452 Jelen. (Dez. 30.) Tũrkei. (Jan. 11.) habers Ost, wird damit auch für Polen ein Bankinstitut mit dem Recht der Notenausgabe geschaffen, und zwar, wie es in den Bestimmungen aus- drücklich heißt, nicht nur für das Gouvernementsgebiet Warschau, sondern auch für das österreichische Besatzungsgebiet, sobald die Verhandlungen mit den dortigen Behörden abgeschlossen sind. 30. Dez. Der deutsche Generalgouverneur in Warschau erläßt folgende Bekanntmachung: Die durch die Proklamation vom 5. November geschaffene politische Lage in Polen hat in weiten Kreisen des Volkes, besonders bei der Land- bevölkerung, die Ansicht erweckt, als habe die deutsche Verwaltung nun nichts mehr zu bedeuten, als sei Polen nun ein völlig unabhängiges Land, das gänzlich von den Lasten des Krieges, die heute jebes Bolk Europas schwer trägt, befreit sein müsse. Die Ansicht ist irrig. Da die polnischen Behörden erst im Entstehen begriffen sind, so besteht überhaupt noch keine polnische Verwaltung. Aber auch sie würde Requisitionen und alle anderen Lasten des Krieges in gleicher Weise auferlegen müssen wie die vorläufig an ihrer Stelle stehenden deutschen Behörden. Polen werden keine schwereren Lasten auferlegt als Deutschland, das alles willig trägt. Wir kämpfen so gut für euere Heimat wie für Deutsch- land, und was ihr zu leisten habt, kommt euerer Heimat ebenso zugute wie die Anstrengungen Deutschlands. Eure Mitwirkung ist nötig für die glück- liche Beendigung des Krieges, der euere Heimat befreit hat. Je mehr ein jeder hilft, desto schneller wird der Krieg beendet sein und euer Königreich sich unter den Segnungen des Friedens innerlich festigen und zu Macht und Ansehen erblühen. Darum fügt euch willig den Anordnungen der deutschen Behörden, die nur die augenblicklichen Platzhalter der polnischen Behörden sind. Seid eingedenk, daß ihr die Opfer in erster Linie für euer geliebtes Vaterland, das Königreich Polen, bringt und daß ihr gegen euer vaterländisches Inter- esse handelt und euch selbst schwer schädigt, wenn ihr euch den Anordnungen widersetzt. 5S appelliere an die Baterlandsliebe jedes einzelnen und warne die Säumigen und Widerwilligen vor harten Strafen, die jeden Widerstand gegen die bestehende Obrigkeit nach den Kriegsgesetzen unweigerlich treffen werden. Der Generalgouverneur v. Beseler, General der Infanterie. XVII. Türkei und Agypten. 1. Türkei. 11. Jan. Verlängerung des Moratoriums bis 31. Dez. 11. Jan. (Kammer.) Kriegslage. Kriegsminister Enver Pascha sagt in seiner Erklärung: Sie müssen wissen, m. H., daß die große Schlacht auf Gallipoli, die seit dem 18. März gedauert hat, gestern zum Abschluß gekommen ist. Die Schlacht endete so, wie ich vorhergesehen hatte. Ich glaube, daß ich von den Streitkräften, die unser erlauchter oberster Kriegsherr mir anvertraut hatte, nützlichen Ge-