342 Griegenland. (April 8.—3. November.) hatten. — Die Oppositionsparteien protestieren dagegen als eine Verfassungsverletzung. XX. Griechenland. 8. April. (Athen.) Der König von Italien, begleitet vom Minister des Auswärtigen Tittoni, besucht den König. Mitte Juli. Bei Artillerieversuchen ziehen die Firmen Krupp und Ehrhard ihr Material zurück, weil die Richter die französischen Firmen parteiisch bevorzugen. 3. November. Die griechische Regierung veröffentlicht ein Rundschreiben an ihre Vertreter als Antwort auf die österreichisch- russische Note (S. 211). Darin erklärt der Minister des Auswärtigen Skuses, die Regierung sei sich ihrer Pflichten gegen das griechische Element in Makedonien bewußt, und halte sich für verpflichtet, die bei Prüfung genannter Note entstandenen Erwägungen zur Kenntnis der Großmächte zu bringen. Er verweist auf das von den auswärtigen Vertretern Griechenlands am 12. September 1906 überreichte Memorandum, das das Treiben der bulgarischen Banden in Makedonien und deren gegen die griechische Bevölkerung verübten Gewalt- taten enthüllte, durch die die Lage der Griechen unhaltbar geworden, und diese gezwungen worden seien, ein Verteidigungssystem einzuführen, um ihre Rechte und ihren Glauben zu retten. Durch diese Verteidigungsmaßregeln sei eine merkliche Aenderung der politischen Lage in Makedonien herbei- eführt und klar erwiesen worden, daß die Bulgaren durch künstliche ittel dort ein Uebergewicht zu erreichen strebten. Die Griechen hätten wiederholt versucht, den Kampf einzustellen, nachdem die makedonischen Unruhen seitdem die Aufmerksamkeit der Mächte erregt hätten, und die Mächte sich entschlossen hätten, diesen Unruhen ein Ende zu machen. Aber einem jedesmaligen Nachlassen der griechischen Tätigkeit sei eine gesteigerte Tätigkeit der bulgarischen Banden gefolgt. Diese Erscheinung habe sich nach Ueberreichung der Note seitens der Kabinette von Wien und Peters- burg an die Balkanstaaten wiederholt, wie dies die traurigen Ereignisse von Nissi, Rachowa, Njegowan, Melenkitz, Rakovon und Oelenikon bewiesen. Infolgedessen halte die Regierung für die von den Mächten gewünschte Beruhigung Makedoniens Maßregeln für notwendig, die die Ursachen der Erregung beseitigen. Die in der Erklärung der wirklichen Tragweite des Artikels 3 des Mürzsteger Programms durch die Kabinette von Wien und Petersburg erwähnte Abgrenzung könne in keiner Weise die Tätigkeit der Banden beeinflussen. Die Regiernug hoffe, die Mächte würden in ihrem hohen Gerechtigkeitssinn erkennen, daß jede geplante Abgrenzung auf dem status quo begründet sein müsse, wie er in dem Augenblick gewesen sei,