VII. Italien. 28. Januar. (Rom.) Der Kassationshof hebt das gegen Palizzolo gefällte Urteil (1902 S. 258) auf und verweist den Prozeß vor das Schwurgericht in Florenz. — 19. Februar. (Kammer.) Debatte über die Ausgaben zur Landesverteidigung. Abg. Mirabelli beantragt eine Verminderung der militärischen Ausgaben. Ministerpräsident Zanardelli: So wenig er einer Erhöhung der ständigen Ausgaben des Kriegsministeriums zustimmen würde, so wenig könne er auch die Herabsetzung derselben zulassen. Für jede Nation, gleich- viel ob reich oder nicht, gebe es ein Minimum, das sie für die nationale Verteidigung opfern müsse. Die Ausgaben Italiens entsprächen aber bisher der Leistungsfähigkeit des Landes, zumal die Lage des Budgets jetzt er- heblich besser sei. Während alle Staaten ihre Ausgaben für Streitkräfte erhöhen, dürfe Italien, das sich zwischen zwei Staaten befinde, die für militärische Zwecke nichts sparten, sie allein nicht herabsetzen. Reformen und Ersparnisse seien nicht ausgeschlossen, vor allem müsse aber der Schu der Grenzen gegen Osten und Westen gesichert sein. Wenn man au Frieden wolle, so könne doch kein Frieden mit einseitiger Abrüstung ge- wünscht werden, wenn Italien den ihm gebührenden Platz in der Welt behalten wolle. — Der Antrag wird mit 269 gegen 64 Stimmen abgelehnt. 23. Februar. (Kammer.) Debatte über die Reformen in der Türkei und die Balkanfrage. Mehrere Deputierte richten an die Regierung Fragen über die Haltung der Mächte angesichts der mazedonischen Unruhen. Morin: Die am Berliner Kongreß beteiligt gewesenen Mächte hätten allen Grund gehabt darauf zu rechnen, daß der Vertrag vom 13. Juli 1878 für die Balkanhalbinsel eine dauernde politische Lage schaffen würde. In der Tat legte Artikel 23 dieses Vertrages der Pforte die Verpflichtung auf, in ihren europäischen Provinzen organische Reglements gleich dem kreti- schen zur Anwendung zu bringen, die von gemischten Kommissionen, in denen für das eingeborene Element eine rechtliche Vertretung vorgesehen war, aufgestellt werden sollten. Man hatte also allen Anlaß, anzunehmen, daß diese Reglements die alten Mißbräuche beseitigen und den Religions- kämpfen ein Ende machen würden. Allein die gemischten Kommissionen, die die Reglements vorbereiten sollten, sind niemals in Tätigkeit getreten,