548 Kumänien. (Nov. 17.—Dez. 23.) Berbien. (Febr. 27.) 17. Nov. (Jassy.) Der ukr.-rumän. Wirtschaftsvertrag wird ratifiziert. 27. Nov. Das während der deutschen Besetzung gewählte Parla- ment wird aufgelöst. Durch eine weitere kgl. Verfügung werden alle gesetzgeberischen Hand- lungen und Arbeiten dieses Parlaments für null und nichtig erklärt. Die Neuwahlen für Rumänien und Beßarabien werden auf den 3. Jan. 1919 für die Kammer, auf den 9. Jan. 1919 für den Senat festgesetzt. Wahl- berechtigt sind alle volljährigen männlichen und weiblichen Staatsangehörigen auf der Grundlage des allgemeinen gleichen und geheimen Wahlrechtes mit Proporz und Wahlpflicht. Das Parlament soll am 24. Jan. zusammentreten. Die Nichtigerklärung aller von den aufgelösten Kammern angenom- menen und von dem König selbst mit seiner Unterschrift gutgeheißenen Ge- setze ist eine offene Verfassungsverletzung, die sich der König nur unter dem Schutze der Verbandsmächte leisten konnte. 30. Nov. Anschlußerklärung Siebenbürgens. (S. S. 116.) 6. Dez. (Bukarest.) Feierlicher Einzug des Königspaares an der Spitze der Ententetruppen. 19. Dez. Neubildung des Kabinetts. Das Präsidium und das Ausw. übernimmt wieder Bratianu. Wie „Progres de Lyon" meldet, gelingt Bratianu die Bildung eines Koalitions- ministeriums trotz des Wunsches des Königs nicht, da er sich mit den Kon- servativen (unter Take Jonescu), besonders in der Frage der Landverteilung an die Bauern, nicht einigen kann. 23. Dez. Wahl= und Bodenreform. Nach einer „Havas“-Meldung werden durch einen kgl. Erlaß die Bodenreform und das allgemeine Stimmrecht, das die Konstituante 1917 angenommen hat, in Kraft gesetzt. Die großen Besitztümer werden vom Staat zurückgekauft und in kleinen Parzellen wieder an die Bauern abgegeben. 23. Dez. (Beßarabien.) Unbedingter Anschluß. Die Beßarabische Nationalversammlung, die ursprünglich die Vereinigung Beßarabiens mit Rumänien unter dem Vorbehalt einer weit- gehenden Autonomie beschlossen hat (s. S. 539 f.), verkündet die endgültige Vereinigung ohne Vorbehalt, da sie, wie es in dem Beschlusse heißt, über- zeugt sei, daß in Großrumänien für die Zukunft ein rein demokratisches Regime gesichert sei. XXIII. Serbien. 27. Febr. Ministerkrise. Da bei der Präsidentenwahl der serb. Skuptschina, die am 26. in Korfu zusammengetreten ist, 54 Stimmen auf den Regierungskandidaten und 50 Stimmen auf den Kandidaten der Opposition enffallen, gibt infolge der geringen Majorität von 4 Stimmen Ministerpräsident Paschitsch die Demission des Gesamtkabinetts. «