Vorrede. Während schon seit dem vorigen Jahrhundert die völkerrechtlichen Verträge durch grössere und kleinere Urkundensammlungen zugäuglich gemacht worden sind, während in diesem Jahrhundert die Verfassungsurkunden, als die wichtigste, aber dennoch nicht einzige Grundlage des gegenwärtigen staatsrechtlichen Zu- standes in den deutschen Einzelstaaten manchfach, neuerdings erst von Heinrich Albert Zachariä in seinem trefflichen Werke „die deutschen Verfassungsgesetze der Gegenwart‘ zusammengestellt worden sind, fehlt es sowohl in der ältern, wie in der neuern staatsrechtlichen Litteratur an einer ühnlichen Ausgabe der fürst- lichen Hausgesetze, deren Kenntniss doch in wichtigen Fragen des Lebens und der Wissenschaft, dem Staatsmanne, dem Juristen, wie dem Historiker unent- behrlich ist. Liegt doch vorzugsweise in den Hausgesetzen die Entscheidungsnorn für alle Successionsfragen, für alle Vormundschafts- und Regentschaftsangelegen- heiten, für die Ehesachen und Ebenbürtigkeitsverhältnisse der deutschen Fürsten- häuser. Die Hausgesetze sind, neben der Hausobservanz, die wichtigs’e Quelle des Privatfürstenrechtes, welches in den deutsch-monarchischen Staaten tief in die öffentlich-rechtlichen Verhältnisse eingreift. Die ältern Hausgesetze aus der Zeit des deutschen Reiches finden sich zer- streut in dem grossen, schwer zu handhabenden Reichsarchiv von Lünig, in den verschiedenen Staatskanzleien und Archiven, in dem alten und neuen Staatsrecht von Moser, jedoch hier meistens nur im Auszuge, vor allem aber auch in den Werken über das Staatsrecht und die Partikulargeschichte einzelner Länder, sowie in speciellen Rechtsgutachten und Deduktionen; viele ältere Hausgesetze liegen, oft unbekannt und unbenutzt, in den Archiven. Die neuern Hausgesetze aus diesem Jahrhundert sind allerdings meistens in den Regierungsblättern der betreffenden Länder veröffentlicht, aber ebenfalls nirgends zusammengestellt. Die Hauptschwierigkeit, welche wohl bis jetzt immer von einem derartigen Unternehmen abgeschreckt hat, lag in der Zusammenbringung und Sichtung des so zerstreuten und massenhaften Materials, besonders aber in der richtigen Auswahl desselben. 1.