532 Montenegre. (Juni 17.—Aug. l3.) Gricchenland. (Jan. 10.—Jan. 26.) negros vollständig erfunden wären. Es sei der Wunsch Montenegros, mit der Türkei nicht etwa Krieg zu führen, sondern stets in Frieden zu leben. 17. Juni. Der gute Rat der Mächte. Deutschland, Oesterreich, Rußland, England und Frankreich haben Montenegro in einer Kollektivnote gewarnt, die Malissoren, die inner- halb seiner Grenzen weilten, weiterhin zu unterstützen, nachdem die türkische egierung ihnen die straflose Rückkehr ermöglicht habe. Die Forderung Montenegros, daß die Türkei die Festung Jezero schleife, weil sie auf montenegrinischem Gebiete liege, erkannte Rifaat--Pascha als berechtigt an. Es wurde der Befehl zur Auflassung der Forts erteilt. 4. Juli. König Nikolaus gibt dem diplomatischen Korps die Mobilisierung der Division von Podgoritza bekannt. 3. August. Kriegsminister Martinowitsch, der die Unter- stützung der Malissoren am eifrigsten betrieben hatte, wird auf Vorstellung des russischen Gesandten seiner Amter enthoben. XXI. Griechenland. 10. Januar. Prinz Christophoros, der jüngste Sohn des Königs, und Prinz Georg, der älteste Sohn des Kronprinzen, die im Dezember 1909 aus den Armeelisten gestrichen worden waren, werden wieder als Offiziere eingestellt. 21. Januar. Eröffnung der Nationalversammlung ohne Thron- rede durch den Premierminister Veniselos. 25. Januar. Der Kommandant des zweiten Armeekorps General Constantinides erläßt einen Korpsbefehl, daß er gegen sein Wissen und Wollen und ohne die Gründe dafür zu kennen zur Disposition gestellt sei. 26. Januar. Ein Prozeß gegen den ehemaligen Kriegsminister Lapathiotis und eine Anzahl von Unteroffizieren wegen Aufruhrs endet mit Haftentlassung. So bleibt nur ein Disziplinarverfahren wegen Verstoßes gegen die militärische Disziplin. Auch davon wird Lapathiotis am 22. Februar frei- gesprochen. 26. Januar. Vorentwurf der Verfassungsrevision. Der Entwurf empfiehlt die Wiederherstellung des Staatsrates, die Schaffung des Postens eines Ministerpräsidenten ohne Portefeuille, die Wahl- prüsung der Parlamentsmandate durch den Kassationshof, die Erhöhung der varlamentarischen Diäten, eine Geldstrase in Höhe von 20 Drachmen für jede unentschuldigte Abwesenheit eines Abgeordneten und eine Modifitlation der Bestimmungen über etwaige Aenderungen der Verfassung.