IX. Schweiz. 2. April. (Bern.) Nationalrat und Ständerat genehmigen das Gesetz über den Versicherungsvertrag. 7. April. (Bern.) Der Nationalrat beschließt nach vier- tägiger Debatte mit 82 gegen 53 Stimmen, dem durch Volks- abstimmung geforderten Verbot von Fabrikation, Einfuhr, Durch- fuhr und Verkauf des Abfinthlikörs zuzustimmen. 29. September. (Luzern.) Die internationale Arbeiterschutz- konferenz beschließt zum Verbot der gewerblichen Nachtarbeit der Jugendlichen: Im allgemeinen soll dies Berbot für alle Arbeiter beiderlei Geschlechts bis zum vollendeten 18. Lebensjahre eingeführt werden; absolut gilt es bis zum vollendeten 14. Jahre. Ausnahmen sind nur für le höherer Gewalt und in gewissen Saisonbetrieben zulässig, ferner für eine bestimmte Beschäftigung in Glashütten als 1aehergangemaßhregel. Die Bereinigung beharrt auf ihrem Wunsche Volliger Nachtruhe für Jugendliche, wird die Berhältnisse weiter prüfen und zu gegebener Zeit eine internationale Regelung vorschlagen. Den Regierungen, die die Berner Staatsverträge ratifiziert haben, wird Vant ausgesprochen. 25. Oktober. Bei den Wahlen zum Nationalrat wird die bisherige Zusammensetzung nicht wesentlich geändert. 22. Dezember. (Nationalrat.) Auf eine Interpellation, betreffend den Stand des Mehlzollkonfliktes mit Deutschland, ant- wortet Bundesratsmitglied Dr. Deucher mit einer Erklärung: Der Bundesrat ist bereit, die Streitfrage dem im Handelsvertrag mit Deutschland vorgesehenen Schiedsgericht zu unterbreiten. Es haben sich jedoch über die Formulierung der Streitfragz Meinungeverschieden- heiten ergeben. Der Bundesrat verlangte, daß das Schiedsgericht darüber entscheide, ob Deurschland eine Exportbrämie gwähren solle; Deutschland wollte dagegen darüber entscheiden lassen, ob die Schweiz zur Erhebung eines Autgeichsgolles befugt sei. Der gEuon hat zugestanden, daß in zweiter L auch diese letzte Frage dem Schiedsgericht unterbreitet werde. Hierauf hecht vie deunsche —t noch aus, weil inzwischen Verhandlungen