422 Esoplen. (Dezember 18.) — Numänien. (Oktober.) zunehmen. Dieses Gesetz soll die Versammlung berechtigen, über Gesetze ohne Widerruf abzustimmen. Die abgestimmten Gesetze dürfen nur auf Eingeborene bezüglich der Steuerlasten anwendbar sein, dürfen aber inter- nationale Verträge, Kapitulationen, anerkannte Rechte von Europäern in Egypten, Tribute, die an die türkische Regierung gezahlt werden, und Handelsverträge mit Egypten nicht beeinflussen. — Der gesetzgebende Rat setzt eine Sonderkommission ein, die die Reformen bezüglich der Provin- zialräte prüfen soll. — Die egyptische Presse erwartet wenig Erfolg von der Petition, da die englische Regierung sie nicht erfüllen dürfte. 18. Dezember. Die Eröffnung des türkischen Parlaments wird in ganz Egypten gefeiert. Die Zeitungen berichten darüber: Auf Befehl des Khedive wurden von den Batterien in Port Said, Alexandrien und Kairo 101 Kanonenschüsse ab- gegeben. Die egyptische liberale Partei sandte an das türkische Parlament eine Glückwunschadresse, in der sie für Freiheit, Gerechtigkeit und Brüderlich- keit in allen ottomanischen Ländern eintritt. Gleichzeitig wurde an das Aus- wärtige Amt in London ein Danktelegramm für Englands tatkräftige Hilfe gerichtet. Das Komitee der demokratischen armenischen Verfassungspartei bglückwünschte den Präsidenten des Parlaments, den Großwesir und das armenische Patriarchat zur demokratischen Entwickelung. Im Jzbekiehgarten besang der Dichter Imman el Abd das türkische Volk und den Sultan. Mehrere Türken hielten patriotische Ansprachen. Türkische Privathäuser, die otto- manische Bank und die türkische Tabakregie illuminierten. An dem Fest- bankett im Continental-Hotel, dem der Sekretär des Oberkommissariats der Hohen Pforte Mustapha Nuri-Bei präsidierte, nahmen 200 Türken teil. In Alexandrien fand ein Bankett statt, auf dem die Marseillaise, die Ver- fassungshymne, die Khedivialhymne und die englische Hymne gespielt wur- den; abends bewegte sich ein Fackelzug durch die Stadt. XVIII. Numänien. Oktober. Haltung in der bosnischen Frage. Gegenüber einer vom Pariser Gaulois dem österreichisch-ungarischen Botschafter Grafen Khevenhüller zugeschriebenen Aeußerung, wonach Rumä- nien verpflichtet sei, im Falle internationaler Konflikte, die sich aus der Annexion Bosniens und in der Herzegowina ergeben könnten, gegen Rußland mobil zu machen, wird offiziös festgestellt, daß weder die Ein- verleibung der beiden okkupierten Provinzen in die österreichisch-ungarische Monarchie noch die Unabhängigkeitserklärung Bulgariens vitale Interessen Rumäniens berührt oder bedroht. Wie jeder unabhängige Staat, so wird auch Rumänien nur im Falle seine eigensten Lebensinteressen gefährdet würden — wofür in der jetzigen Weltlage bisher keinerlei Anzeichen vorliegen —, mit den Waffen in der Hand seine Existenz verteidigen. Die dem österreichisch-ungarischen Botschafter in den Mund gelegten Aeußerungen können daher unmöglich in dem angegebenen Sinne gefallen sein.