IV. Spanien. 2. Januar. In Saragossa platzten vor der Kirche Santa Madona del Pilar und der Kathedrale zwei Bomben, richteten aber wenig Schaden an. Eine dritte wurde in der Nähe mit erloschener Zündschnur gefunden. 7. Januar. In Santander wird ein englischer Dampfer, der Waffen und Munition an Bord hatte, aus dem Hafen ausgewiesen, weil diese Waffen für die Carlistenpartei bestimmt seien. 12. Januar. Demonstration unzufriedener Offiziere. Einige hohe Offiziere, die vor dem Redaktionslokal eines militärischen Fachblattes eine Demonstration veranstaltet hatten, um die Auszeichnungen für die Teilnehmer an den Kämpfen in Marokko als ungerecht hinzustellen, werden entlassen und unter Anklage gestellt. Von den 80 Beteiligten werden schließlich 5 bestraft. 22. Januar. Feierlicher Einzug der aus Marokko heimgekehrten Truppen in Madrid. Der König erklärte, es erfülle ihn mit Stolz, daß die Tapferkeit des spanischen Heeres neue Gegenden der Zivilisation und dem freien Wett- bewerb der Wellt erschlossen habe. 27. Januar. Programm des „katholischen Verbandes“: 1. Einschränkung der Kultusfreiheit und Untersagung aller nicht- katholischen Kulte. 2. Staatliche Unterstützung der Prälaten behufs Ab- stellung aller nichtkatholischen Lehrbücher und Schriften. 3. Vollständige Lehrfreiheit für die Ordensgenossenschaften und Abschaffung der staatlichen Kontrolle. 4. Unterstellung aller Lehranstalten und Universitäten unter geistliche Oberaufsicht. 5. Wiederherstellung der geistlichen Gerichtsbarkeit für den Klerus und Befreiung desselben von der Verpflichtung, vor welt- lichen Gerichtshöfen Zeugnis abzulegen oder Verhör zu bestehen. 6. Be- freiung vom Waffendienst für alle Seminaristen bis zum 27. Lebensjahr und vollständige Befreiung vom Waffendienst für alle zu Priestern Geweihten und Ordensbrüder, die die Klostergelübde abgelegt haben. 7. Anerkennung aller der kirchlichen Trauung entspringenden Rechte durch die weltlichen Gerichte. Vorrang der kirchlichen vor der standesamtlichen Trauung. Verbot für Andersgläubige, letztere einzugehen, ohne mindestens ein Jahr im voraus das Bekenntnis der Andersgläubigkeit abgelegt zu haben. 8. Berechtigung aller Großjährigen beiderlei Geschlechts, unbehindert ins Kloster einzutreten. 9. Berechtigung der Bischöfe, aus eigener Machtvollkommenheit und ohne Einmischung der weltlichen Gerichte die Ueberweisung der frommen Stif- tungen und Testamente zugunsten der Kirche zu veranlassen. 10. Unter-