wir  um  uns  her  —  wie  hat  seit  einigen
Jahren  die  Welt  ihr  Antlitz  verändert!  Alte  Weltreiche  vergehen,  und  neue
sind  im  Entstehen  begriffen.  Nationen  sind  plötlich  im  Gesichtskreis  der
Völker  erschienen  und  treten  in  ihren  Wettbewerb  mit  ein,  von  denen  kurz
zuvor  der  Laie  noch  wenig  bemerkt  hatte.  Ereignisse,  welche  umwälzend
        <pb n="160" />
        152  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  19.)

wirken  auf  dem  Gebiete  internationaler  Beziehungen  sowohl  wie  auf  dem
Gebiete  des  nationalökonomischen  Lebens  der  Völker,  und  die  in  alten  Zeiten
Jahrhunderte  zum  Reifen  brauchten,  vollziehen  sich  in  wenigen  Monden.
Dadurch  sind  die  Aufgaben  für  unser  deutsches  Reich  und  Volk  in  mächtigem
  Umfange  gewachsen  und  erheischen  für  mich  und  Meine  Regierung
ungewöhnliche  und  schwere  Anstrengungen,  die  nur  dann  von  Erfolg  gekrönt
sein  können,  wenn  einheitlich  und  fest,  den  Parteiungen  entsagend,  die
Deutschen  hinter  uns  stehen.  Es  muß  dazu  aber  unser  Volk  sich  entschließen,
Opfer  zu  bringen.  Vor  allem  muß  es  ablegen  seine  Sucht,  das  Höchste  in
immer  schärfer  sich  ausprägenden  Parteirichtungen  zu  suchen.  Es  muß  aufhören,
  die  Partei  über  das  Wohl  des  Ganzen  zu  stellen.  Es  muß  seine
alten  Erbfehler  eindämmen,  alles  zum  Gegenstand  ungezügelter  Kritik  zu
machen,  und  es  muß  vor  den  Grenzen  Halt  machen,  die  ihm  seine  eigensten,
vitalsten  Interessen  ziehen.  Denn  gerade  diese  alten  politischen  Sünden
rächen  sich  jetzt  schwer  an  unseren  Seeinteressen  und  unserer  Flotte.  Wäre
ihre  Verstärkung  Mir  in  den  ersten  acht  Jahren  Meiner  Regierung  trotz
inständigen  Bittens  und  Warnens  nicht  beharrlich  verweigert  worden,  wobei
sogar  Hohn  und  Spott  Mir  nicht  erspart  geblieben  sind,  wie  anders  würden
wir  dann  unseren  blühenden  Handel  und  unsere  überseeischen  Interessen
fördern  können!  Doch  Meine  Hoffnungen,  daß  der  Deutsche  sich  ermannen
werde,  sind  noch  nicht  geschwunden.  Denn  groß  und  mächtig  schlägt  die
Liebe  in  ihm  zu  seinem  Vaterlande.  Davon  zeugen  die  Oktoberfeuer,  die
er  heute  noch  auf  Bergeshöhen  anzündet  und  mit  denen  er  auch  das  Andenken
  an  die  herrliche  Gestalt  des  heut  geborenen  Kaisers  in  der  Erinnerung
mitfeiert.  Und  in  der  That,  einen  wundervollen  Bau  hat  Kaiser  Friedrich
mit  Seinem  großen  Vater  und  dessen  großen  Paladinen  errichten  helfen
und  uns  als  Deutsches  Reich  hinterlassen.  In  herrlicher  Pracht  steht  es
da,  ersehnt  von  unseren  Vätern  und  besungen  von  unseren  Dichtern!  Nun,
wohlan,  statt  wie  bisher  in  ödem  Zank  sich  darüber  zu  streiten,  wie  die
einzelnen  Kammern,  Säle,  Abteilungen  dieses  Gebäudes  aussehen  oder  eingerichtet
  werden  sollen,  möge  unser  Volk  in  idealer  Begeisterung,  wie  die
Oktoberfeuer  auflodernd,  seinem  idealen  zweiten  Kaiser  nachstreben  und  vor
allem  an  dem  schönen  Bau  sich  freuen  und  ihn  schützen  helfen.  Stolz  auf
seine  Größe,  bewußt  seines  inneren  Wertes,  einen  jeden  fremden  Staat  in
seiner  Entwickelung  achtend,  die  Opfer,  die  seine  Weltmachtstellung  verlangt,
mit  Freuden  bringend,  dem  Parteigeist  entsagend,  einheitlich  und  geschlossen
hinter  seinen  Fürsten  und  seinem  Kaiser  stehend,  so  wird  unser  deutsches
Volk  auch  den  Hansastädten  ihr  großes  Werk  zum  Wohle  unseres  Vaterlandes
  fördern  helfen.  Das  ist  Mein  Wunsch  zum  heutigen  Tage,  mit  dem
Ich  Mein  Glas  erhebe  auf  das  Wohl  Hamburgs.“

19.  Oktober.  (Charlottenburg.)  Die  technische  Hochschule
feiert  das  Jubiläum  ihres  hundertjährigen  Bestehens.  Der  Kaiser
verleiht  den  technischen  Hochschulen  das  Recht,  den  Doktortitel
(Dr.-Ing.)  zu  verleihen.  Bei  der  Feier  hält  der  Kaiser  folgende
  Rede:

„An  dem  heutigen  festlichen  Tage  gedenke  Ich  lebhaft  der  Feier,
durch  die  Mein  in  in  Gott  ruhendere  Herr  Großvater,  des  Kaisers  Wilhelm
des  Großen  Majestät,  vor  15  Jahrn  diesem  Hause  die  Weihe  gegeben  hat.
Wenn  der  unvergeßliche  Herrscher  damals  die  Hoffnung  aussprach,  daß  dem
herrlichen  Schmuck,  welcher  dem  Bau  im  Innern  wie  im  Aeußern  zu  teil
geworden  ist,  das  geistige  Leben  entsprechen  werde,  welches  sich  darin  entwickeln
  solle,  wenn  er  im  besonderen  dem  Wunsche  Ausdruck  gab,  daß
        <pb n="161" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  19.)  153

diese  Anstalt  allezeit  ruhmvoll  ihre  Aufgabe  lösen  und  den  ihr  gebührenden
  Rang  unter  den  Hochschulen  behaupten  möge,  so  kann  Ich  mit
Genugthuung  heute  bezeugen,  daß  Seine  Hoffnung  und  Sein  Wunsch
in  der  seitherigen  Entwickelung  dieser  Anstalt,  welche  als  seine  eigenste
Schöpfung  zu  betrachten  sich  glänzend  erfüllt  und  diese  wie  die  technischen
  Hochschulen  überhaupt  sich  ebenbürtig  den  obersten  Bildungsstätten
  des  Landes,  unseren  Univerfitäten,  an  die  Seite  gestellt  haben.
Es  ist  Mir  eine  besondere  Freude  gewesen,  dies  heute  noch  dadurch  anerkennen
  zu  können,  daß  Ich  den  technischen  Hochschulen  das  Recht  zur
Verleihung  besonderer,  ihrer  Eigenart  entsprechender  wissenschaftlicher  Grade
beigelegt  habe.  Daß  durch  die  wissenschaftlichen  Bestrebungen  der  Hochschulen
  der  innige  Zusammenhang  mit  der  Praxis  nicht  beeinträchtigt  werden
darf  und  die  technischen  Hochschulen  bemüht  sein  werden,  aus  der  anregenden
  Berührung  mit  dem  Leben  fortdauernd  neue  Kraft  und  Nahrung
zu  ziehen,  dafür  dienen  als  Wahrzeichen  die  Standbilder  der  beiden  Männer,
die  fortan  die  Front  dieses  Hauses  schmücken  werden.  So  lange  sie  die
Erinnerung  an  diese  Männer  festhalten  und  ihrem  Vorbilde  nacheifern,
wird  die  deutsche  Technik  im  Wettkampf  der  Nationen  allezeit  ehrenvoll
bestehen.  In  dem  Verhältnis  der  technischen  Hochschulen  zu  den  anderen
obersten  Unterrichtsstätten  aber  gibt  es  keine  Interessengegensätze  und  keinen
anderen  Eifer  als  den,  daß  eine  jede  von  ihnen  und  jedes  Glied  derselben
an  seinem  Teile  den  Forderungen,  die  das  Leben  und  die  Wissenschaft
stellen,  voll  gerecht  werde,  eingedenk  der  Goetheschen  Worte:
Gleich  sei  keiner  dem  andern;  doch  gleich  sei  jeder  dem  Höchsten!
Wie  das  zu  machen?  Es  sei  jeder  vollendet  in  sich!

Bleiben  die  technischen  Hochschulen,  welche  in  dem  zu  Ende  gehenden
  Säkulum  zu  so  schöner  Blüte  sich  entwickelt  haben,  dieser  Mahnung
getreu,  so  wird  das  kommende  Jahrhundert  sie  wohl  gerüstet  finden,  auch
den  Aufgaben  gerecht  zu  werden,  welche  die  fortschreitende  kulturelle  Entwickelung
  der  Völker  in  immer  steigendem  Maße  an  die  Technik  stellt.

Staunenerregend  sind  die  Erfolge  der  Technik  in  unseren  Tagen,  aber
sie  waren  nur  dadurch  möglich,  daß  der  Schöpfer  Himmels  und  der
Erde  den  Menschen  die  Fähigkeit  und  das  Streben  verliehen  hat,  immer
tiefer  in  die  Geheimnisse  seiner  Schöpfung  einzudringen  und  die  Kräfte
und  die  Gesetze  der  Natur  immer  mehr  zu  erkennen,  um  sie  dem  Wohle
der  Menschheit  dienstbar  zu  machen.  So  führt,  wie  jede  echte  Wissenschaft,
auch  die  Technik  immer  wieder  zurück  auf  den  Ursprung  aller  Dinge,  den
allmächtigen  Schöpfer,  und  in  demütigem  Dank  müssen  wir  uns  vor  ihm
beugen.  Nur  auf  diesem  Boden,  auf  dem  auch  der  verewigte  Kaiser  Wilhelm
der  Große  lebte  und  wirkte,  kann  auch  das  Streben  unserer  Wissenschaften
von  dauerndem  Erfolge  begleitet  sein.  Halten  Sie,  Lehrer  und  Lernende,
daran  fest,  so  wird  Ihrer  Arbeit  Gottes  Segen  nicht  fehlen.

Dies  ist  Mein  Wunsch,  welcher  die  Anstalt  in  das  neue  Jahrhundert
  geleiten  möge!“

Der  Erlaß  über  den  Doktortitel  lautet:

„Auf  den  Bericht  vom  6.  ds.  Mts.  will  Ich  den  technischen  Hochschulen
  in  Anerkennung  der  wissenschaftlichen  Bedeutung,  welche  sie  in  den
letzten  Jahrzehnten  neben  der  Erfüllung  ihrer  praktischen  Aufgaben  erlangt
haben,  das  Recht  einräumen:  1)  auf  Grund  der  Diplom-Prüfung  den  Grad
eines  Diplom-Ingenieurs  (abgekürzte  Schreibweise,  und  zwar  in  deutscher
Schrift:  Dipl.-Ing.)  zu  erteilen,  2)  Diplom-Ingenieure  auf  Grund  einer
weiteren  Prüfung  zu  Doktor-Ingenieuren  (abgekürzte  Schreibweise,  und  zwar
in  deutscher  Schrift:  Dr.-Ing.)  zu  promovieren,  und  3)  die  Würde  eines
Doktor-Ingenieurs  auch  Ehren  halber  als  seltene  Auszeichnung  an  Männer,
        <pb n="162" />
        154  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  19.—21./24.)

die  sich  um  die  Förderung  der  technischen  Wissenschaften  hervorragende  Verdienste
  erworben  haben,  nach  Maßgabe  der  in  der  Promotions-Ordnung
festzusetzenden  Bedingungen  zu  verleihen.“

Neues  Palais,  den  11.  Oktober  1899.

gez.  Wilhelm  R.
ggez.  Studt.

Ein  fernerer  Erlaß  bestimmt:

„Auf  den  Bericht  vom  24.  August  d.  J.  will  Ich  dem  Rektor  der
technischen  Hochschule  zu  Berlin  für  seine  amtlichen  Beziehungen  den  Titel
„Magnificenz  beilegen.“

Neues  Palais,  den  11.  Oktober  1899.

gez.  Wilhelm  R.

19.  Oktober.  Die  Bayerische  Abgeordnetenkammer  beschließt,
dem  Amortisationsfonds  für  die  Bodenzinse  12  Millionen  Mark
zuzuführen  anstatt  9,  wie  die  Regierung  beantragt  hatte.

21.  Oktober.  (Berlin.)  Schluß  eines  großen  Spielerprozesses
  („Klub  der  Harmlosen"),  in  dem  einige  jüngere  Verwaltungsbeamte
  des  gewerbsmäßigen  Glücksspiels  angeklagt  waren.
Sämtliche  Angeklagte  werden  freigesprochen,  aber  von  der  öffentlichen
  Meinung  scharf  angegriffen.  Der  Hauptangeklagte,  Referendar
v.  Kayser,  wird  disziplinarisch  seiner  Stellung  entsetzt.

21./24.  Oktober.  (Bayerischer  Landtag.)  Abgeordnetenkammer.
  Abg.  Örtel  bringt  folgende  Interpellation  ein:  Aus
welchen  Gründen  hat  die  Staatsregierung  im  Bundesrate  dem
„Entwurfe  eines  Gesetzes  zum  Schutze  des  gewerblichen  Arbeitsverhältnisses“
  ihre  Zustimmung  erteilt?

Abg.  Oertel  (Soz.):  Der  Entwurf  sei  ein  Angriff  auf  die  Koalitionsfreiheit.
  Die  bestehenden  Strafbestimmungen  genügten.  Minister  Frhr.
v.  Feilitzsch  gibt  folgende  Erklärung  ab:

„1.  Nach  Anschauung  der  kgl.  Staatsregierung  wird  durch  den
Gesetzentwurf  das  durch  den  §  152  der  Reichsgewerbeordnung  gewährleistete
  Koalitionsrecht  in  keiner  Weise  beschränkt.

2.  Bei  der  Prüfung  des  zur  Begründung  des  Gesetzentwurfs  zur
Verfügung  gestellten  Materials  konnte  sich  die  kgl.  Staatsregierung  nicht
verhehlen,  daß  die  Bestimmungen  des  §  153  der  Reichsgewerbeordnung  bei
den  Versuchen,  die  Arbeitswilligen  gegen  Ausschreitungen  bei  Streiks  zu
schützen,  mehrfach  nicht  ausreichten  und  daß  eine  Ergänzung  dieser  Vorschriften
  veranlaßt  und  sogar  im  eigensten  Interesse  der  Arbeiterschaft  gelegen
  sei.  Aus  diesen  Gründen  glaubte  die  kgl.  Staatsregierung  den  Vorschlägen
  des  Gesetzentwurfs  gegenüber  sich  nicht  ablehnend  verhalten  zu
sollen."“

Der  Minister  verliest  eine  Anzahl  von  Berichten  über  Streikterrorismus.
  Es  gibt  Streiks,  über  deren  guten  Ausgang  man  sich  freut,  es
gibt  aber  auch  welche,  die  frivol  sind  und  Terrorismus  in  erschreckender
Weise  üben.  Das  Unternehmertum  wird  in  Bayern  nicht  gehätschelt.  Man
steht  Arbeitgebern  und  -nehmern  objektiv  gegegenüber;  ich  glaube,  daß  das
Wohl  der  Arbeitgeber  mit  dem  der  Arbeiter  im  engsten  Zusammenhang
  stehe.  Ganz  falsch  ist  die  Meinung,  die  Regierung  schaue  nach
        <pb n="163" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  24.—28.)  155

Preußen.  Die  Regierung  thut  nur,  was  für  das  Staatswohl  ihr  am
besten  dünkt.  Die  Regierung  gibt  nicht  gerne  schärferen  Strafbestimmungen
ihre  Zustimmung,  aber  es  herrscht  teilweise  ein  Terrorismus,  der  bekämpft
werden  muß.

24.  Oktober.  Abg.  Schädler  (Z.)  erklärt  die  Haltung  der  Regierung
  für  unverständlich.  Der  Entwurf  sei  allein  der  sozialdemokratischen
Agitation  nützlich,  weil  er  ein  Ausnahmegesetz  und  eine  Bedrohung  der
Koalitionsfreiheit  bedeute.  Abg.  Casselmann  (lib),  die  Vorlage  bedrohe
die  Koalitionsfreiheit  nicht,  sei  aber  Überflüssig  und  fehlerhaft.  Das  geltende
Recht  reiche  aus.

22.  Oktober.  (Mühlheim  a.  Rh.)  Abg.  Dr.  Lieber  über
die  Stellung  des  Zentrums  zu  den  Ministern.

Abg.  Lieber  knüpft  an  seine  Rede  vom  24.  September  an:  „Ich
habe  in  Mainz  auf  eine  bestimmte  Gefahr  aufmerksam  gemacht,  der  wir,
die  im  Zentrum  geeinten  Katholiken,  bei  der  Fortführung  der  parlamentarischen
  Verhandlungen  ausgesetzt  sein  werden.  Ich  habe  erklärt,  mehr  darüber
  noch  nicht  sagen  zu  wollen,  obgleich  ich  noch  mehr  auf  dem  Herzen
hatte.  Ich  habe  es  für  meine  Pflicht  gehalten,  darauf  aufmerksam  zu
machen,  was  gegen  uns  im  Gang  ist.  Daraus  hat  man  nun  eine  große
Intrigue  gegen  den  Vizepräsidenten  des  preußischen  Staatsministeriums,
gegen  den  Finanzminister  Dr.  v.  Miquel,  gemacht.  Daß  Herr  v.  Miquel
darin  eine  Intrigue  gegen  sich  erblickt  hat,  nehme  ich  nicht  an.  Aber
andere  haben  es  geglaubt  und  da  ist  es  gewiß  angebracht,  wenn  ich  sage:
Niemandem  mehr  als  uns  kann  es  so  vollkommen  gleichgültig  sein,  wer
jemals  auf  dem  einen  oder  anderen  Ministersessel  in  Preußen  sitzt.“

In  Mainz  hatte  Dr.  Lieber  u.  a.  erklärt:  „Ich  kann  nicht  alles
sagen,  was  ich  weiß,  ich  kann  aber  wohl  sagen,  daß  es  einen  sehr  einflußreichen
  Herrn  im  preußischen  Staatsministerium  gibt,  der  nichts  sehnlicher
wünscht,  als  das  Zentrum  aus  seiner  ausschlaggebenden  Stellung  zu  verdrängen,
  und  der  nichts  mehr  erhofft,  als  in  der  bevorstehenden  Tagung
des  nur  vertagten  Reichstags  gelegentlich  der  Zuchthausvorlage,  der  Militärvorlage
  und  was  sonst  noch,  an  der  maßgebendsten  Stelle  des  Reichs  den
Eindruck  zu  erwecken:  Zwar  haben  wir  Konservativen  mit  unnachahmlicher
Kühnheit  dir  deinen  Kanal  verdorben,  aber  doch  sind  wir,  wenn  es  darauf
ankommt,  die  einzigen  Stützen  von  Thron  und  Altar!  Ich  denke,  ich  habe
mich  deutlich  genug  ausgedrückt,  der  Herr  wird  mich  verstehen,  von  dem
ich  rede."

24.  Oktober.  (Preußen.)  Zum  Erzbischof  von  Köln  wird
der  Bischof  Simar  von  Paderborn  gewählt.

26.  Oktober.  Erschwerung  des  Telegraphierens  infolge  des
südafrikanischen  Krieges.

Das  Reichspostamt  macht  bekannt,  daß  Telegramme  über  das  Kabel
Aden-Sansibar  zur  Zeit  nur  in  offener  Sprache  abgefaßt  sein  dürfen  und
der  Militärzensur  in  Aden  unterliegen.  Zur  Vermeidung  von  Beanstandungen
wird  empfohlen,  Telegramme  über  Aden  nach  Afrika,  insbesondere  auch
nach  Deutsch-Ostafrika,  bis  auf  weiteres  in  englischer  Sprache  abzufassen.

28.  Oktober.  (Württemberg.)  Bei  der  Reichstagsersatzwahl
  im  5.  Wahlkreise  erhalten  Geß  (nl.)  6090,  Brinzinger  4982,

Schlegel  (Soz.)  7929  Stimmen.  In  der  Stichwahl  wird  Schlegel
        <pb n="164" />
        156  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  28.)

mit  11  585  Stimmen  gewählt.  Geß  erhält  11 021  Stimmen
(7.  November).

28.  Oktober.  (Berlin.)  Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“
  bringt  folgenden  offiziösen  Artikel  über  die  Verstärkung  der
deutschen  Flotte:

„Wenn  einer  allgemeinen  Verstärkung  der  Marine  nähergetreten
werden  muß,  so  ergibt  sich  das  Ziel  und  die  Richtung  der  Verstärkung  aus
dem  Flottengesetze.  Nach  letzterem  zerfällt  die  Marine  in  zwei  Teile,  die
einheimische  Schlachtflotte  und  die  Auslandsschiffe,  erstere  für  den  europäischen
Krieg,  letztere  für  die  Vertretung  der  überseeischen  Interessen  an  Ort  und
Stelle.  Die  Verstärkung  der  Marine  würde  sich  auf  beide  Gebiete  erstrecken
müssen.  Das  Ziel  für  die  Vermehrung  der  Schlachtflotte  ergibt  sich  aus
dem  organisatorischen  Aufbau  derselben.  Es  muß  dem  vorhandenen  Doppelgeschwader,
  bestehend  aus  dem  ersten  und  zweiten  Geschwader,  allmählich
ein  zweites  Doppelgeschwader,  bestehend  aus  einem  dritten  und  vierten  Geschwader,
  hinzugefügt  werden.  Um  schnellmöglichst  zu  militärischen  Leistungen
  zu  kommen  und  das  obige  Ziel  finanziell  durchführbar  zu  machen,
ist  zunächst  nur  der  Bau  eines  dritten  Geschwaders,  bestehend  aus  zehn
Linienschiffen  mit  ihrem  Zubehör  an  Kreuzern  und  Torpedobooten,  in  Aussicht
zu  nehmen  und  als  viertes  Geschwader  das  vorhandene  Küsten-Panzerschiffgeschwader
  zu  verwenden.  Erst  wenn  die  Küstenpanzerschiffe  in  den  Jahren
1912—1917  ersatzpflichtig  werden,  dürfte  der  Ersatz  durch  vollwertige  Linienschiffe
  zu  erfolgen  haben.  Will  man  diese  Wandlung  durchführen,  so  scheint
es  zweckdienlich,  sobald  durch  den  Etat  von  1900  der  Vollbestand  des  Flottengesetzes
  bewilligt  ist  und  die  Schiffe  im  Bau  sind,  dasselbe  Bautempo  wie
in  den  ersten  drei  Jahren  des  Flottengesetzes  beizubehalten,  nicht  aber  die
Zahl  der  großen  Schiffe,  welche  jährlich  auf  Stapel  gesetzt  werden,  zunächst
erheblich  herabgehen  zu  lassen  und  sodann  einige  Jahre  später  auf  das
Doppelte  und  Dreifache  zu  steigern.  Ein  derartiges  Vorgehen  beeinträchtigt
die  Finanzen,  erschwert  die  ruhige,  gleichmäßige  Entwicklung  der  Staatsund
  Privatwerften  und  stellt  auch  an  die  Marine  erheblich  größere  Anforderungen
  als  die  planmäßige  und  stetige  Weiterentwicklung.  In  Zahlen
umgesetzt,  stellen  sich  die  Verhältnisse  wie  folgt:  Nach  dem  Flottengesetze
werden  in  den  ersten  drei  Jahren  (1898,  1899,  1900)  neue  große  Schiffe
auf  Stapel  gesetzt:  die  Linienschiffe  „Kaiser  Karl  der  Große",  B,.  C,  D,
E,  F  und  G,  sowie  die  großen  Kreuzer  A  und  B.  Für  die  letzten  drei
Jahre  des  Flottengesetzes  sind  planmäßig  fünf  große  Schiffe  vorgesehen:
Ersatzlinienschiffe  „Bayern“  und  „Baden“,  sowie  Ersatz  der  großen  Kreuzer
„Kaiser",  „Deutschland“  und  „König  Wilhelm“.  Da  diese  Schiffe  indes
infolge  der  Steigerung  der  Arbeitslöhne  und  der  Materialpreise,  sowie
einiger  infolge  der  Erfahrungen  des  spanisch  amerikanischen  Krieges  notwendig
  gewordenen  Aenderungen  teurer  werden,  müssen,  um  den  Limit
innezuhalten,  mehrere  Ersatzbauten  hinausgeschoben  werden.  In  der  zweiten
Hälfte  des  Sexennats  würden  demnach  statt  fünf  großer  Schiffe  nur  zwei
bis  drei  auf  Stapel  gesetzt  werden  können.  In  den  drei  Jahren  nach  dem
Sexennat  müssen  gemäß  §  2  des  Flottengesetzes  ersetzt  werden:  1.  die  infolge
  der  Limitierung  in  die  letzte  Hälfte  des  Flottengesetzes  zurückgeschobenen
Schiffe;  2.  die  Linienschiffe  „Sachsen“,  „Württemberg“  und  „Oldenburg“.
Auf  die  Jahre  1901  bis  1906  kommen  mithin  8  große  Schiffe  oder  jährlich
13,  gegenüber  jährlich  3  Schiffen  in  der  Zeit  von  1898  bis  1900.  In  der
Periode  1907  bis  1911  ist  nur  ein  großes  Schiff  ersatzpflichtig:  die  „Kaiserin
Augusta“.  Von  1912  bis  1917  werden  18  große  Schiffe  ersatzpflichtig,
        <pb n="165" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  28.)  157

oder  „Brandenburg“-Klasse,  8  der  „Siegfried“-Klasse  und  6  große  Kreuzer.
Dazu  kommt  noch  die  fehlende  Materialreserve  für  die  Schiffe  der  „Bran--denburg“
  und  „Siegfried“-Klassen  mit  3  großen  Schiffen.  Diese  Periode
ist  mithin  mit  21  großen  Schiffen  oder  3½  großen  Schiffen  jährlich  belegt.
Hält  man  den  Bau  des  dritten  Geschwaders  für  notwendig,  will  man  denselben
aber  erst  in  Angriff  nehmen,  nachdem  das  Flottengesetz  planmäßig  durchgeführt
  ist,  so  kommen  hiefür  nur  die  Jahre  1904  bis  1911  in  Betracht,
da  die  Periode  von  1912  bis  1917  schon  durch  die  fälligen  Ersatzbauten
mit  3½  großen  Schiffen  im  Jahr  belastet  ist.  Bis  1911  werden  aber  auch
die  großen  Auslandkreuzer  aller  Voraussicht  nach  erhebliche  Verstärkungen
erfahren  müssen.  Das  Maß  ist  diskutabel,  wird  aber  mit  sechs  Schiffen,
einschließlich  der  hier  erforderlichen  starken  Materialreserve  für  12  Jahre,
kaum  zu  niedrig  gegriffen  sein.  Auf  die  Jahre  1904  bis  1911  entfallen
mithin:  1.  6  Ersatzbauten,  nämlich  2  restierende  aus  dem  Sexennat,  außerdem
  für  „Sachsen“,  „Württemberg“",  „Oldenburg“  und  „Kaiserin  Augusta“;
2.  18  Neubauten,  nämlich  ein  drittes  Geschwader,  einschließlich  eines  Flottenflaggschiffes
  und  der  Materialreserve,  also  im  ganzen  10  Linienschiffe  und
die  beiden  zu  diesem  Geschwader  gehörigen  Kreuzer  und  6  große  Auslandkreuzer.
  Zusammen  24  Schiffe  werden  somit  auf  8  Jahre  verteilt.  Vor
uns  entrollt  sich  mithin  folgendes  Bild.  Es  müßten  jährlich  an  großen
Schiffen  in  Bau  gegeben  werden:  erste  Periode  1901—  1903  jährlich  1  Schiff,
zweite  Periode  1904—  1911  jährlich  3  Schiffe,  davon  Neubauten  18  Schiffe,
Ersatzbauten  6  Schiffe;  dritte  Periode  1912—1917  3½  Schiffe,  davon  Neubauten
  3  Schiffe,  Ersatzbauten  18  Schiffe.  Für  17  Jahre  (1901—  1917)
würde  es  sich  nach  vorstehendem  um  die  Stapellegung  von  48  oder  jährlich
2.8  große  Schiffe  handeln,  gegenüber  der  Stapellegung  von  3  großen  Schiffen
während  der  ersten  drei  Jahre  des  Flottengesetzes.  Wer  diese  Verstärkung
unsrer  Marine  bis  zum  Jahre  1917  in  dem  angegebenen  Umfang  für  erforderlich
  hält,  wird  sich  der  ernsten  Erwägung  nicht  entziehen  können,  ob
es  nicht  richtig  ist,  nach  dem  Jahre  1900  das  bisherige  Bautempo  beizubehalten
  und  jährlich  auf  Stapel  zu  setzen  3  große  Schiffe  (Linienschiffe
oder  große  Kreuzer),  3  kleine  Schiffe  (kleine  Kreuzer,  Kanonenboote  oder
Spezialschiffe)  und  eine  Torpedobootdivision.  Ein  derartiges  Bauprogramm
erscheint  wohl  ohne  neue  Steuern  durchführbar.  Die  jährliche  Schiffsbauquote
  würde  von  durchschnittlich  60  auf  durchschnittlich  etwa  85  Mill.  Mark
steigen,  die  kleineren  sonstigen  einmaligen  Ausgaben  von  9  auf  12  Mill.  Mark.
Für  die  Steigerung  der  dauernden  Ausgaben  würde  die  bisherige  Steigerung
von  jährlich  5  Mill.  Mark  beim  allmählichen  Ausbau  der  Marine  nur  vom
ersten  Jahr  voll  in  Anspruch  genommen  werden.  Sobald  das  dritte  Geschwader
  beschafft  ist  und  es  sich  dann  zur  Bildung  des  vierten  Geschwaders
nur  um  den  Ersatz  der  „Siegfried“-  Klasse  handelt,  ist  eine  erheblich  geringere
  Steigerung  ausreichend.  Bei  der  Steigerung  der  einmaligen  Ausgaben
würde  nach  Maßgabe  der  bisherigen  Grundsätze  ein  sehr  erheblicher  Teil
durch  eine  Anleihe  gedeckt  werden.  Die  Frage  eines  derartigen  gleichmäßigen
Fortschreitens  ist  von  höchster  Bedeutung  für  die  maritime  Leistungsfähigkeit
des  Deutschen  Reichs.  Halten  wir  den  Limit  des  Flottengesetzes  inne  und
legen  wir  1901—1903  im  ganzen  nur  3  große  Schiffe  auf  Stapel,  so  sind
wir  in  den  folgenden  Jahren  militärisch  um  6  große  Schiffe  schwächer.
Dieser  Nachteil  würde  sich  erst  ganz  allmählich  wieder  ausgleichen.  Die
Frage,  ob  die  planmäßige  Verstärkung  der  Marine  in  dem  angegebenen
Umfang  innerhalb  der  nächsten  16  Jahre  erforderlich  ist,  wird  zunächst  zur
Entscheidung  gebracht  werden  müssen.  Würde  die  Frage  von  den  gesetzgebenden
Faktoren  des  Deutschen  Reichs  bejaht,  so  könnte  der  Limitparagraph  des  Flottengesetzes
  kein  ausreichendes  Hindernis  für  die  weitere  Entwicklung  der  Marine  sein.“
        <pb n="166" />
        158  as  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  30.)

An  diesen  Artikel  und  an  die  Rede  des  Kaisers  in  Hamburg  (S.  151)
knüpfen  sich  lebhafte  Diskussionen  über  eine  zu  erwartende  Flottenvorlage.
Die  mittelparteilichen  und  die  nationalsozialen  Stimmen  erklären  im  allgemeinen
  die  Verstärkung  für  notwendig;  die  agrarischen  und  Zentrumsblätter
  äußern  sich  zurückhaltend,  die  der  freisinnigen  Volkspartei  ablehnend.
Die  Agitation  für  die  Verstärkung  der  Flotte,  die  nie  aufgehört  hatte,  setzt
überall  mit  neuer  Kraft  ein.  Der  Flottenverein  breitet  sich  aus,  in  allen
großen  Städten  werden  Vorträge  über  die  Aufgaben  der  deutschen  Seemacht
gehalten.  An  der  Spitze  steht  die  „Freie  Vereinigung  für  deutsche  Flottenvorträge",
  die  vornehmlich  von  Univerfitätslehrern  begründet  ist.

30.  Oktober.  Die  Bayerische  Abgeordnetenkammer  beschließt
nach  mehrtägiger  Beratung  einstimmig,  einen  Antrag  Segitz  (Soz.)
auf  Abänderung  des  Landtagswahlrechts  an  eine  Kommission  zu
verweisen.  —  In  der  Debatte  greifen  die  Liberalen  das  Zentrum
wegen  der  Unterstützung  der  Sozialdemokraten  bei  den  Landtagswahlen
  scharf  an.

30.  Oktober.  (Straßburg.)  Schluß  der  25.  Tagung  des
Landesausschusses.

Diese  Tagung  war  die  längste,  die  der  Landesausschuß  bisher  abgehalten;
  sie  begann  am  10.  Januar  1898,  dauerte  also  fast  zwei  Jahre.  Es
war  eine  verhältnismäßig  arbeitsreiche  Session,  in  der  56  Plenar-  und
200  Kommissionssitzungen  abgehalten  wurden.  27  Vorlagen  wurden  von
der  Regierung  dem  Hause  unterbreitet;  22  von  ihnen  erhielten  die  Zustimmung,
  5  blieben  unerledigt.  Von  den  Mitgliedern  des  Hauses  wurden
7  Anträge  gestellt,  nicht  weniger  als  177  Petitionen  kamen  aus  dem  Lande
an  den  Landesausschuß.  Eine  Reihe  von  Vorlagen,  die  für  das  öffentliche
Leben  des  Reichslandes  von  einschneidender  Bedeutung  waren,  sind  zur  Erledigung
  gelangt.  So  wurden  zunächst  die  noch  aus  französischer  Zeit
stammenden  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Presse  abgeschafft  und  an
ihrer  Stelle  das  Reichspreßgesetz,  allerdings  mit  einigen  nicht  unwesentlichen
  Aenderungen,  eingeführt.  Zur  Fortführung  ihrer  schon  in  den
achtziger  Jahren  begonnenen  Steuerreform  hatte  die  Regierung  ein  Kapitalrentensteuergesetz
  eingebracht.  Vom  Landesausschuß  wurde  es  aber  nicht
gebilligt,  und  er  beschloß  statt  des  Steuergesetzes  ein  Ermittelungsgesetz,
durch  das  die  Regierung  den  Auftrag  erhielt,  zu  ermitteln,  wie  viel  zinstragendes
  Kapital  im  Lande  sei.  Auch  in  der  Beamtengehaltsfrage  blieb
der  Landesausschuß  hinter  der  Vorlage  der  Regierung  zurück.  Die  Regierung
  wollte  die  elsaß-lothringischen  Beamten  denen  des  Reiches  und  Preußens
gleichstellen;  der  Landesausschuß  machte  an  ihren  Vorschlägen  aber  ganz
bedeutende  Abstriche,  zum  großen  Verdruß  der  Beamten.  Recht  unglücklich
war  seine  Haltung  in  der  Schulfrage,  wo  er  im  Sommer  den  bekannten
Beschluß  faßte,  eine  Anzahl  höherer  Schulen  aufzuheben.  Dieser  Beschluß
hat  im  Lande  eine  außerordentlich  heftige  Opposition  hervorgerufen,  die
noch  immer  anhält  und  eine  Durchführung  jenes  unheilvollen  Beschlusses
hoffentlich  verhindern  wird.  So  bedeutsam  diese  einzelnen  Vorlagen  auch
waren,  sie  gaben  der  verflossenen  Session  nicht  ihr  eigentliches  Gepräge.
Das  geschah  vielmehr  durch  die  zahlreichen  Arbeiten,  die  zur  Einführung
des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  notwendig  waren,  und  durch  die  die  elsaßlothringische
  Gesetzgebung  mit  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuch  in  Uebereinstimmung
  gebracht  werden  sollte.  Sie  waren  eine  schwierige  Arbeit,  schwieriger
        <pb n="167" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  8.  9.)  159

als  in  anderen  Bundesstaaten  wegen  der  langen  Zugehörigkeit  des  Reichslandes
  zu  Frankreich.  („Allg.  Ztg“.)

Anfang  November.  (Bayern  und  Württemberg.)  Der
Staatssekretär  v.  Podbielski  verhandelt  mit  Bayern  und  Württemberg
  über  die  Einführung  einheitlicher  Postwertzeichen.  Württemberg
  ist  einverstanden,  aber  Bayern  lehnt  ab,  so  daß  die  Reform
scheitert.

8.  November.  (Potsdam.)  Das  Zarenpaar  besucht  das
deutsche  Kaiserpaar.

9.  November.  (Sachsen.)  Eröffnung  des  Landtags.

In  der  Thronrede  heißt  es,  daß  die  schon  über  eine  längere  Reihe
von  Jahren  sich  hinziehenden  Mißstände  in  der  sächsischen  Landwirtschaft
in  fast  unverminderter  Stärke  fortbestehen  und  durch  Arbeitermangel  verstärkt
  seien.  Es  werde  das  fortdauernde  Bestreben  der  Regierung  sein,  nach
Kräften  dazu  beizutragen,  daß  auch  der  Landwirtschaft  der  Schutz  gewährt
werde,  dessen  sie  dringend  bedürfe.  Die  günstige  Entwicklung  der  hauptsächlichsten
  Einnahmequellen  habe  es  ermöglicht,  ein  Gleichgewicht  zwischen
den  Einnahmen  und  den  Ausgaben  des  ordentlichen  Etats  für  die  nächste
Periode  ohne  erhöhte  Inanspruchnahme  der  Steuerkraft  herzustellen.  Die
Regierung  erachte  es  für  ihre  Pflicht,  der  wirtschaftlichen  Lage  der  Beamten
ihre  besondere  Aufmerksamkeit  zuzuwenden.  Die  schon  längst  erstrebte  feste
Regelung  der  finanziellen  Verhältnisse  des  Reiches  zu  den  Bundesstaaten
sei  leider  noch  immer  nicht  erfolgt.  Bei  der  hohen  Wichtigkeit  einer  solchen
für  die  Finanzwirtschaft  der  Bundesstaaten  werde  die  Regierung  im  Interesse
der  endlichen  Erreichung  derselben  auch  fernerhin  bemüht  sein.  Für  Vermehrung
  der  Betriebsmittel  der  Staatseisenbahn  seien  wiederum  große
Summen  in  Bereitschaft  gestellt.  Die  Fürsorge  für  die  Gemeindebeamten
habe  ein  Gesetzentwurf  im  Auge,  welcher  eine  durch  die  bisherigen  Erfahrungen
  gebotene  Aenderung  der  Pensionsverhältnisse  bezweckt.  Ein  weiterer
Gesetzentwurf  erstrebt  die  allgemeine  obligatorische  Krankenversicherung  auch
der  häuslichen  Dienstboten  in  Anlehnung  an  die  reichsgesetzliche  Krankenversicherung.


November.  Verhandlungen  über  Samoa.  Abschluß  des  Vertrages
  nach  mehrfachen  Schwankungen.

Verhandlungen  über  die  Regelungen  des  Zustandes  auf  Samoa
waren  seit  mehreren  Monaten  im  Gange.  Durch  gelegentliche  Mitteilungen
der  offiziösen  Presse  wurde  bekannt,  daß  Deutschland  gegen  Kompensationen
unter  Umständen  auf  Samoa  verzichten  könne.  Am  3.  November  veröffentlicht
  die  „Tägliche  Rundschau“  einen  Artikel,  daß  die  deutsche  Regierung
Samoa  gegen  eine  Inselgruppe  Mikronesiens  aufgegeben  habe.  Diese  Nachricht
  wird  in  der  kolonialfreundlichen  Presse  mit  großem  Bedauern  aufgenommen
  und  die  Regierung  aufgefordert,  an  Samoa  festzuhalten.  Am
9.  November  wird  dann  offiziell  bekannt  gemacht,  daß  Samoa  in  deutschen
Besitz  übergehen  solle,  was  mit  Jubel  begrüßt  wird.

Der  mit  England  abgeschlossene  Vertrag,  der  am  24.  November  veröffentlicht
  wird,  lautet:  Nachdem  die  Kommissäre  der  drei  beteiligten
Regierungen  in  ihrem  Bericht  vom  18.  Juli  d.  J.  die  auf  eingehende
Prüfung  der  Sachlage  begründete  Ansicht  ausgesprochen  haben,  daß  es
unmöglich  sein  würde,  den  Unruhen  und  Mißständen,  von  denen  die  Samoa-
        <pb n="168" />
        160  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November.)

Inseln  gegenwärtig  heimgesucht  werden,  wirksam  abzuhelfen,  solange  die
Inseln  der  gemeinschaftlichen  Verwaltung  der  drei  Regierungen  unterstellt
bleiben,  erscheint  es  wünschenswert,  eine  Lösung  zu  suchen,  welche  diesen
Schwierigkeiten  ein  Ende  machen  und  gleichzeitig  den  legitimen  Interessen
der  drei  Regierungen  Rechnung  tragen  würde.  Von  diesem  Gesichtspunkt
ausgehend,  sind  die  mit  den  gehörigen  Vollmachten  ihrer  hohen  Souveräne
versehenen  Unterzeichneten  über  die  nachstehenden  Punkte  übereingekommen:

Art.  1.  Großbritannien  verzichtet  zu  Gunsten  des  Deutschen  Reichs
auf  alle  seine  Rechte  auf  die  Inseln  Upolu  und  Sawai,  einschließlich  des
Rechts,  daselbst  eine  Marine-  und  Kohlenstation  zu  errichten,  und  des
Rechts  auf  Exterritorialität  auf  jenen  Inseln.  In  gleicher  Weise  verzichtet
Großbritannien  zu  Gunsten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  auf  alle
seine  Rechte  auf  den  Inseln  Tutuila  und  auf  den  anderen  östlich  des  171.°
von  Greenwich  gelegenen  Inseln  der  Samoa-Gruppe.  Großbritannien  erkennt
  an,  daß  die  Gebiete  im  Osten  der  neutralen  Zone,  welche  durch  das
Abkommen  von  1888  in  Westafrika  geschaffen  wurde,  an  das  Deutsche
Reich  fallen.  Die  Grenze  des  dem  Deutschen  Reich  zukommenden  Teiles
der  neutralen  Zone  wird  durch  Art.  5  der  vorliegenden  Konvention
festgesetzt.

Art.  2.  Das  Deutsche  Reich  verzichtet  zu  Gunsten  Großbritanniens
auf  alle  seine  Rechte  auf  die  Tonga-Inseln  mit  Einschluß  Vavaus  und
auf  Savage  Island,  einschließlich  des  Rechts,  daselbst  eine  Marine-  und
Kohlenstation  zu  errichten  und  des  Rechts  der  Exterritorialität  auf  den
vorstehend  bezeichneten  Inseln.  In  gleicher  Weise  verzichtet  das  Deutsche
Reich  zu  Gunsten  der  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  auf  alle  seine
Rechte  auf  die  Inseln  Tutuila  und  auf  den  anderen  östlich  des  171.°  von
Greenwich  gelegenen  Inseln  der  Samoa-Gruppe.  Es  erkennt  an,  daß  von
der  deutschen  Salomon-Gruppe  die  östlich,  bezw.  südöstlich  von  Bougainville
gelegenen  Inseln,  welches  letztere  nebst  der  zugehörigen  Insel  Buka  bei
Deutschland  verbleibt,  an  Großbritannien  fallen.  Der  westliche  Teil  der
neutralen  Zone  in  Westafrika,  wie  derselbe  in  Art.  5  der  vorliegenden
Konvention  festgesetzt  ist,  wird  ebenfalls  an  Großbritannien  fallen.

Art.  3.  Die  beiderseitigen  Konsuln  auf  Samoa  und  den  Tonga-Inseln
  werden  bis  auf  weiteres  abberufen.  Die  beiden  Regierungen  werden
sich  über  die  in  der  Zwischenzeit  im  Interesse  ihrer  Schiffahrt  und  ihres
Handels  in  Samoa  und  auf  den  Tonga-Inseln  zu  treffenden  Einrichtungen
verständigen.

Art.  4.  Die  zur  Zeit  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  Großbritannien
  bestehende  Uebereinkunft,  betreffend  das  Recht  Deutschlands  auf
den  Großbritannien  gehörigen  Salomon-Inseln  Arbeiter  frei  anzuwerben,
wird  auch  auf  die  in  Art.  2  bezeichneten  deutschen  Salomon-Inseln,  die  an
Großbritannien  fallen  sollen,  ausgedehnt.

Art.  5.  In  der  neutralen  Zone  wird  die  Grenze  zwischen  dem
deutschen  und  großbritannischen  Gebiet  durch  den  Daka-Fluß  bis  zum
Schnittpunkt  desselben  mit  dem  9.°  n.  Br.  gebildet.  Von  dort  soll  die
Grenze  in  nördlicher  Richtung  laufen,  indem  sie  den  Ort  Morozugu  an
Großbritannien  überläßt,  und  soll  an  Ort  und  Stelle  durch  eine  gemischte
Kommission  beider  Mächte  in  der  Weise  festgestellt  werden,  daß  Gambaga
und  die  sämtlichen  Gebiete  von  Mamprusi  an  Großbritannien,  Yendi  und
die  sämtlichen  Gebiete  von  Chakosian  an  das  Deutsche  Reich  fallen.

Art.  6.  Das  Deutsche  Reich  ist  bereit,  etwaigen  Wünschen  der
großbritannischen  Regierung  in  Bezug  auf  die  Gestaltung  der  beiderseitigen
Zolltarife  in  Togo  und  der  Goldküste  nach  Möglichkeit  in  weitgehendster
Weise  entgegenzukommen.
        <pb n="169" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  10.—15.)  161

Art.  7.  Das  Deutsche  Reich  gibt  seine  exterritorialen  Rechte  in
Sansibar  auf,  jedoch  ist  gleichzeitig  verabredet,  daß  dieser  Verzicht  erst  mit
dem  Zeitpunkt  in  Kraft  treten  soll,  an  welchem  die  anderen  Nationen
ihre  ihnen  dort  zustehenden  exterritorialen  Rechte  ebenfalls  aufgegeben
haben  werden.

Art.  8.  Die  vorliegende  Konvention  soll  sobald  wie  möglich  ratifiziert
  werden  und  unmittelbar  nach  Austausch  der  Ratifikation  in  Kraft
treten.  Zu  Urkund  dessen  haben  die  Unterzeichneten  dies  vollzogen  und
ihre  Siegel  beigedrückt.  So  geschehen  in  doppelter  Ausfertigung.  London,
den  14.  November  1899.

10.  November.  (Berlin.)  Mitteilung  über  den  Abschluß

eines  Vertrages  zur  Legung  einer  Telegraphenlinie  durch  Ostafrika.

Kolonialdirektor  v.  Buchka  teilt  dem  Kolonialrat  mit,  daß  zwischen
der  Reichsregierung  und  der  African  Transkontinental  Telegraph  Company
am  15.  März,  bezw.  28.  Oktober  ein  Vertrag  abgeschlossen  worden  ist,  welcher
die  Kompagnie  ermächtigt,  eine  afrikanische  Nord-Süd-Telegraphen-Linie
Kap-Kairo  durch  Deutsch-Ostafrika  zu  legen.  Unter  den  Bedingungen  befinden
  sich  folgende:  Der  Bau  erfolgt  auf  Kosten  der  Gesellschaft  und  muß
innerhalb  fünf  Jahren  fertig  sein.  Die  Kompagnie  hat  zwischen  den  beiden
Stationen  an  den  Grenzen  von  Rhodesia  und  Britisch-Ostafrika  einen  Draht
einzulegen,  welcher  dem  Telegraphenverkehr  von  Deutsch-Ostafrika  dient.  Die
Regierung  behält  sich  das  ausschließliche  Recht  vor,  Telegraphenstationen  zu
errichten  und  zu  betreiben  und  sichert  sich  eine  Kontrole  durch  die  beliebige
Einleitung  von  Drähten  in  diesen  Stationen.  Nach  40  Jahren  ist  die  Regierung
  berechtigt,  die  Linie  unentgeltlich  zu  übernehmen.  Die  Kompagnie
verpflichtet  sich,  den  allgemeinen  Tarif  einzuhalten  und  die  Dritten  zugestandenen
  Tarifermäßigungen  auch  den  Deutschen  zu  gewähren.  Zur  Wahrung
der  deutschen  Hoheitsrechte  kann  der  Gouverneur  den  Angestellten  der  Gesellschaft
  eine  Truppenmacht  beigeben.  Streitigkeiten  entscheidet  ein  Schiedsgericht.
  Die  Genehmigung  des  Reichskanzlers  erfolgte  erst  nach  der  Unterzeichnung
  eines  besonderen  Abkommens  zwischen  dem  Reich  und  der  Kompagnie,
  nach  dem  die  Kompagnie  verpflichtet  ist,  von  den  Gebieten  Rhodesias
oder  des  Betschuana-Landes  nach  der  Westküste  Afrikas  südlich  vom  14.
Breitengrade  eine  Eisenbahn  nur  über  einen  durch  ein  Sonderabkommen
mit  dem  Reiche  zu  bestimmenden  Punkt  an  der  deutsch-englischen  Grenze
weiterzuführen,  und  auch  nördlich  des  14.  Breitengrades  eine  Eisenbahn  von
den  gedachten  Gebieten  nach  der  westafrikanischen  Küste  erst  dann  zu  bauen,
nachdem  eine  Eisenbahnverbindung  durch  deutsches  Gebiet  hergestellt  ist,  so
daß  also  eine  Umgehung  der  deutschen  Gebiete  beim  Ausbau  größerer  internationaler
  Eisenbahnnetze  in  Südafrika  nach  der  Westküste  unmöglich  wird.

12.  November.  (Reichslande.)  Bei  der  Reichstagsersatzwahl
  im  6.  elsässischen  Wahlkreise  wird  Dr.  Vonderscheer  (Z.)
gewählt  mit  7124  Stimmen.  Außerdem  werden  abgegeben  für
Dirion  (lib.)  2070,  für  Brzostewitz  (Soz.)  958  und  für  Kornemann
  (lib.)  738  Stimmen.

14.  November.  Der  Reichstag  eröffnet  seine  Sitzungen
wieder.  Er  beginnt  mit  der  Beratung  der  Postnovelle.

15.  November.  (Berlin.)  General  der  Inf.  v.  Stiehle,

1870  Chef  des  Generalstabs  der  2.  Armee,  †.
Europäischer  Geschichtskalender.  Bd.  XL.  11
        <pb n="170" />
        162  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  16.—20.)

16.  November.  (Baden.)  Landtagswahlen.

Es  werden  32  Abgeordnete  zur  Zweiten  Kammer  gewählt,  und  zwar
13  Nationalliberale,  10  Centrumsanhänger,  3  Demokraten,  4  Sozialdemokraten,
  1  Anhänger  des  Bundes  der  Landwirte  und  1  Konservativer,  so
daß  die  Zweite  Kammer  in  ihrer  gegenwärtigen  Zusammensetzung  zählt:
23  Nationalliberale,  22  vom  Centrum,  7  Sozialdemokraten,  7  Demokraten,
2  Konservative,  1  Antisemit  und  1  vom  Bund  der  Landwirte.

18.  November.  (Hessen.)  Bei  den  Ergänzungswahlen  zum
Landtag  verlieren  die  Nationalliberalen  je  ein  Mandat  an  die
Sozialdemokraten  und  Antisemiten,  die  Freisinnigen  eins  an  die
Antisemiten.  Das  Zentrum  behauptet  seinen  Besitz.

19.  November.  (Kiel.)  Abreise  des  Kaiserpaars  nach
England.

20.  November.  (Reichstag.)  Zweite  Beratung  des  Gesetzes
über  den  Schutz  der  Arbeitswilligen.  Ablehnung  ohne  Kommissionsberatung.



Abg.  Büsing  (nl.)  hat  einige  Abänderungsanträge  eingebracht,
Abg.  v.  Stumm  (RP.) stellt  dazu  einige  Amendements,  die  Strafverschärfungen
  enthalten.  Abg.  Büsing  will  den  berechtigten  Kern  aus  der  Vorlage
  herausschälen;  er  will  die  individuelle  Freiheit  schützen,  die  die  Sozialdemokratie
  unterdrückt.  Wir  wollen  nichts  weiter  als  den  Ausschluß  jeden
Zwanges  aus  den  Arbeitskämpfen  der  Gegenwart.  Diesen  einen  berechtigten
Gedanken  haben  wir  aus  der  Vorlage  herausgeschält;  das  übrige  lehnen
wir  ebenso  ab  wie  die  anderen  Parteien.  Wir  beschränken  uns  auf  eine
andere  Fassung  der  §§  152  und  153  der  Gewerbeordnung.  In  §  152
schlagen  wir  eine  erhebliche  Erweiterung  der  Koalitionsfreiheit  vor,  indem
durch  unsre  Fassung  der  Kreis  der  erlaubten  Vereinigungen  über  die  zur
Erlangung  besserer  Lohn-  und  Arbeitsverhältnisse  begründeten  Vereine  hinaus
ausgedehnt  wird.  Außerdem  beantragen  wir  die  Aufhebung  des  Koalitionsverbots
  für  Vereine.  Es  hat  mich  gewundert,  daß  die  Reichsregierung  diese
so  naheliegende  Konsequenz  der  Vorlage  nicht  schon  selbst  gezogen  hat.
Abg.  v.  Stumm  (RP.)  polemisiert  gegen  die  Milderung  der  Strafmaße  in
dem  Antrag  Büsing.  Die  Vorlage  sei  maßlos  angegriffen  worden,  aber  nicht
mit  Gründen,  sondern  nur  mit  Schlagworten  und  juristischen  Spitzfindigkeiten.
  Leider  sei  die  Furcht  vor  der  furchtbaren  Gefahr  der  Sozialdemokratie
im  Reichstag  im  Schwinden  begriffen.  Das  Gesetz  komme  mehr  dem  Mittelstande
  als  der  Großindustrie  zu  gute.  Man  macht  noch  immer  Verbeugungen
  vor  der  Sozialdemokratie,  spricht  von  „Mauserung“;  die  letzten
Parteitagsverhandlungen  haben  das  alte  demagogische  Panier  wieder  flattern
lassen.  Die  Differenzen  werden  mehr  persönlicher  und  taktischer  Natur,  der
Streit  zwischen  Kautsky  und  Bernstein  hat  keine  Bedeutung.  Die  Sozialdemokraten
  vertreten  eine  Weltanschauung,  die  den  Umsturz  mit  allen  Mitteln
erstrebt;  die  zweite  Weltanschauung  erkennt  diese  Gefahr,  aber  läßt  sie  gewähren;
  die  dritte  blickt  der  Gefahr  gerade  in  die  Augen,  erkennt  in  der
ersten  ihren  Todfeind  und  fordert  vom  Staat  deren  Vernichtung.  Zu  dieser
dritten  Weltanschauung  habe  ich  mich  mit  meinen  Freunden  immer  bekannt
und  thue  es  auch  heute  noch  auf  die  Gefahr  hin,  daß  meine  Stimme  ungehört
  verhallt.  Ich  beantrage  also,  die  Vorlage  und  die  Anträge  einer
Kommission  zu  überweisen.

Der  Antrag,  die  Vorlage  an  eine  Kommission  zu  verweisen,  wird
        <pb n="171" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  22.)  163

gegen  die  Stimmen  der  beiden  Parteien  der  Rechten  und  etwa  der  Hälfte
der  Nationalliberalen  abgelehnt.  (Große  Bewegung.)

Abg.  Lieber  (Zentr.):  Namens  aller  meiner  politischen  Freunde
habe  ich  eine  kurze  Erklärung  abzugeben.  Bei  der  ersten  Beratung  der
Vorlage  konnten  wir  hoffen,  es  würde  gelingen,  das  Koalitionsrecht  im
Deutschen  Reiche  nach  allen  Richtungen  hin  zu  sichern  und  auszubauen,  und
ein  dahingehender  Gegenentwurf  ließe  sich  in  Aussicht  nehmen.  Dieser  Entwurf
  ist  auch  von  uns  ausgearbeitet  worden.  Nach  welcher  Richtung  sich
derselbe  bewegt,  erhellt  aus  unsrer  seit  der  Beratung  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches
  liquiden  Forderung,  daß  das  sogenannte  Verbindungsverbot  aufgehoben
  werde,  aus  unsrem  alten  Antrag,  betreffend  die  Berufsvereine,
welcher  dem  hohen  Hause  vorliegt,  ebenso  aus  der  von  uns  vorgeschlagenen
Resolution  wegen  Errichtung  von  Arbeitskammern.  Hieher  zurückgekehrt,
finden  wir  die  damals  festgehaltene  Hoffnung  vollständig  zerstört.  Die
gründlichen  Erörterungen  in  der  ersten  Beratung  und  seit  derselben  lassen
keinem  Politiker  irgendwelche  begründete  Hoffnung  für  unsre  Absicht,  eine
Mehrheit  des  Reichstages,  geschweige  denn  die  Zustimmung  der  Regierungen
zu  finden.  Unter  diesen  Umständen  haben  wir  geglaubt,  auf  die  Einbringung
  der  Anträge  verzichten  zu  müssen.  Damit  entfiele  für  uns  auch  das
Bedürfnis  einer  Kommissionsberatung.  Staatssekr.  des  Innern  Graf  Posadowsky:
  Es  sei  bisher  Sitte  gewesen,  Vorlagen  der  Regierung  auf
Antrag  einer  Partei  einer  Kommission  zuzuweisen;  damit  habe  das  Haus
jetzt  gebrochen.  Die  Sozialdemokratie  habe  sich  nicht  gemausert,  sie  habe
in  Hannover  vielmehr  ihre  alten  Ziele  feierlich  festgehalten.  Abg.  Richter
(frs.  Vp):  Es  entspreche  nicht  der  Sitte  der  Regierung,  sich  in  die  formellen
Geschäfte  des  Reichstags  einzumischen.  Man  müsse  aussichtslose  Vorlagen
schleunigst  wegräumen.  Wenn  solche  Gesetzentwürfe  an  den  Reichstag  kommen
auf  die  Initiative  von  Trinksprüchen  hin,  so  verdienen  sie  keine  andere  Behandlung.
  Staatssekr.  Graf  Posadowsky:  Er  habe  sich  nicht  in  die  Geschäfte
des  Reichstags  einmischen  wollen,  aber  die  Ablehnung  der  Kommissionsberatung
  sei  ein  schlimmer  Vorgang  in  der  parlamentarischen  Geschichte.
Dieser  Vorgang  muß  seine  Nachwirkung  auf  das  Verhältniß  zwischen  der
Regierung  und  der  Mehrheit  des  Hauses  üben.  Die  Anträge  des  Abg.
v.  Stumm  werden  gegen  die  Stimmen  der  beiden  Parteien  der  Rechten  abgelehnt,
  für  Nr.  1  stimmen  auch  die  Antisemiten.  Für  die  Anträge  Büsing
stimmen  nur  etwa  15  Nationalliberale,  für  §  1  der  Vorlage  wieder  nur  die
Rechte.  Auch  die  übrigen  Paragraphen  werden  gegen  die  Stimmen  der
Rechten  verworfen;  gegen  §  8,  soweit  er  Zuchthausstrafen  vorsieht,  stimmt
das  ganze  Haus.  Bei  der  Abstimmung  über  §  11,  der  §  153  der  Gewerbeordnung
  aufhebt,  erheben  sich  wiederum  zum  Zeichen  der  Zustimmung  allein
die  Mitglieder  der  Rechten,  was  auf  der  äußersten  Linken  mit  großer  Heiterkeit
  und  Händeklatschen  aufgenommen  wird.  Der  Präsident,  Graf  Ballestrem,
rügt  diese  Kundgebung  als  eine  im  Deutschen  Reichstag  nicht  übliche.  Der
Gesetzentwurf  ist  somit  in  allen  seinen  Teilen  abgelehnt  und  es  findet  eine
weitere  Beratung  nicht  statt.

22.  November.  (Sachsen.)  Rückgang  der  Eisenbahneinnahmen.



In  der  2.  Kammer  erklärt  Finanzminister  v.  Watzdorf,  daß  die
Verzinsung  des  in  den  Staatseisenbahnen  steckenden  Anlagekapitals  in  stetem
Rückgang  begriffen  sei.  Habe  dieselbe  1896  noch  5  Proz.  betragen,  so  stelle
sie  sich  1899  auf  nur  3.97  Proz.  (Bewegung.)  Seien  die  Brutto-Einnahmen
auch  in  den  letzten  Jahren  noch  gestiegen,  so  sei  doch  zu  bedenken,  daß
infolge  der  stets  erhöhten  Betriebsansprüche,  der  höheren  Gehalte  und  Löhne

11*
        <pb n="172" />
        164  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  23.  30.)

bei  geminderter  Arbeitszeit  etc.  und  infolge  der  dadurch  bedingten  Mehrausgaben
  die  Netto-Einnahmen  sänken,  bis  schließlich  einmal  ein  solcher
Tiefpunkt  der  Einnahmen  erreicht  sein  werde,  daß  die  Verzinsung  des  Anlagekapitals
  nicht  mehr  herauskomme  und  dann  der  Fehlbetrag  durch  die
Steuerkraft  des  Landes  aufzubringen  sei.  (Bewegung.)  Hieraus  ergebe
sich,  daß  in  Zukunft  den  volkswirtschaftlichen  Interessen  nicht  mehr  in
gleicher  Weise  wie  bisher  der  Vortritt  vor  den  fiskalischen  eingeräumt  werden
  könne,  namentlich  wenn  es  sich  um  den  Bau  neuer  Linien  handle.  Man
müsse  bei  der  Weiterentwicklung  des  Eisenbahnnetzes  in  Zukunft  mit
einer  gewissen  Vorsicht  verfahren  und  sich  weise  Selbstbeschränkung  auferlegen.
  Die  Bahnsteigsperre  habe  nicht  nur  keinen  Ueberschuß,  sondern
eine  Unterbilanz  von  einer  halben  Million  ergeben.

Ein  Teil  der  sächs.  Presse  gibt  den  Rückgang  der  preußischen  Regierung
  schuld,  die  die  sächsischen  Eisenbahnen  zu  schädigen  suche.  So  schreibt
das  konservative  „Vaterland"“:  Sicher  ist,  daß  die  Abneigung  gegen

Preußen,  die  infolge  alter,  nie  ganz  vergessener  Vergewaltigungen  im
sächsischen  Volke  lebt,  und  die  angefangen  hatte,  einem  anderen  Gefühle  zu
weichen,  in  letzter  Zeit  neue  Nahrung  gefunden  hat.  Wenn  man  gar  in
Berlin  hoffen  sollte,  durch  eine  schikanöse  Eisenbahnpolitik  Sachsen  so
gefügig  und  mürbe  zu  machen,  daß  es  seine  Staatsbahnen  in  preußische
Hände  übergeben  werde,  so  befindet  man  sich  auf  dem  Holzwege.  Der
Durchgangsverkehr  durch  Sachsen  beträgt  nur  etwa  17  v.  H.  des  Gesamtverkehrs,
  während  auf  den  Inlandsverkehr  83  v.  H.  entfallen.
Soweit  Preußen  den  sächsischen  Staat  schädigen  konnte,  ist  das  geschehen;
weiter  unsere  Einnahmen  zu  kürzen,  vermag  es  nicht,  ohne  sich  ins  eigene
Fleisch  zu  schneiden.  Wir  werden  also  ruhig  aushalten  und  uns  mit  dem
bitteren  Gefühle  trösten,  daß  das  Ausland,  das  vielgeschmähte  Oesterreich,
zwar  keinen  Wahlspruch  „Suum  cuique“  im  Wappen  führt,  aber  trotzdem
uns  gegenüber  sich  viel  gerechter  und  vornehmer  benimmt,  als  der  Bruder,
der  sich  der  brüderlichen  Gefühle  aber  nur  dann  zu  erinnern  scheint,  wenn
er  für  das  gemeinsame  große  Ganze  neue  Opfer  heischt.

23.  November.  Der  Reichstag  genehmigt  nach  mehrtägiger
Debatte  die  Novelle  zum  Postgesetz.

Das  Gesetz,  das  am  1.  April  1900  in  Kraft  tritt,  beseitigt  die  Privatposten
  und  erhöht  den  Zehnpfennigtarif  im  Briefverkehr  von  15  auf
20  Gramm;  im  Lokal-  und  Nachbarverkehr  wird  das  Briefporto  auf
5  Pfennige  herabgesetzt.  Das  Porto  für  die  Postkarten  wird  auf  2  Pfennige,
für  Drucksachen  bis  zu  50  Gramm  ebenfalls  auf  2  Pfennige,  und  für
Warenproben  bis  zu  250  Gramm  auf  5  Pfennige  herabgesetzt.  Für  die
höheren  Gewichtsstufen  sind  entsprechende  Ermäßigungen  vorgesehen.

30.  November.  Der  Kaiser  beantwortet  eine  Glückwunschadresse
  der  Kolonialgesellschaft  zur  Erwerbung  Samoas  mit  folgendem
  Schreiben:

Der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  spreche  Ich  für  die  freundlichen
Glückwünsche,  welche  Mir  zu  der  Erwerbung  der  SamoasInseln  durch  Ihren
Erlauchten  Präsidenten  unterm  10.  d.  Mts.  dargebracht  sind,  Meinen  wärmsten
Dank  aus.  Ich  freue  Mich,  daß  die  glückliche  Lösung  dieser  bisher  mit
so  vielen  Schwierigkeiten  verbunden  gewesenen  Frage  in  den  Kreisen  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  volle  Würdigung  gefunden  hat,  und  teile  die
Hoffnungen,  welche  für  die  Entwickelung  unserer  kolonialen  Bestrebungen
an  diese  Errungenschaft  geknüpft  und  in  der  Adresse  zum  Ausdruck  gebracht
sind.  Mit  Gottes  Hilfe  werden  unsere  Kolonieen,  getragen  von  der  ver-
        <pb n="173" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  Ende—Dez.  4.)  165

ständnisvollen  und  opferbereiten  Fürsorge  des  deutschen  Volkes  und  gestützt
auf  eine  kräftige  Flotte,  im  friedlichen  Wettbewerb  mit  anderen  Völkern
einer  gedeihlichen  Fortentwickelung  entgegengehen  und  sich  dem  deutschen
Vaterlande  segensreich  erweisen.  Die  treue  Mitarbeit  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  an  diesem  nationalen  Werke  ist  Mir  außerordentlich  wertvoll
und  kann  Meiner  dankbaren  Anerkennung  allezeit  gewiß  sein.

gez.:  Wilhelm,  I.  R.

Ende  November.  (Baden.)  Die  Regierung  legt  dem  Landtag
  eine  Denkschrift  über  die  Abänderung  des  Wahlrechts  vor.

Die  Regierung  erklärt,  sie  sei  bereit,  ihre  Bedenken  gegen  den  Uebergang
  zur  direkten  Wahl  zurücktreten  zu  lassen,  allerdings  nur  unter  der
Voraussetzung,  daß  in  anderer  Weise  ein  Schutz  gegen  die  mit  dem  allgemeinen
  direkten  Wahlrecht  verbundene  Gefahr  des  Ueberwiegens  der  großen
Masse  geschaffen  wird.  Ein  solcher  Schutz  würde  nach  der  Ansicht  der
großh.  Regierung  sich  dadurch  erzielen  lassen,  daß  in  die  Zweite  Kammer
neben  den  auf  Grund  des  allgemeinen  gleichen  Stimmrechtes  in  geheimer
und  direkter  Wahl  gewählten  Abgeordneten  eine  Anzahl  Abgeordneter  tritt,
die  ebenfalls  in  direkter  und  geheimer  Wahl,  aber  nicht  von  allen  wahlberechtigten
  Staatsbürgern,  sondern  nur  von  denjenigen  gewählt  werden,
die  durch  ihre  Bethätigung  in  den  Selbstverwaltungsorganen  des  Landes
nähere  Einsicht  in  die  öffentlichen  Geschäfte  gewonnen  haben.  Für  die
Wahl  der  von  den  Mitgliedern  der  Selbstverwaltungsorgane  zu  wählenden
Abgeordneten  zur  Zweiten  Kammer  würden  sich  die  Kreise  als  die  natürlichen
  Wahlbezirke  ergeben;  die  Einteilung  im  einzelnen  hätte  durch  ein
besonderes  Gesetz  zu  erfolgen,  in  dem  auch  die  erforderliche  neue  Wahlkreiseinteilung
  für  die  allgemeinen  Wahlen  vorzusehen  wäre.  In  elf  Wahlbezirken
  wäre  je  ein  Abgeordneter  durch  ein  besonderes  Wählerkollegium  zu
wählen,  das  etwa  durch  die  im  Wahlkreis  wohnhaften  Mitglieder  des  Reichstages,
  des  Landtages,  der  Kreisversammlung,  der  Kreis-Sonderausschüsse,
der  Bezirksräte,  der  Handelskammern,  der  Handwerkskammern,  des  Vorstandes
  der  Anwaltskammer  und  anderer  durch  Gesetz  bezeichneter  Organe
der  Selbstverwaltung,  ferner  die  Mitglieder  der  Gemeinderäte  und  des
Stadtverordnetenvorstandes  der  Städte  mit  über  10000  Einwohnern  sowie
die  Bürgermeister  der  Gemeinden  mit  über  2000  Einwohnern  gebildet  würde,
selbstverständlich  nur  soweit  die  hiernach  wahlberechtigten  Personen  die
badische  Staatsangehörigkeit  besitzen.  Außer  diesen  elf  Abgeordneten  der
Selbstverwaltungsorgane  müßte  aber  nach  der  Anschauung  der  großherzoglichen
  Regierung  den  Selbstverwaltungsorganen  der  größeren  Städte  noch
eine  weitere  Vertretung  in  der  Art  eingeräumt  werden,  daß  in  den  bisher
eigene  Wahlbezirke  bildenden  Städten  Karlsruhe,  Mannheim,  Freiburg,
Heidelberg,  Pforzheim,  Konstanz,  Baden,  Rastatt,  Bruchsal,  Lahr,  Offenburg,
  Durlach  und  Lörrach  sowie  in  Weinheim  je  ein  Abgeordneter  von
den  die  badische  Staatsangehörigkeit  besitzenden  Mitgliedern  des  Bürgerausschusses
  gewählt  wird.  Die  Zweite  Kammer  soll  fortan  aus  75  Mitgliedern
  bestehen.  („Tägl.  Rundschau“".)

1.  Dezember.  Der  Reichstag  genehmigt  nach  langer  Beratung
  in  zweiter  Lesung  die  Novelle  zur  Gewerbeordnung.

4.  Dezember.  Der  Reichstag  verweist  die  Novelle  zum
Münzgesetz  an  eine  Kommission.

4.  Dezember.  (Halle  a./S.)  Eine  Versammlung  von  77  Vertretern
  von  44  deutschen  und  deutsch-österreichischen  Kornhaus-
        <pb n="174" />
        166  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  6.)

Genossenschaften  und  genossenschaftlichen  Verkaufsorganisationen
berät  die  Ausgestaltung  und  weitere  Zusammenfassung  des  Kornhaus-Geschäftes.
  Die  Konferenz  setzt  einen  ständigen  deutschen
Kornhaus-Ausschuß  ein  und  beschließt,  die  Kornhaus-Konferenzen
regelmäßig  zu  wiederholen.

6.  Dezember.  (Berlin.)  Die  halbamtliche  „Berliner  Korrespondenz“
  schreibt  über  die  Frage  der  deutschen  Eisenbahngemeinschaft
  (vgl.  S.  163):

„Jüngst  erschien  in  Dresdener  Blättern  die  Nachricht,  die  Rente  der
sächsischen  Staatsbahnen  sei  zurückgegangen,  weil  die  preußische  Eisenbahnverwaltung
  in  rücksichtsloser  Weise  den  Güterverkehr  um  Sachsen  herumleite;
  der  sächsische  Finanzminister  v.  Watzdorf  habe  dies  selbst  in  der
Kammer  erklärt.  Die  Absicht  Preußens  soll  hiebei  sein,  Sachsen  zu  vergewaltigen
  und  zum  Anschluß  an  die  preußisch-hessische  Eisenbahngemeinschaft
  zu  zwingen.  Sofort  benutzte  ein  Teil  der  preußischen  Presse  die
günstige  Gelegenheit  dazu,  um  ohne  Rücksicht  auf  irgendwelche  thatsächliche
Richtigkeit  die  heftigsten  Angriffe  gegen  die  preußische  Eisenbahnpolitik  zu
richten,  der  es  durch  ihr  Vorgehen  gelungen  sei,  überall  in  den  deutschen
Staaten  begründete  Unzufriedenheit  und  Mißtrauen  zu  erwecken.  Jetzt  muß
die  Dresdener  Presse  ihre  Nachrichten  widerrufen:  der  Minister  v.  Watzdorf
habe  in  der  sächsischen  Kammer  eine  derartige  Erklärung  nicht  abgegeben.
Und  in  der  That!  Nicht  ein  Wort  oder  eine  Andeutung  ist  von  dem
Minister  v.  Watzdorf  gegen  die  preußische  Eisenbahnpolitik  gefallen.  Das
ist  auch  ganz  natürlich,  da  die  zwischen  Preußen  und  Sachsen  seit  Jahren
bestehenden  Vereinbarungen  über  die  Verkehrsleitung  in  nichts  geändert
sind,  sondern  zu  beiderseitiger  Zufriedenheit  funktionieren.  Auch  sonst  liegen
auf  dem  Gebiete  des  Eisenbahnwesens  irgendwelche  andere  Differenzen  zwischen
  den  beiden  Staaten  nicht  vor;  es  ist  vielmehr  das  beiderseitige  Verhältnis
  der  Staatsbahnen  ein  vorzügliches  und  in  keiner  Beziehung  getrübt.
Namentlich  hat  Preußen  nie  daran  gedacht  oder  denkt  jetzt  daran,  Maßregeln
  zu  ergreifen  —  weder  Sachsen  noch  Bayern,  Württemberg,  Baden,
Mecklenburg  oder  Oldenburg  gegenüber  —,  um  einen  von  diesen  Staaten
zu  zwingen  oder  zu  veranlassen,  sich  der  preußisch-hessischen  Eisenbahngemeinschaft
  anzuschließen.  Das  Verhältnis  mit  allen  diesen  Staaten  ist
vielmehr  ein  völlig  klares  und  befriedigendes.  Sogar  die  Folgen,  welche
der  Erwerb  der  hessischen  Privatbahnen  naturgemäß  durch  bessere  Ausnutzung
des  Eisenbahnbesitzes  mit  sich  bringen  mußte  und  die  nicht  ohne  Finanznachteile
  für  süddeutsche  (namentlich  badische)  Bahnen  durchgeführt  werden
konnten,  sind  auf  durchaus  loyale  Weise  und  in  gegenseitigem  Einverständnis
  geordnet  worden.“

6.  Dezember.  (Reichstag.)  Aufhebung  des  Verbindungsverbots
  von  politischen  Vereinen.

Auf  der  Tagesordnung  steht  die  erste  und  eventuell  zweite  Beratung
des  vom  Abg.  Bassermann  (nat.lib.)  eingebrachten  Gesetzentwurfs  über  das
Vereinswesen,  dessen  einziger  Artikel  lautet:  Inländische  Vereine  jeder  Art
dürfen  miteinander  in  Verbindung  treten.  Entgegenstehende  landesgesetzliche
Bestimmungen  sind  aufgehoben.

Reichskanzler  Fürst  zu  Hohenlohe:  Meine  Herren!  Ich  glaube
zur  Abkürzung  der  Debatte  beizutragen,  wenn  ich  gleich  zu  Beginn  derselben
  das  Wort  ergreife.  Es  ist  in  diesem  hohen  Haus  wiederholt  auf  die
        <pb n="175" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  7.)  167

von  mir  am  27.  Juni  1896  abgegebene  Erklärung  Bezug  genommen  worden.
Ich  habe  damals  von  der  Einführung  einer  Bestimmung  in  das  Bürgerliche
  Gesetzbuch  abgeraten,  durch  welche  das  für  politische  Vereine  in  Deutschland
  vielfach  bestehende  Verbindungsverbot  aufgehoben  werden  sollte,  weil
eine  solche  Bestimmung  ihres  öffentlich  rechtlichen  Charakters  wegen  in  das
Bürgerliche  Gesetzbuch  nicht  hineingehört.  Ich  habe  damals  zugleich  der
Zuversicht  Ausdruck  gegeben,  daß  es  gelingen  werde,  die  Beseitigung  des
durch  das  Verbot  geschaffenen  Rechtszustandes  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung
  der  Einzelstaaten  noch  vor  dem  Zeitpunkte  herbeizuführen,  mit
welchem  das  Bürgerliche  Gesetzbuch  in  Kraft  tritt.  Infolge  der  von  mir
gegebenen  Anregung  ist  darauf  in  einer  Reihe  deutscher  Staaten  die  Beseitigung
  des  Verbots  der  Verbindung  politischer  Vereine  durch  die  Landesgesetzgebung
  vollzogen  worden.  Auch  die  preußische  Regierung  hat,  wie
Sie  wissen,  dem  Landtag  einen  entsprechenden  Gesetzentwurf  zugehen  lassen.
Leider  hat  derselbe  nicht  die  Zustimmung  des  preußischen  Landtags  gefunden.
Es  ist  hier  nicht  am  Platz,  die  Gründe  zu  erörtern,  die  zu  diesem  Ergebnis
geführt  haben.  Meinerseits  habe  ich  aber  aus  jener  Thatsache  Veranlassung
nehmen  müssen,  der  Frage  näher  zu  treten,  ob  die  in  Aussicht  gestellte  Beseitigung
  des  Verbots  nicht  im  Wege  der  Reichsgesetzgebung  herbeizuführen
sei.  Ich  bin  nunmehr  in  der  Lage,  namens  der  verbündeten  Regierungen
zu  erklären,  daß  diese  einem  Beschlusse  des  Reichstags,  welcher,  wie  der
Antrag  Bassermann  will,  die  Beseitigung  des  Verbindungsverbots  für  inländische
  Vereine  ausspricht,  ihre  Zustimmung  erteilen  werden.  (Bravo!
links  und  in  der  Mitte.)  Damit  werden  die  verbündeten  Regierungen  der
Erwartung  gerecht,  welche  in  meiner  Erklärung  vom  27.  Juni  1896  dem
Reichstag  gegenüber  ausgesprochen  worden  war.  (Bravo!  links  und  in
der  Mitte.)

Die  Abgg.  Bassermann  (nl.)  und  Bachem  (Z.)  sprechen  dem
Reichskanzler  Dank  und  Befriedigung  für  seine  Erklärung  aus.  Abg.
v.  Levetzow  (kons.)  tadelt,  daß  die  Regierung  das  Verbot  aufhebe  ohne
Gegenleistung,  ohne  eine  Garantie  gegen  den  Mißbrauch  der  Koalitionsfreiheit
  erhalten  zu  haben.  Die  berechtigte  Freiheit  wird  durch  das  Verbindungsverbot
  nicht  wesentlich  beeinträchtigt  und  sie  wird  von  seiner  Aufhebung
  auch  nicht  vielen  Nutzen  haben;  allenfalls  die  Sozialdemokratie
kann  davon  Vorteil  haben,  und  zwar  wiederum  mit  Hilfe  von  Parteien
im  Hause,  die  sich  die  entschiedensten  Gegner  der  Sozialdemokratie  nennen,
aber  die  Sozialdemokratie  wirksam  zu  bekämpfen  glauben,  indem  sie  deren
geringste  Wünsche  bereitwilligst  erfüllen.  —  Gegen  die  Stimmen  der  beiden
konservativen  Parteien  wird  der  Gesetzentwurf  angenommen.

7.  Dezember.  (Württemberg.)  Abgeordnetenkammer.
Debatte  über  das  Arbeitswilligengesetz  und  das  Verhältnis  zum

Reiche.

Auf  eine  Anfrage  über  die  Haltung  der  württembergischen  Regierung
  im  Bundesrat  bezüglich  der  Vorlage  zum  Schutze  Arbeitswilliger
erklärt  der  Ministerpräsident  Frhr.  v.  Mittnacht,  die  Regierung  habe
entschieden  Einwendungen  gegen  eine  Reihe  von  Vorschlägen  gemacht,  da
in  Württemberg  ein  Bedürfnis  dazu  nicht  bestehe,  schließlich  aber  habe  sie
der  Vorlage  zugestimmt,  da  die  übrigen  Bestimmungen  gerechtfertigt  erschienen.
  Auf  die  Bemerkung  des  Abg.  Haußmann,  die  mittelstaatlichen
Regierungen  müßten  kräftiger  hervortreten  und,  gestützt  auf  die  öffentliche
Meinung  im  Volke,  eine  stärkere  Initiative  entwickeln  und  sich  nicht  darauf
verlassen,  daß  der  Reichstag  es  besser  machen  werde,  erwidert  der  Minister:
Diese  Aeußerungen  veranlassen  mich  zu  einigen  allgemeinen  Bemerkungen
        <pb n="176" />
        168  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  9.  11.)

über  daß  Maß  des  Einflusses,  den  eine  Regierung,  wie  die  württembergische,
  mit  ihren  vier  Stimmen  im  Bundesrat  gewinnen  und  üben  kann.

Von  58  Stimmen  im  Bundesrat  hat  allerdings  Preußen  nur  17,
die  übrigen  Regierungen  41.  Was  scheint  also  leichter  zu  sein,  als  Preußen
zu  überstimmen  und  von  seiten  der  Mehrheit  die  Initiative  und  Führung
zu  übernehmen.  Aber  hinter  den  17  preußischen  Stimmen  stehen  32  Millionen
  Einwohner  des  preußischen  Staates  und  hinter  den  41  anderen
Stimmen  stehen  zirka  20  Millionen.  Reuß  ä.  L.  hat  bei  68  000  Einwohnern
1  Stimme  im  Bundesrat  und  Preußen  bei  32  Millionen  17.  Aber  diese
17  Stimmen  liegen  in  einer  starken  Hand,  die  41  anderen  in  den  Händen
von  24  Einzelregierungen  mit  geteilten  Interessen  und  teilweise  ganz  in  der
Machtsphäre  des  preußischen  Staates  gelegen.  Preußen  ist  für  sich  allein
eine  Großmacht,  der  König  von  Preußen  ist  Deutscher  Kaiser,  der  preußische
Ministerpräsident  Reichskanzler.  Preußen  wird  und  kann  niemals  die
politische  Führung  im  Reiche  in  wichtigen  Angelegenheiten,  vielleicht  in
Lebensfragen  der  deutschen  Nation  aus  der  Hand  geben.  (Sehr  richtig!)
Wir  leben  in  einem  Bundesstaat,  in  welchem  ein  Einzelstaat  eine  ganz
überwiegende  Macht  und  Bedeutung  hat,  und  diesem  Staat  die  Führung
und  Initiative  in  Reichsangelegenheiten  zu  entwinden,  das  möge  man  sich
nicht  zu  leicht  vorstellen.

Unter  den  gegebenen  Verhältnissen  sind  die  einzelstaatlichen  Regierungen,
  wenn  sie  Erfolge  im  Bundesrate  erzielen  wollen,  nicht  auf  den
Weg  des  Majorisierens  Preußen  gegenüber  und  nicht  auf  den  Weg  des
Abzwingens  gewiesen,  sondern  auf  den  Weg  des  Einvernehmens,  der  freundschaftlichen
  Auseinandersetzung,  des  gegenseitigen  Vertrauens  und  der  Verständigung.
  Ich  gehöre  dem  Bundesrat  seit  seinem  Bestehen  an,  unter
drei  Kaisern  und  drei  Kanzlern,  und  ich  erfülle  nur  eine  Pflicht,  wenn  ich
hier  ausspreche,  daß  die  preußische  Regierung  und  die  Männer  an  der
Spitze  des  Reiches  stets  bereitwillig  den  Weg  der  Verständigung  betreten
haben  (Lebhafter  Beifall),  daß  sie  auch  den  Schein  einer  Vergewaltigung
der  übrigen  Regierungen  vermieden  haben  (Hört!)  und  daß  der  führende
Bundesstaat  seine  Macht  nicht  mißbraucht  hat,  daß  er  aber  allerdings  in
wichtigen  Fragen,  zu  welchen  er  auch  die  Aufgabe  des  Schutzes  der  Staatsund
  gesellschaftlichen  Rechtsordnung  gegen  ihre  erklärten  Gegner  rechnet,
daß  er  in  solchen  Fragen  allerdings  von  seinem  Standpunkt  nicht  abweicht.
Wenn  eine  Regierung  im  Bundesrat  systematisch  politische  Opposition
machen  wollte,  so  würde  sie  sehr  bald  in  eine  ganz  vereinsamte  und  einflußlose
  Stellung  sich  gebracht  sehen,  nicht  im  Interesse  des  Landes,  welches  sie
vertritt.  Der  Bundesrat  ist  eben  kein  Parlament,  in  welchem  schließlich
Opposition  sein  muß  und  Parteien  sich  immer  bilden  werden,  er  ist  kein
Feld  für  Parteiung  und  für  Parteitaktik.

Die  Kammer  nimmt  mit  42  gegen  29  Stimmen  den  Antrag  der
Volkspartei  an,  der  Regierung  ihre  Befriedigung  darüber  auszusprechen,
daß  sie  im  Bundesrat  entschiedene  Einwendungen  gegen  die  Vorlage  zum
Schutz  der  Arbeitswilligen  erhoben  habe,  zugleich  aber  das  Bedauern  darüber,
  daß  sie  nicht  gegen  den  Entwurf  gestimmt  habe.

9.  Dezember.  Rückkehr  des  Kaiserpaars  nach  Potsdam.

11.  Dezember.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  des  Etats.
Samoafrage.  Diskussion  der  Flottenfrage,  Reden  von  Hohenlohe,
Bülow,  Tirpitz,  Lieber,  Richter.  Liebers  Angriff  auf  Miquel,  dessen
Verteidigung.

Der  Etat  balanciert  mit  2  058  333  551  M  Staatssekretär  des  Aus-
        <pb n="177" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  11.)  169

wärtigen  Amts  Graf  Bülow  macht  Mitteilung  von  dem  die  Samoa-Frage
  regelnden  Abkommen  mit  England  vom  14.  November,  dem  am
2.  Dezember  in  Washington  von  den  drei  bisher  in  Samoa  beteiligten
Mächten  unter  förmlicher  Aufhebung  der  Samoa-Akte  von  1889  unterzeichneten
  Abkommen  und  einem  Abkommen  vom  7.  November  zwischen
dem  Reich  und  den  Vereinigten  Staaten,  wonach  Entschädigungsansprüche
für  alle  in  Samoa  von  Angehörigen  der  drei  Mächte  in  den  letzten  Wirren
erlittenen  Kriegsschäden  einem  Schiedsgerichte  unterbreitet  werden  sollen,
sofern  diese  Schäden  infolge  ungerechtfertigter  militärischer  Aktionen  von
Offizieren  des  einen  oder  anderen  der  Vertragsstaaten  entstanden  sind.  Der
Staatssekretär  bittet  eine  Diskussion  bis  nach  der  Ratifikation  zu  verschieben.
  —  Nachdem  der  Schatzsekretär  Frhr.  v.  Thielmann  den  Etat
vorgelegt  hat,  ergreift  das  Wort  der  Reichskanzler  Fürst  zu  Hohenlohe:
  Meine  Herren!  Ehe  Sie  in  die  Beratung  des  Reichshaushaltsetats
für  das  kommende  Rechnungsjahr  eintreten,  glaube  ich  Sie  über  die  Absichten
  der  verbündeten  Regierungen  in  einer  Frage  unterrichten  zu  sollen,
die  in  den  letzien  Wochen  den  Gegenstand  lebhafter  Erörterungen  in  der
Presse  gebildet  hat  und  die  ohne  Zweifel  auch  bei  der  Beratung  des  Etats
in  den  Vordergrund  treten  wird.  Wenn  auch  der  vorliegende  Etatsentwurf
den  Bestimmungen  des  Flottengesetzes  vom  10.  April  1898  entsprechend
aufgestellt  ist,  so  darf  ich  doch  nicht  verhehlen,  daß  die  verbündeten  Regierungen
  zu  der  Ueberzeugung  gelangt  sind,  daß  die  damals  festgesetzte  Sollstärke
  der  Flotte  einer  Vermehrung  bedarf.  (Hört!  Hört!)  Die  seit  Annahme
  jenes  Gesetzes  eingetretenen  Veränderungen  aller  für  die  deutschen
Seeinteressen  in  Betracht  kommenden  politischen  Verhältnisse,  denen  Deutschland
  bei  der  Entwicklung  seiner  Seemacht  Rechnung  tragen  muß,  stellen
uns  vor  die  ernste  Frage,  ob  wir  allen  Eventualitäten  gegenüber  ausreichend
  gerüstet  sind.  Die  verbündeten  Regierungen  können  diese  Frage
nicht  bejahen.  Ich  habe  daher  im  Namen  der  verbündeten  Regierungen
dem  hohen  Hause  nachfolgende  Erklärung  abzugeben:

Bei  der  großen  Bedeutung,  welche  die  Flottenfrage  besitzt,  halten
sich  die  verbündeten  Regierungen  für  verpflichtet,  dem  Reichstag  mitzuteilen,
daß  sich  eine  Novelle  zum  Flottengesetz  in  Vorbereitung  befindet,  die  auf
eine  wesentliche  Erhöhung  des  Sollbestandes  der  Flotte  abzielt.  Dabei  ist,
vorbehaltlich  der  Beschlußfassung  des  Bundesrats  über  die  Vorlage,  in
Aussicht  genommen  eine  Verdoppelung  der  Schlachtflotte  und  der  großen
Auslandsschiffe,  bei  gleichzeitiger  Streichung  des  ganzen  Küstengeschwaders.
Eine  Beschaffungsfrist  für  die  Vermehrung  des  Sollbestandes  soll  gesetzlich
nicht  festgelegt  werden,  vielmehr  wird  die  Zahl  der  jährlich  in  den  Etat
einzustellenden  Schiffsbauten  der  etatsmäßigen  Feststellung  überlassen  bleiben.
Die  verbündeten  Regierungen  gehen  dabei  von  der  Annahme  aus,  daß,  den
bei  der  Finanzierung  des  Etats  im  allgemeinen  festgehaltenen  Grundsätzen
entsprechend,  die  zur  Erreichung  des  erhöhten  Sollbestandes  bestimmten
Schiffe  aus  Anleihemitteln  bezahlt  werden.

Staatssekretär  des  Aeußern  Graf  Bülow:  Die  Notwendigkeit  der
Erweiterung  und  Ergänzung  des  Flottengesetzes  von  1898  geht  aus  der
gegenwärtigen  politischen  Lage  und  unserer  überseeischen  Politik  hervor.
In  unserer  überseeischen  Politik  und  unserer  Haltung  zu  überseeischen
Fragen  ist  die  Stellung  der  Regierungen  nicht  gerade  leicht.  Vor
vier  Jahren  hat  der  chinesisch-japanische  und  vor  1½  Jahren  der  spanischamerikanische
  Krieg  die  Dinge  weiter  ins  Rollen  gebracht  und  tief  eingreifende
  Entscheidungen  herbeigeführt,  die  alte  Reiche  erschüttert  und  neue
und  ernste  Momente  der  Gährung  in  die  Entwicklung  gebracht  haben.
Niemand  kann  sagen,  welche  Folgen  der  Krieg  haben  wird,  der  seit  einigen
        <pb n="178" />
        170  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  11.)

Wochen  Südafrika  in  Flammen  setzt.  (Hört!  Hört!)  Der  englische
Premierminister  hat  vor  längerer  Zeit  gesagt,  daß  die  starken  Staaten
immer  stärker  und  die  schwachen  immer  schwächer  werden  würden;  alles,
was  seitdem  geschehen  ist,  beweist  die  Richtigkeit  dieses  Wortes.  Stehen
wir  wieder  vor  einer  neuen  Teilung  der  Erde,  wie  vor  hundert  Jahren?
Ich  glaube  das  noch  nicht,  aber  jedenfalls  können  wir  nicht  dulden,  daß
irgend  eine  fremde  Macht  uns  sagt:  Die  Welt  ist  vergeben!  Wir  wollen
uns  von  keiner  fremden  Macht  auf  die  Füße  treten  oder  beiseite  schieben
lassen,  weder  in  politischer  noch  in  wirtschaftlicher  Beziehung.  Wie
Engländer,  Franzosen,  Russen  haben  wir  ebenfalls  Anspruch  auf  ein
größeres  Deutschland  (Lebhafter  Beifall  rechts,  Lachen  links),  nicht  im  Sinne
der  Eroberung,  sondern  der  friedlichen  Ausdehnung.  Ihre  Heiterkeit  macht
mich  darin  nicht  irre.  Wir  können  und  wollen  nicht  dulden,  daß  man
über  das  deutsche  Volk  zur  Tagesordnung  übergeht.  Ich  freue  mich,  sagen
zu  können,  daß  das  bisher  im  großen  und  ganzen  von  allen  Seiten  anerkannt
  wird.  Mit  Frankreich  haben  wir  uns  bisher  in  vereinzelten  Fällen,
wo  es  zu  kolonialen  Abmachungen  kam,  immer  leicht  und  immer  billig
verständigt.  Bei  Rußland  haben  wir  auch  in  dieser  Beziehung  ein  freundschaftliches
  Entgegenkommen  gefunden,  das  wir  voll  und  ganz  erwidern.
(Beifall  rechts.)  Unsere  Beziehungen  zu  den  Vereinigten  Staaten  hat  erst
vor  einigen  Tagen  der  Präsident  derselben  mit  Wärme  hervorgehoben  und
wir  sind  zu  gleichem  Entgegenkommen  geneigt.  Was  England  angeht,  so
sind  wir  gern  bereit,  auf  der  Basis  voller  Gegenseitigkeit  und  gegenseitiger
Rücksichtnahme  in  Frieden  und  Eintracht  mit  ihm  zu  leben,  aber  gerade,
weil  die  auswärtige  Lage  jetzt  günstig  ist,  müssen  wir  sie  benutzen,  um
uns  für  die  Zukunft  zu  sichern.  Daß  die  Zukunft  friedlich  sein  möge,
wünsche  ich  und  wünschen  wir  alle,  ob  sie  es  sein  wird,  kann  niemand  sagen.
Es  ist  eine  Eigentümlichkeit  unserer  Zeit,  daß  auf  dem  Gebiete  der  auswärtigen
  Politik  plötzlich  neue  Ereignisse  eintreten  (Lachen  links.)  Während
man  früher,  vor  50  Jahren  oder  noch  früher,  über  einer  einzigen  Reibungsfläche
  herumstudierte,  tauchen  jetzt  plötzlich,  unvermutet,  neue  Fragen  auf,
die  bisweilen  ebenso  schnell  wieder  verschwinden,  wie  sie  gekommen  sind,
bisweilen  aber  sich  im  Handumdrehen  verwandeln  zu  akuten  Komplikationen
und  Friktionen.  Wir  müssen  zu  Lande  und  zu  Wasser  gegen  Ueberraschungen
  gesichert  sein.  Wir  müssen  uns  eine  Flotte  schaffen,  stark  genug,
um  einen  Angriff  —  ich  unterstreiche  das  Wort  Angriff,  bei  der  Friedlichkeit
unseres  Volkes  kann  immer  nur  von  Verteidigung  die  Rede  sein  —  jeder
Macht  zurückweisen  zu  können;  die  müssen  wir  besitzen.  Wenn  wir  es  jetzt
versäumen  und  Jahre  vorübergehen  lassen,  ohne  uns  eine  solche  Flotte  zu
beschaffen,  so  werden  wir  das  nicht  wieder  einbringen  können.  Bei  allem
Selbstbewußtsein  können  wir  doch  sagen,  daß  wir  uns  den  guten  Ruf  einer
friedlichen  Regierung,  des  Maßhaltens  und  der  Besonnenheit  in  unserer
auswärtigen  Politik  erworben  haben.  Die  deutsche  auswärtige  Politik  —
ich  sage  das  nicht  allein  für  dieses  hohe  Haus  —  ist  weder  habgierig  noch
hungrig,  noch  phantastisch.  Wenn  sie  die  deutschen  Interessen  überall
wahrt  und  mit  ruhigem  Ernst  wahrt,  so  ist  sie  weit  entfernt,  den  Rechten
und  Interessen  anderer  zu  nahe  treten  zu  wollen.  Was  uns  hier  und  da
in  der  ausländischen  Presse  an  phantastischen  Plänen  untergeschoben  wird,
beruht  auf  freier  Erfindung,  und  wenn  in  der  deutschen  Presse  hier  und  da
Stimmen  eine  andere  Tonart  anschlugen,  so  waren  dieselben  durch  keine
maßgebende  Stelle  inspiriert  oder  gebilligt.

Staatssekretär  Vizeadmiral  Tirpitz  motiviert  die  neue  Flottenvorlage
  mit  den  Ereignissen  der  letzten  beiden  Jahre.  Nach  Bewilligung
des  Flottengesetzes  von  1898  brach  der  spanisch-amerikanische  Krieg  aus
        <pb n="179" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  11.)  171

und  führte  mit  erschreckender  Deutlichkeit  aller  Welt  vor  Augen,  welche
Bedeutung  es  hat,  wenn  eine  Nation  große  Seeinteressen  besitzt  und  nicht
die  Mittel,  sie  zu  verteidigen.  Es  trat  ganz  naturgemäß  ein  Drängen  auf
eine  schnellere  Entwicklung  der  deutschen  Flotte  ein.  Auf  meinen  Vortrag
wurde  dann  an  maßgebender  Stelle  im  Dezember  vorigen  Jahres  die  Entscheidung
  getroffen,  daß  wir  zwar  nach  Beendigung  des  Sexennats  einer
Vermehrung  unserer  Flotte  ernstlich  näher  treten  müßten,  daß  aber  zunächst
der  Versuch  gemacht  werden  müßte,  das  Flottengesetz  in  der  Weise,  wie  es
vorlag,  auszuführen  und  mit  der  Limitierung  auszukommen.  Diese  Entscheidung
  ist  für  mich  die  Grundlage  gewesen  für  meine  Erklärung  in  der
Budgetkommission,  daß  bei  allen  in  Betracht  kommenden  Stellen  die  feste
Absicht  bestehe,  das  Flottengesetz  durchzuführen  und  die  Limitierung  inne
zu  halten.  Inzwischen  gingen  die  historischen  Ereignisse  ihren  Gang  weiter
und  zeigten  uns  immer  deutlicher,  welche  Bedeutung  es  hat,  wenn  unsere
Wehrkraft  eine  solche  Lücke  zur  See  aufweist,  wie  sie  unsere  Flotte  selbst
nach  Durchführung  des  Flottengesetzes  noch  aufweisen  würde.  Die  weitere
Durchführung  des  Flottengesetzes  würde  sich  nun  folgendermaßen  gestaltet
haben.  Nach  Bewilligung  des  vorliegenden  Etatsentwurfs  würden  sämtliche
Neubauten,  die  zur  Erreichung  des  gesetzlichen  Sollbestandes  erforderlich
waren,  auf  Stapel  gesetzt  sein.  Die  Vermehrung  der  Marine  würde  damit
beendigt  sein.  Für  die  nächsten  drei  Jahre,  die  drei  letzten  Jahre  des
Sexennats  sind  nur  noch  Ersatzbauten  vorgesehen,  und  zwar  war  für  die  Inbaugabe
  von  fünf  großen  Schiffen  die  geringe  Summe  von  35  Millionen  ausgeworfen.
  Nun  würde  sich  durch  die  Preissteigerung  und  die  Notwendigkeit,
unsere  Munitionsbestände  in  erheblicher  Weise  zu  vermehren,  bei  der  Fessel
der  Limitierung  die  Durchführung  des  Flottengesetzes  in  den  drei  letzten
Jahren  so  gestaltet  haben,  daß  wir,  wenn  wir  gleichzeitig  den  Ersatzbau
der  kleinen  Kreuzer  durchführen  wollten,  große  Schiffe  überhaupt  kaum  auf
Stapel  setzen  könnten.  Wollten  wir  aber  den  Ersatzbau  der  völlig  veralteten
  und  gänzlich  kriegsunbrauchbaren  kleinen  Kreuzer  zurückstellen,  so
hätten  wir  vielleicht  in  den  letzten  Jahren  zwei  bis  drei  große  Schiffe  auf
Stapel  setzen  können.  Auf  der  einen  Seite  die  dringende  politische  Notwendigkeit,
  unsere  Flotte  zu  verstärken,  auf  der  anderen  Seite  die  Fessel  der
Limitierung,  welche  uns  zwang,  fast  drei  Jahre  für  die  Verstärkung  unserer
Flotte  unbenutzt  vorübergehen  zu  lassen!  Meine  Herren,  für  meine  eigene
Entscheidung  kam  noch  ein  weiterer  Umstand  hinzu.  Ich  hatte  mir  vorher
auszuführen  erlaubt,  daß  ich  nach  Maßgabe  der  mir  im  Frühjahr  1897
zur  Verfügung  stehenden  Kenntnisse  unsere  gesamte  Leistungsfähigkeit  nicht
höher  geschätzt  hatte  als  etwa  die  Aufstellung  von  zwei  Linienschiffsgeschwadern
in  den  nächsten  zehn  Jahren.  Als  die  Verhältnisse  dringender  wurden,
und  die  Notwendigkeit  der  Verstärkung  unserer  Flotte  immer  näher  an
uns  herantrat,  habe  ich  mich  durch  persönliche  Information  auf  den  Privatwerften
  und  bei  den  dazu  gehörigen  Hilfsindustrien  überzeugt,  daß  meine
frühere  Schätzung  der  Leistungsfähigkeit  zu  gering  gewesen  war,  und  daß
ferner  die  Entwicklung  dieser  Industrie  so  rasch  vorgeschritten  war,  daß
keine  Schwierigkeiten  für  ein  schnelleres  Vorwärtsgehen  bestanden.  Ich
hatte  ferner  Projekte  für  die  Vergrößerung  unserer  Werften  und  dazu
gehörigen  Hafenanlagen  ausarbeiten  lassen,  so  daß  ich  übersehen  konnte,
daß  auch  in  diesem  Punkte  Schwierigkeiten  nicht  mehr  vorlagen,  zumal
wenn  man  in  Betracht  zieht,  daß  wir  etwa  10  bis  12  Jahre  für  diesen
Ausbau  zur  Verfügung  haben.  Der  Umfang  der  Anmeldungen  zur  Einstellung
als  Offiziersaspirant  und  als  sonstiges  Berufspersonal  in  den  letzten  zwei
Jahren  bewies  ferner,  daß  die  Personalfrage  einem  beschleunigteren
Vorgehen  nicht  im  Wege  stand.  Meine  Herren,  gerade  die  gesetzliche
        <pb n="180" />
        172  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  11.)

Festlegung  unseres  Sollbestandes  hat  unsere  Leistungsfähigkeit  nach  allen
Richtungen  hin  so  gesteigert,  wie  man  es  vor  zwei  Jahren  kaum  ahnen
konnte.  Ich  bin  jetzt  von  der  Ueberzeugung  durchdrungen,  daß,  wenn  das
neue  Flottenprogramm  gesetzlich  festgestellt  wird,  wir  die  etwa  entgegenstehenden
  Schwierigkeiten  auf  materiellem  und  personellem  Gebiet  ohne
Schwierigkeiten  überwinden  können.

Ueber  die  Kosten  und  ihre  Deckung  sagt  Schatzsekretär  Frhr.  v.  Thielmann:
  Soweit  es  sich  um  die  Verdoppelung  der  Schlachtflotte  und  der
großen  Auslandsschiffe,  überhaupt  um  die  Vermehrung  des  dauernden  Bestandes
  der  Flotte  handelt,  wird  an  der  bisherigen  Grundidee  der  Flottenfinanzierung
  festgehalten  werden.  Wir  haben  die  Neubauten  bisher  auf

Anleihe  übernommen  und  haben  die  Erneuerungsquote  —  die  Ihnen  bekannten
  fünf  Prozent  vom  Gesamtwert  der  Flotte  nebst  einem  den  Verhältnissen
  entsprechenden  Anteil  an  den  Armierungskosten  —  aus  den

laufenden  Mitteln  bestritten,  nicht  in  der  Weise,  daß  wir  einen  Erneuerungsfonds
  ansammelten,  sondern,  daß  wir  einen  entsprechenden  Teil  der  Summen
aus  den  ordentlichen  Mitteln  auf  den  Flottenzuwachs  verwandten.  Auch
die  größeren  Werftanlagen,  insbesondere  Docks,  sind,  wie  Ihnen  bekannt,
in  der  Regel  bis  jetzt  aus  Anleihen  bestritten  worden.  Die  Gesamtkosten
der  aus  Anleihen  zu  deckenden  Teile  der  Flottenvermehrung  im  Laufe  von
16  Jahren  —  hier  kommt  die  erste  Ziffer,  die  ich  Ihnen  nennen  werde  —
sind  auf  783  Millionen  Mark  geschätzt.  (Hört!  hört!  links.)  Daß  im
Laufe  von  16  Jahren  eine  solche  Summe  sich  in  Gestalt  von  Anleihen  aufnehmen
  läßt,  wird  nicht  angezweifelt  werden.  (Widerspruch  links).  Nun
darf  ich  Ihnen  noch  die  Ziffern  der  laufenden  Ausgaben  oder  vielmehr
der  Vermehrung  der  laufenden  Ausgaben  nennen.  Hier  muß  ich  etwas
mehr  spezialisieren.  Bis  zum  Schluß  der  16  Jahre,  also  bis  zum  Jahre
1916,  wird  bei  den  fortdauernden  Ausgaben  der  Marineverwaltung  eine
Erhöhung  von  80  Millionen  eingetreten  sein,  bei  den  Schuldenzinsen  von
etwas  über  27  Millionen,  bei  den  Pensionsfonds  von  5½  Millionen  und
bei  der  Erneuerungsquote,  nämlich  der  allmählichen  Verstärkung  der  aus
laufenden  Mitteln  zu  deckenden  Schiffsbaukosten  14 ½  Millionen,  insgesamt
153 ½  Millionen.  (Zuruf  links.)  —  Zuwachs  natürlich!  —  Auf  16  Jahre
ergibt  dies  eine  alljährlich  fortschreitende  Steigerung  der  auf  ordentliche
Mittel  zu  übernehmenden  Ausgaben  um  etwa  9½  Millionen  in  jedem  Jahre.
Wenn  wir  demgegenüber  die  Entwicklung  der  Einnahmen  des  Reiches  durch
die  letzten  Jahre  verfolgen,  so  ist  die  Erwartung  berechtigt,  daß  diese
Steigerung  sich  aus  den  natürlichen  Mehrerträgen  der  laufenden  Einnahmen
wird  decken  lassen,  und  der  heute  zum  erstenmale  besprochene,  Ihnen  seit
einigen  Tagen  vorliegende  Etatsentwurf  für  1900  bestätigt  diese  Auffassung.
Wir  haben  die  Einnahmegquellen  nach  den  bisherigen  soliden  Grundsätzen,
den  Ihnen  bekannten  Durchschnittssätzen  aus  24  Monaten,  für  die  Getreidezölle
  aus  drei  Jahren  veranschlagt,  und  diese  solide  Veranschlagung  hat
bei  den  Zoll-  und  Steuereinnahmen  einen  Zugang  von  rund  51  Millionen
für  1900  gegen  1899  gebracht.  Ob  diese  Mehreinnahmen  in  so  glänzender
Weise  wiederkehren  werden,  vermag  heute  niemand  zu  sagen.  (Hört!  hört!
links.)  Ich  bin  weit  entfernt,  Ihnen  zu  versichern,  daß  wir  jedes  Jahr
den  Etat  um  50  Millionen  werden  erhöhen  können.  Nehmen  Sie  aber
von  den  50  Millionen  nur  die  Hälfte,  nehmen  Sie  noch  einen  kleineren
Teil,  so  wird  dieser  kleinere  Teil  schon  reichlich  genügen,  den  alljährlich,
wie  eben  skizziert,  erwachsenden  Mehrbedarf  der  ordentlichen  Ausgaben  für
die  Flotte  in  Höhe  von  9½  Millionen  oder  nicht  ganz  10  Millionen  zu
decken.  In  dieser  Hinsicht,  meine  Herren,  ist  kein  Grund  zu  einer  Besorgnis.
        <pb n="181" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  12.)  173

12.  Dezember.  Abg.  Lieber  (Z.)  verlangt  eingehende  Prüfung  der
künftigen  Flottenvorlage  und  polemisiert  gegen  die  Absicht,  einen  Teil  der
Kosten  durch  eine  Anleihe  aufzubringen.  Er  tadelt  dann  die  Vorbereitung
der  Vorlage.  Thatsächlich  befinden  wir  uns  seit  Wochen  in  stetig  steigender
  Aufregung  über  die  Flottenfrage.  Was  hat  sich  seit  dem  18.  Oktober
alles  zugetragen,  wo  zuerst  in  Hamburg  das  Wort  gesprochen  wurde:
„Bitter  not  thut  uns  eine  starke  Flotte!“  Dann  sagte  die  „Norddeutsche
Allgemeine  Zeitung“  am  29.  Oktober,  daß  die  Sache  noch  der  Entscheidung
harre.  Man  war  sich  selbst  nicht  klar  und  mußte  doch  der  erstaunten  Welt
einen  ausgearbeiteten  Flottenplan  vorlegen!  Wozu  also  der  ganze  Lärm?
Große  Kreise  waren  gewiß  nicht  von  einem  Plan  überrascht,  der  ihren
sehnsüchtigen  Wünschen  entsprach,  aber  in  erster  Linie  hatten  ein  Recht,
sich  überrascht  zu  fühlen,  diejenigen,  welche  vor  noch  nicht  1  ½  Jahren  hier
das  Flottengesetz  bewilligt  hatten  auf  die  bündigste  Erklärung  der  verbündeten
  Regierungen  hin,  daß  es  damit  für  6  Jahre  genug  sein  solle,
nachdem  ferner  Herr  Tirpitz  und  der  Reichskanzler  erklärt  hatten:  „Nicht
nur  der  Reichstag  bindet  sich  auf  6  Jahre,  auch  die  verbündeten  Regierungen
  binden  sich"  Selten  hat  das  deutsche  Volk  schärferen  Tadel
erfahren,  nicht  bloß  im  eigenen  Hause,  sondern  vor  aller  Welt,  als  in  dieser
Rede.  (Redner  verliest  einen  Passus  derselben  und  fährt  dann  fort:)  Was
war  vorgegangen?  Man  könnte  versucht  sein,  an  das  Schicksal  der  Kanalvorlage
  zu  denken,  aber  es  ist  nicht  Sitte  preußischer  Könige,  ihre  Unterthanen
  in  benachbarten,  wenn  auch  befreundeten  Staaten  abzukanzeln,  umsoweniger,
  als  es  sich  in  diesem  Falle  um  die  bekannten  „Stützen“  des  preußischen
  Thrones  gehandelt  hat.  (Heiterkeit  rechts.)  Die  Aeußerungen
konnten  sich  nur  auf  die  Flottenfrage  beziehen.  Was  war  denn  vorgefallen,
das  zu  diesen  scharfen  Aeußerungen  Anlaß  gab!  Ein  Jahr  5  Monate
12  Tage  früher  war  im  Weißen  Saale  des  Schlosses  in  Berlin  gesagt
worden:  „Mit  hoher  Befriedigung  erfüllt  es  Mich,  daß  Ich  unter  Ihrer
patriotischen  Mitwirkung  erreichen  konnte,  unsre  Flotte  auf  feste  dauernde
gesetzliche  Grundlagen  zu  stellen",  „feste“,  „dauernde";  darüber  werden  wir
uns  bei  dem  neuen  Flottengesetz  noch  zu  unterhalten  haben.  „Das  Werk  wird
die  dankbare  Würdigung  kommender  Geschlechter  finden,“  heißt  es  weiter.
Für  die  verständnisvolle  Bereitwilligkeit  bei  der  Lösung  bedeutender  Aufgaben
  wird  dem  Reichstage  bei  der  Entlassung  der  kaiserliche  Dank  gesagt.
Was  war  denn  nun  in  diesen  1½  Jahren  vorgegangen,  um  im  Herzen
Seiner  Majestät  eine  solche  Wandlung  seiner  Ansichten  über  das  deutsche
Volk  zu  erzeugen?  Wir  sind  aufs  tiefste  ergriffen  von  den  harten  Worten,
die  in  Hamburg  über  uns  gefallen  sind.  Ich  kann  mir  nur  denken,  daß
unverantwortliche  Ratgeber  in  dieser  Weise  das  deutsche  Volk  verdächtigt
haben;  von  den  verantwortlichen  Männern,  die  hier  sitzen,  dafür  lege  die
Hand  ins  Feuer,  ist  keiner  dessen  fähig.  (Große  Heiterkeit.)  Aber  es  gibt
ja  Leute,  die  vom  Kommunisten  bis  zum  Agrarier  alle  Parteien  durchlaufen
  und  dann  von  der  Höhe  ihrer  Parteilosigkeit,  die  sie  gar  nicht
hindert,  die  Parteien  Tag  für  Tag  gegeneinander  aufzuhetzen,  jede,  auch  die
legitimste  Parteiregung  in  Deutschland  für  ein  Verbrechen  an  dem  Wohle
der  Nation,  für  eine  Versündigung  an  der  Krone  halten.  (Bewegung.)
Ich  hoffe,  der  Beweis  wird  erbracht  werden,  daß  der  Kaiser  ebenso  falsch
in  Hamburg  über  die  Gesinnung  des  Volkes  belehrt  war,  wie  er  unrichtig
belehrt  war,  als  er  am  6.  Mai  1898  in  Berlin  zu  dem  Deutschen  Reichstag
sprach,  trotz  inständigstem  Bitten  sei  dem  Kaiser  die  Flotte  acht  Jahre
lang  verweigert  worden.  Ich  bin  seit  vielen  Jahren  Referent  der  Budgetkommission
  über  den  Marineetat  —  war  es  auch  für  das  Flottengesetz  —,
ich  stelle  aus  den  Akten  fest,  was  denn  „beharrlich  verweigert“  worden  ist.
        <pb n="182" />
        174  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  12.)

Seit  1889  bis  zum  Flottengesetze  sind  endgültig  abgelehnt  9½ ,  bewilligt
90 2⁄3  Prozent  der  Marineforderungen  an  Neubauten.  25  Schiffe  wurden
auf  ein  Jahr  zurückgeschoben,  endgültige  Ablehnung  erfolgte  nur  bei
7  Schiffen.  An  Geld  wurden  gefordert  402  Millionen,  bewilligt  370  Millionen.
  Das  kann  wohl  nicht  eine  „beharrliche  Verweigerung"  der  in  den
acht  Jahren  geforderten  Flottenverstärkung  bedeuten.  Ich  muß  also  annehmen,
  daß,  wenn  kein  Irrtum  vorliegt,  nicht  der  Reichstag,  sondern  der
hohe  Bundesrat  so  „beharrlich“  gewesen  ist.  (Stürmische  Heiterkeit  links.)
Man  soll  auch  nicht  von  politischen  Handelsgeschäften  reden.  Wer  ohne
jede  Gegenleistung  das  Bürgerliche  Gesetzbuch,  das  Zustandekommen  der
neuen  Militärstrafgerichtsordnung,  des  Flottengesetzes  von  1898,  in  wiederholten
  Fällen  die  Stärkung  unseres  Landheeres  mit  herbeigeführt  hat,  sollte
doch  himmelhoch  über  solche  Verdächtigungen  erhaben  sein.  (Zustimmung
im  Zentrum.)  Wie  soll  sich  das  katholische  Volk  im  deutschen  Vaterlande
wohl  fühlen,  wenn  es  mit  Chikanen  verfolgt  wird?  (Zustimmung  im  Zentrum.
  Bewegung  und  Aha!-Rufe  rechts  und  links.)  Auch  wenn  wir  zu
ablehnender  Stellungnahme  gedrängt  werden  sollten,  verlangen  wir  unbeschrien
  zu  bleiben  in  der  gleichen  Liebe  zum  Vaterlande  wie  alle  anderen
Parteien.

Reichskanzler  Fürst  zu  Hohenlohe  protestiert  gegen  die  Kritik
der  kaiserlichen  Rede,  worauf  Präsident  Graf  Ballestrem  erklärt,  seinen
Grundsatz,  kaiserliche  Reden,  soweit  sie  im  „Reichs-Anzeiger“  amtlich  veröffentlicht
  sind,  besprechen  zu  lassen,  aufrecht  erhalten  zu  wollen.  Abg.
Graf  Limburg  (kons.):  Der  Kanzler  hat  auf  dem  Diner  des  „Geographischen
  Kongresses“  geäußert,  Deutschland  wäre  auf  dem  Wege  zum  Industriestaat
  und  er  als  Agrarier  empfinde  das  mit.  Ein  Agrarier  ist  noch
nicht  der,  der  großen  Besitz  hat,  sondern  ein  Agrarier  ist  ein  Politiker,
welcher  die  Wichtigkeit  der  Landbevölkerung  und  des  platten  Landes  für
das  Ganze  anerkennt  und  zur  Grundlage  seiner  Politik  macht.  (Beifall
rechts.)  Wir  stimmen  darum  mit  dem  Motto:  „Deutschland  Industriestaat"
nicht  überein.  Die  Industrie  arbeitet  mit  kolossalen  Mitteln  und  erzeugt
viel  größere  Reichtümer  als  die  Landwirtschaft;  aber  die  Statistik  kann
solche  Fragen  nicht  entscheiden.  Ohne  die  landwirtschaftliche  Bevölkerung
können  wir  den  Kern  unserer  Bevölkerung  nicht  aufrecht  erhalten  und  dann
muß  auch  die  Industrie  es  immer  schwerer  haben,  ihre  Arbeiter  zu  erhalten.
Darum  muß  vor  einem  solchen  Industriestaate  gewarnt  werden.  Wir  sind
nicht  davon  überzeugt,  daß  der  Reichskanzler  den  Ernst  der  Situation  vollkommen
  auffaßt.  Wir  konnten  von  dem  liberalen  süddeutschen  Politiker,
als  er  als  Reichskanzler  ans  Ruder  kam,  nicht  erwarten,  daß  er  ganz
unserer  Meinung  sein,  auch  nicht,  daß  er  eine  kraftvolle  Initiative  ergreifen
würde,  aber  wir  hofften  wenigstens,  daß  er  an  dem  status  quo  nichts  ändern
würde.  Demgegenüber  müssen  wir  leider  konstatieren,  daß  in  den  letzten
Jahren  die  Regierung  bei  verschiedenen  Gelegenheiten,  um  über  augenblickliche
  Schwierigkeiten  hinwegzukommen,  von  ihren  Machtbefugnissen  brockenweise
  weggegeben  hat.  (Zustimmung  rechts.)  Der  Verstärkung  der  Flotte
stimme  er  zu,  namentlich  mit  Rücksicht  auf  das  seit  einigen  Jahren  verschlechterte
  Verhältnis  zu  England.  Abg.  Bebel  (Soz.):  Die  Finanzlage
sei  nicht  so  günstig,  als  die  Regierungsvertreter  darstellten;  die  günstige
Geschäftslage  könne  leicht  einen  Rückschlag  erleiden.  Der  Reichtum  der
Nation  sei  nicht  in  dem  Maße  wie  die  Ausgaben  gestiegen.  Kolonien  und
Flotten  seien  wertlos  für  den  Handel.  An  der  höchsten  Stelle  erlebt  man
heute  Anschauungen  so  moderner  Art,  daß  man  als  Revolutionär  seine  helle
Freude  daran  haben  kann,  dann  wieder  Anschauungen  von  einer  Rückständigkeit,
  die  nicht  zu  begreifen  ist,  Zickzack-Kurs  durchweg  —  aber  in
        <pb n="183" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  12.)  175

der  Flottenfrage  geht  es  mit  Ausdauer  und  Konsequenz  stets:  Volldampf
voraus!  (Heiterkeit.)  „Daß  ein  weiterer  Plan  kommt,  steht  für  mich  felsenfest",
  sagte  ich  damals.  Herr  Lieber  setzte  sich  mir  gegenüber  aufs  hohe
Pferd  und  kanzelte  mich  ab,  ein  solcher  Plan  könne  nicht  existieren,  weil
er  nicht  existieren  dürfe,  nachdem  die  bündigsten  Erklärungen  der  Regierung
in  Bezug  auf  die  Bindung  abgegeben  seien.  Wir  brauchten  nicht  acht
Monate  lang  zu  warten,  und  der  neue  Flottenplan  ist  da,  vorgelegt  von
demselben  Staatssekretär  Tirpitz.  An  der  Flottenverstärkung  hätten  die
kapitalkräftigsten  Großindustriellen  das  größte  Interesse,  daher  die  große
Agitation  für  die  Vermehrung.  Die  letzten  Weltereignisse  bewiesen  nichts.
Ich  mag  Herrn  Chamberlain  nicht  und  mache  ihn  für  diesen  brutalen
Krieg  in  Südafrika  verantwortlich,  aber  da  stimme  ich  ihm  zu,  es  gibt
zwischen  Deutschland  und  England  keinen  Interessengegensatz.  Deutschland
als  erste  Militärmacht  und  England  als  erste  Flottenmacht  ergänzen  sich
und  können  zusammenstehend  der  Welt  den  Frieden  diktieren.  Wenn  man
glaubt,  daß  bei  einem  unglücklichen  Ausgang  des  Krieges  für  England  die
englische  Macht  zusammenfallen  werde  und  man  jetzt  schon  die  Krallen
spitzen  könne,  um  zuzugreifen,  so  irrt  man  sich.  Eine  Niederlage  würde
England  sich  zu  nutze  machen  und  seine  Heeresorganisation  verbessern.
(Heiterkeit  rechts.)  Die  Engländer  sind  auch  sehr  fromme  Leute;  ich  weiß
nicht,  ob  die  Königin  von  England  oder  der  Präsident  Krüger  bibelfester
ist;  nur  die  gute  Bewaffnung  und  Taktik  hat  den  Buren  den  Sieg  verliehen.
  Wenn  die  Flottenvorlage  erledigt  ist,  wird  wieder  eine  Militärvorlage
  kommen.  7000  Mann  sind  ja  noch  von  der  letzten  Vorlage  rückständig.
  Wenn  Sie  diese  Vorlage  für  das  Deutsche  Reich,  welches  in  erster
Linie  ein  Reich  der  Reichen  ist,  für  notwendig  halten,  dann  greifen  Sie
in  Ihren  eigenen  Beutel,  bezahlen  Sie  die  Flotte  aus  Ihrer  eigenen  Tasche!
Wenn  heute  eine  Krise  ausbricht,  werden  gerade  die  einheimischen  Arbeiter
aufs  Pflaster  geworfen;  denn  die  Unternehmer  haben  ja  ausländische
Arbeiter  in  Menge  hereingezogen,  um  die  Löhne  zu  drücken,  die  Organisationen
  zu  zerstören.  Der  Tuberkulosekongreß,  der  in  diesem  Saale  tagte,
hat  Maßregeln  vorgeschlagen,  die  für  die  Kultur  weit  mehr  bedeuten  würden,
  als  die  Flottenvorlage  (Lärm  rechts),  aber  dafür  hat  man  nichts  übrig,
nichts  für  die  Arbeiter,  nichts  für  die  Organisation  der  Arbeiter,  für  ein
Reichsarbeitsamt.  Die  gläubige  Christenheit  wird  in  einigen  Wochen  singen:
Friede  auf  Erden  und  den  Menschen  ein  Wohlgefallen!  Und  wie  bereiten
Sie  diese  christliche  Feier  vor:  Indem  Sie  Flottenvorlagen  beraten,  Zerstörer
  des  Lebens  und  der  Existenz  der  Erdbewohner.  (Große  Unruhe  rechts.)
Das  ist  Ihr  Christentum,  das  Christentum,  das  in  diesem  christlichen  Staate
längst  eine  elende  Phrase  geworden  ist.  (Großer  Beifall  bei  den  Sozialdemokraten;
  Lärmen  rechts)  Wegen  der  letzten  Worte  ruft  der  Präsident
den  Redner  zur  Ordnung.

Staatssekretär  Tirpitz:  Abg.  Bebel  hat  die  Sache  so  darzustellen
versucht,  als  ob  wir  gewissermaßen  von  der  Industrie  bezw.  den  Leitern
der  Industrie  vorgeschoben  würden.  Das  ist  eine  sehr  eigentümliche  Behauptung.
  Als  ich  vor  2½  Jahren  die  Durcharbeitung  des  Flottengesetzes
vornahm,  war  ich  mir  über  die  Leistungsfähigkeit  der  Industrie  nicht  ganz
im  klaren.  Ich  bin  deshalb  persönlich,  als  die  Verhältnisse  dringender
wurden  und  als  ich  kommen  sah,  daß  wir  gezwungen  sein  werden,  mit
einer  weiteren  Verstärkung  der  Flotte  vorzugehen,  herumgereist  und  habe
mich  bei  den  verschiedenen  in  Betracht  kommenden  Industrien  orientiert.
Ich  habe  bei  dieser  Gelegenheit  in  diskreter  Weise  die  Leiter  der  Industrie
darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  wir  möglicherweise  früher,  als  wir  bisher
angenommen,  zu  dieser  Verstärkung  kommen  könnten,  und  daß  sie  sich  darauf
        <pb n="184" />
        176  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  13.)

einrichten  möchten.  (Große  Bewegung,  hört!  hört!)  Ich  habe  eine  Enquete
veranlaßt  über  die  Beziehungen  unserer  Schiffsbauindustrie  zu  den  Hilfsindustrien,
  und  ich  habe  mich  davon  überzeugt,  daß  sie  noch  mehr  zusammenarbeiten
  könnten,  als  es  bisher  der  Fall  war.  Ich  kann  Ihnen  die  erfreuliche
  Mitteilung  machen,  daß  die  Leistungen  nach  jeder  Richtung  höher  sind,
als  ich  bisher  angenommen  hatte.  Ich  stehe  auf  demselben  Standpunkt
wie  der  verehrte  frühere  Chef  der  Admiralität  Herr  v.  Stosch,  daß  es  nicht
Sache  der  Marineverwaltung  sei,  sich  schieben  zu  lassen,  sondern  selbst  zu
schieben.  Die  Arbeiter  hätten  den  größten  Vorteil  von  der  Flotte,  denn
sie  schütze  die  Industrie  und  schaffe  Arbeit.

13.  Dezember.  Minister  v.  Miquel  wendet  sich  gegen  Liebers  Kritik
der  kaiserlichen  Rede.  Nun  spricht  der  Abg.  Lieber  von  unverantwortlichen
Ratgebern  und  bezeichnet  deutlich  genug  mich  als  mindestens  einen  derselben,
  der  das  deutsche  Volk  bei  Sr.  Majestät  verdächtigt  hätte.  Ich  bin
in  dieser  Sache  weder  ein  verantwortlicher  noch  ein  unverantwortlicher
Ratgeber  gewesen.  Se.  Majestät  braucht  keine  Ratgeber  (lebhafter  Widerspruch
  im  Zentrum  und  links),  um  seiner  Anschauung  auf  dem  Gebiete  der
Flotte  und  Marine  Ausdruck  zu  geben,  jedenfalls  wäre  ich  dazu  der  am
wenigsten  Berufene,  und  es  wird  Herrn  Lieber  nicht  gelingen,  für  diese
vorsichtig  ausgedrückte  Insinuation  den  allergeringsten  Beweis  zu  erbringen.
Und  welche  Idee,  daß  es  irgend  einem  Menschen  möglich  wäre,  Sr.  Majestät,
dem  ersten  Patrioten  Deutschlands,  das  deutsche  Volk  zu  verdächtigen!  Es
ist  geradezu  lächerlich,  einen  solchen  Gedanken  auch  nur  auszusprechen.
Nun  aber  hat  der  Abg.  Lieber,  und  das  war  vielleicht  sein  Zweck,  die  Gelegenheit
  benutzt,  mich  als  einen  Mann  hinzustellen,  der  keine  eigene  Ueberzeugung
  habe,  der  seine  Meinung  fortwährend  wandle  und  doch  von  der
Höhe  seiner  eigenen  Selbstüberschätzung  aus  alles  Parteileben  als  schädlich
und  nachteilig  bezeichne.  Er  stellt  gegenüber  den  Kommunisten  auf  der
einen  und  den  Agrarier  auf  der  anderen  Seite.  Ich  habe  nie  geleugnet,
daß  ich  in  der  Jugendzeit  unter  dem  Eindruck  des  Jahres  1848,  welches
ich  als  Student  erlebt,  ganz  unfähig,  der  Dialektik  eines  großen  Denkers
zu  widerstehen,  mich  den  Anschauungen  von  Karl  Marx  hingegeben  habe.
Das  habe  ich  nie  geleugnet  und  habe  auch  keinen  Grund  dazu;  ich  bin
sogar  dieser  Entwicklungsperiode  dankbar,  aber  diese  in  unreifer  Jugend
gewonnene  Anschauung  hat  bei  mir  nur  sehr  kurze  Zeit  vorgehalten  und
schon  in  früher  Jugendzeit  habe  ich  mich  von  diesen  Ideen  durch  gründliche
  historische  und  wissenschaftliche  Studien  befreit.  Es  fehlt  nicht  an
solchen,  die  mir  das  nicht  glauben  wollen  und  in  dem  Ablehnen  dieser
Anschauung  eine  unberechtigte  Wandelbarkeit  meiner  Auffassungen  erblicken.
Ich  will  Ihnen  einen  Zeugen  vorführen,  obwohl  ich  eigentlich  keinen  gebrauchte,
  den  Sie  alle  kennen,  und  dem,  obwohl  er  mein  Freund  ist,  niemand
  hier  im  Hause  Parteilichkeit  vorwerfen  kann:  den  Wirklichen  Geheimrat
  Planck,  den  ersten  Verfasser  oder  Mitarbeiter  an  der  Herstellung  des
deutschen  Zivilgesetzbuches.  Er  schreibt  bei  einer  Gelegenheit  an  mich:
„Wieder  tritt  vor  meine  Seele  die  Zeit,  als  Du  in  den  fünfziger  Jahren
als  Advokat  hier  in  Göttingen  warst  und  wir  damals  neben  der  hannoverischen
  Politik  eifrig  Nationalökonomie  trieben.  Du  warst  damals  schon
von  Deiner  jugendlichen  Schwärmerei  für  Marx  geheilt.  Gründliche  geschichtliche
  und  wissenschaftliche  Studien  hatten  Dich  von  der  Unhaltbarkeit
und  Undurchführbarkeit  der  Marx'schen  Ideen  überzeugt.  Auf  der  anderen
Seite  erkanntest  Du  schon  damals  die  ungeheure  Wichtigkeit  der  sozialen
Probleme,  und  ich  erinnere  mich  noch  mit  Freuden  der  vielfachen  Anregungen,
die  ich  Dir  verdanke.  Auch  die  agrarischen  Fragen  bildeten  damals  schon
den  Gegenstand  unsrer  Gespräche;  in  Deiner  ganzen  politischen  Thätigkeit
        <pb n="185" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  13.)  177

zeigt  sich  die  Fortbildung  in  dieser  Richtung.“  Gerechterweise  kann  man
mir  aus  dieser  Durchgangsentwicklung  Wandelbarkeit  nicht  vorwerfen.  Ich
finde  es  sehr  kleinlich,  mir  nach  Art  der  „Tante  Voß"“  die  alte  Zeit  immer
wieder  vorzuhalten.  Es  ging  mir  damals  doch  nicht  allein  so.  In  der
Erschütterung  des  Jahres  1848  waren  Hunderte  von  Studenten  in  derselben
  Lage,  und  alle  meine  damaligen  Freunde,  soweit  sie  heute  noch  leben,
stehen  auf  demselben  Standpunkt  wie  ich.  Was  will  das  also  sagen?  Seit
der  Zeit  aber,  Herr  Dr.  Lieber,  habe  ich  keine  anderen  Wandlungen  durchgemacht
  als  diejenigen,  welche  jeder  denkende  Mensch,  der  sich  um  öffentliche
Angelegenheiten  bekümmert,  täglich  erfährt  und  immer  wieder  von  neuem
veränderten  Aufgaben  gegenüber  notwendig  durchmachen  muß,  wenn  er  sich
nicht  einbildet,  daß  seine  einmal  gefaßte  Meinung  über  eine  bestimmte
Frage  für  ewige  Zeiten  richtig  sei,  wie  sich  denn  auch  Zustände  und  Verhältnisse
  geändert  haben.  Wenn  ferner  Herr  Lieber  unter  „Agrariertum“
die  objektive  Beurteilung  der  Lage  der  Landwirtschaft  versteht,  das  Verständnis,
  daß  wir  in  Deutschland  weder  allein  Agrarstaat  noch  allein
Industriestaat  sind,  daß  die  Landwirtschaft  ohne  eigenes  Verschulden,  durch
die  Entwicklung  der  Dinge  in  eine  schwere  Lage  gekommen  ist  und  daß  der
Staat  die  Aufgabe  und  Pflicht  hat,  soweit  es  in  seiner  Macht  liegt  und
soweit  Interessen  anderer  Klassen  dadurch  nicht  wesentlich  geschädigt  werden,
für  sie  zu  thun,  was  nötig  ist,  so  übernehme  ich  diese  Charakterisierung
mit  Stolz  und  werde  auch  in  der  kurzen  Zeit,  wo  ich  noch  mitzuwirken
haben  werde,  demgemäß  weiter  handeln.  (Lebhafter  Beifall  rechts.)  Ich
soll  das  deutsche  Volk  bei  Sr.  Majestät  verdächtigt  haben.  Ich  muß  es
unter  meiner  Würde  halten,  auf  solchen  Vorwurf  zu  antworten,  ich  könnte
es  auch  nicht  in  parlamentarischer  Form,  mein  moralischer  Widerwille
würde  mich  fortreißen.  (Oho!  im  Zentrum.)  Bei  vierzigjähriger  Thätigkeit
  für  das  deutsche  Volk,  für  die  Wiederaufrichtung  des  Reichs,  bei  lebenslanger
  Thätigkeit  auf  allen  Gebieten  des  Staatslebens  könnte  ich  vielleicht
vermessen  genug  sein,  mich  mit  dem  so  hochverdienten  Abg.  Lieber  auf  eine
Stufe  zu  stellen.  Ich  will  nicht  weiter  darauf  eingehen.  Ich  verstehe  nicht,
woher  der  plötzliche  Zorn  gegen  mich  entstanden  ist.  Wir  hatten  im  vorigen
Landtag  gemeinsam  für  das  Kommunalgesetz  gearbeitet,  wir  schienen  im
besten  Einklang  zu  sein;  Herr  Lieber  besuchte  mich  in  freundschaftlichster
Weise  in  Ems;  wir  unterhielten  uns  damals  über  die  laufenden  Fragen
in  vollem  Einvernehmen  und  schieden  freundschaftlichst,  von  irgend  einer
Mißhelligkeit  war  nicht  die  Rede.  Plötzlich  wird  in  Mainz  eine  Rakete
losgelassen,  ich  werde  als  der  Feind  des  Zentrums  hingestellt,  vor  dem  man
sich  hüten  müsse,  als  einflußreicher  Mann,  auf  den  man  achten  müsse  bei
den  Beschlüssen  des  Zentrums.  Ich  war  im  höchsten  Grade  erstaunt  und
wußte  mir  das  nicht  zu  erklären.  Darauf  folgte  unmittelbar  eine  gewaltige
Hetze  der  ganzen  klerikalen  Presse  gegen  mich.  Es  war  System  in  der
Sache.  Woher  kam  das?  Herr  Dr.  Lieber  weiß  recht  gut,  wie  sehr  ich
von  jeher  die  konfessionellen  Fragen  mit  der  größten  Objektivität,  mit  Gerechtigkeit
  und  Billigkeit  behandelte,  als  Abgeordneter,  als  Mitglied  des
Herrenhauses,  als  Kommunalbeamter  und  Minister;  er  weiß  ganz  genau,
daß  ich  diese  konfessionellen  Schärfen  für  ein  Unglück  halte  für  die  Geschichte
unsres  Vaterlandes;  er  weiß  genau,  daß  ich  immer  danach  gestrebt  habe,
die  Gegensätze  möglichst  abzuschwächen,  schon  weil  ich  darin  eine  große
Stärkung  unsres  Landes  sehe;  er  weiß,  daß  ich  voll  die  patriotische  und
reichstreue  Haltung  des  Zentrums  bei  Gelegenheit  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches
  und  des  Flottengesetzes  anerkannt  habe;  er  weiß  also  ganz  genau,
daß  ich  geradezu  unfähig  bin,  gegen  das  Zentrum  vorzugehen.  Wie  kommt
er  dazu,  mir  solche  Dinge  zu  insinuieren?  Gerade  das  Bestreben,  die
Europäischer  Geschichtskalender.  XI.  12
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        178  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  13.)

Minorität  in  unserm  Vaterlande  zu  befriedigen,  hat  mir  seit  langen  Jahren
Vorwürfe  von  meinen  Freunden  zugezogen.  Man  kann  dabei  aber  nicht
weiter  gehen  als  das  Staatsinteresse,  als  die  Aufgabe  der  Regierung,  den
Frieden  unter  den  Konfessionen  zu  erhalten,  es  zuläßt.  In  dieser  Beziehung
sind  bestimmte  Grenzen  gezogen,  die  ein  gewissenhafter  Staatsmann  nicht
überschreiten  darf.  Ueber  das  Maß  des  Entgegenkommens  gegen  die  Minderheit
  kann  man  ja  verschiedener  Meinung  sein,  aber  diese  Grenze,  daß  nichts
geschehen  darf,  was  den  Frieden  unter  den  Konfessionen  gefährdet,  muß
jeder  Staatsmann  innehalten,  und  ich  glaube  auch  kaum,  daß  das  Zentrum
mehr  wird  verlangen  können.  Woher  kommt  also  solche  Haltung?  Vielleicht
  klärt  er  uns  näher  auf;  ich  weiß  es  nicht,  aber  ich  werde  mich  in
meiner  politischen  Haltung  dadurch  auch  nicht  im  geringsten  stören  lassen.
Ich  werde  ruhig  meiner  Ueberzeugung  folgen  und  werde  den  Krieg  nicht
mit  Krieg  erwidern,  weil  viel  größere  vaterländische  Interessen  hier  auf
dem  Spiele  stehen  als  ein  Zeitungskrieg  und  die  Rede  eines  einzelnen  Abgeordneten.


Abg.  Dr.  Lieber  (Z.):  Nun  sprach  der  Minister  von  der  in  Mainz
losgelassenen  Rakete,  von  den  Angriffen  der  Presse  gegen  ihn  und  fragte:
woher  plötzlich  der  Zorn  des  Abg.  Lieber:  Ich  erkenne  an,  daß  er  in
konfessionellen  Fragen  schon  frühzeitig  mit  größter  Objektivität  gehandelt
und  stets  die  Eintracht  und  das  gegenseitige  Verständnis  der  Konfessionen
gefördert  hat,  aber  er  hat  das  preußische  Abgeordnetenhaus  stets  gegen  diejenige
  Finanzpolitik  im  Reiche  mobil  zu  machen  gesucht,  die  das  Zentrum
wesentlich  mit  ins  Leben  gerufen  hat:  ein  verhängnisvolles  Thun,  die  Ursache
  zunehmender  Reichsverdrossenheit,  namentlich  in  Süddeutschland,  durch
systematische  Erweckung  und  Hebung  des  preußischen  Partikularismus  gegen
das  Reich.  Der  bayerische  und  württembergische  Partikularismus  kann
keine  bessere  Rechtfertigung  finden.  Der  Minister  deutete  heute  an,  daß
meine  politischen  Freunde  zu  reichsfreundlich  und  zu  wenig  freundlich  für
die  Einzelstaaten  seien.  Ein  derartiger  Feldzug  im  preußischen  Abgeordnetenhause
  gegen  das  Deutsche  Reich,  der  unter  der  Aegide  des  Finanzministers
  geführt  worden  ist,  mußte  nach  meiner  Meinung  zum  größten
Nachteil  für  das  Reich  ausgehen  und  die  partikularistischen  Gegensätze  in
Deutschland  nicht  abschwächen.  Es  gab  eine  Zeit,  in  der  nach  schwerer
Mühe  durch  die  Annahme  der  Deckungsparagraphen  seitens  mehrerer  Parteien
  das  Flottengesetz  endgültig  gesichert  schien,  als  es  mit  Schwierigkeiten
bepackt  wurde,  die  an  diese  Paragraphen  und  ihre  Rückwirkung  auf  die
Finanzen  Preußens  anknüpften,  die  die  endgültige  Annahme  derselben  seitens
des  Bundesrats,  wenigstens  seitens  der  preußischen  Stimmen,  in  ernste
Gefahr  zu  bringen  drohten,  so  daß  sogar  das  Verbleiben  des  Staatssekretärs
im  Marineamt  fraglich  wurde.  Minister  v.  Miquel  war  an  dieser  Schwierigkeit
  nicht  unschuldig.  Ueber  das  Friedenspräsenzstärke-Gesetz  von  1898
war  in  der  Budgetkommission  nach  langer  Mühe  eine  Verständigung  gefunden,
  die  alle  Aussicht  auf  Genehmigung  hatte.  Urplötzlich  wurde  sie
mit  dem  Stigma  der  Unannehmbarkeit  belegt.  Man  konnte  die  Auflösung
des  Reichstags  erwarten.  Wiederum  hatte  Herr  v.  Miquel  die  Schwierigkeiten
verursacht  oder  doch  mitverursacht.  Das  Zustandekommen  der  Kanalvorlage
glaubte  ich  in  redlichem  Zusammenwirken  mit  ihm  zu  fördern.  Zwei  Tage
nach  ihrem  Scheitern,  unmittelbar  nachdem  ich  das  mir  hinterbrachte  Wort
aus  seinem  Munde  vernahm,  erhielt  ich  die  Mitteilung,  daß  er  den  ersten
Berichterstatter,  der  ihm  am  Wege  begegnete,  mit  der  Parole  angelassen
habe:  „Das  Zentrum  ist  am  Falle  der  Kanalvorlage  schuld!“  Nachdem  ich
dies  gehört,  glaubte  ich  allerdings,  meine  politische  Freundschaft  mit  ihm
einer  Revision  unterziehen  zu  müssen.
        <pb n="187" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  14.)  179

Finanzminister  v.  Miquel:  Alles,  was  Herr  Abg.  Lieber  mir  vorwirft,
  ist  falsch  und  erklärt  auch  seinen  plötzlichen  Umschwung  nicht,  denn
alle  diese  Dinge  gehen  weiter  zurück.  Es  ist  unmöglich,  daß  sich  von  heute
auf  morgen  seine  Anschauungen  verändert  haben.  Es  ist  absolut  von  A
bis  Z  falsch,  daß  ich  die  Reichsfinanzpolitik  bekämpft  habe.  Im  Gegenteil,
ich  halte  es  für  ein  großes  Verdienst  des  Abgeordneten  Lieber,  was  er  in
Bezug  auf  die  Reichsfinanzpolitik,  insbesondere  auch  durch  Einführung  der
Schuldentilgung  gethan  hat.  Diese  Reform  ging  mir  immer  nicht  weit
genug,  ich  wollte  eine  noch  organischere,  auf  Gesetz  beruhende  Reform  des
Reichsfinanzwesens,  und  ich  will  sie  noch  heute,  wie  sie  auch  alle  Bundesstaaten
  zu  ihrer  eigenen  Erhaltung  wünschen  müssen.  Aber  auch  gegen
diesen  Anfang  habe  ich  mich  nie  erklärt,  im  Gegenteil  —  es  war  mir
durchaus  erfreulich,  daß  man  wenigstens  den  Anfang  machte.  Gegen  die
Art  der  Deckung  beim  Flottengesetz  wurde  im  preußischen  Staatsministerium
kein  Widerspruch  erhoben,  weil  sie  das  Zustandekommen  des  Flottengesetzes
  erleichtern  würde.  Daß  ich  bei  der  Friedenspräsenzstärke  Schwierigkeiten
  gemacht  hätte,  die  fast  das  ganze  Gesetz  zu  Fall  gebracht  hätten,  ist
mir  vollkommen  unbekannt;  ich  hätte  vielmehr  gewünscht,  die  volle  Friedenspräsenzstärke
  wäre  bewilligt  worden.  Abg.  Lieber  sagte  gestern,  es  sei
nicht  richtig,  diese  neue  Flottenforderungen  durch  Anleihen  aufzubringen,
man  müßte  wenigstens  einen  Teil  auf  das  Ordinarium  übernehmen.  Er
weiß,  wie  sehr  ich  gegen  unnötige  Anleihen  bin.  Ich  erblicke  das  finanzielle
  Verderben  fast  aller  Staaten  darin,  daß  sie  Ausgaben,  die  aus
laufenden  Mitteln  gedeckt  werden  müssen,  der  Zukunft  zuweisen  und  durch
Anleihen  decken,  aber  neue  Schiffsbauten  sind  zwar  nicht  direkt,  aber  indirekt
  im  höchsten  Grade  produktiv,  ebenso  wie  die  Eisenbahnen,  die  nichts
weiter  bedeuten  als  Meliorationsbauten  (Widerspruch),  wo  man  auf  eine
Rente  mit  Sicherheit  nicht  rechnen  kann.  Es  gibt  hundert  andere  Fälle,
wo  man  vollständig  berechtigt  ist,  derartige  neue  Ausgaben  für  neue  Zwecke
durch  Anleihen  zu  decken.  Eine  feste  Schuldentilgung  und  Abschreibung
ist  notwendig,  aber  auch  sehr  wohl  möglich.  Neue  Schiffe  aus  laufenden
jährlichen  Mitteln  zu  bauen,  halte  ich  für  vollständig  unmöglich.  Wenn
er  dann  daraus,  daß  ich  einmal  vor  vielen  Jahren  gesagt  habe,  die  gegenwärtigen
  Parteien  seien  in  ihrer  gegenwärtigen  Konstruktion  überlebt,  ein
vergangener  Zustand,  herzuleiten  wagt,  daß  ich  Sr.  Majestät  gegenüber
das  deutsche  Volk  verdächtigt  habe,  so  will  ich  eine  Kritik  daran  nicht
weiter  knüpfen.  Ich  habe  mehr  Respekt  vor  der  Ehre  eines  Mitmenschen,
als  daß  ich  auf  solche  Andeutung  hin  eine  solche  Beschuldigung  aussprechen
  würde.

Abg.  Sattler  (nl.)  vermißt  in  der  Antwort  des  Ministers  eine
Erwiderung  auf  die  Behauptung  Liebers,  Miquel  habe  dem  Zentrum  das
Scheitern  der  Kanalvorlage  Schuld  gegeben.  Dem  Mißtrauensvotum  der
Konservativen  gegen  den  Reichskanzler  schließt  sich  die  nationalliberale
Partei  nicht  an.  Die  Flottenvermehrung  sei  notwendig  und  die  ganze
Frage  populär.  Abg.  v.  Kardorff  (RP.)  tadelt  die  neueste  Wendung
in  der  Sozialpoliik  der  Regierung  und  polemisiert  gegen  die  preußische  Regierung
  wegen  ihrer  Kanalpläne  und  der  Beamtenmaßregelungen.

14.  Dezember.  Abg.  Richter  (frs.  Vp.)  betont  das  Recht  des  Reichstags,
  Reden  des  Kaisers  zu  besprechen.  Wenn  der  Monarch  derart  von
seiner  Redefreiheit  Gebrauch  macht,  so  ist  es  unsere  Pflicht,  von  unserer
Redefreiheit  Gebrauch  zu  machen,  um  darauf  zu  erwidern;  wie  du  mir,
so  ich  dir,  wie  man  in  den  Wald  hineinruft,  so  schallt  es  wieder  heraus.
Dazu  war  der  Reichstag  in  jener  Rede  beschuldigt,  in  den  ersten  acht
Jahren  der  Regierung  des  gegenwärtigen  Kaisers  die  Verstärkung  der

12
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        180  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  14.)

Flotte  beharrlich  abgelehnt  und  das  Wohl  des  Ganzen  Parteiinteressen
untergeordnet  zu  haben.  Gegen  solche  Anschuldigungen  sich  zu  verteidigen,
bedarf  es  nicht  erst  des  Männerstolzes  vor  Königethronen,  das  ist  einfach
Pflicht  der  Selbsterhaltung.  Wenn  ein  Privatmann  solche  Beschuldigungen
erhebt,  so  ist  der  Reichstag  zu  vornehm,  die  Genehmigung  zur  Verfolgung
zu  erteilen,  aber  gegen  Vorwürfe  von  so  hoher  Stelle  zu  sprechen,  ist  eine
Pflicht.  Die  ganze  Art,  wie  der  neue  Flottenplan  vorbereitet
worden  ist,  ist  hochcharakteristisch  für  unser  Regierungesystem.  Die  Rede
in  Hamburg  schien  zunächst  auch  nur  eine  theoretische  Bedeutung  haben  zu
sollen.  Da  kam  Staatssekretär  Tirpitz  am  23.  Oktober  aus  Wilhelmshaven
zurück,  am  Montag  abend  kündigte  die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  an  der  Spitze
des  Blattes  an,  sie  könne  zuverlässig  mitteilen,  daß  in  desem  Etatsjahr  ein
Flottengesetz  nicht  vorgelegt  werden  würde.  (Hört!  hört!  links.)  In  24
Stunden  sprang  der  Wind  um;  der  Staatssekretär  Tirpitz  fuhr  in  Begleitung
  des  Grafen  Bülow  nach  dem  Neuen  Palais.  Die  beiden  Herren
hatten  mit  dem  Monarchen  eine  Verständigung  darüber  erzielt,  daß  noch
in  dieser  Session  ein  Flottengesetz  vorgelegt  werden  solle  und  Staatssekretär
Tirpitz  machte  sich  am  Mittwoch,  den  25.,  auf  die  Reise  nach  Baden-Baden,
um  nachträglich  das  Plozet  des  Reichskanzlers  einzuholen.  Das  ist  auch
eine  Eigentümlichkeit  unserer  Zustände,  daß  die  maßgebenden  Personen
mehr  auf  Reisen  sind,  als  dies  bisher  üblich  war.  (Sehr  gut!)  Wenn
ein  Beschluß  der  Regierung  extrahiert  werden  soll,  so  muß  ein  Herr  dem
andern  nachreisen.  (Heiterkeit.)  Wir  haben  gewissermaßen  eine  Regierung
im  Umherziehen.  (Große  Heiterkeit.)  Das  war  ja  auch  bei  den  alten
Deutschen  der  Fall.  (Erneute  Heiterkeit.)  Da  wir  kein  Ministerkollegium
haben,  so  hat  der  Reichskanzler  das  einheitliche  Reichsinteresse  zu  vertreten.
Das  bringt  naturgemäß  mit  sich,  daß,  wenn  es  sich  handelt  um  eine  wichtige
Initiative,  die  über  ein  einzelnes  Ressort  hinausgeht,  auch  eine  Verständigung
  erfolgt  zwischen  dem  Monarchen  und  dem  Reichskanzler  (Zustimmung
  links),  und  daß  dann  erst  die  übrigen  Instanzen  in  Frage
kommen.  Hier  war  es  umgekehrt.  Naturgemäß  war  der  Reichskanzler
schon  präjudiziert;  es  war  ihm  erschwert,  eine  andere  Meinung  zur  Geltung
zu  bringen.  Der  Reichskanzler  fügte  sich  dem  Vorschlag  des  Staatssekretärs
der  Marine:;  drei  Tage  später  wurde  der  Flottenplan  bekannt  gegeben.  Hier
gestatte  ich  mir  die  Frage:  Woher  ist  dieser  Plan  eigentlich  gekommen?
Ist  er  im  Reichsmarineamt  ausgearbeitet?  Er  kam  wie  aus  der  Pistole
geschossen.  Ist  er  aus  dem  Marinekabinet  erst  dem  Marineamt  zur  Ausführung
  überwiesen  worden?  Diese  Frage  ist  nicht  ganz  überflüssig.
1896  kam  plötzlich  Admiral  v.  Hollmann  aus  Wilhelmshaven  aus  der
Umgebung  des  Monarchen  zurück  in  die  Budgetkommission  und  teilte  uns
eine  sogenannte  Niederschrift  mit,  von  der  bisher  niemand  eine  Ahnung
gehabt  hatte.  Es  wurde  widerspruchslos  festgestellt,  daß  von  diesem  Plan
weder  der  Reichskanzler  noch  der  Schatzsekretär  die  geringste  Ahnung
gehabt  hatten.  (Hört!  hört!  links.)  Warum  überhaupt  diese  Eile?  Das
Flottengesetz  soll  doch  erst  im  Januar  vorgelegt  werden  und  praktische  Bedeutung
  soll  die  Sache  erst  von  1901  haben!  Ist  das  vielleicht  auch  die
„persönliche  Inkarnation  der  Nervosität“?  Wir  verlangen,  daß  solche
weitgreifenden  Pläne  vorher  aus  ruhigen  eingehenden  Beratungen  und
Verständigungen  eines  Ministerkollegiums  mit  dem  Monarchen  gemacht
werden  und  daß  sie  nicht  inszeniert  werden  nach  der  Direktive  von  bloßen
Trinksprüchen  und  Festreden!  Das  ist  es,  was  uns  bitter  not  thut  im
Lande!  (Lebhafte  Zustimmung  links.)  Wenn  das  so  weiter  geht,  so  kommen
wir  zu  einem  absoluten  Regiment  der  früheren  Jahrhunderte,  wo  die
Minister  durch  ihre  Unterschrift  zu  beglaubigen  hatten  was  der  Fürst
        <pb n="189" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  14.)  181

wollte  oder  nicht  wollte.  Redner  polemisiert  gegen  die  Marineverstärkung,
gegen  die  alle  anderen  Bedürfnisse  zurückgestellt  würden.  Die  Kolonialpolitik
  verlange  große  Kosten  ohne  Nutzen,  der  beste  Teil  der  Erde  sei
längst  vergeben.  Die  Zukunft  Deutschlands  liegt  nicht  auf  dem  Wasser,
sondern  im  deutschen  Volke,  vor  allem  in  der  Heimat,  nicht  bloß  zu  Wasser,
sondern  auch  zu  Lande.  Die  Auffassung  ist  falsch,  daß  eine  Volksvertretung
  die  Aufgabe  habe,  einig  und  geschlossen  hinter  den  Fürsten  zu
stehen.  Das  ist  ein  Verwechseln  der  Aufgabe  einer  Volksvertretung  und
der  Aufgabe  des  Leibregiments.  (Heiterkeit  und  Beifall.)  Auch  das  Bewußtsein
  der  Verantwortung  vor  Gott  kann  vor  Fehltritten  nicht  schützen,
und  auch  diese  Verantwortlichkeit  ist  keine  andere,  als  die  jeder  andere  auch
hat.  Politische  Parteien  sind  eine  Notwendigkeit  bei  der  Verschiedenheit
der  Ansichten.  Daß  in  nationalen  Fragen  die  Parteien  schweigen  müßten,
ist  nicht  richtig.  Soll  der  Reichstag  in  Fragen  des  Heeres  und  der
Marine  auf  seine  Selbständigkeit  verzichten  und  nur  Vorspann  für  die
Regierung  sein?  Der  Wettstreit  der  verschiedenen  Meinungen  gereicht  dem
Ganzen  zum  Besten.  Für  die  Flottenvorlage  wurde  alles  in  Bewegung
gesetzt  vom  Oberpräsidenten  und  Reichsbankpräsidenten  herab  bis  zum
Eisenbahnkellner.  In  einem  Flugblatt,  daß  vom  Fürsten  zu  Wied  und
von  Schweinburg  unterzeichnet  ist,  heißt  es:  Unser  schwimmendes  Material,
das  die  Kriegsflotte  trägt,  ist  zum  Sterben  zu  viel  und  zum  Leben  zu  wenig,
und  in  einer  gewissermaßen  hebräischen  Redeweise  wird  damit  gedroht,  daß
das,  was  jetzt  versäumt  würde,  an  Kindern  und  Kindeskindern  sich  bis
ins  dritte  und  vierte  Glied  rächen  würde.  Andere  Flugblätter  tragen  stärker
auf.  Ich  habe  wiederholt  darauf  hingewiesen,  wie  verderblich  ein  solches
Hineinziehen  der  Person  des  Kaisers  in  den  Kampf  ist.  Je  öfter  man  dies
thut,  desto  weniger  wird  es  ausbleiben,  daß  der  Appell  der  Fürsten  nicht
die  Wirkung  erzielt,  die  man  beabsichtigt,  sondern  daß  der  Appell  mit
einer  Niederlage  endet,  die  auch  eine  Niederlage  ist,  was  sonst  nicht  der
Fall  wäre,  für  den  Fürsten  selbst.  (Zustimmung  links.)  Es  war  auch
napoleonische  Taktik,  durch  Plebiszite  nach  außen  hin  sich  der  Zustimmung
des  französischen  Volks  zu  versichern;  aber  nach  der  ersten  unglücklichen
Schlacht  brach  dieser  Thron  zusammen.  Gestern  ist  der  Regierung  von  rechts
eine  Absage  erteilt,  ein  Mißtrauen  erklärt  worden,  wie  es  unzweideutiger
nicht  sein  kann.  Die  Politik  der  gegenwärtigen  Regierung  ist  zu  impulsiv,
zu  sprunghaft.  zu  sehr  von  plötzlichen  Eingebungen  beherrscht,  von  zu  unselbständigen
  Ministern  geleitet,  als  daß  ich  ihr  etwas  anderes  als  ein
entschiedenes  Mißtrauen  entgegensetzen  könnte.  Wir  sind  dem  Fürsten
Bismarck  in  der  inneren  Politik  entschieden  entgegengetreten,  aber  die  auswärtige
  Politik,  wie  sie  nach  dem  Stichwort  der  Weltpolitik  zurechtgelegt
wird  und  in  der  Marinevorlage  und  den  begleitenden  Kundgebungen  hervortritt,
  ist,  ich  will  nicht  sagen  zu  phantastisch,  aber  zu  phantasievoll,  um
der  Regierung  gegenwärtig  Vertrauen  entgegenbringen  zu  können.  (Lebhafter,
  wiederholter  Beifall  links;  Zischen  rechts.)

Staatssekretär  Tirpitz:  Herr  Abg.  Richter  hat  gesagt,  ich  hätte  vor
zwei  Jahren  in  keiner  Weise  angedeutet,  daß  das  Flottengesetz  von  1898
der  Abschluß  unsrer  Flotte  nicht  sein  könne.  Schon  in  der  Begründung
des  Gesetzes  ist  darauf  hingewiesen  worden,  daß  das  Flottengesetz  nur  mit
den  gegenwärtigen  Interessen  und  gegenwärtigen  Gefahren  rechne.  Ich
habe  damals  gesagt,  die  Auslandsschiffe  seien  nach  den  heutigen  See-Interessen
  berechnet.  Wir  konnten  damals  thatsächlich  nicht  bemessen,  daß  unsre
See-Interessen  sich  so  vermehren  würden,  wie  es  geschehen  ist.  Ich  habe
auch  keinen  Zweifel  darüber  gelassen,  daß  wir  mit  den  Linienschiffen,  die
uns  das  Gesetz  gegeben,  nicht  gegen  jede  Seite  einen  Verteidigungskrieg  zu
        <pb n="190" />
        182  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  11.  14.)

führen  imstande  sein  würden.  Es  ist  ferner  gegen  die  Propaganda  zu
Gunsten  der  Flottenvorlage  gesprochen  worden.  Mein  Einfluß  wird  in
dieser  Beziehung  etwas  zu  hoch  geschätzt  werden,  beispielsweise  meine  ich,
daß  der  Flottenverein  eine  vollständig  selbständige  Institution  ist.  Ich
habe  mich  bemüht,  diese  Bewegung  in  angemessenen  Schranken  zu  halten.
Solange  aber  Herr  Richter  es  als  sein  gutes  Recht  betrachtet,  nach  seiner
Weise  unsre  Nation  über  diese  Lebensfrage  aufzuklären,  solange  werde  ich
es  auch  als  ein  gutes  Recht  meines  Amts  halten,  in  gleicher  Weise  nach
meiner  Ueberzeugung  unsre  Nation  über  die  Notwendigkeit  dieser  Flottenvermehrung
  aufzuklären.  (Zustimmung  rechts.)  —  Abg.  v.  Kröcher  verlangt
  energischen  Kampf  gegen  die  Sozialdemokratie  und  verlangt  die  Berufung
  eines  starken  Mannes  an  die  maßgebende  Stelle  der  Regierung.

Der  Etat  wird  an  die  Budgetkommission  verwiesen.

11.  Dezember.  (Bayerischer  Landtag.)  In  einer  Debatte
der  Abgeordnetenkammer  über  das  Institut  der  Einjährig-Freiwilligen
  erklärt  der  Kriegsminister  Frhr.  v.  Asch,  daß  die  Militärbehörde
  kein  Interesse  an  dieser  Einrichtung  habe.

11.  Dezember.  (Berlin.)  Die  offiziöse  „Berliner  Korrespondenz“
  veröffentlicht  eine  Erklärung  des  Staatsministers  v.  Miquel,
in  der  es  heißt  (vgl.  S.  136):

„In  letzter  Zeit  waren  so  viele  unwahre,  zu  ganz  bestimmtem  Zweck
einfach  erfundene  Verdächtigungen  gegen  mich  in  einem  großen  Teil  der
Presse  gebracht  worden,  daß  ich  mir  vorgenommen  hatte,  dieselben  persönlich
und  öffentlich  im  Landtag  als  solche  zu  bezeichnen.  Dahin  gehören  u.  a.
die  Erzählungen  von  dem  Diner  im  Monat  Mai,  bei  dem  ich  mich  so
entschieden  gegen  die  Kanalvorlage  ausgesprochen  hätte,  daß  Herr  v.  Eynern
abmahnend  dazwischen  getreten  sei,  was  selbst  jetzt  immer  noch  wiederholt
wird,  obwohl  Herr  v.  Eynern  inzwischen  öffentlich  erklärte,  daß  ihm  davon
nichts  bekannt  sei,  sowie  von  einem  „anderen“  Diner,  wo  etwas  Aehnliches
vorgekommen  sei.  Ferner  wurde  behauptet,  daß  mir  bekannt  gewesen  sei,
aus  wessen  Feder  die  anonymen  Artikel  der  „Post“  gegen  die  Kanalvorlage
herrührten,  oder  daß  ich  Abgesandte  nach  der  Redaktion  der  „Kreuz-Ztg.“
gesandt  hätte,  um  einen  in  derselben  erschienenen  Artikel  zu  dementieren,
der  die  vorigen  Angaben  enthielt,  und  einen  Sonderfrieden  mit  den  Konservativen
  zu  schließen;  oder  daß  ich  die  Flottenfrage  mit  den  Kornzöllen
in  der  Presse  habe  in  Verbindung  bringen  lassen.  Mit  der  Charakterisierung
  dieser  und  ähnlicher  Behauptungen  hätte  ich  warten  können,  wenn
nicht  die  „Freisinnige  Zeitung"  nunmehr  detaillierte,  den  Schein  der  Richtigkeit
  äußerlich  an  sich  tragende  Mitteilungen  von  diskreten  Vorgängen  in
Wilhelmshöhe  und  sogar  aus  der  Sitzung  des  Kronrats  in  Bezug  auf
mein  Verhalten  in  Betreff  der  Zurdispositionsstellung  von  politischen  Beamten
  gebracht  hätte.  Dies  nötigt  mich,  zu  erklären,  daß  diese  Mitteilungen
absolut  falsch  und  unwahr  sind,  daß  ich  mich  aber  als  Minister  nicht  für
berechtigt  halte,  die  wirklichen  Vorgänge  in  die  Oeffenlichkeit  zu  bringen.

(Gez.)  von  Migquel,
Staats-  und  Finanzminister.“

14.  Dezember.  (Baden.)  Abgeordnetenkammer.  Debatte
über  das  Arbeitswilligengesetz.

Auf  eine  von  demokratischen  Abgeordneten  eingebrachte  Interpellation
  über  die  Instruktionen  des  badischen  Bundesratsbevollmächtigten
        <pb n="191" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  17.—19.)  183

hinsichtlich  des  Gesetzes  zum  Schutze  der  Arbeitswilligen  gibt  die  Regierung
folgende  Erklärung  ab:  „Die  großherzogliche  Regierung  ist  nicht  in  der
Lage,  über  den  Inhalt  eines  vom  Reichstage  abgelehnten  Gesetzes  nachträglich
  im  Landtag  in  eine  Diskussion  einzutreten.  Sie  vermag  auch
über  den  Verlauf  der  Beratung  im  Bundesrat  sich  nicht  zu  äußern.  Zur
Begründung,  daß  die  badischen  Sonderinteressen  nicht  berührt  wurden,  bezieht
  sie  sich  auf  den  vom  Bundesrat  einstimmig  angenommenen  Gesetzentwurf
  über  den  Schutz  der  Arbeitswilligen  und  auf  die  dem  Entwurf
beigelegte  Motive.  Künftigen  Gesetzesvorlagen  gegenüber  behält  sich  die
Regierung  freie  Entschließung  nach  sorgfältiger  Prüfung  vor.“

Am  18.  wird  der  Antrag  des  demokratischen  Abg.  Muser,  wodurch
an  die  Regierung  das  Ersuchen  gestellt  wird,  künftighin  im  Bundesrate
Maßnahmen  zur  Einschränkung  des  Koalitionsrechtes  nicht  zuzustimmen,
mit  34  gegen  24  Stimmen  angenommen.

17.  Dezember.  (Oldenburg.)  In  einer  Versammlung  von
Vertretern  großer  Rhedereien  und  hervorragender  Industrieller
unter  dem  Vorsitz  des  Erbgroßherzogs  von  Oldenburg  wird  die
Gründung  eines  Vereins  zur  Ausbildung  junger  Seeleute  für  die
Kriegs-  und  Handelsmarine  beschlossen.

18.  Dezember.  (Berlin.)  Der  „Reichs-Anzeiger“  veröffentlicht
  das  am  2.  Dezember  in  Washington  von  den  Vertretern
Deutschlands,  Englands,  Nordamerikas  unterzeichnete  Samoa-Abkommen.

  Es  lautet:

Art.  1.  Die  von  vorgenannten  Mächten  am  24.  Juni  1899  in  Berlin
abgeschlossene  und  unterzeichnete  Generalakte  wird  hiemit  aufgehoben;  desgleichen
  werden  alle  dieser  Akte  vorausgegangenen  Verträge,  Abkommen
und  Vereinbarungen  aufgehoben.

Art.  2.  Das  Deutsche  Reich  und  Großbritannien  verzichten  zu
Gunsten  Amerikas  auf  alle  Rechte  und  Ansprüche  an  die  Insel  Tutuila
und  alle  anderen  östlich  des  171.  Greenwicher  Längengrades  gelegenen
Inseln  der  Samoagruppe.  Gleicherweise  verzichten  die  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  zu  Gunsten  des  Deutschen  Reichs  auf  alle  Rechte  und  Ansprüche
  auf  die  Inseln  Opulu  und  Sawaii  und  alle  westlich  des  171.
Greenwicher  Längegrades  gelegenen  Inseln  der  Samoagruppe.

Art.  3.  Ausdrücklich  wird  ausgemacht  und  vereinbart,  daß  jede  der
drei  unterzeichneten  Mächte  auch  fernerhin  für  ihren  Handel  und  ihre  Handelsschiffe
  in  allen  Inseln  der  Samoagruppe  die  gleichen  Vorrechte  und  Zugeständnisse
  genießen  soll,  welche  die  souveräne  Macht  in  allen  den  Häfen
genießt,  die  dem  Handel  einer  dieser  Mächte  offen  stehen.

Art.  4.  Die  vorliegende  Konvention  soll  sobald  als  möglich  ratifiziert
werden  und  unmittelbar  nach  dem  Austausche  der  Ratifikationen  in  Kraft
treten."

19.  Dezember.  (Bayern.)  Bei  der  Reichstagsersatzwahl  in
Bergzabern  wird  gewählt  Lichtenberger  (Nat.  lib.  u.  Bd.  d.  Ldw.).
Braun  (Z.)  erhält  6807,  Huber  (Soz.)  528  Stimmen.

Dezember.  Die  konservative  Presse  bringt  scharfe  Angriffe
gegen  den  Reichskanzler  wegen  seiner  Haltung  in  der  Sozialpolitik
        <pb n="192" />
        184  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  20.—27.)

und  der  Agrarpolitik.  Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“
erwidert  darauf  (20.  Dezember).

20.  Dezember.  (Sachsen.)  Finanzlage.

Bei  Beginn  der  Etatsberatung  gibt  Prinz  Georg  als  Berichterstatter
  namens  der  Deputation  folgende  Erklärung  ab:

„Die  Deputation  ist  bei  Prüfung  des  Etats  zu  der  Ueberzeugung
gekommen,  daß  das  Anwachsen  der  geforderten  Bewilligungen  in  einem
ungünstigen  Verhältnis  steht  zu  der  Erhöhung  der  Staatseinnahmen,  und
daß,  da  dieses  ungünstige  Verhältnis  bereits  seit  mehreren  Etatsperioden
in  steigendem  Maß  zu  beobachten  ist,  bei  Beschlußfassung  über  die  Ausgaben
  besondere  Vorsicht  geboten  erscheint.  Die  Deputation  erhofft
dabei  die  Unterstützung  der  Kammer  in  dem  Bestreben,  die  Bedürfnisse  der
Staatsverwaltung  nicht  in  steigendem  Maß  auf  die  Anleihe  zu  verweisen
und  so  die  Verzinsung  und  Tilgung  der  notwendigen  Summen  der  Zukunft
  zu  überlassen,  sondern,  soweit  eine  Deckung  der  Staatsbedürfnisse  bei
sparsamer  und  vorsichtiger  Finanzverwaltung  nicht  möglich  sein  sollte,
durch  entsprechende  ...  Steuererhöhungen  auszugleichen  und  so  die
Finanzen  des  sächsischen  Staates  gesund  zu  erhalten.“

Zur  Begründung  dieser  Erklärung  wird  in  der  Debatte  darauf
hingewiesen,  daß  der  Etat  bei  genauer  Betrachtung  ein  Defizit  von
31½  Millionen  Mark  aufweise.  Finanzminister  v.  Watzdorff  stimmt
der  Erklärung  der  Kommission  in  der  Hauptsache  zu.  Die  Regierung  habe
bereits  dem  vorigen  Landtag  ein  Steuerreformgesetz  vorgelegt,  dasselbe  sei
aber  abgelehnt.  Sie  erwarte  nun  die  Initiative  der  Kammern.  Werde
wieder  keine  Einigung  erzielt,  so  werde  ein  —  nicht  ganz  geringfügiger  —
Steuerzuschlag  gefordert  werden.  Darin  sei  der  Minister  mit  der  Deputation
  einig,  daß  in  der  bisherigen  Weise  nicht  weiter  gewirtschaftet  werden
könne.  Die  Kammer  pflichtet  der  Kommissionserklärung  gleichfalls  bei.

24.  Dezember.  (Preußen.)  Zum  Oberpräsidenten  von
Pommern  an  Stelle  des  zurückgetretenen  Staatsministers  v.  Puttkamer
  wird  der  frühere  Reichsschatzsekretär  v.  Maltzan-Gültz  ernannt.

27.  Dezember.  (Berlin.)  Veröffentlichung  des  angeblichen
Inhalts  des  geheimen  deutsch-englischen  Vertrages.

Der  „Berl.  Lokal-Anz.“  teilt  mit,  jener  Vertrag  sei  abgeschlossen
worden,  um  zu  verhindern,  daß  Frankreich,  Rußland  oder  andere  Mächte
gegen  die  Besitzergreifung  der  Delagoa-Bucht  durch  England  Einspruch  erheben.
  Im  kommenden  Frühjahr  werde  in  Portugal  ein  gleicher  „Ausverkauf"
  von  Kolonien  stattfinden,  wie  Spanien  ihn  in  diesem  Jahre  in
Szene  gesetzt  hat.  Die  in  Betracht  kommende  afrikanische  Besitzung  betrage
  2 000  000  qkm  mit  13 000 000  Einwohnern  und  solle  an  England
fallen,  der  asiatische  Besitz  mit  20  000  qkm  und  einer  Million  Einwohner
an  Deutschland.  Es  handelt  sich  dabei  um  folgende  5  Gebiete  in  Indien:
Timar,  Goa,  Damao,  Macao  und  Diu.  Außer  diesen  Besitzungen  in  Asien
solle  in  Afrika  auch  noch  das  Land  nördlich  des  Sambesi  an  Deutschland
abgetreten  werden,  mit  Ausnahme  eines  Streifens  von  3  Meilen,  den  sich
Cecil  Rhodes  für  seine  Eisenbahn  ausbedungen  habe.  Der  von  Deutschland
  zu  zahlende  Preis  beläuft  sich,  wie  es  heißt,  auf  25  Millionen  Mark.
—  Das  offiziöse  Wolff'sche  Telegraphenbureau  und  der  „Reichs-Anzeiger"
dementieren  diese  Nachrichten  kategorisch.
        <pb n="193" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  28.)  185

28.  Dezember.  (Baden.)  Der  Großherzog  verleiht  der  technischen
  Hochschule  Karlsruhe  das  Recht,  zum  Doktor  zu  promovieren.
  (Vgl.  S.  152.)

Ende  Dezember.  (Essen.)  Es  wird  bekannt,  daß  die  Firma
Krupp  die  Lieferung  von  25 000  Stahlgranaten  für  England  übernommen
  hat.  Die  öffentliche  Meinung  erklärt  sich  scharf  gegen
diese  Unterstützung  Englands.  Die  Regierung  untersagt  die
Lieferung.

Ende  Dezember.  Die  Nachricht  von  der  Beschlagnahme
deutscher  Dampfer  (vgl.  Südafrika)  erregt  große  Entrüstung.  Die
deutsche  Regierung  erhebt  Vorstellungen  in  London.
        <pb n="194" />
        II.
Die  Oesterreichisch-Ungarische  Monarchie.

1.  Januar.  (Pest.)  Auf  die  Neujahrsglückwünsche  der  Führer
der  liberalen  Partei  erwidert  der  Ministerpräsident  v.  Banffy:

Die  Regierung  sei  sich  nicht  nur  der  allgemeinen,  sondern  auch  der
politischen  und  staatsrechtlichen  Verantwortlichkeit  wohl  bewußt,  indem  sie
nur  die  unerläßlichen  Regierungshandlungen  und  Verwaltungsakte  vornehme.
  Ueber  die  Grenzen  der  unerläßlichen  Regierungsakte  werde  das
Ministerium  nicht  hinausgehen.  „Ich  habe  mein  Inneres  geprüft,“  erklärt
der  Ministerpräsident,  „und  ferner  mich  gefragt,  inwieweit  meine  individuelle
Haltung  solche  unerhörten  Angriffe  begründen  könne,  deren  Zielscheibe  ich
seit  Monaten  bin.  Ich  glaube  nicht,  daß  man  ohne  Voreingenommenheit
sagen  könne,  diese  Hetze  sei  irgendwie  gerechtfertigt,  oder  das  Programm  der
Regierung  sei  so  verderblich,  daß  man  dagegen  mit  verzweifelten  Mitteln
ankämpfen  müsse.  Die  Partei  hat  allen  Angriffen  Mäßigung  entgegengesetzt,
damit  nicht  den  Hetzern  weiter  Nahrung  gegeben  und  das  Parlament  noch
mehr  herabgewürdigt  werde.  Die  ernste  öffentliche  Meinung,  welcher  der
überwiegende  Teil  der  Nation  huldigt,  ist  auf  der  Seite  der  Regierung.
Sie  ist  entschlossen,  bis  zum  äußersten  auszuharren  und  wird  nur  die
Waffen  niederlegen,  wenn  dies  ohne  Schädigung  des  Staatsinteresses
möglich  ist."“

3.  Januar.  (Triest.)  Die  italienische  Majorität  des  Istrischen
  Landtags  protestiert  gegen  die  Errichtung  eines  kroatischen
Gymnasiums  in  Pifin.  Die  Regierung  weist  den  Protest  zurück.

3.  Januar.  (Pest.)  Abgeordnetenhaus.  Die  Opposition
setzt  die  Obstruktion  fort.  —  Der  Finanzminister  erklärt,  daß  die
Ausgaben  im  Rahmen  des  vorjährigen  Budgetgesetzes  geleistet  und
die  auf  gesetzlichen  Normen  beruhenden  Einnahmen  eingehoben
werden  sollen.  Nur  die  exekutive  Eintreibung  der  öffentlichen
Steuer  ist  suspendiert.  Unter  jenen  auf  Gesetz  beruhenden  Einnahmen
  sind  namentlich  die  Zölle  und  indirekten  Steuern  zu  verstehen,
  die  vier  Fünftel  der  Einnahmen  bilden.
        <pb n="195" />
        Bie  Gesterreichisch-FAngerische  Monarhie.  (Januar  Anf.—18.)  187

Anf.  Januar.  (Wien.)  Die  Reserveoffiziere,  welche  wegen
der  Demonstrationen  im  November  des  Jahres  1897  in  militärgerichtliche
  Untersuchung  gezogen  worden  waren,  werden  degradiert,
da  sie  die  Standesehre  durch  regierungsfeindliche  Straßenkundgebungen,
  durch  Abfingen  antipatriotischer  Lieder  und  durch  den

Ruf:  „Nieder  mit  Badeni!“  verletzt  hätten.

11.  Januar.  (Böhmen.)  Gerichtliche  Entscheidung  über  die
Sprachenfrage.

Der  oberste  Gerichtshof  entscheidet,  daß  die  Parteien  bei  allen  Gerichten
  Böhmens  berechtigt  seien,  sich  sowohl  der  deutschen  wie  der  tschechischen
Sprache  als  der  üblichen  Landessprache  zu  bedienen.  Ferner  wird  in  der
Entscheidung  ausgeführt,  daß  auch  das  durch  die  neuen  Civilprozeßgesetze
zur  Geltung  gebrachte  Prinzip  der  Unmittelbarkeit  und  Mündlichkeit  des
Verfahrens  die  volle  Gleichwertigkeit  beider  Landessprachen  bei  sämtlichen
Gerichten  erheische,  sowie,  daß  die  Sprachenverordnungen  vom  24.  Februar
1898  den  Gebrauch  beider  Landessprachen  vor  Gericht  durchaus  innerhalb
jener  Grenzen  regelten,  welche  für  diesen  Fall  schon  in  der  keiserlichen
Entschließung  vom  8.  April  1848,  also  in  einem  noch  heute  geltenden  Gesetze
  gezogen  wurden.

Januar.  (Pest.)  Verhandlungen  zwischen  der  Regierung  und
der  Opposition  über  die  Herstellung  des  parlamentarischen  Friedens.
(Vgl.  1898  S.  233.)

Die  Verhandlungen  scheitern  an  der  Forderung  der  Regierung,  daß
in  das  Gesetz,  welches  der  ungarische  Reichstag  kraft  seiner  selbständigen
Verfügung  über  die  Fortdauer  der  Zollgemeinschaft  erlassen  soll,  auch  die
Bestimmung  ausgenommen  werde,  daß  im  Jahre  1991  die  Verhandlungen
mit  Oesterreich  wegen  Abschlusses  eines  Zollbündnisses  zu  beginnen  haben;
und  daß  die  Zollgemeinschaft  auf  der  Grundlage  der  Reziprozität,  falls
das  Zollbündnis  bis  1903  nicht  zu  stande  kommt,  fortdauere,  bis  die
ungarische  Gesetzgebung  anders  verfügt.  Diese  Bestimmung  sollte  dagegen
schützen,  daß  1903  die  Zollgemeinschaft  nicht  erneut  durch  Obstruktion  bedroht
  und  wiederum  ein  Zustand  außerhalb  des  Gesetzes  geschaffen  werde.

15.  Januar.  (Pest.)  Die  Opposition  veranstaltet  gegen  den
„Exlex-Zustand“  einen  großen  Protestumzug,  an  dem  etwa  20000
Personen  teilnehmen.

15.  Januar.  (Wien.)  Eine  Versammlung  von  Deutsch-Nationalen
  beschließt,  die  Parole  „Los  von  Rom“  zum  Parteigrundsatz
  zu  erheben  und  für  den  Massenübertritt  zum  Protestantismus
  zu  agitieren.

17.  Januar.  (Wien.)  Die  deutsche  Opposition,  Fortschrittspartei,
  Volkspartei  und  Deutsch-Nationale,  nehmen  im  Abgeordnetenhause
  die  Obstruktion  wieder  auf.

18.  Januar.  (Wien.)  Beschluß  der  deutschen  Parteien  auf

Aufstellung  eines  gemeinsamen  Programms.
        <pb n="196" />
        188  Vie  Oesterreithish-Angarishe  Menarthhie.  (Jan.  19.  —Febr.  1.)

Die  Konferenz  der  Obmänner  des  Klubs  der  Deutschen  Fortschrittspartei,
  Volkspartei,  der  freien  deutschen  Vereinigung,  des  verfassungstreuen
Großgrundbesitzes  und  der  Christlichsozialen  einigt  sich  dahin,  jene  Forderungen
  der  Deutschen  in  Oesterreich  zu  formulieren,  die  sie  gemeinsam
der  Regierung  und  den  Parteien  der  Rechten  gegenüber  zu  vertreten  entschlossen
  sind.  Die  Forderung  in  der  Sprachenfrage  bleibt  die  Aufhebung
der  Sprachenverordnungen.

19.  Januar.  (Wien.)  Der  Evangelische  Oberkirchenrat  erklärt
  sich  gegen  die  Ubertrittsbewegung,  soweit  ihr  nicht  religiöse,
sondern  politische  Motive  zu  Grunde  liegen.

27.  Januar.  (Wien.)  Achgeordnetenhaus.  Stürmische
Sitzung.

Während  einer  Rede  des  Jungtschechen  Kramarz  zur  Tagesordnung
applaudiert  ein  tschechischer  Journalist,  der  Korrespondent  der  „Narodni
Listy“,  laut  und  leidenschaftlich.  Die  deutsch-nationalen  Abgeordneten  Wolf
und  Girstmayer  eilen  in  die  rechts  gelegene  Journalistenloge,  wo  die  slavischen
  Berichterstatter  sitzen,  und  wollen  den  betreffenden  Journalisten
hinauswerfen.  Diesem  kamen  jungtschechische  Abgeordnete  zu  Hilfe.  Der
Jungtscheche  Pospischill  versetzt  Wolf  rückwärts  einen  Schlag  auf  den
Hinterkopf,  worauf  Wolf  mit  einem  Fausthieb  ins  Gesicht  Pospischills
antwortet.  Wolf  wird  in  den  Korridor  vor  die  Journalistenloge  gedrängt
und  von  den  Jungtschechen  Pospischill,  Vychodil,  Lebloch  und  Halansky  so
lange  mit  hageldicht  niedersausenden  Faustschlägen  behandelt,  bis  ihn  die
Abgeordneten  Hofer,  Iro,  Türk  und  Hochenburger  befreien.  Der  Tumult
verpflanzt  sich  in  den  Saal,  und  der  Präsident  schließt  die  Sitzung.  Am
31.  konstatiert  der  Präsident,  daß  die  aufs  tiefste  zu  bedauernden  Vorkommnisse
  in  der  letzten  Sitzung  nur  ein  Vertreter  der  Presse  in  der  Journalistenloge
  durch  Zwischenrufe  und  Beifallsäußerungen  veranlaßt  hätte.
Auf  Grund  der  zur  Wahrung  der  Würde  des  Hauses  und  der  Autorität
des  Präsidenten  gepflogenen  Erhebungen  habe  er  diesem  Vertreter  der  Presse
eine  Rüge  erteilt  und  eine  Disziplinarstrafe  über  ihn  verhängt.  Gleichzeitig
  müsse  der  Präsident  sein  tiefstes  Bedauern  darüber  aussprechen,  daß
einige  Abgeordnete  in  die  Prärogative  des  Präfidenten  und  der  Ordner
eingriffen  und  sich  Befugnisse  aneigneten,  die  ihnen  absolut  nicht  zustehen.
Er  hoffe,  daß  dieses  Monitum  genügen  werde.  Eine  Wiederholung  solcher
Vorkommnisse  müsse  künftig  vermieden  werden.  Damit  ist  der  Zwischenfall
erledigt.

31.  Januar.  (Wien.)  Abgeordnetenhaus.  In  der  Beratung
des  Staatsdienergesetzes  wird  der  Antrag  der  Opposition,  daß  das
Gesetz  vom  1.  Januar  an  rückwirkende  Kraft  haben  soll,  mit  150
gegen  149  Stimmen  angenommen.

1.  Februar.  (Wien.)  Infolge  der  Abstimmung  über  das
Staatsdienergesetz  wird  der  Reichsrat  vertagt.

Anf.  Februar.  (Cisleithanien.)  Kundgebungen  der  Parteien

  nach  Schließung  des  Reichsrats.

Die  Vertreter  der  Deutschen  Volkspartei,  der  Deutschen  Fortschrittspartei,
  des  verfassungstreuen  Großgrundbesitzes,  der  Christlichsozialen  und
der  freien  deutschen  Vereinigung  einigen  sich  zu  folgender  Kundgebung:
        <pb n="197" />
        Die  Oesterreithisth  ·  Angarishhe  Monarchie.  (Februar  Anf.)  189

„Die  deutschen  und  Oppositionsparteien  beklagen  auf  das  Tiefste  die  Gestaltung
  der  öffentlichen  Verhältnisse  seit  dem  Erlassen  der  Badenischen
Sprachenverordnungen.  Seit  jener  Zeit  ist  das  Parlament  lahmgelegt,  die
wirtschaftliche  Kraft  der  Bevölkerung  empfindlich  geschädigt,  die  politischen
Rechte  der  Staatsbürger  bedroht,  ja  die  Verfassung  vollständig  in  Frage
gestellt  worden.  Das  Ansehen  der  Monarchie  nach  außen,  das  Zusammenleben
  der  Nationalitäten  im  Innern,  die  Entwicklung  der  Gesetzgebung  sind
in  gleicher  Weise  durch  diesen  folgenschweren  Mißgriff  tief  geschädigt.  Die
jetzige  Vertagung  des  Reichsrats  ist  in  der  Absicht  geschehen,  die  Ausgleichsfrage
  mittels  des  §  14  zu  einer  Entscheidung  zu  bringen.  Es  wird  sich
dabei  nicht  um  den  zur  parlamentarischen  Berhandlung  gestandenen,  vom
Ministerium  Badeni  abgeschlossenen  Ausgleich,  sondern  um  jene  offenbar
noch  ungünstigeren  Vereinbarungen  handeln,  welche  von  seiten  Ungarns
als  Ergebnis  der  derzeitigen  Parteiverhandlungen  im  ungarischen  Reichstage
  unserer  Reichshälfte  als  Diktate  auferlegt  werden.  Dadurch  eilen
unsere  inneren  Zustände  einer  folgenschweren  Krise  zu,  und  es  darf  der
Blick  nicht  auf  den  Erscheinungen  des  Tages  haften  bleiben,  sondern  er
muß  auf  den  Grund  jener  unheilvollen  Politik  gerichtet  sein,  welche  unser
Vaterland  zerrüttet.“  Nach  einem  historischen  Rückblick  auf  die  Ereignisse
der  letzten  zwei  Jahre  besagt  das  Communiqué:  „Statt  sich  in  der  österreichischen
  Volksvertretung  einen  starken  Rückhalt  Ungarn  gegenüber  zu
schaffen  und  dadurch  den  Weg  zu  einem  gerechten  Ausgleich  zu  bahnen,
hat  sich  das  Ministerium  Badeni  durch  die  Erlassung  der  Sprachenverordnungen
  die  Möglichkeit  eines  parlamentarischen  Ausgleichs  selbst  verscherzt,
und  auch  die  folgenden  Regierungen  haben,  an  dem  den  Deutschen  Oesterreichs
  zugefügten  Unrecht  hartnäckig  festhaltend,  den  Rückweg  zu  normalen
Verhältnissen  nicht  gefunden.“  Die  Kundgebung  schließt:  „Die  Deutschen
in  Oesterreich  sehen  den  künftigen  Ereignissen  mit  fester  Entschlossenheit
entgegen.  Ihr  letztes  Ziel  ist  nicht  vertagt.  Ihr  Ziel  ist  nicht  die  Entzweiung
  der  Völker  Oesterreichs;  ihr  Kampf  gilt  dem  Systeme,  einen  gegen
den  anderen  auszuspielen,  dem  Systeme,  das  deutsche  Element  durch  große
und  kleine  Maßregeln  zurückzudrängen  und  zu  reizen,  dem  Systeme,  welches
dadurch  die  unerschütterlichen  Grundlagen  des  Reiches  preisgibt.  Je  größer
die  Gefahren  sind,  die  uns  umgeben,  desto  mächtiger  wird  auch  unser  deutsches
Pflichtgefühl  angespornt  werden  zur  Wahrung  der  Rechte,  unserer  Ansprüche
und  unserer  nationalen  Erziehung,  unseres  Besitzstandes  und  unserer  Stellung
im  Staate.  Wir  sind  erfüllt  von  dem  Gedanken,  der  uns  zusammenführen
muß,  dem  Gedanken  der  Besonnenheit,  Unbeugsamkeit.  Einigkeit.“

Die  Polen  beschließen  eine  Resolution,  die  die  baldige  Rückkehr  zum
vollen  konstitutionellen  Leben  wünscht.  Indem  der  Polenklub  die  Notwendigkeit
  der  schleunigsten  Regelung  des  Nationalitätenstreites  betont,  be.
harrt  er  in  der  Bereitwilligkeit,  die  Aktion  der  gegenwärtigen  Regierung,
die  dieses  Ziel  anstrebt,  zu  unterstützen.

In  dem  Manifest  der  Jungtschechen  wird  die  Schuld  an  der
Unthätigkeit  des  Parlamentes  den  Obstruktionsparteien  zugeschoben.  Die
gegenwärtigen  verfassungsmäßigen  Einrichtungen  seien  nicht  geeignet,  den
Verhältnissen  der  einzelnen  Länder  gerecht  zu  werden.  Die  Verfassungskrise
könne  nur  gelöst  werden,  wenn  zu  den  Grundlagen  von  Recht  und  Gerechtigkeit
  zurückgekehrt  werde.  Das  Manifest  betont  die  Notwendigkeit  der
Solidarität  aller  Parteien  der  Rechten  und  die  Fortdauer  dieses  Bundes.
Trotz  der  erzielten  Erfolge  müsse  die  nationale  Arbeit  bis  zur  Erlangung
der  Gleichberechtigung  der  tschechischen  Sprache  mit  der  deutschen  in  den
Ländern  der  böhmischen  Krone  fortgesetzt  werden.  Nur  auf  dieser  Basis
sei  eine  Verständigung  möglich.  Die  Jungtschechen  werden,  treu  ihrer  staats-
        <pb n="198" />
        190  JNie  Gesterreichisch=  Angerische  Monarchie.  (Februar  13.—26.)

rechtlichen  Ueberzeugung,  eintreten  für  Erweiterung  der  Wirksamkeit  des
böhmischen  Landtages  und  Stärkung  der  Autonomie.  Das  Manifest  schließt
mit  einem  Appell  zur  Einigkeit  des  tschechischen  Volkes.

13.  Februar.  (Wien.)  Verhandlungen  unter  den  deutschen

Parteien.

Die  Deutsche  Volkspartei  ladet  die  Deutsch-Nationalen  ein,  mit  ihr
und  der  Deutschen  Fortschrittspartei  sich  an  der  Aufstellung  der  nationalpolitischen
  Forderungen  der  Deutschen  zu  beteiligen.  Schönerer  lehnt  ab,
da  die  Deutschen  keine  andere  Forderung  als  die  Aufhebung  der  Sprachenverordnungen
  zu  stellen  haben.  Dann  erst  seien  als  grundsätzliche  Forderungen
  festzustellen:  Unterordnung  aller  politischen  Fragen  unter  das
oberste  nationale  Interesse  der  Deutschen  und  die  Beseitigung  des  slavischen
Uebergewichts,  insbesondere  durch  Sonderstellung  Galiziens.

Februar.  Der  Jungtscheche  Kramarz  über  den  Dreibund.

In  einem  Aufsatze  in  der  Revue  de  Paris  schreibt  der  jungtschechische
Abgeordnete  Kramarz,  der  als  Freund  des  Grafen  Goluchowski  gilt:  „Seit
der  Entente  von  Petersburg  hat  Oesterreich  nicht  mehr  nötig,  den  obersten
Lenker  seiner  Geschicte  in  der  Wiener  deutschen  Botschaft  zu  sehen
Der  Dreibund  gleicht  einem  alten,  abgespielten  Luxusklavier.  Man  mag
es  noch  nicht  in  die  Rumpelkammer  stellen,  aber  man  spielt  nicht  mehr
darauf.“  —  Die  Deutschen  greifen  diesen  Artikel  scharf  an.

17.  Februar.  (Pest.)  Banuffy  kündigt  seinen  Rücktritt  an.

In  der  Konferenz  der  liberalen  Partei  erklärt  Ministerpräsident
v.  Banuffy,  die  Kompromißverhandlungen  seien  gescheitert;  die  Opposition
habe  in  ihrer  Mitteilung  erklärt,  daß  sie  die  Obstruktion  nur  gegenüber
einer  neuen  Regierung  einstellen  und  nur  dieser  Indemnität  bewilligen
werde.  Es  wäre  unter  normalen  Verhältnissen  nur  natürlich,  diesem  Terrorismus
  der  Obstruktion  den  äußersten  Widerstand  entgegenzusetzen,  allein
die  Regierung  sei,  wenngleich  im  Widerspruch  mit  den  Regeln  des  Parlaments,
  zu  einem  anderen  Entschlusse  gelangt:  das  Kabinett  habe  sich  entschlossen,
  seine  Demission  zu  geben;  der  Rücktritt  sei  bereits  mündlich
Sr.  Majestät  angezeigt  und  werde  morgen  auch  formell  unterbreitet  werden;
die  Regierung  werde  provisorisch  bis  zur  Entscheidung  des  Königs  die
Geschäfte  weiterführen.  —  Der  Ministerpräsident,  welchem  während  seiner
Rede  außerordentliche  Ovationen  bereitet  wurden,  sagt  in  einem  Rückblicke
auf  die  vier  Jahre  seiner  Geschäftsführung,  er  glaube  nicht  unbescheiden
zu  sein,  wenn  er  sich  einen  gewissen  Teil  an  den  zahlreichen  im  Laufe  dieser
Zeit  errungenen  Erfolgen  anrechne,  und  ersucht  die  Mitglieder,  ihm  in
Zukunft  ihr  Wohlwollen  zu  bewahren,  sowie  er  hoffe,  daß  die  Zukunft
gerechter  über  sein  Wirken  urteilen  werde,  als  dies  inmitten  der  Leidenschaft
  der  Gegenwart  geschehen  sei.  —  Abg.  Koloman  Rado  erklärt  im
Namen  der  Partei,  das  Land  werde  den  Rücktritt  des  Ministerpräsidenten
mit  tiefem  Bedauern  zur  Kenntnis  nehmen.  Man  dürfe  für  das  Regime
Banffy  wohl  die  ehrenvolle  Bezeichnung  in  Anspruch  nehmen,  das  Kabinet
Baunffy  sei  das  nationalste  Kabinet  gewesen;  die  Partei  werde  stets  ihres
hochverdienten  Führers  Banffy  mit  unauslöschlicher  Verehrung  gedenken.

26.  Februar.  (Pest.)  Neubildung  des  ungarischen  Kabinetts.

Das  Portefeuille  des  Innern  übernimmt  neben  dem  Präsidium
Koloman  v.  Szell,  das  der  Justiz  der  bisherigen  Staatssekretär  Plosz,
das  des  Handels  der  Abgeordnete  Hegedüs;  im  übrigen  tritt  keine  Veränderung
  ein.  —  Der  König  richtet  folgendes  Handschreiben  an  Banffy:
        <pb n="199" />
        Bie  Gesterreichisch-Ansarisce  Moenarcie.  (Februar  26.—  März.)  191

„Indem  Ich  Sie  hiermit  auf  Ihr  eigenes  Ansuchen  der  Stelle  als  Ministerpräsident
  enthebe,  drücke  Ich  Ihnen  auch  bei  diesem  Anlasse  Meine  dankbare
  Anerkennung  aus  für  die  in  dieser  Stellung  auch  unter  schweren
Verhältnissen  stets  mit  voller  Hingebung,  seltener  Selbstverleugnung  und
reinen  patriotischen  Intentionen  geleisteten,  besonders  treuen,  eifrigen  und
ausgezeichneten  Dienste  und  verleihe  Ihnen  als  Zeichen  Meiner  unveränderlichen
  Gnade  taxfrei  das  Großkreuz  des  Stefans-Ordens.“

Ende  Februar.  (Pest.)  Der  parlamentarische  Friede  wird
wieder  hergestellt.  Die  aus  der  liberalen  Partei  ausgeschiedenen
Mitglieder  (vgl.  1898  S.  233)  treten  wieder  ein.

26.  Februar.  (Kettenhof  b.  Schwechat.)  Der  frühere  Minister
  des  Auswärtigen  (bis  1864),  Graf  Rechberg,  92  Jahre
alt,  t.

27.  Februar.  (Wien.)  Der  niederösterreichische  Landtag
beschließt  gegen  die  Anwendung  des  §  14  auf  das  Budget,  das
Rekrutenkontingent  und  den  Ausgleich  zu  protestieren.

14.  März.  (Böhmen.)  Bei  der  Eröffnung  des  Landtags
fehlen  die  deutschen  Abgeordneten.  Sie  erklären,  den  Sitzungen
nicht  beiwohnen  zu  wollen.

März.  (Pest.)  Abgeordnetenhaus.  Erklärungen  des  Ministerpräsidenten

  über  den  Ausgleich  mit  OÖsterreich.

Am  9.  März  erklärt  bei  der  Beratung  des  Gesetzentwurfs  betr.  das
einjährige  Ausgleichsprovisorium  mit  Oesterreich  Ministerpräsident  Szell,
er  sei  ein  aufrichtiger  Anhänger  der  Zollgemeinsamkeit  mit  Oesterreich;
infolgedessen  sei  er  entschlossen,  auf  vertragsmäßigem  Wege,  wie  es  das
Grundgesetz  des  Dualismus  vorschreibt,  die  Zollgemeinsamkeit  aufrecht  zu
erhalten.  Sollte  sich  jedoch  die  Regelung  der  wirtschaftlichen  Beziehungen
mit  Oesterreich  auf  dem  vertragsmäßigen  Wege  als  unmöglich  erweisen,  so
werde  die  Regierung  dem  wesentlichen  Inhalt  des  jetzigen  Zoll-=  und  Handelsbündnisses
  mit  der  Begrenzung  auf  das  Jahr  1903,  eventuell  1904,  durch
einseitige  Verfügung  mit  Anwendung  der  Reziprozitätsklausel  Gesetzeskraft
verleihen  und  ihn  ins  Leben  treten  lassen.

Am  17.  erwidert  er  auf  Angriffe  gegen  die  Zolleinheit  mit  Oesterreich:
  Wohl  hätten  beide  Wirtschaftsgebiete  vielfach  entgegengesetzte  Interessen,
  nichtsdestoweniger  erachte  er  die  Ausgleichung  dieser  Interessen  für
möglich.  Was  die  Gesamtheit  der  ökonomischen  Interessen  betreffe,  seien
Ungarn  und  Oesterreich  gegenseitig  auf  einander  angewiesen,  vielleicht  sei
die  österreichische  Industrie  mehr  auf  das  ungarische  Konsumgebiet  angewiesen.
  In  der  gegenwärtigen  Lage  der  europäischen  Zollpolitik  habe
die  ungarische  Produktion  das  österreichische  Absatzgebiet,  die  österreichische
Industrie  den  ungarischen  Markt  mehr  als  irgend  jemals  nötig.  Die
Redner  der  äußersten  Linken  erklärten  wohl,  einen  Zollkrieg  mit  Oesterreich
  vermeiden  zu  wollen,  wenn  aber  das  Lrud  sich  auf  den  Standpunkt
der  schrankenlosen  Verhandlungsfreiheit  stelle,  so  könne  es  sich  in  dem  Verhältnis
  mit  Oesterreich  leicht  einem  Zustande  nähern,  der  dieselben  Erschütterungen
  wie  ein  Zollkrieg  mit  sich  bringe.  Das  Zusammenleben  mit
Oesterreich  habe  seine  Vorteile  und  seine  Nachteile.  Wir  können  nicht
greickheitig  die  Vorteile  sowohl  der  Zolleinheit  wie  der  Zolltrennung
genießen.“
        <pb n="200" />
        192  Nie  Gesterreichisch-Angerische  Mosarcie.  (März  Ende  —  Mai  Anf.)

Ende  März.  (Cisleithanien.)  Die  Diskussionen  über  den
8  14  werden  in  den  Volksversammlungen  verboten.

1.  April.  (Cisleithanien.)  Da  viele  tschechische  Reservisten
sich  bei  den  Kontrollversammlungen  weigern,  auf  den  Namensaufruf
mit  „Hier“  zu  antworten,  bestimmt  der  Kriegsminister,  daß  solche
Weigerungen  als  Insubordination  anzusehen  find.

April.  (Böhmen  und  Schlesien.)  In  Nachod,  Reichenbach
  und  Umgebung  bricht  ein  großer  Weberstreik  aus.  Die  Ausständigen
  fordern  Lohnerhöhung  und  Verkürzung  der  Arbeitszeit.
Plünderungen  jüdischer  Geschäfte  und  andere  Unruhen  finden  statt,
so  daß  viele  Verhaftungen  vorgenommen  werden.

April.  (Cisleithanien.)  Bekämpfung  der  deutsch-nationalen
  und  antikatholischen  Agitation.

Die  Regierung  sucht  die  deutsch-nationale  und  die  Los-von-Rom-Bewegung
  zu  unterdrücken.  Sie  löst  viele  Bereine  auf,  verbietet  Zeitungen,
nimmt  Haussuchungen  in  Buchhandlungen  nach  Schriften  deutsch-nationalen
und  antirömischen  Inhalts  vor  und  kontrolliert  besonders  die  Drucksendungen
aus  Deutschland  scharf.  —  Die  Bischöfe  erlassen  einen  Hirtenbrief  gegen
die  Uebertrittsbewegung,  auf  den  Kanzeln  wird  dagegen  gepredigt.  Eine
große  Anzahl  evangelischer  Pfarrgemeinden  erläßt  eine  Gegenerklärung.  —
Die  polizeiliche  Verfolgung  hält  an  bis  zum  Ministerwechsel.

26.  April.  (Wien.)  Graf  Hohenwart,  1871  Ministerpräsident,
  Führer  der  Klerikalen,  75  Jahre  alt,  f.

26.  April.  (Pest.)  Abgeordnetenhaus.  Szell  über  eine
chinesische  Gebietserwerbung.

Es  geht  das  Gerücht,  daß  Oesterreich-Ungarn  in  China  ein  Stück
Land  erwerben  wolle.  Eine  Interpellation  hierüber  beantwortet  der  Ministerpräsident
  Szell:  Von  Annektierung  oder  Pachtung  eines  chinesischen
Gebietsteiles  sei  keine  Rede.  Zur  Kolonisation,  welche  wohl  wünschenswert
wäre,  zeigte  sich  in  Oesterreich-Ungarn  keine  Lust.  Aufgabe  des  Handels
wäre  es,  sich  nach  auswärts  auszubreiten  und  dort  Fuß  zu  fassen;  die
Regierung  würde  diese  Bestrebungen  zur  Ausbreitung  der  Förderung  des
Exports  unterstützen,  aber  von  einer  Gebietserwerbung  könne  absolut  nicht
gesprochen  werden.

28.  April.  (Steiermark.)  Der  Landtag  erklärt  die  Handhabung
  des  §  14  für  verfassungswidrig  und  fordert  eine  gesetzliche
Regelung  der  Sprachenfrage.

Anf.  Mai.  (Cisleithanien.)  Ein  Sprachengesetz,  das  die
Regierung  ausgearbeitet  hat,  stößt  auf  den  Widerstand  der  Tschechen
und  wird  deshalb  aufgegeben.

Mai.  (Böhmen.)  Der  Landtag  und  die  deutschen  Abgeordneten.


Die  deutschen  Abgeordneten  lehnen  die  Aufforderung,  im  Landtag
zu  erscheinen,  ab.  Der  Oberstlandmarschall  beantragt  Beschlußfassung,  ob
        <pb n="201" />
        Die  Oesterreithisqh·Angarische  Monarchie.  (Mai  20.)  193

ihre  Mandate  als  erloschen  zu  betrachten  find  (9.  Mai).  Der  Landtag  vertagt
  die  Frage.  —  Die  deutschnationalen  Abgeordneten  legen  ihre  Mandate
nieder,  die  liberalen  nicht.  Es  kommt  deshalb  zu  heftigen  Differenzen
zwischen  beiden  Parteien;  die  Liberalen  werden  als  Abgeordnete  von  der
Tschechen  Gnade  bezeichnet.

20.  Mai.  (Cisleithanien.)  Die  deutschen  Oppofitionsparteien,
  ausgenommen  die  Deutsch-Nationalen,  stellen  ein  gemeinsames
  politisches  Programm  auf.

Darin  heißt  es:  1.  Die  planmäßige  Zurückdrängung  und  die  immer
weiter  greifende  Bedrohung  des  deutschen  Volksstammes  in  Oesterreich  machen
es  uns  zur  Pflicht,  unsere  nationalpolitischen  Forderungen  festzustellen,  um
für  dieselben  gemeinsam  einzutreten.  2.  Grundlagen  für  die  Beilegung  des
nationalen  Streites  in  Oesterreich,  den  zu  beseitigen  wir  lebhaft  wünschen,
können  nur  gewonnen  werden  durch  die  Anerkennung  jener  Stellung  der
Deutschen,  welche  sich  dieselben  seit  vielen  Jahrhunderten  errungen  haben,  und
deren  Behauptung  ein  Grundpfeiler  für  die  Zukunft  dieses  Staates  ist.  Wir
verlangen  deswegen  an  erster  Stelle  den  Bruch  mit  einem  seit  Jahrzehnten
befolgten  System,  die  Ansprüche  aller  anderen  Nationalitäten  auf  Kosten  der
Deutschen  zu  befriedigen.  3.  Unter  Abweisung  aller  staatsrechtlichen  Bestrebungen
  anderer  Nationalitäten  und  Parteien  halten  wir  an  der  Verfassung,
sowie  an  dem  Einheitsstaate  fest  und  fordern,  daß  dieser  Staat  (die  im  Reichsrate
  vertretenen  Königreiche  und  Länder)  die  Gesamtbezeichnung  Oesterreich
erhalte.  4.  Der  §  14  des  Staatsgrundgesetzes  über  die  Reichsvertretung,
dessen  Anwendung  gegen  Wort  und  Geist  in  der  letzten  Zeit  wiederholt
stattgefunden  hat,  ist  zu  beseitigen.  Nur  für  wirkliche  Notfälle  ist  durch
eine  genaue  Bestimmung  Vorsorge  zu  treffen.  5.  Die  Verdrängung  der
Deutschen,  sowie  der  Sprachenkampf  können  nicht  ohne  Rückwirkung  auf
den  Geist,  Zusammenhalt  und  die  Schlagfertigkeit  der  Armee  bleiben.  Wir
halten  es  für  unbedingt  geboten,  daß  die  deutsche  Armeesprache  besser  und
zweckbewußter  gepflegt  werde.  6.  Angesichts  der  autonomen  Sonderstellung,
welche  Galizien  bezüglich  seiner  nationalen  Angelegenheiten  thatsächlich  einnimmt,
  befestigt  und  verbreitet  sich  die  Ueberzeugung  von  der  Notwendigkeit,
daß  der  Grundsatz  der  Gegenseitigkeit  zur  Durchführung  komme,  und  verlangen
  wir,  daß  die  Deutschen  in  Oesterreich  vor  ungerechtfertigter  Beeinflussung
  ihres  nationalen  Lebens  sichergestellt  werden.  7.  Unsere  Beziehungen
zu  Ungarn,  die  sich  keineswegs  im  ursprünglichen  Geiste  der  Aussgleichsgesetze
  vom  Jahre  1867  weiterentwickelt  haben,  bedürfen  der  Neuordnung.
Sie  kann  gelingen  und  zum  Wohl  beider  Teile  und  der  Monarchie  im
Ganzen  führen,  wenn  der  Grundsatz,  daß  gleichen  Rechten  gleiche  Pflichten
gegenüberstehen,  befolgt  und  ein  dauernder  Zustand  geschaffen  wird,  der
eine  ungestörte,  gedeihliche  wirtschaftliche  Entwicklung  ermöglicht.  8.  An
dem  Bündnis  mit  dem  Deutschen  Reich,  das  der  Monarchie  die  Erhaltung
des  Friedens  sichert,  soll  unverbrüchlich  festgehalten,  im  Interesse  der  wirtschaftlichen
  Entwicklung  des  Reiches  eine  regere  Beteiligung  am  Weltverkehr
angebahnt  und  zum  Zweck  der  Erhaltung  des  wirtschaftlichen  Gleichgewichtes
und  zum  Schutz  der  einheimischen  Produktion  gegen  überseeische  Konkurrenz
ein  engerer  Zusammenschluß  der  festländischen  Staaten  Europas  angestrebt
werden.  —  Hand  in  Hand  mit  dem  Bündnis  mit  dem  Deutschen  Reich
muß  für  uns  Deutsche  in  Oesterreich  die  Pflege  des  großen  geistigen  Zusammenhanges
  mit  Deutschland  auf  allen  Gebieten  des  kulturellen  und  wirtschaftlichen
  Fortschrittes,  besonders  auch  bezüglich  des  Hochschulwesens,  sichergestellt
  bleiben.  9.  Wir  stellen  kein  Gesamtprogramm  auf  für  die  Regierung

Europäischer  Geschichtskalender.  XI.4.  13
        <pb n="202" />
        194  VvVie  Oesetrreitisqh  ·  Angarishe  Menarchie.  (Mai  24.—Juni  10.)

dieses  Staates;  durch  den  Druck  der  Verhältnisse  gezwungen,  bestellen  wir
unser  eigenes  Haus.  Die  Sicherung  unserer  Stellung  ist  aus  nationalen
Gründen,  jedoch  auch  deswegen  notwendig,  damit  die  politischen  und  wirtschaftlichen
  Interessen  eine  entsprechende  Förderung  erhalten  können.  Was
wir  fordern,  ist  ein  Mindestmaß,  weil  es  sich  lediglich  darauf  stützt,  was
besteht  und  was  zur  Erhaltung  unserer  Nationalität  in  Oesterreich  unbedingt
  notwendig  ist.  Aber  innig  verknüpft  mit  den  Schicksalen  der  Deutschen
in  Oesterreich  ist  das  Schicksal  Oesterreichs  selbst,  und  wer  den  Blick  auf
das  Ganze  richtet,  muß  für  unsere  Forderungen  noch  andere,  aus  dem
innersten  Wesen  dieses  Staates  selbst  geschöpfte  Gründe  den  unseren
hinzufügen.

Ueber  die  Sprachenfrage  wird  u.  a.  gesagt:  Die  allgemeine  Vermittlungssprache
  ist  die  deutsche;  sie  ist  die  Sprache  des  Reichsrates,  der
Ministerien,  der  obersten  Gerichtshöfe  und  aller  Zentralstellen.  Der  Amtsverkehr
  zwischen  den  Zentralstellen  und  allen  staatlichen  Behörden  geschieht
in  deutscher  Sprache.  Auch  die  innere  Amtssprache  ist  deutsch,  ausgenommen
in  Südtirol,  Dalmatien,  Galizien  und  dem  rein  tschechischen  Bezirke  Böhmens.
Die  Verkehrssprache  mit  den  Parteien  (äußere  Amtssprache)  ist  deutsch  in
Nieder=  und  Oberösterreich,  Salzburg,  Deutsch-Tirol,  Vorarlberg,  Ober-Steiermark
  und  in  den  deutschen  Bezirken  Böhmens,  Kärnthens  und  Schlesiens,
  italienisch  in  Welsch-Tirol,  tschechisch  in  den  tschechischen  Bezirken
Böhmens.  In  Mähren,  Krain  und  in  den  gemischten  Gebieten  Böhmens
gilt  die  Zweisprachigkeit  des  äußeren  Amtsverkehrs.  Die  Staatsbeamten
haben  bei  ihrer  definitiven  Anstellung  die  Kenntnis  der  deutschen  Sprache
in  Wort  und  Schrift  nachzuweisen.  In  deutschen  Pfarrgemeinden  find  nur
deutsche  Priester  zu  verwenden;  zu  diesem  Behufe  sind  selbständige  deutsche
Priesterseminare  zu  errichten.  In  gemischtsprachigen  Gegenden  und  Orten
ist  für  deutsche  Seelsorger  Vorsorge  zu  treffen.  Der  Unfug  bei  der  Eintragung
  in  Matrikeln  und  die  Slawisierung  deutscher  Ortsnamen  ist  abzustellen.
  —  Die  Forderungen  werden  von  den  Deutschen  im  allgemeinen  freudig
begrüft.  auch  einzelne  deutsch-katholische  Stimmen  erklären  sie  für  disutierbar.


24.  Mai.  (Wien.)  Die  gemeinsamen  Ministerkonferenzen
über  den  Ausgleich  endigen  erfolglos.

Ende  Mai.  (Niederösterreich.)  Im  Landtage  kommt  es
zwischen  der  liberalen  und  christlich-sozialen  Partei  wiederholt  zu
stürmischen  Scenen.

Anf.  Juni.  (Cisleithanien.)  Der  Industriellenklub  erklärt
  sich  für  eine  Zolltrennung  von  Ungarn,  wenn  die  Gemeinschaft
  durch  weitere  Belastung  Osterreichs  erkauft  werden  soll.  Die
Egerer  Handelskammer  betont  dagegen  die  Notwendigkeit  der  Zollunion.


10.  Juni.  (Wien.)  Die  österreichischen  und  ungarischen
Minister  schließen  einen  Kompromiß  in  der  Ausgleichsfrage.

Die  Hauptpunkte  sind  nach  der  „Allgem.  Ztg.“  folgende:  Nachdem
bis  zum  Ende  dieses  Jahres  noch  der  provisorische  Zustand  mit  den  alten
seit  1887  gültigen  Ausgleichsbedingungen  fortgedauert  haben  wird,  treten

am  1.  Januar  1900  die  zwischen  den  Kabinetten  Badeni-Bilinski  und
Banffy-Lukacs  im  Jahre  1896  vereinbarten  Ausgleichsgesetze  in  Kraft.  Da
        <pb n="203" />
        Die  Gesterreichisch-Angerische  Menarchie.  (Juni  10.)  195

jedoch  die  von  der  ungarischen  Gesetzgebung  vorgeschriebene  Bedingung,  daß
die  Ausgleichsvorlagen  in  beiden  Staaten  auf  parlamentarischem  Wege
erledigt  werden,  was  Oesterreich  anbetrifft,  nicht  erfüllt  werden  kann,  so
tritt  für  Ungarn  der  Rechtszustand  des  selbständigen  Zollgebiets  ein;  es
besteht  kein  Zoll.  und  Handelsbündnis  mehr,  sondern  nur  eine  Zollgemeinschaft,
und  zwar  solange,  als  beiderseits  die  Reciprozität  unverändert  aufrechterhalten
bleibt.  Läßt  Oesterreich  die  Reciprozität  fallen,  so  hat  die  ungarische  Regierung
  sofort  neue  anderweitige  Maßnahmen  zur  Geltendmachung  der
finanziellen  und  wirtschaftlichen  Rechte  Ungarns,  nötigenfalls  im  Verordnungswege,
  zu  treffen.  Dieser  Zustand  der  Zollgemeinsamkeit  gilt  bis  zum
31.  Dezember  1907,  also  bis  zu  dem  ursprünglich  in  Aussicht  genommenen
Termin,  bezw.  bis  zum  Ablauf  einer  der  normalen  zehnjährigen  Ausgleichsperioden,
  deren  erste  mit  dem  1.  Januar  1868  begann.  Es  soll  jedoch
spätestens  im  Jahre  1901  der  Versuch  gemacht  werden,  ein  regelrechtes
Zoll=  und  Handelsbündnis  auf  verfassungsmäßigem  Wege  herbeizuführen,
welches  etwa  von  1903  —  1913  in  Gültigkeit  bliebe.  Gelingt  die  Perfektionierung
  des  Zoll=  und  Handelsbündnisses  bis  Ende  1903  nicht,  so
sollen  keine  internationalen  Handelsverträge  bis  über  das  Jahr  1907  hinaus
abgeschlossen  werden.  Die  Kündigung  der  bestehenden  Handelsverträge,  und
zwar  solcher  mit  Ablaufstermin,  wie  der  mit  dem  Deutschen  Reich  und  mit
Rußland,  sowie  solcher  ohne  Ablaufstermin,  wie  des  rumänischen,  kann  auf
Verlangen  jedes  der  beiden  Staaten  auf  das  Jahr  1903  erfolgen.  Der
autonome  Zolltarif  soll  vor  dem  Beginn  etwaiger  Verhandlungen  mit  dem
Ausland  durch  einen  neuen,  revidierten  ersetzt  werden;  auf  Grund  desselben
können  dann  die  neuen  Handelsverträge,  wofern  inzwischen  ein  parlamentarisches
  Zoll-  und  Handelsbündnis  zwischen  Oesterreich  und  Ungarn  zustande
kommt,  auf  einen  beliebigen  Termin,  eventuell  bis  1913,  andernfalls  aber,
wie  oben  gesagt,  nur  bis  Ende  1907  abgeschlossen  werden.  Der  Abschluß
erfolgt  namens  beider  Staaten  der  Monarchie  durch  den  gemeinsamen  Minister
  des  Aeußern  in  der  bisherigen  Weise.  Der  Oesterreichisch-Ungarischen
Bank  wird  ein  Privilegium  bis  zum  Jahre  1910,  also  bis  zu  dem  ursprünglich
  vorgesehenen  Termin,  erteilt.  Sollte  die  Zollgemeinschaft  im
Jahre  1907  ihr  Ende  finden,  so  würde  auch  das  Privileg  der  gemeinsamen
Notenbank  erlöschen.  Das  neue  Bankstatut  mit  der  neuen  Organisation,
welche  Ungarn  die  „ausgestaltete  Parität"  sichert,  tritt  zugleich  mit  den
Badeni-Banffy'schen  Ausgleichsgesetzen,  also  mit  1.  Januar  1900,  in  Kraft.
In  diesem  wesentlichen  Punkte,  um  den  sich  der  jüngste  Konflikt  der  beiden
Regierungen  vornehmlich  drehte,  werden  mithin  die  Forderungen  Ungarns
durchaus  erfüllt.  Hört  die  Bankgemeinschaft  1907  auf,  so  sind  die  beiden
Staaten  zur  Leistung  einer  Entschädigung  für  die  Abtretung  des  Bankprivilegiums
  um  die  drei  Jahre  von  1907—1910  verpflichtet.  —  Von  der
Szell'schen  Formel,  nach  welcher  die  Zollgemeinschaft  bis  1903,  bezw.  unter
gleichzeitiger  Prolongation  der  internationalen  Handelsverträge  um  ein
Jahr  bis  1904  aufrechterhalten  werden,  dann  aber,  wofern  sie  nicht  durch
einen  ausdrücklichen  Gesetzgebungsakt  neu  festgestellt  würde,  aufhören  sollte,
ist,  wie  man  sieht,  in  dem  neuen  Programm  äußerlich  nicht  viel  übrig  geblieben,
  der  Zweck  jener  Formel  erscheint  jedoch  auch  hier  erreicht.  Dieser
Zweck  war,  dem  ungarischen  Staat  durch  die  Identität  der  Ablaufstermine
für  die  österreichisch-ungarische  Zollgemeinschaft  wie  für  die  internationalen
Handelsverträge  volle  Aktionsfreiheit  für  die  weitere  Gestaltung  seiner  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  zu  sichern.  Diese  Aktionsfreiheit  bleibt  ihm  auch
jetzt  gewahrt,  nur  wurde  der  Termin,  in  dem  sie  eintritt,  um  4,  bezw.  3
Jahre  hinausgeschoben.  Letzteres  jedoch  ist  durchaus  nicht  gegen  das  Interesse
  Ungarns,  da  diesem  ein  paar  Jahre  längere  Frist  zur  Vorbereitung
13“
        <pb n="204" />
        196  Hie  Geslerreichisc  Ansarische  Menarchie.  (Juni  26.—  August.)

der  eventuellen  vollen  wirtschaftlichen  Selbständigkeit  nur  zustatten  kommen
önnen.

In  Oesterreich  sind  die  Parteien  der  Mehrheit,  in  Ungarn  alle  Parteien
  mit  geringen  Ausnahmen  von  dem  Kompromiß  befriedigt.

26.  Juni.  (Pest.)  Das  Abgeordnetenhaus  genehmigt  die

Vorlagen  über  die  Handels=  und  Zollgemeinschaft  mit  Osterreich.

In  der  Debatte  hatte  Abg.  Kossuth  eine  Zolltrennung  von  Oesterreich
  befürwortet,  worauf  Ministerpräs.  v.  Szell  erwidert:  Zolltrennung
und  unabhängiges  Zollgebiet  können  nicht  als  Selbstzweck  betrachtet  werden.
Sie  seien  eine  bloße  Modalität  der  Wirtschaftspolitik,  zu  der  man  erst
schreiten  solle,  wenn  die  Möglichkeit  einer  Zollgemeinschaft  mit  Oesterreich
nicht  mehr  vorhanden  sei.  Man  dürfe  das  unabhängige  Zollgebiet  nicht
mit  allzu  glänzenden  Farben  ausschmücken.  Ungarn  könnte  allerdings  seine
Industrie  in  größerem  Umfange  entwickeln,  aber  es  würde  andrerseits  einen
schätzenswerten  Markt  für  seine  Rohprodukte  nicht  mehr  unter  den  gleich
günstigen  Bedingungen  wie  jetzt  behalten.  Nach  seiner,  v.  Szells,  Schätzung
würden  die  Folgen  der  Zolltrennung  sich  ungefähr  folgendermaßen  gestalten:
Ungarn  würde  anfangs  vielleicht  einer  stärkeren  Erschütterung  ausgesetzt
sein,  würde  die  Krisis  aber,  wenngleich  erst  nach  einiger  Zeit,  überstehen;
was  hingegen  Oesterreich  betreffe,  so  würde  es  infolge  seines  Kapitalreichtums
anfänglich  die  Krisis  leichter  überwinden,  jedoch  würde  sein  endgültiger
Verlust  ungleich  größer  sein.  Seine  Industrie  würde  den  ungarischen  Markt
für  alle  Fälle  verlieren.  Man  dürfe  gegen  die  Vorteile  des  Zusammenbleibens
  nicht  blind  sein.  Wenn  die  Zollgemeinschaft  auch  ihre  Schattenseiten
  habe,  unzweifelhaft  bleibe  der  Vorteil  der  Gemeinsamkeit  bei  Abschluß
von  Handelsverträgen,  da  das  umfangreichere  Wirtschaftsgebiet  eine  ungleich
bessere  Position  bei  deren  Abschluß  gebe.

Der  Rest  der  Ausgleichsvorlagen  wird  am  4.  Juli  angenommen.

Anf.  Juli.  (Wien.)  Es  finden  große  Demonstrationen  statt
gegen  eine  Reform  des  Gemeindewahlrechts,  die  zu  großen  Polizeiaufgeboten
  nötigen.

20.  Juli.  (Cisleithanien.)  Kaiserliche  Verordnung  über
die  Ausgleichsgesetze.

Die  „Wiener  Zeitung“  veröffentlicht  eine  kaiserliche  Verordnung  auf
Grund  des  §  14,  betreffend  die  neuen  Bestimmungen  über  Besteuerung  von
Bier,  Branntwein  und  Zucker.  Die  Verordnung  umfaßt  9  Teile:  Biersteuer,
  Branntweinsteuer,  Verteilung  des  Branntweinkontingents,  die  Zuckersteuer-Bonifikation
  und  Rückersatz,  das  Gesetz  betreffend  Aenderungen  des
Zolltarifs,  Zuckersteuerbegünstigungen  für  gewerbliche  Unternehmungen,
Ueberweisungsgesetz  für  Zucker  und  Schlußbestimmungen.  Die  neuen  Bestimmungen

  treten  teils  am  1.  August,  teils  am  1.  Dezember,  teils  erst  am
1.  Januar  1900  in  Kraft.

Juli.  August.  Opposition  gegen  die  Ausgleichsverordnungen.

Die  Verordnungen  stoßen  auf  heftigen  Widerstand  in  der  Bevölkerung,
  weil  die  Steuererhöhungen  ohne  Einwilligung  des  Reichsrats  angeordnet
  sind.  Die  deutschen  Parteien  und  die  christlich  soziale  Partei
erlassen  Protestkundgebungen;  viele  deutsche  Stadtgemeinden  prolestieren
(zuletzt  Wien  am  3.  August).  Die  deutschen  Gemeinden  in  Böhmen,  Mähren
und  Schlesien  beschließen  ihre  Mitwirkung  bei  der  Durchführung  der  verfassungswidrig
  erlassenen  Verordnungen  zu  versagen.  —  Die  Regierung
        <pb n="205" />
        Die  Oesterreithisq-Angarische  Monarchie.  (August  18.—Oktober  2.)  197

sucht  alle  Demonstrationen  zu  verhindern,  indem  sie  Versammlungen  auflöst
und  Zeitungen  beschlagnahmt,  die  Erregung  greift  aber  immer  mehr  um
sich.  In  Graslitz  (Nordböhmen)  kommt  es  zu  Unruhen,  so  daß  Militär
einschreiten  muß,  wobei  4  Tumultuanten  erschossen  werden  (21.  August).

18.  August.  (Siebenbürgen.)  Enthüllung  des  Denkmals
des  Bischofs  Teutsch,  wobei  viele  Gäste  aus  Deutschland  teilnehmen.
(Vgl.  Schubert,  Preuß.  Jahrbücher  Bd.  99.)

September.  (Cisleithanien.)  Vergebliche  Annäherungsversuche

  unter  den  Parteien.

Der  Präsident  des  Abgeordnetenhauses  Dr.  Fuchs  richtet  an  Jaworski,
  den  Vertreter  der  großen  Vereinigung  der  Rechten,  an  Funke  als
Vertreter  der  großen  Vereinigung  der  Linken,  an  Malfatti,  den  Obmann
des  Klubs  Italiano,  an  Dr.  Verkauf,  den  Vertreter  des  sozialdemokratischen
Verbandes  und  an  Karl  Hermann  Wolf,  Vertreter  der  Schönerer-Gruppe,
gleichlautende  Schreiben.  Das  Schreiben  betont  das  allgemeine  Gefühl,
daß  die  öffentlichen  Verhältnisse  Oesterreichs  dringend  der  Gesundung  bedürfen
  und  verweist  auf  den  allseitig  ertönenden  Ruf  nach  Einstellung  des
Kampfes,  Milderung  der  Gegensätze  und  Zusammenfassung  der  Kräfte  zu
gemeinsamer  Arbeit.  In  erster  Linie  sei  die  Aufgabe  zu  lösen,  eine  Bahn
zu  finden,  in  welcher  die  Sprachenfrage  einer  gedeihlichen  Lösung  zugeführt
werde.  Dazu  will  das  Schreiben  den  ersten  Anstoß  geben.  Demnach  ersucht
der  Präsident,  zu  obengedachtem  Zweck  am  24.  d.  Mts.  vormittags  in
seinem  Bureau  zu  erscheinen.  (12.  September.)

Die  christlich-soziale  Vereinigung,  die  deutsche  Fortschrittspartei  und
die  deutsche  Volkspartei  lehnen  die  Teilnahme  an  den  Konferenzen  ab,  weil
die  gegenwärtige  Regierung  keine  Garantie  für  die  Beseitigung  des  herrschenden,
  den  Deutschen  schädlichen  Systems  biete.  (22.  September.)

Mitte  September.  In  den  oberen  Donauländern  herrscht
Hochwasser.

17.  September.  (Böhmen.)  Die  tschechischen  Abgeordneten
fordern  auf  einer  Versammlung  in  Prag  die  Durchführung  des
böhmischen  Staatsrechts  und  volle  Gleichberechtigung  der  tschechischen
Sprache  mit  der  deutschen  in  den  böhmischen  Ländern.

21.  September.  (Cisleithanien.)  Es  werden  24  Mitglieder
des  Herrenhauses  neu  ernannt,  davon  gehören  10  zur  Rechten,  je
7  zur  Mittelpartei  und  zur  Linken.

23.  September.  (Wien.)  Ministerpräsident  Graf  Thun  reicht
die  Demission  des  Kabinetts  ein.

2.  Oktober.  (Wien.)  Der  Kaiser  genehmigt  die  Demission
Thuns  und  bildet  ein  neues  Ministerium  unter  dem  Vorsitz  des
Grafen  Clary.

Die  übrigen  Mitglieder  sind  folgende:  Graf  Welsersheimb  bleibt
Minister  für  die  Landesverteidigung,  der  ehemalige  Minister  v.  Körber  erhält
das  Portefeuille  des  Innern,  der  bisherige  Eisenbahnminister  v.  Wittek

verbleibt  in  gleicher  Eigenschaft,  der  bisherige  Oberlandesgerichtspräsident
in  Triest,  Dr.  v.  Kindinger,  wird  Minister  für  Justiz,  Cholendowski,  bis-
        <pb n="206" />
        198  JDie  Gesterreichish-Angarische  Monarchie.  (Oktober  8.—18.)

heriger  Hofrath  im  Ministerium  für  Galizien,  wird  Minister  ohne  Portefeuille
  für  Galizien,  Dr.  v.  Hartel,  bisheriger  Sektionschef  im  Ministerium
für  Kultus  und  Unterricht,  wird  Leiter  dieses  Ministeriums,  Dr.  v.  Kniaziolucki,
  bisheriger  Sektionschef  im  Finanzministerium,  erhält  die  Leitung
dieses  Ministeriums  und  Dr.  Stibral,  bisheriger  Chef  im  Handelsministerium,
diejenige  des  Handelsministeriums.  Graf  Clary  übernimmt  das  Ministerium
  für  Ackerbau.

8.  Oktober.  (Prag.)  Eine  Versammlung  von  354  tschechischen
  Vertrauensmännern  beschließt,  in  entschiedene  Opposition  gegen
das  Kabinett  Clary  zu  treten.

9.  Oktober.  (Cisleithanien.)  Die  Seffion  des  am  1.  Februar
vertagten  Reichsrats  wird  geschlossen.

9.  Oktober.  (Pest.)  Der  Finanzminister  legt  dem  Abgeordnetenhause
  das  Budget  vor.

Ordentliche  Gebahrung  Ausgaben  948937257  Kronen,  Einnahmen
991724642  Kronen,  somit  Ueberschuß  in  der  ordentlichen  Gebahrung
42787385  Kronen.  Außerordentliche  Gebahrung  Ausgaben  103744564
Kronen,  Einnahmen  62788762  Kronen,  daher  Ausfall  40  955  802  Kronen.
Ordinarium  und  Extraordinarium  zusammengefaßt,  stehen  1052681821
Kronen  Gesamtausgaben  1054513401  Kronen  Gesamteinnahmen  gegenüber.
Das  Endergebnis  weist  daher  einen  Ueberschuß  von  1831583  Kronen  auf.

17.  Oktober.  (Cisleithanien.)  Die  Sprachverordnungen
für  Böhmen  und  Mähren  werden  aufgehoben.  (Vgl.  Jahrg.  1897
S.  184.)

18.  Oktober.  (Wien.)  Der  Reichsrat  tritt  zusammen.  Der
Ministerpräsident  Graf  Clary  gibt  folgende  Erklärung  ab:

Die  Regierung  ist  sich  der  Schwierigkeit  ihrer  Aufgabe  und  ihrer
Verantwortung  bewußt.  Der  Ernst  der  durch  die  politischen  Kämpfe  der
letzten  Jahre  herbeigeführten  Lage  läßt  die  Regierung  erwarten,  daß  die
auf  Wiederherstellung  normaler  parlamentarischer  Zustände  abzielenden  Bemühungen
  der  Regierung  nach  der  Lauterkeit  ihrer  Absichten  gerecht
gewürdigt  und  ohne  Voreingenommenheit  vom  Hause  unterstützt  werden.
Die  Regierung  ist  vollkommen  neutral  und  zusammengesetzt  aus  Männern,
die  im  Dienste  des  Kaisers  für  das  Staatswohl  ihre  bescheidene  Kraft  einsetzen
  wollen,  wobei  sie  pflichtgemäß  die  geltende  Verfassung  hochhalten
und  ihr  gewissenhaft  nachkommen  werden.  Im  Interesse  aller  Völker  und
Bevölkerungskreise  bittet  die  Regierung  die  Parteiverbände  des  Hauses
dazu  beizutragen,  daß  die  parlamentarischen  Beratungen  keine  Störungen
erleiden,  damit  eine  Ausgleichung  der  Gegensätze  vorbereitet  werde,  die
allein  den  nationalen  Frieden  bringen  und  erfolgreiche  Arbeit  sichern  kann.
Die  Regierung  ist  völlig  klar  über  die  Tragweite  und  Bedeutung  der
Außerkraftsetzung  der  Sprachenverordnungen  in  Böhmen  und  Mähren,
welcher  die  Erwägung  zu  Grunde  lag,  daß  der  Bestand  der  Verordnungen
jeder  fruchtbaren  Thätigkeit  hindernd  entgegenstand.  Es  kann  nicht  die
Absicht  der  Regierung  sein,  den  mit  der  Aufhebung  der  Sprachenverordnungen
  eintretenden  Zustand  als  bleibenden  zu  erhalten.  Die  Negierung
hat  die  gesetzliche  Regelung  dieser  Verhältnisse  ernstlich  in  Angriff  genommen,
wird  den  Beschluß  der  Reichsvertretung  einholen  und  hegt  den  innigsten
Wunsch,  dadurch  die  Gewähr  dauerhafter  Ordnung  zu  schaffen.  Hierbei
        <pb n="207" />
        Bie  Gesterreichisch-Auserische  Monarcie.  (Oktober  28.—November  2.)  199

wird  die  Regierung  von  der  jeder  österreichischen  Regierung  vorgezeichneten
Linie  des  Verhaltens  nicht  abweichen  und  unter  Wahrung  der  gesetzlich
anerkannten  Gleichberechtigung  der  landesüblichen  Sprachen  im  Amte  und
im  öffentlichen  Leben  ihr  besonderes  Augenmerk  auf  das  praktische  Bedürfnis
  sowie  auf  die  Erfordernisse  einer  geordneten  und  einheitlichen
Verwaltung  richten,  alles  vermeidend,  was  die  Annäherung  der  gegenseitigen
Anschauungen  hindern,  und  alles  unterstützend,  was  die  Verständigung
fördern  kann.  Das  öffentliche  Leben  spiegelt  sich  insbesondere  im  Staatshaushaltsgesetze
  ab,  dessen  Beratung  und  Beschließung  durch  die  Reichsvertretung
  allein  eine  Bürgschaft  bildet,  sowohl  für  die  öffentliche  Kontrole
der  gesamten  Verwaltung,  wie  für  die  Vorsorge  für  jene  unabweisbar
gewordenen  Bedürfnisse,  welche  in  der  letzten  Zeit  eine  von  der  Bevölkerung
schmerzlich  empfundene  Zurückstellung  erfuhren.  Auch  die  abschließende
Behandlung  des  Ausgleichs  mit  Ungarn  ist  von  größter  Bedeutung  sowohl
für  die  Interessen  der  westlichen  Reichshälfte  wie  der  Gesamtmonarchie.
Es  ist  dringend  geboten,  Zeit  und  Raum  zu  gewinnen  für  die  wirtschaftlichen
  Probleme,  Fragen,  von  deren  baldiger  glücklicher  Lösung  es  zumeist
abhängt,  dem  Wirtschaftsleben  die  notwendigen  neuen  Impulse  zuzuführen
und  den  Ausbau  der  öffentlichen  Wohlfahrtseinrichtungen  zu  fördern.
Ebenso  erheischen  die  kulturellen  Bedürfnisse  die  Fürsorge  des  Staates,  zu
dessen  vornehmsten  Pflichten  die  Schule  betreffend  gehört,  die  erziehliche
Thätigkeit  und  die  sittlich-religiöse  Gesinnung  zu  pflegen.  Die  Hochwasserschäden
  in  mehreren  Ländern  fordern  rasche,  ausgiebige  Hilfe  als  Pflicht
der  Menschlichkeit  und  Gebot  staatlicher  Wirtschaftspflege.  Die  Regierung
bringt  heute  eine  hierauf  bezügliche  Vorlage  ein  und  bittet,  ihr  die  erforderlichen
  Mittel  zur  Verfügung  zu  stellen.  Die  Regierung  wird  hierbei
sowie  bei  Erfüllung  der  Verwaltungsaufgaben  überhaupt  darauf  bedacht
sein,  daß  seitens  der  Behörden  den  Bedürfnissen  und  berechtigten  Anliegen
der  Bevölkerung  wohlwollende  Rechnung  getragen  werde.  Sie  erblickt
darin  ein  Mittel,  das  Vertrauen  in  die  Verwaltung  zu  heben  und  dadurch
die  staatliche  Autorität,  die  von  den  politischen  Wirren  nicht  unberührt
blieb,  zu  festigen  und  zu  mehren.

In  den  folgenden  Sitzungen  greifen  die  Tschechen  die  Regierung
wegen  Aufhebung  der  Sprachenverordnungen  aufs  heftigste  an;  die  Deutschen
verlangen,  daß  die  Regierung  auf  den  Gebrauch  des  §  14  verzichte.

28.  Oktober.  (Wien.)  Der  Reichsrat  nimmt  die  Delegationswahlen
  vor.  Allein  die  Deutsch-Nationalen  suchen  sie  zu  verhindern.

Ende  Oktober.  Anf.  November.  (Böhmen  und  Mähren.)
Unruhen  und  Demonstrationen.

Die  Aufhebung  der  Sprachenverordnungen  ruft  unter  den  Tschechen
und  Mähren  große  Entrüstung  hervor.  In  Prag,  Laun,  Jungbunzlau,
Holleschau  und  anderen  Städten  finden  Aufläufe  statt,  es  werden  jüdische
Geschäfte  geplündert.  Es  muß  Militär  einschreiten.  —  Gleichzeitig  versuchen
  in  den  Kontrollversammlungen  die  tschechischen  Reservisten  sich  anstatt
mit  „Hier“  mit  dem  tschechischen  „Zde“  zu  melden.  Es  werden  viele
verhaftet  und  mit  längeren  Gefängnisstrafen  belegt  (vgl.  1.  April).  Auch
die  Slovenen  verlangen  sich  slovenisch  zu  melden.

2.  November.  Der  König  von  Serbien  weilt  in  Wien,  ohne
vom  Kaiser  empfangen  zu  werden.  In  der  Presse  wird  von  einer
Verstimmung  gegen  die  serbische  Regierung  wegen  der  Vorgänge
beim  Hochverratsprozeß  gesprochen.
        <pb n="208" />
        200  HNie  Geserreichisch-Angarische  Meonarchie.  (November  8.—Ende.)

8.  November.  (Wien.)  Das  dem  Abgeordnetenhause  vorgelegte
  Budget  für  1900  weist  ein  Gesamterfordernis  von  1585  403399
Kronen  auf,  also  gegen  das  Vorjahr  64830  347  Kronen  mehr.  Die
Gesamtdeckung  beträgt  1585  811822  Kronen,  gegen  das  Vorjahr
64302154  Kronen  mehr.  Das  Budget  ergibt  einen  Ueberschuß  von
407  889  Kronen.

9.  November.  (Wien.)  Die  Staatsschuldenkontrollkommission
verweigert  der  Regierung  die  Herausgabe  von  59½  Millionen  Gulden
Gold  an  die  Bank.  —  Am  15.  November  wird  der  Beschluß
wiederholt.

10.  November.  (Wien.)  Im  Abgeordnetenhause  greifen  die
Tschechen  die  Regierung  wegen  des  Vorgehens  gegen  die  letzten
Tumulte  in  Böhmen  und  Mähren  scharf  an.  Es  kommt  zu  einer
Schlägerei,  so  daß  die  Sitzung  aufgehoben  werden  muß.

13.  November.  Ulrike  v.  Levetzow  in  Trziblitz  in  Böhmen,
95  Jahre  alt,  f.

20.  November.  (Wien.)  Der  Kaiser  empfängt  deutsche,
tschechische  und  klerikale  Abgeordnete,  um  sie  zur  Annahme  des
Ausgleichs  zu  bestimmen.

21.22.  November.  (Wien.)  Abgeordnetenhaus.  Anklageantrag
  gegen  Thun.

Das  Haus  lehnt  einen  Antrag  der  Deutschen,  das  Ministerium
Thun  wegen  Mißbrauch  des  §  14  in  Anklagezustand  zu  versetzen,  ab
mit  171  gegen  123  Stimmen.  Dafür  stimmen  die  Deutsche  Linke,  die
Schönererianer  und  die  Sozialdemokraten,  dagegen  die  Polen,  Tschechen,
Slovenen,  die  Katholische  Volkspartei  und  der  böhmische  Großgrundbesitz.
rr  beutsche  verfassungstreue  Großgrundbesitz  und  die  Italiener  stimmen
nicht  mit  ab.

22.  November.  (Pest.)  Die  Ouotendeputationen  einigen  sich,
die  Quote  an  den  gemeinsamen  Ausgaben  für  Österreich  auf  65,6,
für  Ungarn  auf  34,4  v.  H.  festzusetzen.  Die  österreichische  vermindert
sich  gegen  früher  um  8  Prozent.

Ende  November.  (Cisleithanien.)  Verhältnis  der  Parteien
  zu  einander.

Die  deutsche  Fortschrittspartei  und  Volkspartei  stehen  dem  Kabinett
wohlwollend-neutral  gegenüber,  die  Radikal-Nationalen  (Gruppe  Schönerer)
verlangen  Fortsetzung  der  Obstruktion,  bis  unbedingte  Garantien  gegen  den
Mißbrauch  des  §  14  und  Unterdrückung  der  Deutschen  gegeben  seien.
Deshalb  werfen  sie  den  anderen  Parteien  wegen  Duldung  der  Delegationswahlen
  Verrat  an  der  gemeinsamen  Sache  vor.  Ein  Verständigungsversuch
  scheitert.  —  Ebenso  scheitert  ein  Versuch  der  Majoritätsparteien,  die

tschechische  Obstruktion  zu  beenden.  Die  Tschechen  erklären,  sie  könnten  die
Obstruktion  nur  aufgeben  unter  der  Bedingung  der  Wiedereinführung  der
        <pb n="209" />
        Die  Oesterreithisqh  ·  Angarishe  Menarhie.  (November  27.  -30.)  201

inneren  tschechischen  Dienstsprache.  Die  Deutschen  lehnen  diese  Bedingungen
ab  (Dezember).

27.  November.  (Pest.)  Der  Reichstag  wählt  die  Mitglieder
der  Delegationen.

28.  November.  (Wien.)  Die  kaiserlichen  Verordnungen  über
die  Ausgleichsvorlagen  werden  an  eine  Kommission  verwiesen,  nachdem
  Ministerpräsident  Graf  Clary  erklärt  hat,  den  Ausgleich  nicht
mittels  des  §  14  ausführen  zu  wollen.  Die  Tschechen  suchen  die
Erledigung  der  Vorlagen  durch  Obstruktion  zu  hindern,  um  die
Regierung  zum  Entgegenkommen  in  der  Sprachenfrage  zu  zwingen.

30.  November.  (Wien.)  Zusammentritt  der  Delegationen.
Budget.

Das  gemeinsame  Budget  weist  ein  Gesamtbruttoerfordernis  von
346704207  Kronen  auf,  oder  nach  Abzug  der  Bedeckungssumme  von
9356706  Kr.  ein  Gesamtnettoerfordernis  von  337347501  Kr.  Zur
Deckung  dieses  Nettoerfordernisses  find  die  präliminierten  Zollgefällüberschüsse
in  Höhe  von  124950089  Kr.  bestimmt,  nach  deren  Abrechnung  noch  ein
durch  Quotenbeiträge  zu  deckendes  Erfordernis  von  212397412  Kr.  verbleibt.
  Gegenüber  dem  Vorjahre  ist  das  durch  Ouotenbeiträge  zu  deckende
Erfordernis  für  das  Jahr  1900  um  2080  292  Kr.  geringer.  Das  Staatspräliminare
  verteilt  sich  wie  folgt:  Das  Ministerium  des  Aeußern  hat  ein
ordentliches  Erfordernis  von  10279036  Kr.,  ein  außerordentliches  von
202295  Kr.,  zusammen  10  481331  Kr.  Das  Kriegsministerium  hat  ein
ordentliches  Heereserfordernis  von  277656  954  Kr.,  ein  außerordentliches
Erfordernis  von  14072528  Kr.,  zusammen  291729  482  Kr.  Ordentliches
Marineerfordernis  25986  050  Kr.,  außerordentliches  Erfordernis  13910  450
Kronen,  zusammen  39896  500  Kr.  Daher  beziffert  sich  das  gesamte
ordentliche  Erfordernis  des  Kriegsministeriums  auf  303643004  Kr.,  das
außerordentliche  auf  27982978  Kr.,  somit  Gesamterfordernis  des  Kriegsministeriums
  auf  331625  982  Kr.  Bei  dem  gemeinsamen  Finanzministerium
beträgt  das  gesamte  Erfordernis  4285712  Kr.,  bei  dem  gemeinsamen
Obersten  Rechnungshof  311  182  Kr.,  das  außerordentliche  Heereserfordernis
für  Kommandotruppen  und  #aanstalten  des  Okkupationsgebiets  7382000  Kr.,
wovon  80000  Kr.  aus  den  eigenen  Einnahmen  der  Heeresverwaltung
gedeckt  werden,  weshalb  ein  ungedecktes  Erfordernis  von  7302000  Kr.
hiezu  verzeichnet  ist.  Gegenüber  dem  letzten  Jahre  verzeichnet  das  Präliminare
  des  Ministeriums  des  Auswärtigen  bei  den  ordentlichen  Ausgaben
ein  Mehrerfordernis  von  431884  Kr.,  bei  den  außerordentlichen  Ausgaben
ein  solches  von  16000  Kr.,  das  Präliminare  des  Kriegsministeriums  weist
gegenüber  dem  Vorjahre  bei  den  ordentlichen  Ausgaben  ein  Mehrerfordernis
von  12665  680  Kr.  oder  nach  Abzug  der  höheren  Deckung  von  3350000
Kronen  ein  Nettomehrerfordernis  von  9315680  Kr.  auf;  bei  den  außerordentlichen
  Ausgaben  ist  das  Präliminare  für  1900  um  8361500  Kr.
geringer  als  letztes  Jahr,  das  Gesamtnettoerfordernis  des  Heeres  für  1900
ist  gegen  letztes  Jahr  um  954180  Kr.  höher,  das  Erfordernis  für  die
Kriegsmarine  gegen  das  Vorjahr  bei  den  ordentlichen  Ausgaben  um  630060
Kronen  größer.  Das  Gesamterfordernis  der  Kriegsmarine  weist  ein  Mehrerfordernis
  von  3108  340  Kr.  auf.  Das  Gesamtnettoerfordernis  des  gemeinsamen
  Finanzministeriums  ist  gegenüber  dem  letzten  Jahre  um  60  039
        <pb n="210" />
        202  Die  Oesterreihish·  Angarishe  Menarhie.  (Dezember  1.  2.)

Kronen  geringer.  Das  gesamte  Nettoerfordernis  für  die  Truppen  in
Bosnien  und  Herzegowina  weist  ein  Mehrerfordernis  von  206000  Kr.  auf.

1.  Dezember.  (Wien.)  Der  Kaiser  empfängt  die  Delegationen
und  erwidert  auf  ihre  Ansprachen:

„Die  Beziehungen  der  Monarchie  zu  den  auswärtigen  Mächten
tragen  durchweg  einen  unverändert  freundschaftlichen  Charakter  und  lassen
auch  fortan  die  Zuversicht  auf  ungestörte  Fortdauer  der  friedlichen  Lage  in
Europa  gerechtfertigt  erscheinen.  Die  sicherste  Gewähr  hiefür  erblicke  ich
nach  wie  vor  in  dem  ungetrübten  Bestande  des  engen  und  vertrauensvollen
Verhältnisses  zu  unseren  Verbündeten.  Als  eine  weitere  Bürgschaft  des
Friedens  darf  das  allgemeine  Zusammenwirken  aller  zivilisierten  Staaten
auf  der  diesjährigen  Haager  Konferenz  betrachtet  werden,  welche  der  hochherzigen
  Initiative  des  Kaisers  von  Rußland  entsprungen  ist  und  dem
allgemeinen  Friedensbedürfnis  der  Welt  neue  und  verstärkte  Hoffnungen
zugeführt  hat.  Mit  Befriedigung  kann  ich  darauf  hinweisen,  daß  die
Pflege  durchaus  loyaler  und  freundschaftlicher  Beziehungen  zum  ruffischen
Reiche  im  Sinne  eines  einvernehmlichen  Vorgehens  gegenüber  den  auf  der
Balkanhalbinsel  auftauchenden  Fragen  fortfährt,  erfreuliche  Erfolge  zu
zeitigen.  Den  in  Südafrika  eintretenden  kriegerischen  Komplikationen  gegenüber
  sind  wir  zur  Beobachtung  strikter  Neutralität  entschlossen  und  können
nur  wünschen,  daß  dieser  Konflikt  einer  baldigen  Beendigung  entgegengeht.“

2.  Dezember.  (Wien.)  Der  Minister  des  Auswärtigen,
Graf  Goluchowski,  gibt  in  der  ungarischen  Delegation  eine  Schilderung
  der  politischen  und  kommerziellen  Lage.

Ueber  den  Dreibund  sagt  der  Minister:  Bei  dieser  achlage  würde
es  beinahe  überflüssig  scheinen,  neuerdings  des  unerschütterlichen  Bestandes
unserer  Allianzverhältnisse  unter  Betonung  der  damit  für  die  Monarchie
und  für  ganz  Enropa  verbundenen  Vorteile  besonders  zu  gedenken.  Der
Bau,  auf  welchem  das  Vertragsverhältnis  zu  Deutschland  und  Italien
ruht,  ist  zu  solid  und  festgekittet,  um  eine  Erschütterung  zu  erleiden  oder
befürchten  zu  lassen.  Frei  von  jeder  aggressiven  Tendenz  und  ausschließlich
darauf  bedacht,  dem  Prinzipe  der  Stabilität  und  konservativen  Politik
auf  internationalem  Gebiete  Geltung  zu  verschaffen,  hat  der  Dreibund  sich
als  wahrer  Hort  des  Friedens  erwiesen.  Diese  sichere,  seit  bald  zwei
Dezennien  glänzend  bewährte  Basis  verlassen  wollen,  wäre  geradezu  ein
Verstoß  gegen  die  Vernunft,  der  keinem  Kompaziszenten  zugemutet  werden
kann,  und  zwar  umsoweniger,  als  die  durch  das  enge  Zusammengehen  der
drei  europäischen  Zentralmächte  geschaffene  Konstellation  die  Pflege  nicht
nur  freundschaftlicher  Beziehungen,  sondern  auch  einer  intimeren  Fühlung
mit  anderen  Mächten  nicht  ausschließt,  vielmehr  sogar  bedingt.  Sie  bedingt
sie  sowohl  wegen  ihres  eminent  friedlichen  Charakters,  als  wegen  der
Eigenartigkeit  gewisser  Verhältnisse,  welche  die  Interessen  aller  Beteiligten
nicht  in  gleichem  Maße  tangieren,  deren  Wahrung  demzufolge  jedem  einzelnen
  vorbehalten  bleiben  muß.

Nachdem  er  betont  hat,  daß  Oesterreich-Ungarn  und  Rußland
gemeinsam  die  Ruhe  auf  dem  Balkan  zu  erhalten  strebten,  sagt  er  über
die  Handelspolitik:  Die  allgemeine  Lage  bietet  also  gegenwärtig  zu  keinerlei
größeren  Besorgnissen  Anlaß,  und  wir  können  uns  mit  derselben  zufrieden
geben.  Dagegen  findet  man  auf  dem  Gebiete  der  Handelspolitik  vielfache
Mängel  und  Mißstände,  die  zum  ernstesten  Nachdenken  und  zur  Suche  nach
Remedur  anregen,  wenn  wir  nicht  sehr  vitale  Interessen  preisgeben  und
        <pb n="211" />
        Bie  Gesterreichisch=  Angarische  Monarchie.  (Dezember  4.)  203

in  Zukunft  nicht  auf  die  Rolle  verzichten  wollen,  welche  die  Großmachtstellung
  der  Monarchie  geradezu  auferlegt.  Die  Schwerfälligkeit  und
Indolenz,  die  auf  allen  wirtschaftlichen  Verhältnissen  lastet,  der  vielfach
fortwuchernde  fiskalische  Geist,  der  den  Aufschwung  unterbindet  und  der
Mangel  eines  nennenswerten  Fortschrittes  in  der  Ausgestaltung  der  Seemacht
  bilden  mit  anderen  Gründen  ebensoviele  Momente,  die  uns  zu
einer  sozusagen  beschaulichen  Existenz  verurteilen,  während  alles  fieberhaft
thätig  ist.  um  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  einen  Vorsprung  zu  gewinnen.
Die  Leitung  der  auswärtigen  Angelegenheiten  kann  allein  dem  nicht  erfolgreich
  entgegentreten,  trüge  aber  eine  schwere  Verantwortung,  wenn  sie  sich
gleichgültig  und  teilnahmslos  verhielte.  Deshalb  ergreife  er  —  Redner  —
jede  Gelegenheit,  um  dem  Vorwurfe  zu  begegnen,  daß  er  seine  warnende
Stimme  nicht  reichtzeitig  erhoben  habe.  Nicht  nur  in  wirtschaftlicher,
sondern  zuletzt  auch  in  politischer  Hinsicht  müßte  eine  Fortsetzung  der
bisherigen  Praxis  eine  ungünstige  Gestaltung  der  Verhältnisse  der  Monarchie
herbeiführen.  Es  wäre  die  höchste  Zeit  zur  Beherzigung  der  unleugbaren
Thatsache,  daß  unsere  kaum  für  die  Sicherheit  der  Küsten  ausreichende
Marine  für  weitergehende  Aktionen,  die  das  Ansehen  der  Monarchie  oder
der  Schutz  unserer  Staatsangehörigen  erheischen  könnte,  absolut  unzulänglich
ist.  Jch  weiß,  daß  ich  damit  ein  besonders  heikles  Thema  berühre,  aber
ich  würde  mich  grober  Pflichtverletzung  schuldig  machen,  wenn  ich  es  über
das  Gewissen  bringen  wollte,  die  Sache  auf  sich  beruhen  zu  lassen.  Die
konsequente,  systematische  Ausgestaltung  der  Seemachtmittel  ist  ein  Gebot
der  Selbsterhaltung  geworden,  dem  man  ohne  eigene  Schädigung  sich  kaum
mehr  verschließen  darf.

4.  Dezember.  (Lemberg.)  Smolka,  früher  Präsident  des
Abgeordnetenhauses  im  Reichsrat,  1.

4.  Dezember.  (Wien.)  Österreichische  Delegation.  Debatte
über  die  auswärtige  und  Handelspolitik.

Abg.  Kramarz  erklärt,  die  Tschechen  ständen  dem  Dreibund  kühl  gegenüber.
  Er  tadelt  das  Verhalten  der  Regierung  Serbien  gegenüber,  welches  an
seiner  Grenze  Greuelthaten  dulde.  Aus  diesem  Grunde  verweigern  die  Tschechen
das  Budget.  Graf  Goluchowski:  Von  einer  Seite  sei  es  als  auffallend
bezeichnet  worden,  daß  er  sich  in  seinem  Exposé  so  eingehend  über  den  Dreibund
  ausgesprochen  habe.  Nun  sei  es  aber,  wenn  man  ein  klares  Bild
der  auswärtigen  Beziehungen  habe,  doch  unmöglich,  den  Dreibund  als
Basis  der  Politik  des  Reiches  zu  ignorieren.  Er  habe  überdies  ausdrücklich
hinzugefügt,  daß  deshalb  keineswegs  versäumt  werden  solle,  mit  anderen
Staaten  gute  Beziehungen  zu  unterhalten.  Er  habe  die  Wichtigkeit  speziell
der  Beziehungen  Oesterreich-Ungarns  zu  Rußland  ganz  ausdrücklich  hervorgehoben.
  Er  habe  auch  alles  gethan,  dieses  vertrauensvolle  Verhältnis  zu
erhalten  und  zu  kräftigen.  Abg.  Kramarz  habe  den  Wunsch  ausgesprochen,
zu  erfahren,  welches  die  positiven  Vorteile  des  Bündnisses  mit  Deutschland
seien.  Er,  der  Minister,  glaube  in  seinem  Exposé  bereits  gesagt  zu  haben,
welches  diese  Vorteile  seien  und  daß  dieses  Verhältnis  bestimmt  sei,  Oesterreich-Ungarn
  und  Europa  den  Frieden  zu  sichern;  und  wenn  eine  solche  Konstellation
  sich  20  Jahre  bewährt  habe,  so  sei  dies  ein  Beweis  dafür,  daß
sie  gut  ist.  Wenn  Dr.  Kramarz  auf  die  großen  Fortschritte  hingewiesen
habe,  welche  Deutschland  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  gemacht  habe,  und
dabei  speziell  die  Bagdad-Bahn  erwähnt  habe,  so  wolle  er  (Goluchowski)
diese  Fortschritte  durchaus  nicht  leugnen.  Man  könne  aber  doch  der  deutschen
Regierung  keinen  Vorwurf  deswegen  machen.  In  Deutschland  interessiere
        <pb n="212" />
        204  Nie  Gesterreitisch-Angarische  Menauchie.  (Dezember  19./22.—30.)

sich  eben  der  Handel  und  die  Kaufmannschaft  für  solche  Unternehmungen
und  die  Regierung  unterstütze  sie  allerwegen.  Er  würde  glücklich  sein,
wenn  er  ebenfalls  in  der  Lage  wäre,  in  ähnlicher  Weise  fördernd  zu  wirken.
Gegenüber  der  Bemerkung  Kramarz',  daß  Oesterreich  auf  der  Balkanhalbinsel
  keine  Rolle  mehr  spiele,  deutet  der  Minister  auf  den  neuen  Handelsausweis
  hin,  aus  welchem  ersichtlich  ist,  daß  der  Handelsverkehr  nach  Rumänien,
  Serbien,  Bulgarien  auch  heute  noch  sehr  bedeutend  und  sogar  im
Aufblühen  begriffen  sei.  Graf  Goluchowski  wendet  sich  sodann  gegen  die
immer  wiederkehrende  Behauptung,  König  Milan  stehe  unter  dem  besonderen
Schutze  Oesterreich-Ungarns.  Er  halte  es  für  notwendig,  dieser  Legende
endlich  einmal  ein  Ende  zu  machen.  Die  Version  sei  zum  erstenmal  aufgetaucht,
  als  Milan  nach  Serbien  zurückkehrte.  Damals  hieß  es,  Oesterreich
hätte  ihn  wieder  hingebracht.  Das  sei  aber  unwahr.  Oesterreich  habe
darauf  keinen  Einfluß  genommen,  wie  es  ebensowenig  darauf  hinwirke,  daß
er  Serbien  wieder  verlasse.  Das  sei  eine  rein  dynastische  Frage  Serbiens.
Wenn  es  dem  König  Alexander  gefalle,  daß  er  seinen  Vater  um  sich  habe,
so  könne  sich  Oesterreich  dagegen  nicht  wenden.

19./22.  Dezember.  (Cisleithanien.)  Ministerwechsel.

Graf  Clary  reicht  die  Demission  ein,  die  der  Kaiser  genehmigt
(19.  Dezember).  Am  22.  wird  ein  Beamtenministerium  gebildet.  Der
Kaiser  ernennt  den  bisherigen  Eisenbahnminister  Dr.  v.  Wittek  abermals
zum  Eisenbahnminister  und  betraut  ihn  provisorisch  mit  dem  Vorsitz  im
Ministerrath.  Ferner  wird  Graf  v.  Welsersheimb  zum  Landesverteidigungsminister
  und  Dr.  von  Chlendowski  zum  Minister  ohne  Portefeuille  wiederernannt.
  Weiter  betraut  der  Kaiser  mit  der  Leitung  der  übrigen  Ministerien
  nachstehende  Sektionschefs:  mit  der  Leitung  des  Ackerbauministeriums
Frhrn.  v.  Blumfeld,  des  Ministeriums  des  Innern  Stummer,  des  Fmanzministeriums
  Frhrn.  v.  Jorkasch-Koch,  des  Handelsministeriums  abermals
Dr.  Stibral,  des  Justizministeriums  Frhrn.  v.  Schrott,  des  Kultusministeriums
  v.  Bernd.  (Ueber  die  Ursachen  des  Kabinetswechsels  val.  Uebersicht.)

22.  Dezember.  (Wien.)  Der  Kaeiser  vertagt  den  Reichsrat.

22.  Dezember.  (Cisleithanien.)  Ein  keaiserliches  Patent
beruft  die  Landtage  von  Böhmen,  Galizien,  Oberösterreich,  Niederösterreich,
  Salzburg,  Steiermark,  Kärnten,  Krain,  Mähren  und
Schlesien  auf  den  29.  Dezember  ein.

W.  Dezember.  (Wien.)  Die  österreichische  Delegation  genehmigt
  ein  viermonatiges  Budgetprovisorium.

29.  Dezember.  (Wien.)  Der  König  Alexander  von  Serbien
stattet  dem  Kaiser  einen  Besuch  ab.

30.  Dezember.  (Wien.)  Der  Kaiser  bestimmt  nach  den
Vorschlägen  der  Quotendeputation  die  Quote  zu  den  gemeinsamen
Ausgaben  für  Osterreich  mit  65  /16  Prozent,  für  Ungarn  mit
34  7°20  Prozent  auf  die  Dauer  eines  halben  Jahres.
        <pb n="213" />
        III.
Portugal.

2.  Januar.  Die  Thronrede  bei  Eröffnung  der  Cortes  betont
die  Notwendigkeit,  die  Armee  zu  reformieren  und  die  Kolonien  wirtschaftlich
  hochzubringen.

10.  Januar.  (Senat.)  Der  Minister  des  Auswärtigen
dementiert  kategorisch  alle  Gerüchte,  daß  Portugal  Kolonien  verkaufen
  wolle.

28.  Januar.  Der  Voranschlag  des  Budgets  für  1899/1900
ergibt  eine  Einnahme  von  52374  und  eine  Ausgabe  von  53919  Contos.
Das  Defizit  beträgt  also  1545  Contos.

Anf.  August.  In  Oporto  tritt  die  Pest  auf  und  verbreitet
sich  im  Laufe  der  folgenden  Wochen.

Ende  November.  Bei  den  Kammerwahlen  erhält  die  Regierung
  eine  große  Majorität.
        <pb n="214" />
        IV.
Spanien.

Anf.  Januar.  Es  kommen  Nachrichten,  daß  die  spanischen
Gefangenen  auf  den  Philippinen  entsetzliche  Leiden  zu  ertragen
haben.

5.  Januar.  Der  Ministerrat  beschließt  die  Abschaffung
des  Ministeriums  für  die  Kolonien.

7.  Januar.  (Madrid.)  Der  Führer  der  Konservativen,
Silvela,  kritifiert  die  Politik  der  Regierung  scharf  und  fordert  strenge
Sparsamkeit,  Einkommensteuer  und  allgemeine  Wehrpflicht.

8.  Februar.  Die  Königin-Regentin  unterzeichnet  ein  Dekret,
das  die  verfassungsmäßigen  Garantien  wiederherstellt.  (Vgl.  1898
S.  246).

20.25.  Februar.  In  den  Cortes  werden  die  Minister  und
die  Generale  scharf  angegriffen,  daß  sie  den  Krieg  kopflos  geführt
und  einen  schmählichen  Frieden  geschlossen  haben.

1./4.  März.  Ministerwechsel.

Im  Senat  wird  ein  Tadelsantrag  wegen  Abtretung  der  Philippinen
mit  120  gegen  118  Stimmen  verworfen.  Wegen  der  geringen  Mehrheit
reicht  Sagasta  seine  Demission  ein  (1.  März).  Am  4.  März  wird  das  neue
Kabinet  gebildet:  Präsidium  und  Auswärtiges:  Francisco  Silvela;  Krieg:
Marquis  Polavieja;  Finanzen:  Raimundo  Villaverde;  Inneres:  Eduardo
Dato:  Justiz:  Manuel  Durany  Bas;  Bauten  und  Kolonien:  Marquis
Pidal;  Marine:  Bize-Admiral  Camara.

5.  März.  Der  Ministerrat  streicht  die  Pensionen  der  früheren
Minister,  um  Ersparnisse  zu  machen.

6.  März.  Auflösung  der  Cortes.

17.  März.  (Madrid.)  Die  Königin-Regentin  unterzeichnet
den  Friedensvertrag  mit  den  Vereinigten  Staaten.
        <pb n="215" />
        Spenien.  (März—Juni  12.)  207

März.  Nach  amtlichen  Angaben  schuldet  der  Staat  den
Kolonialtruppen  61  Millionen  Pesetas,  die  in  1½  Jahren  bezahlt
werden  sollen.

Ende  März.  In  Barcelona  werden  republikanische  und
separatistische  Kundgebungen  veranstaltet.

April.  Die  Karlisten  agitieren  eifrig;  vielfach  wird  eine
Erhebung  befürchtet.

16.  April.  Bei  den  Wahlen  zur  Deputiertenkammer  erringt
  die  Regierung  eine  Mehrheit  von  120  Stimmen  (260  gegen
140);  die  Karlisten  erhalten  nur  4  Sitze.

Ende  April.  Die  Regierung  setzt  eine  Kommission  ein,  um
die  Sonderrechte  (Fueros)  der  einzelnen  Provinzen  zu  überwachen
und  zu  pflegen.  Die  Beschränkung  dieser  Rechte  durch  Sagasta  hatte
große  Erregung  hervorgerufen.

30.  April.  Bei  den  Wahlen  zum  Senat  erhält  die  Regierung
  eine  Mehrheit  von  50—60  Stimmen  (etwa  115  gegen
einige  60).

3.  Mai.  (Madrid.)  Die  Bank  von  Spanien  zahlt  an  die
Regierung  die  Kaufsumme  von  20  Millionen  Dollars  für  die
Philippinen.

25.  Mai.  (Madrid.)  Emilio  Castelar,  Führer  der  Republikaner,
  67  Jahre  alt,  f.

2.  Juni.  In  der  Thronrede  bei  Eröffnung  der  Cortes
heißt  es:

„Infolge  der  parlamentarischen  Schwierigkeiten  und  des  Kabinetswechsels
  hat  die  Regentin  den  Friedensvertrag  gemäß  Art.  54  der  Verfassung
  vollzogen.  Das  vorige  Kabinet  ist  der  Ansicht  gewesen,  es  sei
nicht  ratsam  für  Spanien,  die  Karolinen-,  die  Palaoinseln  und  die  Spanien
noch  verbliebenen  Mariannen-Inseln  zu  behalten;  es  ist  deshalb  ein  Abkommen
  mit  dem  deutschen  Kaiser  unterzeichnet  worden,  nach  welchem  diese
Inseln  an  Deutschland  abgetreten  werden.  Der  betreffende  Gesetzentwurf
wird  den  Kortes  sofort  zugehen.“  Sodann  werden  mehrere  Vorlagen  zur
Reorganisierung  der  Finanzen,  des  Heeres  und  der  Marine  angekündigt.

9.  Juni.  (Madrid.)  Ein  ungeheures  Hagelwetter  verursacht
  einen  Schaden  von  mehreren  Millionen  und  verwundet
Hunderte  von  Menschen.

12.  Juni.  Im  Senat  greift  Graf  Almenas  den  Kriegsminister
  und  die  Generale  heftig  an.  —  Die  Angriffe  wiederholen
sich  in  der  Folge  noch  oft,  so  daß  es  zu  stürmischen  Sitzungen
kommt.
        <pb n="216" />
        208  Spanien.  (Juni  14./24.—Juli  26.)

14./24.  Juni.  Der  Senat  genehmigt  die  Abtretung  der
Südseeinseln  an  Deutschland  am  14.  Juni,  die  Kammer  am  19.,
die  Königin  unterzeichnet  den  Vertrag  am  24.  —  Gegen  den  Vertrag
  äußern  sich  fast  allein  republikanische  Stimmen.

17.  Juni.  (Cortes.)  Der  Finanzminister  legt  das  Budget  vor.

Es  ist  von  einer  ausführlichen  Finanzdarlegung  begleitet.  In
dieser  werden  zunächst  die  Zahlungen  mitgeteilt,  welche  vom  Kolonialminister
  in  der  Zeit  vom  Beginn  der  cubanischen  Erhebungen  bis  zum
März  1899  ausgeführt  wurden.  Sie  belaufen  sich  im  ganzen  auf
1969355214  Pesetas.  Davon  entfallen  auf  Cuba  1796269  462,  auf
Portorico  7097493,  auf  die  Philippinen  165988257  Pesetas.  Sodann
folgt  die  Aufzählung  der  zur  Bestreitung  dieser  Ausgaben  unternommenen
Kreditoperationen,  bezw.  der  ausgegebenen  Anleihen.  Danach  ist  die  Lage,
in  welcher  sich  diese  Staatspapiere  gegenwärtig  befinden,  festgestellt  und
die  Erbschaft,  welche  dem  Staat  aus  dem  Kolonialkrieg,  bezw.  aus  dem
Krieg  mit  den  Amerikanern  in  finanzieller  Beziehung  erwachsen  ist,  zusammenfassend
  dargelegt.  Die  Spanien  hinterlassene  Schuld  beläuft  sich
1445279787  Pesetas  in  Verpflichtungen  des  Kolonialministeriums  und  in
Obligationen  verschiedener  Sorten,  die  im  Nominalbetrag  zurückzuzahlen
find.  Die  cubanischen  Pfandbriefe,  die  philippinischen  Obligationen  und
die  Zollobligationen  beziffern  sich  auf  146942625  Pesetas.  Der  Jahresaufwand
  für  die  Verzinsung  und  die  Tilgung  dieser  Schuld  beträgt
211012806  Pesetas.  Diese  Summe  fällt  zusammen  mit  den  48044154
Pesetas  der  Verpflichtungen,  die  für  die  Kolonien  zu  bezahlen  sind  und
die  jetzt  auf  das  allgemeine  Budget  übergehen.  —  Die  Regierung  verlangt
Ermächtigung,  um  mit  den  auswärtigen  Gläubigern  über  Herabsetzung
der  Zinsen  zu  unterhandeln.

Ende  Juni.  Unruhen  wegen  neuer  Steuern.

Um  die  notwendigen  Einnahmen  zu  erreichen,  hat  der  Finanzminister
im  Budgetvoranschlag  fast  alle  Steuern  erhöht  und  viele  neue  geschaffen.
Die  Staatsrenten  sollen  um  ein  Fünftel  gekürzt,  die  Ausfuhr  von  Erz,
Zucker  und  Alkohol  höher  besteuert  und  die  Konsumsteuer  erhöht  werden.
—  Gegen  diese  Steuerpläne  wird  in  vielen  großen  Städten  lebhaft
protestiert,  in  Saragassa  kommt  es  zu  solchen  Unruhen,  daß  der  Belagerungszustand
  verkündet  werden  und  Militär  einschreiten  muß  (28.  Juni).
Die  Unruhen  setzen  sich  fort  in  Valencia,  Valladolid,  Barcelona.  —  Die
Regierung  wird  wegen  dieser  Vorgänge  in  der  Kammer  scharf  angegriffen
(27.  Juni).

13.  Juli.  Die  Königin-Regentin  verzichtet  zu  Gunsten
des  Staatsschatzes  auf  1  Million  Pesetas  ihrer  Ziovilliste.

24.  Juli.  (Barcelona.)  Ein  französisches  Geschwader  besucht
  den  Hafen;  es  kommt  zu  gallophilen  und  separatistischen
Kundgebungen.

26.  Juli.  (Senat.)  General  Weyler  erklärt  eine  Revolution
für  wahrscheinlich  und  notwendig,  um  Spanien  aus  seiner  elenden
Lage  zu  retten.  Der  Minister  des  Innern  weist  ihn  schroff  zurück
und  erklärt,  das  Gesetz  gegen  jedermann  aufrecht  zu  erhalten.
        <pb n="217" />
        Spanien.  (Juli  28.  —  November  16.)  209

28.  Juli.  Die  Kammer  genehmigt  die  Herabsetzung  des
staatlichen  Zinsfußes  auf  2  ½/  Prozent.
111.  August.  (Madrid.)  Das  Urteil  des  Kriegsgerichts  über
die  übergabe  von  Kuba  wird  veröffentlicht.  Sämtliche  Offiziere
werden  freigesprochen.

30.  August  bis  3.  September.  (Burgos.)  Katholikentag.

Auf  der  Versammlung,  wo  zahlreiche  hohe  und  niedere  Kleriker
anwesend  find,  werden  Angriffe  auf  die  Dynastie  und  Verfassung,  sowie
lebhafte  Sympathien  mit  Don  Karlos  ausgesprochen.  Eine  Huldigungsadresse
  an  die  Königin  wird  nicht  beschlossen.  —  Erst  Ende  September
reicht  ein  Teil  der  Geistlichen  eine  Adresse  an  die  Königin  ein  und  fordert
sie  auf,  sie  soll  den  Frechheiten  des  Protestantismus,  der  Tempel  errichtet
und  Schulen  gründet,  Schranken  setzen,  sie  soll  die  gottlose  Presse  zügeln,
die  Geistlichkeit  und  Mönchsorden  verleumde  und  sie  soll,  um  die  verderbten
Ideen,  die  auf  manchen  Lehrstühlen  verbreitet  werden,  zu  unterdrücken,  die
Professoren  an  Universitäten  und  höheren  Schulen  der  katholischen  Staatsreligion
  unterwerfen.“  Ferner  wünscht  man  schwere  Bestrafung  der
Gotteslästerung  und  der  Entweihung  von  Bildern  des  Herzens  Jesu  (das
„Herz  Jefu“  ist  das  Wappenschild  der  Karlisten)  und  „man  verweigere
der  Freimaurerei,  die  am  Verlust  der  Kolonien  schuld  sei,  die  Rechte,  die
man  anderen  um  die  Religion  und  das  Vaterland  wohlverdienten  Körperschaften
  nicht  gewähre."  („Tägl.  Rdschau“.)

Ende  September.  Ministerkrisis.

Da  der  Finanzminister  mehreren  Forderungen  des  Kriegsministers
widerspricht  und  eine  Einigung  nicht  erfolgt,  reicht  Silvela  die  Demission
ein.  Der  Kriegsminister  Polavieja  tritt  zurück  und  wird  durch  General
Azcarraga  ersetzt.  —  Der  General  Polavieja  hatte  im  Kabinet  stets  eine
isolierte  Stellung  wegen  seiner  klerikalen  Gesinnung  und  seiner  Neigung
zum  Separatismus.

Oktober.  In  Katalonien  fordert  die  Bevölkerung  eine  gesonderte
  Verwaltung  und  weigert  sich  die  Steuern  zu  bezahlen,  als
diese  versagt  wird.

W.  Oktober.  Der  Justizminister,  der  mit  Katalonien  sympathisiert,
  tritt  zurück.  Sein  Nachfolger  wird  der  Bankgouverneur
Graf  Torrcanaz.

27.  Oktober,  über  Barcelona  wird  der  Belagerungszustand
verhängt.

4.  November.  (Madrid.)  Eine  außerordentliche  Gesandtschaft
  unter  Führung  des  Prinzen  Albrecht  von  Preußen  überreicht
dem  Könige  den  Schwarzen  Adlerorden.

16.  November.  Der  Senat  lehnt  ein  von  Graf  Almenas
beantragtes  Mißtrauensvotum  gegen  die  Regierung  mit  99  gegen

1  Stimme  ab.
Europäischer  Geschichtskalender.  XL.  14
        <pb n="218" />
        210  Spanien.  (Dezember  1.  21.)

1.  Dezember.  Der  ständige  Ausschuß  der  spanischen  Handelskammern
  protestiert  gegen  die  Steuerpläne  der  Regierung  und  fordert
Einschränkung  der  Ausgaben.

21.  Dezember.  Die  Kammer  beschließt,  das  Budget  von
1898  auf  1900  anzuwenden.  Auf  diese  Weise  wird  eine  Ministerkrifsis
  vermieden,  da  die  Opposition  gegen  den  Budgetvoranschlag
Obstruktion  treibt.
        <pb n="219" />
        V.
Großbritannien  und  Irland.

Anf.  Januar.  Differenz  zwischen  Frankreich  und  England

über  Madagaskar.

Die  „Times“  kritifiert  die  franzöfische  Politik  auf  Madagaskar  und
erklärt,  Frankreich  ignoriere  absichtlich  schon  seit  sechs  Monaten  die  Beschwerde
  der  Engländer,  insbesondere  die  Klagen  darüber,  daß  britische
Kaufleute  andauernd  boykottiert  werden.  Das  Blatt  bemerkt,  die  Franzosen
sollten,  weil  die  Engländer  nicht  toben  und  poltern,  nur  nicht  denken,  daß
den  Engländern  die  Schäbigkeit  der  Politik  der  französischen  Regierung
nicht  zum  Bewußtsein  gekommen  sei,  die  unter  großsprecherischen  Phrasen
gewohnheitsmäßig  mit  der  Gier  und  List  eines  Bauern  handle.  —  Die
Regierung  veröffentlicht  ein  Blaubuch  über  die  Verhandlungen  zwischen
England  und  Frankreich  wegen  der  Einschränkung  des  englischen  Handels
durch  die  französischen  Behörden.  (Vgl.  Staats-Archiv  Bd.  62.)

9.  Januar.  (London.)  Agitation  gegen  die  Zuckerprämien.

Auf  einer  Versammlung  der  „Anti-Sugar-Bounty-League“  find  alle
Zucker  produzierenden  englischen  Kolonien,  Indien  und  Kanada  vertreten.
Die  Redner  tadeln  die  Unthätigkeit  der  Regierung  in  der  Zuckerprämienfrage.
  Es  wird  einstimmig  ein  Beschlußantrag  angenommen,  in  welchem
die  Regierung  ersucht  wird,  unverzüglich  ein  Abkommen  mit  Deutschland,
Oesterreich-Ungarn,  Belgien  und  Holland  abzuschließen,  durch  welches  die
Zuckerausfuhrprämien  abgeschafft  werden  und  den  Zuckerproduzenten  Sicherheit
  auf  den  offenen  britischen  Märkten  vor  staatlich  unterstütztem  Wettbewerb
  garantiert  wird.

10.  Januar.  (Edinburg.)  Auf  der  Jahreskonferenz  der
„Miners  Federation“,  der  408000  Arbeiter  angehören,  treten  die
organisierten  Bergarbeiter  von  Wales,  die  bisher  noch  nicht  zur
Federation  gehörten,  60000  Mann  stark,  bei.

18.  Januar.  (Wolverhampton.)  Chamberlain  über  Faschoda,
  die  Nigerfrage,  Madagaskar  und  Neufundland.

In  einer  öffentlichen  Rede  wendet  sich  der  Kolonialminister  Chamberlain
  gegen  die  „Klein-England“"-Partei  mit  statistischen  Zahlen,  durch
14“
        <pb n="220" />
        212  Grofbritannien  und  Frland.  (Januar  20.)

welche  bewiesen  werde,  daß  der  Handel  der  Flagge  folge.  Sodann  spricht
er  über  die  befriedigende  Erledigung  des  Faschoda-Falles  und  spricht  die
Zuversicht  aus,  daß  die  Stellung  Englands  im  ganzen  Nilthal  künftighin
als  durchaus  unanfechtbar  anerkannt  sei.  Er  erwähnt  ferner  die  Beseitigung
  anderer  Anlässe  zur  Erregung  auf  seiten  Frankreichs,  darunter  die
Niger-Angelegenheit  und  die  Zurücknahme  der  französischen  Forderung  auf
Ausdehnung  der  französischen  Niederlaffung  in  Shanghai.  Daran  anknüpfend
  bemerkt  der  Minister,  er  freue  sich  über  die  Erklärungen  einflußreicher
  französischer  Staatsmänner  und  Zeitungen,  welche  darauf  dringen,
daß  die  Gelegenheit  ergriffen  werde,  alle  übrigen  Fragen,  die  den  Anlaß
einer  Reibung  zwischen  den  beiden  Ländern  geben  könnten,  in  freundschaftlicher
  Weise  zu  erledigen.  Wenn  dieser  Wunsch  bei  dem  französischen  Volke
und  der  französischen  Regierung  bestehe,  so  komme  ihm  das  englische  Volk
mehr  als  auf  halbem  Wege  entgegen.  Chamberlain  wandte  sich  gegen  den
Teil  der  Pariser  Presse,  der  England  als  kriegsbegierig  darstelle.  England
hasse  den  Krieg.  Die  zwei  Fragen,  betreffend  Madagaskar  und  Neufundland,
  seien  noch  unerledigt.  Was  Madagaskar  angehe,  so  sei  die  englische
Regierung  der  Ansicht,  daß  hier  ein  Treubruch  vorliege.  Feierliche  Verpflichtungen
  seien  ignoriert  und  umgangen  worden,  England  sei  um  Vertragsrechte
  gebracht  worden,  der  britische  Handel  habe  hierdurch  beträchtlichen
Schaden  erlitten.  Solange  die  Frage  nicht  geschlichtet  sei,  werde  ein  tiefes
Gefühl  des  Verdrusses  beim  englischen  Volke  bestehen  bleiben.  Die  Regierung
hoffe  und  glaube  indeß,  daß  diese  Frage  in  einer  für  beide  Länder  annehmbaren
  Weise  ihre  Beilegung  finden  werde.  Die  Thatsachen,  betreffend  Neufundland,
  so  legte  Chamberlain  weiter  dar,  böten  ein  typisches  Beispiel
einer  boshaften  Politik,  welche  augenscheinlich  darauf  ausgehe,  den  größtmöglichsten
  Aerger  und  Schaden  für  Andere  mit  möglichst  geringen  Vorteilen
  für  ihre  Urheber  zu  verbinden.  England  wünsche  indessen  keineswegs,
die  Bestimmungen  des  Utrechter  Friedensvertrages  zu  umgehen;  es  wünsche
vielmehr,  daß  die  durch  denselben  Frankreich  zugestandenen  Rechte  eine
genaue  Auslegung  erfahren,  nicht  ausgedehnt  und  zu  Englands  Schaden
mißbraucht  werden.  Wenn  diese  Rechte  einer  genauen  Durchsicht  unterworfen
  werden,  und  wenn  Frankreich  glaube,  daß  sie  Wert  für  Frankreich
besitzen,  und  Willens  sei,  Anlaß  und  Quelle  der  Erregung  zu  beseitigen,
dann  werde  England  bereit  sein,  die  Aufhebung  dieser  Rechte  durch  Gewährung
  einer  billigen  Entschädigung  zu  vereinbaren.

20.  Januar.  England  und  Egypten  schließen  ein  Abkommen
über  den  Sudan.

Das  Abkommen  bestimmt,  daß  unter  dem  „Sudan“"  alle  Gebiete
südlich  vom  22.  Grad  nördlicher  Breite  zu  verstehen  sind,  welche  seit  dem
Jahre  1882  niemals  von  den  egyptischen  Truppen  geräumt  gewesen  oder
vor  dem  letzten  Aufstand  von  der  egyptischen  Regierung  verwaltet  worden
sind,  dann  teilweise  für  Egypten  verloren  gingen,  aber  durch  das  gemeinsame
  Vorgehen  der  britischen  und  der  egyptischen  Regierung  zurückerobert
wurden,  oder  endlich  diejenigen  Gebiete,  welche  daselbst  später  noch  durch
gemeinsames  Vorgehen  der  beiden  Regierungen  zurückerobert  werden.  Die
britische  und  die  egyptische  Flagge  soll  sowohl  zu  Wasser  als  auch  zu  Lande
gemeinsam  geführt  werden  mit  Ausnahme  der  Stadt  Suakin,  wo  nur  die
egyptische  Flagge  geführt  werden  soll.  Die  oberste  militärische  und  civile  Gewalt
  soll  in  die  Hände  eines  Beamten  gelegt  werden,  der  den  Titel  „Generalgouverneur
  des  Sudans“  führen  und  ernannt  werden  soll  durch  ein
in  Uebereinstimmung  mit  der  englischen  Regierung  erlassenes  Dekret  des
Khedive,  und  der  auch  nur  durch  ein  Dekret  des  Khedive  in  Ueberein-
        <pb n="221" />
        Grof#britennien  und  Frland.  (Februar  6.  7.)  213

stimmung  mit  der  englischen  Regierung  wieder  abgesetzt  werden  kann.  Die
Gesetze,  Anordnungen  und  Vorschriften  für  ein  gutes  Regiment  im  Sudan
und  die  Bestimmungen  über  das  dort  befindliche  Eigentum  können  geändert
oder  außer  Kraft  gesetzt  werden  durch  eine  Proklamation  des  Generalgouverneurs.
  Alle  derartigen  Proklamationen  müssen  dem  britischen  Agenten
in  Cairo  sofort  mitgeteilt  werden,  ebenso  dem  egyplischen  Ministerpräsidenten.
Kein  egyptisches  Gesetz,  Ministerialerlaß  oder  sonstige  Verfügung  soll  für
den  Sudan  Giltigkeit  haben  ohne  eine  diesbezügliche  Proklamation  des
Generalgouverneurs.  Bei  Festsetzung  der  Bedingungen,  unter  denen  es
Europäern  erlaubt  sein  soll,  Handel  zu  treiben,  sich  im  Sudan  niederzulassen
und  daselbst  Eigentum  zu  haben,  sollen  keinerlei  besonderen  Vorrechte  an
die  Angehörigen  irgend  einer  Macht  verliehen  werden.  Eingangszölle  sind
für  solche  Waren,  die  in  den  Sudan  von  Egypten  kommend  eingeführt
werden,  nicht  zu  entrichten.  Derartige  Abgaben  sollen  jedoch  entrichtet
werden  von  Gütern,  die  sonst  woher  kommen.  In  dem  Falle  aber,  daß
Waren  von  Suakin  oder  einem  anderen  Hafen  des  Roten  Meeres  für  den
Sudan  eingeführt  werden,  sollen  die  Zölle  die  entsprechenden  Eingangszölle
nicht  überschreiten,  welche  für  fremde  Waren  in  Egypten  in  gegenwärtiger
Zeit  erhoben  werden.  Ausfuhrzölle  können  auf  Waren  nach  dem  Tarife
erhoben  werden,  der  durch  öffentliche  Bekanntmachung  eingeführt  wird.
Die  Zuständigkeit  der  gemischten  Gerichte  soll  sich  in  keiner  Beziehung  auf
irgend  einen  Teil  des  Sudan  erstrecken  mit  alleiniger  Ausnahme  Suakins.
Für  die  übrigen  Teile  des  Sudans  soll,  bis  dies  durch  eine  Verordnung
anderweitig  geregelt  wird,  das  Kriegsrecht  in  Geltung  bleiben.  Konsuln,
Vicekonsuln  oder  Konsularregenten  sollen  weder  beglaubigt  werden,  noch
Wohnsitz  im  Sudan  nehmen  dürfen  ohne  vorhergehende  Zustimmung  der
englischen  Regierung.  Die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  eklaven  ist  unbedingt
  verboten.  Beide  Regierungen  sind  dahin  übereingekommen,  daß  eine
besondere  Aufmerksamkeit  der  Handhabung  der  Brüsseler  Akte  vom  2.  Juli
1890  zugewendet  werden  soll,  welche  sich  auf  die  Einfuhr,  den  Verkauf  und
die  Herstellung  von  Feuerwaffen,  Munition  und  Branntwein,  sowie  sonstige
geistige  Getränke  bezieht.

6.  Februar.  (London.)  Die  liberale  Partei  wählt  Campbell
  Bannermann  an  Stelle  des  zurückgetretenen  William  Harcourt
zum  Führer.

7.  Februar.  (London.)  Die  Königin  eröffnet  das  Parlament
mit  einer  Thronrede,  in  der  es  heißt:

Die  Beziehungen  zu  den  Mächten  seien  freundschaftlich.  Die  Königin
dankt  Lord  Kitchener,  sowie  den  englisch-egyptischen  Offizieren  und  Mannschaften
  für  die  Einnahme  von  Omdurman  und  bemerkt,  englische  und  egyptische
  Offiziere  seien  jetzt  damit  beschäftigt,  die  Ordnung  in  den  eroberten
Provinzen  herzustellen.  Sodann  gedenkt  die  Thronrede  der  mit  der  Einsetzung
  des  Prinzen  Georg  erfolgten  Wiederherstellung  des  Friedens  und
der  Ordnung  auf  Kreta,  die  dem  einmüthigen  Zusammenwirken  der  Mächte
zu  verdanken  sei.  Bezüglich  der  Friedenskonferenz  heißt  es,  die  Königin
habe  mit  großem  Vergnügen  der  russischen  Regierung  die  Annahme  der
Einladung  des  Kaisers  von  Rußland  zu  der  Konferenz  mitgeteilt,  auf  der
die  Möglichkeit  beraten  werden  soll,  die  gewaltigen  Rüstungen  zu  beschränken,
die  allen  Nationen  eine  so  schwere  Last  auferlegen.  Weiterhin  gedenkt  die
Königin  des  tiefen  Eindrucks  des  furchtbaren  Verbrechens,  das  dem  österreichisch-ungarischen
  Volke  seine  vielgeliebte  Kaiserin  und  Königin  nahm.
England  habe  zwar  nicht  allen  auf  der  internationalen  Anti-Anarchisten-
        <pb n="222" />
        214  Groftritemien  und  Frlend.  (März  1.—7.)

Konferenz  zu  Rom  beschlossenen  Resolutionen  beistimmen  können,  es  erschienen
  aber  doch  einige  Abänderungen  der  englischen  Gesetze  auf  diesem
Gebiete  erforderlich,  die  dem  Parlament  zur  Beschlußfassung  unterbreitet
werden  sollen.  Ferner  wird  mit  Bedauern  erwähnt,  daß  die  Beulenpest
noch  immer  in  gewissen  Gebieten  Indiens  herrsche.  Es  würden  die  größten
Anstrengungen  gemacht,  um  den  von  der  Epidemie  Betroffenen  zu  helfen
und  die  Ausdehnung  der  Seuche  sowie  die  Uebertragung  nach  anderen  Ländern
  zu  verhindern.  Die  Ernte  Indiens  sei  reichlich,  der  Handel  und  die
Einnahmen  der  Kolonie  hätten  sich  rasch  gehoben  und  übertreffen  jede  Erwartung.


1.  März.  Das  Unterhaus  genehmigt  ein  Gesetz,  wonach
das  schulpflichtige  Alter  von  11  auf  12  Jahre  erhöht  wird.
3.  März.  Das  Unterhaus  genehmigt  die  Vorlage  über

den  Präsenzstand  der  britischen  Armee.

Der  Erste  Lord  des  Schatzes  Balfour  erklärt  in  der  Debatte,  daß
eine  sehr  große  Vermehrung  der  Ausgaben  für  die  Flotte  und  das  Heer,
beide  zusammengenommen,  stattgefunden  habe.  Es  sei  indessen  unrichtig.
anzunehmen,  daß  diese  Vermehrung  eine  Folge  der  Politik  dieser  oder  jener
Regierung  sei.  Er  wolle  nicht  leugnen,  daß  die  Ausdehnung  des  britischen
Gebietes  und  die  Verantwortlichkeiten  Englands  in  Afrika  eine  der  Ursachen,
ja  vielleicht  die  Hauptursache  der  Steigerung  des  Militäretats  sei.  Diejenigen,
  welche  diese  Steigerung  beanstanden,  müßten  folgerecht  auch  jene
Ausdehnung  beanstanden.  Er  sei  aber  über  die  Entscheidung  nicht  besorgt,
wenn  dem  Lande  die  Frage  klar  unterbreitet  werde,  ob  es  bereit  sei,  Afrika
unter  die  anderen  Nationen  verteilt  zu  sehen  mit  allen  daraus  entstehenden
Folgen  hinsichtlich  der  Zolltarife,  oder  ob  es  bereit  sei,  die  Steigerung  des
Militäretats,  welche  die  von  der  Regierung  eingeschlagene  Politik  erforderlich
  mache,  zuzustimmen.  Die  größte  Steigerung  sei  in  den  Ausgaben
für  die  Flotte  erfolgt,  und  sie  habe  doch  nichts  mit  den  neuen  Berantwortlichkeiten
  in  Afrika  zu  thun;  sie  sei  nicht  durch  die  auswärtige  Politik  der
Regierung,  sondern  durch  die  Marinepolitik  anderer  Länder  notwendig  gemacht
  worden.  Wenn  diese  Politik  keine  Veränderung  erfahre,  sehe  er  nicht,
wie  die  Marinepolitik  Englands  sich  ändern  könne.  Das  Problem  der
Kosten  der  Ausdehnung  des  Reiches  dürfe  nicht  mit  dem  Problem  der
Hilfsquellen  fur  die  Marine  verwechselt  werden,  welch  letztere  zum  Schutze
der  Kolonien,  der  Handelsstraßen  und  der  Interessen  in  China  und  anderwärts
  notwendig  sei.  —  Ein  Antrag  Labouchere,  die  Präsenzziffer  um
4340  Mann  zu  vermindern,  wird  abgelehnt.  —  Die  Totalsumme  beträgt
20  978  200  Pfd.,  die  Mehrforderung  für  1899  1  396  700  Pfd.  —  Trotz
der  seit  1898  eingeführten  höheren  Besoldungen,  durch  welche  die  Armee
um  25083  Mann  verstärkt  werden  sollte,  beträgt  die  erreichte  Vermehrung
nur  10000  Mann,  von  denen  4500  Reservisten  find,  die  wegen  der  besseren
Bedingungen  wieder  eingetreten  sind.

7.  März.  (Unterhaus.)  Erklärung  der  Regierung  über
die  Verhandlungen  mit  Frankreich  über  Mazkat.

Auf  eine  Anfrage  erwidert  der  Unterstaatssekretär  des  Auswärtigen
Brodrick:  „Mitte  März  vorigen  Jahres  erlangte  der  französische  Agent
vom  Sultan  von  Maskat  die  Pachtung  oder  Konzession  eines  Stückes  Land,
das  als  Kohlenstation  benutzt  werden  sollte.  Auf  dem  so  abgetretenen
Landstück,  das  in  einem  kleinen  Hafen  in  einiger  Entfernung  von  Maskat
liegt,  wollte  die  französische  Regierung  das  Recht  zum  Hissen  der  fran-
        <pb n="223" />
        Grsßbritannien  und  Frland.  (März  9.)  215

zösischen  Flagge  und  zur  Errichtung  von  Befestigungen  haben.  Der  englische
Agent  erhielt  von  diesen  Vorgängen  erst  in  diesem  Jahre  Kenntnis;  sobald
sie  aber  bekannt  geworden  waren,  erklärte  die  englische  Negierung.  daß  sie
im  Widerspruch  ständen  zu  dem  Vertrage  von  1862  und  zu  den  besonderen
Verpflichtungen  des  Sultans  gegenüber  England  in  Bezug  auf  Abtretung
oder  Entäußerung  irgend  eines  Teiles  seines  Landbesitzes.  Der  Sultan
wurde  aufgefordert,  den  Pachtvertrag  wieder  aufzuheben,  was  er  auch
gethan  hat.  Das  Vorgehen  unseres  Agenten  ist  von  uns  nicht  gemißbilligt
worden,  sondern  gemäß  unserer  Instruktionen  geschehen.  (Beifall.  Lord
Salisbury  hat  dem  französischen  Botschafter  mehr  denn  einmal  erklärt,
daß  nach  seiner  Ansicht  die  englische  Regierung  zu  ihrem  Einspruche  durchaus
berechtigt  und  daß  es  für  sie  unmöglich  sei,  denselben  aufzugeben.  Was
die  materielle  Seite  der  Frage  anlangt,  so  ist  Delcassés  Darlegung  der
Sachlage  in  einigen  Punkten  unvollständig.  Er  vergißt  zu  erwähnen,  daß
er  im  letzten  November  auf  eine  Anfrage  Monsons,  was  an  den  Gerüchten
von  einer  seitens  Frankreichs  beabsichtigten  Landeserwerbung  an  der  Küste
von  Maskat  Wahres  sei,  die  Antwort  gab,  er  habe  hierüber  nicht  das
Geringste  gehört.  Dieselbe  Erklärung  wiederholte  er  vor  wenigen  Tagen.
Es  handelt  sich  daher  um  einen  Schritt  des  französischen  Lokalagenten,
welcher  seine  Instruktionen  überschritten  hat;  und  es  ist  üblich,  derartige
Fragen  zur  Kenntnis  der  betreffenden  Regierung  zu  bringen  und  es  sicher
zu  stellen,  daß  dieselben  auf  diplomatischem  Wege  gelöst  werden,  damit  auf
diese  Weise  vermieden  wird,  die  Oeffentlichkeit  darin  zu  verwickeln.  Was
die  Bedrohung  mit  einem  Bombardement  betrifft,  so  ist  es  klar,  daß,  wenn
auch  Lord  Salisbury,  wie  er  dem  französischen  Botschafter  mitteilte,  eine
weniger  öffentliche  Art  der  Handlungsweise  vorgezogen  haben  würde,
unsern  Agenten  dort  kein  Tadel  trifft,  da  er  nicht  in  der  Lage  war,
zwischen  der  Verantwortlichkeit  des  französischen  Agenten  und  des  Sultans
von  Maskat  einerseits  und  derjenigen  der  französischen  Regierung  andererseits
  zu  unterscheiden.  Wir  sind  der  Meinung,  daß  die  Handlungsweise
unseres  Agenten  im  Wesentlichen  eine  völlig  korrekte  war.  Durch  den
zwischen  Frankreich  und  England  im  Jahre  1862  abgeschlossenen  Vertrag
ist  nicht  ausgeschlossen,  daß  Frankreich  eine  Kohlenstation  in  Maskat  habe,
wie  England  sich  eine  solche  ausdrücklich  in  dem  Vertrage  ausgemacht  hat.
Eine  Landkonzession  ist  mit  derselben  nicht  verbunden,  und  es  ist  selbstverständlich,
  daß  die  französische  Regierung  einen  gleichen  Nutzen  aus  dem
ihr  zustehenden  Rechte  ziehen  will,  welcher  aber  gleichen  Beschränkungen  zu
unterliegen  hat.“

9.  März.  (Unterhaus.)  Vorlegung  des  Marineetats.

Rede  Goschens.

Der  erste  Lord  der  Admiralität  Goschen  sagt  in  der  Begründung
der  Wehrforderungen  für  die  Marine:  „Vor  uns  haben  wir  die  geplante
Konferenz  für  eine  allgemeine  Abrüstung,  hinter  uns  die  unruhevollen
Monate  Oktober  und  November.  Jedermann  wird  sich  des  auffälligen
Vertrauens  erinnern  können,  welches  das  Volk  in  jenen  kritischen  Augenblicken
  den  Seestreitkräften  des  Landes  und  deren  Bereitschaft  für  jede
Möglichkeit  gezeigt  hat.  Dieses  Vertrauen  war  die  Belohnung  und  das
Ergebnis  früherer  Aufwendungen.“  England  sei  bereit  gewesen,  es  habe
keine  fieberhaften  Ankäufe,  keine  plötzlichen  Mannschaftseinreihungen  vorzunehmen
  brauchen.  Alles  habe  mit  Gelassenheit  und  Ruhe  geleitet  werden
können;  es  brauchten  keine  Munition  angekauft  und  keine  neuen  Bestellungen
gemacht  zu  werden.  Der  in  dem  Nachtragsetat  stehende  Posten  von
100000  Östr.  für  Geschütze  stelle  lediglich  den  Beginn  der  Geschützbewaffnung
        <pb n="224" />
        216  Großbritamien  und  Frland.  (März  9.)

der  in  dem  Nachtragsprogramm  des  vorigen  Jahres  vorgesehenen  Schiffe
dar;  er  sei  nicht  im  Hinblick  auf  eine  Mobilisation  eingestellt  und  solle
keine  Drohung  sein.  Die  Ruhe  des  Landes  bilde  eine  Rechtfertigung  des
Budgets  des  Vorjahres.  Wenn  die  Flotte  nicht  bereit  gewesen  wäre,
würde  das  Land  viel  Millionen  mehr,  als  für  die  Flottenvermehrung  aufgewandt
  wurde,  durch  den  Kurssturz  der  Papiere,  die  allgemeine  Zerrüttung
  des  Handels  und  das  allgemeine  Gefühl  der  Unruhe,  die  dann
eingetreten  wären,  verloren  haben,  abgesehen  von  der  Einbuße  an  Kredit,
die  erfolgt  wäre,  wenn  anstatt  der  von  dem  Lande  in  jenen  unruhigen
Monaten  beobachteten  Haltung  zaghafte  Erwägungen  Platz  gegriffen  hätten.
„Die  kontinentalen  Mächte  waren  einigermaßen  beunruhigt  durch  die
Behauptung,  daß  wir  in  so  großem  Maße  rüsteten.  Ich  bin  erfreut,  diese
Erklärung  hier  abgeben  zu  können  und  den  Eindruck  zu  beseitigen,  als  ob
wir  unnötig  oder  zu  einem  besonderen  Zweck  oder  zu  irgend  einer  Angriffsaktion
  rüsteten.  In  den  auswärtigen  Aemtern  Europas  bestand  die  tiefeingewurzelte
  Idee,  England  hätte  einen  Angriffsplan,  glaubte,  die  günstige
  Gelegenheit  sei  gekommen,  und  sei  übermütig  im  Vertrauen  auf  seine
maritimen  Streitkräfte  bereit,  diese  Gelegenheit  zu  ergreifen.  Ein  solcher
Gedanke  konnte  niemals  der  Regierung  in  den  Sinn  kommen.“  Im  Auslande
  sei  man  ungläubig,  aber  man  sollte  wissen,  daß  ein  in  diesem  Geiste
unternommener  Krieg  gegen  die  ganze  Tradition  und  das  sittliche  Gefühl
des  Landes  gewesen  wäre.  (Beifall.)  „Die  anderen  Länder  können  versichert
  sein,  daß  wir,  während  wir  das  Land  hinter  uns  haben,  unsere
Rechte  aufrecht  erhalten  werden  in  einer  gerechten  Sache,  welche  unsere
Ehre  und  unsere  Interessen  berührt,  aber  ich  glaube  nicht,  daß  wir  das
Land  hinter  uns  haben  würden  bei  einem  der  günstigen  Gelegenheit  halber
unternommenen  Kriege.“  (Beifall.)  Der  Minister  schildert  sodann  den
gegenwärtigen  Stand  der  Ausführung  des  ursprünglichen  und  des  Nachtragsprogramms
  des  Vorjahres.  Dabei  bemerkt  er,  die  in  dem  Hauptprogramm
  vorgesehenen  4  gepanzerten  Kreuzer  werden  die  stärksten  Schiffe
aller  Flotten  der  Welt  sein;  sie  werden  eine  Geschwindigkeit  von  23  Knoten
haben  und  so  gebaut  sein,  daß  ste  den  Suezkanal  passieren  können.  Die
Schnelligkeit  sei  der  beherrschende  Faktor  beim  Bau  aller  dieser  Kreuzer.
Zwei  andere  noch  zu  bauende  kleinere  Kreuzer  sollen  große  Geschwindigkeit
auf  mäßigen  Größenverhältnissen  vereinen  unter  besonderer  Bezugnahme
auf  die  Schiffe,  denen  sie  möglicherweise  entgegenzutreten  hätten.  Die  Ergebnisse
  des  abgelaufenen  Jahres  faßt  Redner  wie  folgt  zusammen:  Die
Flotte  habe  alle  erforderlichen  Mannschaften  beschafft;  der  Reserveplan  sei
erfolgreich  durchgeführt,  die  Mobilisationsanordnungen  vervollkommnet
worden;  sieben  Schlachtschiffe  und  sechs  Panzerkreuzer  erster  Klasse  seien
zu  bauen  begonnen  worden,  dem  stehe  als  Nachteil  nur  die  Nichteinhaltung
der  Lieferungsfristen  der  Panzerungen  gegenüber.  Die  Kosten  für  dies  alles
seien  enorm,  aber  der  Steuerzahler  sei  durch  den  heiteren  Gleichmut  belohnt,
mit  dem  das  Land  jeder  Gefahr  die  Stirn  bieten  könne.  Was  Wei-Hai-Wei
  betreffe,  so  sei  beabsichtigt,  diesen  Punkt  zu  einer  serkundären  Flottenbasis
  zu  machen,  ihn  hinreichend  zu  befestigen,  eine  Kohlenniederlage  und
eine  kleine  Reparaturwerft  dort  zu  errichten  und  durch  Baggerung  einen
guten  Ankerplatz  zu  schaffen.  Dieser  Ankerplatz  sei  sehr  wertvoll  und  werde
bei  allen  Operationen  in  den  chinesischen  Gewässern  von  großer  Wichtigkeit
sein.  Es  werde  eine  Verstärkung  des  Personals  um  4250  Mann  einschließlich
  der  Schiffsjungen  in  Vorschlag  gebracht,  das  damit  im  ganzen
110640  Mann  betragen  würde.  Er  hätte  gehofft,  auf  dem  Punkte  stehen
zu  bleiben,  der  im  letzten  Jahre  erreicht  worden  sei.  Aber  die  Hoffnung
sei  zu  nichte  gemacht  worden,  nicht  durch  das  Bestreben,  die  Waffen  Eng-
        <pb n="225" />
        Grofbritannien  und  orland.  (März  21.)  217

lands  zu  vermehren,  sondern  einfach,  indem  man  entsprechend  der  Aktion
anderer  Mächte  vorging.  Die  vorgeschlagene  Vermehrung  sei  im  vorigen
August  vor  dem  Faschoda-Zwischenfall  festgesetzt  worden.  Die  Kosten  des
ursprünglichen  und  des  ergänzenden  Programms  des  laufenden  Jahres  beliefen
  sich  auf  8225  000  Pfund  Sterling,  wovon  2000000  auf  das  ergänzende
  Programm  entfallen.  „Das  neue  Programm  stützt  sich  auf  eine
Prüfung  der  Programme  der  anderen  Nationen  hinsichtlich  des  Einflusses,
welchen  diese  ausüben  auf  die  besondere  Aufgabe  des  englischen  Volkes  in
Bezug  auf  die  Machtstellung,  welche  England  einnehmen  sollte."

21.  März.  (London.)  Großbritannien  und  Frankreich
schließen  ein  Abkommen  über  die  Abgrenzung  ihrer  Interessensphären

  im  südwestlichen  Sudan.

Es  bildet  ein  Supplement  zur  Niger-Konvention.  England  behält
danach  Bahr-el-Ghasal  und  Dar-Fur,  Frankreich  Wadai,  Bagirmi  und  das
Gebiet  im  Osten  und  Norden  des  Tschad-Sees.  England  erkennt  eine
französische  Einflußsphäre  westlich  einer  Linie,  die  sich  südlich  vom  Wendekreise
  des  Krebses  die  Libysche  Wüste  entlang  bis  zum  15.  Breitengrade
erstreckt,  an.  Beide  Teile  gestehen  einander  gegenseitig  Gleichheit  der  Behandlung
  in  kommerzieller  Hinsicht  zu  in  dem  Gebiete  zwischen  Nil  und
Tschad-See  einerseits  und  dem  fünften  und  fünfzehnten  Breitengrade
andererseits.  Frankreich  hat  somit  einen  Zugang  zum  Nil.  Die  Parteien
verpflichten  sich  gegenseitig,  sich  der  Ausübung  politischer  oder  territorialer
Rechte  außerhalb  der  im  Vertrage  festgesetzten  Grenzen  zu  enthalten.

21.  März.  (Unterhaus.)  Chamberlain  über  das  Verhältnis
  zur  Südafrikanischen  Republik.

Auf  eine  Anfrage,  ob  die  Regierung  Schritte  thun  wolle,  um  den
Beschwerden  der  Uitländer  über  schlechte  Behandlung  durch  die  Transvaal=Regierung
  abzuhelfen,  erwidert  Kolonialminister  Chamberlain:  Krüger
habe  nach  dem  Einfall  Jameson's  gewisse  Versprechungen  gemacht,  bis  jetzt
aber  keine  einzige  derselben  erfüllt;  die  Beschwerden  hätten  eher  zu=  als
abgenommen.  „Weder  in  der  Frage  des  Unterrichts  für  die  englisch
sprechende  Bevölkerung,  noch  in  der  Frage  des  Dynamitmonopols,  noch  in
der  des  Wahlrechts  ist  etwas  geschehen.  Es  ist  richtig,  daß  wir  heute  das
haben,  was  ich  hoffe  einen  Fortschritt  zur  Abstellung  der  Beschwerden  der
Uitlanders  nennen  zu  können.  Soweit  ich  aber  sehen  kann,  sind  diese  Versprechen
  illusorisch.  Ich  glaube  nicht,  daß  die  vorgenommene  Aenderung
des  Wahlrechts  den  geringsten  Wert  hat.  Das  Dynamitmonopol  besteht
immer  noch.  Ich  sehe  keinen  Fortschritt  zur  Abstellung  der  anderen  Beschwerden.
  Der  Bevölkerung  von  Johannesburg  eine  wirkliche  Stadtverwaltung
  zu  geben,  wäre  ein  geeigneter  Weg,  diesen  Beschwerden  abzuhelfen,
  ohne  die  Interessen  und  die  Würde  der  Regierung  von  Transvaal
zu  beeinträchtigen;  aber  ich  bin  sicher,  daß  keine  Aussichten  einer  solchen
Konzession  gemacht  werden.  Was  sollen  wir  thun?  Eine  Intervention
wäre  nur  gerechtfertigt  im  Falle  eines  Bruches  der  Londoner  Konvention
oder  der  Verletzung  der  internationalen  Höflichkeit.  Wir  können  der
Regierung  von  Transvaal  freundschaftliche  Ratschläge  im  Interesse  des
Friedens  in  Südafrika  geben.  Wir  haben  es  gethan  zur  Zeit  des  Einfalles,
  aber  nichts,  was  seither  geschehen  ist,  läßt  mich  hoffen,  daß  solch'
ein  Vorschlag  unter  den  gegenwärtigen  Umständen  wirksam  sein  würde;
ich  glaube  nicht,  daß  es  würdig  wäre,  solche  Ratschläge  zu  geben,  wenn
man  schon  vorher  der  Ansicht  ist,  daß  sie  keine  freundliche  Erwägung  finden
        <pb n="226" />
        218  Großbritanmmien  und  Irland.  (April  Anf.—28.)

werden.  Solange  der  gegenwärtige  Stand  der  Dinge  anhält,  bildet  er  eine
wirkliche  Gefahr.  Wir  haben  die  Situation  wachsam  im  Auge  und  haben
alles  Zutrauen  zu  Milners  Takt  und  Besonnenheit.“

Anf.  April.  (Irland.)  Bei  den  Grasschaftswahlen  werden
526  Nationalisten,  110  Unionisten,  1  Arbeitervertreter  und  1  Liberaler
  gewählt.

Anf.  April.  Der  deutsche  Botschafter  Fürst  Hatzfeldt  erhebt
Vorstellungen  wegen  des  illegalen  Vorgehens  der  englischen  Behörden
  auf  Samoa.  Die  englische  Regierung  veranlaßt  die  Auslieferung
  des  verhafteten  Deutschen  an  das  deutsche  Kriegsschiff.

12.  April.  (Unterhaus.)  Schatzkanzler  Hicks  Beach  legt
das  Budget  vor:

Der  Ueberschuß  des  abgelaufenen  Rechnungsjahres  beträgt  186000  Pfd.
Sterling.  Der  Voranschlag  der  Ausgaben  für  das  neue  Rechnungsjahr
beziffert  sich  auf  112927000  Pfd.  St.,  wobei  eine  Verminderung  der  jährlichen
  Ausgaben  für  den  Dienst  der  Staatsschuld  von  25  auf  23  Millionen
Pfd.  St.  veranschlagt  ist,  so  daß  das  Ausgabenbudget  sich  um  diese
2000000  Pfd.  St.  reduziert.  Der  Voranschlag  der  Einnahmen  beläuft  sich
auf  110  287000  Pfd.  St.  Der  Schatzkanzler  schlägt  zwei  neue  Stempelabgaben
  vor.  Die  eine  soll  5  Schillinge  auf  100  Pfd.  St.  betragen  und
von  allen  ausländischen  und  kolonialen  Obligationen,  Effekten  und  Aktien,
die  gegenwärtig  keiner  Abgabe  unterliegen,  bei  dem  ersten  Anlaß,  wo  ein
solches  Stück  zum  Gegenstand  eines  Geschäfts  in  England  wird.  entrichtet
werden;  wenn  ein  solches  Stück  eingezogen  und  durch  ein  anderes  ersetzt
wird,  soll  ein  geringerer  Satz  der  Abgabe  zur  Zahlung  gelangen.  Die
zweite  Abgabe  soll  eine  Mortgage-Abgabe  von  2½  s  auf  100  Pfd.  St.  sein
und  von  dem  Kapital  oder  der  Anleihe  von  debentures  erhoben  werden,
welche  eine  handelsgesetzliche  Korporation  oder  eine  Gesellschaft  ausgibt.
Außerdem  schlägt  der  Schatzkanzler  vor,  die  Abgabe  vom  Kapital  der
Gesellschaften  auf  5  s  per  100  Pfd.  St.  und  den  Stempel  auf  „Letters  of
allotment“  von  1  Penny  auf  6  Pence  zu  erhöhen.  —  Ferner  wird  die
Erhöhung  des  Zolles  für  Wein,  unter  30  Grad  Alkoholgehalt  auf
18  Pence  per  Gallone  und  des  Zuschlags  für  Schaumweine  auf  2½  8  per
Gallone  beantragt.  Auf  nichtschäumende  Weine  in  Flaschen  soll  ein  neuer
Zoll  von  3  s  per  Gallone  gelegt  werden.  Von  der  Durchführung  dieser
Vorschläge  verspricht  sich  der  Schatzkanzler  einen  Ueberschuß  im  nächstjährigen
  Staatshaushalt  von  230000  Pfd.  St.

14.  April.  (Unterhaus.)  Die  Regierung  teilt  mit,  daß
Deutschland,  Großbritannien  und  die  Vereinigten  Staaten  beschlossen

hätten,  eine  Kommission  nach  Samoa  zur  Herstellung  der  Ordnung
zu  entsenden.

28.  April.  (London.)  England  und  Rußland  schließen  ein
Abkommen  über  die  Abgrenzung  ihrer  Einflußsphären  in  China,
wonach  Rußland  der  Bau  von  Eisenbahnen  in  der  Mandschurei,
England  im  Yangtsekiangthale  zufällt.
        <pb n="227" />
        Großbritannien  und  Irland.  (Mai  8.—Juni  13.)  219

3.  Mai.  Das  Unterhaus  genehmigt  die  Finanzbill  mit
280  gegen  155  Stimmen.

Ende  Mai.  Die  englische  Regierung  erwidert  auf  die  Petition
der  Ausländer  gegen  die  Transvaal-Regierung  (vgl.  Südafrika):

Ohne  im  gegenwärtigen  Augenblick  ein  abschließendes  Urteil  über
die  Begründung  der  Petition  zu  fällen,  spricht  die  Regierung  doch  im
allgemeinen  ihre  Sympathie  mit  den  Petenten  aus;  sie  wünscht  ehrlich,
deren  Lage  schnell  zu  verbessern.  Die  bevorstehende  Zusammenkunft  des
englischen  Kommissärs  mit  dem  Präsidenten  Krüger  hält  die  Regierung
von  einem  Eingehen  auf  die  Einzelheiten  der  Petition  ab,  da  die  Hoffnung
bestehe,  daß  die  betreffenden  Fragen  in  versöhnlicher  Weise  erörtert  werden
würden.  Die  Bereitwilligkeit  Krügers  zur  Zusammenkunft  biete  England
eine  Gewähr  dafür,  daß  die  Absichten  Transvaals  und  der  Südafrikanischen
Republik,  zur  Genugthuung  vernünftiger  Ansprüche  der  bisher  nicht
stimmberechtigten  Bevölkerung  eine  Lösung  der  Frage  herbeizuführen,
ehrlich  find.

Anf.  Juni.  Die  Regierung  veröffentlicht  ein  Blaubuch  über
die  Dynamitfrage  in  Transvaal.  (Vgl.  Staats-Archiv  Bd.  63.)

Es  enthält  eine  Depesche  Chamberlains  vom  13.  Januar  ds.  Is.,
welche,  nach  gründlicher  Prüfung  der  Angelegenheit,  gegen  die  Verlängerung
des  Monopols,  das  eine  Verletzung  des  Londoner  Vertrags  bedeute  und
gegen  die  Verzögerung  der  Aufhebung  des  Monopols  Einspruch  erhebt.
Auf  diese  Depesche  ging  Chamberlain  unterm  5.  März  durch  den  Gouverneur
Milner  eine  Antwort  der  Regierung  der  Südafrikanischen  Republik  zu,  in
welcher  die  vorgebrachten  Behauptungen  besprochen  wurden  unter  gleichzeitiger
  Erklärung,  daß  England  kein  Recht  habe,  in  jener  innerpolitischen
Angelegenheit  der  Republik  Einspruch  zu  erheben.  Am  21.  April  erneuerte
Chamberlain  seinen  Protest  mit  dem  Bemerken,  England  behalte  sich  die
Wahrung  seines  Rechts  vor.  Die  Transvaal-Regierung  teilte  darauf  in
einer  vom  22.  Mai  datierten,  aus  nur  zwei  Sätzen  bestehenden  Antwort
mit,  daß  sie  bei  ihrer  bereits  dargelegten  Ansicht  verbleibe.

7.  Juni.  Das  Unterhaus  genehmigt  mit  196  gegen
161  Stimmen  ein  Gesetz,  das  den  Frauen  das  Wahlrecht  für  Stadtund
  Gemeinderäte  verleiht.

8.  Juni.  (Unterhaus.)  Chamberlain  teilt  mit,  daß  die
Konferenz  zwischen  Krüger  und  Milner  resultatlos  geblieben  ist.
(Vgl.  Südafrika.)  —  Die  Regierungspresse  fordert  schärferes  Auftreten
  gegen  die  Südafrikanische  Republik.

9.  Juni.  (Unterhaus.)  Der  Unterstaatssekretär  des  Auswärtigen,
  Brodrick,  erklärt,  daß  China  verpflichtet  sei,  die  Provinzen,
  die  an  den  BYangtsekiang  stoßen,  an  keine  andere  Macht  zu
veräußern,  und  daß  der  Handel  im  angtsekiang  durch  englische
Kanonenboote  überwacht  werden  solle.

13.  Juni.  (Unterhaus.)  Chamberlain  über  ein  Schiedsgericht
  zwischen  Transvaal  und  England.

Auf  Anregung  Laboucheères  verliest  der  Kolonialminister  die  Tele-
        <pb n="228" />
        220  Großbritamien  und  Frland.  (Juni  Ende—Juli  28.)

gramme  Milners  über  die  Verhandlungen  der  Bloemfonteiner  Konferenz
betreffs  der  Schiedsgerichtsfrage,  wonach  Milner  deutlich  erklärte,  daß
England  weder  für  alle  Differenzen  ein  Schiedsgericht  zulasse,  noch  den
Schiedsspruch  einer  fremden  Macht  gestatten  könne.  Was  die  Stellung  des
Präfidenten  Krüger  zu  dieser  Frage  betreffe,  so  habe  derselbe  nie  erklärt,
was  er  unter  Schiedsgericht  verstehe  und  habe  auch  keinen  definitiven
Vorschlag  gemacht.  Chamberlain  fügte  jedoch  hinzu,  Krüger  habe  nach
der  Konferenz  neuerdings  Anträge  gestellt,  wonach  der  Präsident  des
Schiedsgerichts  ein  Ausländer  sein  soll.

Ende  Juni.  Militärische  Rüstungen.

Ein  in  Portsmouth  liegendes  Bataillon  wird  zur  Einschiffung  nach
Südafrika  mobil  gemacht  (23.  Juni),  das  Unterhaus  bewilligt  einen  Kredit
von  105  Millionen  Mark  für  militärische  Zwecke  (24.  Juni).  Beträchtliche
Mengen  von  Munition  werden  nach  Südafrika  geschafft.  —  Am  7.  Juli
erklärt  Balfour  im  Unterhause,  daß  noch  kein  Ereignis  eingetreten  sei,
das,  nach  der  Ansicht  der  Regierung,  es  erforderlich  mache,  die  Truppen  in
irgend  einer  Hinsicht  zu  vermehren.  Die  Regierung  gehe  jedoch  von  dem
Gedanken  aus,  daß  es  bei  der  gegenwärtigen  Lage  der  Dinge  notwendig
sei,  Schritte  zu  thun,  um  die  Streitmacht  in  Südafrika,  was  Stärke  und
Beweglichkeit  betreffe,  auf  den  geeigneten  Stand  zu  bringen.

3.  Juli.  Das  Unterhaus  beschließt  den  Rückkauf  des  königlichen
  Freibriefes  der  Royal  Niger  Company  und  die  Umwandlung
ihres  Gebiets  in  eine  Kronkolonie.  Das  Gebiet  umfaßt  eine  halbe
Million  Ouadratmeilen  mit  30  bis  50  Millionen  Einwohnern.

20.  Juli.  (Unterhaus.)  Chamberlain  erklärt,  daß  die  Beschlüsse
  Transvaals  über  die  Wahlrechtsfrage  Aussicht  auf  Verständigung
  eröffneten.

27.  Juli.  Neue  Weisungen  Chamberlains  in  der  Transvaalfrage.


Der  Kolonialminister  beauftragt  den  Gouverneur  der  Kapkolonie,
der  Südafrikanischen  Republik  die  Einsetzung  einer  Kommission  von  Buren
und  Engländern  vorzuschlagen,  die  das  neue  Gesetz  untersuchen  und  eventuell
nötige  Abänderungen  vorschlagen  soll.  Ferner  soll  sich  Transvaal,  welche
Wahlrechtsbedingungen  auch  schließlich  angenommen  werden,  durch  einen
Vertrag  mit  England  verpflichten,  selbige  auch  innezuhalten  und  weder
sars  rein  neues  Gesetz  ändern,  noch  auf  dem  Verwaltungswege  einränken.



8.  Juli.  (Oberhaus  und  Unterhaus.)  Scharfe  Angriffe
auf  die  Transvaal-Regierung.

Oberhaus.  Auf  eine  Rede  Lord  Kimberleys,  der  die  Politik
gegen  Transvaal  kritisiert,  erwidert  Lord  Salisbury:  Kimberleys  ritterlicher
  Versuch,  Krügers  Haltung  zu  verleidigen,  sei  ein  Beweis  großer
Liebenswürdigkeit  und  zeige  große  Bereitwilligkeit,  für  eine  verlorene  Hoffnung
  einzutreten.  Das  Protokoll  über  die  Unterredung  zwischen  Sir  Evelyn
Wood  und  dem  Präsidenten  Krüger,  in  welcher  über  die  Convention  von
1881  verhandelt  wurde,  sei  thatsächlich  eine  vollständige  Verurteilung  von
Krügers  Vorgehen.  Das  Protokoll  bestimme  so  klar  wie  möglich,  daß  eine
Aera  freundschaftlichen  Zusammenwirkens  eingeleitet  werden  solle,  in  welcher
        <pb n="229" />
        Grofbritannien  und  Frland.  (August  9.—26.)  221

beide  Rassen  unter  der  Führung  beider  Regierungen  die  möglichste  Gleichberechtigung
  haben  sollen.  Präsident  Krüger  habe  aber  in  der  ganzen  Zeit
seit  1881  eine  gerade  entgegengesetzte  Richtung  eingeschlagen.  Sein  einziges
Bestreben  sei  darauf  gerichtet  gewesen,  die  englische  Regierung  und  die  Regierung
  der  Republik  zu  entzweien  und  beide  Nationen  in  zwei  verschiedene
Lager  zu  spalten,  indem  er  den  Holländern  ein  Uebergewicht  gegeben  habe,
zu  dem  ihnen  ihre  Zahl  keine  Berichtigung  gebe,  und  indem  er  die  Engländer
  beinahe  in  die  Lage  von  Besiegten,  sicherlich  aber  doch  in  die  Lage
einer  unterworfenen  Rasse  gebracht  habe.  Er  protestiere  gegen  die  Idee,
daß  solche  Conventionen  ein  unbewegliches  Markzeichen  seien,  auf  das  man,
was  auch  immer  geschehen  möge,  unvermeidlich  zurückgreifen  müsse.  Er
glaube,  das  Umgekehrte  sei  der  Fall.  So  wenig  England  geneigt  sei,  diese
Conventionen  zu  vernichten,  solange  ihnen  ein  ehrliches  und  ehrenwertes
Dasein  verstattet  sei,  so  würden  doch  jetzt  nur  sehr  wenige  Engländer  wünschen,
daß  den  Conventionen  in  der  damaligen  Form  Englands  Siegel  aufgedrückt
werden.  Wenn  nun  die  Gültigkeit  derselben  bestritten  und  angefochten
werde,  was  könnte  an  ihre  Stelle  treten?  Er  wisse  es  nicht,  aber  es  würden
keine  Conventionen  gleichen  Stiles  sein.  Er  sei  dessen  völlig  sicher,  daß
England,  wenn  es  sich  dafür  verwende,  den  britischen  Unterthanen  eine
elementare  Justiz  zu  sichern,  nicht  den  Zustand  der  Dinge  wiederherstellen
lassen  werde,  welcher  alle  diese  alten  Schwierigkeiten  in  ihrem  ganzen  furchtbaren
  Charakter  wieder  beleben  könnte.  „Die  gegenwärtige  Politik  Englands
  ist.“  schloß  Redner,  „von  Selborne  so  deutlich  dargelegt,  daß  ich
nichts  darüber  zu  wiederholen  brauche.  Ich  stimme  Selbornes  Erklärung
zu,  daß,  nachdem  wir  die  Hand  einmal  an  den  Pflug  gelegt  haben,  wir
nicht  beabsichtigen,  sie  wieder  fortzunehmen!“  (Beifall.)

Im  Unterhause  führt  Campbell-Bannermanns  aus,  ein  Krieg  gegen
Transvaal  sei  durch  nichts  gerechtfertigt.  Chamberlain  antwortet:  Es
handle  sich  um  das  Ansehen  des  Reiches.  Die  Beschwerden  der  Uitlanders
seien  begründet  und  müßten  berücksichtigt  werden.  Es  könne  nicht  gesagt
werden,  daß  er  oder  seine  Kollegen  bestrebt  seien,  die  Dinge  einem  übereilten
  Schlusse  zuzutreiben.  Er  träume  nicht  von  der  Erwerbung  des
Landes.  Englands  Interesse  ist  es,  die  Freiheit  und  Wohlfahrt  Transvaals
aufrechtzuerhalten.  Die  Bedingung  des  Nichteingreisens  seitens  Englands
sei  aber,  daß  Transvaal  Schritte  zur  Gleichstellung  beider  weißer  Rassen
thue.  Immerhin  sei  die  Lage  besorgniserregend.  Er  sehe  jedoch  hoffnungsvoll
  in  die  Zukunft.

9.  August.  Schluß  des  Parlaments.  In  der  Thronrede
heißt  es  über  Transvaal:

Die  Lage  meiner  Unterthanen  in  der  südafrikanischen  Republik  ist
unvereinbar  mit  den  Versprechungen  gleicher  Behandlung,  auf  die  meine
Bewilligung  der  inneren  Unabhängigkeit  für  diese  Republik  sich  gründet.
Die  hiedurch  verursachten  Unruhen  sind  eine  beständige  Quelle  der  Gefahr
für  den  Frieden  und  die  Wohlfahrt  meines  Herrschaftsgebietes  in  Südafrika.
  Die  Unterhandlungen  mit  der  Regierung  von  Transvaal  über
diesen  Gegenstand  sind  noch  im  Gang.

August.  Die  Rüstungen  werden  eifrig  fortgesetzt.  Der  Transport
  von  12000  Mann  aus  Indien  nach  Südafrika  wird  vorbereitet.

26.  August.  (Highbury.)  Chamberlain  hält  eine  scharfe
Rede  gegen  Transvaal,  in  der  er  Transvaal  als  den  Vasallen
Englands  bezeichnet.
        <pb n="230" />
        222  Grof#britannien  und  Frland.  (August  28.—  September  12.)

28.  August.  Auf  die  letzten  Anerbietungen  der  Südafrikanischen
  Republik  erwidert  Chamberlain:

Die  Vorschläge  Transvaals  würden  nicht  als  Antwort  auf  den  Vorschlag,
  eine  gemeinsame  Kommission  zu  wählen,  angesehen.  Das  Anerbieten
einer  fünfjährigen  Naturalisationsfrist  wird  anerkannt  als  Milners  Bloemfontein
  Programm  entsprechend.  Bezüglich  der  Suzeränität  wird  auf  die
letzte  Depesche  hierüber  verwiesen,  worin  die  britische  Regierung,  unter
Wiederfeststellung  und  Aufrechterhaltung  ihres  Anspruchs  erklärt,  sie  wünsche
diese  Sache  mit  der  Transvaal-Regierung  nicht  weiter  zu  besprechen.  Bezüglich
  künftiger  Uneinigkeiten  wird  die  Hoffnung  ausgedrückt,  daß  dafür
keine  Gelegenheit  sich  bieten  wird,  falls  die  gleichen  Rechte  befriedigend
gewährt  werden;  doch  könne  Großbritannien  seine  Rechte  unter  den  beiden
Conventionen  nicht  aufgeben.  Schließlich  wird  eine  neue  Konferenz  in
Kapstadt  vorgeschlagen,  um  die  Einsetzung  eines  vorgeschlagenen  Schiedsgerichtshofs,
  zur  Beilegung  künftiger  Differenzen  zu  arrangieren,  sowie  um
alle  noch  bestehenden  Streitangelegenheiten  zu  erwägen  und  beizulegen.  —  Es
heißt,  Transvaal  sehe  diese  Depesche  nicht  als  Antwort  auf  ihre  letzten
Vorschläge  an  und  werde  wahrscheinlich  am  Ende  der  Woche  eine  Antwortdepesche
  schicken.

12.  September.  Die  englische  Regierung  richtet  folgende  Note
an  die  Südafrikanische  Regierung:

„Ich  habe  die  Ehre,  Ihnen  als  Antwort  auf  Ihre  Note  vom  2.  d.  M.
zu  erklären,  daß  J.  M.  Regierung  Ihre  Note  so  versteht,  daß  der  Vorschlag,
welchen  die  Republik  in  ihrer  Note  vom  19.  August  machte,  zurückgezogen
ist,  weil  die  Antwort  J.  M.  Regierung,  enthalten  in  meiner  Note  vom
30.  August,  mit  Bezug  auf  eine  zukünftige  Intervention  und  die  Suzeränität
IJ.  M.  Regierung  nicht  annehmbar  ist.  J.  M.  Regierung  hat  absolut  die
Ansicht  über  den  politischen  Status  zurückgewiesen,  wie  sie  die  Regierung
der  Republik  in  ihrer  Note  vom  16.  April  1898  an  mich  und  in  ihrer
Note  vom  9.  Mai  1899  ausgedrückt  yat,  indem  sie  den  Status  eines  souveränen,
  internationalen  Staates  beansprucht.  J.  M.  Regierung  ist  daher
nicht  in  der  Lage,  irgend  einen  Vorschlag  dieser  Art  in  Erwägung  zu  ziehen.
Aus  diesem  Grunde  war  J.  M.  Regierung  genötigt,  den  letzten  Vorschlag
der  Republik  in  der  Form,  wie  er  gemacht  wurde,  als  unannehmbar  anzusehen.
  J.  M.  Regierung  kann  ihre  Zustimmung  nicht  dazu  erklären,
auf  die  Vorschläge  zurückzugehen,  welche  an  Stelle  der  in  der  Note  der
Republik  vom  19.  August  erwähnten  treten  sollen,  insbesondere  da  sie  der
Ansicht  ist,  daß  das  Gesetz  vom  März  1899,  in  welchem  diese  Vorschläge
endgültig  formuliert  sind,  zu  ungenügend  ist,  um  eine  sofortige  substantielle
Vertretung  zu  sichern,  welche  J.  M.  Regierung  stets  im  Auge  hält  und
welche,  wie  sie  aus  der  Antwort  der  Regierung  der  Südafrikanischen  Republik
  annimmt,  letztere  für  verständig  hielt.  Ueberdies  deutet  die  Vorlegung
  der  Vorschläge  in  der  Note  vom  19.  August  darauf  hin,  daß  sie
selbst  anerkennt,  daß  ihr  früheres  Anerbieten  erweitert  werden  kann  und
daß  dabei  die  Unabhängigkeit  der  Südafrikanischen  Republik  in  keiner
Weise  verletzt  werde.  J.  M.  Regierung  ist  noch  bereit,  das  in  den  §8  1,
2  und  3  der  Note  vom  19.  August  gemachte  Anerbieten,  für  sich  genommen,
zu  acceptieren,  vorausgesetzt,  daß  die  von  J.  M.  Regierung  vorgeschlagene
Untersuchung  (sei  es  gemeinsam,  wie  J.  M.  Regierung  ursprünglich  beantragte,
  sei  es  einseitig)  zeigt,  daß  das  neue  System  der  Republik  sich  nicht
einschränken  wird  durch  Bestimmungen,  welche  die  Absicht,  den  Nitlanders
sofort  eine  wesentliche  Vertretung  zu  geben,  zunichte  machen.  In  Ver-
        <pb n="231" />
        Greßbritannien  und  Irland.  (September—Oktober  8.)  223

bindung  damit  nimmt  J.  M.  Regierung  an,  daß  es,  wie  der  britische  Agent
bereits  angegeben  hat,  den  neuen  Mitgliedern  des  Volksraades  gestattet
werde,  ihre  eigene  Sprache  zu  gebrauchen.  Die  Annahme  dieser  Bedingung
durch  die  Regierung  der  Südafrikanischen  Republik  würde  zunächst  die
Spannung  zwischen  beiden  Regierungen  beenden  und  würde  aller  Wahrscheinlichkeit
  nach  eine  weitere  Intervention  von  J.  M.  Regierung,  sie  würde
ferner  die  Abstellung  von  Uebelständen  sichern,  die  von  den  Uitlanders  selbst
im  exekutiven  Rat  oder  im  Volksraad  zur  Kenntnis  gebracht  werden  könnten.
IJ.  M.  Regierung  befindet  sich  in  wachsender  Unruhe  wegen  der  Gefahren
einer  Verlängerung  der  Spannung,  die  den  Interessen  Südafrikas  schon  so
schweren  Schaden  zugefügt  hat,  und  dringt  ernstlich  auf  eine  sofortige  endgültige
  Antwort  auf  diese  Vorschläge.  Wird  diesen  zugestimmt,  so  können
rasch  und  unmittelbar  Anordnungen  für  eine  weitere  Konferenz  zwischen
dem  Präsidenten  und  dem  Oberkommissär  getroffen  werden,  um  alle  Einzelheiten
  zu  ordnen  bezüglich  der  in  meiner  Note  vom  30.  August  erwähnten
Fragen,  welche  weder  die  Beschwerden  der  Uitlanders,  noch  die  Frage  der
Interpretation  der  Konvention  betreffen,  die  hier  rasch  gelöst  werden  können
durch  freundschaftliche  Uebereinkünfte  zwischen  den  Vertretern  der  beiden
Regierungen.  Wenn  dagegen,  was,  wie  die  Regierung  ernstlich  hofft,  nicht
der  Fall  sein  wird,  die  Antwort  der  Südafrikanischen  Republik  negativ
oder  ausweichend  ausfallen  sollte,  so  habe  ich  festzustellen,  daß  J.  M.  Regierung
  sich  das  Recht  vorbehält,  die  Lage  von  einem  neuen  Standpunkt
aus  zu  betrachten  und  eigene  Vorschläge  zu  machen,  um  eine  endgültige
Erledigung  herbeizuführen.“  („Frankf.  Ztg.“)

September.  Die  Presse  kritifiert  das  Urteil  des  Dreyfus-Prozesses

  scharf.  Manche  Stimmen  werfen  die  Frage  auf,  ob  nicht
die  Pariser  Weltausstellung  zu  boykottieren  sei.

Ende  September.  Infolge  der  ablehnenden  Antwort  Krügers
auf  die  Depesche  vom  12.  September  hält  die  öffentliche  Meinung
die  Krifis  für  äußerst  ernst.

24.  September.  (London.)  Eine  große  Volksversammlung
auf  Trafalgar  Sauare,  die  einberufen  war,  um  gegen  den  Krieg
mit  Transvaal  zu  protestieren,  endet  mit  begeisterten  Kundgebungen
für  Chamberlain  und  den  Krieg.

29.  September.  (London.)  Ein  Ministerrat  formuliert

folgende  Forderungen  an  Transvaal:

1.  Erteilung  des  Wahlrechtes  nach  fünf  Jahren  ohne  einschränkende
Bedingungen,  2.  städtische  Selbstverwaltung  für  Johannesburg,  3.  Trennung
der  Rechtspflege  von  der  ausführenden  Gewalt  und  Unabhängigkeit  der
Rechtssprechung  vom  Volksraad,  4.  Abschaffung  des  Dynamit-Monopols,
5.  Schleifung  des  Johannesburg  beherrschenden  Forts,  während  die  Verteidigungswerke
  Pretorias  stehen  bleiben  können,  6.  Unterricht  in  der
englischen  Sprache  in  den  Schulen.

8.  Oktober.  Die  Königin  ruft  durch  einen  Erlaß  25000  Mann
der  ersten  Armeereserve  ein.  Es  werden  viele  Tansportdampfer
bereitgestellt.  Zum  Oberbefehlshaber  wird  Sir  R.  Buller  ernannt.
        <pb n="232" />
        224  Großbritemnien  und  Frland.  (Oktober  13.—November  9.)

13.  Oktober.  Die  englische  Regierung  erwidert  auf  das  Ultimatum

  Krügers  durch  folgende  Depesche  an  Milner:

„Die  Regierung  Ihrer  Majestät  erhielt  mit  großem  Bedauern  die
peremptorischen  Forderungen  der  Regierung  Transvaals,  welche  in  Ihrem
(Milners)  Telegramm  vom  9.  Oktober  übermittelt  sind.  Teilen  Sie  als
Antwort  mit,  daß  die  Bedingungen  derart  sind,  daß  sie  zu  diskutieren  die
Regierung  Ihrer  Majestät  für  unmöglich  erachtet."

17.  Oktober.  Das  Parlament  tritt  zusammen.  —  In  der
Adreßdebatte  kritifiert  die  Opposition  die  Regierungspolitik,  erklärt
aber,  alles  zur  kräftigen  Durchführung  des  Krieges  bewilligen  zu
wollen.

23.  Oktober.  Das  Unterhaus  genehmigt  mit  316  gegen
28  (irische)  Stimmen  einen  Kredit  von  8  Millionen  Pfund  für
den  Krieg.

27.  Oktober.  Schluß  des  Parlaments.

Ende  Oktober.  Die  Niederlagen  bei  Ladysmith  rufen  große
Unruhe  hervor,  nachdem  man  nach  den  ersten  Siegesberichten  auf
eine  baldige  Beendigung  des  Krieges  gehofft  hatte.  In  Irland
herrscht  große  Freude.

Anf.  November.  über  General  Jouberts  Protest  gegen  die

Verwendung  von  Lydditebomben  schreibt  die  „Westminster-Gazette“:

„Wenn  unsere  Feinde  es  glücklicherweise  vernachlässigt  haben,  sich  mit
einem  der  schrecklichsten  Destruktivmittel  zu  versehen,  welche  die  Wissenschaft
zur  Verfügung  der  Soldaten  gestellt  hat,  sollen  wir  deshalb  die  Vorteile
aufgeben,  welche  wir  sonst  aus  unsrer  größeren  Voraussicht  ziehen  würden?
Wir  sehen  nicht,  wie  das  von  uns  erwartet  werden  kann.  Soweit  die
gesetzliche  Seite  in  Frage  kommt,  scheint  es  uns,  daß  die  Verwendung  von
Lyddite  durch  die  St.  Petersburger  Deklaration  von  1868  sanktioniert  sei,
obwohl  sie  die  Verwendung  von  Explosivkugeln  im  Gewichte  unter  400  8
verbietet.  Auf  der  kürzlichen  Konferenz  im  Haag  wurde  die  Verwendung
von  Lyddite  und  ähnlichen  Kompositionen  im  allgemeinen  diskutiert,  aber
keine  sie  verurteilende  Resolution  vorgeschlagen  noch  irgend  Beschluß  gefaßt.“
Die  einzigen  mit  Lyditte  geladenen  Bomben,  welche  gegen  die  Buren  geworfen
  wurden,  waren  diejenigen  aus  den  4.7-zölligen  Schiffskanonen,  deren
Geschoße  45  Pfund  wiegen.  Eine  Abteilung,  bestehend  aus  der  65.,  61.
und  37.  Feldbatterie,  ist  jetzt  nach  dem  Kap  unterwegs,  welche  Haubitzen
mit  sich  führt,  die  Lyditte-Bomben  im  Gewicht  von  56  Pfund  werfen.

Anf.  November.  Die  Presse  begrüßt  das  Samoa-Abkommen
wohlwollend,  aber  im  allgemeinen  reserviert.

9.  November.  (London.)  Der  Ministerpräsident  hält  auf
dem  Lordmayorsbankett  eine  Rede  über  die  politische  Lage  und  die
Ursachen  des  Krieges:

Ueber  die  Transvaalfrage  sagt  er:  Es  ist  dies  der  einzige  Punkt  in
unsern  Beziehungen  zu  anderen  Nationen,  auf  den  irgend  ein  Ausdruck  der
Befürchtungen  oder  des  Zweifels  Anwendung  finden  kann.  Seit  einigen
        <pb n="233" />
        Grofbritannien  und  Frland.  (November  9.)  225

Jahren  sind  unfre  Beziehungen  und  herzlichen  Gefühle  gegenüber  den
Vettern  jenseits  des  Atlantic  beständig  an  Stärke  gewachsen,  und  obgleich
weder  wir  uns  in  die  Angelegenheiten  ihres,  noch  sie  sich  in  die  unfres
Kontinents  mischen,  können  wir  stets  Sympathie  und  williges  Gehör  bei
jenen  erwarten,  die  sich  mit  uns  in  eine  große  Mission  für  die  Menschheit
teilen.  Doch  vielleicht  werden  Sie  denken,  daß  ich  zu  zuversichtlich
bin,  wenn  ich  sage,  daß  wir  auf  dem  europäischen  Kontinente  keine
Feindseligkeiten  zu  befürchten  haben.  Er  kommt  dann  auf  die  Heftigkeit
des  Tones  in  der  auswärtigen  Presse  und  sagt,  er  glaube  nicht,  das  diese
Richtung  in  der  Beurteilung  der  Bevölkerung  die  auswärtigen  Staaten
beeinflußt  habe,  und  es  sei  ganz  sicher,  daß  sie  deren  Regierungen  nicht  beeinflußten.
  Redner  bezeichnet  dann  als  ein  erfreuliches  Symptom  der
jetzigen  Zeit  die  glücklichen  Beziehungen  zu  den  Vereinigten  Staaten  und
die  Sympathien,  mit  denen  England  deren  Herantreten  an  einige  große
Probleme  betrachte,  welche  England  selbst  auch  zu  lösen  habe.  Zugleich
hege  er  die  größte  Sympathie,  für  Amerikas  jüngsten  Gegner,  die  spanische
Monarchie,  und  hoffe,  daß  aus  diesem  Krieg  verborgener  Segen  erwachse
und  ein  reiches  Aufblühen  der  Gesittung  und  Kultur  in  diesem  alten,
höchst  interessanten  Reich  erfolgen  möge.  Ueber  Deutschland  sagt  er:
Samoa  sei  nicht  um  seiner  selbst  willen  so  wichtig,  sondern  darum  von
Bedeutung,  weil  es  ein  Gegenstand  des  Streites  war  zwischen  England
und  einer  Nation,  deren  Wohlwollen  wir  sehr  hoch  schätzen.  Wir  waren
sehr  froh,  Mittel  zu  finden,  durch  welche  wir,  ohne  im  geringsten  von  den
Rechten  oder  Vorteilen  Englands  abzugehen,  im  stande  waren,  den  Anschauungen
  und  Gefühlen  in  Deutschland  in  Bezug  auf  Samoa  entgegenzukommen.
  Das  Uebereinkommen  ist  ein  kompliziertes.  Ich  würde  es
nicht  verständlicher  machen,  wenn  ich  auch  auf  Einzelheiten  eingehe.  Aber
im  ganzen  sei  gesagt,  daß  die  Deutschen  große  Interessen  an  diesen
Inseln  hatten,  weil  sie  große  Summen  zu  ihrer  Erschließung  angelegt  und
einen  großen  Handel  gegründet  haben,  auf  den  sie  stolz  waren.  Die
Inseln  haben  daher  für  sie  großen  Wert.  Der  Redner  hob  dann  den
Verzicht  Deutschlands  auf  seine  Ansprüche  auf  die  Tonga-Inseln  hervor,
wo  ein  guter  Hafen  sei.  Dies  zeige,  daß  die  Beziehungen  Englands  zu
Deutschland  gegenwärtig  solche  sind,  wie  wir  sie  nur  wünschen  können.
Ueber  die  letzten  militärischen  Ereignisse  sagt  er:

Er  weise  die  Anklage  zurück,  daß  die  englische  Regierung  die
militärischen  Vorbereitungen  in  ungenügender  Weise  getroffen  habe.  Auch
die  Behauptung,  daß  eine  schwache  Nation  von  einer  starken  angegriffen
worden,  sei  nicht  richtig,  denn  es  werde  bis  zum  Eintreffen  der  britischen
Hauptmacht  auf  dem  Kriegsschauplatz  ein  Zeitraum  von  5  bis  6  Wochen
vom  Beginn  des  Krieges  an  gerechnet,  vergehen.  Es  sei  richtiger  zu  sagen:
Wir  sind  die  schwache  Nation,  die  mit  einer  stärkeren  kämpft.  Der  Krieg
war  nicht  veranlaßt  durch  irgend  eine  Forderung  Englands,  dieses  hatte
seine  Forderung  sogar  zurückgezogen,  als  das  Ultimatum  Transvaals  gestellt
wurde.  Wenn  England  seine  Truppen  früher  verstärkt  hätte,  würde  das
Ultimatum  früher  gestellt  worden  sein.  Das  Uebel  datiere  zurück  bis  zu
dem  unseligen  Uebereinkommen  der  Jahre  1881  und  1884,  durch  welches
England  einem  ihm  offenbar  feindlich  gesinnten  Gemeinwesen  gestattet  habe,
Kriegsvorräte  anzuhäufen.  Es  sei  zu  erwarten,  daß  die  Engländer  bis
zum  Eintreffen  von  Verstärkungen  sich  aus  ihren  Stellungen  in  Natal
zurückziehen  würden.  Er  wolle  nichts  in  Bezug  auf  die  Zukunft  voraussagen,
  aber  sein  Vertrauen  zu  den  britischen  Soldaten  sei  ungeschwächt.
Er  lehne  jede  Aeußerung  über  die  Zukunft  ab,  doch  verwahre  er  sich  gegen
die  hier  und  da  aufgetretenen  Behauptungen  in  der  festländischen  Presse,

Europäischer  Geschichtskalender.  XI.  15
        <pb n="234" />
        226  Großbritannien  und  Irlaend.  (November  20.—29.)

daß  der  Zweck  des  Krieges  die  Befriedigung  der  Gelüste  habgieriger
Lords  sei,  die  die  Gold=  und  Diamantengruben  begehrten.  England  als
Ganzes  würde  keinen  Vorteil  von  dem  Besitz  der  Goldminen  haben,  ausgenommen
  insofern,  als  es  eine  gute  Regierung  für  die  in  jener  Industrie
thätigen  Personen  schaffen  wolle.  England  wolle  keine  Goldfelder,  keine
Gebiete,  sondern  es  wünsche  gleiches  Recht  für  alle  Rassen  und  Sicherheit
für  die  englischen  Unterthanen  und  das  Reich.  Ferner  erwähnt  der
Premierminister  die  Hinweise  auf  die  Eventualität  einer  fremdländischen
Einmischung.  Er  wolle,  sagt  er,  niemand  bei  dem  Glauben  lassen,  daß
der  Konflikt  in  dieser  Weise  abgeschlossen  werden  könne.  England  werde
ihn  selbst  durchzuführen  haben  und  die  Einmischung  irgend  einer  Macht
werde  keine  Wirkung  ausüben  (Beifall),  da  England  eine  solche  Einmischung
  überhaupt  nicht  annehmen  würde.  Er  sei  jedoch  überzeugt,  daß
von  keiner  Regierung  der  Welt  ein  derartige  Absicht  gehegt  werde.  Redner
nahm  auf  die  großen  Kriege  der  neuen  Zeit  Bezug,  wobei  er  darauf  hinwies,
  daß  in  keinem  derselben  eine  dritte  Macht  es  auf  sich  genommen
habe,  sich  in  den  Streit  einzumischen.  Die  nicht  unmittelbar  beteiligten
Mächte  beanspruchten  das  Interventionsrecht  nicht,  weil  sie  es  nicht  verlangen
  könnten.  Wenn  England  siegreich  sein  werde,  werde  es  seine  ausgedehnten
  Interessen  und  Pflichten  zu  Rate  ziehen  und  die  Ueberlieferung
seiner  Kolonialverwaltung,  sowie  Mäßigung  und  Gleichberechtigung  für
alle  Rassen  im  Auge  behalten.

20.  bis  28.  November.  Aufenthalt  des  deutschen  Kaiserpaars

in  England.

Da  der  Besuch  einen  rein  privaten  Charakter  trägt,  so  finden  keine
offiziellen  Empfänge  statt.  Am  21.  gibt  die  Königin  ein  großes  Prunkmahl,
wobei  der  Prinz  von  Wales  folgenden  Toast  ausbringt:  „Auf  Befehl  der
Königin:  Der  Deutsche  Kaiser  und  die  Deutsche  Kaiserin!“  Der  Kaiser
erwidert  den  Toast  mit  den  Worten:  „Die  Königin!"  —  Am  24.  wird
Chamberlain  vom  Kaiser  empfangen  und  konferiert  mit  dem  Grafen  Bülow,
der  den  Kaiser  begleitet.

29.  November.  (Leicester.)  Der  Kolonialminister  Chamberlain
  sagt  in  einer  Rede  über  den  Krieg  in  Südafrika  und  das
Verhältnis  zu  Deutschland  und  Amerika:

Der  Krieg  mit  Transvaal  sei  der  größte,  den  die  jetzige  Generation
erlebte.  England  habe  direkt  von  diesem  Kriege  nichts  zu  gewinnen.  Wenn
der  Union-Jack,  die  Reichsflagge,  morgen  über  dem  Transvaal  und  Oranje-Freistaat
  wehe,  so  wäre  das  einzige  Ergebnis  davon,  daß  dort  dann  eine
gute  Verwaltung  bei  Gerechtigkeit  und  Gedeihen  herrschen  würde,  an
welcher  England  mit  der  ganzen  zivilisierten  Welt  teilnähme.  Die  Kritiker,
die  von  einem  Kriege  der  Habsucht  und  Raubgier  sprächen,  kennten  weder
England,  noch  den  Grundsatz  bei  dessen  Vorgehen,  demzufolge  das  Mutterland
  niemals  pekuniäre  Wohlthaten  von  seinen  Kolonien  verlange.  England
kämpfe  für  die  Gerechtigkeit  und  Freiheit,  sowie  für  die  Achtung  der  freiwillig
  abgeschlossenen  Konvention,  um  dem  Angriff  gegen  die  Oberherrschaft
  der  Königin  zu  widerstehen  und  seine  Stammesangehörigen  gegen
Unbill  und  Ungerechtigkeit  zu  schützen.  Man  spräche  von  Transvaal  als
einem  schwachen  Staate.  In  dem  Augenblick,  als  der  Krieg  ausbrach,
war  Transvaal  der  mächtigste  Staat  Südafrikas.  England  müsse  seine
Truppen  6000  Seemeilen  weit  und  dann  1500  engl.  Meilen  weit  auf  dem
Lande  befördern.  Unter  diesen  Umständen  müsse  man  den  Kriegsereignissen
        <pb n="235" />
        Gresbritamnien  und  Irland.  (Dezember  18.)  227

gleichmütig  folgen  und  bereit  sein,  Niederlagen  hinzunehmen.  Die  Siege
dürfe  man  nicht  übertreiben  und  müsse  mit  festem  Vertrauen  das  Ende  des
Krieges  abwarten.  Die  Armee  in  Südafrika  werde  binnen  kurzer  Zeit
auf  80000,  vielleicht  auch  auf  90000  Mann  erhöht  werden.  Was  die
Zukunft  betreffe,  so  werden  gewiß  nicht  kleinliche  Grundsätze  die  Haltung
der  Regierung  bestimmen.  Die  Buren  haben  durch  ihr  eigenes  Vorgehen
eine  ganz  neue  Lage  geschaffen,  die  Konventionen  zerrissen  und  uns  eine
unbeschriebene  Tafel  in  die  Hand  gegeben,  auf  welche  wir  niederschreiben,
was  wir  wollen.  Jede  Regierung,  welche  es  nochmals  in  die  Macht  der
Republiken  legt,  ihre  Intriguen  gegen  die  Vormacht  zu  erneuern,  würde
die  Reichsinteressen  verraten.  Auf  beiden  Stellen  im  Sudan,  wie  in  Südafrika,
  wird  die  Zukunft  die  Opfer  rechtfertigen,  welche  wir  bringen  müssen.
England  habe  Schwierigkeiten  mit  Deutschland  gehabt,  jedoch  seien  die
Interessen  im  wesentlichen  die  gleichen  wie  diejenigen  Deutschlands.  Die
Verständigung  zwischen  der  germanischen  und  der  angelsächsischen  Rasse
vermöge  besser,  als  die  Armeen  es  könnten,  den  Weltfrieden  zu  erhalten.
England  sei  jetzt  lange  daran  gewöhnt  gewesen,  daß  die  Schmähungen  der
auswärtigen  Presse  so  weit  getrieben  würden,  daß  selbst  die  geheiligte
Person  der  Königin  nicht  geschont  werde.  Die  durch  die  Angriffe  auf
die  Herrscherin  hervorgerufene  Entrüstung  würde  ernste  Folgen  haben,
wenn  die  Nachbarn  Englands  sich  nicht  mäßigten.  Man  habe  Anlaß  sich
zu  beglückwünschen,  daß  die  schlimmsten  Ausschreitungen  nicht  in  der
deutschen  Presse  erschienen.  Die  neue  Tripelallianz  zwischen  der  germanischen
Rasse  und  den  zwei  großen  Zweigen  der  Angelsachsen  stelle  in  der  Zukunft
einen  mächtigen  Einfluß  in  der  Welt  dar.  Er  habe  das  Wort  „Allianz"“
gebraucht,  denn  es  verschlage  wenig,  ob  es  um  eine  auf  dem  Papier  niedergelegte
  Allianz  sich  handle,  oder  um  ein  Einverständnis,  das  im  Geiste  der
Staatsmänner  der  betreffenden  Länder  vorhanden  sei.

Viele  Preßstimmen  äußern  sich  skeptisch  über  den  Gedanken  eines
deutsch-englischen  Bündnisses;  in  Deutschland  wird  er  fast  einmütig  schroff
abgelehnt.

Dezember.  Auf  die  Nachricht  von  Bullers  Niederlage  erklärt
die  Presse  die  Lage  für  sehr  ernst.  Die  tiefe  sittliche  Kraft  der
Nation  werde  die  Krise  zu  überwinden  wissen.

18.  Dezember.  Das  Kriegsamt  veröffentlicht  folgende  Maßregeln:


Alle  noch  nicht  einberufenen  Jahrgänge  der  Reserve  werden  aufgeboten,
  eine  siebente  Divifion  geht  unverzüglich  nach  Afrika  ab,  desgleichen
Verstärkungen  für  die  Artillerie,  welche  aus  der  Haubitzen-Brigade  genommen
  werden  sollen.  Nach  Bedarf  sind  Aushebungen  für  die  lokalen
Abteilungen  der  berittenen  Infanterie  vorzunehmen.  Ebenso  wird  beschlossen,
  beträchtliche  Abteilungen  derselben  Waffengattungen  aus  der
Hauptstadt  abzuschicken;  neun  Bataillone  Miliz,  außer  den  beiden  Bataillonen,
  welche  schon  freiwillig  für  den  Dienst  in  Malta  verpflichtet  sind,
und  das  für  die  Inseln  im  Aermelmeer  bestimmte  Bataillon  werden  ermächtigt,
  sich  freiwillig  für  den  Dienst  außerhalb  Englands  anwerben  zu
lassen.  Eine  entsprechende  Anzahl  anderer  Bataillone  der  Miliz  soll  diese
im  inneren  Dienste  ersetzen.  Eine  starke  Abteilung  von  Freiwilligen,  welche
aus  den  Regimentern  der  berittenen  YVeomanry-Freiwilligen  entnommen
wird,  soll  für  den  Dienst  in  Afrika  bestimmt  werden.  Es  sind  Maßregeln
getroffen  worden,  um  ein  starkes  Kontingent  sorgfältig  auserlesener  Frei-15“
        <pb n="236" />
        228  Großbritannien  und  Frland.  (Dezember  Ende.)

williger  in  Afrika  zu  verwenden.  Die  patriotischen  Anerbietungen  der
Kolonien  werden,  soweit  als  möglich,  angenommen,  wobei  man  die  berittenen
  Truppen  in  erster  Linie  berücksichtigen  wird.  —  Zum  Oberbefehlshaber
  wird  Lord  Roberts,  zu  seinem  Generalstabschef  Lord  Kitchener
ernannt.

Ende  Dezember.  Eine  Proklamation  weist  darauf  hin,  daß
der  Handel  mit  dem  Feinde  ungesetzlich  ist.  —  Es  waren  viele
Anklagen  laut  geworden,  daß  englische  Fabriken  den  Buren  Waffen
und  Munition  geliefert  hätten,  darunter  eine  von  der  Familie
Chamberlain  geleitete  Firma.
        <pb n="237" />
        VI.
Frankreich.

1.  Januar.  (Paris.)  Der  Kassationshof  beschließt,  Dreyfus
über  die  Geständnisse,  die  er  nach  seiner  Verurteilung  gemacht  haben
soll,  vernehmen  zu  lassen.

Anf.  Januar.  (Paris.)  Agitation  für  und  wider  die  Revision
  des  Dreyfusprozesses.

Es  wird  eine  Liga  Patrie  française  gegründet,  der  viele  Akademiker
angehören.  Sie  erklärt  sich  gegen  die  Revifion  des  Dreyfusprozesses.  Eine
andere  neu  gegründete  Liga  Union  nationale  fordert  dagegen  Unterwerfung
unter  den  Spruch  des  Kassationshofes.

8.  Januar.  (Paris.)  Der  Präsident  der  Zivilkammer  des
Kassationshofes,  Quesnay  de  Beaurepaire,  nimmt  seine  Entlassung
  und  agitiert  gegen  die  Revision  des  Dreyfusprozesses.

10.  Januar.  Die  Kammer  wählt  Deschanel  mit  323  Stimmen
  gegen  Brisson  (187)  Stimmen)  zum  Präsidenten.

12.  Januar.  Der  Senat  wählt  Loubet  zum  Präßfidenten.

20.  Januar.  (Kammer.)  Debatte  über  die  Revision  des
Dreyfusprozesses  und  angebliche  geheime  diplomatische  Aktenstücke.

Breton  (Sozialist)  behauptet,  das  Kabinet  Méline  habe  von  den
Fälschungen  Henrys  Kenntnis  gehabt.  Es  sei  Klarheit  über  den  diplomatischen
  Dossier  geboten.  Die  revifionsfeindliche  Presse  fahre  fort,  von
angeblichen  Briefen  des  deutschen  Kaisers  zu  munkeln.  Die  Regierung  habe
die  Pflicht,  die  Angelegenheit  zu  untersuchen,  weil  sonst  Gefahr  bestehe,
daß  sofort  nach  der  Revision  eine  neue  Campagne  beginne.  Minister  des
Aeußeren  Delcassé:  Der  Kassationshof  verlangte  Mitteilung  aller  Aktenstücke,
  die  im  Ministerium  des  Aeußern  existieren.  Ich  beauftragte  einen
Beamten  mit  der  Uebermittlung  und  ermächtigte  ihn,  alle  gewünschten  Erklärungen
  zu  geben.  Dieser  Beamte  demonstriert  augenblicklich  vor  dem
Kassationshof.  Nun  fragt  man  außerdem  nach  Briefen,  die  Dreyfus  an

einen  auswärtigen  Souverän  gerichtet  haben  sollte.  Solche  Briefe  existieren
im  Ministerium  des  Aeußern  nicht  und  existierten  nicht.  Kein  Beamter
        <pb n="238" />
        230  Frankreich.  (Jannar  23.)

hatte  jemals  Kenntnis.  Ferner  soll  ein  Brief  eines  auswärtigen  Souveräns
an  Dreyfus  existiert  haben.  Auch  der  ist  ebensowenig  im  Ministerium  bekannt
  oder  vorhanden.  Man  fragt  schließlich,  ob  solche  Briefe  fabriziert
wurden.  Ich  weiß  davon  nichts  und  im  Ministerium  des  Auswärtigen
weiß  niemand  etwas.  Sollten  je  solche  Tinge  gefälscht  worden  sein,  so
hätte  der  Urheber  sicher  sich  gehütet,  sie  zum  Dossier  im  Ministerium  des
Aeußern  zu  geben,  wo  man  sofort  durch  Vergleichung  ihren  Charakter  hätte
feststellen  können  (Heiterkeit).

Méline  erklärt:  Wenn  ich  die  Fälschung  Henrys  gekannt  hätte,
würde  ich  meine  Pflicht  gethan  haben.  Weder  ich  noch  ein  anderer  Minister
  kannten  diese  Fälschung  und  wenn  Rambaud  eiwas  anderes  sagte,
so  liegt  ein  Mißverständnis  vor.  Ich  beglückwünsche  mich  dazu,  die  Revision
  nicht  eingeleitet  zu  haben;  denn  ich  hätte  meine  Pflicht  verletzt,  das
Gesetz  zu  schützen.  (Stürmischer  Beifall  rechts  und  im  Centrum,  Lärm  links.)
Ich  verlangte,  wenn  man  die  Revision  erstrebte,  das  Vorbringen  einer
neuen  Thatsache.  Man  brachte  sie  nicht.  Seitdem  änderten  sich  die  Umstände!
  Gibt's  einen  Unschuldigen,  so  spreche  man  ihn  frei.  Geschah  ein
Rechtsirrtum,  so  mache  man  ihn  gut!  (Lebhafte  Zwischenrufe  links.)
Méline  fährt  fort:  Das  ist  die  Meinung  des  ganzen  Landes  und  wer  das
leugnet,  verleumdet  Frankreich  vor  dem  Ausland.  Aber  für  viele  war  die
Dreyfus-Affaire  nur  ein  Vorwand,  um  die  Armee  anzugreifen  und  in  den
Kot  zu  ziehen.  (Lebhafter  Beifall  rechts  und  in  der  Mitte,  Widerspruch
links.  Der  Lärm  erneuert  sich  zwanzig  Minuten  hindurch.)  Schließlich
gelingt  es  Meline,  Ausschnitte  aus  Blättern  zu  verlesen,  die  gegen  die
Armee  gerichtet  find.  (Frankf.  Ztg.)

23.  Januar.  (Kammer.)  Debatte  über  das  Verhältnis  zu
England.  Madagaskar,  Faschoda.

Ribot  tadelt  die  Sprache  des  englischen  Blaubuchs  über  Madagaskar.
  Die  junge  Diplomatie  verspricht  viel  wie  immer  die  Jugend,  ich
ziehe  die  alte  vor,  die  sagte,  Höflichkeit  könne  nie  übertrieben  werden.
In  Madagaskar  war  England  die  einzige  Macht,  die  Frankreichs  Annexion
nicht  unbedingt  zustimmen  wollte.  Frankreich  besitzt  unbestritten  das  Zollrecht,
  aber  es  darf  es  nicht  mißbräuchlich  anwenden.  Frankreich  war
vor  Jahren  allein  gegenüber  dem  Dreibund.  Seitdem  verschob  sich  das
Machverhältnis  Europas.  1891  unterzeichneten  wir  die  Konventionen,  die
uns  die  Stütze  Rußlands  sicherten.  Seitdem  näherte  sich  Rußland  Oesterreich,
  Jtalien  und  Frankreich,  das  beweist,  daß  der  Dreibund  nicht  mehr
ist,  was  er  war,  Frankreich  besitzt,  was  es  wollte,  ein  großes  Kolonialreich.
Sein  Wunsch  bleibt,  dieses  zu  schützen  mit  einer  starken  Marine.  Vergessen
wir  über  diesen  großen  einigenden  Fragen  die  innern  trennenden.  (Lebhafter
allgemeiner  Beifall.)

Der  Minister  des  Aeußern  Delcassé  verweist  zunächst  auf  die
Gelbbücher,  die  ein  Zeugnis  für  die  Arbeit  der  französischen  Diplomatie
ablegen.  Der  Regierung  wurden  im  Verlauf  der  Ereignisse  widersprechende
Absichten  zugeschrieben,  ehe  Einigkeit  über  ihre  redlichen  Absichten  herrschte.
Glücklicherweise  trat  diese  Einigkeit  schließlich  doch  ein.  Als  die  Kammer
das  letzte  Jahr  schloß,  begann  eben  der  spanisch-amerikanische  Krieg.  Die
spanische  Monarchie  suchte  die  Vermittelung  unserer  Republik.  Das  ist  ein
Beweis,  daß  unsere  Freundschaft  gesucht  ist.  Unsere  Vermittelung  endete
mit  der  Herstellung  des  Friedens.  (Beifall.)  Dann  kam  das  Cirkular
Murawjews.Die  ganze  Welt  begrüßte  diesen  bescheidensten  Vorschlag,  den
Rüstungen  der  Völker  ein  Ziel  zu  setzen,  Frankreichs  Sympathien  waren
von  vornherein  sicher  einem  Wunsch  des  Kaisers  Nikolaus.  Frankreich
        <pb n="239" />
        Frankreich.  (Januar  28.—Februar  10.)  231

wußte,  daß  ihm  nichts  abverlangt  würde,  was  seine  Privilegien  vermindern
könnte  in  Vergangenheit  und  Zukunft.  (Lebhafter  Beifall.)  Auch  in  der
kretischen  Frage  war  Frankreich  thätig  an  der  Förderung  der  Friedensarbeiten.
  Ueber  Faschoda  sind  der  Regierung  Absichten  zugeschrieben  worden,
die  wir  nie  hatten.  Nach  der  Einnahme  Khartums  konnten  wir  absolut
nicht  wissen,  wo  Marchand  sich  aufhalte.  Wir  wollten  um  jeden  Preis
verhindern,  daß  er  mit  England  ein  Renkontre  bekomme.  Das  ist  geschehen.
(Beifall.)  England  behauptet,  das  Nilthal  gehöre  seiner  Interessensphäre
zu  und  Marchands  Eindringen  bedeute  einen  Konflikt.  Dagegen  protestieren
wir  energisch.  Als  Marchand  die  Expedition  im  Jahre  1896  antrat,  war
der  Sudan  für  Egypten  verloren.  England  ging  selbst  in  der  Aequatorial-=Gegend
  auf  Eroberungen  auf  eigene  Rechnung  aus.  Marchands  Expedition
war  die  Fortsetzung  der  Expedition  Pliotard.  Sie  endete  naturgemäß  in
Faschoda.  Deshalb  konnte  Marchand  Faschoda  verlassen  im  Gefühl  eines
errungenen  Erfolges  seiner  Expedition.  Eine  Frage  nationaler  Ehre  liegt
nicht  vor  und  war  nie  gestellt.  Die  englische  Regierung  vermied  jedes  Wort,
das  das  Verlassen  Faschodas  erschwert  oder  unmöglich  gemacht  hätte.  Die
Regierung  glaubt,  durch  ihr  Verhalten  den  beiden  Ländern  den  größten
Dienst  erwiesen  zu  haben,  der  in  dieser  Zeit  möglich  war,  nämlich  jede
Kalamität  zu  vermeiden.  Frankreich  kann  in  Ruhe  und  Würde  alles  diskutieren
  ohne  Voreingenommenheit  im  Bewußtsein  seiner  Unabhängigkeit
(Lebhafter  allgemeiner  Beifall).

28.  Januar.  (Paris.)  Das  Kabinett  beschließt,  einen  Gesetzentwurf
  einzubringen,  welcher  das  Revisionsverfahren  auf  die  vereinigten
  Kammern  des  Kassationshofs  überträgt,  so  oft  eine  Strafkammer
  bei  Annahme  des  Revisionsantrages  eine  Engquete  anordnete,
  welche  mehr  als  drei  Mitgliedern  der  Strafkammer  übertragen
  wurde.

31.  Januar.  Der  Senat  genehmigt  den  Handelsvertrag  mit
Italien  mit  248  gegen  4  Stimmen.

6.  Februar.  (Kammer.)  Die  Vorlage  über  das  Revisionsverfahren
  wird  in  der  Kommission  der  Deputiertenkammer  mit  9
gegen  2  Stimmen  abgelehnt.  —  Die  Vorlage  soll,  wie  allgemein
angenommen  wird,  einen  der  Regierung  unerwünschten  Spruch  des
Kassationshofes  im  Dreyfusprozeß  verhindern.

8.  Februar.  Die  Kammer  kritifiert  scharf  die  französischen
Eisenbahnen,  die  ihren  Aufgaben  nicht  gerecht  würden.  Der  Minister
  der  öffentlichen  Arbeiten,  Krantz,  erkennt  die  Berechtigung
vieler  Klagen  an.

10.  Februar.  Die  Kammer  genehmigt  die  Revisionsvorlage
mit  332  gegen  216  Stimmen.

Ministerpräsident  Dupuy  sagt  in  der  Begründung:  Um  gewisse
Bedenken  zu  zerstreuen,  erkläre  ich  zunächst,  daß  die  Regierung  solidarisch
die  Verantwortung  für  die  Gesetzesvorlage  trägt.  Wir  wenden  uns  an  die

Gesamtheit  der  republikanischen  Parteien  mit  der  Versicherung,  daß  alle
uns  in  der  Ruhe  ihres  Gewissens  vertrauen  können.  (Beifall  in  der  Mitte.)
        <pb n="240" />
        232  Frankreich.  (Februar  16.—21.)

Unsere  Regierung  will  weder  Diktatur  noch  Gewalt.  Sie  ist  eine  Regierung
der  Wachsamkeit.  Als  wir  die  Regierung  übernahmen,  war  die  Dreyfus-Affaire
  auf  dem  juristischen  Terrain.  Wir  bemühten  uns,  sie  dort  zu  lassen.
Wir  unterstützten  die  Justiz;  wir  lieferten  ihr  alle  gewünschten  Mittel  aus;
wir  bekämpften  sogar  im  Senat  und  in  der  Kammer  die  Vorschläge  auf
Aenderung  des  Verfahrens.  Aber  seitdem  hat  die  Sachlage  sich  verändert.
Das  Land  verlangt  Ruhe,  während  tagtäglich  neue  Unruhen  und  neue
Zweifel  auftauchen.  Die  Regierung  hat  die  einzige  Sorge,  daß  das  Endurteil
  des  Kassationshofs  von  zwingender  Autorität  sei,  und  wenn  darüber
eine  kleine  Verzögerung  eintreten  sollte,  so  ist  das  Unglück  nicht  so  groß,
als  wenn  schließlich  das  Land  kein  Vertrauen  zum  Endurteil  in  der  Affaire
Drefus  wFe  (Stürmischer  Beifall  rechts  und  in  einem  großen  Teil
er  Mitte.

16.  Februar.  (Paris.)  Der  Präsident  der  Republik,  Felix
Faure,  stirbt  unerwartet  an  einem  Schlaganfall.

18.  Februar.  (Versailles.)  Zum  Präsidenten  der  Republik
wird  Emile  Loubet  mit  483  Stimmen  gewählt.  Meéline  erhält
270  Stimmen.

21.  Februar.  Der  Präsident  der  Republik,  Loubet,  läßt  im
Senat  durch  den  Justizminister  und  in  der  Kammer  durch  den
Ministerpräsidenten  folgende  Botschaft  verlesen:

„Meine  Herren  Senatoren,  meine  Herren  Deputierten!  Zum  obersten
Amte  des  Landes  berufen,  bedarf  ich  zur  Erfüllung  der  hohen  Pflichten,
welche  dasselbe  auferlegt,  der  Mithilfe  des  Senats  und  der  Deputiertenkammer.
  Ich  bitte  Sie  um  Ihre  Mithilfe  und  bin  sicher,  daß  sie  mir  nicht
mangeln  wird.  Sie  dürfen  darauf  rechnen,  meine  Herren,  daß  ich  den  festen
Willen  habe,  alle  meine  Kräfte  dem  Schutze  der  Verfassung  zu  widmen;
als  Pfand  dafür  dient  Ihnen  meine  unabänderliche  Hingabe  für  die  Republik.
  Die  in  wenigen  Stunden  nach  dem  plötzlichen  Ableben  des  teuren
und  betrauerten  Präsidenten  Felix  Faure  vollzogene  regelrechte  Uebergabe
der  Gewalten  ist  in  den  Augen  der  ganzen  Welt  ein  neuer  Beweis  der
Treue  Frankreichs  für  die  Republik  gewesen,  in  dem  Augenblicke  sogar,
wo  einige  Verirrte  das  Vertrauen  des  Landes  in  seine  Einrichtungen  zu
erschüttern  suchten.  Die  Nationalversammlung  hat  am  Tage  des  18.  Februar
klar  ihr  Verlangen  zu  erkennen  gegeben,  eine  Beruhigung  der  Gemüter
herbeizuführen  und  die  Einigung  aller  Republikaner  wiederherzustellen  und
dauerhaft  zu  gestalten.  In  meiner  leidenschaftlichen  Hingabe  an  die  Grundsätze
  der  französischen  Revolution  und  die  Herrschaft  der  Freiheit  wird  es
meine  beständige  Sorge  sein,  das  Parlament  bei  jenem  notwendigen  Werke
der  Duldsamkeit  und  der  Eintracht  zu  unterstützen.  Im  Laufe  der  vorübergehenden
  Schwierigkeiten,  die  wir  durchgemacht  haben,  ist  Frankreich  durch
die  Kaltblütigkeit,  die  Würde  und  den  Patriotismus  des  Parlaments  in
der  Achtung  der  Welt  gewachsen.  Weshalb  soll  man  nicht  hoffen,  daß
dasselbe  Einvernehmen  auch  bezüglich  unserer  innern  Angelegenheiten  hergestellt
  werden  könnte?  Und  besteht  nicht  dieses  Einvernehmen  schon  im
Lande?  Herrscht  der  geringste  Zweifel  über  dit  Notwendigkeit,  den  wesentlichen
  Organen  der  Gesellschaft  die  gleiche  Achtung  entgegenzubringen,
nämlich  den  Kammern,  welche  über  die  Gesetze  in  voller  Freiheit  beraten,
dem  Richterstande,  der  die  Gesetze  anwendet,  der  Regierung,  die  sie  ausführt,
und  dem  nationalen  Heere,  welches  die  Unabhängigkeit  und  Unantastbarkeit
        <pb n="241" />
        Fra#ntreich.  (Februar  23.—März  1.)  233

des  Vaterlandes  schützt,  dem  Heere,  welches  das  Land  liebt  und  mit  Recht
liebt,  weil  die  ganze  Nation  in  ihm  dieselben  Pflichten  der  Entsagung  und
Disziplin  erfüllt  und  wohl  weiß,  daß  sie  in  ihm  den  treuen  Hüter  ihrer
Ehre  und  ihrer  Gesetze  finden  wird?  Wenn  Frankreich  sich  auf  sich  selbst
verlassen  kann,  so  wird  es  in  Ruhe  an  der  Lösung  der  Probleme  arbeiten
können,  welche  für  das  sittliche  und  materielle  Wohl  der  Bürger  von  Bedeutung
  find,  und  seine  friedliche  und  fruchttragende  Arbeit  fortsetzen  können
sowohl  auf  geistigem  Gebiete,  dem  der  Wissenschaften  und  Künste,  wie  auf
demjenigen  der  wirtschaftlichen  Arbeiten  in  allen  ihren  Formen,  im  Ackerbau,
  im  Handel  und  in  der  Industrie.  Lassen  wir  uns  selbst  doch  mehr
Gerechtigkeit  widerfahren  und  vergessen  wir  nicht,  daß  unser  Frankreich
stets  in  gleicher  Weise  den  Fortschritten  der  Gerechtigkeit  und  Humanität
gehuldigt  hat!  Seine  ruhmvolle  Vergangenheit  bildet  das  uns  von  unsern
Bätern  hinterlassene  Besitzthum,  welches  wir  zu  erhalten  und  zu  vergrößern
haben.  Die  Republik  hat  Frankreich  freie  Institutionen  gegeben,  sie  hat
dem  Lande  die  unschätzbare  Wohlthat  eines  ununterbrochenen  Friedens  gesichert.
  Sie  hat  seine  Wunden  geheilt,  sein  Heer  und  seine  Marine  neu
geschaffen,  ein  großes  Kolonialreich  gegründet,  das  Wissen  in  jeder  Beziehung
  in  die  rechten  Bahnen  gebracht,  wertvolle  Allianzen  und  freundschaftliche
  Beziehungen  erworben  und  sie  hat  eine  herrliche  Begeisterung  in
Werken  der  Hilfeleistung,  der  Gegenseitigkeit  und  der  Fürsorge  hervorgerufen,
  Werke,  welche  bezwecken,  unverdiente  Leiden  zu  heilen  oder  zu  vermindern.
  Vollenden  wir  weiter  dieses  Werk,  das  eine  Ehre  für  unser  Land
ist.  Ich  werde  glücklich  sein,  wenn  ich  Dank  der  von  mir  mit  allen  Kräften
zu  fördernden  Einigkeit,  innerhalb  der  Grenzen  meiner  verfassungsmäßigen
Rechte,  die  ich  mir  nicht  schmälern  lassen  werde,  zu  der  Verwirklichung
unserer  gemeinsamen  Hoffnungen  und  zur  Befestigung  der  Republik  beitragen
  kann.“

23.  Februar.  (Paris.)  Beerdigung  Faures.  Demonstrationen.

Dérouledes  Putschversuch.

Bei  der  Rückkehr  von  der  Beerdigung  kommt  es  auf  den  Boulevards
zu  Zusammenstößen  zwischen  Nationalisten,  die  für  die  Armee,  und  ihren
Gegnern,  die  für  Loubet  demonstrieren.  Es  werden  viele  Verhaftungen
vorgenommen.  —  Déroulede  fordert  den  ein  Regiment  zur  Kaserne  zurückführenden
  Brigadegeneral  Roget  öffentlich  auf,  nach  dem  Elysee  zu  marschieren
  und  das  Vaterland  aus  den  Händen  der  Dreyfusards  zu  retten.
Er  wird  verhaftet;  und  in  den  nächsten  Tagen  finden  Haussuchungen  bei
royalistischen  und  antisemitischen  Klubs  statt.  Mehrere  Führer  werden
verhaftet.

24.  Februar.  Die  Kammer  beschließt  auf  Antrag  der  Regierung
  mit  großer  Majorität,  die  Indemnität  Derouleèdes  und
Marcel-Haberts  aufzuheben  und  sie  gerichtlich  verfolgen  zu  lassen.

Februar.  Die  radikale  und  ein  Teil  der  gemäßigten  Presse
begrüßt  Loubets  Wahl  als  einen  Sieg  über  die  Reaktionären  und
Klerikalen,  die  monarchistische  und  antirevisionistische  greift  ihn
scharf  an,  da  sie  in  ihm  einen  Freund  der  Revision  des  Dreyfusprozesses
  vermutet.

1.  März.  Der  Senat  genehmigt  die  Revisionsvorlage  mit

158  gegen  131  Stimmen.  Senator  Berenger  hatte  sie  am  27.  Februar
        <pb n="242" />
        234  Frankreich.  (März  5.  6.)

scharf  verurteilt,  weil  sie  allen  Prinzipien  der  Humanität  und  Gesetzlichkeit
  Hohn  spreche.

5.  März.  (Toulon.)  Bei  der  Explosion  eines  Pulvermagazins
  werden  gegen  70  Soldaten  getötet.

Anf.  März.  (Paris.)  Haussuchungen  bei  den  Führern  der
Monarchisten.

6.  März.  (Deputiertenkammer.)  Der  Minister  des  Auswärtigen,
  Delcassé,  erklärt  über  die  Maskatfrage  (vgl.  S.  214):

Vor  etwa  drei  Wochen  traf  der  englische  Resident  in  Bender,  Buschin,
der  der  indischen  Regierung  untersteht,  auf  einem  Kriegsschiffe  vor  Mascat
ein  und  forderte  den  Sultan  auf,  eine  Konzession  rückgängig  zu  machen,
die  er  uns  erteilt  hatte,  und  die  das  Zugeständnis  an  Frankreich  enthielt,
ein  Kohlendepot  an  der  Meeresküste  an  einer  der  zu  Mascat  gehörigen
Buchten  anzulegen.  Unter  dem  Drucke  der  englischen  Kanonen  ersuchte  uns
der  Sultan,  ihm  die  Konzessionsurkunde  wieder  zurückzustellen,  was  wir
natürlich  verweigerten.  Darauf  erklärte  der  Sultan  die  Konzession  für
annulliert.  —  Das  find  die  Thatsachen.  —  Die  Regierung  der  Republik
fand  sich  also  einer  doppelten  Frage  gegenüber,  einer  thatsächlichen  und
einer  formellen.  Welchen  Vorwurf  konnte  man  schließlich  gegen  uns  erheben?
  —  Durch  den  Vertrag  von  1862  übernahmen  England  und  Frankreich
die  gegenseitige  Verpflichtung,  die  Unabhängigkeit  des  Innern  von  Mascat
zu  respektieren.  Frankreich  hat  ebensowenig  heute  als  in  der  Vergangenheit
Lust,  diese  Unabhängigkeit  im  geringsten  anzutasten.  Frankreich  hat  dies
stets  gesagt  und  erhebt  keine  Schwierigkeit,  es  wieder  zu  sagen.  Es  beabsichtigt
  zweifellos  ebensowenig  wie  England,  sich  auf  Umwegen  durch  Sonderverträge
  in  Mascat  eine  bevorrechtete  Lage  zu  schaffen  und  die  Tragweite
der  Uebereinkunft  von  1862  zu  seinem  Vorteil  abzuschwächen.  Könnte  die
Bewilligung  einer  Kohlenniederlage  die  geringste  Beunruhigung  rechtfertigen?
England  besitzt  seit  langem  eine  Kohlenniederlage  in  Mascat  und  es  könnte
der  bloße  Plan,  seinerseits  das  zu  thun,  was  England  ohne  Schädigung
der  Uebereinkunft  von  1862  thun  konnte,  seitens  Frankreich  eine  Nichteinhaltung,
  eine  Verletzung  eben  dieser  Konvention  bedeuten.  Die  Erörterung
über  diesen  Punkt  könnte  keine  weitläufige  sein.  Die  englische  Regierung
hat  auch  nach  erhaltener  Aufklärung  über  die  Thatsachen  und  unsere  Absichten
  nicht  gezögert,  anzuerkennen,  daß  die  Rechte  Frankreichs  und  Englands
  in  Mascat  identisch  liegen,  wie  auch  ihre  Pflichten  seien.  Frankreich
kann  sehr  rechtmäßigerweise  dort  einerseits  eine  Kohlenniederlage  genau
zu  den  Bedingungen  haben,  unter  denen  England  dort  die  seinige  errichtet
hat.  (Beifall.)  Wir  hatten  also  Recht  in  der  Sache  behalten.  Es  blieb
jetzt  nur  noch  die  Frage  des  weiteren  Vorgehens  zu  regeln.  Auch  hier
konnte  eine  zufriedenstellende  Lösung  nicht  zweifelhaft  sein.  Es  wäre  auch
wirklich  nicht  möglich,  daß  im  Augenblick,  wo  die  beiden  Regierungen  in
aufrichtigem,  versöhnlichem  Sinne  über  die  Abgrenzung  ihrer  Besfitzungen
in  Afrika  unterhandeln  und  ein  Vertragsverhältnis  als  Garantie  einer
dauernden  Verständigung  anstreben,  weil  die  wesentlichen  Interessen  der
beiden  Nationen  dadurch  gewahrt  sein  werden,  es  wäre  nicht  möglich,  sage
ich,  daß  in  diesem  Augenblick  die  englische  Regierung  den  ebenso  unkorrekten
wie  eigenmächtigen  Eingriff  seitens  eines  ihrer  Beamten  zulassen  könnte,
der  uns  Anlaß  zur  Klage  gegeben  hat.  Auch  hat  uns  die  englische  Regierung
  ihr  aufrichtiges  Bedauern  über  den  Vorfall  zum  Ausdruck  gebracht.
        <pb n="243" />
        Frankreich.  (März  14.—  April  20.)  235

14.  März.  Der  Präsident  Loubet  begnadigt  die  Personen,
die  am  18.  Februar  und  in  den  folgenden  Tagen  wegen  Unruhen
zu  Geldstrafen  verurteilt  worden  find.

17.  März.  (Kammer.)  Marineminister  Lockroy  sagt  über
die  Verstärkung  der  Seemacht  Frankreichs:

Frankreich  könne  nicht  eine  ebenso  bedeutende  Flotte  wie  England
und  eine  ebenso  zahlreiche  Landarmee  wie  Deutschland  haben.  Wenn
Frankreich  der  Krieg  erklärt  worden  sei,  so  müsse  es  im  stande  sein,  ihn
durchzuführen;  wenn  es  aber  einen  Krieg  vermeiden  wolle,  so  müsse  es
stark  sein.  Die  Verteidigung  der  Küsten  sei  von  nicht  geringerer  Bedeutung
als  die  Verteidigung  der  Ostgrenzen.  Man  müsse  für  den  Fall  eines
Krieges  sich  auch  die  Freiheit  der  Meere  sichern.  Die  Ausdehnung  des
Kolonialbesitzes  erfordere  es,  daß  man  auch  eine  starke  Marine  habe.  Die
unterseeische  Schiffahrt  habe  in  Frankreich  soeben  einen  entscheidenden  Schritt
vorwärts  gethan,  man  sei  jetzt  im  Besitze  eines  Unterseefahrzeuges,  welches
im  stande  sei,  thatsächliche  Dienste  zu  leisten.  Dasselbe  sei  ein  Hilfsmittel
auf  militärischem  Gebiete  und  auf  dem  Gebiet  der  Schiffahrt.  Die  in
Toulon  mit  dem  Unterwasserboot  „Gustave  Zéde“  angestellten  Versuche
hätten  ein  bündiges  Ergebnis  geliefert.  Der  „Zéde“  habe  einen  großen
Fehler  gehabt;  er  sei  nämlich  blind  gewesen.  Ties  sei  er  aber  nicht  mehr.
Man  habe  ihn  in  den  letzten  Tagen  mit  einer  Sehvorrichtung  ausgestattet,
die  ihm  ermögliche,  an  seinen  Gegner  heranzukommen  und  einen  sicheren
Schlag  gegen  ihn  zu  führen.  So  habe  Frankreich  ein  neues  und  furchtbares
  Werkzeug  in  seinen  Händen.  Frankreich  habe  im  Mittelländischen
Meere  gegenwärtig  15  Panzerschiffe,  während  England  dort  deren  nur  zehn
habe.  Er  sei  bestrebt,  durch  Herabminderung  der  Zahl  der  Schiffstypen
eine  homogene  Flotte  zu  schaffen.  Nach  lobenden  Aeußerungen  über  das
Menschenmaterial  der  Flotte  sagt  der  Minister  schließlich,  Frankreich  müsse
eine  machtvolle  Marine  gegeben  werden.  Deren  Erneuerung  sei  nötig.
Frankreich  wolle  den  Frieden,  doch  müsse  die  Marine  organisiert  werden,
um  einen  Angriff  zurückweisen  zu  können.  (Vgl.  Germanicus,  Frankreichs
Flottenfrage  und  die  junge  Schule.  Preuß.  Jahrb.  Bd.  96.)

18.20.  März.  In  der  Deputiertenkammer  kritisiert  der
Admiral  Rieunier  das  Programm  des  Marineministers  scharf,  insbesondere
  die  Vernachlässigung  der  Panzerschiffe.

31.  März.  (Paris.)  Der  „Figaro“  veröffentlicht  die  Akten
der  Untersuchung  des  Kassationshofes.  —  Das  Blatt  setzt  die
Publikation  mehrere  Wochen  lang  fort,  obwohl  der  Redakteur  zu
500  Francs  Strafe  verurteilt  wird.

18.  April.  (Paris.)  Die  Führer  der  Liga  zur  Verteidigung
der  Menschenrechte,  die  für  die  Revision  des  Dreyfusprozesses  agitiert,
werden  wegen  Verletzung  des  Vereinsgesetzes  zu  16  Francs  Geldstrafe
  verurteilt.

20.  April.  (Paris.)  Der  Lustspieldichter  Pailleron
(Hauptwerk:  „Die  Welt,  in  der  man  sich  langweilt"),  Mitglied  der
Akademie,  7.
        <pb n="244" />
        236  Frankreich.  (April  22.—Mai  6.)

22.  April.  (Paris.)  Die  Akademie  der  moralischen  und  politischen
  Wissenschaften  verleiht  den  Audiffred-Preis  (15000  Francs)
an  Major  Marchand  für  seine  Durchquerung  Afrikas.

3.  Mai.  (Paris.)  Der  „Figaro“  schreibt  über  seine  Veröffentlichung
  der  Untersuchungsakten:

„Die  Veröffentlichung  des  Dossiers  der  Enquete  geht  nun  zu  Ende.
Wir  haben  sie  ohne  Zaudern  begonnen  und  trotz  der  maßlosesten  Angriffe
und  Beschimpfungen  unverzagt  durchgeführt.  Dank  dieser  Veröffentlichung,
deren  wir  uns  rühmen  dürfen,  haben  wir  es  unmöglich  gemacht,  daß  der
Wahrheit  hinterlistig  ein  Bein  gestellt  wird.  Wir  haben  dem  Publikum
gesagt:  Da  die  Regierung  nicht  wünscht,  daß  man  sich  ein  Urteil  bilde  —
nun  so  urteile  du  selbst.  Wir  laden  dich  zu  diesem  Vorhaben  ein,  zu  dem
nichts  weiter  gehört  als  schlichter  Verstand  und  Ehrlichkeit.  Und  das
Publikum  hat  sein  Urteil  gefällt.  Es  hat  seinerseits  sein  Werk  gethan
und  der  Rückschlag  wird  sich  —  wenn  es  nicht  schon  der  Fall  sein  sollte  —
bis  in  die  Freistatt  der  Gerechtigkeit  fühlbar  machen.  Und  wie  urteilte
das  Publikum  Es  urteilt,  daß,  wenn  die  Unschuld  von  Dreyfus  nicht
dargelegt  wurde,  noch  weniger  seine  Schuld  erwiesen  sei.  Die  Unschuld
aber  beweist  man  überhaupt  nicht.  Wenn  man  also  die  Unschuld
von  Dreyfus  nicht  strikte  erwiesen  hat,  so  hat  man  noch  viel  weniger  seine
Schuld  bewiesen!  Gewiß  haben  sieben  Offiziere,  die  durchweg  ehrliche
Leute  sind,  ihn  verurteilt.  Allein  diese  sieben  befanden  sich  in  totaler
Unkenntnis  des  Rechts  und  der  Rechtsformen;  sie  urteilten  lediglich  auf
Grund  von  Aussagen  der  Sachverständigen,  die  sich  widersprachen  und
ihre  Gutachten  zum  Teil  zurückzogen,  summarisch  über  Dreyfus  ab.  Sie
standen  übrigens  schon  im  Begriff,  ihn  freizusprechen.  Da  fand  man  im
Saal  einen  geheimen  Aktenbund,  in  welchem  es  von  Fälschungen  und  gesetzwidrigen
  Aktenstücken  wimmelte  und  im  Vertrauen  auf  diese  Dokumente
verurteilten  sie  ihn!  Nach  der  Verurteilung  sucht  man  die  Beweise
zusammen.  Dann  kommt  die  so  oberflächlich  und  ungesetzlich  abgeurteilte
Sache  vor  den  Obersten  Gerichtshof  und  wird  nun  Gegenstand  gewissenhafter
  Untersuchung.  Und  kein  einziger  Beweis  für  Dreyfus'’  Schuld
kommt  dabei  zutage!  Vier  Jahre  lang  sucht  man  die  Beweise,  seit  17
Monaten  wird  mit  Hilfe  von  allen  amtlichen  Gewalten  die  Spur  abgesucht
  —  und  kein  einziger  Schuldbeweis  wird  gefunden!“

5.  Mai.  (Deputiertenkammer.)  Rücktritt  des  Kriegsministers
  Freycinet.

Am  29.  April  hat  Freycinet  den  Lehrer  Duruy  an  der  polhytechnischen
Schule  suspendiert,  weil  er  in  seinen  Vorlesungen  die  Unschuld  von
Dreyfus  behauptet,  und  dadurch  Unruhen  hervorgerufen  hatte.  —  Freycinet
wird  deshalb  von  den  Radikalen  in  der  Kammer  heftig  angegriffen,  und
als  er  sich  verteidigen  will,  durch  Lärm  am  Reden  gehindert.  Er  verläßt
deshalb  die  Tribüne  und  legt  sein  Ministerium  nieder  (5.  Mai).  —  Sein
Nachfolger  wird  der  Bautenminister  Krantz,  dessen  Portefeuille  der  Senator
Monestier  übernimmt.  Krantz  befiehlt  die  Wiederaufnahme  der  Vorlesungen
  Duruys  (15.  Mai).

6.  Mai.  (Deputiertenkammer.)  Minister  des  Auswärtigen
  Delcassé  erklärt  über  das  englisch-französische  Abkommen
(S.  217):
        <pb n="245" />
        Frankreich.  (Mai  Mitte—Juni  3.)  237

Er  habe  bei  den  Verhandlungen  drei  Hauptpunkte  durchgesetzt,  an
denen  er  auch  festhalten  wolle.  Erstens  habe  sich  Frankreich  bezüglich
Aegyptens  vollständige  Freiheit  bewahrt  und  nichts  anerkannt,  was  sich
ohne  seine  Zustimmung  dort  vollzogen  habe.  Zweitens  habe  Frankreich
alle  seine  Besitzungen  zu  einem  einzigen  Ganzen  abgerundet,  und  noch
Bagirmi,  Wadai  und  Kanem  dazu  erlangt,  Länder,  die,  wie  er  glaube,
in  nutzbringender  Weise  erschlossen  werden  könnten.  Drittens  seien  die
Ursachen  für  englisch-französische  Zusammenstöße  beseitigt  worden,  ohne  daß
Frankreich  irgend  eines  seiner  wesentlichen  Interessen  geopfert  habe.

Mitte  Mai.  (Paris.)  Die  Briefträger  streiken  einige  Tage,
um  die  Erhöhung  des  Mindestgehaltes  von  1000  auf  1200  Francs
zu  erzielen.  Da  die  Regierung  Soldaten  für  den  Postdienst  kommandiert,
  geben  sie  den  Streik  schnell  auf.

30.  Mai.  Major  Marchand  landet  in  Toulon  und  wird
glänzend  empfangen.

31.  Mai.  (Paris.)  Das  Schwurgericht  spricht  Déroulede
und  Marcel  Habert  von  der  Anklage,  Militärpersonen  zur  Verletzung
  der  Disziplin  verleitet  haben  zu  wollen,  frei.

1.  Juni.  (Paris.)  Präsident  Loubet  empfängt  den  Major
Marchand.  Die  Bevölkerung  feiert  Marchand  enthusiastisch.

2.  Juni.  (Paris.)  Major  Paty  du  Clam  wird  verhaftet.

3.  Juni.  Der  Senat  genehmigt  das  von  der  Kammer  bereits
  angenommene  Abkommen  mit  England.

3.  Juni.  (Paris.)  Der  Kassationshof  beschließt  die  Revision
des  Dreyfusprozesses.  Das  Urteil  lautet:

„Der  Gerichtshof  hat  nach  Anhörung  des  Präsidenten  der  Zivilkammer
  in  seinem  Berichte,  des  Generalprokurators  in  seinen  Requisitionen
und  des  Maitre  Mornard,  Advokaten  der  Frau  Dreyfus,  in  seinen  Anträgen
  und  nach  Einblicknahme  in  die  Akten  des  Prozesses  des  am  22.  Dezember
  1894  zur  Verschickung  verurteilten  Alfred  Dreyfus  entschieden:  Was
den  Beweisgrund  betrifft,  der  sich  aus  dem  geheimen  Schriftstück  „Cette
canaille  de  D.“  ergibt,  welches  dem  Kriegsgericht  mitgeteilt  worden  sein
soll:  In  Erwägung,  daß  diese  Mitteilung  sich  aus  der  Erklärung  Cafimir
Périers  ergibt,  der  diese  Thatsache  von  General  Mercier  erfahren  und
daß  andererseits  die  Generale  Mercier  und  Boisdeffre,  die  aufgefordert
wurden  zu  erklären,  was  sie  hierüber  wußten,  sich  weigerten  zu  antworten
und  auf  diese  Weise  implicite  die  Thatsache  zugestanden;  in  Erwägung,
daß  die  Enthüllungen,  welche  nach  dem  Urteil  gemacht  wurden  und  daß
die  den  Richtern  gewordene  Mitteilung  einer  Urkunde,  welche  auf  sie  einen
entscheidenden  Eindruck  machen  kann,  eine  neue  Thatsache  bildet,  und  zwar
eine  derartige,  daß  sie  die  Unschuld  des  Dreyfus  in  sich  schließen  könnte.
Was  den  Beweisgrund  betrifft,  der  sich  aus  dem  Bordereau  ergibt:  In
Erwägung,  daß  das  Dreyfus  vorgeworfene  Verbrechen  bestand  in  der  an  eine
fremde  Macht  oder  deren  Agenten  erfolgte  Auslieferung  von  vertraulichen
oder  geheimen,  die  Nationalverteidigung  betreffenden  Schriftstücken,  deren

Absendung  von  einem  Sendschreiben  oder  Bordereau  begleitet  war,  das
kein  Datum  und  keine  Unterschrift  trug  und  auf  sehr  feinem  karriertem
        <pb n="246" />
        238  Frankreich.  (Juni  Anf.—I1.)

Papier  geschrieben  war;  in  Erwägung,  daß  dieser  Brief,  welcher  die
Grundlage  der  Anklage  bildete,  fünf  Sachverständigen  unterbreitet  wurde,
daß  drei  ihn  Dreyfus  zuschrieben,  obgleich  man  weder  in  dessen  Besitz,
noch  bei  den  Kleinhändlern  ein  solches  Papier  auffinden  konnte;  in  Erwägung,
  daß  durch  die  im  November  1898  geführte  gerichtliche  Untersuchung
  zwei  Briefe  entdeckt  und  beschlagnahmt  wurden,  die  auf  ebenso
feinem  karrierten  Papier  geschrieben,  deren  Echtheit  nicht  anzuzweifeln  war,
und  die  vom  17.  April  1892  und  17.  August  1894  datiert  waren,  von
denen  der  letztere  Brief  aus  derselben  Zeit  wie  das  Bordereau  stammte,
und  die  beide  von  einem  anderen  Offizier  herrührten;  in  Erwägung,  daß
die  Sachverständigen  erklärten,  daß  das  Bordereau  von  derselben  Hand
herrührte,  wie  die  beiden  oben  erwähnten  Briefe,  und  daß  das  Papier  des
Bordereaus  und  das  der  Briefe  völlig  übereinstimmte;  in  Erwägung,  daß
Thatsachen,  welche  dem  Kriegsgericht  unbekannt  waren,  dazu  angethan  find,
zu  beweisen,  daß  das  Bordereau  nicht  von  Dreyfus  geschrieben  worden
und  seine  Unschuld  festzustellen:  In  Erwägung,  daß  diese  Auslassungen
damit  beginnen,  daß  Dreyfus  seine  Unschuld  versichert,  daß  es  unmöglich
ist,  den  genauen  und  vollständigen  Wortlaut  der  Auslassungen  festzustellen,
infolge  der  Verschiedenheit  der  Erklärungen,  die  Lebrun-Renault  selbst
nacheinander  abgegeben  hat,  sowie  derjenigen,  welche  die  anderen  Zeugen
abgegeben  haben,  ist  diesen  Auslassungen  keinerlei  Wert  beizumessen.  Aus
diesen  Gründen  kassiert  und  annuliert  der  Gerichtshof  das  am  22.  Dezember
1894  vom  ersten  Kriegsgericht  des  Pariser  Militärgouvernements  über
Alfred  Dreyfus  gefällte  Urteil,  verweist  den  Angeklagten  vor  das  in  besonderer
  Beratung  bezeichnete  Kriegsgericht  von  Rennes,  um  bezüglich
folgender  Frage  abgeurteilt  zu  werden:  „Ist  Dreyfus  schuldig,  im  Jahre
1894  Machenschaften  betrieben  oder  mit  einer  fremden  Macht,  beziehungsweise
  mit  deren  Agenten  Verbindungen  unterhalten  zu  haben,  um  sie  zu
Feindseligkeiten  oder  gar  zu  einem  Kriege  gegen  Frankreich  zu  veranlassen
oder  ihr  die  Mittel  dazu  an  die  Hand  zu  geben?"“

Anf.  Juni.  Es  wird  bekannt,  daß  Esterhazy  sich  offen  als
Verfasser  des  Bordereau  bekannt  hat.

4.  Juni.  (Auteuil  bei  Paris.)  Bei  einem  Rennen,  dem
der  Präsident  Loubet  beiwohnt,  machen  einige  Monarchisten  unter
Führung  des  Grafen  Christiani  einen  thätlichen  Angriff  auf  Loubet.
Christiani  und  viele  Ruhestörer  werden  verhaftet.  Der  Angriff  bedeutet
  einen  nationalistischen  Protest  gegen  die  Revision  des  Dreyfusprozesses.


5.  Juni.  Die  Deputiertenkammer  tadelt  die  Vorgänge
von  Auteuil  und  richtet  eine  Ergebenheitsadresse  an  Präsident  Loubet.

Im  weiteren  Verlauf  der  Sitzung  kommt  es  zu  stürmischen  Scenen,
da  die  Rechte  den  Kassationshof  scharf  angreift.

9.  Juni.  (Paris.)  Oberstleutnant  Picquart  wird  aus  der
Untersuchungshaft  entlassen.

11.  Juni.  (Paris.)  Bei  dem  Rennen  um  den  großen  Preis
sind  große  Vorsichtsmaßregeln  getroffen.  Loubet  wird  enthusiastisch
        <pb n="247" />
        Frankreich.  (Juni  12.—26.)  239

begrüßt,  es  ereignet  sich  kein  Zwischenfall  außer  einigen  unbedeutenden
  Schlägereien.

12.  Juni.  (Deputiertenkammer.)  In  einer  Debatte  über
das  Eingreisen  der  Polizei  am  vorhergehenden  Tage  nimmt  die
Kammer  eine  von  der  Regierung  nicht  gebilligte  Erklärung  an.
Das  Kabinett  tritt  deshalb  zurück.

13.  Juni.  (Paris.)  Graf  Christiani  wird  wegen  seines
Angriffs  auf  Loubet  zu  vier  Jahren  Gefängnis  verurteilt.

Mitte  Juni.  Es  werden  Kundgebungen  höherer  Offiziere
gegen  die  Revision  des  Dreyfusprozesses  bekannt.  Die  radikale
Presse  fordert  Einschreiten  der  Regierung  dagegen.

22.  Juni.  Neubildung  des  Kabinetts.

Vorsitz  und  Inneres:  Waldeck-Rousseau;  Aeußeres:  Delcassé;  Krieg:
General  Galliffet;  Marine:  Lannessan;  Justiz:  Monis;  Ackerbau:  Jean
Dupuy;  Handel:  Millerand;  Finanzen:  Caillaux;  Unterricht:  Leygues;
öffentliche  Arbeiten:  Pierre  Bodin;  Kolonien:  Decraix.  Radikal  sind  Lanessan
  und  Baudin,  Sozialist  ist  Millerand,  die  übrigen  gehören  zur  Partei
der  gemäßigten  Republikaner.  —  Viele  Sozialisten  mißbilligen  den  Eintritt
Millerands  neben  dem  „Reaktionär“  Gallifet,  obschon  dieser  als  überzeugter
Dreyfusist  gilt.  Von  der  Gruppe  Méline  gehört  niemand  dem  Kabinet  an.

26.  Juni.  Das  Kabinett  gibt  in  beiden  Kammern  folgende

Erklärung  ab:

„Nachdem  die  Kammer  ihren  Entschluß  ausgesprochen  hat,  nur  eine
Regierung  zu  unterstützen,  welche  entschlossen  ist,  mit  Entschiedenheit  die
republikanischen  Einrichtungen  zu  verteidigen  und  für  die  öffentliche  Ordnung
  zu  sorgen,  ist  die  Aufgabe,  welche  dem  neuen  Kabinett  zufällt,  klar
bestimmt.  Wir  haben  keinen  anderen  Wunsch,  als  diese  Aufgabe  zu  erfüllen.
  Es  handelt  sich  darum,  das  uns  allen  gemeinsame  Erbe  unveräußert
aufrecht  zu  erhalten.  Wir  find  der  Ansicht,  daß  die  Spaltung  der  Parteien
  hiegegen  zurücktreten  muß,  da  das  Werk,  das  wir  unternehmen  wollen,
die  Mitwirkung  aller  Republikaner  erfordert.  Wenn  so  unser  Ziel  dadurch
vorgezeichnet  ist,  so  ist  es  nötig,  sich  zu  verständigen,  die  Streitfragen  ruhen
zu  lassen  gegenüber  der  gemeinsam  zu  erfüllenden  Pflicht,  die  dahin  geht,
dem  Treiben  ein  Ende  zu  machen,  welches  unter  leicht  zu  durchschauenden
Vorwänden  gegen  die  Regierungsform  sich  richtet,  die  das  allgemeine  Stimmrecht
  sanktioniert  hat  und  die  es  aufrecht  zu  erhalten  wissen  wird.  Es  erfordert
  das  in  allen  Dienstzweigen  treue  Mitarbeit  und  den  Mut  der  Verantwortlichkeit.
  Dieses  muß  die  erste  Sorge  der  Regierung  sein,  welche  sich
Ihnen  vorstellt.  Es  wird  nicht  ihre  Schuld  sein,  wenn  die  Gerechtigkeit
ihr  Werk  nicht  in  voller  Unabhängigkeit  vollendet.  Die  Regierung  ist  entschlossen,
  ihren  Entscheidungen  Achtung  zu  verschaffen.  Sie  kann  diejenigen,
welche  die  verantwortungsvolle  Aufgabe  haben,  über  Menschen  zu  Gericht
zu  sitzen,  nicht  mit  verschiedenem  Maße  messen,  und  wenn  man  dem  Wunsche
des  Landes  vor  allem  Gehör  schenkt,  werden  die  weiteren  Entscheidungen
in  Ruhe  und  Ordnung  sich  vorbereiten.  In  die  erste  Reihe  der  mit  der
Erhaltung  und  Würde  einer  Nation  aufs  engste  verknüpften  Interessen
stellen  wir  diejenigen  der  Armee,  welche  die  dritte  Republik  auf  so  starker
und  breiter  Grundlage  neu  organisiert  hat,  daß  sie  der  Ausdruck  zugleich
        <pb n="248" />
        240  Fran#reich.  (Juli  1.—  August  3.)

der  Sicherheit  und  des  Stolzes  von  Frankreich  ist.  Wir  denken  mit  den
bedeutendsten  und  zuverlässigsten  Führern  derselben,  daß  ein  unverletzliches
Festhalten  an  der  Disciplin  die  erste  und  die  wesentlichste  Garantie  für  die
Größe  der  Armee  bildet.  Wir  find  entschlossen,  dieselbe  mit  derselben
Energie  zu  verteidigen,  sowohl  gegen  die  Angriffe,  denen  sie  ausgesetzt  sein
könnte,  als  auch  gegen  die  Beschuldigungen,  welche  die  unzutreffendsten  aller
Beleidigungen  sind.  Wir  sehen  vor  allem  in  der  moralischen  Einigkeit
Frankreichs  die  Hauptbedingung  für  die  zivilisatorische  Rolle,  für  die  es
bestimmt  ist.  Eine  Beruhigung  wird  sofort  eintreten,  wenn  jeder  darauf
verzichtet,  sich  selbst  Recht  zu  verschaffen  und  Urteilssprüche  vorzubereiten
oder  zu  diktieren,  und  jeder  sich  vor  dem  Gesetze  beugt.  Um  das  uns  obliegende
  Werk  zu  vollenden  und  alle  hiezu  nötigen  Maßnahmen  zu  beschließen,
bedürfen  wir  der  Mitwirkung  des  Parlaments  und  seines  ganzen  Vertrauens.
Dasselbe  wird  uns  nach  unsern  Handlungen,  nicht  nach  unseren  Versprechungen
  beurteilen.  Wir  verlangen  die  weitgehendsten  Vollmachten  von
Ihnen,  wogegen  wir  unfre  volle  Verantwortlichkeit  Ihnen  gegenüber
verpfänden.  Wir  bitten  Sie,  einen  Waffenstillstand  zu  schließen  in  den
erregenden  Kämpfen,  die  ein  Uebel  für  die  Interessen  des  Landes  sein
könnten,  und  ohne  Verschub  die  für  uns  wie  für  ein  gutes  Funktionieren
der  öffentlichen  Dienste  notwendigen  Gesetze  zu  genehmigen.  Wenn  unfre
Anträge  Gehör  finden,  wird  die  Regierung  bald  ihr  Werk  des  wirtschaftlichen
  und  sozialen  Fortschritts  wieder  aufnehmen,  und  wir  werden
glauben,  unfre  Pflicht  erfüllt  zu  haben,  wenn  wir  von  neuem  einer  Politik
den  Weg  eröffnet  haben  werden,  welche  geeignet  ist,  alles  das  auszuschließen,
was  die  Republik  hindert,  sich  zu  einigen."

1.  Juli.  Dreyfus  landet  in  Borthalniguer  bei  Quiberon
und  wird  sogleich  in  das  Gefängnis  von  Rennes  gebracht.

4.  Juli.  Vertagung  der  Kammern.

6.  Juli.  Depeschenwechsel  des  Präsidenten  Loubet  mit  dem
Deutschen  Kaiser,  s.  Norwegen.

7.  Juli.  (Paris.)  Der  Gouverneur  von  Paris,  Zurlinden,
der  die  Revision  des  Dreyfusprozesses  mißbilligt,  wird  durch  General
Brugere  ersetzt.  —  Aus  demselben  Grunde  wird  General  Negrier,
Mitglied  des  obersten  Kriegsrats,  zur  Disposition  gestellt.

Juli.  Die  Presse  über  Dreyfus'  Behandlung  auf  der
Teufelsinsel.

Gegen  den  früheren  Kolonialminister  Lebon  werden  in  der  radikalen
Presse  viele  Vorwürfe  gerichtet,  weil  er  Dreyfus  grausam  behandelt  habe.
Dieser  erklärt,  er  habe  infolge  amtlicher  Berichte  über  die  Möglichkeit  einer
Flucht  Dreyfus'  dessen  Hütte  mit  Pallisaden  umgeben  lassen  und  angeordnet,
  solange  die  Pallisaden  unvollendet  sein,  Dreyfus  des  Nachts  in
Eisen  zu  legen.

2.  August.  Der  Minister  des  Auswärtigen,  Delcassé,  begibt
sich  über  Berlin  nach  St.  Petersburg.

3.  August.  (Paris.)  Der  Kriegsminister  Galliffet  richtet
folgenden  Erlaß  an  die  Offiziere,  die  im  Dreyfusprozeß  als  Zeugen
vernommen  werden:
        <pb n="249" />
        Srankreih.  (August  7.—24.)  241

„Der  Regierungskommissär  beim  Kriegsgericht  zu  Rennes  ließ  mich
wissen,  daß  er  beabsichtige,  Sie  im  Prozeß  Dreyfus  als  Zeuge  aufzurufen.
Ich  habe  die  Ehre,  Ihnen  mitzuteilen,  daß  ich  Ihnen  gestatte,  dem  Rufe
Folge  zu  leisten  und  vor  dem  Kriegsgericht  ohne  Rücksicht  auf  das  Berufsgeheimnis
  auszusagen.  Immerhin  werden  Sie  sich  enthalten  müssen,  in
Ihrer  Aussage  solche  Personen  mit  Namen  zu  nennen,  deren  Erwähnung
diplomatische  Verwicklungen  herbeiführen  oder  die  Nützlichkeit  unseres  Nachrichtendienstes
  beeinträchtigen  könnte.  Ich  bitte  Sie,  mir  den  Empfang
dieses  Schreibens  anzuzeigen.  Galliffet.“

7.  August.  (Rennes.)  Eröffnung  der  Revision  des  Dreyfusprozesses.
  Es  herrscht  großer  Andrang.  Umfassende  Vorsichtsmaßregeln
  gegen  etwaige  Unruhen  sind  getroffen.

12.  August.  (Paris.)  Verhaftungen  von  Monarchisten  und
Nationalisten.  Belagerung  Gucrins.

Die  Regierung  nimmt  bei  den  Führern  der  monarchistischen  und
plebiszitären  Parteien  Haussuchungen  vor  und  verhaftet  viele  von  ihnen,
darunter  Déroulede,  unter  der  Anklage  des  Hochverrats.  Der  Führer
der  Antisemiten  Guêrin  verschanzt  sich  im  Klublokal  der  Antisemiten  in
der  Rue  Chabrol  und  droht  auf  die  Polizisten  zu  schießen.  Da  die  Regierung
  das  Leben  der  Polizisten  nicht  aufs  Spiel  setzen  will,  verzichtet
sie  auf  gewaltsames  Eindringen,  um  ihn  auszuhungern.  Gucérin  ergiebt
sich  erst  am  19.  September.  So  lange  wird  sein  Haus  bewacht.  —  Die
Verhafteten  werden  vor  den  Staatsgerichtshof  verwiesen.

14.  August.  (Rennes.)  Der  Verteidiger  von  Dreyfus,
Advokat  Labori,  wird  durch  einen  Schuß  schwer  verwundet.

20.  August.  (Paris.)  Große  Zusammenstöße  von  Anarchisten
und  Sozialisten  mit  der  Polizei,  wobei  an  400  Personen  verwundet
werden.

24.  August.  (Rennes.)  General  Gonse  erklärt  im  Prozeß
über  den  Betrieb  der  Spionage  in  Frankreich:

„Gegenüber  einer  Botschaft  in  Paris  (es  ist  die  deutsche)  gab  es
eine  Wohnung,  zu  der  wir  Zugang  hatten.  Darunter  hatten  die  Attaschees
dieser  Botschaft  die  Zimmer  des  Erdgeschosses  gemietet,  wo  die  Junggesellen
unter  ihnen  frühstückten.  Die  Pförtnerin  besorgte  die  Küche  für  diese  Herren.
Es  waren  zwei  Räume,  der  eine  diente  als  Eßzimmer,  der  andere  als  Rauchzimmer,
  wo  man  auch  den  Kaffee  einnahm.  Der  Oberst  Picquart  ließ  in
dem  darüber  gelegenen  Zimmer  Vorrichtungen  anbringen,  ließ  im  Kamin
Schallhörner  befestigen  und  ein  Möbel  aufstellen,  von  dem  aus  man  sich
dieser  Schallhörner,  die  den  Schall  in  dem  Kamin  auffingen,  bedienen  konnte.
Er  setzte  dann  in  das  Zimmer  einen  seiner  Agenten,  den  ich  nicht  kannte,
und  dieser  Agent  belauschte  alle  Tage  die  Unterhaltung  und  erstattete  abends
7  Uhr  Bericht.  Das  hat,  ich  weiß  nicht  wie  lange,  gedauert.  Ich  frage,
ob  derartige  Schritte  gegenüber  Personen,  die  den  Botschaften  angehören,
der  Regel  entsprechen  und  ob  man  so  etwas  thun  darf,  ohne  seinen  Vorgesetzten
  Rechenschaft  abzulegen.“  —  Oberstleutnant  Picquart  hat  diese
Aussage  des  Generals  Gonse  an  sich  nicht  bestritten,  sondern  nur  gesagt,
daß  sein  Vorgänger  (Sandherr)  das  obere  Stockwerk  gemietet  und  einen
vollständigen  Dienst  dort  eingerichtet  hatte.  Vorsitzender:  Das  entkräftet
nicht  die  Aussage  des  Generals,  daß  das  Haus  mit  jenen  Vorrichtungen

Europäischer  Geschichtskalender.  Bd.  XI.  16
        <pb n="250" />
        242  Krankreich.  (September  9.)

versehen  war.  Picquart:  Ja,  aber  die  Einrichtung  hatte  mein  Vorgänger
getroffen.  Vorsitzender:  Die  Aufstellung  der  Apparate!  Picquart:  Nein,
die  Einrichtung  der  Ueberwachung.  —  Danach  ist  also  Oberst  Picquart  als
der  Vater  der  Schallhörner  im  Kamin  zu  betrachten.  („Köln.  Ztg.“)

9.  September.  (Rennes.)  Das  Kriegsgericht  fällt  mit  5
gegen  2  Stimmen  folgendes  Urteil:

Im  Namen  des  franzöfischen  Volkes!

Heute,  am  9.  September  1899,  hielt  das  Kriegsgericht  des  X.  Armeekorps
  zu  Rennes  eine  Sitzung  mit  Ausschluß  der  Oeffentlichkeit.

Der  Präsident  hat  folgende  Fragen  gestellt:

Ist  Hauptmann  Alfred  Dreyfus  vom  14.  Artillerie-Regiment,  kommandiert
  zum  Generalstab  der  Armee,  schuldig,  im  Jahre  1894  Machenschaften
  angezettelt  zu  haben  oder  Beziehungen  mit  einer  fremden  Macht
oder  mit  einem  ihrer  Agenten  unterhalten  zu  haben,  um  zu  veranlassen,
Feindseligkeiten  zu  begehen  oder  Krieg  gegen  Frankreich  zu  unternehmen,
oder  um  ihr  die  Mittel  dafür  zu  liefern,  indem  er  ihr  die  im  Bordereau
aufgezählten  und  im  Urteil  des  Kassationshofes  vom  3.  Juni  1899  erwähnten
  Schriftstücke  überlieferte?

Die  Stimmen  wurden  gesondert  eingesammelt,  indem  man  beim  untersten
  Grad  und  bei  dem  Dienstjüngsten  jedes  Grades  begann.  Der  Präsident
  hat  seine  Stimme  als  Letzter  abgegeben.

Das  Kriegsgericht  erklärt,  und  zwar  mit  einer  Majorität  von  5
gegen  2  Stimmen:  Der  Angeklagte  ist  schuldig,  und  mit  Majorität,  es
find  mildernde  Umstände  vorhanden.

Hierauf  hat  in  Anbetracht  der  von  dem  Regierungskommissär  in
seinen  Anträgen  gezogenen  Schlußfolgerungen  der  Präsident  den  Text  des
Gesetzes  verlesen  und  von  neuem  die  Stimmen  unter  den  gegebenen  Formen
eingesammelt  hinsichtlich  des  Strafmaßes.  Infolgedessen  ist  Alfred  Dreyfus
zu  zehnjähriger  Haft  verurteilt  worden  unter  Anwendung  des  Artikels  76
des  Strafgesetzbuchs,  des  Artikels  7  des  Gesetzes  von  1830,  des  Artikels  5
der  Konstitution  vom  4.  November  1848,  des  Artikels  1  des  Gesetzes  vom
8.  Juni  1850,  17.,  der  Paragraphen  1  und  463  des  Strafgesetzbuchs,  der
Paragraphen  89  bis  267  und  139  des  militärgerichtlichen  Gesetzbuchs.  Das
Gericht  setzt  die  Dauer  der  körperlichen  Haft  auf  das  gesetzlich  zulässige
Minimum  fest,  gemäß  dem  Gesetz  vom  22.  Juli  1863,  abgeändert  durch
dasjenige  vom  19.  Dezember  1871.  Dreyfus  ist  zu  degradieren.

Dem  Regierungskommissär  wird  befohlen,  vor  der  ins  Gewehr  getretenen
  Wache  dem  Verurteilten  unverzüglich  das  Urteil  in  seiner  Gegenwart
vorlesen  zu  lassen  und  ihm  anzukündigen,  daß  ihm  nach  dem  Gesetz  eine
Frist  von  24  Stunden  zur  Einlegung  der  Berufung  zusteht.

September.  Die  Urteile  der  Presse  über  die  neue  Verurteilung

von  Dreyfus  sind  verschieden  nach  dem  Parteistandpunkt.

Das  „Echo  de  Paris“  beglückwünscht  sich  zum  Erfolge  des  mit  Unterstützung
  des  großen  Bürgers  mit  Namen  Quesnay  de  Beaurepaire  gewonnenen
  Feldzuges  und  setzt  den  Kampf  in  längeren,  heftigen  Angriffsartikeln
wider  Delcassé,  Deutschland  und  v.  Schwartzkoppen  fort.  Der  „Eclair"“
erklärt  sich  für  befriedigt  und  erblickt  in  dem  Urteil  eine  Rechtfertigung
seiner  Kampagne  und  warnt  die  Gegner  vor  der  Fortsetzung  des  Kampfes.
Frankreich  bedürfe  der  Ruhe.  Der  „Intransigeant“  bringt  in  vier  fetten
Reihen  die  Ueberschriften:  „Frankreich  gerettet.  Die  Strafe.  Dreyfus  verurteilt.
  Detention  und  Degradation  der  Verräters.  Freudeausbruch  in  Paris.“
Die  „Libre  Parole“  bringt  nur  drei  Zeilen  in  einer  Riesenüberschrift:
        <pb n="251" />
        Frankrei.  (September  21.—Oktober  24.)  243

„Der  Verräter  verurteilt.  Zehn  Jahre  Detention  und  die  Degradation.
Nieder  mit  den  Juden!“  Der  bonapartistische  Deputierte  Cuneo  d'Ornano
im  „Petit  Caporal“  schreibt:  „Trotz  Kaisern  und  Königen,  die  ihren  Mann
retten  wollten,  trotz  der  gegenwärtigen  Machthaber  der  parlamentarischen
Republik,  welche  dem  jüdischen  Syndikate  versprochen  hatten,  den  Verräter
freisprechen  zu  lassen,  trotz  der  verjudeten  Anarchisten  und  Sozialisten,  der
Söldlinge  des  Verrats,  wurde  der  Verräter  erreicht.  Die  Revisionisten
bleiben  standhaft.“  Im  „Figaro“  konstatiert  Cornely  voll  Hohn  erstens,
daß  die  Revisionskampagne  berechtigt  sei,  da  Dreyfus  nunmehr  mildernde
Umstände  zuerkannt  worden  wären,  und  wiederholt  nochmals,  daß  kein
Beweis  vorlag,  daß  die  Richter  sich  durch  die  Chefs  beeinflussen  ließen  und
die  Hauptzeugen,  nämlich  die  Ataschees,  abwiesen.  Falls  Dreyfus  schuldig
wäre,  sei  auf  erschwerende  Umstände  zu  erkennen  gewesen,  da  sein  Vermögen
ihn  vor  der  Versuchung  bewahrte,  da  er  durch  sein  hartnäckiges  Leugnen
das  Land  in  Unruhen  stürzte  und  die  Heuchelei  soweit  trieb,  patriotische
Briefe  nach  der  Heimat  zu  senden.  Der  „Figaro“  habe  einer  großen  Sache
gedient;  er  werde  stets  den  Unterdrückten  seine  Thore  öffnen  und  der  Welt
ein  wahres  Echo  des  französischen  Gewissens  geben.  Yves  Guyot  schreibt
im  „Siecle":  „Die  fünf  Offiziere,  welche  Dreyfus  schuldig  sprachen,  fällten
ein  Urteil.  welches  ein  Muster  von  Feigheit  und  Jefuitismus  bleiben  wird.
Diese  Offiziere  hatten  die  klarste  Ueberzeugung,  daß  Dreyfus  unschuldig  sei,
sie  verurteilten  ihn  aber  gleichwohl,  weil  sie  die  Generale  vor  den  Konsequenzen
  retten  wollten,  welche  diese  seit  den  fünf  Jahren  angehäuft  hatten.
Die  fünf  Offiziere  irren,  wenn  sie  glauben,  das  angestrebte  Ziel  erreicht  zu
haben.  Die  Regierung  muß  Mercier  wegen  falschen  Zeugnisses  sofort  verhaften
  lassen.“  (Tgl.  Rdsch.“)

21.  September.  (Paris.)  Der  Präsident  der  Republik  begnadigt
  Dreyfus.  Der  Kriegsminister  Galliffet  richtet  folgenden
Tagesbefehl  an  das  Heer:

Der  Zwischenfall  ist  abgeschlossen;  die  militärischen  Richter  haben,
von  allgemeiner  Ehrfurcht  umgeben,  in  aller  Unabhängigkeit  ihr  Urteil  gesprochen.
  Wir  haben  uns  ohne  irgend  einen  Hintergedanken  vor  ihrem
Spruche  geneigt.  In  gleicher  Weise  neigen  wir  uns  vor  der  Handlung,
welche  ein  Gefühl  tiefen  Mitleids  dem  Präsidenten  eingegeben  hat.  Fortan
kann  von  keinen  Repressalien  irgendwelcher  Art  mehr  die  Rede  sein.  Ich
wiederhole  es  also,  der  Zwischenfall  ist  abgeschlossen.  Ich  bitte  Sie  und
würde  Ihnen,  wenn  es  nötig  würde,  befehlen,  diese  Vergangenheit  zu  vergessen,
  um  nur  an  die  Zukunft  zu  denken.  Mit  Ihnen  allen,  meine  Kameraden,
  rufe  ich  aus  vollem  Herzen:  Es  lebe  das  Heer!  das  Heer,  welches
keiner  Partei,  sondern  nur  Frankreich  angehört.  Galliffet.

Anf.  Oktober.  (Montelimar.)  Mehrere  Offiziere  demonstrieren
  gegen  die  Regierung  und  den  Präsidenten  der  Republik.

Oktober.  Der  russische  Minister  des  Auswärtigen,  Graf
Murawiew,  weilt  in  Paris.  Seine  Anwesenheit  erzeugt  Gerüchte,
daß  Rußland  und  Frankreich  eine  Friedensvermittlung  zwischen
England  und  den  Buren  versuchen  wollen.

24.  Oktober.  (Paris.)  Eine  Neuorganisation  des  Obersten
Kriegsgerichts  bestimmt,  daß  dieser  Gerichtshof  für  die  Zukunft  nur
noch  aus  Offizieren  besteht,  die  für  den  Kriegsfall  zu  Komman-16*
        <pb n="252" />
        244  Erankrei.  (November  11.—24.)

deuren  von  Armeen  bestimmt  und  in  Friedenszeiten  an  die  Spitze
eines  Armeekorps  gestellt  sind.

11.  November.  (Paris.)  Der  Staatsgerichtshof  erklärt  sich
mit  157  gegen  91  Stimmen  für  zuständig  in  der  Anklage  gegen
Déroulede  und  Genossen.

14.  November.  Die  Kammern  beginnen  ihre  Sitzungen
wieder.  —  Die  Regierung  wird  in  den  ersten  Tagen  von  der  Rechten
und  Melines  Gruppe  heftig  angegriffen  wegen  der  Begnadigung
von  Dreyfus  und  des  Vorgehens  gegen  demonstrierende  Offiziere.
Sie  erhält  aber  ein  Vertrauensvotum  mit  317  gegen  212  Stimmen
(16.  November).

24.  November.  (Deputiertenkammer.)  Exposee  des  Ministers

  des  Auswärtigen,  Delcassé,  über  die  politische  Lage.

Der  Minister  motiviert  das  Vorgehen  Frankreichs  in  China.  —  Die
Besetzung  von  Kwangtschauwan  ist  notwendig  geworden  durch  das  Verhalten
Deutschlands.  Wenn  wir  bei  der  Teilung  auch  weniger  gut  weggekommen
find  als  England,  so  haben  wir  doch  den  Punkt  genommen,  der  uns  am
geeignetsten  schien.  Rußland  hat,  fügte  Delcrassé  hinzu,  es  verstanden,  bis
noch  Petschili  zu  kommen.  Was  Frankreich  anlange,  so  liege  die  Zone
seines  Einflusses  bei  Tonking.  Wichtig  für  uns  ist,  daß  China  sich  verpflichtet,
  die  Schantung  benachbarten  Provinzen  keinem  Einfluß  einer  auswärtigen
  Macht  ausschließlich  zu  eröffnen.  Wir  müssen  darauf  bedacht
sein,  China  für  jedes  auswärtige  Unternehmen  offen  zu  halten.  Wir  haben
in  China  keine  Schwächung  erfahren.  (Beifall.)  Delcassé  geht  sodann  zur
Besprechung  des  Krieges  in  Südafrisa  über  und  erklärt,  daß  er  für  Vermittlung
  und  Schiedsgericht  sei.  Aber  er  sei  auch  der  Ansicht,  daß  er
hiezu  nicht  die  Initiative  ergreifen  dürfe,  da  die  Mächte  die  in  der  Haager
Konferenz  getroffenen  Abmachungen  noch  nicht  unterzeichnet  hätten.  Redner
berührt  die  Kritiken  gewisser  Blätter  in  der  Faschoda-Frage,  die  diese
Blätter  exploitiert  hätten  als  eine  nationale  Erniedrigung  und  sagt,  die
Regierung  habe  diese  völlig  gerechtfertigte  Entscheidung  treffen  müssen,  obwohl
  sie  ihr  grausam  erschienen  sei.  Man  habe  ihr  daraus  ein  Verbrechen
gemacht  und  doch  sei  wenige  Monate  später  der  Vertrag  unterzeichnet  worden,
der  Frankreich  weite  Gebiete  einräumte  und  die  Einheit  des  französischen
Reiches  in  Afrika  schuf.  Delcassét  erinnert  an  die  Unterzeichnung  des
Handelsabkommens  mit  Italien,  das  für  beide  Länder  gleich  zufriedenstellend
sei  und  die  freundschaftlichen  Beziehungen  zwischen  beiden  Ländern  wieder
hergestellt  habe.  (Beifall.)  Dann  kam  die  Konferenz  im  Haag,  wo  die  Vertreter
  Frankreichs  ihre  Pflicht  ganz  gethan  hätten  (Beifall).  Die  Gegner
der  Regierung  wollten,  daß  Frankreich  überall  seine  Hand  im  Spiel  haben
müsse  und  forderten  weiter  unaufhörlich  eine  Vergrößerung  des  Gebiets,
als  wenn  Frankreich  nicht  ein  ungeheures  Kolonialreich  besäße,  das  zuerst
erschlossen  werden  müsse.  (Beifall.)  Wir  haben  nur  unsre  Interessen  zu  berücksichtigen
  und  nicht  nach  zweideutiger  Popularität  zu  haschen.  (Beifall.)
In  Ansehung  unfrer  vitalen  Interessen  und  im  Hinblick  darauf,  daß  die
Bevölkerung  Frankreichs  kaum  noch  zunimmt,  ist  die  Regierung  zu  dem
Schluß  gekommen,  daß  sie  weniger  sich  um  die  Vergroßerung  des  französischen
  Gebiets,  als  darum  bemühen  solle,  das  zu  behalten,  was  fie  bereits
besitze.  Delcassé  weist  sodann  hin  auf  das  mit  den  Vereinigten  Staaten
        <pb n="253" />
        Frankreich.  (November  27.—  Dezember  Ende.)  245

von  Nordamerika  getroffene  Abkommen  und  fährt  fort:  Durch  unfre  durchsichtige
  und  aufrichtige  Politik  haben  wir  bei  Einigen  Freundschaft  und
Achtung  bei  Allen  erworben.  Der  Minister  äußert  sodann  scharfen  Tadel
gegen  die,  die  die  edelsten  Gefühle  herabwürdigten,  die  Regierung  zu  bekämpfen
  und  die  öffentliche  Meinung  gegen  sie  aufzureizen.  Delcassé  schließt:
Unmittelbar  nach  seinen  Siegen  fühlte  Deutschland  das  Bedürfnis,  ein
Bündnis  zu  suchen.  Dem  Dreibunde  stellte  Frankreich  mit  Rußland  den
Zweibund  gegenüber,  der  immer  enger  wird.  Er  verbürgt  unfre  Sicherheit
in  der  Gegenwart,  erlaubt  uns  weite  Pläne  für  die  Zukunft  und  soll  uns
erhalten  im  Geiste  der  Beharrlichkeit,  der  ihn  herbeigeführt.  (Anhaltender
lebhafter  Beifall.)

27.  November.  Die  Kammer  bewilligt  mit  480  gegen
44  Stimmen  eine  außerordentliche  Forderung  von  60  Mill.  Francs,
die  in  den  Wintermonaten  zum  Schutze  der  Häfen,  Küsten  und
Kolonien  verausgabt  werden  sollen.

3.  Dezember.  (Paris.)  Ein  allgemeiner  Sozialistenkongreß
berät  über  die  Frage,  ob  ein  Sozialist  Mitglied  eines  Kabinetts
sein  dürfe,  kommt  aber  zu  keiner  Einigung.

Auf.  Dezember.  Die  Regierung  bereitet  die  Anlage  eigener
Kabel  nach  den  französischen  Kolonien  vor.

22.  Dezember.  Die  Kammer  genehmigt  mit  468  gegen

51  Stimmen  zwei  provisorische  Steuerzwölftel.

Ende  Dezember.  Im  Departement  „La  Correze“  wird  eifrig
für  den  übertritt  zum  Protestantismus  agitiert.

Ende  Dezember.  (Etienne.)  Ausstand  der  Bergarbeiter.
        <pb n="254" />
        VII.
Italien.

9.  Januar.  (Rom.)  Der  König  erhält  von  Menelik  einen
Brief  vom  30.  November  1898,  worin  Menelik  sich  zum  Entgegenkommen
  in  allen  Grenzfragen  bereit  erklärt.

Januar.  Februar.  Annahme  des  französischen  Handelsvertrags
  im  Parlament.

Die  Kammer  genehmigt  mit  226  gegen  34  Stimmen  den  Handelsvertrag
  mit  Fumntreich  (28.  Jan.).  Schatzminister  Luzzatti  sagt  in  der
Begründung:  Frankreich  könne  zwar  seine  Weinzölle  erhöhen,  die  italienischen
Unterhändler  haben  aber  nicht  unterlassen,  zu  verstehen  zu  geben,  daß  Italien
in  diesem  Falle  seine  volle  Aktionsfreiheit  wahren  würde.  Die  verlangten
Vorteile  seien  nicht  sehr  bedeutend,  es  sei  aber  unmöglich,  in  diesem  Augenblick
  auch  über  die  Zölle  auf  Seide  und  Bieh  zu  einem  Einvernehmen  zu
gelangen.  Jedenfalls  schwebten  betreffs  mehrerer  Handelsprodukte  noch  die
Verhandlungen.  Redner  glaubt,  zu  der  Annahme  berechtigt  zu  sein,  daß
das  jeyige  Uebereinkommen  nur  als  ein  Uebergang  zu  einem  breiteren
dauerhaften  Vertrage  anzusehen  sei.  Die  im  Jahre  1902  ablaufenden
Handelsverträge  mit  Deutschland  und  Oestereich  sowie  Schweiz  dürften  nicht
von  Italien  gekündigt  werden,  sondern  man  müsse  wegen  der  Abänderung
der  Verträge  in  Unterhandlungen  treten.  Der  Finanzminister  spricht  sich
hierauf  für  das  Abkommen  aus  und  legt  die  bemerkenswerten  Fortschritte
des  italienischen  Weinbaues  dar.  Der  Minister  fügt  hinzu,  wenn  man
noch  zu  einem  ferneren  Abkommen  mit  gegenseitigen  Konwefftonen  gelangen
werde,  so  würden  sich  diese  auf  die  Zölle  für  Seide  erstrecken.  Jeder  der
beiden,  vertragschließenden  Teile  könne  jederzeit,  wenn  er  es  für  angemessen
halte,  das  Abkommen  aufheben,  selbstverständlich  unter  Verzicht  auf  die
entsprechenden  Vorteile.

Im  Senat  begründet  am  10.  Februar  der  Minister  des  Auswärt.
Canevaro  das  Abkommen:  Einige  Redner  hätten  in  dem  Abkommen  mehr
oder  minder  versteckte  politische  Gründe  sehen  wollen,  und  sie  hätten  die
Regierung  ersucht,  das  Land  aufklären  zu  wollen,  damit  nicht  alle  möglichen
Zweideutigkeiten  entständen.  Er  habe  in  der  That  nicht  geglaubt,  daß  sich
nach  den  ausführlichen,  in  der  Deputiertenkammer  abgegebenen  Erklärungen
derartige  Zweisel  im  Senat  erheben  könnten.  „Das  Abkommen  hat  einfach
        <pb n="255" />
        S##lien.  (Februar  16.—März  14.)  247

einen  handelspolitischen  Charakter  und  bezweckt,  bessere  Beziehungen  und
gute  Nachbarschaft  zwischen  den  beiden  Nationen  herzustellen.  Wenn  der
französische  Minister  Delcassé  geäußert  habe,  daß  sich  in  den  letzten  zehn
Jahren  in  den  Beziehungen  Italiens  zu  Frankreich  etwas  geändert  habe,
so  sei  das  vollkommen  wahr.  Wir  haben  da  unter  anderem  den  tunefischen
Vertrag  gehabt  und  dann  das  gleichzeitige  Verweilen  der  Truppen  beider
Länder  auf  Kreta.  Zwei  Jahre  lang  hat  unsere  Flotte  mit  der  französischen
und  derjenigen  der  anderen  Mächte  zusammengewirkt,  sind  unsere  Truppen
mit  den  französischen  und  denen  der  übrigen  Länder  in  enger  Berührunggeblieben,
und  dies  beiderseitige  Zusammenwirken  hat  glänzende  Ergebnisse  geliefert.
Diese  Thatsachen  find  in  Wahrheit  ein  Anzeichen  dafür,  daß  in  den  Beziehungen
  zwischen  Italien  und  Frankreich  eine  Aenderung  eingetreten
ist.  Frankreich  hat  seine  Verpflichtungen  gegen  Rußland  nicht  versäumt
und  Italien  auch  nicht  gegen  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn.  Es
sind  überhaupt  keinerlei  politische  Verpflichtungen  verletzt  worden,  auch
haben  die  Allianzen  ihre  Richtung  nicht  verändert.  Es  hieße  die  Loyalität
der  französischen  Regierung  und  die  Ehrlichkeit  der  Politik  des  italienischen
Kabinets  beleidigen,  wollte  man  dies  glauben.“  —  Der  Senat  nimmt  den
Vertrag  mit  105  gegen  16  Stimmen  an.

Februar.  Die  Regierung  protestiert  in  Noten  an  die  russische
und  niederländische  Regierung  gegen  die  Absicht,  den  Papst  zur
Friedenskonferenz  einzuladen  und  erklärt,  sich  fernzuhalten,  wenn

der  Papfst  teilnehme.

16.  Februar  bis  4.  März.  (Kammer.)  Erste  Beratung  der
Vorlagen  zum  Schutze  der  öffentlichen  Sicherheit.

Ende  Februar.  Anf.  März.  Es  wird  bekannt  (28.  Februar),
daß  Italien  von  China  die  Abtretung  oder  Verpachtung  der  Sanmun-Bai
  verlangt,  China  aber  die  Konzession  abgelehnt  hat  (5.  März).

14.  März.  (Deputiertenkammer.)  Der  Minister  des  Auswärtigen,
  Canevaro,  gibt  folgende  Darstellung  über  die  Aktion
Italiens  in  China:

Als  die  Regierung  beschlossen  habe,  sich  eine  Flottenstation  in
China  und  möglicherweise  den  einen  oder  andern  weitern  VBorteil  zu
sichern,  der  dort  der  Entwickelung  des  Handels  und  der  Industrie  Italiens
förderlich  sein  könne,  damit  Italien  sich  nicht  die  Zukunft  in  dem  ausgedehnten
  Reiche  verschließe,  das  alle  in  Europa  für  so  vielversprechend
hielten,  habe  er  zunächst  bei  der  britischen  und  der  japanischen  Regierung
angefragt,  ob  sie  gegen  den  Plan  etwas  einzuwenden  hätten,  da  Italien
seinen  Platz  zwischen  der  japanischen  Einflußprovinz  und  den  dem  britischen
Einflusse  unterstehenden  Chusan-Inseln  würde  einzunehmen  haben.  Die
beiden  befreundeten  Staaten  hätten  sich  glücklich  erklärt,  Italien  zum
Nachbar  zu  haben.  Indessen  habe  Großbritannien  verlangt,  daß  Italien
nicht  zu  Gewaltmaßnahmen  greife  und  über  die  Abtretung  der  Sanmun-Bai
  auf  diplomatischem  Wege  verhandele,  wobei  Großbritannien  zugesichert
habe,  Italien  dafür  diplomatisch  bei  China  zu  unterstützen.  Er  habe
alsdann  den  Gesandten  de  Martino  angewiesen,  die  Unterhandlungen  zu
eröffnen.  Gleichzeitig  habe  er  die  befreundeten  Mächte,  namentlich  die  bei
den  chinesischen  Angelegenheiten  hauptsächlich  interessierten  benachrichtigt.
Alle  ohne  Unterschied  hätten  von  seinen  Erklärungen  sympathisch  Akt
        <pb n="256" />
        248  Italien.  (März  14.)

genommen,  einige  derselben  sogar  ihre  Vertreter  in  China  angewiesen,  dem
Tsung--li-Yamen  diese  ihre  Gefinnung  bekannt  zu  geben.  Das  Tsung-li-YBamen
habe  jedoch  sogleich  dem  Gesandten  de  Martino  die  von  ihm  behufs  der
Eröffnung  der  Verhandlungen  überreichte  Note  mit  der  Versicherung  zurückgeschickt,
  es  thue  dies,  um  die  gegenseitigen  Freundschaftsbeziehungen  zu
erhalten,  die  durch  die  Eröffnung  der  Verhandlungen  hätten  gestört  werden
können.  Diese  inkorrekte  Handlungsweise  habe  eine  sofortige  Genugthuung
erheischt,  und  die  italienische  Regierung  habe  die  nötigen  Maßnahmen
getroffen,  um  diese  zu  erreichen.  Das  Tsung-li-Yamen  habe  sich  sogleich
entschuldigt  und  von  neuem  erklärt,  es  habe  Italien  nicht  beleidigen  wollen.
Außerdem  habe  es  die  italienische  Regierung  benachrichtigt,  daß  der  gegenwärtig
  in  London  befindliche  Vertreter  Chinas  bei  der  italienischen  Regierung
  sich  beeilen  werde,  nach  Rom  zurückzukommen  und  angemessene  Aufklärungen
  zu  geben.  Dies  konnte  uns  nicht  genügen.  Wir  hatten  ein
Recht,  zu  verlangen,  daß  das  Tsung-li-Yamen  die  uns  zurückgestellte  Note
wieder  annehme,  um  darauf  die  Verhandlungen  fortsetzen  zu  können.  Inzwischen
  ließen  wir  jedes  zwangsweise  Vorgehen  in  der  Schwebe,  da  wir
mit  Großbritannien  vereinbart  hatten,  daß  nur,  falls  der  britische  Gesandte
Mac  Donald  die  Wiederannahme  der  Note  Italiens  beim  Tsung-li-Bamen
nicht  durchsetze,  Italien  seine  Aktionsfreiheit  wieder  gewonnen  haben  solle,
um  Genugthuung  für  das  ihm  gethane  Unrecht  zu  erlangen.  Aber  sonderbarer
  und  noch  nicht  aufgeklärter  Weise  (denn  die  verlangten  Aufklärungen
sind  uns  nicht  zugegangen)  habe  de  Martino  aus  eigener  Initiative  ein
neues  Schreiben  in  Form  eines  Ultimatums  an  das  Tsung-li-Yamen  gerichiet,
in  welchem  er  die  Bedingung  gestellt  habe,  innerhalb  vier  Tagen  die  erste
Note  wieder  anzunehmen  und  die  Verhandlungen  zu  beginnen,  sowie  zu
erklären,  daß  China  die  Forderung  Italiens  im  Prinzip  annehme.  Bei
Empfang  dieser  Nachricht,  welche  de  Martino  erst  24  Stunden  nach  dem
von  ihm  gethanen  Schritte  mitgeteilt  habe,  und  welche  ihm  (dem  Minister)
zugegangen  sei,  nachdem  er  seit  12  Stunden  amtlich  die  Existenz  eines
italienischen  Ultimatums,  von  dem  Privattelegramme  gemeldet  hatten,  als
unbegründet  erklärt  habe,  habe  es  Großbritannien  und  den  Vertretern  der
befreundeten  Mächte  scheinen  müssen,  als  ob  wir  in  trügerischer  Weise
vorgingen.  Die  Regierung  habe  darauf  sofort  den  Schritt  de  Martino's
desavouiert.  Unmittlelbar  darauf  sei  es  bekannt  geworden,  daß  das
Tsung-li-YBamen,  ohne  den  Ablauf  der  ihm  gestellten  Frist  von  vier  Tagen
abzuwarten,  geantwortet  habe,  es  sei  bereit,  die  erste  Note  nochmals  entgegenzunehmen,
  ohne  aber  gleichzeitig  irgend  welche  Geneigtheit  zu  zeigen,
die  Verhandlungen  fortzusetzen.  De  Martino,  welcher  in  solcher  Weise
desavouiert  worden  war,  habe  nicht  auf  seinem  Posten  bleiben  können.  Er
sei  daher  sofort  abberufen  worden,  zugleich  auch,  um  über  seine  Handlungsweise
  Rechenschaft  abzulegen.  Die  Regierung  werde  den  Gesandten  de
Martino  bald  ersetzen.  Inzwischen  habe  er  (der  Minister),  da  auch  der
Gesandtschafts-Sekretär  abwesend  und  nur  ein  Dolmetscher  zur  Stelle  sei,
verfügt,  daß  die  Geschäfte  der  Gesandtschaft  in  Peking  dem  britischen
Gesandten  Mac  Donald  anvertraut  würden,  welcher,  dank  der  liebenswürdigen
  Zustimmung  Großbritanniens,  Italien  zeitweilig  vertreten  werde.
So  unerwartet  und  bedauerlich  der  Zwischenfall  auch  sein  möge,  so  sei  er
nicht  der  Art,  den  Stand  der  Dinge  im  wesentlichen  zu  verändern.  Das
Tsung-li-Hamen  werde  im  weiteren  Verlaufe  die  erste  Note  zurücknehmen.
Die  Regierung  sei  fest  entschlossen,  es  zu  Verhandlungen  zu  bringen,  aber
alles  dies  ohne  Großthun,  mittels  ununterbrochenen,  ruhigen  Vorgehens.
wobei  sie  sich  Gewaltmaßnahmen  nur  für  den  Fall  vorbehalte,  daß  die
Umstände  solche  nötig  machen  würden.  Sie  müsse  daran  denken,  daß
        <pb n="257" />
        S##lien.  (März  22.—Mai  14.)  249

Italien,  da  es  nach  China  gegangen  sei,  ohne  daß  Zwischenfälle  vorgelegen
  hätten,  oder  seine  Rechte  verletzt  worden  seien,  die  Pflicht  habe,
sich  jedes  gewaltsamen  Verfahrens,  außer  wenn  solches  notwendig  werden
sollte,  zu  enthalten,  da  solches  den  Interessen  Großbritanniens  sehr  schaden
könne,  eine  Macht,  die  Italiens  herzliche  Freundin  sei  und  sich  als  solche
bezeige.  Italien  dürfe  nicht  Gefahr  laufen,  sich  einem  Konflikt  mit  anderen
Mächten  auszusetzen,  die  ihm  wohlwollend  seien  und  große  Interessen  in
China  hätten.  Es  würde  ein  schwerer  Fehler  sein,  wenn  wir,  ehe  uns  die
Umstände  durchaus  dazu  nötigten,  in  China  zu  gewaltsamen  Methoden
griffen,  die  uns  keinerlei  Ruhm  bringen  könnten,  da  es  keine  Gefahr  zu
bestehen  gebe,  aber  die  internationale  Ruhe  im  äußersten  Osten  stören  und
in  verhängnisvoller  Weise  nach  Europa  zurückschlagen  könnten.  Er  hoffe,
daß  diese  Erklärungen  die  Fragesteller  und  die  Kammer  zufrieden  stellen
würden,  indem  sie  das  Land  über  die  Lage  und  die  Pläne  der  Regierung
beruhigten.  So  werde  die  Regierung  mit  ruhigem  Gewissen  die  Muße
haben,  den  Plan,  von  dem  ihre  Aktion  in  China  beherrscht  sei,  ohne  eine
Erschütterung  zu  Ende  zu  führen.  Am  18.  März  gibt  der  Minister  im
Senat  eine  ähnliche  Erklärung  ab.

22.  März.  (Rom.)  Die  Botschafter  Großbritanniens,  Rußlands
  und  Frankreichs  lehnen  die  Forderung  eines  neuen  Kredits
für  Kreta  ab.  (Vgl.  1898  S.  340.)

12.  April.  Das  Königspaar  begibt  sich  nach  Cagliari  (Sardinien).


14./22.  April.  (Sardinien.)  Begrüßung  des  Königspaares
durch  ein  französisches  und  englisches  Geschwader.

Am  14.  April  erscheint  das  französische  Mittelmeergeschwader  in
Cagliari.  Das  Königspaar  nimmt  an  Bord  des  „Brennus“  ein  Frühstück
ein.  Am  22.  April  wird  das  Königspaar  von  dem  englischen  Mittelmeergeschwader
  im  Golf  von  Aranci  begrüßt  und  frühstückt  an  Bord  des  „Majestik“.

1.  bis  3.  Mai.  (Deputiertenkammer.)  Das  Kabinett
wird  wegen  seiner  chinesischen  Politik  scharf  angegriffen,  es  kann
nur  auf  eine  geringe  Mehrheit  rechnen.  Deshalb  reicht  Pelloux
die  Demission  ein.

14.  Mai.  Neubildung  des  Ministeriums.

Pelloux,  Ministerpräsident  und  Inneres;  Visconti-Venosta,  Auswärtiges;
  Senator  Bonasi,  Justiz;  Deputierter  Carmine,  Finanzen;  Deputierter
Boselli,  Schatz;  General  Mirri,  Krieg;  Admiral  Bettolo,  Marine;  Barccelli,
Unterricht;  Lacava.  Bauten;  Deputierter  Salandra,  Ackerbau;  Deputierter
Di  San  Ginliano,  Post  und  Telegraphen.

Politisch  verteilen  sich  die  Minister  folgendermaßen;  Linkes  Zentrum
(Gruppe  Giolitti):  Bettolo,  Lacava,  Di  San  Giuliano.  Linkes  Zentrum
(Gruppe  Crispi):  Baccelli.  Rechtes  Zentrum  (Gruppe  Sonnino):  Bofelli,
Salandra.  Rechte:  Visconti-Venosta,  Carmine,  Bonasi,  Mirri.  Pelloux
selbst  ist  keiner  Gruppe  beizuzählen.

14.  Mai.  (Arcona.)  Urteil  in  dem  alexandrinischen  Bombenprozeß.
  (Vgl.  Agypten;  Jahrg.  1898  S.  341.)

Der  Thatbestand  wird  vom  Staatsanwalt  folgendermaßen  geschildert:
Gelegentlich  der  Orientreise  des  Deutschen  Kaisers  meldete  Herr  Emilio  Treves,
        <pb n="258" />
        250  Italien.  (Mai  31.—Juni  7.)

Leiter  des  Bureaus  für  geheime  Informationen  bei  der  ägyptischen  Polizei,
dem  italienischen  Konsulat,  daß  ein  gewisser  Mario  Bazzani  von  S.  Miniato
ihm  vertraut  habe,  daß  die  italienischen  „Anarchisten“,  in  dem  Laden  Parrinis
  zwei  Bomben  verfertigt  hätten,  die  ein  Schiffskoch  Namens  Luigi  Sanson
auf  einem  Dampfer  der  ägyptischen  Schiffahrtsgesellschaft  nach  Palästina
bringen  sollte.  Bazzini  denunzierte  außer  Sanson  und  Parrini  auch  alle
obengenannten  „Anarchisten“,  mit  Ausnahme  von  Vasai,  Luciani  und  Corti
Gazzoni.  Man  durchsuchte  sofort  den  Laden  Parrinis  und  fand  eine  Kiste.
Parrini  schwor,  daß  sie  Kognak  enthalte,  und  um  das  auf  der  Stelle  zu
beweisen,  ergriff  er  einen  Hammer  und  wollte  sie  öffnen.  Glücklicherweise
wurde  ihm  das  nicht  gestattet,  denn  die  Kiste  enthielt  thatsächlich  zwei
eiserne  Bomben  von  konischer  Form  mit  hervorragender  Zündschnur.  Sie
waren  25  Zentimeter  hoch,  wogen  fast  1½  Kilogramm  und  waren  mit  einem
furchtbaren  Sprengstoff  gefüllt.  Natürlich  folgten  sofort  die  üblichen  Haussuchungen
  und  Verhaftungen.  Bazzani  verlangte  bald  eine  Belohnung  für
die  gelieferten  Informationen;  er  drängte  so  sehr,  daß  er  Verdacht  erregte.
Dieser  Verdacht  wuchs,  als  ein  englischer  Ingenieur,  Herr  Lynn,  bekannt
gab,  ein  arabischer  Arbeiter,  Namens  Makmand,  habe  ihm  vertraut,  daß  er
im  Auftrage  Bazzanis  Bomben  angefertigt  habe.  Bazzani  gab  zu,  daß  er
bei  der  Anfertigung  der  Metallhülsen  der  Bomben  beteiligt  gewesen  sei,  dann
habe  er  die  Hülsen  jedoch  dem  Araber  Polli  gegeben.  Es  wurde  aber  festgestellt,
  daß  dem  Parrini  die  Kiste  von  einem  Araber  übergeben  worden  war,
der  den  Auftrag  hatte  zu  sagen,  daß  sie  Kognak  enthalte;  das  beweist,  daß
Bazzani,  der  unter  den  Italienern  als  Spitzel  bekannt  war,  die  Bomben  nicht
dem  Polli  gab,  sondern  sie  selbst  in  den  Laden  Parrinis  schickte.  Die  eingeleitete
  Untersuchung  ergab,  daß  nichts  darauf  schließen  ließ,  daß  ein  Attentat
gegen  den  Kaiser  geplant  war.  Der  Angeklagte  wird  der  falschen  Anuschuldigung
  schuldig  erkannt  und  unter  Zubilligung  mildernder  Umstände  zu
sieben  Jahren  sechs  Monaten  Zuchthaus  und  dreijähriger  Stellung  unter
Polizeiaufssicht  verurteilt;  gleichzeitig  wird  ihm  auf  Lebenszeit  die  Fähigkeit
zur  Bekleidung  öffentlicher  Aemter  abgesprochen.

31.  Mai.  Die  Kammer  billigt  mit  239  gegen  140  Stimmen
die  Erklärung  Visconti  Venostas,  daß  die  Regierung  in  China  keine
territorialen  Erwerbungen,  sondern  nur  Kohlenstationen  erstrebe.

1.  Juni.  Die  Deputiertenkammer  beginnt  die  zweite  Beratung
  über  die  Vorlagen  zum  Schutze  der  öffentlichen  Sicherheit.
(Vgl.  S.  247,  Übersicht  und  1898  S.  295.)  —  Die  äußerste  Linke
beschließt  Obstruktion  gegen  die  Vorlage.

4.  Juni.  Der  König  erläßt  eine  Amnestie,  durch  welche
die  wegen  der  Mailänder  Unruhen  (1898  S.  393)  bestraft  waren,
begnadigt  werden  außer  den  Rückfälligen  und  solchen,  die  Blut
vergossen  haben.

7.  Juni.  (Deputiertenkammer.)  Zur  Bekämpfung  der
Obstruktion  bringt  der  Abg.  Sonnino,  der  Führer  der  Mehrheit,

folgenden  Antrag  ein:

Wenn  eine  Diskussion  sich  derart  in  die  Länge  zieht,  daß  der  ganze
Gang  der  parlamentarischen  Geschäfte  dadurch  gestört  zu  werden  droht,  so
kann  die  Kammer  beschließen,  die  Redezeit  für  jeden  Einzelnen  festzusetzen
        <pb n="259" />
        Ilalien.  (Juni  14.  -23.)  251

und  zu  bestimmen,  wann  die  Diskussion  ein  Ende  erreicht  haben  muß,  ohne
Rücksicht  auf  den  Rest,  der  noch  an  Diskussion  bliebe.  Alle  Zusätze  2c.
können  nur  durch  einfache  Abstimmung  vermittelst  Aufstehens  und  Sitzenbleibens
  entschieden  werden,  namentliche  Abstimmung  ist  unzulässig,  dieselbe
kann  nur  für  die  Schlußentscheidung  jedes  Paragraphen  verlangt  werden“.

14.  Juni.  Die  Deputiertenkammer  genehmigt  mit  großer
Mehrheit  ein  sechsmonatiges  Budgetprovisorium.

22.  Juni.  Ein  königliches  Dekret  vertagt  die  Kammer  wegen
andauernder  Obstruktion  bis  zum  28.  Juni.

23.  Juni.  (Rom.)  Dekret  über  den  Schutz  der  öffentlichen
Sicherheit.

Die  „Agenzia  Stefani“  veröffentlicht  den  Wortlaut  eines  am  gestrigen
Tage  ausgefertigten  königlichen  Dekrets,  sowie  den  dazu  gehörigen  Bericht
an  den  König  über  die  politischen  Maßnahmen  hinsichtlich  1.  Versammlungen,
2.  Vereinigungen,  3.  Ausstand  des  Personals  der  Eisenbahnen,  Posten  und
des  Beleuchtungswesens,  4.  der  Presse.  Das  Dekret  soll  vom  20.  Juli  ab
zur  Anwendung  kommen  und  dem  Parlament  vorgelegt  werden,  damit  es
in  ein  Gesetz  umgewandelt  werde.  Der  Bericht  an  den  König  erklärt,  daß
das  Parlament  auf  diese  Weise  die  Vollmacht  haben  werde,  über  die  im
Dekret  aufgeführten  Anordnungen  zu  beraten  und  Beschluß  zu  fassen.  Der
Hauptinhalt  des  Dekrets,  das  ungefähr  dem  durch  Obstruktion  bekämpften
Gesetzentwurf  entspricht,  ist  folgender:  Nach  Artikel  1  kann  die  Polizei  aus
Gründen  der  öffentlichen  Ordnung  öffentliche  Zusammenrottungen  und  Versammlungen
  verbieten;  Zuwiderhandelnde  werden  nach  dem  Strafgesetzbuch
bestraft.  Artikel  2  untersagt  bei  Strafe  bis  zu  einem  Monat  Haft  oder
Geldstrafe  bis  zu  300  Lire  das  öffentliche  Tragen  oder  Ausstellen  von  aufrührerischen
  Zeichen,  Standarten  oder  Emblemen.  Artikel  3  setzt  fest,  daß
der  Minister  des  Innern  außer  den  verbrecherischen  Vereinigungen  auch
solche  auflösen  kann,  welche  bezwecken,  auf  dem  Wege  der  That  die  sozialen
Einrichtungen  oder  die  Staatsverfassung  umzustürzen.  Den  aufgelösten  Vereinen
  steht  Berufung  an  den  Staatsrat  zu.  Wenn  sie  sich  aufs  neue  zusammenthun,
  werden  die  Förderer  der  Bewegung  und  die  Vorstände  mit
Haft  bis  zu  drei  Monaten  oder  Geldstrafe  bis  zu  1000  Lire  bestraft.  Der
Artikel  4  besagt:  Wenn  drei  oder  mehr  Beamte,  Agenten  oder  Arbeiter  bei
Eisenbahnen,  der  Post,  der  Telegraphen,  bei  Anstalten  zur  öffentlichen  Beleuchtung
  mittels  Gas  oder  Elektrizität  sich  zum  Ausstande  verabreden,
werden  sie  mit  Haft  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  Lire
bestraft.  Die  Förderer  der  Bewegung  und  die  Führer  werden  mit  Haft
bis  zu  sechs  Monaten  oder  an  Geld  bis  zu  3000  Lire  bestraft.  Die  Artikel
5  bis  9  beziehen  sich  auf  die  Presse  und  bestimmen,  daß  alle  strafrechtlichen
Bestimmungen  betreffend  Uebertretungen  des  Preßgesetzes  und  durch  die
Presse  begangene  Verbrechen  auf  den  verantwortlichen  Leiter  eines  Blattes
und  auf  die  Verfasser  und  Mitarbeiter  der  als  strafbar  bezeichneten  Veröffentlichungen
  Anwendung  zu  finden  haben.  Wenn  der  Verfasser  oder  die
Mitarbeiter  von  solchen  Veröffentlichungen  verurteilt  sind,  bleibt  der  Leiter
des  Blattes  straffrei.  Die  Eigentümer  eines  Blattes  und  der  Druckerei
sollen  stets  für  die  Veröffentlichungen  des  Blattes  in  zivilrechtlicher  Beziehung
und  solidarisch  haftbar  sein.  Die  Veröffentlichung  von  Untersuchungsakten
sowie  von  Berichten  oder  von  Auszügen  aus  Berichten  über  Verhandlungen
in  Verleumdungs-Prozessen  ist  verboten.  In  Fällen  von  Beleidigungen
eines  Suveräns  oder  Oberhauptes  einer  fremden  Regierung,  oder  von  diplo-
        <pb n="260" />
        252  IStalien.  (Juni  28.—November  14.)

matischen  Vertretern,  die  beim  Quirinal  beglaubigt  sind,  soll  eine  Strafverfolgung
  nur  auf  Antrag  der  beleidigten  Persönlichkeit  erfolgen.

W.  Juni.  (Deputiertenkammer.)  Debatte  über  das

Dekret.

Ministerpräsident  Pelloux  zieht  die  Vorlage  betreffend  die  politischen
Maßnahmen  zurück  und  legt  die  königliche  Verordnung  über  dieselben  Maßnahmen
  vor,  damit  sie  durch  Kammerbeschluß  Gesetzeskraft  erlange.  Die
außergewöhnliche  Lage  zwinge  zu  der  außergewöhnlichen  Maßnahme.  Eine
andere  Lösung  sei  nicht  denkbar.  Rudini:  Er  werde  die  Obstruktion  bekämpfen.
  Er  begreife  die  Notlage  der  Regierung,  aber  es  handle  sich  hier
um  Dinge,  die  sein  Gewissen  als  Politiker  und  wahrer  Freund  der  bestehenden
  Einrichtungen  beleidigten.  Er  erkenne  an,  daß  die  Regierung  die  Anrechnung
  mildernder  Umstände  verdiene.  Das  Einzige,  was  hätte  geschehen
müssen,  sei  eine  Reform  der  Geschäftsordnung,  durch  die  die  Machtbefugnisse
des  Präsidenten  erweitert  würden,  und  er  hoffe,  die  Regierung  werde  einer
auf  Verhinderung  der  Obstruktion  gerichteten  Tagesordnung  zustimmen.  Was
aber  das  Dekret  betreffe,  so  werde  die  Kammer  ihre  Vorrechte  zu  wahren
wissen.  —  Nach  langer  Debatte  genehmigt  die  Kammer  den  Antrag  Pelloux
das  Dekret  unter  der  Bezeichnung  „Indemnitätsbill“  an  die  Kommission
für  die  Beratung  der  Vorlage  über  die  politischen  Maßnahmen  zu  überweisen.

30.  Juni.  (Deputiertenkammer.)  In  der  Beratung  über
die  Abänderung  der  Geschäftsordnung  kommt  es  zum  Handgemenge.
Die  Abstimmungsurnen  werden  umgestürzt.

30.  Juni.  (Rom.)  Ein  königliches  Dekret  schließt  die  Tagung
des  Parlaments.

13.  August.  Drei  sozialistische  Abgeordnete,  die  wegen  der
Unruhen  des  letzten  Jahres  bestraft  und  ihres  Mandats  für  verlustig
  erklärt  worden  waren,  werden  wiedergewählt.

September.  Der  größte  Teil  der  Presse  verurteilt  den  Ausgang
  des  Dreyfuspreozesses  scharf.

4.  Oktober.  (Palermo.)  Crispi  feiert  unter  großer  Festlichkeit
  und  Teilnahme  seinen  80.  Geburtstag.  Auch  der  Deutsche
Kaiser  sendet  ein  Glückwunschtelegramm.

14.  November.  Der  König  eröffnet  das  Parlament.  In  der

Thronrede  heißt  es:

„Ich  trete  wieder  vor  Sie  hin,  freudigen  Herzens  und  voll  Vertrauen,
  denn  Ich  weiß,  daß  trotz  allem  die  Vaterlandsliebe  uns  eint.  Vorübergehende
  Störungen  konnten  die  regelmäßige  Entwicklung  der  Thätigkeit  der
Deputiertenkammer  hemmen  und  auf  diese  Weise  eine  Unterbrechung  der
Arbeiten  des  Parlaments  nötig  machen.  Dies  wird  keine  nachteiligen  Folgen
haben,  wenn  Sie,  wie  Ich  mit  Sicherheit  annehmen  darf,  jene  Unterbrechung
  jetzt  durch  emsige  Arbeit  wieder  ausgleichen.  Ein  Jahr  ist  verflossen,
  seit  dem  Tage,  wo  Ich  Ihnen  verkündigte,  daß  Ihnen  zur  Begutachtung
  Maßregeln  unterbreitet  werden  würden,  die  bezweckten,  die  Lage  des
Landes  zu  verbessern.  Bis  jetzt  konnten  diese  Maßregeln  noch  nicht  zur
Ausführung  gelangen.  Es  muß  daher  die  unerledigte  Arbeit  mit  Eifer
        <pb n="261" />
        Italien.  (November.  Dezember.)  253

wieder  aufgenommen  und  mit  Hingebung  fortgesetzt  werden,  damit  die  heute
beginnende  Tagung  reich  an  nutzbringenden  Ereignissen  sei.  Die  Bevölkerung
  des  Landes  erwartet  vertrauensvoll  von  unsern  staatlichen  Einrichtungen
  Verbesserung  ihrer  Lage.  Groß  ist  darum  die  Verantwortung  des
Parlaments  und  der  Regierung  gegenüber  der  Nation.  Es  ist  möglich,  daß
Regierung  und  Volksvertretung  verschiedene  Ansichten  und  Bestrebungen
haben,  die  sich  einander  bekämpfen  können,  aber  das  Endziel  muß  einzig
und  allein  das  Wohl  des  Vaterlands  sein.  Es  werde  kein  neues  Arbeitsprogramm
  vorgelegt  werden,  da  die  letzte  Tagung  der  neuen  Tagung  eine
große  Anzahl  von  Vorlagen  übrig  gelassen  habe,  welche  der  Erledigung
harren.  Indessen  werden  dem  Parlament  unverzüglich  einige  Maßnahmen
unterbreitet  werden,  welche  die  Abschaffung  des  Zwangswohnsitzes  (domicilio
  coatto)  bezwecken,  und  andere,  welche  auf  die  Abänderung  einiger
Steuergesetze  in  der  Weise  wirken  sollen,  daß  unnötige  Härten  beseitigt  und
die  Betriebe  der  kleinen  Steuerzahler  wenn  möglich  von  dem  vollen  Drucke
der  Steuern  befreit  werden.  Diese  Vorlage  möge  das  Parlament  mit  der
erforderlichen  Sorgfalt  prüfen,  ohne  jedoch  dabei  zu  vergessen,  daß  es  gegenwärtig
  vor  allem  notwendig  ist,  die  Verwaltung  wieder  in  ihre  regelmäßigen
Bahnen  durch  schnellere  Erledigung  des  Budgets  hineinzulenken.

November.  Dezember.  (Mailand.)  Prozeß  Notarbartolo.

Die  Maffia.

Die  „Allgem.  Zeitung“  schreibt  über  die  Entstehung  des  Prozesses:
Als  gegen  Ende  des  Jahres  1892  die  Bankskandale  in  Rom  ihre  ersten
Schatten  vorauswarfen,  forderte  der  Ministerpräsident  Giolitti  von  den
Direktionen  des  Banco  di  Napoli  und  des  Banco  di  Sicilia  wahrheitsgetreue
  Berichte  über  die  Verhältnisse  dieser  Geldinstitute.  An  der  Spitze
der  Sicilianischen  Bank  stand  seit  kurzem  der  frühere  Bürgermeister  von
Palermo,  Senator  Baron  Notarhbartolo.  Dieser,  ein  strenger  und  rechtlicher
Mann,  legte  wahrheitsgemäß  in  seinem  Bericht  den  Finger  auf  alle  die
Wunden,  an  denen  das  vornehme  sizilianische  Bankinstitut  infolge  jahrzehntelanger
  Mißwirtschaft  krankte  und  nannte  auch  rücksichtslos  die  Schuldigen
mit  Namen.  Das  Aufsehen,  daß  der  Bericht  im  Ministerium  machte,  war
so,  daß  Notarbartolo  zu  mündlicher  Erweiterung  seiner  Aussagen  nach  Rom
berufen  wurde.  Er  nahm  Gelegenheit,  in  Palermo  seinen  Freunden  zu
versichern,  er  werde  in  seinen  Aussagen  rücksichtslos  sein.  Am  Abend  des
1.  Februar  1893  reiste  er  von  seinem  Landgute  Causo  nach  Palermo  ab,
um  sich  nach  Rom  einzuschiffen.  Er  traf  aber  nicht  in  Palermo  ein,  hingegen
  fand  man  in  der  Nacht  bei  der  Station  Albavilla  am  Bahndamm
seinen  von  Dolchstößen  durchbohrten  Leichnam.  Sofort  erhob  sich  die  Stimme
der  öffentlichen  Meinung  in  Sicilien  und  bezeichnete  die  einflußreichsten
Führer  der  Maffia,  die  in  hohen  Stellungen  befindlich,  fast  alle  von  Notarbartolo's
  Aussagen  zu  fürchten  hatten,  als  die  Anstifter  des  Mordes.
Als  die  Vollstrecker  des  geheimnisvollen  Todesurteils  wurden  zwei  Bahnbeamte
  verhaftet,  weil  ohne  deren  Mithülfe  auf  der  wenig  befahrenen  Strecke
Niemand  hätte  das  Coupé  Notarbartolo's  betreten  oder  verlassen  können.
Man  machte  zunächst  den  Versuch,  die  Angeklagten  vor  ein  sizilianisches
Schwurgericht  zu  verweisen,  aber  da  aus  Furcht  vor  der  Maffia  die  Zeugen
alle  nichts  gesehen  haben  wollten,  mußte  man  den  Prozeß  nach  Turin  verlegen.
  Auch  hier  gelang  es  aber  nicht,  die  Angeklagten  zu  überführen,
weil  man  immer  den  Hauptwert  auf  die  Ermittelung  zweier  Individuen
legte,  die  nach  Ausfage  der  beiden  Bahnbeamten  das  Coupé  benutzt  hatten,
ohne  daß  ihre  Billets  kontroliert  worden  wären,  wie  der  Kontroleur  sagte,
aus  Vergeßlichkeit.  So  mußte  1895  das  Verfahren  eingestellt  werden.  Erst
        <pb n="262" />
        254  Jialien.  (November  28.)

1897  kam  man  durch  Gespräche  von  Zeugen,  die  sich  dann  zu  formellen
neuen  Aussagen  verstanden,  dahinter,  daß  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  die
gesuchten  Individuen  nie  existiert,  sondern  die  beiden  Beamten  selbst  den
Mord  begangen  haben.  Der  Hauptzeuge,  der  sich  beim  ersten  Prozeß  —
immer  aus  Furcht  vor  der  Maffia  —  nicht  gemeldet  hatte,  sagte  nun  aus,
er  habe  vom  Fenster  seines  Coupés  3.  Klasse  aus  gesehen,  wie  der  Körper
auf  den  Bahndamm  geworfen  wurde  und  wie  ein  Mann  die  Coupéthür
wieder  schloß,  der  eine  Bahnbeamtenmütze  trug.  So  wurden  jene  beiden
Beamten  aufs  neue  verhaftet  und  der  Prozeß  nach  zweijähriger  Untersuchung
vor  dem  Schwurgerichte  in  Mailand  wiedereröffnet.  Bis  dahin  handelte
es  sich  vorwiegend  um  einen  traurigen  Kriminalfall.  Während  aber  in  der
jetzigen  Verhandlung  das  Gericht  hofft,  die  Mörder  selbst  ihres  Verbrechens
überführen  zu  können,  hat  der  als  Zeuge  auftretende  Sohn  des  Ermordeten
die  Frage  nach  der  Anstiftung  wieder  ausgenommen  und  seine  furchtbare
Aussage  hat  die  ganze  Erörterung  auf  ein  anderes  Gebiet  hinübergespielt.
Leutnant  Notarbartolo  hat  unter  seinem  Eid  ausgesagt,  der  Anstifter  des
Mordes  sei  der  Abgeordnete  Raffaele  Palizzolo,  der  auch  noch  heute  den
Wahlkreis  Palermo  III  als  eines  der  angesehensten  Mitglieder  der  fizilianischen
  Deputation  im  Parlament  vertritt.  Man  wußte,  daß  er  ein
Haupt  der  Maffia  sei,  daß  er  Notarbartolo's  Todfeind  war,  daß  er  von
dessen  Aussagen  viel  zu  fürchten  hatte;  man  hatte  seinen  Namen  flüsternd
genannt,  aber  niemand  hatte  gewagt,  es  auszusprechen,  daß  dieser  Mann,
der  seit  16  Jahren  eine  der  größten  Städte  des  Landes  in  der  Kammer
vertritt,  ein  Mörder  sei.  Ein  Moment,  dessen  man  sich  jetzt  erinnert,  erhöht
die  Bedeutung  der  Aussage.  Vor  einigen  Jahren  brachte  er  in  der  Kammer
gegen  das  Ministerium  Thatsachen  vor,  die  er  nur  aus  einem  geheimen
Bericht  haben  konnte  und  dieser  Bericht  war  aus  dem  Ministerium  des
Ackerbaues  gestohlen  worden.  Palizzolo  bewies  damals  seine  Unschuld,  die
man  ihm  damals  glaubte.  Heute  weist  man  aber  darauf  hin,  daß  auch
der  Bankbericht,  den  Notarbartolo  1892  an  Giolitti  sandte,  1894  spurlos
aus  dem  Archiv  verschwunden  war.  Alles  das  ließ  natürlich  erwarten,  daß
Palizzolo  einen  flammenden  Protest  gegen  diese  Beschuldigungen  erheben
werde.  Statt  dessen  erschien  in  den  Zeitungen  ein  schwacher,  verlegener
Brief,  in  dem  die  charakteristische  Stelle  vorkommt:  „Man  hat  mich  schon
öfters  beschuldigt,  aber  man  hat  noch  nie  meine  Schuld  beweisen  können.“
Mehr  hatte  er  nicht  zu  sagen  und  erst  auf  energisches  Drängen  seiner  politischen
  Freunde  beantragte  er  eine  Untersuchung  gegen  sich.  Man  will  ihn
zunächst  zur  Mandatsniederlegung  zwingen.  Alle  Zeitungen  besprechen  mit
bitteren  Klagen  die  Zustände  Siciliens,  wo  an  der  Schwelle  des  20.  Jahrhunderts
  noch  die  Nebenregierung  eines  verbrecherischen  Geheimbundes  wie
die  Maffia  nicht  nur  möglich,  sondern  gewiß  ist.

Der  weitere  Verlauf  des  Prozesses,  in  dem  Abg.  Palizzolo  verhaftet
wird,  beweist,  daß  die  Maffia  die  sizilianischen  Gerichtsbehörden  bei  früheren
Untersuchungen  eingeschüchtert  hat.  Der  Kriegsminister,  General  Mirri,
der  1893  als  außerordentlicher  Kommissär  auf  Sizilien  wirkte,  bestätigt
das.  —  Um  den  Prozeß  dem  Einfluß  der  Maffia  zu  entziehen,  ist  er  nach
Mailand  verlegt  worden.

28.  November.  (Deputiertenkammer.)  Schatzminister  Boselli
  legt  das  Budget  vor.

Der  Minister  wirft  einen  Rückblick  auf  das  Budgetjahr  1898/99,
welches  das  günstigste  der  letzten  zehn  Jahre  gewesen  sei,  da  es  mit  einem
Ueberschuß  von  mehr  als  5  Millionen  abgeschlossen  habe.  In  Bezug  auf
das  Budgetjahr  1899/1900  begründet  der  Schatzminister  seine  Auffassung,
        <pb n="263" />
        Ilalien.  (Dezember  Anf.  15.)  255

daß  es  nicht  mit  dem  von  seinem  Amtsvorgänger  veranschlagten  Fehlbetrag
von  31  Millionen  abschließen  werde;  vielmehr  werde  sich  infolge  der  vom
Redner  geplanten  Maßnahmen  und  unter  Zugrundelegung  der  in  den  abgelaufenen
  vier  ersten  Rechnungsmonaten  festgestellten  Mehreinnahmen  von
15  Millionen  gegenüber  dem  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  das  Gleichgewicht
  ergeben.  Den  im  letzten  Budget  enthaltenen  ungenügenden  Ausgabeposten
  für  Kriegsschiffbauten  gedenkt  der  Minister  ohne  Vornahme  irgendwelcher
  Kreditoperationen  dadurch  abzuhelfen,  daß  durch  vier  Budgetjahre
aus  den  Beständen  des  Schatzamtes  ein  jährlicher  Vorschuß  von  10  Millionen
geleistet  werde,  der  später  durch  gesetzlich  festzulegende  organische  Ersparnisse
im  Marineetat  zurückzubezahlen  sei.  Das  Budget  für  das  Rechnungsjahr
vom  1.  Juli  1900  bis  30.  Juni  1901  weist  rechnungsmäßig  einen  Fehlbetrag
  von  nicht  ganz  14  Millionen  Lire  auf,  da  ähnlich  wie  im  Vorjahre
einem  Ueberschuß  von  150,000  Lire  ein  Fehlbetrag  von  nahezu  14  Millionen
infolge  Tilgung  einlösbarer  Schulden  gegenüberstehe.  Es  müsse  aber  auch
dieses  Jahr  angenommen  werden,  daß  die  zu  erwartenden  Mehreinnahmen
gegenüber  dem  vorsichtig  aufgestellten  Voranschlag  das  Gleichgewicht  im
Staatshaushalt  herstellen  würden.  Von  einzelnen  Vorlagen  seines  Ressorts
kündigte  der  Minister  solche  an  zur  Reform  der  Fabrikationsabgabe  auf
Zucker,  zur  Einschränkung  der  Ausgaben  für  Pensionen  und  Begrenzung
der  Ausgaben  für  Schiffsbauprämien  bei  der  Handelsmarine  auf  jährlich
10  Millionen  Lire.  Andere  Vorlagen  betreffen  die  Abschaffung  der  Gemeindesteuern
  auf  mehlhaltige  Nahrungsmittel,  eine  Revision  der  Gebäudesteuer-Beranlagung
  und  ähnliche  nicht  fiskalischen  Zwecken  dienende,  sondern
auf  Milderung  von  Härten  und  Ungleichheiten  im  Steuerwesen  gerichtete
Maßnahmen.  Minister  Boselli  legte  alsdann  dar,  daß  der  Staatsschatz  sich
infolge  der  guten  Ergebnisse  des  letzten  Betriebsjahres  um  mehr  als  16
Millionen  Lire  gehoben  habe,  also  günstiger  sei,  als  am  Schlusse  irgendeines
  der  letzten  zehn  Jahre.  Redner  besprach  des  weiteren  die  Verhältnisse
der  konsolidierten  Schulden,  sowie  der  sich  vortrefflich  bewährenden  Depotund
  Anleihenkasse  und  betonte,  daß  auch  die  Emissionsinstitute  infolge  der
günstigen  Wirtschaftsverhältnisse  des  Landes  eine  wirkliche  Besserung  aufwiesen;
  die  das  Bankwesen  betreffenden  Bestimmungen  sollten  nicht  abgeändert,
  aber  deren  genaue  Einhaltung  im  Interesse  eines  gesunden  Kreditwesens
  unverrückt  im  Auge  behalten  werden.

Anf.  Dezember.  Ein  großer  Teil  der  italienischen  Presse  begrüßt
  die  Rede  Chamberlains  über  ein  deutsch-englisches  Bündnis
mit  Freude.

15.  Dezember.  Die  Kammer  beschließt,  einen  Antrag  in
Erwägung  zu  ziehen,  der  die  Regierung  auffordert,  eine  Untersuchung
  über  die  sozialen,  politischen  und  administrativen  Verhältnisse
  in  Neapel  und  Palermo  in  ihren  Beziehungen  zu  Maffia  und
Camorra  anzustellen.
        <pb n="264" />
        256  Die  Näuische  Kurie.  (Januar  31.—September  25.)

VIII.
Die  Nömische  Kurie.
31.  Januar.  (Rom.)  Staatssekretär  Rampolla  erklärt  dem

russischen  Geschäftsträger,  daß  der  Papst  die  Friedensbestrebungen
des  Zaren  durch  seinen  Einfluß  bei  den  Katholiken  unterstützen  werde.

1.  März.  Der  Papst  muß  sich  der  Operation  einer  Geschwulst
am  linken  Oberschenkel  unterziehen.

11.  April.  Der  Papst  sagt  beim  Empfang  des  Kardinalskollegiums,
  das  ihm  seine  Glückwünsche  zur  Genesung  und  zum
Krönungstage  überbringt:

Unsere  Gedanken  sind  auf  die  That  gerichtet,  welcher  wir  mit
unseren  Wünschen  vorausgeeilt  find  und  welche  das  zur  Neige  gehende
Jahrhundert  mit  einem  versöhnenden  Strahle  erhellt.  Das  Joch  des
Schwertes  minder  blutig  und  das  Leben  der  Menschheit  sorgenloser  zu
gestalten,  das  ist  eine  Aufgabe,  welche  demjenigen,  der  dazu  den  ersten
Schritt  gethan,  in  der  Geschichte  der  Zivilisation  Ruhm  verleiht.  Wir
begrüßten  diese  Initiative  mit  Freude  und  gaben  unserem  Wunsche  Ausdruck,
  daß  diese  erhabenen  Absichten  reichliche  Früchte  für  die  Allgemeinheiten
  tragen  mögen.  Gebe  der  Himmel,  daß  dieser  erste  Schritt  zu  dem
Versuche  führe,  Streitigkeiten  zwischen  den  Völkern  nur  durch  das  Mittel
der  geistigen  Kraft  beizulegen  Im  Rahmen  der  ihr  gestatteten
Bewegungsfreiheit  hat  die  Kirche  immer  direkt  bei  wichtigen  Begebenheiten
der  Weltgeschichte  eingegriffen  und  damit  der  Menschheit  gute  Dienst  geleistet.
  Oft  machten  die  Päpste  schwierigen  Situationen  ein  Ende,  beschworen
Kriege  und  erzielten  Waffenstillstände  und  Friedensschlüsse.  Ohne  die
Autorität  der  Päpste  wäre  die  Zivilisation  zu  Grunde  gegangen;  sie  haben
der  Uebermacht  Zügel  angelegt  und  die  Herrschaft  der  Vernunft  über  die
Gewalt  zur  Geltung  gebracht.

19.  Juni.  Der  Papst  ernennt  11  neue  Kardinäle  und  präkonisiert
  viele  Bischöfe.

4.  September.  Der  Papst  erläßt  eine  Encyklika  an  die  französischen
  Bischöfe  und  fordert  sie  zur  sorgfältigen  Heranbildung  des
Klerus  auf.

18.  September.  Der  Papst  richtet  ein  Rundschreiben  an  die
brasilianischen  Bischöfe  und  ermahnt  sie,  die  Seminarien  zu  pflegen,
zuverlässige  Journalisten  heranzubilden  und  für  den  Peterspfennig
Sorge  zu  tragen.

25.  September.  Der  Papst  empfängt  1500  französische  Pilger
(Arbeiter)  und  sagt  in  seiner  Ansprache:

„Es  ist  unser  sehnlichster  Wunsch,  zu  zeigen,  daß  die  Kirche  die
wahre  Mutter  der  Völker  ist,  denn  sie  allein  ist  im  stande,  in  dem  Widerstreit
  der  Bevölkerungsklassen  die  soziale  Ordnung  aufrecht  zu  erhalten  und
        <pb n="265" />
        Die  Rämische  Kurie.  (Dezember  14.  24.)  257

jedem  schon  hienieden  das  größtmögliche  Maß  von  Glück  zu  sichern.  Wenn
Ihr  echte  katholische  Arbeiter  sein  wollt,  so  suchet  durch  Wort  und  Beispiel
die  verirrten  Christen  wieder  auf  den  richtigen  Weg  zu  führen.  Das  wird
uns  in  unserem  Alter  Trost  verleihen.  Wetteifert  untereinander,  das  auf
sozialem  Gebiete  drohende  Unheil  abzuwenden.“

14.  Dezember.  Der  Papst  sagt  in  einer  Allokution  über  sein

Fernbleiben  von  der  Haager  Friedenskonferenz:

Der  Kaiser  von  Rußland  habe  die  Vertreter  der  mächtigsten  Nationen
nach  dem  Haag  geladen,  um  die  möglichst  größte  Sicherheit  für  den  Frieden
zwischen  den  Nationen  herzustellen.  Niemand  wäre  einer  solchen  Einladung
würdiger  gewesen  als  der  Papst,  weil  das  Suchen  nach  Gerechtigkeit,  das
Raten  zum  Frieden  und  das  Verhindern  von  Konflikten  nach  göttlichem
Willen  zu  den  Funktionen  des  Papsttums  gehöre.  Der  heilige  Stuhl
hätte  gewünscht,  auf  dieser  Konferenz  einen  Platz  zu  erhalten.  Er  bedauere,
daß  eine  einzige  sich  hartnäckig  diesem  Wunsch  widersetzende  Stimme  den
Sieg  davongetragen  habe.  Das  sei  die  Stimme  derjenigen  Macht  gewesen,
die  mit  der  Eroberung  Roms  die  Macht  des  Papsttums  gebrochen  habe.

24.  Dezember.  Der  Papst  eröffnet  feierlich  das  „heilige  Jahr“
mit  der  Zeremonie  der  Offnung  des  „heiligen  Thores“  der  Peterskirche.


Europäischer  Geschichtskalender.  1II.  17
        <pb n="266" />
        IX.
Schweiz.

30.  Januar.  (Bern.)  Edmund  Höhn,  der  Direktor  des
internationalen  Bureaus  des  Weltpostvereins,  k.

5.  Juni.  (Bern.)  Die  Bundesversammlung  tritt  zur  ordentlichen
  Kammersession  zusammen.

23.  Juni.  (Bern.)  Der  Nationalrat  genehmigt  nach  mehrtägiger
  Debatte  mit  82  gegen  23  Stimmen  den  Gesetzentwurf  über

die  Gründung  einer  schweizerischen  Nationalbank.

Der  Entwurf  war  vom  Bundesrat  vorgelegt  worden,  um  den  Entwurf
  für  eine  reine  Staatsbank,  der  am  28.  Februar  1897  vom  Volk  abgelehnt
  worden  war,  zu  ersetzen,  und  sieht  vor,  daß  das  Grundkapital  der
Bank  vom  Bund,  von  den  Kantonen  und  von  Privaten  zu  je  einem
Drittel  geliefert  wird.  Die  Kantone  nehmen  an  dem  Gewinn  der  Bank
teil.  Der  Zentralsitz  der  Bank  wurde  von  Bern  und  Zuürich  angestrebt.
Bern  erhielt  72,  Zürich  56  von  136  Stimmen.  Die  Abgeordneten  von
Zürich  stimmten  alsdann  gegen  den  Entwurf.

26./27.  Juni.  (Bern.)  Der  Nationalrat  und  der  Ständerat
  genehmigen  mit  113  gegen  1  Stimme  die  Vorlage  über  die
Kranken=  und  Militärversicherung.  —  Das  zur  Finanzierung  vorgeschlagene
  Tabaksmonopol  wird  abgelehnt  am  28.  September.

29.  Oktober.  Bei  den  Wahlen  zum  Nationalrat  behält
die  radikale  Partei  die  Mehrheit,  aber  die  Sozialdemokraten  machen
Fortschritte.

14.  Dezember.  (Bern.)  Wahlen  zum  Bundesrat.

Die  vereinigte  Bundesversammlung  wählt  in  den  Bundesrat  auf
drei  Jahre:  Deucher,  Thurgau  (radikal);  Hauser,  Zürich  (radikal);  Zemp,
Luzern  (klerikal);  Müller,  Bern  (radikal);  Brenner,  Basel  (radikalh);
Comptesse,  Neuenburg  (radikal)  und  Ruchet,  Waadt  (radikal).  Zum  Bundespräsidenten
  für  das  Jahr  1900  wird  Hauser,  Zürich,  und  zum  Vizepräsidenten
  des  Bundesrats  Brenner,  Basel,  gewählt.
        <pb n="267" />
        Schweiz.  (Dezember  16.)  —  Felzien.  (Januar  Anf.—  April  Ende.)  259

16.  Dezember.  Der  Direktor  des  Schweizer  Zentralamts  für
den  internationalen  Eisenbahntransport,  Numa  Droz,  früher
Bundespräsident,  56  Jahr  alt,  in  Rom  f.

Dezember.  Der  Bundesrat  unterstellt  die  in  Guatemala
lebenden  Schweizer  dem  Protektorat  des  Deutschen  Reichs.

X.
Belgien.

Anf.  Januar.  Die  antiklerikalen  Parteien  nähern  sich  einander.
  So  demonstrieren  die  Liberalen  und  Sozialisten  gemeinsam
für  Gedankenfreiheit  vor  dem  Denkmal  Wilhelms  des  Schweigsamen
  in  Brüssel.

23./24.  Januar.  Ministerkrisfis.

Das  Kabinet  reicht  seine  Demission  ein,  weil,  wie  es  heißt,  der
Ministerpräsident  Smet  de  Naeyer  und  Nyssens  dem  vom  Könige  angestrebten
Wahlsystem,  die  Einteilung  des  ganzen  Landes  in  Wahlkreise,  die  immer
nur  einen  Abgeordneten  wählen,  an  Stelle  des  heutigen  Listensystems,  nicht
zustimmen  wollen.  Beide  Minister  treten  zurück,  an  ihrer  Stelle  treten
Cooremans  und  Libaert  ins  Kabinet.  Das  Präsidium  übernimmt  der
Kriegsminister  Bandenpeerebom.  —  Diese  „außerparlamentarische“  Ministerkrisis
  wird  von  der  Opposition  zu  Angriffen  auf  den  König  benutzt.

18.  Februar.  (Forest.)  Bei  einem  Eisenbahnunglück  werden
28  Personen  getötet  und  viele  verwundet.

16.  April.  Die  nationale  Vereinigung  der  belgischen  Grubenarbeiter
  beschließt  einen  allgemeinen  Ausstand,  um  eine  Lohnerhöhung
  von  20  Prozent  durchzusetzen.  Es  beteiligen  sich  allmählich
  über  100000  Arbeiter.

18.  April.  (Lüttich.)  Die  Regierung  genehmigt  den  Plan,
daß  1903  in  Lüttich  eine  Weltausstellung  vorwiegend  industriellen
Charakters  stattfinden  soll.

Ende  April.  Die  Regierung  legt  einen  Entwurf  zur  Wahlreform
  vor.

Der  Entwurf  zerfällt  in  zwei  Teile.  Zunächst  wird  das  gegenwärtig
  bestehende  Wahlgesetz  in  Bezug  auf  diejenigen  Wahlbezirke,  welche
nicht  mindestens  sechs  Abgeordnete  zu  wählen  haben,  in  keiner  Weise  verändert.
  Diese  Wahlbezirke  stellen  aber  ungefähr  die  Hälfte  aller  parlamentarischen
  Mandate  dar;  eine  Wahlreform,  welche  die  Hälfte  des  ganzen
Landes  gar  nicht  berührt,  gehört  gewiß  schon  an  sich  zu  den  seltsamsten

17“
        <pb n="268" />
        260  Belzien.  (Mai  15.  —  Juni  29.)

staatsrechtlichen  Merkwürdigkeiten.  Das  neue  Gesetz  soll  also  nur  auf  die
Wahlbezirke  Brüssel,  Antwerpen,  Lüttich,  Gent,  Charleroi,  Mons  und
Löwen  angewendet  werden,  welche  je  6  bis  18  Abgeordnete  und  3  bis  9
Senatoren  ins  Parlament  entsenden.  In  diesen  Bezirken  soll  die  verhältnismäßige
  Vertretung,  d.  h.  die  Vertretung  der  Minderheiten  in  der
Weise  eingeführt  werden,  daß  die  Minderheit,  die  es  wenigstens  auf  den
sechsten  Teil  aller  abgegebenen  Stimmen  gebracht  hat,  ein  Abgeordnetenmandat
  zugewiesen  erhält.  Eine  weitere  Neuerung  besteht  darin,  daß  in
diesen  Wahlbezirken  gleichzeitig  mit  den  Abgeordneten  auch  Ersatzabgeordnete
  gewählt  werden  sollen,  welche  die  freigewordenen  Mandate  auszufüllen
haben.  In  den  genannten  sieben  Wahlbezirken  kann  also  während  einer
Legislaturperiode  keine  Nachwahl  für  einen  verstorbenen  oder  zurückgetretenen
Abgeordneten  stattfinden,  weil  in  diesem  Falle  sofort  der  im  vorhinein
gewählte  Ersatzmann  an  seine  Stelle  tritt.  („Allg.  Ztg.“)

Nach  einer  Berechnung  der  Liberalen  wird  die  liberale  Partei
hierdurch  11  Mandate  gewinnen,  die  Ultramontanen  dagegen  100  Sitze
sicher  haben.  —  Deshalb  wird  der  Entwurf  von  allen  Oppositionsparteien
aufs  heftigste  bekämpft.

15.  Mai.  (Charleroi.)  Der  Vorstand  der  nationalen  Vereinigung
  der  Bergarbeiter  beschließt,  die  Arbeit  wieder  aufzunehmen.
Viele  Arbeiter  haben  schon  die  Arbeit  wieder  aufgenommen  und
sich  mit  einer  Lohnerhöhung  von  5  Prozent  begnügt.

26.  Mai.  (Brüssel.)  Der  „Internationale  Bergmannskongreß“
  fordert,  daß  die  Bergwerksinspektoren  unabhängig  von
den  Zechenbesitzern  sein  sollen  und  empfiehlt  Verstaatlichung  aller
Bergwerke.

29.  Mai.  (Brüssel.)  Die  sämtlichen  Oppositionsparteien
veranstalten  eine  Massenkundgebung  gegen  die  Wahlreformvorlage.

23.  Juni.  In  der  Kammer  wird  die  Regierung  und  der
König  scharf  angegriffen  wegen  der  Wahlreform.

Ende  Juni.  (Brüssel.)  Täglich  finden  große  Massendemonstrationen
  gegen  das  Ministerium  statt.  Es  kommt  zu  blutigen
  Zusammenstößen  mit  der  Polizei,  besonders  am  28.  Juni.

29.  Juni.  (Brüssel.)  Stürmische  Kammersitzung  und

Straßenunruhen.

In  der  Kammer  wird  der  Ministerpräsident  Vandenpeerebom  wegen
des  gestrigen  Einschreitens  der  Gendarmerie  interpelliert.  Der  Ministerpräsident
  nimmt  die  Interpellation  an;  die  Diskussion  wird  spystematisch
von  den  Sozialisten  durch  beleidigende  Aeußerungen  gegen  Vandenpeerebom
unterbrochen,  dem  sie  vorwerfen,  er  habe  das  Blutvergießen  verschuldet.
Der  Minister  erklärt,  man  müsse  ihn  anhören,  damit  man  die  Absichten
der  Regierung  kennen  lerne.  Auf  den  Grund  der  Interpellation  eingehend,
sagt  er,  es  sei  unmöglich,  jetzt  schon  genaue  Einzelangaben  über  die  gestrigen
Unruhen  zu  machen;  jedenfalls  aber  seien  keine  Gewaltmaßregeln  angewandt
worden,  bevor  nicht  zum  Auseinandergehen  aufgefordert  worden  war.  Die
Verteidiger  der  Ordnung  hätten  erst,  nachdem  sie  mit  äußerster  Heftigkeit
angegriffen  und  verwundet  worden  waren,  von  den  Waffen  Gebrauch
        <pb n="269" />
        Belgien.  (Juni  30.  —  August  9.)  261

gemacht;  es  sei  die  Pflicht  der  Behörden,  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Ordnung
respektiert  wird;  die  Regierung  werde  ihre  Pflicht  thun.  —  Nach  überaus
heftiger  Diskussion  wird  ein  Tadelsantrag  gegen  die  Regierung  mit  87
gegen  31  Stimmen  abgelehnt  und  die  Aufhebung  der  Sitzung  durch  Singen
und  Pfeifen  der  Sozialisten  erzwungen.

Nach  der  Sitzung  drängt  sich  eine  ungeheuere  Volksmenge  unter
Zührung  der  sozialistischen  Abgeordneten  nach  dem  kgl.  Palais  und  kann
nur  durch  ein  großes  Polizeiaufgebot  zurückgehalten  werden.

30.  Juni.  (Brüssel.)  In  der  Kammer  erklärt  der  Ministerpräsident,
  daß  die  Regierung  ihren  Wahlreformentwurf  modifizieren
wolle.  —  Der  Sozialistenführer  Vandervelde  ermahnt  daher  die
Volksmasse  zur  Ruhe,  da  die  Lösung  der  Krisis  bevorstehe.

1.  Juli.  (Brüssel.)  Die  Bürgermeister  von  Brüssel,  Antwerpen,
  Lüttich  und  Gent  werden  vom  König  empfangen  und  erklären,
  sie  könnten  nicht  mehr  für  die  Aufrechterhaltung  der  Ordnung
  einstehen,  wenn  das  Ministerium  die  Wahlvorlage  nicht
zurückziehe.

4.  Juli.  (Kammer.)  Erklärung  über  die  Reform  des
Wahlrechts.

Ministerpräsident  Vandenpeerebom  erklärt,  daß  die  Regierung  auf
das  lebhafteste  zu  einer  Versöhnung  und  Beruhigung  zu  gelangen  wünsche.
Mehrere  Abgeordnete  hätten  neue  Wahlvorschläge  angekündigt.  Die
Regierung  willige  ein,  dieselben  in  Empfang  zu  nehmen  und  sie  einer
Kommission,  in  welcher  alle  Parteien  vertreten  sein  würden,  zur  Prüfung
zu  unterbreiten.  Er  bitte  diejenigen  Mitglieder,  welche  Vorschläge  zu
machen  hätten,  dies  bald  zu  thun.  Die  Regierung  sei  bereit,  zu  der  gewünschten
  Verständigung  zu  gelangen.  —  Diese  Erklärung  findet  eine
günstige  Aufnahme.  —  Die  Parteien  der  Linken  veröffentlichen  ein  Manifest,
worin  es  heißt,  daß  die  Parteien,  nachdem  sie  von  der  heutigen  Erklärung
der  Regierung,  die  die  Zurückziehung  der  Regierungsvorlage  bedeute,
Kenntnis  genommen,  sich  verpflichten,  einig  zu  bleiben,  damit  keine  Wahlreform
  zugelassen  werde,  ehe  das  Land  befragt  sei.  Das  Manifest  ist  von
allen  liberalen  und  sozialistischen  Abgeordneten  unterzeichnet.

31.  Juli.  (Brüssel.)  Die  zur  Prüfung  der  Wahlreformentwürfe
  gewählte  Kammerkommission  lehnt  alle  Vorschläge,  auch
die  der  Regierung,  ab.

1.  August.  Das  Ministerium  gibt  seine  Entlassung  anläßlich
der  Ablehnung  seiner  Wahlvorlage.

5.  August.  (Brüssel.)  Es  wird  ein  neues  Ministerium
gebildet  unter  dem  Vorsitz  von  Smet  de  Naeyer.

9.  August.  Die  Regierung  bringt  eine  neue  Wahlreformvorlage

  ein.

Sie  enthält  in  der  Hauptsache  folgende  Bestimmungen:  1.  Das
Proportionalwahlsystem  oder  die  Vertretung  der  Minderheiten,  wird  auf
sämtliche  Kreise  des  Landes  ausgedehnt.  Das  erfordert  eine  einschneidende
        <pb n="270" />
        262  Belgien.  (August  28.  —Oktober  27.)

Aenderung  in  der  Einteilung  der  Wahlkreise,  insbesondere  eine  Zusammenlegung
  derjenigen  Wahlbezirke,  welche  nur  einen  Abgeordneten  zu  wählen
haben.  2.  Den  Anspruch  auf  Vertretung  besitzt  jede  Partei,  die  eine
bestimmte,  in  jedem  Wahlkreise  wechselnde  Stimmenzahl  aufbringt.  Dieselbe
wird  ermittelt,  indem  man  die  Gesamtzahl  aller  gültig  abgegebenen  Stimmen
durch  die  der  zu  wählenden  Abgeordneten  teilt.  Werden  zum  Beispiel  im
Wahlbezirk  Brüssel,  welcher  18  Abgeordnete  in  die  Kammer  entsendet,
180000  Stimmen  abgegeben,  so  hat  jede  Partei,  welche  10000  Stimmen
auf  sich  vereinigt,  Anspruch  auf  einen  Vertreter.  3.  Da  es  sicher  ist,  daß
keine  Partei  in  irgend  welchem  Wahlbezirke  sämtliche  Kammermandate
erhalten  wird,  so  wird  ihr  auch  nicht  mehr  das  Recht  eingeräumt,  eine
vollständige  Kandidatenliste  aufzustellen.  Vielmehr  darf  sie  nur  so  viele
Kandidaten  namhaft  machen,  als  sie  „voraussichtlich"  durchzubringen  vermag.
Als  Gradmesser  für  diese  Wahrscheinlichkeitsrechnung  dient  die  Statistik  der
letzten  allgemeinen  Parlamentswahlen.  Da  man  sich  indessen  doch  bei  dieser
Voraussicht  täuschen  kann,  so  ist  jede  Partei  berechtigt,  neben  der  Hauptliste
eine  Ersatzliste  aufzustellen,  aus  der  dann  noch  der  eine  oder  andere  Abgeordnete
  entnommen  wird,  falls  die  Partei  doch  mehr  Stimmen  aufbringt,
als  sie  erwartet.  Um  zum  Brüsseler  Beispiel  zurückzukehren,  wurden  im
Jahre  1896  in  diesem  Wahlbezirke  folgende  Stimmen  abgegeben:  90000
klerikale,  40000  liberale,  40000  sozialistische  und  35.000  radikale  Stimmen.
Die  Klerikalen  waren  gewählt,  obwohl  sie  mit  25000  Stimmen  in  der
Minderheit  blieben.  Nach  dem  neuen  Gesetz  haben  sie  mit  ihren  90000
Stimmen  höchstens  auf  8  Stimmen  Anspruch,  die  übrigen  zehn  fallen  den
Oppositionsparteien  nach  Verhältnis  der  von  ihnen  aufgebrachten  Stimmen
zu.  Folglich  darf  die  klerikale  Partei  in  Brüssel  nur  eine  Hauptliste  von
acht  Kandidaten  und  dazu  eine  Ersatzliste  aufstellen,  die  fünf  Ersatzkandidaten
nicht  übersteigen  darf.  Erhält  sie  bei  der  Wahl  mindestens  101  400  Stimmen,
so  find  ihre  acht  Hauptkandidaten  und  ein  Ersatzkandidat  gewählt.  Sie
erhält  somit  neun  statt  acht  Mandate.  4.  Es  finden  im  Laufe  einer  Legislaturperiode
  keine  Nachwahlen  statt.  An  die  Stelle  verstorbener  oder  ausgeschiedener
  Abgeordneter  rücken  die  auf  den  Ersatzlisten  befindlichen  Ersatzkandidaten
  vor.  (Nach  der  „Allg.  Ztg.")

28.  August.  (Brüssel.)  Ein  Kongreß  der  belgischen  Sozialdemokratie
  beschließt,  dem  Generalrat  der  Arbeiterpartei  zu  überlassen,
  welche  Mittel  zur  Bekämpfung  der  neuen  Wahlvorlage  angewendet
  werden  sollen.  —  Die  Forderung,  wieder  zu  Massendemonstrationen
  zu  schreiten,  wird  abgelehnt,  weil  die  liberale  Partei
diesmal  nicht  gemeinsame  Sache  mit  den  Sozialisten  machen  würde.

31.  August.  Die  Kammer  verwirft  mit  59  gegen  31  Stimmen
  einen  Antrag  auf  Einführung  des  allgemeinen  Stimmrechts.

15.  Oktober.  Bei  den  Munizipalwahlen  verlieren  die  Katholiken
  mehrere  Mandate  gegen  die  vereinigten  Liberalen  und  Sozialisten.


27.  Oktober.  Die  Kammer  genehmigt  mit  75  gegen  55  Stimmen
  Artikel  I  der  Wahlreformvorlage.

Einige  radikale  Abgeordnete  stimmen  mit  der  Regierungsmehrheit,
wogegen  sich  etwa  20  Abgeordnete  der  Rechten  unter  Führung  des  Staats-
        <pb n="271" />
        Belsien.  (November  24.  25.)  —  Niederlande.  (April  Anf.—Juni  12.)  263

ministers  Woeste  von  der  Regierungsmehrheit  trennen,  während  27  andere
klerikale  Abgeordnete  sich  überhaupt  der  Abstimmung  enthalten.

24.  November.  Die  Kammer  genehmigt  den  Wahlreformgesetzentwurf
  der  Regierung  mit  70  gegen  68  Stimmen  bei  19  Stimmenthaltungen.
  (Annahme  im  Senat  24.  Dezember.)

25.  November.  (Antwerpen.)  Der  erste  deutsche  Sanitätshilfszug
  für  die  Buren  schifft  sich  nach  Afrika  ein.

XI.
Niederlande.

Anf.  April.  Die  Einladungen  zur  Friedenskonferenz  werden

versandt.

Es  werden  eingeladen:  Deutschland,  England,  Rußland,  Oesterreich-Ungarn,
  Frankreich,  Italien,  Türkei,  Spanien,  Portugal,  Schweden,  Dänemark,
  Luxemburg,  Serbien,  Rumänien,  Montenegro,  Griechenland,  Schweiz,
Vereinigte  Staaten  von  Amerika,  Siam,  Persien,  China,  Japan.  Daß  die
Konferenz  im  Haag  stattfindet,  wird  damit  begründet,  daß  der  Zar  es  aus
politischen  Gründen  für  besser  halte,  die  Konferenz  nicht  in  der  Hauptstadt
einer  der  durch  dieselbe  hauptsächlich  berührten  Mächte  abzuhalten.  Die
Eröffnung  der  Konferenz  ist  auf  den  18.  Mai  festgesetzt.  Die  Einladung
nimmt  Bezug  auf  die  rühmenswerte  Initiative  des  Kaisers  von  Rußland,
welche  bezwecke,  durch  die  Konferenz  die  Segnungen  des  Friedens  zu  verbreiten
  und  wenn  möglich  zu  einer  Mäßigung  der  übertriebenen  Rüstungen
zu  gelangen;  sie  betont  zugleich  das  Interesse  der  Königin  der  Niederlande
an  der  Konferenz.  Die  zweite  Note  der  russischen  Regierung  werde  als
Verhandlungsgrundlage  dienen.  (Val.  Rußland.)  —  Die  Einladung  des
Papstes  hat  Italien,  Bulgariens  die  Türkei  und  der  Südafrikanischen  Republik
  England  verhindert.  Die  Nichteinladung  der  stammverwandten  Südafrikanischen
  Republik  giebt  zu  heftigen  Angriffen  der  öffentlichen  Meinung
auf  die  Regierung  Veranlassung.  Die  Regierung  verteidigt  sich  mit  dem
Hinweis,  daß  sie  überhaupt  keinen  afrikanischen  Staat  eingeladen  habe.

18.  Mai.  (Haag.)  Die  Friedenskonferenz  wird  eröffnet.

Der  Minister  des  Auswärtigen,  de  Beaufort,  begrüßt  die  Delegierten.
Hierauf  wird  der  russische  Delegierte,  Frhr.  v.  Staal,  russischer  Botschafter
in  London,  zum  Vorsitzenden  gewählt.  —  Zu  Beginn  der  Beratungen  wird
beschlossen,  daß  sich  drei  Kommissionen  mit  der  Einschränkung  der  Rüstungen,
mit  der  Festsetzung  von  Kriegsgesetzen  und  mit  der  Vermittlung  und  dem
fakultativen  Schiedsspruch  zu  beschäftigen  haben.  Die  Presse  wird  von  den
Sitzungen  ausgeschlossen.

12.  Juni.  (Haag.)  Die  Konferenz  beschließt,  der  Presse
sowohl  über  die  Plenarsitzungen  wie  über  die  Sitzungen  der  Sektionen
  Mitteilungen  zukommen  zu  lassen.
        <pb n="272" />
        264  Niederlande.  (Juli  29.)

29.  Juli.  (Haag.)  Schluß  der  Friedenskonferenz.  Schreiben
an  den  Papst.  Schlußansprachen.  —  Schlußprotokoll  und  Beschlüsse.

Es  wird  ein  Schreiben  der  Königin  der  Niederlande  an  den  Papst
verlesen,  in  welchem  der  Papst  um  seine  moralische  Unterstützung  des  Werkes
der  Konferenz  gebeten  wird,  sowie  die  in  wohlwollenden  Ausdrücken  gehaltene
Antwort  des  Papstes,  in  welcher  er  nicht  allein  seine  moralische  Unterstützung,
sondern  auch  seine  werkthätige  Mitarbeit  zusichert.  Er  weist  darauf  hin,
daß  er  mehrmals  Schiedsrichter  war  und  trotz  der  beständigen  Hindernisse,
die  sich  der  Erfüllung  seiner  Aufgabe  entgegenstellten,  auf  dem  gleichen
Wege  für  die  Sache  der  christlichen  Gesittung  weiter  schreiten  werde.  Baron
v.  Staal  betont,  das  vollbrachte  Werk  sei  nicht  vollkommen,  aber  aufrichtig,
praktisch  und  weise.  Man  bemühe  sich,  die  beiden  Grundprinzipien  des
Völkerrechts,  den  Grundsatz  der  Souveränität  der  Staaten  und  den  einer
gerechten  internationalen  Solidarität,  in  dem  beide  gewahrt  bleiben,  mit
einander  zu  vereinen.  Das  Werk  der  Konferenz  bekräftige,  daß  das,  was
in  der  Neuzeit  herrschen  soll,  jene  Werke  seien,  die  aus  einem  Bedürfnis
der  Eintracht  geboren  und  durch  die  Zusammenarbeit  der  Staaten  befruchtet
seien,  welche  die  Verwirklichung  ihrer  legitimen  Interessen  in  einem  festen,
durch  die  Gerechtigkeit  geregelten  Frieden  verfolgen.  Die  Aufgabe  der  Konferenz
  sei  wahrhaft  verdienstlich  und  schön.  (Lebhafter  Beifall.)  —  Die
letzte  Ansprache  hält  der  niederländische  Minister  des  Aeußern,  v.  Beaufort.
  Er  hebt  hervor,  wenn  die  Konferenz  nicht  die  Träume  der  Utopisten
habe  verwirklichen  können,  so  habe  sie  doch  die  düsteren  Voraussetzungen
der  Pessimisten  Lügen  gestraft.  Die  moralische  Wirkung  dieser  Beratung
sei  aber  schon  offenbar.  Sie  werde  sich  mehr  und  mehr  fühlbar  machen
und  nicht  verfehlen,  sich  in  der  öffentlichen  Meinung  in  augenfälliger  Weise
kundzuthun.  Sie  werde  den  Regierungen  mächtige  Unterstützung  bei  ihren  Bestrebungen
  gewähren,  die  Frage  der  Begrenzung  der  Rüstungen  zu  lösen,  welche
die  ernste  und  gerechte  Sorge  der  Staatsmänner  aller  Länder  bleiben  werde.
Nachdem  der  Redner  der  Hoffnung  Ausdruck  verliehen  hat,  der  Kaiser  von
Rußland  möge  in  dem  Einsetzen  verdoppelter  Thatkraft  zur  Fortführung
des  von  ihm  unternommenen  großen  Werkes  den  wirksamsten  Trost  für  die
schmerzlichen  Prüfungen,  die  er  durchgemacht  habe,  finden,  wird  die  Friedenskonferenz
  geschlossen.

Das  am  25.  Juli  fertiggestellte  Schlußprotokoll  der  Friedenskonferenz
hebt  hervor,  daß  die  Delegierten  beständig  von  dem  Wunsche  geleitet  waren,
in  möglichst  erschöpfender  Weise  die  hochherzigen  Ideen  des  Urhebers  der
Konferenz  zu  verwirklichen.  Die  Konferenz  hat  beschlossen,  folgende  Punkte
den  Bevollmächtigten  zur  Unterzeichnung  und  den  Regierungen  zur  Genehmigung
  zu  unterbreiten:  1.  Eine  Konvention  zur  friedlichen  Schlichtung
internationaler  Streitigkeiten.  2.  Eine  Konvention,  betreffend  Bestimmungen
über  die  Gebräuche  für  den  Landkrieg.  3.  Eine  Konvention,  betreffend  die
Anwendung  der  Grundsätze  der  Genfer  Konvention  von  1864  auf  den  Seekrieg.
  4.  Drei  Deklarationen,  nach  denen  es  verboten  sein  soll,  Geschofsfe
und  Explosivstoffe  aus  Luftballons  herabzuschleudern  oder  in  ähnlicher  Weise
anzuwenden,  nach  denen  es  ferner  verboten  sein  soll,  sich  solcher  Geschosse
zu  bedienen,  deren  einziger  Zweck  ist.  Stickgase  oder  giftige  Gase  zu  verbreiten
  oder  solche  Kugeln  zu  gebrauchen,  die  im  menschlichen  Körper  explodieren.
  Ferner  enthält  das  Protokoll  folgende  fünf  Wünsche:  1.  Die  Konferenz
  ist  der  Ansicht,  daß  eine  Beschränkung  der  militärischen  Lasten,  welche
gegenwärtig  die  Welt  bedrücken,  in  hervorragender  Weise  wünschenswert  ist
für  die  Förderung  des  materiellen  und  moralischen  Wohlbefindens  der  Menschheit.
  2.  Die  Konferenz  spricht  den  Wunsch  aus,  daß  die  Frage  der  Rechte
        <pb n="273" />
        Niederlande.  (August—November  29.)  265

und  Pflichten  der  neutralen  Mächte  auf  das  Programm  der  nächsten  Konferenz
  gesetzt  wird.  3.  Die  Konferenz  spricht  den  Wunsch  aus,  daß  die  auf
die  Art  und  das  Kaliber  der  Gewehre  und  der  Marinegeschosse  bezüglichen
Fragen,  soweit  sie  durch  die  Konferenz  geprüft  sind,  Gegenstand  des  Studiums
der  Regierungen  bilden  mögen,  um  eventuell  zu  einer  einheitlichen  Lösung
mittelst  einer  späteren  Konferenz  zu  gelangen.  4.  Da  die  Konferenz  in  Erwägung
  zieht,  daß  seitens  der  Bundesregierung  der  Schweiz  bereits  vorbereitende
  Schritte  zur  Revision  der  Genfer  Konvention  gethan  sind,  spricht
sie  den  Wunsch  aus,  daß  in  einem  kurzen  Zeitraum  zur  Zusammenberufung
einer  Spezialkommission  geschritten  werde,  welche  die  Revision  dieser  Konvention
  zum  Zwecke  hat.  5.  Außerdem  hat  die  Konferenz,  abgesehen  von
einigen  Delegierten,  welche  sich  der  Abstimmung  enthielten,  einstimmig  den
Wunsch  ausgedrückt,  den  Vorschlag,  welcher  bezweckt,  das  Privateigentum
im  Seekriege  für  unverletzlich  zu  erklären,  und  ferner  den  Vorschlag,  die
Frage  des  Bombardements  von  Hafenplätzen,  Städten  und  Dörfern  durch
feindliche  Flotten  zu  regeln,  einer  Prüfung  durch  weitere  Konferenzen  zu
überweisen.  Das  Schlußprotokoll  wird  durch  die  sämtlichen  bevollmächtigten
  Delegierten  unterzeichnet,  die  Konventionen  dagegen  nicht,  da  mehrere
Länder  ihren  Beitritt  erst  für  später  vorbehalten.  England  wird  bei  der
Unterzeichnung  des  Schlußprotokolls  gewisse  Vorbehalte  machen,  indem  es
erklärt,  daß  es  die  zweite  und  dritte  Erklärung  und  von  den  geäußerten
Wünschen  den  dritten  und  fünften  nicht  annehmen  könne.

August.  September.  Die  Verschärfung  der  Spannung  zwischen
  England  und  der  Südafrikanischen  Republik  beschäftigt  die
öffentliche  Meinung  lebhaft.  Sie  sieht  in  dem  Vorgehen  Englands
eine  Kriegserklärung  an  den  ganzen  niederländischen  Stamm.

September.  Oktober.  Wie  die  deutsche  Presse  beschäftigt  sich
die  niederländische  viel  mit  der  Möglichkeit  eines  deutsch-niederländischen
  Zollbündnisses.  Die  Frage  der  Annäherung  wird  besonders
  erörtert  während  des  Besuches  der  Königin  in  Potsdam
und  infolge  des  südafrikanischen  Krieges.  (S.  148.)

Anf.  November.  Die  Regierung  bringt  eine  Reform  des
Wehrgesetzes  ein.

Der  Entwurf  hat  den  Zweck,  die  in  einigen  Provinzen  versuchte
Umgehung  der  Bestimmungen  über  den  persönlichen  Heeresdienst  zu  vereiteln.
  Im  übrigen  enthält  der  Gesetzentwurf  die  folgenden  wichtigen  Bestimmungen:
  1.  Die  Bürgerwehr  oder  sogenannte  „Schuttery"  (Schützengarde),
ein  Ueberbleibsel  aus  der  mittelalterlichen  Zeit,  wird  aufgehoben  und  durch
die  neuorganisierte  Landwehr  ersetzt;  2.  das  Jahreskontingent  besteht  aus
17.000  Landsoldaten  und  500  Matrosen.  Die  Dienstzeit  ist  auf  acht  Jahre
festgesetzt,  so  daß  die  niederländische  Armee  im  Kriegsfall  140  000  Mann
betragen  soll.  Auf  die  aktive  Dienstzeit  folgt  dann  noch  eine  einjährige
Dienstzeit  in  der  Landwehr;  3.  Vermehrung  des  Heeres  um  12  Infanterieund
  2  Artillerie-Regimenter.

29.  November.  (Vlissingen.)  Die  Königin  und  die  Königin-Mutter
  treffen  mit  dem  von  England  zurückkehrenden  deutschen
Kaiserpaar  zusammen.
        <pb n="274" />
        266  Niederlande.  (Dezember  6.)  —  Nänemark.  (Jan.  14—  Aug.  Ende.)

6.  Dezember.  Die  Zweite  Kammer  lehnt  einen  Antrag
mit  71  gegen  21  Stimmen  ab,  worin  es  heißt,  daß  die  Regierung
gelegentlich  der  Friedenskonferenz  nicht  alles  zu  Gunsten  der  Südafrikanischen
  Republik  gethan  habe,  was  sie  hätte  thun  können.

XII.
Dänemark.

14.  Januar.  (Folkething.)  Interpellation  über  die  Ausweisung
  von  Dänen  aus  Preußen.

Auf  eine  Interpellation  über  die  Ausweisung  dänischer  Staatsangehöriger
  aus  Nordschleswig  erwidert  der  Minister  des  Auswärtigen,  Radn:
In  Angelegenheit  der  Ausweisungen,  welche  auf  uns  Alle  einen  schmerzlichen
  Eindruck  gemacht  haben,  hatte  die  Regierung  an  die  deutsche  Regierung
  die  Anfrage  gerichtet,  ob  Deutschland  beabsichtige,  die  Dänen  in  Nordschleswig,
  die  gemäß  dem  Friedensvertrage  von  1864  für  Dänemark  optierten,
in  größerem  Umfange  auszuweisen.  Nach  der  auf  diese  Anfrage  erteilten
Auskunft  ist  kein  „Optant“  ausgewiesen  worden.  Der  Minister  hofft,  daß
auch  die  Ausweisungen  der  anderen  Dänen  aufhören  würden,  da  ein  gutes
Verhältnis  für  beide  Länder  das  Beste  sei.

25.  Januar.  (Folkething.)  Die  Regierung  fordert  25  Millionen
  Kronen  zum  Bau  von  Eisenbahnen  und  einer  Brücke  über
den  Kleinen  Belt.

23.  Februar.  Das  Landsthing  genehmigt  einstimmig  die
Vorlage  über  das  Indigenatsrecht.

In  der  Debatte  führt  ein  Redner  aus,  durch  die  Vorlage  gebe  man
vielen  Deutschen  Bürgerrechte  in  Dänemark,  während  gleichzeitig  dänische
Bürger  ohne  eigene  Schuld  mit  großer  Härte  von  den  deutschen  Behörden
behandelt  würden.  Mehrere  Redner  warnen  davor,  bezüglich  der  Erteilung
des  Indigenatsrechtes  Vergeltung  zu  üben,  da  dadurch  nur  Unschuldige  zu
leiden  haben  würden.  Man  könne  es  auch  als  sicher  betrachten,  daß  alle
in  Dänemark  lebenden  Deutschen  die  Ausweisungen  in  Nordschleswig  scharf
mißbilligten.

April.  Ein  Ausstand  der  Tischlergesellen  führt  zu  einem
allgemeinen  Ausstande  und  zur  Arbeiteraussperrung.  Der  Friede
wird  erst  im  September  wiederhergestellt.  (S.  übersicht.)

Ende  August.  Die  Minister  des  Innern,  des  Krieges  und
der  Justiz  treten  zurück.  Kriegsminister  wird  Oberst  Schnack,
Minister  des  Innern  Brahmser,  das  Justizministerium  übernimmt

der  Ministerpräsident  Hörring.
        <pb n="275" />
        Schweden  und  Rerwegen.  (Januar  18.  —  September  30.)  267

XIII.
Schweden  und  Norwegen.

18.  Januar.  (Stockholm.)  Bei  der  Eröffnung  des  Reichstags
  erklärt  die  Thronrede,  Schweden  müsse  trotz  der  Friedenskonferenz
  seine  Militärmacht  vergrößern.

23.  Januar.  (Stockholm.)  Mit  Rücksicht  auf  den  Gesundheitszustand
  des  Königs  wird  der  Kronprinz  bis  auf  weiteres  als
Regent  mit  den  Regierungsgeschäften  betraut.

12.  März.  (Christiania.)  Der  Kronprinz  wird  mit  feindseligen
  Kundgebungen  begrüßt  wegen  seiner  entschiedenen  Haltung
in  der  Unionsfrage.  —  Bei  der  Rückkehr  nach  Stockholm  werden
ihm  deshalb  begeisterte  Huldigungen  gebracht.

29.  April.  (Stockholm.)  Der  Reichstag  genehmigt  in  gemeinsamer
  Abstimmung  der  beiden  Kammern  13200000  Kronen
für  Schiffsneubauten.  —  Im  ganzen  werden  16700000  Kronen
für  die  Flotte  bewilligt.

26.  Mai.  (Christiania.)  Das  Storthing  bewilligt  einstimmig
  ohne  Debatte  die  von  der  Regierung  geforderten  außerordentlichen
  Ausgaben  für  Heer  und  Flotte  in  Höhe  von  11½  Millionen
  Kronen.

6.  Juli.  (Bergen.)  Der  Deutsche  Kaiser  besichtigt  das
französische  Schulschiff  „Iphigenie“  und  richtet  danach  folgendes
Telegramm  an  Präsident  Loubet:

Bergen,  den  6.  Juli.  Ich  habe  die  Freude  gehabt,  auf  dem  Schulschiff
  „Iphigénie“  junge  französische  Seeleute  zu  sehen,  deren  militärische
und  sympathische,  ihres  edlen  Vaterlandes  würdige  Haltung  auf  Mich  einen
lebhaften  Eindruck  gemacht  hat.  Mein  Herz,  als  Seemann  und  Kamerad,
freute  sich  des  liebenswürdigen  Empfanges,  welcher  Mir  von  dem  Kommandanten,
  den  Offizieren  und  der  Besatzung  zuteil  wurde  und  Ich  beglückwünsche
Mich,  Herr  Präsident,  zu  dieser  glücklichen  Gelegenheit,  welche  Mir  gestattet
hat,  der  „Iphigénie“  und  Ihren  liebenswürdigen  Landsleuten  zu  begegnen.

Gez.  Wilhelm.

Die  Antwort  des  Präsidenten  Loubet  lautet:

Paris,  den  6.  Juli.  Ich  bin  sehr  gerührt  von  dem  Telegramm,
welches  Ew.  kaiserliche  Majestät  in  Verfolg  Ihres  Besuches  an  Bord  des
Schulschiffes  „Iphigénie“  an  mich  gerichtet  haben  und  es  drängt  mich,  Ew.
Majestät  für  die  Ehre,  welche  Sie  unsern  Seeleuten  erwiesen  haben  und
für  die  Worte  zu  danken,  mit  welchen  Sie  die  Güte  hatten,  mir  den  Eindruck
  zu  schildern,  welchen  dieser  Besuch  bei  Ihnen  hinterlassen  bat.

oubet.

30.  September.  (Schweden.)  Schluß  der  Wahlen  zur  zweiten
Kammer  des  Reichstags.  Die  Linke  gewinnt  13  Sitze.
        <pb n="276" />
        268  Schweden  und  Norwezen.  (Oktober  13.—Dezember  15.)

13.  Oktober.  (Stockholm.)  Veröffentlichung  der  königlichen
Resolution  in  der  Flaggenfrage.

In  dem  aus  schwedischen  und  norwegischen  Mitgliedern  zusammengesetzten
  Staatsrat  hat  der  König  am  6.  und  11.  Oktober  erklärt:  Er  müsse
als  König  der  Vereinigten  Reiche  erklären,  daß  er  jede  Veränderung  des
Beschlusses  mißbillige  und  beklage,  welchen  sein  Vater  am  20.  Juni  1844
gefaßt  habe  und  von  dem  er  noch  immer  glaube,  daß  es  im  Interesse  beider
Reiche  und  nicht  am  wenigsten  in  demjenigen  Norwegens  gelegen  gewesen
wäre,  ihn  beizubehalten.  Die  Resolution  schließt:  Ich  erkläre  deshalb,  daß
die  Bestimmung  betreffend  ein  gemeinsames  Unionsflaggenzeichen  am  15.  Dezember
  1899  aufhört,  für  die  norwegische  Handelsflagge  zu  gelten  und
schlage  vor,  diesen  meinen  Beschluß  durch  ein  Allerhöchstes  Schreiben  dem
Kommerz-Kollegium  zur  Nachricht  und  zur  weiteren  nötigen  Veranstaltung
innerhalb  des  Geschäftskreises  desselben  mitzuteilen  und  daß  ein  Auszug
des  Protokolls  dem  Minister  des  Aeußern  zu  übergeben  ist,  damit  er  den
fremden  Mächten,  den  Gesandtschaften  und  den  Konsulaten  der  Vereinigten
Reiche  gegenüber  die  nötigen  Schritte  thun  kann.

Ende  November.  (Stockholm.)  Der  Minister  des  Auswärtigen,
  Graf  Douglas,  tritt  zurück.  Sein  Nachfolger  wird  der
Gesandte  in  Berlin,  Frhr.  v.  Lagerheim.

15.  Dezember.  (Norwegen.)  Das  Gesetz,  durch  welches  das
Unionsabzeichen  aus  der  norwegischen  Flagge  entfernt  wird,  tritt
in  Kraft.  In  Christiania  kommt  es  deshalb  zu  Kundgebungen  für
und  wider  die  Union.
        <pb n="277" />
        XIV.
Nußland.

2.  Januar.  Ein  kaiserlicher  Ukas  weist  den  Finanzminister
an,  75  Millionen  der  zinslosen  fiskalischen  Schuld,  die  durch  Ausgabe
  von  Papiergeld  entstanden  ist,  zu  amortifieren.

11.  Januar.  Der  Minister  des  Auswärtigen  erläßt  folgendes
Rundschreiben  an  die  Vertreter  der  Mächte  in  Petersburg  über  die

Abrüstungsfrage  (vgl.  S.  263  ff.  und  1898  S.  326):

Petersburg,  30.  Dezember  1898  (11.  Januar  1899).  Als  im  vergangenen
  August  mein  erhabener  Herr  mir  auftrug,  den  Regierungen,
welche  in  Petersburg  Vertreter  haben,  den  Vorschlag  zu  einer  Konferenz
zu  unterbreiten,  deren  Zweck  sein  sollte,  nach  wirksameren  Mitteln  zu
suchen,  um  allen  Völkern  die  Segnungen  eines  wahren  und  dauerhaften
Friedens  zu  sichern  und  vor  allem  der  fortschreitenden  Zunahme  der  gegenwärtigen
  Rüstungen  ein  Ziel  zu  setzen,  da  schien  nichts  der  mehr  oder
weniger  baldigen  Verwirklichung  dieses  von  Menschlichkeit  eingegebenen
Planes  im  Wege  zu  stehen.  Die  entgegenkommende  Aufnahme,  welcher  der
Schritt  der  kaiserlichen  Regierung  bei  fast  allen  Mächten  begegnete,  konnte
nur  dieses  Einvernehmen  bekräftigen.  Das  kaiserliche  Kabinet,  welches  die
sympathischen  Wendungen,  in  welchen  die  Mehrzahl  der  zustimmenden
Schreiben  der  Regierungen  gehalten  ist,  hoch  zu  schätzen  weiß,  konnte  gleichzeitig
  mit  lebhafter  Genugthuung  die  Beweise  der  wärmsten  Zustimmung
entgegennehmen,  welche  ihm  zugingen  und  noch  immer  aus  allen  Gesellschaftskreisen
  und  von  den  verschiedensten  Teilen  der  Weltkugel  an  dasselbe
gelangen.  Trotz  dieser  großen  Strömung  der  öffentlichen  Meinung  für  die
Ideen  eines  allgemeinen  Friedens  hat  der  politische  Horizont  sichtlich  einen
anderen  Anblick  bekommen.  In  letzter  Stelle  find  mehrere  Mächte  zu  neuen
Rüstungen  geschritten,  indem  fie  sich  bemühen,  ihre  militärischen  Kräfte
noch  zu  erhöhen,  und  im  Hinblick  auf  diese  Unsicherheit  der  Lage  könnte
man  dahin  gebracht  werden,  sich  zu  fragen,  ob  die  Mächte  den  gegenwärtigen
  Moment  für  geeignet  halten  möchten,  um  an  eine  internationale
Besprechung  der  im  Rundschreiben  vom  12.  August  entwickelten  Ideen
heranzutreten.  In  der  Hoffnung  jedoch,  daß  die  Elemente  der  Beunruhigung,
  welche  auf  die  politischen  Kreise  einwirken,  bald  mehr  ruhigen  Zuständen
  Platz  machen  werden,  welche  den  Erfolg  der  in  Aussicht  genommenen
        <pb n="278" />
        270  Rußland.  (Januar  11.)

Konferenz  zu  begünstigen  geeignet  sind,  ist  die  kaiserliche  Regierung  der
Meinung,  daß  es  schon  jetzt  möglich  sei,  an  einen  vorläufigen  Ideenaustausch
  der  Mächte  heranzugehen  zu  dem  Zweck,  um  ohne  Verzug  nach
Mitteln  zu  suchen,  den  fühlbar  fortschreitenden  Zunahmen  der  Rüstungen
zu  Wasser  und  zu  Lande  ein  Ziel  zu  setzen  —  eine  Frage,  deren  Lösung
offenbar  mehr  und  mehr  dringlich  wird  mit  Rücksicht  auf  den  Umfang,
welchen  diese  Rüstungen  neuerdings  genommen  haben,  und  um  die  Wege
für  eine  Besprechung  der  Fragen  zu  bahnen,  welche  sich  auf  die  Möglichkeit
  beziehen,  Konflikten  mit  den  Waffen  in  der  Hand  durch  die  friedlichen
Mittel  zuvorzukommen,  über  welche  die  internationale  Diplomatie  verfügen
könnte.  Falls  die  Mächte  den  gegenwärtigen  Augenblick  für  günstig  erachten
  sollten,  um  zu  einer  Konferenz  auf  diesen  Grundlagen  zusammenzutreten,
  würde  es  gewiß  von  Nutzen  sein,  wenn  die  Kabinette  sich  über
ihr  Arbeitsprogramm  einigten.  Die  Fragen,  welche  einer  internationalen
Besprechung  im  Schoße  der  Konferenz  zu  unterziehen  wären,  könnte  man
in  großen  Zügen  folgendermaßen  zusammenfassen:  1.  Uebereinkommen,  für
eine  zu  bestimmende  Frist  die  gegenwärtigen  Effektivstärken  der  Land=  und
Seekräfte,  sowie  die  Budgets  des  Kriegs  und  was  damit  im  Zusammenhang
steht,  nicht  zu  erhöhen.  Vorläufige  Untersuchung  über  die  Wege,  in  welchen
sich  für  die  Zukunft  sogar  eine  Verminderung  der  Effektivstärken  und  der
oben  erwähnten  Budgets  erreichen  ließe;  2.  Verbot,  daß  in  den  Heeren
und  Flotten  irgendwelche  neue  Feuerwaffen  und  Explofivstoffe  oder  kräftigere
Pulversorten,  als  die  gegenwärtig  für  Gewehre,  wie  für  Kanonen  benutzten,
in  Gebrauch  genommen  werden;  3.  Einschränkung  der  Verwendung  schon
vorhandener  Explosivstoffe  von  verheerender  Wirkung  für  Landkriege  und
Verbot,  Geschosse  oder  irgendwelche  Explosivstoffe,  von  einem  Luftballon
aus  oder  durch  Benutzung  anderer,  analoger  Mittel  zur  Verwendung  zu
bringen;  4.  Verbot,  in  Seekriegen  Untersee=  oder  Taucher-Torpedoboote
oder  andere  Zerstörungsmittel  derselben  Art  zu  benutzen,  und  Verpflichtung.
in  Zukunft  keine  Kriegsschiffe  mit  Sporen  mehr  zu  bauen;  5.  Anwendung
der  Bestimmungen  der  Genfer  Konvention  von  1864  auf  Seekriege  auf
Grund  der  Zusatzartikel  von  1868;  6.  Neutralisierung  der  während  der
Seegefechte  oder  nach  denselben  mit  der  Rettung  Schiffbrüchiger  betrauten
Rettungsschiffe  oder  Boote  auf  derselben  Grundlage;  7.  Revision  der  auf
der  Brüsseler  Konferenz  von  1874  ausgearbeiteten  und  bis  heute  nicht  ratifizierten
  Erklärung  betreffend  die  Kriegsbräuche;  8.  grundsätzliche  Annahme
der  guten  Dienste  der  Vermittlung  und  des  fakultativen  Schiedsgerichtsverfahrens
  in  dazu  geeigneten  Fällen  zu  dem  Zwecke,  bewaffnete  Zusammenstöße
  zwischen  den  Völkern  zu  vermeiden;  Verständigung  in  Betreff  der
Anwendungsweise  dieser  Mittel  und  Aufstellung  eines  einheitlichen  Verfahrens
  für  ihre  Anwendung.  Selbstverständlich  sollen  alle  Fragen,  welche
die  politischen  Beziehungen  der  Staaten  und  die  durch  die  Verträge  festgelegte
  Ordnung  der  Dinge  betreffen,  sowie  im  allgemeinen  alle  Fragen,
die  nicht  direkt  zu  dem  von  den  Kabinetten  angenommenen  Programm  gehören,
  von  den  Beratungen  der  Konferenz  durchaus  ausgeschlossen  bleiben.
Indem  ich  an  Sie,  mein  Herr,  die  Bitte  richte,  in  Betreff  dieser  meiner
Mitteilung  die  Befehle  Ihrer  Regierung  einholen  zu  wollen,  bitte  ich  Sie
gleichzeitig,  zur  Kenntnis  Ihrer  Regierung  bringen  zu  wollen,  daß  im  Interesse
  der  großen  Sache,  die  meinem  erhabenen  Herrn  so  besonders  am  Herzen
liegt,  Seine  kaiserliche  Majestät  glaubt,  daß  es  nützlich  sein  würde,  wenn
die  Konferenz  nicht  in  der  Hauptstadt  einer  der  Großmächte  tagt,  wo  so
viele  politische  Interessen  zusammenfließen,  die  vielleicht  den  Gang  eines
Werkes,  an  welchem  alle  Länder  der  Welt  in  gleichem  Maße  interessiert
sind,  beeinflussen  könnten.
        <pb n="279" />
        Rußland.  (Januar  12.  Mitte.)  271

12.  Januar.  Reichsbudget  für  1899.

Im  Reichsbudget  für  1899  beziffern  sich  die  ordentlichen  Einnahmen
auf  1469  128  203  Rubel,  die  außerordentlichen  Einnahmen  auf  4  Millionen,
die  Einnahmen  aus  den  freien  Barbeständen  des  Reichsschatzes  auf  98  604443.
Die  ordentlichen  Ausgaben  betrugen  1  462659  233,  die  außerordentlichen
109073413.  Die  ordentlichen  Einnahmen  übersteigen  demnach  die  ordentlichen
  Ausgaben  um  6468  970  Rubel.  Verglichen  mit  dem  Vorjahre  ergeben
  die  ordentlichen  Einnahmen  des  diesjährigen  Budgets  mehr  104669  986,
die  ordentlichen  Ausgaben  mehr  112574020.  Das  Budget  des  Kriegsministeriums
  ist  um  43,  das  der  Marine  um  16  Millionen  gegen  das  Vorjahr
  gewachsen.

Mitte  Januar.  Finanzminister  Witte  richtet  einen  Rechenschaftsbericht
  an  den  Zaren,  der  die  Lage  des  Bauernstandes  bespricht.
  Andere  Berichte.

Es  heißt  in  Wittes  Bericht,  daß  die  traurige  wirtschaftliche  Lage
des  Bauerntums  den  Staatshaushalt  so  stark  belaste,  daß  im  abgelaufenen
Jahre  zur  Verpflegung  der  Notleidenden  im  Hungergebiete  allein  ein  Betrag
  von  35  Millionen  Rubel  angewiesen  werden  mußte.  Die  Quelle  der
fortschreitenden  Verarmung  des  russischen  Bauerntums  erblickt  Witte  in  der
Unwissenheit  und  Rechtlosigkeit  desselben.  Der  Finanzminister  erklärt  denn
auch  auf  das  entschiedenste,  daß  nur  die  Verbreitung  von  Bildung  unter
den  Bauern  und  die  Einräumung  von  Rechten  an  dieselben  die  russische
Volkswirtschaft  ihrer  Krise  entreißen  könnten.  Der  Bericht  schließt  mit
folgenden  Worten:  „Jetzt,  wo  die  Grundsätze  der  Befreiungsreform  bereits
verwirklicht  wurden,  eröffnet  sich  die  Möglichkeit,  die  unserer  Generation
hinterlassene  Aufgabe  der  endgültigen  Regelung  der  sozialen  und  ökonomischen
  Lage  der  Bauern  zu  lösen.  Die  liebreiche  Fürsorge  Eurer  Majestät
um  die  friedliche  Wohlfahrt  Rußlands  und  Ihre  herzliche  Teilnahme  an
der  Not  des  Volkes  gewähren  die  Zuversicht,  daß  Gott  Ihre  Regierung
durch  die  große  Arbeit  zum  Wohle  des  ganzen  russischen  Volkes  glorreich
machen  möge.

Anfangs  Februar  schenkt  der  Zar  der  Gesellschaft  vom  Roten
Kreuz  1  Million  Rubel  zur  Linderung  der  Hungersnot  in  der  ländlichen
Bevölkerung.

In  den  nächsten  Monaten  veröffentlichen  die  Zeitungen  trübe  Berichte
  über  die  Hungersnot,  die  beständig  zunehme  und  epidemische  Krankheiten
  im  Gefolge  habe,  so  seien  im  Gouvernement  Samara  147  Dörfer
vom  Skorbut  ergriffen.  Das  Kuratorium  der  Arbeitsamkeitshäuser,  dessen
Protektorin  die  Kaiserin  ist,  schreibt  in  einem  Bericht  über  den  Notstand:
„Im  Laufe  von  8  Jahren,“  heißt  es  darin,  „haben  vier  Mißernten  Rußland
  heimgesucht,  teils  vollständige,  welche  fast  den  ganzen  staatlichen  Organismus
  erschütterten,  teils  partielle,  an  verschiedenen  Stellen  auftretende,
welche  zahlreiche  einzelne  Rayons  eines  weiten  ackerbautreibenden  Landstrichs
entkräfteten,  teils  endlich  örtliche,  welche  aber  nichtsdestoweniger  die  Bevölkerung
  kolossaler  Territorien,  die  den  mittleren  europäischen  Staaten  an
Flächeninhalt  gleichkommen,  ins  Elend  stürzten.  Zum  viertenmal  im  Laufe
von  8  Jahren  bleiben  Millionen  Menschen  im  wahren  Sinne  des  Wortes
ohne  ein  Stück  Brot,  ohne  Mittel  zur  Ernährung  und  sogar  ohne  die
Möglichkeit,  sich  die  Mittel  zu  ihrer  Existenz  zu  verdienen.  Zum  viertenmal
  im  Laufe  von  8  Jahren  droht  Millionen  Menschen  der  wirtschaftliche
Ruin,  die  physische  Entkräftung  und  sogar  der  Hungertod.  Schon  das
Jahr  1891  allein  erhöhte  die  Sterblichkeit  der  Bevölkerung  von  32.7  pro
        <pb n="280" />
        272  Rußland.  (Januar  24.  25.)

Mille  auf  38.2.  Das  Land  erlitt  demnach  einen  Verlust  von  656000
Menschenleben  über  die  Normalzahl  und  ein  Zurückgehen  der  Bevölkerungsziffer
  wurde  in  152  Kreisen  konstatiert.  In  13  Gouvernements,  in  denen
sich  die  Mißernte  1892  wiederholte,  wurden  466  000  Todesfälle  über  die
Normalzahl  gezählt.  Hievon  entfielen  135  000  auf  die  Cholera,  die  übrigen
331000  aber  sind  auf  das  Konto  der  Mißernte  zu  setzen,  d.  h.  auf  die
langsame  Entkräftung  der  Bevölkerung  infolge  der  schlechten  und  ungenügenden
  Ernährung.  Der  Gebrauch  nahrhafter  Speisen  im  Lande  ist
zurückgegangen;  der  Umfang  der  Landanteile  pro  Seele  ist  geringer  geworden,
die  Zahl  des  Viehs  hat  sich  verringert,  die  Produktivität  des  Landes  ist
gefallen;  die  mittlere  Dauer  des  Lebens  und  der  zum  Arbeiten  fähigen
Periode  ist  geringer,  die  Zahl  der  pyhsisch  zum  Militärdienst  untauglichen
Personen  dagegen  größer  geworden;  die  Anzahl  der  Bauern,  die  kein  Haus
und  keine  Wirtschaft  besitzen,  wächst  von  Jahr  zu  Jahr  und  jede  neue
Ernteperiode  ruft  die  drückende,  herzverzehrende  Befürchtung  von  neuen
Verlusten,  neuem  Elend,  neuen  Notständen  und  neuen  Opfern  wach.“

24.  Januar.  (Helsingfors.)  Der  Generalgouverneur  von
Finland  verkündet  bei  der  Eröffnung  des  außerordentlichen  Landtags,
  daß  das  gesonderte  finische  Heerwesen  aufgehoben  und  mit
dem  russischen  verschmolzen  werden  solle.

25.  Januar.  Das  „Journal  de  St.  Pöôtersbourg“  sagt  in
einer  Besprechung  des  Rundschreibens  vom  11.  Januar:

„Indem  das  kaiserliche  Kabinet  die  Regierungen  auf  eine  Reihe
von  Fragen  hinwies,  welche  die  eventuell  zusammentretende  Konferenz  im
Hinblick  auf  die  gemeinsame  Ausarbeitung  eines  detaillierten  Programms
zu  prüfen  haben  wird,  hat  es  den  Wunsch  kundgegeben,  in  einer  für  alle
zivilisierten  Nationen  so  hochwichtigen  Angelegenheit  zu  einem  vollständigen
Einvernehmen  zu  gelangen.  Gewisse  Zeitungen  haben  bereits  vorläufige
Besprechungen  des  neuen  russischen  Rundschreibens  veröffentlicht.  Wenn
wir  auch  die  Bedeutung  dieser  Zeitungen  nicht  herabsetzen  wollen,  so  können
wir  doch  nicht  zugeben,  daß  sie  die  öffentliche  Meinung  Europas  in  ihrer
Mehrheit  vertreten,  welche  sich  durchaus  zu  Gunsten  des  in  dem  Rundschreiben
  vom  12.  August  enthaltenen  Gedankens  ausgesprochen  hat.  Bis
die  anderen  Zeitungen,  sobald  ihnen  der  Wortlaut  des  neuen  Rundschreibens
bekannt  sein  wird,  ihre  Meinung  geäußert  haben  werden,  wollen  wir  uns
darauf  beschränken,  die  Irrtümer  gewisser  Preßorgane  hervorzuheben.
Einige  große  englische  Blätter  behaupten,  Rußland  hätte  bereits  vor  dem
Zusammentritt  der  projektirten  Konferenz  ein  Beispiel  durch  Herabsetzung
der  See=  und  Landstreitkräfte  geben  müssen.  Es  ist  schwierig,  diese  Theorie
zu  unterschreiben;  und  da  ein  Blatt,  welches  dieselbe  aufgestellt  hat,  den
gesunden  Menschenverstand  zur  Bekräftigung  seiner  Ausführungen  anruft,
so  wird  es  erlaubt  sein,  zu  erwidern,  daß  der  einfache  gesunde  Menschenverstand
  hinreichend  ist,  über  diese  Theorie  ein  gerechtes  Urteil  zu  fällen.  Wo
ist  denn  die  Macht,  die  den  Gedanken  haben  könnte,  ihre  Streitkräfte,  und
zwar  sie  allein,  zu  vermindern,  während  die  anderen  in  ihren  Rüstungen
nicht  nur  nicht  einhalten,  sondern  sogar  dieselben  vermehren?  Keine  Regierung,
  die  sich  in  richtiger  Weise  an  ihre  Pflichten  gegen  die  Nation  hält,
kann  so  gegen  die  elementarsten  Gesetze  politischer  Voraussicht  fehlen.  Da
das  Regime  des  bewaffneten  Friedens,  worauf  das  russische  Kommuniqué
vom  12.  August  hinwies,  sich  nicht  geändert  hat,  muß  die  kaiserliche  Regierung
  gleich  den  anderen  wie  früher  die  Waffe  im  Arm  behalten.  Nichts-
        <pb n="281" />
        Rußland.  (Januar  29.—  Februar  15.)  273

destoweniger  wünscht  Rußland  fortdauernd  nicht  weniger  heiß,  daß  dieses
für  die  Völker  so  lästige  und  für  die  hohen  Interessen  der  Menschlichkeit
so  nachteilige  Regime  aufhören  möge.  Gerade  diese  Erwägung  hat  Rußland
  zu  der  Initiative  bewogen,  die  es  in  dieser  Hinsicht  ergriffen  hat  und
auf  die  es  fortdauernd  seine  Anstrengungen  in  demselben  Sinne  richtet.
Es  ist  zu  hoffen,  daß  das  wohl  verstandene  Interesse  der  Völker  und  der
gesunde  Menschenverstand  über  die  Hindernisse  siegen  werden,  welche  sich
der  Verwirklichung  des  russischen  Vorschlages  entgegenstellen  könnten.  Aber
es  würde  offenbar  unlogisch  sein,  zu  erwarten,  daß  Rußland  seine  Rüstungen
vermindere  oder  mit  denselben  einhalte,  solange  die  in  Aussicht  genommene
Konferenz  nicht  zusammengetreten  ist  und  die  erhofften  Resultate  nicht  erreicht
  hat.  Solange  die  übrigen  Staaten  fortfahren,  ihre  Rüstungen  zu
vermehren,  wird  Rußland  natürlich  verpflichtet  sein,  entsprechende  Maßregeln
  zu  ergreifen,  ohne  dabei  seine  unveränderlich  friedlichen  Absichten
aufzugeben  und  noch  weniger  die  Hoffnung,  zu  sehen,  daß  die  Entwickelung
der  goßen  humanitären  Ideen  und  die  wohlverstandenen  Interessen  der
ivilisierten  Nationen  zu  dem  für  die  Verwirklichung  der  hochherzigen  Abchten
  des  Kaisers  so  wünschenswerten  allgemeinen  Einvernehmen  der  Mächte
führen  werden.

29.  Januar.  (Finland.)  Ein  keiserlicher  Ukas  schreibt  für
Senatoren,  Gouverneure  und  höhere  Beamte  die  Kenntnis  der
russischen  Sprache  vor.

Anf.  Februar.  Alle  eingeladenen  Regierungen  stimmen  dem
Vorschlage  zu,  im  Haag  zur  Abrüstungskonferenz  zusammenzutreten.


15.  Februar.  Entwürfe  zur  Abänderung  der  Verwaltung
Finlands.

Der  „Regierungsbote“  veröffentlicht  ein  kaiserliches  Manifest,  welches
die  Gesetzgebung  Finlands  betrifft  und  ausführt,  daß  der  Kaiser  zur  Beseitigung
  von  Mängeln,  welche  bei  legislativen  Fragen  zu  Tage  treten,
die  das  ganze  Reich  betreffen,  es  für  nützlich  anerkannt  habe,  zur
Ergänzung  der  bestehenden  Bestimmungen  eine  bestimmte  feste  Ordnung
festzustellen  für  die  Ausarbeitung  und  den  Erlaß  von  Gesetzen,  welche  eine
allgemeine  staatliche  Bedeutung  haben.  Danach  soll  jeder  Gesetzentwurf
nach  Begutachtung  desselben  durch  den  finländischen  Generalgouverneur,
den  Minister-Staatssekretär  von  Finland  und  den  finländischen  Senat  dem
Reichsrate  durch  die  Reichsminister  nebst  einem  Gutachten  des  Senats  und
des  Landtages  vorgelegt  werden.  Der  Reichsrat  prüft  aldann  den  Gesetzentwurf
  gemeinschaftlich  mit  dem  finländischen  Generalgouverneur,  dem
Minister-Staatssekretär  von  Finland  und  den  Mitgliedern  des  finländischen
Senats,  welche  von  dem  Kaiser  ernannt  werden.

Februar.  März.  (Finland.)  Agitation  gegen  die  Aufhebung
  der  Sonderstellung  und  die  Russifizierung.

Im  Landtag  protestieren  die  Vertreter  aller  Stände  gegen  die  neuen
Militärgesetze,  die  die  Erhöhung  der  Militärlasten  bezwecken,  also  mit  der
Friedenskonferenz  im  Widerspruch  stehen.  Ebenso  protestieren  sie  gegen  die
Aufhebung  der  administrativen  Selbständigkeit,  als  verfassungswidrig.  Der
Senat  wird  aufgefordert,  die  Veröffentlichung  des  kaiserl.  Manifestes  zu
versagen,  der  Senat  beschließt  jedoch  auf  Drängen  des  Gouverneurs

Europäischer  Geschichtskalender.  XI.  18
        <pb n="282" />
        274  Kußland.  (Februar  /  Maͤrz.)

Bobrikow  die  Veröffentlichung  mit  10  gegen  10  Stimmen  (18.  Febr.).  Die
Bevölkerung  beschließt  deshalb  eine  Adresse  an  den  Zaren  zu  richten.  Die
„Frankf.  Ztg.“  berichtet  darüber:

Wie  sehr  das  Manifest  des  Zaren  vom  3./15.  Februar,  durch  welches
die  Verfassung  Finlands  thatsächlich  umgestoßen  wird,  die  Finländer  aufgeregt
  hat,  kann  man  aus  dem  Umstande  ersehen,  daß  die  Adresse  an  den
Zaren  binnen  wenigen  Wochen  522931  Unterschriften  erhalten  hat,  d.  h.
von  einer  Bevölkerung  von  2.6  Millionen  hat  fast  jeder  Erwachsene,
Männer  wie  Frauen,  unterschrieben.  Am  20.  Februar  —  2  Tage  nachdem
das  Manifest  in  Finland  hatte  veröffentlicht  werden  müssen  —  fand  in
Helsingfors  eine  große  Versammlung  statt,  in  der  ein  Ausschuß  von  20
Personen  gewählt  wurde,  der  den  Auftrag  erhielt,  Unterschriften  für  die
Adresse  zu  sammeln.  Im  Verlauf  der  nächsten  Tage  wurde  die  Adresse
aufgesetzt  und  von  freiwillig  sich  darbietenden  Personen,  hauptsächlich
Damen,  in  vielen  hundert  Exemplaren  reingeschrieben,  worauf  zwischen  dem
25.  und  27.  Februar  über  150  Personen  mit  denselben  nach  allen  Teilen
des  Landes  abreisten,  um  erwachsenen  Mitbürgern  und  Mitbürgerinnen
Gelegenheit  zu  geben,  dieselbe  zu  unterzeichnen.  Am  5.  März  wurden  in
sämtlichen  500  Gemeinden  des  Landes  Versammlungen  abgehalten,  bei  denen
die  Adresse  verlesen  und  unterzeichnet  wurde.  An  demselben  Tage  begann
auch  die  Unterzeichnung  der  Adresse  in  allen  Städten  des  Landes.  Erwägt
man,  daß  Finland  ein  sehr  ausgedehntes  (373604  qkm)  und  in  seinen
nördlichen  und  östlichen  Teilen  dünn  bevölkertes  Land  ist,  so  begreift  man,
welche  ungeheuere  Energie  dazu  gehörte,  um  in  der  kurzen  Zeit  bis  zum
13.  März  unter  den  schwierigsten  Verhältnissen,  bei  30  Grad  Kälte  und  in
Schneestürmen,  selbst  von  der  Bevölkerung  unter  dem  Polarkreise  Unterschriften
  zu  beschaffen.  Die  Adresse,  welche  mit  den  Namenslisten  26  Foliobände
  bildet,  hat  folgenden  Wortlaut:

Großmächtigster,  Allergnädigster  Kaiser  und  Großfürst!

Das  Manifest  Euer  Kaiserlichen  Majestät  vom  3./15.  Februar.  d.  J.
hat  überall  in  Finland  Trauer  und  Bestürzung  hervorgerufen.  Das  uralte
  Recht  des  finländischen  Volkes,  durch  seine  Vertreter,  die  Stände,  an
der  Gesetzgebung  teilzunehmen,  wurde  für  ewige  Zeiten  von  Kaiser
Alexander  lI.  bestätigt,  dessen  Andenken  wir  segnen.  Dieses  Recht  ist  unter
den  hochseligen  Kaisern  Alexander  II.  und  Alexander  III.  weiter  entwickelt
und  genauer  geregelt  worden.  Aber  gemäß  den  Grundbestimmungen,  die
nebst  dem  Manifest  erlassen  wurden,  würden  die  Stände  in  solchen  Fragen,
von  denen  festgestellt  wird,  daß  fie  auch  die  Interessen  des  Reiches  berühren,
  an  der  Gesetzgebung  nicht  mehr  mit  dem  Beschlußrecht  teilnehmen
dürfen,  das  ihnen  nach  den  Grundgesetzen  Finlands  zukommt.  Damit  wird
der  Eckstein  unserer  ganzen  gesellschaftlichen  Ordnung  erschüttert.  Die
unterzeichneten  finländischen  Mitbürger  aus  allen  gesellschaftlichen  Klassen
bitten  unterthänigst,  daß  Euer  Kaiserliche  Majestät  unseren  Worten  Gehör
zu  schenken  geruhten,  indem  wir  vor  dem  Thron  unserem  tiefen  Kummer
über  das  Schicksal  Ausdruck  geben,  das  unserem  Vaterlande  droht,  wenn
der  Bestand  seiner  Grundgesetze  untergraben  wird.

Allergnädigster  Kaiser!

Unter  dem  Zepter  hochgesinnter  Herrscher  und  im  Schug  seiner
Gesetze  ist  Finland  ununterbrochen  in  Wohlstand  und  geistiger  Kultur  fortgeschritten.
  Das  Volk  hat  seine  Pflichten  gegen  seine  Monarchen  und  das
russische  Reich  treu  zu  erfüllen  gesucht.  Wir  wissen,  daß  unser  Land  in
letzter  Zeit  Feinde  in  Rußland  gehabt  hat,  die  bestrebt  gewesen  find,  durch
Schmähungen  Mißtrauen  gegen  die  Treue  und  Redlichkeit  des  finländischen
Volkes  hervorzurufen.  Wir  wissen  aber  auch,  daß  diese  Schmähungen  nur
        <pb n="283" />
        Rußland.  (Februar  22.—März)/April.)  275

Früchte  der  Unwahrheit  sind.  Es  gibt  kein  Land,  wo  die  Achtung  vor
der  Obrigkeit  und  dem  Gesetz  tiefer  wurzelte  als  in  Finland.  Während
der  neunzig  Juhre  seiner  Vereinigung  mit  dem  mächtigen  Rußland  hat  die
gesellschaftliche  Ordnung  in  Finland  nie  geschwankt.  Umsturzlehren  haben
hier  keine  Nahrung  gefunden.  Das  Gefühl  der  Sicherheit  und  des  Glücks
hat  immer  mehr  die  Bande  befestigt,  die  Finland  zu  einem  unzertrennlichen
Teile  des  russischen  Reiches  gemacht  haben  und  die  dessen  Volk  dennoch
gestatten,  seinen  eigenen  nationalen  Charakter  zu  bewahren  und  zu  entwickeln,
  der  diesem  Volk  von  Gott  gegeben  worden  und  durch  keinen  Zwang
verändert  werden  kann.  Wir  können  nicht  glauben,  daß  es  die  hohe
Absicht  Euer  Kaiserlichen  Majestät  gewesen,  durch  das  Manifest  die  Rechtsordnung
  und  innere  Ruhe  Finlands  zu  gefährden.  Wir  glauben  vielmehr,
daß  Euer  Majestät  gnädiglich  den  Eindruck,  den  das  Manifest  hervorgerufen
hat,  beherzigen  und  verordnen  wollen,  daß  dessen  Bestimmungen  mit  den
finländischen  Grundgesetzen  in  Uebereinstimmung  gebracht  werden.  Wir
können  in  unserem  Herzen  keinen  Zweifel  an  der  Unverbrüchlichkeit  des
Kaiserwortes  hegen.  Wir  wissen  es  ja  alle,  daß  unser  allergnädigster
Monarch  es  ist,  der  der  ganzen  Menschheit  verkündet  hat,  daß  die  Gewalt
das  Recht  respektieren  müsse.  Und  das  Recht  eines  kleinen  Volkes  ist
ebenso  heilig  wie  das  der  größten  Nation,  seine  Vaterlandsliebe  ist  vor
dem  Allmächtigen  Gott  eine  Tugend,  von  der  es  nie  weichen  darf.  Mit
tiefster  Ehrfurcht  und  Treue  verbleiben  Großmächtigster,  Allergnädigster
Kaiser  und  Großfürst!  Euer  Kaiserlichen  Majestät  unterthänigste  und  treupflichtigste
  Unterthanen.

.  Februar.  (Petersburg.)  Bei  dem  Stiftungsfest  der
Universität  begehen  die  Studenten  Ausschreitungen,  weil  der  Rektor
die  üblichen  Straßenumzüge  verboten  hat.  Es  kommt  zu  heftigen
Zusammenstößen  mit  Kosaken.

16.  März.  (Petersburg.)  Die  finische  Deputation  von
400  Mitgliedern,  die  die  Adresse  überbringen  soll,  trifft  in  Petersburg
  ein.  Sie  erhält  den  Befehl,  sogleich  in  die  Heimat  zurückzukehren,
  widrigenfalls  sie  auf  administrativem  Wege  dahin  befördert
  würde.

Ende  März.  (Finland.)  Der  Minister  des  Innern,
Goremykin,  verfügt,  daß  das  Abzeichen,  wodurch  sich  die  finländischen
Postwertzeichen  von  den  allgemeinen  russischen  unterscheiden,  beseitigt
und  die  finländischen  Postanstalten  mit  allgemeinen  russischen  Postwertzeichen
  versehen  werden  sollen.

März.  April.  Kundgebungen  der  Studenten.

An  sämtlichen  Universitäten  weigern  sich  die  Studenten  die  Vorlesungen
  zu  besuchen.  Es  liegt  nach  den  Angaben  der  russischen  Regierung
eine  Kundgebung  gegen  das  herrschende  System  vor.  Die  Kundgebungen
vollziehen  sich  in  Ruhe  ohne  Aufläufe  und  Demonstrationen;  nach  Berichten
westeuropäischer  Zeitungen  stehen  die  gebildeten  Kreise  auf  der  Seite  der
Studenten.  Viele  Verhaftungen  werden  vorgenommen,  etwa  800  Studenten
relegiert  und  mehrere  Universitäten  geschlossen.  Als  Forderungen  der  Studenten
  werden  angegeben:  Allgemeine  Amnestie  der  Studenten,  Oeffentlichkeit
  des  Gerichtsverfahrens  in  den  Universitäten,  Wahl  der  Professoren  durch

18“
        <pb n="284" />
        276  Nußland.  (April  Mitte  —Juni  26.)

den  akademischen  Senat,  Gleichberechtigung  aller  Nationalitäten  und  Konfessionen,
  freies  Versammlungsrecht  und  Aufhebung  der  administrativen  Verschickung.



Mitte  April.  Nach  einer  Mitteilung  der  „Russischen  Telegraphen-Agentur“
  hat  die  Regierung  nicht  die  Absicht,  die  innere
Selbständigkeit  Finlands  anzutasten.

April.  Mai.  (Finland.)  Beschluß  des  Landtags  über  die

Wehrvorlage.

Im  April  wird  dem  Londtag  die  Vorlage  zur  Begutachtung  vorgelegt.
  Eine  Kommission  lehnt  das  russische  Projekt  als  der  „Konstitution
nicht  entsprechend“  ab  und  stellt  ein  Gegenprojekt  auf,  das  zwar  auf  eine
allmähliche  Steigerung  des  Rekrutenkontingents  eingeht,  sonst  aber  sämtliche
Sonderrechte  seines  Militärsystems  wahrt.  Sie  erklärt  weiter,  daß  fie  das
Manifest  des  Zaren  vom  3./15.  Februar  nicht  als  Gesetz  betrachten  könne,
da  dasselbe  ohne  Teilnahme  und  Genehmigung  der  Stände  und  gemäß  einer
der  finländischen  Grundverfassung  nicht  entsprechenden  Ordnung  und  Form
zu  Stande  gekommen  ist.

April.  Rußland  und  Persfien.

—  Die  russische  Bergbaugesellschaft  pachtet  die  ganze  persische  Provinz
  Aserbeitschan  auf  70  Jahre  behufs  Ausnutzung.  Das  gepachtete  Gebiet
  umfaßt  den  ganzen  Norden  Persiens;  das  Flächengebiet  hat  die  Größe
von  Baden  und  Württemberg  zusammen.  Es  gehört  zu  den  größten  Kupferlagern
  der  Welt.  Seit  Jahren  hatte  England  nach  der  Pachtung  gestrebt.
Neben  der  Ausnutzung  der  Metalle  handelt  es  sich  um  Anlage  von  Eisenbahnen,
  Chausseen  und  Häfen,  sowie  um  die  Schiffbarmachung  des  Flusses
Araxes.  Gleichzeitig  berichten  die  „Times  of  India“",  Rußland  habe  das
Recht  erworben,  den  Hafen  Bender  Abbas  am  Persischen  Golf  zu  besetzen,
wenn  es  ihm  beliebe.  („Tägl.  Rundschau“".)

Anf.  Mai.  In  Nikolajew  finden  antisemitische  Ruhestörungen
  statt.

18.  Mai.  Der  Kaiser  beauftragt  den  Justizminister,  Vorschläge
  über  den  Ersatz  der  Deportationsstrafe  durch  andere  Strafen
zu  machen.

Mai.  (Riga.)  Bei  Arbeiterunruhen  anläßlich  eines  Streiks
wegen  Lohnfragen  kommt  es  zu  blutigen  Zusammenstößen  mit  Polizei
und  Militär.  Die  Unruhen  können  erst  nach  einigen  Tagen  unterdrückt
  werden.  Mehrere  Etablissements  werden  zerstört.

5.  Juni.  Eine  kaiserliche  Ordre  tadelt  das  Verhalten  der
Regierungsbehörden  gegen  die  Studenten  und  mahnt  die  Studenten
zur  Ordnung.

7.  Juni.  Der  Kaiser  genehmigt  die  städtische  Verwaltung
des  neu  angelegten  Katharinen-Hafens  an  der  Murmanküste.

26.  Juni.  (Petersburg.)  Die  Kaiserin  wird  von  einer

Prinzessin  entbunden.
        <pb n="285" />
        Nußland.  (Juli  Anf.—August  Mitte.)  277

Anf.  Juli.  (Petersburg.)  Eine  internationale  Deputation
mit  dem  französischen  Senator  Trarieux  an  der  Spitze,  will  dem
Zaren  eine  Adresse  zu  Gunsten  Finlands  vorlegen,  wird  aber  nicht

empfangen.

10.  Juli.  (Abbas-Tuman  im  Kaukasus.)  Der  Großfürst-Thronfolger
  Georg  f.  —  Nach  seinem  Tode  wird  Großffürst  Michael
Alexandrowitsch  zum  Thronfolger  erklärt  (20.  Juli).

Anf.  Juli.  (Petersburg.)  Ein  kaiserliches  Reskript  an  den
Gouverneur  von  Finland  wendet  sich  scharf  gegen  die  Kritik  des

kaiserlichen  Manifestes  im  Landtag:

Ich  beauftrage  Sie,  zur  allgemeinen  Kenntnis  zu  bringen,  daß  diese
Kritiken  unrichtig  find  und  der  seit  Anfang  dieses  Jahrhunderts  bestehenden
  Lage  der  Dinge  nicht  entsprechen,  wonach  Finland  ein  integrierender
Teil  des  russischen  Reiches  und  von  diesem  untrennbar  ist.  Gleichfalls
wünsche  ich,  daß  dem  finnischen  Volke  bekannt  werde,  daß  ich  bei  der  Thronbesteigung
  die  heilige  Pflicht  übernommen  habe,  für  das  Wohl  aller  dem
russischen  Szepter  unterstehenden  Völker  zu  sorgen,  und  es  für  gut  befunden
habe,  Finland  den  besonderen  von  meinen  mächtigen  Vorfahren  geschenkten
Bau  der  inneren  Gesetzgebung  zu  erhalten.  Als  Erbschaft  der  Vergangenheit
  übernahm  ich  die  Sorge  der  Präzisierung  der  Beziehungen  des  Großfürstentums
  zu  dem  russischen  Kaiserreiche.  In  diesen  Erwägungen  sind
von  mir  am  3.  Februar  die  Grundbestimmungen  bestätigt  worden,  welche
die  Bestimmungen  über  den  Erlaß  allgemeiner  Reichsgesetze,  die  auch  Finland
  betreffen,  festsetzen.  In  der  durch  diesen  legislativen,  auch  für  die  Zukunft
  verbindlichen  Akt  festgesetzten  Ordnung  erhält  die  zukünftige  Thätigkeit
des  außerordentlichen  Landtages  ihre  Richtung.  Diese  Ordnung  wird  auch
bei  dem  definitiven  Entwurfe  des  Militärgesetzes  in  Erwägung  gezogen  werden.

23.  Juli.  Begnadigung  von  verhafteten  Studenten.

Der  Minister  macht  bekannt,  daß  allen  jenen  Studenten,  welche  an
den  diesjährigen  Unruhen  teilgenommen  haben  —  mit  Ausnahme  derjenigen,
welche  von  allen  höheren  Lehranstalten  überhaupt  ausgeschlossen  wurden  —,
Vergebung  zu  teil  werden  soll.  Die  Wiederaufnahme  eines  Teils  der  ausgeschlossenen
  Studenten  kann,  soweit  Vakanzen  vorhanden  sind,  bereits  in
diesem  August  erfolgen;  der  andere  Teil,  wozu  auch  die  gehören,  welche  ohne
Berechtigung  zum  Wiedereintritt  von  einer  Lehranstalt  ausgeschlossen  wurden,
kann  im  August  1900  wieder  eintreten.  Bei  ihrer  Wiederaufnahme  wird
den  Studenten  bekanntgegeben  werden,  daß  sie  bei  abermaliger  Beteiligung
an  Unruhen  ohne  Berechtigung  zum  Wiedereintritt  in  irgend  eine  höhere
Lehranstalt  ausgeschlossen  werden.

Ende  Juli.  (Moskau.)  Die  juridische  Gesellschaft  wird
aufgelöst,  weil  sie  Puschkin  in  einer  Adresse  als  den  Befreier  von
obrigkeitlicher  Bevormundung  gepriesen  hat.

Anf.  August.  Aufenthalt  des  französischen  Ministers  des
Auswärtigen,  Delcassé,  in  Petersburg.

Mitte  August.  Der  Kaiser  verordnet,  daß  der  Hafen  von
Talienwan  Freihafen  sein  soll  und  daß  neben  dem  Hafen  eine  neue

Stadt  Dalnij  erbaut  werden  soll.
        <pb n="286" />
        278  Rußland.  (September—Dezember  20.)

September.  Die  Presse  ist  geteilt  in  ihrem  Urteil  über  den
Dreyfusprozeß.  Die  „Nowoje  Wremja“  z.  B.  ist  erfreut  über  die
abermalige  Verurteilung  Dreyfus',  andere  bedauern  die  Dreyfusangelegenheit,
  weil  sie  Frankreich  schwäche.

Oktober.  (Finland.)  Ein  Tagesbefehl  des  Gouverneurs
befiehlt,  auf  die  Verbreitung  der  Kenntnis  der  russischen  Sprache
im  Heere  zu  dringen.

1.  November.  Der  Minister  des  Innern,  Goremykin,  tritt
zurück  und  wird  durch  den  Hof-Jägermeister  Sipjangin  ersetzt.

November.  Viele  Zeitungen  fordern  die  Regierung  auf,  die
Verwicklung  Englands  in  Südafrika  zu  einer  Offensivpolitik  in  Afien
zu  benützen.

Ende  November.  Die  russische  Regierung  vermehrt  ihre  Streitkräfte
  an  der  afghanischen  Grenze.  Als  Motiv  wird  die  Möglichkeit
  von  Unruhen  nach  dem  Tode  des  Emirs  angegeben.

Dezember.  Die  Konzession  der  Bagdadbahn  wird  von  der
Presse  verschieden  beurteilt.  „Petersb.  List.“  sieht  darin  keine  Gefahr
  für  Rußland,  während  die  „Nowoje  Wremja“  eine  wirtschaftliche
  Beherrschung  Kleinasiens  durch  Deutschland  fürchtet.

20.  Dezember.  (Petersburg.)  Der  Keiser  richtet  folgendes
Reskript  an  den  Finanzminister  Witte  über  die  wirtschaftliche  Lage:

„In  Erfüllung  Meines  Befehls  prüfte  das  Finanzkomitee  in  der
vorgeschriebenen  Ordnung  auf  Ihren  Wunsch  die  gegenwärtige  Lage  des
Geldmarkts  im  Zusammenhang  mit  der  über  diesen  Gegenstand  erfolgten
Mitteilung  des  Finanzministeriums  und  legte  Mir  folgende,  einstimmig
gefaßte  Resolution  vor:  1.  In  letzter  Zeit  erfährt  unser  Geldmarkt  eine
überaus  starke  Einwirkung  gleichzeitig  vorhandener  ungünstiger  Faktoren.
An  die  Spitze  dieser  Faktoren  muß  die  überall  vorhandene  Teuerung  des
Kapitals  gestellt  werden,  die  durch  den  Krieg  Englands  mit  Transvaal  verschärft
  wird.  Die  Wirkung  dieser  Ursache  wurde  durch  die  schwachen  Ernten
der  letzten  Jahre  kompliziert,  ferner  durch  die  Verschlechterung  der  Abrechnungsbilanz
  als  Folge  der  ersteren,  und  durch  den  in  den  letzten  Jahren
außergewöhnlich  schnellen  Aufschwung  unserer  Industrie.  Obgleich  die  Entwicklung
  der  Industrie  an  sich  für  das  Land  günstig  ist,  so  verstärkt  sie
doch  unter  den  obwaltenden  Umständen  die  Beengung  des  Geldmarkts.
2.  Das  Zusammenfallen  solcher  äußerst  schweren  Bedingungen  wird  natürlich
  von  unserem  Geldmarkt  nicht  ohne  einige  Schwierigkeiten  ertragen,  doch
diese  Schwierigkeiten  würden  mit  weit  größerer  Kraft  zutage  treten,  wenn
das  Land  ihnen  nicht  durch  ein  rationelles  Geldsystem  entgegentreten  könnte.
Darum  muß  unsere  Finanzpolitik  auf  die  Erhaltung  der  Stetigkeit  unfrer
Geldzirkulation  gerichtet  sein,  welche  die  wichtigste  Bedingung  für  die  regelrechte
  Entwicklung  des  Staats=  und  Volkshaushalts  ist.  3.  Die  gegenwärtige
  Sachlage  erfordert  keine  allgemeinen  außerordentlichen  Maßnahmen  von
dem  Finanzministerium.  Die  von  der  Reichsbank  ergriffenen  partiellen
Maßnahmen  zur  Beunruhigung  des  Marktes  und  zur  Unterstützung  einiger
        <pb n="287" />
        Kußland.  (Dezember  Ende.)  279

solider  Unternehmen  müssen  im  Falle  der  Notwendigkeit  fortgesetzt  werden,
ohne  daß  aus  den  Grenzen  der  Regierungsunterstüh  ng  früher  begonnener,
durchaus  solider  Unternehmen  herausgetreten  wird.  4.  Der  Antrag  des
Finanzministeriums  betreffend  die  Durchsicht  der  veralteten  Börsen=  und
Aktiengesetzgebung  ist  durchaus  zeitgemäß.  Indem  Ich  diese  Resolution  des
Finanzkomitees,  welche  die  von  Ihnen  ergriffenen  zweckmäßigen  Maßnahmen
bestätigt,  billige,  bin  Ich  überzeugt,  daß  bei  den  gegenwärtigen  vorübergehenden
  Schwierigkeiten  Sie  mit  völligem  Erfolge  die  Interessen  des  Staatsund
  Volkshaushalts  wahrnehmen  werden.  Als  Garantie  dafür  dient  Mir
Ihre  weise  Erfahrung,  Ihre  unermüdliche  Energie  und  die  Geschicklichkeit,
durch  welche  sich  die  von  Ihnen  geleitete  Finanzverwaltung  stets  auszeichnete,
wodurch  Sie  Mein  besonderes  Vertrauen  erwarben.  Ich  verbleibe  immer
Ihr  unabänderlich  wohlgewogener,  aufrichtig  dankbarer  Nikolaus."“

Ende  Dezember.  In  den  Steppen  der  Wolga  richten  Schneestürme
  große  Verwüstungen  an.  Die  Viehherden  erleiden  große
Verluste.
        <pb n="288" />
        XV.
Die  Türkei  und  ihre  Vasallenstaaten.

1.  Türkei.

7.  Januar.  (Kreta.)  Prinz  Georg  ernennt  eine  Kommission
von  12  Christen  und  4  Muselmanen  zur  Ausarbeitung  eines  Ver—
fassungsentwurfes.

Ende  Januar.  Anf.  Februar.  (Ipek.)  Eine  Versammlung
von  etwa  500  mohammedanischen  Albanesenchefs  beschließt  die  Aufhebung
  der  Blutrache  und  betont  die  Treue  gegen  den  Sultan.

16.  März.  (Kreta.)  Der  Verfassungsentwurf  wird  von  der
Nationalversammlung  angenommen.  Die  Konfessionen  find  gleichberechtigt.
  Die  Verfassung  ist  nach  dem  Muster  der  griechischen
ausgearbeitet,  aber  dem  Regenten  sind  größere  Vorrechte  eingeräumt
worden.

23.  März.  (Konstantinopel.)  Die  Regierung  überträgt
der  Verwaltung  der  Anatolischen  Eisenbahnen  den  Bau  eines  Hafens
bei  Haidar  Pascha.

Die  Konzession  hat  die  gleiche  Dauer  wie  die  Konzession  für  die
Eisenbahnlinie  Angora  und  umfaßt  das  Recht  des  Baues  und  Betriebes
des  Hafens,  von  Quais,  Docks,  Zoll-Entrepots,  Magazinen,  Elevatoren  und
sonstigen  Hafeneinrichtungen.  Den  anatolischen  Bahnen  wird  das  Recht
beigelegt,  den  Benutzern  der  Entrepots  Warrants  u.  s.  w.  auszuliefern.
Vom  Februar  1923  hat  die  türkische  Regierung  das  Recht,  den  Hafen
nebst  Zubehör  zurückzukaufen;  doch  kann  dieses  Recht  nur  ausgeübt  werden,
wenn  gleichzeitig  hiermit  das  ganze  anatolische  Bahnnetz  in  ihren  Besitz
übergeht.  Ueber  die  Höhe  der  Kaufsumme  und  den  Zahlungsmodus  sind
besondere  die  Gesellschaft  sichernde  Bestimmungen  getroffen.  Hinsichtlich  der
        <pb n="289" />
        dũrkei.  (März  28.  —  November  Ende.)  281

Steuerfreiheit  der  etwa  auszugebenden  Titres,  sowie  des  Baues  und  der
Unterhaltung  des  Materials  find  analog  günstige  Bestimmungen  wie  die
früher  erteilten  Eisenbahn-Konzessionen  festgesetzt.  —  Der  franz.  Botschafter
hat  vergeblich  protestiert  gegen  die  Konzession  als  eine  Verletzung  der
Privilegien  der  französ.  Quaigesellschaft.

28.  März.  Die  Pforte  protestiert  in  London  und  Paris
gegen  den  englisch-französischen  Vertrag,  da  dieser  über  türkisches
Besitztum,  das  Hinterland  von  Tripolis,  verfüge.

15.  April.  (Konstantinopel.)  Die  Botschafter  fordern  in
identischen  Noten  Beseitigung  der  Schwierigkeiten,  die  der  Einfuhr
unschädlicher  Chemikalien  bereitet  werden,  indem  sie  als  gesundheitsschädlich
  oder  explosionsgefährlich  bezeichnet  werden.

April.  Rußland  fordert  die  regelmäßige  Rückzahlung  der
noch  fälligen  Kriegsentschädigung.

Mai.  Juni.  In  Armenien  finden  blutige  Kämpfe  zwischen

Armeniern  und  Kurden  statt.  Viele  armenische  Dörfer,  namentlich
bei  Musch  und  Safssun,  werden  geplündert.

Mai.  Juni.  (Kreta.)  Zahlreiche  Mohammedaner  verlassen
die  Insel.  Im  Lauf  des  Sommers  sollen  18000  Mohammedaner,
vornehmlich  Ackerbauer,  ausgewandert  sein.

Mitte  Juni.  Albanesische  Banden  und  türkische  Truppen
überschreiten  die  serbische  Grenze.  Es  kommt  zu  blutigen  Kämpfen
mit  serbischen  Truppen.

Anf.  Oktober.  Im  Vilajet  Ardus  kommen  bei  einem  Erdbeben
  einige  Tausend  Menschen  um.  Gegen  80000  Tausend  Personen
  werden  obdachlos.

Oktober.  (Konstantinopel.)  Der  Sultan  hebt  die  gegen
die  Armenier  gerichteten  außerordentlichen  Polizeimaßregeln  auf
und  gestattet  die  Errichtung  eines  armenischen  Waisenhauses  bei
Konstantinopel.

21.  November.  (Konstantinopel.)  Mehrere  hohe  Beamte
werden  wegen  jungtürkischer  Umtriebe  nach  Jemen  deportiert.  Zahlreiche
  andere  Verhaftungen  finden  statt  angeblich  wegen  einer  Verschwörung
  gegen  das  Leben  des  Sultans.

Ende  November.  (Konstantinopel.)  Der  Sultan  erteilt
der  Deutschen  anatolischen  Eisenbahngesellschaft  die  Erlaubnis,  die
Bahn  über  Bagdad  bis  Bassora  fortzuführen  und  übernimmt  die
Garantie  für  die  Rentabilität  der  Bahn.
        <pb n="290" />
        282  Halzarien.  (Januar  31.—November  Anf.)

2.  Bulgarien.

31.  Januar.  (Sofia.)  Die  Fürstin  Maria  Luise  an  den
Folgen  einer  Entbindung  f.

Ende  Januar.  Ministerwechsel.

Das  Kabinet  Stoilow  gibt  seine  Entlassung.  Dem  neuen  Ministerium,
in  dem  Grekow  das  Präsidium  und  das  Auswärtige  übernimmt,  gehören
4  Radoslavisten  und  4  Parteilose  an.  Das  Regierungsprogramm  verspricht
die  Freiheit  der  Wahlen  zu  beobachten  und  Ersparnisse  zu  erzielen.

Anf.  April.  Die  offiziöse  Zeitung  „Nowi  Wek“  bringt  Enthüllungen
  über  die  Finanzwirtschaft  Stoilows;  er  habe  die  Kassengelder
  zu  politischen  Zwecken  verwendet.

7.  Mai.  Bei  den  Wahlen  zur  Sobranje  werden  104  Anhänger
  der  Regierung,  53  Oppositionelle  gewählt.

Anf.  Juni.  In  der  Sobranje  werden  viele  oppofitionelle
Wahlen  kassiert,  um  die  Regierungsmehrheit  zu  verstärken.

Juni.  Infolge  der  macedonischen  Propaganda  kommt  es
zu  blutigen  Grenzkonflikten  an  der  türkisch  -bulgarischen  Grenze;
die  bulgarische  Regierung  zieht  einen  Militärkordon  entlang  der
Grenze.

23.  Juni.  (Sofia.)  Macedonier  und  Armenier  protestieren
in  einem  Flugblatt  gemeinsam  gegen  den  Ausschluß  der  armenischen
und  macedonischen  Frage  von  der  Friedenskonferenz.

29.  Juni.  Die  Sobranje  genehmigt  einen  Vertrag  mit
der  Banque  Internationale  in  Paris,  wonach  Bulgarien  der  Bank
die  übernahme  einer  Anleihe  von  260  Millionen  Francs  zu  5  Prozent
  zugesteht  und  sich  verpflichtet,  180  Millionen  Hypothekenschulden
zu  6  Prozent  in  fünfprozentige  umzuwandeln.

Juli.  Die  Regierung  und  der  Fürst  werden  von  der  Opposition
  wegen  des  Abkommens  über  die  Finanzen  heftig  angegriffen.

15.  August.  Bulgarien  schließt  mit  der  Dette  Publique  ein
Abkommen,  wonach  Bulgarien  von  den  ostrumelischen  Tributrückständen
  100  000  Pfd.  bar,  den  Rest  von  600  000  Pfd.  in  Bonds
bezahlt,  zahlbar  1906.

Anf.  Oktober.  Bei  den  Nachwahlen  werden  30  Radoslawisten
und  9  von  mehreren  anderen  Parteien  gewählt.

12.  Oktober.  Das  Kabinett  gibt  seine  Entlassung.  Der
Ministerpräsident  Grekow  wird  durch  Iwantschow  ersetzt,  die  meisten
übrigen  Minister  behalten  ihre  Portefeuilles.

Anf.  November.  Der  Fürst  verzichtet  wegen  der  finanziellen
Notlage  auf  die  Hälfte  der  Civilliste.
        <pb n="291" />
        Bulgarien.  (Dezember  Anf.  Ende.)  —  Egyuplen.  (Januar  5.  —  Februar.)  283

Anf.  Dezember.  Die  Sobranje  genehmigt  ein  Gesetz,  wonach
  den  Beamten  Abzüge  am  Gehalt  von  jährlich  15  bis  30  Prozent
  gemacht  werden  sollen.

Ende  Dezember.  Die  Regierung  schließt  mit  einem  deutschen
Bankkonsortium  ein  Abkommen,  wonach  dieses  25  Millionen  Fres.
zu  6  Prozent  vorschießt.  Die  Zinsen  sind  garantiert  durch  die
Tabaksteuer.

3.  Egypten.

5.  Januar.  (Omdurman.)  Lord  Cromer  verspricht  bei
einem  Empfange  sudanefischer  Scheiks,  daß  der  Sudan  nicht  von
London  oder  Kairo  aus  regiert  werden,  sondern  eine  Selbstverwaltung
  erhalten  solle.

18.  Januar.  Die  Streitmacht  Achmed  Fedils  ergibt  sich
2000  Mann  stark  auf  dem  Blauen  Nil.

20.  Jannar.  (Kairo.)  Das  Amtsblatt  veröffentlicht  einen
Vertrag  zwischen  Egypten  und  England  über  den  Sudan.

Das  Abkommen  bestimmt,  daß  unter  dem  Sudan  alle  diejenigen
Gebiete  südlich  vom  22.  Grad  nördl.  Breite  zu  verstehen  sind,  welche  seit
1882  niemals  von  egyptischen  Truppen  geräumt  gewesen  sind,  oder  vor
dem  letzten  Aufstand  von  der  egyptischen  Regierung  verwaltet  wurden  und
dann  zeitweise  für  Egypten  verloren  gingen,  aber  durch  das  gemeinsame
Vorgehen  der  britischen  und  egyptischen  Regierung  zurückerobert  wurden,
oder  endlich  diejenigen,  welche  daselbst  später  noch  durch  gemeinsames  Vorgehen
  der  beiden  genannten  Regierungen  zurückerobert  werden.  Die  britische
und  die  egyptische  Flagge  soll  sowohl  zu  Wasser  als  zu  Lande  gemeinsam
geführt  werden,  mit  Ausnahme  von  der  Stadt  Suakin,  wo  nur  die
egyptische  Flagge  geführt  werden  soll.  Die  oberste  militärische  und  Zivilgewalt
  soll  in  die  Hände  eines  Beamten  gelegt  werden,  der  den  Titel
„Generalgouverneur  des  Sudans“  führen  und  ernannt  werden  soll  durch
ein  in  Uebereinstimmung  mit  der  englischen  Regierung  erlassenes  Dekret  des
Khedive  und  der  auch  nur  durch  Dekret  des  Khedive  mit  Uebereinstimmung
der  englischen  Regierung  wieder  abgesetzt  werden  kann.

22.  Januar.  Lord  Kitchener  wird  zum  Gouverneur  des
Sudan  ernannt.

Februar.  Der  „Egyptische  Kourier“  schreibt  über  das  Anarchisten-Attentat
  (vgl.  1898  S.  341):

Auch  die  Ungläubigsten  müssen  jetzt  zugeben,  daß  der  famose,  angeblich
  gegen  unsern  Kaiser  gerichtet  gewesene  Bombenanschlag  nichts  als
ein  von  der  englisch-egyptischen  Polizei  im  Dienste  der  englischen  Politik
ausgeheckter  Schwindel  gewesen  ist,  da  sämtliche  unter  diesem  Verdachte  Angeklagten
  vergangenen  Dienstag  (14.  Febr.)  vom  italienischen  Konsulatsgerichte
  freigesprochen  worden  sind.  Was  die  Angelegenheit  indessen
besonders  interessant  macht,  ist  die  Thatsache,  daß  gegen  Mario  Bazzani,
jenen  Menschen,  der  sich  zu  der  erbärmlichen  Rolle  eines  falschen  Denunzianten
  in  dieser  schmutzigen  Geschichte  hergegeben  hat,  die  Anklage  wegen
        <pb n="292" />
        284  Egopten.  (Febr.  16.—Nov.  23./24.)  —  Kumänien.  (Febr.—pril  9.)

wissentlich  falscher  Anschuldigung  erhoben  worden  ist,  und  es  ist  zu  hoffen,
daß  der  Prozeß,  der  jetzt  gegen  diesen  Ehrenmann  geführt  werden  wird,
etwas  Licht  in  diese  in  manchen  Punkten  noch  recht  dunkle  Angelegenheit
bringt.  Die  Art  und  Weise  der  Entdeckung  des  Komplottes,  wie  sie  die
Verhandlungen  zu  Tage  förderten,  ist  folgende:  Eines  Tages  erschien  ein
Araber  in  der  Weinstube  des  Ugo  Parrini,  des  Hauptangeklagten,  und
verlangte  ein  Glas  Wein.  Nachdem  er  es  getrunken  hatte,  bat  er,  daß  man
ihm  eine  kleine  Kiste,  die  er  bei  sich  trug,  aufheben  möge,  bis  er  zurückkäme,
  wozu  sich  Parrini  auch  willig  bereit  erklärte.  Nach  einer  Stunde
—  die  Kiste  stand  noch  auf  dem  Platze,  wo  sie  der  Araber  gelassen  hatte  —
erschienen  der  italienische  Vizekonsul  und  Polizisten  unter  Führung  des
erwähnten  Denunzianten,  belegten  die  Kiste,  in  der  sich,  als  man  sie  öffnete,
in  der  That  eine  Bombe  vorfand,  mit  Beschlag  und  verhafteten  Parrini
und  später  noch  zwölf  andere  Italiener.  Alle  Welt  war  des  Lobes  voll
über  die  Wachsamkeit  der  englisch  zegyptischen  Polizei,  die  einen  Mordanschlag
  verhütet  und  vielleicht  dem  deutschen  Kaiserpaare  das  Leben  gerettet
  habe,  bis  sich  schließlich  die  Wahrheit  herausstellte.  (Vgl.  S.  249.)

16.  Februar.  Die  Regierung  stimmt  der  Verlängerung  der
gemischten  Gerichtshöfe  um  5  Jahre  zu.

Ende  Mai.  (Alexandrien.)  Einige  Pestfälle  werden  festgestellt.


Juni.  (Sudan.)  Der  Khalif  ergreift  am  Weißen  Nil

wieder  die  Offensive.  Ende  August  wird  eine  neue  Expedition  beschlossen.


23./24.  November.  (Sudan.)  Oberst  Wingate  schlägt  die
Derwische  völlig.  Der  Khalif  fällt,  und  ebenso  alle  Emire  bis  auf
Osman  Digma,  der  entkommt.

XVI.
Numänien.

Februar.  März.  Mehrere  Bauernrevolten  finden  statt,  die
auf  sozialistische  Agitation  zurückgeführt  werden.

1.  März.  Rumänien  schließt  ein  Abkommen  mit  Deutschland
  über  den  Eisenbahn-,  Post=  und  Telegraphen-Verkehr.

9.  April.  Rücktritt  des  Ministeriums  Sturdza.

Der  Rücktritt  des  Kabinets  wird  herbeigeführt  durch  parlamentarische
und  außerparlamentarische  Angriffe  und  Kundgebungen  der  Oppofition.
In  einer  in  Budapest  erschienenen  Broschüre  war  behauptet  worden,  daß
Baron  Banffy  gemeinsam  mit  Sturdza  die  nationale  Bewegung  in
Rumänien  unterdrückt  habe.  An  diese  Behauptung  knüpfen  die  Demonstrationen
  an,  die  zu  blutigen  Tumulten  führen.
        <pb n="293" />
        Rumãnien.  (April  22.  —  Nov.  30.)  —  Serbien.  Jan.  6.—Sept.  25.)  285

22.  April.  Neubildung  des  Kabinetts.

Es  wird  folgendermaßen  zusammengesetzt:  Georg  Cantacuzeno,
Präsidium  und  Inneres;  General  Mano,  Finanzen;  General  Jakob  Lahovari,
  Krieg;  Take  Jonesco,  Unterricht;  Disesco,  Justiz;  Fleva,  Domänen;
Johannes  Lahovari,  Auswärtiges,  und  Dr.  Istrati,  öffentliche  Arbeiten.

Juni.  Bei  den  Wahlen  zur  Kammer  und  zum  Senat  erringt
die  Regierung  eine  große  Majorität.

19.  Juni.  (Slatina.)  Etwa  4000  Landleute  suchen  in
die  Stadt  einzudringen,  um  gegen  die  Deputiertenwahl  zu  protestieren.
  Ein  Militäraufgebot  hält  sie  zurück,  14  Bauern  werden
getötet.

30.  November.  Der  Senat  genehmigt  die  von  der  Kammer
angenommenen  Gesetze  über  die  Zuckersteuer  und  die  Patente.
Die  Gesetze  sollen  800  000  Frcs.  Mehreinnahmen  abwerfen.

XVII.
Serbien.

6.  Januar.  (Belgrad.)  Die  Cadres  für  30  neue  Bataillone
Infanterie  werden  errichtet.

Juni.  Wegen  der  albanischen  Grenzverletzungen  finden  gereizte
  Verhandlungen  mit  der  Pforte  statt.

6.  Juli.  (Belgrad.)  Auf  König  Milan  wird  ein  Attentat
verübt,  bei  dem  er  leicht  verwundet  wird.  Der  Thäter  Jura  Knezewitsch
  wird  verhaftet.  —  Infolge  des  Attentates  werden  viele
Radikale,  die  Feinde  Milans,  verhaftet.

4.  September.  (Belgrad.)  Der  frühere  Regent  Ristitsch  .

25.  September.  (Belgrad.)  Knezewitsch  wird  zum  Tode
verurteilt;  viele  Radikale,  die  der  Mitschuld  angeklagt  waren,
werden  zu  langjährigem  Gefängnis  verurteilt.  —  Die  europäische
Presse  kritifiert  im  allgemeinen  das  Urteil  gegen  die  Radikalen  scharf.
        <pb n="294" />
        286  Griechenland.  (Januar  Mitte  —  uni  24.)

XVIII.

Griechenland.

Mitte  Januar.  Der  Kronprinz  veröffentlicht  einen  Bericht
über  den  türkischen  Krieg,  der  die  politische  und  militärische  Vorbereitung
  des  Krieges  in  den  schwärzesten  Farben  schildert.

22.  Januar.  Im  Peloponnes  werden  durch  ein  Erdbeben
mehrere  Ortschaften  zerstört.  Der  Verlust  an  Menschenleben  ist
gering.

19.  Februar.  Bei  den  Wahlen  erhalten  die  Theotokisten  112,
die  Ministeriellen  36,  die  Delyannisten  25  Stimmen.  Außerdem
werden  48  Unabhängige  und  kleineren  Gruppen  Angehörige  gewählt.

3.  April.  Das  Kabinett  Zaimis  reicht  seine  Entlassung  ein
und  wird  am  14.  durch  ein  Ministerium  Theotokis  ersetzt.

24.  Juni.  Die  Kammer  beschließt  die  Ausschließung  der
HOffiziere  bis  zum  Grade  des  Oberstleutnants  aus  der  Kammer.
        <pb n="295" />
        XIX.
Nord-Amerika.

Anf.  Januar.  In  der  demokratischen  Partei  wird  eifrig  gegen
die  Annexion  der  Philippinen  und  die  von  Mac  Kinley  angestrebte
Kolonialpolitik  agitiert.

14.  Januar.  (New-Nork.)  Das  Mitglied  des  Repräsentantenhauses,
  N.  Dingley,  Urheber  des  nach  ihm  benannten  Zolltarifs,
66  Jahre  alt,  f.

21.  Januar.  Der  Senat  genehmigt  mit  48  gegen  6  Stimmen
  den  Gesetzentwurf  über  den  Nicaragua-Kanal.

Die  „Daily  News“  schreiben  darüber:  In  der  genehmigten  Fassung
bestimmt  die  Bill,  daß  die  „Maritime  Canal  Company  von  Nicaragua“  den
Bau  übernehmen  soll.  Die  Vereinigten  Staaten  werden  sämtliche  Aktien,
mit  Ausnahme  derjenigen,  welche  den  Staaten  Nicaragua  und  Costa  Rica
zufallen,  besitzen,  und  die  Aufsicht  über  den  Kanal  übernehmen.  Das  Kapital
der  Gesellschaft  wird  100000000  Doll.  betragen  in  100  Doll.-Aktien.  Der
Staatssekretär  des  Schatzes  übernimmt  925000  Aktien.  Der  Bau  soll  sich
unter  fortwährender  Beaufsichtigung  des  Ingenieurdepartements  der  Vereinigten
  Staaten  befinden.  Er  darf  nicht  mehr  als  115000000  Doll.  kosten.
Diese  Summe  wird  das  Schatzamt  der  Vereinigten  Staaten  bewilligen.
Eine  besondere  dauernde  Bewilligung  dafür  wird  getroffen  werden.  Es
dürfen  nicht  mehr  als  20000000  Doll.  jährlich  verausgabt  werden.  Der
amerikanischen  Regierung  wird  alles  Eigentum  der  Gesellschaft  als  Sicherheit
  für  die  Rückzahlung  des  vorgestreckten  Geldes  verpfändet.  Die  Vereinigten
  Staaten  werden  die  Neutralität  des  Kanals  garantieren,  und  die
Schiffe  aller  Nationen  sollen  denselben  Zöllen  unterworfen  sein.  Ein
genehmigter  Abänderungsantrag  verleiht  dem  Präsidenten  die  weitesten
Vollmachten  für  den  Fall,  daß  das  jetzige  Projekt  fehlschlagen  sollte,  andere
Verhandlungen  zum  Bau  und  zur  dauernden  Kontrolle  anzuknüpfen.  Der
Präsident  wird  aufgefordert,  Verhandlungen  zur  Aufhebung  aller  vertraglichen
  Verpflichtungen,  welche  etwa  dem  Besitz  und  der  beständigen  Kontrolle
des  Kanals  entgegenstehen  möchten,  einzuleiten.
        <pb n="296" />
        288  Nerd·Imerika.  (Januar  29.—Februar  16.)

29.  Januar.  (Washington.)  Das  Kriegsgericht  verurteilt
den  Generalkommissar  für  die  Verpflegung  der  Truppen,  General
Eagan,  zur  Dienstentlassung.

Auf  den  ihm  von  General  Miles  gemachten  Vorwurf,  den  Truppen
schlechtes  Fleisch  geliefert  zu  haben,  hatte  er  in  den  schärfsten  Ausdrücken
geantwortet  u.  a.:  General  Miles  lügt  „in  seinen  Hals,  in  seinem  Herzen,
in  jedem  Haar  auf  seinem  Kopfe,  in  jeder  Pore  seines  Körpers,  er  lügt
mit  Willen,  mit  Bedacht,  mit  Absicht,  aus  Bosheit.“.  Ich  wünsche,
ihm  die  Lüge  bedeckt,  mit  dem  Inhalt  einer  Lagerkloake  in  den  Schlund
zurückzuzwängen.  („Frankf.  Ztg.“)

29.  Januar.  Die  Repräsentantenkammer  genehmigt  ein
Gesetz,  wonach  die  stehende  Armee  mindestens  57000  und  höchstens
75000  Mann  betragen  soll.

6.  Februar.  Der  Senat  genehmigt  nach  langer  Debatte  den
Friedensvertrag  mit  Spanien  mit  57  gegen  27  Stimmen.

13.  Februar.  (Washington.)  Untersuchung  der  Lieferungen
für  die  Armee  auf  Kuba.

Die  vom  Präsidenten  Mac  Kinley  eingesetzte  Untersuchungskommission,
die  sich  mit  der  angeblichen  Mißwirtschaft  während  des  Krieges  beschäftigte,
legt  dem  Präsidenten  ihren  Bericht  vor,  worin  sie  einstimmig  den  General
Miles  der  Pflichtvergessenheit  anklagt,  weil  er  das  Kommissariat  für
Armeeverpflegung  beschuldigte,  schlechtes  Rindfleisch  geliefert  zu  haben,  dem
Kabinetssekretär  Alger  Lob  spendet  und  gleichzeitig  verschiedene  Veränderungen
  in  der  Armeeverwaltung  empfiehlt.  —  Zwischen  Alger  und
Miles  war  eine  lebhafte  Preßpolemik  geführt  worden.  —  Alger  tritt  im
Juli  zurück,  sein  Nachfolger  wird  Elchu  Root.

14.  Februar.  Der  Senat  faßt  folgenden  Beschluß  über  die
Zukunft  der  Philippinen:

Es  wird  erklärt,  daß  durch  die  Ratifizierung  des  Friedensvertrages
nicht  beabsichtigt  werde,  den  Bewohnern  der  Philippinen  das  Bürgerrecht
der  Vereinigten  Staaten  zu  gewähren  oder  die  Inseln  dauernd  als  integrierenden
  Teil  des  Gebietes  der  Vereinigten  Staaten  zu  annektieren.
Es  sei  vielmehr  die  Absicht  der  Vereinigten  Staaten,  auf  den  Inseln  eine
Regierung  einzurichten,  welche  den  Wünschen  und  den  Verhältnissen  ihrer
Bewohner  entspricht,  dieselben  für  lokale  Selbstregierung  vorzubereiten  und
zu  gegebener  Zeit  so  über  die  Inseln  zu  verfügen,  wie  es  für  die  Förderung
  der  Interessen  der  Bürger  der  Vereinigten  Staaten  und  der  Bewohner
der  Inseln  das  Beste  sei.

16.  Februar.  Das  Repräsentantenhaus  verwirft  mit  127
gegen  109  Stimmen  den  Antrag,  die  Vorlage  bezüglich  des  Nicaragua-Kanals
  dem  Budgetentwurf  für  verschiedene  Ausgaben  als  Unterantrag
  anzureihen.  Dieser  Beschluß  macht  es  unmöglich,  daß  in
der  gegenwärtigen  Session  des  Kongresses  irgend  ein  Entwurf  bezüglich
  des  Nicaragua-Kanals  zur  Annahme  gelangt.
        <pb n="297" />
        Nord.-Anerika.  (Februar  20.—  April  26.)  289

20.  Februar.  Das  Repräsentantenhaus  genehmigt  die  Zahlung
  von  20  Millionen  Dollars  an  Spanien  entsprechend  dem
Friedensvertrage.

21.  Februar.  (Washington.)  Die  zur  Regelung  von
Grenzfragen  eingesetzte  amerikanisch--kanadische  Kommission  vertagt
  sich.

Der  „Daily  Chronicle“  schreibt  darüber:  „Die  Kommission  habe
zwar  nominell  nur  Ferien  bis  zum  2.  August  genommen,  damit  die
kanadischen  Minister  ihren  parlamentarischen  Pflichten  obliegen  können;
allein  man  wisse,  daß  die  Kommission  nicht  wieder  zusammentreten  werde,
falls  nicht  inzwischen  über  die  Alaska-Grenzfrage  eine  Einigung  zwischen
beiden  Regierungen  erzielt  würde.  Die  Unmöglichkeit,  sich  über  diese
Frage  zu  verständigen,  führte  den  Abbruch  der  Verhandlungen  herbei.
Jede  Partei  klagt  die  andere  an,  daß  sie  hartnäckig  sei  und  keine  Konzessionen
machen  wolle.  Die  britischen  Delegierten  schlugen  vor,  diese  Frage  einem
Schiedsgericht  zu  unterwerfen,  aber  die  Amerikaner  nahmen  diesen  Vorschlag
  nur  unter  der  Bedingung  an,  daß  der  Schiedsrichter  kein  Europäer,
sondern  ein  Amerikaner  aus  Zentral=  oder  Südamerika  sein  müsse.  Kanada
weigerte  sich,  hierauf  einzugehen,  und  der  kanadische  Ministerpräsident,
Sir  Wilfrid  Laurier,  beantragte  dann,  die  Sitzungen  einzustellen.  Die
amerikanischen  Delegierten  bedauern,  daß  die  Verhandlungen  gescheitert
sind,  versichern  aber,  daß  sie,  um  nur  einen  Vertrag  zu  stande  zu  bringen,
schon  weiter  gegangen  wären,  als  der  Senat  vielleicht  gebilligt  hätte.  Man
glaubt  nun,  es  werde  über  die  Alaska-Grenzfrage  direkt  zwischen  den
beiden  Regierungen  diplomatisch  verhandelt  werden.“

4.  März.  Der  Kongreß  wird  vertagt.

28.  März.  Kriegsverlust.

Nach  einer  amtlichen  Verlustliste  find  seit  dem  1.  Mai  1898  bis
18.  Februar  1899  bei  den  Kämpfen  gefallen  329,  an  Wunden  125  und
an  Krankheiten  gestorben  5277  Mann.  Auf  den  Philippinen  sind  seit  dem
4.  Februar  1899  157  Mann  gefallen  und  864  verwundet.

März.  April.  Agitation  gegen  Deutschland.  Protest  der
Deutschen.  Trinkspruch  Coghlans.

Infolge  der  Samoawirren  veröffentlichen  die  gelben  Blätter  heftige
Artikel  gegen  Deutschland  und  befürworten  ein  Bündnis  mit  England.
In  deutschen  Kreisen  Amerikas  wird  dagegen  protestiert,  so  finden  in
Chicago  Ende  März  und  April  große  Protestversammlungen  statt,  an
denen  Delegierte  vieler  deutscher  Vereine  teilnehmen.  Die  Iren  unterstützen
die  Deutschen.

Biel  Aufsehen  macht  ein  Trinkspruch  des  Kapitäns  Coghlan  in
einem  New-Yorker  Klub,  in  dem  er  unter  Beleidigungen  gegen  den  deutschen
Kaiser  ausführt,  Admiral  Dewey  habe  vor  Manila  die  deutschen  Schiffe,
die  die  Blockade  nicht  beachten  wollten,  durch  Kriegsdrohung  zum  Stillliegen
  gezwungen.  —  Der  Kapitän  wird  disziplinarisch  bestraft  und  der
Präsident  Mac  Kinley  spricht  dem  deutschen  Boschafter  sein  Bedauern
aus  (26.  April).  (Vgl.  S.  89.)

26.  April.  (Francisco.)  Die  Samoakonferenz  der  deutschen,

englischen  und  amerikanischen  Regierung  schifft  sich  nach  Samoa  ein.
Europäischer  Geschichtskalender.  Bd.  XI  19
        <pb n="298" />
        290  Nord·  Imerika.  (April  27.  -  November  Anf.)

27.  April.  In  der  Stadt  Kirksville  (Missouri)  zerstört  ein
Cyclon  etwa  400  Häuser.  Mehrere  Hundert  Menschen  kommen  um.

Mai.  Über  die  Zustände  im  Heere  auf  den  Philippinen
werden  im  „Herald“,  „Journal“  und  anderen  Blättern  trübe
Schilderungen  veröffentlicht.  Zugleich  werden  Beschwerden  über
die  Nachrichtenzensur  erhoben.

13.  Juni.  Die  Regierung  beschließt,  auf  Kuba,  Portorico
und  den  Philippinen  die  in  der  Union  geltenden  Einwanderungsgesetze
  einzuführen.  Vornehmlich  die  Chinesen  werden  davon  betroffen.


mM.  Juli.  (Kanada.)  Debatte  über  Alaska  und  das  Verhältnis

  zu  den  Vereinigten  Staaten.

Im  Hause  der  Gemeinen  erklärt  Sir  Charles  Tupper,  die  Opposition
  stimme  gänzlich  mit  der  Regierungspolitik  überein,  und  erwarte  von
dem  Premierminister,  daß  er  jede  Wiederaufnahme  der  Unterhandlungen
mit  Amerika  so  lange  ablehnen  werde,  bis  die  Grenzfrage  entweder  zur
Befriedigung  Kanadas  beglichen  oder  einem  Schiedsgericht  zur  Entscheidung
überwiesen  sei.  Er  beantrage  die  Einbringung  zweier  Gesetzentwürfe,  und
zwar  eines  zur  Ermächtigung  des  Baues  einer  Eisenbahn  vom  Kitimat-Arm
  in  Britisch-Columbia  nach  Dawson-City,  während  das  zweite  Gesetz
allen  nicht  britischen  Unterthanen  die  Benutzung  des  Yukon  oder  wenigstens
Erleichterungen  auf  demselben  verweigern  solle.  Der  Premierminister,  Sir
Wilfred  Laurier,  sagt,  die  Haltung  der  Regierung  werde,  getragen  wie
sie  sei  von  der  gesamten  Nation  Kanadas,  unbeirrt  auf  ihrem  bisherigen
Wege  beharren  und  auf  demselben  bis  zu  Ende  gehen.

Ende  Juli.  In  Cleveland  (Ohio)  kommt  es  bei  einem
Ausstand  der  Straßenbahnangestellten  zu  Unruhen,  so  daß  Militär
einschreiten  muß.

15.  August.  (Chicago.)  An  einem  großen  deutschen  Kriegerfest
  nehmen  etwa  100000  Deutsche  teil.  Der  Deutsche  Kaiser  hat
dem  Deutschen  Kriegerbunde  in  Amerika  eine  Fahne  verliehen.

Ende  September.  (New-York.)  Admiral  Dewey  kehrt  von
den  Philippinen  zurück  und  wird  mit  Enthusiasmus  empfangen.  —
Er  greift  öffentlich  den  General  Otis  wegen  seiner  Kriegführung
scharf  an.

Anf.  Oktober.  (Philadelphia.)  Tagung  des  internationalen
  Handelskongresses.

Anf.  November.  Vorläufiger  Bericht  der  nach  den  Philippinen
entsandten  Untersuchungskommission.

Der  Bericht  führt  aus,  daß  für  die  Vereinigten  Staaten  nichts
übrig  bleibe,  als  die  Suveränität  der  Vereinigten  Staaten  auf  den  Philippinen
  aufrecht  zu  erhalten  und  die  Insurgenten  zu  zwingen,  sich  der
amerikanischen  Autorität  als  Vorbedingung  für  die  Errichtung  einer  Zivil-
        <pb n="299" />
        Uerd-Inerika.  (November  21.—Dezember  5.)  291

Regierung  zu  unterwerfen,  welche  ihnen  eine  Selbstregierung  in  der  weitesten
Ausdehnung,  die  nach  den  Verhältnissen  zu  erreichen  sei,  gewähre.  Die
Filipinos  seien  infolge  der  großen  Verschiedenheit  der  einzelnen  Stämme
und  Sprachen  für  eine  autonome  Selbstverwaltung  nicht  befähigt  und  selbst
eine  lokale  Selbstverwaltung  würde  nur  unter  amerikanischer  Leitung
möglich  sein.  Sobald  die  Amerikaner  sich  zurückziehen  würden,  würde
Anarchie  ausbrechen,  die  Fortdauer  der  amerikanischen  Herrschaft  würde
den  Filipinos  zum  größten  Segen  gereichen.

21.  November.  (Paterson.)  Der  Vizepräsident  der  Republik,
Hobert,  1.  »

Anf.  Dezember.  Die  Außerung  Chamberlains  über  ein  englischamerikanisches
  Bündnis  (S.  226)  wird  von  der  amerikanischen  Presse
scharf  abgewiesen.

5.  Dezember.  (Washington.)  Der  Kongreß  tritt  zusammen.
In  der  Botschaft  des  Präsidenten  heißt  es:

Der  auswärtige  Handel  zeige  eine  große  Zunahme.  Der  Wert  der
Einfuhr  und  Ausfuhr  zusammen  sei  in  diesem  Rechnungsjahr  größer,  als
ihn  die  Geschichte  des  Landes  je  aufzuweisen  hatte.  Die  Einfuhr  sei  pro
Kopf  der  Bevölkerung  um  20  Prozent  geringer  als  1870,  die  Ausfuhr  um
58  Prozent  größer.  Die  einzigen  Jahre,  in  denen  die  im  Auslande  verkauften
  Erzeugnisse  der  amerikanischen  Industrien  die  im  Auslande  gekauften
überstiegen,  seien  1898  und  1899.  Die  gesamten  Staatseinnahmen  des  im
Juni  zu  Ende  gegangenen  Rechnungsjahres  hätten  einschließlich  der  Schuld
der  Central  Pacific-Bahn  610  982004  Dollars,  die  Ausgaben  700093564
Dollars  betragen.  Die  Einnahmen  des  laufenden  Jahres  werden  auf
640  958  112  Dollars,  die  Ausgaben  auf  640  958  112  Dollar  geschätzt.  Der
Präsident  betont  die  Notwendigkeit  der  Verbesserung  der  Bankgesetzgebung,
namentlich  schlägt  er  die  Zulassung  von  Nationalbanken  vor.  Zur  Stütze
des  bestehenden  Goldstandards  und  zur  Aufrechterhaltung  der  Parität  von
Gold  und  Silber  und  der  gleichen  Zahlungskraft  für  jeden  Dollar  auf  dem
Markt  und  bei  der  Schuldenzahlung  soll  der  Schatzsekretär  dazu  ermächtigt
werden,  Vereinigte  Staaten-Bonds  zu  verkaufen  und  andere  zu  diesen
Zwecken  nötige  Mittel  anzuwenden.  Die  Ermächtigung  soll  die  Befugnis
einschließen,  lang=  und  kurzfristige  Bonds  zu  geringerem  Zinsfuß,  als  durch
Gesetz  vom  14.  Januar  1875  festgesetzt  ist,  zu  verkaufen.  Die  gegenwärtige
Zeit  sei  geeignet,  für  die  Sicherung  der  Fortdauer  des  Goldstandards  Vorsorge
  zu  treffen.  Das  Schatzamt  sei  gegenwärtig  nicht  genötigt,  zu  Anleihen
  zu  greifen.  Dies  sei  im  vergangenen  Mai  geschehen  und  werde  auch
in  Zukunft  zu  geschehen  haben.  Deshalb  sollte  jetzt  Vorsorge  getroffen
werden,  um  den  Bedürfnissen,  wenn  sich  solche  einstellen,  zu  begegnen.  Ein
Teil  der  Goldbestände  soll  dem  zur  Einlösung  von  Greenbacks  bei  Vorzeigung
  dienenden  Fonds  in  Verwahrung  gegeben  werden,  aber  Greenbacks
sollen  nach  ihrer  Einlösung  nicht  wieder,  ausgenommen  gegen  Gold  ausgegeben
  werden.  Nach  einem  Hinweis  auf  die  Bedeutung  der  amerikanischen
  Handelsmarine  sagt  der  Präsident,  es  werde  dem  Lande  nicht  möglich
sein,  alle  Chancen  auszunutzen,  wenn  es  selbstzufrieden  die  Angelegenheiten
der  Heimat  betrachte  und  die  Augen  gegen  die  Notwendigkeit  verschließe,
sich  seinen  Anteil  an  den  wertvollen  Rhedereigeschäften  der  Welt  zu  sichern.
Die  Botschaft  verweist  auf  die  Abhängigkeit  Amerikas  von  der  Schiffahrt
des  Auslandes,  wie  sie  während  der  Heeres=  und  Flottenoperationen  im
Osten  und  in  Westindien  zutage  getreten  sei.  Der  Präsident  empfiehlt  dem

19“
        <pb n="300" />
        292  Nerd·Imerika.  (Dezember  8.)

Kongreß,  nach  dem  Beispiel  anderer  Nationen  das  Schiffswesen  als  einen
Faktor  der  nationalen  Verteidigung  zu  entwickeln.  Die  Handelsringe
(Trusts)  erstickten  den  Wettbewerb,  indem  fie  die  Preise  der  von  der  Bevölkerung
  verbrauchten  Güter  festsetzten.  Die  Botschaft  kündigt  sodann  an,
daß  dem  Senat  eine  mit  einem  Amendement  versehene  Generalakte  der
Brüsseler  Konferenz  zur  Unterdrückung  des  Sklavenhandels  zugehen  werde.
Sie  verweist  ferner  auf  das  Verhalten  der  Regierung  von  Nicaragua
gegenüber  dem  Vertrag  mit  der  „Maritime  Canal  Company“  und  auf  den
Protest  der  Gesellschaft  hin,  in  dem  Rechte  geltend  gemacht  seien,  die  der
Erwägung  wert  erschienen.  Die  Regierung  erwarte,  daß  Nicaragua  den
streitenden  Parteien  volles  und  billiges  Gehör  gewähre.  .  Der  Präsident
betont  die  Notwendigkeit  des  Kanals,  der  den  Atlantischen  mit  dem  Stillen
Ozean  verbindet.  Die  Botschaft  befürwortet  ferner  die  Bewilligung  eines
Betrages  zur  Einsetzung  einer  Kommission  zum  Studium  des  Handels  und
der  Industrieverhältnisse  in  China  mit  Hinblick  auf  die  Erweiterung  der
chinesischen  Märkte  für  amerikanische  Fabrikate  und  Rohprodukte.  Die  Beziehungen
  Amerikas  zu  dem  Deutschen  Reich  seien  andauernd  die  herzlichsten.
  Die  wachsende  Innigkeit  sei  in  der  direkten  Verbindung  gekennzeichnet
  durch  die  im  April  gewährte  Erlaubnis  zur  Legung  des  Kabels
von  Borkum  und  Emden  und  durch  das  im  September  erfolgte  Uebereinkommen
  betreffend  den  Postpacketverkehr.  In  allen  diesen  Bürgschaften
engerer  Beziehungen  des  Verkehrs,  Handels  und  einer  besseren  Verständigung
  zwischen  den  zwei  Rassen,  welche  viele  gemeinsame  Züge  haben,  kann
Deutschland  der  herzlichsten  Mitwirkung  der  amerikanischen  Regierung  und
des  amerikanischen  Volkes  sicher  sein.  „Wir  mögen  Nebenbuhler  in  vielen
wesentlichen  Punkten  sein,  aber  unfre  Nebenbuhlerschaft  sollte  stets  edelmütig
iandn  osfen  sein  und  der  Erreichung  größerer  Ziele  zum  gemeinsamen  Besten
zustreben."“

Einige  der  Bundesregierungen  des  Deutschen  Reiches  scheinen  abgeneigt
  zu  sein,  die  ausgezeichnete  natürliche  Beschaffenheit  unfrer  zur  menschlichen
  Nahrung  dienenden  Erzeugnisse  und  den  von  uns  beständig  gelieferten
Beweis  für  unfre  Fürsorge  anzuerkennen,  mit  welcher  deren  Reinheit  durch
die  scharfe  Aufsicht  von  der  Farm  an  durch  die  Schlacht=  und  Packhäuser
hindurch  bis  zum  Verschiffungshafen  überwacht  wird.  Es  kann  mit  der
Zeit  gehofft  werden,  daß  die  beiden  Regierungen  gemeinschaftlich  zur  Verwirklichung
  des  gemeinsamen  Zieles  thätig  sein  werden,  um  die  öffentliche
Gesundheit  zu  schützen  und  die  Reinheit  und  Zuträglichkeit  aller  von  beiden
eingeführten  Lebensmittelerzeugnisse  sicherzustellen.  Der  Kongreß  möge  die
Ermächtigung  erteilen,  Deutschland  im  Zusammenhang  mit  den  schwebenden
Reciprozitätsverhandlungen  zur  Ernennung  gemeinsamer  Kommissionen  von
Fachmännern  einzuladen,  die  eine  eingehende  Untersuchung  über  die  Erzeugung
  und  über  die  Ausfuhr  von  Lebensmitteln  in  den  beiden  Ländern
anstellen.  Der  Präsident  ist  befriedigt  über  die  Erledigung  der  Frage  des
Geschäftsbetriebs  der  amerikanischen  Lebensversicherungs-Gesellschaften  in
Preußen  und  die  Wiederzulassung  der  deutschen  Versicherungegesellschaften
im  Staate  New-York  und  erwähnt  auch  die  von  Deutschland  gemachten
Zusicherungen  betreffend  die  Wahrung  der  Rechte  der  amerikanischen  Missionäre
  und  Kaufleute  auf  den  Karolinen.  Sodann  bespricht  die  Botschaft
die  Beziehungen  zu  England  und  betont,  daß,  abgesehen  von  der  Alaska-Grenzfrage,
  die  Erörterung  der  zahlreichen  Angelegenheiten,  die  sich  als  eine
Folge  des  bedeutenden  Verkehrs  zwischen  England  und  Anmerika  ergebe,
durch  eine  höchst  freundschaftliche  Stimmung  gekennzeichnet  werde.  Die
Regierung  bewahre  Neutralität  gegenüber  dem  unglücklichen  Streit  in  Südafrika.
  Sie  sei  dem  Grundsatz  treu  geblieben,  sich  nicht  in  Allianzen  einzu-
        <pb n="301" />
        Nord-Amerika.  (Dezember  12.)  —  Sil-Ameriks.  (Januar  1.)  293

lassen,  welche  Angelegenheiten  betreffen,  die  nicht  das  Land  direkt  angehen.
Amerika  zeige  beiden  kämpfenden  Parteien  gegenüber  Unparteilichkeit.  Die
Botschaft  erwähnt  sodann  das  befriedigende  Abkommen  betreffend  Samoa
und  teilt  mit,  daß  dem  Senat  am  Samstag  der  unterzeichnete  Vertrag  zugehen
  werde.  Auf  seinen  Samoa-Inseln  gewähre  Amerika  dieselben  Vorrechte
  und  Bedingungen  bezüglich  des  Handels  und  der  Handelsschiffe  wie
Deutschland.  Ueber  die  Ansprüche  der  weißen  Einwohner  für  die  während
der  Unruhen  dort  erlittenen  Schäden  werde  ein  neutraler  Schiedsrichter
entscheiden.  Hinsichtlich  Kubas  erklärt  die  Botschaft,  Amerika  werde  die
Regierung  und  die  Beherrschung  der  Insel  dem  kubanischen  Volk  überlassen,
  wenn  die  Wiederherstellung  der  Ruhe  vollendet  sei.  Dieses  Versprechen
  werde  heiligst  innegehalten  werden.  Nach  Ansicht  des  Präsidenten
ist  ein  wesentlicher  Fortschritt  in  dieser  Richtung  gemacht.  Es  werde  keine
Mühe  gespart  werden,  um  die  günstige  Haltung  Spaniens  zu  erwidern
und  in  allen  praktischen  Beziehungen  Intimität  zwischen  beiden  Nationen
zu  pflegen,  deren  frühere  Geschichte  so  oft  und  auf  so  vielen  Wegen  durch
aufrichtige  Freundschaft  und  Gemeinsamkeit  der  Interessen  gekennzeichnet
gewesen  sei.  Was  die  künftige  Regierung  auf  den  Philippinen  angehe,  so
bleibe  diese  dem  Kongreß  überlassen.  Die  Inseln  könnten  nicht  aufgegeben
  werden.  Auch  der  Vorschlag,  die  Unabhängigkeit  der  Inseln  unter
dem  Protektorat  Amerikas  aufrecht  zu  erhalten,  verdiene  keine  ernste  Erwägung.
  Präsident  Mac  Kinley  tritt  dafür  ein,  daß  Städteverwaltungen,
sodann  Provinzregierungen  und  schließlich  eine  Zentralregierung  errichtet
werde.  Der  beste  Dienst,  der  den  Aufständischen  geleistet  werden  könnte,
würde  die  rasche  und  wirksame  Niederwerfung  Aguinaldos  sein.

12.  Dezember.  (Senat.)  Debatte  über  den  Burenkrieg.

Senator  Mason  beantragt  eine  Resolution,  daß  der  Senat  die  Buren
in  ihrem  Freiheitskampfe  mit  den  besten  Hoffnungen  begleite.  Er  legt
dar,  daß  die  Monroedoktrin  und  die  Präcedenzfälle  in  der  Vergangenheit
den  Vereinigten  Staaten  das  gleiche  Recht  geben,  den  Buren  im  Kampfe
für  ihre  Freiheit  Sympathie  und  die  Hoffnung  auf  Erfolg  auszudrücken,
wie  seinerzeit  dasjenige,  sich  in  die  Leitung  und  Verwaltung  auf  Kuba
durch  Spanien  einzumischen.  Die  Interessen  der  Vereinigten  Staaten  seien
berührt,  weil  der  Krieg  in  Südafrika  ein  Kampf  zwischen  Demokratie  und
Monarchiemus,  zwischen  dem  göttlichen  Recht  der  Könige  und  dem  göttlichen
  Recht  der  Humanität  sei.  Die  Resolution  wird  der  Kommission  für
auswärtige  Angelegenheiten  überwiesen.

XX

Süb-Amerik

1.  Januar.  Kuba  geht  in  amerikanischen  Besitz  über.  —
Alle  öffentlichen  Abgaben  müssen  jetzt  in  amerikanischem  Geld  oder
in  fremden  Goldmünzen  entrichtet  werden.

1.  Januar.  (Brasilien.)  Ein  Gesetz  tritt  in  Kraft,  wonach
von  allen  Einfuhrzöllen  10  Prozent  in  Gold  zu  entrichten  find.
        <pb n="302" />
        294  Süb-Iuerika.  (Januar—Oktober  30.)

Januar.  Aufstand  in  Ecuador.

Januar  bis  März.  Aufstand  in  Bolivia.

1.  Februar.  Auf  Portorico  und  allen  von  Spanien  abgetretenen
  Inseln  östlich  vom  74.  Grad  westl.  Länge  tritt  ein  neuer
Zolltarif  in  Kraft.

Anf.  Februar.  (Uruguay.)  Ein  Aufstand  gegen  den  Präsidenten
  wird  unterdrückt.

Mitte  März.  (Kuba.)  Durch  Zwistigkeiten  zwischen  dem
General  Gomez,  dem  Kommandeur  der  kubanischen  Truppen,  und
der  Nationalversammlung  entstehen  Aufläufe  in  Havanna,  bei
denen  viele  Personen  verwundet  werden.

Anf.  April.  (Kuba.)  Die  Armee  löst  sich  auf  und  der
Gemeinderat  von  Havanna  wird  als  Regierung  der  Kubaner  konstituiert.


Anf.  Juni.  Es  wird  behauptet,  das  Chile  im  Verein  mit
den  westlichen  Freistaaten  Südamerikas  eine  gemeinsame  Flottenmacht
  zum  Schutze  gegen  den  nordamerikanischen  Imperialismus
aufstellen  will.

26.  Juli.  (Dominikanische  Republik.)  Der  Präsident
Heureux  wird  ermordet.  Sein  Nachfolger  wird  der  Vizepräsident
Figuero.  Es  brechen  Unruhen  aus.

8.  August.  (Rio  de  Janeiro.)  Der  Präsident  der  argentinischen
  Republik  besucht  begleitet  von  einem  Geschwader  den  Präsidenten
  von  Brasilien.

August.  September.  (Brasilien.)  Mehrere  südliche  Provinzen
  erleiden  durch  überschwemmungen  großen  Schaden,  auch  die
von  Deutschen  bewohnten.

Anf.  August.  (Portorico.)  Durch  einen  Orkan  kommen
gegen  2000  Menschen  um.

August.  In  Venezuela  bricht  eine  Revolution  aus.  Das
deutsche  Schulschiff  „Stosch“  schützt  die  Deutschen  in  Caracas.  Ende
Oktober  siegt  die  Revolution.

3.  Oktober.  (Venezuela.)  Das  Schiedsgericht  in  Paris
regelt  den  Streit  zwischen  England  und  Venezuela,  indem  es  das
streitige  Gebiet  ungefähr  zwischen  beiden  teilt.

Ende  Oktober.  In  Columbien  wird  eine  Revolution  niedergeworfen.


30.  Oktober.  Bolivia  und  Brasilien  schließen  eine  Konvention
  zur  Schlichtung  des  Streites  über  das  Grenzgebiet  Acre.  —
        <pb n="303" />
        Tustralien  und  Sũdsee.  (Januar  1.—Juni  13.)  295

Das  streitige  Gebiet  erklärt  sich  zur  selbständigen  Republik  Acre,
Bolivia  erkennt  die  Selbständigkeit  jedoch  nicht  an.

.—

XXI.
Australien  und  Südsee.

1.  Januar.  (Samoa.)  Der  am  31.  Dezember  1898  von
dem  Oberrichter  Chambers  zum  König  proklamierte  Tanu,  Sohn
Malietoas,  wird  von  dem  Prätendenten  Mataafa  geschlagen  und
flüchtet  an  Bord  des  englischen  Kreuzers  „Porpoise“.

4.  Januar.  (Samoa.)  Die  Konfuln  der  drei  Vertragsmächte
  erkennen  eine  provisorische  Regierung  unter  Mataafa  an.

11.  März.  (Samoa.)  Admiral  Kautz,  der  Kommandeur
des  amerikanischen  Stationsschiffes,  erklärt  in  einer  Proklamation
die  provisorische  Regierung  für  aufgelöst  und  führt  Tanu  ans  Land
zurück.  —  Der  deutsche  Generalkonsul  Rose  erklärt  die  Proklamation
  von  Kautz  für  ungültig  (13.  März.)

Mitte  März.  (Samoa.)  Das  englische  und  das  amerikanische
  Kriegsschiff  bombardieren  Apia  und  vertreiben  durch  gelandete
  Mannschaften  die  provisorische  Regierung.  Am  23.  März
wird  Tanu  zum  König  proklamiert  von  den  Engländern  und
Amerikanern.

1.  April.  (Samoa.)  Ein  englisch-amerikanisches  Detachement
  fällt  in  einen  Hinterhalt  und  verliert  5  Offiziere  und  4  Mann.
Ein  deutscher  Pflanzer  wird  unter  dem  Verdacht,  die  Eingebornen
geführt  zu  haben,  verhaftet.

Mitte  April.  Neue  Kämpfe  auf  Samoa,  die  Engländer
bombardieren  Apia  von  neuem.  Ende  April  wird  eine  Waffenruhe

geschlossen.
13.  Mai.  (Samoa.)  Ankunft  der  internationalen  Untersuchungskommission.


20.  Juni.  (Neu-Südwales.)  Bei  einer  Abstimmung  über
die  Bildung  eines  australischen  Staatenbundes  stimmen  mehr  als
100  000  für,  etwa  80  000  gegen  einen  Bund.

13.  Juni.  (Samoa.)  Die  Samoakommission  richtet  eine
provisorische  Regierung  ein  unter  Leitung  der  drei  Konsuln,  nachdem
  sie  Tanu  zum  Verzicht  bewogen  hat.
        <pb n="304" />
        296  Anstralien  u.  Südsee.  (Juli  18.—  Nov.  14.)  —  Ifrika.  (Jan.  14.—März?4.)

18.  Juli.  Die  Samoakommission  beschließt,  den  Mächten  die
Ernennung  eines  Gouverneurs,  die  Abschaffung  des  Königtums
und  des  Präsidenten  des  Munizipalrats  vorzuschlagen.

September.  Oktober.  Die  australischen  Kolonien  rüsten
Freiwillige  für  den  südafrikanischen  Krieg  aus.

6.  November.  Die  Karolinen  werden  in  deutschen  Besitz
übernommen  (vgl.  S.  99,  111).

14.  November.  Samoavertrag  (S.  159).

XXII.
Afrika.

14.  Januar.  (Südafrikanische  Republik.)  Eine  große
Versammlung  von  Ausländern  in  Johannesburg,  die  gegen  die
Regierung  protestiert,  artet  in  eine  wilde  Schlägerei  aus.

16.  Januar.  (Abessinien.)  Ras  Mangascha,  der  sich  gegen
Menelik  erhoben  hatte,  unterwirft  sich  und  erneuert  seine  Huldigung.


Januar.  (Marokko.)  Der  aufständische  Wadeldras-Stamm
wird  von  den  Regierungstruppen  geschlagen  und  der  Häuptling
hingerichtet.

30.  Januar.  (Algier.)  Die  deutschen  Schulschiffe  „Charlotte“
  und  „Stosch“  besuchen  den  Hafen  Oran  und  werden  zuvorkommend
  empfangen.  Zum  erstenmale  seit  1870  besuchen  deutsche
Kriegsschiffe  französische  Häfen.

2.  Februar.  (Deutsch-Kamerun.)  Der  Bau  einer  elektrischen
  Kleinbahn  vom  Regierungssitz  Viktoria  nach  der  Küste
wird  begonnen.

24.  März.  (Südafrikanische  Republik.)  Präsident  Krüger
erklärt  öffentlich  über  Chamberlains  Rede  vom  21.  März  (S.  217):

Er  habe  keine  Versprechungen  gegeben,  welche  von  ihm  nicht  erfüllt
worden  seien,  und  fordere  Chamberlain  auf,  das  Gegenteil  zu  beweisen.
Alle  Unruhe  komme  von  außen.  Die  Leute  im  „Rand“  seien  mit  den
Verhältnissen  gegenwärtig  zufrieden.  Was  die  Feinde  allein  quäle,  sei  der
Wunsch,  Transvaal  für  England  zurückzugewinnen.  Wenn  Chamberlain
in  der  That  gesagt  habe,  was  die  Blätter  melden,  so  habe  er  sehr  unvorsichtig
  gehandelt,  von  ihm,  dem  Präsidenten,  zu  reden,  bevor  er  die  Angelegenheit
  vollständig  geprüft  habe.
        <pb n="305" />
        Afrika.  (März  24.—Juni  4.)  297

24.  März.  (Südafrikanische  Republik.)  21000  Ausländer
  übergeben  dem  englischen  Agenten  eine  Petition  an  die
Königin,  worin  sie  ausführen,  daß  sich  ihre  Lage  seit  1895  beständig
berschlechtert  habe  und  die  Regierung  sie  tyrannisiere.

5.  April.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Es  wird  eine  direkte
Kabelverbindung  mit  Swakopmund  über  Madeira  hergestellt.

13.  April.  (Kapland.)  Durch  Nachwahlen  zur  gesetzgebenden
Versammlung  erringt  der  Afrikanderbund  eine  Mehrheit  von  fünf
Stimmen  über  die  Partei  von  Cecil  Rhodes.

Anf.  Mai.  (Südafrikanische  Republik.)  23000  Ausländer
  protestieren  gegen  die  Petition  vom  24.  März  und  sprechen
der  Regierung  ihr  Vertrauen  aus.

4.  Mai.  (Kapland.)  Der  Gouverneur  Milner  schildert  in
einer  Depesche  an  Chamberlain  die  Lage  der  englischen  Unterthanen
in  der  Südafrikanischen  Republik  aufs  schwärzeste.  Sie  befänden
sich  in  der  Lage  von  Heloten,  und  das  ihnen  zugefügte  Unrecht
untergrabe  den  Einfluß  und  das  Ansehen  Englands.

Mitte  Mai.  (Südafrikanische  Republik.)  Mehrere  Engländer,
  ehemals  Angehörige  der  englischen  Armee,  werden  unter  der
Anklage,  eine  Verschwörung  gegen  die  Regierung  angestiftet  zu
haben,  in  Johannesburg  verhaftet.

18.  Mai.  (Südafrikanische  Republik.)  Der  Präfident
legt  dem  Volksraad  einen  Gesetzentwurf  vor,  der  den  Ausländern
nach  einem  Aufenthalte  von  neun  Jahren  die  Bürgerrechte  verleiht.

3Sl.  bis  4.  Juni.  (Oranje-Freistaat.)  Zusammenkunft
zwischen  Milner  und  Krüger  in  Bloemfontein.

Milner  schlägt  vor:  1.  Das  Stimmrecht  kann  nach  fünfjährigem
Aufenthalt  erworben  werden;  die  Bestimmung  hat  rückwirkende  Kraft;  2.  der
Naturalisationseid  wird  abgeändert;  3.  der  fremden  Bevölkerung  wird  eine
entsprechende  Vertretung  zugestanden;  4.  die  Naturalisation  gibt  sofort  volles
Stimmrecht.  Dagegen  schlägt  Präsident  Krüger  vor:  1.  Zur  Erlangung
der  Naturalisation  ist  ein  zweijähriger  Aufenthalt  im  Lande  notwendig,
während  das  Stimmrecht  erst  fünf  Jahre  nach  erlangter  Naturalisierung
gewährt  wird;  2.  jede  Person,  welche  vor  1890  eingewandert  ist,  soll  das
Stimmrecht  nach  zwei  Jahren  erlangen;  3.  die  Grubenbevölkerung  soll  auf
breiterer  Grundlage  vertreten  werden;  4.  zur  Erlangung  der  Naturalisation
ist  erforderlich,  daß  der  Betreffende  ein  bewegliches  Eigentum  im  Werte
von  150  Pfd.  St.  hat  oder  daß  der  Betreffende  ein  Haus  im  Mietwert
von  mindestens  50  Pfd.  St.  oder  ein  jährliches  Einkommen  von  wenigstens
200  Pfd.  St.  bezieht;  5.  der  Betreffende  muß  in  dem  Lande,  in  dem  er  sich
vorher  aufgehalten  hat,  Bürgerrechte  besessen  haben;  6.  der  Naturalisationseid
  wird  gemäß  dem  im  Oranje-Freistaat  geltenden  festgesetzt;  7.  alle  Vorschläge
  des  Präsidenten  Krüger  werden  davon  abhängig  gemacht,  daß  die
englische  Regierung  den  Grundsatz  des  Schiedsgerichts  bei  Streitigkeiten  in
        <pb n="306" />
        298  Afrika.  (Juni  Anf.—September.)

allen  Fällen  annimmt.  Gouverneur  Milner  erklärt  die  Vorschläge  für  unzureichend.
  (Vgl.  „Staats-Archiv“  Bd.  63.)

Anf.  Juni.  In  den  beiden  Burenrepubliken  herrscht  Besorgnis
  vor  einem  nahen  Kriege.  Die  Holländer  in  der  Kapkolonie
erklären  sich  gegen  einen  Krieg.

29.  Juni.  (Kapstadt.)  Eine  Versammlung  von  4000  Bürgern
  fordert  die  Gleichberechtigung  der  Ausländer  in  Transvaal
und  spricht  sich  für  rückhaltslose  Unterstützung  der  Politik  Milners
  aus.

14.  Juli.  (Sudan.)  Der  französische  Oberstleutnant  Klobb
und  Leutnant  Meunier  werden  von  dem  Hauptmann  Voulet  erschossen.


19.  Juli.  (Südafrikanische  Republik.)  Der  Volksraad
beschließt,  daß  die  Ausländer  nach  siebenjährigem  ständigen  Aufenthalt
  im  Lande  das  volle  Wahlrecht  erhalten  sollen.  —  Das  Gesetz
ist,  um  die  Bereitwilligkeit  zur  Verständigung  zu  erweisen,  über
die  in  Bloemfontein  angebotenen  Zugeständnisse  hinaus  erweitert.
Die  Kosten  der  Naturalisation  werden  von  2  Pfund  auf  5  Schillinge
  herabgesetzt.

21.  August.  Antwort  der  Südafrikanischen  Republik

auf  Chamberlains  Vorschläge  vom  27.  Juli.

Nachdem  die  Regierungen  der  beiden  Burenrepubliken  über  den
Vorschlag  Chamberlains  verhandelt  haben,  lehnt  Krüger  den  Vorschlag  als
einen  Eingriff  in  die  Unabhängigkeit  Transvaals  ab.  Er  schlägt  dagegen
vor:  1.  Gewährung  des  Wahlrechts  nach  fünfjährigem  Aufenthalt;  2.  Gewährung
  acht  neuer  Parlamentssitze  für  die  Uitlanders,  aber  unter  der
Bedingung,  daß  Großbritannien  sich  verpflichtet,  sich  nicht  ferner  in  die
inneren  Angelegenheiten  Transvaals  einzumischen  und  keine  Suzeränitätsansprüche
  geltend  zu  machen.

25.  August.  (Deutsch-Kamerun.)  Bei  einer  Strafexpedition
gegen  die  Bulis  wird  Tibati  besetzt.  In  weiteren  Aufständen
werden  mehrere  Deutsche  ermordet.

August.  (Südafrikanische  Republik.)  In  Johannesburg
stocken  die  Geschäfte,  viele  Ausländer  wandern  aus.  —  Eine  Versammlung
  von  Deutschen  in  Johannesburg  erklärt  sich  bereit,  die
Republik  zu  verteidigen,  falls  es  zum  Kriege  kommt.

Ende  August.  (Lourenzo  Marques.)  Die  Engländer  belegen
  ein  portugiesisches  Schiff  mit  Beschlag,  das  Kriegsmunition,
die  für  Transvaal  bestimmt  ist,  an  Bord  hat.

August.  September.  (Kapland.)  Premierminister  Schreiner
erklärt  in  der  Kammer  einen  Krieg  mit  Transvaal  für  eine  Verletzung
  der  Zivilisation  (29.  August).  Am  20.  September  richtet
        <pb n="307" />
        Afrika.  (September  2.—  Oktober  5.)  299

der  Afrikanderbond  ein  Manifest  an  das  englische  Volk  und  bezeichnet
  den  Krieg  als  ehrlos.

2.  September.  Die  Südafrikanische  Republik  zieht  ihre
Konzessionen  in  der  Wahlrechtsfrage  zurück,  da  England  die  daran
geknüpften  Bedingungen  nicht  anerkannt  hat.  Sie  erklärt  sich  aber
zu  weiteren  Verhandlungen  bereit.

7.  September.  Da  englische  Truppen  in  Natal  mobilisiert
werden,  verlangt  die  Südafrikanische  Republik  Aufklärung  über
diese  Bewegungen.

17.  September.  (Südafrikanische  Republik.)  Antwort
auf  die  englischen  Forderungen  vom  12.  September.

Die  Regierung  der  Südafrikanischen  Republik  bedauert,  daß  England
mit  vollständig  neuen  Vorschlägen  hervorgetreten  sei.  Sie  weist  darauf
hin,  daß  die  jetzt  weggefallenen  Vorschläge  Transvaals,  nämlich:  Erlangung
des  Wahlrechts  nach  fünf  Jahren,  vermehrte  Vertretung  der  Goldfelderbezirke
  und  das  Verlangen,  daß  England  nicht  weiter  auf  der  Suzeränität
bestehe,  das  Ergebnis  von  Anregungen  gewesen  seien,  die  von  dem  britischen
Vertreter  ausgingen  und  auf  die  hin  Transvaal  in  gutem  Glauben  gehandelt
  habe.  Die  Regierung  hege  den  Wunsch  nach  schiedsgerichtlicher
Entscheidung  und  nehme  solche  freudig  an,  da  sie  fest  entschlossen  sei,  die
Bedingungen  der  Konvention  von  1884  einzuhalten.

22.  September.  (Oranje-Freistaat.)  Der  Präsident  Steijn
erklärt  im  Rat,  der  Freistaat  sei  verpflichtet,  der  Südafrikanischen
Republik  im  Falle  eines  Krieges  beizustehen.

29.  September.  (Südafrikanische  Republik.)  Bekanntmachung
  für  den  Kriegsfall.

Es  wird  bestimmt,  daß  die  Arbeit  in  den  Minen  fortgesetzt  werden
könne  und  daß  für  einen  angemessenen  Schutz  der  Minenbevölkerung  gesorgt
werde.  Der  Branntweinhandel  werde  verboten.  Die  Goldproduktion  soll
während  des  Krieges  bei  der  Regierung  hinterlegt  werden,  welche  von  derselben
  genügend  Geldmünzen  machen  lassen  werde,  um  die  Betriebskosten
der  Minen  zu  decken.  Der  Rest  werde  nach  dem  Kriege  zurückgegeben
werden.  Außerdem  werden  scharfe  Paßvorschriften  in  Kraft  treten.

2.  Oktober.  Die  Südafrikanische  Republik  widerruft
die  Verfügung,  daß  die  Minen  während  des  Krieges  geschützt
werden  könnten  und  rät  den  englischen  Unterthanen  abzureisen.

Anf.  Oktober.  (Südafrikanische  Republik.)  Fast  sämtliche
  Angehörige  der  fremden  Nationen,  mit  Ausnahme  der  Engländer,
  bereiten  sich  zur  Beteiligung  am  Kriege  vor.  Das  deutsche
Korps  schickt  eine  Huldigungsdepesche  an  den  Deutschen  Kaiser
(2.  Oktober).

5.  Oktober.  (Durban.)  Vier  Transportschiffe  mit  indischen
Truppen  landen.  Die  Soldaten  werden  sogleich  mit  der  Bahn
landeinwärts  befördert.
        <pb n="308" />
        300  Afrika.  (Oktober  10.  -  November  23.)

10.  Oktober.  Die  Südafrikanische  Republik  richtet  ein
Ultimatum  an  die  englische  Regierung.

In  dem  Ultimatum  wird  verlangt:  1.  daß  alle  zwischen  England
und  Transvaal  schwebenden  streitigen  Angelegenheiten  durch  Schiedsspruch
oder  auf  anderem  freundschaftlichem  Wege  zwischen  England  und  Transvaal
  zu  vereinbarender  Weise  geregelt  werden,  2.  daß  die  englischen  Truppen
sofort  von  den  Grenzen  Trausvaals  zurückgezogen  werden,  3.  daß  alle  englischen
  Verstärkungstruppen,  die  seit  dem  1.  Juni  1899  in  Südafrika  angekommen
  sind,  in  einem  angenommenen,  zwischen  England  und  Transvaal
näher  zu  bestimmenden  Zeitraum  wieder  aus  Südafrika  zurückgezogen
werden,  während  Transvaal  seinerseits  sich  verpflichtet,  sich  jeden  Angriffs
auf  irgend  eine  englische  Besitzung  während  der  einzuleitenden  neuen  Unterhandlungen
  zu  enthalten.  Wird  diese  Bedingung  angenommen,  so  wird
auch  die  Regierung  von  Transvaal  bereit  sein,  die  bewaffneten  Buren  von
den  Grenzen  zurückzuziehen,  4.  wird  verlangt,  daß  die  englischen  Truppen,
die  auf  dem  Meere  unterwegs  sind,  an  keiner  Stelle  in  Südafrika  gelandet
werden.  Die  Regierung  von  Transvaal  fordert  dringend  von  der  englischen
Regierung  eine  sofortige  zustimmende  Antwort  bezüglich  der  obigen  vier
Punkte  und  zwar  soll  sie  diese  Antwort  nicht  später  als  Mittwoch,  11.  Okt.,
um  5  Uhr  abends  geben.  Die  Regierung  von  Transvaal  möchte  noch  hinzufügen,
  daß  sie  für  den  unerwarteten  Fall,  daß  sie  innerhalb  der  festgesetzten
Frist  keine  zufriedenstellende  Antwort  erhalten  sollte,  sich  zu  ihrem  großen
Bedauern  gezwungen  sehen  wird,  die  Handlungsweise  der  englischen  Regierung
  als  eine  formelle  Kriegserklärung  anzusehen  und  sich  für  die  weiteren
Folgen  nicht  für  verantwortlich  halten  wird,  daß  sie  ferner  auch,  falls  neue
Truppenbewegungen  nach  den  Grenzen  von  Transvaal  innerhalb  der  festgesetzten
  Frist  stattfinden  sollten.  genötigt  sein  wird,  diese  Truppenbewegungen
  als  eine  formelle  Kriegserklärung  anzusehen.

11.  Oktober.  Truppen  der  beiden  Burenrepubliken  rücken  in
Natal  ein.

20.  Oktober.  (Südafrikanische  Republik.)  Die  Engländer
  erfechten  einige  Vorteile  bei  Glencoe.

21.  Oktober.  (Südafrikanische  Republik.)  Die  Buren
werden  bei  Elandslaagte  geschlagen.

30.  Oktober.  (Natal.)  Die  Engländer  werden  nach  mehreren
Niederlagen  unter  General  White  in  Ladysmith  von  General  Joubert
  eingeschlossen.  Mehrere  Hundert  Engländer  sind  gefangen.

Ende  Oktober.  (Kapstadt.)  Der  Oberkommandeur  Buller
landet  mit  Verstärkungen.  Er  erklärt,  binnen  vier  Wochen  werde
die  englische  Flagge  in  Pretoria  wehen.

12.  November.  (Lourenzo  Marques.)  Ein  englisches
Kriegsschiff  durchsucht  ein  französisches  Handelsschiff  nach  Kontrebande.


23.  November.  (Südafrikanischer  Krieg.)  Der  englische
General  Lord  Methuen  erficht  einige  Vorteile  bei  Belmont,  kann
aber  Kimberley  nicht  entsetzen.
        <pb n="309" />
        Afrika.  (November  Ende—Dezember  15.)  301

Ende  November.  (Südafrikanischer  Krieg.)  Die  Lanzenreiter,
  die  Neu-Südwales  gestellt  hat,  weigern  sich,  am  Kriege  teilzunehmen
  und  schiffen  sich  wieder  ein.

W.  November.  (Südafrikanischer  Krieg.)  Lord  Methuen
erleidet  eine  schwere  Niederlage  am  Modderfluß.

10.  Dezember.  (Südafrikanischer  Krieg.)  Der  englische
General  Gatacre  wird  bei  Stormberg  geschlagen.

11.  Dezember.  (Südafrikanischer  Krieg.)  Der  englische
General  Lord  Methuen  wird  bei  Magersfontein  geschlagen.

15.  Dezember.  (Südafrikanischer  Krieg.)  Der  englische
Oberkommandeur  Buller  erleidet  eine  blutige  Niederlage  am
Tugelafluß.

Er  berichtet  über  das  Gefecht:  Ich  bedauere,  einen  schweren  Schicksalsschlag
  melden  zu  müssen.  Ich  rückte  um  4  Uhr  morgens  mit  der  ganzen
Streitmacht  aus  dem  Lager  bei  Chieveley  aus.  Es  sind  zwei  passierbare
Stellen  im  Tugelafluß  Es  war  meine  Absicht,  die  Passage  an  einer  dieser
Stellen  zu  erzwingen,  und  zwar  durch  eine  Brigade,  welche  durch  die  Hauptbrigade
  unterstützt  werden  sollte.  General  Hart  sollte  links  von  der  Furt,
General  Hildyard  rechts  und  General  Lyttleton  in  der  Mitte  angreifen.
Einer  sollte  den  anderen  unterstützen.  Früh  am  Tage  schon  sah  ich,  daß
General  Hart  nicht  imstande  sein  würde,  die  Passage  zu  erzwingen,  und
wies  ihn  an,  sich  zurückzuziehen.  Er  hatte  jedoch  mit  großer  Bravour  bereits
  angegriffen  und  sein  Spitzenbataillon  erlitt  schwere  Verluste,  Oberst
Brooke  wurde  schwer  verwundet.  Ich  befahl  hierauf  General  Hildyard,
vorzugehen,  was  dieser  auch  that.  Sein  an  der  Spitze  vorgehendes  Regiment
  besetzte  Colenso-Station  und  die  Gebäude  in  der  Nähe  der  Brücke.
In  diesem  Augenblick  hörte  ich,  daß  die  ganze  Artillerie,  die  ich  zur  Unterstützung
  des  Angriffs  abgesandt  hatte,  nämlich  die  14.  und  die  66.  Feldbatterie
  und  sechs  zwölfpfündige  Schiffsschnellfeuergeschütze,  dicht  an  den
Fluß  vorgerückt  war,  der  sich  von  dem  Feinde  stark  besetzt  erwies.  Der
Feind  eröffnete  plötzlich  ein  wirksames  Feuer  auf  kurze  Entfernung  und
tötete  alle  Pferde;  die  Kanoniere  mußten  mit  den  Geschützen  zurückbleiben.
Es  wurden  verzweifelte  Anstrengungen  gemacht,  die  Feldgeschütze  fortzuschaffen,
  aber  das  Feuer  war  zu  heftig  und  es  wurden  nur  zwei  Geschütze
gerettet.  Aller  Voraussicht  nach  hätten  die  Truppen  ohne  Unterstützung
von  Artillerie  nur  als  Zielscheibe  gedient  und  ihr  Leben  geopfert  bei  dem
mutigen  Versuch,  die  Passage  zu  erzwingen.  Darum  befahl  ich  den  Rückzug,
  den  die  Truppen  in  guter  Ordnung  ausführten.  Den  ganzen  Tag
bedrängte  eine  beträchtliche  Streitmacht  des  Feindes  meine  rechte  Flanke.
Der  Feind  wurde  jedoch  durch  Berittene  unter  Lord  Dundonald  und  einen
Teil  der  Brigade  des  Generals  Barton  abgewehrt.  Der  Tag  war  sehr
heiß  und  anstrengend  für  die  Truppen,  deren  Haltung  vorzüglich  war.
Wir  haben  zehn  Geschütze  dem  Feinde  überlassen  müssen,  während  eines  dem
feindlichen  Granatfeuer  zum  Opfer  fiel.  Ich  fürchte,  die  Verluste  der
Brigade  Hart  sind  schwer.  Ich  hoffe  jedoch,  daß  die  Zahl  der  Schwerverwundeten
  im  Verhältnis  nicht  groß  sein  wird.  Auch  die  14.  und  66.
Batterie  haben  schwere  Verluste  erlitten.  Wir  haben  uns  in  unser  Lager
Chieveley  zurückgezogen.
        <pb n="310" />
        302  Afrika.  (Dezember.)  —  Asien.  (Januar  —  Februar  4.)

Dezember.  (Südafrikanischer  Krieg.)  Beschlagnahme
neutraler  Schiffe.

Die  englische  Regierung  belegt  ein  amerikanisches  Schiff  mit  Beschlag,
  weil  es  den  Buren  Mehl  zuführe.  Die  englische  Regierung  gibt
aber  auf  Reklamation  der  Vereinigten  Staaten  das  Schiff  wieder  frei.  —
Ende  Dezember  belegen  englische  Kriegsschiffe  vier  deutsche  Handelsschiffe,
den  „Bundesrat“,  den  „General“  und  „Herzog“  von  der  deutschen  Ost—
afrika-Linie  und  die  Bark  „Hans  Wagner“  mit  Beschlag  und  durchsuchen
sie  nach  Kriegskontrebande.

XXIII.
Asien.

Januar.  (Philippinen.)  Auf  eine  Proklamation  des
Generals  Otis,  worin  er  sich  als  Militärgouverneur  der  Inseln
bezeichnet,  erläßt  Aguinaldo  eine  Gegenproklamation,  in  der  er  die
Unabhängigkeit  der  Philippinen  verkündet.

3.  Januar.  (China.)  Alle  Vizekönige  und  Provinzialgouverneure
  werden  zu  Mitgliedern  des  Tsung-li-Yamen  ernannt.

Anf.  Januar.  (China.)  Frankreich  fordert  die  Erweiterung
der  französischen  Niederlassung  in  Shanghai,  zieht  seine  Forderung
aber  infolge  des  chinesischen  Protestes  zurück.

6.  Januar.  (Britisch-Indien.)  Der  Vizekönig  Lord
Curzon  tritt  sein  Amt  an.

Ende  Januar.  (China.)  In  den  Ostprovinzen  bricht  ein
Aufstand  aus.

15.  Januar.  (Siam.)  In  Bangkok  bildet  sich  eine  internationale
  Handelskammer.

4.  Februar.  (Philippinen.)  Die  Feindseligkeiten  zwischen
den  Amerikanern  und  Insurgenten  brechen  wieder  aus.

Februar.  (Arabien.)  Der  Sultan  von  Maskat  gewährt
Frankreich  die  Erlaubnis  zur  Errichtung  einer  Kohlenstation.
England,  das  Maskat  als  einen  Staat  unter  englischer  Abhängigkeit
  ansieht,  zwingt  den  Sultan  durch  die  Drohung  eines  Bombardements,
  die  Konzession  zurückzuziehen.  (16.  Februar.)

Februar.  (Philippinen.)  Die  Insurgenten  zünden  in  der
Nacht  vom  21.  zum  22.  einen  Teil  von  Manila  an.  In  den  folgenden
  Tagen  erleiden  die  Amerikaner  in  mehreren  Kämpfen  beträchtliche
  Verluste.
        <pb n="311" />
        Asien.  (März  Anf.  —  Juni.)  303

Anf.  März.  (China.)  Die  russische  Regierung  protestiert
gegen  eine  englische  Anleihe  zur  Fortführung  der  Niutschwang-Eisenbahn,
  zieht  den  Protest  aber  nach  einigen  Verhandlungen  zurück.

Ende  Februar.  Anf.  März.  (China.)  Das  Tsung-li-Bamen
lehnt  die  Forderung  der  italienischen  Regierung,  ihr  die  San-Mun-Bai
  abzutreten  oder  zu  verpachten,  ab.  (Vgl.  Italien.)

24.  bis  31.  März.  (Philippinen.)  In  neuen  Kämpfen
treiben  die  Amerikaner  die  Aufständischen  zurück  und  nehmen
Malolos,  den  Sitz  ihrer  Regierung  (31.  Märzg),  erleiden  aber  große
Verluste.

Ende  März.  (China.)  Wegen  Unruhen  in  der  deutschen
Interessensphäre  unternimmt  eine  Abteilung  von  Bord  der  „Gefion“
eine  Strafexpedition  nach  Südschantung.

Mitte  April.  (Philippinen.)  Wegen  der  Regenzeit  stellen
die  Amerikaner  ihre  Operationen  ein  und  überlassen  die  Loguna-Bai
  den  Insurgenten.

15.  April.  (China.)  Auf  dem  Gebiete  von  Kaulung,  das
China  an  England  abgetreten  hat,  kommt  es  zu  einem  kleinen
Treffen  zwischen  Chinesen  und  Engländern.

Anf.  April.  (China.)  In  den  Provinzen  Kansu  und
Schensu  bricht  ein  Aufstand  der  Mohamedaner  aus.

April.  Mai.  (Philippinen.)  Friedensunterhandlungen
zwischen  dem  General  Otis  und  den  Insurgenten  scheitern,  weil
Otis  Auslieferung  der  Waffen  und  unbedingte  Unterwerfung
verlangt.

1.  Mai.  (Korea.)  Die  Häfen  von  Kunsan,  Massanpo,
Songtsching  werden  eröffnet.

Mai.  (China.)  In  Schantung  finden  Christenverfolgungen
  statt.

Ende  Mai.  (China.)  Ein  keaiserliches  Edikt  genehmigt
einen  Vertrag  mit  einer  deutsch-englischen  Bankgruppe  zur  Errichtung
  einer  Eisenbahn  von  Tientsin  nach  Tschinkiang.

Juni.  August.  Gerüchte  über  Bündnisverhandlungen  zwischen
  Japan  und  China  gehen  durch  die  europäische  Presse.

Juni.  (China.)  Wegen  Unruhen  im  Hinterlande  von
Kiautschou  wird  eine  neue  Strafexpedition  unternommen.

Juni.  (Britisch-Indien.)  In  Südindien  muß  die  Regierung
  blutige  Kämpfe  zwischen  den  Sekten  der  Schanars  und  der
Maravars  unterdrücken.
        <pb n="312" />
        304  Asien.  (Juni  13.—Dezember  Mitte.)

13.  Juni.  (Philippinen.)  Blutiger  Kampf  an  der  Zapotebrücke,
  der  mit  Hilfe  der  Schiffsartillerie  zu  Gunsten  der  Amerikaner
  entschieden  wird.

29.  Juni.  (Japan.)  Prinz  Heinrich  von  Preußen  besucht
Yokohama.

17.  Juli.  (Japan.)  Die  Konsulargerichtsbarkeit  tritt
außer  Kraft.

August.  (Britisch-Indien.)  Die  indische  Regierung  läßt
sich  vom  Khan  von  Kelat  die  Verwaltung  des  Nuschki-Gebietes
(Belutschistan)  übertragen.

15.  September.  (China.)  Frankreich  und  China  schließen
ein  Abkommen  über  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Luntschau  nach
Nanning-fu.

Anf.  November.  Persien  verlängert  den  Vertrag  mit  Rußland,
  wonach  es  sich  verpflichtet,  ohne  russische  Zustimmung  bis  1904
keine  Eisenbahn-  oder  Straßenkonzession  zu  vergeben.

15.  November.  (China.)  Die  Kaiserin-Mutter  befiehlt  in
einem  Erlaß  die  Anfertigung  von  Schnellfeuerwaffen  und  Generalstabskarten.


Dezember.  (Philippinen.)  Anmerikanische  Zeitungen  veröffentlichen
  trübe  Berichte  über  die  Lage  der  amerikanischen  Armee.
Es  seien  große  Anstrengungen  zur  Niederwerfung  des  Aufstandes
erforderlich.

Mitte  Dezember.  (Britisch-Indien.)  Nach  englischen
Zeitungsberichten  leiden  etwa  50  Millionen  Menschen  Hungersnot.
        <pb n="313" />
        übersicht
der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1899.

Im  Vordergrund  des  allgemeinen  Interesses  stand  zu  Be-ngland
ginn  des  Jahres  der  englisch-französische  Konflikt,  der  zu  einer  Funn.
Niederlage  der  französischen  Politik  geführt  hatte.  Der  Triumph  reich.
Englands  über  Frankreich  wurde  noch  gesteigert  durch  die  Publikation
  eines  Blaubuches,  das  Verhandlungen  zwischen  beiden  Staaten
über  Madagaskar  enthielt.  England  führte  darin  Beschwerde,  daß  Madadem
  englischen  Handel  mit  den  Eingeborenen  allerlei  Hindernisse  gaslat.
in  den  Weg  gelegt  würden  und  daß  die  Küstenschiffahrt  der  indischen
  Unterthanen  Englands  durch  die  französischen  Behörden  unterdrückt
  worden  sei.  Die  letzte  Beschwerde  stellte  Frankreich  sogleich
ab  und  über  die  anderen  wurden  Verhandlungen  begonnen:  einen
Teilerfolg  hatte  England  also  auch  hier  davongetragen.  Wie  sehr
sich  England  als  der  überlegene  Teil  fühlte,  zeigte  sein  Vorgehen
bei  einem  anderen  Zwischenfall,  dessen  Entstehung  und  Lösung  noch
nicht  völlig  klargestellt  sind,  da  die  englischen  und  französischen
Erklärungen  darüber  nicht  übereinstimmen.

Nach  den  Mitteilungen  der  englischen  Regierung  hat  Frank-Maskatreich
  im  März  1899  einen  Vertrag  mit  dem  Sultan  von  Maskat  e
(in  Ostarabien)  geschlossen,  wonach  der  Sultan  den  Hafen  von
Bandar  Jissey  an  Frankreich  abtrat.  Da  nun  ein  Vertrag  zwischen
England  und  Frankreich  vom  Jahre  1862  die  Integrität  des  Gebiets

  von  Maskat  festgesetzt  hatte  und  außerdem  der  Sultan  sich
Europäischer  Geschichtskalender.  XI..  20
        <pb n="314" />
        Sudanfrage.


Englische

306  Nebersicht  der  politischen  Entwickelung  der  Jahres  1899.

England  gegenüber  im  Jahre  1891  verpflichtet  hatte,  nichts  von
seinem  Territorium  an  eine  fremde  Macht  abzutreten,  so  hatte
England  ein  Recht  gegen  den  Vertrag  zu  protestieren.  Der  Vizekönig
  von  Indien,  Lord  Curzon,  sandte  ein  Geschwader  nach  Maskat
und  drohte  mit  Bombardement,  falls  der  Vertrag  nicht  sogleich
aufgehoben  würde,  und  dem  Sultan  blieb  natürlich  nichts  übrig,
als  sich  zu  fügen.  England  und  Frankreich  einigten  sich  dann,  daß
Frankreich  wie  England  eine  Kohlenstation  erhalten,  aber  das  Gebiet
  des  Sultans  unberührt  bleiben  solle.  Frankreich  hatte  sich
also  durch  Nichtberücksichtigung  der  bestehenden  Verträge  eine  Blöße
gegeben,  die  England  Gelegenheit  gab,  ihm  eine  neue  Niederlage
zu  bereiten,  denn  die  Vergewaltigung  seines  Kontrahenten,  den  es
ohne  Unterstützung  lassen  mußte,  konnte  seinem  Ansehen  nur  schädlich
  sein.  Nach  der  französischen  Version  dagegen  hat  Frankreich
von  Anfang  an  nicht  mehr  als  eine  Kohlenstation  verlangt,  und
es  ist  nicht  aufgeklärt,  was  die  englische  Regierung  zu  ihrem  Vorgehen
  bewogen  hat.  Entweder  hat,  wie  ein  französischer  Publizist
sagt  (Revue  politique  et  parlementaire  Bd.  19),  der  franzöfische
Agent  in  Maskat  seine  Vollmacht  überschritten  und  mehr  gefordert,
als  er  sollte,  oder  der  indische  Vizekönig  hat  sich  über  die  Tragweite
  des  französischen  Vertrages  mit  dem  Sultan  getäuscht.  In
beiden  Fällen  bleibt  aber  das  englische  Vorgehen  verletzend  für
Frankreich,  und  wenn  der  französische  Minister  erklärt  hat,  die
englische  Regierung  habe  ihr  Bedauern  über  das  brüske  Vorgehen
Curzons  ausgedrückt,  so  hat  dem  das  englische  auswärtige  Amt
widersprochen:  Lord  Salisbury  hat  nur  erklärt,  er  würde  eine
andere  Form  gewählt  haben,  aber  ausdrücklich  im  Parlament  erklären
  lassen,  daß  Lord  Curzon  kein  Tadel  treffe.

Noch  vor  dem  arabischen  Zwischenfall  hatte  England  seine
Herrschaft  im  Nillande  befestigt.  Es  schloß  einen  Vertrag  mit  dem

Verträgeskhedive  von  Egypten  über  die  Verwaltung  des  im  letzten  Jahre

mit

Egypten

und
Frankreich.


eroberten  Sudan,  wodurch  der  egyptische  Sudan  thatsächlich  in  englische
  Abhängigkeit  kam,  wenn  auch  formell  die  Rechte  des  Khedive
aufrecht  erhalten  und  eine  gemeinschaftliche  englisch-egyptische  Regierung
  eingerichtet  wurde.  So  stark  war  in  Frankreich  noch  das
Gefühl  über  die  vor  kurzem  erlittene  Niederlage,  daß  die  öffentliche
        <pb n="315" />
        Nebersicht  der  pollitischen  Culwichelung  des  Jahres  1899.  307

Meinung  sich  nur  wenig  mit  dieser  Festsetzung  Englands  im  Sudan
beschäftigte.  Kurz  darauf  wurde  dann  auch  die  Abgrenzung  der
französischen  und  englischen  Interessensphäre,  die  den  Faschodafall
hervorgerufen  hatte,  vollzogen.  „Die  Grenzlinie“,  heißt  es  in  dem
Abkommen,  läuft  von  dem  Punkte  aus,  wo  die  Grenze  zwischen
dem  freien  Kongostaate  und  dem  französischen  Gebiete  die  Wasserscheide
  zwischen  dem  Nil,  dem  Kongo  und  dessen  Nebenflüssen  begegnet.
  Sie  folgt  im  Prinzipe  dieser  Wasserscheide  bis  zur  Kreuzung
  mit  dem  11.  Grad  nördlicher  Breite.  Von  diesem  Punkte  an
wird  sie  vom  15.  Breitegrade  an  in  der  Weise  abgesteckt,  daß  sie
im  Prinzip  das  ganze  Reich  von  Wadar  von  dem  trennt,  was  1882
die  Provinz  von  Darfur  war.  Diese  Linie  kann  aber  auf  keinen  Fall
im  Westen  den  21.7  östlicher  Länge  von  Greenwich  (18°%  40“  öfstl.
von  Paris)  noch  im  Osten  den  23.7  östlicher  Länge  (20°  40“  östl.
von  Paris)  überschreiten.  Es  gilt  als  im  Prinzip  abgemacht,  daß
im  Norden  des  15.  Breitegrades  die  französische  Zone  im  Nordosten
und  Osten  durch  eine  Linie  abgegrenzt  wird,  die  von  dem  Kreuzungspunkte
  des  Wendekreises  des  Krebses  mit  dem  16.)v  östlicher
Länge  ausgeht  und  die  Richtung  nach  Südosten  bis  zur  Begegnung
mit  dem  24.5  östlicher  Länge  (21°  40“  östl.  von  Paris)  und  dann
den  24.°  bis  zu  seiner  Begegnung  im  Norden  des  15.  Breitegrades
mit  der  Darfurgrenze  verfolgt,  wie  sie  später  festgesetzt  wird."“
Die  Einigung  bedeutet  also  im  allgemeinen,  daß  Frankreich  das
Gebiet  des  Tschadsees  und  England  das  Nilgebiet  erhalten  hat,
womit  Frankreich  seine  früheren  Versuche,  sein  Gebiet  nach  Osten
hin  auszudehnen,  endgültig  aufgegeben  hat.

In  den  Monaten,  da  dieser  Streitfall  beigelegt  wurde  und  Samoaso
  eine  europäische  Kriegsgefahr  verschwand,  bereitete  sich  ein  neuer  tonflitt.
internationaler  Konflikt  vor,  der  zwar  nicht  zu  direkten  Kriegsdrohungen
  führte,  aber  doch  heftige  Erregung  hervorrief.  Diesmal
stand  England  unterstützt  von  den  Vereinigten  Staaten  gegen
Deutschland.  Die  Ursache  war  Samoa,  die  Ouelle  so  mancher
Reibungen  zwischen  den  drei  Staaten.  Im  August  1898  war  der
König  Malietoa  gestorben  und  zu  seinem  Nachfolger  war  von  den
beiden  Prätendenten,  Tanu  und  Matafa,  Malietoas  Sohn  Tanu

gewählt  worden,  da  der  Oberrichter  Chambers,  ein  Amerikaner,
20“
        <pb n="316" />
        308  Aebersicht  der  pelitischen  Extwichelung  des  Jahres  1899.

Matafa  als  unwählbar  nach  den  Bestimmungen  der  Berliner
Samoaakte  bezeichnete.  Die  Partei  Matafas  bestritt  die  Gültigkeit
  der  Wahl;  es  kam  zum  Bürgerkriege,  in  dem  der  erwählte
König  geschlagen  und  zur  Flucht  auf  ein  englisches  Kriegsschiff  gezwungen
  wurde  (1.  Januar).  Da  somit  die  Regierung  Tanus
unmöglich  war,  einigten  sich  die  Konsuln  der  drei  Vertragsstaaten,
die  stärkere  Partei  als  provisorische  Regierung  anzuerkennen  und
zu  ihrem  Chef  den  Präsidenten  des  Munizipalrats,  Dr.  Raffel,
einen  Deutschen,  zu  ernennen  (4.  Jan.  1899),  bis  neue  Weisungen
aus  der  Heimat  eingegangen  seien.  Schon  in  den  nächsten  Tagen
indessen  kam  es  zu  Differenzen  zwischen  den  drei  Konsuln,  da  der
deutsche  die  Funktion  des  Oberrichters  während  der  Dauer  der
gegen  den  Wunsch  des  Oberrichters  eingesetzten  provisorischen  Regierung
  für  erloschen  ansah,  während  der  englische  und  amerikanische
auf  ihrer  Fortdauer  bestanden  und  dem  Oberrichter  mit  Gewalt
den  Zutritt  zu  dem  von  der  provisorischen  Regierung  geschlossenen
Obergericht  eröffneten.  Zu  dieser  Streitfrage,  in  der  Engländer
und  Amerikaner  zusammenstanden,  kam  noch  die  Vergewaltigung
eines  Deutschen  durch  den  Oberrichter,  der  jenen  wegen  einer  Ausschreitung
  widerrechtlich  vor  sein  Forum  zog,  während  er  der
deutschen  Konsulargerichtsbarkeit  unterstand.  Der  Gegensatz  zwischen
dem  deutschen  Konsul  und  seinen  beiden  Kollegen  wurde  akut,  als
nach  einigen  Wochen  die  englischen  und  amerikanischen  Vertreter
übereinkamen,  die  provisorische  Regierung  nicht  mehr  anzuerkennen
und  dem  von  ihnen  protegierten  Tanu  mit  Gewalt  zur  Anerkennung
zu  verhelfen.  Eine  Proklamation  des  amerikanischen  Admirals
Kautz,  als  des  ältesten  Seeoffiziers  bei  Samoa,  verkündete,
daß  die  Vertreter  der  Vertragsmächte  sich  zur  Auflösung  der
provisorischen  Regierung  entschlossen  hätten,  und  daß  der  Oberrichter
  weitere  Weisungen  erlassen  werde  (11.  März).  Diese  Proklamation
  wurde  erlassen  im  Namen  aller  Vertragsmächte,  der
deutsche  Konsul  hatte  ihr  indessen  nicht  zugestimmt  und  erließ
2  Tage  später  eine  scharfe  Gegenproklamation,  in  der  er  ausdrücklich
  erklärte,  die  provisorische  Regierung  nach  wie  vor  als  die
allein  gesetzliche  anzuerkennen.  Die  englischen  und  amerikanischen
Vertreter  hoben  also  die  mit  dem  deutschen  Konsul  getroffene
        <pb n="317" />
        Mebersicht  der  politischen  Eutwickelung  des  Jahres  1899.  309

Vereinbarung  einseitig  auf,  ohne  sich  um  seinen  Einspruch  zu
kümmern.  Sie  gingen  sogar  noch  weiter:  sie  setzten  Tanu  ans
Land,  proklamierten  ihn  zum  König,  und  als  die  Matafapartei
seine  Anerkennung  verweigerte,  bombardierten  die  englischen  und
amerikanischen  Kreuzer  Apia.  Ein  Unfall,  der  einer  gelandeten
Abteilung  Matrosen  zustieß,  die  auf  einer  deutschen  Besitzung
in  einen  Hinterhalt  gelockt  wurde,  verschärfte  den  Gegensatz;  der
Besitzer  der  Pflanzung  wurde  verhaftet  als  der  Mitschuld  an  dem
Angriffe  auf  die  Landungsabteilung  verdächtig.  Er  wurde  auf
das  amerikanische  Schiff  geschleppt  und  erst  auf  Reklamation
der  deutschen  Vertreter  an  den  deutschen  Kreuzer  „Falke“  ausgeliefert.
  (Vgl.  Jahrgang  1889.)

Die  Nachrichten  von  diesen  Vorgängen,  die  nur  allmählich  Aufund
  lückenhaft  eintrafen,  entfesselten  in  Deutschland  eine  nationale  ##u#  #
Erregung,  wie  sie  die  letzten  Jahren  selten  gesehen  haben.  -m
wegwerfende  Behandlung  des  deutschen  Konsuls,  das  Bombarde-  1
ment  von  Apia,  wodurch  deutsches  Eigentum  zerstört  wurde,  die
Verhaftung  eines  Deutschen  durch  die  Amerikaner  wurde  als
Schmach  empfunden,  und  zwar  richtete  sich  der  Groll  im  allgemeinen
gegen  England,  das  als  der  Urheber  der  samoanischen  Wirren
galt.  Um  so  stärker  empfand  man  die  Beiseiteschiebung  des
deutschen  Einflusses,  als  die  deutschen  kommerziellen  Interessen  auf
Samoa  die  der  beiden  anderen  Mächte  weit  überwogen.  Die
deutsche  Regierung  trug  dem  Unwillen  insofern  Rechnung,  als  sie
erklärte,  von  den  Rechten  Deutschlands  nichts  aufgeben  und  keine
Verfügung,  die  jene  beiden  Mächte  einseitig  getroffen  hätten,  anerkennen
  zu  wollen,  weitergehende  Wünsche,  die  eine  Genugthuung
für  das  Vorgehen  der  amerikanischen  und  englischen  Behörden  verlangten,
  konnte  sie  freilich  nicht  erfüllen.  Um  aus  dem  unleidlichen
Zustande  des  Tridominats,  das  seit  10  Jahren  wiederholt  Zerwürfnisse
  hervorgerufen  hatte,  herauszukommen,  schlug  sie  den
beiden  anderen  Mächten  die  Ernennung  einer  Kommission  vor,
die  die  letzten  Vorgänge  untersuchen,  die  Ruhe  auf  den  Inseln
wiederherstellen  und  endlich  Vorschläge  für  die  Neuordnung  der
Verwaltung  und  des  Verhältnisses  der  drei  Mächte  unter  einander
machen  sollte  (April).
        <pb n="318" />
        310  Nebersicht  der  pelitischen  Entwichelung  des  Jahres  1899.

Schlich-  Diese  Kommission,  der  die  beiden  anderen  Mächte  ohne

zung  verlängeres  Bedenken  zustimmten,  hat  dann  im  Laufe  des  Sommers

wirren.  und  Herbstes  ihre  Aufgabe  gelöst.  Sie  beendete  den  Bürgerkrieg
auf  der  Insel  und  fand  ein  Kompromiß  zwischen  der  angloamerikanischen
  und  deutschen  Anschauung  dadurch,  daß  sie  zwar
die  Ernennung  des  Königs  Tanu  durch  den  amerikanischen  Oberrichter
  als  gültig  anerkannte,  aber  den  König  zur  Abdankung
bewog  und  die  provisorische  Regierung,  bestehend  aus  den  drei
Konsuln,  wiederherstellte.  Um  solche  Thronfolgewirren  für  immer
zu  vermeiden,  schlug  sie  den  Mächten  die  Beseitigung  des  Königtums
  und  die  Einsetzung  eines  Gouverneurs  vor,  dem  ein  Rat  aus
Angehörigen  der  drei  Vertragsmächte  und  eine  Kammer  von  Eingeborenen
  zur  Seite  stehen  sollte.  Diese  Lösung  schien  indessen  den  Vertragsmächten
  die  Wiederkehr  ähnlicher  Reibungen  nicht  auszuschließen,
und  sie  traten  in  Verhandlung,  ob  die  Inseln  geteilt  oder  einer
Macht  abgetreten  werden  sollten.  Die  Einzelheiten  der  Verhandlungen
  entziehen  sich  noch  der  Kenntnis,  nur  soviel  ist  bekannt,
daß  die  deutsche  Regierung  einmal  nahe  daran  war,  ihr  Recht
auf  Samoa  aufzugeben.  Anscheinend  infolge  der  lebhaften  Proteste
der  deutschen  Presse  wurde  aber  schließlich  eine  Lösung  herbeigeführt,
die  die  beiden  Hauptinseln  Savaii  und  Upolu  in  deutschen  Bestitz
brachte.  Nordamerika  erhielt  Tutuila,  England  die  Tongainseln,
einige  andere  Gruppen  im  Stillen  Ozean  und  andere  Kompensationen
  auf  afrikanischem  Boden  (S.  159,  183).

Dieser  Vertrag  wurde  in  Deutschland  mit  größerer  Befriedigung
  als  in  England  ausgenommen,  und  ohne  Frage  ist  darin  die
englische  Regierung  den  deutschen  Ansprüchen  in  wichtigen  Punkten
entgegengekommen.  Es  steht  dahin,  wie  weit  dieses  Entgegen-Südafri-kommen

  veranlaßt  worden  ist  durch  einen  neuen  Konflikt,  in  den
zunet  England  mittlerweile  verwickelt  worden  war.  Die  Ursache  des
Konflikts  war  der  alte  Gegensatz  zwischen  der  holländischen  und
englischen  Rasse  in  Südafrika.  Seit  dem  Einfalle  Jamesons  in
die  Südafrikanische  Republik  hatten  die  Reibungen  zwischen  Graßbritannien
  und  Transvaal  nicht  aufgehört.  Die  Entschädigungsansprüche
  der  Republik  gaben  Anlaß  zu  gereizten  Verhandlungen,
ebenso  die  Forderung  Englands,  das  Dynamitmonopol  abzuschaffen.
        <pb n="319" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1899.  311

weil  es  den  Bergwerkbetrieb  verteuere,  und  endlich  verschwand  die
alte  Streitfrage  über  die  Stellung  der  Ausländer  in  der  Burenrepublik
  nicht  mehr  von  der  Tagesordnung  (val.  1895  übers.).
Zu  Beginn  des  Jahres  setzte  die  Agitation  zur  Erlangung  des
Stimmrechts  für  die  Ausländer  mit  neuer  Kraft  ein.  Es  wurde
eine  Petition  an  die  Königin  von  England  gerichtet,  in  der  etwa
20  000  englische  Unterthanen  ihre  Intervention  erbaten,  um  ihnen
eine  würdigere  Stellung  in  der  Südafrikanischen  Republik  zu  verschaffen.
  Die  Unterzeichner  beriefen  sich  unter  scharfen  Angriffen
gegen  allerhand  Mißstände  in  der  burischen  Verwaltung  darauf,
daß  die  Ausländer  den  Buren  sowohl  an  Zahl  wie  wirtschaftlich
und  kulturell  überlegen  seien,  daß  ihnen  also  eine  Teilnahme  an
der  Leitung  der  Staatsgeschäfte  zukomme.  Anstatt  dessen  würden
sie  von  einer  Minderzahl  tyrannisiert  und  ausgebeutet.  Der  Gouverneur
  der  Kapkolonie,  Milner,  unterstützte  diese  Forderung  beim
Kolonialminister,  indem  er  darauf  hinwies,  daß  die  gedrückte  Lage
der  britischen  Unterthanen  eine  Schmach  für  England,  die  Vormacht
  in  Südafrika,  selbst  sei,  und  daß  ohne  eine  Intervention
Englands  eine  Besserung  der  Zustände  in  der  Südafrikanischen
Republik  nicht  zu  erreichen  sei.  Wiewohl  die  englische  Petition
beantwortet  wurde  durch  eine  Erklärung  zahlreicher  Ausländer  verschiedener
  Nationalitäten,  die  jede  Einmischung  Englands  ablehnten,
ging  die  englische  Regierung  auf  Milners  Wünsche  ein  und  beauftragte
  ihn,  mit  der  Südafrikanischen  Republik  über  die  englischen
Beschwerden  zu  verhandeln.  Unter  der  Vermittlung  des  Oranjefreistaats
  kam  eine  persönliche  Besprechung  zwischen  Milner  und
Paul  Krüger,  dem  Präsidenten  der  Südafrikanischen  Republik,  auf
neutralem  Boden,  in  Bloemfontein,  der  Hauptstadt  des  Oranjefreistaats
  zu  stande.  Milner  verlangte,  daß  den  Ausländern  das
Stimmrecht  nach  fünfjährigem  Aufenthalt  gewährt  werden  solle,
ohne  daß  sie  ihre  Zugehörigkeit  zu  einem  anderen  Staate  aufgeben
müßten,  und  daß  der  Goldminendistrikt,  wo  die  Ausländer  angesessen
  sind,  ebenso  viel  Abgeordnete  wählen  sollte  wie  der  Rest  des
Landes.  Diese  Konzessionen  gingen  Krüger  zu  weit.  Er  wollte
das  Stimmrecht  erst  nach  siebenjährigem  Aufenthalt  bewilligen
und  der  holländischen  Rasse  dadurch  die  Herrschaft  in  der  Gesetz-
        <pb n="320" />
        312  Aebersit  der  politischen  Entwicelnns  des  Jahres  1899.

gebung  sichern,  daß  er  dem  Goldminendistrikt  weit  weniger  als  die
Hälfte  der  Sitze  im  Volksrate  zusprach  und  endlich  sämtliche  Zugeständnisse
  von  dem  Versprechen  Englands  abhängig  machte,  alle
später  etwa  entstehenden  Streitigkeiten  einem  Schiedsgericht  zu
unterbreiten.  Diese  Bedingungen  waren  für  England  unannehmbar.
  Die  englische  Regierung  hatte  die  Beschwerden  der  Ausländer
unterstützt  in  der  Absicht,  der  englischen  Rasse  die  Vorherrschaft  in
Südafrika  zu  sichern  und  zu  dem  Zwecke  allmählich  auch  die  Regierung
  Transvaals  in  englische  Hände  zu  bringen.  Krügers  Bedingungen
  schoben  diesem  Vorhaben  einen  Riegel  vor:  die  Verteilung
  der  Mandate  garantierte  den  Holländern  die  Majorität,
und  die  Anerkennung  des  Schiedsgerichts  wäre  gleichbedeutend  mit
der  Anerkennung  der  Unabhängigkeit  der  Südafrikanischen  Republik
gewesen,  über  die  England  ein  Suzeränetätsrecht  geltend  gemacht
hatte.  Die  Anglisierung  Südafrikas  hätte  dadurch  aufs  schwerste
behindert  werden  müssen,  denn  das  Schiedsgericht  hätte  natürlich
nur  nach  dem  geltenden  Rechtszustande  entscheiden  und  alle  künftigen
  Ansprüche  der  Ausländer  abweisen  müssen,  mochten  sie  auch
nach  der  Lage  der  Dinge,  nach  den  allgemeinen  Machtverhältnissen,
nach  ihrer  Überlegenheit  an  Zahl  und  Kultur  auch  noch  so  gerechtfertigt
  sein.  Da  keine  Partei  nachgeben  konnte,  ohne  die  Zukunft
ihrer  Nation  zu  gefährden,  so  verlief  die  Konferenz  resultatlos.
Aber  da  England  die  Frage  einmal  angerührt  hatte,  so  wurde  es
notwendig  gedrängt,  auf  dem  eingeschlagenen  Wege  fortzuschreiten.
Das  forderten  einmal  die  englischen  Unterthanen  in  der  Südafrikanischen
  Republik,  es  ging  auch  nicht  an,  daß  England  ohne  Schaden
für  sein  Prestige  vor  dem  Widerspruch  der  kleinea  Burenrepublik
seinen  Anspruch  aufgab  und  eine  große  Anzahl  seiner  Unterthanen  in
einer  thatsächlich  drückenden  Lage  beließ.  Daß  die  übrigen,  nichtenglischen,
  Ausländer  in  Transvaal  allgemein  auf  Seiten  der
Burenrepublik  standen,  ist  erklärlich.  Für  sie  stand  nur  die  Frage,
ob  sie  unter  englischer  oder  holländischer  Herrschaft  stehen  sollten,
und  da  ist  es  natürlich,  daß  sie  die  holländische  als  die  schwächere
vorzogen.  Diese  ermöglicht  es  ihnen,  ihre  Nationalität  beizubehalten,
  während  die  Ausbreitung  der  englischen  früher  oder  später
mit  der  Anglisierung  aller  nichtenglischen  Elemente  enden  mußte.
        <pb n="321" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1899.  313

Es  ist  auch  natürlich,  daß  die  Beschwerden  über  die  unwürdige
politische  Lage  der  Ausländer  in  erster  Linie  von  den  Engländern
ausgingen.  Diese  betrachteten  im  Bewußtsein,  der  Nation,  die  den
größten  Teil  Südafrikas  politisch  und  wirtschaftlich  beherrscht,  anzugehören,
  ganz  Südafrika  als  ein  Stück  ihrer  Heimat  und  empfanden
  daher  die  politische  Unmündigkeit  weit  bitterer  als  die
anderen,  die  sich  zum  allergrößten  Teile  als  Fremdlinge  fühlten.

Trotz  der  englischen  Erklärung,  daß  die  angebotenen  Zugeständnisse
  nicht  genügend  seien,  legte  Krüger  seine  Vorschläge  dem
Volksrate  der  Südafrikanischen  Republik  zur  Genehmigung  vor.
Die  Engländer  waren  nun  bereit,  auf  der  Grundlage  der  Krügerschen
  Vorschläge  weiter  zu  verhandeln,  aber  sie  verlangten,  daß
eine  englisch-burische  Kommission  eingesetzt  werde,  um  zu  prüfen,
ob  die  Zugeständnisse  den  Bedürfnissen  der  Ausländer  gerecht  würden.
Diese  Forderung  konnte  Krüger  wiederum  nicht  zugestehen,  weil
das  den  Engländern  ein  Einmischungsrecht  in  die  inneren  Angelegenheiten
  Transvaals  zugebilligt  hätte;  um  so  weniger  konnte
er  darauf  eingehen,  als  Chamberlain  und  Salisbury  in  ihren
Parlamentsreden  den  guten  Willen  der  Südafrikanischen  Repubik,
ihre  Versprechungen  zu  halten,  angezweifelt  hatten.  Um  aber  eine
friedliche  Lösung  zu  finden,  that  der  Präsident  den  Engländern
einen  Schritt  entgegen:  er  versprach,  das  Stimmrecht  schon  nach
fünfjährigem  Aufenthalt  zu  gewähren  und  die  Abgeordneten  der
Goldfelder  auf  10  unter  36  Mitgliedern  des  Volksrats  zu  erhöhen,
sowie  weitere  englische  Wünsche  über  die  Stellung  der  Ausländer
entgegenzunehmen.  Dagegen  verlangte  er  wiederum  Anerkennung
eines  Schiedsgerichts,  der  Unabhängigkeit  und  endlich  das  Versprechen,
daß  England  für  immer  einer  Einwirkung  auf  die  inneren  Angelegenheiten
  Transvaals  entsagen  solle  (22.  Aug.).  Die  Antwort
Chamberlains  bestand  in  einer  heftigen  Rede  gegen  den  „Vasallenstaat"
  Transvaal,  mit  dem  England  trotz  seiner  unerhörten  Geduld
  nicht  weiter  komme.

Seitdem  war  eine  friedliche  Lösung  ohne  empfindliche  Demütigung
  einer  Partei  kaum  noch  denkbar:  Transvaal  konnte  vor  den
englischen  Drohungen  nicht  zurückweichen,  ohne  die  Ausländer  nicht
zu  weitergehenden  Ansprüchen  zu  ermutigen,  und  England  war
        <pb n="322" />
        Ausbruch
  des
Krieges.

314  NMebersicht  der  veolilischen  Eulwickelung  des  Jahres  1899.

durch  die  öffentlichen  Erklärungen  seiner  Minister  gebunden.  Die
weiteren  Verhandlungen  brachten  denn  auch  keinen  Versuch  einer
Verständigung  mehr.  Chamberlain  nahm  die  Konzessionen  an  und
lehnte  die  Bedingungen  ab,  worauf  Krüger  seine  Angebote  überhaupt
  zurückzog.  Die  englische  Regierung  erklärte  nunmehr  die
Fortsetzung  der  Verhandlungen  auf  der  bisherigen  Basis  für  nutzlos
  und  formulierte  in  einem  Ministerrate  neue  Forderungen,  die
außer  den  früheren  Wünschen  namentlich  die  Schleifung  der  Johannesburger
  Forts  und  englischen  Unterricht  in  den  öffentlichen
Schulen  enthielten.  Daß  diese  Forderungen  strikte  Ablehnung  erfahren
  und  den  Krieg  unvermeidlich  machen  würden,  war  unzweifelhaft,
  England  suchte  indessen  den  Ausbruch  des  Krieges  zu
verzögern,  um  seine  Truppen  in  Südafrika  zu  verstärken.  Diesen
Plan  durchkreuzten  die  Buren  dadurch,  daß  sie  in  einem  Ultimatum
  England  aufforderten,  seine  seit  dem  1.  Juni  in  Südafrika  gelandeten
  Truppen  zurückzuziehen.  Da  England  diese  Zumutung  für
undiskutierbar  erklärte,  so  war  der  Krieg  erklärt  (11.  Oktober).
An  dem  Kriege  nahm  neben  der  Südafrikanischen  Republik
auch  der  Oranjefreistaat  teil,  der  nach  dem  Jamesonschen  Einfalle
ein  Schutz=  und  Trutzbündnis  mit  der  Südafrikanischen  Republik
geschlossen  hatte,  in  der  wohlbegründeten  ÜUberzeugung,  daß  der  Fall
des  einen  holländischen  Staates  auch  den  des  andern  nach  sich
ziehen  müsse.  Den  Verlauf  des  Krieges  wollen  wir  hier  im  einzelnen
  nicht  verfolgen,  sondern  verweisen  dafür  auf  den  nächsten
Jahrgang  des  Geschichtskalenders.  Heute  sind  die  Nachrichten  über
die  einzelnen  Vorgänge  und  insbesondere  die  Zahlenangaben  noch
nicht  kontrollierbar,  und  der  Ausgang  ist  noch  nicht  entschieden,
wenn  auch  die  Engländer  während  der  Drucklegung  bedeutende
Vorteile  erfochten  haben  und  im  Vordringen  auf  Bloemfontein
begriffen  find.  Im  allgemeinen  sei  bemerkt,  daß  England  seinen
Gegner  weit  unterschätzt  hatte  und  bei  der  überraschenden  Kriegserklärung
  der  Buren  ungenügende  Streitmittel  auf  dem  Kriegsschauplatze
  besaß.  Die  Buren  eröffneten  den  Krieg  unter  günstigen
Umständen,  sie  schlugen  die  schwachen  vorgeschobenen  Truppenteile  der
Engländer  mehrfach  und  schlossen  sie  in  ihrer  Hauptmasse  in  Ladysmith
  (im  nördlichen  Teile  von  Natal)  ein  und  brachten  auch  dem  zum
        <pb n="323" />
        Mebersicht  der  volitischen  Entwickelung  des  Jahres  1899.  315

Entsatz  von  Ladyfmith  heranrückenden  Oberkommandeur  Buller
eine  empfindliche  Niederlage  bei.  Erst  nach  Ablauf  des  Jahres
gelang  es  dem  neu  ernannten  Oberbefehlshaber,  Feldmarschall
Roberts,  der  über  eine  große  Überlegenheit  verfügt,  die  Scharten
auszuwetzen.  Der  Beginn  des  Krieges  zeigte  deutlich  die  Stärke
eines  abgehärteten  Naturvolkes,  das  mit  der  Handhabung  der
Waffe  vertraut  für  seine  Existenz  ficht;  zusammengehalten  durch
das  Gefühl  des  Hasses  gegen  den  Erbfeind,  durch  ein  lebhaftes
Rassengefühl  und  die  strenge  Zucht  des  Calvinismus,  die  den
Mangel  an  militärischer  Disziplin  einigermaßen  ersetzte,  waren  die
Buren  dem  englischen  Södnerheere  gewachsen,  solange  dies  nicht
in  großer  Überlegenheit  focht,  und  schlugen  alle  seine  Angriffe  ab.
Aber  weiter  reicht  auch  das  Können  der  Buren  nicht.  Der  Mangel
an  militärischer  Schulung  ließ  sich  nicht  durch  die  Geschicklichkeit
des  einzelnen  ersetzen;  sie  waren  allein  im  stande,  einen  zähen
Defensivkrieg  zu  führen  und  ungeschickt  geleitete  Angriffe  abzuweisen,
  aber  die  durch  die  Defensive  erfochtenen  Vorteile  durch  Verfolgung
  auszunutzen  und  zu  vergrößern,  vermochten  sie  nicht,  denn
zur  erfolgreichen  Offensive  ist  mühsame  taktische  Schulung  und  ein
Berufsoffizierkorps  unentbehrlich.  Deshalb  bedeuteten  die  Niederlagen
  auch  für  die  Engländer  nicht  viel,  solange  nur  die  englische
Nation  entschlossen  blieb,  sich  durch  die  erlittenen  Nackenschläge
nicht  von  weiteren  Opfern  abhalten  zu  lassen;  ungestört  von  den
Buren  konnten  die  Besiegten  sich  aus  den  Schlachten  zurückziehen,
den  Hauptteil  ihres  Gebietes  besetzt  halten  und  die  etwa  zur  Rebellion
  neigenden  holländischen  Elemente  in  Gehorsam  halten,  neue
Truppen  ausrüsten  und  mit  den  geschlagenen  vereinigen.  Wie
ungeheuer  hätte  dem  Lord  Roberts  seine  Aufgabe  erschwert  werden
müssen,  wenn  die  Buren  die  Truppen  Bullers  und  seiner  Untergenerale
  durch  energische  Nachstöße  völlig  ruiniert  hätten  und  tief
in  die  englischen  Kolonien  eingedrungen  wären:  der  Verlust  an
Truppen  und  Material  wäre  für  England  vielleicht  unersetzlich  gewesen,
  und  der  Aufstand  der  Kapholländer  hätte  ohne  Zweifel  die
größten  Dimensionen  angenommen,  während  er  sich  so  in  engen
Grenzen  hielt.  Der  Wert  eines  Berufsoffizierkorps  hat  sich  bei
den  Engländern  vortrefflich  bewährt;  je  länger  der  Krieg  dauerte
        <pb n="324" />
        Stim—

mung  in

Europa.

316  Rebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1899.

desto  mehr  vermieden  die  Engländer  die  zu  Anfang  gemachten
Fehler,  und  eine  Entmutigung  kam  unter  ihren  Truppen  trotz
der  vielen  Niederlagen  nicht  auf.  Die  Buren  vermochten  dagegen
ihre  Kriegführung  nicht  zu  ändern,  und  der  Mangel  an  Schulung
zeigte  sich  bei  ihnen  in  wiederholten  Paniken,  sobald  der  Feind  entschlossen
  zum  Bajonettangriff  überging,  und  in  dem  schlechten
Vorpostendienst,  der  überfälle  erleicherte.  Dergleichen  Fehler,  die
allein  ein  Offizierkorps,  das  seine  Truppen  fest  in  der  Hand  hat,
vermeiden  kann,  hat  den  Engländern  ihre  Erfolge  sehr  erleichtert.
Die  überlegenheit  der  Zahl  und  die  bessere  Kriegstechnik,  d.  h.  die
taktische  Schulung,  der  Zusammenhalt  der  Truppen,  hat  also  auch
in  diesem  Kriege  die  Entscheidung  gebracht:  ein  neuer  Beweis  der
üÜberlegenheit  des  Berufsheeres  über  die  Miliz.

Die  Stimmung  in  Europa  war  im  allgemeinen  antienglisch.
Die  öffentliche  Meinung  ließ  sich  zum  Teil  durch  das  formell
rechtlose  Vorgehen  der  Engländer,  zum  Teil  durch  die  Achtung  vor
den  tapfern  Buren,  die  ihr  Ländchen  gegen  die  Weltmacht  verteidigten,
  beeinflussen,  oder  sie  war  empört  über  die  Ruchlosigkeit
der  englischen  Politik,  die  in  ihrer  Gier  nach  den  Goldfeldern  im
Transvaal  einen  Krieg  vom  Zaune  breche,  oder  sie  ließ  sich  endlich
leiten  durch  die  überzeugung,  daß  die  Befestigung  der  englischen
Macht  in  Südafrika  keiner  anderen  Nation  vorteilhaft  sein  könne.
Die  Durchschnittsmeinung  legte  wohl  der  Rassenfrage  zu  wenig
und  der  Goldfelderfrage  zu  viel  Gewicht  für  die  Entstehung  des
Krieges  bei,  aber  es  fehlte  nirgends  das  gesunde  Gefühl,  daß  die
Vernichtung  der  Burenstaaten  die  Anglisierung  Südafrikas  erleichtern
  und  deshalb  allen  anderen  weißen  Rassen  unerwünscht
sein  müsse.  Daß  England  auf  die  Annerion  der  beiden  Republiken
ausgeht,  ist  wohl  kein  Zweifel,  aber  es  steht  dahin,  ob  damit  auch
der  Untergang  der  holländischen  Rasse  besiegelt  ist.  Das  holländische
  Element  ist  der  Zahl  nach  in  Südafrika  nicht  schwächer  als
das  englische  und  kann  sich  also  auch  ohne  politische  Selbständigkeit
halten,  wenn  ihm  nur  aus  Europa  neue  niederdeutsche  Kulturelemente
  zugeführt  werden.  Ein  Volk  mit  Kriegsruhm  geht  nicht
so  bald  zu  Grunde  und  es  ist  nicht  unmöglich,  daß  bei  einem  künftigen
  Brande  im  englischen  Weltreiche  die  Buren  sich  ihrer  Thaten
        <pb n="325" />
        Mebersicht  der  pelitischen  Entwickelung  des  Jahres  1899.  317

am  Tugela  und  Modder-River  erinnern  und  aufs  neue  die  Waffen
gegen  ihre  Bedränger  ergreifen.

Wie  überall  so  beschäfligte  sich  auch  in  Deutschland  die  Deutschöffentliche
  Meinung  mit  diesen  Vorgängen,  so  daß  das  Interesse  land.
an  der  inneren  Politik  zeitweilig  ganz  hinter  der  auswärtigen
zurücktreten  mußte.  An  der  Unwichtigkeit  der  inneren  Ereignisse
lag  es  nicht.  Der  Reichstag  hatte  sich  mit  der  Vermehrung  der  beeres-Armee
  um  etwa  27000  Mann  zu  beschäftigen,  wodurch  die  Militär-u####.
verwaltung  dem  Ziel,  jeden  wehrfähigen  Deutschen  militärisch
auszubilden,  ein  Stück  näher  kam.  Die  Regierung  bewilligte  dem
Reichstage  das  oft  geforderte  Recht  der  jährlichen  Festsetzung  der
Friedenspräsenzstärke,  freilich  mit  der  Einschränkung,  daß  die  geforderte
  Erhöhung  bis  1903  durchgeführt  sein  müsse,  aber  trotz
dieses  Entgegenkommens  und  trotz  der  von  der  Regierung  betonten
Notwendigkeit,  die  Mängel  der  zweijährigen  Dienstzeit  durch  Verstärkung
  der  Kadres  zu  beseitigen,  um  eine  genügende  Anzahl  alter
Mannschaften  während  der  Rekrutenausbildung  unter  der  Fahne
zu  haben,  lehnte  der  Reichstag  die  verlangte  Erhöhung  ab.  Er
strich  7000  Mann  Infanterie,  erklärte  sich  aber  zu  weiteren  Bewilligungen
  bereit,  falls  sich  in  den  nächsten  Jahren  die  Präsenzstärke
  als  unzulänglich  erweise.  Dieses  Kompromiß  wurde  erst
in  der  dritten  Lesung  gefunden,  und  während  der  vorhergehenden
Beratungen  schien  es  einen  Augenblick,  als  ob  die  Differenz  zwischen
Regierung  und  Reichstag  eine  Auflösung  zur  Folge  haben  könne,
aber  da  die  öffentliche  Meinung  ganz  im  Gegensatz  zu  früheren
Militärberatungen  der  Vorlage  wenig  Interesse  entgegenbrachte,
so  war  man  auf  beiden  Seiten  zum  Paktieren  geneigt.  Es  steht
zu  erwarten,  daß  die  gestrichenen  7000  Mann  in  einer  der  nächsten
Session  nachbewilligt  werden.

Außer  dem  Militärgesetz  sind  noch  zwei  Vorlagen  von  großer
Bedeutung  erledigt  worden:  im  Reiche  der  Gesetzentwurf  zumurbeits-Schutze
  der  Arbeitswilligen  und  in  Preußen  die  Kanalvorlage.  Dasäen
Arbeitswilligengesetz  war  angekündigt  worden  schon  am  6.  September
  1898,  in  einer  Rede  des  Kaisers,  kam  aber  erst  im  Juni,
kurz  vor  der  Vertagung  des  Reichstags,  zur  Vorlage  und  Beratung.

Die  Zuchthausvorlage,  wie  der  Entwurf  von  seinen  Gegnern  im
        <pb n="326" />
        Kanalvorlage.


318  Mebersicht  der  polilisczen  Enkwichelnns  des  JZahres  1899.

allgemeinen  genannt  wurde  wegen  der  darin  vorgesehenen  Zuchthausstrafe
  für  eine  bestimmte  Art  von  Vergehungen  bei  Streiks,
stieß  im  Reichstage  auf  entschiedene  Ablehnung;  die  Mehrheit  bezeichnete
  sie  als  einen  Angriff  auf  die  Koalitionsfreiheit  und  erklärte
sich  gegen  jede  Repressivmaßregel.  Ohne  der  Beratung  in  einer
Kommission  unterzogen  zu  werden,  wurde  sie  in  der  Herbsttagung
des  Reichstags  abgelehnt.  Weit  mehr  als  die  Militärfrage  hatte
diese  Frage  die  allgemeine  Teilnahme  erregt,  und  die  Parteien  hatten
sich  ihr  gegenüber  ungefähr  nach  denselben  Grundsätzen  gruppiert,
wie  in  den  Jahren  1894  und  1895  bei  der  Umsturzvorlage,  aber
der  Meinungskampf,  den  sie  entfesselte,  blieb  noch  weit  zurück  hinter
der  Bewegung,  die  die  Kanalvorlage  erzeugte.  Die  Vorlage  nahm
den  Bau  von  zwei  neuen  Kanälen  in  Aussicht,  den  Dortmund-Rhein=
  und  den  Mittelland-Kanal.  Der  erste  sollte  als  Fortsetzung
des  Dortmund--Ems-Kanals  eine  bessere  Verbindung  des  Ruhrgebiets
  mit  dem  Rhein  und  der  andere  eine  Verbindung  zwischen
Rhein  und  Elbe  über  Dortmund,  Minden  und  Hannover  herbeiführen.
  Für  beide  Kanäle  wurde  geltend  gemacht,  daß  die  Eisenbahnen
  den  beständig  wachsenden  Verkehr  nicht  mehr  bewältigen
könnten,  worauf  die  Gegner  erwiderten,  das  treffe  nur  für  die  kurze
Strecke  vom  Rheine  bis  nach  Dortmund,  aber  nicht  bis  zur  Elbe
zu,  und  der  Bau  des  Mittelland--Kanals  erfordere  ein  neues  Kanalsystem
  im  Osten;  die  Kanäle  würden  sich  nie  rentieren  und  überdies
  den  Eisenbahnen  die  empfindlichste  Konkurrenz  machen  und  so
die  Staatsfinanzen  schädigen.  Dazu  kam  dann  die  Befpürchtung
speziell  agrarischer  Tendenz,  daß  der  Ausbau  des  westlichen  Kanalsystems
  die  Industrie  in  diesen  Gegenden  bedeutend  verstärken  müsse
und  eine  steigende  Abwanderung  östlicher  Landarbeiter  nach  dem
Westen  zur  Folge  haben  werde.  An  der  Unversöhnlichkeit  dieser
Gegensätze  ist  der  Plan  der  Regierung  gescheitert,  trotzdem  sie  die
Vertreter  der  nicht  von  den  Kanälen  berührten  Provinzen  zu  gewinnen
  suchte,  indem  sie  diesen  Landschaften  „Kompensationen“
durch  andere  wirtschaftliche  Verbesserungen  zusicherte.

Obgleich  es  sich  hier  im  Grunde  nur  um  eine  rein  wirtschaftlich-technische
  Frage  handelte,  hat  der  Kanalkampf  zu  tiefgreifenden
  politischen  Prinzipienkämpfen  geführt:  die  Regierung
        <pb n="327" />
        Nebersicht  der  politischen  Gutwichelnut  des  Jahres  1899.  319

hat  eine  Anzahl  politischer  Beamten,  die  als  Abgeordnete  gegen
den  Kanal  gestimmt  haben,  gemaßregelt  und  damit  die  Frage,  ob
ein  Verwaltungsbeamter  Abgeordneter  sein  könne,  aufgerollt;  mit
den  konservativen  Parteien,  sonst  ihren  sichersten  Stützen  im  Abgeordnetenhause,
  ist  sie  darüber  in  Zwist  geraten,  und  innerhalb
der  Regierung  selbst  find  offenbar  Spaltungen  nicht  ausgeblieben.
Wie  weit  die  auf  Seite  136  erwähnten,  in  der  Offentlichkeit  erhobenen
  Behauptungen  über  die  Vorgänge  im  Staatsministerium
und  von  einem  scharfen  Gegensatze  zwischen  dem  Präsidenten  und
Vizepräsidenten  des  Staatsministeriums  zutreffen,  ist  nicht  zu  kontrollieren.
  Meinungsverschiedenheiten  bei  solchen  Vorgängen  sind
aber  unausbleiblich  und  so  ist  es  nicht  verwunderlich,  daß  der  Streit
zum  Rücktritt  zweier  Minister  geführt  hat.

Der  Kanalkrieg  ließ  erst  nach,  als  die  Regierung  mit  dem
Plan  hervortrat,  die  Flotte  aufs  neue  beträchtlich  zu  vergrößern,  Flottenspeziell
  die  im  letzten  Flottengesetze  bestimmte  Zahl  der  Linienschiffe  vorlugeetwa
  zu  verdoppeln.  Die  Diskussion  der  Flottenfrage  hatte  nie
geschwiegen,  und  gelegentlich  war  die  Meinung  aufgetaucht,  den
Ausbau  der  Flotte  schneller  zu  betreiben,  als  es  im  Rlottengesetz
beschlossen  worden  war.  Einen  neuen  Anstoß  gab  diesen  Erörterungen
  die  Rede  des  Kaisers  in  Hamburg  und  die  darauf  folgende
offiziôöse  Publikation  der  „Norddeutschen  Allgemeinen  Zeitung“,
worin  die  Absichten  der  Regierung  klar  gelegt  wurden  (S.  156).
Sogleich  erhob  sich  Beifall  und  Widerspruch  allerorten,  aber  es
zeigte  sich,  daß  die  absolute  Notwendigkeit  einer  Flottenvermehrung
selbst  wenig  bestritten  wurde.  Die  Gegner  richteten  ihre  Angriffe
vielmehr  auf  Nebendinge,  so  wurde  die  Regierung  der  mangelnden
Voraussicht  angeklagt,  weil  sie  das  soeben  in  Ausführung  genommene
  Gesetz  wieder  umstoßen  wolle;  es  wurden  wiederum  die  finanziellen
  Lasten,  die  eine  Flottenvermehrung  mit  sich  bringe,  ins  Feld
geführt;  einzelne  übertriebene  Forderungen  und  das  agitatorische
Ungeschick  einzelner  Flottenfreunde  wurden  ausgenützt,  um  die  ganze
Frage  zu  diskreditieren.  Die  Befürworter  der  Verstärkung  konnten
die  neuen  Forderungen  im  allgemeinen  mit  denselben  Argumenten
begründen,  wie  die  letzte  Vermehrung  (1897  Überf.);  daß  es  ubtig
sei,  die  Flotte  schon  jetzt  über  den  damals  geplanten  Rahmen  hinaus
        <pb n="328" />
        Sozialpolitik.


320  Mebersicht  der  polilischen  Enktwickelung  des  Jahres  1899.

zu  erweitern,  wurde  begründet  mit  der  Veränderung  der  Weltlage
in  den  letzten  zwei  Jahren:  so  hat  der  spanisch-amerikanische  Krieg
eine  neue  Eroberungsmacht  auf  die  Weltbühne  gerufen,  deren  Interessen
  sich  auch  mit  den  deutschen  kreuzen,  z.  B.  auf  den  Philippinen
und  in  Südamerika,  und  die  Samoawirren  zeigten  deutlich,  daß
Deutschland  einer  stärkeren  Vertretung  in  den  überseeischen  Gebieten
bedürfe.  Eine  wichtige  Rolle  in  der  Diskussion  spielte  die  Deckungsfrage.
  Nach  dem  Vorschlage  der  Regierung  sollten  die  Kosten  durch
eine  Anleihe  aufgebracht  werden,  aber  dagegen  erhob  sich  von  vielen
Seiten  Widerspruch,  da  die  Verzinsung  in  erster  Linie  erhöhte  indirekte
  Steuern  und  somit  eine  Belastung  der  Massen  notwendig
machen  werde.  Auch  im  Reichstage  führten  alle  diese  Fragen  zu
einer  langen  und  erregten  Debatte,  noch  ehe  die  Regierung  selbst
mit  einer  offiziellen  Vorlage  hervorgetreten  war,  aber  ohne  daß  sich
übersehen  ließ,  wie  schließlich  das  Votum  der  Mehrheit  ausfallen
werde.  Auch  jetzt  nach  dem  Erscheinen  der  Vorlage  ist  eine  Klärung
  noch  nicht  eingetreten;  die  Entscheidung  liegt  beim  Zentrum,
und  es  scheint,  als  ob  es  über  die  Verstärkung  erst  verhandeln  wolle,
wenn  es  über  die  Deckungsfrage  seinen  Willen  durchgesetzt  hat.

In  der  Sozialpolitik  herrschte  im  abgelaufenen  Jahre  ein
frischerer  Zug  als  die  Jahre  vorher.  So  wurde  eine  Novelle  zum
Invalidenversicherungsgesetz  und  zur  Gewerbeordnung  angenommen
und  das  Verbot,  daß  politische  Vereine  nicht  mit  einander  in  Verbindung
  treten  sollen,  ausgehoben.  Für  den  Verzicht  auf  diese
Handhabe  zur  Beausfsichtigung  der  politischen  Bewegung  verlangte
die  Reichsregierung  keine  Kompensationen,  nachdem  sie  der  preußischen
  Regierung  im  Jahre  1897  vom  Landtage  verweigert  worden
waren.  Diese  Haltung  der  Regierung  erweiterte  die  Kluft  zwischen
Regierung  und  Konservativen  noch  mehr;  diese  verlangen  an  der
Tradition  ihrer  Partei  festhaltend,  Bekämpfung  der  Sozialdemokratie
  als  einer  revolutionären  Partei  mit  Gewalt  und  erblicken
deshalb  in  der  Aufhebung  jeglicher  Befugnis,  ohne  daß  gleichzeitig
der  Staat  ein  anderes  Machtmittel  erhält,  ein  schwächliches  Paktieren
  mit  der  Revolution.  Der  Reichskanzler  zog  sich  deshalb  aus
Anlaß  der  Aufhebung  dieses  Verbots  ein  ausdrückliches  Mißtrauensvotum
  seitens  der  konservativen  Parteien  zu.
        <pb n="329" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1899.  321

Unter  den  Parteien  ist  eine  bedeutende  Verschiebung  alleinnarteien.

in  Bayern  eingetreten.  Dort  hat  bei  den  Landtagswahlen  das
Zentrum  mit  Hülfe  der  Sozialdemokraten  die  absolute  Majorität
in  der  Kammer  errungen,  während  bisher  Klerikale  und  Liberale
sich  die  Wage  hielten  und  die  Sozialdemokraten  die  Entscheidung
gaben.  In  der  Sozialdemokratie  wurde  ein  lebhafter  Streit  um
Prinzipienfragen  ausgefochten,  der  aber  zu  keinem  positiven  Resultat
  geführt  hat.  Die  Anfänger  der  marxistischen  Orthodoxie  versuchten
  auf  dem  Parteitage  die  Opportunisten,  die  ohne  das  Streben
nach  einem  allgemeinen  Sturz  des  bestehenden  Staates  aufzugeben,
grundsätzlich  ein  Zusammengehen  mit  bürgerlichen  Parteien  befürworteten,
  sobald  sich  dadurch  eine  Besserung  des  Arbeiterstandes
erzielen  lasse,  aus  der  Partei  auszustoßen  oder  zur  Verleugnung
ihrer  Anschauung  zu  zwingen.  Trotz  langer  und  überaus  heftiger
Debatten  kam  nur  ein  Kompromiß  zu  stande  in  einer  Erklärung,
die  beide  Teile  gutheißen  konnten;  die  Opportunisten  hatten  also
einen  thatsächlichen  Sieg  errungen,  da  ihr  Ausschluß  mißlungen
war.  Der  Dogmenstreit  scheint  übrigens  nur  eine  geringe  Anzahl
Führer  zu  beschäftigen,  die  Masse  läßt  sich  allein  von  ihren  unmittelbaren
  materiellen  Bedürfnissen  leiten.

Das  Kolonialgebiet  des  Deutschen  Reichs  hat  durch  die  Er-Kolonialwerbung

  Samoas  und  den  Ankauf  der  Karolinen  einen  wertvollen
Zuwachs  erhalten.  Deutschland  ist  seitdem  eine  der  ersten  Mächte
in  der  Südsee  geworden,  und  die  wohlwollende  Aufnahme,  die  diese
Erwerbungen  im  überwiegenden  Teile  der  Nation  gefunden  haben,
läßt  erwarten,  daß  das  Verständnis  für  die  Kolonialpolitik  und
ihre  Bedeutung  für  die  nationale  und  wirtschaftliche  Zukunft
Deutschlands  in  immer  weitere  Kreise  dringen  wird.  Im  Zusammenhange
  mit  der  Kolonialpolitik  ist  auch  die  Konzession  der
Anatolischen  Bahn  an  ein  deutsches  Syndikat  zu  betrachten  (S.  281),
da  diese  Unternehmung  den  deutschen  Einfluß  in  Kleinasien  wirtschaftlich
  und  politisch  verstärken  wird.  In  den  afrikanischen  Kolonien
  sind  wichtige  Ereignisse  nicht  vorgegangen;  in  Kamerun
mußten  einige  Strafexpeditionen  unternommen  werden,  nachdem
einige  Deutsche  Aufrührern  zum  Opfer  gefallen  waren.  Eine  Erschütterung

  der  deutschen  Herrschaft  bedeuteten  diese  Dinge  aber  nicht.
Europäischer  Geschichtskalender.  XI.  21
        <pb n="330" />
        322  Mebersicht  der  polilischen  Gutwichelung  des  Jahres  1899.

Aus-  Die  auswärtige  Politik  Deutschlands  ist  bereits  oben  berührt
wor-  worden.  Im  Samoastreit  wahrte  die  Regierung  Deutschlands
Rechte  und  im  Südafrikanischen  Kriege  hielt  sie  strenge  Neutralität,
  so  energisch  auch  die  öffentliche  Meinung  sich  zu  gunsten  der
Buren  aussprach.  Am  schärfsten  kam  der  Gegensatz  zwischen  Regierung
  und  Volksstimmung  zum  Ausdruck  anläßlich  der  Kaiserreise
  nach  England,  die  überall  als  eine  englandfreundliche  Kundgebung
  und  moralische  Unterstützung  Englands  aufgefaßt  wurde,
während  doch  Deutschland  offenbar  an  der  Erhaltung  der  Buren
interessiert  sei.  Daß  die  öffentliche  Meinung  so  empfand,  ist  natürlich,
  aber  man  darf  nicht  vergessen,  daß  internationale  Rücksichten
eine  derartige,  der  nationalen  Stimmung  widersprechende  Politik
erzwingen  können,  und  daß  die  augenblickliche  Unterstützung  eines
politischen  Rivalen  oder  Gegners  nicht  notwendig  die  Preisgebung
der  eigenen  Interessen  bedeutet.  So  wurde  die  Erfurter  Zusammenkunft
  zwischen  Napoleon  und  Alexander  I  im  Jahre  1808  von  der
russischen  öffentlichen  Meinung  scharf  verurteilt,  weil  diese  in  Napoleon
  einen  Gegner  Rußlands  sah,  aber  wie  sich  bald  zeigte,  gab
sie  dem  Zaren  Gelegenheit  die  Erfüllung  eines  russischen  Lieblingswunsches,
  die  Eroberung  türkischer  Provinzen  in  Angriff  zu  nehmen.
Ob  ähnliche  Erwägungen  die  Politik  Deutschlands  gegen  England
bestimmen,  steht  dahin,  jedenfalls  ist  Deutschland  bei  seiner  maritimen
Schwäche  vorläufig  auf  ein  gutes  Verhältnis  zu  ihm  angewiesen.  —
Das  Verhältnis  zu  den  übrigen  Mächten  blieb  im  ganzen  unverändert.
  Mit  Frankreich  wurden  einige  internationale  Höflichkeiten
gewechselt  (S.  267),  die  auf  beiden  Seiten  der  Vogesen  Betrachtungen
  über  die  Möglichkeit  einer  deutsch-französischen  Annäherung
mit  der  Spitze  gegen  England  veranlaßten.  Die  Beziehungen  zu
Amerika  wurden  durch  den  Gegensatz  in  der  Samoafrage  und  durch
wirtschaftspolitische  Differenzen  getrübt,  Fragen,  die  auch  bis  jetzt
noch  nicht  erledigt  sind  und  gegenseitige  Importerschwerungen  als
möglich  erscheinen  lassen.  —  Viel  erörtert  wurde  die  Frage  eines
engeren  Zusammenschlusses  zwischen  Deutschland  und  Holland  auf
wirtschaftlichem  und  politischem  Gebiete.  Die  Unfähigkeit  Hollands
seine  Kolonien  und  seinen  Handel  gegen  den  Angriff  einer  Großmacht
  zu  verteidigen,  das  Vorgehen  Englands  gegen  die  Holländer
        <pb n="331" />
        Mebersicht  der  polilisczen  Entwichelnns  des  Jahres  1899.  323

in  Südafrika  haben  in  Holland  die  Überzeugung  erweckt,  daß  es
einen  wirksamen  Schutz  in  etwaigen  Weltkrisen  allein  bei  Deutschland
  finden  könne.  Für  Deutschland  würde  ein  Zollanschluß  Hollands
  wegen  der  Belebung  der  Rheinschiffahrt  und  des  westlichen
Handels  und  besonders  wegen  der  näheren  Verbindung  mit  den
holländischen  Kolonien  von  großer  wirtschaftlicher  Bedeutung  sein
Hier  und  da  ist  die  Meinung  geäußert  worden,  daß  ein  Motiv
des  so  eifrig  angestrebten  Ausbaues  des  westlichen  Kanalsystems,
das  den  Holländern  Deutschland  erschließt,  der  Wunsch  sei,  der
holländischen  Regierung  den  Anschluß  an  Deutschland  um  so  lockender
  erscheinen  zu  lassen.

In  wirtschaftlicher  Hinsicht  hat  Deutschland  wiederum  eine  Wirt-Zunahme
  seines  Gesamthandels  erlebt  und  steht  nach  wie  vor  im  *
Welthandel  an  zweiter  Stelle,  wie  folgende  der  „Allg.  Ztg.“  entnommene
  Tabelle  zeigt:

Einfuhr  Ausfuhr
1899  1898  1899  1898
Millionen  Mark
Großbritanniens.  .  9,896.0  9,596.2  5,399.9  4,761.4
Deutschlanddss  5,495.9  5,439.7  4,151.7  4,010.6
der  Verein.  Staaten  v.  Amerika  3,332.7  2,667.0  5,253.0  5,273.1
Frankreichs  3,373.8  3,578.1  3,119.3  2,808.7
Osterreich-ungarns  1343.5  1,893.7  1,578.8  1,372.9
Belgiens  1,6686.3  1,568.5  1,417.9  1,360,3

In  Österreich--Ungarn  hatten  beide  Reichshälften  wieder  parlamentarische
  Erschütterungen  zu  überstehen.  In  Ungarn  war  die  Ungarn.
Opposition  mit  der  Vertretung  der  ungarischen  Ansprüche  in  der
Ausgleichsfrage  (vgl.  1898)  nicht  einverstanden  und  zwang  den
Ministerpräsident  Banffy,  der  das  Parlament  seinen  Wünschen  mit
Gewalt  gefügig  machen  wollte  (1898  S.  233),  zum  Rücktritt.  Sein
Nachfolger  Koloman  v.  Szell  stellte  den  Parlamentsfrieden  durch
Fallenlassen  des  von  der  Opposition  und  einem  Teil  der  Regierungspartei
  perhorreszierten  Gesetzentwurfs  wieder  her,  so  daß  fortan
  Regierung  und  Volksvertretung  geschlossen  in  die  Diskussion
des  Ausgleichs  mit  Oesterreich  eintreten  konnten.  Da  in  Osterreich
  eine  solche  Einigkeit  nicht  existierte,  so  war  der  Ausgang  der

217
        <pb n="332" />
        324  Aebersiczt  der  volitischen  Entwichelung  des  Jahres  1899.

Verhandlungen  ein  vollständiger  Sieg  Ungarns:  wenn  Oesterreich
ursprünglich  die  Erhöhung  der  ungarischen  Quote  zu  den  gemeinsamen
  Ausgaben  von  31%  auf  42%  gefordert  hatte  und  Banffy
schon  36  Prozent  zu  bewilligen  bereit  gewesen  war,  so  lehnte  Szell

Aus=  ein  solches  Entgegenkommen  ab.  Durch  Zugeständnisse  in  der
gleich.  Uberweisung  der  indirekten  Steuern  und  durch  Vorteile  bei  der
Erneuerung  des  Bankübereinkommens  ließ  sich  die  ungarische  Regierung

  endlich  herbei,  eine  geringfügige  Erhöhung  auf  ein  Jahr  zuzugestehen
  (S.  194,  200).  Ungarn  setzte  ferner  durch,  daß  es  bei
künftigen  Handelsverträgen  die  wirtschaftliche  Gemeinschaft  mit
Osterreich  kündigen  und  eigene  Verträge  mit  dem  Auslande  schließen
könne,  falls  mit  Osterreich  eine  Einigung  nicht  zu  stande  käme.
Oster-  Was  die  österreichische  Regierung  der  ungarischen  gegenüber
reich.  so  in  Nachteil  setzte,  war  der  unaufhörliche  Nationalitätenhader  und
der  Konflikt  zwischen  Regierung  und  Parlament.  Der  Reichsrat
mußte  schon  nach  wenigen  Sitzungen  vertagt  werden,  und  die
Haltung  der  deutschen  Oppositionsparteien  bewies,  daß  sie  auch
dann  den  Kampf  nicht  aufgeben  wollten,  so  lange  die  Sprachenverordnungen
  nicht  aufgehoben  seien.  Ein  gemeinsames  Programm,

das  ihre  bedeutendsten  Gruppen  aufstellten,  verlangte  Garantien
gegen  die  Mißhandlung  der  Deutschen,  und  der  Versuch  des  Reichsratspräsidenten,
  die  Parteien  zu  gemeinsamen  Beratungen  über  die
Beseitigung  des  parlamentslosen  Zustandes  aufzufordern,  scheiterte

an  dem  Widerstand  der  Deutschen.  An  eine  parlamentarische  Genehmigung
  der  Ausgleichsgesetze  war  unter  diesen  Umständen  nicht

zu  denken,  sie  mußten  oktroyiert  werden,  was  zu  heftigen  Protesten

und  zu  Unruhen  unter  der  deutschen  Bevölkerung  Anlaß  gab.  Angesichts
  dieser  Unmöglichkeit,  das  Parlament  wieder  arbeitsfähig  zu
Minister-machen,  erhielt  der  Graf  Thun,  der  Erbe  der  Badenischen  Gewaltwechsel.
  politik,  seine  Entlassung,  und  Graf  Clary,  ein  Deutscher  bildete
ein  Kabinet  aus  Männern,  die  keiner  der  Parlamentsparteien  angehörten.
  Seinen  Auftrag,  die  Deutschen  wieder  zum  parlamentarischen
  Leben  zurückzuführen,  erfüllte  er  durch  Aufhebung  der
Sprachen-Sprachenverordnungen  (1898  S.  201),  aber  er  zog  sich  damit  die
narmn.  Feindschaft  der  Tschechen  zu,  die  nicht  auf  die  aus  den  Sprachenverordnungen
  erwachsenden  Vorteile  verzichten  wollten.  Wie  früher
        <pb n="333" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1899.  325

die  Deutschen  so  machten  jetzt  die  Tschechen  Obstruktion,  und  zwar
richtete  sich  ihr  Widerstand  gegen  das  Budget  und  gegen  das  Gesetz
  über  die  Überweisung  der  indirekten  Verbrauchsabgaben,  das
nach  den  Abmachungen  mit  Ungarn  am  1.  Januar  in  Kraft
treten  sollte.  Um  die  Deutschen  zur  Vornahme  der  Delegationswahlen
  zu  gewinnen,  versprach  Graf  Clary  feierlich  von  dem  §  14
keinen  Gebrauch  zu  machen,  so  daß  ihm,  als  die  parlamentarische
Erledigung  der  Ausgleichsgesetze  nicht  mehr  möglich  war,  kein
anderer  Ausweg  übrig  blieb  als  der  Rücktritt.  Sein  Nachfolger,
der  bisherige  Eisenbahnminister  v.  Wittek  mußte  dann  die  Gesetze
mittelst  des  §  14  ausführen.  So  kurz  die  Regierung  des  Grafen
Clary  auch  war,  sie  hatte  doch  den  Erfolg,  daß  die  Delegationen
ordnungsmäßig  zu  stande  gekommen  sind  und  daß  die  Deutschen
wieder  in  nähere  Beziehungen  zur  Regierung  getreten  sind.

In  dem  Kampf  der  Parteien  und  Nationalitäten  ist  als  eine  Antineue
  Erscheinung  anzusehen,  daß  dieantikatholische  Bewegung  „Los  von#saer.
Rom“  trotz  aller  Bekämpfung  durch  die  Regierung  Fortschritte  ge-wegung.
macht  und  in  Osterreich,  Böhmen  und  Schlesien  zur  Gründung
neuer  evangelischer  Gemeinden  geführt  hat.  Da  die  Häupter  der
radikalen  deutsch-nationalen  Bewegung  diese  Agitation  mit  besonderer
  Vorliebe  unterstützten  und  die  Klerikalen  die  besten  Stützen
der  Grafen  Thun  und  Badeni  waren,  so  war  bei  Beginn  der  Bewegung
  allgemein  die  Meinung  verbreitet,  daß  sie  aus  rein  politischen
  Erwägungen  hervorgegangen  sei,  aber  in  letzter  Zeit  ist  in
evangelischen  Kreisen  Deutschlands  die  überzeugung  im  Wachsen,
daß  ihr  wirklich  religiöse  Impulse  zu  Grunde  liegen.

Spanien  krankt  noch  an  den  Nachwehen  des  Krieges,  undpanien.
seine  Geschichte  zeigt  dieselben  Züge  wie  die  Jahre  vorher:  finanzielle
  und  wirtschaftliche  Not,  Zunahme  des  separatistischen  Geistes
in  Catalonien  und  Steigerung  der  Parteikämpfe.  Der  Verkauf
der  Karolinen  und  der  Erlös  aus  den  Philippinen  konnten  den
Finanzen  nicht  aufhelfen;  die  Summen  genügten  nicht  einmal  zur
Deckung  des  Soldes,  den  die  Regierung  den  aus  Kuba  heimgekehrten
  Truppen  schuldete.  Ein  schwacher  Trost  für  die  Regierung
war,  daß  die  Karlisten  bei  den  Wahlen  trotz  lebhafter  Agitation
keine  nennenswerten  Erfolge  erzielten,  dagegen  gab  die  Opposition
        <pb n="334" />
        326  Nebe#icht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1899.

des  Klerus  gegen  die  Dynastie  zu  schweren  Bedenken  Anlaß.  Ein
wenig  erbauliches  Schauspiel  waren  die  Angriffe  in  Presse  und
Parlament  auf  die  Leitung  der  Armee  und  Marine  wegen  der
Niederlagen  im  amerikanischen  Kriege,  da  die  Unfälle  mehr  dem
ganzen  System  als  einzelnen  Personen  zugerechnet  werden  müssen.
überdies  ist  es  noch  höchst  ungewiß,  ob  die  Kritiker  den  Willen
und  die  Kraft  haben,  die  Wiederkehr  ähnlichen  Unglücks  durch  einschneidende
  Reformen  zu  verhüten.

England.  In  England  war  das  öffentliche  Interesse  fast  ausschließlich
auswärtigen  Fragen  zugewandt.  Die  Verwicklungen  mit  Frankreich
  legten  die  Verstärkung  der  Wehrkraft  nahe,  und  so  brachte
das  Budget  sowohl  bedeutende  Mehrforderungen  für  das  Landheer
wie  für  die  Marine.  In  den  letzten  Monaten  ist  angesichts  der
afrikanischen  Erfahrungen  oft  die  Frage  erörtert  worden,  ob  nicht
eine  tiefgehende  Anderung  der  ganzen  militärischen  Organisation
notwendig  und  die  Einführung  einer  Art  Wehrpflicht  anzustreben
sei.  Der  Widerwille  gegen  die  allgemeine  Wehrpflicht,  der  sich  in
der  öffentlichen  Meinung  erhob,  als  dieser  Gedanke  hingeworfen
wurde,  und  die  jüngsten  Erfolge  lassen  es  zweifelhaft  erscheinen,
ob  umfassendere  Reformen  vorgenommen  werden.  —  Der  Gedanke
des  Impetialismus,  d.  h.  eines  engeren  politischen  und  wirtschaftlichen
  Zusammenschlusses  der  Kolonien  mit  dem  Mutterlande,
macht  große  Fortschritte  und  hat  sich  praktisch  bethätigt  in  der
Hülfeleistung  Kanadas  und  Australiens  für  den  Krieg  in  Südafrika.


Frank-  In  Frankreich  wurde  das  innere  Leben  wiederum  beherrscht

reicsvdon  der  Dreyfusangelegenheit,  der  „Affäre“,  wie  sie  kurzweg  genannt

frage.  wurde.  Die  Fehde,  ob  eine  Revision  des  kriegsgerichtlichen  Prozesses
  stattfinden  solle  oder  nicht,  wurde  zu  Beginn  des  Jahres
mit  erneuter  Lebhaftigkeit  betrieben,  und  die  Regierung  beteiligte
sich  insofern  daran,  als  sie  durch  eine  Veränderung  des  Gerichtsverfahrens
  die  Entscheidung  verzögerte  (S.  231).  Der  Verlauf  des
weiteren  Prozesses,  den  wir  nicht  in  seinen  Einzelheiten  verfolgen,
war  dann  der,  daß  der  Kassationshof  das  Urteil  vom  Jahre  1894
aufhob  und  eine  neue  Untersuchung  anordnete.  Der  Kassation  des
Urteils  folgte  die  ÜUberführung  Dreyfus'  nach  Frankreich  auf  dem
        <pb n="335" />
        Mebersicht  der  pelitischen  Entwickelung  des  Jahres  18909.  327

Fuße,  und  nachdem  man  ihm  einige  Wochen  zur  Erholung  und
Vorbereitung  gelassen  hatte,  begann  in  Rennes  ein  neuer  Prozeß.
Dieser  endete  zwar  abermals  mit  einer  Verurteilung,  aber  die
Strafe  fiel  weit  milder  aus  als  das  erste  Mal  (9.  Sept.).  Von  der
Gerechtigkeit  des  Spruches  sind  in  Frankreich  selbst  wohl  nur
wenige  überzeugt,  und  im  Auslande  hat  die  große  Mehrheit  keinen
Zweifel,  daß  Dreyfus  unschuldig  ist.

Fast  alle  Vorgänge  von  Bedeutung  standen  in  Zusammen-Präsihange
  mit  dem  Prozeß.  Als  der  Präsident  Faure  plötzlich  starb  *
und  Loubet  sein  Nachfolger  wurde,  führte  die  Erregung  über
dessen  Wahl,  der  als  Anhänger  der  Revision  galt,  sogleich  zu
großen  Tumulten  in  Paris,  und  der  Vorkämpfer  der  nationalistischen
Agitation,  der  Deputierte  Déroulede,  das  Haupt  der  ehemaligen
Patriotenliga,  versuchte  gar  eine  von  der  Begräbnisfeier  Faures
zurückmarschierende  Truppe  zu  einem  Staatsstreiche  zu  bewegen.
Das  kindliche  Unterfangen  scheiterte  kläglich,  und  Déroulede  wurde
vor  das  Schwurgericht  gestellt,  aber  freigesprochen.  Als  dann  die
Vernichtung  des  kriegsgerichtlichen  Urteils  ausgesprochen  war,  riß
die  durch  die  jahrelange  Agitation  geschürte  Leidenschaft  einige
Monarchisten  sogar  zu  einem  thätlichen  Angriff  auf  den  Präsidenten
der  Republik  fort.  Der  Zwischenfall  hatte  größere  Wirkung  als
es  zuerst  den  Anschein  hatte:  infolge  dieses  Angriffs  ließ  der
Ministerpräsident  Dupuy,  als  der  Präsident  Loubet  wieder  an
einem  öffentlichen  Feste  teilnahm,  große  Vorsichtsmaßregeln  treffen,
die  der  Kammer  mißfielen  und  ein  Tadelsvotum  gegen  die  Regierung
  veranlaßten.  Die  Erneuerung  des  Kabinetts  war  schwierig,  Ministerweil
  die  Gruppe  Meélines,  die  einen  bedeutenden  Teil  der  ge-  wechsel.
mäßigten  Republikaner  umfaßt,  nicht  an  der  Kabinettsbildung  mit
anderen  Gruppen  teilnehmen  wollte,  um  selbst  das  Ruder  in  die
Hand  zu  bekommen.  Schließlich  gelang  es,  eine  Koalition  aus
Gemäßigten,  Radikalen  und  einem  Sozialisten  zu  bilden.  Zum
ersten  Male  übernahm  ein  Sozialdemokrat  ein  Portefeuille,  neben
ihm  erhielt  das  Kriegsministerium  General  Gallifet,  der  als  der
Bändiger  der  Kommune  bisher  den  Radikalen  und  Sozialisten  als
der  verhaßteste  Reaktionär  gegolten  hatte.  Das  neue  Kabinett
machte  keinen  Versuch,  das  Urteil  des  Renneser  Gerichtshofs  zu
        <pb n="336" />
        328  Nebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1899.

Verhaf=  beeinflussen  und  verstand  es,  die  Unruhen,  die  während  und  nach
zungen  dem  Prozesse  in  Paris  ausbrachen,  mit  fester  Hand  zu  dämpfen.
Die  Anstifter  der  Unruhen,  vornehmlich  Führer  der  Monarchisten
und  Antisemiten,  wurden  wegen  Komplotts  gegen  die  Sicherheit
des  Staates  vor  den  Staatsgerichtshof  gestellt.  Wie  die  Anklage
behauptet,  haben  Haussuchungen  und  sonstige  Beschlagnahmen
erwiesen,  daß  die  Unruhen,  die  seit  dem  Februar  d.  J.  wiederholt
ausgebroen  sicond,  alle  nach  einem  bestimmten  Plan  angelegt  seien,
um  die  Republik  zu  stürzen.  Ein  komisches  Intermezzo  in  diesen
Ereignissen  war  die  Aushungerung  des  Antisemitenhäuptlings
Guérin,  der  sich  seiner  Verhaftung  gewaltsam  widersetzte  (S.  241).
Das  Das  Ende  des  Prozesses  gegen  Dreyfus  und  diese  Maßregeln
Heer.  scheinen  die  öffentliche  Meinung  beruhigt  zu  haben.  Für  die
Disziplin  des  Heeres,  insbesondere  der  Offiziere,  die  an  der
Agitation  wiederholt  teilgenommen  und  nicht  selten  Beweise  von
Insubordination  gegeben  hatten,  ist  der  endliche  Ausgang  der
Dreyfusfrage  von  großer  Bedeutung.  Kriegsminister  Gallifet,  der
als  der  Held  von  Sedan  mit  weit  größerer  Autorität  gegen
Widerspenstige  auftreten  konnte  als  seine  Vorgänger,  die  meist  gar
nicht  Militärs  waren,  hat  die  gelockerte  Zucht  im  allgemeinen
wiederhergestellt.  Die  Kammer  hat  sein  scharfes  Vorgehen  gegen
mehrere  höhere  Offiziere  ausdrücklich  gebilligt.
Italien.  Italien  stand  in  diesem  Jahre  noch  unter  der  Nachwirkung
der  Revolten  des  Jahres  1898.  Zur  Bekämpfung  der  Unruhen
umsturz-hatte  sich  die  Regierung  ein  Gesetz  bewilligen  lassen,  das  ihr  für
vorlage  die  Dauer  eines  Jahres  ein  ausgedehntes  Beausfsichtigungsrecht
der  Presse  und  der  Vereine  gewährte  und  Strafverschärfungen
bei  Vergehen  gegen  die  öffentliche  Ordnung  enthielt.  Diese  Vollmacht,
  die  im  Juli  ablief,  sollte  nun  durch  ein  Gesetz  dauernd
gemacht  werden.  Die  Beratung  des  Gesetzes,  die  im  Februar
begann,  zog  sich  in  der  Kommission  mehrere  Monate  hin;  als
dann  die  Verhandlung  im  Plenum  begann,  zeigte  sich,  daß  zwar
die  Majorität  der  Kammer  dem  Gesetze  geneigt  war,  aber  die
Opposition  verhinderte  durch  hartnäckige  Obstruktion  die  Abstimmung.
  Sie  erklärte  das  Gesetz  für  überflüssig,  da  die  Ruhe
seit  dem  Sommer  1898  nicht  mehr  gestört  worden  sei,  worauf  die
        <pb n="337" />
        Mebe#richt  der  pelilischen  Entwickelung  des  Jahres  1899.  329

Regierung  erwiderte,  diese  Ruhe  sei  eben  die  Folge  des  Gesetzes,
und  sobald  es  erlösche,  würden  die  alten  Tumulte  wieder  ausbrechen.
  Da  eine  ordnungsmäßige  Erledigung  nicht  zu  erreichen
war,  vertagte  die  Regierung  die  Kammer,  und  das  Gesetz  wurde
durch  königliches  Dekret  in  Kraft  gesetzt.

Schon  ehe  die  Entscheidung  hierüber  gefallen  war,  hatte  ein
Ministerwechsel  stattgefunden.  Er  war  durch  die  auswärtige  Minister-Politik
  hervorgerufen.  Italien  hatte  versucht,  ein  Stück  chinefisches  E
Gebiet  zu  erwerben,  um  sich  einen  Stützpunkt  in  Ostasien  zu  ver=  politik.
schaffen,  aber  die  Forderung  wurde  abgelehnt,  da  England,  auf
dessen  Beistand  es  gerechnet  hatte,  das  Begehren  in  Peking  nicht
unterstützte.  Das  übereilte  Vorgehen  des  italienischen  Geschäftsträgers
  in  China  zwang  die  italienische  Regierung  ihn  zu
desavouieren  (S.  247).  Als  diese  diplomatische  Niederlage  in  der
Kammer  besprochen  wurde,  reichte  der  Ministerpräsident  Pelloux
die  Demission  des  Kabinetts  ein,  weil  er  sah,  daß  die  Mehrheit
die  Handlungsweise  der  Regierung  nicht  billigen  werde.  Pelloux
wurde  wiederum  mit  der  Kabinettsbildung  betraut  und  gestaltete
sein  Ministerium  nur  wenig  um.  Der  Minister  des  Auswärtigen
Canevaro  fiel  als  Opfer  des  mißglückten  chinesischen  Experiments
und  wurde  durch  Visconti  Venosta  ersetzt,  der  in  der  Kammer
ausdrücklich  erklärte,  auf  jede  territoriale  Erwerbung  in  China
verzichten  zu  wollen.  Auf  die  inneren  Angelegenheiten  übte  der
Ministerwechsel  kaum  Einfluß,  da  das  neue  Kabinett  das  Vereinsund
  Preßgesetz  aufrecht  erhielt.  Die  Wiederaufnahme  der  Kammerberatungen
  hat  dem  Ministerium  noch  keine  Gefahren  gebracht;
die  öffentliche  Aufmerksamkeit  ist  gerichtet  auf  einen  Prozeß,  der
namentlich  über  die  Rechtspflege  und  Verwaltung  in  Sizilien  trübe
Bilder  enthüllt  hat.  —  In  der  auswärtigen  Politik  ist  von  Bedeutung,
  daß  das  Verhältnis  zu  Frankreich  sich  etwas  gebessert
hat  durch  den  Abschluß  des  Handelsvertrages,  wofür  ein  äußeres
Zeichen  der  Besuch  der  französischen  Flotte  in  Cagliari  ist.  In
den  Beziehungen  zur  Kurie  hat  sich  dagegen  nichts  geändert;  zur  Kurie.
Milderung  der  Spannung  konnte  es  nicht  beitragen,  daß  der  Papst
auf  Antrag  Italiens  von  der  Friedenskonferenz  ausgeschlossen
wurde.
        <pb n="338" />
        Belgien.

Holland.

Friedenskon-



Dänemark.


330  NMebersicht  der  politischen  Eutwichelnus  des  Jahres  1899.

In  Belgien  hat  eine  Wahlreformvorlage  der  Regierung
große  Erschütterungen  hervorgerufen.  Der  Entwurf  war  bestimmt,
der  herrschenden  klerikalen  Partei  die  Kammermehrheit  für  immer
zu  sichern  (S.  259).  Angesichts  der  populären  Erregung,  die  dieser
Entwurf  erregte,  lehnte  ihn  die  Kammerkommission,  die  mit  seiner
Vorbereitung  betraut  war,  ab,  und  das  Ministerium  Vandenpeereboom
  mußte  durch  eine  andere  klerikale  Gruppe  ersetzt  werden.
Dieser  gelang  es  dann,  freilich  mit  schwacher  Mehrheit,  ein  Wahlgesetz
  zu  stande  zu  bringen,  das  auf  dem  Proportionalwahlsystem
aufgebaut,  eine  solche  einseitige  Begünstigung  der  klerikalen  Partei
nicht  enthielt.

Holland  hat  in  diesem  Jahre  die  Aufmerksamkeit  als  der
Sitz  der  Friedenskonferenz  auf  sich  gezogen.  Der  Hauptgedanke,
den  der  Zar  in  seinem  ersten  Rundschreiben  ausgesprochen  hatte,
die  Herbeiführung  einer  Verminderung  der  Rüstungen,  war  bereits
sehr  abgeschwächt  in  der  zweiten  russischen  Kundgebung  vom
11.  Januar  (S.  269),  und  als  die  Konferenz  zusammentrat,  war
man  allseitig  überzeugt,  daß  diese  Idee  keine  Aussicht  auf  Verwirklichung
  habe.  In  den  Beratungen  wurde  die  Abrüstung  wohl
als  erstrebenswert  hingestellt,  aber  über  solche  platonischen  Wünsche
kam  man  nicht  hinaus.  Es  wurde  dagegen  beschlossen,  gewisse
Explosivgeschosse  nicht  zu  verwenden,  die  Genfer  Konvention  auf
den  Seekrieg  einzuschränken,  das  Privateigentum  im  Seekriege  für
unverletzlich  zu  erklären  und  über  die  Beschießung  offener  Städte
gewisse  Grundsätze  aufzustellen.  Bei  diesen  Vorschlägen  machte  fast
allein  England  einige  Vorbehalte  oder  lehnte  sie  gänzlich  ab.
Lange  Diskussionen  entfesselte  die  Frage  des  internationalen  Schiedsgerichts,
  aber  bald  brach  sich  die  Anschauung  Bahn,  daß  ein  Staat
unmöglich  alle  ihn  berührenden  Differenzen  von  einem  solchen
Schiedsgericht  entscheiden  lassen  und  somit  unter  Umständen
Existenzfragen  der  Willkür  eines  fremden  Gerichtshofes  überantworten
  könne.  Man  kam  daher  nicht  weiter  als  eine  Konvention
  zur  friedlichen  Schlichtung  internationaler  Streitigkeiten
zu  empfehlen.

In  Dänemark  beschäftigte  die  Gemüter  ein  großer  Streik,
der  allmählich  zu  einer  Massenaussperrung  führte.  Im  April
        <pb n="339" />
        Mebersicht  der  politischen  Eutmickelung  des  Jahres  1899.  331

brach  im  Kopenhagener  Zimmergewerbe  ein  Streik  über  Lohnangelegenheiten
  aus,  an  dem  bald  das  ganze  Baugewerbe  teilnahm.
Der  Streik  entwickelte  sich  allmählich  zu  einer  Kraftprobe  zwischen
den  gewerkschaftlich  organisierten  Arbeitern  und  den  ebenfalls
organisierten  Unternehmern.  Wiederholte  Verständigungsversuche
scheiterten,  da  die  Unternehmer  den  Anspruch  der  Arbeiter,  an  der
Direktion  der  Arbeit  mitzuwirken,  nicht  anerkennen  wollten.  Erst
am  4.  September  kam  es  zu  einer  Einigung,  die  in  allen  wesentlichen
  Punkten  zu  Gunsten  der  Arbeitgeber  ausfiel.

In  Schweden  und  Norwegen  ist  der  Unionskonflikt  nicht  Schwegemildert,
  vielmehr  infolge  der  Durchführung  des  Flaggenstreites  vengesteigert
  worden.  Bei  der  gereizten  Stimmung  bedeutete  die  wegen.
bedeutende  Verstärkung  der  schwedischen  Wehrkraft,  die  mit  nie
erhörter  Bereitwilligkeit  vom  Reichstage  zugestanden  wurde,  eine
gewisse  Drohung  gegen  das  Nachbarreich,  aber  bei  den  Reichstagswahlen
  erlitten  die  Vertreter  eines  schroffen  Vorgehens  gegen
Norwegen  eine  Niederlage.  Augenblicklich  wird  in  Schweden  die
allgemeine  Wehrpflicht  erörtert,  aber  es  ist  zweifelhaft,  ob  in  absehbarer
  Zeit  bindende  Beschlüsse  darüber  gefaßt  werden.  —  Die
auswärtige  Politik  der  Union,  die  auf  die  strengste  Neutralität
nach  allen  Seiten  hinausläuft,  ist  durch  den  Wechsel  im  Ministerium
  des  Auswärtigen  nicht  verändert  worden.

Die  russische  Politik,  auf  deren  Initiative  die  Haager  Nuß-Friedenskonferenz
  zurückzuführen  ist,  hatte  einen  durchaus  fried=  land.
lichen  Charakter.  Sowohl  während  der  Differenzen  zwischen  Frankreich
  und  England,  wie  während  des  Burenkrieges  machte  sie  keine
Anstalten  aus  ihrer  strengen  Neutralität  herauszutreten,  wiewohl
die  Sympathie  der  Nation  beide  Male  auf  der  Seite  der  Gegner
Englands  war.  Die  Friedensliebe  und  der  Abrüstungsvorschlag
des  Zaren  hinderte  indessen  die  russische  Regierung  nicht,  ihre
Wehrkraft  unausgesetzt  zu  verstärken;  so  wurden  in  Zentralasien
zwei  neue  Armeekorps  organisiert  und  die  Flotte  vergrößert.  Das
Ziel  der  asiatischen  Politik  Rußlands  ist  nach  wie  vor,  zunächst
Persien  völlig  unter  russische  Botmäßigkeit  zu  bringen,  und  so  den
Weg  nach  dem  indischen  Ozean  zu  finden,  während  gleichzeitig  der
sibirische  Bahnbau  und  die  Kolonisation  Sibiriens  mit  Eifer  be-
        <pb n="340" />
        332  Mebersicht  der  velitischen  Entwickeluns  des  Jahres  1899.

trieben  wird,  um  in  Ostafien  die  erste  Rolle  spielen  zu  können.
Diese  Expansion  in  Asien  hat  eine  Beschränkung  in  Europa  zur
Voraussetzung,  und  so  ist  denn  auch  die  russische  Politik  auf  der
Balkanhalbinsel  so  defensiv  wie  nur  je:  Rußland  sucht  dort  unbedingt
  die  Ruhe  zu  erhalten  und  hat  viel  dazu  beigetragen,  einen
zu  Beginn  des  Jahres  in  Macedonien  drohenden  Aufstand  hintanzuhalten.
  Die  Steigerung  des  deutschen  Einflusses  in  der  Türkei
durch  die  Konzedierung  der  anatolischen  Bahn  betrachtete  die
öffentliche  Meinung  zwar  mit  Mißtrauen,  aber  die  Regierung  ließ
keine  Protest-  oder  Mißfallensäußerung  vernehmen.

Innere  Die  vorsichtige  äußere  Politik  wurde  ebensowohl  durch  die

*•  Friedensliebe  des  Zaren  wie  durch  die  schlimmen  Zustände  im
Innern  bedingt.  Die  Zahl  der  Notleidenden  ist  durch  mehrere
Mißernten  gestiegen,  so  daß  agrarische  Reformen  im  großen  Stil
unerläßlich  scheinen,  wenn  die  Ackerbau  treibende  Bevölkerung  und
die  ganze  wirtschaftliche  Produktion  nicht  starke  Einbußen  erleiden
soll  (S.  271).  Zu  dieser  Schwierigkeit  kommt  eine  wachsende
Gährung  unter  den  Arbeitermassen,  die  anfangen  sich  nach  westeuropäischem
  Muster  zu  organisieren  und  sozialistischen  Ideen  zuzuneigen.
  Die  polizeilichen  Maßregeln  der  russischen  Regierung
haben  bisher  ihre  Wirkung  dagegen  verfehlt  (vgl.  Mitteilung.  des
evangelisch-sozialen  Kongresses  1900).  —  Der  nivellierende  gewaltthätige
  Charakter  der  russischen  Autokratie  hat  sich  auch  unter  dem
neuen  Herrscher  nicht  geändert.  Wie  Alexander  der  III.  die  Rufsifizierung
  der  Ostseeprovinzen  durchgeführt  hat,  so  hat  Nikolaus  der  II.

Finland.  begonnen,  Finland  seiner  Selbständigkeit  in  Gesetzgebung,  Finanzund
  Heerwesen  zu  berauben  und  russische  Sprache  und  Verwaltungspraxis
  dort  einzuführen.  Da  Finland  eine  kompaktere  und  zahlreichere
  Bevölkerung  besitzt  als  die  deutschen  Ostseeprovinzen,  so
wird  der  Russifizierungsprozeß  nur  langsam  vor  sich  gehen,  aber
der  endgültige  Ausgang  scheint  bei  der  ungeheueren  Übermacht
Rußlands  nicht  zweifelhaft,  sofern  nicht  internationale  Verwicklungen
  die  russische  Kraft  lahm  legen.

Türkei.  Auf  der  Balkanhalbinsel  gab  es  im  Gebiete  der  Türkei
einige  Unruhen,  die  durch  Ausschreitungen  der  Albanesen  gegen
christliche  Völkerschaften  und  durch  Grenzverletzungen  gegen  Serbien
        <pb n="341" />
        Uebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1899.  333

hervorgerufen  wurden.  Dank  den  Mahnungen  der  Großmächte
hatten  sie  keine  weiteren  Folgen.  Auch  in  der  asiatischen  Türkei,
in  Armenien,  fanden  wieder  kurdische  Ausschreitungen  statt,  die
beweisen,  daß  die  Pforte  unfähig  ist,  die  verschiedenen  Elemente
ihres  weiten  Gebietes  zu  friedlichem  Zusammenleben  zu  bringen.
Die  Korruption  der  inneren  Verwaltung  ist  nicht  aufgehoben,  und
die  Verhaftung  mehrerer  hoher  Beamter  am  Schluß  des  Jahres
sowie  die  Flucht  eines  Schwagers  des  Sultans  ins  Ausland  zeigt,
daß  in  den  höchsten  Regierungskreisen  eine  bedenkliche  Unsicherheit
herrscht.  —  Mit  Rußland  wurden  mehrere  Noten  gewechselt  über
die  rückständige  Kriegsentschädigung,  die  die  Pforte  nur  sehr  lässig
bezahlt,  so  daß  Rußland  schon  mit  Repressalien  für  das  kommende
Jahr  drohte.  Eine  weitere  Differenz  zwischen  Rußland  und  der
Pforte,  die  Repatriierung  der  während  der  Armeniermetzeleien  nach
dem  Kaukasus  geflüchteten  Armenier,  ist  ebenfalls  noch  in  der
Schwebe.

In  Serbien  ist  der  Kampf  zwischen  dem  Exkönig  Milan  und  Serbien.
den  Radikalen  einstweilen  zu  gunsten  Milans  entschieden  worden.
Ein  mißlungenes  Attentat  auf  Milan  gab  Gelegenheit,  die  Führer
der  Radikalen  zu  langjährigen  Freiheitsstrafen  verurteilen  zu  lassen,
obgleich  ein  Beweis  für  ihre  Schuld  nicht  erbracht  werden  konnte.
Diese  Gewaltpolitik  hat  namentlich  in  Rußland  große  Unzufriedenheit
  erzeugt.  —  Auch  Rumänien,  sonst  der  ruhigste  Staat  der  u-Balkanhalbinsel,
  hat  mehrere  Erschütterungen  erlitten.  Die  natio-  nien.
nale  Eifersucht  gegen  die  Magyaren  rief  Straßendemonstrationen
hervor,  die  das  liberale  Ministerium  zum  Rücktritt  zwangen,  und
die  schlechte  Ernte  trieb  in  mehreren  Distrikten  die  Bauern  zum
Aufruhr.  Der  Ernteausfall  schädigte  die  Finanzen  dermaßen,  daß
eine  Anleihe  von  175  Millionen  Franks  notwendig  wurde,  um  die
Zinszahlungen  fortsetzen  zu  können.  —  Schlimmer  noch  lagen  die
finanziellen  Verhältnisse  in  Bulgarien,  das  erst  nach  langen  Ver=  Bulhandlungen
  Hülfe  von  auswärtigen  Banken  erhalten  konnte.  Die  587/#.
Bedingung  für  die  Anleihe  war,  daß  der  Bau  der  Parallelbahn,
die  als  ein  bulgarisches  Konkurrenzunternehmen  gegen  die  ostrumelische
  Orientbahn  gedacht  war,  eingestellt  merden  mußte.  Gehaltsreduktionen
  und  Beschränkung  der  Zivilliste  bezeichnen  die  schwierige
        <pb n="342" />
        334  Rebersicht  der  polilischen  Entwickelung  des  Jahres  1899.

Griechen-Lage  des  Staates.  —  In  Griechenland  haben  sich  die  Zustände

land.

Kreta.

Nordamerika.



nicht  merklich  geändert.  Es  scheint  nicht,  daß  es  dem  Ministerium
Theotokis  gelungen  ist,  die  Verwaltung  und  Justiz  von  der  Einmischung
  des  Parlaments  zu  befreien,  und  die  Finanzen  haben  sich
nicht  gebessert,  da  die  Korinthenpreise  nicht  gestiegen  sind.  —  In
Kreta,  das  in  einem  ideellen  Zusammenhange  mit  Griechenland
steht,  hat  die  Begründung  der  christlichen  Herrschaft  zur  Massen-Auswanderung
  von  Muselmanen  geführt,  so  daß  die  Insel  künftig
von  Glaubenskämpfen  wohl  verschont  bleiben  wird.  Die  Verwaltungsreformen
  wurden  erschwert  durch  die  geringen  Einkünfte  der
Insel,  aber  eine  neue  Subvention  wurde  von  den  Protektionsmächten
  abgelehnt  (S.  249).  Die  türkischen  Oberhoheitsrechte  find
in  der  Praxis  nicht  mehr  beachtet  worden.

Wenn  die  Vereinigten  Staaten  im  Jahre  1898  glänzende
Triumphe  gefeiert  hatten,  so  zeigte  sich  bald,  daß  die  Uberwindung
Spaniens  der  geringere  Teil  der  Schwierigkeiten  gewesen  war,  die
die  Expansionspolitik  mit  sich  brachte.  Das  Hauptwerk  begann  erst,
als  die  Philippinos  dem  spanisch-amerikanischen  Vertrage,  der  die
Abtretung  der  Philippinen  an  die  Vereinigten  Staaten  enthielt,
die  Ratifikation  verweigerten,  und  nun  gegen  Amerika  wie  früher
gegen  Spanien  die  Waffen  ergriffen.  Die  Amerikaner  waren  im
offenen  Felde  zwar  dank  der  Überlegenheit  ihrer  Artillerie  meist
siegreich,  aber  die  Natur  des  Landes  und  die  Schwierigkeit  der
Verpflegung  ließen  weder  eine  Eroberung  des  ganzen  Landes  noch
eine  Vernichtung  der  feindlichen  Heere  zu.  Aus  diesen  Gründen
ist  eine  Unterwerfung  noch  nicht  erreicht.  Die  amerikanische  Regierung
  scheint  fest  entschlossen,  die  Philippinen  zu  annektieren,  trotzdem
  eine  starke  Partei  nach  wie  vor  gegen  die  „imperialistische"
Eroberungspolitik  protestiert,  wofür  die  Abstimmung  im  Senat
über  den  spanischen  Friedensvertrag  charakteristisch  ist.  Die  Einrichtung
  des  neuen  Regiments  auf  Kuba  ging  ohne  größere  Unruhen
  vor  sich,  obwohl  auch  hier  Bestrebungen,  die  auf  eine  völlige
Autonomie  hinzielen,  nicht  fehlen.  —  Die  erste  Folge  der  Eroberungspolitik
  war  die  Vermehrung  des  stehenden  Heeres  (S.  288)
und  eine  Untersuchung  über  Mißstände  in  der  Heeresverwaltung,
die  großes  Aufsehen  im  Publikum  erregte.  Die  auswärtige  Politik
        <pb n="343" />
        Kebersicht  der  politischen  Eutwickelung  des  Jahres  1899.  335

ist  schon  oben  behandelt  worden,  hier  ist  noch  nachzutragen,  daß
die  Differenz  mit  Kanada  über  die  Abgrenzung  Alaskas  noch  nicht
beendet  worden  ist,  und  daß  mit  Frankreich  am  24.  Juli  ein
Handelsabkommen  auf  gegenseitige  Zollerleichterungen  abgeschlossen
worden  ist.

In  Asien  ist  China  das  Feld  geblieben,  wo  die  Einflüsse  fast  aller  usien.
Großmächte  sich  kreuzen.  Rußland  und  England,  die  beiden  Hauptrivalen
  haben  sich  über  die  Abgrenzung  ihrer  Einflußsphären  vorläufig
  verständigt;  Frankreich  hat  gegen  Schluß  des  Jahres  eine
territoriale  Konzession  in  der  Kuang-Tschu-Bai  durchgesetzt,  und
Deutschlands  Anteil  am  ostasiatischen  Handel  ist  vermehrt  worden,
dadurch,  daß  der  Norddeutsche  Lloyd  die  Dampfer  von  zwei  englischen
  Schiffahrtgesellschaften  angekauft  hat  (Dezember).  Die  Küstenschiffahrt
  in  den  südlichen  Häfen  Ostasiens  ist  damit  in  deutsche
Hände  übergegangen.  (Über  die  wirtschaftliche  Erschließung  Chinas
vgl.  Revue  politique  et  parlementaire  Bd.  20  ff.  und  Schumacher,
Archiv  für  Eisenbahnwesen  Jahrg.  1900.)  —  In  Indien  hat  die
Hungersnot  weitere  Gebiete  ergriffen,  so  daß  zeitweilig  an  50  Millionen
  Menschen  Not  litten.
        <pb n="344" />
        Asphabetisches  Register.

(Die  Ziffern  bedeuten  die  Seitenzahlen.)

Afrika  296—302.
Uebers.  305,  306,  310,  321.

Asien  302—304.
Uebers.  305,  329,  332,  335.

Australien  und  Südsee
295,  296.

Uebers.  307.

Belgien  259—2963.
Uebers.  330.

Däuemark  266.
Uebersf.  330.

Deutsches  Reich  1—185.
Uebers.  309,  317,  335.

Auswärtige  Velitik.

Ausweisungen  von  Dänen  in
Schleswig  3,  28,  47,  87  —  über
die  Beziehungen  zu  den  Vereinigten
  Staaten  22,  44,  56,  75,  89,
90  —  neue  Kleidung  der  Konsuln
und  Dragomans  31  —  Lage  in
Kiautschon  32  —  Vertrag  mit
Peru  46  —  Zuckerfrage  und  Kuba
48  —  Kaiserliches  Telegramm  an
Frau  Faure  48  —  Nachruf  auf
Faure  49  —  Samoafrage  52,
57,  75,  84,  108,  159,  164  —

 

Entschädigung  von  Reichsangehörigen
  auf  Kuba  53  —  Delagoabai
  53  —  Cecil  Rhodes  in  Berlin
56,  70  —  Gerücht  über  das  ostasiatische
  Kreuzergeschwader  56  —
Teilnahme  für  die  evangelische
Bewegung  in  Oesterreich  76,  88  —
Einfuhr  ausländischen  Fleisches  3,
88,  118  —  Depeschenwechsel  des
Kaisers  mit  Mac  Kinley  90  —
Toast  auf  den  Zaren  95  —  Vertrag
mit  Spanien  über  die  Karolinen
99,  111,  119  —  Vertrag  mit
Uruguay  100  —  Teilnahme  für
die  ausständigen  Dänen  102  —
„Kölnische  Zeitung“  und  „Nordd.
Allg.  Ztg.“  über  die  Haager  Konferenz
  102,  120  —  Handelsprovisorium
  mit  England  107  —
Gerücht  über  die  Annexion  der
Bäreninsel  107  —  Handelsbeziehungen
  zu  Spanien  111  —
Nordlandsreise  des  Kaisers  116,
117,  119,  120,  vgl.  Norwegen  —
Besuch  des  französ.  Avisos  „Ibis“
in  Geestemünde  120  —  Frage
eines  Zollbunds  mit  Holland  134
—  Dreyfusfrage  141  —  Reise
des  Kaisers  nach  Schweden  144
—  Besuch  der  Königinnen  von
Holland  in  Potsdam  148  —
Urteile  über  den  Burenkrieg  150
—.  Besuch  des  Zarenpaares  in
Potsdam  159  —  Telegraphenlinie
in  Ostafrika  70,  161  —  Kaeiserreise
  nach  England  150,  162,  168  —
        <pb n="345" />
        Uwyhb#betisches  Rezister.

Beratung  deutscher  und  österr.
Kornhausgenossenschaften  165  —
Auswärtige  Politik  und  Flottenfrage
  169  ff.  —  Vertrag  mit  England
  und  Amerika  über  Samoa
183  —  Angeblicher  Inhalt  des
geheimen  deutsch-englischen  Vertrages
  184  —  Verbot  der  Lieferung
  Kruppscher  Stahlgranaten
an  England  185  —  Beschlagnahme
  deutscher  Dampfer,  Vorstellungen
  in  England  185.

Baden.

Pfarrdotationsgesetz  87  —  Wahlrechtsfrage
  93,  165  die  evangel.
Generalsynode  über  die  evangel.
Bewegung  in  Oesterreich  117  —
Kaisermanöver,  Trinksprüche  des
Kaisers  und  des  Großherzogs  137
bis  140  —  Schutz  der  Arbeitswilligen
  150,  182  —  Landtagswahlen
  162  —  Doktorpromotion
an  der  technischen  Hochschule  185.

Paern.
Arbeitsnachweise  und  Landgemeinden
  2  —  Zustände  in

Priesterseminarien  35  —  Verdeutschung
  von  Fremdausdrücken
im  Heere  36  —  Außerordentliche
Session  des  Landtags  39  —  Einkommensteuervorlage
  in  der  Kammer
  49  —  Gewerbesteuergesetz  56,
95  —  Feier  der  hundertjährigen
Herrschaft  der  bayer.  Königslinie
58  —  Kammerdebatte  über  den
obersten  Militärgerichtshof  71  —
Konferenz  der  Bischöfe  76  —
Kammerdebatte  über  die  evangel.
Bewegung  in  Oesterreich  88  —
Aufhebung  der  Amortisationsgesetze
  88  —  Erhaltung  der
Privatnotenbanken  89  —  Ausführungsbestimmungen
  zum  Bürgerl.
  Gesetzbuche  89  —  Ablösung
der  Steuerfreiheit  der  Standesherren
  90,  94  —  Zuwendungen
an  geistliche  Gesellschaften  99  —
Landtagsschluß  102  —  Sportausstellung
  in  München  103  —
Landtagswahlen  118,  119  —
Hochwasser  143  —  Eröffnung  des
Landtages,  Thronrede  144  —
Budget  146  —  Staatshilfe  für
Europäischer  Geschichtskalender.  XI.4

Ioefrika—eutsches  Reich.

 

337

die  Ueberschwemmten  148  —
Schutz  der  Arbeitswilligen  im
Landtag  154  —  Wahlrechtsfrage
158  —  Vereinheitlichung  der  Postwertzeichen
  abgelehnt  199  —
Debatte  über  die  Einjährig-Freiwilligen
  182.

Premen.
1  Eräffnung  eines  Trockendocks
44.

Elsaß·  othringen.

Goethedenkmal  in  Straßburg
29  —  Denkmalsenthüllung  bei
St.  Privat  128  —  Manöver,
Rede  und  Erlaß  des  Kaisers  137,
138  —  Tagung  des  Landesausschusses
  158.

Evanzelische  Kirche.

Soziale  Forderungen  der  christl.
Bergarbeiter  2  —  Volksschule  und
Parität  55  —  Frage  der  Feuerbestattung
  in  Preußen  71  —
evangelische  Arbeiter  über  Streikterrorismus
  75,  95  —  Teilnahme
für  die  evangelische  Bewegung  in
Oesterreich  76,  88,  117  —  Feier
des  Karfreitags  94,  115,  116  —
evangelisch-sozialer  Kongreß  95.

Finanzen.
Scheitern  der  württembergischen
Steuerreform  6  —  Kosten  der

Regulierung  der  Oder-Nebenflüsse
16  —  preuß.  Etat  18  —  Verschuldung
  Preußens  22  —  württemberg.
  Etat  39  —  Ueberzeichnung
  der  Reichs=  und  preuß.
Staatsanleihen  40  —  Einkommensteuer
  in  Bayern  49  —  Verbesserung
  der  preuß.  Beamtenbesoldungen
  51  —  Kaiser  Wilhelm-Bibliothek
  51  —  bayer.  Gewerbesteuergesetz
  56  —.  Etatsgesetz  für
Schutzgebiete  58  —  Kosten  der
preuß.  Kanalvorlage  68,  82  —
preuß.  Herrenhaus  über  Gehaltserhöhungen
  71  —  preuß.  Etatsgesetz
  71  —  Eisenbahnen  und
Kanäle  in  Preußen  81  —  badisches
Pfarrdotationsgesetz  87  —  Aufhebung
  der  Amortisationsgesetze
in  Bayern  88  —  Erhaltung  der
Privatnotenbanken  in  Bayern  89
—  Erhöhung  des  Kapitals  der

22
        <pb n="346" />
        348

Reichsbank  40,  89  —  Ablösung
der  Steuerfreiheit  der  bayerischen
Standesherren  90,  94  —  Kosten
des  Elb-Trave-Kanals  90  —
Weinsteuer  in  Hessen  91  —  Bau
württemberg.  Eisenbahnen  93  —
Versorgung  der  Witwen  und
Waisen  von  Volksschullehrern  in
Preußen  93  —  Schenkungen  und
Testate  für  geistliche  Gesellschaften
in  Bayern  99  —  Rentabilität
der  württemb.  Eisenbahnen  100
—  Kaufsumme  für  die  Karolinen
111  —  süddeutsche  Tarifreform
120  —  bayer.  Budget  146  —
Beihilfe  für  die  Ueberschwemmten
in  Bayern  148  —  Finanzen  der
Sozialdemokratie  148  —  Amortisationssond
  wie  die  Bodenzinse
in  Bayern  154  —  Kosten  der
Flottenverstärkung  156,  172  —
Eisenbahneinnahmen  in  Sachsen
163  —  Herabsetzung  der  Porti
164  —  Münzgesetz  165  —  Reichsetat
  168  —  sächs.  Finanzlage  184.

Hamburs.

Deutscher  Seemannstag  3  —
Segelregatta,  Rede  des  Kaisers
107  —  Tod  Versmanns  120  —
Antisemitischer  Parteitag  142  —
Rede  des  Kaisers  über  die  Flottenvermehrung
  151.

Haudels=  und  Wirtschaftspolitik.
Fleischnot  u.  Einfuhr  ausländischen
  Fleisches  3,  88,  118  —  Lage
in  Kiautschon  und  China  32  —
Reichs=  und  preuß.  Staatsanleihe
40  —  Ländliche  Arbeiternot  40,
91  —  Handelsbeziehungen  zu  den
Vereinigten  Staaten  44  —  Forderungen
  des  Bundes  der  Landwirte
46  —  Zuckerfrage  u.  Kuba  48  —
Thätigkeit  der  Ansiedlungskommission
  in  Preußen  51  —  Hgypothekenbankgesetz
  55  —  Gewerbesteuergesetz
  in  Bayern  56  —  Aenderungen
  im  Postwesen  87,  161,  164,
168  —  Fleischbeschaugesetz  88  —
Erhöhung  des  Reichsbankkapitals
40,  89  —  Frage  der  Arbeitsvermittlung
  94  —  Schutz
werblichen  Arbeitsverhältnisses  96,

 

des  ge-Ilphabelisches

  Rezister.

109,  116.  117,  150,  154.  162  —
Handelsvertrag  mit  Uruguay  100
Sportausstellung  in  München  103
—  Handelsprovisorium  mit  England
  107  —  Wirtschaftliche  Bedeutung
  der  Karolinen  112  —
Handelsbeziehungen  zu  Spanien
113  —  Fleischeinfuhrverbot  118
—  Frage  eines  Zollbundes  mit
Holland  134  —  Eröffnung  eines
großen  Trockendocks  144  —  Erschwerung
  des  Telegraphierens
durch  den  Südafrikan.  Krieg  155
—  Bayer.  u.  württemb.  Postwertzeichen
  159  —  Ostafrikanische  Telegraphenlinien
  161  —  Konferenz
deutscher  u.  österreich.  Kornhausgenossenschaften
  165  —  Flottenfrage
und  Wirtschaftspolitik  168-—182
—  Verein  zur  Ausbildung  junger
Seeleute  184  —  Angriffe  auf  die
Agrarpolitik  der  Regierung  184
—  Beschlagnahme  deutsch.  Handelsdampfer
  185.

Verkehrsfragen.  Seemannstag
  über  Seemannsordnung  3
—  Regulierung  der  linken  Odernebenflüsse
  15  —  Preußische  Kanal-=vorlage
  68  —  Ihre  erste  Beratung
  78—84  —  Lübecker  Elb-Travekanal
  90  —  Informationsreise
  der  preuß.  Kanalkommission
93  —  Bau  württemberg.  Eisenbahnen
  93,  117  —  Ablehnung
der  preuß.  Kanalvorlage  in  der
Kommission  94  —  Prinz  Ludwig
von  Bayern  für  den  Mittellandkanal
  96  —  Statistik  der  württ.
Eisenbahnen  100  —  Bund  der
Landwirte  über  den  Kanal  103  —
Zweite  Beratung  der  preuß.  Kanalvorlage
  103,  124—128  —  Mittellandkanal
  u.  Kompensationen  114
—  Frage  der  preußisch  -sächsischen
Eisenbahngemeinschaft  118,  163,
166  —  Stüddeutsche  Tarifreform
120  =  Einweihung  des  Dortmund-Ems-Kanals
  122  —  Ablehnung
der  preuß.  Kanalvorlage  128,  130  ff.
Offiziöse  u.  offizielle  Kundgebung
über  die  preuß.  Kanalvorlage  129,
134  —  Rückgang  der  sächs.  Eisenbahnen
  103  —  Frage  der  deutschen
Eisenbahngemeinschaft  166.
        <pb n="347" />
        Deutsches  Reich.  339

Heer  und  Flotte.

Verdeutschung  von  Fremdausdrücken
  1,  36  —  Frage  der  Durchführung
  des  Flottengesetzes  5  —
Erhöhung  der  Friedenspräsenz  der
Armee,  Verweisung  an  Kommission
6—15  —  Ordres  über  die  Stiftungstage
  der  hannoverschen,  hessischen
  und  nassauischen  Regimenter
24,  26,  31  —  Wahlfreiheit  der
Werftarbeiter  31  —  Budgetkommission
  über  die  Militärvorlage  50,
55  —  Verordnung  gegen  unlautere
Geldangebote  an  Offiziere  50  —
Prinz  Heinrich  wird  Chef  des  ostafiatischen
  Kreuzergeschwaders  54,
56  —  Errichtung  eines  bayerischen
Senats  beim  Reichsmilitärgericht
54,  71  —  Neuorganisation  der
obersten  Marinebehörden  58  —
Zweite  Beratung  der  Militärvorlage
  599—63  —  Dritte  Beratung
der  Militärvorlage  63—68  —
Publikation  des  Gesetzes  über  die
militärischen  Neuformationen  74
—  Deutsche,  amerikanische  u.  englische
  Seeleute  75  —  Prüfungsbestimmungen
  für  Fahnenjunker
u.  Fähnriche  77  —  Trinkspruch
auf  das  Regiment  Gersdorff  94
—  Verlangen  nach  beschleunigtem
Ausbau  der  Flotte  96  —  Stapellauf
  des  Schiffs  „Wilhelm  der
Große"  98  —  Der  Kaiser  über
die  Tradition  in  der  Armee  107
—  Ein  französ.  Aviso  in  Geestemünde
  120  —  Jubiläum  des
Königs  von  Sachsen  120  —  Militär.
  Bedeutg.  des  Mittellandkanals
125  —  Enthüllung  eines  Denkmals
für  das  1.  Garde-Regt.  in  St.  Privat
  128  —  Kaisermanöver  137
bis  141  —  Veteran  Schmidt  1
142  —  Eröffnung  eines  Trockendocks
  144  —  Neues  Exerzierreglement
  und  Schießvorschrift  für  die
Feldartillerie  148  —  Seozialdemokratie
  u.  Militarismus  148
—  Stapellauf  des  Linienschiffs
„Karl  d.  Große"  151  —  Rede  des
Kaisers  über  die  Flottenfrage  151
—  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  über
die  Flottenverstärkung  1566  —

 

General  v.  Stiehle  f  161  —  Dis- 



kussion  der  Flottenverstärkung  im
Reichstag  168—182  —  Debatte
über  die  Einjährig-Freiwilligen  in
Bayern  182  —  Verein  zur  Ausbildung
  junger  Seeleute  183  —
Verbot  der  Lieferung  Kruppscher
Stahlgranaten  an  England  185.

hesen.
Wahlrechtsfrage  89  —  Tod

Büchners  90  —  Weinsteuer  91  —
Liebers  Rede  über  Zentrum  und
Sozialdemokratie  144  —  Landtagswahlen
  162.

sti.

Antrag  auf  Bestrafung  von  Veröffentlichung
  geheimer  Akten  22
—  Vorgehen  gegen  Prof.  Delbrück
22,  74  —  Aerztliche  Ehrengerichte
in  Preußen  35  —  Schutz  der
öffentlichen  Sittlichkeit  38,  55  —
Verurteilung  von  Arbeitern  wegen
Gewaltthaten  in  Sachsen  38  —
Majestätsbeleidigungen  und  Begnadigungen
  in  Preußen  49  —
Bayerischer  Senat  beim  Reichsmilitärgericht
  54,  71  —  Aerztliche
  Standesordnung  in  Sachsen
78  —  Ausführungsbestimmungen
zum  Bürgerl.  Gesetzbuche  89,  132
—  Reichsgerichtspräsident  v.  Simson
  f  92  —  Prof.  Dambach  7  95
—  Pensionierung  von  Richtern  113
—  Bestrafung  unruhiger  Bergarbeiter
  116  —  Schutz  von  Arbeitswilligen
  96,  109,  116,  150,  154,
162,  167  —  Prozeß  gegen  den
Klub  der  Harmlosen  154.

Katholische  Kirche.

Soziale  Forderungen  christlicher
Bergarbeiter  2  —  Jesuitengesetz
27  —  Baherische  Priesterseminare
35  —  Kirche  und  Wissenschaft  52,
76  —  Paritätsfragen  55  —  Volksschule
  u.  Kirche  56  —  Frage  der
Feuerbestattung  in  Preußen  71  —
Pfarrdotationsgesetz  in  Baden  87
—  Gegen  die  evangelische  Bewegung
  in  Oesterreich  88  —  Kardinal
Krementz  f  93  —  Zuwendungen
an  geistliche  Gesellschaften  99  —
Weihbischof  Schmitz  f  132  —
Katholikenversammung  132  —
Simar,  Erzbischof  v.  Köln  155.

22*
        <pb n="348" />
        340

Keburgz-Goiha.

Tod  des  Erbprinzen  39  —  Nach-T
  des  Herzogs  von  Connaught
76  —  Landtagsbeschluß  über  den
Aufenthalt  des  Thronfolgers  96
—  Ministerielle  Erklärung  hierüber
  102,  106  —  Gesetz  über  die
Thronfolge  116.

Kolonialpelitik  vgl.  Afrika,  Australien.
Uniform  für  die  Konsuln  und
Dragomans  31  —  Lage  in  Kiantschon
  32  —  Delagoabai  52  —
Samoafrage  52,  57,  75,  84,  159,
164,  183  —  Cecil.  Rhodes  u  die
ostafrikanische  Telegraphenfrage  56,
0,  161  —  Erwerbung  der  Karolinen
  99,  111,  119  —  Kolonialpolitik
  und  Flottenfrage  168—182
—  Verträge  über  Samoa  159,  183
—  Angeblicher  Inhalt  des  deutschenglischen
  Vertrages  184  —  Beurteilung
  des  Burenkrieges  150,
185.

Kunst,  Wissenscheft,  Aunterricht.

Schwarzer  Adlerorden  an  Adolf
Menzel  2  —  Vorgehen  gegen
Prof.  Debrück  22,  74  —  Zuschuß
für  ein  Goethedenkmal  in  Straß-=burg
  29  —  Bayerische  Priesterseminare
  35  —  Versorgung  der
Hinterbliebenen  preuß.  Volksschullehrer
  39,  93  —  Landarbeiterfrage
u.  ländlicher  Unterricht  40  —44
—  Kaiser  Wilhelm-Bibliothek  in
Posen  51  —  Prof.  Schell  u.  die
kath.  Kirche  32  —  Angriffe  auf
die  Ausschmückung  des  Reichstags
53  —  Volkseschule,  Kirche  und
Polenfrage  55  —  Fakultative
Feuerbestattung  in  Preußen  71  —
Katholische  Kirche  u.  Wissenschaft
52,  76  —  Prüfungsbestimmungen
für  Fahnenjunker  und  Fähnriche
77  —  Prof.  Kiepert  89  —
Züchtigungserlaß  für  die  preuß.
Schulen  90  —  Klaus  Groth  f  99
—  Vorgehen  gegen  Dr.  Arons  120
—  Prof.  Weizsäcker  124  —
Prof.  v.  Bunsen  128  —  Goethefeier
  133  —  Internationaler  Geographenkongreß

  144  —  Kritik  des

Marxismus  149  —  Jubiläum  der
Berliner  technischen  Hochschule,

 

Ilnhabetisches  Rezister.

Doktortitel  152  —  Verleihung  des
Doktortitels  in  Karlsruhe  185.

Tipye-Betmeld.

Bundesratsbeschluß  über  die
Thronfolge  2  —  Auffassung  in
Lippe  2  —  Toast  des  Regenten
auf  den  Kaiser  30.

en.
Vertiefung  der  Trave  90.

Gldenburg.
Verein  zur  Ausbildung  junger
Seeleute  183.

Varteibemegzung.

Württemb.  Verfassungsfrage  2
—  Ausweisungen  in  Preußen  3,
28,  87  —  Beurteilung  des  Vorgehens
  gegen  Prof.  Delbrück  22
—  Wahlfreiheit  der  Werftarbeiter
31  —  Krisengerüchte  31  —  bayer.
Priesterseminare  35  —  Ländliche
Arbeiternot  40  —  Paritätsfragen
55  —  Beurteilung  des  Mittelland-Kanals
  69  —  Frage  der  Feuerbestattung
  71  —  Beurteilung  der
evangelischen  Bewegung  in  Oesterreich
  76,  88  —  Reichstagsersatzwahlen
  77,  89,  96,  100,  143,
155,  161  —  Beamtenvereine  87
—  Wahlrechtsfrage  in  Hessen  89,
in  Baden  93,  in  Preußen  101  —
Veränderungen  im  Reichstag  115
—  Bergarbeiterunruhen  116  —
Kritik  des  Gesetzes  über  den  Schutz
der  Arbeitswilligen  96,  116,  150,
154,  163,  168  —  Wahlen  zum
bayer.  Landtag  118,  119  —  Vorgehen
  gegen  Dr.  Arons  120  —
Kritik  der  Ablehnung  der  preuß.
Kanalvorlage  131  —  Vorgehen
gegen  preuß.  Verwaltungsbeamte
134  ff.  —  Ministerkrisen  136  —
Beurteilung  des  Dreyfusprozesses
141  —  sechs.  Landtagswahlen
148  —  Beurteilung  des  Burenkrieges
  und  der  Kaiserreise  nach
England  150  —  der  Kaiser  über
die  Parteiungen  150  —  Beurteilung
  der  Flottenvermehrung  158
—  freie  Vereinigung  für  Flottenvorträge
  158  —  Wahlen  in  Hessen
162  —  Beurteilung  der  Aufhebung
  des  Verbindungsverbots
von  Vereinen  166  —  Erklärung
        <pb n="349" />
        Beutsches  Reich.  341

Miquels  182  —  Angriffe  auf  den
Reichskanzler  183.

Bund  der  Landwirte.  Beschluß
  über  die  Wirtschaftspolitik
46  —  zur  Kanalfrage  103,  128.

Dänen.  Ausweisungsfrage  3,
28,  47.

Deutsche  Reformpartei
(Antisemiten).  Parteitag  142.
Deutsche  Volkspartei.

Parteitag,  Angriff  auf  Zentrum  2.

Freisinnige  Vereinigung
u.  Freisinnige  Volkspartei.
Abstimmung  in  der  Militärvorlage
50,  68.

Konservative  und  Reichspartei.
  Antrag  auf  Bestrafung
von  Publikation  geheimer  Akten
21  —  Abstimmung  in  der  Militärvorlage
  50,  68  —  in  der  Kanalvorlage
  128  —  zu  den  Beamtenmaßregelungen
  136  —  Mißtrauensvotum
  gegen  Hohenlohe
174,  183.

Nationalliberale.  Abstimmung
  in  der  Militärvorlage  50,
68  —  in  der  Kanalvorlage  128
—  Tod  Bendas  129  —  zum
Schut  der  Arbeitswilligen  150,
162.

National-Soziale.  Vereinsk9.
  148  —  zur  Flottenverstärkung
58.

Polen.  Demonstration  gegen
Bismarck  18  —  gegen  die  Kaiser
Wilhelm-Bibliothek  51  —  Katholikenversammlung
  132.

Sozialdemokratie.  Verurteilung
  gewaltthätiger  Arbeiter
38  —  internationaler  Arbeiterschutz
  93  —  über  die  Steuerfreiheit
  der  Standesherren  94  —
Verbindung  mit  dem  Zentrum  in
Bayern  119  —  Parteitag  148.

Welfen.  Kritik  der  Erlasse
über  die  hannoverschen  und  hessischen
  Truppen  31.

Zentrum.  Bayer.  Priesterseminare
  35  —  Abstimmung  in
der  Militärvorlage  50,  68  —
gegen  die  Kaiser  Wilhelm-Bibliothek
  51  —  über  das  Reichsmilitärgericht
  71  —  zur  Kanalfrage
  106,  128  —  Verbindung

 

mit  den  Sozialdemokraten  in
Bayern  119  —  Katholikenversammlung
  132  —  Verhältnis
zur  Sozialdemokratie  144  —  zu
den  Ministern  155  —  Angriffe
Liebers  auf  Miquel  173.

Personalien.

Kaiser  Wilhelm  II.  Verordnung
  über  Verdeutschung  von
Fremdwörtern  1  —  Ordensverleihung
  an  Menzel  2  —  Eröffnung
  des  Landtags  16  —  Verordnung
  über  die  hannoverschen
und  hessischen  Truppenteile  24,
26,  Reden  darüber  25,  26  —
Ordre  über  die  Uniformierung
der  Konsularbeamten  31  —  Dankerlaß
  zur  Geburtstagsfeier  35  —
Rede  auf  dem  Brandenburger
Provinziallandtage  36  —  Beileidstelegramm
  zu  Caprivis  Tod
38  —  Beileidstelegramm  zu
Faures  Tod  48  —  Verordnung
über  die  unlauteren  Geldangebote
an  Offiziere  50  —  empfängt
Cecil  Rhodes  56  —  Organisation
der  obersten  Marinebehörden  58
—  Teilnahme  an  der  Beisetzung
Bismarcks  69  —  Beglückwünschung
des  Reichskanzlers  zum  80.  Geburtage
  74  —  Verschärfung  der
Prüfungsbestimmungen  für  Fähnriche
  77  —  Depeschenwechsel  mit
Mac  Kinley  90  —  Toast  auf  das
Regiment  von  Gersdorff  94  —
Toast  auf  den  Zaren  95  —  Rede
beim  Stapellauf  „Wilhelms  des
Großen“  98  —  Ansprache  an  ehemalige
  hannoversche  Offiziere  107
—  Teilnahme  an  der  Hamburger
Segelregatta,  Rede  107  —  Nordlandsreise
  116,  120,  vgl.  Norwegen
—  Erlaß  über  die  Karolinen  119
—  Einweihung  des  Dortmund-Ems-Kanals,
  Reden  122  —  Denkmalsenthüllung
  in  St.  Privat,
Rede  128  —  Teilnahme  an  den
Manövern  137  —  Rede  in  Straßburg
  137  —  Dankerlaß  für  Elsaß-Lothringen
  138  —  Trinkspruch
in  Stuttgart  138  —  Trinkspruch
in  Karlsruhe  140  —  Handschreiben
an  den  Großherzog  von  Baden
142  —  Handschreiben  an  den
        <pb n="350" />
        342

König  von  Württemberg  143  —
Reise  nach  Schweden  144  —
empfängt  den  Besuch  der  Königinnen
  von  Holland  148  —  Rede
über  die  Vergrößerung  der  Flotte
151  —  Rede  zur  Jubiläumsfeier
der  Berliner  technischen  Hochschule.
  Erlasse  dazu  152  —  empfängt
  den  Besuch  des  Zarenpaars
  159  —  Reise  nach  England
162  —  über  die  Erwerbung
Samoas  163.

Prinz  Heinrich  von  Preußen.
Ernennung  zum  Chef  des  ostasiatischen
  Geschwaders  54,  56.

Prinzregent  Luitpold  von
Bayern.  Erlaß  über  Verdeutschung
  von  Fremdwörtern  36  —
Geburtstagsfeier  58  —  Eröffnung
des  Landtags,  Thronrede  144.

Prinz  Ludwig  von  Bayern  für
den  Mittellandkanal  96.

König  Albert  von  Sachsen.
Jubiläum  120.

Prinz  Georg  von  Sachsen  zu
der  Finanzlage  Sachsens  184.

König  Wilhelm  von  Württemberg.
  Eröffnung  des  Landtags

Großherzog  Friedrich  von  Baden.
  Trinkspruch  auf  den  Kaiser
139  —  Verleihung  des  Doktortitels
  an  die  technische  Hochschule
Karlsruhe  185.

Erbprinz  von  Koburg-Gotha

39.

Herzog  von  Connaught  verkündet
  seinen  Anspruch  auf  Koburg
76

Herzog  von  Albany  Thronfolger
  in  Koburg  116.

Ernst,  Graf-Regent  von  Lippe.
Rede  an  Kaisers  Geburtstag  30.

Fürst  Bismarck.  Beisetzung
im  Mausoleum  69.

Oberpräs.  v.  Achenbach  f#  118.

galbs  Albers  zur  Kanalvorlage
130.

Abg.  Arendt.  Antrag  auf  Verstaatlichung
  der  Reichsbank  89  —
zum  Schutz  der  Arbeitswilligen
111  —  zur  Kanalvorlage  130.

Privatdozent  Arons.  Disziplinarverfahren
  1290.

 

Alvhobetisches  Rezister.

Abg.  Arnold  zur  Koburger
Erbfolge  96.

Bayer.  Kriegsminister  v.  Asch
über  die  Einjährig--Freiwilligen

Abg.  Aub  über  das  bayerische
Reservatrecht  und  das  Oberste
Militärgericht  74.

Abg.  Auer  auf  dem  sozialdemokratischen
  Parteitag  149.

Abg.  Bachem  über  das  Verbindungsverbot
  von  Vereinen  167.

Abg.  Bachmann  üler  die
Schleswiger  Ausweisungen  28  —
zur  Kanalvorlage  130.

Abg.  Graf  Ballestrem.  Nachruf
  auf  Caprivi  39  —  Nachruf
auf  Faure  49  —  Nachruf  auf
Simson  92  —  gegen  die  Kanalvorlage
  126  —  über  die  Kritik
kaiserlicher  Reden  174.

L.  Bamberger  f(  59.

Abg.  Barth  über  die  Schleswiger
  Ausweisungen  28.

Abg.  Bassermannzur  Militärvorlage
  50  —  zur  Gewerbeordnung
88  —  zum  Schutz  der  Arbeitswilligen
  111,  150  —  über  das
Nerbindungsverbot  von  Vereinen
167.

Abg.  Bebel  zur  Militärvorlage
13,  67  —  Referat  auf  dem  sozialdemokratischen
  Parteitag  149  —
gegen  die  Vermehrung  der  Flotte

4

v.  Benda  1  128.

Eduard  Bernstein  über  die
Sozialdemokratie  149.

v.  Bockum-Dolffs  J  40.

Abg.  v.  d.  Borght  für  die
Kanalvorlage  84.

Preuß.  Kultusminister  Bosse
zum  Fall  Delbrück  23  —  über
christliche  Erziehung  und  polnischen
Sprachunterricht  56  —  Erlaß  über
körperliche  Züchtigung  90  —  Rücktritt
  137.

Preuß.  Handelsminister  Brefeld
  für  die  Kanalvorlage  84.

Prof.  Büchner  1  900.

Staatssekr.  Graf  v.  Bülow
über  die  Handelsbeziehungen  zu
Amerika  44  —  über  Samoa,  Kuba
und  die  Delagoabai  52,  84,  108,
        <pb n="351" />
        Beutsches  Reic.

169  —  über  die  Verhandlungen
mit  Cecil  Rhodes  und  die  Telegraphenanlage
  in  Ostafrika  69  —
über  die  Erwerbung  der  Karolinen
99,  111  —  Vertrag  mit  Uruguay
100  —  Erhebung  in  den  Grafenstand
  114  —  über  die  Verstärkung
der  Flotte  169.

Kolonialdir.  v.  Buchka  über
eine  Telegraphenlinie  in  Ostafrika
161

Oberst  Budde  zur  Kanalvorlage
  125.

Prof.  v.  Bunsen  J  128.

Abg.  Büsing  über  den  Schutz
der  Arbeitswilligen  162.

Graf  Caprivi  J  38.

Abg.  Prinz  Carolath.  Antrag
auf  Subventionierung  eines  Goethe-Denkmals
  29.

Abg.  Casselmann  über  den

Schutz  der  Arbeitswilligen  155.
Bayer.  Ministerpräf.  v.  Crailsheim

  über  das  bayerische  Reservatrecht

  und  den  Obersten  Militärgerichtshof
  70.

Prof.  Dambach  f  95.

Abg.  Dasbach  über  die  Fesselung
  des  Ordenswesens  55.

Prof.  Delbrück.  Verurteilung
74.

Abg.  v.  Eynern  für  die  Kanalvorlage
  84.

Bayer.  Minister  des  Innern
Frhr.  v.  Feilitzsch  über  den  Schutz
der  Arbeitswilligen  154.

Abg.  Fischbeck  über  die  Grenzsperre
  5.

Abg.  Friedberg.  Antrag  auf
Subventionierung  der  Altkatholiken
  56.

Abg.  Fritzen  für  die  Kanal-=vorlage
  126,  130.

Abg.  Gamp.  Antrag  zur  östlichen
  Arbeiternot  41  —  gegen
die  Kanalvorlage  84.

Abg.  Gerisch  über  die  Finanzen
der  sozialdemokratischen  Partei  148.

Abg.  Gerstenberger  über
Grenzsperre  und  Viehzucht  5.

Abg,  v.  Glasenapp  zur  östlichen
  Arbeiternot  41.

Kriegsmin.  v.  Goßler.
gründung  der  Militärvorlage  7

 

 

Be-343



bis  11  —  über  die  Friedensstärke
der  Bataillone  50,  59,  64.

Abg.  v.  Grabski  über  den
polnischen  Sprachunterricht  56.

Abg.  Gröber  über  die  Friedensstärke
  der  Bataillone  50.

Klaus  Groth  f  99.

Abg.  Hackenberg  über  Zurücksetzung
  der  evangelischen  Kirche  55.

Preuß.  Landwirtschaftsminister
v.  Hammerstein  über  die  Grenzsperre
  5  —  östliche  Arbeiternot
und  Schulfrage  41  —  zur  Kanalvorlage
  84.

Abg.  Hänel  über  die  Schleswigschen
  Ausweisungen  47.

Abg.  Hanssen  über  die  Schleswiger
  Ausweisungen  29.

Abg.  Haußmann  über  den
Schutz  der  Arbeitswilligen  167.

Abg.  v.  Heeremann  überchristliche
  Erziehung  56  —  zur  Kanalvorlage
  106.

Abg.  Herold  für  die  Kanalvorlage

  82.

Abg.  v.  Hertling  zur  Militärvorlage
  14.

Abg.  v.  Heyl.  Anträge  zur

Gewerbeordnung  88,  93.

Abg.  Hirsch  über  östliche  Arbeiternot
  42.

Abg.  Hitze  zur  Gewerbeordnung
89  —  Antrag  auf  Errichtung  von
Arbeitskammern  93.

Abg.  Hoheisel  über  östliche
Arbeiternot  und  Schulfrage  42.

Reichskanzler  Fürst  zu  Hohenlohe
  über  die  Lippesche  Erbfolge
21  —  über  die  Schleswigschen
Ausweisungen  47  —  Nachruf  auf
Faure  49  —  über  den  bayerischen
Senat  beim  Reichsmilitärgericht
54  —  über  die  angebliche  Tendenz,
Konflikte  herbeizuführen  63  —  zur
Militärvorlage  67  —  Feier  des
80.  Geburtstags  74  —  zur  Kanal-=vorlage
  103,  131  —  zum  Schutz
der  Arbeitswilligen  109  —  Landtagsschluß
  134  —  Erlaß  an  die
Oberpräsidenten  134  —  über  das
Verbindungsverbot  der  Vereine  166
—  über  die  Verstärkung  der  Flotte
169  —  über  die  Kritik  kaiserlicher
Reden  175.
        <pb n="352" />
        344

Abg.  Holtz  über  die  Fleischbeschau
  88.
Abg.  Graf  Hompesch.  Antrag
auf  Aufhebung  des  Jesuitengesetzes
7

Abg.  v.  Jazdzewski  zur  Kanalvorlage
  126.

Abg.  Johannsen  über  die
Schleswigschen  Ausweisungen  47.

Abg.  Graf  Kanitz.  Interpellation
  über  die  Handelsbeziehungen
  zu  Amerika  44  —  gegen
die  Kanalvorlage  80.

Abg.  v.  Kardorff  über  die
Reichsbank  40—  zur  Kanalvorlage
130  —  gegen  die  Politik  des
Reichskanzlers  179.

Abg.  Kiene  über  die  württembergischen
  Eisenbahnen  100.

Abg.  Graf  Klinckowström
über  die  Fleischbeschau  88.

Oberpräs.  v.  Köller  über  die
Schleswiger  Ausweisungen  3.

Fürstbischof  Kopp  über  die
Karfreitagsfeier  94  —  Rede  auf
dem  Katholikentag  132.

Abg.  Korn  über  Arbeiternot
und  Prügelstrafe  42.

Abg.  v.  Kröcher.  Nachruf  auf
Bismarck  18  —  Angriff  auf  den
Reichskanzler  182.

Ministerialdir.  Kügler  über
Kliche  Arbeiternot  und  Schulfrage
4

Abg.  Langerhans.  Antrag
über  fakultative  Feuerbestattung
70

Abg.  Lehr.  Interpellation  über
Samoa  84.

Abg.  Lenzmann  über  die
Lippesche  Erbfolge  19  —  über  die
Fleischbeschau  88  —  zur  Gewerbeordnung
  89.

Abg.  Lerno.  Antrag  auf  Aufhebung
  der  Amortisationsgesetze  88.

Abg.  v.  Levetzow  zur  Militärvorlage
  13,  67  —  zum  Schutz  der
Arbeitswilligen  110  —  über  das
Verbindungsverbot  der  Vereine
167.

Abg.  Lieber  über  die  Verstärkung
  der  Marine  6  —  über  die
Lippesche  Erbfolge  21  —  über

Kiautschou  32  —  über  die  Schles- 



Alvphabetisches  Rezister.

wigschen  Ausweisungen  48  —  über
die  künstlerische  Ausschmückung  des
Reichstags  53  —  zur  Militärvorlage
  63,  66  —  zum  Schutz  der
Arbeitswilligen  111,  163  —  über
Zentrum  und  Sozialdemokratie  144
—  über  Zentrum  und  Minister
155  —  über  die  Flottenvermeh-=rung
  und  die  keaiserliche  Rede,
Angriff  auf  Miquel  173,  178.

Abg.  v.  Liebermann  über
Samoa  108  —  zum  Schutz  der
Arbeitswilligen  111  —  auf  dem
Parteitage  der  Reformpartei  142.

Abg.  Liebetreu  über  die  Koburger
  Erbfolge  96.

Abg.  Graf  Limburg-Stirum
zum  preuß.  Etat  22  —  Antrag
zum  Jesuitengesetz  26  —  zur
Kanalvorlage  106,  125,  130.

Abg.  Lutz.  Antrag  auf  Erhaltung
  der  Privatnotenbanken  89.

Paul  Majunke  7  95.

Professor  Menzel  erhält  den
Schwarzen  Adlerorden  2.

Preuß.  Finanzmin.  v.  Miquel
legt  den  Etat  vor  18  —  zur  Kanalvorlage
  82,  126,  131  —  Erwiderung
  auf  Liebers  Angriff  176,  179
—  Erklärung  über  seine  Haltung
in  der  Kanalvorlage  182.

Graf  Mirbach  zum  Schutz  der
Arbeitswilligen  116.

Württ.  Minister  v.  Mittnacht
über  die  württembergischen  Eisenbahnen
  100  —  über  den  Schutz
der  Arbeitswilligen  und  das  Verhältnis
  zu  Preußen  167.

Abg.  Graf  Moltke  über  die
Schleswiger  Ausweisungen  29  —
für  die  Kanalvorlage  84.

Abg.  Motty  zur  Polenfrage  24.

Botschafter  Graf  Münster.
Erhebung  in  den  Fürstenstand  122.

Abg.  Muser  zum  Schutz  der
Arbeitswilligen  183.

Abg.  Oertel  über  den  Schutz
der  Arbeitswilligen  154.

Abg.  Paasche  über  Grenzsperre
5  —  über  die  Zuckerproduktion
Kubas  48.

Graf  Pfeil-Hausdorf.  Sozial-=politischer
  Antrag  im  Preußischen
Herrenhause  69.
        <pb n="353" />
        Dentsches  Reiq.

Staatssekretär  v.  Podbielski.

Verhandlungen  mit  Bayern  und

Württemberg  159.

Staatssekr.  Graf  Posadowsky
über  die  Fleischnot  3  —  gegen  die
Verstaatlichung  der  Reichsbank  40
—  zur  Gewerbeordnung  88  —
zum  Schutz  der  Arbeitswilligen
110,  163.

Abg.  Pfannkuch  zur  Gewerbeordnung
  89.

Preuß.  Minister  des  Innern
v.  d.  Recke  über  den  Oberbürgermeister
  von  Berlin  23  —  über
die  Schleswiger  Ausweisungen  28
—  Rücktritt  137  —  Ernennung
zum  Oberpräsidenten  von  Westfalen
  144.

Graf  Reventlow  auf  dem  antisemitischen
  Parteitage  142.

Regierungspräs.  Frhr.  v.  Rheinbaben.
  Ernennung  zum  Minister
des  Innern  137.

Bayer.  Finanzmin.  v.  Riedel
legt  das  Budget  vor  146.

Abg.  Richter  zur  Militärvorlage
  11  —  zum  preußischen
Etat  22  —  über  die  Delagoabai
53  —  über  die  Militärvorlage
und  einen  drohenden  Verfassungskonflikt
  63  —  über  die  Verhandlungen
  mit  Cecil  Rhodes  70  —
zur  Kanalvorlage  106,  130  —  über
den  Schutz  der  Arbeitswilligen  163
zur  Flottenfrage,  Kritik  der

 

kaiserlichen  Rede  und  der  Regierungspolitik

  179.

Abg.  Rickert  zur  Militärvorlage
  15  —  zum  Jefuitengesetz
26  —  zur  Kanalvorlage  106.

Abg.  Rösicke  (Bd.  der  Landw.)
über  die  Grenzsperre  5.

Abg.  Rösicke  (lib.).  Antrag  auf
Errichtung  eines  Reichs-Arbeitsamtes
  93.

Abg.  Sattler  zur  Militärvorlage
  15  —  zum  preuß.  Etat
23  —  zur  Kanalvorlage  106  —
zur  Flottenfrage  und  der  allgemeinen
  Politik  179.

Abg.  Schädler  gegen  Subventionierung
  eines  Goethedenkmals
  29  —  über  den  bayerischen
Senat  beim  Reichsmilitärgericht  54

345

—  über  den  Schutz  der  Arbeitswilligen
  155.

Prof.  Schell.  Konflikt  mit  der
katholischen  Kirche  51.

Abg.  Schippel  auf  dem  sozialdemokratischen
  Parteitag  149.

Veteran  Schmidt  7  142.

Staatsrat  Schmidt  über  die
Koburger  Thronfolge  106.

Abg.  Schmitz  über  Majestätsbeleidigungen
  49.

Bischof  Schmitz  7  132.

Prof.  Schmoller  zum  Schutz
der  Arbeitswilligen  117.

Abg.  Schönlank  gegen  Verstaatlichung
  der  Reichsbank  40.

Preuß.  Justizmin.  Schönstedt
über  Majestätsbeleidigungen  49.

Abg.  Segitz.  Antrag  auf  Aenberung
  des  bayerischen  Wahlrechts
5

Abg.  Sieg  über  die  Fleischbeschau
  88.

Bischof  Simar  zum  Erzbischof
von  Köln  gewählt  155.

Präsident  Eduard  v.  Simson  f
92.

Abg.  Singer  über  Wahlbeeinflussung
  der  Werftarbeiter  31  —
Präsident  des  sozialdemokratischen
Parteitags  148.

Abg.  Stengel  gegen  die  Kanalvorlage
  82,  106.

Abg.  Stephan  über  Grenzsperre
  5.

164  General  der  Inf.  v.  Stiehle

bon  Stolleüber  Grenzsperre  5.

Abg.  Graf  Strachwitz  über
östlich  Arbeiternot  42.

Koburg.  Minister  v.  Strenge
über  die  Thronfolge  in  Koburg
76,  96,  102.

Oberpräs.  Studt.  Ernennung
zum  Kultusminister  137.

Abg.  v.  Stumm  zur  Militärvorlage
  13  —  über  Wahlbeeinflussungen
  von  Arbeitgebern  31  —
über  den  Schutz  der  Arbeitswilligen
162.

Abg.  Szmula  über  ästliche
Arbeiternot  40.

Abg.  v.  Tiedemann  über  die
Schleswiger  Ausweisungen  48.
        <pb n="354" />
        346

Preuß.  Eisenbahnmin.  Thielen
zur  Kanalvorlage  78,  114,  124,
126.

Schatzsekr.  v.  Thielmann  über
die  Zuckerproduktion  Kubas  48
Vorlegung  des  Reichsetats  169  —
über  die  Kosten  der  Flottenvermehrung
  172.

Staatssekr.  Tirpitz  über  die
Durchführung  des  Flottengesetzes
1898  6  —  über  Beeinflussung  der
Werftarbeiter  bei  Wahlen  31  —
über  Kiautschon  32  —  über  die
Verstärkung  der  Flotte  170,  175,
181

Bürgermeister  Versmann
0

Abg.  Vielhaben  auf  dem  antisemitischen
  Parteitage  142.

Abg.  Wagner  über  das  bayerische
  Reservatrecht  70.

Geh.  Baurat  Wallot  legt  die
Leitung  der  Ausschmückung  des
Reichstags  nieder  54.

Abg.  v.  Walter  über  das  bayerische
  Reservatrecht  und  das  Oberste
Militärgericht  73.

Abg.  v.  Wangenheim  über
die  Fleischnot  3.

Sächs.  Finanzmin.  v.  Watzdorf
über  die  Eisenbahneinnahmen  163.

Prof  Weizsäcker  J  124.

Fürst  zu  Wied.  Nachruf  auf
Bismarck  17.

Amerik.  Botschafter  White  über
die  Beziehungen  zwischen  Deutschland
  und  den  Vereinigten  Staaten
75.

Abg.  v.  Zedlitz  zum  preußischen
Etat  24.

Prefse.

Ueber  die  Lippesche  Frage  2  —
über  die  Beziehungen  zu  den  Vereinigten
  Staaten  22  —  über  Ministerkrisen
  31,  56,  84,  132,  136
—  über  die  bayerischen  Priesterseminare
  35  —  über  die  Verurteilung
  sächsischer  Arbeiter  wegen
Gewaltthaten  38  —  über  ländliche
  Arbeiternot  und  Schulfrage
44  —  über  Geldangebote  an  Offiziere
  50  —  über  Prof.  Schell  u.
die  katholische  Kirche  532  —  über

 

Ilzhabetisches  Reziser.

die  Angriffe  auf  die  Ausschmückung
des  Reichstags  54  —  über  die
Militärvorlage  und  Reichstagsauflösung
  55  —  über  das  Kommando
  des  ostafiatischen  Geschwaders
  56  —  über  das  Verhältnis
zwischen  den  deutschen,  amerikanischen
  und  englischen  Seeleuten  auf
Samoa  75  —  über  die  deutschamerikanischen
  Beziehungen  75.  89
—  über  die  Koburger  Thronfolge
76  —  über  die  evangelische  Bewegung
  in  Oesterreich  76  —  über
die  preuß.  Kanalvorlage  69,  84.
131  —  über  die  Samoafrage  u.
den  Reichstag  87  —--  über  den
Züchtigungserlaß  in  Preußen  90
—  über  die  Karfreitagsfeier  in
Preußen  94,  116  —  über  den
Schutz  der  Arbeitswilligen  98.  150
—  Angebl.  Anexion  der  Bäreninsel
  107  —  über  sächsische  und
preuß.  Eisenbahnfragen  118,  164,
166  —  über  das  Wahlbündnis
zwischen  Zentrum  und  Sozialdemo-=kratie
  119  —-  über  die  Haager
Konferenz  102,  120  —  über  die
Pflichten  der  preuß.  Verwaltungsbeamten
  134,  136  —  über  den
Dreyfusprozeß  141  —  über  die
Sozialdemokratie  und  den  Marxismus
  149  —  über  den  Burenkrieg
u.  die  Kaiserreise  nach  England  150
—  über  den  Klub  der  Harmlosen
154  —  über  die  Verstärkung  der
Flotte  158  —  Erklärung  Migquels
182  —  Angriff  auf  die  Sozialpolitik
  der  Regierung  183  —  über
den  geheimen  deutsch-englischen
Vertrag  184.

„Agrar.  Korrespondenz“  über
Obstruktion  136.

„Allgem.  Ztg.“  über  Aeußerungen
  des  amerikanischen  Botschafters
  75  —  über  Schutz  der
Arbeitswilligen  98.

„Armeeverordnungsblatt"“  über
unlautere  Geldangebote  an  Offiziere
  50.

„Berliner  Correspondenz“  über
die  Pflichten  der  Verwaltungsbeamten
  135  —  über  preußische  u.
sächsische  Eisenbahnfragen  166  —
Erklärung  Miquels  182.
        <pb n="355" />
        Beuisches  Reich.  347

„Berliner  Lokal-Anzeiger“  über
den  geheimen  deutsch-englischen
Vertrag  184.

„Berl.  Neuest.  Nachr."  über  den
Schutz  der  Arbeitswilligen  98.

„Deutsch-Evangelische  Blätter“
über  die  Karfreitagsfeier  116.

„Deutsche  Volksztg.“  über  die
Kabinettsordre  an  die  hannoverschen
  Truppenteile  31.

„Deutsche  Tageszeitung“  Mißtrauen
  gegen  Miquel  136.

„Frankfurter  Zeitung“  über  die
Kanalvorlage  132.

„Germania“  über  die  Polenfrage
  auf  dem  Katholikentage  133
—  über  Miquel  und  die  Konservativen
  136.

„Hamburger  Nachrichten“  über
den  Schutz  der  Arbeitswilligen  98.

„Kölnische  Zeitung“  über  die
Haager  Konferenz  102.

„Hilfe“  über  die  Kanalvorlage
  131.

„Kölnische  Volkszeitung“  über
die  Sozialdemokratie  in  den  Landtagen
  119  —  über  die  Kanalvorlage
  131  —  über  die  Polenfrage  auf
dem  Katholikentag  133.

„Kreuz  Zeitung“  über  die  Schutz
der  Arbeitswilligen  98  —  über
Obstruktion  133.

„Leipziger  Zeitung“  über  die
Lisenbahngemeinschaft  mit  Preußen

Pippesche  Landeszeitung“  zur
Detmolder  Thronfolge  2.
„Militär-Wochenblatt-  Ordre
über  die  hannoverschen,  hessischen
und  nassauischen  Truppenteile  26.
„National-Zeitung"  über  Schutz
der  Arbeitswilligen  98.
„Norddeutsche  Allg.  Zeitung“
über  Krisengerüchte  31,  84,  137
F—  über  das  ostasiatische  Geschwader
56  —  über  Beamtenvereine  87
—  über  den  Kapitän  Coghlan  89
—  über  die  Annexion  der  Bäreninsel
  107  —  über  die  Haager
Konferenz  120  —  Flottenverstärkung
  156  —  Verteidigung  des
Reichskanzlers  184.
„Reichs-Anzeiger“  über  die  Beziehungen
  zu  den  Verein.  Staaten

 

22  —  keaiserlicher  Dankerlaß  35
—  über  die  Vorgänge  auf  Samoa
57  —  über  die  preußischen  Verwaltungsbeamten
  134  —  über
den  Dreyfusprozeß  141  —  Vertrag
  mit  England  und  Amerika
über  Samoa  183  —  über  den
geheimen  deutsch-englischen  Vertrag
4

„Sächsisches  Kirchenblatt"  üb.  die
evangelische  Bewegung  in  Oesterreich
  76.

„Staatsbürger-Zeitung“  über
Schutz  der  Arbeitswilligen  98  —
Dreyfusfrage  141.

„Tägliche  Rundschau“  über  die
Samoafrage  im  Reichstag  87  —
über  die  Ablehnung  der  Kanalvorlage
  132  —  Dreyfusfrage  141.

„Vaterland“  über  die  sächsischen
Eisenbahnen  und  Preußen  164.

„VBorwärts“  über  das  Wahlbündnis
  zwischen  Zentrum  und
Sozialdemokratie  119.

Preußen.

Verleihung  des  Schwarzen  Adlerordens
  an  Menzel  2  —  Denische
Ausweisungen  3,  28,  87  —  Schlesischer
  Landtag  über  Oderregulierung
  15  —  Berliner  Oberbürgermeisterfrage
  22  —  Bestimmung
über  Stiftungstage  der  hannoverschen,
  hessischen  und  nassauischen
Regimenter  24,  26  —  Die  Welfen
über  diese  Bestimmungen  31  —
Provinziallandtag  von  Brandenburg,
  Rede  des  Kaisers  36  —
Staatsanleihe  40  —  Differenz
zwischen  Berlin  und  dem  Polizeipräsidinm
  über  den  Friedhof  der
Märzgefallenen  48  —  Thätigkeit
der  Ansiedlungskommission  51  —
Kaiser  Wilhelm-Bibliothek  63  —
Verurteilung  des  Prof.  Delbrück
74  —  Beamtenvereine  87  —  Züchtigungserlaß
  des  Kultusministers
90  —  Informationsreise  der  Kanalkommission
  93  —  Bund  der  Landwirte
  und  Kanalfrage  103  —  Unruhen
  unter  den  westfälischen
Bergarbeitern  116  —  Wechsel  im
Oberpräsidium  von  Brandenburg
118,  148  —  Vorgehen  gegen
        <pb n="356" />
        348

Dr.  Arons  120  —  Einweihung
des  Dortmund-Ems-Kanals  122  —
Offiziöse  Kundgebung  zur  Kanalvorlage
  129  —  Resultate  der  Landtagssession
  134  —  Das  Staatsministerium
  über  die  Pflichten  der
politischen  Beamten  134—136  —
Maßregelung  von  Verwaltungsbeamten
  136  —  Gerüchte  über
Differenzen  im  Ministerium  136  —
Ministerwechsel  1327  —  MWechsel
im  westfälischen  Oberpräsidium
137,  144  —  Wechel  im  Oberpräsidium
  von  Posen  148  —  Jubiläum
  der  technischen  Hochschule  in
Berlin,  Doktortikel,  Prädikat  Magnifizenz
  1532  —  Spielerprozeß
gegen  den  Klub  der  Harmlosen
154  —  BWechsel  im  Erzbistum
Köln  93,  132,  155  —  Frage  der
deutschen  Eisenbahngemeinschaft
164,  166  —  Erklärung  Miquels
über  seine  Haltung  in  der  Kanalfrage
  182  —  Wechsel  im  Oberpräsidium
  von  Pommern  184  —
Verbot  der  Lieferung  Kruppscher
Stahlgranaten  an  England  185.
Abgeordnetenhaus.  Eröffnung
  16  —  Nachruf  auf  Bismarck
  18  —  Etat  18  —  Verschuldung
  22  —  Vorgehen  gegen
Delbrück  22  —  Polenfrage  22,
55  —  Denische  Ausweisungen  28
—  Aerztliche  Ehrengerichte  35  —
Versorgung  von  Hinterbliebenen
der  Volksschullehrer  38,  93  —
Ländliche  Arbeiternot  und  Schulfrage
  40,  91  —  Masjestätsbeleidigungen
  und  Begnadigungen
49  —  Beamtenbesoldungen  51  —
Kaiser  Wilhelm-Bibliothek  51  —
Parität,  Volksschulfrage  55  —
Kanalvorlage  68,  erste  Beratung
78,  Kommissionsberatung  94,  zweite
Beratung  103,  124,  neue  Kommissionsberatung
  114,  dritte  Beratung,
  Ablehnung  129  —  Fakul--tative
  Feuerbestattung  71  —  Etatsgesetz
  71  —  Novelle  zum  Gemeindewahlgesetz
  101  —  Pensionierung
  richterlicher  Beamter  113
Karfreitagsfeier  115  —  Ergänzungsgesetze
  zum  Bürgerlichen
Gesetzbuch  132  —  Schluß  134.

 

Ilphabetisches  Rezister.

Herrenhaus.  Eröffnung  16
—  Präsidentenwahl  17  —  Nachruf
  auf  Bismarck  17  —  Sorge
für  schulentlassene  männliche
Jugend  69  —  Etatsgesetz  71  —
Karfreitagsfeier  94,  116  —  Schutz
der  Arbeitswilligen  116  —  Ergänzungsgesetze
  zum  Bürgerlichen
Gesetzbuche  132  —  Schluß  134.

Reichstag.

Fleischnot  und  Einfuhr  fremden
Fleisches  3  —  Debatte  über  neue
Flottenforderungen  5  —  Militärvorlage,
  erste  Beratung  6,  Kommissionsberatung
  50,  55,  zweite
Beratung  59,  dritte  Beratung,
Annahme  63—68  —  Lippesche
Thronfolgefrage  19  —  Bestrafung
von  Veröffentlichung  geheimer
Akten  21  —  Jesuitengesetz  27  —
Obligatorische  gewerbliche  Schiedsgerichte
  27  —  Zuschuß  für  ein
Goethedenkmal  29  —  Wahlbfreiheit
  der  Werftarbeiter  31  —  Lage
in  Kiautschon  und  China  32  —
Ergänzungen  des  Strafgesetzbuchs
und  Schutz  der  Sittlichkeit  38,
55,  —  Nachruf  auf  Caprivi  39
—  Bankvorlage  40,  9  —  Handelsbeziehungen
  zwischen  Deutschland
und  den  Vereinigten  Staaten  44
—  Vereinbarung  mit  Peru  46
—  Invalidenversicherungsgesetz  47,
101  —  Ausweisung  denischer
Unterthanen  47  —  Zurckerfrage
und  Kuba  48  —  Nachruf  auf
Faure  49  —  Bülow  über  Samoa,
Kuba  und  die  Delagoabai  52  —
Angriffe  auf  die  Ausschmückung
des  Reichstags  53  —  Errichtung
eines  bayerischen  Senats  für  das
Reichsmilitärgericht  54  —  Hypotheken
  bankgesetz  55  —  Etat  für
die  Schutzgebiete  53  —  Bülow
über  Cecil  Rhodes  70  —  Bülow
über  Samoa  84,  108  —  Postvorlage
  87,  161,  164  —  Schlachtvieh=
  und  Fleischbeschan  88  —
Gewerbeordnung  88,  93,  165  —
Nachruf  auf  E.  v.  Simson  92  —
Schutz  des  gewerblichen  Arbeitsverhältnisses
  96,  109,  162  —  Erwerbung
  der  Karolinen  99,  111
        <pb n="357" />
        Beuisches  Reiq.  349

—  Handelsprovisorium  mit  England
  107  —  Handelsbeziehungen
zu  Spanien  111  —  Vertagung
115  —  Personalveränderungen
115  —  Resultate  der  Session  115.

Wiedereröffnung  161  —  Münzgesetz
  164  —  Aufhebung  des  Verbindungsverbots
  für  politische  Vereine
  166  —  Etat  168  —  Flottenfrage
  169—182  —  Mißtrauensvotum
  der  Konservativen  gegen
Hohenlohe  174  —  Rededuell
zwischen  Lieber  und  Miquel  173
bis  179  —  Kritik  kaiserlicher
Reden  173—181  —  Angriffe  auf
die  Sozialpolitik  der  Regierung
174,  179.

Ersatzwahlen  in  Berlin  77  —
Melle-Diepholz  89  —  Straubing
96  —  Hannover  I  100  —  Pirna
143  —  Eßlingen  155  —  Elaß  VI
161  —  Bergzabern  183.

Sachsen.

Verurteilung  von  Arbeitern  38
—  Aerztliche  Standesordnung  78
—  Eisenbahn-Gemeinschaft  mit
Preußen  118,  164,166  —  Ordensjubiläum
  des  Königs  120  —  Landtagswahlen
  148  —  Eröffnung  des
Landtags  1599  —  Rückgang  der
Eisenbahneinnahmen  163  —  Finanzlage
  184.

Sojialpelitik.

Arbeitsnachweise  in  Bayern  2
—  Petition  der  christlichen  Bergarbeiter
  2  —  Der  Seemannstag
über  eine  Seemannsordnung  und
internationales  Zusammengehen  3
—  Obligatorische  gewerbliche
Schiedsgerichte  27  —  Wahlfreiheit
der  Werftarbeiter  31  —  Versorgung
  der  Hinterbliebenen  von
preuß.  Volksschullehrern  38,  93
—  Verurteilung  sächsischer  Arbeiter
  wegen  Gewaltthaten  38  —
Ländliche  Arbeiterfrage  40,  91  —
Invalidenversicherungsgesetz  47,
101  —  Verbesserung  der  preußischen
  Beamtenbesoldungen  5,  71
—  Preußische  Ansiedlungskomission
  51  —  Bayerisches  Gewerbesteuergesetz
  56,  95  —  Sorge  für
die  schulentlassene  männl.  Jugend

 

 

in  Preußen  69  —  Angriffe  auf
das  allgemeine  Wahlrecht  71  —
Evangelische  Arbeitervereine  über
Streikterrorismus  75  —  Badisches
Pfarrdotationsgesetz  87  —  Beamtenvereine
  87  —  Gewerbeordnung
  88,  93,  165  —  Sonntagsruhe
  im  Postdienst  90  —  Züchtigungserlaß
  für  preußische  Schulen
90  —  Ausschuß  zur  Herbeiführung
  eines  internationalen  Arbeiterschutzes
  93  —  Gewerkschaftenkongreß
  über  Arbeitsvermittlung
94  —  Epangelischer  Arbeitervereinstag
  über  Schutz  der  Arbeitswilligen
  95  —  Tagung  des  evangelisch-sozialen
  Kongresses  95  —
Vorlage  zum  Schutz  des  gewerblichen
  Arbeitsverhältnisses  96,  109,
106,  144,  148,  150,  154,  162,
167,  183  —  Zuwendungen  an
geistliche  Gesellschaften  in  Bayern
99  —  Novelle  zum  Gemeindewahlgesetz
  in  Preußen  101,  132
—  Berliner  Gewerkschaftskommission
  über  den  dänischen  Ausstand
102  —  Unruhe  unter  westfälischen
Bergarbeitern  116  —  Süddeutsche
Tarifreform  120  —  Sozialpolitik
auf  dem  Katholikentag  132  —
Kritik  des  Marxismus  148  —  Abänderung
  des  badischen  Wahlrechts
  165  —  Aufhebung  des
Verbindungsverbots  für  politische
Vereine  166  —  Flottenfrage  und
Arbeiter  176  —  Angriffe  auf  die
Sozialpolitik  der  Regierung  174,
179,  183.

odesfälle.

Graf  Caprivi  38  —  Erbprinz
von  Koburg  39  —  v.  Bockum-Dolffs
  40  —  L.  Bamberger  59
—  Prof.  Kiepert  89  —  Professor
Büchner  90  —  Ed.  v.  Simson  92
—  Kardinal  Krementz  93  —  Prof.
Dambach  95  —  Kl.  Groth  99  —
Oberpräsident  v.  Achenbach  118
—  Bürgermeister  Versmann  120
—  Professor  Weizsäcker  124  —
v.  Benda  128  —  Prof.  v.  Bunsen
128  Bischof  Schmitz  132  —
Veteran  Schmidt  142  —  General
v.  Stiehle  161.
        <pb n="358" />
        350  Alphabelisches  Regiser.

Württenber#.  des  Bordereau  238  —  Entlassung
Parteitag  der  Volkspartei  2  —  6  Picquarts  238  —  Ankunft  von

Verfassungsfrage  2  —  Steuergesetze.
  Scheitern  der  Reform  6  —
Landtagsschluß  18  —  Wiedereröffnung
  24  —  Finanzetat  39  —
Streikterrorismus  und  Schutz  der
Arbeitswilligen  75,  167  —  Bau
von  Eisenbahnen  93.  117  —  Statistisches
  über  die  Eisenbahnen  und
das  Verhältnis  zu  Preußen  100
—  Süddeutsche  Tarifresorm  120
—  Vertagung  des  Landtags  120
—  Tod  Weizsäckers  124  —  Kaisermanöver,
  Trinksprüche  des  Kaisers
und  des  Königs,  Handschreiben
des  Kaisers  137—143  —  Vereinheitlichung
  der  Postmarken  159  —
Verhältnis  zum  Reiche  167.

Frankreich  229—245.
Uebers.  305,  322,  326,  335.

Auswärtiges.

Die  Dreyfusfrage  und  auswärtige
Regierungen  229,  241,  242  —
Kammerdebatte  über  Madagaskar
und  Faschoda  230  —  Handelsvertrag
  mit  Italien  231  —  Debatte
über  Maskat  234  —  über  das
Sudanabkommen  mit  England  236,
237—  Depeschenwechsel  Loubets  mitW
dem  deutschen  Kaiser  240  —  Besuch
  Delcassés  in  Petersburg  240
—  Betrieb  der  Spionage  in  Frankreich
  241  —  Besuch  Murawiews
in  Paris  243  —  Telcassé  über
China,  Südafrika,  die  Kolonialfrage
  244  —  Vorbereitung  von
Kabeln  nach  den  Kolonien  245.

Breyfusfrage.

Beschluß,  Dreyfus  zu  vernehmen
229  —  Agitation  für  und  wider
die  Revision  229  —  Abschied
Beaurepaires  229  —  Kammerdebatte
  über  Revision  und  geheime
politische  Aktenstücke  229  —  Gesetz
  über  die  Revision  231,  233

 

—  Veröffentlichung  der  Akten  des

Kassationshofes  235.  236  —  Verhaftung
  Paty  du  Clams  237

Beschluß  der  Revision  237  —
Esterhazy  bekennt  sich  als  Verfasser

Dreyfus  240  —  die  Presse  über
seine  Behandlung  auf  der  Teufelsinsel
  240  —  Befehl  an  die  Offiziere,
  die  als  Zeugen  auftreten  240
—  Beginn  des  Revisionsprozesses
241  —  Verwundung  Laboris  241
—  Gonse  über  die  Spionage  241
—  Urteil  242  —  Preßdiskussion
242  —  Begnadigung  243—  Tagesbefehl
  Galliffets  243  —  Kammerdebatte
  244.

hias.  Ha#dels=  und  Wirtschafts-Folitik.

Handelsvertrag  mit  Italien  231
—  Kritik  der  französischen  Eisenbahnen
  231  Bewilligung  für  die
Marine  235  —  Genehmigung  von
zwei  Steuerzwölfteln  245.

Heer  und  Flotte.

Putschversuch  Dérouledes  233,
237  —  Explosion  eines  Pulvermagazins
  234  —  Lockroy  über  die
französische  Seemacht  235  —
Rieunier  über  die  französische  Seemacht
  235  —  Auszzeichnung  Marchands
  236  —  Rücktritt  Freycinets
und  Ernennung  von  Krantz  236
—  Soldaten  als  Briefträger  237
—  Landung  Marchands  in  Toulon
237  —  Loubet  empfängt  Marchand
237  —  Beschluß  der  Revision  des
Dreyfusprozesses  237  —  Kundgebung
  höherer  Offiziere  gegen  die
Revision  239  —  Galliffet  Kriegsminister
  2399  —  Der  deutsche
Kaiser  auf  der  Iphigenie  267  —
Pensionierung  Zurlindens  und
Negriers  240  —  Aussagen  der
Offiziere  im  Dreyfusprozeß  241  —
Spionage  in  Frankreich  241  —
Urteil  im  Dreyfusprozeß  212  —
Tagesbefehl  über  die  Dreyfusfrage
243  —  Demonstrationen  von  Offizieren
  213,  244  —  Neuorganisation
des  obersten  Kriegsgerichts  244  —
Schutz  der  Häfen  und  Kolonien
245.

stä.

Dreyfusprozeß  s.  Dreyfusfrage.
Revisionsvorlage  231,  233
Amnestie  235  —  Verurteilung  der
        <pb n="359" />
        Erankreith.

Ligazur  Verteidigung  der  Menschenrechte
  235  —  Freisprechung  Dérouledes
  237  —  Verhaftung  von
Monarchisten  und  Nationalisten
241  —  Zusammentritt  des  Staatsgerichtshofes
  244.

Jarlameni.

Senat.  Präsidentenwahl  229

—  Handelsvertrag  mit  Italien  231

Wahl  des  Präsidenten  der
Republik  232  —  Erklärung  Loubets
  232  —  Revifionsvorlage  233
—  Sudanabkommen  237  —  Erklärung
  Waldecks  239  —  Vertagung
  240.

Kammer.  Präsidentenwahl  229
—  Debatte  über  den  Dreyfusprozeß
  und  die  geheimen  politischen
Aktenstücke  229  —  über  England,
Madagaskar,  Faschoda  230  —
Revisionsvorlage  231  —  Wahl
des  Präsidenten  der  Republik  232
—  Erklärung  Loubets  233  —
Auslieferung  Dérouledes  und
Marcel-Haberts  233  —  Maskatfrage
  234  —  über  die  Seemacht
Frankreichs  235  —  Sturz  Freycinets
  236  —  Sudanabkommen
mit  England  236  —  Ergebenheitsadresse
  an  Loubet  238  —  Kritik
des  Revisionsbeschlusses  238  —
Ministerwechsel  239  —  Erklärung
Waldecks  239  —  Vertagung  240
—  Wiedereröffnung  244  —  über
die  auswärtige  Lage  244  —
Schutz  der  Häfen  und  Kolonien  245

Genehmigung  zweier  Budgetzwölftel
  245.

Parteiwesen.

Dreyfusagitation  vgl.  Dreyfusfrage.
  Gründung  der  Patrie
française  und  der  Union  nationale
  229  —  Demonstrationen  bei
Faures  Begräbnis  233  —  Beurteilung
  der  Wahl  Loubets  233  —
Haussuchungen  bei  den  Führern
der  Monarchisten  234  —  Amnestie
235  —  Verurteilung  der  Liga
zur  Verteidigung  der  Menschenrechte
  235  —  Briefträgerstreik
237  —  Feier  Marchands  237  —
Angriff  auf  Loubet  238  —  Stürmische
  Kammersitzung  238  —  Mi- 



351

nisterwechsel  239  —  Verhaftung
von  Monarchisten  und  Nationalisten
  241  —  Belagerung  Guéêrins
241  —  Anarchistenunruhen  241
—  Kritik  des  Dreyfusprozesses
242,  243  —  Kritik  der  Begnadigung
  244  —  Seoezialistenkongreß
245  —  Agitation  für  den  Uebertritt
  zum  Protestantismus  245  —
Ausstand  der  Bergarbeiter  245.

Versonalien.

Sen.  Berenger  gegen  die
Revisionsvorlage  234.

Abg.  Breton  über  die  Fälschung
  Henrys  229.

Graf  Christiani  Angriff  auf
Loubet  238  —  Verurteilung  239.

Min.  des  Ausw.  Delcasfsé  über
den  Dreyfusprozeß  und  das  Ausland
  229  —  über  Faschoda  und
Madagaskar  230  —  über  Maskat
234  —  über  das  Sudanabkommen
237  —  Reise  nach  Petersburg  240
—  über  die  auswärtige  Lage  und
die  Kolonialfragen  244.

Abg.  Dérouleède  Putschversuch
  234  —  Auslieferung  233  —
Freisprechung  237  —  Verhaftung

*  .  Deschanel  Kammerpräfident
  229.

Hauptmann  Dreyfus.  Vernehmung
  229  —  Landung  240
—  neue  Verurteilung  242  —  Begnadigung
  243.

Minpräs.  Dupuy  über  die
Rvifionsvorlage  231  —  Rücktritt

Major  Esterhazy  Verfasser  des
Bordereau  238.

29räfident  der  Republik  Fauref.

äaziniseer  Freycinet  Rücktritt
  237.

Kriegsminister  Galliffet.  Ernennung
  239  —  Erlaß  an  die
Zeugen  im  Dreyfusprozesse  240  —
—*  über  die  Dreyfusfrage

4

Guérin  Belagerung  241.
—  General  Gonse  über  die  Spionage
  241.
        <pb n="360" />
        Eisenbahnminister  Krantz  über
die  franz.  Eisenbahnen  231
Kriegsminister  237.

Advokat  Labori  Verwundung
241.

Marineminister  Lockroy  über  #
die  franz.  Seemacht  235.
Sen.  Loubet  Senatepräsident
229  —  Wahl  zum  Präs.  der
Republik  232  —  Programm  232
—  Amnestie  235  —  Depeschenwechsel
  mit  dem  deutschen  Kaiser  240

—  Begnadigung  Dreyfus'  243.

Major  Marchand.  Auszeichnung
  237  —  Empfang  in  Toulon
und  Paris  237.

Abg.  Méline  über  die  Fälschung
  Henrys  230  —  Angriff  auf
die  Regierung  214.

Abg.  Millerand  Handelsminister
  239.

Major  Paty  du  Clam  Verhaftung
  237.

Dichter  E.  Pailleron  7  235.

Oberstleutnant  Picquart  Freilassung
  238.

Quesnay  de  Beaurepaire
Agitation  gegen  Dreyfus  229.

Abg.  Ribot  über  das  Verhältnis
  zu  England  230  fl.

Admiral  Rieunier  Angriff  auf
die  Marineverwaltung  235.

Minpräs.  Waldeck-Rousseau.

Kabinettsbildung  2399  —  Programm
  239.
Präsidentenwechlsel.

Tod  Faures  232  —  Wahl

Loubets  232.

Griechenland  286.
Uebers.  334.

 

Großbritannien  211—228.
Uebers.  305  ff.,  326,  335.

Auowärtige  und  Kolonialpolitik.
Differenzen  mit  Frankreich  wegen
Madagaskar  211
gegen  Zuckerprämien  211  Chamberlain
  über  Faschoda,  die  Nigerfrage,

  Madagaskar  und  Neufund-—

  Agitation

Alphebetisches  Rezister.

land  211  —  Sudanabkommen
mit  Egypten  212  —  Thronrede
über  die  auswärtige  Politik  213
—  Verhandlungen  mit  Frankreich
über  Maskat  214  —  Sndanabkommen
  mit  Frankreich  217  —
Protest  Deutschlands  wegen  Samoa
218  —  Samoakommission  218  —
Vertrag  mit  Rußland  über  China
218,  219  —  Rückkauf  der  Niger
Kompany  220  —  Kritik  des
Dreyfusprozesses  223  Samoa-=abkommen
  224  —  Salisbury  über
das  Verhältnis  zu  Deutschland  225
—  Besuch  des  deutschen  Kaiserpaares
  226  —  Chamberlain  über
ein  Bündnis  mit  Deutschland  und
Nordamerika  226  —  Kanada  und
die  Ver.  Staaten  289,  290  —  Verhältnis
  zur  Südafrikanischen  Republik:
  Chamberlain  über  Dynamitmonopol
  und  Lage  der  Ausländer
217  —  Antwort  auf  die  Petition
der  Ausländer  219  —  Blaubuch
über  die  Dynamitfrage  219  —
Konferenz  zwischen  Milner  und
Krüger  219  —  Chamberlain  über
ein  Schiedsgericht  zwischen  Transvaal
  und  England  219  —
Rüstungen  220,  221,  223,  227  —
Wahlrechtsfrage  und  neue  Weisungen
  220  —  Angriffe  auf
Transvaal  im  Parlament  220  —
Thronrede  über  Transvaal  221
—  Chamberlain  über  Transvaal
221,  222  —  Note  an  Transvaal
222  —  Oeffentliche  Meinung  über
die  Lage  223,  224,  227  —  Forderungen
  des  Ministerrats  223  —
Antwort  auf  das  Ultimatum  der
Südafrikanischen  Republik  224  —
Lydditebombenfrage  224  —  Salisbury
  über  den  Krieg  224  —
Chamberlain  über  den  Krieg  226.

 

"  FEinanzen,  Haudels=  und  Wirtscheftspolitik.



Zuckerfrage  211  —  Kosten  der
Heeresvermehrung  214  —  Marineetat
  215  —  Budget  218,  219  —
Dynamitfrage  in  Transvaal  219
—  Handel  mit  China  219  —
Kriegskredit  224  —  Verbot  von
Lieferungen  an  die  Buren  228.
        <pb n="361" />
        Griechenland  —  Ilalien.

Heer  und  Flotte.

Präsenzstand  der  Armee  214
—  Marineetat  215  —  Rüstungen
gegen  Transvaal  220,  221,  223,
224,  227  —  Verwendung  von
Lydditbomben  224  —  Salisbury
über  die  Vorbereitungen  225  —
Chamberlain  über  die  Kriegsereignisse
  226.

Frland.
Grafschaftswahlen  218  —  Verwerfung
  des  Kriegskredits  224.

Varlament.

Oberhaus.  Eröffnung  213—
Angriffe  auf  Transvaal  220  —
Schluß  221  —  neue  Tagung  224.

Unterhaus.  Eröffnung  213
—  Erhöhung  des  schulpflichtigen
Alters  214  —  Debatte  über
Präsenzstand  der  Armee  214  —
Maskatfrage  214  —  Marineetat
216  —  Chamberlain  über  die
Südafrikanische  Republik  217,
219,  220,  221  —  Budget  218,
219  —  Samoakommission  218  —
Gemeindewahlrecht  für  Frauen  —

219  —  Vertrag  mit  Rußland
über  China  219  —  Rückkauf  der
Royal  Niger  Company  220  —
Schluß  221  —  Neue  Tagung  224
2  Genehmigung  des  Kriegskredits

Varteiwesen.

Beitritt  der  Waliser  Bergarbeiter
  zur  Mines  Federation  211
—  Campbell  Bannermann,  Führer
der  Liberalen  213  —  Kritik  des
Dreyfusprozesses  223  —  Beurteilung
  des  südafrikanischen
Krieges  223,  224,  227  —  Beurteilung
  des  Samoaabkommens
224  —  Beurteilung  eines  Bündnisses
  mit  Deutschland  227  —
Grafschaftswahlen  in  Irland  218.

VPersonalien.

Königin  Victoria.  Thronrede
213  —  empfängt  den  Besuch  des
deutschen  Kaiserpaars  226.

Albert  Prinz  von  Wales.
Tost  auf  das  deutsche  Kaiserpaar
226

Europäischer  Geschichtskalender.  XI.

 

353

Erster  Lord  des  Schatzes  Balfour
  über  die  Suüdafrikanische
Republik  220.

Unterstaatssekretir  Brodrick
über  Maskat  214  —  über  den
Handel  in  China  und  den  Vertrag
  mit  Rußland  219.

Sir  R.  Buller,  Oberbefehlshaber
  für  Südafrika  223.

Abg.  Campbell  Bannermann,
  Führer  der  Opposition
213  —  über  Transvaal  221.

Kolonialmin.  Chamberlain
über  Faschoda,  den  Niger,  Maskat
und  Neufundland  211  —  über
die  Südafrikanische  Republik  217,
219,  220.  221,  222,  226  —  über
ein  Bündnis  mit  Deutschland
und  den  Verein.  Staaten  226.

Erster  Lord  der  Admiralität
Goo  chen.  Rede  zum  Marineetat

1

Schatzkanzler  Hicks  Beach.
Vorlegung  des  Budgets  218.

Lord  Kimberley  über  die
Südafrikanische  Republik  220.

Lord  Kitchener,  Generalstabschef
  in  Südafrika  228.

Abg.  Labouchere  über  die
Südafrikanische  Republik  219.

Lord  Roberts,  Oberbefehlshaber
  in  Südafrika  228.

Ministerpräs.  Lord  Salisbury.
  Angriff  auf  Transvaal
220  —  Rede  über  den  Krieg  und
die  auswärtige  Lage  224

Italien  246—255.
Uebers.  328.

Auswärtiges.

Beziehungen  zu  Menelik  246  —
Genehmigung  des  französischen
Handelsvertrags,  Parlamentsdebatten
  246  —  Protest  gegen  die
Einladung  des  Papstes  zur  Friedenskonferenz
  247  —  Versuch  einer
territorialen  Erwerbung  in  China
247,  249,  250  —  Ablehnung  eines
kretischen  Kredits  249  —  Aufenthalt
  des  Königspaares  in  Sardinien,
  Begrüßung  durch  eine  englische
  und  französische  Flotte  249

23
        <pb n="362" />
        354  Alxhebelises  Rezister.

—  Ministerwechsel  249  —  Urteil
im  alexandrinischen  Bombenprozeß
249  —  Bieurteilung  des  Dreyfusprozesses
  252  —  Beglückwünschung
Crispis  durch  den  Deutschen  Kaiser
252  —  Idee  eines  deutsch-englischen
  Bündnisses  255.

Finanzen,  Fandels=  und  BWirtschafts-Folitik.



Annahme  des  franzöfischen  Handelsvertrags
  246  —  Kolonialund
  Handelspolitik  in  China  247,
250  —  Ablehnung  eines  Kredits
für  Kreta  249  —  Budgetprovisorium
  251  —  Budget  254  —
Untersuchung  der  fizilianischen
Verhältnisse  255.

Jnsti.

Vorlage  zum  Schutz  der  öffentlichen
  Sicherheit  247,  250,  251,
252  —  Urteil  im  alexandrinischen
Bombenprozeß  249  —  Amnestie
für  die  Mailänder  Unruhen  250
—  Prozeß  Notarbartolo  253  —
Untersuchung  der  sizilianischen  Verhältnisse
  255.

Varlament.

Annahme  des  französischen  Handelsvertrags,
  Debatten  246  —
erste  Beratung  der  Vorlage  zum
Schutze  der  öffentlichen  Sicherheit
in  der  Kammer  247  —  Debatte
über  die  Erwerbung  chinesischen
Gebietes  in  der  Kammer  und  im
Senat  247—249,  251  —  Kabinettswechsel
  249  —  zweite  Beratung
der  Vorlage  zum  Schutz  der  öffentlichen
  Sicherheit  250  —  Bekämpfung
  der  Obstruktion  250  —
Budgetprovisorium  251  —  Vertagung
  251  —  Debatte  über  das
Dekret  zum  Schutz  der  öffentlichen
Sicherheit  252  —  Handgemenge
in  der  Kammer  252  —  Schluß
der  Tagung  252  —  Wiedereröffnung,
  Thronrede  252  —  Budget
254  —  Untersuchung  der  sizilianischen
  Verhältnisse  255  —  Wiederwahl
  sozialistischer  Abgeordneter
  252.

Persenalien.

König  Humbert.  Beziehungen

zu  Menelik  246  Reise  nach

—–—....“

 

Cagliari,  Begrüßung  einer  englischen
  und  franzöfischen  Flotte  249
—  Amnestie  250  —  Dekret  zur
Vertagung  der  Kammer  251  —
Dekret  über  den  Schutz  der  öffentlichen
  Sicherheit  251  —  Schluß
des  Parlaments  252  —  Parlamentseröffnung,
  Thronrede  252.

Schatzmin.  Boselli.  Vorlegung
des  Budgets  254.

Min.  des  Ausw.  Canevdaro
über  den  Handelsvertrag  mit  Frankreich
  246  —  über  die  Erwerbung
chinesischen  Gebietes  247  —  Rücktritt
  249.

Crispi.  Feier  des  80.  Geburtstags
  252.

Schatzmin.  Luzzatti  über  den
Handelsvertrag  mit  Frankreich
246.

Abg.  Palizzolo  im  Prozeß
Notarbatolo  254.

Ministerpräs.  Pelloux.  Demission,
  Neubildung  des  Kabinetts
249  —  über  den  Schutz  der  öffentlichen
  Sicherheit  252.

Abg.  di  Rudini  über  die  Vorlage
  zum  Schutz  der  öffentlichen
Sicherheit  252.

Min.  des  Ausw.  Visconti
Venosta.  Ernennung  249  —
über  die  Politik  gegen  China  250.

Mittel“  und  Süd-Amerika

293—295.
Ueberf.  334.

Niederlande  263—266.
Uebers.  322,  330.

Nord-Amerika  287—293.
Uebers.  307,  334.

Auswärtiges.

Agitation  gegen  die  Kolonialpolitik
  287  —  Gesetzentwurf  über
den  Nicaragua-Kanal  287,  288  —
Senatsbeschluß  über  den  Frieden
mit  Spanien  288  —  Senatsbeschluß
  über  die  Philippinen  288
Zahlung  an  Spanien  für  die  Philippinen
  289  —  Grenzfrage  mit
        <pb n="363" />
        Mittel=  und  Süd-Amerik#  —Gesterreich-Angars.

Kanada  über  Alaska  289,  290
—  Agitation  gegen  Deutschland,
Coghlans  Trinkspruch  289  —
Samoakonferenz  289  —  Einwanderungsgesetze
  auf  Kuba,  Portorico
  und  den  Philippinen  290  —
internationaler  Handelskongreß
290  —  Untersuchungskommission
auf  den  Philippinen  290  —  über
ein  englisch-amerikanisches  Bündnis
  291  —  Botschaft  an  den
Kongreß  über  die  auswärtige  Politik,
  besonders  das  Verhältnis  zu
Deutschland  291  —  Senatsdebatte
über  den  Burenkrieg  293  —  Depeschenwechsel
  des  Präsidenten  mit
dem  Deutschen  Kaiser  90  —  Vertrag
  mit  Deutschland  und  England
über  Samoa  183.

Heer  und  Flotte.

Entlassung  Eagans,  Verpflegungsfrage
  288  —  Gesetz  über  die
stehende  Armee  288  —  Untersuchung
  der  Lieferungen  für  die
kubanische  Armee  288  —  Kriegsverluste
  289  —  Trinkspruch  Coghlans
  289  —  Zustände  im  Heer
auf  den  Philippinen  290  —
deutsches  Kriegerfest  290  —  Dewey
über  die  Kriegführung  auf  den
Philippinen  290.

Inneres.

Demokratische  Partei  gegen  die
Kolonialpolitik  287  —.  Verpflegung
der  kubanischen  Truppen  288  —
Cyklon  in  Missouri  290  —  Angriffe
  auf  die  Zustände  im  Heer
auf  den  Philippinen  290  —  Unruhen
  und  Streik  in  Cleveland
290  —  deutsches  Kriegerfest  290
—  Finanzen  und  Handel  291.

Kauada.
Alaska-Grenzfrage  289,  290.
Kongreß.

Senat.  Genehmigung  des  Nicaragna-Kanals
  287  —  über  die
Zukunft  der  Philippinen  288  —
Genehmigung  des  spanischen  Friedens
  288  —  Vertagung  289  —
Zusammentritt,  Botschaft  291  —
Debatte  über  den  Burenkrieg  297.

Repräsentantenkammer.
Gesetz  über  die  stehende  Armee  288

 

355

—  Ablehnung  des  Nicaragua-Kanals
  288  —  Genehmigung  der
Summe  für  die  Philippinen  289
—  Vertagung  289  —  Zusammentritt,
  Botschaft  291.

Versonalien.
Kapitän  Coghlan.  Angriff

auf  Deutschland  289.

Admiral  Dewey.  Angriff  auf

General  Otis  290.

Rep.  N.  Dingley  J  287.

28  General  Eagan.  Entlassung
Vizepräs.  Hobert  7  291.
Präs.  Mac  Kinley  über  Coghlaus

  Trinkspruch  289  —  Botschaft

an  den  Kongreß  292  —  Depeschenwechsel
  mit  dem  Deutschen  Kaiser

90.

Kanad.  Premiermin.  Laurier
über  die  Alaskafrage  290.

Sen.  Mason  über  den  Burenkrieg
  293.

Kanad.  Abg.  Tupper  uber  die
Alaskafrage  290.

Oesterreich-Ungarn  186—204.
Uebers.  323.

Auswirtiges.

Kramarz  über  den  Dreibund  190
—  Frage  der  Zolleinheit  und  das
Ausland  191,  196  —  Kontrolle
von  Druckschriften  aus  Deutschland
  192  —  Frage  einer  chinesischen
  Gebietserwerbung  192  —
Die  deutsche  Opposition  über  den
Dreibund  193  —  Beteiligung
Deutscher  bei  der  Enthüllung  des
Teutsch-Denkmals  197  —  Aufenthalt
  des  Königs  von  Serbien  in
Wien  199,  204  —  der  Kaiser
über  die  auswärtige  Lage  202  —
Goluchowski  über  den  Dreibund,
die  Balkanfrage,  die  Handelspolitik
  und  die  Verstärkung  der  Seemacht
  202—204  —  Verhältnis
zu  Serbien  199,  204.

Höhmen.

Gerichtl.  Entscheidung  über  die
Sprachenfrage  187  —  Kramarz
über  den  Dreibund  190  —  Eröffnung
  des  Landtags  191  —

237
        <pb n="364" />
        356

Ungehorsam  tschechischer  Reservisten
192,  199  —  Weberstreik  192  —
Haltung  der  deutschen  Abgeordneten
  192  —  Egerer  Handelskammer
  über  Zolleinigung  mit
Ungarn  194  —  Böhm.  Staatsrecht
  107  —  Opposition  gegen
Clary  198  —  Aufhebung  der
Sprachenverordnungen  198  —  Unruhen
  199  —  Ulrike  v.  Levetzow  1
00.

Eisleithanien.

Maßregelung  deutscher  Reserveoffiziere
  187  —  Angitation  „Los
von  Rom“  187,  188,  192  —  Verbot
  über  den  §  14  zu  diskutieren
192  —  Bestrafung  tschechischer
Reservisten  192,  199  —  Streiks
192  —  Mißlingen  eines  Sprachengesetzes
  192  —  Ministerkonferenzen
über  den  Ausgleich  194  —  Diskussion
  über  die  Zolleinheit  mit
Ungarn  194  —  Wiener  Gemeindewahlfrage
  196  —  Verordnung
über  die  Ausgleichsgesetze  196  —
Opposition  dagegen  196  —  Ernennung
  von  Herrenhausmitgliedern
  197  —  Miinisterwechsel
197  —  Aufhebung  der  Sprachenverordnungen
  198  —  Audienz
von  Parteiführern  beim  Kaiser  200
—  Ministerwechsel  204  —  Einberufung
  der  Landtage  204  —
Quotenfrage  204.

Abgeordneten  haus.  Wiederaufnahme
  der  deutschen  Obstruktion
  187  —  Schlägerei  in  der
Sitzung  188  —.  Staatdienergese
188  —  Vertagung  188  —  Schlu
198  —  Wiedereinberufung,  Programm
  Clarys  198  —  Delegationswahlen
  199  —  Budget  200  —
Sprachenfrage  200  —  Anklage
gegen  Thun  200  —  Ausgleichsfrage
und  §  14  201  —  Vertagung  204.

Herrenhaus.  Vertagung  188
—  Ernennung  von  Mitgliedern
197  —  Schluß  198  —  Wiedereinberufung
  199  —  Vertagung
204.

belegationen.

Wahlen  in  Oesterreich  199  —.

in  Ungarn  201  —  Zusammentritt,

 

Alrhateiisches  Pezister.

Budget  201  —  Audienz  beim
Kaiser  202  —  Goluchowski  über
die  auswärtige  Politik,  Handelspolitik
  und  Marinefrage  202,  203,
204  Goluchowski  über  Serbien  204
—  Budgetprovisorium  204.

Finanzen,  Fandels=  und  Wirtscheftsvolitik.


Die  ungar.  Staatseinnahmen  im
Ex-lex-Zustand  186  —  Frage  der
Zollgemeinschaft  zwischen  Oesterreich
  und  Ungarn  187,  189,  193,
194,196  —  Szell  über  den  Ausgleich
mit  Oesterreich  191,  196  —  Szell
üÜüber  den  Außenhandel  192  —
Kompromiß  in  der  Ausgleichsfrage
194  —  Industriellenverband  und
Egerer  Handelskammer  über  die
Zollunion  194  —  Ungarische
Ausgleichsgesetze  196  —  Kreiserl.
Verordnung  über  die  österreich.
Ausgleichsgesetze  196,  201—  Opposition
  dagegen  197  —  Ungarisches
Budget  198  —  Clary  über  Wirtschaftsfragen
  199  —  Oesterreich.
Budget  200  —  Staatsschuldenkommission
  verweigert  Herausgabe
von  59½⅛½  Mill.  Gulden  200  —
Einigung  der  Quotendeputationen
200,  204  —  Gemeinsames  Budget
201,  204  —  Goluchowski  über
den  Außenhandel  und  Flottenverstärkung
  203.

Arien.

Protest  gegen  ein  kroatisches

Gymnasium  186.
Nieder-Oesterreich.

Protest  gegen  den  §  14  191  —
Streit  zwischen  Liberalen  und
Christlich-Sozialen  194  —  Demonstrationen
  in  Wien  gegen  die  Gemeindewahlordnung
  196.

Parteiwesen.

Banffy  und  die  liberale  Partei
in  Ungarn  186,  190  —  Italiener
und  Kroaten  in  Istrien  186  —
Obstruktion  in  Ungarn  186  —
Maßregelung  deutscher  Reserveoffiziere
  187  —  Gerichtliche  Entscheidung
  in  der  Sprachenfrage
187  —  Parlamentarischer  Friede
in  Ungarn  187,  191  —  Protest
gegen  den  Exlex-Zustand  in  Pest
        <pb n="365" />
        Geserreich-Angarn.  357

187  —  Los  von  Rom-Bewegung
187,  188,  192  —  Odstruktion
der  Deutschen  187  —  Gemeinsames
  Programm  der  Deutschen
187,  190,  193  —  Kundgebungen
der  Parteien  nach  der  Vertagung
des  Reichsrats  188  —  Kramarz
über  den  Dreibund  190  —  Ministerwechsel
  in  Ungarn  190  —
Protest  gegen  den  §  14  191,  192,
196  —  Abstimmung  der  deutschen
Abgeordneten  in  Böhmen  191,
192  —  Streiks  192  —  Scheitern
eines  Sprachengesetzes  192  —
Streit  zwischen  Liberalen  und
Christlich=  Sozialen  in  Niederösterreich
  196  —  Wiener  Gemeindewahlrecht
  194  —  vergebliche  Annäherungsversuche
  unter  den  österreichischen
  Parteien  197,  200  —
böhmische  Staatsrechtfrage  197  —
Ministerwechsel  in  Oesterreich  198,
204  —  Tschechen  und  Clary  198
—  Aufhebung  der  Sprachenverordnungen
  198  —  Demonstrationen
der  Tschechen  199,  200  —  Audienz
der  österreichischen  Parteiführer
beim  Kaiser  200  —  Anklage  gegen
Thun  200  —  Verhältnis  unter
den  österreichischen  Parteien  200
—  Obstruktion  der  Tschechen  201.

Versonalien.

Kaiser  Franz  Josef.  Schreiben
  an  Bauffy  190  —  Verordnung
  über  die  Ausgleichsgesetze
  1906  —  Verhältnis  zum
König  von  Serbien  199,  204  —
Empfang  von  Abgeordneten  200
—  Ansprache  an  die  Delegationen
202  —  Vertagung  des  Reichsrats
204  —  Bestimmung  der  Ouoten
für  Oesterreich  und  Ungarn  204.

Ungarischer  Ministerpräsident
v.  Banffy.  Nenjahrsrede  187
—  Ankündigung  seines  Rücktritts
190  —  Rücktritt  190.

Oesterreichisch.  Ministerpräsident
Graf  Clary.  Kabinettsbildung
197  —  Regierungsprogramm  198
—  über  den  §  14  201  —  Demission
  204.

Abg.  Fuchs.  Annäherungsversuche
  unter  den  Parteien  197.

 

Minister  des  Auswärtigen  Graf
Goluchowski.  Rede  in  der
ungarischen  Delegation  202  —
in  der  österreichischen  203  —  über
Serbien  204.

Graf  Hohenwart  f1  192.

Abg.  Kossuth  über  eine  Zolltrennung
  von  Oesterreich  196.

Abg.  RKramarz  über  den  Dreibund
  190  —  über  die  auswärtige
Politik  203.

Ulrike  v.  Levetzow  1  200.

Graf  Rechberg  f191.

Abg.  Smolka  J  203.

Ungarischer  Ministerpräsident
v.  Szell.  Ernennung  190  —
über  den  Ausgleich  und  die  Zolleinheit
  mit  Oesterreich  191,  196
—  über  Gebietserwerbung  in
China  192.

Oesterreichisch.  Ministerpräsident
Graf  Thun.  Demission  197.

Oesterreichisch.  Ministerpräsident
Graf  Wittek.  Ernennung  204.

Abg.  Wolf.  Schlägerei  im
Reichsrat  188.

Siebenbürgen.

Enthüllung  des  Teutsch-Denkmals

  197.

Steiermark.
Protest  gegen  den  §  14  192.

Tedesfãlle.
Graf  Rechberg  191  —  Graf
Hohenwart  192  —  Ulrike  v.  Levetzow
200  —  Abg.  Smolka  203.

Marn.

Banffys  Neujahrsrede  186  —
Protest  gegen  den  Exlex-Zustand
187  —  Banffys  Rücktritt  und
Neubildung  des  Kabinetts  190  —
Ausgleichskonferenzen  und  Kompromiß
  194  —  Beschluß  der
Quotendeputation  200  —  Exposee
Goluchowskis  in  der  Delegation
202  —  Verordnung  über  die  Quote
zu  den  gemeinsamen  Ausgaben  204.

Abgeordnetenhaus.  Obstruktion
  und  Steuerfrage  186  —  Verhandlung
  über  den  parlamentarischen
  Frieden  187  —  Bauffys
Rücktritt  190  —  Herstellung  des
parlamentarischen  Friedens  191  —
Szell  über  den  Ausgleich  und  die
        <pb n="366" />
        358

Zolleinheit  mit  Oesterreich  191,
196  —  über  eine  Erwerbung  in
China  192  —  Genehmigung  der
Ausgleichsgesetze  196  —  Budget
198  —  Delegationswahl  201.

Portugal  205.

Kämische  Kurie  256,  257.
Uebers.  329.

Numänien  284.
ebers.  333.

Nußland  269—279.
Uebers.  331.

Inswirtiges.
Rundschreiben  zur  Friedenskonferenz
  269  —  Journal  de

Petersbourg  hierüber  272  —  Annahme
  der  Einladungen  zur
Friedenskonferenz  273  —  Beherrschung
  Perfiens  276  —  internationale
  Deputation  für  Finland
277  —  Außfenthalt  Delcassés  in
Petersburg  277  —  die  Presse  über
den  Dreyfusprozeß  278  —  Murawiew
  in  Paris  243  —  Besuch
des  Kaiserpaars  in  Deutschland
159  —  Beurteilung  des  südafrikanischen
  Krieges  278  —
Rüstungen  an  der  asghanischen
Grenze  278  —  Beurteilung  der
Bagdadbahn-Konzession  278.

Finland.

Eröffnung  des  Landtags  272  —
Kenntnis  der  russischen  Sprache
für  die  Beamten  273,  278  —
Manifest  zur  Abänderung  der
Verwaltung  273  —  Agitation
gegen  die  Russifizierung,  Adresse
an  den  Zaren  273  —  Ablehnung
der  Adresse  275  —  Aufhebung
der  finischen  Postwertzeichen  275
—  Mitteilung  der  „Russ.  Telegr.=Agentur“
  276  —  Loandtag  über
die  Wehrvorlage  276  —  internationale
  Deputation  zu  Gunsten
Finlands  277  —  keiserl.  Restript
gegen  den  finischen  Landtag  277.

 

Alphabetisqes  Retister.

Heer  und  Flotte.

Abrüstungsfrage  269,  272  —
finische  Wehrvorlage  272,  276  —
Verwaltung  des  Katharinenhafens
276  —  Freihafen  Talienwan  277
—  Rüstungen  an  der  asghanischen
Grenze  278.

Inneres.

Ukas  über  Amortisation  269
—  Reichsbudget  271  —  Lage  des
Bauernstandes  271  —  Ausschreitung
  der  Studenten  275.  276,

277  —  antisemitische  Ruhestörungen
  276  —  Ersatz  der
Deportationsstrafe  276  —  Streik
und  Unruhen  in  Riga  276  —
Katharinenhafen  276  —  Auflösung
der  juridischen  Gesellschaft  277  —
Talienwan,  Freihafen  278  —
Wechsel  im  Ministerium  des
Innern  278  —  Reskript  über  die
wirtschaftliche  Lage  278  —  Schneestürme
  an  der  Wolga  279.

Versonalien.
Zar  Nikolaus  II.  Schenkung
für  die  notleidenden  Bauern  271
—  über  die  Deportationsstrafe  276
—  Verwaltung  des  Katharinenhafens
  276  —  Reskript  über  den
finischen  Landtag  277  —  über
Talienwan  277  —  über  die  wirtschaftliche
  Lage  278.
Kaiserin  Alexandra.  Geburt
einer  Prinzessin  276.
Großfürst  Georg  7.  277.
Großfürst  Michael  zum  Thronfolger
  ernannt  277.
Bobrikow,  Gouverneur  von
Einland.  Ruffifizierung  274  —
Tagesbefehl  über  die  Pflege  der
russischen  Sprache  278.
Minister  des  Innern  Goremykin.
  Aenderung  der  finischen
Zotwertzeichen  275  —  Rücktritt

Miniger  des  Auswärtigen  Graf
Murawiew.  Rundschreiben  über
die  Friedenskonferenz  269.

Hofjägerm.  Sipjangin.  Ernennung
  zum  Minister  des  Innern

Finanzminister  Witte.  Berich
über  die  bäuerliche  Notlage  271
        <pb n="367" />
        Vertassl—(Gürkei  und  ihre  Pasallensaalen.  359

Schweden  und  Norwegen
267,  268.

ebers.  331.
Schweiz  258.

Serbien  285.
Uebers.  333.

Spanien  206—210.
Uebers.  325.

 

Die  Türkei  und  ihre  Vasallen-=staaten
  280—284.

1.  Täürkei  280,  281.
Uebers.  332,  334.

2.  HLulgarien  282.
Ueberf.  333.

3.  Egypten  283.
Ueberf.  306.
        <pb n="368" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
