Belgien. (Dezember 31.) — Kiederlande. (Februar 4.—9.) 299 Einfuhr entfallen. Was das Budget betrifft, so bezeichnet der Bericht es als gewiß, daß die Rechnung für das Jahr 1907 ohne Fehlbetrag ab- schließen wird. Die sogenannte Krondomäne ist wie alle übrigen Gebiete der Souveränität des unabhängigen Staates und seinem Gesetze ausnahms- los unterworfen. Nach der Angliederung des Kongostaates an Belgien würde also im Kongogebiet kein anderes Hoheitsrecht bestehen als das- jenige Belgiens. Die liberalen Parteien lehnen den Vertrag ab. Sie erklären (19. Dez.), daß Belgien kraft der Abmachung vom 3. Juli 1890 und des Gesetzes vom Jahre 1901 ein absolutes und bedingungsloses Recht auf den Kongostaat habe, daß die Kongovorlage die belgische Souveränität in der Kolonie aber verkenne und die liberalen Parteien der Kammer die von der Regierung anerkannten Rechte Belgiens auf den Kongostaat zu wahren wissen werden. Die jetzigen Bedingungen seien unannehmbar. — Ebenso lehnen die Sozialdemokraten und etwa ein Dutzend Klerikale unter Beernaerts Führung die Vorlage ab. — Die Presse erwartet einen Konflikt zwischen König und Parlament, weil der König weitere Konzessionen nicht machen wolle. 31. Dezember. (Brüssel.) Der Ministerpräsident de Trooz f. XII. Niederlande. 4. Februar. Verfassungsrevision. Die Staatskommission für die Revision der Verfassung schlägt in ihrem Berichte vor, daß Kinder des Herrschers, die nach seiner etwaigen Abdankung geboren werden, von der Thronfolge ausgeschlossen und daß die Generalstaaten ermächtigt werden, Vorsorge für die Thronfolge zu treffen und, wenn nötig, Abänderungen an der Thronfolge vorzunehmen. Ferner wird in dem Berichte die Aufnahme folgender Bestimmungen in die Verfassung vorgeschlagen: Erfordernis der Zustimmung der General- staaten zu allen Verträgen, Ermöglichung einer proportionellen Vertretung und der Wählbarkeit der Frauen, gleiche Bedingungen für die Wählbarkeit zur Ersten oder Zweiten Kammer, Amendementsrecht der Ersten Kammer, ausgenommen bezüglich des Budgets. 9. Februgr. (Erste Kammer.) Ablehnung des Kriegs- budgets. Die Kammer verwirft nach dreitägiger Debatte mit 27 gegen 17 Stimmen das Kriegsbudget, weil der Kriegsminister den verlängerten Dienst der Miliztruppen, der nach den ersten Uebungen stattzufinden hat, abgeschafft hat. — Die Maßnahme wurde heftig bekämpft von mehreren Rednern, die sie als unheilvoll für den militärischen Geist und den Wert der Armee, als gefährlich für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Lande und für den Schutz der Grenzen im Fall einer Mobilisierung bezeichneten. — Am 12. reicht deshalb das Kabinett seine Entlassung ein.