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        <title>Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwanzigster Jahrgang. 1904.</title>
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        Schulthess
Europäiscker  Geschichtskalender.

Neue  Folge.

Zwanzigster  Jahrgang  1904.

(Der  ganzen  Reihe  XLV.  Band.)

Herausgegeben

von

Gustauv  Roloff,

 

München  1905.
C.  h.  Beck'sche  Verlagsbuchhandlung
Oskar  Beck.
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        C.  H.  Beck'sche  Buchdruckerei  in  Nördlingen.
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        Inhalts-Verzeichnis.

Chronik  der  wichtigsten  Ereignisse  des  Jahres  1904 ... V
Kalendarium  ... 1




III.






















I.   Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder ... 1
II.    Die  österreichisch-  ungarische  Monarchie ... 178
III.   Portugal  ...  208
IV.   Spanien ... 209

V.   Großbritannien ... 212

VI.   Frankreich ... 239

VII.   Italien  ...    255

VIII.   Die  Römische  Kurie ... 265

IX.   Schweiz ... 268

X.   Belgien ... 270

XI.   Niederlande ... 272

XII.   Dänemark  ...  275

XIII.   Schweden  und  Norwegen ... 277

XIV.   Rußland ... 281
XV.   Die  Türkei  und  ihre  Vasallenstaaten ... 303
1.  Die  Türkei  ...  303

2.  Bulgarien ... 309

3.  Egypten ... 310

XVI.   Rumänien ... 311

XVII.   Serbien ... 311

XVIII.   Griechenland ... 312

XIX.   Nord--Amerika ... 314

XX.   Mittel-  und  Süd-  Amerika ... 322

XXI.   Australien  und  Südsee ... 324

XXII.   Afrika ... 325

XXIII.   Asien ... 328

Übersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres    1904 ... 342
Alphabetisches  Register  ... 385
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        Chronik
der  wichtigsten  Ereignisse  des  Jahres  1904.

Jaunar.

4.  Vereinigte  Staaten.  Botschaft  über  Panama.
Anfang.  Deutsch-Südwestafrika.  Aufstand  der  Hereros.
11.  Oesterreich-Ungarn.  Delegationsdebatte  über  den  Dreibund.
19.  Deutsches  Reich.  Reichstagsdebatte  über  die  Ueberwachung  russischer
  Anarchisten  in  Deutschland.
Januar.  Belgien  und  Niederlande.  Gerücht  über  ein  Schutz-  und
Trutzbündnis.

Februar.

2.  Großbritannien.  Parlamentseröffnung.

3.  Spanien.  Antidynastische  Kundgebung  in  der  Kammer.

6.  Rußland  und  Japan.  Beginn  des  Krieges.

8./9.  Ostasiatischer  Krieg.  Angriff  der  Japaner  auf  Port  Arthur.

8.  Großbritannien.  Kundgebung  über  Tibet.

8./23.  Oesterreich-  Ungarn.  Delegationsdebatte  über  die  Sprachenfrage
  im  Heere.

11.  Japan.  Verordnung  über  Kriegskontrebande.

13.  Frankreich  und  Siam.  Vertrag.

23.  Japan  und  Korea.  Bündnis.

27./29.  Deutsches  Reich.  Reichstagsdebatte  über  die  Ueberwachung
fremder  Anarchisten.

28.  Rußland.  Verordnung  über  die  Behandlung  fremder  Schiffe.

März.

4./16.  Deutsches  Reich.  Reichstagsdebatte  über  militärische  Fragen.

16./17.  Deutsches  Reich.  Jesuitendebatte  im  preußischen  Landtag.

18.      Römische  Kurie.  Protest  gegen  die  Vertreibung  der  französischen

Orden.

26./27.  Italien.  Zusammenkunft  des  Königs  mit  dem  Deutschen  Kaiser.

30.  Britisch-Afrika.  Protest  der  Transvaaler  Buren  gegen  die  Einführung
  von  Chinesen.  

März.  Oesterreich-  Ungarn.  Vergebliche  Versuche  eines  Ausgleichs
zwischen  Tschechen  und  Deutschen.
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        VI  Allgemeine  Chronik.

April.
8.  Großbritannien  und  Frankreich.  Vertrag  über  koloniale
Fragen.
9.  Türkei        und  Bulgarien.  Vertrag  über  die  makedonischen  Unruhen.


12./16.  Deutsches  Reich.  Reichstagsdebatte  über  auswärtige  Politik.

13.  Ostasiatischer  Krieg.  Untergang  des  „Petropawlowsk“.

Mitte.  Schweiz.  Einladung  zu  einer  neuen  internationalen  Arbeiterschutzkonferenz.


19./25.  Oesterreich-  Ungarn.  Ausstand  der  Eisenbahner.

22.  Deutsches  Reich.  Der  Reichstag  lehnt  die  Entschädigung  der  südwestafrikanischen
  Ansiedler  ab.

26./27.  Frankreich  und  Italien.  Besuch  Loubets  in  Italien.

30.  Vereinigte  Staaten.  Eröffnung  der  Ausstellung  in  St.  Louis.

Mai.

1.  Ostasiatischer  Krieg.  Uebergang  der  Japaner  über  den  Nalu.
7.  Deutsches  Reich.  Verbesserung  des  Reichsfinanzwesens.
9./13.  Deutsches  Reich.  Reichstagsdebatte  über  koloniale  und  auswärtige
  Fragen.
16.      Oesterreich-Ungarn.  Delegationsdebatte  über  die  auswärtige
Politik.
21.  Frankreich.  Abberufung  des  Botschafters  beim  Vatikan.
29.  Belgien.  Parlamentswahlen.

Juni.

1.  Deutsches  Reich.  Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  verteidigt
  die  Haltung  Deutschlands  im  ostasiatischen  Kriege.
9.  Großbritannien.  Unterhausdebatte  über  den  Kongostaat.
15.  Brasilien  und  Großbritannien.  Schiedsspruch  über  die
Abgrenzung  von  Britisch-Guyana.
15.  Ostasiatischer  Krieg.  Niederlage  der  Russen  bei  Wafangknu.
16.  Rußland.  Ermordung  des  Gouverneurs  von  Finnland.
25./30.  Deutsches  Reich  und  Großbritannien.  Besuch  König
Eduards  in  Deutschland.
29.  Oesterreich-Ungarn.  Kaiserliche  Verordnung  über  die  Quoten.
29.  Frankreich  und  Siam.  Abänderung  des  Vertrags  vom  13.  Februar.
Juni.  Türkei.  Differenzen  mit  den  Mächten  über  die  Stempelsteuer.

Juli.

12.  Deutsches  Reich  und  Großbritannien.  Schiedsgerichtsvertrag.
13.  Schweiz  und  Italien.  Handelsvertrag.
28.  Deutsches  Reich  und  Rußland.  Handelsvertrag.
28.  Rußland.  Ermordung  Plehwes.
29.  Frankreich.  Abbruch  der  diplomatischen  Beziehungen  zum  Vatikan.
Juli.  Rußland.  Verhandlungen  mit  Deutschland  und  England  wegen

der  Beschlagnahme  von  Schiffen.

August.
3.  Niederlande.  Wahlen  zur  Ersten  Kammer.
3.  Asien.  Die  englische  Expedition  besetzt  Lhassa.
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        Algemeine  Chronik.  VII

10.  Ostasiatischer  Krieg.  Niederlage  der  russischen  Flotte  vor
Port  Arthur.

11.  Großbritannien.  Oberhausdebatte  über  Wegnahme  englischer  Schiffe

durch  russische  Kreuzer.

11.  Deutsch-Südwestafrika.      Niederlage  der  Hereros  am  Waterberg.

12.  Rußland.  Geburt  eines  Thronfolgers.

14./20.  Niederlande.  Internationaler  Sozialistenkongreß.

24./31.  Ostasiatischer  Krieg.  Niederlage  der  Russen  bei  Liaujang.

27.  Oesterreich-Ungarn.  Sprachenerlaß  des  Kriegsministers.

August.  Großbritannien.  Preßangriffe  auf  Deutschland.

August.  Rußland.  Demonstrationen  gegen  den  Krieg.

 

September.

4.  Deutsches  Reich.  Verlobung  des  Kronprinzen.
7.  Asien.  Vertrag  zwischen  Tibet  und  Großbritannien.
15.  Italien.  Geburt  eines  Kronprinzen.
17.  Italien.  Versuch  eines  Generalstreiks.
18.  Deutsches  Reich.  Kundgebung  über  die  Neutralität.
18.  Deutsches  Reich.  Fürst  Herbert  Bismarck  .
25.  Portugal.  Niederlage  einer  Expedition  in  Angola.
27.  Serbien.  Die  Regierung  warnt  vor  Unterstützung  der  Makedonier.

Oktober.

3.  Deutsch-Südwestafrika.  Aufstand  der  Witbois.
6.  Frankreich  und  Spanien.  Vertrag  über  Marokko.
Mitte.  Deutsches  Reich  und  Großbritannien.  Preßfehde  über
die  Tibetexpedition.
15.  Rußland.  Aufbruch  des  zweiten  ostasiatischen  Geschwaders.
15.  Norwegen.  Neuer  Zolltarif.
15./18.  Ostasiatischer  Krieg.  Schlacht  am  Schaho.
17.  Portugal.  Kabinettswechsel.
20.      Oesterreich-  Ungarn.  Einbringung  eines  Volksschulgesetzes  in
Ungarn
21./22.      Rußland.  Beschießung  englischer  Fischer  durch  das  zweite  ostasiatische
  Geschwader.
25.  Türkei.  Eröffnung  der  Bagdadbahn.
26.  Rußland  und  Großbritannien.  Vertrag  über  den  Huller
Zwischenfall.
Ende.  Frankreich.  Enthüllungen  über  Spitzelwesen  in  der  Armee.
31.  Deutsches  Reich  und  Oesterreich-Ungarn.  Verhandlungen
über  den  Handelsvertrag.

November.

3.  Oesterreich-  Ungarn.  Unruhen  in  Innsbruck.
6.  Italien.  Kammerwahlen.
8.  Vereinigte  Staaten.  Präsidentenwahl.

10.  Frankreich.  Kammerdebatte  über  das  Kolonialabkommen  mit

England  und  die  Beziehungen  zu  Deutschland.
10.  Vereinigte  Staaten.  Aufstellung  eines  Flottenprogramms.
18.      Deutsches  Reich.  Bundesratsbeschluß  über  die  lippesche  Thronfolge.
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        VIII  Allgemeine  Chronik.

18.  Oesterreich-Ungarn.  Aenderung  der  Geschäftsordnung  in  Ungarn.
November.  Rußland.  Unruhen  in  Universitäts-  und  Fabrikstädten.
November.  Großbritannien.  Preßfehde  gegen  Deutschland.

Dezember.

Anfang.  Ostasiatischer  Krieg.  Vernichtung  der  russischen  Flotte  in
Port  Arthur.

2.  Italien  und  Deutsches  Reich.  Handelsvertrag.

5./10.  Deutsches  Reich.  Reichstagsdebatte  über  auswärtige  und
innere  Politik.

10.  Großbritannien.  Neueinteilung  der  Flotte.

11.  Römische  Kurie.  Beseitigung  des  Vetorechts.

13./22.  Niederlande.    Internationale  Konferenz  über  Hospitalschiffe
im  Kriege.

14.  Spanien.  Kabinettswechsel.

Mitte.  Großbritannien  und  Deutsches  Reich.  Gerüchte  über
einen  drohenden  Bruch.

27.  Deutsches  Reich.  Aufbruch  einer  Gesandtschaft  nach  Abessinien.

27.  Rußland.  Erlasse  des  Zaren  über  Reformen  und  gegen  eine
Verfassungsänderung.

Dezember.  Afrika.  Differenzen  zwischen  Frankreich  und  Marokko.
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        I.
Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

3.  Januar.  (Cuxhaven.)  Ein  Transport  von  200  Mann
zur  Verstärkung  der  Schutztruppe  in  Südwestafrika  geht  in  See.

5.  Januar.  Preußische  Kanalvorlage  und  Umsturzbekämpfung.

Der  konservative  Reichstagsabgeordnete  Graf  v.  Kanitz  veröffentlicht
in  der  „Kreuzzeitung“  einen  längeren  Artikel,  worin  er  nochmals  alle
Gründe  gegen  die  wasserwirtschaftliche  Vorlage  im  preußischen  Landtag
aufführt  und  mit  der  Bitte  an  den  Ministerpräsidenten  schließt,  das  Kanalprojekt
  dem  Landtag  erst  dann  vorzulegen,  „wenn  der  Reichskanzler  das
längst  verheißene  Gesetz  gegen  sozialdemokratische  Gewalttätigkeiten  beim
Reichstage  zur  Annahme  gebracht  haben  wird“.  Diese  „Verheißung“  erblickt
  Graf  Kanitz  in  der  im  Jahre  1899  erfolgten  Vorlegung  des  Gesetzentwurfes
  zum  Schutze  des  gewerblichen  Arbeitsverhältnisses,  der  sogenannten
Zuchthausvorlage.  —  Er  motiviert  diesen  Vorschlag  damit,  daß  der  Kanalbau
  die  Industrie  stärken  und  folglich  die  revolutionäre  Arbeiterschaft  vermehren
  werde.  Deshalb  könnten  die  Konservativen  erst  für  die  Kanalvorlage
  stimmen,  wenn  ihnen  Garantien  gegen  diese  Gefahr  gegeben  seien.

5.  Januar.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  im
22.  sächsischen  Wahlkreise  (Reichenbach)  erhält  Hoffmann  (Soz.)
15772,  Graf  Hoensbroech  (nl.)  9749  Stimmen.

Anfang  Januar.  Es  wird  in  der  Presse  lebhaft  über  zu
häufige  Uniformänderungen  beim  Militär,  die  viel  unnütze  Kosten
hervorriefen,  geklagt.

7.  Januar.  (Sachsen.)  Die  Regierung  legt  dem  Landtag
eine  Denkschrift  über  die  Reform  des  Wahlrechts  vor.

  Die  Grundzüge  der  Reform  sind:  Verbindung  von  direkten  Abteilungswahlen
  (48  Abgeordnete)  mit  den  berufsständischen  Wahlen  (35  Abgeordnete).
  Die  Abteilungswahlen  werden  in  16  durch  das  ganze  Staatsgebiet
  ohne  Unterschied  von  Stadt  und  Land  gebildeten  Wahlkreisen  von
jeder  Abteilung  besonders  vorgenommen.  Es  wählen  unter  der  Voraussetzung
  der  sächsischen  Staatsangehörigkeit  und  bei  vollendetem  25.  Lebensjahre
  a)  in  der  ersten  Abteilung  alle  diejenigen,  welche  an  Staats-,  Grund-,
Einkommen-  oder  Ergänzungssteuer  zusammen  mindestens  300  Mark  entrichten
  oder  ein  abgeschlossenes  Hochschulstudium  hinter  sich  haben,  b)  in

Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.  1
        <pb n="10" />
        2  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  8.—13.)

der  zweiten  Abteilung  alle  diejenigen,  welche  in  derselben  Weise  weniger
als  300  Mark,  aber  mindestens  38  Mark  Staatssteuern  entrichten  oder  bei
geringerer  Steuerleistung  die  Berechtigung  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst
erlangt  haben,  c)  in  der  dritten  Abteilung  alle  übrigen,  sofern  sie  überhaupt
  Staatssteuer  entrichten.  Die  berufsständischen  Wahlen  werden  in
der  angegebenen  Weise  von  den  Unternehmern  der  drei  Hauptproduktivstände
  vollzogen.  Im  übrigen  verbleibt  es  bei  dem  bisherigen  Wahlverfahren,
  bei  dem  Erfordernis  absoluter  Mehrheit  bei  den  ersten  und  relativer
Mehrheit  bei  den  zweiten  Wahlen  und  den  bisherigen  Erfordernissen  bezüglich
  der  Wählbarkeit  der  Abgeordneten.  Bei  der  Einführung  des  neuen
Wahlrechts  würde  eine  Integral-Erneuerung  der  Zweiten  Kammer  nicht
zu  vermeiden  sein  und  später  eine  Eindrittel-Erneuerung  der  Kammer
alle  zwei  Jahre.  Von  der  Vorlegung  eines  Gesetzentwurfes  sieht  die  Regierung
  zunächst  ab,  da  sie  abwarten  will,  ob  und  wieweit  die  Kammern
mit  der  Wahlrechtsreform  sich  einverstanden  erklären.  —  In  der  Begründung
  wird  gegen  das  indirekte  Wahlsystem  u.  a.  geltend  gemacht,  daß  unter
seiner  Herrschaft  die  Sozialdemokratie  eher  ab-  als  zugenommen  habe.

8.  Januar.  (Berlin.)  Der  Kaiser  empfängt  den  Fürstbischof
  von  Prag,  v.  Skrbensky,  der  den  schlesischen  Teil  seiner
Diözese  visitieren  will.

8.  Januar.  (Bayerisches  Abgeordnetenhaus.)  Es  finden
heftige  Auseinandersetzungen  zwischen  den  Abgeordneten  Dr.  Gäch
(fr.  Vg.)  und  Dr.  Heim  statt  infolge  von  persönlichen  Angriffen
gegen  Heim.

12.  Januar.  (Reichstag.)  Abgeordnete  der  Linken  und
der  Nationalliberalen  fordern  eine  Revision  des  Börsengesetzes,  das
das  Kapital  ins  Ausland  treibe,  Redner  der  Rechten  und  des  Zentrums
  lehnen  eine  grundsätzliche  Reform  ab.

12./13.  Januar.  (Reichstag.)  Debatte  über  die  Wurmkrankheit.

  (Vergl.  1903  S.  55,  123.)

Die  Sozialdemokraten  interpellieren,  wie  der  Reichskanzler  die  Wurmkrankheit
  bekämpfen  wolle.  —  Abg.  Sachse  (Soz.):  Die  Regierung  habe
nichts  Energisches  und  Praktisches  gegen  die  Krankheit  unternommen,  so
daß  sie  schon  ins  Heer  eingedrungen  sei.  Man  habe  zwar  Baracken  für
die  Kranken  errichtet,  aber  durch  ungeeignete  Vorschriften  Empörung  unter
den  Arbeitern  erzeugt.  Die  Aerzte  ständen  der  Krankheit  verständnislos
gegenüber.  Die  Gelder  zur  Bekämpfung  der  Krankheit  seien  den  Knappschaftskassen
  entnommen  worden,  während  sie  die  Zechenverwaltungen  aufbringen
  müßten.  Das  Reich  müsse  eintreten  auf  Grund  des  Gesetzes  zur
Bekämpfung  gemeingefährlicher  Seuchen.

Staatssekretär  Graf  Posadowsky  teilt  einiges  über  die  Bekämpfung
außerhalb  Preußens  mit:  In  Bayern  wurden  im  Oktober  1903  in  den
Gruben  der  Pfalz  zwei  Wurmkranke  festgestellt.  Um  die  Verbreitung  der
Seuche  zu  verhindern,  ist  die  Beschäftigung  Wurmkranker  unter  Tage
untersagt  und  die  ärztliche  Untersuchung  der  seit  1902  von  auswärts  zugezogenen
  Arbeiter  angeordnet  worden.  Die  als  gesund  Befundenen  werden
zunächst  längere  Zeit  über  Tage  beschäftigt  und  beobachtet.  In  Sachsen
wurden  bisher  vier  Wurmkrankheitsfälle  ermittelt  und  zwar  bei  Leuten,
die  vorher  in  Westfalen  gearbeitet  hatten.  Schritte  zur  Bekämpfung  der
        <pb n="11" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  13.  14.)  3

Seuche  sind  eingeleitet  worden.  Es  wurden  auch  die  Gruben  untersucht.
Bergarbeiter  aus  dem  Rheinland  und  Westfalen  dürfen  in  Sachsen  ohne
ärztliche  Untersuchung  nicht  angelegt  werden.  In  Elsaß-Lothringen  wurden
sieben  Fälle  ärztlich  festgestellt;  auch  dort  sind  entsprechende  Vorschriften
ergangen.  Aus  anderen  Staaten  sind  keine  Fälle  zur  Kenntnis  gekommen.
Im  Heere  würden  die  Rekruten  genau  untersucht;  es  seien  etwa  40  Fälle
konstatiert.  Der  Vorredner  verlangte,  daß  die  ganze  Bekämpfung  der
Wurmkrankheit  in  die  Hände  des  Reiches  gelegt  und  dem  Gesetze  über  die
Bekämpfung  gemeingefährlicher  Seuchen  unterworfen  werde.  Das  ist  weder
notwendig  noch  ausführbar.  Nicht  notwendig,  weil  die  Einzelstaaten  im
Besitze  der  Mittel  sind,  um  die  Krankheit  zu  bekämpfen,  nicht  ausführbar,
weil  die  Berghoheit  nicht  in  den  Händen  des  Reiches  ruht.  Das  Reich
müßte  mangels  Organe  die  Durchführung  der  Bestimmungen  doch  den
Einzelstaaten  überlassen.  Es  liegt  nicht  die  geringste  Veranlassung  vor,
finanzielle  Lasten  dem  Reiche  aufzulegen.

Preußischer  Handelsminister  Möller:  In  Preußen  sei  die  Wurmkrankheit
  bereits  in  den  achtziger  Jahren  gelegentlich  beobachtet  worden,
1896  seien  die  ersten  Bestimmungen  dagegen  erlassen,  1900  seien  sie  verschärft
  worden.  1903  seien  neue  Bestimmungen  veröffentlicht  worden,  u.  a.
solle,  so  mühsam  es  auch  sei,  die  gesamte  Arbeiterschaft  der  verseuchten
Reviere  untersucht  werden.  —  Am  folgenden  Tage  wird  die  Interpellation
besprochen,  wobei  Abg.  Hus  (Soz.)  bestreitet,  daß  genügend  hygienische
Maßregeln  getroffen  wurden;  namentlich  fehle  es  an  frischem  Wasser.
Ferner  benütze  die  Bergbehörde  die  Wurmkrankheit,  um  die  Freizügigkeit
der  Arbeiter  zu  beschränken,  was  Handelsminister  Möller  bekämpft.
Abg.  Bekker  (nl.)  polemisiert  gegen  die  sozialdemokratischen  Angriffe  auf
die  Aerzte.

13./14.  Januar.  (Bayerische  Abgeordnetenkammer.)  Bei
einer  Debatte  über  die  Beschlagnahme  eines  Witzblattes  wegen  unsittlichen
  Inhalts  kommt  es  zu  scharfen  Auseinandersetzungen  zwischen
  Liberalen,  Sozialdemokraten  und  dem  Zentrum  über  die  Freiheit
  der  literarischen  Kritik  und  über  die  Moral  der  Tagespresse.

14.  Januar.  (Reichstag.)  Beratung  über  die  Versicherung

der  Handwerker.  (Vergl.  1903  S.  132.)

Abg.  Dr.  Becker  (nl.)  bringt  folgende  Interpellation  ein:  „Welche
Schritte  gedenkt  die  Regierung  zu  tun,  um  dem  Wunsche  der  Handwerker,
daß  für  selbständige  Handwerker  eine  obligatorische  Alters-  und  Invaliditätsversicherung
  eingeführt  werde,  entgegenzukommen?"  —  Er  führt  aus,  daß
90  Prozent  der  Handwerker  nur  das  Einkommen  eines  tüchtigen  Arbeiters
hätten.  Der  Handwerkerstand  wünsche  daher  eine  Zwangsversicherung  ohne
Rücksicht  auf  die  Größe  des  Betriebes,  die  Regierung  möge  dem  Wunsche
nach  Verbesserung  der  Lage  des  Mittelstandes  entgegenkommen.  Staatssekretär
  Graf  Posadowsky:  Die  sozialpolitische  Gesetzgebung  bezöge  sich
bisher  nur  auf  unselbständige  Staatsbürger  und  ein  Verlassen  dieses  Standpunktes
  würde  zum  sozialdemokratischen  Staate  führen.  Wie  die  Handwerker
  könnten  auch  Bauern  und  Kaufleute  die  Versicherung  mit  Staatshilfe
  verlangen,  dann  ebenso  Gelehrte  und  Künstler,  kurz  alle  Staatsbürger,
und  das  würde  ernste  finanzielle  Gefahren  bringen.  Uebrigens  wollten
nicht  alle  Handwerker  die  Versicherung.  Abg.  Trimborn  (3.):  Es  gehe
allerdings  vielen  Handwerkern  schlechter  als  Arbeitern,  aber  da  sie  nicht
einig  seien,  sei  eine  obligatorische  Versicherung  unmöglich.  Sie  müßten

1
        <pb n="12" />
        4  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  15.  16.)

auf  freiwillige  Versicherung  hingewiesen  werden.  Abg.  Molkenbuhr  (Soz.)
fordert  die  Versicherung  der  Handwerker,  weil  viele  ihre  Selbständigkeit
nicht  behaupten  könnten  und  dann  mit  der  Versicherung  von  vorn  anfangen
  müßten.  Sie  müßten  aber  nicht  bloß  in  die  Invaliditäts-  sondern
auch  in  die  Krankenversicherung  aufsgenommen  werden.  Abg.  Holtz  (NP.)
und  Abg.  Pauli  (kons.)  wünschen  die  Versicherung.  Abg.  Pachnicke
(fr.  Vgg.)  stimmt  dem  Staatssekretär  zu.

15.  Januar.  (Reichstag.)  Beratung  über  den  Zeugniszwang
  der  Presse.

Abg.  Jänecke  (nl.)  interpelliert  die  Regierung,  ob  sie  beabsichtige,
den  Zeugniszwang  der  Presse  aufzuheben,  über  dessen  Verwerflichkeit  die
ganze  Presse  einig  sei.  —  Staatssekretär  Nieberding:  Die  Regierung
werde  die  Angelegenheit,  die  nicht  dringend  sei,  bei  der  Reform  des  Strafprozesses
  regeln.  —  In  der  Debatte  fordern  sämtliche  Redner  —  außer
Abg.  Himburg  (kons.)  —  die  Aufhebung  des  Zeugniszwangs  als  unmoralisch
  und  nutzlos.

15.  Januar.  (Reichstag.)  Die  Budgetkommission  lehnt  mit
19  gegen  9  Stimmen  die  Ostmarkenzulagen  für  die  Post-  und
Telegraphenbeamten  ab.

15.  Januar.  (Bayern.)  Die  Reichsratskammer  geht  über
den  Beschluß  der  Abgeordnetenkammer,  der  die  Entfernung  der  an
Soldatenmißhandlungen  mitschuldigen  Offiziere  und  Unteroffiziere
aus  dem  Heere  verlangt,  zur  Tagesordnung  über.  (1903  S.  165.)

16.  Januar.  (Preußen.)  Der  Kaiser  eröffnet  den  Landtag
mit  folgender  Thronrede:

Erlauchte,  edle  und  geehrte  Herren  von  beiden  Häusern  des  Landtags!
  Indem  Ich  Sie  am  Beginn  eines  neuen  Abschnitts  der  parlamentarischen
  Arbeiten  begrüße,  ist  es  Meinem  Herzen  Bedürfnis,  zunächst
Meinem  tiefempfundenen  Dank  Ausdruck  zu  verleihen:  dem  Dank  gegen
die  göttliche  Vorsehung,  die  Mir  eine  schnelle  Genesung  schenkte,  und  dem
Dank  gegen  Mein  Volk,  das  in  allen  seinen  Schichten  voll  inniger  Teilnahme
  seinem  Landesherrn  die  Treue  bewährte,  die  in  guten  und  bösen
Tagen  Preußens  König  und  Volk  untrennbar  verbindet.  Zahlreich  und
schwerwiegend  sind  die  Aufgaben,  für  deren  gedeihliche  Lösung  Ich  auf
Ihre  einsichtsvolle  Mitarbeit  rechne.  Die  Finanzlage  des  Staates  hat  sich
nach  einer  kurzen  Zeit  des  Rückganges  wieder  günstiger  gestaltet.  Ein
neuer  wirtschaftlicher  Aufschwung  zeigt  sich  in  der  Wiederbelebung  des  Verkehrs
  bei  den  Staatsbahnen  und  in  der  Hebung  der  Staatseinnahmen.
Die  Rechnung  des  Jahres  1902  hat  günstig  abgeschlossen.  Im  Rechnungsjahre
  1903  wird  voraussichtlich  der  zur  Verfügung  gestellte  Staatskredit
von  70  Millionen  nicht  in  Anspruch  genommen  werden.  Es  wird  sich
vielmehr  noch  ein  Ueberschuß  ergeben.  Auch  im  Entwurfe  des  Staatshaushalts
  für  1904  war  es  möglich,  das  Gleichgewicht  zwischen  den  Einnahmen
  und  Ausgaben  herzustellen.  Ohne  außerordentliche  Mittel  zu  Hilfe
zu  nehmen,  ist  den  wachsenden  Anforderungen  einer  fortschreitenden  Kulturentwicklung
  Rechnung  getragen  worden.  Für  die  Ausgestaltung  der  Anlagen
  und  die  Vermehrung  der  Betriebsmittel  der  Staatseisenbahnen  sind
reichliche  Beträge  vorgesehen.  Der  geringstbesoldeten  Klasse  ihrer  Angestellten,
den  Bahnwärtern,  ist  eine  Gehaltsaufbesserung  zugedacht.  Zur  Erweiterung
        <pb n="13" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  16.)  5

des  Bahnnetzes  und  zur  Unterstützung  von  Kleinbahnunternehmungen,
die  der  wirtschaftlichen  Förderung  des  Landes  dienen,  werden  wieder  erhebliche
  Mittel  von  Ihnen  erbeten  werden.  Ebenso  wird  der  bereits  in
den  Vorjahren  beschrittene  Weg  einer  Verbesserung  der  Wohnungsverhältnisse
  der  in  Staatsbetrieben  beschäftigten  Arbeiter  und  der  gering  besoldeten
  Beamten  in  einer  neuen  Gesetzesvorlage  weiter  verfolgt.  Zu  Meiner
lebhaften  Befriedigung  hat  die  vorjährige  große  Ausstellung  der  Deutschen
Landwirtschaftsgesellschaft  Meine  Ueberzeugung  gefestigt,  daß  die  landwirtschaftliche
  Bevölkerung  aller  Provinzen  tatkräftig  bestrebt  ist,  die  Errungenschaften
  von  Wissenschaft  und  Praxis  zu  nützen  und  so  in  hartem  Kampfe
die  Erträge  des  heimatlichen  Bodens  zu  mehren.  Mit  um  so  größerer
und  schmerzlicher  Teilnahme  erfüllte  Mich  die  Heimsuchung  mehrerer  östlichen
  Provinzen,  namentlich  Schlesiens,  durch  verheerende  Hochwasser.  Zur
Linderung  der  Schäden  sind  Staatsmittel  in  erheblichem  Umfange  bereit
gestellt  werden,  für  deren  Verwendung  Ihre  nachträgliche  Zustimmung
eingeholt  wird.  Den  Gegenstand  Meiner  besonderen  Fürsorge  bildet  das
Bestreben,  die  Hochwassergefahren  durch  Ausbau  der  Flüsse  und  zweckmäßige
  Gestaltung  ihres  Ueberschwemmungsgebietes  dauernd  zu  vermindern.
Daher  wird  Ihnen  ein  Gesetzentwurf  alsbald  zugehen,  worin  für  eine
Lerbesserung  der  Vorflut  an  der  unteren  Oder  und  Havel,  sowie  an  der
Spree  die  Mittel  gefordert  werden.  Ein  weiterer  Gesetzentwurf  für  die
Regelung  der  Hochwasserverhältnisse  an  der  oberen  und  mittleren  Oder  ist
in  Vorbereitung.  Er  wird  Ihnen  nach  Fertigstellung  vorgelegt  werden.
Auch  eine  allgemeine  gesetzliche  Regelung  der  Freihaltung  des  Ueberschwemmungsgebietes
  der  Flüsse  ist  beabsichtigt.  Ferner  wird  von  Ihnen
die  Bewilligung  der  Kosten  für  die  notwendige  Ergänzung  des  Netzes  der
Binnenwasserstraßen  beantragt  werden.  Im  Hinblick  auf  die  erheblichen
Staatsmittel,  die  der  unaufschiebbare  Schutz  gegen  Hochwassergefahren  erheischt,
  beschränken  sich  diese  Forderungen  auf  den  Ausbau  der  dringlichsten
Wasserstraßen  im  Osten  und  Westen  der  Monarchie,  und  zwar  auf  den
Ausbau  des  Großschiffahrtsweges  Berlin-Stettin,  die  Kanalisation  der  Oder
von  der  Mündung  der  Glatzer  Neisse  bis  Breslau,  die  Verbesserung  der
Oder-Weichsel-Wasserstraße,  einschließlich  der  Warthe,  und  auf  die  Herstellung
  einer  Schiffahrtsstraße  vom  Rhein  bis  nach  Hannover.  In  der
Ausführung  dieser  Vorlagen  erblicke  Ich  eine  der  volkswirtschaftlich  wichtigsten
  Aufgaben  unserer  Zeit.  Zwei  großen  Staatsinteressen  soll  in  gleichem

Maße  gedient  werden:  dem  Schutz  und  der  Förderung,  deren  die  Landwirtschaft
  bedarf,  wie  der  Sicherung  und  Befestigung  der  Stellung,  welche
Handel  und  Industrie  in  rastloser  Arbeit  sich  errungen  haben.  Mit  Vertrauen
  und  Zuversicht  sehe  Ich  dem  Verlauf  Ihrer  Beratungen  entgegen.
Die  beiden  Häuser  des  Landtags  wird  fortan  ein  Heim  vereinigen.  Möge
der  gemeinsamen  Arbeit  an  gemeinsamer  Stätte  ein  voller  Erfolg  beschieden
  sein!

16.  Januar.  Das  Preußische  Herrenhaus  wählt  den
Fürsten  Inn-  und  Knyphausen,  Freiherrn  v.  Manteuffel  und  Oberbürgermeister
  Becker-Köln  zu  Präsidenten.

16.  Januar.  (Baden.)  Die  Zweite  Kammer  fordert  einstimmig
  die  Regierung  auf,  auf  Einstellung  ausreichender  Mittel
in  den  Reichshaushalt  hinzuwirken,  daß  alle  wegen  Erwerbsunfähigkeit
  als  unterstützungsbedürftig  anerkannten  Kriegsveteranen  die
Unterstützung  von  120  Mark  jährlich  auch  wirklich  erhalten  können.
        <pb n="14" />
        6  Has  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  17.  18.

Die  Unterstützung  soll  schon  dann  gewährt  werden,  wenn  nicht  mehr
als  ein  Drittel  der  Erwerbsfähigkeit  vorhanden  ist.

17.  Januar.  (Berlin.)  Es  konstituiert  sich  ein  Komitee  zur
Herbeiführung  eines  allgemeinen  deutschen  Arbeitgeberverbandes.

Es  setzt  sich  aus  Vertretern  folgender  wirtschaftlicher  Verbände  zusammen:
  Zentralverband  deutscher  Industrieller,  vertreten  durch  Generalsekretär
  Bueck;  Verband  von  Arbeitgebern  der  sächsischen  Textilindustrie,
vertreten  durch  Geheimrat  Vogel-Chemnitz;  Bund  der  Industriellen,  vertreten
  durch  Generalsekretär  Dr.  Wendlandt;  Verband  der  Glasindustriellen
Deutschlands,  vertreten  durch  R.  Vopelius-Sulzbach;  Arbeitgeber-Verband
von  Hamburg-Altona,  vertreten  durch  Kommerzienrat  Blohm;  Verein  zur
Wahrung  der  gemeinsamen  wirtschaftlichen  Interessen  in  Rheinland-Westfalen
  und  der  nordwestlichen  Gruppe  deutscher  Eisen-  und  Stahlindustrieller,
durch  Reichstagsabgeordneten  Dr.  Beumer;  Gesamtverband  der  Metallindustriellen
  durch  Kommerzienrat  Heckmann-Berlin;  Verein  süddeutscher
Baumwollenindustrieller  durch  Kommerzienrat  Groß-Augsburg;  Deutsche
chemische  Industrie  durch  Kommerzienrat  Holz-Berlin  und  Kommerzienrat
Vorster-Köln;  Kölner  Bergwerksverein  durch  Geheimen  Bergrat  Krabler-Altenessen.
  Dieses  Komitee  wurde  außerdem  beauftragt,  die  für  die
Crimmitschauer  Arbeitgeber  letzteingegangenen  Gelder  in  Höhe  von  etwa
100  000  Mark  in  angemessener  Weise  zur  Verteilung  zu  bringen  und  dafür
  zu  sorgen,  daß  die  willigen  Arbeitnehmer  in  Zukunft  höhere  Löhne
erhalten.  Mit  dem  Vorsitz  wurde  das  Mitglied  des  preußischen  Herrenhauses
  Major  d.  L.  Vopelius  betraut.

18.  Januar.  (Reichstag.)  Reichskanzler  Graf  Bülow  bringt
eine  Vorlage  ein  zur  Entsendung  von  Verstärkungen  nach  Südwestafrika
  und  gibt  folgende  Erklärung  ab:

Ich  betrachte  es  als  meine  Pflicht,  dem  hohen  Hause  Aufschluß  zu
geben  über  die  ernsten  Ereignisse  in  Südwestafrika  und  Mitteilung  zu
machen  von  den  Maßnahmen,  die  wir  zum  Schutze  von  Leben  und  Eigentum
  von  Hunderten  dortiger  Ansiedlerfamilien  unverzüglich  ins  Werk  setzen
müssen.  Der  Aufstand  der  Hereros,  der  in  wenigen  Tagen  einen  so  bedrohlichen
  Umfang  angenommen  hat,  ist  ohne  sichtbaren  Anlaß  und  auch
für  genaue  Kenner  des  Schutzgebietes  unerwartet  zum  Ausbruche  gekommen.
Die  erste  Nachricht  über  die  Möglichkeit  einer  solchen  Erhebung  erhielten
wir  heute  vor  acht  Tagen  aus  dem  Schutzgebiete.  Die  seitdem  eingegangenen,
durchweg  von  uns  sofort  veröffentlichten  Telegramme  lassen  leider  keinen
Zweifel  an  dem  Ernst  der  Frage.  Der  Aufstand  hat  in  wenigen  Tagen
den  von  der  Eisenbahn  durchzogenen,  von  den  Weißen  am  dichtesten  besiedelten
  Teil  der  Kolonie  ergriffen.  Die  Früchte  des  Fleißes  und  der
Ausdauer  eines  Jahrzehntes  sind  im  Aufstandsgebiet  vernichtet.  Ein  großer
Teil  der  Ansiedler  hat  sein  Eigentum  an  Haus,  Hof,  Land  und  Vieh  verloren.
  Schwerer  noch  ist  die  Sorge  um  das  Schicksal  der  von  ihren  Farmen
nach  den  Stationen  geflüchteten  Weißen,  die  jetzt  einen  Verzweiflungskampf
gegen  die  Uebermacht  der  Eingeborenen  führen.  Es  läßt  sich  heute  noch
nicht  übersehen,  wie  viele  von  den  in  weiten  Entfernungen  über  das  Land
zerstreut  wohnenden  Farmerfamilien  nicht  mehr  rechtzeitig  die  schützenden
Mauern  der  Stationen  zu  erreichen  vermochten.  Der  Aufstand  ist  zu  einem
Zeitpunkte  ausgebrochen,  wo  sich  der  Gouverneur  mit  dem  Gros  der  Schutztruppen
  im  Süden  des  Schutzgebietes  befindet  und  mehr  als  zwanzig  Tagesmärsche
  vom  Schauplatz  der  gegenwärtigen  Katastrophe  entfernt  ist.  Da-
        <pb n="15" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  18.)  7

durch  sind  die  Zufluchtsorte  in  der  Mitte  der  Kolonie  nur  mit  schwachen
und  über  ein  weites  Gebiet  zersplitterten  Streitkräften  versehen.  Okohandja,
Otjimbingue  und  Karibib  sind  in  der  äußersten  Bedrängnis.  Windhuk
selbst,  die  Hauptstadt  des  Schutzgebietes,  ist  ernstlich  bedroht.  Gleich  die
ersten  Nachrichten  zeigten  die  Notwendigkeit  einer  ernstlichen  Verstärkung
der  Schutztruppe.  Infolgedessen  wurde  die  Entsendung  von  500  Mann
mit  6  Maschinengewehren  und  6  Maschinenkanonen  vorbereitet.  Ihre  Zustimmung
  zu  dieser  Maßnahme  wird  im  Wege  von  Vorlagen  erbeten,  die
ich  —  nach  bereits  erfolgter  Genehmigung  durch  den  Bundesrat  —  Ihrem
Herrn  Präsidenten  hier  übergebe  und  die  einen  Nachtragskredit  für  1903
und  einen  Ergänzungsetat  für  1904  umfassen.  Die  erwähnten  Truppen
können  jedoch  nicht  vor  dem  30.  Januar  und  dem  6.  Februar  die  Ausreise
antreten.  Die  am  Samstag  eingetroffenen  Nachrichten  indessen,  die  das
Schlimmste  befürchten  lassen,  machen  sofortige  weitere  Maßnahmen  nötig.
Es  sind  deshalb  noch  gestern  alle  Vorbereitungen  getroffen  worden,  um  ein
zusammengestelltes  Bataillon  Marine-Infanterie  in  der  Stärke  von  etwa
500  Mann  nebst  einigen  Geschützen  und  einem  Detachement  Eisenbahn-Pioniere
  nach  Swakopmund  zu  instradieren.  Diese  Truppen  werden  am
Donnerstag  Nachmittag  in  See  gehen  können  auf  einem  Dampfer  des
Norddeutschen  Lloyd,  dessen  Eintreffen  in  Swakopmund  etwa  am  8.  Februar
erwartet  werden  darf.  Für  die  Kosten,  die  durch  die  Aussendung  der
Marine-Infanterie  und  des  Eisenbahn-Detachements  entstehen  und  in  ihrer
Höhe  sich  heute  noch  nicht  genau  feststellen  lassen,  werde  ich  zur  gegebenen
Zeit  die  nachträgliche  Genehmigung  des  hohen  Hauses  nachsuchen.  Bis
zum  Eintreffen  der  Marine-Infanterie  wird  ein  jetzt  unterwegs  befindlicher
Ablösungstransport  von  230  Mann,  der  am  3.  Februar  in  Swakopmund
fällig  ist,  bereits  einige  Unterstützung  gebracht  haben.  Außerdem  hat  das
in  Kapstadt  stationierte  Kanonenboot  Habicht  Befehl  erhalten,  nach  Swakopmund
  in  See  zu  gehen;  das  Schiff  trifft  dort  vermutlich  heute  ein.  Die
geplanten  Maßnahmen  sind,  soweit  sich  die  Sachlage  bis  jetzt  übersehen
läßt,  das  Mindestmaß  dessen,  was  wir  unseren  in  der  Kolonie  in  vollster
Pflichttreue  wirkenden  Beamten  und  Soldaten,  sowie  allen  schuldig  sind,
die  sich  im  Vertrauen  auf  den  Schutz  des  mächtigen  Deutschen  Reiches  in
der  Kolonie  angesiedelt,  insbesondere  aber  unseren  Mitbürgern,  die  im
fernen  Lande  dem  deutschen  Wesen  eine  neue  Heimstätte  begründet  haben.
Die  Vorgänge  der  letzten  Tage  und  die  Hilferufe  unserer  auf  das  äußerste
gefährdeten  Landsleute  werden  —  das  hoffen  die  verbündeten  Regierungen
zuversichtlich  —  das  deutsche  Volk  und  seine  Vertretung  einmütig  finden
im  sofortigen  Handeln  zum  Schutze  der  Bedrängten  und  zur  Verteidigung
der  Ehre  unserer  Fahne.  (Lebhafter  Beifall.)

18.  Januar.  (Reichstag.)  Interpellation  über  die  Kündigung

  der  Handelsverträge.

Abg.  Graf  Kanitz  (kons.)  fragt,  warum  die  Regierung  die  Handelsverträge
  noch  nicht  gekündigt  habe.  Die  Meistbegünstigungsklausel  sei  ein
Fehler,  weil  die  meisten  Länder  dafür  keine  Konzessionen  machten.  Das
Deutsche  Reich  habe  keine  Ursache,  langfristige  Handelsverträge  zu  schließen;
gerade  solchen  Bestrebungen,  wie  Chamberlains,  gegenüber  müsse  man  freie
Hand  behalten.  Für  die  Landwirtschaft  seien  Zölle  in  der  Höhe  des  alten
Generaltarifs  unentbehrlich.  Deshalb  müßten  die  geltenden  verderblichen
Handelsverträge  gekündigt  werden.  —  Staatssekretär  Graf  Posadowsky:
Die  Regierung  erstrebe  eine  Besserung  für  die  Lage  der  Landwirtschaft,
aber  sie  verfolge  eine  andere  Taktik  als  der  Vorredner.  Sie  wolle  die
neuen  Verträge  an  die  alten  anknüpfen,  um  nicht  Deutschland  wirtschaft-
        <pb n="16" />
        8  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  18.  19.)

lichen  Schädigungen  auszusetzen.  Deutschland  sei  ein  leistungsfähiger  Abnehmer;
  die  Regierung  könne  deshalb  auf  Entgegenkommen  des  Auslands
rechnen.  Sie  werde  an  bestimmten  elementaren  Forderungen  festhalten
und  nur  bei  deren  Erfüllung  neue  Verträge  schließen.  —  Abg.  Herold  (Z.):
Zu  diesen  Forderungen  gehörten  hoffentlich  die  Mindestzölle  des  Zolltarifs
für  Getreide.  Abg.  Bernstein  (Soz.):  Verträge  mit  diesen  Mindestzöllen
würde  seine  Partei  ablehnen.  Abg.  Graf  Schwerin  (kons.)  verlangt  Mitteilungen
  über  den  Stand  der  Verhandlungen.  Abg.  Kempf  (fr.  Vp.)  und
Abg.  Gothein  (fr.  Vg.)  bezeichnen  den  Zolltarif  als  ungeeignet  für  Verhandlungen.
  Graf  Posadowsky  widerspricht  dieser  Behauptung  und  lehnt
eine  Mitteilung  über  die  Verhandlungen  ab.  Abg.  Paasche  sieht  in  der
sofortigen  Kündigung  der  Verträge  eine  große  Gefahr,  weil  der  Abschluß
neuer  zweifelhaft  sei.

18.  Januar.  (Sachsen.)  Die  Führer  der  streikenden  Textilarbeiter
  in  Crimmitschau  fordern  die  Arbeiter  auf,  die  Arbeit  bedingungslos
  wieder  aufzunehmen.  —  Die  Beschränkungen  des  Versammlungsrechts
  werden  aufgehoben.

18.  Januar.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  in
Osnabrück  erhält  v.  Bar  (Welfe)  12883,    Wamhoff  (nl.)  11665,
Schrader  (Soz.)  4930  Stimmen.  Bei  der  Stichwahl  am  1.  Februar
erhält  Wamhoff  15503,    v.  Bar  15187    Stimmen.

Januar.  In  vielen  Städten  kommt  es  zu  Streitigkeiten
zwischen  Krankenkassen  und  Ärzten.  Die  Differenzen,  die  mehrfach
zu  Streiks  der  Ärzte  führen,  nehmen  in  den  nächsten  Monaten
zu.  —  Am  20.  Februar  verlangt  der  preußische  Handelsminister,
daß  die  Kassen  rechtzeitig  für  Ersatz  der  streikenden  Arzte  sorgen.

19.  Januar.  (Reichstag.)  Beratung  der  Vorlage  für  Südwestafrika.


Kolonialdirektor  Dr.  Stübel  gibt  eine  Uebersicht  über  die  Aufstände
im  Schutzgebiet,  die  vollkommen  überraschend  gekommen  seien.  Die  Ursachen
  des  Aufstandes  sind  darauf  zurückzuführen,  daß  die  Eingeborenen
die  Zeit  vor  der  Okkupation  nicht  vergessen  haben,  wo  sie  in  vollkommener
Ungebundenheit  und  Zügellosigkeit  lebten.  Als  die  Deutschen  ins  Land
kamen,  betrachteten  sie  sie  als  geeignete  Bundesgenossen  gegenüber  den
Witbois.  Aber  schon  im  Jahre  1896  kam  es  zu  einem  partiellen  Aufstand,
der  aber  niedergebrochen  wurde.  Der  Hauptstamm  der  Herero  benahm  sich
damals  durchaus  loyal;  er  blieb  aber  ein  Gegner  der  staatlichen  und  gesellschaftlichen
  Ordnung.  Dazu  kam,  daß  nach  dem  Bau  von  Eisenbahnen
eine  große  Anzahl  von  Farmen  auf  die  Weißen  überging  und  die  wirtschaftliche
  Selbständigkeit  der  Herero  durch  Kaufverträge  vielfach  eingeschränkt
wurde.  Diese  Beweggründe  riefen  den  Aufstand  hervor;  vielleicht  trugen
auch  die  falschen  Nachrichten  über  die  Niederlagen  der  Weißen  zu  dem
Aufstande  bei.  Ob  der  Aufstand  schon  lange  vorbereitet  war,  kann  man
nicht  genau  sagen.  Die  Missionare  waren  vollkommen  im  Ungewissen  über
die  Erhebung.  Der  Aufstand  kam  so  überraschend,  daß  von  einer  Verantwortung
  unsererseits  nicht  die  Rede  sein  kann.  Auch  unter  diesen  traurigen
  Umständen  erwiesen  sich  die  Eisenbahnen  in  Südwestafrika  von  großem
Werte.  Die  Operationsbasis  ist  mit  Hilfe  der  Eisenbahnen  bis  in  die
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        Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.   (Januar 19.)  9

Mitte  des  Landes  vorgerückt  worden.  Weitere  Operationen  werden  hauptsächlich
  die  Wiederherstellung  der  zerstörten  Bahn  zum  Zweck  haben.  Zunächst
  gilt  es,  den  Bedrohten  Hilfe  zu  bringen.  Dazu  soll  ein  Bataillon
Marine-Infanterie  dienen,  das  nächsten  Donnerstag  die  Ausreise  antritt.
Erwächst  aus  dem  gleichzeitigen  Aufstande  der  Bondelzwarts  und  der  Herero
die  zwingende  Notwendigkeit  der  Entwaffnung  der  Eingeborenen,  so  wird
dazu  eine  Verstärkung  der  Schutztruppe  notwendig,  die  jedoch  nur  vorübergehend
  bis  zur  Pazifizierung  des  Landes  durchgeführt  wird.  Die  geforderten
  Maßnahmen  dienen  zugunsten  Südwestafrikas  und  unserer  ganzen
Kolonialpolitik.

Der  von  der  Regierung  verlangte  Nachtragsetat  für  1903  (Löhnung,
  Ausrüstung,  Pferdebeschaffung  u.  s.  w.)  ermächtigt  den  Reichskanzler
  1496000  Mark  auf  dem  Kreditwege  flüssig  zu  machen.  Der  Ergänzungsetat
  für  1904  (zur  Verstärkung  der  Schutztruppe)  fordert    1325200  Mark.

Redner  aller  Parteien  erklären  sich  für  eine  schleunige  Erledigung
der  Vorlage,  da  Hilfe  dringend  notwendig  sei.  Die  meisten  behalten  sich
vor,  auf  die  Ursachen  des  Aufstandes  später  einzugehen;  Abg.  Bebel  (Soz.)
glaubt,  daß  die  Weißen  durch  Verbreitung  der  Trunksucht  und  Mißachtung
des  Eigentums  der  Hereros  den  Aufstand  verschuldet  hätten.  —  Die  Forderungen
  werden  in  erster  und  zweiter  Lesung  angenommen  (Annahme  in
dritter  Beratung  20.  Januar).  Die  Sozialdemokraten  enthalten  sich  der
Abstimmung.

19.  Januar.  (Reichstag.)  Interpellation  über  russische

Polizisten  in  Deutschland.  Ausweisung  fremder  Anarchisten.

Die  sozialdemokratische  Partei  interpelliert  die  Regierung,  was  ihr
über  das  Verhalten  russischer  Polizisten  in  Deutschland  bekannt  sei,  und
warum  in  Königsberg  i.  Pr.  wegen  Beihilfe  zum  Hochverrat  gegen  Rußland
  Reichsangehörige  angeklagt  wurden,  ehe  noch  ein  Strafantrag  Rußlands
  vorlag,  und  wie  Rußland  zur  Stellung  des  Strafantrags  veranlaßt
wurde.  —  Abg.  Haase  (Soz.):  Die  russische  Regierung  habe  in  Berlin
ein  Polizeidepartement,  das  alle  russischen  Untertanen  und  sogar  Reichsangehörige
  überwache,  ja  Postbeamte  bestäche,  um  ihre  Korrespondenz  zu
erhalten  und  andere  ungesetzlichen  Handlungen  beginge.  Die  Regierung
sei  gegen  Rußland  überaus  schwach;  sie  liefere  Russen  aus  und  eröffne  gegen
Reichsangehörige,  die  russische  Schriften  in  Empfang  nehmen  und  weiter
befördern,  wegen  Geheimbündelei  ein  Verfahren  und  liefere  die  bei  Haussuchungen
  gefundenen  Sachen  an  Rußland  aus.  So  sei  es  in  Königsberg
geschehen.  Wenn  die  deutsche  Regierung  behaupten  wolle,  die  russischen
Polizisten  bewachten  nur  gefährliche  Anarchisten,  so  sei  der  Anarchismus
nur  ein  Vorwand.  Anarchisten  der  Tat  gebe  es  in  Deutschland  überhaupt
nicht.  Die  russischen  Spitzel  überwachten  vielmehr  in  Deutschland  jeden
Vertreter  der  russischen  Intelligenz  und  sie  respektierten  dabei  weder  das
Hausrecht  noch  das  Briefgeheimnis.  Noch  schlimmer  als  die  Duldung
solcher  unsauberen  Elemente  sei  aber  ihre  Unterstützung  durch  deutsche
Polizeibehörden.  Die  russischen  Studenten,  die  hier  im  Vertrauen  auf  die
deutsche  Gastlichkeit  studierten,  würden  von  allen  Behörden  wie  Verbrecher
behandelt.  So  seien  fünfzehn  Studenten  als  verdächtig  ohne  Beweise  ausgewiesen
  worden;  die  russische  Regierung  habe  dann  eine  Untersuchung
gegen  sie  eingeleitet,  aber  nichts  finden  können.  Das  sei  eine  Blamage
für  Preußen.  Wie  russische  so  bespitzelten  die  russischen  Agenten  auch
deutsche  Bürger.  Die  deutsche  Regierung  unterstütze  sie,  indem  sie  Reichsangehörigen,
  die  innerhalb  des  Reichsgebiets  russische  Druckschriften  in
Empfang  nähmen,  den  Prozeß  mache.  Deutschlands  Ehre  als  Kulturstaat
        <pb n="18" />
        10  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  19.)

stehe  hier  auf  dem  Spiel.  —  Staatssekretär  Frhr.  v.  Richthofen:  Dem
Reichskanzler  ist  bekannt,  daß  ein  zur  russischen  Botschaft  gehöriger  russischer
Beamter  damit  betraut  ist,  das  Tun  und  Treiben  der  russischen  Anarchisten
in  Deutschland  zu  beobachten  und  die  russische  Regierung  fortlaufend  zu
unterrichten.  Dem  Reichskanzler  ist  dagegen  nichts  bekannt,  woraus  hervorginge,
  daß  der  russische  Beamte  seine  Tätigkeit  auch  auf  Reichsangehörige
erstreckt.  Dem  Reichskanzler  ist  nicht  bekannt,  daß  russische  Beamte  oder
Gehilfen  in  Deutschland  Verbrechen  verübten  oder  versuchten,  andere  Personen
  zu  Verbrechen  zu  bestimmen.  Die  Beseitigung  des  bestehenden  Zustandes
  scheint  dem  Reichskanzler  nicht  angezeigt  zu  sein,  da  es  im  Interesse
  des  Reiches  liegt,  wenn  das  Treiben  fremder  Anarchisten  durch  die
Organe  ihres  Heimatsstaates  beobachtet  wird.  Die  Königsberg  betreffende
Frage  gehört  an  sich  zur  Zuständigkeit  der  preußischen  Justizverwaltung.
Für  das  Reich  liegt  zur  Zeit  keine  Veranlassung  vor,  dieser  Frage  näherzutreten,
  weil  schon  deren  Fassung  in  der  Interpellation  keine  Verletzung
des  Reichsgesetzes  erkennen  läßt,  denn  nach  §  130  der  Strafprozeßordnung
kann  wegen  Verdachts  einer  strafbaren  Handlung,  auch  bevor  ein  Strafantrag
  gestellt  ist,  Haftbefehl  erlassen  und  selbstverständlich  also  das  Verfahren
  eingeleitet  werden.  Nachdem  im  Königsberger  Verfahren  Haftbefehl
erlassen  war,  ist,  der  Vorschrift  des  §  130  entsprechend,  die  russische  Regierung
  auf  Veranlassung  der  preußischen  Justizverwaltung  durch  das  Auswärtige
  Amt  von  dem  Erlaß  des  Haftbefehls  in  Kenntnis  gesetzt  worden.
Die  preußische  Regierung  tut  lediglich  ihre  Pflicht  und  wird  sich  durch
Zurufe  einzelner  Abgeordneter  daran  nicht  hindern  lassen.  Die  russische
Regierung  stellte  darauf  durch  ihren  Botschafter  auf  Grund  des  §  102  und
103  des  Strafgesetzbuches  den  Strafantrag.  Dieser  Strafantrag  wurde  vom
Auswärtigen  Amte  dem  preußischen  Justizminister  übermittelt.  Bei  Ausweisungen
  würden  die  Anarchisten  stets  an  ihre  Heimatgrenze  gebracht,  weil
man  fremden  Staaten  ihre  Aufnahme  nicht  zumuten  könne.  Abg.  Bebel  (Soz.):
Bei  allen  Ausweisungen  nach  Rußland  hin  habe  es  sich  nicht  um  Anarchisten
gehandelt.  Deutschland  habe  vielmehr  Leute  ausgeliefert,  die  von  Rußland
  als  Anarchisten  angesehen  und  deportiert  würden,  ohne  es  zu  sein.
Denn  in  Rußland  würden  Leute  als  gefährliche  Anarchisten  betrachtet,  die
anderswo  als  konservativ  und  staatserhaltend  gälten.  Deutschland  habe
sich  so  zum  Stiefelputzer  Väterchens  erniedrigt.  Abg.  Schrader  (fr.  Vg.):
Die  Dinge  seien  nicht  genügend  durch  die  Antwort  des  Staatssekretärs
aufgeklärt;  der  preußische  Justizminister  müsse  hier  auf  die  Angriffe  gegen
die  preußische  Justiz  antworten.  Abg.  Spahn  (Z.)  ist  ebenfalls  nicht  befriedigt
  von  der  Antwort  Richthofens,  obwohl  er  die  Anwesenheit  eines
russischen  Polizeibeamten  in  Deutschland  billigt.  Aber  ein  Stab  russischer
Agenten  dürfe  nicht  geduldet  werden.  Auch  die  angeblichen  Vergehen  der
russischen  Beamten  und  ihre  Ueberwachung  deutscher  Untertanen  müsse  untersucht
  werden.  Abg.  Sattler  (nl.)  stimmt  dem  Vorredner  zu,  während
Abg.  v.  Normann  (kons.)  sich  im  Namen  seiner  Partei  für  durchaus  befriedigt
  von  der  Antwort  des  Staatssekretärs  erklärt.

19.  Januar.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Präsidentenwahl.
  Etatsrede  Rheinbabens.  Allgemeine  wirtschaftliche  Lage.

Das  Haus  wählt  durch  Zuruf  die  Abgg.  v.  Kröcher  (kons.),  Porsch  (Z.),
Krause  (nl.)  zu  Präsidenten.

Finanzminister  Frhr.  v.  Rheinbaben  legt  den  Etat  vor.  Er  berechnet
  die  Einnahmen  des  Staates  auf    2800805050  Mark,  die  Ausgaben
  im  Ordinarium  auf  2626260668  Mark,  im  Extraordinarium  auf
174544382  Mark.  Der  Minister  führt  aus,  die  letzten  Jahre  zeigten  eine
        <pb n="19" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  20.—22.)  11

aufsteigende  Konjunktur.  Die  früheren  Befürchtungen  seien  nicht  eingetroffen,
  so  daß  das  Jahr  1902  mit  einem  Ueberschuß  von  15,6  Millionen
Mark  abschlösse.  1903  werde  mit  einem  Ueberschuß  von  mindestens  22
Millionen  abschließen.  Im  Etat  1904  seien  hohe  kulturelle  und  wirtschaftliche
  Ausgaben  angesetzt  und  könnten  gedeckt  werden.  Die  Kohlen-  und
Eisenproduktion  sei  im  letzten  Jahre  gestiegen;  die  Landwirtschaft  habe
freilich  im  Osten  teilweise  schwer  gelitten.  Allerdings  müsse  die  Industrie
mit  der  steigenden  Konkurrenz  Rußlands  und  Amerikas  rechnen,  aber  außer
Amerika  habe  kein  Land  zum  Pessimismus  so  wenig  Grund  wie  Deutschland.
  Es  ist  aber  doch  nötig,  den  Inlandsmarkt  mehr  zu  pflegen  als
bisher.  Dieser  ist  der  sicherste  und  konstanteste  Abnehmer.  Daher  bin  ich
immer  für  die  Notwendigkeit  eingetreten,  unserer  Landwirtschaft  einen
ausreichenden  Zollschutz  zu  gewähren.  Dieser  ist  zugleich  die  größte  Wohltat
für  die  Industrie,  deren  bester  und  gleichmäßigster  Abnehmer  die  Landwirtschaft
  ist.  (Lebhafter  Beifall  rechts.)  Anderseits  sollen  die  wirtschaftlichen
  Interessen  des  Landes  gewahrt  werden  durch  die  große  wasserwirtschaftliche
  Vorlage,  die  in  absehbarer  Zeit  dem  Hause  zugehen  wird.  Ich
hoffe  dringend,  daß  es  diesmal  gelingen  wird,  über  diese  für  unsere  wirtschaftliche
  Zukunft  so  wichtige  Vorlage  eine  Verständigung  mit  dem  hohen
Hause  herbeizuführen.  (Beifall  links.)

20./21.  Januar.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  über  den
Gesetzentwurf  zur  Einführung  von  Kaufmannsgerichten.

Der  Entwurf  schlägt  in  Städten  mit  über  50000  Einwohnern  Errichtung
  von  fakultativen  Kaufmannsgerichten  vor,  Angliederung  an  die
Gewerbegerichte,  die  Bestellung  von  Juristen  zu  Vorsitzenden  und  deren
Stellvertretern,  Besetzung  mit  je  vier  von  den  selbständigen  Kaufleuten
und  von  den  Handlungsgehilfen  gewählten  Beisitzern.  —  Abg.  Lattmann
(wirtsch.  Vgg.)  beantragt  obligatorische  Errichtung  und  wünscht  als  Minimalgrenze
  20000  Einwohner  unter  Zusammenlegung  kleiner  Bezirke.  Abg.
Trimborn  (Z.)  ist  für  die  Vorlage  bis  auf  einige  Einzelheiten.  Sie  können
später  an  die  ordentlichen  Gerichte  angegliedert  werden.  Abg.  Singer
(Soz.):  Die  Vorlage  sei  sozial  rückständig.  Obligatorische  Einrichtung  sei
nötig  und  Sicherung  der  wirklichen  Unabhängigkeit  der  Handlungsgehilfen.
Das  passive  Wahlrecht  müsse  mit  21  Jahren  beginnen.  Anwälte  dürften
nicht  zugelassen  werden,  Frauen  müßten  als  Beisitzer  fungieren  dürfen.
Staatssekretär  Graf  Posadowsky  lehnt  die  letzte  Forderung  unbedingt  ab.
Abg.  Beck  (nl.)  ist  für  fakultative  Gerichte.  Er  habe  zwar  Bedenken  gegen
Standesgerichte,  aber  nachdem  man  die  Gewerbegerichte  eingeführt  habe,
seien  die  Kaufmannsgerichte  unvermeidlich.  Abg.  Henning  (kons.)  verwirft
  die  Herabsetzung  der  Minimalziffer.  —  Am  folgenden  Tage  wird  der
Entwurf  an  eine  Kommission  verwiesen.

21.  Januar.  (Wilhelmshaven.)  Der  Lloyddampfer  „Darmstadt"
  geht  mit  500  Mann  nach  Südwestafrika  in  See.

21.  Januar.  (Berlin.)  Staatsminister  a.  D.  v.  Maybach  †.  —
Geboren  29.  November  1822  in  Verne,  1857  Präsident  der  oberschlesischen
  Eisenbahn,  1874  Präsident  des  Reichseisenbahnamts,
1878  Handelsminister,  1879  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten,
1891  nahm  er  seine  Entlassung.

22.  Januar.  (Stuttgart.)  Der  Philosoph  Eduard  Zeller
wird  90  Jahre  alt.  Der  Kaiser  schickt  ihm  folgendes  Handschreiben:
        <pb n="20" />
        12  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  22.  23./26.)

„Mein  lieber  Professor  Dr.  Zeller:

Am  heutigen  Tage,  an  welchem  Sie  auf  90  Jahre  Ihres  arbeitsreichen,
  erfolggekrönten  Lebens  mit  Befriedigung  zurückblicken  können,  vereinige
  Ich  Mich  im  Geist  mit  den  Vertretern  und  Jüngern  der  deutschen
Wissenschaft,  um  Ihnen  zu  diesem  bedeutungsvollen  Lebensabschnitt  aufrichtige
  Glück-  und  Segenswünsche  darzubringen.  Meine  Wünsche  und
Gedanken  gelten  aber  nicht  nur  dem  großen  Philosophen,  auf  den  die
deutsche  Wissenschaft  für  alle  Zeit  stolz  sein  wird,  sondern  auch  dem  Manne,
der  Meinen  in  Gott  ruhenden  Eltern  so  nahe  gestanden  hat.  Es  gewährt
Mir  eine  Herzensfreude,  daß  Ich  Ihre  von  Künstlerhand  gefertigte  Büste
neben  den  Standbildern  der  Verewigten  in  der  Reichshauptstadt  an  historischer
  Stelle  habe  der  Nachwelt  überliefern  können,  nur  habe  Ich  bedauert,
daß  Sie  an  der  schönen  Enthüllungsfeier  nicht  haben  persönlich  teilnehmen
können.  Ich  bitte  Sie,  das  beifolgende  Bildnis  zur  Erinnerung  an  den
heutigen  Tag  freundlichst  anzunehmen  und  sich  beim  Anblick  desselben  zu
vergegenwärtigen,  daß  Ihr  ferneres  Wohlergehen  stets  mit  besonderer  Freude
erfüllt  Ihren  dankbaren  Wilhelm  I.  R.“

22.  Januar.  Der  Reichstag  verweist  die  Vorlage  über  den
Servistarif  an  die  Budgetkommission.  Sämtliche  Redner  fordern
erhebliche  Änderungen  an  dem  Regierungsentwurf.

22.  Januar.  (Reichstag.)  Gesetz  über  Verlängerung  der

Friedenspräsenzstärke.

Die  Vorlage  lautet:  Die  Bestimmungen  des  Gesetzes  betr.  die  Friedenspräsenzstärke
  des  deutschen  Heeres  vom  25.  März  1899  bleiben  mit
der  Maßgabe  in  Kraft,  daß  im  §  2  des  Art.  I  und  im  Art.  II  statt
„31.  März  1904“  zu  setzen  ist  „31.  März  1905“.  Die  Begründung  sagt:
„Die  verbündeten  Regierungen  halten  es  für  angezeigt,  das  am  31.  März
1904  ablaufende  Friedenspräsenzgesetz  vom  25.  März  1899  um  ein  Jahr
—  bis  zum  31.  März  1905  —  zu  verlängern,  da  die  gesetzgebenden  Körperschaften
  in  der  laufenden  Session  bereits  über  eine  Reihe  wichtiger  und
umfangreicher  Vorlagen  zu  beschließen  haben  werden.“    

Abg.  v.  Elern  (kons.)  bedauert,  daß  nur  eine  einjährige  Periode
gefordert  ist.  Abg.  Bebel  (Soz.)  glaubt  nicht  an  die  in  der  Motivierung
gegebenen  Gründe.  Im  Herbst  würden  wohl  große  Forderungen  kommen.
Abg.  Fritzen  (Z.)  wünscht  die  Pläne  fürs  nächste  Jahr  zu  erfahren  und
zweifelt  an  der  Bereitwilligkeit  des  Reichstags,  Erhebliches  zu  bewilligen.
Preuß.  Kriegsmin.  v.  Einem  will  in  der  Budgetkommission  Mitteilungen
über  eine  Vorlage  des  nächsten  Jahres  machen.

23./26.  Januar.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Erste
Beratung  des  Etats.  —  Reichsfinanzreform,  Thesaurierung,  Wahlreform,
  Kanalfrage,  Polenpolitik,  Nationalliberale  und  Konservative.

Abg.  Limburg-Stirum  (kons.)  ist  befriedigt  von  dem  Bilde  des
Etats,  fordert  aber  andere  Regelung  der  Beziehungen  zum  Reiche,  damit
eine  sichere  Finanzierung  der  Einzelstaaten  möglich  werde.  Er  wünsche
engeren  Zusammenschluß  der  Parteien  gegen  die  politische  Verhetzung  und
erhoffe  von  dem  Crimmitschauer  Streik  die  Schaffung  eines  deutschen  Arbeitgeber-Verbandes
  und  ein  Einschreiten  der  Staatsanwaltschaft  gegen  die
Ausschreitungen.  Abg.  Richter  (fr.  Vp.)  tadelt,  daß  der  Finanzminister
erst  jetzt  den  Ueberschuß  von  1902  bekanntgebe,  obgleich  er  ihn  bereits  im
Juni  gekannt  habe.  Der  preußische  Staat  treibe  fehlerhafte  Thesaurierungs-
        <pb n="21" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzeluen  Glieder.  (Januar  23./26.)  13

politik,  indem  er  die  Gegenwart  im  Interesse  der  Zukunft  belaste.  Die
Ausgaben  für  die  Polenpolitik  seien  überflüssig,  denn  die  Polen  hätten
den  Vorteil  davon.  Die  Absicht,  die  Totalisatorsteuer  herabzusetzen,  sei
unmoralisch,  überhaupt  sei  der  Totalisator  grundsätzlich  zu  verwerfen.  In
der  Kanalfrage  zeige  die  Regierung  schwächliche  Inkonsequenz:  nachdem
sie  so  oft  die  Notwendigkeit  des  Mittellandkanals  betont  habe,  verzichte  sie
den  Agrariern  zuliebe  darauf  und  begnüge  sich  mit  dem  verstümmelten
Kanal  bis  Hannover.

Ministerpräsident  Graf  Bülow  weist  den  Vorwurf  der  Inkonsequenz
zurück,  für  ihn  seien  in  der  Behandlung  der  wasserwirtschaftlichen  Frage
nur  praktische  Erwägungen  maßgebend.  Die  Staatsregierung  muß  mit
den  tatsächlichen  Verhältnissen  rechnen.  Schlesien  und  das  Odergebiet  waren
im  vergangenen  Jahre  der  Schauplatz  einer  Hochwasserkatastrophe,  so  schwer,
wie  kaum  je  zuvor.  Tatsache  ist,  daß  dabei  sogar  Menschenleben  verloren
gegangen  sind,  und  daß  wiederholt  große  Summen  aus  Staatsmitteln  zur
Beseitigung  und  Verhütung  von  Schäden  flüssig  gemacht  werden  mußten.
Die  Tatsachen  legen  mir,  dem  preußischen  Ministerpräsidenten,  die  Pflicht
auf,  den  betroffenen  Landesteilen  unter  die  Arme  zu  greifen  und  Vorkehrungen
  zu  treffen  gegen  eine  Wiederholung  derartiger  verhängnisvoller
Ereignisse.  Die  Staatsregierung  ist  auch  heute  der  Ansicht,  daß  eine  das
ganze  Gebiet  der  Monarchie  durchquerende  Wasserstraße  der  wirtschaftlichen
Entwickelung  des  Landes  außerordentlich  förderlich  sein  würde.  Nach  den
Ereignissen  des  letzten  Jahres  glaubt  die  Staatsregierung  aber,  daß  von
allen  wasserwirtschaftlichen  Vorlagen  die  Herstellung  wirksamer  Schutzmaßregeln
  gegen  die  Hochwassergefahr  an  der  Oder  und  der  Spree  die
dringendste  ist.  Indem  die  Staatsregierung  das  Schutzbedürfnis  des  Ostens
in  die  erste  Linie  stellt,  hofft  sie,  daß  das  Haus  die  Wünsche  des  Westens
so  weit  als  notwendig  anerkennen  und  ihnen  aus  Gründen  ausgleichender
Gerechtigkeit  zustimmen  wird.  —  Als  konstitutioneller  Minister  müsse  er
mit  den  Wünschen  der  Mehrheit  des  Hauses  rechnen.  —  Die  preußische
Polenpolitik  würde  von  ihren  Gegnern  nicht  so  heftig  bekämpft  werden,
wenn  sie  nutzlos  wäre.  Die  polnische  Agitation  in  Oberschlesien  sei  eine
bewußt  großpolnisch-antipreußische,  gegen  sie  und  die  ähnliche  Ziele  verfolgende
  sozialdemokratische  müßten  energische  Maßregeln  ergriffen  werden;
vor  allem  müsse  das  Deutschtum  selbsttätig  arbeiten.  Abg.  Bachem  (Z.):
Preußen  sei  reich,  das  Reich  arm,  deshalb  müsse  jetzt  das  Finanzinteresse
des  Reichs  an  die  Spitze  gestellt  werden;  Preußen  habe  bei  seiner  Finanzlage
  kein  dringendes  Interesse  an  einer  Reichsfinanzreform.  Im  Interesse
der  Konsumenten  müsse  der  Finanzminister  suchen,  Einfluß  auf  die  industriellen
  Syndikate  zu  bekommen.  Die  Annahme  der  verkleinerten  Kanalvorlage
  würde  präjudizierend  für  den  Ausbau  des  Mittellandkanals  bis
zur  Elbe  sein.  Die  Polenpolitik  habe  Fiasko  gemacht,  die  sozialdemokratische
  Agitation  in  Oberschlesien  sei  durch  sie  hervorgerufen.  Eine  Reform
des  Landtagswahlrechts  sei  dringend  nötig,  aber  hier  müsse  die  Regierung
vorangehen.  Abg.  Friedberg  (nl.)  billigt  die  Thesaurierungspolitik  und
wünscht  Trennung  der  unsicheren  Eisenbahneinnahmen  von  den  übrigen
Finanzen.  Das  Kommunalsteuergesetz  müsse  reformiert  werden,  da  heute
die  Kommunen  vom  Staate  vielfach  ausgebeutet  würden.

Am  25.  Januar  wendet  sich  Abg.  Frhr.  v.  Zedlitz  (frk.)  scharf
gegen  die  Nationalliberalen,  die  in  den  letzten  Wahlen  die  Konservativen
bekämpft  hätten  und  mit  Hilfe  der  Kanalvorlage  die  konservativen  Parteien
  sprengen  möchten.  Eine  Wahlreform  sei  verlangt  worden,  weil  die
Arbeiter  nicht  im  Landtag  vertreten  seien.  Aber  die  Sozialdemokratie  sei
nicht  die  Vertreterin  der  Arbeiter,  daher  sei  es  auch  falsch,  eine  Wahl-
        <pb n="22" />
        14  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  25./29.)

reform  zu  fordern,  weil  sie  nicht  im  Landtage  vertreten  sei.  Nur  der
Teilung  großer  Wahlkreise  unter  geringer  Vermehrung  der  Abgeordneten
könne  er  zustimmen.  Minister  des  Innern  Frhr.  v.  Hammerstein:  Die
Regierung  hat  noch  keinen  Beschluß  über  die  Wahlreform  gefaßt.  Die
Regierung  wird  niemals  dafür  zu  haben  sein,  die  Grundlage  unseres  Wahlgesetzes
  zu  ändern.  Man  hat  ja  von  linksliberaler  Seite  verlangt,  daß
diese  Grundlage  durch  ein  anderes  Wahlsystem  ersetzt  werden  soll.  Man
beruft  sich  dabei  auf  das  Wort  Bismarcks  von  dem  elendesten  aller  Wahlsysteme.
  Wie  ich  den  Fürsten  Bismarck  kenne,  würde  er  unter  Umständen
von  jedem  anderen  Wahlsystem  das  ebenso  bemerkt  haben.  Ich  kenne  kein
anderes  Wahlgesetz,  das  so  genau  den  Ausdruck  der  öffentlichen  Meinung
widergibt,  wie  unser  Dreiklassenwahlsystem.  Mit  Aenderungen,  die  den
Verschiebungen  in  der  Bevölkerung  Rechnung  tragen  sollen,  muß  man
außerordentlich  vorsichtig  sein.  Ich  habe  reiflich  darüber  nachgedacht,  bin
aber  nicht  zu  einem  Resultat  gekommen.  Abg.  Brömel  (fr.  Vg.):  Wenn
der  Ministerpräsident  wirklich  konstitutionell  gesinnt  sei,  hätte  er  nach  der
Ablehnung  der  Kanalvorlage  zurücktreten  oder  das  Haus  auflösen  müssen.
Abg.  v.  Jazdzewski  (Pole):  Die  Polen  würden  nicht  nach  demselben
Rechte  wie  andere  Staatsbürger  behandelt;  sie  würden  wegen  ihrer  Anhänglichkeit
  an  ihre  Muttersprache  verfolgt.  Daher  rühre  die  Agitation
unter  den  Polen,  die  durch  das  Verbot,  in  Versammlungen  polnisch  zu
sprechen,  noch  wachsen  werde.  Minister  Frhr.  v.  Hammerstein:  Die  Polenfrage
  wird  erst  dann  zur  Ruhe  kommen,  wenn  wir  keine  Polen,  sondern
nur  noch  polnisch  sprechende  Preußen  haben.  (Beifall  rechts.)  Durch  die
ganze  polnische  Agitation  gehe  ein  Haß  gegen  alles  Deutsche  und  Preußische,
dem  die  Regierung  entgegentreten  müsse.  So  würde  die  Feier  von  Kaisers
Geburtstag  verhöhnt.  Welche  Nation  würde  sich  das  gefallen  lassen?  Ich
meine,  unsere  Langmut  ist  noch  viel  zu  groß.  (Sehr  richtig!  rechts  und
bei  den  Nationalliberalen.)  Wir  haben  nicht  zu  verhandeln  mit  Gegnern,
die  uns  ebenbürtig  sind,  wir  haben  zu  befehlen,  und  sie  haben  zu  gehorchen.

Am  26.  Januar  polemisiert  Abg.  Sattler  (nul.)  gegen  die  absprechende
  Beurteilung  des  Liberalismus  durch  den  Abg.  v.  Zedlitz.  Ohne
die  Nationalliberalen  könne  weder  im  Landtag  noch  im  Reichstag  nationale
Politik  gemacht  werden.  Nachdem  Abg.  Porsch  (3.)  die  nationalpolnische
Agitation  in  Oberschlesien  verurteilt,  aber  den  Gebrauch  der  Muttersprache
für  den  Religionsunterricht  gefordert  hat,  kommt  es  zu  lebhaften  Debatten
zwischen  Nationalliberalen  und  Konservativen  über  die  Taktik  bei  den  Landtagswahlen.
  —  Hierauf  wird  der  größte  Teil  des  Etats  an  die  Budgetkommission
  verwiesen.

Die  Presse  bespricht  namentlich  die  Aeußerung  des  Ministers
v.  Hammerstein  gegenüber  den  Polen.  Das  Wort  „Sie  haben  zu  gehorchen“
  wird  vielfach,  auch  von  deutschen  Zeitungen  in  Posen,  als  unkonstitutionell
  und  unpolitisch  bezeichnet.

25.—29.  Januar.  (Bayern.)  Krisis  im  Präsidium  der
Abgeordnetenkammer.

Bei  einer  Debatte  über  die  Beschlagnahme  des  satirischen  Wochenblattes
  „Simplizissimus“  wegen  seiner  Angriffe  gegen  die  katholische  Geistlichkeit
  verliest  Abg.  Segitz  (Soz.)  den  inkriminierten  Artikel  mit  Erlaubnis
des  amtierenden  Vizepräsidenten  v.  Leistner  (lib.).  Abg.  v.  Daller  (Z.)  verlangt
  und  erhält  von  dem  Vizepräsidenten  während  dieser  Rede  das  Wort
zur  Geschäftsordnung  und  protestiert  gegen  die  Verlesung  eines  konfiszierten
  Artikels.  In  der  Geschäftsordnungsdebatte,  die  sich  hierüber  entspinnt,
  übernimmt  Präsident  v.  Orterer  wieder  den  Vorsitz  und  untersagt
        <pb n="23" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  24.—27.)  15

die  Verlesung  des  konfiszierten  Artikels.  Infolge  der  Proteste  der  Liberalen
und  Sozialdemokraten  läßt  der  Präsident  abstimmen.  Die  Abstimmung
ergibt  die  Beschlußunfähigkeit  des  Hauses.  —  Am  folgenden  Tage  stimmen
53  für  und  67  gegen  die  Verlesung  des  Artikels.  —  Vizepräsident  v.  Leistner
legt  sein  Amt  nieder,  weil  er  in  dem  Vorgehen  Orterers  eine  Herabwürdigung
  des  Vizepräsidiums  erblickt.  Ebenso  legt  der  liberale  Schriftführer
  sein  Amt  nieder.  Bei  der  Neuwahl  am  29.  Januar  beteiligen  sich
Liberale,  Sozialdemokraten  und  Freie  Vereinigung  nicht,  weil  sie  die  Entscheidung
  der  vom  Zentrum  gestellten  Mehrheit  mißbilligen.  Das  Zentrum
wählt  zuerst  zwei  liberale  Abgeordnete  zum  Vizepräsidenten  und  Schriftführer,
  die  beide  ablehnen.  Hierauf  werden  zwei  Zentrumsmitglieder  gegewählt,
  Vizepräsident  wird  Abg.  Fuchs.

Von  den  Parteien  der  Minderheit  wird  das  Zentrum  beschuldigt,
die  parlamentarische  Freiheit  vergewaltigt  zu  haben,  weil  die  Geschäftsordnung
  die  Verlesung  eines  solchen  Artikels  nicht  verbiete.

24.  Januar.  (Anhalt.)  Herzog  Friedrich  in  Ballenstedt  .
Geboren  29.  April  1831  regierte  er  seit  22.  Mai  1871.  —  Sein
Nachfolger  wird  sein  ältester  Sohn  Erbprinz  Friedrich.

25.  Januar.  Der  Reichstag  genehmigt  einstimmig  eine
nationalliberale  Resolution  auf  Gewährung  von  freier  Eisenbahnfahrt
  an  die  Abgeordneten  während  der  Session  und  gegen  einen
Teil  der  konservativen  Parteien  eine  nationalliberale  Resolution
auf  die  Gewährung  von  Anwesenheitsgeldern  von  zwanzig  Mark
täglich.

25.  Januar  bis  17.  Februar.  (Reichstag.)  Beratung  des
Etats  des  Reichsamts  des  Innern.

In  der  Debatte  wird  behandelt  die  Ausdehnung  der  Krankenversicherung
  auf  die  Heimarbeiter,  Dienstboten  und  Landarbeiter,  der  Crimmitschauer
  Streik,  die  Organisation  des  Handwerks,  Errichtung  von  Arbeitskammern
  und  Einigungsämtern,  die  Polenfrage  in  Oberschlesien,  die  Hamburger
  Prostitution,  das  Koalitions-  und  Versammlungsrecht,  die  Frauenberufswahl,
  die  Stellung  der  Aerzte  in  den  Kassen,  Rechtsverhältnisse  der
Berufsvereine,  die  Fleischbeschau  und  Schlachthöfe,  Unfälle  in  landwirtschaftlichen
  Betrieben  und  Baugenossenschaften.  Für  die  Regierung  führt
vornehmlich  Staatssekretär  des  Innern  Graf  Posadowsky  das  Wort.

25.  Januar.  (Preußen.)  Der  Minister  der  öffentlichen
Arbeiten  macht  in  einem  Erlaß  allen  Verkehrsbeamten  höfliches
und  entgegenkommendes  Benehmen  gegen  die  Reisenden  zur  Pflicht.

25.  Januar.  (Leipzig.)  Allgemeiner  Kongreß  sämtlicher
deutscher  Krankenkassen.

Anwesend  sind  etwa  800  Delegierte  aus  allen  Teilen  Deutschlands,
zahlreiche  Aerzte,  Vertreter  sämtlicher  deutscher  medizinischen  Zeitschriften
und  Vertreter  sächsischer  Staats-  und  Kommunalbehörden.

26.—28.  Januar.  (Berlin.)  Der  König  der  Belgier  besucht
den  Kaiser.
27.  Januar.  (Berlin.)  Reichstagspräsident  Graf  Ballestrem
        <pb n="24" />
        16  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  27.)

sagt  auf  einem  Festmahl  zur  Kaisergeburtstagsfeier  über  die  Operation
  des  Kaisers  (vgl.  1903):

Meine  Herren,  als  ich  mit  den  beiden  Herrn  Vizepräsidenten  die
Ehre  hatte,  Sr.  Majestät  nach  Konstituierung  des  Reichstages  uns  vorzustellen,
  hatte  ich  natürlich  auch  Veranlassung  genommen,  ihm  zu  seiner
Genesung  und  dazu  zu  gratulieren,  daß  das  Uebel  unschuldiger  Art  und
ohne  böse  Folgen  sein  würde.  Ich  habe  daran  die  Bemerkung  geknünpft,
daß  es  außerordentlich  gütig  und  weise  von  Sr.  Majestät  gewesen  wäre,
daß  er  mit  den  ersten  Nachrichten,  die  in  das  Publikum  drangen  über
seine  Krankheit,  auch  die  Gutachten  von  ärztlichen  Autoritäten  publizierte,
welche  das  Publikum  zu  beruhigen  geeignet  waren.  Da  antwortete  Se.
Majestät:  „Ja,  Sie  haben's  gut  gehabt,  Ich  bin  aber  zwei  Monate  herumgegangen,
  ohne  zu  wissen,  ob  die  Sache  gutartig  oder  bösartig  wäre.“  —
Meine  Herren,  welch  großartige  Auffassung!  Zwei  Monate  ist  der  Kaiser
herumgegangen  in  der  Ungewißheit,  ob  er  den  Keim  eines  tödlichen  Uebels
in  sich  trüge  oder  nicht!  Während  dieser  Zeit  hatte  er  immer  seine  kaiserlichen
  Pflichten  erfüllt,  und  niemand  ist  auf  den  Gedanken  gekommen,  daß
ein  schweres  Uebel  den  Kaiser  bedrohte.  Ich  deutete  dies  auch  in  der
Unterredung  mit  Sr.  Majestät  dahin  an,  daß  ich  sagte:  „Und  noch  kurz
vor  der  Operation  haben  Majestät  die  bedeutungsvollen  Zusammenkünfte
mit  dem  Kaiser  von  Rußland  gehabt!“  Da  sagte  der  Kaiser  ganz  einfach,
wie  ein  Familienvater:  „Nun  ja,  wenn's  was  Böses  gewesen  wäre,  dann
wollte  ich  doch  meinem  Sohn  angenehme  nachbarliche  Verhältnisse  hinterlassen.“
  Meine  Herren,  in  diesem  Detail  habe  ich  die  Sache  noch  nie  vor
einer  größeren  Versammlung  vorgetragen.  Die  beiden  Herren  Vizepräsidenten
  können  mir  aber  bestätigen,  daß  die  Sache  so  ist.  Meine  Herren,
welche  hohe  Ergebung  in  den  Willen  Gottes  liegt  in  diesem  Ausspruche
unseres  kaiserlichen  Herrn.  Er,  auf  dem  mächtigsten  Trone  der  Welt,  umgeben
  von  den  reinen  Freuden,  welche  die  Familie  bietet,  ist  ergeben  in
Gottes  Willen,  falls  er  ihn  abberuft,  und  nur  darum  besorgt,  daß  er
seinem  Nachfolger  angenehme  nachbarliche  Verhältnisse  hinterläßt.  Es  ist
das  ein  so  hoher  sittlicher  und  christlicher  Standpunkt,  daß  man  nur  voller
Bewunderung  zu  dem  Herrn  aufsehen  und  sagen  kann:  „Möge  Gott  es
mir  auch  geben,  daß  ich  mich  bei  gleicher  Gelegenheit  ebenso  benehme.“
(Lebhafte  Zustimmung.)

27.  Januar.  Der  Kaiser  erläßt  folgende  Ordre  über  die

Ausbildung  im  Admiralstabsdienst:

„Der  Chef  des  Admiralstabes  der  Marine  ist  Mir  verantwortlich
für  die  Fortentwicklung  der  dem  Admiralstabe  zugeteilten  Offiziere  im
Admiralstabsdienst,  auch  hat  derselbe,  im  Einvernehmen  mit  den  beteiligten
Dienststellen,  für  die  Pflege  des  Admiralstabsdienstes  im  Seeoffizierkorps
Sorge  zu  tragen.  Hierzu  bestimme  Ich  folgendes:  1.  Die  für  die  Tätigkeit
  im  Admiralstabsdienst  vornehmlich  bestimmten  Offiziere  —  Chefs  der
Stäbe  und  Admiralstabsoffiziere  an  Bord  und  am  Lande  sowie  die  Lehrer
im  Admiralstabsdienst  und  Seekriegslehre  an  der  Marineakademie  —  werden
dem  Admiralstabe  der  Marine  zugeteilt,  ohne  daß  hierdurch  an  ihrem
Unterstellungsverhältnis  etwas  geändert  wird.  2.  Vom  Chef  des  Admiralstabes
  ressortieren  die  Admiralstabsreisen.  Das  auf  etwaigen  Uebungsreisen
  bei  anderen  Behörden  entstehende  Material  ist,  soweit  es  für  den
Admiralstab  von  Interesse  ist,  dem  Chef  des  Admiralstabes  zuzustellen.
3.  Der  Chef  des  Admiralstabes  erhält  zweite  Ausfertigungen  der  von  den
nächsten  Dienstvorgesetzten  aufgestellten  terminmäßigen  Qualifikationsberichte
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  29.  30.)  17

der  unter  1  genannten  Offiziere  und  legt  sie  mir  vor.  Das  bisher  vorgeschriebene
  Verfahren  für  die  Einreichung  der  Qualifikationsberichte  wird
durch  diese  Bestimmung  nicht  berührt.  4.  Es  ist  dem  Admiralstabe  der
Marine  eine  tunlichst  große  Zahl  solcher  Offiziere  zur  Dienstleistung  zuzuweisen,
  deren  spätere  Verwendung  im  Admiralstabsdienst  Erfolg  verspricht.“

Ende  Januar.  (Preußen.)  Nach  Mitteilungen  der  Regierung
  werden  Versuche  mit  einer  neuen  Form  der  Domänenverpachtung
  gemacht.

Sie  richtet  sich  dabei  nach  dem  Muster  Dänemarks.  Neben  dem
Getreidepreise  bildet  dort  der  Butterpreis  und  zuweilen  auch  der  Speckpreis
  die  Grundlage  für  die  Festsetzung  der  Jahrespacht.  In  Preußen
hat  man  im  vorigen  Sommer  die  Domäne  Schlanstedt-Neudamm  im  Kreise
Oschersleben  in  der  Provinz  Sachsen  für  85307    Mark  jährlich  oder  97.72
Mark  pro  Hektar  verpachtet.  In  der  Pachtsumme  sind  aber  64  Prozent
oder  54400  Mark  je  nach  den  laufenden  Zucker-,  Weizen-  und  Spirituspreisen
  veränderlich.  Die  Domäne  hat  Zuckerfabrik  und  Brennerei.  Die
Berechnung  der  Jahrespacht  geschieht  in  der  Weise,  daß  der  Geldwert  einer
gewissen  Menge  Zucker,  Spiritus  und  Getreide  entrichtet  werden  muß,
deren  Durchschnittswert  eben  54400    Mark  ausmacht.  Für  den  Fall,  daß
dauernde  Veränderungen  des  ganzen  Wirtschaftssystems  erforderlich  werden,
z. B.  das  Spirituskontingent  um  5  Prozent  oder  mehr,  der  Umfang  des

Rübenbaues  um  10  Prozent  oder  mehr  vermehrt  wird,  sind  entsprechende
Revisionen  des  Vertrages  vorgesehen.  Für  die  neue  Form  der  Verpachtung
wird  angeführt  die  Verminderung  des  Risikos  aus  der  Veränderung  der
Preise  während  eines  sich  auf  die  Dauer  von  18  Jahren  erstreckenden  Pachtverhältnisses.


29.  Januar.  (Reichstag.)  Debatte  in  der  Budgetkommission
über  Uniformänderungen.

Mehrere  Abgeordnete  führen  Klage,  daß  zu  häufige  und  kostspielige
Uniformänderungen  vorgenommen  würden.  So sei  der  graue  Offiziersmantel
plötzlich  an  Stelle  des  schwarzen  eingeführt;  jetzt  sei  ein  Faltenmantel  vorgeschrieben

  und  gleichzeitig  seien  neue  Achselstücke  für  die  Mäntel  verordnet.
Preuß.  Kriegsminister  v.  Einem:  Im  Laufe  von  15  bis  16  Jahren
seien  etwa  33  bis  34  Aenderungen  der  Uniformen  vorgenommen  worden,
dabei  sei  aber  das  Bestreben  maßgebend  gewesen,  Einheitlichkeit  zu  schaffen.
Das  Grau  sei  die  beste  Farbe  und  unentbehrlich  im  Felde,  besonders  im
Winter;  im  Sommer  komme  man  mit  dem  Blau  aus.  Ein  neuer  Paletot
sei  nicht  eingeführt  worden.  Sein,  des  Ministers,  Streben  sei,  vor  allem
auf  Billigkeit  zu  achten,  und  der  Kaiser  billige  diese  Stellung.  Kein  Regimentskommandeur
  werde  bestimmen,  von  heute  ab  sei  der  Paletot  mit
der  Falte  zu  tragen.  Die  Abzeichen  auf  den  Schultern  des  Paletots  seien
die  billigsten.  Die  Achselstücke  auf  den  Mänteln  seien  zum  Zwecke  des
besseren  Erkennens  der  Charge  sehr  notwendig;  alle  Armeen  hätten  sie  mit
Ausnahme  des  österreichischen  Heeres.  Das  Auftragen  des  schwarzen  Paletots
  habe  vier  Jahre  gedauert.  Am  Geburtstage  des  Kaisers  sei  kein
Offizier,  einschließlich  des  Monarchen,  mit  einer  Falte  am  Mantel  erschienen.


30.  Januar.  Der  „Reichs-Anzeiger“  veröffentlicht  folgenden
Dankerlaß  des  Kaisers:

„Zahlreicher,  denn  je,  sind  die  Glück-  und  Segenswünsche  gewesen,
Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.
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        18  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  30.—Febr.  3.)

die  Mir  aus  Anlaß  der  Vollendung  Meines  45.  Lebensjahres  aus  allen
Gauen  des  Deutschen  Reiches  in  tiefempfundenen  Worten  auf  telegraphischem
  und  schriftlichem  Wege  zugegangen  sind.  Behörden,  Anstalten  und
Vereine  aller  Art,  alt  und  jung,  hoch  und  niedrig  haben  miteinander  gewetteifert,
  Mir  an  Meinem  Geburtstage  ihre  Freude  über  Meine  durch
Gottes  Gnade  erfolgte  glückliche  Genesung  und  herzliche  Wünsche  für  Mein
und  der  Meinen  fernerweites  Wohlergehen  zum  Ausdruck  zu  bringen.
Auch  im  Auslande  ist  der  Tag  vielfach  in  festlicher  Weise  begangen  worden,
und  es  haben  sich  zu  den  freudigen  Kundgebungen  der  in  der  Ferne  weilenden
  Deutschen  auch  solche  von  Angehörigen  fremder  Länder  und  Zungen
gesellt.  Ich  bin  durch  alle  diese  Aeußerungen  treuer  Teilnahme  und  liebevoller
  Anhänglichkeit  hoch  beglückt  worden.  Dieselben  haben  wesentlich  zu
Meiner  Festesfreude  beigetragen.  Bei  der  Unmöglichkeit,  eine  Beantwortung
  der  Mir  zuteil  gewordenen  Glückwünsche  im  einzelnen  ins  Auge
zu  fassen,  will  Ich  allen,  welche  Meiner  an  Meinem  Geburtstage  freundlich
  gedacht  haben,  hierdurch  Meinen  wärmsten  Dank  aussprechen.  Solange
  Gott  der  Herr  Mir  Leben  und  Gesundheit  schenkt,  werde  Ich  nicht
aufhören,  Meine  Kräfte  in  den  Dienst  des  Vaterlandes  zu  stellen  und  auf
das  Wohlergehen  des  deutschen  Volkes  in  allen  seinen  Schichten  und  Berufen
  von  Herzen  bedacht  zu  sein.  Ich  ersuche  Sie,  diesen  Erlaß  alsbald
  zur  öffentlichen  Kenntnis  zu  bringen.  Berlin,  den  29.  Januar  1904.
Wilhelm,  I.  R.  An  den  Reichskanzler.“

30.  Jan./5.  Febr.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus
debattiert  in  der  Beratung  des  landwirtschaftlichen  Etats  vornehmlich
  über  die  Frage  der  Getreidepreise  und  Zölle,  die  Fleischbeschau,
die  Verkehrsfragen,  die  Zuckerkonvention,  die  ländlichen  Schulverhältnisse
  und  die  Höhe  der  Löhne  der  Forstarbeiter,  Höhe  der
Domänenpachten,  innere  Kolonisation,  Gehalt  der  Oberförster.

Ende  Januar.  (Berlin.)  Major  v.  Alten  vom  Feldartillerieregiment
  72  wird  zur  Teilnahme  an  der  Reorganisation  der  makedonischen
  Gendarmerie  kommandiert.

Ende  Januar.  (Elsaß-Lothringen.)  Die  Presse,  u.  a.  die
(kathol.)  „Lothringer  Volksstimme“  und  das  „Journal  de  Colmar“,
weist  die  Agitation  der  französischen  Nationalisten  anläßlich  der
Ausweisung  Delsors  (s.  Frankreich)  zurück  und  lehnt  jede  Gemeinschaft
  mit  ihren  Bestrebungen  ab.

3.  Februar.  Der  Reichstag  genehmigt  nach  kurzer  Beratung
in  zweiter  Lesung  die  Verlängerung  des  Gesetzes  über  die  Friedenspräsenzstärke
  auf  ein  Jahr  gegen  die  Stimmen  der  Polen,  freisinnigen
  Volkspartei  und  Sozialdemokraten.

3.  Februar.  (Sachsen.)  Die  Zweite  Kammer  verweist  die

Wahlrechtsvorlage  an  eine  Kommission.

In  der  Beratung  erklärt  Ministerpräsident  v.  Metzsch,  das  bestehende
Wahlrecht  sei  als  Schutzwall  gegen  die  Sozialdemokraten  notwendig  gewesen
  und  habe  das  Wohl  des  Landes  gefördert,  doch  sei  es  ein  Mangel,
daß  die  dritte  Klasse  keine  entsprechende  Vertretung  finde.  Hier  wünscht
        <pb n="27" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  3./4.))  19

die  Regierung  mit  der  Reform  einzusetzen,  wie  sie  die  Denkschrift  vorschlägt.
  Die  Regierung  will  die  Grundlagen  der  Ersten  Kammer  unbedingt
erhalten,  ist  aber  damit  einverstanden,  daß  die  Industrie  darin  eine  bessere
Vertretung  findet.  Im  Namen  der  Konservativen  lehnt  Abg.  Opitz  die
Regierungsvorschläge  ab,  da  er  von  der  Reform  ein  starkes  Eindringen  der
Sozialdemokraten  in  die  Zweite  Kammer  befürchtet.  Gegen  die  berufsständische
  Wahl  hat  er  auch  Bedenken.  Mit  einer  sehr  vonsichtigen  Reform
der  Ersten  Kammer  nach  den  Regierungsgrundsätzen  ist  er  einverstanden.
Abg.  Schieck  (nl.)  fordert  namens  seiner  Fraktion  die  verfassungsmäßige
Vertretung  namentlich  des  Handels,  der  Industrie  und  der  Gewerbe  in
der  Ersten  Kammer,  gleichwertig  mit  der  Vertretung  der  Landwirtschaft,
und  eine  Reform  der  Zweiten  Kammer  durch  eine  bessere  Vertretung  der
dritten  Klasse,  aber  auch  Schutz  gegen  das  Ueberwuchern  der  Sozialdemokratie.
  Er  hält  das  Pluralwahlsystem  für  besser  als  das  berufsständische
und  verlangt  eine  Reform  der  Ersten  Kammer  zu  gunsten  der  Industrie.

3./4.  Februar.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  des  Entwurfs
über  Entschädigung  für  erlittene  Untersuchungshaft.

Danach  können  Personen,  die  im  Strafverfahren  freigesprochen  oder
durch  Beschluß  des  Gerichts  außer  Verfolgung  gesetzt  sind,  für  erlittene
Untersuchungshaft  Entschädigung  aus  der  Staatskasse  verlangen,  wenn  das
Verfahren  ihre  Unschuld  ergeben  oder  dargetan  hat,  daß  gegen  sie  ein  begründeter
  Verdacht  nicht  vorliegt.  Außer  dem  Verhafteten  haben  diejenigen,
  denen  gegenüber  er  kraft  Gesetzes  unterhaltspflichtig  war,  Anspruch
auf  Entschädigung.  Indessen  ist  ein  solcher  ausgeschlossen,  wenn  der  Verhaftete
  die  Untersuchungshaft  vorsätzlich  herbeigeführt  oder  durch  grobe
Fahrlässigkeit  verschuldet  hat.  Der  Anspruch  kann  ausgeschlossen  werden,
wenn  das  zur  Untersuchung  gezogene  Verhalten  des  Verhafteten  gegen  die
guten  Sitten  verstoßen  hat.  Der  Anspruch  soll  auch  dann  ausgeschlossen
werden  können,  wenn  der  Verhaftete  entweder  wegen  Verbrechens  oder
wiederholt  wegen  Vergehens  oder  Uebertretung  des  §  361  Nr.  3  bis  8  des
Strafgesetzbuchs  (wegen  Landstreichens,  Bettelns,  Müßiggang,  Arbeitsscheu
u.  s.  w.)  zu  Freiheitsstrafe  verurteilt  worden  ist  und  seit  der  Verbüßung
der  letzten  Strafe  bis  zur  Verhaftung  fünf  Jahre  verflossen  sind.  Gegenstand
  des  dem  Verhafteten  zu  leistenden  Ersatzes  ist  der  für  ihn  durch  die
Untersuchungshaft  entstandene  Vermögensschaden.  Unterhaltsberechtigten  ist
insoweit  Ersatz  zu  leisten,  als  ihnen  durch  die  Verhaftung  der  Unterhalt
entzogen  worden  ist.  Ueber  die  Verpflichtung  der  Staatskasse  zur  Entschädigung
  wird  von  dem  Gerichte  gleichzeitig  mit  seinem  den  Verhafteten
freisprechenden  Urteile  durch  besonderen  Beschluß  Bestimmung  getroffen.
Er  unterliegt  nicht  der  Anfechtung  durch  Rechtsmittel.  Auf  Grund  des
Beschlusses  ist  der  Anspruch  binnen  drei  Monaten  durch  Antrag  bei  der
zuständigen  Staatsanwaltschaft  geltend  zu  machen.  Ueber  ihn  entscheidet
die  oberste  Landesjustizbehörde,  und  gegen  diese  Entscheidung  ist  die  Berufung
  auf  den  Rechtsweg  zulässig.  Diese  Vorschriften  sollen  entsprechende
Anwendung  finden,  wenn  der  Verhaftete  durch  Beschluß  des  Gerichts  außer
Verfolgung  gesetzt  wird.  Die  Entschädigung  wird  aus  der  Kasse  des  Bundesstaats
  gezahlt,  bei  dessen  Gerichte  das  Strafverfahren  in  erster  Instanz
anhängig  war.  Im  militärgerichtlichen  Verfahren  soll  dies  Gesetz  entsprechende
  Anwendung  finden.  An  die  Stelle  der  Staatskasse  tritt  im  Heer
die  Kasse  desjenigen  Kontingents,  bei  dessen  Gericht  das  Strafverfahren  in
erster  Instanz  anhängig  war,  in  der  Marine  die  Reichskasse.

Staatssekretär  Nieberding:  Nicht  der  Wille  der  Regierung,  sondern
die  Schwierigkeit  der  Materie  habe  eine  frühere  Vorlegung  dieses  Gesetzes

27
        <pb n="28" />
        20  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  4.)

verhindert.  Die  Vorlage,  die  ein  Kompromiß  zwischen  Regierung  und
Reichstag  bilde,  gestalte  die  Rechtslage  der  unschuldig  Verhafteten  besser
und  günstiger  als  in  irgend  einem  anderen  Lande.  —  Abg.  Mommsen
(fr.  Vg.)  und  Abg.  Gröber  (3.)  polemisieren  gegen  die  Beschränkung  der
Entschädigungen,  die  zwei  Klassen  von  Freigesprochenen  schaffen  würde.
Abg.  Heine  (Soz.):  Das  Gesetz  sei  unbrauchbar.  Die  Gerichte  würden
sich  nicht  entschließen,  eine  unbedingte  Freisprechung  zu  fällen,  um  den
Staat  nicht  regreßpflichtig  zu  machen.  —  Die  meisten  Redner  erhoffen  von
der  Kommission  eine  Verbesserung  des  Gesetzes.  Die  Vorlage  wird  am
4.  Februar  an  eine  besondere  Kommission  verwiesen.

4.  Februar.  (Reichstag.)  Beschluß  der  Budgetkommission

über  die  Erhöhung  der  Oberstleutnantsgehälter.

Die  Regierung  fordert  eine  Erhöhung  sämtlicher  Oberstleutnantsgehälter,
  sowie  eine  Erhöhung  des  Servis-  und  Wohnungsgeldes  für  patentierte
  Oberstleutnants.  Nach  mehreren  Beratungen,  in  denen  die  Notwendigkeit
  der  Erhöhung  von  der  Linken  bestritten  wird,  genehmigt  die  Kommission
  gegen  die  Stimmen  der  Linken  einen  Kompromißantrag  Spahn  (Z.),
unter  Wegfall  des  erhöhten  Servis-  und  Wohnungsgeldzuschusses  den  patentierten
  Oberstleutnants  der  Infanterie-  und  Pionierkorps  eine  pensionsfähige
  Zulage  von  1150  Mark  zu  bewilligen.  

4.  Februar.  Im  Preußischen  Abgeordnetenhause  fordert
bei  Beratung  des  landwirtschaftlichen  Etats  Abg.  Hirsch  (fr.  Vp.)
Aufhebung  der  Gesindeordnung  und  Ausdehnung  der  Koalitionsfreiheit
  auf  die  Landarbeiter.  Minister  v.  Podbielski  lehnt  diese
Forderung  ab,  da  die  Ernte  nicht  von  Streiks  abhängig  gemacht
werden  dürfe.

4.  Februar.  (Baden.)  Die  Verfassungskommission  der

Zweiten  Kammer  über  die  Wahlrechtsvorlage  (1903  S.  169).

Die  „Allgemeine  Zeitung“  berichtet  über  die  Generaldiskussion:  Beschlüsse
  wurden  nicht  gefaßt.  In  den  Vordergrund  trat  die  Einräumung
des  Budgetrechts  an  die  Erste  Kammer.  Die  Kommission  war  einmütig
der  Meinung,  daß  es  bei  dem  gegenwärtigen  Zustande  bleiben  sollte.  Für
diskutabel  wurde  nun  allenfalls  die  zweimalige  Beschlußfassung  angesehen.
Bei  divergierenden  Meinungen  zwischen  Erster  und  Zweiter  Kammer  müsse
jedoch  schließlich  maßgebender  das  Votum  der  Zweiten  Kammer  sein.  Nicht
minder  schwere  Bedenken  wurden  geltend  gemacht  gegen  die  Verschiebung
der  Zahl  der  Abgeordneten  zwischen  Stadt  und  Land  zu  ungunsten  letzterer
  25:  45,  statt  bisher  20:  43).  Die  Schwierigkeit  gleichmäßiger  Berücksichtigung
  liegt  in  der  Aufrechterhaltung  der  Städteprivilegien.  In
bezug  auf  die  Zusammensetzung  der  Ersten  Kammer  war  die  Kommission
der  Meinung,  daß  eventuell  auch  den  gesetzlich  organisierten  Berufskörperschaften
  der  Arbeiter  (Arbeitskammern,  Arbeiterkammern)  eine  aus  der
Wahl  hervorgehende  Vertretung  einzuräumen  sei.  Die  Anregung  der
größeren  Städte,  eine  Vertretung  in  der  Ersten  Kammer  mittelst  Wahl
der  städtischen  Kollegien  statt  mittelst  landesherrlicher  Ernennung  zu  gewähren,
  wurde  überwiegend  abgelehnt.  Die  Verleihung  der  erblichen  Landstandschaft
  in  der  Ersten  Kammer  solle  nach  Meinung  der  Kommission  auch
fernerhin  an  die  Verleihung  der  Würde  des  hohen  Adels  gebunden  bleiben.
Wenig  Sympathie  begegnete  die  Einräumung  eines  Stellvertretungsrechts
        <pb n="29" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  5.  —10.)  21

an  die  Standesherren  und  die  geistlichen  Würdenträger.  Die  Kommission
war  der  Meinung,  daß  auch  die  Gesamtzahl  der  Mitglieder  der  Ersten
Kammer  in  ein  festes  Verhältnis  zu  der  Zahl  der  Mitglieder  der  Zweiten
Kammer  gesetzt  und  auf  die  Hälfte  beschränkt  werden  sollte.  Für  die  Städte
mit  mehr  als  einem  Abgeordneten  wurde  die  Einführung  von  Proportionalwahlen
  von  der  Kommission  überwiegend  für  diskutabel  angesehen.  Im
Falle  der  Einführung  von  Bezirkswahlen  in  den  Städten  wurde  die  Einteilung
  der  Wahlkreise  durch  Gesetz  sowie  durch  landesherrliche  Verordnung
für  empfehlenswert  erachtet.  Gebilligt  wurde  der  Gedanke  des  §  61  des
Wahlgesetzentwurfes,  wonach  im  zweiten  Wahlgang  die  relative  Mehrheit
genügen  solle.  Bedenken  wurden  dagegen  mehrfach  gegen  die  Zulassung
neuer  Kandidaten  im  zweiten  Wahlgange  erhoben.  Eine  Anregung,  die
relative  Stimmenmehrheit  schon  im  ersten  Wahlgang  entscheiden  zu  lassen,
fand  nur  schwachen  Anklang.  Die  Kommission  hat  beschlossen,  über  die
in  der  Generaldiskussion  hervorgetretenen  Punkte  eine  Aussprache  mit  der
großherzoglichen  Regierung  herbeizuführen,  die  tunlichst  bald  erfolgen  soll.

5.  Februar.  (Berlin.)  Der  Kaiser  hält  an  eine  nach  Südwestafrika
  bestimmte  Truppe  folgende  Ansprache:

„Es  freut  Mich,  daß  ihr  euch  so  zahlreich  und  opferwillig  für  die
schwere  Aufgabe  bereit  erklärt  habt,  die  euer  harrt.  Ich  habe  euch  hinausschicken
  müssen,  damit  ihr  Ruhe  und  Ordnung  in  unserem  Schutzgebiete
in  Südwestafrika  wiederherstellt.  Wenn  auch  bessere  Nachrichten  eingetroffen
sind,  so  bleibt  für  euch  doch  noch  ernste  Arbeit  zu  tun  übrig.  Durch  das
heldenhafte  Verhalten  der  dortigen  Truppen  sind  Erfolge  erkämpft  worden,
und  Ich  erwarte  von  euch,  daß  ihr  euern  Kameraden  nachtut.  Eure  Aufgabe
  ist  aber  nicht  nur  die,  zu  kämpfen,  sondern,  wenn  die  Ruhe  wiederhergestellt
  ist,  zu  trösten  und  wieder  aufzurichten.  Haltet  treu  zu  den
Deutschen  da  draußen  und  lindert  ihren  Schmerz.  Tut  eure  Pflicht  tapfer,
selbstlos  und  hingebend.  Ich  wünsche  euch  allen  ein  herzliches  Lebewohl.
Adieu!“

5.  Februar.  (Reichstag.)  Die  Budgetkommission  lehnt  die
von  der  Regierung  geforderte  Vermehrung  der  Unteroffiziere  um
840  Mann  ab.  Die  Frage  soll  bei  dem  neuen  Militärgesetz  im
nächsten  Jahre  geregelt  werden.  Kriegsminister  v.  Einem  hatte  in
der  Begründung  darauf  hingewiesen,  daß  durch  die  Entlastung  der
Unteroffiziere  die  Soldatenmißhandlungen  vermindert  werden  würden.

8.  Februar.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  verweist
  zwei  Vorlagen  über  die  Regelung  der  Richtergehälter  und
über  die  Dienstaufficht  bei  den  größeren  Amtsgerichten  an  eine
Kommission.

9.  Februar.  (Reichstag.)  Die  Budgetkommission  bewilligt
die  Erhöhung  der  Unteroffiziergehälter.

10.  Februar.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Antrag
auf  Bestrafung  des  Kontraktbruchs  ländlicher  Arbeiter.

Abg.  Arendt  (srk.)  stellt  folgenden  Antrag:  „Die  Staatsregierung
aufzufordern,  dem  Landtage  noch  in  dieser  Session  einen  Gesetzentwurf
vorzulegen  dahin  1.  daß  auch  derjenige  Arbeitgeber  bestraft  wird,  welcher
        <pb n="30" />
        22  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  11.  12.)

Gesinde  oder  landwirtschaftliche  Arbeiter,  von  denen  er  weiß  oder  annehmen
  muß,  daß  sie  noch  einem  anderen  Arbeitgeber  verpflichtet  sind,
a)  in  Dienst  nimmt,  b)  während  der  Dauer  dieser  Verpflichtung  in  Dienst
behält,  sofern  nicht  vier  Wochen  seit  der  unrechtmäßigen  Lösung  des  Dienstverhältnisses
  verstrichen  sind,  2.  derjenige  bestraft  wird,  der  die  Arbeitsvermittelung
  für  solche  Arbeiter  oder  Gesinde  (Nr.  1)  übernimmt,  3.  endlich
  derjenige  bestraft  wird,  der  Gesinde  oder  einen  landwirtschaftlichen
Arbeiter  verleitet,  widerrechtlich  einen  Dienst  nicht  anzutreten,  vorzeitig  zu
verlassen,  oder  die  vertragsmäßige  Arbeit  niederzulegen."

Abg.  Kuntze  (kons.):  Der  Antrag  sei  notwendig,  weil  sich  unter
den  jüngern  ländlichen  Arbeitern  viele  unruhige,  schlechte  Elemente  befinden,
  die  man  seßhaft  machen  müsse.  Abg.  Hoffmann--Dillenburg  (nl.)
hat  Bedenken,  weil  man  schwer  entscheiden  könne,  ob  ein  Arbeiter  kontraktbrüchig
  sei.  Abg.  Goldschmidt  (fr.  Vp.):  Der  Antrag  durchbreche  das
bisherige  Rechtssystem,  das  den  Arbeitsvertragsbruch  dem  bürgerlichen  und
nicht  dem  Strafgesetz  zuweise.  Die  Charakteristik  der  ländlichen  Arbeiter
durch  Abg.  Kuntze  sei  ungerecht.  Abg.  Herold  (Z.):  Streik  in  der  Landwirtschaft
  sei  schlimmer  als  in  der  Industrie,  denn  er  vernichte  bereits  erzeugte
  Werte  und  sei  ohne  strafbaren  Kontraktbruch  nicht  ausführbar.  Der
Antrag  solle  das  in  Arbeiterkreisen  gesunkene  Rechtsgefühl  wieder  stärken.
Landwirtschaftsminister  v.  Podbielski  verspricht,  den  gewünschten  Gesetzentwurf
  vorzulegen.  —  Der  Antrag  wird  gegen  die  Stimmen  der  Freisinnigen
  und  mehrerer  Nationalliberaler  angenommen.

11.  Februar.  (Baden.)  In  der  Zweiten  Kammer  erklärt
Minister  Schenkl,  die  Regierung  halte  die  Rechtsfähigkeit  der  Arbeiterberufsvereine
  und  die  reichsgesetzliche  Einrichtung  des  Zehnstundentags
  für  Arbeiterinnen  für  wünschenswert.

11.  Februar.  Der  Reichstag  genehmigt  nach  kurzer  Debatte
in  erster  und  zweiter  Lesung  den  Entwurf  über  die  Reichsschuldenordnung.


12.  Februar.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  bespricht
  bei  der  Beratung  des  Gestütsetats  in  lebhafter  Diskussion
die  Lage  der  Volksschullehrer  an  den  Gestüten  (vgl.  1903  S.  30).

12./20.  Februar.  (Hamburg.)  Bürgerschaftswahlen.

Bei  der  halbschichtigen  Bürgerschaftswahl  werden  gewählt  in  der
Hauptwahl  4  Mitglieder  der  Rechten,  6  des  linken  Zentrums,  12  der
Linken,  12  Sozialdemokraten.  Bei  den  Stichwahlen  am  20.,  die  in  6  Bezirken
  stattfinden  und  unter  außerordentlicher  Beteiligung  verlaufen,  unterliegen
  die  Sozialdemokraten  überall.  Die  Sozialdemokraten  waren  bisher
noch  nicht  vertreten;  die  Antisemiten  verlieren  sämtliche  Mandate.

12.  Februar.  Im  Preußischen  Herrenhaus  hält  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten  Budde  eine  Rede  über  die  Betriebssicherheit
  der  Eisenbahnen  und  die  Agitationen  unter  den  Arbeitern
(vgl.  1903  S.  47):

Die  Hauptsache  sind  nicht  die  finanziellen  Ergebnisse,  sondern  die
Betriebssicherheit.  Die  Unfallstatistik  beweist,  daß  pro  Betriebskilometer

im  Jahre  1893  8,12  und  1902  5,81  Unfälle  vorkamen.  Freilich  ist  das
noch  immer  zu  hoch,  aber  ein  schöner  Erfolg  ist  es  doch.  (Beifall.)  Un-
        <pb n="31" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  12.—15.)  23

zweifelhaft  trägt  nun  die  Ermüdung  einer  langen  Dienstdauer  dazu  bei,
Unfälle  zu  erleichtern.  Darum  sind  wir  bemüht  gewesen,  die  Dienststunden
zu  verkürzen,  um  frisches  Personal  im  äußeren  Dienst  zu  haben,  das  Schreibwesen
  zu  mindern  und  durch  Vereinfachung  an  Beamten  zu  sparen,  um
mehr  Leute  in  den  äußern  Dienst  zu  stellen.  Ich  bin  in  der  glücklichen
Lage  zu  versichern,  daß  diese  Bestrebungen  vom  Personal  anerkannt  werden.
Umsturzbestrebungen  irgend  welcher  Art  sind  nicht  hervorgetreten.  Ich  kann
nur  rühmen,  daß  ich  überall  Freudigkeit  des  Dienstes  und  Treue  gefunden
habe,  soweit  nicht  sozialdemokratische  Bestrebungen  von  außen  an  die  Leute
herangetreten  sind.  Umsturzbestrebungen  im  Innern  sind  nicht  vorhanden.
Alles  was  darüber  in  der  sozialdemokratischen  Presse  gesagt  wird,  ist  Renommage.
  Freilich  muß  ich  die  Augen  offen  halten,  denn  die  Agitatoren
sind  eifrig  tätig  und  namentlich  bei  den  Frauen.  In  21  Fällen  ist  es  den
Agitatoren  gelungen,  Arbeiter  zu  sozialdemokratischer  Tätigkeit  zu  veranlassen.
  Diese  Leute  sind  sofort  entlassen  worden,  denn  ich  dulde  keinen
tätigen  Sozialdemokraten  in  der  Verwaltung.  Das  sollen  die  Arbeiter
wissen,  damit  mir  nicht  gesagt  wird,  ich  mache  sie  brotlos.  Die  Agitatoren
sind  es,  die  die  Leute  brotlos  machen.  Ich  freue  mich,  daß  ich  anderseits
in  der  Lage  war,  einen  Metallarbeiter,  der  sich  als  königstreu  bewiesen
hatte  und  eben  deshalb  in  keiner  Fabrik  Arbeit  finden  konnte,  weil  die
Sozialdemokraten  es  nicht  duldeten,  anzustellen.  In  meiner  Verwaltung
werden  die  Gesetze  voll  angewandt  werden,  davon  kann  das  Haus  überzeugt
  sein.

12./13.  Februar.  Im  Preußischen  Abgeordnetenhause
kommt  es  bei  der  Beratung  des  Bergetats  zu  lebhaften  Differenzen
zwischen  Nationalliberalen  und  Zentrum  über  Wahlbeeinflussungen
im  Saarrevier  durch  katholische  Geistliche  und  Bergbeamte.

13.  Februar.  Der  „Reichs-Anzeiger“  veröffentlicht  folgende

Neutralitätserklärung:

Nach  amtlichen  Erklärungen,  welche  die  Kaiserlich  russische  Regierung
  und  die  Kaiserlich  japanische  Regierung  hier  abgegeben  haben,  besteht
zur  Zeit  zwischen  Rußland  und  Japan  Krieg.  Dies  wird  mit  dem  Hinzugen

  bekannt  gemacht,  daß  hiermit  für  jedermann  im  Reichsgebiet  und
in  den  deutschen  Schutzgebieten  sowie  für  die  Deutschen  im  Auslande  die
Verpflichtung  eingetreten  ist,  sich  aller  Handlungen  zu  enthalten,  die  der
Neutralität  Deutschlands  zuwiderlaufen.
Berlin,  den  13.  Februar  1904.
Der  Reichskanzler.
Graf  von  Bülow.

15.  Februar.  (Berlin.)  Elfte  Generalversammlung  des

Bundes  der  Landwirte.

Nach  dem  Geschäftsbericht  für  1903  zählt  der  Bund  250000  Mitglieder.
  Der  Prozentsatz  der  Großgrundbesitzer  in  dieser  Zahl  ist  wiederum
zurückgegangen.  Westlich  der  Elbe  hat  der  Bund  14163  Ortsgruppen  mit
139000  Mitgliedern,  östlich  der  Elbe  17836  Ortsgruppen  mit  111000
Mitgliedern.  46455    Mitglieder  gehören  dem  Bunde  seit  dessen  Begründung
  im  Jahre  1893  an.  —  Zur  Vorbereitung  der  Wahlen  hat  der  Bund
1903  verwendet  74  Wanderredner,  die  2418  ausschließliche  Wahlversammlungen
  abgehalten  und  außerdem  eine  sehr  wirksame  Hausagitation  entfaltet
  haben.  In  41  Wahlkreisen  sind  693000  Exemplare  von  Flugblättern
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        24  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  15.  16.)

verteilt  worden.  Der  Bund  ist  bei  den  Reichstagswahlen  in  174,  bei  den
preußischen  Landtagswahlen  in  260  Wahlkreisen  in  Tätigkeit  getreten.  In
55  Reichstagswahlkreisen  mußte  der  Bund  eigene  Kandidaten  aufstellen,
da  die  ihm  von  den  politischen  Parteien  präsentierten  Kandidaten  wegen
ihrer  wirtschaftlichen  Stellung  nicht  unterstützt  werden  konnten.  Von  den
vom  Bund  unterstützten  Kandidaten  sind  89  gewählt  worden.

Bundesvorsitzender  Dr.  Rösicke:  Die  oft  aufgestellte  Behauptung,  daß
der  Bund  bei  den  Reichstagswahlen  geschlagen  sei,  sei  irrig,  der  Bund  könne
vielmehr  mit  den  Wahlen  zufrieden  sein,  denn  der  jetzige  Reichstag  sei
agrarischer  als  der  frühere.  Von  der  Regierung  müsse  man  jetzt  außer
Maßregeln  zu  gunsten  der  Landwirtschaft  ein  energisches  Vorgehen  gegen
die  Sozialdemokratie  verlangen,  die  Worte  des  Grafen  Bülow  allein  nützten
nichts.  Abg.  Graf  Reventlow  fordert  höhere  Besteuerung  der  Börse
und  polemisiert  gegen  den  Getreideterminhandel.  Abg.  Dr.  Diedrich  Hahn
tadelt  die  Wirtschaftspolitik  als  Fortsetzung  der  Caprivischen  und  fordert
bessere  Handelsverträge.  —  Folgende  Anträge  werden  einstimmig  angenommen:


Die  elfte  Generalversammlung  des  Bundes  der  Landwirte  erklärt,
daß  der  Bund,  entsprechend  den  Beschlussen  der  dritten  Generalversammlung
  vom  18.  Februar  1896,  nach  wie  vor  auf  dem  Standpunkte  der  Notwendigkeit
  eines  ausreichenden  Schutzes  aller  Produktivstände  auf  dem  inländischen
  Markte  steht.  Auch  die  Zukunft  der  deutschen  Industrie  liegt
nach  unserer  Meinung  nicht  in  einem  gefährdeten,  durch  schwere  Opfer
anderer  Erwerbsstände  zu  erkaufenden  Export,  sondern  in  erster  Linie  in
der  Stärkung  des  Inlandsmarktes,  auf  dem  sie  schon  jetzt  vier  Fünftel
ihrer  Produktion  absetzt.  Nur  durch  eine  Neuregelung  Leserer  wirtschaftlichen
  Beziehungen  zum  Auslande  unter  Beseitigung  der  reinen  Meistbegünstigungsverträge
  kann  eine  dauernde  Gesundung  unserer  wirtschaftlichen
  und  damit  unserer  sozialen  Verhältnisse  herbeigeführt  werden.  Die
Fortdauer  der  jetzt  geltenden  Handelsverträge,  deren  unheilvolle  Wirkung
auf  die  deutsche  Landwirtschaft  allgemein  zugestanden  wird,  legt  der  deutschen
Landwirtschaft  fortgesetzt  die  schwersten  Verluste  auf;  wir  halten  deshalb
ihre  unverzügliche  Kündigung  für  unbedingt  notwendig.  Ein  weiteres  Andauern
  der  gegenwärtigen  Verhältnisse  halten  wir  für  unheilvoller  für  das
deutsche  Vaterland  als  einen  etwaigen  kurzen  vertragslosen  Zustand,  dem
das  Ausland  bei  seinem  überwiegenden  Interesse  am  deutschen  Markte  durch
Entgegenkommen  ein  baldiges  Ende  bereiten  würde.

Wir  halten  eine  Börsenreform  für  unannehmbar,  wenn  dieselbe
nicht  enthält:  a)  Beibehaltung  des  Börsenregisters;  b)  Bestrafung  des  Abschlusses
  nicht  zugelassener  Börsengeschäfte  für  alle  Beteiligten;  c)  Deklarationszwang
  dahin,  daß  jeder  Schlußschein  registriert  wird;  d)  Verschärfung
der  staatlichen  Beaufsichtigung;  e)  keine  Herabsetzung  der  Stempelsteuer.

15.  Februar.  Reichstagswahl.

Bei  der  Ersatzwohr  in  Eschwege-Schmalkalden  erhält  v.  Christen  (RP.)
3519,  Hugo  (Soz.)  5837,  Merten  (fr.  Vp.)  4089,  Raab  (Antis.)  4552  Stimmen.
Bei  der  Stichwahl  am  1.  März  erhält  Raab  10023,  Hugo  7556  Stimmen.
—  Die  freisinnige  Parteileitung  hatte  für  die  Stichwahl  keine  Parole  ausgegeben,
  die  übrigen  die  Wahl  Raabs  empfohlen.

15./16.  Februar.  (Reichstag.)  Vertretung  der  deutschen  Kunst

bei  der  Weltausstellung  in  St.  Louis.  —  Presse.

Bei  der  Beratung  des  Reichszuschusses  für  die  Beteiligung  an  der
Weltausstellung  wird  eine  Neuforderung  von  20000  Mark  für  das  Ordi-
        <pb n="33" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einfelnen  Glieder.  (Februar  15./16.)  25

narium  zur  Unterstützung  für  die  Beteiligung  der  deutschen  Kunst  an  internationalen
  ausländischen  Ausstellungen  besprochen.  Abg.  Spahn  (Z.)  bespricht
  den  Streit,  den  die  Verwendung  dieser  Summe  in  der  Künstlerschaft
  hervorgerufen  habe;  offenbar  sei  der  sezessionistischen  Richtung  durch
die  maßgebenden  Berliner  Instanzen  nicht  ganz  Recht  widerfahren.  —  Am
folgenden  Tage  führt  Abg.  Singer  (Soz.)  aus,  die  Sezession  vertrete  die
naturalistisch-realistische  Weltauffassung  und  schildere  die  Wirklichkeit;  deshalb
  sei  sie  beim  Kaiser  unbeliebt,  weil  sie  das  Leben  des  Volkes  darstelle.
Abg.  Henning  (kons.)  bedauert,  daß  die  deutsche  Kunst  in  Amerika  nur
einseitig  vertreten  werden  würde.

Staatssekretär  Graf  Posadowsky:  Ich  kann  für  mich  persönlich
sagen,  daß  niemand  so  kühl  wie  ich  dem  Streite  der  verschiedenen  Kunstrichtungen
  gegenübersteht.  Ich  habe  in  der  Kommission  ausgeführt,  daß
allerdings  Sezessionistisches  besteht,  das  entschieden  abstoßend  wirkt,  von
einer  gewissen  extravaganten  Auffassung  zeugt  und  mindestens  ebenso  aussieht
  wie  eine  hohle  Konventionsmalerei,  nur  daß  diese  dem  Beschauer
vielleicht  gleichgültig  ist.  Ich  habe  ferner  erklärt,  daß  ich  den  Eindruck
habe,  als  ob  die  Sezession  bereits  eine  Masse  von  Extravaganzen  abgestoßen
  hätte  und  als  ob  die  Alten  auch  von  der  Sezession  gelernt  hätten.
Eine  Einigung  zwischen  den  beiden  Parteien  wird  kaum  möglich  sein,  nachdem
  der  äußerste  Flügel  der  Sezession  erklärt  hat,  die  Maler  der  alten
Schulen  könnten  ja  nicht  einmal  ordentlich  sehen,  was  sie  malen,  und  der
äußerste  Flügel  der  älteren  Schule  äußerte,  die  Sezessionisten  seien  Maler,
die  sich  weder  Zeit  noch  Mühe  geben  wollen,  wirklich  zu  malen.  Der  Unterschied
  liegt  darin,  daß  die  Sezession  keine  Schule,  keine  Richtung,  sondern
nur  die  Individualität  gelten  lassen  will.  Es  wurde  hier  die  Sache  so
dargestellt,  als  hätte  man  die  Sezession  von  der  Beteiligung  an  der  Weltausstellung
  in  St.  Louis  überhaupt  ausschließen  wollen;  das  ist  urkundlich
unrichtig.  Bei  früheren  Ausstellungen  hat  man  den  Raum  so  verteilt,
daß  man  ihn  nach  der  Elle  vermessen  hat,  das  wäre  meines  Erachtens  ein
verkehrtes  Verfahren.  In  der  Keßlerschen  Broschüre  steht,  die  einzelnen
Bundesstaaten  könnten  nur  nach  Maßgabe  der  zahlreichen  Künstler  behandelt
  werden.  Diesen  Standpunkt  teile  ich  nicht.  Nach  meiner  bescheidenen
  Kunstauffassung  glaube  ich,  daß  die  Güte  der  Kunst  maßgebend
sein  muß.  (Sehr  richtig!)  Aber  weil  die  Verteilung  des  Raumes  zu  erheblichen
  Bedenken  Anlaß  gibt,  hat  man  dieses  Verfahren  verlassen  wollen.
Der  Reichskommissär  hat  eine  Kommission  nach  Berlin  berufen,  und  auf
Grund  der  Beratungen  derselben  ist  man  mit  den  verbündeten  Regierungen
über  die  Frage  in  einen  Meinungsaustausch  getreten.  Es  hat  sich  ergeben,
daß  sich  die  große  Organisation  der  Künstlergenossenschaft  diesem  Verfahren
gegenüber  absolut  ablehnend  verhalten  hat,  und  ferner  das  praktische  Bedenken,
  daß  es  kaum  möglich  ist,  ohne  eine  solche,  über  ganz  Deutschland
sich  erstreckende  Organisation  überhaupt  ein  so  schwieriges  Werk,  wie  die
Beschickung  der  Kunstausstellung  in  St.  Louis,  zustande  zu  bringen.  Aus
diesen  Gründen  hat  man  den  ersten  Gedanken  verlassen  und  als  Auskunftsorgan
  die  Kunstgenossenschaft  gewählt,  aber  mit  der  ausdrücklichen  Bestimmung,
  daß  irgend  eine  Kunstrichtung  grundsätzlich  nicht  ausgeschlossen
werden  solle.  Nun  ist  verlangt  worden,  daß  die  Mitglieder  der  ersten
Berliner  freien  Kommission  als  Mitglieder  in  dem  betreffenden  Lokalkomitee
  gelten  sollten.  Am  5.  Oktober  hat  der  offene  Konflikt  begonnen,
die  Wünsche  des  Lokalkomitees  nach  eigenen  Räumen  und  eigener  Jury
wurden  abgelehnt.  Der  Berliner  Lokalverein  hat  damit  geantwortet,  daß
er  nun  die  Beteiligung  an  der  Ausstellung  ablehnte.  In  einer  Besprechung
des  Lokalvereins  Berlin  1  am  11.  November  über  die  Tätigkeit  der  Lokal-
        <pb n="34" />
        26  Mas  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  18.)

jury,  die  überwiegend  sezessionistisch  ist,  ist  beschlossen  worden,  daß  sie  berechtigt
  sein  soll,  50  Prozent  der  Gesamtzahl  der  auszustellenden  Werke
anzunehmen,  während  die  Zentraljury  nur  mit  einer  Majorität  von  vier
Fünftel  der  abgegebenen  Stimmen  diese  Werke  sollte  ablehnen  können.
Das  beweist,  daß  von  einer  Majorisierung  der  Sezessionisten  bei  der  Organisation
  nicht  die  Rede  sein  kann.  Die  Sezession  hat  sich  der  Zentraljury
  nicht  unterwerfen  wollen,  nicht  weil  man  sie  majorisieren  wollte,  sondern
  weil  sie  sich  nicht  denjenigen  unterwerfen  wollte,  die  der  alten  Richtung
  angehören.  Der  Kampf  ist  ein  geistiger  Kampf  und  muß  auf  rein
geistigem  Gebiete  ausgekämpft  werden;  St.  Louis  ist  dazu  nicht  der  geeignete
  Ort.  Die  Reichsregierung  ist  weder  verpflichtet  noch  berechtigt  gewesen,
  bei  dieser  Gelegenheit  den  Kampf  der  Künstler  und  Geister  zu  entscheiden.
  Die  Sezessionisten  wollen  nicht  das  gleiche  Stimmrecht  aller,  wie
in  der  alten  Künstlergenossenschaft,  sie  wollen  mehr.  Das  Deutsche  Reich
muß  draußen  durchaus  einheitlich  auftreten,  und  es  wäre  keine  einheitliche
Ausstellung,  wenn  man  eine  bestimmte  Anzahl  von  Sälen  einer  ganz  bestimmten
  Kunstrichtung  eingeräumt  hätte.  Die  Sezessionisten  konnten  ausstellen,
  ohne  befürchten  zu  müssen,  majorisiert  zu  werden.  Auch  im  Schoße
der  verbündeten  Regierungen  hat  über  diese  Frage  eine  recht  verschiedene
Auffassung  geherrscht.  (Hört!  Hört!  links.)  Die  verbündeten  Regierungen
haben  es  aber  doch  schließlich  als  praktisch  anerkannt,  daß  man  bei  der
Kürze  der  Zeit  eine  grundsätzliche  Aenderung  im  letzten  Augenblick  nicht
mehr  vornehmen  könne.  Hier  liegt  eine  entschiedene  Tatsache  vor.  Man
hat  die  Beteiligung  der  sezessionistischen  Richtung  nicht  ausgeschlossen.  Sie
hat  sich  selbst  ausgeschlossen.

Abg.  Graf  Orioloa  (nl.)  ist  trotz  dieser  Ausführungen  der  Meinung,
daß  bedauerliche  Dinge  vorgegangen  seien.  Insbesondere  müßten  die  Aeußerungen
  des  preußischen  Akademiedirektors  v.  Werner  über  die  Sezessionisten
zurückgewiesen  werden.  Die  Sezession  könne  sich  nicht  an  der  Ausstellung
beteiligen,  weil  sie  das  Vertrauen  zur  Kunstgenossenschaft  verloren  hätte.
Abg.  v.  Kardorff  (RP.):  Das  Vorgehen  der  Regierung  sei  höchst  bedauerlich;
  die  Leistungen  der  maßgebenden  preußischen  Kunst  seien  von
sehr  geringem  Werte.  Es  sei  zu  hoffen,  daß  die  Sezession  den  Druck,  der
durch  den  Ausschluß  von  der  Weltausstellung  auf  sie  ausgeübt  worden  sei,
überwinden  werde.  —  Die  Forderung  wird  bewilligt.

In  der  Presse  findet  die  Regierung  nirgends  Zustimmung.  Der
„Reichsbote“  schreibt,  die  harte,  einseitige  Behandlung  der  Kunst,  namentlich
  der  Malerei,  habe  die  ganze  gebildete  Nation  gegen  sich.  Die  „Schles.
Ztg.“  wünscht,  „daß  die  Reichsregierung  sich  wieder  in  freundliches  Einvernehmen
  setzt  mit  den  Bundesstaaten,  die  mit  Recht  verstimmt  sind  über
den  Versuch,  ihnen  durch  die  Diktatur  bes  Herrn  v.  Werner  preußischen
Geschmack  aufzuzwingen.“

18.  Februar.  (Baden.)  Erklärung  der  Regierung  über  die
Verfassungsrevision  (S.  20).

Der  Minister  des  Innern  erklärt  in  der  Verfassungskommission  der
Zweiten  Kammer,  die  Verfassungsrevision  mit  der  Einführung  des  direkten
Wahlrechts  werde  von  der  Regierung  nur  bei  Erweiterung  des  Budgetrechts
  der  Ersten  Kammer  durchgeführt  werden.  Bei  der  Ablehnung  dieses
notwendigen  Gegengewichts  sei  für  die  Regierung  die  Frage  der  Verfassungsrevision
  wohl  auf  Jahre  erledigt.

18.  Februar.  Der  Kaiser  benachrichtigt  den  Kaiser  von  Rußland
  und  den  Kaiser  von  Japan,  daß  die  deutschen  Lazarette  in
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  18.  19./26.)  27

Tsingtau  und  Yokohama  für  ruffische  und  japanische  Verwundete
zur  Verfügung  stünden.

18./19.  Februar.  (Dresden.)  Der  Deutsche  Evangelische
Kirchenausschuß  unter  Vorsitz  des  Präsidenten  des  preußischen  evangelischen
  Oberkirchenrats  Voigts  erklärt  sich  gegen  die  Annahme
des  Toleranzantrags  (vgl.  1902)  und  die  Aufhebung  des  §  2  des
Jesuitengesetzes  (vgl.  1903).

19./26.  Februar.  (Bayerisches  Abgeordnetenhaus.)  Änderung
  des  Landtagswahlrechts.  (Vgl.  1903  S.  186.)

Staatsminister  des  Innern  Frhr.  v.  Feilitzsch:  Meine  Herren!  In
Uebereinstimmung  mit  der  Anschauung  sämtlicher  Herren  Minister  gestatte
ich  mir,  folgende  Erklärung  abzugeben:  Der  dem  Landtage  vorgelegte  Gesetzentwurf
  über  ein  neues  Wahlgesetz  beruht  auf  den  von  beiden  Kammern
des  Landtages  einmütig  beschlossenen  Grundsätzen,  welche  auch  den  Wünschen
  weiter  Volkskreise  entsprechen.  Die  durch  die  Ausschußbeschlüsse  herbeigeführten
  Aenderungen  sind  als  annehmbar  zu  bezeichnen.  Die  kgl.  Staatsregierung
  erachtet  deshalb  die  Annahme  des  Entwurfs  im  allgemeinen
Interesse  für  dringend  wünschenswert.  Dieser  Wunsch  erstreckt  sich  auch
auf  die  Wahlkreiseinteilung,  welche  einen  integrierenden  Bestandteil  des
Gesetzentwurfs  bildet  und  unter  Einhaltung  der  hierfür  beschlossenen  Grundsätze
  nach  objektiver  Würdigung  aller  Verhältnisse  ausgearbeitet  wurde.
Die  kgl.  Staatsregierung  ist  sich  bewußt,  ihrerseits  alles  getan  zu  haben,
um  das  Zustandekommen  des  Gesetzes  herbeizuführen,  und  wird  ihre  Bemühungen
  in  diesem  Sinne  auch  fortsetzen;  sie  muß  deshalb  jede  Verantwortung
  für  das  etwaige  Scheitern  des  Gesetzentwurfs  ablehnen.  Für  den
Fall  der  Nichtannahme  des  Entwurfs  wird  die  kgl.  Staatsregierung  sich
der  unangenehmen  Aufgabe  einer  Wahlkreiseinteilung  wieder  unterziehen
müssen.  Was  deren  Gestaltung  betrifft,  so  wäre  daran  zu  erinnern,  daß
sich  im  Laufe  der  langwierigen  Beratungen  volle  Uebereinstimmung,  und
zwar  sowohl  der  Parteien,  als  der  beiden  Kammern  des  Landtages,  unter
anderem  in  Ansehung  des  Wunsches  nach  Bildung  kleinerer  Wahlkreise
ergeben  hat.  Nachdem  auch  die  kgl.  Staatsregierung  sich  hiermit  einverstanden
  erklärte,  dürfte  es  nur  der  Natur  der  Sache  entsprechen,  wenn
insbesondere  auch  diesem  in  dem  Gesamtbeschlusse  beider  Kammern  vom
1.  Juli  1902  enthaltenen  Wunsche  bei  der  künftigen  Wahlkreiseinteilung
im  Rahmen  des  geltenden  Gesetzes  Rechnung  getragen  wird.

Abg.  Geiger  (Z.):  Das  Zentrum  akzeptiere  das  Gesetz,  das  ein
Kompromiß  der  verschiedenen  Parteien  darstelle  und  sich  an  die  Beschlüsse
vom  Jahre  1902  anlehne.  An  der  Wahlkreiseinteilung  würde  das  Zentrum
  unbedingt  festhalten,  denn  sie  entspräche  den  faktischen  Verhältnissen.
Die  Liberalen  seien  gegen  den  Entwurf,  weil  er  ihre  unberechtigten  Privilegien
  zerstöre.  Abg.  Hammerschmidt  (lib.):  Das  Ministerium  habe  vor
dem  Zentrum  kapituliert  mit  der  ungerechten  Wahlkreiseinteilung;  noch
vor  5  Jahren  habe  Frhr.  v.  Feilitzsch  die  geltende  Einteilung  für  gerecht
gehalten.  Minister  v.  Feilitzsch  ist  erstaunt  über  die  Folgerung  des  Vorredners
  aus  der  Regierungserklärung.  Die  Regierung  halte  sich  nur  an
die  früheren  Landtagsbeschlüsse.  Wenn  die  Vorlage  fällt,  so  bleibt  das
jesige  Wahlgesetz  bestehen;  wir  werden  aber  eine  neue,  nach  absolut  objektiven
  Gesichtspunkten  aufgestellte  Wahlkreiseinteilung  vornehmen,  für  die
wir  aber  dann  auch  jede  Verantwortung  ablehnen  müssen.
        <pb n="36" />
        28  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  19./26.)

Am  20.  Februar  polemisiert  Abg.  Segitz  (Soz.)  scharf  gegen  die
Liberalen,  die  sich  durch  die  Wahlkreiseinteilung  Vorrechte  schaffen  wollten.
Die  Regierung  habe  die  Pflicht,  durch  Verkleinerung  der  Wahlkreise  eine
gerechtere  Verteilung  der  Mandate  zu  erzielen.  —  Am  folgenden  Tage
wendet  sich  Ministerpräsident  v.  Podewils  gegen  die  Beschuldigung  der
Liberalen,  mit  dem  Zentrum  den  Entwurf  vereinbart  zu  haben;  er  habe
nicht  nur  mit  Führern  des  Zentrums,  sondern  auch  der  Liberalen  verhandelt.
  —  Die  Generaldebatte  wird  nach  außerordentlich  lebhafter  Diskussion
  am  23.  geschlossen.

Am  26.  Februar  stellt  Abg.  Dirr  (fr.  Bgg.)  den  Antrag,  die  Vorlage
  an  den  Ausschuß  zurückzuweisen,  um  eine  Verständigung  zu  versuchen.
Der  Antrag  wird  durch  Zentrum  und  Sozialdemokraten  abgelehnt.  Am
29.  Februar  wird  folgender  Antrag  Hammerschmidt  (lib.)  gegen  die
Stimmen  der  Liberalen  und  freien  Vereinigung  abgelehnt:  Die  Wahl  der
Abgeordneten  ist  direkt  und  geheim.  Sie  erfolgt  durch  absolute  Mehrheit
aller  in  einem  Wahlkreise  abgegebenen  gültigen  Stimmen.  Stellt  sich  bei
einer  Wahl  eine  absolute  Mehrheit  der  zu  Wählenden  nicht  heraus,  so  sind
weitere  Wahlhandlungen  vorzunehmen.  Bei  denselben  sind  nur  diejenigen
Stimmen  gültig,  welche  auf  die  zwei,  oder,  sofern  zwei  Abgeordnete  zu
wählen  sind,  auf  die  vier  Kandidaten  fallen,  die  im  vorausgegangenen
Wahlgange  die  meisten  Stimmen  erhalten  haben.  Ergibt  sich  bei  einer
dieser  Wahlhandlungen  Stimmengleichheit,  so  entscheidet  das  Los,  welches
der  Wahlkommissär  zu  ziehen  hat.

Folgender  Antrag  Segitz  (Soz.)  wird  durch  Zentrum  und  Sozialdemokraten
  angenommen:  Die  Kammer  wolle  beschließen:  Es  sei  dem  Artikel
  14  folgende  Fassung  zu  geben:  Die  Wahl  der  Abgeordneten  ist  direkt
und  geheim.  Sie  erfolgt  durch  absolute  Mehrheit  aller  in  einem  Wahlkreise
  abgegebenen  gültigen  Stimmen.  Stellt  sich  bei  einer  Wahl  eine
solche  Mehrheit  nicht  heraus,  so  ist  eine  weitere  Wahlhandlung  vorzunehmen,
  bei  welcher  die  relative  Mehrheit  ohne  Rücksicht  auf  ihr  Verhältnis
zur  Gesamtzahl  der  abgegebenen  gültigen  Stimmen  entscheidet.  Ergibt  sich
bei  einer  dieser  Wahlhandlungen  Stimmengleichheit,  so  entscheidet  das  Los,
das  vom  Wahlkommissär  gezogen  wird.

Hierauf  wird  über  das  ganze  Gesetz  namentlich  abgestimmt.  Von
156  Stimmen  sind  90  (Zentrum,  Sozialdemokraten,  3  Abgeordnete  der
freien  Vereinigung  dafür,  66  dagegen;  da  das  Gesetz  nicht  die  Zweidrittelmajorität
  erhalten  hat,  ist  es  gefallen.

19./26.  Februar.  (Reichstag.)  Beratung  des  Militäretats

in  der  Budgetkommission.

Vornehmlich  wird  der  Etat  der  ostasiatischen  Brigade  beraten.  Es
werden  gefordert  für  1904  12237002  Mark,  wozu  noch  1872700  für  Pensionen
  kommen.  Die  Abgg.  Müller-Fulda  (Z.)  und  Paasche  (ul.)  tadeln
die  Höhe  des  Etats  und  fordern,  daß  das  Offizier-  und  Verwaltungspersonal
  vermindert  werde,  da  es  für  die  2200  Mann  der  Brigade  viel
zu  hoch  sei.  —  Die  Kommission  beschließt,  vom  Etat  etwa  1½  Mill.  Mark
abzusetzen  und  das  Offizier-  und  Verwaltungspersonal  zu  verringern.

Zum  Heeresetat  werden  sechs  Resolutionen  angenommen,  in  denen
ersucht  wird:  1.  daß  zur  Verhütung  der  Soldatenmißhandlungen  gegen  die
für  die  Disziplin  verantwortlichen  Vorgesetzten  das  Strafverfahren  unnachsichtlich
  eingeleitet  werde;  2.  daß  im  Interesse  der  heimischen  Landwirtschaft
  die  Einberufung  zu  Truppenübungen  möglichst  nicht  während  der
Ernte  stattfinden  soll;  3.  daß  in  Zukunft  Kasernenbauten  nicht  durch  städtische
  Verwaltungen,  sondern  durch  das  Reich  errichtet  werden;  4.  daß  den-
        <pb n="37" />
        Des  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  20.—22.)  29

jenigen  Eltern,  die  zum  Besuche  eines  bei  der  Truppe  schwer  erkrankten
Sohnes  reisen,  im  Bedürfnisfall  Reisekostenvergütung  gewährt  werden
möchte;  5.  daß  bei  Vergebung  der  Geschütz-  und  Waffenlieferungen  die
Bedingung  der  Einhaltung  der  Sonntagsruhe  gestellt  werden  solle,  und
6.  daß  die  Lohnsätze  der  bei  der  Heeresverwaltung  beschäftigten  Arbeiter
hinter  der  üblichen  Entlohnung  in  den  gewerblichen  und  landwirtschaftlichen
  Betrieben  nicht  zurückbleiben  dürfen.

20.  Februar.  (Baden.)  Finanzminister  Dr.  Adolf  Buchenberger
  †.

Geboren  18.  Mai  1848  in  Mosbach,  1874  Regierungsassessor,  1881
Ministerialrat,  1893  Präsident  des  Finanzministeriums,  1899  erhielt  er  den
Titel  Minister.  Er  ist  auch  wissenschaftlich  hervorgetreten;  seine  Hauptwerke
sind:  „Das  Verwaltungsrecht  der  Landwirtschaft  und  die  Pflege  der  Landwirtschaft
  im  Großherzogtum  Baden“  und  „Agrarwesen  und  Agrarpolitik“.

21.  Februar.  (Kassel.)  Es  bildet  sich  ein  Verband  der
preußisch-hessischen  Staatseisenbahnvereine,  der  unter  Ausschluß  von
Politik  die  Schaffung  gemeinschaftlicher  wirtschaftlicher  Einrichtungen
bezweckt.

22.  Februar.  (Berlin.)  Kommissare  der  preußischen,  sächsischen
  und  süddeutschen  Regierungen  beraten  mit  Vertretern  der
Reichseisenbahnverwaltung  über  Vereinfachung  des  Güterverkehrs.

Februar.  In  der  Presse  wird  über  die  langsamen  Fortschritte
  der  Reichstagsberatungen  geklagt;  so  schreibt  die  „Kölnische
Volkszeitung“:

„Nur  noch  27  Beratungstage  stehen  dem  Reichstage  zur  Verfügung,
um  den  Etat  vor  dem  1.  April  zu  erledigen,  und  von  diesen  werden  die
drei  letzten,  also  der  21.,  22.  und  23.  März,  auf  die  dritte  Lesung  zu
rechnen  sein.  In  den  übrig  bleibenden  24  Sitzungen  muß  die  zweite  Lesung
von  sieben  Etats  zu  Ende  geführt  werden,  darunter  die  großen,  stets  lange
Verhandlungen  erfordernden  Etats  der  Justiz,  des  Militärs,  der  Marine,
der  Kolonien,  des  Reichskanzlers  und  des  Auswärtigen  Amtes.  Wenn  so
weiter  geredet  wird,  wie  bisher,  würde  keine  Hoffnung  mehr  sein,  den
Etat  rechtzeitig  zu  verabschieden.“

Februar.  Zentrum  und  Polen.

In  der  polnischen  Fraktion  des  Reichstags  und  Abgeordnetenhauses
treten  mehrfach  Vertreter  radikal-polnischer  Anschauungen,  die  bei  den  Wahlen
das  Zentrum  bekämpft  haben,  als  Redner  auf.  Die  „Germania“  sieht
hierin  eine  Kriegserklärung  an  das  Zentrum:  „Die  moralische  und  politische
  Verantwortung  für  diesen  Bruch  eines  dreißigjährigen  freundschaftlichen
  Verhältnisses  zwischen  der  Zentrumsfraktion  und  der  Polenfraktion
fällt  allein  der  letzteren  zu.  Wir  bedauern  unsererseits,  daß  es  zu  diesem
von  polnischer  Seite  gewollten  Bruch  gekommen  ist;  wir  bedauern  aber
auch,  daß  die  radikale  Richtung  unter  den  Polen,  wie  sie  durch  Leute  vom
Schlage  der  Korfanty,  Kulerski  und  Brejiski  vertreten  wird,  geradezu  unheilvoll
  für  die  polnische  Bevölkerung  werden  muß.  Diese  radikal-polnische
Demagogie,  welche  die  kirchliche  wie  die  weltliche  Autorität  in  gleicher
Weise  angreift  und  mißachtet,  wird  dem  polnischen  Volke  nicht  zum  Heil,
sondern  zum  Unglück  werden.“
        <pb n="38" />
        30  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  22.)

22.  Februar.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Justizetat.

  Beaufsichtigung  russischer  Anarchisten.  (Vgl.  S.  9.)

Abg.  Friedberg  (nl.)  fordert  nähere  Aufklärung  über  den  Königsberger
  Geheimbundsprozeß  und  das  Verhalten  russischer  Polizisten  in  Deutschland.
  Justizminister  Schönstedt:  Im  Reichstag  wurden  die  Dinge  von
den  Interpellanten  als  äußerst  harmlos  hingestellt,  so  daß  nicht  zu  begreifen
  sei,  wie  die  preußischen  Behörden  amtlich  eingreifen  konnten.  Der
Hauptredner  im  Reichstag,  der  Abg.  Haase,  der  Vertreter  in  den  Königsberger
  Geheimbundprozessen,  war  sehr  wohl  informiert,  stellte  aber  die
Sache  als  so  unbedeutend  hin,  daß  die  öffentliche  Meinung  irre  geführt
werden  mußte.  Die  nach  Rußland  zu  überbringenden  Schriften  sollten
durchaus  harmlos  sein.  Daß  sie  hochverräterisch  sein  könnten,  sollte  schon
durch  die  Person  des  Uebersenders  ausgeschlossen  sein,  der  als  ganz  maßvoller
  und  loyaler  Mann  hingestellt  wurde...  Ich  lege  Wert  darauf,
die  Verhältnisse  darzulegen,  muß  mir  aber  eine  gewisse  Zurückhaltung  dabei
auferlegen.  Ueber  das  Vorgehen  der  Polizeibehörden  wird  der  Minister
des  Innern  Aufklärung  geben.  Im  März  vorigen  Jahres  kam  es  zur
Kenntnis  der  Staatsanwaltschaft  in  Königsberg,  daß  an  verschiedeneu  Orten
Ostpreußens  bedeutende  Mengen  von  Schriften  in  russischer  Sprache  aufgestapelt
  waren,  um  über  die  russische  Grenze  gebracht  zu  werden.  Bei
Nachforschungen  ergab  sich,  daß  dieser  Vertrieb  nach  Rußland  schon  seit
Jahren  betrieben  wurde  von  der  Schweiz,  speziell  Zürich  aus,  teils  auf
dem  See-,  teils  auf  dem  Landwege,  und  zwar  mit  dem  Auftrage,  die
Schriften  an  russische  Agenten  weiterzugeben.  Aus  verschiedenen  Anzeichen
und  aus  gefundenen  Briefen  ging  hervor,  daß  die  Schriften  hochverräterischen
  Inhalts  waren  und  daß  alles  getan  war,  das  Bekanntwerden  dieser
Dinge  bei  den  russischen  Behörden  zu  verhindern.  Die  Staatsanwaltschaft
nahm  das  Bestehen  einer  Geheimverbindung  an  und  erkannte  den  Tatbestand
  des  §  128  Str  GB.  als  vorliegend.  Sie  leitete  deshalb  in  Königsberg
  eine  Untersuchung  ein,  und  es  wurde  eine  große  Masse  von  Büchern
gefunden  sowohl  in  russischer  wie  in  lettischer  Sprache,  die  zu  übersetzen
eine  gewaltige  Arbeit  war.  Ein  Teil  der  Schriften  bewegte  sich  im  Gleise
sozialdemokratischer  Ausführungen,  der  andere  aber  war  hochverräterischen,
anarchistischen  Inhalts.  Der  Abg.  Haase  hat  im  Reichstage  behauptet,  der
Absender  der  Schriften  sei  kein  Anhänger  der  Propaganda  der  Tat  und
des  Terrors.  Ich  werde  Ihnen  aber  einmal  ein  paar  Stellen  aus  den
Schriften  vorlesen.  Bei  Nawarotzki  in  Königsberg  wurde  eine  Schrift  gefunden
  „Wiedergeburt  des  Revolutionismus  in  Rußland“,  in  der  es  heißt.
„Die  Aufgabe  der  Gegenwart  bildet  die  Organisierung  eines  Zentralkomitees,
das  uns  dient  als  besonders  exzitatives  Mittel  der  Weiterverbreitung  der
politischen  Bewegung  unter  den  Massen.  Unsere  Ansichten  über  den
Terror  oder  die  politischen  Morde,  sind  sie  erforderlich?  Nach  unserer
Ansicht  kann  es  nur  eine  Antwort  geben:  Jal“  In  einer  anderen  Schrift:
„Die  Volksfreiheit  oder  der  Volksbeglücker“  finden  sich  folgende  Stellen:
„...    Ohne  Kampf  mit  dem  Zaren  kann  es  in  Rußland  keinen  ernsten
politischen  Kampf  geben  ...  unser  Kampfprogramm  muß  in  einem  Punkte
gipfeln:  in  dem  Zarenmord  und  dem  systematischen,  politischen  Terror.
Das  muß  auch  heute  das  Programm  im  Minimum  bedeuten.“  Bei  dem
Arbeiter  Klein  in  Memel  wurde  eine  Schrift  gefunden  „Nieder  mit  dem
Zaren!“  Darin  heißt  es:  „...    Schüsse  sind  erforderlich  .  .  .  Es  bedarf
der  alten  Terroristen,  der  Apostel  der  Freiheit,  des  Blutes  und  der  Rache
Wir  sind  revolutionär  bis  zur  Militärverschwörung  bis  in  den  Palast..
(Die  Namen  der  berühmtesten  Terroristen  werden  aufgeführt.)  Das  Pro-
        <pb n="39" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  22.)  31

gramm  Scheljakows  bleibt  unser  Vermächtnis;  er  war  beteiligt  bei  drei
Attentaten  auf  Alexander  II....“ Und  diese  Männer  werden  in  diesen
Schriften  als  nachahmenswerte  Vorbilder  hingestellt.  In  einem  beim  Arbeiter
  Kleine  beschlagnahmten  Aufruf  wird  ebenfalls  aufgefordert,  den
Fahnen  aller  der  Personen  zu  folgen,  welche  an  Attentaten  beteiligt  gewesen
  seien;  und  diese  Attentate  werden  verherrlicht;  Propaganda-Agitationen,
  Demonstrationen  seien  die  Mittel  der  Revolutionäre;  die  Revolutionäre
  dürften  sich  aber  nicht  darauf  beschränken,  sie  müßten  den  Kampf
mit  dem  Revolver  in  der  Hand  führen,  damit  überall  Terror  hervorgerufen
würde,  ohne  den  Terror,  der  in  ganz  Rußland  verbreitet  werden  müßte,
könne  der  Kampf  nicht  geführt  werden.  Der  Terror  müsse  systematisch  an
allen  Orten  verbreitet  werden:  Tod  Nikolaus  II.,  es  lebe  die  Freiheit  des
Volkes!  Versammlungen  von  Sozialdemokraten  hätten  gegen  das  Vorgehen
  der  Behörden  gegen  Männer  protestiert,  welche  an  der  Aufklärung
des  russischen  Volkes  mitarbeiteten.  Ich  nenne  das  Aufforderung  zum
Fürstenmord  und  Umsturz  der  bestehenden  Gewalten.  Das  ist  der  Tatbestand
  der  Vorbereitung  zum  Hochverrat  gegen  einen  befreundeten  Staat
und  befreundeten  Monarchen.  Unser  Vorgehen  dagegen  ist  begründet,  Rußland
  hat  uns  Gegenseitigkeit  zugesichert.  Nach  dem  Antrag  der  russischen
Regierung  ist  den  Vorschriften  genau  entsprechend  Anklage  auf  Grund  der
§§  102  und  103  erhoben.  Die  russische  Botschaft  hat  uns  ausdrücklich
Gegenseitigkeit  verbürgt.  Die  Beteiligten  erfreuen  sich  in  dem  Verfahren
des  Schutzes,  der  jedem  Preußen  im  Prozeß  zusteht.  Ueber  die  Einzelheiten
  könnte  ich  auch  dann  nicht  Auskunft  geben,  wenn  ich  darüber  unterrichtet
  wäre.  Wie  der  Ausgang  der  Untersuchung  sein  wird,  weiß  ich
nicht;  aber  ausgeschlossen  ist,  daß  die  preußischen  Justizbehörden  gegen  das
Gesetz  verstoßen  und  Rußland  Schergendienste  leisten.  Der  Kampf  gegen
die  Anarchisten  ist  in  allen  Staaten  in  gleicher  Weise  vorhanden.  Welche
Personen  sind  es  denn,  die  sich  an  diesem  russischen  Schriftenschmuggel  beteiligen?
  Charakteristisch  ist,  daß  diese  sämtlichen  Personen  der  sozialdemokratischen
  Partei  angehören,  die  sonst  den  Anarchismus  von  sich  abweist.
  Es  sind  nur  Sozialdemokraten,  nur  Genossen,  die  bei  der  Sache
beteiligt  sind.  Aus  einer  beschlagnahmten  Korrespondenz  geht  hervor,  daß
dieser  Schriftschmuggel  von  der  Sozialdemokratie  als  Partei  organisiert  ist
und  daß  die  Zentralleitung  der  Partei  der  Sache  nicht  fern  steht,  wie  aus
der  Korrespondenz  hervorgeht.

Minister  des  Innern  v.  Hammerstein  sagt  über  die  Ausweisungen:
Bei  Landesverweisungen  wird  auf  die  Wünsche  des  Betreffenden  nach  Möglichkeit
  Rücksicht  genommen.  Der  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts
hat  im  Reichstag  vollständig  richtig  erklärt,  daß  es  im  Belieben  des  Auswärtigen
  Amtes  stände,  die  Grenze  zu  wählen,  welche  der  Staat  für  die
richtige  halte.  Nur  die  Ausweisungsbehörde  hat  zu  bestimmen,  in  welcher
Form  die  Ausweisung  erfolgt,  ob  mit  unmittelbarem  Zwange  durch  die
zwangsweise  Zuführung  oder  nur  durch  mittelbaren  Zwang  unter  Androhung
  der  zwangsweisen  Zuführung.  Bei  uns  besteht  die  Regel,  daß
der  Ausgewiesene  nach  jeder  ihm  zusagenden  Grenze  gebracht  wird.  Besteht
  allerdings  die  Gefahr  der  Zurückweisung  durch  den  Nachbarstaat,  so
wird  er  unweigerlich  an  die  Grenze  des  Heimatstaates  ausgewiesen.  Davon
  besteht  nur  eine  Ausnahme  für  die  Anarchisten.  In  diesem  Kampfe
fühlen  sich  die  Kulturstaaten  solidarisch;  die  Ausweisung  erfolgt  deshalb
stets  gegen  die  Grenze  des  Heimatlandes.  Das  beruht  zum  Teil  auf  besonderen
  Verabredungen,  zum  Teil  auf  der  Abneigung  aller  Staaten,  einen
solchen  Mann  einem  Dritten,  Unbeteiligten,  zuzuführen.  Bei  einem  Hilfsbedürftigen
  findet  vorher  immer  eine  Verständigung  mit  dessen  Heimat-
        <pb n="40" />
        32  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  22.—25.)

behörde  statt.  Die  Zurückweisung  nicht  legitimierter  Personen  erfolgt  selbstverständlich
  über  die  Grenze,  über  welche  sie  gekommen  sind.  Amtliche
Ausschaltungen  russischer  Agenten  in  Deutschland  sind  selbstverständlich  vollkommen
  ausgeschlossen.  Jeder  Versuch,  in  unsere  Hoheitsrechte  einzugreifen,
würde  die  schärfste  Ahndung  finden.  Die  russische  Botschaft  selbst  würde
einfach  Abhilfe  dafür  schaffen.  Die  Angaben  von  sozialdemokratischer  Seite
sind  Flunkereien  und  Klatsch.  —  Der  Minister  führt  zahlreiche  Einzelfälle
an,  in  denen  nach  den  Angaben  sozialdemokratischer  Abgeordneten  die
preußische  Polizei  die  Gesetze  verletzt  und  russischen  Agenten  Schergendienste
geleistet  hätte.  Die  Ermittelungen  darüber  hätten  aber  das  Gegenteil
erwiesen.  —  In  der  Debatte  sprechen  Redner  der  Rechten  und  Linken  ihr
Einverständnis  mit  den  Darlegungen  der  Minister  aus.

22.  Februar.  (Reichstag.)  In  der  Beratung  des  Postetats
wird  die  Forderung,  den  Postbeamten  in  der  Ostmark  eine  Zulage
zu  gewähren,  um  sie  den  preußischen  Beamten  gleichzustellen,  gegen
die  Stimmen  der  Rechten  und  Nationalliberalen  abgelehnt.

23.  Februar.  (Sachsen.)  Die  Zweite  Kammer  beschließt,
das  landwirtschaftliche  Betriebskapital  der  Vermögenssteuer  zu
unterstellen.

24.  Februar.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
  einstimmig  einen  Antrag,  der  gesetzliches  Vorgehen  fordert
gegen  Ausschreitungen  des  Automobilsports,  die  Leben  und  Eigentum
  der  Bevölkerung  gefährden.

25.  Februar.  (Preußen.)  Folgender  Erlaß  des  Kultusministers
  vom  23.  Januar  über  die  Zulassung  von  religiösen
Schülerverbindungen  und  Marianischen  Kongregationen  wird  veröffentlicht:


Unter  Aufhebung  der  Erlasse  vom  4.  Juli  1872  (Zentralblatt  S.  477),
vom  22.  Oktober  1874  (Zentralblatt  S.  649),  vom  9.  März  1875  (Zentralblatt
  S.  271),  vom  24.  Juli  1875  (Zentralblatt  S.  537),  vom  3.  November
1875  (Zentralblatt  von  1876  S.  106)  und  vom  19.  Januar  1876  (Zentralblatt
  S.  106)  bestimme  ich,  daß  die  Entscheidung  darüber,  ob  und  inwieweit
  die  Schüler  höherer  Lehranstalten  von  Schul  wegen  zur  Erfüllung
religiöser  Pflichten  und  zur  Teilnahme  an  Schulgottesdiensten  anzuhalten
sind,  dem  Königl.  Provinzial-Schulkollegium  zustehen  soll.  Dieses  hat  in
den  vorkommenden  Fällen  vor  der  Entschließung  den  Anstaltsleiter  und
durch  dessen  Vermittlung  in  der  Regel  auch  den  Religionslehrer  zur  Sache
zu  hören.  Kommt  dabei  eine  Aenderung  des  Zustandes  in  Frage,  wie  er
gegenwärtig  tatsächlich  besteht,  so  ist  zu  beachten,  daß  nicht  an  mehr  als
zwei  Wochentagen  für  die  katholischen  Schüler  obligatorische  Schulmessen
eingerichtet  werden  sollen,  und  daß  die  Schule  einen  Zwang  zum  Empfange
der  Sakramente  sowie  zur  Teilnahme  an  Prozessionen  nicht  ausübt.  Die
Bildung  von  Schülervereinen  mit  religiösen  Zwecken  ist  fortan  mit  Genehmigung
  des  Königl.  Provinzial-Schulkollegiums  zulässig.  Die  Genehmigung
  darf  indes  nicht  allgemein,  sondern  nur  für  den  einzelnen  Fall  unter
Würdigung  der  bei  der  betreffenden  Anstalt  bestehenden  Verhältnisse  und

stets  nur  widerruflich  und  bezüglich  der  Marianischen  Kongregationen  nur
unter  der  Bedingung  erteilt  werden,  daß  die  Leitung  des  Vereins  dem
        <pb n="41" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  25.—29.)  33

Religionslehrer  der  Anstalt  übertragen  wird.  Es  ist  dabei  sorgfältig  zu
prüfen,  ob  durch  Zulassung  des  Vereins  der  Schule  oder  den  Schülern
ein  Nachteil  erwachsen  kann,  und  ob  die  Satzung  auch  nach  dieser  Richtung
hin  völlig  unbedenklich  ist.  Genehmigte  Schülervereine  unterliegen  der
Beaufsichtigung  durch  den  Direktor,  dem  es  vor  allem  obliegt,  zu  verhüten,
daß  Schüler  unmittelbar  oder  mittelbar  zur  Teilnahme  an  solchen  Vereinen
  genötigt  werden,  und  darüber  zu  wachen,  daß  das  gute  Einvernehmen
unter  den  Schülern  und  das  friedliche  Verhältnis  unter  den  Konfessionen
keinen  Schaden  leidet.  Auf  die  Teilnahme  von  Schülern  an  außerhalb
der  Schule  bestehenden  Vereinen  mit  religiösen  Zwecken  finden  die  Bestimmungen
  in  Absatz  2  entsprechende  Anwendung.  gez.:  Studt.

Von  den  hier  genannten,  nunmehr  aufgehobenen  Erlassen  verfügte
der  erste  die  Auflösung  der  an  den  höheren  Unterrichtsanstalten  bestehenden
religiösen  Vereine,  der  zweite  enthielt  eine  bestimmte  Gottesdienstordnung
für  die  höheren  Lehranstalten,  der  dritte  ordnete  an,  daß  Erlasse  oder  Bekanntmachungen
  der  katholischen  kirchlichen  Oberbehörden  weder  in  den
höheren  Unterrichtsanstalten  noch  in  den  mit  Unterrichtsanstalten  verbundenen
  Kirchen  ohne  Genehmigung  des  Anstaltsvorstehers  mitgeteilt  werden
durften.  Der  vierte  Erlaß  sicherte  die  Durchführung  des  Verbots,  wonach
die  Begleitung  der  Fronleichnamsprozession  Lehrern  und  Schülern  nicht
obligatorisch  auferlegt  werden  durfte;  der  fünfte  wollte  jede  nicht  zu  dem
Schulgottesdienste  gehörige  oder  gar  demonstrative  Gebetseinlage  verhindert
wissen,  und  der  sechste  Erlaß  erklärte,  daß  eine  Kontrolle  der  Schüler  bezüglich
  der  Teilnahme  an  den  Sakramenten  unstatthaft  und  sonach  das
fernere  Einfordern  von  Beichtzetteln  sofort  abzustellen  sei,  da  die  Notwendigkeit
  äußerer  Ordnung  in  nicht  seltenen  Fällen  zu  Gewissenszwang
und  unlauterem  Scheinwesen  verführt  habe  und  somit  eine  Schädigung
wahrer  Religiosität  mit  sich  bringe.

25.  Februar.  Der  Reichstag  genehmigt  gegen  die  Stimmen
der  Freifinnigen  und  Sozialdemokraten  eine  Resolution,  die  die
Vorlegung  eines  Heimstättengesetzes  fordert.

26.  Februar.  Der  Reichstag  genehmigt  mehrere  Resolutionen,
  die  Gesetze  gegen  Ausschreitungen  des  Automobilsports,  die
einheitliche  Regelung  der  Zuchthaus-  und  Gefängnisarbeit  und
Sicherung  der  Forderungen  der  Bauhandwerker  verlangen.

27.  Februar.  Der  Reichstag  bespricht  die  Reform  des  Strafvollzugs
  und  genehmigt  folgenden  Antrag  Gröber  (3.)  gegen  die
Stimmen  der  Konservativen:

„Den  Reichskanzler  zu  ersuchen,  dem  Reichstage  einen  Gesetzentwurf
vorzulegen,  durch  den  den  Untersuchungsgefangenen  im  allgemeinen,  sowie
den  zu  einer  Gefängnisstrafe  verurteilten  Personen,  wenn  die  Handlung
nicht  eine  ehrlose  Gesinnung  bekundete,  nach  den  im  Urteil  zutreffenden
Bestimmungen  gestattet  wird,  sich  selbst  zu  beköstigen  und  in  einer  ihrem
Bildungsgrade  angemessenen  Weise  zu  beschäftigen.“

27./29.  Februar.  (Reichstag.)  Justizetat.  Königsberger
Geheimbundsprozeß.  Bismarcks  Praxis.  (Vgl.  S.  30).

Abg.  Haase  (Soz.)  wendet  sich  gegen  den  preußischen  Justizminister
und  den  Minister  des  Innern,  die  nur  nebensächliche  Punkte  seiner  Ausführungen
  berichtigt  hätten  und  deren  Ermittelungen  vielleicht  die  Wahr-Europäischer

  Geschichtskalender.  XLV.  3
        <pb n="42" />
        34  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  27./29.)

heit  nicht  feststellen  wollten.  Der  Justizminister  habe  seine  Aeußerungen
unrichtig  wiedergegeben.

Preuß.  Minister  des  Innern  v.  Hammerstein:  Vielleicht  sei  es
staatsrechtlich  richtig,  in  dieser  preußischen  Angelegenheit  hier  die  Antwort
zu  verweigern,  aber  da  es  sich  für  die  Sozialdemokratie  nur  um  einen
Agitationsfeldzug  handle,  so  wolle  er  darauf  eingehen,  um  die  Haltlosigkeit
ihrer  Beschwerden  zu  erweisen.  Es  käme  nach  meiner  Meinung  für  Sie
(zu  den  Sozialdemokraten)  darauf  an,  den  Beweis  zu  führen,  daß,  wenn
auch  nur  in  einem  einzigen  von  den  vielen  Fällen,  etwas  Unrichtiges  geschehen
  ist.  Der  Reichsregierung  und  auch  der  preußischen  Staatsregierung
ist  es  bekannt,  daß  hier  bei  der  russischen  Botschaft  ein  Beamter  beauftragt
ist,  russische  Revolutionäre  zu  überwachen,  aber  nur  russische.  Ich  habe
im  Abgeordnetenhause  ausdrücklich  erklärt,  daß,  wenn  je  Agenten  dieses
Mannes  sich  obrigkeitliche  Rechte  oder  Rechte  der  preußischen  Polizei  anmaßen
  sollten,  wir  diese  niemals  dulden  würden.  Aber  ein  Beweis  dafür,
daß  einer  von  diesen  Leuten  sich  irgend  welche  Befugnisse  eines  preußischen
Polizisten  angemaßt  hätte,  ist  nicht  erbracht  worden.  —  Ebensowenig  seien
inhumane  Ausweisungen  nachgewiesen  worden.  Die  russischen  Studenten,
die  politisch  unreif  und  sehr  beweglich  wären,  müßten  im  preußischen
Interesse  beobachtet  werden.  Justizminister  Schönstedt  weist  die  Vorwürfe
  des  Abg.  Haase  zurück.

Am  29.  Februar  bedauert  Abg.  Müller-Meiningen  (fr.  Vp.),  daß
die  preußischen  Minister  nicht  schon  am  19.  Januar  im  Reichstag  erschienen
seien  und  daß  sie  sich  jetzt  für  ihr  Auftreten  entschuldigten;  der  partikularistische
  Standpunkt,  preußische  Angelegenheiten  am  liebsten  im  Reichstag
nicht  zu  behandeln,  sei  kurzsichtig.  Denn  der  Staatssekretär  sei  am  19.  Januar
  schlecht  informiert  gewesen  und  deshalb  habe  er  keinen  Eindruck  gemacht.
  Die  preußische  Regierung  verfolge  Beleidigungen  gegen  die  russische
Regierung  viel  schärfer  als  solche  gegen  andere  Regierungen.  Die  Ausweisung
  von  Anarchisten  in  ihre  Heimat  sei  willkürlich,  weil  es  keine  rechtliche
  Definition  des  Wortes  Anarchisten  gebe.  Der  Grundschaden  sei  der
Auslieferungsvertrag  von  1885,  der  geändert  werden  müsse.  Staatssekretär
v.  Richthofen:  Der  Vertrag  von  1885  sei  gar  nicht  in  Frage  gekommen;
Auslieferungen  seien  nicht  erfolgt,  sondern  nur  Ausweisungen.  Abg.
Sattler  (nl.):  Es  sei  nicht  durchführbar,  Akte  der  preußischen  Verwaltung
hier  nicht  zu  besprechen;  Angriffe  im  Reichstag  müßten  am  besten  hier
widerlegt  werden.  Von  allen  Angaben  der  Sozialdemokraten  über  russische
Spitzel  und  ihre  Unterstützung  durch  deutsche  Beamte  sei  nichts  übrig  geblieben.
  Abg.  Spahn  (3.):  Das  Fremdenrecht  sei  Reichskompetenz,  deshalb
  müßten  die  Regierungen  hier  Auskunft  geben.  Er  stimme  im  allgemeinen
  den  Ministern  zu,  wünsche  aber  Abschluß  eines  neuen  Auslieferungsvertrags
  mit  Rußland.  Abg.  Bebel  (Soz.)  greift  die  Regierung
scharf  an,  besonders  den  Justizminister,  der  unangemessen  in  den  Königsberger
  Prozeß  eingegriffen  habe.  Der  Vorwurf,  daß  die  sozialdemokratische
Partei  anarchistische  Schriften  verbreitet  hätte,  sei  ungerecht;  die  betreffenden
Personen  hätten  in  ihrer  Unkenntnis  der  russischen  Sprache  die  Schriften
für  sozialdemokratische  gehalten.  Die  Behandlung  der  russischen  Studenten
und  Studentinnen  sei  eines  Kulturstaates  unwürdig.  Deutschland  erniedrige
sich  vor  Rußland,  dem  Hort  der  europäischen  Reaktion.

Reichskanzler  Graf  Bülow:  Die  preußischen  Ressortminister  und
der  Herr  Staatssekretär  des  Aeußern  haben  Ihnen  die  Gründe  auseinandergesetzt,
  aus  denen  wir  zur  Ueberwachung  russischer  Anarchisten  einen  russischen
  Agenten  zugelassen  haben.  Ich  glaube,  daß  alle  Regierungen  die
Pflicht  haben,  sich  gegenüber  der  anarchistischen  Propaganda  gegenseitig  zu
        <pb n="43" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  27./29.)  35

unterstützen.  Ich  glaube  weiter,  daß  dem  internationalen  Charakter  der
vom  Anarchismus  drohenden  Gefahr  seitens  der  Regierungen  eine  internationale
  Gemeinsamkeit  der  Abwehr  entgegengesetzt  werden  muß.  (Sehr
richtig!  rechts.)  Und  ich  glaube  endlich,  daß  die  moralische  Pest  des  Anarchismus
  gerade  so  bekämpft  werden  muß  wie  jede  andere  Seuche.  (Sehr
richtig!)  In  dem  letzten  Jahrzehnt  sind  der  Präsident  in  Frankreich  Carnot,
der  Präsident  der  Vereinigten  Staaten  Mac  Kinley,  König  Humbert  von
Italien,  Kaiserin  Elisabeth  von  Oesterreich,  der  spanische  Ministerpräsident
Canovas  del  Castillo,  der  russische  Minister  Schipjagin  dem  Messer  oder
Revolver  elender  Mordbuben  zum  Opfer  gefallen.  Und  da  sollten  wir
uns  scheuen,  internationale  Maßnahmen  zu  ergreifen,  um  derartigen
Greueln  vorzubeugen?  Da  sollten  wir  ängstlich  davor  zurückschrecken  und
Leute  verteidigen,  die  ihrerseits  keinerlei  Rücksichten  kennen  und  Schrecken
und  Mord  als  ihren  letzten  Grundsatz  kennen?  Die  Herren  Ressortminister
haben  Ihnen  eingehend  dargelegt,  unter  welchen  Bedingungen  und  unter
welchen  Einschränkungen  ein  russischer  Agent  bei  uns  zugelassen  wird.  Die
Zulassung  ist  immer  nur  eine  widerrufliche;  der  Betreffende  hat  sich  lediglich
  zu  beschränken  auf  die  Beobachtung  russischer  Staatsangehöriger  und
hat  sich  streng  zu  halten  innerhalb  der  durch  unsere  Gesetze  gezogenen
Grenzen.  Er  hat  besonders  in  Deutschland  keinerlei  obrigkeitliche  oder
obrigkeitartige  Befugnisse  auszuüben.  Die  Tätigkeit  der  russischen  Agenten
soll  von  den  deutschen  Behörden  sorgsam  überwacht  werden.  Im  Rahmen
dieser  Einschränkungen  und  im  Rahmen  unserer  Gesetze  stehen  meines  Erachtens
  der  Zulassung  eines  solchen  Agenten  Bedenken  nicht  entgegen,  sondern
  sie  ist  ein  Akt  staatlicher  Notwehr  (Sehr  wahrl)  gegenüber  Bestrebungen,
  welche  eine  Gefahr  bilden  für  jede  staatliche  Ordnung.  Das  steht,
wie  in  anderen  Ländern  so  auch  bei  uns,  nicht  im  Widerspruch  mit  dem
Gastrecht,  das  bei  uns  jeder  Fremde  genießt,  der  legale,  legitime  Zwecke
verfolgt.  Es  ist  gesagt  worden,  daß  ich  in  der  auswärtigen  Politik  Dinge
ugelassen  oder  getan  hätte,  welche  die  nationale  Würde  des  deutschen
Benes  verletzten.  (Zuruf:  Sehr  richtig!)  Dies  „Sehr  richtig",  was  da
eben  von  den  sozialdemokratischen  Bänken  ertönt,  macht  mir  keine  Pein.
Denn  auf  nationalem  Gebiete  halte  ich  die  Sozialdemokratie  nicht  für  zuständig.
  (Sehr  wahr!  und  Widerspruch.)  Ich  bedaure,  daß  in  sozialistischen
Blättern  ein  ungerechter  und  törichter  Vorwurf  erhoben  worden  ist,  daß
ich  in  dieser  Beziehung  irgend  etwas  unserer  nationalen  Würde  vergeben
hätte.  Man  sagte  mir,  als  ich  dieses  hohe  Haus  betrat,  daß  der  Herr
Abgeordnete  Müller-Meiningen  mir  gegenüber  appelliert  hätte  an  den
Fürsten  Bismarck,  daß  er  gesagt  hätte,  von  der  Praxis  des  Fürsten  Bismarck
  sei  in  dieser  Beziehung  vollkommen  abgewichen  worden.  Ich  habe
vor  zwei  Jahren  mal  gesagt,  daß  ich  den  Herrn  Abgeordneten  Müller-Meiningen
  für  einen  geistvollen  Mann  halte  (Heiterkeit);  das  nehme  ich
auch  heute  nicht  zurück.  Aber  ein  geistreicher  Mann  braucht  nicht  immer
in  der  politischen  Praxis  beschlagen  zu  sein.  In  unseren  Akten  liegt  ein
reichhaltiges  Material  für  die  Beurteilung  der  Methode,  welche  Fürst  Bismarck
  in  solchen  Fragen  für  die  dem  deutschen  Interesse  entsprechenden
hielt.  Ich  will  nur  zwei  Fälle  herausgreifen.  Der  eine  Fall  betrifft  die
in  den  Jahren  1881/82  spielende  Angelegenheit  der  Ausweisung  des  russischen
  Staatsangehörigen  Stanislaus  Mendelssohn,  der  andere  die  Auslieferung
  des  russischen  Staatsangehörigen  Leon  Deutsch  Buligu  vom  Jahre
1884.  Mendelssohn  sollte  einer  von  uns  der  russischen  Regierung  erteilten
Zusage  gemäß  nach  der  russischen  Grenze  hin  ausgewiesen  und  den  russischen
Grenzbehörden  überliefert  werden.  Die  russischen  Behörden  wurden  jedoch
nicht  rechtzeitig  benachrichtigt,  und  so  gelang  es  Mendelssohn,  zu  ent-37
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        36  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  27./29.)

kommen,  ehe  die  Uebergabe  an  die  russischen  Behörden  erfolgen  konnte.
Darüber  enthalten  die  Akten  noch  folgendes:  In  einem  Schreiben  an  den
Justizminister  und  den  Minister  des  Innern  sagt  der  Staatssekretär  des
Auswärtigen  Amts,  also  der  Vertreter  des  Reichskanzlers:  „Die  russische
Regierung  legt  großen  Wert  darauf,  des  Mendelssohn  habhaft  zu  werden,
und  ich  halte  es  durch  die  politischen  Rücksichten  für  angezeigt,  diesem
Wunsche  unserseits  tunlichst  entgegenzukommen.  .  .  .  Die  Ausweisung  würde
rechtlich  zulässig  sein,  selbst  wenn  sie  nur  aus  Gefälligkeit  gegen  die  russische
  Regierung  geschähe.“  Sodann  heißt  es  in  einem  Erlasse  nach  Petersburg:
  „Euer  M.  wollen  sich  darüber  Gewißheit  verschaffen,  ob  seitens  der
russischen  Regierung  betreffend  diese  Ausweisung  (d.  h.  Mendelssohn
und  Genossen)  noch  besondere  Wünsche  bestehen.“  In  einem  damaligen
Memorandum  des  Auswärtigen  Amtes  über  den  Fall  Mendelssohn  hieß
es  am  Schluß:  „Russischerseits  wird  dieses  Argument  ...  unseren  inneren
Behörden  als  ein  Mangel  an  Willfährigkeit  ausgelegt.“  Dazu  bemerkt
Fürst  Bismarck  in  einem  eigenhändigen  Marginal:  „Mit  vollem  Recht,
und  das  Verhalten  steht  mit  den  Anstrengungen,  die  ich  mache,  um  Vertrauen
  in  Petersburg  zu  wecken,  in  einem  für  unsere  russischen  Beziehungen
schädlichen  Widerspruch.“  Endlich  finden  sich  in  einem  von  dem  Fürsten
Bismarck  selbst  unterzeichneten  Erlaß  an  unseren  damaligen  Geschäftsträger
in  Petersburg  folgende  Sätze:  „Das  eingeschlagene  Verfahren  steht  mit
meinen  Intentionen  in  direktem  Widerspruch,  und  ich  bedaure  lebhaft,

daß  der  russischen  Regierung  begründeter  Anlaß  gegeben  worden  ist,  an
der  Aufrichtigkeit  der  ihr  früher  erteilten  Zusagen  zu  zweifeln.“  Deutsch,
der  von  der  russischen  Regierung  als  Nihilist  bezeichnet  wurde,  war  auf
deren  Anfragen  von  der  badischen  Regierung  ausgeliefert  und  später  von
dem  Militärbezirksgericht  in  Odessa  zu  Zwangsarbeit  verurteilt  worden.
Zur  Charakteristik  des  Standpunktes  des  ersten  Reichskanzlers  dienen  folgende
  Stellen  der  den  Fall  Deutsch  betreffenden  Akten  des  Auswärtigen
Amtes:  In  einem  Erlaß  an  den  preußischen  Gesandten  in  Darmstadt  sagt
im  Auftrage  des  Fürsten  Bismarck  der  Staatssekretär  Graf  Hatzfeldt:
„Ich  bemerke  ergebenst,  daß  es  für  unsere  politischen  Beziehungen  zu  Rußland
  nützlich  sein  würde,  wenn  in  diesem  Falle  dem  berechtigten  Wunsche
der  russischen  Regierung,  eines  von  ihr  als  gefährlich  und  verwegen  bezeichneten,
  aus  russischen  Gefängnissen  flüchtig  gewordenen  russischen  Revolutionärs
  habhaft  zu  werden,  unserseits  entgegengekommen  werden  könnte."“
Ein  Schreiben  desselben  Staatssekretärs  an  das  badische  Staatsministerium
hat  folgenden  Passus:  „Da  der  Deutsch  in  Rußland  wegen  gemeiner  Verbrechen
  verfolgt  wird  und  überdies  aus  politischen  Gründen  darauf  Wert
zu  legen  ist,  in  diesem  Falle  der  russischen  Regierung  gerecht  zu  werden,
glaube  ich  mich  der  Hoffnung  hingeben  zu  dürfen,  daß  das  Großherzogliche
  Staatsministerium  bereit  sein  werde,  seine  Mitwirkung  dazu  eintreten
zu  lassen,  um  den  Verhafteten  in  die  Hände  der  russischen  Behörden  zu
überliefern.“  In  einem  über  diese  Angelegenheit  Sr.  Majestät  dem  Kaiser
erstatteten  Immediatbericht  sagt  Fürst  Bismarck:  „Für  den  Fall  jedoch,
daß  sich  diese  Einbringung  (nämlich  der  zur  Auslieferung  erforderlichen
Beweisstücke)  verzögern  sollte,  wünscht  sie  (nämlich  die  russische  Regierung),
daß  die  Ausweisung  des  Genannten  in  einer  Weise  ausgeführt  werde,
welche  es  den  russischen  Behörden  ermögliche,  ihn  auf  russischem  Gebiet  zu
ergreifen.  Se.  Majestät  der  Kaiser  von  Rußland  nimmt  persönlich  großes
Interesse  daran,  daß  der  von  seiner  Regierung  ausgesprochene  Wunsch  erfüllt
  werde.  Für  die  Pflege  unserer  Beziehungen  zu  Rußland  ist  es  nach
meinem  ehrfurchtsvollen  Dafürhalten  von  Wichtigkeit,  daß  unserseits  alles
geschieht,  um  dem  gedachten  Wunsch  zu  entsprechen.“  In  einem  ebenfalls
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  27./29.)  37

von  dem  Fürsten  selbst  unterzeichneten  Schreiben  an  das  badische  Staatsministerium
  heißt  es:  „Se.  Majestät  der  Kaiser  von  Rußland  legt  hohen
Wert  darauf,  daß  ihr  gefährliche  und  in  Verbrechen  implizierte  Nihilisten
in  Rußland  zur  Untersuchung  gezogen  werden  können.  Die  Erfüllung
oder  Versagung  dieses  Begehrens  wird  daher  nicht  ohne  Rückwirkung  auf
die  Empfindungen  bleiben,  welche  der  Kaiser  Alexander  der  deutschen  Politik
gegenüber  hegt,  und  welche  durch  unsere  auswärtige  Politik  im  Interesse
des  Friedens  mit  Sorgfalt  und  Erfolg  gepflegt  worden  sind.  Nach  der
Verfassung  Rußlands  sind  die  persönlichen  Ueberzeugungen  und  Eindrücke
des  Kaisers  maßgebend  für  die  Politik  dieses  großen  Nachbarreichs.  Unter
diesen  Umständen  ist  es  aus  politischen  Rücksichten  richtig,  daß  dem  Wunsche
der  russischen  Regierung  entsprochen  werde. ...  Sollte  die  Auslieferung
dennoch  versagt  werden,  so  würde  das  Auswärtige  Amt  und  die  Diplomatie
  die  Verantwortlichkeit  für  die  Rückwirkung  der  Versagung  auf  die
Beziehungen  des  Reiches  zu  Rußland  ablehnen  müssen.“  Soweit  Fürst
Bismarck.  Ich  füge  hinzu,  in  dem  letzten  Jahre  sind  von  uns  nur  drei
russische  Staatsangehörige  über  die  deutsche  Grenze  ausgewiesen  worden,
und  zwar  zweifellos  Anarchisten,  die  wir  nicht  behalten  können,  und  deren
Uebernahme  wir  anderen  Ländern  nicht  zumuten  können.  Außer  diesen
drei  notorischen  Anarchisten,  die  ausgewiesen  sind,  ist  eine  größere  Anzahl
politisch  verdächtiger  Personen  der  Ausweisung  als  lästige  Ausländer  verfallen,
  aber  keiner  ist  über  die  russische  Grenze  abgeschoben  worden.  Ich
erkläre  also,  daß,  was  vorgebracht  ist  über  angebliche  Liebedienerei  deutscher
Behörden  gegen  russische  Behörden,  über  angebliche  Schwäche  der  deutschen
Regierung  gegenüber  der  russischen  Regierung  alles  der  Wahrheit  nicht
entspricht.  Und  ich  erinnere  an  zweierlei:  einmal  daran,  daß  die  von
deutscher  Seite  bei  dem  Schriftenschmuggel  beteiligten  Personen  alle  der
sozialdemokratischen  Partei  angehören,  und  ich  erinnere  weiter  daran,  daß
unter  den  Schriften  und  Büchern,  welche  zu  dem  Einschreiten  der  Staatsbehörden
  Veranlassung  gegeben  haben,  sich  terroristische,  anarchistische  Brandschriften
  der  übelsten  Art  befinden.  Der  Abg.  Bebel  sagte  vorhin,  das
wären  Kuckuckseier,  diese  anarchistischen  und  terroristischen  Broschüren  wären
von  raffinierten  Spitzeln  den  harmlosen  Genossen  (Lachen  rechts)  eingeschmuggelt
  worden.  Glauben  Sie  wirklich,  Herr  Bebel,  daß  ich  das
annehmen  sollte?  Das  scheint  mir  eine  Kühnheit  der  Auffassung,  die  beinahe
  heranreicht  an  den  berühmten  großartigen  Schwindel  von  dem  Kaiserschloß
  auf  der  Insel  Pichelswerder.  (Große  Heiterkeit.)  Nächstens  werde
ich  wohl  zu  hören  bekommen,  daß  auf  dem  Dresdner  Parteikongreß  dieses
anmutige  Plätschern  des  Jungbrunnens  gegen  den  Abg.  Bebel  von  der
preußischen  Polizei,  von  der  preußischen  Regierung,  von  mir  angestiftet
worden  sei.  (Stürmische  Heiterkeit.)  Die  Wahrheit,  meine  Herren,  wird
wohl  sein,  daß  diese  blutrünstigen  Proklamationen,  diese  Broschüren,  in
denen  zu  Mord  und  Totschlag  aufgefordert  wird,  ausgegangen  sind  von
den  Leuten,  mit  denen  sich  die  deutsche  Sozialdemokratie  in  eine  ziemlich
weitgehende  geschäftliche  Verbindung  eingelassen  hat.  (Beifall  rechts.  Großer
Lärm  bei  den  Sozialdemokraten.)  Die  Wahrheit  wird  wohl  sein,  daß  die
deutsche  Sozialdemokratie  diese  Proklamationen  über  die  russische  Grenze
schmuggeln  wollte.  Nun,  meine  Herren,  ist  auch  wiederholt  gesagt  worden,
es  sei  sehr  schwierig,  die  Frage  zu  definieren,  wer  eigentlich  Anarchist  sei,
und  welche  Handlungen  als  anarchistische  zu  behandeln  seien.  In  der  Tat,
in  der  Theorie  mag  das  schwierig  sein,  aber  in  der  Praxis  liegt  die  Sache
bedeutend  einfacher.  Ich  glaube,  daß  niemand  in  diesem  hohen  Hause  ist,
der  daran  zweifeln  wird,  daß  Schriften,  wie  sie  der  preußische  Justizminister
  im  Abgeordnetenhause  verlesen  hat,  einen  anarchistischen  Charakter
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        38  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Ende  Febr.—März.)

tragen.  (Sehr  richtig!  rechts.)  Ich  weise  ferner  darauf  hin,  daß  die  Bestimmung,
  wie  weit  sich  das  Beaufsichtigungsrecht  des  russischen  Agenten
erstreck  und  über  wen  dem  russischen  Agenten  von  uns.  Auskunft  erteilt
werden  soll,  in  Deutschland  lediglich  den  deutschen  Behörden  zusteht.  Die
deutschen  Behörden  haben  dafür  zu  sorgen,  daß  der  russischen  Polizei  nicht
weiter,  und  nur  so  weit,  aber  auch  so  weit,  zu  Hilfe  gekommen  wird,  wie
dies  der  Zweck  der  solidarischen  Bekämpfung  des  Anarchismus  erheischt.
Von  Maßnahmen  gegen  harmlose  Liberale  oder  gar  gegen  preußische  und
deutsche  Staatsangehörige  ist  gar  nicht  die  Rede.  Wer  bei  uns  sich  ausbilden
  will,  wer  in  unseren  Hörsälen,  in  unseren  Universitäten  wissenschaftlichen
  Arbeiten  sich  hingibt,  dem  wird  niemals  irgend  welches  Hindernis
in  den  Weg  gelegt  werden.  Die  fremden  Studenten  werden  bei  uns  mit
derselben  Liberalität  behandelt  wie  die  einheimischen,  aber  die  Bestimmung
darüber,  was  Fremde  bei  uns  tun  sollen  und  was  sie  nicht  tun  können,
steht  der  Regierung  dieses  Landes  zu,  steht  nicht  zu  fremden  Nihilisten  und
ihren  Beratern  und  Helfern  von  der  sozialdemokratischen  Partei.  Und
wenn  sie  sich  dann  mausig  machen,  wie  sie  es  in  den  letzten  Tagen  getan
haben,  wenn  sie  so  impertinente  Erklärungen  verfassen,  wie  die  slavischen
Studenten  unter  der  Führung  des  Mandelstamm  und  Silberfarb  (Stürmische
  Heiterkeit)  vor  einigen  Tagen  getan  haben,  so  werde  ich  dafür  sorgen,
daß  solche  Leute  ausgewiesen  werden.  (Lebhafter  Beifall.)  In  keinem
Lande  der  Welt  würde  ein  solcher  Unfug  von  Fremden  geduldet  werden,
in  keinem  anderen  Lande  der  Welt  würden  Fremde  sich  das  herausnehmen.
Wir  dulden  nur  solche,  die  sich  unter  unsere  Gesetze  stellen,  unsere  Gesetze
beobachten  und  sich  anständig  aufführen;  aber  wir  sind  in  Deutschland  noch
nicht  so  weit  gekommen,  daß  wir  uns  von  solchen  Schnorrern  und  Verschwörern
  dergleichen  gefallen  lassen  (Stürmischer  Beifall),  die  einen  sogenannten
  Liberalismus  mit  nihilistischen  Sprengstoffen  vertreten.  Meine
Herren,  der  ganze  Lärm,  welcher  in  der  Sozialdemokratie  wegen  der  Ausweisungen
  entsteht,  kam  ganz  aus  derselben  Quelle  wie  das  ununterbrochene
Toben  der  sozialdemokratischen  Presse  gegen  Rußland  und  die  heftigen
Angriffe,  die  heute  wieder  der  Abg.  Bebel  gegen  Rußland  gerichtet  hat.
Der  Zweck,  der  da  verfolgt  wird,  ist,  uns  mit  Rußland  zu  verhetzen,  die
Revolution  und  den  Krieg  zu  entfesseln.  —  Die  Sozialdemokratie  hoffe
bei  einem  solchen  Kriege  im  Trüben  zu  fischen.

Ende  Februar.  (Lothringen.)  Erleichterung  des  Militärdienstes.


Nach  einer  Verfügung  vom  Generalkommando  des  16.  Armeekorps
ist  es  den  lothringischen  Militärpflichtigen,  die  sich  freiwillig  zum  Dienste
melden,  gestattet,  ihre  Dienstpflicht  bei  einem  Truppenteil  des  in  Lothringen
stehenden  16.  Armeekorps  abzuleisten.  Bisher  genügten  die  lothringischen
Rekruten  ihrer  Militärpflicht  meist  in  altdeutschen  Garnisonen.

Februar.  März.  Streit  in  der  sozialdemokratischen  Partei
über  Agrarzölle.

Abg.  Schippel  hatte  in  einer  Volksversammlung  geäußert,  daß
Agrarzölle  unter  gewissen  Umständen  zulässig  seien.  Er  wird  dafür  vom
Abg.  Heine  u.  a.  scharf  angegriffen;  die  Fraktion  untersucht  die  Frage
und  faßt  folgenden  Beschluß  (Anfang  März):  „Das  unklare,  zu  Mißdeutungen
  führende  Verhalten  Schippels  in  Zollfragen  ist  mit  einer  wirksamen
  Vertretung  der  von  der  Partei  wiederholt  festgelegten  Stellung  zu
diesen  Fragen  unvereinbar  und  führt  zu  einem  für  die  Partei  und  die
Fraktion  unerträglichen  Zustand.  Es  ist  erforderlich,  daß  Schippel  un-
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  1.  3.)  39

gesäumt  Veranlassung  nimmt,  auf  eine  klare,  unanfechtbare  Weise  der
Oeffentlichkeit  gegenüber  festzustellen,  welche  grundsätzliche  Stellung  er  den
Agrarzöllen  gegenüber  einnimmt.  Die  Fraktion  fordert  mit  Rücksicht  auf
die  Notwendigkeit  einheitlicher  und  übereinstimmender  Propagierung  der
Parteibeschlüsse  Schippel  auf,  Zollfragen  fortan  nur  in  einer  jede  Mißdeutung
  ausschließenden  Weise  zu  behandeln.

1.  März.  (Bayerische  Abgeordnetenkammer.)  Mainkanalisierung,
  Schiffahrtsabgaben,  Verhandlungen  mit  Preußen  und

Hessen.

Verkehrsminister  Frauendorfer  teilt  auf  eine  Anfrage  einiges
mit  über  die  Verhandlungen  im  Herbst  1903,  welche  von  den  Vertretern
der  Mainuferstaaten  in  Nürnberg  gepflogen  wurden.  Bei  dieser  Konferenz
sei  bezüglich  der  Kostenbeteiligung  eine  Einigung  erzielt  worden.  Preußen
werde  die  Kosten  von  Offenbach  bis  Hanau  mit  3½  Millionen  Mark  übernehmen,
  während  Bayern  die  Kosten  der  30  Kilometer  langen  Strecke  bis
Aschaffenburg  mit  9½  Millionen  Mark  übernehmen  werde  und  außerdem
die  Herstellung  von  Umladestellen  in  Aschaffenburg  mit  rund  14½  Millionen
Mark.  Bei  der  Fortsetzung  der  Kanalisation  werde  das  Streben  Bayerns
darauf  gerichtet  sein,  daß  die  Schiffahrtsabgaben  keine  wesentliche  Erhöhung
erfahren,  da  sonst  die  Rentabilität  des  ganzen  Unternehmens  in  Frage
stehe.  Die  preußische  Regierung  werde  sich  bereit  erklären,  nach  dieser
Richtung  den  Wünschen  Bayerns  entgegenzukommen.  Diese  Bereitwilligkeit
werde  aber  an  die  Voraussetzung  geknüpft  sein,  daß  sich  auch  bezüglich
der  Eisenbahntarife  ein  entsprechendes  Uebereinkommen  finden  lasse.  Die
preußisch-hessische  Eisenbahngemeinschaft  werde  durch  die  Fortsetzung  des
Kanals  bis  Aschaffenburg  jährlich  4½  Millionen  an  Eisenbahneinnahmen
verlieren.  Preußen  und  Hessen  wollten  diese  Einnahmeminderung  hinnehmen,
  aber  sie  möchten  sich  einer  weiteren  Schädigung  durch  Fortführung
des  Kanals  erwehren.  In  dieser  Beziehung  seien  der  bayerischen  Regierung
  bestimmte  Vorschläge  gemacht  worden,  zu  denen  auf  dem  Wege  von
Regierungsverhandlungen  Stellung  genommen  werden  müsse.  Fraglich  sei,
ob  ein  tarifarisch  ganz  unabhängiger  Anschluß  des  bayerischen  Eisenbahnnetzes
  an  den  großen  Rhein-  und  Main-Schiffahrtsverkehr  sich  werde  erreichen
  lassen,  wie  seinerzeit  von  bayerischer  Seite  angenommen  worden
war.  Die  bayerische  Regierung  habe  reiflich  zu  prüfen,  ob  die  Vorteile,
welche  man  von  der  Fortführung  der  Main-Kanalisation  erwarte,  nicht
anderseits  durch  allzu  große  Opfer  erkauft  werden  müßten.  Er  hoffe,  bei
der  freundlichen  Haltung  der  preußischen  und  der  hessischen  Regierung,
sowie  bei  ihrem  Entgegenkommen  werde  es  schließlich  doch  zu  einer  befriedigenden
  Vereinbarung  kommen.  —  In  der  Debatte  fordern  mehrere
Abgeordnete,  daß  Bayern  seine  Tarifhoheit  unbedingt  behalte,  um  sich  nicht
Preußen  wehrlos  in  die  Hand  zu  geben.

3.  März.  (Preußisches  Herrenhaus.)  Beratung  eines

neuen  Ansiedlungsgesetzes.  Polenfrage.

Ein  Gesetzentwurf  über  Ansiedlungen  in  den  Provinzen  Ostpreußen,
Westpreußen,  Brandenburg,  Pommern,  Posen,  Schlesien  und  Sachsen  bestimmt:
  Die  Ansiedlungsgenehmigung  ist  endlich  im  Geltungsgebiet  des
Gesetzes,  betreffend  die  Beförderung  deutscher  Ansiedlungen  in  den  Provinzen
  Westpreußen  und  Posen,  vom  26.  April  1886  zu  versagen,  solange
nicht  eine  Bescheinigung  des  Vorsitzenden  der  Ansiedlungskommission  vorliegt,
  daß  die  Ansedlang  mit  den  Zielen  des  bezeichneten  Gesetzes  nicht
im  Widerspruch  steht.
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        40  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  4./16.)

v.  Below  wünscht  eingehende  Prüfung  in  der  Kommission,  um
alles  zu  vermeiden,  was  in  Polen  anstatt  Frieden  neuen  Zwiespalt  schaffen
könne.  Fürst  Radziwill:  Das  Gesetz  wolle  durch  den  §  15b  den  Polen
die  Ansiedlung  unmöglich  machen  und  die  katholische  Bevölkerung  zurückdrängen;
  es  sei  eine  Fortsetzung  des  Kulturkampfs.  Professor  Schmoller
ist  für  das  Gesetz.  Wenn  die  Staatsregierung  erkläre,  das  große  Werk
unserer  Kolonisation  in  Posen  und  Westpreußen  sei  ohne  die  Kompetenzen
im  §  15b  gefährdet  und  rein  unmöglich,  so  müssen  wir  der  Regierung
dieses  Recht  einräumen,  weil  die  salus  publica  uns  am  hoöchsten  steht.
Landwirtschaftsminister  v.  Podbielski:  Die  Regierung  habe  gewußt,  daß
der  §  15  b  angegriffen  werden  würde,  sie  brauche  ihn  aber  als  Waffe  in
dem  ihr  von  den  Polen  aufgedrungenen  Kampfe.  40000  Hektar  seien  in
den  letzten  Jahren  in  polnischen  Besitz  übergegangen,  in  Oberschlesien  vermehre
  sich  die  großpolnische  Propaganda,  in  Hinterpommern  beginne  schon
eine  polnische  Parzellierungsbank  ihre  Tätigkeit.  Dieser  polnischen  Offensive
solle  der  §  15b  entgegenwirken.  v.  Koscielski:  Das  Gesetz  sei  ein  Einbruch
  in  das  Eigentumsrecht  und  verstoße  gegen  das  Bürgerliche  Gesetzbuch.
  Die  Vermehrung  des  polnischen  Besitzes  sei  eine  Folge  des  polnischen
Fleißes,  während  die  Deutschen  vom  Staate  Millionen  erhielten.  Das
Gesetz,  das  der  Ostmarkenverein  erzwungen  habe,  werde  auch  die  Deutschen
schädigen,  denn  der  Boden  werde  an  Wert  verlieren.  Die  Polen  würden
trotz  der  Schädigungen  nicht  nachgeben.  Minister  des  Innern  Frhr.  v.  Hammerstein:
  Das  Gesetz  beziehe  sich  gleichmäßig  auf  Polen  und  Deutsche,
sei  also  nicht  verfassungswidrig.  Auch  vor  einem  Ausnahmegesetz  gegen
die  Polen  würde  er  im  Notfalle  nicht  zurückschrecken.  Graf  Oppersdorf:
Das  neue  Gesetz  werde  nicht  mehr  erreichen  als  die  älteren  Ansiedlungsgesetze;
  es  werde  nur  die  Verbitterung  auf  beiden  Seiten  steigern.  Kultusminister
  Studt:  Nicht  der  Ostmarkenverein  ist  für  uns  maßgebend,  sondern
  das  öffentliche  Wohl  gegenüber  dem  aggressiven  Vorgehen  der  Polen.
Die  Polen  überwuchern,  es  bleibt  von  deutscher  Bildung  wenig  übrig.  Es
muß  zugestanden  werden,  daß  der  größte  Teil  der  neuen  Ansiedler  Angehörige
  der  evangelischen  Kirche  sind.  Dieser  Zustand  ist  uns  aber  aufgedrungen
  worden.  Die  Evangelischen  bleiben  Deutsche,  die  Katholiken
polonisieren  sich.  Das  hat  uns  schon  200000  Seelen  gekostet.  Auch  bietet
die  katholische  Seelsorge  große  Schwierigkeiten.  Im  übrigen  haben  wir
keinen  Rückgang  der  katholischen  Bevölkerung  zu  beklagen.  In  den  Jahren
1895  bis  1900  hat  die  Zahl  der  Evangelischen  dort  um  ein  Drittel  Prozent
  zugenommen,  die  Zahl  der  Katholiken  um  3,6  Prozent.

Das  Gesetz  wird  an  eine  Kommission  verwiesen.

4./16.  März.  (Reichstag.)  Zweite  Beratung  des  Militäretats.
  Freiheit  der  militärischen  Kritik.  Sozialdemokraten  in  der
Armee.  1806  und  1813.  Mißhandlungen.

Abg.  Müller-Fulda  (3.)  berichtet  über  die  Kommissionsverhandlungen.
  Im  nächsten  Jahre  werde  ein  neues  Militärgesetz  vorgelegt  werden,
das  im  wesentlichen  eine  Verbesserung  des  jetzigen  Zustandes  enthalte.
Abg.  Bebel  (Soz.)  kritisiert  die  Militärverwaltung  scharf,  insbesondere  die
Soldatenmißhandlungen,  die  stetig  zunähmen.  Es  würde  mit  Unrecht  behauptet,
  daß  die  Mißhandlungen  von  sozialdemokratischen  Soldaten  provoziert
  würden;  im  Gegenteil,  die  Sozialdemokraten  seien  die  besten  Soldaten,
  weil  sie  eine  höhere  Intelligenz  als  die  übrigen  besäßen;  das  habe
schon  Caprivi  1893  anerkannt.  Der  Kriegsminister  suche  die  Kritik  an
den  militärischen  Dingen  zu  unterdrücken  und  insbesondere  die  inaktiven
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  4./16.)  41

Offiziere  durch  Drohungen  davon  abzuschrecken.  Frankreich  sei  in  dieser
Beziehung  viel  liberaler,  daher  seien  die  militärischen  Zustände  dort  besser.
Aber  die  Unterdrückungsversuche  nützten  nichts,  wie  die  Schriften  der  Bilse,
Beyerlein,  Baudissin  u.  a.  bewiesen,  die  den  Luxus,  die  Sittenlosigkeit  des
Offizierkorps,  die  kostspieligen  unsinnigen  Manöver  und  den  geistlosen
Paradedrill  geißelten.  Diese  Armee  gehe  einem  neuen  Jena  entgegen.
Preuß.  Kriegsminister  v.  Einem  stellt  einige  von  Bebel  angeführten  Einzelfälle
  richtig.  An  der  Beseitigung  der  Mißhandlungen  arbeite  die  Verwaltung
  schon  lange,  die  Sozialdemokratie  habe  nichts  für  die  Verminderung
getan,  sie  erschwere  sie  vielmehr  durch  die  Verhetzung  der  Soldaten.  Die
Kritik  werde  nicht  unterbunden,  sie  sei  sogar  notwendig  zum  Gedeihen
der  Armee.  Ausführungen  freilich  wie  die  des  Obersten  Gädke  im  „Berl.
Tagebl.“  und  des  Grafen  Baudissin  seien  nicht  ernst  zu  nehmen,  ebensowenig
  die  Angriffe  des  „Simplizissimus“  auf  den  Offizierstand,  die  eine
Verzerrung  darstellten.  In  Frankreich  gebe  es  für  die  Generale  eine  geringere
  Freiheit  der  Kritik  als  in  Deutschland.  Ueber  die  sozialdemokratischen
  Soldaten  sagt  der  Redner:  Ich  halte  es  für  ganz  natürlich,  daß
der  Abg.  Bebel  als  Führer  einer  so  gewaltigen  Partei  ausspricht,  daß  das
Sozialdemokratsein  schon  eine  ganz  bedeutende  Intelligenz  bewirkt  (Heiterkeit),
  und  daß  infolgedessen  die  Soldaten,  die  Sozialdemokraten  sind,  die
besten  werden.  Wenn  aber  Zeiten  kommen,  wo  nicht  bloß  die  Intelligenz
ausreicht,  sondern  wo  es  darauf  ankommt,  wie  es  im  Herzen  aussieht  (lebhafte
  Zustimmung  bei  der  Mehrheit  des  Hauses),  was  mache  ich  dann  mit
dem  Zukunftstaatssoldaten,  wenn  er  sagen  würde:  „Nun  will  ich  nicht
mehr!“  Mir  ist  ein  auf  königstreuer  und  religiöser  Grundlage  fußender
Soldat  lieber,  wenn  er  auch  ein  paar  Ringe  weniger  schießt  wie  ein  Sozialdemokrat.
  (Große  Erregung  bei  den  Sozialdemokraten;  Zustimmung  bei
den  übrigen  Parteien.)  Wie  es  mit  der  Intelligenz  der  Sozialdemokraten
in  militärischen  Dingen  aussieht,  das  hat  mich  ein  Inserat  gelehrt,  das
in  einem  Blatt  kurz  vor  den  Wahlen  stand:  „Wählt  den  Vizefeldwebel  M.,
der  ist  ein  Feldwebel  der  Reserve,  also  geeignet,  im  Falle  eines  Krieges
ein  Bataillon  zu  führen!“  (Heiterkeit.)  Wenn  ein  Bataillon  zu  führen
so  leicht  wäre,  dann  würde  ich  allerdings  meinen,  wir  schaffen  das  stehende
Heer  ab  und  gehen  zur  Miliz  über.  Bei  der  Beförderung  von  Unteroffizieren
  werden  wir  möglichst  darauf  sehen,  daß  sich  mit  der  Intelligenz
Charakterfestigkeit,  Königstreue  und  Vaterlandsliebe  verbindet.  Damit  folgen
wir  dem  berühmten  Beispiel  der  linken  Seite,  wo  alles,  was  nicht  waschecht
  ist,  ob  intelligent  oder  nicht,  munter  hinausfliegt.  (Große  Heiterkeit
und  dauernde  Unruhe.)  Wenn  der  Abg.  Bebel  sagt,  die  Beförderungen
seien  nur  abhängig  vom  Paradedrill,  so  kann  ich  ihm  erwidern,  daß  die
Brigade-,  Regiments-  und  Bataillonsbesichtigungen  anfangen,  ohne  an  den
Parademarsch  zu  denken.  Der  Abg.  Bebel  weiß  in  diesen  Dingen  nicht
Bescheid;  er  ist  auch  heute  noch  so  unschuldig  wie  ein  Kind  in  dieser  Beziehung.
  Der  Abg.  Bebel  verlas  dann  die  Herzensbekümmernisse  einzelner
Schriftsteller,  die  uns  auf  dem  Wege  nach  Jena  sahen.  Es  existiert,  glaube
ich,  ein  Buch  „Jena  oder  Sedan“  (Zuruf  Bebels:  Roman!),  jawohl,  ich
halte  überhaupt  die  ganze  Sache  für  romanhaft.  Was  ist  denn  Jena?
Jena  ist  eine  Schlacht,  welche  die  preußische  Armee  verloren  hat,  nicht
schlimmer  wie  manche  andere.  Die  Ehre  der  Armee  blieb  auf  diesem
Schlachtfelde  intakt.  (Zurufe  bei  den  Sozialdemokraten.)  Der  Zusammenbruch
  des  Staates  kam  später!  Es  waren  die  schmachvollen  Kapitulationen
der  Festungen  durch  die  (Zuruf  bei  den  Sozialdemokraten:  Junker!)  älteren
Offiziere,  die  glaubten,  nicht  mehr  Widerstand  leisten  zu  können.  Der  Zusammenbruch
  des  Staates  ist  erfolgt,  weil  die  kosmopolitisch  angehauchte
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        42  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  4./16.)

Bevölkerung  dem  Staate  fernestand  und  dem  Rufe  folgte:  Ruhe  ist  die
erste  Bürgerpflicht.  (Zuruf  der  Sozialdemokraten:  Geschichtsfälschung!)
Heute,  wo  jeder  mit  allen  Fasern  am  Staate  hängt,  ist,  glaube  ich,  ein
Jena  überhaupt  nicht  möglich,  es  sei  denn,  daß  von  einer  gewissen  Partei
unserem  Volke  alle  Vaterlandsliebe,  alle  Religion,  aller  Patriotismus  aus
der  Brust  gerissen  würde.  (Lebhafter  Beifall  rechts.)  Nicht  die  Kaiserfahne,
  nicht  die  Fahne  der  Armee,  sondern  nur  die  rote  Fahne  der  Sozialdemokratie
  kann  uns  nach  Jena  führen.  (Stürmischer  Beifall  rechts.  Große,
andauernde  Unruhe  bei  den  Sozialdemokraten.)

Abg.  Müller-Meiningen  (fr.  Vp.)  protestiert  gegen  die  Auffassung
der  Vorgänge  von  1806  und  1813;  nicht  das  kosmopolitisch  angehauchte
Bürgertum,  sondern  das  Ausruhen  auf  den  Lorbeeren  Friedrichs  des  Großen
habe  die  Katastrophe  herbeigeführt;  ohne  das  liberale  Bürgertum  wäre  die
Erhebung  von  1813  nicht  möglich  gewesen.  Die  gegenwärtigen  Zustände
in  der  Armee  seien  nicht  erfreulich;  früher  habe  sie  gehorcht  und  nicht
räsonniert,  jetzt  räsonniere  sie,  im  inaktiven  wie  aktiven  Teile.  Es  gehe
eine  große  Unzufriedenheit  durchs  Offizierkorps,  wie  die  Presse  und  Broschüren
  hervorragender  Generale  beweisen.  Die  Unzufriedenheit  rühre  zum
großen  Teil  von  den  zahllosen  Uniformänderungen  her.  Preuß.  Kriegsminister
  v.  Einem:  Um  eine  Legendenbildung  nicht  aufkommen  zu  lassen,
möchte  ich  erklären,  daß  es  geschichtlich  festgestellt  ist,  daß  die  preußische
Armee  im  Jahre  1806  bei  Jena  geschlagen  worden  ist,  weil  sie  nicht  auf
der  Höhe  der  kriegsmäßigen  Ausbildung  stand.  Ich  habe  nichts  weiter
gesagt,  als:  die  Ehre  hat  sie  im  Kriege  nicht  verloren,  sie  hat  tapfer  gekämpft,
  aber  sie  war  der  neuen  Kriegsweise  des  französischen  Heeres  nicht
gewachsen.  Daran  ist  sie  zugrunde  gegangen.  Es  ist  ferner  geschichtlich
festgestellt,  daß  der  Aufstand  des  Volkes  1813  das  Großartigste  und  Erhabenste
  ist,  was  ein  Volk  geleistet  hat,  und  ich  glaube,  wir  können  alle
stolz  darauf  sein,  was  das  preußische  Volk  in  allen  seinen  Teilen,  vom
Bürgerstande  bis  zum  Adel,  in  dieser  schweren  Zeit  des  Vaterlandes  geleistet
  hat.  —  Die  Klagen  über  Luxus  und  Uniformänderungen  seien  weit
übertrieben.

Am  folgenden  Tage  erklärt  auf  eine  Anfrage  der  Kriegsminister,
es  sei  in  der  preußischen  Armee  den  polnischen  Soldaten  nicht  verboten,
in  ihrer  Muttersprache  an  ihre  Angehörigen  zu  schreiben  oder  zu  beichten.
Auch  der  Besuch  polnischer  Wirtschaften  sei  nicht  verboten,  sondern  nur
deutschfeindlicher.  Abg.  Gradnauer  (Soz.)  protestiert  gegen  die  abfällige
Beurteilung  der  Sozialdemokraten  in  der  Armee  und  fordert  das  Recht
der  Notwehr  bei  Mißhandlungen.  Abg.  Beumer  (nl.):  Es  sei  verwunderlich,
  daß  die  Sozialdemokratie  über  Schimpfworte  in  der  Armee  klage,
während  ihre  Mitglieder  selbst,  wie  der  Dresdener  Parteitag  beweise,  die
gröbsten  und  ehrenkränkendsten  Ausdrücke  einander  entgegenschleuderten.

Am  7.  März  wendet  sich  Abg.  Bebel  (Soz.)  gegen  die  Gegenüberstellung
  von  sozialdemokratischen  und  nicht  sozialdemokratischen  Leistungen;
die  Sozialdemokratie  werde  in  einem  Deutschland  aufgezwungenen  Kriege
ihre  volle  Schuldigkeit  tun:  Ich  sage  noch  mehr:  wir  haben  sogar  das
allergrößte  Interesse,  wenn  wir  in  einen  Krieg  gezerrt  werden  sollen  —
ich  nehme  an,  daß  die  deutsche  Politik  so  sorgfältig  geleitet  wird,  daß  sie
selbst  keinen  Grund  gibt,  einen  Krieg  hervorzurufen  —,  aber  wenn  der
Krieg  ein  Angriffskrieg  werden  sollte,  ein  Krieg,  in  dem  es  sich  dann  um
die  Existenz  Deutschlands  handelte,  dann  —  ich  gebe  Ihnen  mein  Wort  —
sind  wir  bis  zum  letzten  Mann  und  selbst  die  ältesten  unter  uns  bereit,
die  Flinte  auf  die  Schulter  zu  nehmen  und  unseren  deutschen  Boden  zu
verteidigen,  nicht  Ihnen,  sondern  uns  zuliebe,  selbst  meinetwegen  Ihnen
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        Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 4./16.)  43

zum  Trotz.  Wir  leben  und  kämpfen  auf  diesem  Boden,  um  dieses  unser
Vaterland,  unser  Heimatland,  das  so  gut  unser  Vaterland,  vielleicht  noch
mehr  als  Ihr  Vaterland  ist,  so  zu  gestalten,  daß  es  eine  Freude  ist,  in
demselben  zu  leben,  auch  für  den  letzten  unter  uns.  Das  ist  unser  Bestreben,
  das  suchen  wir  zu  erreichen  und  deshalb  werden  wir  jeden  Versuch,
  von  diesem  Vaterlande  ein  Stück  Boden  wegzureißen,  mit  allen
uns  zu  Gebote  stehenden  Kräften  bis  zum  letzten  Atemzuge  zurückweisen.
Kriegsminister  v.  Einem:  Meine  Herren,  verzeihen  Sie  mir:  „Die  Botschaft
  hört'  ich  wohl,  allein  mir  fehlt  der  Glaube!“  .  .  Da  müssen
Sie  andere  Taten  zeigen,  da  müssen  Sie  aufhören,  diese  Agitation  zu
treiben.  Denn  das  ist  zweifellos:  man  kann  auf  der  einen  Seite  nicht
das  Vaterland  diskreditieren  in  den  Augen  seiner  Mitbürger,  man  kann
nicht  sagen,  ihr  seid  rechtlos,  ihr  seid  Sklaven,  und  auf  der  anderen  Seite
von  denselben  Leuten  verlangen,  daß  sie  ihr  Blut  und  Leben  und  alles,
was  sie  haben,  in  die  Schanze  schlagen  für  dieses  verlästerte  Vaterland.

An  den  folgenden  Tagen  wird  namentlich  diskutiert  über  die  technische
  Bildung  im  preußischen  und  bayerischen  Offizierkorps,  wobei  der
bayer.  Militärbevollmächtigte  Oberst  v.  Endres  dem  Versuche  des  Abg.
Müller-Meiningen  (fr.  Vp.),  einen  Unterschied  zu  ungunsten  Preußens  zu
konstatieren  und  ein  Kontingent  gegen  das  andere  auszuspielen,  lebhaft
entgegentritt.  Ferner  verlangt  Abg.  Müller-Meiningen  Auskunft,  ob  es
wahr  sei,  daß  der  Erbprinz  von  Meiningen  sein  Generalkommando  verloren
  habe,  weil  er  eine  Verfügung  gegen  die  Mißhandlungen  erlassen
habe.  So  sei  es  in  weiten  Kreisen  aufgefaßt  und  habe  großes  Aufsehen
erregt.  Kriegsminister  v.  Einem:  Die  Verabschiedung  der  kommandierenden
Generale  sei  durchaus  Sache  des  Kaisers,  und  er  lehne  es  ab,  darüber  hier
sprechen.  Die  Meinung,  daß  der  Erbprinz  wegen  Bekämpfung  der

Mißhandlungen  verabschiedet  sei,  sei  gerade  zu  eine  Beschuldigung  der  höchsten
Stelle,  als  ob  Seine  Majestät  nicht  selbst  mit  aller  Entschiedenheit  gegen
diese  Mißhandlungen  vorginge,  als  ob  er  einen  General  verabschiedete,
der  gegen  diese  von  Seiner  Majestät  mit  aller  Bestimmtheit  getadelten
Bergehen  vorging.  Am  8.  und  9.  März  findet  ein  lebhaftes  Rededuell
zwischen  den  Abgg.  Stöcker  (chr.soz.)  und  Bebel  (Soz.)  statt  über  die
sittlichen  Zustände  im  Offizierkorps,  wobei  Stöcker  scharf  gegen  die  sittlichen
  Anschauungen  der  Sozialdemokratie  im  Anschluß  an  Bebels  Buch:
„Die  Frau“  polemisiert.

Am  9.  März  werden  folgende  Resolutionen  angenommen:  1.  Eickhoff,
  Dr.  Müller-Sagan:  Die  Verbündeten  Regierungen  zu  ersuchen,  den
Mannschaften  des  stehenden  Heeres  und  der  Kaiserlichen  Marine  im  Falle
der  Urlaubserteilung  alljährlich  oder  doch  mindestens  einmal  während  ihrer
Dienstzeit  für  eine  Reise  in  die  Heimat  freie  Hin-  und  Rückfahrt  auf  den
deutschen  Eisenbahnen  zu  ermöglichen  und  ihnen  dabei  tunlichst  die  Benutzung
  der  Schnellzüge  zu  gestatten.  2.  Dr.  Beumer:  Die  Verbündeten
Regierungen  zu  ersuchen,  den  Mannschaften  des  stehenden  Heeres  und  der
Kaiserlichen  Marine  im  Falle  der  Urlaubserteilung  alljährlich  für  eine
Reise  in  die  Heimat  und  für  eine  entsprechende  Rückreise  in  die  Garnison
freie  Fahrt  auf  den  deutschen  Eisenbahnen  zu  ermöglichen.  —  Abgelehnt
wird  gegen  die  Rechte  und  Nationalliberalen  folgende  Resolution:  Die
Verbündeten  Regierungen  zu  ersuchen,  in  Erwägung  darüber  einzutreten,
inwieweit  die  Gewinnung  einer  ausreichenden  Zahl  von  Unteroffizieren
für  Armee  und  Flotte  durch  Ueberbürdung  der  einzelnen  infolge  ungleichmäßiger
  Verteilung  der  dienstlichen  Obliegenheiten  und  durch  unzulängliche
Löhnungsverhältnisse  erschwert  ist,  um  tunlichst  bald  Verbesserungsvorschläge
an  den  Reichstag  gelangen  zu  lassen.
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        44  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  5.  7.)

Am  11.  März  wird  folgender  Antrag  der  Budgetkommission  angenommen:
  Den  Herrn  Reichskanzler  zu  ersuchen,  zur  Verhütung  der  Soldatenmißhandlungen,
  insbesondere  der  systematischen  Mißhandlungen,  darauf
hinzuwirken,  daß  in  den  Fällen  des  Militär-Strafgesetzbuches  §  147,  welcher
  die  schuldhafte  Verabsäumung  der  Beaufsichtigung  von  Untergebenen
mit  Freiheitsstrafen  und  Dienstentlassung  bedroht,  gegen  die  für  die  Disziplin
  verantwortlichen  Vorgesetzten  die  Strafverfolgung  unnachsichtlich  eingeleitet
  wird.  Ferner  wird  der  Kommissionsbeschluß  über  die  Oberstleutnantsgehälter
  (S.  20)  angenommen.

Am  11.  und  12.  März  wird  über  die  Vermehrung  der  Unteroffizierstellen
  beraten.  Die  Kommission  beantragt  Ablehnung,  Abg.  Oriola  (nl.)
beantragt  Wiederherstellung  der  Regierungsvorlage,  Abg.  Spahn  (Z.)  Bewilligung
  von  650  Stellen  anstatt  765  auf  ein  halbes  Jahr.  Am  13.
wird  der  Antrag  Oriola  mit  104  gegen  104  Stimmen  abgelehnt,  der  Antrag
  Spahn  angenommen.  —  In  den  folgenden  Tagen  werden  insbesondere
die  Löhne  der  Militärarbeiter,  die  Vergebung  militärischer  Bauten  und  die
Remontebeschaffung  erörtert.

5.  März.  (Hannover.)  Generalfeldmarschall  Graf  Waldersee

  nach  kurzem  Leiden  †.

Geboren  8.  April  1832  in  Potsdam,  trat  1850  in  die  Armee,  1866
und  1870  Major  im  Generalstab,  zeichnete  sich  besonders  im  Loirefeldzug
aus,  1881  Generalquartiermeister,  1888  Generalstabschef,  1891  kommandierender
  General  des  9.  Armeekorps,  1898  Inspekteur  der  3.  Armeeinspektion,
  1900/1  Kommandeur  der  internationalen  Truppen  in  Tschili.  —  Seit
der  Rückkehr  aus  China  litt  er  an  Venenentzündung.

Anfang  März.  (Jena.)  Konfessionelle  Streitigkeiten  an

der  Universität.

Der  Senat  verbietet  farbentragende  Studentenverbindungen  auf  konfessioneller
  Grundlage.  Das  Verbot  ist  veranlaßt  durch  die  Gründung  einer
katholischen  Verbindung  „Sugambria“,  die  Reibungen  unter  den  Studenten
hervorgerufen  hatte.  Die  katholische  Presse  greift  das  Verbot  als  einen
Akt  der  Intoleranz  an;  von  protestantischer  Seite  wird  ausgeführt,  daß
die  „Sugambria“  den  konfessionellen  Frieden  gestört  habe,  indem  die  katholischen
  Studenten  durch  einen  Druck  außerakademischer  Kreise  zum  Eintreten
  bewogen  würden.

7.  März.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  verweist
nach  zweitägiger  Debatte  über  die  Lage  der  Zuckerindustrie  folgende
Anträge  an  eine  Kommission:

Abg.  Graf  Praschme  (3.),  Frhr.  v.  Richthofen  (kons.):  Die  Regierung
  zu  ersuchen,  der  jetzigen  Notlage  der  heimischen  Zuckerindustrie  durch
eine  anderweitige  Gestaltung  der  Eisenbahngütertarife  für  Rüben-(Roh-  und
Konsum-)  Zucker  mit  tunlichster  Beschleunigung  Rechnung  zu  tragen.  Abg.
Stupp  (3.):  Die  Regierung  zu  ersuchen,  in  Rücksicht  auf  die  andauernde
Notlage  der  deutschen  Zuckerindustrie  und  Landwirtschaft  die  Eisenbahntarife
für  Zuckerrüben,  Schnitzel,  Melasse  und  Melassefutter  noch  weiter  herabzusetzen.

7.  März.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Beim  Eisenbahnetat
  teilt  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  Budde  einiges  mit
über  die  allgemeine  wirtschaftliche  und  finanzielle  Lage  der  Eisenbahnen
  und  die  Verhältnisse  der  Beamten:
        <pb n="53" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  7.)  45

Nach  alter  Sitte  möchte  ich  einige  Bemerkungen  der  Beratung  des
Etats  vorausschicken.  Unser  oberster  Grundsatz  ist  die  Aufrechterhaltung
eines  gesicherten  Betriebes.  Die  Streckensicherung  mit  allen  neuen  technischen
  Mitteln  ist  immer  weiter  fortgeschritten.  Unsere  Maßnahmen  haben
sich  als  richtig  erwiesen,  die  Unfälle  haben  sich  stetig  vermindert.  Im
Jahre  1903  kamen  auf  100  km  Bahnlänge  8,12  Umfälle,  1902  nur  5,81,
auf  1  Million  Lokomotivkilometer  1893  5,78,  1902  nur  3,37.  Die  Sicherheit
  unserer  Bahnen  ist  größer  als  die  gerühmte  Sicherheit  der  amerikanischen
  Bahnen.  In  Amerika  kamen  7,01  v.  H.  Zusammenstöße  und  Entgleisungen
  vor,  in  Preußen  nur  1,35  v.  H.  Die  Zahlen  der  Unfälle  in
Amerika  und  bei  uns  verhalten  sich  wie  4:  1,7  und  die  Zahlen  der  Tötungen
wie  3:  1.  Bei  uns  fährt  der  Reisende  also  dreimal  sicherer  als  in  Amerika.
Auch  für  die  Bequemlichkeit  der  Reisenden  ist  sehr  viel  mehr  gesorgt  worden
als  früher.  Von  unserer  Klasseneinteilung  will  ich  nicht  abweichen;  sie
entspricht  dem  Bedürfnis  unseres  Volkes.  Die  Fürsorge  für  unser
Beamtenpersonal  schreitet  ebenfalls  fort;  natürlich  bestehen  in  einem  so
großen  Beamtenkörper  immer  noch  einige  Wünsche,  aber  nicht  alle  Wünsche
sind  berechtigt.  Wenn  solche  Wünsche  hier  vorgetragen  werden,  so  hebt
sich  die  Begehrlichkeit.  Daß  es  nützlich  ist,  wenn  immer  gesagt  wird  in
diesem  Hause:  wir  sind  die  Wohltäter,  und  der  Minister  ist  der  böse  Mann,
das  bezweifle  ich.  Der  Disziplin  nützt  das  nicht.  Mir  haben  neulich  Beamte
  gesagt:  Wir  reichen  alle  Jahre  unsere  Petition  beim  Abgeordnetenhause
  ein,  und  wir  fassen  darin  alle  unsere  Wünsche  zusammen.  (Heiterkeit.)
Die  Einnahmen  der  Eisenbahnverwaltung  sind  von  1188  Millionen  im
Jahre  1897  gestiegen  auf  1400  Millionen  im  Jahre  1902,  also  um  17  v.  H.,
die  Ausgaben  für  das  Beamtenpersonal  sind  jedoch  gestiegen  von  344  Millionen
  auf  420  Millionen,  das  heißt  um  24  v.  H.  Alle  meine  Wünsche
sind  in  diesem  Etat  nicht  erfüllt,  aber  für  die  Bahnwärter  sind  100  Mark
Erhöhung  vorgesehen,  die  Wagenmeister  sollen  Stellenzulagen    bis  zu  400  Mark
erhalten,  für  die  Lokomotivbeamten  sind  die  pensionsfähigen  Nebenbezüge
so  geordnet,  daß  entsprechend  ihren  Wünschen  ihre  Pensionsverhältnisse  sich
gebessert  haben.  Die  Lokomotivführer  insbesondere  halten  treu  zur  Verwaltung
  und  gestatten  nicht,  daß  sich  Umsturzbestrebungen  unter  ihnen
geltend  machen;  sie  haben  sich  ein  eigenes  Lokomotivführerheim  gegründet,
zu  dessen  Besichtigung  ich  Sie  einlade.  Die  Ruhetage  der  Beamten  sind
stetig  vermehrt  worden.  1900  leistete  der  Beamte  im  Durchschnitt  täglich
10,64  Stunden  Dienst,  1903  10,54  Stunden;  die  dienstfreien  Tage  betrugen
  im  Monat  3,26  im  Jahre  1900,  3,39  im  Jahre  1903,  davon  entfielen
  auf  den  Sonntag  1900  1,97,  1903  2,13  Tage.  Die  Arbeitslöhne
sind  gesteigert  worden,  der  Lohn  wird  fortbezahlt  bei  Beurlaubungen  u.  s.  w.;
es  wird  freie  Fahrt  gewährt  für  den  Besuch  der  Familie  u.  s.  w.;  für  die
Belohnungen  nach  langer,  guter  Dienstzeit  ist  eine  neue  Verordnung  erlassen
  worden;  bis  jetzt  sind  dafür  90000  Mark  jährlich  ausgegeben  worden;
  nach  der  neuen  Verordnung  werden  es  210000  Mark  sein.  Arbeiterausschüsse
  sind  gebildet  und  werden  weiter  gebildet  werden;  vorläufig  ist
damit  bei  drei  Direktionen  ein  Versuch  gemacht  worden..  Wir  hatten
das  finanzielle  Ergebnis  des  laufenden  Jahres  früher  auf  63  Millionen
Mark  geschätzt,  nach  den  neuesten  Berichten  der  Eisenbahndirektionen  werden
es  zu  meiner  Freude  93  Millionen  sein.  Der  Ausgleichsfonds  der  Eisenbahnverwaltung
  wird  also  so  dotiert  werden  können,  daß  er  seinen  Zweck
erfüllt.  Unsere  Eisenbahnen  haben  eine  gute  finanzielle  Zukunft,  aber  trotzdem
  müssen  wir  nach  der  Lehre  des  letzten  Rückschlags  vorsichtig  sein.
Unser  Betriebskoeffizient  im  laufenden  Jahre  wird  60,45  v.  H.  betragen,
ist  also  wesentlich  günstiger  als  früher.  Zum  erstenmal  haben  wir  eine
        <pb n="54" />
        46  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einelnen  Glieder.  (März  7.9.  8.)

Einnahme  von  1½  Milliarden  einstellen  können;  1879  hatten  wir  nur
163  Millionen  Einnahmen.  Am  1.  April  d.  J.  kann  unsere  Staatseisenbahnverwaltung
  ihr  25jähriges  Jubiläum  feiern.  Im  Jahre  1879  wurde
die  preußische  Eisenbahnpolitik  vom  Fürsten  Bismarck  eingeleitet,  um  erstens
ein  einheitliches  Eisenbahnnetz  zu  schaffen,  zweitens  durch  Uebernahme  der
gewinnbringenden  Bahnen  auch  unrentable  Meliorationslinien  bauen  zu
önnen,  und  drittens,  um  die  Einnahmen  aus  den  Eisenbahnen  nicht  einzelnen
  Kapitalisten,  sondern  dem  gesamten  Staate  zukommen  zu  lassen,
damit  dieses  öffentliche  Verkehrsinstitut  nicht  im  Interesse  einzelner  ausgebeutet
  werden  könnte.  Unsere  Betriebslänge  betrug  1879  6104  km,  jetzt
beträgt  sie  33767  km,  die  Einnahmen  betrugen  1879  163,8  Millionen,
jetzt  1517  Millionen,  die  Ausgaben  1879  102  Millionen,  jetzt  929  Millionen,
der  Ueberschuß  betrug  1879  61  Millionen,  jetzt  587  Millionen;  die  Rente
des  Anlagekapitals  ist  von  4,3  v.  H.  auf  7  v.  H.  gestiegen.  Dabei  ist  der
Durchschnittsbetrag  der  Einnahme  für  das  Personenkilometer  wie  für  das
Tonnenkilometer  ermäßigt  worden.  Hätten  wir  noch  die  Personentarife
und  Gütertarife  von  damals,  so  hätten  wir  jetzt  ein  Plus  an  Einnahmen
von  135  Millionen  beim  Personenverkehr  und  von  142  Millionen  beim
Güterverkehr,  und  hätten  wir  all  die  vermehrten  Ausgaben  nicht  gemacht,
so  hätten  wir  ein  Plus  von  383  Millionen.

7.9.  März.  (Berlin.)  Heimarbeiterschutzkongreß.  Die  Ausbeutung,
  der  die  Heimarbeiter  unterliegen,  mit  ihren  sittlichen  und
hygienischen  Folgen  wird  geschildert.  An  dem  Kongreß,  der  von
Sozialdemokraten  einberufen  ist,  nehmen  weder  die  christlichen  Verbände
  noch  Regierungsvertreter  teil;  bürgerliche  Sozialpolitiker  sind
anwesend.

8.  März.  Der  Bundesrat  stimmt  dem  Beschlusse  des
Reichstags,  den  §  2  des  Jesuitengesetzes  aufzuheben,  zu.  (Vergl.
1902,  1903.)

Der  aufgehobene  §  2  lautet:  „Die  Angehörigen  des  Ordens  der
Gesellschaft  Jesu  oder  der  ihm  verwandten  Orden  oder  ordensähnlichen
Kongregationen  können,  wenn  sie  Ausländer  sind,  aus  dem  Bundesgebiete
ausgewiesen  werden;  wenn  sie  Inländer  sind,  kann  ihnen  der  Aufenthalt
in  bestimmten  Bezirken  oder  Orten  versagt  oder  angewiesen  werden.“

Das  Gesetz  betreffend  den  Orden  der  Gesellschaft  Jesu  hat  nunmehr
folgende  Gestalt:  „§  1.  Der  Orden  der  Gesellschaft  Jesu  und  die  ihm  verwandten
  Orden  und  ordensähnlichen  Kongregationen  sind  vom  Gebiete  des
Deutschen  Reiches  ausgeschlossen.  Die  Errichtung  von  Niederlassungen  derselben
  ist  untersagt.  Die  zur  Zeit  bestehenden  Niederlassungen  sind  binnen
einer  vom  Bundesrate  zu  bestimmenden  Frist,  die  sechs  Monate  nicht  übersteigen
  darf,  aufzulösen.  §  3.  Die  zur  Ausführung  und  zur  Sicherstellung
des  Vollzugs  dieses  Gesetzes  erforderlichen  Anordnungen  werden  vom  Bundesrate
  erlassen."“

Am  8.  März  wird  das  Gesetz  vom  Kaiser  vollzogen  und  am  11.
durch  Publikation  in  Kraft  gesetzt.  —  An  das  Gesetz  knüpft  sich  eine  lebhafte
  Preßdebatte  über  die  Jesuiten  und  über  die  Frage,  welche  Staaten
im  Bundesrate  die  Majorität  gebildet  haben.  Als  bekannt  wird,  daß
Baden  für  die  Aufhebung  gestimmt  hat,  führen  die  „Leipziger  Neuesten
Nachrichten“  diese  Wendung  der  badischen  Regierung  auf  den  Einfluß  der
Großherzogin  zurück,  die  dabei  von  dynastischen  Rücksichten  geleitet  werde.  —
        <pb n="55" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  9.)  47

Zwischen  dem  Evangelischen  Bunde,  der  scharf  gegen  den  Beschluß  und
das  Zentrum  polemisiert,  und  der  konservativen  Partei  kommt  es  zu
heftigen  Auseinandersetzungen,  weil  der  Evangelische  Bund  die  Konservativen
für  das  Wachstum  der  Klerikalen  verantwortlich  macht.

9.  März.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten  Budde  sagt  über  die  Koalitionsfreiheit  der
Eisenbahnarbeiter  und  die  Beschäftigung  von  Sozialdemokraten:

Es  existieren  mindestens  anderthalb  Dutzend  berufliche  Koalitionen
in  der  Eisenbahnverwaltung,  die  alle  zugelassen  sind  und  die  Beamte  aufnehmen,
  denen  unbedingt  ein  Koalitionsrecht  auf  diesem  Gebiete  nicht  zustehen
  würde.  Das  hat  schon  mein  Amtsvorgänger  getan,  und  ich  habe
es  bestehen  lassen.  Das  Vorgehen  gegen  die  sozialdemokratischen  Koalitionen
  ist  ja  etwas  anderes.  Der  preußische  Beamte  hat  einen  Eid  geleistet,
  treu  dem  König,  dem  Vaterlande  und  seinem  Berufe  zu  dienen
(Beifall  rechts),  und  der  Arbeiter  unterschreibt  im  Arbeitsvertrag,  daß  er
sich  an  ordnungsfeindlichen  Bestrebungen  nicht  beteiligen  darf.  Sind  die
sozialdemokratischen  Bestrebungen  ordnungsfeindlich?  Da  brauchen  wir  nur
den  Dresdener  Parteitag  zu  lesen,  über  den  ich  mich  gefreut  habe,  weil  er
Klarheit  über  die  Situation  für  die  bürgerlichen  Parteien  geschaffen  hat.
Wir  brauchen  nur  zu  lesen,  was  täglich  im  „Vorwärts“  gebracht  und  was
darüber  im  anderen  Hause  täglich  gesagt  wird.  (Zustimmung  rechts.)
Danach  ist  die  Sozialdemokratie  vom  Standpunkt  unserer  heutigen  Staatsorganisation
  eine  ordnungsfeindliche  Partei.  (Zustimmung  rechts.)  Wenn
ein  Beamter  dieser  Partei  angehört,  sie  täglich  unterstützt,  Beiträge  an  sie
bezahlt  zum  Zwecke,  die  heutige  Staatsorganisation  zu  untergraben  und
zu  beseitigen,  so  ist  selbstverständlich,  daß  ein  solcher  Mann  nicht  Dienst
bei  der  Staatsverwaltung  finden  kann  oder  daraus  entlassen  werden  muß.
(Beifall  rechts.)  Ich  habe  deshalb  zu  meinem  größten  Bedauern  27  Arbeiter
  entlassen  müssen.  Die  armen  Leute  tun  mir  leid,  aber  ich  habe
genugsam  gesagt:  ich  dulde  nicht,  daß  einer  sich  sozialdemokratisch  tätig
erweist.  Hätte  ich  eine  Entlassung  verfügt,  ohne  das  vorher  gesagt  zu
haben,  so  wäre  ich  wohl  zu  hart  gewesen;  aber  ich  habe  es  bei  jeder  Gelegenheit
  gesagt.  So  tragen  die  Schuld  an  den  Entlassungen  die  Verführer,
die  den  armen  Mann  in  die  Partei  gebracht  haben.  Ich  mußte  die  Leute
entlassen,  denn  der  Eisenbahner  muß  wissen,  woran  er  ist;  er  verlangt  von
mir,  daß  ich  die  Arbeitswilligen  schütze,  und  wenn  ich  gestern  die  Treue
des  Lokomotivpersonals  erwähnt  habe,  so  bin  ich  der  Ansicht,  daß  im
großen  Ganzen  bis  auf  wenige  verführte  Ausnahmen  die  Beamten  der
sozialdemokratischen  Partei  fernstehen. ...  Der  Abg.  Legien  hat  am
30.  Januar  d.  J.  im  Reichstag  gesagt:  Was  würde  es  schaden,  wenn  einmal
  ein  paar  Stunden  der  Eisenbahnbetrieb  stillstände;  in  der  Schweiz
seien  dann  in  wenigen  Stunden  die  Differenzen  ausgeglichen  gewesen;  an
einem  solchen  Streik  wären  nicht  die  Arbeiter,  sondern  die  Verwaltung
schuld,  die  sich  mit  den  Arbeitern  nicht  zu  verständigen  verstehe.  Welche
Leichtfertigkeit  liegt  darin!  In  jedem  Streit  heißt  es:  audiatur  et  altera

pars,  und  das  Recht  liegt  in  der  Mitte,  aber  hier  heißt  es  einfach:  Die
Verwaltung  ist  schuld.  Ich  will  nicht  ausmalen,  was  bei  einem  Eisenbahnerstreik
  hier  geschähe,  wenn  der  Betrieb  ein  paar  Stunden  still  stände.
Die  Städte  würden  verhungern,  das  ganze  Erwerbsleben  stände  still.
Wenn  ein  Eisenbahner  in  den  Staatseisenbahndienst  tritt,  übernimmt  er
damit  die  Verpflichtung,  seine  persönlichen  Wünsche  hinter  das  Gesamtwohl
des  Staates  zurückzustellen.  Für  die  entlassenen  27  Arbeiter  meldeten  sich
        <pb n="56" />
        48  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  10.—12.)

1000  als  Ersatz.  Wenn  ich,  um  das  sogenannte  Koalitionsrecht  zu  beobachten,
  die  guten  1000  Arbeiter  draußen  abweisen  und  die  unzuverlässigen
  Arbeiter  behalten  wollte,  so  wäre  das  pflichtwidrig.  Wir  behalten
unsere  Arbeiter  dauernd,  1  v.  H.  sind  über  70  Jahre  alt,  1  v.  H.  sind
über  40  Jahre  im  Dienst.  Nur  3  v.  H.  der  Arbeiter  scheiden  von  uns
aus.  Das  zeigt,  daß  ein  guter  Geist  unter  unseren  Arbeitern  herrscht.
Etwa  60  v.  H.  unserer  Lehrlinge  kommen  aus  unseren  Arbeiterfamilien.
Die  Eisenbahnen  dienen  im  Kriege  unserem  Aufmarsch,  die  Sozialdemokraten
  haben  aber  internationale  Vereinbarungen  und  wollen  auch  dann
kommandieren,  daß  die  Räder  still  stehen.  Beim  holländischen  Streik  haben
die  ledigen  Arbeiter  nur  eine  Unterstützung  von  7  Mark  bekommen  können.
Die  bürgerlichen  Parteien  müssen  sich  klar  machen,  was  ein  Eisenbahnerstreik
  für  unser  ganzes  gewerbliches  Leben  bedeuten  würde.  Es  ist  unrecht,
wenn  hier  gesagt  wird,  wenn  die  Wünsche  der  Beamten  nicht  erfüllt  werden,
  würden  sie  Sozialdemokraten.  (Zustimmung  rechts.)  Schließlich  sagen
sich  die  Leute  selbst,  wir  haben  ein  Recht,  Sozialdemokraten  zu  werden,
unser  Abgeordneter  hat  es  selbst  gesagt.  (Zustimmung  rechts.)

10.  März.  Der  Reichstag  genehmigt  nach  kurzer  Debatte
gegen  die  Stimmen  der  Sozialdemokraten  eine  Vorlage,  die  dem
schleswig--holsteinischen  Fürstenhause  dieselben  Sonderrechte  wie  dem
vormals  hannoverschen,  hessischen  und  nassauischen  Hause  zugesteht.

11./15.  März.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Zweite
Beratung  des  Etats  des  Ministeriums  des  Innern.

Es  wird  hauptsächlich  diskutiert  über  die  Polenfrage,  namentlich
die  Schreibweise  polnischer  Namen,  die  Diskussion  preußischer  Angelegenheiten
  im  Reichstag  wie  in  der  Frage  der  russischen  Untertanen,  die
Zigeunerplage,  die  Maßregelung  welfischer  Ortsvorsteher,  Arbeitslast  der
Landräte  und  Amtsvorsteher,  Lage  der  Gendarmen,  Fürsorgeerziehung
Minderzähriger.

12.  März.  (Bremerhaven.)  Der  Kaiser  tritt  auf  dem
„König  Albert“  vom  Norddeutschen  Lloyd  eine  Reise  ins  Mittelmeer

  an.
März.  (Baden.)  Beratungen  über  die  Verfassungsreform.

Die  „Mannheimer  Volksstimme“  veröffentlicht  die  Ergebnisse  der
geheim  geführten  Kommissionsberatung  über  die  Verfassungsreform.  Die
Hauptsätze  sind:  Der  Regierungsentwurf  hat  bei  der  Mitgliedervermehrung
der  Ersten  Kammer  neben  den  bisherigen  Vertretern  der  beiden  Landesuniversitäten
  einen  Vertreter  der  Technischen  Hochschule,  drei  der  Handelskammern,
  zwei  von  den  Landwirtschaftskammern  und  einen  von  den  Handwerkskammern
  gewählten  Vertreter  vorgesehen.  Die  Verfassungskommission
reduzierte  die  Gesamtzahl  der  Vertreter  der  Hochschulen  auf  zwei,  beläßt
es  aber  im  übrigen  bei  den  Bestimmungen  der  Vorlage  und  schließt  einen
Vertreter  von  der  Organisation  der  Arbeiter  als  Abgeordneten  ein,  sobald
die  Arbeiterkammern  durch  Reichs-  oder  Landesgesetz  beschafft  sind.  Weiter
bestimmt  die  Vorlage  zu  der  Ersten  Kammer,  daß  der  Großherzog  statt
wie  bis  jetzt  acht  später  zehn  Mitglieder  ernennen  solle,  worunter  vier  aus
der  Zahl  der  Oberbürgermeister  (in  Städten,  die  unter  der  Städteordnung
stehen)  und  der  Bürgermeister  der  Gemeinden  von  mehr  als  3000  Einwohnern.
  Die  Kommission  beschloß,  daß  die  vier  Bürgermeister  von  den
Mitgliedern  der  Bürgerausschüsse  der  Städte  selbst  zu  wählen  sind.  Von
        <pb n="57" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  14.)  49

den  vier  Bürgermeistern  sollen  zwei  von  den  Städten,  die  der  Städteordnung
  nicht  unterstehen,  gewählt  werden.  Die  vom  Großherzog  zu
ernennenden  Mitglieder  sind  auf  acht  reduziert  (wie  bisher).  Die  Erlangung
  der  erblichen  Landstandschaft  soll  als  Erfordernis  haben  ein
Stammgut  mit  einem  Steueranschlag  von  zwei  Millionen  statt  der  in  der
Vorlage  vorgesehenen  einen  Million.  Die  wichtigste  Aenderung  an  der
Vorlage  ist  die  Aenderung  bezüglich  der  Erweiterung  des  Budgetrechts  der
Ersten  Kammer.  Die  Regierungsvorlage  sah  hier  ein  völlig  gleiches  Budgetrecht
  der  beiden  Kammern  vor.  Diese  Forderung  lehnte  die  Kommission
ab.  Sie  räumte  zwar  der  Ersten  Kammer  das  Recht  ein,  über  einzelne
Positionen  des  Haushaltes  und  der  Finanzgesetzvorlage  abzustimmen;  bei
Differenzen  hat  aber  eine  erneute  Abstimmung  der  beiden  Kammern  zu
erfolgen.  Kommt  hierbei  eine  Uebereinstimmung  nicht  zu  stande,  so  hat
die  Erste  Kammer  im  ganzen  über  den  Entwurf  in  der  von  der  Zweiten
Kammer  angenommenen  Fassung  abzustimmen.  Lehnt  dann  die  Erste
Kammer  den  Entwurf  ab,  so  hat  eine  Durchzählung  der  Stimmen  der
beiden  Kammern  stattzufinden.  Der  so  gefaßte  Beschluß  gilt  dann  als
Beschluß  der  Landstände.  In  der  Vorlage  war  sodann  das  Wahlrecht  der

weiten  Kammer  eingeschränkt  worden,  insofern  als  eine  zweijährige

Karenzzeit  sowohl  für  die  Staatsangehörigkeit  wie  auch  für  die  Ansässigkeit
  in  Baden  gefordert  wird;  ferner  sollten  diejenigen  nicht  wahlberechtigt
sein,  die  im  letzten  Jahre  vor  der  Wahl  mit  ihren  Staats-  oder  Gemeindesteuern
  im  Rückstand  geblieben  sind.  Die  Kommission  beschränkte  diese
Kautelen  darauf,  daß  zur  Wahlberechtigung  der  Besitz  der  Staatsangehörigkeit
  oder  die  Ansässigkeit  in  einer  Dauer  von  mindestens  einem  Jahre  vor
der  Wahl  erforderlich  ist  und  daß  die  Befugnis  zur  Wahlberechtigung  dann
ruht,  wenn  der  Wahlberechtigte  trotz  rechtzeitiger  Mahnung  im  letzten
Jahre  vor  der  Wahl  mit  der  Steuerzahlung  gegenüber  dem  Staat  oder
der  Gemeinde  in  schuldhafter  Weise  im  Rückstand  geblieben  ist.  Eine
stärkere  Aenderung  hat  die  Mitgliederzahl  der  Zweiten  Kammer  und  das
Wahlverfahren  in  den  Städten  erfahren.  Gegenwärtig  besteht  die  Zweite
Kammer  aus  63  Mitgliedern.  Die  Regierungsvorlage  sieht  eine  Vermehrung
  der  Mitgliederzahl  auf  70  vor;  da  das  Zentrum  aber  kleinere  Wahlkreise
  und  die  Erhöhung  auf  zirka  80  Abgeordnete  wünschte,  einigte  sich
die  Kommission  gegen  die  Stimmen  des  Zentrums  auf  73  Abgeordnete.
Für  die  größeren  Städte  setzten  in  der  Kommission  Nationalliberale  und
Zentrum  den  Proporz  durch.  Das  Gesetz  soll  gleichzeitig  mit  dem  Gesetz
über  die  Wahlkreiseinteilung  und  das  Wahlverfahren  am  1.  Juli  1905  in
Kraft  treten,  vorausgesetzt,  daß  nicht  vor  diesem  Termin  eine  Auflösung
des  Landtags  erfolgt,  so  daß  die  neuen  Bestimmungen  schon  für  die  neu
zu  erwählenden  Kammern  in  Kraft  treten.

14.  März.  Im  Reichstag  teilt  Kolonialdirektor  Dr.  Stübel
mit,  daß  die  Regierung  auf  Verlangen  des  Oberst  Leutwein  noch
800  Reiter  und  2  Batterien  nach  Südwestafrika  entsenden  werde.
Dem  Reichstag  werde  eine  Vorlage  um  nachträgliche  Genehmigung
der  Kosten  zugehen.

14.  März.  (Lübeck.)  Der  Senat  erklärt  auf  eine  Anfrage,
der  Lübische  Vertreter  im  Bundesrat  habe  sich  seiner  Stimme  enthalten
  bei  der  Abstimmung  über  den  §2  des  Jesuitengesetzes.  Die

Bürgerschaft  spricht  hierüber  ihr  schmerzliches  Bedauern  aus.
Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.  4
        <pb n="58" />
        50  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  14./15.)

Mitte  März.  (Oldenburg.)  Regelung  der  künftigen  Thronfolge.

  (Vgl.  Rußland.)

Nach  einem  Beschluß  des  Landtags  soll  die  Regierung  aller  Teile
des  Großherzogtums  im  Falle  des  Aussterbens  der  jetzt  herrschenden  Linie
an  die  Familie  Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg  übergehen.  —
Der  Chef  der  Glücksburger  Linie  ist  Herzog  Friedrich  Ferdinand,  auf  den
das  russische  Kaiserhaus  seine  eventuellen  Erbrechte  übertragen  hat.

Gegen  den  Beschluß  protestiert  Herzog  Ernst  Günther  zu  Schleswig-Holstein-Sonderburg--Augustenburg,
  der  Bruder  der  Deutschen  Kaiserin,
weil  er  den  gültigen  Familienverträgen  innerhalb  des  Gesamthauses  Oldenburg,
  dessen  ältester  Zweig  zur  Zeit  die  Linie  Augustenburg  ist,  widerspreche.
  —  Die  oldenburgische  Regierung  erkennt  das  augustenburgische
Erbrecht  nicht  an.

14.  März.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  in
Lüneburg  erhält  Dr.  Jänecke  (nl.)  7177  (1903  6782),  v.  Wangenheim
  (Welfe)  9029  (7194),  Fischer  (Soz.)  3908  (5564),  Dobberkau
(Bd.  d.  L.)  2769  (3005)  Stimmen.  In  der  Stichwahl  (24.  März)
erhält  Wangenheim  11  689,  Jänecke  10  211  Stimmen.

14./15.  März.  (Bayerische  Abgeordnetenkammer.)  Konflikt

  Asch-Pichler.

Im  November  vorigen  Jahres  hat  Abg.  Dr.  Pichler  (Z.)  dem
Kriegsminister  Frhrn.  v.  Asch  einen  an  ihn  gerichteten  Brief  eines  Einjährig-Freiwilligen
  Eras  übergeben,  in  dem  Eras  über  schlechte  Behandlung
  durch  Vorgesetzte  klagt  und  behauptet,  trotz  körperlicher  Gebrechen
widerrechtlich  beim  Militär  zurückbehalten  zu  werden.  Der  Kriegsminister
ordnet  daraufhin  eine  Untersuchung  an,  die  die  Haltlosigkeit  der  Behauptungen
  von  Eras  ergibt;  Eras  wird  deshalb  wegen  falscher  Beschuldigung
von  Vorgesetzten  bestraft.  Abg.  Pichler  spricht  hierauf  dem  Kriegsminister
sein  Befremden  aus,  daß  er  eine  Untersuchung  gegen  Eras  angeordnet
habe,  da  er  dem  Minister  den  Brief  nur  vertraulich  übergeben  habe.  Die
Zentrumspresse  greift  den  Minister  scharf  an,  er  habe  einen  Vertrauensbruch
  begangen.  Die  liberale  Presse  gibt  im  allgemeinen  dem  Minister
recht.  In  der  Zentrumspresse  wird  behauptet,  solche  durch  Abgeordnete
übermittelte  Beschwerden  seien  bisher  vertraulich  außerdienstlich  erledigt
worden.

In  der  Untersuchung  gegen  Eras,  in  der  Abg.  Pichler  vorgeladen
wird,  bezeichnet  er  das  Verhalten  des  Ministers  als  Indiskretion  und  behauptet,
  der  Minister  habe  bereits  einen  viel  schwereren  Fall  als  den  vorliegenden
  vertraulich  erledigt,  daher  habe  er  auch  hier  auf  Diskretion
rechnen  dürfen.  Auf  die  Anfrage,  was  für  ein  Fall  das  sei,  verweigert
er  die  Auskunft,  da  ihm  ein  Abgeordneter  vertraulich  davon  Mitteilung
gemacht  habe.

Kriegsminister  v.  Asch  erklärt  am  14.  März  in  der  Kammer  unter
scharfen  Angriffen  gegen  das  Verhalten  des  Abg.  Pichler,  er  habe  Strafantrag
  gegen  ihn  gestellt  wegen  der  Angriffe  auf  seine  Ehre  durch  die
Aeußerungen  während  der  Untersuchung.  In  dieser  Verhandlung  werde
Pichler  auch  über  den  anderen  angeblichen  Fall  Auskunft  geben  müssen.

Am  15.  März  wiederholt  Abg.  Pichler  den  Vorwurf  des  Vertrauensbruches
  und  Abg.  Daller  stellt  dem  Minister  im  Namen  des
Zentrums  ein  Mißtrauensvotum  aus;  er  erklärt,  daß  seine  Freunde  in
        <pb n="59" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  15.  16.)  51

dem  von  dem  Kriegsminister  eingeschlagenen  Verfahren  „eine  Verletzung
jenes  Vertrauens  erblicken,  welches  zum  gedeihlichen  Zusammenwirken
zwischen  Vertretern  des  Volkes  und  Vertretern  der  königlichen  Staatsregierung
  unbedingt  notwendig  ist“,  und  daß  sie  gegen  dieses  Verfahren
und  „gegen  die  von  dem  Kriegsminister  beliebte  und  für  den  Kollegen
Dr.  Pichler  höchst  beleidigende  Ausdrucksweise  feierlich  Verwahrung  einlegen“.

Kriegsminister  v.  Asch:  Er  habe  seiner  Erklärung  nichts  hinzuzufügen,
  das  Gericht  werde  das  letzte  Wort  sprechen.  Er  schließt:  „Ohne
das  Recht  der  Abgeordneten,  sich  der  Bedrängten  anzunehmen,  irgendwie
anzutasten,  muß  ich  auf  das  entschiedenste  erklären,  daß  ich  von  der  Manneszucht
  in  der  Armee  nicht  ein  Jota  wegnehmen  lasse.“

15.  März.  Dem  Reichstag  geht  eine  Forderung  von  2  Millionen
  Mark  zu,  die  als  Entschädigung  für  Verluste  in  Südwestafrika
  dienen  sollen.

In  der  Begründung  heißt  es:  „Wenn  auch  eine  rechtliche  Verpflichtung
  zum  Ersatz  der  Verluste  an  Eigentum  und  sonstigem  Vermögen,  welche
eine  große  Anzahl  Weißer  durch  den  Eingeborenenaufstand  erlitten  haben,
nicht  anerkannt  werden  kann,  so  wird  doch  bei  der  Schwere  des  Unglücks,
das  über  das  Schutzgebiet  hereingebrochen  ist,  und  zahlreiche  Existenzen
ödkonomisch  zu  vernichten  droht,  ein  obrigkeitliches  Eingreifen  durch  Gewährung
  billiger  Entschädigungen  sich  nicht  vermeiden  lassen.  Nach  einer
telegraphischen  Meldung  des  Gouverneurs  ist  zur  Zeit  eine  genaue  Abschätzung
  des  Schadens  infolge  der  Zerstörung  und  Plünderung  durch  die
Hereros  nicht  möglich,  jedoch  muß  mit  mehreren  Millionen  gerechnet  werden.
Es  sind  deshalb  zunächst  zwei  Millionen  angefordert.  Im  Hinblick  auf
die  Unmöglichkeit  einer  annähernd  richtigen  Veranschlagung  ist  vorgesehen
worden,  daß  etwaige  Ersparnisse  dem  Reichshaushaltsetat  wieder  zugute
zu  bringen  sind.  Die  Abschätzung  des  den  einzelnen  erwachsenen  Schadens
sowie  die  Festsetzung  der  nach  Billigkeit  zu  gewährenden  Entschädigungen
soll  durch  eine  im  Schutzgebiete  zu  bildende  Kommission,  zu  welcher  auch
Laien  aus  verschiedenen  Berufsständen  herangezogen  werden  würden,  erfolgen.
  Die  allgemeinen  Grundsätze,  nach  welchen  die  Abschätzung  des
Schadens  sowie  die  Gewährung  und  Bemessung  der  Entschädigung  zu  geschehen
  hat,  unterliegen  noch  der  Erörterung.

16.  März.  (Preußen.)  Eine  Anzahl  russischer  Staatsangehöriger,
  die  öffentlich  gegen  die  Behandlung  der  russischen
Untertanen  durch  die  preußische  Regierung  protestiert  hatten,  werden
  ausgewiesen.

16.  März.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  in
Schrimm-Schroda  erhält  Chlapowski  (Pole)  12330    Stimmen,
Guenter  (nl.)  3401.

16.  März.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Kultusetat.
  Jesuitendebatte:  Erklärungen  der  Parteien  und  Bülows.

Polnischer  Religionsunterricht.  Verrohung  der  Jugend.

Abg.  Hackenberg  (nl.):  Seit  20  Jahren  haben  wir  das  erste  Wort
zu  diesem  Etat  von  einem  ehrwürdigen  Mitglied  des  Hauses  gehört,  der
die  Wünsche  seiner  Partei  zum  Ausdruck  zu  bringen  pflegte.  Dieses  Mitglied
  gehört  dem  Hause  nicht  mehr  an,  und  mir  ist  jetzt  durch  die  Liebens-4*
        <pb n="60" />
        52  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)

würdigkeit  der  Auslosung,  die  für  mich  keine  Liebenswürdigkeit  ist,  jene
Aufgabe  zugefallen.  Ich  glaube  aber  dem  Zentrum  einen  Gefallen  zu  tun,
daß  ich  den  Reigen  eröffne,  denn  für  Sie  wird  es  in  der  jetzigen  politischen
  Lage  nicht  angenehm  sein,  Ihre  Klagen  vorzubringen,  da  zu  diesen
kein  übermäßiger  Grund  vorliegt.  Darüber  freue  auch  ich  mich,  denn
meine  politischen  Freunde  und  ich  meinen,  daß  jeder  Kirche  im  Vaterlande
die  Freiheit  zu  gestatten  ist,  die  sie  zur  Ausübung  ihres  religiösen  Lebens
bedarf.  Selbstverständlich  muß  bei  der  Beratung  dieses  Ministeriums  das
Verhältnis  der  Regierung  zu  den  Konfessionen  besprochen  werden.  Es  ist
eine  der  denkbar  schwierigsten  Aufgaben  für  die  Staatsregierung,  eine  allen
Konfessionen  genügende  und  sie  zufriedenstellende  Kirchenpolitik  zu  treiben.
Das  ist  so  schwer,  wie  die  Quadratur  des  Zirkels  zu  finden.  Das  Verhältnis
  des  Staates  zur  Kirche  ist  ein  Problem,  das  durch  die  Jahrhunderte
  geht;  es  ist  das  Problem  des  Staates  zur  „Kirche“  schlechthin,
zur  katholischen  Kirche.  An  Reibungen  mancherlei  Art  kann  es  da  nicht
fehlen,  das  bringt  die  Eigenart  und  Organisation  dieser  Kirche  mit  sich.
Der  moderne  Staat  wurzelt  seinem  Wesen  und  seiner  Entwicklung  nach
in  der  großen  Bewegung  des  16.  Jahrhunderts,  in  der  Weltanschauung
des  Protestantismus.  Ich  spreche  das  nicht  in  dem  Sinne  aus,  daß  dieser
Staat  eine  konfessionelle  Stellung  einnähme.  Wenn  diese  Eigenart  des
modernen  Staats  ihn  in  eine  gewisse  Spannung  zur  katholischen  Kirche
bringt,  so  liegt  in  dieser  Eigenart  das  große  Moment,  daß  dieser  Staat
auch  der  katholischen  Kirche  freies  Licht  und  freie  Luft  gewähren  kann.
Darum  ist  unter  dem  Hohenzollernaar  auch  allezeit  gut  leben  gewesen  für
die  katholische  Kirche.  Bei  dieser  Spannung  ist  es  selbstverständlich,  daß
die  Regierung  eines  modernen  Staats  auf  die  Maßnahmen  der  katholischen
Kirche  Rücksicht  nimmt.  Sie  hat  die  Kraft  und  Fähigkeit,  dieser  Kirche
entgegenzukommen.  Und  wenn  diese  Kirche  durch  eine  große  Partei  im
preußischen  Landtage  und  im  Reichstage  vertreten  ist,  auf  deren  Zustimmung
  die  Regierung  bei  ihren  Maßnahmen  rechnen  muß,  so  muß  die  Regierung
  dieser  Partei  gegenüber  alles  vermeiden,  was  sie  verletzen  könnte.
Es  handelt  sich  um  das  Verhältnis  zweier  organisierter  Mächte.  Selbstverständlich
  werden  Liebenswürdigkeiten  hin  und  her  ausgetauscht.  Es  wäre
eine  falsche  Empfindlichkeit,  sich  darüber  aufzuregen.  Es  ist  begreiflich,
wenn  die  Regierung  bei  der  Zerrissenheit  der  politischen  Parteien  möglichst
sacht  auftritt,  um  die  Schwierigkeiten  nicht  zu  vermehren.  Darum  müssen
wir  anerkennen,  daß  es  aus  diesen  Gründen  verständlich  ist,  wenn  in  der
Kirchenpolitik  der  Gegenwart  sich  ein  großes  Entgegenkommen  der  Staatsregierung
  der  katholischen  Kirche  und  den  Wünschen  des  Zentrums  gegenüber
  zeigt.  Aber  um  des  staatlichen  Wohles  und  um  der  Wohlfahrt  der
unteilbaren  Nation  willen  gibt  es  Grenzen,  wo  das  Entgegenkommen  der
Staatsregierung  aufhören  muß.  Das  ist  meiner  politischen  Freunde  Anschauung,
  daß  wir  in  diesem  Augenblick  an  dieser  Grenze  angekommen
sind,  ja  darüber  vielleicht  schon  hinübergeschritten  sind.  (Oho!  im  Zentrum.)
Bei  allem  Entgegenkommen  gegen  die  Stimmungen  und  Empfindungen  der
Katholiken,  ist  eine  Grenze  für  das  Entgegenkommen  der  Regierung  gezogen
  in  die  von  dieser  zu  fordernden  Rücksicht  auch  auf  die  Stimmungen
und  Empfindungen  des  andern  Teiles  des  Volkes.  (Sehr  richtig!  links.)
Dieses  Entgegenkommen  einer  bestimmten  Partei  gegenüber  darf  sich  nicht
bis  dahin  ausdehnen,  wo  gemeinsame  kulturelle  Güter  und  Besitztümer
preisgegeben  werden.  Nach  diesen  beiden  Seiten  hin  sind  wir  an  die
Grenze  gekommen,  haben  wir  die  Grenze  überschritten.  Von  diesem  Gesichtspunkt
  aus  will  ich  die  Aufhebung  des  §  2  des  Jesuitengesetzes  besprechen.
  (Ahal)  Sie  werden  mir  doch  gestatten,  ohne  Scheu  darüber  zu
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)  53

sprechen,  was  Überall  als  einer  der  größten  Triumphe  der  katholischen
Kirche  angesehen  wird.  Auf  die  Materie  des  Gesetzes  selbst  und  auf  die
staatsrechtlichen  Dinge,  über  welche  sich  die  Zeitungsschreiber  streiten,  will
ich  nicht  eingehen.  Man  kann  über  die  Aufhebung  des  §  2  verschiedener
Meinung  sein,  aber  wie  erklären  wir  uns  die  Bewegung  in  einem  weiten
Teil  unseres  Vaterlandes  darüber?  Das  ist  die  symptomatische  Bedeutung
dieser  Tatsache.  (Sehr  richtig!l)  In  der  gesamten  gegenwärtigen  Lage
liegt  die  symptomatische  Bedeutung.  Ueber  die  Grenzen  des  preußischen
Staates  draußen  im  Reich  sieht  man  dies  als  einen  Schritt  an,  der  um
des  konfessionellen  Friedens  willen  bedenklich  ist.  Ueber  alles,  was  einer
Förderung  des  Ordens  Jesu  gleichkommt,  erregt  man  sich  in  der  Bevölkerung.
  Warum  diese  Bewegung?  Aus  einer  Furcht,  der  Furcht,  daß
durch  die  Stellungnahme  das  nicht  gefördert  wird,  was  wir  alle  wollen
—  den  konfessionellen  Frieden.  (Widerspruch  im  Zentrum.)  Die  Stimmung
  im  Volke  ist  die,  daß  man  nicht  weiß,  wo  denn  nun  einmal  Halt
sein  wird.  Diese  Stimmung  wird  nicht  erzeugt  durch  einige  evangelische
Pastoren  oder  durch  den  evangelischen  Bund.  (Sehr  richtig!  bei  den  Nationalliberalen.)
  Auf  diese  Stimmung  hat  die  Regierung  keine  Rücksicht
genommen,  nicht  auf  Empfindlichkeit,  aber  auf  berechtigte  Empfindungen.
(Sehr  wahr!)  Und  während  dies  im  Reiche  vorgeht,  erscheint  am  23.  Januar
  der  Erlaß  des  Ministers  über  die  Schulverhältnisse.  Dieser  Erlaß
hebt  sechs  Erlasse  aus  den  1870er  Jahren  auf.  Jene  sechs  Erlasse  sind
von  verschiedener  Art  und  Bedeutung,  und  eine  Reihe  von  ihnen  hätte
längst  ausgehoben  werden  können;  denn  manche  griffen  in  der  damaligen
Kampfeszeit  in  innere  Angelegenheiten  der  katholischen  Kirche  ein.  Die
Aufhebung  der  ersten  fünf  Erlasse  ist  berechtigt  gewesen;  aber  nicht  zustimmen
  kann  ich  der  Aufhebung  des  Erlasses  über  die  Schülervereinigungen.
Wenn  wir  vorurteilsfrei,  ruhig  und  sachlich  prüfen,  so  werden  wir  vom
pädagogischen  Gesichtspunkte  aus  nicht  damit  einverstanden  sein  können.
Der  Wortlaut  des  Erlasses  vom  23.  Januar  zeigt  in  seinen  Verklausulierungen
  schon,  daß  die  Unterrichtsverwaltung  selbst  pädagogische  Bedenken
hatte.  Es  sollen  z.  B.  Vereinigungen  nicht  zugelassen  werden,  wenn  die
Gefahr  des  konfessionellen  Friedens  vorliegt.  Bisher  ist  die  Pädagogik  der
modernen  Zeit  gegen  jede  Schülervereinigung  aufgetreten;  man  sollte  die
Schüler  von  jeder  Vereinsduselei  fernhalten.  Für  bestimmte  Vereine,  für
kirchliche  Vereine,  soll  das  nicht  immer  gelten.  Auf  der  Schule  gibt  es
eine  große  Vereinigung,  das  ist  die  Schule,  die  Klasse,  für  die  alle  Kräfte
eingesetzt  werden  sollen.  Alle  Schülervereinigungen  müssen  ein  Moment
der  Zersprengung  hineinbringen;  deshalb  sind  sie  vom  pädagogischen  Standpunkt
  schlechthin  zu  verwerfen.  (Sehr  richtig!)  Es  sollen  Schülervereine
zugelassen  werden,  wenn  sie  sich  ein  hohes,  ideales  Ziel  stecken,  oder  wenn
der  Religionslehrer  an  ihrer  Spitze  steht.  Wer  hätte  hier  unter  uns  nicht
ein  warmes  Herz  für  die  Bestrebungen,  die  Schüler  vor  sittlichen  Gefahren
zu  bewahren?  Aber  mit  diesem  Mittel  der  Schülerkongregationen,  das
zeigen  uns  Beispiele  im  Ausland,  erreichen  wir  dieses  Ziel  nicht.  Der
Religionsunterricht  ist  das  richtige  Mittel.  Wir  erziehen  unsere  Schüler
zu  Charakteren,  wenn  der  ganze  Schulunterricht  von  diesem  Geiste  beseelt
ist.  Für  die  Marianischen  Kongregationen  sollen  gerade  die  besten  Schüler
auserlesen  werden,  sie  sollen  die  Elitetruppen  bilden.  Die  Stimmen  von
Maria  Laach  schreiben,  daß  einer,  der  der  Kongregation  nicht  angehört,
20  mal  mehr  Sünden  begehe,  daß  die  Kongreganisten  reiner  und  besser
seien  und  reichlicher  belohnt  würden  —  heißt  das  die  Schüler  zur  Bescheidenheit
  erziehen?  (Sehr  richtig!  links.)  Wenn  die  Kongreganisten  die
übrigen  Schüler  überwachen  sollen,  wird  dann  nicht  ein  Riß  in  die  Schüler
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        54  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)

hineingebracht?  Stellen  Sie  sich  nur  auf  einem  rein  katholischen  Gymnasium
  die  Zustände  vor,  die  sich  da  herausbilden  können,  dann  werden
Sie  sagen,  daß  die  Unterrichtsverwaltung  sich  von  vornherein  sagen  mußte,
daß  das  Einvernehmen  unter  den  Schülern  auf  das  schlimmste  gestört  werden
müsse.  Und  nun  denken  Sie  an  unsere  paritätischen  Schulen.  In  welche
Stellung  geraten  die  evangelischen  Minderheiten  auf  solchen  Schulen?  Dann
gehören  die  evangelischen  Schüler  zu  den  schlechtesten  der  schlechten!  (Sehr
richtig!  links.)  Dadurch  wird  der  konfessionelle  Friede  in  unseren  Schulen
auf  das  empfindlichste  geschädigt.  Die  Marianischen  Kongregationen  sind
mit  Rom  verbunden,  der  Orden  der  Gesellschaft  Jesu  leitet  die  Kongregationen.
  In  den  Marianischen  Kongregationen  sind  nicht  nur  religiöse,
sondern  gerade  spezifisch  konfessionelle  Momente  maßgebend,  wie  die  Jubiläumsschrift
  der  marianischen  Kongregationen  aus  dem  Jahre  1884  zeigt.
Ich  bedaure  auf  das  tiefste,  daß  die  Kluft  zwischen  den  Konfessionen  immer
tiefer  wird.  (Sehr  richtig!  links.)  Ist  es  wünschenswert,  daß  auch  in  unseren
  höheren  Schulen  diejenigen,  die  später  eine  führende  Stellung  im
Leben  einnehmen,  konfessionell  voneinander  geschieden  werden?  Müssen  wir
nicht  wünschen,  daß  gerade  dort,  wo  das  jugendliche  Herz  empfänglich  ist,
man  sich  verstehen  und  achten,  sich  hochschätzen  und  lieben  lernt?  Das
iel  müssen  wir  alle  verfolgen,  daß  wir  ehrlich  miteinander  verkehren
önnen,  wenn  wir  auch  verschiedenen  Konfessionen  angehören.  Dieses  Ziel
müssen  wir  alle  haben  aus  Patriotismus,  im  Sinne  der  Liebe  zu  unserem
Vaterlande.  (Beifall  links.)  Es  ist  ein  anderes,  deutsch  zu  erziehen  und
romanisch  zu  erziehen.  Wir  wollen  eine  deutsche  Pädagogik  haben!  (Beifall.)
  Das  pädagogische  Ideal  des  Jesuitenordens  wird  von  der  modernen
Pädagogik  nicht  anerkannt.  Das  wäre  das  Beklagenswerte,  wenn  den
Interessen  der  Politik  unsere  Erziehung  geopfert  würde.  (Sehr  richtig!
links.)  Die  Güter,  von  denen  die  Stärke  und  die  Existenz  des  vaterländischen
  Lebens  abhängt,  dürfen  wir  nicht  um  der  Politik  willen  preisgeben.
  Alle  staatserhaltenden  Parteien  müssen  es  ablehnen,  wenn  eine
Regierung  den  Schein  erweckt,  als  müßte  sie  ihnen  entgegenkommen  durch
Geschenke  u.  s.  w.,  um  sie  dafür  zu  gewinnen,  an  ihre  Seite  zu  treten,  um
Wehr  und  Waffen  des  Staates  zu  stärken  und  alles  zu  tun,  was  unser
Gemeinwesen  erfordert.  (Beifall.)  Die  staatserhaltenden  Parteien,  das  muß
die  Regierung  wissen,  lassen  sich  nicht  durch  dergleichen  Dinge  beeinflussen.
Wenn  die  Regierung  dann  ihre  augenblicklichen  Ziele  nicht  erreichen  kann,
dann  mag  sie  vor  dem  ganzen  Lande  diesen  Parteien  die  ganze  Verantwortung
  übertragen.  Wir  brauchen  gewiß  eine  starke  Rüstung,  um  unsere
Stellung  unter  den  Nationen  zu  behaupten;  aber  es  gibt  noch  andere,
geistige  Dinge,  Imponderabilien,  die  unendlich  schwer  ins  Gewicht  fallen.
Lieber  ein  paar  Unteroffiziere  weniger,  aber  nichts  von  den  hohen,  idealen
Gütern  preisgeben.  (Beifall  links.  Ruf  im  Zentrum:  Ausnahmegesetz!)
Hier  muß  die  Regierung  sich  selbst  ein  Halt!  zurufen;  denn  will  sie  später
eine  verlorene  Position  wiedergewinuen,  so  kann  es  nur  geschehen  unter
vielen  Opfern,  unter  Vergeudung  geistiger  Kräfte  in  allen  Lagern  unseres
Volkes.  Ich  fürchte,  wenn  die  Regierung  auf  diesem  Wege  weiter  geht,
dann  überliefert  sie  uns  in  Zukunft  eine  traurige  Erbschaft.  Für  diese
Politik wollen  wir  uns  nicht  verantwortlich  machen.  (Lebhafter  Beifall
  links.)
Abg.  Dr.  Porsch  (3.):  Ich  beginne  mit  unserem  Dank  gegen  den
Abg.  Hackenberg  für  die  Anerkennung,  die  er  unserem  Kollegen  Dautzenberg
  ausgesprochen  hat,  der  unseren  Wunschzettel  hier  vorzubringen  pflegte.
Wenn  der  Abg.  Hackenberg  aber  nachsieht,  was  in  gesetzlicher  Hinsicht  an
diesem  Wunschzettel  geändert  worden  ist,  wird  er  nichts  finden.  Trotzdem
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)  55

hat  er  gemeint,  unsere  Partei  werde  von  der  Regierung  verhätschelt.  (Hört!
hört!)  Zur  Begründung  dieser  kleinen  Geschenke  der  Regierung  ist  er
philosophisch-historisch  vorgegangen  und  hat  gemeint,  der  moderne  Staat
wurzle  in  der  Weltanschauung  des  Protestantismus.  Ich  könnte  das  Gegenteil
  nachweisen.  Ich  fasse  die  Dinge  viel  praktischer  auf.  (Lachen  links.
Sehr  wahr!  im  Zentrum.)  Wir  fassen  die  Sache  nicht  philosophisch  an,
sondern  praktisch.  Wie  haben  sich  die  Dinge  z.  B.  in  Preußen  entwickelt?
Katholische  Landesteile  sind  in  den  preußischen  Staatsorganismus  aufgenommen
  worden.  Nach  den  Grundsätzen  dieses  Staates  haben  wir  die
Freiheit  und  das  Recht,  wie  jede  andere  Konfession,  nach  den  Grundsätzen
unseres  Glaubens  zu  leben.  Der  konfessionelle  Friede,  den  unser  Vaterland
  jetzt  mehr  braucht  als  jemals,  basiert  darauf,  daß  jede  Konfession
nach  Grundsätzen  der  Gerechtigkeit  behandelt  wird.  Die  Nichtkatholiken  in
Preußen  sind  durch  diese  Entwickelung  nicht  geschädigt  worden.  Selbst  im

Kulturkampf  war  sich  auch  Fürst  Bismarck  klar,  daß  das  Endziel  nicht
Kampf,  sondern  der  Friede  sein  müsse.  Auch  Herr  v.  Sybel  hat  einmal
gehofft,  kommen  wieder  friedliche  Zeiten,  dann  können  auch  die  staatlichen
Schranken  wieder  fallen.  Fürst  Bismarck  hat  sich  nicht  durch  Geschenke
das  Zentrum  dienstbar  gemacht,  sondern  er  war  Staatsmann  genug,  um
einzusehen,  daß  der  Kampf  nicht  auf  die  Dauer  bestehen  könne,  daß  nicht
die  Unterstützung  der  Katholiken  zu  verlangen  sei,  wenn  sie  fortgesetzt  konfessionell
  bekämpft  werden.  Man  soll  also  nicht  immer  von  den  kleinen
Geschenken  für  das  Zentrum  sprechen.  Ein  Fehler  war  es,  daß  die  kirchenpolitischen
  Gesetze  diskretionäre  Vollmachten  enthielten,  die  nur  für  eine
so  machtvolle  Persönlichkeit  wie  Bismarck  angemessen  waren.  Macht  die
Regierung  nun  von  den  diskretionären  Vollmachten  einmal  zu  gunsten  der
Katholiken  Gebrauch,  so  heißt  es  gleich,  diese  würden  bevorzugt.  Ein
Fehler  war  es  ferner,  daß  Fürst  Bismarck  noch  einen  kleinen  Rest  der
kirchenpolitischen  Gesetze  bestehen  ließ.  Soll  jetzt  ein  solcher  Rest  beseitigt
werden,  erhebt  sich  gleich  wieder  das  Geschrei  über  unsere  Bevorzugung.
Gerechtigkeit  ist  die  Grundlage  des  Staates,  wir  verlangen  nichts  als
Gerechtigkeit,  aber  wir  verlangen  die  volle  Gerechtigkeit.  (Beifall  im  Zentrum.)
  Bezüglich  der  Aufhebung  des  §  2  des  Jesuitengesetzes  hat  sich  Herr
Hackenberg  auf  die  Civilta  cattolica  dahin  bezogen,  daß  dieselbe  als  eine
Errungenschaft  der  katholischen  Kirche  angesehen  werde.  Ich  kenne  die
Civilta  cattolica  nicht.  (Große  Heiterkeit.)  Den  Antrag  auf  Aufhebung
des  §  2  haben  zuerst  die  Freisinnigen  und  dann  die  Konservativen  gestellt,
es  war  also  nicht  ein  Antrag  des  Zentrums,  und  ich  verstehe  deshalb  die
angebliche  Aufregung  darüber  nicht,  daß  der  Bundesrat  endlich  den  wiederholten
  Beschlüssen  des  Reichstags  gefolgt  ist.  Selbst  der  Hannoversche
Courier  hat  Verständnis  dafür  gezeigt  und  die  Meinung  ausgesprochen,
daß  die  Stellung  des  Zentrums  zum  Zolltarif  durch  diese  Frage  nicht  beeinflußt
  werde  und  daran  erinnert,  daß  selbst  Herr  v.  Bennigsen  vor  Jahren
sich  für  die  Aufhebung  des  §  2  erklärt  habe.  Auch  Katholiken  sollen  über
die  Aufhebung  beunruhigt  sein.  Das  müssen  sonderbare  Katholiken  sein
oder  sie  wissen  nicht,  was  im  §  2  stand.  (Sehr  richtig!  im  Zentrum.)
Der  §  2  wurde  von  den  Katholiken  als  eine  persönliche  Kränkung  ehrenhafter
  Ordensleute  aufgefaßt.  Die  Katholiken  haben  an  allen  vaterländischen
  Arbeiten  und  Aufgaben  mitgearbeitet.  Das  nennen  Sie  ein  kleines
Geschenk,  wenn  eine  Bestimmung  aufgehoben,  welche  die  Jesuiten  schlechter
stellte  als  Vagabunden!  Herr  Hackenberg  sagt,  es  solle  keine  konfessionelle
Kluft  errichtet  werden.  Errichtet  nicht  gerade  diese  Bestimmung  eine  solche
Kluft?  (Lebhafte  Zustimmung  im  Zentrum.)  Fürst  Bismarck  hat  gesagt:
„Wir  Deutsche  fürchten  Gott  und  sonst  nichts  auf  der  Welt“,  und  hier
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        56  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)

soll  das  Vaterland  durch  die  Jesuiten  in  Gefahr  sein?  (Zustimmung  im
Zentrum.)  Die  Jesuiten  haben  ihre  Aufgabe  wesentlich  im  Auslande.  Die
Regierung  hat  sich  den  Dank  verdient,  daß  sie  den  §  2  aufhebt,  der  die
Jesuiten  schlechter  stellte  als  die  Sozialdemokraten.  (Beifall  im  Zentrum.)
Mit  der  Aufhebung  der  fünf  Erlasse  ist  selbst  Herr  Hackenberg  einverstanden.
Wir  sind  dem  Minister  dankbar,  daß  er  die  alten  Erlasse  revidiert  hat;
wir  hätten  gewünscht,  daß  die  ganzen  alten  Falckschen  Erlasse  aufgehoben
würden,  aber  ich  verstehe  auch  eine  gewisse  Zurückhaltung  der  Regierung.
Ich  will  ihr  nicht  zu  sehr  danken,  sonst  sagt  wieder  jemand,  die  Bevölkerung
  werde  beunruhigt.  Herr  Hackenberg  sagt,  die  Frage  müsse  vom  pädagogischen
  Standpunkt  angesehen  werden.  Ganz  falsch,  denn  es  kommt
darauf  an,  daß  die  Kinder  zum  Himmel  geführt  werden,  nicht  darauf,
daß  die  richtigen  pädagogischen  Grundsätze  angewendet  werden.  (Heiterkeit.)
Die  religiöse  Erziehung  ist  Sache  der  kirchlichen  Oberen,  es  fragt  sich  also
lediglich,  wie  diese  über  die  Marianischen  Kongregationen  denken,  und  sie
haben  sie  immer  auf  das  wärmste  empfohlen  und  von  der  Regierung  immer
die  volle  Freiheit  für  sie  verlangt.  Um  Ideale  können  wir  uns  mit  Herrn
Hackenberg  nicht  streiten;  wir  verbitten  uns  ein  Eingreifen  in  unsere  innerkirchlichen
  Dinge.  (Lebhaftes  Oho!  bei  den  Nationalliberalen.)  Gewiß,
wir  sind  sehr  unangenehm  berührt  durch  die  Worte  des  Herrn  Hackenberg
über  die  Marianischen  Kongregationen,  und  es  ist  mir  unangenehm,  hier
gewissermaßen  als  Angeklagter  zu  stehen  und  die  Kongregationen  verteidigen
zu  müssen  gegen  Herren,  die  kein  Verständnis  dafür  haben.  (Lebhafter
Widerfpruch  bei  den  Nationalliberalen.)  Gewiß,  denn  wenn  Sie  Verständnis
dafür  hätten,  würden  Sie  katholisch  werden.  (Große  Heiterkeit.)  Der  Erlaß
des  Ministers  enthält  alle  möglichen  Kautelen,  die  pädagogischen  Grundsätze
  sind  vollkommen  gewahrt.  Herr  Hackenberg  sagt,  es  werde  durch  die
Kongregationen  die  Ueberhebung  der  Schüler  hervorgerufen.  Wer  sich
überhebt,  hat  den  Zweck  der  Kongregation  nicht  erreicht,  denn  die  Hauptaufgabe
  derselben  ist  gerade  die  Demut.  Die  Marianischen  Kongregationen
stehen  mit  den  Jesuiten  in  gar  keiner  Beziehung  mehr;  es  wird  also  keine
Verbindung  der  Schuljugend  mit  dem  Jesuitenorden  herbeigeführt.  Man
muß  es  den  Eltern  überlassen,  ob  sie  ihre  Kinder  in  die  Kongregationen
geben  wollen  oder  nicht.  Nach  einem  Bericht  der  Schlesischen  Zeitung
haben  der  Oberpräsident  und  andere  Behörden  an  dem  Jahresfest  eines
evangelischen  Jünglingsvereins  teilgenommen.  Uns  kann  dergleichen  nicht
passieren,  denn  wir  haben  ja  keinen  katholischen  Oberpräsidenten.  In  einem
vorwiegend  evangelischen  Jünglingsverein,  dem  auch  40  katholische  Jünglinge
  angehören,  sind  diese  schließlich  übergetreten,  so  daß  der  Verein  dann
einen  rein  evangelischen  Charakter  hatte.  Was  würde  man  sagen,  wenn
in  einer  Kongregation  ein  evangelischer  Schüler  überträte!  Herr  Hackenberg
  hat  friedliche  Worte  gesprochen,  aber  die  Religionslehrerversammlung
in  Sachsen  hat  Grundsätze  aufgestellt,  die  den  konfessionellen  Unfrieden
bedeuten.  Ohne  jeden  Pharisäismus  kann  ich  sagen,  daß  kein  katholischer
Religionslehrer  sich  jemals  solchen  Grundsätzen  anschließen  würde.  Wir
sind  von  dem  Bewußtsein  durchdrungen,  daß  die  Einheit  der  christlichen
Konfessionen  im  Interesse  des  Vaterlandes  durchaus  notwendig  ist.  Wir
beten  an  verschiedenen  Altären,  aber  wir  wollen  ungestört  an  diesen  Altären
beten.  (Beifall  im  Zentrum.)  Was  von  unserer  Seite  geschehen  kann,  die
Kluft  zwischen  den  Konfessionen  nicht  zu  erweitern,  soll  geschehen.  Aber
lassen  Sie  es  nicht  bloß  bei  schönen  Worten  bewenden.  Was  die  Wirksamkeit
  der  Kongregationen  an  Schulen  betrifft,  so  würden  wir  dankbar
sein,  wenn  die  Direktoren  darüber  wachen  und  regelmäßig  Bericht  darüber
erstatten  würden.  Vielleicht  wäre  es  auch  manchem  Direktor  ganz  gut,
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelven  Glieder.  (März  16.)  57

an  den  Uebungen  teilzunehmen.  (Heiterkeit.)  Sie  können  dann  an  den
Berichten  prüfen,  wie  weit  der  Orden  Jesu  hier  einwirkt.  Unus  quisque
bonus  praesumitur,  donec  probatur  contrarium!  (Beifall  im  Zentrum.)

Abg.  Dr.  v.  Heydebrand  u.  D.  Lasa  (kons.):  In  der  evangelischen
Bevölkerung  herrsche  das  Gefühl,  daß  die  berufenen  Stellen  die  evangelischen
  Interessen  nicht  genügend  wahrten,  weil  die  regierenden  Faktoren
nicht  immer  genügende  Festigkeit  gezeigt  hätten.  Es  sei  zu  viel  konzediert
worden;  die  Zulassung  der  Marianischen  Kongregationen  gefährde  den
konfessionellen  Frieden.  In  der  Jesuitenfrage  sagen  wir:  Bis  hierher,  aber
nicht  weiter!  (Beifall  rechts.)  Herr  Porsch  stellt  die  Jesuiten  den  anderen
Orden  gleich,  wir  Evangelischen  sehen  aber  die  Jesuiten  doch  etwas  anders
an.  (Zustimmung.  Widerspruch  im  Zentrum.)  Wir  meinen,  daß  der  Jesuitenorden
  nicht  nur  dazu  gegründet  ist,  sondern  auch  die  Praxis  betreibt,  gegen
die  evangelische  Bevölkerung  vorzugehen  und  in  ihre  konfessionellen  Interessen
    einzugreifen.  Und  weil  wir  dieser  Ueberzeugung  sind,  sind  wir  sämtlich
  der  Meinung,  daß  wir  dagegen  protestieren  müssen.  Die  evangelische
Bevölkerung  verlangt  und  erwartet,  daß  darin  nicht  weiter  gegangen  wird,
und  sie  hat  das  Recht  dazu.  (Beifall  rechts.)

Ministerpräsident  Graf  Bülow:  Als  ich  diesen  Saal  betrat,  äußerte
der  Abg.  Hackenberg  die  Besorgnis,  daß  die  Regierung  auf  kirchenpolitischem
  Gebiete  Zugeständnisse  machen  könne,  durch  welche  die  nationale
Weiterentwicklung  geschädigt  werden  könnte.  Er  sprach  von  Nachgiebigkeit
gegenüber  einer  Partei  dieses  Hauses,  gegenüber  dem  Zentrum,  er  sprach
von  kleinen  Geschenken.  In  der  Presse  habe  ich  sogar  das  Wort  Kuhhandel
  gelesen.  Ich  freue  mich,  daß  ich  Gelegenheit  habe,  diese  Vorwürfe
einmal  von  dieser  Stelle  aus  zu  beleuchten.  Was  soll  denn  das  ewige
Geschrei?  Ich  spreche  selbstverständlich  nicht  von  den  Herren  dieses  Hauses
(Heiterkeit);  denn  die  Debatte  hier  wird  zu  meiner  lebhaften  Genugtuung
in  einer  würdigen  Weise  geführt;  sondern  ich  spreche  von  dem  Geschrei
außerhalb  des  Hauses.  Was  soll  das  Geschrei  von  der  Nachgiebigkeit  gegenüber
  dem  Zentrum,  von  der  Abhängigkeit  der  Regierung  von  dem  Zentrum,
  vom  Kuhhandel?  Wo  sind  denn  die  Staatskühe,  die  ich  hinwegtreiben
  kann?  (Heiterkeit.)  Gestatten  Sie  mir,  auf  die  angeblichen  Zugeständnisse
  an  das  Zentrum  einzugehen.  Wenn  ich  dabei  auch  Fragen
berühren  muß,  die  streng  genommen  nicht  vor  das  Forum  dieses  Hauses
gehören,  sondern  vor  das  Forum  des  Reichstages,  so  tue  ich  es,  um  solche
Anklagen  nicht  unwidersprochen  ins  Land  gehen  zu  lassen.  Man  hat  mir
als  Konzession  an  das  Zentrum  das  Gesetz  zur  Sicherung  des  Wahlgeheimnisses
  vorgeworfen.  Diese  Forderung  war,  bevor  sie  erfüllt  wurde,  von
keiner  Seite  sehr  ernstlich  bekämpft  worden.  (Widerspruch  rechts.)  Sie
war  eigentlich  gestellt  und  motiviert  worden  von  liberaler  Seite  und  von
niemandem  lebhafter  als  von  dem  früheren  Abg.  Dr.  Barth,  den  man
doch  nicht  für  einen  heimlichen  Föderierten  des  Zentrums  halten  wird.
(Große  Heiterkeit.)  Man  hat  mir  weiter  als  besondere  Konzession  an  das
Zentrum  vorgeworfen  die  Erhöhung  des  Zolls  auf  Malzgerste.  (Heiterkeit
im  Zentrum.)  Wenn  es  Sie  interessiert,  so  will  ich  Ihnen  verraten,  daß
die  erste  Anregung  zu  einer  Unterscheidung  von  Malz-  und  Futtergerste
von  einem  liberalen  Abgeordneten  an  mich  herangetragen  worden  ist.
Weiter  der  Fall  Spahn!  Herr  Dr.  Martin  Spahn  ist  für  seinen  Posten
durchaus  qualifiziert.  Die  Berufung  eines  katholischen  Gelehrten  auf  den
neu  gebildeten  Lehrstuhl  für  Geschichte  in  Straßburg  und  die  katholische
Fakultät  in  Straßburg  haben  ja  einen  breiten  Raum  in  der  Diskussion
der  letzten  Jahre  eingenommen.  Ich  habe  schon  einmal  hier  im  Hause
nachgewiesen,  daß  diese  beiden  Maßnahmen  ergriffen  wurden  im  Interesse
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        58  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)

des  Reichsgedankens  und  daß  sie  sowohl  nach  Ansicht  des  früheren  Statthalters,
  als  auch  des  jetzigen  Statthalters  sehr  nützlich  gewirkt  haben.  Die
Aufhebung  des  §  2  des  Jesuitengesetes  hat  eigentlich  zu  meiner  Ueberraschung
  in  den  Ausführungen  des  Abg.  Hackenberg  einen  verhältnismäßig
breiten  Raum  eingenommen.  Ich  muß  hierauf  etwas  näher  eingehen.
Man  hat  mir  zweierlei  vorgeworfen:  Einmal,  daß  ich  mich  für  die  Aufhebung
  des  §  2  erklärt  und  eingesetzt  habe;  und  man  hat  mir  zweitens
die  Taktik  vorgeworfen,  die  ich  in  dieser  Beziehung  eingeschlagen  hätte.
Ich  wende  mich  zunächst  zu  dem  letzten  Vorwurf,  den  auch  der  Abg.  Dr.
v.  Heydebrand  mir  gemacht  hat.  Man  hat  getadelt,  daß  ich  durch  meine
Ankündigung  im  Reichstage  über  die  Aufhebung  des  §  2  des  Jesuitengesetzes
  die  ganze  Frage  angerührt  hätte,  ohne  sicher  zu  sein,  daß  die
Bundesregierungen  meinem  Antrage  zustimmen  würden.  Ich  will  bei  dieser
Gelegenheit  auch  der  falschen  Behauptung  entgegentreten,  als  ob  die  Bundesregierungen
  irgendwie  darüber  verstimmt  gewesen  wären,  daß  ich  sie  von
dieser  meiner  Ankündigung  nicht  vorher  in  Kenntnis  gesetzt  habe.  Was
habe  ich  denn  am  3.  Februar  vorigen  Jahres  gesagt?  Ich  habe  gesagt,
daß  die  Zulassung  von  Niederlassungen  des  Ordens  der  Gesellschaft  Jesu
die  Zustimmung  der  verbündeten  Regierungen  nicht  finden  würde.  Dieser
Standpunkt  der  verbündeten  Regierungen  hat  sich  nicht  verändert.  Die
verbündeten  Regierungen  sind  auch  jetzt  noch  ohne  Ausnahme  der  Ansicht,
daß  die  Zulassung  von  Niederlassungen  des  Ordens  der  Gesellschaft  Jesu
nicht  angängig  und  nicht  möglich  sei.  An  keiner  maßgebenden  Stelle  besteht
  die  Absicht,  den  §  1  des  Jesuitengesetzes  aufzuheben.  Ich  habe  am
3.  Februar  weiter  gesagt,  daß  nach  meiner  Ansicht  die  konfessionellen  Verhältnisse
  innerhalb  des  Reiches  die  Aufrechterhaltung  des  §  2  nicht  mehr
notwendig  erscheinen  lassen;  in  diesem  Sinne  würde  ich,  soweit  ich  Einfluß
auf  die  Instruierung  der  preußischen  Stimmen  hätte,  Stellung  zu  dem
vorliegenden  Initiativantrag  des  Reichstags  nehmen.  Ich  habe  nur  von
meinen  persönlichen  Ansichten  und  Absichten  gesprochen,  ich  habe  nicht  das
Versprechen  gegeben,  daß  der  §  2  gleich  aufgehoben  werden  würde.  Ich
konnte  dieses  Versprechen  gar  nicht  abgeben,  ich  habe  nicht  einmal  versprochen,
  daß  die  preußischen  Stimmen  in  diesem  Sinne  abgegeben  würden,
sondern  ich  habe  mich  nur  dafür  verbürgt,  daß  ich  meinen  Einfluß  auf
die  preußischen  Stimmen  verwenden  würde  im  Sinne  der  Aufhebung.  Die
Zustimmung  des  preußischen  Staatsministeriums  zu  gewinnen,  ist  mir
sogleich  gelungen,  die  Zustimmung  der  Mehrheit  der  verbündeten  Regierungen
  zu  gewinnen,  ist  mir  erst  nach  einem  Jahr  gelungen.  Aber  nicht
nur  waren  meine  Ansichten  selbstverständlich  loyal,  sondern  auch  mein  Vorgehen
  war  ein  ganz  korrektes.  Wenn  ich  nur  von  meinen  persönlichen
Absichten  gesprochen  und  wenn  ich  die  Bundesregierungen  vorher  nicht  von
meiner  Absicht  in  Kenntnis  gesetzt  habe,  so  geschah  das  aus  besonderer
Rücksicht  für  die  Bundesregierungen.  In  einer  so  heiklen  Angelegenheit
wollte  ich  die  Verantwortung  nicht  auf  andere  Schultern  schieben,  sondern
es  den  verbündeten  Regierungen  überlassen,  ob  sie  sich  meiner  Auffassung
anschließen  wollten  oder  nicht.  Ich  verrate  auch  kein  Geheimnis,  wenn
ich  sage,  daß  die  Mehrheit  der  Bundesregierungen  wohl  schon  früher  sich
entschlossen  haben  würde,  für  Aufhebung  des  §  2  einzutreten,  wenn  nicht
gerade  in  jenem  Augenblicke  das  Vorgehen  des  Bischofs  von  Trier  Erregung
  in  die  protestantischen  Kreise  getragen  hätte,  welche  ihre  Rückwirkung
  auf  die  protestantischen  Regierungen  nicht  verfehlt  haben.  Die
Mehrheit  der  Bundesregierungen  war  bis  vor  kurzem  deshalb  für  eine
Aufhebung  des  §  2  nicht  zu  haben.  Mit  dieser  Stimmung  mußte  ich
rechnen.  Für  meine  Person  bin  ich  aber  von  Anfang  an  der  Ansicht  ge-
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)  59

wesen,  daß  die  Aufhebung  des  §  2  ein  Gebot  der  politischen  Zweckmäßigkeit
  wie  der  Billigkeit  und  die  Gründe,  auf  die  sich  diese  meine  Auffassungen
stützten,  sind  ungefähr  die  gleichen,  welche  der  Abg.  Bennigsen  1896  entwickelt
  hat.  Ich  brauche  die  damaligen  Worte  dieses  Führers  der  nationalliberalen
  Partei  nicht  zu  verlesen,  sie  werden  ihnen  allen  bekannt  sein.
Wenn  behauptet  ist,  daß  der  Abg.  Bennigsen  diese  Erklärung  unter  anderen
  Umständen  abgegeben  hätte,  so  erinnere  ich  daran,  daß  1897  der
Abg.  Marquardsen  im  Namen  der  nationalliberalen  Partei  erklärt  hat,
die  Mehrheit  seiner  Partei  würde  für  eine  Aufhebung  des  §  2  stimmen.
In  demselben  Sinne  nahm  bei  der  Diskussion  über  das  Jesuitengesetz  der
Abg.  Büsing  Stellung,  und  diese  Haltung  der  Nationalliberalen  hat  sich
auch  nicht  geändert,  als  ich  am  3.  Februar  vorigen  Jahres  meine  Erklärung
  abgab.  Der  Abg.  Franken  erklärte  damals,  wie  ich  annehme,  im
Namen  der  nationalliberalen  Partei,  er  würde  sich  freuen,  wenn  die  Aufhebung
  des  §  2  dazu  beitragen  würde,  den  religiösen  Frieden  zu  fördern,
und  noch  im  vergangenen  Sommer,  im  Juni  vorigen  Jahres,  während
die  Wahlbewegung  ihren  höchsten  Wellenschlag  erreichte,  erklärte  der  Führer
der  nationalliberalen  Partei,  Abg.  Bassermann,  in  einer  sehr  beachtenswerten
  und  sehr  beachteten  Wahlrede,  die  er  damals  in  Karlsruhe  hielt
—  diese  Worte  des  Abg.  Bassermann  möchte  ich  noch  verlesen,  mit  Rücksicht
  auf  die  Angriffe,  die  hier  gegen  die  königliche  Staatsregierung  gerichtet
  worden  sind  —,  er  könne  die  Erklärung  nicht  abgeben,  daß  er
künftighin  gegen  die  Aufhebung  des  §  2  stimmen  werde.  Die  nationalliberale
  Partei  habe  ihren  Mitgliedern  freie  Hand  gelassen.  Für  Polizeigesetze
  könne  er  sich  nicht  begeistern.  Sei  denn  jetzt  die  Zeit  für  illiberale
Ketzerrichterei  gekommen,  daß  nur  der  § 2  des  Jesuitengesetzes  jetzt  der
Angelpunkt  unserer  Politik  sei?  Daß  nur  der  ein  freisinniger  Mann  sei,
der  gegen  die  Aufhebung  dieses  §  2  eintrete,  daß  nur  der  den  unverfälschten
  Liberalismus  in  seiner  Brust  trage?  Jedenfalls  hat  die  Partei,
der  der  Herr  Abg.  Hackenberg  angehört,  bei  jeder  Abstimmung  für  die
Aufhebung  des  §  2  gestimmt.  Nun  bin  ich  allerdings  in  liberalen  Blättern
der  Behauptung  begegnet,  es  hätten  manche  liberalen  Abgeordneten  nur
deshalb  für  die  Aufhebung  des  §  2  gestimmt,  weil  sie  sich  der  stillen  Hoffnung
  hingegeben  hätten,  die  Regierung  würde  auf  diese  Aufhebung  nicht
eingehen.  (Heiterkeit.)  Meine  Herren,  was  soll  ich  da  sagen?  Ich  verstehe
  es  allenfalls,  daß  man  auf  dem  Standpunkt  steht,  daß  der  parlamentarische
  Apparat  schädlich  oder  überflüssig  ist.  Aber  wenn  man,  wie
wir  alle,  auf  verfassungsmäßig--konstitutionellem  Boden  steht,  dann,  meine
Herren,  kann  man  doch  nicht  einen  Antrag  einbringen,  nicht  für  einen
Antrag  stimmen  in  der  Erwartung,  mit  der  stillen  Hoffnung,  mit  der
reservatio  mentalis  (Heiterkeit  im  Zentrum),  die  Regierung  wird  nicht
darauf  eingehen.  Das  ist  ja  beinahe  jesuitisch,  Herr  Abgeordneter!  (Große
Heiterkeit.)  Ich  bin  viel  zu  konstitutionell,  als  daß  ich  in  Abstimmungen
und  Anträgen  nicht  immer  die  ernstliche  Absicht  sehen  sollte,  das  Beschlossene
  und  Beantragte  auch  wirklich  realisiert  zu  sehen.

Also  der  Standpunkt,  den  ich  in  der  Frage  der  Aufhebung  des  §  2
eingenommen  habe,  entsprach  durchaus  dem  Standpunkt,  welchen  die  Mehrheit
  der  nationalliberalen  Partei  seit  sieben  Jahren  und  bis  in  die  letzte
Zeit  eingenommen  hat.  Er  entsprach  auch  dem  Standpunkte,  welchen  die
konservative  Partei  eingenommen  hat.  Sie  wissen  alle,  meine  Herren,  daß
unter  dem  Antrag  die  Namen  der  Herren  Abgg.  Graf  Limburg,  Frhr.
v.  Richthofen,  die  Namen  des  leider  verstorbenen  Herrn  Abg.  Graf  Klinckowström,
  des  von  uns  allen  beklagten  Herrn  v.  Levetzow  und  anderer  hervorragender
  konservativer  Abgeordneten  standen.  Und  wer  die  konservativen
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        60  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)

Autoritäten  nicht  gelten  lassen  will,  den  erinnere  ich,  wie  auch  schon  von
anderer  Seite  geschehen  ist,  daß  der  erste  Antrag  auf  Aufhebung  ausgegangen
  ist  von  einem  liberalen  Mann,  einem  alten  Fortschrittsmann,
von  dem  Abg.  Rickert.  Also  in  der  Frage  der  Aufhebung  des  §  2  befinde
ich  mich  im  Einklang  nicht  nur  mit  allen  Parteien,  ich  befinde  mich  auch
im  Einklang  mit  der  großen  Mehrheit  des  Reichstages.  Ich  befinde  mich
insbesondere  im  Einklang  auch  mit  der  Mehrheit  der  nationalliberalen
Partei,  und  wenn  man,  wie  Herr  von  Heydebrandt  soeben  von  Schwäche
gesprochen  hat,  so  kann  es  sich  doch  keinesfalls  um  Schwäche  handeln  gegenüber
  einer  Partei,  sondern  höchstens  um  ein  freundliches  Entgegenkommen
gegen  den  Beschluß,  welchen  mit  Mehrheit  der  Reichstag  angenommen  hat,
und  wenn  hier  irgendwie  gesündigt  worden  wäre,  so  würden  wir  allzumal
Sünder  sein,  niemand  würde  ein  Recht  haben,  sich  zu  salvieren  und  zu
sagen:  Ich  danke  dir  Gott,  daß  ich  nicht  bin  wie  der  Herr  Ministerpräsident.
  (Heiterkeit.)  Ich  möchte  noch  eins  sagen:  Es  ist  mir  hier  vorgeworfen
  worden,  daß  ich  die  Aufregung  nicht  vorausgesehen  hätte,  welche
die  Aufhebung  des  §  2  hervorrufen  würde.  Das  ist  ein  Irrtum.  Diesen
Sturm  habe  ich  vorausgesehen;  ich  bin  aber  der  Ansicht,  daß  der  leitende
Minister  sich  nicht  einrichten  kann  auf  Beifall  oder  Mißfallen,  Applaus
oder  Zischen,  daß  er  auch  die  Unpopularität  nicht  scheuen  soll,  sondern
lediglich  das  tun  muß,  was  entspricht  den  ruhig  und  pflichtgemäß  erwogenen
  Interessen  des  Landes.  Endlich  möchte  ich  darauf  hinweisen,  daß
sogar  der  engere  Ausschuß  für  die  Abwehrbewegung  für  Zulassung  der
Jesuiten  am  1.  März  1895  den  Bundesratsmitgliedern  Abdrücke  einer
Petition  gegen  die  Zulassung  der  Jesuiten  hat  zugehen  lassen,  in  der  es
hieß:  „Es  liegt  uns  wenig  daran,  ob  die  Befugnis,  einzelne  Jesuiten  als
Privatpersonen  auszuschließen  oder  zu  internieren,  fortbesteht.  Alles  dagegen
  komme  darauf  an,  daß  die  Ordenstätigkeit  der  Jesuiten  nach  wie
vor  untersagt  bleibt.“  Zu  den  Unterzeichnern  dieser  Petition  gehören  zahlreiche
  Personen,  die  jetzt  noch  eine  Rolle  spielen  im  Evangelischen  Bunde.
Also  auch  in  dieser  Frage  ist  von  Schwäche  und  Nachgiebigkeit  nicht  die
Rede.  Ich  frage  aber,  wo  sind  die  Staatskühe,  die  ich  habe  wegtreiben
lassen?  Es  ist  nichts  geschehen,  weder  auf  gesetzgeberischem  noch  auf  personellem
  Gebiete,  was  den  Vorwurf  der  Schwäche,  der  Abhängigkeit  der
Regierung  vom  Ultramontanismus  irgendwie  berechtigt  erscheinen  lassen
könnte.  Mit  derselben  Entschiedenheit,  mit  der  ich  bestreite,  daß  ich  jemals
irgendwelche  Konzessionen  gemacht  hätte,  daß  ich  jemals  irgendwelche  Maßnahmen
  getroffen  hätte,  durch  welche  das  Staatsinteresse  verletzt  werden
könnte,  oder  durch  welche  gerecht  und  billig  denkende  Protestanten  sich  verletzt
  fühlen  könnten,  mit  derselben  Entschiedenheit  betone  ich  gegenüber  einer
verhüllten,  aber  klar  erkennbaren  Klage  des  Abg.  Porsch,  da  unsere  katholischen
  Mitbürger  allen  Grund  haben,  sich  der  Rechte  und  Freiheiten  zu
erfreuen,  die  sie  bei  uns  genießen.  Es  gibt  Punkte,  über  die  wir  uns  mit
dem  Zentrum  nie  ganz  werden  verständigen  können.  Sie  haben  Wünsche,
die  wir  nie  erfüllen  können,  Sie  erheben  Beschwerden,  die  wir  nie  abstellen
können.  Das  liegt  im  Wesen  der  Dinge.  Das  Grenzgebiet  zwischen  Staat
und  Kirche  ist  ein  sehr  heikles  Gebiet,  durch  dessen  Berührung  leicht  schwere
Beunruhigungen  entstehen  können.  Wir  müssen  von  beiden  Seiten  vermeiden,
  ohne  Not  an  den  modus  vivendi  zu  rühren,  den  1887  Fürst  Bismarck
  im  Verein  mit  Seiner  Heiligkeit  Papst  Leo  XIII.  gefunden  hat.  Das
erkläre  ich  aber  mit  aller  Bestimmtheit,  daß  tatsächlich  die  Handhabung  der
Gesetze  die  katholische  Bevölkerung  befriedigen  muß,  und  ich  erkläre  weiter
mit  aller  Bestimmtheit,  daß  die  Staatsregierung  von  dem  Wunsche  erfüllt
ist,  den  Wünschen  der  katholischen  Bevölkerung  so  weit  Rechnung  zu  tragen,
        <pb n="69" />
        Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März16.)  61

wie  es  in  einem  evangelischen  Staate  möglich  ist,  so  weit,  aber  auch  nicht
weiter  —  so  weit,  wie  es  möglich  ist,  ohne  von  den  Rechten  des  Staates
irgend  etwas  zu  vergeben  und  die  anderen  Konfessionen  im  Staate  zu  gefährden.
  Wenn  Sie  die  Lage  der  Katholiken  in  Deutschland  vergleichen
mit  manchen  anderen  Ländern  —  ich  nenne  absichtlich  keine  Namen,  aber
auch  in  katholischen  Ländern  —,  so  glaube  ich,  Sie  haben  allen  Grund,
mit  dieser  Lage  zufrieden  zu  sein  und  sie  dankbar  zu  empfinden  als  Segen
der  Toleranz  und  ihrerseits  ebenso  überall  Toleranz  zu  üben.

Meine  Herren!  Der  Herr  Abg.  Hackenberg  hat  auch  gesagt,  welche
Grenzen  die  Rücksichtnahme  auf  die  Wünsche  der  katholischen  Bevölkerung
haben  würde,  wo  Halt  gemacht  werden  würde.  Ich  nehme  keinen  Augenblick
  Anstand,  zu  sagen,  daß  die  Voraussetzung  für  die  Aufrechterhaltung
des  konfessionellen  Friedens,  die  conditio  sine  qua  non  für  die  Aufrechterhaltung
  des  konfessionellen  Friedens  die  Respektierung  der  Hoheitsrechte
des  Staates  ist.  Diese  wird  die  Staatsregierung  nie,  unter  keinen  Umständen,
  preisgeben,  und  gegenüber  dem  Abg.  v.  Heydebrandt  betone  ich,
daß  wir  selbstverständlich  auch  weit  davon  entfernt  sind,  die  katholische  Bevölkerung
  besser  zu  behandeln  als  die  evangelische.  Ich  hoffe  aber,  daß
der  Abg.  v.  Heydebrandt  auch  einverstanden  sein  wird,  wenn  ich  sage,  daß
es  eine  ethische  Ungerechtigkeit  und  ein  politischer  Fehler  sein  würde,  die
Katholiken  schlechter  zu  behandeln  als  die  Evangelischen.  Beide  Konfessionen.
haben  ganz  gleichmäßigen  Anspruch  auf  Schutz  und  Förderung  von  seiten
der  Staatsregierung.  Nun  weiß  ich  sehr  wohl,  wie  verschieden  die  katholische
  Religion  von  unserer  evangelischen  ist.  Ich  weiß,  daß  die  Verhältnisse
  der  beiden  Konfessionen  nicht  über  einen  Leisten  geschlagen  werden
können.  Das  entbindet  uns  aber  nicht  von  der  Pflicht,  wie  Fürst  Bismarck
  gesagt  hat,  unablässig  zu  suchen  nach  Wegen,  um  eine  notwendige
Abgrenzung  zwischen  weltlicher  und  geistlicher  Gewalt  in  einer  die  Gewissen
  möglichst  schonenden  Weise  durchzuführen!  Der  Abg.  Hackenberg
hat  auch  gesprochen  von  den  Imponderabilien,  die  nicht  außer  acht  gelassen
  werden  dürfen.  Dessen  bin  ich  mir  sehr  wohl  bewußt.  Ich  betrachte
es  als  erste  Pflicht  der  Regierung,  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Gewissensfreiheit
  in  keiner  Weise  bedroht  wird,  die  geistige  Freiheit,  welche  dem
Deutschen  teurer  ist  als  jedes  andere  Gut.  Ich  halte  es  aber  für  einen
Fehler,  den  Kampf  für  diese  Güter  in  einer  Weise  zu  führen,  durch  die
ohne  Not  fremde  Gefühle  verletzt  werden,  und  ihn  zu  führen  mit  Zwangswaffen,
  die  auf  geistigem  Gebiete  selten  einen  dauernden  Erfolg  zeitigen.
Ich  mißbillige  und  hasse  jede  Unduldsamkeit,  auch  wenn  sie  glaubt,  daß
sie  alles  geistige  Leben  gepachtet  habe,  und  jeden  verdammt,  der  einer  anderen
  Wissenschaft  huldigt.  Und  diese  Unduldsamkeit  findet  sich  nun  bei
denjenigen,  die  festhalten  an  der  christlichen  Religion.  Von  allen  Seiten
ist  geklagt  worden  über  die  Kämpfe  zwischen  den  Konfessionen.  Ich  habe
mehr  als  einmal  von  dieser  Stelle  darauf  hingewiesen,  daß  unter  den  Konfessionen
  und  zwischen  den  Konfessionen  und  dem  Staat  grundsätzliche  Gegensätze
  bestehen,  die  wir  nie  werden  beilegen  können.  Aber  wir  müssen  trachten,
auf  praktischem  Gebiet  zu  einem  friedlichen  Nebeneinanderleben  zu  kommen.
Wir  müssen  trachten,  auf  dem  Gebiet  der  konkreten  Tatsachen  das  Einvernehmen
  herzustellen,  und  suchen,  daß  wir  da  zu  einer  Verständigung
kommen.  Der  Kampf  der  Lehren  wird  nicht  aufhören.  Was  soll  aber
dabei  herauskommen,  wenn  in  der  Weise,  wie  es  in  den  letzten  Wochen
zu  meinem  Bedauern  der  Fall  gewesen  ist,  dieser  Kampf  der  Prinzipien
auf  das  politische  Gebiet  übertragen  wird?  Ich  halte  es  für  eine  der

größten  staatsmännischen  Leistungen  des  Fürsten  Bismarck,  ich  halte  es  für
sein  unvergängliches  Verdienst,  daß  er  es  verstanden  hat,  den  Kulturkampf
        <pb n="70" />
        62  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  16.)

beizulegen.  Ich  bin  nicht  der  Ansicht,  die  einer  der  Rufer  im  Streit,
Superintendent  Meyer  in  Zwickau,  zum  Ausdruck  brachte.  Wenn  ich  in
einer  Rede  von  ihm  gelesen  habe,  daß  er  die  Beilegung  des  Kulturkampfes
den  „schmählichen  Kulturfrieden“  nennt,  und  eines  der  traurigsten  Ereignisse
  der  deutschen  Geschichte,  trauriger  fast  als  den  Kanossagang  Heinrichs  IV.,
wenn  ich  solche  Angriffe,  welche  gegen  die  Regierung  gerade  wegen  der
Aufhebung  des  §  2  gerichtet  werden,  lese,  so  verstehe  ich  die  Empfindungen,
mit  denen  Huß  dem  Weibe  zusah,  das  Reisig  zu  seinem  Scheiterhaufen
trug.  Die  große  Mehrheit  des  deutschen  Volkes  will  nach  meiner  Ueberzeugung
  nichts  wissen  von  einem  Kulturkampf,  den  die  Fanatiker  zu  entfachen
  immer  bereit  sein  werden.  Nicht  die  Regierung  braucht  so  sehr  den
Frieden,  sondern  das  deutsche  Volk.  Das  deutsche  Volk  soll  mit  kleinlichen,
gehässigen  und  elenden  konfessionellen  Zänkereien  verschont  bleiben  von
beiden  Seiten.  Ich  halte  es  weder  für  gut  noch  für  patriotisch,  die  Gegensätze,
  die  ohnehin  zwischen  den  bürgerlichen  Parteien  bestehen,  noch  zu  verschärfen
  durch  eine  übertriebene  Betonung  der  konfessionellen  Gegensätze.
Aus  Gründen  der  inneren,  wie  der  äußeren  Politik,  im  Hinblick  auf  unsere
nationale  Geschlossenheit  nach  außen,  wie  gegenüber  der  sozialdemokratischen
Gefahr  nach  innen  wollen  wir  unnötigen  Streit  vermeiden  und  die  konfessionellen
  Gegensätze  nach  Möglichkeit  in  den  Hintergrund  drängen.  Das
deutsche  Volk  ist  schon  so  zerklüftet,  daß  wir,  soweit  es  möglich  ist,  alles,
was  uns  trennt,  aus  dem  Wege  räumen  müssen,  auch  wenn  es  nicht  ohne
Opfer  an  der  eigenen  Rechthaberei  abgeht.  (Beifall.)

Am  17.  März  greift  Abg.  v.  Eynern  (nl.)  die  Regierung  scharf  an,
insbesondere  den  Reichskanzler,  der  mit  Bebelscher  Kampfweise  einen  schweren
moralischen  Vorwurf  gegen  die  nationalliberale  Partei  erhoben  habe,  ohne
ihn  zu  beweisen.  Die  nachgiebige  Haltung  gegen  die  Kurie  werde  das
Verhältnis  zu  Italien  gefährden.  Abg.  Bachem  (Z.):  Die  Besorgnis  vor
einer  Ueberschwemmung  Deutschlands  durch  Jesuiten  sei  gegenstandslos.
In  Deutschland  hat  der  Jesuitenorden  nur  wenig  mehr  als  600  Mitglieder,
und  diese  sind  zum  größten  Teil  festgelegt  in  auswärtigen  Missionen.
Einige  werden  gewiß  zurückkommen,  aber  Hunderte  werden  niemals  zurückkommen
  können,  und  s6  dürfen  auch  dann  nicht  mehr  tun  als  jeder  Staatsbürger
  und  Weltpriester.

Am  18.  März  wendet  sich  Ministerpräsident  Graf  Bülow  gegen
Abg.  v.  Eynern  und  verweist  darauf,  daß  viele  nationalliberale  Führer  wie
Lasker,  Marquardsen,  Büsing,  Bassermann  die  Aufhebung  des  §  2  gewünscht
  hätten.  Abg.  Dr.  Zwick  (fr.  Vp.)  billigt  die  Aufhebung  des  §  2
als  eines  Ausnahmegesetzes,  aber  tadelt  die  Zulassung  der  Marianischen
Kongregationen  als  unpädagogisch.  Andere  als  Turn-  und  Schwimmvereinigungen
  solle  man  an  den  Schulen  nicht  gestatten.  Abg.  Friedberg
(nl.)  wirft  dem  Reichskanzler  vor,  durch  sein  Entgegenkommen  gegen  das
Zentrum  sich  die  anderen  Parteien  entfremdet  zu  haben.  Glaubt  er  dem
Zentrum  nachgeben  zu  müssen,  weil  es  eine  große,  ausschlaggebende  Partei
ist,  so  möge  er  nicht  vergessen,  daß  die  im  Hause  vorhandenen  nationalen
Parteien  (Stürmischer  Widerspruch  und  Oho,  oho!  im  Zentrum)  auch  zur
Bildung  einer  Mehrheit  notwendig  sind,  auch  im  Reichstage.  Darum
möge  der  Reichskanzler  dies  Verhältnis  nicht  abwirtschaften,  wie  ein  Landwirt
  ein  ererbtes  Gut,  und  über  ihre  Wünsche  rücksichtslos  zur  Tagesordnung
  übergehen.  Ministerpräsident  Graf  Bülow  weist  den  Vorwurf,
sich  vom  Zentrum  dirigieren  zu  lassen,  ab.  Die  Königliche  Staatsregierung
  darf  sich  von  keiner  Partei  regieren  lassen,  sie  hat  aber  die  Pflicht,
die  Kräfte  jeder  Partei  zu  verwerten,  jede  staatserhaltende  Partei  nach
Möglichkeit  zu  verwerten  für  das  Wohl  des  Ganzen,  für  die  Gesamtheit.

·
        <pb n="71" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  17.)  63

Gewiß,  m.  H.,  wenn  eine  Partei,  wie  nach  den  gegenwärtigen  Verhältnissen
  das  Zentrum,  die  stärkste  Partei  im  Reichstage  ist,  so  legt  ihr  das
meines  Erachtens  ganz  besondere  Pflichten  auf  gegenüber  dem  Vaterlande,
es  legt  ihr  die  Pflicht  auf,  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Regierungsmaschine
im  Gange  bleibt.  (Sehr  richtig!l)  Wenn  die  Partei  sich  dieser  Verpflichtung
  entzöge,  so  würde  dadurch  nicht  nur  das  Wohl  des  Landes  geschädigt
werden,  es  würde  sich  auch  unfehlbar  an  der  Partei  selbst  rächen.  Ich
betrachte  es  aber  nicht  nur  als  meine  Aufgabe,  Fühlung  zu  halten  mit
den  staatserhaltenden  Parteien,  ich  betrachte  es  auch  als  meine  Pflicht,
darüber  hinaus  die  staatserhaltenden  Parteien  zu  einigen  gegenüber  den
Gefahren,  auf  die  ich  vorgestern  am  Schluß  meiner  Ausführungen  hingewiesen
  habe.  Und  ich  kann  nur  mein  Bedauern  darüber  aussprechen,
wenn  mir  diese  meine  Aufgabe  so  sehr  erschwert  wird,  wie  das  durch  Reden
geschieht,  wie  sie  gestern  Herr  von  Eynern  und  heute  Herr  Dr.  Friedberg
gehalten  haben.

In  den  folgenden  Tagen  werden  u.  a.  die  nationalen  Verhältnisse
in  Oberschlesien  diskutiert.  Dabei  wird  von  allen  deutschen  Parteien,  auch
vom  Zentrum,  die  radikale  polnische  Agitation  als  hetzerisch  und  staatsgefährlich
  verurteilt.  Die  Abgeordneten  des  Zentrums  fordern  zur  Abhilfe
Befriedigung  gewisser  polnischer  Forderungen,  wie  des  polnischen  Religionsunterrichts,
  der  Kultusminister  Studt  und  die  Redner  der  übrigen  Parteien
  lehnen  jede  Aenderung  der  bisherigen  Politik  ab.  —  Weiter  wird
über  die  zunehmende  Verrohung  der  Jugend  geklagt;  es  wird  gefordert,
daß  die  Schule  den  Nachdruck  mehr  auf  die  Erziehung  als  auf  die  Uebermittlung
  formalen  Wissens  legen  möge.  Redner  des  Zentrums  und  der
Rechten  verlangen  Stärkung  des  kirchlichen  Einflusses  in  der  Schule,  die
der  Linken  wünschen  eine  Beaufsichtigung  der  Schulen  allein  durch  Fachmänner.


Nach  der  Osterpause  (23.  März  bis  12.  April)  wird  u.  a.  von  westlichen
  Abgeordneten  gefordert,  daß  Münster  eine  medizinische  und  protestantisch-theologische
  Fakultät  erhalte,  was  die  Regierung  vorläufig  ablehnt.
Ferner  wird  besprochen  die  Förderung  der  Reformgymnasien,  die  Freiheit
und  Gleichberechtigung  der  Kunstrichtungen.

17.  März.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  der  Forderungen
für  Südwestafrika.

Zur  ersten  Beratung  stehen:  Erster  Nachtrag  zum  Reichshaushaltsetat
  und  zum  Etat  für  die  Schutzgebiete  für  1903,  sowie  der  zweite  Ergänzungsetat
  zum  Reichshaushaltsetat  und  zum  Etat  der  Schutzgebiete
für  1904.  Im  zweiten  Nachtragsetat  werden  3092000  Mark  aus  Anlaß
der  Expedition  in  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  gefordert;  im  zweiten
Nachtrag  für  die  Schutzgebiete:  1727000  Mark  für  die  Verstärkung  der
Schutztruppe  zur  Niederwerfung  des  Hereroaufstandes.  Im  zweiten  Ergänzungsetat
  für  1904  sind  gefordert:  3197000  Mark  als  Zuschuß  zur
Bestreitung  der  südwestafrikanischen  Verwaltungsausgaben  aus  Anlaß  derselben
  Expedition,  sowie  513000  Mark  an  besonderen  Ausgaben  für  die
Reichspost-  und  Telegraphenverwaltung  aus  demselben  Anlaß.

Die  Vorlagen  werden  an  die  Budgetkommission  verwiesen.  In  der
Debatte  wird  von  sämtlichen  bürgerlichen  Parteien  betont,  daß  man  einstweilen
  die  Kritik  der  Vorgänge  in  Südwestafrika  verschieben  müsse,  bis
genauere  Nachrichten  vorlägen.  Einstweilen  käme  es  darauf  an,  schleunigst
Hilfe  zu  bringen.  Nur  Abg.  Bebel  protestiert  im  Namen  der  sozialdemokratischen
  Partei  gegen  die  Forderungen  und  greift  die  Kolonialpolitik
scharf  an;  die  Hereros  seien  im  Grunde  menschlicher  als  die  Deutschen,
        <pb n="72" />
        64  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  17.—Ende.)

denn  sie  hätten  im  Aufstande  die  Frauen  geschont,  die  deutschen  Soldaten
wollten  alles  niedermachen.  Am  19.  März  wird  der  Nachtragsetat  für
Sübwestafrika  ohne  Debatte  gegen  die  Sozialdemokraten  in  dritter  Lesung
bewilligt.

17.  März.  (Sachsen.)  Interpellation  über  die  Stellung
der  Regierung  zum  Jesuitengesetz.

In  der  Zweiten  Kammer  richten  fast  sämtliche  Mitglieder  eine  Anfrage
  an  die  Regierung,  wie  sie  im  Bundesrate  bei  der  Aufhebung  des
§  2  gestimmt  habe.  Kultusminister  Dr.  v.  Seydewitz:  Die  sächsischen
Stimmen  seien  im  Bundesrate  gegen  die  Aufhebung  des  §  2  abgegeben
worden  und  die  Regierung  sei  der  Anschauung,  daß  die  Bestimmung  in
§  56  Absatz  2  der  sächsischen  Verfassungsurkunde:  „es  dürfen  weder  neue
Klöster  errichtet  noch  die  Jesuiten  oder  irgend  ein  anderer  geistlicher  Orden
jemals  im  Lande  ausgenommen  werden“  durch  die  Aufhebung  des  §  2
nicht  berührt  wird.  Es  sei  ganz  natürlich,  daß  sich  die  sächsischen  Minister,
die  sämtlich  evangelischen  Bekenntnisses  sind  und  das  Bekenntnis  der  großen
Mehrheit  des  sächsischen  Volkes  teilen,  gegen  die  Aufhebung  des  §  2  des
Jesuitengesetzes  erklären  mußten.  Daß  dieses  Vorgehen  der  Minister  aber
auch  die  volle  Zustimmung  des  Königs  gefunden  hat,  das  verdiene  den
tief  empfundenen  und  aufrichtigen  Dank  des  sächsischen  Volkes.  (Lebhafte

Bravorufe.)

17./19.  März.  (Reichstag.)  Zweite  Beratung  des  Marineetats.

Der  Reichstag  lehnt  einen  nationalliberalen  Antrag,  die  Streichungen
der  Budgetkommission  wiederherzustellen,  ab  und  debattiert  noch  einmal
im  Anschluß  an  den  Fall  Hüssener  (vgl.  1902)  den  Waffengebrauch  Vorgesetzter
  gegen  Untergebene.

18.  März.  Der  Reichstag  genehmigt  die  Vorlage,  den  laufenden
  Etat  —  vorbehaltlich  von  Änderungen  durch  den  neuen
Etat  —  auf  die  Monate  April  und  Mai  zu  verlängern,  da  der
Etat  nicht  rechtzeitig  fertiggestellt  wird.

18.  März.  Reichstagswahl  in  Zschopau-Marienberg.

Bei  der  Ersatzwahl  für  den  verstorbenen  Abg.  Rosenow  (Soz.)  erhalten
  Pinkau  (Soz.)  10277,    Zimmermann  (D.  Soz.  Ref.p.)  5998,  Schanz
(kons.)  4325  Stimmen.  In  der  Stichwahl  erhält  Zimmermann  11956,  
Pinkau  10982    Stimmen.

Das  Wahlergebnis  ruft  große  Ueberraschung  hervor,  da  1903  der
Sozialdemokrat  im  ersten  Wahlgange  gewählt  worden  war  und  jetzt  über
3000  Stimmen  weniger  für  den  sozialdemokratischen  Kandidaten  abgegeben
werden.  Diese  Verminderung  der  sozialdemokratischen  Stimmen,  die  auch
bei  den  übrigen  Ersatzwahlen  beobachtet  wird,  wird  meist  mit  den  Streitigkeiten
  innerhalb  der  Partei  erklärt,  in  dem  speziellen  Falle  ferner  damit,
daß  die  Parteileitung  die  Kandidatur  Goehres  (1903  S.  140),  die  das
Lokalkomitee  aufgestellt  hatte,  hintertrieb.

Ende  März.  (Bayern.)  Konflikt  Asch-Pichler.

Der  Einjährig-Freiwillige  Eras  (vgl.  S.  50),  der  Berufung  gegen
eine  Bestrafung  wegen  Einbringung  einer  Beschwerde  unter  Abweichung
vom  Dienstweg  eingereicht  hatte,  wird  abermals  verurteilt.  In  der  Untersuchung
  wird  Abg.  Pichler  vernommen  und  sagt  aus:  „Uebrigens  hat  der
Kriegsminister  erwähnt,  daß  in  einem  früheren  ähnlichen  Falle  einer  seiner
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  28.  — April  11.)  65

Referenten  mir  einen  Brief  zurückgegeben  habe,  indem  er  mich  darauf  aufmerksam
  machte,  daß  eventuell  für  den  Betreffenden  eine  Strafverfolgung
eintreten  würde.  Wenn  die  Sache  so  wäre,  daß  solche  Fälle,  auch  wenn
sie  vertraulich  bekannt  werden,  verfolgt  werden  müssen,  so  wäre  diese  Bemerkung
  des  Kriegsministers  ganz  unverständlich  und  dann  hätte  sich  jener
Referent  eigentlich  auch  strafbar  gemacht.  Daraus  ergibt  sich,  daß  die
Fraktion  im  Recht  war,  als  sie  ganz  bestimmt  ausgesprochen  hat,  daß  in
diesem  Falle  die  dienstliche  Behandlung  in  Widerspruch  stehe  mit  dem,  was
sonst  Uebung  sei.  Daraus  ergibt  sich  ferner  ein  Rückschluß  auf  die  Behandlung
  des  Briefes.“

Offiziös  wird  dazu  in  der  „Korrespondenz  Hoffmann“  erklärt:
„Hierzu  ist  festzustellen,  daß  der  Fall  insofern  völlig  verschieden  war,  als
es  sich  um  den  Brief  eines  preußischen  Soldaten  mit  Klagen  über  seine
(preußischen)  Vorgesetzten  handelte,  also  nicht  um  Untergebene  des  bayerischen
  Kriegsministers  im  Sinne  des  §  147  des  MStEB.  —  Dem  Abgeordneten
  Pichler  wurde  damals  mündlich  mitgeteilt,  das  bayerische
Kriegsministerium  könne  in  der  Sache  nichts  anderes  tun  als  den  Brief
an  das  preußische  Kriegsministerium  weiter  zu  geben.  Als  die  darauf
gestellte  Frage  des  Abgeordneten  Pichler,  ob  der  Betreffende  eventuell  Strafe
zu  gewärtigen  sobe  bejaht  wurde  mit  dem  Zusatz,  sicher,  wenn  die  Angaben
  unwahr  sind“,  erbat  sich  der  Abgeordnete  Pichler  sofort  die  Rückgabe
des  Briefes,  zu  deren  Verweigerung  kein  rechtlicher  Grund  vorlag.“

28.  März.  (Olbdenburg.)  Generalmajor  a.  D.  v.  Lettow-Vorbeck,
  hervorragender  Militärschriftsteller,  geboren  21.  Dezember
1839,  f.  Hauptwerk:  Der  Krieg  von  1806  und  1807.

1.  April.  (Sachsen.)  Streit  zwischen  Ärzten  und  Krankenkassen
  in  Leipzig;  sämtliche  233  Kassenärzte  stellen  die  Arbeit  ein.
April.  (Hagen.)  Freie  kirchlich-soziale  Konferenz.

Der  Vorsitzende  Abg.  Stöcker  fordert  zum  Zusammengehen  der
evangelischen  und  katholischen  Arbeitervereine  gegen  den  Umsturz  auf  und
wünscht,  daß  der  Evangelische  Bund  es  nicht  erschwere.  Hauptvorträge:

Lic.  Weber:  Förderung  der  kirchlich-sozialen  Bestrebungen  durch  die  preußische
  Generalsynode;  Stöcker:  Aufstreben  der  Arbeiterklasse  oder  Klassenkampf?


5./6.  April.  (Chemnitz.)  Der  Parteitag  der  sächsischen  Sozialdemokratie
  bespricht  den  Ausfall  der  Wahl  in  Zschopau  (S.  64),
wobei  heftige  Anklagen  gegen  die  Diktatur  der  Parteileitung  gerichtet
  werden.  Die  große  Mehrheit  billigt  aber  die  Haltung  des
Parteivorstandes.

Anfang  April.  (Preußen.)  Die  studierenden  Frauen  werden
zum  examen  pro  facultate  decendi,  dem  Examen  der  Gymnasiallehrer,
  zugelassen.

10./11.  April.  (Berlin.)  Es  bildet  sich  ein  Bund  der  Handwerker
  mit  folgendem  Programm:

1.  Erlaß  eines  Gesetzes  betreffend  Errichtung  eines  Gewerberegisters;
2.  Umänderung  des  Handwerkergesetzes,  hauptsächlich  der  §§  103  a  und  103 i,
Ges.-Samml.;  3.  Schaffung  eines  Handwerksministeriums;  4.  staatliche

Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.  5
        <pb n="74" />
        66  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  11.)

Alters-  und  Invalidenversicherung  für  selbständige  Handwerker;  5.  Verbesserung
  und  Vermehrung  der  Fachschulen  mit  besonderer  Berücksichtigung
von  im  Handwerk  ausgebildeten  Lehrern;  6.  Umänderung  der  Vorschriften
das  Submissionswesen  betreffend;  7.  Befähigungsnachweis  für  die  Verfertiger
  handwerksmäßig  herzustellenden  Waren,  ohne  die  individuelle  Freiheit
  des  Produzenten  in  der  Erwerbstätigkeit  zu  beschränken;  8.  Beseitigung
der  Staatskonkurrenz  durch  Verbot  der  Zuchthausarbeit,  Einschränkung  der
Militär-  und  anderen  Staatswerkstätten.  —  In  politischer  Beziehung  wird
der  Bund  keiner  Partei  sich  angliedern.  Er  will  bei  allen  Wahlen  für
diejenigen  Kandidaten  stimmen,  welche  die  Forderungen  des  Bundes  anerkennen.


11.  April.  (Preußen.)  Dem  Landtag  gehen  fünf  wasserwirtschaftliche
  Vorlagen  zu.

Durch  den  ersten  Gesetzentwurf  „betreffend  die  Verminderung  von
Hochwassergefahren  und  die  Verbesserung  der  Vorflut  in  der  unteren  Oder,
Havel  und  Spree“  wird  die  Staatsregierung  ermächtigt,  zur  Beteiligung
des  Staates  nachfolgende  Beiträge  zu  verwenden:  1.  Zur  Verbesserung  der
Vorflut  in  der  unteren  Oder  bis  zu  41865800      Mark,  2.  zur  Verbesserung
der  Vorflut-  und  Schiffahrtsverhältnisse  in  der  unteren  Havel  bis  zu
9835000  Mark,  3.  zum  Ausbau  der  Spree  bis  zu  9119200    Mark;  zusammen
  bis  zu  60820000      Mark.

Der  zweite  Gesetzentwurf  betrifft  „Maßnahmen  zur  Verhütung  von
Hochwassergefahren  in  der  Provinz  Brandenburg  und  im  Havelgebiete  der
Provinz  Sachsen“.  Es  werden  dafür  Staatsmittel  bis    1864000  Mark
gefordert.

Die  dritte  Vorlage  „betreffend  Maßnahmen  zur  Regelung  der  Hochwasser-,
  Deich-  und  Vorflutverhältnisse  an  der  oberen  und  mittleren  Oder"
berechnet  die  Kosten  im  Maximum  auf  60  Millionen  Mark,  wozu  die  Provinzen
  ein  Fünftel  beisteuern  sollen.

Die  vierte  Vorlage  betrifft  die  Freihaltung  des  Ueberschwemmungsgebietes
  der  Wasserläufe.  Sie  enthält  Bestimmungen  zur  Freihaltung  aller
dem  Hochwasserabfluß  schädlichen  Veranstaltungen  aus  den  Ueberschwemmungsgebieten
  der  Wasserläufe  und  aus  den  Wasserläufen  selbst  und  stellt
sich  as  eine  notwendige  und  unentbehrliche  Ergänzung  der  ersten  drei  Entwürfe
  dar.

Die  fünfte  Vorlage  besteht  in  einem  Gesetzentwurf  „betreffend  die
Herstellung  und  den  Ausbau  von  Wasserstraßen".  Der  §  1  hat  folgenden
Wortlaut:  „Die  Staatsregierung  wird  ermächtigt,  für  die  nachstehend  bezeichneten
  Bauausführungen  die  folgenden  Beträge  nach  Maßgabe  der  von
den  zuständigen  Ministern  festzustellenden  Pläne  zu  verwenden:  1.  für  Herstellung
  eines  Schiffahrtkanals  vom  Rhein  nach  Hannover  und  zwar  für
a)  einen  Schiffahrtkanal  vom  Rhein  in  der  Gegend  von  Ruhrort  bis  zum
Dortmund-Ems-Kanal  in  der  Gegend  von  Herne  (Dortmund-Rhein-Kanal),
einschließlich  eines  Lippe-Seitenkanals  von  Datteln  nach  Hamm  70500000  
Mark,  b)  verschiedene  Ergänzungsbauten  am  Dortmund-Ems-Kanal  in  der
Strecke  von  Dortmund  bis  Bevergern  6150000    Mark,  c)  einen  Schiffahrtkanal
  vom  Dortmund-Ems-Kanal  in  der  Gegend  von  Bevergern  nach
Hannover  mit  Zweigkanälen  nach  Osnabrück,  Minden  und  Linden,  einschließlich
  der  Kanalisierung  der  Weser  von  Minden  bis  Hameln  oder  der
Herstellung  von  Staubecken  an  Stelle  dieser  Kanalisierung  120500000  Mark,
zusammen  für  den  Kanal  vom  Rhein  nach  Hannover  197150000    Mark;
2.  für  Herstellung  eines  Großschiffahrtweges  Berlin-Stettin  (Wasserstraße
Berlin-Hohensaathen)  43000000    Mark;  3.  für  Verbesserung  der  Wasser-
        <pb n="75" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  12./16.)  67

straße  zwischen  Oder  und  Weichsel  sowie  der  Schiffahrtstraße  der  Warthe
von  der  Mündung  der  Netze  bis  Posen  21175000    Mark;  4.  für  die
Kanalisierung  der  Oder  von  der  Mündung  der  Glatzer  Neiße  bis  Breslau
sowie  zu  Versuchsbauten  für  die  Strecke  von  Breslau  bis  Fürstenberg  a.  O.
18950000    Mark.  Zusammen  280275000    Mark.“

12./16.  April.  (Reichstag.)  Etat.  Englisch-französischer  Vertrag.
  Ostafiatischer  Krieg.  Südwestafrika.  Handelsverträge.  Verhältnis
  zu  Rußland  (vgl.  S.  33).

Abg.  Sattler  (nl.)  fordert  Aufklärung  über  die  Verschiebungen  in
der  auswärtigen  Politik,  besonders  über  den  englisch-französischen  Vertrag
und  den  ostasiatischen  Krieg.  Reichskanzler  Graf  Bülow  will  sich  über
das  englisch-französische  Abkommen  nicht  näher  aussprechen,  da  die  beteiligten
  Staaten  sich  noch  nicht  offiziell  geäußert  hätten.  Er  habe  aber
keinen  Grund  zu  der  Annahme,  daß  das  Abkommen  eine  Spitze  gegen  eine
dritte  Macht  habe.  ...  Was  den  Krieg  in  Ostasien  angeht,  so  ist  unsere
Haltung  gegenüber  diesem  Kriege  eine  sehr  einfache.  Nachdem  es  leider
nicht  gelungen  ist,  den  Frieden  aufrecht  zu  erhalten,  tun  wir,  was  uns
möglich  ist,  damit  aus  dem  Duell  im  fernen  Osten  sich  kein  Weltkrieg  entwickelt.
  Das  ist  ein  Hauptgrund  für  unsere  loyale  und  ehrliche  Neutralität.
Diese  Neutralität  geht  allerdings  schon  daraus  hervor,  daß  wir  keinen
Grund  haben,  uns  in  einen  Krieg  zu  mischen,  welcher  die  deutschen  Interessen
  nicht  direkt  berührt,  und  endlich  ist  das  auch  das  sicherste  Mittel,
unseren  Handel  und  unser  wirtschaftliches  Leben  zunächst  vor  Schädigung
zu  bewahren.  Gegen  uns  ist  vielfach  der  Vorwurf  erhoben  worden,  und
auch  ein  Fraktionsgenosse  des  Abg.  Sattler  hat  kürzlich  in  einem  anderen
Hause  diesen  Vorwurf  erhoben,  daß  wir  durch  den  Ausbruch  des  Krieges
überrascht  worden  wären;  ich  habe  sogar  gelesen,  daß  wir  durch  einen
übertriebenen  Optimismus  andere  in  unbegründete  Sicherheit  gewiegt  hätten.
Darauf  könnte  ich  erwidern,  daß  die  leitenden  Minister  in  London,  in  Paris,
in  Petersburg  und  selbst  die  japanischen  Vertreter  in  Paris  und  Petersburg
  durch  den  Ausbruch  des  Krieges  tatsächlich  überrascht  worden  zu  sein
scheinen.  Ich  könnte  auch  betonen,  daß  selbst  diejenigen  nichtjapanischen
Staatsmänner,  die  der  Ansicht  waren,  daß  der  stark  geheizte  japanische
Kessel  Dampf  abgeben  würde,  nicht  vorausgesehen  haben  und  nicht  voraussehen
  konnten,  daß  die  Regierung  in  Tokio  für  den  Abbruch  der  diplomatischen
  Beziehungen  gerade  den  Augenblick  wählen  würde,  den  sie  tatsächlich
  ausgewählt  hat.  Ich  will  einfach  darauf  hinweisen,  daß  in  solchen
kritischen  Augenblicken  die  Regierung  einfach  die  großen  auswärtigen  Interessen
  des  Landes  wahrzunehmen  und  vor  allem  dafür  zu  sorgen  hat,  daß
bei  aufsteigendem  Sturm  das  Schiff  des  Landes  nicht  auf  Klippen  und
Untiefen  gerät.  Wenn  wir  damals  bei  Ausbruch  des  Krieges  eine  pessimistische
  Sprache  geführt  hätten,  pessimistischer  als  sie  anderswo  geführt
wurde,  so  würde  man  uns  in  Petersburg  in  das  Licht  der  Kriegstreiberei
haben  ziehen  können,  würden  wir  dort  gegen  uns  haben  Mißtrauen  erregen
  können.  Andererseits  hatten  wir  keine  Veranlassung,  der  japanischen
Regierung  kriegerische  Absichten  nachzusagen,  solange  Japan  nicht  selbst
den  Krieg  erklärt  hatte;  wir  sind  also  ebenso  ruhig  geblieben  als  die  anderen
  Zentren  der  europäischen  Politik,  und  wir  sind  um  so  ruhiger  gewesen,
  als  wir  weniger  interessiert  sind  als  die  anderen.  Aber  ich  möchte
mich  gegen  einen  anderen  Vorwurf  wenden,  der  uns  weiter  gemacht  worden
ist.  Man  hat  uns  einen  Vorwurf  daraus  gemacht,  daß  wir  uns  interessiert
  haben  für  die  Neutralisierung  von  China.  Unsere  Haltung  in  dieser

57
        <pb n="76" />
        68  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  12./16.)

Beziehung  geht  aber  aus  sehr  klaren  und  einwandsfreien  Motiven  hervor.
Es  lag  und  es  liegt  im  Interesse  aller  Mächte  und  auch  im  Interesse  der
deutschen  Politik,  daß  sich  aus  dem  Kriege  in  Ostassen  nicht  ein  Weltkrieg
entwickele.  Dazu  trägt  wesentlich  bei,  wenn  das  große  chinesische  Reich
aus  dem  Kriege  herausgenommen  wird.  Die  Neutralisierung  von  China
trägt  aber  auch  weiter  bei  zur  Beruhigung  des  chinesischen  Hofes  und  der
chinesischen  Regierung.  Die  Eventualität,  in  einen  Krieg  hineingezogen  zu
werden,  hätte  den  chinesischen  Hof  veranlassen  können,  Peking  zu  verlassen,
was  wiederum  die  Bedrohung  der  Sicherheit  der  in  China  lebenden  Europäer
  nach  sich  gezogen  haben  würde.  Also  auch  in  dieser  Beziehung  glauben
wir  durch  unser  Eintreten  für  die  Neutralisierung  von  China,  die  außerdem
  der  beste  Gegenbeweis  ist  gegenüber  der  vielfach  gegen  uns  verbreiteten
Verleumdung,  wir  wollten  uns  ein  Stück  von  China  aneignen,  den  Interessen
  des  Friedens  am  meisten  gedient  zu  haben. ... Endlich  hat  der  Herr
Abg.  Sattler  auch  die  Vorgänge  in  Südwestafrika  berührt.  Ich  glaube,
daß  der  Augenblick,  sich  mit  der  Lage  der  Dinge  in  Südwestafrika  zu  beschäftigen,
  besser  gewählt  wird  bei  der  Beratung  des  Kolonialetats.  Ich
will  mich  aber  in  dieser  Beziehung  schon  heute  und  sehr  gern  all  dem  anschließen,
  was  der  Herr  Abg.  Sattler  über  diesen  Punkt  gesagt  hat,  insbesondere
  über  die  Notwendigkeit,  daß  wir  alles  tun  müssen,  um  Südwestafrika
  zu  halten.  Wir  denken  auch  gar  nicht  daran,  von  diesem  Boden,
auf  den  wir  unsern  Fuß  gesetzt  haben,  auf  dem  deutsches  Blut  geflossen
ist,  auch  nur  einen  Fuß  breit  aufzugeben.  Wir  werden  alles  tun,  um  die
Aufrührer,  die  sich  gegen  unsere  Autorität  erhoben  haben,  in  ihre  Schranken
zurückzuweisen.  Wir  werden  auch  alles  tun,  um  der  Wiederkehr  solcher
Vorkommnisse  für  die  Zukunft  vorzubeugen.  Ich  hoffe  aber,  daß  wir  aus
den  gemachten  Erfahrungen  lernen.  Wir  hoffen  es  dahin  zu  bringen,  daß
die  gegenwärtige  Krisis  für  Südwestafrika  den  Uebergang  zu  einer  neuen
und  besseren  Aera  bilden  wird.  Vor  allen  Dingen  aber  schließe  ich  mich
demjenigen  an,  was  der  Herr  Abg.  Sattler  gesagt  hat  über  diejenigen
Offiziere  und  Mannschaften,  die  in  den  letzten  Tagen  in  Südwestafrika  in
den  Tod  gegangen  sind.  Wir  gedenken  mit  Wehmut  der  Toten,  aber  auch
mit  Anerkennung  für  ihre  Bravour,  mit  Anerkennung  für  ihren  Heldenmut,
  den  sie  an  den  Tag  gelegt  haben.  (Lebhafter  Beifall.)  Mir  ziemt
es,  von  dieser  Stelle  zu  sagen,  daß  unsere  Landsleute  drüben,  die  so  tapfer
vor  dem  Feinde  ihre  Pflicht  getan  haben,  der  Anerkennung,  Dankbarkeit
und  des  Vertrauens  des  Landes  sicher  sein  können.  (Lebhafter  Beifall.)

Außerdem  wird  besprochen  die  Jesuitenfrage  und  der  Abschluß  von
Handelsverträgen,  wobei  Vertreter  der  Rechten  schleunige  Kündigung  der
bestehenden  Verträge  fordern.  Die  Regierung  gibt  über  den  Stand  der
Vertragsverhandlungen  keine  Auskunft.

Am  14.  begrüßt  Abg.  Bebel  (Soz.)  das  englisch-französische  Abkommen
  als  einen  Beweis,  daß  sich  wichtige  internationale  Fragen  friedlich
schlichten  lassen.  Ueber  den  ostasiatischen  Krieg  sagt  er:  Der  Kanzler  will
vor  allem  die  Neutralität  Chinas  aufrechterhalten.  Das  stimmt  doch  nicht
ganz  mit  dem  Programm  unserer  Neutralität;  China  ist  doch  nicht  unser
oder  eines  anderen  Vasallenstaat,  und  wenn  man  China  durchaus  neutralisieren
  will,  so  deckt  sich  das  doch  nicht  mit  dem  Begriff  strenger  Neutralität.
Dieses  Bestreben  muß  den  Eindruck  erwecken,  als  wenn  es  ausschließlich
zu  gunsten  Rußlands  betätigt  wird.  Auch  sonst  erscheint  die  strikte  Neutralität
  Deutschlands  nicht  ganz  zweifelsfrei.  Die  Hamburg-Amerika-Linie
hat  den  Schnelldampfer  „Bismarck"  an  eine  russische  Gesellschaft  verkauft.
Hat  das  Auswärtige  Amt  diesen  Verkauf  gestattet?  Ich  muß  das  fast
voraussetzen,  weil  die  Leiter  der  Linie  vorsichtige  Leute  sind,  die  sich  nicht
        <pb n="77" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  12./16.)  69

mutwillig  in  einen  Konflikt  mit  der  deutschen  Regierung  stürzen.  Dieser
Dampfer  dürfte  doch  auch  zu  den  Hilfsschiffen  der  deutschen  Marine  im
Kriegsfalle  zählen;  um  so  mehr  muß  der  Verkauf  Kopfschütteln  erregen.
Auch  der  „Kaiser  Friedrich",  Eigentum  der  Schichau-Werft,  soll  an  Rußland
  verkauft  sein.  Diese  Schiffsverkäufe  können  doch  gar  keinen  andern
Zweck  haben,  als  auf  Umwegen  die  russische  Marine  zu  verstärken.  Da
müssen  wir  energisch  gegen  ein  solches  Verfahren  protestieren.  Durch  die
Verlesung  der  Bismarckschen  Aktenstücke  über  die  Ausweisungen  habe  der
Reichskanzler  die  Stellung  Bismarcks  kompromittiert;  ein  solches  Entgegenkommen
  gegen  Rußland  habe  man  sich  gar  nicht  vorstellen  können.  Ebenso
seien  die  jüngsten  Ausweisungen  russischer  Studenten,  die  weder  Anarchisten
noch  Zionisten  seien,  ungerechtfertigt.

Reichskanzler  Graf  Bülow:  Ich  habe  hier  vor  einigen  Wochen  ausgeführt,
  daß  fremde  Studenten,  die  sich  bei  uns  ruhig  und  anständig  benehmen,
  ungestört  unsere  Bildungsanstalten  besuchen  und  ihren  Studien
bei  uns  nachgehen  können.  Wie  richtig  das  ist,  können  Sie  schon  daraus
entnehmen,  daß  an  der  Universität  Berlin  in  der  letzten  Zeit  die  Zahl
der  fremden  und  speziell  der  russischen  Studenten  nicht  ab-,  sondern  zugenommen
  hat.  (Hört!  hörtl)  Ich  habe  aber  weiter  gesagt,  daß,  wenn
die  fremden  Studenten  sich  mausig  machen,  sie  ausgewiesen  werden  würden.
Sie  haben  sich  mausig  gemacht!  (Sehr  richtig.)  Sie  haben  die  Zurückhaltung
  überschritten,  welche  überall  fremde  Gäste  einzuhalten  haben,  und
wir  haben  einfach  von  dem  Rechte  jedes  Hausherrn  Gebrauch  gemacht,
Fremden,  die  sich  lästig  machen  und  unangemessen  benehmen,  die  Tür  zu
weisen.  Sich  Grobheiten  sagen  zu  lassen,  das  braucht  sich  weder  die  deutsche
Verwaltung  gefallen  zu  lassen,  noch  die  preußische  Polizei,  und  das  brauche
ich  mir  auch  nicht  gefallen  zu  lassen.  Ich  möchte  aber  doch  bei  diesem
Anlaß  die  Bemerkungen  zurückweisen,  die  der  Herr  Abg.  Bebel  über  den
verewigten  Fürsten  Bismarck  gemacht  hat.  Der  Abg.  Bebel  hat  gemeint,
daß  die  Aktenstücke  aus  der  Feder  des  Fürsten  Bismarck,  die  ich  neulich
verlesen  habe,  das  Andenken  des  verewigten  Fürsten  kompromittierten.  Ich
glaube  das  Gegenteil,  und  die  Mehrheit  dieses  Hauses  und  die  große  Mehrheit
  im  Lande  wird  mit  mir  glauben,  daß  diese  Aktenstücke  nur  beweisen,
mit  welchem  Ernst  und  wie  unermüdlich  auch  am  Abend  seines  Lebens
Fürst  Bismarck  sorgte  für  den  Frieden  und  die  Sicherheit  des  Reiches,
dessen  Entstehung  in  erster  Linie  seinem  Genie  zu  danken  war.  (Lebhafter
Beifall.)  Nun  hat  der  Herr  Abg.  Bebel  sich  auch  der  ostasiatischen  Frage
zugewandt.  Er  hat  mit  einer  gewissen  Feierlichkeit  erklärt,  es  dürfte  in
keiner  Weise  in  dem  jetzt  stattfindenden  Kriege  in  Ostasien  Partei  ergriffen
werden  für  einen  der  beiden  Kämpfer.  Mit  Vergnügen  konstatiere  ich,
daß  das  ganz  übereinstimmt  mit  dem,  was  ich  vor  einigen  Tagen  gesagt
habe.  Aber  mit  viel  weniger  Vergnügen  konstatiere  ich,  daß  damit  gar
nicht  die  Haltung  der  sozialdemokratischen  Presse  übereinstimmt,  die  in  der
gehässigsten  und  leidenschaftlichsten  Weise  gegen  Rußland  Partei  nimmt,
die  unermüdlich  bestrebt  ist,  uns  mit  Rußland  zu  verfeinden.  Das  steht
im  Widerspruch  mit  der  Neutralität,  welche  die  Regierung  beobachtet,  weil
sie  den  Interessen  des  Landes  entspricht.  Bei  dieser  Gelegenheit  muß  ich
auch  wieder  darauf  aufmerksam  machen,  wie  häufig  es  vorkommt,  daß  gerade
  die  deutsche  Sozialdemokratie  in  auswärtigen  Fragen  eine  unkluge
und  unpatriotische  Haltung  einnimmt  im  Gegensatz  zu  ihren  ausländischen
Gesinnungsgenossen.  Während  bei  uns  die  sozialdemokratische  Presse  in
allen  Tonarten  gegen  Rußland  tobt,  verhält  sich  die  französische  Sozialdemokratie
  sehr  viel  reservierter  und  sehr  viel  vorsichtiger,  und  als  vor
einigen  Tagen  der  französische  Ministerpräsident  Herr  Combes  einem  Bankett
        <pb n="78" />
        70  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  14.)

beiwohnte,  das  ihm  von  französischen  Radikalen  und  Sozialisten  in  Lyon
gegeben  ward,  wurde  seine  Bemerkung,  daß  ganz  Frankreich  mit  Rußland
sympathisiere,  von  den  anwesenden  Radikalen  und  Sozialisten  mit  Beifall
und  Jubel  ausgenommen.  Nun  hat  der  Herr  Abg.  Bebel  auch  gemeint,  wir
machten  uns  einer  Verletzung  der  Neutralität  auf  zweierlei  Weise  schuldig.
Einmal  durch  unser  Eintreten  für  die  Neutralisierung  von  China.  Wenn
er  weiterhin  gesprochen  hat  von  einer  Vergewaltigung  von  China,  so  habe
ich  noch  niemals  gehört,  daß  jemand  vergewaltigt  worden  ist,  der  etwas
wünschte.  Die  Neutralisierung  von  China  entsprach  durchaus  den  Wünschen
  des  chinesischen  Hofes  und  der  chinesischen  Regierung,  und  noch  weniger
  lag  also  irgend  eine  Verletzung  von  Japan  vor,  denn  die  japanische
Regierung  hat  sich  bereit  erklärt,  den  Beschlüssen  der  Mächte  über  die
Neutralisierung  von  China  beizutreten.  Ich  möchte  auch  in  dieser  Beziehung
  den  Herrn  Abg.  Bebel  bitten,  nur  nicht  wieder  japanischer  zu
werden  als  die  Japaner.  Der  Herr  Abg.  Bebel  hat  dann  auch  gesprochen
von  dem  Verkauf  deutscher  Schiffe  an  eine  ausländische  Flotte.  Nach  der
bisherigen  völkerrechtlichen  Praxis  sind  derartige  Verkäufe  inländischer  Firmen
  an  ausländische  Staaten  zulässig.  Jedenfalls  ist  die  Frage  keine  sehr
zweifelhafte,  und  ich  bin  auch  in  der  glücklichen  Lage,  mich  auf  eine  Stimme
aus  Ihren  Reihen  berufen  zu  können.  Der  „Vorwärts“,  der  noch  immer
bis  zu  einem  gewissen  Grade  sozialdemokratisch-offiziös  ist,  schreibt:  „Die
Beurteilung  des  Verkaufs  von  Schiffen  unter  dem  Gesichtspunkt  der  Neutralität
  ist  nicht  ganz  zweifellos.  Der  Grundsatz  der  Neutralität  verbietet
den  neutralen  Staaten  schlechterdings  jede  direkte  oder  indirekte  Unterstützung
  einer  fremden  Macht,  auch  durch  Lieferung  von  Schiffen  zum
Kriegstransport.  Bei  dem  russischen  Truppentransport  handelt  es  sich
aber  nicht  um  den  Staat,  sondern  um  private  Firmen,  an  die  Schiffe  verkauft
  werden.  Dem  entsprechend  sind  auch  im  spanisch-amerikanischen  Kriege
die  Schnelldampfer  „Normannia“  und  „Columbia“,  deutsche  Schiffe,  an
englische  Firmen  verkauft  worden.  Von  einer  Parteinahme  gegen  Japan
kann  in  dieser  Richtung  schon  deshalb  nicht  die  Rede  sein,  weil  es  Japan
freisteht,  auch  bei  uns  Schiffe  zu  kaufen.  Was  die  Kruppschen  Waffenverkäufe
  nach  Südwestafrika  angeht,  so  haben  wir  eben  nicht  mehr  unsere
Auffassung  aufrecht  erhalten  können,  weil  von  allen  anderen  Staaten  auch
Waffenverkäufe  vorgenommen  wurden.“

14.  April.  (Reichstag.)  Das  Reichsschatzamt  legt  eine  Denkschrift
  vor,  worin  die  Ausgabe-  und  Einnahmesteigerung  bis  1909
abgeschätzt  wird.

Danach  rechnet  das  Reichsschatzamt  von  1904  auf  eine  Steigerung
der  Ausgaben  für  das  Auswärtige  Amt  von  15  auf  18,7  Millionen  Mark,
für  das  Reichsamt  des  Innern  von  78,4  auf  100,96,  für  die  Verwaltung
des  Reichsheeres  von  619  auf  692,7,  für  die  Marineverwaltung  von  175
auf  208,9,  für  das  Münzwesen  von  60,8  auf  1,3,  für  die  Verzinsung  der
Reichsschuld  von  104,7  auf  128,3,  für  den  allgemeinen  Pensionsfonds  von
78,8  auf  95,4,  für  Veteranenbeihilfen  von  11,5  auf  18,  für  die  Post-  und
Telegraphenverwaltung  von  427,4  auf  508,2,  für  die  Reichsdruckerei  von
5,8  auf  6,8,  für  die  Reichseisenbahnen  von  78,3    auf  97,4,  für  die  Kolonialverwaltung
  von  22,6  auf  24,  für  Kiau-tschou  von  12,6  auf  12,7,  für  verschiedene
  Verwaltungsausgaben  von  10,8  auf  11,6  Millionen  Mark.  —
Ferner  rechnet  das  Reichsschatzamt  auf  eine  Steigerung  der  Einnahmen
in  der  Zeit  von  1904  bis  1909  für  die  Zölle  von  490,8  auf  611,7,  für
die  Tabaksteuer  von  11,8  auf  12,2,  für  die  Zuckersteuer  von  103,3  auf
        <pb n="79" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  16.—20.)  71

140,9,  für  die  Salzsteuer  von  50,3  auf  54,2,  für  die  Maischbottichsteuer
von  12,7  auf  13,  für  die  Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  von  106,4
auf  106,5,  für  die  Schaumweinsteuer  von  4,5  auf  4,9,  für  die  Brausteuer
und  Uebergangsabgabe  von  Bier  von  29,5  auf  32,6,  für  die  Aversen  für
Zölle  und  Verbrauchssteuern  von  0,07  auf  0,08,  für  den  Spielkartenstempel
von  1,5  auf  1,8,  für  die  Wechselstempelsteuer  von  11,4  auf  14,6,  für  die
Statistische  Gebühr  von  1,05  auf  1,28,  für  das  Auswärtige  Amt  von  1,04
auf  1,15,  für  das  Reichsamt  des  Innern  von  10  auf  13,25,  für  die  Verwaltung
  des  Reichsheeres  von  8,8  auf  10,5,  für  die  Marineverwaltung
von  0,58  auf  0,60,  für  das  Münzwesen  von  3,6  auf  5,3,  für  den  Reichsanteil
  am  Reingewinn  der  Reichsbank  von  10,6  auf  12,4,  für  die  Banknotensteuer
  von  0,39  auf  0,53,  für  die  Post-  und  Telegraphenverwaltung
von  480  auf  592,4,  für  die  Reichsdruckerei  von  8,3  auf  9,5,  die  Reichseisenbahnen
  von  96,3  auf  123,8,  für  die  Ausgleichungsbeträge  von  18,09
auf  24,59  Millionen  Mark.  Die  Stempelabgabe  für  Wertpapiere  und
Kassengeschäfte  wird  von  der  Regierung  konstant  auf  74,7  Millionen  Mark
geschätzt.  —  Insgesamt  rechnet  das  Reichsschatzamt  auf  eine  Steigerung
der  Ausgaben  des  Reiches  von  1904  bis  1909  von  1694,3  auf  1925  Mill.
Mark  und  auf  eine  Steigerung  der  Einnahmen  in  demselben  Zeitraum  von
1614  auf  1874,4  Millionen  Mark.  Das  Reichsschatzamt  berechnet  ferner,
daß  nach  der  schätzungsweisen  Ermittlung  der  Ausgabe-  und  Einnahmebeträge
  zur  Deckung  fehlen  würden  im  Jahre  1905  80,  im  Jahre  1906
76,  im  Jahre  1907  68,6,  im  Jahre  1908  95,5  im  Jahre  1909  50,5
Millionen  Mark.

16.  April.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  bespricht
den  Ankauf  und  die  Stilllegung  von  Zechen  im  Ruhrrevier  durch
ein  Kohlensyndikat,  wodurch  große  wirtschaftliche  Schädigungen  befürchtet
  werden.  Handelsminister  Möller  hält  die  Befürchtungen
für  übertrieben.

17.  April.  (Berlin.)  Der  Zentralvorstand  der  nationalliberalen
  Partei  spricht  sich  gegen  jeden  Versuch  auf  Abänderung
des  Reichstagswahlrechts  aus.

18.  April.  Der  Reichstag  genehmigt  einstimmig  folgende
Resolution  Gröber  (Z.)  über  staatliche  Lieferungen:

Den  Herrn  Reichskanzler  zu  ersuchen,  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß
1.  bei  der  Vergebung  von  Arbeiten  und  Lieferungen  durch  die  Reichsbehörden
  sowie  durch  die  Heeresverwaltungen  Preußens,  Sachsens  und
Württembergs  auf  die  Handwerker  und  Arbeiter  insbesondere  des  Leistungsortes
  tunlichst  Rücksicht  genommen  werde;  daß  2.  für  die  Vergebung  von
Arbeiten  und  Lieferungen  durch  die  genannten  Behörden  tunlichst  einheitliche
  Bestimmungen  getroffen  werden,  welche  die  Art  der  Ausschreibung,
die  Bedingungen  für  die  Beteiligung  an  dem  Wettbewerb,  das  Zuschlagsund
  Abnahmeverfahren  regeln  und  den  Schädigungen  entgegenwirken,  welche
durch  das  heutige  Submissionsverfahren  dem  Handwerkerstand  und  dem

Arbeiterstand  zugefügt  werden;  daß  endlich  3.  von  den  hiernach  getroffenen
Bestimmungen  dem  Reichstag  Kenntnis  gegeben  werde.

20.  April.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
in  zweiter  Beratung  das  Gesetz  über  die  Dienstaufsicht  bei  den
größeren  Amtsgerichten.
        <pb n="80" />
        72  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  20.—22.)

Danach  soll  bei  den  mit  mehr  als  15  Richtern  besetzten  Amtsgerichten
das  Recht  der  Aufsicht  einem  Amtsrichter  zustehen,  der  den  Titel  Amtsgerichtsdirektor
  führt.  Für  Bezirke  mit  über  30  Amtsrichtern  werden  Amtsgerichtspräsidenten
  ernannt.

20.  April.  (Reichstag.)  Militärpensionsgesetz.  Veteranenunterstützung.


Eine  konservative  Interpellation  fordert  Beschleunigung  des  Militärpensionsgesetzes;
  die  meisten  Redner  unterstützen  die  Forderung.  Preuß.
Kriegsminister  v.  Einem  hofft  die  Vorlage  noch  in  dieser  Tagung  einbringen
  zu  können.  —  Hierauf  wird  folgende  Resolution  Graf  Oriola  (nl.)
einstimmig  angenommen:  Die  Regierungen  zu  ersuchen,  baldigst  dem  Reichstage
  einen  Gesetzentwurf  vorzulegen,  nach  welchem  1.  die  für  die  Gewährung
von  Beihilfen  an  Kriegsteilnehmer  erforderlichen  Beträge  aus  allgemeinen
Reichsmitteln  entnommen  werden;  2.  die  Bestimmung  des  Artikels  1  des
Gesetzes  vom  22.  Mai  1895,  gemäß  welcher  nur  solche  Kriegsteilnehmer,
die  sich  wegen  dauernder  gänzlicher  Erwerbsunfähigkeit  in  unterstützungsbedürftiger
  Lage  befinden,  Beihilfen  erlangen  können,  beseitigt  und  durch
eine  Bestimmung  ersetzt  wird,  durch  welche  allen  denjenigen  der  Unterstützung
  bedürftigen  Personen  des  Unteroffizierstandes  und  Mannschaftenstandes
  des  Heeres  und  der  Marine  eine  Beihilfe  zuteil  wird,  welche  an
dem  Feldzuge  1870/71  oder  an  den  von  den  deutschen  Staaten  vor  1870
geführten  Kriegen  ehrenvollen  Anteil  genommen  haben  und  nicht  durch
Artikel  3  §  2  des  Gesetzes  vom  22.  Mai  1895  ausgeschlossen  sind;  3.  die
Beihilfe  den  zu  ihren  Bezügen  als  berechtigt  Anerkannten  sofort  nach  ihrer
Anerkennung  und  vom  Tage  derselben  an  ausgezahlt  wird;  4.  den  Witwen
der  Beihilfenempfänger  für  drei  Monate  nach  dem  Tode  des  Ehemannes
die  Beihilfe  fortzugewähren  ist.

21.  April.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  im
14.  badischen  Wahlkreise  wird  Zehnter  (Z.)  mit  9840  von  9924
abgegebenen  Stimmen  gewählt.

22.  April.  (Reichstag.)  Entschädigung  der  durch  den  Hereroaufstand
  Betroffenen.  Verluste  durch  den  Aufstand.

Die  Regierung  fordert  zwei  Millionen  Mark,  die  Budgetkommission
beantragt  ihre  Bewilligung  unter  folgender  Bestimmung:  Zu  Darlehen  an
Geschädigte  sowie  zu  Hilfeleistungen  an  Bedürftige  aus  Anlaß  der  Verluste
infolge  des  Eingeborenenaufstandes.  Abg.  v.  Staudy  (kons.)  beantragt
folgende  Fassung:  Zu  Darlehen  sowie  zu  Hilfeleistungen  an  Personen,  welche
aus  Anlaß  des  Eingeborenenaufstandes  geschädigt  worden  oder  hilfsbedürftig
geworden  sind.  Kolonialdirektor  Stübel  wendet  sich  gegen  die  Kommissionsfassung,
  weil  der  Begriff  der  Bedürftigkeit  die  Hilfeleistung  erschweren
werde.  Im  Aufstandsgebiet  haben  gelebt  1800  Weiße,  darunter  1500
Deutsche;  hierunter  314  Farmer  und  168  Kaufleute,  zusammen  482.  Dazu
44  Missionare,  die  auch  zum  größeren  Teil  geschädigt  sind;  also  kommen
zusammen  526  Personen  als  Geschädigte  in  Betracht,  die  unter  Umständen
auf  Entschädigung  Anspruch  machen  können.  Im  Durchschnitt  würden
hiernach  4000  Mark  auf  den  Kopf  entfallen.  Es  sind  ermordet  worden
84  Personen,  darunter  4  Frauen,  ferner  31  Nichtmilitärs;  dazu  kommen
15  vermißte  Ansiedler,  zusammen  130.  Abg.  Gröber  (3.):  Früher  seien
solche  Entschädigungen  nicht  gewährt  worden.  Die  Ansiedler  müßten  wissen,
daß  es  drüben  nicht  so  sicher  sei  als  hier  und  die  Folgen  ihres  Risikos
tragen.  Der  Antrag  Staudy  wird  abgelehnt  gegen  die  Rechte  und  National-
        <pb n="81" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  23.  — 26.)  73

liberalen;  der  Kommissionsantrag  gelangt  darauf  mit  großer  Mehrheit  zur
Annahme.

23.  April.  Der  Reichstag  genehmigt  mehrere  Verträge  mit
ausländischen  Staaten  über  Regelung  der  Ehegesetzgebung  und  Vormundschaft.


23.  April.  (Sachsen.)  Die  Kommission  der  zweiten  Kammer
über  die  Änderung  des  Wahlgesetzes  beantragt,  die  in  der  Denkschrift
  der  Regierung  enthaltenen  Vorschläge  (S.  1,  18)  abzulehnen,

25.  April.  (Reichstag.)  Eisenbahnfragen  für  Ostafrika
und  Togo.

Zur  ersten  Beratung  steht  der  Gesetzentwurf  betreffend  die  Uebernahme
  einer  Reichsgarantie  für  eine  Schmalspur-Eisenbahn  von  Dar  es
Salam  nach  Mrogoro.  Nach  der  Vorlage  soll  der  Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft
  eine  Verzinsung  von  3  v.  H.  für  ein  Kapital  bis  zur  Höhe
von  18¾  Millionen  Mark  garantiert  werden.

Kolonialdirektor  Dr.  Stübel  führt  aus,  daß  die  Schmalspur  von
0,75  Meter  mit  Rücksicht  auf  die  Finanzlage  gewählt  sei.  Die  Zinsgarantie
  vermindere  sich  dadurch  um  100000  Mark.  Die  Bahn  sei  notwendig,
  um  den  zukunftsreichen  Baumwollenbau  in  Ostafrika  zu  fördern.
Außerdem  diene  sie  zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung;  sie  werde  die
Kosten  einer  Schutztruppenkompanie  ersparen.  —  Die  Vorlage  wird  an
die  Budgetkommission  verwiesen,  nachdem  sich  die  Redner  der  Rechten,
Nationalliberalen  und  freisinnigen  Vereinigung  wohlwollend,  die  der  freisinnigen
  Volkspartei  und  Sozialdemokraten  ablehnend  geäußert  haben.  Das
Zentrum  ist  geteilt.

Es  folgt  die  erste  Beratung  des  Gesetzentwurfs  betreffend  die  Aufnahme
  einer  Anleihe  für  das  Schutzgebiet  Togo.  Nach  der  Vorlage  soll
der  Reichskanzler  ermächtigt  werden,  zu  Lasten  des  Schutzgebiets  Togo
zum  Zwecke  des  Baues  einer  Eisenbahn  von  Lome  nach  Palime  eine  zu
3½  v.  H.  verzinsliche  Anleihe  von  8  Millionen  Mark  aufzunehmen.  Für
die  Verzinsung  und  Tilgung  der  Anleihe  soll  das  Reich  die  Garantie
übernehmen.

Kolonialdirektor  Stübel:  Togo  entwickle  sich  günstig;  es  sei  finanziell
  vom  Reiche  unabhängig;  deshalb  habe  man  sich  zu  der  Anleihe  entschlossen,
  was  bisher  in  Deutschland  für  Kolonien  nicht  üblich  gewesen  sei.
Durch  die  Bahn  würde  die  Togoer  Baumwolle  konkurrenzfähig  auf  dem
Weltmarkte  werden.  —  Die  Vorlage  wird  an  die  Budgetkommission  verwiesen;
  die  Stellung  der  Parteien  ist  ebenso  wie  zur  vorigen.

26.  April.  (Reichstag.)  Novelle  zum  Börsengesetz.  Terminhandel;
  Bankgeschäft.

Preuß.  Handelsminister  Möller:  Das  Verbot  des  Terminhandels
sei  seinerzeit  gegen  den  Wunsch  der  Regierung  in  das  Gesetz  hineingebracht
  worden.  Hiergegen  und  gegen  das  Börsenregister  richte  sich  die
Opposition  der  Börsenkreise.  Die  Vorschriften  über  das  Börsenregister  seien
vielkach  umgangen  worden;  das  Reichsgericht  sei  dem  entgegengetreten.
Namentlich  seit  dem  wirtschaftlichen  Rückgang  im  Jahre  1900  habe  man
das  Börsengesetz  als  schädlich  empfunden.  In  der  Novelle  solle  an  den
beiden  Grundpfeilern  des  Gesetzes,  dem  Verbot  des  Terminhandels  und
dem  Börsenregister,  nicht  gerüttelt  werden  nur  die  Bestimmungen,  die  den
        <pb n="82" />
        74  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  28.)

Bruch  von  Treu  und  Glauben  herbeigeführt  hätten,  sollten  geändert  werden.
Abg.  Graf  Kanitz  (kons.):  Es  sei  unerhört,  daß  einem  Gesetze  der  Gehorsam
  versagt  sei,  und  daß  die  Regierung,  anstatt  die  Ungehorsamen  zur
Unterwerfung  zu  zwingen,  die  angefochtenen  Gesetzesbestimmungen  beseitigen
wolle.  Treu  und  Glauben  würden  am  besten  durch  Ausschluß  unredlicher
Elemente  von  der  Börse  erhalten.  Die  Novelle  sei  daher  ein  Rückschritt
gegen  das  geltende  Gesetz.  —  Am  27.  erklärt  Abg.  Burlage  (3.),  das
Börsenregister  habe  sich  bewährt;  das  Bankgeschäft  habe  nicht  gelitten,  nur
kleine  Bankiers,  die  kleine  Leute  zum  Spielen  verleiteten,  hätten  das  Geschäft
  einstellen  müssen.  Darum  werde  das  Zentrum  an  den  Beschränkungen
des  Gesetzes  von  1896  nicht  rütteln  lassen.  —  Am  folgenden  Tage  erklärt
sich  Abg.  Kämpf  (fr.  Vp.)  scharf  gegen  das  Börsenregister,  das  gescheitert
sei  an  der  Verletzung  des  Rechtsbewußtseins  der  Bankwelt.  Abg.  Lucas  (nl.):
Das  geltende  Gesetz  sei  in  manchen  Punkten  verbesserungsbedürftig,  aber
das  Verbot  des  Getreideterminhandels  müsse  bestehen  bleiben,  denn  es  habe
die  Getreidepreise  stabiler  gemacht.  —  Am  29.  April  greift  Abg.  Graf
Reventlow  (wirtschaft.  Vergg.)  die  Börse  scharf  an;  Treu  und  Glauben
seien  dort  Fremdworte;  strenge  Strafen  müßten  gegen  jede  Verletzung  des
geltenden  Börsengesetzes  festgesetzt  werden.  Handelsminister  Möller  weist
diese  Behauptungen  scharf  zurück.  Abg.  Bernstein  (Soz.):  Das  geltende
Börsengesetz  richte  sich  nur  gegen  die  Baissespekulation  und  gegen  bestimmte
Schichten  in  der  Bevölkerung.  Das  staatliche  Lotteriespiel  sei  viel  demoralisierender
  als  das  Börsenspiel.  —  Am  30.  wird  die  Vorlage  an  eine  Kommission
  verwiesen.

28.  April.  (Karlsruhe.)  Der  Kaiser  besucht  nach  seiner
Rückkehr  aus  dem  Mittelmeer  (vgl.  Italien)  Karlsruhe  und  erwidert
auf  die  Ansprache  des  Oberbürgermeisters:

Mein  lieber  Herr  Oberbürgermeister!  Zunächst  ist  es  Mir  eine
liebe  Pflicht,  für  den  freundlichen  Empfang  zu  danken,  der  Mir  hier  zuteil
  geworden  ist.  Ich  hatte  geglaubt,  Meiner  Pflicht  nicht  zu  genügen,
wenn  Ich  auf  Meiner  Rückreise  hier  nicht  Einkehr  gehalten  hätte  bei  Meinen
teuren  Verwandten  und  um  zugleich  auch  den  Beweis  Meiner  vollständigen
Heilung  zu  erbringen.  Der  freundliche  Empfang  der  hiesigen  Bevölkerung
reiht  sich  würdig  an  die  vielen  schönen  Empfänge,  die  Ich  in  Italien  gefunden
  habe.  Ich  habe  dort  jene  schönen  Küsten  besucht,  wo  einst  die
Staufer  weilten,  deren  Andenken  noch  heute  hochgehalten  wird.  Manche
an  Mich  gerichtete  Ansprache  und  Depesche  und  manches  Denkmal  der  Kunst
ließ  vor  Meinen  Augen  die  Zeit  Friedrichs  II.  wieder  erstehen.  Sie  haben
richtig  erwähnt,  daß  die  Aufgabe  des  deutschen  Volkes  eine  schwere  ist.
Denken  wir  an  die  große  Zeit,  die  das  deutsche  Volk  zusammenbrachte,  an
die  Kämpe  von  Wörth,  Weißenburg  und  Sedan,  und  denken  wir  an  den
Jubelruf,  mit  welchem  der  Großherzog  von  Baden  den  ersten  Deutschen
Kaiser  begrüßte!  Das  wird  in  uns  die  Ueberzeugung  festigen,  daß  Gott
uns  helfen  wird,  auch  über  den  inneren  Parteihader  hinwegzukommen.
Die  Ereignisse,  welche  die  Welt  bewegen,  sollten  dazu  führen,  den  inneren
Zwiespalt  vergessen  zu  machen.  Ich  hoffe,  daß  unser  Friede  nicht  gestört
wird  und  daß  die  Ereignisse,  die  wir  vor  unseren  Augen  sich  abspielen
sehen,  dazu  angetan  sind,  die  Geister  auf  eine  Linie  zu  lenken,  das  Auge
klar  zu  machen  und  den  Mut  zu  stählen  und  uns  einig  zu  finden,  wenn
es  notwendig  werden  sollte,  in  die  Weltpolitik  einzugreifen.

28.  April.  Der  Reichstag  genehmigt  einstimmig  die  Vorlage
  über  Krankenfürsorge  für  Seeleute.
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  28./30.)  75

28./30.  April.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Wasserwirtschaftliche
  Vorlagen.  Überschwemmungsgebiet;  Vorflut.

In  der  ersten  Beratung  des  Entwurfs  über  Freihaltung  des  Ueberschwemmungsgebietes
  der  Waperläufe  führt  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten
  Budde  aus:  Die  rechtliche  Grundlage  für  die  Freihaltung  des
Ueberschwemmungsgebiets  sei  bisher  ungenügend.  Es  muß  die  rechtliche
Möglichkeit  gegeben  werden,  aus  dem  natürlichen  Ueberschwemmungsgebiet
und  den  Flußläufen  selbst  Anlagen  zu  entfernen,  die  das  Hochwasser  steigern.
  Nur  dann  können  die  berufenen  Organe  wirkliche  Vorkehrungen
treffen,  um  die  Hochwassergefahr  zu  beseitigen.  Die  Gesetzentwürfe,  die
die  Verbesserung  der  Vorflutverhältnisse  der  Oder,  Havel  und  Spree  zum
Ziel  haben,  bedürfen  wohl  keiner  besonderen  Empfehlung;  denn  von  allen
Seiten  des  Hauses  wird  wohl  die  Notwendigkeit  anerkannt,  die  Hochwassergefahr
  zu  beseitigen.  Es  handelt  sich  um  Mißstände,  die  teilweise  schon
seit  Jahrzehnten  schwer  empfunden  werden.  Die  Regierung  hat  auch  gegenüber
  diesen  schweren  Schädigungen  keineswegs  die  Hände  in  den  Schoß
gelegt,  sondern  sie  ist  sich  der  Verpflichtung  bewußt,  daß  sie  zur  Beseitigung
dieser  Mißstände  mit  Nachdruck  vorgehen  muß.  Durch  den  Allerhöchsten
Erlaß  von  1898  ist  auch  der  Strombauverwaltung  die  Untersuchung  der
Hochwasserverhältnisse  und  die  Ueberwachung  des  Hochflutgebiets  auf  den
schiffbaren  Flüssen  auferlegt  worden;  ebenso  hat  an  den  nicht  schiffbaren
Flüssen  die  Meliorationsverwaltung  des  landwirtschaftlichen  Ministeriums
für  die  Aufrechterhaltung  der  Vorflut  zu  sorgen.  Auch  der  Allerhöchst  eingesetzte
  Hochwasserausschuß  hat  sich  mit  den  Fragen  eingehend  beschäftigt
und  es  für  nötig  erachtet,  einheitliche  Pläne  aufzustellen,  um  der  Hochwassergefahr
  zu  begegnen.  Die  Aufstellung  dieser  Pläne  ist  von  der  Regierung
  in  die  Hand  genommen  worden,  und  auf  Anregung  des  Hochwasserausschusses
  sind  in  mehreren  Stromgebieten  derartige  Pläne  schon
ausgearbeitet.  An  der  unteren  Weichsel  sind  Arbeiten  gegen  das  Hochwasser
  schon  in  der  Ausführung  begriffen.  Für  die  untere  Havel  und
Spree  sind  für  die  Verbesserung  der  Vorflutverhältnisse  Pläne  aufgestellt
worden.  Die  Hochwasserverheerungen  im  vorigen  Jahre  haben  die  Notwendigkeit
  dargetan,  mit  der  Ausführung  der  Pläne  unverzüglich  vorzugehen,
  und  die  Verwirklichung  der  Pläne  kann  um  so  schneller  ins  Werk
gesetzt  werden,  als  die  seit  ihrer  Aufstellung  verflossene  Zeit  nicht  unbenutzt
vorübergegangen  ist.  In  den  letzten  Jahren  sind  Untersuchungen  und  Vorarbeiten
  ausgeführt,  so  daß  die  Bauten  noch  mehr  beschleunigt  werden
können,  als  es  sonst  möglich  gewesen  wäre.  Die  sich  stets  wiederholenden
  Hochwassergefahren  mit  ihren  schweren  Folgen  erfordern  eine
baldige  Ausführung  der  vorgeschlagenen  Meliorationsarbeiten,  und  die
Staatsregierung  hofft  deshalb  zuversichtlich,  daß  eine  baldige  Einigung  über
diese  Vorlagen  gelingen  wird;  denn  wo  ein  Wille  ist,  ist  auch  ein  Weg.
(Bravo!)

Abg.  v.  Löbell  (kons.):  Die  Konservativen  seien  von  den  Meliorationsvorlagen
  befriedigt  und  würden  zu  ihnen  unabhängig  von  anderen
Vorlagen  Stellung  nehmen.  Die  Bestimmungen  über  die  Genehmigung
der  Anlagen  im  Ueberschwemmungsgebiet  bedürften  einer  Prüfung.  Abg.
Schmieding  (nl.):  Die  Nationalliberalen  ständen  allen  wasserwirtschaftlichen
  Vorlagen  freundlich  gegenüber;  die  hohen  geforderten  Summen  dürften
nicht  abschrecken,  man  könne  vielmehr  hoffen,  daß  nunmehr  die  Verhütung
von  Hochwasser  möglich  sein  werde.  Abg.  Am  Zehnhoff  (Z.):  Das  vorliegende
  Gesetz  sei  berechtigt,  aber  es  sei  vielleicht  geraten,  es  auf  gewisse
Wasserläufe  zu  beschränken,  denn  nicht  überall  sei  das  Bedürfnis  nach-
        <pb n="84" />
        76  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  29.—  Mai  1.

gewiesen.  —  Die  Vorlage  wird  an  eine  Kommission  von  28  Mitgliedern
verwiesen,  ebenso  die  Vorlage  über  Verhütung  von  Hochwassergefahren  in
Brandenburg,  Schlesien  und  Sachsen.  Sämtliche  Redner  sprechen  sich  entgegenkommend
  darüber  aus.  —  Am  folgenden  Tage  wird  die  Vorlage
über  Verbesserung  der  Vorflut  in  der  unteren  Oder,  Havel  und  Spree
derselben  Kommission  überwiesen.  Die  Vorlage  wird  im  allgemeinen  wohlwollend
  aufgenommen;  einige  Redner  wünschen,  daß  die  Interessenten  mehr
zu  Rate  gezogen  und  die  lokalen  Beiträge  herabgesetzt  werden.  —  Am  30.
wird  der  Entwurf  über  die  Melioration  der  Oder  der  Kommission  überwiesen.
  In  der  Debatte  wird  der  Wunsch  nach  ähnlichen  Bauten  bei
anderen  Flüssen  geäußert.

9.  April.  Folgendes  Telegramm  geht  aus  Südwestafrika  ein:

Die  versammelten  Ansiedler  aus  Swakopmund,  Karibib,  Okahandja,
Outjo  und  Windhuk  richten  an  den  hohen  Reichstag  die  einstimmige  Bitte,
bei  der  dritten  Lesung  des  Ergänzungsetats  die  Entschädigungsvorlage  der
Reichsregierung  ohne  Einschränkung  anzunehmen  oder  die  dritte  Lesung
bis  zu  dem  Ende  Mai  bevorstehenden  Eintreffen  einer  Abordnung  von
Ansiedlern  zu  vertagen.  Mit  Darlehen  für  die  unverschuldeten  Verluste
ist  den  noch  mit  schweren  Verpflichtungen  kämpfenden  Ansiedlern  nicht
geholfen.

29.  April.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  in
Altenburg  wird  Porzig  (kons.)  mit  18088  Stimmen  gegen  Buchwald
  (Soz.)  mit  17419  Stimmen  gewählt.  Der  Wahlkreis  war
bisher  sozialdemokratisch  vertreten  (18695    sozialdemokratische,
17491    bürgerliche  Stimmen  im  Jahre  1903).

30.  April.  Der  Reichstag  verweist  den  Entwurf  über  die
Abänderung  des  Stempelgesetzes  an  die  Budgetkommission.  Die
Linke  bezeichnet  den  Entwurf  als  zu  fiskalisch,  die  Rechte  stimmt
im  allgemeinen  zu.

1.  Mai.  (Mainz.)  Der  Kaiser  nimmt  teil  an  der  Eröffnung
  der  neuen  Rheinbrücke  und  erwidert  auf  die  Ansprache  des
Eisenbahnministers  Budde:

Ich  spreche  Ihnen  Meinen  herzlichsten  Glückwunsch  aus,  daß  es
Ihnen  gelungen  ist,  ein  Werk,  welches  schon  von  unseren  großen  Strategen
im  Einverständnis  mit  Meinem  Großvater  in  seiner  Bedeutung  erkannt
wurde,  zu  erfüllen.  Ich  freue  Mich,  daß  diese  neue  schöne  Blüte  der
Leistungsfähigkeit  deutscher  Ingenieure  und  Baukunst  zu  Nutz  und  Frommen
unseres  Volkes  vollendet  und  im  Verein  errichtet  wurde  mit  Sr.  Kgl.  Hoheit
dem  Herrn  Großherzog.  Ich  wünsche,  daß  diese  neue  Brücke  in  jeder  Beziehung
  den  gehegten  Erwartungen  entspreche.  Ich  wünsche  von  Herzen,
daß  der  Friede,  der  notwendig  ist,  damit  Industrie  und  Handel  sich  fortentwickeln,
  auch  fernerhin  erhalten  bleiben  möge.  Ich  bin  aber  der  Ueberzeugung,
  daß  diese  Brücke,  wenn  sie  zu  ernsteren  Transporten  benutzt
werden  sollte,  sich  dann  vollkommen  bewähren  wird.  Insbesondere  aber
freue  Ich  Mich,  daß  die  Brücke  auch  in  ihrem  Aeußeren  eine  neue  Zierde
der  großen  Stadt  wurde,  in  deren  Nähe  sie  errichtet  worden  ist,  und  daß
sie  in  ihrem  Aeußeren  den  Traditionen  der  alten  deutschen  Herrlichkeit
Rechnung  trägt,  mit  denen  die  Geschichte  der  schönen  Stadt  verknüpft  ist.
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  3./6.)  77

Möge  auch  der  Stadt  Mainz  diese  Brücke  in  jeder  Beziehung  zur  Zierde
und  zum  Segen  gereichen.

3.  Mai.  Der  Reichstag  verwirft  mit  großer  Mehrheit  in
zweiter  Lesung  unter  Widerspruch  der  Vertreter  des  Bundesrats
die  Zuschußanleihe  von  59½  Millionen  Mark  zu  den  einmaligen
Ausgaben  des  ordentlichen  Etats.

3.  Mai.  Divisionskommandeur  Generalleutnant  v.  Trotha
in  Trier  wird  zum  Oberbefehlshaber  in  Südwestafrika  ernannt.

3./6.  Mai.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Erste  Beratung
  der  Kanalvorlage.  Rentabilität;  Handelsverträge;  Kompensationen.



Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  v.  Budde:  Trotz  der  Vergrößerung
  des  Eisenbahnnetzes  seien  neue  Wasserstraßen  unentbehrlich.  Z.  B.  habe
New--Vork  eine  riesige  Wasserstraße  mit  einem  Aufwand  von  420  Millionen
Mark  erbaut;  Frankreich  habe  seit  1871  1500  Millionen  Francs  für  Wasserstraßen
  ausgegeben,  ohne  daß  dabei  eine  Rentabilitätsberechnung  gefordert
sei.  Auch  Belgien  und  Holland  hätten  ihr  Kanalnetz  stetig  verdichtet.
Oesterreich  habe  1901  den  Bau  neuer  Wasserstraßen  von  1500  Kilometer
Länge  beschlossen  und  dabei  weniger  auf  finanzielle  Rentabilität  als  auf
wirtschaftliche  Erfolge  gerechnet.  Rußland  besitze  1850  Kilometer  Kanäle
und  habe  1904  für  die  Wasserstraßen  72  Millionen  Rubel  ausgeworfen.
„Seit  1901,  also  seit  jener  Zeit,  wo  wir  uns  hier  im  Hause  mit  den
Wasserstraßen  beschäftigen,  haben  unsere  Nachbarstaaten  ganz  erhebliche
Aufwendungen  für  Wasserwege  gemacht.  Man  hält  diese  nicht  für  überlebt.
  Rings  um  Deutschland  herum  baut  man  ein  Wasserstraßennetz  mit
billigen  Tarifen  aus.  Wir  werden  bei  unserem  Wettbewerb  mit  dem  Auslande
  damit  rechnen  müssen.“  —  In  Deutschland  würde  gegen  die  Wasserstraßen
  geltend  gemacht,  daß  sie  die  Eisenbahnen  schädigten.  Dies  würde
widerlegt  durch  die  beste  Wasserstraße  der  Welt,  den  Rhein;  rechts  und
links  von  ihm  gäbe  es  leistungsfähige  Vollbahnen,  und  Nebenbahnen  entwickelten
  sich  fortwährend.  Da  der  Staat  ein  Eisenbahnmonopol  geschaffen
habe,  habe  er  auch  die  Pflicht,  die  Wasserstraßen  auszubauen;  sonst  würde
sein  Monopol  kulturwidrig  wirken.  Die  Eisenbahneinnahmen  würden  nicht
leiden  durch  die  Konkurrenz  der  Wasserstraßen.  „Im  Jahre  1903  haben
nach  den  Feststellungen  die  Bruttoeinnahmen  nicht  1511,  sondern  1540,4
Millionen  betragen,  der  Ueberschuß  nicht  600  Millionen,  sondern  607,9
Millionen.  Der  Betriebskoeffizient  ist  zurückgegangen  auf  59,86  Prozent.
Die  Verzinsung  des  Anlagekapitals  beträgt  etwa  7,3  Prozent.  Eine  derartige
  glänzende  Entwickelung  der  Eisenbahnen,  die  wir  in  den  letzten
Jahren  erfahren  haben,  haben  wir  in  keinem  anderen  Staate  erlebt.  Es
ist  nicht  zu  befürchten,  daß  die  weitere  Entwickelung  der  Eisenbahnen  durch
die  Kanalbauten  geschädigt  wird.  Wenn  im  rheinisch-westfälischen  Industriegebiet
  die  geplanten  Kanäle  nicht  gebaut  werden,  so  müssen  wir  dort  neue
Bahnen  anlegen,  die  mindestens  so  viel  kosten,  wie  der  Staatszuschuß  zum
Dortmund-Rhein-Kanal.“  —  Die  Industrie  habe  von  den  Kanälen  den
Vorteil  der  billigen  Fracht  und  der  Möglichkeit  der  Dezentralisation,  was
von  hoher  sozialer  Bedeutung  sei.  Am  notwendigsten  sei  der  Rhein-Hannover-Kanal.
  Neben  den  wirtschaftlichen  Gründen,  die  im  allgemeinen
für  die  Kanäle  anzuführen  seien,  komme  hier  noch  in  Betracht,  daß  eine
Entlastung  des  Bahnverkehrs  auf  dieser  Strecke  dringend  notwendig  sei.
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        78  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  3./6.)

Das  zu  bewilligende  Geld  komme  vorzugsweise  nicht  der  Großindustrie,
sondern  der  kleineren  Industrie  zugute  und  namentlich  auch  der  Landwirtschaft.


Abg.  Am  Zehnhoff  (Z.):  Ohne  Zweifel  ständen  der  Vorlage  erhebliche
  technische  Schwierigkeiten  nicht  gegenüber.  Die  Kanäle  würden  der
Industrie  durch  Verbilligung  der  Transportkosten  der  Massengüter  nützen.
Aber  diesen  Nutzen  werde  allein  die  Industrie  des  Kanalgebiets  haben,
und  deshalb  werde  im  Interesse  der  Gerechtigkeit  eine  Ermäßigung  der
Eisenbahntarife  eintreten  müssen.  Damit  würde  das  Eindringen  fremden
Getreides  erleichtert  werden,  falls  nicht  besondere  Maßregeln  dagegen  getroffen
  würden.  „Es  muß  verlangt  werden,  daß  Ernst  damit  gemacht
wird,  daß  entweder  durch  den  Abschluß  für  die  Landwirtschaft  günstigere
Handelsverträge  oder  durch  das  Kündigen  von  Handelsverträgen  die  Lage
der  inländischen  Landwirtschaft  gebessert  wird.“  In  den  Kanalplänen  für
den  Osten  vermisse  er  die  Kanalisierung  der  Oder  von  Fürstenberg  bis
Breslau.  Der  Kanal  Berlin-Stettin  sei  ihm  sympathisch,  aber  Schlesien
müsse  eine  Kompensation  dafür  erhalten,  weil  er  der  schlesischen  Kohle
Konkurrenz  bringen  werde.  —  Die  Rentabilität  des  Kanals  Rhein-Hannover
  sei  höchst  unsicher.  Allerdings  seien  die  finanziellen  Gefahren  durch
die  Beschränkung  bis  Hannover  geringer  geworden.  —  Abg.  Graf  Limburg-Stirum
  (kons.):  Die  Dezentralisation  der  Industrie  würde  der
Landwirtschaft  nichts  nützen,  weil  sie  die  landwirtschaftlichen  Löhne  erhöhen
werde.  Die  Kostenberechnung  scheine  zu  niedrig  und  die  Rentabilität  ausgeschlossen.
  Das  Stück  bis  Hannover  sei  praktisch  dasselbe  wie  der  frühere
Mittellandkanal,  denn  die  Verlängerung  bis  Magdeburg  werde  bald  nachkommen.
  Die  Finanzen  seien  höchst  unsicher,  solange  die  Erneuerung  der
Handelsverträge  noch  nicht  abgeschlossen  sei,  daher  sei  es  bedenklich,  jetzt
solche  große  Ausgaben  zu  machen.  Abg.  Rewoldt  (fr.kons.):  Seine  Partei
wünsche  eine  Verständigung.  Er  glaube,  daß  die  Rentabilitätsberechnung
zu  günstig  sei  und  daß  die  Ausfälle  der  Eisenbahnen  sich  in  wenigen
Jahren  verdoppeln  würden.

4.  Mai.  Finanzminister  Frhr.  v.  Rheinbaben:  Die  Rentabilitätsberechnung
  sei  sehr  vorsichtig  aufgestellt.  Der  Dortmund-Rhein-Kanal
werde  sich  gut  verzinsen,  ebenso  einige  andere  Strecken.  —  Die  Kompensationsforderung
  Schlesiens  anläßlich  des  Berlin-Stettiner  Kanals  sei  unberechtigt;
  die  Verbesserung  der  märkischen  Wasserstraßen  habe  den  Schlesiern
viel  genützt.  Der  Landwirtschaft  bringe  der  Ausbau  der  Wasserstraßen
keinen  Schaden,  wie  die  blühende  rheinische  Landwirtschaft  beweise.  Abg.
Dr.  Wiemer  (fr.  Vp.):  Die  Kanalvorlage  sei  ein  Torso;  seiner  Partei  sei
die  Verbindung  Hannovers  mit  der  Elbe  die  Hauptsache,  aber  sie  werde
trotzdem  dafür  stimmen.  Tarifermäßigungen  der  Eisenbahnen  würden  auch
ohne  den  Kanal  kommen  müssen  und  seien  nicht  bedenklich.  Abg.  v.  Eynern
(nl.)  bedauert  die  Verkürzung  des  Mittellandkanals  und  polemisiert  gegen
die  Bedenken  der  Vorredner.  Abg.  v.  Grabski  (Pobe,  Seine  Partei  sei
gegen  die  Kanalvorlage,  solange  die  Landwirtschaft  nicht  durch  Zulassung
—  Arbeiter  zur  Beseitigung  der  Leutenot  eine  Kompensation
erhalte.

Am  folgenden  Tage  erklärt  sich  Abg.  v.  Bodelschwingh  (wildkonf.)
für  die  Vorlage  und  fordert  Sorge  für  die  Arbeiter  durch  Bekämpfung  des
Alkohols  und  durch  Gründung  von  Arbeiterheimen.  Abg.  v.  Woyna
(fr.kons.):  Ein  Teil  seiner  Partei  werde  die  Vorlage  annehmen  unter  der
Voraussetzung,  daß  der  Bau  des  Kanals  Hannover-Elbe  aufgegeben  sei.
Abg.  v.  Staudy  (kons.)  fordert  Verbesserung  der  östlichen  Flußläufe  und
den  Bau  des  masurischen  Kanals.  —  Am  6.  Mai  werden  die  Vorlagen
        <pb n="87" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  4.—7.)  79

einer  Kommission  überwiesen.  (Vergl.  „Preußische  Jahrbücher“  Bd.  117
S.  173,  u.  a.)

4./5.  Mai.  Der  Reichstag  genehmigt  in  zweiter  Lesung
das  Gesetz  über  die  Entschädigung  für  unschuldig  erlittene  Untersuchungshaft.

  
6.  Mai.  (Reichstag.)  Antrag  auf  Änderung  des  Militärstrafgesetzbuchs.



Abg.  Gröber  (8.)  stellt  folgenden  Antrag:  „Der  Reichstag  wolle
beschließen,  die  Regierung  um  die  Vorlegung  eines  Gesetzentwurfes  zu  ersuchen,
  welcher  im  Militär-Strafgesetzbuch  in  §  97  Abs.  1  die  Minimalstrafsätze
  erheblich  herabsetzt.“

Es  handelt  sich  um  die  Verfehlungen  von  Untergebenen  gegen  Vorgesetzte
  und  die  Beseitigung  des  hier  bezüglich  der  Strafe  vorhandenen

Mißverhältnisses  zu  den  Bestimmungen  bezüglich  der  Verfehlung  von  Vorgesetzten
  gegen  Untergebene.  —  Admiral  v.  Tirpitz  und  bayer.  Bevollmächtigter
  Generalleutnant  v.  Endres  sprechen  sich  gegen  den  Antrag  aus.
Der  Antrag  wird  gegen  die  Stimmen  der  Rechten  angenommen.

6.  Mai.  (München.)  Der  Maler  Franz  v.  Lenbach  †.  —
Geboren  am  13.  Dezember  1836,  vornehmlich  bekannt  durch  seine
Bilder  Bismarcks.  

6.  Mai.  (Sachsen.)  Schluß  des  Leipziger  Arztestreiks.

Die  Krankenkassen  vermögen  nicht,  die  gesetzlich  vorgeschriebene  Zahl
von  75  Aerzten  anzustellen.  Infolgedessen  verfügt  die  Kreishauptmannschaft,
  daß  in  Zukunft  die  Honorierung  für  jeden  Unterstützungsberechtigten
5  Mark  betragen  soll,  nach  der  Wiedereinführung  der  Familienversicherung
3  Mark.  Die  Zahl  der  Kassenärzte  soll  höchstens  375  betragen.  Hiermit
sind  die  Hauptforderungen  der  Aerzte  bewilligt.

6.  Mai.  (Bayerische  Abgeordnetenkammer.)  Beschwerden
  der  Beamten  und  Kammer.

In  der  Beratung  des  Postetats  tadelt  Verkehrsminister  v.  Frauendorfer,
  daß  sich  Beamte  an  Abgeordnete  wenden,  um  Beschwerden  gegen
Vorgesetzte  anzubringen  und  daß  Abgeordnete  versuchen,  solche  Beschwerden
mit  dem  Minister  vertraulich  zu  erledigen;  der  Verkehr  zwischen  Verwaltung
  und  Personal  müsse  ohne  Vermittlung  erfolgen  (vgl.  S.  64).

7.  Mai.  Der  Reichstag  genehmigt  die  Vorlage  über  Anderungen
  im  Finanzwesen  des  Reichs  (vgl.  1903  S.  168)  mit  einigen
Modifikationen  gegen  die  Stimmen  der  Freisinnigen  und  Sozialdemokraten.


Hiernach  sind  zu  Ueberweisungen  folgende  Reichseinnahmen  verfügbar:
  die  Branntweinverbrauchsabgabe,  die  Stempelabgabe,  die  Maischbottich-
  und  Branntweinmaterialsteuer.  Dagegen  soll  künftig  das  Reich
den  Ertrag  der  Tabaksteuer  und  den  ganzen  Ertrag  der  Zölle  behalten.
Abgelehnt  ist  die  Forderung  der  Regierung,  eine  Grenze  für  die  Matrikularbeiträge
  festzusetzen.  (Annahme  in  dritter  Beratung  9.  Mai.)

7.  Mai.  (Preußen.)  Dem  Landtag  geht  folgender  Gesetzentwurf
  zur  Erschwerung  des  Kontraktbruchs  ländlicher  Arbeiter  zur
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        80  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  9./13.)

§  1.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  150  Mark  oder  mit  Haft  wird  bestraft:
  1.  wer  Dienstboten  (Gesinde)  oder  landwirtschaftliche  Arbeiter,  von
denen  er  weiß  oder  bei  Anwendung  der  erforderlichen  Sorgfalt  wissen  muß,
daß  sie  einem  anderen  Arbeitgeber  zur  landwirtschaftlichen  Arbeit  oder
zum  Gesindedienst  noch  verpflichtet  sind,  in  Dienst  nimmt;  2.  wer  in  gewinnsüchtiger
  Absicht  für  die  unter  1  bezeichneten  Arbeitnehmer  ein  neues
Dienstverhältnis  vermittelt,  obwohl  er  weiß  oder  bei  Anwendung  der  erforderlichen
  Sorgfalt  wissen  muß,  daß  sie  einem  anderen  Arbeitgeber  zur
landwirtschaftlichen  Arbeit  oder  zum  Gesindedienst  noch  verpflichtet  sind;
3.  wer  die  unter  1  bezeichneten  Arbeitnehmer  verleitet  oder  zu  verleiten
unternimmt,  widerrechtlich  den  Dienst  nicht  anzutreten  oder  zu  verlassen.
Im  Falle  der  Ziffer  1  tritt  die  Strafverfolgung  nur  auf  Antrag  des
früheren  Arbeitgebers  ein.  Die  Zurücknahme  des  Antrags  ist  zulässig.  —
§  2.  Mit  Geldstrafe  bis  600  Mark  oder  mit  Haft  wird  bestraft,  wer,
nachdem  er  auf  Grund  des  §  1  Ziffer  2  oder  3  rechtskräftig  verurteilt  ist,
innerhalb  der  nächsten  drei  Jahre  abermals  eine  nach  diesen  Vorschriften
strafbare  Handlung  begeht.  Ein  Nichtbeitreiben  der  Geldstrafe  ist  in  Haft
umzuwandeln.  —  §  3.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  150  Mark  oder  mit  Haft
wird  bestraft,  wer  die  ihm  obliegende  Verpflichtung  zur  Ausstellung  eines
schriftlichen  Zeugnisses  bei  Beendigung  des  Dienstverhältnisses  eines  Dienstboten
  oder  landwirtschaftlichen  Arbeiters  in  rechtswidriger  Absicht  nicht
erfüllt.  —  §  4.  Die  Ortspolizeibehörde  hat  das,  einem  landwirtschaftlichen
Arbeiter  gemäß  §  630  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  ausgestellte  Zeugnis
auf  Antrag  kosten-  und  stempelfrei  zu  beglaubigen.

9./13.  Mai.  (Reichstag.)  Dritte  Lesung  des  Etats.  Ostasiatischer
  Krieg;  Südwestafrika;  Sozialreform;  Wahlrecht;  Etatsgesetz.



Abg.  Bebel  (Soz.):  Deutschland  sei  in  der  Welt  isoliert  und  die
Lage  sei  nicht  ohne  Gefahren,  wie  die  Reden  des  Kaisers  in  Karlsruhe  und
Mainz  andeuteten.  Warum  habe  der  Kaiser  ein  Sympathietelegramm  nach
Rußland  gerichtet,  da  doch  die  Sympathie  der  Nation  auf  seiten  der
Japaner  stehe?  Die  Mandschurei  im  Besitz  der  Russen  würde  für  den
deutschen  Handel  verloren  sein,  eine  Niederlage  der  Russen  würde  dagegen
Deutschland  vor  einem  Angriffe  sichern.  —  Der  Aufstand  in  Südwestafrika
sei  durch  das  Verschulden  der  Deutschen  herbeigeführt  worden;  Gewinnsucht
  der  Ansiedler,  Verfehlungen  gegen  Hererofrauen,  Mißhandlung  der
Schwarzen  habe  den  furchtbaren  Haß  hervorgerufen.  Die  Kolonie  werde
bei  den  großen  militärischen  Aufwendungen  überaus  kostspielig  werden.
Weshalb  sei  General  v.  Trotha  hinausgeschickt  worden?

Reichskanzler  Graf  Bülow:  Der  Abg.  Bebel  berührte  das  Teleramm,
  das  der  Kaiser  an  den  russischen  Kaiser  gerichtet  hat.  Der  Abg.
Bebel  hat  den  Wortlaut  des  Telegramms  nicht  richtig  wiedergegeben.

Allerdings  hat  der  Kaiser  in  dem  Telegramm  an  den  Kaiser  von  Rußland
seiner  warmen  Teilnahme  Ausdruck  gegeben.  Ich  bin  überzeugt,  daß  das
Gefühl  menschlicher  Teilnahme  nicht  nur  von  der  Mehrheit  des  Hauses,
sondern  auch  von  der  Mehrheit  im  Lande  geteilt  wird.  (Beifall  rechts.)
Ich  kann  nur  meinem  Bedauern  Ausdruck  geben  über  die  Art,  wie  in
einem  Teil  der  Presse,  namentlich  in  den  Witzblättern,  neuerdings  die
Unglücksfälle  des  uns  befreundeten  Landes  zum  Gegenstande  gehässiger
Artikel  und  Zerrbilder  gemacht  werden.  Das  entspricht  dem  menschlichen
Empfinden  wie  dem  politischen  Takte  nicht.  Wenn  aber  der  Abg.  Bebel
schon  in  der  Anteilnahme  des  Kaisers  an  dem  Unglück  des  „Petropawlowsk"
eine  Abweichung  von  der  Neutralität  erblickt,  wie  kann  er  es  verantworten,
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  13./16.)  81

wenn  er  eine  Niederlage  Rußlands  wünscht?  Das  ist  eine  Abweichung
von  der  strikten  loyalen  Neutralität,  die  wir  gegenüber  dem  ostasiatischen
Kriege  nach  beiden  Seiten  einnehmen  und  die  ich  als  verantwortlicher
Minister  nicht  mitmachen  kann.  Der  Abg.  Bebel  hat  sich  auch  über  die
Lage  in  Südwestafrika  verbreitet  und  hat  zunächst  die  militärischen  Operationen
  kritisiert.  Ich  glaube,  daß  bei  der  gegenwärtigen  Lage  der  Dinge
in  Südwestafrika  eine  solche  Kritik  mindestens  nicht  zeitgemäß  ist.  Wie
wollen  wir  jetzt  zu  einem  richtigen  Urteil  gelangen?  Wenn  überhaupt  auf
Grund  von  sicherem  Material  unseren  Offizieren  draußen  ein  Vorwurf
wird  gemacht  werden  können,  so  würde  es  höchstens  der  Vorwurf  sein,  daß
sie  ihre  Person  und  ihr  Leben  zu  rücksichtslos  in  die  Schanze  schlagen.
(Sehr  richtig!l)  Das  ist  ein  schöner  Vorwurf,  und  ich  muß  sagen:  in  der
Art,  wie  unsere  Leute  und  Offiziere  drüben  in  den  Tod  gegangen  sind,
und  in  dem  hohen  Prozentsag  der  gefallenen  Offiziere  liegt  eine  gründliche
  Widerlegung  der  Vorwürfe,  die  vielfach  gegen  unser  Offizierkorps
erhoben  worden  sind.  Dann  hat  der  Abg.  Bebel  die  Truppensendungen
nach  Südwestafrika  berührt.  Man  sagte,  daß  wir  von  vornherein  mehr
Truppen  hätten  nach  Südwestafrika  senden  müssen.  Dem  gegenüber  betone
ich,  daß  ich  von  dem  Tage  an,  wo  die  ersten  Nachrichten  über  den  Aufstand
  in  Südwestafrika  eintrafen,  die  Verantwortung  übernahm  für  alle
Truppensendungen  nach  Südwestafrika,  die  aus  militärischen  Gründen
irgendwie  notwendig  erschienen,  und  daß  ich  die  dadurch  entstehenden  Kosten
vor  dem  Hause  vertreten  werde.  Sparsamkeit  wäre  geradezu  ein  Verbrechen.
  Es  sind  genau  so  viel  Truppen  nach  Südwestafrika  geschickt
worden,  als  von  militärischer  Seite  als  notwendig  gefordert  wurden.  Was
die  Entsendung  des  Generals  v.  Trotha  betrifft,  so  ist  der  Sachverhalt
sehr  einfach.  Als  sich  herausstellte,  daß  größere  Truppensendungen  notwendig
  waren,  ergab  sich  die  Notwendigkeit,  daß  die  größere  Truppenzahl
mit  einer  größeren  Anzahl  von  Stabsoffizieren  als  Kommandeur  einen
General  erfordert;  dann  war  die  Erwägung  maßgebend,  daß  der  Leiter
der  militärischen  Operationen  nicht  gleichzeitig  Gouverneur  sein  konnte.
Endlich  hat  der  Abg.  Bebel  auch  gemeint,  daß  in  der  Welt  viel  Neid  und
Haß  gegen  uns  vorhanden  ist.  Ich  bestreite  das.  Wenn  es  aber  wirklich
zuträfe,  so  würde  es  ein  Grund  mehr  sein,  unsere  Rüstung  so  zu  erhalten,
daß  wir  allen  Eventualitäten  der  Zukunft  mit  Ruhe  entgegensehen  können.
Ein  anderes  Mittel,  unberechtigten  Haß  zu  entwaffnen,  als  dadurch,  daß
man  sein  Schwert  scharf  erhält,  ist  noch  nicht  gefunden  worden.  (Beifall.)
„Nun  ist  mir  vielfach  vorgeworfen  worden,  daß  ich  zu  viel  Rücksicht

  nähme  auf  parlamentarische  Parteien,  auf  parlamentarische  Mehrheiten;
  es  ist  mir  gesagt  worden,  ich  möchte  vorgehen,  unbekümmert  um
Reichstag  und  Reichstagsmehrheit.  Ich  habe  niemals  gesagt  oder  auch
nur  gedacht,  daß  die  Regierung  sich  grundsätzlich  nach  der  parlamentarischen
Mehrheit  zu  richten  hätte.  Ich  weiß  sehr  wohl,  daß  wir  kein  parlamentarisches
  System  haben  und  halte  das  für  ein  großes  Glück.  Ich  glaube,
daß  ein  solches  System  schwächend  nach  außen  und  spaltend  im  Innern
wirken  würde.  Ein  solches  System  ist  bei  uns  auch  tatsächlich  unmöglich,
weil  keine  der  bestehenden  Parteien  die  absolute  Mehrheit  hat,  und  nach
unserer  ganzen  wirtschaftlichen,  politischen,  sozialen  und  konfessionellen
Struktur  in  absehbarer  Zeit  nicht  haben  wird.  Daß  ich  mich  nicht  von
parlamentarischen  Mehrheiten  tragen  lasse,  das  glaube  ich  bewiesen  zu  haben
während  der  Zolltarifaktion,  ich  glaube  es  auch  bewiesen  zu  haben  gegenüber
  dem  südafrikanischen  Kriege.  Gewiß  gibt  es  Fälle,  wo  eine  pflichtmäßige
  und  patriotische  Regierung  ihren  Willen  durchsetzen  muß  gegenüber
parlamentarischen  Mehrheiten  coûte  que  coûte,  wo  sie  ihn  durchsetzen  muß,

Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.  6
        <pb n="90" />
        82  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  13./16.)

was  auch  danach  kommen  möge,  wo  die  salus  publica  zur  suprema  lex
wird.  Aber  im  inopportunen  Moment,  tete  baissée,  darf  eine  solche
Aktion  nicht  unternommen  werden.  Wir  werden  die  bestehenden  Gesetze
gegenüber  allen  Uebergriffen  ohne  Schwäche  aufrecht  erhalten,  wir  werden
jeden  Versuch,  die  öffentliche  Ordnung  zu  stören,  mit  Strenge  unterdrücken,
die  Autorität  des  Staates,  die  Majestät  des  Gesetzes,  die  Sicherheit  des
Landes,  den  Bestand  der  Monarchie  werden  wir  zu  verteidigen  wissen  und
verteidigen  können,  wer  die  antastet,  der  wird  sich  einen  blutigen  Kopf
holen.  Ich  würde  mich  aber  nicht  für  würdig  halten,  an  der  Stelle  zu
stehen,  an  der  ich  stehe,  wenn  ich  von  vornherein  auf  die  Möglichkeit  verzichten
  wollte,  die  tiefgehenden  Gegensätze,  die  durch  unser  Volk  gehen,
durch  Gerechtigkeit,  Geduld  und  Besonnenheit  auf  friedlichem  Wege  zu
lösen  (Bravol)  und  indem  wir  die  Sozialreform  fortsetzen.  Herr  Graf
von  Mirbach  hat  soeben  gesagt,  daß  die  Sozialreform  vielfach  nur  Undankbarkeit
  geschaffen  hätte.  Das  darf  uns  nach  meiner  Ansicht  nicht  irre
machen,  weil  in  einem  monarchischen  Staat  die  Regierung  das  tun  muß,
was  vor  Gott  und  vor  ihrem  Gewissen  für  richtig  und  für  recht  erscheint.
Es  darf  uns  aber  auch  nicht  irre  machen,  weil  ich  überzeugt  bin,  daß  die
Weiterführung  der  sozialen  Reform  auch  politisch  ihre  Früchte  tragen  wird.
Ich  sage  also,  wenn  wir  die  soziale  Reform  weiterführen,  die  ein  Vorbild
geworden  ist  für  alle  anderen  zivilisierten  Länder,  so  wahren  wir  uns  das
Recht,  dann  zu  besonderen  Maßnahmen  gegen  die  Sozialdemokratie  überzugehen,
  wenn  diese  uns  durch  ihr  Verhalten  dazu  zwingt.  Meine  Herren,
die  Schuld  liegt  auch  nicht  allein  am  Wahlsystem.  Vom  Wahlsystem  gilt
ungefähr  das,  was  der  alte  Klausner  bei  Shakespeare,  ich  glaube  in  „Romeo
und  Julia",  von  den  Pflanzen  und  Kräutern  sagt,  nämlich,  daß  keine
Pflanze  so  schlecht  ist,  daß  sie  nicht  Gutes  stiften  könnte,  und  keine  so  gut,
daß  man  nicht  mit  ihr  auch  Mißbrauch  treiben  könnte.  Kein  Wahlsystem
ist  an  und  für  sich  ganz  gut  oder  ganz  schlecht.  Es  wird  gut  oder  schlecht
durch  den  Gebrauch,  den  jemand  davon  macht.  Wenn  die  deutschen  Wähler
von  dem  bestehenden  Wahlsystem  keinen  richtigen  Gebrauch  zu  machen
wissen,  so  werden  sie  sich  auch  nicht  wundern  können,  wenn  früher  oder
später  das  Dilemma  entsteht,  ob  sie  den  Zukunftsstaat  mit  seiner  Zuchthausordnung
  und  seiner  Güterverteilung  über  sich  ergehen  lassen  sollen,
oder  ob  das  bestehende  Wahlrecht  durch  ein  anderes  ersetzt  werden  soll.“

Kolonialdirektor  Dr.  Stübel:  Auf  die  vom  Abg.  Bebel  in  der
zweiten  Lesung  gestellten  Fragen  ist  inzwischen  eine  telegraphische  Antwort
eingegangen,  in  der  es  heißt:  „Ein  Befehl,  keine  Gefangenen  zu  bringen,
ist  nirgends  gegeben  worden;  auf  Frauen  und  Kinder  wurde  nicht  geschossen;
  die  verwundeten  Herero  schießen  bis  zur  Unschädlichmachung  weiter
oder  werden  von  ihren  Stammesgenossen  fortgeschleppt;  sonstige  Gefangene
werden  vor  das  Kriegsgericht  gestellt;  es  ist  kein  Fall  von  Vergewaltigung
von  Hererofrauen  vorgekommen;  von  den  Herero  wurden  drei  weiße  Frauen
getötet,  einige  verwundet  oder  mißhandelt,  kleine  Kinder  und  Missionare
geschont,  die  Engländer  aus  Politik  geschont.“  Ueber  die  Mißhandlung
von  Frauen  ist  eine  besondere  telegraphische  Korrespondenz  mit  dem  Gouverneur
  Leutwein  geführt  worden,  deren  Inhalt  ich  jederzeit  zur  Verfügung
  stelle.  Die  frühere  Behauptung  des  Abg.  Bebel,  daß  ein  furchtbarer
  Haß  gegen  die  Deutschen  im  Schutzgebiete  bestehe,  steht  mit  den
Tatsachen  nicht  im  Einklang.  Es  liegt  ein  Zeugnis  der  Missionare  vor,
gegen  deren  Vertrauenswürdigkeit  der  Abg.  Bebel  am  wenigsten  Einspruch
erheben  könnte.  Was  die  Schonung  von  Frauen  und  Kindern  seitens  der
Herero  betrifft,  ist  zuzugeben,  daß  sich  ein  deutlicher  Einfluß  der  Kultur
auf  die  Wilden  erkennen  läßt;  wenn  die  Schonung  der  Engländer  einen
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  9./16.)  83

politischen  Hintergrund  hat,  so  ist  die  Schonung  der  Missionare  auf  bessere
Regungen  des  Menschenherzens  zurückzuführen.  Ueber  die  Ursachen  des
Aufstandes  hat  sich  ein  Missionar  gegenüber  Offizieren  und  höheren  Beamten
  geäußert,  daß  zunächst  eine  Mißstimmung  gegen  die  Besitzergreifung
des  Landes  gewesen  sei  und  dazu  wäre  das  ungerechte  Verhalten  von  Farmern
  gegen  Eingeborene  hinzugekommen;  man  wird  zugestehen  müssen,
daß  auf  beiden  Seiten  gefehlt  worden  ist.  Die  Missionare  haben  genug
gewarnt,  aber  sie  haben  tauben  Ohren  gepredigt.  Der  Haß,  die  Falschheit
und  die  Unaufrichtigkeit  der  Herero  haben  das  Verderben  heraufbeschworen.
Daß  der  Krieg  in  den  Grenzen  einer  zivilisierten  Kriegsführung  bleibt,
dafür  ist  uns  Gouverneur  Leutwein  die  unbedingte  Bürgschaft  gewesen.
Wir  haben  keinen  Grund  zu  zweifeln,  daß  General  v.  Trotha  in  den  Fußtapfen
  Leutweins  wandeln  wird,  und  daß  von  seiten  der  Verwaltung  mit
allen  Mitteln  hingewirkt  wird,  daß  der  Krieg  ohne  Grausamkeit  geführt
wird.  In  diesem  Sinne  ist  auch  ein  Telegramm  vom  Reichskanzler  an
den  Gouverneur  v.  Leutwein  ergangen.

Am  13.  Mai  stellt  Abg.  Auer  (Soz.)  folgenden  Antrag:  „Den
Reichskanzler    zu  ersuchen,  unbeschadet  der  Vorlegung  des  Reichs-Strafvollzugsgesetzes,
  bei  den  verbündeten  Regierungen  dahin  zu  wirken,  1.  daß
in  den  Gefängnissen  und  Strafanstalten  Maßnahmen  getroffen  werden,
welche  geeignet  sind,  die  rechtzeitige  Feststellung  körperlicher  und  geistiger
Erkrankungen  der  Gefangenen,  sowie  die  Hilfeleistung  in  Erkrankungsfällen
zu  sichern,  2.  daß  die  Verhängung  schwererer  Disziplinarstrafen  unter
Rechtsgarantie  gestellt  wird,  3.  daß  dem  Reichstag  jährlich  eine  Uebersicht
über  die  Zahl  und  Art  und  den  Anlaß  der  in  Gefängnissen  und  Strafanstalten
  verhängten  Disziplinarstrafen  vorgelegt  wird.“  In  der  Begründung
  des  Antrags  richtet  Abg.  Gradnauer  (Soz.)  heftige  Angriffe  gegen
die  Gefängnisverwaltungen,  die  von  Staatssekretär  Nieberding  und  Vertretern
  sämtlicher  bürgerlicher  Parteien  zurückgewiesen  werden.  Der  Antrag
  wird  gegen  die  Stimmen  der  Sozialdemokraten  abgelehnt.

Hierauf  wird  das  Etatsgesetz  mit  folgendem  Antrag  Spahn  (3.)
angenommen:  „Insoweit  die  von  den  Bundesstaaten  aufzubringenden  Matrikularbeiträge
  für  das  Rechnungsjahr  1904  219650000      Mark  übersteigen,
  wird  der  Reichskanzler  ermächtigt,  deren  Erhebung  für  dieses
Rechnungsjahr  auszusetzen,  bis  der  zur  Deckung  des  Bedarfs  erforderliche
Betrag  festgestellt  ist.“

Der  Etat  balanciert  mit  2034511548  Mark.  Davon  sind  1696161674
fortdauernde,  171861841      einmalige  Ausgaben  des  ordentlichen  Etats,
166488033      einmalige  Ausgaben  des  außerordentlichen  Etats.  152065221
sind  im  Wege  des  Kredits  flüssig  zu  machen.

9.  Mai.  (Berlin.)  Es  wird  ein  Reichsverband  gegen  die
Sozialdemokratie  gegründet.

Der  Verband  will  alle  kaiser-  und  reichstreuen  Deutschen  ohne
Unterschied  ihrer  religiösen  und  politischen  Stellung  gegen  die  Sozialdemokratie
  einigen  und  deshalb  an  geeigneten  Orten  feste  Organisationen
schaffen,  der  Umsturztätigkeit  der  Sozialdemokratie  in  Wort  und  Schrift
entgegentreten,  bei  Wahlen  auf  ein  gemeinsames  Vorgehen  aller  bürgerlichen
  Parteien  hinwirken,  den  durch  sozialdemokratischen  Terrorismus  bedrängten
  Arbeitern  und  Gewerbetreibenden  Hilfe  gewähren.

9./16.  Mai.  (Bayerische  Abgeordnetenkammer.)  Kultusetat.
  Forschungs-  und  Lehrfreiheit.
Abg.  Dr.  Schädler  (Z.)  wünscht  eine  freie  katholische  Hochschule,
6*
        <pb n="92" />
        84  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  10.)

Kultusminister  v.  Wehner  erklärt,  ein  solcher  Gedanke  liege  der  Regierung
fern.  Abg.  Schädler  (Z.)  polemisiert  gegen  die  Universitäten,  die  den
Atheismus  lehrten;  zum  Beweise  zitiert  er  Schriften  der  Berliner  Professoren
  Behring,  Paulsen,  Förster,  Kinsky,  Zeller,  Häckels  in  Jena,  Wundt
in  Leipzig  u.  a.  Aus  der  Religionslosigkeit  der  akademischen  Jugend  folge
ihre  Unsittlichkeit.  Abg.  Casselmann  (lib.)  verteidigt  die  Professoren
und  tadelt  den  Versuch  Schädlers,  eine  Statistik  der  Professoren  nach  ihrer
Konfession  und  staatlichen  Zugehörigkeit  aufzustellen.  Kultusminister
v.  Wehner  erklärt  auf  mehrere  Anregungen  über  die  Freiheit  der  Wissenschaft:
  Unsere  Universitäten  sind  Pflegestätten  der  Wissenschaften  und  der
wissenschaftlichen  Forschung.  Die  Wissenschaft  aber  bedarf  der  Freiheit  und
es  beruht  die  Blüte  und  das  Ansehen  unserer  Hochschulen  auf  dieser  Freiheit.
  Dem  forschenden  Geiste  des  Gelehrten  kann  die  Regierung  keine
Zügel  antun,  sie  hat  nicht  die  Aufgabe,  Kontrolle  zu  üben  über  die  Wege
und  Ergebnisse  der  wissenschaftlichen  Forschung.  (Sehr  richtig!  links.)  Sie
kann  wissenschaftliche  Werke  ihrer  Zensur  nicht  unterstellen,  der  forschende
Geist  kann  nur  durch  einen  anderen  Forscher  bekämpft  und  widerlegt
werden,  nicht  durch  staatliche  Aufsicht.  Dieses  Haus  ist  kein  Areopag  über
Gelehrte  und  dem  Lehrer  kann  seine  wissenschaftliche  Ueberzeugung  nicht
wohl  vorgeschrieben  werden.  Es  gibt  nur  ein  wirksames  Mittel,  um
gegen  einen  Gelehrten  aufzukommen,  und  das  ist  die  Widerlegung  der  von
ihm  aufgestellten  Sätze.  Anders  als  die  Freiheit  der  Forschung  ist  die
Freiheit  der  Lehre.  In  dieser  Hinsicht  wird  nicht  bloß  auf  konservativer
Seite,  sondern  auch  auf  liberaler  Seite  anerkannt,  daß  der  Lehrfreiheit
gewisse  Schranken  gezogen  sind.  Nicht  bloß  die  Sittlichkeit  und  das  Staatsinteresse
  bedingen  solche  Grenzen,  sondern  auch  die  Rücksicht  auf  die  öffentliche
  Stellung,  welche  dem  Hochschullehrer  anvertraut  ist.  Die  religiösen
Gefühle  der  Jugend  dürfen  an  den  Hochschulen  nicht  verletzt  werden,  der
Glaube,  welchen  die  jungen  Leute  vom  elterlichen  Hause  und  von  der
Schule  mitbringen,  darf  nicht  untergraben  werden.  Ich  gehe  aber  nicht
so  weit,  zu  verlangen,  daß  den  jungen  Leuten  vom  Katheder  nur  feststehende
  Tatsachen  mitgeteilt  werden  und  daß  Hypothesen,  welche  die
Grundlage  der  wissenschaftlichen  Forschung  sind,  vom  Katheder  ferngehalten
werden  müßten,  aber  das  kann  man  verlangen,  daß  solche  Hypothesen  und
Probleme,  namentlich  wenn  sie  mit  den  Grundlagen  des  Christentums  in
Widerspruch  stehen,  nicht  als  feststehende  Tatsachen  vorgetragen  werden,
sondern  als  unfertige,  in  Fluß  befindliche  Theorien,  als  das  subjektive
Ergebnis  der  Forschung,  das  eine  andere  Lösung  nicht  ausschließe.  Ich
kann  aber  konstatieren:  Es  liegt  mir  gar  kein  Anhaltspunkt  vor,  daß  irgend
ein  bayerischer  Hochschullehrer  darauf  ausgehe,  in  seinen  Vorlesungen  den
Glauben  seiner  Hörer  irgendwie  zu  erschüttern.  Ich  habe  bereits  im  Finanzausschuß
  in  dieser  Hinsicht  das  Zeugnis  eines  Klosteroberen  angeführt.

10.  Mai.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Ansiedlungsgesetz.


Das  Gesetz  behandelt  die  Verteilung  der  öffentlichen  Lasten  bei
Grundstücksteilungen  und  die  Gründung  neuer  Ansiedlungen  in  den  Provinzen
  Ost-  und  Westpreußen,  Brandenburg,  Pommern,  Posen,  Schlesien,
Sachsen  und  Westfalen.  Am  meisten  umstritten  ist  §  13b.  Er  lautet  nach
den  Beschlüssen  des  Herrenhauses:  Die  Ansiedlungsgenehmigung  ist  im
Geltungsgebiet  des  Gesetzes,  betreffend  die  Beförderung  deutscher  Ansiedlungen
  in  den  Provinzen  Westpreußen  und  Posen,  vom  26.  April  1886  zu
versagen,  solange  nicht  eine  Bescheinigung  des  Regierungspräsidenten  vorliegt,
  daß  die  Ansiedlung  mit  den  Zielen  des  bezeichneten  Gesetzes  nicht
        <pb n="93" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  10.)  85

im  Widerspruch  steht.  In  den  Provinzen  Ostpreußen  und  Schlesien  und
den  Regierungsbezirken  Frankfurt,  Stettin  und  Köslin  findet  diese  Vorschrift
  sinngemäße  Anwendung.  Wird  die  Bescheinigung  versagt,  so  findet
nur  die  Beschwerde  an  den  Oberpräsidenten  statt,  der  endgültig  entscheidet.
Vorstehende  Vorschriften  greifen  nicht  Platz,  wenn  es  sich  um  die  einmalige
Teilung  eines  Grundstückes  zwischen  gesetzlichen  Erben  oder  um  die  einmalige
  Ueberlassung  eines  Grundstückes  im  Wege  der  Teilung  seitens  der
Erben  an  ihre  Kinder  handelt.

Abg.  v.  Conrad  (frk.)  ist  für  das  Gesetz,  weil  es  die  deutschen
Ansiedlungen  begünstige.  Die  Vergrößerung  des  polnischen  Großgrundbesitzes
  sei  vornehmlich  auf  die  Tätigkeit  der  Landbank  zurückzuführen.
Abg.  Glatzel  (nl.)  ist  aus  denselben  Gründen  für  die  Vorlage  und  sieht
im  §  13b  ein  Mittel,  der  Preistreiberei  ein  Ende  zu  machen,  die  jetzt
unter  der  Konkurrenz  der  Ansiedlungskommission  und  der  polnischen  Landbank
  herrscht.  Abg.  Roeren  (Z.):  Das  Gesetz  sei  durch  den  §  13b  ein
Ausnahmegesetz  gegen  die  Polen  und  somit  eine  Verfassungsverletzung.  Auch
mit  der  Reichsverfassung  stehe  das  Gesetz  im  Widerspruch,  denn  sie  garantiere
  den  Erwerb  von  Grundstücken  allen  Reichsangehörigen.  Außerdem
bringe  das  Gesetz  die  größten  Härten  mit  sich;  es  werde  den  polnischen
Bauernstand  ruinieren.  Infolgedessen  würden  die  Bauern  in  die  Städte
ziehen  und  hier  den  Deutschen  noch  viel  gefährlicher  werden.  Ein  Teil
werde  den  Deutschen  in  Handel  und  Gewerbe  Konkurrenz  machen,  der
andere  werde  dem  Proletariat  anheimfallen  und  die  Sozialdemokratie  vermehren.
  Minister  des  Innern  Frhr.  v.  Hammerstein:  Das  Gesetz  widerspreche
  der  Verfassung  nicht,  denn  ein  unbeschränktes  Ansiedlungsrecht  bestehe
  nicht.  Z.  B.  habe  nicht  jeder  Preuße  das  Recht,  sich  auf  dem  Pariser
Platz  in  Berlin  anzusiedeln.  Die  polnische  Kolonisation  solle  nicht  verboten,
  sondern  nur  kontrolliert  werden.  Abg.  v.  Skarzynski    (Pole):  Das
Gesetz  enthalte  ein  Ansiedlungsmonopel  für  die  Ansiedlungskommission;  es
würde  die  östlichen  Provinzen  entvölkern  und  die  Polen  zu  unversöhnlichen
Feinden  des  Preußentums  machen.  Landwirtschaftsminister  v.  Podbielski:
Die  Vorlage  trägt  naturgemäß  den  Charakter  des  Ausnahmegesetzes,  aber
sie  war  für  die  Regierung  unbedingt  notwendig.  Wir  mußten  gegen  die
Güterschlächtereien,  die  hauptsächlich  von  den  Parzellierungsbanken  inszeniert
  worden  sind,  einschreiten.  Es  handelt  sich  nicht  um  die  Bankerotterklärung
  der  Ansiedlungskommission.  Diese  kann  die  Konkurrenz  der
polnischen  Ansiedlungsbanken  sehr  wohl  aushalten.  Das  Schwergewicht
bei  den  Ansiedlungen  ist  die  Regelung  der  öffentlichrechtlichen  Verhältnisse.

11.  Mai.  Abg.  v.  Heyking  (kons.):  Wenn  das  Gesetz  ein  Abströmen
der  ländlichen  Bevölkerung  in  die  Städte  zur  Folge  haben  werde,  würde
es  für  das  Deutschtum  nicht  schädlich  sein;  denn  in  diesem  Falle  würde
der  deutsche  Landmann  den  deutschen  Handwerker  besser  als  bisher  unterstützen
  können;  jetzt  werde  er  von  den  polnischen  Bauern  boykottiert.
Abg.  Träger  (fr.  Vp.)  lehnt  das  Gesetz  als  verfassungswidrig  ab.  Justizminister
  Schönstedt:  Man  beruft  sich  auf  das  durch  die  Reichsverfassung
festgelegte  Reichsindigenat.  Ganz  zu  Unrecht.  Der  ganze  Artikel  hat  für
die  vorliegende  Frage  keine  Bedeutung.  Er  spricht  nichts  anderes  aus,
als  die  Gleichstellung  der  nichtpreußischen  Bundesangehörigen  mit  den
preußischen,  und  in  dem  Nachsatz,  daß  kein  Deutscher  bei  dem  Erwerb  von
Grundstücken  durch  die  Obrigkeit  seiner  Heimat  oder  eines  anderen  Bundesstaates
  beschränkt  werden  darf,  wird  nichts  weiteres  ausgesprochen,  als  die
praktische  Schlußfolgerung  des  ersten  Satzes,  das  nämlich  die  Verwaltungsbehörde
  nicht  berechtigt  ist,  dieses  Recht  durch  Verwaltungsmaßnahmen  zu
beschränken.  Selbstverständlich  sind  alle  Reichsangehörigen  beim  Erwerb
        <pb n="94" />
        86  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  11./16.)

von  Grundbesitz  an  Bedingungen  gebunden  Ich  gebe  zu,  daß  es
nicht  zulässig  ist,  den  Polen,  weil  er  Pole  ist,  vom  Recht  der  Ansiedlung
auszufchließen.  Das  will  und  tut  das  Gesetz  auch  nicht,  sondern  es  sagt
nur,  wenn  der  Ansiedlungslustige  an  die  Ansiedlung  herangeht  mit  dem
Ziele  der  Polonisierung,  kann  ihm  die  Ansiedlung  verweigert  werden.
Nun  besteht  durchaus  kein  Zweifel  darüber,  daß  das  Gesetz  sich  gegen  die
Polen  wendet,  denn  Polen  werden  es  in  der  Mehrzahl  sein,  die  polonisierenden
  Bestrebungen  huldigen.  Es  gibt  auch  Deutsche  und  Preußen,  die
das  tun  —  selbstverständlich  nicht  hier  im  Hause  (Heiterkeit).  Anderseits
gibt  es  auch  recht  viele  patriotisch,  preußisch  gesinnte  Polen,  und  nach
meiner  festen  Ueberzeugung  wird  solchen  Polen  die  Ansiedlung  nirgendwo
versagt  werden.  (Lachen  bei  den  Polen.)
Die  Vorlage  wird  an  eine  Kommission  verwiesen.

11./16.  Mai.  (Preußisches  Herrenhaus.)  Dritte  Beratung
des  Etats.  Handelsverträge;  Ausnahmegesetze;  Sozialdemokratie
und  bürgerliche  Parteien.

Frhr.  v.  Manteuffel  fordert  Kündigung  der  Handelsverträge  und
Ausnahmegesetze  gegen  die  Sozialdemokratie.  Graf  Mirbach:  Es  bestehe
eine  Reichsverdrossenheit,  die  hervorgerufen  sei  durch  die  Taktik  der  Sozialdemokraten,
  den  bürgerlichen  Parteien  die  Teilnahme  am  öffentlichen  Leben
durch  gehässige  Agitation  zu  verleiden.  Dagegen  könne  nur  die  Aenderung
des  Reichstagswahlrechts,  etwa  die  Beseitigung  der  geheimen  Abstimmung,
helfen.  Die  Bekämpfung  der  Sozialdemokratie  durch  Reformen  habe  der
Regierung  keinen  Dank  eingebracht;  eine  Bekämpfung  durch  Zusammenschluß
  der  bürgerlichen  Parteien  sei  ein  Traum,  hätten  doch  Freisinnige
in  der  letzten  Landtagswahl  unter  Teilnahme  einiger  Berliner  Professoren
ein  Bündnis  mit  den  Sozialdemokraten  empfohlen.  Ministerpräsident  Graf
Bülow:  Die  Behauptung,  daß  Reichsverdrossenheit  existiere,  sei  schon  zur
Zeit  Bismarcks  aufgestellt  worden;  allgemeine  Zufriedenheit  habe  nie  in
Deutschland  geherrscht.  Diese  Neigung  zur  Kritik  an  allem  habe  viele  zu
Sozialdemokraten  gemacht,  und  in  dieser  Kritik  hätten  alle  Parteien  gesündigt;
  an  der  Uneinigkeit  der  bürgerlichen  Parteien  trügen  auch  die  Konservativen
  Schuld.

13.  Mai.  Professor  Schmoller:  Das  Programm  Manteuffels  und
Mirbachs,  die  Sozialdemokratie  durch  Ausnahmegesetze  zu  bekämpfen,  sei
unmöglich,  denn  es  gäbe  keine  Mehrheit  dafür.  Die  Sozialdemokratie  ist
allerdings  eine  große  Gefahr,  aber  sie  ist  nur  eine  Teilerscheinung  der
heutigen  Hebung  der  anderen  Klassen.  Wir  haben  eine  technische  und  wirtschaftliche
  Revolution  gesehen,  wie  sie  die  Menschheit  in  Jahrtausenden
nicht  erlebt  hat,  und  die  Reibung  ist  daher  nicht  wunderbar.  Bei  uns  ist
aber  das  Beklagenswerte,  daß  die  Arbeiter  unter  die  Herrschaft  von  Leuten
gekommen  sind,  die  die  bestehende  Staatsordnung  bekämpfen.  Das  ist  das
Traurige  für  Deutschland.  Das  Gefährliche  ist  die  politische  Theorie,  die
sich  daran  knüpft,  der  Gedanke  der  Volkssouveränität.  Aber  das  ist  noch
nicht  die  größte  Gefahr.  Die  größte  Gefahr  ist,  daß  die  Führer  der  Sozialdemokratie
  unter  die  Herrschaft  eines  Mannes  gekommen  sind,  der  als
Privatmann  rein  dastand  und  ein  großer  Gelehrter  war,  der  aber  die
Gehässigkeit  in  die  arbeitenden  Klassen  Deutschlands  hineingetragen  hat;
der  den  Gedanken  hineingetragen  hat:  die  bestehende  Ordnung  ist  nur  eine
Kampfordnung.  Aber  solche  geistigen  Imponderabilien  heilt  man  nicht
mit  der  Polizei  —  die  Heilung  in  der  Gefühlswelt  zwischen  den  Klassen
ist  nur  herbeizuführen  durch  eine  gerechte  Regierung,  nie  durch  ein  Klassen-
        <pb n="95" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  13.)  87

regiment  —  das  würde  die  Dinge  vergiften  —,  am  wenigsten  durch  eine
Erneuerung  des  Sozialistengesetzes.  Ich  muß  sagen,  dieses  hat  mehr  geschadet
  als  genützt.  (Unruhe  rechts.)  Jetzt  jedenfalls  liegen  die  Dinge  so,
daß  ich  eine  Erneuerung  für  den  größten  Fehler  halten  würde.  Blicken
Sie  doch  auf  die  anderen  Länder.  Die  Spinnereien  wurden  während  des
Chartismus  mit  Kanonen  besetzt.  Das  alles  hat  sich  gegeben,  vor  allem,
weil  Disraeli  auf  seiten  der  Arbeiter  trat  und  die  Sozialgesetzgebung  in
die  Hand  nahm.  Dadurch  gewannen  die  Arbeiter  wieder  Vertrauen  zu
den  Tories  und  stimmten  jahrelang  für  diese.  Ja,  wenn  wir  einmal  eine
solche  Aristokratie  hätten,  dann  ließe  sich  das  machen.  Eine  gerechte  Regierung
  über  den  Klassen  ist  das  Richtige.  Und  wenn  die  Regierung  heute
so  vorgeht,  so  gebe  ich  vollkommen  zu,  daß  das  nie  den  Erfolg  verbürgen
kann;  aber  noch  weniger  gebe  ich  zu,  daß  eine  Gewaltpolitik  diese  verbürgen
  kann.  Alle  großen  Reformatoren  hatten  eine  Doppelpolitik  verfolgt,
  zunächst  und  vor  allem  haben  sie  versucht,  den  besitzenden  Klassen
die  Sicherheit  ihres  Eigentums  zu  geben;  dann  aber  haben  sie  den  arbeitenden
  Klassen  gezeigt,  daß  sie  eine  billige  schiedsrichterliche  Gewalt  seien.
Damit,  glaube  ich,  kann  und  muß  eine  Umwandlung  der  Sozialdemokratie
in  einem  bis  zwei  Menschenaltern  gelingen.  Die  Revisionisten  beherrschen
heute  schon  die  Partei,  und  in  dieser  jüngeren  Generation  wird  sich  bald
ein  neuer  Geist  zeigen.  Ferner,  wie  ist  es  möglich,  die  Arbeiterkoalitionen
zu  verbieten  in  einer  Zeit,  wo  sich  alles  koaliert?  Vor  allem  kommt  es
darauf  an,  die  Führer  vernünftig  zu  machen,  zu  Leuten  zu  machen,  mit
denen  sich  verhandeln  läßt.  Der  frühere  Finanzminister  v.  Miquel  hat
immer  und  immer  wieder  gesagt,  als  er  Oberbürgermeister  war:  „Ich
komme  sehr  gut  mit  ihnen  aus.“  Das  ist  die  Weise,  wie  die  unteren
Klassen  lernen  müssen,  mit  zu  verwalten  und  mit  zu  beraten,  dann  werden
sie  sich  wandeln.  Kompromisse  zwischen  Sozialdemokraten  und  bürgerlichen
Parteien  seien  oft  vorgekommen,  z.  B.  in  Torgau  mit  den  Freikonservativen;
bei  der  letzten  Landtagswahl  hätten  unter  Teilnahme  von  Professoren  Erwägungen
  darüber  stattgefunden,  aber  zu  einem  Resultat  sei  es  nicht  gekommen.
  v.  Wedel-Piesdorf:  Er  glaube  nicht  an  einen  Erfolg  der  jetzigen
Politik  gegen  die  Sozialdemokratie  und  hoffe,  daß  die  Liberalen  allmählich
die  Hand  zur  Aenderung  des  Wahlrechts  bieten  würden.
Am  16.  Mai  wird  das  Etatsgesetz  angenommen.

13.  Mai.  (Reichslande.)  Ende  des  Famecker  Friedhofsstreites.


Der  Bischof  Benzler  von  Metz  verhängt  über  den  Kirchhof  von
Fameck  das  Interdikt  wegen  der  Beerdigung  eines  Protestanten  (März).
Diese  Verfügung  wird  in  der  Presse  scharf  angegriffen;  am  16.  März  wird
im  Landesausschuß  darüber  interpelliert,  wobei  Unterstaatssekretär  Petri
das  Vorgehen  des  Bischofs  für  ungesetzlich  und  kirchlich  bedenklich  erklärt.
—  Am  13.  Mai  zieht  der  Bischof  das  Interdikt  zurück.

13.  Mai.  Reichstagswahl.

Bei  der  Nachwahl  in  Frankfurt-Lebus  erhält  Bassermann  (nl.)  11747,
Braun  (Soz.)  11407,  v.  Jagewitz  (Bd.  d.  Ldw.),  2872  Stimmen.  Bei  der
Stichwahl  am  20.  Mai  erhält  Bassermann  14385,  Braun  11882  Stimmen.
—  Die  sozialdemokratische  Stimmenzahl  ist  seit  1903  um  2800  gesunken.
Der  Bund  der  Landwirte  wird  wegen  seiner  Sonderkandidatur  heftig  angegriffen.


13.  Mai.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Antrag
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        88  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  13.)

über  Unterhaltung  der  Volksschulen;  Simultan-  und  Konfessionsschulen.



Mitglieder  der  konservativen  Parteien  und  der  Nationalliberalen
stellen  folgenden  Antrag:  Die  königliche  Staatsregierung  aufzufordern,
I.  ohne  Verzug,  spätestens  in  der  nächsten  Tagung,  einen  Gesetzentwurf,
betreffend  die  Unterhaltung  der  öffentlichen  Volksschulen,  auf  folgender
Grundlage  vorzulegen:  1.  die  Unterhaltung  der  öffentlichen  Volksschulen
liegt  den  bürgerlichen  Gemeinden  (Gutsbezirken)  oder  Verbänden  solcher
unter  ergänzungsweiser  Beteiligung  des  Staates  an  den  Kosten  ob;  2.  in
Ausführung  des  Artikels  24  der  Verfassung,  wonach  bei  der  Einrichtung
der  öffentlichen  Volksschulen  die  konfessionellen  Verhältnisse  möglichst  zu
berücksichtigen  sind,  werden  nachstehende  Grundsätze  festgelegt:  a)  in  der
Regel  sollen  die  Schüler  einer  Schule  derselben  Konfession  angehören  und
von  Lehrern  ihrer  Konfessionen  unterrichtet  werden,  b)  Ausnahmen  sind
nur  aus  besonderen  Gründen,  insbesondere  aus  nationalen  Rücksichten  oder
da,  wo  dies  der  historischen  Entwicklung  entspricht,  zulässig.  Lehrer,  welche
zur  Erteilung  des  Religionsunterrichts  für  konfessionelle  Minoritäten  an
Schulen  anderer  Konfessionen  angestellt  sind,  dürfen  voll  beschäftigt  werden,
c)  erreicht  die  Zahl  der  schulpflichtigen  Kinder  einer  konfessionellen  Minderheit
  eine  angemessene  Höhe,  so  hat  diese  Minderheit  den  Anspruch  auf  Einrichtung
  einer  Schule  ihrer  Konfession,  d)  es  sind  zur  Verwaltung  der
Schulangelegenheiten  neben  den  ordentlichen  Gemeindebehörden  in  den
Städten  Schuldeputationen  und  auf  dem  Lande  Schulvorstände  einzurichten,
bei  denen  der  Kirche,  der  Gemeinde  und  den  Lehrern  eine  angemessene
Vertretung  zu  gewähren  ist;  II.  bei  Neuregulierung  der  Schulunterhaltungspflicht
  zugleich  für  die  Beseitigung  unbilliger  Ungleichheiten  in  der  Belastung
  der  verschiedenen  Schulverbände  und  in  der  Höhe  des  Diensteinkommens
  der  Volksschullehrer  zu  sorgen.

Abg.  v.  Zedlitz  (frk.):  Der  Zweck  des  Antrags  sei,  das  Schulunterhaltungsgesetz
  den  künftigen  parlamentarischen  Kämpfen  zu  entziehen.  Auch
die  berechtigten  katholischen  Beschwerden  würden  durch  den  Antrag  beseitigt
werden.  Der  Staat  soll  durch  den  Antrag  an  seine  Pflicht  erinnert  werden,
nicht  mit  fiskalischer  Engherzigkeit,  sondern  mit  freigebiger  Hand  die  Schulunterhaltungspflicht
  neu  zu  regeln.  Die  Freiheit  der  Eltern,  ihre  Kinder
in  die  Schule  einer  andern  Konfession  zu  schicken,  ist  im  Antrag  nicht  besonders
  erwähnt,  weil  sie  selbstverständlich  ist.

Abg.  v.  Heydebrand  (kons.):  Der  Antrag  befolgt  das  Prinzip,  daß
die  Kommunen  die  Träger  der  Schulunterhaltung  sein  sollen,  und  in  dieser
Beziehung  ist  zur  Zeit  gar  kein  anderer  Weg  möglich,  und  ferner  das
Prinzip  der  Konfessionalität  der  Volksschule,  die  seit  altersher  mit  unserem
Schulwesen  verknüpft  ist.  Das  mindeste,  was  man  verlangen  kann,  ist,
daß  die  Konfessionalität  der  Volksschule  zur  Wirklichkeit  gemacht  wird.
Für  die  konfessionellen  Minderheiten  muß  genügend  gesorgt  werden;  der
Antrag  regelt  auch  die  Gestaltung  des  Schulvorstandes  zutreffend.  Wir
haben  die  Regierung  wiederholt  aufgefordert,  ein  Schulgesetz  vorzulegen,
die  Regierung  trägt  jetzt  die  Verantwortung,  wenn  ein  solches  Gesetz  dem
Volke  noch  länger  vorenthalten  wird.  (Beifall  rechts.)  Abg.  Dittrich  (Z.):
Das  Zentrum  begrüße  die  meisten  Punkte  des  Antrags  sympathisch,  so
insbesondere  den  Schutz  der  konfessionellen  Minderheit  und  die  Konfessionalität
  der  Volksschule  als  Regel.  Ausnahmen  seien  davon  zulässig.  Die
Simultanschule  habe  den  konfessionellen  Frieden  gestört  und  habe  viele
pädagogische  Mängel.  In  den  gemischtsprachigen  Gegenden  ist  der  konfessionelle
  Gegensatz  noch  schärfer  als  anderswo.  Die  nationalen  und  kon-
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  13.)  89

fessionellen  Gegensätze  verschärfen  sich  gegenseitig.  Nach  dem  vorliegenden
Antrage  sollen  die  Simultanschulen  einen  Ausgleich  der  nationalen  Gegensätze
  herbeiführen.  Ich  kann  diese  Hoffnung  nicht  teilen.  Ich  habe  vielmehr
  die  Befürchtung,  daß  der  so  sehr  erwünschte  Ausgleich  der  nationalen
Gegensätze  dadurch  erschwert  wird.  (Zurufe  links:  Umgekehrt!)  Es  ist
das  meine  feste  Ueberzeugung.  Die  konfessionelle  Schule  ist  für  uns  ein
hohes  Gut.  Es  kommt  nicht  allein  auf  den  Religionsunterricht  an,  die
übrigen  Lehrgegenstände,  soweit  sie  nicht  vom  religiösen  Gebiet  fernliegen,
sollen  auch  vom  Geiste  der  religiösen  Wahrheit  durchdrungen  sein.  Ein
so  hohes  Gut  wie  die  konfessionellen  Schulen  soll  man  nicht  so  leichten
Herzens  aufgeben;  dieses  darf  nur  geschehen,  wenn  die  offenbare  Not  dazu
drängt.  So  sehr  wir  in  den  gemischtsprachigen  Gegenden  einen  Ausgleich
der  nationalen  Gegensätze  wünschen,  können  wir  doch  mit  Rücksicht  auf  die
zweifelhaften  Erfolge  ein  so  wichtiges  Prinzip  wie  das  der  Konfessionalität
der  Volksschule  nicht  wegwerfen.  Wir  wollen  das  hohe  Gut  der  konfessionellen
  Schulen  auch  in  den  gemischtsprachigen  Gegenden  nicht  in
Frage  stellen,  und  daher  werden  wir  gegen  den  Punkt  b  des  Antrages
mmen.

Abg.  Ernst  (fr.  Vg.)  stimmt  den  Punkten  a,  b  und  d  zu,  da  die
Simultanschule  die  konfessionellen  und  nationalen  Gegensätze  gemildert  habe.
Punkt c  bringe  die  Gefahr  mit  sich,  daß  leistungsunfähige  Schulen  errichtet
würden.  Abg.  Kopsch  (fr.  Vp.):  Der  Antrag  verquicke  grundlos  das
Schulunterhaltungsgesetz  mit  fremden  Fragen;  die  Simultanschule  werde
durch  2  a  benachteiligt;  so  werde  Nassau  seine  Simultanschule  schwerlich
aufrecht  erhalten  können.  Abg.  Hackenberg  (nl.):  Vor  drei  Jahrzehnten
sind  die  hervorragendsten  Männer  für  die  Simultanschule  eingetreten.  Sie
erblickten  darin  ein  Hauptmittel  für  die  Pflege  gesunden  Volkssinnes.  Ihr
Ziel  war  die  Einheit  der  deutschen  Nation.  Früher,  als  die  konfessionellen
Verhältnisse  ruhiger  waren,  haben  es  katholische  und  evangelische  Geistliche
als  ihr  Ideal  betrachtet,  wenn  nicht  bereits  in  die  jüngste  Jugend  die
historisch  gewordenen  konfessionellen  Gegensätze  hineingetragen  würden.
So  denken  auch  heute  noch  manche.  Aber  die  Verhältnisse  sind  anders
geworden.  Später,  als  der  konfessionelle  Kampf  zwischen  Kirche  und  Staat
aufs  heißeste  entbrannt  war,  sah  man  in  der  paritätischen  Schule  ein
großes  Heilmittel.  Man  kann  nicht  alle,  die  damals  für  die  Simultanschule
  eintraten,  einfach  kirchenfeindlich  und  religionslos  nennen.  Kirchlich
treu  gesinnte,  national  denkende  Leute  haben  sich  für  die  Idee  erwärmt.
Indem  man  aber  die  Simultanschule  als  Ideal  hinstellte,  ist  man  zu  idealistisch
  geworden.  Man  hat  sie  gerühmt  als  einzige  Pflanzstätte  wahrer
Toleranz  und  des  Protestantismus.  Das  bedeutet  eine  Herabsetzung  der
Konfessionsschulen,  die  wir  nicht  mitmachen  können.  Auch  eine  richtig  geleitete
  Konfessionsschule  wird  eine  Pflegestätte  der  Toleranz  sein.  Wahre
Religion  ist  nicht  denkbar  ohne  die  unumwundene  Schätzung  der  anderen
Ueberzeugung.  Ich  rede  natürlich  nur  von  idealen  Verhältnissen.  Ich
meine,  die  gegenwärtige  Zeit  mit  der  stark  ausgeprägten  konfessionellen
Spannung  ist  am  wenigsten  geeignet,  Simultanschulen  zu  errichten.  In
ruhigen  Zeiten  ist  das  viel  leichter  zu  erreichen,  wie  wir  in  Nassau  gesehen.
In  Beiten,  wo  die  konfessionellen  Gegensätze  so  scharf  sind,  wird  Mißtrauen
in  die  Herzen  der  Kinder  hineingetragen  gegen  die  Lehrer,  die  einer  anderen
Konfession  angehören.  Die  christlichen  Konfessionen,  die  tolerant  sein
möchten,  werden  in  Furcht  gesetzt,  daß  in  der  Schule  ihre  Interessen  zu
kurz  kommen,  und  sie  werden  auf  dem  eigenen  Gebiete  um  so  mehr  die
konfessionellen  Spitzen  hervorkehren.  Es  ist  ein  großer  Fehler,  daß  man
deshalb  die  Frage  der  Simultanschulen  immer  vom  politischen  und  kirchen-
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        90  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  13.)

politischen  Standpunkt  aus  behandelt.  Die  Volksschulfrage  sollte  wesentlich
vom  pädagogischen  Standpunkte  aus  geregelt  werden.  Nun  ist  es  doch  ein
Prinzip  der  gesamten  neueren  Pädagogik,  daß  nicht  die  einzelnen  Unterrichtsgegenstände
  für  sich  allein  behandelt  werden,  sondern  daß  eine  Verknüpfung
  stattfindet.  Ich  würde  es  bedauern,  wenn  in  der  Schule  der
Religionsunterricht  von  den  übrigen  Unterrichtsgegenständen  losgelöst  würde.
Die  Schule  ist  nicht  nur  da  zur  Vermittelung  äußerer  Kenntnisse;  für  die
große  Menge  des  Volkes  vermittelt  sie  die  Erziehung  für  das  ganze  Leben.
Darum  tut  es  not,  daß  die  Persönlichkeit  des  Lehrers  in  der  Volksschule
sich  voll  und  ganz  auswirken  kann.  Das  kann  aber  niemals  der  Fall  sein
in  Simultanschulen.  Hier  muß  der  Lehrer  stets  Rücksicht  nehmen.  Er
kann  nicht  vorsichtig  genug  sein.  Ich  komme  also  auch  vom  Standpunkt
der  Pädagogik  zu  dem  Schlusse:  ein  solches  Ideal  ist  die  Simultanschule
nicht,  wie  sie  vielfach  hingestellt  wird.  (Beifall.)  Meine  politischen  Freunde
erwarten,  daß  in  dem  Schulunterhaltungsgesetz  genau  festgestellt  wird,  wo
die  Simultanschulen  herkömmlich  sind.  In  Nassau  müssen  sie  bestehen
bleiben  und  sich  weiter  entwickeln  können.  Den  stärkeren  Schutz  der  konfessionellen
  Minderheit  fordern  wir  um  der  Gewissensfreiheit  willen.
Selbstverständlich  muß  der  Wille  der  Eltern  stets  vorliegen.  Daß  der
konfessionelle  Unterricht  sich  gewisse  Schranken  auferlegen  muß,  liegt  auf
der  Hand.  Der  Gewissensfreiheit  der  Eltern  der  Kinder  darf  nicht  zu  nahe
getreten  werden.  Wer  darüber  zu  wachen  hat,  das  steht  nicht  in  dem
Antrag  und  wird  auch  nicht  in  das  neue  Gesetz  hineinkommen,  das  ist
Sache  der  Unterrichtsverwaltung.  Wenn  es  gelingen  sollte,  in  dem  gezogenen
  weiten  Rahmen  mit  der  Regierung  an  die  Beratung  eines  Schulunterhaltungsgesetzes
  heranzutreten,  dann  werden  wir  im  einzelnen  noch
viele  Meinungsverschiedenheiten  haben,  aber  bei  ruhiger  und  besonnener
Ueberlegung  wird  man  anerkennen  müssen,  daß  die  Grundlage,  auf  der
das  ganze  Gesetz  nach  diesem  Antrag  aufgebaut  werden  soll,  eine  richtige
ist.  Hoffentlich  wird  nun  ein  Werk  zu  stande  kommen,  das  die  Schule
aus  dem  Streite  zwischen  Staat  und  Kirche  herausnimmt  und  der  Volksbildung
  dient.  Wir  erwarten  ein  gutes  und  großes  Werk.

Kultusminister  Dr.  Studt:  Die  Regierung  hoffe  in  der  nächsten
Session  ein  Schulunterhaltungsgesetz  einzubringen,  aber  für  das  Lehrerbesoldungsgesetz
  könne  sie  keinen  Termin  in  Aussicht  stellen.  Die  Regierung
sei  erfreut  über  die  Zurückstellung  von  Sonderbestrebungen  unter  den
Parteien  und  erblicke  darin  ein  günstiges  Vorzeichen  für  das  Schulunterhaltungsgesetz.


Absatz  1  wird  gegen  die  freisinnige  Volkspartei  angenommen,  gegen
b stimmt  auch  das  Zentrum;  Absatz  II  wird  der  Unterrichtskommission
überwiesen.

13.  Mai.  Der  Reichstag  genehmigt  folgende  Resolutionen

der  Budgetkommission  über  die  Zuckersteuer:

1.  die  Regierungen  zu  ersuchen,  in  Erwägung  zu  ziehen,  ob  und
inwieweit  die  Besteuerung  des  aus  anderen  Stoffen  als  aus  Rüben  hergestellten
  Zuckers  sich  herbeiführen  läßt,  wie  und  in  welchem  Umfange  die
Aufsichtsbestimmungen  zu  §  2  des  Zuckergesetzes  vom  27.  Mai  1896  mit
Bezug  auf  die  Besteuerung  von  Rübensäften  einer  Abänderung  zu  unterziehen
  sind;  2.  den  Reichskanzler  zu  ersuchen,  Ermittelungen  anzustellen,
ob  Fälle  vorliegen,  in  welchen  Inländer  durch  die  Ausführung  des  Süßstoffgesetzes
  unverschuldet  von  besonderen  Härten  betroffen  werden  und  falls
solche  Fälle  festgestellt  werden,  zu  erwägen,  ob  hier  eine  Erleichterung  gewährt
  werden  kann.
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  14.)  91

14.  Mai.  (Reichstag.)  Erste  Beratung  des  Entwurfs  zur
Entlastung  des  Reichsgerichts.

Der  Entwurf  beabsichtigt  eine  Einschränkung  des  Rechts  der  Beschwerde
  an  das  Reichsgericht  und  eine  Erhöhung  der  Revisionssumme  von
1500  auf  3000  Mark  mit  der  Maßgabe,  daß  auch  Sachen  von  2000  Mark
die  Revisionsfähigkeit  an  das  Reichsgericht  besitzen,  wenn  die  Urteile  der
Vorderrichter  voneinander  abweichen.

Staatssekretär  Dr.  Nieberding:  Das  Reichsgericht  sei  so  überlastet,
daß  beim  Zivilsenat  die  Hälfte  der  Prozesse,  1415,  beim  Schluß  des  letzten
Geschäftsjahres  unerledigt  geblieben  sei.  Es  vergingen  jetzt  meist  8  bis
10  Monate,  bevor  die  neu  eingehenden  Sachen  überhaupt  zur  Verhandlung
kommen,  und  es  ist  bei  der  erheblichen  Vermehrung  der  neu  eingehenden
Sachen  gar  kein  Zweifel,  daß  diese  8  bis  10  Monate  sich  weiter  auf  11
und  in  kurzer  Zeit  sogar  auf  12  Monate  steigern  werden.  Das  einzige
Mittel  zur  Abhilfe  sei  die  Erhöhung  der  Revisionssumme.  Die  entscheidende
  Frage,  um  die  es  sich  handelt,  ist  die,  wird  durch  die  Vorlage  in
der  Tat  die  Rechtspflege  geschädigt?  Ich  verneine  diese  Frage.  Das
Reichsgericht  fällt  zur  Zeit  in  Rechtsstreitigkeiten  jährlich  rund  2400  Urteile.
  Dabei  wird  in  1900  Fällen  die  Revision  zurückgewiesen,  in  500
Fällen  hat  sie  Erfolg.  Aber  unter  diesen  500  Fällen  sind  es  wiederum
nur  etwa  330  Fälle,  die  einen  materiellen  Effekt  zum  Nutzen  des  Revisionsklägers
  haben,  während  es  sich  bei  den  übrigen  nur  um  prozessuale  Dinge
oder  formale  Dinge  handelt.  Die  Erhöhung  der  Revisionssumme  würde
die  Folge  haben,  daß  von  diesen  330  Prozessen  in  Zukunft  75  bis  80  Prozesse
  pro  Jahr  ausscheiden.  Darum  dreht  sich  der  ganze  Streit.  Ich  glaube
nicht,  daß  man  sagen  kann,  diese  75  bis  80  Prozesse  haben  einen  so  erheblich
  durchschlagenden  Wert,  daß  man  zu  ihren  Gunsten  die  wirklich  auf  die
Dauer  unhaltbaren  Zustände  am  Reichsgericht  in  Kauf  nehmen  müßte.
Und  noch  verschwindender  wird  die  Zahl,  wenn  man  bedenkt,  daß  insgesamt
  2,3  Millionen  Entscheidungen  in  vermögensrechtlichen  Streitigkeiten
alljährlich  in  Deutschland  von  Amts-  und  Landgerichten  gefällt  werden.
In  Frankreich  hat  man  die  kleineren  Sachen  vom  obersten  Gerichtshofe  in
einem  Umfange  fern  gehalten,  wie  wir  es  Ihnen  vorzuschlagen  gar  nicht
wagen  würden.

In  der  Beratung  erklären  mehrere  Redner  die  Erhöhung  für  sozialpolitisch
  bedenklich.  Die  Vorlage  wird  an  eine  Kommission  verwiesen.

14.  Mai.  (St.  Johann-Saarbrücken.)  Das  Kaiserpaar
nimmt  teil  an  der  Enthüllung  eines  Kaiser  Wilhelm-Denkmals.
Auf  die  Ansprache  des  Bürgermeisters  von  St.  Johann  erwidert
der  Kaiser:

Ich  bitte  Sie,  Herr  Oberbürgermeister,  der  Dolmetsch  zu  sein  des
Dankes  der  Kaiserin  und  Meines  eigenen  für  den  Empfang,  den  Mir  die
Stadt  St.  Johann  bereitet  hat.  Ihre  köstliche  Ausschmückung,  die  freudigen
  Gesichter  der  Bürger  aller  Stände  und  jeden  Alters,  Uns  entgegenleuchtend
  in  freudiger  Bewegung  ihrer  Herzen,  der  Jubelruf  aus  ihrem
Munde  erweckt  Freude  und  Dankbarkeit;  und  auch  darüber  bitte  ich  Meine
herzliche  Freude  der  Bürgerschaft  auszudrücken,  daß  Ich  in  ihren  Mauern
hier  weilen  konnte,  und  zu  gleicher  Zeit  Meinen  Glückwunsch  auszusprechen
zu  der  vortrefflichen  Entwicklung,  die  die  Stadt  St.  Johann  genommen
hat  und  nimmt.  Ringsum  die  rauchenden  Schlote  zeugen  davon,  daß  hier
Arbeit  und  Fleiß  ihre  Stätte  gefunden  haben.  Und  nicht  zum  mindesten
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        92  Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder (Mai 14.)

hat  es  Mich  mit  tiefer  Freude  erfüllt,  daß  neben  der  in  dichten  Scharen
edrängten  Bürgerschaft  auch  so  viele  Tausende  Bergleute  hereingekommen
sind  um  ihren  obersten  Bergherrn  zu  begrüßen,  und  neben  ihnen,  wohl
eine  kriegsstarke  Division,  die  alten  Krieger,  Mann  an  Mann  gereiht,  die
zum  Teil  wohl  einstmals  in  schwerer  Zeit  vor  diesen  Mauern  gestanden
haben.  Ihre  kernigen  Gesichter  und  die  Orden  auf  ihrer  Brust  zeugen
von  Tagen,  wo  schwere  Schläge  fielen,  und  wo  germanische  Schmiede  die
Reifen  zur  Krone  zusammenfügten,  die  einst  das  Haupt  Kaiser  Wilhelms
des  Großen  zieren  sollte.  So  trinke  Ich  auf  das  Wohl  der  Stadt
St.  Johann,  in  der  Hoffnung,  daß  dieselbe  sich  auch  ferner  gut  entwickeln
möge  in  Handel  und  Gewerbe,  und  daß  ihre  Bürgerschaft  immer  in
heißem  Patriotismus  sich  zusammenfinde  für  Reich,  Kaiser  und  Vaterland.

Dem  Bürgermeister  von  Saarbrücken  antwortet  der  Kaiser:

Empfangen  Sie  den  Dank  der  Kaiserin  und  Meinen  für  die  freundlichen
  Worte,  die  Sie  soeben  gesprochen  haben,  und  für  den  Empfang,  den
Uns  die  Bürgerschaft  dieser  Stadt  bereitet  hat.  Der  Jubel,  der  von
Herzen  kam,  ist  zu  Unseren  Herzen  gedrungen,  und  Wir  wissen  wohl  den
Grund  desselben  zu  schätzen  und  zu  verstehen,  denn  dieses  Vermächtnis
hier  des  hochseligen  Kaisers  schreibt  in  kurzen  Zügen  die  Geschichte  der
großen  Ereignisse,  die  die  Stadt  durchgemacht  hat,  dauernd  festgelegt  für
die  kommenden  Geschlechter.  In  schwerer  Zeit,  wo  des  großen  Kaisers
Majestät  auszog,  um  das  deutsche  Volk  zu  einen,  wo  noch  ungewiß  die
Zukunft  vor  ihm  lag,  und  in  mächtigem  Ringen  das  deutsche  Volk  seine
Einigkeit  wiederfand,  da  war  es  dieser  Stadt  vergönnt,  den  Heldengreis
zu  begrüßen  auf  seiner  Fahrt  ins  Schlachtfeld.  Seinem  Wirken  und  der
Gnade  Gottes,  die  ihn  berief  und  unterstützte,  ist  es  zu  danken,  daß  nunmehr
  diese  Stadt  nicht  mehr  eine  Grenzstadt  ist,  und  daß  dies  Land  nicht
mehr  verwüstenden  Einfällen  der  Feinde  preisgegeben  ist.  Denn  nunmehr
komme  Ich,  sein  Nachfolger,  als  Deutscher  Kaiser  aus  der  deutschen  Grenzfeste
  Metz,  deren  Bollwerk  fest  vorgelagert  ist  vor  diesen  Landen,  die,  so
Gott  will,  niemals  wieder  ein  Krieg  verwüsten  wird.  Denn  so  jeder
Deutsche  seine  Pflicht  tut  an  seinem  Vaterlande,  das  heißt  sein  Heim  begründet
  und  seine  Kräfte  dem  Vaterlande  widmet  in  jedem  Stand  und
auf  jedem  Gebiete,  so  wird  es  uns  auch  vergönnt  sein,  daß  unsere  Einigkeit
  sich  der  Welt  nach  außen  so  darstellt,  wie  es  notwendig  ist,  damit  wir
in  Frieden  leben,  und  Ich  bitte  Gott,  daß  er  Mich  unterstützen  möge  in
dem  Werke,  Meinem  Lande  den  Frieden  zu  erhalten,  damit  auch  diese
fleißigen  Städte  sich  unter  dem  Schutze  des  Friedens  und  des  kaiserlichen
Schildes  ausbreiten  und  entwickeln  mögen;  denn  die  felsenfeste  Ueberzeugung
und  das  felsenfeste  Vertrauen  habe  Ich,  daß,  da  Gott  weiß,  daß  wir  ein
gutes  Gewissen  haben  und  nirgendwo  Händel  suchen,  er  uns  auch  beistehen
wird,  sollte  jemals  mit  feindlicher  Gewalt  in  unsere  Friedfertigkeit  eingegriffen
  werden.  Zu  Ihnen  aber,  verehrter  Herr  Bürgermeister,  will  Ich
Meinem  herzlichen  Dank  und  Meiner  Freude  Ausdruck  geben,  daß  es  Uns
vergönnt  war  diesen  Festsaal  zu  sehen.  Ich  bin  fest  überzeugt,  daß  die
Bürgerschaft,  die  durch  diesen  Saal  schreitet,  von  den  erinnerungsschweren
Bildern  ergriffen,  niemals  vom  rechten  Wege  wanken  wird,  und  daß  ihre
Liebe  für  Thron  und  Altar,  Vaterland  und  Kaiser  immer  gleich  warmherzig
  schlagen  wird.

14.  Mai.  (Bayern.)  Die  Regierung  legt  eine  Forderung
von  3700000  Mark  zur  Aufbesserung  der  Besoldung  der  Staatsbeamten
  vor.
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  Mitte.)  93

Es  sollen  die  Aufbesserung  erhalten  sämtliche  pragmatische,  nichtpragmatische
  und  statusmäßige  Beamte  und  Bedienstete,  die  Ledigen  vom
1.  Januar  1905,  die  übrigen  vom  1.  Januar  1904  ab.  Ausgeschlossen
sind  die  Minister,  die  Beamten,  deren  Gehalt  nicht  nach  dem  Gehaltsregulativ
  bemessen  ist,  jene,  welche  im  Genuß  einer  Dienstwohnung  oder
einer  die  Zulage  übersteigenden  Wohnungsentschädigung  sind,  die  ein  Nebeneinkommen
  von  1200  Mark  haben,  Hochschulprofessoren,  die  nicht  lesen,
dann  jene  Beamte,  welche  eine  den  tarifmäßigen  Betrag  erreichende  Auslandszulage
  beziehen.  Für  die  Zulage  werden  die  Orte  in  drei  Klassen,
die  Beamten  und  Bediensteten  in  denselben  in  vier  Kategorien  geschieden.
Klasse  3  bilden  die  Orte,  in  denen  der  Zimmereinheitspreis  nicht  mehr  als
50  Prozent  des  in  München  erhobenen  Preises  beträgt,  Klasse  2  jene  der
Zimmereinheitspreise  zwischen  50  und  75  Prozent,  die  erste  Klasse  die
übrigen  Orte.  Die  Klasseneinteilung  soll  von  10  zu  10  Jahren  revidiert
werden.  Die  Kategorien  umfassen:  Kategorie  A  die  nichtpragmatischen
Beamten  und  Bediensteten  mit  einem  Anfangsgehalt  von  nicht  über
1830  ℳ  Kategorie  B  die  pragmatischen  und  nichtpragmatischen  Beamten
mit  mehr  als  1830  ℳ  Anfangsgehalt,  Kategorie  C  die  pragmatischen  Beamten
  der  Gehaltsklassen  IX  und  X,  Kategorie  D  die  pragmatischen  Staatsdiener
  in  den  Gehaltsklassen  I—VIII.  Die  außerordentliche  Zulage  soll
betragen  für  die  Kategorie  I  in  Klasse  3  60  ℳ,  Klasse  2  90  ℳ,  Klasse  1
135  ℳ,  Kategorie  B  90  ℳ,  bezw.  135  ℳ,  bezw.  180  ℳ,  Kategorie  C
135  ℳ,  bezw.  180  ℳ,  bezw.  225  ℳ,  Kategorie  D  180  ℳ,  bezw.  225  ℳ,
bezw.  270  ℳ  Die  bisherige  Zulage  von  45  ℳ  wird  angerechnet,  die
Wohnungsentschädigung,  Auslandszulage  oder  das  Nebeneinkommen  allenfalls
  auf  die  Höhe  der  Zulage,  bezw.  1200  ℳ,  ergänzt.

Mitte  Mai.  (Bayerischer  Landtag.)  Beratung  der  Wahlreform
  in  den  Ausschüssen  der  Reichsratskammer.

Der  Referent  v.  Bechmann  empfihlt  die  Ablehnung  des  Gesetzentwurfs
  mit  folgender  Motivierung:  I.  Die  hohe  Kammer  der  Reichsräte
ist  verfassungsmäßig  verpflichtet,  über  den  dem  Landtage  vorgelegten,  von
der  Kammer  der  Abgeordneten  zwar  abgelehnten,  von  der  kgl.  Staatsregierung
  aber  nicht  zurückgezogenen  Entwurf  in  Beratung  zu  treten  und
Beschluß  zu  fassen.  Eine  Erledigung  durch  Uebergang  zur  Tagesordnung
ist  durch  §  33  letzter  Absatz  der  Geschäftsordnung  ausgeschlossen.  II.  Die
hohe  Kammer  hat  formell  die  Wahl  zwischen  drei  Beschlüssen:  1.  Annahme
der  Vorlage  in  der  Fassung  der  Kammer  der  Abgeordneten,  2.  Ablehnung
und  3.  Aenderung  der  Vorlage.  Zwischen  dem  ersten  und  dem  zweiten
Beschlusse  würde  im  Ergebnisse  keine  Verschiedenheit  bestehen;  der  Entwurf
wäre  in  beiden  Fällen  endgültig  abgelehnt,  da  auch  im  Falle  der  Annahme
  die  Kammer  der  Abgeordneten  bei  Mangel  einer  materiell  neuen
Vorlage  keine  Veranlassung  zu  wiederholter  Beratung  und  Beschlußfassung
hätte.  Da  hiernach  ein  annehmender  Beschluß  völlig  zwecklos  wäre,  so
wird  diese  Möglichkeit  ohne  weiteres  außer  Betracht  gelassen  werden  können.
III.  Dagegen  würde  eine  abgeänderte  Fassung  zur  nochmaligen  Beratung
und  Beschlußfassung  zurückgehen  und  es  wäre  damit  die  formelle  Möglichkeit
  eröffnet,  daß  das  Gesetz  schließlich  doch  noch  zu  stande  käme.
IV.  Referent  würde  dieses  Ergebnis  aus  mehr  als  einem  Grunde  lebhaft
und  freudig  begrüßen,  und  war  daher  bemüht,  einen  Abänderungsvorschlag
zu  finden,  der  die  Ausgleichung  der  Gegensätze  wenigstens  als  möglich  erscheinen
  ließe.  Diese  Möglichkeit  schien  ihm  dadurch  —  aber  auch  nur
dadurch  gegeben  —  daß  der  Artikel  2,  an  dem  bekanntlich  in  der  Kammer
der  Abgeordneten  der  Entwurf  gescheitert  ist,  unter  Ausschaltung  der  gesetz-
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        94  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  15.—19.)

lichen  Wahlkreiseinteilung  lediglich  die  gesetzlichen  Normen  derselben  in
Uebereinstimmung  mit  dem  Gesamtbeschlusse  vom  1.  Juli  1902  Ziff.  12,  13
und  14  zu  enthalten  hätte.  Die  Kammer  der  Reichsräte  würde  einen
solchen  Beschluß  wohl  um  so  leichter  haben  fassen  können,  als  für  sie  bei
der  Beratung  des  Gesamtbeschlusses  die  gesetzliche  Festlegung  der  Wahlkreise
  überhaupt  kein  ausschlaggebendes  Moment  gebildet  hat.  V.  Andrerseits
  aber  hat  Referent  niemals  verkannt,  daß  die  hohe  Kammer  der  Reichsräte
  diesen  oder  einen  ähnlichen  Vermittlungsvorschlag  —  denn  nur  darum
kann  es  sich  in  der  gegenwärtigen  ungewöhnlichen  Lage  handeln  —  nur
machen  kann,  wenn  wenigstens  die  annäherungsweise  Gewißheit  besteht,
daß  der  abgeänderte  Entwurf  in  der  Zweiten  Kammer  mit  der  erforderlichen
  Zweidrittel-Majorität  angenommen  werden  wird.  Zu  einem  bloß
demonstrativen  Beschlusse,  der  nur  die  Bewegungsfreiheit  der  Kammer  der
Reichsräte  für  die  Zukunft  beeinträchtigen  würde,  besteht  nicht  die  geringste
Veranlassung.  VI.  Zu  seinem  lebhaften  Bedauern  hat  nun  aber  Referent
gegenwärtig  keinen  Zweifel  mehr,  daß  diese  Zustimmung  nicht  zu  erlangen
wäre.  Es  bleibt  ihm  daher  nichts  übrig,  als  an  die  Vereinigten  Ausschüsse
den  Antrag  zu  stellen:  es  sei  der  hohen  Kammer  der  Reichsräte  die  Ablehnung
  des  Gesetzentwurfes  zu  empfehlen.

15.  Mai.  (Bochum.)  Es  bildet  sich  ein  Verband  gegen  die
Stilllegung  von  Zechen  im  Ruhrgebiet  mit  dem  Ziele,  gegen  Ankauf
  der  Zechen  im  Ruhrgebiet  und  der  damit  verbundenen  Stilllegung
  Stellung  zu  nehmen  und  den  von  Bergschäden  betroffenen
Mitgliedern  mit  Rat  zur  Seite  zu  stehen.

15./16.  Mai.  (Frankfurt  a.  M.)  Der  deutsche  Bankiertag
fordert  eine  Revision  des  Börsensteuergesetzes.

16.  Mai.  (Preußen.)  Der  Etat  balanciert  mit  2800805050    
Mark.  2626288668        Mark  sind  fortdauernde,  174516382      einmalige
  und  außerordentliche  Ausgaben.

17.  Mai.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  verweist
nach  zweitägiger  Debatte  die  Sekundärbahnvorlage  an  die  Budgetkommission.


17.  Mai.  (Sachsen.)  Die  Zweite  Kammer  des  Landtags
beschließt  über  die  finanziellen  Beziehungen  zwischen  Reich  und
Einzelstaaten:

Die  Regierung  zu  ersuchen,  im  Bundesrat  nachdrücklich  dafür  einzutreten,
  daß  1.  das  Reich,  falls  die  Einnahmen  zur  Bestreitung  der  Ausgaben
  nicht  hinreichen,  sich  die  erforderlichen  Mittel  durch  Erschließung
neuer  Einnahmequellen  verschaffe  und  nicht  auf  ungedeckte  Matrikularbeiträge
  zurückgreife,  2.  alle  Versuche,  in  das  Gebiet  der  den  Einzelstaaten
verbliebenen  direkten  Besteuerung  einzugreifen,  zurückgewiesen  werden,
3.  hinsichtlich  der  Aufbringung  der  Mittel  zur  Durchführung  der  Gesetzesvorlage
  seitens  der  verbündeten  Regierungen  jede  Maßnahme,  die  den
Anschein  einer  Stellungnahme  gegen  das  System  der  indirekten  Besteuerung
erwecken  könne,  vermieden  werde.  —  Die  Regierung  stimmt  zu.

19.  Mai.  (Baden.)  Die  Zweite  Kammer  über  die  Reform
des  Wahlrechts.
        <pb n="103" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  19.  —21.)  95

Die  Kommission  beantragt,  entgegen  der  Regierungsvorlage  (S.  48),
der  Ersten  Kammer  ein  Budgetrecht  nicht  zu  gewähren.  Minister  des
Innern  Schenkel:  Er  gebe  zu,  daß  die  Tage  des  indirekten  Wahlrechtes
gezählt  seien.  Die  Regierung  müsse  indessen  daran  festhalten,  daß  gegen
das  Uebergewicht  des  direkten  Wahlrechtes  Vorkehrungen  getroffen  werden,
die  sie  suchen  müsse  in  einer  Verstärkung  der  Zahl  der  Mitglieder  der
Ersten  Kammer.  Die  Regierung  müsse  daran  festhalten,  daß  der  Ersten
Kammer  in  der  Frage  des  Budgetrechts  und  jedes  Finanzgesetzes  ein
materielles  Mitbestimmungsrecht  eingeräumt  werden  müsse.  Die  Erste
Kammer  rücke  damit  an  die  Stelle  eines  Senates  gegenüber  dem  Abgeordnetenhause,
  ein  Verhältnis,  wie  es  auch  in  anderen  Staaten  bestehe.  —
Die  Vertreter  sämtlicher  Parteien  wollen  an  dem  Budgetrecht  der  Zweiten
Kammer  unbedingt  festhalten;  ohne  Nachgiebigkeit  der  Regierung  müsse  das
Gesetz  scheitern.  —  Der  Kommissionsantrag  wird  mit  allen  gegen  die
Stimmen  der  Sozialdemokraten  angenommen.

19.  Mai.  (Sachsen.)  Der  König  schließt  den  Landtag  und
erklärt,  die  Regierung  werde  die  Änderung  des  Wahlrechts  nicht
aus  dem  Auge  verlieren.

20.  Mai.  (Hamburg.)  Generalleutnant  v.  Trotha  reist  nach
Südwestafrika  ab.

20.  Mai.  (Württemberg.)  Kammer  der  Standesherren.

Beratung  der  Schulvorlage.

Die  Schulnovelle  hat  zwei  Bestandteile:  einen  schultechnischen  (Art.  1
bis  3),  der  die  Unterrichtsfächer  neu  regelt  und  etwas  erweitert,  die
Schülerzahlen  in  den  Schulklassen  herabsetzt,  und  einen  schulpolitischen
(Art.  4  und  5),  der  durchaus  um  praktischer  Ziele  willen  die  ausschließliche
geistliche  Schulaufsicht  durchbricht,  indem  er  auch  Laieninspektoren  (akademische
  oder  seminaristisch  gebildete  Lehrer)  in  der  Bezirksschulaufsicht  zuläßt
und  die  Oberschulbehörde  als  besondere  staatliche  Behörde  von  dem  Konsistorium,
  d.  h.  der  Oberkirchenbehörde,  ablöst.

Die  katholischen  Mitglieder  erklären  sich  durchweg  gegen  die  Vorlage,
  weil  die  Laienaufsicht  die  Religion  gefährden  werde,  die  evangelischen
sind  in  der  Mehrheit  dafür.  Kultusminister  v.  Weizsäcker  führt  aus,  die
Ueberlastung  der  Geistlichen  mit  Schulgeschäften  sei  der  Religion  viel  gefährlicher
  als  die  Laienaufsicht.  —  Die  Vorlage,  die  bereits  in  einer  Kommission
  durchberaten  ist,  wird  an  die  Kommission  zurückverwiesen.

Mai.  Gerüchte  über  Kanzler-  und  Ministerkrisen.

Infolge  der  Diskussion  im  Preußischen  Herrenhause  über  das  Reichstagswahlrecht
  (S.  86)  wird  in  der  Presse  auf  einen  Konflikt  zwischen  Regierung
  und  Konservativen  und  auf  eine  Kanzlerkrisis  geschlossen.  Ebenso
wird  angenommen,  daß  die  Entsendung  Trothas  im  Widerspruch  mit  dem
Reichskanzler  erfolgt  sei,  und  daß  Graf  Bülow  zurücktreten  müsse,  wenn,
wie  wahrscheinlich,  die  Handelsverträge  nicht  erneuert  werden  könnten.  —
Die  führenden  konservativen  Blätter,  „Kreuzzeitung“,  „Konservative  Korrespondenz“,
  leugnen  jede  Absicht  der  konservativen  Partei,  den  Kanzler  zu
stürzen,  die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  dementiert  alle  Krisengerüchte.


21.  Mai.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  in  Straßburg-Land
  erhält  Hauß  (kler.  Landesp.)  8225,  Blumenthal  (Demokr.)
        <pb n="104" />
        96  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  24.—Juni.)

7876,  Meyer  (Soz.)  1479  Stimmen.  Bei  der  Stichwahl  am  2.  Juni
erhält  Blumenthal  9386,  Hauß  8624  Stimmen.
24./26.  Mai.  (Breslau.)  Tagung  des  Evangelisch-sozialen

Kongresses.

Hauptreferate:  Tröltsch:  Christliche  Ethik  und  demokratischer  Geist.
Bernhard:  Modernes  Lohnsystem  und  Sozialreform.  Frl.  Dyrenfurth  und
Wilbrandt:  Die  Frau  in  der  Heimarbeit  und  Fabrik.  Traub:  Arbeitsorganisation
  und  Persönlichkeit.

W.  Mai.  (Königsberg  i.  Pr.)  Der  deutsche  Lehrertag  faßt

folgende  Beschlüsse:

Ueber  die  Universitätsbildung:  1.  Die  Universität  als  Zentralstätte
wissenschaftlicher  Arbeit  ist  die  geeignetste  und  durch  keine  andere  Einrichtung
  zu  ersetzende  Stätte  für  die  Volksschullehrerbildung;  2.  für  die  Zukunf
  erstreben  wir  daher  die  Hochschulbildung  für  alle  Lehrer;  3.  für  die
jetzige  Zeit  dagegen  fordern  wir,  daß  jedem  Volksschullehrer  auf  Grund
des  Abgangszeugnisses  vom  Seminar  die  Berechtigung  zum  Universitätsstudium
  erteilt  werde.

Ueber  die  Schulaufsicht:  1.  Im  Interesse  der  Schule  ist  eine  fachmännische
  Schulaufsicht  einzuführen;  2.  die  Volksschulen  sind  unmittelbar
den  Kreisschulinspektoren  zu  unterstellen,  die  Lokalschulaufsicht  ist  zu  beseitigen;
  3.  die  Kreisschulinspektion  im  Nebenamte  ist  aufzuheben,  und  zu
zuständigen  Kreisschulinspektoren  sind  Schulmänner,  die  sich  im  Volksschuldienst
  bewährt  haben,  zu  berufen.

27.  Mai.  (Danzig.)  Stapellauf  des  Linienschiffs  „Lothringen“
in  Anwesenheit  des  Kaisers.

30.  Mai.  (Neu-Strelitz.)  Friedrich  Wilhelm,  Großherzog
von  Mecklenburg-Strelitz,  †.  Geboren  am  17.  Oktober  1819,  an
der  Regierung  seit  6.  September  1860.  Nachfolger  wird  sein  Sohn
Adolf  Friedrich.

Mai.  Juni.  (Preußen.)  Schulantrag  und  Liberale.

Der  nationalliberal-konservative  Kompromißantrag  (S.  88)  wird  in
der  Presse  lebhaft  diskutiert.  Von  den  Freisinnigen  und  einem  Teile  der
Nationalliberalen  wird  er  als  ein  Abfall  der  Nationalliberalen  von  der
bisherigen  Schulpolitik,  Preisgebung  der  Simultanschule  und  Auslieferung
der  Schule  an  die  Kirche  angesehen.  Von  der  freisinnigen  Vereinigung
stimmen  ihm  einige  Abgeordnete  mit  Vorbehalt  zu.  Viele  nationalliberale
Vereine  beraten  den  Schulantrag;  mehrere  nehmen  Resolutionen  gegen  die
Haltung  der  Fraktion  an,  z.  B.  in  Köln  (31.  Mai,  insbesondere  sind  die
Jugendvereine  gegen  den  Antrag.  —  Der  Zentralvorstand  der  Nationalliberalen
  beschließt  am  12.  Juni:  Der  Zentralvorstand  erkennt  an,  daß  der
im  preußischen  Abgeordnetenhause  eingebrachte  Schulantrag  sich  im  Einklang
  befindet  mit  derjenigen  Stellungnahme,  welche  die  nationalliberale
Landtagsfraktion  in  den  Jahren  1892,  1896  und  noch  1903  ohne  Widerspruch
  in  der  Partei  zu  finden,  in  der  Schulfrage  eingenommen  hat.  Er
spricht  die  durch  alle  Erklärungen  der  Landtagsfraktion  gerechtfertigte  Erwartung
  aus,  daß  sie  bei  Ausgestaltung  des  Gesetzentwurfs  bestrebt  sein
wird,  der  Simultanschule  eine  rechtliche  Stellung  zu  verschaffen,  die  nicht
nur  die  gesetzlich  und  tatsächlich  bestehenden  Simultanschulen  unverändert
        <pb n="105" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  1.)  97

aufrecht  erhält,  sondern  auch  die  Weiterentwickelung  dieses  Schulsystems
auf  der  Linie  seiner  grundsätzlichen  Gleichberechtigung  möglich  macht.

1.  Juni.  Verdächtigungen  der  deutschen  Neutralität  im

russisch-japanischen  Kriege.

Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  schreibt:  „Unter  Berufung
auf  eine  der  Tagespolitik  fernstehende  Zeitschrift  wurde  in  der  Presse  erzählt,
  ein  zum  Kriegsschauplatz  in  Ostasien  kommandierter  deutscher  Offizier
nehme  ein  zieimlich  umfangreiches  Handschreiben  des  Kaisers  an  den  General
Kuropatkin  mit.  Wir  können  diese  sogenannte  Information  als  eine  fette
Ente  bezeichnen.  Bei  dieser  Gelegenheit  mag  allgemein  vor  den  Meldungen
gewarnt  sein,  mit  welchen  man  in  der  ausländischen  Presse  Deutschlands
Neutralität  zu  verdächtigen  sucht.  Beispielsweise  verbreitete  der  „Daily
Chronicle“  unter  der  Ueberschrift:  „Kaisers  dogs  for  Russia“  eine  Depesche
des  Reuterschen  Bureaus  aus  St.  Petersburg,  nach  welcher  der  Kaiser  drei
in  Deutschland  ausgebildete  Schäferhunde  für  den  Wacht-  und  Ambulanzdienst
  der  russischen  Gesellschaft  (vom  Roten  Kreuz?)  zu  überlassen  befahl,
nachdem  die  deutschen  Militärbehörden  einem  dahingehenden  Gesuch  nicht
entsprochen  hätten.  Diese  nett  klingende  Geschichte  hat  ebenfalls  den  Fehler,
nicht  wahr  zu  sein."

1.  Juni.  (Württemberg.)  Abgeordnetenkammer.  Beschluß
über  Arbeitervertretung.

Die  Kammer  ersucht  die  Regierung,  im  Bundesrat  für  die  unverzögerte
  Einbringung  einer  Gesetzesvorlage  betreffend  die  Errichtung  einer
eordneten  Vertretung  der  Arbeiter  zum  freien  und  friedlichen  Ausdruck
ihrer  Wünsche  und  Beschwerden  auch  den  Staatsbehörden  gegenüber  einzutreten
  und  für  den  Fall,  daß  die  bei  der  Reichsbehörde  zur  Zeit  im
Gange  befindlichen,  auf  Schaffung  dieser  Vertretung  gerichteten  Bestrebungen
ohne  Aussicht  auf  Erfolg  verlaufen,  dem  Landtag  den  Entwurf  eines  darauf
gerichteten  Landesgesetzes  vorzuschlagen.

Juni.  Streitigkeiten  innerhalb  der  sozialdemokratischen  Partei
(vgl.  S.  65).

Der  „Vorwärts“  veröffentlicht  folgende  Erklärung  des  Parteivorstandes
  6  Juni):  „Nachdem  die  aus  den  Vorgängen  des  Dresdener  Parteitags
  resultierenden  Schiedsgerichtsverhandlungen  einen  gewissen  Abschluß
efunden  haben,  sehen  wir  uns  veranlaßt,  an  die  Parteigenossen  und
speziell  an  die  Parteipresse  das  dringende  Ersuchen  zu  richten  —  ohne  daß
wir  damit  einer  etwaigen  Berufung  der  Beleidigten  gegen  die  ergangenen
Urteile  vorgreifen  wollen  —,  diese  Streitigkeiten  ruhen  zu  lassen.  Wir
sind  der  Ansicht,  daß,  wird  dieser  Wunsch  befolgt,  damit  den  Parteiinteressen
  am  besten  gedient  wird.  Der  Kampf  gegen  die  Feinde  fordert  die
Geschlossenheit  unserer  eigenen  Reihen.  Entstehen  aber  sachliche  Meinungsverschiedenheiten
  —  und  deren  Austragung  nicht  wünschen  zu  wollen,  kann
uns  nicht  beikommen  —,  so  mögen  die  Auseinandersetzungen  darüber  fern
von  persönlicher  Gereiztheit  und  ohne  Gehässigkeit  geführt  werden.  Es  ist
in  dieser  Beziehung  in  der  letzten  Zeit  leider  hüben  und  drüben  manchmal
grödlich  gesündigt  worden.  Diese  Kampfesweise  muß  aufhören.  Unsere
Gegner  können  Fehler  nicht  vermeiden,  das  liegt  in  dem  System,  das  sie
vertreten,  und  in  der  Klassenstellung,  die  sie  einnehmen,  wir  aber  können
Fehler  verhüten,  wenn  wir  es  ernstlich  wollen.  Zeigen  wir,  daß  wir  diesen
Willen  haben,  die  Partei  wird  sich  wohl  dabei  befinden.

Trotz  dieser  Mahnung  finden  noch  heftige  literarische  Kämpfe  statt.

Europäischer  Geschichtskalender.  XIV.  7
        <pb n="106" />
        98  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  7.  8.)

Insbesondere  wird  der  Abg.  Schippel  von  den  Radikalen  heftig  angegriffen,
  weil  er  in  der  Chemnitzer  „Volksstimme“  ausführt,  daß  Schutzzölle
  nicht  unbedingt  zu  verwerfen  seien;  Handelsverträge  seien  ohne  Zölle
nicht  denkbar.

7.  Juni.  Die  Bayerische  Abgeordnetenkammer  genehmigt
  mit  80  gegen  51  Stimmen  das  Gesetz  über  die  provisorische
Erhebung  eines  Zuschlags  zu  den  Gebühren  und  Erbschaftssteuern.

7.  Juni.  Der  Reichstag  genehmigt  in  zweiter  Beratung
den  Entwurf  zur  Bekämpfung  der  Reblaus.  (Annahme  in  dritter
Beratung  9.  Juni.)

7.  Juni.  (Mecklenburg-Schwerin.)  Der  Großherzog
heiratet  in  Gmunden  die  Prinzessin  Alexandra  von  Cumberland.

7./8.  Juni.  (Reichstag.)  Annahme  der  Münznovelle  in

zweiter  Beratung.  Talerfrage.

Die  Kommission  hat  beschlossen,  daß  die  Dreimarkstücke  wieder  in
das  Münzsystem  eingefügt  werden  sollen.  Ueber  diese  Frage  hatte  ein
lebhafter  Streit  in  der  Oeffentlichkeit  geherrscht.  —  Schatzsekretär  Frhr.
v.  Stengel  hat  schwere  Bedenken  gegen  diesen  Beschluß,  da  die  Notwendigkeit
  der  Taler  nicht  nachgewiesen  sei  und  sie  nicht  in  das  System
paßten.  —  Außerdem  bestimmt  das  Gesetz  ein  anderes  Mischungsverhältnis
für  die  50-Pfennig-Stücke,  nämlich  750  Teile  Silber  und  250  Teile  Kupfer
anstatt  900  bezw.  100.  —  Am  8.  Juni  wird  der  Kommissionsbeschluß  gegen
die  Stimmen  der  Linken  in  zweiter  Lesung  angenommen.  (Annahme  in
dritter  Beratung  14.  Juni.)

8.  Juni.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Erste  Beratung
  des  Gesetzes  über  den  Kontraktbruch  ländlicher  Arbeiter.

Landwirtschaftsminister  v.  Podbielski:  Der  Mangel  an  ländlichen
Arbeitern  habe  zu  ungerechten  Machenschaften  Anlaß  gegeben.  Ganz  besonders
  gilt  das  von  den  Saisonarbeitern.  Diese  erhalten  vom  ersten  Tage
an  bis  zum  Herbst  einen  Durchschnittstagelohn  von  ungefähr  2  Mark,  obwohl
  jeder,  der  die  landwirtschaftlichen  Verhältnisse  kennt,  sagen  wird,  daß
sie  keineswegs  an  jedem  Tage  den  gleichen  Lohn  verdienen.  Wenn  nun
die  Ernte  eintritt,  so  liegt  für  einen  benachbarten  Landwirt,  der  Arbeitskräfte
  braucht,  die  Versuchung  nur  zu  nahe,  für  die  Zeit  der  Hochsaison,
also  für  die  Erntezeit,  vielleicht  3  Mark  zu  zahlen,  und  sich  die  nötigen
Arbeitskräfte  für  diese  kurze  Zeit  durch  einen  Vermittler  aus  der  Nachbarschaft
  zu  beschaffen.  Deshalb  sollen  durch  das  Gesetz  in  erster  Linie  die
Arbeitgeber  betroffen  werden,  die  den  Vermittler  wie  den  Arbeiter  in  dieser
Weise  zum  Kontraktbruch  anreizen.  Gegen  die  Arbeiter  richtet  sich  das
Gesetz  tatsächlich  überhaupt  nicht.  —  Abg.  Goldschmidt  (fr.  Vp.):  Die
Bestrafung  des  Kontraktbruchs  stehe  dem  Reiche  zu,  also  sei  das  Gesetz
verfassungswidrig.  Außerdem  sei  es  ein  Ausnahmegesetz  gegen  die  Arbeiter;
  es  würde  unter  ihnen  die  Unzufriedenheit  und  die  Landflucht  vermehren.
  Justizminister  Schönstedt:  Die  Reichsgewerbeordnung  verbiete
die  landesrechtliche  Regelung  dieser  Materie  nicht.  Abg.  Herold  (3.)  ist
mit  der  Tendenz  der  Vorlage  einverstanden,  wünscht  aber  Milderung  der
Bestimmungen  in  §  1,  weil  sie  der  Arbeitgeber  nicht  erfüllen  könne.  Die
geltenden  Strafbestimmungen  gegen  Arbeiter  sollten  nicht  verschärft  werden.
  —  Das  Gesetz  wird  an  eine  Kommission  verwiesen.
        <pb n="107" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  8.—10.)  99

8.  Juni.  (Württemberg.)  Scheitern  des  Volksschulgesetzes.

Die  Kammer  der  Standesherren  nimmt  entgegen  einem  Beschlusse
der  Kammer  der  Abgeordneten,  nach  welchem  die  Bezirksschulaufsicht  in
der  Regel  als  Hauptamt  ausgeübt  wird  und  als  Bezirksschulaufseher  im
Hauptamt  Schulmänner  oder  Geistliche  angestellt  werden,  mit  13  gegen
11  Stimmen  einen  Antrag  des  Fürsten  Quadt  an,  welcher  die  Bezirksschulaufsicht
  im  Hauptamt  zuläßt,  als  Bezirksschulaufseher  aber  ausschließlich
  Geistliche  beider  Konfessionen  angestellt  wissen  will.  Ministerpräsident
v.  Breitling  zieht  hierauf  die  Volksschulnovelle  zurück  und  gibt  im  Namen
der  gesamten  Regierung  folgende  Erklärung  ab:  „Die  königliche  Staatsregierung
  ist  überzeugt,  daß  der  durch  die  Rücksicht  auf  die  gedeihliche  Entwicklung
  der  Volksschule  gebotene  Regierungsentwurf  berechtigten  kirchlichen
Interessen  in  keiner  Weise  zu  nahe  tritt,  und  erachtet  sich  für  verpflichtet,
darauf  hin  zuweisen,  daß  eine  in  der  Kammer  der  Standesherren  erfolgte
Ablehnung  des  Entwurfs  über  dessen  unmittelbaren  Bereich  hinaus  die
vorhandenen  Gegensätze  auf  dem  Gebiet  des  Verhältnisses  von  Staat  und
Kirche  zur  Schule  in  ernstem  Maße  verschärfen  und  die  auf  einen  Ausgleich
  dieser  Gegensätze  gerichtete  Politik  der  Regierung  erschweren  müßte.“

8./16.  Juni.  (Reichstag.)  Zweite  und  dritte  Lesung  der
Vorlage  über  Kaufmannsgerichte  (vgl.  S.  11).

Die  Kaufmannsgerichte  sollen  nach  Bedarf  in  Städten  von  mindestens
  20000  Einwohnern  im  Anschluß  an  die  Gewerbegerichte  errichtet
werden.  Den  Frauen  wird  das  aktive  Wahlrecht  gegeben,  obgleich  sich  die
Regierung  unbedingt  dagegen  erklärt  und  Rechte,  Zentrum  und  Nationalliberale
  dagegen  slimmen.  —  In  der  dritten  Lesung  (16.  Juni)  wird  dieser
Beschluß  umgestoßen  und  das  Wahlrecht  der  Frauen  gestrichen.  Das  aktive
Wahlrecht  beginnt  mit  dem  25.,  das  passive  mit  dem  30.  Lebensjahre.  —
Gegen  das  Gesetz  stimmen  Sozialdemokraten  und  Freisinnige.

Juni.  (Württemberg.)  Proteste  gegen  die  Erste  Kammer
anläßlich  des  Scheiterns  des  Schulgesetzes.

Der  König  richtet  an  den  Kultusminister  v.  Weizsäcker  ein  Handschreiben,
  in  welchem  er  sein  lebhaftes  Bedauern  ausdrückt,  daß  der  mit
der  Schulgesetznovelle  unternommene  Versuch,  eine  Ausgleichung  der  Gegensätze
  auf  dem  Gebiete  des  Verhältnisses  zwischen  Staat  und  Kirche  zur
Schule  herbeizuführen,  vorläufig  ins  Stocken  geraten  sei.  Gleichzeitig
spricht  der  König  dem  Minister  seinen  Dank  für  die  vielfachen  Bemühungen
in  dieser  Angelegenheit,  sowie  sein  volles  Vertrauen  aus.  —  Die  antiklerikalen
  Parteien  halten  viele  Versammlungen  ab,  in  denen  gegen  die
Mehrheit  der  Ersten  Kammer  und  gegen  die  Zentrumspartei  demonstriert
wird.  Eine  Reform  der  Ersten  Kammer  wird  dringend  gefordert,  auch
von  den  Konservativen.

10.  Juni.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Ablehnung
der  Gesetze  über  Neuordnung  der  Amtsgerichte  in  dritter  Lesung.

Der  Entwurf  über  die  Dienstaufsicht  bei  den  größeren  Amtsgerichten
will  an  die  Spitze  der  Amtsgerichte  mit  über  15  Richtern  Amtsgerichtsdirektoren
  jetzen,  die  den  Landgerichtspräsidenten  unterstellt  sind.  In
zweiter  Lesung  ist  ein  Antrag  Peltasohn  (fr.  Vg.)  angenommen  worden,
der  statt  dessen  für  die  Amtsgerichte  mit  über  30  Richtern  Amtsgerichtspräsidenten
  bestellt,  die  den  Landgerichtspräsidenten  gleichgestellt  sind.  —
Justizminister  Schönstedt  erklärt  den  Beschluß  der  zweiten  Lesung  für

7*
        <pb n="108" />
        100  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  11.—14.)

unannehmbar.  Infolgedessen  wird  das  Gesetz  einstimmig  abgelehnt,  ebenso
der  Entwurf  über  Regelung  der  Richtergehälter,  der  durch  den  ersten  Entwurf
  hervorgerufen  worden  war.

11.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  diskutiert
die  Berichte  über  Reisen  zum  Studium  der  in  anderen  Bundesstaaten
  und  im  Auslande  getroffenen  Maßnahmen  zur  Förderung
des  Kleingewerbes.  —  Die  Parteien  wünschen  weitere  Ausdehnung
der  Reisen.

12./18.  Juni.  (Berlin.)  Internationaler  Frauenkongreß.

Es  wird  in  mehreren  Sektionen  verhandelt  über  Frauenbildung,
Frauenberufe,  soziale  Einrichtungen  und  Bestrebungen,  die  rechtliche  Stellung
der  Frau.  Die  Mehrheit  wünscht  die  Frauenbewegung  von  politischen  und
konfessionellen  Berufen  unabhängig  zu  erhalten.

14.  Juni.  (Reichstag.)  Kolonialanleihe  für  Togo;  Baumwollenbau.
  Zinsgarantie  für  eine  ostafrikanische  Bahn.

Nach  dem  Entwurf  sollte  durch  den  Reichskanzler  eine  Kolonialanleihe
  von  8  Millionen  Mark  zu  Lasten  des  Schutzgebiets  Togo  zum
Zwecke  des  Baues  einer  Eisenbahn  von  Lome  nach  Palime  aufgenommen
und  mit  3½  v.  H.  verzinst  werden.  Die  Kommission  hat  sich  einstimmig
für  die  Aufnahme  einer  Reichsanleihe  in  der  gedachten  Höhe  und  für  die
Gewährung  eines  Darlehens  an  das  Schutzgebiet  Togo  bis  zum  Hcöchstbetrage
  von  7800000    Mark  ausgesprochen.  Nach  §  2  ist  dieses  Darlehen
seitens  des  Schutzgebietes  Togo  binnen  30  Jahren  zu  tilgen  und  bis  dahin
mit  3½  v.  H.  zu  verzinsen.  Die  erforderlichen  Zins-  und  Amortisationsbeträge
  sind  alljährlich  in  den  Etat  für  Togo  aufzunehmen  und  zur  Verfallzeit
  an  das  Reich  abzuführen.  Die  Bahn  soll  nicht  eine  Spurweite
von  75  cm,  sondern  von  1  m  erhalten.

Abg.  Auer  (Soz.)  beantragt  Kassierung  der  Landkaufverträge  im
Togogebiet,  weil  die  Eingeborenen  durch  sie  benachteiligt  worden  seien.
Abg.  Richter  (fr.  Vp.):  Die  Vorlage  werde  begründet  mit  der  Notwendigkeit,
  Baumwolle  zu  bauen,  aber  das  Schutzgebiet  könne  viel  zu  wenig
liefern,  um  den  Markt  zu  beeinflussen.  Ueberdies  sei  Togobaumwolle
minderwertig.  Das  Reich  habe  daher  keinen  Grund,  etwas  für  diese
zweifelhafte  Sache  zu  riskieren.  Abg.  Arendt  (RP),  Die  Handelskammern
  hätten  die  Togobaumwolle  günstig  beurteilt;  die  Einwände  des
Abg.  Richter  seien  früher  auch  gegen  die  Eisenbahnen  erhoben  worden.
Abg.  Ledebour  (Soz.)  kritisiert  die  Verträge  der  Togogesellschaft  mit  den
Häuptlingen  scharf;  die  Häuptlinge  seien  übervorteilt  worden.  Die  Bahn
sollten  die  Interessenten,  die  Großindustriellen,  allein  bezahlen.  Kolonialdirektor
  Dr.  Stübel:  Von  der  Togobahn  hätten  nicht  nur  die  Industriellen,
sondern  auch  die  Arbeiter  der  Textilindustrie  große  Vorteile,  daher  müsse
das  Reich  beisteuern.  Ueberdies  würde  die  Bahn  noch  anderen  Wirtschaftszweigen
  zugute  kommen.  Die  Häuptlinge  seien  nicht  betrogen  worden;
ihnen  sei  Land,  das  sie  gar  nicht  benutzt  hätten,  abgekauft  worden.  Die
Regierung  achte  streng  darauf,  daß  den  Eingeborenen  nicht  ihre  Subsistenz
entzogen  werde.  —  Die  Vorlage  wird  mit  148  gegen  68  Stimmen  (Sozialmeträten
  und  freisinnige  Volkspartei)  angenommen,  der  Antrag  Auer
abgelehnt.

Es  folgt  die  Vorlage  betreffend  die  Uebernahme  einer  Garantie  des
Reiches  in  Bezug  auf  eine  Eisenbahn  von  Dar  es  Salam  nach  Mrogoro.
        <pb n="109" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  15.  16.)  101

Nach  der  Vorlage  soll  die  Zinsgarantie  für  ein  Bau-  und  Betriebskapital
von  18¾  Millionen  übernommen  werden.  Die  Budgetkommission  hat  die
Zustimmung  empfohlen  unter  der  Bedingung,  daß  die  Spurweite  der  Bahn
nicht  75  cm,  sondern  1  m  betragen  soll  und  daß  die  Konzession  dementsprechend
  geändert  wird.  Von  den  Abgg.  v.  Normann,  v.  Kardorff,  Spahn
und  Schrader  ist  der  Antrag  gestellt,  die  Zinsgarantie  für  ein  Kapital  von
21  Millionen  Mark  zu  übernehmen.

15.  Juni.  Abg.  Richter  (fr.  Vp.)  findet  es  sonderbar,  der  Regierung
  mehr  Geld  aufzudrängen,  als  sie  fordert.  Ueberdies  sei  von  Kennern
die  breite  Spurweite  für  unbrauchbar  erklärt  worden.  Der  Bahnbau
werde  eine  Vermehrung  der  Schutztruppe  erfordern,  um  die  Ordnung  aufrecht
  erhalten  zu  können.  Kolonialdirektor  Dr.  Stübel:  Die  enge  Spurweite
  sei  nur  eine  Konzession  an  die  Sparsamkeit  des  Hauses  gewesen.
Das  Land  sei  sehr  entwicklungsfähig,  aber  es  bedürfe  des  Verkehrs.  —
Die  Vorlage  wird  mit  dem  Antrag  Normann  angenommen  mit  149  gegen
83  Stimmen.

15.  Juni.  Der  Reichstag  genehmigt  die  Vorlage  über  den
Servistarif  und  die  Klasseneinteilung  der  Orte.

16.  Juni.  (Reichstag.)  Interpellation  über  das  preußische
Gesetz  zur  Verhütung  des  Kontraktbruchs  ländlicher  Arbeiter
(S.  80,  98).

Eine  sozialdemokratische  Interpellation  behauptet,  der  Entwurf  stehe
im  Widerspruch  zur  Reichsgesetzgebung,  insbesondere  zur  Freizügigkeit,  zur
Gewerbeordnung,  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch  und  zum  Strafrecht.  Sie
schließt:  „Was  gedenkt  der  Herr  Reichskanzler  zu  tun,  um  dem  Bundesstaat
  Preußen  gegenüber  die  Reichsgesetzgebung  zur  Geltung  zu  bringen?“

Abg.  Stadthagen  begründet  die  Interpellation  und  kritisiert  die
rechtliche  und  wirtschaftliche  Lage  der  Landarbeiter  besonders  in  Ostelbien
sehr  scharf.  Staatssekretär  Dr.  Nieberding:  Erstens  nach  der  gegenwärtigen
  Lage  der  Reichsgesetzgebung  kann  der  Landesgesetzgebung  nicht
verwehrt  werden,  in  dem  von  ihr  bezeichneten,  in  dem  preußischen  Gesetzentwurf
  näher  auseinandergesetzten  Beziehungen  mit  Strafbestimmungen
vorzugehen.  Zweitens,  der  preußische  Gesetzentwurf  ist,  sofern  er  diese
Absicht  verfolgt,  mit  dem  Reichsrecht  durchaus  vereinbar.  Es  ist  aber  die
Grenze  zwischen  dem  Reichsrecht  und  dem  Landesrecht,  zwischen  der  Kompetenz
  der  Reichs-  und  der  Landesgesetzgebung  in  dem  Entwurf  nicht  mit
der  Deutlichkeit  gezogen,  die  gewünscht  werden  muß.  Nach  dieser  Richtung
hin  bedarf  der  Entwurf  einer  Korrektur.  (Lebhaftes  Hört!  hört!  bei  den
Sozialdemokraten.)  Ich  wiederhole  nur,  was  bereits  Gegenstand  der  Verhandlung
  im  preußischen  Abgeordnetenhause  gewesen,  was  von  Rednern
aus  dem  Hause  hervorgehoben  und  von  der  preußischen  Staatsregierung
anerkannt  ist.  Es  ist  nichts  Neues,  es  ist  eine  Kritik,  die  von  der  preußischen
  Regierung  als  berechtigt  anerkannt  ist.  Uns  gelingt  auch  einmal
ein  Entwurf  weniger  gut  wie  der  andere,  und  man  ist  dann  gern  bereit,
ihn  zu  ändern.  Was  die  Einzelheiten  betrifft,  so  habe  ich  keine  Veranlassung,
  heute  darauf  einzugehen,  und  ich  glaube  auch  nicht,  daß  dies  im
Sinne  des  Hauses  wäre.  Es  steht  fest,  daß  der  Entwurf  in  seinen  Einzelheiten
  noch  Abänderungen  erfahren  wird,  daß  er  in  der  vorgelegten  Form
nicht  Gesetz  wird.  Wir  wissen  aber  nicht,  in  welcher  Form  er  aus  den
weiteren  Verhandlungen  hervorgehen  wird,  und  bis  dahin  kann  der  Reichskanzler
  den  Einzelheiten  gegenüber  nicht  Stellung  nehmen.  Er  wird  im
weiteren  Verlauf  der  legislatorischen  Arbeiten  als  preußischer  Minister-
        <pb n="110" />
        102  Nas  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  16.)

präsident  noch  genugsam  Gelegenheit  haben,  auch  den  Einzelheiten  gegenüber
  die  Stellung  des  Reiches  zu  wahren.  Uebrigens  beständen  in  kleineren
Staaten  ähnliche  Bestimmungen;  jeder  Staat  habe  die  Befugnis,  im  gewerblichen
  Recht  einschränkende  Bestimmungen  zu  erlassen.  —  In  der  Besprechung
  greifen  die  Redner  der  Linken  das  preußische  Gesetz  scharf  an,
die  der  Rechten  und  des  Zentrums  verteidigen  es.

16.  Juni.  Der  Reichstag  wird  bis  zum  29.  November  vertagt.

  Resultate  der  Session:

Feststellung  eines  Nachtrags  zum  Reichshaushaltsetat  für  1903
(Reichsgesetzblatt  Nr.  3).  —  Feststellung  eines  Nachtrags  zum  Haushaltsetat
  für  die  Schutzgebiete  für  1903  (3).  —  Verlängerung  des  Gesetzes  betr.
die  Friedenspräsenzstärke  des  deutschen  Heeres  vom  25.  März  1899  (8).  —
Aenderung  der  Reichsschuldenordnung  (8).  —  Kontrolle  des  Reichshaushalts,
  des  Landeshaushalts  von  Elsaß-Lothringen  und  des  Haushalts  der
Schutzgebiete  (10).  —  Aufhebung  des  §  2  des  Gesetzes  über  den  Orden
der  Gesellschaft  Jesu  vom  4.  Juli  1872  (12).  —  Schutz  von  Erfindungen,
Mustern,  Warenzeichen  auf  Ausstellungen  (13).  —  Vorläufige  Regelung
des  Reichshaushalts  für  April  und  Mai  1904  (15).  —  Vorläufige  Regelung
  des  Haushalts  der  Schutzgebiete  für  April  und  Mai  1904  (15).  —
Rechtsstellung  des  herzoglich  holsteinischen  Fürstenhauses  (16).  —  Feststellung
  eines  zweiten  Nachtrags  zum  Reichshaushaltsetat  für  1903  (17).  —
Feststellung  eines  zweiten  Nachtrags  zum  Haushaltsetat  der  Schutzgebiete
1903  (17).  —  Abänderung  der  Seemannsordnung  und  des  Handelsgesetzbuchs
  (21).  —  Aenderungen  im  Finanzwesen  des  Reichs  (22).  —  Sekstellung
  des  Reichshaushaltsetats  für  1904  (23).  —  Feststellung  des  Haushaltsetats
  für  die  Schutzgebiete  für  1904  (23).  —  Aenderung  des  Gesetzes
betr.  das  Reichsschuldbuch  (28).  —  Bekämpfung  der  Reblaus  (30).  —
Kaufmannsgerichte  (30).  —  Servistarif  und  Klasseneinteilung  der  Orte
(30).  —  Entschädigung  für  unschuldig  erlittene  Untersuchungshaft  (35).  —
Gewährung  eines  Darlehens  an  das  Schutzgebiet  Togo  (38).  —  Uebernahme
  einer  Garantie  des  Reichs  in  Bezug  auf  eine  Eisenbahn  von  Dar
es  Salam  nach  Mrogoro  (38).  —  Feststellung  eines  Nachtrags  zum  Reichshaushaltsetat
  für  1904  (39).  —  Feststellung  eines  Nachtrags  zum  Haushaltsetat
  für  die  Schutzgebiete  für  1904  (39).

16.  Juni.  (Berlin.)  Reichskanzler  Graf  Bülow  empfängt
eine  Abordnung  der  durch  den  Hereroaufstand  geschädigten  Ansiedler,
  die  eine  Abänderung  des  Reichstagsbeschlusses  vom  22.  April
beantragt  (S.  72).

16.  Juni.  (Württemberg.)  Die  Zweite  Kammer  über
Volksschulvorlage  und  Verfassungsrevision.

Die  Kammer  genehmigt  mit  62  gegen  17  Stimmen  (Zentrum)
folgende  Resolution:  „Die  Kammer  der  Abgeordneten  überweist,  nachdem
die  Kammer  der  Standesherren  den  Gesetzentwurf  über  das  Volksschulwesen
  zu  Fall  gebracht  hat,  die  in  den  Eingaben  des  württembergischen
Volksschullehrervereins  und  des  katholischen  Volksschullehrervereins  vertretenen
  Wünsche  der  königlichen  Regierung  zur  Berücksichtigung  und  spricht
die  Erwartung  aus,  daß  es  der  Regierung  gelingen  werde,  die  Reform
gebotenenfalls  durch  unverweilte  Einleitung  einer  Verfassungsrevision  zur
Durchführung  zu  bringen.“

Im  Laufe  der  Sitzung  erklärt  Kultusminister  Dr.  v.  Weizsäcker:
        <pb n="111" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  17.—20.)  103

Die  Staatsregierung  hat  von  ihrem  Standpunkte  aus  gegen  die  Annahme
der  Resolution  nichts  zu  erinnern.  Sie  hat  alles  für  die  Novelle  getan
und  weist,  sofern  sich  an  das  Scheitern  der  Volksschulnovelle  ernste  politische
Schwierigkeiten  anknüpfen  werden,  jede  Verantwortung  dafür  weit  von  sich.
Die  Regierung,  die  den  Fortschritt  der  Schule  zu  ihrer  Aufgabe  gemacht
hat,  mußte  mindestens  diese  Vorlage  einbringen,  mußte  die  Bezirksschulaufsichtsfrage
  einer  Lösung  entgegenzuführen  suchen  und  sie  aus  ihrer  siebzigjährigen
  Ruhe  aufwecken.  Da  die  Bedürfnisse  des  Landes  nicht  durch  Abstimmungen
  beseitigt  werden  können,  so  ist  es  mit  dieser  Ruhe  vorbei.
Die  Regierung  weiß  sich  mit  der  großen  Mehrheit  der  Abgeordnetenkammer
  eins  in  der  Ueberzeugung,  daß  im  Interesse  der  notwendigen
Förderung  der  Volksschule  auf  eine  Regelung  der  in  der  Novelle  behandelten
  Fragen  nicht  verzichtet  werden  kann;  sie  wird  auf  sie  zur  rechten
Zeit  zurückkommen  und  wird  sich  ebenso  überlegen,  ob  den  dringendsten
Vedürfnifsen  der  Schule  nicht  auch  im  Verwaltungsweg  abgeholfen  weren
  kann.

17.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
in  dritter  Lesung  das  Wildschongesetz,  das  eine  Verlängerung  der
Schonzeiten  enthält.

17.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
einen  Antrag  Graf  Douglas  (frk.),  den  Soldaten  bei  ihrem  Diensteintritt
  ein  Gesangbuch  als  Eigentum  zu  überreichen.  In  der  Diskussion
  kommt  es  zu  lebhaften  Kundgebungen  für  den  konfessionellen
Frieden.

17.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
die  Nebenbahnvorlage  in  dritter  Beratung.

18.  Juni.  (Homburg  v.  d.  H.)  In  einem  internationalen
Automobilwettrennen,  dem  der  Kaiser  beiwohnt,  siegt  ein  französischer
  Fahrer.  Der  Kaiser  telegraphiert  deshalb  an  Präsident

Loubet:

Ich  beeile  Mich,  Ihnen  zu  dem  Siege  Glück  zu  wünschen,  den  die
französische  Industrie  soeben  davongetragen  hat  und  dessen  Zeuge  Ich  zu
Meiner  Freude  gewesen  bin.  Der  dem  Sieger  vom  Publikum  bereitete
Empfang  beweist,  wie  sehr  ein  durch  Intelligenz  und  mutiges  Streben  auf
einem  Gebiet  von  beiderseitigem  Interesse  errungener  Erfolg  dazu  dient,
Gefühle  frei  von  Rivalität  zu  erzeugen.

Präsident  Loubet  erwidert:  Ich  bin  Ew.  Majestät  ganz  besonders
für  das  liebenswürdige  Telegramm  und  für  die  Gesinnung  dankbar,  aus
der  es  hervorgegangen.  Der  Erfolg  der  französischen  Industrie  konnte
nicht  besser  gewürdigt  werden  als  von  der  deutschen  Industrie,  die  vollständig
  würdig  war,  ihn  zu  erlangen.

18.  Juni.  (Bayern.)  Die  Reichsratskammer  lehnt  das
Gesetz  über  die  Grundwertabgabe  mit  21  gegen  21  Stimmen  ab.

20.  Juni.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Wasserwirtschaftliche

  Vorlagen.
Der  Gesetzentwurf  betreffend  die  Verbesserung  der  Vorflut  in  der
unteren  Oder,  Havel  und  Spree  ist  von  der  Kommission  ausgedehnt  worden
        <pb n="112" />
        104  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  20.  21.)

auf  die  Verbesserung  der  Vorflut  in  der  Lausitzer  Neiße  und  dem  Bober,
innerhalb  der  Provinz  Brandenburg.  Demgemäß  sind  in  den  § 1
  1864000  Mark  mehr  eingestellt,  so  daß  die  ganze  Summe  62684000      Mark
betragen  soll.  —  Der  Kommissionsantrag,  dem  die  Regierung  zustimmt,
wird  nach  kurzer  Beratung  angenommen.

Ohne  Debatte  wird  angenommen  der  Gesetzentwurf  betreffend  Maßnahmen
  zur  Verhütung  von  Hochwassergefahren  in  der  Provinz  Brandenburg
  und  dem  Havelgebiet  der  Provinz  Sachsen.

20.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
die  Erhöhung  des  Grundkapitals  der  königlichen  Seehandlung  um
65  Millionen  Mark.  —  Gegen  die  Vorlage  find  allein  die  Freifinnigen,
  die  die  Seehandlung  für  überflüssig  erklären.

20./31.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
  folgenden  Antrag  Arendt-Stockmann  über  Unterstützung
der  Veteranen:

Die  ehemaligen  Angehörigen  des  preußischen  Heeres  und  der  Marine
vom  Feldwebel  abwärts,  welche  an  dem  Kriege  gegen  Dänemark  1864
Anteil  genommen,  erhalten  eine  jährliche  Beihilfe  von  120  Mark,  wenn
sie  unbescholten  sind  und  einschließlich  der  Reichsbeihilfe  und  der  sonstigen
Bezüge  aus  öffentlichen  Mitteln  weniger  als  600  Mark  Jahreseinkommen
haben.  Diese  Bestimmungen  finden  auch  auf  die  Teilnehmer  an  früheren
preußischen  Feldzügen  sowie  auf  die  früheren  Angehörigen  der  schleswigholsteinischen
  Armee  Anwendung.  —  Die  Regierung  lehnt  den  Antrag
aus  staatsrechtlichen  Gründen  ab;  Preußen  könne  nicht  Ausgaben  übernehmen,
  die  dem  Reiche  zukämen.  —  Am  21.  Juni  wird  in  der  dritten
Lesung  der  Antrag  ausgedehnt  auf  solche  Veteranen,  die  am  48er  dänischen
Krieg  in  nichtpreußischen  Truppenkörpern  aus  jetzt  preußischem  Gebiet
teilgenommen  haben.

21.  Juni.  (Kuxhaven.)  Der  Kaiser  nimmt  an  der  Elbsegelregatta
  teil  und  erwidert  auf  die  Ansprache  des  Bürgermeisters
Mönckeberg:

Euer  Magnifizenz  danke  Ich  von  Herzen  für  den  freundlichen  Willkommen,
  den  Sie  uns  soeben  geboten  haben.  Ich  danke  Ihnen,  Meine
Herren,  daß  Sie  es  Mir  vergönnt  haben,  wieder  einige  Stunden  unter
Ihnen  als  Ihr  Kamerad  und  Mitsegler  zu  verweilen.  Ein  herrliches  Bild
haben  Euer  Magnifizenz  soeben  von  unseren  sportlichen  und  unseren  sonstigen
  Fortschritten  im  Lande  entworfen.  Ich  kann  es  nur  aus  vollem
Herzen  unterschreiben:  ein  jedes  Wort,  was  hier  gesprochen  ist,  war  Mir
aus  der  Seele  gesprochen.  Ich  glaube,  Ich  kann  hinzufügen,  daß  jedem
objektiven  Beobachter  der  Vorgänge  auf  unserem  Erdenkreise  die  eine  Beobachtung
  sich  aufdrängen  muß,  daß  allmählich  die  Solidarität  unter  den
Völkern  der  Kulturländer  unstreitig  Fortschritte  macht  auf  verschiedenen
Gebieten;  und  diese  Gebiete  erweitern  sich.  Diese  Solidarität  geht  unmerklich,
  aber  unwiderstehlich  in  das  Programm  sowohl  der  Staatslenker
über  wie  in  die  Gedanken  der  sich  sebst  regierenden  freien  Bürger.  Diese
Solidarität  wird  genährt  und  gepflegt  auf  verschiedene  Weise,  sei  es  in
ernster  politischer  Beratung,  sei  es  auf  Kongressen,  sei  es  im  Wettkampf
und  Spiel,  und  in  dieser  Beziehung  kann  man  wohl  sagen:  „Es  liegt  ein
tiefer  Sinn  im  kind'schen  Spiel.“  Nun,  Meine  Herren,  wir  sind  hier  zu-
        <pb n="113" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  21.—23.)  105

sammen,  um  auf  dem  Spiel  der  Wellen  uns  zu  messen,  die  Kräfte,  die
Geister,  die  Mannschaften  und  unsere  Boote.  Wir  vereinigen  in  wenigen
Tagen  fast  alle  Flaggen  der  Kulturvölker,  es  wird  neben  unseren  Farben
wehen  Englands  Flagge,  das  Sternenbanner,  die  Trikolore,  in  friedlichem
Wettstreit  und  damit  auch  im  Verein.  Ich  glaube  bestimmt,  Meine  Herren,
daß  niemand  unter  Ihnen  ist,  der  nicht  mit  Mir  die  Ansicht  teilt,  daß
auch  in  der  Kieler  Woche  diese  Solidarität,  von  der  Ich  vorher  sprach,
gepflegt,  gehegt,  fester  geschmiedet  und  fester  geknüpft  wird.  Dieser  Solidarität
  verdankt  es  der  Kaufmann,  der  Industrielle,  der  Ackerer,  wenn  er
in  ruhiger  Arbeit  sich  fortschreitend  entwickeln  kann,  denn  er  hat  auf  die
Zukunft  Vertrauen,  und  das  ist  die  Hauptsache.  Ich,  Meine  Herren,  sehe
mit  absoluter  Ruhe  und  Vertrauen  in  die  Zukunft,  fußend  auf  das  Bild,
das  uns  soeben  entworfen  wurde,  und  in  diesem  festen  Vertrauen  erhebe
Ich  Mein  Glas  und  trinke  auf  die  Zukunft,  das  Blühen  und  Gedeihen
der  Stadt  Hamburg,  des  Norddeutschen  Regattavereins  und  aller  Jachtklubs;
  die  Stadt  Hamburg  hurral  hurra!  hurra!

A.  Juni.  (Baden.)  In  der  Zweiten  Kammer  erklärt  auf
eine  Anfrage  Kultusminister  v.  Dusch,  die  Regierung  unterhandle
noch  mit  der  Kurie,  unter  welchen  Bedingungen  Klösterniederlassungen
  zuzulassen  seien.

21.  Juni.  (Bayern.)  Der  Prinzregent  lehnt  ein  Rücktrittsgesuch
  des  Finanzministers  v.  Riedel  ab.

22.  Juni.  Die  Bayerische  Abgeordnetenkammer  genehmigt
  nach  mehrtägiger  Beratung  das  Lokalbahngesetz,  das
38700000      Mark  für  neue  Bahnen  bewilligt.

Besondere  Schwierigkeiten  machte  der  Artikel  4  der  Vorlage,  wonach
die  finanzgesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Maximalsätze  der  Tarife  für
Transporte  auf  den  Staatsbahnen  auf  Bahnen  von  lokaler  Bedeutung
keine  Anwendung  finden  sollen.  Die  Kommission  hatte  diesen  Artikel  gestrichen,
  die  Regierung  erklärte  das  Gesetz  ohne  diesen  Artikel  für  unannehmbar,
  da  sie  die  Tarifzuschläge  auf  den  Lokalbahnen  frei  bestimmen
wolle.  —  Abg.  Wagner  (lib.)  beantragt,  jenem  Artikel  einen  Zusatz  zu

eben,  wonach  die  Tarifzuschläge  für  die  einzelnen  Lokalbahnen  in  jeder
Finanzperiode  von  neuem  mit  dem  Landtage  zu  vereinbaren  sein  sollen.
Ministerpräsident  v.  Podewils  und  Verkehrsminister  v.  Frauendorfer
lehnen  auch  diesen  Antrag  ab.  Infolgedessen  wird  der  Antrag  Wagner
abgelehnt  und  das  Gesetz  mit  Artikel  4  angenommen.

W.  Juni.  Der  Bundesrat  lehnt  die  Münznovelle  (S.  98)
ab.  Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  schreibt  darüber:

„Bei  seiner  ablehnenden  Beschlußfassung  ging  der  Bundesrat  ohne
Zweifel  in  Uebereinstimmung  mit  der  seitens  der  Reichsverwaltung  schon  bei
den  Reichstagsverhandlungen  eingenommenen  Haltung  davon  aus,  daß  die
Frage  der  Prägung  eines  Dreimarkstückes  zum  mindesten  nicht  als  spruchreif
  angesehen  werden  könne,  während  die  Umprägung  der  Fünfzigpfennigstücke
  einen  weiteren  Aufschub  nicht  mehr  duldete.  Für  die  Annahme,
daß  der  Bundesrat  bei  seiner  Beschlußfassung  sich  von  einer  grundsätzlichen
Abneigung  gegen  das  Dreimarkstück  habe  leiten  lassen,  weil  dieses  nicht
„in  das  Dezimalsystem  passe“  oder  „eine  Konzession  an  die  Bimetallisten
darstelle,  fehlt  es  an  jedem  Anhalt.  Ueber  die  Frage  einer  brauchbareren
        <pb n="114" />
        106  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  25.)

Gestaltung  des  Fünfmarkstückes,  das  wegen  Unhandlichkeit  anscheinend
weniger  beliebt  ist,  sind  feste  Entschließungen  noch  nicht  getroffen.“

25.  Juni.  (Kiel.)  Der  Kaiser  empfängt  den  Besuch  des
Königs  von  England.  Bei  der  Festtafel  an  Bord  der  „Hohenzollern“
  hält  der  Kaiser  folgende  Rede:

Es  gereicht  Mir  zu  hoher  Befriedigung,  Euerer  Königlichen  und
Kaiserlichen  Majestät  zum  erstenmal  an  Bord  eines  deutschen  Kriegsschiffes
den  Willkommengruß  zu  entbieten.  Den  Seeweg  wählend,  sind  Euere
Majestät  zum  deutschen  Gestade  gekommen,  als  der  Herrscher  eines  großen
durch  die  See  weltumspannenden  Reiches  und  wollen  auch  gütigst  an  den
Veranstaltungen  des  deutschen  Segelsports  Anteil  nehmen.  Begrüßt  sind
Euere  Majestät  worden  durch  den  Donner  der  Geschütze  der  deutschen
Flotte,  welche  erfreut  ist,  ihren  Ehrenadmiral  zu  sehen.  Sie  ist  die  jüngste
Schöpfung  unter  den  Flotten  der  Welt  und  ein  Ausdruck  der  wiedererstarkenden
  Seegeltung  des  durch  den  verewigten  großen  Kaiser  neu  geschaffenen
  Deutschen  Reiches.  Bestimmt  zum  Schutze  seines  Handels  und
seines  Gebietes,  dient  sie  ebenso  wie  das  deutsche  Heer  der  Aufrechterhaltung
  des  Friedens,  den  das  Deutsche  Reich  seit  über  dreißig  Jahren  gehalten
  und  Europa  mit  erhalten  hat.  Einem  jeden  ist  bekannt  durch
Euerer  Majestät  Worte  und  Wirken,  daß  Euerer  Majestät  ganzes  Streben
auf  eben  dieses  Ziel  gerichtet  ist,  die  Erhaltung  des  Friedens.  Da  dies
Ziel  zu  erreichen  auch  Ich  stets  Meine  gesamten  Kräfte  eingesetzt  habe,  so
möge  Gott  Unseren  Bestrebungen  Gelingen  verleihen.  In  unauslöschlicher
Erinnerung  an  die  in  Osborne  gemeinsam  verlebten  unvergeßlichen  Stunden
am  Sterbebette  der  großen  Beherrscherin  des  jetzt  von  Euerer  Majestät
regierten  Weltreiches  leere  Ich  Mein  Glas  auf  das  Wohl  Euerer  Majestät.
Ich  trinke  auf  das  Wohl  Seiner  Majestät  des  Königs  von  Großbritannien
und  Irland,  Kaiser  von  Indien.

König  Eduard  erwidert  in  deutscher  Sprache:

Indem  Ich  Euerer  Kaiserlichen  und  Königlichen  Majestät  Meinen
aufrichtigsten  Dank  sage  für  die  überaus  freundlichen  Worte,  in  welchen
Euere  Majestät  auf  Mein  Wohl  getrunken  haben,  schätze  Ich  Mich  glücklich,
  daß  sich  schon  jetzt  Gelegenheit  bietet,  Meinem  Gefühl  der  höchsten
Anerkennung  Ausdruck  geben  zu  können  für  den  glänzenden  Empfang,  den
Euere  Majestät  Mir  hier  bereitet  haben.  Es  freut  Mich  ganz  besonders,
daß  es  Mir  möglich  war,  Euerer  Majestät  zu  einer  Zeit  des  Jahres  einen
Besuch  machen  zu  können,  in  welcher  Ich  gewöhnlich  in  der  Heimat  am
meisten  in  Anspruch  genommen  bin;  jedoch  der  Anteil,  den  Ich  seit  langen
Jahren  am  Segelsport  genommen  habe,  übte  zu  große  Anziehungskraft
aus,  um  nicht  den  Anlaß  zu  benutzen,  Mich  zu  überzeugen,  wie  es  Euerer
Majestät  gelungen  ist,  für  diesen  Sport  auch  in  Deutschland  so  viele  Liebhaber
  zu  gewinnen.  Dazu  gesellte  sich  der  Wunsch,  die  innigen  verwandtschaftlichen
  Beziehungen,  welche  Unsere  Häuser  seit  so  langer  Zeit  verbunden
haben,  durch  erneuerten  persönlichen  Verkehr  womöglich  noch  enger  zu
knüpfen.  Euerer  Majestät  anerkennende  Erwähnung  Meines  unablässigen
Strebens  nach  Erhaltung  des  Friedens  hat  Mich  tief  gerührt,  und  Ich
bin  beglückt  in  der  Gewißheit,  daß  Euere  Majestät  das  gleiche  Ziel  im
Auge  haben.  Möchten  Unsere  beiden  Flaggen  bis  in  die  fernsten  Zeiten,
ebenso  wie  heute,  nebeneinander  wehen  zur  Aufrechterhaltung  des  Friedens
und  der  Wohlfahrt  nicht  allein  Unserer  Länder,  sondern  auch  aller  anderen
Nationen.  Ich  bin  stolz  darauf,  Euerer  Majestät  Flotte  als  Ehrenadmiral
anzugehören,  ebenso  wie  Meine  Flotte  es  als  hohe  Ehre  schätzt,  daß  Euere
        <pb n="115" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  25.—28.)  107

Majestät  die  britische  Seeuniform  tragen,  welche  Euerer  Majestät  von
Meiner  unvergeßlichen  Mutter  verliehen  wurde,  deren  Andenken  Uns  beiden
gleich  heilig  ist.  Ich  erhebe  Mein  Glas,  um  auf  das  Wohl  Euerer  Majestäten
zu  trinken.  Seine  Majestät  der  Deutsche  Kaiser,  König  von  Preußen,
und  Ihre  Majestät  die  Kaiserin  und  Königin  leben  hoch,  hoch,  hoch!

25.  Juni.  (Frankfurt  a.  M.)  Der  Dichter  Wilhelm  Jordan
  f.  —  Geboren  8.  Februar  1819  in  Insterburg,  1848  Mitglied
des  Frankfurter  Parlaments.  Hauptwerk:  Nachdichtung  des  Nibelungenliedes.


27.  Juni.  (Kiel.)  Bei  einem  Festmahl  im  Kaiserlichen
Jachtklub  werden  folgende  Trinksprüche  gewechselt:

Der  Kaiser:  Vor  zehn  Jahren,  im  Jahre  1894,  kam  der  damalige
Kommodore  der  Royal-Jacht  Sauadron  mit  einigen  englischen  Herren  hierher
  und  brachte  uns  gute  Wünsche  zu  unserem  eben  neu  aufblühenden
Sport.  Nach  zehn  Jahren,  am  heutigen  Tage,  haben  wir  die  hohe  Ehre
und  die  große  Freude,  Seine  Majestät  den  König  Eduard  VII.,  den  Admiral
der  Royal-Jacht  Squadron,  unter  uns  begrüßen  zu  können,  und  zwar  als
unser  Mitglied.  Gestatten  Mir  Euere  Majestät,  daß  Ich  als  Kommodore
des  Klubs  Meinen  herzlichsten  Dank  Euerer  Majestät  aussprechen  darf  im
Namen  aller  Mitglieder.  Wir  wissen  die  hohe  Ehre  voll  zu  schätzen,  den
Admiral  der  Royal-Jacht  Squadron  in  unserer  Mitte  zu  wissen,  von  dem
der  Sport  so  viele  Jahre  in  England  seine  Entwickelung  und  seinen  Aufschwung
  genommen  hat  und  wo  Ich  Meine  Lehrzeit  durchgemacht  habe.
Gleichzeitig  bitte  Jch,  Meinen  innigsten  Dank  aussprechen  zu  dürfen  für
den  wundervollen  Pokal,  den  Euere  Majestät  dem  Klub  verehrt  haben.
Diesen  Gefühlen  und  dem  Dank,  den  wir  im  Herzen  tragen,  wollen  wir
Ausdruck  geben,  indem  wir  nach  echter  Seglerart  drei  Hurras  auf  Seiner
Majestät  Wohl  ausbringen.  Seine  Majestät  König  Eduard  VII.  hipp,
hipp,  hurra!

König  Eduard  erwidert  in  deutscher  Sprache:  Darf  Ich  Euerer
Majestät  Meinen  innigsten  Dank  aussprechen  für  Ihre  so  freundlichen
Worte.  Ich  bin  hierher  gekommen,  sehr  erfreut  über  den  Empfang,  der
Mir  bereitet  worden  ist  von  Euerer  Majestät  und  von  allen  Mitgliedern
des  Kaiserlichen  Jachtclubs.  Ich  bin  stolz,  heute  Mitglied  des  Klubs  geworden
  zu  sein.  Ich  hoffe,  daß  Euere  Majestät  oder  ein  anderer  von  den
Herren  den  Preis  gewinnen  wird,  der  für  alle  offen  steht.  Ich  danke
tausendmal  für  alle  Ihre  guten  Wünsche.  Ich  trinke  auf  die  Gesundheit
des  Admirals  des  Kaiserlichen  Jachtklubs.  Es  lebe  —  der  Kaiser  —  hoch,

hoch,  hoch!

27.  28.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
  nach  lebhafter  Debatte  das  Ansiedlungsgesetz  (S.  84)  in
zweiter  Beratung.  Mehrere  Abänderungsanträge  der  Polen  werden
abgelehnt.

28.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
einen  Antrag  Prinz  Arenberg  (3.),  wonach  die  nochmalige  Untersuchung
  von  frischem  Fleisch  in  den  städtischen  Schlachthäusern
verboten  werden  soll.
        <pb n="116" />
        108  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  28.—Juli  1.)

28.  Juni.  (Hamburg.)  Der  König  von  England  besucht
Hamburg  und  erwidert  auf  die  Begrüßung  des  Bürgermeisters:

Ich  bitte  Euere  Magnifizenz,  Meinen  tiefsten  Dank  anzunehmen  für
die  freundlichen  Worte,  mit  denen  Sie  Mich  eben  begrüßt  haben.  Ich
habe  öfter  das  Glück  gehabt,  Hamburg  flüchtig  zu  besuchen.  Aber  Ich
bin  ganz  besonders  erfreut,  Ihre  gütige  Einladung  haben  annehmen  zu
können.  Ich  darf  versichern,  daß  Ich  nie  die  Art  und  Weise  vergessen
werde,  in  der  Sie  die  Güte  gehabt  haben,  Mich  zu  empfangen,  Sie  und
die  ganze  Bevölkerung.  Ich  kenne  recht  gut  die  vielfachen  Beziehungen
zwischen  Meinem  Lande  und  dieser  großen  Stadt;  sie  bestehen  seit  vielen
Jahrhunderten.  Mögen  diese  guten,  friedlichen  Beziehungen  stets  fortdauern!
  Wenn  Ich  in  Mein  Land  zurückkehre,  werde  Ich  jede  Gelegenheit
  ergreifen,  um  allen  zu  sagen,  wie  gut  und  herzlich  Ich  hier  empfangen
worden  bin.  Ich  weiß  sehr  wohl,  daß  dieser  Empfang  nicht  nur  Meiner
Person,  sondern  auch  dem  großen  Reiche  gilt,  zu  dessen  Herrscher  Gott
Mich  eingesetzt  hat.  Ich  sage  Ihnen  Meinen  wiederholten  Dank  und  erhebe
  Mein  Glas  auf  das  Wohl  des  großen  Senats  der  Freien  und  Hansastadt
  Hamburg!

30.  Juni.  (Kiel.)  Der  König  von  England  reist  ab.

30.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
in  dritter  Beratung  das  Ansiedlungsgesetz  gegen  die  Stimmen  der
Polen,  des  Zentrums  und  der  Freisinnigen.  —  Ein  Antrag  der
Polen,  die  dritte  Lesung  erst  nach  21  Tagen  vorzunehmen,  weil
das  Gesetz  eine  Verfassungsänderung  darstelle,  wird  mit  203  gegen
109  Stimmen  abgelehnt.

30.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
eine  Vorlage  der  Regierung,  den  Landtag  bis  zum  18.  Oktober  zu
vertagen.  —  Die  Linke  protestiert  gegen  die  Vertagung,  solange
die  Interpellation  über  Mirbach  nicht  beantwortet  sei.

30.  Juni.  (Baden.)  Die  Zweite  Kammer  debattiert  über
die  Einführung  einer  Wertzuwachssteuer,  um  die  unverdienten
Konjunkturgewinne  an  Grund  und  Boden  zu  erfassen.  Die  Berechtigung
  der  Steuer  wird  von  Regierung  und  Parteien  grundsätzlich
  anerkannt.

1.  Juli.  (Bayern.)  Die  Kammer  der  Reichsräte  lehnt  einstimmig
  den  Wahlgesetzentwurf  ab,  weil  keine  Aussicht  vorhanden
sei,  daß  in  der  Kammer  der  Abgeordneten  irgendwelche  Vermittelungsvorschläge
  die  Zweidrittelmehrheit  erhalten  würden.

1.  Juli.  (Berlin.)  Der  Kolonialrat  beschließt  über  Südwestafrika:


„Der  Kolonialrat  spricht,  von  der  Rechtsfrage  absehend,  die  Ueberzeugung
  aus,  daß  den  durch  den  Aufstand  in  Südwestafrika  geschädigten
Ansiedlern  voller  Ersatz  der  von  ihnen  erlittenen  Verluste  zu  gewähren  ist,

da  andernfalls  die  wirtschaftliche  Entwicklung  der  Kolonie  dauernd  beeinträchtigt
  würde.“
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  2.  4.)  109

2.  Juli.  Das  Preußische  Herrenhaus  genehmigt  nach
lebhafter  Debatte  zwischen  Koscielski  und  dem  Minister  v.  Hammerstein
  das  Ansiedlungsgesetz  in  dritter  Beratung  mit  großer
Mehrheit.

Anfang  Juli.  Die  „Deutsche  Tageszeitung“  schreibt  über
das  Anfiedlungsgesetz:

„Das  Gesetz  gewährt  der  Regierung  eine  ungewöhnliche  Befugnis.
Solche  Befugnisse  pflegt  man  nur  zu  erteilen,  wenn  man  volles  Vertrauen
hat,  daß  sie  immer  zweckentsprechend  angewandt  werden.  Dürfen  wir  zu
der  gegenwärtigen  Regierung  solches  Vertrauen  haben?  Die  Mehrheit  des
Abgeordnetenhauses  hat  diese  Frage  bejahen  zu  dürfen  gemeint.  Möge  sie
sich  darin  nicht  täuschen!  Wir  vermögen  beim  besten  Willen  dieses  Vertrauen
  zu  der  Kraft  und  Stetigkeit  der  jetzigen  Polenpolitik  nicht  zu  hegen.
Auch  in  dieser  Polenpolitik  haben  wir  einen  Zickzackkurs  durchmachen
müssen;  und  wer  bürgt  uns  dafür,  daß  nicht  über  kurz  oder  lang  wieder
andere  Bahnen  eingeschlagen  werden,  die  denen  ähneln,  auf  denen  man
wandelte,  als  einer  der  schärfsten  Vertreter  des  Polentums  die  höchsten
Höhen  der  höfischen  Gunst  erreichte?  Die  jetzt  beliebte  sogenannte  Polenpolitik
  macht  vielfach  den  Eindruck  des  Sportsmäßigen.  Es  würde  aber
das  Allerbedenklichste  sein,  wenn  man  den  nationalen  Kampf  sportsmäßig
führen  wollte.“

4.  Juli.  Das  Preußische  Herrenhaus  genehmigt  die  Ausführungen

  zum  Schlachtvieh-  und  Fleischbeschaugesetz.

Das  Gesetz  verbietet  die  Nachuntersuchung  des  tierärztlich  als  gesund
befundenen  in  die  Schlachthausgemeinden  eingeführten  frischen  Fleisches.
Von  approbierten  Tierärzten  untersuchtes  frisches  Fleisch  darf  in  Schlachthausgemeinden
  einer  nochmaligen  amtlichen  Untersuchung  nur  darauf  hin
unterworfen  werden,  ob  es  inzwischen  verdorben  ist  oder  sonst  eine  gesundheitsschädliche
  Veränderung  seiner  Beschaffenheit  erlitten  hat.  —  Das  Gesetz
wird  von  den  Oberbürgermeistern  von  Berlin,  Köln,  Breslau  u.  a.  scharf
angegriffen;  es  werde  mit  Hilfe  des  Gesetzes  schlechtes  Fleisch  zu  hohen
Preisen  in  die  Städte  gebracht  werden.

4.  Juli.  (Preußen.)  Vertagung  des  Landtags.  Resultate
der  Session:

Etatsgesetz  (Gesetzsammlung  für  die  preußischen  Staaten  Nr.  10).  —
Erweiterung  des  Stadtkreises  Breslau  (12).  —  Wechselproteststunden  (13).
—  Erweiterung  des  Stadtkreises  Bonn  (13).  —  Ausdehnung  des  Berggesetzes
  von  1865  auf  die  Gewinnung  von  Erdöl  (14).  —  Erweiterung  des
Staatseisenbahnnetzes  (16).  —  Ausdehnung  des  Berggesetzes  von  1865  auf
Aufsuchung  von  Stein-  und  Kalisalz  in  Hannover  (17).  —  Aenderung  des
Gesetzes  von  1869  über  die  Hannoversche  Kreditanstalt  (18).  —  Nachtragsetat
  für  1904  (20).  —  Verbesserung  der  Wohnungsverhältnisse  für  Arbeiter
in  Staatsbetrieben  und  gering  besoldete  Beamte  (20).  —  Bildung  von
Parochialverbänden  im  Geltungsbereiche  der  revidierten  Kirchenordnung  in
Westfalen  und  Rheinprovinz  (20).  —  Erweiterung  des  Stadtkreises  Kottbus
  (20).  —  Wildschongesetz  3  —  Aenderung  des  Gesetzes  über  das
Staatsschuldbuch  (24).  —  Dienstbezüge  der  Kreistierärzte  (24).  —  Erweiterung
  des  Hafens  in  Ruhrort  (25).  —  Bildung  einer  Genossenschaft  zur
Regelung  der  Vorflut  und  Abwasserreinigung  im  Emschergebiet  (25).  —
        <pb n="118" />
        110  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  5.)

Aenderung  des  Gesetzes  über  die  ärztlichen  Ehrengerichte,  Umlagerecht  und
Kassen  der  Aerztekammern  (25).  —  Verbesserung  der  Vorflut  in  der  unteren
Oder,  Havel,  Spree,  Lausitzer  Neiße  und  Bober  (26).  —  Aenderung  von
Amtsgerichtsbezirken  (26).  —  Konsolidationsverfahren  im  Regierungsbezirk
Wiesbaden  (27).  —  Verhütung  von  Hochwassergefahren  in  Brandenburg
und  Sachsen  (27).  —  Verlegung  der  Landesgrenze  gegen  Braunschweig
(28).  —  Gründung  neuer  Ansiedlungen  in  Ostpreußen,  Westpreußen,
Brandenburg,  Pommern,  Posen,  Schlesien,  Sachsen,  Westfalen  (29).  —
Bestellung  von  Salzabbaugerechtigkeiten  in  Hannover  (30).  —  Erhöhung
des  Grundkapitals  der  Seehandlung  (30).  —  Aenderung  der  Vorschriften
über  Zusammensetzung  der  Kreistage  und  über  die  Wahlen  zum  Provinziallandtage
  in  Posen  (31).  —  Verpflichtung  zum  Besuch  ländlicher  Fortbildungsschulen
  in  Hessen-Nassau  (31).  —  Spiel  in  außerpreußischen  Lotterien
  (34).  —  Aenderung  des  Gesetzes  über  Schlachtvieh-  und  Fleischbeschau
  von  1902  (34).

Juli—September.  Fall  Mirbach.  Sammlungen  für  Kirchenbauten
  mit  behördlicher  Unterstützung.  Offentliche  Diskussion  darüber.

In  einem  am  1.  Juli  abgeschlossenen  Prozeß  gegen  eine  Berliner
Hypothekenbank,  der  mit  Verurteilung  der  Direktoren  wegen  Untreue  endet,
wird  festgestellt,  daß  der  Oberhofmeister  der  Kaiserin,  Frhr.  v.  Mirbach,
für  den  Kirchenbauverein  und  wohltätige  Zwecke  von  der  Bank  Gelder
erhalten  hat.  Es  stellt  sich  heraus,  daß  die  Direktoren  dem  Oberhofmeister
für  diese  Zwecke  einen  Kredit  von  350000  Mark  eröffnet  haben,  und  daß
Mirbach  davon  25000    Mark  abgehoben  hat.  Als  die  Bank  in  Schwierigkeiten
  geriet,  hat  Mirbach  die  weitere  Benutzung  des  Kredits  abgelehnt,
sich  aber  von  den  Direktoren  überreden  lassen,  eine  Quittung  über  die
Gesamtsumme  von  350000  Mark  auszustellen,  in  der  Meinung,  damit  die
Verrechnung  der  Summe  für  die  Bank  zu  erleichtern.  —  Wegen  dieser
Vorgänge  wird  Mirbach  in  der  Presse  scharf  angegriffen;  er  habe  durch
sein  geschäftliches  Ungeschick  den  Direktoren  ihre  Machenschaften  erleichtert
und  habe  hier  und  in  anderen  Fällen  Orden  und  Titel  für  Geldzeichnungen
versprochen.  Ferner  wird  in  der  Presse  behauptet,  daß  Mirbach  als  Vorsitzender
  des  Kirchenbauvereins  ein  Rundschreiben  an  die  Oberpräsidenten
gerichtet  und  sie  zu  Sammlungen  unter  ihren  Beamten  für  die  Ausschmückung
  der  Kaiser-Wilhelms-Gedächtniskirche  aufgefordert  habe.  Es
solle  ein  Geschenk  für  die  silberne  Hochzeit  des  Kaiserpaares  sein.  Der
Minister  des  Innern  soll  diese  Sammlungen  begünstigt  haben.  Diese  behördlichen
  Sammlungen  werden  von  der  Presse  der  Linken  scharf  verurteilt.
  Die  Freisinnigen  bringen  darüber  eine  Interpellation  im  Abgeordnetenhause
  ein,  Minister  des  Innern  Frhr.  v.  Hammerstein  lehnt
die  Beantwortung  einstweilen  ab,  bis  die  Erhebungen  der  Regierung,  die
bei  den  Oberpräsidenten  darüber  angefragt  habe,  beendet  seien  (30.  Juni).  —
Die  Verschiebung  der  Beantwortung  um  mehrere  Monate,  da  unmittelbar
darauf  der  Landtag  vertagt  wird  (S.  108),  wird  von  der  Linken  verspottet;
die  Regierung  wolle  die  Beantwortung  umgehen,  um  nicht  die  Inanspruchnahme
  der  Behörden  für  höfische  Zwecke  eingestehen  zu  müssen.

Am  1.  September  wird  Frhr.  v.  Mirbach  auf  sein  Ansuchen  von
der  Verwaltung  der  Schatulle  der  Kaiserin  enthoben  und  legt  den  Vorsitz
der  gemeinnützigen  Vereine  nieder.

5.  Juli.  Der  Kaiser  richtet  aus  Anlaß  des  Todes  des
Bürgermeisters  Hachmann  folgendes  Telegramm  an  den  Hamburger
  Senat:
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  7.—12.)  111

Saßnitz,  den  5.  Juli  1904.  Dem  hohen  Senat  der  Freien  und
Hansestadt  Hamburg  spreche  Ich  Mein  tiefgefühltes  Beileid  aus  anläßlich
des  Hinscheidens  Seiner  Magnifizenz  des  Bürgermeisters  Hachmann.  Hamburg
  verliert  in  dem  Heimgegangenen  einen  seiner  hervorragendsten  und
besten  Bürger,  der  in  treuer  Pflichterfüllung  und  in  nie  ermüdenden
Kämpfen  gegen  ein  tückisches  Leiden  bis  zum  letzten  Atemzuge  seiner  Stadt
treu  und  aufopfernd  gedient  hat.  Ich  hatte  Gelegenheit,  Mich  noch  jüngst
im  persönlichen  Verkehr  an  seinem  feinen  Geiste  und  seiner  umfassenden
Bildung  zu  erfreuen  und  einen  Einblick  in  sein  tiefes  Gemüt  zu  tun.  Es
freut  Mich,  daß  es  dem  Verewigten  vergönnt  gewesen  ist,  noch  in  seinen
letzten  Tagen  einen  denkwürdigen  Ehrentag  Hamburgs,  den  Besuch  Seiner
Majestät  des  Königs  von  Großbritannien  und  Irland,  als  Präsident  des
Senats  zu  erleben.  Mit  den  Bürgern  Hamburgs  traure  Ich  aufrichtig
um  den  Heimgegangenen,  dessen  Andenken  in  der  Geschichte  der  alten
Hansestadt  lange  fortleben  wird.  Wilhelm  I.  R.

7.  Juli.  Der  Kaiser  tritt  die  Nordlandsreise  an.

8.  Juli.  (Bayern.)  Beilegung  der  Differenz  zwischen  dem
Kriegsminister  und  Abg.  Pichler.  (Vergl.  S.  64.)

Die  „Korrespondenz  Hoffmann“  schreibt:  „Die  Angelegenheit,  die
bekanntlich  zwischen  dem  Kriegsminister  Frhrn.  v.  Asch  und  dem  Landtagsabgeordneten
  Dr.  Pichler  schwebt,  ist  infolge  einer  regierungsseitigen  Intervention
  beigelegt  worden.  Herr  Abgeordneter  Dr.  Pichler  hat  sich  aus  den
ihm  hierbei  gegebenen  Aufklärungen  überzeugt,  daß  der  Vorwurf,  der  Herr
Kriegsminister  habe  in  dem  Falle  des  Einjährig-Freiwilligen  Eras  einen
Vertrauensbruch  begangen,  grundlos  war,  und  hat  daher  diesen  Vorwurf
zurückgenommen  und  die  Erklärung,  die  er  schon  am  15.  März  d.  J.  in
der  Abgeordnetenkammer  abgegeben  hatte,  wiederholt,  daß  ihm  bei  seinem
ganzen  Vorgehen  jede  Absicht,  den  Herrn  Kriegsminister  zu  beleidigen,
vollständig  ferne  gelegen  ist.  Hinsichtlich  des  von  ihm  in  der  Verhandlung
vor  dem  Kriegsgericht  erwähnten  anderen  Falles  hat  Herr  Dr.  Pichler  erklärt,
  daß  er  diese  Bemerkung  ohnehin  schon  in  der  Verhandlung  vor  dem
Oberkriegsgericht  dahin  richtig  gestellt  hat,  daß  der  Herr  Kriegsminister  in
jenem  Falle  überhaupt  keinen  Anlaß  hatte  einzuschreiten.  Der  Herr  Kriegsminister
  Frhr.  v.  Asch  hat  dagegen  den  Strafantrag  gegen  den  Herrn  Abgeordneten
  Dr.  Pichler  zurückgezogen  und  erklärt,  daß  die  von  ihm  in  der
Sitzung  der  Abgeordnetenkammer  vom  14.  März  d.  J.  gemachte  Aeußerung,
daß  der  Herr  Abgeordnete  Dr.  Pichler  gegen  die  Art  seines  Vorgehens  nichts
einzuwenden  gehabt  hätte,  wenn  dasselbe  die  Entlassung  des  Eras  aus  dem
aktiven  Dienste  oder  die  Bestrafung  des  Unteroffiziers  Jena  wegen  Mißbrauchs
  der  Dienstgewalt  zur  Folge  gehabt  hätte,  als  nicht  gesprochen
gelten  solle.

Der  ehemalige  Einjährig--Freiwillige  Eras  wird  am  14.  Juli  vom
Oberkriegsgericht  zu  drei  Monaten  und  zehn  Tagen  Gefängnis  verurteilt.

8.  Juli.  (Hessen.)  Die  Zweite  Kammer  genehmigt  die
Wahlrechtsvorlage  nach  längerer  Beratung.

In  der  Novelle  wird  das  direkte  Wahlrecht  festgesetzt  für  alle  Großjährigen,
  die  die  dreijährige  hessische  Staatsangehörigkeit  besitzen  und  direkte
Steuern  zahlen.  Die  Privilegien  mehrerer  Städte  werden  aufgehoben,  die
Anzahl  der  Abgeordneten  auf  55  festgesetzt.

12.  Juli.  Deutschland  und  England  schließen  folgenden

Schiedsgerichtsvertrag:
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        112  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  12.—19.)

Die  deutsche  Regierung  und  die  großbritannische  Regierung  haben,
als  Mitunterzeichner  des  am  29.  Juli  1899  im  Haag  unterzeichneten  Abkommens
  zur  friedlichen  Erledigung  internationaler  Streitfälle,  in  der  Erwägung,
  daß  die  hohen  vertragschließenden  Teile  durch  den  Art.  19  des
Abkommens  sich  vorbehalten  haben,  ein  Uebereinkommen  abzuschließen,  um
alle  Fragen  einer  Schiedssprechung  zuzuführen,  die  dieser  nach  ihrer  Ansicht
  unterworfen  werden  können,  die  Unterzeichneten  ermächtigt,  folgendes
Abkommen  zu  schließen:  Artikel  1.  Streitige  Rechtsfragen  und  Streitfragen,
  die  sich  auf  eine  Auslegung  der  zwischen  den  beiden  vertragschließenden
  Teilen  bestehenden  Verträge  beziehen,  sollen,  sofern  sie  nicht
auf  diplomatischem  Wege  haben  erledigt  werden  können,  dem  durch  das
Abkommen  vom  29.  Juli  1899  eingesetzten  ständigen  Schiedsgerichtshof  im
Haag  überwiesen  werden.  Dabei  ist  jedoch  vorausgesetzt,  daß  solche  Streitfragen
  nicht  die  vitalen  Interessen,  die  Unabhängigkeit  oder  die  Ehre  der
beiden  vertragschließenden  Staaten  berühren  und  nicht  die  Interessen  dritter
Mächte  angehen.  Artikel  2.  In  jedem  einzelnen  Falle  sollen  die  vertragschließenden
  Teile,  bevor  sie  den  ständigen  Schiedshof  anrufen,  einen  besonderen
  Schiedsvertrag  abschließen,  der  den  Gegenstand  des  Streites,  den
Umfang  der  Befugnisse  der  Schiedsrichter  und  die  Fristen  klar  bestimmt,
die  für  die  Bildung  des  Schiedsgerichtes  und  der  verschiedenen  Abschnitte
des  Verfahrens  festzusetzen  sind.  Artikel  3.  Das  gegenwärtige  Abkommen
wurde  für  fünf  Jahre,  vom  Tage  der  Unterzeichnung  ab,  geschlossen.
gez.  Graf  Wolff-Metternich;  gez.  Marquis  of  Lansdowne.

12.13.  Juli.  (Bayern.)  Zweite  Kammer.  Debatte  über
Einführung  der  Verhältniswahl.

Abg.  Hammerschmidt  (lib.)  bringt  einen  Antrag  ein  auf  Einführung
  der  direkten  Wahlen  nach  dem  System  des  Proportionalwahlrechts.
  —  Das  Zentrum  erklärt  die  Beratung  des  Antrags  in  der  laufenden
Session  aus  formellen  Gründen  für  unzulässig,  alle  übrigen  Parteien  erklären
  sich  dafür.  Die  Beratung  des  Antrags  wird  abgelehnt,  da  er  nicht
die  vorschriftsmäßige  Unterstützung  findet.

12./21.  Juli.  (Norderney.)  Reichskanzler  Graf  Bülow  und
der  Präsident  des  russischen  Ministerrats  v.  Witte  verhandeln  über
den  deutsch-russischen  Handelsvertrag.

13.  Juli.  (Baden.)  Die  Erste  Kammer  genehmigt  die  Verfassungsreform
  gegen  4  Stimmen.  —  In  der  Budgetfrage  gibt  die
Erste  Kammer  ihren  Anspruch  auf,  da  die  Regierung  der  Zweiten
Kammer  beitritt.

15.  Juli.  (Baden.)  Die  Zweite  Kammer  genehmigt  gegen
6  Stimmen  der  Sozialdemokraten  die  Verfassungsreform  und  die
Anderung  des  Wahlgesetzes,  wonach  die  Zweite  Kammer  aus  73  Abgeordneten,
  gewählt  nach  allgemeinem,  direkten,  geheimen  Wahlrecht,
bestehen  soll.  (Annahme  in  der  Ersten  Kammer  19.  Juli.)

17.—19.  Juli.  (Essen.)  Der  Kongreß  der  christlichen  Gewerkschaften,
  die  203000    Mitglieder  zählen,  fordert  energisch  volle
Durchführung  der  Koalitionsfreiheit  und  eine  Arbeitslosenversicherung.
        <pb n="121" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  19./23.)  113

19.  Juli.  (Köln.)  Es  wird  eine  deutsch-niederländische
Kabelgesellschaft  gegründet,  die  eine  Kabelverbindung  mit  den
Karolinen  und  Marianen  herstellen  will.  Deutschland  und  die
Niederlande  zahlen  Subventionen.

19./23.  Juli.  (Bayern.)  Angriff  Heims  auf  den  Kriegsminister.
  Duellfrage.  Entlassungsgesuch  des  Kriegsministers.  Preßstimmen.


Abg.  Heim  (Z.)  fragt  den  Kriegsminister,  ob  das  Gerücht  wahr
sei,  daß  im  Jahre  1898  in  einem  Ehrenhandel  zwischen  zwei  Offizieren,
welcher  durch  Intervention  des  betreffenden  Regimentskommandeurs  beigelegt
  war,  ein  Duell  herbeigeführt  wurde  durch  einen  Erlaß  des  Kriegsministeriums.
  Ein  solcher  Erlaß  würde  undenkbar  sein,  weil  ein  derartiges
Vorgehen  ja  vom  Gesetz  mit  erhöhter  Strafe  bedroht  sei.  Kriegsminister
Frhr.  v.  Asch:  Er  wisse  nicht,  welchen  Fall  der  Abg.  Heim  im  Auge  habe;
aber  im  allgemeinen  könne  er  versichern,  daß  ein  solcher  Erlaß  nicht  ergangen
  sei.  Hierauf  erklärt  Abg.  Heim,  er  sei  im  Besitze  einer  Abschrift
dieses  Erlasses;  er  verliest  eine  geheime  kriegsministerielle  Verfügung  vom
Dezember  1898,  worin  in  Bezug  auf  einen  Streit  (zwischen  Oberleutnant
Pfeiffer  und  Maior  Seitz)  erklärt  werde,  daß  der  vorliegende  Fall  einer
derjenigen  sei,  in  welchen  die  Austragung  mit  den  Waffen  unvermeidlich
erscheine.  —  Infolgedessen  wird  dem  Kriegsminister  vom  Zentrum  und  der
Sozialdemokratie  vorgeworfen,  die  Unwahrheit  gesagt  zu  haben.  Kriegsminister
  Frhr.  v.  Asch  erklärt  am  20.,  der  Abg.  Heim  habe  den  Erlaß
nur  bruchstückweise  verlesen  und  dadurch  einen  falschen  Eindruck  von  seinem
Inhalt  hervorgerufen.  Am  21.  erklärt  er:  Ich  komme  sehr  ungern  auf
den  Fall  Seitz-Pfeiffer  zurück,  erstlich  weil  derselbe  weit  zurück  liegt  und
zweitens,  weil  die  beiden  Herren  tot  sind;  es  ist  mir  ein  peinliches  Gefühl,
Steine  in  ein  Grab  zu  werfen  und  da  hätte  ich  über  dieses  Vorkommnis
sehr  gerne  den  Schleier  gezogen.  Die  Tatsache  ist,  daß  Major  Seitz  unerlaubten
  Umgang  mit  der  Frau  eines  Kameraden  gepflogen.  Die  Sache
wurde  untersucht,  Major  Seitz  war  bestrebt,  den  Oberleutnant  Pfeiffer
zum  Zweikampf  zu  fordern.  Es  ist  ihm  nicht  geglückt,  die  Sache  kam  an
den  Ehrenrat  des  Regiments,  der  erklärte,  daß  die  Sache  auf  gütlichem
Wege  nicht  beglichen  werden  könne.  Es  trat  dann  auf  Grund  der  Bestimmungen
  die  Einleitung  eines  ehrengerichtlichen  Verfahrens  gegen  den
Moajor  Seitz  ein.  Vorher  hatten  die  beiden  Herren  sich  bei  der  Rückkehr
aus  dem  Manöverterrain  getroffen  in  Homburg  und  näherten  sich  einander,
aber  nach  kurzem  Wortwechsel  endete  die  Sache  damit,  daß  Oberleutnant
Pfeiffer  dem  Major  Seitz  die  Beschimpfung  „Schuft“  an  den  Kopf  geworfen
  hat.  (Zuruf  im  Zentrum:  Da  hat  er  recht  gehabt!)  Es  wurde
dann  hierwegen  Klage  gestellt,  die  Sache  aber  eingestellt,  weil  Oberleutnant
Pfeiffer  sich  in  einem  derart  aufgeregten  Zustande  befunden  habe,  daß  er
für  seine  Aeußerung  nicht  verantwortlich  gemacht  werden  könne.  Das
ehrengerichtliche  Verfahren  gegen  den  Major  Seitz  wurde  durchgeführt  und
das  gab  dem  Kriegsministerium  Veranlassung,  den  bekannten  Erlaß  hinauszugeben.
  Er  ist  bekannt,  weil  Abg.  Heim  ihn  wiederholt  genannt  hat.
Ich  bin  gezwungen,  diesen  Erlaß  in  seinem  ganzen  Wortlaut  bekannt  zu
geben,  um  den  Beweis  zu  liefern,  daß  der  Abg.  Dr.  Heim  ihn  doch  nur
bruchstückweise  bekannt  gegeben  hat.  Er  ist  geheim  und  geht  nur  an  das
Generalkommando  des  2.  Armeekorps  betr.  das  ehre  ehrengerichtliche  Verfahren
gegen  Major  und  etatsmäßigen  Stabsoffizier  Seitz.  Er  lautet:  „Der  vom

Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.  8
        <pb n="122" />
        114  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  19./23.)

Ehrengericht  über  den  Stabsoffizier  und  Major  Seitz  am  10.  November
gefällte  Spruch,  wonach  sich  derselbe  durch  intimen  Umgang  mit  der  Frau
eines  Regimentskameraden,  sowie  dadurch,  daß  er  durch  direkten  persönlichen
  Verkehr  mit  demselben  sich  persönlichen  Beleidigungen  aussetzte,  der
Verfehlung  gegen  die  Standesehre  sich  schuldig  gemacht  hat,  erhält  die
Beistimmung  des  Kriegsministeriums;  dem  Stabsoffizier  ist  eine  Warnung
zu  erteilen  und  ihm  das  Vorstehende  im  Wortlaute  bekannt  zu  geben.
Zugleich  wird  dem  Generalkommando  eröffnet,  daß  Major  Seitz  der  Abschied
  mit  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  Uniform  bewilligt
wurde.  Des  weiteren  wird  dem  Generalkommando  bekannt  gegeben:  die
sofortige  Verabschiedung  des  Majors  Seitz  wurde  aus  dem  Grunde  Allerhöchst
  beantragt,  weil  ein  Zweifel  darüber,  daß  diesem  Offizier  die  Eignung
zum  Regimentskommandeur  abzusprechen  ist,  nicht  obwalten  kann,  und
weil  es  im  dienstlichen  Interesse  zu  vermeiden  war,  daß  Seitz  nochmals
einrückt,  um  dann  sofort  verabschiedet  zu  werden.  Das  Verhalten  des
Premierleutnants  Pfeiffer  scheint  mit  den  Verhältnissen  des  Offizierkorps
so  wenig  im  Einklang  zu  stehen,  daß  zur  Erwägung  anheimgegeben  wird,
ob  nicht  die  Einleitung  der  Suspendierung  geboten  sei.  Dann  wird  der
Frage  näherzutreten  sein,  ob  seine  Belassung  im  aktiven  Dienste  noch  angängig
  ist.  Dem  Gutachten  des  Generalkommandos  hinsichtlich  der  Ehrenangelegenheit
  und  des  Kommandeurs  des  5.  Chevauleger-Regiments  wird
im  allgemeinen  zugestimmt.  Das  Zurückdrängen  des  Zweikampfes  zwischen
Seitz  und  Pfeiffer  durch  den  Regimentskommandeur  entspricht  zwar  der
Vorschrift,  der  erste  Absatz  legt  jedoch  die  Allerhöchste  Willensmeinung  dahin
  fest,  daß  Zweikämpfen  mehr  als  bisher  vorgebeugt  werde  und  es  soll
die  zur  Versöhnung  angebotene  Hand  angenommen  werden,  soweit  es  Anstand
  und  gute  Sitten  zulassen.  Hiernach  scheint  die  Forderung  gerechtfertigt,
  daß  heute  noch  Fälle  denkbar  sind,  in  welchen  der  Zweikampf  unvermeidlich
  erscheint.  Ein  solcher  Fall  dürfte  hier  vorliegen.  Hätte  Pfeiffer
den  Zweikampf  ernstlich  gewollt,  wäre  derselbe  wohl  auch  zu  stande  gekommen.“
  Weiter  wird  auf  zwei  andere  Erlasse  zu  minder  schweren  Fällen
verwiesen;  diese  betreffen  Ehrenhändel,  die  auf  gütlichem  Wege  hätten  beseitigt
  werden  können,  aber  auf  dem  schärferen  Wege  beseitigt  werden
wollten.  Nun  halte  ich  mich  als  Kriegsminister  berechtigt  und  verpflichtet,
über  den  Ausgang  eines  Ehrenhandels  mein  Urteil  auszusprechen.  Ich
habe  nie  meine  Anschauung  zurückgehalten,  daß  es  Umstände  geben  kann,
daß  Ehrenhändel  auf  gütlichem  Wege  nicht  zu  beseitigen  sind.  Daß  ich
einen  Zweikampf  anordne,  ist  ganz  undenkbar,  ich  kann  niemand  befehlen,
sich  mit  der  Waffe  zu  schlagen,  ich  kann  mich  mit  den  Gesetzen  durch  einen
direkten  Befehl  nicht  in  Widerspruch  setzen.  Nun  muß  ich  doch  noch  dem
allen  beifügen,  daß  dieser  Erlaß  an  das  Generalkommando  ergangen  ist
und  diesem  es  überlassen  ist,  auszugsweise  davon  weiterzugeben,  was  das
Generalkommando  für  gut  findet.  Dieser  Erlaß  ist  den  betreffenden  Offizieren
  nicht  bekannt  geworden.  Major  Seitz  hat  seinen  Abschied  genommen
und  hat,  nachdem  er  den  Abschied  erhalten  hat,  eine  Forderung  an  den
Oberleutnant  Pfeiffer  gerichtet,  die  den  traurigen  Ausgang  hatte.  Es
scheint  mir  denn  doch  ganz  wesentlich  zu  sein,  daß  das  Kriegsministerium
die  Einleitung  der  ehrengerichtlichen  Untersuchung  gegen  den  Oberleutnant
Pfeiffer  angeordnet  hat  und  nun  sich  gegen  den  Vorwurf  verteidigen  soll,
daß  es  den  Zweikampf  verfügt  habe.  Wenn  das  eine  gewollt  wird,  ist  das
andere  nicht  notwendig.  Wenn  ich  nicht  sofort  auf  die  Aeußerung  des
Abg.  Dr.  Heim  am  19.  d.  M.  die  richtige  Antwort  geben  konnte,  ruht  der
Grund  darin,  weil  ich  die  Bezeichnung  des  Falles  überhört  habe,  sonst  hätte
ich  nicht  in  meiner  Erwiderung  gesagt,  ich  weiß  nicht,  worauf  Dr.  Heim
        <pb n="123" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  25.)  115

anspielt.  Hätte  ich  das  gehört,  dann  hätte  ich  einfach  zur  Antwort  geben
können:  Die  Sache  liegt  so  weit  zurück,  daß  ich  über  die  Sachlage  nicht
vollständig  informiert  bin  und  die  Beantwortung  auf  den  nächsten  Tag
verschieben  möchte.  Wenn  ich  mich  über  die  Art  und  Weise,  in  welcher
Abg.  Dr.  Heim  in  dieser  Sache  vorgegangen  ist,  eines  Urteils  enthalte,  so
ist  der  Grund  der,  daß  denn  doch  ziemlich  klar  zutage  liegt,  daß  Abg.
Dr.  Heim  mir  ein  Bein  stellen  wollte,  über  das  ich  schließlich  gefallen  bin.
Ich  glaube,  es  wäre  doch  besser  gewesen,  die  Sache  gleich  zu  bringen  und
zu  sagen:  „Hier  ist  ein  Erlaß,  wie  steht  es  mit  ihm?“  Statt  dessen  hat
der  Abg.  Heim  an  mich  eine  Frage  gestellt  und  nachdem  er  darauf  eine  dem
Bruchstück  des  Erlasses  widersprechende  Antwort  erhalten,  ist  er  aufgetreten
und  hat  gesagt:  „Hier  ist  das  Produkt,  du  haft  gelogen.“  Ich  muß  konstatieren,
  daß  die  Verhältnisse  in  Saargemünd  nicht  derart  waren,  daß  sie
auf  längere  Zeit  belassen  werden  konnten.  Da  schreibt  man  Brandschriften
über  die  Zustände  in  kleinen  Garnisonen,  da  spricht  man  von  dem  Zurückgehen
  der  Offizierkorps  in  moralischer  Beziehung  und  klagt  in  öffentlichen
Versammlunger,  und  wenn  von  den  Vorgesetzten  mit  etwas  rauher  Hand
eingegriffen  wird,  machen  sich  Denunzianten  aller  Art  geltend  und  bringen
schwere  Vorwürfe,  welche  wir  in  den  letzten  Tagen  erlebt  haben.  Heute
so,  morgen  so,  wie  es  gerade  paßt;  um  einen  mißliebigen  Minister  beiseite
zu  bringen,  scheut  man  vor  keinem  Mittel  zurück,  das  hat  die  letzte  Zeit
reichlich  gezeigt.

Die  Angelegenheit  wird  in  der  Presse  lebhaft  diskutiert;  im  allgemeinen
  greifen  Zentrum  und  Sozialdemokraten  den  Kriegsminister  heftig
an;  er  habe  durch  jenen  Erlaß  das  Gesetz  verletzt  und  die  Kammer  zu
täuschen  versucht.  Die  Liberalen  beurteilen  den  Fall  wie  der  Kriegsminister;
Abg.  Heim  habe  für  die  Niederlage  Pichlers  (S.  111)  Rache  nehmen
wollen.  —  Am  23.  Juli  reicht  der  Kriegsminister  seine  Entlassung  ein,  die
der  Prinzregent  ablehnt.  Die  liberalen  Blätter  begrüßen  diese  Entscheidung,
  weil  sie  das  Zentrum,  das  sich  als  regierende  Partei  fühle,  in
seine  Schranken  zurückweise.

25.  Juli.  (Königsberg.)  Prozeß  gegen  Sozialdemokraten
wegen  Hochverrats  und  Geheimbündelei.  (Vergl.  S.  33.)

Neun  Angeklagte,  die  sich  als  Anhänger  und  zum  Teil  als  Vertrauensmänner
  der  Sozialdemokratie  bekannten,  waren  beschuldigt,  1.  an
einer  Verbindung,  deren  Dasein,  Verfassung  oder  Zweck  vor  der  Staatsregierung
  geheim  gehalten  werden  sollte,  als  Mitglieder  teilgenommen  zu
haben;  2.  als  Deutsche  gegen  das  Kaiserreich  Rußland  und  den  Kaiser  von
Rußland  Handlungen  unternommen  zu  haben,  die,  wenn  sie  gegen  einen
Bundesstaat  oder  Bundesfürsten  begangen  worden  wären,  nach  §§  81,  82,
85  des  Strafgesetzbuches  zu  bestrafen  sein  würden,  indem  nämlich  die  Angeschuldigten
  durch  Verbreitung  von  Schriften  zur  Ermordung  des  Kaisers
von  Rußland  und  zur  Aenderung  der  Verfassung  des  russischen  Reiches
aufgefordert  habe;  und  3.  sich  gegen  den  Kaiser  Nikolaus  II.  von  Rußland
der  Beleidigung  schuldig  gemacht  zu  haben,  und  zwar  durch  Verbreitung
von  Schriften.

Drei  Angeklagte  werden  nach  elftägiger  Verhandlung  freigesprochen,
sechs  wegen  Geheimbündelei  zu  Gefängnisstrafen  von  2  bis  3  Monaten
verurteilt.  Wegen  hochverräterischer  Handlungen  gegen  Rußland  und
wegen  Beleidigung  des  Zaren  kann  eine  Verurteilung  nicht  erfolgen,  weil
die  Gegenseitigkeit,  von  der  das  Reichsstrafgesetzbuch  die  Strafbarkeit  dieser
Handlungen  abhängig  macht,  nicht  gewährleistet  ist  oder  doch  bei  Begehung
der  Tat  nicht  gewährleistet  war.

 

 

8*
        <pb n="124" />
        116  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  28.  —  Aug.  2.)

Der  Prozeß  war  in  der  Presse  lebhaft  verfolgt  worden;  das  Urteil
wird  außer  in  der  konservativen  als  eine  Niederlage  der  Staatsanwaltschaft
und  Schmälerung  des  Ansehens  der  Justiz  betrachtet.  Der  Prozeß  wird
als  ein  überflüssiger  Dienst,  den  Deutschland  Rußland  geleistet  habe,

etrachtet.

28.  Juli.  (Berlin.)  Der  Handelsvertrag  mit  Rußland
wird  untergeichnet.  —  Obgleich  er  nicht  veröffentlicht  wird,  greifen
ihn  liberale  Blätter  heftig  an;  er  enthalte  eine  Preisgebung  der
Industrie  zugunsten  der  Landwirtschaft.

Ende  Juli.  Die  Presse  über  die  Ermordung  Plehwes.

„Münchener  Post“  (Soz.):  „Einen  der  größten  Schurken  im  beamteten
  Rußland  hat  sein  Schicksal  erreicht.  Der  Mord,  dessen  geschäftiger
und  schuftiger  Diener  er  war,  das  Verbrechen,  in  dem  er  es  zur  höllischen
Vollkommenheit  gebracht  hatte,  hat  sich  gegen  ihn  gewendet.  Den  blutigsten
Büttel  Rußlands,  den  gemeinsten  Peiniger  des  russischen  Volkes,  den  Henker
Finnlands  hat  eine  Bombe  getötet.  Und  wenn  ein  offenes  Wort  im
russisch  geknuteten  Deutschland  noch  gesagt  werden  darf:  Der  Tod  war
für  diesen  verruchten  Halunken  zu  ehrlich.“

„Deutsche  Tageszeitung“:  „So  geschehen  eine  Woche  nach  dem
Königsberger  Prozeß,  in  dem  die  Sozialdemokraten  ihre  Verbündeten  in
Rußland  als  die  harmlosen  Kinder  darstellten,  gleichzeitig  aber  eine  Hetze
gegen  die  dem  Deutschen  Reich  befreundete  russische  Regierung  losließen,
die  in  einem  Gerichtssaal  bisher  unerhört  war.  Ob  diese  Reden  nicht  auch
einigen.  Einfluß  auf  den  Entschluß  zur  Ermordung  Plehwes  ausgeübt

haben?“

„Kreuzzeitung“:  „Herr  v.  Plehwe  war  ...  ein  ganzer  Mann  und
dazu  ein  Mann  mit  einem  Programm,  an  dessen  Ausführbarkeit  er  ehrlich
glaubte  und  von  dessen  Durchführung  er  die  Gesundung  Rußlands  erwartete.
  Er  konnte  diesem  Ziele  zuliebe  hart  und  rücksichtslos  sein;  unzweifelhaft
  aber  war  er  ein  russischer  Patriot.  Nikolaus  II.  verliert  in
ihm  den  Mann,  auf  dessen  Urteil  er  das  meiste  Gewicht  legte.  Eine  furchtbare
  Lücke  wird  sich  fühlbar  machen.“

Die  liberalen  und  Zentrumsblätter  erklären  meist,  daß  die  Tat  bei
den  russischen  Verhältnissen  nicht  überraschend  sei.  Nur  ein  Systemwechsel
in  Rußland  würde  solche  Verbrechen  unmöglich  machen.

Juli.  August.  Infolge  der  anhaltenden  Dürre  erleidet  die
Flußschiffahrt  große  Störungen.  Z.  B.  stellt  die  sächsisch-böhmische
Dampfschiffahrtsgesellschaft  den  Betrieb  auf  der  Elbe  gänzlich  ein
(2.  August).  Für  Schlesien  wird  von  der  Eisenbahn  eine  Frachtermäßigung
  für  Futtermittel  um  50  v.  H.  gewährt.

2.  August.  Vorschläge  zur  Personentarifreform.

Der  Präsident  des  deutschen  Handelstages  veröffentlicht  eine  Denkschrift
  vom  20.  Juli  über  die  Reform  der  Personentarife  auf  den  Eisenbahnen,
  worin  folgende  Vorschläge  gemacht  werden:  1.  Feststellung  der
Preise  einfacher  Fahrkarten  auf  die  Hälfte  der  jetzt  in  Preußen  für  Rückfahrkarten
  zu  zahlenden  Preise;  2.  Beseitigung  der  Zuschläge  für  Schnellzüge;
  3.  erhebliche  Ermäßigung  der  Gepäckfracht  unter  Beseitigung  des
Freigepäcks;  4.  Beibehaltung  der  vierten  Wagenklasse.
        <pb n="125" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  4.—10.)  117

Anfang  August.  Der  „Vorwärts“  veröffentlicht  eine  geheime
Kabinettsordre  des  Kaisers,  die  aus  Anlaß  des  Forbacher  Prozesses
(1908  S.  163)  Einschränkung  der  Öffentlichkeit  beim  Militärgerichtsverfahren
  verlangt.  —  Die  Angelegenheit  wird  lebhaft  diskutiert.

4.  August.  (Bayern.)  Die  Abgeordnetenkammer  genehmigt
die  Verbesserung  der  Besoldung  der  Staatsbeamten.

5.  August.  (Bayern.)  Die  Abgeordnetenkammer  genehmigt
einstimmig  einen  Antrag  Pichler  (Z.),  daß  die  pfälzischen  Eisenbahnen
  ihr  Steuerprivileg  vom  1.  Januar  1905  ab  verlieren  sollen.

5.  August.  (Tübingen.)  Professor  der  Philosophie  v.  Sigwart
  †.  Geboren  28.  März  1830,  seit  1865  ordentlicher  Professor
in  Tübingen.  Hauptwerke:  Logik,  Vorfragen  der  Ethik.

Anfang  August.  (Bayern.)  Differenzen  zwischen  den  beiden
Kammern.

Am  3.  August  tadelt  in  der  Reichsratskammer  Graf  Preysing
scharf  das  Auftreten  des  Abg.  Heim  gegen  den  Kriegsminister  (S.  113),
Heim  habe  Anteil  genommen  an  einer  Pflichtverletzung  eines  Beamten.
Gegen  diese  Kritik  protestieren  in  der  Abgeordnetenkammer  am  4.  August
Abg.  Heim  und  der  Präsident  v.  Orterer.  —  Der  Streit  wird  in  der

bayerischen  Presse  lebhaft  erörtert.  Die  liberale  Presse  erhofft  eine  Abwendung
  der  bayerischen  Aristokratie  vom  Zentrum.

8.  August.  (Bayern.)  Die  Abgeordnetenkammer  genehmigt
mit  131  gegen  13  Stimmen  das  Finanzgesetz.  Der  Etat  balanciert
mit  444825326      Millionen  Mark.

9.  August.  (Leipzig.)  Der  Geograph  Friedrich  Ratzel  in
Ammerland  †.  —  Geboren  30.  August  1844,  1876  Professor  der
Erdkunde,  seit  1886  an  der  Univerfität  Leipzig.  Hauptwerke:
Anthropogeographie  und  Völkerkunde.

9.  August.  (Swinemünde.)  Rückkehr  des  Kaisers  von  der
Nordlandsreise.

10.  August.  (Bayern.)  Schluß  des  Landtags.

August.  (Hessen.)  Es  wird  vielfach  von  Liberalen  gegen
die  neue  Wahlkreiseinteilung  (S.  111)  agitiert,  weil  sie  den  bürgerlichen
  Liberalismus  schädigen  müsse.

August.  (Berlin.)  Der  Kaiser  empfängt  die  Abordnung
der  südwestafrikanischen  Ansiedler  und  erklärt  ihnen  nach  Zeitungsberichten:


Was  die  Entschädigungsfrage  betreffe,  so  stehe  er  an  der  Spitze
eines  konstitutionellen  Staatswesens,  in  welchem  diese  Frage  verfassungsmäßig
  Sache  der  Legislative  sei.  Der  Reichskanzler  werde  aber  in  vollem

Einvernehmen  mit  ihm  sich  bemühen,  vom  Reichstage  weitere  Mittel  zur
Entschädigung  der  Ansiedler  zu  erlangen.  Wenn  bald  nach  Ausbruch  des
        <pb n="126" />
        118  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  18.)

Aufstandes  unter  den  Farmern,  nachdem  ihre  Existenz  vielfach  vernichtet
worden  und  nicht  ausreichende  Mittel  zu  Wiederaufbau  der  Farmen  bewilligt
  worden  seien,  sich  eine  Bewegung  gezeigt  habe,  das  Land  zu  verlassen,
  so  hoffe  er,  daß  die  Farmer  sich  das  Beispiel  ihrer  Vorfahren  in
der  alten  Heimat,  die  auch  viele  schwere  Kämpfe  um  ihre  Existenz  durchzuhalten
  hatten,  ohne  sich  entmutigen  zu  lassen,  zum  Vorbild  nehmen  und
als  Pioniere  deutscher  Kultur  auf  ihrem  vorgeschobenen  Posten  ausharren
werden.  In  der  großen  militärischen  Machtentfaltung,  die  zur  Niederwerfung
  des  Aufstandes  aufgeboten  worden  sei,  könnten  die  Ansiedler  eine
Gewähr  erblicken,  daß  Deutschland  diese  Kolonie,  von  deren  sehr  großem
Werte  er  voll  überzeugt  sei,  für  alle  Zeiten  festhalten  und  dafür  sorgen
wolle,  daß  ähnliche  Vorkommnisse  wie  dieser  Aufstand  für  alle  Zukunft
unmöglich  sein  sollen.  Er  würde  einen  Fortzug  der  Ansiedler  sehr  bedauern,
  weil  dann  die  ganzen  Kosten  der  jetzigen  Militärexpedition  und
vor  allem  alle  die  beklagenswerten  Opfer  an  Menschenleben  umsonst  gebracht
  worden  wären.  Er  werde  alles  tun,  was  in  seinen  Kräften  stehe,
um  den  Ansiedlern  zu  ihrem  Rechte  zu  verhelfen.

Mitte  August.  (Preußen.)  Der  Kultusminister  ordnet  Erhebungen

  über  die  konfessionellen  Verhältnisse  in  sämtlichen  Schulverbänden
  an.

18.  August.  (Preußen.)  Die  „Nordd.  Allgemeine  Zeitung“
schreibt  über  Verhandlungen  zwischen  der  Regierung  und  Interessenten
  wegen  Gewährung  von  Notstandstarifen:

„Von  der  durch  den  Verkehrsminister  empfangenen  Abordnung  des
Bundes  der  Industriellen  wurde  beantragt,  den  infolge  der  derzeitigen
Behinderung  der  Binnenschiffahrt  von  ihnen  angestrebten  Notstandstarif
auf  folgender  Grundlage  aufzubauen:  „Die  preußische  Staatsbahnverwaltung
gewährt  denjenigen  Betrieben  und  Händlern,  die  direkt  oder  indirekt  an
die  Benutzung  von  infolge  der  Dürre  unfahrbaren  Wasserstraßen  angewiesen
sind  und  ihre  Kalkulation  auf  billigere  Wasserfracht  ganz  oder  teilweise
basierten,  eine  Vergütung  der  Differenz  zwischen  Eisenbahn-  und  Wasserfracht
  für  den  Zugang  und  Abgang  von  Waren,  die  zum  Fabrikationsbetriebe
  erforderlich  sind  bezw.  daraus  hervorgehen.  In  Anrechnung  kommt
immer  nur  derjenige  Teil  der  Frachtdifferenz,  welcher  der  verhinderten
Benutzung  der  bestimmten  Wasserstraßenstrecke  entspricht.  Die  Vergütung
der  Frachtdifferenz  zwischen  Wasserstrecke  und  Eisenbahn  findet  für  Betriebe,
deren  Kalkulation  nicht  auf  den  Wasserstraßen  basiert,  nicht  statt.“  —  Vom
Minister  wurde  zunächst  die  Auffassung  widerlegt,  daß  es  sich  bei  dem
Notstandstarif  für  Futtermittel  nach  Schlesien  und  Teilen  Posens  um  eine
einseitige  Begünstigung  der  Landwirtschaft  handele.  Der  Futtermitteltarif
sei  gewährt  worden,  nicht  weil  einzelne  Landwirte  individuell  geschädigt
seien,  sondern  um  einer  allgemeinen  Landeskalamität,  wie  sie  sch  durch
eine  wesentliche  Verringerung  des  Viehstandes  ergeben  werde,  möglichst
vorzubeugen.  Wenn  auch  zugegeben  sei,  daß  die  Industrie  in  zahlreichen
Landesteilen  infolge  der  großen  Trockenheit  und  namentlich  durch  Behinderung
  der  Binnenschiffahrt  gleichfalls  Nachteile  erleide,  und  mit  mehr  oder
weniger  erheblichen  Verlusten  zu  rechnen  habe,  könne  von  einem  Notstande,
der  eine  Herabsetzung  der  Eisenbahnfrachten  rechtfertige,  nicht  die  Rede  sein.
Es  handle  sich  im  wesentlichen  um  Mehrausgaben,  die  den  einzelnen  Industriellen
  dadurch  erwachsen,  daß  statt  des  billigeren  Wasserweges  vorübergehend
  die  Eisenbahn  benutzt  werden  müßte.  Gewiß  sei  es  sehr  schmerzlich
        <pb n="127" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  21./25.)  119

und  beeinträchtige  in  zahlreichen  Fällen  den  Geschäftsgewinn  oder  zwinge
unter  Umständen  mit  Verlust  zu  arbeiten.  Indessen  könne  hieraus  kein
Anlaß  genommen  werden,  Ermäßigungen  von  Eisenbahnfrachten  zu  gewähren,
  die  lediglich  den  einzelnen  zugute  kommen  würden.  Ueberdies
ergäbe  sich  schon  aus  der  Formulierung  der  Vorschläge  selbst,  daß  sie
praktisch  undurchführbar  seien.  Nachdem  bei  der  eingehenden  Erörterun
der  geäußerten  Wünsche  der  Minister  auch  darauf  hingewiesen  hatte,  daß
durch  die  Frachtermäßigung  der  Eisenbahn  eine  Schädigung  der  Binnenschiffahrt,
  namentlich  der  kleineren,  herbeigeführt  werden  würde,  gab  er
schließlich  auf  Wunsch  eines  Teiles  der  Erschienenen  die  bestimmte  Erklärung
  ab,  daß  mit  einer  Ermäßigung  der  Eisenbahnfrachten  infolge  des
vorübergehenden  Versagens  der  Flußschiffahrt  nicht  gerechnet  werden  könne.“

21./25.  August.  (Regensburg.)  Generalversammlung  der
Katholiken  Deutschlands.  —  Politischer  oder  religiöser  Katholizismus;
  Wissenschaft  und  Glauben;  Schulfrage;  Autorität;  katholische
Weltanschauung.

Zum  Vorsitzenden  wird  Abg.  Porsch  gewählt.  —  In  den  Verhandlungen
  spricht  Abg.  Roeren  über  Papsttum  und  Ultramontanismus.  Die
Trennung  des  religiösen  und  politischen  Papsttums,  die  häufig  versucht
werde,  sei  unmöglich.  Z.  B.  könne  der  Papst  nicht  untätig  zusehen,  wie
in  Frankreich  die  Kirche  mißhandelt  werde.  Ebenso  gebe  es  keine  Scheidung
  zwischen  politischem  und  religiösem  Katholizismus.  Entweder  Kirche
und  Papsttum  mit  ihrer  Weltmission,  oder  überhaupt  keine  Kirche  und  kein
Papsttum  mit  göttlicher  Sendung.  —  Professor  Schnürer  protestiert  gegen
die  Behauptung,  daß  die  Wissenschaft  den  Glauben  überwunden  habe.  Der
praktischste  Beweis  für  die  Vereinbarkeit  von  Wissenschaft  und  Glaube  wird
geliefert  durch  die  nicht  geringe  Zahl  großer  Forscher,  die  sich  als  gläubig
bekannt  haben  und  noch  bekennen.  (Beifall.)  Gewiß,  die  Wissenschaft  ist
auch  gefördert  worden  durch  Gelehrte,  die  des  Glaubens  bar  sind,  aber
das  beweist  nichts  weiter,  als  daß  es  Gebiete  der  Wissenschaft  gibt,  die  in
gleicher  Weise  von  gläubigen  und  ungläubigen  Forschern  beackert  werden
können.  Das  ist  nichts  Neues;  neu  aber  ist,  wenn  man  denen,  die  als
gläubige  Forscher  die  Wissenschaft  fördern  wollen,  den  Zutritt  zu  den
akademischen  Lehrstühlen  wehren  will.  Man  vergißt  dabei,  daß  die  Kirche
es  gewesen  ist,  bei  der  die  Wissenschaft  eine  gute  Heimstätte  gefunden  hat.

Ueber  die  Schulfrage  erklärt  Abg.  Schädler:  Der  Anspruch,  ihre
Kinder  selbst  zu  erziehen,  ist  ein  unantastbares  natürliches  Recht  der  Eltern,
und  die  Schule  ist  nicht  Selbstzweck,  sie  ist  auch  nicht  selbständig,  sondern
sie  ist  lediglich  die  Stellvertreterin  der  Eltern.  (Lebhafter,  langanhaltender
Beifall  und  Zustimmung.)  Gott  sei  Dank,  daß  es  doch  noch  Tausende
katholischer  Lehrer  und  Lehrerinnen  gibt,  die  in  diesem  Sinne  ihr  hohes
Amt  auffassen  (Lebhafter  Beifall),  die  es  wagen,  gegen  den  Strom  zu
schwimmen.  Die  Aufgabe  der  Schule  ist  nicht  bloß  zu  lehren,  sondern  vor
allem  zu  erziehen,  und  eine  wirkliche  Erziehung  ohne  Religion  ist  undenkbar
  und  bleibt  Dressur.  Deshalb  muß  der  Trägerin  der  Religion,  der
Kirche,  ihr  Recht  und  ihr  Einfluß  beim  Unterricht  und  der  Erziehung  gewahrt
  bleiben;  sie  ist  die  große  Erzieherin,  das  hat  sie  in  Jahrhunderten
bewiesen.  Ihr  Diplom  als  Erzieherin  ist  eingegraben  in  eherne  Tafeln,
und  es  ist  ihr  gegeben  von  niemand  anders  als  von  Gottes  Sohn,  der  da
gesagt  hat:  Gehet  hin  und  lehret  alle  Völker.  Die  Kirche  hat  einen  Rechtstitel,
  der  älter  ist,  als  der  Rechtstitel  aller  Staaten.  Dabei  gehen  wir
nicht  einmal  soweit,  die  Schule  allein  für  die  Kirche  in  Anspruch  zu  nehmen;
        <pb n="128" />
        120  Des  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (August  21./25.)

geistliche  und  weltliche  Macht  sollen  Hand  in  Hand  gehen  in  der  Fürsorge

für  eine  christliche  Erziehung  der  Jugend.  Mag  der  Staat  noch  so  viele
Rechte  für  sich  in  Anspruch  nehmen,  eines  hat  er  nicht:  niemals  darf  er
ein  Kind  entgegen  den  Pflichten  und  entgegen  dem  Willen  katholischer
Eltern  erziehen  wollen,  wenn  er  sich  nicht  dem  Vorwurf  des  ärgsten  Gewissenszwanges
  aussetzen  will.  Darum  fordern  wir  die  konfessionelle  Schule.
Konfession  ist  praktische  Religion;  Religion  ohne  Konfession  ist  Konfusion.
Die  Religion,  das  fordern  wir,  soll  nicht  die  Magd  sein,  sondern  sie  soll
die  Sonne  sein  für  unser  ganzes  Schulwesen,  und  zwar  von  der  Volksschule
  angefangen  bis  zu  den  Universitäten.  Das  Kind  zurück  zur  Mutter,
die  Schule  zur  Kirche!  (Stürmischer,  anhaltender  Beifall.)

Abg.  Gröber  stellt  in  der  Behandlung  der  Autoritätsfrage  folgende
Sätze  auf:  1.  Von  Natur  aus  ist  es  dem  Menschen  angeboren,  in  der
bürgerlichen  Gesellschaft  zu  leben;  in  der  Vereinzelung  fehlt  dem  Menschen
die  zum  Leben  notwendige  Pflege  und  Fürsorge  und  ebenso  die  Möglichkeit
  einer  Ausbildung  seines  Geistes  und  Gemütes,  und  daher  hat  es  die
christliche  Vorsehung  so  geordnet,  daß  der  Mensch  in  eine  menschliche  Gemeinschaft,
  die  häusliche  Gesellschaft,  hineingeboren  wird.  2.  Nun  kann
aber  keine  menschliche  Gesellschaft  bestehen,  wenn  nicht  jemand  an  der  Spitze
steht,  der  jedes  Mitglied  der  Gesellschaft  zu  dem  gemeinsamen  Ziele  durch
einen  wirksamen  und  gleichmäßigen  Impuls  hinbewegt.  Es  muß  also
naturgemäß  für  die  bürgerliche  Gesellschaft  eine  Gewalt  bestehen,  die  sie
leitet;  diese  Gewalt  nennen  wir  „Autorität“.  3.  Daraus  folgt,  daß,  wie
die  Gesellschaft,  so  auch  die  Autorität  in  der  Natur  des  Menschen  beruht,
und  somit  im  Schöpfer  der  Natur,  in  Gott  selbst  ihren  Ursprung  hat.  Es
gibt  keine  Autorität  außer  von  Gott.  Zur  Durchführung  dieser  Grundsätze
  fordert  er:  1.  Die  Wiederherstellung  voller  Freiheit  der  höchsten
Autorität  der  Kirche.  (Beifall.)  2.  Eine  eifrige  Pflege  einer  christlichen
Erziehung  und  Unterweisung  des  Volkes,  und  zwar  auf  allen  Stufen  der
Schule,  von  der  Volksschule  angefangen  bis  hinauf  zu  unseren  Universizäten,
  3.  Die  Wiederherstellung  einer  christlichen  Staats-  und  Gesellschaftsordnung.


Ueber  die  Sicherheit  und  Weitherzigkeit  der  katholischen  Weltanschauung
  führt  Professor  Meyenbergt  (Luzern)  aus:  Blicken  wir  auf
den  Abschluß  des  Lebens  Jesu  und  in  die  Schlüsse  der  vier  Evangelien.
Jesus  steht  vor  den  elf  Aposteln  und  im  Geiste  vor  allen  ihren  Nachfolgern.
  Da  sagte  er  ein  Wort,  das  noch  nie  ein  Mensch,  auch  nicht  auf
der  höchsten  Stufe  der  Kultur  und  der  Macht,  versucht  hat  —  die  Tatsachen
  hätten  ihn  ja  schon  nach  drei  Minuten  Lügen  gestraft  —:  Mir  ist
alle  Gewalt  gegeben  im  Himmel  und  auf  Erden.  In  diesem  Allmachtsgefühle
  vollendete  Jesus  die  Kirche  als  Lehrerin  der  Wahrheit  Christi,  als

Verkündigerin  des  Gesetzes  Christi,  als  Zeugin  des  Lebens  Christi,  als
Priesterin  der  Gnade  Christi,  organisiert  und  gegründet  um  und  auf  das
Papsttum  für  alle  Welt:  Weide,  o  Petrus,  meine  Lämmer,  weide  meine
Schafe!  Und  noch  einmal  sagt  Jesus  ein  ganz  klares,  bestimmtes  Allmachtswort:
  Und  siehe,  ich  bleibe  bei  euch  alle  Tage  —  also  auch  in
Perioden  und  Tagen,  wo  menschliche  Schwachheiten  und  Untreuen  sich  hoch
an  die  Kirche  emporrankten  —  bis  an  das  Ende  der  Welt.  Was  ist  doch
das  für  ein  Gotteswort,  für  eine  Allmachts-  und  Liebestat  voll  der  Sicherheit
  und  Weitherzigkeit!  Wenn  wir  uns  deshalb  den  feierlichsten  Entscheidungen
  eines  Konzils,  der  feierlichen  Verkündigung  eines  Dogmas,  auch
dem  Papst,  dem  allgemeinen,  über  die  ganze  Erde  ausgebreiteten  eigenen
Lehramt  der  Kirche  unterwerfen  —  —  dann  beugen  wir  uns  nicht  blind
vor  einer  imperialen  Macht,  vor  einem  Synkretismus  der  römischen  Kaiser-
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Aug.  27.—Sept.  1.)  121

gewalt,  der  heidnischen  Oberpriesterwürde  und  des  christlichen  römischen
Bischofs  —  nein,  aus  Wahrheitsinteresse  unterwerfen  wir  uns.  Wie  wenn
der  Forscher  nach  mühevoller  Arbeit  von  unten  nach  oben  aufjubelt  und
sich  der  entdeckten  Wahrheit  unterwirft  —  so  unterwerfen  wir  uns,  weil
wir  nachweisbar  die  göttliche  Allmachts-  und  Wahrheitsgarantie  besitzen.
Hier  tritt  uns  entgegen:  die  übernatürliche  Wahrheit  von  oben;  wir  empfangen
  nicht  unterschobenes  Unkraut,  sondern  ernten  von  der  Weizensaat
Christi  und  der  Apostel  —  das  Dogma  der  Wahrheit.

27.  August.  (Herne.)  Die  Generalversammlung  der  Bergwerksgesellschaft
  Hibernia  lehnt  die  Verstaatlichung  ab.  —  Die
Regierung  wünscht  die  Erwerbung,  um  ihren  Einfluß  im  westfälischen
  Industrierevier  zu  vergrößern,  insbesondere  die  Ausbildung
eines  Kohlenmonopols  der  großen  Kartelle  zu  verhindern.  (Vergl.

Preußische  Jahrbücher  Bd.  117  S.  556.)

29.  August.  (Magdeburg.)  Der  deutsche  Innungs-  und
Handwerkertag  fordert  gesetzlichen  Schutz  der  Arbeitgeber  gegen
frivole  Schädigungen  seitens  der  Arbeiterorganisationen  durch
Arbeitseinstellungen,  Boykotte  u.  s.  w.  Jeder  Boykott  soll  strafrechtlich
  verfolgt  werden.

Ende  August.  (Reichslande.)  Der  Bischof  von  Straßburg
schreibt  für  seine  Diözese  die  deutsche  Aussprache  der  lateinischen
Kirchenformeln  vor  anstatt  der  bisherigen  französischen.

30.  August.  (Speyer.)  Feierliche  Einweihung  der  Protestationskirche
  und  eines  Lutherdenkmals.

30.  August.  Nach  einer  Veröffentlichung  des  „Reichs-Anzeigers“
schließt  das  Jahr  1903  mit  einem  Fehlbetrag  von  6344825    Mark.
Die  Mehrausgaben  betragen  dem  Etat  gegenüber  9825978      Mark,
die  Mehreinnahmen  3481153      Mark.

30.  August.  (Oldenburg.)  Bei  den  Landtagswahlen  erhalten
  die  Nationalliberalen  8  (bisher  11),  das  Zentrum  8  (8),
die  Nationalsozialen  2  (0),  freisinnige  Volkspartei  10  (12),  Sozialdemokraten
  4  (6),  Bund  der  Landwirte  8  (3)  Mandate.

1.  September.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  in
Schaumburg-Lippe  erhält  Brünstermann  (kons.)  3584,  Klingenhagen
  (Soz.)  2192,  Crüger  (fr.  Vp.)  1453  Stimmen.  Bei  der
Stichwahl  am  9.  September  erhält  Brünstermann  4519,  Klingenhagen
  2657  Stimmen.

1.  September.  (Danzig.)  Ein  deutsch--österreichisch-ungarischer
Eisenbahnkongreß  behandelt  Fragen  des  gegenseitigen  Güterverkehrs
und  der  Wagenbenutzung.
        <pb n="130" />
        122  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  2.—5.)

2.  September.  (Berlin.)  Der  Kaiser  hält  bei  der  Festtafel

  anläßlich  der  Herbstparade  folgende  Rede:

Am  heutigen  Tage  kann  Ich  Meine  Freude  aussprechen  über  die
Leistungen,  die  Ich  vom  Gardekorps  gesehen  habe.  Ich  bin  der  festen
Ueberzeugung,  daß  die  heimgegangenen  Könige  und  Feldherren  auch  mit
hoher  Freude  heute  herabgeblickt  haben  auf  die  jüngere  Generation,  die  zu
friedlicher  Entwicklung  ihre  Kräfte  angespannt  hat.  Ganz  besonders  beglückwünsche
  Ich  das  Gardekorps  zu  der  Ehre,  die  ihm  heute  zu  teil  geworden
  ist,  daß  so  viele  deutsche  Fürsten  hergekommen  sind,  um  in  seinen
Reihen  an  dem  heutigen  Tage  teilzunehmen.  Es  ist  wohl  in  der  Geschichte
des  Korps  noch  nicht  dagewesen,  daß  achtzehn  Schwarze  Adler  in  seiner
Front  gestanden  haben.  Ich  danke  den  Herren  von  ganzem  Herzen  für
ihr  Erscheinen;  vor  allem  aber  danke  Ich  der  Frau  Großherzogin,  daß  sie
die  Gnade  gehabt  hat,  eine  Chefstelle  anzunehmen  bei  Meinem  alten  guten
Leib-Grenadier-Regiment,  dessen  Chef  schon  einmal  die  Schwester  Kaiser
Wilhelms  des  Großen,  eine  Großherzogin  von  Mecklenburg,  gewesen  ist.
In  allem  diesen  erblicke  Ich  die  Fortsetzung  der  ruhmreichen  Traditionen
der  heute  versammelt  gewesenen  Truppen.  Ich  vereinige  alle  Meine  Gefühle,
  den  Dank  und  die  Wünsche  für  die  Armee  in  dem  Ruf:  Es  leben
das  Gardekorps  und  alle,  die  seine  Uniform  tragen.  Hurra,  hurra,  hurra!

Die  Großherzogin  von  Mecklenburg-Schwerin,  die  an  der  Parade
teilgenommen  hat,  wird  zum  Chef  des  Grenadier-Regiments  8  ernannt.

3./4.  September.  (Leipzig.)  Der  Vertretertag  der  nationalliberalen
  Jugendvereine  faßt  folgenden  Beschluß  über  die  Volksschule:



Die  allgemeine  Volksschule  ist  eine  weltliche  Einrichtung,  deren
Leitung  ausschließlich  dem  Staat  zusteht.  Die  Schulaufsicht  muß  durch
Staatsbeamte  im  Hauptamt  ausgeübt  werden;  als  Schulinspektoren  dürfen
lediglich  Fachmänner  angestellt  werden.  Das  Staatsinteresse  fordert  für
die  Volks-  und  Lehrerbildung  eine  allen  Bekenntnissen  gemeinsame  Schule
(Simultanschule).  Dem  Religionsunterricht,  der  unter  Aufsicht  des  Staates
nur  durch  von  ihm  zugelassene  Lehrer  erteilt  wird,  ist  im  Lehrplan  in
gebührendem  Umfange  Raum  zu  gewähren;  entsprechend  dem  Grundsatze
der  Gewissensfreiheit  dürfen  jedenfalls  Kinder  von  Dissidenten  gegen  den
Willen  der  Eltern  zur  Teilnahme  am  Religionsunterricht  nicht  angehalten
werden.  Gründliche  Vorbildung  und  angemessene  Besoldung  müssen  dem
Lehrer  die  notwendige  geistige  und  wirtschaftliche  Unabhängigkeit  sichern.

4.  September.  Der  deutsche  Kronprinz  verlobt  sich  mit  der
Herzogin  Cäcilie  zu  Mecklenburg-Schwerin.

5.  September.  (Altona.)  Anläßlich  der  Manöver  besucht
der  Kaiser  Altona  und  erwidert  auf  die  Ansprache  des  Oberpräsidenten:



Mit  ganz  besonders  herzlichem  Dank  erwidere  Ich,  verehrter  Oberpräsident,
  Ihre  patriotischen  und  zu  Herzen  gehenden  Begrüßungsworte.
Wie  könnte  es  auch  anders  sein,  da  Ich  auch  im  Namen  Meiner  Frau,
der  Kaiserin  und  Königin,  ihren  Dank  auf  dem  Boden  ihres  Heimatlandes
ihren  Landsleuten  gegenüber  dem  Meinen  anzuschließen  in  der  Lage  bin.
Ich  freue  Mich  von  Herzen  der  Entwicklung  dieser  schönen  Provinz  sowohl
in  landwirtschaftlicher  Beziehung  wie  auch  was  Handel,  Schiffbau  und
        <pb n="131" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einelnen  Glieder.  (September  6.)  123

Verkehr  betrifft,  deren  Emporblühen  Ich  im  Laufe  der  Jahre  persönlich
habe  beobachten  können.  Was  ist  aus  Kiel  und  Altona  geworden!  Was
verdanken  diese  Städte  nicht  der  Entwicklung  unserer  Handelsmarine  wie
unserer  Wehrmacht  zur  See!  Wenn  wir  mit  Dank  gegen  Gott  die  jetzige
Blütezeit  und  den  Aufschwung  dieses  Landes  betrachten,  so  ist  es  unsere
Pflicht,  der  Gestalt  des  edlen  Fürsten  zu  gedenken,  der  hier  gelebt  hat,  der
deutsch  bis  in  das  Innerste  seines  Markes  war,  und  der  schwer  und  viel
gelitten  hat,  ohne  an  seinen  Idealen  zu  verzweifeln  oder  sich  selber  je
untreu  zu  werden.  War  ihm  das  Leiden  bei  den  Vorbereitungen  für  das
Erstarken  Preußens  und  die  Einleitung  zur  Wiedergeburt  des  Deutschen
Reiches  vorbehalten,  so  durfte  er  an  der  Seite  Meines  erlauchten  Herrn
Baters  an  des  Deutschen  Reiches  Neuerstehen  Anteil  nehmen.  Der  Himmel
aber  hat  es  gefügt,  daß  der  Glanz  der  neuerkämpften  deutschen  Kaiserkrone
auch  auf  dem  Haupte  der  ältesten  Tochter  Herzog  Friedrichs,  der  Kaiserin,
erstrahlen  konnte.  Was  ich  einst  im  Jahre  1890  zu  Glücksburg  Mir  von
der  Kaiserin  zu  sagen  gestattete,  ist  nunmehr  vom  ganzen  Lande  rückhaltlos
anerkannt  worden.  Der  Königin  Luise  gleich  an  Volkstümlichkeit,  gewonnen
durch  Werke  der  Liebe  an  Armen  und  Leidenden  und  durch  Stärkung  und
Pflege  des  Hortes  unseres  Volkes:  des  Familiensinnes  —  steht  Ihrer
Majestät  Bildnis  in  den  Herzen  aller  Untertanen  unauslöschlich  eingeprägt.
Mit  Stolz  blickt  der  Schleswig-Holsteiner  auf  die  erhabene  Tochter  seines
Landes.  Wenn  ich  daher  Mein  Glas  erhebe,  um  auf  das  Wohl  Schleswig-Holsteins
  zu  trinken,  so  gilt  es  auch  vornehmlich  Meiner  geliebten  Gemahlin,
  als  der  edlen  Tochter  des  schönen,  meerumschlungenen  Landes,  als
der  ersten  deutschen  Frau,  die  Gott  uns  allen  erhalten  möge  als  Segenspenderin
  bis  in  ferne  Zeiten.  Ihre  Majestät,  die  Kaiserin  und  Königin  und
mit  ihr  die  Provinz:  hurra,  hurra,  hurra!

6.  September.  (Hamburg.)  Bei  einem  Festmahl  erwidert
der  Kaiser  auf  die  Begrüßung  des  Oberbürgermeisters:

In  erhebenden  Worten  haben  Euere  Magnifizenz  Meine  Frau,  drei
Bundesfürsten  und  Mich  willkommen  geheißen  im  Namen  der  Stadt  Hamburg,
  und  es  fehlen  Mir  die  Worte,  um  den  Gefühlen  Ausdruck  zu  geben,
die  Mich  beseelen,  beim  Anhören  dieses  Ausdruckes  von  Patriotismus,  von
Hingabe  und  von  freundlicher  Liebenswürdigkeit.  Von  ganzem  Herzen
haben  wir  uns  gefreut,  daß  die  Manövertage  die  Gelegenheit  gaben,  Hamburg
  zu  besuchen.  Ich  darf  wohl  sagen,  es  hat  Mir  heute  aus  dem  Verhalten
  der  Bevölkerung  entgegengeklungen,  als  ob  die  Hamburger  Mich
nicht  mehr  als  fremden  Souverän,  sondern  als  einen  alten  Bekannten  begrüßt
  haben.  Sie  haben  der  Reihe  der  Tage  gedacht,  die  Ich  ehemals
hier  bei  Ihnen  zugebracht  habe,  und  der  Ereignisse,  die  sich  daran  geknüpft
haben.  Nun,  der  inhaltsschwerste,  der  18.  Oktober  1899,  hat  Früchte  gezeitigt,
  und  der  Appell  an  das  deutsche  Volk  ist  nicht  ungehört  geblieben.
Der  Erfolg  desselben  ist  in  dem  Kern  der  deutschen  Flotte  zu  erblicken,
der  nunmehr  verankert  vor  der  Elbmündung  liegt,  um  Meine  Inspizierung
zu  erwarten.  Das  deutsche  Volk  hat  die  Berechtigung,  die  Flotte  und  das
Heer  sich  zu  halten,  deren  es  bedarf  zur  Vertretung  seiner  Interessen,  und
niemand  wird  es  daran  hindern  wollen,  dieselben  auszubauen  nach  seinem
Wunsch  und  Willen.  Der  gestrige  Tag  hat  wohl  für  manches  Hamburger
Kind  zum  erstenmal  das  Bild  einer  großen  Parade  gebracht;  und  Ich  bin
fest  überzeugt,  daß  mancher  Hamburger,  als  er  die  glitzernden  Reihen  der
herrlichen  Truppen  des  9.  Armeekorps  und  des  forschen  Landungskorps
gesehen  hat,  zum  erstenmal  sich  darüber  klar  geworden  ist,  was  es  heißt,
Armee  und  Flotte  in  diesen  schimmernden  Reihen  zu  sehen.  Auch  die
        <pb n="132" />
        124  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  7.  10.)

Söhne  der  Hansestädte  und  die  Regimenter,  deren  Fahnen  dort  vorbeiwettern
  und  deren  Nummern  an  uns  vorbeigezogen,  haben  auch  eine  Geschichte
  und  haben  redlich  sich  geschlagen  und  Blut  und  Leben  eingesetzt,
um  das  deutsche  Vaterland  wieder  zu  einigen,  aber  noch  mehr:  Wir  haben
uns  erfreut  an  dem  Anblick  der  Jugend,  die  dort  auf  den  Heeresdienst
vorbereitet  und  gedrillt  in  den  stolzen  Reihen  vorüberschritt;  und  so  manches
ältere  Menschenherz  hat  mit  Bewegung  das  Spalier  betrachtet,  das  vom
Paradeplatz  bis  in  die  Stadt  herein  dastand,  Kriegervereine  an  Kriegervereine,
  eisgraue  Leute  neben  jüngeren,  mit  Kriegsmedaillen  aus  den  vergangenen
  Zeiten  auf  der  Brust  uns  den  Huldigungsgruß  entgegenbringend.
Das  sind  die  Kriegskameraden  Kaiser  Wilhelms  des  Großen  und  Kaiser
Friedrichs,  das  sind  die  alten  Hanseaten,  die  das  Leben  eingesetzt  haben,
um  uns  das  Reich  zu  gewinnen.  Denn  dadurch,  daß  das  von  Meinem
Großvater  vorbereitete  Heer  in  der  Stunde  der  Gefahr  eine  scharfe  Waffe
war,  die  er  schwingen  konnte,  dadurch  kam  das  deutsche  Volk  wieder  zur
Einheit.  Und  seit  das  deutsche  Volk  geeint  ist,  und  das  Vaterland  in
vollster  Rüstung  dasteht,  haben  wir  Frieden.  So  möchte  Ich  an  dem  heutigen
  Tage  den  speziell  militärischen  Charakter  des  Besuches  dadurch  besonders
  betonen,  daß  Ich  die  Hansestädte  in  nähere  Beziehung  zu  Meiner
Armee  bringe.  Wie  Ihnen  bekannt  ist,  hat  ein  jeder  neue  Kreuzer  in
Meiner  Marine  den  Namen  einer  Hansestadt  erhalten.  Ich  habe  befohlen
unter  dem  gestrigen  Datum,  daß  die  drei  Infanterie-Regimenter,  die  in
Garnison  in  den  drei  Hansestädten  stehen,  von  nun  an  die  drei  Städtenamen
  tragen  sollen:  Regiment  Hamburg,  Regiment  Bremen  und  Regiment
Lübeck.  Mögen  Sie  hieraus  die  Zuversicht  schöpfen,  daß  Meine  vollste  und
innerlichste  Dankbarkeit  und  Mein  wärmstes  Interesse  den  Hansestädten
und  vor  allem  Hamburg  gilt.  Daß  Ich  der  festen  Ueberzeugung  bin,  daß
uns  Gott  die  Kraft  geben  wird,  mit  Hilfe  Ihrer  tapferen  Regimenter  dem
deutschen  Volke  den  Frieden  zu  erhalten,  daß  das  Blühen  und  Gedeihen
Hamburgs  unter  dem  Schutze  dieses  Friedens  nie  aufhören  möge,  und  daß
Hamburg  sich  entwickeln  möge  bis  in  die  fernsten  Zeiten,  darauf  leere  Ich
Mein  Glas.  Die  Stadt  Hamburg  und  die  Hansestädte  hurra,  hurra,  hurra!

7.  September.  (Lübeck.)  Der  deutsche  Handels-  und  Gewerbekammertag
  empfiehlt  die  Förderung  des  Handwerks  durch
Genossenschaften  und  fordert  ein  Verbot  an  die  Reichs-  und  Staatsbeamten,
  sich  an  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften  zu  beteiligen.


10.  September.  (Brunsbüttelkog.)  Bei  einem  Paradediner
erwidert  der  Kaiser  die  Ansprache  des  Admirals  v.  Köster  mit  folgender
  Rede  auf  die  Marine:

Tief  bewegt  durch  die  Worte,  welche  Euere  Exzellenz  soeben  im
Namen  der  aktiven  Schlachtflotte  Mir  entgegengebracht  haben,  beantworte
Ich  dieselben  von  ganzem  Herzen  mit  freudiger  Zustimmung.  In  die
Marine  und  in  Meine  Schlachtflotte  ist  der  Geist  hereingezogen,  den  Ich
hereingezogen  zu  sehen  wünschte;  es  ist  das  erreicht  in  Bezug  auf  das
Verhältnis  der  Offiziere  Meiner  Marine  zu  Mir,  was  Ich  Mir  zum  Ziel
gesetzt  hatte,  als  Ich  zur  Regierung  kam.  Ich  fand  eine  Marine  vor,
deren  vortreffliches  Material  in  Bezug  auf  das  Offizierkorps  nicht  das
volle  Gefühl  hatte  der  absoluten  Zugehörigkeit  zu  der  Person  des  allerhöchsten
  Kriegsherrn.  Es  konnte  auch  nicht  anders  sein  bei  der  historischen
und  der  militärischpolitischen  Entwicklung  unserer  Wehrmacht,  die  es  also
        <pb n="133" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  10./11.)  125

mit  sich  gebracht.  Und  es  ist  Mir,  wie  Ich  es  heute  übersehe,  in  jeder
Beziehung  geglückt:  das  Offizierkorps  der  Marine  ist  Mein  Offizierkorps
und  die  Herren  sind  Meine  Offiziere  und  Meine  Kameraden  geworden.
Und  dadurch,  daß  dieser  enge  und  innige  Zusammenhang  erreicht  ist,  gleich
dem,  der  schon  die  Jahrhunderte  hindurch  zwischen  dem  Offizierkorps  der
Landarmee  und  ihren  Königen  besteht,  ist  es  möglich  gewesen,  daß  diese
großen  Leistungen  geboten  werden  konnten.  Denn  auch  hier  heißt  es:  der
Buchstabe  tötet,  aber  der  Geist  macht  lebendig.  Derselbe  hat  sich  auch
hier  tätig  erwiesen  und  die  herrlichsten  Beispiele  geliefert.  Ich  begrüße
in  diesem  Geist  freudiger  Hingabe,  aufopfernder  Arbeit,  des  Gehorsams
und  der  Disziplin  in  den  jüngeren  Offizieren  die  frohe  Gewißheit  für  die
Zukunft,  daß,  welche  Aufgaben  auch  an  die  Marine  herantreten  werden,
sie  sich  in  jeder  Beziehung  ihnen  gewachsen  zeigen  wird  und  als  eine  gute
und  zuverlässige  Waffe  in  Meiner  Hand.  Die  Wurzeln  ihres  Lebens
reichen  in  die  frühere  Zeit  zurück,  und  Ich  hoffe,  daß  Seine  Exzellenz
Admiral  v.  Knorr  aus  diesen  Tagen  die  Ueberzeugung  wird  entnehmen
können,  daß  der  Schneid  und  die  Tapferkeit  und  die  Hingabe  von  Gut
und  Blut  für  König  und  Vaterland,  die  er  schon  mit  seinem  Beispiel  bewiesen
  hat,  auch  heut  noch  ebenso  in  der  Marine  lebendig  sind.  Daß  dem
immer  so  sei,  darauf  erhebe  Ich  Mein  Glas  und  rufe:  Die  aktive  Schlachtflotte
  und  Meine  Marine  hurra,  hurra,  hurra!

10.  September.  Der  Kaiser  erläßt  folgende  Kabinettsordre
an  den  Admiral  v.  Köster  über  die  Leistungen  der  Marine:

Nachdem  die  von  Mir  geleiteten  Flottenmanöver  ihren  Abschluß
gefunden  haben,  nehme  Ich  gern  Anlaß,  Ihnen  auszusprechen,  daß  die
Vorführungen    der  aktiven  Schlachtenflotte  Meine  vollste  Zufriedenheit  gefunden
  haben.  Die  Schiffe  wie  ihre  Besatzungen  ließen  bei  der  Parade
erkennen,  daß  auf  ihre  äußere  Erscheinung  diejenige  Sorgfalt  verwendet
wird,  welche  einem  gesunden  inneren  Schiffsdienst  entspricht.  Bei  den
taktischen  Exerzitien  trat  die  Exaktheit  besonders  vorteilhaft  hervor,  mit
der  Posten  von  den  einzelnen  Schiffen  eingenommen  und  gehalten  und
Uebergänge  ausgeführt  wurden.  Es  ist  Mir  dies  ein  erfreulicher  Beweis
dafür,  daß  die  Führung  der  Schiffe  überall  fest  in  der  Hand  der  Befehlshaber
  liegt.  Im  Aufklärungsdienst  haben  die  Manöver  gezeigt,  daß  auch
auf  diesem  Gebiete  ein  weiterer  wesentlicher  Schritt  vorwärts  gemacht  ist.
Wie  Ich  schon  aus  Anlaß  der  Parade  bei  Altona  sagen  konnte,  daß  das
Landungskorps  sein  Examen  gut  bestanden  habe,  so  kann  Ich  dies  heute
mit  Bezug  auf  die  gesamte  Leistung  Meiner  Flotte  nur  wiederholen.  Ich
ersuche  Sie,  den  Admiralen,  Kommandanten  und  Offizieren  Meine  vollste
Anerkennung  sowie  die  aus  der  Anlage  ersichtlichen  Gnadenbeweise  bekannt
zu  geben  und  den  Mannschaften  Meine  volle  Zufriedenheit  mit  ihrem
Eifer,  Haltung  und  ihren  Leistungen  auszusprechen.  Der  vorteilhafte  Eindruck,
  den  das  Aeußere  und  das  tadellose  Auftreten  der  Besatzungen  der
aktiven  Schlachtenflotte  überall  im  Auslande  erweckt  und  hinterlassen  hat,
erfüllt  Mich  mit  besonderer  Genugtuung.  Die  Ordensdekorationen  für
Angehörige  der  Schlachtenflotte  und  der  derselben  vorübergehend  zugestellten
Schiffe,  soweit  Ich  die  Dekorationen  den  Betreffenden  nicht  bereits  selbst
behändigt  habe,  folgen  zur  Aushändigung  anbei.

Brunsbüttel,  an  Bord  Meiner  Jacht  Hohenzollern,  den  10.  Sept.  1904.

Wilhelm  I.  R.

10./11.  September.  (Dresden.)  Der  Parteitag  der  deutschen
Reformpartei  verlangt  u.  a.  Verschärfung  der  Bedingungen  für  die
        <pb n="134" />
        126  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  11.  15.)

Zulassung  von  auswärtigen  Studenten  und  Bildung  einer  oppofitionellen
  Mittelstandspartei.

11.  September.  (Schwerin  in  Mecklenburg.)  Das  Kaiserpaar
  besucht  den  Schweriner  Hof.  Auf  die  Begrüßung  des  Großherzogs
  erwidert  der  Kaiser:

Gestatten  Eure  königliche  Hoheit,  daß  Ich  in  Meinem  Namen,  im
Namen  der  Kaiserin  und  im  Namen  Meines  Sohnes  für  die  gnädigen
Worte  aus  tiefstem  Herzen  innigsten  Dank  ausspreche.  Mit  hoher  Freude
haben  Wir  die  Kunde  vernommen  von  der  Verlobung  Unseres  Sohnes  mit
Ihrer  Hoheit  der  Herzogin  Cäcilie.  Es  sind  alte,  liebe  und  werte  Traditionen
  und  Erinnerungen,  die  Eure  königliche  Hoheit  aufgefrischt  haben.
Eure  königliche  Hoheit  haben  selber  schon  Unserer  hohen  Verwandten  gedacht,
  und  jeder  Blick  in  die  Umgebung  dieses  Schlosses  erweckt  in  Mir
die  Erinnerung  an  schöne  vergangene  Zeiten.  Ich  darf  von  ganzem  Herzen
Meinerseits  und  namens  Meines  Hauses  Ihre  Schwester  willkommen  heißen
und  versichere,  daß  Wir  sie  mit  offenen  Armen  empfangen  und  hoch  ehren
werden.  Der  Charakter  Ihrer  Schwester  verbürgt  Mir  bestimmt  das  Glück
Meines  Sohnes  und  damit  Meines  Hauses  und  des  Vaterlandes.  Zu
kriegerischem  Tun  sind  Wir  hierher  gekommen.  Da  darf  Ich  wohl  die
Erinnerung  darauf  zurücklenken,  daß  wiederholt  es  eine  Auszeichnung
Meiner  Garde  gewesen  ist,  unter  den  Augen  des  hochseligen  Kaisers  von
Ihrem  hochseligen  Großvater  geführt  zu  werden.  Ich  hoffe,  daß  die  Garde
auch  vor  Ihren  Augen  Gnade  sden  werde  und  das  Hiersein  dieser  Truppen
die  innigen  Beziehungen  zwischen  Unseren  Völkern  kräftigen  und  erhalten
werde.  Die  Beziehungen  Unserer  Häuser  und  Länder  sind  so  innig  und
fest  und  althergebracht,  daß  Ich  nicht  anders  kann  als  Mein  Glas  auf
deren  Fortdauer  zu  erheben.  Ich  bitte,  daß  Gottes  Segen  ruhen  möge
auf  Eurer  königlichen  Hoheit,  auf  der  Großherzogin  und  Ihrem  Hause
und  Lande.  Das  großherzogliche  Haus  hurra!

Mitte  September.  (Preußen.)  Der  Handelsminister  verordnet,
  daß  der  Unterricht  an  den  obligatorischen  Fortbildungsschulen
  nicht  nach  8  Uhr  abends  stattfinden  und  daß  der  Sonntag
frei  bleiben  soll.

15.  September.  (Posen.)  Der  deutsche  Pfarrertag  spricht
sich  für  Aufhebung  der  geistlichen  Schulaufsicht  aus.

September.  Die  orthodoxe  „Lutherische  Rundschau“  polemisiert
  gegen  die  moderne  Theologie:

„Wenn  Harnack  die  Behauptung  wagen  darf,  das  Wesentliche  am
Christentum  sei  eine  neue  Moral  und  das  Wesentliche  an  dieser  neuen
Moral  ihre  Loslösung  von  allem  äußeren  Kultus  und  allen  technischreligiösen
  Uebungen,  die  Verlegung  ihres  Schwerpunktes  aus  der  äußeren
Tat  in  die  Gesinnung,  ihre  Zurückführung  auf  das  einzige  Motiv  der
Liebe,  so  ist  das  keine  Wissenschaft,  sondern  das  wertlose  Hirngespinst  eines
beliebigen  Professors,  der  die  Lehrfreiheit  dazu  mißbraucht,  diese  lächerliche
Weisheit  als  Wahrheit  an  den  Mann  zu  bringen.  Wenn  die  theologischen
Katheder  so  mißbraucht  werden  dürfen,  dann  begreifen  wir,  daß  christläubige

  Eltern  ihre  Söhne  voller  Zagen  zur  Universität  schicken.  Müssen
sie  doch  fürchten,  daß  ihr  Sohn,  der  mit  frohem  Herzen  das  Studium  der
Theologie  begonnen  hat,  mit  zerbrochenem  Glauben  dasselbe  vollenden
        <pb n="135" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  18./24.)  127

wird.  Entgegen  der  Ansicht  des  Pastors  v.  Bodelschwingh  halten  wir  es
daher  für  unerläßlich,  daß  gegen  solche  Dozenten,  die  mit  Unrecht  den
stolzen  Titel  „Professor"  oder  „Bekenner“  führen,  mögen  sie  in  Berlin  oder
Gießen,  in  Breslau  oder  Straßburg,  Göttingen  oder  Heidelberg,  Kiel
oder  Halle  ihre  Lehrfreiheit  mißbrauchen,  von  Staatswegen  eingeschritten
werde.“

18.  September.  Englische  Angriffe  gegen  die  deutsche  Neutralität
  wegen  der  Kohlenversorgung  des  ruffischen  baltischen  Geschwaders.



Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  schreibt:  „Der  Pariser  Korrespondent
  der  „Times“  entnimmt  dem  „Journal“  die  Behauptung,  die
Kohlenversorgung  des  russischen  Ostseegeschwaders  auf  der  Fahrt  nach  Ostasien
  sei  von  Deutschland  organisiert.  Die  Uebernahme  der  Kohlen  werde
auf  hoher  See,  an  genau  bezeichneten,  vereinbarten  Punkten  stattfinden,
die  dem  Kaiser  Nikolaus  und  dem  Kaiser  Wilhelm  bekannt  seien.  Diese
Angabe  ist  eine  Unwahrheit.  Wenn  deutsche  Reichsangehörige  russischen
Kriegsschiffen  Kohlen  liefern,  so  ist  dies  ein  Privatgeschäft  für  eigene  Rechnung
  und  Gefahr  der  Lieferanten,  das  nach  allgemeiner  völkerrechtlicher
Anschauung  mit  der  strikten  Neutralität  des  Deutschen  Reiches  in  dem
russisch-japanischen  Kriege  nicht  in  Widerspruch  steht,  denn  die  staatliche
Neutralität  läßt  den  Privathandel  frei.  Die  hier  in  Frage  kommenden
Kohlen  sind  englische  Kohlen,  über  deren  Bestimmung  bei  dem  Einkauf  in
Cardiff  kein  Zweifel  obwalten  konnte.  So  wenig  die  englische  Regierung
mit  dem  Verkauf  der  Kohlen,  so  wenig  kann  die  deutsche  Regierung  oder
gar  der  Deutsche  Kaiser  mit  der  Verfrachtung  für  russische  Kriegsschiffe  in
Verbindung  gebracht  werden.“

18.  September.  (Friedrichsruh.)  Fürst  Herbert  Bismarck  †.

Geboren  in  Berlin  28.  Dezember  1849,  trat  1873  in  den  Dienst
des  Auswärtigen  Amts,  bis  1881  Privatsekretär  seines  Vaters,  1882—84
bei  verschiedenen  Gesandtschaften,  1885  Unterstaatssekretär  des  Auswärtigen
Amts,  1886  Staatssekretär,  1888  preußischer  Staatsminister.  Im  März
1890  nahm  er  seine  Entlassung  aus  allen  Aemtern.  1881—86  freikonservativer
  Reichstagsabgeordneter  für  Lauenburg,  seit  1893  fraktionsloser
Reichstagsabgeordneter  für  Jerichow.  Seit  1892  vermählt  mit  Gräfin
Margarete  Hoyos,  Vater  von  zwei  Söhnen  und  drei  Töchtern.  —  Todesursache:
  Leberleiden.

18./24.  September.  (Bremen.)  Sozialdemokratischer  Parteitag.

Zum  Präsidenten  wird  Dietz  (Stuttgart)  gewählt,  da  Abg.  Singer
krank  ist.  —  Abg.  Gerisch  erstattet  den  Kassenbericht,  der  einen  sehr  günstigen
  Abschluß  zeigt.  Die  Presse  der  Partei  habe  ebenfalls  ungeahnte
Fortschritte  gemacht.  Die  Tagespresse  besitze  heute  über  600000    Abonnenten.
(Lebhafter  Beifall.)  15  Zeitungen  hätten  allerdings  einen  Verlust  von
8000  Abonnenten  zu  verzeichnen,  der  indessen  als  ein  vorübergehender  anzusehen
  sei.  39  Zeitungen  dagegen  hätten  um  47000  Abonnenten  zugenommen.
  Die  Gesamteinnahme  aus  den  Abonnementsgeldern  der  Parteiblätter
  beziffere  sich  auf  3925427      Mark.  Die  Einnahme  aus  Inseraten
betrug  2253538      Mark.  (Beifall.)  Auch  das  Frauenorgan,  die  „Gleichheit“,
  mache  gute  Fortschritte.  —  Ein  Antrag,  die  Frage  der  Volksschule
zu  beraten,  wird  abgelehnt,  weil  die  Delegierten  sich  für  diese  wichtige
Materie  nicht  vorbereitet  hätten.  —  In  der  Diskussion  über  die  künftigen
Handelsverträge  erklärt  Abg.  Bebel:  „Keiner  von  uns  ist  in  der  Lage,
        <pb n="136" />
        128  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  18./24.)

erklären  zu  können,  wie  die  Fraktion  ihre  Taktik  bei  der  Handelsvertragsfrage
  einrichten  wird.  Eine  Obstruktionspolitik  ist  deshalb  unmöglich,  weil
bei  den  Handelsverträgen  keine  Detailberatung  stattfindet.  Die  Verträge
können  nur  im  ganzen  angenommen  oder  abgelehnt  werden.“

Die  Delegierten  von  Osthavelland  beantragen,  die  proletarischen
Rekruten  vor  ihrem  Eintritt  in  den  Dienst  für  den  Sozialismus  zu  gewinnen,
  sie  über  den  sogenannten  „inneren  Feind“  aufzuklären  und  sie
über  ihr  Verhalten  bei  Mißhandlungen  zu  belehren.  Abg.  Südekum
bekämpft  den  Antrag  scharf:  er  würde  Zusammenstöße  des  Volkes  mit  der
bewaffneten  Macht  provozieren  und  auch  sozialdemokratische  Truppen  würden
  dabei  aufs  Volk  schießen.  „Im  entscheidenden  Augenblick  werden  die
Leute  doch  schießen,  und  zwar  unter  dem  Eindruck  einer  Massenpsychose,
unter  dem  psychologischen  Zwang  des  militärischen  Kommandos.  Und  wenn
es  schließlich  auch  nur  ein  Drittel  der  Leute  wäre,  so  würde  das  vollständig
  genügen,  um  ein  entsetzliches  Blutbad  anzurichten.  Katzenstein
ist  für  den  Antrag,  um  gegen  den  Kadavergehorsam  zu  protestieren.  Wir
dürfen  nicht  mit  verschränkten  Armen  uns  der  Möglichkeit  gegenüberstellen,
daß  die  Truppen  unter  dem  Zwange  einer  Volkspsychose  ihre  Brüder
niederknallen  (Beifall),  wir  müssen  sie  von  dieser  Zwangsvorstellung  kurieren.
(Beifall.)  In  Rußland  hat  diese  Psychose  bereits  ganz  erheblich  nachgelassen;
  es  besteht  dort  eine  Verfügung,  daß  kein  Truppenteil  zum  zweitenmal
  zur  Niederwerfung  von  Arbeiterbewegungen  verwendet  werden  darf,
weil  man  glaubt,  sich  ein  zweites  Mal  nicht  auf  sie  verlassen  zu  können.
Abg.  v.  Vollmar:  Der  Antrag  sei  ein  Spiel  mit  dem  Schießgewehr  auf
anderer  Leute  Kosten.  Die  Kasernenpropaganda  würde  durch  strenge  Strafen
unterdrückt  werden  und  die  sozialdemokratischen  Soldaten  würden  darunter
leiden.  —  Ueber  den  Antrag  wird  zur  Tagesordnung  übergegangen.  —
Im  Bericht  über  die  Tätigkeit  der  Reichstagsfraktion  tadelt  Michels
(Marburg),  daß  die  Fraktion  die  Sendung  von  Truppen  nach  Südwestafrika
  zugelassen  habe  und  kritisiert  Bebels  Aeußerung,  daß  auch  die  Sozialdemokraten
  bis  auf  den  letzten  Blutstropfen  dafür  eintreten  würden,  daß
nicht  ein  Fetzen  deutschen  Landes  von  Deutschland  losgerissen  werde.
Deutschland  umfasse  nicht  bloß  deutsches,  sondern  auch  französisches,  polnisches,
  dänisches  Gebiet,  und  die  Konsequenz  der  Aeußerung  Bebels  würde
sein,  daß  beispielsweise  im  Falle  eines  Polenaufstandes  die  Sozialdemokratie
auch  für  die  Beibehaltung  der  polnischen  Gebiete  bis  zum  letzten  Blutstropfen
  eintreten  müßte,  die  lediglich  aus  dynastischen  Gründen  zu  Deutschland
  gekommen  seien.  Abg.  Bebel:  Ueber  diese  Einwendungen  muß  ich
mich  sehr  wundern.  Genau  dasselbe  habe  ich  bereits  vor  25  Jahren  gesagt,
  und  1884  hat  im  alten  „Vorwärts“  zwischen  mir  und  Vollmar,  der
anderer  Ansicht  damals  war,  eine  Polemik  über  den  Punkt  stattgefunden.
Daß  man  sich  dessen  nicht  mehr  erinnert,  liegt  wohl  daran,  daß  so  viele
junge  Leute  in  der  Partei  sind.  Diese  Worte  stehen  in  keiner  Weise  im
Widerspruch  zu  unserer  Taktik.  Gegen  den  Militäretat  stimmen  wir,  weil
wir  das  System  bekämpfen.  Aber  in  dem  Moment,  wo  uns  ein  Angriffskrieg
  bevorsteht,  sind  wir  bereit,  unseren  Teil  beizutragen  zur  Abwehr  der
Feinde.  Wären  wir  1870  nicht  so  fest  überzeugt  gewesen  —  was  sich  da
nachher  glänzend  bestätigte  —,  daß  Napoleon  durch  eine  raffiniert  geschickte
Politik  Bismarcks  gezwungen  worden  war,  den  Krieg  zu  erklären,  dann
hätten  wir  uns  damals  nicht  der  Abstimmung  enthalten.  Wir  haben  in
allen  Dingen  korrekt  gehandelt.

Abg.  Körsten  verlangt,  daß  die  Partei  in  der  Sozialpolitik  eine
mittlere  Linie  befolge;  nur  dadurch  könne  sie  die  ländlichen  Wähler  gewinnen.
  Es  sei  z.  B.  fehlerhaft,  daß  die  Fraktion  gegen  die  Kaufmanns-
        <pb n="137" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  18./24.)  129

gerichte  gestimmt  habe.  In  der  Beratung  müßten  die  Prinzipien  scharf
vertreten  aber  zum  Schluß  dafür  gestimmt  werden.  Diese  Ansichten  finden
bei  Bebel,  Ledebour  u.  a.  scharfen  Widerspruch;  die  Partei  werde  mit
dieser  Taktik  eine  Posadowskypartei  werden.  —  Abg.  Bernstein  erklärt
den  Generalstreik  als  ein  eventuelles  Mittel,  um  eine  Verschlechterung  des
Wahlrechts  zu  verhindern.  —  Der  Abg.  Schippel  wird  wegen  seiner  Aufsätze
  über  den  Agrarzoll  scharf  angegriffen;  Unklarheit  und  Doppelzüngigkeit
  werden  ihm  vorgeworfen.  In  einer  Resolution  wird  ausgesprochen,
daß  er  sich  der  Unklarheit  und  Zweideutigkeit  schuldig  gemacht  habe,  und
daß  er  einen  häßlichen,  hochfahrenden  Ton  angeschlagen  habe.  Er  besäße
nicht  mehr  das  Vertrauen  der  Genossen  und  möge  bei  weiterem  Wirken
in  der  bisherigen  Weise  aus  der  Partei  austreten.

Ueber  die  Maifeier  wird  der  Beschluß  des  Amsterdamer  internationalen
  Kongresses  angenommen  (vgl.  Niederlande).

Ueber  die  Kommunalpolitik  wird  beschlossen:  Die  Gemeinde  im
heutigen  Staate  ist  ein  Verwaltungskörper,  der  den  sozialen  Bedürfnissen
einer  an  die  begrenzte  Lokalität  gebundenen  Bevölkerung  dient;  sie  ist  zugleich
  Hilfsorgan  der  staatlichen  Verwaltung.  In  beiden  Eigenschaften
unterliegt  sie  den  aus  der  Klassenorganisation  unseres  Gesellschafts--  und
Staatslebens  mit  Notwendigkeit  entspringenden  Bestrebungen,  ihre  Verwaltungstätigkeit
  im  Interesse  der  herrschenden  Klassen  und  für  deren
Herrschaftszwecke  auszuüben.  Nur  durch  die  Aufhebung  der  Klassenherrschaft
  kann  daher  die  demokratische  Organisation  der  Gemeinde  vollendet
und  die  Bahn  für  eine  Verwaltungstätigkeit  frei  gemacht  werden,  welche
die  Wohlfahrt  aller  gleichermaßen  fördert.  Der  Umfang  der  kommunalen
Verwaltungstätigkeit  wird  einerseits  durch  die  Bedürfnisse  bestimmt,  welche
das  soziale  Zusammenleben  der  Gemeindeangehörigen  innerhalb  der  Gemeinde
  und  im  Rahmen  der  größeren  Verwaltungskörper  erzeugt,  anderseits
  durch  ihre  lokale  Gebundenheit  beschränkt.  Im  Gegensatz  zu  der
heutigen  im  Dienste  der  herrschenden  Klassen  geschaffenen  Verfassung  und
von  ihren  Interessen  beherrschten  Verwaltung  der  Gemeinde  verlangt  die
Sozialdemokratie  die  Umgestaltung  des  kommunalen  Verfassungs-  und  Verwaltungswesens
  nach  folgenden  Grundsätzen:  1.  Die  Verwaltung  der  Gemeinde
  soll  nur  dem  Gesetz  und  den  Gerichten  unterworfen  sein.  Daraus
folgt:  a)  Bildung  des  Wahlkörpers  nach  den  Grundsätzen  der  Einwohnergemeinde;
  Aufhebung  aller  Besitzprivilegien;  Einkammersystem;  Bildung
der  Gemeindevertretung  durch  allgemeine,  gleiche,  direkte  und  geheime
Wahlen.  b)  Beschränkung  des  staatlichen  Aufsichtsrechtes  auf  das  Recht
der  Beanstandung  ungesetzlicher  Verwaltungsakte  der  Gemeinden;  Prüfung
ihrer  Gesetzmäßigkeit  durch  die  ordentlichen  Gerichte;  Aufhebung  der  die
Selbstverwaltung  einschränkenden  Befehlsgewalt  der  Staatsbehörden  gegenüber
  den  Gemeinden.  2.  Das  Gemeindesteuersystem  ist  in  seinen  Grundzügen
  durch  Staatsgesetz  zu  regeln.  Die  Deckung  des  kommunalen  Bedarfs
soll  erfolgen  durch:  a)  staatliche  Zuschüsse  für  die  Aufgaben  des  Volksgesundheitswesens,
  des  Schulwesens,  der  Armenpflege,  des  Wegebaues;
b)  Zuschläge  zu  den  staatlichen  Einkommens-,  Vermögens-  und  Erbschaftssteuern.
  Wo  derartige  Steuern  nicht  existieren,  soll  den  Gemeinden  das
Recht  zustehen,  besondere  kommunale  Einkommens-,  Vermögens-  und  Erbschaftssteuern
  auszubilden;  c)  Besteuerung  des  unverdienten  Wertzuwachses
an  Grund  und  Boden.  3.  Für  die  kommunale  Verwaltung  sind  folgende
Grundsätze  maßgebend:  a)  Die  Einrichtung  und  der  Betrieb  der  für  die
Erfüllung  der  kommunalen  Aufgaben  notwendigen  Anstalten  soll  durch  die
Gemeinden  selbst  erfolgen.  Das  gilt  besonders  für  die  Betriebe,  welche
die  Benützung  kommunaler  Verkehrsanstalten  zur  Voraussetzung  haben  und

Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.  9
        <pb n="138" />
        130  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  Ende.)

durch  ihre  Natur  zu  monopolistischer  Ausbeutung  neigen  (Licht-,  Kraftund
  Wärmezentralen,  Straßenbahnen  u.  s.  w.),  sowie  für  die  Einrichtungen
des  Volksgesundheitswesens  (Reinigungswesen,  der  Ernährung,  Förderung
der  Körperpflege,  Bekämpfung  der  Krankheiten,  Bestattungswesen),  der
Volksbildung  (Bibliotheken,  Lesehallen  u.  s.  w.),  des  Wohnungswesens.
b)  Das  Prinzip  der  Unentgeltlichkeit  der  Benutzung  ist  bei  allen  Instituten
des  Volksgesundheitswesens  und  des  Volksschulwesens  durchzuführen.  Im
übrigen  soll  die  Art  und  Höhe  der  Gebühren  der  Leistungsfähigkeit  der
die  kommunalen  Einrichtungen  benützenden  Volksklassen  angepaßt  sein.
4.  Auf  dem  Gebiete  der  kommunalen  Arbeiterpolitik  sind  folgende  Forderungen
  an  die  Gemeinden  zu  richten:  a)  Einrichtung  von  Arbeitsämtern
als  Zentralstellen  kommunaler  Arbeiterpolitik  mit  den  Aufgaben  der  Arbeiterstatistik,
  des  Arbeitsnachweises,  der  Arbeitslosenfürsorge,  der  Auskunftserteilung
  und  der  Ueberwachung  der  sozialpolitischen  Gebarung  der  Gemeindeverwaltung;
  Einfügung  der  sogenannten  Lohnklausel  in  die  Arbeitsund
  Lieferungsverträge  der  Gemeinden,  sowie  der  von  ihnen  konzessionierten
Privatunternehmungen,  und  Ablehnung  der  Streikklausel;  strenge  Maßregeln,
  um  bei  Vergebung  und  Abnahme  von  Gemeindearbeiten  und  -Lieferungen
  allen  Schädigungen  vorzubeugen,  die  den  Gemeindeinteressen  von
den  Bewerbern  insbesondere  durch  die  Ausnützung  einer  offiziellen  Stellung
in  der  Gemeindevertretung  zugefügt  werden  könnten.  b)  Einsetzung  von
Arbeiterausschüssen  zur  Vertretung  der  Interessen  der  Gemeindearbeiter;
Feststellung  der  Arbeitsordnungen  und  Arbeitsbedingungen  und  Heranziehung
  der  Arbeiterausschüsse  und  der  gewerkschaftlichen  Organisation  der
Gemeindearbeiter;  Festsetzung  der  Löhne  nach  Gewerkschaftssätzen;  Bildung
von  Lohnklassen  und  Lohnskalen  nach  Dienstzeitdauer;  Achtstundentag;
Ferienurlaub  mit  Fortdauer  der  Lohnzahlung;  Gründung  einer  Pensions-,
Witwen-  und  Waisenkasse,  an  die  klagbare  Rechte  gegeben  werden,  sowie
Ausdehnung  der  Kranken-,  Alters-  und  Invaliditätsversicherung  auf  alle
Gemeindearbeiter.  Der  Parteitag  fordert  die  sozialdemokratischen  Gemeindevertreter
  auf,  ihre  kommunale  Tätigkeit  im  Rahmen  dieser  Grundsätze  auszuüben.
  Sofern  die  Durchführung  der  vorstehenden  Forderungen  durch  die
mangelnde  Leistungsfähigkeit  der  einzelnen  Gemeinden  in  Frage  gestellt
wird,  empfiehlt  sich  die  Schaffung  von  Gemeindeverbänden.

Der  Streit  zwischen  den  verschiedenen  Richtungen  geht  in  der  Parteipresse
  weiter.  Schippel  erhält  aus  seinem  Wahlkreis  Chemnitz  ein  Vertrauensvotum;
  Abg.  Bernstein  tritt  in  einem  eigenen  Organ  für  ihn  ein,
wird  aber  durch  den  Boykott  der  Partei  nach  einigen  Monaten  gezwungen,
das  Blatt  eingehen  zu  lassen.

Ende  September.  Die  „Alldeutschen  Blätter“,  die  seit  mehreren
  Jahren  die  schärfste  antienglische  Politik  gefordert  hatten,
schreiben  in  der  Besprechung  eines  englischen  deutschfeindlichen
Buches:

„Wir  können  es  ganz  offen  eingestehen,  daß  namentlich  in  der  Hochflut
  der  Burenbegeisterung  in  den  nationalen  deutschen  Kreisen  teilweise
zu  weit  gegangen  worden  ist.  Und  ganz  unbefangen  nehmen  wir  gerade
aus  solchem  Buch  die  Lehre  heraus,  wie  gefährlich  und  wie  tiefergreifend
eine  so  leicht  herbeizuführende  Verstimmung  zwischen  zwei  Völkern  ist,  wie
die  aus  Anlaß  des  Burenkrieges  entstandene.  So  viel  Schuld  daran  die
englische  Seite  trug,  so  wollen  wir  doch  auch  offen  zugeben,  daß  es  auch
auf  unserer  Seite  reichlich  geschehen  ist,  und  offen  es  als  eine  Verirrung
hinstellen,  wie  die  deutsche  öffentliche  Meinung  einem  Staatsmann  von
        <pb n="139" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  26.)  131

der  Bedeutung  Mr.  Chamberlains  gegenübergetreten  ist.  Die  Spucknäpfe
mit  dem  Bilde  Chamberlains,  die  damals  auf  der  Friedrichstraße  verkauft
worden  sind,  kehren  natürlich  auch  in  diesem  Buche  wieder  als  eine  Ausartung
  dieser  Bewegung,  die  der  Engländer  niemals  vergißt.  Wir  wissen
uns  oder  sollten  uns  wenigstens  durchaus  von  England-Feindschaft  frei
wissen.  Daß  Deutschland  und  England  zunächst  wirtschaftlich  Rivalen  sind
und  immer  stärker  werden,  weiß  man  auf  beiden  Seiten  des  Kanals,  und
der  Verfasser  selbst  spricht  den  Satz  aus,  daß,  je  größer  England  wächst,
um  so  geringer  die  Aussichten  Deutschlands  werden.  Damit  ist  die  Notwendigkeit
  eines  kriegerischen  Zusammenstoßes  noch  in  keiner  Weise  hervorehoben.
  Denn  vorläufig  meinen  wir  immer  noch,  daß  die  Erde  Platz
für  beide  hat.“

26.  September.  (Detmold.)  Der  Regent  des  Fürstentums
Lippe,  Graf  Ernst  zur  Lippe-Biesterfeld,  63  Jahre  alt,  †.  Durch
seinen  Tod  wird  die  Erbschafts-  und  Regentschaftsfrage  wieder  aufgerollt.
  (Vergl.  1897.)

Sein  Sohn  Graf  Leopold  übernimmt  die  Regentschaft  auf  Grund
eines  Landtagsbeschlusses  vom  16.  März  1898.  Gegen  die  Rechtsgültigkeit
dieses  Beschlusses  hat  die  schaumburgische  Regierung  protestiert  und  die
Entscheidung  des  Bundesrats  angerufen.  Der  Bundesrat  hat  die  Entscheidung
  vertagt  am  5.  Januar  1899  (vgl.  1899  S.  2)  als  einstweilen  nicht
erforderlich.  Jetzt  wird  die  Entscheidung  notwendig,  denn  Schaumburg-Lippe
bestreitet  nicht  nur  die  Rechtsgültigkeit  des  Dresdener  Schiedsspruches  vom
22.  Juni  1897  für  die  gesamte  gräflich  erbherrliche  Linie  Lippe-Biesterfeld,
sondern  auch  die  Thronfolgefähigkeit  der  hinterlassenen  Söhne  des  Graf-Regenten
  Ernst  zur  Lippe-Biesterfeld  auf  Grund  des  Artikels  14  der
deutschen  Bundesakte  von  1815,  wonach  die  regierenden  Häuser  hinsichtlich
der  Ebenbürtigkeit  auf  Damen  aus  ebenfalls  regierenden,  sogenannten
„vormals  regierenden“  oder  endlich  ehemals  reichsständischen  Häusern  beschränkt
  seien.

Der  Kaiser  richtet  folgendes  Telegramm  an  den  Grafen  Leopold,
der  ihm  den  Tod  seines  Vaters  angezeigt  hatte:  Rominten,  den  26.  Sept.
Ich  spreche  Ihnen  Mein  Beileid  zum  Ableben  Ihres  Herrn  Vaters  aus.
Da  die  Rechtslage  in  keiner  Weise  geklärt  ist,  kann  Ich  die  Regentschaftsübernahme
  Ihrerseits  nicht  anerkennen.  Ich  lasse  auch  das  Militär  nicht
vereidigen.  (gez.)  Wilhelm  I.  R.

Am  5.  Oktober  tritt  der  Lippesche  Landtag  zusammen.  Eine  Regierungsvorlage
  erklärt,  daß  nach  dem  Tode  des  Grafen  Ernst  zur  Lippe-Biesterfeld
  eine  so  ernste  Lage  geschaffen  wurde,  daß  es  die  Staatsregierung
für  ihre  unabwendliche  Pflicht  hielt,  den  Landtag  einzuberufen.  Der  Ernst
der  Lage  werde  gesteigert  dadurch,  daß  nach  amtlicher  Mitteilung  die  Regierung
  von  Schaumburg-Lippe  gegen  die  Uebernahme  der  Regentschaft
durch  den  Grafen  Leopold  bei  dem  Bundesrat  Protest  erhoben  und  daß
der  Kaiser  erklärt  hat,  diese  Regentschaftsübernahme  nicht  anerkennen  zu
können.  Der  Graf  Leopold  habe  im  Vertrauen  auf  sein  gutes  Recht  sich
bereit  erklärt,  sich  nochmals  dem  Urteil  eines  unparteiischen  Gerichtshofes
zu  unterstellen.  Deshalb  wird  das  Staatsministerium  beim  Bundesrat
beantragen,  daß  im  Wege  der  Reichsgesetzgebung  ein  unparteiischer  ordentlicher
  Gerichtshof,  sei  es  das  Reichsgericht,  sei  es  das  preußische  Kammergericht,
  sei  es  der  bayerische  Oberste  Gerichtshof  oder  ein  anderes  höchstes
Gericht,  bestellt  werde,  durch  welches  die  von  der  fürstlich  schaumburglippischen
  Staatsregierung  erhobenen  Ansprüche,  wie  solche  in  dem  Protest

9
        <pb n="140" />
        132  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (September  27.  29.)

vom  12.  November  1897  und  in  dem  Antrag  vom  20.  Januar  1898  dargelegt
  wurden,  zur  richterlichen,  alle  Beteiligten  bindenden  Entscheidung
zu  bringen  seien.  Das  Staatsministerium  ersucht  den  Landtag,  durch  einen

Beschluß  diesem  Antrage  beizutreten.  Dieser  Vorlage  ist  eine  weitere  Vorlage
  beigefügt,  wonach  das  Regentschaftsgesetz  vom  24.  April  1895  eine
Ergänzung  erhält,  durch  die  im  Falle  des  Ablebens  des  Fürsten  Alexander
die  Regentschaft  von  dem  Grafen  Leopold  bis  zur  endgültigen  Entscheidung
über  die  erneuten  Thronstreitigkeiten  fortgeführt  werden  soll.  („Allg.  Ztg.")
Die  Vorlagen  werden  an  eine  Kommission  verwiesen.

Am  7.  Oktober  beansprucht  Graf  Georg  zur  Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld
  in  einem  Schreiben  an  den  Bundesrat  die  Nachfolge  vor  der  Schaumburger
  Linie.  „Sollte  aus  irgend  welchem  Grunde  die  Linie  Lippe-Biesterfeld
  als  unebenbürtig  der  Thronfolge  und  Regentschaft  für  verlustig  erklärt
werden,  so  würde  nach  den  Grundsätzen  der  Primogeniturordnung  nicht
das  fürstliche  Haus  Schaumburg-Lippe,  sondern  meine  eigene  Linie  zur
Nachfolge  im  Fürstentum  berufen  sein.  Der  ältere  Zweig  der  Linie  Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld
  erfüllt  hinsichtlich  der  Ebenbürtigkeit  alle  Erfordernisse,
  die  der  Dresdener  Schiedsspruch  als  dem  Rechte  des  Hauses  Lippe
entsprechend  festgestellt  hat.“

Am  10.  Oktober  richtet  Reichskanzler  Graf  Bülow  folgendes
Schreiben  an  den  Vizepräsidenten  des  lippeschen  Landtags,  Kommerzienrat
  Hoffmann:  Geehrter  Herr  Kommerzienrat!  Sie  haben  mich  heute
mündlich  um  eine  authentische  Interpretation  des  Telegramms  Seiner
Majestät  des  Kaisers  und  Königs  vom  26.  v.  M.  gebeten.  Ich  bin  gern
bereit,  Ihnen  meine  Antwort  schriftlich  zu  bestätigen,  und  ermächtige  Sie,
unter  Berufung  auf  mich  öffentlich  zu  erklären,  daß  Seine  Majestät  der
Kaiser  mit  diesem  Telegramm  lediglich  bezweckt  hat,  die  vorläufige  Nichtvereidigung
  der  Truppen  für  den  Regenten  und  den  Grund  derselben  mitzuteilen.
  Mit  der  Auffassung  des  Bundesrates,  daß  die  Rechtslage  noch
ungeklärt  sei,  konnte  Seine  Majestät  sich  nicht  in  Widerspruch  setzen.  Jeder
Eingriff  in  die  verfassungsmäßigen  Rechte  des  Fürstentums  hat  Seiner
Majestät  dem  Kaiser  selbstverständlich  fern  gelegen  und  insbesondere  liegt
es  außerhalb  Allerhöchstseiner  Absicht,  der  derzeitigen  Ausübung  der  Regentschaft
  im  Fürstentum  durch  den  Herren  Grafen  Leopold  zur  Lippe  irgendwelches
  Hindernis  zu  bereiten.  Wie  stets  im  Reiche  wird  auch  im  vorliegenden
  Falle  der  Rechtsboden  nicht  verlassen  werden  und  die  lippesche
Frage  wird  ihre  Erledigung  ausschließlich  nach  Rechtsgrundsätzen  finden.
Ich  hoffe,  daß  es  unter  den  Auspizien  des  Bundesrats  bald  gelingen  wird,
auf  schiedsrichterlichem  Wege  zum  Wohle  des  lippeschen  Landes  zu  einer
endgültigen  Lösung  der  Frage  zu  gelangen  und  werde  das  Meinige  tun,
um  dieses  Ziel  in  möglichst  kurzer  Frist  zu  erreichen.  In  vorzühglicher
Hochachtung  Graf  v.  Bülow,  Reichskanzler.

27.  September.  (Homburg  v.  d.  H.)  Der  italienische  Ministerpräsident
  Giolitti  besucht  den  Reichskanzler.

27.  September.  (Frankfurt  a.  M.)  Der  christlich-soziale
Parteitag  billigt  das  Schulkompromiß  im  preußischen  Landtag
(S.  88)  und  beschließt  die  Ausarbeitung  eines  christlich-sozialen
Kommunalprogramms.

29.  September.  (Heidelberg.)  Der  preußische  Minister  der
öffentlichen  Arbeiten  v.  Budde  berät  mit  Vertretern  der  süddeutschen
        <pb n="141" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  5.  6.)  133

Regierungen  über  Herbeiführung  einer  Betriebsmittelgemeinschaft
zwischen  den  süddeutschen  Staatsbahnen  und  der  preußisch-hesfischen
Eisenbahngemeinschaft.

5.  Oktober.  (Posen.)  Eröffnung  des  Kaiser-Friedrich-Museums.



6.  Oktober.  (Heilbronn.)  Eine  Konferenz  von  Vertretern
der  Neckaruferstaaten  berät  über  Vorarbeiten  zur  Herstellung  eines
Großschiffahrtsweges  Mannheim-Heilbronn.

6.  Oktober.  (Danzig.)  Die  neuerbaute  technische  Hochschule
wird  eröffnet.  Der  Kaiser  verliest  folgende  Eröffnungsrede:

Es  gereicht  Mir  zu  hoher  Befriedigung,  heute  eine  neue  Bildungsstätte
  für  technische  Wissenschaften  eröffnen  zu  können.  Von  der  Erkenntnis
  durchdrungen,  daß  bei  dem  Wettlauf  der  Nationen  in  der  kulturellen
Entwicklung  der  Technik  ganz  besondere  Aufgaben  zufallen  und  deren
Leistungen  für  das  künftige  Wohl  des  Vaterlandes  und  die  Aufrechterhaltung
  seiner  Machtstellung  von  größter  Bedeutung  sind,  halte  Ich  es  für
eine  Meiner  vornehmsten  landesherrlichen  Pflichten,  für  die  Verbreitung
und  Vertiefung  der  technischen  Wissenschaften  einzutreten  und  auf  eine  Vermehrung
  der  technischen  Hochschulen  hinzuwirken.  Denn  die  ungeahnte
Entwicklung,  welche  die  deutsche  Technik  seit  dem  Beginn  des  Zeitalters
der  Eisenbahnen  nach  allen  Richtungen  erfahren  hat,  haben  wir  nicht  zufälligen
  Entdeckungen  und  glücklichen  Einfällen,  sondern  der  ernsten  Arbeit
und  dem  auf  dem  Boden  der  Wissenschaft  fußenden,  systematischen  Unterricht
  an  unseren  Hochschulen  zu  verdanken.  Die  Mathematik  und  die  theoretischen
  Naturwissenschaften  haben  die  Wege  gewiesen,  auf  denen  der  Mensch
in  Gottes  allgewaltige  Werkstatt  der  Natur  immer  tiefer  einzudringen  vermag,
  die  angewandte  Wissenschaft  hat  diese  Wege  kühn  beschritten  und  ist
zu  staunenswerten  Erfolgen  gelangt.  Den  technischen  Hochschulen  liegt  es
ob,  theoretische  und  angewandte  Wissenschaft  zu  fruchtbarem  Zusammenwirken
  zu  vereinigen,  und  zwar  mit  der  umfassenden  Vielseitigkeit,  die  das
auszeichnende  Merkmal  dieses  in  Deutschland  entstandenen  Typus  dieser
Anstalten  bildet.  Sie  stellt  in  ihrer  Eigenart  eine  wissenschaftliche  Universität
  dar,  die  mit  der  alten  Universität  um  so  mehr  verglichen  werden
kann,  als  ein  nicht  unbeträchtlicher  Teil  des  Lehrgebietes  beiden  Anstalten
gemeinsam  ist.  Die  Gleichwertigkeit  und  Ebenbürtigkeit  derselben  habe
auch  Ich  Mich  bemüht,  auch  nach  außen  hin  zum  Ausdruck  zu  bringen,
indem  Ich  den  technischen  Hochschulen  die  gleiche  hohe  Stellung,  wie  sie
die  Universitäten  seit  langem  behaupten,  in  Meinen  Landen  eingeräumt
und  ihnen  das  Recht  beigelegt  habe,  akademische  Grade  zu  verleihen.
Dieses  Recht  soll  auch  der  neuen  Hochschule  zustehen,  welche  auch  im
übrigen  ihren  älteren  Schwestern  in  allen  Stücken  gleichgestellt  ist.  Eine
besondere  Genugtuung  ist  es  Mir  gewesen,  die  neue  Bildungsstätte  hier
in  dieser  altehrwürdigen,  erinnerungsreichen  Handelsstadt  erstehen  zu  lassen
und  damit  den  Meinem  Herzen  so  nahestehenden  Ostprovinzen,  wie  der
Stadt  Danzig,  einen  neuen  Beweis  Meiner  landesväterlichen  Fürsorge  zu
geben.  Auf  einem  Boden  errichtet,  den  deutsche  Tatkraft  einst  der  Kultur
erschloß,  soll  die  Anstalt  hier  stehen  und  wirken  als  ein  fester  Turm,  von
dem  deutsche  Wissenschaft,  deutsche  Arbeitsamkeit  und  deutscher  Geist  sich
anregend,  fördernd  und  befruchtend  in  die  Lande  ergießen.  Mögen  immer
unsere  Ostprovinzen  nach  Lage  und  Natur  der  Verhältnisse  für  eine  indu-
        <pb n="142" />
        134  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  7.—13.)

strielle  Entwicklung  weniger  günstigere  Bedingungen  darbieten  als  andere
Landesteile  —  das  technische  Wissen  verleiht  ja  vielfach  gerade  die  Macht,
zu  ergänzen,  was  die  Natur  versagt.  So  soll  die  Anstalt  mit  dazu  dienen,
den  Geist  des  industriellen  Fortschrittes  zu  beleben  und  sich  mit  Fragen
beschäftigen,  die  aus  den  besonderen  Verhältnissen  ihres  heimischen  Gebietes
sich  ergeben.  Daß  aber  die  Anstalt  die  ihr  gestellten  hohen  Aufgaben  zu
lösen  bestrebt  und  im  stande  sein  wird,  dafür  bürgen  uns  die  Tüchtigkeit
ihrer  Lehrkräfte  und  die  Reichhaltigkeit  ihrer  Lehrmittel.  Möge  die  neue
Hochschule  wachsen  und  gedeihen  zum  Ruhme  der  deutschen  Wissenschaft,
zum  Segen  dieser  altpreußischen  Provinzen  und  zur  Ehre  des  deutschen
Namens!  Das  walte  Gott!

7.  Oktober.  (Oldenburg.)  Der  Landtag  genehmigt  einstimmig
  eine  Vorlage  über  Neuregelung  der  Thronfolge  und  verwirft
  den  Protest  des  Herzogs  Ernst  Günther  von  Schleswig-Holstein.


9.  Oktober.  (Bochum.)  Der  rheinisch-westfälische  nationalliberale
  Parteitag  beschließt  über  die  Schulfrage:

Die  nationalliberale  Partei  Westfalens  spricht  unter  Zustimmung
an  die  Erklärung  des  Zentralvorstandes  der  Partei  vom  12.  Juni  d.  J.
ihr  volles  Vertrauen  zur  nationalliberalen  Fraktion  des  Abgeordnetenhauses
  aus,  daß  es  ihr  gelingen  wird,  auf  der  Grundlage  des  Schulantrages
  Hackenberg-Heydebrand-Zedlitz  die  gesetzliche  Regelung  der  Schulunterhaltungspflicht
  in  ersprießlicher  Weise  mit  herbeizuführen.  Zur  glücklichen
  Verabschiedung  eines  richtigen  Gesetzes  ist  die  Einigkeit  in  der  Partei
eine  der  ersten  Vorbedingungen.

10.  Oktober.  (Köln.)  In  Anwesenheit  des  Kultusministers
wird  eine  Akademie  für  praktische  Medizin  veröffentlicht.

11.  Oktober.  (Berlin.)  Das  Domkandidatenstift  feiert  sein
fünfzigjähriges  Jubiläum.

13.  Oktober.  (Lippe-Detmold.)  Regentschaftsfrage;  Geheimvertrag
  mit  Schaumburg;  Vertagung  des  Landtags.

Die  lippesche  Regierung  verlangt  unveränderte  Annahme  der  Vorlagen
  (S.  131),  die  Landtagskommission  beantragt  folgende  Fassung  des
Regentschaftsgesetzes:  „Erfolgt  der  Tod  des  Fürsten  Alexander  innerhalb
zweier  Jahre  (bisher  hieß  es  'eines  Jahres')  nach  Erlaß  des  Gesetzes  und
ist  bis  nach  Ablauf  dieser  Jahre  noch  kein  Gericht  gesichert,  so  hört  die
Regentschaft  auf  und  tritt  das  im  §  3  des  Regentschaftsgesetzes  vom
24.  April  1895  vorgesehene  Verfahren  ein.“

Staatsminister  Gevekot  lehnt  jede  Aenderung  der  Regierungsvorlage
  ab  und  verliest  folgenden  Geheimvertrag:  „Seine  hochfürstliche
Durchlaucht  der  regierende  Fürst  Günther  Friedrich  Woldemar  zur  Lippe,
von  dem  Wunsche  beseelt,  die  Thronfolgeangelegenheit  im  Fürstentum  Lippe
in  einer  die  Interessen  des  fürstlichen  Hauses,  wie  das  Wohl  des  Landes
gleichmäßig  wahrenden  Weise  noch  bei  Höchstihren  Lebzeiten  geordnet  zu
sehen  und  Seine  hochfürstliche  Durchlaucht  der  regierende  Fürst  Adolf  Georg
zu  Schaumburg-Lippe,  von  diesen  Absichten  unterrichtet,  dieselben  billigend,
und  von  dem  Bestreben  geleitet,  deren  Ausführung  durch  verwandtschaftliches
  Entgegenkommen  tunlichst  zu  fördern,  haben  auf  Grund  vorgängiger
        <pb n="143" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  13.)  135

Verständigung  über  die  Grundzüge  eines  bezüglichen  Uebereinkommens
nachstehende  Bereinbarung  getroffen:  Art.  1.  Seine  hochfürstliche  Durchlaucht
  der  Fürst  zur  Lippe  werden  ein  Thronfolgegesetz  erlassen,  in  welchem
für  den  Fall  des  Erlöschens  des  regierenden  fürstlich  lippeschen  Hauses  im
Mannesstamm  das  ausschließliche  Successionsrecht  des  fürstlichen  Hauses
Schaumburg-Lippe  anerkannt  wird.  Art.  2.  Da  Seine  hochfürstliche  Durchlaucht
  der  Fürst  zur  Lippe  mit  Rücksicht  auf  die  bestehende  Reichsverfassung
das  Fürstentum  Lippe  als  souveränen  Bundesstaat  erhalten  zu  sehen  wünschen,
  so  wird  in  diesem  Thronfolgegesetz  bestimmt  werden,  daß  für  den
Fall  des  Aussterbens  der  regierenden  Linie  des  fürstlich  lippeschen  Hauses
die  Succession  im  Fürstentum  Lippe  auf  einen  nachgeborenen  Prinzen  des
fürstlich  schaumburg-lippeschen  Hauses  und  zwar  auf  Seine  Durchlaucht  den
Prinzen  Adolf  zu  Schaumburg-Lippe  übergehen  soll.  Art.  3.  Selbstverständlich
  soll  der  künftig  im  Fürstentum  Lippe  regierenden  Linie  aus  dem
schaumburg-lippeschen  Hause  ihr  eventuelles  Successionsrecht  im  Fürstentum
Schaumburg-Lippe  unverändert  erhalten  bleiben;  dasselbe  gilt  bezüglich
der  eventuellen  Successionsrechte  im  Fürstentum  Lippe  für  die  Nachkommen
der  älteren  Brüder  Seiner  Durchlaucht  des  Prinzen  Adolf  zu  Schaumburg-Lippe
  im  Falle  des  Aussterbens  der  durch  den  letzteren  begründeten  fürstlich
  lippeschen  Linie.  Art.  4.  Mit  dem  Aussterben  der  jetzt  regierenden
Linie  des  fürstlichen  Hauses  zur  Lippe  soll  die  Eigenschaft  als  Chef  des
fürstlich  lippeschen  Gesamthauses,  welche  bisher  dem  regierenden  Fürsten
zur  Lippe  zukam,  auf  den  regierenden  Fürsten  zu  Schaumburg-Lippe  übergehen.
  Art.  5.  Die  Bestimmungen  dieses  Vertrages  sollen  den  Inhalt  eines
besonderen,  von  Seiner  hochfürstlichen  Durchlaucht  dem  Fürsten  zur  Lippe
der  Landesvertretung  im  Fürstentum  Lippe  zur  Beratung  und  Entschließung
vorzulegenden  Thronfolgegesetzes  bilden.  Art.  6.  Seine  hochfürstliche  Durchlaucht
  der  Fürst  zu  Schaumburg-Lippe  erklären  Höchstihre  Bereitwilligkeit,
das  in  Art.  5  erwähnte,  auf  Grundlage  und  nach  Inhalt  dieses  Vertrages
zu  erlassende  Thronfolgegesetz  im  Fürstentum  Lippe  nach  dessen  Zustandekommen
  anzuerkennen.  Art.  7.  Dieser  Vertrag  wird  mit  beiderseitiger
Uebereinstimmung  bis  zur  Vollziehung  des  für  das  Fürstentum  Lippe  zu
erlassenden  Thronfolgegesetzes  geheim  gehalten.  Detmold,  27.  Januar
1886.  Woldemar,  Fürst  zur  Lippe  (Siegel),  Frhr.  v.  Richthofen,  fürstlicher
  Kabinettsminister.  Bückeburg,  29.  Januar  1886.  Adolf  Georg,  Fürst
zu  Schaumburg-Lippe  (Siegel),  Spring,  Präsident  der  fürstlichen  Landesregierung.


Die  unterzeichneten  Agnaten  des  hochfürstlichen  schaumburg-lippeschen
Hauses  bekennen  durch  Vollziehung  Höchstihrer  eigenhändigen  Namensunterschrift
  hierunter,  daß  sie  von  dem  vorstehenden,  zwischen  ihren  hochfürstlichen
  Durchlauchten  dem  regierenden  Fürsten  Günther  Friedrich  Woldemar
zur  Lippe  und  dem  regierenden  Fürsten  Adolf  Georg  zu  Schaumburg-Lippe
  abgeschlossenen  Successionsvertrage,  datiert  Detmold,  27.  Januar  1886
und  Bückeburg,  29.  Januar  1886,  Kenntnis  genommen  und  dem  Inhalte
in  allen  Teilen  Höchstihre  Zustimmung  erteilten,  auch  das  auf  Grundlage
und  nach  Inhalt  dieses  Vertrages  demnächst  beim  Landtage  des  Fürstentums
  Lippe  zur  Vorlage  gelangende  Thronfolgegesetz  nach  dessen  Zustandekommen
  anerkennen  wollen.  Bückeburg,  28.  März  1886.  Georg,  Erbprinz
zu  Schaumburg-Lippe.  Hermann,  Prinz  zu  Schaumburg-Lippe.  Otto,
Prinz  zu  Schaumburg-Lippe.“

Dieser  Vertrag  beweist  nach  den  Ausführungen  Gevekots  die  Notwendigkeit
  der  Regierungsvorlage.  Trotzdem  lehnt  der  Landtag  die  Regierungsvorlage
  mit  10  gegen  7  Stimmen  ab  und  wird  hierauf  für  unbestimmte
  Zeit  vertagt.
        <pb n="144" />
        136  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  15.—18.)

Oktober.  (Preußen.)  Konflikt  zwischen  Berlin  und  der
Regierung  über  die  Schulgebäude.

Die  Stadt  Berlin  beschließt,  die  städtischen  Schulgebäude  an  den
polnischen  Turnverein  „Falke“,  an  den  tschechischen  Verein  „Sokol“,  an
die  Schülerabteilungen  des  sozialistischen  Turnvereins  „Fichte“  und  an  die
freireligiöse  Gemeinde  zu  Vorträgen  für  Jugendliche  zu  überlassen.  Die
Regierung  verbietet  es,  weil  derartige  Bestrebungen  dem  Zweck  der  Volksschulen
  zuwiderliefen.  Die  Stadtverwaltung  protestiert  hiergegen  als  eine
Beschränkung  der  Selbstverwaltung.

15.  Oktober.  (Sachsen.)  Thronwechsel.

König  Georg  nach  kurzer  Krankheit  †.  Geboren  8.  August  1832,
1870  Führer  des  12.  Korps,  seit  1902  König.  —  Ihm  folgt  sein  Sohn
Friedrich  August,  geboren  25.  Mai  1865.

Mitte  Oktober.  Deutschland  und  die  englische  Tibetexpedition.

Die  „Times“  behauptet,  Deutschland  versuche  Rußland  und  China
zur  Nichtanerkennung  des  englisch-tibetanischen  Vertrages  zu  veranlassen.
Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  erwidert  darauf:  „Weder  bei  China,
noch  bei  Rußland,  noch  auch  an  anderen  Stellen  hat  die  deutsche  Diplomatie
  in  der  Tibetfrage  amtlich  oder  vertraulich  Schritte  getan.  Der  Vertrag
  zwischen  Großbritannien  und  Tibet  wurde  in  Peking  durch  seine  Veröffentlichung
  in  einer  Zeitung  bekannt,  ohne  daß  vorher  der  deutsche  Gesandte
  von  dem  Wortlaute  des  Vertrages  oder  einer  Veröffentlichung
unterrichtet  gewesen  ist.  Die  betreffende  Zeitung  soll  den  Text  des  Vertrages
  aus  einer  chinesischen  Quelle  erhalten  haben.  Von  der  deutschen
Gesandtschaft  konnte  ihr  darüber  keine  Information  zugehen.  Nach  seiner
Veröffentlichung  frug  der  deutsche  Gesandte  gesprächsweise  auf  dem  chinesischen
  Auswärtigen  Amte  an,  ob  der  in  der  Presse  gemeldete  Wortlaut
des  Vertrages  authentisch  sei.  Der  Gesandte  hob  dabei  ausdrücklich  hervor,
  das  Deutsche  Reich  nehme  an  der  Angelegenheit  keinerlei  Interesse.  —
Das  ist  alles!“

15.  Oktober.  Wirtschaftliche  Verordnungen  für  Südwestafrika.

Der  „Reichsanzeiger"  veröffentlicht  die  kaiserliche  Ermächtigung  an
den  Reichskanzler,  innerhalb  Deutsch-Südwestafrikas  auch  dort,  wo  allgemeine
  Schürffreiheit  besteht,  Sonderberechtigungen  zur  ausschließlichen
Aufsuchung  oder  Gewinnung  von  Mineralien  für  den  Bereich  bestimmter
Gebiete  zu  gewähren.  Der  „Reichsanzeiger“  veröffentlicht  ferner  die  Konzession
  zur  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Edelsteinen  innerhalb  des
Bezirks  Gibeon  in  Deutsch-Südwestafrika  für  die  Gibeon-Schürf-  und
Handelsgesellschaft  m.  b.  H.

16./19.  Oktober.  (Frankfurt  a.  M.)  Erster  allgemeiner  deutscher
  Wohnungskongreß.  Es  wird  über  die  Frage,  ob  eine  Wohnungsnot
  vorhanden  sei,  lebhaft  diskutiert;  Beschlüsse  werden  nicht
gefaßt.

18.  Oktober.  (Elsaß-Lothringen.)  Antrag  auf  Verfassungsänderung.


Der  Landesausschuß  beschließt  einstimmig,  den  Reichskanzler  um  die
Vorlegung  eines  Reichsgesetzes  zu  ersuchen,  durch  welches  die  Verfassung
dahin  abgeändert  werde,  daß  Elsaß-Lothringen  zu  einem  Bundesstaate  erhoben
  und  den  übrigen  Bundesstaaten  gleichgestellt  werde.  Der  Landes-
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  18.)  137

ausschuß  genehmigt  ferner  mit  32  gegen  12  Stimmen  einen  Antrag,  daß
die  auf  Grund  der  neuen  Verfassung  einzusetzende  Volksvertretung  aus
allgemeinen,  gleichen  und  direkten  Wahlen  hervorgehen  solle.

18.  Oktober.  (Berlin.)  Der  Kaiser  nimmt  teil  an  der  Enthüllung
  eines  Kaiser-Friedrich-Denkmals  und  der  Einweihung  des
Kaiser-Friedrich-Museums.  Er  hält  dabei  folgende  Ansprache:

Ich  spreche  Ihnen,  Herr  Minister,  Meinen  herzlichen  Dank  aus  für
die  schönen  und  eindrucksvollen  Worte,  mit  denen  Sie  soeben  Meiner
Vorfahren,  insonderheit  Meiner  geliebten  Eltern  und  ihrer  segensreichen
Fürsorge  für  die  Museen  gedacht  haben.  Der  heutige  Geburtstag  Meines
in  Gott  ruhenden  Herrn  Vaters,  weiland  Seiner  Majestät  des  Kaisers
und  Königs  Friedrich,  hat  uns  vereint,  zwei  seinem  Gedächtnis  gewidmete
Denkmäler  der  Oeffentlichkeit  zu  übergeben.  Das  treffliche  Reiterstandbild,
vom  Deutschen  Reiche  in  dankbarer  Verehrung  errichtet  und  von  genialer
Künstlerhand  geschaffen,  wird  die  Siegfriedsgestalt  und  die  gewinnenden
Züge  des  Verewigten  noch  späten  Geschlechtern  vor  Augen  führen,  und
dieser  stolze  Bau  mit  seinen  reichen  Sammlungen  wird  Zeugnis  ablegen
von  dem  Wirken  und  Schaffen  des  edlen  Herrschers,  der  in  dem  Herzen
des  deutschen  Volkes  als  hehre  Lichtgestalt  immerdar  fortleben  wird.  Er,
der  hochgemute  Recke,  der  seines  königlichen  Vaters  Schlachten  schlug,  um
dem  Reiche  den  Weg  zu  bereiten,  der  mit  glühender  Begeisterung  an  dem
Wiederaufbau  des  Reiches  teilnahm,  ließ  es,  als  des  Krieges  Stürme
schwiegen,  seine  besondere  Sorge  sein,  die  Künste  des  Friedens  zu  mehren
und  zu  fördern;  das  hat  sich  namentlich  auch  in  seinem  Verhältnis  zu  den
Berliner  Museen  bewährt.  Im  Jahre  1871  als  Protektor  an  ihre  Spitze
getreten,  hat  er  im  Verein  mit  seiner  kunstsinnigen  Gemahlin,  Meiner  erlauchten
  Frau  Mutter,  bis  in  die  Tage  des  Leides,  ja  des  Todes  schützend,
sorgend  und  leitend  über  diese  Anstalten  gewacht.  Wenn  der  Kreis  der
Museen  sich  in  ungeahnter  Weise  erweitert  hat,  neue  große  Sammlungen
hinzugetreten,  die  alten  neu  gestaltet  und  durch  eine  Fülle  neuer  Schätze
bereichert  worden  sind,  so  daß  sie  neben  den  älteren,  von  Hause  aus  reichen
Sammlungen  des  Auslandes  mit  Ehren  genannt  werden  können,  wem
anders  ist  es  zu  danken,  als  der  nimmermüden  Fürsorge  dieses  erlauchten
Herrscherpaares,  das  um  Großes  wie  um  Kleines  besorgt  und  alle  Schwierigkeiten
  überwindend  dem  inneren  wie  dem  äußeren  Ausbau  siegreich  die
Wege  bahnte!  Darum  war  es  eine  Pflicht  ehrfurchtsvollen  Dankes,  diesen
Bau  und  die  in  ihm  vereinigten  Sammlungen  für  alle  Zeiten  mit  dem
Namen  des  Kaisers  Friedrich  zu  verknüpfen.  Mir  aber  ist  es  ein  köstliches
  Vermächtnis,  die  erhabenen  und  edlen  Absichten,  die  dem  kunstsinnigen
Schaffen  des  geliebten  Herrschers  wie  allem  seinem  Tun  zu  Grunde  lagen,
an  Meinem  Teile  weiterzuführen  und  zu  verwirklichen.  Wenn  wir  heutzutage
  unsere  Kunst  von  entgegengesetzten  Richtungen  zerklüftet  sehen,  die
sich  befehden  und  von  denen  die  eine  über  die  andere  sich  hinwegzusetzen
bemüht  ist,  wenn  es  sich  dabei  zum  Teil  nach  Meiner  Ueberzeugung  —
Ich  habe  das  schon  öfter  hervorgehoben  —  um  Irrwege  handelt,  die  vom
wahren  Schönheitsideal  weit  abführen,  so  sollten  sich  unsere  Künstler  mit
um  so  mehr  Ernst  ins  Gedächtnis  rufen,  welch  hehre  Güter  in  ihre  Hand
gelegt  sind.  Aber  nicht  jene  Gegensätze  sind  es,  von  denen  Ich  heute  reden
will.  Angesichts  des  Friedensfürsten,  dem  die  heutige  Feier  gilt,  liegt
Mir  vielmehr  daran,  dasjenige  zu  betonen,  was  geeignet  erscheint,  die  getrennten
  Richtungen  wieder  einander  näher  zu  bringen.  Es  ist  das  Studium
  der  Meister  der  Vergangenheit,  welches  nach  Meiner  festen  Ueberzeugung
  vor  allem  dazu  befähigt,  tiefer  in  die  Probleme  der  Kunst  ein-
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        138  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  20.—26.)

zuführen.  So  wenig  es  dem  Genie  versagt  sein  kann,  aus  unbekannten
und  verborgenen  Tiefen  zu  schöpfen,  so  wenig  kann  es  richtig  sein,  wenn
jüngere  Künstler  sich  von  aller  Tradition  und  Schule  lossagen  zu  können
meinen.  Der  unerschütterliche  Ernst,  das  heilige  Streben,  mit  dem  ältere
Meister  um  das  Ideal  der  Kunst  gerungen  haben,  bietet  auch  den  Künstlern
unserer  Tage  ein  unerreichtes  Vorbild,  und  sollte  namentlich  in  der  jüngeren
Generation  Selbstkritik,  Bescheidenheit  und  Achtung  vor  den  Leistungen
anderer  fördern.  Nur  so  wird  ein  gegenseitiges  Verständnis  angebahnt
und  dem  wahren  Fortschritte  der  Kunst  gedient  werden.  Daß  die  Sammlungen
  dieses  Museums  hierzu  und  zu  einer  einheitlichen  Weiterentwicklung
  der  Kunst  auf  nationaler  Grundlage  beitragen  möchten,  ist  Mein
heißer  Wunsch  und  entspricht  —  des  bin  Ich  gewiß  —  in  besonderem
Maße  den  hohen  Zielen  Kaiser  Friedrichs,  dessen  Streben  allezeit  auf  Pflege
des  historischen  Sinnes  und  Förderung  der  idealen  Auffassung  der  Kunst
gerichtet  war.  Herrlich  hat  der  hohe  Herr  diese  Ziele  in  einer  Ansprache
bei  der  fünfzigjährigen  Jubelfeier  der  Museen  im  Jahre  1880  selbst  bezeichnet,
  indem  er  die  unvergeßlichen  Worte  sprach:  „Wir  wissen,  wie  in
den  Tagen  unseres  größten  nationalen  Unglücks,  als  alles  zu  wanken  schien,
der  Gedanke  an  die  idealen  Ziele  des  Menschen  sich  schöpferisch--stark  und
lebendig  erwies.  Dankbar  dürfen  wir  heute  genießen,  was  die  grundlegende
  Arbeit  jener  trüben  Zeit  geschaffen.  Aber  wir  werden  dieses  Genusses
  nur  froh  werden,  wenn  wir  auch  der  Verpflichtungen  eingedenk  sind,
die  er  uns  auferlegt.“  —  Es  gilt  heute  vielleicht  mehr  denn  je,  an  unseren
idealen  Gütern  festzuhalten.  Die  Erkenntnis  ihres  Wertes  und  ihrer  rettenden
  Macht  unserem  Volke  mehr  und  mehr  zu  erschließen.  Diese  Anstalt
soll  nichts  anderes  sein,  als  eine  Sammlung  des  Schönen  aller  Zeiten  zum
Rutzen  und  Frommen  der  ganzen  Nation.  Und  so  möge  der  Segen
Kalser  Friedrichs  auch  ferner  über  diesem  Hause  und  über  unserer  Kunst
walten!

20.  Oktober.  (Württemberg.)  Religionsunterricht  der  Dissidentenkinder.



Die  Zweite  Kammer  nimmt  einstimmig  eine  Resolution  an,  wonach
Kinder,  die  keiner  Religionsgesellschaft  angehören,  von  der  Teilnahme  am
Religionsunterricht  entbunden  werden  sollen,  falls  der  Erziehungsberechtigte
dies  beantragt.  Der  Kultusminister  erklärt,  daß  er  eine  dahingehende  Verfügung
  erlassen  werde.

21.  Oktober.  Der  Fischdampfer  „Sonntag“  wird  von  der
russischen  Ostseeflotte  an  der  Doggerbank  beschossen  und  beschädigt.
Die  russische  Regierung  leistet  Entschädigung.

25.  Oktober.  (Preußen.)  Das  Abgeordnetenhaus  tritt
wieder  zusammen.

26.  Oktober.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Interpellation
  über  den  Fall  Mirbach  (vgl.  S.  110).

Abg.  Träger  (fr.  Vp.)  bringt  folgende  Interpellation  ein:  „Nach
Mitteilungen  in  den  öffentlichen  Blättern  hat  der  Oberhofmeister  Freiherr
v.  Mirbach  die  Oberpräsidenten  mittels  Rundschreibens  veranlaßt,  durch
ihnen  nachgeordnete  Behörden  Sammlungen  zu  veranstalten,  deren  Erträge
dem  Kaiserpaar  demnächst  am  Tage  seiner  silbernen  Hochzeit  für  evangelisch
kirchliche  Zwecke,  insbesondere  für  die  Mosaikverzierung  der  Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche,
  zu  übergeben  sind.  —  Hat  die  königliche  Staatsregierung
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  26.)  139

den  Oberhofmeister  Freiherrn  v.  Mirbach  zu  solcher  Inanspruchnahme  von
Staatsbehörden  vorher  autorisiert  und  erachtet  es  die  königliche  Staatsregierung
  für  zulässig,  die  Autorität  der  Behörden  den  Eingesessenen  ihrer
Bezirke  gegenüber  zu  benutzen  für  Sammlungen,  bei  denen  nach  ihrem
Anlaß  alles  ganz  besonders  vermieden  werden  muß,  was  die  Freiwilligkeit
der  Geber  fraglich  erscheinen  lassen  kann?“  Der  Interpellant  tadelt  die
Sammlungsart  Mirbachs,  der  durch  das  Versprechen  von  Auszeichnungen
gewirkt  habe;  er  habe  erklärt,  daß  die  Namen  der  Spender  dem  Kaiser
vorgelegt  werden  sollten.  Solche  Erlasse  seien  an  die  Behörden  ergangen,
der  Minister  habe  darum  gewußt  und  die  Sammlung  durch  seine  Autorität
unterstützt.

Minister  Frhr.  v.  Hammerstein:  Der  Vorredner  hat  mit  einer
gewissen  Bonhommie  versucht,  aus  der  Affäre  Mirbach  eine  Affäre  Hammerstein
  zu  machen.  Ich  will  dem  gegenüber  zunächst  auf  die  Interpellation
selbst  eingehen.  Die  Annahme,  als  ob  zunächst  die  Oberpräsidenten  und
dann  die  diesen  nachgeordneten  Behörden  in  amtlicher  Weise  veranlaßt
seien,  trifft  nicht  zu.  Frhr.  v.  Mirbach  hat  im  Mai  1902  an  die  Oberpräsidenten
  die  Anfrage  gerichtet,  ob  sie  bereit  seien,  einen  Aufruf  zu
Sammlungen  zu  unterschreiben  und  ihm  Personen  zu  bezeichnen,  aus  denen
in  den  einzelnen  Provinzen  Komitees  für  diese  Sammlungen  gebildet  werden
  könnten.  Sämtliche  Oberpräsidenten  haben  diesem  Ersuchen  entsprochen
und  gemeinsam  mit  den  von  ihnen  vorgeschlagenen  Personen  unterzeichnet.
Unter  diesen  Personen  finden  sich  dann  vereinzelt  Beamte  in  verantwortlicher
  Stellung  oder  sonstiger  hervorragender  Stellung  und  auch  da  nur
solche,  die  unabhängig  von  ihrer  amtlichen  Stellung  eine  besondere  soziale
Stellung  innerhalb  ihres  Kreises  selbst  einnehmen.  Ende  1902  oder  Anfang
  1903  sind  die  Komitees  zusammengetreten.  Zur  Zeit  der  Einreichung
der  Interpellation  waren  die  Sammlungen  in  mehreren  Provinzen  noch
nicht  abgeschlossen.  In  einer  Provinz,  wo  im  vorigen  Jahre  großer  Notstand
  war,  hatte  man  damit  überhaupt  noch  nicht  begonnen.  Wer  objektiv
prüft,  wird  zugeben  müssen,  daß  die  Form  der  Einteilung  der  Sammeltätigkeit
  unanfechtbar  ist.  Namentlich  kann  keine  Rede  davon  sein,  daß
ein  behördlicher  Einfluß  ausgeübt  worden  wäre.  Bei  allen  Wohlltätigkeitsveranstaltungen
  bedarf  es  zunächst  eines  Anstoßes  und  der  Organisation,
und  dabei  wird  es  sich  ergeben,  daß  die,  welche  den  Anstoß  zur  Sammlung
  geben,  sich  zunächst  an  solche  Persönlichkeiten  wenden,  von  denen  sie
glauben,  daß  sie  kraft  ihrer  sozialen  Stellung  geeignet  seien,  den  erstrebten

weck  zu  fördern.  Man  wird  nicht  verlangen  können,  daß  die  Beamten
sich  prinzipiell  von  solchen  Veranstaltungen  fernhalten.  Ebensowenig  kann
man  zugeben,  daß  dadurch,  daß  ein  Beamter  einem  Komitee  beitritt,  eine
amtliche  Beeinflussung  der  ganzen  Sammlung  bewirkt  werde.  Im  vorliegenden
  Falle  ist  doch  zu  berücksichtigen,  daß  die  sämtlichen  Oberpräsidenten
  Mitglieder  des  evangelisch-kirchlichen  Hilfsvereins  waren.  Es  war
also  kein  besonderer  Druck  notwendig,  um  sie  zu  veranlassen,  die  Sammlung
  zu  unterstützen.  Wenn  die  Oberpräsidenten  es  vermieden  haben,  die
nachgeordneten  Behörden  als  solche  in  Anspruch  zu  nehmen,  so  haben  sie
in  richtiger  Erkenntnis  der  Sachlage  gehandelt.  Rundschreiben  und  Erlasse
an  die  Oberpräsidenten  und  andere  Behörden  sind  überhaupt  nicht  ergangen,
eschweige  denn,  daß  ich  irgend  einen  Erlaß  an  die  Oberpräsidenten  geshiat
  hätte.  Der  Abg.  Träger  hat  sich  aus  einem  Wuste  von  Zeitungsnachrichten
  ein  falsches  Bild  von  der  Sachlage  gemacht.  Er  war  ein  gottbegnadeter
  Dichter,  sein  Blick  aber  für  die  Realität  war  diesmal  doch
etwas  getrübt.  (Heiterkeit.)  Ich  stimme  der  Interpellation  vollständig
darin  bei,  daß  bei  allen  Sammlungen,  insbesondere  bei  der  erwähnten,  die
        <pb n="148" />
        140  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  26.)

Freiwilligkeit  des  Gebens  nicht  in  Frage  gestellt  werden  darf.  Die  Regierung
  erachtet  es  nicht  für  zulässig,  die  Autorität  der  Behörden  für  Sammlungen
  zu  benutzen,  um  so  weniger  bei  solchen,  wo  der  Anlaß  des  Sammelns
  schon  ein  solcher  ist,  daß  die  Freiwilligkeit  des  Gebens  unter  keinen
Umständen  in  Frage  gestellt  werden  darf.  Ebenso  bestimmt  muß  ich  es
von  der  Hand  weisen,  daß  bei  dieser  vorliegenden  Sammlung  die  staatliche
Autorität  mitgewirkt  habe.  Ich  wende  mich  zu  der  weiteren  Frage,  ob
die  Regierung  Herrn  v.  Mirbach  zu  dem  Rundschreiben  an  die  Oberpräsidenten
  autorisiert  hatte.  Ich  antworte  im  Namen  der  Regierung  mit
einem  lauten  Nein.  Eine  vorherige  Autorisation,  ja  selbst  eine  ausdrückliche
  oder  stillschweigende  Duldung  ist  weder  nachgesucht  noch  erlaubt  worden.
Eine  solche  Genehmigung  war  auch  tatsächlich  nicht  erforderlich.  Nach  der
Behauptung  des  Interpellanten  soll  ich  nun  über  die  Inanspruchnahme
der  Oberpräsidenten  unterrichtet  gewesen  sein  durch  Herrn  v.  Mirbach,  ja
ich  soll  ihn  amtlich  mit  meiner  Autorität  unterstützt  haben.  Daran  wird
die  Schlußfolgerung  geknüpft,  daß  ich  im  Juni  dem  Hause  wesentlich  Unrichtiges
  gesagt  und  damit  eines  Aktes  der  Nichtachtung  gegenüber  dem
Hause  mich  schuldig  gemacht  habe.  In  Wirklichkeit  blieb  mir  das  Vorgehen
  des  Herrn  v.  Mirbach  9½  Monate  lang  vollständig  unbekannt.  Erst
im  Februar  1903  bin  ich  auf  eine  persönliche  Aufforderung  des  Herrn
v.  Mirbach  einem  Berliner  Komitee  für  die  bewußte  Sammlung  beigetreten
und  habe  meinen  Namen  unter  den  Sammlungsaufruf  gesetzt.  Herr  v.  Mirbach
  sandte  mir  eine  Anzahl  Druckexemplare  dieses  Aufrufes  mit  der  schriftlichen
  Bitte  zu,  in  meinen  Kreisen  für  die  Sache  zu  wirken.  Ohne  jede
Kenntnis  von  den  weiter  zurückliegenden  Schreiben  des  Herrn  v.  Mirbach
an  die  Oberpräsidenten  glaubte  ich  dem  Ersuchen  am  besten  zu  entsprechen,
indem  ich  den  Oberpräsidenten  im  Herbst  1903  jene  Exemplare  des  Aufrufes
  zusandte.  Das  Begleitschreiben  lautete:  „In  Berlin  hat  sich  ein
Komitee  gebildet,  welches  Ihren  Majestäten  dem  Kaiser  und  der  Kaiserin
zur  silbernen  Hochzeit  am  27.  Februar  1906  den  fertiggestellten  Ausbau
der  Kaiser-Wilhelm--Gedächtniskirche  als  Gabe  darbieten  will.  Die  dazu
erforderlichen  Mittel  von  mehr  als  einer  Million  Mark  sollen  durch  freiwillige
  Spenden  für  den  Ausbau  der  Kirche  und  zu  der  Unterstützung  von
Wohltätigkeitseinrichtungen  für  Arme  und  Kranke  verwandt  werden.  Ew.
Exzellenz  übersende  ich  anliegend  ein  Druckexemplar  des  vom  Komitee  erlassenen
  Aufrufes  mit  dem  ergebensten  Anheimstellen,  für  das  weitere  Bekanntwerden
  desselben  zu  sorgen.“  Es  wird  Sie  überzeugen,  daß  hier  von
einem  Beifügen  von  Erlassen  überhaupt  nicht  die  Rede  ist.  Aus  dem
Schreiben  geht  doch  hervor,  daß  ich  zur  Zeit  der  Abfassung  keinerlei  Kenntnis
  davon  hatte,  daß  die  ganze  Angelegenheit  in  den  Provinzen  schon
organisiert  war.  Während  ich  in  meinem  Briefe  für  die  Sammlung  die
breiteste  Basis  der  Oeffentlichkeit  empfahl,  hatten  sich  die  Komitees  bereits
entschieden,  die  Sammlung  nur  privat  zu  gestalten.  Es  ist  das  geschehen,
damit  durch  diese  Sammlungen  nicht  andere  jährlich  wiederkehrende  Sammlungen
  geschädigt  würden.  Eine  Aufforderung  an  die  Oberpräsidenten
war  also  nicht  nur  überflüssig,  sondern  auch  der  Sachlage  nicht  entspeechend.
Im  April  1903  teilte  mir  ein  Oberpräsident  mit,  daß  in  seiner  Provinz
die  Sammlung  bereits  organisiert  sei,  und  bald  darauf  erfuhr  ich  das
gleiche  von  den  anderen  Oberpräsidenten.  Ueber  die  Vorgänge  in  den  einzelnen
  Provinzen  habe  ich  mich  jetzt  im  Laufe  des  Sommers  erkundigt.
Schon  am  27.  Juni,  bevor  die  jetzige  Interpellation  eingebracht  war,  hatte
ich  telegraphisch  die  Oberpräsidenten  angewiesen,  mir  die  Akten  über  diesen
Fall  einzusenden.  Als  die  Interpellation  am  30.  Juni  hier  erörtert  wurde,
hatte  ich  erst  von  einigen  Oberpräsidenten  die  Akten  in  Händen.  Daraus
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  27.)  141

habe  ich  ersehen,  daß  die  Vorgänge  in  den  einzelnen  Provinzen  nicht
homogen  waren,  und  deshalb  erklärte  ich,  eine  vollständig  erschöpfende
Auskunft  noch  nicht  geben  zu  können.  Nachträglich  habe  ich  dann  festgestellt,
  daß  überall  das  Sammlungsverfahren  auf  einer  Korrespondenz  des
Provinzialkomitees  mit  Herrn  v.  Mirbach  beruhte.  Ich  bemerke  noch  ausdrücklich,
  daß  auch  nach  dem  April  1903  eine  Einwirkung  meinerseits  nicht
stattgefunden  hat.  Alle  Zeitungsartikel,  die  meine  Person  mit  der  Sache
verknüpfen,  sind  daher  vollkommen  unbegründet  und  die  Schlußfolgerungen
unberechtigt.  Ich  könnte  mich  auf  diese  Erklärung  über  das  Verhalten  der
Staatsregierung  und  meine  persönliche  Tätigkeit  in  dieser  Angelegenheit
beschränken.  Bei  der  Erregung,  die  in  der  Oeffentlichkeit  gegen  und  für
Herrn  v.  Mirbach  hervorgetreten  ist,  kann  aber  wohl  das  Verlangen  berechtigt
  erscheinen,  daß  auch  Sie  zu  dieser  Tätigkeit  Stellung  nehmen.  Die
roße  Mehrheit  des  Hauses  wird  zunächst  wohl  darin  mit  mir  übereinimmen,
  daß  Herrn  v.  Mirbach  aus  seiner  Tätigkeit  für  Kirchenbauten
nicht  nur  kein  Vorwurf  zu  machen  ist,  sondern  im  Gegenteil,  daß  die
erfolgreiche  Arbeit  auf  diesem  Gebiete  sein  bleibendes  Verdienst  ist.  Auch
darin  bin  ich  Ihrer  Zustimmung  gewiß,  daß  es,  um  diese  Erfolge  zu  erreichen,
  einer  großen  und  vielseitigen  Sammeltätigkeit  bedurfte,  und  daß
Herr  v.  Mirbach  hierbei  lediglich  von  den  lautersten  Absichten  ausging,
und  daß  er  stets  eine  vornehme  Gesinnung  gezeigt  hat.  Eine  andere  Frage
ist,  ob  seine  ausgedehnte  Sammeltätigkeit  immer  politisch  klug  gewesen  ist,
ob  er  den  Persönlichkeiten,  die  sich  an  ihn  drängten,  nicht  allzugroßes
Vertrauen  entgegenbrachte,  und  ob  bei  seiner  privaten  Sammellätigkeit  es
immer  zu  vermeiden  war,  daß  er  in  einen  unerwünschten  Widerspruch  geriet
  mit  der  Stellung,  die  er  am  Hofe  einnahm.  Das  Haus  wird  nicht
geneigt  sein,  in  irgend  einer  Form  in  das  unbestreitbare  Recht  der  Krone,
selbst  ihre  Beamten  zu  beurteilen,  einzugreifen.  Aber  wer  das  monarchische
Interesse  im  Auge  hat,  muß  die  Möglichkeit  ausgeschlossen  wünschen,  daß
private  Handlungen  einzelner  Beamten  mit  ihrer  dienstlichen  Tätigkeit  verwechselt
  werden,  und  so  verschließe  ich  mich  auch  nicht  vor  dem  Gedanken,
daß,  wenn  die  Möglichkeit  solcher  Verwechselung  vorliegt,  Abhilfe  notwendig
  ist.  Frhr.  v.  Mirbach  ist  inzwischen  auf  sein  wiederholtes  Ersuchen
von  den  Geschäften  eines  Kabinettssekretärs  und  Schatullenverwalters  der
Kaiserin  entbunden  worden.  Gleichzeitig  hat  er  seine  Stellung  in  den
Vorständen  der  in  Betracht  kommenden  Vereine  niedergelegt.  Damit
scheidet  also  diese  Seite  der  Angelegenheit  aus.  Das  politische  Interesse,
das  der  Interpellation  zu  Grunde  lag,  war,  daß  die  Befürchtung  gehegt
wurde,  die  Freiwilligkeit  des  Gebens  könnte  durch  die  Art  der  Sammlung
beeinträchtigt  gewesen  sein.  Die  Nichtigkeit  dieser  Befürchtung  glaube  ich
Ihnen  nachgewiesen  zu  haben.

In  der  Debatte  stimmen  die  konservativen  Redner  dem  Minister
zu,  die  nationalliberalen  ebenfalls,  betonen  aber,  daß  er  diese  Mitteilungen
schon  vor  der  Vertagung  hätte  machen  und  die  öffentliche  Meinung  beruhigen
  können.  Die  Zentrumspartei  lehnt  eine  Aeußerung  über  diese
rein  evangelische  Angelegenheit  ab.

27.  Oktober.  (Preußen.)  Die  polnische  Landtagsfraktion
faßt  folgenden  durch  Preßkämpfe  mit  dem  Zentrum  hervorgerufenen

Beschluß:

Die  polnische  Fraktion  im  preußischen  Landtag  drückt  aus  Anlaß
des  Ausfalls  der  letzten  Ersatzwahl  für  das  preußische  Abgeordnetenhaus
im  Kreise  Pleß-Rybnik,  wo  durch  die  Unterstützung  der  polnischen  Wahlmänner
  ein  Mitglied  der  Partei  ein  Mandat  erlangt  hat,  welche  gegen
        <pb n="150" />
        142  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  30./31.)

die  polnische  Nationalität  besonders  feindselig  gesinnt  ist,  ihr  Bedauern
aus.  Die  polnische  Fraktion  verurteilt  jede  Stimmabgabe  für  einen  Gegenkandidaten
  des  Zentrums  dort,  wo  der  polnische  Kandidat  keine  Aussicht
hat,  durchzukommen.  Die  polnische  Fraktion  wendet  sich  an  das  Zentralwahlkomitee
  mit  dem  Wunsche,  dieses  möchte  den  oben  ausgesprochenen
Grundsatz  sich  zu  eigen  machen  und  denselben  den  einzelnen  Komitees  als
unverrückbare  Direktive  empfehlen.  Die  polnische  Fraktion  drückt  die  Hoffnung
  aus,  daß  die  Wahlbehörden  des  Zentrums  bei  den  Wahlen  geneigt
sein  werden,  sich  in  jedem  einzelnen  Falle  mit  dem  polnischen  Zentralwahlkomitee
  ins  Einvernehmen  zu  setzen  und  im  Sinne  dieses  gemeinschaftlichen
  Einvernehmens  die  Wahlen  durchführen  werden.  Die  polnische
Fraktion  beklagt  es,  daß  in  Bezug  auf  die  oberschlesischen  Verhältnisse  der
Ton  zwischen  dem  Zentrum  und  der  polnischen  Bevölkerung  sich  verschärft
hat,  und  wenn  sie  auch  anerkennt,  daß  in  dieser  Hinsicht  beide  Teile  nicht
schuldlos  sind,  so  empfiehlt  sie  doch  sowohl  den  Leitern  der  nationalen
Bewegung  in  Schlesien,  wie  auch  der  dortigen  Presse  heiß  im  Interesse
der  pölnisten  parlamentarischen  Aktion  Maßhaltung  und  Umsicht.  Berlin,
27.  Oktober  1904.  Dr.  Szuman,  Vorsitzender.  Dr.  F.  Niegolewski,  Sekretär.

Der  Beschluß  ist  hervorgerufen  burch  eine  Ersatzwahl  zum  Abgeordnetenhause
  in  Oberschlesien,  wo  die  Polen  sich  der  Stimmen  enthalten  und
so  eine  Niederlage  des  Zentrumskandidaten  durch  den  konservativen  veranlaßt
  haben.

30.  Oktober.  (Bayern.)  Finanzminister  Frhr.  v.  Riedel
tritt  wegen  hohen  Alters  zurück.  Sein  Nachfolger  wird  der  Ministerialrat
  Ritter  v.  Pfaff.

30./31.  Oktober.  (Worms.)  Erster  deutscher  Synodaltag.
Eine  Versammlung  von  Synodalen  aus  allen  Bundesstaaten  faßt
folgende  Beschlüsse:

Die  in  Worms  versammelten  deutschen  Synoden  erklären:  Wir  beklagen,
  daß  im  Heimatland  der  Reformation  die  evangelische  Kirche  nicht
den  Einfluß  im  öffentlichen  Leben  ausübt,  die  der  geschichtlichen  Aufgabe
und  geistigen  Bedeutung  des  Protestantismus  entspricht.  Wir  finden  es
unerträglich,  daß  von  der  Reichs-  und  Staatspolitik  zur  Erlangung  äußerer
Machtmittel  dem  Ultramontanismus  Zugeständnisse  gemacht  werden,  die
dem  deutschen  National-  und  protestantischen  Volksempfinden  widerstreiten.
Eine  Hauptursache  dieses  beklagten  Zustandes  erblicken  wir  auf  unserer
Seite  im  Mangel  an  Einigkeit  zum  praktischen  Handeln,  in  der  weitverbreiteten
  Gleichgültigkeit  und  in  dem  Mangel  an  Verständnis  für  die  Aufgaben
  der  evangelischen  Kirche  im  öffentlichen  Leben.  Zur  Besserung  der
beklagten  Zustände  erstreben  wir:  1.  daß  überall  evangelisches  Gemeindeleben
  kraftvoll  gepflegt  wird  und  namentlich  die  Männerwelt,  die  es  vielfach
  am  kirchlichen  Interesse  fehlen  läßt,  für  die  kirchliche  Mitarbeit  zurückgewonnen
  wird;  2.  daß  —  ohne  uns  zu  einer  bestimmten  Parteipolitik
zu  erklären  —  alle  deutschen  Männer  bei  Reichs-,  Landtags-  und  Gemeindewahlen
  auch  auf  eine  kraftvolle  Vertretung  der  Interessen  des  Protestantismus,
  die  im  Grunde  auch  die  des  deutschen  Volkes  sind,  bedacht
seien;  3.  daß  der  deutsch-evangelische  Kirchenausschuß  durch  eine  geordnete
Vertretung  der  Synodalelemente  eine  richtige  und  dadurch  zu  einer  wahrhaft
  volkstümlichen  Gesamtvertretung  der  deutsch-evangelischen  Kirche  ausgebaut
  werde.

Der  deutsch-evangelische  Synodaltag  in  Worms  beschließt  auf  Grund
        <pb n="151" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Okt.  31.—Nov.  8.)  143

der  abgegebenen  Erklärung  die  Bildung  eines  freien  Verbandes  der  evangelischen
  Synoden.  Zweck  des  Verbandes  ist,  das  gemeindliche  und  synodale
Leben  zu  stärken  und  die  kirchlichen  Einheitsbestrebungen  auf  synodaler
Grundlage  zu  fördern.  Mitglied  dieses  freien  Verbandes  kann  jeder  evangelische
  Synodale  werden,  der  einen  Jahresbeitrag  von  mindestens  3  Mark
zahlt.  Mit  der  Führung  der  Geschäfte  wird  ein  Ausschuß  beauftragt,  der
gebildet  wird  aus  dem  bestehenden  Arbeiterausschuß  und  den  von  diesen
durch  Zuwahl  zu  bestimmenden  Mitgliedern  bis  zur  Mindestzahl  von  36.
Der  Ausschuß  wird  beauftragt:  a)  bei  den  deutschen  Synodal-  und  Kirchenvertretungen
  dahin  zu  wirken,  daß  zur  Stärkung  des  deutsch-evangelischen
Kirchenausschusses  diesem  eine  Synodalvertretung  zur  Seite  gestellt  wird,
b)  sobald  es  der  Zweck  des  Verbandes  erfordert  —  mindestens  aber  einmal
  jährlich  —,  eine  Wiederholung  des  Synodaltages  in  die  Wege  zu  leiten.

31.  Oktober.  (Berlin.)  Der  Staatssekretär  des  Innern

Graf  Posadowsky  reist  nach  Wien  zu  den  Handelsvertragsverhandlungen.


3.  November.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
  einen  Antrag  auf  Aufhebung  der  Arreststrafe  für  Unterbeamte.
  Die  Regierung  lehnt  den  Antrag  ab;  an  Stelle  des
Arrestes  würden  Strafen,  die  für  die  Beteiligten  nachteiliger  seien,
treten  müssen.

4.  November.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  bespricht
  ausführlich  die  Reform  des  Sparkassenwesens.  Beschlüsse
werden  nicht  gefaßt.

4.  November.  (Württemberg.)  Der  König  eröffnet  den
Landtag.  Die  Thronrede  sagt  über  die  Verfassungsfrage:

Unter  den  zu  lösenden  staatlichen  Aufgaben  steht  die  Verfassungsfrage
  in  der  vordersten  Reihe.  Meine  Regierung  ist  bereit,  auf  der  Grundlage
  des  bestehenden  Verfassungsrechtes  eine  Aenderung  der  Bestimmungen
über  die  Zusammensetzung  der  Ständeversammlung  in  dem  Sinne  herbeizuführen,
  daß  die  Abgeordneten  zur  Zweiten  Kammer  ausschließlich  durch
das  allgemeine,  gleiche,  unmittelbare  und  geheime  Wahlrecht  berufen  werden
und  zugleich  die  Erste  Kammer  eine  zeitgemäße  Erneuerung  erfährt.  Noch
haben  freilich  die  in  Ihrer  Mitte  bestehenden  Meinungsverschiedenheiten
über  die  nähere  Gestaltung  dieser  Aenderung  die  erwünschte  Ausgleichung
nicht  erfahren.  Ich  bin  indessen  der  festen  Zuversicht,  daß  die  Stände  des
Landes,  überzeugt  von  der  dringenden  Notwendigkeit  der  Reform,  die  Bemühungen
  Meiner  Regierung  um  eine  Versöhnung  der  Gegensätze  in  opferfreudiger
  Hingabe  an  das  hohe  Ziel  selbstlos  fördern  und  daß  sie  durch
ihr  Entgegenkommen  einem  neuen  gesetzgeberischen  Vorgehen,  das  ich  zu
veranlassen  entschlossen  bin,  die  Wege  ebnen  werden.

8.  November.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Die
Kanalkommission  genehmigt  gegen  die  Stimmen  der  Nationalliberalen
  und  Freisinnigen  einen  Antrag  Am  Zehnhoff  (Z.)  auf
Einführung  des  staatlichen  Schleppmonopols  auf  dem  Hannover-Rhein-Kanal.
  —  Der  Antrag  wird  folgendermaßen  begründet:
        <pb n="152" />
        144  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  8.)

Die  Regierung  läßt  seit  Jahren  die  wiederholt  auch  in  der  Kanalkommission
  erörterte  Frage  prüfen,  ob  sich  für  das  westliche  Kanalsystem
die  Einführung  eines  elektrischen  Treidelbetriebes  empfiehlt.  Zur  Zeit  ist
die  Frage  noch  nicht  spruchreif.  Sollte  es  zur  Einführung  des  elektrischen
Betriebes  kommen,  so  müßte  er  ein  Monopolbetrieb  werden,  weil  er  eben
nur  als  einheitlicher  Betrieb  wirtschaftlich  möglich  ist.  „Das  aber  ist",
so  sagte  bereits  die  Denkschrift  betreffend  die  geschäftliche  Lage  der  preußhischen
  Kanalprojekte  vom  Januar  1882,  „wohl  schon  jetzt  als  feststehend
anzusehen,  daß  die  Durchführung  einer  die  freie  Bewegung  der  Schiffe
ausschließenden  oder  beschränkenden  Transportorganisation,  gleichviel  ob
unter  Verwendung  tierischer  oder  mechanischer  Kräfte,  auf  den  preußischen
Kanälen  nicht  als  Monopol  einem  spekulativen  Privatunternehmen  übertragen
  werden  kann.“  Es  würde  vielmehr  Sache  des  Staates  sein,  die
Treidelei  selbst  im  Monopol  zu  betreiben,  um  so  mehr  als  er  der  Eigentümer
  der  Wasserstraße  ist.  Dies  ist  auch  bei  den  verschiedenen  Besprechungen
  in  der  Kanalkommission  die  Ansicht  sämtlicher  Mitglieder  gewesen.
Aber  auch  abgesehen  von  der  Art  des  Kanalbetriebes,  abgesehen  davon,
ob  elektrischer  Betrieb  oder  Dampfschleppbetrieb  eingeführt  würde,  empfiehlt
es  sich,  die  Traktion  auf  dem  Kanal  zu  verstaatlichen.  Daß  der  Staat
auf  seinem  eigenen  Kanale  die  Treidelei  ausführe,  ist  an  sich  so  natürlich,
daß  viele  erst  durch  den  vorliegenden  Antrag  darauf  aufmerksam  gemacht
worden  sind,  daß  es  auch  anders  hätte  kommen  können.

1.  Die  Vorteile  der  Verstaatlichung  sind  folgende:  1.  Der  aus  dem
Traktionsbetriebe  sich  ergebende  Nutzen  fällt  dem  Staate  zu.  Dieser  erhält
nicht  nur  die  Kanalabgaben,  sondern  auch  die  Schleppgebühren  und  beherrscht
  damit  zwei  Drittel  der  Fracht,  indem  nur  noch  die  Schiffsräumte
in  freier  Konkurrenz  bleibt.  Bei  ökonomischem  Betriebe  wird  auch  das
Verdienst  des  Staates  größer  sein  können,  als  die  Summe  desjenigen,  was
die  einzelnen  Privatunternehmer  hätten  verdienen  können,  indem  bei  ihm
einheitliche  Generalunkosten  entstehen  und  eine  bessere  Ausnutzung  des
Materials  möglich  und  wahrscheinlich  ist.  Daß  bei  Monopolbetrieb  ein
Verdienst  zu  erzielen  ist,  ergibt  sich  auch  aus  der  Tatsache,  daß  Privatkapital
  bereit  war,  den  Mittellandkanal  zu  bauen,  wenn  ihm  das  Schleppmonopol
  oder,  wie  es  euphemistisch  genannt  wurde,  das  Vorschleuserecht
gegeben  wurde.  2.  Noch  größer  als  dieser  direkte  Vorteil  ist  der  indirekte
Vorteil,  der  darin  liegt,  daß  beim  organisierten  Betriebe  die  Leistungsfähigkeit
  des  Kanales  ganz  erheblich  größer  ist  als  beim  Einzelbetriebe.
Insbesondere  wird  die  Ausnutzung  der  Schleusen,  die  die  Leistungsfähigkeit
des  Kanales  wesentlich  bedingen,  bei  Monopolbetrieb  bedeutend  größer  sein.
Auch  wird  jeder  Zeitverlust  vermieden,  der  sonst  durch  Aufsuchen  und  Erhandeln
  von  Schleppgelegenheit  zu  entstehen  pflegt.  Als  Beweis  für  die
Stärkung  der  Leistungsfähigkeit  eines  Kanales  durch  Organisierung  des
Betriebes  kann  auf  die  französischen  Kanäle  von  St.  Quentin  und  der
Sensée  hingewiesen  werden;  hier  war  bei  freier  Treidelei  ein  Verkehr  von
jährlich  2  Millionen  Tonnen,  nach  Einführung  einer  Organisation  ein
Jahresverkehr  von  4½  (St.  Quentin)  bezw.  3½  Millionen  Tonnen.  Wie
in  der  oben  zitierten  Denkschrift  mitgeteilt  wird,  ist  schon  in  den  Vorlagen
des  Komitees  für  den  Elbe-Spree-Kanal  in  Uebereinstimmung  mit  dem
Vorgesagten  die  Anschauung  geltend  gemacht  worden,  daß  eine  durchgehende
große  Kanalverbindung  die  Ansprüche  des  modernen  Verkehrs  nur  dann
erfüllen  könne,  wenn  eben  dieser  Verkehr  ein  schneller,  regelmäßiger  und
bezüglich  der  Lieferfristen  durchaus  zuverlässiger  sei,  also  in  der  Art  des
Eisenbahnverkehrs  nach  einem  bestimmten  Fahrplane  geordnet  werde.  Es
wird  die  Mitglieder  der  Kommission  interessieren,  zu  erfahren,  wie  eine
        <pb n="153" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  8.)  145

der  ersten  wissenschaftlichen  Autoritäten  auf  dem  Gebiete  des  Binnenschifffahrtswesens,
  Professor  C.  Schuhmacher  zu  Bonn,  über  unsere  Frage  denkt.
Er  schreibt  in  einem  Briefe  an  den  Berichterstatter:  „Ich  glaube,  daß
nur  auf  dem  von  Ihnen  beschrittenen  Wege  zu  einem  gesunden  Ausbau
unseres  Verkehrswesens  zu  gelangen  ist.  Der  unorganisierten  Schiffahrt,
wie  sie  bisher  auf  unseren  Kanälen  herrscht,  neue  Wege  schaffen,  würde
nach  meiner  festen,  völlig  uninteressierten  Ueberzeugung  nicht  nur  keinen
Fortschritt,  sondern  geradezu  einen  Rückschritt  bedeuten,  ganz  abgesehen
sogar  von  der  Eisenbahntarifpolitik.  Wenn  überhaupt  in  unserer  Zeit
so  lange  Kanäle  —  die  Länge  ist  das  Entscheidende  —  wie  der  Rhein-Hannover-Kanal
  zu  rechtfertigen  sind,  dann  sicherlich  nur,  wenn  die  Schifffahrt
  einheitlich  und  damit  so  sparsam  wie  möglich  organisiert  wird.  Ich
betrachte  es  als  einen  verhängnisvollen  Aberglauben,  zu  meinen,  daß  die
Kleinschiffahrt  —  von  vereinzelten  Ausnahmen  abgesehen  —  im  ganzen
dem  Großbetrieb  der  Eisenbahnen  überlegen  ist.“  Auf  die  möglichste  Steigerung
  der  Leistungsfähigkeit  des  Kanales  muß  um  so  mehr  Bedacht  genommen
  werden,  als  das  für  die  Eisenbahnen  des  Ruhrgebietes  vorhandene
Bedürfnis  nach  Entlastung  durch  den  Kanal,  das  schon  jetzt  ein  äußerst
dringendes  ist,  noch  von  Jahr  zu  Jahr  immer  mehr  wächst.  Haben  wir
doch  gehört,  daß  der  dortige  Gesamtverkehr,  der  zur  Zeit  jährlich  schon
über  90  Millionen  Tonnen  beträgt,  wenn  er  in  gleichem  Verhältnisse  wie
bisher  zunimmt,  bei  Fertigstellung  des  Kanales  über  140  Millionen  Tonnen
betragen  wird.  Diese  Zahlen  verlangen  gebieterisch,  daß  alle  Mittel,  die
geeignet  sind,  die  Leistungsfähigkeit  des  Kanales  zu  heben,  auch  wirklich
angewandt  werden.  Dieser  Gesichtspunkt  allein  würde  ausreichen,  die  Verstaatlichung
  des  Schleppbetriebes  zu  rechtfertigen.  Auf  dem  internationalen
Binnenschiffahrtskongresse  zu  Wien  im  Jahre  1886  hat  der  Abgeordnete
Broemel  in  einer  sehr  beachtenswerten  Rede  die  Frage  behandelt:  „Soll
ein  Kanal  mehr  als  Eisenbahn  oder  mehr  als  Fluß  betrieben  werden?“
Er  hat  diese  Frage  im  Sinne  der  zweiten  Alternative  beantwortet.  Selbst
von  diesem  grundsätzlichen  Standpunkte  aus  wird  man  aber  für  den  hier
fraglichen  Kanal,  dessen  vornehmste  Funktion  darin  besteht,  die  Eisenbahnen
seines  Bezirkes  zu  entlasten,  eine  Ausnahme  zugeben  und  sich  für  den
eisenbahnmäßigen  Betrieb  entscheiden  müssen.  Ein  weiterer  indirekter  Vorteil
  der  Ausführung  des  Schleppbetriebes  durch  den  Staat  liegt  darin,
daß  der  Betrieb  eine  größere  Garantie,  als  sie  durch  Polizeivorschriften
gegeben  werden  kann,  dafür  gibt,  daß  Gefährdungen  des  Verkehrs  durch
Ordnungswidrigkeiten  sowie  Beschädigungen  der  Sohle  und  namentlich  der
Böschungen  des  Kanals  durch  zu  schnelles  Fahren  vermieden  werden.
3.  Betrachtet  man  die  Sache  vom  Standpunkt  des  Befrachters,  so  lassen
sich  die  ihm  und  dem  staatlichen  Schleppbetrieb  erwachsenden  Vorteile  dahin
  zusammenfassen,  daß  Kanalabgaben  und  Schleppgebühren  in  einer
Summe  bezahlt  werden,  was  immerhin  eine  angenehme  Erleichterung  bedeutet,
  daß  ferner  die  Lieferzeiten  und,  abgesehen  von  der  Schiffsräumte,
auch  die  Frachten  feste  sein  werden.  Da  auf  dem  Kanal  die  Zahl  der  die
Schwankungen  in  der  Höhe  der  Schiffsmieten  wirkenden  Umstände  erheblich
  geringer  ist  als  auf  einem  Flusse,  so  wird  der  Befrachter  die  Frachten
im  wesentlichen  übersehen  können.  4.  Was  das  Interesse  der  Garanten
anbetrifft,  so  wird  auch  dieses  gefördert,  wenn  durch  den  staatlichen  Betrieb
des  Schleppmonopols  die  Leistungsfähigkeit  des  Kanals  und  damit  seine
Rentabilität  gesteigert  wird.  5.  Ein  weiterer  großer  Vorteil  ist  der,  daß
die  Konkurrenz  zwischen  Eisenbahn  und  Kanal  beseitigt  wird.  Betreibt  ein
und  derselbe  Unternehmer  die  Eisenbahn  und  die  Traktion  auf  dem  Kanal,
so  wird  das  so  oft  ausgesprochene  Wort,  daß  Kanäle  und  Eisenbahnen

Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.  10
        <pb n="154" />
        146  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  8.)

Bundesgenossen  sind,  wirklich  zur  Wahrheit.  Dann  fehlt  für  die  Eisenbahnen
  jeglicher  Anlaß,  dem  Kanal  die  Frachten  zu  entziehen;  dann
werden  sie  vielmehr  geneigt  sein,  durch  Verbesserung  der  vorhandenen  und
Anlage  neuer  Umschlagsgelegenheiten,  durch  den  Bau  von  Kranen,  Schuppen
und  dergleichen  den  Uebergang  von  dem  einen  Verkehrsmittel  auf  das
andere  zu  erleichtern.  6.  Hierzu  kommt,  daß  der  Staat  als  Inhaber  des
Schleppmonopols,  das  ihm,  wie  oben  bemerkt,  zu  zwei  Drittel  die  Herrschaft
  über  die  Frachten  gibt,  in  der  Lage  ist,  seine  Tarifpolitik  auf  die
Wasserstraßen  auszudehnen  und  durch  regulierende  Tarifgestaltung  wirtschaftlichen
  Verschiebungen  vorzubeugen.  Ein  Ausgleich  könnte  vorgenommen
werden  sowohl  zwischen  den  Frachten  verschiedener  Wasserstraßen  als  auch
zwischen  Wasserfrachten  einerseits  und  Eisenbahnfrachten  anderseits.  Hierbei
  ist  folgendes  hervorzuheben:  Eine  durch  den  Kanal  konkurrenzierte  Industrie
  würde  mit  viel  mehr  Nachdruck  als  bei  freiem  Kanalbetrieb  eine
Eisenbahntarifermäßigung  fordern  können.  Sie  könnte  nämlich  darauf
hinweisen,  daß  derselbe  Staat  es  sei,  der  einerseits  ihr  die  Güter  zu
teuerem  Eisenbahntarife  und  anderseits  der  Konkurrenz  die  Güter  zu
billigem  Wasserstraßentarif  befördere.  Es  könnte  bei  Staatsmonopol  in
solchem  Falle  dadurch  geholfen  werden,  daß  auf  dem  Kanal  die  Frachten
(unter  Berücksichtigung  der  Schiffsräumte)  höher  gesetzt  würden  als  vom
aufmännischen  Standpunkte  nötig  wäre  und  daß  auf  der  anderen  Seite
die  Eisenbahnfrachten  entsprechend  heruntergesetzt  würden,  wobei  selbstredend
den  besonderen  Vorzügen  des  Bahntransportes  Rechnung  zu  tragen  wäre.
Dem  Auslande  gegenüber  kann  der  Staat  als  Inhaber  des  Schleppmonopols
  durch  Tariferhöhung  wie  durch  einen  Schutzzoll  wirken;  er  kann  die
Tarife  so  setzen,  daß  z.  B.  ausländisches  Getreide  keinen  Vorteil  darin
findet,  auf  den  Kanal  überzugehen.  Mit  anderen  Worten:  Im  Besitze  der
Traktion  ist  der  Staat  in  der  Lage,  die  unserer  Industrie  im  Verhältnisse
zum  Auslande  notwendige  Tarifermäßigung  zu  gewähren,  dabei  aber  den
Eintritt  nicht  gewollter  Nebenwirkungen  (Störungen  des  wirtschaftlichen
Gleichgewichtes  im  Inlande  sowie  Begünstigung  des  Auslandes)  zu  verhindern.
  Man  begegnet  der  Behauptung,  daß  auch  schon  die  Kanalabgaben
dem  Staate  dieselbe  Tarifpolitik  ermöglichen  würden  und  deshalb  die  Verstaatlichung
  der  Traktion  nicht  geboten  sei.  Es  ist  zuzugeben,  daß  allerdings
  auch  die  Kanalabgaben  bis  zu  einem  gewissen  Grade  in  der  angegebenen
  Richtung  benutzt  werden  können.  Indessen  würde  der  durch
Kanalabgaben  gebotene  Spielraum  für  eine  wirksame  Tarifpolitik  zu  eng
begrenzt  sein;  namentlich  würde  durch  den  Umstand,  daß  (übrigens  nicht
mit  Unrecht)  nur  drei  Klassen  von  Abgaben  geplant  sind,  eine  ausreichende
Nuancierung  der  Tarife  ausgeschlossen  sein.  Außerdem  würde  eine  Erhöhung
  der  Kanalabgaben  eine  gesetzliche  Grenze  finden  in  der  Bestimmung
des  Artikels  54  der  Reichsverfassung,  während  diese  Bestimmung  einer
beliebigen  Gestaltung  der  Schleppgebühren  nicht  im  Wege  stehen  würde.
Dem  Selbstkostenaufbringungsprinzipe  des  Art.  54  RV.  unterliegen  nämlich
die  besonderen  Anstalten,  die  bestimmt  sind,  den  Verkehr  zu  erleichtern,
nicht  die  Gegenstände,  die  den  Verkehr  selbst  ausmachen;  zu  den  letzteren
aber  gehören  die  Schleppkähne  in  gleicher  Weise  wie  die  Lastkähne.  Praktisch
wichtig  würde  dieser  Gesichtspunkt  alsbald,  wenn  es  sich  nach  etwaiger
Kanalisierung  der  Mosel  als  nötig  erweisen  würde,  zur  Aufrechterhaltung
des  Gleichgewichtes  zwischen  der  lothringischen  und  der  Ruhrindustrie  einen
erheblicheren  Aufschlag  auf  die  Moselfrachten  zu  machen.  7.  Auf  die  an
sie  gerichtete  Frage,  wem  die  Vorteile  der  Transportverbilligung  zugute
kämen,  den  Produzenten  oder  Konsumenten,  hat  die  königliche  Staatsregierung,
  wie  das  auch  nicht  anders  möglich  war,  ausweichend  geant-
        <pb n="155" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  8.)  147

wortet.  Es  ist  das  eine  wirtschaftliche  Machtfrage,  und  es  ist  nicht  zu
verkennen,  daß  in  dem  Kampfe  zwischen  den  in  einem  Syndikate  vereinigten
  Produzenten  und  der  unorganisierten,  jeder  Verbindung  untereinander
  entbehrenden  vielköpfigen  Abnehmermenge  die  Chancen  der  ersteren
so  viel  günstiger  als  die  der  letzteren  sind,  daß  es  bei  vollständiger  Freigebung
  des  Betriebes  auf  dem  Kanal  nur  eine  Frage  der  Zeit  sein  kann,
wann  der  Nutzen  der  billigen  Wasserfracht  vollständig  den  Produzenten
zugefallen  sein  wird.  Für  diesen  Ausgang  sprechen  außer  den  inneren
Gründen  alle  bisherigen  Erfahrungen.  Eine  Abwendung,  zum  mindesten
eine  Abschwächung  dieser  für  die  Konsumenten  ungünstigen  Entwicklung
wird  herbeigeführt  werden  können,  wenn  der  Staat  die  Traktion  betreibt.
Er  wird  dann  durch  eine  entsprechende  Heraufsetzung  der  Traktionsgebühren
den  Grund  für  die  beabsichtigte  oder  vorgenommene  Erhöhung  des  Kohlenpreises
  beseitigen  können.

II.  Vielfach  wird  der  Einführung  des  staatlichen  Schleppmonopols
deshalb  widersprochen,  weil  es  der  Anfang  eines  staatlichen  Betriebsmonopols
  sei.  Es  sei  vorauszusehen,  so  sagt  man,  und  die  Erfahrung
lehre  es  an  verschiedenen  Orten,  daß  eine  strenge  Trennung  der  Spedition
von  der  Traktion  auf  der  Wasserstraße  ebensowenig  möglich  sei  wie  auf
der  Eisenbahn;  wo  Schleppschiffgesellschaften  oder  Kettschleppunternehmungen
ins  Leben  gerufen  worden  seien,  da  hätten  dieselben,  wenn  nicht  von  vornkerein,
  so  doch  nach  einiger  Zeit  ihres  Bestehens  den  Frachtdienst  in  den

Kreis  der  Unternehmungen  mit  hineingezogen.  Ob  diese  auf  dem  Gebiete
der  privaten  Unternehmungen  bisher  beobachtete  Entwicklung  sich  auch  auf
der  Basis  eines  staatlichen  Schleppmonopols  vollziehen  wird,  ist  keineswegs
ausgemacht.  Außerdem  würde  die  Entwicklung,  falls  sie  so  einträte,  nicht
von  allen  gleichmäßig  beurteilt,  vielmehr  von  denjenigen,  die  dem  Staate
die  volle  Herrschaft  über  die  Wasserfrachten  geben  möchten,  als  erwünschter
Fortschritt  begrüßt  werden.  Schließlich  mag  noch  auf  folgendes  hingewiesen
werden:  Wie  die  Verhältnisse  am  Kanal  vom  Rhein  nach  Hannover  liegen,
wird  die  Frage  überhaupt  nicht  lauten  können,  ob  Schleppmonopol  oder
freier  Verkehr,  sondern  lediglich  so,  ob  gesetzliches  Schleppmonopol  des
Staates  oder  faktisches  Schleppmonopol  des  Syndikates  oder  einzelner
Zechen.  Dem  Beobachter  der  dortigen  Verhältnisse  wird  es  nicht  entgangen
sein,  daß  schon  jetzt  der  Zug  dahin  geht,  Schiffahrt  und  Bergbau  in  derselben
  Geschäftsunternehmung  zu  vereinigen.  So  ist  jüngst  die  Zentral-Aktiengesellschaft
  für  Tauerei  und  Schleppschiffahrt  zu  Ruhrort  übergegangen
an  die  Bergbau-  und  Schiffahrtsgesellschaft  vormals  Gebrüder  Kannengießer
  daselbst  und  dann  diese  an  die  Harpener  Bergbau-Aktengesellschaft.
Erhält  die  Frage  aber  die  angegebene  Fassung,  so  wird  man  gewiß  lieber
dem  Staate,  als  einem  oder  mehreren  Privatunternehmern  das  Monopol
überlassen.  Sicherlich  wird  derjenige  den  Kanal  nicht  aus  der  Hand  des
Staates  geben  wollen,  der  auf  dem  Standpunkte  steht,  daß  es,  um  Einfluß
  auf  das  Geschäftsgebaren  des  Syndikates  zu  gewinnen,  ratsam  gewesen
  wäre,  die  Hibernia  für  den  Staat  zu  erwerben.  Man  begegnet  auch
dem  Einwande:  Da  zur  Zeit  ja  doch  noch  nicht  an  die  Inbetriebsetzung
des  Kanals  zu  denken  sei,  so  sei  es  auch  noch  verfrüht,  schon  jetzt  das
Prinzip  des  staatlichen  Schleppmonopols  festzulegen.  Mit  der  Entscheidung
der  Prinzipienfrage  zu  warten,  wäre  aber  nicht  richtig,  weil  man  sonst
Gefahr  liefe,  daß  in  der  Zwischenzeit  von  den  Interessenten  durch  Anschaffung
  von  Schleppschiffen  ein  fait  accompli  geschaffen  würde,  das  der
späteren  Einführung  des  staatlichen  Schleppbetriebes  zum  mindesten  sehr
hinderlich  werden  könnte.  Es  würde  auch  nicht  richtig  sein,  wenn  man
zunächst  das  staatliche  Schleppmonopol  auf  eine  Strecke  des  Kanals  be-107
        <pb n="156" />
        148 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder (November  12.  14.)

schränken  und  die  übrigen  Strecken  der  privaten  Schlepperei  überlassen
wollte.  Denn  einmal  ließe  man  so  eine  Privatindustrie  aufkommen,  die
man  eventuell  später  unter  Aufwendung  nicht  unerheblicher  Mittel  wieder
expropriieren  müßte,  und  zum  anderen  ist  der  Schleppbetrieb  um  so
lohnender,  je  länger  die  Strecke  ist,  auf  die  er  sich  bezieht.  Die  vereinzelt
aufgestellte  Behauptung,  daß  der  staatliche  Schleppbetrieb  sich  nur  für  kleine
Strecken  eigne,  ist  nur  von  dem  Standpunkte  verständlich,  daß  der  Staat
bei  seinem  Betriebe  nichts  verdienen  soll.  Nach  Vorstehendem  ist  es  gerechtfertigt,
  im  Gesetze  auszusprechen,  daß  der  mechanische  Schleppbetrieb  auf
dem  Kanal  vom  Rhein  nach  Hannover  dem  Staate  zustehen  soll.  Da  es
aber  zur  Zeit  noch  nicht  feststeht,  welche  Art  des  Betriebes  zu  wählen  ist:
ob  der  Betrieb  am  besten  durch  Elektrizität  oder  durch  Dampfkraft,  durch
Schleppschiffe  oder  am  Ufer  neben  dem  Kanal  herlaufende  Zuglokomotiven
besorgt  wird,  es  sich  zur  Zeit  auch  noch  nicht  übersehen  läßt,  welche  Nebenanlagen
  und  -Anschaffungen  zu  machen  sind,  so  wird  die  Bewilligung  der
durch  die  Verstaatlichung  entstehenden  Kosten  zweckmäßig  einem  späteren
Gesetze  vorbehalten.  Vor  acht  Jahren  wird  der  Kanal  keineswegs  dem
Verkehr  eröffnet  werden,  und  bis  dahin  können  sich  auf  dem  Gebiete  der
Technik  noch  mancherlei  Wandlungen  vollziehen.

12.  November.  (Koloniales.)  Der  Gouverneur  von  Südwestafrika,
  Oberst  Leutwein,  gibt  die  Verwaltungsgeschäfte  an  Generalleutnant
  v.  Trotha  ab.  Als  künftiger  Zivilgouverneur  wird  von
der  „Norddeutschen  Allgemeinen  Zeitung“  Generalkonsul  v.  Lindequist
  bezeichnet.

12.  November.  (Bayern.)  Ressortänderungen.

Durch  eine  Allerhöchste  Verordnung  werden  die  Ressorts  für  Handel,
Industrie  und  Gewerbe  vom  Ministerium  des  Innern  losgelöst  und  vom
1.  Januar  1905  ab  auf  das  Ministerium  des  Aeußern  übertragen.  Diese
Aenderung  ist  eine  Folge  der  vor  Jahresfrist  vollzogenen  Abzweigung  eines
eigenen  Verkehrsministeriums  vom  Ministerium  des  Aeußern.

November.  In  der  sozialdemokratischen  Partei  finden  heftige
Preßkämpfe  über  die  Taktik  der  französischen  Regierungssozialisten
statt.  Der  „Vorwärts“  billigt  sie;  Abg.  Kautsky  und  die  „Leipziger
  Volkszeitung“  tadeln  sie  scharf;  sie  verstoße  gegen  das  A-B-C
des  proletarischen  Emanzipationskampfes.

14.  November.  (Preußen.)  Schluß  der  ersten  Lesung  der

Kanalvorlage  in  der  Kommission.

Der  Rhein-Hannover-Kanal  wird  mit  18  gegen  10  Stimmen  angenommen.
  Für  Verbesserung  der  Landeskultur  werden  6  Millionen  Mark
bewilligt.  Zur  Durchführung  des  Kanalgesetzes  soll  ein  aus  Kommissarien
der  Regierung  und  Vertretern  der  verschiedenen  in  Betracht  kommenden
Interessenten  bestehender  Wasserstraßenbeirat  gebildet  werden.  Anträge
auf  Einfügung  der  Kanalisierung  der  Mosel,  Saar  und  Lahn  ins  Kanalgesetz
  werden  abgelehnt.

Für  die  Vorlagen  stimmen  auch  einige  Konservative,  für  deren  Gewinnung
  sich  namentlich  Abg.  v.  Zedlitz  (frk.)  bemüht.  Er  führt  aus,  daß
die  sachlichen  Bedenken  durch  das  Schleppmonopol  beseitigt  seien  und  daß
die  Konservativen  durch  weiteren  Widerstand  die  Regierung  zur  einseitigen
        <pb n="157" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  17.  18.)  149

Verständigung  mit  dem  Zentrum  und  der  Linken  trieben.  Der  agrarische
Flügel  der  Konservativen  beharrt  bei  der  Ablehnung.

17.  November.  (Hessen.)  Kammerdebatte  über  die  Besteuerung

  der  Bergwerke.

Abg.  Köhler  tadelt,  daß  Braunkohlenwerke  den  Betrieb  eingestellt
haben.  In  der  Debatte  wird  die  Gesetzgebung  dafür  verantwortlich  gemacht.
  Hessen  belastet  im  Gegensatz  zu  anderen  Bundesstaaten  die  Bergwerkseigentümer
  mit  keinerlei  Abgabe.  Dies  hatte  zur  Folge,  daß  viele
Hunderte  von  Konzessionen  namentlich  von  nichthessischen  Unternehmern
gewonnen,  aber  nicht  zum  Abbau  geschritten  wurde.  Von  1950  Konzessionen
  werden  in  Hessen  nur  ungefähr  50  tatsächlich  ausgeübt.  Namentlich
  erwarben  preußische  Unternehmer  auf  hessischem  Gebiet  Bergwerkseigentum,
  um  sich  damit  eine  Konkurrenz  vom  Halse  zu  halten.  Die
Regierung  erklärt  angesichts  dieser  Mißstände  hier  den  bodenreformerischen
Gedanken  für  durchaus  berechtigt.  Es  gelte,  durch  eine  Abänderung  des
hessischen  Bergrechtes  die  Allgemeinheit  in  den  Stand  zu  setzen,  in  Form
der  Besteuerung  an  dem  Unternehmergewinn  teilzunehmen.  Wenn  auch
keine  großen  steuerlichen  Erfolge  damit  erzielt  würden,  so  würde  doch  ein
intensiverer  Abbau  eintreten.  Auch  empfehle  sich  die  Annahme  einer  gesetzlichen
  Vorschrift,  wonach  in  einer  bestimmten  Frist  die  gewährten  Konzessionen
  wieder  an  den  Staat  zurückfallen,  wenn  von  denselben  kein  Gebrauch
  gemacht  werde.  —  Einen  Vorschlag  der  Sozialdemokraten,  dem
Reiche  die  Regelung  zu  überlassen,  lehnt  die  Regierung  ab.

18.  November.  Der  Bundesrat  genehmigt  einstimmig  den
Antrag  Preußens,  sich  mit  der  Erledigung  des  zwischen  Schaumburg-Lippe
  und  Lippe  schwebenden  Thronstreites  durch  einen  reichsgerichtlichen
  Schiedsspruch  einverstanden  zu  erklären.  —  Die  „Norddeutsche

  Allgemeine  Zeitung“  veröffentlicht  dazu  folgende  Aktenstücke:

1.  Antrag  der  lippeschen  Regierungen  an  den  Bundesrat:  Nachdem
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  Georg  zu  Schaumburg-Lippe  und  Seine  Erlaucht
  der  Regent  Leopold  Graf  zur  Lippe-Biesterfeld  sich  dahin  verständigt
haben,  daß  die  zwischen  ihnen  über  die  Thronfolge  im  Fürstentum  Lippe
schwebenden  Meinungsverschiedenheiten  durch  einen  reichsgerichtlichen  Schiedsspruch
  zur  Erledigung  gebracht  werden  sollen,  beehren  sich  die  unterzeichneten
  Staatsregierungen  dem  hohen  Bundesrat  den  vollzogenen  Schiedsvertrag
  zu  überreichen  und  zugleich  zu  erklären,  daß  sie  alle  früheren,  in
dieser  Sache  an  den  Bundesrat  gerichteten  Anträge  hiermit  als  erledigt
ansehen.  Sie  verbinden  damit  das  Ersuchen,  der  hohe  Bundesrat  wolle
mit  der  schiedsgerichtlichen  Erledigung  des  Thronstreites  sich  einverstanden
erklären  und  unter  Vorlage  der  nach  Artikel  II  Absatz  2  des  Schiedsvertrags
  dem  Reichsgerichte  zu  unterbreitenden  Frage  dahin  beschließen,  daß
das  Reichsgericht  in  der  durch  den  Schiedsvertrag  vorgesehenen  Besetzung
und  in  dem  durch  ihn  vorgesehenen  Verfahren  mit  dem  Schiedsspruche
beauftragt  werde.  Sie  bitten  zugleich,  daß  der  hohe  Bundesrat  innerhalb
  seiner  verfassungsmäßigen  Befugnisse  dafür  eintreten  wolle,  daß  nach
dem  Erlasse  der  schiedsgerichtlichen  Entscheidung  die  Thronfolge  im  Fürstentume
  nach  Maßgabe  des  Schiedsspruchs  dauernd  geordnet  werde.  Sie
bitten  endlich,  daß  der  hohe  Bundesrat  auch  mit  der  im  Artikel  VI  des
Schiedsvertrages  getroffenen  Vereinbarung  über  die  Fortführung  der  gegenwärtigen
  Regentschaft  für  den  Fall,  daß  das  Abscheiden  Seiner  Durchlaucht
des  Fürsten  Alexander  vor  dem  Erlasse  des  Schiedsspruchs  eintreten  sollte,
        <pb n="158" />
        150  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  18.)

sich  ausdrücklich  einverstanden  erklären  wolle.  Bückeburg,  den  4.  November
1904.  Fürstlich  schaumburg-lippesches  Ministerium.  Freiherr  v.  Feilitzsch.
Detmold,  den  8.  November  1904.  Fürstlich  lippesches  Staatsministerium.
Gevekot.

2.  Schiedsvertrag  der  lippeschen  Regierungen:  Die  Unterzeichneten,
nämlich  Seine  Durchlaucht  der  Fürst  Stephan  Albrecht  Georg  zu  Schaumburg-Lippe
  und  Seine  Erlaucht  der  Graf-Regent  Leopold,  Graf  und  Edler
Herr  zur  Lippe-Biesterfeld,  schließen  folgenden  Vertrag:  I.  Nachdem  Seine
Erlaucht  der  Regent  des  Fürstentums  Lippe  Graf  Ernst  zur  Lippe-Biesterfeld
  am  26.  September  d.  J.  aus  diesem  Leben  abberufen  und  infolgedessen
die  Frage,  wer  zur  Regierungsnachfolge  im  Fürstentume  Lippe  nächstberechtigt
  ist,  zwischen  den  Vertragschließenden  streitig  geworden  ist,  so
wollen  zur  endgültigen  Erledigung  dieses  Thronstreits  die  Vertragschließenden
einen  neuen  richterlichen  Schiedsspruch  über  die  nach  dem  Tode  des  regierenden
  durch  Regentschaft  vertretenen  Fürsten  Alexander  im  Fürstentume
Lippe  eintretende  Regierungsnachfolge  nach  näherer  Maßgabe  der  unter
Ziffer  II  bis  V  dieses  Vertrages  getroffenen  Vereinbarung  herbeiführen.
Seine  Erlaucht  der  Graf-Regent  Leopold  verzichten  jedoch  hierdurch  nicht
darauf,  in  dem  neuen  schiedsgerichtlichen  Verfahren  die  Rechtsauffassung
geltend  zu  machen,  daß  sein  und  seiner  Linie  Thronfolgerecht  bereits  durch
den  Schiedsspruch  vom  22.  Juni  1897  rechtsverbindlich  bejaht  worden  ist.
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  Georg  teilen  diese  Rechtsauffassung  nicht.
II.  Das  Schiedsgericht  soll  aus  zwei  vereinigten  Zivilsenaten  des  Reichsgerichts,
  und  zwar  aus  dem  vierten  und  dem  siebenten  Zivilsenat,  unter
dem  Vorsitze  des  Präsidenten  des  Gerichtshofs  bestehen.  Der  Gerichtshof
soll  in  der  Besetzung  von  fünfzehn  Mitgliedern,  einschließlich  der  Präsidenten,
  entscheiden.  Die  von  dem  Schiedsgerichte  zu  entscheidende  Frage
soll  lauten:  ob  und  in  welcher  Reihenfolge  die  zur  Zeit  des  Abschlusses
dieses  Vertrags  und  zur  Zeit  des  Abschlusses  der  Verhandlung  vor  dem
Gerichtshofe  lebenden  Nachkommen  und  der  Linie  Biesterfeld  angehörigen
Seitenverwandten  des  Graf-Regenten  Ernst  zur  Lippe-Biesterfeld  nach  dem
Ableben  des  regierenden  Fürsten  Alexander  zur  Regierungsnachfolge  in
dem  Fürstentume  Lippe  berechtigt  und  berufen  sind.  Die  Vertragschließenden
  ersuchen  den  Bundesrat,  die  Uebertragung  der  schiedsgerichtlichen
Funktion  an  das  Reichsgericht  herbeizuführen.  Das  Schiedsgericht  gilt  als
konstituiert  und  die  Pflicht  der  Einlassung  in  das  schiedsgerichtliche  Verfahren
  für  beide  Teile  als  begründet,  sobald  den  Vertragschließenden  die
Uebertragung  der  schiedsgerichtlichen  Funktion  an  das  Reichsgericht  durch
den  Herrn  Reichskanzler  mitgeteilt  worden  ist.  III.  Das  Verfahren  richtet
sich,  soweit  die  Geschäftsordnung  des  Reichsgerichts  keine  Vorschriften  enthält
  oder  im  folgenden  nichts  Besonderes  vorgesehen  ist,  nach  den  von
dem  Schiedsgerichte  selbst  zu  treffenden  Bestimmungen.  Beide  Teile  haben
ihre  tatsächlichen  und  rechtlichen  Ausführungen  in  Schriftsätzen  niederzulegen,
  die  dem  Schiedsgericht  einzureichen  sind.  Der  erste  Schriftsatz  wird
von  fürstlich  schaumburg-lippescher  Seite  eingereicht,  und  zwar  binnen  sechs
Wochen,  nachdem  den  Vertragschließenden  die  Uebertragung  der  schiedsgerichtlichen
  Funktion  an  das  Reichsgericht  von  dem  Herrn  Reichskanzler
mitgeteilt  worden  ist.  Binnen  gleicher  Frist  wird  die  Gegenerklärung  von
der  gräflich  lippe-biesterfeldischen  Seite  abgegeben.  Für  die  etwa  weiter
noch  erforderlichen  Erklärungen  werden  die  Fristen  von  dem  Schiedsgericht
nach  billigem  Ermessen  bestimmt.  Das  Schiedsgericht  ist  an  die  Anträge
der  beiden  Teile  nicht  gebunden,  kann  vielmehr  nach  freiem  Ermessen  seinerseits
  Ermittlungen  und  Beweiserhebungen  veranlassen.  Vor  Fällung  der
Endentscheidung  ist  beiden  Teilen  oder  ihren  legitimierten  Vertretern  Ge-
        <pb n="159" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  18.)  151

legenheit  zu  geben,  ihren  Standpunkt  vor  dem  Schiedsgericht  in  kontradiktorischer
  mündlicher  Verhandlung  zu  begründen.  Die  Endentscheidung
ist  mündlich  zu  verkünden.  Der  Schiedsspruch  ist  schriftlich  abzufassen  und
mit  einer  die  wesentlichen  tatsächlichen  und  rechtlichen  Feststellungen  des
Schiedsgerichts  wiedergebenden  Begründung  zu  versehen.  Eine  von  den
sämtlichen  Mitgliedern  des  Schiedsgerichts  vollzogene  Ausfertigung  des
Schiedsspruchs  ist  jedem  der  beiden  Teile  mitzuteilen.  Eine  Anfechtung
irgend  welcher  das  Verfahren  betreffenden  Beschlüsse  und  Verfügungen  des
Schiedsgerichts  oder  seines  Präsidenten  ist  ausgeschlossen.  IV.  Es  ist  die
bestimmte  und  vorbehaltslose  Absicht  beider  Teile,  durch  den  neuen  Schiedsspruch
  eine  endgültige  richterliche  Entscheidung  nicht  allein  hinsichtlich  des
nächsten  Thronanfalls  im  Fürstentum  Lippe,  sondern  vielmehr  eine  rechtskräftige
  Entscheidung  über  die  Thronfolgefähigkeit  aller  zur  Zeit  des  Vertragsschlusses
  und  bis  zur  Zeit  des  Abschlusses  der  Verhandlung  vor  dem
Gerichtshofe  lebenden  Nachkommen  und  der  Linie  Biesterfeld  angehörigen
Seitenverwandten  des  Graf-Regenten  Ernst  mit  der  Wirkung  herbeizuführen,
  daß  der  Schiedsspruch  für  alle  Beteiligten  auf  ewige  Zeiten  verbindlich
  und  weder  gerichtlich  noch  außergerichtlich  anfechtbar  ist.  V.  In
dem  Rechtsstreite  werden  die  durch  das  Schiedsgerichtsverfahren  entstehenden
baren  Auslagen  von  beiden  Teilen  je  zur  Hälfte  getragen.  Jedem  Teile
fallen  die  durch  seine  Vertretung  vor  dem  Schiedsgericht  entstehenden  Kosten
zur  Last.  VI.  Unter  den  Vertragschließenden  besteht  Einverständnis  darüber,
  daß  die  gegenwärtige  Regentschaft  im  Fürstentume  Lippe  erlischt,
sofern  und  sobald  der  Schiedsspruch  das  Thronfolgerecht  Seiner  Erlaucht
des  Grafen  Leopold  verneint  hat  und  die  Ausfertigung  beiden  Teilen  zugestellt
  ist.  Die  Vertragschließenden  sind  ferner  einig  darüber,  daß,  falls
das  Ableben  Seiner  Durchlaucht  des  Fürsten  Alexander  zur  Lippe  vor
dem  Erlasse  des  Schiedsspruchs  eintreten  sollte,  die  gegenwärtig  bestehende
Regentschaft  unbeschadet  der  verfassungsmäßigen  Bestimmungen  des  lippeschen
  Landesrechts  von  Seiner  Erlaucht  dem  Grafen  Leopold  fortgeführt
werden  soll.  Vollzogen  Bückeburg,  den  5.  November  1904.  Georg,  Fürst
zu  Schaumburg-Lippe.  gg.  Freiherr  v.  Feilitzsch.  Vollzogen  Detmold,  den
8.  November  1904.  Leopold,  Graf  und  Edler  Herr  zur  Lippe-Biesterfeld,
Regent  des  Fürstentums  Lippe.  Gevekot.

3.  Beschluß  des  Bundesrats:  In  Anbetracht,  daß  von  der  fürstlich
schaumburg-lippeschen  und  von  der  fürstlich  lippeschen  Staatsregierung  bei
dem  Bundesrate  die  schiedsgerichtliche  Erledigung  des  Streits  über  das
Recht  zur  Regierungsnachfolge  im  Fürstentume  Lippe  auf  Grund  des  mit
dem  Anschreiben  vom  4./8.  November  d.  J.  dem  Bundesrat  vorgelegten
Schiedsvertrages  beantragt  worden  ist,  wird  beschlossen:  1.  mit  der  Erledigung
  des  über  die  Thronfolge  im  Fürstentume  Lippe  zwischen  Schaumburg-Lippe
  und  Lippe  schwebenden  Streites  im  Wege  einer  schiedsgerichtlichen
  Entscheidung  des  Reichsgerichts  sich  einverstanden  zu  erklären;  2.  mit
der  durch  den  Schiedsvertrag  für  den  Fall  des  Ablebens  Seiner  Durchlaucht
  des  Fürsten  Alexander  zur  Lippe  vorgesehenen  Ordnung  der  Regentschaft
  im  Fürstentum  Lippe  sich  gleichfalls  einverstanden  zu  erklären;
3.  die  in  dem  Schiedsvertrage  unter  Artikel  II  Absatz  2  vereinbarte  Frage
zur  schiedsgerichtlichen  Entscheidung  durch  das  Reichsgericht  bringen  zu
lassen  und  den  Herrn  Reichskanzler  zu  ersuchen,  dem  Reichsgerichte  das
schiedsgerichtliche  Verfahren,  für  welches  die  Vereinbarungen  des  oben  erwähnten
  Schiedsvertrages  maßgebend  sein  sollen,  zu  übertragen;  4.  falls
der  Schiedsspruch  zu  gunsten  aller  oder  einzelner  Mitglieder  der  gräflich
Lippe-Biesterfelder  Linie  ausfallen  sollte,  die  Thronfolge  im  Fürstentum
Lippe  für  endgültig  geregelt  zu  erachten,  derart,  daß  gegen  die  nach  dem
        <pb n="160" />
        152  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  18.—21.)

Schiedsspruche  zur  Regierungsnachfolge  berufenen  Mitglieder  der  gräflich
Lippe-Biesterfelder  Linie  aus  Umständen,  die  in  der  Vergangenheit  liegen,
keine  Einwendungen  mehr  vom  Bundesrat  zugelassen  werden  sollen.

18.  November.  Der  Kaiser  richtet  folgendes  Telegramm  an
den  Graf-Regenten  von  Lippe:

Nachdem  zwischen  den  Regierungen  von  Schaumburg-Lippe  und
Lippe  ein  Schiedsvertrag  vereinbart  ist  und  daraufhin  der  Bundesrat
durch  seinen  heutigen  Beschluß  die  Rechtslage  geklärt  hat,  habe  Ich  die
Vereidigung  der  Truppen  des  Fürstentums  auf  Ihre,  des  Regenten,  Person
befohlen  und  setze  Sie  davon  hiermit  in  Kenntnis.

18.  November.  (Koburg-Gotha.)  Der  Staatsminister  Hentig
tritt  zurück,  weil  er  mit  dem  Regenten  über  die  Verteilung  der
Domänen  zwischen  dem  Staat  und  dem  Herzogshaus  in  Meinungsverschiedenheit
  gerät.

19.  November.  Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung"  schreibt
über  die  Suspendierung  des  Zolltarifs  in  Südwestafrika:

Nachdem  aus  Anlaß  des  Aufstandes  der  Herero  bereits  vor  einiger
Zeit  die  Einfuhrzölle  auf  eine  Reihe  von  wichtigen  Lebensmitteln  aufgehoben
  wurden,  ist  das  Gouvernement  nach  der  Ausbreitung  des  Aufstandes
  auf  den  Süden  des  Schutzgebietes  mit  Rücksicht  auf  die  allgemeine
wirtschaftliche  Notlage  angewiesen  worden,  bis  auf  weiteres  den  gesamten
Zolltarif  außer  Kraft  zu  setzen,  mit  Ausnahme  der  Einfuhrzölle  auf  Branntwein,
  Waffen  und  Munition,  sowie  der  Ausfuhrzölle.

..  November.  (Preußen.)  Dem  Landtag  geht  folgender
Gesetzentwurf  über  Beteiligung  des  Staates  an  der  Bergwerksgesellschaft
  Hibernia  zu  Herne  zu  (vgl.  S.  121):

§  1.  Die  Staatsregierung  wird  ermächtigt,  von  der  Dresdener
Bank  zu  Berlin  Aktien  der  Bergwerksgesellschaft  Hibernia  im  Nennbetrage
von  insgesamt  27552800    Mark  zu  erwerben  und  zu  diesem  Zwecke  einen
Betrag  bis  zu  69500000      Mark  zu  verausgaben.  §  2.  Der  Finanzminister
wird  ermächtigt,  zur  Bereitstellung  der  nach  §  1  erforderlichen  Geldmittel
Staatsschuldverschreibungen  auszugeben.  An  Stelle  der  Staatsschuldverschreibungen
  sollen  vorübergehend  Schatzanweisungen  ausgegeben  werden.
Der  Fälligkeitstermin  ist  in  den  Schatzanweisungen  anzugeben.  Der  Finanzminister
  wird  ermächtigt,  zur  Einlösung  dieser  Schatzanweisungen  durch
Ausgabe  von  neuen  Schatzanweisungen  und  von  Schuldverschreibungen  den
erforderlichen  Betrag  zu  beschaffen.  Die  Schatzanweisungen  können  wiederholt
  ausgegeben  werden.  Schatzanweisungen  oder  Schuldverschreibungen,
die  zur  Einlösung  von  fällig  werdenden  Schatzanweisungen  bestimmt  sind,
hat  die  Hauptversammlung  der  Staatsschulden  auf  Anordnung  des  Finanzministers
  vierzehn  Tage  vor  dem  Fälligkeitstermin  zur  Verfügung  zu  halten.
Die  Verzinsung  der  neuen  Schuldpapiere  darf  nicht  vor  dem  Zeitpunkt
beginnen,  mit  dem  die  Verzinsung  der  einzulösenden  Schatzanweisungen
aufhört.  Wann,  durch  welche  Stellen  und  in  welchem  Betrage,  zu  welchem
Zinsfuß,  zu  welchen  Bedingungen  der  Kündigung  und  zu  welchen  Kursen
die  Schatzanweisungen  und  Schuldverschreibungen  verausgabt  werden  sollen,
bestimmt  der  Finanzminister.  §  3.  Mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes  werden
  der  Finanzminister  und  der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  beauftragt.
§  4.  Dieses  Gesetz  tritt  mit  dem  Tage  seiner  Verkündigung  in  Kraft.
        <pb n="161" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  22—Ende.)  153

22.  November.  Eisenbahnvertrag  zwischen  Bayern  und
Österreich.

Der  Staatsvertrag  behandelt  die  Herstellung  der  Lokalbahnen  von
Waldkirchen  nach  Wallern,  von  Pfronten  über  Vils  nach  Reute  und  von
Berchtesgaden  nach  St.  Georgen-Drachenloch.  Außerdem  sind  darin  vorbehaltlich
  späterer  besonderer  Vereinbarung  über  die  Einzelheiten  auch  die
Grundzüge  für  die  künftige  Erbauung  der  Linien  Garmisch-Partenkirchen,
Mittenwald-Scharnitz-Inntal  und  Garmisch-Partenkirchen-Lermoos-Reutte
niedergelegt.

23.  November.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  in
Schwerin-Wismar  erhält  Dr.  Dade  (kons.)  7033,  Geh.  Rat  Büfing
(nl.)  7036,  Antrick  (Soz.)  10590    Stimmen.  In  der  Stichwahl

am  3.  Dezember  erhält  Büsing  13315  ,  Antrick  11213  Stimmen.

23.  November.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  genehmigt
  gegen  die  Stimmen  des  Zentrums  die  Errichtung  eines
Oberlandesgerichtes  in  Düsseldorf,  um  das  Kölner  zu  entlasten.

24.  November.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Landeskommission
  für  Volkswohlfahrt.

Abg.  Graf  Douglas  beantragt,  die  Staatsregierun  zu  ersuchen,
in  Erweiterung  der  in  Anregung  gebrachten  Landeskommision    zur  Bekämpfung
  des  Alkoholismus  eine  Landeskommission  für  Volkswohlfahrt  zu
schaffen,  als  ein  die  Staatsregierung  beratendes  Organ  zur  Erhaltung  und
Hebung  des  körperlichen,  geistigen,  sittlichen  und  wirtschaftlichen  Wohles
des  Volkes.  —  Der  Antrag  wird,  nachdem  alle  Redner  ihm  grundsätzlich
zugestimmt  haben,  einer  Kommission  überwiesen.

25.  November.  (Württemberg)  Die  Zweite  Kammer  beschließt
  bei  Beratung  der  Gemeindeordnung  an  Stelle  der  lebenslänglichen
  Amtsdauer  der  Ortsvorsteher  eine  zehnjährige  einzuführen.



Ende  November.  Der  Reichsetat  wird  bekannt  gegeben.  Darin
wird  die  zweijährige  Dienstzeit  festgelegt.

Ende  November.  Die  „Neue  Politische  Korrespondenz“  teilt
den  Inhalt  des  Militärpensionsgesetzes  mit.

1.  Die  Pension  kann  auch  noch  nach  dem  Ausscheiden  beantragt
werden.  2.  Das  pensionsfähige  Diensteinkommen  für  die  unteren  und
mittleren  Dienstgrade  ist  erhöht.  3.  Die  Pension  beginnt  nach  10  Dienstjahren
  mit  20/60  des  pensionsfähigen  Diensteinkommens,  statt  wie  bisher
mit  15/60,  so  daß  in  Zukunft  nach  35  Jahren  die  Höchstpension  erreicht
wird.  4.  Die  Friedensverstümmelungszulage  ist  von  600 ℳ  auf  900  ℳ
erhöht,  der  Unterschied  zwischen  äußerer  und  innerer  Dienstbeschädigung
fällt  fort.  5.  Die  Grenzen  der  Kürzung  der  Pension  bei  Anstellung  im
Zivildienst  sind  bedeutend  erweitert.  6.  Bei  der  Pensionierung  aus  dem
Zivildienst  erfolgt  die  Zahlung  der  Pensionsgebührnisse  der  Gesamtdienstzeit

  entsprechend.  7.  Nach  dem  Ausscheiden  aus  dem  aktiven  Dienst  erhält
er  Offizier  noch  für  ein  Vierteljahr  die  bisherigen  Gebührnisse  an  Gehalt,
Wohnungsgeldzuschuß  und  Servis.  Ueber  weitere  Einzelbestimmungen  teilt
        <pb n="162" />
        154  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  Ende.)

die  genannte  Korrespondenz  auf  Grund  von  Informationen  an  maßgebender
  Stelle  noch  folgendes  mit:  Bei  den  ganz  ähnlichen  Verhältnissen
der  im  Staats-  oder  Kommunaldienst  angestellten  pensionierten  Offiziere,
und  bei  der  erheblichen  Erweiterung  der  Grenze,  bei  welcher  eine  Kürzung
der  Militärpension  eintritt,  war  es  ein  Akt  der  Gerechtigkeit,  die  im
Kommunaldienst  angestellten  ehemaligen  Offiziere  nicht  anders  bezüglich
ihrer  Pension  zu  behandeln  wie  die  im  Reichs-  und  Staatsdienst  Angestellten.
  Die  Kürzung  der  Pension  gänzlich  fallen  zu  lassen,  erscheint
aus  verschiedenen  Gründen  nicht  angebracht.  Einmal  würde  der  mit  voller
Pension  und  vollem  Beamtengehalt  im  Reichs-  oder  Staatsdienst  angestellte
  Offizier  viel  günstiger  stehen  als  der  in  gleicher  Stellung  befindliche
  Beamte  —  das  wäre  eine  Benachteiligung  der  Beamten.  Zweitens
würde  aber  auch  der  mit  voller  Pension  und  Beamtengehalt  angestellte
Offizier  sich  oft  besser  stehen  als  seine  bisherigen,  noch  in  der  Armee
dienenden  gleichalterigen  Kameraden.  Für  die  Kriegsteilnehmer  und  wiederverwendeten
  Offiziere  wird  die  Pension  innerhalb  der  Grenze  von  45/60
um  5/60  erhöht,  die  Grenzen  der  Kürzung  ihrer  Pension  sind  erweitert.
Eine  Schlechterstellung  durch  die  Herabsetzung  der  Kriegs-  und  Verstümmelungszulage
  ist  in  allen  Fällen  ausgeschlossen.  Kriegs-,  Verstümmelungs-,
und  Alterszulage  sind  in  Zukunft  weder  pfändbar  noch  versteuerbar.  Auf
sämtliche  bisherigen  Friedensinvaliden  finden  die  Bestimmungen  über  das
Ruhen  der  Pension  bei  Anstellung  im  Zivildienst,  über  die  Nichtpfändbarkeit
  der  Zulagen  u.  s.  w.  Anwendung.  Die  Hauptangriffe  gegen  das  neue
Gesetz  richten  sich  gegen  die  Herabsetzung  der  Kriegsverstümmelungszulage,
der  Kriegszulage  und  dagegen,  daß  das  Gesetz  nicht  volle  rückwirkende  Kraft
haben  soll.  —  Kriegsverstümmelungs-  und  die  Kriegszulage  haben  durch
das  Gesetz  vom  31.  Mai  1901  die  Höhe  von  1080  ℳ  bezw.  1200  ℳ  erhalten,
  weil  die  Pensionen  zur  Zeit  nicht  aufgebessert  werden  konnten.
Mit  dem  Augenblick  der  Aufbesserung  der  Pensionen  mußte  auch  eine  Neuregelung
  der  Zulagen  erfolgen.  Bedenkt  man,  daß  ein  kriegsinvalider,
einfach  verstümmelter  Offizier  (Leutnant)  als  Mindestpensionsgebührnisse
2676  ℳ  erhält  und  daß  im  Falle  der  Bedürftigkeit  noch  im  Unterstützungswege
  geholfen  werden  soll,  so  erscheint  der  Vorwurf  mangelnder  Fürsorge
nicht  berechtigt.  Die  Forderung  der  vollen  rückwirkenden  Kraft  auf  alle
Offiziere  widerspricht  den  bisher  maßgebenden  Grundsätzen  bei  Erhöhungen
der  Pensionen  und  Aufbesserungen  der  Gehälter,  sowohl  der  Beamten  wie
auch  der  Offiziere.  Einseitig  dieses  Prinzip  nur  im  Interesse  der  Offiziere
zu  durchbrechen,  wäre  ungerecht  und  würde  zu  höchst  unliebsamen  Konsequenzen
  führen.  Mit  demselben  Recht  würden  die  Hinterbliebenen  der
früher  pensionierten  Offiziere  die  rückwirkende  Kraft  des  Gesetzes  beanspruchen
  können,  ebenso  die  Unteroffiziere  und  Gemeinen,  sowie  sämtliche
Beamte  und  deren  Hinterbliebene  und  Erben;  die  finanzielle  Wirkung  einer
solchen  Forderung  läßt  sich  nicht  annähernd  beurteilen.  Wird  ferner  erwogen,
  daß  denjenigen  Offizieren,  welche  von  dem  Gesetz  keinen  Vorteil
haben,  im  Bedürftigkeitsfalle  durch  Unterstützungen  in  weitgehendem  Maße
geholfen  werden  soll,  so  scheinen  die  Klagen  über  unnötige  Härten  im
Gesetze  unberechtigt.  Aus  dem  neuen  Versorgungsgesetz  für  Unteroffiziere
und  Gemeine  wird  bekannt  gegeben:  Für  die  in  der  Ableistung  ihrer
Dienstpflicht  begriffene  Soldaten  (Nichtkapitulanten)  ist  die  Versorgung  nur
in  Geld  vorgesehen.  Der  Anspruch  muß  durch  Einschränkung  der  Erwerbfähigkeit
  um  mindestens  10  Prozent  infolge  einer  Dienstbeschädigung  begründet
  sein.  Der  Rentenbemessung  wird  eine  Vollrente  von  540  ℳ  zu
Grunde  gelegt,  welche  bei  völliger  Erwerbsunfähigkeit  (100  Prozent)  zuständig
  wird;  von  dieser  Vollrente  bemessen  sich  die  Teilrenten  je  nach
        <pb n="163" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  28.)  155

dem  Grade  der  Erwerbsbeschränkung.  Den  Kapitulanten  mit  12jähriger
Dienstzeit  steht  die  Wahl  frei  zwischen  dem  Zivilversorgungsschein,  einer
laufenden  Geldentschädigung  von  12  ℳ  monatlich  oder  einer  einmaligen
Abfindung  von  1500 ℳ  Für  die  vor  einer  12jährigen  Dienstzeit  zum
Ausscheiden  gezwungenen  Kapitulanten  ist  eine  besondere  Rente  vorgesehen,
welche  ihnen  den  Uebertritt  in  den  Zivildienst  erleichtern  soll.  Die  Vollrenten
  der  Kapitulanten  entsprechen  mit  900  ℳ  für  Feldwebel,  720  ℳ  für
Sergeanten  und  600  ℳ  für  Unteroffiziere,  ebenso  wie  die  Vollrente  der
Gemeinen  denjenigen  Pensionsbeträgen,  welche  durch  das  Kriegsinvalidengesetz
  im  Jahre  1901  bei  völliger  Erwerbsfähigkeit  als  angemessen  erachtet
worden  sind.  Die  militärische  Verstümmelungszulage  ist  beibehalten  und
auf  27  ℳ  monatlich  erhöht.

28.  November.  Die  Gesetzentwürfe  über  die  Friedenspräsenzstärke
  und  über  die  Wehrpflicht  werden  veröffentlicht.

Der  Gesetzentwurf  über  die  Friedenspräsenz  verlangt  eine  Erhöhung
der  aktiven  Mannschaften  um  10399    Mann.

Artikel  I.  §  1.  Bom  1.  April  1905  ab  wird  die  Friedenspräsenzstärke
  allmählich  derart  erhöht,  daß  sie  im  Laufe  des  Rechnungsjahres  1909
die  Zahl  von  505839    Gemeinen,  Gefreiten  und  Obergefreiten  erreicht  und
in  dieser  Höhe  bis  31.  März  1910  bestehen  bleibt.  Hieran  beteiligt  sich
Preußen  und  die  zugehörigen  Kontingente  mit  392979  ,  Bayern  mit  55424  ,
Sachsen  mit  37711  und  Württemberg  mit  19725  Mann.  Soweit  Württemberg
  diese  Zahl  nicht  aufbringt,  erfolgt  ihre  Ergänzung  aus  dem  preußischen
  Kontingentsverwaltungsbezirke.  Die  Einjährig-Freiwilligen  kommen
auf  die  Friedenspräsenzstärke  nicht  in  Anrechnung.  In  offenen  Unteroffizierstellen
  dürfen  Gemeine  nicht  verpflegt  werden.  §  2.  In  Verbindung
mit  der  Friedenspräsenzstärke  wird  die  Zahl  der  vorhandenen  Formationen
so  vermehrt,  daß  am  Schlusse  des  Rechnungsjahres  1909  bestehen:  bei  der
Infanterie  633  Bataillone,  bei  der  Kavallerie  510  Eskadrons,  bei  der
Feldartillerie  574  Batterien,  bei  der  Fußartillerie  40  Bataillone,  bei  den
Pionieren  29  Bataillone,  bei  den  Verkehrstruppen  12  Bataillone  und  bei
dem  Train  23  Bataillone.  §  3.  In  den  einzelnen  Rechnungsjahren  unterliegt
  die  Erhöhung  der  Friedenspräsenzstärke  nach  Maßgabe  des  §  1  und
die  Verteilung  der  Erhöhung  auf  die  einzelnen  Waffengattungen,  ebenso
wie  die  Zahl  der  Stellen  für  Offiziere,  Aerzte,  Beamte  und  Unteroffiziere
der  Feststellung  durch  den  Reichshaushaltsetat.  Artikel  II.  Das  Gesetz
kommt  in  Bayern  nach  der  Bestimmung  des  Bündnisvertrages  und  in
Württemberg  nach  der  Bestimmung  der  Militärkonvention  zur  Anwendung.

Die  Mehrforderungen  betragen  73913116      ℳ,  wovon  11795646      ℳ
fortdauernde  und  62117470      ℳ  einmalige  Ausgaben  sind.  Auf  1905  entfallen
  an  fortdauernden  Ausgaben  1461581      ℳ  und  auf  1906  10334065      ℳ.
An  einmaligen  Ausgaben  entfallen  auf  1905  12642280      ℳ,  auf  1906  bis
1911  494751904 ℳ      

Der  Gesetzentwurf  über  die  Wehrpflicht  streicht  in  seinem  Artikel  I
aus  dem  ersten  Absatz  des  Artikels  59  der  Reichsverfassung  die  Bestimmung,
  wonach  die  ersten  drei  Jahre  des  Dienstes  beim  stehenden  Heere  bei
den  Fahnen  zu  leisten  sind,  fügt  aber  folgenden  Absatz  hinzu:  Während
der  Dauer  der  Dienstpflicht  im  stehenden  Heere  sind  die  Mannschaften  der
Kavallerie  und  der  reitenden  Feldartillerie  die  ersten  drei,  alle  übrigen
Mannschaften  die  ersten  zwei  Jahre  zum  ununterbrochenen  Dienst  bei  den
Fahnen  verpflichtet.  Artikel  2  des  Entwurfs  bestimmt:  Im  Falle  notwendiger
  Verstärkungen  können  auf  Anordnung  des  Kaisers  die  zu  entlassenden
  Mannschaften  im  aktiven  Dienst  zurückbehalten  werden.  Solche
        <pb n="164" />
        156  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  28.  29.)

Zurückbehaltung  zählt  für  eine  Uebung  im  Sinne  des  letzten  Absatzes  des
§  6  des  Gesetzes  vom  9.  November  1867.  Die  Mannschaften  der  Fußtruppen,
  der  fahrenden  Feldartillerie  und  des  Trains,  welche  freiwillig,
und  die  anderen,  welche  gemäß  ihrer  Dienstpflicht  drei  Jahre  aktiv  dienten,
dienen  in  der  Landwehr  ersten  Aufgebots  nur  drei  Jahre.  Die  Mannschaften
  der  Landwehr-Infanterie  können  während  der  Dienstzeit  in  der
Landwehr  ersten  Aufgebots  zweimal  zu  Uebungen  in  besonderen,  aus  Mannschaften
  des  Beurlaubtenstandes  gebildeten  Formationen  auf  acht  bis  vierzehn
  Tage,  vom  Tage  des  Eintreffens  beim  Truppenteil  an  gerechnet,
einberufen  werden.  Die  Landwehr-Kavallerie  wird  im  Frieden  zu  Uebungen
nicht  herangezogen.  Die  Landwehrmannschaften  aller  übrigen  Waffengattungen
  üben  in  demselben  Umfange  wie  die  Infanterie  in  besonderen
Formationen,  oder  im  Anschluß  an  die  betreffenden  Linientruppenteile.
Artikel  III  bestimmt,  daß  das  Gesetz  am  1.  April  1905  in  Kraft  tritt  und
in  Bayern  gemäß  dem  Bündnisvertrage  vom  23.  November  1870,  in
Württemberg  gemäß  der  Militärkonvention  vom  21.  bis  25.  November  1870
zur  Anwendung  kommt.

28.  November.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Anstellungsverhältnisse
  der  Richter  und  Staatsanwälte.

Das  Haus  genehmigt  einen  Antrag  der  Budgetkommission,  worin
die  Regierung  ersucht  wird,  zu  erwägen,  ob  für  alle  Richter  und  Staatsanwälte
  das  Dienstalterstufensystem  eingeführt  werden  kann.  Weiter  fordert
die  Resolution  für  den  nächsten  Etat  eine  der  Bevölkerungszunahme  und
Steigerung  der  Geschäfte  entsprechende  Vermehrung  der  Richter-  und
Staatsanwaltstellen.  Abg.  Keruth  (fr.  Vp.)  beantragt  hierzu  folgenden
Zusatz,  der  ebenfalls  angenommen  wird:  die  Regierung  zu  ersuchen,  so  bald
als  möglich  eine  Gleichstellung  der  den  Richtern  und  Staatsanwälten  zustehenden
  Gehälter  mit  den  den  höheren  Verwaltungsbeamten  in  gleicher
Dienststellung  gewährten  Gehältern  herbeizuführen.  —  Die  Regierung  verspricht
  für  den  nächsten  Etat  Vermehrung  der  Richterstellen,  lehnt  aber
den  Antrag  Keruth  ab.

29.  November.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Hiberniavorlage.

  (Vgl.  S.  152.)

Handelsminister  Möller  legt  ausführlich  den  Versuch  dar,  die
Hibernia  zu  erwerben  und  verteidigt  sich  gegen  den  Vorwurfs,  illoyal  gehandelt
  zu  haben.  Er  habe  den  streng  kaufmännischen  Weg  eingehalten.
Die  Polemik  gegen  die  Regierung,  daß  sie  die  Erwerbung  sämtlicher  westfälischer
  Bergwerke  beabsichtige,  sei  ungerechtfertigt;  es  handle  sich  nur  um
die  Hibernia.  Die  Regierung  wolle  die  Fusion  der  verschiedenen  Gesellschaften
  verhindern,  um  ein  Privatmonopol  nicht  aufkommen  zu  lassen.
Einem  solchen  würde  die  Mehrheit  des  Volkes  das  Staatsmonopol  vorziehen.
  Abg.  v.  Eynern  (nl.)  greift  den  Minister  scharf  an;  er  habe  die
Aufsichtsräte  der  betreffenden  Gesellschaften  mißhandelt.  Die  Redner  der
übrigen  Parteien  stimmen  der  Vorlage  zu.

29.  November.  Der  Staatssekretär  des  Innern  Graf  Posadowsky
  kehrt  aus  Wien  zurück.  Die  Handelsvertragsverhandlungen

gelten  als  gescheitert.  (Vgl.  Osterreich-Ungarn.)  Preßstimmen.

Auf  Ausführungen  des  „Berliner  Tagblatts“,  daß  der  neue  Zollvertrag
  den  Handelsvertrag  zum  Scheitern  gebracht  habe,  erwidert  die
„Süddeutsche  Reichskorrespondenz“:  Das  „Berliner  Tageblatt  bezeichnet  das
        <pb n="165" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (November  29.)  157

einstweilen  negative  Ergebnis  der  deutsch-österreichischen  Handelsvertragsverhandlungen
  zweimal  mit  wonnigem  Behagen  als  einen  Mißerfolg
unserer  Staatsmänner.  Die  Wiener  Unterhandlungen  sind  bekanntlich
nicht  von  Oesterreich-Ungarn  abgebrochen  worden  —  man  hätte  den  Grafen
Posadowsky  gern,  sehr  gern  noch  länger  dort  behalten  —,  sondern  von
Deutschland.  Es  gibt  Stellen  in  Wien  und  Budapest,  wo  man  wohl  schon
jetzt  bedauert,  daß  man  es  dahin  kommen  ließ,  wo  man  sich  vielleicht  sagt,
es  könne  mit  gewissen  Einzelheiten  des  nächsten  Handelsvertrages  zwischen
dem  Deutschen  Reich  und  Oesterreich--Ungarn  ähnlich  gehen,  wie  mit  den
Büchern  der  Sibylle.  Mehrere  Forderungen  sind  von  Graf  Posadowsky
im  Sinne  des  Reichskanzlers  für  immer  zurückgewiesen  worden;  sie  können,
wenn  es  noch  zu  einem  Vertrage  kommen  soll,  in  der  bisherigen  Gestalt
von  Oesterreich-Ungarn  nicht  wieder  aufgestellt  werden.  Darin  liegt  der
Mißerfolg,  den,  nach  Ansicht  des  „Berliner  Tagblatts",  Deutschland  davongetragen
  hat.

Die  sozialdemokratische  „Leipziger  Volkszeitung“,  geleitet  von  Franz
Mehring  (vgl.  1903  S.  139,  140)  schreibt:  „Die  konservativen  Wegelagerer,
die  Zentrumsgauner,  die  nationalliberalen  Jesuiten  und,  als  der  oberste
Philister,  Eugen  Richter  fielen  wie  eine  Horde  Krippenreiter  über  die
ahnungslose  Minderheit  her,  der  Hauptmann  der  Bande,  der  parlamentarische
  Strolch  v.  Kardorff,  machte  den  Regisseur,  der  Reichsgerichtsrat
Spahn  illustrierte  die  deutsche  Klassenjustiz  in  Permanenz  durch  einen
niederträchtigen  Staatsstreich,  und  der  beschäftigungslose  Advokat  und
Streber  Bassermann  gab  zum  erstenmal  in  seinem  Leben  einen  juristischen
Kommentar.  Es  ist  heute  überflüssig,  an  die  schamlosen  Bubenstücke,  an
die  infame  Affenbosheit  dieses  parlamentarischen  Gesindels  zu  erinnern,
das  damals  wie  eine  Sauherde  über  Geschäftsordnung  und  Verfassung
hereinbrach  und  niedertrampelte,  was  ihm  im  Wege  war.  Jetzt  hat  sie
samt  der  glorreichen  Regierung,  die  am  13.  Dezember  zu  dem  Staatsstreich
des  Brotwuchers  ihren  Segen  gab,  ihr  Geschick  erreicht:  Graf  Posadowsky
kehrt  mit  herabhängen  Ohren  zu  seinem  Chef  zurück,  der  jetzt  ganz  der
Gefangene  der  Agrarier  ist:  ein  Bild  hoffnungsloser  Unfähigkeit  und
jämmerlicher  Ohnmacht.  Der  Held  vom  13.  Dezember  1902!“

29.  November.  Der  Reichstag  tritt  wieder  zusammen.

W..  November.  (Stuttgart.)  Mehrere  große  Gewerkschaften,
wie  die  Buchdrucker  und  Metallarbeiter,  beschließen,  am  1.  Mai
keinen  Umzug  mehr  zu  gestalten.

29.  November.  (Berlin.)  Der  Handelsvertrag  mit  Serbien
wird  unterzeichnet.

29.  November.  (Sachsen.)  Eine  außerordentliche  Landtagssession
  zur  Regelung  der  Zivilliste  tritt  zusammen.

Nach  der  Regierungsvorlage  soll  die  Zivilliste  des  Königs  unverändert
  bleiben,  aber  durch  Wegfall  einiger  kleineren  Posten  soll  Sachsen
künftig    3797000  Mark  anstatt  wie  bisher  4080000    Mark  für  die  königliche
  Familie  aufbringen.  —  Am  1.  Dezember  erklären  sämtliche  Redner,
daß  an  eine  Erhöhung  der  Zivilliste  augenblicklich  nicht  zu  denken  sei  und
empfehlen  Sparsamkeit  in  der  Hofverwaltung.  —  Am  2.  teilt  der  Hausminister
  in  der  Kammerkommission  mit,  daß  das  bare  Privatvermögen  des

verstorbenen  Königs  Georg  sich  auf  nicht  ganz  2  Millionen  Mark  beziffert.
Von  diesem  Vermögen  sei  auf  den  jetzt  regierenden  König  nichts  über-
        <pb n="166" />
        158  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  30.—Dez.  3.)

gegangen.  Unter  der  Regierung  des  Königs  Georg  sei  dem  Peterspfennig
in  Rom  auch  nicht  die  geringste  Zuwendung  aus  der  Zivilliste  gemacht
worden.

30.  November.  Das  Preußische  Herrenhaus  feiert  sein
fünfzigjähriges  Bestehen.  Minister  des  Innern  Frhr.  v.  Hammerstein
  rühmt  in  einer  Ansprache  die  „bald  fördernde,  bald  mäßigende“
  Wirksamkeit  des  Hauses.

Ende  November.  (Koloniales.)  Als  Entschädigung  für  die
südwestafrikanischen  Ansiedler  werden  im  Etat  weitere  5  Millionen
gefordert  (vgl.  S.  72);  ferner  wird  die  Ausbildung  eines  eigenen
Beamtenpersonals  für  die  Schutzgebiete  beantragt.

1./2.  Dezember.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  In
einer  durch  die  freisinnige  Volkspartei  veranlaßten  Besprechung  des
Berliner  Schulstreits  (S.  136)  greift  Abg.  Hobrecht  (nl.)  die  Regierung
  wegen  Verletzung  der  Selbstverwaltung  scharf  an;  der
Kultusminister  Dr.  Studt  verteidigt  sein  Vorgehen  mit  dem  staatsgefährlichen
  Charakter  der  polnischen  und  sozialdemokratischen  Vereine.

2.  Dezember.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Die
Kanalkommission  schließt  die  Beratungen  und  genehmigt  das  Gesetz
mit  20  gegen  7  Stimmen  (4  Konservative,  3  Freikonservative).

3.  Dezember.  Der  Reichskanzler  legt  dem  Reichstag  eine
Denkschrift  über  die  Unruhen  in  Südwestafrika  vor.

Sie  widerlegt  die  von  Kolonialgegnern  aufgestellte  Behauptung,  daß
vor  dem  Eintritt  der  deutschen  Herrschaft  die  Eingeborenen  sich  idyllischer
Zustände  erfreut  hätten:  die  im  18.  Jahrhundert  eingewanderten  Hereros
und  Hottentotten  haben  die  Bergdamara  und  Buschleute  unterjocht  und  zu
Sklaven  gemacht,  sie  selbst  aber  sind  seit  den  ersten  Jahrzehnten  des  19.  Jahrhunderts
  fast  unablässig  in  blutige  Kämpfe  mit-  und  untereinander  verwickelt
  gewesen.  Erst  das  Eingreifen  der  deutschen  Verwaltung  machte
diesen  unheilvollen  Fehden  ein  Ende  (1896).  Seitdem  aber  fangen  die  Eingeborenen
  an,  nach  den  Zeiten  des  fröhlichen  Raubens,  des  ungebundenen
Kriegslebens  und  der  wohlgefüllten  Branntweinfässer  sich  zurückzusehnen.
Bei  der  Streit-  und  Raublust  der  Schwarzen  konnte  es  der  deutschen  Verwaltung
  nicht  entgehen,  wie  wichtig  die  Waffen-  und  Munitionsfrage  im
Rahmen  der  Eingeborenenpolitik  ist.  Die  Verwaltung  stellte  von  Anfang
an  das  Vorhandensein  einer  stattlichen  Menge  Feuerwaffen  fest  und  bemühte
  sich  gleichfalls  von  Anfang  an,  das  Anwachsen  dieser  Menge  zu  beschränken.
  Verhandlungen  mit  der  britischen  Regierung,  Einführung  gebührenpflichtiger
  Lizenzscheine  für  den  Waffenhandel,  Beschränkungen  der
Einfuhr  dienten  dem  genannten  Zweck.  Aber  die  Hauptquelle  der  unerlaubten
  Waffenzufuhr,  die  über  die  Landgrenzen,  blieb  wegen  nicht  ausreichenden
  Kontrollpersonals  geraume  Zeit  unverstopft.  Unter  solchen  Umständen
  hätte  nur  die  völlige  Entwaffnung  der  Eingeborenen  zum  Ziele
geführt.  Sie  unterblieb,  weil  alle  Landeskenner  davon  eine  Erhebung  der
gesamten  Eingeborenen  befürchteten.  Statt  dessen  sollte  die  friedliche  Entwaffnung
  dadurch  vorbereitet  werden,  daß  seit  dem  29.  März  1897  der
        <pb n="167" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  3.)  159

Handel  mit  Waffen  und  Munition  dem  Gouvernement  allein  vorbehalten
blieb.  Neben  der  Feuerwaffen-  hat  die  Feuerwasserfrage  die  Verwaltung
im  Rahmen  der  Eingeborenenpolitik  von  frühester  deit  an  beschäftigt.  Es.
bedurfte  nicht  langer  Studien,  um  zu  erkennen,  daß  die  Eingeborenen  das
letzte  Stück  Vieh,  die  letzte  Landparzelle  dem  Branntwein  opfern:  nur
durch  Erschwerung  des  Schnapsverkaufs  konnte  der  erschreckenden  Verarmung
gesteuert  werden.  Die  Verschleuderung  des  Landbesitzes  durch  die  Bildung
von  Reservaten  entgegenzuwirken,  hat  die  Verwaltung  zwar  nicht  ganz
unterlassen,  aber  nicht  in  dem  Umfange  versucht,  wie  die  Missionen  es
wünschten.  Für  die  Witboi-Hottentotten  besteht  seit  1897,  für  die  Herero
von  Otjimbingwe  seit  1903  ein  Reservat;  die  generelle  Regelung  der  Reservatfrage
  für  das  ganze  Hererogebiet  lehnte  die  Regierung  ab,  weil  sie  aus
politischen  und  wirtschaftlichen  Gründen  eine  gewisse  Zurückhaltung  für
nötig  hielt  und  der  Meinung  war,  daß  die  Voraussetzung  für  die  Bildung
von  Reservaten,  nämlich  die  Gefährdung  der  Stammesexistenz  durch  Landverkäufe
  der  Kapitäne,  nicht  gegeben  war.  Dagegen  wurden  durch  Verfügung
  des  Gouverneurs  vom  30.  September  1903  die  vorläufigen  Grenzen
für  Reservate  im  Okahandja-  und  Gobabis-Gebiet  unter  Zuziehung  der
Eingeborenen  mit  der  Maßgabe  festgestellt,  daß  hier  kein  Landverkauf  mehr
erfolgen  dürfe.  Dabei  „scheinen  allerdings  auf  seiten  der  Eingeborenen
Mißverständnisse  untergelaufen  zu  sein,  deren  Beseitigung  der  Ausbruch  des
Aufstandes  verhinderte“.  Händlertum  und  Kreditwesen  werden  im  letzten
Abschnitt  der  Denkschrift  erörtert.  Er  schildert  die  Entwicklung  des  Handelsbetriebs
  und  die  „rapid  fortschreitende“  Verschuldung  des  Eingeborenen,
die  energisch  zu  bekämpfen  „geradezu  eine  Lebensfrage  für  das  Schutzgebiet
geworden  war“,  und  legt  die  Entstehung  der  Verfügung  vom  23.  Juli  1903
(Verbindlichkeiten  Eingeborener  erlöschen  innerhalb  eines  Jahres  nach  Abschluß
  der  Rechtsgeschäfte  mit  Nichteingeborenen,  es  sei  denn,  daß  vor  Ablauf
  dieser  Frist  der  Gläubiger  Klage  erhebt  u.  s.  w.)  als  eines  Kompromisses
  zwischen  der  Regierung  und  der  Kolonialratskommission  dar.  Unglücklicherweise
  brach  gleich  nach  dem  Inkrafttreten  dieser  Verfügung  der
Aufstand  der  Bondelzwarts  aus,  der  die  Verwaltung  stark  in  Anspruch
nahm,  das  Hererogebiet  in  der  kritischen  Uebergangszeit  von  Truppen  und
Beamten  entblößte,  die  ohnehin  schwierige  Kontrolle  der  Händler  beim  Eintreiben
  der  Schulden  noch  mehr  erschwerte,  so  daß  Uebergriffe  der  letzteren
vorkamen.  Trotzdem  wäre  der  Herero-Aufstand,  so  heißt  es  in  der  Denkschrift
  wörtlich,  auch  ausgebrochen,  wenn  es  nie  einen  weißen  Händler  dort
gegeben  hätte.  Der  Uebergang  von  Stammesland  in  weiße  Hände,  die
Verarmung  der  mittleren  kleinen  Viehbesitzer,  die  Verschuldung  der  einzelnen
Stämme  und  die  Uebergriffe  mancher  Händler  haben  selbstredend  das  Empfinden
  der  Eingeborenen  gegenüber  der  deutschen  Herrschaft  nicht  verbessert..
  ...  Unmittelbare  Ursachen  der  Empörung  sind  aber  alle  diese  Erscheinungen
  nicht  gewesen.  Diese  Annahme  dürfte  um  so  berechtigter  sein,
wenn  man  erwägt,  daß  die  Mehrzahl  der  vom  Aufstand  betroffenen  Personen
  mit  dem  Händlertum  gar  keinen  oder  nur  einen  sehr  losen  Zusammenkang
  hatten..  Die  Grundursache  des  Aufstandes  ist  in  der  doppelten

Tatsache  enthalten,  daß  die  Hereros  als  ein  von  alters  her  freiheitsliebendes,
eroberndes  und  maßlos  stolzes  Volk  auf  der  einen  Seite  die  Ausbreitung
der  deutschen  Herrschaft  und  ihre  eigene  Herabdrückung  von  Jahr  zu  Jahr
lästiger  empfanden,  auf  der  anderen  Seite  aber  —  und  das  ist  das  Entscheidende
  —  von  dieser  deutschen  Herrschaft  den  Eindruck  hatten,  daß  sie
ihr  gegenüber  im  letzten  Grunde  der  stärkere  Teil  seien.

3.  Dezember.  (Reichstag.)  Etat.  Trübe  finanzielle  Lage.
Schatzsekretär  Frhr.  von  Stengel  legt  den  Etat  vor,  der  mit
        <pb n="168" />
        160  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5./10.)

2241560900      Mark  abschließt.  Zur  Balanzierung  ist  eine  Anleihe  von
293  Millionen  Mark  erforderlich.  Es  sei  eine  gründliche  Reform  der
Reichsfinanzen  notwendig;  die  vergrößerten  Ausgaben  für  Heer,  Marine
und  den  südwestakrikanischen  Aufstand  könnten  aus  ordentlichen  Mitteln
nicht  gedeckt  werden.  Die  Zinsen  der  Reichsschuld  seien  um  8¾  Millionen
höher  angesetzt  worden.  Der  nunmehr  auf  113  Millionen  aufgeschwollene
Zinsetat  sollte  vor  allem  eine  ernste  Mahnung  sein,  mit  der  Kontrahierung
von  Schulden  nicht  in  der  bisherigen  Weise  fortzufahren,  vielmehr  mit  der
baldigen  Einrichtung  einer  Schuldentilgung  vorzugehen.  (Allseitiger  Beifall.)
  Das  ist  umsomehr  notwendig,  als  von  der  Anleihesumme  in  Höhe
von  293  Millionen  Mark  nur  44  Millionen  für  unmittelbar  produktive
Zwecke,  nämlich  für  Post-  und  Eisenbahnverwaltung,  bestimmt  sind.  Wenn
ich  meinen  Blick  über  das  Jahr  1905  hinausschweifen  lasse,  so  muß  ich
sagen,  daß  die  Aussichten  recht  trübe  sind,  und  daß  sie  trübe  bleiben,  wenn
auch  nach  Erledigung  der  Wirren  in  Deutsch-Südwestafrika  die  Anleihen
eine  wesentliche  Minderung  erfahren.  Ich  muß  offen  erklären,  daß  es  mit
der  Wirtschaft  in  unserem  Haushalt  in  der  bisherigen  Weise  nicht  weiter
gehen  kann,  und  daß  wir  alles  tun  müssen,  um  unsere  Wirtschaft  auf  eine
solide  Basis  zu  setzen.  Wir  haben  bereits  den  Anfang  zu  dem  Fundament
für  eine  bessere  Wirtschaft  gemacht,  und  wir  haben  auf  dem  diesmal  betretenen
  Wege  weiter  gehen  müssen.  Wir  können  die  Verhältnisse
nicht  sanieren  außer  durch  eine  Verbesserung  der  Einnahmen.  Von  den
Zöllen  eine  Besserung  zu  erwarten,  halte  ich  für  Optimismus.  Es  wird
sich  ja  nächstens  der  Schleier  lüften.  Ich  habe  mich  nie  einer  sanguinischen
Hoffnung  in  dieser  Beziehung  hingegeben.  Die  Finanzzölle  haben  eine
Ermäßigung  erfahren,  und  die  landwirtschaftlichen  Zölle  sind  zum  größten
Teil  zu  sozialpolitischen  Zwecken  festgelegt  worden.  Ich  hoffe,  daß  dieser
Fonds  für  die  Witwen-  und  Waisenversorgung  nicht  ein  ähnliches  Schicksal
haben  möge  wie  der  Reichsinvalidenfonds,  der  im  Jahre  1910  aufgezehrt
sein  wird.  (Bewegung.)  Nur  eines  können  wir  mit  Sicherheit  sagen,  daß
immer  neue  Aufwendungen  hinzukommen  werden.  Ich  erinnere  an  das
Militärpensionsgesetz,  dessen  Wirkung  im  Etat  noch  nicht  in  die  Erscheinung
tritt.  Ich  erinnere  an  die  Militärvorlage  und  die  Vorlage  betr.  die  zweijährige
  Dienstzeit,  an  den  wachsenden  Reichszuschuß  für  die  Invalidenversicherung
  für  die  Veteranen,  an  den  Wohnungsgeldzuschuß.  Mir  fehlt
der  Glaube,  daß  die  Einnahmen  aus  dem  neuen  Zolltarif  eine  Besserung
bringen  werden,  im  Gegenteil  fürchte  ich,  daß  trotz  der  Mehreinnahmen
aus  den  Zöllen  ein  gewaltiger  Fehlbetrag  bleiben  wird.  Daher  sind
schleunigste  Maßnahmen  zur  Sanierung  nötig.  Ich  weiß  mich  im  Einklang
  mit  den  verbündeten  Regierungen,  wenn  ich  erkläre,  daß  sie  für  eine
Vertagung  dieser  Sanierung  nicht  die  Verantwortung  tragen  können.  Es
muß  aber  bei  der  Sanierung  an  einem  festgehalten  werden,  nämlich  an
einer  schonenden  Rücksicht  auf  die  wirtschaftlich  Schwachen.  (Beifall)

Hierauf  begründet  Kriegsminister  v.  Einem  die  Militärvorlagen,
die  eine  festere  Organisation  des  Heeres  schaffen  und  die  Mobilisierung
erleichtern  sollen.

5./10.  Dezember.  (Reichstag.)  Etatsberatung.  Finanzen,
Handelsverträge.  Bülow,  Bebel  und  Vollmar  über  die  auswärtige
  und  innere  Politik.  Ton  der  sozialdemokratischen  Presse.
Schwäche  der  Revisionisten.

Abg.  Spahn  (Z.)  stimmt  dem  Schatzsekretär  zu,  daß  das  Schuldenmachen
  nicht  in  der  bisherigen  Weise  fortgesetzt  werden  dürfe,  vermißt
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5./10.)  161

aber  positive  Vorschläge  zur  Besserung.  Das  Zentrum  habe  im  Jahre  1900
für  Deckung  der  Kosten  der  Marinevorlage  gesorgt.  Bei  neuen  Steuerprojekten
  müßten  die  Arbeiter  und  der  Mittelstand  geschont  werden.
Monopole  seien  ausgeschlossen.  Die  Neutralität  im  ostasiatischen  Kriege
sei  zu  billigen,  ebenso  die  Bemühung  des  Reichskanzlers  mit  England  gute
Beziehungen  herzustellen.  Was  die  Handelsverträge  angeht,  so  dürfen  wir
wohl  damit  rechnen,  daß  wir  im  Laufe  der  nächsten  Woche  eine  Anzahl
der  abgeschlossenen  Handelsverträge  hier  vorgelegt  erhalten.  Es  mag  sein,
daß  uns  über  den  Stand  der  Verhandlungen  mit  Oesterreich  hier  keine
Mitteilungen  gemacht  werden  können,  aber  ich  glaube,  von  unserer  Seite
ist  es  angängig,  wenn  wir  es  aussprechen,  daß  Oesterreich,  wenn  es  sich
etwa  in  dem  Glauben  befinden  sollte,  wir  würden,  wenn  ein  Tarifvertrag
nicht  zustande  kommt,  ihm  die  Klausel  der  Meistbegünstigung  zuteil  werden
lassen,  sich  darin  irrt.  Wir  können  uns  nicht  Oesterreich  gegenüber  binden,
während  Oesterreich  uns  gegenüber  in  der  Lage  wäre,  jede  Tarifposition
so  zu  halten,  wie  sie  seinem  Interesse  entspricht.  Abg.  Bebel  (Soz.)  tadelt
die  Ausgaben  für  Südwestafrika  ohne  den  Reichstag  einzuberufen  als  inkonstitutionell.
  Der  Etat  werde  alljährlich  schlechter,  und  die  Hauptschuld
daran  trage  das  Zentrum,  das  der  Militär-  und  Marinepolitik  zugestimmt
habe.  Die  Kosten  für  Südwestafrika  seien  weggeworfen;  es  sei  durchaus
unpolitisch,  die  Behauptung  der  Kolonie  bei  ihrer  Wertlosigkeit  als  Ehrensache
  zu  behandeln.  Die  Militärvorlagen  seien  ganz  wertlos;  durch  Ausmerzung
  des  Paradedrills  könne  man  viel  Zeit  ersparen  und  die  wirkliche
allgemeine  Wehrpflicht  mit  kurzer  Dienstzeit  und  allgemeiner  kriegerischer
Ausbildung  von  Jugend  auf  durchführen.  —  Das  Scheitern  des  österreichischen
  Handelsvertrages  sei  eine  Blamage  für  die  Regierung  und  die
Mehrheit.  Ohne  den  japanischen  Krieg  würde  auch  Rußland  nicht  abgechlossen
  haben.  Bei  neuen  Steuern  müßten  die  hohen  Einkommen  auschließlich
  belastet  werden.  Unter  scharfen  Angriffen  auf  Rußland  erklärt
Redner,  die  Regierung  nehme  offen  Partei  für  Rußland  im  japanischen
Kriege  und  scheine,  sich  durch  einen  Vertrag  zur  Auslieferung  russischer
Deserteure  verpflichtet  zu  haben.  Die  inneren  Zustände  Deutschlands  zeigten
die  größten  Ungerechtigkeiten;  Strebertum,  Feigheit,  Charakterlosigkeit,
Unterdrückung  des  Rechts  sei  die  Signatur  der  Zeit.

Reichskanzler  Graf  Bülow:  Der  Abg.  Bebel  hat  gemeint,  die
Früchte  eines  großen  europäischen  Krieges  würde  in  erster  Linie  die
Sozialdemokratie  davontragen.  Diese  Auffassung  halte  ich  für  richtig,  und
das  ist  ein  Grund  mehr,  warum  die  Regierungen  aller  großen  Länder,
wie  ich  hoffe,  festhalten  werden  an  ihrer  jetzigen  guten  und  besonnenen
Friedenspolitik.  Das  ist  aber  auch  wohl  der  innere  Grund  für  die  Art
und  Weise,  wie  die  Sozialdemokratie  sich  zu  dem  ostasiatischen  Konflikt
gestellt  hat.  Ich  habe  schon  im  vergangenen  Frühjahr  hier  einen  Aufsatz
eines  der  erleuchtetsten  Köpfe  der  sozialdemokratischen  Partei  vorgelesen,
des  Dr.  Kautsky,  wo  eingehend  dargelegt  wurde,  die  Sozialdemokratie  müsse
den  gegenwärtigen  ostasiatischen  Krieg  benutzen,  um  überall  die  Diktatur
des  internationalen  Proletariats  vorzubereiten.  Die  Sozialdemokratie  will
ja  gar  nicht,  daß  wir  dem  ostasiatischen  Krieg  gegenüber  neutral  bleiben.
In  Wirklichkeit  möchte  die  Sozialdemokratie  uns  gegen  Rußland  verhetzen,
sie  möchte  einen  Druck  der  öffentlichen  Meinung  hervorbringen,  um  unserer
auswärtigen  Politik  Schwierigkeiten  zu  bereiten,  um  uns  Hindernisse  in
den  Weg  zu  legen  und  am  letzten  Ende  nun  ein  kriegerisches  Durcheinander
hervorzurufen,  bei  dem  dann  ihr  Weizen  blühen  würde.  Wenn  die  deutsche
Sozialdemokratie  wirklich  eine  neutrale  Haltung  gegenüber  dem  ostasiatischen
Kriege  wollte,  so  würde  der  Führer  dieser  Partei  sich  nicht  in  solchen  An-Europäischer

  Geschichtskalender.  XLV.  11
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        162  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5./10.)

griffen  gegen  Rußland  ergehen,  wie  er  es  eben  getan  hat  (Widerspruch  bei
den  Sozialdemokraten),  die  in  direktem  Widerspruch  stehen  zu  der  neutralen
  Haltung,  die  das  deutsche  Volk  gegenüber  dem  ostasiatischen  Kriege
einzunehmen  hat.  Von  einer  solchen  revolutionären  Einmischung  in  die
inneren  Verhältnisse  anderer  Länder  wollen  wir  aber  nichts  wissen.  Wir
haben  gar  nicht  das  Recht,  in  die  inneren  russischen  Verhältnisse  hineinzureden;
  die  gehen  uns  gar  nichts  an,  die  gehen  uns  ebensowenig  etwas
an,  wie  die  Russen  unsere  Verhältnisse  etwas  angehen.  Wenn  wir  uns
jede  Einmischung  des  Auslandes  auf  das  ernsteste  verbitten  (Lachen  bei
den  Sozialdemokraten),  so  haben  wir  auch  nicht  das  Recht,  anderen  die
Fenster  einzuwerfen.  Sie  wollen  international  sein?  Sie  gefährden  die
internationalen  Beziehungen!  Sie  predigen  gegen  den  Krieg  und  suchen
ihn  selbst  herbeizuführen.  Sie  erklären,  daß  unsere  ruhige  und  besonnene
Politik  eine  phantastische  wäre,  die  überall  Händel  sucht,  und  empfehlen
uns  eine  Politik,  die,  wenn  wir  sie  einschlagen  würden,  uns  in  Schwierigkeiten
  mit  aller  Welt  verwickeln  würde.  Wenn  übrigens  Herr  Bebel  sich
in  dieser  Weise  gegen  die  russische  Autokratie  echauffiert,  so  spottet  er  seiner
selbst  und  weiß  nicht  wie.  (Beifall  bei  der  Mehrheit,  Lachen  bei  den  Soz.)
Die  Art  und  Weise,  wie  der  Herr  Abgeordnete  seine  eigene  Partei  leitet,
steht  ungefähr  auf  der  Höhe  des  Zustandes,  der  ihm  in  Rußland  nicht
gefällt,  und  die  Organe  in  seiner  Partei  haben  ungefähr  den  Grad  der
Freiheit,  wie  er  ihm  in  Rußland  nicht  gefällt.  Die  Ordnung  der  Dinge,
die  er  bei  uns  herbeiführen  möchte,  würde  den  russischen  Despotismus  in
den  Schatten  stellen.  Werden  Sie  erst  selbst  wirklich  liberal,  begreifen  Sie
erst  selbst  das  Wesen  wahrer  Freiheit,  bevor  Sie  unter  Störung  internationaler
  Beziehungen  uns  Ihre  Freiheit  aufdrängen  wollen!  Nun  ist
der  Abg.  Bebel  auf  die  Zwischenfälle  eingegangen,  die  sich  im  vorigen
Sommer  durch  die  Aufbringung  einiger  deutscher  Handelsschiffe  und  vor
einigen  Wochen  durch  die  Beschießung  des  Geestemünder  Dampfers  „Sonntag“
  ereignet  haben.  Sobald  die  ersten  Nachrichten  über  die  Zwischenfälle
bei  uns  eingetroffen  sind,  haben  wir  sofort  eingegriffen.  Ich  freue  mich,
sagen  zu  können,  daß  die  russische  Regierung  unseren  berechtigten  Forderungen
  sogleich  entgegengekommen  ist.  Sie  wissen,  daß  die  Fragen  des
Seerechts  und  des  Völkerrechts,  die  dabei  in  Frage  kommen,  sehr  strittiger,
daß  sie  sehr  verwickelter  Natur  sind.  Um  so  ratsamer  erschien  es  mir,  in
jedem  einzelnen  Falle  diese  Zwischenfälle  auf  diplomatischem  Wege  aus  der
Welt  zu  schaffen.  Im  sozialdemokratischen  Lager  zeigte  es  sich,  daß  man
eine  lebhafte  Sehnsucht  nach  der  gepanzerten  Faust  hatte  (Heiterkeit),  die
Ihnen  doch  eigentlich  sonst  nicht  sympathisch  ist.  Da  wurde  mir  schon  im
Sommer  —  ich  war  noch  in  Norderney  —  geraten,  ich  möchte,  ohne  eine
russische  Erklärung  abzuwarten,  die  deutsche  Flotte  nach  Kronstadt  schicken.
Als  der  „Sonntag"  beschossen  wurde  —  ich  konstatiere  hier  an  der  Hand
der  species  facti,  daß  an  Bord  des  „Sonntag“  niemand  verletzt  worden
ist,  daß  der  Dampfer  selbst  unbeschädigt  geblieben  ist,  es  war  nur  ein  Tau
zerbrochen,  und  der  Schaden  ist  auf  3065  Mark  berechnet  worden,  während
der  dortige  Landrat  eine  Entschädigung  von  1500  bis  2000  Mark  berechnete
  —  da  wurde  in  dem  sozialdemokratischen  Lager  ganz  fürchterlich  gescholten.
  Herr  Bebel  sagte  vorhin:  „Ueber  allen  Wipfeln  ist  Ruh.“  Na,
ich  danke.  (Große  Heiterkeit.)  Ich  erinnere  nur  an  die  Auslassungen  des
Moniteurs  der  sozialdemokratischen  Partei,  an  den  „Vorwärts“,  da  hieß
es,  sobald  die  erste  Nachricht  über  die  Beschießung  des  Dampfers  eingetroffen
  war  und  ich  noch  nicht  die  Möglichkeit  hatte,  irgend  welche  Schritte
zu  unternehmen:  die  deutsche  Regierung  nimmt  sich  ungeheuer  viel  Zeit,
um  auch  nur  die  Tatsachen  festzustellen;  wenn  sie  in  gleichem  Schnecken-
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5./10.)  163

tempo  die  Sache  verfolgt  u.  s.  w.  Weiter  heißt  es,  die  deutsche  Regierung
müsse  Genugtuung  verlangen,  wenn  sie  nicht  länger  der  Verachtung  anderer
Nationen  preisgegeben  sein  wolle.  (Unruhe,)  Die  radikale  Presse  sekundierte
  in  diesem  Falle  der  sozialdemokratischen.  Die  „Volkszeitung“  brachte
einen  schneidigen  Artikel  mit  der  Ueberschrift  „Bülow  heraus!“  (Stürmische
  Heiterkeit.)  Als  zur  Befriedigung  aller  vernünftigen  Leute  der
Zwischenfall  bei  der  Doggerbank  seinen  akuten  Charakter  verlor,  da  schrieb
der  „Vorwärts“,  der  jetzige  Ausgang  des  Konfliktes  ist  für  England  keineswegs
  so  rühmlich,  wie  es  anfangs  den  Anschein  hatte;  es  hat  trotz  allen
Säbelrasselns  ziemlich  klein  beigegeben.  Dasselbe  sozialdemokratische  Blatt,
das  so  oft  behauptet  hat,  die  Konflikte  gingen  hervor  aus  der  gegenwärtigen
  Ordnung  der  Dinge,  aus  der  gegenwärtigen  bürgerlichen  Gesellschaftsordnung,
  das  so  oft  erklärt  hat,  im  Zukunftsstaat,  in  der  Zukunftswelt
gebe  es  keine  Kriege  und  keine  Konflikte.  Der  Gipfelpunkt  aber  war,  daß
anläßlich  des  Huller  Zwischenfalles,  bei  dem  wir  nicht  beteiligt  waren  und
der  uns  nichts  anging,  der  „Vorwärts“  uns  im  Namen  der  sozialdemokratischen
  Partei  aufforderte,  sofort  einen  energischen  Protest  gegen  Rußland
  zu  erlassen.  (Heiterkeit.)  Damals  schrieb  er:  „Schon  der  Fall  mit
der  englischen  Fischerflottille  hätte  internationale  Schritte  veranlassen  müssen.
Alle  Nationen  hätten  ein  großes  Interesse,  daß  den  Russen  das  Handwerk,
das  die  Fahrzeuge  aller  Nationen  bedrohe,  so  rasch  wie  möglich  gelegt
werde.  Nachdem  aber  noch  andere  Fälle  hinzugekommen  sind  und  wahrscheinlich
  auch  ein  deutsches  Fahrzeug  von  den  Russen  bombardiert  ist,  bedeutet
  es  die  gröblichste  Mißachtung  des  Volkes,  daß  nicht  sofort  alle
Staaten  gegen  das  Vorgehen  der  Russen  geharnischten  Protest  erheben,
bezw.  den  Protest  Englands  zu  ihrem  eigenen  machen.“  Nun,  ich  hoffe,
daß  Sie  diese  Reizbarkeit  Ihres  Nationalgefühls  auch  bei  anderen  Gelegenheiten
  zeigen  werden!  (Sehr  gut!  Sehr  richtig!  rechts,  große  Heiterkeit.)
Und  ich  verstehe  nicht,  wie  unter  solchen  Umständen  der  Abg.  Bebel  nicht
mit  beiden  Händen  für  die  Forderungen  meines  verehrten  Kollegen,  des
Herrn  Kriegsministers  v.  Einem,  gestimmt  hat.  (Große  Heiterkeit.)  Ich
hoffe,  daß  er  bei  jedem  Anlaß  uns  die  Mittel  bewilligen  werde,  zu  Lande
und  zu  Wasser,  zu  einer  so  kampfbereiten  Politik,  wie  er  sie  in  seinem
Leiborgan  empfiehlt.  Daß  es  mit  dem  großen  Mund  allein  nicht  getan
(Große  Heiterkeit),  will  ich  gern  zugeben.  Nun  hat  der  Abg.  Bebel  auch
gesprochen  von  unserer  angeblichen  Würdelosigkeit,  das  war,  glaube  ich,
der  Ausdruck  von  dem  Mangel  an  Selbständigkeit  gegen  Rußland.  Davon
  ist  gar  keine  Rede.  Wir  dürfen  uns  aber  auch  nicht  van  ihm  mit
Rußland  brouillieren  lassen.  Angriffe,  wie  sie  Herr  Bebel  soeben  gegen
Rußland  gerichtet  hat,  sind  doppelt  bedauerlich  während  eines  Krieges,  wo
die  Empfindungen  und  Leidenschaften  geschärft,  wo  die  Empfindlichkeit
doppelt  groß  ist,  da  soll  sich  der  Unbeteiligte  eines  möglichsten  Taktes  befleißigen
  (Sehr  wahr!  rechts),  einer  Eigenschaft,  die  freilich  unter  den
Menschen  sehr  verschieden  verteilt  ist.  (Heiterkeit.)  Der  Abg.  Bebel  hat
auch  den  Königsberger  Prozeß  berührt.  Ueber  die  Voraussetzungen,  unter
denen  dieser  Prozeß  eingeleitet  worden  ist,  über  die  Art  und  Weise,  wie
er  geleitet  worden  ist,  über  den  Gang  und  über  die  Modalitäten  dieses
Prozesses  wird  sich  der  preußische  Justizminister  an  zuständiger  Stelle
(Aha!  bei  den  Soz.)  aussprechen.  Ich  für  meine  Person  aber  möchte

Ihnen  das  Folgende  sagen:  Die  Kritik,  die  an  diesem  Prozeß  geübt  worden
  ist,  bewegt  sich  auf  dem  Gebiete  der  Verschiedenheit  der  juristischen
Auffassung.  Wenn  Fehler  begangen  worden  sind,  so  liegen  sie  auf  dem
Gebiete  der  juristischen  Meinungsverschiedenheit  und  Theorie.  (Aha!  bei
den  Soz.)  Es  handelt  sich  hier  aber  nicht  um  theoretische  Fragen,  nicht

117
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        164  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5./10.)

um juristische  Formfragen,  sondern  um  die  in  Königsberg  festgestellte  Tatsache,
  daß  die  deutsche  Sozialdemokratie  mit  Bewußtsein  daran  arbeitet,
die  in  Rußland  bestehende  Ordnung  der  Dinge  umzustürzen  (Große  Unruhe
  bei  den  Soz.),  um  die  Tatsache,  daß  zu  diesem  Zweck  sozialistische
und  anarchistische  Schriften  nach  Rußland  verbreitet  werden,  daß  auch
sozialdemokratische  Schriften  dorthin  geschickt  worden  sind,  die  den  Zweck
verfolgen,  die  russische  Regierung  zu  stürzen.  Wenn  wir  solche  direkt  gegen
die  Regierung  eines  uns  befreundeten  Landes  gerichteten  Treibereien  passieren
  ließen,  so  würden  wir  damit  unsere  friedlichen  Beziehungen  zu
diesem  Nachbar  gefährden.  Wenn  es  in  Rußland  so  zuginge  wie  in  Dahomey,
  so  hätten  wir  allerdings  nicht  feindliche  Handlungen  gegen  eine
im  völkerrechtlichen  Sinne  uns  befreundete  Regierung  zu  verhindern.  (Ruf
bei  den  Sozialdemokraten:  Das  ist  unwürdig!)  Ich  höre  den  Zwischenruf
„Unwürdig".  Ein  solcher  plumper  Angriff  reicht  nicht  an  mich  heran,  er
fällt  auf  den  zurück,  der  diesen  Ton  in  unsere  Verhandlungen  einführt.
Die  Verhandlungen  in  Königsberg  haben  keinen  Zweifel  an  der  Schuld
der  Angeklagten  nach  dieser  Richtung  gelassen,  ebensowenig  daran,  daß  die
deutsche  Sozialdemokratie  mit  Bewußtsein  die  Tendenz  befolgt  und  eine
Tätigkeit  entfaltet  hat,  die,  wenn  sie  ungehemmt  vor  sich  ginge,  unser  Verhältnis
  zu  Rußland  schädigen  und  beeinträchtigen  würde.  Die  deutsche
Sozialdemokratie  hat  offen  erklärt,  daß  sie  die  Zustände  in  Rußland  umstürzen
  wolle.  Der  sozialdemokratische  Verteidiger  in  Königsberg,  Herr
Liebknecht,  hat  erklärt,  es  wäre  die  vornehmste  Aufgabe  der  deutschen
Sozialdemokratie,  tatkräftig  zur  Befreiung  des  russischen  Volkes  mitzuwirken,
  das  heißt  doch  mit  dürren  Worten,  Rußland  anrempeln  und  einen
Krieg  mit  Rußland  entfachen.  In  einer  Berliner  Volksversammlung  hat
der  Abg.  Liebknecht  (Zwischenrufe),  der  durchgefallene  Abg.  Liebknecht
(Heiterkeit),  erklärt,  daß  jeder  freisinnige  deutsche  Mann  es  für  seine  Pflicht
halten  müsse,  die  Bestrebungen  der  russischen  Parteigenossen  zu  unterstützen
(Stürmischer  Beifall  bei  den  Soz.,  Heiterkeit),  nicht  nur  jeder  Parteigenosse,
  sondern  jeder  freisinnige  Mann  müsse  dafür  eintreten,  daß  der
russische  Despotismus  gestürzt  werde.  (Stürmischer,  langanhaltender  Beifall
  bei  den  Soz.)  In  derselben  Rede  äußerte  Herr  Liebknecht  am  30.  Juli
über  die  Ermordung  des  russischen  Ministers  Plehwe:  „Gestern  eilte  die
Kunde  durch  die  Stadt,  daß  der  Minister  v.  Plehwe  tot  sei,  daß  der  Bluthund
  von  Wilna  (Minutenlanger,  tosender  Beifall  bei  den  Soz.)  gerecht
gerichtet  worden  ist.  Der  Täter  von  gestern  ist  ebenso  mutig  gewesen  wie
der  vor  wenigen  Tagen  in  Finnland;  auch  er  hat  das  eigene  Leben  eingesetzt,
  er  wollte  das  Volk  vom  Tyrannen  befreien.  Ein  ehrendes  Andenken
  ist  diesen  Märtyrern  sicher;  es  sind  edle  Menschen,  die  den  Namen
Heroen  verdienen.  Wir  müssen  diese  Bestrebung  unterstützen;  ich  werde
ihnen  Schriften  schicken,  so  viel  ich  kann,  und  bitte  alle  Sozialdemokraten,
dasselbe  zu  tun.“  (Stürmischer  Beifall  bei  den  Soz.)  Und  da  wollen
Sie  bestreiten,  daß  Sie  zu  feindlichen  Beziehungen  mit  Rußland  treiben
und  daß  Sie  uns  in  kriegerische  Verwicklungen  mit  Rußland  bringen
würden,  wenn  Sie  das  Heft  in  die  Hand  bekommen,  nachdem  Sie  uns
vorher  durch  die  Einführung  Ihres  bekannten  Milizsystems  wehrlos  gemacht
  hätten?  (Große  Unruhe  links,  Zustimmung  rechts.)  Nun  ist  der
Abg.  Bebel  auch  gar  nicht  einverstanden  damit,  daß  ich  einen  englischen
Journalisten  empfangen  habe.  Ich  möchte  den  Herrn  Abg.  Bebel  dabei
auf  zweierlei  hinweisen:  einerseits  darauf,  wie  ich  nicht  glaube,  daß  ich
Mr.  Bashford  irgend  etwas  gesagt  habe,  was  für  das  deutsche  Publikum
etwas  Neues  gewesen  wäre.  Ich  habe  ihm  nur  das  gesagt,  was  nach
meiner  Ansicht  die  große  Mehrheit  der  verständigen  Leute  —  ich  unter-
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5.  10.)  165

streiche  das  Wort  „verständig“  (Heiterkeit)  —  über  unser  Verhältnis  zu
England  denken.  Das  Urteil  darüber,  wann  und  wie  ich  es  für  richtig
und  zweckentsprechend  halte,  die  öffentliche  Meinung  anderer  Länder  zu
orientieren,  behalte  ich  mir  selber  vor.  Wenn  aber  Herr  Bebel  weiter  gesagt
  hat,  ich  hätte  diese  Auseinandersetzungen  im  Reichstage  machen  sollen,
so  glaube  ich,  daß  es  wenige  Minister  des  Aeußern  gibt,  die  sich  so  oft
und  so  eingehend  über  auswärtige  Fragen  aussprechen  wie  ich,  und  ich
glaube,  daß  mir  in  dieser  Beziehung  ein  begründeter  Vorwurf  nicht  gemacht
  werden  kann.  (Zustimmung.)  Ich  bin  aber  nicht  ein  Feuerwerker,
der  ein-  oder  zweimal  jährlich  aufzutreten  hat,  um  zu  einem  bestimmten
Termin  ein  Feuerwerk  abzubrennen.  (Große  Heiterkeit.)  Wann  und  wie
ich  über  Fragen  der  auswärtigen  Politik  sprechen  will,  welche  Zeitungen
ich  mir  aussuche,  das  hängt  lediglich  ab  von  dem,  was  ich  im  Interesse
des  Landes  für  nützlich  und  zweckmäßig  halte,  und  das  bestimme  ich  selbst.
Der  Grund,  weshalb  ich  Mr.  Bashford  empfangen  habe,  als  er  den  Wunsch
aussprach,  mich  zu  sprechen,  war  die  unverkennbare  Tatsache,  daß  eine
gewisse  Anzahl  englischer  Publizisten  während  der  letzten  Monate  ihren
Platz  in  der  englischen  Presse  benutzte,  um  Unkraut  auf  den  Acker  der
deutsch-englischen  Beziehungen  zu  säen.  Deswegen  habe  ich  Anfang  September
  Mr.  Bashford  empfangen,  der  dann  Anfang  November  in  der
„Nineteenth  Century“  dies  Interview  veröffentlichte.  Ich  hielt  es  für
besser,  einige  besonders  stachelige  Disteln  zu  beseitigen,  insbesondere  die
Behauptung,  wir  hätten  uns  in  die  Tibetangelegenheit  eingemischt,  was
eine  Lüge  war.  Ebenso,  wir  hätten  den  Huller  Zwischenfall  herbeigeführt,
was  eine  zweite,  unverschämte  Lüge  war.  Also  ich  habe  mich  bemüht,
derartige  Unwahrheiten  aus  der  Welt  zu  schaffen,  da,  wie  Sie  wissen,  eine
publizistische  Kampagne  sich  nicht  erst  seit  gestern  bemüht,  die  friedlichen
Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  England  zu  stören.  Sie  werden
nicht  von  mir  verlangen,  daß  ich  auf  alle  hetzerischen  Erzeugnisse  dieser
publizistischen  Kampagne  hier  eingehe.  Wenn  aber  solche  Hetzer  zur  Basis
ihrer  Angriffe,  ihrer  Verleumdungen  kann  ich  wohl  sagen,  die  Annahme
nehmen,  als  wenn  wir  mit  unserer  Flottenpolitik  Agressivpläne  gegen  England
  verfolgten,  und  wenn  zu  meinem  Bedauern  sich  über  diesen  Punkt
der  Herr  Abg.  Bebel  nicht  mit  der  wünschenswerten  vollen  Klarheit  und
apodiktischen  Gewißheit  ausgesprochen  hat,  dann  frage  ich  Sie  alle,  die  Sie
an  unserem  Flottenprogramm  mitgewirkt  haben,  ob  unsere  Flotte  nicht
nur  rein  defensive  Zwecke  verfolgt.  Ich  wiederhole  ausdrücklich  vor  diesem
hohen  Hause,  ich  kann  mir  nicht  denken,  daß  der  Gedanke  eines  deutschenglischen
  Krieges  bei  den  vernünftigen  Leuten  in  beiden  Ländern  ernstlichen
  Anklang  finden  würde.  Von  verschiedenen  Seiten  ist  auch  die  Lage
der  Dinge  in  Südwestafrika  berührt  worden.  Als  im  vergangenen  Jahre
die  ersten  Nachrichten  über  Südwestafrika  bei  uns  eintrafen,  habe  ich  von
dieser  Stelle  aus  der  Hoffnung  und  der  Zuversicht  Ausdruck  gegeben,  daß
das  über  Südwestafrika  hereingebrochene  Unglück  das  deutsche  Volk  und
seine  Vertretung  einmütig  finden  würde  zum  Schutze  unserer  bedrängten
Ansiedler,  einmütig  zur  Wahrung  der  Ehre  unseres  Landes.  Ich  habe
gleichzeitig  gesagt,  daß  wir  nicht  ruhen  würden,  bis  die  Aufrührer  in  ihre
Schranken  zurückgewiesen  wären.  Ich  habe  gesagt,  daß  wir  nicht  daran
dächten,  einen  Fuß  breit  des  Landes  aufzugeben,  auf  dem  deutsches  Blut
geflossen  ist,  und  wenn  Herr  Bebel  es  soeben  als  einen  Fehler  der  gegenwärtigen
  deutschen  Politik  bezeichnet  hat,  da  zu  bleiben,  wo  wir  sind,  so
glaube  und  hoffe  ich,  daß  die  große  Mehrheit  des  Volkes  gerade  der  entgegengesetzten
  Ansicht  ist.  (Beifall  bei  der  Mehrheit.)  Ich  habe  mich  endlich
  bereit  erklärt,  die  volle  Verantwortung  zu  übernehmen  für  alle  Truppen-
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        166  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5./10.)

sendungen,  die  behufs  rascher  Niederwerfung  des  Aufstandes  von  zuständiger
militärischer  Seite  für  notwendig  erklärt  werden  würden,  ebenso  wie  für
die  Kosten,  die  aus  diesen  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  des  Aufstandes
ervorgehen  würden.  Wenn  wir  dieses  hohe  Haus  für  diesen  Zweck  nicht
schon  im  Sommer  einberufen  haben,  so  geschah  es,  weil  damals  und  auch
im  Frühherbst  die  Lage  der  Dinge  in  Südwestafrika  sich  nicht  übersehen
ließ  und  weil  wir  nach  der  Haltung,  die  das  Haus  eingenommen  hatte,
uns  der  Erwartung  hingeben  durften,  daß  es  diejenigen  Maßnahmen
billigen  würde,  die  wir  getroffen  haben.  Wir  haben  mit  jeder  denkbaren
Beschleunigung  vom  ersten  Tage  des  Aufstandes  an  und  bis  zu  diesem
Augenblick  alle  Truppen  und  Hilfsmittel  nach  Südwestafrika  gesandt,  die
von  militärischer  Seite  für  notwendig  erachtet  wurden.  Es  hat  sich  herausgestellt,
  daß  wir  gegen  einen  weit  zahlreicheren,  besser  bewaffneten,  besser
organisierten,  besser  geführten  Feind  zu  kämpfen  hatten,  als  auch  von  den
Kennern  des  Landes  vorher  angenommen  worden  war.  Der  Aufstand  in
Südwestafrika  hat  dem  deutschen  Volke  große  Opfer  auferlegt,  große,  sehr
schwere,  sehr  schmerzliche  Opfer  an  Gut  und  auch  an  Blut.  Um  so  bewundernswerter
  ist  das  Verhalten  derjenigen,  die  freiwillig  sich  zum  Dienst
im  fernen  Lande  bereit  fanden.  Ich  danke  dem  Herrn  Abg.  Spahn  für
die  Art  und  Weise,  wie  er  unserer  in  Afrika  fechtenden  Krieger  gedacht
hat.  Wir  verdanken  es  der  Ausdauer,  der  Tapferkeit  der  Mannschaften,
wir  verdanken  es  der  umsichtigen  Führung  des  Generals  von  Trotha,  wir
verdanken  es  der  Tüchtigkeit  der  Offiziere,  wenn  von  einer  Beendigung
der  Kampagne  im  Hererolande  gesprochen  werden  kann.  Der  Widerstand
der  Herero  ist  jetzt  gebrochen.  Allerdings  ist  unseren  Truppen  eine  neue
und  schwere  Aufgabe  gestellt  worden,  und  es  hat  ein  neuer  und  schwerer
Schlag  Südwestafrika  getroffen  durch  den  Aufstand  der  Witbois  und
anderer  Stämme.  Dadurch  ist  eine  Teilung  unserer  Truppenmacht  in
unserem  Schutzgebiete  erforderlich  geworden,  und  wir  haben  wieder  den
Verlust  von  Menschenleben  zu  beklagen.  Vor  allem  handelt  es  sich  darum,
in  dem  verwüsteten  Gebiete  Sicherheit  und  Ordnung  wieder  herzustellen.
Sicherheit  für  Leben  und  Eigentum  sind  die  unerläßlichen  Voraussetzungen
für  die  Wiederaufnahme  jedes  geordneten  wirtschaftlichen  Betriebes.  Eins
aber  möchte  ich  ausdrücklich  sagen:  wir  sind  weder  so  grausam,  noch  sind
wir  so  töricht,  die  einzige  Möglichkeit  der  Wiederherstellung  geordneter
Zustände  darin  zu  erblicken,  daß  die  jetzt  aus  den  Wüsten  des  Sandfeldes
hervorströmenden  halbverhungerten  und  verdursteten  Hererobanden  erbarmungslos
  niedergeknallt  werden.  Davon  kann  keine  Rede  sein.  Gewiß,
ich  halte  es  für  unsere  heilige  Pflicht,  die  Wiederkehr  eines  solchen  Aufstandes
  für  alle  Zeit  unmöglich  zu  machen.  Ich  glaube  aber,  daß  in  Zukunft
  keine  Feuerwaffe  in  den  Händen  eines  Eingeborenen  bleiben  darf.
(Hört,  hört!)  Ich  glaube  auch,  daß  die  Ausübung  der  Kapitänschaft,  die
allein  die  Geheimhaltung  der  weitverzweigten  Vorbereitungen  des  Aufstandes
  ermöglicht  hat,  aufhören  muß.  Aber  von  einer  Ausrottung  der
Eingeborenen  kann,  abgesehen  von  allen  Gründen  der  Menschlichkeit,  die
wir  immer  hochhalten  werden,  schon  aus  der  praktischen  Erwägung  nicht
die  Rede  sein,  daß  wir  die  Eingeborenen  für  jede  Art  des  wirtschaftlichen  
Betriebes  in  Südwestafrika,  für  die  Landwirtschaft,  für  die  Viehzucht,  insbesondere
  für  den  Bergbau  nicht  entbehren  können.  Auch  darüber  wird
kaum  ein  Zweifel  walten  können,  daß  wir  in  Südwestafrika  eine  Truppenmacht
  halten  müssen,  die  stark  genug  ist,  um  jeden  neuen  Aufstandsversuch
im  Keime  zu  ersticken.  Dann  hat  Herr  Bebel  auch  wieder  gesagt,  der
Wert  von  Südwestafrika  sei  ein  sehr  geringer,  es  sei  eine  Sandwüste,  die
aller  für  sie  gemachten  Aufwendungen  spotte.  Das  ist  nicht  die  Ansicht
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5./10.)  167

der  Kenner  dieses  Landes,  das  ist  nicht  die  Ansicht  derer,  die  bereit  sind,
dort  ihre  eigene  Haut  und  ihr  eigenes  Geld  zu  Markte  zu  tragen.  Eins
ist  notwendig,  wenn  wir  den  wirtschaftlichen  Wiederaufbau  von  Südwestafrika
  wieder  sichern  wollen,  daß  wir  der  Kolonie  diejenigen  Leute  erhalten,
die  in  jahrelanger,  mühsamer,  harter  Arbeit  sich  dort  eine  eigene  Heimstätte
  und  einen  gewissen  Wohlstand  erworben  hatten,  bevor  der  Aufstand
ausbrach.  (Lebhafte  Zustimmung  rechts.)  Sie  wissen,  daß  diejenigen,  die
dort  um  ihre  Habe  gekommen  sind,  eine  Deputation  nach  Deutschland  geschickt
  haben,  um  hier  ihre  Ansprüche  zu  vertreten.  Es  ist  mir  eine  besondere
  Freude  gewesen,  diese  Deputation  zu  empfangen  und  ihre  Meinung
zu  erfahren,  und  ich  glaube,  mich  nicht  zu  irren,  wenn  ich  annehme,  daß
auch  Herren  in  diesem  hohen  Hause,  die  diese  Darlegungen  in  Besprechungen
mit  der  Deputation  gehört  haben,  Gelegenheit  hatten,  sich  über  die  Lage
der  Dinge  zu  informieren.  Ich  möchte  dringend  bitten,  die  Entschädigungsfrage
  nicht  als  eine  Rechtsfrage  zu  behandeln.  Ich  für  meine  Person  bin
der  Ansicht,  daß  das  Reich  gegenüber  den  Ansiedlern,  welche  es  unter
seinen  Schutz  genommen  hat,  mindestens  moralische  Verpflichtungen  hat
(Beifall),  und  daß  es  eine  Ehrenpflicht  für  das  Reich  ist,  den  angerichteten
Schaden  wieder  gut  zu  machen.  Deshalb  bitte  ich  das  hohe  Haus,  bei  der
Regelung  dieser  hochwichtigen  Frage  den  Vorschlägen,  die  wir  machen
werden,  die  Zustimmung  nicht  zu  versagen.  Es  ist  natürlich,  wenn  sich
an  den  Vorgang  eine  Kritik  unserer  kolonialen  Verwaltung  geknüpft  hat.
Sie  erstreckt  sich  hauptsächlich  auf  die  Frage,  ob  eine  Militär-  oder  Zivilverwaltung
  einzuführen  sei.  Ich  möchte  gerade  in  organisatorischen  Fragen
eine  Ueberstürzung  vermeiden.  Es  ist  meine  vom  Kaiser  gebilligte  Absicht,
für  die  Zukunft  die  eigentliche  Verwaltung  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes,
  entsprechend  den  Wünschen  der  Bewohner,  einem  Zivilgouverneur
zu  unterstellen.  (Zustimmung.)  Die  vorbereitenden  Schritte  sind  durch
den  Generalkonsul  v.  Lindequist  getroffen,  der  mit  den  Verhältnissen  des
Schutzgebietes  genau  bekannt  ist  und  allgemeines  Vertrauen  genießt.  Er
ist  zum  Reichskommissär  für  die  Zivilverwaltung  der  Kolonien  ernannt
worden.  Auch  in  der  Organisation  der  Zivilverwaltung  müssen  wir  zu
einer  Aenderung  kommen.  Die  Kolonialverwaltung  ist  keine  oberste  Reichsbehörde,
  sondern  eine  Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes.  Daß  diese
Organisation  auf  die  Dauer  nicht  haltbar  ist,  hat  sich  deutlich  gezeigt.
(Zustimmung.)  Bei  der  Ausdehnung  und  Wichtigkeit  der  Kolonialverwaltung
  muß  der  Reichskanzler  in  der  Lage  sein,  einen  verantwortlichen  Stellvertreter
  zu  haben,  wie  die  anderen  Ressorts.  Besonders  wichtig  und
schwierig  ist  die  Organisation  der  kolonialen  Streitkräfte.  Der  Gang  der
deutschen  Geschichte  während  der  letzten  Jahrhunderte  war  der  Entwicklung
  des  Verständnisses  für  die  kolonialen  und  überseeischen  Aufgaben  nicht
günstig.  Es  fehlte  uns  vielfach  die  Tradition  und  Erfahrung,  über  die
andere,  ältere  Kolonialvölker  verfügen.  Am  letzten  Ende  wird  unsere
koloniale  Zukunft  und  unsere  Stellung  als  Weltmacht  davon  abhängen,
daß  das  deutsche  Volk  selbst  volles  Verständnis  für  diese  Aufgabe  gewinnt.
Es  ist  auch  die  Diätenfrage  berührt  worden.  Auf  diese  Frage  werde  ich
heute  nicht  näher  eingehen.  (Oh!  links.)  Was  ich  über  diese  Frage  sagen
kann,  hat  schon  Graf  Posadowsky  wiederholt  ausgeführt.  Ich  glaube,  daß
diese  Frage  besser  einem  späteren  Zeitpunkte  vorbehalten  bleiben  kann.
(Unruhe  links.)  Aber  gegen  eine  Aeußerung  Bebels  muß  ich  mich  wenden.
Er  hat  so  gesprochen,  als  ob  es  eine  Rücksichtslosigkeit  der  verbündeten
Regierungen  wäre,  daß  sie  dem  Beschlusse  des  Reichstags  über  die  Gewährung
  von  Anwesenheitsgeldern  noch  nicht  die  Zustimmung  erteilt  hätten.
Wenn  die  verbündeten  Regierungen  einem  solchen  Antrag  nicht  ohne
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        168  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5./10.)

weiteres  ihre  Zustimmung  erteilen,  so  ist  das  ebensowenig  eine  Rücksichtslosigkeit,
  als  wenn  der  Reichstag  die  Gesetzentwürfe  der  verbündeten  Regierungen
  nicht  gleich  oder  gar  nicht  annimmt,  was  doch  oft  genug  vorgekommen
  ist.  Bebel  sagt  dann,  wir  seien  nicht  reich  genug,  um  unsere
Rüstungen  aufrecht  zu  erhalten.  Diese  Melodie  ist  erklungen,  so  lange  es
eine  deutsche  Geschichte  gibt.  Sie  hörte  man  schon  auf  dem  Regensburger
Reichstag,  auch  zwischen  1860  und  1870.  Was  wäre  aus  uns  geworden,
wenn  der  Standpunkt  Bebels  die  Oberhand  gewonnen  hätte!  (Sehr  richtig!)
Gegen  die  Behauptung  muß  ich  mich  noch  wenden,  das  deutsche  Volk
mache  unverhältnismäßige  Ausgaben  für  militärische  Zwecke.  Nach  einem
Aufsatz  des  Generals  Pelet-Narbonne  konstatiere  ich,  gibt  Frankreich  für
militärische  Zwecke  35  Prozent,  Rußland  25  Prozent,  Italien  22  Prozent
und  Deutschland  nur  20  Prozent  aus.  Es  kann  also  keine  Rede  davon
sein,  daß  wir  nicht  können.  Es  fragt  sich  nur,  ob  wir  wollen.  Sie  weren
  niemandem  einreden  können,  daß  ein  Volk  —  das  konstatiere  ich  hier
öffentlich!  —,  das  jährlich  3  Milliarden  für  geistige  Getränke  ausgibt,
nicht  im  stande  ist,  1200  Millionen  als  Versicherungsprämie  für  seine
Sicherheit  aufzubringen.  Sie  haben  gesagt,  das  französische  Offizierkorps
stehe  auf  der  Höhe  des  deutschen  Offizierkorps.  Ich  widerspreche  dem
durchaus  nicht.  Ich  habe  eine  hohe  Achtung  vor  dem  französischen  Offizierkorps.
  Aber  man  muß  auch  in  Betracht  ziehen  die  Revanchegelüste,  die
dort  herrschen.  Ich  verweise  auf  das,  was  Jaures  gesagt  hat.  Danach
werden  Sie  zugeben,  daß  auch  wir  das  Recht  haben,  für  unsere  Sicherheit
zu  sorgen.  Sagen  Sie  nicht,  daß  wir  die  Mittel  nicht  aufbringen  können,
denn  das  trifft  nicht  zu.  (Lebhafter  Beifall.)

Am  6.  Dezember  fordert  Abg.  Frhr.  v.  Richthofen  (kons.)  die  Erschließung
  neuer  Steuerquellen,  da  die  Matrikularbeiträge  nicht  erhöht
werden  dürften.  Abg.  Sattler  (nl.)  erklärt  Diäten  für  dringend  notwendig,
  um  den  Absentismus  zu  bekämpfen.  Abg.  Müller-Sagan  (fr.
Vp.):  Um  den  Reichsetat  in  Ordnung  bringen  zu  können  müsse  man  zunächst
  mit  den  Aufwendungen  für  Südwestafrika  reinen  Tisch  machen.  Der
Vermehrung  der  Spezialwaffen  stehe  er  sympathisch  gegenüber,  die  Vermehrung
  der  kostspieligen  Kavallerie  scheine  überflüssig.  Am  9.  Dezember
führt  Abg.  v.  Vollmar  (Soz.)  aus,  seine  Partei  habe  die  schlechte  Finanzlage
  seit  lange  prophezeit.  Daß  bei  neuen  Steuern  die  Schwachen  geschont
  werden  würden,  glaube  niemand  mehr.  Das  einzige  Rettungsmittel
sei  eine  Einkommen-  und  Erbschaftssteuer  von  Reichswegen.  Die  Militärvorlage
  finde  keine  Begründung  in  der  politischen  Lage;  Frankreich  könne
seine  Rekrutenziffer  nicht  steigern,  Rußland  sei  auf  lange  hinaus  zu  einem
Kriege  unfähig.  Dadurch  seien  auch  die  französischen  Revanchegelüste  gedämpft.
  —  Der  Reichskanzler  habe  kein  Recht,  den  Sozialdemokraten  Vorhaltungen
  über  den  guten  Ton  zu  machen,  da  er  selbst  sie  zu  brüskieren
suche.  Einem  Teil  des  Hauses  gefällt  ja  diese  Art,  aber  in  bezug  auf  die
bleibende  Wirkung  seiner  Rede  gibt  er  sich  Täuschungen  hin.  Das  deutsche
Volk  wird  ja  später  seine  Antwort  geben.  Aber  den  Scharfmachern,  den
Staatsstreichmännern  ist  doch  nicht  bloß  mit  Wortgefechten  gedient,  die  wollen
Taten  sehen  (Sehr  richtig!),  daß  der  Sozialdemokratie  an  die  Gurgel  gefaßt
  wird.  Der  Reichskanzler  weiß  doch,  daß  diese  Art  des  Vorgehens
gegen  die  Sozialdemokratie  ein  sehr  gefährlicher  Weg  ist  (Unruhe)  und  daß
er  auf  die  Dauer  außerordentlich  wenig  Erfolg  verspricht.  Die  Zügel
werden  ihm  außerordentlich  schnell  entrissen  werden,  denn  die  Herren  da
drüben  (nach  rechts)  brauchen  einen  starken  Mann  mit  wenig  Hirn  und
Nerven  bis  zum  äußersten  (Zuruf  rechts),  und  das  ist  der  Reichskanzler
nicht.  Gegenüber  einer  so  großen  Bewegung  wie  der  sozialdemokratischen
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        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5./10.)  169

sollte  der  Reichskanzler  sich  nicht  an  Aeußerlichkeiten,  sondern  an  den
Kern  halten.  Aber  wer  jetzt,  wo  gewaltige  Neuerungen  sich  vorbereiten,
nicht  auf  diesen  Kern  angeht,  mag  ein  formgewandter  Diplomat  sein,  ein
Staatsmann  ist  er  nicht.  —  Die  deutsche  Politik  lasse  deutlich  ihren  Wunsch,
den  Russen  überall  gefällig  zu  sein,  durchblicken.  Es  solle  die  Emission
einer  russischen  Anleihe  in  Deutschland  stattfinden,  aber  es  wäre  unverantwortlich,
  jetzt  den  deutschen  Geldbesitzern  zu  raten,  Rußland  Geld  zu  borgen.
Der  Königsberger  Prozeß  habe  die  russische  Korruption  offenbart  und  der
deutschen  Justiz  eine  große  Blamage  zugezogen.  Die  deutsche  Regierung
suche  in  Rußland  eine  Stütze  gegen  die  Demokratie.

Reichskanzler  Graf  Bülow  weist  die  Behauptung  zurück,  die  Sozialdemokratie
  brüskiert  zu  haben.  Die  Herausforderung  sei  stets  von  den
Sozialdemokraten  ausgegangen,  deren  Angriffe  einen  unnachahmlichen  Ton
anschlügen.  Zum  Beweise  verliest  er  den  Artikel  der  „Leipziger  Volkszeitung"
  (s.  S.  157).  Herr  v.  Vollmar  hat  weiter  gemeint,  ich  hätte  kein
Verständnis  für  die  Sozialdemokratie.  Ich  habe  im  Gegenteil  die  Vorgänge
  in  der  sozialdemokratischen  Partei  mit  besonderer  Aufmerksamkeit
verfolgt  und  mit  ganz  hervorragender  Aufmerksamkeit  die  Haltung  eines
so  hervorragenden  Politikers  und  Parlamentariers,  wie  es  Herr  von  Vollmar
  ist  und  seine  näheren  Freunde.  Vor  zwei  Jahren  wurden  ja  in
manchen  Kreisen  manche  Erwartungen  an  den  Revisionismus  geknüpft.
Wie  der  edle  Posa  im  „Don  Carlos“  vor  den  bösen  König  Philipp,  so
trat  damals  der  Revisionismus  vor  den  Führer  der  Sozialdemokratie:
„Geben  Sie  Gedankenfreiheit,  Sire!“  (Heiterkeit.)  Der  aber  dachte:  „Sonderbarer
  Schwärmer!“  (große  Heiterkeit)  und  ließ  durch  seinen  Freund  Kautsky
erklären,  in  der  sozialdemokratischen  Partei  sei  sogar  das  Anzweifeln  der
gerade  herrschenden  Meinung  gefährlich  und  nicht  erlaubt.  (Lärm  links.
Zuruf  Bebels.)  Wenn  Sie  erlauben,  Herr  Bebel,  werde  ich  hinzusetzen,  ich
habe  es  nicht  wörtlich  im  Gedächtnis.  Jedenfalls  war  damals  die  Haltung
  des  Herrn  Abgeordneten  Bebel  eine  solche,  daß  selbst  ein  angesehenes
französisches  sozialdemokratisches  Blatt,  die  Humanité,  von  dem  intoleranten
Dogmatismus  der  deutschen  Sozialdemokratie  sprach.  (Hört,  hörtl  rechts.)
Da  duckte  sich  der  Revisionismus,  da  überließ  er  die  Führung  den  utopistischen
  Politikern,  da  zog  er  sich  zurück  vor  denjenigen,  die  das  mit  seltenem
  Scharfsinn  und  mit  seltener  Denkkraft,  mit  ungewöhnlichen  Kenntnissen
  und  mit  noch  ungewöhnlicherer  Dialektik  konstruierte,  aber  durch  die
geschichtliche  Entwicklung  der  Dinge  in  seinen  Fundamenten  erschütterte
System  von  Marx  für  ein  Dogma  halten,  so  starr  und  so  unanfechtbar
wie  nur  irgend  ein  asiatisches  Dogma.  Und  als  der  Revisionismus  sich
so  zurückzog,  sich  so  duckte,  da  schaltete  er  sich  eben  aus  aus  der  Zahl  derjenigen
  Faktoren,  die  Realpolitik  treiben.  Die  Art  und  Weise,  wie  damals
der  Revisionismus  reagierte  oder  vielmehr  nicht  reagierte,  konnte  ein  gewisses
  Mitgefühl  hervorrufen,  und  deshalb  hat  es  keinen  praktischen  Wert,
wenn  die  Herren  von  jener  Richtung  sich  mit  einer  Mäßigung,  ich  will
mit  Herrn  v.  Vollmar  sagen:  mit  einer  relativen  Mäßigung,  aussprechen,
solange  sie  nicht  imstande  sind,  sich  zu  emanzipieren  von  demjenigen  Herrn,
den  ich  nicht  beim  Namen  nennen  will,  den  aber  der  Herr  Abgeordnete
v.  Vollmar  vor  zwei  Jahren  mit  feinem  Witz  verglich  mit  dem  Lordprotektor
  Cromwell.  (Sehr  gut!  Heiterkeit.)  Solange  Sie  sich  von  diesen
Anschauungen  nicht  emanzipieren,  so  lange  haben  Ihre  Anschauungen  auch
nur  einen  akademischen  Wert,  und  in  der  sozialdemokratischen  Partei  wird
ja  das  Akademische  nicht  allzu  hoch  bewertet.  (Stürmische  Heiterkeit.)
Das  wissen  wir  seit  dem  Dresdner  Parteitag.  Nun  hat  sich  der  Abg.
v.  Vollmar  eingehend  beschäftigt  mit  unserem  Verhältnis  zu  Rußland  und
        <pb n="178" />
        170  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5./10.)

zunächst  gemeint,  es  sei  ein  Unterschied  zwischen  der  Haltung  einer  Partei
und  zwischen  den  Handlungen  einer  Regierung.  Das  kann  ich  nicht  zugeben.
  Die  Annahme,  es  sei  gleichgültig,  wie  die  Parteien,  wie  die  Presse,
wie  das  Parlament  sich  stellen  zu  den  großen  Fragen  der  auswärtigen
Politik,  trifft  heute  nicht  mehr  zu.  Wir  gewinnen  nicht  an  Ansehen,  wenn
schwierige,  verwickelte,  heikle  Fragen  der  internationalen  Politik  lediglich
vom  Parteistandpunkt  aus  behandelt  werden.  Gerade  so  wie  man  während
  des  südafrikanischen  Krieges  auf  falschem  Wege  war,  als  man  sich
von  dem  Gefühl  leiten  ließ,  als  man  das  vermeintliche  moralische  Recht
oder  Unrecht  mit  nationalen  Vorurteilen  beurteilte  (Zustimmung),  so  ist
man  heute  auch  auf  verkehrtem  Wege,  wenn  man  sich  in  der  auswärtigen
Politik  nur  von  Gefühlsregungen  oder  gar  nur  von  Fraktionsrücksichten
bestimmen  läßt.  (Erneute  Zustimmung.)  Ich  wiederhole  nochmals:  Wir
halten  Rußland  gegenüber  fest  an  demjenigen  Maß  von  wohlwollender
Neutralität,  das  unserem  traditionellen  Verhältnis  zu  Rußland  entspricht,
ohne  daß  wir  damit  den  anderen  Mächten,  die  mit  uns  in  einem  Allianzoder
  Freundschaftsverhältnis  stehen,  irgend  welchen  Grund  zu  berechtigtem
Mißtrauen  oder  berechtigter  Beschwerde  geben.  Ich  kann  nur  wünschen,
daß  alle  Parteien,  die  öffentliche  Meinung,  die  Presse  dieselbe  Linie  einhalten
  mögen.  Der  Deutsche  hat  eine  unglückliche  Sucht,  eine  unglückliche
Hand  —  ich  will  das  ganz  offen  aussprechen  —  sich  in  fremde  Händel
einzumischen.  Dabei  kommt  praktisch  nicht  viel  heraus.  Es  ist  ein  Mangel
an  politischer  Erziehung,  wenn  bei  uns  weite  Kreise  sich  hineinleben  oder
sich  hineintreiben  lassen  in  eine  so  heftige  Parteinahme  und  dabei  womöglich
  noch  denken,  es  schadet  nichts,  wenn  die  Regierung  sich  nur  korrekt
verhält.  Je  größer  der  Einfluß  der  Organe  der  öffentlichen  Meinung,  der
Abgeordneten  und  der  Presse,  geworden  ist,  auch  für  Fragen  der  auswärtigen
  Politik,  umsomehr  müssen  sie  sich  auch  bewußt  werden  der  Verantwortlichkeit,
  die  auf  ihnen  ruht,  und  der  Schwierigkeiten,  die  aus  der
Erregung  von  Volksleidenschaften  für  den  Gang  unserer  auswärtigen  Politik
  erwachsen.  Nun  will  ich  gern  anerkennen,  daß  unsere  große  Tagespresse
  sich  gegenüber  dem  ostasiatischen  Kriege  einer  anerkennenswerten  Ruhe
und  Besonnenheit  befleißigt.  Ich  will  darauf  nicht  näher  eingehen,  da
aber  der  Abg.  v.  Vollmar  diese  Frage  noch  einmal  angeschnitten  hat,  so
will  ich  hinzufügen,  daß  zu  meinem  Bedauern  ich  dasselbe  nicht  von  der
Witzpresse  sagen  kann.  Geradeso,  wie  unsere  Witzpresse  während  des  südafrikanischen
  Krieges  maßlos  heftige  Angriffe  und  Schmähungen  gegen
England  gebracht  hat,  so  überschüttet  diese  Presse  jetzt  einen  der  beiden
Gegner  im  russisch-japanischen  Kriege  mit  Hohn  und  Spott.  Das  ist  um
so  bedauerlicher  angesichts  der  bewiesenen  Tapferkeit  der  Angegriffenen.
Ich  gönne  der  Witzpresse  alle  nur  mögliche  Freiheit  —  über  mich  möge
sie  schreiben,  was  sie  will.  (Große  Heiterkeit.)  Ich  gebe  ihr  vollständige
Maskenfreiheit  —  aber  diese  Freiheit  muß  ihre  Grenze  finden  an  einem
gewissen  Maß  praktischer  Einsicht,  die  die  Presse  verhindert,  dem  Auslande
Material  zu  liefern  zu  Hetzereien  gegen  das  deutsche  Volk.  Solche  rohen
Witze  können  mehr  Schaden  anrichten,  als  ein  leidenschaftlicher  Leitartikel
  (Abg.  Bebel  ruft:  Preßfreiheit)  oder  selbst  Reden,  wie  wir  sie  in
diesem  Hause  gehört  haben.  Es  ist  auch  nicht  ein  mildernder  Umstand,
daß  jene  Sachen  von  Nichtpolitikern  inspiriert  sind.  Heute  muß  die  Nation
die  Fenster  ersetzen,  die  ihre  Presse  einschmeißt.  Dieses  Gefühls  der  Mitverantwortlichkeit
  für  den  Gang  der  auswärtigen  Politik  müssen  wir  uns  noch
mehr  bewußt  werden.  (Beifall  rechts.)  Nun  hat  der  Abg.  v.  Vollmar  weiter
gemeint,  die  Sozialdemokratie  wolle  keinen  Krieg  mit  Rußland.  Ja,  dann
müßte  der  Abg.  v.  Vollmar  damit  anfangen,  Herrn  Bebel  zu  verhindern,
        <pb n="179" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5.  /10.)  171

so  zu  sprechen,  wie  er  es  schon  zu  wiederholten  Malen  getan  hat.  (Sehr
richtig.)  Wie  weit  sein  Einfluß  in  dieser  Richtung  reicht,  weiß  ich  nicht
(Heiterkeit),  trotz  der  ritterlichen  Art,  mit  der  er  heute  für  ihn  eingetreten
ist.  Eins  ist  sicher,  je  mehr  Sie  gegen  Rußland  zu  Felde  ziehen,  umsomehr
  muß  ich  mich  bemühen,  die  Beziehungen  zu  Rußland  in  friedlichen
und  freundlichen  Bahnen  zu  halten.  Angriffe,  aus  denen  nicht  die  nötigen
Konsequenzen  gezogen  werden,  Invektiven,  aus  denen  diese  Konsequenzen
nicht  gezogen  werden,  sind  immer  von  Uebel.  Der  andere  wird  dadurch
gereizt,  und  er  selber  blamiert  sich,  wenn  den  Worten  keine  Taten  folgen.
Endlich  ist  der  Abg.  v.  Vollmar  auch  noch  zurückgekommen  auf  den  Königsberger
  Prozeß.  Ich  habe  schon  gesagt,  daß  ich  über  den  Königsberger
Prozeß  nicht  als  Jurist,  sondern  als  Politiker  gesprochen  hätte,  und
da  kann  ich  nur  wiederholen  —  und  alles,  was  der  Abg.  v.  Vollmar
gesagt  hat,  ändert  nichts  an  der  von  mir  konstatierten  Tatsache  —  daß
die  Sozialdemokratie  mit  vollem  Bewußtsein  und  mit  allen  ihr  zur  Verfügung
  stehenden  Mitteln  gegen  die  russische  Regierung  arbeitet.  Damit
aber  schädigt  sie  das  gute  Verhältnis,  in  dem  wir  zu  Rußland  stehen.
Dieses  Verhältnis  in  friedlichen  Bahnen  zu  erhalten,  muß  die  Aufgabe
unserer  Politik  sein.  Ich  habe  mich  gefreut,  daß  der  Abg.  v.  Vollmar
soeben  die  nationale  Note  betonte,  daß  er  für  seine  Partei  den  Patriotismus
  reklamiert,  daß  er  seiner  Partei  einen  nationalen  Mantel  umgehängt
hat.  Wenn  der  Abg.  von  Vollmar  mit  Beharrlichkeit,  mit  Zähigkeit  auf
diesem  Wege  weiter  fortschreitet,  so  kann  er  sich  vielleicht  noch  zu  einem
deutschen  Jaureès  entwickeln.  (Große  Heiterkeit.)  Das  ist  mein  aufrichtiger
  Wunsch.  Vorläufig  aber  muß  ich  mit  Bedauern  konstatieren,  daß
nur  die  deutsche  Sozialdemokratie  gegenüber  Rußland  eine  so  feindliche,
und  ich  muß  hinzufügen  ungeschickte  Politik  treibt.  Nun  hat  sich  der  Abg.
v.  Vollmar  auch  auf  die  dunklen  Andeutungen  bezogen,  die  der  Abg.  Bebel
gemacht  hat,  und  die  mir  darauf  hinauszukommen  schienen,  daß  wir  Rußland
  gegenüber  gebunden  wären.  Ich  habe  in  dem  offiziellen  Organ  der
sozialdemokratischen  Partei  dieselbe  Behauptung  gelesen,  da  heißt  es:  Das
Verhalten  des  Reichskanzlers  Grafen  Bülow  im  Reichstage  gegenüber  den
kurzen  Andeutungen,  die  Genosse  Bebel  über  den  Königsberger  Prozeß
gemacht  hat,  beweist  zur  Genüge,  daß  die  gegenwärtige  Regierung  im
Russendienst  völlig  verstrickt  ist.  Es  heißt  dann  weiter,  nach  einer  Erklärung
  des  früheren  englischen  Botschafters  in  Berlin,  White,  sei  es  sicher,
daß  ein  Geheimvertrag  zwischen  Deutschland  und  Rußland“  abgeschlossen
worden  sei.  Alle  Anzeichen  sprechen  dafür,  daß  ein  solcher  Vertrag  in  der
Tat  existiere.  Es  sei  skandalös,  wie  Deutschland  Rußland  gegenüber  Sklavendienste
  verrichte.  Deutschland  habe  durch  den  Geheimvertrag  Rußland  eine
Waffe  in  die  Hand  gegeben.  Nun,  meine  Herren,  halten  Sie  mich  für
einen  so  kolossalen  Ochsen?  Der  Artikel  beschäftigt  sich  dann  mit  dem
Verhalten  der  Freisinnigen  Vereinigung.  Was  die  Herren  von  der  Freisinnigen
  Vereinigung  tun  werden,  weiß  ich  nicht.  Was  mich  selbst  betrifft,
so  möchte  ich  das  Nachstehende  konstatieren:  Was  die  Behauptung  anbetrifft,
jene  Bemerkung  sei  ausgegangen  von  dem  langjährigen,  früheren  englischen
Botschafter  in  Berlin  White,  so  hat  es  allerdings,  glaube  ich,  einen  englischen
  Botschafter  gegeben,  der  White  hieß,  der  aber  war  Botschafter  in
Konstantinopel.  Dann  hat  es  auch  einmal  einen  Botschafter  in  Berlin
gegeben,  der  White  hieß,  der  war  aber  nicht  englischer  Botschafter,  sondern
amerikanischer.  Diese  Behauptung  steht  auf  der  Höhe  der  Sachkenntnis  in
der  Pichelswerder-Angelegenheit.  Ich  kann  nur  sagen,  daß  ein  solcher
Vertrag  gar  nicht  existiert.  Nun  hat  der  Abgeordnete  v.  Vollmar  auch
gemeint,  die  auswärtige  Lage  sei  eine  so  friedliche,  daß  er  nicht  einsehe,
        <pb n="180" />
        172  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  5. 6.)

weshalb  wir  unsere  Wehrkraft  noch  zu  verstärken  brauchten.  Nun,  wir
haben  keinen  Grund,  an  der  Aufrichtigkeit  der  Friedensversicherungen  zu
zweifeln,  die  die  Regierungen  der  großen  Mächte  abgegeben  haben.  Die
Regierungen,  Fürsten  und  Staatsmänner  sind  von  dem  aufrichtigen  Wunsche
erfüllt,  den  Frieden  aufrecht  zu  erhalten.  Ich  kann  noch  hinzufügen,  daß
die  zwischen  den  Mächten  bestehenden  Allianzen  sich  mehr  und  mehr  als
Instrumente  des  Friedens  bewährt  haben.  Wie  sehr  das  von  dem  Dreibund
  gilt,  habe  ich  mehr  als  einmal  dargelegt.  Auch  die  französischrussische
  Allianz  hat  sich  als  friedenerhaltend  bewährt,  indem  sie  auf  gewisse,
  weniger  friedliche  Elemente  in  Frankreich  einen  wohltätigen  Einfluß
ausgeübt  hat.  Wir  hoffen,  daß  auch  die  französisch-englische  Annäherung
von  friedenerhaltender  Wirkung  sein  werde.  Für  Deutschland  dürfen  wir
wohl  das  Verdienst  in  Anspruch  nehmen,  daß  es  Dank  der  Friedenspolitik
unseres  alten  Kaisers  und  seines  großen  Kanzlers  den  Grund  zu  der  langen
Friedensepoche  gelegt  hat.  Ich  würde  aber  nicht  meine  Pflicht  als  auswärtiger
  Minister  erfüllen,  wenn  ich  die  Augen  verschließen  wollte,  daß  es
in  Europa  auch  Unterströmungen  gibt,  die  zu  kriegerischen  Verwicklungen
drängen.  Denken  Sie  an  die  Revanchegelüste  in  Frankreich.  Wir  haben
den  innigen  Wunsch,  daß  sie  sich  mehr  und  mehr  verflüchtigen  mögen,  aber
so  optimistisch  wie  der  Abg.  v.  Vollmar  vermag  ich  die  Situation  jenseits
der  Vogesen  doch  nicht  anzusehen.  Wenn  Sie  denken  an  die  Hetzereien
englischer  Zeitschriften  und  Journale  und  an  andere  analoge  Erscheinungen,
so  werden  Sie  mir  zugeben,  daß  es  weder  in  der  Welt  an  Zündstoff  fehlt,
noch  an  Leuten,  die  Lust  hätten,  diesen  Zündstoff  zur  Flamme  zu  entfachen.
  Eins  ist  sicher:  wenn  Deutschland  seit  einem  Menschenalter  der
Mittelpunkt  friedlicher  Bestrebungen  gewesen  ist,  so  konnte  es  dies  nur
sein  dank  seiner  Stärke.  (Zustimmung.)  Die  Schwäche  unseres  Volksstammes
  würde  sofort  kriegerische  Begehrlichkeit  und  Neigungen  wachrufen.
Die  Schwäche  Deutschlands  würde  nicht  nur  für  uns  eine  Gefahr  sein,
sondern  auch  für  den  europäischen  und  den  Weltfrieden,  den  wir  alle  aufrecht
  erhalten  möchten.  (Lebhafter  Beifall.)

Abg.  Stöcker  (wild):  Die  Bekämpfung  der  Sozialdemokratie  sei
eine  der  wichtigsten  Aufgaben  in  ganz  Deutschland,  denn  es  handle  sich
hier  um  Sein  oder  Nichtsein  des  deutschen  Volkes  und  Vaterlandes.  Die
einzige  Möglichkeit,  wie  man  hoffen  könne,  der  sozialdemokratischen  Volksverderbnis
  wirksam  entgegenzutreten,  sei  die,  daß  man  die  Arbeiter,  die
mit  den  anderen  bürgerlichen  Kreisen  in  Frieden  leben  wollen,  unterstütze,
und  wenn  sie  berechtigte  Forderungen  aufstellen,  ihnen  helfe.  Es  müßte
viel  mehr  geschehen,  um  die  christlich-nationale  Arbeiterbewegung  zu  fördern,
  wie  sie  im  Frankfurter  Kongreß  Widerhall  gefunden  hat:  Ausbau
des  Koalitionsrechts,  Freiheit  der  Berufsvereine  u.  s.  w.  ist  das  Mindestmaß,
  was  wir  zu  fordern  haben,  ferner  Arbeitskammern,  nicht  Arbeiterkammern,
  nämlich  Kammern,  bestehend  aus  Arbeitgebern  und  Arbeitern.
Das  sind  Gedanken,  wie  sie  schon  in  der  alten  kaiserlichen  Botschaft  zum
Ausdruck  gekommen  sind.  —  Am  10.  Dezember  verleugnet  Abg.  Bebel
(Soz.)  den  Artikel  der  „Leipziger  Volkszeitung“  und  polemisiert  gegen  die
bürgerliche  Presse,  die  mit  Verleumdungen  gegen  die  Sozialdemokratie  arbeitet.

Hierauf  wird  der  Etat  an  die  Budgetkommission  verwiesen.

5.  Dezember.  (Preußen.)  Auf  Antrag  der  Stadtverordneten
  wird  der  Name  der  Stadt  Inowrazlaw  in  Hohensalza  umgewandelt.


6.  Dezember.  (Berlin.)  Das  Deutsche  Reich  und  Rußland
        <pb n="181" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  6.—9.)  173

schließen  Verträge  über  die  Herstellung  der  Eisenbahnverbindung
zwischen  Warschau  und  der  Kalischer  Bahn  und  der  preußischen
Staatsbahn  bei  Skalmierzyce,  sowie  zwischen  der  Herby-Czenstochauer
  Bahn  und  der  preußischen  Staatsbahn  bei  Herby.

6.  Dezember.  (Reichstagswahl.)  Bei  der  Ersatzwahl  für
den  Fürsten  Bismarck  im  Wahlkreise  Jerichow  erhält  Mertens
(fr.  Vp.)  6251,  Voigt  (Soz.)  6703,  v.  Brauchitsch  (kons.)  5940,
vom  Rath  (nl.)  3362,  Wohlfahrt  (Refp.)  2575  Stimmen.  In  der
Stichwahl  am  16.  erhält  Mertens  15224,  Voigt  6799  Stimmen.

6./7.  Dezember.  (Berlin.)  Preußischer  Städtetag.

Die  Versammlung,  die  unter  dem  Vorsitz  des  Berliner  Oberbürgermeisters
  tagt,  berät  vornehmlich  die  Wohnungsfrage  und  genehmigt  fast
einstimmig  einen  Antrag,  der  ein  Eingreifen  der  Gesetzgebung  zur  Beseitigung
  der  auf  dem  Gebiete  des  Wohnungswesens  herrschenden  Uebelstände
für  notwendig  erklärt  und  gleichzeitig  anerkennt,  daß  die  in  den  Artikeln
4  und  5  des  preußischen  Gesetzentwurfs  über  den  Erlaß  von  Wohnungsordnungen
  und  Einführung  einer  kommunalen  Wohnungsbeaufsichtigung
gegebenen  Vorschriften  die  geeignete  Grundlage  für  eine  gesetzliche  Regelung
bilden  können.  Den  vorgeschlagenen  Abänderungen  des  Fluchtlinien-  und
des  Kommunalabgabengesetzes  wird  dagegen  nicht  zugestimmt,  da  eine
Beschränkung  der  Selbstverwaltung  die  größten  Bedenken  erwecke  und  die
gedeihliche  Erweiterung  der  Städte  gefährde.  Ferner  wird  mit.  Bezug  auf
den  Berliner  Schulstreit  (S.  158)  ausgesprochen,  daß  die  städtischen  Vons
schulen  zwar  staatliche  Veranstaltungen,  aber  städtische  Anstalten  seien.

7.  Dezember.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Freihaltung
  des  Ueberschwemmungsgebiets  der  Wasserläufe.

Nach  §  1  der  Regierungsvorlage  dürfen  in  den  nicht  hochwasserfrei
eingedämmten  Ueberschwemmungsgebieten  der  Wasserläufe  ohne  Genehmigung
  des  Bezirksausschusses  keine  Erhöhungen  der  Erdoberfläche  und  keine
über  die  Erdoberfläche  hinausragenden  Anlagen  errichtet  oder  beseitigt
werden.  —  Die  Kommission  hat  diese  Vorschriften  auf  die  bei  Hochwasser

gefahrbringenden  Wasserläufe  eingeschränkt.  In  einem  neu  eingefügten

§ 1a  hat  ferner  bestimmt,  daß  der  Oberpräsident  ein  Verzeichnis  derjenigen
  Wasserläufe  aufzustellen  hat,  auf  welche  §  1  Anwendung  finden
soll.  Ueber  Einwendungen  von  Interessenten  gegen  dieses  Verzeichnis  soll
der  Provinzialrat  entscheiden.

Da  zahlreiche  Anträge  zu  der  Vorlage  einlaufen,  wird  sie  an  die
Kommission  zurückverwiesen.

7.  Dezember.  (Lübeck.)  Preußen,  Lübeck  und  beide  Mecklenburg
  schließen  einen  Vertrag  über  Lotteriegemeinschaft.  Preußen
übernimmt  den  Vertrieb  der  Lose.

9.  Dezember.  (Reichstag.)  Reichskanzler  Graf  Bülow  teilt
über  die  Einbringung  der  neuen  Handelsverträge  folgendes  mit:

Die  verbündeten  Regierungen  hatten  die  Absicht,  die  mit  Rußland,
Rumänien,  Bulgarien,  Italien,  der  Schweiz  und  Serbien  vereinbarten
Handelsverträge  diesem  hohen  Hause  nach  Schluß  der  ersten  Lesung  des
        <pb n="182" />
        174  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  12.)

Etats  vorzulegen.  Die  Verhandlungen  mit  Oesterreich-Ungarn  sind,  wie
den  Herren  bekannt  ist,  auf  dem  toten  Punkt  angelangt  und  mußten  wegen
erheblicher  Meinungsverschiedenheiten  abgebrochen  werden.  Infolge  von
Mitteilungen,  die  uns  jetzt  von  österreichisch-ungarischer  Seite  gemacht  sind,
ist  Aussicht  vorhanden,  auch  mit  diesem  unserem  Nachbarstaate  zu  dem
gewünschten  Einverständnis  zu  kommen.  Selbstverständlich  halten  wir
daran  fest,  daß,  entsprechend  den  von  mir  in  diesem  hohen  Hause  abgegebenen
  Erklärungen,  wir  nur  einem  Handelsvertrage  unsere  Zustimmung
  geben  und  die  Ihrige  nachsuchen  können,  der  uns  eine  genügende
Garantie  gewährt,  daß  das  deutsche  Vieh  vor  Seuchengefahr  geschützt  bleibt.
Auch  haben  wir  hinsichtlich  der  österreichischen  Einfuhrzölle  Wünsche,  die
im  Interesse  unserer  Exportindustrie  zu  erfüllen  sind,  wenn  Handelsverträge
  zu  stande  kommen  sollen.  Da  das  Einbringen  der  bereits  fertiggestellten
  sechs  Handelsverträge  die  Verhandlungen  mit  Oesterreich-Ungarn
stören  würde,  während  andererseits  nach  der  Geschäftslage  dieses  Hauses
die  volle  Durchberatung  der  Verträge  nicht  sicher  erscheint,  werden  die  verbündeten
  Regierungen  Ihnen  die  neuen  Handelsverträge  erst  gleich  nach
den  Weihnachtsferien  vorlegen.  Wir  werden  bestrebt  sein,  dahin  zu  wirken,
daß  das  Inkrafttreten  der  neuen  Verträge  und  des  neuen  Zolltarifs  dadurch
  keine  Verzögerung  erleidet.  Unter  diesen  Umständen  darf  ich  an
dieses  hohe  Haus  die  Bitte  richten,  in  eine  Besprechung  der  handelspolitischen
  Situation  zur  Zeit  nicht  einzutreten.

12.  Dezember.  Missionen  und  Eingeborenenpolitik  in  Südwestafrika.


Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  schreibt:  „Der  Reichskanzler
Graf  Bülow  richtete  an  den  Missionsinspektor  Hausleiter  in  Barmen  bezüglich
  der  Vorschläge  der  Mission  über  eine  Friedensvermittlung  in  Südwestafrika
  am  8.  d.  M.  ein  Schreiben,  in  welchem  er  sagt,  er  freue  sich,  in
der  Frage  der  Behandlung  der  zur  Unterwerfung  bereiten  Eingeborenen
in  allen  wesentlichen  Punkten  mit  der  Auffassung  der  Mission  sich  im  Einklang
  zu  befinden.  Bei  der  durch  Gründe  der  Menschlichkeit  und  durch
praktische  Erwägungen  gebotenen  Notwendigkeit,  die  völlige  Vernichtung
des  Hererovolkes  zu  verhindern,  erschienen  ihm  die  von  der  Mission  angebotenen
  guten  Dienste  besonders  wertvoll.  Denn  bei  der  Vertrautheit,
welche  die  Mission  durch  ihre  langjährige  Tätigkeit  im  Hererolande  mit
Sitte  und  Denkungsart  der  Eingeborenen  gewonnen  habe,  werde  es  der
Mission  leichter  als  anderen  Instanzen  gelingen,  die  Eingeborenen  zur
Unterwerfung  zu  bestimmen  und  der  friedlichen  Tätigkeit  wieder  zuzuführen.
  Das  nächste  sei,  die  Unterbringung  und  Versorgung  namentlich
der  Frauen  und  Kinder  zu  übernehmen.  Die  Einzelheiten  des  von  der
Mission  aufgestellten  Programms  würden  auf  ihre  Zweckmäßigkeit  und
Durchführbarkeit  allerdings  nur  an  Ort  und  Stelle  beurteilt  werden  können.
In  den  Grundzügen  erscheine  es  ihm  außerordentlich  dankenswert.  Er
werde  deshalb  die  örtlichen  Behörden  anweisen,  die  guten  Dienste  der
Mission  anzunehmen.“

12.  Dezember.  (Berlin.)  Dr.  Friedrich  Hammacher  †.

Geboren  1.  Mai  1824  in  Essen,  studierte  Jura,  trat  1848  aus
dem  Staatsdienst,  widmete  sich  seitdem  kaufmännischen  Geschäften.  1864
Mitglied  des  preußischen  Abgeordnetenhauses,  1869—1898  Mitglied
des  Reichstags,  Führer  der  nationalliberalen  Partei,  besonders  in  industriellen
  und  kolonialen  Fragen  tätig.  Er  war  Mitbegründer  des  Kolonialvereins.
        <pb n="183" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  13.—17.)  175

Dezember.  Zwischen  der  sozialdemokratischen  Fraktion  und
der  „Leipziger  Volkszeitung“  kommt  es  infolge  des  Bebelschen  Tadels
am  10.  Dezember  (S.  172)  zu  lebhaften  Erörterungen.

Die  „Leipziger  Volkszeitung“  erklärt,  zur  Aufregung  über  den
Artikel  liege  kein  Grund  vor,  da  die  ganze  sozialdemokratische  Wahlagitation
in  demselben  Stil  geführt  worden  sei,  und  die  vom  Verlag  „Vorwärts“
veröffentlichten  Broschüren  seien  noch  schärfer  und  dabei  häufig  geschmacklos.

13.  Dezember.  Der  Reichstag  genehmigt  eine  Resolution
auf  Ausdehnung  der  obligatorischen  Versicherung  auf  das  Handwerk.
  Die  Regierung  lehnt  die  Forderung  ab.

15.  Dezember.  Der  Reichstag  verweist  nach  zweitägiger
Beratung  die  Militärpensionsvorlage  an  die  Budgetkommission.
Die  meisten  Redner  stehen  ihr  grundsätzlich  sympathisch  gegenüber,
sehen  aber  in  der  Deckungsfrage  große  Schwierigkeiten.

16.  Dezember.  (Bromberg.)  Der  Kaiser  besucht  Bromberg
aus  Anlaß  eines  Regimentsjubiläums  und  erwidert  auf  die  Ansprache
  des  Oberbürgermeisters:

Indem  Ich  von  ganzem  Herzen  für  die  patriotischen  Worte  danke,
mit  denen  Sie  Mir  die  Huldigung  der  Stadt  Bromberg  und  ihrer  hier
versammelten  Vertreter  ausgesprochen  haben,  verbinde  Ich  zugleich  damit
die  Bitte,  Meinen  herzlichsten  Dank  der  Bürgerschaft  zu  verdolmetschen.
Die  Stadt  Bromberg  hat  Mich  mit  Jubel,  mit  Wärme  empfangen,  wie
eine  gute  alte  preußische  Stadt  ihren  König  zu  empfangen  pflegt.  Als
Ich  Mich  entschloß,  zu  der  zweihundertjährigen  Jubelfeier  des  Grenadier-Regiments
  zu  Pferde  zu  erscheinen,  war  auch  zu  gleicher  Zeit  der  Wunsch
masgebend,  Bromberg  einen  Besuch  abzustatten.  Wenn  auch  die  Stadt
nicht  viel  von  Besuchen  der  Herrscher  Preußens  zu  erzählen  weiß,  so  ist
Mir  doch  ihr  Eifer  und  ihre  stille,  rastlose  Arbeit  wohlbekannt.  Und  in
nicht  geringem  Maße  ruht  Mein  Interesse  auf  dem  Fortschritte  und  Aufblühen
  der  Stadt.  Ich  habe  es  Mir  daher  angelegen  sein  lassen,  aus
eigenem  Augenschein  Mich  zu  überzeugen,  in  welcher  Weise  deutsche  Bürger
hier  ihrer  Pflicht  genügen  im  Bewußtsein,  daß  ein  jeder  an  seiner  Stelle
und  in  seinem  Stande  und  Gewerbe  ein  Stück  mit  an  dem  Bau  wirkt,
den  wir  hier  errichten  müssen  zur  Erhaltung  des  Deutschtums.  Herrlich
und  groß  ist  die  Geschichte  des  deutschen  Bürgertums,  wenn  wir  zurückblicken
  auf  die  Entwicklung  und  die  hohe  Kultur,  die  es  erreicht  hatte,
bevor  der  dreißigjährige  Krieg  uns  zurückwarf.  Ich  hege  das  feste  Vertrauen
  und  die  Ueberzeugung,  daß  sowohl  die  materielle  wie  die  geistige
Entwicklung  dieser  Stadt  durch  die  Tatkraft  ihrer  deutschen  Bürger  sich
entwickeln  werde,  daß  sie  grünen  und  blühen  und  ein  Zentrum  sein  werde
deutscher  Arbeit,  deutschen  Geistes  und  deutschen  Lebens,  daß  es  so  sein
möge,  das  walte  Gott!

16.  Dezember.  (Reichstagswahl.)  Im  Wahlkreise  Rawitsch-Gostyn
  erhält  Stychel  (Pole)  9618,  Wagner  (RP.)  3781  Stimmen.

17.  Dezember.  (München.)  Bayern  und  Württemberg
schließen  einen  Vertrag  über  eine  Grenzberichtigung.
        <pb n="184" />
        176  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  17.—27.)

Der  Vertrag  bildet  den  Abschluß  einer  umfassenden  Grenzrevision,
welche  innerhalb  der  letzten  sechs  Jahre  stattgefunden  und  sich  auf  die  gesamte
  bayerisch-württembergische  Landesgrenze  mit  Ausnahme  der  Illergrenze,
  sonach  auf  ca.  600  Kilometer,  erstreckt  hat.  Gelegentlich  der  Revision
  ist  eine  fast  vollständige  Neuvermessung  der  Grenze  und  eine  trigonometrische
  Bestimmung  der  wichtigeren  Grenzpunkte  vorgenommen
worden.  Auch  ist  der  gesamte  Grenzlauf  in  Handrissen  niedergelegt  worden,
  welche  fortan  als  gemeinsame  Grenzkarte  gelten  und  im  Staatsvertrag
als  maßgebend  bei  etwaigen  Zweifeln  über  den  Grenzverlauf  erklärt  worden
sind.  Außerdem  sind  in  dem  Staatsvertrage  zum  Zwecke  der  Grenzbereinigung
  verschiedene,  sich  wechselseitig  ausgleichende  Gebietsabtretungen  vereinbart
  worden.

17.  Dezember.  (Württemberg.)  Verfassungsänderung.

Der  „Schwäbische  Merkur“  teilt  folgenden  Plan  der  Regierung  mit:
Die  Erste  Kammer  soll  künftig  aus  48  Mitgliedern  bestehen,  und  zwar  aus
4  Prinzen,  20  Standesherren,  6  vom  König  gewählten  lebenslänglichen
Mitgliedern,  6  ritterschaftlichen  Abgeordneten,  2  Prälaten,  dem  Präsidenten
des  Konsistoriums,  dem  ersten  Präsidenten  der  evangelischen  Landessynode,
dem  katholischen  Bischof,  dem  ältesten  Domkapitular,  dem  Rektor  der  Universität,
  dem  Rektor  der  technischen  Hochschule  und  je  einem  Vertreter  der
Landwirtschaft,  des  Handels,  der  Handwerker  und  der  Arbeiterschaft;  die
letzteren  sind  von  den  Handels-  und  Gewerbekammern,  bezw.  durch  die
zukünftigen  Gewerkschafts-  und  Arbeitskammern  zu  wählen.  Die  Zusammensetzung
  der  Zweiten  Kammer  soll  folgende  sein:  Abgeordnete  der
Landämter,  der  großen  Städte,  ferner  3  Abgeordnete  der  Stadt  Stuttgart
und  19  Abgeordnete,  welche  durch  Kreiswahlen  zu  wählen  sind,  im  ganzen
93  Abgeordnete.

Mitte  Dezember.  Durch  die  Presse  gehen  Nachrichten,  daß
die  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  England  äußerst  gespannt
  seien.

21.  Dezember.  (Berlin.)  Die  Handelsvertragsverhandlungen
mit  Österreich-Ungarn  werden  wieder  aufgenommen.

Ende  Dezember.  (Preußen.)  Im  Ruhrrevier  macht  sich
eine  lebhafte  Bewegung  unter  den  Bergleuten  gegen  Mißstände  im
Löhnungswesen  geltend.

27.  Dezember.  Eine  deutsche  Gesandtschaft,  die  wirtschaftliche
  Beziehungen  mit  Abesfinien  anknüpfen  soll,  geht  in  Genua
in  See.

27.  Dezember.  Errichtung  einer  Kolonialkasse.

Der  „Reichsanzeiger“  macht  bekannt,  daß  die  angekündigte  Teilung
der  Legationskasse  des  Auswärtigen  Amtes  in  zwei  Abteilungen  erfolgt  ist.
Die  erste  Abteilung  besorgt  die  Kassengeschäfte  des  Auswärtigen  Amtes  im
engeren  Sinne,  die  andere  Abteilung  die  der  Kolonialverwaltung.  Dementsprechend
  wird  künftig  auch  die  Bezeichnung  der  Abteilungen  sein.  —
Diese  Aenderung  gilt  als  der  erste  Schritt  zur  Absonderung  der  Kolonialverwaltung
  vom  Auswärtigen  Amt  und  zur  Errichtung  eines  selbständigen
Kolonialamtes.
        <pb n="185" />
        Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  Ende.)  177

28./31.  Dezember.  (Berlin.)  Erster  Parteitag  der  sozialdemokratischen
  Partei  Preußens.

Vorsitzender  ist  Abg.  Singer.  Zunächst  wird  die  Wohnungsfrage
diskutiert,  der  preußische  Gesetzentwurf  über  die  Wohnungsreform  abgelehnt
und  ein  umfassendes  Reichswohnungsgesetz  gefordert.  —  In  der  Beratung
der  Schulfrage  wird  die  preußische  Schulpolitik  im  Osten,  der  Mangel  an
Lehrern,  die  Ueberfüllung  der  Klassen  heftig  getadelt;  die  volle  Verweltlichung
  und  Vereinheitlichung  der  Schule  wird  gefordert.  Ein  Antrag
Heine,  einen  konfessionslosen  Moralunterricht  einzuführen,  da  man  das
einmal  vorhandene  religiöse  Bedürfnis  befriedigen  müsse,  wird  abgelehnt.  —
Ferner  wird  die  Vorlage  über  den  Kontraktbruch  der  ländlichen  Arbeiter
scharf  kritisiert  und  die  Lage  der  Landarbeiter  als  rechtlos  bezeichnet.  Die
Einführung  des  Landtagswahlrechts  für  alle  20jährigen  Männer  und
Frauen  wird  gefordert.

Ende  Dezember.  In  den  Ostseestädten  richten  Stürme  und
Hochwasser  großen  Schaden  an.

Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.  12
        <pb n="186" />
        II.
Die  österreichisch-ungarische  Monarchie.

1.  Januar.  (Ungarn.)  Abg.  Graf  Apponyi  erklärt,  die
Regierung  nicht  mehr  unterstützen  zu  wollen,  weil  die  militärischen
Zugeständnisse  die  Nation  nicht  befriedigten.

5.  Januar.  (Ungarn.)  Das  Abgeordnetenhaus  genehmigt
mit  161  gegen  51  Stimmen  die  Vorlage  über  das  Rekrutenkontingent.


8.  Januar.  (Delegationen.)  Die  weiteren  Sitzungen  werden
  vertagt,  bis  in  Ungarn  das  Rekrutengesetz  bewilligt  ist.

11.  Januar.  (Wien.)  Österreichische  Delegation.  Debatte
über  den  Dreibund.

Deleg.  Kramarsch  (Tsch.):  Die  freudige  Botschaft  über  die  Erneuerung
  des  Dreibundes  habe  kaum  jemand  aufgeregt.  Der  Minister  des
Auswärtigen  habe  offenbar  die  Bedeutung  dieses  welthistorischen  Ereignisses
etwas  unterstreichen  wollen.  Er  (Kramarcz)  glaube,  daß  die  ernsten  Gegner
des  Dreibundes  es  gar  nicht  der  Mühe  wert  hielten,  durch  eine  scharfe
Bekämpfung  seine  geringe  Bedeutung  für  die  gegenwärtige  und  auch  für
die  zukünftige  Politik  des  österreichischen  Staates  zu  heben.  Solcher  rhetorischer
  Aufputz  in  der  Rede  des  Ministers  des  Auswärtigen  verwirre
aber  einfache  Gemüter  dermaßen,  daß  zum  Beispiel  der  preußische  Kritiker
bei  den  österreichischen  Manövern  zu  verlangen  wagte,  deutsche  Kavallerieoffiziere
  seien  den  österreichischen  Kavalleriemanövern  zuzuziehen,  damit  sie
das  östliche  Gelände  besser  kennen  lernten.  Die  Herren  schienen  wirklich
die  Entwicklung  der  letzten  Jahre  ganz  und  gar  verschlafen  zu  haben,  sonft
müßten  sie  doch  wissen,  daß  solche  Inspizierungen  des  österreichischen  Heeres
nicht  wie  früher,  zu  einer  Zeit,  wo  man  mit  dem  Dreibunde  einen  wahren
Götzendienst  trieb,  mehr  möglich  sind  und  daß  sie  in  die  heutige  Lage  nicht
hineinpassen.  Gott  sei  Dank,  wir  stehen  nicht  mehr  unter  dem  Zwange
der  Gegnerschaft  zu  Rußland.  Solche  Intimitäten  mit  preußischen  Offizieren
  mit  der  direkten  Spitze  gegen  Rußland  wären  zwar  wohl  nach
Berliner  Geschmack,  aber  für  die  österreichische  Politik  sind  sie  wohl  für
die  Zukunft  undenkbar.  Trotz  der  traurigen  inneren  Verhältnisse  ist  die
auswärtige  Stellung  der  Monarchie  durch  die  Befreiung  von  der  Berliner
Vormundschaft  eine  viel  bessere  und  freiere  geworden.  Es  wird  sich  wohl
        <pb n="187" />
        IEEIITTIIIIIII  179

niemand  finden,  der  es  mit  diesem  Staate  ehrlich  meint  und  zugleich  die
früheren  Verhältnisse  wieder  haben  will.  Jeder,  der  es  mit  dem  Staate
ehrlich  meint,  muß  aufrichtig  wünschen,  daß  die  österreichisch-russische
Entente  ihre  Feuerprobe  bei  den  Wirren  auf  dem  Balkan  überdauert.
Jeder,  der  es  mit  dem  Staate  ehrlich  meint,  müsse  ferner  wünschen,  daß
die  Entente  positive  Erfolge  für  die  Erhaltung  des  Friedens  habe  und  in
der  Erfüllung  der  Pflichten  der  Humanität  gegenüber  den  christlichen  Völkern
  in  der  Türkei  zum  unverrückbaren  Fundament  der  Orientpolitik  der
beiden  Staaten  werde.  —  Minister  des  Auswärtigen  Graf  Goluchowski:
Das  Lob,  das  dem  Dreibund  gespendet  worden  sei,  erscheine  vollberechtigt.
Derselbe  bilde  jetzt  und  künftig  die  Grundlage  der  Politik  Oesterreich-Ungarns.
  Eine  so  herrlich  bewährte  Konstellation  gebe  man  nicht  gerne
auf.  Kramarschs  Interpretation  jener  Preßäußerung,  welche  die  Heranziehung
  deutscher  Offiziere  zu  den  galizischen  Manövern  empfahl,  sei  durchaus
  unbegründet.  Von  irgendwelchen  Bevormundungsabsichten  sei  auf
seiten  Deutschlands  nicht  die  Rede.

12./13.  Januar.  (Wien.)  Österreichische  Delegation.  Pitreich
  über  die  Sprachenfrage  im  Heere.  Resolution  über  die  Rechte
des  Monarchen.

Reichskriegsminister  v.  Pitreich  legt  das  Ordinarium  des  Heeresbudgets
  dar  und  bezeichnet  die  einheitliche  Kommando=  und  Dienstsprache
als  absolut  notwendig.  Eine  Verschiedenheit  in  der  Kommando=  und  Dienstsprache
  würde  die  Befehlserteilung,  die  Führung  und  die  Einheitlichkeit
und  Einfachheit  der  Kriegshandlungen  empfindlich  beeinträchtigen,  und  die
Kraft  des  Zusammenwirkens  und  die  traditionelle  Struktur  der  Armee
würden  dadurch  erschüttert  werden.  Jeder  Offizier,  der  in  der  gemeinsamen
  Armee  dienen  wolle,  müsse  sich  deshalb  dazu  bequemen,  sich  deren
Dienstsprache  anzueignen.  Der  Regimentssprache  sei  von  jeher  große  Aufmerksamkeit
  zugewendet  worden,  und  nach  den  bestehenden  Vorschriften
sei  bei  der  Einteilung  der  Offiziere  auf  die  Kenntnis  der  Regiementssprache
Rücksicht  zu  nehmen,  und  Kadetten  und  Offiziere,  welche  sich  die  Kenntnis
einer  nichtdeutschen  Sprache  ihres  Regiments  nicht  binnen  drei  Jahren
in  genügender  Weise  aneignen,  seien  bei  der  Beförderung  zu  übergehen.
Außerdem  werde  in  jeder  Erziehungs=  und  Bildungsanstalt  jeder  Zögling
in  einer  nichtdeutschen  Sprache  unterrichtet.  Da  nach  den  Aussagen  der
militärischen  Fachleute  bei  den  großen  Sprachenverschiedenheiten  in  der
Ausbildung  der  Soldaten  so  anerkennenswert  günstige  Ergebnisse  erzielt
werden  könnten,  könne  es  in  dieser  Beziehung  nicht  so  schlecht  stehen,  wie
von  vielen  Seiten  behauptet  werde.  Anderseits  müsse  namentlich  wegen
der  Verkürzung  der  Präsenzdienstzeit  diese  Frage  auch  künftig  eifrig  verfolgt
  werden.  Der  Minister  erörtert  dann  die  aus  dem  Jahre  1868  stammende
  Bestimmung  über  tunlichste  Versetzung  ungarischer  Offiziere  zu  den
ungarischen  Regimentern  und  betonte  hierbei,  daß  die  Grenze  für  diese
Möglichkeit  dort  liege,  wo  das  Gefüge  der  gemeinsamen  Armee  oder  die
Erreichung  ihrer  vollen  Kriegstüchtigkeit  fraglich  würde.  Für  die  Beurteilung
  der  Kenntnis  der  Regimentssprache  müsse  künftig  ein  bedeutend
schärferer  Maßstab  angelegt  werden.

13.  Januar.  Die  Delegierten  stimmen  ihm  zu  und  genehmigen
eine  Resolution  Derschatta  (d.  Vp.),  es  solle  in  den  Ausschußbericht  über
das  Budget  ein  Antrag  ausgenommen  werden,  der  besage,  die  Delegation
spreche  die  Ueberzeugung  aus,  daß  nach  den  Bestimmungen  des  österreichischen
  Staatsgrundgesetzes  von  1867  außer  allem  Zweifel  stehe,  daß

12“
        <pb n="188" />
        180  Bie  Merreichischungarische  Menerchie.  (Januar  13.—15.)

die  Anordnung  betreffs  Leitung  und  Führung  der  inneren  Organisation
der  gesamten  Armee  ein  dem  Monarchen  ausschließlich  zustehendes  persönliches
  Herrscherrecht  ist,  das  ohne  Mitwirkung  der  verantwortlichen  Regierung
  ausgeübt  wird  und  bezüglich  dessen  die  allgemeinen  Grundsätze  über
Mitwirkung  der  gesetzlichen  Faktoren  keine  Anwendung  finden.

In  der  weiteren  Debatte  teilt  der  Minister  mit,  daß  die  Entwürfe
zur  Einführung  der  zweijährigen  Dienstzeit  bereits  fertig  gestellt  seien.

13.  Januar.  (Ungarn.)  Das  Abgeordnetenhaus  genehmigt
die  Rekrutenvorlage  in  zweiter  Lesung.

14.  Januar.  (Ungarn.)  Im  Abgeordnetenhause  erklärt
Ministerpräsident  Graf  Tisza  die  Ausführungen  Pitreichs  über  die
Sprachenfrage  (S.  179)  für  einwandfrei,  wenn  auch  einzelne  Ausdrücke
  staatsrechtlich  unrichtig  seien.

15.  Januar.  (Ungarn.)  Die  katholische  Volkspartei  des
Abgeordnetenhauses  wendet  sich  durch  folgenden  Beschluß  gegen  die
Regierung:

„Da  nach  den  Erklärungen  des  Kriegsministers  v.  Pitreich  und  der
Enunziation  des  Ministerpräsidenten  Grafen  Tisza  eine  Entwirrung  der
Situation  nicht  zu  erwarten  ist,  sieht  sich  die  Partei  veranlaßt,  gegen  das
Kabinett  Tisza,  dessen  Programm  der  Aufrichtigkeit  entbehrt,  den  energischsten

  Kampf  aufzunehmen.“  Gleichzeitig  erklärt  sie,  daß  sie  die  Vorlage
über  das  Rekrutenkontingent  nicht  acceptiere.

Januar.  Erlaß  des  Reichskriegsministers  an  das  Offizierkorps

  über  die  Erlernung  einer  zweiten  Sprache  außer  der  deutschen.

Es  heißt  darin:  Ist  die  Kenntnis  der  Muttersprache  der  Soldaten
für  Offiziere  und  Unteroffiziere  schon  derzeit  von  hervorragendstem  Werte
für  den  Dienst,  die  Ausbildung  und  für  ein  gedeihliches  Zusammenwirken
im  Ernstfalle,  so  wird  sie  nach  eventueller  Einführung  der  zweijährigen
Präsenzdienstpflicht  zur  unabweisbaren  Notwendigkeit:  denn  während  die
kürzere  Dienstpflicht  naturgemäß  nur  im  ungünstigen  Sinne  auf  die  Erwerbung
  von  deutschen  Sprachkenntnissen  durch  die  Mannschaft  einwirken
kann,  fordert  sie  gleichzeitig  eine  wesentlich  intensivere  Ausbildung,  welche
nur  bei  einem  direkten  Verkehr  zwischen  Instruktoren  und  Soldaten  zu
erreichen  möglich  wird.  Die  mindestens  zum  Dienstgebrauch  genügende
Kenntnis  einer  nichtdeutschen  Sprache  der  Monarchie  muß  daher  künftig
im  erhöhteren  Maße  wie  bisher  gefordert  werden.  In  den  Truppenkörpern
mit  Mannschaft  nichtdeutscher  Sprache  haben  die  Oberoffiziere  und  Kadetten,
wie  dies  schon  normiert  ist,  die  Regiments-  (Bataillons-)  Sprache,  in  den
Truppenkörpern  mit  zwei  Regimentssprachen  eine  derselben  innerhalb  dreier
Jahre  zu  erlernen.  Die  Truppenkommandanten  haben  dafür  zu  sorgen,
daß  durch  Aufstellung  von  Sprachkursen  die  Möglichkeit  zur  Erwerbung
dieser  Kenntnisse  geboten  werde.  Aber  auch  in  den  Truppenkörpern  mit
nur  deutsch  sprechender  Mannschaft  müssen  die  Offiziere  eine  zweite  Sprache
der  Monarchie  in  ausreichendem  Maße  kennen,  und  die  Militär-Territorialkommandanten
  haben  wegen  der  Wahl  der  Sprache  und  Zuteilung  von
Offizieren  und  Kadetten  in  Sprachkurse  das  zweckdienlich  Erscheinende  zu
verfügen.  In  den  betreffenden  Kursen  ist  die  zu  erlernende  Sprache  in
vorwiegend  praktischer  Weise  zu  lehren;  besonderes  Gewicht  ist  auf  eine
entsprechende  Auswahl  der  Lehrer  zu  legen  und  der  Zeitpunkt  der  Unter-
        <pb n="189" />
        Bie  Akerreichischungarische  Monarie.  (Januar  20.—Februar  4.)  181

richtsstunden  derart  anzuordnen,  daß  hierdurch  die  freie  Zeit  der  Offiziere
(Kadetten)  nicht  verkürzt  werde.  Die  ausreichende  Kenntnis  der  Regimentssprache
  ist  vor  einer  Kommission,  welche  vom  Militär-Territorialkommando
bestimmt  wird  und  deren  Vorsitz  ein  höherer  Kommandant  führt,  nachzuweisen.
  Auch  dieser  Nachweis  ist  in  vorwiegend  praktischer  Weise  zu  erbringen
  und  hat  in  erster  Linie  die  tatsächlichen  Unterweisungen  der  nicht
deutsch  sprechenden  Mannschaft  über  Aufträge  im  Felddienste  und  im  Gefechte
  zum  Gegenstande  zu  machen.

20.  Januar.  (Wien.)  Im  Budgetausschuß  der  österreichischen
  Delegation  sagt  Reichsfinanzminister  v.  Burian  über  das

Okkupationsgebiet:

Er  werde  die  Verwaltung  der  okkupierten  Provinzen  vollständig  im
Geiste  und  in  den  Intentionen  seines  Vorgängers  v.  Kallay  führen.  Er
teile  die  Hoffnung  Kallays,  daß  die  Okkupationsländer  in  ihrer  Entwicklung
  immer  mehr  fortschreiten  würden.  Die  wichtigste  nächste  Aufgabe  sei
die  Steuerreform.  Im  letzten  Jahre  sei  der  Bau  der  Eisenbahn  von
Serajewo  nach  der  Ostgrenze  teilweise  ausgeführt  worden.  Nach  seiner
Durchführung  bis  zur  türkischen  Grenze  werde  er  der  gesamten  Monarchie
von  Nutzen  sein.  Die  Kosten  des  Baues  würden  aus  den  Einnahmen  des
Landes  bestritten.  Die  sichere  und  beherrschende  Stellung  der  Monarchie
im  Okkupationsgebiete  beruhe  wesentlich  auf  dem  allen  Konfessionen  gewährten
  gesetzlichen  Schutz  und  der  vollen  Gleichberechtigung  aller  Bevölkerungsteile
  bezüglich  der  auf  die  Erreichung  einer  autonomen  Verwaltung
abzielenden  Bestrebungen.  Mit  den  Orientalisch-Othodoxen  sei  eine  Verständigung
  erzielt  worden,  die  nur  noch  der  Zustimmung  des  ökumenischen
Patriarchen  und  des  Kaisers  bedürfe.  Es  sei  durchaus  richtig  gewesen,  daß
der  Staat  die  Landesindustrie  gefördert  habe.  Es  müsse  jedoch  ein  Zeitpunkt
  kommen,  wo  der  Staat  aufhöre,  im  Okkupationsgebiet  selbst  Industrieller
  zu  sein.  Die  Klagen  über  die  Konkurrenz,  die  aus  dem  bosnischen
  Holzexport  der  übrigen  Monarchie  erwachse,  müsse  er  zurückweisen.
Ebenso  sei  es  unrichtig,  daß  die  bosnische  Waldwirtschaft  irrationell  betrieben
  werde.

29.  Januar.  (Wien.)  Die  gemeinschaftliche  Zollkonferenz
beginnt  die  Beratungen.

Ende  Januar.  (Salzburg.)  Auf  einer  Versammlung,  die
der  Begründung  einer  katholischen  Universität  dienen  soll,  polemisiert
  der  deutsche  Reichstagsabgeordnete  Schädler  gegen  die  modernen
Univerfitäten:

Die  Universitäten  sind  die  großen  Zentren  des  Wissens  und  der
Wissenschaft,  deren  Quell  und  Sammelbecken,  von  dem  aus  Wissen  und
Wissenschaft  in  Tausenden  von  Kanälen:  durch  Beamte,  Aerzte,  Rechtsanwälte
  u.  s.  f.  hinausströmt  in  die  Lande  unter  das  Volk.  Nun  sind  aber
diese  Hochreservoirs  vergiftet,  das  Wasser,  das  ihnen  entspringt,  kann  darum
nicht  gesund  und  lauter  sein.  Unter  dem  Vorwand  von  Wissenschaft  reißt
man  mit  roher  Hand  den  Glauben  aus  dem  Herzen  der  Studierenden  und
mit  dem  Unglauben  geht  die  Zunahme  der  Unsittlichkeit  Hand  in  Hand.
Kegeen  hilft  nur  eines:  die  Gründung  einer  „freien  katholischen  Uni- 



 

—

 

 

 

versität"“.
4.  Februar.  (Wien.)  In  der  ungarischen  Delegation  er-
        <pb n="190" />
        182  Bie  erreichischungarische  Menarie.  (Februar  8.—11.)

klärt  Minister  des  Auswärtigen  Graf  Goluchowski  über  die  makedonische
  Angelegenheit:

Es  seien  nunmehr  vier  Monate  seit  den  Mürzsteger  Verabredungen
verflossen.  Es  möge  dies  immerhin  als  eine  lange  Spanne  Zeit  erscheinen,
vielleicht  als  eine  verlorene  Zeit,  wenn  man  aber  bedenke,  wie  schwer  es
überhaupt  in  der  Türkei  sei,  etwas  Neues  durchzuführen,  und  mit  wie
vielen  Schwierigkeiten  man  zu  kämpfen  habe,  dann  werde  man  zugeben,
daß  die  Zeit  nicht  verloren  und  manches  geschehen  sei,  was  einen  praktischen
  Wert  habe.  Er  lege  bezüglich  der  Reformaktion  besonderen  Wert  auf
die  Reorganisation  der  Gendarmerie,  weil  dadurch  der  Bevölkerung  eine
gewisse  Beruhigung  eingeflößt  werde  im  Vertrauen  darauf,  daß  sie  vor
Gewalttätigkeiten  der  türkischen  Behörden  geschützt  werde.  Die  Reorganisierung
  der  Gendarmerie  habe  mancherlei  Vorarbeiten  notwendig  gemacht.
Man  behaupte,  daß  die  Reformen  nicht  durchführbar  sein  würden.  Dies
erzeuge  Beunruhigung.  Man  befürchte  daher,  daß  dies  zu  weiteren  Komplikationen
  führen  werde.  Diese  Voraussetzungen  seien  nicht  begründet.
Wenn  die  Reformaktion  in  das  praktische  Leben  eingeführt  sein  werde,
würde  auch  die  erwartete  Beruhigung  eintreten.  Es  sei  nicht  ausgeschlossen,
daß  der  vom  Berichterstatter  angenommene  Fall  eintreten  werde.  In
diesem  Falle  sei  aber  sicher,  daß  Oesterreich-Ungarn  mit  dem  russischen
Kabinett  in  dem  Entschluß  übereinstimme,  in  allen  Fragen  in  engster  Fühlung
  zu  bleiben.  Beide  Regierungen  seien  entschlossen,  Hand  in  Hand
vorzugehen,  wie  die  Dinge  sich  auch  gestalten  könnten.  Das  Wichtigste
sei,  daß  zwischen  Wien  und  St.  Petersburg  das  vollste  Vertrauen  bestehe.

Dos  Budget  des  Auswärtigen  wird  angenommen.

8./10.  Februar.  (Wien.)  In  der  ungarischen  Delegation
gibt  Kriegsminister  v.  Pitreich  Erklärungen  über  die  Sprachenfrage
im  Heere:

Zwischen  der  Militärverwaltung  und  der  ungarischen  Regierung  sei
ein  volles  Einvernehmen  bezüglich  der  Form  des  militärischen  Unterrichtsund
  Erziehungswesens  erzielt  worden.  Nach  seiner  persönlichen  Ansicht
könnten  die  Embleme  einer  gemeinsamen  Armee  nur  gemeinsame  sein.  Die
Verhandlungen  bezüglich  der  Strafprozeßordnung  seien  bisher  noch  nicht
abgeschlossen.  —  Das  Prinzip  in  den  Reformen  an  den  Militärbildungsanstalten
  sei:  in  hervorragend  militärischen  Disziplinen  deutscher  Vortrag,
in  den  übrigen  Fächern  ungarische  Sprache.  Die  Aufschriften  an  den  militärischen
  Gebäuden  sollen  doppelsprachig  sein,  an  den  ärarischen  Gebäuden
die  deutschen  Aufschriften  beibehalten  werden.  Das  Heer  sei  ein  gemeinsames,
  daran  sei  festzuhalten,  aber  er  werde  bestrebt  sein,  die  Anforderungen
  des  ungarischen  Staatsrechtes  zu  befriedigen,  ohne  die  Kriegstüchtigkeit
  des  Heeres  zu  beeinträchtigen.  Freund  und  Feind  könnte  die  Wirkung
  berechnen,  welche  die  Zergliederung  des  Heeres  in  zwei  oder  mehrere
Teile  nach  sich  ziehen  müßte,  deshalb  muß  an  der  einheitlichen  Dienst=  und
Kommandosprache  festgehalten  werden.  Ministerpräsident  Graf  Tisza:
Die  Frage  der  Embleme  und  des  Militärgerichtsverfahrens  sei  auf  eine
für  die  ruhige  Erwägung  günstigere  Zeit  verschoben,  durch  die  Reform  der

ffiziersheranbildung  und  durch  die  mögliche  Transferierung  der  ungarischen
  Sftiere  werde  die  Lücke  im  Stande  der  ungarischen  Offiziere  bald
ersetzt  sein.

11.  Februar.  (Cisleithanien.)  Verschiebung  der  Assentierung.
        <pb n="191" />
        Die  ãsterreitisq  ·  nugarise  Menarie.  (Februar  17.  20.)  183

Die  „Abendpost“  macht  bekannt:  „Mit  Rücksicht  darauf,  daß  infolge
der  verlängerten  Tagung  der  Delegationen  die  Wiederaufnahme  der  Tätigkeit
  des  Reichsrates  in  einem  Zeitpunkte  nicht  möglich  ist,  der  die  Rekrutierung
  wie  sonst  im  März  gestatten  würde,  hat  die  Regierung  die  Verschiebung
  der  Termine  für  die  Auehebung  der  Rekruten  des  heurigen
Jahres  um  einen  Monat  verfügt.“  Die  Rekrutenvorlage  für  1904  ist  dem
Reichsrat  Ende  November  1903  zugegangen,  aber  noch  nicht  erledigt
worden.

Februar.  Böhmischer  Landtag,  Reichsrat,  Notstandsvorlagen

und  Obstruktion.

Der  böhmische  Landesausschuß  fordert  die  Regierung  auf,  den  böhmischen
  Landtag  in  kürzester  Frist  zur  Erledigung  der  Notstandsangelegenheiten
  einzuberufen.  Ministerpräsident  v.  Körber  antwortet  (17.  Februar):
Er  sei  von  deutschen  Politikern  in  Kenntnis  gesetzt  worden,  daß  die  deutsche
Obstruktion  im  Landtage  so  lange  andauern  werde,  als  durch  die  tschechische
Obstruktion  der  Reichsrat  lahm  gelegt  werde.  Es  könne  somit  nur  dann
an  einen  arbeitsfähigen  Landtag  gedacht  werden,  wenn  vorher  der  Reichsrat
  arbeitsfähig  gemacht  worden  sei.  Wenn  diese  Bedingung  gegeben  sei,
wolle  er  den  Wunsch  nach  Einberufung  des  Landtages  gern  erfüllen,  um
so  mehr  als  er  wohl  einsehe,  daß  das  Land  infolge  der  Finanznot  und
des  Notstandes  in  einer  prekären  Lage  sich  befinde,  da  die  Landesordnung
Böhmens  einen  §  14,  den  Oktroyierungsparagraphen,  nicht  kenne.

17.  Februar.  (Wien.)  In  der  ungarischen  Delegation  sagt

Ministerpräsident  Graf  Tisza  über  die  Balkanfrage:

Was  die  Entente  mit  Rußland  anbetrifft,  so  laufen  in  unserer
Politik  und  derjenigen  Rußlands  die  Grundprinzipien  parallel,  da  beide
Mächte  jede  Ausdehnungspolitik  von  sich  weisen  und  weder  wir,  noch  Rußland
  auf  irgend  einen  Balkanstaat  ausschließlichen  Einfluß  ausüben  wollen.
In  der  Identität  dieser  beiden  Grundgedanken  liegt  die  Hoffnung,  daß  für
den  Fall,  daß  infolge  irgend  welcher  von  uns  unabhängigen  Verhältnisse
die  Erhaltung  des  status  quo  auf  dem  Balkan  unmöglich,  und  neue  Entschließungen
  erforderlich  werden  würden,  diese  Entente  auch  unter  den  veränderten
  Verhältnissen  würde  aufrechterhalten  werden  können.

20.  Februar.  (Wien.)  Debatte  der  österreichischen  Delegation
  über  die  Einheit  der  Armee.  Proteste  gegen  die  ungarischen

Forderungen.

Mehrere  Delegierte  protestieren  gegen  die  ungarischen  Wünsche,  die
die  Armee  auflösen  müßten;  es  würde  nicht  möglich  sein,  künftig  für  militärische
  Vorlagen  zu  stimmen,  wenn  andere  als  militärische  Zweckmäßigkeitsgründe
  sie  beftimmten.  Der  tschechische  Delegierte  Prinz  Lobkowitz
sagt  u.  a.:  Die  ungarischen  Bestrebungen  liefen  auf  die  Zweiteilung  der
Armee  hinaus,  eine  Beibehaltung  der  wirtschaftlichen  Gemeinsamkeit  mit
Ungarn  sei  aber  bei  einer  etwaigen  Zweiteilung  ganz  unmöglich.  Selbst
er  als  Tscheche  müsse  für  das  Deutsche  als  die  einheitliche  Dienst=  und
Kommandosprache  eintreten;  mit  österreichischem  Gelde  dürfe  jedenfalls  keine
Magyarisierung  vorgenommen  werden.

Kriegsminister  v.  Pitreich:  Alle  besonnenen  Elemente  möchten  zusammenwirken,
  damit  die  politischen  und  nationalen  Widerstreite  nicht  auf
die  Armee  hinübergreifen;  denn  wenn  sie  nicht  Ruhe  in  dieser  Beziehung
habe,  könne  die  Kriegstüchtigkeit  derselben  entschieden  darunter  leiden.  Die
        <pb n="192" />
        184  Hie  lstterreichisc-ugurische  Monarchie.  (Februar  23.—März  1.)

einheitliche  deutsche  Kommando=  und  Dienstsprache  sei  unbedingt  notwendig.
Wer  in  der  gemeinsamen  Armee  Offizier  sein  wolle,  müsse  sich  deren  Dienstsprache
  aneignen.  Ein  Reserveoffizier  allerdings  brauche  die  deutsche  Dienstsprache
  nur  soweit  zu  kennen,  als  zum  Dienstgebrauche  notwendig  ist.
Anderseits  trat  der  Kriegsminister  für  die  Ausbildung  der  Offiziere  in
ihrer  Regimentssprache  ein.  In  einsprachigen  nichtdeutschen  Regimentern
ist  ein  Offizier,  der  diese  Sprache  nicht  kennt,  überhaupt  nicht  zu  brauchen,
in  gemischtsprachigen  Regimentern  sei  der  Maßstab  der  Anforderungen
größer  oder  kleiner,  je  nachdem  das  Deutsche  mehr  oder  weniger  vorherrscht.
  Jeder  Offizier  könne  seine  Nationalität  hochhalten,  aber  jeder
müsse  auch  denken  und  handeln,  wie  es  sich  für  Offiziere  der  gemeinsamen
Armee  geziemt.  Bei  den  Unteroffizieren  sei  zu  unterscheiden  zwischen
Front=  und  Rechnungs-Unteroffizieren.  Zum  Frontunteroffizier  gehöre
ein  pflichttreuer,  gesunder  und  kräftiger  Mann,  da  sind  die  Bauernsöhne
das  beste  Material,  und  da  dürfe  die  Unkenntnis  der  deutschen  Sprache
kein  Hindernis  bilden;  übrigens  sollen  die  Unteroffiziere  sich  möglichst  in
der  deutschen  Sprache  auszubilden  trachten,  und  sie  tun  es  auch,  da  sie
wissen,  welche  Vorteile  ihnen  das  gewähren  kann.  Die  Zurückversetzung
der  ungarischen  Offiziere  nach  Ungarn  suche  er  nach  Möglichkeit  und  allmählich
  durchzuführen,  nur  dürfe  das  Gefüge  der  einzelnen  Truppenkörper
nicht  plötzlich  zerrissen  werden.  Die  Masse  der  Zurückversetzungen  werde
in  etwa  drei  Jahren  durchgeführt  sein,  eine  gewisse  Zahl  werde  jedoch
immer  in  Oesterreich  bleiben.

23.  Februar.  (Wien.)  Debatte  der  ungarischen  Delegation
über  die  Heeresfrage.  Polemik  zwischen  Tisza  und  Apponyi.

Deleg.  Graf  Apponyi  führt  aus,  daß  er  durch  die  angekündigten
nationalen  Reformen  nicht  befriedigt  sei.  Er  halte  an  der  Forderung  der
ungarischen  Kommandosprache  fest,  ohne  auf  der  sofortigen  Durchführung
derselben  zu  bestehen.  Er  erkenne  übrigens  an,  daß  der  Kriegsminister
aufrichtiger  als  bisher  bemüht  gewesen  sei,  den  ungarischen  Bestrebungen
Rechnung  zu  tragen;  aus  politischen  Gründen  lehne  er  jedoch  das  Bupzet
ab.  M-listerpräftdeng  Graf  Tisza:  Die  Regierung  habe  die  ehrliche  Absicht,
  das  Programm  der  liberalen  Partei  durchzuführen  und  der  ungarischen
  Nation  die  gebührende  Stellung  in  der  Armee  zu  verschaffen;  eine
so  abfällige  Kritik,  wie  Graf  Apponyi  sie  geübt  habe,  könne  jedoch  leicht
den  Wert  der  Reformen  in  den  Augen  der  Ungarn  herabsetzen.  Apponyi
sei  auf  eine  schiefe  Ebene  geraten.  Es  wäre  das  größte  Unglück,  wenn  die
Nation  auf  die  gleiche  schiefene  Ebene  käme.  (Bewegung.)  Graf  Apponyi:
Graf  Tisza  sei  durch  einen  Frontwechsel  zur  Macht  gelangt,  und  habe
selbst  die  ministerielle  Tätigkeit  mit  einem  Programme  begonnen,  das  von
anderen  Politikern  (Apponyi)  zur  Reife  gebracht  worden  sei;  Tisza  habe
kein  Recht,  ihn  einer  Inkonsequenz  zu  zeihen.  Der  Ministerpräsident  erwidert,
  er  habe  stets  das  Programm  der  liberalen  Partei  gebilligt,  jedoch
nie  in  die  maßlosen  Forderungen  eingewilligt.  Er  habe  nie  ein  Geheimnis
daraus  gemacht,  daß  er  die  Regierung  in  einem  Moment  übernommen
habe,  in  welchem  er  sich  der  Aufforderung  der  Krone  nicht  habe  entziehen
können.

27.  Februar.  (Wien.)  Schluß  der  Delegationen.  Sämtliche
  Budgets  find  genehmigt.

1.  März.  (Ungarn.)  Ministerpräsident  Graf  Tisza  kündigt
im  liberalen  Klub  Maßregeln  zur  Bekämpfung  der  Obstruktion  an:
        <pb n="193" />
        Die  Kerreichischrungerische  Monarchir.  (März  3.5.)  185

Er  wolle  nicht  die  Abänderung  der  Hausordnung  im  Wege  eines
gewöhnlichen  Tagesordnungsantrages  durchführen.  Es  liege  ihm  fern,  die
Debatte  über  die  Wehrvorlage  in  einer  Sitzung  durchzupeitschen,  und  es
seien  auch  alle  an  eine  derartige  Version  geknüpften  Kombinationen  hinfällig.
  Er  wolle  einen  Weg  ebnen,  der  über  alle  Klippen  der  Zukunft
hinüberführen  könne.  Er  werde  daher  einen  regelrechten  Antrag  auf  Abänderung
  der  Geschäftsordnung  stellen,  dessen  Verhandlung  im  Sinne  der
Hausordnung  durchgeführt  werden  müsse.  Am  3.  werde  er  in  offener
Sitzung  des  Hauses  einen  letzten  Appell  an  die  Obstruktion  richten.  Bleibe
derselbe  wirkungslos,  so  werde  er  seinen  Antrag  auf  Revision  der  Hausordnung
  am  4.  und  am  5.  motivieren,  so  daß  mit  der  Verhandlung  schon
am  7.  begonnen  werden  könne.  Diese  Aenderung  der  Hausordnung  soll
vorläufig  für  die  Dauer  eines  Jahres  Geltung  haben;  innerhalb  dieser
Zeit  hofft  die  Regierung  alle  dringenden  Staatsnotwendigkeiten,  vor  allem
die  Militärvorlage,  die  Indemnität  und  das  Budget,  zur  Erledigung
bringen  zu  können.

3.  März.  (Ungarn.)  Abgeordnetenhaus.  Appell  des  Ministerpräsidenten
  Graf  Tisza  an  die  Obstruktion.

Nachdem  er  die  politischen  Folgen  der  Obstruktion  geschildert  hat,
sagt  er:  Die  patriotische  Erbitterung  über  diese  durch  die  Uebergriffe  der
Minorität  verursachten  Zustände  hat  in  mir  den  Entschluß  gereift,  bis  zur
äußersten  Grenze  zu  Echen,  also  bis  dahin,  wohin  man  behufs  Niederringung
  dieses  dem  Geiste  der  Verfassung  widersprechenden  Widerstandes
gehen  muß.  Vorher  wollte  ich  jedoch  alle  friedlichen  Mittel  durch  gütliche
Ueberredung  erschöpfen.  Mit  Ruhe  und  Ergebenheit  habe  ich  die  spöttischen
  Vorwürfe  und  den  Zweifel  der  öffentlichen  Meinung  hingenommen,
welche  die  ironische  Frage  erhob,  wo  meine  starke  Hand  bleibe.  Ich  habe
diese  Vorwürfe  ertragen,  weil  ich  die  Verantwortlichkeit  für  die  ultima
ratio  nur  dann  auf  mich  zu  nehmen  vermag,  wenn  ich  jedes  Mittel  einer
friedlichen  Lösung  fruchtlos  versucht  habe.  Jetzt  ist  der  letzte  Augenblick
gekommen.  Ich  richte  nochmals  und  zum  letztenmal  im  Namen  des  Landes
einen  Appell  an  die  Abgeordneten.  Halten  Sie  ein  auf  der  Bahn  des
Wahnsinnes;  setzen  Sie  nicht  die  Verfassung  aufs  Spiel!  Es  liegt  nicht
im  Geiste  der  Berfassung,  daß  eine  winzige  Minorität  hier  ihre  Spässe
treibe.  Die  ungarische  Nation  will  leben  und  sie  wird  leben.  Damit  die
ungarische  Nation  lebe  und  bestehe,  muß  jeder  Widerstand  zertreten  werden,
der  dem  im  Wege  steht.  (Begeisterter  Beifall  rechts.  Unruhe  links.)

5.  März.  (Ungarn.)  Im  Abgeordnetenhause  beantragt
Ministerpräsident  Graf  Tisza  eine  provisorische  Anderung  der  Hausordnung.


Danach  soll  über  verschiedene  infolge  der  Obstruktion  unerledigt  gebliebene
  dringliche  Gesetzesvorlagen,  insbesondere  über  das  Budget  und
den  Gesetzentwurf,  beresen  das  normale  Rekrutenkontingent,  sowie  über
den  Antrag,  betr.  die  neue  Hausordnung  auf  kurzem  Wege  verhandelt
werden.  Es  kann  dem  Ausschusse  eine  Endfrist  für  die  Erstattung  des
Berichts  über  die  Vorlagen  gesteckt  werden.  Auf  den  Antrag  von  mindestens
  50  Abgeordneten  kann  auch  eine  solche  Endfrist  für  eine  Plenarberatung
  festgestellt  werden.  Ist  diese  verstrichen,  so  soll  eine  weitere  Beratung
  nicht  gestattet  sein.  (Cloture.)  Die  dritte  Lesung  findet  sogleich
nach  Beendigung  der  Spezialdebatte  statt.  Die  Sitzung  dauert  dann  so
lange,  bis  über  die  Annahme  oder  Ablehnung  der  Vorlage  abgestimmt
        <pb n="194" />
        186  Die  erreichisch-ungrische  Moenarczie.  (März  6.—13.)

worden  ist.  Anträge  auf  eine  geschlossene  Sitzung,  oder  Reden,  die  offenbar
  nur  auf  Verschleppung  der  Debatte  abzielen,  sind  unzulässig.  Der
Präsident  kann  Mitglieder  des  Hauses,  welche  die  Ruhe  stören  oder  den
Gehorsam  verweigern,  sofort  aus  der  Sitzung  entfernen  lassen.  Er  ist  verpflichtet,
  für  die  Ausführung  seiner  Anordnung  Sorge  zu  tragen.

6.  März.  (Böhmen.)  In  Prag  verüben  tschechische  Volksmassen,
  die  von  Abgeordneten  geführt  werden,  Ausschreitungen  gegen
deutsche  Studenten.  Militär  muß  einschreiten.  —  In  den  folgenden
  Tagen  wiederholen  sich  die  Demonstrationen.

10.  März.  (Wien.)  Anläßlich  der  Prager  Vorgänge  kommt
es  zu  heftigen  Zusammenstößen  zwischen  deutschen  und  fslavischen
Studenten.

10.  März.  (Ungarn.)  Die  Obstruktion  gegen  die  Wehrvorlage
  wird  angesichts  der  Tiszaschen  Anträge  eingestellt.  Infolgedessen
  zieht  Tisza  seine  Anträge  zurück.

13.  März.  (Mähren.)  Fürsterzbischof  Kohn  von  Olmütz
legt  sein  Amt  nieder.  Es  war  in  Rom  eine  Untersuchung  der
gegen  ihn  gerichteten  Angriffe  eingeleitet  worden.  (Vergl.  1903
S.  199.)

März.  (Cisleithanien.)  Versuche  zur  Beseitigung  der
tschechischen  Obstruktion.

Die  deutschen  Parteien  machen  folgende  Vorschläge  zur  Aenderung
der  Geschäftsordnung:  1.  Es  wäre  die  Geschäftordnung  nach  ihrem  wirklichen
  Sinne  strenge  zu  handhaben.  Zu  diesem  Zwecke  werden  jene  Punkte
festzustellen  zu  sein,  in  welchen  unter  Beseitigung  der  heutigen,  diesem
Sinne  zuwiderlaufenden  Praxis  eine  Aenderung  einzutreten  hätte.  2.  Die
Sitzungen  des  Hauses  hätten  an  allen  Wochentagen  stattzufinden  und  wären
bis  in  die  Abendstunden  auszudehnen.  3.  Das  Präsidium  ist  in  der  Durchführung
  der  Punkte  1  und  2  unbedingt  zu  unterstützen.  4.  Die  Mitglieder
  der  deutschen  Parten  haben  beschlossen,  an  den  Debatten  über
Dringlichkeitsanträge  nicht  ohne  ausdrückliche,  von  Fall  zu  Fall  zu  erteilende
  Ermächtigung  des  Viererausschusses  teilzunehmen  und  sich  aller
Zwischenrufe  zu  enthalten.

Die  Polen  suchen  zwischen  den  Tschechen,  gegen  die  sich  diese  Vorschläge
  richten,  und  den  Deutschen  zu  vermitteln  und  schlagen  neue  Beratungen
  über  die  böhmischen  Differenzen  vor.  Die  tschechischen  Parteien
lehnen  es  in  ihrer  Antwort  ab,  in  Verhandlungen  mit  den  Deutschen  über
die  innere  tschechische  Amtssprache  und  die  Errichtung  einer  tschechischen
Universität  in  Mähren  zu  treten;  sie  erklären  sich  dagegen  gern  bereit,  die
übrigen  Fragen  des  nationalen  Zusammenlebens,  die  Minoritätsschulen,
die  Sprachen  der  autonomen  Körperschaften  und  die  Landtagswahlordnung
sowie  die  Frage  wegen  einer  besseren  Einrichtung  der  öffentlichen  Verwaltung
  zum  Gegenstande  einer  gegenseitigen  Aussprache  mit  den  Deutschen
zu  machen,  namentlich  sind  sie  nicht  abgeneigt,  über  die  Wiedereinführung
der  Kreisverfassung,  aber  nur  vom  Standpunkte  der  berechtigten  Forderung
nach  einer  besseren  Einrichtung  der  Verwaltung,  Verhandlungen  zu  pflegen.
Die  tschechischen  Parteien  „erklären  offen  und  Keimüttg,  daß  sie  einen  ehrlichen
  und  gerechten  Frieden  aufrichtig  wünschen  und  daß  ihnen  nichts
        <pb n="195" />
        Die  erreichisch,ungarische  Monarchie.  (März  19.—Mai  5.)  187

ferner  liegt,  als  durch  den  Anschein  von  Friedensliebe  einen  anderen  Zweck
zu  erreichen“.

Es  gelingt  den  Tschechen,  die  Slowenen  und  Italiener  zur  Obstruktion
  zu  veranlassen.  Die  Italiener  sind  wegen  der  Verweigerung  der
Parallelkurse  in  Innsbruck  (vgl.  1903)  erbittert,  die  Slowenen  verlangen
slowenische  Parallelklassen  am  Triester  deutschen  Gymnasium  und  eine  slowenische
  Rechtsakademie  in  Laibach.

19.  März.  (Ungarn.)  Das  Abgeordnetenhaus  genehmigt
die  Feststellung  des  Rekrutenkontingents  und  das  provisorische
Budget  für  das  erste  Halbjahr  1904.

20./22.  März.  (Wien.)  Erster  deutscher  Volkshochschultag.

22.  März.  Der  Reichsrat  wird  vertagt.

10.  April.  (Kroatien.)  Bauernunruhen  in  Samobor.

16.  April.  (Wien.)  Nationale  Kämpfe  an  der  Universität.

Ein  Erlaß  des  Rektors  der  Wiener  Universität  verbietet  den  Studenten
  an  der  Universität  mit  anderen  Abzeichen,  Farben,  Mützen,  Bändern
  zu  erscheinen,  als  jenen  der  bisher  gestatteten  Verbindungen.  Dieses
Verbot  ist  dadurch  herbeigeführt  worden,  daß  in  letzter  Zeit  tschechische,
polnische,  kroatische,  serbische,  slowenische,  ruthenische  Studenten  Verbindungen
  bildeten  und  Mützenbänder  mit  ihren  nationalen  Farben  trugen.

19.  April.  (Cisleithanien.)  Der  Reichsrat  tritt  zusammen.
Die  tschechische  Obstruktion  beginnt  sofort  wieder.

19.  25.  April.  (Ungarn.)  Ausstand  der  Beamten  und  Arbeiter
  der  Staatseisenbahnen.

Die  Arbeiter  der  Staatseisenbahnen  proklamieren  einen  Generalstreik,
  weil  die  Regierung  eine  Landesversammlung  der  Eisenbahnarbeiter
verbietet.  Der  Verkehr  Hodt  kurze  Zeit.  Die  Regierung  läßt  zahlreiche
Führer  verhaften  und  die  Züge  durch  Militär  sichern;  die  Führung  übernehmen
  teils  Pioniere  teils  Ingenieure.  Viele  Eisenbahner  werden  als
Reservisten  eingezogen.  —  Im  Abgeordnetenhause  motivieren  die  Minister
die  Gewaltmaßregeln  mit  der  Notwendigkeit,  die  Ordnung  und  den  Verkehr
  aufrechtzuerhalten.  —  Gegen  30,000  Angestellte  nehmen  am  Ausstande
nicht  teil.  Die  Ausständigen  verlangen  eine  Frhunt  des  Anfangsgehalts
von  1400  auf  1600  Kronen,  Sicherung  des  Aufsteigens  in  eine  höhere
Rangstufe  bei  tadelloser  Führung,  während  jetzt  nur  Zulagen  nach  Maßgabe
  der  Dienstzeit  gewährt  werden.  Ferner  fordert  die  Eingabe  die  Einführung
  eines  Dienstregelungsplanes  und  beschwert  sich  über  die  Verringerung
  des  Wohnungsgelbzuschusses.  —  Der  Streik  scheitert  vollständig.

22.  April.  (Wien.)  Der  Prinz  und  die  Prinzessin  von
Wales  besuchen  den  Kaiser.

24.  April.  (Ungarn.)  Bei  einem  Zusammenstoß  zwischen
Streikenden  und  Polizisten  in  Großwardein  werden  31  Personen
getötet.

5.  Mai.  (Cisleithanien.)  Eine  Kommission  zur  Revifion
des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  tritt  in  Wien  zusammen.

5.  Mai.  (Budapest.)  Der  magyarische  Dichter  Maurus
        <pb n="196" />
        188  Die  äfterreitisqh·nngarische  Menarchie.  (Mai  10.  14.)

Jokai  f.  Geboren  19.  Februar  1825,  beteiligte  sich  1848  an  der
Revolution,  gehörte  später  zur  Regierungspartei.  Als  Schriftsteller
  außerordentlich  fruchtbar.

10.  Mai.  (Cisleithanien.)  Vertagung  des  Reichsrats.  —

Parteikundgebungen.

Der  Reichsrat  wird  wegen  der  Obstruktion  der  Tschechen  auf  unbestimmte
  Zeit  vertagt.

Der  Vollzugsausschuß  der  deutschen  Parteien  erläßt  eine  Kundgebung,
  in  welcher  die  Verantwortung  für  das  Scheitern  der  Bemühungen
zur  Wiederherstellung  der  Arbeitsfähigkeit  des  Hauses  den  Tschechen  zugeschrieben
  wird,  die  durch  starres  Festhalten  an  der  vorherigen  Erfüllung
ihrer  bekannten  nationalen  Forderungen  die  von  den  Deutschen  stets  angestrebte
  Verständigung  verhindert  und  jede  gedeihliche  Tätigkeit  des  Parlaments
  unterbunden  hätten.  Der  Vollzugsausschuß  weist  auf  die  hierdurch
dem  Staate  und  der  Bevölkerung  erwachsenden  Gefahren  hin  und  spricht
die  Ueberzeugung  aus,  daß  die  Anwendung  des  §  14  auf  einen  Ausgleich
und  die  Handelsverträge  mit  allen  Kräften  verhindert  werden  müsse,  weil
es  mit  einer  unheilbaren  Schädigung  der  verfassungsmäßigen  Rechte  und
mit  einer  dauernden  Schwächung  der  wirtschaftlichen  und  politischen  Stellung
  der  österreichischen  Reichshälfte  gegenüber  Ungarn  verbunden  sein
würde.  Die  Kundgebung  spricht  schließlich  die  Zuversicht  der  Fortdauer
eines  treuen  Zusammenhaltens  aller  Deutschen  in  Oesterreich  aus.  —  Die
Alldeutsche  Vereinigung  erläßt  eine  Kundgebung,  in  welcher  sie  auf
die  schädliche  Wirkung  der  tschechischen  Obstruktion  und  der  hierdurch  verursachten
  Willkürherrschaft  des  §  14  verweist,  und  das  Festhalten  an  das
alldeutsche  Grundprogramm  betont.  Die  Kundgebung  protestiert  gegen  alle
Versuche,  durch  sogenannte  Verständigungen  die  Rechte  der  deutschen  Bevölkerung
  preiszugeben.  —  Der  Polenklub  bedauert  in  einer  Kundgebung,
daß  die  allzu  kurze  Tagung  des  Parlamentes  seine  Bemühungen  zur  Herbeiführung
  eines  Einvernehmens  zwischen  den  Deutschen  und  den  Tschechen
und  zur  Sanierung  des  Parlamentes  erschweren,  spricht  sich  ferner  gegen
die  Erledigung  der  Ausgleichs-,  der  Zolltarifs=  und  der  Handelsverträge
durch  den  §  14  aus  und  verurteilt  auf  das  entschiedenste  die  Obstruktion.
Schließlich  fordert  der  Klub  die  Regierung  auf,  eine  Aenderung  der  mangelhaften
  Geschäftsführung  zu  veranlassen.  —  Der  Tschechenklub  dankt  den
übrigen  slavischen  Gruppen  für  die  treue  Unterstützung,  durch  welche  die
slavische  Obstruktion  unüberwindlich  geworden  sei.  Die  Kundgebung  erhebt
sodann  gegen  die  Regierung  die  Anklage,  den  gegenwärtigen,  die  Lebensinteressen
  der  österreichischen  Völker  bedrohenden  Stand  der  Dinge  verschuldet
  zu  haben.  Die  böhmischen  Abgeordneten  würden  gerne  zur  Beseitigung
  der  unhaltbaren  Zustände  in  den  Ländern  der  böhmischen  Krone
beitragen.  Ohne  Rücksicht  auf  die  Verhandlungen  über  eine  Versöhnung
müßten  sie  jedoch  die  tschechische  Sprache  als  Amtssprache  und  eine  Universität
  in  Mähren  fordern,  welche  Forderungen  die  Bedingungen  einer
jeden  verheißungsvollen  Aktion  zur  Verständigung  mit  der  Regierung  seien.
Die  Kundgebung  schließt:  „Die  tschechischen  Abgeordneten  sind  jederzeit  bereit,
  die  Hand  zum  Frieden  zu  bieten,  aber  auch  andererseits  entschlossen,
in  dem  Kampfe  auszuharren,  falls  die  Regierung  sich  ihren  Forderungen
dauernd  feindlich  gegenüberstellt.“

14.  Mai.  (Pest.)  Zusammentritt  der  Delegationen.  —
Thronrede,  Budget.
        <pb n="197" />
        Die  Uerreichisch-ungarische  Menarchie.  (Mai  14.)  189

Der  Kaiser  hält  folgende  Ansprache  beim  Empfang  der  Delegationen:
Unsere  Beziehungen  zu  allen  Mächten  sind  fortdauernd  die  besten.  Das
festgefügte  Verhältnis  zu  unseren  Verbündeten,  ergänzt  durch  das  enge  Einvernehmen,
  welches  die  Monarchie  mit  Rußland  in  den  Balkanfragen  pflegt,
erfüllt  uns  mit  Zuversicht  in  eine  friedliche  Entwickelung  der  Zustände  uf
unserem  Kontinente.  Die  in  einigen  Wilajets  der  europäischen  Türkei  au
Grund  des  Mürzsteger  Programms  unternommene  Reformarbeit  nimmt
einen  erfreulichen  Fortgang  und  dürfte  bei  der  in  diesen  Gebieten  allmählich
  eintretenden  Beruhigung  schon  in  nicht  ferner  Zeit  günstige  Resultate
aufzuweisen  haben.  Tiefbetrübend  ist  der  Kampf,  der  in  Ostasien  entbrannt
ist  und  der  bereits  so  zahlreiche  Opfer  an  Menschenleben  verschlungen  hat.
Möge  es  der  göttlichen  Vorsehung  gefallen,  diesem  mörderischen  Waffengang
  zeitlich  und  räumlich  möglichst  enge  Grenzen  zu  ziehen  und  der  Welt
bald  wieder  die  unermeßliche  Wohltat  des  Friedens  zu  teil  werden  lassen.
Meine  Kriegsverwaltung  bleibt  hinsichtlich  der  laufenden  Forderungen  für
die  Erhaltung  des  Heeres  in  den  Grenzen  der  letztjährigen  Bewilligung,
erbittet  sich  jedoch  zu  einer  beschleunigteren  Beschaffung  von  Waffen  und
Kriegsmaterial  besondere  Mittel.  Meine  Kriegsmarine  benötigt  größere
Budgetmittel  zum  Zwecke  einer  rascheren  Ausführung  von  begonnenen
Schiffsbauten  und  Armierung  von  Schiffen.  Die  Verhältnisse  in  Bosnien
und  der  Herzegowina  sind  in  normaler  und  vollkommen  ruhiger  Entwickelung
  begriffen,  und  trotz  der  steigenden  Bedürfnisse  dieser  Länder  werden
dennoch  im  Jahre  1905  die  Erfordernisse  der  Verwaltung  in  den  eigenen
Einnahmen  ihre  Deckung  finden.  Ueberzeugt,  daß  Sie  an  die  Prüfung
der  Ihnen  zugehenden  Vorlagen  mit  bewährter  Einsicht  und  patriotischem
Eifer  schreiten,  wünsche  ich  Ihren  Arbeiten  einen  gedeihlichen  Erfolg  und
heiße  Sie  herzlich  willkommen.

Das  gemeinsame  Budget  pro  1905  weist  ein  Gesamtbruttoerfordernis
von  377  114  997  Kronen  und  nach  Abschlag  der  Bedeckungssumme  von
7967  114  Kronen  ein  Gesamtnettoerfordernis  von  369  147  883  Kronen  auf,
was  gegenüber  dem  Gesamtnettoerfordernis  für  1904  um  1  137  965  Kronen
größer  ist.  Unter  anderem  wird  um  die  Bewilligung  eines  Teilbetrages
von  88  Millionen  Kronen  als  einmaliges  außerordentliches  Erfordernis  zur
Fortsetzung  der  Beschaffung  des  neuen  Feldartillerie-Materials,  dann  zur
entsprechenden  planmäßig  auf  mehrere  Jahre  verteilten  Beschaffung  von
Ausrüstungsgegenständen,  für  welche  bisher  nur  kleine  Raten  des  außerordentlichen
  Heereserfordernisses  angesprochen  wurden,  angesucht.  In  der
bezüglichen  Vorlage  wird  ausgeführt,  von  dem  Gesamterfordernis  für  Beschaffung
  des  neuen  Feldartillerie  -Materials  von  rund  185  Millionen
Kronen  seien  für  1904  bereits  15  Millionen  bewilligt.  Für  1905  soll
diesem  Zwecke  ein  weiterer  Teilbetrag  von  50  Millionen  zugeführt  werden.
Weiter  erscheine  es  erforderlich,  eine  Reihe  von  Ausrüstungsgegenständen,
für  welche  bisher  im  außerordentlichen  Heereserfordernis  nur  kleine  Raten
eingestellt  wurden,  zur  Sicherung  der  Schlagfertigkeit  des  Heeres  nach
einem  entsprechenden  Plane  auf  mehrere  Jahre  verteilt  zu  beschaffen.
Hierzu  wird  successive  ein  Betrag  von  65  Millionen  erbeten,  wovon  für
1904  10  Millionen,  für  1905  28  Millionen  in  Anspruch  genommen  werden.
In  der  Vorlage  betreffend  einen  außerordentlichen  Kredit  von  75  176  000
Kronen  für  die  Kriegsmarine  wird  ausgeführt,  die  bereits  im  Zuge  befindlichen
  Schiffsbauten  samt  Maschinen,  sowie  deren  Ausrüstung,  Armierung
  und  Munition  würden  im  Laufe  der  nächsten  Jahre  ein  Erfordernis
von  47  886  000  Kronen  benötigen.  Hierzu  kommt  noch  eine  Reihe  von
unbedingt  notwendigen  Ersatzbauten  für  die  Torpedoflotte  mit  einem  Erfordernis
  von  34  Millionen,  ferner  der  Bau  von  Unterseeboten,  verschie-
        <pb n="198" />
        190  IETIIIITII  16.)

dene  neue  Marineerfordernisse,  so  daß  das  Gesamterfordernis  für  die  Kriegsmarine
  120  956.000  Kronen  enthält,  wovon  für  1904  12500000,  für  1905
62676000  Kronen,  zusammen  75  176000  Kronen  in  Anspruch  genommen
werden,  während  der  Rest  in  den  folgenden  Jahren  nach  Maßgabe  der
Dringlichkeit  eingefordert  werden  würde.  Eine  amtliche  Darlegung  besagt:
Neue  Kanonenbeschaffung  und  modernes  Kriegsmaterial,  kriegsmäßige  Durchführung
  der  begonnenen  Schiffsbauten  bilden  die  Begründung  der  gestellten
Forderungen,  die  nicht  als  zu  weitgehend  bezeichnet  werden  können,  wenn
die  Vorsorge  für  die  Bewaffnung  und  Ausrüstung  der  übrigen  Heere  zum
Vergleich  herangezogen  wird.  Jeder  Staat  mufß  den  technischen  Fortschritten
Rechnung  tragen  und  sich  bemühen,  mit  den  anderen  gleichwertigen  Staaten
Schritt  zu  halten.  Das  ist  bei  uns  um  so  notwendiger,  als  viele  Staaten
der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  bereits  voraus  sind.  Die  Sachlage
zwingt  die  kaiserlich-königliche  Heeresverwaltung  zu  größerer  Beschleunigung
in  der  Durchführung  von  Neuanschaffungen  und  Verbesserungen.  Ein  Blick
auf  den  Krieg  in  Asien  zeigt,  wie  großen  Wert  die  rechtzeitige  militärische
Vorbereitung  hat.

16.  Mai.  (Pest.)  Minister  des  Auswärtigen  Goluchowski
gibt  in  der  österreichischen  Delegation  eine  Ubersicht  der  auswärtigen
  Lage  (Verhältnis  zu  Italien  und  Deutschland,  Balkanfrage,
ostafiatischer  Krieg,  Handelsverträge):

Die  Situation  hat  seit  der  letzten  Tagung  der  Delegationen  eine
nennenswerte  Aenderung  kaum  erfahren.  Wenn  ich  die  Beziehungen  sowohl
  zu  unseren  Verbündeten  als  zu  allen  übrigen  Mächten  als  vortrefflich
  bezeichne,  illustriere  ich  damit  getreuest  den  erfreulichen  Zustand  der
Monarchie  nach  außen  hin.  Die  im  jüngsten  Exposé  erwähnten  bedauerlichen
  Treibereien  in  Italien  dürften  bei  der  bundestreuen  Gesinnung  der
jetzigen  Regierung  wohl  der  Vergangenheit  angehören.  Meine  Begegnung
in  Abbazia  mit  dem  italienischen  Minister  des  Auswärtigen,  Hrn.  Tittoni,
bestärkte  mich  in  der  Erkenntnis,  daß  man  in  Rom  die  Pflege  inniger,
vertrauensvoller  Beziehungen  nicht  minder  hoch  bewertet,  als  hier  in
der  Erkenntnis  der  Notwendigkeit  loyaler  Gegenseitigkeit.  Meine  Aussprache
  mit  Tittoni  bewegte  sich  im  Rahmen  jener  konservativen  Grundsätze,
  welche  unsere  Politik  beherrschen  und  die  sich  auch  Italien  speziell  hinsichtlich
  der  Balkanfragen  zu  eigen  machte.  Hierin  liegt  eine  nicht  zu
unterschätzende  Friedensbürgschaft,  eine  vermehrte  Garantie  für  die  ruhige
Entwicklung  der  Zustände  unseres  Kontinentes.  Die  jüngste  Verständigung
zwischen  England  und  Frankreich  bildet  ein  weiteres  Glied  der  Abmachungen,
  die  den  friedlichen  Zusammenschluß  der  europäischen  Mächte  fester
schmieden  soll.  Diesen  erfreulichen  Erscheinungen  gegenüber  steht  vom
humanitären  Standpunkte  aus  der  betrübende  Kampf  im  fernen  Osten,  der
mit  Rücksicht  auf  seine  unermeßbare  Dauer  und  die  wirtschaftliche  Depression,
  die  er  im  Gefolge  haben  wird,  auch  für  die  nicht  direkt  Beteiligten
  empfindlich  zu  werden  droht.  Zu  der  unvermeidlichen  Stockung
des  freien  Handelsverkehrs  gesellt  sich  in  diesem  Falle  die  ungewöhnliche
Ausdehnung,  welche  die  Kriegführenden  dem  Begriffe  Kriegskontrebande
beilegen,  was  auch  auf  den  internationalen  Handel  tief  eingreifend  wirkt,
so  daß  es  sich  vielleicht  empfehlen  würde,  dem  Uebelstande  im  Einvernehmen
  der  Mächte  durch  Festsetzung  gewisser  Normen  für  die  Zukunft  zu
steuern.  Die  österreichisch-ungarische  Monarchie  wird  dem  Konflikte  gegenüber
  strikte  Neutralität  einhalten.  Da  auch  die  anderen  Mächte  eine  gleiche
Haltung  eingenommen  haben,  kann  darauf  gerechnet  werden,  daß  der
        <pb n="199" />
        Vie  erreihischungerische  Mmearchie.  (Mai  16.)  191

Kampf  lokalisiert  bleiben  und  keine  Komplikationen  zur  Folge  haben  wird.
Günstig  und  erfreulich  dürfen  die  Fortschritte  der  Reformaktion  der  jüngsten
Zeit  auf  dem  Balkan  genannt  werden.  Trotz  beständiger  Schwierigkeiten,
denen  wir  auf  der  türkischen  Seite  auf  Schritt  und  Tritt  begegneten  und
die  mit  einem  nicht  geringen  Aufwande  von  Geduld  und  Zähigkeit  erst
bewältigt  werden  mußten,  ist  es  gelungen,  die  Gendarmerie-Organisation
in  das  Stadium  praktischer  Ausführung  zu  bringen.  Die  Tätigkeit  der
fremdländischen  Offiziere  kann  selbstverständlich  nur  allmählich  sich  entfalten.
  Es  wird  zunächst  eine  Reorganisation  der  im  Zentrum  der  mazedonischen
  Vilajets  vorhandenen  Gendarmeriekorps  in  Angriff  genommen,
einerseits  mit  Rücksicht  auf  das  Leistungsvermögen  der  Militäradjoints,
andererseits  wegen  der  Unmöglichkeit,  die  Bestellung  des  geeigneten  einheimischen
  Offiziermaterials  auf  einmal  zu  besorgen.  Eine  besondere  Fürsorge
  wird  den  nördlichen  Bezirken  des  Vilajets  Kossowo  zugewendet,  wo
die  christliche  Bevölkerung,  gemischt  mit  der  albanesischen,  wohnt  und
manches  geschehen  muß,  um  ein  friedliches  Zusammenleben  beider  sich  permanent
  befehdender  Stämme  zu  ermöglichen.  Wir  sind  entschlossen,  mit
nicht  geringerer  Zähigkeit  und  Energie  die  Durchführung  aller  Punkte  des
Mürzsteger  Programms  zu  verfolgen.  Wir  betrachten  gleich  Rußland  es
als  Ehrenpflicht,  der  von  den  Mächten  uns  anvertrauten  Mission  in  vollstem
Maße  gerecht  zu  werden,  und  wir  hoffen,  daß  die  Türkei  uns  die  Aufgabe
nicht  weiter  erschweren  wird.  Denn  man  kann  in  Konstantinopel  sich
keiner  Täuschung  mehr  darüber  hingeben,  daß  durch  die  gewohnten  Winkelzüge
  keine  Einschränkung  unserer  Postulate  zu  erzielen  ist.  Wir  werden
nicht  eher  ruhen,  als  bis  das  Programm  in  allen  Details  ins  Leben  gerufen
  und  das  Funktionieren  aller  Institutionen  gewährleistet  ist.  Geht
die  Pforte  uns  dabei  nicht  loyal  zur  Hand,  so  muß  sie  sich  die  Fortdauer
unseren  direkten  Intervention,  sowie  die  ernsten  Gefahren  selbst  zuschreiben,
denen  sie  sich  aussetzen  müßte,  wenn  sie  durch  die  Befolgung  der  selbstmörderischen
  Taktik  denen  recht  gäbe,  welche  sie  für  unverbesserlich  Heseund
  eine  viel  eingreifendere  Operation  an  ihr  vornehmen  möchten,  als  es
durch  die  Ausführung  des  Mürzsteger  Programmes  geschieht,  welche  ihre
Integrität  vollständig  schont.  Die  Pforte  müßte  mit  Blindheit  geschlagen
sein,  wenn  sie  sich  dieser  Einsicht  verschlösse  und  lieber  unbekümmert  um  die
vitalen  Interessen  des  Reiches  den  Hetzern  Gehör  schenkte.  Dies  wäre  um
so  unverantwortlicher  nach  dem  Zustandekommen  des  Uebereinkommens  mit
Bulgarien  und  bei  der  Haltung  Serbiens  gegenüber  dem  Bandenunwesen,
sowie  der  eingetretenen  Beruhigung  der  einheimischen  Bevölkerung,  die
besonders  geeignet  ist,  die  begonnene  Arbeit  zu  fördern  und  zu  beschleunigen.
Es  darf  aber  keine  Zeit  verloren  werden.  Darum  hoffe  ich,  daß  die  Türkei
endlich  erkennt,  wie  aufrichtig  und  uneigennützig  wir  im  Interesse  ihrer
Erhaltung  handeln,  wenn  wir  unentwegt  auf  unseren  Forderungen  bestehen.
  Eine  wichtige  Aufgabe  erwächst  meinem  Ressort  in  den  nunmehr
beginnenden  und  teilweise  bereits  begonnenen  Verhandlungen  mit  den
fremden  Staaten  über  dem  Abschluß  neuer  Handelsverträge.  Zunächst
stehen  jene  mit  Deutschland  und  Italien  auf  der  Tagesordnung,  wobei
noch  nicht  unerhebliche  Schwierigkeiten  zu  beheben  sind,  bevor  eine  sichere
Basis  gefunden  wird,  auf  welcher  der  Aufbau  unserer  zukünftigen  kommerziellen
  Beziehungen  zu  diesen  beiden  Nachbarreichen  erfolgen  kann.  Ich
sehe  indessen  dem  Ausgang  dieser  Arbeit  vertrauensvoll  entgegen,  da  die
Erlangung  normaler  Verhältnisse  zu  sehr  im  allseitigen  Interesse  liegt,  um
nicht  mit  allen  Kräften  eine  Ausgleichung  der  bestehenden  Differenzen
herbeiführen  zu  wollen.  Selbstverständlich  ist  allerseits  ein  Entgegenkommen
nötig,  um  einen  Zustand  anzustreben,  der  künftig  allen  mißverständlichen
        <pb n="200" />
        192  VSie  erreichisch-ungerische  Monarchie.  (Mai  16.)

Interpretationen  vorbeugt  und  die  Stabilität  in  den  kommerziellen  Transaktionen
  sichert.  Wir  schreiten  ans  Werk,  frei  von  Engherzigkeit  und  kleinlicher
  Pedanterie,  aber  entschlossen,  für  unsere  vitalen  Inteoessen  mit  vollem
Nachdruck  und  unerschütterlicher  Festigkeit  einzutreten.

In  der  Debatte  behauptet  Kramarcz  (Tsch.),  daß,  wie  das  jüngste
französisch-englische  Abkommen  und  das  Nachlassen  der  Spannung  zwischen
Rußland  und  England  zeigten,  die  Gefahr  einer  Isolierung  für  Deutschland
  bestehe,  welches  namentlich  durch  seine  Bestrebungen  im  europäischen
Orient  die  politischen  und  wirtschaftlichen  Interessen  Oesterreichs  und
Italiens  beeinträchtige.  Die  slawenfeindliche  Regierung  Oesterreichs  untersüte
  jene  Bestrebungen  Deutschlands.  Redner  schließt  mit  die  Bedeutung

es  Dreibunds  leugnenden  Ausführungen.  Graf  Stürgkh:  das  Bundesverhältnis
  Oesterreich-Ungarns  mit  Deutschland  und  Italien  bilde  im
Verein  mit  dem  Einvernehmen  mit  Rußland  bezüglich  des  Balkans  die
wertvollste  Garantie  des  europäischen  Friedens.  Das  Deutsche  Reich  bekunde
auch  in  den  Handelsvertragsverhandlungen  weitgehendes,  anerkennenswertes
Entgegenkommen  gegenüber  Oesterreich-Ungarn  als  Ausfluß  seiner  bundesfreundlichen
  Gesinnung,  die  sich  auch  auf  das  Gebiet  des  wirtschaftlichen
Lebens  erstrecke.  Dziedus  zyki  spricht  die  Hoffnung  auf  eine  baldige  Beendigung
  der  innerpolitischen  Wirren  aus  und  schließt  sich  auch  dem  von
den  Vorrednern  kundgegebenen  Ausdrück  der  Befriedigung  darüber  an,
daß  die  Ententemächte  den  ernsten  Willen  besitzen,  auf  der  Balkanhalbinsel
der  Gerechtigkeit  zum  Siege  zu  verhelfen.  Minister  Graf  Goluchowski
betont  gegenüber  Kramarz,  der  behauptete,  Deutschland  habe  die  Aktion
der  Ententemächte  lau  unterstützt,  er  könne  nur  mit  besonderer  Genugtuung
  die  Unterstützung  hervorheben,  die  jene  Aktion  seitens  Deutschlands
gefunden  habe.  Das  Verhalten  Deutschlands,  das  wie  Oesterreich-Ungarn
die  Erhaltung  der  Türkei  wünsche,  sei  auch  natürlich.  Deutschland  mußte
bald  erkennen,  daß  das,  was  wir  verlangen,  das  Mindestmaß  dessen  ist,
was  erreicht  werden  kann,  ohne  die  Integrität  der  Türkei  zu  erschüttern.
Deshalb  konnte  Deutschland  unsere  Politik  nur  aufrichtig  unterstützen.
Kramarz  habe  Recht,  wenn  er  sage,  daß  die  Türkei  trotz  des  Druckes  der
Großmächte  noch  immer  Schwierigkeiten  mache,  um  sich  der  loyalen  Ausführung
  des  Reformprogramms  zu  entziehen.  Daran  seien  aber  nicht  die
Großmächte  schuld,  sondern  die  vielen  kleinen  Leute,  die  ein  Interesse
daran  hätten,  daß  das  Reformprogramm  nicht  durchgeführt  werde.  Dank
der  Festigkeit  der  Ententemächte  seien  diese  jedoch  zu  der  Einsicht  gekommen,
daß  ihr  Werk  nicht  gelingen  kann.  Dies  sei  der  in  letzter  Zeit  eingetretenen
günstigen  Wendung  zuzuschreiben.  Es  gebe  aber  noch  immer  Zwischenträger,
  die  sich  beim  Sultan  einschmeicheln  wollen  und  ihm  die  Auffassung
beibringen,  es  läge  in  seinem  Interesse,  sich  dem  Reformwerke  zu  widersetzen,
  eine  Auffassung,  die  aber  vom  Standpunkte  einer  gesunden  türkischen
Politik  unbegreiflich  wäre.  Der  Minister  hebt  sodann  nochmals  die  loyale
Unterstützung  hervor,  welche  der  Reformaktion  seitens  Deutschlands  gewährt
werde,  und  die  in  Wien  wie  in  St.  Petersburg  in  vollstem  Maße  gewürdigt
  werde.  Bezüglich  einer  Bemerkung  Kramarcz'  über  die  angebliche
Vermittelung  des  deutschen  Kaisers  zur  Herbeiführung  einer  Begegnung
des  Grafen  Goluchowski  mit  dem  italienischen  Minister  des  Aeußeren  erklärte
  der  Minister,  er  könne  nur  konstatieren,  daß  diese  Begegnung  vollkommen
  spontan  erfolgt  sei,  nachdem  man  in  Wien  wie  in  Rom  dieselbe
als  nützlich  anerkannt  hatte.  „Es  traf  sich,“  fuhr  der  Minister  fort,  „daß
diese  Zusammenkunft  stattfand,  bald  nachdem  in  Italien  die  gegenwärtige
Regierung  ans  Ruder  kam,  welche  in  sehr  loyaler  Weise  den  Willen  bekundete,
  mit  uns  auf  freundschaftlichem  Fuße  zu  stehen  und  zu  der  Er-
        <pb n="201" />
        Die  ãsterreithisqh  ·  angarise  Menartjie.  (Mai  17.  —Juni  16.)  193

kenntnis  gelangte,  wie  gefährlich  die  Politik  der  früheren  italienischen  Regierung
  war,  die  gewissen  Erscheinungen  mit  Indifferenz  zusah;  daraus
entstand  der  Wunsch  nach  einer  Aussprache,  die,  wie  erwähnt,  zu  einem
sehr  erfreulichen  Resultate  führte.

17.  Mai.  (Pest.)  In  der  ungarischer  Delegation  sagt  Minister
  des  Auswärtigen  Graf  Goluchowski  über  die  Balkanpolitik:

Die  mit  Rußland  eingeleitete  Balkanpolitik  beruhe  auf  einer  Aussprache
  von  1897,  wo  noch  niemand  an  den  japanischen  Konflikt  dachte.
Selbst  bei  den  letzten  Besprechungen  in  Wien  und  Mürwiteg  dachte  man
in  Rußland  am  wenigsten  an  einen  japanischen  Konflikt.  Diese  Politik
wurde  beibehalten,  weil  wir  erkannten,  daß  zwischen  uns  keine  Widersprüche
bestehen,  die  so  tiefgehend  wären,  daß  sie  nicht  überbrückt  werden  könnten.
Der  Grundgedanke  der  auswärtigen  Politik  bezüglich  des  Balkan  war  von
jeher  ein  wohlwollendes  Entgegenkommen  gegenüber  den  kleineren  Balkanstaaten
  mit  dem  Prinzipe  der  Nichteinmischung  und  der  Aufrechterhaltung
des  Gleichgewichts  unter  ihnen  und  womöglich  eine  friedliche  Ausgestaltung
der  Orientfrage.  Als  man  in  Rußland  zu  der  Einsicht  kam,  daß  bei  uns
keine  versteckten  Absichten  vorhanden  sind  und  wir  loyal  vorgehen,  und  als
dies  1897  eklatant  zum  Ausdruck  kam,  hätten  wir  da  die  dargebotene  Hand
zurückweisen  sollen,  bloß  deshalb,  weil  dies  auch  die  Politik  Rußlands  geworden
  ist?  Wir  haben  keinen  Grund,  an  der  Aufrichtigkeit  Rußlands
zu  zweifeln  und  die  Lösung,  der  das  jahrhundertelange  orientalische  Problem
entgegengeht,  ist  um  so  weniger  gefährlich,  wenn  sie  sich  etappenweise  vollzieht
  und  nicht  als  Katastrophe  auftritt.  Wenn  die  Türkei  in  ihrem
eigenen  Interesse  versucht,  die  Zustände  wirklich  3  bessern,  sehe  ich  nicht
ein,  warum  dieser  Prozeß  noch  lange  dauern  soll.  Eine  Verbesserung  in
den  unerträglichen  Zuständen  der  Verwaltung  muß  herbeigeführt  werden.
Wir  gehen  auf  diesem  Wege  zielbewußt  vor  und  werden  von  dieser  Politik
unter  keinen  Umständen  abgehen.  Wenn  unsere  Mahnungen  nicht  wirken,
werden  wir  uns  mit  unseren  Freunden  von  neuem  besprechen,  um  schlüssig
zu  werden,  was  geschehen  soll.

Mai.  (Ungarn.)  In  Irig,  Komitat  Szerem,  brechen  blutige
  Tumulte  unter  den  Bauern  aus  anläßlich  der  Verteilung  der
Gemeindeäcker.  Militär  muß  einschreiten.

W.  Mai  bis  6.  Juni.  (Wien.)  Ein  allgemeiner  Streik  der
Bauarbeiter  erzwingt  eine  Erhöhung  des  Tagelohns  von  3,60  auf
3,80  Kronen,  vom  1.  August  ab  auf  4  Kronen.

31.  Mai.  (Pest.)  Die  österreichische  Delegation  genehmigt
gegen  die  Stimmen  der  Tschechen  das  Heeresordinarium.  Kriegsminister
  v.  Pitreich  motiviert  die  Neuforderungen  mit  den  Erfahrungen
  des  ostafiatischen  Krieges.  (Annahme  in  der  ungarischen
am  6.  Juni.)

8.  Juni.  (Pest.)  Schluß  der  Delegationen.

14.  Juni.  (Böhmen.)  Der  Landtag  tritt  zusammen,  ist
aber  infolge  der  Obstruktion  der  Deutschen  nicht  arbeitsfähig.

15.  Juni.  (Ungarn.)  Im  Abgeordnetenhause  erklärt  Ministerpräsident
  Graf  Tisza  über  die  Armeefrage:

Europäischer  Geschichtskalender.  IIV.  13
        <pb n="202" />
        194  Jie  lsterreichisch-ungarische  Menuchie.  (Juni  18.—Juli  Ende.)

Die  Regierung  hält  an  der  Gemeinsamkeit  der  Armee  und  ihrer
einheitlichen  Führung  fest.  Unser  Bestreben  war  darauf  gerichtet,  daß,
ohne  die  Einheitlichkeit  ihrer  Führung  zu  beeinträchtigen,  das  in  seiner
Gesinnung  und  Sprache  ungarische  Offizierkorps  der  ungarischen  Regimenter
  einen  seiner  würdigen  Platz  in  der  gemeinsamen  Armee  einnehme.
Wir  führten  durch,  daß  das  gemeinsame  Heer  durch  die  Anwendung  der
ungarischen  Sprache  als  Regimentssprache  für  Zwecke  der  Ausbildung  sich
einfügt  in  den  Rahmen  jener  nationalen  Politik,  durch  die  wir  das  Ungartum
  kräftigen.  Durch  diese  Reform  wird  die  gemeinsame  Armee  sein,  was
sie  sein  soll,  gemeinsam  in  Herz  und  Geist,  deren  ungarischer  Teil  militärisch
  ganz  in  dem  gemeinsamen  Heere  aufgeht,  jedoch  sein  Ungartum  in
Herz  und  Seele  und  die  Anhänglichkeit  an  seine  Nation  aufrecht  erhält.

18.  Juni.  (Ungarn.)  Die  Führer  des  Eisenbahnarbeiterausstands
  (S.  187),  die  unter  Anklage  gestellt  worden  waren,
werden  freigesprochen.

29.  Juni.  Budgetprovisorium  und  Ouotenbestimmung.

Die  amtliche  „Wiener  Zeitung“  veröffentlicht  eine  kaiserliche  Verordnung,
  durch  welche  auf  Grund  des  §  14  das  Budgetprovisorium  für
Cisleithanien  bis  zum  Schluß  des  Jahres  1904  in  Kraft  gehalten  wird.
Ferner  veröffentlicht  das  Blatt  ein  kaiserliches  Handschreiben,  durch  welches
die  Quote  bis  Ende  Juni  1905  nach  Abzug  des  zweiprozentigen  Präzipuums
  auf  664/9  für  die  österreichischen  und  auf  33⅜⅛¼9  für  die  ungarischen
  Länder  festgesetzt  wird.

6.  Juli.  (Tirol.)  Demonstrationen  italienischer  Studenten
in  Innsbruck  gegen  die  Zusammensetzung  der  Staatsprüfungskommission
  führen  zu  großen  Tumulten.

Juli.  (Galizien.)  Ausstand  der  Arbeiter  in  den  Petroleumgruben
  in  Boryslaw.

22.  Juli.  (Ungarn.)  Das  Abgeordnetenhaus  genehmigt
nach  mehrtägiger  lebhafter  Beratung  eine  Erhöhung  der  Zivilliste
mit  154  gegen  66  Stimmen.

Die  Vorlage  wird  begründet  mit  der  Notwendigkeit  einer  Erhöhung
der  Gehälter  der  königlichen  Beamten  und  Diener,  mit  umfangreichen
Bauten  bei  der  Ofener  Burg,  ferner  mit  der  Einrichtung  einer  ungarischen
Trabanten-Leibgarde.  Diese  Unkosten  hätten  bei  der  jetzigen  Zivilliste  ein
Defizit  verursacht,  zu  dessen  Deckung  das  Barvermögen  des  Herrscherhauses
herangezogen  werden  mußte.

W.  Juli.  (Cisleithanien.)  Die  Alldeutsche  Vereinigung,
die  14  Mitglieder  zählt,  löst  sich  auf  Vorschlag  ihres  Führers
Schönerer  auf.  Es  wird  nur  ein  gemeinsames  Handeln  „von  Fall
zu  Fall“  vorbehalten.

Ende  Juli.  (Niederösterreich.)  Es  wird  eine  neue  Gemeindeordnung
  eingeführt,  die  das  allgemeine  Wahlrecht  in  vier
Abstufungen  enthält.  Es  wird  davon  eine  Stärkung  der  christlichsozialen
  Partei  erwartet.
        <pb n="203" />
        Die  ãsterreithisq·nngarische  Menarie.  (August  Anfang—31.)  195

Anfang  August.  (Cisleithanien.)  Verhandlungen  zwischen
den  deutschen  Parteien  und  der  Regierung  über  slavische  Parallelklassen
  in  Schlesien.

Eine  offizielle  Mitteilung  der  deutschen  Parteien  erklärt,  daß  infolge
eines  Beschlusses  des  Vollzugsausschusses  der  deutschen  Parteien  die  Abeordneten

  Groß  und  Derschatta  dem  Ministerpräsidenten  v.  Körber  erlärten,
  die  deutschen  Parteien  erblickten  in  der  Errichtung  slavischer  Parallelklassen
  an  den  deutschen  Lehrerbildungsanstalten  Schlesiens  eine  Erfüllung
  unberechtigter  slavischer  Wünsche  auf  Kosten  der  Deutschen.  Die
Deutschen  müßten  in  diesem  Falle  in  bezug  auf  ihre  Stellung  zur  Regierung
  ihre  Konsequenzen  ziehen.  Der  Ministerpräsident  erklärt,  seine  bisherige
  Geschäftsführung  biete  genügend  Belege  für  den  Grundsatz  der
Regierung,  die  politische  Stellung  keiner  Nationalität  zu  tangieren  und
tangieren  zu  lassen.  Die  Regierung  könne  in  der  Errichtung  slavischer
Parallelkurse  eine  Bedrohung  der  Deutschen  nicht  erblicken.  Sie  sei  bemüht
gewesen,  die  nationale  Leidenschaft  von  der  Angelegenheit  fern  zu  halten,
was  sie  auch  die  Deutschen  zu  tun  bitte.  Die  Vertreter  der  deutschen
Varteien  nehmen  die  Antwort  des  Ministerpräsidenten  zur  nicht  befriedigenen
  Kenntnis.

8.  August.  (Galizien.)  Schluß  eines  großen  Ausstandes
der  Petroleumarbeiter  in  Boryslaw.  Die  Arbeiter  setzen  eine  Verkürzung
  der  Arbeitszeit  und  Verbesserung  der  hygienischen  Verhältnisse
  durch.

16.  August.  (Marienbad.)  Zusammenkunft  zwischen  dem
Kaiser  und  dem  König  von  England.

18.  August.  (Schlesien.)  Eine  große  deutsche  Volksversammlung
  von  über  12000  Personen  demonstriert  gegen  die  slavischen
  Parallelklassen  in  Troppau  und  Teschen.  Es  gibt  Zusammenstöße
  mit  Polizisten  und  Militär.  —  Am  21.  findet  eine
schwache  tschechische  Gegendemonstration  statt.

27.  August.  Sprachenerlaß  des  Kriegsministers.

Reichskriegsminister  FZ  M.  v.  Pitreich  verordnet,  daß  alle  Truppenkommandos
  und  Militärbehörden  amtliche  Zuschriften,  sowie  Eingaben
einzelner  Personen  in  ungarischer  Sprache  anzunehmen  und  inm  schriftlichen
Verkehr  mit  ungarischen  Behörden  sich  der  ungarischen  Sprache  zu  bedienen
haben.  Alle  in  nicht  deutscher  Sprache,  abgesehen  von  ungarischen,  einaufenden
  Zuschriften  —  also  tschechische,  polnische  u.  s.  w.  —  sind  in  der
deutschen  Dienstsprache  zu  erledigen.

31.  August.  (Lemberg.)  Auf  einer  Inspektionsreise  durch
Galizien  sagt  Ministerpräsident  v.  Körber  über  die  Sprachenfrage
und  die  Lage  der  Geschäfte:

Während  seiner  Reise  sei  er  immermehr  zu  der  Erkenntnis  gekommen,
  daß  gerade  die  Beamten  bei  aller  Wahrung  der  Nationalität
mehrere  landesübliche  Sprachen  verstehen  sollten.  Niemand  brauche  seinem
Volke  untreu  zu  werden,  wenn  er  eine  zweite  oder  eine  dritte  Sprache  erlerne.
  Für  den  Frieden  des  Reiches  wäre  es  jedoch  von  der  glücklichsten

137
        <pb n="204" />
        196  JZie  isterreiczischungerische  Mornuchie.  (August  31.—  Sept.  27.)

Vorbedeutung,  wenn  der  Staat  über  eine  große  Schar  von  Beamten  verfügen
  könnte,  die  in  der  Lage  seien,  mit  den  Angehörigen  anderer  Volksstämme
  durch  ein  lebendiges  Wort  zu  verkehren.  Die  Sprachenfrage  sei
zu  einer  großen  Frage  des  Reiches  geworden;  nichts  sei  beklagenswerter,
als  daß  8  noch  übertrieben  werde.  Die  gegenwärtige  Regierung  sei
sich  bewußt,  keiner  der  in  Oesterreich  lebenden  Nationalitäten  irgendwie
nähergetreten  zu  sein.  Wir  wollen  jederzeit  unser  ganzes  bescheidenes
Können  für  das  Werk  der  Verständigung  einsetzen,  wenn  die  streitenden
Nationalitäten  wirklich  sich  verständigen  wollen;  wir  werden  aber  unter
keinen  Umständen  einseitige  nationale  Konzessionen  machen.  Für  dieses
Programm  haben  wir  uns  keinem  anderen  als  uns  selbst  verpflichtet,  und
wir  werden  unser  Wort  halten.  Für  die  Völker  Oesterreichs  wäre  es  eine
Erlösung,  wenn  sich  eine  Schar  entschlossener  Patrioten  erhöbe  mit  dem
festen  Willen,  den  so  verhängnisvollen  Uebertreibungen  ein  Ende  zu  machen.
Das  Reich  hat  jedem  Volke  verbürgt,  daß  es  gehört  wird.  Nun  soll  aber
der  mächtige  nationale  Gedanke,  der  in  seiner  Kraft  ein  Bollwerk  der
Eintracht  werden  könnte,  in  einen  Paroxismus  umgeschmiedet  werden,  der
das  Reich  zerstört.  Das  Ende  ist  leicht  abzusehen.  Ein  Uebermaß  muß
zu  einem  Zustande  zurückführen,  welcher  der  nationalen  und  politischen
Freiheit  nicht  günstig  ist.  Ich  schreibe  unter  das  düstere  Bild  der  Gegenwart
  wieder  die  Devise  der  Regierung:  „Leidenschaftslose  Beharrlichkeit".
Man  wird  uns  zu  keinem  Unrechte  und  keinem  Gewaltakte  bereden.  Macht
uns  das  Parlament  zu  Kuratoren  des  Reiches,  so  wissen  wir,  daß  wir
allein  für  dessen  Wohl  zu  sorgen  haben,  bis  die  Parteien  sich  wiederfinden,
bis  sie  das  Labyrinth  der  nationalen  Feindseligkeit  verlassen.  Oesterreich
kann  allerdings  bis  dahin  nicht  warten.  Dem  Zwang,  der  sich  daraus
ergibt,  werden  wir,  wie  bisher,  auch  bei  unserem  ganzen  weiteren  Vorgehen
mit  gutem  Gewissen  folgen.

31.  August.  (Lemberg.)  Die  jungruthenische  Partei  protestiert
  unter  Tumulten  gegen  die  Ausrottungspolitik  der  polnischen
Verwaltung.

Ende  August.  (Ungarn.)  Über  das  Bistum  Rosenau  wird
Sequester  verhängt.

Ende  August.  (Tirol.)  Abg.  Kathrein,  der  Führer  der
Katholiken,  Bürgermeister  von  Hall,  wird  zum  Landeshauptmann
von  Tirol  ernannt.

20.  September.  (Steiermark.)  Bei  den  Landtagswahlen  in
der  neuen  4.  allgemeinen  Wählerkurie  erhalten  in  den  nichtslovenischen
  Kreisen  christliche  Volkspartei  56442,  Sozialdemokraten
36  448,  deutsche  Volkspartei  16441,  Bauernbündler  10  .91.

23.  September.  Das  Handelsprovisorium  bis  Ende  1905
und  der  definitive  Handelsvertrag  mit  Italien  werden  unterzeichnet.

27.  September.  (Tirol.)  Durch  Verordnung  des  Unterrichtsministers
  wird  eine  provisorische  rechts=  und  staatswissenschaftliche
  Fakultät  mit  italienischer  Vortragssprache  in  Innsbruck
errichtet.

In  der  Begründung  heißt  es:  Infolge  der  Vertagung  des  Abgeord-
        <pb n="205" />
        Pie  Merreichisch-ungarische  Monartzie.  (September  30.  Oktober  6.)  197

netenhauses  des  Reichsrates  wurde  der  von  der  Regierung  eingebrachte
Entwurf  eines  Gesetzes  betr.  die  Errichtung  einer  selbständigen  rechts-  und
staatswissenschaftlichen  Fakultät  mit  kalienifszer.  Vortragssprache  in  Rovereto
bis  zum  Beginn  des  Studienjahres  1904/05  der  verfassungsmäßigen  Behandlung
  nicht  unterzogen.  Im  Interesse  einer  ungestörten  Lösung  der
der  Innsbrucker  Universität  obliegenden  wissenschaftlichen  und  didaktischen
Aufgaben  erscheint  es  daher  geboten,  in  Bezug  auf  die  für  Rechtshörer
italienischer  Nationalität  daselbst  vorhandenen  Studien-  und  Prüfungseinrichtungen
  derzeit  wenigstens  eine  interimistische  Regelung  eintreten  zu
lassen,  die  im  Rahmen  der  bestehenden  Vorschriften  und  unter  voller  Wahrung
  des  deutschen  Charakters  der  Innsbrucker  Universität  den  zu  tage
getretenen  Schwierigkeiten  und  Bedürfnissen  genügend  Rechnung  trägt  und
die  unbedingt  nur  so  lange  zu  dauern  hätte,  als  die  Frage  des  italienischen
  Hochschulunterrichtes  ungeachtet  der  auf  die  rascheste  Lösung  derselben
gerichteten  Bemühungen  der  Regierung  im  legislativen  Wege  ihre  endgültige
  Erledigung  nicht  gefunden  haben  wird.

30.  September.  (Galizien.)  Im  Landtag  protestiert  der
Ruthenenklub  scharf  gegen  die  Zurücksetzung  der  ruthenischen  Nation
durch  die  polnische  Majorität.

6.  Oktober.  Marinekommandant  Frhr.  v.  Spaun  tritt  zurück.
Sein  Nachfolger  wird  Vizeadmiral  Graf  Montecrccoli.

Oktober.  (Dalmatien.)  Sämtliche  Abgeordnete  demonstrieren
  gegen  den  Statthalter  Frhrn.  v.  Handel,  dem  vorgeworfen
wird,  die  dalmatinische  Nation  beleidigt  zu  haben.  Der  Landtag
wird  geschlossen.

Oktober.  (Ungarn.)  Pläne  Tiszas,  die  parlamentarische

Geschäftsordnung  zu  ändern.

Ministerpräsident  Graf  Tisza  richtet  einen  offenen  Brief  an  seine
Wähler,  in  dem  er  ausführt,  daß  die  hochherzige  Initiative  des  Königs
militärische  Reformen  eingeleitet  habe,  die  einen  Triumph  der  vieljährigen
Bestrebungen  der  ungarischen  Nation  bedeuteten.  Zugleich  habe  jedoch  der
König  die  Nation  ermahnt,  nicht  durch  eine  Erneuerung  von  vergeblichen
Kämpfen  die  alten  Gegensätze  einer  düsteren  Vergangenheit  wieder  hervorzurufen.
  Es  sei  wohl  derzeit  die  verfassungsmäßige  Ordnung  wiederhergestellt,
  doch  stehe  die  parlamentarische  Ordnung  auf  sehr  schwanker  Grundlage,
  indem  selbst  eine  an  Zahl  sehr  geringfügige,  durch  Zufall  geeinigte
Gruppe  die  Geschäftsführung  des  Abgeordnetenhauses  vollständig  vereiteln
und  sie  zum  Stillstand  bringen  könne.  Es  wäre  ein  sträflicher  Leichtsinn,
wenn  man  die  gegenwärtige  Periode  der  Ruhe  nicht  benützen  würde,  um
die  parlamentarische  Ordnung  auf  eine  sichere  Grundlage  zu  stellen.  Wohl
dürfe  man  die  Redefreiheit  nur  im  Falle  einer  gebieterischen  Notwendigkeit
einer  Beschränkung  unterwerfen,  andererseits  dürfe  man  das  Schicksal  des
Abgeordnetenhauses  nicht  der  Laune  geringfügiger  Gruppen  ausliefern;  die
Frage  der  parlamentarischen  Geschäftsführung  sei  keine  Parteifrage.  Es
sei  möglich,  daß  diejenigen  Elemente,  die  nur  in  Zeiten  einer  parlamentarischen
  Anarchie  zur  Geltung  gelangen  können,  die  Bemühungen  der  Regierung
  mit  der  ganzen  Wildheit  des  bedrohten  Selbsterhaltungstriebes  vereiteln
  wollen.  Allein  er  hoffe  zuversichtlich,  daß  die  große  Mehrheit  der
Nation  im  Kampfe  für  die  Freiheit,  Ordnung  und  Würde  des  Parlaments
auf  der  Seite  der  Regierung  stehen  werde.
        <pb n="206" />
        198  Die  õfterreithisqh·nugarise  Menartie.  (Oltober  11.  14.)

Am  10.  Oktober  erklärt  er  im  liberalen  Klub,  es  liege  ihm  durchaus
ferne,  die  Revision  der  Geschäftsordnung  mit  Gewalt  hbrchuseten  oder  die
Kloture  nach  englischem  Muster  einzuführen;  er  wolle  die  Redefreiheit  nicht
einschränken,  sondern  nur  die  technische  Obstruktion  unmöglich  machen.
Sein  Ziel  sei,  zu  erreichen,  daß  das  Budget  und  die  Wehrvorlagen  zeitgerecht
  erledigt  werden  können,  um  zu  verhindern,  daß  das  Land  wieder
in  einen  außergesetzlichen  Zustand  gerate.

Die  Oppositionsparteien  beschließen,  jedem  Versuche,  durch  Abänderung
  der  Hausordnung  die  Redefreiheit  und  die  Widerstandsfähigkeit  des
Parlaments  zu  beeinträchtigen,  auf  das  nachdrücklichste  sich  zu  widersetzen.

11./14.  Oktober.  (Böhmen.)  Obstruktion  im  Landtag;  Notstandsfrage;
  Vertagung.

Am  11.  Oktober  erklären  die  deutschen  Parteien,  daß  sie  die  Notwendigkeit
  einer  Hilfsaktion  angesichts  der  außergewöhnlich  weitreichenden
Schäden  infolge  der  Elementarereignisse  anerkennen,  jedoch  betonen,  daß  die
dafür  erforderlichen  namhaften  Mittel  nicht  aus  den  unzulänglichen  Mitteln
  des  Landes,  sondern  nur  durch  eine  vom  Reichsrat  zu  genehmigende
Kreditoperation  bereitgestellt  werden  könnten.  Da  die  tschechischen  Vertreter
  es  ausdrücklich  ablehnten,  irgendwelche  bindende  Erklärungen  über
das  Verhalten  der  tschechischen  Vertreter  im  Reichsrate  abzugeben,  und
daher  die  notwendige  Voraussetzung  für  ein  entsprechendes  Vorgehen  des
Reichsrates  nicht  geboten  ist,  bedauerten  die  deutschen  Parteien  des  Landtages,
  derzeit  auf  die  angeregte  Hilfsaktion  des  Landtages  nicht  eingehen
zu  können  und  behielten  sich  die  endgültige  Entscheidung  vor,  bis  die  Beschlüsse
  des  Reichsrats  gezeigt  hätten,  ob  und  inwieweit  eine  Beteiligung
des  Staates  an  der  Notstandsaktion  gesichert  erscheint.  Am  14.  wird  der
Landtag  vertagt.

14.  Oktober.  (Krain.)  Die  Katholisch-Nationalen  demonstrieren
  im  Landtag  gegen  den  Landespräsidenten,  um  die  Vorherrschaft
  der  deutschen  Sprache  in  der  Regierung  zu  beseitigen.

Mitte  Oktober.  (Böhmen  und  Mähren.)  Es  werden  viele
Demonstrationen  für  das  allgemeine  Wahlrecht  veranstaltet,  besonders
  in  Bezirken  mit  tschechischer  Arbeiterbevölkerung  wie  in
Prag  und  Brünn.

Oktober.  (Cisleithanien.)  Session  der  Einzellandtage.

Die  „Allgemeine  Zeitung“  schreibt  hierüber:  „Die  Session  der  österreichischen
  Einzellandtage  verstreicht  unter  den  gewöhnlichen  einförmigen,
die  Nerven  nicht  mehr  reizenden  Aufregungen,  die  sich  hierzulande  immer
aufs  neue  wiederholen.  In  Böhmen  Obstruktion,  sodaß  nicht  eine  einzige
sachliche  Beratung  möglich  war;  in  Niederösterreich  politische  Taktlosigkeiten
  und  stundenlange  antisemitische  Debatten;  in  Dalmatien  eine  Art
Rebellion  gegen  den  Statthalter,  dem  eine  Beleidigung  des  Landes  zum
Vorwurf  gemacht  wird;  in  Krain  Nachahmung  dieses  anmutigen  Schauspiels
  und  Beschimpfung  des  Statthalters,  weil  er  neben  slovenischen  Reden
auch  öfter  und  länger  sich  seiner  deutschen  Muttersprache  bedient.  Man
ist  unter  diesen  Umständen  überrascht,  wenn  man  von  einem  ruhigen  Verlauf
  der  Session  in  einem  oder  dem  anderen  weniger  aufgeregten  Lande
liest.  Am  übermütigsten  gebärdeten  sich  die  Slovenen  in  Krain,  die  den
Streit  einfach  vom  Zaune  brachen,  ohne  daß  der  Statthalter  ihnen  den
        <pb n="207" />
        Bie  Herrrichis####sche  Mosnarchie.  (Oktober  20.)  199

geringsten  Anlaß  bot.  Auch  dieser  Landtag  wird  vorzeitig  geschlossen
werden  müssen.  In  Galizien  stehen  die  Dinge  etwas  günstiger.  Es  ist
dort  diesmal  wenigstens  nicht  zum  Ausbruch  des  nationalen  Streites  gekommen,
  freilich  nur  deshalb,  weil  die  Ruthenen  sich  zum  Teil  demonstrativ
  von  den  Sitzungen  fernhalten.

20.  Oktober.  (Cisleithanien.)  Das  katholische  Zentrum
beschließt  über  eine  Vereinigung  mit  den  Christlich-Sozialen:

Der  Zentrumsklub  hat  immer  eine  Vereinigung  aller  wahrhaft  katholischen
  Männer  für  eine  Notwendigkeit  gehalten,  um  vereint  den  Kampf
gegen  die  zunehmende  Entchristlichung  zu  führen,  sowie  für  eine  wahrhaft
christliche  und  soziale  Reform  der  Gesellschaft  einzutreten.  Er  begrüßt  und
unterstützt  daher  seinerseits  auch  jede  ernstgemeinte  Annäherung  zwischen
dem  Zentrumsklub  und  der  Christlichsozialen  Vereinigung,  um  gemeinschaftlich
  einem  solchen  Ziele  zuzustreben.  Der  Klub  erklärt  jedoch  mit  tiefem
Bedauern,  daß  die  Sprache  einzelner  Organe  und  Persönlichkeiten,  welche
die  Anhänger  und  Parteigänger  der  katholisch-konservativen  Partei  mit

roßer  Leidenschaftlichkeit  bekämpfen,  diese  Annäherung  sehr  erschwert.  Der

Klubd  beschließt,  den  Obmann  mit  der  Aufgabe  zu  betrauen,  Mittel  und
Wege  zu  suchen,  um  die  Erreichung  dieses  allen  erstrebenswerten  Zieles
möglich  zu  machen.

20.  Oktober.  (Ungarn.)  Dem  Reichstag  wird  ein  neues
Volksschulgesetz  vorgelegt.  —  Bedrohung  der  Nationalitäten.  —

Nationale  Statistik.

Der  Lehrplan  der  Volksschule  wird  für  sämtliche  Anstalten,  gleichviel
  ob  staatlich  oder  nicht  staatlich,  durch  die  Gegenstände  „ungarische  (das
heißt  magyarische)  Sprache“  und  „ungarische  Geographie  und  Geschichte“
erweitert.  In  den  staatlichen  Volksschulen  kann  der  Religionsunterricht
auf  Wunsch  der  Kirchenbehörden  auch  in  der  Muttersprache  der  Kinder  erteilt
  werden.  Die  Unterrichtssprache  der  nichtstaatlichen  Volksschulen  wird
von  den  Erhaltern  derselben  festgesetzt.  Wenn  aber  wenigstens  zwanzig
Prozent  der  in  einer  Volksschule  eingeschriebenen  Kinder  oder  wenigstens
zwanzig  von  den  Kindern  magyarische  Muttersprache  haben,  so  ist  in  diesem
Falle  die  magyarische  Sprache  als  Unterrichtssprache  zu  benützen.  Die
Wiederholungsschulen  müssen  sämtlich  magyarische  Unterrichtssprache  haben.
Der  Lehrplan  der  konfessionellen  Schulen  muß  vom  Unterrichtsminister
gutgeheißen  werden,  ebenso  werden  die  Schulbücher,  Schulmittel  und  Schulbibliotheken
  in  der  Richtung  geprüft,  ob  sie  nicht  etwas  enthalten,  was
zum  Haß  gegen  das  ungarische  Vaterland  oder  gegen  Mitglieder  der  ungarischen
  Nation  führen  könnte.  In  den  nichtmagyarischen  Schulen  sind  deren
Erhalter  verpflichtet,  für  den  Erfolg  des  Unterrichts  in  der  maggyarischen
Sprache  durch  Anstellung  von  Lehrkräften  zu  sorgen,  die  dieser  speziellen
Aufgabe  voll  gewachsen  sind.  Die  Bestimmungen  in  betreff  der  Lehrerpräparandien
  werden  dadurch  ergänzt,  daß  in  solche  Anstalten  nur  magyarisch
  sprechende  Kandidaten  ausgenommen  werden  können,  ferner,  daß  auch
in  den  konfessionellen  Lehrerpräparandien,  welche  das  Magyarische  nicht
als  Unterrichtssprache  haben,  die  Lektionen  betr.  ungarische  Sprache,  ungarische
  Literatur,  Geographie,  Geschichte  und  Verfassungskunde  Ungarns  in
ungarischer  Sprache  erteilt  werden  müssen.  Die  Befähigungsprüfungen
sämtlicher  Lehrer  werden  von  einer  staatlichen  Kommission  in  magyarischer
Sprache  vorgenommen.  Im  Falle  die  Regierung  von  einer  staatsfeindlichen
  Richtung  in  einer  unter  kirchlicher  Leitung  stehenden  Lehrerpräparandie
        <pb n="208" />
        200  Die  ãserreigisq·nngarise  Menariie.  (Oltober  20.)

Kenntnis  erhält,  läßt  der  Minister  die  inkriminierten  Vorfälle  untersuchen
und,  wenn  die  Untersuchung  Tatsachen  feststellt,  welche  den  Amtsverlust
nach  sich  ziehen,  die  Kirchenbehörde  zur  Durchführung  der  Strafe  auffordern.
  Leistet  sie  dieser  Aufforderung  nicht  Folge,  so  wird  die  Anstalt
provisorisch  oder  definitiv  gesperrt.  Für  die  Durchführung  des  neuen  Gesetzes
  sind  vier  Jahre  geplant.

Die  „Kölnische  Volkszeitung“  gibt  folgende  Statistik  der  Nationalitäten
  und  Volksschulen:  In  Ungarn  (ohne  Kroatien-Slawonien)  gab  es
1890  unter  46,65  Prozent  Magyaren  (1900;  51,4  Prozent),  13,62  Prozent
Deutsche  (11,8  Prozent),  13,52  Prozent  Slowaken  (11,9  Prozent),  17,5
Prozent  Rumänen  (16,7  Prozent),  2,57  Prozent  Ruthenen  (2,5  Prozent),
4,6  Prozent  Serbokroaten  (3,7  Prozent)  und  1,54  Prozent  andere  (2  Prozent).
Fiume  ist  1890  nicht  mitgerechnet.  Daß  ein  so  außerordentliches  Anwachsen
  des  Magyarentums  tatsächlich  stattgefunden  hat,  ist  kaum  anzunehmen.
  Mancher  wird  aus  allerlei  Gründen  sich  bei  der  Zählung  als
Maggyare  bezeichnet  haben,  der  als  solcher  nicht  zu  betrachten  ist.  Die  Ungenauigkeiten
  fallen  aber  nicht  ins  Gewicht,  da  die  Schulstatistik  auf  denselben
  Prinzipien  aufgebaut  ist  wie  die  Bevölkerungsstatistik.  1890  nun
zählte  man  auf  den  ungarischen  Volksschulen  neben  1  165.000  magyarischen
318  000  deutsche  Schüler.  Dazu  kamen  286  000  Slowaken,  251.000  Rumänen,
  53000  Ruthenen  und  97000  Serbokroaten.  Zwölf  Jahre  später
waren  es  1350  000  Magyaren  geworden.  Die  Slowaken  waren  auf
320  000  gestiegen,  die  Rumänen  auf  309,000,  die  Ruthenen  auf  54  000.  Gesunken
  waren  die  Serbokroaten  auf  88  000  und  die  Deutschen  auf  316  000.
Während  also  in  der  Bevölkerung  von  1890  die  Magyaren  keine,  1900
aber  eine  zweifelhafte  Mehrheit  haben,  sind  sie  unter  den  Schülern  bereits
1890  in  der  Mehrheit,  ein  Verhältnis,  das  bis  1902  sich  weiter  zu  Gunsten
des  Magyarentums  entwickelt  hat.  1890  hatte  Ungarn  16  805  Schulen
niederer  Ordnung.  Hierunter  waren  mit  rein  ungarischer  Unterrichtssprache
8994  =  53,52  Prozent.  Gemischte  Unterrichtssprache  hatten  2857  (17  Prozent).
  Ausschließlich  fremde  Unterrichtssprache  endlich  hatten  4954  (29,48
Prozent).  1902  gab  es  Schulen  17299,  davon  rein  ungarisch  10  682
(61,75  Prozent),  zweisprachig  3274  (18,93  Prozent),  mit  ausschließlich  nicht
ungarischer  Unterrichtssprache  3343  (19,32  Prozent).  Bei  den  zweisprachigen
Schulen  stehen,  wie  früher,  die  Slowaken  an  erster  Stelle  (1161);  es  folgen
die  Rumänen  (777)  und  dann  die  Deutschen  (694).  Die  einsprachigen
Schulen,  soweit  sie  nicht  magyarischer  Unterrichtssprache  sind,  haben  sämtlich
  abgenommen.  Ungeheuer  sind  die  Slowaken  gesunken  (auf  492),  die
Deutschen  auf  384.  Also  auch  hier  ein  gewaltiges  Vordringen  des  Magyarentums.
  Die  Deutschen  in  Ungarn  wohnen  teils  zersprengt,  teils  in  größerer
Menge  zusammen.  Hier  erhalten  wir  verblüffende  Ziffern.  Rund  30  Prozent
  deutscher  Bevölkerung  haben  die  vier  Komitate:  Tolna,  Eisenburg,
Torontal  unb  Bacs-Bodrog.  Rein  deutsche  Schulen  haben  nur  das  an
zweiter  Stelle  genannte  (53  =  10  Prozent  aller  Schulen)  und  das  letzterwähnte
  (54  von  383).  Daneben  hat  Temes  mit  33  Prozent  Deutschen
eine  deutsche  Schule  unter  3671!  Die  übrigen  Bezirke  mit  größerem  Prozentsatz
  Deutschen  besitzen  keine  deutsche  Volksschule,  so  Baranya  (33,5  Prozent
  Deutsche),  Oedenburg  (37  Prozent),  Zips  (25  Prozent)  und  Wieselburg
  (61  Prozent).  Dagegen  haben  sämtliche  bislang  genannten  Komitate
deutsch-ungarische  Schulen,  nämlich  etwa  die  Hälfte  Wieselburg,  ein  Drittel
Oedenburg  und  Zips  u.  .  w.  Die  vier  größeren  überwiegend  deutschen
Städte  Preßburg,  Oedenburg,  Temesvar  und  Waschetz  haben  weder  rein
deutsche  noch  deutsch  gemischte  Volksschulen.  Das  Deutschtum  bezw.  seine
Vertreter  haben  hier  die  Elementarschule  durchweg  selbst  dem  Magyarentum
        <pb n="209" />
        Bie  sfterreichis#-#u#riscze  Monarchie.  (Oktober  23.—November  2.)  201

ausgeliefert.  Einigermaßen  leidlich  sind  die  Verhältnisse  noch  in  Siebenbürgen.
  Von  den  höheren  Lehranstalten  (Gymnasien  u.  s.  w.)  hatten  ungarische
  Unterrichtssprache  1901/02  178  gegen  156  in  1892,  gemischte  5  (daruntee
  deutsch  2)  gegen  13  (darunter  deutsch  9),  nicht  ungarische  10  (darunter
  deutsch  6)  gegen  12  (darunter  deutsch  7).  Auch  hier  tritt  uns  dieselbe
  Erscheinung  entgegen  wie  bei  den  Volksschulen.

23.  Oktober.  (Ungarn.)  Streikerlaß  der  Regierung.

Ministerpräsident  Graf  Tisza  richtete  an  sämtliche  Munizipien
Ungarns  eine  Verordnung,  worin  er  unter  Hinweis  auf  die  bedeutenden
wirtschaftlichen  Schäden,  welche  die  häufigen  Streikbewegungen  verursachen,
betont,  daß  die  Behörden  überall  ihr  Augenmerk  auf  die  Streikbewegungen
und  auf  die  Tätigkeit  der  die  Arbeiter  terrorisierenden  Agitatoren  richten
müssen.  „Ich  erwarte,  daß  die  Behörden  selbst  mit  den  strengsten  Mitteln
die  vollständige  Sicherheit  der  Person  und  des  Eigentums  gegen  jeden  terroristischen
  Versuch  aufrecht  erhalten  und  verteidigen,  die  ungesetzlichen
Handlungen  ahnden  und  alle  diejenigen  Elemente  entfernen  werden,  welche
die  Arbeiter  zu  ungesetzlichen  Handlungen  verleiten  wollten.  Wenn  die
Behörden  in  diesem  Sinne  ihre  Pflicht  tun,  so  wird  der  Agitation,  die
wiederholt  die  Arbeiterschaft  zwecklosen  Kämpfen  aussetzt,  ein  Ende  bereitet
werden.  Man  kann  aber  in  einem  freien  Staate  die  Arbeiterschaft  nicht
des  Rechtes,  die  Uebernahme  der  Arbeit  nach  eigenem  Gutdünken  zu  beschließen,
  berauben;  auch  kann  kein  Verbot  der  Massenarbeitseinstellungen
erlassen  werden.  Die  Arbeiterschaft  muß  nur  von  den  Agitatoren,  die
gleich  Parasiten  an  ihrem  Körper  zehren,  befreit  werden.  Dadurch  wird
auch  der  gesellschaftliche  Friede  hergestellt  werden.  Die  Streikfrage  bedarf
der  energischen  Tätigkeit  der  Behörden."“

W.  Oktober.  (Wien.)  Die  Sozialdemokraten  demonstrieren
gegen  den  Bürgermeister  Lueger,  weil  er  die  Maifeier  verhöhnt
habe.  —  Die  Regierung  wird  von  den  Christlich-Sozialen  heftig
angegriffen,  daß  sie  die  Demonstration  gestattet,  dagegen  einen
Fackelzug  zu  gunsten  Luegers  verboten  habe.

26.  Oktober.  (Siebenbürgen.)  Die  18  sächfischen  Reichstagsabgeordneten
  beschließen  einstimmig,  den  Entwurf  des  Volksschulgesetzes
  abzulehnen.

26.  Oktober.  (Cisleithanien.)  Umbildung  des  Kabinetts.

Der  Finanzminister  Böhm-Bawerk  wird  durch  den  Direktor  der  Postsparkassen,
  Dr.  Kosel,  der  Ackerbauminister  Giovanelli  durch  den  Grafen
Boucquoy  ersetzt.  Professor  Randa  wird  zum  tschechischen  Landsmannminister
  ernannt.  —  Den  Führern  der  Deutschen  erklärt  Ministerpräsident
v.  Körber,  daß  den  Tschechen  keine  Versprechungen  gemacht  worden  seien.

28.  Oktober.  (Ungarn.)  Das  Abgeordnetenhaus  genehmigt
nach  langer,  heftiger  Diskussion  den  provisorischen  Handelsvertrag
mit  Italien.

2.  November.  (Wien.)  Die  ößsterreichischen  und  ungarischen

Minister  unterhandeln  mit  dem  deutschen  Staatssekretär  Graf
Posadowsky  über  den  Handelsvertrag.
        <pb n="210" />
        202  Jie  ferreigischungnische  Monartie.  (November  3.—16.)

3./18.  November.  (Cisleithanien.)  Unruhen  wegen  Eröffnung
  der  italienischen  Rechtsfakultät  in  Innsbruck.

Die  Eröffnungsfeier  verläuft  ruhig,  am  Abend  kommt  es  zu  Zusammenstößen
  zwischen  den  deutschen  und  italienischen  Studenten,  die  zum
großen  Teile  aus  Wien  und  Graz  zur  Einweihungsfeier  nach  Innsbruck
gekommen  waren.  Obwohl  die  Italiener  durch  die  Polizei  geschützt  wurden,
gaben  sie  viele  Revolverschüsse  ab.  Militär  muß  einschreiten,  wobei  der
deutsche  Maler  Pezzei  getötet  wird.  Die  Demonstrationen  dauern  mehrere
Tage,  viele  Personen  werden  verhaftet.  Die  Bevölkerung  nimmt  stürmisch
Partei  gegen  die  Italiener  und  greift  den  Statthalter  v.  Schwarzenau
heftig  an,  weil  er  unnötig  das  Militär  habe  einschreiten  lassen.  Pezzei
wird  unter  Teilnahme  vieler  Tausender  beerdigt.  Die  Erregung  greift
nach  Wien  über,  wo  die  deutschen  Studenten  und  Versammlungen  gegen
die  italienische  Fakultät  protestieren;  tschechische  Vereine  veranstalten  in
Prag  Sympathiekundgebungen  für  die  Italiener.  Die  deutsche  Fortschrittspartei
  und  die  Volkspartei  fordern  die  Verlegung  der  Fakultät  und  Entfernung
  des  Statthalters  von  Tirol.  Ministerpräsident  v.  Körber  erklärt
ihren  Führern,  die  Regierung  könne  diesen  Forderungen  nicht  entsprechen.
Die  italienischen  Studenten,  welche  sich  hinreißen  ließen,  mit  Revolvern
zu  schießen,  treffe  für  ihr  sträfliches  Verhalten  die  volle  Wucht  des  Gesetes.
Was  die  italienischen  Kurse  anlange,  so  bedeuteten  die  nunmehrigen  Verhältnisse
  eine  wesentliche  Besserung  gegenüber  den  früheren.  Nach  dem
jetzigen  Stande  der  Dinge  könne  die  Regierung  vor  Agitationen  und  Demonstrationen
  nicht  zurückweichen,  sondern  würde  erst  Innsbruck  die  Ruhe
wiedergeben,  um  selbst  in  Ruhe  weitere  Vorkehrungen  erwägen  zu  können.

Der  Senat  der  Universität  Innsbruck  erklärt  einstimmig,  daß  das
Bestehen  der  italienischen  Fakultät  die  Universität  beständig  gefährden  müsse
(7.  November);  an  vielen  Orten  Deutschtirols  halten  Deutschnationale  und
Christlich  =  Soziale  Protestversammlungen  ab.  Die  Vorlesungen  in  der
italienischen  Fakultät  werden  eingestellt  (9.  November).  —  Am  18.  November
  werden  58  verhaftete  italienische  Studenten  abgeschoben.

4.  November.  (Ungarn.)  Das  Abgeordnetenhaus  genehmigt
mit  großer  Mehrheit  den  Antrag  der  Regierung  auf  Einsetzung
eines  Ausschusses  zur  Revision  der  Hausordnung,  um  ohne  Einschränkung
  der  Redefreiheit  gewisse  Mißbräuche  zu  beseitigen.

9.  November.  (Ungarn.)  Abgeordnetenhaus.  Debatte  über

Hausordnung  und  Wahlreform.

Abg.  Graf  Apponyi  erklärt  eine  Reform  der  Hausordnung  nur
in  Verbindung  mit  einer  Reform  des  Wahlrechts  für  statthaft,  weil  bei  dem
jetzigen  Wahlsystem  die  Regierung  zu  großen  Einfluß  auf  die  Zusammensetzung
  des  Parlaments  übe.  Ministerpräsident  Graf  Tis  za  leugnet  diesen
Zusammenhang.  Er  wolle  eine  Wahlreform  durchführen,  die  jedenfalls  eine
beträchtliche  Vermehrung  der  Wähler  ergeben  werde;  doch  wie  man  überall
bezüglich  einer  Wahlreform  behutsam  vorgehen  sollte,  so  sei  Vorsicht  in
Ungarn  doppelt  angebracht,  da  nicht  alle  Nationalitäten  von  gleicher  Anhänglichkeit
  für  den  Staat  beseelt  seien.

16.  November.  (Ungarn.)  Im  Abgeordnetenhause  erklärt
Graf  Apponyi  in  stürmischer  Sitzung,  die  Opposition  werde  eine
Anderung  der  Hausordnung  als  ungesetzlich  betrachten  und  ihr
        <pb n="211" />
        Bie  Herreichiscungerische  Moenargie.  (November  17.)  203

den  Gehorsam  versagen.  Ministerpräsident  Graf  Tisza  erwidert,
um  Ungarn  vor  dem  Schicksal  Polens  zu  bewahren,  müsse  man
das  Wesen  der  Verfasfung  höher  stellen  als  die  Form.

17.  November.  (Cisleithanien.)  Der  Reichsrat  tritt  zusammen.

  Ministerpräfident  v.  Körber  sagt  über  die  innere  Lage:

Die  beispiellose  Mannigfaltigkeit  unserer  nationalen  und  politischen
Parteiverhältnisse  bringt  es  mit,  daß,  so  sorgfältig  die  Regierung  auch  jede
Maßnahme  im  vorhinein  erwägt  (lärmender  Widerspruch),  um  nach  keiner
Seite  hin  zu  verletzen,  sie  doch  zuweilen  infolge  unerläßlicher  Notwendigkeiten
  Verfügungen  treffen  muß,  welche  nachträglich  eine  irrige  Auslegung
seitens  der  Parteien  erfahren.  (Lärmende  Zwischenrufe.)  Die  Regierung
hält  an  dem  in  der  Thronrede  vom  14.  Februar  1901  Niedergelegten  fest,
daß  ihr  jede  mala  füdes  fremd  ist  und  daß  sie  ganz  allein  vom  staatlichen
Gesichtspunkt  aus  handelt  (Zwischenrufe),  der  bei  unseren  Zuständen  nun
einmal  nicht  immer  sich  mit  den  Wünschen  aller  nationalen  Parteien  deckt.
Er  (Redner)  hätte  gerne  vermieden,  sich  schon  jetzt  über  die  Angelegenheiten.
zu  äußern,  welche  wahrscheinlich  den  Gegenstand  von  Anfragen  und  Anträgen
  bilden  würden  (lärmende  Unterbrechungen  seitens  der  Alldeutschen
und  des  Abg.  Erler);  allein  die  jüngsten  Ereignisse  in  Innsbruck  zwängen
dazu.  Er  verweise  darauf,  daß  italienische  Kurse  an  der  Innsbrucker
Universität  bis  1864  bestanden  haben,  ohne  daß  irgendwelche  Klagen  wegen
drohender  Verwelschung  erhoben  worden  sind.  Redner  zitiert  unter  lärmenden
  Unterbrechungen  einen  Artikel  der  Ostdeutschen  Rundschau,  in  welchem
  vor  drei  Jahren  gegen  die  Wegverlegung  der  italienischen  Kurse  aus
Innsbruck  Einspruch  erhoben  worden  ist.  Die  Regierung  hatte,  da  die
Schaffung  einer  selbständigen  italienischen  Universität  oder  auch  nur  einer
Fakultät  ihr  ausgeschlossen  erschien,  den  italienischen  Studenten  aber  die
Fortsetzung  ihrer  Studien  ermöglicht  werden  mußte,  nur  den  einzigen  Ausweg,
  dem  Reichsrate  einen  Gesetzentwurf  über  die  Errichtung  einer  juristischen
  Fakultät  an  einem  anderen  Orte  zu  unterbreiten,  für  die  Zwischenzeit
  aber  in  Innsbruck  durch  die  Absonderung  der  italienischen  Studenten
in  einer  mit  der  Universität  möglichst  lose  zusammenhängenden  italienischen
Fakultät  die  Wahrscheinlichkeit  von  Ausschreitungen  tunlichst  zu  vermeiden.
Dieser  Gedanke  wurde  mit  den  Mitgliedern  des  akademischen  Senats  der
Innsbrucker  Universität,  also  gewiß  mit  guten  deutschen  Männern  erörtert,
ja  man  könnte  beinahe  sagen,  er  stamme  von  dort  her.  (Hört!  Hörtl)  Die
bezügliche  Verordnung  kennzeichnet  unzweifelhaft  den  provisorischen  Charakter
  dieser  Maßregel.  Ohne  sichtlichen  Grund  wuchs  die  Erregung  jedoch,
  und  trotzdem  die  ruhig  verlaufene  Eröffnungsfeier  der  Universität  die
Hoffnung  rechtfertigte,  daß  die  Gemüter  beider  Parteien  besänftigt  seien,
kam  der  verhängnisvolle  Abend  mit  der  Versammlung  im  „Weißen  Kreuz“.
Das  Gesetz  wird  alle  Schuldigen  nach  der  Maßgabe  ihrer  Schuld  treffen.
Einem  Volksstamme,  fährt  der  Ministerpräsident  fort,  der  45  Prozent  der
Gesamtbevölkerung  des  Tiroler  Landes  ausmacht,  wird  der  provisorische,
zweifellos  ganz  kurze  Aufenthalt  in  der  Hauptstadt  dieses  Landes  so  schroff
versagt!  Die  Einheit  des  ganzen  Tiroler  Gebietes  ist  sicherlich  eine  Herzenssache
  jedes  Oesterreichers  und  jedes  Deutschen.  Es  ist  auch  wahr,  daß  ein
breites  Band  gemeinsamer  Kulturinteressen  die  Deutschen  und  die  Italiener
umschlingt,  was  nicht  nur  durch  Worte,  sondern  auch  jahrelang  durch  die
Tat  und  durch  die  erprobte  Waffenbrüderschaft  bewährt  worden  ist.  Warum
also  jetzt  diese  Ablehnung,  die  mit  der  ganzen  Vergangenheit  im  Widerspruch
  steht.  Es  ist  unwahr,  daß  die  Deutschen  in  Oesterreich  mit  den
        <pb n="212" />
        204  Die  Fterreichisch-ungarische  Manarthie.  (November  18.—30.)

Italienern  in  blutigem  Zwist  leben  sollten,  daß  Haß  und  Verfolgung  der
anderen  Nationalität  die  notwendige  Grundbedingung  der  Stellung  der
Deutschen  sein  sollte.  Durch  die  Geschichte  des  selbstbewußten  Deutschtums
Oesterreichs  zieht  sich  ein  goldener  Faden  von  unausgesetzten  Bemühungen
um  die  Erhaltung  und  die  Blüte  des  Reiches.  Diese  Tradition  bietet  die
Gewähr  für  den  Frieden,  für  den  alle  Besonnenen  eintreten.  —  Die  Rede
wird  häufig  durch  Lärm  und  Beifall  unterbrochen.

In  der  Diskussion  richten  die  alldeutschen  Abgeordneten  scharfe  Angriffe
  auf  Körber  und  den  Statthalter  von  Tirol.  Der  Ministerpräsident
erwidert  mit  einem  Appell,  das  Haus  arbeitsfähig  zu  machen,  da  alle
Staaten  jetzt  Handelsverträge  abschlössen  und  Oesterreich  nicht  zurückbleiben
dürfe.  An  den  Innsbrucker  Ereignissen  trage  die  Agitation  auf  beiden
Seiten  die  Schuld.

18.  November.  (Ungarn.)  Das  Abgeordnetenhaus  genehmigt
in  stürmischer  Sitzung  einen  Antrag  Daniel,  der  eine  interimistische
Hausordnung  zur  Abkürzung  der  Debatte  und  Erweiterung  der
Präsidialmacht  in  Kraft  setzt.  Die  Oppofition  bedroht  den  Präsidenten.
  —  Das  Haus  wird  durch  kgal.  Reskript  vertagt.

18./22.  November.  (Cisleithanien.)  Im  Reichsrate  richten
die  Abgg.  Graf  Sternberg  (Tsch.),  Pernerstorfer  (Soz.)  und  Berger
(Alld.)  die  heftigsten  Angriffe  auf  die  Dynastie  Habsburg,  die
Osterreich  zu  Grunde  richte.

November.  (Ungarn.)  Die  Opposition  des  Abgeordnetenhauses
  richtet  eine  Adresse  an  den  König  gegen  die  neue  Hausordnung.
  Etwa  20  Abgeordnete,  darunter  Andrafsy  und  Szell,
treten  aus  der  Regierungspartei  aus.  Es  finden  viele  Demonstrationen
  für  und  wider  die  Regierung  statt.

25.  November.  Ungarn  und  Frankreich  schließen  einen  Vertrag,
  den  Tarif  für  Zeitungstelegramme  vom  1.  Januar  ab  von
20  auf  12  Centimes  für  das  Wort  herabzusetzen.

30.  November.  (Cisleithanien.)  Ministerpräfident  v.  Körber
gibt  in  der  Konferenz  der  Parteiobmänner  folgende  Erklärung  über
sein  Arbeitsprogramm  ab:

Ich  habe  vor  allem  auf  das  bestimmteste  zu  betonen,  daß  die  Herstellung
  der  Arbeitsfähigkeit  des  Abgeordnetenhauses  das  nächstwichtigste
Ziel  der  Regierung  war  und  ist.  Zur  Herstellung  der  Arbeitsfähigkeit  des
Abgeordnetenhauses  halten  wir  es  für  geboten,  zunächst  für  einen  Kontakt,
namentlich  der  großen  Parteien,  einzutreten,  damit  der  im  parlamentarischen
  Leben  notwendige  äußere  Verkehr  hergestellt  und  gleichsam  eine  Ueberbrückung
  der  Vergangenheit  gefunden  wird.  Ich  halte  es  ferner  für  wünschenswert,
  daß  der  etwaige  Entschluß  der  Vertreter  des  tschechischen  Volkes,
die  Arbeitsfähigkeit  des  Reichsrates  nicht  weiter  zu  hemmen,  aus  keinem
anderen  Motive,  als  dem  der  sorgfältigsten  Erwägung  der  wichtigsten
Staatsinteressen  entspringt,  und  allseitig  als  berechtigt  anerkannt  wird.
Sollte  eine  Arbeitsfähigkeit  des  Hauses  zu  erzielen  sein,  so  würde  die  Regierung,
  sobald  nur  die  drei  unabweislichen  Gesetze  über  den  Notstand,  die
        <pb n="213" />
        Die  ãsterreithisq·  nngarise  Nenarie.  (November  Ende  —  Dezember  9.)  205

italienische  Rechtsfakultät  und  das  Budgetprovisorium  erledigt  sind,  es  als
im  Interesse  der  Konsolidierung  des  Verhältnisses  gelegen  erachten,  daß  das
Abgeordnetenhaus  zunächst  einige  neutrale,  alle  Parteien  gleichmäßig  interessierende
  Angelegenheiten,  wie  das  Preßgesetz  u.  s.  w.  auf  die  Tagesordnung
  stelle.  Im  Interesse  der  Arbeitsfähigkeit  des  Hauses  halte  ich  noch
eines  für  geboten:  Ich  meine,  die  Parteien  sollten  sich  zu  einer  einzigen
großen  Parteiordnung  zusammenschließen,  um  dann  allen  Ausschreitungen
entgegenzutreten  und  die  Würde  des  Hauses  zu  wahren.

Ende  November.  Die  Handelsvertragsverhandlungen  mit
Deutschland  werden  unterbrochen,  da  sich  Differenzen  über  eine
Veterinärkonvention  und  über  die  ösßterreichisch-ungarischen  Industriezölle
  ergeben.  (Vgl.  S.  156.)

4.  Dezember.  (Siebenbürgen.)  Eine  Wählerversammlung
in  Kronstadt  protestiert  gegen  das  Schulgesetz  (S.  199).

9.  Dezember.  (Wien.)  Die  Universität  wird  geschlossen,  da
deutsche  Studenten  gegen  den  Senat  demonstrieren,  um  die  Entfernung
  aller  am  3.  November  nach  Innsbruck  abgereisten  Italiener
zu  erzwingen.

9.  Dezember.  (Cisleithanien.)  Reichsrat.  Ablehnung  von
Refundierungsforderungen.  Vertagung.

Der  Budgetausschuß  des  Abgeordnetenhauses  genehmigt  die  Notstandsvorlage,
  mit  welcher  15½  Millionen  Kronen  für  Notstandsunterstützungen
  aus  Staatsmitteln  bewilligt  werden,  während  er  mit  29  gegen
14  Stimmen  die  von  der  Regierung  beantragte  Ermächtigung  zur  Auszabe
  von  69  Millionen  Kronen  Tilgungsrente  behufs  Refundierung  an  die

assenbestände  ablehnt.  Darauf  nimmt  er  mit  31  Stimmen  einen  Abänderungsantrag
  an,  durch  welchen  für  Refundierungszwecke  nur  ebenso
viel  bewilligt  werden  soll,  wie  für  Notstandszwecke,  nämlich  15  ½  Millionen.
Ministerpräsident  Dr.  v.  Körber  gibt  darauf  folgende  Erklärung  ab:  Mit
den  eben  erfolgten  Beschlüssen  hat  der  Budgetausschuß  einen  Weg  betreten,
welcher  in  logischer  Konsequenz  dazu  führen  müßte,  neben  einzelnen  wirtschaftlichen
  Fragen  auch  einzelne  andere  Angelegenheiten,  namentlich  wichtige
  kulturelle  Probleme,  auf  die  glückliche  Art  der  Ausschaltung  aus  dem
politischen  Parteienstreite  zu  behandeln,  wobei  die  sonst  durchaus  gegnerischen
  Parteien  sich  auf  einem  gemeinsamen  Boden  zusammen  finden.  Die
Regierung  würde  das  unter  anderen  Umständen  mit  der  größten  Genugtuung
  begrüßen  und  darin  ein  Erfolg  versprechendes  Mittel  zur  Sanierung
der  Zustände  im  Abgeordnetenhause  erblicken.  Leider  aber  muß  es  als  gewiß
  betrachtet  werden,  daß  es  sich  hier  nur  um  eine  Inkonsequenz  derjenigen
  handelt,  welche  aus  ihres  Erachtens  ernsten  nationalen  Erwägungen
eine  solche  Methode  sonst  ablehnen.  Die  Regierung  hätte  also  so  gut  wie
keine  Hoffnung,  wenn  sie  mit  Vorschlägen  der  angedeuteten  Art  hervortreten
  wollte.  Aus  diesem  Grunde  zieht  die  Regierung  es  auch  vor,  ihrerseits
  auf  dem  bisher  betretenen  Wege  zu  beharren,  und,  so  schmerzlich  ihr
dies  auch  ist,  auch  die  Linderung  des  Notstandes  auf  jenen  nicht  mehr
fernen  Moment  zu  verschieben,  welchen  sie  nach  der  Entscheidung  der  politischen
  Hauptfragen  erwartet.  Die  ihr  angemessen  scheinenden  Beschlüsse
wird  die  Regierung  unverzüglich  fassen.  Hierauf  wird  der  Reichsrat
vertagt.
        <pb n="214" />
        206  FNule  üferriichisch-ung#rische  Monarchie.  (Dezember  10.—27.)

Das  offiziöse  „Fremdenblatt“  bemerkt  hierzu:  „Es  wird  an  Versuchen
  nicht  fehlen,  die  Regierung  für  das  Scheitern  der  Notstandsvorlage
(die  mit  der  Refundierungsforderung  verbunden  war  und  daher  mit  ihr
zugleich  zu  Fall  gekommen  ist),  das  Ausbleiben  von  Hilfe  verantwortlich
zu  machen.  Um  der  Bevölkerung  die  Abwehr  jedweden  Entstellungsversuches
  zu  erleichtern,  sei  darauf  hingewiesen,  daß  die  Regierung  mit  den
Notstandssummen  für  alle  produzierenden  Kreise  stets  freigebig  umgegangen
ist.  In  den  letzten  Jahren  wurden  51  Millionen  für  Notstandszwecke  den
Kassenbeständen  entnommen,  trotzdem  die  Regierung  auch  mit  der  Bewilligung
  von  Mitteln  für  anderweitige  wirtschaftliche  Zwecke  nicht  zurückhielt.
Hartherzig  war  die  Regierung  nicht,  solange  sie  über  Mittel  disponieren
konnte.  Daher  ist  nicht  anzunehmen,  daß  sie  für  1904  plötzlich  ihr  humanes
Empfinden  eingebüßt  haben  sollte.  Die  Regierung  hatte  die  eingestellten
15½  Millionen  frohen  Herzens  unter  die  Notleidenden  verteilt,  wenn
ihr  durch  den  Beschluß  des  Budgetausschusses  diese  Möglichkeit  nicht  abgeschnitten
  worden  wäre.  Die  betroffenen  Kreise  werden  demnach  aus
eigener  Erfahrung  am  besten  entscheiden  können,  wo  die  Schuld  liegt.  Sie
werden  die  Schuld  beim  Parlament  suchen  und  leider  auch  beim  Parlament
  finden.“

10.  Dezember.  (Ungarn.)  Unter  Führung  des  früheren
Ministerpräsidenten  Wekerle  bildet  sich  ein  mitteleuropäischer  Wirtschaftsverein,
  der  einen  Zusammenschluß  der  mitteleuropäischen
Staaten  erstrebt.

12.  Dezember.  (Ungarn.)  Abgeordnetenhaus.  Ausschreitungen

  der  Opposition.

Die  Mitglieder  der  Opposition  erscheinen  vor  dem  Beginn  der
Sitzung,  zertrümmern  die  Präsidentenestrade,  die  Ministerbank  und  die  Pulte,
zerreißen  die  Gesetzbücher  und  treiben  die  Parlamentsdiener,  die  sie  hindern
wollen,  hinaus.  Mehrere  von  den  Dienern  werden  blutig  geschlagen.  Die
Sitzung  kann  nicht  stattfinden.  —  Die  Opposition  will  den  Rücktritt  des
Präsidenten  Perczel  und  die  Zurücknahme  der  neuen  Hausordnung  erzwingen.
  —  Ministerpräsident  Graf  Tisza  erklärt  im  Liberalen  Klub,
diese  strafbaren  Handlungen  würden  dem  Gericht  übergeben  werden.  Wenn
die  Sitzungen  dauernd  verhindert  würden,  würde  ein  Appell  an  die  Nation
erfolgen.

14.  Dezember.  Das  ungarische  Abgeordnetenhaus  tritt

ohne  Zwischenfall  zusammen,  da  Abg.  Perczel  nicht  präfddiert.

16.  Dezember.  (Ungarn.)  Im  Abgeordnetenhause  fordert
Ministerpräsident  Graf  Tisza  eine  kurzfristige  Indemnität  zur  Vermeidung
  des  budgetlosen  Zustandes,  um  die  Wahlen  vornehmen
zu  können.  Die  Opposition  verweigert  sie,  Tisza  erklärt,  trotzdem
das  Haus  auflösen  zu  wollen.

27.  Dezember.  (Cisleithanien.)  Ministerpräsident  v.  Körber
reicht  seine  Demission  ein.  Nachdem  der  Kaiser  erfolglos  mit  Graf
Schönborn  und  Graf  Boucquoy  unterhandelt  hat,  übernimmt  Frhr.
Gautsch  v.  Frankenthurm  die  Kabinettsbildung  (31.  Dezember).
        <pb n="215" />
        Bie  ästerreichisch--ungarische  Monarchie.  (Dezember  28.  30.)  207

28.  Dezember.  (Niederösterreich.)  Eine  Neuordnung  des
Volksschulwesens  wird  sanktioniert.

Die  Vorlage  betrifft  die  Schulaufsicht,  die  Errichtung,  Unterhaltung
und  den  Besuch  der  Volksschulen,  die  Rechtsverhältnisse  der  Lehrer  und  die
Erteilung  des  Religionsunterrichts.  In  allen  Aufsichtsbehörden  erhalten
die  gewählten  Vertreter  die  Mehrheit  über  die  Beamten.  Da  die  meisten
Selbstverwaltungskörperschaften  in  den  Händen  der  Christlich-Sozialen  sind,
werden  diese  somit  die  entscheidende  Leitung  in  den  Schulangelegenheiten
haben.  Daher  hat  das  Gesetz  im  Landtag  heftigen  Widerspruch  bei  den
Liberalen  und  Sozialdemokraten  gefunden.

W.  Dezember.  (Ungarn.)  Die  Opposition  lehnt  Tiszas
Forderung  ab,  ihm  ein  kurzes  Budgetprovisorium  zu  bewilligen
ausschließlich  zu  dem  Zwecke,  damit  die  Neuwahlen  nicht  in  einem
Ex-Lex-Zustande  stattfänden.

30.  Dezember.  (Cisleithanien.)  Auf  Grund  des  §  14
wird  ein  halbjähriges  Budgetprovisorium  veröffentlicht.
        <pb n="216" />
        ILII.
Portugal.

Mitte  April.  (Lissabon.)  Ein  großer  Setzerausstand  bricht
aus.  Einige  Tage  erscheinen  keine  Zeitungen.

5.  Oktober.  Die  Regierung  erklärt,  infolge  der  Niederlage
am  Kunene  eine  neue  Expedition  von  5000  Mann  aussenden  und
die  Station  in  Angola  verstärken  zu  wollen.

17.  Oktober.  Kabinettswechsel.

Infolge  der  Niederlage  in  Angola  tritt  das  konservative  Ministerium
Hinde-Ribeiro  zurück,  und  Luciano  Castro  bildet  ein  progressistisches
abinett.  Nach  einer  Erklärung  in  der  Kammer  (20.  Oktober)  will  die
Regierung  den  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Fragen  die  sorgfältigste
Aufmerksamkeit  schenken  und  die  produktiven  Kräfte  des  Landes  zu  entfalten
  streben.  Maßnahmen  zu  Gunsten  der  Landwirtschaft  seien  beabsichtigt
  und  der  Abschluß  von  Handelsverträgen  werde  nicht  vernachlässigt
werden.  Das  Gleichgewicht  des  Budgets  werde  durch  Sparsamkeit  in  jeder
Richtung  und  durch  Reformen  des  finanziellen  Systems  gesichert  werden.
Die  Regierung  werde  die  schwebende  Tabakfrage  regeln  und  nicht  an  dem
provisorischen  Tabakkontrakte  festhalten.  Sie  werde  die  Staatskontrakte  mit
der  Bank  von  Portugal  zu  ändern  bemüht  sein  und  sich  anzelegen  sein
lassen,  die  portugiesischen  Kolonien  zu  entwickeln.  Sie  werde  die  nötigen
5  tun,  um  die  Herrschaft  Portugals  in  Süd-Angola  wirksam  zu
gestalten.

Mitte  November.  Besuch  des  Königspaares  in  England.
27.  Dezember.  Die  Deputiertenkammer  wird  aufgelöst.
        <pb n="217" />
        IV.
Spanien.

Anfang  Januar.  (Barcelona.)  Großer  Ausstand  der
Schiffsarbeiter.

Anfang  Januar.  (Madrid.)  Die  Regierung  verbietet  den
Vortrag  politischer  Kouplets  in  den  Theatern.  Das  Verbot  ruft
Unruhen  und  Demonstrationen  hervor.

3.  Februar.  (Kammer.)  Antidynastische  Kundgebung.

Der  Dominikaner  Nozaleda,  früher  Erzbischof  von  Manila,  ist  zum
Erzbischof  von  Valancia  ernannt  worden.  Da  ihm  die  Hauptschuld  am
Verlust  Manilas  zugeschrieben  wird,  wird  die  Regierung  deshalb  heftig
angegriffen.  —  Am  3.  Februar  erklärt  Abg.  Salmeron  (Republikaner),
daß  die  Verhältnisse  gegenwärtig  ebenso  lägen,  wie  zur  Zeit  der  Flucht
der  Königin  Isabella  und  rät  dem  jetzigen  Träger  der  Krone  das  Beispiel
seiner  Großmutter  zu  befolgen.  Er  beschuldigt  den  Erzbischof  Nozaleda,
seinerzeit  als  Vorsitzender  des  Verteidigungskomitees  für  die  Philippinen
eine  unwürdige  und  verdächtige  Rolle  gespielt  zu  haben.  Die  unmittelbar
vor  dem  Abschluß  der  Friedenspräliminarien  erfolgte  freiwillige  Uebergabe
Manilas  an  die  Amerikaner,  die  Spanien  verhinderte,  beim  definitiven
Friedensschluß  seinen  ostasiatischen  Kolonialbesitz  zu  behaupten,  sei  wesentlich
  sein  Werk  gewesen.  Es  sei  unbegreiflich,  daß  die  Regierung  diesen
Mann  zum  Erzbischof  von  Valencia  habe  machen  lassen.  Ministerpräsident
Maura  verliest,  um  nachzuweisen,  daß  die  gegen  Nozaleda  gerichteten  Beschuldigungen
  unberechtigt  seien,  den  Wortlaut  des  Abtretungsvertrags.
Der  Republikaner  Moya  erklärt,  daß  seine  Partei  dessen  ungeachtet  die  Beschuldigungen
  vollkommen  aufrecht  erhalte,  worauf  ungeheurer  Lärm  entsteht
und  die  Sitzung  erst  nach  längerer  Unterbrechung  geschlossen  werden  kann.

7.  Februar.  (Cortes.)  Die  Kammer  genehmigt  einen  außerordentlichen
  Kredit  von  8  824  500  Pesetas  für  Kriegsmaterial  und
von  950  000  für  die  Marine  zur  Verteidigung  der  Küsten  mit
139  gegen  114  Stimmen.

22./23.  Februar.  (Madrid.)  Lebhafte  republikanische  Kundgebungen
  führen  zu  Zusammenstößen  der  Menge  mit  der  Polizei;
viele  Geschäftsleute  schließen  die  Läden.

Europäischer  Geschichtskalender.  XIV.  14
        <pb n="218" />
        210  Spanien.  (Februar  —Oktober  31.)

Februar.  Abschluß  von  Schiedsgerichtsverträgen  mit  England
  und  Frankreich.

Anfang  März.  (Valladolid.)  Blutige  Straßenkämpfe.

16.  März.  (Vigo.)  Der  König  hat  eine  Zusammenkunft
mit  dem  Deutschen  Kaiser.

21.  März.  (Senat.)  Der  Minister  des  Auswärtigen  Graf
San  Bernardo  teilt  mit,  daß  in  London  und  Paris  über  Marokko
verhandelt  würde.

7.  April.  Der  König  besucht  Katalonien.  In  Barcelona
platzen  am  7.  und  17.  Bomben  ohne  Schaden  anzurichten.  Es
finden  royalistische  und  republikanische  Kundgebungen  statt.

12.  April.  (Barcelona.)  Der  Ministerpräsident  Maura
wird  von  einem  Anarchisten  durch  einen  Dolchstoß  verwundet.

26.  April.  Auf  einen  Eisenbahnzug,  in  dem  Ministerpräsident
Maura  sitzt,  werden  zwischen  Alicante  und  San  Vicente  mehrere
Schüsse  abgegeben.

28.  April.  Durch  schlagende  Wetter  kommen  in  einer  Grube
der  Provinz  Sevilla  zahlreiche  Personen  um.

9.  Juni.  (Kammer.)  Ministerpräsident  Maura  erklärt  die
Behauptung  eines  Republikaners,  daß  Spanien  dem  Dreibunde
angehört  habe,  für  falsch.

17.  Juni.  Die  Deputiertenkammer  genehmigt  nach  langen
Beratungen  die  Branntweinsteuervorlage,  nachdem  die  Regierung
die  Kabinettsfrage  gestellt  hat.

20.  Juni.  Der  König  unterzeichnet  ein  Abkommen  mit  dem
Vatikan  über  die  rechtliche  Lage  der  religiösen  Orden.

23.  Juni.  Bei  Saragossa  kommen  durch  ein  Eisenbahnunglück
  50  Personen  um.

Anfang  Oktober.  Vertrag  mit  Frankreich  über  Marokko
s.  Frankreich.

Mitte  Oktober.  Die  Regierung  verordnet  die  Errichtung
eines  Reichsarbeitsamtes,  um  die  Arbeitergesetzgebung  vorzubereiten
und  ihre  Durchführung  zu  kontrollieren.  Es  besteht  aus  Vertretern
der  Arbeiter,  Unternehmer  und  der  Regierung.

30.  Oktober.  (Kammer.)  Bei  der  Beratung  über  gerichtliche
  Verfolgung  mehrerer  Abgeordneten  kommt  es  zu  Schlägereien.

30./31.  Oktober.  (Vigo.)  Einfahrt  des  russischen  baltischen
Geschwaders;  es  wird  von  englischen  Schiffen  überwacht.
        <pb n="219" />
        Spanien.  (November  17.  —  Dezember  24.)  211

17.  November.  (Barcelona.)  Durch  ein  Bombenattentat
werden  26  Personen  verletzt.

14./16.  Dezember.  Kabinettswechsel.

Da  der  König  die  vom  Ministerium  vorgeschlagene  Ernennung  des
Generals  Lono  zum  Generalstabschef  ablehnt,  gibt  das  Kabinett  Maura
seine  Demission.  An  seine  Stelle  tritt  folgendes  Kabinett:  Präsidium:
Azgcarraga,  Finanzen:  Castellano,  Inneres:  Vadielo,  Aeußeres:  Aguilar
Campos,  Unterricht:  Laciorra,  Justiz:  Ugarte,  Ackerbau:  Cardenas,  Krieg:
Villar,  Marine:  Viniegra.

22.  Dezember.  Der  König  ernennt  den  Deutschen  Kaiser

zum  Ehrengeneralkapitän.

24.  Dezember.  (Madrid)  Ein  Schiedsgerichtsvertrag  mit
Amerika  wird  unterzeichnet.

147
        <pb n="220" />
        V.
Großbritannien.

1.  Januar.  Zollverordnung  für  ausländische  und  koloniale
Waren.

Es  tritt  eine  Verordnung  in  Kraft,  wonach  alle  Zollerklärungen  in
Zukunft  nicht  nur  den  Hafen  angeben  müssen,  in  dem  die  betr.  Waren
zur  Verschiffung  gelangten,  sondern  auch  den  tatsächlichen  Ursprungsort.
Alle  älteren  Deklarationsformulare  sind  daher  kassiert  und  durch  neue  ersetzt
  worden.

Anfang  Januar.  (Irland.)  Der  Führer  der  Nationalisten,
Redmond,  agitiert  für  die  Wiederbelebung  der  Homerulebewegung.
Keine  Konzession  könne  das  Verlangen  nach  der  irischen  Autonomie
beseitigen.

24.  Januar.  (Irland.)  Oberst  Lynch  wird  freigelassen.
Er  war  zu  lebenslänglicher  Zuchthausstrafe  begnadigt  worden.
(Vgl.  1903  S.  240.)

31.  Januar.  Der  Bericht  der  Kommission  für  die  Umgestaltung
  des  Kriegsamts  wird  veröffentlicht.

Er  empfiehlt  die  Errichtung  eines  Heeresrates  (Army--Counecil).
Dieser  soll  aus  dem  Kriegsstaatssekretär,  vier  militärischen  und  zwei  zivilen
Mitgliedern  mit  folgenden  Aufgaben  hinsichtlich  ihrer  Verantwortlichkeit
gegenüber  der  Krone  und  dem  Parlament  bestehen:  Vorbereitung  der
Kriegsoperationen,  Feststellung  der  Präsenzstärke,  Beschaffung  der  Kriegsausrüstung
  und  Regelung  ziviler  bezw.  finanzieller  Angelegenheiten.  Sodann
  heißt  es:  Infolge  der  weiten  Ausdehnung  des  britischen  Reiches  ist
der  Posten  des  Oberbefehlshabers  eine  Anomalie.  Selbst  in  Deutschland,
einem  homogenen  Reiche,  ist  die  Befehlsexekutive  in  Friedenszeiten  vollständig
  dezentralisiert.  Es  ist  daher  gebieterische  Pflicht,  diesen  Posten  abzuschaffen.
  In  der  Theorie  war  der  Oberbefehlshaber  der  inspirierende
Offizier,  aber  seine  ihn  völlig  in  Anspruch  nehmenden  administrativen  Obliegenheiten
  verhinderten  die  Erfüllung  dieser  Pflicht.  Es  empfiehlt  sich
daher,  die  auf  fünf  Jahre  erfolgende  Ernennung  eines  Generalinspekteurs,

der  außerhalb  des  Kriegsamtes  steht  und  dem  Heeresrat  verantwortlich  ist,
an  ihn  lediglich  über  die  Tatsachen  ohne  politische  Erörterungen  zu  be-
        <pb n="221" />
        Grofbritamien.  (Februar  2.)  213

richten  und  insbesondere  einen  Jahresbericht  hinsichtlich  des  jeweiligen
Heeresbudgets  und  des  nächsten  Voranschlages  zu  erstatten  hat.  Dem
Generalinspekteur  sollen  fünf  Inspekteure  der  Kavallerie  und  der  Feldartillerie,
  der  Festungsartillerie,  der  Ingenieure  und  der  berittenen  Infanterie
  zur  Seite  stehen.  Der  Bericht  empfiehlt  nicht  die  Ernennung  von
Inspekteuren  der  Infanterie,  da  diese  auch  in  Deutschland  nicht  für  nötig
gehalten  werden.  Der  Bericht  schlägt  noch  weitere  Dezentralisation  vor,
wodurch  das  Kriegsamt  von  Aufgaben  entbunden  würde,  die  ordnungsgemäß
  zu  erledigen  es  nicht  imstande  sei.  Die  Offiziere  sollen  geübt
werden,  selbst  die  Initiative  zu  ergreifen  und  die  Verantwortung  auf  sich
zu  nehmen.  Ferner  schlägt  der  Bericht  vor,  den  Kommandeuren  der
Militärdistrikte  in  Großbritannien  einen  höheren  Rang  zu  geben,  da  dies
die  Uebertragung  neuer  Machtbefugnisse  erleichtern  werde.  Sie  sollen  für
die  Ausbildung  und  die  Schlagfertigkeit  der  Truppen  ihres  Bezirkes  verantwortlich
  sein,  worüber  dem  Heeresrat  durch  den  Generalinspekteur  zu
berichten  ist.  Der  Bericht  betont,  daß  das  System  der  unabhängigen  Inspektion
  in  Deutschland  schon  lange  geübt  und  als  äußerst  wichtige  Garantie
für  die  Schlagfertigkeit  der  Truppen  sich  bewährte.  Der  Bericht  dringt
auf  schleunige  Ernennung  der  Mitglieder  des  Heeresrats  und  des  Generalinspekteurs,
  damit  der  Kriegsrat  und  das  Reorganisationskomitee  mit  ihnen
gemeinschaftlich  über  weitere  Vorschläge  und  über  Einzelheiten  der  jetzt  gemachten
  Vorschläge  beraten  könnten.  Der  Bericht  fügt  hinzu:  Neue  Maßregeln
  erfordern  neue  Männer.  Es  ist  wichtig,  daß  solche  Persönlichkeiten
für  die  neuen  Einrichtungen  ernannt  werden,  die  nicht  mit  den  bisher
bestehenden  Methoden  in  enger  Verbindung  standen.

2.  Februar.  Der  König  eröffnet  das  Parlament.  Thronrede
  über  Auswärtiges.

In  der  Thronrede  heißt  es:  Die  Beziehungen  zu  den  auswärtigen
Mächten  sind  andauernd  zufriedenstellend.  Die  Regierung  schloß  mit
Frankreich  ein  Uebereinkommen  ab,  welches,  wie  der  König  glaubt,  viel
dazu  beitragen  wird,  daß  man  in  Fällen  eines  internationalen  Streites
zu  einem  Schiedsgericht  seine  Zuflucht  nehmen  werde.  Abgesehen  von
seinem  inneren  Werte,  wirft  das  Uebereinkommen  ein  glückliches  Licht  auf
die  freundschaftlichen  Gefühle  der  beiden  Länder,  die  deutlich  betätigt
wurden  bei  dem  Besuch  des  Königs  in  Frankreich  und  des  Präsidenten
Loubet  in  Großbritannien,  und  als  deren  weitere  Betätigung  der  kürzlich
erfolgte  Austausch  von  internationalen  Höflichkeiten  gelten  darf.  Ueber
ähnliche  Uebereinkommen  werden  gegenwärtig  Verhandlungen  mit  Italien
und  den  Niederlanden  geführt.  —  Ueber  Ostasien:  Ich  habe  mit  Sorge
den  Gang  der  Verhandlungen  zwischen  Japan  und  Rußland  bezüglich  ihrer
beiderseitigen  Interessen  in  China  und  Korea  beobachtet.  Eine  Störung
des  Friedens  in  diesen  Gebieten  könnte  nur  beklagenswerte  Folgen  haben.
Jeder  Beistand,  den  Meine  Regierung  in  der  Richtung  der  Förderung
einer  friedlichen  Lösung  mit  Nutzen  leisten  kann,  wird  mit  Freuden  geleistet
  werden.  —  Ueber  Makedonien:  Der  von  Rußland  und  Oesterreich-Ungarn
  im  Februar  vorigen  Jahres  vorgeschlagene  Plan  betreffend
die  Reformen  in  Makedonien  ist  in  mehreren  wichtigen  Einzelheiten  verbessert
  und  verstärkt  worden.  Der  verbesserte  Plan,  welchem  die  anderen
Mächte  ihre  Unterstützung  liehen,  wurde  nach  bedauerlichem  Zögern  von
der  Pforte  angenommen.  Der  König  hege  ernstlich  die  Hoffnung,  daß  der
Vorteil,  den  die  durch  den  Winter  geschaffene  Pause  biete,  ergriffen  werde,
um  die  praktischen  Verbesserungsmaßnahmen  durchzuführen,  die  jenen  unglücklichen
  Ländern  bitter  not  täten.  Unter  diesen  Maßregeln  komme  der
        <pb n="222" />
        214  Großbritannien.  (Februar  2.)

Reorganisation  der  makedonischen  Gendarmerie  ein  hervorragender  Platz
zu.  Der  König  habe,  befriedigt  darüber,  daß  der  Sultan  einen  ausgezeichneten
  italienischen  General  zur  Durchführung  der  Reformen  ernannt
habe  und  dieser  von  anderen  ausländischen  Offizieren  unterstützt  werden
solle,  die  Ermächtigung  zur  Aufstellung  eines  englischen  Stabsoffiziers,
dem  andere  englische  Offiziere  bei  seiner  Aufgabe  beistehen  werden,  erteilt
—  Ueber  Tibet:  Unter  Mitwirkung  der  chinesischen  Regierung  —  so
heißt  es  in  der  Thronrede  weiter  —  habe  sich  eine  politische  Mission  nach
dem  Gebiete  von  Tibet  begeben,  um  die  gehörige  Einhaltung  der  Uebereinkunft
  vom  Jahre  1890  betreffend  Sikkim  und  Tibet  sicherzustellen.  Von
Peking  sei  ein  chinesischer  Beamter  abgesandt  worden,  um  mit  dieser  Mission
zusammenzutreffen.  Der  König  hege  die  Zuversicht,  daß  mit  den  chinesischen
und  tibetanischen  Behörden  eine  Abmachung  erzielt  werde,  welche  eine  beständige
  Quelle  von  Mißhelligkeit  und  Reibung  an  der  Nordgrenze  von
Indien  in  friedlicher  Weise  beseitigen  werde.  —  Zur  Handels=  und
Kolonialpolitik  erwähnt  die  Rede  die  vom  australischen  Bunde  und
von  Neuseeland  angenommenen  Gesetze,  durch  welche  die  mit  der  Londoner
Regierung  getroffenen  Abmachungen  betreffend  die  Beisteuern  zur  britischen
Flotte  in  Kraft  gesetzt  werden.  Sie  gedenkt  auch  der  Annahme  des  Vorzugstarifes
  für  englische  Waren  durch  das  Parlament  von  Neuseeland  und
gibt  sodann  der  Sorge  Ausdruck,  die  der  König  über  die  Unzulänglichkeit
der  Rohmaterialzufuhr  für  die  einheimische  Baumwollen-Industrie  empfinde,
sowie  dem  Vertrauen  auf  den  Erfolg  der  Bemühungen,  die  mit  Baumwolle
  bepflanzten  Landflächen  zu  vergrößern.

2.  Februar.  (Oberhaus.)  Alaska,  Ostasien,  Tibet.

In  der  Adreßdebatte  fordert  Earl  Spencer  (lib.),  daß  England
in  Ostasien  seinen  Einfluß  zu  gunsten  des  Friedens  geltend  mache  und
namentlich  Japan  seine  guten  Dienste  anbiete.  Sodann  verlangt  er  Auskunft
  über  das  Alaskaschiedsgericht  und  die  Expedition  nach  Tibet.  Staatssekretär
  des  Auswärtigen  Lord  Lansdowne:  Wir  haben  uns  bemüht  mit
den  Vereinigten  Staaten  das  in  die  Praxis  umzusetzen,  was  in  den  Schiedsgerichtsverträgen
  mit  Frankreich  und  Italien  mehr  im  Prinzip  anerkannt
wurde.  Obwohl  der  Gerichtshof,  der  sich  mit  der  Alaskafrage  befaßte,  nicht
den  eigentlichen  Schiedsspruch  abzugeben  hatte,  zeigten  seine  Bemühungen
doch  die  Möglichkeit,  durch  andere  als  diplomatische  Mittel  eine  lang  anstehende
  gefährliche  internationale  Meinungsverschiedenheit  zu  schlichten.
Der  Spruch  des  Tribunals  ist  für  uns  gewißt  nicht  ganz  befriedigend,  aber
niemand  hatte  ein  auf  der  ganzen  Linie  günstiges  Urteil  erwartet.  Ich
bin  aber  geneigt,  etwas  Trost  in  der  Tatsache  zu  finden,  daß  meine  militärischen
  und  seemännischen  Ratgeber  mir  im  Vertrauen  gesagt  haben,  daß
die  beiden  Inseln  im  Portlandkanal,  die  den  Vereinigten  Staaten  zugesprochen
  wurden,  ohne  strategischen  Wert  seien.  —  Bezüglich  der  russischjapanischen
  Verhandlungen  hat  Earl  of  Spencer  gefragt,  ob  er  aus  der
Thronrede  schließen  könne,  daß  die  Regierung  ihre  guten  Dienste  behufs
Herbeiführung  einer  Verständigung  zwischen  beiden  Mächten  angewendet
habe,  meine  Antwort  ist  folgende:  Ich  glaube,  es  ist  ein  Axiom  der  Diplomatie,
  daß  es  nicht  wünschenswert  ist,  die  guten  Dienste  anzubieten,  wenn
man  nicht  guten  Grund  zu  der  Annahme  hat,  daß  sie  gewünscht  werden.
Wir  wurden  nicht  ersucht,  unsere  guten  Dienste  anzubieten  und  es  ist  ein
offenes  Geheimnis,  daß  jedenfalls  einer  der  streitenden  Teile  deutlich  wissen
ließ,  daß  er  keine  Vermittelung  suche.  Wir  verfuhren  daher  unter  den
gegenwärtigen  Umständen  korrekt,  indem  wir  in  der  Thronrede  einen
Passus  einfügten,  der  besagt,  es  sei  unser  Wunsch,  eine  friedliche  Lösung
        <pb n="223" />
        Greßbritannien.  (Februar  Anfang  —8.)  215

zu  fördern  und,  wenn  sich  die  Gelegenheit,  hierzu  beizutragen,  glücklicherweise
  bieten  sollte,  wir  dessen  froh  und  bereit  sein  würden,  sie  zu  benutzen.
—  Die  Expedition  nach  Tibet  sei  eine  politische  und  nicht  eine  militärische
Mission.  Sie  sei  unternommen,  um  auf  ein  befriedigendes  Abkommen  mit
denjenigen  zu  dringen,  die  das  Abkommen  gebrochen  haben,  das  vor  vielen
Jahren  zum  Zwecke  eines  freundschaftlichen  Handelsvertrages  abgeschlossen
worden  war.  Es  sei  um  Chinas  Unterstützung  nachgesucht  worden,  jedoch
  vergebens;  aber  die  Regierung  von  Indien  habe  sich  nicht  damit  begnügen
  wollen,  diese  Angelegenheit  ausschließlich  auf  dem  Wege  der  Verhandlungen
  mit  der  chinesischen  Regierung  zu  betreiben.  Ein  chinesischer
Delegierter,  der  ausdrücklich  zur  Regelung  der  Angelegenheit  abgesandt
worden  sei,  habe  Peking  im  Dezember  1902  verlassen  und  sei  immer  noch
auf  dem  Wege  nach  Lhassa.  (Heiterkeit)  Die  chinesische  Regierung  gleiche
zu  sehr  einem  gebrochenen  Stabe,  als  daß  man  sich  auf  ihn  lehnen  könnte.
Anfang  Februar.  Parteiverhältnisse.

Am  4.  Februar  beschließt  ein  Delegiertentag  der  liberalen  Unionisten
an  der  Organisierung  der  Partei  festzuhalten.  Den  Antrag  hatte  Chamberlain
  befürwortet,  der  Herzog  von  Devonshire  wegen  der  handelspolitischen
  Differenz  bekämpft.  —  Am  6.  Februar  feiern  liberale  und
unionistische  Freihändler  ein  großes  Fest,  auf  dem  der  Herzog  von  Devonshiere,
  Lord  Rosebery,  Campbell  Bannermann  und  Harcourt  erscheinen.
In  freihändlerischen  Kreisen  werden  auf  die  Einigung  dieser  Führer  große
Hoffnungen  gesetzt.

5.  Februar.  (Unterhaus.)  Debatte  über  die  Entstehung
des  Burenkriegs.  Chamberlain  im  Jahre  1899.

In  der  Adreßdebatte  wird  die  Regierung  wegen  ihrer  ungenügenden
  Vorbereitungen  zu  Beginn  des  Burenkrieges  angegriffen.  Abg.  Campbell
  Bannermann:  Am  20.  Juni  1899  habe  Chamberlain  vertraulich
die  Frage  an  ihn  gerichtet,  ob  die  Opposition  ihre  Zustimmung  dazu  geben
würde,  daß  Verstärkungen  nach  Südafrika  geschickt  würden.  Chamberlain
habe  hinzugefügt:  „Sie  brauchen  sich  nicht  zu  beunruhigen,  die  Buren
wollen  nicht  kämpfen,  wir  wollen  sie  nur  verblüffen.“  Er,  Campbell
Bannermann,  habe  dann,  nachdem  er  sich  mit  seinen  Kollegen  beraten
hatte,  Chamberlain  erwidert,  die  Verantwortung  für  eine  Entsendung  von
Verstärkungen  bleibe  der  Regierung  überlassen.  Jetzt  habe  Chamberlain
gesagt,  er  erinnere  sich  nicht,  den  Ausdruck  „verblüffen“  gebraucht  zu  haben,
und  die  Regierung  habe  in  jener  Zeit  die  Entsendung  von  Truppen  in
Erwägung  gezogen,  um  die  Buren  zu  überzeugen,  daß  es  England  ernst
sei.  (Vgl.  Staats-Archiv  Bd.  70.)

8.  Februar.  Zu  Mitgliedern  des  neuen  Heeresrats  werden
ernannt:  der  Kriegsminister,  militärische  Mitglieder:  Generalleutnant
  Lyttleton,  Generalmajor  Horsley  Douglas,  Generalmajor
Plumer,  Generalmajor  Wolfe  Murray,  als  zivile  Mitglieder:  der
Unterstaatssekretär  des  Kriegsamts  Lord  Donoughmore,  der  Finanzsekretär
  des  Kriegsamts  Bromley  Dovenport  und  als  Sekretär
Oberst  Sir  Edward  Ward.

8.  Februar.  Die  Regierung  veröffentlicht  eine  Korrespondenz
mit  Rußland  über  die  englische  Expedition  nach  Tibet.

Daraus  geht  hervor,  daß  infolge  der  in  den  Jahren  1900  und  1901
        <pb n="224" />
        216  Grofbritennien.  (Februar  15.)

von  dem  Dalai  Lama  nach  St.  Petersburg  gesandten  Abordnung  Großbritannien,
  Rußland  und  China  davon  verständigte,  daß  es  irgendwelchen
Maßnahmen,  die  darauf  gerichtet  seien,  den  bestehenden  Zustand  in  Tibet
zu  ändern,  nicht  gleichgültig  zusehen  könne.  Die  indische  Regierung  benachrichtigte
  am  8.  Januar  1903  die  Reichsregierung,  daß  der  einzige  Weg,
der  den  britischen  Interessen  drohenden  Gefahr  zu  begegnen,  derjenige  sein
werde,  daß  Großbritannien  die  Initiative  ergreife  und  Chinas  Vorschläge
wegen  einer  Konferenz  annehme.  Letztere  sollte  in  Lhasa  im  Beisein  eines
Vertreters  der  tibetanischen  Regierung  stattfinden.  Die  indische  Regierung
legte  nahe,  daß  die  Verhandlungen  nicht  nur  die  Frage  der  Grenze  vor
Sikkim,  sondern  die  ganze  Frage  der  Beziehungen  zwischen  Großbritannien
und  Tibet  zum  Gegenstand  haben  sollten  und  in  Lhasa  ein  ständiger  Vertreter
  Großbritanniens  eingesetzt  werde.  Das  russische  Memorandum  vom
2.  Februar  1903  enthält  die  Mitteilung,  daß  Rußland  infolge  des  Vorgehens
  vielleicht  Schritte  tun  könne,  um  seine  Interessen  zu  schützen.  Der
englische  Minister  Lord  Lansdowne  teilte  darauf  dem  russischen  Botschafter
mit,  wenn  Rußland  irgendwelche  Tätigkeit  entfalten  sollte,  werde  Großbritannien
  gezwungen  sein,  seinerseits  eine  Tätigkeit  zu  entfalten,  welche
über  diejenige  Rußlands  hinausgehe.  Solange  der  Meinungsaustausch  im
Gange  war,  wurde  es  nicht  für  wünschenswert  gehalten,  eine  Gesandtschaft
nach  Lhasa  zu  senden.  Einige  Wochen  später  unterbreitete  der  russische
Botschafter  eine  Darlegung  der  Anschauungen  Rußlands,  worin  erklärt
wird,  daß,  wenn  auch  Rußland  nicht  wünsche,  sich  in  Tibet  einzumischen,
doch  irgendwelche  Verletzung  des  status  quo  in  Tibet  Rußland  zwingen
werde,  seine  Interessen  in  Asien  zu  schützen.  Lansdowne  erwiderte,  Groß-=britannien
  müsse  darauf  bestehen,  daß  Tibet  seine  Vertragsverpflichtungen
erfülle.  Als  die  britische  Abordnung  nach  Tibet  abmarschierte,  erhob  Graf
Benckendorff  ernste  Vorstellungen  bei  Lord  Lansdowne.  Dieser  entgegnete,
es  scheine  ihm  über  die  Maßen  sonderbar,  daß  diese  Einsprüche  von  einer
Macht  erhoben  würden,  die  auf  der  ganzen  Welt  niemals  zögere,  in  die
Rechte  der  Nachbarn  einzugreifen,  wenn  die  Umstände  das  zu  erfordern
schienen.  Wenn  die  russische  Regierung  das  Recht  habe,  sich  darüber  zu
beklagen,  daß  Großbritannien  Schritte  tue,  um  durch  Eindringen  in  tibetanisches
  Gebiet  Ersatz  von  den  Tibetanern  zu  verlangen,  welche  Sprache
würde  dann  Großbritannien  berechtigt  sein  angesichts  der  russischen  Uebergriffe
  in  der  Mandschurei,  Turkestan  und  Persien  zn  führen!  Ein  Telegramm
  des  Vizekönigs  von  Indien  an  den  Staatssekretär  für  Indien  am
13.  Dezember  1903  besagt,  daß  nach  einem  Bericht  des  Obersten  Youghusband
  russische  Waffen  nach  Tibet  eingeführt  würden  und  die  Tibetaner  sich
auf  die  Versprechungen  russischer  Unterstützung  verließen.

Februar.  Ein  Blaubuch  über  Grausamkeiten  im  Kongostaat
  wird  veröffentlicht.  Der  Kongostaat  erwidert  mit  Protesten.
(Vgl.  1903.)

Februar.  In  mehreren  Ersatzwahlen  erleidet  die  Regierung
Niederlagen.

15.  Februar.  Das  Unterhaus  lehnt  nach  sechstägiger  Debatte
  ein  Amendement  Morley  gegen  die  Tarifpolitik  der  Regierung
  mit  327  gegen  276  Stimmen  ab.  Die  Iren  und  die  Mehrzahl
  der  freihändlerischen  Unionisten,  darunter  mehrere  ehemalige
Minister  im  Kabinett  Balfour,  stimmen  gegen  die  Regierung.
        <pb n="225" />
        Greßbriiannien.  (Februar  16.  24.)  217

Februar.  Die  Presse  über  den  rusfisch-japanischen  Krieg.

Bei  Ausbruch  des  Krieges  tadelt  die  Presse  durchweg  scharf  das
Verhalten  Rußlands  als  unredlich  und  erklärt,  England  müsse  zum  Krieg
bereit  sein,  sobald  Rußland  Beistand  fände.  Vielfach  wird  die  Haltung
Deutschlands  als  russenfreundlich  verdächtigt;  so  berichtet  der  „Daily
Expreß“  ein  deutscher  Kreuzer  habe  das  japanische  Geschwader  begleitet,
um  seine  Bewegungen  den  Russen  mitzuteilen.  Der  „Daily  Graphic“  sieht
als  Ergebnis  des  Krieges  eine  beträchtliche  Wiederannäherung  Rußlands
an  Deutschland  und  im  Anschluß  daran  eine  völlige  Neugruppierung  der
Großmächte  voraus.  „Sehr  geschickt  bereitet  Deutschland  die  Wiederherstellung
  der  vorcaprivischen  internationalen  Situation  vor.  Die  Umstände
  sind  dem  sehr  günstig.  Frankreich  kann  Rußland  gegenwärtig  nicht
annähernd  so  wertvolle  Dienste  leisten  wie  Deutschland,  abgesehen  davon,
daß  die  Republik  durch  ihre  Annäherung  an  Rußland  stark  kompromittiert
ist.  Nur  große  Toren  können  Deutschland  tadeln,  wenn  es  sich  die  Gelegenheit
  zunutze  macht,  das  Risiko  eines  Zweifrontenkrieges  zu  verringern.
Auf  diese  Weise  wird  Japans  Vorgehen  den  Anstoß  zu  einer  Erneuerung
des  Dreikaiserbundes  als  Gegengewicht  zu  dem  kürzlichen  Zusammenschluß
der  drei  großen  liberalen  Mächte  des  Westens  bilden."“

16.  Februar.  Der  Herzog  von  Connaught  wird  zum  Generalinspekteur
  ernannt.  Lord  Roberts  tritt  zurück  als  Oberbefehlshaber
(23.  Februar).

24.  Februar.  (Oberhaus.)  Neutralität  im  ostasiatischen
Kriege.

Der  Erste  Lord  der  Admiralität  Earl  of  Selborne  führt  auf
eine  Anfrage  aus:  Er  fürchte,  daß  irgend  ein  Einfluß  mit  Bemühungen
am  Werke  sei,  die  Haltung  Englands  falsch  darzustellen  und  zu  zeigen,
daß  die  englische  Flotte  nicht  die  Haltung  strenger  Neutralität  bewahre.
Es  sei  kein  wahres  Wort  an  der  Geschichte,  daß  die  Kreuzer  Nishin  und
Kasuga  Erlaubnis  gehabt  hätten,  Genua  unter  englischer  Flagge  zu  verlassen.
  Ein  an  den  englischen  Konsul  in  Genua  gerichtetes  Gesuch,  daß
sie  Erlaubnis  erhalten  sollten,  die  englische  Flagge  zu  führen,  sei  sofort
abgelehnt  worden.  Ebenso  sei  kein  wahres  Wort  an  der  Erklärung,  daß
die  englische  Admiralität  zwei  Marineoffiziere  gestellt  habe,  um  die  Kreuzer
zu  befehligen.  Die  in  Frage  stehenden  Offiziere  seien  früher  bei  der  Marine
gewesen  und  hätten  auf  der  Liste  der  im  Notfalle  zur  Verfügung  stehenden
ehemaligen  Offiziere  gestanden;  sie  hätten  aber  weder  Gehalt  noch  Pension
bezogen  und  der  Admiralität  nicht  unterstanden.  Als  die  Admiralität  erfuhr,
  daß  sie  von  der  japanischen  Regierung  ausgewählt  worden  seien,
habe  sie  sofort  beschlossen,  sie  von  jener  Liste  zu  streichen.  Es  sei  unwahr,
daß  die  Kreuzer  auf  ihrer  Fahrt  durch  das  Mittelländische  Meer  von  englischen
  Kriegsschiffen  begleitet  wurden.  Die  Behauptung,  daß  wir  bezüglich
  des  Dockens  von  fünf  oder  sechs  russischen  Torpedobootszerstörern  in
Malta  die  Kourtoisie  verletzt  hätten,  beruht  auf  einem  höchst  bedauerlichen
Mißverständnis.  Einige  Zeit,  bevor  der  Stand  der  Dinge  zwischen  Rußland
  und  Japan  kritisch  wurde,  bewilligte  die  Admiralität  mit  Freuden
das  Ersuchen  der  russischen  Regierung,  daß  den  Torpedobootzerstörern
gestattet  werden  solle,  in  Malta  zu  docken.  Als  diese  Schiffe  aber  auf  dem
Wege  nach  Malta  waren,  standen  die  Dinge  kritisch  und  wir  hielten  es
nun  für  billig,  dem  die  Schiffe  befehligenden  Offizier  in  Erinnerung  zu
bringen,  daß  nach  dem  Völkerrecht  beim  Ausbruch  eines  Krieges  ein  fremdes
        <pb n="226" />
        218  Gr#sbritumien.  (Februar  27.  29.)

Kriegsschiff  einen  neutralen  Hafen  binnen  24  Stunden  verlassen  oder  aber
während  der  Dauer  des  Krieges  dort  festgehalten  werden  muß.  Denn
sonst  würde  der  Befehlshaber  jener  Schiffe  möglicherweise  in  eine  solche
Lage  geraten  sein,  daß  er  den  Hafen  nicht  innerhalb  24  Stunden  hätte
verlassen  können.  Was  uns  zu  dieser  Erinnerung  veranlaßte,  war  nur
die  Absicht,  jeder  etwaigen  künftigen  Andeutung  aus  dem  Wege  zu  gehen,
daß  wir  eine  Mahnung,  die  wir  hätten  erteilen  können,  nicht  gegeben
hätten.  Leider  ist  ein  Mißverständnis  eingetreten,  für  das  ich  keine  Erklärung
  finde.  Der  russische  Konsul  hat  die  Auffassung,  die  Torpedobootzerstörer
  seien  angewiesen  worden,  den  Hafen  binnen  24  Stunden  zu  verlassen,
  und  nicht,  daß  sie  darauf  aufmerksam  gemacht  worden  seien,  daß  sie
im  Falle  des  Kriegsausbruches  den  Hafen  in  dieser  Frist  zu  verlassen  haben
würden.  Dieser  Sachverhalt  ist  der  russischen  Regierung  dargelegt  worden.
Es  lag  nichts  vor,  als  ein  bedauerliches  Mißverständnis,  das  aus  unserem
Wunsche  entstand,  sicher  zu  sein,  daß  der  russische  Offizier  sich  über  die
Lage  klar  war.  Es  läßt  sich  nichts  denken,  was  der  gewöhnlichen  Praxis
unserer  Flotte  mehr  widerspräche,  als  Ungastlichkeit  gegen  fremde  Schiffe.
Während  des  verflossenen  Jahres  haben  wir  russischen  Schiffen  in  79  Fällen
Gastfreundschaft  gewährt.  Was  die  Nachricht  betrifft,  daß  die  Japaner
Weihaiwei  als  Operationsbasis  benutzt  hätten,  so  ist  dies  eine  böswillig
verbreitete  Unwahrheit.  Gerade  zu  der  Zeit,  wo  diese  Geschichte  mit  der
vorbedachten  Absicht  in  Umlauf  gesetzt  wurde,  die  russische  öffentliche  Meinung
  gegen  England  zu  entflammen,  lag  der  englische  Kreuzer  Talbot  in
Tschemulpo  und  widmete  alle  seine  Einrichtungen  und  seine  Gastfreundschaft
  den  russischen  Matrosen,  die  bei  dem  dortigen  Gefecht  in  Not  gerieten.
  Hierfür  hat  uns  die  russische  Regierung  ihren  Dank  ausgesprochen.
Der  bisherige  russische  Vertreter  in  Korea  hat  Zeugnis  für  die  sympathische
Aufnahme  abgelegt,  die  die  Russen  an  Bord  der  französischen,  italienischen
und  englischen  Schiffe  gefunden  haben.  Der  Kreuzer  Talbot  würde  das
gleiche,  wie  für  die  Russen,  in  ähnlichem  Falle  für  die  Japaner  getan
haben,  da  die  Haltung  der  britischen  Flotte  gegenüber  der  russischen  und
der  japanischen  Flotte  die  der  Bewunderung  und  der  Hochachtung  ist.  Das
Ziel,  das  die  Flotte  im  Auge  hat,  ist,  sowohl  den  Geist  als  den  Buchstaben
  der  Verpflichtung  der  strengen  Neutralität  zu  erfüllen.

.  Februar.  (London.)  England  und  Spanien  schließen
einen  Schiedsgerichtsvertrag.
29.  Februar.  (Unterhaus.)  Marinebudget.  Debatte  über

die  etwaige  Verringerung;  Verhandlung  mit  Festlandsmächten.

Das  Budget  wird  von  34:457000  Pfd.  auf  36  899  000  Pfd.  erhöht.
In  dem  zu  Ende  gehenden  Finanzjahre  wurden  folgende  Schiffe  fertig  gestellt
  und  der  Flotte  einverleibt:  6  Schlachtschiffe,  9  gepanzerte  Kreuzer,
1  zweitklassiger  Kreuzer,  2  Schaluppen,  3  Unterseeboote,  11  Zerstörer,  8  Torpedoboote,
  1  Reparaturschiff,  1  Aviso.  Im  Bau  befinden  sich  zur  Zeit,
resp.  am  1.  April  1904,  8  Schlachtschiffe,  13  erstklassige  und  1  zweitklassiger
Kreuzer,  4  drittklassige  Kreuzer,  8  Avisos,  11  Unterseebote,  1  Flußkanonenboot,
  1  Admiralitätsjacht;  neu  in  Bau  gegeben  werden  im  Jahre  1904/05
2  Frchchichi,  4  Panzerkreuzer,  10  Unterseeboote  und  14  Torpedobootszerstörer.


Der  Liberale  Herbert  Roberts  beantragt,  die  Regierung  aufzufordern,
  mit  den  großen  Seemächten  über  die  Frage  in  Verbindung  zu
treten,  ob  sie  bereit  seien,  ihr  Flottenprogramm  zu  verringern  und  ihre
Flotte  einer  ständigen  Basis  anzupassen.  Der  Kriegsminister  erklärt:  Wir
        <pb n="227" />
        Großbritannien.  (Februar  29.)  219

haben  den  kontinentalen  Regierungen  einen  derartigen  Vorschlag  bereits
in  der  denkbar  öffentlichsten  Weise  gemacht,  und  zwar  hat  dies  bereits
Goschen,  als  er  Erster  Lord  der  Admiralität  war,  getan;  und  ich  wiederhole
  jetzt  in  der  formellsten  Weise  das  Anerbieten,  daß  die  britische  Regierung
  bereit  sei,  die  Vorschläge  jeder  fremden  Macht  über  Verringerung  der
Rüstungen  zur  See  in  Erwägung  zu  ziehen.  Ich  glaube,  daß  England  in
dieser  Frage  genug  getan  hat.  Unsere  Macht  zur  See  ist  eine  vitale  Notwendigkeit.
  Es  gibt  kein  einziges  europäisches  Land,  das  nicht,  soweit  die
Gefahr  eines  Angriffs  von  England  aus  in  Betracht  käme,  seine  Flotte  abschaffen
  könnte.  Aber  England  selbst  könnte  in  dem  Augenblicke,  wo  sein
Uebergewicht  zur  See  dahin  wäre,  einer  Invasion  ausgesetzt  sein.  Wir
sind  immer  bereit,  alles  Vernünftige  zu  tun,  um  andere  Mächte  zu  bewegen,
  daß  sie  für  die  Verringerung  der  Rüstungen  tätig  sind.  —  Der
Antrag  Roberts  wird  hierauf  mit  174  gegen  122  Stimmen  abgelehnt.

29.  Februar.  Vorlegung  des  Heeresbudgets.

Das  Heeresbudget  für  1904/005  wird  auf  28  900  000  Pfd.  Sterling
beziffert,  was  eine  Verminderung  von  5  600  000  Pfd.  ausmacht.  Der  gesamte
  Effektivbestand  des  Heeres  soll  227000  Mann  betragen,  also  eine
Verminderung  um  8761  Mann  erfahren.  Die  ständige  Besatzung  in  Südafrika
  wird  auf  21500  Mann  berechnet.  Die  vollständige  Neubewaffnung
der  Artillerie  soll  Ende  März  1907  beendet  sein.  Indien  soll  bei  dieser
Umgestaltung  den  Vorrang  haben.

29.  Februar.  (Oberhaus.)  Debatte  über  die  Expedition

nach  Tibet.  Rußland  und  Tibet.

Auf  einige  Anfragen  erklärt  Parlamentsuntersekretär  des  Indischen
Amtes  Earl  of  Hardwicke:  Während  die  Tibetaner  sich  weigerten,  mit
Großbritannien  in  Verbindung  zu  treten,  waren  sie  bereit,  mit  einer  anderen
Macht  den  Verkehr  aufzunehmen.  Die  Entsendung  eines  tibetanischen  Abgesandten
  nach  St.  Petersburg  war  dazu  angetan,  den  Tibetanern  die
Empfindung  einzuflößen,  daß  sie  die  Macht  Rußlands  hinter  sich  hätten.
Sie  erklärten  offen  „Wir  fürchten  die  Engländer  nicht,  wir  haben  Rußland
hinter  uns.“  Das  ist  ein  Zustand,  den  die  Regierung  nicht  dulden  kann.
Das  Ziel  der  Expedition  ist  gegenwärtig  Gyangtse.  Es  hängt  von  den
Tibetanern  ab,  ob  die  Expedition  weiter  vorrücken  wird.  Er  hoffe,  daß
tibetanische  Abgesandte  in  Anerkennung  des  friedlichen  Zweckes  der  Expedition
  den  Oberst  Bounghousband  in  Gyangtse  aufsuchen  und  bereit  sein
würden,  die  Vorschläge  zu  besprechen,  die  Dounghousband  seiner  Instruktion
gemäß  zu  machen  habe;  sollten  aber  die  Tibetaner  eine  feindselige  Haltung
vorziehen,  müsse  England  die  Herausforderung  annehmen.  —  Marquis  of
Ripon  fordert  die  Regierung  auf,  das  Vorgehen  im  Hinblick  auf  die  Lage
in  Ostasien  einzustellen.  Nichts  sei  mehr  geeignet,  der  Regierung  neue
Schwierigkeiten  zu  schaffen  in  einer  Zeit,  wo  das  russische  Volk  durch  den
Krieg  in  großer  Erregung  sich  befinde,  als  der  Gedanke,  daß  Großbritannien
  versuche,  ihm  in  Asien  den  Rang  abzulaufen.  Lord  Rosebery:  Die
einzige  Rechtfertigung  für  die  Politik  der  Regierung  sei  die  Frage,  ob  nicht
ein  Abkommen  zwischen  Rußland  und  Tibet  bestehe,  das  einen  für  die  englischen
  Interessen  in  Asien  gefahrvollen  Charkter  haben  könnte.  Er  persfönlich
  lege  der  Entsendung  einer  tibetanischen  Gesandtschaft  nach  St.  Petersburg
  eine  sehr  erhebliche  Wichtigkeit  bei.  Diese  Gesandtschaft  scheine  durch
Erwägungen  von  nachbarlicher  Freundschaft  allein  nicht  gerechtfertigt  zu
sein.  Rosebery  bittet  schließlich  um  Aufklärung  über  die  Beziehungen
zwischen  Rußland  und  Tibet.  Staatssekretär  des  Auswärtigen,  Marquis
        <pb n="228" />
        220  Grefbrilannien.  (März  2.  —9.)

of  Lansdowne:  Die  Regierung  wünscht,  mit  den  Tibetanern  auf  einem
besseren  nachbarlichen  Fuße  zu  stehen.  Sie  sei  der  Ansicht,  daß  die  Un—
abhängigkeit  Tibets  wiederhergestellt  werden  sollte,  und  daß,  wenn  eine
Macht  einen  vorwiegenden  Einfluß  in  Tibet  ausüben  solle,  diese  Macht
nur  Großbritannien  sein  könne.  (Beifall.)  Ob  nun  eine  Verbindung
zwischen  Rußland  und  Tibet  in  Frage  gekommen  sei  oder  nicht,  lasse  er
unerörtert,  jedenfalls  würde  es  notwendig  gewesen  sein,  Schritte  zu  tun,
um  die  tibetanische  Regierung  zur  Vernunft  zu  bringen.  Was  die  Schwierigkeiten
  für  uns  in  Tibet  noch  erhöhte,  war  nicht  so  sehr  etwas,  was
Rußland  getan  hatte,  als  das,  was  in  der  Einbildung  der  Tibetaner  die
russische  Regierung  im  Auge  haben  sollte  oder  konnte.  Die  russische  Regierung
  habe  klare  und  nach  seiner  Ansicht  zufriedenstellende  Versicherungen
über  ihre  Politik  in  Tibet  gegeben.  Er  wünsche  weder  diese  Versicherungen
in  Frage  zu  ziehen,  noch  schenke  er  den  müßigen  Gerüchten  über  die  Anwesenheit
  großer  russischer  Truppenabteilungen  Glauben,  die  von  Zeit  zu
Zeit  bei  der  Regierung  einliefen.  Die  Tibetaner,  ein  unwissendes  Volk,
seien  überzeugt,  daß  sie  auf  eine  russische  Unterstützung  rechnen  könnten.
Diese  höchst  unglückliche  falsche  Auffassung  sei  es  gewesen,  die  den  Widerstand
  der  Tibetaner  so  hartnäckig  machte  und  die  Schwierigkeiten  für  England
  so  erhöhte.  Im  Verlaufe  von  Unterredungen,  die  mehrere  Male
zwischen  ihm  (Landsdowne)  und  dem  russischen  Botschafter  stattgefunden
hätten,  sei  der  Botschafter  auf  die  großen  Vorteile  für  die  beiden  Länder
eingegangen,  die  aus  einer  besseren  Verständigung  über  die  Grenzen  an
den  zahlreichen  Punkten  der  Welt  sich  ergeben  würden,  wo  die  beiderseitigen
Interessen  in  Berührung  kämen.  Er  habe  diese  Erklärung  mit  der  Herzlichkeit
  aufgenommen,  die  sie  verdiene.  Die  Regierung  werde  auf  diese
Angelegenheit  gerne  zurückkommen  zu  einer  Zeit,  die  glücklicher  und  geeigneter
  sei  als  die  gegenwärtige.

2.  März.  (Unterhaus.)  Verluste  im  Burenkriege.

Der  Kriegsminister  gibt  folgende  Zahlen:  Offiziere:  Getötet  oder  an
Wunden  verstorben  719,  infolge  Darmentzündung  verstorben  183,  infolge
anderer  Krankheiten  123.  Unteroffiziere  und  Mannschaften:  Getötet  oder
an  Wunden  verstorben  6863,  infolge  Darmentzündung  verstorben  7807,
infolge  anderer  Krankheiten  4926.  Gesamtverluste:  20  621.

6.  März.  (London.)  Hundertjahrfeier  der  britischen  Bibelgesellschaft.

9.  März.  (Unterhaus.)  Debatte  über  Militärlasten  und

Eroberungspolitik;  Sicherung  Englands.

Abg.  Campbell-Bannermann  ((lib.):  Die  Last  der  Militärausgaben
  werde  unerträglich.  Die  erhöhten  Militärausgaben  seien  nur  auf
eine  Eroberungs=  und  Abenteuerpolitik  zurückzuführen,  welche  das  Land
schwäche.  Er  verlange  eine  Verringerung  der  Garnison  in  Südafrika  und
eine  Beschleunigung  in  der  Erledigung  der  Vorschläge  des  Ausschusses  zur
Reorganisation  des  Kriegsamts.  Premierminister  Balfour:  Die  Ausführungen
  Bannermanns  über  die  Garnisonen  in  Südafrika  würde  von
der  Burenpartei  dahin  ausgelegt  werden,  daß,  sobald  die  liberale  Partei
ans  Ruder  gelangen  sollte,  Englands  Südafrikapolitik  an  Kraft  nachlassen
würde.  (Beifall.)  Die  militärischen  Ausgaben  seien  nötig.  So  lange
unsere  Streitkräfte,  besonders  die  Flotte,  in  angemessener  Verfassung  erhalten
  bleiben,  ist  ein  planmäßiger  Einfall  in  England  ein  Traum.  Aber
die  ganze  Richtung  der  Umstände  im  Osten  geht  dahin,  uns  zu  einer  Fest-
        <pb n="229" />
        Großbritannien.  (März  15.—April  8.)  221

landsmacht  und  zum  Nachbarn  einer  anderen  großen  Militärmacht  zu
machen.  Wir  müssen  diese  Tatsache  bei  der  Aufstellung  des  Militär-Etats
erwägen.  Keiner  Regierung  würde  gestattet  sein,  die  Heeresstärke  über
einen  gewissen  Punkt  hinaus  zu  verringern.

15.  März.  Das  Unterhaus  genehmigt  einen  von  den  Iren
beantragten  Abstrich  am  Unterrichtsbudget  mit  141  gegen  131
Stimmen.  Die  Liberalen  fordern  deshalb  den  Rücktritt  des  Kabinetts.
  Die  Niederlage  der  Regierung  war  durch  schwache  Besetzung
des  Hauses  ermöglicht  worden.

17.  März.  (London.)  Der  Herzog  von  Cambridge,  geboren
26.  März  1819,  bis  1901  Oberbefehlshaber  der  Armee,  k.

18.  März.  Der  Deutsche  Kaiser  besucht  Gibraltar.

19.  März.  Bei  der  Insel  Wight  versinkt  das  200  Tonnen
große  Unterseeboot  A  1.  Die  Besatzung  von  11  Mann  ertrinkt.

21.  März.  (Parlament.)  In  beiden  Häusern  wird  über
die  Einführung  chinesischer  Arbeiter  in  Transvaal  debattiert.  Anträge,
  die  sich  gegen  die  Einführung  richten,  werden  abgelehnt.

27.  März.  (London.)  Auf  dem  Hydepark  findet  eine  Massendemonstration
  von  über  50000  Menschen  gegen  die  Einführung
von  Chinesen  in  Transvaal  statt.

8.  April.  (London.)  England  und  Frankreich  schließen  ein
Abkommen  über  Schlichtung  mehrerer  kolonialer  Streitfragen.

(Staats-Archiv  Bd.  71.)

Das  Abkommen  besteht  aus  drei  Erklärungen:  1.  über  Egypten  und
Marokko,  2.  über  die  Neufundländer  Fischereifrage  und  afrikanische  Besitzungen,
  3.  über  Siam,  Madagaskar  und  die  Neuen  Hebriden.  —  Englaud
  verspricht  an  dem  bestehenden  Zustande  in  Egypten  nichts  zu  ändern,
Frankreich  verspricht  keinen  Räumungstermin  zu  fordern.  Frankreich  verspricht
  den  politischen  Zustand  in  Marokko  nicht  zu  ändern;  England  erkennt
  an,  daß  Frankreich  als  Nachbarstaat  Marokkos  das  Recht  habe,  die
Ruhe  dort  zu  erhalten  und  dem  Sultan  im  Notfalle  bei  seinen  Verwaltungsreformen
  militärische  und  finanzielle  Hilfe  zu  leisten.  Die  vertragsmäßigen
  Rechte  beider  Mächte  sollen  in  Egypten  und  Marokko  gewahrt
bleiben.  Für  die  nächsten  30  Jahre  sollen  beide  Mächte  in  Egypten  und
Marokko  kommerziell  gleich  behandelt  werden;  nach  Ablauf  der  30  Jahre
kann  der  Vertrag  mit  einjähriger  Frist  gekündigt  werden;  wird  er  nicht
gekündigt,  läuft  er  stillschweigend  weiter  von  5  zu  5  Jahren.  England
garantiert  durch  Beitritt  zur  Konvention  vom  29.  Oktober  1888  die  freie
Schiffahrt  auf  dem  Suezkanal.  Zur  Sicherung  der  freien  Schiffahrt  in
der  Meerenge  von  Gibraltar  darf  die  marokkanische  Küste  zwischen  Melilla
und  den  Höhen  auf  dem  rechten  Ufer  des  Sebou  nicht  befestigt  werden.
Frankreich  wird  eine  Verständigung  mit  Spanien  über  Marokko  anstreben.
  —  Für  die  Neufundländer  Fischerei  verzichtet  Frankreich  auf
die  ihm  im  Artikel  XIII  des  Utrechter  Friedens  gewährten  Privilegien.
In  Senegambien  wird  eine  Grenzberichtigung  zu  Gunsten  Frankreichs
stattfinden,  sodaß  Frankreich  Barboutenda  erhält.  Die  Inselgruppe  Los
        <pb n="230" />
        222  Eseritensien.  (Aoril  9.—19,)

bei  Konagry  (nördlich  der  Nigermündung)  tritt  England  an  Frankreich  ab.
Oestlich  vom  Niger  soll  die  Grenze  genauer  feftgesetzt  werden.  —  In
Siam  bildet  der  Menam  die  Grenze  der  Einflußsphären;  beide  Mächte
wollen  siamesisches  Gebiet  nicht  annekrieren.  England  verzichtet  auf  seinen
Einspruch  gegen  die  französische  Zollgesetzgebung  in  Madagaskar.  Auf
den  neuen  Hebriden  soll  die  Rechtslage  der  Eingeborenen  gemeinsam  geregelt
  werden.

April.  Das  Abkommen  mit  Frankreich  wird  von  der  oppofitionellen
  Presse  und  einigen  konservativen  Blättern,  wie  der
„Morning  Post“,  skeptisch  aufgenommen.  Die  Vorteile  in  Egypten
und  Neufundland  wögen  die  Opfer  in  Marokko  nicht  auf.

9.  April.  Der  Deutsche  Kaiser  besucht  Malta.

14.  April.  (Unterhaus.)  In  einer  Besprechung  des  Abkommens
  mit  Frankreich  erklärt  Ministerpräsident  Balfour,  Marokko
  sei  dabei  nicht  zu  Rate  gezogen  worden;  mit  der  spanischen
Regierung  seien  Mitteilungen  ausgetauscht,  die  aber  ungeeignet
zur  Veröffentlichung  seien.

14.  April.  Im  Unterhausfe  teilt  der  Kriegsminister  mit,
daß  das  Armeekorpsschema  für  die  Heeresreform  aufgegeben  sei.

19.  April.  (Unterhaus.)  Budget.  Tee.  Tabak.

Schatzkanzler  Austen  Chamberlain  legt  das  Budget  vor.  Der
Fehlbetrag  des  abgelaufenen  Rechnungsjahres  habe  5  415000  Pfd.  Sterling
betragen.  Derselbe  sei  aus  den  verfügbaren  Beträgen  des  Schatzamtes  gedeckt
  worden,  die  letzteren  würden  durch  Realisierung  von  noch  nicht  in
Anspruch  genommenen  Regierungsobligationen  eine  Stärkung  um  eine  Million
  Pfd.  Sterling  erfahren.  Für  das  neue  Rechnungsjahr  seien  die  Ausgaben
  mit  142  880  000  Pfd.  und  die  Einnahmen  auf  Grund  der  gegenwärtigen
  Besteuerungsverhältnisse  mit  139  060  000  Pfd.  veranschlagt,  woraus
sich  wieder  ein  Fehlbetrag  von  3  820  000  Pfd.  ergeben  würde.  Er  schlage
dementsprechend  vor,  die  Einkommensteuer  um  1  Penny  auf  1  Schilll.  für
das  Pfd.  Sterling  zu  erhöhen,  wodurch  eine  Mehreinnahme  von  2  Millionen
  Pfd.  erzielt  werde.  Ferner  schlage  er  Erhöhung  des  Teezolles  um
2  Pence  pro  Pfund  vor,  woraus  ebenfalls  2  Millionen  Pfd.  Sterling  Mehreinnahme
  gewonnen  würden.  Außerdem  solle  der  Tabakzoll  folgende  Neuordnungen
  erfahren:  Es  soll  ein  besonderer  Zollsatz  von  3  Schill.  3  Pence
pro  Pfund  auf  entrippte  Blätter  eingeführt,  der  Zoll  auf  Zigarren  um
6  Pence  pro  Pfund  und  der  auf  Zigaretten  um  1  Schill.  pro  Pfund  erhöht
  werden.  Die  Feuchtigkeitsgrenze  soll  auf  32  Prozent  hinaufgesett
werden.  Ferner  sollen  Steuernachlässe  in  drei  oder  vier  verschiedenen  Abstufungen
  gewährt  werden,  durch  welche  die  britische  Tabakausfuhrindustrie
eine  Steigerung  erfahren  würde.  Der  sich  aus  diesen  Aenderungen  ergebende
  Mehreingang  werde  mit  550000  Pfd.  Sterling  angenommen.  Die
gesamten  Einnahmen  würden  nach  alledem  mit  143  610  000  Pfd.  Sterling
anzusetzen  sein.  Die  große  Welle  des  Wohlstandes,  deren  England  sich
viele  Jahre  hindurch  erfreute,  scheine  ihre  Kraft  verbraucht  zu  haben,  und
eine  Periode  minder  ertragreicher  Jahre  scheine  nunmehr  über  das  Land
zu  kommen.  Der  Wettbewerb  des  Auslandes  sei  schärfer  als  je  zuvor,  und
Absatzmärkte,  in  denen  man  Englands  Ueberlegenheit  für  sicher  ansah,  seien
        <pb n="231" />
        Groritannien.  (April  20.—Juni  1.)  223

in  zunehmendem  Maße  bedroht.  Die  Staatsschuld  belief  sich  am  31.  März
auf  762  630  000  Pfd.  Sterling,  nachdem  sie  sich  im  Laufe  des  vergangenen
Jahres  um  8149000  Pfund  verringert  habe.  Das  Haus  genehmigt  den
Tee-  und  Tabakzoll.

20.  April.  (Unterhaus.)  Bekämpfung  des  Alkohols.

Das  Haus  genehmigt  mit  314  gegen  147  Stimmen  eine  Vorlage
über  Erteilung  von  Lizenzen  für  den  Verkauf  von  berauschenden  Getränken.
Danach  soll  in  Fällen,  wo  eine  Erneuerung  der  Lizenz  infolge  der  Verneinung
  der  Bedürfnisfrage  verweigert  wird,  der  Inhaber  einer  Lizenz  aus
einem  Fonds  entschädigt  werden,  der  durch  eine  abgestufte  Steuer  auf  die
konzessionierten  Lokale  zu  bilden  ist.  Eine  Entscheidung  der  Behörden,
nach  welcher  die  Lizenz  als  unnötig  verweigert  wird,  bedarf  der  Bestätigung
durch  das  Obergericht.

21.  April.  Das  Unterhaus  genehmigt  die  Erhöhung  der
Einkommensteuer  mit  214  gegen  16  Stimmen.

23.  April.  Das  Unterhaus  genehmigt  in  zweiter  Lesung
einen  Antrag  der  Arbeiterpartei,  das  Streikpostenstehen  zu  gestatten.
Die  Regierungspartei  gibt  ihren  Mitgliedern  die  Abstimmung  darüber
  frei.

9.  Mai.  Der  „Spektator“  schreibt  über  die  Reden  des
Deutschen  Kaisers  (S.4,  76):

„Die  Reden  sind  eine  Folge  der  Isolierung,  in  der  Deutschland  sich
befindet.  Deutschland  ist  isoliert,  und  der  Deutsche  Kaiser  sucht  durch  laute
und  leidenschaftliche  Worte  diese  Tatsache  zu  verbergen,  wie  in  der  Erzählung
  der  Junge,  der  abends  über  den  Kirchhof  geht,  seine  Verlassenheit
und  Furcht  unter  Pfeifen  verbirgt.  Der  Deutsche  Kaiser  renommierte,  um
seinen  Mut  zu  beleben.  Er  möchte,  daß  die  Welt  etwas  zum  Diskutieren
hätte,  damit  ihr  keine  Zeit  bliebe  zu  bemerken,  einen  wie  tiefen  Fall  Deutschland
  in  seiner  Weltstellung  in  dem  letzten  halben  Jahre  getan  habe.  Man
bedenke,  wie  groß  dieser  Fall  gewesen  ist.“

10.  Mai.  (London.)  Der  Afrikareisende  Sir  Henry  Stanley
  f.  Geboren  28.  Januar  1841,  suchte  1871—72  den  verschollenen
  Afrikaforscher  Livingstone  auf,  erforschte  1874—77  den  oberen
Nil  und  Kongo,  durchquerte  1887—89  Zentralafrika,  wobei  er
Emin  Pascha  auffand.

18.  Mai.  Das  Unterhaus  lehnt  einen  Tadelsantrag  gegen
die  Schutzzollpläne  der  Regierung  mit  306  gegen  251  Stimmen  ab.

Ende  Mai.  Der  Bericht  der  Kommission  über  die  Reorganisation
  der  Freiwilligenarmee  schlägt  die  Einführung  der  allgemeinen
  einjährigen  Dienstpflicht  vor,  wodurch  350000  Mann
unter  Waffen  gehalten  werden  könnten.

1.  Juni.  (Unterhaus.)  Unterstaatssekretär  Percy  sagt  über
das  Abkommen  mit  Frankreich  vom  8.  April:

Was  den  Suezkanal  anbetrifft,  so  habe  sie  der  gegenwärtigen  Suezkonvention
  nur  neue  Lebenskraft  gegeben.  Die  Konvention  sei  wegen  des
        <pb n="232" />
        224  Großbritannien.  (Juni  2.  9.)

1885  seitens  Englands  gemachten  Vorbehalts  niemals  in  Kraft  getreten.
Wir  haben  jetzt  unsere  Annahme  der  Konvention  wieder  bestätigt  und  die
Bedeutung  unseres  Vorbehalts  klar  gemacht.  Wir  haben  die  Zustimmung
Frankreichs  zu  unserer  Behauptung  erhalten,  daß  wir  den  1885  übernommenen
  Verpflichtungen  treu  bleiben.  Wenn  wir  fortfahren,  gemäß  den
von  uns  aufgestellten  Grundsätzen  zu  handeln,  ist  kein  Grund  vorhanden,
anzunehmen,  daß  andere  Mächte  sich  weigern  werden,  unsere  Loyalität  bezüglich
  dieser  Verpflichtungen  anzuerkennen,  wie  es  Frankreich  getan  hat.
Der  Wunsch  beider  Parteien  während  der  ganzen  Unterhandlungen  war
nicht,  zu  sehen,  wie  wenig  sie  einander  zugestehen,  sondern  wie  weit  sie  sich
in  ihren  gegenseitigen  Ansichten  entgegenkommen  könnten.  Was  Egypten
und  Marokko  anbetrifft,  so  haben  wir  nichts  aufgegeben,  im  Gegenteil,  in
Marokko,  wo  wir  bedeutende  Opfer  zu  bringen  scheinen,  erzielen  wir  tatsächlich
  einen  bedeutenden  Gewinn.  Unsere  politischen  einzigen  Interessen
in  Marokko  sind  strategischer  Natur,  und  diese  Interessen  werden  durch  die
Konvention  noch  mehr  gesichert.  In  Egypten  hat  Frankreich  viel  aufgegeben,
  und  kein  Grund  berechtigt  zu  der  Annahme,  daß  andere  Mächte
Schwierigkeiten  erheben  werden.  Die  Regierung  hat  dem  Haufe  die  Konvention
  nicht  als  Tauschhandel,  sondern  als  eine  internationale  Urkunde
vorgelegt,  welche  denjenigen  staatspolitischen  Zweck  erreichen  wird,  den  die
Führer  beider  Parteien  Englands  zu  erreichen  wünschen.  Die  Konvention
ist  ein  großer  Schritt  nach  der  Richtung,  in  der  nach  dem  Wunsche  aller
England  gehen  soll.  Die  einzige  sichere  und  vorsichtige  Politik,  die  wir
in  Zukunft  verfolgen  können,  ist  eine  solche  der  Konzentration  und  Konsolidierung
  der  Verwaltung.  Es  ist  ein  Sieg  der  Diplomatie,  daß  die
Schwierigkeiten  so  glatt  erledigt  wurden,  und  ich  hoffe,  daß  die  Zeit  vorüber
  ist,  wo  ein  Erfolg  einer  Nation  als  notwendigerweise  nachteilig  für
eine  andere  Nation  erachtet  wurde.  Ich  hoffe  auch,  daß  die  Konvention
ein  Muster  zur  Erledigung  der  Schwierigkeiten  zwischen  England  und
anderen  Nationen  sein  wird.

2.  Juni.  Unterhaus.)  Der  Kriegsminister  lehnt  auf  eine
Anfrage  die  Vorschläge  der  Heereskommission  zur  Einführung  der
allgemeinen  Wehrpflicht  ab.

9.  Juni.  (Unterhaus.)  Debatte  über  den  Kongostaat.

Beschwerden  Englands.  (Vgl.  1903.)

Einige  Abgeordnete  besprechen  die  im  Kongostaate  vorgekommenen
Grausamkeiten  und  die  Verletzung  der  internationalen  Rechte.  Eine  internationale
  Konferenz  müsse  darüber  beraten.  Unterstaatssekretär  Earl  Perch:
Die  englische  Regierung  stimme  dem  Hause  durchaus  zu.  Ueber  die  Schritte
der  Regierung  teilt  er  mit:  In  erster  Linie  hat  die  Regierung  die  Tatsachen
  auf  ihren  Wert  hin  geprüft  und  festgestellt  in  der  Annahme,  daß
die  Kongoregierung  im  eigenen  Interesse  anerkennen  würde,  daß  sie  einen
zwingenden  Grund  für  eine  erschöpfende  Untersuchung  bilden.  In  dieser
Voraussetzung  haben  wir  uns  getäuscht;  denn  die  Kongoregierung  ließ  sich
sogar  hinreißen,  Beweggründe  kommerzieller  Eifersucht  denen  unterzuschieben,
  welche  die  Klagen  vorbrachten,  und  nannte  die  vorgebrachten
Klagen  einen  Verleumdungsfeldzug.  Demjenigen,  der  auch  nur  die  geringste
  Kenntnis  von  der  englischen  Politik  hat,  muß  der  Gedanke,  daß  wir
durch  solche  Beweggründe  in  unserem  Handeln  bestimmt  werden,  einfach
lächerlich  erscheinen.  Wir  haben  nur  mit  der  Ueberzeugung  gehandelt,  daß
die  Unterzeichnung  einer  internationalen  Konvention  die  Unterzeichner  verpflichtet,
  nach  gewissen,  festgelegten  Grundsätzen  zu  handeln,  und  sowohl
        <pb n="233" />
        Greßbritannien.  (Juni  9.)  225

dem  einzelnen  Unterzeichner  wie  allen  insgesamt  die  Verpflichtung  auferlegt,
  darauf  zu  achten,  daß  diese  Grundsätze  angewandt  werden.  (Beifall.)
Es  ist  wahr,  daß  England  nicht  den  ihm  zukommenden  Anteil  an  der
Steigerung  des  Handels  des  Kongostaates  genossen  hat,  aber  andere  Staaten
sind  in  ihrer  Wohlfahrt  sogar  mit  noch  größerer  Schnelligkeit  gestiegen,
ohne  daß  sie  bei  uns  Gefühle  kommerzieller  Eifersucht  erregte,  und  wo
unsere  Gefühle  erregt  wurden,  geschah  das,  weil  unser  Handel  durch  besondere
  Tarife  ausgeschlossen  worden  war.  (Beifall.)  Zur  Beurteilung
unserer  Politik  muß  man  insbesondere  zweierlei  in  Erwägung  ziehen:
Erstens  haben  wir  die  spezielle  Verantwortlichkeit  oder  das  Recht  ihrer
Intervention  in  Angelegenheiten  des  Kongostaates  beansprucht.  Was  die
Haltung  der  anderen  Mächte  betrifft,  so  bemerke  ich,  daß  die  italienische,
amerikanische  und  türkische  Regierung  (Heiterkeit)  sämtlich  versichert  haben,
daß  sie  unsere  Vorstellungen  in  ernste  Erwägung  ziehen  (Heiterkeit),  aber
ich  fürchte,  die  übrigen  Regierungen  hegen  die  uns  ganz  unverständliche
Ansicht,  daß  ihre  materiellen  Interessen  in  dem  Kongobecken  nicht  genügen,
um  eine  aktive  Teilnahme  zu  rechtfertigen.  Die  zweite  Erwägung  ist  die,
daß  die  Lage  durch  den  Charakter  der  letzten  Antwort  der  Kongoregierung
verändert  ist.  Letztere  versichert  uns,  daß  sie  bereit  sei,  anzuerkennen,  daß
die  Anschuldigung  Casements  einen  starken  Grund  für  eine  Untersuchung
bildet  und  daß  sie  gewillt  ist,  die  Untersuchung  zu  fördern.  Das  ist  ein
befriedigender  Beweis  dafür,  daß  unsere  Vorstellungen  nicht  ohne  Wirkung
geblieben  sind.  Die  Schritte,  welche  die  Kongoregierung  bisher  zur  Förderung
  einer  Reform  der  Verwaltung  getan  hat,  entsprächen  nicht  dem,
was  man  erwarten  könne.  Beispielsweise  sei  auf  die  Handelsrechte  Englands
  und  Europas  überhaupt  keine  Rücksicht  genommen  worden.  „Wir
sind  vollkommen  gewillt,  mit  Zustimmung  der  Mächte  unsere  eigene  Handhabung
  bezüglich  der  Konzessionen  in  unseren  Gebieten  dem  Haager  Tribunal
  zu  unterbreiten  und  befinden  uns  in  freundlichem  Meinungsaustausche
  mit  der  französischen  Regierung,  nicht  nur  zum  Zwecke  der  Regelung
  individueller  und  privater  Ansprüche  von  englischen  und  französischen
Firmen,  sondern  auch  zum  Zwecke  der  Erlangung  einer  befriedigenden  Auslegung
  der  Bedeutung  der  Freihandelsbestimmungen  in  der  Berliner  Kongoakte.
  Wenn  wir  hiermit  Erfolg  haben,  so  hoffe  ich,  daß  der  gänzlich  ungerechtfertigte
  Verdacht  der  Kongoregierung  hinsichtlich  unseres  Appells  beseitigt
  werden  wird.  Ueber  den  Charakter  und  den  Umfang  der  beabsichtigten
  Untersuchung  sind  wir  noch  immer  im  unklaren.  Wenn  sich  dieselbe
auf  die  in  dem  Bericht  des  Konsuls  Casement  enthaltenen  Anklagen  beschränken,
  oder  wenn  die  Untersuchungskommission  aus  Personen  zusammengesetzt
  sein  sollte,  die  zur  Kongoregierung  Beziehungen  haben,  würde  man
zu  derselben  kein  Vertrauen  haben  können.  Die  britische  Regierung  ist
gewillt,  die  Namen  der  Personen  und  andere  Informationen  bezüglich  der
Anklagen  zu  geben,  vorausgesetzt,  daß  hinlängliche  Sicherheit  dafür  vorhanden
  ist,  daß  auf  die  Zeugen  kein  Druck  ausgeübt  und  Vergeltung  verhindert
  wird  und  daß  die  Zusammensetzung  des  Untersuchungsausschusses
uns  vertrauenswert  erscheint.  Percy  schließt:  Der  internationale  Charakter
der  Assoziation,  die  dem  gegenwärtigen  Kongostaat  vorhergegangen  ist,  ist
lange  verschwunden.  Jetzt  ist  der  Kongostaat  in  den  Augen  unzähliger
Eingeborener  der  Mandator  Europas  und  das  einzige  Muster  christlicher
Moralität.  Was  steht  auf  dem  Spiel,  falls  diese  Stellung  mißbraucht  und
das  Vertrauen  verraten  wird?  Es  ist  dies  nicht  eine  Frage  der  Existenz
oder  der  Souveränität  eines  Staates,  sondern  eine  Frage  des  guten  Rufes
Europas  und  des  christlichen  Glaubens.  In  dieser  Ueberzeugung  haben
wir  ebensowohl  an  die  Regierungen  Europas  wie  an  die  Verwalter  des

Europäischer  Geschichtskalender.  XIV.  15
        <pb n="234" />
        226  Greßbritannien.  (Juli  1.—14.)

Kongostaates  appelliert  und  hoffen,  daß  die  Verwalter  sich  der  Untersuchung
unterziehen  werden,  die  sie  feierlich  und  öffentlich  angekündigt  haben.

1.  Juli.  (Oberhaus.)  Debatte  über  die  Anderung  des
antikatholischen  Eides  des  Königs  bei  der  Thronbesteigung.

Der  Herzog  von  Norfolk  beantragt  eine  Resolution,  worin  erklärt
wird,  daß  die  in  dem  Eide  des  Königs  bei  der  Thronbesteigung  enthaltene
Erklärung  betreffend  die  Transsubstantiation  abgeändert  werden  soll.  Earl
Jersey  beantragt  folgenden  Unterantrag:  Indem  das  Haus  wünscht,  daß
bei  der  Thronbesteigung  vom  Könige  kein  Ausdruck  verlangt  werden  soll,
der  einen  Untertanen  des  Königs  beleidigen  könne,  ist  es  der  Ansicht,  daß
nichts  geschehen  dürfe,  was  das  Bestehen  der  protestantischen  Thronfolge
gefährden  könne.  Minister  Marquis  of  Lansdowne:  Er  gebe  zu,  daß
auf  allen  Seiten  des  Hauses  der  ernstliche  Wunsch  bestehe,  daß  diese  Frage
in  passender  Weise  geregelt  werde;  er  glaube  aber  nicht,  daß  irgend  eine
Regierung  eine  Lösung  herbeiführen  könne,  wenn  die  Führer  der  öffentlichen
  Meinung  von  beiden  Parteien  nicht  nachgewiesen  haben,  daß  sie  aus
eigenem  Antriebe  die  Grundlage  zu  einer  Lösung  der  Frage  gefunden  haben.
Aus  diesen  Gründen  stimme  er  und  die  übrigen  Mitglieder  der  Regierung
für  den  Abänderungsantrag  Jersey.  Wenn  nachgewiesen  sei,  daß  es  für
eine  Kommission  ein  Gebiet  gebe,  auf  dem  eine  Untersuchung  stattfinden
könne,  so  würde  die  Regierung  es  freudig  begrüßen,  wenn  eine  solche
Untersuchung  ins  Werk  gesetzt  und  damit  ein  Streit  beendet  würde,  den
die  Regierung  wie  das  Haus  aufrichtig  bedauere.  Der  Abänderungsantrag
Jersey  wird  angenommen.

5.  Juli.  Das  Unterhaus  beschließt  auf  Antrag  der  Regierung,
  das  Schankgesetz  binnen  sechs  Tagen  zu  erledigen,  um  eine
Verschleppung  zu  verhüten.

Anfang  Juli.  Die  Regierung  zieht  einen  Gesetzentwurf  gegen
die  Einwanderung  von  mittellosen,  kranken  und  verbrecherischen
Fremden  infolge  von  Verschleppungsanträgen  der  Opposition  zurück.

10.  Juli.  (Plymouth.)  Besuch  eines  deutschen  Geschwaders
von  33  Kriegsschiffen.

12.  Juli.  (London.)  Unterzeichnung  eines  Schiedsgerichtsvertrags
  mit  Deutschland  (S.  111).

14.  Juli.  (London.)  Der  Parteitag  der  liberalen  Unionisten,
an  dem  Chamberlain  und  Lord  Lansdowne  teilnehmen,  fordert
Reform  des  Fiskalsystems  und  Anderung  des  Wahlsystems,  um
die  parlamentarische  Macht  der  irischen  Nationalisten  zu  brechen.

14.  Juli.  (Unterhaus.)  Kriegsminister  Arnold  Forster
legt  den  Plan  der  Heeresreform  dar:

Das  gegenwärtig  vorhandene  Heer  entspreche  nicht  den  eigenartigen
Bedürfnissen  des  Reiches.  England  unterhalte  in  Friedenszeiten  eine
Armee,  von  der  ein  großer  Teil  zum  Kriege  nicht  geeignet  sei,  und  die
eine  der  kostspieligsten  Maschinen  sei,  die  man  jemals  erfunden  habe.  Es
sei  notwendig,  diesem  Uebelstande  abzuhelfen.  Man  müsse  zunächst  eine
Organisation  schaffen,  welche  die  englischen  Streitkräfte  reorganisieren  könne,
        <pb n="235" />
        Greßbritannien.  (August  1.)  227

und  deshalb  habe  die  Regierung  es  für  notwendig  gehalten,  mit  der  Reorganisation
  des  Kriegsministeriums  zu  beginnen.  Das  dreijährige  Dienstsystem
  sei  unzweckmäßig.  Es  müßten  Schritte  getan  werden,  um  diesem
System  ein  Ende  zu  machen.  Auch  sei  es  notwendig,  für  eine  Beschäftigung
  der  Soldaten  nach  Schluß  ihrer  Dienstzeit  Sorge  zu  tragen.  Der
Minister  weist  auf  den  unbefriedigenden  Zustand  der  Miliz  hin  und  gibt
dem  Wunsche  Ausdruck,  die  Heeresausgaben  herabzusetzen.  England  habe
gegenwärtig  eine  Streitmacht  von  1070000  Mann  ausschließlich  der  Kolonialtruppen
  und  der  Truppen  der  indischen  Fürsten.  Ob  das  Haus
glaube,  daß  diese  ungeheueren  Streitkräfte  für  eine  Inselmacht  notwendig
seien?  er  glaube  es  nicht.  (Beifall.)  Der  Redner  erklärt  sich  gegen  das
Konskriptionssystem  und  weist  darauf  hin,  daß  durch  die  Annahme  derselben
  eine  weitere  Ausgabe  von  25  900000  Pfd.  Sterling  jährlich  herbeigeführt
  werde.  England  unterhalte  52  Bataillone  in  Indien  und  37  in
den  übrigen  Kolonien.  Hoffentlich  werde  eine  Zeit  kommen,  wo  man  einen
Teil  derselben  aus  den  Kolonien  werde  zurückziehen  können.  Die  Regierung
  sei  der  Ansicht,  daß  eine  so  große  Armee  für  die  Landesverteidigung
nicht  erforderlich  sei  und  schlage  daher  vor,  das  Heer  um  die  14  Linienbataillone
  zu  vermindern,  die  in  den  letzten  vier  Jahren  geschaffen  worden
seien.  Er  macht  den  Vorschlag,  auch  fünf  Garnisonregimenter  aufzulösen.
Die  Armee  solle  in  zwei  Teile  geteilt  werden.  Eine  gewisse  Anzahl  Bataillone
  werde  in  England  behalten  werden;  diese  würden  auf  eine  Stärke
von  500  Mann  herabgesetzt  werden,  von  denen  100  Mann  für  den  „allgemeinen
  Dienst“  und  400  für  den  „kurzen  Dienst“  bestimmt  sein  würden.
Diese  würden  zwei  Jahre  bei  der  Fahne  dienen  und  sechs  Jahre  der  Reserve
  angehören.  Auch  solle  ein  Reserveoffizierstand  geschaffen  werden.  Das
dreijährige  Dienstsystem  solle  abgeschafft  werden;  dagegen  sollten  Ergänzungsdepots
  errichtet  werden,  die  Ersatzdetachements  für  die  Kolonien  liefern
sollen.  Die  Dienstzeit  für  den  allgemeinen  Dienst  solle  sechs  Monate  im
Depot  und  acht  Jahre  sechs  Monate  bei  der  Fahne  betragen.  Die  Zahl
der  Kavallerieregimenter  zu  ändern  sei  nicht  vorgesehen;  das  sogenannte
Linked  Battalion-System  solle  abgeschafft  werden.  Was  die  englische  Miliz
anbetreffe,  so  glaube  er,  daß  es  das  beste  sei,  dem  Kriegsminister  carte
blanche  zu  geben,  70  Bataillone  der  besten  Miliz  zu  nehmen  und,  wo  es
wünschenswert  sei,  immer  zwei  Bataillone  zu  einem  zu  verschmelzen  und
sie  mit  den  territorialen  Bataillonen  der  Linie  zu  verbinden.  Man  sage
indes,  daß  dies  nicht  tunlich  sei;  kein  Minister  könne  eine  solche  Aenderung,
wie  angedeutet,  durchführen,  wenn  er  nicht  den  guten  Willen  des  Parlaments
  und  der  Nation  auf  seiner  Seite  habe.  Die  Freiwilligen  sollen  auf
200  000  Mann  vermindert  werden,  aber  umfassendere  Unterstützung  als
bisher  von  der  Regierung  erhalten  und  zu  einer  Streitmacht  von  wirklicher
  Schlagfertigkeit  gemacht  werden.

1.  August.  Bericht  der  Kommission  zur  Untersuchung  der
Degenerierung  der  englischen  Nation.  (Vgl.  1903  S.  259.)

Die  „Kölnische  Zeitung“  schreibt  darüber:  „Derselbe  ist  in  mancher
Beziehung  günstiger  ausgefallen,  als  man  erwartet  hatte,  aber  immerhin
zeigt  er,  daß  die  in  Frage  stehenden  Verhältnisse  sehr  viel  zu  wünschen
übrig  lassen,  und  daß  schnell  etwas  geschehen  muß,  wenn  man  vermeiden
will,  daß  die  teilweise  geradezu  schrecklichen  Zustände  nicht  noch  schlimmer
werden.  Zunächst  hat  die  Kommission  über  allen  Zweifel  festgestellt,  daß
tatsächlich  die  Degenerierung  in  den  unteren  Klassen  der  Bevölkerung  eine
außerordentlich  große  ist,  und  daß  die  Militärbehörden  vollständig  recht
haben,  wenn  sie  behaupten,  daß  sie  kaum  mehr  Leute  bekommen  können,

15*
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        228  Grofbritannien.  (August  1.)

die  gesund  und  stark  genug  sind,  um  Militärdienst  zu  tun.  Dagegen
leugnet  die  Kommission,  daß  die  Degenerierung  in  so  außerordentlichem
Maße  zunehme,  wie  neuerdings  behauptet  werde,  und  ist  der  Ansicht,  daß
die  Verhältnisse  seit  Jahren  schon  gleich  seien  und  gleich  blieben,  eine  Behauptung,
  die  übrigens  von  verschiedenen  Seiten  und  unter  anderem  auch
von  Leuten,  die  über  die  einschlägigen  Verhältnisse  orientiert  sein  sollten,
energisch  bestritten  wird.  Die  Kommission  meint  festgestellt  zu  haben,  daß
80  bis  85  Prozent  der  Kinder  gesund  geboren  werden.  Anderseits  stellte
sie  fest,  daß  40  bis  60  Prozent  der  Leute,  die  sich  zum  Militärdienst  melden,
  dienstunfähig  sind.  Das  ist  also  ein  Beweis  dafür,  daß  die  Gesundheit
  während  der  jugendlichen  Jahre  außerordentlich  leidet.  Zu  beachten
ist  dabei,  daß  sich  zum  Militärdienst  meist  nur  Leute  melden,  die  zu  den
ärmsten  Klassen  der  Bevölkerung  gehören.  Schwächlinge,  Geisteskranke
oder  wenigstens  geistig  Schwache  sind  unter  den  Armen  häufig,  besonders,
wie  der  Bericht  ausdrücklich  hervorhebt,  in  den  großen  Städten.  Als  Ursachen
  dafür  werden  mangelhafte  Wohnungsverhältnisse  und  übermäßiger
Alkoholgenuß  bezeichnet.  Dazu  kommen  Trägheit,  Mangel  an  Energie,
schlechte  Wirtschaft  seitens  der  Frauen,  besonders  schlechte  Küche,  und  Vernachlässigung
  der  Pflichten,  die  Eltern  ihren  Kindern  gegenüber  haben.
Die  letzteren  werden  von  der  unteren  Bevölkerung,  wie  der  Bericht  sagt,
in  Bezug  auf  Nahrung,  Kleidung  und  Schlaf  so  schlecht  behandelt,  daß
man  die  Behandlung  in  vielen  Fällen  nur  als  unmenschlich  bezeichnen
könne.  Die  Kommission  verlangt,  daß  die  Behörden  rücksichtslos  gegen  die
Uebervölkerung  in  einzelnen  Stadtbezirken  einschreiten  und  unter  keinen
Umständen  dulden,  daß  Leute  unter  so  ungesunden  Verhältnissen  leben,
wie  das  bisher  geschieht.  Der  Staat  solle  Leute,  die  ihre  Kinder  nicht
anständig  aufzubringen  verständen,  einfach  in  Arbeitskolonien  unterbringen,
ihnen  die  Kinder  wegnehmen  und  sie  in  öffentlichen  Anstalten  unterbringen
lassen.  Uebrigens  ist  die  Kommission  zu  dem  Resultat  gekommen,  daß  die
Frauen  den  ungesunden  Verhältnissen  besser  zu  widerstehen  vermögen,  als
die  Männer,  und  daß  dadurch  das  Umsichgreifen  der  Degenerierung  bis
zu  einem  gewissen  Grade  verlangsamt  wird.  Um  dem  übermäßigen  Alkoholgenuß
  entgegenzuarbeiten,  verlangt  die  Kommission,  daß  schon  den  Kindern
  in  der  Schule  die  schrecklichen  Folgen  des  Alkoholgenusses  klar  gemacht
  werden  sollen.  Im  übrigen  ist  die  Kommission  der  Ansicht,  daß,
wenn  die  Wohnungsverhältnisse  gebessert  werden,  auch  die  Trunksucht  nachlassen
  würde.  Durchaus  notwendig  sei  es,  daß  den  Frauen  die  Grundbegriffe
  eines  gesunden  Kochens  beigebracht  würden.  Dann  verlangt  der
Bericht,  daß  der  Staat  eine  besondere  Kontrolle  über  die  Nahrungsmittel
ausübe  und  dafür  sorge,  daß  nur  gesunde  Lebensmittel  an  das  Volk  verkauft
  würden.  Es  wird  daran  erinnert,  daß  das  alte  englische  Sprichwort,
Gott  schickt  uns  die  Nahrungsmittel  und  der  Teufel  die  Köche,  in  der  niederen
  Klasse  der  englischen  Bevölkerung  nur  allzu  wahr  erscheine.  Die
Frauen  verständen  weder,  gutes  Essen  zu  kaufen,  noch  es  zuzubereiten.
Die  Kommission  meint,  daß  die  arbeitende  Klasse  nicht  nur  billiger,  sondern
  auch  besser  leben  könne,  wenn  die  Frauen  etwas  mehr  von  der  Wirtschaft
  verständen;  darum  solle  man  den  Mädchen  eine  gewisse  Ausbildung
im  Führen  der  Wirtschaft  beibringen.  Endlich  wird  behauptet,  daß  sehr
viele  Leute,  welche  die  Mittel  hätten,  aus  Sparsamkeit  am  unrechten  Ort
zu  schlecht  äßen.  Für  den  Schutz  der  Knaben  wird  vorgeschlagen,  daß  es
verboten  werde,  Tabak  an  Knaben  unter  einem  gewissen  Alter  zu  verkaufen.
Dann  sollen  Spiele  für  Schulkinder  in  der  frischen  Luft  veranstaltet
werden.  Ferner  sollen  Turnhallen  für  die  Knaben  eingerichtet  werden;
auch  sollen  Klubs  unterstützt  werden,  deren  Zweck  ist,  eine  gewisse  mili-
        <pb n="237" />
        Großbritannien.  (August  11.)  229

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tärische  Ausbildung  den  Knaben  zukommen  zu  lassen.  Endlich  wird  vorgeschlagen,
  eine  genauere  Kontrolle  über  die  Gesundheitszustände  der  ärmeren
Bevölkerung,  besonders  unter  den  Kindern,  einzuführen.

August.  (Schottland.)  Streit  um  Kirchengut.

Die  Generalversammlung  der  Freien  Kirche  von  Schottland  beschließt
mit  einer  Majorität  von  643  gegen  27  Stimmen,  die  Vereinigte  presbyterianische
  Kirche  in  ihren  Verband  aufzunehmen.  Von  den  Geistlichen  der
letztgenannten  Kirche  weigern  sich  24  Landpfarrer  des  schottischen  Hochlandes,
  der  Freien  Kirche  von  Schottland  beizutreten.  Sie  behaupten,  die
Vertreter  der  wahren  Freien  Kirche  zu  sein  und  beanspruchen  das  Recht,
deren  Fonds  und  Eigentum  zu  verwalten.  Die  schottischen  Gerichte  entscheiden
  gegen  die  24  Geistlichen,  die  darauf  an  das  Gericht  des  Hauses
der  Lords  appellieren  und  dieses  entscheidet  mit  fünf  gegen  zwei  Stimmen
in  letzter  Instanz  zu  ihren  Gunsten  (1.  August).  Hierdurch  werden  1100
Pastoren  in  Schottland  obdachlos  und  kirchenlos,  während  24  Geistlichen
die  Verfügung  über  das  Kirchengut  im  Werte  von  200  Millionen  Mark
zuerkannt  wird.  —  Das  Urteil,  das  am  1.  Oktober  in  Kraft  treten  soll,
erregt  in  Schottland  große  Unzufriedenheit.

11.  August.  (Oberhaus.)  Debatte  über  die  Behandlung

neutraler  Schiffe  durch  Rußland.

Auf  eine  Anfrage  erklärt  Minister  des  Auswärtigen  Marquis  of
Lansdowne:  Die  russische  Regierung  hat  bei  Beginn  des  Krieges  ein
Reglement  über  diese  Frage  erlassen  und  ohne  Zweifel  hat  dies  Reglement
die  bisher  von  England  und  den  meisten  anderen  Ländern  angenommene
Auslegung  der  Konterbande  in  sehr  großem  Maße  erweitert.  Die  russische
Auslegung  umfaßte  eine  Anzahl  Artikel,  die  wir  natürlich  grundsätzlich  als
unbedenklich  betrachten,  und  diese  erweiterte  Auslegung  war  von  einer  amtlichen
  Erklärung  begleitet,  daß  die  gesamten  im  Reglement  6  aufgezählten
Artikel  nicht  nur  als  Kriegskonterbande,  sondern  als  bedingungslose  Konterbande
  zu  betrachten  sind.  Die  Artikel,  die  dies  besonders  berühren,  sind
in  den  Unterabschnitten  8  und  10  aufgeführt.  Unterabschnitt  8  nennt  jede
Art  von  Feuerungsmaterial,  wie  Kohlen,  Naphtha,  Spiritus  u.  s.  w.  Unterabschnitt
  14  führt  im  allgemeinen  alles  auf,  was  zur  Führung  des  Seeoder
  Landkrieges  bestimmt  ist,  wie  auch  Reis,  Mundvorräte,  Pferde,  Lasttiere
  und  andere  Tiere,  die  für  Kriegszwecke  gebraucht  werden  können,
wenn  diese  Dinge  auf  Rechnung  des  Feindes  befördert  werden  oder  für
ihn  bestimmt  sind.  Dieses  Reglement  an  und  für  sich,  ohne  Angabe,  daß
alle  diese  Artikel  als  bedingungslose  Konterbande  betrachtet  werden,  würde
keine  so  ernste  Sache  gewesen  sein.  Aber  indem  wir  das  Reglement  zusammen
  mit  der  amtlichen  Erklärung  in  Betracht  zogen,  schien  es  uns
eine  Sache  von  solcher  Wichtigkeit,  daß  wir  es  als  Pflicht  ansahen,  die
Aufmerksamkeit  der  russischen  Regierung  auf  die  Schwere  der  Frage  zu
lenken.  Wir  wiesen  besonders  auf  die  Anführung  der  Mundvorräte  in  den
Artikeln  über  die  bedingungslose  Konterbande  hin,  wobei  England  sehr
bedeutend  interessiert  ist,  und  hoben  hervor,  daß  wir  uns  verpflichtet
fühlen,  uns  unser  Recht  vorzubehalten,  indem  wir  sofort  gegen  die  Lehre
Einspruch  erhoben,  daß  den  Kriegführenden  die  Entscheidung  darüber  zustehe,
  daß  gewisse  Artikel  ohne  weiteres  und  ohne  Rücksicht  auf  die  guten
Rechte  Neutraler  als  Kriegskonterbande  zu  betrachten  sind.  Wir  führten
ferner  aus,  daß  wir  uns  nicht  gebunden  erachten  könnten,  eine  Entscheidung
  irgend  eines  Prisengerichtes  als  gültig  anzuerkennen,  die  jenes  Recht
oder  die  anderweitig  anerkannten  Grundsätze  des  Völkerrechtes  verletze.
        <pb n="238" />
        230  Greßbritannien.  (August  11.  16.)

Uns  ist  zu  verstehen  gegeben  worden,  daß  es  nach  Ansicht  der  russischen
Regierung  innerhalb  des  Rechts  der  Kriegführenden  liegt,  ein  weggenom—
menes  neutrales  Schiff  zu  zerstören,  wenn  es  Konterbande  an  Bord  hat.
Das  ist  eine  Ansicht,  die  die  englische  Regierung  nie  angenommen  hat.  Sie
ist  sicherlich  auch  von  den  Vereinigten  Staaten  nicht  angenommen  worden.
Daher  sind  wir  überhaupt  außerstande  zuzugeben,  daß  das  Versenken  des
Knight  Commander  im  Hinblick  auf  das  Völkerrecht  zu  rechtfertigen  ist.
Der  Knight  Commander  wartet  jetzt  nach  der  Verurteilung  durch  das
Prisengericht  in  Wladiwostok  die  Verhandlung  des  Berufsgerichts  in
St.  Petersburg  ab.  Wenn  dieses  die  Entscheidung  jenes  Gerichts  umstößt,
  so  würde  man  sich  dessen  freuen  können;  aber  ob  dem  so  ist  oder
nicht,  wir  sind  jedenfalls  außerstande  zuzugeben,  daß  das  Vorgehen  jener
Prisengerichte  irgendwelche  Gültigkeit  hat,  soweit  der  besondere  Fall  des
Knight  Commander  in  Betracht  kommt..  Die  Maßregel,  neutrale  Schiffe
in  den  Grund  zu  bohren,  kann  nicht  verfehlen,  auf  unsern  Handel  eine
höchst  nachteilige  Wirkung  auszuüben.  Ich  habe  aber  den  Eindruck,  daß
trotz  dieser  unliebsamen  Zwischenfälle  beide  Regierungen  wirklich  bemüht
sein  werden,  ein  billiges  Mittel  zur  Lösung  der  Schwierigkeiten  zu  entdecken.
  Ich  freue  mich  erklären  zu  können,  daß,  obwohl  der  Schriftwechsel
noch  fortdauert  und  obwohl  ich  außerstande  bin,  irgend  etwas  mitzuteilen,
was  als  entschiedene  Lösung  der  Frage  angesehen  werden  kann,  die  Sprache
der  russischen  Regierung  uns  zu  hoffen  berechtigt,  daß  diese  Handlungen
der  Zerstörung  neutraler  Prisen  wahrscheinlich  nicht  wiederholt  werden.
Obwohl  ich  nicht  bezweifle,  daß  die  russische  Regierung  behaupten  wird,
daß  ihr  im  Grundsatz  ein  solches  Recht  zustehe,  hoffe  ich  doch,  daß,  wenn
wir  diese  Frage  gründlicher  nach  allen  ihren  Gesichtspunkten  erörtert  haben
werden,  wir  finden  dürften,  daß  sich  auch  in  der  Konterbandefrage  ein
billiges  und  freundliches  Abkommen  erzielen  läßt.

11.  August.  (London.)  England  schließt  mit  Schweden  und
Norwegen  einen  Schiedsgerichtsvertrag.

15.  August.  Der  König  schließt  das  Parlament.  In  der
Thronrede  heißt  es  über  die  auswärtigen  Fragen:

Bei  dem  Ausbruch  des  Krieges  erließ  Ich  eine  Proklamation,  in
welcher  Ich  Meine  Neutralität  erklärt  und  allen  Untertanen  die  genaue
Beobachtung  derselben  zur  Pflicht  gemacht  habe.  Wichtige  Fragen  bezüglich
  der  Behandlung  des  neutralen  Handels  durch  die  Kriegführenden
haben  sich  in  Verbindung  mit  dem  Kriege  erhoben.  Die  Streitfragen,  die
sich  ergeben  haben,  und  die  für  Mein  Reich  von  der  größten  Wichtigkeit
sind,  werden,  wie  Ich  vertraue,  freundschaftlich  geregelt  werden,  ohne  Schädigung
  der  ausgedehnten  Handelsinteressen  des  Landes.  Die  Regierung
wird  tatkräftig  Meine  Untertanen  unterstützen  bei  der  Ausübung  der  Rechte,
die,  als  den  Neutralen  zustehend,  von  dem  Völkerrecht  anerkannt  werden.
Die  Beziehungen  zu  den  auswärtigen  Mächten  sind  andauernd  zufriedenstellend.
  Ich  habe  dem  König  von  Dänemark  in  Kopenhagen  und  dem
Kaiser  Wilhelm  in  Kiel  einen  Besuch  abgestattet.  Meine  Aufnahme  war
in  beiden  Fällen  sehr  herzlich.  Die  Verträge,  welche  zwischen  der  Regierung
  und  der  französischen  Regierung  zur  Lösung  einer  Reihe  von  Fragen,
die  die  Interessen  beider  Länder  in  den  anderen  Teilen  der  Welt  berühren,
abgeschlossen  worden  sind,  werden  in  Anbetracht  des  Umstandes,  daß  sie
die  Bande  der  Freundschaft  wesentlich  verstärken,  als  hocherfreulich  bezeichnet
  werden  können,  da  sie  die  französischen  Bürger  und  unser  Volk
einander  näher  bringen.  Es  sind  Verträge  bezüglich  gewisser  Kategorien
        <pb n="239" />
        Greßjbritaunien.  (September  1.)  231

von  Schiedsgerichtsfragen  mit  Italien,  Spanien  und  Deutschland  abgeschlossen
  worden.  Der  Plan  für  die  Reorganisserung  der  makedonischen
Gendarmerie  verspricht  ein  befriedigendes  Ergebnis.  Die  politische  Mission
nach  Tibet  begegnete  bei  ihrem  Vordringen  einigem  Widerstand.  Das  inzwischen
  erfolgte  glückliche  Eintreffen  der  Mission  in  Lhassa  gewährt  Mir
eine  große  Befriedigung  und  rechtfertigt  das  höchste  Vertrauen  auf  die
Offiziere  und  die  Mannschaften,  die  bei  dem  Unternehmen  Verwendung
fanden  und  die  nur  eine  kleine  Truppe  bildeten.  Ich  hoffe  zuversichtlich,
daß  mit  Tibet  Bedingungen  werden  vereinbart  werden,  welche  den  Handel
erleichtern  und  der  Möglichkeit  von  Mißhelligkeiten  an  der  nördlichen
Grenze  des  Indischen  Reiches  ein  Ende  bereiten.

August.  September.  Die  Presse  über  Deutschland.

Die  „Fortnightly  Review“  bringt  einen  Aufsatz  mit  der  Ueberschrift
„Die  neue  Intrige.  Eine  Warnung.“.  Es  wird  hier  zu  beweisen  gesucht,
daß  die  größte  Gefahr,  welche  dem  britischen  Reiche  drohe,  in  der  deutschen
Flottenvermehrung  bestehe.  Weiter  wird  gesagt:  „In  keinem  Falle  können
britische  Interessen  durch  die  Förderung  deutscher  Interessen  gewinnen.
Wer  sich  dies  im  Gedächtnis  hält,  wird  immer  im  stande  sein,  die  Entwicklung
  der  Dinge  auf  dem  Gebiete  der  auswärtigen  Politik  richtig  zu
beurteilen.  Wir  müssen  zwischen  Frankreich  und  Deutschland  wählen.
Unsere  gegenwärtigen  Beziehungen  mit  der  Republik  sind  mit  engeren
Beziehungen  zu  Deutschland  unvereinbar.  Wenn  wohl  beraten,  wird  die
britische  Politik  im  Vereine  mit  Paris  ihren  Schutz  gegen  das  diplomatische
  Stauwasser  suchen,  das  sich  infolge  des  Krieges  im  fernen  Osten  einstellen
  wird.“

Die  „National  Review“  schreibt:  „Man  darf  nicht  vergessen,  daß
Deutschlands  Hauptprojekt  gerichtet  ist  auf  die  Absorbierung  Hollands  durch
Aufnahme  in  das  Deutsche  Reich  ..  Die  Rheinmündung  zu  gewinnen,
das  Volk  der  Niederlande  wirtschaftlich  und  politisch  mit  dem  Reiche  zu
verbinden,  ist  ein  von  fast  allen  deutschen  Publizisten  offen  eingestandener
Plan.  Auch  die  Holländer  zeigen  sich  der  Idee  allmählich  etwas  zugänglicher.
  .  Die  Ehe  der  Königin  Wilhelmina  mit  einem  deutschen
Prinzen  brachte  die  beiden  Länder  einander  näher,  und  der  Burenkrieg,
der  Engländer  und  Holländer  entzweite,  verstärkte  den  deutschen  Einfluß.
Die  Deutschen  hoffen,  daß,  wenn  ihr  Flottenprogramm  ausgeführt  ist  und
sie  in  der  Nordsee  eine  herrschende  Stellung  einnehmen,  Holland  sich  dann
zu  einer  Marinekonvention  mit  Deutschland  werde  drängen  lassen.“

Der  „Standard“  tadelt  die  Angriffe  auf  Deutschland,  weil  in  Deutschland
  die  englandfeindliche  Stimmung  abnehme.

1.  September.  Earl  Grey,  Unterstaatssekretär  des  Auswärtigen
  im  Kabinett  Rosebery,  wird  zum  Generalgouverneur  von
Kanada  ernannt.

September.  Die  konservative  Presse  begrüßt  den  Vertrag
mit  Tibet  mit  Genugtuung,  die  „Daily  News“  und  andere  liberale
Blätter  verurteilen  ihn  als  einen  Rechtsbruch  gegen  China.  Die
Expedition  stehe  auf  derselben  Stufe  wie  Jamesons  Einfall  in
Transvaal.

September.  In  Lancashire  finden  lebhafte  Unruhen  statt.
        <pb n="240" />
        232  Grofbritannien.  (September  —  Oktober  20.)

September.  (Irland.)  Forderungen  der  Irish  Reform
Association.

Sie  fordert  die  Bildung  einer  Finanzbehörde,  der  die  Erledigung
sämtlicher  Finanzfragen  zufallen  soll  und  die  für  die  Verwendung  der
irischen  Steuern  verantwortlich  sein  würde.  Dieser  Rat  soll  aus  zwölf
erwählten  und  zwölf  ernannten  Mitgliedern  bestehen,  einschließlich  des
ersten  Sekretärs  für  Irland.  Das  Ganze  soll  unter  dem  Vizekönig  als
Präsident  stehen.  Zweitens  fordert  sie  die  Einführung  einer  gesetzgebenden
Körperschaft,  die  sich  mit  den  rein  irischen  Fragen  zu  beschäftigen  haben
würde.  Insbesondere  soll  dieses  Lokalparlament  das  Londoner  Parlament
von  einer  großen  Menge  Arbeit  befreien.

1.  Oktober.  (London.)  Der  Führer  der  Liberalen,  Sir
William  Harcourt,  f.  Geboren  14.  Oktober  1827,  Unterhausmitglied
  seit  1868,  Mitglied  der  Regierung  zum  ersten  Male  1873,
im  letzten  liberalen  Kabinett  Führer  des  Unterhauses.

Oktober.  Es  wird  viel  über  Arbeitslofigkeit  geklagt.

Oktober.  Balfour  und  Chamberlain  über  die  künftige  Handelspolitik.


Ministerpräsident  Balfour  bespricht  im  konservativen  Klub  in  Edinburg
  die  fiskalische  Frage;  er  erklärt,  er  sei  ein  Freihändler  und  würde
nicht  an  der  Spitze  der  unionistischen  Partei  bleiben,  wenn  diese  sich  für
eine  Schutzzollpolitik  entscheiden  sollte,  wie  sie  der  ehemalige  Kolonial--sekretär
  befürworte.  Er  wolle  eine  Konferenz  berufen,  an  welcher  sich
außer  dem  vereinigten  Königreich  auch  Indien  und  die  großen,  sich  selbst
regierenden  Kolonien  beteiligen  sollten.  Auf  diese  Art  werde  man  endlich
einmal  darüber  ins  klare  kommen,  ob  die  Kolonien  den  Wunsch  nach
einem  engeren  Zusammenschluß  mit  dem  Reich  auf  wirtschaftlichem  Gebiete
haben.  —  Chamberlain  antwortet  hierauf  in  Luton  (5.  Oktober),  daß  er
gar  nicht  daran  denke,  eine  Schutzzollpolitik,  wie  sie  vor  50  Jahren  betrieben
  worden  sei,  zu  befürworten,  ebensowenig  aber  einen  Freihandel,
wie  er  damals  verstanden  wurde.  Der  Konferenzvorschlag  sei  ein  großer
Fortschritt  der  unionistischen  Partei  auf  dem  Wege  zur  Verwirklichun
des  großen  Gedankens  der  Reichseinheit.  Werde  er  verwirklicht,  so  sei
England  von  einer  großen  Gefahr  befreit,  daß  nämlich  jene  Kolonien  infolge
  der  Nichterfüllung  ihrer  Wünsche  den  Fremden  in  die  Arme  getrieben

werden.  Aber  neben  Indien  und  den  selbständigen  Kolonien  müßten  auch
die  Kronkolonien  vertreten  sein.

20.  Oktober.  Eine  Armeeverordnung  bestimmt,  daß  die  Mannschaften
  der  Linieninfanterie  9  Jahre  bei  der  Fahne  und  3  in  der
Reserve  zu  dienen  haben.

Oktober.  In  Wales  entsteht  unter  den  Bergleuten  eine
religibse  Bewegung,  die  den  Arbeitsbetrieb  gefährdet.

Oktober.  Beschießung  englischer  Fischerboote  an  der  Doggerbank
  durch  die  russische  baltische  Flotte  (vgl.  Rußland).  —  Regierung
  und  Presse  darüber.

Die  englische  Presse  richtet  die  schärfsten  Angriffe  gegen  die  Führung
der  baltischen  Flotte  und  die  russische  Regierung  und  fordert,  daß  durch
        <pb n="241" />
        Greßbritannien.  (Oktober.)  233

Ultimatum  eine  eklatante  Genugtuung  gefordert  werde.  Die  balltische
Flotte  bedeute  bei  ihrer  unfähigen  Führung  eine  Gefahr  für  alle  handeltreibenden
  Nationen  und  müsse  zurückgerufen  werden;  die  schuldigen  Offiziere
  müßten  bestraft  werden.  Mehrere  Tage  wiederholen  alle  größeren
Blätter,  daß  ein  Krieg  schwer  zu  vermeiden  sei.

Die  Regierung  läßt  in  den  Häfen  kriegerische  Vorbereitungen  treffen
und  erläßt  einen  vorläufigen  Befehl  zur  gegenseitigen  Unterstützung  und
zum  Zusammenwirken  im  Kanal  an  das  Mittelmeer--Geschwader,  sowie  an
die  Flotte  der  heimischen  Gewässer,  das  Geschwader  des  westlichen  Stillen
Ozeans  soll  sich  bei  Esquimoult  sammeln.  —  Am  28.  Oktober  erklärt
Ministerpräsident  Balfour  in  einer  Rede  in  Southampton:  „Die  russische
Flotte  befand  sich  30  Meilen  außerhalb  der  Route,  die  sie  hätte  verfolgen
müssen.  Es  ist  absurd,  anzunehmen,  daß  der  Kommandant  der  angeblichen
Torpedoboote  zum  Angriff  auf  die  Russen  eine  Stellung  inmitten  der
Fischerflottille  gewählt  haben  sollte.  Nein,  es  war  kein  japanisches  Schiff
da;  das  nächste  war  14000  Seemeilen  von  jener  Stätte  entfernt.  Man
kann  sich  keinen  Augenblick  denken,  daß  längs  der  ganzen  Handelsstraße
von  St.  Petersburg  nach  Wladiwostok  der  Admiral  einer  anderen  Macht
nach  solchen  Ereignissen  sollte  vorbeifahren  können,  ohne  gestellt,  ohne  interpelliert,
  ohne  bestraft  zu  werden.  Ist  das  eine  Situation,  die  ein  neutrales
  Land  wie  England  ertragen  könnte?  Der  Handel  der  zivilisierten
Länder  muß  seinen  Fortgang  nehmen,  ohne  daß  ihm  Hindernisse  in  den
Weg  gelegt  werden.  Die  von  dem  russischen  Admiral  erzählte  Geschichte
ist  reines  Phantasiegebilde;  das  wird  sich  klar  wie  der  Tag  aus  der  Untersuchung
  ergeben,  zu  der  Kaiser  Nikolaus  bereitwilligst  seine  Zustimmung
gegeben  hat.  Die  russische  Regierung  hat  sich  keinen  Augenblick  den  Ernst
der  Krisis  verhehlt,  und  sie  hat  getan,  was  sie  tun  konnte,  um  die  Krisis
abzuschwächen.  Aber  die  russische  Diplomatie  ist  langsam  in  ihren  Bewegungen.
  Ich  glaube  sagen  zu  können,  daß  Schwierigkeiten  bestanden
haben,  die  aber  nun  überwunden  sind.  Der  Krieg  wird  ohne  Unehre  für
uns  vermieden  werden.  Zwei  verschiedene  Darstellungen  sind  über  den
Vorfall  gegeben  worden,  und  es  hat  sich  ergeben,  daß  die  Angelegenheit
einer  unparteiischen  internationalen  Untersuchung  unterzogen  werden  soll.
Ich  hoffe,  daß  die  russischen  Vertreter  bei  dieser  Untersuchung  zugegen  sein
werden.  Wir  haben  unsere  Pflichten  als  Neutrale  peinlich  erfüllt.  Die
Idee,  daß  die  Fischerflotte  sich  auf  Feindseligkeiten  eingelassen  oder  daß
ein  Angriff  durch  Torpedoboote  stattgefunden  habe,  kann  nur  mit  Lächeln
aufgenommen  werden.“  Niemals  habe  jemand  an  die  Möglichkeit  eines
solchen  tragischen  Ereignisses  gedacht,  sonst  wäre  ja  eine  kriegführende  Flotte
eine  Geißel,  gegen  welche  sich  die  Neutralen  verbünden  müßten,  und  man
müßte  auf  jede  Flotte,  die  ihre  Pflichten  so  auffaßte  wie  der  russische  Admiral
  Jagd  machen  und  sie  vernichten.  Er  freue  sich,  daß  auch  die  russische
Regierung  diese  Auffassung  der  Sachlage  teile.  Rußland  sprach,  sobald  es
von  der  Angelegenheit  erfuhr,  sofort  sein  tiefes  Bedauern  aus.  Kaiser
Nikolaus  telegraphierte  in  diesem  Sinne  an  König  Eduard.  Die  russische
Regierung  versprach  auch  reichlichste  Entschädigungen.  Sie  hat  ferner  angeordnet,
  daß  der  an  der  Affäre  beteiligte  Teil  des  baltischen  Geschwaders
in  Vigo  zurückgehalten  werde,  und  daß  die  verantwortlichen  Offiziere  sowie
diejenigen,  die  Zeugen  der  Vorgänge  gewesen  sind,  nicht  nach  Ostasien  gehen
sollen.  Eine  Untersuchung  wird  vorgenommen.  Die  russische,  sowie  die
englische  Regierung  sind  übereingekommen,  einer  internationalen  Kommission,
wie  sie  von  der  Haager  Konvention  vorgesehen  ist,  die  Aufgabe  anzuvertrauen,
  die  Tatsachen  festzustellen.  Alle  Personen,  die  dieses  Tribunal  für
schuldig  finden  wird,  werden  verurteilt  und  angemessen  bestraft  werden.
        <pb n="242" />
        234  Greßjbritannien.  (November  Anfang.  9.)

Die  russische  Regierung  hat  bei  der  Affäre  bewiesen,  daß  sie  wünscht,  daß
Wahrheit  und  Gerechtigkeit  obwalten  sollen.  England  habe  nichts  verlangt,
  als  was  es  selbst  an  Rußlands  Stelle  gern  bewilligt  haben  würde;
es  habe  kein  Verlangen  gezeigt,  das,  was  man  für  Rußland  Verlegenheit
nennen  könne,  auszunutzen,  um  die  Erfüllung  seiner  Forderungen  zu  erzwingen.
  Es  habe  einfach  an  die  Prinzipien  appelliert,  durch  welche  die
guten  Beziehungen  dieser  Nationen  geleitet  werden  müßten,  und  es  habe
nicht  vergeblich  appelliert.  Daß  keine  diplomatische  Verzögerung  oder  etwas
Schlimmeres  eingetreten  sei,  sei,  wie  er  hoffe,  zum  Teil  der  Gerechtigkeit
und  Mäßigung  der  englischen  Forderungen  und  zum  Teil  der  Weisheit
des  Zaren  zuzuschreiben.

Die  Beilegung  des  Streitfalles  (s.  Rußland)  wird  von  mehreren
Blättern,  z.  B.  der  „Morning  Post“  und  dem  „Standard“,  kritisiert:  „Den
Streit  unter  solchen  Bedingungen  zu  vermeiden,  war  sicherlich  von  Anfang
an  nicht  schwierig;  es  hätte  dies  erreicht  werden  können,  ohne  die  furchtbaren
  Kundgebungen,  die  jetzt  etwas  lächerlich  erscheinen.“  („Standard“.)

Anfang  November.  Der  Besitzer  des  „Daily  Expreß“  kauft
die  „St.  James  Gazette“  und  den  „Standard“  an.  Der  Besitzwechsel
  bedeutet  einen  Verlust  für  die  Freihändler.

9.  November.  (London.)  Beim  Lordmayorsbankett  führt
Lord  Lansdowne  über  die  auswärtige  Lage  aus:

In  den  letzten  Tagen  standen  wir  vor  einem  Zwischenfall,  welcher
das  Volk  dieses  Landes  in  einer  Weise  erregt  hat,  wie  wenige  andere
Zwischenfälle  es  getan  haben.  Am  24.  Oktober  wurde  in  der  Nordsee  ein
Angriff  gemacht  auf  britische  Bürger.  Ein  Schimpf  wurde  der  britischen
Flagge  zugefügt.  Es  ist  nicht  in  Frage  gekommen,  daß  dies  beabsichtigt
gewesen  wäre;  wenn  es  beabsichtigt  gewesen  wäre,  so  wollen  wir  lieber  die
Folgen  nicht  erwägen.  Es  war  ein  beklagenswerter  unerwarteter  Mißgriff.
Wir  müssen  hinzufügen,  wir  haben  jüngst  in  befriedigender  Weise  den  Beweis
  erhalten,  daß  die  russische  Regierung  im  guten  Glauben  annahm,  die
Tatsachen  wären  ganz  anders,  als  wir  ftn  vermuteten.  Jede  der  beiden
Parteien  ist  von  der  Gerechtigkeit  ihrer  eigenen  Sache  überzeugt.  Wir
haben  den  Weg  eingeschlagen,  der  allein  für  uns  offen  war,  und  haben
zugestimmt,  die  Angelegenheit  dem  unabhängigen,  unparteiischen  Tribunal
der  denkwürdigen  höchst  nützlichen  Haager  Konvention  zu  überlassen.  Wir
sind  ohne  Schwierigkeit  zur  Regelung  der  prinzipiellen  Frage  sowie  zu  der
Ansicht  gekommen,  daß  die  Bedingungen  der  Ueberweisung  der  Sache  an
eine  Kommission  solche  seien,  die  wir  annehmen  könnten;  die  Kommission
wird  den  Vorfall  nach  allen  Richtungen  hin  untersuchen,  einschließlich  der
Verantwortlichkeit  und  des  Grades  von  Tadel,  der  diejenigen  trifft,  welche
als  die  Verantwortlichen  befunden  werden.  Eine  Anzahl  russischer  Offiziere
  wurde  in  Vigo  zurückbehalten.  Man  hat  seine  Ueberraschung  über
die  geringe  Zahl  der  Offiziere  ausgedrückt.  Es  war  nicht  unsere  Sache,
die  Verantwortung  für  die  Auswahl  der  Offiziere  zu  übernehmen;  auch
wäre  es  ein  großer  Fehler,  Rußland  von  dieser  Verantwortung  zu  befreien.
  Wir  haben  in  den  allerletzten  Tagen  die  bestimmte  Verficherung
erhalten,  daß  die  zurückbehaltenen  Offiziere  diejenigen  sind,  welche  zweifellos
  bei  dem  Vorfall  in  Betracht  kommen,  und  daß,  wenn  die  Untersuchung
ergeben  sollte,  daß  andere  Offiziere  schuldig  seien,  diese  ebenfalls  angemessen
bestraft  werden.  Wenn  ich  dieses  alles  zusammenfasse,  frage  ich,  ob  es  der
Regierung  Sr.  Majestät  möglich  gewesen  sein  sollte,  mehr  zu  erreichen,  als
sie  erreicht  hat.  Keine  streitende  Partei  hat  jemals  mehr  Vertrauen  in  die
        <pb n="243" />
        Großbritemnien.  (November.)  235

Gerechtigkeit  ihrer  Sache  gesetzt,  als  wir  es  tun.  Es  handelt  sich  um  einen
ganz  unerwarteten  und  ungerechtfertigten  Zwischenfall.  Was  andere  störende
und  erregende  Zwischenfälle  des  Krieges  betrifft,  so  haben  während  eines
Krieges  die  Kriegführenden  Rechte.  Wir  alle  geben  zu,  es  wäre  unglücklich,
  wenn  wir  jetzt  der  Vorrechte  verlustig  gehen  sollten,  die  wir  selbst
auszuüben  wünschen  dürften,  wenn  wir  selbst  im  Kriege  sind.  Es  gibt
kein  internationales  Gesetzbuch,  das  Streitigkeiten  bei  einem  im  Gange  befindlichen
  Kriege  behandelt.  Selbst  die  Regeln,  die  zugegebenermaßen  bindend
  für  die  Neutralen  sind,  sind  äußerst  dunkel;  sie  sind  entstanden  aus
der  Praxis,  die  sich  ergab,  als  in  der  Welt  Handel  unter  Bedingungen
betrieben  wurde,  die  ganz  verschieden  von  denen  der  Gegenwart  waren.
Wir  können  diplomatische  Mittel  benutzen,  um  die  Kriegführenden  zu  veranlassen,
  ihre  Rechte  in  Mäßigung  zu  gebrauchen.  Soweit  als  möglich
haben  wir  unser  Bestes  in  diesem  Sinne  getan,  und  unsere  Bemühungen
sind  nicht  ganz  vergeblich  gewesen.  Wir  haben  den  Erfolg  gehabt,  es
durchzusetzen,  daß  Nahrungsmittel  und  andere  Artikel  nicht  ohne  weiteres
als  Kriegskonterbande  gerechnet  werden  und  von  Rußland  die  Versicherung
erlangt,  daß  seine  Marinebehörden  in  weniger  vexatorischer  Weise  ihre
Rechte  ausüben  werden.  Obwohl  verschiedene  Fälle,  in  denen  britische
Schiffe  angehalten  wurden,  große  Erregung  in  England  hervorgerufen
haben,  ist  es  doch  seit  Juli  nicht  ein  einziges  Mal  vorgekommen,  daß  ein
britisches  Schiff  von  einem  russischen  Kreuzer  aufgebracht  worden  ist,  wo
hierzu  das  Recht  nicht  dem  Kriegführenden  zugestanden  hätte.  Ich  bin
sanguinisch  genug,  zu  sagen,  daß  wahrscheinlich  etwas  Gutes  aus  dem
Kampfe  entstehen  wird.  Es  ist  meine  Hoffnung  und  mein  Glaube,  daß
dieser  schreckliche  Krieg  dem  vorhandenen  Verlangen  nach  einer  wenigen
plumpen  und  brutalen  Methode  der  Regelung  internationaler  Streitfragen
einen  weiteren  Antrieb  geben  wird.  Ich  glaube,  daß  das  Verlangen  nach
schiedsgerichtlicher  Regelung  von  Streitfragen  weit  verbreitet  ist;  denn  es
ist  in  Mode.  Großbritannien  hat  in  den  letzten  drei  Jahren  acht  oder
neun  Schwierigkeiten  bereitende  Fälle  der  schiedsgerichtlichen  Regelung  zugeführt,
  ich  selbst  habe  fünf  Schiedsverträge  unterzeichnet,  und  über  zwei
weitere  wird  jetzt  verhandelt.

November.  Die  „Army  und  Navy  Gezette“  kritisiert  scharf
die  deutsche  Politik  und  die  von  der  deutschen  Flotte  drohenden

Gefahren.  Deutschland  habe  den  Huller  Zwischenfall  verschuldet:

„Wie  wir  hören,  war  es  Deutschland,  von  welchem  der  russischen
Regierung  die  Nachricht  zugegangen  ist,  daß  ihre  Schiffe  von  Japanern,
die  in  Verbindung  mit  britischen  Untertanen  handeln  würden,  in  der  Nordsee
  angegriffen  werden  sollten.  Deutschland  war  es  wiederum,  wie  man
uns  versichert,  welches  die  Art  der  in  Rede  stehenden  Gefahr  deutlich  auseinandersetzte.
  Die  deutsche  Flotte  war  es  im  Hafen  von  Kiel,  welche  sich
in  Bereitschaft  setzte  und  offensichtlich  zu  dem  Zweck,  Vorteil  zu  ziehen  von
irgend  welchen  widrigen  Umständen,  die  hätten  entstehen  können  infolge
der  offiziös  gegebenen  Informationen.  Es  darf  nicht  vergessen  werden,
daß  Deutschland  Vorteil  gezogen  hat  aus  der  Lage  unserer  Reeder,  welche
in  Ostasien  Schiffahrt  treiben.  Gegen  deutsche  Schiffe  haben  außerdem  die
Russen  bisher  eine  sonderbare  und  auffällige  Parteilichkeit  gezeigt.  Wir
glauben,  die  Hamburg-Amerika-Linie  ist  es,  welche  als  Makler  für  die
Charterung  von  Schiffen  und  für  die  Versehung  von  Kohlen  und  Nahrungsmitteln
  für  das  Baltische  Geschwader  funktioniert.  Diese  und  ähnliche  Umstände
  werfen  ein  Licht  auf  unsere  Vorbereitungen  zur  See  während  der
letzten  Wochen.  Ob  der  Koaiser  tatsächlich  befohlen,  daß  um  den  22.  Ok-
        <pb n="244" />
        236  EGroßbritennien.  (November  28.)

tober  herum  der  Nordostseekanal  klar  sein  müsse,  um  eventuell  die  Durchfahrt
  für  die  deutschen  Schiffe  nach  der  Nordsee  zu  erlauben,  mag  dahingestellt
  bleiben;  jedenfalls  zeigt  der  Umstand,  daß  ein  solches  Gerücht  bei
uns  in  England  Glauben  fand,  daß  beim  englischen  Publikum  eine  unbehagliche
  Stimmung  herrscht.  Wenn  wir  argwöhnisch  sind  gegen  die
Deutschen  und  den  möglichen  Gebrauch,  welchen  der  Kaiser  von  seinen
Schiffen  machen  könnte,  so  haben  er  und  seine  Regierung  sich  das  selbst  zu
verdanken.  Sicherlich  ist  es  aber  für  eine  große  Seemacht  wie  England
unerträglich,  daß  es  gezwungen  sein  soll,  Vorsichtsmaßregeln  zu  treffen
gegen  eine  etwa  auftauchende  unfreundliche  Aktion,  welche  von  den  augenblicklich
  bestehenden  Umständen  abhängig  ist.  Vordem  hätten  wir  eine  Flotte,
von  der  wir  Grund  hatten,  anzunehmen,  daß  sie  als  Waffe  zu  unserem
Schaden  gebraucht  werden  könnte,  einfach  vernichtet.  Es  fehlt  nicht  an
solchen,  sowohl  hier  in  England  wie  auf  dem  Festlande,  welche  die  deutsche
Flotte  als  die  alleinige  Bedrohung  für  die  Erhaltung  des  Friedens  ansehen.
  Das  mag  der  Fall  sein  oder  nicht,  wir  sind  es  zufrieden,  auszusprechen,
  daß  der  gegenwärtige  Augenblick  ganz  besonders  günstig  ist,  um
die  Meinung  aufzuwerfen,  daß  diese  Flotte  fürderhin  nicht  vergrößert
werden  solle.  Frankreich  und  Italien,  Oesterreich  und  Spanien  würden
wahrscheinlich  mit  schlechtverhehltem  Vergnügen,  wenn  nicht  mit  offener
Billigung,  jeder  Aktion  zusehen,  die  darauf  berechnet  ist,  ein  dem  dauernden
Frieden  feindliches  Element  auszumerzen.“  (Vgl.  S.  165.)

28.November.  Warnung  vor  Unterstützung  der  russischen  Flotte.

Der  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Lord  Lansdowne  warnt  in
einem  offenen  Schreiben  die  englischen  Schiffsbesitzer  vor  der  Vercharterung
von  Dampfern  zum  Zwecke  der  Begleitung  der  russischen  Flotte  mit  Kohlenvorräten
  und  macht  darauf  aufmerksam,  daß  die  Firmeninhaber,  die  sich
einer  derartigen  Handlung  schuldig  machten,  mit  Geld=  oder  Gefängnisstrafen
  sowie  mit  Verlust  ihrer  Schiffe  bestraft  werden  könnten.

November.  Die  Monatsschrift  „Nineteenth  Century“  veröffentlicht
  ein  Interview  des  deutschen  Reichskanzlers.

Danach  sagte  der  Kanzler  u.  a.  in  Bezug  auf  die  englische  Presse,
daß  ein  Teil  der  englischen  Journalisten  von  Bedeutung  deutschfeindlich
beeinflußt  zu  sein  scheine,  was  er  aufrichtig  bedauere.  Es  mache  den  Eindruck,
  als  wenn  eine  gewisse  Schule  den  Zeitungskrieg  gegen  Deutschland
als  Lebensaufgabe  betrachte:  den  beiderseitigen  Interessen  werde  aber  durch
die  Beseitigung  der  Mißstimmung  sicherlich  besser  gedient  als  durch  Erregung
  derselben.  Er  freue  sich  jedoch  zu  sehen,  daß  eine  Gegenströmung
gegen  die  Verleumder  eingesetzt  und  daß  eine  Anzahl  englischer  Blätter  in
der  letzten  Zeit  den  Ton  der  Verbissenheit  aufgegeben  habe,  der  irritierend
gewesen  sei.  Graf  Bülow  kam  dann  auf  die  Behauptung  zu  sprechen,
Deutschland  habe  versucht,  das  Tibet-Abkommen  zu  verhindern.  Er  sei
überzeugt,  daß  man  in  England  heute  wisse,  daß  diese  Meldung  des  Times-Korrespondenten
  unbegründet  war.  Graf  Bülow  fügte  hinzu:  „Ich  ermächtige
  Sie,  offiziell  festzustellen,  daß  Baron  v.  Mumm  sich  nicht  in  diese
Frage  eingemischt  hat  und  daß  sich  jede  andere  Darstellung  als  erfunden
charakterisiert.“  Der  Reichskanzler  sagte  dann  über  das  Verhältnis  zu
Rußland:  Die  Behauptung,  die  Baltische  Flotte  sei  durch  deutsche  Warnungen
  nervös  gemacht  worden,  habe  in  England  ebenfalls  erbittert.  Befürchtungen
  wegen  der  Sicherheit  der  Flotte  habe  man  in  offiziellen  russischen
  Kreisen  bereits  vor  der  Abfahrt  der  Flotte  gehegt;  schon  im  August
habe  die  russische  Regierung  die  Aufmerksamkeit  Deutschlands  auf  die  Möglichkeit
  eines  Angriffs  von  deutschem  Boden  aus  gelenkt.  Deutschlands
        <pb n="245" />
        Greßbritannien.  (November.)  237

Pflicht  sei  es  gewesen,  Maßnahmen  zur  Verhinderung  eines  solchen  Angriffs
  zu  treffen.  Der  Reichskanzler  erwähnte  auch  die  Beschuldigungen,
daß  Deutschland  Zwietracht  zwischen  Frankreich  und  Rußland  zu  säen  versucht
  haben  sollte,  und  sagte  dann:  „Können  Sie  glauben,  daß  wir  den
gegenwärtigen  Augenblick  zu  solchem  Tun  auserwählen  würden,  in  dem
wir  die  klarsten  Anzeichen  einer  entente  cordiale  zwischen  den  beiden  Weltmächten
  bemerken  können?  Sicherlich  würden  solche  Intriguen  keine  Wirkung
  auf  die  Aufrichtigkeit  eines  Einvernehmens  wie  dieses  ausüben.“
Graf  Bülow  bezeichnete  jedes  derartige  Vorgehen  als  Dummheit,  während
er  zugab,  daß  vom  Standpunkt  der  englischen  Publizisten  die  Frage  berechtigt
  sei,  ob  diese  Intimität  zwischen  England  und  Frankreich  von
Deutschland  als  erwünscht  oder  unerwünscht  angesehen  werden  würde.
„Jedenfalls“,  so  schloß  der  Reichskanzler,  „hat  Deutschland  in  Egypten
seine  korrekte  Gesinnung  gegenüber  der  britischen  Regierung  bekundet,  indem
  es  dem  Uebereinkommen  mit  Frankreich  kein  Hindernis  in  den  Weg
legte."  Deshalb  habe  man  auch  die  deutschen  See=  und  Hafenbehörden
angewiesen,  aufmerksam  zu  sein.  Dasselbe  habe  Dänemark  getan.  Graf
Bülow  betonte  dabei  ausdrücklich,  daß  Deutschland  nicht  darauf  ausgehe,
Unfrieden  zwischen  England  und  Rußland  zu  stiften,  weder  in  Asien,  noch
in  Europa.  Deutschland  möchte  keinen  Zusammenstoß  beider  Mächte;
Deutschlands  Interesse  zwinge  es,  darauf  bedacht  zu  sein,  einen  solchen  Zusammenstoß
  zu  vermeiden.  Niemand  könne  sagen,  wie  weit  ein  derartiger
Krieg  um  sich  greifen  würde.  Mit  einer  derartigen  Brandfackel  dürfe
Deutschland  in  Rücksicht  auf  die  eigene  Ruhe  nicht  spielen.  Deshalb  habe
Deutschland  auf  die  Begrenzung  des  augenblicklichen  Krieges  hingearbeitet
und  die  Neutralität  Chinas  sei  Deutschland  im  ersten  Grunde  zu  danken.
Wenn  englische  Journalisten  ein  gutes  Einvernehmen  zwischen  Rußland
und  England  befürworten,  so  hat  Deutschland  nichts  dagegen,  besonders,
wenn  damit  der  Sache  des  Friedens  gedient  wird,  aber  wenn  Deutschland
mit  Rußland  ein  solches  Einvernehmen  wünsche,  so  entstehe  ein  Ausfschrei
in  England,  daß  Deutschland  ein  Bündnis  gegen  England  schmiede.  Deutschland
  habe  kein  spezielles  Abkommen  mit  Rußland,  aber  es  wünsche,  mit
seinem  östlichen  Nachbar  in  Frieden  zu  leben.  Er  —  Graf  Bülow  —
würde  seine  Pflicht  nicht  tun,  wenn  er  diese  Freundschaft  nicht  pflegen
würde;  ein  Blick  auf  die  Karte  beweise  dies.  Deutschland  werde  nach  wie
vor  seine  Neutralität  streng  bewahren,  und  dabei  die  Freundschaft  mit
Rußland  hegen.  Wie  die  Dinge  liegen,  müsse  ein  Krieg  zwischen  Deutschland
  und  England  ein  Glücksfall  sein  für  alle  Rivalen  beider  Mächte;  denn,
da  ein  solcher  Krieg  den  deutschen  Handel  zerstören  und  den  englischen
Handel  ernstlich  schädigen  würde,  würden  andere  die  Gelegenheit  benützen,
sich  Märkte  in  der  Welt  zu  sichern,  ohne  einen  Schuß  abzufeuern.  Würden
wir  aufeinander  losschlagen,  würde  also  ein  ganzer  Haufe  tertiorum  gaudentium
  vorhanden  sein.  Unsere  Flotte  ist  nur  für  Verteidigungszwecke
bestimmt.  Ihr  Zweck  ist,  unsere  Gewässer  gegen  irgend  einen  Angriff  zu
sichern  und  den  notwendigen  Schutz  für  unsere  Interessen  im  Auslande  zu
leisten.  Wir  werden  natürlich  stets  dafür  sorgen,  daß  sie  schlagfertig  ist,
wenn  es  nötig  erscheint.  Die  fremden  Länder  müssen  sich  mit  der  Tatsache
  aussöhnen,  daß  der  deutsche  Kaufmann  jenseit  vom  Meere  kein  armseliges
  Geschöpf  mehr  ist,  das  sich  damit  begnügen  muß,  vom  Tische  gefallene
  Brosamen  aufzulesen.  Er  nimmt  jetzt  seinen  Platz  neben  seinen
Kollegen  ein.  Wir  sind  durchaus  befugt,  zur  Verteidigung  von  Rechten
aufzutreten,  die  wir  gemeinsam  mit  den  Bürgern  der  anderen  Nationen
besitzen.  Auf  die  Bemerkung  Bathfords,  daß  der  Glaube  in  England
herrsche,  Deutschland  sei  Englands  eigentlicher  Todfeind  und  er,  der  Reichs-
        <pb n="246" />
        238  Grofßbritemmien.  (Dezember  10.)

kanzler,  hege  eine  herzliche  Abneigung  gegen  England,  erwiderte  Bülow:
„Diese  Frage  will  ich  als  Politiker  und  als  Mensch  beantworten.  Als
Politiker  und  deutscher  Staatsmann  bin  ich  der  Meinung,  daß  es  verbrecherisch
  wäre,  eine  Politik  zu  machen,  die  darauf  gerichtet  wäre,  eine
Feindschaft  zwischen  zwei  großen  Nationen  wie  Deutschland  und  England
zu  nähren,  die  beide  für  die  zivilisierte  Welt  unentbehrlich  sind.  Ein  Krieg
zwischen  den  beiden  Völkern  würde  ein  großes  Unglück  sein  und  es  wäre
unverzeihlich  für  den  Staatsmann,  der  ihn  absichtlich  hervorrufen  würde
oder  so  handeln  würde,  daß  er  möglich  oder  wahrscheinlich  gemacht  würde.
Als  Mensch  kann  ich  Sie  versichern,  daß  nichts  meinen  Gedanken  ferner
liegen  könnte,  als  Abneigung,  geschweige  denn  Haß  oder  Feindschaft  gegen
England.  Ich  bewundere  dieses  Land,  sein  Volk  und  seine  Literatur  und
weise  mit  größtem  Nachdruck  die  Beschuldigung  zurück,  daß  ich  persönliche
Abneigung  gegen  England  oder  die  Engländer  empfände,  eine  Beschuldigung,
die  mir  neu  und  völlig  unverständlich  ist.“  Es  ist  auch  nicht  billig,  dem
Historiker  Treitschke  Feindschaft  gegen  England  nachzusagen.  Wenn  Stellen
angeführt  werden,  die  antienglische  Gefühle  zum  Ausdruck  bringen,  so
sollten  auch,  wie  es  recht  und  billig  sei,  die  Stellen  gegeben  werden,  die
von  freundlicher  Gesinnung  gegen  England  zeugen.  Es  wird  oft  gesagt,
daß  Fürst  Bismarck  ein  Englandhasser  gewesen  sei.  Das  ist  nicht  wahr.
Was  Sie  hier  auch  sonst  von  seiner  inneren  Politik  sagen  mögen,  ich  kann
mit  einiger  Kenntnis  von  Bismarcks  Politik  sprechen:  Ich  weise  mit
äußerstem  Nachdruck  die  Anschauung  zurück,  daß  er  ein  Feind  Englands
war  oder  Pläne  gegen  Englands  Stellung  in  der  Welt  hegte.  Bezüglich
der  Behauptung,  daß  unsere  Flottenpolitik  auf  die  Vorbereitung  eines
Krieges  mit  England  abzielt,  kann  ich  gewissenhaft  sagen,  daß  wir  nicht
im  Traume  an  einen  solchen  Krieg  denken;  es  würde  ein  ungeheures  Verbrechen
  sein,  wenn  wir  das  täten.  Ein  Krieg  bis  aufs  Messer  zwischen
England  und  Deutschland  wäre  politisch  nur  gerechtfertigt  bei  der  Annahme,
  daß  Deutschland  und  England  die  einzigen  Konkurrenten  auf  der
Erdoberfläche  wären,  daß  die  Niederlage  des  einen  die  vollkommene  Herrschaft
  des  anderen  bedeutet.  Heutzutage  ist  aber  eine  Anzahl  von  Mächten
vorhanden,  die  dieselben  Ansprüche  erheben:  der  russisch-japanische  Krieg
zeigt,  daß  ihre  Zahl  noch  eine  Vermehrung  erfahren  kann.  („Allg.  Ztg.“)

10.  Dezember.  Der  Erste  Lord  der  Admiralität  Earl  Selborne

legt  eine  Denkschrift  über  die  Verteilung  der  englischen  Flotte  vor.

Darin  wird  als  Ziel  der  Admiralität  bezeichnet,  daß  die  ganze
Flotte  kriegsbereit  in  dem  Sinne  gehalten  werden  solle,  daß  sie  gerüstet  ist,
einen  sofortigen  Schlag  führen  zu  können.  Die  Heimatsflotte  soll  künftig
Kanalflotte  genannt  werden;  sie  wird  das  Seniorkommando  in  der  Flotte
darstellen  und  soll  aus  zwölf  Schlachtschiffen  und  einer  entsprechenden  Anzahl
  Kreuzer  bestehen.  Die  jetzige  Kanalflotte  wird  künftig  Atlantische
Flotte  genannt  werden  und  ihre  Basis  in  Gibraltar  haben.  Sie  wird  aus
acht  Schlachtschiffen  mit  einer  entsprechenden  Anzahl  Kreuzer  gebildet  sein.
Die  übrigen  Geschwader  werden  in  drei  Gruppen  geteilt:  in  eine  östliche
Gruppe,  bestehend  aus  den  Geschwadern  in  den  Gewässern  Chinas,  Australiens
  und  Ostindiens,  in  eine  westliche  Gruppe,  die  aus  den  nordamerikanischen
  und  den  westindischen  Geschwadern  besteht,  und  in  eine  Kap-Gruppe,
welche  ein  Bindeglied  zwischen  den  übrigen  Gruppen  bilden  soll.  Ferner
werden  drei  Kreuzergeschwader,  nämlich  ein  Kanal-,  ein  Atlantisches  und
ein  Mittelmeer-Kreuzer-Geschwader,  formiert,  die  für  besondere  Kreuzfahrten
zur  Verfügung  stehen.
        <pb n="247" />
        VI.
Frankreich.

7.  Januar.  (Luneville.)  Der  deutsche  Reichstagsabgeordnete
  Delsor  (kathol.  elsässische  Landespartei),  der  einen  Vortrag
über  religiös-soziale  Fragen  halten  wollte,  wird  ausgewiesen.  —
Die  Ausweisung  wird  von  Nationalisten  und  Klerikalen  scharf
getadelt.

12.  Januar.  Die  Kammer  wählt  folgendes  Präsidium:
Brisson,  Etienne,  Lockroy,  Gerville-Réache,  Guillain.  Der  Sozialist
Jaures  wird  nicht  wiedergewählt.

13.  Januar.  (Kammer.)  65  Mitglieder  der  sozialistischradikalen
  Gruppe  scheiden  aus  der  Partei  aus,  weil  diese  die
Wiederwahl  von  Jaures  verhindert  hat.  Sie  bilden  eine  neue
Partei,  die  „Sozialistisch-radikale  Linke“.

22.  Januar.  (Kammer.)  Debatte  über  Elsaß-Lothringen.

In  einer  Interpellation  über  die  Ausweisung  Delsors  wird  der
Ministerpräsident  Combes  heftig  angegriffen,  weil  in  dem  Ausweisungsbefehl
  Delsor  als  „deutscher  Untertan“  bezeichnet  ist.  —  Nach  längerer
Debatte  genehmigt  die  Kammer  mit  295  gegen  243  Stimmen  ein  Vertrauensvotum.
  Die  nationalistische  Presse  greift  diesen  Kammerbeschluß
als  eine  Preisgebung  Elsaß-Lothringens  heftig  an.  (Vgl.  S.  18.)

26.  Januar.  (Kammer.)  Beratung  über  Eisenbahnpolitik.

In  der  Debatte  über  mehrere  Anträge  auf  den  Rückkauf  der  Südund
  Westbahn  erklärt  Finanzminister  Rouvier,  es  liege  im  Interesse  des
Landes,  daß  der  Betrieb  der  Bahnen  in  Privathänden  unter  der  Kontrolle
des  Staates  bleibe.  Die  Verstaatlichung  sei  nicht  unbedenklich.  So  sei
durch  die  Eisenbahnverstaatlichung  in  der  Schweiz  das  Gleichgewicht  im
Budget  dieses  Landes  in  Frage  gestellt  worden.  Auch  das  Staatsregime
der  preußischen  Bahnen  werde  vielfach  verurteilt.  Der  Rückkauf  der  Bahnen
würde  eine  außerordentliche  Budgetforderung  notwendig  machen.  Er  könne
das  nicht  verantworten  und  dem  Lande  keine  solche  abenteuerliche  Politik
zumuten.

Ende  Januar.  Die  Kardinalerzbischöfe  Richard  (Paris),
Langenieux  (Reims)  und  Coullié  (Lyon)  protestieren  in  einer  Ein-
        <pb n="248" />
        240  Frankreich.  (Februar  13.—März  5.)

gabe  an  den  Präsidenten  Loubet  gegen  die  Unterdrückung  des  Kongregationen-Unterrichts
  als  eine  Barbarei  zum  Zweck  der  Ausrottung
  des  Katholizismus.  Sie  finden  viel  Zustimmung  in  der
hohen  Geistlichkeit.

13.  Februar.  (Paris.)  Es  wird  ein  Abkommen  mit  Siam

unterzeichnet.

Es  sichert  Frankreich  alle  Vorteile  des  Abkommens  vom  Jahre  1902,
enthält  aber  ferner  eine  Reihe  von  Bestimmungen,  die  darüber  hinaus
Frankreich  einen  wirtschaftlichen  und  politischen  Einfluß  in  dem  siamesischen
Laosgebiet  und  in  den  Provinzen  um  den  Großen  See  verschaffen,  in
welchem  Siam  seit  mehreren  Jahren  bemüht  war,  die  lokalen  Behörden
zu  unterdrücken  und  an  Stelle  der  Eingeborenenpolizei  siamesische  Gendarmerie
  zu  setzen.  Diese  Versuche  werden  sich  nicht  wiederholen,  da  Siam
sich  verpflichtet  hat,  in  diesen  Provinzen  die  reine  Eingeborenenpolizei  aufrecht
  zu  erhalten,  deren  Offiziere  Franzosen  sein  sollen.  Sobald  dort  die
allgemeine  Sicherheit  durchgeführt  ist,  sollen  öffentliche  Arbeiten  unter  Leitung
  französischer  Ingenieure  unternommen  werden.  Frankreich  behält
Tschantabum,  bis  die  neue  französisch-siamesische  Grenze,  namentlich  der
Teil  zwischen  dem  Großen  See  und  dem  Meere,  der  seit  dem  Jahre  1867
nicht  hatte  festgesetzt  werden  können,  von  einer  gemischten  Kommission  festgestellt
  ist  und  bis  die  Frankreich  zukommenden  Gebietsteile  sich  in  seinem
Besitze  befinden.  Die  französischen  Ingenieure  erhalten  die  Erlaubnis,  auf
dem  Land-  oder  auf  dem  Wasserwege  die  Verbindung  mit  der  bedeutendsten
Stadt  des  Nam-Mun--Tales,  Uban,  zu  erleichtern.  Dies  wird  es  Französisch-Indochina
  ermöglichen,  dort  seinen  wirtschaftlichen  Einfluß  auszuüben
und  Absatzgebiete  für  die  aus  Saigon  kommenden  Waren  zu  erschließen.
Längs  des  rechten  Ufers  des  Mekong  hat  Siam  Frankreich  in  allen  Handelszentren,
  die  der  Generalgouverneur  von  Indochina  bezeichnet  hat,
Strecken  Landes  eingeräumt,  wo  Handels-  und  Schiffsniederlassungen  gegründet
  werden  sollen.  Auf  dem  siamesischen  Gebiet  sollen  überall,  wo
der  Mekong  dem  Verkehr  Hindernisse  biete,  Eisenbahnen  gebaut  werden.
Frankreich  wird  somit  auf  dem  rechten  Mekongufer  zahlreiche  Punkte  besetzen,
  so  daß  die  Zone  von  25  Kilometern  überflüssig  wird,  durch  die
Siam  gehindert  werden  sollte,  sich  auf  dem  linken  Mekongufer  festzusetzen.
Des  weiteren  verzichtet  Siam  auf  die  Souveränität  über  mehrere  auf  dem
rechten  Mekongufer  gelegene  Territorien.  Die  Frage  der  Schutzbefohlenen
ist  den  Forderungen  Frankreichs  entsprechend  geregelt  worden.  Siam
erkennt  die  gegenwärtigen  Listen  an.  Die  französische  Rechtsprechung  wird
auf  alle  französischen  Schutzbefohlenen  ohne  Unterschied  ausgedehnt.

Mitte  Februar.  Mehrere  Offiziere,  die  sich  weigern,  bei
der  Austreibung  von  Mönchen  mitzuwirken,  werden  mit  Festungshaft
  bestraft.

26.  Februar.  (Paris.)  Ein  Schiedsgerichtsvertrag  mit
Spanien  wird  unterzeichnet.

Februar.  März.  Im  „Figaro“  werden  heftige  Angriffe  gegen
die  Marineverwaltung  erhoben,  die  auf  höhere  Beamte  zurückgeführt
  werden.  Es  wird  eine  Untersuchung  eingeleitet.

5.  März.  (Paris.)  Der  Kassationshof  beschließt  die  Revi-
        <pb n="249" />
        Fr#a#kreich.  (März  7.—17.)  241

sion  des  Urteils  gegen  Dreyfus  und  ordnet  eine  ergänzende  Untersuchung
  an.  (Vgl.  1903.)

7.  März.  (Kammer.)  Beratung  des  Gesetzes  über  das
Verbot  der  Unterrichtserteilung  durch  Kongregationen.

Ministerpräsident  Combes:  Die  Zeit  des  kongreganistischen  Unterrichts
  sei  vorüber,  denn  Kongregationen  und  moderne  Gesellschaft  seien
durchaus  nicht  mehr  zu  vereinen.  Der  Staat  müsse  verhindern,  daß  die
Kongregationen  einen  Unterricht  erteilten,  der  den  staatlichen  Interessen
und  den  Anschauungen  und  Bedürfnissen  der  modernen  Gesellschaft  nicht
entspräche.  Allen  Anforderungen  in  betreff  des  Mittelschulunterrichts  könne
der  Staat  bereits  genügen,  was  aber  den  Elementarunterricht  betreffe,  so
verlange  die  Vorlage  lediglich  eine  einmalige  Ausgabe  von  60  Millionen
Franken  zur  Errichtung  von  Schulen  und  eine  laufende  Ausgabe  von
7  Millionen  Franken  für  die  Schaffung  neuer  Lehrerstellen.  Abg.  Ribot
bekämpft  die  Vorlage,  welche  eine  Verleugnung  des  Gesetzes  von  1901  sei,
das  denjenigen  Kongregationen,  welche  die  Ermächtigung  zum  Weiterbestehen
  erhalten  hätten,  als  Garantie  dienen  müsse.

Es  wird  mit  307  gegen  245  Stimmen  beschlossen,  in  die  Spezialberatung
  einzutreten.  —  Die  Kommission  beantragt  in  Uebereinstimmung
mit  der  Regierung,  daß  das  Verbot  sich  nur  auf  Frankreich  selbst,  aber
nicht  auf  die  von  den  französischen  Orden  in  den  Kolonien  und  im  Auslande
  unterhaltenen  Schulen  beziehen  soll;  auch  sollen  danach  die  Anstalten
zur  Ausbildung  der  nötigen  Ordensnovizen  in  Frankreich  fortbestehen  dürfen.

14.  März.  Ein  Gesetz  über  Stellenvermittlung  tritt  in  Kraft.

Das  Gesetz  erlaubt  den  Gemeinden,  die  gewerbsmäßigen  Stellenvermittlungsbureaus
  gegen  Entschädigung  aufzuheben.  Solchen  Bureaus
wird  auferlegt,  die  Kosten  der  Vermittlung  durch  die  Arbeitgeber  tragen
zu  lassen,  ohne  daß  eine  Erstattung  durch  die  Arbeitnehmer  zulässig  ist.
Die  Gemeinden  mit  mehr  als  100000  Einwohnern  sind  verpflichtet,  einen
unentgeltlichen  Arbeitsnachweis  einzurichten  und  ein  Register  für  Stellenbewerber
  und  offene  Stellen  anzulegen.  Endlich  untersagt  das  Gesetz  Gastwirten,
  Zimmervermietern,  Restaurateuren,  Kleinhändlern  mit  Getränken
überhaupt  das  Halten  eines  Stellennachweises,  ob  mit  oder  ohne  Entgelt.

14./15.  März.  (Kammer.)  Beratung  der  Unterrichtsvorlage.

Das  Haus  genehmigt  mit  318  gegen  231  Stimmen  §  1  der  Vorlage,
  wonach  den  Kongregationen  Unterrichtserteilung  jeglicher  Art  in
Frankreich  untersagt  wird.  Am  folgenden  Tage  genehmigt  die  Kammer
mit  282  gegen  271  Stimmen  den  Antrag  Cailloux,  das  Verbot  binnen
zehn  Jahren  durchzuführen,  während  die  Regierung  fünf  Jahre  verlangt
  hatte.

17.  März.  (Kammer.)  Debatte  über  die  soziale  Gesetzgebung.


Abg.  Millerand  (Soz.)  tadelt  die  Regierung,  daß  sie  ihre  Zeit
ausschließlich  der  Ordensbekämpfung  widme  und  die  Alters=  und  Invalidenversicherung
  verzögere.  Abg.  Jaures  (Soz.)  tadelt  Millerand,  der  durch
seine  Angriffe  der  Reaktion  einen  Dienst  leiste,  während  alles  darauf  ankomme,
  die  antiklerikale  Mehrheit  zu  stärken.  —  Eine  Tagesordnung  zu
gunsten  der  Regierung  wird  mit  284  gegen  265  Stimmen  angenommen.
Wegen  dieser  geringen  Mehrheit  und  wegen  der  Niederlage  am  15.  wird
viehach  auf  einen  baldigen  Sturz  der  Regierung  gerechnet.

Europäischer  Geschichtskalender.  ITV.  16
        <pb n="250" />
        242  Iraunkrei.  (Mãrzʒ  21.  -30.)

21.  März.  Die  Kammer  beschließt  Beibehaltung  der  geistlichen
  Lehranstalten,  die  Lehrkräfte  für  das  Ausland  und  die  Kolonien
  ausbilden.

27.  März.  Folgende  Protestnote  der  Regierung  gegen  die
Rede  des  Papstes  vom  18.  März  wird  veröffentlicht:

Die  vom  Heiligen  Vater  anläßlich  des  St.  Josephfestes  getanen
Aeußerungen  stellen  eine  öffentliche  Beurteilung  und  Kritik  der  französischen
Politik  dar.  Diese  Kritik  kann  um  so  weniger  hingenommen  werden,  als
keine  einzige  jener  Maßnahmen,  auf  welche  die  päpfstliche  Ansprache  hinwies,
  den  Bestimmungen  des  Konkordats  zuwiderläuft,  welches  die  Beiehungen
  zwischen  dem  hl.  Stuhl  und  Frankreich  regelt.  Die  französische

egierung  hat  deshalb  die  Pflicht,  in  formeller  Weise  bei  Seiner  Eminenz
dem  Kardinalstaatssekretär  gegen  diese  Ansprache  zu  protestieren,  welche  sie
weder  der  Form  noch  dem  Inhalt  nach  hinnehmen  kann.

28.  März.  Die  Kammer  genehmigt  mit  316  gegen  269
Stimmen  das  Gesetz,  das  sämtlichen  Kongregationen  den  Unterricht
  verbietet.

29./30.  März.  (Kammer.)  Debatte  über  die  Marineverwaltung.

  Sieg  der  Regierung.

Im  Anschluß  an  die  in  der  Presse  erhobenen  Beschuldigungen  tadelt
Abg.  Lockroy  (Rad.),  daß  die  Stärke  der  Geschwader  herabgesetzt  worden
und  das  Flottenprogramm  nicht  ausgeführt  sei.  Es  seien  keine  neuen
Schiffe  vorhanden,  die  Flotte  habe  keine  Kohlen  und  nicht  genügend  Mannschaften.
  Er  frage,  ob  es  ein  einfacher  Zufall  sei,  daß  Deutschland  heute
Unterseeboote  baue,  die  den  französischen  durchaus  ähnlich  seien.  Marineminister
  Pelletan:  Es  würden  Anklagen  ohne  Beweise  erhoben.  Er  stelle
formell  in  Abrede,  daß  es  der  Flotte  an  Kriegsvorräten  fehle.  Er  habe
für  die  Ausführung  eines  doppelten  Programms  Sorge  tragen  müssen,
des  Flottenprogramms  und  des  die  Flottenstützpunkte  betressenden  Programms.
  Wenn  er  die  notwendigen  Kredite  herabgesetzt  habe,  so  sei  das
aus  Rücksicht  auf  die  Finanzlage  geschehen;  trotzdem  seien  die  Bauten  für
die  Flotte  vermehrt  worden.  Er  habe  die  Flottenstützpunkte  verbessert
und  die  mobilen  Verteidigungsmittel  weiter  entwickelt.  Er  habe  niemals
den  Bau  von  Torpedobooten,  die  eine  französische  Waffe  wie  keine  andere
seien,  ausgegeben.  Die  Verzögerungen  in  diesen  Bauten  seien  veranlaßt
worden  durch  Versuche,  verschiedene  Verbesserungen  einzuführen.  Er  habe
36  Abschlüsse  für  Torpedoboote  unterzeichnet  und  einen  Kredit  für  50  neue
Torpedoboote  bewilligt  erhalten.  Bezüglich  der  Unterseeboote,  deren  Zahl
er  gleichfalls  vermehrt  habe,  weise  er  mit  Entrüstung  die  Andeutung  zurück,
daß  er  Geheimnisse  der  nationalen  Verteidigung  verraten  habe.  In  Voraussicht
  der  gegenwärtigen  Ereignisse  in  Ostasien  habe  er  das  Geschwader
in  den  chinesischen  Gewässern  auf  eine  Stärke  gebracht,  die  es  niemals
vorher  gehabt  habe.  Er  habe  nichts  gegen  eine  Untersuchung  ein  zuwenden,
sei  sich  aber  bewußt,  seine  Pflicht  erfüllt  zu  haben.  —  Abg.  Doumer  (Rad.):
In  dem  Bau  von  Panzerschiffen  und  Unterseebooten  seien  Verzögerungen
vorgekommen,  die  dem  Marineminister  zur  Last  fielen.  Die  Budgetkommission
  habe  niemals  die  Aufstellung  von  Neubauten  erlangen  können.
Die  Kommission  habe  sich  gegenüber  Pelletan  am  wohlwollendsten  erwiesen.
  —  In  der  weiteren  Debatte,  in  der  Jaures  (Soz.)  die  Regierung
verteidigt,  wird  von  der  Opposition  eine  parlamentarische  Untersuchung
        <pb n="251" />
        Kra#nkreich.  (April  Anfang—  Mitte.)  243

verlangt.  Ministerpräsident  Combes:  Die  Vorwürfe  wegen  angeblicher
Unordnung  im  Marineministerium  seien  ungerecht.  Die  Effektivbestände
könnten  in  24  Stunden  vollzählig  gemacht  und  das  Reservegeschwader  in
acht  Tagen  mobil  gemacht  werden.  Das  Land  müsse  beruhigt  werden.
Die  Interpellation  habe  nicht  die  nationale  Verteidigung,  sondern  ein
anderes,  leicht  aufzudeckendes  Ziel  im  Auge.  Man  brauche  nur  die  Seite
in  Betracht  zu  ziehen,  von  der  sie  unterstützt  werde.  Er  sei  gegen  eine
parlamentarische  Untersuchung,  die  nur  unter  der  Herrschaft  der  Leidenschaften
  vor  sich  gehen  würde.  Wenn  die  Kammer  es  beschließe,  werde  die
Regierung  einer  außerparlamentarischen  Untersuchung  zustimmen,  für  die
alle  Schriftstücke,  die  nicht  die  nationale  Verteidigung  betreffen,  zur  Verfügung
  gestellt  würden.  Er  erkläre  sich  solidarisch  mit  dem  Marineminister
und  stelle  die  Vertrauensfrage.

Die  Kammer  genehmigt  mit  318  gegen  238  Stimmen  folgende
Tagesordnung  Maujean:  „Die  Kammer  hat  das  Vertrauen  zur  Regierung,
daß  sie  eine  außerparlamentarische  Untersuchung  über  die  Lage  der  Marine
und  des  Verteidigungszustandes  der  Kolonien  veranstaltet  und  geht  unter
Ablehnung  jedes  Zusatzes  zur  Tagesordnung  über.“

Am  8.  April  wird  die  Untersuchungskommission  eingesetzt;  ihr  gehören
  32  Deputierte,  18  Senatoren,  13  Offiziere  und  Beamte  an.

Anfang  April.  Entfernung  der  Kruzifixe  und  religiösen
Bilder  aus  den  Gerichtssälen.

Die  Regierung  stützt  sich  dabei  auf  einige  Dekrete  der  Revolutionsgeit.
  die  formell  nicht  aufgehoben  sind,  obgleich  sie  seit  Abschluß  des  Konordats
  (1801)  nicht  mehr  ausgeführt  wurden.  —  Die  katholische  Presse
polemisiert  lebhaft  dagegen,  auch  in  der  republikanischen  wird  Widerspruch
laut;  mehrere  Generalräte  der  Departements  protestieren  bei  ihrem  Zusammentritt
  (Mitte  April)  feierlich  dagegen.  Der  „Temps“  schreibt:  „Nach
Richelieu  währen  die  Strömungen,  von  denen  Frankreich  sich  regelmäßig
fortreißen  läßt,  gewöhnlich  fünfzehn  Jahre.  Wenn  wir  am  Ende  dieser
Hochflut  der  Religionsfeindlichkeit  angelangt  sein  werden,  so  könnte  es  sich
ereignen,  daß  wir  uns  dann  gegen  einen  klerikalen  Wogenanprall  zu  wehren
hätten,  dem  die  Beleidigung  der  gläubigen  Gewissen  als  Vorwand  dienen
müßte.  Wir  werden  dann,  wie  heute,  die  Freiheit  verteidigen;  aber  es  ist
keineswegs  gewiß,  daß  die  jetzige  Politik  uns  die  Aufgabe  erleichtert.
Jedenfalls  geben  die  Aeußerungen  der  General-=  und  Gemeinderäte  über
die  Kruzifixfrage  das  genaue  Maß  an:  es  gibt  Leute,  welche  dies  antireligiöse
  Geprahle  verletzt,  und  es  gibt  keine,  die  sich  dafür  begeistern.
Diesen  Fingerzeig  sollte  die  Regierung  nicht  übersehen."

6.  April.  (Paris.)  Ein  Schiedsgerichtsvertrag  mit  den
Niederlanden  wird  unterzeichnet.

8.  April.  Kolonialvertrag  mit  England  (S.  221).

9.  April.  (Paris.)  Isabella,  Exkönigin  von  Spanien,  f.
Geboren  10.  Oktober  1830,  2.  Oktober  1833  Königin,  1846  vermählt
  mit  Franz  v.  Assifi,  1868  entthront.

Mitte  April.  Mehrere  Admirale,  die  die  Angriffe  des  „Figaro“
  gegen  den  Marineminister  geleitet  haben  sollen,  werden
pensioniert,  obgleich  der  „Figaro“  erklärt,  daß  sie  seinen  Angriffen
fernständen.

 

16*
        <pb n="252" />
        244  frankreich.  (April  Ende  —  Mai  17.)

Ende  April.  Die  Romreise  Loubets  wird  von  der  republikanischen
  Presse  sympathisch  besprochen;  die  nationalistische  und
klerikale  kritisiert  den  kühlen  Ton  der  Trinksprüche.  (Vgl.  Italien.)

1.8.  Mai.  Gemeinderatswahlen.

Das  Ministerium  des  Innern  macht  darüber  bekannt:  Vor  den  letzten
Wahlen  gab  es  in  den  379  Departements  und  Kreishauptstädten  230  Ministerielle
  und  131  Antiministerielle  sowie  18  Gemeinderäte  ohne  ausgesprochene
Richtung.  Nach  zwei  Wahlgängen  wurden  jetzt  gezählt:  260  Ministerielle,
102  Antiministerielle  und  17  ohne  besondere  Parteizugehörigkeit.

6.  Mai.  Minister  des  Auswärtigen  Delcafsé  beauftragt  den
franzöfischen  Botschafter  beim  päpstlichen  Stuhl,  Nisard,  dem  Staatssekretär
  Merry  de  Val  mitzuteilen,  daß  Frankreich  den  päpstlichen
Protest  gegen  die  Reise  des  Präfidenten  Loubet  nach  Rom  als
nichtig  und  nicht  erfolgt  anfieht.

Mitte  Mai.  (Marseille.)  Schluß  eines  Streiks  der  Offiziere
  der  Handelsmarine  (val.  Übersicht).

17.  Mai.  Die  „Humanité“,  das  Organ  des  sozialistischen
Abgeordneten  Jaures  veröffentlicht  folgende  Protestnote  des  Papstes

an  die  katholischen  Regierungen:

„Aus  den  Gemächern  des  Vatikans.  28.  April  1904.  Die  offizielle
Reise  des  Herrn  Loubet,  Präsidenten  der  französischen  Republik,  der  nach
Rom  kam,  um  Viktor  Emanuel  III.  zu  besuchen,  war  ein  so  ausnehmend
ernstes  Ereignis,  daß  der  Heilige  Stuhl  es  nicht  vorbeigehen  lassen  darf,
ohne  die  Aufmerksamkeit  der  Regierung,  welche  Ew.  Exzellenz  vertritt,
darauf  zu  lenken.  Es  braucht  kaum  daran  erinnert  zu  werden,  daß  die
katholischen  Staatsoberhäupter,  welche  durch  besondere  Bande  an  den
obersten  Kirchenhirten  geknüpft  sind,  die  Pflicht  haben,  Ihm  gegenüber,
was  Seine  Würde,  Seine  Unabhängigkeit  und  Seine  unveräußerlichen
Rechte  betrifft,  größere  Rücksichten  zu  üben  als  die  Monarchen  nicht  katholischer
  Staaten.  Diese  Pflicht,  die  bisher  den  schwerwiegenden  Gründen
der  Politik,  der  Allianz  oder  Verwandtschaft  zum  Trotz  anerkannt  und
beobachtet  wurde,  lag  dem  obersten  Würdenträger  der  französischen  Republik
  um  so  mehr  ob,  als  er  einer  Nation  vorsteht,  welche  durch  die
innigsten  überlieferten  Beziehungen  mit  dem  Papsttum  verbunden  ist,  dank
einem  Uebereinkommen  mit  dem  Heiligen  Stuhle  besondere  Vorrechte  genießt,
  im  heiligen  Kollegium  der  Kardinäle  und  folglich  in  der  Verwaltung
der  katholischen  Kirche  eine  starke  Vertretung  hat  und  durch  besondere
Gunst  im  Besitze  des  Protektorates  über  die  katholischen  Interessen  im
Orient  ist.  Bedeutet  es  schon  eine  schwere  Beleidigung  des  obersten  Kirchenfürsten,
  wenn  irgend  ein  katholisches  Staatsoberhaupt  nach  Rom  kommt,
um  hier,  an  der  Stätte  des  päpstlichen  Stuhls  und  in  dem  apostolischen
Palaste  selbst,  dem  zu  huldigen,  der  wider  alles  Recht  seine  weltliche  Herrschaft
  an  sich  gerissen  hat,  seine  Freiheit  und  seine  Unabhängigkeit  hemmt,
so  ist  diese  Beleidigung  um  so  größer  von  seiten  des  Herrn  Loubet.  Daß
der  päpstliche  Nuntius  dessen  ungeachtet  in  Paris  geblieben  ist,  muß  besonders
  ernsten  Gründen  und  Umständen  zugeschrieben  werden.  Die  Erklärung,
  welche  Herr  Delcassé  im  französischen  Parlament  abgab,  vermag
an  dem  Charakter  und  an  der  Tragweite  der  Beleidigung  nichts  zu  ändern.
        <pb n="253" />
        F##treich.  (Mai  25.  27.)  245

Diese  liegt,  obwohl  Herr  Delcassé  erklärte,  der  Besuch  schließe  jede  feindselige
  Absicht  gegen  den  peeiligen  Stuhl  aus,  in  dem  Akte  selbst,  und  dies
in  um  so  stärkerem  Maße,  als  der  Heilige  Stuhl  die  französische  Regierung
  davor  gewarnt  hatte.  Die  öffentliche  Meinung  in  Frankreich  und
in  Italien  hat  den  beleidigenden  Charakter  des  Besuches  herausgefunden,
der  von  der  italienischen  Regierung  gewollt  war  zu  dem  Zweck,  die  Rechte
des  Heiligen  Stuhls  zu  schwächen  und  seine  Würde  herabzusetzen,  welche
Rechte  und  Würde  im  Interesse  der  Katholiken  der  ganzen  Welt  zu  schirmen
  und  zu  schützen  der  Heilige  Stuhl  für  seine  erste  Pflicht  hält.  Auf
daß  aber  eine  so  schmerzliche  Tatsache  nicht  einen  Präzedenzfall  bilden
könne,  sieht  der  Heilige  Stuhl  sich  gezwungen,  die  formellste  und  ausdrücklichste
  Einsprache  dagegen  zu  erheben,  und  der  unterfertigte  Kardinal-Staatssekretär
  setzt  im  Auftrage  Seiner  Heiligkeit  durch  das  vorliegende
Schreiben  Ew.  Exzellenz  davon  in  Kenntnis  mit  der  Bitte,  es  dern
Regierung  mitteilen  zu  wollen.“

25.  Mai.  Folgende  offiziöse  Mitteilung  wird  über  die  Abberufung
  des  Botschafters  beim  Vatikan  veröffentlicht:

Da  die  Regierung  die  Gewißheit  erlangt  hat,  daß  die  päpstliche
Note,  die  eine  Pariser  Zeitung  am  17.  Mai  veröffentlichte,  echt  ist  und  an
einige  fremde  Regierungen  gesandt  wurde,  hat  sie  die  Abberufung  ihres
Botschafters  beim  Heiligen  Stuhl  beschlossen.  Herr  Nisard  hat  Rom  Sonnabend
  verlassen  und  die  Abwicklung  der  Geschäfte  dem  Botschaftssekretär
de  Courcel  anvertraut.

27.  Mai.  (Kammer.)  Debatte  über  die  pähpftliche  Note.

Die  Regierung  wird  über  die  Beziehungen  zum  Vatikan  interpelliert.
Menier  (radikal)  verlangt,  daß  die  Regierung  den  Protest  mit  entschiedenen
  und  unwiderruflichen  Maßnahmen  beantworte,  insbesondere  solle  die
Botschaft  beim  Vatikan  aufgehoben  werden.  Lasies  (Nat.):  Daß  die  Regierung
  nur  infolge  der  Veröffentlichung  der  päpstlichen  Note  so  scharf
vorgehe,  werde  ein  gefährliches  Präzedenz  schaffen.  Derjenige,  der  dem
Abg.  Jaures  den  Text  der  Note  mitgeteilt  habe,  sei  sicherlich  kein  Freund
Frankreichs.  (Bewegung.)  Auf  welche  Weise  sei  die  Indiskretion,  die  der
„Humanité“  den  Abdruck  der  Note  ermöglichte,  begangen  worden?  Abg.
Allard  erklärt  die  Abberufung  für'  ungenügend;  er  erhebt  Einspruch  gegen
die  Schwäche  der  Regierung  und  verlangt  den  endgültigen  Abbruch  der
diplomatischen  Beziehungen  zum  Vatikan  und  die  Kündigung  des  Konkordats.
  Der  klerikal-sozialistische  Abg.  Abbe  Gayraud  will  die  Beweggründe
  der  Abberufung  des  Botschafters  und  die  Absichten  der  Regierung
kennen  lernen.  Er  behauptet,  die  Protestnote  sei  nicht  beleidigend  für
Frankreich.  Der  Vatikan  sei  dazu  genötigt  gewesen,  um  den  Anschein  zu
vermeiden,  daß  er  mit  den  Ereignissen  von  1870  einverstanden  sei.  Abg.
Ribot  (progressistischer  Republikaner)  bedauert,  daß  man  den  Vatikan  nicht
habe  wissen  lassen,  daß  in  der  Reise  Loubets  keine  Beleidigung  für  den
Vatikan  liege.

Minister  des  Auswärtigen  Delcassé:  Die  Regierung  habe  den
Protest  des  Papstes  gegen  die  Romreise  zurückgewiesen;  als  dann  bekannt
geworden  sei,  daß  der  Papst  einen  Protest  an  die  übrigen  katholischen
Mächte  gerichtet  habe,  habe  die  Regierung  Erklärung  darüber  gefordert.
Da  der  Vatikan  einer  Antwort  auswich,  sei  der  französische  Botschafter
abberufen  worden.  Ministerpräsident  Combes:  Durch  die  Zurückberufung
des  Botschafters  Nisard  wolle  Frankreich  dem  Versuch  begegnen,  die  Anwesenheit
  des  Botschafters  beim  Vatikan  etwa  zu  gunsten  der  Forderungen
        <pb n="254" />
        246  Frankricz.  (Juni  2.  29.)

des  Heiligen  Stuhles  auszulegen.  Frankreich  erkenne  diese  Forderungen
ganz  und  gar  nicht  an;  es  habe  endlich  mit  den  Ansprüchen  der  überlebten
  weltlichen  Herrschaft  des  Papstes  aufräumen  wollen.  Die  Regierung
habe  nur  deswegen  davon  abgesehen,  alsbald  sämtliche  Mitglieder  der  Botschaft
  abzuberufen,  weil  sie  gemäß  den  Bestimmungen  des  Konkordats  verpflichtet
  sei,  das  Botschaftspersonal  beim  Vatikan  zu  unterhalten,  um  die
laufenden  Geschäfte  zu  erledigen.  Was  die  Kündigung  des  Konkordats,
die  definitive  Aufhebung  der  Botschaft  und  die  Trennung  von  Kirche  und
Staat  betreffe,  so  seien  das  Fragen,  die  das  Parlament  angingen.  In
Anbetracht  der  Art  und  Weise,  wie  man  von  anderer  Seite  die  Bestimmungen
  des  Konkordats  beobachte,  könne  Frankreich  allerdings  die  gegenwärtige
  Lage  nicht  länger  aufrecht  erhalten.  ·

Die  Kammer  billigt  mit  großer  Mehrheit  die  Erklärungen  der
Regierung.

2.  Juni.  Die  Kammer  beendet  die  Generaldebatte  über  das
Gesetz  betreffend  die  zweijährige  Dienstzeit.

Juni.  Die  „Allgemeine  Zeitung“  schreibt  über  die  Laicifierung
  der  Schulen:

„Die  Umwandlung  der  Kongreganistenschulen  in  weltliche  Privatschulen
  hat  sich,  wie  der  Siecle  nachgerechnet  hat,  in  5839  Fällen  vollzogen.
  Da  nun  im  ganzen  von  dem  Gesetz  gegen  die  nicht  autorisierten
Kongregationen  10  049  Schulen  betroffen  wurden,  so  sind  4210  derselben
offenbar  einfach  eingegangen.  Aeußerlich  ist  das  wohl  ein  Erfolg  für  antiklerikale
  Politik,  bei  genauerer  Beobachtung  aber  zeigt  es  sich,  daß  die
Kongregationen  in  den  meisten  Fällen  die  neue  Gesetzgebung  dazu  benutzten,
um  diejenigen  Schulen  aufzuheben,  die  schwach  besucht  waren  und  nichts
einbrachten.  In  vielen  Fällen  schlossen  auch  die  Kongregationen,  die  Spitäler
  oder  Armenhäuser  besitzen,  die  mit  diesen  Anstalten  verbundenen
Schulen,  um  in  der  Eigenschaft  als  nur  der  Krankenpflege  dienende  Vereinigungen
  die  staatliche  Autorisation  leichter  zu  erhalten.  Was  die  kleineren
  Schulen,  die  eingegangen  sind,  verloren  haben,  ist  zum  Teil  wenigstens
  von  den  größeren  Anstalten  absorbiert  worden,  die  sich  in  weltliche
Privatschulen  verwandelt  haben.  In  hohem  Grade  auffallend  ist  aber  folgende
  Bemerkung  des  Siecle:  Es  gibt  übrigens  viele  Schulen,  die  nicht
autorisierten  Kongregationen  angehören,  und  deren  Schließung  dessen  ungeachtet
  nicht  befohlen  wurde.  Gewisse  Abgeordnete  der  Regierungsmehrheit
  haben  nämlich  die  Verwerfung  aller  Autorisationsgesuche  der  Kongregationen
  nur  unter  der  Bedingung  gutgeheißen,  daß  man  die  Schulen
ihres  Wahlkreises  ganz  oder  teilweise  verschone.  Sie  gaben  z.  B.  gern  zu,
daß  man  in  den  Gemeinden,  wo  sie  wenig  Anhänger  haben,  die  Kongreganistenschulen
  schließe,  aber  sie  setzten  es  durch,  daß  in  den  Gemeinden,
die  für  sie  stimmten,  die  Behandlung  der  Schulen  ganz  nach  dem  Wunsche
der  Bevölkerung  erfolgte.  Die  Zahl  der  Schulen  dieser  Art,  die  wider
das  Gesetz  offen  blieben,  soll  nach  sachkundiger  Schätzung  mindestens  zweitausend
  betragen.  Im  ganzen,  so  schließt  der  Siecle,  hat  die  seit  anderthalb
  Jahren  geübte  Politik  sehr  wenig  genützt,  dagegen  der  Reaktion  einen
gewünschten  Anlaß  geliefert,  über  Verfolgung  zu  schreien  und  sich  neue
Geldquellen  zu  eröffnen.“

29.  Juni.  Abänderung  des  Vertrages  mit  Siam  (vergl.

13.  Februar).
Hiernach  tritt  Siam  an  Frankreich  den  Hafen  Kratt  ab,  und  sobald
        <pb n="255" />
        Srankrei.  (Juli  5.—13.)  247

die  französischen  Behörden  von  dieser  tatsächlichen  Abtretung  offiziell  unterrichtet
  worden  sind  werden  die  französischen  Truppen,  die  nach  dem  Uebereinkommen
  vom  3.  Oktober  1903  Tschantabun  provisorisch  besetzt  hielten,
diese  Stadt  zu  räumen  haben.

5.  Juli.  (Deputiertenkammer.)  Annahme  der  zweijährigen
  Dienstzeit.

Die  Kammer  genehmigt  mit  400  gegen  173  Stimmen  trotz  des
Einspruchs  des  Kriegsministers  André  den  Beschluß  der  Kommission,  nach
dem  die  Reservisten  zwischen  dem  1.  Juli  und  dem  1.  Oktober  nicht  einberufen
  werden  dürfen.  —  Hierauf  wird  das  ganze  Gesetz  über  die  zweijährige
  Dienstzeit  angenommen  mit  517  gegen  43  Stimmen.

5.  Juli.  (Senat.)  Abschaffung  des  Kongregationsunterrichts.

Der  Senat  genehmigt  mit  167  gegen  108  Stimmen  das  Gesetz  betreffend
  Abschaffung  des  Unterrichts  durch  Kongreganisten  in  der  Fassung
der  Deputiertenkammer.  Danach  können  die  von  den  Kongregationen  bisher
  geleiteten  Schulen  nach  Belieben  sofort  geschlossen  werden,  oder  es
kann  ihnen  eine  Frist  bis  zu  zehn  Jahren  gegönnt  werden.

9.  Juli.  (Paris.)  Eine  Kommission,  die  eine  gegen  Edgar
Combes,  den  Sohn  und  Privatsekretär  des  Ministerpräfidenten,  erhobene
  Beschuldigung,  er  habe  sich  von  den  Karthäusern  bestechen
lassen,  zu  untersuchen  hatte,  erklärt  die  Beschuldigung  für  unbegründet.
  —  Die  Angelegenheit  hatte  erregte  Erörterungen  veranlaßt.


10.  Juli.  Frankreich  und  Schweden-Norwegen  schließen  einen
Schiedsgerichtsvertrag.

10./11.  Juli.  In  80  Departements  werden  die  Kongregationsschulen

  geschlossen.
13.  Juli.  (Kammer.)  Auf  die  Frage  eines  sozialdemokratischen

  Abgeordneten  nach  der  Einkommensteuer  erwidern  der  Finanzminister
  und  Ministerpräsident,  daß  diese  Angelegenheit  im  Oktober
beraten  werden  soll.  —  Hierauf  wird  die  Kammer  vertagt.

Juli.  Bruch  zwischen  dem  Vatikan  und  Frankreich.

Die  Kurie  strengt  gegen  die  Bischöfe  von  Laval  (Msgr.  Gnay)  und
von  Dijon  (Le  Nordez)  einen  Prozeß  an,  der  mit  der  Absetzung  endet
(Mai).  Die  französische  Regierung  protestiert  gegen  dieses  Vorgehen  als
eine  Verletzung  des  Konkordats  und  fordert  Zurücknahme  des  Absetzungsbeschlusses,
  da  der  Papst  nicht  einseitig  einen  französischen  Bischof  absetzen
dürfe  (Juli).  Da  die  Zurückziehung  nicht  erfolgt,  läßt  Minister  des  Auswärtigen
  Delcassé  durch  den  französischen  Geschäftsträger  Courcel  dem
Vatikan  folgende  Note  überreichen  (29.  Juli):  Nachdem  sie  mehrere  Male
auf  die  schweren  Verletzungen  der  Konkordatsrechte  des  Staates  hingewiesen,
welche  das  Vorgehen  des  Heiligen  Stuhles,  durch  dessen  direkten  Verkehr
mit  den  französischen  Bischöfen,  hervorruft,  hat  die  Regierung  der  Republik
zweimal,  am  23.  Juli,  den  Heiligen  Siuhl  wissen  lassen,  welchen  Schluß
sie  aus  der  fortgesetzten  Verkennung  ihrer  Rechte  ziehen  muß.  Gezwungen,
laut  der  Antwort  des  Herrn  Staatssekretärs  vom  26.  Juli,  feststellen  zu.
        <pb n="256" />
        248  Frankreich.  (Juli  31.—  September  13.)

müssen,  daß  der  Heilige  Stuhl  auf  seinen,  ohne  Vorwissen  der  Regierung
—  mit  der  er  das  Konkordat  geschlossen  —,  vollzogenen  Handlungen  beharrt,
  beschließt  die  Regierung  der  Republik,  den  amtlichen  Beziehungen
ein  Ende  zu  machen,  welche,  durch  den  Willen  des  Heiligen  Stuhles,  keinen
Zweck  mehr  haben.  Der  Geschäftsträger  verläßt  Rom,  und  dem  Nuntius
in  Paris  wird  mitgeteilt,  seine  Aufgabe  in  Paris  sei  gegenstandslos.  —
*  Duchor  von  Dijon  fügt  sich  dem  Befehl  der  Kurie  und  reist  nach  Rom
u.  Juli).

31.  Juli.  7.  August.  Bei  den  Generalratswahlen  gewinnen
die  Ministeriellen  109  Sitze,  so  daß  sie  888  von  1410  inne  haben.

9.  August.  (Paris.)  Der  internationale  Bergarbeiterkongreß
fordert  einen  Mindestlohn,  der  das  Auskommen  seichert,  sowie  den
Achtstundentag  einschließlich  der  Ein=  und  Ausfahrt.

10.  August.  (Corbeil.)  Waldeck-Rousfseau  an  einem  Leberleiden
  f.  —  Geboren  2.  Dezember  1846,  Rechtsanwalt,  1882  Minister
  unter  Gambetta,  1883  unter  Ferry,  1894  Präfidentschaftskandidat,
  1899—1902  Ministerpräsident.

10.  August.  In  Clermont  Ferrand  verhindert  die  Bevölkerung
  die  Austreibung  der  Ursulinerinnen  von  Ambert.

20.  August.  Eisenbahnvertrag  mit  Spanien.

Beide  Mächte  verpflichten  sich,  im  Verlauf  von  längstens  zehn
Jahren  die  Eisenbahnlinien  über  die  Pyrenäen,  von  Aix-les-Thermes  nach
Ripol,  von  Oloron  nach  Zuera  und  von  Saint-Girons  nach  Lerida
zu  bauen.

Ende  August.  Die  Bischöfe  von  Dijon  und  Laval  folgen
der  Zitation  nach  Rom,  obgleich  die  Regierung  ihnen  das  Verlassen
  der  Diözese  verboten  hat.  Die  Regierung  verhängt  die
Temporaliensperre.  ·

Ende  August  bis  Anfang  Oktober.  (Marseille.)  Großer
Streik  der  Hafenarbeiter  (vgl.  Übersicht).

13.  September.  Die  Regierung  veröffentlicht  die  Streikstatistik
für  1903.

Gegenüber  dem  Jahre  1902  hat  sich  ihre  Zahl  zwar  vermehrt,  aber
ihr  Umfang  und  ihre  Dauer  vermindert.  Die  567  Arbeitseinstellungen
von  1903  verursachten  einen  Verlust  von  2  441  944  Arbeitstagen,  während
in  512  Streiks  des  Jahres  1902  die  Arbeiter  4472  477  Arbeitstage  verloren
  hatten.  Was  den  Erfolg  anbetrifft,  so  haben  die  Arbeiter  in  122
Fällen  ihre  Absichten  durchgesetzt,  in  223  Fällen  unterlagen  sie,  und  in
222  Fällen  wurden  die  Wünsche  der  Arbeiter  teilweise  befriedigt.  In
416  Fällen  waren  alle  oder  die  meisten  Arbeiter  in  Vereinen  organisiert,
nur  in  218  Fällen  waren  es  auch  die  Arbeitgeber.  Durch  den  Streik
oder  nach  dem  Streik  entstanden  zehn  Arbeitervereine  und  zwei  Vereine
der  Arbeitgeber.  In  drei  Fällen  verschwanden  dagegen  die  Arbeitervereine
infolge  des  Streiks.  Nur  in  60  Fällen  war  es  den  Arbeitervereinen  möglich,
  ihren  Mitgliedern  regelmäßige  Unterstützungen  zu  gewähren.

(Allg.  Ztg.)
        <pb n="257" />
        FKr##keich.  (Oktober  6.—Ende.)  249

6.  Oktober.  Vertrag  mit  Spanien  über  Marokko.

Der  Minister  des  Aeußern  Delcassé  und  der  spanische  Botschafter
unterzeichnen  eine  Erklärung,  in  der  es  heißt,  daß  die  französische  und  die
spanische  Regierung  nunmehr  zu  einem  Abkommen  gelangt  seien,  das  den
Umfang  der  Rechte  und  die  Garantie  der  Interessen  feststellt,  die  sich  für
Frankreich  auf  Grund  seiner  algerischen  Besitzungen  und  für  Spanien  auf
Grund  seiner  Besitzungen  an  der  marokkanischen  Küste  ergeben.  Die  spanische
  Regierung  stimmt  der  französisch-englischen  Erklärung  über  Marokko
zu.  Beide  Regierungen  erklären,  daß  sie  unverändert  an  der  Integrität
Marokkos  festhalten.  Der  Wortlaut  des  erwähnten  Abkommens  wird  geheim
  gehalten.

6.|8.  Oktober.  (Toulouse.)  Beschlüsse  der  Radikalen  über

Kirche  und  Staat.

Der  Kongreß  der  radikalen  Parteien  beschließt  eine  Sympathie=  und
Vertrauensadresse  für  den  Präsidenten  Loubet  und  eine  Glückwunschadresse
an  den  Ministerpräsidenten  Combes,  in  welcher  dieser  aufgefordert  wird,
in  dem  Kampfe  gegen  den  Klerikalismus  auszuharren  und  die  demokratischen
  und  sozialen  Reformen  trotz  der  Angriffe  der  Antirepublikaner  und
der  ehrgeizigen  Streber  zu  verwirklichen.  Ferner  wird  die  Mehrheit  der
Deputiertenkammer  aufgefordert,  die  Trennung  der  Kirche  vom  Staat  noch
vor  den  im  Jahre  1906  stattfindenden  allgemeinen  Wahlen  zur  Deputiertenkammer
  zu  erledigen.  Diejenigen  Radikalen,  die  nicht  für  die  Trennung
stimmen,  sollen  aus  der  radikalen  Partei  ausgeschlossen  werden.  In  einer
anderen  Resolution  spricht  sich  der  Kongreß  für  die  Säuberung  des  diplomatischen
  und  Konsularkorps  von  antirepublikanischen  Elementen  und  weiter
für  ein  internationales  Schiedsgericht  zur  Beendigung  des  russisch-japanischen
  Krieges  aus.

7.  Oktober.  Verzicht  auf  die  Einkommensteuer.

Die  halbamtliche  „Agence  Havas“  schreibt:  „Es  heißt,  daß  die  über
die  Frage  der  Einführung  der  Einkommensteuer  angestellten  Erhebungen
kein  günstiges  Ergebnis  hatten;  namentlich  habe  sich  gezeigt,  daß  eine  Reform
  besonders  die  mittleren  Einkommen  treffe  und  die  Möglichkeit  zulasse,
daß  große  Einkommen  verheimlicht  würden.  Schließlich  werde  auch  die
neue  Steuer  wesentlich  niedrigere  Einnahmen  ergeben,  als  das  bisherige
Steuerverfahren.

18.  Oktober.  Die  Deputiertenkammer  eröffnet  ihre
Sitzungen.

2./22.  Oktober.  (Deputiertenkammer.)  In  einer  Besprechung
  der  Kirchenpolitik  erhält  Ministerpräsident  Combes  ein
Vertrauensvotum  mit  325  gegen  237  Stimmen,  nachdem  er  seine
Politik  in  einer  scharfen  Rede  gegen  die  Kurie  verteidigt  hat.

27.  Oktober.  Frankreich  bietet  seine  guten  Dienste  zur  Beilegung
  des  englisch-russischen  Streitfalls  an.  (Vgl.  S.  232  und
Rußland.)

Ende  Oktober.  Projekte  einer  Trennung  von  Kirche  und

Staat.
Im  Kammerausschuß,  der  über  die  Trennung  von  Kirche  und  Staat
        <pb n="258" />
        250  Frankreich.  (Oktober  Ende.  November  Anfang.)

berät,  bringt  Abg.  Briand  (Rad)  ein  Projekt  ein,  Ministerpräsident  Combes
legt  ein  Gegenprojekt  vor  (29.  Otober).  Hiernach  soll  den  Kultusgemeinschaften
  nicht  eine  einheitliche  Leitung  in  ganz  Frankreich,  sondern  nur  in
den  einzelnen  Departements  gestattet  werden.  Ferner  werden  alle  öffentlichen
  Prozessionen  verboten.

Ende  Oktober.  In  der  franzöfischen  Presse  wird  behauptet.
Deutschland  habe  das  russische  Geschwader  durch  falsche  Informationen
  über  japanische  Anschläge  aufgeregt  und  dann  auf  die
Doggerbank  gelockt,  um  England  und  Rußland  zu  entzweien.

Ende  Oktober.  Anfang  November.  Spitzelwesen  in  der  Armee.
Kammerdebatten,  tätlicher  Angriff  auf  André.  Republikanische  und

reaktionäre  Offiziere.

Der  „Figaro“  behauptet,  es  bestehe  in  der  Armee  ein  Ueberwachungssostem
  der  nichtfreimaurerischen  Offiziere  durch  die  Freimaurer.  Unter
Billigung  des  Kriegsministeriums  hätten  die  Logen  einen  Ausschuß  zur
Ueberwachung  der  Offiziere  organisiert,  und  von  seinen  Auskünften  würde
die  Beförderung  der  Offiziere  abhängig  gemacht.  Die  freimaurerischen  Offiziere
  dienten  als  Spitzel.  —  Am  28.  Oktober  wird  Kriegsminister  André
von  den  Nationalisten  Rousset  und  Villeneuve  interpelliert;  sie  behaupten,
  sein  Adjutant,  Hauptmann  Mollin,  führe  den  Briefwechsel  mit
dem  Ueberwachungsausschuß.  André  erwidert,  davon  wisse  er  nichts.

Am  29.  Oktober  reicht  Mollin  seine  Entlassung  ein.

In  den  folgenden  Tagen  veröffentlicht  der  „Figaro“  mehrere  Briefe
aus  dem  Kriegsministerium  und  Notizen  Waldeck-Rousseaus  in  Facsimile,
die  beweisen  sollen,  daß  André  und  Combes  über  das  Spionagesystem  gewußt
  hätten.  —  Die  Freimaurerloge  „Großer  Orient"  erklärt  in  einem
Manifest  an  alle  französischen  Freimaurerlogen:  „Wir  erklären  im  Namen
der  gesamten  Freiheit,  daß  der  Große  Orient,  indem  er  dem  Kriegsministerium
  Auskünfte  über  die  der  Republik  treuen  Diener  sowie  über  diejenigen
  geliefert  hat,  die  infolge  ihrer  staatsfeindlichen  Haltung  die  berechküsen
  Besorgnisse  wachriefen,  ein  Recht  ausgeübt  und  eine  Pflicht  erüllt
  hat.“

Am  4.  November  wirft  Abg.  Villeneuve  in  der  Kammer  dem
Kriegsminister  vor,  am  28.  nicht  die  Wahrheit  gesagt  zu  haben.  Kriegsminister
  André:  Beim  Antritt  seines  Amtes  habe  er  überall  klerikale  und
politische  Unduldsamkeit  gegen  die  republikanischen  Offiziere  vorgefunden.
Nach  vier  Jahren  angestrengter  Bemühungen  sei  es  ihm  noch  nicht  gelungen,
  die  Duldsamkeit  wieder  im  Offizierskorps  heimisch  zu  machen.  Er
sei  sch  bewußt,  seine  Pflicht  getan  zu  haben  und  deshalb  werde  er  von
der  Reaktion  angegriffen.  Wenn  er  seine  Pflicht  als  republikanischer  Minister
  erfüllen  wolle,  sei  er  gezwungen,  alle  Mittel  anzuwenden,  die  seinen
Nachforschungen  dienen  können.  Man  dürfe  nicht  zu  den  Zeiten  zurückkommen,
  in  denen  republikanisch  gesinnte  Offiziere  nichts  erreichen  konnten.
Er  werde  auf  dem  Dienstwege  unvollständig  über  die  politische  Haltung
der  Offiziere  informiert,  deshalb  habe  er  im  Einverständnis  mit  Waldeck-Rousseau
  sich  an  das  Ministerium  des  Innern  und  auch  an  Parlamentarier
gewandt.  Ein  Minister  müsse  Informationen  aus  allen  Quellen  nehmen,
benutzen  dürfe  er  aber  nur  genau  kontrollierte.  Mit  Hilfe  der  Auskunftszettel
  sei  es  möglich  gewesen,  Ungerechtigkeiten,  die  gegen  gewisse  republikanisch
  gesinnte  Offiziere  begangen  worden  waren,  wieder  gut  zu  machen.
Hauptmann  Mollin  sei  ermächtigt  gewesen,  Auskünfte  einzuziehen  und  ent-
        <pb n="259" />
        Frankreich.  (November  8.  10.)  251

gegenzunehmen,  er  sei  aber  nicht  ermächtigt  gewesen,  irgend  jemand  Auseufte
  aus  den  Akten,  wie  sie  in  den  verlesenen  Briefen  enthalten  waren,
zu  erteilen.  Er  sei  mit  diesen  Briefen  nicht  einverstanden  und  spricht  sich
tadelnd  gegen  derlei  Machenschaften  aus.  Was  die  übrigen  angeführten
Offiziere  betreffe,  die  Auskünfte  erteilt  hätten,  hätten  diese  sie  ihren  Logen
gegeben  ohne  irgend  jemandes  Vermittlung;  diesen  Offizieren  sei  keinerlei
Begünstigung  zuteil  geworden.  Er  hänge  nicht  an  seinem  Portefeuille;
angesichts  der  jetzt  geführten  Kampagne  bleibe  er  auf  dem  Posten,  um  die
Republik  zu  verteidigen.

In  der  Debatte  verteidigt  die  Linke  André,  der  dem  klerikalen
antirepublikanischen  Regiment  im  Heere  ein  Ende  gemacht  habe.  —  Es
werden  dann  mehrere  Tagesordnungen  eingebracht;  die  von  Combes
verworfene  einfache  wird  mit  279  gegen  277  Stimmen  abgelehnt.  Während
  der  Diskussion  über  eine  andere  Tagesordnung  überfällt  Abgeordneter
  Syveton  (Nationalist)  den  Kriegsminister  und  betäubt  ihn  durch
mehrere  Schläge  ins  Gesicht.  Infolgedessen  entsteht  ein  Handgemenge  zwischen
  Mitgliedern  der  Rechten  und  Linken.  —  Hierauf  nimmt  die  Kammer
mit  343  gegen  236  Stimmen  eine  Tagesordnung  an,  die  Kammer  sei
überzeugt,  daß  es  die  Pflicht  des  republikanischen  Staates  sei,  treue  und
ergebene  Diener  des  Landes  gegen  den  Kastengeist  und  die  Reaktion  zu
Thuen,  und  zwar  mit  allen  Mitteln  einer  regelmäßigen  Kontrolle,  über
die  sie  verfüge,  und  sie  rechne  darauf,  daß  die  Regierung  das  Avancement
der  Offiziere  sicherstelle.

Die  ganze  Angelegenheit  wird  in  der  Presse  lebhaft  verfolgt.  Die
nationalistischen  Blätter  stehen  sämtlich  im  Gegensatz  zur  Regierung.  Ein
Teil  beglückwünscht  Syveton;  der  „Figaro“  tadelt  seine  Handlung  scharf:
seine  Uebereilung  habe  die  drohende  Niederlage  der  Regierung  in  einen
Sieg  verwandelt.  —  Die  Regierungsblätter  behandeln  Sypeton  als  Feigling
  und  billigen  die  Handlungsweise  der  Regierung,  die  sich  in  der  Notwehr
  gegen  den  Klerikalismus  befinde.

8.  November.  Die  Kammer  beschließt  mit  415  gegen  141
Stimmen,  Syveton  strafrechtlich  verfolgen  zu  lassen.  Vor  Beginn
des  Verfahrens  endet  Syveton,  gegen  den  Denunziationen  wegen
sittlicher  Verfehlungen  vorliegen,  durch  Selbstmord  oder  durch  Ermordung
  (8.  Dezember).

10.  November.  (Kammer.)  Debatte  über  den  Vertrag  mit

England  (S.  221).  Beziehungen  zu  Deutschland.

Deputierter  Jaureès  (Soz.)  begrüßt  das  Abkommen  als  eine  Friedensbürgschaft
  und  den  Vorläufer  eines  weitergehenden  Einvernehmens.
Gerade,  weil  das  Abkommen  dazu  bestimmt  sei,  den  Weltfrieden  zu  sichern,
dürfe  über  die  Auslegung  desselben  kein  Zweifel  bestehen.  Die  Welt  müsse
wissen,  daß  das  französisch-englische  Einvernehmen  gegen  niemand  gerichtet
sei.  Das  Abkommen  dürfe  in  keiner  Weise  die  Beziehungen  Frankreichs
zu  Rußland,  noch  die  zu  Deutschland  berühren.  Die  Frage  eines  Bündnisses
  mit  Rußland  stese  jetzt  nicht  zur  Erörterung,  sonst  könnte  man  sich
über  die  Illusionen  auseinandersetzen,  zu  denen  vielleicht  Anlaß  gegeben
sei  (Bewegung),  und  über  die  Gefahren,  die  es  vielleicht  in  sich  berge.
Frankreichs  Abkommen  mit  anderen  Ländern  dürften  keine  aggressive  Spitze
gegen  irgend  eine  Macht  haben.  Frankreich  sei  von  Deutschland  ein
schweres  Unrecht  zugefügt  worden  und  andererseits  habe  England  die  wirtschaftliche
  Konkurrenz  Deutschlands  zu  fürchten.  Es  könnte  nun  jemanden
        <pb n="260" />
        252  Kr###eich.  (November  10.)

der  Gedanke  kommen,  daß  das  englisch-französische  Abkommen  auch  diese
Fragen  berühre,  deshalb  dürfe  nicht  zugegeben  werden,  daß  man  vermuten
könne,  die  Abkommen  Frankreichs  mit  anderen  Mächten  seien  gegen  irgend
eine  Macht  gerichtet.  Wir  sind  der  deutschen  Diplomatie  gegenüber  in
keiner  Weise  nachgiebig  gesinnt  und  wir  fürchten,  daß  sie  den  Konflikt  im
äußeren  Osten  zu  verlängern  suche,  um  die  Arme  in  der  Türkei  frei  zu
haben.  Wir  möchten  aber  zu  verstehen  geben,  daß  an  dem  Tage,  wo  sie
nicht  mehr  an  ihre  eigennützigen  Bestrebungen  denken  und  aufrichtig  mit
an  der  Befestigung  des  Friedens  arbeiten  wird,  Frankreich  ihr  mit  keinerlei
Vorfrage  entgegentreten  wird.  Wir  sind  nicht  gesonnen,  von  der  Gewalt
begangene  Verbrechen  mit  anderen  Verbrechen  der  Gewalt  zu  erwidern,
und  wir  wollen  nicht  von  vorneherein  jede  Mitarbeit  am  Werke  der
Friedensstiftung  zurückweisen.  Gambetta  selbst  habe  gesagt,  er  wolle  eine
Annäherung  an  Deutschland.  (Widerspruch  auf  verschiedenen  Bänken.)
Wenn  Gambetta  oft  von  Zurückforderungen  und  Genugtuung  gesprochen
habe,  so  habe  er  doch  niemals  von  Revanche  gesprochen,  und  zwar,  weil
er  eine  andere  Art  von  Genugtuung  im  Auge  hatte.  —  Ueber  Marokko
biete  der  Vertrag  Vorteile,  könne  aber  gefährlich  werden,  weil  das  Recht,
das  er  Frankreich  zuerkenne,  keines  der  Hindernisse  beseitige,  die  sich  dem
friedfertigen  Eindringen  Frankreichs  entgegenstellen  würden.  Er  befürwortet
  schließlich  eine  Politik  des  vorsichtigen,  methodischen,  friedfertigen
Vordringens.

Minister  des  Auswärtigen  Delcassé  bespricht  das  Abkommen  ausführlich
  und  verteidigt  zunächst  die  Bestimmung  über  Neufundland.  Frankreich
  gebe  nur  das  Recht  des  Trocknens  der  Fische  auf,  behalte  aber  sonst
alle  seine  nationalen  Rechte.  Dieser  Konzession  stelle  er  die  Kompensationen
gegenüber,  die  Frankreich  im  Sudan  erlangt  habe,  wie  die  Berichtigung
der  Grenze  im  Sudan.  Die  Konvention  beseitige  eine  Quelle  des  schweren
Konfliktes  zwischen  England  und  Frankreich.  Zwar  würden  auch  hier  von
Frankreich  Opfer  gebracht;  wer  hätte  aber  nach  22  Jahren  von  England
die  Räumung  Egyptens  verlangen  und  Gefahren  laufen  wollen,  die  man
damals,  als  England  sich  in  Egypten  festsetzte,  nicht  laufen  wollte?  Frankreich
  habe  dafür  unbestreitbare  Garantien  für  die  Gläubiger  der  egyptischen
  Staatsschuld  erlangt.  Er  habe  jedenfalls  geglaubt,  mit  der  Unterzeichnung
  des  Abkommens  die  Handeleinteressen  Frankreichs  sicherzustellen.
Die  Einfuhr  Frankreichs  nach  Egypten  belaufe  sich  auf  89  Millionen,  was
eine  Zunahme  von  30  Millionen  gegenüber  dem  Jahre  1880  bedeute.  Der
Handel  in  Frankreich  werde  aus  dem  zunehmenden  Wohlstande  Egyptens
Nutzen  ziehen.  Auch  sonst  seien  die  Interessen  Frankreichs  nicht  vergessen.
Die  Konvention  gestehe  den  französischen  Schulen  in  Egypten  die  Freiheit,
deren  sie  bedürften,  zu.  Die  Sicherheit  des  Besitzes  von  Algerien  hängt
viel  von  Marokko  und  von  seinen  Beziehungen  zu  diesem  Lande  ab.  Das
Ziel  der  Regierung  war  es  daher,  in  Marokko  das  Uebergewicht  Frankreichs
  herzustellen  und  so  seine  Stellung  im  Mittelmeer  zu  stärken,  ohne
die  Interessen  einer  anderen  Nation  zu  schädigen.  Wir  haben  weder  Zeit
noch  Mühe  verloren.  Das  mit  Italien  abgeschlossene  Abkommen  leistet
uns  Gewähr  für  ein  schiedlich-friedliches  Nebeneinander  der  beiden  Nationen
im  Mittelmeer.  Spanien  ist  der  nächste  Nachbar  von  Marokko.  Wir
konnten  seine  rechtmäßigen  Interessen  und  Ansprüche  nicht  außer  acht  lassen.
Da  alles  zu  einem  Abkommen  riet,  das  diese  Interessen  und  zur  selben
Zeit  die  Integrität  Marokkos  gewährleistete,  so  wurde  unter  diesen  Bedingungen
  das  Abkommen  unterzeichnet.

Die  Kammer  billigt  mit  großer  Mehrheit  das  Abkommen  und  Delcasss
  Ausführungen.
        <pb n="261" />
        Frankreich.  (November  14.—Dezember  9.)  253

14.  November.  Nach  dem  offiziösen  „Matin“  plant  die  Regierung
  die  friedliche  Eroberung  Marokkos  auf  folgende  Weise:

„Die  französische  Regierung  wird  vor  allem  das  erschütterte  Ansehen
des  Sultans  Abdul  Asis  zu  befestigen  trachten  und  sich  sodann  bemühen,
aus  den  untereinander  entzweiten  Stämmen  eine  Art  förderative  Vereinigung
  unter  der  Souveränität  des  Sultans  zu  bilden.  In  allen  Ortschaften
längs  der  algerischen  Grenze  werden  französische  Aerzte  und  Lehrer  ein-Me#
  werden,  die  die  Stelle  von  Beamten  versehen  und  in  wirksamer
Weise  für  den  Einfluß  Frankreichs  tätig  sein  sollen.  Um  den  Handelsverkehr
  zwischen  den  Stämmen  zu  erleichtern  und  zu  befestigen,  werden
hervorragende  Eingeborene  als  kommerzielle  Schiedsrichter  eingesetzt  werden.
Durch  eine  Kommission  sollen  alle  Grenzstreitigkeiten  geregelt  werden.  Im
Innern  des  Landes  werden  durch  französische  Geldmittel  Straßen,  Brücken,
Krankenhäuser  und  Schulen  errichtet  werden.  Ein  in  arabischer  Sprache
erscheinendes  Blatt  macht  bereits  jetzt  für  diesen  Plan  Frankreichs  Propaganda.


15.  November.  Kriegsminister  Andre  tritt  zurück,  sein  Nachfolger
  wird  der  Börsenmakler  Dep.  Berteaux  (Soz.).

Ende  November.  Anfang  Dezember.  Rundschreiben  über

Auskünfte.

Ministerpräsident  Combes  richtet  ein  Rundschreiben  an  die  Präfekten
  Fihichtüch  der  politischen  Richtung,  welche  sie  den  Beamten  nahelegen
  sollen.  In  dem  Rundschreiben  heißt  es,  angesichts  der  unaufhörlichen
  Ausfälle  der  Opposition  gegen  die  Republik  müßten  alle  diejenigen,
welche  irgend  eine  Machtbefugnis  besitzen,  alle  Garantien  für  ihre  Ehrenhaftigkeit,
  Treue  und  Hingebung  an  die  Republik  bieten.  In  dem  Rundschreiben
  werden  sodann  die  Beamten  und  Persönlichkeiten  namhaft  gemacht,
  bei  denen  die  Präfekten  Erkundigungen  einziehen  sollen.  Diese  Erkundigungen
  sollen  den  Stempel  absoluter  Unparteilichkeit  tragen  und  sorgsam
  kontrolliert  werden  (22.  Nopember).

Der  Kriegsminister  Berteaux  richtet  an  die  kommandierenden
Generale  ein  Rundschreiben,  in  welchem  denselben  eingeschärft  wird,  zur
Wiederherstellung  der  Eintracht  im  Heere  und  zur  Beruhigung  der  Geister
beizutragen.  Im  Kriegsministerium  gebe  es  keine  Auskunftszettel  mehr.
Die  Hauptsache  sei,  daß  die  Offiziere  sich  nicht  durch  Aufhetzungen  aus
feindlichen  Lagern  beeinflussen  ließen  und  sich  aller  Herausforderungen
enthielten  (3.  Dezember).

2.  Dezember.  (Kammer.)  Die  Kommission,  die  die  Regierungsvorlage

  über  Trennung  von  Staat  und  Kirche  zu  beraten
hat,  genehmigt  den  Entwurf  nach  längerer  Beratung.

8.9.  Dezember.  (Kammer.)  In  einer  Besprechung  der
Rundschreiben  über  die  Auskünfte,  wobei  Millerand  (Soz.)  und
Ribot  (Rep.)  die  Regierung  heftig  wegen  der  Angebereien  tadeln,
erhält  die  Regierung  mit  295  gegen  265  Stimmen  ein  Vertrauensvotum,
  nachdem  bei  vorhergehenden  Abstimmungen  die  Mojorität
nur  wenige  Stimmen  betragen  hatte.
        <pb n="262" />
        254  Frankreich.  (Dezember  22.  27.)

22.  Dezember.  (Paris.)  Die  internationale  Kommission
zur  Untersuchung  des  Huller  Zwischenfalles  (S.  232)  beginnt  ihre
Tätigkeit.

27.  Dezember.  (Kammer.)  Vorbereitung  der  Trennung

von  Staat  und  Kirche.

Die  Kammer  genehmigt  mit  332  gegen  239  Stimmen  einen  Gesetzentwurf,
  durch  welchen  das  Beerdigungsmonopol  der  Kirchenverwaltungen
und  Konsistorien  abgeschafft  wird.  Ministerpräsident  Combes  bemerkt,  das
Geseh  werde  dazu  beitragen,  die  Trennung  von  Kirche  und  Staat  vorzuereiten.
        <pb n="263" />
        VII.
Italien.

2.  Januar.  Auf  das  Ersuchen  der  Pforte  ernennt  die  italienische
  Regierung  den  Generalleutnant  di  Giorgi  zum  Kommandanten
  der  makedonischen  Gendarmerie.

1.  Februar.  (Rom.)  Ein  Schiedsgerichtsvertrag  mit  England
  wird  unterzeichnet.

9.  Februar.  (Kammer.)  Ministerpräfident  Giolitti  erklärt
über  den  japanisch-russischen  Krieg:

Ich  erkenne  die  Notwendigkeit  an,  daß  Italien  sich  in  dem  russischjapanischen
  Streite  neutral  verhält,  und  sich  darauf  beschränkt,  alle  Anstrengungen
  zu  machen,  damit  ein  Friedensschluß  erreicht  oder  wenigstens
der  Streit  lokalisiert  werden  kann.  Bezüglich  etwaiger  Rückwirkungen
dieses  Kampfes  auf  den  europäischen  Orient  ist  jedes  Urteil  verfrüht.

Die  Regierung  ist  wachsam  und  verliert  kein  nationales  Interesse  aus
dem  Auge.

10.  Februar.  (Rom.)  Der  sozialistische  Deputierte  Ferri,
der  im  „Avanti“  die  Verwaltung  des  Marineministers  Bettolo
kritisiert  hatte,  wird  wegen  Verleumdung  zu  14  Monaten  Gefängnis
  verurteilt.

10.  Februar.  Die  Kammer  lehnt  die  Vorlage  über  die  Ehescheidung
  ab.  (Vgl.  1902,  1903.)  —  Die  Regierung  hatte  die
Vertrauensfrage  nicht  gestellt.

23.  Februar.  Die  Kammer  genehmigt  die  Vorlage  über
Maßregeln  zu  gunsten  der  Bafsilicata  mit  172  gegen  38  Stimmen.

25.  Februar.  (Kammer.)  Untersuchungsausschuß  über  die
Verwaltung  der  Marine.

Ministerpräsident  Giolitti  verlangt,  daß  in  einem  Ausschuß,  der
die  Marineverwaltung  prüfen  soll,  auch  die  Regierung  vertreten  sein  müsse
und  stellt  in  Bezug  auf  dieses  Verlangen  die  Vertrauensfrage.  In  namentlicher

  Abstimmung  wird  darauf  mit  217  gegen  52  Stimmen  der  Antrag
angenommen,  daß  fünf  Mitglieder  des  Aussükuftes  durch  königliches  Dekret
        <pb n="264" />
        256  Stelien.  (März  19.  26.)27.)

zu  ernennen  sind.  Die  Vorlage  betreffend  die  Untersuchungskommission
für  die  Kriegsmarine  wird  schließlich  in  geheimer  Abstimmung  mit  205
gegen  15  Stimmen  angenommen.  —  Der  Senat  genehmigt  die  Vorlage
mit  67  gegen  32  Stimmen  am  25.  März.

März.  Gegen  den  früheren  Unterrichtsminister  Nasi  werden
Angriffe  wegen  Verschleuderung  von  Staatsgeldern  erhoben.  Eine
von  der  Kammer  angeordnete  Untersuchung  bestätigt  die  Anklagen
(22.  März).

19.  März.  (Kammer.)  Debatte  über  die  Versicherung  der

italienischen  Arbeiter  in  Deutschland.

Die  „Allgemeine  Zeitung“  schreibt  hierüber:  „Die  Grundlage  der
ganzen  Frage  ist  folgende:  Nach  dem  deutschen  Invalidenversicherungsgesetz
vom  13.  Juli  1899  ist  der  Bezug  der  Rente  an  den  dauernden  Aufenthalt
im  Deutschen  Reich  gebunden.  Der  ausländische  Arbeiter,  der  in  seine
Heimat  zurückkehren  will,  geht  also  des  Anspruchs  auf  die  Rente  verlustig.
In  der  alten  Fassung  des  Gesetzes  (1.  Januar  1891)  war  darin  noch  eine
besondere  Härte  enthalten,  daß  diesem  ausländischen  Arbeiter  nicht  einmal
die  Rückerstattung  seiner  eingezahlten  Beiträge  zustand,  obwohl  der  Charakter
  der  Einzahlung  obligatorisch  ist.  Auf  eine  Intervention  des  italienischen
  Kabinetts  Pelloux  hin  (veranlaßt  wieder  von  dem  Abg.  Brunialti)
ist  in  der  Fassung  von  1899  dieser  Punkt  gemildert  worden.  Der  italienische
  Arbeiter,  der  heute  auf  die  Rente  verzichtet,  um  nicht  auf  seine
Heimat  verzichten  zu  müssen,  erhält  seine  Beiträge  zurück  und  darüber
hinaus  noch  eine  Verzinsung  derselben  mit  1½  Prozent.  Die  heutige
Bewegung,  die  sich  von  neuem  gegen  das  Gesetz  richtet,  erkennt  diese  Milderung,
  die  1899  als  eine  dankenswerte  Verbesserung  auch  in  Italien  begrüßt
  wurde,  nicht  mehr  als  ausreichend  an  und  will  durch  erneute  Verhandlungen
  dem  ausländischen  Arbeiter  den  vollen  Rentenbezug  sichern,
auch  wenn  er  die  Rente  in  seiner  Heimat  zu  verzehren  gedenkt.  Der
Unterstaatssekretär  des  Auswärtigen,  Fusinato,  hat  sofort  in  seiner  Beantwortung
  der  sozialistischen  Interpellation  auf  die  großen  Schwierigkeiten
hingewiesen,  auf  die  eine  solche  neue  Verhandlung  in  Deutschland  notwendigerweise
  stoßen  muß,  der  Schatzminister  Luzzatti  hat  aber  trotzdem
erklärt,  man  werde  Gelegenheit  nehmen,  noch  vor  der  Ratifikation  des
neuen  Handelsvertrags  mit  Deutschland  auf  die  Sache  zurückzukommen.

26./27.  März.  (Neapel.)  Zusammenkunft  des  Königs  mit
dem  Deutschen  Kaiser.  Trinksprüche,  Telegramme;  Presse.

Der  König  besucht  den  Kaiser  an  Bord  der  „Hohenzollern“  und
begrüßt  ihn  in  italienischer  Sprache  mit  folgendem  Trinkspruch:  Indem
Ich  Ew.  Majestät  lebhaft  begrüße,  gebe  Ich  der  Freude  Ausdruck,  welche
Ich  bei  dem  Wiedersehen  mit  Ew.  Majestät  empfinde.  In  Ew.  Majestät
erkenne  Ich  und  Mein  Volk  den  treuen  und  sicheren  Freund.  Die  Bande,
welche  glücklicherweise  seit  so  vielen  Jahren  unsere  beiden  Staaten  unter
sich  und  mit  dem  gemeinsam  Verbündeten  vereinigen,  waren  bis  jetzt  das
stärkste  Bollwerk  des  Friedens  in  Europa.  Diese  Bande  müssen  neu  belebt
werden  durch  das  Vertrauen  auf  den  Bund  und  durch  die  Gefühle  unserer
Völker,  welche  in  der  Vergangenheit  durch  die  Aehnlichkeit  ihrer  nationalen
und  politischen  Ziele  zusammengeführt  wurden  und  jetzt  beseelt  sind  von
dem  gleichen  Streben  nach  einem  in  Zukunft  friedlichen  Fortschritt.  Mit
diesen  Gefühlen  trinke  Ich  auf  das  Wohl  Eurer  Majestät,  Ihrer  Majestät
        <pb n="265" />
        Italien.  (April  7.  -  Mai  16.)  257

der  Kaiserin  und  der  ganzen  kaiserlichen  Familie  sowie  der  ruhmreichen
deutschen  Nation.

Der  Kaiser  erwidert  in  deutscher  Sprache:  Wenn  auch,  um  von
sorer  Arbeit  auszuruhen,  Mein  Weg  Mich  an  die  herrlichen  Gestade  des
chönen  Vaterlandes  Ew.  Majestät  geführt  hat,  so  folge  Ich  dabei  doch
auch  zu  gleicher  Zeit  dem  Zuge  Meines  Herzens,  welches  Mich,  wie  alle
Meine  Landsleute,  immer  wieder  zu  dem  gastfreien,  sympathischen  italienischen
  Volke  zurückführt.  Ich  habe  heute  die  Ehre,  zum  ersten  Male
Ew.  Majestät  auf  dem  Boden  eines  deutschen  Kriegsschiffes  zu  begrüßen,
und  Ich  tue  das  mit  einem  Herzen  voll  Dank  für  den  schönen  und  herzlichen
  Willkomm,  den  Ew.  Majestät  Mir  soeben  ausgedrückt  haben.  Der
Dreibundgedanke  ist  fest  und  sicher  in  die  Seelen  von  Ew.  Majestät  Untertanen
  eingegraben.  Der  Bund,  den  unsere  erlauchten  Vorfahren  mit  dem
erhabenen  Haupte  des  Hauses  Habsburg  geschlossen  haben,  ist  zum  Segen
für  unsere  beiden  Völker,  für  die  Völker  des  Dreibundes  und  für  ganz
Europa  geworden,  unter  dessen  Schutz  sich  die  Nationen  in  fortschreitender,
friedlicher  Entwickelung  befunden  haben,  und  von  der  Wir  auch  hier  in
der  schönen  Stadt  Neapel  herrlichste  Zeugnisse  sehen.  Fest  Meinen  übernommenen
  Verpflichtungen  entsprechend,  bitte  Jch  nunmehr  Ew.  Majestät,
angesichts  der  stolzen  italienischen  Flotte,  deren  Flagge  mit  der  unserigen
gemeinsam  weht,  und  angesichts  des  herrlichen  Golfes,  dessen  Gestade  von
einem  poetischen  Hauch,  von  der  Poesie  und  der  Geschichte  umwoben  sind,
das  Glas  erheben  und  auf  Ew.  Majestät  Wohl  leeren  zu  dürfen.  Bevo
alla  salute  della  sua  Maesta  il  Rege  la  Regina,  dell  esercito  e  della
flotta  tanto  bravi  e  del  popolo  Italiano  tanto  simpatico.  (Ich  trinke  auf
das  Wohl  Sr.  Majestät  des  Konigs  und  der  Königin,  der  so  tapferen  Armee
und  Flotte  und  des  sympathischen  italienischen  Volkes.)

Am  27.  wechseln  die  Monarchen  warme  Begrüßungstelegramme;
die  Kammer  faßt  einen  Huldigungsbeschluß  für  den  Kaiser.

Die  Presse  sieht  im  allgemeinen  in  der  Zusammenkunft  einen  Beweis,
  daß  der  Dreibund  trotz  des  bevorstehenden  Besuchs  Loubets  in  Rom
unerschüttert  sei.  Die  französische  konservative  Presse  greift  deshalb  die
französische  Regierung  an,  daß  sie  sich  den  Papst  entfremde,  ohne  die
Bundesgenossenschaft  Italiens  zu  gewinnen.

7.  April.  (Bologna.)  Auf  dem  Parteitag  der  italienischen
Sozialdemokratie  bleibt  die  radikale  Richtung  in  der  Minderheit.

9.  April.  (Abbazia.)  Der  Minister  des  Auswärtigen  Tittoni
  hat  eine  Zusammenkunft  mit  dem  österreichisch-ungarischen
Minister  des  Auswärtigen  Graf  Goluchowski.

24.  April.  (Rom.)  Ankunft  des  Präsidenten  Loubet  und
des  französischen  Ministers  des  Auswärtigen  Delcaffé.

27.  April.  (Venedig.)  Der  Deutsche  Kaiser  beendet  seine
Mittelmeerfahrt  und  reist  nach  Deutschland.

29.  April.  (Neapel.)  Der  König  und  Präsident  Loubet
nehmen  an  einer  großen  Flottenparade  teil.

16.  Mai.  (Cerignola.)  Infolge  der  Agitation  für  den
Achtstundentag  kommt  es  zu  Unruhen  unter  der  Landbevölkerung,
so  daß  Militär  einschreiten  muß.

Europäischer  Geschichtskalender.  IIV.  17
        <pb n="266" />
        258  Italien.  (Mai  16.18.  30.)

16.|18.  Mai.  Erklärungen  über  das  Verhältnis  zu  England,
Deutschland,  Osterreich.

Auf  eine  Frage  im  Senat,  warum  Italien  England  im  Feldzuge
gegen  den  Mullah  nicht  unterstützt  habe,  erwidert  Minister  des  Auswärtigen
  Tittoni  (16.  Mai),  daß  Italien  England  alle  möglichen  Erleichterungen
  gewährt  habe;  es  würde  sonderbar  sein,  wenn  Italien  jetzt  zum
Kampfe  schritte,  wo  England  ihn  beendet  habe.  Das  habe  England,  nachdem
  es  mehr  als  60  Millionen  aufgewendet  habe,  getan,  weil  vielleicht
der  Erfolg  des  Kampfes  der  Kosten  nicht  wert  war.  Was  Benadir  anlange,
  so  müsse  nach  Wiederherstellung  der  Sicherheit  dorthin  der  Strom
der  ländlichen  Auswanderung  gelenkt  werden.  Als  einziger  Hafen  für  die
italienischen  Schiffe  sei  Kisimayu  zu  wählen.  Die  Sklaverei  sollte  baldmöglichst
  abgeschafft,  einstweilen  aber  in  eine  Hausleibeigenschaft  umgewandelt
werden.  Der  Benadir-Gesellschaft  müßten  künftig  die  staatlichen  Befugnisse,
die  man  ihr  gegeben  habe,  wieder  entzogen  werden.

Am  18.  erklärt  der  Minister  in  der  Kammer  über  die  allgemeine
Politik:  Die  Politik  Italiens  ist  keine  Politik  des  Balancierens,  die  eines
großen  Staates  unwürdig  wäre,  sondern  eine  Politik  der  loyalen  Aufrichtigkeit.
  Das  Bündnis  mit  Deutschland  ist  nicht  unvereinbar  mit  einem
freundschaftlichen  Verhältnis  zu  Frankreich.  Ich  erinnere  in  dieser  Beziehung
  an  die  friedlichen  Erklärungen  des  Reichskanzlers  Grafen  v.  Bülow
und  an  die  des  französischen  Ministers  des  Auswärtigen  Delcassé,  der  stets
ein  Freund  Italiens  war.  Das  französisch-englische  Abkommen  schädigt
die  Interessen  Italiens  im  Mittelmeer  nicht;  dieselben  sind  völlig  sicher
gestellt.  Die  von  Italien  dem  benachbarten  Kaiserreich  gegenüber  befolgte
Politik  ist  in  jeder  Hinsicht  von  Erfolg  gekrönt,  denn  die  Beziehungen
zwischen  den  beiden  Reichen  sind  von  größtem,  wechselseitigem  Vertrauen
getragen.  Auch  besteht  eine  volle  Gleichförmigkeit  der  Anschauungen  über
die  beiderseitigen  Interessen  in  der  Balkanpolitik;  der  mit  der  größten
Offenheit  gepflogene  Meinungsaustausch  bei  der  Zusammenkunft  mit  dem
Grafen  Goluchowski  hat  nützliche  Ergebnisse  gezeitigt.

30.  Mai.  (Kammer.)  Debatte  über  den  Konflikt  zwischen

Frankreich  und  dem  Vatikan.

Auf  eine  Anfrage  mehrerer  Deputierten  erwidert  Ministerpräsident
Giolitti,  die  päpstliche  Protestnote  (S.  244)  sei  Italien  natürlich  nicht
mitgeteilt  worden.  Immerhin  müsse  er  sich  mit  einer  in  ihr  enthaltenen
Stelle  beschäftigen,  die  den  König  von  Italien  angehe  und  der  Regierung
einer  befreundeten  Nation  Gelegenheit  zu  Erklärungen  gegeben  habe,  die
man  niemals  von  ihr  gehört  habe  und  die  für  sich  allein  schon  genügten,
jede  Erinnerung  an  vergangene  Mißhelligkeiten  zu  verwischen.  (Lebhafter,
anhaltender  Beifall.)  Die  Note  sei  eine  Wiederholung  der  Protesterklärungen,
  die  sich  seit  34  Jahren  immer  wieder  vernehmen  ließen;  jedoch
habe  Italien  keinerlei  Ursache,  seine  Politik  infolge  dieser  Note  zu  ändern.
Italien,  das  nichts  zu  fürchten  habe,  könne  mit  Ruhe  der  Ankunft  der
fremden  Kongregationen  entgegensehen.  Wenn  sie  indessen  Italien  Verlegenheiten
  bereiten  oder  die  Gefühle  der  Italiener  beleidigen  sollten,  so
würde  die  Regierung  ihre  Pflicht  tun  und  sie  kraft  des  Gesetzes  ausweisen.
Die  Politik  der  Regierung  sei  also  keine  schwache,  sondern  eine  starke  und
würdige.  Italien  werde  dem  von  Cavour  vorgezeichneten  Wege  folgen.
Die  Regierung  werde  unbeirrt  das  Prinzip  aufrecht  erhalten,  die  Freiheit
jedermanns  in  den  Grenzen  des  Gesetzes  zu  respektieren.  Die  Regierung

abe  hinsichtlich  der  religiösen  Frage  keinen  Grund,  die  bisher  keselgt
ichtung  zu  ändern.
        <pb n="267" />
        I#lien.  (Juni  23.—September  18.)  259

23.  Juni.  (Rom.)  Das  vom  Deutschen  Kaiser  der  Stadt
geschenkte  Goethedenkmal  (Jahrg.  1902)  wird  in  Gegenwart  des
Königspaares  feierlich  enthüllt.

30.  Juni.  Die  Kammer  genehmigt  mit  227  gegen  15  Stimmen
  den  am  15.  April  1904  zwischen  Italien  und  Frankreich  abgeschlossenen
  Vertrag  betreffend  die  gegenseitige  Gewährung  gewisser
Bürgschaften  und  Erleichterungen  für  die  aus  dem  anderen  Vertragsstaate
  stammenden  Arbeiter.

7.  Juli.  In  Malabergo  bei  Bologna  kommt  es  zu  blutigen
  Zusammenstößen  streikender  Landarbeiter  mit  Polizei  und
Militär.

24.  Juli.  (Florenz.)  Der  frühere  Abg.  Palizzolo  und
Genossen,  die  der  Ermordung  des  Marchese  Notarbartolo  angeklagt
waren,  werden  sämtlich  freigesprochen.  (Vgl.  Jahrg.  1902,  1903.)

15.  September.  (Racconigi.)  Die  Königin  wird  von  einem
Prinzen  entbunden,  der  den  Titel  Prinz  von  Piemont  erhält.  —
Es  war  vorher  erörtert  worden,  ob  der  erwartete  Thronerbe  den
Namen  „Prinz  von  Rom“  erhalten  solle.

16.  September.  Der  König  erläßt  eine  Amnestie  für  nicht
absichtlich  begangene  Vergehen,  für  Preßvergehen,  Desertion  der
Seeleute  der  Handelsmarine,  alle  Übertretungen  und  die  in  der
Kolonie  Eryträa  vor  dem  1.  Januar  1897  begangenen  Verbrechen.

17.  September.  Versuch  eines  Generalstreiks.  Der  Ausstand
dauert  in  Rom,  Genua,  Venedig  und  den  meisten  anderen  großen
Städten  etwa  zwei  Tage,  nur  in  Mailand  fünf.  (Vgl.  Übersicht.)

18.  September.  Kundgebung  des  Ministerpräfidenten  über
den  Generalstreik.

Der  Bürgermeister  von  Turin  richtet  folgendes  Telegramm  an  den
Ministerpräsidenten  Giolitti:  „Die  sozialistischen  Gemeinderäte  fordern
den  Bürgermeister  auf,  sich  bei  der  Regierung  zum  Dolmetscher  des  Wunsches
der  Arbeiter  zu  machen,  daß  ein  Einschreiten  der  Truppen  in  bürgerlichen
und  friedlichen  Konflikten  zwischen  Kapital  und  Arbeit  vermieden  werde.
Da  mir  der  Wunsch  in  dieser  Form  gerecht  erscheint,  zögere  ich  nicht,  ihm
beizutreten.“  Ministerpräsident  Giolitti  antwortet  mit  folgendem  Telegramm:
  „Seit  mehr  als  drei  Jahren  bin  ich  als  Minister  des  Innern
im  Parlament  gegen  heftige  Opposition  für  die  absolute  Freiheit  zum  Ausstande
  und  die  Pflicht  der  Regierung,  in  friedlichen  Konflikten  zwischen
Kapital  und  Arbeit  nicht  zu  intervenieren,  stetig  eingetreten.  Die  Befehle,
die  ich  gegeben  habe  und  geben  werde,  so  lange  ich  durch  das  Vertrauen
des  Königs  und  des  Parlaments  die  Pflicht  habe,  auf  diesem  Posten  zu
bleiben,  waren  und  werden  immer  und  ausnahmslos  übereinstimmend  sein
mit  den  von  mir  vertretenen  Grundsätzen.  Die  schmerzlichen  Vorkommnisse,
  die  wir  alle  bedauern,  sind  Unfälle,  die  mit  keiner  Aenderung  des

177
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        260  Italien.  (September  24.—Oktober  18.)

Regierungsprogramms  etwas  zu  tun  haben.  In  die  Minen  von  Buggern
hat  die  Behörde  zwei  Kompanien  Soldaten  geschickt,  um  die  öffentliche
Ordnung  aufrecht  zu  erhalten,  die  schwer  bedroht  war,  auch  durch  den
ernsten  Dynamitdiebstahl,  dessen  Urheber  jetzt  verhaftet  worden  sind.  Die
Soldaten  gingen  keineswegs  gegen  die  Ausständigen  vor;  sie  wurden  im
Gegenteil  von  einer  ihnen  weit  überlegenen  Zahl  Ausständiger  angegriffen
und  machten  erst,  nachdem  viele  von  ihnen  verwundet  worden  waren,  ohne
Befehl  ihrer  Vorgesetzten  instinktiv  zu  ihrer  persönlichen  Verteidigung  von
den  Waffen  Gebrauch.  Es  handelt  sich  daher  um  ein  unglückliches  Geschehnis,
  für  das  weder  die  Regierung  noch  die  Behörden  an  Ort  und
Stelle  eine  Schuld  trifft.  Die  Gerichtsbehörde  unternimmt  die  nötigen
Schritte,  um  etwaige  Schuldige  festzustellen.  In  Castelbruzzo  handelte  es
7“  um  einen  Konflikt  mit  der  ständig  anwesenden  (nicht  in  irgend  einer
besonderen  Mission  entsandten)  öffentlichen  Macht,  die  ohne  höhere  Anweisung
  gehandelt  hat.  Angesichts  der  ernsten  Folgen  dieses  Zusammenstoßes
  sandte  ich  sofort,  ehe  ich  irgend  eine  Beschwerde  erhalten  hatte,  den
Präfekten  mit  dem  Auftrage  dorthin,  eine  Untersuchung  mit  der  größten
Strenge  und  Unparteilichkeit  einzuleiten.  Keine  Regierung  hätte  mehr
zur  Feststellung  etwaiger  Schuldiger  tun  können.  Bei  Erfüllung  meiner
Aufgabe  bin  ich  stets  innerhalb  der  Grenzen  der  Gesetze  geblieben  und
werde  dies  stets  tun;  aber  ich  werde  immer  meine  Pflicht  erfüllen,  nämlich
  dahin  zu  wirken,  daß  das  Gesetz  von  jedermann  geachtet  werde.  Wenn
die  Gemeinderäte,  in  deren  Namen  Sie  mir  telegraphieren,  sich  die  von
mir  eingeleitete  radikale  Aenderung  der  inneren  Politik  vor  Augen  halten,
die  überaus  großen  Schwierigkeiten,  die  ich  zur  Verwirklichung  derselben
zu  überwinden  hatte,  und  die  Vorteile,  die  das  Proletariat  in  ganz  Italien
davon  hatte,  dann  werden  sie  begreifen,  daß  man  unmöglich  den  Verdacht
hegen  kann,  ich  wollte  durch  törichte  Gewalthandlungen  ein  so  glänzendes
Ergebnis  beeinträchtigen,  und  sie  werden  sich,  das  bin  ich  gewiß,  von  der
Notwendigkeit  überzeugen,  zur  Ruhe  zu  mahnen,  um  bedauerliche  Gewalttätigkeiten
  hintanzuhalten,  welche  die  Sache  der  Freiheit  schädigen,  welche
für  das  Wohlergehen  und  den  materiellen  und  moralischen  Fortschritt  des
Volkes  so  unentbehrlich  ist.

24.  September.  (Venedig.)  Die  Stadtverwaltung  richtet
einen  scharfen  Protest  gegen  die  Streiktyrannei  an  den  Ministerpräsidenten;
  die  Regierung  habe  die  Pflicht,  die  Freiheit  vor  dem
Terrorismus  der  Streikenden  zu  schützen.

Anfang  Oktober.  Die  Jahresklasse  1880  der  Reservisten
wird  einberufen,  um  jede  Wiederholung  des  Generalstreiks  unmöglich
  zu  machen.  Versuche  sozialistischer  Demonstrationen  dagegen
schlagen  fehl.

18.  Oktober.  Ein  kgl.  Dekret  löst  die  Deputiertenkammer  auf.
Regierungsprogramm.

Das  Dekret  enthält  in  einer  Begründung  das  Programm  der  Regierung.
  Das  Ministerium  betont,  daß  es  das  der  Kammer  am  8.  Dezember
  v.  J.  unterbreitete  und  von  dieser  mit  bedeutender  Majorität  gutgeheißene
  Arbeitsprogramm  in  weniger  als  einem  Jahre  in  der  Hauptsache
  verwirklicht  habe.  Auch  sonst  sei  die  Regierung  nach  den  verschiedensten
  Richtungen  tätig  gewesen,  namentlich  durch  den  Abschluß  neuer
Handelsverträge  und  durch  die  Ausarbeitung  der  wichtigen  Eisenbahnvor-
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        Italien.  (Oltober  18.)  261

lage.  Das  Ministerium  habe  gehofft,  die  Handelsvertragsfragen  und  die
Organisation  der  Eisenbahnen  im  Verein  mit  der  bisherigen  VBolksvertretung
  noch  lösen  zu  können,  das  Land  sei  jedoch  durch  künstlich  hervorgerufene
  Ruhestörungen  aufs  tiefste  in  Verwirrung  gebracht  worden,  und
es  sei  dadurch  ein  Zustand  geschaffen,  der  der  Kammer  nicht  die  nötige
Ruhe  geben  würde,  die  für  die  wirtschaftliche  Zukunft  Italiens  entscheidenden
  vitalen  Fragen  zu  lösen.  Das  Ministerium  schlage  deshalb  dem
Könige  vor,  an  das  Land  zu  appellieren,  damit  das  Land  selbst  dem
Ministerium  die  Wege  weise,  die  es  befolgt  zu  sehen  wünsche.  Das  Ministerium
  werde  an  den  seit  dem  Februar  1901  befolgten  Normen  nichts
ändern.  Das  Vertrauen  in  die  liberale  Politik  der  Regierung  könne  nicht
durch  Gewalttätigkeiten  einer  kleinen  Minderheit,  die  im  ganzen  Lande
Mißbilligung  erfahren  habe,  erschüttert  werden.  Diese  Gewalttätigkeiten
geigten  ogar,  daß  die  revolutionären  Elemente,  die  unter  einem  freien

egime  jede  Existenzberechtigung  und  jedes  Ansehen  verlören,  die  Freiheit
fürchteten.  Sie  hätten  durc  ihr  Auftreten  gezeigt,  daß  sie,  um  beherrschenden
  Einfluß  zu  gewinnen,  genötigt  seien,  jede  Freiheit  zu  unterdrücken,
auch  die  Freiheit  der  Presse,  da  sie  sich  in  der  Unmöglichkeit  befänden,
durch  Vernunftgründe  ihre  törichten  Ideen  zu  belegen.  Die  Erfahrung  der
letzten  Jahre  habe  bewiesen,  daß  das  Regime  der  Freiheit  in  materieller
und  moralischer  Hinsicht  namentlich  den  Arbeitern  und  der  Landbevölkerung
  zu  gute  komme.  Die  Regierung  sei  überzeugt,  daß  nur  durch  die
Fürsorge  für  das  Wohl  der  arbeitenden  Klassen  auch  das  wahre  Wohl  des
Landes  und  der  wahre  soziale  Friede  gesichert  werden  könne.  Sie  werde
an  dieser  Richtschnur  festhalten  im  Vertrauen  darauf,  daß  die  Arbeiterklassen
  ihr  wahres  Interesse  immer  mehr  begreifen  lernten.  In  der  großen
sozialen  Reformbewegung,  die  sich  in  den  letzten  Jahren  in  Italien  vollzog,
  habe  man  einige  Unzuträglichkeiten  und  Gewaltsamkeiten  zu  beklagen
gehabt.  Es  sei  Pflicht  der  Regierung,  die  Ursachen  derselben  zu  studieren
und  Heilmittel  dafür  zu  suchen.  Deshalb  und  in  Anbetracht  des  Umstandes,
  daß  die  Ordnung  in  gefährlicher  Weise  durch  Sträflinge  gestört
worden  sei,  werde  die  Regierung  dem  Parlamente  Gesetzentwürfe  betreffend
die  Vermehrung  der  Sicherheitspolizei  und  den  Strafvollzug  vorlegen.
Ferner  werde  die  Regierung  in  dem  Bestreben,  eine  Gefährdung  der  Freiheit
  hintanzuhalten,  dem  Parlamente  Gesetzentwürfe  unterbreiten,  durch
die  der  Unterricht  und  die  Erziehung  der  unteren  Schichten  verbessert  und
auch  die  Ausbildung  der  wohlhabenden  Klassen  mehr  den  Erfordernissen
der  Neuzeit  entsprechend  geregelt  werden  sollen.  Die  Regierung  sei  für
die  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen;  Regierung  und  Parlament  müßten
sich  mit  den  Fragen  beschäftigen,  wie  man  Ausstande  des  Eisenbahnpersonals
  und  des  Personals  der  anderen  öffentlichen  Anstalten  verhindern,  zugleich
  aber  auch  den  berechtigten  Forderungen  dieser  Angestellten  Rechnung
tragen  könne.  Nach  der  Beschlußfassung  über  die  Handelsverträge  und
Eisenbahnfragen  werde  sich  das  Parlament  wieder  mit  der  Sozialpolitik
und  der  Reform  der  Steuergesetzgebung  zu  befassen  haben.  Diejenigen,
welche  die  Finanzen  und  den  Staatskredit  zu  schwächen  und  die  Zeit  von
Emissionen  und  Schulden  wieder  zu  eröffnen  suchten,  seien  die  gefährlichsten
Feinde  der  Arbeiterklasse.  Die  Pflicht,  das  Budget  zu  schützen,  ergebe  sich
auch  daraus,  daß  nur  durch  Befestigung  des  öffentlichen  Kredits  die  Konversion
  der  Staatsschuld  in  einem  nicht  zu  fernen  Zeitraum  möglich  sein
werde.  Die  Konversion  wäre  schon  durchgeführt,  wenn  nicht  der  Krieg  im
fernen  Osten  den  ganzen  Weltmarkt  erschüttert  hätte.  Man  müsse  ferner
bedenken,  daß  es  ohne  ein  solides  Budget  zwecklos  sei,  von  Steuerreformen
zu  sprechen,  und  daß  der  Regierung  eine  hohe  nationale  Aufgabe  gestellt
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        262  A#lien.  (November  6.—30.)

sei,  nämlich  das  Werk  der  wirtschaftlichen  Wiederaufrichtung  der  südlichen
Provinzen  fortzusetzen.  Die  von  Italien  und  seinen  Verbündeten  loyal
beobachteten  Bündnisverträge  und  die  herzliche  Freundschaft  mit  den  benachbarten
  Mächten  sicherten  erfreulicherweise  zur  Zeit  die  Erhaltung  des
Friedens.  Es  stehe  aber  außer  Frage,  daß  die  Verteidigung  des  Landes
nicht  im  Augenblick  der  Gefahr  improvisiert  werden  könne,  sondern  daß  sie
von  langer  Hand  vorbereitet  werden  müsse.  Bündnisse  würden  zwischen
starken  Völkern  geschlossen  und  aufrecht  erhalten,  sie  dürften  aber,  wenn
die  Würde  des  Landes  gewahrt  bleiben  solle,  niemals  die  Form  eines
Schutzverhältnisses  annehmen.  Diese  Notwendigkeit  stark  zu  sein  und  sich
sicher  zu  wissen,  werde  so  tief  empfunden,  mehr  noch  durch  die  Völker  als
durch  die  Regierungen,  daß  in  unseren  Zeiten  gerade  die  Länder,  welche
die  populärsten  Regierungen  haben,  ihre  militärischen  Ausgaben  beträchtlich
  vermehrten.  Irgend  eine  Herabsetzung  des  Heeresbudgets  sei  daher
mit  der  Sicherheit  des  Staates  unvereinbar.

6./13.  November.  (Kammerwahlen.)

Das  Ministerium  Giolitti  erhält  eine  große  Mehrheit.  Die  Tribuna
berechnet,  die  neue  Deputiertenkammer  werde  sich  zusammensetzen  aus  343
Ministeriellen,  39  Mitgliedern  der  konstitutionellen  Opposition,  37  Radikalen,
  27  Sozialisten,  21  Republikanern,  14  Unabhängigen  und  2  Klerikalen.
  —  An  vielen  Stellen  beteiligen  sich  die  Klerikalen,  obgleich  das
Non  expedit  nicht  ausdrücklich  aufgehoben  worden  ist.  Sie  treten  im  allgemeinen
  gegen  die  Sozialisten  und  Radikalen  ein.

24.  November.  Unterstaatssekretär  Majorana  wird  zum
Finanzminister  ernannt.

27.  November.  (Mailand.)  Bei  der  Ergänzungswahl  von
30  Munizipalräten  siegen  die  vereinigten  Katholiken  und  Gemäßigten
über  die  extremen  Parteien  mit  großer  Mehrheit.

November.  In  Rom  und  anderen  Städten  finden  Protestversammlungen
  statt  gegen  die  „Gewalttaten  teutonischer  Wildheit"
in  Innsbruck  (S.  202).

30.  November.  Der  König  eröffnet  das  Parlament.

In  der  Thronrede  richtet  der  König  an  die  gesetzgebenden  Körperschaften
  die  Aufforderung,  itre  Sorgfalt  besonders  den  arbeitenden  Klassen
u  widmen,  um  ihnen  die  Mittel  zur  Befriedigung  ihrer  Lebensbedürfnisse
sortschreitend  zu  erhöhen  und  billige  und  friedliche  Lösungen  der  Interessenkämpfe
  zwischen  Kapital  und  Arbeit  anzubahnen.  Der  scharfe  Gegennet
  zwischen  Kapital  und  Arbeit  werde  in  vielen  Fällen  durch  Schiedspruch
  gelöst  werden  können,  welcher  der  Gerechtigkeit  und  Billigkeit  den
Sieg  sichern  werde.  Ebenso  wie  die  bürgerliche  Gesellschaft  in  den  Fragen
zwishen  einzelnen  Individuen  Gerechtigkeit  an  Stelle  der  Gewalt  gesetzt
8  so  werde  auch  dieser  neue  große  Schritt  auf  dem  Wege  der  Ziviliation
  die  Gerechtigkeit  zur  Herrscherin  in  den  Beziehungen  zwischen  den
sozialen  Klassen  machen.  Zu  diesem  großen  Fortschritt  werde  auch  der
weiter  ausgedehnte,  den  neuen  Zeitverhältnissen  mehr  angepaßte  Unterricht
mächtig  beitragen,  mit  dem  die  Regierung  und  das  Parlament  sich  beschäftigen
  würden.  Es  wird  hierauf  des  nach  langen,  arbeitsreichen  Unterhandlungen
  erfolgten  Abschlusses  neuer  Handelsverträge  mit  dem  Deutschen

eiche,  mit  der  Schweiz  und  mit  Oesterreich--Ungarn  gedacht.  Damit  seien
        <pb n="271" />
        Italien.  (Dezember  1.  2.)  263

die  Schädigungen  eines  Zollkrieges  mit  diesen  Ländern  vermieden.  Italien
habe  damit  als  die  erste  Macht  bewiesen,  daß  die  protektionistische  Stimmung,
  die  die  Welt  beherrscht,  den  Abschluß  von  Handelsübereinkommen
nicht  verhindere,  wenn  die  Regierungen  durch  das  Gefühl  der  Billigkeit
und  Solidarität  geleitet  würden.  —  Dann  heißt  es:  Die  ernste  Frage  der
Organisation  der  Eisenbahnen  wird  Ihnen  zur  Beratung  unterbreitet
werden.  Die  Regierung  wünscht,  daß  bei  der  Lösung  dieser  Frage  die
Solidität  des  Staatsbudgets  mit  den  großen  Interessen  des  Handels  und
der  Industrie  und  mit  der  gerechten  Behandlung  des  Eisenbahnpersonals
in  Einklang  gebracht  werde.  Das  Gleichgewicht  des  Budgets  muß  energisch
geschützt  werden,  besonders  im  Interesse  der  weniger  bemittelten  Klassen)
weil  nur  unter  dieser  Bedingung  eine  Verminderung  der  durch  die  öffentliche
  Schuld  auferlegten  Lasten  durch  die  große  Steuerreform  möglich  wird
und  zu  erreichen  ist.  Die  Regierung  wird  es  sich  zugleich  angelegen  sein
lassen,  alle  Vervollkommnungen  in  Anwendung  zu  bringen,  die  geeignet
sind,  die  Schlagfertigkeit  des  Heeres  und  der  Marine,  die  beide  der  Stolz
des  Vaterlandes  und  die  Verkörperung  seiner  Einheit  sind,  zu  erhöhen  und
die  Armee  und  die  Marine  der  tiefen  Zuneigung,  mit  der  das  italienische
Volk  sie  umgibt,  immer  würdiger  zu  machen.  Die  wirtschaftlichen  Verhältnisse
  Italiens  sind  in  offenkundigem  Fortschreiten  begriffen,  wie  es  der
hohe,  niemals  früher  erreichte  Kurs  der  Rente,  das  Verschwinden  des  Goldagios
  und  die  den  Sparkassen  und  Banken  reichlich  zufließenden  Kapitalien,
sowie  die  Zunahme  des  Handels,  die  Entwicklung  der  Industrie  und  der
unbegrenzte  Kredit,  dessen  der  Schatz  genießt,  beweisen.  Zu  der  Erreichung
so  glücklicher  Verhältnisse  trug  der  Friede  bei,  der  durch  feste  Bündnisse
und  aufrichtige  Freundschaften,  die  ihre  herzlichste  Kundgebung  im  besonderen
  des  Deutschen  Kaisers,  des  Königs  von  England  und  des  Präsidenten
der  französischen  Republik  in  Rom  fanden,  sichergestellt  ist.  Mit  Frankreich,
  England  und  der  Schweiz  haben  wir  Abkommen  getroffen,  um  jede
Zwistigkeit  auf  schiedsgerichtlichem  Wege  zu  regeln.  Die  Verhandlungen
zum  Abschluß  ebensolcher  Abkommen  mit  den  Vereinigten  Staaten  und
anderen  Ländern  sind  im  Gange.  So  betätigt  Italien  weiter  in  der  Welt
seine  Friedensmission.  Möge  das  einträchtige  Zusammenwirken  des  Parlaments
  und  der  Regierung  im  Verein  mit  der  größten  politischen  Loyalität
die  glückliche  internationale  Lage  auch  ferner  erhalten,  den  Frieden  und
die  woziale  Gerechtigkeit  im  Innern  sichern  und  die  Festigkeit  des  Staatsbudgets
  und  des  öffentlichen  Kredits  bewahren,  dann  wird  Italien  durch
die  Politik  des  Friedens,  der  Arbeit  und  der  Gerechtigkeit  seinen  ruhmreichen
  Weg  auf  der  Bahn  der  Ziodilisation  fortsetzen.

1.  Dezember.  Die  Kammer  wählt  den  Kandidaten  der  Regierung
  Marcora  zum  Präfsidenten.

2.  Dezember.  (Rom.)  Der  Handelsvertrag  zwischen  Deutschland
  und  Italien  wird  unterzeichnet.

2.  Dezember.  (Kammer.)  Auf  eine  Anfrage  erwidert  Minister
  des  Auswärtigen  Tittoni,  die  Innsbrucker  Vorgänge  (S.  262)
könnten  die  Bande  zwischen  der  italienischen  und  deutschen  Wissenschaft
  und  das  politische  Verhältnis  zwischen  Italien  und  Österreich-Ungarn
  nicht  lockern.  Ministerpräsident  v.  Körber  habe  im
Reichsrat  durchaus  korrekte  Erklärungen  abgegeben.
        <pb n="272" />
        264  Italien.  (Dezember  5.  8.)

5.  Dezember.  (Senat.)  Ministerpräsident  Giolitti  erklärt
auf  eine  Interpellation  über  den  Ausstand  im  September:

Der  im  September  versuchte  allgemeine  Ausstand  nahm  gewiß
weitere  Ausdehnung  an  als  derjenige  vom  Jahre  1898.  Es  ist  auch  zu
Unruhen,  aber  nicht  zu  Verbrechen  gekommen.  So  beklagenswerte  Vorgänge,
  wie  sie  damals  eintraten,  sind  ohne  Blutvergießen  nicht  zu  verhindern.
  Daß  der  Bürgermeister  von  Mailand  die  wegen  der  Geburt  des
Kronprinzen  auf  dem  Stadthause  gehißte  Nationalflagge  hat  entfernen
lassen,  weil  es  die  Ausständigen  verlangten,  ist  bedauerlich,  die  Regierung
mußte  aber  ein  möglichst  zweckentsprechendes  Verhalten  einschlagen,  um
größere  Uebel  zu  vermeiden.  Uebrigens  hat  die  Mailänder  Einwohnerschaft
  bei  den  Wahlen  ihre  scharfe  Verurteilung  der  Leitung  des  Bürgermeisters
  bekundet.  Es  handelte  sich  nicht  um  eine  Frage  der  Verwaltungswissenschaft,
  sondern  der  Staatsklugheit.  Hätte  man  letztere  im  Jahre  1898
walten  lassen,  so  wäre  es  nicht  zu  den  jetzt  eingetretenen  Folgen  gekommen.
  Die  Ursachen  der  Unruhen  fallen  der  jetzigen  Regierung  nicht
zur  Last.  Es  stehen  nur  zwei  Wege  offen,  entweder  es  wird  Gewalt  angewendet,
  oder  aber  den  Dingen  mit  geringerer  Gefahr  für  das  Publikum
ihre  Entwicklung  Lelasen.  Ich  erinnere  daran,  daß  dem  Parlament  jetzt
eine  Vorlage  auf  Verstärkung  der  Polizeimannschaften  und  der  Gendarmerie
zugegangen  ist.  Es  muß  eine  den  Anforderungen  der  öffentlichen  Ordnung
entsprechende  ausreichende  Macht  immer  unter  Waffen  gehalten  werden.
Auch  in  dieser  Frage  muß  man  dem  Regierungssystem,  das  man  einschlagen
  will,  Rechnung  tragen.  Das  Land  hat  sich  bei  den  Wahlen  gegen
die  Umsturzbestrebungen  ausgesprochen.  Es  ist  die  Pflicht  der  Regierung,
diesem  Zuge  zu  folgen,  indem  sie  die  Freiheit  mit  der  Achtung  vor  dem
Gesetz  in  Einklang  bringt.  (Lebhafter  Beifall.)  —  Hierauf  wurde  die
Sitzung  geschlossen.

8.  Dezember.  (Kammer.)  Schatzminister  Luzzati  legt  das
Budget  vor  und  sagt  über  die  Finanzlage:

Das  Rechnungsjahr  1903/04  habe  einen  Einnahmeüberschuß  von
58½  Millionen  Lire,  und  nach  Abzug  von  mehr  als  zwölf  Millionen  für
Bahnbauten  und  nahezu  13  Millionen  für  Schuldentilgung  einen  Ueberschuß
  von  fast  34  Millionen  ergeben.  Trotzdem  die  moderne  Finanzpolitik
an  dem  Zuge  kranke,  daß  die  zu  Mindereinnahmen  führenden  Steuerreformen
  gleichzeitig  mit  Mehrausgaben  für  die  Bedürftigen  auf  Kosten
der  Steuerzahler  durchgeführt  würden,  sei  doch  für  das  gegenwärtige  und
das  nächstfolgende  Rechnungsjahr  ein  Aktivüberschuß  von  mehr  als  zehn
Millionen  Lire,  ohne  Aufnahme  einer  Anleihe  zu  erwarten.  Die  Metall-Reserven,
  die  fast  ganz  aus  Gold  bestehen,  seien  von  958  auf  1073  Millionen
  gestiegen,  der  Papiergeldumlauf  nehme  ab,  das  Geschäftsleben  aber
steige  und  der  Kurs  der  Banknoten  sei  fast  stets  höher  als  der  der  ausländischen.
  Durch  Auseinandersetzung  mit  den  Bahngesellschaften  erwachse
dem  Staate  eine  Zahlungspflicht  von  fast  einer  halben  Milliarde  und  eine
ebenso  hohe  auf  zehn  Jahre  verteilte  Ausgabe  werde  für  Verbesserungen
des  Bahnkörpers  und  des  Materials  erforderlich  sein.  Was  die  Handelsverträge
  betreffe,  so  sei  es  Italien  trotz  der  größten  Schwierigkeiten  gelungen,
  mit  allen  Nationen  wirtschaftlichen  Frieden  zu  schließen.  Man
hoffe  dieses  Werk  durch  einen  neuen  Vertrag  mit  Rußland  zu  vollenden.
Italien  bemühe  sich,  mit  Frankreich,  Deutschland  und  der  Schweiz  einen
Staatenverein  der  an  der  Seidenweberei  interessierten  Staaten  zu  bilden.
Diese  sollten  gleich  hohe  Zölle  erheben  und  versuchen,  von  anderen  Län-
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        Alien.  (Dez.  Mitte—21.)  —  Hie  Rämische  Furie.  (Febr.  11.—Mai  5.)  265

dern  eine  Festsetzung  geringerer  Zölle  zu  erlangen.  Dieser  Plan  habe  die
Zustimmung  der  pen  elsvertragsunterhändler  der  Schweiz  erhalten  und
werde  in  wohlwollender  Weise  von  Deutschland  und  Frankreich  geprüft
werden.  Für  die  große  Rentenkonversion  solle  die  Zeit  nach  Beendigung
des  Krieges  in  Ostasien  abgewartet  werden.  Inzwischen  werden  aber
weitere  innere  Anleihen  zur  Konversion  gelangen.  Er  warne  davor,  allzukühne
  Finanzreformen  vor  der  Durchführung  der  Eisenbahnreorganisation,
die  nur  allmählig  erfolgen  könne,  zu  unternehmen.  Immer  aber  mülsse
als  Ideal  die  Herabsetzung  der  Verbrauchssteuern  im  Auge  behalten  werden.
Er  werde  deshalb  eine  auf  fünf  Jahre  verteilte  Verminderung  der  gemeindlichen
  Oktroiabgaben  vorschlagen.  Wenn  Italien  so  auf  dem  Wege
durchführbarer  Finanzreformen  ohne  Aufnahme  neuer  Anleihen  fortschreite,
kerde  es,  wie  früher  die  politische,  so  jetzt  die  finanzielle  Wiedergeburt
erreichen.

Mitte  Dezember.  Die  Katholiken  beraten  über  eine  nationale
  Organisation  für  die  politischen  Wahlen.

16.  Dezember.  Die  Kammer  genehmigt  mit  204  gegen  30
Stimmen  den  Handelsvertrag  mit  der  Schweiz.

Dezember.  Offizielle  Wahlstatistik.

Die  Anzahl  der  Wahlberechtigten  betrug  2½  Millionen,  von  denen
67  Prozent  an  den  Urnen  erschienen,  mehr  als  je  seit  1861.  Von  den
abgegebenen  Stimmen  haben  die  Monarchisten  75,  die  Sozialisten  22  und
die  Republikaner  3  Prozent  erhalten.  Die  Zahl  der  sozialistischen  Stimmen
beträgt  insgesamt  320  000.  Die  Zunahme  ist  hinter  den  Erwartungen  der
Partei  zurückgeblieben.  Von  den  69  Provinzen  Italiens  entfallen  auf
6  Provinzen  18,  auf  die  anderen  63  hingegen  nur  13  sozialdemokratische
Abgeordnete.

1.  Dezember.  Der  Senat  genehmigt  mit  70  gegen  15  Stimmen
  den  Handelsvertrag  mit  der  Schweiz.

 

VIII.
Die  Nömische  Kurie.

11.  Februar.  Der  Papst  veröffentlicht  eine  Encyklika  über
die  unbefleckte  Empfängnis.  Sie  erscheint  in  italienischer  und
deutscher  Sprache.

18.  März.  Der  Papst  tadelt  in  einer  Ansprache  an  das
Kardinalkollegium  scharf  die  Vertreibung  der  Ordensgesellschaften
aus  Frankreich.

5.  Mai.  Konflikt  zwischen  der  Kurie  und  Frankreich.

Der  „Osservatore  Romano“  schreibt  über  die  Haltung  der  Kurie
während  Loubets  Aufenthalt  in  Rom:  „Die  Haltung  war  derartig,  wie  sie
        <pb n="274" />
        266  Hie  R#mische  Kurie.  (Mai  20.—Juli  30.)

der  Natur  der  Tatsache  entsprach,  die  der  heilige  Stuhl  als  eine  sehr
schwere  Beleidigung  seiner  Würde  und  Rechte  betrachtete.  Daher  richtete
der  heilige  Stuhyl  an  die  französische  Regierung  einen  förmlichen  Protest
gegen  die  ihm  zugefügte  Beleidigung.  Gleichzeitig  hat  er  in  ähnlichen
Ausdrücken  durch  die  Vermittlung  seiner  Vertreter  im  Auslande  den  obigen
Protest  den  Regierungen  aller  Staaten  mitgeteilt,  mit  denen  er  sich  in
unmittelbaren  Beziehungen  befindet.“

20.  Mai.  Der  „Osservatore  Romano“  schreibt  über  die  Aufnahme
  der  päpstlichen  Protestnote  gegen  Loubets  Besuch  in  der
Offentlichkeit:

„Die  Presse  verurteile  meist  den  Schritt  des  Vatikans,  als  ob  dieser
sich  in  die  Politik  der  beiden  Länder  habe  einmischen  und  die  in  ihren  Bejiehungen
  entstandene  Besserung  mißbilligen  wollen.  Der  Papst  habe
eineswegs  gegen  die  französisch-italienische  Annäherung  protestiert;  er
nehme  vielmehr  mit  Genugtuung  alles  wahr,  was  die  Verbrüderung  der
Völker  begünstige  und  namentlich  alles,  was  zum  Wohle  Italiens  beitragen
könne.  Wenn  nach  dieser  Annäherung  der  Präsident  Loubet  den  König
Viktor  Emanuel  in  irgend  einer  anderen  Stadt  Italiens  besucht  hätte,
würde  der  Heilige  Stuhl  sicher  nichts  gesagt  haben.  Andererseits  konnte
er  aber  nicht  stillschweigend  dulden,  daß  das  Oberhaupt  eines  katholischen
Volkes,  insbesondere  Frankreichs,  durch  seinen  amtlichen  feierlichen  Besuch
in  einem  apostolischen  Palaste  die  Vorgänge  von  1870  billige  und  auch
das  Recht  des  Papstes  verletze.  Das  Blatt  fragt:  Was  würde  die  französische
  Presse  sagen,  wenn  der  Krieg  von  1870  ohne  Friedensvertrag  oder
ohne  einen  modus  vivendi  zwischen  den  kriegführenden  Mächten  beendet
worden  wäre  und  das  Oberhaupt  einer  befreundeten  Nation  ungeachtet
dieses  Zustandes  dem  Deutschen  Kaiser  in  Elsaß-Lothringen  einen  Besuch
machte?  Der  Osservatore  erinnert  daran,  daß,  als  ein  dieser  Hypothese
etwa  entsprechender  Vorgang  sich  bei  deutschen  Manövern  bei  Metz  zugetragen
  habe,  die  französische  Presse  nicht  gezögert  habe,  ihre  Stimme  zu
erheben.“

24.  Mai.  Der  „Osservatore  Romano“"  schreibt  über  den  Plan

einer  deutschen  Schule  in  Rom:

„Die  kirchlichen  Behörden  in  Rom  mußten  der  Schule  ihre  Unterstützung
  versagen,  weil  sie  zwar  an  Orten  mit  interkonfessioneller  Bevölkerung,
  aber  nicht  in  Rom  eine  paritätische  Schule  dulden  könnten.  Die
katholische  deutsche  Schule  wird  von  den  Episkopaten  Deutschlands  und
Deutsch--Oesterreichs  unterhalten  werden.  Wie  weiter  verlautet,  hat  Kardinal
  Fischer  bei  seiner  letzten  Anwesenheit  in  Rom  einen  hohen  Zuschuß
versprochen.  Denjenigen  katholischen  Eltern,  welche  dem  sogenannten
deutschen  Schulverein  beigetreten  sind,  wird  es  zur  Gewissenspflicht  gemacht
werden,  ihre  Kinder  in  die  katholische  Schule  zu  senden.“

30.  Juli.  Der  „Osservatore  Romano“  schreibt  über  den
Bruch  mit  Frankreich  (S.  247):

„Die  französische  Regierung  hat  in  der  Tatsache,  daß  einige  autorisierte
  Mitteilungen  des  Papstes,  die  lediglich  disziplinarer  Natur  sind,  an
einige  französische  Bischöfe  gerichtet  wurden,  eine  Verletzung  des  Konkordats
erblicken  zu  müssen  geglaubt;  daher  hat  die  französische  Regierung  beschlossen,
  den  offiziellen  Lekiehungen  zum  Heiligen  Stuhle  ein  Ende  zu
setzen  und  heute  morgen  den  Kardinal-Staatssekretär  von  diesem  Beschluß
in  Kenntnis  gesetzt.“
        <pb n="275" />
        Bie  Rämistze  Kurie.  (September  2.—Dezember  11.)  267

2.  September.  Vatikan  und  christliche  Demokratie.

Der  „Osservatore  Romano“  schreibt  offiziös:  „In  einigen  Blättern
lasen  wir,  daß  die  auf  dem  Gebiet  der  christlichen  Demokratie  hervorgetretene
  autonome  Bewegung  in  den  höheren  kirchlichen  Sphären  Anklang

efunden  habe.  Um  Irrtümer  zu  vermeiden,  sind  wir  autorisiert,  zu  er-Nren,

  daß  das  vorausgesetzte  Wohlwollen  und  die  Duldung  absolut  nicht
vorhanden  sind,  da  die  erwähnte  autonome  Bewegung  nicht  nur  den  Vorschriften
  des  Heiligen  Stuhles  zuwiderläuft,  sondern  auch  mit  dem  jüngst
veröffentlichten  Rundschreiben  des  Vorsitzenden  der  zweiten  Gruppe  nicht
in  Einklang  zu  bringen  ist.  —  Das  Komitee  der  christlichen  Demokratie
erklärt,  trotzdem  an  der  bisherigen  Politik  festhalten  zu  wollen.

14.  November.  Der  Papst  hält  eine  Ansprache  an  das  Konsistorium
  über  die  Beziehungen  zu  Frankreich:

Die  Kühnheit  der  Bösen  ist  bis  zu  dem  Punkte  gegangen,  daß  sie
öffentlich  aus  Schulen  und  Gerichtssälen  das  Bild  dessen  verjagt,  welcher
der  ewige  Herr  und  Richter  der  Menschen  ist.  Was  von  allen  der  Kirche
dort  bereiteten  drückenden  Beschwernissen  am  meisten  Unsere  Klagen  rechtfertigt,
  das  sind  die  Hindernisse  aller  Art,  die  man  gegen  die  Ernennung
der  Bischöfe  aufhäuft.  Und  Wir  sehen,  wie  man  noch  schlimmere  Pläne
schmiedet...  Die  Behauptung,  der  Vatikan  habe  das  Konkordat  gebrochen,
  sei  falsch;  die  Kirche  habe  sich  nichts  vorzuwerfen.  Kann  der
Staat  von  sich  dasselbe  sagen?  Der  erste  Artikel  des  Konkordats  besagt,
daß  die  katholische  Religion  in  Frankreich  frei  ausgeübt  werden  kann.
Läßt  sich  nun  sagen,  daß  diese  Freiheit  heute  besteht,  wenn  man  den
Bischöfen  untersagt,  ohne  Wissen  der  Regierung  den  Papst  aufzusuchen  oder
auch  nur  ihm  zu  schreiben,  ihm,  der  höchsten  Autorität  und  dem  Hüter  des
Katholizismus,  wenn  die  römischen  Kongregationen,  die  im  Namen  des
Papstes  und  auf  Grund  seiner  Autorität  vor  den  Augen  und  mit  Wissen
aller  Welt  die  Angelegenheiten  der  Universalkirche  verwalten,  Gegenstand
öffentlicher  Beleidigungen  werden,  wenn  man  ihre  Akte  verwirft,  ja  wenn
man  gar  beinahe  kaum  die  Akte  des  Papstes  schont?  Besteht  die  Freiheit,
wenn  man  offen  zugibt,  man  wolle  die  Religion  schwächen,  indem  man  die
Stützen  vernichtet,  welche  die  göttliche  Borsehung  für  ihre  Kirche  mit  Rücksicht
  auf  ihre  Aufgabe  erweckt  hat?  .  ..  Es  sei  nicht  zu  erwarten,  daß
die  Angriffe  auf  die  Kirche  aufhörten,  aber  der  Papst  werde  sich  nicht  dadurch
  zu  Ungerechtigkeiten  gegen  die  Republik  verleiten  lassen,  die  an  sich
mit  dem  Katholizismus  gut  vereinbar  sei.

8.  Dezember.  (Rom.)  Schluß  der  Feiern  zum  50jährigen
Jubiläum  des  Dogmas  von  der  unbefleckten  Empfängnis.

11.  Dezember.  Der  Papst  schafft  das  Vetorecht  ab  und  bedroht
  Kardinäle,  die  in  einem  künftigen  Konklave  als  Vertreter
einer  Regierung  die  „Esclusiva“  gegen  einen  Kardinal  aussprechen,
mit  kanonischen  Strafen.  (Vgl.  1903  S.  311.)
        <pb n="276" />
        IX.
Schweiz.

4.  April.  (Luzern.)  Eine  Vereinbarung  zwischen  den  christlichen
  und  sozialdemokratischen  Gewerkschaften  über  Zusammengehen
  in  wirtschaftlichen  Fragen  scheitert,  weil  die  Sozialdemokraten
  verlangen,  daß  künftig  christliche  Gewerkschaften  nicht  mehr
gegründet  werden  sollen.

7.  April.  Der  Ständerat  genehmigt  einstimmig  ein  Gesetz,
durch  welches  die  Verherrlichung  von  Verbrechen  der  anarchistischen
Propaganda  mit  Gefängnis  bestraft  wird.

12.  April.  Der  Ständerat  genehmigt  einstimmig  die  Neuformierung
  der  Feldartillerie  in  72  Batterien  zu  vier  Rohrrücklaufgeschützen.
  (Annahme  im  Nationalrat  14.  April.)

Mitte  April.  Die  Schweiz  fordert  die  europäischen  Regierungen
  auf,  einen  zweiten  internationalen  Arbeiterschutzkongreß  zu
berufen.

19.  April.  (Kanton  Wallis.)  Ein  Lawinensturz  am  Bettlihorn
  vernichtet  ein  Dorf.

10.  Juni.  (Bern.)  Der  russische  Gesandte  wird  durch  einen
russischen  Anarchisten  verwundet.

13.  Juli.  Die  Schweiz  und  Italien  schließen  einen  neuen
Handelsvertrag.

Juli.  Die  Schweizer  Offiziere  im  russischen  Hauptquartier
werden  auf  Kuropatkins  Wunsch  abberufen.  Sie  sollen  Indiskretionen
  begangen  haben.

15.  Juli.  Es  wird  der  Entwurf  einer  neuen  Militärorganisation
  veröffentlicht.

Nach  diesem  Entwurf  umfaßt  der  Auszug  künftig  die  diensttaugliche

Mannschaft  vom  20.  bis  33.  Jahr,  die  Landwehr  diejenige  vom  34.  bis
39.  Jahr,  der  Landsturm  diejenige  vom  40.  bis  50.  Jahre.  Es  wird  eine
        <pb n="277" />
        Sczweiz.  (August  1.—Dezember  22.)  269

Gebirgsinfanterie,  bestehend  aus  sechs  Regimentern  Alpenjäger  zu  zwei
bis  drei  Bataillonen  geschaffen.  Im  Frieden  wird  von  der  Bildung  eines
Armeekorps  Abstand  genommen.  Die  Kriegsgliederung  des  Heeres  wird
von  einem  General  festgesetzt.  Im  Frieden  werden  bloß  zwei  bis  drei
Armeekorpskommandos  gebildet.  Es  werden  sechs  Divisionen  gebildet,  bestehend
  aus  drei  Infanteriebrigaden  weine  zu  drei  Regimentern  von  je
drei  Bataillonen),  einer  Kavallerie-  und  einer  Artilleriebrigade.  Neu  eingeführt
  wird  der  obligatorische  militärische  Vorunterricht  (vom  16.  Altersjahre
  an  jährlich  mindestens  60  Unterrichtsstunden).  Die  Dauer  der
Rekrutenschulen  ist  auf  80  Tage  für  die  Kavallerie  und  60  Tage  für  die
übrigen  Waffen  festgesetzt;  für  die  Infanterie  bedeutet  dies  eine  Verlängerung
  um  15  Tage.  Die  ersten  acht  Jahrgänge  des  Auszuges  haben  einen
jährlichen  Wiederholungskursus  von  elf  Tagen  zu  bestehen.  Daran  schließt
sich  ein  weiterer  Wiederholungskursus  von  elf  Tagen  in  der  Landwehr.
Die  Verwaltung  wird  möglichst  im  Divisionskreise  dezentralisiert.

1.  August.  (Bern.)  Internationale  Konferenz  zum  Schutze
des  gewerblichen  Eigentums.

1.  September.  (Olten.)  Internationaler  Altkatholikenkongreß.

19.  September.  Die  Schweiz  kündigt  den  Handelsvertrag  mit
Osterreich-Ungarn.  Es  sollen  Verhandlungen  über  einen  neuen
Vertrag  angeknüpft  werden.

12.  November.  (Luzern.)  Abschluß  einer  Handelsvertrags
mit  Deutschland.  Er  soll  am  1.  Januar  1906  in  Kraft  treten.

21.  November.  (Zürich.)  Der  sozialdemokratische  Parteitag
  fordert,  daß  künftig  Truppen  bei  Streiks  nicht  mehr  aufgeboten
werden  dürfen,  lehnt  aber  einen  Antrag,  bei  solchen  Aufgeboten
zur  Dienstverweigerung  aufzufordern,  fast  einstimmig  ab.

20.  Dezember.  Der  Nationalrat  genehmigt  den  Handelsvertrag
  mit  Italien  mit  127  gegen  9  Stimmen.  Annahme  im
Ständerat  einstimmig  am  22.  Dezember.

A.  Dezember.  Der  Ständerat  genehmigt  den  Gesetzentwurf
betreffend  die  Gründung  einer  mit  Notenmonopol  auszustattenden
Nationalbank  in  der  Schlußabstimmung.

22.  Dezember.  Der  Nationalrat  stimmt  dem  Beschluß  des
Ständerats  zu,  eine  Verfassungsrevision  vorzunehmen,  um  den
Patentschutz  auf  die  chemische  Industrie  auszudehnen.
        <pb n="278" />
        270  gelzien.  (Januar  1.—Mai  29.)

X.
Belgien.

1.  Januar.  Die  bisherigen  Privatbesitzungen  des  Königs

werden  Staatsdomänen.

Das  Gesetz  hierüber  ist  bereits  angenommen.  Die  lange  Verzögerung
  der  königlichen  Vollziehung  des  Gesetzes  erklärt  der  König  in  einem
an  den  Ministerpräsidenten  gerichteten  Schreiben  daher,  daß  er,  bevor  seine
Besitzungen  in  das  Eigentum  des  belgischen  Staates  übergingen,  die  für
die  Instandhaltung  und  Verwaltung  derselben  erforderlichen  Vorkehrungen
habe  treffen  und  auch  die  nötigen  Geldmittel  bereitstellen  wollen.  Dies
sei  nunmehr  durch  Ernennung  eines  besonderen  Verwaltungskomitees  und
durch  Hinterlegung  einer  ausreichenden  Summe  geschehen,  62“  daß  in  aller
Zukunft  der  Staat  in  dem  lastenfreien  Besitz  dieser  Domäne  sein  werde.
Der  volle  und  ausschließliche  Genuß  für  alle  Zeiten  bleibt  dem  König  und
seinen  Thronerben  durch  das  Gesetz  gesichert.

1.  Januar.  Ein  Gesetz,  wonach  die  Bürgerwehr  in  Brabant,
Antwerpen,  Limburg,  Ost=  und  Westflandern  in  vlämischer  Sprache
kommandiert  werden  muß,  tritt  in  Kraft.

Anfang  Januar.  Der  niederländische  Ministerpräfident  Kuyper
verweilt  längere  Zeit  in  Brüssel.  Es  wird  behauptet,  daß  ein
belgisch-niederländisches  Schutz=  und  Trutzbündnis  geplant  werde.

2.  März.  (Brüssel.)  Eine  internationale  Konferenz  zum
Studium  der  Verhältnisse  des  Mittelstandes  beginnt  ihre  Tätigkeit.
Vorsitzender  ist  der  deutsche  Delegierte  Dr.  Bödiker.

18.  März.  (Lüttich.)  Zwei  franzöfische  Anarchisten  verüben
  ein  Bombenattentat  gegen  den  Chef  der  Sicherheitspolizei,
wobei  9  Personen  schwer  verwundet  werden.

20.  April.  (Brüssel.)  Prozeß  des  Königs  mit  seinen  Töchtern.

Ende  April.  Heergesetz=  und  Wahlreformentwurf  der  Opposition.


Die  vereinigten  Oppositionsparteien  beantragen  den  persönlichen
Heerdienst  und  die  Herabsetzung  der  aktiven  Dienstzeit  auf  12—24  Monate,
je  nach  dem  Bildungsgrad  der  Rekruten  und  der  Waffengattung.  Nach
der  Opposition  werden  durch  die  Regierung  anstatt  der  gesetzlichen  14  800
Mann  nur  8000  jährlich  eingestellt  und  die  Kriegsstärke  beträgt  anstatt
180  000  weniger  als  150  000  Mann.  Nach  dem  Entwurf  soll  die  Kriegstärke

  250  000  Mann  betragen,  die  Kosten  sollen  um  12—15  Millionen
eigen.  —  Die  Wahlreform  verlangt  Beseitigung  des  Pluralstimmrechts.

5.  Mai.  Die  Repräsentantenkammer  verwirft  mit  70
gegen  55  Stimmen  einen  Antrag  der  Linken,  eine  Revifion  der
Verfassung  in  Erwägung  zu  ziehen.

29.  Mai.  Wahlen.

Je  die  Hälfte  des  Senats  und  der  Kammer  wird  erneuert.  In
        <pb n="279" />
        Kelsien.  (Juni  22.—Dezember  8.)  271

den  Kammerwahlen  gewinnen  die  Katholiken  4  Sitze  und  verlieren  7,  die
Liberalen  gewinnen  9,  die  Sozialisten  verlieren  7.  Sie  gewinnen  einen
Sitz.  Die  Mehrheit  der  Katholiken  sinkt  von  26  auf  20  Stimmen.  Im
Senat  verlieren  die  Katholiken  3  Sitze,  die  Liberalen  gewinnen  2,  die
Sozialdemokraten  einen.  Die  Unabhängigen  gewinnen  ihren  ersten  Sitz.
Die  Mehrheit  der  Katholiken  im  Senat  fällt  von  16  auf  12  Stimmen.

22.  Juni.  (Brüssel.)  Der  deutsch-belgische  Handelsvertrag
wird  unterzeichnet.

14./18.  Juli.  (Antwerpen.)  Aufenthalt  eines  deutschen  Geschwaders
  von  33  Kriegsschiffen.

26.  August.  (Antwerpen.)  Beim  Brande  eines  großen
amerikanischen  Petroleumlagers  kommen  8  Menschen  um.

15.  September.  Eine  vom  König  eingesetzte  internationale
Kommission  reist  nach  dem  Kongostaat,  um  die  gegen  die  Regierung
  erhobenen  Vorwürfe  zu  untersuchen.  (Vgl.  1908.)

Oktober.  Mehrere  Arbeiterverbände,  z.  B.  die  Docker  in
Antwerpen,  trennen  sich  von  der  sozialdemokratischen  Partei  und
organifieren  sich  als  reine  Gewerkschaften.

6.  November  (Brüssel.)  Liberale  Umzüge  demonstrieren
für  allgemeines  Stimmrecht,  persönliche  Dienstpflicht  und  allgemeine
Schulpflicht.

Mitte  November.  Kritik  des  Wehrsystems  durch  den  König.

Es  wird  bekannt,  daß  der  König  ein  Rücktrittsgesuch  des  Kriegsministers
  Cousebant  d’Alkmade  abgelehnt  hat,  da  er  noch  große  Aufgaben
  zu  lösen  habe,  wie  die  Befestigung  von  Antwerpen  und  die  Vermehrung
  der  Artillerie.  Ferner  solle  er  den  Bestrebungen  auf  Zersetzung
der  Armee,  die  sich  in  der  Kammer  geltend  machten,  entgegenarbeiten.
Diese  Bemerkung  richtet  sich  gegen  das  von  der  klerikalen  Partei  geschaffene
Freiwilligensystem.  «

Ende  November.  Mehrere  große  Arbeitervereinigungen,  wie
die  Antwerpener  Hafenarbeiter  und  Diamantschleifer,  die  Hennegauer
  Glasbrenner,  treten  aus  der  Sozialdemokratie  aus.

1.  Dezember.  (Brüssel.)  Belgien,  Schweden  und  Norwegen
unterzeichnen  einen  Schiedsgerichtsvertrag.

8.  Dezember.  Die  Kammer  genehmigt  nach  zweitägiger
Debatte  über  den  Brief  des  Königs  zum  Wehrsystem  gegen  die
Stimmen  der  Linken  ein  Vertrauensvotum,  wonach  die  nationale
Verteidigung  niemals  besser  gewesen  sei  als  jetzt.
        <pb n="280" />
        272  Liederlande.  (Februar  13.  —22.)

XI.
Niederlande.

13.  Februar.  Es  wird  ein  Vertrag  mit  Dänemark  abgeschlossen,
Streitigkeiten  dem  Haager  Schiedsgericht  zu  unterbreiten.  Private
Forderungen  gegen  einen  Staat  werden  auf  den  Prozeßweg  verwiesen.


18.  Februar  bis  Ende  Juni.  (Amsterdam.)  Streik  in  der
Diamantschleiferindustrie.  Die  Arbeiter  setzen  die  9½¼stündige
Arbeitszeit  und  eine  10prozentige  Lohnerhöhung  durch.

22.  Februar.  (Haag.)  Das  Schiedsgericht  fällt  die  Entscheidung

  in  der  Venezuelafrage  (vgl.  1903  Übersicht).

Es  entscheidet  einstimmig,  daß  den  drei  Blockademächten  Deutschland,
  England  und  Italien  das  Vorzugsrecht  auf  30  Prozent  der  Zölle
von  La  Guayra  und  Puerto  Cabello  zusteht.  Jede  Partei  wird  die  Kosten
tragen,  die  ihr  selbst  aus  dem  Verfahren  entstanden  sind,  und  mit  den
anderen  Parteien  zu  gleichen  Teilen  die  eigentlichen  Schiedsgerichtskosten
übernehmen.  Der  Schiedsspruch  zieht  in  Erwägung:  1.  daß  der  Gerichtshof
  sich  binden  mußte  an  die  Grundsätze  des  Völkerrechts  und  die  Lehren
der  Justiz;  2.  daß  die  zu  Washington  seit  dem  13.  Februar  1903  untergeichneten
  Protokolle,  namentlich  dasjenige  vom  7.  Mai,  dessen  bindende

raft  nicht  in  Zweifel  gezogen  werden  kann,  die  loyale  Grundlage  des
Spruchs  zu  bilden  hatten;  3.  daß  der  Gerichtshof  nicht  kompetent  war,
diese  Rechtsprechung  der  gemischten  Kommissionen  in  Caracas  oder  die
Natur  der  militärischen  Operationen  der  Blockademächte  gegen  Venezuela
anzufechten,  und  daß  er  nicht  die  Aufgabe  hatte,  zu  entscheiden,  ob  von
den  drei  Mächten  alle  friedlichen  Mittel,  um  die  Anwendung  von  Gewalt
zu  verhindern  erschöpft  waren;  4.  daß  der  Gerichtshof  lediglich  feststellen
onnte,  daß  Venezuela  den  seit  1901  ihm  wiederholt  angebotenen  schiedsgerichtlichen
  Vergleich  mit  Deutschland  und  Großbritannien  abgelehnt  hatte;
5.  daß  nach  dem  Kriege  kein  Friedensvertrag  abgeschlossen  wurde,  aber  die
kriegerischen  Maßnahmen  seitens  der  Blockademächte  eingestellt  worden
waren,  bevor  dieselben  die  Befriedigung  aller  ihrer  Forderungen  erlangt
hatten,  und  daß  andererseits  die  Frage  der  Vorzugsbehandlung  dem
Schiedsgerichte  unterbreitet  worden  war.  Der  Gerichtshof  muß  in  diesen
Tatsachen  kostbare  Beweise  zu  Gunsten  des  großen  Schiedsgerichtsprinzips
in  allen  Phasen  internationaler  Konflikte  erkennen.

Die  Blockademächte  konnten  mit  ihrer  Zustimmung  dem  Protokoll
  nicht  die  Absicht  haben,  auf  ihre  erworbenen  Rechte  oder  bevorzugte
Stellung  zu  verzichten.  In  der  Tat  erkannte  die  Regierung  Venezue
selbst  im  Prinzip  an,  daß  jene  Forderungen  wohl  begründet  waren,  Lig.
aber  diejenigen  der  Friedensmächte.  Bis  Ende  Januar  1903  erhob  sie
auch  keinerlei  Einwendung  gegen  den  Anspruch  der  Blockademächte  auf
Vorzugsbehandlung.  Venezuela  machte  vielmehr  während  der  diplomatischen
  Verhandlungen  immer  einen  Unterschied  zwischen  den  drei  Verbüneten
  und  neutralen  Mächten,  die  auch  ihrerseits  keinen  Einspruch  erhoben
atten  gegen  die  Inanspruchnahme  der  Vorzugsbehandlung  seitens  der

lockademächte,  und  zwar  weder  beim  Aufhören  des  Krieges,  noch  unmittelbar
  nach  der  Unterzeichnung  der  Protokolle  vom  13.  Februar  1903.
        <pb n="281" />
        Kiederlande.  (März  1.  —  April  18.)  273

Die  venezolanische  Regierung  hat  sich  nur  mit  Rücksicht  auf  die  verbündeten
  Mächte  dazu  verstanden,  besondere  Garantien  zu  leisten  für  die  Erfüllung
  der  Verpflichtungen,  die  sie  bona  fide  übernommen  hatte.  Es
mußte  festgestellt  werden,  daß  die  Worte  McClaims,  die  von  dem  Vertreter
  Venezuelas  in  seinen  Besprechungen  mit  dem  Vertreter  der  verbündeten
  Mächte  gebraucht  wurden,  sich  nur  auf  letztere  beziehen  konnten;
andernfalls  würden  die  neutralen  Mächte  in  irgend  einer  Weise  aus  den
durch  die  kriegerischen  Operationen  geschaffenen  Umständen  Vorteile  ziehen
können.  Sie  erreichen  keine  neuen  Rechte,  aber  es  bleiben  die  von  ihnen
früher  erreichten  Rechte  durchaus  unberührt.  Die  vereinigten  Staaten
werden  damit  beauftragt,  die  Ausführung  der  Bestimmung  bezüglich  der
Kosten  zu  überwachen.

1.  März.  Der  neue  Zolltarif  wird  vorgelegt.

Er  läßt  die  Rohstoffe  der  Industrie  und  des  Ackerbaues  zollfrei,
legt  auf  Halbfabrikate  einen  mäßigen  Zoll  und  auf  fertige  Fabrikate  einen
Wertzoll  von  6  bis  12  Prozent.  Die  Regierung  nimmt  das  Recht  für  sich
in  Anspruch,  die  Zölle  als  Wiedervergeltung  zu  erhöhen,  wenn  niederländische
  Produkte  im  Auslande  anders  behandelt  werden  sollten  als  die
der  übrigen  Länder.  Der  Ertrag  aus  den  Zöllen  des  neuen  Tarifes  wird
auf  zwanzig  Millionen  geschätzt,  was  gegenüber  den  jetzigen  Zolleinnahmen
ein  Mehr  von  jährlich  neun  Millionen  bedeuten  würde.  Beibehalten  wird
die  zollfreie  Einfuhr  auf  Getreide,  land=  und  gartenwirtschaftliche  Produkte,
einschließlich  Mehl,  Wein  in  Fässern  und  Kaffee,  auf  letzteren,  um  eine
Verlegung  des  Kaffeemarktes  nach  Antwerpen  zu  verhindern.  Erhöht
werden  die  Zölle  auf  Parfümerien,  fertige  Kleidungsstücke,  Spielkarten  und
Wein  in  Flaschen.  Herabgesetzt  werden  die  Zölle  auf  Papier,  Stiche,
Photographien  und  Tabak  in  Rollen,  der  Zoll  auf  Tabak  wird  auf  2.50
Gulden  für  100  Kilogramm,  der  auf  Zigarren  auf  6  Gulden  für  das
Tausend  festgesetzt.

24.  März.  (Zweite  Kammer.)  Anerkennung  der  freien
konfessionellen  Universitäten.

Die  Kammer  genehmigt  mit  56  gegen  41  Stimmen  das  Gesetz  betreffend
  den  höheren  Unterricht,  nach  welchem  den  Privatuniversitäten
dieselben  Rechte  zur  Ausstellung  von  Diplomen  für  Aemter  und  sonstige
Anstellungen  gegeben  werden,  wie  den  staatlichen  Universitäten,  und  zwar
unter  der  Bedingung,  daß  die  Privatuniversitäten  drei  Fakultäten  entalten,

  nach  24  Jahren  vier,  und  nach  50  Jahren  fünf  Fakultäten.  Die
ofessoren  bedürfen  einer  staatlichen  Bestätigung  nicht,  nur  wenn  der  zum
Professor  Ernannte  den  Doktorgrad  nicht  erworben  hat,  muß  er  vom
Staate  bestätigt  werden;  von  dieser  Einschränkung  sind  jedoch  die  Professoren
  der  Theologie  ausgenommen.  Die  freien  Universitäten  werden  aus
der  Staatskasse  unterhalten.  Die  Einrichtung  solcher  Universitäten  auf
konfessioneller  Grundlage  wird  gestattet.  —  Die  Linke  stimmt  gegen  das
Gesetz,  weil  sie  die  Garantien  für  einen  wirklichen  wissenschaftlichen  Unterricht
  für  ungenügend  hält.

6.  April.  Die  Niederlande  und  Frankreich  schließen  ein  Abkommen

  betreffend  Legung  eines  Kabels  zwischen  Saigon  und  Pontianak
  an  der  Westküste  von  Borneo.

18.  April.  Der  Prinzgemahl  wird  zum  Generalleutnant  der
Europäischer  Geschichtskalender.  XV.  18
        <pb n="282" />
        274  Riederlande.  (Juni  28.  —  November  24.)

Territorial-  und  Kolonialarmee  und  zum  Vizeadmiral  der  Marine
ernannt.

28.  Juni.  Bei  den  Wahlen  zu  den  Provinzialstaaten  erringen
  die  verbündeten  christlichen  Parteien  der  Antirevolutionäre
und  Katholiken  die  Mehrheit.

14.  Juli.  Die  Erste  Kammer  lehnt  mit  27  gegen  22  Stimmen
  den  Gesetzentwurf  über  die  freien  konfeffionellen  Universitäten
ab.  —  Infolgedessen  wird  die  Kammer  aufgelöst  (18.  Juli).

Juli.  Bericht  über  die  Kämpfe  in  Atchin  und  angebliche

Greuel.

Generalgouverneur  van  Heutß  berichtet,  daß  der  Feind  bei  diesen
Kämpfen  Frauen  und  Kinder  gezwungen  habe,  ihm  als  Schild  zu  dienen,
weil  er  gewußt,  daß  die  Holländer  diese  immer  schonend  behanden.  Als
hinter  diesem  lebenden  Bollwerk  die  Atchinesen  den  Holländern  empfindiche
  Verluste  beibrachten,  mußten  schließlich  einige  Salven  in  die  Reihen
des  Feindes  abgefeuert  werden,  obwohl  Frauen  und  Kinder  dabei  in  Mitleidenschaft
  gezogen  wurden.  Beim  Sturm  wenuten  jedoch  die  Holländer
ausschließlich  blanke  Waffen,  wenn  auch  die  Verluste  auf  ihrer  Seite  größer
wurden,  nur  um  die  unschuldigen  Frauen  und  Kinder  zu  schonen.

3.  August.  Bei  den  Wahlen  zur  Ersten  Kammer  werden
gewählt:  29  Antiliberale  und  18  Liberale.  Vor  der  Auflösung
war  die  Erste  Kammer  aus  27  Liberalen  und  23  Antiliberalen
zusammengesetzt.  Drei  Wahlen  werden  vertagt.

14.—20.  August.  (Amsterdam.)  Internationaler  Sozialistenkongreß.


482  Teilnehmer  aus  allen  Weltteilen,  auch  Russen  und  Japaner,
sind  vertreten.  In  den  Beratungen,  die  zum  Teil  bei  verschlossenen  Türen
geführt  werden,  kommt  es  zu  scharfen  Differenzen  namentlich  zwischen
Jaures  und  Bebel  über  die  Taktik.  Bebel  lobt  die  deutsche  Sozialpolitik
und  die  Monarchie  im  Gegensatz  zu  den  bürgerlichen  Republiken  Nordamerika
  und  Frankreich.  Die  Beschlüsse,  die  sich  im  allgemeinen  der  Dresdener
  Resolution  (1903  S.  135)  annähern,  werden  mit  geringer  Mehrheit

gefaßt.

4.  Oktober.  (Haag.)  Die  Niederlande  und  Portugal  schließen
einen  Vertrag  über  die  Festlegung  der  Grenze  auf  der  Insel  Timor.

Anfang  Oktober.  Durch  einen  schweren  Sturm  erleidet  die
holländische  Fischerflotte  großen  Schaden.

11.  Oktober.  Die  Erste  Kammer  genehmigt  eine  Vorlage
über  den  Verkehr  mit  Spirituosen,  die  die  Abstinenzbewegung
fördern  soll.

23./L24.  November.  (Zweite  Kammer.)  Debatte  über  die
Kolonialpolitik.

Abg.  De  Struer  (Kath.)  kritisiert  die  Kolonialpolitik  der  Regierung
  als  eine  Politik  des  Imperialismus  und  der  blutigen  Expeditionen
        <pb n="283" />
        Niederlande.  (Dez.  11.—Ende.)  —  Dãnenark.  (Jan.  31.  Febr.  26.)  275

gegen  unschuldige  Eingeborene  in  Nord=  und  Mittel-Sumatra  scharf.  Mit
einiger  Geduld  wäre  die  Herrschaft  Hollands  in  diesem  Gebiete  auch  ohne
solche  Gewaltakte  zu  befestigen  und  sicher  zu  stellen.  Die  Holländer  seien
jetzt  nach  Art  der  Tartaren  gegen  die  Gajus  und  Alas  vorgegangen  und
hätten  Frauen  und  Kinder  zu  Krämerzwecken  hingemordet,  um  die  Erzlager
  und  Petroleumquellen  auszubeuten.  —  Am  olgenden  Tage  sprechen
sich  mehrere  der  ministeriellen  Partei  angehörige  Redner  scharf  mißbilligend
über  die  gestrige  Rede  des  Abg.  De  Struer  aus.  Kolkman  verliest  im
Namen  der  Katholiken  eine  Erklärung,  in  der  die  Expedition  in  Nord=  und
Mittelsumatra  als  unvermeidlich  bezeichnet  und  das  Vertrauen  zu  der  Regierung
  ausgedrückt  wird.  Die  Antirevolutionären  Lohman,  van  Heemkerk
und  van  Dedem  bestreiten,  daß  die  Soldaten  auf  Nichtkämpfer  geschossen
hätten.  Im  Namen  der  Liberalen  drückt  Borgesius  den  Wunsch  aus,  daß
dergleichen  Expeditionen  sich  nicht  wiederholen  mögen.  Die  Sozialisten
Krechen  dem  Abg.  De  Struer  ihre  Anerkennung  dafür  aus,  daß  er  den
ut  gehabt  hab  die  Wahrheit  zu  sagen.

11.  Dezember.  (Haag.)  Ein  Auslieferungsvertrag  mit  Deutschland
  wird  abgeschlossen.

11.  Dezember.  (Zweite  Kammer.)  Der  Marineminister
erklärt,  daß  nach  Ansicht  der  Verteidigungskommission  die  niederländische
  Marine  mindestens  sechs  Linienschiffe  und  eine  Anzahl
moderner  Torpedoboote  aufweisen  sollte.

13./22.  Dezember.  (Haag.)  Eine  internationale  Konferenz
berät  über  die  Stellung  der  Hospitalschiffe  im  Kriege.  Vorsitzender
ist  der  französische  Gesandte  im  Haag.

Ende  Dezember.  Die  Regierung  verstärkt  das  niederländische
Geschwader  in  Indien  um  3  Linienschiffe  und  2  Kreuzer,  um  die
Neutralität  im  ostafiatischen  Kriege  zu  sichern.

XII.
Dänemark.

31.  Januar.  Der  Stadthauptmann  von  Isafjord,  Hames
Hafstein,  wird  zum  Minister  für  Island  ernannt.  Diese  Funktion
hatte  bisher  der  Justizminister  versehen.

26.  Februar.  Ministerpräsident  Deuntzer  erklärt  im  Folkething
  auf  eine  Interpellation  über  die  außerordentlichen  militärischen
  Maßregeln  anläßlich  des  ostafiatischen  Krieges:

Während  des  zwischen  Rußland  und  Japan  ausgebrochenen  Krieges
legt  die  Neutralität  Dänemarks  der  Regierung  die  Verpflichtung  auf,  für
die  genaueste  Feststellung  und  Wahrung  unserer  Stellung  als  neutralen

18“
        <pb n="284" />
        276  Dãnemark.  (Murz  26.  —Oltober  4.)

Staates  Vorkehrungen  zu  treffen.  Hierzu  gehört  unter  anderm,  daß  für
die  sichere  Ueberwachung  der  Seebefestigung  Kopenhagens  gesorgt  wird.
Zur  Erreichung  dieses  Zweckes  war  es  notwendig,  1500  Mann  einzuberufen,
die  Seeforts  mit  verschiedenem  Material  zu  versehen,  wie  Scheinwerfern
und  elektrischen  Kabeln,  und  andere  Arbeiten  zur  Sicherung  der  Forts  vorzunehmen.
  Ferner  wurden  51  Seemineure  zur  Besetzung  der  Seeminenstationen
  der  Forts  einberufen,  vier  Torpedoboote  klar  gemacht.  Die  Ausbesserung
  einzelner  Schiffe  der  Flotte  wird  möglichst  gefördert,  verschiedene
Verbesserungen  des  Materials,  namentlich  bei  Torpedos,  werden  vorenommen,
  ferner  werden  zur  Verstärkung  der  Seeverteidigung  zwei
Schanzen  auf  Saltholmen  angelegt,  wo  auch  die  notwendigen  Scheinwerfer
installiert  werden.  Die  Kosten  belaufen  sich  im  ganzen  ür  das  Kriegsministerium
  auf  etwa  116  500  Kronen,  für  das  Marineministerium  auf
etwa  60  000  Kronen,  abgesehen  von  den  Ausgaben  für  die  einberufenen
Mannschaften.  Endlich  sind  zur  Erleichterung  einer  etwaigen  Einberufung
einzelne  Verwaltungsmaßnahmen  getroffen.  Anderes  oder  mehr  als  das
Erwähnte  ist  nicht  geschehen.  Die  Regierung  hat  auch  nicht  über  andere
außerordentliche  Verteidigungsvorkehrungen,  als  die  genannten,  Beschlüsse
gefaßt;  falls  dies  aber  notwendig  werden  sollte,  verläßt  die  Regierung  sich
auf  die  Zustimmung  der  Volksvertretung.  Die  Regierung  beabsichtigt,  die
verausgabten  Summen  auf  den  Nachtragsetat  zu  setzen.  Bis  zur  Bewilligung
  dieser  Summen  trägt  die  Regierung  die  Verantwortung  im  Vertrauen
  auf  die  Billigung  der  großen  Mehrzahl  unsers  Volkes  und  des
Folkethings.  —  Das  Haus  genehmigt  hierauf  ein  Vertrauensvotum  mit  85
gegen  16  sozialdemokratische  Stimmen.

25.  März.  Entwurf  über  Einführung  der  Prügelstrafe.

Das  Folkething  lehnt  bei  der  zweiten  Lesung  des  Gesetzentwurfs,  betreffend
  Einführung  der  Prügelstrafe  für  gewalttätige  Verbrecher,  mit  54
egen  50  Stimmen  einen  Abänderungsantrag  ab,  nach  welchem  die  prugt
afe  durch  Strafarbeiten  ersetzt  werden  soll.  Der  Gesetzentwurf  wird
hierauf  mit  57  gegen  32  Stimmen  angenommen.

7./9.  April.  Besuch  des  deutschen  Kronprinzen  in  Kopenhagen.

W.  April.  Der  Reichstag  wird  geschlossen.

Die  Blätter  behaupten  übereinstimmend,  daß  die  Regierung  die
Schließung  der  Reichstagssession  beschlossen  habe,  weil  die  Vorlage  betreffend
verschiedene  Aenderungen  des  Strafgesetzes,  darunter  die  Einführung  der
Prügelstrafe  für  ein  Gewalttätigkeits=  und  Sittlichkeitsverbrechen,  noch  unerledigt
  ist.  Diese  Vorlage  begegnete  einem  solchen  Widerstand  von  mehreren
  Seiten  auch  innerhalb  des  Ministeriums,  daß  ihre  Durchführung  unwahrscheinlich
  ist.

28.  Juni.  Der  dänische  Dampfer  „Norge“  mit  80  Mann
Besatzung  und  700  norwegischen  und  finnischen  Auswanderern  an
Bord  gerät  in  der  Nähe  der  Hebriden  auf  eine  Klippe  und  geht
mit  fast  sämtlichen  Passagieren  zu  Grunde.

24.  September.  (Kopenhagen.)  Professor  Finsen,  Erfinder
der  Lichttherapie,  1.

4.  Oktober.  (Folkething.)  Budgetentwurf  für  1905/6.

Die  Einnahmen  werden  auf  79.6  Millionen  Kronen,  die  Ausgaben
auf  79.5  Millionen  Kronen  veranschlagt,  so  daß  der  Entwurf  etwa  100  000
        <pb n="285" />
        Dãnemark.  (Olt.7.  -  Dezʒ.  16.)  —  S#chweden  und  Norwezen.  (Jan.  11.  18.)  277

Kronen  Ueberschuß  aufweist.  Der  Ueberschuß  der  Staatseisenbahnen  wird
auf  4  Millionen,  der  direkten  Steuern  auf  13.8  Millionen  (1½⅛  Millionen
mehr  als  im  Vorjahre),  der  indirekten  Steuern  auf  56.2  Millionen  (1.3
Millionen  mehr  als  im  Vorjahre)  veranschlagt.  Zur  Arbeiter-Altersunterstützung
  trägt  der  Staat  3  Millionen,  zu  den  Arbeiter-Krankenkassen
1½  Millionen  bei.  Das  Budget  des  Kriegsministeriums  ist  um  2½  Millionen
  niedriger  als  im  Vorjahre,  da  im  Jahre  1905  keine  größeren  Manöver
  abgehalten  werden  sollen  und  der  Ankauf  von  neuen  Feldgeschützen
nunmehr  abgeschlossen  ist.  Das  Budget  des  Marineministeriums  ist  ungefähr
  unverändert.  Dänemark  nimmt  an  dem  internationalen  Eisenbahnkongreß
  in  Washington  1905  teil.  Der  Titel  Telegraphen-  und  Staatstelephon
  ist  zum  erstenmal  im  Budget  mit  einem  Ueberschuß  ausgeworfen.

7.  Oktober.  (Folkething.)  Prügelstrafe  und  Bekämpfung
der  Unzucht.

Der  Justizminister  legt  einen  neuen  Gesetzentwurf  über  die  Anwendung
  der  Körperstrafe  als  Zusatzstrafe  für  von  Männern  begangene
schwere  Gewalttätigkeiten  und  Sittlichkeitsverbrechen  vor.  Gleichzeitig  soll
aber  die  Körperstrafe  für  Personen  unter  18  Jahren  fortfallen.  Ferner
legt  der  Justizminister  einen  Gesetzentwurf  betreffend  die  Bekämpfung  der
öffentlichen  Unzucht  vor.

11.  Oktober.  (Folkething.)  Die  Regierung  legt  Gesetzentwürfe
  über  Unfallversicherung  für  Seeleute,  über  Behandlung
verbrecherischer  und  verwahrloster  Kinder  und  über  Bekämpfung
der  Tuberkulose  ein.

16.  Dezember.  (Folkething.)  Schutz  der  Landwirtschaft.

Der  Landwirtschaftsminister  legt  einen  Gesetzentwurf  vor,  in  welchem
  folgendes  vorgeschlagen  ist:  1.  die  Einführung  von  Ursprungszeugnissen
  bei  der  Einfuhr  von  Butter,  Käse,  Eiern,  Schmalz,  Talg  und  Fleisch;
2.  das  Verbot  der  Einfuhr  von  Schmalz  in  Blasen  und  das  Verbot  des
Verkaufs  von  Mischungen  dänischen  Schmalzes  mit  ausländischem;  und
3.  die  Einführung  des  obligatorischen  gemeinsamen  Merkzeichens  für  alle
dänische  Exportbutter.

XIII.
Schweden  und  Norwegen.

11.  Januar.  (Stockholm.)  Der  König  empfängt  Nordenstiöld
  und  die  übrigen  Mitglieder  der  schwedischen  Südpolarexpedition.


18.  Januar.  (Stockholm.)  Der  König  eröffnet  den  Reichstag.
  In  der  Thronrede  wird  mitgeteilt,  daß  Verhandlungen  über
den  Abschluß  von  Schiedsgerichtsverträgen  schweben  und  eine  Wahl-
        <pb n="286" />
        278  Scweden  und  VNerweten.  (Januar—  April.)

reformvorlage  auf  Grund  des  gleichen  Stimmrechts  eingebracht
werden  soll.

Januar.  (Norwegen.)  Brand  in  Aalesund.  —  Feier  des
Deutschen  Kaisers.

Am  22.  Januar  brennt  die  Stadt  Aalesund  vollständig  nieder,  so
daß  12000  Personen  obdachlos  werden.  Im  In-  und  Auslande  werden
Sammlungen  veranstaltet,  in  Deutschland  veranlaßt  der  Kaiser  sofort  das
„Rote  Kreuz“  zur  Absendung  einer  Hilfsexpedition  auf  mehreren  Schiffen
und  schickt  den  großen  Kreuzer  „Prinz  Heinrich"  mit  Proviant  und  Sanitätspersonal
  ab.  —  Diese  schleunige  Hilfe  in  großem  Maßstabe  ruft  in
Norwegen  große  Huldigungen  für  den  Kaiser  hervor;  am  26.  feiert  ihn
der  Präsident  des  Storthings  in  einer  Ansprache,  am  27.  flaggen  viele
öffentliche  Gebäude,  der  König  ernennt  ihn  zum  ersten  Ritter  des  neugestifteten
  Ordens  vom  „Norwegischen  Löwen".

30.  Januar.  (Norwegen.)  Protest  gegen  den  Löwenorden.

Im  Storthing  beantragt  die  Linke,  das  Bedauern  auszusprechen,
daß  die  Regierung  nicht  vermocht  habe,  die  Erweiterung  des  Ordenswesens
durch  die  Stiftung  des  Löwenordens  zu  verhindern.  Das  Ordenswesen  sei
unvereinbar  mit  demokratischen  Prinzipien.  Sämtliche  Redner  der  Opposition
  betonen,  daß  sie  nicht  die  Absicht  hätten,  durch  den  Antrag  in  irgend
einer  Weise  gegen  die  Verleihung  des  Löwenordens  an  den  Deutschen  Kaiser
Stellung  zu  nehmen.  Ministerpräsident  Hagerup:  Die  Regierung  billige
die  Ordensgründung  und  übernehme  die  Verantwortung  dafür.  Sodann
wird  ein  Antrag,  diese  Angelegenheit  könne  zu  keinem  Beschluß  des  Storthing
  Anlaß  geben,  mit  62  gegen  54  Stimmen  angenommen.

9.  Februar.  (Schweden.)  Anderung  des  Wahlrechts.

Nach  einem  Entwurf  der  Regierung  soll  bei  den  Wahlen  zur  zweiten
Kammer  jeder  mindestens  fünfundzwanzigjährige  Mann  wahlberechtigt  sein,
der  in  den  letzten  drei  Jahren  Staatssteuern  und  Gemeindesteuern  bezahlte
und  der  Militärpflicht  genügte.  Die  Wahlen  finden  nach  dem  Proportionalsystem
  statt.  Der  Sozialist  Branting  stellt  dazu  einen  Antrag  auf  Einführung
  des  allgemeinen  Wahlrechts  für  jede  unbescholtene  männliche  Person,
  die  das  21.  Lebensjahr  erreicht  hat  und  keine  Armenunterstützung  bezieht.
  Branting  beantragt  ferner,  daß  die  Regierung  in  der  nächsten
Reichstagssession  in  Verbindung  mit  der  Einführung  des  allgemeinen  Wahlrechts
  eine  Vorlage  einbringe,  nach  der  die  ungleiche  Behandlung  von
Stadt  und  Land  bei  den  Wahlen  aufgehoben  und  das  ganze  Land  in  neue
Wahlkreise  eingeteilt  werden  soll.  In  jedem  Wahlkreise  soll  nur  ein  Abgeordneter
  gewählt  werden;  die  absolute  Majorität  soll  entscheiden.

16.  März.  (Schweden.)  Der  Reichstag  genehmigt  die  Vorlage
  über  den  Anschluß  Schwedens  an  die  Berner  Konvention  zum
Schutze  des  literarischen  und  künstlerischen  Eigentums.

März.  April.  Beschluß  über  Regelung  eines  schwedischnorwegischen
  Grenzstreites.

Der  Kronprinzregent  genehmigt  einen  Beschluß  des  Kronrats,  daß
die  Feststellung  der  streitigen  Grenzlinie  zwischen  dem  Ide-Fiord  und  den
Grisebodar-Inseln  durch  eine  aus  Mitgliedern  beider  Nationalitäten  zusammengesetzte
  Vermessungs-Kommission  bewirkt  werden  soll.  Im  Falle
die  letztere  sich  außer  stande  zeigt,  ihrer  Aufgabe  im  Sinne  einer  friedlichen
        <pb n="287" />
        Schneden  und  Rerwegen.  (April  9.  —Oktober  15.)  279

Uebereinkunft  gerecht  zu  werden,  bestimmt  der  Beschluß  die  Einberufung
eines  interskandinavischen  Schiedsgerichts,  zu  welchem  jedes  Unionsreich
wei  Mitglieder  designiert,  worauf  die  Kommission  entweder  durch  gemeinsame
  Wahl  einen  fünften  Teilnehmer  als  Leiter  der  Verhandlungen  beruft
oder  aber,  falls  man  hinsichtlich  des  Präsidiums  in  der  Schiedskommission
zu  keinem  bindenden  Resultate  gelangen  sollte,  der  Krone  anheimstellt,
einem  fremden  Staatschef  die  Würde  eines  Ehrenschiedsrichters  in  der
ganzen  Streitfrage  anzutragen.  —  Ende  April  genehmigen  beide  Kammern
des  Reichstags  den  Vorschlag  über  die  Verweisung  der  Streitfrage  an  ein
Schiedsgericht,  verwerfen  aber  den  Vorschlag  über  die  eventuelle  Inanspruchnahme
  eines  fremden  Staatsoberhauptes.  Es  wird  beschlossen,  daß,  wenn
die  vier  Mitglieder  über  das  fünfte  sich  nicht  einigen  könnten,  die  Erledigung
  der  Streitfrage  vorläufig  fallen  gelassen  werden  solle.

9.  April.  (Schweden.)  Der  Reichstag  genehmigt  die  Einführung
  der  fakultativen  Zivilehe,  auch  für  den  Fall,  daß  beide
Teile  der  Staatskirche  angehören.

20.  April.  Schweden  und  Portugal  schließen  einen  Meistbegünstigungsvertrag.


Mai.  (Schweden.)  Wahlreform.

Die  Verfassungskommission  erstattet  am  11.  Mai  ihren  Bericht  über
den  Regierungsentwurf  betreffend  die  Erweiterung  des  Stimmrechts  bei
den  Wahlen  zur  Zweiten  Kammer  des  Reichstages.  Die  Kommission  schlägt
die  Einführung  des  allgemeinen  Stimmrechts  bei  Proportionalwahlen  vor.
Bedingung  für  die  Ausübung  des  Wahlrechts  ist  ein  Alter  von  25  Jahren
und  die  Bezahlung  von  Staats=  und  Kommunalsteuern.  Die  Anzahl  der
Abgeordneten  der  Zweiten  Kammer  wird  auf  170  vom  Lande  und  60  von
Städten  festgesetzt.  —  Am  18.  Mai  lehnen  beide  Kammern  die  Kommissionsvorschläge

  ab.
14.  Juli.  (Norwegen.)  Der  Deutsche  Kaiser  besucht  Aalesund,
  wo  er  mit  großen  Ehren  empfangen  wird.

12.  Oktober.  (Norwegen.)  Bei  der  Eröffnung  des  Storthings
  kündigt  die  Thronrede  einen  neuen  Zolltarif  mit  höheren
Schutzzöllen  an,  der  1  300  000  Kronen  mehr  ergeben  soll.

15.  Oktober.  (Norwegen.)  Das  Storthing  beschließt  die

Veröffentlichung  des  neuen  Zolltarifs.

Danach  wird  für  Hafer,  der  jetzt  zollfrei  ist,  ein  Zoll  von  60  Oere
per  100  Kilogramm  vorgeschlagen,  für  Hafergrütze  ein  Zoll  von  130  Oere
(jetzt  60  Oere),  für  Buchweizen  ein  solcher  von  60  Oere  (sjetzt  50  Oere),
für  Buchweizenmehl  und  Roggenmehl  ein  solcher  von  40  Oere  (jetzt  30  Oere),
für  Hafermehl  100  Oere  (jetzt  60  Oere),  für  Kleie  40  Oere  (jetzt  30  Oere),
für  Aepfel  und  Birnen  15  Oere  per  Kilogramm  Gest  12  Oere),  für  Grassamen
  15  Oere  per  Kilogramm  (jetzt  80  Oere)  und  für  Kleesamen  30  Oere
(jetzt  20  Oere).  Der  Handschuhzoll  soll  von  8  auf  10  Kronen  per  Kilogramm
  erhöht  werden,  der  Maschinenzoll  5  Prozent  des  Wertes  betragen.
Der  Zoll  auf  Flügel  soll  nach  dem  Entwurf  von  150  auf  180  Kronen
per  Stück  und  der  Zoll  für  tafelförmige  und  aufrechtstehende  Pianos  von
90  auf  120  Kronen  erhöht  werden.
        <pb n="288" />
        280  Icneden  und  AReruegen.  (Dezember  10.  —29.)

10.  Dezember.  (Norwegen.)  Das  Storthing  genehmigt  mit
102  gegen  11  Stimmen  die  Erhöhung  der  Branntweinsteuer  auf
25,3  Ore  pro  Liter-Prozent  und  die  Festsetzung  des  Zolles  auf
26,5  Ore  pro  Liter.  Das  Gesetz  soll  sofort  in  Kraft  treten.  Man
schätzt  die  Mehreinnahmen  aus  dem  Branntwein  auf  7000000  Ore.

22.  Dezember.  Der  bisherige  Gesandte  in  Petersburg  Graf
Eyldenstolpe  wird  zum  Minister  des  Auswärtigen  ernannt.

29.  Dezember.  (Limhamm.)  Ungefähr  50  Schiffsreeder  und
Kapitäne  aus  Dänemark,  Schweden,  Norddeutschland  und  Finnland
beschließen  die  Bildung  einer  Vereinigung  zum  Zwecke  der  Verbesserung
  der  Frachtverhältnisse  in  der  Ostsee  und  Wahrnehmung
der  Interessen  der  Mitglieder.  Die  Vereinigung  umfaßt  450  Schiffe.
        <pb n="289" />
        XIV.
Nußland.

Anfang  Januar.  (Finnland.)  Strafe  für  Entziehung  von
der  Wehrpflicht.

Ein  kaiserliches  Reskript  an  den  Generalgouverneur  von  Finnland
befiehlt,  alle  im  Staats-  oder  Kommunaldienst  stehenden  Finnländer,  welche
im  Jahre  1903  sich  der  Leistung  ihrer  Wehrpflicht  im  dritten  finnländischen
  Schützenbataillon  entzogen  haben,  zu  verabschieden  und  denselben
während  fünf  Jahren  keine  Auslandspässe  zu  erteilen.

13.  Januar.  Ein  Gesetz  über  Arbeiterunfälle  in  Fabriken,
Hüttenwerken  und  Bergwerksbetrieben  tritt  in  Kraft.

5.  Februar.  (Petersburg.)  Der  japanische  Gesandte  überreicht

  der  russischen  Regierung  seine  Abberufungsnote.

6.  Februar.  Der  Unterrichtsminister  Sänger  wird  seines
Amtes  enthoben  und  zum  Senator  ernannt.

6.  Februar.  Beginn  des  Krieges  mit  Japan.  Der  „Regierungsbote“
  veröffentlicht  (am  7.)  folgende  Zirkulardepesche  des  Ministers
  des  Aeußern  an  die  russischen  Vertreter  im  Auslande.

„Im  Auftrage  seiner  Regierung  übergab  der  japanische  Gesandte
am  Allerhöchsten  Hofe  eine  Note,  welche  die  kaiserliche  Regierung  von  der
Entscheidung  Japans  in  Kenntnis  setzt,  weitere  Verhandlungen  einzustellen
und  den  Gesandten  und  das  ganze  Gesandtschaftspersonal  aus  St.  Petersburg
  abzuberufen.  Infolgedessen  beliebte  es  Sr.  Majestät  dem  Kaiser
Allerhöchst  zu  befehlen,  daß  der  russische  Gesandte  in  Tokio  mit  dem  gesamten
  Personal  der  kaiserlichen  Mission  unverzüglich  die  Hauptstadt  Japans
verlasse.  Eine  derartige  Handlungsweise  der  Tokioer  Regierung,  welche
nicht  einmal  das  Eintreffen  der  dieser  Tage  abgesandten  Antwort  der
kaiserlichen  Regierung  abwartete,  wälzt  Japan  die  ganze  Verantwortung
für  die  Folgen  zu,  welche  durch  den  Abbruch  der  diplomatischen  Beziehungen
  zwischen  beiden  Reichen  entstehen  können."“

9.  Februar.  Der  „Regierungsbote“  macht  folgende  Mitteilung

  über  die  Verhandlungen  mit  Japan:
„Im  vorigen  Jahre  wandte  sich  das  Kabinett  in  Tokio  unter  dem
        <pb n="290" />
        282  Nußland.  (Februar  9.)

Vorwande,  das  Gleichgewicht  und  eine  festere  Ordnung  an  den  Ufern  des
Stillen  Ozeans  herzustellen,  an  die  kaiserliche  Regierung  mit  dem  Vorschlage,
  die  gegenwärtigen  Verträge  mit  Korea  zu  revidieren.  Rußland
willigte  ein.  Auf  kaiserlichen  Befehl  wurde,  infolge  der  zu  dieser  Zeit  erfolgten
  Errichtung  der  Statthalterschaft  im  fernen  Osten,  die  Ausarbeitung
des  Projektes  eines  neuen  Einverständnisses  mit  Japan  dem  Generaladjutanten
  Alexejew  übertragen  unter  Mitwirkung  des  russischen  Gesandten  in
Tokio,  Baron  Rosen,  dem  die  Unterhandlungen  mit  der  japanischen  Regierung
  übertragen  wurden.  Ungeachtet  dessen,  daß  der  Meinungsaustausch
über  diesen  Gegenstand  mit  dem  Kabinett  in  Tokio  einen  freundschaftlichen
Charakter  erhielt,  versuchten  japanische  gesellschaftliche  Kreise,  sowie  lokale
und  ausländische  Blätter  auf  jede  Weise  unter  den  Japanern  eine  kriegerische
  Stimmung  hervorzurufen  und  die  Regierung  zu  einem  bewaffneten
Streite  mit  Rußland  zu  bringen.  Unter  dem  Einflusse  einer  solchen  Stimmung
  fing  das  Kabinett  in  Tokio  an,  immer  größere  und  größere  Forderungen
  in  den  Unterhandlungen  zu  stellen,  und  traf  gleichzeitig  die  umfangreichsten
  Maßnahmen,  um  das  Land  kriegsbereit  zu  machen.  Alle
diese  Umstände  konnten  selbstverständlich  die  Ruhe  Rußlands  nicht  stören,
bewogen  jedoch  dasselbe,  auch  seinerseits  die  bezüglichen  Anordnungen  für
das  Heer  und  die  Marine  zu  treffen.  Dessen  ungeachtet  widmete  Rußland,
von  dem  aufrichtigen  Wunsche  beseelt,  den  Frieden  im  fernen  Osten  zu  erhalten,
  soweit  es  seine  unbestreitbaren  Rechte  und  Interessen  erlaubten,
den  Kundgebungen  des  Kabinetts  in  Tokio  die  nötige  Aufmerksamkeit  und
erklärte  sich  bereit,  auf  Grund  von  gewissen  Bedingungen  und  des  Einverständnisses
  Japans,  Japans  bevorzugte  kommerzielle  und  ökonomische
Stellung  auf  der  Halbinsel  Korea  anzuerkennen  mit  dem  Zugeständnisse
des  Rechts,  dieselbe  im  Falle  von  Unruhen  im  Lande  mit  seiner  Kriegsmacht
  zu  schützen.  Gleichzeitig  bestand  jedoch  Rußland,  unter  strenger  Beobachtung
  des  Grundprinzips  seiner  Politik  in  Korea,  dessen  Unabhängigkeit
  und  Integrität  durch  vorhergehende  Einverständnisse  mit  Japan  und
Verträge  mit  anderen  Mächten  garantiert  waren,  auf  1.  gegenseitiger  unbedingter
  Garantie  dieses  Grundprinzipes,  2.  Verpflichtung,  keinen  Teil
Koreas  für  strategische  Zwecke  zu  gebrauchen,  da  die  Zulassung  einer  solchen
Handlung  seitens  einer  ausländischen  Macht  direkt  dem  Prinzip  der  Selbständigkeit
  Koreas  widerspricht  und  3.  Wahrung  voller  Freiheit  der  Schifffahrt
  durch  die  Meerenge  von  Korea.  Das  in  diesem  Sinne  ausgearbeitete
Projekt  befriedigte  jedoch  die  japanische  Regierung  nicht,  welche  in  ihren
letzten  Vorschlägen  nicht  nur  die  Annahme  dieser  Bedingungen  ablehnte,
die  als  Garantie  für  die  Unabhängigkeit  Koreas  nötig  erschienen,  sondern
auch  gleichzeitig  darauf  zu  bestehen  begann,  daß  in  das  erwähnte  Projekt
Bestimmungen  ausgenommen  würden,  welche  die  Mandschurei  betreffen.
Solche  Anforderungen  Japans  sind  natürlich  unzulässig.  Die  Frage  über
die  Lage  Rußlands  in  der  Mandschurei  betrifft  vor  allem  China  selbst,
sodann  aber  auch  alle  Mächte,  welche  Handelsinteressen  in  China  haben.
Dann  sah  die  kaiserliche  Regierung  entschieden  keinen  Grund,  in  einem
Sondervertrag  mit  Japan  über  die  koreanischen  Angelegenheiten  irgendwelche
  Bestimmungen  hinsichtlich  des  von  russischen  Truppen  besetzten  Gebietes
  aufzunehmen.  Die  kaiserliche  Regierung  weigert  sich  dabei  nicht,
für  die  Dauer  der  Okkupation  der  Mandschurei  sowohl  die  Souveränität
des  Kaisers  von  China  in  der  Mandschurei,  wie  auch  die  Vorrechte  anzu.
erkennen,  welche  dort  andere  Mächte  durch  Verträge  mit  China  erworben
haben.  Darüber  sind  den  fremden  Mächten  schon  entsprechende  Erklärungen
gemacht  worden.  Im  Hinblick  darauf  war  die  kaiserliche  Regierung,  indem
  sie  ihren  Vertreter  in  Tokio  beauftragte,  die  Antwort  auf  die  letzten
        <pb n="291" />
        Rußland.  (Februar  18.  21.)  283

Vorschläge  Japans  zu  übergeben,  berechtigt,  zu  erwarten,  daß  das  Kabinett
in  Tokio  die  Bedeutung  der  oben  auseinandergesetzten  Erwägungen  in  Betracht
  ziehen  und  den  von  Rußland  an  den  Tag  gelegten  Wunsch,  mit
Japan  eine  friedliche  Verständigung  zu  erzielen,  schätzen  werde.  Statt
dessen  beschloß  die  japanische  Regierung,  ohne  selbst  diese  Antwort  abzuwarten,
  die  Verhandlungen  abzubrechen  und  den  diplomatischen  Verkehr
mit  Rußland  einzustellen.  Indem  die  kaiserliche  Regierung  die  volle  Verantwortung
  für  die  Folgen  einer  derartigen  Handlungsweise  Japan  auferlegt,
  wird  sie  die  Entwicklung  der  Ereignisse  abwarten  und  bei  der  ersten
Notwendigkeit  die  entschiedensten  Maßnahmen  zum  Schutz  ihrer  Rechte  und
Interessen  im  fernen  Osten  treffen."“

Februar.  In  Petersburg  und  anderen  Städten  finden
aus  Anlaß  des  japanischen  Krieges  große  patriotische  Kundgebungen
  statt.

18.  Februar.  Die  Regierung  erläßt  folgende  Kundgebung
über  die  Kriegsereignisse:

Acht  Tage  sind  verflossen,  seit  ganz  Rußland  von  tiefer  Entrüstung
über  den  Feind  ergriffen  ist,  der  die  Verhandlungen  plötzlich  abgebrochen
hat  und  darauf  ausging,  durch  verräterischen  Angriff  einen  leichten  Erfolg
in  dem  lange  gewünschten  Kriege  zu  erringen.  Die  russische  Bevölkerung
wünscht  mit  begreiflicher  Erregung  eine  schleunige  Revanche  und  erwartet
in  fieberhafter  Spannung  Nachrichten  vom  fernen  Osten.  Die  Einigkeit
und  Macht  des  russischen  Volkes  beseitigen  die  Zweifel,  daß  Japan  die
verdiente  Züchtigung  für  seine  Verräterei  erhalten  werde  und  dafür,  daß
es  den  Krieg  herausgefordert  habe,  während  unser  angebeteter  Kaiser  den
Frieden  mit  allen  Nationen  zu  erhalten  wünscht.  Die  Umstände  der
Feindseligkeiten  zwingen  uns,  mit  Geduld  Nachrichten  über  die  Erfolge
unserer  Trupven  abzuwarten,  die  nicht  vor  entscheidenden  Handlungen
des  russischen  Heeres  eintreten  können.  Die  entfernte  Lage  des  anegriffenen

  Gebietes  und  der  Wunsch  des  Kaisers,  den  Frieden  zu  erhabten,
  schufen  die  Unmöglichkeit,  die  Kriegsvorbereitungen  von  langer
Hand  im  voraus  zu  neffen.  Es  wird  jetzt  sicher  Zeit  bedürfen,  um
Japan  Schläge  zu  versetzen,  die  der  Macht  Rußlands  würdig  sind.  Indem
  Rußland  sparsam  mit  dem  Blute  seiner  Kinder  umgeht  und  bestrebt
ist,  der  Nation,  die  den  Kampf  anmaßend  herausgefordert  hat,  die  verdiente
  Züchtigung  zu  erteilen,  muß  es  die  Ereignisse  geduldig  abwarten,
in  der  Gewißheit,  daß  die  Armee  die  Herausforderung  hundertfach  rächen
wird.  Die  Landoperationen  sind  in  nicht  ferner  Zukunft  zu  erwarten.
Wir  können  bald  Nachrichten  vom  Kriegsschauplatze  haben.  Unnützes  Blutvergießen
  ist  der  Größe  und  Macht  Rußlands  unwürdig.  Das  Vaterland
bekundet  so  große  Eintracht  und  Opferwilligkeit  zum  Besten  der  nationalen
Sache,  daß  jede  vom  Kriegsschauplatze  eintreffende  wahre  Nachricht  sofort
der  ganzen  Nation  gehören  soll.

18.  Februar.  Der  Finanzminister  Pleske  tritt  wegen  Krankheit
  zurück;  sein  Nachfolger  wird  Geh.  Rat  Kokowzow,  der  als
Anhänger  Plehwes  gilt.

2.  Februar.  Kriegsminister  Kuropatkin  wird  zum  Oberbefehlshaber
  der  Landarmee  in  der  Mandschurei  ernannt.  Die
Leitung  des  Kriegsministeriums  übernimmt  General  Sacharow.  —
        <pb n="292" />
        284  Rußland.  (Februar  22.)

Zum  Oberbefehlshaber  der  Flotte  im  Stillen  Ozean  wird  Vizeadmiral
  Makarow,  bisher  Kommandant  von  Kronstadt,  ernannt.

22.  Februar.  Der  Minister  des  Auswärtigen  richtet  folgendes
Rundschreiben  an  die  Vertreter  im  Auslande  über  Verletzung  des

Völkerrechts  durch  Japan:

Seit  dem  Augenblick  des  Abbruches  der  diplomatischen  Beziehungen
zwischen  Rußland  und  Japan  zeigt  das  Benehmen  des  Kabinetts  in  Tokio
offenbar  eine  Verletzung  der  allgemein  gebräuchlichen  Regeln,  welche  die
Beziehungen  zwischen  den  zivilisierten  Staaten  bestimmen.  Ohne  auf  die
einzelnen  Verletzungen  der  Regeln  durch  Japan  einzugehen,  hält  es  die
kaiferliche  Regierung  für  notwendig,  die  allerernsteste  Aufmerksamkeit  der
Mächte  auf  die  Gewaltakte  der  japanischen  Regierung  hinsichtlich  Koreas
zu  lenken.  Die  Selbständigkeit  und  Integrität  Koreas  wurde  von  allen
Mächten  anerkannt.  Die  Unantastbarkeit  dieser  Prinzipien  wurde  durch
den  Artikel  1  des  Traktats  von  Schimonoseki  bestätigt,  ferner  durch  einen
Vertrag,  der  besonders  für  diesen  Zweck  im  Januar  1902  zwischen  England
  und  Japan  geschlossen  worden  war,  und  durch  die  französisch-russische
Deklaration  vom  3.  März  1902.  Die  Gefahr  eines  möglichen  Konfliktes
zwischen  Rußland  und  Japan  voraussehend,  hat  der  Kaiser  von  Korea  in

en  ersten  Tagen  des  Monats  Januar  1904  ein  Rundschreiben  an  alle
Mächte  gerichtet  mit  der  Erklärung,  die  strengste  Neutralität  wahren  zu
wollen.  Die  Erklärung  wurde  mit  Wohlwollen  von  den  Mächten,  auch
von  Rußland,  entgegengenommen.  Die  britische  Regierung,  welche  mit
Japan  den  oben  erwähnten  Vertrag  vom  Januar  1902  unterzeichnet  hatte,
beauftragte,  wie  der  russische  Gesandte  in  Korea  mitteilte,  ihren  Vertreter
in  Söul,  dem  Kaiser  von  Korea  durch  eine  offizielle  Note  für  die  Erklärun
an  das  Londoner  Kabinett  zu  danken,  durch  die  er  angezeigt  habe,  daß
Korea  im  Falle  eines  Bruches  zwischen  Rußland  und  Japan  strenge  Neutralität
  bewahren  werde.  Ungeachtet  aller  dieser  Tatsachen,  trotz  aller  Verträge
  und  trotz  seiner  Verpflichtungen  und  im  Widerspruch  mit  den  Grundgesetzen
  des  internationalen  Rechts  hat  die  japanische  Regierung,  wie  dieses
jetzt  auf  Grund  genauer  und  völlig  festgestellter  Tatsachen  erwiesen  ist:
1.  vor  der  Eröffnung  der  Feindseligkeiten  gegen  Rußland  in  Korea,  welches
  sich  für  neutral  erklärt  hatte,  seine  Truppen  gelandet,  2.  mit  einer
Abteilung  des  japanischen  Geschwaders  am  8.  Februar,  d.  h.  drei  Tage
vor  der  Kriegserklärung,  Angriffe  auf  zwei  russische  Kriegsschiffe  gemacht,
die  sich  in  dem  neutralen  Hafen  von  Tschemulpo  befanden  und  deren  Kommandanten
  von  dem  Abbruch  der  Beziehungen  mit  Japan  nicht  unterrichtet
  waren,  da  die  Japaner  böswillig  die  Uebermittelung  russischer  Telegramme
  durch  das  dänische  Kabel  verhinderten  und  die  Leitung  des  koreanischen
  Regierungstelegraphen  unterbrachen.  Die  Einzelheiten  des  empörenden
  Angriffes  auf  die  oben  erwähnten  russischen  Schiffe  sind  in  dem
veröffentlichten  amtlichen  Telegramm  des  russischen  Gesandten  in  Söul  enthalten,
  3.  trotz  der  bestehenden  Regeln  vor  der  Eröffnung  der  kriegerischen
Aktion  russische  Handelsschiffe,  die  sch  in  neutralen  koreanischen  Häfen  befanden,
  als  Kriegsbeute  weggenommen,  4.  dem  Kaiser  von  Korea  durch  den
japanischen  Gesandten  in  Söul  erklärt,  Korea  würde  sich  nunmehr  unter
japanischer  Verwaltung  befinden,  und  ihm  angekündigt,  daß,  wenn  er  sich
nicht  fügen  sollte,  japanische  Truppen  seinen  Palast  besetzen  würden,  5.  durch
die  Vermittelung  des  französischen  Botschafters  den  russischen  Vertreter  in
Söul  aufgefordert,  mit  dem  Personal  der  Gesandtschaft  und  des  Konsulats
das  Land  zu  verlassen.  Da  die  kaiserliche  Regierung  der  Ansicht  ist,  daß
        <pb n="293" />
        Rußlland.  (Februar  27.  28.)  285

alle  angeführten  Tatsachen  einen  empörenden  Bruch  des  geltenden  internationalen
  Rechts  bilden,  hält  sie  es  für  ihre  Pflicht,  bei  allen  Mächten
gegen  die  Handlungsweise  der  japanischen  Regierung  Protest  einzulegen,
in  der  festen  Ueberzeugung,  daß  alle  Mächte,  welchen  die  ihre  Beziehungen
garantierenden  Grundsätze  wert  sind,  Rußlands  Standpunkt  teilen  werden.
Gleichzeitlg  hält  es  die  kaiserliche  Regierung  für  notwendig,  bei  Zeiten
darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  sie,  da  Japan  unrechtmäßigerweise  die
Macht  in  Korea  an  sich  gerissen  hat,  alle  Verordnungen  und  Erklärungen,
die  seitens  der  koreanischen  Regierung  erlassen  werden  könnten,  für  ungültig
erklärt.

27.  Februar.  (Sibirien.)  Die  Schienenlegung  über  das
Eis  des  Baikalsees  wird  beendet.

Ende  Februar.  In  westeuropäischen  Zeitungen  wird  von
der  Möglichkeit  gesprochen,  die  Truppen  in  Turkestan  zu  mobilisieren,
  um  einen  Druck  auf  England  auszuüben.

Ende  Februar.  Der  „Spjet“  bezeichnet  als  das  Ziel  des
Krieges  die  russische  Herrschaft  über  Korea,  und  wenn  der  Krieg
auch  sechs  Jahre  oder  länger  dauern  solle.  Um  die  Mandschurei
handle  es  sich  nicht  mehr,  diese  sei  durch  die  dort  aufgewendeten
Opfer  an  Blut  und  Geld  zum  integralen  Teil  des  russischen  Reiches
geworden.

28.  Februar.  Eine  Sonderausgabe  der  Gesetzsammlung  veröffentlicht
  die  am  27.  Januar  vom  Kaiser  bestätigten  Bestimmungen,
  welche  Rußland  während  des  Krieges  mit  Japan  zur
Richtschnur  nimmt:

1.  Den  japanischen  Untertanen  wird  gestattet,  unter  dem  Schutze  der
Gesetze  während  des  Kriegszustandes  in  Rußland  zu  verbleiben  und  ihren
friedlichen  Beschäftigungen  nachzugehen,  ausgenommen  sind  die  zum  Bestande
  der  Statthalterschaft  im  fernen  Osten  gehörenden  Gebiete.  2.  Den
japanischen  Handelsschiffen,  welche  die  Kriegserklärung  in  russischen  Häfen
erreicht,  wird  das  Verbleiben  daselbst  bis  zu  ihrem  Auslaufen  mit  Waren,
welche  keine  Kriegskonterbande  sein  dürfen,  im  Laufe  einer  für  ihre  Ladung
genügenden  Zeit  gestattet,  in  keinem  Falle  aber  über  48  Stunden,  gerechnet
von  der  Veröffentlichung  dieser  Bestimmung,  ab.  3.  Die  Untertanen  neutraler
  Staaten  können  unbehindert  ihre  Handelsbeziehungen  mit  russischen
Häfen  und  Städten  unter  Beobachtung  der  russischen  Gesetze  und  der
Grundlagen  des  internationalen  Rechtes  fortsetzen.  4.  Die  Militärobrigkeiten
  sind  verpflichtet,  alle  Maßnahmen  zur  Sicherung  der  Freiheit  des
gesetzlichen  Handels  der  Untertanen  neutraler  Staaten  zu  sichern,  soweit
derselbe  nach  den  Bedingungen  der  kriegerischen  Aktionen  zulässig  ist.
5.  Hinsichtlich  des  neutralen  Handels  sind  folgende  Bestimmungen  zu  beobachten:
  Die  neutrale  Flagge  deckt  die  feindliche  Ladung  mit  Ausschluß
von  Kriegskonterbande;  neutrale  Waren  unter  feindlicher  Flagge  mit  Ausschluß
  von  Kriegskonterbande  unterliegen  keiner  Beschlagnahme;  damit  die
Blockade  verpflichtend  sei,  muß  sie  faktisch  sein,  d.  h.  muß  durch  genügende
Streitkräfte  den  Zugang  zu  dem  feindlichen  Ufer  tatsächlich  abschneiden.
6.  Kriegskonterbande  bilden:  Handwaffen  jeder  Art  und  Geschütze,  sowohl
montiert,  wie  in  ihren  einzelnen  Teilen,  ebenso  Panzer;  Zubehör  zu  den
        <pb n="294" />
        286  Nußlund.  (März  9.—Dpril  12.)

Feuerwaffen,  Munition,  wie  Geschosse,  Zünder,  Kugeln,  Kapseln,  Patronen,
Patronenhülsen,  Pulver,  Salpeter  und  Schwefel.  Gegenstände  oder  Zubehör
  für  Explosionszwecke,  wie  Minen,  Dynamit,  Pyroxilin,  verschiedene
Sprengsubstanzen,  Leitungen  und  alle  zur  Minensprengung  nötigen  Vorrichtungen;
  Zubehör  des  Artillerie--,  Genie=  und  Truppentrains,  wie  Lafetten,
  Protzen,  Patronen,  Ladungskasten,  Feldschmieden,  Feldküchen,  Instrumentenwagen,
  Pontons,  Brückenböcke,  Stacheldraht,  Pferdegeschirre  für
Trains  u.  s.  w.;  Gegenstände  der  Truppenausrüstung  und  Bekleidung:
Patronentaschen,  Tornister,  Säbelkoppel,  Kürasse,  Schanzzeug,  Trommeln,
Feldkessel,  Sättel,  Pferdegeschirr,  Uniformen,  Zelte  u.  s.  w.  Nach  feindlichen
  Häfen  gehende  Seeschiffe,  selbst  unter  neutraler  Handelsflagge,  wenn
sie  nach  der  Konstruktion  ihres  Rumpfes,  nach  der  inneren  Einrichtung
und  anderen  Kennzeichen  augenscheinlich  für  kriegerische  Zwecke  erbaut  sind
und  zum  Verkauf  oder  zur  Uebergabe  an  den  Feind  nach  einem  feindlichen
Hafen  gehen.  Jede  Art  Brennmaterial  wie  Steinkohlen,  Naphtha,  Spiritus
  u.  a  w.;  Gegenstände  und  Materialien  für  Telephonleitungen,  Telegraphen
  und  Eisenbahnen.  Ueberhaupt  für  den  Land=  und  Seekrieg  bestimmte
  Gegenstände,  ebenso  Lebensmittel  (Reis),  ferner  Pferde,  Kastiere
und  andere  Tiere,  welche  Kriegszwecken  dienen  können,  wenn  sie  auf  Kosten
oder  an  die  Order  des  Feindes  befördert  werden.  7.  Verboten  sind  den
neutralen  Staaten  der  Transport  feindlicher  Truppen,  die  Heforderung
feindlicher  Depeschen  und  Briefe,  die  Zustellung  von  Kriegsschiffen  un
Transporten  an  den  Feind.  Neutrale  Schiffe  mit  Kriegskonterbande  ähnlicher
  Art  können  je  nach  den  Umständen  nicht  nur  aufgegriffen,  sondern
auch  konfisziert  werden.  8.  Die  kaiserliche  Regierung  behält  sich  das  Recht
vor,  von  den  bevorstehenden  Bestimmungen  bezüglich  der  feindlichen  oder
einer  neutralen  Macht  abzuweichen,  welche  ihrerseits  diese  Bestimmungen
nicht  beachtet,  und  ihre  Anordnungen  darüber  mit  den  besonderen  Umständen
  eines  gegebenen  Falles  in  Einklang  zu  setzen.

März.  Die  Garnisonen  von  Reval  und  Libau  werden  beträchtlich
  verstärkt.

9.  März.  Verzicht  des  Zaren  auf  die  Nachfolge  in  Oldenburg.
  (Vgl.  S.  134.)

Die  Gesetzsammlung  veröffentlicht  eine  am  11.  August  1903  vom
Zaren  unterzeichnete  Urkunde  über  die  Erbfolge  in  dem  als  Großherzogtum
Oldenburg  bezeichneten  Landesteil.  Um  die  Schwierigkeiten  in  der  Tonfolge
  für  den  Fall  des  Erlöschens  des  Mannesstammes  des  Herzogs  Peter
von  Oldenburg  aus  dem  Wege  zu  räumen,  tritt  der  Kaiser  für  sich,  seine
Nachkommen  und  für  das  Kaiserhaus  alle  seine  angestammten  Erbrechte
an  dem  Großherzogtum  an  den  gegenwärtigen  Repräsentanten  der  Herzoglichen
  Linie  Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg,  Herzog  Friedrich
Ferdinand,  oder  an  die  sonstigen  Nachkommen  des  1885  verschiedenen  Herzogs
  Friedrich  von  Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg  ab.  Eine
gleichzeittg  veröffentlichte  Erklärung  des  Herzogs  Friedrich  Ferdinand  vom
5.  Oktober  1903  akzeptiert  für  sich  und  seine  Nachkommen  die  ihm  zedierten
Thronfolgerechte.

12.  März.  (Petersburg.)  General  Kuropatkin  bricht  nach
dem  Kriegsschauplatz  auf.

12.  April.  Mobilifierungsbefehl  für  die  Marine.

Hierdurch  wird  der  Marineminister  beauftragt,  die  in  den  Kriegshäfen
  des  Baltischen  und  Schwarzen  Meeres  liegenden  Flottenteile  zu
        <pb n="295" />
        Kutland.  (April  12.  15.)  287

komplettieren.  Weiter  werden  durch  kaiserlichen  Befehl  einberufen:  a)  Alle
Reserveoffiziere  der  Kriegsmarine;  b)  alle  laut  den  Mobilisierungsvorschriften
zur  Einberufung  bestimmte  Reservemannschaft  der  Kriegsmarine  aus  den
Gouvernements  Nischni-Nowgorod,  Jaroslaw,  Symbirsk,  Saratow,  Samara,
Astrachan,  Wologodz,  Petersburg,  Kurland,  Taurus  und  Jekaterinoslaw;
c)  die  gesamte  Reservemannschaft  der  Armee  und  Kriegsmarine,  die  sich  in
Diensten  der  Freiwilligenflotte,  der  Hafenkommandanten  und  der  technischen
Abteilungen  des  europäischen  Rußlands  befindet,  mit  Belassung  auf  ihrem
gegenwärtigen  Posten.

12.  April.  Der  Kriegsmaler  Wassily  Wereschtschagin,  geboren
26.  Oktober  1842,  ertrinkt  auf  dem  „Petropawlowsk“.

15.  April.  Zum  Nachfolger  Makarows  wird  Admiral  Skrydlow,
  Kommandant  der  Schwarzen  Meer-Flotte,  ernannt.

Mitte  April.  Beschaffung  der  Kriegskosten.

Mit  Rücksicht  auf  die  Notwendigkeit,  die  Finanzmittel  des  Staates
möglichst  zur  Deckung  der  Kriegskosten  zu  verwenden,  schreibt  ein  Befehl
des  Kaisers  die  zeitweilige  Einschränkung  der  Tätigkeit  der  Adels-  und
Bauernagrarbank  vor.  —  Vom  Budget  des  Hofressorts  wird  eine  Million
Rubel  der  Staatsrentei  überwiesen.  Das  Budget  für  1904  wird  um  134
Millionen  Rubel  gekürzt.  Ferner  erläßt  der  Finanzminister  eine  Verordnung,
  wodurch  die  Verbindlichkeit  der  Einwohner  in  Sibirien  und  im  russischen
  Orient  bis  zum  Ende  des  Krieges  in  der  Schwebe  bleiben.  Diese
Maßregel  wurde  zur  Unterstützung  der  Bevölkerung  der  durch  den  Krieg
besonders  betroffenen  Gebiete  ergriffen  und  gewährt  Aufschub  für  Zahlung
im  Betrage  von  rund  80  Millionen  Rubel.

April.  Debatte  und  Regierungserklärung  über  eine  Intervention
  im  ostafiatischen  Kriege.

Eine  Zeitungsnachricht,  daß  England  im  ostasiatischen  Kriege  intervenieren
  werde,  wird  von  einigen  russischen  Blättern  wohlwollend  aufgenommen.
  Der  „Swjet“  schreibt  dagegen:  „Rußland  benützte  niemals
irgend  eine  Hilfe,  obgleich  es  oft  den  anderen  geholfen  hat.  Rußland  verlangt
  keine  Hilfe  und  keine  Intervention.  Nur  das  Wort  des  Kaisers  hat
eine  Bedeutung  für  Rußland.  In  einem  Telegramm  an  den  Admiral
Alexejew  kennzeichnete  der  Kaiser  unseren  Kampf  mit  Japan  in  folgenden
Ausdrücken:  Dieser  Kampf  wird  das  Uebergewicht  Rußlands  an  den  Küsten
des  Stillen  Meeres  endgültig  sicherzustellen  haben."“

Am  27.  April  ergeht  folgendes  Rundschreiben  des  Ministers  des
Auswärtigen  an  die  Vertreter  im  Auslande:  Die  Presse  des  Auslandes
verbreitet  in  der  letzten  Zeit  hartnäckig  Gerüchte  über  bei  einigen  europäischen
  Regierungen  aufgetauchte  Absichten  einer  friedlichen  Vermittlung
behufs  schnellerer  Beendigung  des  russisch-japanischen  Konfliktes.  Eingegangene
  Telegramme  melden  sogar,  der  kaiserlichen  Regierung  seien  bereits
  Vorschläge  in  solchem  Sinne  gemacht  worden.  Die  Vertreter  sind
bevollmächtigt,  diese  Meldung  auf  das  kategorischste  zu  dementieren.  Rußland
  wünschte  den  Krieg  nicht  und  tat  in  den  Grenzen  der  Möglichkeit
alles,  um  die  im  fernen  Osten  entstandenen  Verwicklungen  auf  friedlichem
Wege  zu  lösen,  doch  nach  dem  treulosen  Ueberfalle  Japans,  der  Rußland

ezwungen  hat,  zu  den  Waffen  zu  greifen,  kann  augenscheinlich  keinerlei
iedliche  Vermittlung  einen  Erfolg  haben.  In  gleicher  Weise  wird  die
kaiserliche  Regierung  auch  keine  Einmischung  irgendwelcher  Macht  in  die
unmittelbaren  Verhandlungen  zulassen,  die  nach  Beendigung  der  kriegeri-
        <pb n="296" />
        288  Anfland.  (Mai  9.—Juni  16.)

schen  Operationen  zwischen  Rußland  und  Japan  zur  Feststellung  der
Friedensbedingungen  erfolgen  werden.

9.  Mai.  (Petersburg.)  Geheimrat  v.  Pleske,  früher  Verwalter
  des  Finanzministeriums,  f.  (Vagl.  1903.)

Mai.  Nach  Zeitungsnachrichten  sind  in  der  Kassenverwaltung
  des  Roten  Kreuzes  Unterschlagungen  von  mehreren  Millionen
entdeckt.

Mai.  Es  gehen  Nachrichten  über  Attentate  gegen  die  Festungswerke
  und  die  Flotte  in  Kronstadt  durch  die  Presse.

18.  Mai.  Urteil  über  die  Kischinewer  Exzesse  (1903  S.  336).

Wegen  der  Ausschreitungen  gegen  die  Juden  werden  zwei  Angeklagte
wegen  Straßenunruhen  zu  acht  Monaten  Gefängnis  und  Verlust  einiger
Rechte,  zwei  Angeklagte  wegen  schwerer  Verletzungen  an  Juden  zu  einem
Jahr  schwerer  Haft,  und  zwei  wegen  Mordes  zu  vier  Jahren  Zwangsarbeit
verurteilt.  Sechs  des  Mordes  Angeklagte  werden  freigesprochen.  Die
Zivilforderungen  werden  als  unbegründet  zurückgewiesen.

31.  Mai.  Baltische  Küstenverteidigung.

Um  die  Maßnahmen  zur  Verteidigung  der  Küsten  des  baltischen
Meeres  entsprechend  der  Kriegszeit  einheitlich  zu  gestalten,  überträgt  ein
Ukas  dem  Oberkommandeur  des  Hafens  von  Kronstadt  die  Oberleitung
über  die  Häfen  von  Reval,  Sveaborg  und  Libau  und  über  die  Seestreitkräfte
  des  baltischen  Meeres  unter  Ernennung  zum  Oberkommandierenden
der  Flotte  und  der  Häfen,  sowie  zum  Chef  der  Verteidigung  des  genannten

eeres.

16.  Juni.  (Finnland.)  Ermordung  des  Generalgouverneurs
Bobrikow.

Der  Senatsbeamte  Schaumann,  Sohn  eines  Senators,  erschießt  den
Generalgouverneur  und  tötet  sich  selbst.  Ueber  die  Motive  der  Tat  hinterläßt
  er  solgendes  Schreiben  an  den  Zaren:  „Ew.  Majestät!  Mit  Hilfe  des
Prokurators  und  des  Senates  Ew.  Majestät  für  Finnland,  welche  ohne
Rücksicht  auf  Recht  und  Gesetz  dem  Befehl  des  Generals  Bobrikow  blind
gehorchen,  ist  es  dem  Generalgouverneur  Bobrikow  gelungen,  eine  vollständige
  Verwirrung  und  Rechtlosigkeit  hier  im  Lande  zu  schaffen.  Durch
Lügen  und  falsche  Darstellungen  ist  es  dem  Generalgouverneur  und  dem
Minister  v.  Plehwe  gelungen,  Ew.  Majestät  zu  bewegen,  Verordnungen  zu
erlassen  und  Beschlüsse  zu  fassen,  welche  den  Gesetzen  widerstreiten,  die  Ew.
Majestät  bei  der  Thronbesteigung  fest  und  unverbrüchlich  zu  wahren  versprachen.
  Die  treuesten  und  kundigsten  Beamten  des  Landes  werden  ohne
gesetzmäßige  Untersuchung  und  Urteil  abgesetzt.  An  deren  Stelle  werden
unwissende  Glücksjäger  und  heruntergekommene  Individuen  ernannt,  sowie
Personen,  die  nach  den  Gesetzen  des  Landes  zur  Bekleidung  von  Staatsämtern
  unberechtigt  sind.  Die  intelligentesten  und  treuesten  Bürger  werden
verhaftet  und  verbannt.  Die  Sicherheit  der  persönlichen  Freiheit  existiert
nicht  mehr.  Da  der  Minister,  welcher  Ew.  Majestät  die  das  Großfürstentum
  Finnland  betreffenden  Angelegenheiten  vorzutragen  hat,  kein  Finnländer
  und  mit  den  Sitten  und  Gesetzen  des  Landes  nicht  vertraut  ist,  und
da  er  mit  dem  General  Bobrikow  gemeinsame  Interessen  hat,  so  bekommen
Ew.  Majestät  nicht  zu  wissen,  weder  wie  der  wirkliche  Zustand  ist,  noch
was  die  Landesgesetze  gebieten.  Da  keine  Aussicht  vorhanden  ist,  daß
        <pb n="297" />
        Rußland.  (Juni  Mitte—Juli  5.)  289

innerhalb  eines  übersehbaren  Zeitraumes  die  wahre  Darstellung  des  wirklichen
  Zustandes  an  Ew.  Majestät  gelangen  und  daß  Bobrikow  abberufen
wird,  bleibt  nur  noch  übrig,  zur  Notwehr  zu  greifen  und  zu  versuchen,
ihn  unschädlich  zu  machen.  Das  Mittel  ist  gewaltsam,  aber  das  einzige
Mittel.  Da  opfere  ich  mein  eigenes  Leben,  um  zu  versuchen,  Ew.  Majestät
noch  mehr  davon  zu  überzeugen,  daß  im  Großfürstentum  Finnland,  wie
in  Polen  und  den  Ostsee-Provinzen,  ja  im  ganzen  russischen  Reich  Mißstände
  herrschen.  Meinen  Beschluß  habe  ich  nach  reiflicher  Ueberlegung
allein  gefaßt.  Majestät!  Mit  dem  Tod  vor  Augen  schwöre  ich  bei  Gott,
daß  hier  keine  Verschwörung  vorliegt.  Da  ich  das  gute  Herz  und  die  edlen
Absichten  Ew.  Majestät  kenne,  bitte  ich  Ew.  Majestät  nur  um  das  eine,
sich  Klarheit  über  die  wirklichen  Zustände  des  Reichs  zu  verschaffen,  darunter
  eingerechnet  Polen,  Finnland  und  die  Ostsee-Provinzen.  Ich  verbleibe
  mit  tiefster  untertänigster  Ehrfurcht  Ew.  Majestät  alleruntertänigster
treuester  Untertan  Eugen  Schaumann.“

Mitte  Juni.  (Warschau.)  Bei  Unruhen,  die  durch  Militär
und  Polizei  unterdrückt  werden,  werden  gegen  20  Menschen  getötet.
27.  Juni.  (Finnland.)  Der  Senat  erläßt  folgende  Kundgebung

  über  die  Ermordung  des  Gouverneurs:

Der  Senat,  der  zum  ersten  Male  seit  dem  Morde  seines  Präsidenten,
des  Generalgouverneurs  Bobrikow,  versammelt  ist,  empfindet  das  Bedürfnis,
  seine  tiefe  Entrüstung  über  die  hassenswerte  und  empörende,  in  den
Annalen  des  Landes  ohnegleichen  dastehende  Freveltat  auszudrücken,  deren
Opfer  der  Generalgouverneur  wurde.  Alle  wohlgesinnten  Einwohner  sprechen
in  hohem  Maße  ihren  Tadel  über  diese  Tat  aus.  Der  Senat  richtet  einen
ernsten  Appell  an  alle  wohldenkenden  Einwohner,  daß  jeder  in  seinem
Kreise  mit  allen  Kräften  sich  bemühe,  mitzuarbeiten  an  der  Wiederherstellung
  der  Ruhe  und  Ordnung  im  Lande,  und  daß  jeder  das  Vertrauen  zu
rechtfertigen  suche,  das  das  finnländische  Volk  seit  seiner  hundertjährigen
unauflöslichen  Vereinigung  mit  dem  mächtigen  russischen  Reiche  von  seiten
seiner  Souveräne  zu  genießen  das  Glück  hatte,  unter  deren  wohlwollendem
Schutze  Finnland  sich  in  glücklichster  Weise  entwickelt  hat  auf  geistigem
wie  auf  materiellem  Gebiete.

5.  Juli.  (Finnland.)  Generalleutnant  Fürst  Obolenski
wird  zum  Gouverneur  von  Finnland  ernannt.  Der  Zar  schreibt
ihm  über  seine  Aufgabe:

Er  sei  überzeugt,  daß  die  Lokalverwaltung  und  die  Gesetzgebung,
welcher  sich  Finnland  seit  der  Vereinigung  mit  Rußland  erfreue,  zum
Wohle  Finnlands  erhalten  werden  könne.  Die  Ermordung  Bobrikows  seie
nur  die  Tat  eines  Unsinnigen  und  weniger  Gleichgesinnten  gewesen.  Das
finnische  Volk  habe  sich  an  der  ruchlosen  Tat  nicht  beteiligt.  Die  Sorge
für  den  engsten  Anschluß  Finnlands  an  das  Reich  müsse  die  Staatsgewalt
unbeugsam  sich  angelegen  sein  lassen.  Die  allmähliche  Erreichung  dieses
Zieles  habe  er,  der  Kaiser,  Bobrikow  seinerzeit  zur  ersten  Pflicht  gemacht,
und  von  dem  neuen  Generalgouverneur  erwarte  er  ebenfalls,  daß  er  den
ihm  erteilten  Weisungen  eifrigst  nachkommen  werde.  Vor  allem  habe  er
in  dem  finnischen  Volke  die  Ueberzeugung  zu  festigen,  daß  dessen  historische
Geschicke  unauflöslich  mit  den  Geschicken  Rußlands  verknüpft  sind  und  das
fernere  Gedeihen  Finnlands  unter  russischem  Szepter  sowie  die  Zukunft
der  Finnland  gewährten  Institutionen  abhänge  von  der  festen  Einwurzelung
  eines  friedlichen  Laufes  der  Dinge  im  Lande.

Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.  19
        <pb n="298" />
        290  Kaßland.  (Juli  5.  —28.)

5.  Juli.  Rüstungen  zur  See.

Es  werden  alle  noch  nicht  einberufenen  Marinereservisten  der  Gouvernements
  des  europäischen  Rußlands  mit  Ausnahme  Orenburgs  und
Finnlands  zum  aktiven  Dienst  einberufen.  Ferner  werden  für  die  Bedürfnisse
  von  Sewastopol  die  Reservisten  der  Don-Gebietsbezirke  Taganrog
und  Rostow  und  von  vier  Kreisen  des  Gouvernements  Cherson  einberufen.

18.  Juli.  (Agdschakent.)  Der  Vizegouverneur  von  Jelissawetpol,
  Andrejew,  wird  ermordet.

20./22.  Juli.  Konflikt  mit  England  wegen  Beschlagnahme
der  „Malacca"“.

Der  englische  Botschafter  protestiert  gegen  die  Beschlagnahme  des
Dampfers  „Malacca“  durch  den  Dampfer  „Petersburg“"“  von  der  Freiwilligen
  Flotte  und  verlangt  die  sofortige  Freigabe  des  Schiffes,  da  der
„Petersburg“  sich  in  einer  rechtlich  unhaltbaren  Lage  befinde;  die  an  Bord
der  „Malacca“  befindlich  gewesene  Munition  sei  Eigentum  der  britischen  Regierung
  und  für  das  britische  Geschwader  in  den  chinesischen  Gewässern
bestimmt  gewesen;  alle  Kisten  seien  mit  einem  großen  Pfeil  bezeichnet  gewesen,
  der  als  die  amtliche  Marke  der  Regierung  Englands  bekannt  sei.  —
Am  22.  antwortet  die  russische  Regierung,  daß  die  „Malacca“  nicht  vor  ein
Prisengericht  gebracht  werden  soll,  und  verspricht,  daß  ähnliche  Vorfälle
nicht  wieder  sich  ereignen  sollen.  Der  Form  wegen  soll  die  Ladung  der
„Malacca“  in  einem  Mittelmeerhafen  in  Anwesenheit  des  britischen  Konsuls
untersucht  werden.

24.  Juli.  Der  Dampfer  „Scandia“  der  Hamburg-Amerika-Linie
  wird  im  Roten  Meere  von  den  Russen  festgenommen,  aber
auf  den  Protest  der  deutschen  Regierung  sofort  wieder  freigegeben.

25.  Juli.  (Finnland.)  Ruffifizierung  der  Münze.

Die  „Finnland  Gaseta“  meldet  amtlich:  Die  Maßnahmen  zur  Vereinheitlichung
  des  Münzsystems  des  Reiches  und  Finnlands  haben  am
9.  Juni  die  Bestätigung  des  Kaisers  erhalten.  Die  russische  Goldmünze
in  Rubeln  bildet  neben  der  finnländischen  Goldmünze  in  Mark  das  gesetzmäßige
  Zahlungsmittel  in  Finnland  und  ist  bei  Zahlungen  in  unbeschränkter
Höhe  entgegenzunehmen,  während  Zahlungen  in  russischem  Silber  nur  bis
zu  3  Rubeln  75  Kopeken  angenommen  zu  werden  brauchen.  Bei  Zahlungen
  an  die  Eisenbahnen,  Zollämter  u.  s.  w.  sind  auch  russische  Kreditbilletts
  und  Kupfermünzen  zulässig.  Der  russische  Rubel  wird  zwei  finnländischen
  Mark  und  66⅝  Penni  gleichgestellt.  Die  Angabe  des  Termines
für  die  Einführung  der  Neuordnung  erfolgt  durch  den  Finanzminister.

26.  Juli.  Förderung  des  Schiffsbaus.

In  der  Hauptverwaltung  der  Seehandelsschiffahrt  und  der  Häfen
wird  ein  besonderer  Fonds  gebildet  zur  Erteilung  von  Darlehen  zum  Ankaufe
  von  aus  russischem  Material  neuerbauten  oder  im  Bau  begriffenen
Seehandelsschiffen  aus  Holz  oder  Metall.  Die  Darlehen  sollen  mit  3,8  Prozent
  jährlich  verzinst  und  auf  nicht  länger  als  20  Jahre  hingegeben  werden.
Für  1904  weist  die  Staatskasse  zu  dem  genannten  Zwecke  100  000  Rubel  an.

28.  Juli.  (Petersburg.)  Minister  des  Innern  v.  Plehwe
wird  auf  der  Fahrt  nach  dem  Warschauer  Bahnhof  von  einem
Anarchisten  mittels  einer  Sprengbombe  getötet.
        <pb n="299" />
        Rußland.  (August  12.—24.)  291

12.  August.  (Petersburg.)  Die  Kaiserin  wird  von  einem
Sohn  entbunden.

Der  Prinz  erhält  den  Namen  Alexis.  Ein  Tagesbefehl  des  Kaisers
ernennt  ihn  am  14.  August  zum  Chef  des  51.  finnländischen  Leib-Garde-Regiments
  und  des  12.  ostsibirischen  Schützen-Regiments,  die  fortan  seinen
Namen  führen,  zum  Hetman  aller  Kosaken-Regimenter,  attachiert  ihn  allen
Garde-Regimentern,  deren  Chef  der  Kaiser  ist,  ferner  dem  Chevalier-Garde-Regiment
  und  dem  Leib-Garde-Kürassier-Regiment  Kaiserin  Maria  Feodorowna,
  dem  Leib-Ulanen-Regiment  Kaiserin  Alexandra  Feodorowna,  dem
13.  Eriwanischen  Leib-Garderegiment  des  Kaisers.  Derselbe  Tagesbefehl
ernennt  die  Kaiserin  Alexandra  zum  Chef  des  15.  Alexandra-Dragoner--Regiments.


18.  August.  Aufwendungen  für  den  Krieg.

Der  Regierungsbote  schreibt:  Nach  dem  am  13.  Mai  veröffentlichten
Ausweis  der  Regierung  über  die  ihr  für  Kriegszwecke  zur  Verfügung
stehenden  freien  Summen  betrugen  dieselben  zu  Beginn  des  Krieges  über
300  Millionen.  Inzwischen  wurde  bis  16.  August  von  allen  Ressorts  ein
Kredit  für  Kriegszwecke  von  257½  Millionen  eröffnet.  Daraus  geht  hervor,
  daß  der  Ertrag  der  Realisierung  der  fünfprozentigen  Schatzscheine,
welche  im  Nominalbetrage  von  800  Millionen  Franks  ausgegeben  wurden,
noch  unberührt  ist.  Die  eben  angeordnete  neue  Anleihe  wird  dadurch  erklärt,
  daß  die  rechtzeitige  Vervollständigung  der  Barmittel  während  des
Krieges  besonders  wichtig  ist  und  die  Unterbringung  der  Serien  einige
Zeit  beansprucht.  Bezüglich  der  Form  der  neuen  Anleihe  ist  zu  bemerken,
daß  die  Billette  der  Reichsrentei  Rußland  ein  weite  Verbreitung  genießender
  Wertpapiertypus  besonders  zur  Kriegszeit  sind,  der  sehr  bequem
ist;  da  sie  nicht  Kursschwankungen  unterliegen,  dienen  sie  oft  als  Zahlungsmittel
  an  Privatpersonen.  Die  Realisierung  von  100  Millionen  der  neuen
Anleihe  ist  bereits  gesichert.

24.  August.  (Peterhof.)  Taufe  des  Thronfolgers.

Paten  sind:  Kaiserin  Maria  Feodorowna,  Kaiser  Wilhelm,  König
Eduard,  der  Großherzog  von  Hessen,  Prinzessin  Viktoria  von  Großbritannien,
  Großfürst  Alexei  Alexandrowitsch,  Großfürst  Michael  Nikolajewitsch
und  Großfürstin  Alexandra  Josifowna.  —  Kaiser  Wilhelm  wird  durch  den
Prinzen  Heinrich  vertreten.

24.  August.  Der  Zar  erläßt  aus  Anlaß  der  Geburt  des
Thronfolgers  ein  Gnadenmanifest.  (Aufhebung  der  Körperstrafe,
Steuererlasse,  sonstige  Gnaden.)

Das  Manifest  hebt  die  Körperstrafe  für  die  bäuerliche  Bevölkerung,
sowie  für  die  Soldaten  des  Heeres  und  der  Flotte,  wo  sie  noch  für  wiederholte
  Pflichtverletzung  zur  Anwendung  gelangte,  auf.  Ferner  werden  alle
Rückstände  von  Ablösungszahlungen,  von  Landschaftsabgaben  und  von
anderen  Steuern  den  Bauern  erlassen;  auch  befreit  das  Manifest  die  bäuerliche
  Bevölkerung  von  der  Rückzahlung  der  für  Verpflegungszwecke  bei
Mißernten  erteilten  Darlehen.  Außerdem  werden  verschiedene  Geldstrafen
erlassen.  Vergehen,  welche  sonst  mit  Geldstrafen,  Arrest  oder  Festungshaft
ohne  Rechtsverlust  bestraft  wurden,  bleiben  unbestraft,  wenn  sie  am  Tage
der  Geburt  des  Thronfolgers  gerichtlich  noch  nicht  anhängig  gemacht  worden
waren  oder  wenn  bisher  ein  gerichtliches  Urteil  noch  nicht  erfolgt  war.
Sodann  gewährt  das  Manifest  eine  Reihe  von  Vergünstigungen  für  Ver-197
        <pb n="300" />
        292  Rußland.  (August  27.—September  Anfang.)

brecher,  Sträflinge  und  politische  Verbrecher,  die  sich  durch  gute  Führung
ausgezeichnet  haben;  sie  können  nach  Ablauf  ihrer  Strafzeit  auf  die  Fürsprache
  des  Justizministers  die  bürgerlichen  Rechte  wieder  erhalten.  Politische
Verbrechen,  welche  mindestens  15  Jahre  vor  der  Geburt  des  Thronfolgers
begangen  wurden  und  bis  zu  diesem  Tage  unbekannt  geblieben  sind,  werden
der  Vergessenheit  anheimgegeben.  Politische  Verbrecher,  die  ins  Ausland
geflüchtet  sind  und  in  die  Heimat  zurückzukehren  wünschen,  können  durch
den  Minister  des  Innern  um  die  Erlaubnis  dazu  nachsuchen.  Inländern
erläßt  das  Manifest  alle  bis  zum  27.  Januar  1904  fällig  gewesenen,  bei
der  Geburt  des  Thronfolgers  noch  nicht  entrichteten  rückstähdigen  Gelder,
Abgaben  oder  Grundsteuern,  ferner  ein  Viertel  von  etwaigen  Darlehen  in
bar,  Korn  oder  Mehl.  Drei  Millionen  Mark  aus  Landesmitteln  werden
zu  dem  unantastbaren  Fonds  für  Bedürfnisse  der  kein  Land  besitzenden
Personen  hinzugeschlagen.  Alle  bisher  nicht  beigetriebenen  Geldstrafen  von
Dorf-  und  Stadtgemeinden,  welche  die  Wahl  der  Mitglieder  zu  den  Militäreinberufungsbehörden
  für  1902  und  1903  unterlassen  haben,  werden  nicht
mehr  eingezogen.  —  Den  Finnländern,  welche  ohne  Erlaubnis  Finnland
verlassen  haben,  wird  gestattet,  im  Laufe  eines  Jahres  nach  Finnland
zurückzukehren.  Militärpflichtige  haben  sich  sofort  nach  der  Rückkehr  freiwillig
  zu  stellen.  Finnländer,  die  sich  ihrer  Militärpflicht  entzogen  haben,
gehen  straflos  aus,  falls  sie  sich  innerhalb  dreier  Monate,  vom  Tage  der
Geburt  des  Thronfolgers  ab  gerechnet,  den  Militärbehörden  stellen.  Vergehen,
  mit  Ausnahme  von  Diebstahl,  Raub  und  Veruntreuung,  unterliegen
nicht  der  Ahndung.  Der  Generalgouverneur  von  Finnland  wird  beauftragt,
  Maßnahmen  zur  Milderung  des  Schicksals  jener  Personen,  denen
der  Aufenthalt  in  Finnland  untersagt  ist,  zu  erwägen.  Im  Reiche  werden
die  Familien  von  Juden,  die  sich  ihrer  Militärpflicht  entzogen  haben,  von
der  ihnen  auferlegten  Geldstrafe  befreit.  Das  Manifest  stellt  schließlich  die
Versorgung  und  Erziehung  von  Kindern  der  im  Kriege  gegen  Japan  gefallenen
  Offiziere  und  Untermilitärs  in  Aussicht.

August.  Die  russische  Regierung  bittet  die  englische,  den
russischen  Hilfskreuzern  „Smolensk“  und  „Petersburg“"  in  den  südafrikanischen
  Gewässern  den  Befehl  zu  überbringen,  fremde  Handelsschiffe
  nicht  mehr  anzuhalten.  —  Die  englische  Regierung  sendet
Kreuzer  dazu  aus.

27.  August.  Stiftung  für  Kinder  von  Militärs.

Ein  kaiserlicher  Erlaß  schreibt  anläßlich  der  Geburt  des  Großfürsten-Thronfolgers
  vor,  daß  für  die  Kinder  verwundeter  oder  gefallener  verdienter
Militärs  aus  dem  kaiserlichen  Kabinett  die  erforderlichen  Summen  zur  Stiftung
  für  je  50  Stipendien  im  Namen  der  Kaiserin  und  des  Kaisers  in  den
Armee=  und  Marinelehranstalten  anzuweisen  sind.  Außerdem  hat  das
Apanagenressort  im  Namen  der  ganzen  kaiserlichen  Familie  jährlich  die
Zinsen  von  zwei  Millionen  Rubel  zur  Unterstützung  von  Familien  der
genannten  Militärs,  vorzugsweise  aber  zur  Kindererziehung  derselben,  anzuweisen.


29.  August.  (Riga.)  Bei  einer  Demonstration  gegen  den
Absolutismus  und  das  Polizeiregiment  kommt  es  zu  Unruhen,  in
denen  die  höchsten  Polizeibeamten  verwundet  werden.

Anfang  September.  (Transkaukasien.)  Der  Posten  eines
Grenzkommissars  wird  geschaffen;  er  soll  die  Provinzen  an  der
        <pb n="301" />
        Kußland.  (September  4.—29.)  293

persischen  Grenze  beobachten,  die  Beziehungen  zu  Persien  fördern
und  Streitigkeiten  beilegen.

4.  September.  Ein  kaiserlicher  Erlaß  bestimmt  über  die
Aufenthaltsrechte  der  Juden:

Das  Verbot,  außerhalb  der  Städte  und  Flecken  innerhalb  der  Ansässigkeitszone
  sich  anzusiedeln,  findet  keine  Anwendung  auf  Juden  mit
höherer  Bildung  nebst  Frauen  und  Kindern,  auf  Kaufleute  der  ersten  Gilde
und  deren  Familien,  auf  Kaufleute,  die  15  Jahre  lang  zur  ersten  Gilde
zahlten,  auf  Handwerker,  solange  sie  ein  Handwerk  treiben,  und  auf  verabschiedete
  Untermilitärs.  Diesen  oben  näher  bezeichneten  Juden  wird  gestattet,
  in  den  Städten  und  Flecken  Immobilien  zu  mieten  sowohl  zum
Wohnen  als  zum  Betreiben  von  Handel  und  Gewerbe.  Juden,  die  reifere
höhere  Bildung  erhalten  haben  und  unbescholten  sind,  dürfen  überall  Handel
und  Gewerbe  treiben  und  können,  wenn  sie  innerhalb  der  Ansässigkeitszone  fünf
Jahre  zur  ersten  Gilde  gezahlt  haben  und  auch  außerhalb  dieser  Zone  der

aufmannschaft  beitreten.  Jüdische  Kaufleute  erster  Gilde,  die  nicht  volle
zehn  Jahre  als  solche  gezahlt  haben,  dürfen  ihren  inneren  Gouvernements
wieder  beitreten,  ohne  abermals  fünf  Jahre  lang  in  der  Ansässigkeitszone
für  die  erste  Zone  gezahlt  zu  haben.  Juden,  die,  wenn  sie  auch  mit  Unterbrechung
  zehn  Jahre  lang  außerhalb  der  Ansässigkeitszone  als  erste  Gilde
besteuert  gewesen  sind,  erwerben  sich  das  Recht,  in  den  inneren  Gouvernements
  den  Stadtkommunen  beizutreten  mitsamt  ihren  Familien.  Die
Juden  mit  den  Titeln  Kommerzienrat  und  Manufakturrat  dürfen  mit
ihren  Familien  im  ganzen  Reiche,  auch  in  den  Dörfern  der  Ansässigkeitszone
  nicht  ausgeschlossen,  leben.  Juden,  welche  an  dem  Kriege  im  fernen
Osten  teilgenommen  und  Auszeichnung  erhalten  und  sich  im  aktiven  Dienst
tadellos  geführt  haben,  dürfen  im  Reiche  leben.  Die  jüdischen  Kaufleute
der  ersten  und  zweiten  Gilde  erhalten  das  Recht,  alle  Städte  des  inneren
Gouvernements  zu  Handels-  und  Gewerbezwecken  ohne  Beschränkung  zu
besuchen;  jedoch  darf  ihr  Aufenthalt  sechs,  bezw.  drei  Monate  im  Jahre
nicht  übersteigen.  Auch  können  sie  sich  im  Krankheitsfalle  durch  ihren
Kommis  oder  Bevollmächtigte  vertreten  lassen.  Die  Frauen  von  Juden
mit  höherer  Bildung  und  dem  Titel  Kommerzien-  oder  Manufakturrat  erhalten
  lebenslänglich  das  Recht,  im  ganzen  Reiche  zu  leben,  die  Söhne
solcher  Juden  bis  zu  ihrer  Volljährigkeit  oder  bis  zur  Beendigung  der
Studien  auf  den  Hochschulen  und  die  Töchter  bis  zu  ihrer  Verheiratung.
Alle  Verfügungen  der  Zentralhöfe  über  den  Beitritt  der  Juden  zum  Kaufmanns-
  und  Kleinbürgerstand  in  den  Städten  der  inneren  Gouvernements
bleiben  in  Kraft,  selbst  wenn  sie  gesetzwidrigerweise  erfolgt  sein  sollten.
Die  neuen  Bestimmungen  finden  keine  Anwendung  auf  Gegenden,  wo  für
die  Juden  besondere  Beschränkungsmaßnahmen  bestehen.

8.  September.  Fürst  Swiatopolk-Mirski,  Generalgouverneur
von  Wilna,  wird  zum  Minister  des  Innern  ernannt.

September.  Der  Zar  befiehlt  die  Errichtung  einer  zweiten
Armee,  an  deren  Spitze  General  Griepenberg  treten  soll.

29.  September.  Rußland  und  der  englisch-tibetanische  Vertrag
  (vgl.  Asien).

Das  „Journal  de  St.  Petersbourg"  übernimmt  einen  Artikel  der

„Moskowsk.  Wjedom.“,  der  ausführt,  der  Vertrag  müsse,  sowohl  was
China,  wie  was  Tibet,  besonders  aber  was  Rußland  anbetreffe,  als  null
        <pb n="302" />
        294  Rußland.  (September  Ende.)

und  nichtig  angesehen  werden.  Rußland  könne  und  dürfe  den  Vertrag
nicht  anerkennen,  weil  er  im  offenbaren  Widerspruch  mit  den  im  englischen
Parlament  abgegebenen  Erklärungen  stehe  und  mit  dem  englisch-russischen
Uebereinkommen,  nach  dessen  Bestimmungen  sich  England  1903/04  amtlich
verpflichtet  habe,  keinerlei  Aenderungen  in  dem  politischen  Status  Tibets
vorzunehmen.  Schließlich  wird  betont,  daß  der  Text  des  englisch-tibetanischen
  Vertrages  ein  Zeuge  der  mala  fides  und  der  Ungeniertheit  der  englischen
  Regierung  sei.

Ende  September.  (Petersburg.)  Der  Minister  des  Innern

hält  mehrere  Programmreden.

Seinen  Beamten  sagt  er:  Indem  ich  heute  die  mir  durch  das  Vertrauen
  des  Monarchen  übertragenen  Pflichten  übernehme,  halte  ich  es  für
meine  Pflicht  zu  erklären,  daß  der  Leitung  des  mir  anvertrauten  Ministeriums
  das  Manifest  vom  10.  März  zu  Grunde  liegen  wird.  Ich  fordere
Sie  zu  einer  tätigen  und  selbstaufopfernden  Mitarbeit  besonders  in  dieser
Richtung  auf.  Meine  Erfahrung  in  der  Verwaltung  führt  mich  zur  festen
Ueberzeugung,  daß  eine  fruchtbare  Tätigkeit  der  Regierung  sich  auf  aufrichtig
  wohlwollende  und  vertrauensvolle  Haltung  gegenüber  den  kommunalen
  und  ständischen  Institutionen  und  der  Bevölkerung  überhaupt  gründet.
Nur  unter  diesen  Umständen  kann  bei  der  Arbeit  gegenseitiges  Vertrauen
erzielt  werden,  ohne  welches  ein  dauernder  Erfolg  bei  der  Verwaltung  des
Staates  unmöglich  ist.  Indem  ich  Sie  zu  unausgesetzter  Arbeit  auffordere,
vertraue  ich  auf  Ihre  Reife  und  Ihre  Erfahrung,  die  mir  helfen  werden,
das  Ziel  der  bevorstehenden  Arbeit  zu  erreichen.

Einer  Deputation  des  polnischen  Adels  erklärt  er:  Ich  habe  Sie,
meine  Herren,  berufen,  um  mich  mit  Ihnen  offen  auszusprechen.  Es  ist
nämlich  zu  meiner  Kenntnis  gelangt,  daß  die  Polen  unschlüssig  sind,  ob
sie  an  der  Feier  der  Enthüllung  des  Denkmals  der  Kaiserin  Katharina
teilnehmen  sollen  oder  nicht.  Ich  begreife,  daß  Ihnen  schwer  zu  Mute  ist,
da  ja  dieses  Denkmal  die  Herren  an  die  Teilung  Polens  erinnert,  aber
ich  bitte  Sie,  lassen  Sie  sich  diesmal  nicht  von  Ihren  Gefühlen,  sondern
von  der  Vernunft  leiten.  Wäre  dieses  Denkmal  in  Warschau  errichtet
worden,  würde  ich  das  gewiß  für  eine  Taktlosigkeit  halten,  aber  hier  in
Wilna  ist  dieses  Denkmal  vom  Standpunkte  des  russischen  Reiches  ein  Beweis
  für  die  inzwischen  eingetretene  Beruhigung  des  Landes,  ein  Beweis
einer  neuen  Aera  und  der  nunmehr  eingetretenen,  von  Ihnen  so  lange
angestrebten  Gleichberechtigung  der  Russen  und  Polen.  Ich  bitte  Sie,  allen
den  Beginn  dieser  neuen  Aera  bekannt  zu  geben.  Die  Herren  kennen  meine
Intentionen.  Ich  habe  schon,  als  ich  die  Stelle  eines  Generalgouverneurs
in  Wilna  bekleidete,  mich  bemüht,  Sie  zur  Mitwirkung  im  öffentlichen
Leben  heranzuziehen.  Es  ist  mir  auch  gelungen,  Sie  in  die  Semstwos
aufzunehmen,  und  wenn  ich  mich  Ihnen  gegenüber  so  als  Gouverneur  verhalten
  habe,  werde  ich  noch  mehr  als  Minister  und  Vertrauensmann  des
Kaisers  tun  können.  Als  ich  mit  Sr.  Majestät  über  die  Frage  der  Toleranz
  sprach,  erhob  sich  der  Kaiser  rasch  von  seinem  Platze  und  rief  lebhaft:
  „Das  ist  es  eben,  was  ich  wünsche!“  Damit  ich  aber  für  Sie  mit
Erfolg  eintreten  kann,  müssen  Sie  mir  behilflich  sein  und  bei  der  Enthüllung
  des  Denkmals  erscheinen,  damit  der  Bruder  des  Kaisers,  welcher
anwesend  sein  wird,  es  dem  Monarchen  berichten  kann.  Das  ist  meine
Bitte.  Erweisen  Sie  mir  diesen  wichtigen  und  größten  Gefallen.

Ende  September.  Die  Regierung  erläßt  ergänzende  Bestimmungen
  über  die  Behandlung  neutraler  Schiffe:
        <pb n="303" />
        Rusland.  (Oktober  1.—21.)  295

Die  russische  Regierung  hat  in  einer  Verordnung  vom  15.  (a.  St.)
Februar  d.  J.  Grundsätze  veröffentlicht,  die  im  jetzigen  russisch-japanischen
Kriege  zur  Anwendung  gelangen  sollen.  In  der  Verordnung  sind  unter
Nr.  VI  die  Gegenstände  aufgeführt,  die  als  Kriegskonterbande  betrachtet
werden.  Zunächst  sind  unter  1  bis  9  Waffen,  Munition,  Sprengstoffe,
Kriegsausrüstungsgegenstände,  Kriegsschiffe,  Schiffsmaschinen,  Brennstoffe,
Eisenbahn-,  Telegraphen-  und  Telephon-Anlagematerial  als  Kriegskonterbande
  bezeichnet.  Dann  heißt  es  weiter  unter  Nr.  10:  „Ueberhaupt  alle
Gegenstände,  die  für  den  Land=  und  Seekrieg  bestimmt  sind,  sowie  Reis,
Lebensmittel,  desgleichen  Pferde,  Saum-=  und  andere  Tiere,  die  zu  Kriegswecken
  dienen  können,  wenn  sie  für  Rechnung  des  Feindes  oder  mit  Beimmung

  für  den  Feind  befördert  werden.“  Dieser  Grundsatz  ist,  wie  verlautet,
  von  der  russischen  Regierung  neuerdings  dahin  interpretiert  worden,
daß  die  unter  Nr.  10  begriffenen  Gegenstände  —  ausgenommen  Pferde,
Saumtiere  und  Baumwolle,  die  stets  als  Kriegskonterbande  angesehen
werden  —  dann  nicht  der  Beschlagnahme  unterliegen  sollen,  wenn  sie  nach
einem  offenen  japanischen  Hafen  an  Privatpersonen,  die  nicht  Agenten  der
japanischen  Regierung  sind,  adressiert  und  nicht  zu  Kriegszwecken  bestimmt
  sind.

1.  Oktober.  Die  Bahn  Orenburg-Taschkent  wird  für  Arbeiterzüge
  eröffnet.
Anfang  Oktober.  Diskussion  über  Rußlands  Zukunft.  Oualitäten

  der  Nation.

Graf  Tolstoi,  ein  Sohn  Leos,  führt  aus,  „die  seelische  und  Verstandeskraft“
  der  russischen  Nation  prädestiniere  sie  zur  Herrin  der  Welt.
Ihm  tritt  Menschikow  in  der  „Now.  Wreimja“  entgegen;  er  entwirft  ein
sehr  trübes  Bild  von  dem  intellektuellen  und  moralischen  Zustande  der
Nation:  Ein  bettelarmes,  unwissendes,  bis  zur  Gleichgültigkeit  mit  seinem
Geschick  verwildertes  Volk,  das  nicht  satt  zu  essen  hat,  in  abscheulicher
Weise  zu  viel  trinkt,  krank  und  dem  Boden  entfremdet  ist  —  ist  es  an  der
Zeit,  für  ein  solches  Volk  mit  dem  Grafen  Tolstoi  von  der  Weltherrschaft
zu  träumen?  Kann  es  wenigstens  seinen  Platz  unter  der  Sonne  sich  bewahren?
  Das  ist  hier  die  Frage.

10.  Oktober.  (Reval.)  Der  Zar  besichtigt  das  zweite  nach
Ostasien  bestimmte  (bisher  baltisches)  Geschwader.
15.  Oktober.  (Libau.)  Das  baltische  Geschwader  geht

in  See.

21.  Oktober.  (Dorpat.)  Den  akademischen  Korporationen
wird  das  seit  1894  verbotene  öffentliche  Farbentragen  wieder  gestattet.


Oktober.  Rüstungen;  Widerstand  der  Bevölkerung.

Ein  Ukas  vom  22.  Oktober  befiehlt  die  Einberufung  der  Reservisten
in  den  aktiven  Dienst  in  120  Kreisen  der  zu  den  Militärbezirken  Warschau,
Wilna,  Kijew,  Moskau  und  Odessa  gehörenden  Gouvernements  an.  —  In
vielen  Bezirken  kommt  es  bei  der  Einziehung  zu  blutigen  Tumulten;  die
„Schlesische  Volkszeitung“  berichtet:  „Wenn  auch  die  Polizei  dahinter  ist
und  das  Volk  beobachtet,  so  hört  man  doch  unter  vielen  anderen  Beschimpfungen
  der  russischen  Regierung  vielfach  Rufe  aus  der  Menge:  „Gott
segne  Japan!“,  „Es  lebe  Japan!,  „Nieder  mit  dem  Zarenl“.  In  Warschau
        <pb n="304" />
        296  RKußland.  (Oktober  Ende.)

wurden  über  300  Flüchtlinge  wieder  eingebracht  und  viele  andere,  die  zu
fliehen  versuchten,  wurden  getötet  oder  verwundet.  Sozialisten  rotteten  sich
zusammen  und  veranstalteten  stürmische  Versammlungen.  Mit  roten  Fahnen
durchziehen  sie  zahlreich  größere  Ortschaften  und  wiegeln  die  aufgeregte
Menge  noch  mehr  auf.  In  Bielany  bei  Warschau  fanden  blutige  Schlägereien
  zwischen  polnischen  Reservisten  und  russischen  Soldaten  statt.  Ein
polnischer  Reservist  wurde  von  einem  russischen  Offizier  verhöhnt  und  geschlagen.
  Eine  furchtbare  Schlägerei  zwischen  Polen  und  Russen  entspann
sich;  der  Offizier  wurde  niedergeschlagen  und  getötet,  viele  Russen  und
Polen  sind  schwer  verletzt  worden.  Sofort  fand  ein  Kriegsgericht  in  Warschau
  statt  und  22  Reservisten  wurden  standrechtlich  erschossen.  Die  Gemüter
  sind  in  Russisch-Polen  sehr  aufgebracht  und  es  ist  das  Schlimmste
zu  befürchten.  Gestern  kam  es  auch  in  Radomstk  zwischen  Reservisten  und
russischen  Soldaten  zu  Tätlichkeiten,  wobei  letztere  sechs  Reservisten  erschossen
  und  etwa  20  bis  30  Reservisten  verwundet  haben.  Die  auf  kurze
Zeit  vorläufig  beurlaubten  und  nicht  wieder  pünktlich  zurückgekehrten  Reservisten
  werden  nachts  aus  den  Betten  ihrer  Behausung  von  der  Gendarmerie
  abgeholt  und  sofort  nach  Skierniewice  zur  weiteren  Abschiebung  abgeschickt.“
  Auch  in  südrussischen  Städten  finden  Unruhen  statt.

Ende  Oktober.  Beschießung  englischer  Fischer  durch  die  baltische

  Flotte.  (Vgl.  S.  232.)

Die  baltische  Flotte  beschießt  in  der  Nacht  vom  21.  zum  22.  Oktober
  20  Minuten  lang  englische  Fischerboote  an  der  Doggerbank,  die  sie
für  japanische  Torpedos  hält.  Mehrere  Boote  werden  in  den  Grund  gebohrt.
  Admiral  Roschdestwensky  berichtet,  es  sei  niemals  absichtlich  auf
Fischerboote  gefeuert  worden.  Wenn  ein  verirrtes  Geschoß  eines  der  Boote
getroffen  habe,  so  sei  dies  reiner  Zufall.  Unter  der  Fischerflotte  seien  zwei
mit  großer  Schnelligkeit  fahrende  Dampfer,  die  genau  wie  Torpedoboote
aussahen,  von  den  russischen  Offizieren  bemerkt  worden.  Der  Admiral  hat
den  Schluß  gezogen,  daß  es  japanische  waren,  und  er  habe  geglaubt,  sein
Geschwader  feuere  lediglich  auf  diese  beiden  Schiffe.  Seine  Offiziere  hätten
durchaus  nicht  gewußt,  daß  eines  der  Fischerboote  von  einem  Schuß  getroffen
  worden  sei.  Der  Admiral  äußert  sein  und  der  ganzen  Flotte  Bedauern
  darüber,  daß  irgend  ein  Fischerboot  Schaden  erlitten  hätte  und
Personen  getötet  worden  seien.

Die  Presse  weist  die  englischen  Forderungen  ab.  Die  russische  Flotte
müsse  vor  japanischen  Anschlägen  auf  der  Hut  sein,  und  die  englische  Regierung
  könne  nicht  garantieren,  daß  keine  japanischen  Torpedos  unter  den
Fischern  gewesen  seien.  Vielleicht  habe  gar  England  der  russischen  Flotte
eine  Falle  gestellt;  warum  habe  sie  die  englischen  Fischer  nicht  auf  das
Herannahen  der  Flotte  aufmerksam  gemacht?  Die  kontinentale  Presse  erklärt
  die  Beschießung  bald  mit  übergroßer  Aengstlichkeit  der  russischen
Admirale,  bald  mit  Trunkenheit.  Es  wird  auch  behauptet,  daß  die  baltische
  Flotte  auf  ihre  eigenen  Torpedoboote  feuerte,  die  sie,  als  sie,  um
das  Geschwader  patrouillierend,  plötzlich  aus  dem  Nebel  herauskamen,  irrtümlich
  für  japanische  hielt.  Der  Befehlshaber  des  zweiten  Torpedobootes,
der  sich  seinerseits  von  Japanern  angegriffen  glaubte,  erwiderte  das  Feuer.

28.  Oktober.  Rußland  und  England  einigen  sich,  den  Huller
Zwischenfall  einer  Untersuchungskommission  nach  den  Vorschriften
der  Haager  Konvention  zu  übergeben.  Am  26.  November  wird
folgender  Vertrag  abgeschlossen:
        <pb n="305" />
        Rußland.  (November  6.)  297

Nachdem  die  russische  und  englische  Regierung  dahin  übereingekom—
men  sind,  der  internationalen  Untersuchungskommission,  die  gemäß  den
Artikeln  9  und  14  der  Haager  Konvention  vom  17.  bezw.  29.  Juli  1899
für  friedliche  Regelung  der  internationalen  Konflikte  zusammentritt,  die
Aufgabe  anzuvertrauen,  durch  unparteiische  und  gewissenhafte  Prüfung  den
Tatbestand  des  Zwischenfalles  aufzuklären,  der  sich  in  der  Nacht  vom  21.
zum  22.  Oktober  in  der  Nordsee  zutrug  und  in  dessen  Verlaufe  infolge  der
Abgabe  von  Kanonenschüssen  durch  die  russische  Flotte  der  Untergang  eines
Bootes  und  der  Tod  zweier  der  englischen  Fischerflottille  angehörenden
Personen,  sowie  Beschädigungen  anderer  Boote  dieser  Flottille  und  Verwundungen
  von  Mannschaften  einiger  Boote  verursacht  wurden,  haben  sich
die  Unterzeichneten,  die  hierzu  ermächtigt  sind,  über  folgende  Bestimmungen
geeinigt:  Artikel  1.  Die  Untersuchungskommission  wird  sich  aus  fünf  Mitgliedern
  zusammensetzen,  zwei  davon  sollen  Offiziere  von  hohem  Rang  aus
der  russischen  und  englischen  Marine  sein.  Ferner  werden  die  französische
Regierung  und  die  der  Vereinigten  Staaten  ersucht  werden,  aus  ihren
Marineoffizieren  je  einen  von  hohem  Rang  als  Mitglied  der  Kommission
zu  wählen.  Das  fünfte  Mitglied  der  Kommission  soll  durch  Uebereinkommen
  zwischen  diesen  vier  Mitgliedern  bestimmt  werden.  Im  Falle  die
Einigung  zwischen  letzteren  nicht  zustande  kommen  sollte,  wird  das
fünfte  Mitglied  durch  den  Kaiser  von  Oesterreich  ernannt  werden.  Jede
der  hohen  vertragschließenden  Parteien  wird  in  gleicher  Weise  rechtskundige
Beisitzer  mit  beratender  Stimme  und  einen  Agenten  ernennen,  die  beauftragt
  werden,  an  den  Arbeiten  der  Kommission  offiziell  teilzunehmen.
Artikel  2.  Die  Kommission  hat  die  Untersuchung  vorzunehmen  und  einen
Bericht  aufzustellen  über  die  auf  den  Vorfall  bezüglichen  Umstände,  insbesondere
  über  die  Fragen  der  Verantwortlichkeit  und  den  Grad  des
Tadels,  der  die  Staatsangehörigen  der  beiden  hohen  vertragschließenden
Parteien  oder  eines  anderen  Landes  trifft,  für  den  Fall,  daß  dessen  Verantwortlichkeit
  durch  die  Untersuchung  festgestellt  werden  sollte.  Artikel  3.
Die  Kommission  wird  die  Einzelheiten  des  Verfahrens  festsetzen,  das  von
ihr  behufs  Ausführung  der  Aufgabe  befolgt  werden  soll,  die  sie  zu  lösen
hat.  Artikel  4.  Die  beiden  hohen  vertragschließenden  Parteien  verpflichten
sich,  der  Kommission  in  weitgehendstem  Maße  alle  Mittel  und  Erleichterungen
  zu  gewähren,  die  notwendig  sind  zur  vollständigen  Erkenntnis  und
genauen  Abwägung  der  in  Frage  kommenden  Tatsachen.  Artikel  5.  Die
Kommission  wird  in  Paris  zusammentreten,  sobald  sich  dies  nach  Unterzeichnung
  des  Abkommens  ausführen  lassen  wird.  Artikel  6.  Die  Kommission
  wird  über  beide  Parteien  einen  Bericht  einreichen,  der  durch  sämtliche
  Mitglieder  der  Kommission  zu  unterzeichnen  ist.  Artikel  7.  Die  Kommission
  wird  alle  Entscheidungen  mit  Stimmenmehrheit  der  fünf  Kommissare
treffen.  Artikel  8.  Die  beiden  Parteien  verpflichten  sich,  jede  für  sich  die
Kosten  der  Untersuchung  zu  tragen,  soweit  sie  von  jeder  Partei  vor  Zusammentritt
  der  Kommission  angestellt  ist.  Was  die  Unkosten  anbetrifft,
die  entstehen  von  dem  Zeitpunkt  an,  an  dem  die  Kommission  zusammengetreten
  ist,  für  die  Installation  und  für  die  notwendig  werdenden  Nachforschungen,
  so  sind  diese  gemeinsam  von  beiden  Regierungen  zu  tragen.

6.  November.  Zum  Befehlshaber  der  ersten  Mandschureiarmee
  wird  General  Lenewitsch,  zum  Befehlshaber  der  dritten
General  Kaulbars  ernannt.

November.  (Petersburg.)  Eine  Versammlung  von  Mitgliedern
  der  Semstwos  berät  über  innere  Reformen.
        <pb n="306" />
        298  Kußland.  (November  Ende—Dezember  9.)

Die  Versammlung  erkennt  mit  71  gegen  27  Stimmen  die  Notwendigkeit
  an,  daß  Rußland  in  verfassungsmäßige  Bahnen  einlenke.  Folgende
Thesen  werden  aufgestellt:  1.  Das  bestehende  anormale  Regime,  die  getrennten
  Ansichten  von  Gesellschaft  und  Regierung,  lassen  kein  Vertrauen
wischen  beiden  entstehen.  2.  Die  Abschließung  der  Gesellschaft  von  der
Leilnahme  an  den  inneren  Angelegenheiten  der  Staatsverwaltung  und  die
Bevormundung  des  allgemeinen  Lebens  sind  zu  verwerfen.  3.  Das  bureaukratische
  Regime,  welches  die  oberste  Gewalt  vom  Volke  trennt,  schafft  den
Boden  für  administrative  Willkür.  4.  Eine  regelrechte  Entwicklung  des
Staates  und  Gesamtlebens  ist  nur  möglich,  wenn  die  Gesellschaft  an  der
Verwaltung  partizipieren  darf.  5.  Zur  Beseitigung  der  Möglichkeit  administrativer
  Willkür  ist  unbedingt  erforderlich  die  Feststellung  und  Einführung
  von  Lebensprinzipien,  welche  die  Unantastbarkeit  der  Persönlichkeit
  wie  des  Privatlebens  sichern.  Niemand  soll  befugt  sein,  ohne  die  Genehmigung
  der  unabhängigen  Gerichtsgewalt  jemand  zur  Verantwortung
zu  ziehen  oder  eine  Beschränkung  seiner  Rechte  vorzunehmen.  Dazu  ist
unumgänglich  nötig  die  Feststellung  eines  gesetzlichen  Weges,  der  zur
zivilen  oder  kriminellen  Verantwortung  jener  Persönlichkeiten  führt,  die
das  Gesetz  übertreten.  Nur  auf  diese  Weise  ist  gesetzliches  Handeln  seitens
der  Verwaltungsbehörden  zu  sichern.  6.  Zur  vollen  Entwicklung  der  Geisteskräfte
  des  Volkes,  zur  allseitigen  Behebung  seiner  Not  und  zum  anstandslosen
  Ausdruck  der  allgemeinen  Meinung  ist  unbedingt  das  freie  Wort,
Preßfreiheit,  Versammlungs=  und  Verbindungsrecht  nötig.  7.  Die  perfönlichen,
  bürgerlichen  wie  politischen  Rechte  aller  Bürger  müssen  gleich  sein.
8.  Die  Selbsttätigkeit  der  Gesellschaft  ist  Hauptbedingung  einer  regelmäßigen,
erfolgreichen  Entwicklung  des  politischen  wie  ökonomischen  Lebens  des
Staates.  Da  die  Mehrzahl  der  Bewohner  dem  Bauernstande  angehört,
muß  dieser  so  gestellt  werden,  daß  bei  ihm  die  Selbsttätigkeit  und  Energie
entwickelt  werde.  Das  ist  aber  nur  möglich  durch  eine  fundamentale
Aenderung  der  Verwaltung  und  der  Gerichtsbarkeit.  9.  Zur  Sicherstellung
einer  regelrechten  Entwicklung  des  Staats=  wie  Gesellschaftslebens  ist  unbedingt
  eine  aktive  Anteilnahme  von  Volksvertretern  bei  der  Gesetzgebung
notwendig,  ebenso  für  die  Bestätigung  des  Reichsbudgets.  Ferner  ist  eine
Kontrolle  der  ausführenden  Organe  der  Regierung  notwendig.

Ende  November.  Dezember.  In  Universitätsstädten,  wie
Petersburg  und  Moskau,  demonstrieren  Studenten  und  Studentinnen
  (besonders  am  11.  Dezember)  unter  Beteiligung  von  Arbeitern.
  Es  werden  rote  Fahnen  entfaltet.  Polizei  und  Kosaken
gehen  gegen  die  Demonstranten  vor.

Ende  November.  Dezember.  Die  Cholera  breitet  sich  in
Transkaukafien,  besonders  im  Gouvernement  Eriwan,  aus.

Anfang  Dezember.  In  der  europäischen  Presse  wird  behauptet,
  daß  Rußland  die  Flotten  von  Chile  und  Argentinien  zu
kaufen  suche.

9.  Dezember.  (Finnland.)  Der  Landtag  wird  mit  folgender

  Thronrede  eröffnet:

Indem  Ich  es  für  gut  befunden  habe,  Sie  in  den  ordentlichen  Landtag
  zusammenzuberufen  und  den  nächsten  Landtag  für  1907  einzuberufen,
habe  Ich  damit  einen  neuen  Beweis  Meines  Vertrauens  zum  finnischen
        <pb n="307" />
        Pußland.  (Dezember  19.)  299

Volke  geben  wollen.  Hierbei  muß  Ich  jedoch  mit  Bedauern  die  Aufmerksamkeit
  darauf  lenken,  daß  der  ruhige  Gang  des  sozialen  Lebens  im  Lande
durch  den  Widerstand,  der  von  einem  Teile  der  Bevölkerung  Finnlands
gegen  Meine  Anordnungen  erhoben  worden  ist,  in  der  letzten  Zeit  verschiedene
  Male  gestört  und  im  letzten  Sommer  durch  die  Ermordung  des
höchsten  Vertreters  der  Reichsmacht  in  Finnland  verdunkelt  wurde.  Es
ist  Mir  zur  Kenntnis  gekommen,  daß  nach  einer  in  Finnland  verbreiteten
Anschauung  eine  Abänderung  und  teilweise  Abschaffung  besonders  der  in
letzter  Zeit  erlassenen  Gesetze,  sowie  die  zur  Erreichung  dieses  Zieles  unternommenen
  Schritte,  eine  notwendige  Bedingung  für  die  Wiederherstellung
der  Ruhe  im  Lande  bilden  sollen.  Einige  von  diesen  Gesetzen  gestalteten
inzwischen  die  Beziehungen  zwischen  dem  Großfürstentum  Finnland  und
dem  Kaiserreich  noch  fester,  andere  Gesetze  dagegen  beabsichtigten,  der  Reichsmacht
  die  Mittel  zur  Unterdrückung  des  gegen  sie  gerichteten  Widerstandes
in  die  Hand  zu  geben.  Diese  letzterwähnten  Gesetze  sind  jedoch  im  wesentlichen
  nur  von  zeitweiliger  Dauer.  Es  soll  Mir  zur  Freude  gereichen,  dieselben
  aufzuheben,  sobald  der  Militärgouverneur  von  Finnland  Mir  mitteilt,
  daß  die  Verhältnisse,  welche  die  Erlassung  dieser  Gesetze  bedingt
hatten,  die  Beibehaltung  derselben  nicht  mehr  fordern.  Was  dagegen  die
erstgenannten  Gesetze  angeht,  zu  welchen  die  Bestimmungen  über  die  Wehrpflicht
  von  Finnland  gehören,  so  habe  Ich  beschlossen,  daß  die  Gesetze  im
Hauptprinzip  ihren  Charakter  beibehalten  sollen.  Um  jedoch  mit  größerer
Genauigkeit  das  Verhältnis  der  Reichsgesetzgebung  zu  der  lokalen  finnischen
Gesetzgebung  zu  bestimmen,  habe  Ich  unter  Würdigung  der  vom  finnischen
Senat  gemachten  Vorschläge  Schritte  getan,  um  einen  Gesetzentwurf  auszuarbeiten,
  betreffend  eine  Beschränkung  dieser  Gesetze.  Indem  Ich  Mein
Vertrauen  zu  Ihrer  Gesinnung  ausspreche,  und  in  der  Erwartung,  daß
Sie  nach  sachlicher  Prüfung  Ihre  Kräfte  den  wichtigen  Gesetzen  und  ökonomischen
  Fragen,  welche  Ihnen  vorgelegt  werden,  widmen  werden,  bitte
ich  zu  Gott,  daß  er  Sie  erleuchten  und  seinen  Segen  auf  Ihre  Arbeiten
niedersenden  möge.  Ich  erkläre  hiermit  den  Landtag  für  eröffnet.

Dezember.  Konstitutionelle  Kundgebungen.

Am  4.  Dezember  erklären  in  Petersburg  200  Rechtsanwälte,  daß
die  Gerichtsreformen  nicht  als  vollständig  gesichert  angesehen  werden  könnten,
solange  keine  Sicherheit  für  die  Unverletzlichkeit  der  Person  und  des  Hauses,
wie  für  die  Preßfreiheit  gegeben  sei.  —  Am  5.  schließt  sich  ihnen  eine  Versammlung
  von  Moskauer  Aerzten,  Anwälten  und  Journalisten  an  und
fordert  eine  Volksvertretung.  Am  7.  beschließt  die  Landschaftsversammlung
  in  Kaluga,  dem  Kaiser  eine  Ergebenheitsadresse  zu  senden,  in  der
darauf  hingewiesen  wird,  daß  nur  ein  freies  Wort  aufrichtig  und  nur  das
Wirken  gleichberechtigter,  persönlich  unverletzlicher  Bürger  produktiv  sei.
Nur  ein  freies  Gewissen  und  das  Gebet  in  offenen  Gotteshäusern  aller
Glaubensbekenntnisse  sei  rein.  Falls  der  Kaiser  einst  Volksvertreter  zur
staatlichen  Mitarbeit  beriefe,  würden  diese  eine  starke  Macht  bilden,  um
dem  Monarchen  zu  helfen,  das  Land  auf  dem  Wege  der  friedlichen  Entwicklung
  aller  geistigen  und  industriellen  Kräfte  zu  fördern  zum  Wohle  der
zukünftigen  Geschlechter  und  zum  Ruhme  der  Regierung  des  Kaisers.  —
Am  15.  weist  der  Minister  des  Innern  die  Forderungen  der  Rechtsanwälte
nach  Aenderung  der  Staatsform  ab.

13.  Dezember.  (Petersburg.)  Zwei  Möbrder  Plehwes
werden  zu  lebenslänglicher  resp.  zwanzigjähriger  Zwangsarbeit
verurteilt.
        <pb n="308" />
        300  RNußland.  (Dezember  27.)

27.  Dezember.  Ein  Erlaß  des  Kaisers  an  den  Senat  über

die  staatlichen  Reformen  wird  veröffentlicht:

Nach  dem  heiligen  Vermächtnis  unserer  gekrönten  Vorfahren  und
unaufhörlich  denkend  an  das  Wohl  der  uns  durch  Gott  anvertrauten  Herrschaft,
  betrachten  wir  bei  der  unabänderlichen  Wahrung  der  Unerschütterlichkeit
  unserer  Reichsgrundgesetze  als  Aufgabe  der  Regierung  die  unermüdliche
  Sorge  für  die  Bedürfnisse  des  Landes,  wobei  wir  alles  den  Interessen
des  russischen  Volkes  tatsächlich  Entsprechende  unterscheiden  von  den  nicht
selten  irrtümlichen  und  durch  vorübergehende  Umstände  beeinflußten  Richtungen
  und  werden  wir,  wenn  sich  das  Bedürfnis  von  dieser  oder  jener
Richtung  als  gereift  erweist,  und  wir  es  für  notwendig  halten,  an  die
Durchführung  desselben  herantreten,  wenn  auch  die  angeführte  Umgestaltung
  die  Einführung  wesentlicher  Neuerungen  in  der  Gesetzgebung  hervorrufen
  würde.  Wir  zweifeln  nicht,  daß  die  Verwirklichung  eines  solchen
Unternehmens  den  Sympathien  des  wohlgesinnten  Teiles  unserer  Untertanen
  begegnen  wird,  welcher  das  wirkliche  Gedeihen  des  Vaterlandes  sieht
in  der  Unterstützung  der  staatlichen  Ruhe  und  in  der  ununterbrochenen
Befriedigung  der  täglichen  Bedürfnisse  des  Volkes.  Indem  wir  an  die
Spitze  unserer  Sorgen  die  Gedanken  stellen  über  die  allerbeste  Ordnung
des  Daseins  des  die  zahlreichsten  Mitglieder  aufweisenden  Standes,  des
Bauernstandes,  bemerken  wir,  daß  gemäß  unserer  Anweisungen  diese  Angelegenheit
  bereits  unserer  Beurteilung  unterliegt  und  daß  gleichzeitig  mit
einer  detaillierten  an  Ort  und  Stelle  ausgeführten  Durchsicht  der  anfänglichen
  Absichten  des  Ministeriums  des  Innern  jetzt  Beratungen  durch  eine
ausgewählte  Anzahl  der  erfahrensten  Personen  der  höchsten  Verwaltung
über  die  wichtigsten  Fragen  des  Bauernlebens  stattfinden,  die  auf  Grund
von  Kenntnissen  und  Aeußerungen  bei  den  Untersuchungen  der  allgemeinen
Bedürfnisse  des  landwirtschaftlichen  Gewerbes  von  einem  örtlichen  Komitee
gewonnen  werden.  Wir  befehlen,  daß  durch  diese  Arbeiten  die  Gesetze  für
den  Bauernstand  mit  der  allgemeinen  Reichsgesetzgebung  in  Einklang  gebracht
  werden,  wodurch  die  Aufgabe  einer  dauernden  Sicherheit  dieses
Standes  erleichtert  und  dessen  Angehörige  durch  Verordnung  des  Zar-Befreiers
  als  vollberechtigte  freie  Landbürger  anerkannt  werden.  Indem
wir  hiermit  ein  weites  Gebiet  und  die  fernsten  Volksbedürfnisse  überblicken,
erkennen  wir  als  unaufschiebbar  zur  regelrechten  Festigung  des  Staates
und  des  öffentlichen  Lebens  an:  1.  daß  wirksame  Maßnahmen  zum  Schutze
der  vollen  Kraft  des  Gesetzes  als  der  wichtigsten  Stütze  des  Thrones  und
des  autokratischen  Reiches  ergriffen  werden,  damit  seine  unverletzliche,  für
alle  gleiche  Erfüllung  für  alle  uns  untergebenen  Obrigkeiten  und  Orte  als
erste  Pflicht  angesehen  wird,  deren  Nichterfüllung  unvermeidlich  eine  gesetzliche
  Verantwortung  für  jede  willkürliche  Handlung  nach  sich  ziehen  und
den  durch  solche  Handlungen  geschädigten  Personen  die  Mittel  zur  Erreichung
  eines  Rechtsspruches  erleichtern  würde;  2.  daß  den  örtlichen  und
städtischen  Einrichtungen  eine  möglichst  weite  Teilnahme  in  der  Verwaltung
der  verschiedenen  Seiten  der  öffentlichen  Wohlfahrt  überlassen  wird,  wozu
wir  ihnen  die  notwendige  Selbständigkeit  in  den  gesetzlichen  Grenzen  verleihen
  werden,  und  daß  auf  gleichartige  Bedingungen  zur  Tätigkeit  an
diesen  Einrichtungen  Vertreter  aller  Teile  der  an  den  örtlichen  Angelegenheiten
  interessierten  Bevölkerung  berufen  werden.  Zur  möglichst  erfolgreichen
  Befriedigung  der  Bedürfnisse  derselben  sollen  außer  den  bisher  bestehenden
  Gouvernements-=  und  Kreis-Semstwos-Einrichtungen  in  engster
Verbindung  mit  ihnen  öffentliche  Einrichtungen  zur  Verwaltung  der  lokalen
  Wohlfahrtsangelegenheiten  in  Bezirken  kleineren  Umfanges  gebildet
        <pb n="309" />
        Rußland.  (Dezember  27.)  301

werden;  3.  daß  behufs  Wahrung  der  Gleichheit  der  Personen  aller  Stände
vor  Gericht  die  notwendige  Gleichheit  in  der  Ordnung  des  Gerichtswesens
im  Reiche  eingeführt  und  den  gerichtlichen  Anordnungen  die  erforderliche
Selbständigkeit  gesichert  werde;  4.  daß  zur  weiteren  Entwicklung  der  von
uns  gefaßten  Maßnahmen  zum  Schutze  des  Loses  der  Arbeiter  in  den
Fabriken  und  Werkstätten  und  der  Arbeiter  in  anderen  Erwerbszweigen
Sorge  für  die  Einführung  ihrer  staatlichen  Versicherung  zu  tragen  sei;
5.  daß  die  zu  einer  Zeit  des  beispiellosesten  Auftretens  der  verbrecherischen
Tätigkeit  der  Feinde  der  öffentlichen  Ordnung  erlassenen  gesetzlichen  Ausnahmebestimmungen
  durchzusehen  sind,  deren  Anwendung  mit  einer  bedeutenden
  Erweiterung  des  Gutdünkens  administrativer  Obrigkeiten  verbunden
  ist,  und  daß  hierbei  Sorge  zu  tragen  ist  für  eine  möglichste  Einschränkung
  der  Gebietsgrenzen,  in  denen  sie  sich  ausdehnen,  sowie  für  ein
Gesetz,  daß  die  durch  diese  hervorgerufene  Beschränkung  der  Rechte  von
Privatpersonen  zugelassen  wird  nur  in  Fällen,  wo  tatsächlich  die  staatliche
Sicherheit  bedroht  wird;  6.  daß  zur  Ausführung  meines  im  Manifest  vom
11.  März  1903  ausgedrückten  unbeugsamen  Herzenswunsches  behufs  Schutzes
der  durch  die  Grundgesetze  des  Reiches  geheiligten  Duldsamkeit  in  Glaubenssachen
  die  Rechte  der  Sektierer  sowie  der  Personen,  die  heterodoxen  und
nicht  christlichen  Bekenntnissen  angehören,  festgestellt  und  daß  unabhängig
hiervon  gegenwärtig  auch  durch  ein  administratives  Verfahren  die  entsprechenden
  Maßnahmen  zur  Beseitigung  aller  nicht  direkt  im  Gesetz  angegebenen
  Beschränkungen  ergriffen  werden;  7.  daß  eine  Durchsicht  der  bestehenden
  Verordnungen  auszuführen  ist,  die  Rechte  der  Ausländer  und
Eingeborenen  besonderer  Reichsgebiete  beschränken,  indem  von  der  Zahl
der  Bestimmungen  künftig  diejenigen  übrig  bleiben,  welche  die  gegenwärtigen
Reichsinteressen  und  den  Nutzen  des  russischen  Volkes  fördern;  8.  daß  aus
den  gegenwärtig  bestehenden  Verordnungen  über  die  Presse  überflüssige
Einschränkungen  zu  beseitigen  und  das  gedruckte  Wort  in  klar  bestimmte
gesetzliche  Grenzen  zu  bringen  ist,  um  damit  der  heimischen  Presse  gemäß
ihrer  fortgeschrittenen  Bildung  und  der  ihr  deshalb  zukommenden  Bedeutung
  die  Möglichkeit  zu  geben,  ihren  hohen  Beruf  würdig  zu  erfüllen  und
eine  wahre  Verkünderin  vernünftiger  Bestrebungen  zum  Nutzen  Rußlands
zu  sein.  Indem  wir  auf  diesen  Grundlagen  eine  Reihe  in  nächster  Zukunft
  bevorstehender  großer  Umgestaltungen  anordnen,  von  denen  ein  Teil
nach  früher  von  uns  erlassenen  Anweisungen  bereits  einer  vorläufigen
Untersuchung  unterliegt,  halten  wir  bei  der  Verschiedenheit  und  Wichtigkeit
dieser  Umgestaltungen  für  gut,  hiermit  zu  bestimmen:  Die  Ordnung  der
Geschäfte  zur  Beurteilung  der  Mittel  für  die  Möglichkeit  ihrer  schnellen
und  vollständigen  Verwirklichung  in  der  Reihe  unserer  staatlichen  Einrichtungen
  und  die  Aufgabe  der  engsten  Einigung  der  verschiedenen  Teile  der
Verwaltung  liegt  dem  Ministerkomitee  ob.  Infolgedessen  ordnen  wir  an:
Das  Ministerkomitee  hat  bezüglich  jedes  der  oben  angeführten  Gegenstände
die  Frage  zu  prüfen,  wie  unsere  Absichten  in  der  besten  Weise  ins  Leben
gerufen  werden  können,  und  hat  uns  in  kürzester  Frist  seine  Beschlüsse  zugehen
  zu  lassen.  Ueber  die  fernere  Tendenz  der  beabsichtigten  Maßnahmen
und  über  den  weiteren  Gang  der  Ausarbeitung  der  genannten  Angelegenheiten
  hat  das  Ministerkomitee  uns  in  der  vorgeschriebenen  Ordnung  zu
berichten.  Nikolaus.

27.  Dezember.  Die  Regierung  erläßt  folgende  Verordnung
gegen  die  Bestrebungen,  eine  Anderung  der  Verfassung  herbeizuführen:

Im  Herbst  fanden  in  St.  Petersburg  Versammlungen  der  Abgesandten
  der  Semstwos  statt,  die  verschiedene  Wünsche  bezüglich  der  Re-
        <pb n="310" />
        302  RNußland.  (Dezember  28.  Ende.)

formen  der  inneren  Verwaltung  des  Reichs  äußerten.  Diese  Wünsche
wurden  in  der  Presse  und  in  verschiedenen  Versammlungen,  auch  dem  Gesetz
  zuwider  in  den  Sitzungen  der  Stadträte  und  der  Semstwos  besprochen.
Unter  dem  Einfluß  von  Personen,  die  den  Staat  umzustürzen  wünschen
und  sich  besonders  die  Erregung  der  Jugend  zunutze  machen  wollten,
fanden  in  verschiedenen  Städten  stürmisch  verlaufene  Versammlungen  statt,
in  welchen  die  Notwendigkeit  erklärt  wurde,  an  die  Regierung  Forderungen
  zu  stellen,  die  angesichts  unserer  Grundsätze  unzulässig  sind.  Diese
gegen  die  bestehende  Ordnung  gerichtete  Bewegung  ist  dem  russischen  Volke
fremd,  das  den  historischen  Grundlagen  der  Staatsorganisation  treu  bleibt.
Die  Personen,  die  an  den  Bewegungen  teilnehmen,  vergessen  die  schweren
Verhältnisse,  in  welchen  das  Reich  sich  augenblicklich  befindet,  und  arbeiten
unbewußt  nicht  zum  Besten  des  Vaterlandes,  sondern  seiner  Feinde.  Da
es  die  Pflicht  der  Regierung  ist,  die  Staatsordnung  und  die  öffentliche
Sicherheit  gegen  alle  Versuche,  den  regelmäßigen  Gang  des  inneren  Lebens
zu  unterbrechen,  zu  beschützen,  müssen  und  werden  alle  Versuche,  die  Ordnung
  umzukehren,  und  alle  regierungsfeindlichen  Ansammlungen  mit  allen
gesetzlichen  Mitteln  unterdrückt  werden.  Die  Schuldigen,  hauptsächlich  schuldige
  Beamte,  werden  gerichtlich  belangt  werden.  Die  Semstwos,  die  kommunalen
  Institutionen,  sowie  Institutionen  anderer  Art  dürfen  die  gesetzten
  Grenzen  nicht  überschreiten.  Die  Leiter  öffentlicher  Versammlungen,
die  eine  Besprechung  der  Fragen  betreffend  die  Organisation  des  Staates
zulassen,  verfallen  der  Verantwortlichkeit  gegenüber  den  bestehenden  Gesetzen.
  Den  Zeitungen  kommt  es  zu,  ihrerseits  zur  Beruhigung  des  öffentlichen
  Lebens  beizutragen,  das  von  dem  regelmäßigen  Laufe  abgewichen  ist.

W.  Dezember.  (Moskau.)  Infolge  der  kaiserlichen  Erlasse
vertagen  sich  die  Semstwos  des  Moskauer  Gouvernements.  Eine
geplante  Petition  an  den  Zaren  um  konstitutionelle  Reformen  war
von  einer  autokratisch  gesinnten  Minorität  nicht  unterzeichnet  worden.

28.  Dezember.  (Petersburg.)  Eine  Versammlung  von  Vertretern
  der  Intelligenz  protestiert  scharf  gegen  den  japanischen  Krieg
und  fordert  eine  parlamentarische  Vertretung.

Ende  Dezember.  Im  westlichen  Rußland  dauern  die  Ruhestörungen
  fort.
        <pb n="311" />
        XV.
Die  Türkei  und  ihre  Vasallenstaaten.

1.  Türkei.

10.  Januar.  Die  Pforte  gibt  in  einer  Note  an  Rußland
und  Osterreich-Ungarn  einige  Mitteilungen  über  die  Reformaktion
und  fordert,  daß  die  Mächte  Bulgarien  von  der  weiteren  Unterstützung
  der  Aufständischen  abhalten.

Anfang  Februar.  (Albanien.)  Im  Bezirk  Djiakova  Sleiman
  bricht  eine  albanische  Bewegung  gegen  die  Reformen  aus,  die
bis  Ende  März  dauert.

14.  Februar.  Der  Sultan  ernennt  den  Divisionsgeneral
Hilmi-Pascha  zum  Kommandeur  der  Gendarmerie  in  den  Vilajets
Saloniki,  Monastir,  Usküb.  —  Am  18.  wird  eine  bulgarische  Bande
bei  Monastir  zersprengt.

Anfang  März.  Zustände  in  Makedonien.

Nach  Berichten  der  Lokalkommissionen  wurden  von  etwa  10000  in
Makedonien  zerstörten  Häusern  etwa  6000  mit  einem  Aufwande  von
15000  Pfund  wieder  aufgebaut  und  von  50000  Obdachlosen  und  Erwerbslosen
  wurde  die  Hälfte,  und  zwar  alle  Frauen  und  Männer  unter  16  und
über  50  Jahren,  von  den  verfügbaren  21000  Pfund,  welche  bis  zum
28.  März  hinreichen,  mit  2,70  Mark  pro  Kopf  monatlich  unterstützt,  größtenteils
  im  Vilajet  Monastir.  Die  Filialen  der  landwirtschaftlichen  Bank
wurden  angewiesen,  Landwirten  Darlehen  zu  6  Prozent  zu  gewähren.
Den  Landwirten  in  Monastir  wurden  bisher  50000  Pfund  vorgestreckt.
Nach  den  Berichten  der  Kreisvorsteher  wurden  die  Felder  ausnahmslos
ebaut.

In  Saloniki  protestieren  am  6.  März  8000  Griechen  gegen  den
Terrorismus  des  makedonischen  Komitees  und  bringen  dem  Sultan  Ovationen.

Februar.  März.  Zwischen  der  Pforte  und  den  Ententemächten
  wird  lebhaft  über  die  Durchführung  des  Mürzsteger  Programms
  verhandelt.  Die  Pforte  wünscht  Verminderung  der  fremden
Gendarmerieoffiziere.
        <pb n="312" />
        304  Tũrkei.  (März  13.  —  April  9.)

13.  März.  (Saloniki.)  Die  Neuorganisation  der  Polizei
für  den  Vilajet  Saloniki  tritt  in  Kraft.

Die  Stadt  wird  in  verschiedene  Polizeibezirke  eingeteilt,  wovon  ein
jeder  einen  Polizeiposten  mit  einem  Kommissar  und  mehreren  Polizisten
besitzt.  Außerdem  soll  an  einer  jeden  wichtigen  Straßenecke  ein  Polizist
postiert  werden.  Die  ganze  Provinz  wird  ein  Polizistenkorps  von  260  Mann
mit  einem  Polizeidirektor  an  der  Spitze  erhalten;  hiervon  kommen  auf  die
Stadt  Saloniki  134  Mann.  Der  Reorganisationsausschuß  hat  die  bereits
in  Dienst  befindlichen  polizeilichen  Organe  in  betreff  auf  ihr  Vorleben  einer
Untersuchung  unterworfen,  infolge  deren  17  Kommissare  und  32  Gemeine
aus  dem  Dienst  entlassen  wurden.

Anfang  April.  Im  Vilajet  Kossowo  richtet  ein  Erdbeben
große  Verheerungen  an.

9.  April.  (Konstantinopel.)  Die  Pforte  und  Bulgarien
schließen  folgendes  Abkommen  über  Makedonien:

Das  Fürstentum  Bulgarien  verpflichtet  sich,  die  Bildung  revolutionärer
  Komitees  und  bewaffneter  Banden  in  seinen  Provinzen  zu  verbieten
  und  zu  verhindern;  ebenso  mit  der  ganzen  Strenge  der  bulgarischen
Gesetze  jene  zu  bestrafen,  die  nach  Verübung  aufrührerischer  Handlungen
in  den  benachbarten  türkischen  Provinzen  sich  nach  dem  südlichen  oder  nördlichen
  Bulgarien  flüchten.  Bulgarien  wird  die  Ausfuhr  von  Sprengstoffen,
Giften  und  gesundheitsschädlichen  Erzeugnissen  in  die  benachbarten  türkischen
Vilajets  verhindern.  Wie  es  in  dem  Vertrage  bestimmt  ist,  wird  den
Türken  im  nördlichen  und  südlichen  Bulgarien  die  freie  Religionsübung
gestattet.  Im  Falle  einer  Vakanz  der  Muftistellen  in  Sofia  oder  an  anderen
Orten  wird  der  Scheikh-ül-Islam  in  Konstantinopel  von  der  Wahl  eines
neuen  Muftis  verständigt  werden.  Die  nach  der  Entente  zwischen  Rußland
  und  Oesterreich-Ungarn  für  die  Vilajets  Saloniki,  Monastir  und  Sofia
(Uesküb)  bereits  angeordneten  Reformen  müssen  eingeführt  werden.  Ebenso
muß  die  allgemeine  Amnestie,  die  der  Sultan  in  seiner  großen  Milde  befohlen
  hat,  vollkommen  ausgeführt  werden.  Alle  jene  Personen,  die  bis
jetzt  mittelbar  oder  unmittelbar  in  die  Aufstandsbewegung  verwickelt  und
als  verdächtig  verbannt  oder  für  politische  Delikte  verurteilt  worden  sind,
werden  begnadigt  werden.  Ausgeschlossen  sind  jene,  welche  sich  des  Dynamits
  zur  Zerstörung  von  Dampfschiffen,  Brücken,  Eisenbahnen  und  öffentlichen
  Gebäuden  bedient  haben  und  bereits  abgeurteilt  wurden.  Die
Christen,  die  sich  aus  der  Türkei  nach  Bulgarien  geflüchtet  haben  und
deren  Besitztum  gelitten  hat,  werden  bei  ihrer  Rückkehr  in  die  Heimat  von
den  türkischen  Behörden  bei  dem  Wiederaufbau  ihrer  Häuser  unterstützt
werden  und  ihren  Grundbesitz  zurückerhalten.  Ein  Spezialabkommen  wird
wegen  Auslieferung  der  Verbrecher  und  gewöhnlichen  Deserteure  getroffen
werden,  die  sich  aus  der  Türkei  nach  Bulgarien  flüchten  und  umgekehrt.
Um  Briganten  und  Banden  an  Grenzüberschreitungen  zu  verhindern,
werden  seitens  der  türkischen  und  der  bulgarischen  Regierung  an  der
Grenze  gemischte  Zivil-  und  Militärfunktionäre  bestellt  werden.  Zugleich
wird  eine  Kommission  zur  Regelung  der  beiderseits  schwebenden  Fragen
gebildet  werden  und  sofort  ihre  Arbeiten  beginnen.  Die  unlängst  gegen
die  Sendungen  aus  Bulgarien  verfügten  Zollmaßnahmen  werden  zurückgenommen
  und  durch  die  früheren  Bestimmungen  ersetzt.  Die  Grenzsicherheit
  muß  verstärkt  werden.  Der  Eisenbahnverkehr  muß  unbehindert
sein,  und  es  wird  den  mit  gültigen  Papieren  versehenen  Bulgaren,  die  in
        <pb n="313" />
        —  —  September  Anfang.)  305

Geschäften  nach  der  Türkei  reisen,  keinerlei  Schwierigkeit  bereitet  werden.
Da  alle  türkischen  Untertanen  ohne  Unterschied  zu  öffentlichen  Aemtern
zugelassen  werden,  so  werden  gleichfalls  die  Bulgaren,  ihre  Fähigkeit  vorausgesetzt,
  wie  früher  im  Verwaltungs=  und  Justizdienst  angestellt  werden.

April.  Rußland  fordert  von  der  Pforte  die  Zahlung  der
rückständigen  Kriegsentschädigung.  Die  Forderung  wird  dem
Haager  Schiedsgericht  unterbreitet  (23.  April).  Die  Forderung
beträgt  880  000  Pfd.,  mit  Zinsen,  die  die  Pforte  nicht  anerkennt,
925.000  Pfd.

April.  Differenzen  mit  Griechenland.

In  Smyrna  wird  der  Sekretär  des  griechischen  Konsuls  bei  einem
Konflikt  mit  türkischen  Behörden  verwundet  und  verhaftet.  Griechenland
verlangt  Genugtuung  und  droht  mit  einer  Flottendemonstration  vor
Smyrna.  —  Die  Differenzen  werden  bald  geschlichtet.

April.  Mai.  Armenische  Metzeleien.

Nach  Zeitungsnachrichten  werden  vom  25.  April  bis  zum  29.  Mai
im  Bezirk  Sassun  3000  armenische  Männer,  Frauen  und  Kinder  getötet,
50  armenische  Dörfer  zerstört  und  in  der  Stadt  Musch  31  Armeniern  gehörende
Läden  demoliert.  In  Musch  verhindert  der  armenische  Konsul  ein  Blutbad.

Mitte  Mai.  Die  Beamtengehälter  werden  um  15  Prozent
reduziert,  um  das  Gleichgewicht  des  Budgets  zu  ermöglichen.

7.  Juni.  (Konstantinopel.)  Es  wird  ein  Stempelsteuergesetz
  verbffentlicht,  gegen  das  die  Mächte  protestieren,  weil  es  eine
Verletzung  der  Verträge  enthalte.

26.  Juni.  In  Prizrend  meutern  Redifbataillone,  um  ihre
Entlassung  zu  erzwingen.

Ende  Juni.  (Makedonien.)  Bulgarische  Banden  verüben
Dynamitattentate  bei  Njausta.  Zahlreiche  bulgarische  Banden  überschreiten
  die  Grenze.

August.  Ein  amerikanisches  Geschwader  erscheint  in  Smyrna,
um  Entschädigung  für  zerstörtes  Eigentum  der  amerikanischen  Mission
  in  Armenien  zu  erzwingen.  Am  13.  bewilligt  die  Pforte  die
Forderungen,  das  Geschwader  verläßt  Smyrna.

29.  August.  (Konstantinopel.)  Der  frühere  Sultan  Murad
  V.  f.  Geboren  1840,  Sultan  30.  Mai  1876,  abgesetzt  wegen
Geisteskrankheit  31.  August  1876.

August.  September.  (Kreta.)  Prinz  Georg  von  Griechenland
  bereist  die  europäischen  Höfe,  um  (nach  Preßnachrichten)  eine
Vereinigung  Kretas  mit  Griechenland  zu  erwirken.

Anfang  September.  Die  Arnauten  erheben  sich,  um  die
Reformen  zu  vereiteln.  In  Usküb  und  Bitolj  verüben  sie  Ausschreitungen
  gegen  Christen.

Europäischer  Geschichtskalender.  IIV.  20
        <pb n="314" />
        306  Tũrkei.  (September  Anfang  —  November  Ende.)

Anfang  September.  In  Wan  finden  blutige  Kämpfe  zwischen
  Armeniern  und  Türken  statt.

Ende  September.  Im  zweiten  und  dritten  Korpsbereich,
Adrianopel  und  Salonichi,  finden  umfangreiche  Entlassungen  von
Reserven  statt.  Viele  Reservisten  sind  mittellos  und  verüben  Plünderungen.


10.  Oktober.  (Konstantinopel.)  Deutschland  und  die  Türkei
schließen  eine  Kabelkonvention.

25.  Oktober.  Die  erste  Strecke  der  Bagdadbahn  Konia-Eregli-Burgurlu
  wird  eröffnet.  Der  Deutsche  Kaiser  beglückwünscht  den
Sultan  und  den  Direktor  der  deutschen  Bank  dazu.

Ende  November.  Über  die  makedonischen  Reformen  veröffentlichen
  das  Wiener  „Fremdenblatt“  und  der  russische  „Regierungsbote“

  identische  Mitteilungen.  Darin  heißt  es:

Die  Durchführung  des  Mürzsteger  Programms  begann  im  Januar
dieses  Jahres  mit  der  Entsendung  der  zur  Kontrolle  der  Reformaktion
in  den  makedonischen  Vilajeten  berufenen  Zivilagenten  Oesterreich--Ungarns
und  Rußlands  und  mit  der  Heranziehung  von  Offizieren  der  Großmächte
zur  Reorganisierung  der  Gendarmerie.  Die  Tätigkeit  der  Zivilagenten
hat  sich  praktisch  in  der  Weise  ausgebildet,  daß  sie  in  gemeinsamer  Arbeit
mit  dem  Generalinspektor  Hussein  Hilmi-Pascha  einen  umfassenden  Einblick
nicht  nur  in  die  Details  des  Reformwerks,  sondern  auch  in  das  allgemeine
Funktionieren  des  Verwaltungsapparats  gewonnen  haben  und  in  der  Lage
sind,  nach  mancher  Richtung  hin  eine  fühlbare  Kontrolle  auszuüben.  Die
einheimischen  Kreise  —  in  erster  Linie  die  Christen  —  wenden  sich  in  allen
möglichen  Angelegenheiten  mit  Bitten  und  Beschwerden  an  die  Zivilagenten,
welche  ihrerseits  diese  Anliegen  in  einem  möglichst  abgekürzten  Verfahren
mit  dem  Generalinspektor  zur  Austragung  bringen.  Im  ersten  Halbjahre
sind  rund  600  derlei  Reklamationen  der  Erledigung  zugeführt  worden,
aus  denen  sich  übrigens  auch  mannigfache  Anregung  zu  organisatorischen
Neuerungen  schöpfen  ließ.  Das  Gefühl,  daß  durch  die  jüngste  Reformaktion
  ein  Umschwung  der  Dinge  angebahnt  wurde,  der  allen  berechtigten
Interessen  Schutz  zu  gewähren  und  ein  Regime  einseitiger  Vergewaltigung
unmöglich  zu  machen  verspricht,  hat  bei  der  Bevölkerung  durch  die  Berufung
  der  fremden  Offiziere  eine  merkliche  Kräftigung  erhalten.  Diese
Herren,  der  Elite  ihrer  Armeen  entnommen  und  mit  besonderer  Rücksicht
auf  ihre  schwere  Mission  ausgewählt,  haben  sich  bereits  über  das  Land
verteilt,  bereisen  dasselbe  und  bringen  eventuell  von  ihnen  beobachtete  Mißstände
  zur  Kenntnis  der  Zivilagenten.  Die  allgemeine  Lage  im  Lande  hat
sich,  wie  jede  unbefangene  Beobachtung  zugeben  muß,  im  Vergleiche  zur
letztvorhergegangenen  Periode  zusehends  gebessert.  Es  wäre  müßig,  untersuchen
  zu  wollen,  wie  viel  hiervon  ausschließlich  auf  Rechnung  der  Reformaktion
  zu  setzen  ist.  Unzweifelhaft  haben  auch  andere  äußere  Umstände
wesentlich  dazu  beigetragen,  die  Besserung  der  Lage  herbeizuführen.  Von
den  Flüchtlingen,  welche  während  der  letzten  zwei  Aufstandsjahre  in  Bulgarien
  eine  Zuflucht  gesucht  hatten,  waren  bis  zum  August  dieses  Jahres
nach  den  drei  makedonischen  Vilajets  (Adrianopel  nicht  eingerechnet)  über
6000  Personen,  d.  i.  86  Prozent  der  Gesamtzahl,  in  die  Heimat  zurückgekehrt.
  Der  Zuzug  hält  noch  an  und  dürfte  voraussichtlich  zu  einer
        <pb n="315" />
        Türkei.  (November  Ende.  307

gänzlichen  Repatriierung  führen.  In  gewissen  türkischen  Regierungskreisen
ist  freilich  nur  zu  oft  noch  die  Tendenz  wahrnehmbar,  althergebrachte  Mißbräuche
  in  der  Verwaltung  fortdauern  zu  lassen  und  jedweder  Neuerung
einen  passiven  Widerstand  entgegenzusetzen.  Die  ottomanische  Regierung
ist  jedoch  schlecht  beraten,  wenn  1e,  anstatt  das  Reformwerk,  soweit  es  an
ihr  liegt,  loyal  und  tatkräftig  zu  fördern,  bestrebt  ist,  demselben  Hindernisse
  in  den  Weg  zu  legen.  Wesentliche  Schwierigkeiten  ergeben  sich  ferner
aus  der  revolutionären  Propaganda  der  den  Umsturz  der  türkischen  Herrschaft
  anstrebenden  geheimen  Komitees,  sowie  aus  dem  tiefen  Zwiespalt,
der  zwischen  den  verschiedenen  Elementen  der  einheimisch-christlichen  Bevölkerung
  herrscht  und  der  in  der  letzten  Zeit  sogar  eine  Verschärfung
erfahren  hat.  Die  kirchlichen  und  nationalen  Streitigkeiten,  welche  zwischen
Exarchisten  und  Patriarchisten,  zwischen  Griechen,  Serben,  Bulgaren  und
Walachen  bestehen  und  zu  den  gewalttätigsten  Ausbrüchen  der  Parteileidenschaft
  geführt  haben,  sind  zu  bekannt,  um  eine  nähere  Erörterung  nötig
zu  machen.  Die  Zivilagenten  vertreten  demgegenüber  den  Standpunkt  des
unparteiischen  Interesses  der  Mächte  für  sämtliche  Bevölkerungselemente
des  Landes,  indem  sie  nach  dem  Prinzip  vorgehen,  daß  revolutionären
Auswüchsen  zwar  auch  auf  kirchlichem  Gebiete  mit  aller  Entschiedenheit
entgegengetreten  werden  muß,  die  berechtigten  Interessen  der  verschiedenen
Parteien  aber  eine  um  so  sorgfältigere  Berücksichtigung  erheischen.  Was
die  Frage  der  Landesfinanzen  betrifft,  so  ist  dies  der  Punkt,  dem  nunmehr
  das  Hauptaugenmerk  der  Reformorgane  sich  zuzuwenden  haben  wird.
Den  türkischerseits  zusammengestellten  Daten  zufolge  würden  unter  normalen
  Verhältnissen  die  Einnahmen  der  drei  Provinzen  nach  Abzug  der
Aufwendungen  für  den  Dienst  der  auf  ihnen  lastenden  Schulden  und  sämtlicher
  Verwaltungskosten  einen  jährlichen  Ueberschuß  —  nach  Schätzung  des
Generalinspektors  15  Millionen  Francs  —  ergeben,  der  bei  guter  Finanzwirtschaft
  vollauf  genügen  sollte,  um  die  Kosten  des  Unterhalts  der  in
gewöhnlichen  Zeiten  im  Lande  dislozierten  Truppen  zu  decken.  Zur  Zeit
aber  ist  die  Finanzlage  der  in  Rede  stehenden  Provinzen  eine  vollständig
zerrüttete.  Während  der  ganzen  letzten  Periode  ist  weder  eine  regelmäßige
Bezahlung  der  Beamten  noch  der  Truppen  möglich  gewesen,  Rückstände
von  drei  bis  vier  Monaten  bilden  die  Regel.  Unter  diesen  Umständen
erweist  es  sich  natürlich  als  eine  besonders  komplizierte  Aufgabe,  auch  noch
für  die  speziellen  Auslagen  aufzukommen,  die  mit  der  Durchführung  gewisser
  Punkte  des  Reformprogramms  verbunden  sind.  Hierher  gehören
vor  allem  der  Wiederaufbau  der  zerstörten  Ortschaften  und  die  definitive
Reinstallierung  der  zurückgekehrten  Flüchtlinge.  Dem  Generalinspektor  ist
für  diese  Zwecke  ein  Fonds  von  35000  türkischen  Pfund  zur  Verfügung
gestanden,  der  sich  jedoch  kaum  ausreichend  zeigte,  um  der  notleidenden
Landbevölkerung  über  den  Winter  hinwegzuhelfen.  Und  doch  ist  eine  Rekonstruktion
  der  zerstörten  Bauernhäuser  in  ihrer  früheren,  zum  Teil  sehr
stattlichen  Form  eine  unerläßliche  Vorbedingung  für  eine  definitive  Stabilisierung
  der  Verhältnisse.  Wie  man  sieht,  reduziert  sich  die  Reformfrage
  in  diesem  Punkte,  wie  in  so  manchem  anderen,  auf  eine  Geldfrage.
Was  nun  die  Herstellung  des  Gleichgewichts  in  den  Landesfinanzen  im
allgemeinen  betrifft,  so  bildet  dieselbe,  insbesondere  die  Kontrolle  der
Finanzgebarung  in  den  einzelnen  Details  und  die  Aufstellung  eines  geordneten
  Einnahmen=  und  Ausgabenetats  die  nächste  Aufgabe  der  Zivilagenten,
  an  welche  baldmöglichst  herangetreten  werden  muß.  Einzelne
Vorarbeiten  hierzu  sind  bereits  erledigt  und  die  Einkassierung  sämtlicher
Staatseinnahmen  durch  die  Filialen  der  Ottomanbank  angebahnt.  Bezüglich
  einer  der  wichtigsten  Institutionen  —  der  Gendarmerie  —  ist  es
20“
        <pb n="316" />
        308  Türkei.  (November  Ende.)

bereits  gelungen,  die  erwünschte  finanzielle  Stabilität  herzustellen.  Der
Jahresbedarf  für  den  makedonischen  Gendarmeriedienst  ist  bankmäßig  sichergestellt
  und  die  Auszahlung  der  Offiziersgehalte  und  Mannschaftslöhne,
welche  beide  eine  entsprechende  Aufbesserung  erhalten  haben,  erfolgt  in  der
regelmäßigsten  Weise.  Bereits  in  der  ersten  Reformperiode  ist  durch  den
Generalinspektor  auch  für  eine  Einbeziehung  des  nichtmohammedanischen
Elements  in  die  Gendarmerie  vorgesorgt  worden;  das  christliche  Kontingent,
  in  welchem  alle  verschiedenen  Konfessionen  und  Nationalitäten  vertreten
  sind,  macht  gegenwärtig  23  Prozent  des  gesamten  Mannschaftsstandes
  aus.  Die  zur  Reorganisierung  der  Gendarmerie  berufenen  fremdländischen
  Offiziere  sind  mit  einer  weiteren  Sichtung  des  Personals  beschäftigt,
  welche  in  voraussichtlich  kurzer  Zeit  zur  definitiven  Konstituierung
des  makedonischen  Gendarmeriekorps  führen  wird.  Eine  gründliche  Reorganisation
  hat  auch  die  Institution  der  Feldhüter  (Bekdji)  erfahren.
Diese  werden  nämlich,  nach  dem  vom  Generalinspektor  schon  im  Vorjahre
eingeführten  System,  von  den  Gemeinden  selbst  gewählt;  sie  müssen  aber
Ortsinsassen  sein  und  zu  jener  Konfession  gehören,  zu  der  sich  die  Mehrheit
  in  der  betreffenden  Gemeinde  bekennt.  Auf  diese  Weise  sind  über
3000  Bekdjis  aufgestellt  worden,  während  es  in  einigen  Landesteilen  früher
zumeist  eingewanderte  Arnauten  waren,  die  diese  Stellen  an  sich  zu  reißen
wußten  und  sie  zu  einer  drückenden  Last  für  die  Bauern  machten.  Damit
ist  auch  schon  ein  wichtiger  Teil  der  albanesischen  Frage  im  Sinne  des
Reformprogramms  gelöst  worden.  Im  übrigen  haben  die  militärischen
Expeditionen,  welche  sowohl  heuer  als  im  Vorjahre  gegen  die  arnautischen
Bergstämme  geführt  wurden,  wenn  auch  nicht  die  volle  Herstellung  des
wünschenswerten  Zustandes,  so  doch  eine  Besserung  gebracht.  Die  Regierung
ist  hier  mit  einer  an  ihr  bisher  ungewohnten  Energie  vorgegangen.  Die
definitive  Lösung  der  Arnautenfrage  im  Sinne  des  Reformprogramms  wird
jedoch,  wenn  ernste  Erschütterungen  vermieden  bleiben  sollen,  nur  durch
eine  successive,  nicht  überstürzte  Aktion  zu  erreichen  sein.  Auf  dem  Gebiete
der  Verwaltungs=  und  Justizreform  ist  bereits  in  der  ersten  Zeit  nach
dem  Dienstantritte  des  rührigen  Generalinspektors  eine  entsprechende  Vermehrung
  des  Beamtenpersonals  durchgeführt  und  auch  auf  die  Heranziehung
  des  christlichen  Elements  zum  Staatsdienste  Bedacht  genommen
worden.  Gleichzeitig  hat  eine  Sichtung  des  Beamtenmaterials  stattgefunden,
welche  zur  Destituierung  oder  Versetzung  von  über  tausend  Angestellten
geführt  hat.  Ein  bleibender  Effekt  der  Purifizierung  wird  allerdings  erst
erreicht  werden,  wenn  die  Beamtenschaft  in  materieller  Beziehung  sichergestellt
  und  von  korrumpierenden  Einflüssen  befreit  sein  wird.  Die  relative
Beruhigung,  welche  im  Lande  eingetreten  ist,  hat  es  möglich  gemacht,  schon
jetzt  an  eine  der  wichtigsten  ökonomischen  Fragen  —  die  der  Zehentsteuerreform
  —  heranzutreten.  Es  ist  das  Verdienst  des  Generalinspektors
Hussein  Hilmi-Pascha,  ein  System  vorgeschlagen  zu  haben,  welches  ebenso
den  bisherigen  Uebelständen  abhilft,  wie  es  nach  der  ökonomischen  und
fiskalischen  Seite  hin  Vorteile  verspricht.  Die  Pforte  hat  zu  diesem  Projekte
  ihrerseits  eine  Variante  ausgearbeitet.  Beide  Projekte  find  versuchsweise
  in  je  zehn  Landgemeinden  des  Vilajets  Monastir  fakultativ  eingeführt
  worden  und  sollen  diese  Versuche  als  Basis  für  die  baldige  Ausdehnung
  der  Reform  im  großen  Stile  dienen.  Die  bisherigen  Wahrnehmungen
  sind  durchaus  günstiger  Natur.  Bei  dem  Fälligkeitstermine
der  ersten  Zehentrate  ist  nicht  nur  diese  eine  Ratenzahlung  von  sämtlichen
Ortschaften  anstandslos  geleistet  worden,  sondern  mehrere  Gemeinden
züben  sogar  aus  freien  Stücken  die  ganze  Jahresschuldigkeit  auf  einmal
abgestattet.
        <pb n="317" />
        Tũrkei.  (Nov.  -  Dezʒ.  27.)  —  Fulzerien.  (Januar—April  Mitte.)  309

November.  In  Makedonien  nehmen  die  Unruhen  wieder
zu.  Es  kommt  zu  blutigen  Kämpfen  zwischen  bulgarischen  und
griechischen  Banden.

Anfang  Dezember.  Sämtliche  Botschafter  fordern  Unterdrückung
  des  makedonischen  Bandenwesens.

8.  Dezember.  Die  Pforte  bestraft  einige  Beamte,  die  das
österreichisch-ungarische  Postamt  in  Skutari  (im  Oktober)  verletzt
hatten.  Die  österreichisch-ungarische  Regierung  hatte  mit  einer
Flottendemonstration  gedroht.

27.  Dezember.  Die  Pforte  gesteht  nach  längerem  Sträuben
die  Vermehrung  der  fremden  Gendarmerieoffiziere  um  30  zu  und
verstärkt  die  Truppen  in  den  unruhigen  Bezirken.

2.  Bulgarien.

Januar.  Nach  Nachrichten  westeuropäischer  Blätter  bekämpfen
sich  die  makedonischen  Vereine  untereinander,  weil  ein  Teil  einen
neuen  Aufstandsversuch  im  Frühjahr  ablehnt.

Januar.  Die  bulgarische  Regierung  protestiert  gegen  die
Behauptungen  der  Pforte,  daß  sie  die  revolutionäre  Bewegung
unterstütze,  und  fordert,  daß  die  Türkei  ihre  militärischen  Vorbereitungen
  an  der  bulgarischen  Grenze  einstelle.

11.  Februar.  Die  offiziöse  Presse  bespricht  den  Ausbruch  des
russisch-jmapanischen  Krieges  und  erklärt,  daß  Bulgarien  mit  großer
Aufmerksamkeit  die  Vorgänge  in  Ostasien  verfolgen  müsse,  da  in
ihrem  Verlaufe  auch  für  Bulgarien  wichtige  Augenblicke  eintreten
könnten.

Mitte  Februar.  Ein  30  Kilometer  breiter  Landstreifen  längs
der  türkischen  Grenze  wird  in  Belagerungszustand  versetzt,  um  dem
Eindringen  revolutionärer  Banden  in  die  Türkei  noch  erfolgreicher
als  bisher  entgegentreten  zu  können.

19.  Februar.  Die  makedonische  Grenze  wird  militärischem
Wach=  und  Polizeidienst  unterstellt.  Strenge  Maßregeln  werden
gegen  Bandenbildung  und  Waffentransport  angeordnet.

Mitte  April.  Die  oppositionelle  Presse  tadelt  das  Abkommen
mit  der  Pforte,  weil  Bulgarien  die  darin  übernommenen  Pflichten
nicht  werde  erfüllen  können.

Mitte  April.  Nach  Berichten  westeuropäischer  Blätter  lehnen
die  Chefs  der  makedonischen  Komitees  ein  ihnen  angebotenes  Zu-
        <pb n="318" />
        310  Iulgarien.  (Juli—Dez.  Ende.)  —  Ezupten.  (März  3.  Okt.  Anf.)

sammengehen  mit  dem  armenischen  revolutionären  Komitee,  das
Attentate  in  den  türkischen  Städten  vorschlägt,  ab.

Juli.  Die  meisten  Blätter  wenden  sich  gegen  die  Greueltaten
  der  Banden  in  Makedonien,  weil  fie  Bulgarien  der  Sympathien
  der  gebildeten  Welt  beraubten.

4.  Oktober.  Denkschrift  des  makedonischen  Aktionskomitees.

Die  innere  makedonische  Organisation  veröffentlicht  das  seit  langer
Zeit  angekündigte  Memorandum  über  alle  seit  1893  in  Makedonien  und
im  Vilajet  Adrianopel  stattgehabten  Ereignisse.  Das  große,  mit  zwei
Karten  ausgestattete  Werk  enthält  eine  ausführliche  historische  Wiedergabe
aller  Kämpfe  und  der  an  der  christlichen  Bevölkerung  begangenen  Greueltaten
  und  zum  Schluß  die  Erklärung,  daß  die  innere  Organisation  den
Befreiungskampf  so  lange  fortführen  werde,  bis  eine  internationale  militärische
  Einmischung  das  jetzige  türkische  Regime  tatsächlich  aufheben  und
im  Lande  gesetzliche  Zustände  und  menschliche  Existenz  gewährleisten  werde.

30.  Oktober.  (Sofia.)  König  Peter  von  Serbien  besucht
den  Fürsten.

1.  Dezember.  Militärvorlage.

Die  Sobranje  bewilligte  in  einer  geheimen  Sitzung  die  Vorlage
des  Kriegsministers  betreffend  einen  außerordentlichen  Kredit  von  42  7000000
Francs  für  Zwecke  der  Heeresbewaffnung.  Da  l#ierbon  nur  25  Millionen
Francs  für  Schnellladekanonen  durch  eine  Millionenanleihe  gedeckt  sind,
so  verbleiben  die  restlichen  17  700  000  Francs  als  schwebende  Schuld.

Ende  Dezember.  Die  Regierung  verlangt  von  der  Pforte
dringend  Abstellung  der  makedonischen  Beschwerden.  Bulgarien
übernehme  keine  Verantwortung  für  irgend  welche  Folgen  der
jetzigen  Haltung  der  Türkei.

3.  Egypten.

3.  März.  Der  Ministerrat  beschließt,  daß  keine  der  kriegführenden
  Mächte  berechtigt  sein  soll,  Prisen  durch  den  Suezkanal
zu  transportieren  oder  in  die  Häfen  und  Gewässer  Egyptens  zu
geleiten.

Anfang  Oktober.  Der  Mullah  plündert  Ogaden,  wobei
mehrere  hundert  Einwohner  getötet  werden.
        <pb n="319" />
        Numinien.  (April  5.—Dez.  30.)  —  Serbien.  (Jan.  7.  Febr.  11.)  311

XVI.
Rumänien.

5.  April.  Die  Kammer  genehmigt  mit  81  gegen  10  Stimmen
  die  Zolltarifvorlage,  die  hohe  Industriezölle  enthält,  um  eine
Großindustrie  zu  schaffen.

3.  Mai.  Die  Kammer  genehmigt  einstimmig  einen  Kredit
von  28  Millionen  Francs  zum  Ankauf  von  Schnellfeuergeschützen.

20.  August.  Die  Regierung  verbietet  die  Ausfuhr  von  Butter
aller  Gattungen,  sowie  von  Heu,  Stroh,  Haber,  Kleie  und  Abfällen
  bei  der  Erzeugung  von  Spiritus,  Zucker,  Bier  und  vegetabilischen
  Olen.

Ende  August.  Die  Regierung  hebt  wegen  Futtermangel  die
Einfuhrzölle  auf  Heu,  Stroh  und  Futterkräuter  auf  und  verbietet
die  Ausfuhr  von  Mais.

September.  In  der  Moldau  finden  Unruhen  unter  den
Bauern  statt,  die  Landverteilung  verlangen.

8.  Oktober.  (Bukarest.)  Der  Handelsvertrag  mit  Deutschland
  wird  unterzeichnet.

29.  Dezember.  (Bukarest.)  Der  Handelsvertrag  mit  der
Schweiz  wird  unterzeichnet.

30.  Dezember.  Das  liberale  Kabinett  Sturdza  reicht  seine
Entlassung  ein,  da  die  liberale  Partei  mit  mehreren  Mitgliedern
des  Kabinetts  nicht  mehr  übereinstimmt.

XVII.
Serbien.

7.  Januar.  Entfernung  von  Königsmördern.

Durch  Auslosung  werden  entsprechend  der  Bestimmung,  nach  der
die  Mitglieder  der  maison  militaire  des  Königs  in  einem  bestimmten
Turnus  auszuscheiden  haben,  einige  Königsmörder  aus  der  Umgebung  des
Königs  entfernt.  Ihre  Nachfolger  haben  an  der  VBerschwörung  nicht  teilgenommen.


11.  Februar.  Das  Kabinett  wird  neugebildet.

Gruitsch  Präsidium,  Pasitsch  Aeußeres,  Protitsch  Inneres,  General
Putnik  Krieg,  Patschu  Finanzen,  Wladimir  Theodorowitsch  Bauten,  Davido-
        <pb n="320" />
        312  Serbitn.  (März  31.  —  Dez.  2.)  —  Griettenland.  (Februar  1.)

witsch  Kultus,  Svetolik  Radovanowitsch  Handel  und  Bolicewitsch  Justiz.  —
Das  Ministerium  bezeichnet  sich  als  gemäßigt  radikal  und  rechnet  auf
Unterstützung  aller  Parteien.

31.  März.  Die  Führer  der  Verschwörung  gegen  König  Alexander,
  darunter  Oberst  Mifitsch,  werden  pensioniert.  —  Der  russische
  und  österreichisch-ungarische  Gesandte  kehren  nach  Belgrad
zurück  (Anfang  April).

14.  Mai.  (Nisch.)  Zusammenkunft  des  Königs  mit  dem
Fürsten  von  Bulgarien.

21.  September.  (Belgrad.)  Der  König  wird  vom  Metropoliten
  gekrönt.

27.  September.  Die  Regierung  warnt  vor  der  Einmischung

in  den  makedonischen  Aufstand  durch  folgende  Kundgebung:

Einige  Blätter  wollen  die  Bulgaren  wegen  Ermordung  unserer
Brüder  in  Makedonien  beschuldigen;  in  Wirklichkeit  sind  die  bulgarische
Regierung  und  das  bulgarische  Volk  an  diesen  Morden  ebenso  unschuldig,
wie  Serbien  und  das  serbische  Volk  in  Makedonien.  Einzelne  makedonische
Organisationen,  welche  in  Serbien  und  Bulgarien  keinen  Rückhalt  mehr
finden,  verloren  ihre  revolutionäre  Bedeutung  und  verwandelten  sich  in
Räuberbanden.  Die  sind  keine  um  Befreiung  ihres  Vaterlandes  kämpfenden
Patrioten  mehr,  sondern  gewöhnliche  Banditen.  Unter  der  „Devise"
Autonomie  Makedoniens  bereiten  sie  den  Boden  vor  für  Okkupation  oder
wenigstens  für  Verwickelungen,  deren  Folgen  unabsehbar  sind.  Derartige
Verwickelungen  würden  tatsächlich  herbeigeführt,  wenn  zu  den  sogenannten
bulgarischen  Banden  noch  serbische  oder  griechische  mit  gleichem  Ziel  hinzuträten.
  Die  Regierungen  Serbiens  und  Bulgariens  werden  die  Haltung
der  zweifelhaften  Revolutionäre  verurteilen,  und  unter  Mithilfe  der  Reformmächte
  hoffen  wir,  Mittel  zu  finden,  um  dem  Unwesen  entgegenzutreten.

9.  Oktober.  (Zizza.)  Der  König  wird  feierlich  vom  Metropoliten
  gesalbt.

2.  Dezember.  Das  Kabinett  Gruitsch  demissioniert  und
wird  durch  ein  Ministerium  Pasitsch  ersetzt  (10.  Dezember).

 

XVIII.
Eriechenland.

1.  Februar.  In  der  Kammer  legt  Ministerpräsident  Theotokis
  sein  Regierungsprogramm  vor.

Die  Grundlage  des  Programms  ist  eine  Militärreorganisation  gemäß
  den  Vorschlägen,  welche  der  Kronprinz  als  Oberbefehlshaber  des
Heeres  ausgearbeitet  hat.  Die  Aufwendungen  für  die  Reorganisation
        <pb n="321" />
        Griechenland.  (April  Mitte—Dezember  24.)  313

sollen  gedeckt  werden  durch  Ersparnisse  in  anderen  Dienstzweigen  und  neue
Steuern,  deren  Ertrag  auf  5  Millionen  Drachmen  veranschlagt  ist.  Eine
besondere  Kriegskasse  soll  geschaffen  werden,  die  mit  jährlich  3  Millionen
zu  dotieren  ist.  Im  Hinblick  auf  die  Erneuerung  der  Bewaffnung  und
Ausrüstung  des  Heeres  soll  auch  die  Dotation  der  besonderen  Marinekasse
um  eine  Million  erhöht  werden.  Außerdem  sollen  für  das  Kriegsbudget
noch  verschiedene  Kredite  verlangt  werden  zur  Abhaltung  großer  Manöver,
zum  Ankauf  von  Pferden  und  zur  Erneuerung  von  Dampftkesseln  und
Artilleriematerial  für  die  Flotte.  Die  Nation  müsse  verstehen,  führt  der
Ministerpräsident  aus,  daß  man  ohne  solche  Opfer  nicht  von  einer  starken
Armee  sprechen  könne.  Das  Ministerium  würde  von  seinem  Posten  zurücktreten,
  wenn  die  beantragten  Maßregeln  nicht  genehmigt  werden  sollten.
Auch  für  die  Verwaltung  sollen  verschiedene  Reorganisationsmaßregeln
getroffen  werden.  —  Der  Finanzminister  legt  unter  ausführlicher  Erläuterung
  der  beabsichtigten  Ersparnisse  das  Budget  für  das  Jahr  1904  vor,
das  mit  118  966000  Drachmen  Einnahmen  und  117  936  000  Drachmen
Ausgaben  abschließt.  —  Abg.  Delijannis:  Alle  Parteien  seien  sich  der  Verpflichtungen
  bewußt,  welche  die  politische  Lage  ihnen  auferlege,  aber  vor
neuen  Steuerauflagen  müßten  erst  alle  Möglichkeiten,  Ersparnisse  zu  machen,
benutzt  werden.

Mitte  April.  Die  Kammer  genehmigt  die  Errichtung  eines
nationalen  Kriegsschatzes.

15.  Juni.  (Kammer.)  Debatte  über  die  makedonische  Lage.

Der  Minister  des  Auswärtigen  erklärt  auf  eine  Anfrage,  es  sei  nur
eine  vorläufige  Tatsache,  daß  die  Reformen  auf  dem  Balkan  in  rein  griechischen
  Distrikten  nicht  zur  Durchführung  gebracht  würden.  Der  Minister
entwirft  ein  düsteres  Bild  von  den  Gewalttätigkeiten  der  bulgarischen
Banden,  deren  Treiben  den  Erfolg  der  Reformen  aufs  Spiel  setze,  gegenüber
  der  nichtbulgarischen  Bevölkerung,  namentlich  aber  dem  griechischen
Element  in  Makedonien.  Die  Regierung  werde  alles  tun,  um  die  griechischen
  Staatsangehörigen  zu  schützen.

24.  Dezember.  Das  Ministerium  bleibt  bei  einer  Abstimmung
  in  der  Minderheit;  infolgedessen  tritt  Theotokis  zurück  und
es  wird  ein  Kabinett  Delyannis  gebildet.
        <pb n="322" />
        XIX.
Nord-Amerika.

4.  Januar.  Präsident  Roosevelt  richtet  an  den  Kongreß  eine

Botschaft  über  die  Panamaangelegenheit.

Es  wird  darin  versichert,  daß  die  Vereinigten  Staaten  an  der  Erregung
  und  Ermutigung  der  Revolution  in  Panama  keinen  Anteil  gehabt
hätten.  Die  beleidigenden  Unterstellungen  von  einer  Mitschuld  der  Vereinigten
  Staaten  seien  ohne  Begründung.  Das  spätere  Vorgehen  der  Vereinigten
  Staaten  —  ihr  Eingreifen  zu  Gunsten  der  neuen  Republik  und
die  Sendung  von  Schiffen  und  Truppen  nach  dem  Isthmus  —  wird  mit
verschiedenen  Gründen  gerechtfertigt.  Der  Präsident  legt  dem  Kongreß  die
schleunige  Ratifizierung  des  Vertrages  mit  Panama  nahe  und  erklärt,  die
einzige  Frage  für  die  Union  sei  jetzt  die  Erbauung  des  Kanals.  Aus  dem
in  der  Botschaft  mitgeteilten  diplomatischen  Schriftwechsel  ergibt  sich,  daß
der  kolumbische  Abgesandte  in  Washington,  Reyes,  an  das  Staatsdepartement
  die  Frage  stellte,  welche  Haltung  die  Vereinigten  Staaten  annehmen
würden,  falls  Kolumbien  in  Panama  einfallen  würde.  Unter  dem  11.  Dezember
  erfolgte  darauf  die  Antwort,  daß  die  Vereinigten  Staaten  einem
Einfall  mit  großer  Sorge  entgegensehen  würden,  da  dieser  wiederum  zu
Blutvergießen  und  Unruhen  führen  würde.  Nach  Ansicht  des  Präsidenten
ist  die  Zeit  gekommen,  im  kommerziellen  Interesse  und  im  Interesse  von
Zivilisation  und  Kapital  den  blutigen  und  zerstörenden  Bürgerkrieg  in
Panama  zu  schließen.

Anfang  Januar.  (Chicago.)  Infolge  des  Theaterbrandes
(1903  S.  377)  werden  400  öffentliche  Lokale  wegen  Feuergefährlichkeit
  geschlossen.

Anfang  Januar.  Verhandlungen  mit  Kolumbia.

Ein  Schreiben  des  Präsidenten  von  Kolumbien  beschuldigt  die  Vereinigten
  Staaten,  den  Vertrag  vom  Jahre  1846  verletzt  zu  haben.  Staatssekretär
  Hay  erwidert,  daß  die  Vereinigten  Staaten  wünschen,  sich  mit
Kolumbien  nach  Recht  und  Billigkeit  auseinanderzusetzen,  aber  entschieden
ablehnen,  die  Panamafrage  von  neuem  aufzurollen  (7.  Januar).

13.  Januar.  (Washington.)  Der  Präsident  Roosevelt  vollzieht
  den  Handelsvertrag  mit  China,  der  die  mandschurischen  Häfen
und  Mukden  dem  fremden  Handel  öffnet.
        <pb n="323" />
        Herd·Amerika.  (Januar  256.  —  April  19.)  315

25.  Januar.  (Pittsburg.)  Durch  eine  Explosion  in  einer
Grube  der  Harwick-Coal-Company  kommen  184  Menschen  um.

5.  Februar.  (Washington.)  Die  nationalrepublikanische
Redakteurvereinigung  proklamiert  einstimmig  Roosevelt  als  Kandidaten
  für  die  nächste  Präsidentenwahl.

7.  Februar.  Die  Stadt  Baltimore  brennt  zum  größten
Teil  nieder.  Viele  Menschen  kommen  um.  Der  Schaden  wird
auf  50  Millionen  Dollars  geschätzt.

Februar.  Versuch,  China  zu  neutralisieren.

Staatssekretär  Hay  richtet  folgende  Note  an  die  Vertreter  der
Mächte:  Sie  wollen  dem  Minister  des  Auswärtigen  den  lebhaften  Wunsch
der  Vereinigten  Staaten  zum  Ausdruck  bringen,  daß  während  der  militärischen
  Operationen  zwischen  Rußland  und  Japan  die  Neutralität  Chinas
und  alle  Mittel,  seine  administrative  Einheit  durchzuführen,  von  den  beiden
kriegführenden  Parteien  respektiert  werden  und  der  Schauplatz  der  Feindseligkeiten
  nach  Möglichkeit  lokalisiert  und  beschränkt  wird,  damit  jede
Aufreizung  zu  einer  chinesischen  Erhebung  vermieden  und  dem  Welthandel
und  Weltverkehr  möglichst  wenig  Schaden  zugefügt  werde.

Nach  Zeitungsberichten  hat  Deutschland  die  Vereinigten  Staaten,
als  die  in  Europa  und  Ostasien  am  wenigsten  interessierte  Macht,  ersucht,
einen  solchen  Schritt  zu  tun  und  seine  Unterstützung  versprochen.

23.  Februar.  Der  Senat  genehmigt  den  Kanalvertrag  mit
Panama  mit  66  gegen  14  Stimmen  (vgl.  1903).  —  Am  26.  wird
er  in  Kraft  gesetzt.

Anfang  März.  (Ohio.)  In  Springfield  finden  große  Ausschreitungen
  gegen  Neger  statt,  so  daß  die  Miliz  einschreiten  muß.

10.  März.  (Washington.)  Ein  Erlaß  des  Präsidenten
Roosevelt  schärft  den  Zivil-  und  Militärbeamten  ein,  jede  Provokation
  der  kriegführenden  Parteien  durch  Handlungen  oder  Reden
zu  vermeiden.

Anfang  April.  (Volkszahl.)

Nach  der  amtlichen  Volkszählung  betrug  im  Jahre  1903  die  Bevölkerung
  der  Vereinigten  Staaten  mit  Ausnahme  Alaskas  und  der

Inseln  79  900  000  Seelen,  was  eine  Zunahme  um  3  906  000  seit  1900
bedeutet.

13.  April.  (Pensacola.)  Durch  eine  Explosion  auf  dem
Kriegsschiff  „Missouri“  kommen  29  Mann  um.
April.  Pensionszahlung  an  Veteranen.

Der  Präsident  verordnet,  daß  allen  Veteranen  des  Bürgerkrieges,
die  das  62.  Lebensjahr  erreicht  haben,  eine  mit  den  Jahren  steigende
Pension  von  6  bis  12  Dollars  pro  Monat  gewährt  wird.  Diese  Verordnung,
  die  3000000  Personen  pensionsberechtigt  macht,  wird  von  den  Demokraten
  als  autokratisch  und  als  Stimmenfang  für  die  Wahlen  bezeichnet.

19.  April.  Vermehrung  der  Staaten.
Das  Repräsentantenhaus  nimmt  eine  Vorlage  an,  wonach  die
        <pb n="324" />
        316  Nerd-Anerika.  (April  Ende  —  Juni  8.)

Territorien  Arizona,  Neu-Mexiko,  Oklahama,  sowie  das  Indianerterritorium
  zu  je  einem  Staate  erklärt  werden.  —  Damit  steigt  die  Zahl  der
Unionsstaaten  auf  49.  Die  vier  neuen  Staaten  sind  die  sogenannten  organisierten
  Territorien.  Es  bleiben  an  Territorien  nunmehr  bloß  die
beiden  nichtorganisierten  Alaska  und  Hawaii  übrig;  dazu  kommt  der  unter
der  direkten  Verwaltung  des  Konvents  stehende  Bundesdistrikt  Columbia.

Ende  April.  Einwanderungsgesetz.

Beide  Häuser  des  Kongresses  genehmigen  einige  Aenderungen  am
Einwanderungsgesetz.  Danach  werden  Einwanderer,  die  mit  Schißen  von
Schiffahrtslinien  eintreffen,  die  für  Auswanderungszwecke  staatlich  subventioniert
  sind,  eintreffen,  eine  Zuschlagsgebühr  von  30  Dollars  pro  Kopf  zu
entrichten  haben.  Die  Maßnahme  richtet  sich  zunächst  gegen  die  Cunardlinie,
  die  mit  der  ungarischen  Regierung  einen  Vertrag  über  die  Verschiffung
  der  ungarischen  Auswanderer  geschlossen  hat.

W.  April.  (Senat.)  Debatte  über  Weltpolitik  und  Militärausgaben.



Senator  Gorman  schätzt  die  bewilligten  Kredite  und  die  während
der  laufenden  Session  eingegangenen  Verpflichtungen  auf  800  Millionen
Dollars,  abgesehen  von  den  auf  den  Panamakanal  entfallenden  Summen,
und  schreibt  die  schnelle  Vermehrung  der  Ausgaben  dem  Ehrgeize  des  Präsidenten
  Roosevelt  zu,  der  aus  den  Vereinigten  Staaten  eine  Weltmacht
schaffen  wolle.  Gorman  erklärte,  es  werde  unmöglich  sein,  in  dieser  Richtung
  fortzufahren,  ohne  die  Steuern  zu  vermehren.  Culberson  meint,
daß  die  Ausgaben  für  das  Heer  der  Vereinigten  Staaten  im  abgelaufenen

ahre  um  32  Millionen  Dollars  höher  waren  als  die  Englands,  ausschließlich
  der  Ausgaben  für  den  südafrikanischen  Krieg,  und  die  Deutschlands
um  131  und  Frankreichs  um  139  Millionen.  Die  Heeresausgaben  der
Vereinigten  Staaten  einschließlich  der  Pensionen  würden  im  Jahre  1905
die  Höhe  von  387  Millionen  erreichen.

30.  April.  (St.  Louis.)  Eröffnung  der  Weltausstellung
durch  Präsident  Roosevelt.

5.  Mai.  Sozialdemokratie  und  Präfidentenwahl.

Der  Parteitag  der  amerikanischen  Sozialdemokratie  in  Chicago  beschließt,
  für  die  im  November  d.  J.  stattfindende  Präsidentenwahl  den
Führer  der  Eisenbahner  Eugen  Debs  als  Kandidaten  für  den  Präsidentenposten
  aufzustellen.  Gleichzeitig  wird  ein  neues  Parteiprogramm,  das  besonders
  die  Internationalität  der  Arbeiterbewegung  betont,  aufgestellt  und
eine  Resolution  zu  Gunsten  der  Neger  angenommen,  in  welcher  gegen  die
sich  häufenden  Lynchverbrechen  an  Angehörigen  der  schwarzen  gase  protestiert
  wird  und  die  Neger  eingeladen  werden,  „an  dem  großen  Kampfe
für  ökonomische  Befreiung  der  Arbeit  teilzunehmen“.

Anfang  Juni.  Im  Staate  Colorado  kommt  es  zu  Unruhen
  unter  den  Bergarbeitern.  Die  Miliz  muß  einschreiten.

8.  Juni.  (Kanada.)  Im  Unterhause  teilt  der  Finanzminister
über  die  Wirkung  des  Zuschlagszolles  auf  deutsche  Waren  mit:

Die  Einfuhr  aus  Deutschland  habe  in  den  zehn  Monaten  des
Steuerjahres  um  38  Prozent  gegenüber  dem  Vorjahre  abgenommen.  Im
vergangenen  Jahre  habe  Deutschland  174  Millionen  Pfund  Zucker  nach
        <pb n="325" />
        Nord-Anerik.  (Juni  15.—September  25.)  317

Kanada  gesandt;  seit  Erhebung  des  Zuschlagszolles  sei  dieser  Handel  fast
ganz  nach  den  englischen  Antillen  abgelenkt  worden.
15.  Juni.  (New-Bork.)  Durch  den  Brand  eines  Vergnügungsdampfers

  kommen  gegen  1000  Menschen,  meist  Kinder,  um.

15.  Juni.  (Kanada.)  Der  Earl  of  Dundonald,  Komman-=deur
  der  Miliz,  wird  entlassen,  weil  er  in  einer  öffentlichen  Rede
die  Regierung  beschuldigte,  daß  militärische  Beförderungen  zu  politischen
  Zwecken  vorgenommen  würden.

23.  Juni.  (Chicago.)  Der  republikanische  Nationalkonvent
stellt  einstimmig  Roosevelt  als  Präsidentschaftskandidaten  auf.
Roosevelt  nimmt  die  Kandidatur  an.

10.  Juli.  (St.  Louis.)  Die  demokratische  Parteikonvention
erklärt  Richter  Parker,  einen  Anhänger  der  Goldwährung,  zum
Präfidentschaftskandidaten.  Die  Währungsfrage  wird  aus  dem
Programm  ausgeschieden.

Juli.  (Chicago.)  Großer  Schlächterausstand.

7.  August.  (Colorado.)  Durch  den  Einsturz  einer  Eisenbahnbrücke
  bei  Eden  kommen  125  Menschen  um.

August.  (New-DYork.)  Großer  Streik  der  Bauarbeiter.

12.  September.  (San  Francisco.)  Ein  russischer  Hilfskreuzer
  „Lewa“  landet  in  San  Francisco;  er  wird  nach  einigen
Tagen  desarmiert.

September.  Es  wird  bekannt  gemacht,  daß  die  Vereinigten
Staaten  in  Abesfinien  die  Meistbegünstigung  in  Handel  und  Verkehr
  erhalten  haben.

25.  September.  Programm  des  demokratischen  Präfsidentschaftskandidaten
  Parker.

Er  erklärt  sich  für  einen  unbedingten  Anhänger  der  Goldwährung.
Eine  Tarifreform  sei  niemals  notwendiger  gewesen  als  heute.  Der  Dingley-Tarif
  belaste  das  Volk,  indem  er  es  zwinge,  Hungerpreise  für  die  Lebensmittel
  zu  zahlen.  Ein  neues  Trustgesetz  sei  notwendig,  da  sich  das  bestehende
  als  unzureichend  erwiesen  habe.  Die  Schiffahrt  könne  nicht  durch
das  Subventionssystem  gestützt  werden.  Die  Beziehungen  zum  Auslande
seien  noch  wesentlich  durch  die  Erwerbung  der  Philippinen,  welche  die
Union  verwundbar  machten,  geändert  worden.  Das  Eindringen  der  Amerikaner
  in  die  fremden  Märkte  habe  eine  Abneigung  großer  Industriestaaten
  hervorgerufen.  Die  Amerikaner  müßten  freundschaftliche  Beziehungen
zu  allen  Nationen  unterhalten;  alle  Bündnisse,  die  nur  zu  Verstimmungen
führen  könnten,  müßten  vermieden  werden.  Man  muüsse  sich  der  Einmischung
  in  fremde  Angelegenheiten  enthalten.  Auf  dem  amerikanischen
Kontinent  dürften  sie  nicht  den  öffentlichen  Polizisten  spielen  und  unter
keinen  Umständen  für  fremde  Staatsschulden  eintreten.  Die  Unabhängigkeit
  und  Souveränität  jedes  einzelnen  amerikanischen  Staates  müssen  geachtet
  werden.  Die  Union  dürfe  nur  einschreiten,  wenn  es  gelte,  die  ein-
        <pb n="326" />
        318  Herd  ·  Amerika.  (September  25.  —Oktober  31.)

zelnen  Staaten  in  der  eigenen  politischen  und  nationalen  Entwicklung  frei
von  dem  Druck  fremden  Einflusses  zu  halten.  Die  Filipinos  müßten  durch
das  Versprechen  einer  Unabhängigkeit,  ähnlich  jener  von  Kuba,  zur  Entwicklung
  angespornt  werden.

25.  September.  (Tennessee.)  Durch  einen  Eisenbahnzusammenstoß
  werden  gegen  100  Menschen  getötet.

6.  Oktober.  (St.  Louis.)  An  einem  „deutschen  Tage“  beteiligen
  sich  etwa  20  000  Deutsche  aus  allen  Teilen  der  Union.
Mit  dem  Deutschen  Kaiser  werden  Telegramme  gewechselt.

Oktober.  (Neufundland.)  Der  Premierminister  erklärt
sich  scharf  gegen  eine  Konföderation  mit  Kanada,  wünscht  vielmehr
einen  Reziprozitätsvertrag  mit  den  Vereinigten  Staaten.

31.  Oktober.  (Washington.)  Staatssekretär  Hay  richtet  an
die  Mächte  ein  Rundschreiben  über  Berufung  einer  zweiten  Friedenskonferenz.



Es  wird  darin  hingewiesen  auf  die  alljährlichen  interparlamentarischen
  Konferenzen,  die  die  Haager  Konferenz  von  1899  vorbereitet  hätten.
Dieses  Jahr  wurde  die  Jahreskonferenz  der  Interparlamentarischen  Union
in  St.  Louis,  in  passendem  Zusammenhang  mit  der  Weltausstellung,  abgehalten.
  Mit  einem  einmütigen  Votum  der  Delegaten,  der  aktiven  und
früheren  Mitglieder  des  Amerikanischen  Kongresses  und  aller  Parlamente
in  Europa,  mit  nur  zwei  Ausnahmen,  wurden  Resolutionen  angenommen,
worin  die  verschiedenen  Regierungen  der  Welt  von  der  Konferenz  ersucht
wurden,  Delegaten  zu  einer  Internationalen  Konferenz  zu  schicken,  die  an
einem  von  denselben  zu  bestimmenden  Ort  und  zu  einer  von  ihnen  zu  bestimmenden
  Zeit  abzuhalten  sei,  um  folgende  Fragen  in  Erwägung  zu
ziehen:  1.  die  Abhaltung  künftiger  Konferenzen;  2.  die  Negoziierung  von
Schiedsgerichtsverträgen  zwischen  den  Nationen,  die  in  der  abzuhaltenden
Konferenz  vertreten  sein  würden;  3.  die  Ratsamkeit  der  Errichtung  eines
Internationalen  Kongresses,  der  periodisch  zur  Diskussion  internationaler
Fragen  zusammentreten  soll.  Die  Konferenz  ersuchte  den  Präsidenten  der
Vereinigten  Staaten,  alle  Nationen  der  Welt  um  die  Beschickung  einer
solchen  Konferenz  durch  Vertreter  zu  bieten.  Am  24.  September  wurde
diese  Resolution  dem  Präsidenten  der  Vereinigten  Staaten  von  einer  Deputation
  der  Interparlamentarischen  Union  überreicht.  Der  Präsident
nahm  den  ihm  gewordenen  ehrenvollen  Auftrag  an  und  kündigte  an,  er
werde  in  Bälde  die  anderen  Nationen,  die  auf  den  Konferenzen  im  Haag
vertreten  waren,  einladen,  zu  dem  Zweck  wieder  zusammenzutreten,  um
das  im  Haag  bereits  begonnene  Werk  durch  Erörterung  von  Fragen,  die
in  der  ersten  Konferenz  unerledigt  geblieben  waren,  mit  dem  ausdrücklichen
Uebereinkommen  der  Abhaltung  einer  zweiten  Konferenz,  seiner  Vollendung
entgegen  zuführen.  Während  die  Konferenz,  die  1899  im  Haag  abgehalten
wurde,  sich  mit  den  größeren  allgemeinen  Problemen,  denen  alle  Nationen
sich  gegenübergestellt  sehen,  beschäftigt  hat,  würde  die  Aufgabe  der  neuen
Konferenz  naturgemäß  in  der  ferneren  Kodifizierung  der  allgemeinen  Ideen
von  Recht  und  Gerechtigkeit  bestehen,  die  wir  unter  der  Bezeichnung  Völkerrecht
  zusammenfassen.  Es  wäre  aber  um  diese  Zeit  verfrüht,  mit  der  versuchsweisen
  Einladung  ein  kategorisches  Programm  der  Gegenstände  der
Diskussion  zu  verbinden.  Ein  allgemeines  Abkommen  über  die  von  der
        <pb n="327" />
        Ne#d-Anrika.  (November  1.—19.)  319

neuen  Konferenz  zu  erörternden  Fragen  kann  nur  durch  Vergleichung  der
verschiedenen  Ansichten  darüber  erreicht  werden.  Unter  den  wichtigeren
allgemeinen  Fragen,  welche  die  f  Konferenz  von  1899  einer  künftigen
Konferenz  vorbehielt,  befinden  sich  die  Rechte  und  Pflichten  von  Neutralen,
die  Unverletzlichkeit  von  Privateigentum  in  Seekriegen  und  das  Bombardement
  von  Häfen,  Städten  und  Dörfern  durch  Kriegsschiffe.  Der  Neutrale
ist  etwas  mehr  als  ein  Zuschauer.  Seine  Handlungen,  sowohl  der  Unterlassung
  als  der  Ausführung,  mögen  —  indirekt  aber  fühlbar  —  einen  Einfluß
  haben  auf  einen  Krieg,  während  anderseits  der  Neutrale  unter  den
Maßregeln  der  Kriegführenden  zu  leiden  haben  mag.  Es  sind  wiederholt
Anstrengungen  gemacht  worden,  Verhaltungsmaßregeln  festzustellen,  die  auf
die  mehr  materielle  Seite  der  Sache  Bezug  haben,  wie  im  Pariser  Protokoll.
  Kürzlich,  am  28.  April  d.  J.,  nahm  der  Kongreß  der  Vereinigten
Staaten  eine  Resolution  an,  wodurch  der  Präsident  ersucht  wird,  ein  Einvernehmen
  zwischen  den  größeren  seefahrenden  Nationen  zur  Sicherstellung
alles  Privateigentums  zur  See,  das  nicht  Konterbande  ist,  vor  Kaperung
oder  Vernichtung  durch  Kriegführende  herbeizuführen.  Andere  Fragen,
welche  die  Rechte  der  Neutralen  berühren,  sind:  Unterscheidung  zwischen
absoluter  und  bedingungsweiser  Kriegskonterbande  und  die  Unverletzlichkeit
der  offiziellen  und  privaten  Korrespondenz  von  Neutralen.  Was  die
Pflichten  der  Neutralen  gegenüber  den  Kriegführenden  anbetrifft,  so  ist  das
Feld  nicht  weniger  grof.  Namentlich  verdient  hier  Beachtung,  da  sich
kürzlich  mehrere  solcher  Fälle  ereignet  haben,  die  Behandlung  von  Schiffen
der  Kriegführenden,  die  in  neutralen  Häfen  Zuflucht  suchen.  Auch  mag
das  wünschenswert  sein,  ein  Verfahren  vorzusehen,  auf  welche  Weise  Staaten,
die  nicht  zu  den  Signatarmächten  der  Haager  Konferenz  zählen,  beipflichtende
  Partei  werden  können.

1.  November.  (Washington.)  Die  Vereinigten  Staaten  und
Frankreich  schließen  einen  Schiedsgerichtsvertrag.

Anfang  November.  (Kanada.)  Bei  den  Parlamentswahlen
gewinnt  die  Regierungspartei  eine  große  Mehrheit.

8.  November.  Präsident  Roosevelt  wird  wiedergewählt.

Roosevelt  erhält  325  Wahlstimmen,  Parker  151,  die  ausschließlich  auf
den  Süden  entfallen.  Die  Urwahlmehrheit  beträgt  ungefähr  2  Millionen.
Die  Sozialdemokraten  bringen  für  ihren  Kandidaten  nur  eine  geringe
Stimmenzahl  auf.

10.  November.  (Washington.)  Die  Marineverwaltung  beantragt
  den  Bau  von  drei  Schlachtschiffen,  fünf  Kreuzern,  sechs
Torpedobootszerstörern,  sechs  Torpedobooten  und  zwei  Kohlenschiffen.
Die  Kosten  sind  auf  41  300  000  Dollars  veranschlagt.

19.  November.  (Washington.)  Das  vom  Deutschen  Kaiser
geschenkte  Denkmal  Friedrichs  des  Großen  wird  enthüllt.

Präsident  Roosevelt  bringt  einen  Trinkspruch  auf  Deutschland  aus.
Der  Deutsche  Kaiser  telegraphiert:  Tief  bewegt  durch  den  Trinkspruch,  den
Sie  bei  Ihrem  Festmahl  auszubringen  die  Güte  hatten,  und  durch  die  ergreifende
  und  glänzende  große  Rede  zu  Ehre  meines  großen  Vorfahren,
bitte  ich  Sie,  den  Ausdruck  meines  tiefsten  und  herzlichsten  Dankes  entgegenzunehmen.

  Die  Freundschaft  zwischen  Deutschland  und  den  Vereinigten
  Staaten,  deren  Eckstein  Friedrich  legte,  ruht  auf  fester  granitener
        <pb n="328" />
        320  Herd-Amerika.  (November  21.  —  Dezember  6.)

Grundlage,  und  indem  ich  in  seine  Fußstapfen  trete,  ist  es  für  mich,  seinen
Nachfolger,  eine  angenehme  Pflicht,  an  der  Kräftigung  der  Bande  zwischen
unseren  beiden  Völkern  fortzuarbeiten.  Der  Schiedsvertrag,  den  wir  beide
zu  zeichnen  im  Begriffe  stehen,  wird  ein  neues  und  starkes  Glied  sein,  um
Amerika  und  Deutschland  in  den  friedlichen  Beziehungen  zum  Besten  der
Zivilisation  zu  verknüpfen,  und  er  möge  die  Gefühle  gegenseitiger  Achtung
und  Kameradschaftlichkeit  zweier  großer  und  junger  Völker  fördern  helfen
und  dauernd  ihrer  friedlichen  Weiterentwicklung  zugute  kommen.  Von
ganzem  Herzen  wünsche  ich  Amerika  und  seinen  Bürgern,  die  mir  aufrichtige
  Bewunderung  einflößen,  Fortschritt  und  Gedeihen.  Wilhem  I.  R.
Präsident  Roosevelt  antwortet:  Mit  dankbarer  Anerkennung  las  ich  die
freundliche  Botschaft  Eurer  Majestät,  und  im  vollsten  Maße  weiß  ich  Ihre
Gesinnung  der  Achtung  vor  dem  amerikanischen  Volke  sowie  Ihre  edelmütigen,
  für  dessen  Wohlfahrt  ausgesprochenen  Wünsche  zu  schätzen.  Es
freut  mich,  daß  sich  die  Gelegenheit  mir  wiederum  bietet,  Eurer  Majestät
meine  Hochachtung  auszudrücken  und  meinen  herzlichen  Wunsch  daran  zu
knüpfen,  mit  der  Zustimmung  aller  meiner  Landsleute,  zum  Glück  und
Wohl  der  deutschen  Nation.  Theodore  Roosevelt.

21/23.  November.  (Washington.)  Abschluß  eines  Schiedsgerichtsvertrages
  zwischen  den  Vereinigten  Staaten  und  der  Schweiz
(21.),  Deutschland  (22.),  Portugal  (23.).

Anfang  Dezember.  Mehrere  New-Yorker  Blätter  behaupten,
die  Vereinigten  Staaten  beabsichtigten,  auf  St.  Domingo  Kohlenstationen
  zu  errichten  und  die  Insel  unter  amerikanisches  Protektorat
  zu  stellen.

6.  Dezember.  (Washington.)  Zusammentritt  des  Kongresses.

Botschaft  des  Präsidenten.  Schatzbericht.

Die  Botschaft  erkennt  die  Notwendigkeit  der  Trusts  an.  Die  Ergänzung
  der  auf  die  großen  Korporationen  bezüglichen  unzulänglichen  Gesetze
  sollte  mit  der  festen  Absicht  erfolgen,  nach  und  nach  die  Uebelstände
zu  beseitigen,  die  sich  für  den  zwischenstaatlichen  Handel  ergeben  haben.  Es
sei  zu  erwägen,  ob  das  Versicherungswesen  gesetzlich  dem  Bureau  für  Korporationen
  unterstellt  werden  kann,  und  sie  regt  eine  vermehrte  Regierungsaufsicht
  über  das  Eisenbahnwesen  an.  Die  Regierung  beklagt  die  Uebervölkerung
  der  Großstädte  und  die  Entvölkerung  des  flachen  Landes  und
wünscht  scharfe  Kinderarbeits=  und  Fabrikinspektionsgesetze  und  das  Verbot
der  Frauenarbeit  in  Fabriken.  —  Ueber  die  Einwanderung  heißt  es:  Aus
welchem  Lande  die  Einwanderer  kämen,  sei  gleichgültig;  wenn  sie  körperlich
  und  geistig  gesund,  vor  allen  Dingen  aber  guten  Charakters  seien,  dann
wolle  man  sie  mit  herzlicher  Gastfreundschaft  bewillkommnen.  Die  gute
Lebenshaltung  der  amerikanischen  Lohnarbeiter  aufrecht  zu  erhalten  sei
wesentlich,  und  deshalb  sollen  nicht  Massen  von  Leuten  zugelassen  werden,
deren  Lebenshaltung,  Gewohnheiten  und  Gebräuche  derart  seien,  daß  dadurch
  die  amerikanischen  Lohnarbeiter  auf  eine  niedrigere  Stufe  herabgedrückt
  werden  könnten.  —  Was  die  auswärtige  Politik  betreffe,  so  sei
eine  Abrüstung  unmöglich.  Gegenüber  den  anderen  Ländern  der  westlichen
Hemisphäre  seien  die  Vereinigten  Staaten  nicht  von  Ländergier  erfüllt.
Anhaltendes  Unrechttun  und  Ohnmacht  würden  aber  auf  Grund  der
Monroedoktrin  die  Vereinigten  Staaten  zwingen,  wenn  auch  widerstrebend,
eine  internationale  Polizeigewalt  auszuüben.  Die  Interessen  der  Ver-
        <pb n="329" />
        Rerd·Imerika.  (Dezember  14.  Mitte.)  321

einigten  Staaten  und  die  ihrer  südlichen  Nachbarn  seien  in  Wirklichkeit
identisch.  Die  Rechte  amerikanischer  Bürger  im  Auslande  müßten  ohne
Rücksicht  auf  den  Glauben  und  die  Rasse  mit  Festigkeit  gewahrt  werden.
Es  habe  sich  als  sehr  schwierig  erwiesen,  von  Rußland  für  die  amerikanischen
  Bürger  jüdischen  Glaubens  die  Bewilligung  der  Rechte  zu  erreichen,
Pässe  zu  erhalten  und  in  Rußland  zu  reisen.  Wenn  ein  amerikanischer
Bürger,  Jude  oder  Christ,  sich  in  Rußland  schlecht  führe,  könne  er  ausgewiesen
  werden,  führe  er  sich  aber  so,  wie  es  sich  gehöre,  so  sei  es  ein
Unrecht,  ihm  nur  auf  Grund  seiner  Rasse  oder  seiner  Religion  den  Paß
zu  verweigern,  und  die  Vereinigten  Staaten  seien  berechtigt,  gegen  solches
Unrecht  Einspruch  zu  erhebeu.  Die  starke  Waffe  der  Regierung,  durch
welche  die  Regierung  ihren  Rechten  in  internationalen  Angelegenheiten
Achtung  verschaffe,  sei  die  Flotte.  In  deren  weiteren  Ausbau  dürfe  kein
Stillstand  eintreten.  Der  Krieg  im  fernen  Osten  habe  gezeigt,  daß  das
Hauptgewicht  für  jede  Flotte,  die  dieses  Namens  würdig  sei,  auf  die  großen
Schlachtschiffe  zu  legen  sei.

Nach  dem  Schatzbericht  beliefen  sich  die  Gesamteinnahmen  des  am
30.  Juni  zu  Ende  gegangenen  Rechnungsjahres  auf  684  214  373  Dollars
und  die  Gesamtausgaben  auf  725  984  945  Dollars,  darunter  50  Millionen
für  die  Panamakanal-Rechte,  so  daß  sich  ein  Fehlbetrag  von  41770  571
Dollars  ergab.  Gegen  das  Vorjahr  haben  die  Einnahmen  um  10  406  743
Dollars  abgenommen,  die  Ausgaben  um  85  661  495  Dollars  zugenommen.
Für  das  laufende  Rechnungsjahr  werden  die  Einnahmen  auf  700  472060
Dollars  und  die  Ausgaben  auf  718  472  0660  Dollars  geschätzt,  so  daß  ein
Fehlbetrag  von  rund  18  Millionen  Dollars  erwartet  wird.  Für  das  Rechnungsjahr
  1906  wird  hingegen  ein  Ueberschuß  von  22  320  147  Dollars
veranschlagt.

Dezember.  Der  Versuch  des  Präfidenten  Roosevelt,  im  Frühjahr
  eine  Sondertagung  des  Kongresses  zur  Tarifrevision  einzuberufen,
  stößt  auf  Widerspruch  im  Kongreß.  Die  Tarifrevision
wird  deshalb  vertagt.

14.  Dezember.  (Washington.)  Abschluß  eines  Schiedsgerichtsvertrags
  zwischen  den  Vereinigten  Staaten  und  Italien.

Mitte  Dezember.  (Kanada.)  Es  wird  bekannt,  daß  die
englische  Regierung  die  Kriegshäfen  von  Halifax  und  Esquimouth
aufgeben  will.  Nach  Zeitungsnachrichten  beabsichtigt  Kanada  die
Häfen  zu  übernehmen  und  eine  Flotte  zu  bauen.

Europäischer  Geschichtskalender.  XIV.  21
        <pb n="330" />
        322  Mittel-  und  Jüd-  —merik##  (Januar  Anfang—Juni  15.)

XX.
Nittel-  und  Süd-Amerika.

Anfang  Januar.  (San  Domingo.)  Die  Insurgenten  belagern
  die  Hauptstadt.

Ende  Januar.  (Uruguay.)  Die  Regierungstruppen  werden
  bei  Montevideo  geschlagen.

8.  Februar.  (Kuba.)  Der  neue  Zolltarif  tritt  in  Kraft.  —
Auf  Nahrungsmitteln  liegt  ein  Zuschlag  von  30  Prozent,  auf
Leinen-,  Seiden-,  Wollwaren  15,  auf  Baumwollwaren  20  Prozent.

14.  März.  (Argentinien.)  Bei  den  Wahlen  für  die  ausscheidende
  Hälfte  der  Kammern  fiegt  die  Nationalpartei  mit  großer
Mehrheit.  Die  Wahlen  verlaufen  ruhig.

April.  Brasilien  gesteht  den  Vereinigten  Staaten  eine
Zollbegünstigung  für  seine  Einfuhr  in  Brasilien  zu.

April.  Mai.  Kämpfe  zwischen  Brafilianern  und  Peruanern
im  Flußgebiet  des  Purus.

Anfang  Mai.  (Venezuela.)  Der  Kongreß  verleiht  dem
General  Castro  die  unbeschränkte  Diktatur  auf  ein  Jahr.

5.  Mai.  (Panama.)  Die  Kanalkommission  der  Vereinigten
Staaten  ergreift  formell  Besitz  von  dem  Gelände  des  projektierten
Kanals.

7.  Mai.  (Mexiko.)  Das  Amt  eines  Vizepräfidenten,  der
vom  Volke  zu  wählen  ist,  wird  geschaffen.

Mai.  (Uruguay.)  Siege  der  Regierungstruppen  über  die
Insurgenten.

Mai.  Abbruch  der  Beziehungen  zwischen  Kolumbien  und

den  Vereinigten  Staaten.

Die  columbische  Regierung  teilt  dem  Geschäftsträger  der  Vereinigten
Staaten  in  Bogota  mit,  sie  ziehe  es  vor,  mit  dem  neuen  Gesandten  der
Vereinigten  Staaten,  Russell,  nicht  in  Beziehung  zu  treten.  Der  Einwand
gegen  Russell  werde  nicht  aus  persönlichen  Gründen  erhoben.  Die  columbische
  Regierung  wolle  damit  nur  den  in  der  Republik  verbreiteten  Unwillen
  gegen  die  Vereinigten  Staaten  ausdrücken.  Jede  amerikanische  Gesandtschaft
  werde  jetzt  Einwänden  begegnen.

15.  Juni.  Schiedsspruch  zwischen  Brafilien  und  Britisch

Guyana.

Nach  dem  Schiedsspruch  des  Königs  von  Italien  wird  die  Grenze
durch  eine  Linie  gebildet,  welche  vom  Yakontipuberge  ausgehend,  in  östlicher
  Richtung  der  Wasserscheide  bis  zur  Quelle  des  Mahu  und  dann  dem
Laufe  dieses  Flusses  bis  zur  Einmündung  des  Takutu  folgt.  Sie  geht
dann  weiter  bis  zur  Quelle  des  Takutu  und  trifft  hier  auf  die  Grenzlinie,
        <pb n="331" />
        Mittel-  ud  Isd-IAnri(Juli  11.—November  Mitte.)  323

welche  durch  die  Erklärung,  die  dem  am  6.  November  1901  zwischen  den
streitenden  Parteien  in  London  abgeschlossenen  Schiedsvertrage  angefügt
wurde,  festgesetzt  ist.  Auf  Grund  dieses  neuen  Schiedsspruches  wird  die
ganze  streitige  Zone  östlich  der  Grenzlinie  England,  der  ganze  streitige  Teil
westlich  derselben  Brasilien  zugesprochen.  Die  Grenze  längs  der  Flüsse
Mahu  und  Takutu  wird  durch  den  Talweg  bezeichnet,  beide  Flüsse  sind
beiden  Grenzstaaten  für  die  Schiffahrt  geöffnet.  Falls  die  Flüsse  sich  in
mehrere  Arme  teilen,  wird  die  Grenze  an  dem  Talweg  des  östlichen  Armes
entlang  gehen.

11.  Juli.  (Mexiko.)  General  Porfirio  Diaz  wird  einstimmig
  zum  Präfidenten  wiedergewählt.  Vizepräsident  wird  der
Minister  des  Innern  Ramon  Corral.

Juli.  Panama  protestiert  in  Washington  gegen  die  von
der  amerikanischen  Kanalkommission  ausgearbeiteten  Entwürfe  für
die  Anlage  eines  neuen  Hafens  und  Zollbureaus  mit  der  Begründung,
  daß  durch  die  Ausführung  dieses  Entwurfs  der  Handel  von
Panama  abgelenkt  würde.

20.  August.  (Zentralamerika.)  Die  Präfidenten  von  San
Salvador,  Honduras  und  Nicaragua  schließen  ein  Abkommen  zum
Zwecke  der  Aufrechterhaltung  des  Friedens  in  Zentralamerika.

August.  An  der  Grenze  zwischen  Peru  und  Ecuador
finden  Zusammenstöße  zwischen  Truppen  beider  Länder  statt.

17.  Oktober.  Chile  und  Bolivia  schließen  einen  Vertrag,
der  die  aus  dem  Kriege  von  1879  herrührenden  Streitigkeiten  beenden
  soll.

W.  Oktober.  (Brasilien.)  Die  Kammer  genehmigt  den
Bau  einer  Flotte  von  28  Kriegsschiffen  für  200  Millionen  Francs
binnen  neun  Jahren  auf  fremden  Werften.

Mitte  November.  (Brasilien.)  Infolge  des  Impfzwangs,
der  von  der  Bevölkerung  abgelehnt  wird,  kommt  es  zu  blutigen
Tumulten,  namentlich  in  Rio  de  Janeiro.

217
        <pb n="332" />
        324  Instralien  und  Lädsee.  (Januar  7.—Dezember  14.)

XXI.
Australien  und  Südsee.

7.  Januar.  (Australien.)  An  Bord  des  englischen  Kreuzers
„Wallaroo“  werden  durch  eine  Kesselexplosion  (zwischen  Sidney
und  Habart  in  Tasmanien)  43  Personen  getötet.

3.  März.  (Sidney.)  Bei  der  Eröffnung  des  allgemeinen
Bundesparlaments  empfiehlt  der  Gouverneur  die  Einführung  des
Differentialzollsystems.

1.  April.  (Neu-Seeland.)  Das  englische  Südpolarschiff
„Discovery“,  das  im  Dezember  1901  von  Dunedin  auf  Neu-Seeland
  abgegangen  war,  trifft  mit  den  Entsatzschiffen,  die  zu  seiner
Aufsuchung  ausgeschickt  worden  waren,  in  Lyttleton  ein.

21.  April.  (Australien.)  Niederlage  und  Rücktritt  der

Bundesregierung.

Bei  der  Beratung  der  Vorlage  betreffend  die  schiedsgerichtliche  Beilegung
  der  Streitigkeiten  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  wird
ein  von  der  Regierung  bekämpfter,  von  den  der  Arbeiterpartei  angehörigen
Deputierten  gestellter  Antrag  angenommen,  der  die  Bestimmungen  der  Vorlage
  anf  die  Regierungsangestellten  ausgedehnt  wissen  will.  Infolge  dieser
Abstimmung  tritt  die  Bundesregierung  zurück.  Am  26.  bildet  Watson,
der  Führer  der  Arbeiterpartei,  ein  Kabinett,  das  außer  dem  Generalstaatsanwalt
  nur  aus  Mitgliedern  der  Arbeiterpartei  besteht.

Juli.  (Deutsch-Neuguinea.)  In  Friedrich-Wilhelmshafen
  wird  eine  Verschwörung,  sämtliche  Europäer  zu  ermorden,
entdeckt.  Die  Rädelsführer  werden  mit  dem  Tode  bestraft.

13.  August.  Auf  der  deutschen  Gazelleninsel  im  Bismarckarchipel
  werden  10  Missionare  getötet.  Die  Polizeitruppe  bestraft
sofort  die  Schuldigen  mit  dem  Tode.

September.  Auf  den  neuen  Hebriden  werden  mehrere
Europäer  ermordet.

Ende  September.  (Australien.)  Die  Arbeiterpartei  im
vereinigten  Parlament  agitiert  für  einen  Vorzugstarifvertrag  mit
England.

November.  Die  Regierung  Australiens  protestiert  gegen  die
hohen  Abgaben  der  auswärtigen  Handelsgesellschaften  auf  den
Marschallinseln.  Es  wird  darüber  mit  Deutschland  verhandelt.

14.  Dezember.  (Melbourne.)  Ein  Gesetz  erklärt  jede  Abmachung,
  durch  welche  die  Rechtsprechung  australischer  Gerichte
ausgeschaltet  wird,  für  ungesetzlich.  Diese  Bestimmung  richtet  sich
        <pb n="333" />
        Australien  und  Sũdsee.  (Dezember.)  —  Ifrika.  (Jan.  Anf.  —März  13.)  325

speziell  gegen  den  Norddeutschen  Lloyd,  der  alle  Klagen  gegen  ihn
bei  deutschen  Gerichten  anhängig  gemacht  haben  will.

Dezember.  Der  britische  Reichskommissär  für  den  westlichen
Stillen  Ozean  übernimmt  die  Kontrolle  über  die  gesetzliche  und
finanzielle  Verwaltung  der  Tonga-Inseln.

XXII.
Afrika.

Anfang  Januar.  (Britisch-Somali.)  General  Egerton
schlägt  den  Mullah  bei  Jidballiau.

Anfang  Januar.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Die  Hereros
erheben  sich;  sie  schließen  Okahandja  und  Windhuk  ein  und  zerstören
  die  Eisenbahnbrücke  bei  Osona.

27.  Januar.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Die  Bondelzwarts
geben  ihre  Waffen  ab,  liefern  die  Rädelsführer  aus  und  treten
Kronland  ab.

Anfang  Februar.  (Transvaal.)  Der  gesetzgebende  Rat
genehmigt  den  Gesetzentwurf  über  Einführung  von  asiatischen  Arbeitern.
  —  Botha,  Delarey  und  andere  Burenführer  protestieren
dagegen.

13.  Februar.  (Deutsch=  Südwestafrika.)  Der  Gouverneur
Leutwein  landet  in  Swakopmund.

Februar.  (Kapland.)  Bei  den  Parlamentswahlen  am
12.  Februar  erringen  die  Gegner  des  Afrikanderbonds  (die  Loyalisten)
  eine  Majorität  von  6  Stimmen.  (Vgl.  1903).  —  Es  wird
ein  neues  Kabinett  gebildet  mit  Dr.  Jameson  (val.  1895)  als
Premierminister  (25.  Februar).

aA.  Februar.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Der  Dampfer
„Adolf  Wörmann“  trifft  mit  500  Mann  in  Swakopmund  ein.

25.  Februar.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Die  Hereros
werden  zwischen  Omaruru  und  Waterberg,  bei  Othishinanapa,  geschlagen.


13.  März.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Bei  einem  Zusammenstoß
  mit  Hereros  bei  Owikokerero  fallen  7  Offiziere,  19  Mann.

März.  Die  Insel  Réunion  wird  durch  einen  Zyklon  verwüstet.
        <pb n="334" />
        326  Ifrik#e#.  (März  30.—September.)

30.  März.  (Transvaal.)  Ein  Burenkongreß  in  Krügersdorp
  spricht  sich  scharf  gegen  die  Einfuhr  von  Chinesen  aus.  Man
müsse  die  600  000  Eingeborenen  durch  richtige  Gesetzgebung  zur
Arbeit  veranlassen.

April.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Am  2.  schlägt  Major
v.  Glasenapp  die  Hereros  bei  Okaharui,  wobei  er  33  Tote  verliert;
am  9.  schlägt  Oberst  Leutwein  die  feindliche  Hauptabteilung  bei
Onganjira.  Er  verliert  4  Tote.  Am  13.  siegt  Hauptmann  v.  Bagenski
  bei  Okatumba,  9  Deutsche  fallen.

Mitte  April.  (Somali.)  Da  der  Mullah  auf  italienisches
Gebiet  flüchtet,  beschließt  die  englische  Regierung,  den  Krieg  gegen
ihn  einzustellen.

26.  April.  (Somaliland.)  Die  Stadt  Illig  wird  von
englischen  Truppen  beschossen  und  der  Sultan  gefangen  genommen.
Die  Stadt  wird  den  Italienern  übergeben.

April.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Die  Truppen  leiden
erheblich  unter  dem  Typhus.

Mai.  Juni.  Wirren  in  Marokko.

Mehrere  Europäer  und  Amerikaner  werden  von  einem  Räuber  Raisuli
fortgeschleppt.  Da  europäische  und  amerikanische  Schiffe  vor  Tanger  demonstrieren,
  muß  der  Sultan,  um  durch  Befreiung  der  beiden  entführten
Persönlichkeiten  die  Mächte  zu  befriedigen,  alle  Wünsche  des  Menschenräubers
  erfüllen,  Geld  zahlen,  Beamte  absetzen  und  Raisuli  einen  großen
Verwaltungsbezirk  unterstellen.

11.  Juni.  (Deutsch--Südwestafrika.)  Ankunft  des  General--leutnants
  v.  Trotha  in  Swakopmund.

14.  Juli.  (Britisch-Südafrika.)  Paul  Krüger,  1883  bis
1900  Präsident  der  ehemaligen  Südafrikanischen  Republik,  in  Clarens
  in  der  Schweiz,  fast  79  Jahre  alt,  .

1.  August.  (Deutsch-Togo.)  Es  tritt  ein  neuer  Zolltarif
in  Kraft,  der  den  Branntwein  hoch  besteuert.

11.  August.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Die  Hereros  werden
  geschlagen,  die  verschanzte  Station  Waterberg  wird  genommen.
Die  Hereros  entfliehen  nach  Nordosten.  Die  Deutschen  verlieren
5  Offiziere,  19  Mann  an  Toten,  5  Offiziere,  52  Mann  an  Verwundeten.


August.  (Italienisch=  Somali.)  Mehrere  Stämme  erheben
  sich  und  belagern  Merka.

August.  September.  In  Marokko  nimmt  der  Bürgerkrieg
zu;  der  Prätendent  Buhamara  wird  geschlagen.  Die  Christen  werden
  bedroht;  bei  Oran  wird  eine  franzöfische  Kolonne  angegriffen.
        <pb n="335" />
        Ifriks.  (September  6.—Dezember.)  327

6.  September.  (Sansibar.)  Ein  englischer  Kreuzer  übergibt
  den  russischen  Hilfskreuzern  „Petersburg“  und  „Smolensk"
die  Befehle,  die  Uberwachung  neutraler  Schiffe  einzustellen.  (Val.
S.  292.)

September.  (Britisch-Südafrika.)  Folgende  Bevölkerungszahlen
  werden  veröffentlicht:

Kap-Kolonie  549741  Weiße  und  1830  063  Farbige,  Transvaal
300  225  Weiße  und  1053  975  Farbige,  Natal  97  109  Weiße  und  1011645
Farbige,  Rhodesia  12  623  Weiße  und  593141  Farbige,  Oranjefluß-Kolonie
143  419  Weiße  und  241  626  Farbige,  Basutoland  895  Weiße  und  347953
Farbige,  Betschuanaland  1004  Weiße  und  119  772  Farbige.

18.  September.  (Deutsch-Kamerun.)  Bei  Babadju  werden
lokale  Unruhen  unterdrückt.

Ende  September.  (Marokko.)  Der  Kommandeur  der  französischen
  Truppen  in  Oran  besetzt  mehrere  streitige  Grenzpunkte.

Ende  September.  Anfang  Oktober.  (Portugiesisch-Ostafrika.)
  Eine  Expedition  gegen  die  Kuanhamos  wird  am  Kunene
überfallen,  verliert  254  Tote  und  50  Verwundete  und  geht  zurück.

Anfang  Oktober.  (Britisch=  Südafrika.)  Swaziland  wird
unter  dieselbe  Verwaltung  gestellt  wie  Transvaal.

3.  Oktober.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Hendrik  Witboi,
der  Führer  der  Hottentoten,  erklärt  den  Deutschen  den  Krieg,  weil
er  die  Entwaffnung  seines  Stammes  fürchtet.

15.  Oktober.  (Marokko.)  Der  Sultan  verbietet  den  Küstenhandel
  mit  Brotgetreide  vom  6.  November  ab,  weil  eine  Hungersnot
  zu  befürchten  sei.  —  Es  erheben  sich  Bewegungen  dagegen.

Oktober.  (Französisches  Kongogebiet.)  Es  kommen  Nachrichten
  über  ernste  Unruhen  in  Ubangi.

19.  November.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Der  Dampfer
„Gertrud  Wörmann“  strandet  bei  Swakopmund.  Die  Ladung  wird
gerettet.

28.  November.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Die  Hottentotten
werden  bei  Warmbad  geschlagen;  von  den  Deutschen  fallen  2  Offiziere
  und  8  Mann.

Dezember.  (Südafrika.)  Übertritt  von  Hereros  auf  britisches

  Gebiet.

Der  Oberhäuptling  der  Hereros  Samuel  Maherero  steete  nach
Betschuanaland  und  sucht  um  die  Erlaubnis  zum  5  auf  britischem
Territorium  nach.  Der  Magistrat  für  Ngamiland  erhält  Instruktionen,
daß  die  aus  deutschem  Gebiet  kommenden  Flüchtlinge  von  dem  Uebertritt
auf  englisches  Gebiet  tunlichst  abgehalten  und,  falls  sie  es  gleichwohl  tun,
unverzüglich  entwaffnet  und  verhindert  werden,  auf  deutsches  Gebiet  zurück-
        <pb n="336" />
        328  Ifrika.  (Dezember  1.—16.)  —  Isien.  (Januar  Anf.  5.)

ukehren  und  weiteren  Anteil  an  den  Feindseligkeiten  zu  nehmen.  Sie
sollen  in  genügender  Entfernung  von  der  Grenze  festgehalten,  und  es  sollen
legitimierte  deutsche  Beamte  bei  der  Feststellung  von  Vieh,  das,  wie  man
annimmt,  gestohlen  ist,  unterstützt  werden.

1.K2.  Dezember.  (Oranjeflußkolonie.)  Ein  Burenkongreß
in  Brandford  nimmt  eine  Resolution  gegen  die  englische  Verwaltung
  an.

Darin  heißt  es,  daß  die  Oranjeflußkolonie  nicht  mit  der  Art  und
Weise  zufrieden  sein  könne,  in  der  man  ihre  Schadenersatzforderungen  behandle.
  Diese  Art  und  Weise  habe  ein  Gefühl  bitterer  Unzufriedenheit
hervorgerufen.  Die  Zahlung  der  als  freie  Gabe  bestimmten  drei  Millionen
Pfund  Sterling  müsse  sofort  geschehen,  ebenso  die  Begleichung  aller  Schuldscheine,
  die  von  Offizieren  während  des  Krieges  ausgestellt  worden  seien.
Der  Kongreß  verlange  eine  volle  Erklärung  über  die  Verwaltung  der
Unterstützungsfonds,  und  drückt  schließlich  seine  Ansicht  dahin  aus,  daß,
wenn  die  Regierung  den  Wünschen  des  Volkes  nicht  nachgebe,  kein  Grund
zu  der  Annahme  vorhanden  sei,  daß  die  Bevölkerung  der  Oranjeflußkolonie
jemals  mit  der  englischen  Regierung  Hand  in  Hand  arbeiten  könne.  Dies
sei  der  sehnliche  Wunsch  der  Bevölkerung,  aber  die  wachsende  Unzufriedenheit
  mache  seine  Erfüllung  unmöglich.  Weiter  werde  gewünscht  die  Errichtung
  unabhängiger  Schulen  durch  die  Afrikander  und  die  Reorganisation
der  Polizei.

5.  Dezember.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Die  Hottentotten
werden  bei  Naris  geschlagen  und  verlieren  über  50  Tote  und  etwa
15  000  Stück  Vieh.  —  Am  15.  werden  die  Veldschoendrager  bei
Koes  geschlagen.

16.  Dezember.  (Transvaal.)  Die  Leiche  des  früheren  Präsidenten
  Krüger  wird  unter  großer  Teilnahme  in  Pretoria  beigesetzt.

Dezember.  (Marokko.)  Der  Sultan  beschließt,  die  europäischen
  Beamten  und  Offiziiere  zu  verabschieden.  Franzöfische

Blätter  fordern  Einschreiten  dagegen.

XXIII.
Asien.

Anfang  Januar.  (Korea.)  Da  in  Söul  Unruhen  auszubrechen
  drohen,  landen  englische,  amerikanische,  russische  und  japanische
  Kriegsschiffe  Mannschaften  zum  Schutz  der  Gesandtschaften.
In  Tschemulpo  bleiben  mehrere  Kreuzer  der  Mächte  stationiert.

5.  Januar.  (Japan.)  Die  Regierung  verbietet,  Nachrichten
über  Bewegungen  von  Truppen  und  Kriegsschiffen  zu  verbreiten.
        <pb n="337" />
        Isien.  (Januar  11.—  Februar  11.)  329

11.  Januar.  (China.)  Der  Keiser  ratifiziert  die  Handelsverträge
  mit  Amerika  und  Japan.  Nach  den  Vertragsbestimmungen
ist  China  verpflichtet,  Mukden,  Antung  und  Tatungkan  unmittelbar
  nach  der  Ratifikation  der  Verträge  dem  fremden  Handel  zu
eröffnen.

23.  Januar.  Tibet.)  Eine  tibetanische  Abordnung  fordert
die  englische  Expedition,  die  Phari  erreicht  hat,  auf,  umzukehren
und  droht  mit  bewaffnetem  Widerstand.  Der  englische  Führer,
Oberst  Younghusband,  lehnt  ab.

27.  Januar.  (Japan.)  Der  Kaiser  hält  mit  den  älteren
Staatsmännern  eine  Beratung  ab.

Anfang  Februar.  (China.)  Für  den  Fall,  daß  Feindseligkeiten
  zwischen  Rußland  und  Japan  ausbrechen  sollten,  bestimmt
  die  Eisenbahnverwaltung,  daß  das  Betriebsmaterial  der
außerhalb  der  Großen  Mauer  befindlichen  Strecke  in  den  Bereich
der  Großen  Mauer  gebracht  werde.

8.  Februar.  (Port  Arthur.)  In  der  Nacht  vom  8.  zum
9.  greifen  japanische  Torpedoboote  das  russische  Geschwader  auf
der  Außenreede  an  und  beschädigen  drei  Schiffe.  —  Am  9.  Februar
findet  eine  Kanonade  zwischen  der  japanischen  Flotte  und  den  Forts
von  Port  Arthur  statt.

9.  Februar.  (Tschemulpo.)  Ein  russischer  Kreuzer  wird
kampfunfähig  gemacht,  einer  von  den  Japanern  genommen.  —  Die
Japaner  übernehmen  tatsächlich  die  Verwaltung  Koreas.

10.  Februar.  (Japan.)  Verordnung  über  die  Wegnahme
russischer  Handelsschiffe.

Sie  sichert  freie  Fahrt  Schiffen  unter  russischer  Flagge,  die  bis  zum
16.  d.  M.  Japan  verlassen,  sowie  denen,  die  bis  zum  16.  d.  M.  aus  einem
nichtjapanischen  Hafen  in  direkter  Fahrt  nach  Japan  auslaufen,  Japan  nach
Löschung  ihrer  Ladung  verlassen  und  die  ihnen  angewiesene  Rückfahrtsroute
einhalten.  Voraussetzung  ist,  daß  die  Schiffe  nicht  verbotene  Einfuhrgüter
oder  Kriegskonterbande  führen.

11.  Februar.  Die  japanische  Regierung  gibt  folgende  Darstellung
  der  Verhandlungen  mit  Rußland:

Die  kaiserlich  japanische  Regierung,  welche  sich  der  Erkenntnis  der
Tatsache,  daß  die  Erhaltung  der  Unabhängigkeit  Koreas,  sowie  seiner  territorialen
  Unverletzlichkeit  die  Hauptbedingung  für  die  Ruhe  und  die  Sicherheit
  des  japanischen  Reiches  bilde,  nicht  verschließen  konnte,  und  die  Anerkennung
  des  Vorherrschens  der  japanischen  Interessen  auf  der  Halbinsel
für  notwendig  erachtete,  hielt  es  für  angezeigt,  daß  die  Angelegenheiten  der
Mandschurei  und  Koreas  einer  bestimmten  Definition  entgegengeführt
würden,  um  dadurch  eine  dauernde  Befestigung  des  Friedens  in  Ostasien
herbeizuführen.  Insbesondere  schien  dieses  angezeigt,  nachdem  Rußland  im
        <pb n="338" />
        330  Asien.  (Februar  11.)

Widerspruch  mit  seinem  Vertrag  mit  China  und  seiner  den  Mächten  gegebenen
  Versicherung  die  Okkupation  der  Mandschurei  fortsetzte  und  sogor
Maßregeln  ergriff,  welche  Korea  gegenüber  einen  bedrohlichen  Charakter
enthalten.  Zum  Zwecke  der  Erzielung  einer  freundschaftlichen  Auseinandersetzung
  mit  Rußland  und  zur  genauen  Präzisierung  der  respektiven  Interessen
  sowoh  in  Korea  wie  in  der  Mandschurei  hatte  es  die  japanische  Regierung
  für  angezeigt  gehalten,  Verhandlungen  mit  der  russischen  Regierung
einzuleiten,  welche  dch  ihrerseits  ein  Entgegenkommen  dort  fanden.  Am
12.  August  vorigen  Jahres  legte  die  japanische  Regierung  durch  ihren  Vertreter
  in  St.  Petersburg  der  russischen  Regierung  einen  Vertragsentwurf
vor,  der  folgende  Punkte  umfaßte:  1.  Gegenseitige  Anerkennung  der  Unabhängigkeit
  und  territoriale  Unverletzlichkeit  Chinas  und  Koreas,  sowie
2.  kommerzielle  und  industrielle  Gleichberechtigung  aller  Nationen  dortselbst;
  3.  die  gegenseitige  Anerkennung,  einerseits  der  vorherrschenden  Interessen
  Japans  in  Korea,  andererseits  der  Rechte  Rußlands  bezüglich  der
Eisenbahnen  in  der  Mandschurei,  sowie  die  Anerkennung  beiderseitiger
Rechtsmaßnahmen  zum  Schutze  obiger  Interessen  zu  ergreifen,  ohne  die
vorerwähnte  Unabhängigkeit  und  Unverletzlichkeit  zu  verletzen;  4.  das
alleinige  Recht  Japans,  Korea  zu  seinen  inneren  Reformen  Ratschläge  und
Unterstützung  zu  gewähren;  5.  zu  versprechen,  daß  Rußland  die  Ausdehnung
  der  Korea-Bahnen  nach  der  Südmandschurei  und  deren  Anschluß
a  dbie  ostchinesische  Bahn  und  die  Niutschwang-Schanhaikwanbahn  nicht
indere.

Der  japanischen  Absicht,  die  Verhandlungen  behufs  Beschleunigung
in  St.  Petersburg  zu  führen,  widersprach  Rußland  entschieden  und  schob
eine  Auslandsreise  des  Kaisers  und  andere  Gründe  vor,  um  die  Verhandlungen
  nach  Tokio  zu  verlegen.  Erst  am  3.  Oktober  machte  Rußland  folgenden
  Gegenvorschlag.  Rußland  lehnte  es  ab,  sich  bezüglich  der  Souveränität
  und  der  territorialen  Integrität  Chinas  zu  engagieren.  Es  lehnte
auch  die  Anerkennung  der  Gleichberechtigung  des  Handels  aller  Nationen
in  der  Mandschurei  ab  und  forderte  Japan  auf,  zu  erklären,  daß  die
Mandschurei  und  die  mandschurischen  Küsten  nicht  zur  japanischen  Interessensphäre
  gehörten.  Ferner  beantragte  es  darüber  hinaus  noch  Einschränkungen
  der  japanischen  Aktionsfreiheit  in  Korea,  besonders  des
Rechtes,  Truppen  zum  Schutze  der  japanischen  Interessen  nach  Korea  zu
senden  und  keine  Gebietsteile  Koreas  für  strategische  Zwecke  zu  gebrauchen.
Schließlich  schlug  Rußland  vor,  eine  neutrale  Zone  innerhalb  Koreas  nördlich
  vom  39.  Breitengrade  anzulegen.  Am  unerklärlichsten  erschien  Japan
Rußlands  Ablehnung,  eine  bindende  Erklärung  bezüglich  der  Mandschurei
abzugeben.  Da  diese  nur  den  früheren  Versicherungen  Rußlands,  die  Souveränität
  und  Integrität  Chinas  zu  achten,  entsprochen  hätte  und  nur  die
russischerseits  ausgesprochene  Absicht,  die  Mandschurei  nicht  annektieren  zu
wollen,  wiederholt  hätte,  wurde  Japan  befremdet  und  erkannte,  daß  diesem
Punkte  eine  besondere  Wichtigkeit  beizulegen  sei.  Japan  besaß  in  der
Mandschurei  wichtige  entwicklungsfähige  Handelsinteressen,  während  Japans
politische  Interessen  dort  infolge  seiner  Beziehungen  zu  Korea  noch  wichtiger
  waren.  Japan  konnte  daher  die  gewünschte  Erklärung  bezüglich  der
Interessensphäre  nicht  abgeben;  es  legte  Rußland  Abänderungsvorschläge
vor  und  teilte  mit,  es  wäre  besser,  eine  neutrale  Zone  beiderseits  der
jetzigen  Grenze  von  Korea  50  Kilometer  breit  anzulegen.  Nach  wiederholten
  Konferenzen  in  Tokio  legte  Japan  am  13.  Oktober  Rußland  seine
definitiven  Abänderungsvorschläge  vor.  Trotz  wiederholten  Ersuchens  wurde
die  Rückäußerung  bis  zum  11.  Dezember  verschoben.  In  der  Antwort
Rußlands  war  die  Klausel  betreffs  der  Mandschurei  vollständig  weggelassen;
        <pb n="339" />
        Asien.  (Februar  11.)  331

die  abzuschließende  Konvention  sollte  sich  auf  Korea  allein  beschränken;  bezüglich
  Koreas  wurde  gefordert,  daß  eine  japanische  Besetzung  von  koreanischem
  Gebiet  für  strategische  Zwecke  ausgeschlossen  sei  und  die  neutrale  Zone
beibehalten  werde.  Die  Ausschaltung  der  Mandschureifrage  konnte  mit  den
von  Japan  verfolgten  Zwecken  nicht  harmonieren,  das  hauptsächlich  die
Beilegung  sämtlicher  Fragen  wünschte,  welche  die  freundschaftlichen  Beziehungen
  der  beiden  Nationen  stören  könnten.  Japan  entschloß  sich  daher,
Rußland  zu  ersuchen,  diesen  Punkt  nochmals  zu  erwägen.  Gleichzeitig
äußerte  Japan,  die  von  Rußland  gegen  die  Ausdehnung  der  neutralen
Zone  auf  die  Mandschurei  erhobenen  Bedenken  müßten  auch  auf  Korea
Anwendung  finden.  Die  letzte  Antwort  Rußlands  ging  am  6.  Januar  in
Tokio  ein.  Rußland  verlangt  darin,  Japan  solle  erklären,  daß  die  Mandschurei
  und  deren  Küsten  außerhalb  der  japanischen  Sphäre  liegen,  während
  Rußland  innerhalb  der  Mandschurei  sowohl  Japan  wie  den  anderen
Mächten  bezüglich  der  durch  den  Vertrag  mit  China  erworbenen  Rechte
keine  Schwierigkeiten  bereiten  werde,  ausgenommen  die  Errichtung  von
fremden  Niederlassungen.  Hieran  war  aber  die  Bedingung  geknüpft,  daß
Japan  der  Errichtung  von  fremden  Niederlassungen  zustimme  und  mit
einer  Beschränkung  bezüglich  der  Sicherung  der  strategischen  Punkte  einverstanden
  sei.  Nach  dem  russischen  Vorschlag  wäre  auch  die  Zusicherung
über  die  chinesische  Souveränität  und  territoriale  Integrität  Chinas  wegefallen,
  wodurch  selbstverständlich  die  ganze  völkerrechtliche  Grundlage  der
Handelspertragsverträge  mit  China  erschüttert  worden  wäre.  Es  ist  evident,
  daß  durch  die  russische  Besitzergreifung  der  Mandschurei  alle  von
China,  Japan  und  anderen  Mächten  gewährten  Vertragsrechte  aufgehoben
wurden.  Japan  mußte  daher  darauf  bestehen,  daß  Rußland  die  territoriale
  Integrität  der  Mandschurei  auch  ferner  anerkenne  und  auch  den
Einspruch  betreffs  der  fremden  Niederlassungen  fallen  lasse.  Bezüglich
Koreas  mußte  Japan  an  seinem  früheren  Standpunkte  festhalten,  da  diesbezüglich
  keine  Konzessionen  möglich  waren.  Japan  ersuchte  daher  am
13.  Inmnar  Rußland  um  nochmalige  Prüfung  seiner  Vorschläge.  Trotz
wiederholten  Ersuchens  erhielt  Japan  keine  Antwort,  nicht  einmal  das  Versprechen,
  ein  Datum  dafür  zu  fixieren.  Die  japanische  Regierung  glaubt,
durch  vorstehende  Darstellung  bewiesen  zu  haben,  daß  sie  die  Verhandlungen
stets  maßvoll  und  gerecht  führte.  Die  japanischen  Forderungen  bezüglich
der  Mandschurei  wollten  nur  eine  Wiederholung  der  bereits  früher  von
Rußland  den  Mächten  gemachten  Versprechungen  erzielen.  Die  Weigerung
Rußlands,  sich  Japan  gegenüber  zu  binden,  die  nnerklärliche  Verschleppung
der  Verhandlungen  mit  gleichzeitigen  ostentativen  Rüstungen,  die  Aufstellung
bedeutender  Truppenmassen  an  der  koreanischen  Grenze  mußten  die  Geduld
Japans  erschöpfen,  das  bis  dahin  den  Frieden  wünschte.  Das  Endresultat
konnte  dayer  kein  anderes  sein,  als  die  Aufgabe  jeglicher  Hoffnung  auf  eine
versöhnliche  Auseinandersetzung  und  der  unvermeidlich  gewordene  Abbruch
der  Verhandlungen.

11.  Februar.  Die  japanische  Regierung  bezeichnet  als
Kriegskontrebande:

1.  Waffen,  Munition,  Sprengstoffe,  sowie  Rohstoffe  (einschließlich
Blei,  Salpeter,  Schwefel  u.  s.  w.)  und  Maschinen  zu  deren  Herstellung,
Zement,  Uniformen  und  Ausrüstungsgegenstände  für  Militär  und  Marine,
Panzerplatten,  Materialien  und  Maschinen  für  den  Bau  und  die  Ausrüstung
  von  Schiffen,  sowie  alle  anderen  Güter,  welche  für  Kriegszwecke
verwendbar  sind,  falls  sie  durch  feindliches  Gebiet  passieren  oder  daselbst
oder  bei  feindlichen  Truppen=  oder  Flottenteilen  ankommen.  2.  Lebens-
        <pb n="340" />
        332  Isien.  (Februar  11.—23.)

mittel,  Getränke,  Pferdegeschire,  Futter,  Wagen,  Kohlen,  Holz,  Münzen,
ungemünztes  Gold  und  Silber,  Materialien  für  Telegraphen,  Telephonund
  Eisenbahnbau,  falls  diese  Gegenstände  zu  feindlichen  Truppen  oder
nach  solchen  feindlichen  Plätzen  unterwegs  sind,  wo  sie  zu  Kriegszwecken
Verwendung  finden.  3.  Unverkennbarer  eigener  Schiffsbedarf  bleibt  von
diesen  Bestimmungen  ausgenommen.

11.  Februar.  (Port  Arthur.)  Ein  russisches  Minentransportschiff
  finkt  infolge  einer  Explosion.

12.  Februar.  China  erklärt  seine  Neutralität.  Die  japanische
  Regierung  hatte  dazu  geraten.

13.  Februar.  (Japan.)  Das  „Amtliche  Blatt“  veröffentlicht
  eine  Verordnung  über  die  Ausgabe  einer  fünfprozentigen
nationalen  Kriegsanleihe  von  100  Millionen  Mark,  die  in  fünf
Jahren  getilgt  werden  soll.  —  Sie  wird  viermal  gezeichnet.

Mitte  Februar.  (Mandschurei.)  Mehrere  japanische  Offiziere,
  die  als  Kulis  verkleidet  Eisenbahnbrücken  zu  sprengen  versucht
  haben,  werden  gehängt.  —  Ein  Erlaß  Alexejeffs  droht  der
chinesischen  Bevölkerung  Vernichtung  an,  falls  sie  den  russischen
Truppen  Schaden  tue  und  den  russischen  Behörden  nicht  gehorche.

16.  Februar.  (Japan.)  Ankunft  der  beiden  in  Genua  gekauften
  neuen  Kreuzer.

A.  Februar.  (China.)  Bemühungen  um  Neutralität.

Der  englische,  der  amerikanische,  der  französische,  der  deutsche  und
der  italienische  Gesandte  überreichen  gemeinsam  den  Pekinger  diplomatischen
Vertretern  Rußlands  und  Japans  eine  Note,  nach  welcher  der  Krieg  auf
Korea  und  die  Mandschurei  begrenzt  und  nicht  auf  das  eigentliche  chinesische
  Gebiet  hinübergespielt  werden  solle.

23.  Februar.  Korea  und  Japan  schließen  folgendes  Bündnis:

1.  Zur  Aufrechterhaltung  der  dauerhaften  und  festen  Freundschaft
zwischen  Japan  und  Korea  und  zur  Sicherung  des  Friedens  in  Ostasien
wird  die  koreanische  Regierung  in  die  japanische  volles  Vertrauen  setzen
und  deren  Ratschläge  für  die  Verbesserung  der  Verwaltung  annehmen.
2.  Die  japanische  Regierung  wird  im  Sinne  der  festen  Freundschaft  für
die  Sicherheit  und  Ruhe  des  koreanischen  Kaiserhauses  sorgen.  3.  Die
japanische  Regierung  übernimmt  ferner  die  definitive  Garantie  für  die  Unabhängigkeit
  und  territoriale  Integrität  Koreas.  4.  Im  Falle,  daß  das
Wohl  des  Kaiserhauses  oder  die  territoriale  Integrität  Koreas  durch  Eingriffe
  einer  dritten  Macht  oder  durch  innere  Unruhen  bedroht  werden
sollte,  wird  die  japanische  Regierung  sofort  solche  Maßregeln  anwenden,
wie  die  Verhältnisse  sie  erheischen;  in  diesen  Fällen  wird  die  koreanische
Regierung  behufs  Durchführung  der  japanischerseits  getroffenen  Anordnungen
  das  vollste  Entgegenkommen  an  den  Tag  legen.  Die  japanische
Regierung  kann  zur  Sicherung  dieses  Zweckes,  wenn  die  Umstände  es  erfordern,
  auch  Positionen  besetzen,  soweit  dies  aus  strategischen  Rücksichten
geboten  ist.  5.  Die  Regierungen  der  beiden  Reiche  werden  in  Zukunft
ohne  gegenseitige  Zustimmung  mit  keinem  dritten  Staate  ein  Abkommen
eingehen,  welches  sich  im  Widerspruch  mit  den  Prinzipien  dieses  Protokolls
        <pb n="341" />
        I#sien.  (Februar  23.—März  31.)  333

befindet.  6.  Einzelheiten,  welche  mit  diesem  Protokoll  in  Verbindung
stehen  sollten,  werden  durch  weitere  Vereinbarungen  zwischen  dem  Vertreter
Japans  in  Korea  und  dem  koreanischen  Minister  des  Aeußern  geregelt,
soweit  solche  Bestimmungen  sich  als  notwendig  erweisen  sollten.

W.  Februar.  (Port  Arthur.)  Die  Japaner  lassen  vier
mit  Kohlen  und  Explosivstoffen  gefüllte  Dampfer  von  den  Russen
in  den  Grund  bohren,  um  den  Hafen  zu  sperren.  Die  Sperrung
mißlingt.

Ende  Februar.  (Korea.)  Zusammenstöße  zwischen  russischen
und  japanischen  Vortruppen  bei  Phöngjang.

1.  März.  (Japan.)  Wahlen  zum  Parlament.  Sie  verlaufen
  ruhig.

Anfang  März.  (Östsibirien.)  Nach  englischen  Meldungen
herrscht  Nahrungsmangel,  viele  Einwohner  werden  dadurch  zum
Räuberleben  gezwungen.

März.  (Arabien.)  Beduinen  machen  viele  Mekkapilger
nieder  und  sperren  die  Pilgerstraße.

10.  März.  (Port  Arthur.)  Bei  einem  Kampfe  zwischen
Torpedobooten  geht  ein  ruffischer  Torpedobootzerstörer  verloren.  —
Am  16.  wird  ein  russischer  Torpedojäger  durch  eine  russische  Mine
zerstört.

15.  März.  (China.)  Die  Schantungbahn  wird  dem  öffentlichen
  Verkehr  übergeben.

18.  März.  (Korea.)  Marquis  Ito  wird  vom  Keiser  feierlich
  empfangen.

20.  März.  (Japan.)  Das  Parlament  tritt  zusammen  und
versichert  den  Kaiser  seiner  Ergebenheit.  —  Am  26.  März  warnt
der  Marineminister  vor  sanguinischen  Hoffnungen,  der  Krieg  werde
voraussichtlich  lange  dauern.

22.  und  27.  März.  (Port  Arthur.)  Zwei  Versuche  der
Japaner,  die  Hafeneinfahrt  durch  Brander  und  Höllenmaschinen
zu  sperren,  werden  abgewiesen.  Beide  Male  verläßt  die  russische
Flotte  die  Innenreede,  um  dem  japanischen  Geschwader  unter  dem
Schutz  der  Küstenbatterie  entgegenzutreten.

27.  März.  (Mandschurei.)  In  Niutschwang  wird  das
Kriegsrecht  verkündet.  Die  Proteste  des  englischen  und  amerikanischen
  Konsul  bleiben  erfolglos.

28.  März.  (Korea.)  Japanische  Vortruppen  besetzen  nach
einigen  Scharmützeln  Tschöngdschu.

31.  März.  (Japan.)  Der  Landtag  wird  vertagt,  nachdem
        <pb n="342" />
        334  Isien.  (Mãärz  Ende  —  Mai  Mitte.)

er  das  Tabaksmonopol  und  die  Erhöhung  des  Zolltarifs  angenommen
  hat.

Ende  März.  (Niederländisch-Indien.)  In  Atschin  werden
  bei  der  Erstürmung  mehrerer  Dörfer  541  Eingeborene  gettet.

31.  März.  (Britisch-Indien.)  Vizekönig  Curzon  sagt  über
die  Bedeutung  Indiens  für  Asien  und  die  Aufgabe  der  englischen
Regierung:

Indien  ist  eine  Festung  mit  dem  Meere  als  Festungsgraben  auf
zwei  Seiten  und  Bergen  auf  der  dritten.  Jenseits  der  Wälle  ist  ein
Glacis  von  wechselnder  Breite  und  Ausdehnung.  Wir  wünschen  es  nicht
zu  besetzen,  aber  wir  können  auch  nicht  zugeben,  daß  es  von  einem  Feinde
besetzt  wird.  Wir  sind  ganz  zufrieden,  es  in  den  Händen  unserer  Berbündeten
  und  Freunde  verbleiben  zu  sehen.  Wenn  sich  aber  unfreundliche
Einflüsse  erheben,  um  sich  unter  unseren  Mauern  einzunisten,  sind  wir  genötigt,
  dagegen  einzuschreiten,  denn  es  würde  uns  dadurch  eine  Gefahr

erwachsen  und  unsere  Sicherheit  bedroht.  Dies  ist  das  Geheimnis  der  gesamten
  Lage  in  Arabien,  Persien,  Afghanistan,  Tibet  und  Siam.

März.  April.  (Tibet.)  Oberst  Younghusband  zersprengt
eine  tibetanische  Abteilung  von  1500  Mann,  die  den  Vormarsch
nach  Gyangtse  hindern  will.  Am  8.  April  werden  die  Tibetaner
abermals  zurückgeworfen.  —  Am  11.  April  wird  Gyangtse  besetzt.

13.  April.  (Port  Arthur.)  Das  russfische  Panzerschiff  „Petropawlowsk“
  stößt  auf  eine  Mine  und  geht  unter.  Admiral  Makarow,
  sein  Stab  und  über  500  Mann  ertrinken.

25.  April.  (Russisch-japanischer  Krieg.)  Das  ruffische
Geschwader  von  Wladiwostok  vernichtet  bei  Gensan  und  Wönsan
einige  japanische  Handels-  und  Transportschiffe.

1.  Mai.  (Korea.)  Die  Japaner  unter  Kuroki  erzwingen
den  ÜUbergang  über  den  Jalu.  Die  Russen  verlieren  28  Geschütze,
8  Maschinengewehre.

5.  Mai.  (Tibet.)  Ein  Angriff  der  Tibetaner  auf  Gyangtse
wird  abgeschlagen.

5.|6.  Mai.  (Krieg.)  Die  Japaner  landen  Truppen  auf  der
Ostküste  der  Halbinsel  Liaotung.  —  Am  6.  Mai  besetzt  die  Armee
Kurokis  Fönghwangtschöng.  —  Port  Arthur  gilt  als  gesperrt  für
Linienschiffe  und  Kreuzer.

13.  Mai.  China  und  Großbritannien  schließen  einen  Vertrag
  über  Einfuhr  von  Kulis  in  alle  englischen  Kolonien.

Mitte  Mai.  China  richtet  folgende  Note  an  die  Mächte

über  seine  Neutralität:

In  dem  Augenblicke,  da  Japan  und  Rußland  den  Krieg  begonnen
haben,  hat  die  chinesische  Regierung  sich  beeilt,  den  Inhalt  der  beiden  kaiser-
        <pb n="343" />
        Asien.  (Mai  19.  —Juli  6.)  335

lichen  Edikte  betreffs  der  Neutralität  Chinas  an  ihre  diplomatischen  Missionen
  im  Auslande  mit  dem  Auftrage  zu  übermitteln,  sie  zur  Kenntnis
der  Regierungen  zu  bringen,  bei  denen  fe  akkreditiert  sind.  Diese  kaiserlichen
  Edikte  waren  gleichzeitig  den  Statthaltern  der  chinesischen  Provinzen
mit  dem  Auftrage  übermittelt  worden,  über  die  Aufrechterhaltung  der
striktesten  Neutralität  zu  wachen.  In  diesem  Augenblick  verdächtigen  verschiedene
  Zeitungen  des  Auslandes  China  mit  Unrecht,  daß  es  zu  einem
der  beiden  kriegsührenden  Teile  hinneige.  Da  diese  Verdächtigungen,  die
auf  keiner  rellen  Basis  beruhen,  schwere  Folgen  nach  sich  ziehen  könnten,
so  hält  die  chinesische  Regierung  sich  für  verpflichtet,  nochmals  zu  wiederholen,
  daß  sie  zur  Aufrechterhaltung  der  striktesten  Neutralität  entschlossen
ist,  und  zu  erklären,  daß  sie  bis  zum  Ende  des  Krieges  diese  Haltung  im
Auge  haben  werde.  Meine  Regierung  beauftragt  mich,  Ihrer  Regierung
diese  Depesche  zu  übermitteln.  Ich  bitte  Eure  Exzellenz,  davon  Kenntnis
zu  nehmen  und  mir  den  Empfang  zu  bestätigen.

Mai.  Korea  erklärt  alle  Verträge  mit  Konzessionen  an
Rußland  für  ungültig.

19.  Mai.  (Port  Arthur.)  Ein  japanisches  Panzerschiff
und  ein  Kreuzer  gehen  infolge  Auflaufens  auf  Minen  und  eines
Zusammenstoßes  mit  dem  größten  Teil  der  Besatzung  unter.

Ende  Mai.  (Krieg.)  Die  Japaner  erstürmen  am  26.  Kintschau
  und  besetzen  am  30.  Dalny.  —  Die  Einschließung  Port
Arthurs  beginnt.

Anfang  Juni.  (Niederländisch  =  Indien.)  Die  Festung
der  Eingeborenen  Tampiny  in  Nordsumatra  wird  erstürmt.  170
Eingeborene  fallen.

14./15.  Juni.  (Krieg.)  General  Stackelberg,  der  einen  Versuch
  zum  Entsatz  Port  Arthurs  macht,  wird  bei  Wafangkou  unter
großem  Verlust  von  Oku  geschlagen.

20./22.  Juni.  (Niederländisch  -Indien.)  Die  Aufständischen
  in  Atschin  werden  geschlagen;  viele  Frauen  und  Kinder
kommen  dabei  um.

Juni.  (Persien.)  Die  Cholera  breitet  sich  aus,  insbesondere
in  den  nördlichen  Provinzen.

24.  Juni.  (Krieg.)  Die  rusfische  Flotte  macht  einen  Ausfall
aus  Port  Arthur,  wird  aber  zurückgetrieben  und  verliert  ein  Schiff.

Ende  Juni.  Juli.  (Krieg.)  Vordringen  der  Japaner.

Am  25.  bis  29.  Juni  werden  die  wichtigsten  Gebirgspässe,  die  in
die  Liau-Ebene  führen,  besetzt,  am  9.  Juli  Kaitschon.  Ein  Angriff  des
Generals  Graf  Keller  gegen  den  Motulinpaß  wird  abgeschlagen  (16.,

17.  Juli).  Am  24.  werden  Taschitschiau  und  Inkon  besetzt,  am  3.  August
Niutschwang  und  Haitscheng.  Graf  Keller  fällt  am  31.  Juli  bei  Haitscheng.

5.|6.  Juli.  (Tibet.)  Die  Engländer  erstürmen  eine  feste
Stellung  der  Tibetaner.
        <pb n="344" />
        336  Isien.  (Juli  15.  -  August  22.)

15.  Juli.  (Rotes  Meer.)  Der  deutsche  Postdampfer  „Prinz
Heinrich"  wird  von  Dampfern  der  ruffischen  freiwilligen  Flotte
angehalten  und  muß  seine  Postsachen  für  Japan  ausliefern.

Juli.  (Japan.)  Wirtschaftliche  Folgen  des  Krieges  für

Japan.

Die  „Kölnische  Volkszeitung“  berichtet:  „Die  Schattenseiten  des
Krieges  machen  sich  in  Japan  schon  sehr  fühlbar.  Da  die  Ausfuhr  sehr
abgenommen  hat,  so  ist  im  gewerblichen  Leben  eine  bedeutende  Stockung
eingetreten.  Die  Folgen  davon  sind  öftere  und  große  Arbeiterentlassungen.
Aus  Nahrungssorgen  haben  sich  in  der  Industriestadt  Kyoto  allein  seit  Beginn
  des  Krieges  schon  20  bis  30  Personen  ums  Leben  gebracht.  Kyoto
mit  seiner  schönen  Umgebung,  seiner  großen  Seiden=  und  Porzellanindustrie
wurde  alljährlich  von  sehr  vielen  Fremden  besucht,  aber  in  letzter  Zeit  hat
der  Fremdenverkehr  sehr  nachgelassen.  Das  Elend  der  arbeitenden  Klasse
nimmt  zu.  Tee  und  Seide  sind  die  Hauptausfuhrartikel  für  Japan.  Während
  des  Krieges  gehen  aber  große  Absatzgebiete  verloren.  Schon  seit
einigen  Jahren  trat  das  jetzt  befreundete  England  als  Konkurrent  Japans
mit  Ceylontee  in  Amerika  auf,  dem  besten  bisherigen  Abnehmer  japanischen
Tees.  Wie  England  für  Tee,  so  gewinnt  China  neue,  früher  japanische
Absatzgebiete  für  Seide.

3.  August.  (Tibet.)  Die  englische  Expedition  erreicht  Lhafsa,
das  der  Dalai  Lama  geräumt  hat.

August.  Niederlagen  der  rusfischen  Flotte.

Am  10.  Auguft  verläßt  Admiral  Witthöft  Port  Arthur  mit
6  Linienschiffen,  4  Kreuzern  und  8  Torpedobooten;  er  wird  von  Togo  angegriffen
  und  fällt;  Fürst  Uchtomski  führt  die  Flotte  in  den  Hafen  zurück.
  Das  Linienschiff  Zesarewitsch  flieht  nach  Tsingtau  und  wird  dort
desarmiert,  zwei  Kreuzer  werden  in  Schanghai  und  Saiyon  desarmiert,
einer  bei  Sachalin  versenkt.  —  Die  Wladiwostokflotte  verläßt  drei  Kreuzer
stark  den  Hafen,  um  sich  mit  Witthöft  zu  vereinigen;  sie  wird  von  Kamimura
  am  14.  August  zur  Umkehr  gezwungen  und  verliert  ein  Schiff.  —
Uchtomski  wird  scharf  getadelt;  die  Flotte,  den  Japanern  um  1  Linienschiff
überlegen,  hätte  durchdringen  oder  den  Japanern  größeren  Schaden  zufügen
  müssen.  Die  Beschädigung  der  russischen  Schiffe  hätte  sie  nicht  kampfunfähig
  gemacht.

11.  August.  (Krieg.)  Das  russische  Torpedoboot  „Reschitelny“,
  das  sich  nach  Tschifu  gerettet  hat,  wird  von  mehreren  japanischen
  Schiffen  weggenommen,  obgleich  es  desarmiert  war.  —  Die
russische  Regierung  protestiert  gegen  diese  Verletzung  der  Neutralität.

22.  August.  Korea  tritt  unter  japanische  Vormundschaft.

In  einem  Vertrage  verpflichtet  sich  Korea,  einen  von  Japan  empfohlenen
  Japaner  als  Finanzbeirat  und  einen  von  den  Japanern  empfohlenen
  Ausländer  als  diplomatischen  Ratgeber  im  Auswärtigen  Amt
anzustellen.  Alle  finanziellen  Angelegenheiten  sowie  alle  bedeutenden  Maßnahmen
  in  Bezug  auf  die  auswärtige  Politik  dürfen  erst  nach  Anhören
des  betreffenden  Beirats  erledigt  werden.  Die  koreanische  Regierung  verpflichtet
  sich,  vor  Ablauf  von  Verträgen  und  Konventionen  mit  fremden
Mächten  sowie  vor  Erledigung  sonstiger  wichtiger  diplomatischer  Angelegen-
        <pb n="345" />
        Isien.  (August  24.—September  23.)  337

heiten,  wie  beispielsweise  der  Erteilung  von  Konzessionen  an  Ausländer
sowie  anderer  Vertragsabschlüsse  mit  Ausländern,  den  Rat  Japans  einzuholen.

24.  August  bis  5.  September.  Schlacht  bei  Liauyang.

Die  Russen  werden  zum  Rückzug  auf  Mukden  gezwungen.  Der
Rückzug  beginnt  am  1.  September,  bis  zum  5.  werden  Rückzugsgefechte
geliefert.  Es  gelingt  den  Russen,  den  Rückzug  ohne  erhebliche  Verluste
durchzuführen.  Die  Japaner  besetzen  Jantai.  Die  beiden  Armeen  zählten
jede  150—180  000  Mann,  die  Verluste  betragen  etwa  je  20  000  Mann.

7.  September.  (Tibet.)  Tibet  und  England  schließen  einen
Vertrag,  der  Tibet  zum  englischen  Vasallen  macht.  Die  chinefische

Regierung  protestiert  dagegen.

Nach  der  „Times“  soll  Tibet  für  die  Verletzung  der  früheren  Verträge
  7½  Millionen  Rupien  Entschädigung  binnen  drei  Jahren  zahlen;
an  der  Grenze  sollen  Handelsplätze  errichtet  werden  und  bis  zu  ihrer
Fertigstellung  soll  das  Tschumbital  von  englischen  Truppen  besetzt  werden.
Ohne  Englands  Genehmigung  darf  kein  tibetanisches  Gebiet  an  eine  ausländische
  Macht  verkauft,  verpachtet  oder  verpfändet  werden,  keine  ausländische
  Macht  darf  sich  um  die  Verwaltung  Tibets  oder  irgendwelche
darauf  bezügliche  Angelegenheiten  kümmern,  keine  ausländische  Macht  soll
weder  amtliche  noch  unamtliche  Personen  nach  Tibet  schicken  dürfen,  gleichviel
  welchen  Beruf  sie  haben,  um  tibetanische  Angelegenheiten  zu  leiten,
keine  ausländische  Macht  soll  Straßen,  Bahnen,  Telegraphen  oder  Minen
in  Tibet  anlegen  dürfen.  Falls  England  die  Errichtung  von  Straßen,
Bahnen,  Minen  oder  Telegraphen  seitens  einer  fremden  Macht  erlaubt,
wird  England  selbständig  die  Arrangements  zur  Ausführung  voll  untersuchen.
  Kein  Grundbesitz  oder  Land  mit  Mineralien  oder  Wertmetallen  in
Tibet  soll  an  irgend  eine  fremde  Macht  verpfändet,  ausgetauscht,  verpachtet
oder  verkauft  werden.

Mitte  September.  (Persien.)  Die  persische  Regierung  erklärt,
  daß  persische  Untertanen  nicht  das  Recht  haben,  Konzessionen
an  Ausländer  zu  verkaufen  oder  zu  verpachten  oder  Ausländer  als
Teilhaber  bei  ihren  Konzessionen  aufzunehmen  ohne  Erlaubnis  der
Regierung.  Derartige  Geschäfte  werden  von  der  perfischen  Regierung
  für  ungültig  erklärt.

18.  September.  (Sibirien.)  Die  Baikalsee-Ringbahn  wird
beendet.

23.  September.  (Tibet.)  Die  englische  Expedition  tritt  den
Rückmarsch  aus  Lhassa  an.

September.  (Afghanistan.)  Es  wird  eine  regelmäßige
heliographische  Verbindung  zwischen  Kabul,  Ghangri  und  Kandahar
eröffnet.

September.  (Tibet.)  Die  chinesische  Regierung  beauftragt
Tangshaoki,  den  Taotai  von  Tientfin,  die  Lage  in  Tibet  zu  untersuchen.
  Er  gilt  als  Gegner  Englands.  —  Der  Dalai  Lama  wird
abgesetzt.

Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.  22
        <pb n="346" />
        338  Asien.  (September  29.  Oltober  2.)

29.  September.  (Japan.)  Neues  Wehrgesetz.

Eine  Notstandsverordnung  ändert  das  Aushebungsgesetz  ab;  danach
wird  die  Dienstzeit  der  Reservisten  zweiter  Klasse  von  fünf  auf  zehn  Jahre
ausgedehnt  und  die  Unterscheidung  zwischen  der  ersten  und  zweiten  Reserveklasse
  aufgehoben.  Die  Reservisten  werden  von  der  Dienstzeit  mit  dem
Alter  von  37  Jahren  entbunden.

2.  Oktober.  (ÖOstasiatischer  Krieg.)  General  Kuropatkin
erläßt  folgenden  Armeebefehl:

Vor  mehr  als  sieben  Monaten  überfiel  uns  der  Feind  verräterisch
bei  Port  Arthur,  ehe  der  Krieg  erklärt  worden  war.  Seit  damals  haben
die  russischen  Truppen  zu  Lande  und  zu  Wasser  viele  heroische  Taten  verrichtet,
  auf  die  das  Vaterland  mit  Recht  stolz  sein  kann.  Der  Feind  ist
aber  nicht  nur  nicht  gestürzt  worden,  sondern  er  fährt  in  seiner  Anmaßung
fort,  von  vollständigem  Siege  zu  träumen.  Die  Truppen  der  mandschurischen
  Armee,  die  immer  guten  Mutes  gewesen  sind,  waren  bisher  numerisch
  nicht  stark  genug,  die  japanische  Armee  zu  schlagen.  Es  ist  viel  Zeit
nötig,  um  alle  Schwierigkeiten  zu  überwinden  und  die  im  Felde  stehende
Armee  so  zu  stärken,  daß  sie  im  stande  ist,  mit  vollkommenem  Erfolge  die
ihr  auferlegte  schwierige,  aber  ehrenvolle  Aufgabe  zu  lösen.  Dies  war  der
Grund,  weshalb  ich,  trotzdem  die  Angriffe  der  Japaner  auf  unsere  Stellungen
  bei  Taschitschiaoo,  Liandiansan  und  Liaujang  mehrfach  zurückeschlagen

  wurden,  die  Zeit  noch  nicht  für  gekommen  erachtete,  diese  Er-1
  auszunutzen  und  eine  Vorwärtsbewegung  zu  beginnen,  und  deshalb
gab  ich  den  Befehl  zum  Rückzuge.  Ihr  ließet  die  Stellungen,  die  ihr  so
heldenmütig  verteidigt  hattet,  mit  Haufen  von  Toten  des  Feindes  bedeckt,
ohne  euch  selbst  durch  den  Feind  beunruhigen  zu  lassen,  bereit  zu  frischem
Kampf,  und  zogt  euch  nach  fünftägiger  Schlacht  bei  Liaujang  auf  die  vorher
  vorbereiteten  neuen  Stellungen  zurück.  Nachdem  ihr  erfolgreich  alle
vorgeschobenen  und  wichtigen  Punkte  verteidigt  hattet,  giugt  ihr  unter  den
schwierigsten  Verhältnissen  auf  Mukden  zurück.  Unter  dem  Angriff  der
Armee  des  Generals  Kuroki  marschiertet  ihr  durch  fast  unpassterbarrn
Morast,  während  des  Tages  kämpfend  und  während  der  Nacht  mit  euren
Händen  die  Geschütze  und  Wagen  herausziehend,  und  kehrtet  nach  Mukden
zurück,  ohne  ein  einziges  Geschütz,  einen  einzigen  Gefangenen  oder  Verwundeten
  im  Stich  gelassen  zu  haben  und  mit  vollständig  intaktem  Train.
Mit  schwerem  Herzen  ordnete  ich  den  Rückzug  an,  aber  mit  dem  unerschütterten
  Vertrauen,  daß  er  notwendig  war,  um  einen  vollständigen
und  entscheidenden  Sieg  davonzutragen,  wenn  die  Zeit  dazu  gekommen
sein  sollte.  Der  Kaiser  hat  für  den  Krieg  mit  Japan  genügend  Streitkräfte
  bestimmt,  um  uns  den  Sieg  zu  sichern.  Alle  Schwierigkeiten  der
Beförderung  dieser  Streitkräfte  über  eine  Entfernung  von  10000  Werst
werden  mit  dem  Geiste  der  Selbstaufopferung  überwunden  und  mit  unbezwinglicher
  Energie  und  Gewandtheit  von  russischen  Männern  aller
Waffen,  jedes  Ranges  und  jeder  sozialen  Stellung,  denen  diese  Aufgabe
übertragen  wurde,  die  an  Schwierigkeit  in  der  Geschichte  des  Krieges  ohnegleichen
  dasteht.  Im  Verlaufe  von  sieben  Monaten  sind  Hunderttausende
von  Leuten,  Zehntausende  von  Pferden  und  Wagen  und  Millionen  Puds
von  Vorräten  in  ununterbrochenem  Strome  mit  der  Bahn  aus  dem  europäischen
  Rußland  und  Sibirien  nach  der  Mandschurei  gekommen.  Sollten
die  Regimenter,  die  bereits  herausgeschickt  wurden,  sich  nicht  als  genügend
erweisen,  so  werden  frische  Truppen  kommen;  denn  es  ist  der  unbeugsame
Wille  des  Kaisers,  daß  wir  den  Feind  überwinden,  und  dieser  Wille  wird
unweigerlich  erfüllt  werden.  Bisher  hat  der  Feind  bei  seinen  Operationen
        <pb n="347" />
        Isien.  (Oktober  7.)  339

sich  auf  seine  großen  Streitkräfte  verlassen,  seine  Armeen  so  ausgestellt,  daß
sie  uns  umzingeln  mußten,  und  nach  seinem  Gutdünken  die  Zeit  zum  Angriff
  gewählt.  Jetzt  ist  aber  der  Augenblick  gekommen,  nach  dem  sich  die
ganze  Armee  gesehnt  hat,  der  Augenblick,  dem  Feinde  entgegenzugehen  und
ihn  zu  treffen,  und  der  Zeitpunkt  ist  gekommen,  wo  wir  die  Japaner
zwingen  können,  zu  tun,  was  wir  wollen;  denn  die  Truppen  der  mandschurischen
  Armee  sind  stark  genug,  den  Vormarsch  aufzunehmen.  Aber
neben  der  Stärke  an  Zahl  ist  es  nötig,  daß  in  allen  Rangklassen,  von  der
niedrigsten  bis  zur  höchsten,  der  feste  Entschluß  herrscht,  den  Sieg  zu  gewinnen,
  welche  Opfer  dies  auch  kosten  mag.  Es  ist  nötig,  die  Bedeutung
des  Sieges  für  Rußland  vor  Augen  sich  zu  halten  und  vor  allen  Dingen
eingedenk  zu  sein,  wie  sehr  ein  Sieg  erforderlich  ist,  um  desto  schneller
unsere  Brüder  in  Port  Arthur  zu  entsetzen,  welche  sieben  Monate  hindurch
die  Verteidigung  der  ihnen  anvertrauten  Festung  durchgeführt  haben.
Unsere  Armee  hat,  stark  in  ihrer  Vereinigung  mit  dem  Zaren  und  mit
ganz  Rußland,  große  Heldentaten  in  allen  unseren  Kriegen  für  das  Vaterland
  verrichtet  und  selbst  einen  wohlverdienten  Ruf  unter  allen  Nationen
sich  erworben.  Denkt  jede  Stunde  daran,  daß  euch  die  Verteidigung  der
Ehre  und  des  Ruhmes  der  ganzen  russischen  Armee  anvertraut  ist.  Das
erhabene  Oberhaupt  des  russischen  Landes  betet  mit  ganz  Rußland  für  euch
und  segnet  euch  für  eure  heroischen  Taten.  Gestärkt  durch  dieses  Gebet
und  erfüllt  von  dem  Bewußtsein  der  Bedeutung  der  Aufgabe,  die  uns  zuefallen
  ist,  müssen  wir  furchtlos  vorwärtsgehen  mit  der  festen  Entschlossengelt
  bis  zum  Ende  unsere  Schuldigkeit  zu  tun,  ohne  unser  Leben  zu  sparen.
Der  Wille  Gottes  sei  mit  uns  allen!

7.  Oktober.  (Japan.)  Graf  Okuma  schätzt  in  einer  öffentlichen
  Ansprache  die  Dauer  des  Krieges  auf  zwei  Jahre  und  die
Kosten  auf  2  Milliarden  Yen.

Oktober.  (Japan.)  Die  „Nowoje  Wremja“  bringt  folgende

Berechnung  der  japanischen  Wehrkraft:

1.  Vollständig  ausgebildete  Mannschaften  im  Alter  von  20,  21  und
22  Jahren  135000  Mann,  im  Alter  von  23,  24,  25  und  26  Jahren
180000  Mann,  im  Alter  von  27,  28,  29,  30  und  31  Jahren  225000
Mann,  zusammen  540  000  Mann;  im  Alter  von  32,  33,  34,  35,  36,  37,
38  und  39  Jahren  360  000  Mann,  im  ganzen  900  000  Mann.  2.  Halbausgebildete
  Mannschaften  im  Alter  von  20,  21  und  22  Jahren  240000
Mann,  im  Alter  von  23,  24,  25  und  26  Jahren  320000  Mann,  im  Alter
von  27,  28,  29,  30  und  31  Jahren  400  000  Mann,  zusammen  960000
Mann;  im  Alter  von  32,  33,  34,  35,  36,  37,  38  und  39  Jahren  640000
Mann,  im  ganzen  1  000000  Mann.  3.  Unausgebildete,  jedoch  dienstfähige
Mannschaften  im  Alter  von  20,  21  und  22  Jahren  150000  Mann,  im
Alter  von  23,  24,  25  und  26  Jahren  200  000  Mann,  im  Alter  von  27,
28,  29,  30  und  31  Jahren  250  000  Mann,  im  Alter  von  32,  33,  34,  35,
36,  37,  38  und  39  Jahren  400000  Mann,  im  ganzen  1000000  Mann.
Da  in  Japan  mit  dem  31.  Lebensjahre  der  Dienst  im  stehenden  Heere  und
in  der  Territorialarmee  aufhört,  so  folgt,  daß  Japan  bei  Einberufung
aller  ganz  und  halb  ausgebildeten  Mannschaften  bis  zum  32.  Jahre  anderthalb
  Millionen  Mann  ins  Feld  zu  stellen  vermag.  Zieht  man  aber  für
Ausfälle  aller  Art  ungefähr  10  bis  20  Prozent  von  diesen  Zahlen  ab  (das
heißt  für  Krankheiten,  Todesfälle  u.  s.  w.),  so  verbleiben  noch  immer  an
vollständig  ausgebildeten  Mannschaften  bis  zum  31.  Lebensjahr  800000
Mann  übrig,  das  heißt  Japan  ist  im  stande,  in  Kriegszeiten  an  immerhin

22
        <pb n="348" />
        340  Isien.  (Oktober  11.—Ende.)

ausgebildeten  Mannschaften  1270000  Mann  ins  Feld  zu  stellen.  Daß  die
japanische  Heeresverwaltung  tatsächlich  mit  dieser  Möglichkeit  rechnet,  ergibt
sich  aus  der  Zahl  der  beschafften  Gewehre.  Es  gab  in  Japan  am  Anfang
des  Jahres  1903  280  000  Magazingewehre  neuestens  Musters  (6,5  Millimeter-Gewehre
  M.  1897),  500  000  Magazingewehre  System  Murat,  200000
Gewehre  System  Pibody  und  Remington  und  100000  Einzellader  System
Murat.

11.  Oktober.  (Japan.)  Der  Mikado  richtet  einen  Aufruf
an  sein  Volk,  worin  es  heißt:

Seit  dem  Beginn  des  Krieges  haben  unsere  Armee  und  unsere  Flotte
Tapferkeit  und  Loyalität  bewiesen,  während  sowohl  die  Beamten  wie  auch
das  Volk  übereinstimmend  in  der  Unterstützung  unserer  Sache  tätig  gewesen
  sind.  Bis  jetzt  war  unsere  Sache  erfolgreich,  aber  da  die  endgültige
Durchführung  noch  in  sehr  weiter  Ferne  liegt,  ist  es  nötig,  in  der  Verfolgung
  unseres  Zieles  geduldig  und  ausdauernd  zu  bleiben  und  auf  diese
Weise  nach  der  schließlichen  Erfüllung  unseres  Vorsatzes  zu  streben.

15.—18.  Oktober.  Schlacht  am  Schaho.

Nach  mehrtägigen  Einleitungsgefechten  greifen  die  Russen  an  und
werden  abgeschlagen.  Die  Schlacht  endet  ohne  eigentliche  Entscheidung,  die
Japaner  erringen  einige  kleine  taktische  Erfolge.  Die  Russen  waren  über

200  000  Mann,  die  Japaner  160  000  Mann  stark;  die  Russen  verlieren  an
45  000,  die  Japaner  16000  Mann.

Mitte  Oktober.  (Britisch-Indien.)  Eine  Handelsmission
geht  von  Bombay  nach  dem  Persischen  Golf,  nach  Kerman  und
durch  Beludschistan  nach  Indien  zurück.

Oktober.  (China.)  Durch  die  europäische  Presse  gehen
Nachrichten  über  bedenkliche  fremdenfeindliche  Bewegungen.

25.  Oktober.  (Krieg.)  Admiral  Alexejeff  wird  nach  Petersburg
  berufen,  Kuropatkin  wird  zum  Oberbefehlshaber  zu  Wasser
und  zu  Lande  ernannt.  Unter  ihm  sollen  Lenewitsch,  Gripenberg
und  Kaulbars  drei  Armeen  kommandieren.

Ende  Oktober.  (Japan.)  Finanzielle  Lage.

Die  Leitung  der  Bank  von  Japan  erklärt  die  finanzielle  Lage  für
befriedigend.  Der  Krieg  habe  bisher  keine  nachteilige  Wirkung  auf  die
Produktionskraft  des  Landes  ausgeübt;  die  Ausfuhr  und  die  Einfuhr
wiesen  sogar  eine  beträchtliche  Zunahme  auf.  Alle  Japaner,  vom  Kaiser
bis  zu  den  untersten  Klassen,  legten  sich  des  Krieges  wegen  Einschränkungen
auf.  Das  Volk  arbeite  härter,  produziere  nicht  nur  mehr,  sondern  vermeide
  den  Kauf  von  Luxusartikeln,  welche  für  die  Ausfuhr  verfügbar  seien,
darunter  namentlich  Seide.  Der  Ertrag  der  Ernte,  welche  in  diesem  Jahre
besonders  gut  sei,  werde  auf  10  Millionen  Pfund  geschätzt.  Im  nächsten
Finanzjahr  dürften  77  Millionen  zu  Kriegszwecken  gebraucht  werden.  Für
die  erhöhten  Ausgaben,  die  zur  Entsendung  von  bedeutend  vermehrten
Streitkräften  nach  der  Mandschurei,  sowie  zum  Bau  von  Kriegsschiffen  erforderlich
  seien,  werde  Japan  alle  Mittel  im  Lande  selbst  aufbringen
können.  Es  bestehe  vorläufig  nicht  die  Absicht,  sich  an  fremde  Märkte  zu
wenden.  Ein  großer  Teil  des  Erlöses  aus  der  Londoner  und  der  Newyorker
  Anleihe  vom  Mai  1904  liegt  noch  in  London.
        <pb n="349" />
        Isien.  (Oktober—Dezember  31.)  341

Oktober.  Nach  europäischen  Blättern  häufen  die  Russen  an
der  Grenze  Afghanistans  große  Truppenmassen  an.  Der  Emir
setzt  Herat  in  Verteidigungszustand.

7.  November.  (Japan.)  Nach  englischen  Berichten  werden
auf  die  5prozentige  Anleihe  von  80  Millionen  Den  242  Millionen
gezeichnet.

Anfang  November.  (China.)  Die  Insurgenten  der  Provinz
  Kwangfi  schlagen  die  kaiserlichen  Truppen  mehrfach  und
nehmen  die  wichtigsten  Städte.

Mitte  November.  (Japan.)  Die  Presse  kritifiert  scharf  die
Bedingungen  der  zweiten  auswärtigen  Anleihe:  12  Millionen  Pfund
zum  Kurs  von  86⅝/),  6  Prozent  Zinsen.  Als  Pfand  dienen  die
Zölle,  die  Anleihe  ist  in  sieben  Jahren  zurückzuzahlen.

30.  November.  (Japan.)  Der  Kaiser  eröffnet  das  Parlament.
  In  der  Thronrede  heißt  es:

Wir  geben  kund,  daß  unsere  Expeditionstruppen  in  jeder  Schlacht
siegreich  gewesen  sind  und  wiederholt  neue  Beweise  der  Treue  und  Tapferkeit
  gegeben  haben,  so  daß  der  Verlauf  des  Krieges  mehr  und  mehr  zu
unserem  Vorteil  gewesen  ist  und  daß  wir  erwarten,  durch  die  loyale  Hingebung
  unserer  Untertanen  unser  schließliches  Ziel  zu  erlangen.  —  Die  Beziehungen
  zu  allen  neutralen  Mächten  seien  zunehmend  freundschaftlich.
Eine  Vorlage  betreffend  die  Bestreitung  der  außerordentlichen  Kriegsausgaben
  wird  angekündigt.

30.  November.  (Port  Arthur.)  Die  Japaner  erstürmen
den  203  Meter-Hügel  westlich  der  Stadt,  der  den  Hafen  beherrscht.
  —  In  den  nächsten  Wochen  werden  sämtliche  größeren
Schiffe  der  Russen  vernichtet.  —  Am  29.  Dezember  nehmen  die
Japaner  Erlungschan.

Mitte  Dezember.  (Krieg.)  Japanische  Kriegsschiffe  verlassen
Port  Arthur,  um  dem  baltischen  Geschwader  entgegenzufahren.

Mitte  Dezember.  (Philippinen.)  Auf  Samar  erleiden
amerikanische  Truppen  durch  Überfälle  Verluste.

30.  Dezember.  (Tokio.)  Die  Admirale  Togo  und  Kamimura
  werden  glänzend  empfangen.

31.  Dezember.  (Siam.)  Der  Vertrag  mit  Frankreich  (S.  246)
wird  ausgeführt.
        <pb n="350" />
        übersicht
der  politischen  Eutwichelung  des  Jahres  1904.

In  der  letzten  Jahresübersicht  hatten  wir  über  das  wichtigste
Ereignis  der  Jahre  1903/4,  den  russisch--japanischen  Konflikt,
nur  nach  unsicheren  Zeitungsnachrichten  berichten  können,  mittlerweile
  sind  von  Japan  wichtige  Dokumente  mitgeteilt  worden
(„Staats-Archiv“  Bd.  69),  so  daß  wir  die  Vorgeschichte  des  Krieges
in  den  Hauptzügen  zu  erkennen  vermögen.  Wie  früher  erwähnt,
fühlte  Japan  sich  durch  die  russische  Okkupation  der  Mandschurei
geschädigt,  weil  Rußland  die  den  Japanern  von  der  chinesischen
Regierung,  der  rechtmäßigen  Besitzerin,  gewährten  Handelsvorteile
nicht  in  Kraft  treten  ließ.  Noch  bedenklicher  war,  daß  Japan  in
der  Okkupation  eine  beständige  Bedrohung  Koreas  sah,  und  Korea
ist  nicht  nur  das  natürliche  Expansionsgebiet  Japans,  sondern  zugleich
  ein  Stück  seines  Verteidigungssystems,  in  dem  die  japanische
Regierung  unmöglich  einen  fremden  Einfluß  walten  lassen  kann.
Japan  war  deshalb  bestrebt,  von  Rußland  Garantien  für  die  Ausübung
  seiner  kommerziellen  Rechte  in  der  Mandschurei  und  für  die
Sicherheit  Koreas  zu  fordern.  Nach  einigen  vorbereitenden  Verhandlungen
  schlug  es  einen  dahingehenden  Vertrag  vor  (Ende  Juli
1904).  Danach  sollten  sich  beide  Mächte  zur  Erhaltung  der  Unabhängigkeit
  und  Integrität  Chinas  wie  Koreas  verpflichten;
Japan  erkannte  die  speziellen  Interessen  Rußlands  in  der  Mandschurei
  an  und  gewährte  ihm  das  Recht,  Maßregeln  zu  ihrem
Schutze  zu  treffen;  eine  analoge  Bestimmung  sollte  das  Verhältnis
Rußlands  und  Japans  zu  Korea  regeln,  wo  Japan  überdies  das
ausschließliche  Recht  in  Anspruch  nahm,  die  Regierung  durch  Rat-
        <pb n="351" />
        Aebersichi  der  politischen  Entuicelnng  des  Jahres  1904.  343

schläge  und  im  Notfalle  durch  Truppen  bei  ihren  Reformen  zu
unterstützen.  Die  Aufnahme  dieser  Vorschläge  zeigte,  wie  wenig
Rußland  zu  einem  Entgegenkommen  bereit  war.  Zunächst  verzögerte
  es  die  Antwort,  und  als  diese  endlich  erfolgte  (3.  Oktober),
waren  darin  die  Forderungen  Japans  in  Bezug  auf  die  Mandschurei
  gestrichen:  Japan  sollte  ausdrücklich  die  Mandschurei  als
außerhalb  seiner  Interessensphäre  liegend  bezeichnen;  von  einer
Anerkennung  der  japanischen  Handelsrechte  war  keine  Rede.  Hinsichtlich
  Koreas  acceptierte  Rußland  die  Garantie  der  Integrität
und  gestand  Japan  als  der  hier  vornehmlich  interessierten  Macht
das  Recht  zu,  die  koreanische  Regierung  zu  unterstützen,  aber  die
Unterstützung  sollte  auf  die  Verwaltungsreform  beschränkt  werden
und  nicht  ein  ausschließlich  japanisches  Privilegium  sein.  Japanische
  Truppen  sollten  zum  Schutz  japanischer  Interessen  in  Korea
nur  mit  Einverständnis  Rußlands  gelandet  und  nach  Erfüllung
ihrer  Mission  unverzüglich  zurückgezogen  werden.  Endlich  sollte
keine  Macht  militärische  Stützpunkte  in  Korea  anlegen  dürfen,  und
Korea  nördlich  des  39.  Breitegrades  sollte  für  neutral  erklärt
werden.

Es  war  deutlich,  daß  die  russische  Regierung  mit  diesem
Vorschlage  beabsichtigte,  die  Mandschurei  unter  ausschließliche  Botmäßigkeit
  zu  bringen  und  die  japanische  Stellung  in  Korea  so  weit
als  möglich  zu  schwächen,  um  später  hier  ebenso  leichtes  Spiel  wie
gegen  China  zu  haben:  wenn  Japan  keine  militärischen  Befestigungen
  in  Korea  anlegen  und  in  die  nördliche  Hälfte  Truppen
überhaupt  nicht  überführen  durfte,  so  konnte  Rußland,  nachdem  es
sich  in  der  Mandschurei  eine  genügende  Bafis  für  einen  Land=  und
Seekrieg  geschaffen  hatte,  Korea  besetzen,  ehe  japanische  Truppen  in
Korea  in  ausreichender  Stärke  erscheinen  konnten.  Diese  Beschränkung
  ihrer  militärischen  Stellung  wies  daher  die  japanische  Regierung
  sogleich  zurück:  anstatt  der  nördlichen  Hälfte  Koreas  wollte
sie  nur  einen  Landstrich  an  der  mandschurisch-koreanischen  Grenze
in  der  Breite  von  50  Kilometern  auf  jeder  Seite  der  Grenze  für
neutral  erklären;  das  Recht,  militärische  Stützpunkte  in  Korea  zu
errichten,  wollte  sie  nicht  aufgeben  und  versprach  nur,  keine  Befestigungen
  zu  errichten,  die  die  Freiheit  der  Schiffahrt  in  der
        <pb n="352" />
        344  Mebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.

Straße  von  Korea  in  Frage  stellen  könnten.  In  der  Mandschurei
kam  Japan  den  Russen  entgegen:  es  wollte  die  Mandschurei  als
außerhalb  seiner  Interessensphäre  liegend  anerkennen,  falls  Rußland
  dasselbe  für  Korea  erkläre;  vorbehalten  sollten  nur  die  beiderseitigen
  bereits  erworbenen  kommerziellen  Rechte  sein  (30.  Oktober).
Japan  war  also  bereit,  die  Okkupation  der  Mandschurei  zu  dulden;
Korea  fiel  dafür  den  Japanern  zu.  Beide  verpflichteten  sich  nach
dem  japanischen  Vorschlage  zur  Aufrechterhaltung  der  Unabhängigkeit
  und  Integrität  Chinas  und  Koreas,  und  beide  hinderten  sich
nicht  durch  die  dauernde  Besetzung  des  beanspruchten  Gebiets  diesen
Grundsatz  sogleich  zu  verletzen.  Indessen,  die  russische  Regierung
lehnte  jedes  Nachgeben  in  Korea  ab,  und  über  diese  Frage  ist  der
Krieg  dann  schließlich  ausgebrochen.  Über  alle  anderen  Schwierigkeiten
  hatte  man  sich  in  den  weiteren  Verhandlungen  ganz  oder
nahezu  durch  gegenseitige  Konzessionen  geeinigt.  So  hatte  Rußland
  verlangt,  daß  die  Okkupation  der  Mandschurei  als  eine  rein
russisch-chinesische  Frage  betrachtet  werden  sollte,  und  Japan  hatte
nach  einigem  Sträuben  seine  Einwilligung  dazu  gegeben,  falls
Rußland  die  durch  den  japanisch-chinesischen  Handelsvertrag  erworbenen
  Rechte  Japans  anerkenne.  Hierzu  war  Rußland  bereit  und
in  einem  anderen  Punkte  trat  es  einen  Schritt  zurück:  es  wollte
eine  Verbindung  der  zu  erbauenden  koreanischen  Eisenbahnen  mit
den  mandschurischen  gestatten,  was  es  ursprünglich  abgelehnt  hatte.
In  der  mandschurischen  Angelegenheit  war  somit  nur  noch  unentschieden,
  ob  den  Japanern  in  der  Mandschurei  Niederlassungen
gewährt  werden  sollten,  und  diese  Differenz  hätte  sich  gewiß  auch
gütlich  schlichten  lassen.  Aber  im  Streit  über  Korea  hielt  Rußland
  unbeugsam  an  der  großen  neutralen  Zone  und  dem  Verbot
militärischer  Anlagen  fest.  Nachdem  die  japanische  Regierung  vergebens
  mehrfach  auf  eine  klare  Antwort  gedrängt  hatte  (Dezember
1903,  Januar  1904),  gab  sie  schließlich  die  Hoffnung  auf  Verständigung
  auf  und  berief  ihren  Gesandten  ab  (5.  Februar).

Dem  Abbruch  der  Verhandlungen  folgten  die  ersten  Schläge
auf  dem  Fuße.  Während  der  letzten  Jahre  hatte  sich  die  japanische
Regierung  zu  Lande  und  zu  Wasser  trefflich  vorbereitet;  noch  unmittelbar
  vor  dem  Bruch  hatte  sie  zwei  große  Kreuzer,  die  in
        <pb n="353" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.  345

Genua  auf  Rechnung  Argentiniens  gebaut  aber  nicht  abgenommen
waren,  angekauft.  Nach  ihrer  Ankunft  zählte  die  japanische  Flotte
außer  zahlreichen  Torpedobootszerstörern  und  allerlei  Hilfsschiffen
6  Linienschiffe,  6  Panzerkreuzer,  7  kleine  Kreuzer  und  3  Avisos;
die  russische  in  Port  Arthur  und  Wladiwostok  7  Linienschiffe,
4  Panzerkreuzer,  5  große,  2  kleine  Kreuzer.  Die  Linienschiffe  und
Kreuzer  der  Japaner  waren  bedeutend  stärker  als  die  der  Russen,
so  daß  die  japanische  Flotte  ohne  Zweifel  der  russischen  überlegen
war.  Sogleich  verstanden  die  Japaner,  dies  Übergewicht  zur  Geltung
  zu  bringen,  und  es  zeigte  sich,  daß,  wie  ihr  Material,  auch
ihr  Personal  dem  russischen  weit  überlegen  war.  (Das  Folgende
wesentlich  nach  den  Darstellungen  im  „Militär-Wochenblatt“  und
in  der  „Marine-Rundschau“  Jahrgang  1904.)

Das  nächste  Ziel  mußte  für  die  Japaner  sein,  sich  Koreas,
des  eigentlichen  Streitobjektes,  zu  bemächtigen,  ehe  es  die  Russen
von  der  Mandschurei  aus  besetzen  konnten.  Aber  um  die  Landung
ausführen  zu  können,  war  es  nötig,  die  russische  Flotte  in  Port
Arthur  und  Wladiwostok,  die  den  Transport  hätte  gefährden  können,
zum  Stillliegen  zu  zwingen.  Deshalb  brach  das  in  Sasabo  versammelte
  Gros  der  japanischen  Flotte  sogleich  nach  der  Abberufung
des  Gesandten  auf  und  eröffnete  in  der  Nacht  vom  7.  zum  8.  Februar
  unvermutet  einen  Torpedoangriff  auf  Port  Arthur,  wobei
es  gelang,  zwei  feindliche  Linienschiffe  und  einen  Kreuzer  zu  beschädigen.
  Nach  diesem  Handstreich  waren  die  Japaner  vorderhand
gegen  ein  Auslaufen  der  Port  Arthur--Flotte  gesichert:  ein  Erfolg,
der  ihr  Selbstgefühl  gewaltig  steigerte.  Gleichzeitig  beobachtete  ein
kleineres  Geschwader  Wladiwostok,  und  so  konnten  sie  im  vorläusigen
  Besitze  der  Seeherrschaft  die  Landung  in  Korea  ungestört  vollziehen;
  eine  Abteilung  landete  in  Tschemulpo  und  marschierte  sogleich
  nach  Söul,  andere  wurden  in  Fusan,  Mosampo  und  Gensan
ausgeschifft.  Auch  in  Korea  blühte  ihnen  ein  militärischer  Erfolg:
zwei  russische  Kreuzer,  die  seit  einigen  Wochen  in  Tschemulpo  lagen
und  sich  nicht  mehr  hatten  flüchten  können,  wurden  von  den  den
Transport  begleitenden  Kriegsschiffen  zerstört.  So  war  der  wichtigste
  Teil  der  Halbinsel  unmittelbar  nach  dem  Ausbruch  des
Krieges  in  japanischem  Besitz,  und  dem  Kaiser  von  Korea  wurde
        <pb n="354" />
        346  Mebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1904.

ein  Bündnis  auferlegt,  das  sein  Land  tatsächlich  zu  einer  japanischen
  Provinz  machte.  Rußland  war  unfähig,  den  Japanern  in
Korea  entgegenzutreten.  Es  besaß  hier  nur  schwache  Vortruppen;
in  der  Mandschurei  befand  sich  zwar  eine  Armee,  die  auf  mehr  als
100  000  Menschen  geschätzt  wurde,  aber  sie  war  zerstreut  von  Port
Arthur  bis  Charbin  und  hatte  mit  der  Überwachung  der  chinesischen
Bevölkerung  und  dem  Schutze  der  Eisenbahn  reichlich  zu  tun.  Es
mußte  lange  dauern,  ehe  die  russische  Armeeleitung  mit  Hilfe  der
eingleisigen  sibirischen  Bahn  so  viel  Truppen  aus  Europa  nach
Ostasien  schaffte,  um  zur  Offensive  übergehen  zu  können.

Nachdem  Japan  so  festen  Fuß  in  Korea  gefaßt  hatte,  war
die  nächste  Aufgabe  die  Vernichtung  oder  dauernde  Lahmlegung  der
russischen  Flotte  in  Port  Arthur  sowie  die  Zertrümmerung  der
russischen  Armee  in  der  Mandschurei:  waren  diese  beiden  Ziele
erreicht,  dann  konnte  Japan  der  Zukunft  mit  Ruhe  entgegensehen;
im  Besitze  Koreas  und  der  Mandschurei  konnte  es  abwarten,  bis
Rußland  eine  neue  Flotte  und  eine  neue  Armee  aufbrachte,  um
das  Verlorene  wieder  zu  gewinnen.  Dem  entsprechend  blockierte
die  japanische  Hauptflotte  unter  Admiral  Togo  scharf  Port  Arthur
und  suchte  wiederholt  die  schmale  Hafenausfahrt  zu  sperren,  indessen
  vereitelte  die  Artillerie  der  Forts  und  russischen  Schlachtschiffe
  alle  diese  Anstalten.  Die  russische  Flotte  hielt  sich  dem
gegenüber  mehrere  Wochen  lang  völlig  defenfiv,  so  daß  schon  die
Meinung  laut  wurde,  sie  habe  durch  die  Verluste  beim  ersten  japanischen
  Angriff  ihre  Fähigkeit  zur  Offensive  ganz  eingebüßt.  Indessen,
  als  Admiral  Makarow  den  Oberbefehl  übernahm  (März),
änderte  sich  das  Bild:  die  Flotte  verließ  wiederholt  den  Hafen
und  maß  sich  mit  den  Japanern  im  Artilleriegefecht,  zunächst  auf
weite  Entfernungen.  Ehe  hierbei  etwas  herauskommen  konnte,  traf
die  Russen  ein  neues  Mißgeschick:  bei  einer  solchen  Ausfahrt  stieß
das  Admiralschiff  „Petropawlowsk“  auf  eine  japanische  Mine  und
ging  unter;  beim  Zurückgehen  der  übrigen  Flotte  wurde  noch  ein
Linienschiff  durch  eine  andere  feindliche  Mine  schwer  beschädigt
(12.13.  April).  Der  Admiral  Makarow  und  mehrere  hundert
Seeleute  fanden  dabei  den  Tod:  materiell  und  moralisch  veränderte
sich  das  Kräfteverhältnis  zu  gunsten  der  Japaner,  und  die  Russen
        <pb n="355" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwinelung  des  Jahres  1904.  347

beschränkten  sich  wiederum  auf  die  Defensive.  So  glücklich  wie  bei
Port  Arthur  waren  die  Japaner  bei  Wladiwostok  nicht.  Mehrfach
verließen  hier  die  russischen  Kreuzer  den  Hafen,  beunruhigten  japanische
  Transporte  und  entgingen  stets  den  Nachstellungen  des  Admirals
  Kamimura.  Aber  die  Wegnahme  einiger  Transportschiffe
und  die  vorübergehende  Besetzung  von  Gensan  waren  nicht  im  stande,
die  Verbindung  zwischen  Japan  und  Korea  dauernd  zu  gefährden
und  die  russischen  Unfälle  bei  Port  Arthur  auszugleichen.
Während  dieser  Kämpfe  zur  See  ging  der  Vormarsch  der
Japaner  unter  Kuroki  durch  Korea  nach  der  mandschurischen  Grenze
von  statten.  Fast  drei  Monate  brauchten  sie,  bis  sie  mit  ihren
Spitzen  unter  leichten  Gefechten  gegen  die  russischen  Vortruppen
den  Yalu  erreichten  (Ende  April):  eine  Langsamkeit,  die  sich  durch
die  schlechten  Straßen  in  dem  wenig  kultivierten  Lande  und  durch
die  Schwierigkeit  der  Verpflegung  über  See  erklärt.  Am  Yalu
kam  es  dann  zum  ersten  größeren  Zusammenstoß  zu  Lande.  Die
russische  Armee,  deren  Kommando  mittlerweile  der  bisherige  Kriegsminister
  Kuropatkin  übernommen  hatte,  konzentrierte  sich  bei
Liaujang.  Noch  zu  schwach,  den  Japanern  an  der  Landesgrenze
eine  Schlacht  liefern  zu  können,  hatte  er  ein  schwaches  Korps  nach
Osten  vorgeschoben,  mit  dem  Auftrag,  den  japanischen  Anmarsch
zu  beobachten,  sich  aber  in  kein  ernstliches  Gefecht  einzulassen.  Dem
General  Sassulitsch  war  es  aber  anscheinend  mit  der  Waffenehre
unverträglich,  dem  Feinde  den  Einmarsch  in  rusffisches  Gebiet  widerstandslos
  zu  gestatten:  er  beschloß,  der  mehrfach  überlegenen  japanischen
  Armee  den  Übergang  zu  verwehren.  Ein  Erfolg  war  ausgeschlossen,
  und  da  Sassulitsch  das  Gefecht  überdies  ungeschickt
führte,  so  wurde  er  umgangen  und  unter  empfindlichem  Verlust
zurückgeworfen  (1.  Mai);  einen  Aufenthalt,  der  der  Versammlung
der  russischen  Hauptarmee  zu  statten  kommen  konnte,  hat  er  der
japanischen  Armee  nicht  zu  bereiten  vermocht.  Häufig  haben  seit
Leonidas  solche  strategisch  zwecklosen  Gefechte,  die  nur  der  Ehre  wegen
geschlagen  worden  sind,  auch  der  unterlegenen  Partei  einen  großen
moralischen  Impuls  gegeben:  hier  aber  war  der  Gewinn  des
Kampfes  taktisch  wie  moralisch  ausschließlich  auf  seiten  der  Japaner.
  Sie  hatten  sich  zum  ersten  Male  europäischen  Truppen
        <pb n="356" />
        348  Mebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.

überlegen  gezeigt  und  erfüllten  sich  mit  dem  Selbstvertrauen,  das
die  erste  Bedingung  jeden  dauernden  militärischen  Erfolges  ist.

Der  Sieg  am  Yalu  bewies  den  Japanern,  daß  die  ruffische
Armee  zur  Offenfive  gegen  Kuroki  noch  lange  nicht  in  der  Lage
sei.  Diese  Erkenntnis  gestattete  ihnen,  die  Russen  sogleich  an  einem
anderen  Punkte  zu  treffen.  Bisher  hatten  sie  noch  beträchtlliche
Streitkräfte  an  der  koreanischen  Küste  zurückgehalten,  um  im  Notfalle
  Kuroki  zu  unterstützen,  jetzt  führten  sie  diese  zur  See  nach
der  Halbinsel  Liautung,  wo  General  Oku  bei  Pitsewo  landete
(5.  Mai).  Schon  in  den  nächsten  Tagen  wurden  die  hier  stehenden
schwachen  russischen  Truppenteile  nach  Norden  zurückgedrängt  und
die  Eisenbahn,  die  Port  Arthur  mit  Liaujang  verbindet,  unterbrochen.
  Einige  Wochen  später  wurde  sogar  die  Landenge  von
Kintschou  trotz  tapferem  Widerstande  der  Russen  besetzt  (26.  Mai),
und  konnte  die  Einschließung  Port  Arthurs  zu  Lande  beginnen.
Ein  Teil  der  Truppen  Okus  unterzog  sich  dieser  Aufgabe;  40  bis
50  000  Mann  marschierten  nach  Norden,  um  über  Kaitschou  die
rechte  Flanke  Kuropatkins  zu  bedrohen.  Ohne  die  überlegenheit
der  japanischen  Marine  wären  diese  Erfolge  undenkbar:  die  Blockade
von  Port  Arthur  sicherte  den  ungestörten  Transport  der  Truppen
nach  Kwantung,  und  die  Erstürmung  der  Stellung  bei  Kintschou
wurde  nur  durch  die  Mitwirkung  der  Seemacht  möglich.  In  der
Front  scheiterten  alle  japanischen  Angriffe  auf  die  Befestigung  der
Russen;  erst  als  einige  Kanonenboote  die  Russen  in  der  Flanke
beschossen,  mußten  die  Russen  weichen.  Nicht  ohne  Opfer  erzielte
die  japanische  Flotte  solche  Triumphe;  ein  Linienschiff  und  ein
Kreuzer  gingen  außer  einigen  kleineren  Fahrzeugen  bei  der  Blockade
Port  Arthurs  durch  Auflaufen  auf  russische  Minen  oder  andere
Unfälle  verloren.

Kurz  nach  der  Landung  Okus  wurde  eine  neue  japanische
Armee  auf  Liautung  gelandet,  bei  Takuschan;  unter  General  Nodzu
marschierte  sie  in  nordwestlicher  Richtung  auf  Haitschöng  (Ende
Mai),  so  daß  Kuropatkin  jetzt  von  drei  Seiten  her  bedroht  war.
Aber  ehe  eine  der  japanischen  Armeen  die  Fühlung  mit  der  russischen
  Hauptarmee  gewinnen  konnte,  machte  diese  selbst  einen  Versuch
  zur  Offensive:  Kuropatkin  versuchte  durch  eine  Überwältigung
        <pb n="357" />
        Mebersicht  der  volitisczen  Eutwickelnng  des  Jahres  1904.  349

Okus  Port  Arthur  zu  entsetzen.  General  Stackelberg  erhielt  den
Auftrag,  mit  40  000  Mann  die  Belagerungsarmee  anzugreifen,
aber  es  war  ihm  unmöglich,  durchzudringen:  er  wurde  von  dem
ihm  entgegenrückenden  Oku  bei  Wafangkou  (etwa  zwei  Tagemärsche
  südlich  Kaitschon)  zum  Rückzug  gezwungen  (Mitte  Juni).
Es  gelang  ihm,  ohne  großen  Verlust  den  Anschluß  an  die  russische
Hauptarmee  wieder  zu  gewinnen,  obgleich  schon  einige  Truppenteile
der  Armee  Nodzus  seiner  linken  Flanke  bedenklich  nahe  standen.
Es  steht  dahin,  ob  Nodzu  durch  schnelleren  Vormarsch  nach  Westen
der  Armee  Stackelbergs  nicht  den  Rückzug  hätte  verlegen  können.  —
Die  Stackelberg  gestellte  Aufgabe  war  von  vornherein  unlösbar.
Eine  Befreiung  Port  Arthurs  hätte  nur  durch  eine  Oku  weit  überlegene
  Armee  erzielt  werden  können,  und  diese  konnte  ihm  Kuropatkin
  nicht  zur  Verfügung  stellen.  Anscheinend  hatte  er  damals
weniger  als  200  000  Mann,  und  davon  bedurfte  er  ungefähr  drei
Viertel  gegen  die  beiden  anderen  japanischen  Armeen  und  zur
überwachung  der  Chinesen.  Angesichts  dieser  Aussichtslofigkeit  des
Stackelbergschen  Versuchs  ist  sogleich  behauptet  worden,  er  sei  wider
Willen  Kuropatkins  erfolgt,  er  sei  ihm  durch  den  nominellen  Oberkommandeur
  zu  Wasser  und  zu  Lande,  den  Statthalter  Alexejeff,
oder  gar  durch  das  Petersburger  Kabinett  aufgezwungen  worden.

Während  dieser  Vorgänge  auf  der  Halbinsel  Liaujang  hatte
Kuroki  nichts  Wesentliches  unternommen.  Wenige  Tagemärsche
westlich  des  Yalu  hatte  er  halt  gemacht,  ohne  die  Pässe,  die  durch
das  Gebirgsland  der  östlichen  Mandschurei  in  die  große  Ebene
Mukden-Liaujang  führen,  anzugreifen.  Vermutlich  wollte  Kuroki
sich  nicht  in  ernstliche  Verwicklungen  einlassen,  ehe  nicht  Nodzu  mit
beträchtlichen  Kräften  den  Vormarsch  antreten  konnte.  Sobald
aber  die  Takuschan--Armee  ihre  Offensive  auf  Haitschöng  begann
und  die  russischen  Vortruppen  hier  zurückdrängte,  ging  auch  Kuroki
wieder  vor  und  setzte  sich  durch  heftige  Gefechte  in  Besitz  der  wichtigsten
  Pässe  (bis  Ende  Juni).  Gleichzeitig  drang  Oku  bis  dicht
vor  Kaitschou  vor.  —  Bisher  hatten  die  drei  japanischen  Armeen
selbständig  operiert,  jetzt,  da  ein  baldiger  Zusammenstoß  mit  der
russischen  Hauptmacht  zu  erwarten  war,  wurde  ein  gemeinsamer
Oberbefehlshaber  in  der  Person  des  Marschalls  Oyama  ernannt
        <pb n="358" />
        350  Mebersickt  der  politischen  Eutwickelms  des  Jahres  1904.

(Anfang  Juli).  Nach  seiner  Ankunft  auf  dem  Kriegsschauplatze
ging  die  vorfichtige  aber  unermüdliche  konzentrische  Offensive  gegen
Liaujang  weiter,  und  nach  einigen  Wochen  waren  die  ruffischen
Truppen  bis  auf  etwa  einen  Tagemarsch  um  Liaujang  zusammengedrängt.
  Die  japanischen  Heere  umfaßten  sie  mit  ihren  Spitzen
und  standen  untereinander  in  naher  Fühlung:  die  Gefahr,  die  jede
derartige  Offensive  mit  sich  bringt,  daß  eine  Armee  isoliert  geschlagen
  wird,  war  vorüber.  Bei  seiner  Schwäche  hatte  Kuropatkin
  einen  Angriff  mit  übermacht  auf  eine  der  heranrückenden  Armeen
nicht  unternehmen  können,  so  lange  sie  noch  weit  voneinander  entfernt
  standen;  er  hatte  nicht  mehr  tun  können  als  ihren  Vormarsch
durch  kleine  Gefechte  zu  erschweren,  seine  Stellung  zu  befestigen
und  Verstärkungen  aus  Europa  abzuwarten.  So  vermochte  er  jetzt
wenigstens  den  vereinigten  japanischen  Armeen  mit  ungefähr  gleicher
Stärke  (150—200  000  Manny  entgegenzutreten.  Wie  die  Japaner
im  Vormarsch  außerordentlich  behutsam  zu  Werke  gegangen  waren,
so  ließen  sie  sich  auch  Zeit  zum  Angriff:  mehrere  Wochen  standen
sich  die  Vorposten  gegenüber  ehe  Oyama  seine  Vorbereitungen  vollendet
  hatte.  Unter  diesen  Umständen  kam  es  zur  See  noch  eher
zu  einer  großen  Entscheidung  als  zu  Lande.

Die  Belagerung  Port  Arthurs  hatte  bald  nach  dem  Gefecht
von  Kintschou  ihren  Anfang  genommen,  und  in  den  nächsten
Wochen  wurden  die  Russen  aus  dem  Vorgelände  bis  unter  die
permanenten  Werke  zurückgedrängt  (Ende  Juli).  Die  Gefahr  lag
nahe,  daß  die  Japaner  bei  weiterem  Vordringen  eine  den  Hafen
beherrschende  Stellung  eroberten,  und  dann  war  die  ruffische  Flotte
wehrlos  der  Vernichtung  preisgegeben.  Um  dies  Los  zu  vermeiden,
wagte  der  kommandierende  Admiral  Witthöft  den  Versuch,  nach
Wladiwostok  durchzudringen.  Durch  eifrige  Tätigkeit  hatte  er  die
in  den  vorhergehenden  Zusammenstößen  erlittenen  Schäden  wieder
ausgebessert  und  der  Mannschaft  die  Seetüchtigkeit  der  Schiffe  durch
kleine  Ausfälle  bewiesen.  Als  er  sich  dann  zu  der  entscheidenden
Ausfahrt  entschloß  (10.  August),  standen  die  Dinge  nicht  ungünftig;
6  Linienschiffe,  4  Kreuzer,  8  Torpedobootszerstörer  konnte  Witthöft
ins  Gefecht  führen,  während  die  Japaner  nur  4  Linienschiffe  aber
freilich  16  Kreuzer  und  gegen  40  Torpedobootszerstörer  besaßen.
        <pb n="359" />
        Nebersicht  der  pelitischen  Eutwichelung  des  Jahres  1904.  351

Zum  Unglück  für  die  Russen  fiel  Witthöft  zu  Beginn  des  Gefechts,
und  sein  Nachfolger,  Fürst  Uchtomski,  gab  den  Befehl,  in  den
Hafen  zurückzukehren.  Fünf  Linienschiffe  gewannen  Port  Arthur
wieder,  eins  entfloh  nach  dem  deutschen  Hafen  Tsingtau  und  wurde
hier  desarmiert;  von  den  Kreuzern  kam  einer  nach  Port  Arthur
zurück,  zwei  entflohen  in  chinesische  Häfen,  der  letzte  ging  auf  der
Flucht  zu  Grunde.  Überaus  nachteilig  war  der  Ausgang  des  Gefechts
  für  die  Rufsen,  denn  jetzt  war  jede  Hoffnung  auf  eine  Rettung
der  Port  Arthur-Flotte  aus  eigener  Kraft  geschwunden.  Schlimmer
noch  aber  war  der  moralische  Eindruck:  nach  allgemeinem  Urteil
waren  die  Beschädigungen  der  Schiffe  nicht  derartig,  daß  sie  das
Gefecht  so  schnell  hätten  abbrechen  müssen.  Sie  hätten,  glaubt  man,
noch  Hoffnung  gehabt,  beträchtliche  Teile  der  Flotte  nach  Wladiwostok
  zu  retten,  und  zum  mindesten  hätten  sie  versuchen  müssen,
die  japanische  Flotte,  eventuell  durch  Selbstaufopferung,  nach  Kräften
zu  schwächen,  damit  ein  neues  russisches  Geschwader  desto  leichtere
Arbeit  habe.  Indessen,  mit  dem  Entschluß  Uchtomskis  war  das
Geschick  Port  Arthurs  und  seiner  Flotte  befiegelt.  Die  Festung,
jetzt  zu  Wasser  und  zu  Lande  eng  eingeschlossen,  verteidigte  sich
zwar  tapfer  und  schlug  viele  Stürme  der  Japaner  blutig  ab,  aber
die  Belagerer  drangen  doch  Schritt  für  Schritt  vor.  Nach  etwa
viermonatiger  Arbeit  eroberten  sie  einen  Hügel,  von  dem  aus  sie
den  Hafen  unter  Feuer  nehmen  konnten,  und  zerstörten  nun  die
russischen  Kriegsschiffe,  soweit  sie  die  Russen  nicht  selbst  versenkten
(Anfang  Dezember).  Da  nach  der  letzten  Niederlage  der  russischen
Flotte  die  Blockade  enger  wurde  als  vorher,  so  litten  die  Rufsen
bald  Mangel  an  Munition  und  Proviant  und  sahen  sich  schließlich
zur  Kapitulation  gezwungen  (2.  Januar  1905),  obgleich  die  Festungswerke
  noch  verteidigungsfähig  waren.

Dieselben  Tage,  die  das  Schicksal  der  Port  Arthur-Flotte
entschieden,  wurden  auch  dem  Wladiwostokgeschwader  verhängnisvoll.
Es  lief  an  demselben  Tage  wie  Witthöft  aus,  um  ihm  zu  sekundieren,
  wurde  aber  in  der  Straße  von  Korea  von  dem  doppelt  so
starken  Geschwader  Kamimuras  gestellt:  ein  Kreuzer  sank,  die  beiden
anderen  flohen  schwer  beschädigt  nach  Wladiwostock  zurück.  Damit
  war  die  russische  Flagge  vom  Stillen  Ozean  verschwunden.
        <pb n="360" />
        352  NMebersicht  der  yolitischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.

Während  dieser  Seekämpfe  hatte  Oyama  seine  Vorbereitungen
für  den  lange  erwarteten  Angriff  beendet  und  am  24.  August  begann
  er  die  russischen  Linien  zu  bestürmen.  Eine  Woche  lang
dauerten  die  Kämpfe,  da  erkannte  Kuropatkin,  dessen  linker  Flügel
umgangen  worden  war,  daß  seine  Stellung  nicht  zu  halten  sei
(31.  August),  und  er  führte  seine  Armee  unter  fortwährenden  Gefechten
  in  eine  neue  Stellung  südlich  von  Mukden,  nur  etwa  zwei
Tagemärsche  weiter  rückwärts.  Es  gelang  Oyama  nicht,  die  Rufsen
von  ihrer  Rückzugsstraße  abzudrängen,  nicht  einmal  erhebliche  Verluste
  konnte  er  ihnen  beibringen:  der  Verlust  der  Sieger  war  infolge
  ihres  Ansturmes  gegen  feste  Stellungen  höher  als  der  der
Besiegten,  etwa  20  000  gegen  15  000  an  Toten  und  Verwundeten.
Auch  die  schleunige  Fortsetzung  der  Offensive  war  den  Japanern
unmöglich:  wie  im  August  bei  Liaujang  standen  sich  jetzt  die  Heere
bei  Mukden  fast  untätig  gegenüber.  Aber  trotz  des  halben  Erfolges
  konnten  die  Japaner  mit  Genugtuung  auf  den  Verlauf  des
Feldzugs  zurückblicken:  sie  hatten  durch  den  Sieg  bei  Liaujang  die
Belagerung  Port  Arthurs  gesichert,  großen  Kriegsruhm  erworben
und  schwer  zu  entreißende  Vorteile  erstritten.  Welche  ungeheuren
Hindernisse  die  Russen  zu  überwinden  haben,  wenn  sie  von  Mukden
aus  den  verlorenen  Teil  der  Mandschurei  wieder  erobern  wollen,
zeigte  sich  sogleich  bei  ihrem  ersten  Versuch  zur  Offensive.  Als
Kuropatkin  abermals  verstärkt  mit  Übermacht  (etwa  250  000  gegen
200  000)  zum  Angriff  auf  Oyama  überging  (9.  Oktober)  mußte  er
nach  neuntägigem  Gefecht  den  Versuch  aufgeben.  Wichtige  Veränderungen
  in  der  Stellung  der  beiden  Armeen  rief  der  Kampf
nicht  hervor;  die  Japaner  schlugen  den  Angriff  ab,  konnten  aber
den  Erfolg  nicht  ausnutzen.  Nur  war  diesmal  der  Verlust  der
Russen,  als  der  Angreifer,  bedeutend  größer:  über  30.000  sollen
sie  an  Toten  und  Verwundeten  eingebüßt  haben,  die  Japaner
weniger  als  20  000.  Seit  diesen  blutigen  Tagen  standen  sich  die
Gegner  bis  zum  Jahresschluß  wieder  ruhig  gegenüber.

Der  letzte  Grund  der  russischen  Niederlagen  waren  die  ungenügenden
  Leistungen  der  russischen  Flotte,  die  den  Transport
der  japanischen  Armee  nach  Korea  und  der  Mandschurei  nicht  zu
hindern  vermocht  hatte.  Um  das  übergewicht  zur  See  zu  erlangen,
        <pb n="361" />
        Mebersicht  der  yolitischen  Eutwichelung  des  Jahres  1904.  353

wurde  daher  in  den  baltischen  Häfen  eine  neue  Flotte  ausgerüstet.
Das  beste  russische  Geschwader,  die  Flotte  im  Schwarzen  Meere,  ist
für  den  ostafiatischen  Krieg  nicht  verwendbar,  da  ihr  der  Durchgang
  durch  die  Dardanellen  nach  den  Bestimmungen  des  Pariser
Friedens  von  1856  verwehrt  ist.  Das  Auslaufen  der  baltischen
Flotte,  oder  wie  sie  dann  genannt  wurde,  des  zweiten  ostafiatischen
Geschwaders,  wurde  seit  dem  Sommer  wiederholt  angekündigt,  erfolgte
  aber  erst  im  Herbst.  Während  ihrer  Fahrt  veränderte  sich
die  Lage  insofern,  als  Port  Arthur  kapitulierte  und  die  Flotte
dadurch  ihren  besten  Stützpunkt  im  Stillen  Ozean  verlor.  Am
Jahresschluß  sammelte  sich  die  Flotte  (7  Linienschiffe,  4  große,
4  kleine  Kreuzer  und  mehrere  Hilfsschiffe  und  Torpedos)  in  den
Gewässern  von  Madagaskar,  und  weitere  Verstärkungen  sollen  ihr
zugeschickt  werden.  Wenn  sie  ihre  Aufgabe,  die  Niederkämpfung
der  japanischen  Flotte,  erfüllt,  so  sind  damit  auch  die  japanischen
Landfiege  wettgemacht:  ohne  Unterstützung  von  Hause  wird  sich
Oyama  unmöglich  dauernd  in  der  Mandschurei  halten  können.
Nach  den  bisherigen  Leistungen  der  russischen  Flotte  ist  allerdings
ein  Mißtrauen  gegen  sie  gerechtfertigt,  aber  unlösbar  ist  ihre  Aufgabe
  anscheinend  nicht,  da  Admiral  Roschdestwensky  über  eine  beträchtliche
  Uberlegenheit  an  Linienschiffen  verfügt.

Überblickt  man  die  diplomatischen  und  militärischen  Ereignifse,
  so  erscheint  die  Haltung  der  japanischen  Regierung  durchaus
  verständlich.  Seit  mehreren  Jahren  hat  sie  offenbar  den
Vorsatz  gefaßt,  mit  Rußland  eine  Auseinandersetzung  über  die
beiderseitigen  Interessensphären  herbeizuführen  und  dabei  Korea  den
Russen  unbedingt  zu  verschließen.  Der  Übereinstimmung  der  öffentlichen
  Meinung  sicher  hat  sie  im  richtigen  Moment  den  Krieg  begonnen:
  als  sie  sich  soeben  durch  den  Ankauf  der  argentinischen
Schiffe  militärisch  verstärkt  hatte  und  den  Russen  noch  überlegen
war:  einige  Monate  später  konnte  das  Kräfteverhältnis  durch  die
Ankunft  neuer  russischer  Streitkräfte  zu  Wasser  und  zu  Lande  umgestaltet
  sein.  Schwieriger  ist  es,  sich  ein  Bild  von  den  russischen
Anschauungen  und  Absichten  zu  machen.  Obgleich  die  Regierung
  die  japanischen  Aspirationen  aus  den  Verhandlungen,  aus

den  Diskussionen  in  Parlament  und  Presse  und  den  eifrigen  mili-Europäischer
  Geschichtskalender.  XV.  23
        <pb n="362" />
        354  Nebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1904.

tärischen  Rüstungen  deutlich  erkennen  mußte,  hat  sie  doch  weder
Nachgiebigkeit  bewiesen,  noch  sich  für  einen  nahen  Zusammenstoß
gerüstet.  Man  kann  sich  diese  Haltung  nur  mit  dem  Hochmut  der
russischen  Diplomatie  erklären,  die  die  Japaner  nicht  als  ebenbürtig
  ansah  und  sie  durch  stolzes  Auftreten  zu  verblüffen  meinte.
Eine  solche  unrichtige  Einschätzung  der  eigenen  und  feindlichen
Kräfte  ist  ja  in  der  russischen  Geschichte  nichts  Neues.  Als  1805
der  Krieg  zwischen  Frankreich  und  Rußland  ausbrach,  trugen  sich
russische  Generale  und  Staatsmänner  mit  dem  unfinnigen  Gedanken,
  das  neutrale  Preußen  überrennen  und  mit  Gewalt  zum
Kriege  gegen  Frankreich  zwingen  zu  können;  vor  dem  Kriege  von
1812  glaubte  man  lange  Zeit,  den  Krieg  gleichzeitig  gegen  Frankreich
  und  die  Pforte  führen  zu  können;  im  Krimkriege  war  man
ungenügend  vorbereitet,  trotzdem  man  die  Westmächte  lange  Zeit
herausgefordert  hatte,  und  1877  wurde  der  Türkenkrieg  ebenfalls
mit  unzureichenden  Kräften  begonnen.  In  den  Kriegen  des  19.  Jahrhunderts
  hat  dieser  Dünkel,  der  übrigens  von  der  öffentlichen
Meinung  durchaus  geteilt  wurde  (vgl.  1908  S.  340),  dem  Staate
dauernden  Schaden  nicht  gebracht,  da  die  Gegner  entweder  schwach
oder  weit  entfernt  und  zu  einer  wirklichen  Besiegung  Rußlands
nicht  in  der  Lage  waren.  Nach  anfänglichen  Unfällen  konnte  daher
  Rußland  schließlich  doch,  dank  seiner  gewaltigen  materiellen
Hilfsmittel  und  der  Sicherheit  seiner  geographischen  Lage,  entweder
den  Krieg  fiegreich  beendigen  oder  wenigstens  von  den  entfernten
Gegnern  einen  erträglichen  Frieden  erhalten,  der  die  Erfüllung
seiner  politischen  Ziele  zwar  vertagte,  aber  nicht  verhinderte.  Im
ostafiatischen  Kriege  liegt  das  anders;  hier  stand  ein  starker  Feind
vor  der  Tür,  der  sich  sofort  des  Streitobjektes  bemächtigte,  und  es
ist  fraglich,  ob  Rußland  bei  der  Entfernung  des  Kriegsschauplatzes
vom  Zentrum  seiner  Macht,  bei  der  schlechten  Verbindung  zu  Lande
jemals  in  die  Lage  kommen  wird,  falls  seine  Flotte  weiter  versagt,
eine  solche  übermacht  in  der  Mandschurei  aufzustellen,  um  die
Japaner  vernichten  und  Port  Arthur  und  Korea  wieder  erobern
zu  können.  Diese  Aufgabe  ausschließlich  zu  Lande  zu  lösen,  ist  für
Rußland  um  so  schwieriger,  als  es  nur  von  einer  großen  numerischen
  ÜUberlegenheit  einen  solchen  Erfolg  erhoffen  kann.  Denn
        <pb n="363" />
        Mebersicht  der  politischen  Entwicelung  des  Jahres  1904.  355

ohne  Zweifel  ist  die  japanische  Armee  der  russischen  qualitativ
überlegen.  Die  russische  Heeresleitung  hat  in  allen  Gefechten  ihren
Truppen  eine  viel  geringere  Frontausdehnung  gegeben,  als  die
moderne  Waffentechnik  und  Taktik  verlangt;  fie  hat  sich  dadurch
der  Möglichkeit  beraubt,  ihre  Übermacht  wirklich  zu  entwickeln  und
den  Japanern  stets  Gelegenheit  gegeben,  die  russische  Armee  zu
umfassen.  (Vgl.  v.  Cämmerer,  Preußische  Jahrbücher  Bd.  118.)
Wie  jeder  Krieg,  so  berührte  auch  der  ostafiatische  wichtige
internationale  Interessen,  und  da  beide  kriegführende  Parteien  mit
europäischen  Staaten  verbündet  find,  so  lag  die  Gefahr  einer  Ausdehnung
  des  Krieges  anscheinend  vollends  nahe.  Aber  alle  Mächte
hielten  von  Anfang  an  strenge  Neutralität;  einige  UÜbergriffe  russischer
  Kriegsschiffe,  die  auf  der  Jagd  nach  Kontrebande  im  Sommer
deutsche  und  englische  Schiffe  wegnahmen  oder  gar  zerstörten,  veranlaßten
  zwar  Vorstellungen  der  betroffenen  Staaten,  aber  eine
Kriegsgefahr  lag  darin  nicht,  da  die  russische  Regierung  die  Beschwerden
  abzustellen  versprach.  Auf  eine  viel  schwerere  Probe
wurde  der  Friede  im  Herbst  gestellt,  als  die  baltische  Flotte  an
der  Doggerbank  englische  Fischer  aus  Hull  für  japanische  Torpedoboote
  ansah  und  mehrere  Boote  in  den  Grund  schoß,  wobei  eine
Anzahl  Fischer  umkam  (S.  296).  Das  englische  Nationalgefühl
schäumte  hoch  auf  und  verlangte  bald  eine  Beschlagnahme  der  rusfischen
  Flotte,  bis  Genugtuung  gegeben  sei,  bald  eine  Uberwachung
der  russischen  Schiffe,  damit  sie  nicht  neues  Unglück  anrichte.
Regierung  und  öffentliche  Meinung  in  Rußland  setzten  dieser  Hitze
eine  völlige  Ruhe  entgegen.  Die  Regierung  verhieß  zwar  sofort
materielle  Entschädigung  der  englischen  Fischer,  ließ  aber  die  Flotte
unbekümmert  um  die  englischen  Rüstungen  und  Drohungen  ihren
Marsch  fortsetzen  und  blieb  auf  Grund  der  Berichte  Roschdestwenskys
dabei,  daß  in  der  Tat  japanische  Torpedos  unter  den  Fischerbooten
versteckt  gewesen  seien  und  somit  die  Beschießung  durchaus  rechtmäßig
  erfolgt  sei.  Durch  französische  Vermittlung  ließ  sich  dann
England  zu  einem  Vertrage  bewegen,  der  eine  internationale  Untersuchung
  und  Bestrafung  der  etwa  als  schuldig  befundenen  Offiziere
in  Aussicht  stellte  (S.  297);  von  einer  Unterbrechung  der  Fahrt

der  russischen  Flotte  war  keine  Rede.  Was  die  englische  Regierung
23*
        <pb n="364" />
        356  Nebersicht  der  Vvolitischen  Eutwiczelung  des  Jahres  1904.

zu  diesem  Entgegenkommen  bewog,  steht  dahin.  Vielleicht  war  es
die  Besorgnis,  durch  allzuschroffes  Vorgehen  gegen  Rußland  eine
allgemeine  kontinentale  Allianz  und  einen  russischen  Versuch  gegen
Indien  heraufzubeschwören;  vielleicht  war  es  die  Abneigung,  durch
Festhalten  der  baltischen  Flotte  den  Japanern  den  Sieg  allzusehr
zu  erleichtern,  da  eine  gewaltige  Stärkung  Japans  in  Ostafien  für
England  ebenfalls  nicht  ohne  Bedenken  ist.  Ebenso  ist  es  noch
unsicher,  wie  die  russische  Annahme  von  der  Anwesenheit  japanischer
Torpedoboote  in  der  Nordsee  entstanden  ist.  Vermutlich  werden
die  zahlreichen  Unfälle  der  russischen  Flotte  und  die  in  Rußland
verbreiteten  Berichte  über  die  teuflische  Tücke  und  Schlauheit  der
Japaner  die  Seeoffiziere  in  solche  Nervofität  versetzt  haben,  daß
sie  die  fast  unmögliche  Vorstellung  von  der  Anwesenheit  japanischer
Torpedoboote  in  europäischen  Gewässern  für  wahr  gehalten  haben
und  so  sehr  leicht  zur  Verwechslung  harmloser  Fischerboote  mit  Torpedos
  gekommen  sind.

Gerade  die  beiden  Mächte,  die  infolge  ihrer  Bundesverhältnisse
  am  ersten  in  den  Krieg  hätten  verwickelt  werden  können,
Frankreich  und  England,  sind  im  abgelaufenen  Jahre  einander
bedeutend  näher  gerückt,  wie  das  Abkommen  über  mehrere  koloniale
Streitfragen  beweist  (S.  221).  Ohne  Frage  steht  der  Vertrag  in
gewissem  inneren  Zusammenhange  mit  dem  ostafiatischen  Kriege.
Beide  Mächte  fühlten  die  Gefahr,  in  den  Konflikt  hineingezogen
zu  werden,  und  da  beide  keine  Neigung  dazu  spürten,  wird  dies
Gefühl  die  schon  länger  schwebenden  Verhandlungen  über  Marokko,
Egypten  und  die  übrigen  Fragen  günstig  beeinflußt  haben:  man
beeilte  sich,  die  Reibungsflächen  zu  vermindern  und  die  öffentliche
Meinung  beider  Länder  durch  eine  freundschaftliche  Verständigung
friedlich  zu  stimmen.  Dem  äußeren  Anschein  nach  ist  der  unmittelbare
  Vorteil  auf  seiten  Frankreichs,  denn  England  konzediert  in
Marokko  viel  und  erhält  in  Egypten  nur  die  Anerkennung  des
schon  bestehenden  Zustandes,  und  die  übrigen  Abmachungen  find
ohne  tiefere  Bedeutung.  Aber  es  ist  höchst  fraglich,  ob  auf  die
Dauer  Frankreich  von  dem  Abkommen  große  Vorteile  haben  wird,
denn  die  ihm  in  Marokko  überlassene  Vormachtstellung  wird  bei
        <pb n="365" />
        Mebersicht  der  politischen  Entwicelung  des  Jahres  1904.  357

den  augenblicklichen  Wirren  dort  bald  große  militärische  Opfer
erfordern.  Ob  dann  Frankreich  fähig  sein  wird,  die  politische
Machtstellung  wirtschaftlich  zu  fruktifizieren,  muß  die  Zukunft
lehren.  Die  wirtschaftlichen  Erfolge  Frankreichs  sind  ja  selbst  in
Algier  und  Tunefien  prekär,  und  eine  starke  Einwanderung  von
Franzosen  scheint  bei  der  Stagnation  der  franzöfischen  Volksziffer
vollends  ausgeschlossen.  Stehen  doch  in  Tunis  und  Algier  die
Franzosen  an  Zahl  weit  hinter  den  Italienern  zurück,  so  daß  der
Befitz  stets  unsicher  bleibt,  zumal  auch  die  Eingeborenen  die  französische
  Herrschaft  widerwillig  tragen.  Ein  europäischer  Krieg,  der
Frankreich  zwänge,  seine  große  Besatzungsarmee  aus  Nordafrika
herauszuziehen,  könnte  leicht  zu  einer  allgemeinen  Erhebung  der
Muhamedaner  führen.  (Vgl.  Th.  Fischer,  Preußische  Jahrbücher
Bd.  118.)  Insofern  hat  das  Aprilabkommen,  das  Frankreich  in
Afrika  neue  Verpflichtungen  auferlegt,  auch  große  Bedeutung  für
das  ganze  europäische  Festland.  Ferner  ist  nicht  ausgeschlofsen,
daß  das  Abkommen  eine  Spannung  zwischen  Frankreich  und  anderen
europäischen  Nationen  hervorruft.  Spanien  zeigte  sich  höchst  befremdet,
  daß  es  nicht  zu  den  englisch-französischen  Verhandlungen
zugezogen  wurde,  ließ  sich  dann  aber  mit  einer  nachträglichen  Berücksichtigung
  seiner  Interessen  zufrieden  stellen  (S.  249).  Ob  auch
mit  Deutschland,  das  handelspolitisch  in  Marokko  stark  interessiert
ist,  eine  Regelung  erfolgen  wird,  steht  noch  dahin.

Weit  weniger  freundlich  als  die  Beziehungen  zwischen  England
  und  Frankreich  waren  die  zwischen  England  und  Deutschland.
  Ein  unmittelbarer  Anlaß  zu  Differenzen  lag  nicht  vor,
aber  es  ist  natürlich,  daß  jedes  größere  internationale  Ereignis
eine  Wirkung  auf  das  seit  etwa  einem  halben  Menschenalter  infolge
  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz  gespannte  Verhältnis  ausübt.
Solche  Vorgänge  waren  der  ostafiatische  Krieg  und  das  „herzliche
Einvernehmen“  zwischen  England  und  Frankreich;  hierdurch  gegen
Rußland  wie  Frankreich  gedeckt,  schlug  die  englische  öffentliche
Meinung  schärfere  Töne  gegen  Deutschland  an.  Die  deutsche  Neutralität
  im  ostafiatischen  Kriege  wurde  mehrfach  verdächtigt  und
der  deutschen  Regierung  alle  möglichen  Pläne  untergeschoben,  ein
deutsch-russisches  Bündnis  herbeizuführen.  Der  Besuch  des  Königs
        <pb n="366" />
        358  Nebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1904.

Eduard  in  Deutschland  (S.  106)  milderte  die  Sprache  nur  vorübergehend;
  nach  dem  Huller  Zwischenfall  wurde  versucht,  die  Schuld
daran  Deutschland  aufzubürden,  und  schließlich  verstieg  sich  ein
angesehenes,  häufig  offiziös  benutztes  Wochenblatt  zu  dem  Vorschlage,
  Deutschland  den  weiteren  Ausbau  der  Flotte  zu  verbieten,
so  lange  es  noch  Zeit  sei  (S.  285).  Es  ist  nicht  allein  die  wirtschaftliche
  Konkurrenz  und  die  Erinnerung  an  die  Preßfehden
während  des  Burenkrieges,  was  diesen  grotesken  Vorschlag  erzeugt
hat;  ebenso  sehr  wirkt  mit  die  Besorgnis,  daß  Deutschland,  wenn
es  erst  eine  Marine  wie  etwa  Frankreich  besitzt,  mit  einer  anderen
Seemacht  zusammen  England  gewachsen  ist,  während  bisher  dazu
eine  Kombination  mehrerer  Großmächte  gehörte.  Es  ist  kein  Wunder,
  daß  angesichts  solcher  Stimmen  gegen  Schluß  des  Jahres
Befürchtungen  laut  wurden,  ein  englisch-deutscher  Krieg  stehe  vor
der  Tür.  Dieser  Gefahr  zu  begegnen,  verwies  der  deutsche  Reichskanzler
  darauf,  daß  ein  deutsch-englischer  Krieg  beiden  Nationen
ungeheuren  Schaden  aber  keinen  Nutzen  bringen  würde.  Eine  Vernichtung
  des  deutschen  Handels  würde  einen  reichen  Kunden  Englands
  ruinieren  und  einen  anderen  Konkurrenten  Englands  stärken:
denn  was  Deutschland  verlöre,  würde  nicht  den  Engländern  sondern
  den  Neutralen,  voran  den  Amerikanern,  zufallen  (S.  165,  235).

Während  England  so  gegen  Deutschland  nur  Drohungen
aussprach,  hat  es  die  Gunst  der  Lage  benutzt,  um  Rußland  in
Afien  einen  wichtigen  Vorteil  abzugewinnen.  Die  Expedition  nach
Tibet  (vgl.  1903)  ist  bis  zur  Einnahme  von  Lhassa  durchgeführt
und  Tibet  tatsächlich  in  einen  Vasallenstaat  Englands  verwandelt
worden  (S.  337).  Schon  befürworten  englische  Stimmen  die  Herstellung
  einer  Eisenbahn  von  der  indischen  Grenze  nach  Gyangtse,
und  noch  kühnere  Rechner  erblicken  in  Tibet  die  Verbindung  zwischen
  Indien  und  dem  Bangtsetal,  das  England  als  seine  ausschließliche
  Intereffensphäre  ansehen  möchte.  (Vgl.  „Marine--Rundschau“
  November  1904.)

Von  dem  ostafiatischen  Kriege  konnte  die  makedonische
Angelegenheit,  an  der  Rußland  so  enge  beteiligt  ist,  nicht  unberührt
  bleiben.  Natürlich  suchte  der  Sultan  den  Krieg  auszunutzen:
  er  betrieb  die  makedonischen  Reformen  lässig  und  setzte  allen
        <pb n="367" />
        Mebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.  359

Vorstellungen  der  Mächte  die  altgewohnten  Verschleppungskünste
entgegen,  da  er  von  Rußland  nichts  Ernstliches  mehr  besorgte.  Es
lohnt  nicht,  die  zahlreichen  Noten  und  Gegennoten  zu  betrachten;
endlich  mußte  der  Sultan  am  Schluß  des  Jahres  doch  noch  eine
Vermehrung  der  fremden  Gendarmerieoffiziere  zugestehen,  um  dem
einen  Krebsschaden,  der  Korruption  in  der  Polizeiverwaltung,  zu
Leibe  gehen  zu  können.  Es  ist  wohl  in  der  Hauptsache  den  Bemühungen
  Osterreich-Ungarns,  dessen  Sprache  an  Deutlichkeit  nichts
zu  wünschen  übrig  ließ  (S.  191),  zu  danken,  daß  der  Sultan  hierin
schließlich  nachgab.  —  Die  Unruhen  in  Makedonien  selbst  waren
geringer  als  im  vorigen  Jahre.  Bulgarien  und  die  Pforte  suchten
sogar  durch  einen  Vertrag  (S.  304)  den  ewigen  Bandenkämpfen
durch  gemeinsame  Aktionen  und  Zugeständnisse  Einhalt  zu  tun,
freilich  ohne  dauernden  Erfolg,  und  bald  überhäuften  sich  beide
Parteien  wieder  vor  den  Großmächten  mit  Anklagen.  Aber  der
Friede  ist  nicht  erschüttert  worden;  auch  das  wird  dem  Grafen
Goluchowski  in  erster  Linie  zuzuschreiben  sein.

Aus  dem  Gesagten  erhellt  schon,  wie  empfindlich  Deutschland
  trotz  seiner  Neutralität  von  dem  ostasiatischen  Kriege  berührt
worden  ist.  Seine  Gegner,  England  und  Frankreich,  haben  sich
geeinigt  und  ohne  Deutschland  zu  befragen  über  Marokko  verfügt.
Die  Macht  dagegen,  auf  die  Deutschland  in  einem  Konflikt  mit
England  zählen  konnte,  Rußland,  ist  behindert  oder  gar  auf  lange
hinaus  gelähmt,  und  der  Dreibund  würde  für  eine  solche  Verwicklung
  wenig  oder  gar  nicht  ins  Gewicht  fallen.  So  viele  Gründe
nun  auch  gegen  einen  englisch-deutschen  Krieg  sprechen,  so  ist  er
bei  der  in  beiden  Ländern  vorhandenen  Abneigung  gegeneinander
doch  nicht  ausgeschlossen,  und  es  ist  kein  Zweifel,  daß  für  einen
solchen  Krieg  die  deutsche  Marine  nicht  ausreicht:  er  würde  Deutschlands
  überseeische  Beziehungen  und  damit  seine  materielle  Wohlfahrt
  zerstören.  Dies  Gefühl  der  Unsicherheit  und  die  Erkenntnis,
daß  die  Lebensinteressen  Deutschlands  von  England  abhängig  sind,
hat  im  letzten  Jahre  wieder  eine  lebhafte  Agitation  zum  schnellen
Ausbau  der  Flotte  hervorgerufen.  Ob  die  Regierung  eine  Vorlage,
  den  1900  festgelegten  Bauplan  zu  erweitern  und  zu  beschleu-
        <pb n="368" />
        360  Nebersicht  der  pvolitiscen  Eutwichelung  des  Jahres  1904.

nigen,  einbringen  wird,  ist  noch  nicht  bekannt,  und  nach  den  Außerungen
  der  Presse  ist  es  unberechenbar,  wie  die  Parteien  eine  solche
Forderung  aufnehmen  würden.  Aber  ausgeschlossen  ist  es  keineswegs,
  daß  die  populäre  Agitation  wie  im  Jahre  1900  den  Reichstag
  zwingen  wird,  selbst  weitgehende  Forderungen  zu  bewilligen.
Welche  Gefahren  Sparsamkeit  am  unrechten  Orte  mit  sich
bringt,  hat  Deutschland  in  der  Kolonialpolitik  erfahren  müssen.
Der  südwestafrikanische  Aufstand  ist  hervorgerufen  worden
dadurch,  daß  die  Schutztruppe  aus  Sparsamkeitsrücksichten  zu  gering
bemessen  wurde,  um  dem  kriegerischen  Hererovolke  imponieren  zu
können.  Die  Folge  dieser  militärischen  Schwäche  war,  daß  das
Gouvernement  bei  übergriffen  der  Hererohäuptlinge  mit  großer
Schonung  eingriff  und  dadurch  in  diesen  Barbaren  den  Gedanken
wachrief,  die  deutsche  Regierung  sei  zu  schwach,  etwas  Ernstes  gegen
sie  zu  unternehmen,  und  daß  es  nur  einer  kräftigen  Anstrengung
bedürfe,  um  die  deutsche  Herrschaft  abzuschütteln.  Daß  solche  Gelüste
  unter  den  Hereros  Wurzel  schlugen,  ist  verständlich:  hatten
sie  doch  Jahrzehnte  lang  als  Eroberer  über  unterworfene  Stämme
geherrscht,  und  erst  die  deutsche  Okkupation  hatte  ihnen  die  Möglichkeit
  genommen,  fie  weiter  auszubeuten.  Daneben  gab  es  noch
andere  Ursachen  zur  Unzufriedenheit,  wie  Grausamkeiten  und  Betrügereien
  einzelner  Händler  und  Farmer,  aber  solche  Vorgänge
waren  selten  und  wenig  bedeutend;  nimmermehr  hätten  sie  einen
allgemeinen  Aufstand  hervorrufen  können,  wenn  sich  die  Hereros
nicht  an  eine  Verachtung  der  deutschen  Macht  gewöhnt  hätten.
Wie  die  meisten  kolonialen  Aufstände  ist  auch  dieser  mit  großem
Geschick  und  in  undurchdringlichem  Geheimnis  vorbereitet  worden.
Die  Häuptlinge  traten  untereinander  in  Verbindung  und  verabredeten
  einen  gemeinsamen  Losbruch;  Waffen  und  Patronen  wurden
angesammelt,  teils  über  die  englische  und  portugiesische  Grenze,
teils  durch  Ankauf  beim  Gouvernement  selbst.  Von  diesen  Vorbereitungen
  bemerkte  die  deutsche  Regierung  so  wenig,  daß  der
Gouverneur  Leutwein  beim  Aufstand  der  Bondelzwarts  im  Süden
(Oktober  19083)  kein  Bedenken  trug,  drei  von  den  vier  Schutztruppenkompanien
  nach  dem  Süden  zu  führen  und  so  das  Zentrum  des
Gebiets  fast  ganz  zu  entblößen.  Diesen  Moment  benutzten  die
        <pb n="369" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.  361

Hereros  zum  Losbruch;  sie  überfielen  die  einzelnen  Farmen  und
Reisenden  und  umlagerten  sämtliche  befestigte  Stationen  und  Plätze;
selbst  die  Hauptstadt  Windhuk  wurde  blockiert,  die  Eisenbahn  nach
der  Küste  unterbrochen,  nur  Swakopmund  blieb  frei.  Was  von
deutschen  Männern  ihnen  in  die  Hände  fiel,  wurde  niedergemacht,
einige  Frauen  und  Kinder  teilten  dies  Geschick,  die  meisten  von
ihnen  kamen  indessen  mit  Mißhandlungen  davon.  Buren  und
Engländer  wurden  im  allgemeinen  geschont.  Es  war  nicht  etwa
Zorn  wegen  schlechter  Behandlung  durch  die  Deutschen,  der  sich  in
dieser  Unterscheidung  äußerte;  es  war  vielmehr  die  Absicht,  die
Weißen  zu  trennen,  die  Deutschen  zu  verjagen,  sich  ihres  Viehes
und  sonstigen  Besitzes  zu  bemächtigen  und  dann  den  wenigen  zurückgebliebenen
  Engländern  und  Buren,  die  ihnen  die  einmal  unentbehrlich
  gewordenen  europäischen  Waren  liefern  sollten,  nach  Belieben
  die  Preise  vorzuschreiben.  Schmerzliche  Opfer  kostete  der
Aufstand.  Von  den  Farmerfamilien,  die  sich  nicht  mehr  in  die  Stationen
  flüchten  konnten,  kamen  über  100  Personen  um;  viele  Farmen
wurden  zerstört  und  viele  Tausende  Stück  Vieh  geraubt.  Eine  der
größeren  Stationen  freilich  vermochten  die  Insurgenten  nicht  einzunehmen,
  da  sie  ohne  Artillerie  gegen  Mauern  und  Schanzen  aller
Art  nichts  ausrichten  konnten.  Die  erste  Hilfe  kam  den  Belagerten
durch  eine  Matrosenabteilung  des  Kanonenboots  „Habicht“  und
einen  Ablösungstransport,  der  bei  Beginn  des  Aufstandes  bereits
unterwegs  war;  dann  folgten  in  den  nächsten  Wochen  und  Monaten
weitere  Sendungen  aus  Deutschland,  so  daß  am  Jahresschluß  über
10000  Mann  mit  reichlicher  Artillerie  in  der  Kolonie  standen.
Die  ersten  Verstärkungen  befreiten  Windhuk  und  sicherten  die  Eisenbahn;
  nach  dem  Eintreffen  der  größeren  Transporte  wurden  die
übrigen  Plätze  befreit,  und  die  Hereros  zogen  sich  nach  mehreren
Gefechten,  in  denen  die  Truppen  einige  herbe  Verluste  erlitten,
nach  dem  Plateau  Waterberg  zurück,  um  hier  in  schwer  zugänglichem
  Gelände  den  Angriff  abzuwarten  (April,  Mai).  Der  mittlerweile
  zum  Oberkommandeur  ernannte  Generalleutnant  v.  Trotha
versuchte,  durch  einen  konzentrischen  Angriff  den  Feind  mit  einem
Schlage  niederzuwerfen  und  womöglich  zur  Ergebung  zu  zwingen,
aber  bei  der  gewaltigen  Ausdehnung  des  Plateaus  gelang  diese
        <pb n="370" />
        362  Nebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.

Absicht  nicht.  Allerdings  erlitten  die  Aufständischen  starke  Verluste,
  aber  das  Gros  der  Krieger  —  mehrere  Tausend  Flintenträger
  —  entkam  mit  der  Masse  des  Viehes  in  das  Sandfeld
Omaheke  (August).  Es  blieb  nichts  anderes  übrig,  als  die  in  die
Wüste  führenden  Straßen  zu  bewachen,  um  die  Schwarzen  bei
ihrem  Heraustritt  abzufangen.  Die  Bewachung  verursachte  wie
der  ganze  Feldzug  große  Anstrengungen;  die  starken  Märsche,  die
häufigen  Biwaks,  die  bei  den  riefigen  Entfernungen  mangelhafte
Verpflegung,  insbesondere  der  Wassermangel  ließen  eine  Typhusepidemie
  entstehen,  die  mehr  Opfer  kostete  als  der  Kampf  mit  dem
Feinde.  Doch  hatte  gegen  Schluß  des  Jahres  die  Krankheit  bedeutend
  abgenommen.  Trotz  des  halben  Erfolges  am  Waterberg
scheint  doch  die  Widerstandskraft  der  Hereros  erschüttert  zu  sein;
denn  größere  Gefechte  haben  fie  nicht  mehr  geliefert;  ein  Teil  ist
auf  englisches  Gebiet  übergetreten,  einige  Banden  sind  zu  den
Ovambos  und  Witbois  entflohen,  kleine  Abteilungen  haben  sich
endlich  ergeben.  Immerhin  wird  der  Rest  die  deutschen  Truppen
noch  lange  in  Atem  erhalten  können.  Das  Interesse  der  deutschen
Kolonialpolitik  fordert,  daß  der  Krieg  mit  völliger  Bändigung  der
Unabhängigkeitsgelüste  der  Hereros  endet:  die  Rädelsführer  müssen
bestraft,  die  Masse  entwaffnet  und  in  bestimmten  Ansiedlungen  zu
regelmäßiger  Arbeit  erzogen  werden.  Von  einer  Vernichtung  des
Stammes  kann  selbstverständlich  keine  Rede  sein,  da  das  Land  nach
dem  Kriege  die  Arbeitskräfte  mehr  als  je  nötig  haben  wird.  Ein
unglücklich  gefaßter  Tagesbefehl  Trothas,  der  von  der  Vernichtung
der  Insurgenten  sprach,  aber  wohl  nur  die  Vernichtung  ihrer  Gefechtskraft
  im  Auge  hatte,  wurde  in  Deutschland  vielfach  aufgefaßt
als  die  Absicht,  die  Hereros  auszurotten,  und  deshalb  lebhaft  kritisiert.
  Der  Reichskanzler  ließ  aber  sogleich  keinen  Zweifel  darüber,
daß  diese  Auslegung  irrig  ist  und  die  Eingeborenen  nach  ihrer
Unterwerfung  mit  Milde  zu  behandeln  find.

Zu  Beginn  des  Aufstandes  war  es  von  hohem  Werte  gewesen,
  daß  die  Witbois  und  andere  Hottentottenstämme  aus  alter
Feindschaft  mit  den  Hereros  am  Aufstande  nicht  teilnahmen,  den
Deutschen  vielmehr  Hilfe  leisteten.  Nach  der  Flucht  der  Hereros
vom  Waterberge  fielen  aber  auch  sie  plötzlich  ab  (Oktober),  und
        <pb n="371" />
        Nebersicht  der  yelitischen  Entwickelnng  des  Jahres  1904.  363

nun  wiederholten  sich  in  den  südlichen  Distrikten  die  Überfälle  und
Ermordungen  von  Weißen:  gegen  40  Personen  verloren  das  Leben.
Was  den  Führer  der  Witbois,  den  alten  Hendrik,  der  die  Übermacht
  der  Deutschen  aus  eigener  Anschauung  kennen  muß,  bewogen
hat,  gerade  in  diesem  Augenblicke,  da  die  Hereros  zu  seiner  wirklichen
  Unterstützung  nicht  mehr  fähig  waren,  zur  Empörung  zu
schreiten,  ist  noch  unbekannt.  Es  wird  vermutet,  daß  er  gefürchtet
hat,  nach  der  Befiegung  der  Hereros  wie  diese  entwaffnet  zu  werden,
  und  daß  er  angesichts  dieser  Gewißheit  lieber  den  letzten  verzweifelten
  Versuch  zur  Eroberung  der  Freiheit  machen  wollte.  Unbedachte
  Worte  von  Weißen  mögen  ihn  in  jener  Befürchtung  bestärkt
haben.  Der  neue  Aufstand  war  zwar  unbequem  und  erforderte
neue  Truppensendungen,  aber  eine  wirkliche  Gefahr  brachte  er  nicht
mit  sich,  da  die  Hottentottenstämme  nur  wenig  über  1000  Gewehre
besitzen.  Im  Dezember  haben  sie  bereits  empfindliche  Niederlagen
erlitten.

Die  wirtschaftliche  Entwickelung  des  Schutzgebiets,  die  in
Ackerbau,  Viehzucht  und  Bergbau  schon  recht  beträchtliche  Fortschritte
  gemacht  hatte  (vgl.  Rohrbach,  „Deutsches  Kolonialblatt"“
Jahrg.  1904),  ist  durch  den  Krieg  fast  vernichtet.  Aber  das  Unglück
  braucht  nur  eine  vorübergehende  Störung  zu  bedeuten,  da
die  überlebenden  Ansiedler  die  Arbeit  von  neuem  beginnen  wollen,
falls  das  Reich  ihnen  Entschädigung  für  die  Verluste  gewährt.  Im
anderen  Falle  freilich  scheinen  die  besten  zur  Auswanderung  entschlossen
  zu  sein,  womit  die  verheißungsvolle  Zukunft  Südwestafrikas
  aufs  äußerste  gefährdet  wäre.  Hierüber  war  am  Jahresschluß
  noch  nichts  entschieden.  Der  Reichstag  hatte  beschlossen,
zwei  Millionen  Mark  als  Darlehen  zu  bewilligen  (S.  72),  während
die  Anfiedler  ihre  Verluste  auf  sieben  Millionen  berechneten  und
diese  Summe  nicht  als  Darlehen  sondern  als  Entschädigung  forderten.
  Sie  fürchteten,  als  Schuldner  des  Reichs  in  Abhängigkeit
von  der  Landesverwaltung  zu  geraten  und  machten  geltend,  daß
die  Versicherung  der  Regierung,  das  Anfiedlungsgebiet  sei  pazifiziert,
  sie  zur  Ansiedlung  bewogen  habe:  folglich  habe  das  Reich
die  Pflicht,  die  Verluste  zu  ersetzen,  die  durch  das  Vertrauen  auf
jene  irrige  Erklärung  entstanden  seien.  —  So  unerfreulich  der  süd-
        <pb n="372" />
        364  Mebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.

westafrikanische  Aufstand  ist,  so  hat  er  doch  die  allgemeine  Aufmerksamkeit
  auf  die  wunden  Punkte  in  der  deutschen  Kolonialpolitik
  gelenkt:  auf  die  übergroße  Sparsamkeit  und  die  Beziehungen
zwischen  Zivil-  und  Militärgewalt  in  den  Kolonien.  Die  Vereinigung
  beider  Gewalten  hat  sich  in  Südwestafrika  nicht  bewährt.
Es  ist  daher  die  Rede  von  umfassenden  Neuorganisationen,  und
auch  die  Stellung  der  Zentralbehörde,  des  Kolonialamts,  soll  selbständiger
  werden.  —  In  den  übrigen  Kolonien  find  wichtige  Ereignisse
  nicht  eingetreten.  Für  Ostafrika  und  Togo  hat  das  Reich
Mittel  zum  Bau  von  Eisenbahnen  gewährt  (S.  100).

Das  stärkste  Hindernis  für  größere  Aufgaben  zu  nationalen
Zwecken  ist  die  Unzulänglichkeit  der  Reichsfinanzen.  Die  Verteilung
  der  Einnahmequellen  zwischen  Reich  und  Einzelstaaten  bringt
es  mit  sich,  daß  die  größeren  Einzelstaaten,  voran  Preußen,  mit
Hilfe  der  Eisenbahnen  und  Einkommensteuer  überschüfse  erzielen,
während  das  Reich  schon  seit  Jahren  mit  einem  Defizit  wirtschaftet.
Obgleich  schon  seit  etwa  einem  Jahrzehnt  Anstrengungen  zur  Verbesserung
  der  Reichseinnahmen  gemacht  worden  sind,  so  haben  sich
Bundesrat  und  Reichstag  doch  erst  im  letzten  Jahre  über  die  sogenannte
  kleine  Reichsfinanzreform  (S.  79)  einigen  können.
Der  neue  Etat  eröffnete  aber  wiederum  eine  trübe  Perspektive
(S.  160).  —  Von  sonstigen  Reichsangelegenheiten  ist  die  Jesuiten--frage
  besonders  lebhaft  erörtert  worden.  Die  Beseitigung  der
Bestimmung  des  Jesuitengesetzes,  die  den  einzelnen  Bundesstaaten
das  Recht  gab,  inländische  Jesuiten  auszuweisen  (S.  46),  fand  in
der  evangelischen  Bevölkerung  vielen  Widerspruch  und  wurde
namentlich  im  preußischen  Abgeordnetenhause  scharf  angegriffen,
da  gleichzeitig  die  preußische  Regierung  die  Zulassung  von  religiösen
  Schülerverbindungen  aussprach  (S.  32).  Ein  Teil  der
evangelischen  Parteien  erblickte  hierin  unberechtigte  Zugeständnisse
an  das  Zentrum.  Wenn  sich  die  Regierung  und  die  öffentliche
Meinung  zum  Teil  hier  gegenübertraten,  so  auch  in  der  Beurteilung
  des  ostasiatischen  Krieges.  Im  allgemeinen  stand  die  öffentliche
  Sympathie  auf  seiten  Japans,  und  sie  war  geneigt,  in  einigen
privaten  Kundgebungen  des  Kaisers  an  den  Zaren  und  sein  russisches
  Infanterieregiment  eine  Verletzung  der  Neutralität  zu  sehen,
        <pb n="373" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.  365

obgleich  diese  Außerungen  keine  politischen  Anspielungen  enthielten
und  nur  Hoöflichkeitsakte  darstellten.  —  Die  handelspolitischen  Angelegenheiten,
  die  die  letzten  Jahre  im  Vordergrund  des  Interesses
gestanden  hatten,  sind  wesentlich  gefördert  worden  durch  den  Abschluß
  von  Handelsverträgen  mit  Rußland,  Italien,  Belgien,  Rumänien
  und  der  Schweiz.  Die  Verhandlungen  mit  Österreich-Ungarn
  gerieten  am  Jahresschluß  ins  Stocken,  nahmen  aber  nach
Neujahr  wieder  günstigen  Fortgang.

In  Preußen  hat  vornehmlich  die  Kanalvorlage  das  parlamentarische
  Leben  beherrscht.  Sie  ist  in  veränderter  Gestalt  gegen
früher  wiedergekehrt  (S.  66),  indem  der  Mittellandkanal,  der  Stein
des  Anstoßes  für  die  Rechte,  auf  das  Stück  Rhein-Hannover  verkürzt
  worden  ist.  Hierdurch  hoffte  man  die  Gegner  der  früheren
Vorlage  zu  gewinnen.  In  der  ersten  Plenarberatung  ließ  sich  das
Schicksal  der  Vorlage  noch  nicht  erkennen,  aber  das  Resultat  der
Kommissionsdebatte  scheint  eine  Verständigung  zwischen  Regierung
und  Majorität  zu  versprechen.  Die  Regierung  acceptierte  den  Vorschlag
  der  Kommission,  auf  dem  Kanal  ein  Schleppmonopol  einzurichten,
  und  hiernach  ließen  viele  ursprüngliche  Gegner  ihren
Widerstand  fallen.  Sie  sahen  in  dem  Monopol  die  Möglichkeit,
die  Rentabilität  des  Kanals  zu  erhöhen,  die  Konkurrenz  mit  den
Eisenbahnen  zu  vermeiden  und  endlich  durch  angemessene  Tarifpolitik
  die  Einfuhr  fremden  Getreides  zu  erschweren.  So  fand  die
Vorlage  in  der  Kommission  eine  beträchtliche  Mehrheit,  obleich
einige  grundsätzliche  Anhänger  sich  durch  das  Monopol  und  die
Verkürzung  zur  Ablehnung  bestimmen  ließen.  Die  Entscheidung
im  Plenum  steht  noch  aus,  ebenso  über  den  Kanal  Berlin-Stettin
und  die  Vorlagen  über  allerlei  Flußkorrektionen.

Neben  der  Kanalvorlage  hat  die  Volksschule  die  Gemüter
beschäftigt.  Mitglieder  der  nationalliberalen  und  der  beiden  konservativen
  Parteien  einigten  sich  über  die  Grundzüge  eines  Volksschulgesetzes,
  wonach  grundsätzlich  die  konfessionelle  Schule  maßgebend
  sein  und  in  der  Leitung  dem  Lehrfach  und  den  Gemeindevertretern
  eine  angemessene  Mitwirkung  gesichert  werden  soll.  Es
war  ein  Kompromiß  liberaler  und  konservativer  Forderungen.
Die  entschieden  Linke  erklärte  sich  mit  großer  Heftigkeit  dagegen,
        <pb n="374" />
        366  Aebersiht  der  pelitischen  Eutwichelung  des  Jahres  1904.

da  sie  von  der  Simultanschule  eine  Bekämpfung  des  konfessionellen
Haders  und  von  der  konfessionellen  Schule  die  Auslieferung  der
katholischen  Schulen  an  die  Geistlichkeit  erwartet.  Die  Verteidiger
des  Kompromisses  erwiderten,  daß  die  Simultanschule  bestehen
bleiben  solle,  wo  sie  sich  bewährt  habe,  daß  sie  aber  den  konfessionellen
  Zwist  im  allgemeinen  keineswegs  abgeschwächt  sondern  nur
die  Unterschiede  oberflächlich  verschleiert  habe,  und  daß  den  Schaden
dabei  gewöhnlich  die  evangelische  Weltanschauung  getragen  habe.
So  werde  in  manchen  Lehrbüchern  der  Simultanschulen  die  Reformation
  nur  nebenbei  und  der  Name  Luthers  gar  nicht  erwähnt.
Endlich  wiesen  sie  auf  die  Möglichkeit  hin,  durch  die  Trennung
der  Konfessionen  für  die  evangelischen  Schulen  eine  Fachaufsicht  zu
erhalten.  Der  Kampf  ist  noch  nicht  entschieden,  und  es  fragt  sich,
ob  das  Einverständnis  der  drei  Parteien  aushalten  wird,  wenn
die  Regierung  einen  positiven  Gesetzesvorschlag  machen  wird.  Das
Zentrum  hat  dem  Kompromiß  gegenüber  bisher  ein  reserviertes
Wohlwollen  gezeigt.  —  Von  den  parlamentarischen  Resultaten  in
Preußen  ist  das  wichtigste  ein  Nachtrag  zum  Anfiedlungsgesetz  in
den  gemischtsprachigen  Provinzen.  Hierdurch  wird  bei  Aufteilung
von  Gütern  die  Ansiedlung  von  der  Erlaubnis  der  Behörden  abhängig
  gemacht.  Sie  erhalten  damit  eine  Handhabe,  die  Anfiedlung
  polnischer  Bauern  zu  verwehren.  Das  Gesetz  ist  eine  natürliche
  Konsequenz  der  Ansiedlungspolitik  und  deshalb  von  deren
Gegnern,  dem  Zentrum  und  den  Polen,  scharf  bekämpft  worden.
Auch  einige  agrarische  Konservative  sprachen  Bedenken  aus,  weil
es  die  Preise  der  Güter  drücken  könne,  aber  es  fand  in  beiden
Häusern  eine  große  Majorität.  —  Die  mit  der  Polenpolitik  eng
zusammenhängende  Akademie  in  Posen  (vgl.  Jahrg.  1903)  hat  starken
Zuspruch  gefunden.

In  mehreren  anderen  Bundesstaaten  haben  Debatten  über
Verfassungsreformen  stattgefunden,  aber  nur  in  Baden  haben  fie
zu  einem  Ergebnis  geführt.  Danach  besteht  die  badische  Erste
Kammer  aus  den  Prinzen,  den  Standesherren,  den  kirchlichen
Würdenträgern,  den  Vertretern  der  Grundherren  und  Universitäten,
acht  vom  Großherzog  zu  ernennenden  Mitgliedern,  drei  Abgeordneten
  der  Handelskammern,  zwei  der  Landwirtschaftskammer,  einem
        <pb n="375" />
        Aebersicht  der  politischen  Eutwinelung  des  Jahres  1904.  367

der  Handwerkskammer,  drei  von  den  Städten  und  einem  von  den
Kreisausschüssen  gewählten  Abgeordneten.  Die  Zweite  Kammer
besteht  aus  73  Abgeordneten,  die  nach  allgemeinem,  direkten  und
geheimen  Stimmrecht  gewählt  werden.  Viele  Kämpfe  verursachte
die  Budgetfrage.  Das  Volkshaus  hat  die  ausschlaggebende  Stimme
behalten;  es  berät  alle  Finanzsachen  zuerst  und  bei  streitigen  Fällen
muß  eine  Gesamtabstimmung  beider  Kammern  entscheiden.  Die
Erste  Kammer  verlangte  ursprünglich  als  Konzession  für  das  allgemeine
  Wahlrecht  die  volle  Gleichberechtigung,  ließ  sich  dann  aber
durch  den  persönlichen  Einfluß  des  Großherzogs  umstimmen,  um
das  Verfassungswerk  nicht  zu  gefährden.  —  In  Bayern  fand  die
vorgeschlagene  Anderung  des  Wahlrechts  zwar  die  absolute  Mehrheit
  der  Kammer,  aber  die  vorgeschriebene  Zweidrittelmajorität  kam
nicht  zu  stande,  da  Liberale  und  Bauernbündler  dagegen  stimmten.
Diese  erwarteten  von  der  geplanten  Wahlkreiseinteilung  eine  endgültige
  Bestätigung  der  klerikalen  Mehrheit.  Naturgemäß  hatte
die  ergebnislose  Kampagne  eine  Vertiefung  der  Gegensätze  zwischen
den  größten  Parteien  zur  Folge:  die  liberalen  Gruppen  einigten
sich  für  die  kommenden  Landtagswahlen  zum  gemeinsamen  Vorgehen
  gegen  das  Zentrum,  dieses  näherte  sich  dagegen  der  Sozialdemokratie,
  die  schon  in  der  Wahlrechtsfrage  mit  dem  Zentrum
gestimmt  hatte.  —  Eine  Verschiedenheit  in  der  Auffassung  des
militärischen  Beschwerderechts  zwischen  dem  Zentrum  und  dem
Kriegsminister  gab  Anlaß  zu  heftigen  Angriffen  auf  den  Minister
und  zu  seinem  Rücktrittsgesuch,  das  der  Prinzregent  freilich  ablehnte
  (S.  111,  113).  —  In  WMürttemberg  scheiterte  eine  Volksschulnovelle
  an  dem  Widerstande  des  Zentrums  und  der  Ersten
Kammer.  In  der  Agitation,  die  sich  hieran  anknüpfte,  hat  sich
die  Regierung  durchaus  gegen  den  Standpunkt  der  Ersten  Kammer
ausgesprochen  und  eine  Verfassungsreform  mit  Einführung  des  allgemeinen
  Stimmrechts  verheißen.  —  In  Sachsen  hat  ein  Thronwechsel
  stattgefunden,  aber  eine  Anderung  der  Politik  ist  daraus
nicht  hervorgegangen.  Insbesondere  ist  die  Anderung  des  Wahlsystems
  noch  nicht  erreicht  worden,  während  fie  in  Hessen  nahezu
vollendet  ist.  —  Viel  Aufmerksamkeit  hat  die  lippesche  Streitfrage
  wieder  erregt,  da  nach  dem  Tode  des  Regenten  (S.  131)  die
        <pb n="376" />
        368  Nebersicht  der  yolitischen  Eutwichelung  des  Jahres  1904.

Nachfolgefrage  wieder  aufgeworfen  wurde.  Nach  einigen  Zwischenfällen
  wurde  die  Angelegenheit  unter  allseitigem  Einverständnis
einem  Schiedsgericht  vorgelegt,  das  eine  endgültige  Entscheidung
fällen  soll  (S.  149).  —  Oldenburg  hat  ein  Thronfolgegesetz  erlassen,
  wonach  der  ältere  Zweig  der  Linie  Glücksburg  für  erbberechtigt
  erklärt  und  die  Gefahr  vermieden  wird,  daß  beim  Aussterben
  der  herrschenden  Dynastie  Mitglieder  des  ruffischen  Kaiserhauses
  zur  Nachfolge  berufen  werden  können.

In  der  Sozialpolitik  sind  Neuerungen  von  großer  Bedeutung
  nicht  zu  verzeichnen.  Der  Streik  in  Crimmitschau  endete
zu  Beginn  des  Jahres  trotz  der  verbreiteten  Sympathie,  die  die
Ausständigen  genossen,  mit  der  Niederlage  der  Arbeiter.  Ein
anderer  Streit  sozialer  Natur,  der  Kampf  zwischen  Krankenkassen
und  Arzten  wurde  im  wesentlichen  zu  gunsten  der  Arzte  entschieden.
Ein  Arbeitgeberbund  für  das  ganze  Reich,  der  der  Arbeiterorganisation
  gegenübertreten  wollte,  ist  noch  nicht  über  die  Anfänge
hinausgekommen.  Im  Reichstage  sind  wie  stets  die  sozialen  Fragen
ausführlich  erörtert  worden.  Gegen  Schluß  des  Jahres  kündigte
sich  ein  Ausstand  der  Bergleute  im  Ruhrgebiet  an,  der  nach  Neujahr
  in  der  Tat  ausgebrochen  ist.  Ein  Versuch  der  preußischen
Regierung,  durch  Erwerbung  einer  großen  Zeche  auf  die  Kohlenproduktion
  dieses  Gebietes  stärkeren  Einfluß  zu  erlangen,  ist  einstweilen
  gescheitert.  —  Die  Parteien  sind  im  wesentlichen  unverändert
  geblieben.  Speziell  ist  innerhalb  der  Sozialdemokratie  der
Streit  um  Taktik  und  Prinzipien  noch  nicht  geschlichtet  und  hat
der  Partei  bei  Nachwahlen  drei  Mandate  gekostet.  —  Das  Wirtschaftsjahr
  war  günstig.  Die  Ziffern  der  Aus=  und  Einfuhr
sind  gegen  1903  gestiegen,  die  Einnahmen  der  Eisenbahnen  haben
die  vom  vorigen  Jahre  übertroffen  und  die  Lage  des  Arbeitsmarktes
  war  zwar  nicht  gleichmäßig,  aber  im  allgemeinen  befriedigend.
  In  der  Industrie  machte  sich  eine  starke  Bewegung  zum
Zusammenschluß  der  Einzelbetriebe  durch  Gründung  von  Syndikaten
  und  Fufionen  geltend.

In  Österreich-Ungarn  war  der  parlamentarische  Apparat
in  beiden  Reichshälften  noch  weniger  leistungsfähig  als  im  Jahre  1903.
        <pb n="377" />
        Nebersicht  der  politischen  Eutwickelung  des  Jahres  1904.  369

In  Cisleithanien  hat  die  dauernde  Obstruktion  der  Tschechen
die  gesetzliche  Arbeit  unmöglich  gemacht.  Die  Deutschen  versuchten,
die  Tschechen  zum  Preisgeben  der  Obstruktion  zu  zwingen  dadurch,
daß  sie  im  böhmischen  Landtag  Obstruktion  trieben  und  den
Tschechen  die  Nachteile  eines  leistungsunfähigen  Parlamentes  im
eigenen  Hause  fühlbar  machten,  einstweilen  aber  noch  ohne  Erfolg.
Die  Tschechen  empfanden  das  Unterbleiben  einer  Notstandsaktion
bitter,  erklärten  aber  trotzdem  an  der  Obstruktion  festzuhalten,  bis
sie  die  tschechische  Amtssprache  in  Böhmen  und  Mähren  und  eine
tschechische  Universität  in  Mähren  erhalten  hätten.  Die  Regierung
hat  nichts  zur  Schlichtung  des  Streites  unternommen,  vielmehr  die
Initiative  stets  den  Parteien  überlassen  und  sich  darauf  beschränkt,
vor  der  öffentlichen  Meinung  den  Parteien  die  Schuld  an  dem
Stocken  der  Gesetzgebungsmaschine  zuzuschieben  (S.  206).  Bei  Beginn
  der  Herbsttagung  des  Reichsrats  schien  es,  als  ob  Ministerpräsident
  v.  Körber  eine  politische  Wendung  vollziehen  und  sich  durch
Ernennung  eines  tschechischen  Landsmannministers  den  Tschechen
nähern  wollte,  aber  kurz  darauf  nahm  er  seine  Entlassung,  da  er
offenbar  den  endlosen  Wirren  ratlos  gegenüberstand.  Den  letzten
Anstoß  zum  Rücktritt  soll  nach  mehreren  Zeitungsberichten  ein
täglich  schärfer  werdender  Konflikt  mit  den  Klerikalen  gegeben
haben.  Die  Christlichsozialen  und  das  katholische  Zentrum  warfen
ihm  vor,  den  Christlichsozialen  in  Wien  entgegenzuarbeiten  und
den  Angriffen  der  Sozialdemokraten  und  Alldeutschen  auf  die
katholische  Religion  und  die  Dynastie  nicht  mit  genügender  Strenge
entgegenzutreten.  Es  steht  dahin,  was  von  dieser  Behauptung  zutrifft,
  aber  gewiß  ist,  daß  die  unerhörten  Schmähungen  einiger
radikalen  Abgeordneten  gegen  den  Kaiser  und  das  Haus  Habsburg
seine  Stellung  nicht  verbessert  haben.  Welche  Wege  sein  Nachfolger
Frhr.  v.  Gautsch  einschlagen  wird,  ist  noch  unbekannt.

Ebenso  wild  wie  im  Zentralparlament  ging  es  in  den  einzelnen
  Provinzen  und  ihren  Landtagen  her.  Überall  gab  es  nationale
  oder  religiöse  Kämpfe,  so  in  Schlesien  um  slavische  Parallelklassen,
  in  Niederösterreich  um  ein  neues  Schulgesetz,  in  Tirol  um.
eine  italienische  Hochschule.  Am  heftigsten  war  der  Streit  in  Tirol,

wo  es  zu  einem  förmlichen  Straßenkampf  kam.  Seit  langer  Zeit
Europäischer  Geschichtskalender.  IIV.  24
        <pb n="378" />
        370  Mebersicht  der  Vvelitischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.

fordern  die  Italiener  eine  italienische  Hochschule  in  Triest,  und  die
Regierung  konnte  den  Wunsch  auf  die  Dauer  nicht  ablehnen,  da
nationale  Hochschulen  bereits  in  anderen  Kronländern  bestehen.
Allerdings  wollte  sie  die  neu  zu  gründende  Hochschule  nicht  nach
Triest  verlegen,  weil  sie  der  nationalen  Agitation  hierdurch  einen
neuen  Aufschwung  zu  verleihen  fürchtete.  Sie  entschloß  sich  daher
die  Hochschule  in  Innsbruck  zu  errichten,  vorläufig  noch  keine  Vollanstalt
  sondern  nur  eine  juristische  Fakultät.  Mit  dieser  Lösung
waren  Italiener  wie  Deutsche  unzufrieden:  die  Italiener,  weil  sie
die  Hochschule  nicht  in  Triest  erhielten;  die  Deutschen,  weil  fie  die
Errichtung  einer  fremdsprachigen  Fakultät  auf  deutschem  Boden
als  Beleidigung  ansahen.  Es  ist  daher  nicht  zu  verwundern,  daß
es  bei  Eröffnung  der  Hochschule  zu  Zusammenstößen  zwischen  den
deutschen  und  italienischen  Studenten  kam.  Nach  den  meisten  Berichten,
  auch  nach  dem  Urteil  gemäßigter  deutscher  Politiker,  find
die  Krawalle  von  den  Italienern  provoziert  worden,  um  die  Unmöglichkeit
  einer  italienischen  Hochschule  außerhalb  des  italienischen
Sprachgebiets  darzutun.  Obgleich  der  Regierung  die  Absichten  der
von  außerhalb  zahlreich  nach  Innsbruck  geströmten  Italiener  bekannt
  waren,  hat  sie  doch  nichts  getan,  um  den  Zusammenstoß  zu
verhindern.  Nach  erfolgtem  Zusammenstoß  hat  sie  mit  brutaler
Strenge  eingegriffen  und  dadurch  die  Deutschen  aufs  höchste  gereizt.
Die  italienische  Fakultät  hat  infolge  dieser  Vorgänge  sogleich  nach
der  Eröffung  wieder  geschlossen  werden  müssen.

In  Ungarn  ist  das  Abgeordnetenhaus  in  eine  Krifis  eingetreten,
  die  über  die  Zukunft  des  Landes  und  des  Ausgleichs  von
1867  entscheiden  muß.  Die  Erfolge  Tiszas  in  der  militärischen
Sprachenfrage  (vgl.  1903)  genügten  der  Opposition  noch  nicht  und
sie  suchte  deshalb  vermittelst  der  Obstruktion  die  Regierung  zu
stürzen.  Tisza  antwortete  mit  einer  Abänderung  der  Geschäftsordnung,
  um  die  Obstruktion  zu  brechen.  Seine  Absicht  fand  zwar
bei  namhaften  Mitgliedern  der  Regierungspartei  Widerspruch,  aber
er  hielt  trotzdem  fest:  er  ließ  einen  Antrag  einbringen  und  durchsetzen,
  der  die  Verkürzung  der  Debatten  ermöglichen  sollte.  Die
Annahme  dieses  Antrags  war  nur  durch  einen  Gewaltakt  möglich:
der  Präsident  ließ  ohne  Debatte  über  den  Antrag  abstimmen,  so
        <pb n="379" />
        Mebersicht  der  Vvolitischen  Eutwiceln  des  Jahres  1904.  371

daß  die  Obstruktion  gegen  ihn  nicht  angewendet  werden  konnte.
Die  Opposition  nahm  diese  Überrumpelung  nicht  friedlich  hin;  sie
hintertrieb  zunächst  die  Votierung  des  Budgets  und  begann  eine
gewaltige  Agitation  im  Lande  gegen  die  Regierung,  die  die  Verfassung
  verletzt  habe.  Es  blieb  Tisza  daher  zu  Beginn  des  neuen
Jahres  nichts  übrig,  als  das  Abgeordnetenhaus  aufzulösen.  Der
Erfolg  seiner  Politik  war,  daß  ein  Teil  der  Regierungspartei  zur
Opposition  übertrat  und  die  verschiedenen  Gruppen  der  Opposition
sich  für  den  Wahlkampf  eng  unter  der  Parole  zusammenschlossen,
die  gefährdeten  parlamentarischen  Rechte  zu  verteidigen.  —  Ungeachtet
  dieser  inneren  Kämpfe  in  der  magyarischen  Mehrheit  ist
aber  die  Regierung  ihrer  Politik,  die  nichtmagyarischen  Nationalitäten
  zu  unterdrücken,  treu  geblieben.  Sie  hat  ein  Volksschulgesetz
ausgearbeitet,  das  darauf  hinausläuft,  alle  Schulen  mit  nichtmagyarischer
  Unterrichtssprache  zu  desorganisieren.  Die  Siebenbürger
  Deutschen,  sonst  Angehörige  der  Regierungspartei,  haben
dagegen  sogleich  Front  gemacht.

In  der  Armee  hat  das  Magyarentum  einen  neuen  Sieg
erfochten.  Nach  einer  Verfügung  des  Kriegsministers  müssen  alle
Militärbehörden  beider  Reichshälften  jede  Zuschrift,  die  in  magyarischer
  Sprache  eingeht,  magyarisch  beantworten;  die  in  Ungarn
zuständigen  Militärbehörden  dürfen  im  Verkehr  mit  den  ungarischen
Behörden  nur  die  magyarische  Sprache  gebrauchen.  Da  es  in
Ungarn  mehr  nichtmagyarische  Gemeinden  als  magyarische  gibt,
so  bedeutet  diese  Bestimmung  eine  enorme  Begünstigung  des
Magyarentums.  ·

Von  den  Ländern  auf  der  pyrenäischen  Halbinsel  hat  Portugal
  einen  Regierungswechsel  vollzogen.  Er  wurde  hervorgerufen
durch  eine  blutige  Niederlage  einer  Expedition  in  Angola  (25.  September);
  die  neue  Regierung  erklärte,  die  Rebellen  niederwerfen  zu
wollen,  hat  aber  bisher  noch  keine  ernsthaften  Anstalten  dazu  gemacht.
  —  In  Spanien  sind  die  Dinge  noch  nicht  gebessert  worden;
es  waren  dieselben  Erscheinungen  wie  in  den  letzten  Jahren  zu
beobachten:  Arbeitsnot,  Streiks,  Unruhen,  anarchistische  Attentate,
republikanische  Agitation.

Englands  Stellung  in  der  allgemeinen  Politik  kennen  wir
247
        <pb n="380" />
        372  Mebersicht  der  yolitischen  Entwineluns  des  Jahres  1904.

bereits.  Hier  ist  noch  nachzutragen,  daß  die  Regierung  unter  Benutzung
  der  günstigen  Weltlage  bemüht  gewesen  ist,  von  Indien
aus  ihren  Einfluß  wie  nach  Osten  so  auch  nach  Westen  auszudehnen.
  Der  tatkräftige  Vizegouverneur  Lord  Curzon  hat  eine
Handelsmission  nach  Persien  geschickt,  der  indische  Staatssekretär
hat  den  Emir  von  Asghanistan  besucht,  und  es  wird  bereits  von
einer  Reorganisierung  der  afghanischen  Armee  durch  englische  Offiziere
  gesprochen.  —  Entsprechend  dieser  Rührigkeit  in  der  auswärtigen
  Politik  beschäftigten  sich  Regierung  und  öffentliche  Meinung
eingehend  mit  der  Verstärkung  der  Wehrkraft  des  Reiches.  Das
Budget  für  die  Flotte  ist  bedeutend  erhöht  worden,  und  wenn  auch
dagegen  im  Unterhause  einige  Einwendungen  erhoben  worden  find,
so  hatte  die  Regierung  doch  keine  Mühe,  ihre  Forderungen  durchzusetzen.
  Am  Schluß  des  Jahres  ist  dann  von  Sir  John  Fisher
eine  Neueinteilung  der  Flotte  geschaffen  worden,  die  den  Schwerpunkt
  der  Marine  in  den  Atlantischen  Ozean  verlegt.  Hierdurch
ist  ihre  Aktionskraft  gegen  Nordamerika,  Deutschland  und  Rußland
außerordentlich  verstärkt  worden.  —  Weit  schwieriger  ist  die  Frage
der  Heeresverstärkung.  Der  Vorschlag,  der  während  des  Burenkrieges
  auftauchte,  die  allgemeine  Wehrpflicht  nach  kontinentalem
Muster  einzuführen,  um  die  Lücken  in  der  Armee  zu  füllen,  fand
wenig  Beifall;  man  blieb  bei  dem  hergebrachten  Werbesystem  und
auch  für  die  Organisation  ist  kein  rechter  Fortschritt  erzielt  worden.
Die  Idee  Brodricks,  das  deutsche  Armeekorpsschema  anzunehmen
und  sechs  Armeekorps  aufzustellen,  wurde  fallen  gelassen,  weil  man
besorgte,  die  nötige  Anzahl  von  Mannschaften  nicht  finden  zu
können.  Der  Nachfolger  Brodricks,  Arnold  Forster,  begann  das
Reformwerk  an  einem  anderen  Punkte:  er  errichtete  einen  obersten
Kriegsrat,  der  alle  die  Armee  betreffenden  Fragen  prüfen  soll.
Dieser  Rat  hat  dann  zwei  weitere  Kollegien  geschaffen:  den  Verteidigungsrat
  mit  der  Kompetenz  für  die  Landesverteidigung,  und
den  Heeresrat,  der  die  Geschäfte  des  Generalstabs,  der  Rekrutierung,
der  Verwaltung  und  der  Waffenfürsorge  wahrnimmt.  An  die
Stelle  des  Oberbefehlshabers  ist  ein  Generalquartiermeister  getreten,
dessen  Aufgabe  es  ist,  nach  den  Anordnungen  des  Kriegsministers
Truppenübungen  abzuhalten.  —  In  Indien,  wo  es  keine  parla-
        <pb n="381" />
        Nebersicht  der  politischen  Eutwicelung  des  Jahres  1904.  373

mentarischen  Hindernisse  gibt,  hat  Lord  Kitchener  die  Reform  schneller
gefördert  und  den  Truppen  eine  neue  Einteilung  gegeben,  um  sie
schlagfertiger  zu  machen.

Im  Innern  hat  die  Neuregelung  der  Handelspolitik  Regierung
  und  Parteien  weiter  lebhaft  beschäftigt.  Neue  Gedanken  sind
nicht  vorgebracht  worden  und  es  läßt  sich  noch  nicht  übersehen,
wie  weit  die  werbende  Kraft  der  schutzzöllnerischen  Ideen  reicht.
Eine  völlige  Einigkeit  innerhalb  der  Schutzzollpartei  besteht  nicht,
da  Chamberlain  und  Balfour  in  mehreren  Punkten  voneinander
abweichen,  und  im  Unterhause  vorläufig  noch  Balfour,  außerhalb
des  Parlaments  dagegen  Chamberlain  größeren  Anhang  zu  finden
scheint.  Einstweilen  hat  die  Regierung  in  mehreren  Nachwahlen
Niederlagen  erlitten,  was  von  der  Opposition  als  Vorzeichen  einer
Niederlage  bei  den  allgemeinen  Wahlen  betrachtet  wird  und  gelegentlich
  sogar  zu  der  Forderung  geführt  hat,  die  Regierung  solle
zurücktreten,  da  sie  das  Vertrauen  der  Nation  verloren  habe.  —
Im  Budget  ist  das  Gleichgewicht  erzielt  worden  durch  die  Erhöhung
  der  Einkommensteuer  um  einen  Penny  pro  Pfund,  so  daß
sie  jetzt  5  Prozent  beträgt,  durch  die  Erhöhung  des  Teezolls  um
zwei  Pennies  (jetzt  8  Pennies  auf  das  Pfund  Tee)  und  eine  Umgestaltung
  des  Tabakzolls,  wodurch  einige  Hunderttausend  Pfund
Sterling  mehr  einkommen  sollen.  —  Neben  wirtschaftlichen  haben
kirchliche  Fragen  die  Offentlichkeit  bewegt.  So  dauert  die  Opposition
  gegen  das  Schulgesetz  fort,  und  in  Wales  ist  die  Bevölkerung
von  einer  religiösen  Bewegung  ergriffen  worden,  die  mancherlei
Ahnlichkeit  mit  der  Heilsarmee  aufweisen  soll.  Es  ist  nicht  ausgeschlossen,
  daß  sie  sich  vereinigt  mit  einer  nationalen  Bewegung,
die  schon  seit  einem  Jahrzehnt  in  Wales  auf  Wiederbelebung  der
keltischen  Sprache  und  auf  größere  Unabhängigkeit  vom  Parlament
hinarbeitet.  —  Das  wirtschaftliche  Leben  ist  im  allgemeinen  im
Aufsteigen  begriffen,  wenn  auch  die  Arbeitslofigkeit  in  den  großen
Industriezentren  manche  Schwierigkeiten  gemacht  hat.

Frankreichs  auswärtige  Politik  wurde  beherrscht  von  dem
Versuche,  sich  England  und  Italien  zu  nähern  und  gleichzeitig  die
Freundschaft  mit  Rußland  zu  erhalten.  Diese  Politik  hat  Erfolg
gehabt:  die  Annäherung  an  England  kennen  wir  bereits,  und  das
        <pb n="382" />
        374  Nebersicht  der  politischen  Gutwichelung  des  Jahres  1904.

russische  Bündnis  hat  Frankreich  darüber  nicht  verloren.  Denn
während  des  Huller  Zwischenfalles  hat  Frankreich  der  rufsischen
Regierung  durch  die  Vermittlung  einen  Dienst  erwiesen,  und  dem
Geschwader  Roschdestwenskys  gewährt  es  jede  Unterstützung,  die  mit
der  Neutralität  nur  irgend  verträglich  ist.  Die  im  vorigen  Jahre
vollzogene  Annäherung  an  Italien  endlich  ist  durch  den  Besuch
Loubets  in  Rom  bestätigt  worden.  Diese  Reise  brachte  Frankreich
freilich  in  Konflikt  mit  einer  anderen  Macht,  mit  der  Kurie,  da
der  Papst  den  Besuch  eines  katholischen  Staatsoberhauptes  im
Quirinal  als  Beleidigung  des  Heiligen  Stuhls  betrachtet.  Der
Protest  des  Papstes  gegen  die  Romreise  mußte  aber  wirkungslos
bleiben,  weil  die  französische  Regierung,  getragen  und  getrieben
von  einer  radikalen  parlamentarischen  Mehrheit,  eine  durchaus
antiklerikale  innere  Politik  verfolgt  und  somit  der  Rücksicht  auf
die  Kurie  überhoben  ist.  Die  Regierung  bezeichnete  daher  den
päpstlichen  Protest  als  unberechtigte  Einmischung  in  Frankreichs
politische  Angelegenheiten  und  rief  seinen  Botschafter  aus  dem
Vatikan  ab.  Vorderhand  waren  damit  die  Beziehungen  noch  nicht
abgebrochen,  da  ein  franzöfischer  Geschäftsträger  in  Rom  blieb,
aber  bei  der  seit  Jahren  bestehenden  Spannung  konnte  ein  endgültiger
  Bruch  nicht  lange  auf  sich  warten  lassen.  Den  äußeren
Anlaß  gab  ein  Prozeß,  den  die  Kurie  gegen  zwei  franzöfische
Bischöfe  anstrengte;  sie  warf  ihnen  vor,  kirchliche  Pflichten  vernachlässigt
  zu  haben,  und  lud  beide  zur  Verantwortung  nach  Rom
(April,  Mai).  Gegen  diese  Vorladung  erhob  die  Regierung  Einspruch,
  da  die  Bischöfe  als  Staatsbeamte  nur  in  Übereinstimmung
mit  der  Staatsregierung  diszipliniert  werden  könnten:  sie  verbot
daher  den  Bischöfen,  der  Zitation  nach  Rom  Folge  zu  leisten.  Die
Kurie  verfocht  dagegen  den  Anspruch,  daß  fie  die  Pflicht  habe,
über  die  sittliche  Aufführung  und  die  Reinheit  des  Glaubens  zu
wachen,  und  daß  hieraus  ihr  Recht  folge,  ein  solches  Untersuchungsverfahren
  einzuleiten.  über  diese  Differenzen  vermochte  man  sich
nicht  zu  einigen  und  Frankreich  rief  deshalb  seinen  Geschäftsträger
aus  Rom  ab  (29.  Juli).  In  dem  Konflikt  zwischen  dem  Gehorsam
gegen  die  Regierung  und  gegen  den  Papst  zogen  die  beiden  Bischöfe
nach  einigem  Bedenken  vor,  der  geistlichen  Autorität  zu  gehorchen:
        <pb n="383" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1904.  375

sie  gingen  nach  Rom  und  verzichteten  dort  angeblich  freiwillig  auf
ihre  Bischofssitze,  wofür  sie  vom  Papst  eine  lebenslängliche  Pension
erhielten.  Es  ist  nicht  verwunderlich,  daß  nach  erklärtem  Bruch
die  Gegner  der  Kurie  zu  den  äußersten  Maßregeln  rieten,  die  Kündigung
  des  Konkordats  und  eine  radikale  Trennung  von  Kirche
und  Staat  verlangten.  Von  sozialistischer  Seite  ist  den  Kammern
ein  Projekt  vorgelegt  worden,  das  den  Kultgemeinschaften  ihre
Güter  ohne  Entschädigung  zu  gunsten  des  Staats  und  der  Gemeinden
  entziehen  und  tatsächlich  jede  religiöse  Freiheit  beseitigen
und  die  Religionsübung  der  polizeilichen  Aufsicht  unterwerfen  würde.
Die  gesetzgebenden  Faktoren  haben  aber  noch  keine  Stellung  hierzu
genommen.  (Vgl.  hierüber  Lachenmann,  Christliche  Welt,  1905,
1—3.)  —  Unabhängig  von  diesem  Konflikt  hat  die  französische
Regierung  ihren  Feldzug  gegen  die  religiösen  Gemeinschaften  fortgesetzt
  und  allen  Kongregationen  den  Unterricht  verboten.  Unmittelbar
  nach  Erlaß  des  Gesetzes  ist  mit  seiner  Durchführung
begonnen  worden,  aber  die  völlige  Ausführung  wird  voraussichtlich
auf  große  Hindernisse  stoßen.  Es  wird  schwer  sein,  die  notwendigen
  Lehrkräfte  zum  Ersatz  für  die  geistlichen  zu  schaffen,  Gemeinden
  und  Staat  werden  große  Opfer  zu  bringen  haben.  Die
Bevölkerung  einiger  Distrikte  hat  die  Schließung  der  Ordensschulen
durch  offenen  Widerstand  zu  hindern  gesucht.

Regierung  und  Kammermajorität  ließen  sich  in  ihrer  kirchenfeindlichen
  Politik  durch  das  Bestreben  leiten,  den  Einfluß  der
Geistlichkeit  auf  Nation  und  Staat  zu  brechen,  insbesondere  in  der
Armee  die  klerikalen  Elemente  zurückzudrängen.  Da  ein  großer
Teil  der  Offiziere  in  geistlichen  Anstalten  erzogen  worden  ist  und
viele  Geistliche  offenkundig  monarchische  Gesinnung  hegen,  so  ist
dies  Bestreben  der  Republik  wohl  verständlich.  Aber  es  erscheint
fraglich,  ob  die  bisherigen  Mittel  und  die  geplante  Trennung  von
Kirche  und  Staat,  wonach  der  Staat  keiner  Kultgemeinschaft  irgend
eine  Subvention  zukommen  lassen  soll,  den  gewünschten  Zweck  erreichen
  werden.  Zunächst  hat  der  Klerikalismus  durch  die  Brutalität,
  mit  der  an  vielen  Stellen  gegen  die  Kongregationen  verfahren
  worden  ist,  anscheinend  an  Sympathie  gewonnen,  seine
Lebenskraft  wird  durch  die  Entziehung  der  staatlichen  Subvention
        <pb n="384" />
        376  Nebersicht  der  pyolitischen  Entwichelung  des  Jahres  1904.

an  die  katholische  Kirche  nicht  getroffen,  und  die  künftigen  freien
Kultgemeinschaften  werden  durch  ihre  Anhänger  in  Heer  und  Beamtenschaft
  stets  Einfluß  ausüben  können.  Wie  wenig  solche  Genossenschaften
  von  einer  bestimmten  geistigen  Richtung  den  äußeren
Zusammenhang  mit  dem  Staate  nötig  haben,  um  tiefgreifenden
politischen  Einfluß  zu  erlangen,  haben  gerade  die  erbittertsten
Gegner  der  Klerikalen,  die  Freimaurer,  bewiesen,  die  auf  eigene
Faust  einen  erfolgreichen  Krieg  gegen  die  streng  katholischen  Offiziere
  geführt  haben.  Die  Führer  der  Logen  ließen  durch  ihre  Gesinnungsgenossen
  im  Heere  das  Privatleben  ihrer  Kameraden  überwachen
  und  denunzierten  die  ihnen  Verdächtigen  dem  Kriegsminister
als  klerikal  und  antirepublikanisch.  Da  der  Kriegsminister  Andre
die  Feindschaft  gegen  Klerikale  und  Monarchisten  teilte,  ließ  er
sich  von  diesen  Gutachten  in  seinem  Urteil  über  seine  Untergebenen
bestimmen  und  suchte  die  ihm  Bezeichneten  durch  Benachteiligung
im  Avancement  und  ähnliche  Schikanen  aus  dem  Heere  zu  verdrängen.
  Es  war  ein  System,  wie  es  in  jedem  von  einer  Partei
regierten  Heere  üblich  zu  sein  pflegt  und  wie  es  früher  auch  die
jetzt  Verfolgten,  die  Klerikalen,  geübt  hatten.  Anscheinend  haben
die  Antiklerikalen  das  Handwerk  mit  großer  Schonungslofigkeit  und
Sorglofigkeit  betrieben,  denn  der  Einfluß  der  außerdienstlichen
Faktoren  blieb  nicht  lange  verborgen.  Der  „Figaro“  erlangte  durch
einen  Aktendiebstahl  die  authentischen  Beweise  von  den  Machenschaften
  der  Freimaurer,  publizierte  sie  und  nun  erfolgten  in  der
Kammer  von  seiten  der  monarchischen  und  republikanischen  Opposition
  die  heftigsten  Angriffe  auf  die  Regierung.  Der  Kriegsminister
verteidigte  sich  ungeschickt:  er  behauptete  zuerst,  nichts  von  den
Angebereien  zu  wissen,  es  wurde  aber  ohne  Mühe  das  Gegenteil
erwiesen,  und  nun  war  die  Regierung  nahe  daran,  über  diese
Frage  zu  stürzen.  Der  Hauptteil  ihrer  Mehrheit,  des  „Blocks“,
voran  der  Sozialist  Jaures,  verteidigte  zwar  Andrés  Handlungsweise
  als  Notwehr  gegen  die  Feinde  der  Republik,  aber  manche
wurden  schwankend,  und  bei  einer  Vorabstimmung  schmolz  die
Mehrheit  auf  zwei  Stimmen  zusammen.  Die  mangelhafte  parlamentarische
  Disziplin  ihrer  Gegner  rettete  die  Regierung  noch  einmal:
  während  der  Diskussion  überfiel  plötzlich  der  nationalistische
        <pb n="385" />
        Nebersicht  der  politisczen  Eutwickelung  des  Jahres  1904.  377

Abgeordnete  Syveton  den  Kriegsminister  und  betäubte  den  nichts
Ahnenden  durch  einige  Schläge  ins  Gesicht.  Diese  Roheit  gewann
der  Regierung  einen  Teil  der  unsicher  Gewordenen  zurück  und
sicherte  ihr  noch  einmal  die  Majorität.  Freilich  war  Andre  doch
zu  stark  kompromittiert,  um  bleiben  zu  können;  die  erlittene  Mißhandlung
  gab  ihm  den  Vorwand,  wegen  erschütterter  Gesundheit
zurückzutreten.  Sein  System  wurde  nun  offiziell  verleugnet:  sein
Nachfolger  erklärte,  von  privaten  Auskünften  keinen  Gebrauch  mehr
machen  zu  wollen.  Ob  es  ihm  möglich  sein  wird,  sein  Wort  zu
halten,  muß  die  Zukunft  lehren;  vermutlich  werden  sich  die  beiden
Weltanschauungen,  die  die  Nation  teilen,  die  den  Monarchisten
nahestehende  kirchlich-klerikale  und  die  antikirchlich-freimaurerische,
in  der  Armee,  der  wichtigsten  staatlichen  Institution,  stets  mit  besonderem
  Grimm  bekämpfen.

Außer  diesen  Kämpfen  geistigen  Charakters  hat  Frankreich
mehrere  wirtschaftliche  zu  überstehen  gehabt.  In  Marseille  brachen
im  April  Zwistigkeiten  zwischen  den  Gewerkschaften  der  Matrosen
und  den  Offizieren  der  Handelsflotte  aus.  Die  Matrosen  verlangten,
  bei  der  Zusammensetzung  der  Schiffsmannschaften  mitzusprechen
  und  forderten  überdies  die  Entlassung  einiger  mißliebiger
Offiziere.  Die  Schiffsoffiziere  antworteten  hierauf  mit  der  Niederlegung
  der  Arbeit,  die  Reeder  stimmten  ihnen  zu,  in  den  übrigen
Hafenstädten  erklärten  sich  ihre  Kollegen  mit  ihnen  solidarisch  und
ließen  kein  Schiff  nach  Marseille  abgehen.  Die  hierdurch  hervorgerufene
  Arbeitslofigkeit  zwang  die  Matrosen,  nach  einigen  Wochen
nachzugeben  (Mitte  Mai):  somit  war  eine  sozialistische  Arbeiterorganisation
  durch  den  Streik  der  Arbeitgeber  und  ihrer  Angestellten
besiegt  worden.  —  Die  Ruhe  blieb  in  Marseille  nicht  lange  bestehen.
  Einige  Monate  später  traten  die  Matrosen  einer  Schiffahrtsgesellschaft
  in  Ausstand,  weil  ihnen  die  Reeder  eine  Lohnerhöhung
und  die  Entlassung  einiger  Aufseher  abschlugen  (Ende  August).  Man
einigte  sich  auf  ein  Schiedsgericht,  aber  dessen  Spruch  wurde  von  den
Arbeitern  ihrem  Versprechen  zuwider  nicht  anerkannt.  Schließlich
mußten  sich  auch  hier  die  Arbeiter,  ohne  etwas  erreicht  zu  haben,  unterwerfen
  (Anfang  Oktober).  Beide  Ausstände  haben  dem  Hafen  Marseille
und  der  ganzen  franzöfischen  Schiffahrt  großen  Schaden  zugefügt.
        <pb n="386" />
        378  Aebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1904.

Italien  hat  in  der  auswärtigen  Politik  keine  großen  Ereignisse
  erlebt.  Die  Beziehungen  zu  Frankreich  find  enger  gestaltet
worden,  ohne  die  zum  Dreibund  zu  schädigen;  insbesondere  hat
eine  Zusammenkunft  der  Minister  des  Auswärtigen  von  Italien
und  Osterreich-Ungarn  ein  Einvernehmen  über  die  Balkanfragen
hergestellt.  Dies  Einvernehmen  beider  Nachbarstaaten  ist  auch  durch
die  Ausbrüche  nationalen  Hasses  anläßlich  der  Innsbrucker  Vorgänge
  nicht  gestört  worden.  —  Im  Innern  ist  gesetzgeberische  Arbeit
von  Bedeutung  nicht  geleistet  worden.  Das  wichtigste  Ereignis  ist
der  Versuch  eines  Generalstreiks  und  die  damit  im  inneren  Zusammenhang
  stehende  Kammerauflösung.  Im  Anfang  September
hatten  einige  mit  Unruhen  verbundene  Ausstände  auf  Sizilien  und
Sardinien  die  Gendarmerie  zum  Einschreiten  veranlaßt,  wobei
einige  Arbeiter  getötet  wurden.  Obgleich  die  Regierung  die  Vorgänge
  sogleich  untersuchen  ließ,  proklamierte  die  Leitung  der  sozialdemokratischen
  Partei  doch  den  Generalstreik.  Sie  glaubte,  bei  der
schon  seit  Jahren  in  der  Arbeiterschaft  vorhandenen  Kampflust  in
diesen  polizeilichen  Üübergriffen  ein  vortreffliches  Agitationsmittel
gefunden  zu  haben,  und  sie  schmeichelte  sich  mit  der  Hoffnung,  eine
vollständige  Anderung  des  Regierungskurses  herbeizuführen.  Der
Streik  begann  im  Hauptsitz  der  Sozialdemokratie,  in  Mailand,  und
verbreitete  sich  von  hier  aus  über  die  größeren  Städte.  Die  Ausständigen
  gingen  ohne  einheitliche  Leitung  aber  mit  großer  Brutalität
  vor.  Sie  suchten  die  Arbeitswilligen  durch  die  üblichen
Gewaltmittel  zum  Anschluß  zu  treiben,  die  Eisenbahnen  und  Posten
zu  unterbrechen,  die  Kirchen  zu  schließen,  die  Straßenbeleuchtung
zu  verhindern,  kurz  jede  öffentliche  Tätigkeit  lahmzulegen.  Der
Streik  war  von  vornherein  undurchführbar,  weil  die  Eisenbahner,
gewarnt  durch  den  Verlauf  des  Streiks  vom  Jahre  190  ,  sich  nicht
beteiligten.  Die  Roheiten  der  Ausständigen,  die  sich  u.  a.  nicht
scheuten,  Hospitälern  die  Zufuhren  abzuschneiden  und  ärzliche  Besuche
  zu  verhindern,  entfremdeten  ihnen  schnell  alle  Sympathien,
und  so  brach  der  Ausstand  nach  wenigen  Tagen  zusammen.  Er
hatte  große  wirtschaftliche  Schäden  gebracht  und  viele  Privatpersonen
  waren  mißhandelt  worden,  aber  die  Regierung  hatte
diesen  Dingen  im  wesentlichen  mit  verschränkten  Armen  zugesehen.
        <pb n="387" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwichelmus  des  Jahres  1904.  379

Ministerpräsident  Giolitti  hatte  den  Behörden  befohlen,  nur  im
äußersten  Notfall  einzugreifen:  offenbar  in  der  Absicht,  die  Ausständigen
  sich  durch  ihre  Zuchtlofigkeit  diskreditieren  zu  lassen  und
ihnen  ihre  Machtlofigkeit  zu  beweisen.  Der  Plan  gelang  vollkommen
  und  in  der  öffentlichen  Meinung  machte  sich  eine  Abwendung
  von  radikalen  Tendenzen  bemerklich.  Diese  Strömung  benutzend,
  löste  Giolitti  die  Kammer  auf  und  erzielte  eine  große
Majorität,  die  Sozialisten  verloren  dagegen  mehrere  Mandate.
Neben  dieser  Schwächung  der  extremen  Linken  ist  von  Wichtigkeit
die  Beteiligung  klerikaler  Kreise,  die  sich  bisher  von  der  Wahl
ferngehalten  hatten:  drei  Abgeordnete  bezeichnen  sich  ausdrücklich
als  Katholiken.  Auch  bei  einigen  Kommunalwahlen  haben  die
Klerikalen  ihre  Stimmen  zu  gunsten  der  gemäßigten  Parteien  gegen
die  Sozialisten  abgegeben;  es  scheint  daher,  als  ob  sich  die  Beziehungen
  zwischen  Vatikan  und  Ouirinal  trotz  der  italienischfranzösischen
  Annäherung  verbesserten.  —  Von  den  Handelsverträgen
sind  mehrere  abgeschlossen  worden;  insbesondere  ist  der  heftig  umstrittene
  österreichisch-ungarische  gesichert,  aber  es  ist  den  Italienern
nicht  gelungen,  den  bisherigen  günstigen  Zoll  für  ihre  Weine  zu
behaupten.  Das  hat  schon  zu  heftigen  Angriffen  auf  die  Regierung
und  zu  Zusammenrottungen  in  Apulien  geführt.

In  der  Schweiz  ist  die  Beratung  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches
  durch  die  parlamentarischen  Kommissionen  gefördert  aber
noch  nicht  vollendet  worden,  ebenso  befinden  sich  andere  wichtige
Gesetzentwürfe  noch  in  Vorbereitung.  Wie  alle  Staaten  Mitteleuropas
  hat  auch  die  Eidgenossenschaft  Verhandlungen  über  neue
Handelsverträge  führen  müssen;  mehrere  find  bereits  abgeschlossen
worden,  sämtliche  tragen  eine  schutzzöllnerische  Tendenz.  —  In
Belgien  sind  die  inneren  und  äußeren  Verhältnisse  nicht  verändert
worden,  obgleich  die  herrschende  katholische  Partei  bei  den  Ergänzungswahlen
  eine  kleine  Einbuße  erlitten  hat.  Die  wichtigste  Angelegenheit
  ist  augenblicklich  die  Heeresorganisation.  Hier  fordert
die  liberale  und  sozialdemokratische  Opposition  die  Abschaffung  der
Stellvertretung  und  Annahme  der  persönlichen  Dienstpflicht,  was
die  regierende  Partei  ablehnt.  Es  ist  aber  fraglich,  ob  das  Programm
  der  Oppofition,  das  eine  weitgehende  Verkürzung  der
        <pb n="388" />
        380  Mebersicht  der  politischen  Entwickelung  des  Jahres  1904.

Dienstzeit  anstrebt,  durchführbar  ist.  —  In  den  Niederlanden
hat  eine  Meinungsverschiedenheit  zwischen  Regierung  und  Zweiter
Kammer  einerseits  und  Erster  Kammer  andererseits  zur  Auflösung
der  Ersten  Kammer  geführt.  Die  Differenz  betraf  die  Anerkennung
der  freien  Universitäten,  denen  die  Regierung  und  die  von  den  vereinigten
  antiliberalen  Parteien  beherrschte  Zweite  Kammer  dieselben
Rechte  wie  den  staatlichen  übertragen  wollten.  Die  Neuwahlen
brachten  auch  in  der  Ersten  Kammer  eine  antiliberale  Mehrheit
zu  stande.  —  Dänemark  hat  den  auch  in  anderen  Ländern  erörterten
  Versuch  gemacht,  den  Roheitsverbrechen  durch  Einführung
der  Prügelstrafe  entgegenzutreten;  der  Entwurf  der  Regierung  fand
vielen  Beifall,  aber  die  Beratungen  find  noch  nicht  abgeschlossen.  —
In  Schweden  hat  die  Regierung  den  früheren  Versprechungen
gemäß  ein  Gesetz  über  die  Erweiterung  des  Wahlrechts  vorgelegt,
der  Reichstag  hat  es  aber  nicht  erledigt.  —  In  Norwegen  ist  ein
neuer  Zolltarif  mit  beträchtlichen  Erhöhungen  der  Sätze  beschlossen
worden.  Der  Konsulatsstreit  zwischen  den  beiden  Bruderreichen
hat  sich  gegen  Schluß  des  Jahres  wieder  verschärft.

In  Rußland  hat  sich  die  allgemeine  Unzufriedenheit,  auf
die  wir  in  den  letzten  Jahren  wiederholt  hingewiesen  haben,  in
gewaltsamen  Ausbrüchen,  wie  der  Ermordung  Bobrikows  und
Plehwes,  und  in  neuen,  bisher  unerhbrten,  politischen  Forderungen
Luft  gemacht.  Wir  wollen  in  aller  Kürze  die  Ursachen  dieser  Erscheinungen
  skizzieren.  Die  seit  einem  halben  Menschenalter  steigende
  Not  der  Landwirtschaft  (vgl.  die  früheren  Jahrgänge)  konnte
nicht  ohne  üble  Wirkung  auf  die  junge,  künstlich  emporgebrachte
Industrie  bleiben,  da  diese  fast  ausschließlich  auf  den  inneren  Markt
angewiesen  ist.  Daher  gab  es  in  mehreren  Industriebezirken  seit
einigen  Jahren  Absatz=  und  Arbeitsnot;  Streiks,  die  mannigfache
sozialistische  Tendenzen  zeigten,  waren  die  Folge.  Gleichzeitig  gab
es  in  großen  ländlichen  Distrikten  heftige  Tumulte,  die  nur  durch
großes  Militäraufgebot  niedergeworfen  werden  konnten.  Mit  dieser
durch  die  wirtschaftliche  Not  in  Bewegung  gesetzten  Arbeiterschaft
in  Stadt  und  Land  verbanden  sich  nun  allmählich  die  Kreise  der
Intelligenz,  die  den  geistigen  Druck  des  Absolutismus  und  seiner
Beamtenwillkür  am  härtesten  empfanden  und  deshalb  schon  längst
        <pb n="389" />
        Nebersicht  der  Vvolitischen  Entwichelnnz  des  Jahres  1904.  381

eine  Beseitigung  der  Autokratie  und  eine  mehr  oder  weniger  radikale
  Annäherung  an  westliche  konstitutionelle  Formen  erstrebten.
In  allen  Demonstrationen  der  letzten  Jahre  haben  daher  in  den
großen  Städten  Fabrikarbeiter,  Studenten,  Studentinnen  und  deren
Führer  des  höheren  Bürgertums  gemeinsame  Sache  gemacht,  und
die  Brutalität,  mit  der  die  Regierung  gegen  solche  Aufläufe  vorzugehen
  pflegte,  hat  ihre  Bundesgenossenschaft  nur  verstärkt.  Infolge
  dieser  Verbindung  der  wirtschaftlichen  und  geistigen  Opposition
  gegen  die  augenblicklichen  Zustände  hat  die  grundsätzliche
Bekämpfung  der  Autokratie  auch  in  den  breiten  Massen  der  Nation,
die  bis  vor  wenigen  Jahren  noch  gut  autokratisch  gefinnt  waren,
immer  mehr  Eingang  gefunden.  Zunächst  bewies  die  unaufhörliche
  Not  ja  handgreiflich,  daß  die  Allmacht  des  Zaren  nicht  im
stande  war,  die  Schäden  zu  heilen,  und  sobald  einmal  das  Vertrauen
  ins  Wanken  geraten  und  die  Kritik  rege  geworden  war,
empfand  man  die  Tyrannei  und  Korruption  der  Bureaukratie
doppelt  lästig.  So  fanden  die  Lehren  der  neuen  Bundesgenossen
in  der  Arbeiterschaft,  beim  Kleinbürger  und  Bauer  einen  vortrefflich
  vorbereiteten  Boden;  je  länger  je  mehr  berauschten  sich  die
Massen  an  den  ihnen  vorgetragenen  Wünschen  nach  verstärktem
Rechtsschutz,  nach  Preßfreiheit,  nach  einer  Kontrolle  über  die  Beamten,
  nach  einer  Mitregierung  der  Nation  in  irgend  einer  Form.
Mitten  in  diese  Gärung  fiel  nun  der  ostasiatische  Krieg  mit  seinen
Anforderungen  an  Gut  und  Blut:  ein  neuer  Anlaß  zur  Kritik,  da
die  Nation  für  die  Expansion  am  Stillen  Ozean  nie  Verständnis
gehabt  hatte;  sie  sah  vielmehr  das  alte  Ziel  des  nationalen  Ehrgeizes,
  die  Eroberung  Konstantinopels,  hierdurch  gefährdet.  Als
dann  die  Niederlagen  zu  Wasser  und  zu  Lande  hinzukamen,  mußten
diese  von  gewaltiger  Rückwirkung  auf  die  inneren  Dinge  sein:  sie
vermehrten  die  Abneigung  gegen  den  Krieg  und  verminderten  den
Respekt  vor  der  Regierung,  die  sich  von  den  verachteten,  bisher
kaum  gekannten  Japanern  schimpflich  schlagen  ließ:  um  so  ungestümer
  wurde  nun  für  eine  Verfassungsänderung  agitiert.  Allerlei
Kundgebungen  gegen  die  Regierung  und  Widersetzlichkeiten  von
Reservisten,  die  nach  Ostasien  abgehen  sollten,  wurden  häufiger,
und  die  militärische  Macht  mußte  nicht  selten  einschreiten.  Gestützt
        <pb n="390" />
        382  Nebersicht  der  politischen  Eutwichelung  des  Jahres  1904.

auf  diese  Außerungen  der  Masse  wagte  eine  Anzahl  Landschaftsvertreter
  dem  Zaren  ein  Programm  vorzulegen,  das  in  runden
Worten  seiner  Regierung  ein  Mißtrauensvotum  ausstellte  und  ihn
zum  Verzicht  auf  die  Autokratie  aufforderte.  Andere  Vereinigungen
schlossen  sich  ihnen  an  (S.  298,  299).

Innerhalb  der  Regierung  waren  anscheinend  die  maßgebenden
Personen  geteilter  Meinung.  Der  an  Stelle  Plehwes  zum  Minister
des  Innern  ernannte  Fürst  Swiatopolk-Mirski  gab  in  seinen  ersten
Außerungen  gewisse  liberale  Anschauungen  kund;  er  soll  aber  in
Pobjedonoszew  und  in  einigen  Großfürsten  mächtige  Gegner  gefunden
  haben.  Als  Antwort  auf  die  mannigfachen  Wünsche  nach
tiefgehenden  Reformen  erließ  der  Zar  ein  Manifest,  das  allerlei
administrative  Verbesserungen  verhieß,  jede  Verfassungsänderung
lehnte  er  aber  schroff  ab.  Nach  Schluß  des  Jahres  haben  sich
dann  die  Dinge  noch  weiter  zugespitzt  und  große  Straßenkämpfe
veranlaßt.  Daß  unter  diesen  Umständen  die  Regierung  nicht  an
eine  baldige  Anderung  der  Staatsverfassung  denken  kann,  ist  einleuchtend:
  das  würde  ja  eine  Kapitulation  vor  der  Revolution
bedeuten.  Überdies  stehen  konstitutionellen  Einrichtungen  in  Rußland
  die  allergrößten  Schwierigkeiten  gegenüber:  die  Verschiedenartigkeit
  der  nationalen  Zusammensetzung  und  die  Verschiedenheit
der  religibösen  Bekenntnisse.  Die  Nationen,  jetzt  durch  die  kaiserliche
  Militärmacht  zusammengehalten,  würden  zu  einem  Parlament
vereinigt  sogleich  auseinanderstreben  und  vermutlich  die  Regierung
lahmlegen;  wie  die  Nationen  müßten  auch  die  Konfessionen  und
Religionen  gleichberechtigt  werden,  die  griechisch-orthodoxe  Religion
müßte  ihre  Vorrechte  preisgeben,  sie  würde  voraussichtlich  bei  ihrer
Starrheit  und  Dumpfheit  in  einem  durch  liberale  Institutionen
erzeugten  frischen  geistigen  Leben  mit  den  übrigen  christlichen  Konfessionen
  nicht  konkurrieren  können  und  deshalb  das  Joch  des
Cäsaropapismus  zu  zerbrechen  suchen:  kurz  das  Rufsentum  müßte
sich  geistig  vollständig  umwandeln.  Endlich  ist  es  höchst  fraglich,
ob  ein  konstitutionelles  Rußland  seine  große  Weltstellung  aufrecht
erhalten  würde.  Im  Protest  gegen  das  bisherige  System  emporgekommen,
  würde  das  Parlament  voraussichtlich  seine  Tätigkeit
gegen  den  Angelpunkt  der  bisherigen  Politik,  die  große  auswärtige
        <pb n="391" />
        Nebersicht  der  politischen  Entwinelung  des  Jahres  1904.  383

Politik,  richten  und  durch  Ersparnisse  an  Heer,  Flotte  und  strategischen,
  unwirtschaftlichen  Eisenbahnen  Mittel  für  eine  innere
Reformpolitik  zu  gewinnen  trachten.  Wenn  alle  diese  Gründe,  abgesehen
  von  der  Wucht  der  Tradition  und  den  weitverzweigten
persönlichen  Interessen,  die  russische  Regierung  zur  höchsten  Vorsicht
  mahnen,  so  hat  auch  das  Ausland  Ursache,  die  politischen
Wandlungen  in  Rußland  mit  Aufmerksamkeit  zu  verfolgen.  Bekanntlich
  ist  Rußland  mit  etwa  zehn  Milliarden  Mark  an  das
Ausland  verschuldet,  und  es  wäre  nicht  unmöglich,  daß  ein  Parlament
  den  Bankrott  erklärte,  um  durch  Beseitigung  oder  Verminderung
  der  Zinszahlung  das  Budget  zu  verbessern.  Einstweilen
scheint  allerdings  noch  keine  Aussicht  zu  sein,  daß  die  Autokratie
durch  die  Bewegung  von  innen  heraus  allein  gestürzt  werden  könne,
denn  das  Heer  ist  noch  durchaus  in  der  Hand  der  Regierung,  und
der  Staatskredit  ist  noch  nicht  erschüttert  worden.  Für  die  Verstärkung
  oder  Abschwächung  der  revolutionären  Bewegung  wird
viel  von  dem  Fortgange  des  japanischen  Krieges  abhängen.

In  den  Vereinigten  Staaten  ist  das  wichtigste  Ereignis
die  Präsidentenwahl,  die  mit  einem  glänzenden  Siege  Roosevelts
geendet  hat.  Damit  ist  die  konsequente  Fortsetzung  der  imperialistischen
  Politik  mit  Verstärkung  von  Heer  und  Flotte  für  vier
Jahre  gesichert.  Wenn  der  Präfident  hierin  auf  die  Unterstützung
des  Kongresses  zählen  kann,  so  besteht  anscheinend  eine  Differenz
über  die  Handelspolitik.  Roosevelt  wünscht  eine  Herabsetzung  des
Tarifs,  während  die  Mehrheit  des  Kongresses  an  den  alten  Sätzen
festhalten  will.  In  der  auswärtigen  Politik  hat  sich  Roosevelt
lebhaft  um  die  Sicherung  der  Neutralität  Chinas  und  um  die
Einberufung  einer  neuen  allgemeinen  Friedenskonferenz  bemüht.
Diese  Konferenz,  die  vor  allem  die  Rechte  und  Pflichten  der  neutralen
  Schiffahrt  behandeln  sollte,  mußte  verschoben  werden,  da
Rußland  während  der  Dauer  des  Krieges  nicht  daran  teilnehmen
wollte.  —  Die  Weltausstellung  in  St.  Louis  hat  viele  Europäer
nach  Amerika  gelockt,  nachhaltige  Wirkungen  aber  nicht  hinterlassen.


In  Südamerika  brachen  gegen  Schluß  des  Jahres  in  Brafilien
  und  Argentinien  größere  Bewegungen  aus,  über  die  nur
        <pb n="392" />
        384  NMebersicht  der  volitischen  Entwicelung  des  Jahres  1904.

ungenaue  Berichte  vorliegen.  Anscheinend  hat  sich  namentlich  in
Argentinien  die  Unruhe  ausgebreitet.

Der  junge  australische  Bundesstaat  hat  einen  doppelten
Ministerwechsel  erlebt.  Das  konservative  Ministerium  Deakin  verfügte
  über  keine  feste  Majorität,  da  das  Unterhaus  aus  ungefähr
drei  gleich  großen  Gruppen  (Konservativen,  Liberalen,  Arbeiterpartei)
  besteht.  Bei  einer  Abstimmung  über  die  Einführung  obligatorischer
  Schiedsgerichte  blieb  es  in  der  Minderheit  und  mußte
die  Regierung  einem  Arbeiterministerium  abtreten.  Diese  Arbeiterpartei
  vertritt  im  wesentlichen  eine  Schutzzollpolitik,  um  eine  australische
  Industrie  zu  schaffen,  ferner  bekämpft  sie  im  Interesse  der
weißen  Arbeiter  die  Einwanderung  Farbiger,  während  die  beiden
anderen  Parteien  meist  freihändlerischen  Grundsätzen  huldigen.
Lange  dauerte  die  Arbeiterregierung  nicht;  schon  nach  einigen  Monaten
  mußte  es  einem  liberalen  Kabinett  Platz  machen,  da  seine
Politik,  die  Gewerkschaftsarbeiter  in  den  Staatsbetrieben  zu  bevorzugen
  und  zwangsweise  eine  Arbeiterorganisation  einzuführen,  nicht
den  Beifall  der  übrigen  Parteien  hatte.

über  Afrika  ist  noch  nachzutragen,  daß  die  Wirren  in
Marokko  noch  nicht  beendet  sind,  und  daß  der  Sultan  Versuche
machte,  sich  vom  europäischen  Einfluß  zu  befreien,  daß  er  aber
bald  sich  den  von  Frankreich  hiergegen  erhobenen  Vorstellungen
gefügt  hat.  —  Von  den  Vorgängen  in  Asien  sind  noch  einige
blutige  Kämpfe  der  Niederländer  in  ihren  Kolonien  und  der  indische
Nationalkongreß  in  Bombay  in  den  letzten  Dezembertagen  zu  erwähnen.
  Dieser  Kongreß,  an  dem  sich  mehrere  tausend  Personen
beteiligten,  forderte  die  Reformierung  der  Verwaltung  durch  stärkere
Heranziehung  von  Eingeborenen,  die  Hebung  des  niederen  und
höheren  Unterrichtswesens,  die  Bekämpfung  des  Wuchers  und  endlich
  die  Auflösung  des  indischen  Rats  in  London,  der  nutzlos  sei
und  große  Kosten  verursache.  —  In  Japan  hat  die  Bevölkerung
die  materiellen  Lasten  mit  derselben  Opferwilligkeit  getragen,  die
das  Heer  in  der  Schlacht  zeigte;  welche  dauernden  Folgen  die  neuen
Auflagen  und  der  Krieg  auf  das  Wirtschaftsleben  ausüben  werden,
ist  noch  unbekannt.
        <pb n="393" />
        Asphabetisches  Register.

(Die  Ziffern  bedeuten  die  Seitenzahlen.)

Afrika  325—328.
Uebers.  356,  360,  384.

Britisch-Afrika.  Niederlage
des  Mullah  325  —  Einführun
chinesischer  Arbeiter  in  Transvaal,
Proteste  325  —  Kapwahlen  325
—  Einnahme  von  Illig  326  —
Tod  Krügers  326,  Begräbnis  328
—  Bevölkerungsziffer  Südafrikas
327  —  Verwaltung  von  Swaziland
  327.

Deutsch-Afrika.  Aufstand  der
Hereros  325,  Landung  Leutweins
325,  Ankunft  von  Verstärkungen
325,  Kampf  bei  Owikokerero  325,
Niederlagen  der  Hereros  326,
Typhus  326,  Ankunft  Trothas
326,  Gefecht  bei  Waterberg  325,
Flucht  in  englisches  Gebiet  327.

Unterwerfung  der  Bondelzwarts
325  —  Zolltarif  in  Togo  326  —
Unruhen  in  Kamerun  327  —  Aufstand
  der  Witbois,  Niederlagen  327
—  Strandung  der  „Gertrud  Wörmann“
  327.

Französisch-Afrika.  Verwüstung
  Réunions  325  —  Unruhen
  in  Ubangi  327.

Italienisch-Afrika.  Einnahme
  Illigs  326  —  Empörung
bei  Merka  326.

Marokko.  Empörung,  Gefangennahme
  von  Fremden  326
—  Zunahme  der  Empörung  326
—  Konflikt  mit  Frankreich  327  —
Verbot  des  Küstenhandels  327  —

Europäischer  Geschichtskalender.  XLV.

 

Entlassung  europäischer  Beamten

Portugiesisch-Afrika.  Niederlage
  einer  Expedition  327.

Asten  328—341.
Uebers.  342,  372,  384.

Afghanistan.  Heliographische
Verbindung  zwischen  den  Hauptstädten
  337.

Britisch-Indien.  Curzon
über  Indiens  Stellung  334  —
Handelsmission  nach  Persien  340.

China.  Handelsverträge  329
—  Vorkehrungen  für  den  Krieg
329  —  Neutralitätserklärung  332
—  Bemühungen  der  fremden
Mächte  um  Neutralität  332  —
Eröffnung  der  Schantungbahn  333
—  Kulis  nach  Transvaal  334  —
Untersuchung  in  Tibet  334  —
fremdenfeindliche  Bewegungen  340.

Japan.  Nachrichtenverbot  328
—  Beratung  mit  den  älteren
Staatsmännern  329  —  Wegnahme
russischer  Handelsschiffe  329  —
Darstellung  der  Verhandlungen
mit  Rußland  329  —  Kriegskontrebande
  331  —  Kriegsanleihen  332
—  Bündnis  mit  Korea  332  —
Parlamentswahlen  333  —  Zusammentritt
  des  Parlaments  333
—  wirtschaftliche  Folgen  des  Krieges
  336  —  neues  Wehrgesetz  338

Dauer  des  Krieges  339  —
Berechnung  der  Streitkräfte  339

25
        <pb n="394" />
        386

—  Aufruf  des  Mikado  340  —
finanzielle  Lage  340  —  Parlamentstagung
  341  —  Presse  341  —
Empfang  der  Admirale  341.

Korea.  Unruhen,  Landung
fremder  Truppen  328  —  Uebergang
  in  japanische  Verwaltung
332  —  Bündnis  mit  Japan  332
—  Empfang  Itos  333  —  Zurücknahme
  der  Konzessionen  an  Rußland
  335.

Niederländisch-Indien.
Kämpfe  in  Atschin,  Einnahme  von
Tempiny  335.

Ostasiatischer  Krieg.  Angriff
  der  japanischen  Flotte  329  —
Verluste  und  Niederlagen  der  russischen
  Flotte  329  —  Versuch,  die
mandschurische  Eisenbahn  zu  sprengen
  332  —  Kampf  um  Port  Arthur
  333  —  Kämpfe  in  Korea
333  —  Kriegsrecht  in  Niutschwang
333  —  Kreuzfahrten  der  Wladiwostokflotte
  334  —  Uebergang
über  den  Jalu  334  —  Landung
japanischer  Truppen  im  Osten  von
Liaotung  334  —  Erstürmung  von
Kintschon  335  —  Schlacht  bei
Wafangkou  335  —  Beschlagnahme
neutraler  Schiffe  durch  die  Russen
336  —  Vordringen  der  Japaner
nach  Niutschwang  und  Haitscheng
335  —  Niederlagen  der  russischen
Flotte  im  August  336  —  Schlacht
bei  Liauyang  337  —  Armeebefehl
Kuropatkins  338  —  Schlacht  am
Schaho  340  —  Aenderung  im
russischen  Oberkommando  340  —
Vernichtung  der  russischen  Port
Arthur--Flotte  341.

Persien.  Zunahme  der  Cholera
  335  —  Konzessionen  für
Ausländer  337.

Philippinen.  Aufstände  341.

Russisch-Asien.  Hungersnot
in  Ostsibirien  333  —  Beendigung
der  Baikalseeringbahn  337  —
Truppenansammlung  in  Turkestan

Siam.  Vertrag  mit  Frankreich
  341.

Tibet.  Einmarsch  der  Engländer
  329  —  Kämpfe  334  —

 

Ilybhobetisctes  Rezister.

Besetzung  Lhassas  337  —  Vertrag
mit  England  337  —  Abmarsch
der  Engländer  337  —  Absetzung
des  Dalai  Lama  337.

Türkisch-Asien.  Unruhen  in
Arabien  333.

Australien  und  Südsee
324,  325,  384.

Belgien  270,  271.
Uebers.  379.

Dänemark  275—277.
Uebers.  380.

Dentsches  Neich  1—177.
Uebers.  357,  359.

Inhalt.

Thronwechsel  15.

Inswirtiges.

Audienz  des  Bischofs  von  Prag
beim  Kaißer  2  —  Kündigung  der
Handelsverträge  und  Handelsvertragsverhandlungen
  7,  67,  112,
116,  143,  156,  157,  161,  173,
176  —  russische  Polizisten  in
Deutschland,  Ueberwachung  und
Ausweisung  fremder  Anarchisten
9,  30,  33,  51,  68,  115  —  Besuch
des  Königs  der  Belgier  in  Berlin
15  —  Reorganisation  der  türkischen
  Gendarmerie  18  —  Ausweisungen
  aus  Lothringen  18  —
Neutralitätserklärung  im  ostasiatischen
  Kriege  23  —  Angriffe  auf
die  deutsche  Neutralität,  Verteidigung
  67,  80,  97,  127  —  Vertretung
  in  St.  Louis  24  —  deutsche
Lazarette  für  Russen  und  Japaner
26  —  Reise  des  Kaisers  ins  Mittelmeer
  48,  74  —  englich-fränzösischer
  Aprilvertrag  67  —  internationale
  Regelung  der  Ehegesetzebung
  73  —  der  Kaiser  über  die
internationale  Lage  74,  76,  92  —
internationaler  Frauenkongreß  100
internationales  Automobilrennen,
Depeschenwechsel  mit  Loubet  103
—  Besuch  des  Königs  von  Eng-
        <pb n="395" />
        Anstralien  und  Sũdsee  —Jenisqhes  Reit.  387

land,  Toaste  106  bis  108  —  Nordlandsreise
  des  Kaisers  111,  117
—  Schiedsgerichtsvertrag  mit  England
  111  —  deutsch-niederländische
Kabelgesellschaft  113  —  Abschluß
des  russischen  Handelsvertrags  116
—  Urteil  über  die  Ermordung
Plehwes  116  —  internationaler
Eisenbahnkongreß  121  —  Zulassung
  fremder  Studenten  126  —
„Alldeutsche  Blätter“  über  England
  130  —  Besuch  Giolittis  bei
Bülow  132  —  Deutschland  und
die  Tibetexpedition  136  —  Uebergeis
  der  russischen  Flotte  138  —

aktik  der  französischen  Sozialisten
148  —  bayerisch-österreichischer
Eisenbahnvertrag  153  —  Verhältnis
  zu  Rußland  161  ff.,  170  —
Verhältnis  zu  England  165  ff.,
176  —  Kriegsgefahr  172,  176  —
Eisenbahnvertrag  mit  Rußland
173  —  Gesandtschaft  nach  Abessinien
  176.

Kammer  über  Veteranenunterstützung
  5  —  Verfassungsfrage:
Kommissionsverhandlungen  der
zweiten  Kammer  20,  49,  Regierungserklärung
  26,  95,  Kammerbeschluß
  95,  Annahme  in  beiden
Kammern  112  —  Schenkl  über
Arbeiterberufsvereine  und  Zehnstundentag
  22  —  Tod  Buchenbergers
  29  —  Besuch  des  Kaisers
in  Karlsruhe  74  —  Klösterniederlassungen
  105  —  Wertzuwachssteuer
  108.

Vaern.

Kammer  übber  litterarische  Kritik
  und  Preßmoral  3  —  Differenzen
  zwischen  Heim  und  Gäch
2  —  Reichsrat  über  Bestrafung
von  Soldatenmißhandlungen  4  —
Krisis  im  Kammerpräsidium  14
—  Wahlrechtsfrage:  Regierungserklärung,
  Kammer-Diskussion  93,
Beratung  im  Reichsrat  93,  Ablehnung
  108,  Verhältniswahl  112
—  Mainkanalisierung,  Schiffahrtsabgaben
  39  —  Beschwerderecht  der
Soldaten  und  Beamten  und  Abgeordnete
  50,  79  —  Konflikt  Asch- 



Pichler  50,  64,  111  —  Tod  Lenbachs
  79  —  Kammer  über  Forschungs=
  und  Lehrfreiheit,  katholische
  Hochschulen  83  —  Aufbesserung
  der  Beamten  92,  117  —
Zuschlag  zur  Erbschaftssteuer  98
—  Grundwertabgabe  103  —  Ablehnung
  des  Rücktritts  Riedels
105  —  Lokalbahngesetz  105  —
Duellfrage  114  —  Konflikt  Heim-Asch,
  Demissionsgesuch  des  Kriegsministers
  115  —  Besteuerung  der
pfälzischen  Eisenbahnen  117  —
Differenzen  zwischen  beiden  Kammern
  117  —  Finanzgesetz  117  —
Landtagsschluß  117  —  Katholikentag
  119  —  Wechsel  im  Finanzministerium
  142  —  Einweihung
eines  Lutherdenkmals  und  der
Protestationskirche  in  Speyer  121
—  Ressortänderungen  148  —
Eisenbahnvertrag  mit  Oesterreich
153  —  Grenzberichtigung  mit
Württemberg  175.

Elsaff=  sothringen.

Ausweisung  Delsors  18  —  Erleichterung
  des  lothringischen  Militärdienstes
  38  —  Antrag  auf  Verfassungsänderung
  136.

Evanzelische  Firche.

Evangelischer  Kirchenausschuß
gegen  die  Jesuiten  27  —  religiöse
Schülerverbindungen  32,  53  —
Jesuitendebatte  51  bis  63  —  kirchlich-soziale
  Konferenz  65  —  Kirche
und  Schule  in  Preußen  88  —
evangelisch-sozialer  Kongreß  96  —
Schule  und  Kirche  in  Württemberg
  99,  102  —  Gesangbücher  an
Soldaten  103  —  Kirchenbauten
und  behördliche  Sammlungen  110,
138  —  Einweihung  der  Protestationskirche
  und  eines  Lutherdenkmals
  in  Speyer  121  —  deutscher
  Pfarrertag  und  geistliche
Schulaufsicht  126  —  Orthodoxie
gegen  moderne  Theologie  126  —
Jubiläum  des  Domkandidatenstifts
134  —  Religionsunterricht  der
Dissidenten  138  —  deutscher  Synodaltag
  142  —  Missionen  und
Eingeborenenpolitik  174.

257
        <pb n="396" />
        388

Finanjen.
Börsengesetz  2,  73  —  Ostmarkenzulage
  für  die  Post  4,  32  —
Unterstützung  von  Veteranen  5,
72,  104  —  Kosten  des  südwestafrikanischen
  Aufstandes  9,  51,  63,
72,  117  —  preußischer  Etat  10,
94  —  Servistarif  12,  101  —
preußische  Finanzen  und  Reichsfinanzen
  12  —  Reichstagsdiäten
15  —  Oberstleutnantsgehälter  20
—  Unteroffiziergehälter  21  —
Reichsschuldenordnung  22  —  Kosten
der  ostasiatischen  Brigade  28  —
Kosten  der  Mainregulierung  39
—  Einnahmen  und  Kosten  der
preußischen  Eisenbahnen  45  —
Verlängerung  des  laufenden  Etats
64  —  preußische  Kanalvorlage  66,
77  —  Finanzen  des  Reichs  bis
1909  70  —  koloniale  Eisenbahnen
73,  100  —  Stempelgesetz  76  —  Zuschußanleihe
  77  —  Reichsfinanzreform
  79  —  Reichsetatgesetz  83
—  Zuckersteuer  90  —  Aufbesserung
der  bayerischen  Beamten  92,  117
—  Reichsfinanzen  und  Einzelstaaten
  94  —  Münznovelle  98,
105—  Grundwertabgabe  in  Bayern
103  —  Erhöhung  des  Kapitals
der  preußischen  Seehandlung  104
—  bayerische  Lokalbahnen  105  —
Wertzuwachssteuer  in  Baden  108
—  Personentarifreform  116  —
Steuerprivileg  der  bayerischen
Eisenbahnen  117  —  bayerisches
Finanzgesetz  117  —  Notstandstarife
  118  —  Etatsjahr  1903  121
—  Wechsel  im  bayerischen  Finanzministerium
  142  —  Reform  des
Sparkassenwesens  143  —  Folgen
des  Schleppmonopols  144  —
Besteuerung  der  Bergwerke  149
—  Militärpensionsgesetz  153,  175
—  Kosten  der  Heeresvermehrung
155  —  Reichsetat  1905,  finanzielle
  Lage  159,  160  ff.  —  Lotterievertrag
  zwischen  Preußen,  Lübeck,
Mecklenburg  173.

Heamburs.
Bürgerschaftswahlen  22—  Segelregatta

  104  —  Besuch  des  Königs
von  England  108.

 

Il#b#betisches  Resister.

ha#dels=  und  Wirischeftspolitik.

Handelsverträge.  Kündigung
  7,  86  —  Handelsverträge
und  Kanalvorlage  78  —  Verhandlung
  zwischen  Bülow  und  Witte
112  —  Abschluß  des  russischen
Handelsvertrags  116  —  Verhandlungen
  in  Wien  143,  156  —  Vertrag
  mit  Serbien  157  —  Oesterreichischer
  Handelsvertrag  161,
176  —  Vorlegung  der  neuen  Handelsverträge
  173.

Verkehrsfragen.  Kanalvorlage
  und  Umsturz  1  —  Bülow
über  Kanäle  13  —  Betriebssicherheit
  der  preußischen  Eisenbahnen
22  —  Verband  der  preußisch-hessischen
  Eisenbahnvereine  29  —
Vereinfachung  des  Güterverkehrs
29  —  Automobilsport  32,  33  —
Mainkanalisierung,  Schiffahrtsabgaben
  39,  144  —  Bedeutung  und
Leistung  der  preußischen  Eisenbahnen
  44  —  Eisenbahnarbeiter
und  Sozialdemokraten  47  —
preußische  Kanalvorlage  66  —
erste  Beratung  75,  77,  Kommissionsberatung
  103,  158  —  Ueberschwemmungsgebiet
  der  Wasserläufe
  173  —  Eröffnung  einer
neuen  Rheinbrücke  76  —  Sekundärbahnvorlage
  in  Preußen  94,
in  Bayern  105  —  internationales
Automobilwettrennen  103  —
deutsch-niederländische  Kabelgesellschaft
  113  —  Störung  der  Binnenschiffahrt
  116  —  Personentarifreform
  116  —  Steuerprivileg  der
pfälzischen  Eisenbahnen  117  —
Notstandstarife  118  —  deutschösterreichisch-ungarischer
  Eisenbahnkongreß
  121  —  Betriebsmittelgemeinschaft
  zwischen  Preußen  und
Süddeutschland  132  —  Verbesserung
  des  Neckar  133  —  Schleppmonopol
  auf  den  neuen  preußischen
  Kanälen  143  bis  148  —
Schluß  der  ersten  Kommissionslesung
  148  —  österreichisch-bayerischer
  Eisenbahnvertrag  153  —
preußisch-russischer  Eisenbahnvertrag
  172.

Streik  der  Textilarbeiter  in
Crimmitzschau  8  —  Produktion
        <pb n="397" />
        Denisqes  Reit.  389

1904,  Zollfrage  11  —  Kaufmannsgerichte
  11,  99  —  Reichsamt  des
Innern  15  —  Domänenverpachtung
  in  Preußen  17  —  preußischer
  landwirtschaftlicher  Etat  18,
20  —  Ansiedlungsgesetz  in  Preußen
39,  84,  107,  108,  109  —  Zuckerindustrie
  und  Zuckersteuer  44,  90
—  Stilllegung  von  Zechen  im
Ruhrrevier  71,  94  —  staatliche
Lieferungn,  71  —  Terminhandel
73  —  Bekämpfung  der  Reblaus
98  —  Kontraktbruch  ländlicher
Arbeiter  22,  80,  98,  101  —  preußhisches
  Wildschongesetz  103  —
städtische  Vieh=  und  Fleischbeschau
107,  109  —  Versuch,  die  Hibernia
zu  verstaatlichen  121,  152,  156  —
Handels-  und  Gewerbekammertag
124  —  Kohlenversorgung  des  russischen
  Geschwaders  127  —  Technik
und  Wirtschaft  133  —  Verordnung
  für  Südwestafrika  126,  152
—  Besteuerung  der  Bergwerke
149  —  wirtschaftliche  Gesandtschaft
  nach  Abessinien  176.

Heer  und  Flotte.

Verstärkungen  nach  Südwestafrika
  1,  6,  9,  11,  21,  49,  63  —
Uniformänderungen  1,  17  —  Soldatenmißhandlungen
  4,  21,  40,
128  —  Veteranenunterstützung  5
72,  104  —  Festsetzung  der  Friedensstärke
  12  —  Admiralstabsdienft
  16  —  Abkommandierung
nach  der  Türkei  18  —  Oberstleutnantsgehälter
  20  —  Vermehrung
  der  Unteroffiziere  21  —
Unteroffiziersgehälter  21  —  ostasiatische
  Brigade  28  —  Erleichterung
  des  lothringischen  Militär-=dienstes
  38  —  militärische  Kritik
40  —  Sozialdemokraten  in  der
Armee  40,  128  —  Tod  Waldersees
  44  —  Waffengebrauch  gegen
Untergebene  64  —  Tod  Lettow-Vorbecks
  65  —  Militärpensionsgesetz
  72  —  Trotha,  Oberkommandeur
  in  Südwestafrika  77,  81,
95  —  Aenderung  des  Militärstrafrechts
  79  —  Stapellauf  des
„Lothringen“  96  —  Gesangbuchsverteilung
  an  Soldaten  103  —

 

Segelregatta  104  —  Beschwerderecht
  und  Abgeordnete,  Konflikt
Pichler-Asch  59,  64,  111  —  Duellfrage
  113  —  Konflikt  Heim-Asch,
Krisis  im  bayerischen  Kriegsministerium
  113  —  Oeffentlichkeit  im
Militärprozeß  117  —  Rede  des
Kaisers  auf  die  Garde  122  —
Kaisermanöver  122  bis  125  —
Rede  des  Kaisers  auf  die  Marine
124  —  Kabinettsordre  über  die
Marine  125  —  lippesche  Regentschaft
  und  Truppenvereidigung
131,  152  —  Festlegung  der  zweijährigen
  Dienstzeit  153,  155  —
Pensionsgesetz  153  —  Vermehrung
der  Friedenspräsenz  155,  160  —
Reichstag  über  die  Militärvorlagen
  161,  168,  175.

Heses.

Einweihung  der  Mainzer  Rheinbrücke
  76  —  Wahlrechtsreform
111,  117  —  deutscher  Synodaltag
16  —  Besteuerung  der  Bergwerke

Instij.

Zeugniszwang  der  Presse  4  —
Prozeß  wegen  Geheimbündelei,
Anarchistenüberwachung  9,  30,  33,
115,  163  —  Kaufmannsgerichte
11,  99  —  Entschädigung  für  unschuldig
  erlittene  Untersuchungshaft
  19,  79  —  Regelung  der

ichtergehälter  in  Preußen  21,
99  —  Bestrafung  des  Kontraktbruchs
  ländlicher  Arbeiter  21,  79,
98,  101  —  Rechtsfähigkeit  der
Arbeiterberufsvereine  22  —  Reform
  des  Strafvollzugs  33  —
Rechte  des  schleswig-holsteinischen
Fürstenhauses  48  —  Beschwerderecht
  und  Abgeordnete  50,  64,  79
—  Dienstaufsicht  bei  größeren
preußischen  Amtsgerichten  71,  99
—  internationale  Ehegesetzgebung
73  —  Aenderung  des  Militärstrafgesetzes
  79  —  Oeffentlichkeit
im  Militärprozeß  117  —  Bestrafung
  des  Boykotts  121  —
Schiedsgericht  in  der  lippeschen
Thronfrage  131,  134,  149  —
Arreststrafe  für  Unterbeamte  143
—  Ocberlandesgericht  Düsseldorf
        <pb n="398" />
        390

153  —  Anstellung  der  Richter  und
Staatsanwälte,  Gleichstellung  mit
Verwaltungsbeamten  156.

Nathelische  FKirche.

Audienz  des  Fürstbischofs  von
Prag  beim  Kaiser  2  —  Religiöse
Schülerverbindungen,  Zulasfung
der  Marianischen  Kongregationen
32,  53  —  Aufhebung  des  §  2  des
Jesuitengesetzes  46  —  Jesuitendebatte
  51  bis  63  —  Famecker
Kirchhofsstreit  87  —  Kirche  und
Schule  in  Preußen  88  —  Schule
und  Kirche  in  Württemberg  99,
102  —  Gesangbücher  an  Soldaten
103  —  Klöster  in  Baden  105  —
Generalversammlung  der  Katholiken
  Deutschlands  119  —  Religionsunterricht
  der  Dissidenten
138  —  Kirchensprache  in  Straßburg
  121.

Koburg-Gotht.
Rücktritt  Hentigs  152.

Kolsnialypolitik.  Vgl.  Afrika.
Aufstand  in  Südwestafrika:
Verstärkungen  1,  6,  8,  11,  49,  81,
128;  Ausbruch  und  Ursache  des
Aufstandes  6,  8,  80,  158,  167;
Entschädigung  der  Ansiedler  51,
63,  72,  158;  Protest  der  Ansiedler
76;  Audienz  einer  Abordnung  von
Ansiedlern  beim  Reichskanzler  und
Kaiser  102,  117;  Ernennung  Trothas
  77,  95;  Beschluß  des  Kolonialrats
  108;  Eingeborenenpolitik
166,  174;  Eisenbahn  für  Ostafrika
und  Togo,  Baumwollenbau  73,
100  —  Kolonialanleihen  100  —
wirtschaftliche  Verordnungen  für
Südwestafrika  136,  152  —  Rücktritt
  Leutweins,  Ernennung  Lindequists
  148,  167  —  Organisation
der  kolonialen  Streitkräfte,  selbständiges
  Kolonialamt  167  —
Errichtung  einer  Kolonialkasse  176.

#unst,  Wissenschaft,  Anterrigtt.

90.  Geburtstag  Zellers  11  —
Stellung  der  Volksschullehrer  an
preußischen  Gestüten  22  —  Debatte
  über  die  Vertretung  der
deutschen  Kunst  in  St.  Louis  24
bis  26  —  Zulassung  religiöser

 

Ilphabetisces  Rezister.

Schülerverbindungen  und  der
Marianischen  Kongregationen  32,
62  —  militärische  Kritik  40  —
konfessionelle  Streitigkeiten  in  Jena-44
  —  polnischer  Religionsunterricht
  62  —  Verrohung  der  Jugend
  63  —  Zulassung  von  Frauen
zum  Oberlehrerexamen  in  Preußen
65  —  Tod  Lenbachs  79  —  bayerische
  Kammer  über  Forschungsund
  Lehrfreiheit  83  —  katholische
Hochschule  83  —  Volksschulkompromißantrag
  in  Preußen  88,  96,
132,  134  —  württembergische
Schulvorlage  95,  99,  102,  138  —
Volksschullehrer  und  Hochschule,
Lehrertag  96  —  Studienreisen
von  Beamten  100  —  Tod  Wilhelm
  Jordans  107  —  Tod  Sigwarts
  117  —  Tod  Ratzels  117
—  konfessionelle  Statistik  in  den
preußischen  Schulen  118  —  Wissenschaft
  und  Glauben  119  —  ausländische
  Studenten  9,  30,  126  —
Unterrichtszeit  an  den  preußischen
Fortbildungsschulen  126  —  Kaiser-Friedrich-Museum
  in  Posen  133
—  Einweihung  der  Danziger  Hochschule,
  der  Kaiser  über  die  Technik
  133  —  Kölner  Akademie  für
praktische  Medizin  134  —  Jubiläum
  des  Berliner  Domkandidatenstifts
  134  —  Schulkonflikt  in  Berlin
  136,  158  —  Einweihung  des
Friedrichmuseums  in  Berlin,  der
Kaiser  über  die  Kunst  137  —
orthodoxe  und  moderne  Theologie
126  —  Generalversammlung  der
Katholiken  über  Schule  und  Kirche
120  —  Sozialdemokraten  über
Schule  und  Religion  177.

Sippe-Betmold.

Tod  des  Grafregenten,  Regentschafts=
  und  Thronfolgefrage  131,
134,  149,  152.

Sibed.

Abstimmung  in  der  Jesuitenfrage
  49  —  deutscher  Handelsund
  Gewerbekammertag  124  —
Lotterievertrag  mit  Preußen  173.

Mecklenburg-Schwerin.
Hochzeit  des  Großherzogs  98  —
Verlobung  der  Herzogin  Cädilie
        <pb n="399" />
        Venisches  Reich.  391

122  —  Besuch  des  Kaisers  126  —
Lotterievertrag  mit  Preußen  173.

Mecklesburg-Itrelik.

Thronwechsel  96  —  Lotterievertrag
  mit  Preußen  173.

Gll#bu#.

Regelung  der  Thronfolge  50,
134  —  Tod  Lettow-Vorbecks  65
—  Landtagswahlen  121.

Varteibewegung.

Umsturzbekämpfung  1,  86  —
sächsische  Wahlreform  s.  Sachsen
—  deutscher  Arbeitgeberverband  6
—  Anarchistenfrage  9,  30,  33,  115
—  Krisis  im  bayerischen  Kammerpräsidium
  14  —  badische  Wahlreform
  s.  Baden  —  bayerischer
Wahlreformstreit  s.  Bayern  —  konfessionelle
  Streitfragen  32,  44,  46,
49,  51,  64,  87,  95,  96,  99,  102,
126,  142  —  Reichsverband  gegen
die  Sozialdemokratie  83  —  Sammlungen
  mit  behäördlicher  Unterstützung
  110,  138  —  Ermordung
Plehwes  116  —  Streit  über  Handelsverträge
  157.

Arbeiterbewegung.  Streik
in  Crimmitschau  8  —  Krankenkassen
  und  Aerzte  8,  65,  79  —
Heimarbeiterschutzkongreß  46  —
Koalitionsfreiheit  112  —  Beschluß
über  Maifeiern  157  —  Gärung
im  Ruhrrevier  176.

Bund  der  Handwerker.
Bildung  65.

Bund  der  Landwirte.  Generalversammlung
  23  —  Ansiedlungsgesetz
  109  —  Wahlpolitik  87.

Christlich-Soziale.  Parteitag
  132.

Freisinnige.  Schulkompromiß
  96.

Konservative  und  Freikon--servative.
  Verhältnis  zu  den
Nationalliberalen  13,  zur  Regierung
  95.

Nationalliberale.  Verhältnis
  zu  den  Konservativen  und  zur
Regierung  13,  14  —  Wahlbeeinflussungen
  23  —  gegen  Aenderung
des  Reichstagswahlrechts  71  —
preußisches  Schulkompromiß  96  —

 

Jugendvereine  und  Volksschulen
122  —  rheinisch-westfälischer  Parteitag
  134.

Polen.  Agitation,  Konflikt  mit
der  Regierung  13,  14  —  Konflikt
mit  dem  Zentrum  29,  141.

Reformpartei.  Parteitag  125.

Sozialdemokratie.  Innerer
Streit  über  Zölle  38,  65,  97  —
Verhältnis  zur  Armee  41  —  Wahlniederlagen
  64,  76,  87  —  Parteitag
  in  Sachsen  65  —  Prozeß  wegen
Geheimbündelei  115  —  Parteitag
127  —  Streit  über  die  Taktik
148  —  Streit  über  den  guten
Ton  157,  168,  169,  175  —  preußischer
  Parteitag  177.

Zentrum.  Lothringische  katholische
  Blätter  über  den  französischen
Nationalismus  20  —  Wahlbeeinflussungen
  23  —  Konflikt  mit  den
Polen  29,  141  —  Konflikt  mit
dem  bayerischen  Kriegsminister  50,
64,  111,  113,  117  —  Generalversammlung
  der  deutschen  Katholiken
  119.

Versenalien.

Kaiser  Wilhelm  II.  Empfang
des  Erzbischofs  von  Prag  2  —
Eröffnung  des  preußischen  Landtags,
  Thronrede  4  —  Schreiben
an  Professor  Zeller  11  —  Empfang
  des  Königs  der  Belgier  15
—  Ausbildung  eines  Admiralstabes
  16  —  Dankerlaß  zur  Geburtstagsfeier
  17  —  Ansprache  an
eine  für  Südwestafrika  bestimmte
Truppe  21  —  deutsche  Lazarette
für  japanische  und  russische  Verwundete
  26  —  Reise  ins  Mittelmeer
  48  —  Rede  in  Karlsruhe
74  —  Einweihung  der  Mainzer
Rheinbrücke,  Rede  76  —  Rede  in
St.  Johann  und  Saarbrücken  91,
92  —  Stapellauf  des  „Lothringen“
96  —  Telegramm  an  Loubet  über
das  Automobilrennen  103  —  Beteiligung
  an  der  Elbsegelregatta,
Rede  in  Kuxhaven  104  —  Begrüßung
  des  Königs  von  England
106,  107  —  Beileidstelegramm
an  den  Hamburger  Senat  110  —
Nordlandsreise  111,  117  —  Em-
        <pb n="400" />
        392

pfang  der  südwestafrikanischen  Abordnung
  117  —  Rede  auf  das
Gardekorps  122  —  Rede  auf
Schleswig-Holstein  und  die  Kaiserin
  122  —  Rede  auf  die  Hansestädte
  123  —  Rede  auf  die  Marine
  124  —  Kabinettsordre  über
die  Marine  125  —  Besuch  in
Schwerin,  Verlobungsfeier  126  —
über  die  lippesche  Regentschaft  131,
152  —  Rede  bei  Eröffnung  der
Danziger  Hochschule  133  —  Rede
über  die  Kunst  bei  Einweihung
des  Friedrich-Museums  137  —
Besuch  Brombergs,  Rede  auf  das
deutsche  Bürgertum  175.
Kronprinz  Wilhelm  von  Preußen.
  Verlobung  122.
Prinzregent  Luitpold  von
Bayern.  Ablehnung  der  Demission
Riedels  105  —  Ablehnung  der
Demission  des  Kriegsministers  115.
132  König  Georg  von  Sachsen  y
König  Wilhelm  II.  von  Württemberg.
  Zurückziehung  der  Volksschulnovelle
  99  —  Eröffnung  des
Landtags,  Thronrede  143.
Großherzog  Friedrich  Franz
von  Mecklenburg--Schwerin.  Verheiratung
  98.
Großherzog  Friedrich  Wilhelm
  von  Mecklenburg-Strelitz  #

Verio  Friedrich  von  Anhalt

ograf  Ernst  zur  Lippe  f  131.

Graf  Leopold  zur  Lippe.  Uebernahme
  der  Regentschaft  131.

Herzog  Ernst  Günther  zu
Schleswig-Holstein.  Protest  gegen
die  oldenburgische  Thronfolgeordnung
  50,  134.

Major  v.  Alten.  Kommandierung
  zur  makedonischen  Gendarmerie
  18.

Abg.  Am  Zehnhoff.  Meliorationsarbeiten
  in  der  wasserwirtschaftlichen
  Vorlage  75  —  Rentabilität
  der  Wasserstraßen  78  —
Antrag  auf  Treidelmonopol  143.

Abg.  Prinz  Arenberg.  Antrag
  über  Fleischbeschau  107.

Abg.  Arendt.  Kontraktbruch

 

Alphabetisches  Rezister.

ländlicher  Arbeiter  21  —  Togobaumwolle
  100.

Bayer.  Kriegsminister  v.  Asch.
Konflikt  mit  Abg.  Pichler  über
dienstliche  Beschwerden  50,  64,  111
—  Konflikt  mit  Abg.  Heim  über
einen  Duellerlaß  113—  Rücktrittsgesuch
  115.

Abg.  Auer.  Aenderung  des
Stza  svollzugs  83  —  Togoverträge

E.  Bachem.  Reichsfinanzreform
  und  Preußen  13  —  Einwanderung
  von  Jesuiten  62.

Abg.  Graf  Ballestrem.  Rede
auf  den  Kaiser  15.

Abg.  Bebel.  Ursache  des  Hereroaufstandes
  9,  63  —  künftige
Militärforderungen  12  —  Ueberwachung
  und  Ausweisung  von
Anarchisten  10,  34  —  Soldatenmißhandlungen
  40  —  Patriotismus
  der  Sozialdemokraten  42  —
oftasiatischer  Krieg  68,  80  —
Handelsverträge  127  —  Patriotismus
  128  —  Südwestafrika,  Reichsfinanzen,
  Verhältnis  zu  Rußland,
Militärvorlagen  161  —  „Leipziger
Volkszeitung“  und  bürgerliche
Presse  172.

Bayer.  Reichsrat  v.  Bechmann
zur  Wahlreform  93.

Abg.  Beck.  Fakultative  Kaufmannsgerichte
  11.

Abg.  Dr.  Becker.  Wurmkrankheit
  und  Aerzte  2  —  Interpellation
  über  obligatorische  Handwerkerversicherung
  2.

v.  Below.  Polenpolitik  40.

ön  chof  Benzler.  Famecker
Friedhofsstreit  87.
Abg.  Bernstein.  Künftige

Handelsverträge  8  —  Börsengesetz
74  —  auf  dem  sozialdemokratischen
Parteitag  129,  130.

Abg.  Beumer.  Sozialdemokratie
  und  Armee  42.

Fürst  Bismarck  J  127.

Abg.  v.  Bodelschwingh.  Sorge
für  Kanalarbeiter  78.

Württ.  Ministerpräs.  v.  Breitling
  zur  Volksschulnovelle  99.

Abg.  Brömel.  Regierung  und
Kanalborlage  14.
        <pb n="401" />
        Benisches  Reic.  393

Bad.  Finanzminister  Buchenberger
  7  29.

Preuß.  Minister  der  öffentlichen
Arbeiten  v.  Budde.  Betriebssicherheit
  und  Agitationsfreiheit
der  Arbeiter  22  —  finanzielle  Lage
der  Eisenbahnen;  Gehälter,  Arbeitszeit
  44  —  Eisenbahnarbeiter
und  Sozialdemokratie  47  —  Verbesserung
  der  Vorflutverhältnisse
der  Oder,  Havel,  Spree  75  —
Rentabilität  der  Wasserstraßen  77
—  Eisenbahngemeinschaft  mit  Süddeutschland
  132.

Reichskanzler  Graf  Bülow.
Aufstand  der  Hereros,  Verstärkungen
  nach  Südwestafrika  6,  67
—  Behandlung  der  wasserwirtschaftlichen
  Vorlage  13  —  Bekämpfung
  des  Anarchismus,  Praxis
Bismarcks  bei  Ausweisungen,  Behandlung
  russischer  Studenten  34,
69.  —  Jesuitengesetz,  Geschenke
ans  Zentrum,  konfessioneller  Friede
57,  62  —  ostasiatischer  Krieg  67,
80  —  Verhältnis  zu  Rußland  67,
80  —  Handelsverträge  67  —  englisch-französischer
  Aprilvertrag  67
—  Regierung  und  Majorität  81
—  Sozialreform  82,  86  —  Reichsverdrossenheit
  866  —  Empfang  der
südwestafrikanischen  Abordnung
102  —  Verhandlung  über  den
russischen  Handelsvertrag  112  —
lippesche  Regentschaft  1322  —  Empfang
  Giolittis  132  —  Vorgänge
innerhalb  der  Sozialdemokratie
161,  169  ff.  —  Verhältnis  zu
Rußland  162  ff.,  170  —  Verhältnis
  zu  England  165  —  Südwestafrika
  166  —  Stellung  der  Kolonialverwaltung
  167  —  Einbringung
  der  neuen  Handelsverträge
  173  —  Eingeborenenpolitik
in  Südwestafrika  174.
abs.  Burlage.  Börsengesetz

Abg.  Casselmann.  Lehrfreiheit
  84.

Abg.  v.  Conrad.  Ansiedlungsgesetz
  85.

Abg.  v.  Daller.  Beschlagnahme
des  „Simplizissimus“  15  —  Mißtrauensvotum
  gegen  Asch  50.

 

 

Abg.  Dietz.  Präsident  des  sozialdemokratischen
  Parteitags  127.

Abg.  Dirr.  Bayerische  Wahlreform
  28.

Abg.  Graf  Douglas.  Verteilung
  von  Gesangbüchern  an
Soldaten  103  —  Antrag  auf  Errichtung
  einer  Kommission  für
Volkswohlfahrt  153.

Bad.  Kultusminister  v.  Dusch.
Klösterniederlassung  105.

Preuß.  Kriegsminister  v.  Einem
gen.  v.  Rothmaler.  Erhöhung  der
Friedensstärke  12  —  Uniformänderungen
  17  —  Vermehrung
der  Unteroffiziere  und  Soldatenmißhandlungen
  21,  41,  43  —
Freiheit  der  militärischen  Kritik;
1806  und  1813  41,  42  —  Sozialdemokratie
  und  Patriotismus  43
—  Millitärpensionsgesetz  72  —
Militärvorlagen  160.

Abg.  v.  Elern.  Erhöhung  der
Friedensstärke  12.

Bayer.  Oberst  v.  Endres.  Preu-Hhische
  und  bayerische  Offiziere  43.
gg  bs.  Ernst.  Schulkompromiß

 

Abg.  v.  Eynern.  Bülow  und
die  Nationalliberalen  62  —  Mittellandkanal
  78  —  Verstaatlichung
der  Hibernia  156.

Bayer.  Minister  des  Innern
v.  Feilitzsch.  Landtagswahlreform
  27.

Bayer.  Verkehrsmin.  Frauendorfer.
  Mainkanalisierung,  Verhandlung
  mit  Preußen  39  —  Beamte
  und  Abgeordnete  79  —
Tarifzuschläge  105.

Abg.  Friedberg.  Finanzreform
  13  —  russische  Polizisten
und  Anarchisten  in  Deutschland
30  —  Regierung  und  Nationalliberale
  62.

Abg.  Fritzen.  Künftige  Militärforderungen
  12.

Abg.  Fuchs.  Wahl  zum  Vizepräsidenten
  der  bayerischen  Kammer
  15.

Abg.  Gäch.  Konflikt  mit  Abg.
Heim  2.

Abg.  Geiger.  Bayerische  Wahlreform
  27.
        <pb n="402" />
        394

Abg.  Gerisch.  Finanzen  der
Sozialdemokratie  127.

Lippescher  Minister  Gevekot
zur  Regentschaftsfrage  134.

Abg.  Glatze  l.  Ansiedlungsgesetz

  85.

Abg.  Goldschmidt.  Kontraktbruch
  Nändlicher  Arbeiter  22,  98.

Abg.  Gothein.  Bolltarif  und
Handelsverträge  8.

Abg.  Grabski.
78.

Abg.  Gradnauer.  Soldatenmißhandlungen
  42  —  gegen  die
Gefängnisverwaltungen  83.

Abg.  Gröber.  Entschädigung
unschuldig  Verurteilter  20  —  Reform
  des  Strafvollzugs  33  —
Antrag  über  Lieferungen  an  den
Staat  71  —  Entschädigung  der
Farmer  in  Südwestafrika  72  —
Aenderung  des  Militärstrafgesetzes
79  —  Staat,  Kirche  und  Autorität
  120.

Abg.  Haase.  Interpellation
über  Auslieferung  russischer  Untertanen
  und  die  Anwesenheit  russiscer
  Polizisten  in  Deutschland  9,

#  Hackenberg.  82  des
Jesuitengesetzes,  Regierung  und
Fentrum  51  —  Schulkompromiß

3-.  Hahn.  Getreideterminhandel
  und  Handelsverträge  24.

Dr.  Hammacher  1.  174.

Abg.  Hammerschmidt.  Bayer.
Wahlreform  27  —  Proportionalwahlen
  112.

Preuß.  Minister  des  Innern
Frhr.  v.  Hammerstein.  Wahlreform
  und  Regierung  14  —  gegen
die  Polen  14  —  Ausweisung  russischer
  Anarchisten  31,  34  —  Ansiedlungspolitik
  40,  85,  109  —
Fall  Mirbach,  behördliche  Sammlungen
  110,  139  —  Jubiläum  des
Herrenhauses  158.

Abg.  Heim.  Konflikt  mit  Abg.
Gäch  2  —  Konflikt  mit  dem  bayerischen
  Kriegsminister  113.

Abg.  Heine.  Entschädigung  unschuldig
  Verurteilter  20  —  Agrarzölle
  und  Sozialdemokratie  38  —

Kanalvorlage

 

Alphabetisches  Register.

Religions-  und  Moralunterricht
7

Abg.  Henning.  Kaufmannsgerichte
  „deutsche  Kunst  in  St.  Louis

Koburg.  Minister  Hentig.  Rücktritt
  152.

Abg.  Herold.  Künftige  Zolltarife
  8  —  Kontraktbruch  ländlicher
  Arbeiter  22,  98.

Abg.  v.  Heydebrand  u.  d.  Lasa
Zugeständnisse  ans  Zentrum  57  —
Schulkompromiß  88.

Abg.  v.  Himburg.  Zeugniszwang
  der  Presse  4.

Abg.  Hirsch.  Koalitionsfreiheit
der  Landarbeiter  20.

Abg.  Hobrecht.  Berliner  Schulstreit
  158.

Abg.  HoffmannDillenburg.
hunteinteh  ländlicher  Arbeiter

abg.  Holtz.  Obligatorische
Handwerkerversicherung  4.

Abg.  Hus.  Bekämpfung  der
Wurmkrankheit  2.
Abg.  Jänecke.

der  Presse  4.
Abg.  v.  Jazdzewski.  Mißhandlung
  der  Polen  14.
Dichter  W.  Jordan  f  107.
Abg.  Kämpf.  Börsengesetz  74.
Abg.  Graf  Kanitz.  Kanalvorlage
  und  Umsturzbekämpfung  1  —
Interpellation  über  Kündigung  der
Pandelsverträge  7  —  Börsengesetz

Zeugniszwang

4½.  v.  Kardorff.  Die  preu-Kßische
  Regierung  und  die  Kunst  26.

Del.  Katzenstein.  Militärischer
Kadavergehorsam  128.

Abg.  Kempf.  Zolltarif  und
Handelsverträge  8.

Abg.  Keruth.  Gleichstellung
der  Richter  und  Verwaltungsbeamten
  156.

Abg.  Köhler.  Besteuerung  der
Bergwerke  149.

W’i*e  Kopsch.  Schulkompromiß

Abg.  Körsten.  Sozialdemokratie
  und  Sozialpolitik  128.

v.  Koscielski.  Ansiedlungspolitik
  40,  109.
        <pb n="403" />
        Venisces  Reich.  395

Abg.  Krause.  VBVizepräsident
des  preußischen  Abgeordnetenhauses
  11.

Abg.  v.  Kröcher.  Präsident
des  preußischen  Abgeordnetenhauses
  11.

Abg.  Kuntze.  Kontraktbruch
ländlicher  Arbeiter  22.

Abg.  Lattmann.  Obligatorische
Kaufmannsgerichte  11.

Abg.  Ledebour.  Verträge  in
Togo  100.

Abg.  v.  Leistner.  Rücktritt
vom  Kammerpräsidium  14.

Maler  v.  Lenbach  79.

General  v.  Lettow-Vorbeck  1

Oberst  Leutwein.  Rücktritt
vom  Gouvernement  in  Südwestafrika
  148.

Abg.  Graf  Limburg-Stirum.
Finanzlage,  Umsturzbekämpfung
12  —  Kanalvorlage  78.

Generalkonsul  v.  Lindequist.
Zibilgouverneur  von  Südwestafrika

Abg.  v.  Löbell.  Meliorationsarbeiten
  der  Kanalvorlage  75.

Abg.  Lucas.  Reform  des  Börsengesetzes
  74.

Frhr.  v.  Manteuffel.  Handelsverträge,
  Sozialpolitik  86.

Preuß.  Staatsminister  a.  D.
v.  Maybach  J  11.

Redakteur  Mehring.  Angriffe
auf  die  Reichstagsmehrheit,  Streit
mit  der  sozialdemokratischen  Fraktion
  157.

Sächs.  Ministerpräs.  v.  Metzsch.
Sächsische  Wahlreform  18.

Professor  Meyenberg.  Katholische
  Weltanschauung  120.

Del.  Michels.  Sozialdemokratie
  und  Patriotismus  128.

Graf  Mirbach.  Sozialreform
und  Wahlrecht  86.

Oberhofmeister  Frhr.  v.  Mirbach.
  Sammlung  für  Kirchenbauten,
  Angriffe  in  der  Oeffentlichkeit
  110.

Abg.  Molkenbu  .  Obligatorische
  Handwerkerversicherung  4.

Preuß.  Handelsmin.  Möller.
Wurmkrankheit  in  Preußen  2  —

 

Tätigkeit  des  Kohlensyndikats  im
Ruhrrevier  71  —  Reform  des
Börsengesetzes  73  —  Verstaatlichung
  der  Hibernia  156.

Abg.  Mommsen.  Entschädigung
  unschuldig  Verurteilter  20.

Abg.  Müller-Fulda  für  Verminderung
  der  ostasiatischen  Militärkosten
  28.

Abg.  Müller-Meiningen.
Preußische  Minister  im  Reichstage,
  Anarchistenausweisungen  34
—  1806  und  1813  42  —  preußische
  und  bayerische  Offiziere  43.

Abg.  Müller-Sagan.  Militärvorlagen,
  Finanzen  168.

Staatssekretär  des  Reichsjustizamts
  Dr.  Nieberding.  Zeugniszwang
  der  Presse  4  —  Entschädigung
  unschuldig  Verurteilter  19
—  Gefängnisverwaltungen  und
Strafvollzug  83  —  Entlastung  des
Reichsgerichts  91  —  Kontraktbruch
  ländlicher  Arbeiter  101.

Abg.  v.  Normann.  Ausweisung
  russischer  Anarchisten  10  —
Kolonialbahnen  und  Zinsgarantie

Abg.  Opitz.  Sächsische  Wahlreform
  19.

Graf  Oppersdorf.  Ansiedlungspolitik
  40.

Abg.  Graf  Oriola.  Streit  in
der  Künstlerschaft  26  —  Unteroffizierstellen
  44  —  Veteranenunterstützung
  72.

Abg.  v.  Orterer.  Krisis  im
Präsidium  der  bayerischen  Kammer
  14  —  gegen  die  Reichsratskammer
  117.

Abg.  Paasche.  Kündigung  der
Handelsverträge  8  —  Verminderung
  der  ostasiatischen  Militärkosten
  28.

Abg.  Pachnicke.  Obligatorische
Handwerkerversicherung  4.

Abg.  Pauli.  Obligatorische
Handwerkerversicherung  4.

Elsaß-lothr.  Unterstaatssekretär
96  tri.  Famecker  Friedhofsstreit

Bayer.  Ministerialrat  v.  Pfaff.
Ernennung  zum  Finanzminister
4.
        <pb n="404" />
        396

Abg.  Pichler.  Abgeordnete  und
dienstliche  Beschwerden,  Konflikt
mit  dem  bayerischen  Kriegsminister
50,  64,  111  —  Steuerprivileg  der
pfälzischen  Eisenbahnen  117.

Preuß.  Landwirtschaftsminister
v.  Podbielski.  Koalitionsfreiheit
der  Landarbeiter  20  —  Kontraktbruch
  ländlicher  Arbeiter  22,  98
—  Ansiedlungsgesetz  40,  85.

Bayer.  Ministerpräs.  v.  Podewils.
  Bayerische  Wahlreform  28
—  Tarifzuschläge  bei  Lokalbahnen
105

Vö.  Porsch.  Vizepräsident  des
preuß.  Abgeordnetenhauses  10  —
Polenfrage  14  —  Jesuitenfrage,
Zentrum  und  Regierung  54  —
Präsident  des  Katholikentags  119.

Staatssekretär  des  Innern  Graf
Posadowsky-Wehner.  Bekämpfung
  der  Wurmkrankheit  2  —
obligatorische  Handwerkerversicherung
  3  —  Abschluß  neuer  Handelsverträge
  7  —  Frauen  in  Kaufmannzsgerichten
  11  —  die  deutsche
Kunst  auf  der  amerikanischen  Weltausstellung,
  Streit  in  der  Künstlerschaft
  25  —  Handelsvertragsverhandlungen
  in  Wien  143,  156.

Reichsrat  Graf  Preysing  über
Abg.  Heim  117.

Fürst  Rad  ziwill.  Ansiedlungspolitik
  40.

Professor  Ratzel  1  117.

Abg.  Graf  Reventlow.  Börsensteuer
  24,  74.

—ies  Rewoldt.  Kanalvorlage

Preuß.  Finanzminister  Frhr.
v.  Rheinbaben.  Etatsrede,  wirtschaftliche
  Lage  10  —  Rentabilität
der  Kanäle  78.

Abg.  Richter.  Kritik  des  preußischen
  Etats,  Inkonsequenz  der
Regierung  12  —  Togobaumwolle
100  —  Kolonialbahnen  101.

Staatssekretär  des  Auswärtigen
Frhr.  v.  Richthofen.  Auslieferung
  russischer  Anarchisten  10,

Abg.  Frhr.  v.  Richthofen.  Lage
der  Zuckerindustrie  44  —  Reichsfinanzen
  168.

 

 

Il#h##betisches  Renister.

Bayer.  Finanzminister  Frhr.
v.  Riedel.  Rücktritt  142.

Abg.  Roeren.  Ansiedlungsgesetz
  und  Verfassung  85  —  religüöses
  und  politisches  Papsttum
1

Dr.  Rösicke,  Vorsitzender  des
Bundes  der  Landwirte.  Erfolge
des  Bundes  bei  den  Wahlen  24.

Abg.  Sachse.  Bekämpfung  der
Wurmkrankheit  2.

Abg.  Sattler.  Liberale  und
Regierung  14  —  Ueberwachung
fremder  Anarchisten  10,  34  —
zur  auswärtigen  olitik  67  —
Diäten  für  den  Reichstag  168.

Abg.  Schädler.  Freie  katholische
  Hochschule,  atheistische  Profefloren
  84  —  Schule  und  Kirche

ahüscher  Minister  des  Innern
Schenkl.  Arbeiterberufsvereine,
Arbeitsdauer  22  —  Wahlreform

Abg.  Scheck.  Sächsische  Wahlreform
  19.

Abg.  Schippel.  Agrarzölle  und
Sozialdemokratie  38,  98,  129,  130.

Abg.  Schmieding.  Kanalvor--lage
  75.

Professor  Schmoller.  Ansiedlungspolitik
  40  —  Sozialreform,
Wahlrecht  86.

Professor  Schnürer.  Wissenschaft
  und  Glaube  119.

Preuß.  Justizminister  Schönstedt.
  Russische  Anarchisten  in
Deutschland  30,  34  —  Ansiedlungsgesetz
  85  —  Kontraktbruch
ländlicher  Arbeiter  98  —  Neuordnung
  der  Amtsgerichte  99.

Abg.  Schrader.  Ueberwachung
fremder  Anarchisten  10.

Abg.  Graf  Schwerin.  Stand
der  Handelsvertragsverhandlungen

Abg.  Segitz.  Beschlagnahme
des  „Simplizissimus“  14  —  bayerische
  Wahlreform  28.

Sächs.  Kultusminister  v.  Seydewitz
  zum  Jesuitengesetz  64.

Professor  v.  Sigwart  1.  117.

Abg.  Singer.  Kaufmannsgerichte
  11  —  der  Kaiser  und  die
        <pb n="405" />
        Petsches  Reic.  397

Kunst  25  —  Präsident  des  preu-Kischen
  sozialdemokratischen  Parteitags
  177.

Abg.  v.  Skarzynski.  Ansiedlungsgesetz
  85.

Abg.  Spahn.  Ueberwachung
und  Ausweisung  fremder  Anarchisten
  10,  34  —  Erhöhung  der
Oberstleutnantsgehälter  20  —  die
deutsche  Kunst  auf  der  amerikanischen
  Weltausstellung  25  —
Unteroffizierstellen  44  —  Erhebung
der  Matrikularbeiträge  83  —
Reichsfinanzen  160.

Abg.  Stadthagen.  Kontraktbruch
  ländlicher  Arbeiter  101.

Abg.  v.  Staudy.  Entschädigung
in  Südwestafrika  72  —  Verbesserung
  der  östlichen  Wasserstraßen

Schatzsekretär  Frhr.  v.  Stengel
zur  Münznovelle  98  —  Reichsetat
und  Reichsfinanzen  159.

Abg.  Stöcker.  Sittlichkeit  in
der  Armee  und  Sozialdemokratie
43  —.  cchriftliche  Arbeitervereine
gegen  Umsturz  65  —  Bekämpfung
der  Sozialdemokratie  172.

Kolonialdirektor  Stübel.  Ursache
  des  Hereroaufstandes  8,  82
—  Verstärkung  nach  Südwestafrika
49  —  Entschädigung  der  Farmer
in  Südwestafrika  72  —  Eisenbahnen
  in  Ostafrika  und  Togo  73
—  Togobaumwolle  100  —  Kolonialbahnen
  101.

Preuß.  Kultusminister  Studt.
Ansiedlungspolitik  und  Konfession
40  —  polnischer  Unterricht  63  —
Schulkompromiß  90  —  Berliner
Schulstreit  158.

Abg.  Stupp.  Zuckerfrage  44.

Abg.  Südekum.  Militärischer
Vehorsam  und  Sozialdemokratie

Abg.  Träger.  Ansiedlungsgesetz
  85  —  Fall  Mirbach  138.

Abg.  Trimborn.  Obligatorische
  Gandwerkerversicherung  3  —
Kaufmannsgerichte  11.

Generalleutnant  v.  Trotha.
Oberbefehlshaber  von  Südwestafrika
  77,  95.

Abg.  v.  Vollmar.  Militärischer

 

Gehorsam  und  Sozialdemokratie
128  —  Reichsfinanzen,  auswärtige
  Lage,  Sozialdemokratie  und
Regierung  168.

Abg.  Wagner.  Tarifzuschläge
bei  Lokalbahnen  105.

Feldmarschall  Graf  Waldersee
  f  44.

v.  Wedel-  „Piesborff.  „Sozialreform
  und  Wahlrecht  8

Bayer.  Kultusminister  Wehner.
  Katholische  Hochschule,  Freiheit
  der  Forschung  und  Lehre  84.

Württ.  Kultusminister  v.  Weizsäcker.
  Schulaufsicht  95  —  Zurückziehung
  der  Schulvorlage  102.
g  bs.  Wiemer.  Kanalvorlage
g  bs.  v.  Woyna.  Kanalvorlage

Abg.  Frhr.  v.  Zedlitz  gegen  die
Nationalliberalen  13  —  Schulkompromiß
  88  —  Kanalvorlage
und  Konservative  148.

Professor  Zeller.  Feier  des
91.  Geburtstags  11.

Abg.  Zwick.  Schülervereinigungen
  62.

Fresse.

Uniformänderungen  1  —  Witzblätter
  und  Moral  der  Presse  3
—  Witzblätter  und  auswärtige
Politik  170  —  Zeugniszwang  4  —
Polenpolitik  14,  29,  109,  141  —
Ausweisung  Delsors  18  —  deutsche
Kunst  in  St.  Louis  26  —  Langsamkeit
  der  Reichstagsverhandlungen
  29  —  katholische  Verbindungen
  in  Jena  44  —  Jesuitenfrage
  46  —  Kanzler=  und  Ministerkrisis
  95  —  Volksschulkompromiß
in  Preußen  96  —  Streit  in  der
sozialdemokratischen  Partei  97,
128,  130,  157,  169,  172,  175  —
Fall  Mirbach,  Sammlungen  mit
behördlicher  Unterstützung  110  —
Konflikt  Heim-Asch  115  —  Königsberger
  Prozeß  wegen  Geheimbündelei
  116  —  Ermordung  Plehwes
116  —  Streit  im  bayerischen
Zentrum  117  —  sozialdemokratische
  Presse  127  —  Beziehungen
zu  England  97,  127,  130,  176  —
        <pb n="406" />
        398

Zentrum  und  Polen  141  —  Taktik
der  französischen  Sozialisten  148
zum  Handelsvertrag  mit  Oesterreich-Ungarn
  156,  175.

„Alldeutsche  Blätter“.  Deutschland
  und  England  130.

„Allgemeine  Zeitung“.  Badisches
  Wahlrecht  20.

„Berliner  Tageblatt“  zum  Handelsvertrag
  mit  Oesterreich-Ungarn
156.

„Deutsche  Tageszeitung“"“.  Ansiedlungsgesetz
  109  —  Ermordung
Plehwes  116.

„Germania“.
radikale  Polen  29.

„Journal  de  Colmar“.  Ausweisung
  Delsors  18.

„Kölnische  Volkszeitung“.  Langsamkeit
  der  Reichstagsverhandlungen
  29.

„Korrespondenz  Hoffmann".
Konflikt  Asch-Pichler  65,  111.

„Kreuz-Zeitung“.  Kanal  und
Umsturzbekämpfung  1  —  Kanzlerwisis
  48  —  Ermordung  Plehwes

„Leipziger  Neueste  Nachrichten“.
Täwwitenlruge  und  dynastischer  Einu

  .

Zentrum  und

„Leipziger  Volkszeitung“.  Taktik
  der  fran  zösischen  Sozialisten  148
—  Angriff  auf  die  Reichstagsmehrheit,
  Streit  mit  der  sozialdemokratischen
  Fraktion  157,  169,
172,  175.

„Lothringer  Volksstimme“.  Ausweisung
  Delsors  18.

„Lutherische  Rundschau“  gegen
die  moderne  Theologie  126.

„Münchener  Post“.  Ermordung
Plehwes  116.

„Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“.
  Kanzlerkrisis  95  —  Neutralität
  im  ostasiatischen  Kriege  97,
127  —  Münznovelle  105  —  Notstandstarife
  118  —  Tibetexpedition
136  —  Eingeborenenpolitik  in
Südwestafrika  174.

„Reichs-Anzeiger".  Dankerlaß
des  Kaisers  17  —  Neutralitätserklärung
  im  ostasiatischen  Kriege
23  —  Errichtung  einer  Kolonialkasse
  176.

 

Alyhsbetisctes  Rezister.

„Reichsbote"“.  Deutsche  Kunst
in  St.  Louis  26.

„Schlesische  Zeitung“.  Deutsche
Kunst  in  St.  Louis  26.

„Schwäbischer  Merkur“.  Verfaflungsänderung
  in  Württemberg

„Süddeutsche  Reichskorrespondenz“.
  Handelsvertragsverhandlungen
  mit  Oesterreich-Ungarn

„Volksstimme“.  Zollfrage  und
Sozialdemokratie  98.

„Vorwärts“.  Neutralität  und
Schiffsverkäufe  70  —  Zollstreit  in
der  Sozialdemokratie  97  —Oeffentlichkeit
  des  Militärprozesses  117
—  Taktik  der  französischen  Sozialisten
  148.

Preußen.

Kanalvorlage  und  Umsturz  1
—  Krankenkassen  und  streikende
Aerzte  8  —  Verkehrsbeamte  und
Publikum  15  —  neue  Form  der
Domänenverpachtung  17  —  Verband
  der  preußisch-hessischen  Eisenbahnvereine
  29  —  Zulassung  von
religiösen  Schülerverbindungen  und
Marianischen  Kongregationen  32
—  Ausweisung  russischer  Untertanen
  51  —  Zulassung  von  Frauen
zum  Oberlehrerexamen  65  —  Agitation
  gegen  Stilllegung  von  Zechen
im  Ruhrrevier  94  —  Agitation
für  und  wider  den  Kompromiß
über  die  Volksschule  966  —  Sammlung
  für  Kirchenbauten  mit  behördlicher
  Unterstützung  110  —
Prozeß  gegen  Sozialdemokraten
wegen  Geheimbündelei  115  —  Erhebung
  über  konfessionelle  Verhältnisse
  in  den  Schulen  118  —  Verhandlung
  über  Notstandstarife  118
—  Versuch,  die  Hibernia  zu  verstaatlichen
  121,  152  —  Verlobung
es  Kronprinzen  122  —  Unterricht
  in  Fortbildungsschulen  126
—  Eröffnung  von  Museen  in
Posen,  Berlin  133,  137  —  Einweihung
  der  Danziger  Hochschule
133  —  Eröffnung  einer  Akademie
für  praktische  Medizin  134  —
Jubiläum  des  Domkandidatenstifts
        <pb n="407" />
        Detsches  Fric.  399

134  —  Schulkonflikt  in  Berlin
136  —  Antrag  in  der  Lippeschen
Frage  149  —  Umwandlung  des
Namens  Inowrazlaw  in  Hohensalza
  172  —  Städtetag  173  —
Lotterievertrag  mit  Lübeck  und
Mecklenburg  173  —  Besuch  des
Kaisers  in  Bromberg  175  —
Gärung  im  Ruhrrevier  176  —
sozialdemokratischer  Parteitag  177
—  Schäden  in  den  Ostseestädten
177.

Landtag.  Eröffnung,  Thronrede
  4  —  Vertagung  109  —  Resultat
  der  ersten  Tagung  109  —
Wiederzusammentritt  138.

Herrenhaus.  Präsidentenwahl
  5  —  Sicherheit  der  Eisenbahnen
  22  —  Polenfrage  und  Ansiedlungsgesetz
  39,  109  —  Handelsverträge
  86  —  Bekämpfung
der  Sozialdemokratie  86  —
Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau
109  —  50  jähriges  Jubiläum  158.

Abgeordnetenhaus.  Präsidentenwahl
  10  —  Etatsanschlag
10,  12  —  Finanzlage  10,  12  —
Parteien  und  Regierung  12  ff.,
51  ff.  —  Polenpolitik:  Allgemeines
12  ff.,  48;  Verhältnisse  in  Oberschlesien
  63;  Ansiedlungsgesetz  84,
107,  108  —  Kanalfrage:  Allgemeines
  12;  Vorlagen  66,  erste
Beratung  75,  77;  Kommissionsberatung
  103,  Antrag  auf  Schleppmonopol
  143,  erste  Lesung  148,
Annahme  in  der  Kommission  158
—  Lage  der  Landwirtschaft,  Koalitionsrecht
  der  Landarbeiter  18,
20  —  Regelung  der  Richtergehälter
  21,  99  —  Kontraktbruch  ländlicher
  Arbeiter  21,  79,  98  —
Volksschullehrer  an  Gestüten  22
—  Wahlbeeinflussung  unter  Bergarbeitern
  23  —  Ueberwachung
russischer  Anarchisten  30  —  Ausschreitungen
  des  Automobilsports
32  —  Lage  der  Zuckerindustrie
44  —  finanzielle  Ergebnisse  der
Eisenbahnen,  Verhältnisse  der  Beamten
  44  —  Koalitionsfreiheit  der
Eisenbahner,  Anstellung  von  Sozialdemokraten
  47  —  Etat  des
Innern  48  —  Jesuitendebatte,

 

Redekampf  zwischen  Bülow  und
den  Nationalliberalen  51  ff.  —
Verrohung  der  Jugend  63  —
Stilllegung  von  Zechen  in  Westfalen
  71  —  Dienstaufsicht  bei
rößeren  Amtsgerichten  71,  99  —
Handelsverträge  78  —  Volksschulantrag,
  Konfessions--  und  Simultanschulen
  88  —  Sekundärbahnvorlage
  94,  103  —  Beamtenreisen
ins  Ausland  100  —  Wildschongesetz
  103  —  Verteilung  von  Gesangbüchern
  an  Soldaten  103  —
Erhöhung  des  Kapitals  der  Seehandlung
  104  —  Veteranenunterstützung
  104  —  städtische  Fleischbeschau
  107  —  Mirbachfrage  108,
110  —  Beschluß  der  Vertagung
108  —  Interpellation  über  Mirbach
  und  behördliche  Sammlungen
138  —  Arreststrafe  für  Unterbeamte
  143  —  Sparkassenwesen
143  —  Hiberniafrage  152,  156  —
Oberlandesgericht  Düsseldorf  153
—  Kommission  für  Volkswohlfahrt
153  —  Anstellung  und  Besoldung
der  Richter  und  Staatsanwälte
156  —  Berliner  Schulstreit  158
—  Ueberschwemmungsgebiet  der
Wasserläufe  173.

Reichstas.

Revision  des  Börsengesetzes  2,
73  —  Wurmkrankheit  2  —  Handwerkerversicherung
  3  —  Zeugniszwang
  der  Presse  4  —  Ostmarkenzulagen
  4,  32  —  Südwestafrika:
Entsendung  von  Verstärkungen  6,
9,  49,  63;  Ursachen  des  Aufstandes
8,  80;  Entschädigung  der  Ansiedler
  51,  63,  72;  Kriegführung
80  —  Kündigung  der  Handelsverträge
  7  —  fremde  Polizisten
in  Deutschland,  Ueberwachung  und
Ausweisung  fremder  Anarchisten
9,  33,  69  —  Kaufmannsgerichte
11  —  Servistarif  12,  101  —
Friedensstärke  des  Heeres  12,  18
—  Uniformänderungen  17  —  Erhöhung
  der  Oberstleutnantsgehälter
20  —  Vermehrung  der  Unteroffiziere
  21,  43,  Erhöhung  der  Unteroffiziersgehälter
  21  —  freie  Eisenbahnfahrt
  und  Diäten  der  Abge-
        <pb n="408" />
        400

ordneten  15  —  Etat  des  Reichsamts
  des  Innern  15  —  Entschädigung
  für  unschuldige  Untersuchungshaft
  19,  79  —  Reichsschuldenordnung
  22  —  Kunstdebatte,
  Vertretung  der  Kunst  in
St.  Louis  24  —  Kosten  der  ostasiatischen
  Brigade  28  —  Langsamkeit
  der  Beratungen  29  —
Heimstättengesetz  33  —  Ausschreitungen
  des  Automobilsports  33
—  Reform  des  Strafvollzugs  33,
83  —  Fürst  Bismarck  und  Ueberwachung
  russischer  Revolutionäre
35  —  Freiheit  der  militärischen
Kritik  40  —  Sozialdemokraten
als  Soldaten  40  —  Jena  und
1813  42  ff.  —  Soldatenmißhandlungen
  21,  43  —  Rechte  des
Schleswig-Holsteinischen  Fürstenhauses
  48  —  Marineetat  64  —
Verlängerung  des  laufenden  Etats
64  —  englisch-französischer  Aprilvertrag
  67  —  ostasiatischer  Krieg,
Angriff  auf  die  deutsche  Neutralität
  67  ff.,  80  ff.  —  Denkschrift
über  Ausgaben  und  Einnahmen
bis  1909  70  —  staatliche  Lieferungen
  71  —  Miillitärpensionsgesetz,
  Veteranenunterstützung  72
—  internationale  Ehegesetzgebung
73  —  Eisenbahnen  in  Ostafrika
und  Togo,  Kolonialanleihe,  Baumwollenbau
  73,  100  —  Krankenfürsorge
  für  Seeleute  74  —
Stempelgesetz  76  —  Zuschußan-à
leihe  zum  ordentlichen  Etat  77  —
Aenderung  des  Militärstrafgesetzbuchs
  79  —  Reichsfinanzreform
79  —  Regierung  und  Parteien
81  —  Wahlrecht  82  —  Annahme
des  Etats  83  —  Resolution  zur
Zuckersteuer  90  —  Entlastung  des
Reichsgerichts  91  —  Bekämpfung
der  Reblaus  98  —  Münznovelle
98  —  Kontraktbruch  ländlicher
Arbeiter  in  Preußen  101  —
Schluß  der  ersten  Tagung,  Resultate
  102  —  Beginn  der  zweiten
Tagung  157  —  Etat,  finanzielle
Lage  159  —  Militärvorlagen  160,
175  —  erste  Lesung  des  Etats:
Handelsverträge,  Militärfragen,
Koloniales,  Beziehungen  zu  Ruß- 



 

Möhaletischrs  Nexzistr.

land,  England,  Frankreich,  Sozialdemokratie
  und  auswärtige  Politik,
  Revisionismus  160  bis  172
—  Vorlegung  der  künftigen  Handelsverträge
  173  —  obligatorische
Versicherung  der  Handwerker  175.
Ersatzwahlen.  Reichenbach  1
—  Osnabrück  8  —  Cschwege-Schmalkalden
  24  —  Lüneburg  50
—  Schrimm--Schroda  51  —  Zschopau-Marienberg
  64  —  14.  badischer
  Wahlkreis  72  —  Altenburg
76  —  Frankfurt-Lebus  87  —
Straßburg-Land  95  —  Schaumburg-Lippe
  121  —  Schwerin-Wismar
  153  —  Jerichow  173.—
Rawitsch-Gostyn  175.

Sathsen.

Denkschrift  der  Regierung  über
Wahlreform  1  —  Schluß  des
Streiks  in  Crimmitzschau  8  —
Krankenkassenkongreß  15  —  Zwein
Kammer  über  Wahlreform  18,  73
—  Tagung  des  deutschen  evangelischen
  Kirchenausschusses  27  —
Vermögenssteuer  32  —  Jesuitenfrage
  64  —  Aerztestreik  gegen
Krankenkassen  65,  79  —  Niederlage
  der  Sozialdemokratie  64,  65
—  Kammer  über  Reichsfinanzreform
  94  —  Landtagsschluß,
Wahlreform  95  —  Stocken  der
Elbschiffahrt  116  —  Tod  Rapzels
117  —  Thronwechsel  136  —
außerordentlicher  Landtag,  Zivilliste
  157.

S#eiialpelitik.

Umsturzbekämpfung  1,  86,  172
—  Wurmkrankheit  2  —  Handwerkerversicherung
  3,  175  —  Beteranenunterstützung
  5,  72,  104  —
Arbeitgeberverband  6  —  Schluß
des  Streiks  in  Crimmitzschau  8
—  Streit  zwischen  Aerzten  und
Krankenkassen  8,  65,  79  —  Krankenkassenkongreß
  15  —  Koalitions-=freiheit
  und  Landarbeiter  20  —
Bestrafung  des  Kontraktbruchs  der
Landarbeiter  21,  79,  98,  101  —
Rechtsfähigkeit  der  Arbeiterberufsvereine,
  Zehnstundentag  22  —
Koalitionsfreiheit  der  Eisenbahnarbeiter
  und  die  Sozialdemokratie
        <pb n="409" />
        frantreich.  401

22,  45,  46  —  Verband  der  Eisenbahnvereine
  29  —  Heimstättengesetz
  33  —  Ansiedlungsgesetz  39,
84,  109  —  Arbeitslöhne  der  preu-Hischen
  Eisenbahnen  45  —  Heimarbeiterschutzkongreß
  46  —  kirchlich-soziale
  Konferenz  65  —  Programm
  des  Bundes  der  Handwerker
  65  —  Stilllegung  von
Rochen  im  Ruhrrevier  71,  94  —

ankenfürsorge  für  Seeleute  74
—  Beschwerderecht  der  bayerischen
Beamten  79  —  Reichsverband
gegen  die  Sozialdemokratie  83  —
Aufbesserung  der  bayerischen  Beamten
  92,  117  —  evangelischsozialer
  Kongreß  96  —  Arbeitervertretung
  97  —  Studienreisen
zur  Förderung  des  Kleingewerbes
100  —  internationaler  Frauenkongreß
  100  —  Wertzuwachssteuer
108  —  Innungs=  und  Handwerkertag
  121  —  deutscher  Handels=
  und  Gewerbekammertag  124
—  Wo#hnungskongreß  136  —
Arreststrafe  für  Unterbeamte  143
—  Reform  des  Sparkassenwesens
143  —  Landeskommission  für
Volkswohlfahrt  in  Preußen  153
—  Mititärpensionsgesetz  155,  157
—  Wohnungsfragen  in  Preußen
173—  Gärung  im  Ruhrrevier  176.

Tedesfsãlle.

Staatsminister  v.  Maybach  11
—  Herzog  von  Anhalt  15  —
Finanzminister  Buchenberger  29
—  Feldmarschall  Graf  Waldersee
44  —  General  v.  Lettow-Vorbeck
65  —  Professor  v.  Lenbach  79  —
Großherzog  von  Meccklenburg-Strelitz
  96  —  Wilhelm  Jordan
107  —  Professor  v.  Sigwart  117
—  Professor  Ratzel  117  —  Fürst
Bismarck  127  —  Graf  Ernst  zur
Lippe  131  —  König  Georg  von
Sachsen  136  —  Dr.  Hammacher
174.

Peimar.
Konfessioneller  Streit  in  Jena

Wirttembers.
Zellerfeier  11  —  Standesherren
über  die  Volksschulreform,  Laien-Europäischer

  Geschichtskalender.  XV.

 

inspektion  95  —  Kammer  über
Arbeitervertretung  97  —  Scheitern
  der  Schulreform  99  —  Agitation
  gegen  die  Standesherren
99  —  Kammer  über  Schulvorlage
und  Verfassungsrevision  102  —
Tod  Sigwarts  117  —  Religionsunterricht
  der  Dissidenten  138  —
Landtagseröffnung,  Verfassungsfrage
  143  —  Neckarregulierung
133  —  Amtsdauer  der  Ortsvorsteher
  153  —  Gewerkschaften  gegen
die  Maifeier  157  —  Grenzberichtigung
  mit  Bayern  175  —  Verfassungsänderung
  176.

Frankreich  239—254.
Uebers.  356,  373.

Answirtiges  und  Kolonisles.

Ausweisung  Delsors,  Debatte
über  Elsaß-Lothringen  239  —
Abkommen  mit  Siam  240,  246
—  Schiedsvertrag  mit  Spanien
240  —  Schiedsvertrag  mit  Holland
  243  —  Kolonialvertrag  mit
England  243,  251  —  Romreise
Loubets  244  —  Schiedsvertrag
mit  Schweden  und  Norwegen  247
—  internationaler  Bergarbeiterkongreß
  248  —  Eisenbahnvertrag
mit  Spanien  248  —  Vertrag  mit
Spanien  über  Marokko  249  —
Vermittlung  im  Huller  Zwischenfall
  249,  254  —  Deutschland  und
der  Huller  Zwischenfall  250  —
Beziehungen  zu  Deutschland  seit
1870  252  —  Expansionsplan  in
Marokko  253  —  Beziehungen  zum
Vatikan  s.  Kirche.

Finanzen,  Handel  und  Wirtscheft.

Kammer  über  Eisenbahnfragen
239  —  Einkommensteuerfrage  247,
249  —  Bergarbeiterlohn  und  Arbeitszeit
  248  —  Eisenbahnvertrag
mit  Spanien  248  —  Streik  in  der
Handelsmarine  244,  248.

Heer  und  FKlotte.

Insubordination  von  Offizieren
240  —  Angriffe  auf  die  Marineverwaltung
  240,  242,  243  —  Revision
  des  Urteils  gegen  Dreyfus
240  —  Annahme  der  zweijährigen

26
        <pb n="410" />
        402

Dienstzeit  246,  247  —  Spitzelwesen
  in  der  Armee,  Freimaurer
und  Klerikale  250  —  tätlicher  Angriff
  auf  den  Kriegsminister  251
—  Wechsel  im  Kriegsministerium
253  —  Rundschreiben  über  Auskunftszettel
  253.

Inneres.

Differenzen  in  der  sozialistischen
Portei  239  —  Austreibung  von

ongregationen  240  —  Revision
des  Dreyfusprozesses  240  —  Gesetz
  über  Stellenvermittlung  241
—  Gemeinderatswahlen  244  —
Streik  der  Offiziere  in  der  Handelsmarine
  244  —  Untersuchung
gegen  Edgar  Combes  247  —
Generalratswahlen  248  —  Bergarbeiterkongreß
  248  —  Streik  der
Hafenarbeiter  248  —  Rundschreiben
  über  Auskünfte  über  Offiziere
und  Beamte  253  —  Streikstatistik

Kammern.

Senat.  Kongregationsunterricht
  247.

Deputiertenkammer.  Präsidentenwahl
  239  —  Elsaß-Lothringen
  239  —  Eisenbahnpolitik  239
—  Kongregationsunterricht  241,
242,  247  —  soziale  Gesetzgebung
241  —  Marineverwaltung,  Vertrauensvotum
  242  —  Beziehungen
zum  Vatikan  245,  249  —  Annahme
  der  zweijährigen  Dienstzeit
246,  247  —  Einkommensteuer  247,
249  —  Trennung  von  Kirche  und
Staat  249,  253,  254  —  Spitzelwesen
  in  der  Armee,  tätlicher  Angriff
  auf  den  Kriegsminister  250
—  Verfolgung  Syvetons  251  —
Kolonialabkommen  mit  England,
Beziehungen  zu  Deutschland  251
—  Auskünfte  und  Angeberei  im
Heere  253.

Kirche  und  Schule.

Beziehungen  zum  Vatikan.  Protestnote
  Frankreichs  242  —  päßpstlicher
  Protest  gegen  Loubets  Romreise
  abgelehnt  244  —  päßpstliche
Note  gegen  die  Romreise  244,  245
—  Abberufung  des  französischen

 

Alpbaetisches  Rezister.

Botschafters  245  —  Leaicisierung
der  Schulen,  Statistik  246  —  Bruch,
Prozeß  gegen  Bischöfe  247,  248.

Kongregationsunterricht.  Protest
  von  Bischöfen  239  —  Verbot
des  Unterrichts  in  Frankreich  241,
242,  247  —  geistliche  Lehranstalten
im  Auslande  242  —  Laicisierung,
Statistik  246  —  Schluß  von  Schulen
  247.

Austreibung  von  Mönchen  240
—  Entfernung  der  Kruzifixe  aus
den  Gerichtssälen  243  —  Austreibung
  von  Ursulinerinnen  248
—  Radikale  und  Regierung  über
Trennung  von  Kirche  und  Staat
249,  253  —  Freimaurer  und  Klerikale
  in  der  Armee  250  —  Beerdigungsmonopol
  der  Kirchenverwaltung
  aufgehoben  254.

Perssnalien.
Präsident  Loubet.  Romreise
244

Exkönigin  Isabella  f  243.

Abg.  Allard.  Bruch  mit  dem
Papst  245.

Kriegsminister  André.  Spitzelwesen
  im  Heer  250  —  Attentat
Syvetons  251  —  Rücktritt  253.

Abg.  Berteaux  wird  Kriegsminister
  253  —  Auskünfte  über
Offiziere  253.

Abg.  Brisson.  Präsident  der
Kammer  239.

Abg.  Cailloux.  Antrag  gegen
den  Kongregationsunterricht  241.

Ministerpräsident  Combes  gegen
  den  kongreganistischen  Unterricht
  241  —  Verteidigung  Pelletans
  243  —  Bruch  mit  dem
Vatikan  245  —  Trennung  von
Kirche  und  Staat  250,  254  —
Auskünfte  über  Beamte  253.

Edgar  Combes.  Bestechungsklage
  247.

Minister  des  Auswärtigen  Delcassé.
  Bruch  mit  dem  Vatikan
244,  245,  247  —  Abkommen  mit
England  252.

Abg.  Doumer.  Angriff  gegen
Pelletan  242.  #

Abg.  Gayraud.  Bruch  mit  dem
Vatikan  245.
        <pb n="411" />
        Griechenland.  Grsßbritannien.  403

Abg.  Jaures.  Wird  nicht  ins
Kammerpräsidium  gewählt  239  —
Reaktion  und  Sozialisten  241  —
Verteidigung  der  Marineverwaltung
  242  —  Kolonialvertrag  mit
England,  Beziehungen  zu  Deutschland
  252.

Abg.  Lasies.  Beziehungen  zum
Papst  245.

Abg.  Lockroy  gegen  die  Marineverwaltung
  242.

Abg.  Menier.  Bruch  mit  dem
Vatikan  245.

Abg.  Millerand.  Ordensbekämpfung
  und  Sozialpolitik  241
—  Auskünfte  über  Offiziere  253.

Hauptmann  Mollin.  Spitzelwesen
  im  Heer  250.

Marineminister  Pelletan  verteidigt
  seine  Verwaltung  242.

Abg.  Ribot.  Kongregationsunterricht

  241  —  Auskünfte  über

Offiziere  253.

Abg.  Rousset.  Spitzelwesen  im
Heer  250.

Finanzmin.  Rouvier.  Eisenbahnfragen
  239.

Abg.  Syveton.  Attentat  auf
den  Kriegsminister  251  —  Verfolgung,
  Tod  251.

Abg.  Villeneuve.  Spitzelwesen
im  Heer  250.

Senator  Waldeck-Rousfean  *
248.

Presse.

Ausweisung  Delsors  239  —
„Figaro“  gegen  Marineverwaltung
  240,  243  —  „Temps“  und
katholische  Presse  über  die  Entfernung
  der  Kreuze  aus  dem  Gerichtssaal
  243  —  Romreise  Loubets
  244  —  „Humanité“  veröffentlicht
  die  päpstliche  Protestnote
244  —  Bestechungsangelegenheit
Edgar  Combes'  247  —  Deutschland,
  England  und  Rußland  250
—  Spitzelwesen  in  der  Armee,
Beurteilung  Syvetons  251  —
„Matin“  über  Eroberung  Marokkos
  253.

Griechenland  312,  313.

 

Großbritannien  212—238.
Uebers.  355,  356,  371.

Auswirtiges  und  Kolsniales.

Zollverordnung  212  —  Thronrede
  213,  230  —  Oberhaus  über
Alaska,  Ostasien,  Tibet  214  —

Entstehung  des  Burenkrieges  215
—  Korrespondenz  mit  Rußland
über  die  Expedition  nach  Tibet
215  —  Grausamkeiten  im  Kongostaat
  216,  224  —  Presse  über  den
ostasiatischen  Krieg,  Angriffe  auf
Deutschland  217,  231,  235  —
Oberhaus  über  Neutralität  im  ostasiatischen
  Kriege  217  —  Schiedsvertrag
  mit  Spanien  218  —  Oberhaus
  über  Rußland  und  Tibet  219
—  Besuch  des  Deutschen  Kaisers
in  Gibraltar  und  Malta  221,  222
—  Einführung  von  Chinesen  in
Transvaal  221  —  Abkommen  mit
Frankreich  über  Marokko,  Egypten,
Neufundland  221  —  Presse  hierüber
  222  —  Verhältnis  zu  Spanien
  222  —  die  Reden  des  Deutschen
  Kaisers  223  —  Unterhaus
über  das  Abkommen  mit  Frankreich
  223  —  Einwanderungzsgesetz
226  —  Besuch  eines  deutschen
Geschwaders  226  —  Schiedsvertrag
  mit  Deutschland  111,  226  —
Oberhaus  über  die  Behandlung
der  neutralen  Schiffe  durch  Rußland
  229  —  Schiedsvertrag  mit
Schweden  und  Norwegen  230  —
Grey  Generalgouverneur  von  Kanada
  231  —  Presse  über  den  Tibetvertrag
  231  —  Beschießung  englischer
  Fischer  durch  die  russische
Flotte,  Verhandlungen  232  —
Landsdowne  über  die  auswärtige
Lage  234  —  Warnung  vor  Unterstützung

  der  russischen  Flotte  236
—  Graf  Bülow  über  Deutschland
und  England  236.

Finanzen,  Handel  und  Wirtschaft.
Zollverordnung  für  fremde  und
koloniale  Waren  212  —  Handelspolitik
  der  liberalen  Unionisten
215  —  Unterhaus  über  Tarifpolitik
  216,  223  —  Marinebudget
218  —  Heeresbudget  219  —  Han-267
        <pb n="412" />
        404

delsfragen  im  kolonialen  Abkommen
  mit  Frankreich  221  —  Einführung
  von  Chinesen  in  Transvaal
221  —  Budget  222  —  Erhöhung
der  Einkommensteuer  223  —  englische
  Handelsrechte  im  Kongostaat
224  —  Streit  um  Kirchengut  229
—  Fragen  der  Kriegskonterbande
229,  235  —  Balfour  und  Chamberlain
  über  die  Handelspolitik
232  —  der  Handel  in  einem  englisch-deutschen
  Kriege  237.

Heer  und  Flotte.

Begnadigung  von  Lynch  212  —
Umgestaltung  des  Kriegsamts  212
—  Mitglieder  des  Heeresrats  215
—  Rücktritt  von  Lord  Roberts,
Ernennung  Connaughts  217  —
Aufnahme  kriegführender  Schiffe
in  englischen  Häfen  217  —  Marinebudget,
  Abrüstungsfragen  218
—  Heeresbudget  219  —  Verluste
im  Burenkriege  220  —  Militärlasten,
  Sicherung  Englands  220  —
Untergang  eines  Unterseeboots  221
—  Verzicht  auf  das  Armeekorpsschema
  222  —  Freiwilligen-Armee
und  allgemeine  Wehrpflicht  223,
224  —  Besuch  eines  deutschen  Geschwaders
  226  —  Kriegsminister
über  die  Heeresreform  226  —
Dienstdauer  der  Linie  232  —
Rüstungen  gegen  Rußland  232  —
„Army  and  Napvy  Gazette“  gegen
die  deutsche  Flotte  235  —  Neuverteilung
  der  Flotte  238.

Juneres.

Liberale  Unionisten  über  Handelspolitik
  215  —  Wahlniederlagen
  der  Regierung  216  —
Hundertjahrfeier  der  Bibelgesellschaft
  220  —  Abstrich  am  Unterrichtsbudget
  221  —  Protest  gegen
die  Einführung  von  Chinesen  in
Transvaal  221  —  Bekämpfung
des  Alkohols  223,  226  —  Streikpostenstehen
  223  —  Aenderung
des  antikatholischen  Eides  des
Königs  226  —  liberale  Unionisten
über  die  irischen  Nationalisten  226
—  Untersuchung  über  die  Degenerierung
  der  englischen  Nation  227
—  Streit  um  Kirchengut  229  —

 

Ilyhabetisces  Rezister.

Unruhen  in  Lancashire  231  —
Arbeitslosigkeit  232  —  religföse
Bewegung  in  Wales  232  —  Ankauf
  des  „Standard“  und  der
„St.  James  Gazette“  234.

Irland.

Freilassung  von  Lynch  212  —
Nationalisten  und  Homerulebewegung
  212  —  liberale  Unionisten
und  irische  Nationalisten  226  —
Forderungen  der  Irish  Reform
Association  232.

Jarlament.

Eröffnung,  Thronrede  213,

Schluß,  Thronrede  230.
Oberhaus.  Alaska,  Ostasien,
Tibet  214  —  Neutralität  im  ostasiatischen
  Kriege,  Aufnahme  russischer
  Schiffe  217  —  Expedition
nach  Tibet  219  —  Einführung
chinesischer  Arbeiter  nach  Transvaal
  221  —  antikatholischer  Eid
des  Königs  226  —  Behandlung
der  neutralen  Schiffe  durch  Rußland
  229.

Unterhaus.  Entstehung  des
Burenkrieges  215  —  Tarifpolitik
216,  223  —  Marinebudget,  eventuelle
  Verringerung  der  Flotten
218  —  Heeresbudget  219  —  Verluste
  im  Burenkriege  220  —
Militärlasten,  Eroberungspolitik,
Sicherung  Englands  220  —  Abstrich
  am  Unterrichtsbudget  221
—  Einfuhr  chinesischer  Arbeiter
nach  Transvaal  221  —  koloniales.
Abkommen  mit  Frankreich,  Verhältnis
  zu  Spanien  222,  223  —
Armeereform  222,  224,  226  —
Budget,  indirekte  Steuern  222  —
Bekämpfung  des  Alkohols  223  —
Erhöhung  der  Einkommensteuer
223  —  Streikpostenstehen  223  —
England  und  Kongostaat  224  —
Einwanderungsgesetz  226.

Personslies.

König  Eduard.  Parlamentseröffnung,
  Thronrede  213  —  Reise
nach  Deutschland  106  —  Parlamentsschluß,
  Thronrede  230.

Premierminister  Balfour.  Militärlasten,
  Sicherung  Englands
220  —  Kolonialvertrag  mit  Frank-
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        Italien.

reich  222  —  künftige  Handelspolitik
232  —  Huller  Zwischenfall  233.

Abg.  Campbell-Bannermann.
  Entstehung  des  Burenkriegs
  215  —  Militärlasten  220.

Herzog  von  Cambridge  7  221.

Abg.  Joseph  Chamberlain.
Organisation  der  liberalen  Unionisten
  215  —  Rolle  1899  215  —
künftige  Handelspolitik  232.

Herzog  von  Connaught.  Generalinspekteur
  der  Armee  217.

Herzog  von  Devonshire.  Organisation
  der  liberalen  Unionisten

Kriegsminister  Arnold  Forster.
Heeresreform  226.

Earl  Grey.  Generalgouverneur
von  Kanada  231.

S————  —

Earl  Hardwicke.  Expedition
nach  Tibet  219.

Earl  Jersey.  Antikatholischer
Eid  des  Königs  226.

Minister  des  Auswärtigen  Marquis
  Landsdowne.  Ostasien,
Alaska,  Tibet  214  —  Expedition
nach  Tibet  220  —  antikatholischer
Eid  des  Königs  226  —  Behandlung
  neutraler  Schiffe  durch  Rußland
  229  —  Lordmayorsrede  über
die  auswärtige  Lage  234.

Oberst  Lynch.  Begnadigung  212.

Abg.  Morley.  Tarifpolitik  216.

Unterstaatssekretär  Percy.  Kolonialabkommen
  mit  Frankreich
223  —  England  und  der  Kongostaat
  224.

Abg.  Redmond.  Frische  Forderungen
  212.

Marquis  Ripon.  Expedition
nach  Tibet  219.

Lord  Roberts.  Rücktritt  vom
Armeekommando  217.

Abg.  H.  Roberts.  Verringerung
  der  Flotten  218.

Lord  Rosebery.  Expedition
nach  Tibet  219.

Earl  Selborne.  Neutralität
im  ostasiatischen  Kriege  217—  Verteilung
  der  englischen  Flotte  238.

Earl  Spencer.  Ostasiatische
Lage  214.

Sir  Henry  Stanley  7  223.

 

405

Frese.

Debatte  über  den  russisch-japanischen
  Krieg,  Angriffe  von  „Daily
Graphic“  und  „Daily  Expreß“  auf
Deutschland  217  —  zum  Kolonialabkommen
  mit  Frankreich  222  —
„Spektator“  über  die  Reden  des
Deutschen  Kaisers  223  —  „Fortnightly
  Review“  und  „National
Review“  gegen  Deutschland  231
—  „Standard“"  für  Deutschland
231  —  zum  Tibetvertrag  231  —
Beschießung  englischer  Fischer  durch
russische  Kriegsschiffe  232,  234  —
Besitzwechsel  im  „Standard“  und
in  der  „St.  James  Gazette“  234
—  „Army  and  Navy  Geazette“
gegen  die  Vergrößerung  der  deutschen
  Flotte  235  —  „Nineteenth
Century“  Interview  des  deutschen
Reichskanzlers  236.

Italien  255—2565.
Uebers.  378.

Auswirtiges  und  Kolaniales.

Ernennung  Giorgis  zum  Kommandeur
  der  makedonischen  Gendarmerie
  255  —  Schiedsvertrag
mit  England  255  —  Italien  und
der  ostasiatische  Krieg  255  —  Versicherung
  italienischer  Arbeiter  in
Deutschland  256  —  Besuch  des
Deutschen  Kaisers,  Reden  256  —
Zusammenkunft  Tittonis  mit  Goluchowski
  257  —  Besuch  Loubets,
Flottenparade  257  —  Abreise
Kaiser  Wilhelms  257  —  Verhältnis
  zu  England,  Deutschland,
Oesterreich  258  —  Lage  in  Benadir
  258  —  Konflikt  zwischen
Frankreich  und  dem  Vatikan  258
—  Arbeitervertrag  mit  Frankreich
259  —  Proteste  gegen  die  Innsbrucker
  Vorgänge,  Aeußerung  Tittonis
  262,  263  —  Thronrede  über
Handelsverträge  und  Beziehungen
zum  Ausland  262  —  Handelsvertrag
  mit  Deutschland  263,  mit
der  Schweiz  265.

Finanzen,  Fandel  und  Wirtschaft.

Verschleuderung  von  Staatsgeldern
  256  —  Arbeitervertrag
        <pb n="414" />
        406

mit  Frankreich  2599  —  Regierung
über  Eisenbahnen,  Handelsverträge,
  Steuerreform  260  —  Ernennung
  Majoranas  zum  Finanzminister
  262  —  Thronrede  über
Handelsverträge,  teuer=  und
Kreditfragen  262  —  Handelsverträge
  mit  Deutschland,  der  Schweiz
und  Oesterreich-Ungarn  263,  265,
196  —  Vorlegung  des  Budgets
264.

Heer  und  Flotte.

Ernennung  Giorgis  zum  Kommandeur
  der  makedonischen  Gendarmerie
  255  —  Kritik  und  Untersuchung
  der  Marineverwaltung  255
—  Flottenparade  vor  Loubet  257
—  militärisches  Einschreiten  bei
Streiks  und  Unruhen  257,  259,
260,  264  —  Einberufung  von
Reservisten  260.

Inneres.

Verurteilung  Ferris  255  —
Ehescheidung  255  —  Maßregeln
für  die  Basilicata  255  —  Arbeiterfürsorge
  256,  259  —  sozialdemokratischer
  Parteitag  257  —  Unruhen
  der  Landbevölkerung  257,
259  —  Enthüllung  des  Goethedenkmals
  259  —  Freisprechung
Palizzolos  2599  —  Geburt  eines
Thronfolgers  259  —  Anmnestie
259  —  Generalstreik,  Kundgebung
Giolittis,  Streiktyrannei,  Kammerdebatte
  259,  260,  264  —  Auflösung
  der  Kammer,  Wahlen,  Wahlstatistik
  260,  262,  265.—  Gemeindewahl
  in  Mailand  262  —  Wahlorganisation
  der  Katholiken  265.

Kanmern.

Senat.  Bekämpfung  des  Mullah,
  Lage  in  Benadir  258  —
Wiedereröffnung  262  —  Schweizer
Handelsvertrag  265.

Deputiertenkammer.  Giolitti
  über  den  ostasiatischen  Krieg
255  —  Ehescheidung  255  —  Maßregeln
  für  die  Basilicata  255  —
Untersuchung  der  Marineverwaltung
  255  —  Untersuchung  der
Kultusverwaltung  256  —  Versicherung
  italienischer  Arbeiter  in
Deutschland  256  —  Huldigung  für

 

Ilybebetisches  Rezister.

Kaiser  Wilhelm  257  —  Dreibund,
Balkanpolitik  258  —  Frankreich
und  der  Vatikan  258  —  Arbeitervertrag
  mit  Frankreich  259  —
Auflösung  260  —  Wahlen  262  —
Eröffnung  262  —  Präsidentenwahl
  263  —  Innsbrucker  Vorgänge
  263  —  Budget,  Finanzlage
264  —  Schweizer  Handelsvertrag

Personalien.

König  Viktor  Emanuel.  Zusammenkunft
  mit  dem  Deutschen
Kaiser  256  —  Zusammenkunft  mit
Loubet  257  —  Enthüllung  des

Geethedenkmals  259  —  Amnestie
259  —  Thronrede  262.

Königin  Elena.  Enthüllung
des  Goethedenkmals  259  —  Geburt
  eines  Prinzen  259.

Abg.  Ferri.  Verurteilung  255.

Ministerpräsident  Giolitti.
Russisch-iapanischer  Krieg  255  —
Untersuchung  der  Marineverwaltung
  255  —  Frankreich  und  der
Vatikan  258  —  über  den  Generalstreik
  259,  264.

Generalleutnant  Giorgi.  Kommandeur
  der  makedonischen  Gendarmerie
  255.

Schatzminister  Luzzatti.  Versicherung
  italienischer  Arbeiter  in
Deutschland  256  —  Budget,  Finanzlage
  264.

Unterstaatssekretär  Majorana
wird  Finanzminister  262.

Abg.  Marcora.  Kammerpräsident
  263.

Abg.  Nasi.  Verschleuderung
von  Staatsgeldern  256.

Palizzolo.  Freisprechung  259.

Minister  des  Auswärtigen  Tittoni.
  Kolonialfragen,  Dreibund,
Frankreich,  Balkan  258  —  Innsbrucker

  Vorgänge  263.

Mittel-  und  Süd-Amerika
322,  323.
Uebers.  383.

NKiederlande  272—275.
Uebers.  380.
        <pb n="415" />
        Mittel=  und  Sũd-Amerika  —  Nord-Amerila.

Nord-Amerika  314—321.
Uebers.  383.
Inswärtiges.

Botschaft  über  Panama  314  —
Verhandlungen  mit  Kolumbien  314
—  Handelsvertrag  mit  China  314
—  Neutralität  Chinas  315  —
Kanalvertrag  mit  Panama  315  —
Neutralität  315  —  Einwanderung
und  Schiffahrtslinien  316  —  Weltpolitik
  und  Militärausgaben  316
—  Desarmierung  eines  russischen
Schiffes  317  —  Handelsvertrag
mit  Abessinien  317  —  Berufung
einer  zweiten  Friedenskonferenz
318—  Schiedsgerichtsverträge  319,
320,  321  —  Depeschenwechsel  mit
dem  Deutschen  Kaiser  319  —  Protektorat
  über  St.  Domingo  320
—  Botschaft  über  auswärtige  Politik
  320.

Finanzen,  Handel  und  Wirtschaft.

Handelsvertrag  mit  China  314
—  Pensionszahlung  an  Veteranen
315  —  Steuer  auf  Einwanderer
316  —  Militärkosten  317  —  Weltausstellung
  316  —  Währung  und
Tarif  im  Wahlkampf  317  —  Handelsvertrag
  mit  Abessinien  317  —
Botschaftüber  Trusts  320—  Schatzbericht
  321  —  Tarifrevision  321.

Heer  und  Flotte.

Explosion  auf  dem  „Missouri“
315  —  Pensionen  an  Veteranen
315  —  Militärausgaben  316  —
Einschreiten  der  Miliz  bei  Unruhen
315,  316  —  Flottenbauplan  319
—  Kohlenstation  auf  St.  Domingo
320  —  Botschaft  über  Rüstungen
320.

Inneres.

Schließung  von  Theatern  314
—  Explosion  in  Pittsburg  315  —
Brand  in  Baltimore  315  —  Ausschreitungen
  gegen  Neger  315  —
Volkszahl  315  —  Vermehrung  der
Staaten  315  —  Einwanderungsgesetz
  316  —  Weltausstellung  316
—  Unruhen  in  Colorado  316  —
Brand  eines  Dampfers  317  —
Schlächterstreik  317  —  Einsturz
einer  Eisenbahnbrücke  317  —  Bau- 



407

alrbeiterstreik  317  —  Eisenbahnzusammenstoß
  318  —  Deutscher
Tag  318  —  Enthüllung  des  Denkmals
  für  Friedrich  den  Großen  319.
Wahlkampf.  Proklamierung
Roosevelts  315,  317  —  Sozialdemokratie
  und  Präsidentenwahl
316  —  Demokraten  und  Währung
317  —  demokratisches  Programm
317  —  Wiederwahl  Roosevelts  319.

Kanada.

Wirkung  des  Zollzuschlags  auf
deutsche  Waren  316  —  Entlassung
des  Milizkommandeurs  317  —
Beziehungen  zu  Neufundland  318
—  Wahlsieg  der  Regierung  319  —
Flottenrüstungen,  Hafenfrage  321.

HLansreß.

Botschaften  314,  320.

Senat.  Kanalvertrag  mit  Panama
  315  —  Einwanderungsgesetz
316  —  Weltpolitik  und  Militärkosten
  316  —  Tarifrevision  321.

Repräsentantenhaus.  Vermehrung
  der  Staaten  315  —  Einwanderungsgesetz
  316  —  Tarifrevision
  321.

Versonalien.

Präsident  Roosevelt.  Botschaft
über  Panama  314  —  Präsidentschaftskandidat
  315,  317  —  Verbot
  kriegerischer  Provokationen  315
—  Pensionen  an  Veteranen  315
—  Wiederwahl  319  —  Depeschenwechsel
  mit  dem  Deutschen  Kaiser
319  —  Botschaft  an  den  Kongreß
320  —  Tariffrage  321.

Senator  Culberson.  Militärlasten
  316.

Senator  Gorman.  Kosten  der
Weltpolitik  316.

Staatssekretär  Hay.  Verhandlung
  mit  Kolumbien  314  —  Neutralisierung
  Chinas  315.

Richter  Parker.  Präsidentschaftskandidat,
  Programm  317.—
Wahlniederlage  319.

Presse.

Deutschland  und  die  Vereinigten
Staaten  über  China  315  —  Pensionen
  an  Veteranen  315  —  Protektorat
  über  St.  Domingo  320.
        <pb n="416" />
        408

Oesterreich-Uugarn  178—207.
Uebers.  359,  368.

Inswirtiges.

Delegationsdebatten  über  den
Dreibund  178,190  —  Delegationsdebatten
  über  Makedonien  und  den
Balkan  182,  183,  190,  193  —
Besuch  des  Prinzen  und  der  Prinzessin
  von  Wales  187  —  der
Kaiser  über  auswärtige  Fragen
189  —  Goluchowski  über  den
ostasiatischen  Krieg  190  —  Goluchowski
  über  die  Handelsverträge
190  —  Zusammenkunft  des  Kaisers
  mit  dem  König  von  England
195  —  Handelsvertrag  mit  Italien
196  —  Handelsvertragsverhandlungen
  mit  Deutschland  201,  205
—  ungarisch-französischer  Telegraphenvertrag
  204  —  mitteleuropäischer
  Wirtschaftsverein  206.

Pähmen  und  Mähren.

Notstandsfragen  und  Obstruktion
  183,  198  —  Angriffe  auf
deutsche  Studenten  186  —  Rücktritt
  des  Erzbischofs  Kohn  186  —
tschechische  Forderungen  186  —
Zusammentrütt  des  böhmischen

andtags  193,  Vertagung  198  —
Demonstrationen  für  das  allgemeine
  Wahlrecht  198.

Eisleithanien.

Verschiebung  der  Assentierung
182  —  tschechische  Obstruktion,
Regierung  und  Parteien  186,  187
—  Revision  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs
  187—  Budgetprovisorium
194  —  slavische  Parallelklassen  195
—  Session  der  Einzellandtage  198
—  Umlbildung  des  Kabinetts  201
—  Arbeitsprogramm  Körbers  204
—  Rücktritt  Körbers,  Ministerium
Gautsch  206  —  Budgetprovisorium
207.  S.  Reichsrat  und  die  einzelnen
  Landschaften;  Parteiwesen.

Palmatien.
Angriffe  auf  den  Statthalter,
Schluß  des  Landtags  197.

Selegatisnen.
Session  1903/4.  Debatte  über
den  Dreibund  178  —  Sprachen- 



Alxhabetisqes  Retiser.

frage  im  Heere,  Rechte  des  Monarchen
  179,  182,  183,  184  —
Lage  im  Okkupationsgebiet  181  —
makedonische  Frage  und  Balkan
182,  183  —  Schluß  184.

Session  1904.  Zusammentritt,
Thronrede,  Budget  188  —  Dreibund,
  Balkanfragen,  ostasiatischer
Krieg,  Handelsverträge  190,  193
—  neue  militärische  Forderungen
193  —  Schluß  193.

Finensen,  Saudel,  Wirtscheft.

Lage  im  Okkupationsgebiet  181
—  Zollkonferenzen  181  —  Notstandsvorlagen
  in  Cisleithanien
183,  198,  204,  205  —  Budgets  in
den  Delegationen  184,  189,  193  —
Ausstand  der  Eisenbahner  in  Ungarn
  187  —  Verteilung  von  unarischen

  Gemeindeäckern  193  —
udgetprovisorium  in  Cisleithanien
  194,  207  —  Quotenbestimmung
  194  —  Erhöhung  der  ungarischen
  Zivilliste  194  —  Sequester
des  Bistums  Rosenau  196  —
Handelsvertrag  mit  Italien  196,
201  —  Handelsvertragsverhandlungen
  mit  Deutschland  201,  205
—  Refundierungsfrage  in  Cisleithanien
  205  —  mitteleuropäischer
  Wirtschaftsverein  206  —
Budgetfragen  in  Ungarn  206,  207.

Galisien.

Ausstand  der  Petroleumarbeiter
in  Boryslaw  194,  195  —  Inspektionsreise
  Körbers,  Rede  über
die  Sprachenfrage  195  —  Proteste
  der  Ruthenen  gegen  die  polnische
  Verwaltung  196,  197.

Heer  und  Flotte.

Genehmigung  des  Rekrutenkontingents
  in  Ungarn  178,  180,
187  —  Pitreich  und  Tisza  über
Regiments-  und  Dienstsprache  179,
180,  182,  184  —  Rechte  des  Monarchen
  179  —  Erlasse  Pitreichs
über  Erlernung  von  Sprachen  durch
die  Offiziere  180  —  Verschiebung
der  Assentierung  in  Cisleithanien
182  —  Proteste  der  österreichischen
Delegation  gegen  die  ungarischen
Forderungen  183  —  Militär  im
        <pb n="417" />
        Gesterreich-Angarn.  409

ungarischen  Eisenbahnerstreik  187
—  neue  Forderungen  189,  193
—  Tisza  über  Gemeinsamkeit  der
Armee  194  —  Erlaß  Pitreichs
über  die  Sprache  im  amtlichen
Verkehr  195  —  Wechsel  im  Marinekommando
  197  —  Militär  in
den  Innsbrucker  Unruhen  202.

Krain.
Demonstration  gegen  die  deutsche
Sprache  198.

Hroatien.
Bauernunruhen  187.

un,  Wissenschaft,  Anterrigtt.

Sprachkurse  in  der  Armee  180
—  Schädler  über  die  Universitäten,
  Forderung  einer  katholischen
Universität  181  —  deutscher  Volkshochschultag
  187  —  nationale
Kämpfe  an  den  Universitäten  186,
187,  194,  202,  205  —  slavische
Parallelklassen  in  Schlesien  195
—  Errichtung  einer  italienischen
Fakultät  in  Innsbruck  196,  203
—  ungarisches  Volksschulgesetz  199,
201,  205  —  Volksschulgesetz  in
Niederösterreich  207.
Niederösterreich.

Kämpfe  zwischen  deutschen,  slavischen
  und  italienischen  Studenten
186,  187,  205  —  Streik  der  Bauarbeiter
  193  —  neue  Gemeindeordnung
  194  —  Demonstrationen
für  und  wider  Lueger  201  —
neues  Volksschulgesetz  207.

Jarteimesen.

Cisleithanien.  Obstruktion
im  Reichsrat  und  böhmischen  Landtag
  183,  187,  193,  198  —  Parteien
  und  Armeesprache  183  —
nationale  Kämpfe  in  Böhmen  186,
in  Wien  186,  187,  205,  in  Tirol
194,  202,  in  Schlesien  195,  in
Dalmatien  197,  in  Krain  198  —
Deutsche  und  Polen  gegen  die
tschechische  Obstruktion  186,  188
—  Slowenen  und  Italiener  für
die  tschechische  Obstruktion  187  —
Tschechen  über  ihre  Obstruktion
188  —  Streiks  193,  194,  195  —
Auflösung  der  Alldeutschen  Ver- 



einigung  194  —  neue  Gemeindeordnung
  in  Niederösterreich  194
—  Körber  über  Sprachenfrage  und
Parteien  195  —  Polen  und  Ruthenen
  196,  197  —  Wahlen  in
Steiermark  1966  —  Demonstrationen
  für  das  allgemeine  Wahlrecht
  198  —  Session  der  Einzellandtage
  198  —  Zentrum  und
Christlichsoziale  199  —  Sozialdemokraten
  und  Christlichsoziale  in
Wien  201  —  Ministerwechsel  201,
206  —  Koörber  über  die  innere
Lage  203  —  Angriffe  auf  die
Dynastie  204  —  Reichsratsvertagung
  und  Parteien  205,  206  —
Volksschulgesetz  in  Niederösterreich
und  Parteien  207.

Ungarn.  Bruch  Apponyis  mit
der  Regierung  178,  184  —  Opposition
  der  katholischen  Volkspartei
180  —  Obstruktion  und  Rekrutenvorlage,
  Drohung  Tiszas  mit  *einer
neuen  Hausordnung  184,  185,  186
—  Streiks  und  Tumulte  187,  193,
201  —  Einführung  einer  neuen
Geschäftsordnung  197,  202,  204
—  neues  Volksschulgesetz,  Nationalitätenfrage
  199,  201,  205  —
Ausschreitungen  der  Opposition
206  —  Austritt  aus  der  Regierungspartei
  204.

Versonalien.

Kaiser  Franz  Joseph.  Zusammenkunft
  mit  Prinz  und  Prinzessin
  von  Wales  187  —  Empfang
der  Delegationen,  Thronrede  189
—  Zusammenkunft  mit  dem  König
von  England  195.

Abg.  Apponyi.  Bruch  mit
Tisza  178  —  Heeressprache  und
ungarische  Politik  184  —  Hausordnung
  und  Wahlreform  202.

Graf  Boucquoy.  Ernennung
zum  Minister  201.

Reichsfinanzminister  v.  Burian.
Lage  im  Okkupationsgebiet  181.

Abg.  Berger.  Angriffe  auf  die
Dynastie  204.

Abg.  Daniel.  Antrag  auf  Aenderung
  der  Geschäftsordnung  204.

Abg.  Derschatta.  Rechte  des
Monarchen  im  Heere  179.
        <pb n="418" />
        410

Abg.  Dzieduszyki.  Balkane
  192.

frag
rhr.  Gautsch  v.  Frankenthurm.
  Kabinettsbildung  206.
Minister  des  Auswärtigen  Graf
Goluchowski.  Dreibund  179  —
makedonische  Frage  182  —  Deleationsrede
  über  die  auswärtige
Sge  und  Handelsverträge  190,
192,  193.
Dichter  Maurus  Jokai  J  187.
Abg.  Kathrein.  Ernennung
zum  Landeshauptmann  von  Tirol

16  Erköischof  Dr.  Kohn.  Rücktritt

Oesterr.  Ministerpräs.  v.  Körber.
  Böhmische  Obstruktion  und
Notstandsvorlage  183  —  Regierung
  und  Parteien  195  —  Sprachenfrage
  und  innere  Lage  195  —
Innsbrucker  Unruhen  202,  203  —
Arbeitsprogramm  204  —  Rücktritt
  206.

Dr.  Kosel.  Ernennung  zum
Minister  201.

Abg.  Kramarsch  gegen  den
Dreibund  178,  192.

Prinz  Lobkowitz.  Sprachenfrage
  im  Heere  183.

Vizeadmiral  Graf  Montecuccoli.
  Ernennung  zum  Marinekommandanten
  197.

Abg.  Perczel.  Konflikt  mit
der  As##escton  206.

Pernerstorfer.  Angrift
  uf  die  Dynastie  204.

Reichskriegsmin  v.  Pitreich.
Sprachenfrage  im  Heere  179,  180,
182,  183,  195.

Professor  Randa.  Ernennung
zum  Minister  201.

Statthalter  v.  Schwarzenau.
Innsbrucker  Unruhen  202.

Admiral  Frhr.  v.  Spaun.  Rücktritt
  197.

Abg.  Graf  Sternberg.  Angriffe
  auf  die  Dynastie  204.

Del.  Graf  Stürgkh.  Dreibund
und  Rußland  192.

Ungar.  Ministerpräsident  Graf
Tisza.  Sprachenfrage  im  Heere
180,  184,  193  —  Rekrutenvorlage
und  Bekämpfung  der  Obstruktion

 

 

A#h#betisches  Rexziseer.

184,  185,  186  —  Plan  einer  neuen
Geschäftsordnung  zur  Bekämpfung
der  Obstruktion  197  —  Streikerlaß
201  —  Hausordnung  und  Wahlreform
  202,  203  —  Ausschreitungen
der  Opposition  2066  —  Indemnität
  und  Auflösung  206,  207.
Abg.  Wekerle.  Mitteleuropäischer

  Wirtschaftsverein  206.

Reicheret.

Obstruktion  und  böhmischer  Notstand
  183  —  Versuche  der  Parteien
  zur  Beseitigung  der  Obstruktion
  186  —  Zusammentritt  187
—  Vertagung,  Parteikundgebungen
188  —  Vereinigung  des  katholischen
  Zentrums  und  der  Christlichsozialen
  199  —  Zusammentritt
203  —  Körber  über  die  Innsbrucker
  Vorgänge  204  —  Angriffe
auf  die  Dynastie  204  —  Arbeitsprogramm
  der  Regierung  204  —
Ablehnung  von  Refundierungsforderungen,
  Vertagung  205.

Siebenbürzen.

Protest  gegen  das  Volksschulgesetz
  201,  205.

Steiermark.
Sieg  der  Christlichsozialen  196.

Tirel.

Demonstrationen  italienischer
Studenten  194  —  Ernennung
Kathreins  zum  Landeshauptmann
196  —  Errichtung  einer  italienischen
  Fakultät  in  Innsbruck  196

202Straßenkämpfe  in  Innsbruck

7

 

Mugarn.

Vergl.  Delegationen.  Ausstand
der  Eisenbahner  187,  194  —
Streik  und  Kämpfe  in  Großwardein
  187  —  Maurus  Jokai
187  —  Bauernunruhen  193  —
Sequester  des  Bistums  Rosenau
196  —  Statistik  der  Nationalitäten
  200  —  Streikerlaß  201  —
Petition  an  den  König  gegen  die
neue  Geschäftsordnung  204  —
Telegraphenvertrag  mit  Frankreich
204  —  mitteleuropäischer  Wirtschaftsverein
  206.
        <pb n="419" />
        Vertusal—R#ßland.  411

Reichstag.  Bruch  Apponyis
mit  der  Regierung  178  —  Annahme
  der  Rekrutenvorlage  178,
180,  186,  187  —  Opposition  der
katholischen  Volkspartei  180  —
Tisza  über  die  Heeressprache  180,
193  —  Erhöhung  der  Zivilliste
194  —  Aenderung  der  Geschäftsordnung
  und  Obstruktion  197,  202,
204,  206  —  Volksschulgesetz  199
—  Handelsvertrag  mit  Italien  201
—  Ausschreitungen  der  Opposition
206  —  Indemnität  und  Auflösung
206,  207.

Portugal  208.
Uebers.  371.

Nämische  Kurie  265—267,
374.

Numänien  311.

Nußland  281—302.
Uebers.  342,  380.

Aunswirtiges.

Abberufung  des  japanischen  Gesandten
  281  —  „Regierungsbote"
über  den  Bruch  und  die  Verhandlungen
  mit  Japan  281  —  Rundschreiben
  über  die  Verletzung  des
Völkerrechts  durch  Japan  284  —
Verhältnis  zu  England  285  —
„Swjet“  über  Mandschurei  und
Korea  285  —  Behandlung  neutraler
  Schiffe  und  Untertanen  285,
294  —  Verzicht  auf  die  Nachfolge
  in  Oldenburg  286  —  Intervention
  im  ofstasiatischen  Kriege
287  —  Konflikt  mit  England
wegen  der  „Malacca“  290  —
Protest  Deutschlands  wegen  Beschlagnahme
  der  „Scandia“  290
—  England  und  die  russischen
Hilfskreuzer  292,  327  —  Kritik
des  englisch-tibetanischen  Vertrags
293  —  Huller  Zwischenfall,  Vertrag
  mit  England  296  —  Proteste
  gegen  den  japanischen  Krieg
295,  302  —  Beziehungen  zu  Persien
  292.

 

Finanjen,  Handel,  Wiritschaft.

Wechsel  im  Finanzministerium
283  —  Beschaffung  der  Kriegskosten
  287  —  Unterschlagungen
288  —  Förderung  des  Schiffbaus
290  —  Aufwendungen  für  den
Krieg  291  —  Steurererlasse  291
—  Eröffnung  der  Bahn  Orenburg-Taschkent
  295.

Fin#land.

Strafe  für  Entziehung  von  der
Wehrpflicht  281  —  Ermordung
des  Generalgouverneurs  288  —
Kundgebung  des  Senats  darüber
289  —  Ernennung  Obolenskis
zum  Gouverneur,  seine  Instruktion
  289  —  Russifizierung  der
Münze  290  —  Eröffnung  des
Landtags,  Thronrede  298.

Heer  und  Flotte.

Wechsel  im  Kriegsministerium,
Kuropatkin  Oberbefehlshaber  283
—  Makarow  Oberbefehlshaber  in
Port  Arthur  284  —  angebliche
Mobilisierung  in  Turkestan  285
—  Verstärkung  von  Reval  und
Libau  286  —  Kuropatkin  nach
Ostasien  286  —  Mobilisierung  der
Marine  286,  290  —  Skrydlow
Flottenkommandeur  im  Stillen
Ozean  287  —  Attentate  in  Kronstadt
  288  —  baltische  Küstenverteidigung
  288  —  Stiftung  für
Kinder  von  Militärs  292  —  Errichtung
  einer  Armee  unter  Griepenberg
  293  —  Besichtigung  des
baltischen  Geschwaders,  Abfahrt
295  —.  Einziehung  von  Reservisten,
  Widersetzlichkeiten  2955  —
Beschießung  englischer  Fischer  durch
die  baltische  Flotte  296  —  Ernennung
  von  Lenewitsch  und  Kaulbars
  zu  Armeebefehlshabern  297
—  angeblicher  Ankauf  der  Flotten
Chiles  und  Argentiniens  298.

Inneres.
Gesetz  über  Arbeiterunfälle  281
—  Wechsel  im  Unterrichtsministerium
  281  —  patriotische  Kundgebungen
  283  —  Kundgebung  der
Regierung  über  die  Kriegsereignisse
  283  —  Schienenlegung  über
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        412

den  Baikalsee  285  —  Urteil  über
die  Kischinewer  Exzesse  288  —
Unruhen  in  Warschau  289  —  Ermordung
  des  Vizegouverneurs  von
Jelissawetpol  290  —  Förderung
des  Schiffbaus  290  —  Gnadenmanifest
  291  —  Demonstrationen
in  Riga  292  —  Einsetzung  eines
Kommissars  an  der  persischen
Grenze  292  —  Aufenthaltsrechte
der  Juden  293  —  Ermordung
Plehwes  290  —  Ernennung  Swiatopolk-Mirskis
  zum  Minister  des
Innern  293  —  liberale  Programmreden
  Swiatopolks  294  —  Rußlands
  Zukunft,  Qualitäten  der
Nation  295  —  Gestattung  des
Farbentragens  an  der  Universität
295  —  Kundgebungen  gegen  den
Krieg  und  den  Zaren  295,  302
—  Semstwomitglieder  über  Reformen
  298,  302  —  Unruhen  von
Studenten  und  Arbeitern  298  —
Cholera  in  Armenien  298  —  konstitutionelle
  Kundgebungen  299,
302  —  Verurteilung  von  Mördern
  Plehwes  299  —  keiserlicher
Erlaß  über  Reformen  300  —
Verordnung  gegen  konstitutionelle
Kundgebungen  301  —  Vertagung
der  Moskauer  Semstwos  302  —
Ruhestörungen  im  Westen  302.

Versonalien.

Zar  Nikolaus  II.  Verzicht
auf  die  Nachfolge  in  Oldenburg
286  —  Instruktion  Obolenskis  28
—  Gnadenmanifest  291  —  Besichtigung
  der  baltischen  Flotte  295
—  Reformerlaß  300.

Zarin  Alexandra.  Entbindung
  von  einem  Sohne  291.

Thronfolger  Alexis.  Geburt,
Taufe  291.

Vizegouverneur  Andrejew.
Ermordung  290.

Generalgouverneur  Bobrikow.
Ermordung  288.

General  Griepenberg.  Er- 



Alphabetisches  Retister.  Schueden  —Tũrkei  und  ihre  Masallenstantes.

nennung  zum  Armeekommandeur
293,  297.

General  Kaulbars.  Ernennung
zum  Armeekommandeur  297.

Geh.  Rat  Kokowzow  wird
Finanzminister  283.

Kriegsminister  Kuropatkin
wird  Oberbefehlshaber  im  Osten
283  —  Aufbruch  286.

General  Lenewitsch.  Ernennung
  zum  Armeekommandeur  297.

Admiral  Makarow.  Befehlshaber
  in  Port  Arthur  284.

General  Obolenski.  Ernennung
  zum  Gouverneur  in  Finnland
  289.

Minister  des  Innern  v.  Plehwe.

Ermordung  2

Finanzminister  Kleske.  Rücktritt
  283  —  Tod

General  Sa  *  a  8  ow  wird

Kriegsminister  283.

Admiral  Skrydlow.  Kommandeur
  im  Osten  287.

Gouverneur  Swiatopolk-Mirski.
  Ernennung  zum  Minister
  293  —  Programm  294.

Maler  Wereschtschagin  7287.

Schweden  und  Norwegen
277—2980.
Uebers.  380.

Schweiz  268,  269.
Uebers.  379.

Serbien  311,  312.

Spanien  209—211.
Uebers.  371.

Die  Türkei  und  ihre  Vasallenstaaten.

1.  Fürtei  303—309,  358.
2.  HPularien  309,  310.
3.  Ggurten  310.

Verichtigung  zu  319.
Roosevelt  wird  mit  336  gegen  140  Stimmen  wiedergewählt.
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