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        <title>Die Kriegswirtschaft in Stolp 1914-1919.</title>
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            <forname>Richard</forname>
            <surname>Schuppius</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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          <msIdentifier>
            <idno>schuppius_kriegswirtschaft_stolp_1932</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
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        Veröffentlichungen  der  Ortsgruppe  Stolp
der  Gesellschaft  für  Hommersche  Geschichte  und  Altertumskunde
-isppprummmmmimrkttmrttkr

 

 

Beiträge
zur  Heimatkunde  Hinterpommerns
1—

 

Die  Kriegswirtschaft
in  Stolp
%4

von

Dr.  Richaroͤ  Schuppius

 

 

IE
In  Kommission  bei  Buchhanoͤlung  Oskar  Eulitz,  Stolp  i.  Pom.
        <pb n="2" />
        Delmanzosche  Buchdruckerei,  Stolp  in  Dommern.
        <pb n="3" />
        Während  der  Drucklegung  erreicht  uns  die  Trauerkunde
vom  Ableben  des  Oberbürgermessters  Zielke,  dem
in  erster  Linie  es  zu  danken  ist,  daß  die  Kriegswirtschaft
in  Stolp  für  die  Einwohnerschaft  erträglich  blieb.  Wir
glauben  uns  verpflichtet  und  berechtigt,  ihm  wie  seinem
treuen,  nimmermüden  Helfer,  dem  verstorbenen  Dolizei=Oberinspektor
  Driebe,  mit  dieser  Arbeit  ein  Denkmal
zu  setzen.
        <pb n="4" />
        Einführung

Inhaltsverzeichnis

I.  Die  reine  Kommunalwirtschaft

II.  Die  Zwangswirtschaft

1.

*

9.
10.

V#  8

Brot  und  Mehl

a)  Die  Beschaffung  des  Vrotgetreides
b)  Die  Verteilung  von  Brot  und  Mehl

Kartoffeln

Fleisch

Molkerei-  Erzeugnisse
a)  Butter
b)  Milch

c)  Käse

Eier

Zucker  und  Süßstoff
Nahrungemittel
Futtermittel
Brennstoffe
Leuchtmittel

III.  Die  Preisprüfungsstelle
IV.  Querschnitt

Seite
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        Vierzehn  Jahre  sind  seit  dem  Ende  des  Weltkrieges  vergangen,  und
ein  Geschlecht  wächst  heran,  das  von  dem  Geschehen  jener  Jahre  aus
eigener  Anschauung  nichts  weiß;  Hunger  und  Arbeitslosigkeit  gehen
durch  unser  Land,  und  je  schärfer  die  Not  wird,  um  so  lebhafter  stoßen
die  widerstreitenden  Meinungen  auf  politischem  Gebiet  aufeinander,  um
so  stärker  wird  auch  der  Gegensah  der  wirtschaftspolitischen  Anschauungen,
  die  von  einem  Exkrem  zum  anderen  schwanken.  Da  ist  es  vielleicht
nützlich  in  einer  Zeit,  die  die  Seuche  des  Materialismus  noch  nicht  überwunden
  hat  und  in  der  immer  noch  die  geschichtslose,  überlieferungsfeindliche
  Betrachtungsart  der  Dinge  eine  große  Nolle  spielt,  gerade
jener  jungen  Generation  an  einem  Beispiel  der  jüngsten  Vergangenheit
vor  Augen  zu  führen,  wie  sich  eine  Wirtschaftsform,  die,  um  einen  ganz
neuzeitlichen  Ausdruck  zu  gebrauchen,  der  Kollektivwirtschaft  sehr  nahe
steht,  gestaltet  und  auf  die  Lebensführung  des  Einzelnen  ausgewirkt  hat.
Diesem  Ziel  sollen  die  nachstehenden  Ausführungen  dienen.

Es  wäre  ja  an  sich  eine  fesselnde  Aufgabe,  einmal  im  Zusammenhang
  zu  schildern,  wie  sich  überhaupt  zur  Kriegszeit  das  Leben  in  der
Heimat  abgespielt  hat,  wobei  die  Frage  nach  der  Geburtenhäufigkeit,  der
Sterblichkleit  der  Heimatbevölkerung,  der  Einkommensverhälltnisse  der
frei  schaffenden  Stände  vielleicht  noch  nicht  einmal  die  wichtigste  wäre,
denn  das,  was  auf  diesem  Gebiet  bereits  vorliegt,  scheint  billigen  Anforderungen
  nicht  immer  zu  entsprechen.  Der  Aufgabenkreis  derartiger
Arbeiten  wäre  aber  so  umfassend,  daß  es  zwechmäßiger  erscheint,  sich
hier  auf  Weniges  zu  beschränken,  aus  dem  sich  ohne  Ermüdung  des
Lesers  ktrotz  des  an  sich  krockenen  Stoffes  noch  Interessantes  und  dabei
Wesentliches  herausschälen  läßt.

Es  gibt  nun  Menschen  —  und  ihrer  sind  gar  nicht  wenige  —  die
da  sagen:  „laßt  uns  nur  mit  dem  Krieg  in  Ruhe;  wir  sind  froh,  daß  wir
ihn  überstanden  haben  und  wollen  um  Himmelswillen  nicht  auch  noch
mit  Büchern  über  den  Krieg  belästigt  werden!“  Sich  mit  solchen  Ansichten
  auseinanderzusetzen,  ist  ein  fruchtloses  Beginnen,  denn  wer  einmal
einen  solchen  Standpunkt  eingenommen  hak  und  verteidigt,  ist  unbelehr-5
        <pb n="6" />
        bar.  Wir  halten  es  nicht  nur  für  unser  gutes  Recht,  sondern  auch  für
unsere  Pflicht,  uns  gerade  über  derartige  Notzeiten  unseres  Volkes  in
allen  Einzelheiten  klar  zu  werden,  damit  wir  aus  ihnen  lernen  und  in
Zukunft  die  Fehler  vermeiden  können,  die  früher  in  so  reichem  Maße
begangen  worden  sind.  Dabei  gehen  wir  von  der  Ueberzeugung  aus,
daß  der  alte  Spruch,  die  Geschichte  sei  nur  dazu  da,  uns  zu  beweisen,
daß  wir  nichts  aus  ihr  lernen,  einen  hoffnungslosen  Pessimismus  verrät,
  der  überwunden  werden  muß,  wenn  anders  wir  überhaupt  zu  einer
fruchtbaren  Welt-  und  Wirtschaftsauffassung  kommen  wollen.

Ernster  zu  nehmen  wäre  ein  anderer,  ebenso  beliebter  Einwand,  daß
die  Zeit  noch  nicht  reif  sei  für  derarktige  Arbeiten,  da  man,  um  den
Standpunkt  völliger  Objektivität  einnehmen  zu  können,  erst  einen  viel
größeren  zeitlichen  Abstand  von  den  Dingen  haben  müsse,  über  die
geschrieben  werden  soll.  Das  mag  da  richtig  sein,  wo  eine  Bearbeitung
von  der  Beibringung  aller  vorhandenen  Akten  auch  aus  versteckten
Quellen  abhängig  ist.  In  unserem  Falle,  wo  eher  die  Gefahr  besteht,
daß  die  Akten  als  entbehrlich  und  bedeutungslos  beseitigt  werden,  liegen
die  Dinge  anders.  Außerdem:  wenn  man,  um  den  höchsten  Grad  der
Objektivität  zu  erreichen,  solche  Arbeiten  von  jemandem  schreiben  läßt,
der  die  fraglichen  Zeiten  nicht  mehr  miterlebt  hat,  steht  er  wieder  vor
der  Schwierigkeit  aller  eigentlichen  Geschichtsschreibung,  daß  er  in
Akten  und  Urkunden  gewissermaßen  nur  das  Knochengerüst  der  Ereignisse
  vor  sich  hat  und  dann  entweder  keine  Geschichte,  sondern  nur  eine
Chronik  geben  kann  oder  gezwungen  ist,  um  seiner  Darstellung  Blut
und  Leben  zu  verleihen,  ihr  seinen  Geist  einzuflößen,  der  durchaus  nicht
immer  den  Geist  der  Zeiten  trifft  und  dann  vielleicht  im  besten  Glauben
der  Aachwelt  eine  grundfalsche  Auffassung  der  von  ihm  gemeinten
Dinge  überliefert.  Wir  glauben  deshalb,  daß  Arbeiten  dieser  Art  gerade
dem  Zeitgenossen  vorbehalten  sein  sollten,  der  noch  aus  eigener  Anschauung
  über  die  Dinge  berichtet,  wie  wir  übrigens  auch  der  Meinung
sind,  daß  zu  solchen  überwiegend  beschreibenden  Darstellungen  der  Laie
nicht  weniger  berufen  ist  als  der  volkswirtschaftliche  Fachgelehrte,  der
vielleicht  mit  geringerer  Objektivität  an  die  Dinge  herangeht  als  der
durch  wissenschaftliche  Theorien  Unbeschwerte.

Das  Wort  „Kriegswirtschaft“  bedarf  noch  einer  Erläuterung.  Wir
verstehen  darunker  nicht  die  Wirtschaft  schlechthin,  soweit  sie  irgendwie
durch  den  Krieg  beeinflußt  wurde,  sondern  wir  möchten  für  unsere
Zwecke  das  Wort  beschränkt  wissen  auf  alle  die  Fragen,  die  den  Ver-6
        <pb n="7" />
        kehr  mit  Lebens-  und  Futtermitteln  sowie  mit  Brennstoffen  betreffen,
und  zwar  aus  dem  rein  praktischen  Grunde,  weil  sich  an  der  Hand  dieser
  Beispiele  die  Verhältnisse  mit  hinreichender  Deutlichkeit  veranschaulichen
  lassen,  ohne  daß  die  Darstellung  ungebührlich  ins  Breite  geht:
alles,  was  die  Bewirtschaftung  von  Kleidern  und  Schuhen,  Leinwand,
Garn  usw.,  sowie  die  Metallbeschlagnahmungen  und  Sammlungen
betrifft,  soll  unberüchsichtigt  bleiben.

Auch  unter  dieser  Einschränkung  hat  das  Wort  „Kriegswirtschaft"
einen  doppelten  Inhalt,  indem  die  Stadt  sowohl  als  Subjekt  der  Wirtschaft,
  als  selbständiger  Unternehmer  und  Produzent  auftreten  kann  als
auch  als  Objekt,  als  welches  sie  gehalten  ist,  die  ihr  von  den  übergeordneten
  Stellen  aufgegebenen  Verordnungen  durchzuführen.  Daß  das
keine  ganz  reine  und  unbedingte  Scheidung  bedeutet,  daß  vielmehr  beide
Kreise  sich  immer  wieder  überschneiden,  liegt  auf  der  Hand,  doch  kommt
es  hier  weniger  auf  begriffliche  Trennung  als  vielmehr  auf  die  Gewinnung
  praktischer  Arbeitsmöglichkeiten  an,  sodaß  wir  uns  doch  berechtigt
  glauben,  den  an  sich  sehr  umfangreichen  und  deshalb  unübersichtlichen
  Stoff  nach  diesen  beiden  Gesichtspunkten  zu  ordnen.

Stolp,  im  November  1932.
        <pb n="8" />
        I.  die  reine  Kommunalwirtschaft.

Die  Kriegswirtschaft  in  Stolp  beginnt  nicht  erst,  wie  man  glauben
sollte,  mit  der  Einführung  der  Zwangswirtschaft,  sondern  schon  sehr  viel
früher,  und  zwar  mit  dem  Tage,  an  dem  die  Stadt  sich  in  die  bis  dahin
ungestörte  Verbindung  vom  Erzeuger  über  den  Zwischenhändler  zum
Verbraucher  einschaltete.  Daß  dabei  die  Stadt  keinen  eigenen  Geschäftsbetrieb
  eröffnete,  der  irgendwie  auf  Erzielung  von  Gewinn  gerichtet
war,  ist  hier  nicht  wesentlich:  im  Vordergrund  steht  für  unsere  Betrachtung,
  daß  dabei  notwendig  eine  Störung  des  gewohnten  freien  Handels
eintreten  mußte.

Der  denkwürdige  Tag,  an  dem  für  Stolp  die  so  unerfreuliche  Zeit
der  Kriegswirtschaft  begann,  war  der  14.  8.  1914,  an  dem  die  Stadtverordnetenversammlung
  den  Beschluß  faßte,  eine  Kommission  zur  Versorgung
  der  Stadt  mit  Lebensmitteln  zu  wählen,  die  aus  6  Mitgliedern
sowie  dem  II.  Bürgermeister  bestand.  Der  Beschluß  wurde  begründet
mit  der  Möglichkeit,  daß  in  absehbarer  Zeit  große  Transporte  von  Verwundeten
  und  Gefangenen  nach  Stolp  kämen  und  daß  gleichzeitig  eine
Verstopfung  des  Eisenbahnverkehrs  eintreten  könnte,  also  mit  ähnlichen
Erwägungen,  wie  sie  damals  viele  Privatleute  zu  einem  rüchsichtslosen
Hamstern  aller  geeigneten  Lebensmittel  veranlaßten.  Es  ist  aber  durchaus
  nicht  unwahrscheinlich,  daß  im  Hinblick  auf  die  bereits  am  3.  August
von  der  Polizei  gemeldeten  üblen  Preistreibereien  die  Stadt  mit  der
Möglichkeit  rechnete,  durch  einen  Beschluß  in  der  genannten  Zichtung
preisregelnd  wirken  zu  können.  Dafür  spricht  wenigstens  eine  bald
danach,  am  12.  9.,  vom  Magistrat  ergangene  Mitteilung  im  örtlichen
Teil  der  Zeitung,  daß  er  die  sinnlosen  Preissteigerungen,  insbesondere
für  Fleischwaren  verurteile  und  deshalb  selbst  Schweine  in  größerer
Menge  schlachten  und  das  Fleisch  zu  billigem  Preise  verkaufen  lassen
wolle.

Die  Kommission  beschloß,  zunächst  für  einen  Zeitraum  von  2  Monaken
  die  Hälfte  des  Bedarfs  der  Bevölkerung  sicherzustellen,  die  mit  Einrechnung
  der  näheren,  in  der  Versorgung  von  Stolp  abhängigen  Umge-8
        <pb n="9" />
        bung  auf  50  000  Köpfe  geschätzt  wurde.  Es  wurden  danach  für  notwendig
  gehalten:  Mehl  bei  einem  Bedarf  je  Kopf  und  Tag  von  *  Pfund
7500  Ztr.,  ferner  200  Ztr.  Erbsen,  200  Ztr.  Zucker,  1000  Ztr.
Salz,  100  Zir.  Schmalz  und  150  Sack  Reis.  Diese  Waren  wurden
auch  sofort  von  der  Stadt  beschafft  mit  der  einen  Einschränkung,  daß
nicht  7500  Ztr.  Mehl,  sondern  2000  Ztr.  Roggen,  2200  Ztr.  Noggenmehl
  und  2100  Ztr.  Weizenmehl  gekauft  wurden.  Mehl  und  Roggen
wurden  auf  dem  Bollmannschen  Speicher  eingelagert,  den  der  Magistrat
zu  einem  Preise  von  100  44  monatlich  mieten  mußte.  Wegen  der  übrigen
  Waren  wurde  mit  dem  Verein  der  Kolonialwarenhändler  ein  Vertrag
  abgeschlossen:  sie  sollten  die  Waren  auf  ihr  Lager  nehmen  und  nur
auf  Anweisung  des  Magistrats  abgeben;  dafür  sollten  sie  berechtigt  sein,
auf  ihre  Selbstkosten  5  4“  als  Gewinn  aufschlagen  zu  dürfen.

Mit  diesem  Vertrage  zeichnete  sich  bereits  eine  Entwicklung  ab,  die
den  Magistrat  immer  mehr  in  die  Nolle  des  selbständigen  Kaufmanns
hineingleiten  ließ  und  dadurch  nach  allen  Seiten  hin  Mißstimmung  und
Gereizlheit  erzeugte,  schon  ehe  die  eigentliche  Zwangswirtschaft  eingesetzt
  hatte,  ohne  daß  man  eigentlich  dem  Magistrat  eine  Schuld  zuschieben
  könnte.  Mit  dem  Augenblich,  wo  der  Magistrat  die  Beschaffung
von  Waren  in  die  Hand  nahm,  mußte  er  Wert  darauf  legen,  den  Verkauf
  so  einfach  wie  möglich  zu  gestalten.  Hatte  er  z.  B.,  wie  eben  berichtek,
  Reis  usw.  in  größeren  Mengen  gekauft,  konnte  er  sich  den  Absatz
nur  dadurch  erleichtern,  daß  er  ihn  einer  beschränkten  Anzahl  von  Kaufleuten
  übertrug,  die  gleichzeitig  in  der  Lage  waren,  die  Ware  zu  lagern,
ohne  Rücksicht  darauf,  daß  zahlreiche  kleinere  Kaufleute,  die  die  Lagerungsmöglichkeiten
  nicht  hatten,  dadurch  wirtschaftlich  geschädigt  wurden.
Handelte  es  sich  aber  um  Waren,  die  wegen  zu  geringer  Menge  oder
leichter  Berderblichkeit  —  Fische!  —  die  Verteilung  an  die  Kaufleute  als
bedenklich  erscheinen  ließen,  war  der  Magistrak  gezwungen,  auch  den
Einzelverkauf  in  die  Hand  zu  nehmen,  mit  anderen  Worten  selbst  einen
Laden  aufzumachen  und  die  Waren  durch  eigene  Angestellte  im  Feuerwehrhause
  verkaufen  zu  lassen;  inwieweit  sich  daraus  Schwierigkeiten
und  Verwichlungen  ergaben,  wird  später  deutlich  werden.  Allerdings  —
das  muß  ausdrücklich  betont  werden  —  dürfte  der  Magistrat  von  Anfang
  an  in  seinen  Entschlüssen  nicht  frei  gewesen  sein.  Nachdem
einmal,  was  schon  gleich  zu  Anfang  des  Krieges  geschah,  die  Großstädte
als  Abnehmer  für  Waren  aller  Art  auf  den  Plan  getreten  waren,  war
es  den  Großhändlern  und  den  rasch  zu  Genossenschaften  zusammenge-9
        <pb n="10" />
        schlossenen  Erzeugern  sehr  viel  bequemer  und  bei  dem  zunehmenden
Warenmangel  und  der  immer  schärfer  werdenden  Kreditverknappung
auch  sicherer,  sich  mit  den  immer  zahlungsfähigen  Kommunalverwaltungen
  in  Geschäfte  einzulassen  als  mit  dem  einzelnen  Kaufmann,  und  so
kam  es  sehr  bald  dahin,  daß  eine  verantwortungsbewußte  Kommunalverwalkung
  vor  der  Frage  stand,  entweder  den  Bezug  und  Verkauf  der
Waren  selbst  in  die  Hand  zu  nehmen  oder  zuzusehen,  wie  die  ihr  anvertraute
  Stadt  wichtige  Lebensmittel  entbehren  mußte.

Daß  derartige  Geschäfte  bei  den  meisten  Verwaltungen,  denen  doch
sachverständige  Kaufleute  nicht  zur  Verfügung  standen,  nicht  ohne  Schwierighkeiten
  und  Geldverluste  vor  sich  gehen  konnten,  liegt  auf  der  Hand.
Hier  für  nur  ein  Beispiel:  1916  hatte  die  Stadt  von  dem  Gemüsebauverein
Braunschweig  einen  Vertrag  über  die  Lieferung  von  täglich  2  Ztr.  Spargel
  abgeschlossen,  den  Spargel  im  Feuerwehrhause  verkauft  und  wenigstens
  erreicht,  daß  Einnahme  und  Ausgabe  sich  deckten.  1917  hatte  sich
bereits  eine  mitteldeutsche  Spargelzenkrale  mit  dem  Sitz  in  Potsdam  gebildet,
  die  sich  auf  so  kleine  Lieferungen  nicht  einließ  und  nur  den  Bezug
im  Großen  gestattete;  der  Magistrat  erhielt  also  nach  langen  Verhandlungen
  nur  eine  einmalige  Sendung  von  rund  90  Ztr.  Spargel  im  Werte
von  5869  4ä.  Für  diese  Menge  war  aber  der  Markt  nicht  aufnahme--fähig.
  Es  wurde  nur  für  1216  1  frischer  Spargel  verkauft,  und,  um
den  Zest  nicht  verderben  zu  lassen,  sah  der  Magistrat  sich  gezwungen,
den  ganzen  Bestand  einwecken  zu  lassen  und  insgesamt  1646  Gläser  an
den  Verein  der  Kolonialwarenhändler  zu  geben,  die  für  das  Literglas
3,86  KA  bezahlen  mußten  und  im  Verkauf  4,25  (A1  rechnen  durften.  Auch
das  gelang  nur  teilweise,  und  im  Februar  1918  waren  noch  rund  450
Gläser  übrig.  Einen  Teil  davon  bekam  nun  das  Feuerwehrhaus  und
verkaufke  ihn  für  4  4  je  Glas;  damit  war  der  bei  den  Kaufleuten
lagernde  Rest  unverkäuflich  geworden  und  mußte  gleichfalls  dem  Feuerwehrhaus
  zugeführt  werden.  Schließlich  blieben  noch  158  Gläser  übrig,
deren  Inhalt  verdorben  war,  und  das  Spargelkonto  1917  schloß  mit
einem  Verlust  von  556,04  A1  ab.  Es  ist  bezeichnend,  daß  bei  der  Abrechnung
  der  Berichterstatter  zu  diesem  Konto  bemerkte,  die  Stadt  habe
weder  den  Bedarf  noch  die  Beschaffenheit  der  Ware  gekannk,  und  eine
Verantwortung  für  den  WVerlust  dürfte  niemanden  treffen!

Aber  zurück  zu  jenem  ersten  Einkauf.

Der  von  der  Stadt  befürchtete  Fall  eines  plötzlichen  Notsktandes  trat
nicht  ein,  und  man  mußte  langsam  daran  gehen,  die  erworbenen

10
        <pb n="11" />
        Bestände  wieder  abzugeben,  zumal  das  Mehl,  dessen  Haltbarkeit  naturgemäß
  am  unsichersten  erschien.  Letzteres  wurde  von  Anfang  1915  an
gegen  sog.  Kriegsmehl  eingetauscht,  dann  im  Mai  1915  durch  die  Firma
Kauffmann  &amp;amp;  Sommerfeldt  in  Vertkehr  gebracht,  sodaß  der  Speicher  zum
1.  7.  15  gehündigt  werden  konnte.  Der  Verkauf  der  Reisvorräte  wurde
trotz  wiederholter  Anregungen  der  Kolonialwarenhändler  immer  wieder
hinausgeschoben,  bis  endlich  im  November  1915  ein  Teil  ausgegeben
wurde.  Hier  begegnet  uns  zum  ersten  Male  die  durch  die  Umstände  erzwungene
  Monopolstellung  der  Firmen  Albrecht,  Ruffmann,  Hillebrandt
und  Bröske,  denen  allein  während  des  ganzen  Krieges  der  Vertrieb  der
einschlägigen  Waren  übertragen  wurde.  Nach  Beschluß  des  Magistrats
durften  nur  solche  Personen  Reis  erhalten,  deren  steuerbares  Einkommen
  unter  2500  44  lag,  und  zwar  durften  höchstens  2  Pfund  je  Haushalt
  gegeben  werden;  die  Empfangsberechtigten  mußten  sich  durch  eine
auf  dem  Ralhaus  auszugebende  Marke  ausweisen,  der  Preis  betrug  je
Pfund  0,30  A  +  0,03  „/(d  Vergütung  für  die  Kaufleute  gegenüber  einem
Einkaufspreis  von  0,22  410.  Bei  einem  zweiten  Verkauf  wurden  rund
170  Ztr.  zu  0,36  4  je  Pfund  abgegeben.  Den  Rest  erhielt  im  Juni  1916
zusammen  mit  den  vorhandenen  Beständen  an  Erbsen,  Bohnen  und
Grütze  die  neu  eingerichtete  städtische  Kriegsküche,  der  gleich  falls  0,36  M
angerechnet  wurden.  WVermutlich  hat  die  Stadt  aus  diesem  Geschäft
einen  bescheidenen  Gewinn  gezogen,  wenn  auch  ein  Abschluß  des  RZeiskontos
  nicht  zu  ermitteln  ist;:  man  kann  das  aber  immerhin  verständlich
finden,  denn  abgesehen  von  der  notwendigen  Unkostendeckung  mußte
immer  eine  gewisse  geldliche  Bewegungsfreiheit  vorhanden  sein  für  den
Fall,  daß,  wie  beim  Spargeleinkauf  1917,  durch  äußere  Umstände  unvorhergesehene
  Verluste  eintraten.

Aehnlich  günstig  schloß  das  Schmalzgeschäft  ab,  das  der  Magistrat
in  Ausführung  des  Beschlusses  vom  14.  8.  1914  getätigt  hatte.  Die  Abgabe
  erfolgte  wie  beim  Reis  aus  sozialen  Gründen  nur  an  Personen  mit
einem  steuerbaren  Einkommen  von  weniger  als  2500  .X,  und  zwar  in
einer  Höchstmenge  von  2  Pfund  je  Haushalt.  Bei  einem  Anschaffungspreis
  von  78  4  je  50  kg  wurde  die  Ware  bei  den  ersten  beiden  Dritteln
  für  1,20  und  beim  letzten  Drittel  für  1,60  M  je  Pfund  abgegeben,
wobei  0,10  4  je  Pfund  als  Provision  für  die  Kaufleute  eingerechnet
waren.  Der  PVerkauf  des  letzten  Restes  war  im  Juni  1916  beendek,  und
die  Abrechnung  ergab  den  immerhin  ansehnlichen  Ueberschuß  von
3446,47  44.

11
        <pb n="12" />
        Besonderen  Wert  legte  die  Stadt  auf  eine  hbinreichende  Salzversorgung
  der  Einwohner.  Nachdem  sich  ergeben  hatte,  daß  die  den  Beschluß
vom  14.  8.  14  bedingende  Sorge  vor  Warenmangel  unnötig  gewesen
war,  wurde  das  damals  angeleglte  Salzlager  noch  nicht  aufgelöst,  weil
der  Magistrat  immer  noch  mit  Salzmangel  rechnete;  es  wurde  vielmehr
weikerhin  als  „Salzreserve“  zurüchgehalten  und  den  vier  schon  genannken
  Kaufleuten  zu  je  250  Ztr.  auf  Lager  gegeben  mit  der  Auflage,  aus
ihren  eigenen  Eingängen  an  Salz  das  Lager  von  Zeil  zu  Zeit  aufzufüllen,
  aber  den  vorgeschriebenen  Bestand  immer  verfügbar  zu  halten.
Ende  1916  scheint  sich  dies  Verfahren  nicht  mehr  bewährt  zu  haben,
denn  der  Magistrat  gab  den  Kaufleuten  auf,  in  Zukunft  den  städtischen
Salzbeskand  nur  nach  vorheriger  Mitteilung  und  auch  dann  nur  höchstens
bis  zur  Hälfte  der  Gesamtmenge  anzugreifen,  außerdem  Rünftig  jeden
Monatsersten  eine  Bestandsmeldung  vorzulegen.  Hier  begegnet  uns
zum  ersten  Mal  die  mit  einer  Kommunalwirtschaft  anscheinend  untrennbar
  verbundene  Bürokratisierung  des  Verkehrs  mit  Waren,  die  sich  im
Lauf  des  Krieges  zu  einer  unerträglichen  Plage  aller  Gewerbetreibenden
auswachsen  sollte.  Vermutlich  hat  die  Stadt  damals  den  Kaufleuten  doch
nicht  so  recht  getraut,  denn  fast  gleich  zeitig  mit  jener  Anordnung  bestellte
sie  für  ihre  eigenen  Zweche  1000  Zentner  Salz  bei  der  damals  schon
gegründeten  Salzniederlage  für  Pommern  und  lagerte  den  Vorrat  unter
eigener  Aufsicht  im  Bollmannschen  Speicher.  Wie  zweckmäßig  diese
Maßnahme  war,  erwies  sich  im  Oktober  1917,  als  plötzlich  eine  Salzknappheit
  in  Stolp  eintrat,  angeblich,  weil  Gerüchte  von  einer  bevorstehenden
  Preiserhöhung  zu  einer  großen  Salzhamsterei  geführt  hatten:
weil  gleichzeitig  die  Kaufleute  den  bei  der  Salzniederlage  bestellten  Vorrat
  nicht  hatten  bekommen  Bönnen,  hatten  sie,  ohne  davon  Mitteilung
zu  machen,  die  städtischen  Bestände  verbraucht.  Ohne  die  vorausschauende
  Vorsicht  des  Magistrats  wäre  es  also  in  der  Stadt  zu  einer
ähnlich  peinlichen  Lage  gekommen  wie  in  Stolpmünde,  das  ekwa  zur  gleichen
  Zeit  bei  Stolp  10  Sack  Salz  borgen  mußte,  um  die  Versorgung  seiner
  Bevölkerung  nokdürftig  sicher  zu  stellen.

Ein  für  den  Leser  recht  unterhaltliches  Kapitel  ist  der  Bericht  über
den  „Fleischeinkauf  1915“,  d.  h.  über  Ereignisse,  die  im  Volksmund  besser
  unker  der  Bezeichnung  „der  Schweinemord  von  1915“  bekannt  sind.

RNoch  am  27.  12.  1914  hatte  der  Städtetag  darauf  aufmerksam
gemacht,  daß  infolge  des  übermäßigen  Auftriebs  von  Vieh  sehr  bald  mit
einer  Fleischknappheit  zu  rechnen  sei  und  im  Zusammenhang  damit  drin-12
        <pb n="13" />
        gend  zu  einer  Vorratswirtschaft  der  Städte  geraten.  Daraufbin  beschloß
die  Lebensmittelkkommission,  das  Publikum  zur  Beschaffung  von  Fleischdauerwaren
  anzuhalten,  daneben  aber  selbst  geräucherten  Speck  einzukaufen,
  der  der  Versorgung  der  bedürftigen  Bevölkerung  dienen  sollte.
Als  bedürftig  wurden  15  000  Menschen  angesehen,  deren  Bedarf  je  Kopf
und  Tag  auf  0,10  41,  also  für  3  Monate  auf  135  000  4“  angenommen
wurde;  von  dieser  Summe  erschien  zunächst  ein  Viertel  als  ausreichend,
sodaß  der  Magistrat  beschloß,  zunächst  30  O00  414  anzulegen.  Um  dabei
in  erster  Linie  die  heimischen  Fleischer  zu  berücksichtigen,  wurde  ein  Angebot
  der  Stolper  Fleischerinnung  eingeholt.  Obwohl  deren  Mitglieder
von  jeher  einen  umfangreichen  Ausfuhrhandel  mit  Fleischdauerwaren
getrieben  hatten,  ergab  eine  Umfrage,  daß  sie  alle  zusammen  bis  15.  3.
1915  nur  ganze  37,2  Ztr.  Speck  liefern  könnten.  Bei  dieser  immerhin
befremdlichen  Sachlage  war  der  Magistrat  gezwungen,  den  Speck  auswärts
  zu  bestellen,  und  er  erhielt  auch  ohne  Schwierigkeiten  rund  500
Ztr.  Speck,  die  in  der  Mittelschule  eingelagert  wurden.  Inzwischen  hatte
der  Städtetag  seine  Ansicht,  daß  eine  Fleischknappheit  drohe,  offenbar
einer  Nachprüfung  unterzogen:  entsprechend  der  vom  Minister  ausgegebenen
  Parole,  daß  zuviel  Schweine  vorhanden  seien,  gab  er  der  Meinung
Ausdruck,  daß  das  Hauptziel  darin  liege,  möglichst  bald  möglichst  viel
Schweine  zu  beseitigen.  Fast  gleichzeitig  erging  eine  Verfügung  des
Regierungspräsidenten,  daß  Stolp  den  Betrag  von  15  4  je  Kopf  der
Bevölkerung  zur  Beschaffung  von  Speck  und  Fleisch  als  das  Mindeste
ansehen  müsse,  was  später  festgesetht  werden  würde.')  Damik  begann
für  die  maßgebenden  Stellen  der  Stadtverwaltung  eine  ungeheure
Arbeit.  Es  mußte  zunächst  ein  Kredit  über  rund  600  000  4  bewilligt
werden,  über  dessen  Dechung  man  sich  nicht  recht  klar  war.  Sodann
waren  Vorbereitungen  zu  treffen,  um  den  zu  erwartenden  Ansturm  von
Schweinen  sachgemäß  zu  verarbeiten  und  dabei  doch  so  wirtschaftlich  wie
möglich  zu  verfahren.  Hierzu  bedurfte  es  endloser  Verhandlungen  mit
der  Fleischerinnung,  um  festzustellen,  wieviel  Schweine  man  kaufen
könne,  wenn  die  Herstellungskosten  des  Pötkelfleischs  zum  Einkaufspreis
zugerechnet  würden,  wieviel  der  herzustellende  Speck  kosten  würde,  welche
Verkaufszuschläge  den  Fleischern  zuzubilligen  sein  würden,  und  das
Ergebnis  war  am  17.  2.  15  ein  eingehender  Vertrag  mit  der  Fleischer-*)

  JB.  In  Neustettin  legten  als  Zeichen  des  Protestes  gegen  diese  Anordnung
  sämtliche  Stadträte  ihr  Amt  nieder!

13
        <pb n="14" />
        innung,  der  alle  diese  Punkte  genau  festlegte.  Inzwischen  hatten  Verhandlungen
  mit  dem  Ziel  des  Anhaufs  der  nötigen  Schweine  begonnen.
Erst  lehnte  die  Stadt  die  Beteiligung  an  einer  von  der  Zentraleinkaufsgenossenschaft
  (3Em.)  geplanten  Schweinezentrale  ab,  doch  bald  sah  sie
sich  zu  Verhandlungen  mit  der  3E.  gezwungen.  Es  geschah  aber  nun,
was  schließlich  vorauszusehen  gewesen  wäre,  wenn  bei  dem  ganzen  Unternehmen
  kaufmännisch  geschulte  Persönlichkeiten  hätten  verwendet  werden
  können:  unter  dem  Druck  der  plößlich  auf  allen  Seiten  einsetzenden
ungeheuren  Nachfrage  nach  Schweinen  stiegen  die  Preise  von  einem
Tage  zum  anderen;  kaum  glaubte  die  Stadt  einen  Einkauf  sicher  zu
haben,  so  wurde  er  durch  neue  Preissteigerungen  wieder  unmöglich
gemacht,  neue  Berechnungen  der  künftigen  Preisbildung  wurden  erforderlich,
  und  so  ging  es  in  anmutigem  Wechsel  weiter.  Als  am  16.  5.  15
die  3E.  schrieb,  daß  sie  für  die  Zukunft  keinerlei  Schweinelieferungen
in  Aussicht  stellen  könne  und  gleichzeitig  der  Innenminister  die  Verordnung
  über  Beschaffung  von  Dauerwaren  aufbhob,  weil  jetzt  genug
Schweine  geschlachtet  seien,  war  für  Skolp  noch  hein  einziges  Schwein
beschafft  und  der  ganze  Aufwand  an  Zeit  und  Kraft  unnütz  vertan.  Daß
wenige  Wochen  später  die  Landwirtschaftskammer  mitteilte,  daß  durch
die  zwangsweise  Abschlachtung  von  Millionen  von  Schweinen  die  Fleischversorgung
  sehr  erschwert  worden  sei,  konnte  der  Stadt  über  diese
Erkenntnis  nicht  hinweghelfen.  Ihr  blieb  als  einziger  Aktioposten  aus
dem  ganzen  mühevollen  Handel  nur  ihr  Speckvorrat  von  mehr  als  500
Ztr.,  und  auch  diese  Anschaffung  erwies  sich  im  Grunde  als  überflüssig.
Zwar  wurde  sofort  ein  Beschluß  gefaßt,  den  Speck  zum  größten  Teil
jehbt  zu  verkaufen,  aber  der  Erfolg  war  gering,  denn  das  Kaufbedürfnis
  der  Bevölkerung  war  infolge  großer  Eigenvorräte  nicht  erheblich,
  wie  die  Stadt  schon  im  Juli  bedauernd  feststellen  mußte.  Infolgedessen
  versuchte  der  Magistrat,  sich  seines  überflüssigen  Vorrats  dadurch
zu  entledigen,  daß  er  der  Intendantur  in  Danzig  200  Ztr.  anbot,  doch
gelang  der  Versuch  nicht,  da  der  von  Stolp  angestellte  Preis  zu  hoch
war.  Aebenher  ging  weiter  der  Verkauf  an  die  Einwohner,  der  zunächst
  einem  Fleischer,  dann  auch  einem  zweiten  gegen  eine  Gebühr  von
7¼  DPfg.  je  Pfund  übertragen  wurde.  Zum  Herdbst  stieg  das  Kaufbedürfnis
  der  Bevölkerung  wieder  an,  sodaß  die  Stadt  sich  gezwungen  sah,
den  Spech  nur  gegen  Marken  und  auch  nur  in  Höchstmengen  von
2  Pfund  abzugeben,  wodurch  wieder  infolge  der  vermehrten  Arbeit  die
Gebühr  für  den  Verkäufer  auf  10  Pfg.  je  Pfund  erhöht  werden  mußte.

14
        <pb n="15" />
        Zu  diesen  Bedingungen  wurde  monatlich  eine  bestimmte  Menge  Speck
abgegeben.  Wie  zu  erwarten,  gab  es  dabei  von  beiden  Seiten  Unzufriedenheit:
  die  beiden  Fleischerläden  waren  mit  der  Gebühr  nicht  zufrieden,
  stellten  infolgedessen  nur  je  einen  Verkäufer  für  den  Spechverkauf,
und  das  Publikum  mußte  stundenlang  im  Gedränge  stehen  und  entlud
seinen  Zorn  in  gelegentlichen  „Eingesandt“  in  der  Zeitung.  Endlich  im
März  1916  war  der  Speckvorrat  geräumt  und  das  Konto  mit  einem
Ueberschuß  von  940,25  .4  abgerechnet.

Vährend  noch  der  Speckverkauf  eben  in  Gang  kam,  lief  eine  Sendung
  der  3E.  ein;  diese  Gesellschaft  hatte  die  Gelegenheit  des  Schweinemords
  benußzt,  um  große  Mengen  von  Schweinefleisch  zu  Konserven  zu
verarbeiten,  hatte  noch  wenige  Wochen  zuvor  telegraphisch  alle  beteiligten
  Städte  zu  einer  Kostprobe  nach  Berlin  geladen:  jetzt  hatte  Stolp
sich  veranlaßt  gesehen,  bei  ihr  eine  Sendung  Schweinefleisch,  Leberwurst,
Rotwurst  und  Sülze,  dazu  50  kgx  Schmalz  zu  bestellen  und  im  August
1915  diese  Bestellung  sogar  noch  einmal  zu  wiederholen.  Der  Magistrat
ließ  die  Waren  zunächst  im  Kühlhaus  des  Schlachthofs  lagern,  ohne  weiter
  darüber  zu  verfügen.  Erst  als  im  November  1915  die  Preise  für
Schweinefleisch  erheblich  herabgesetzt  wurden  und  andere  Städte,  z.  B.
Schweidnitz,  die  von  der  3E.  bezogenen  Konserven  unter  dem  Einkaufspreis
  anboten,  entschloß  er  sich,  die  Konservenbestände  gleichfalls
abzustoßen.  Sie  wurden  für  den  Verkauf  den  schon  erwähnten  beiden
Fleischern  übergeben,  die  je  Dose  eine  Provision  von  3  Pfg.  bekamen.
Die  Nachfrage  scheint  nicht  sehr  groß  gewesen  zu  sein,  denn  der  Verkauf
zog  sich  bis  zum  April  1916  hin.  Da  begreiflicherweise  auch  Stolp  sich
den  neuen  Fleischpreisen  anpassen  mußte,  schloß  das  Konservengeschäft
mit  einem  Verlust  von  1062,59  4  ab.

Hier  sei  ein  Zwischenspiel  eingeschaltet,  um  an  einem  an  sich  bedeutungslosen
  Beispiel  zu  zeigen,  wie  wenig  die  maßgebenden  Behörden  auf
die  Belange  der  Mittelstädte  eingingen  und  wieviel  unnötige  Arbeit  den
Stadtverwaltungen  dadurch  verursacht  wurde.  Im  Zuli  1916  wurde  in
Stolp  bekannt,  daß  aus  dem  Gebiete  des  Oberkommandos  Ost  größere
Mengen  von  zur  Mast  bestimmten  Gänsen  nach  Deutschland  geliefert
werden  sollten.  Der  Magistrat  mußte  sich  der  Mühe  unterziehen,  eine
namentliche  Liste  der  einzelnen  Einwohner  mit  der  von  jedem  gewünschten
  Zahl  Gänse  aufzustellen  und  nach  Stettin  einzusenden;  die  Gesamtzahl
  der  begehrten  Gänse  belief  sich  auf  1192  Stück.  Inzwischen  hatte
sich  herausgestellt,  daß  für  ganz  Pommern  25  000  Gänse  geliefert  wer-15
        <pb n="16" />
        den  würden.  Hiervon  wurden  vorweg,  ohne  die  Möglichkeit  der
Mästung  zu  prüfen,  der  Skadt  Stettin  1000  Stüch  zugewiesen.  Der
Rest  wurde  verteilt  nach  einem  Schlüssel,  der  sich  merkwürdigerweise  auf
die  Anbaufläche  jeder  Gemeinde  gründete,  und  so  war  das  Ergebnis  der
ganzen  Arbeit  schließlich,  daß  die  Stadt  Stolp  ganze  50  Magergänse  zugewiesen
  bekam!

Es  ist  vielleicht  nicht  erforderlich,  hier  im  Einzelnen  jeden  Versuch
der  Stadt  abzuhandeln,  durch  eigenes  Eingreifen  einer  wirklichen  oder
auch  nur  gefürchteten  Aot  zu  steuern  oder  vorzubeugen.  Aur  in  Andeutung
  sei  hier  erwähnt,  daß  neben  anderen  kleineren  Gebieten  die  Beschaffung
  von  Kartoffeln  —  vor  Einführung  der  Zwangswirtschaft  —  und
vor  allem  von  Torf  der  Stadt  sehr  viel  Mühe  und  Arbeit  machten,  daneben
  zum  Teil  recht  beträchtliche  Unkosten,  da  aus  den  gleichen  Gründen
wie  bei  dem  erwähnten  Spargeleinkauf  —  Unkenntnis  der  Ware  —  der
gekaufte  wie  der  in  eigener  Unternehmung  geworbene  Torf  zu  einem
großen  Teil  so  schlecht  war,  daß  die  Entrüstung  der  Käufer  durch  Zahlung
  von  Schadenersatz  gedämpft  werden  mußte.

Wichtiger  als  diese  immerhin  unbedeutenden  Geschäfte  sind  einige
andere  Unternehmungen,  die  zwar  zunächst  von  der  Stadt  auf  eigenes
Risikko  unternommen,  aber  dann  in  ihrem  Ablauf  durch  Eingreifen  übergeordneter
  Stellen  beeinflußt  wurden.  Wir  meinen  zunächst  die  Beschaffung
  von  Fischen.

Nachdem  sich  bei  den  Fischen  wie  bei  anderen  Lebensmitteln  herausgestellt
  hatte,  daß  nur  der  Großabnehmer  noch  Aussicht  hatte,  für  sein
Geld  auch  Ware  zu  erhalten,  hatte  der  Magistrat  sich  schon  Anfang
1916  entschlossen,  den  Fischhandel  insoweit  in  die  Hand  zu  nehmen,  als
er  den  Großeinkauf  besorgte  und  den  Einzelverkauf  im  Feuerwehrhaus
vornehmen  ließ.  Allerdings  blieb  der  Handel  mit  Flundern  und  Dorschen
  aus  Skolpmünde  zunächst  ungestört,  da  der  Magistrat  sich  auf  den
Bezug  von  Breitlingen  aus  Danzig,  von  Stinten  aus  Swinemünde  und
von  Heringen  beschränkte.  Erst  im  Juli  1916  wurden  auch  im  Feuerwehrhause
  Flundern  verkauft.  Der  An-  und  Perkauf  verursachte  freilich
  unendlich  viel  Schreibereien  und  Schwierigkeiten  aller  Art,  aber
schließlich  waren  alle  Beteiligten  so  leidlich  zufrieden.  Wie  umfangreich
der  Handel  war,  beweist  die  Feststellung,  daß  am  Ende  des  Jahres  1916
Flundern,  Heringe  und  Breiklinge  im  Gesamtwerk  von  196  086.77  4  verkauft
  worden  waren.

16
        <pb n="17" />
        Daneben  ging  die  Versorgung  der  Stadt  mit  Süßwasserfischen,  die  ja
für  die  Ernährung  der  Einwohnerschaft  keine  wesentliche  Rolle  spielt.
Sie  soll  hier  nur  erwähnt  werden,  um  zu  zeigen,  wie  stark  auch  ein  so
bedeutungsloses  Gebiet  der  Ernährungswirtschaft  durch  bürokratische
Hemmungen  gestört  werden  konnte.  —  Selbstverständlich  hatte  sich  auch
für  dies  Gebiet  bereits  eine  Zentrale  gebildet,  die  Kriegsgesellschaft  für
Teichfischverwertung,  die  die  Verteilung  der  vorhandenen  Teichfische  in
die  Hand  nahm.  Allerdings  ist  hier  aus  den  Akten  nicht  zu  ermitteln,
nach  welchen  Grundsätzen  die  Verteilung  vor  sich  gegangen  ist,  obwohl
ein  solcher  Schlüssel  zweifellos  bestanden  hat.  Vorher  hatte  der  Kaufmann
  seine  Fische  frei  verkaufen  können.  Einmal  hatte  der  Magistrat
versucht,  Höchstpreise  festzusetzen  mit  dem  Erfolg,  daß  sofort  Schleie  und
Karpfen  vom  Markte  verschwanden  und  der  Magistrat  seine  Verordnung
  wieder  zurüchnehmen  mußte.  Es  ist  freilich  schwer,  ein  zusehen,  aus
welchen  Gründen  überhaupt  Höchstpreise  festgesettt  wurden,  nachdem
schon  im  Dezember  1914  der  Oberbürgermeister  klar  ausgesprochen  hatte,
daß  Höchstpreise  immer  sofort  zu  Mindestpreisen  werden  müßten  und
infolgedessen  den  Verbraucher  mehr  schädigten  als  ihm  nutzten.

Nach  Einrichtung  der  Kriegsgesellschaft  wurden  der  Stadt  nur  ganz
geringe  Mengen  von  Süßwasserfischen  geboten,  einmal  ganze  31  Zitr.
für  ein  Jahr,  sodaß  praktisch  kaum  jemand  solche  Fische  bekommen
konnte.  Die  Stadt  versuchte  alles  Mögliche:  sie  wollte  erreichen,  daß  alle
im  Kreise  gefangenen  Fische  nach  Stolp  kämen;  dafür  bestand  teine
rechtliche  Grundlage.  Sie  wollte  mit  den  Fischern  in  Gr.-Garde  ein  Abkommen
  treffen;  die  brauchten  aber  angeblich  neue  Ne#tßze,  die  der  Magistrat
  ihnen  besorgen  sollte,  und  dazu  mußte  man  sich  erst  an  einen  in
Köslin  sitzenden  Vertrauensmann  wenden,  der  aber  kein  Fachmann,  sondern
  ein  Regierungsrat  war,  und  durfte  dann  erst  an  den  Ausschuß  für
Fischereibedarf  in  Berlin  herantreten.  Dies  Verfahren  war  also  zu  umständlich.
  Schließlich  versuchte  die  Stadt  sogar  in  reiner  Verzweiflung,
den  Garder  See  zu  pachten,  doch  auch  das  gelang  nicht,  ebensowenig  wie
die  Pachkung  anderer  Landseen,  und  so  blieb  die  Versorgung  mit  Süßwasserfischen
  ein  ewig  ungelöstes  Problem.

Auch  die  3E.  meldete  sich  einmal,  um  die  Fischversorgung  zu  erleichtern,
  indem  sie  Konserven  und  Heringe  zu  einem  bestimmten  Preise
anbot.  Stolp  bestellte  eiligst  66  Tonnen  Heringe,  aber  nur  mit  dem
Erfolge,  daß  die  3E.  schrieb,  sie  sammele  nur  Bedarfsanmeldungen  und
wisse  nicht,  ob  überhaupt  Ware  verfügbar  seil

2  17
        <pb n="18" />
        Eine  grundlegende  Aenderung  erfuhr  die  Seefischversorgung  Anfang
1917.  Wie  das  damals  seuchenhaft  in  der  Luft  lag,  war  auch  hier  am
19.  12.  16  eine  Kriegsgesellschaft  gegründet  worden,  und  zwar  die  „Fischhandelsgesellschaft
  Hinterpommern“  (CHH.).  Einem  leisen  Druck  nachgebend
  mußte  sich  neben  anderen  hinterpommerschen  Städten  auch  Stolp
mit  einem  Betrage  von  10  000  44  beteiligen  (den  die  Gesellschaft  übrigens
  erst  1921  mit  entwertetem  Gelde  zurüchzahlte).  Nunmehr  konnte
auch  der  Handel  mit  Seefischen  kriegsmäßig  organisiert  werden.  In
erster  Linie  wurde  für  die  Kreise  Stolp  und  Schlawe  eine  einzige  Abnahmestelle
  eingerichtet,  und  zwar  bei  dem  Kaufmann  Isidor  Gottschalk
in  Stolp,  zweitens  wurden  alle  gefangenen  Seefische  für  beschlagnahmt
erklärt.  Der  Erfolg  war,  soweit  wenigstens  Stolp  in  Frage  kam,  überraschend:
  der  Preis  für  Dorsch  stieg  innerhalb  weniger  Tage  von  0,40  auf
0,65  K  je  Pfund,  und  die  Zufuhren  sanken  so  stark,  daß  in  der  ersten
Woche  nach  Einführung  der  Organisation  die  Stadt  anstelle  von  täglich
90—100  Ztr.  jetzt  nur  insgesamt  10,8  Ztr.  Dorsch  aus  Stolpmünde  erhielt.
Der  Magistrat  war  begreiflicherweise  wenig  erbaut  von  diesem  Wechsel
und  versuchte,  auf  eigene  Rechnung  Fischkutter  auf  Fang  auszusenden,
später  auch  mit  dänischen  Fischern  ein  Abkommen  zu  kreffen,  doch  erging
der  Bescheid,  daß  alle  Fische,  die  die  Stadt  auf  eigene  Rechnung  etwa
fangen  würde,  an  die  FHH.  abzuliefern  seien.  Bereits  nach  kaum
4  Monaten  konnte  der  Magistrat  dem  Reichskommissar  für  Fischversorgung
  berichten,  daß  durch  die  Wirksamkeit  der  FSU  ##.  die  Preise  um
100  %  gestiegen  seien  und  daß  die  Aufschläge  der  FHH.  für  Kisten  und
Körbe  als  viel  zu  hoch  angesehen  werden  müßten,  gar  nicht  zu  reden  von
der  Provision  der  FHH  in  Höhe  von  5  4  je  Ztr.  grüne,  von  10  4
je  Ztr.  geräucherte  Flundern.  Einen  Erfolg  hatten  derartige  Schritte
begreiflicherweise  nicht,  denn  die  Preise  stiegen  weiter  und  waren  dabei
so  wechselnd,  daß  eine  sichere  Vorausberechnung  für  den  Abnehmer  nicht
möglich  war.  Dazu  kamen  kleinere  Unannehmlichkeiten,  Sie  vielleicht
notwendig  waren,  aber  doch  unnötig  böses  Blut  machten.  So  ist  es  nicht
recht  zu  verstehen,  daß  FHHH.  auf  eine  Beschwerde  des  Magistrats  antworten
  konnte,  sie  könne  nur  kleine  Räucherflundern  nach  Stolp  geben,
da  die  großen  alle  nach  Berlin  und  Potsdam  geschicht  werden  müßten.

Es  ist  begreiflich,  daß  sich  in  der  Stadt  gegen  die  FSH.  eine  starke
Erbitterung  ansammelte.  Als  am  20.  10.  17  die  FS.  ihre  erste  Generalversammlung
  einberief,  wurde  im  Magistrat  als  Ausdruck  dieser
Erbitterung  ein  Antrag  beraten,  dahingehend,  daß  die  FH.  aufgelöst

18
        <pb n="19" />
        werden  solle,  weil  sie  nur  dazu  diene,  die  Preise  in  die  Höhe  zu  treiben
und  die  Versorgung  zu  verschlechtern.  Daß  der  Antrag  schließlich  schon
im  Magistrat  abgelehnt  wurde,  ändert  nichts  an  seinem  Wert  als  Ausdruch
  der  Volksstimmung.  Dem  Magistrat  blieb  im  wesentlichen  nur
die  Aufgabe,  die  angelieferten  Fische  richtig  zu  verkeilen,  indem  er  neben
seiner  Verhaufsstelle  im  Feuerwehrhause  allen  am  1.  8.  1914  im  Fischhandel
  tätigen  Personen  die  Fortsetzung  ihres  Handels  ermöglichte;
allerdings  gab  das  Reine  volle  Handelsfreiheit,  denn  um  eine  gleichmäßhige
  Verteilung  der  Ware  zu  erreichen,  sah  sich  der  Magistrat  gezwungen,
  die  Stadt  in  12  Bezirke  einzuteilen  und  jedem  Fischhändler  einen
bestimmten  Bezirk  zuzuweisen,  den  er  bei  Strafe  nicht  überschreiten
durfte.  Auch  das  gab  nakürlich  wieder  Verstimmung  auf  allen  Seiten,
denn,  wenn  nur  geringe  Vorräte  angeliefert  wurden  und  deshalb  der
einzelne  Händler  nichts  bekommen  konnte,  wurde  selbstverständlich  dem
Magistrat  alle  Schuld  von  Händlern  wie  von  Käufern  zugeschoben.  Aber
wie  sollte  der  Magistrat  es  anfangen,  3  Zir.  Fische  unter  30  Händler  so
zu  verleilen,  daß  sie  alle  zufrieden  waren?

Die  Wirksamkeit  der  FSHH.  beleuchtet  nachstehende  Tabelle,  die
den  Berichten  der  Stadt  an  den  Keichskommissar  für  Fischversorgung
entstammt;  man  muß  sich  dabei,  wie  schon  einmal  bekont,  vor  Augen  halten,
  daß  in  normalen  Zeiten  täglich  90—100  Ztr.  Seefische  nach  Stolp
kamen!

(Zahlen  in  Zentnern.)

Monat  Näucher-  grüne  Steinbutt  Dorsch
flundern  Flundern

Juni  17  280  630  245  —
Juli  220  710  —  —
August  260  781  —  —
September  60  310  —  —
November  18  16  1,8

Dezember  42  15  —  42
Januar  18  —  14  —  2

Man  sieht,  wie  schon  Ende  1917  die  Fischversorgung  der  Stadt  tatsächlich
  aufhörk,  und  alle  Bemühungen  des  Magistrats  nußhzten  nichts
mehr.

Statt  aller  Einzelheiten  soll  hier  nur  eine  Reihe  von  Eingaben  aus
dem  Herbst  1918  angeführt  werden:  am  18.  9.  18  beschwerte  sich  der
Magistrat  beim  Reichskommissar  für  Fischversorgung  und  beim  Oberprä-2-

  19
        <pb n="20" />
        sidenten,  daß  Stolp  seit  der  Einrichtung  der  FHH.  verhältnismäßig  weni—
ger  Fisch  bekomme  als  die  größeren  Städte  des  Inlands.  Am  10.  1.  18
seien  8  Tonnen  Heringe  geliefert  worden,  seitdem  nichts  mehr;  die  Verbitterung
  in  der  Bevölkerung  steige  von  Tag  zu  Tag,  und  es  sei  dringend
nötig,  daß  endlich  einmal  Heringe  geliefert  würden.  Auf  diese  Eingabe
hin  erfolgte  monatelang  nichts,  sodaß  der  Magistrat  sie  am  17.  12.  18
wiederholte.  Aun  endlich  Kkamen  23  Tonnen  Heringe,  aus  denen  ungefähr
  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  ein  Hering  gegeben  werden  konnte,
sodaß  das  Bedürfnis  auch  nicht  annähernd  befriedigt  wurde.  Es  muß
festgestellt  werden,  daß  der  Magistrat,  der  bis  dahin  die  Fischversorgung
der  Stadt  auf  eigene  Gefahr  immerhin  wenigstens  aufrecht  erhalten
hatte,  durch  seinen  Beitritt  zur  FU  UH.,  der  erfolgen  mußte,  weil  die  Stadt
Gefahr  lief,  ohne  ihn  ganz  ohne  Fische  zu  bleiben,  nicht  das  Geringste
erreichte  und  obendrein  von  den  Einwohnern  noch  der  Schuld  an  der  fehlenden
  Fischversorgung  geziehen  wurde.  Daß  schließlich  im  Februar  1919
das  Konto  Fischhandel  mit  einem  Gewinn  von  11  675,32  44  abschloß,
konnte  niemanden  für  die  ungeheure  Mühe  und  Arbeit  entschädigen,  die
umsonst  aufgewendet  worden  war.  Daß  die  Gewinne  des  von  der  FHH.
bestellten  einzigen  Abnehmers  für  Stolp  und  Schlawe  nicht  festgestellt
werden  können,  ist  zweifellos  für  die  Aachwelt  bedauerlich.

Die  umfangreichste  eigene  Unternehmung  des  Magistrats  betraf  unstreitig
  die  Beschaffung  von  Gemüse,  das  zwar,  wie  alle  irgendwie  zum
Verkauf  gebrachten  Dinge,  mit  Höchstpreisen  belastet,  aber  sonst  unbeschränkt
  im  Handel  zu  haben  war.

In  den  ersten  Kriegsjahren  hatten  auf  dem  Gemüsemarkt  noch  etwa
die  gewohnten  friedensmäßigen  Verhälknisse  geherrscht,  d.  h.  die  Händler
  hatten  ihre  Ware  freihändig  beim  Erzeuger  kaufen  und  unbeschränkt
wieder  verkaufen  können.  Allmählich  aber  war  bei  den  leitenden  Behörden
  doch  das  Bedürfnis  nach  Zentkralisation  hervorgetreten,  aus  dem
heraus  die  Zeichsstelle  für  Obst  und  Gemüse  (RO.)  erwachsen  war,
und  weiterhin  der  Wunsch,  auch  in  kleineren  Bezirken  die  Gemüseerzeugung-
  und  -erwertung  zu  vereinheitlichen.  Es  entstand  schließlich  am
18.  1.  1917  die  Pommersche  Gemüsebau-  und  Verwertungggesellschaft
in  Stettin  (G.)  und  zwar,  nach  dem  gleichen  Grundsatz  wie  die  FH.,
als  Unternehmung  einzelner  Kommunalverbände,  an  der  die  Stadt  Stolp
sich  mit  10  000  4  beteiligte.

Das  Jahr  1917  ließ  die  PG.  einstweilen  noch  im  Hintergrund.  In
der  Hauptsache  trat  die  RO.  hervor,  die  in  Stolp  auch  eine  Abnahme-20
        <pb n="21" />
        stelle  für  Gemüse  einrichtete,  von  der  aus  die  Gemüsevorräte  weitergeleitet
  werden  sollten.  Um  den  Gemüsebedarf  der  Kommunalverbände  sicherzustellen,
  wurden  damals  Lieferungsverträge  mit  größeren  Erzeugern  eingeführt.
  Zum  Abschluß  solcher  Verträge  waren  auch  Kommunalverbände
befugt,  doch  mußten  sie  sich  in  solchem  Falle  verpflichten,  von  dem  Erlös
ihrer  verkauften  Erzeugnisse  1  46  an  die  RNO.  abzuführen.  Infolgedessen
  zog  Stolp  es  vor,  keine  solchen  Verträge  abzuschließen,  um  so
mehr  als  die  RO.  sich  bereitfinden  ließ,  der  Stadt  alle  Rechte  aus  den
Lieferungsverträgen  abzutreten,  die  sie  mit  7  verschiedenen  Gütern
(Sorchow,  Gumbin,  Kl.-Machmin,  Saleske  u.  a.)  abgeschlossen  hatte.
Hier  blieb  dem  Magistrat  also  nur  die  Aufgabe,  die  für  seine  Rechnung
eingehenden  Gemüse  zu  verteilen.  Bis  er  soweit  kam,  waren  freilich
noch  allerhand  bürokhratische  Schwierigkeiten  zu  überwinden:  wenn  Obst
aus  dem  Landkreis  in  die  Stadt  gebracht  werden  sollte,  mußte  zunächst
ein  Beförderungsschein  ausgestellt  werden,  dessen  Formulare  bei  der
P.  zu  haben  waren;  bei  Beförderung  mit  der  Bahn  waren  besondere
Kontrollkarten  auszustellen,  die  ebenfalls  von  der  PG.  geliefert  wurden.
Der  Magistrat  verfuhr  nun  dergestalt,  daß  er  seinerseits  die  Verträge
an  die  Proha  (Produktions-  und  Handelsgesellschaft)  in  Stolp  abtrat  und
alle  Gemüse  an  ein  Mitglied  dieser  Proha  liefern  ließ,  das  gleichzeitig
die  Abnahmestelle  der  PG.  hatte.  Diesem  wurden  solche  Beförderungsscheine
  in  genügender  Anzahl  auf  Vorrat  gegeben;  er  bezahlte  für  die
gelieferte  Ware  den  Erzeugerhöchstpreis  und  durfte  sie  mit  4  44  Aufschlag
  an  die  Stadt  weiterverkaufen;  von  diesen  4  4  je  Ztr.  sollte  allerdings
  der  Landkreis  Stolp  1,50  A  erhalten.  Die  eingegangene  Ware
wurde  dann  in  der  städtischen  Verkaufsstelle  für  Gemüse  (Markt  22)
weiter  verkauft;  vermutlich  ist  aber  schon  1917  dieselbe  Regelung  getrofsen
  worden  wie  1918,  daß  an  bestimmten  Tagen  die  Gemüsehändler  sich
früh  am  Waggon  einfanden  und  das  eben  eingetroffene  Gemüse  gegen
Barzahlung  abnahmen.  —  Die  Nolle  der  PG.  beschränkte  sich  im  übrigen
  1917  darauf,  das  vom  Magistrat  bestellte  Gemüse  zu  liefern.

Im  FJahre  1918  änderte  sich  das  Verfahren  wesentlich.  Im  Januar
dieses  Jahres  beschloß  auf  eine  Anregung  der  Lebensmittelkommission
der  Magistrat,  diesmal  selbst  Gemüsebauverträge  einzugehen.  Er  berief
also  für  den  23.  1.  eine  Versammlung  der  größeren  Besitzer  des  Kreises,
  von  denen  sich  schließlich  19  zum  Abschluß  von  Gemüsebauverträgen
  bereit  erklärten;  die  ihnen  zum  Ausfüllen  vorgelegten  Fragebogen
enthielten  Anbauverpflichtungen  für  insgesamt  240  Morgen.  Abschrift

21
        <pb n="22" />
        der  Fragebogen  wurde  an  die  PG.  gesandt  mit  der  Bitte,  die  nötigen
Sämereien  und  Kunstdünger  zu  liefern.  Kaum  war  die  Sendung  fort,
wurde  gesprächsweise  bekannt,  daß  für  1918  die  Heeresverwaltung  alles
in  Pommern  geerntete  Gemüse  für  sich  beanspruche,  und  fast  gleichzeitig
schickte  der  Städtetag  eine  Verfügung  der  RO.  des  Inhalts,  daß  die  in
Pommern  erzeugten  Gemüsemengen  der  RO.  vorbehalten  blieben,  die
Kommunalverbände  also  Lieferungsverträge  nicht  abschließen  dürften.

WVäre  die  Durchführung  dieser  Verfügung  erzwungen  worden,  so
hätte  das  das  Ende  der  Gemüseversorgung  der  Stadt  Stolp  bedeutet,  da
die  Gemüseerzeugung  der  näheren  Umgebung  damals  so  wenig  wie  heute
zur  Versorgung  der  Einwohner  ausreichte.  Die  P.  erkannte  diese
Schwierigkeit,  sezte  sich  sofort  auf  eigene  Hand  mit  den  Landwirten  in
Verbindung,  deren  Namen  sie  durch  die  von  Stolp  übersandten  Fragebogen
  erfahren  hatte  und  versuchte,  mit  ihnen  Lieferungsverträge  abzuschließen,
  die  sie  dann  „vorbehaltlich  der  Genehmigung  der  ROG.“  an
Stolp  ablreten  wollte.

Dies  Verfahren  erschien  der  Stadt  begreiflicherweise  zu  unsicher,
und  sie  fand  glücklicherweise  einen  anderen  Ausweg:  sie  pachtete  von
den  Landwirten  den  Morgen  zu  100  „x  für  das  ganze  Erntejahr,  lieferte
Sämereien  und  Kunstdünger  zum  Selbstkostenpreis  und  bezahlte  für  das
geerntete  Gemüse  den  Erzeugerhöchstpreis;  dieser  Erzeugerhöchstpreis
erschien  aber  nicht  unter  seinem  richtigen  Namen,  sondern  wurde  als
„Arbeitslohn“  bezeichnet,  wie  auch  der  ganze  Verkrag  unter  dem  Namen
„Arbeiklsvertrag"  ging.  Es  war  also  formal  weder  ein  Pachtvertrag  noch
ein  Lieferungsvertrag,  sodaß  sich  kein  Anhaltspunkt  fand,  um  dagegen
einzuschreiten  und  auch  eine  im  März  ergehende  Verfügung  der  ROG.,
die  die  Erfüllung  von  Pachtverträgen  u.  dergl.  verbot,  wirkungslos  bleiben
  mußte.  In  einer  Sitzung  vom  19.  2.  18  gelang  es  dem  Magistrat,
zunächst  mit  10  und  später  noch  mit  6  weiteren  Besitzern  Verträge  auf
der  erwähnten  Grundlage  abzuschließen.  Damit  war  die  Versorgung
der  Stadt  fürs  erste  gesichert,  zumal  der  Magistrat  noch  durch  die  PE.
direkt  Gemüse  beziehen  konnte,  sodaß  die  Stadt  sogar  in  der  Lage  war,
ihr  angebotene  Lieferungsverträge  für  Herbstgemüse  abzulehnen.  Sie
konnte  es  sogar  vertragen,  daß  ein  aus  Posen  für  sie  gelieferter  Waggon
  mit  Mohrrüben  versehentlich  an  die  Annahmestelle  in  Stolp  kam
und  von  dort  verkauft  wurde.

Obwohl  die  Ernte  auf  den  Ländereien  der  Lebaregulierungsgenossenschaft,
  von  der  Stolp  29  Morgen  gepachtet  hatte,  durch  Hochwasser

22
        <pb n="23" />
        vernichtet  wurde,  war  die  Gesamternte  doch  so  reich,  daß  die  Stadt  nicht
recht  mit  ihr  fertig  wurde.  Im  August  1918  mußte  sich  deshalb  der
Magistrat  entschließen,  größere  Mengen  von  Gemüse  zum  Dörren  zu
geben  und  sogar  einen  Teil  der  eingegangenen  Waren  unter  dem  Höchstpreise
  abzugeben.  Zur  Sicherung  der  Ernährung  für  den  Winter  wurde
auch  in  der  Kriegshüche  ein  Posten  von  rund  500  Ztr.  Sauerkraut  hergestellt.


Alle  diese  Maßnahmen  waren  zweifellos  getragen  von  vorausschauender
  Fürsorge  und  von  diesem  Standpunkt  aus  gesehen  ungemein
zweckmäßig.  Es  wurde  dabei  nur  ein  Punkt  nicht  in  Rechnung  gestellt,
der  die  „Kalkulation“",  um  einmal  einen  kaufmännischen  Ausdruck  zu
wählen,  sehr  wesentlich  beeinflussen  mußte,  nämlich  das  Ende  des  Krieges,
  das  eintrat,  während  jene  Maßnahmen  zum  Teil  noch  in  der  Ausführung
  begriffen  waren.  Mit  dem  Augenblichk  des  Friedensschlusses
änderten  sich  nicht  nur  die  Verhältnisse  auf  dem  Nahrungsmittelmarkt
grundlegend,  sondern  auch  die  Ansprüche  des  Publikums,  das  begreiflicherweise
  von  der  bescheidenen  Kriegsernährung  nichts  mehr  wissen
wollte.  Infolgedessen  blieb  die  Stadt  mit  ihren  Vorräten  sitzen  und
mußte  erhebliche  Verluste  mit  in  Kauf  nehmen.

Zuerst  waren  es  die  im  Kriege  schon  mit  KRecht  so  unbeliebten
Wruken,  von  denen  die  Stadt  einen  Vorrat  von  rund  600  Ztr.  besaß:
die  wollte  niemand  mehr  essen,  in  Erinnerung  an  den  so  peinlichen  Kohlrübenwinter
  1917,  und  so  war  die  Stadt  gezwungen,  ihren  Bestand  im
März  1919  mit  einem  Verlust  von  1125  A1  abzustoßen.  Schlimmer  stand
es  mit  dem  Vorrat  an  Sauerkraut.  Die  Herstellungskosten  hatten  je
Pfund  rund  20  Pfg.  betragen;  der  Preis  sank  aber  nach  dem  Friedensschluß
  so  rasch,  daß,  als  der  Magistrat  sich  zum  Verkauf  entschloß,  der
Marktpreis  für  Wiederverkäufer  nur  noch  10  O.fg.  betrug,  sodaß  der
Absatz  nur  unter  erheblichem  Verlust  und  allerhand  anderen  Schwierigkeiten
  erfolgen  konnte.  Am  schwierigsten  wurde  der  Absatz  des  Dörrgemüses,
  von  dem  Stolp  einschließlich  der  von  den  Zentralstellen  gelieferten
  Vorräte  rund  200  Ztr.  besaß.  Die  Gestehungskosten  in  Stolp
hatten  sich  auf  240  41  je  Ztr.  belaufen,  aber  schon  im  Spätsommer  1919
wurde  Dörrgemüse  von  der  landwirtschaftlichen  Hauptgenossenschaft  mit
35  A  angeboten.  In  Stolp  wurden  mit  Rücksicht  auf  die  minderwertige
  Beschaffenheit  der  Ware  sogar  nur  30  A4  geboten.  Die  Skadk  tat
ihr  Möglichstes,  um  von  auswärts,  auch  von  der  Zentralstelle  für  Trocknungswesen,
  einen  besseren  Preis  zu  erzielen,  doch  umsonst.  Schließlich

23
        <pb n="24" />
        mußte  der  ganze  Vorrat  als  Futter  an  die  Einwohner  verkauft  werden,
doch  läßt  sich  der  erzielte  Preis  aus  den  Akten  nicht  ermitteln.

Unter  diesen  Umständen  läßt  sich  auch  nicht  feststellen,  ob  das
Gemüsekonto  im  ganzen  mit  Gewinn  oder  mit  Verlust  abgeschlossen
wurde.  Eine  Abrechnung  vom  10.  1.  19  weist  nach:  Ausgabe
99  199,68  A.  Einnahme  92  800,56  A.  Bestand  an  Gemüsen  im  Werte
von  32  001,24  M.  Hier  müßte  festgestellt  werden  können,  welchen  Betrag
der  Verkauf  des  Gemüsebestandes  schließlich  wirklich  eingebracht  hat.

Weitere  Einzelheiten  z.  B.  über  die  Versuche  des  Magistrats,  die
nötigen  Zwiebeln  zusammenzubringen,  mögen  hier  weggelassen  werden,
da  sie  an  dem  Gesamtbilde  nichts  ändern  können.  Hier  sei  nur  der  tragische
  Schluß  der  Beziehungen  Stolps  zu  der  PG.  angeführt:  die  Stadt
hatic  aus  ihrer  Beteiligung  aus  der  PG.  1917  eine  Einnahme  von
5,90  .1l,  1918  eine  solche  von  200  A.  Trotddem  wurde  sie  Ende  1919
gezwungen,  aus  dem  Ertrage  des  Geschäfts  nicht  weniger  als  175  44
Gemcinde-Einkommensteuer  zu  zahlen.

Wenn  sich  auch  ein  zahlenmäßiger  Nachweis  nie  wird  erbringen
lassen,  so  Kann  doch  ohne  weiteres  geglaubt  werden,  daß  die  geschilderte
Art  der  Kommunnaldwirtschaft  für  die  ortsansässigen  Kaufleute,  denen  der
durch  die  Zwangswirtschaft  ohnehin  stark  eingeengte  Lebensraum  noch
mehr  verkürzt  wurde,  eine  schwere  Schädigung  bedeutet  hat.  Immerhin
kann  und  muß  zu  Gunsten  der  Skadt  eingewandt  werden,  daß  sie  sich
vielfach  in  einer  üblen  Lage  befand  und  oft  genug  bewußt  das  kleinere
Uebel  wählen  mußte,  um  dem  größeren  zu  entgehen.  Anders  steht  es
allerdings  um  geschäftliche  Unternehmungen  des  Landkreises  Stolp,  die
die  Stadt  sehr  innig  berührten.

Vor  dem  Kriege  wie  auch  heute  noch  lebte  die  Stolper  Kaufmannschaft
  nicht  nur  vom  Handel  mit  den  Stadtbewohnern,  sondern  in  viel
größerem  Umfang  vom  WVerkehr  mit  dem  Landkreis,  dessen  der  Stadt
um  mehr  als  das  Doppelte  überlegene  Einwohnerschaft  von  jeher  die
meisten  ihrer  Bedürfnisse  in  Stolp  zu  decken  gewohnt  war.  Dadurch
war  im  Grunde  die  Notwendigkeit  einer  möglichst  innigen  Zusammenarbeit
  von  Stadt  und  Land  gegeben.  Es  lehrt  aber  schon  die  Geschichte,
daß  immer,  wenn  Not  im  Lande  herrschte  und  erforderte,  daß  einer  den
anderen  stützte,  zwischen  Stadt  und  Land  offene  Fehde  ausbrach,  ohne
daß  wir  immer  in  der  Lage  wären,  die  Schuld  auf  beiden  Seiten  zu
suchen.  Diese  Lehre  bestätigte  sich  auch  wieder  im  Weltkriege.  Wir

24
        <pb n="25" />
        können  an  dieser  Stelle  nicht  auf  alle  Einzelheiten  eingehen  und  wollen
uns  auf  ein  Beispiel  beschränken.

Der  Landkreis  hatte  zur  Verteilung  der  kontingentierten  Lebensmittel
  in  Stolp  eine  Kreislebensmittelstelle  eingerichtet,  ähnlich  wie  ja
auch,  was  später  zu  besprechen  sein  wird,  der  Stadtkreis  für  die  Lebensmittelausgabe
  eine  Zentralstelle  geschaffen  hatte.  Dagegen  war  an  sich
durchaus  nichts  einzuwenden.  Im  Spätsommer  1916  aber  fing  der  Landkreis
  an,  die  Befugnisse  dieser  Kreislebensmittelstelle  zu  erweitern,  und
schließlich  wurden  dort  Waren  aller  erdenklichen  Art  bis  herab  zu
Wagenfett  und  Schuhwichse  vertrieben.  Die  Handelskammer  versuchte
Verhandlungen  mit  dem  Landkreis,  um  die  Einrichtung  einer  gemeinsamen
  Lebensmittelstelle  für  den  Stadt-  und  den  Landkreis  zu  erzielen,
aber  umsonst.  Schließlich  wandten  sich  Magistrat  und  Handelskammer
am  23.  10.  16  mit  einer  gemeinsamen  Eingabe  an  den  NRegierungspräsidenken
  und  baten  um  Abhilfe:  „die  Schädigung  wichtiger  Interessen
durch  die  während  des  Krieges  eingetretene  Gestaltung  der  Beziehungen
Gwischen  Stadt-  und  Landkreis)  ist  bereits  so  groß,  daß  die  beiden  Körperschaften
  darin  eine  zureichende  Begründung  ihrer  Bitte  zu  finden
glauben“.  Der  einzige  Erfolg  dieser  Eingabe  war,  daß  am  2.  11.  eine
gemeinsame  Sitzung  mit  dem  Negierungspräsidenten  stattfand;:  in  dieser
Sitzung  gab  der  Regierungspräsident  zu,  daß  der  Landrat  vielleicht  unter
dem  Druck  der  Kriegswirtschaft  rücksichtslos  vorgegangen  sei,  lehnte  es
aber  ab,  auch  nur  den  Wunsch  auszusprechen,  daß  die  nicht  kontingentierten
  Waren  den  Kaufleuten  zum  freien  Verkauf  überlassen  werden
möchten.  Es  blieb  also  alles  beim  Alten,  und  die  Kaufleute  hatten  sich
damit  abzufinden,  daß  ihre  Interessen  aufs  schwerste  geschädigt  wurden
durch  behördliche  Maßnahmen,  deren  Notwendigkeit  und  Nüßlichkeit
sie  durchaus  nicht  einzusehen  vermochten.

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        <pb n="26" />
        II.  Die  Jwangswirtschast.

Es  kann  unmöglich  Aufgabe  dieser  Zeilen  sein,  das  weite  Gebiet
der  Zwangswirtschaft  so  eingehend  abzuhandeln,  daß  etwa  sämtliche  Verordnungen
  der  zahllosen  Kriegsgesellschaften,  Bundesratsverordnungen
usw.  hier  aufgeführt  werden  könnten.  Das  muß  Aufgabe  der  einmal
noch  zu  schreibenden  Geschichte  der  Kriegswirtschaft  in  Deutschland  überhaupt
  bleiben.  Wir  müssen  uns  hier,  indem  wir  die  ergangenen  WVerordnungen
  nur  insoweit  andeuten,  als  es  zum  Werständnis  unerläßlich
ist,  das  Vorhandensein  der  Kriegsgesellschaften  usw.  aber  als  bekannt
voraussetzen,  ganz  scharf  darauf  beschränken,  zu  zeigen,  welche  Aufgaben
einer  Stadlverwallung  bei  den  Durchführungen  dieser  Anordnungen  zufielen
  und  wie  ihre  Durch  führung  sich  auf  die  Verbraucher  auswirkte.
Daß  wir  neben  dieser  Einschränkung  die  Darstellung  noch  so  knapp  wie
möglich  fassen,  wird  dem  Werständnis  hoffentlich  nicht  abträglich  sein,
wenigstens  in  den  Augen  derer,  die  die  Zeit  der  Zwangswirtschaft  noch
bewußt  miterlebt  haben.

1.  Brol  und  Mehl.

a)  Die  Beschaffung  des  Brotgetreides.

Schon  in  den  ersten  Kriegsmonaten  wurde,  entsprechend  der  Schwierigkeit
  der  Brolversorgung,  die  sog.  Reichsgetreidestelle  (R.)  gegründet,
  um  den  Ankauf  von  Getreide  auf  der  einen,  die  Ausgabe  von  Mehl
und  Grotgetreide  auf  der  anderen  Seite  in  geordnete  Bahnen  zu  lenken.
Dabei  war  von  Anfang  an  den  Kommunalverbänden  freigestellt,  ob  sie
sich  ganz  von  der  R.  versorgen  lassen  oder  ihren  Bedarf  auf  eigene
Hand  decken  wollken.  Stolp  hatte  sich  im  Hinblick  auf  seine  eigene
Getreideerzeugung  und  die  Leichtigkeit  der  Getreidebeschaffung  für  den
zweiten  Weg  entschieden,  d.  b.  Selbstwirtschaft  getrieben,  wie  der  hierfür
  geprägte  Ausdruck  lauteke.  Damit  war  die  Stadt  im  Wintker  1914/15
gut  gefahren,  d.  h.  es  war  KBeine  Stochung  in  der  Brotversorgung  der
Einwohner  eingetreten.  Allerdings  zeigten  sich  bereits  jetzt  die  Schak-26
        <pb n="27" />
        tenseiten  einer  allzu  stark  zentralisierten  Verwaltung.  Das  gelieferte
Mehl  war  nicht  immer  von  vorbildlicher  Beschaffenheit,  mußte  schon  im
Herbst  1915  einmal  beanstandet  werden,  weil  es  von  Mehlwürmern  und
Mehlmotten  durchseht  war.  Einige  Male  war  auch  die  Ergänzung  der
Vorräte  nicht  zur  rechten  Zeit  möglich,  weil  plötzlich  eine  Bahnsperre
verhängt  wurde  und  es  langwieriger  Verhandlungen  bedurfte,  um  das
zum  Abrollen  bereitstehende  Mehl  auch  wirklich  in  Gang  zu  bringen.  In
einem  Fall  war  die  Stadt  sogar  gezwungen,  um  der  dringendsten  Not
abzuhelfen,  von  der  Garnisonverwaltung  300  Ztr.  Mehl  zu  borgen.  Mit
diesem  Geschäft  hatte  die  Stadt  freilich  wenig  Glüch.  Nakürlich  hatte
sie  die  Pflicht,  das  geliehene  Mehl  zu  bezahlen.  Aun  hatte  sie  aber
ihrerseits  für  Zwecke  der  Militärverwaltung,  Lazarekte,  Kriegsgefangene
usw.,  annähernd  gleichfalls  300  Ztr.  ausgelegt,  und  sie  versuchte  begreiflicherweise,
  die  beiden  Posten  gegeneinander  zu  verrechnen.  Das  aber
machte  unerwartete  Schwierigkeiten.  Die  zuständige  Intendantur  arbeiteke
  mit  erstaunlicher  Langsamkeit  und  verlangte  überdies  eine  derart
umständliche  und  peinliche  Aufstellung  der  Forderungsnachweise,  daß  die
Stadt  ihr  beim  besten  Willen  kaum  gerecht  werden  konnte.  So  gingen  viele
Monate  hin,  und  die  Sache  war  noch  immer  nicht  erledigt.  Da  erging
plößlich  im  August  1916  eine  Verfügung  des  Kriegsministeriums,  daß
alle  Mehlbeträge,  die  für  die  Militärverwaltung  ausgelegt,  aber  noch
nicht  von  ihr  bezahlt  seien,  jetzt  nicht  mehr  erstattet  werden  könnten.  Damit
  hatte  die  Stadt  die  ganze  Arbeit  umsonst  getan,  ihr  teuer  bezahltes
Mehl  verschenkt  und  obendrein  jetzt  die  Pflicht,  die  ihrerseits  geborgten
Mehlmengen  schleunigst  zu  bezahlen.

Am  28.  6.  1915  ergingen  Bestimmungen  über  den  Verkehr  mit
Getreide  usw.  im  neuen  Erntejahr.  Darin  war  u.  a.  ausgeführt,  daß
Anträge  auf  Selbstwirtschaft  bis  zum  12.  7.  bei  dem  Innenministerium
vorliegen  müßten;  es  wurde  hinzugesetzt,  die  Genehmigung  sei  nicht
grundsätzlich  davon  abhängig,  daß  die  im  Kreise  zu  erwartende  Ernte  an
Brotkorn  für  den  vollen  Jahresbedarf  ausreiche.  Der  Magistrat  wurde
sich  daraufhin  darüber  klar,  daß  die  Selbstwirtschaft  beibehalten  werden
müsse,  weil  sie  Ersparnisse  erziele  und  Stochungen  in  der  Brotversor--gung
  vermeide;  die  Voraussetzungen  der  Verordnung  vom  28.  6.  —
Regelung  der  Brotverteilung,  Kuchenbackverbot,  Nachweis  der  Seldbstversorger,
  Mehlverteilungsstelle  —  seien  gegeben.  Infolgedessen  trat  er
an  den  Landkreis  Stolp  mit  dem  Vorschlage  heran,  einen  gemeinsamen

27
        <pb n="28" />
        Versorgungsbezirk  zu  bilden  unter  der  Voraussetzung,  daß  der  Landkreis
das  Getreide  liefere,  die  Stadt  ihm  die  ihren  Anteil  übersteigende  Kleie
zurückgebe.  Der  Landkreis  erklärte  sofort  sein  Einverständnis.

Gerade  in  jenen  Tagen  war  ein  Rundschreiben  des  Städtetages  ergangen,
  in  dem  vor  der  Bildung  solcher  Selbstwirtschaftsverbände  ausdrüchlich
  gewarnt  wurde,  weil  einmal  die  RG.  dadurch  großenteils  ausgeschaltet
  werde,  sodann,  weil  erfahrungsgemäß  in  solchen  Verbänden
die  Landwirte  die  Oberhand  hätten;  die  Bildung  solcher  Verbände  sei
nur  ratsam,  wenn  in  ihnen  die  Städte  auch  wirkllch  die  Führung
hätten.

Durch  diese  etwas  wirklichkeitsfremde  Darlegung  ließ  sich  die  Stadt
aber  doch  nicht  abhalten,  am  10.  7.  15  beim  Innenminister  die  Genehmigung
  zur  Selbstwirtschaft  zu  beantragen,  die  am  15.  8.  beginnen  sollte.
Der  Antrag  wurde  zunächst  abgelehnt,  und  zwar  stieß  sich  das  Landesgetreideamt
  daran,  daß  die  Ernte  in  Stolp  den  Bedarf  nicht  decken
würde.  Abermals  mußte  der  Magistrat  berichten,  daß  der  Bedarf  der
Stadt  aus  eigenen  Mitteln  zwar  nur  bis  15.  12.,  durch  den  Zusammenschluß
  mit  dem  Landkreis  aber  völlig  gedeckt  sei:  Ablehnung  der  Selbstwirtschaft
  würde  den  Brotpreis  in  die  Höhe  treiben,  die  Unzufriedenheit
der  Bevölkerung  wecken  und  Beunruhigung  hervorrufen;  überdies  sei
in  der  Verordnung  vom  28.  6.  der  Zusammenschluß  zusammenhängender
Bedarfs-  und  Ueberschußgebiete  ausdrücklich  gewünscht.  Auch  das  war
noch  nicht  ausreichend;  der  Minister  schrieb  vielmehr  zurück,  daß  die
Verbandsbildung  nur  genehmigt  werden  könne,  wenn  für  das  ganze
Gebiet  eine  straffe  und  einheitliche  Organisation  geschaffen  würde  und
einheitliche  Handhabung  aller  einschlägigen  Bestimmungen  gewährleistet
wäre.  Der  Magistrat  mußte  also  erst  noch  in  einem  ausführlichen
Schreiben  dartun,  daß  allen  diesen  Anforderungen  hinreichend  entsprochen
  sei.  Dieser  Schriftwechsel  ist  absichtlich  so  breit  ausgeführt,  um  zu
zeigen,  daß  mit  der  Zentralisierung  der  Brotversorgung  —  und  jedes
anderen  Gebietes  —  ein  unendlich  mühseliger  Bürokratismus  verbunden
war,  der  jeden  selbständigen  Schritt  und  vor  allem  jedes  kaufmännische,
in  raschem  Entschluß  den  Umständen  angepaßte  Handeln  unmöglich
machte.

Am  30.  9.  15  überreichte  der  Landrat  einen  Entwurf  der  Satzungen
des  geplanten  Versorgungsverbandes  (MVeV.)  mit  einem  Anschreiben,  aus
dem  folgende  Stelle  wörtlich  angeführt  sei:  „Der  Kreisausschuß  hat  sich

28
        <pb n="29" />
        einmütig  von  der  Ueberzeugung  leiten  lassen,  daß  es  eine  nachbarliche
Pflicht  des  Landkreises  sei,  dem  Stadtkreis  die  Möglichkeit  billiger
Brotbeschaffung  durch  den  Zusammenschluß  zu  geben,  und  daß  im  übrigen
  ein  materielles  Interesse  des  Landkreises  an  der  Errichtung  des
BW.  nicht  besteht,  daß  im  Gegenteil  der  Landkreis  bei  Errichtung  des
Verbandes  dem  Stadtkreis  ein  materielles  Opfer  bringt.“

Diese  auch  für  die  Zukunft  im  wesentlichen  maßgebenden  Satzungen
bringen  wir  im  Worklaut.

Satzung  des  Versorgungsverbandes  Stolp.

Auf  Grund  der  Ausführungsanweisung  vom  3.  Juli  1915  zur  Bundesratsverordnung
  über  den  Verkehr  mit  Brotgetreide  und  Mehl  aus  dem  Erntejahr
1915  vom  28.  Juli  1915  (Reichsgesetzblatt  Seite  315)  wird  von  den  beteiligten
Kreisen  folgendes  beschlossen:  81

Der  Stadtkreis  Stolp  und  der  Landkreis  Stolp  schließen  sich  zum  Zweck
gemeinsamer  Selbstbewirtschaftung  mit  Brotgetreide  gemäß  §  26  der  Bundesratsverordnung
  vom  28.  Juni  1915  zu  einem  gemeinschaftlichen  Versorgungsgebiete
  unter  dem  Namen  „Versorgungsverband  Stolp“  zusammen.  Die  Grenzen
  des  Verbandes  werden  durch  diejenigen  der  Kommunalverbände  gebildet.
  Der  Versorgungsverband  gilt  als  Kommunalverband  im  Sinne  der  Bundesratsverordnung.
  Er  wird  nach  außen,  insbesondere  auch  der  Reichsgetreidestelle
  gegenüber,  durch  einen  Vorstand  vertreten.  Den  Vorstand  bilden  der
Landrat  des  Landkreises  Stolp  und  der  Oberbürgermeister  des  Stadtkreises
Stolp.  Den  Vorsitz  führt  der  Landrat.  Der  Vorstand  kann  zu  seinen  Sitzungen
  andere  Personen  mit  beratender  Stimme  zuziehen.  Die  Staatsaussicht
über  den  Versorgungsverband  übt  der  Regierungspräsident  in  Köslin  aus.  Sitß
des  Versorgungsverbandes  ist  die  Stadt  Stolp.

§  2.

Beschlüsse  erfordern  Einstimmigkeit  der  beiden  Vorstandsmitglieder.  Fehlt
sie  und  kann  die  Sache  nicht  auf  sich  beruhen  bleiben,  so  entscheidet  unter  Ausschluß
  des  Rechtsweges  ein  Schiedsgericht,  das  sich  zusammensetzt  aus  einem
vom  Regierungspräsidenten  in  Köslin  zu  ernennenden  Vorsitzenden  und  aus
je  einem  von  den  beiden  Kreisen  zu  bestellenden  Vertreter,  der  jedoch  nicht  dem
Vorstande  angehören  darf.

3.

Die  laufenden  Geschäfte  und  den  Verkehr  mit  den  vorgesetzten  Behörden
und  der  Reichsgetreidestelle  führt  der  Landrat  im  Einvernehmen  mit  dem
Oberbürgermeister.  Der  Stadtkreis  hat  die  ihn  angehenden  Unterlagen  zu  beschaffen.
  84

Der  Vorstand  regelt  den  Ankauf  des  für  den  Versorgungsverband  beschlagnahmten
  Brotgetreides  und  alle  mit  dem  Ankauf  zusammenhängenden
Geschäfte.  Er  sorgt  für  die  Ablieferung  der  gemäß  §  14  Abs.  1  f  der  B.  V.  O.
festgesetzten  Brotgetreidemengen  aus  dem  Versorgungsverband  an  die  Reichsgetreidestelle
  zu  den  von  dieser  bestimmten  Terminen.

Den  Ankauf  des  Getreides  besorgen  die  Kreise  für  den  Verband.

85.
Der  Versorgungsverband  bewirkt  die  Oberverteilung  des  Getreides  oder
Mehls  auf  die  Kreise  nach  den  für  diese  durch  die  Reichsgetreidestelle  festge-29
        <pb n="30" />
        setzten  Bedarfsanteilen.  Ebenso  liegt  ihm  die  Oberverteilung  der  Kleie  auf  die
Kreise  ob.  Die  Unterverteilung  des  Mehles  und  der  Kleie  an  Händler,  Bäkker
  und  Verbraucher  bleibt  den  Kreisen  überlassen.

Der  Versorgungsverband  hat  für  eine  tunlichst  einheitliche  Verbrauchsregelung
  (§  47  B.  V.  O.)  einschließlich  der  Festsetzung  der  Mehl-  und  Brotpreise
sowie  für  eine  gleichmäßige  Behandlung  und  Kontrolle  der  Selbstversorger
innerhalb  des  Versorgungsverbandes  Sorge  zu  tragen.  Auf  die  wirtschaftlich
verschiedenartige  Zusammensetzung  der  Bevölkerung  der  Kommunalverbände
ist  erforderlichenfalls  Rücksicht  zu  nehmen.

§  6.

Die  gemeinschaftlichen  Kosten  des  Verbandes  und  unvorhergesehene  Auflagen
  werden  nach  Maßgabe  der  versorgungsberechtigten  Bevölkerung  auf  die
Kreise  umgelegt.  Etwaige  Einnahmen,  die  den  Kreisen  aus  den  ihnen  nach
dieser  Satzung  obliegenden  Geschäften  erwachsen,  verbleiben  den  Kreisen.

§  7.

Diese  Satzung  tritt  mit  ihrer  Genehmigung  in  Kraft.
Stolp  Pom.,  den  29.  September  1915.

Als  Ergänzung  zu  der  Satzung  wurde  eine  Vereinbarung  getroffen
des  Inhalks,  daß  Stolp  die  Hälfte  der  aus  dem  gelieferten  Getreide
gewonnenen  Kleie  an  den  Landkreis  zum  Preise  von  6,50  41  je  Ztr.  abgoben
  sollte.

Auf  dieser  Grundlage  regelte  sich  die  Beschaffung  des  nötigen  Brotgetreides
  verhältnismäßig  einfach.  Aus  der  Zahl  der  versorgungsberechtigten
  Personen,  der  Einwohnerzahl,  der  Zahl  der  Selbstversorger  und
der  jeweils  von  oben  her  festgesehten  Wochenkopfmenge  ließ  sich  der
Gesamtbedarf  bis  zum  Ende  des  laufenden  Erntejahres,  d.  h.  bis  zum
15.  8.  des  Kkommenden  Jahres,  unschwer  feststellen.  Zog  man  davon  die
cigene  Ernte  des  Stadtkreises  ab,  selbstverständlich  unter  Berücksichtigung
  des  Bedarfs  der  Selbstversorger  und  der  nötigen  Saatgutmenge,
so  erhielt  man  die  vom  Landkreis  zu  liefernde  Getreidemenge.  Als  Beispiel:
  für  die  Zeit  vom  16.  10.  15  —  15.  8.  16  betrug  der  Sollbedarf
19  640  d:  Roggen  und  9800  dz  Weizen.  Die  eigene  Ernte  betrug
schähungsweise  —  und  das  war  ein  schwieriger  Punkt,  denn  die  Ernte
konnte  nur  am  ungedroschenen  Getreide  geschäht  werden!  —  20  G#k
Weizen  und  6300  dz  Roggen.  Mithin  blieben  zu  liefern  13  340  dr
Roggen  und  und  9780  dz  Weizen.  Zur  weiteren  Sicherung  wollte  der
Magistrat  die  eigenen  Vorräte  nach  Möglichkeit  zuerst  verbrauchen.  Die
Firma  Gottschalk  als  einziger  Kommissionär  der  Stadt  sollke  jeden  Ankauf
  melden,  der  Magistrat  zum  15.  jeden  Monaks  den  Bestand  an
Getreide  und  Mehl  aufnehmen  lassen  und  dem  Landkreis  mitteilen.  Aus
praktischen  Gründen  mußten  auch  die  Getreidepreise,  die  bisher  im

30
        <pb n="31" />
        Stadt-  und  im  Landkreis  verschieden  gewesen  waren,  einander  angegli—
chen  werden.

Ganz  reibungslos  scheinen  die  Beziehungen  zwischen  Stadt-  und
Landkreis  mindestens  in  den  ersten  Monaten  des  VV.  nicht  gewesen  zu
sein.  Bereits  im  November  oder  Dezember  1915  kam  es  sogar  zum  offenen
  Kriege  zwischen  beiden  Teilen,  über  den  sich  aus  den  Akten  leider
nur  wenig  ersehen  läßt.  Der  Landrat  ließ  in  einer  Kreistagssitzung  durchblichen,
  daß  der  Landkreis  der  Stadt  im  BV#V.  Wohltaten  erweise,  während
  der  Oberbürgermeister  den  Siandpunkt  vertrat,  daß  es  sich  um
einen  Vertrag  mit  Leistung  und  Gegenleistung  handele,  in  dem  also
beide  Teile  gleich  stark  nebeneinander  ständen.  Den  Brennpunkt  des
Streites  finden  wir  nur  in  einem  Aktenentwurf,  der  anscheinend  nicht
abgesandt  worden  ist:  der  Landkreis  hatte  das  Recht,  bei  Getreidelieserungen
  an  die  R.  je  lo  eine  Kommissionsgebühr  von  3  A  zu  erheben,
während  ihm  bei  der  Abgabe  innerhalb  des  BeB.  2  4  je  to  zustanden!
Wenn  also  die  Stadt  Stolp  2500  To.  Getreide  vom  Landkreis  bezog,
bedeutete  das  für  den  Landkreis  einen  „Verlust“  von  2500  4,  denn
ohne  den  V.  hätte  er  ja  das  Gelreide  an  die  RG.  liefern  und  mehr
verdienen  können.  Allerdings  versucht  jener  Entwurf  die  Gegenrechnung,
  daß  der  Landkreis  laut  den  getroffenen  Abmachungen  von  jenen
2500  lo  Getreide  5000  Ztr.  Kleie  bekomme,  die  er  mit  6,50  X  bezahle
und  mit  8,30  41,  wenn  auch  einschl.  Sack,  weiter  verkaufe,  sodaß  er  immer
  noch  einen  Gewinn  von  rund  5000  44  habe,  die  ihm  ohne  den  Be#.
entgingen.  Wie  die  Angelegenheit  ausgegangen  ist,  wissen  wir  nicht.

Wir  müssen  es  uns  hier  leider  versagen,  einmal  zu  untersuchen,  inwieweik
  es  sittlich  gerechtfertigt  erscheint,  daß  ein  Kommunalverband  sich
berechtigt  glaubt,  einem  anderen  die  notwendige  Unterstützung,  wenn
nicht  zu  versagen,  so  doch  nur  sehr  unwillig  zu  gewähren,  nur  weil  ihm
die  Versagung  der  Unterstützung  möglicherweise  einen  geldlichen  Vorteil
einbringt.

Jedenfalls  spielte  die  Frage  der  Kommissionsgebühren  auch  weiterhin
  im  VW-.  eine  ausschlaggebende  Rolle.  Daß  überhaupt  der  Landkreis
sich  hier  nur  als  den  gebenden  Teil  empfand,  trotz  Kleie  und  Kommissionsgebühren,
  ergibt  sich  einwandsfrei  aus  den  Akten,  so  schwer  verständlich
  es  uns  heute  auch  erscheinen  will.  So  erteilte  im  Juli  1916  der
Landkreis  dem  Vorschlage  der  Stadt  auf  Erneuerung  des  BW.  seine
Zustimmung  mit  einem  Brief  folgenden  Inhalts:  „Der  Kreisausschuß

31
        <pb n="32" />
        wird  seine  Zustimmung  mit  Rücksicht  auf  die  außerordentlich  großen
Vorteile,  die  der  Stadt  aus  diesem  Zusammenschluß  entstehen,  erteilen,
obgleich  die  Bewertung  des  Entgegenkommens,  das  der  Landkreis  mit
dem  Abschluß  des  in  Betracht  kommenden  Abkommens  betätigt  hat,  in
öffentlichen  Kundgebungen  berufener  städtischer  Stellen  durchaus  nicht
den  Erwartungen  des  Landkreises  entsprochen  hat,  und  obgleich  die  Stellungnahme
  der  städtischen  Verwaltung  auf  anderen  Gebieken  kriegswirtschaftlicher
  Verhältnisse  dem  Landkreise  gegenüber  keineswegs  zu  besonderem
  Entgegenkommen  Veranlassung  gibt.“  Der  daraufbin  geschlossene
Vertrag  enthält  die  Bestimmung,  daß  die  Stadt  monatlich  300  Ztr.  Kleie
zum  Hoöchstpreise  liefert  und  außerdem  je  to  geliefertes  Getreide  4  4
Kommissionsgebühr  bezahlt  (d.  h.  den  Unterschied  zwischen  der  1916  bei
Lieferungen  an  die  RG.  und  der  bei  Lieferungen  in  einem  Ve.  gezahlten
  Gebühr).  Mit  anderen  Worten:  der  Landkreis  erhielt  für  die
Getreidelieferungen  an  die  Stadt  die  vollen  Kommissionsgebühren  und
außerdem  nicht  unerhebliche  Kleiemengen,  die  ihm  ohne  den  BW.  entgangen
  wären.  Es  ist  also  für  uns  Spätere  durchaus  unerfindlich,  wo  bei
diesem  Vertrag  das  Entgegenkommen  des  Landbkreises  liegen  soll,  denn
darin,  daß  der  Landkreis  die  Stadt  ohne  eigene  Opfer  an  Zeit  und  Geld
vor  den  wenigstens  kheoretisch  möglichen  Lieferungsstockungen  behütete,
die  ohne  den  BW.  vielleicht  eingetreten  wären,  sehen  wir  eine  selbstverständliche
  Pflicht  und  keinesfalls  ein  besonderes  Entgegenkommen.  In
diesem  Zusammenhange  ist  es  auch  nicht  unwesentlich,  daß  im  Getreideverkehr
  zwischen  Stadt  und  Land  als  einziger  Kommissionär  der  landwirtschaftliche
  Konsumverein  bestellt  wurde,  sodaß  dem  berufsmäßigen
Getreidehändler  auch  noch  diese  letzte  Verdienstmöglichkeit  genommen
wurde.

Es  ist  begreiflich,  daß  dem  Magistrat  eine  weitere  Fortsehung  des
WVW.  nicht  sehr  verlockend  erschien  und  daß  er  am  4.  7.  17  den  Antrag
auf  Gewährung  von  Selbstwirtschaft  stellte,  indem  er  nachwies,  daß  der
Gekreidebedarf  der  Stadt  aus  eigenen  Mitteln  für  9  Monate  sichergestellt
  werden  könne.  Dem  ging  ein  längerer  Schriftwechsel  mit  dem
Städtetage  voraus,  in  dem  die  Stadt  ekwa  folgendes  ausführte:  sie  hat
im  Stkadtkreis  etwa  6000  Morgen  Pachtacker,  dessen  Pächter  im  Landkreis
  wohnen.  Es  gibt  nun  eine  Bestimmung,  daß,  wenn  ein  landwirtschaftlicher
  Bekrieb  zu  2  Kommunalverbänden  gehört,  das  geerntete
Gekreide  formlos  von  einem  Kommunalverband  in  den  anderen  verbracht

32
        <pb n="33" />
        werden  kann,  wobei  der  neue  Verband  hinsichtlich  der  Beschlagnahme
in  die  Rechte  des  alten  eintritt.  Folge:  das  auf  den  städtischen  Pachtäckern
  erzeugte  Getreide  wird  nach  der  Ernte  natürlich  in  den  Landkreis
verbracht,  weil  im  Stadtkreis  keine  Scheunen  usw.  stehen;  wenn  dann
die  Stadt  vom  Landkreis  Getreide  kauft,  muß  sie  für  das  auf  eigenem
Boden  gewachsene  Korn  die  hohen  Kommissionsgebühren  zahlen!  —  Der
Städtetag  erklärte  sich  in  dieser  schwierigen  Frage  für  unzuständig  und
wandte  sich  an  einen  Sachverständigen  sowie  an  den  juristischen  Fachbeirat
  in  der  Geschäftsführung  der  RG.  Beide  hielten  es  für  einen  durchaus
  unzulässigen  Zustand,  daß  die  beiden  zu  einem  V.  zusammengeschlossenen
  Kreise  im  Inneren  noch  eine  getrennte  Wirtschaft  hätten.  Ein
Erfolg  ließ  sich  aber  nicht  erzielen,  und  der  Magistrat  sah  schließlich  von
einer  weiteren  Verfolgung  der  Angelegenheit  ab  und  beantragte  Zusammenschluß
  mit  dem  Landkreis,  nachdem  sein  Antrag  auf  selbständige
Wirtschaft,  wie  vorauszusehen,  abgelehnt  worden  war.

In  den  neuen  Verhandlungen  mit  dem  Landbkreis  spielten  wieder
die  Kommissionsgebühren  eine  Rolle,  und  der  Magistrat  mußte  sich  wieder
  entschließen,  dem  Landkreis  Ersatz  des  „Schadens“  zuzubilligen,  der
dem  Landkreis  durch  Abschluß  des  BVP.  erwachsen  würde,  d.  h.  je  to
2  41.  Der  neue  PVertrag  enthielt  eine  organisatorische  Aenderung:  die
Geschäfte  führte  jetzt  nicht  mehr  der  Landrat  im  Einvernehmen  mit  dem
Oberbürgermeister,  sondern  ein  Getreide-Ausschuß  (G#l.)  aus  dem  Landrat
  als  Vorsitzenden  und  je  6  Vertretern  des  Stadt-  und  Landbreises:
die  Stadt  stellte  hierzu  den  zuständigen  Ernährungsdezernenten,  2  Vertreter
  der  städtischen  Körperschaften,  1  Vertreter  des  Handels  und  2  Vertreter
  der  Verbraucher.  Diese  Aenderung  entsprang  wohl  dem  damals
auch  unter  anderen  Verhältnissen  beobachteten  Grundsah,  zu  derartigen
Ausschüssen,  wie  z.  B.  zu  der  städtischen  Lebensmittelkommission,  möglichst
  weite  Kreise  heranzuziehen,  um  durch  diese  Mitarbeit  aller  unerwünschten
  Kritik  die  Spitze  abzubrechen.

Anscheinend  in  dieser  Zeit  wurde  eine  neue  Anordnung  durchgeführt,
  daß  nämlich  auch  der  BWW.  vor  der  Abgabe  von  Getreide  an  die
Stadt  erst  durch  die  Kreiskornstelle  die  Genehmigung  der  R.  herbeiführen
  mußke.  Das  bedeutete  begreiflicherweise  eine  beträchtliche  Erschwerung
  des  Geschäftsverkehrs,  und  so  lesen  wir  bereits  am  16.  10.,
daß  die  RG.  trotz  dringenden  telegraphischen  Ersuchens  des  BW.  noch
immer  kein  Getreide  für  die  Stadt  freigegeben  hatte,  sodaß  die  Kreiskornstelle
  auf  eigene  Verankwortung  110  to  überweisen  mußte,  um  über-3

  33
        <pb n="34" />
        haupt  die  notwendigste  Versorgung  der  Stadt  sicherzustellen.  Auch  im
Dezember  1917  kamen  neue  Schwierigkeiten,  indem  der  Weizenvorrat
bei  der  Mühle  zu  Ende  ging,  ohne  daß  neuer  Weizen  gelilefert  werden
  konnte.

Im  Januar  1918  kam  abermals  die  Frage  der  Kommissionsgebühr
zur  Sprache.  Der  Landkreis  wünschte  die  vertraglich  festgelegten  2  4
je  to  des  bereits  gelieferten  Getreides  zu  erhalten.  Der  Magistrat
wandte  dagegen  ein,  daß  bei  Verwendung  im  eigenen  B.  je  0,50  M
je  to  als  Ablieferungsvergütung  gezahlt  würden,  daß  also  diese  Summe
von  den  2  abgeseht  werden  müsse,  da  er  sonst  den  Betrag  bei  der
Kreiskornstelle  anfordern  müsse.  Hiermit  war  der  Landkreis  einverstanden.
  Es  ist  hier  allerdings  nicht  verständlich,  weshalb  eine  gleichartige
Regelung  nicht  auch  schon  in  den  früheren  Jahren  getroffen  worden  ist.

Entsprechend  der  immer  weiter  verschlechterten  Ernährungstage  nahmen
  Anfang  1918  die  Schwierigkeiten  der  Getreidebeschaffung  zu.  Der
BVeWl.  hatte  sein  Ablieferungssoll  nicht  voll  erfüllt,  und  nun  erzwang  das
Landesgetreideamt  die  Ablieferung,  ohne  Rücksicht  auf  die  Frage,  ob
etwa  dadurch  der  für  die  Selbstwirtschaft  bestimmte  Vorrat  angegriffen
würde;  in  der  entsprechenden  Verfügung  wurde  sogar  den  Guts-  und
Gemeindevorstehern  für  jeden  jetzt  noch  gefundenen  und  abgelieferten
I2  Brotgetreide  1  4  „für  ihre  persönliche  Mühewaltung“  zugesichert.
Als  Folge  dieser  Maßnahme  mußte  die  Stadt  Stolp  zusähßliche  Belieferung
  mit  Weizen  von  der  N.  erbitten,  weil  ihre  eigenen  Vorräte  nicht
ausreichten.

Bereits  im  Juni  1918  fragte  der  Landkreis  von  sich  aus  beim
Magistrat  an,  ob  er  bereit  sei,  sich  wieder  an  der  Bildung  eines  VV.  zu
beteiligen.  Dieser  Brief  lautet  —  weil  inzwischen  ein  Wechsel  in  der
Person  des  Landrats  eingetreten  war?  —  wesentlich  anders  als  die  früheren:
  „Wenn  dieser  Zusammenschluß  für  den  Landkreis  Stolp  auch
zu  nicht  unwesentlichen  Schwierigkeiten,  namentlich  in  bezug  auf  die
Erfüllung  der  Ablieferungsschuldigkeit  gegenüber  der  RG.  führt,  wird
sich  der  Kreisausschuß  nichtsdestoweniger  voraussichtlich  .  einverstanden
  erklären  in  der  Erwägung,  daß  auch  weiterhin  der  Ausgleich
der  Gegensätze  zwischen  Stadt  und  Land  auf  anderen  Gebieten  der  Versorgung
  gefördert  wird.“  Allerdings  verlangte  einige  Tage  später  auch
diesmal  der  Landkreis  ausdrücklich,  daß  der  Magistrat  ihm  den  durch
Ausfall  an  Kommissionsgebühren  entstehenden  Schaden  ersetzen  müsse.
Die  endgültige  Satzung  für  das  Erntejahr  1918/19  deckte  sich  inhaltlich

34
        <pb n="35" />
        vollkommen  mit  der  bisherigen.  Schwierigkeiten  scheinen  sich  aus  der
Durchführung  nicht  ergeben  zu  haben.

Im  Sommer  1919  scheinen  die  Beziehungen  zwischen  Stadt  und
Land  bereits  nahezu  herzliche  Formen  angenommen  zu  haben.  In  seinem
  Antrag  auf  Zusammenschluß  mit  dem  Landkreis  schreibt  wenigstens
der  Magistrat:  „Sicher  ist,  daß  die  erbetene  Zustimmung  die  angenehmen
  Beziehungen  zwischen  Land-  und  Stadtkreis  zu  fördern  geeignet
ist.“  Dementsprechend  wichelte  sich  auch  eine  Auseinandersetzung  zwischen
  beiden  Teilen  um  die  vertragsmäßig  festgelegte  Kleielieferung  in
ruhigen  Formen  ab.  Der  Landkreis  verlangte  einen  Kestbetrag  von
455  Ztr.  Kleie;  die  Stadt  bekonte  dem  gegenüber,  daß  sie  dem  Landkreis
im  letzten  Jahr  als  Ersatz  rund  1600  Ztr.  andere  Futtermittel  abgegeben
habe  und  beantragte  gegenseitige  Verrechnung.  Damit  war  die  Sache
scheinbar  erledigt.  Als  aber  1920  erneut  der  VG.  gebildet  werden  sollte,
wollte  die  Stadt  die  Kleiebestimmung  gestrichen  haben,  während  der
Landkreis  seine  Zustimmung  davon  abhängig  machte,  daß  die  Stadt
wenigstens  die  Hälfte  der  1919/20  gewonnenen  Kleie  abliefere.  Die
Stadt  mußte  sich  schließlich  wenigstens  im  Grundsatz  damit  einverstanden
erklären.

1921  änderten  sich  die  Voraussetzungen  für  die  Aufbringung  des
Gekreides,  indem  nicht  mehr  das  ganze  Getreide  beschlagnahmt,  sondern
nur  eine  bestimmte  Umlage  erhoben  wurde.  Infolgedessen  beschlossen
Stadt-  und  Landkreis,  daß  die  Stadt  sich  aus  eigenen  Mitteln  versorgen
wolle,  bis  ihr  Vorrat  zu  Ende  sei,  und  daß  dann  beide  Teile  ihr  Getreide
bei  der  Ro.  kaufen  wollten.  Allerdings  waren  dabei  die  Schwierigkeiten
  des  Umlageverfahrens  nicht  berücksichtigt.  Der  Stadt  Stolp  war
rein  schematisch  nach  der  Größe  der  Anbaufläche  0,13  0%  des  Lieferungssolls
  der  Provinz  aufgegeben  worden.  Der  Magistrat  mußte  darauf
hinweisen,  daß  nach  dem  Gesetz  die  Betriebe  unter  1  ha  nicht  mit  herangezogen
  werden  dürften,  die  aber  gerade  in  Stolp  eine  erhebliche
Rolle  spielten,  sodaß  in  der  Stadt  je  ha  rund  9,  im  Landkreis  nur  5  dr
je  ha  aufgebracht  werden  müßten.  Der  Oberpräsident  ließ  sich  aber  auf
eine  Erörterung  hierüber  überhaupt  nicht  ein.  Auch  die  Tatsache,  daß
man  die  rund  2500  an  Bewohner  des  Landkreises  verpachteten  Morgen
nicht  berüchsichtigt  hatte,  änderte  nichts  an  der  Entscheidung.  Schließlich
  taten  sich  die  Ackerbürger  zusammen  und  drohten  mit  Abgabeverweigerung,
  wenn  nicht  eine  Neueinschätzung  käme.  Das  hatte  wenigstens
  den  Erfolg,  daß  das  Umlagesoll  von  3000  auf  1750  d#2  herabgesetzt

3°  35
        <pb n="36" />
        wurde,  sodaß  die  Stadt  einen  wenigstens  halbwegs  zureichenden
Getreidevorrat  zur  eigenen  Verfügung  hatte.

Aber  schon  drohte  ein  neues  Eingreifen  der  bürokratischen  Gewalten,
  den  Geldbenutel  der  Stadt  und  dadurch  die  Getreideversorgung  empfindlich
  zu  schädigen.  Die  einzelnen  Kommunalverbände  waren  wie  immer
  gezwungen  gewesen,  Mehlvorräte  zu  ersparen,  weil  nach  aller  Erfahrung
  gegen  Ende  des  Erntejahres  die  Lieferungen  knapp  zu  werden
pflegten.  Aun  war  inzwischen  eine  Preissteigerung  für  Getreide  eingetreten,
  und  die  RG.  verlangte  plötzlich  von  den  beteiligten  VBerwaltungen
  eine  Nachzahlung  von  125  44  je  dz  der  vorhandenen  Bestände.
Darüber  entstand  eine  unbeschreibliche  Aufregung.  Der  Landrat  des
Kreises  Stolp  erklärte  in  einem  Rundschreiben  an  alle  Kreisausschüsse
der  Provinz:  „Es  ist  geradezu  ungeheuerlich,  daß  die  RG.  das  Geld  für
Mehlbestände  erhalten  soll,  die  die  Kommunalverbände  am  Munde  ihrer
eigenen  Bevölkerung  abgespart  haben“,  und  der  Magistrat  Berlin  ließ
sich  im  Berwaltungsblatt  dahin  vernehmen,  daß  die  angegriffene  Bestimmung
  „rechtlich  und  moralisch  unhaltbar“  sei.  Die  Stadt  Stolp  schloß
sich  einem  Vorschlag  des  Kreises  Randow  an,  der  einen  gemeinsamen
Schritt  beim  zuständigen  Ministerium  vorschlug.  Leider  ist  aus  den
Akten  nicht  zu  ersehen,  wie  die  Sache  ausgegangen  ist,  doch  genügt  schon
der  Vorgang,  um  die  unhaltbare  Rechtslage  der  RG.  ins  rechte  Licht
zu  setzen.

Im  weikeren  ist  die  Getreideversorgung  der  Stadt,  abgesehen  von
vorübergehenden  kleinen  Schwierigkeiten,  im  gleichen  Geleise  vor  sich
gegangen,  bis  am  15.  9.  1923  die  Bewirtschaftung  des  Brotgetreides  aufgehoben
  wurde.

Die  Verteilung  von  Brol  und  Mehl.

Es  ist  bekannt,  daß  schon  in  den  ersten  Kriegsmonaten  eine  Verbrauchsregelung
  für  Brot  und  Mehl  angeordnek  wurde,  zunächst  in  dem
Sinne,  daß  Brot  mit  Kartoffelzusatz  —  das  sog.  K.-Brot  —  gebacken
wurde.  Daraus  erwuchs  den  Kommunalverbänden  noch  heine  merkliche
#Elrbeit,  da  auch  der  Verkehr  mit  der  bereits  im  Dezember  1914  vorbandenen
  Trockenkartoffel-Verwertungsgesellschaft  —  (kurzweg  Teka
genannt  —)  in  den  ersten  Monaten  Sache  der  Einzelabnehmer  gewesen
zu  sein  scheint.  Ueberhaupt  besagen  die  Akten  über  die  ersten  Monate
der  Brotversorgung  so  gut  wie  nichts,  aus  dem  leicht  begreiflichen
Grunde,  weil  niemand  mit  einer  lange  durchgeführten  Bewirkschaftung
rechnete  und  deshalb  auch  zunächst  keine  Akten  angelegt  wurden.

36
        <pb n="37" />
        Am  15.  2.  1915  sette  die  behördlich  angeordnete  Verbrauchsregelung
  und  Verbrauchskontrolle  für  Brot  und  Mehl  ein.  Zunächst  war  die
Art  der  Regelung  noch  freigestellt,  und  während  z.  B.  Bütow  von  Anfang
  an  das  Markensystem  wählte,  bielt  Stolp  es  für  praktischer,  sog.
Brotbücher  einzuführen,  zunächst  einfach  beliebige  Hefte,  in  denen  der
Verkauf  von  Brot  und  Mehl  vom  Bäcker  vermerkt  wurde.  Diese
Brotbücher  wurden  zuerst  noch  von  den  Hausbesitzern  ausgegeben.

Das  Stadium  dieser  gewissermaßen  noch  kastenden  Versuche  einer
Zwangswirtschaft  endete,  nachdem  am  28.  6.  1915  die  Beschlagnahme
alles  Brotgetreides  mit  dem  Augenblick  der  Trennung  vom  Boden  ausgesprochen
  worden  war.  Auch  jetzt  blieb  Stolp  bei  dem  System  der
Brotbücher,  doch  wurden  sie  von  nun  an  (15.  8.  15)  auf  dem  NRathause
ausgegeben  und  enthielten  einen  amtlichen  Vermerk  über  die  Kopfzahl
des  Haushaltes,  nach  der  die  Menge  des  auszugebenden  Brotes  und
Mehls  sich  richtete.  Nur  für  alleinstehende  Personen,  die  keinem
  Haushalt  angehörten,  und  für  Gastwirtschaften  wurden  Brotmarken
  ausgegeben.  An  sich  bewährte  sich  dies  Verfahren  auch  durchaus,
wenn  auch  die  Frage  gestattet  sein  muß,  ob  dem  Bäcker  der  schriftliche
Eintrag  der  entnommenen  Menge  in  das  Brotbuch  jedes  einzelnen  Kunden
  auf  die  Dauer  nicht  eine  unerträgliche  Belastung  bedeutet  hat.  Mit
der  Zeit  aber,  als  die  Zwangswirtschaft  sich  so  ziemlich  auf  alle  Lebensmittel
  ausgedehnt  hatte  und  Zuweisungen  von  Waren,  die  nicht  auf
Karten  geliefert  wurden,  immer  häufiger  wurden,  ließ  sich  das  Brotbuch
schon  aus  praktischen  Gründen  nicht  mehr  halten,  weil  es  für  die  Eintragung
  der  zahlreichen  Lieferungen  keinen  Raum  hatte;  und  die  Eintragungen
  waren  schließlich  unentbehrlich,  weil  doch  irgendwie  die  Abgabe
  der  jeweils  zuständigen  Lebensmittel  bescheinigt  werden  mußte,  um
Betrügereien  zu  verhindern.  Deshalb  mußte  die  Stadt  sich  entschließen,
im  August  1916  endgültig  zum  Brotmarkensystem  überzugehen  und  die
bisherigen  Brotbücher  durch  zwechmäßiger  eingerichtete  „Wirtschaftsbücher“
  zu  ersetzen.

Das  Verfahren  bei  der  Abgabe  von  Brot  und  Mehl  regelte  sich,  solange
  noch  die  Brotbücher  bestanden,  nach  der  nachstehenden  Anordnung:

Anordnung  betreffend  Brot-  und  Mehlverbrauch  im  Stadtkreise  Stolp
nach  der  Ernte  des  Jahres  1915.

Zur  Regelung  des  Brot=  und  Mehlverbrauchs  im  Stadtkreise  Stolp  werden
  gemäß  §§  48/49  der  Bundesratsverordnung  vom  28.  6.  1915  (R.  G.  Bl.
S.  363—378)  mit  Genehmigung  des  Herrn  Regierungspräsidenten  zu  Köslin
folgende  Anordnungen  getroffen:

1.  Der  Verbrauch  von  Brot  und  Mehl  darf  für  über  5  Jahre  alte  Perso-37
        <pb n="38" />
        nen  2  kg  Brot  oder  700  gr  Mehl  in  der  Woche  nicht  übersteigen.  Körperlich
  schwer  arbeitenden  Personen  kann  auf  Antrag  eine  Brotzulage  von  1  Pfund
für  die  Woche  bewilligt  werden.  Die  Woche  rechnet  vom  Sonntag  bis  Sonnabend.
  Unter  „Brot“  im  Sinne  dieser  Anordnung  ist  zu  verstehen:  Roggenbrot,
  Weizenbrot,  Semmel  und  Zwieback.

2.  Zur  Kontrolle  des  Verbrauchs  erhält  jeder  Haushalt  und  jede  sich  selbst
beköstigende  Person  ein  amtlich  ausgestelltes  Brot=  und  Mehlbuch  (die  Ausgabe
  der  Brotbücher,  die  mit  laufenden  Nummern  versehen  sind,  erfolgt  stra-Benweise
  nach  besonderer  Bekanntmachung).  Der  jedesmalige  Bedarf  an  Brot
oder  Mehl  ist  unter  Angabe  des  Datums  in  fortlaufender  Reihenfolge  von
dem  Buchinhaber  mit  Tinte  oder  Tintenstift  in  das  Brotbuch  einzutragen;  jede
Seite  gilt  für  eine  Woche.  Die  Brotbücher  sind  dem  Vordruck  entsprechend
sorgfältig  zu  führen,  sauber  zu  halten  und  sicher  aufzubewahren.  Personen,
die  mit  ihrer  Beköstigung  auf  Speisewirtschaften  angewiesen  sind,  können  auf
Antrag  Brotmarken  erhalten,  die  vom  Magistrat  verausgabt  und  im  Brotbuch
vermerkt  werden.

3.  Etwaige  Ersparnisse  an  Brot  und  Mehl  in  einer  Woche  berechtigen  nicht
zum  Mehrverbrauch  in  künftigen  Wocher  Dagegen  ist  es  statthaft,  am  Schlusse
der  Woche  (Sonnabend)  beim  Bezug  von  einem  ganzen  Brote,  welches  die
erlaubte  Menge  überschreitet,  den  für  die  alte  Woche  nicht  mehr  zuständigen
Bruch-Gewichtsteil  auf  die  neue  Woche  zu  übertragen.

Die  Hauswirtschafts-Vorstände  und  Leiter  (Leiterinnen)  sind  dafür  verantwortlich,
  daß  der  für  eine  Woche  (Sonntag  bis  Sonnabend)  zuständige
Mehlverbrauch  auch  während  jedes  anderen  siebentägigen  Zeitraumes  niemals
überschritten  und  daß  jeder  Brot=  und  Mehlbezug  oder  -erbrauch  in  das
Brot=  und  Mehlbuch  eingetragen  wird.

4.  Verändert  sich  die  Zahl  der  Personen  eines  Hausgshaltes,  so  ist  die  Veränderung
  unter  Vorlage  des  Brotbuches  dem  Magistrat  anzuzeigen.  Dieser
allein  ist  berechtigt,  Beränderungen  in  den  Büchern  vorzunehmen.  Niemand
darf  sich  eines  ihm  nicht  gehörenden  Brotbuches  bedienen,  eigenmächtige  Aenderungen
  in  seinem  Brotbuche  vornehmen  oder  falsche  Angaben  über  die  Personenzahl
  seines  Haushaltes  machen.  Auch  ist  verboten,  mehr  Brot  oder  Mehl
abzuheben  als  nach  dem  Personenausweis  des  Brotbuches  zulässig  ist.

5.  Bäcker  und  Mehlhändler  dürfen  Brot  oder  Mehl  nur  gegen  Vorlage
eines  vom  Magistrat  ausgefertigten,  mit  dem  Dienststempel  versehenen  Brotund
  Mehlbuches  oder  gegen  Abgabe  besonderer  polizeilicher  Bezugsscheine  verabfolgen.
  Jede  andere  Abgabe  von  Brot  oder  Mehl  ist  verboten.  Die  Lieferung
  von  Brot  und  Mehl  hat  der  Bäcker  bezw.  Mehlhändler  durch  Beifügung
  des  Stempels  oder  Unterschrift  seines  Namens  oder  seiner  Firma  im
Brotbuch  zu  bestätigen.  Die  Mehlhändler  haben  nach  besonderer  Anweisung
Buch  darüber  zu  führen,  an  wen  sie  Mehl  abgegeben  haben.  Mehl  darf  nur
in  Gewichtseinheiten  von  175  gr  (=  ½  Pfund  Brot)  oder  350  gr  (=  1  Pfund
Brot)  oder  dem  Mehrfachen  dieser  Sätze  verabfolgt  werden.  Der  Bäcker  oder
Mehlhändler  ist  dafür  mit  verantwortlich,  daß  nicht  mehr  Ware  verabfolgt  wird
als  nach  der  im  Brotbuch  ausgewiesenen  Personenzahl  zuständig  ist.  Sie  haben
  zum  1.,  11.  und  21.  j.  Mts.  den  Verbrauch  an  Mehl  für  die  verflossenen
Tage  dem  Magistrat  anzuzeigen  und  die  etwa  vereinnahmten  Brotbezugsscheine
einzureichen.  Das  Austragen  der  Backwaren  wird,  ausgenommen  für  Kranken-,
  Wohltätigkeits=  und  andere  gemeinnützige  Anstalten  verboten.

6.  Für  Kranken-,  Wohltätigkeits=  und  sonstige  gemeinnützige  Anstalten  werden
  besondere  Brotbücher  eingeführt.  Der  tägliche  Bedarf  an  Brot  oder  Mehl
ist  von  dem  Vorstand,  Arzt  oder  Leiter  der  Anstalt  mit  Namensstempel  oder
Unterschrift  in  das  Buch  einzutragen.

7.  In  Gast=  und  Schankwirtschaften  darf  Brot  an  Gäste  nur  gegen  Brotmarken
  des  Stadt=  und  Landkreises  Stolp  verabfolgt  werden.  Die  vereinnahmten
  Brotmarken  sind  zum  5.  j.  Mts.  für  den  verflossenen  Monat  dem  Ma-38
        <pb n="39" />
        gistrat  einzureichen.  Die  Gast-  und  Schankwirte  erhalten  für  den  Gewerbebetrieb
  ein  besonderes  Brotbuch.  Die  auf  dieses  Buch  entnommene  Ware  muß
durch  die  abzugebenden  Brotmarken  als  tatsächlich  verbraucht  nachgewiesen
werden.  —  Gastwirtschaften  mit  Fremdenbeherbergung  erhalten  für  die  Reisenden
  Brotmarken  zugewiesen,  für  deren  ordnungsmäßige  Ausgabe  die  Wirte
verantwortlich  bleiben.  —  Vorübergehend  in  Stolp  aufhaltsame  Personen,  die
nicht  in  einer  Gastwirtschaft  wohnen,  haben  sich  zur  Empfangnahme  von  Brolmarken
  unter  Vorlage  eines  Ausweises  über  ihre  letzte  Brotversorgung  im
Rathaus  Zimmer  3  anzumelden.

8.  Selbstversorger,  d.  h.  Haushaltungen  mit  landwirtschaftlichem  Betrieb,
können  ihren  Brotbedarf  aus  dem  eigenen  Brotgetreide  decken.  Für  den  Kopf
und  Monat  sind  9  kg  Getreide  zuständig.  Jeder  Brot=  und  Mehlverbrauch
ist  durch  das  Brotbuch  nachzuweisen.  Zur  Vermahlung  von  Brotgetreide,  die
für  die  durch  das  Brotbuch  nachgewiesene  Kopfmenge  nur  auf  einen  Zeitraum
von  längstens  8  Wochen  zulässig  ist,  bedarf  es  eines  amtlichen  Mahlscheins.
Wer  von  der  Selbstversorgung  Gebrauch  machen  will,  hat  dies  bis  zum  10.
VIII.  15  dem  Magistrat  anzuzeigen  unter  Angabe  der  Personenzahl,  für  die
die  Selbstversorgung  beantragt  wird.

9.  Waschfrauen,  Aufwärterinnen,  Schneiderinnen  und  andere  außerhalb
des  eigenen  Haushaltes  arbeitende  Personen  müssen  ihr  Brot  zur  Arbeitsstelle
  mitbringen.

10.  Die  Polizei-Verwaltung  ist  jederzeit  berechtigt,  die  Brotbücher  zur  Nachprüfung
  einzuziehen.  Für  etwa  verloren  gegangene  Brotbücher  fertigt  die
Polizei-Verwaltung  Ersatzbücher  aus,  wofür  eine  Gebühr  von  50  Pfg.  zu  entrichten
  ist.  Die  verloren  gegangenen  Bücher  werden  durch  öffentliche  Bekanntmachung
  für  ungültig  erklärt.  Wer  auf  ein  solches  für  ungültig  erklärte  Buch
Ware  abhebt,  abzuheben  versucht  oder  verabfolgt,  wird  bestraft.

11.  Die  Herstellung  von  Kuchen  unter  Verwendung  von  Weizen=  oder
Roggenmehl  ist  den  Bäckern  verboten  und  nur  den  Konditoreien  gestattet,  in
denen  außer  Kuchen,  Torten  usw.  keine  Backwaren  hergestellt  werden.  Diesen
wird  die  Herstellung  von  Napf=  und  Blechkuchen,  Sand=  und  Obsttorten,  Makronen,
  Marzipan,  Baum=  und  Honigkuchen  gestattet.  Soweit  die  Herstellung
der  Konditorwaren  den  Zusatz  von  Mehl  erfordert,  ist  sie  nur  erlaubt,  wenn
der  Zusatz  von  Roggen=  und  Weizenmehl  nicht  mehr  als  10  -F  des  Kuchengewichts
  beträgt.  Die  Herstellung  aller  übrigen  Kuchensorten  ist  verboten.

12.  Weißbrot  mit  Ausnahme  von  Zwieback  darf  nur  als  Wassergebäck
(Schrippen,  Semmel)  im  Gewicht  von  75  gr  und  zum  Höchstpreise  von  5  Pfg.
für  das  Stück  hergestellt  und  verkauft  werden.  Das  Backen,  Feilhalten  und
der  Verkauf  von  Milch=  und  Buttergebäck  (insbesondere  Milchbrötchen,  Hörnchen,
  Knüppeln,  Buttersemmeln,  Schnecken,  Mohnbrötchen  und  Rosenbrot)  ist
verboten.  —  Zwieback  ist  nach  Gewicht  zu  verkaufen  zum  Preise  von  nicht  mehr
als  0,60  A  für  1  Pfund.

13.  Brote  dürfen  nur  im  Gewicht  von  3  Pfund  ausgebacken  hergestellt
und  erst  nach  24  Stunden  verkauft  werden.  Zu  einem  Roggenbrot  dürfen
höchstens  900  gr  Roggenmehl  verwendet  werden.  Der  Preis  für  ein  Brot
beträgt  höchstens  0,50  .  Jedes  Brot  muß  das  eingebackene  Datum  seiner
Herstellung  tragen.

14.  Die  Bäcker  haben  die  Zahl  der  hergestellten  Brote  täglich  vor  dem
Einschieben  in  den  Ofen  in  ein  Kontrollbuch  einzutragen.  Die  Polizei-Beamten
  und  die  amtlich  bestellten  Sachverständigen  sind  berechtigt,  in  das  Kontrollbuch
  Einsicht  zu  nehmen  und  die  hergestellten  Brote  nachzuzählen.

15.  Besonders  hervorgehoben  wird,  daß  auch  die  Brot=  und  Mehlhändler
den  Verbrauch  an  Brot  und  Mehl  im  eigenen  Haushalt  durch  ein  besonderes
Brotbuch  nachzuweisen  haben.  —  Auf  die  sog.  Hausbäckerei  finden  die  Bestimmungen
  dieser  Anordnung  sinngemäße  Anwendung.

39
        <pb n="40" />
        16.  Den  Mühlen,  Bäckern  und  Konditoren  wird  der  Verkauf  von  Mehl
an  Privatpersonen  verboten.  Die  Abgaben  von  Mehl  aus  der  Mühle  erfolgt
auf  besondere  Anweisung  des  Magistrats  nur  an  Bäcker,  Konditoren  und  Mehlhändler.


17.  Ausnahmen  von  den  vorstehenden  Bestimmungen  sind  nur  in  drinsden
  unvorhergesehenen  Fällen  mit  besonderer  polizeilicher  Genehmigung  zulässig.


18.  Zuwiderhandlungen  werden  nach  der  Bundesratsverordnung  vom  28.
Juni  1915  mit  Gefängnis  bis  zu  6  Monaten  oder  mit  Geldstrafen  bis  zu  1500
bestraft.  Außerdem  können  Geschäfte,  deren  Inhaber  oder  Betriebsleiter  sich  in
der  Befolgung  der  Pflichten  unzuverlässig  erweisen,  die  ihnen  durch  die  Bundesratsverordnung
  oder  die  dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  auferlegt
  sind,  gemäß  §  58  der  Verordnung  geschlossen  werden.

19.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  16.  August  1915  in  Kraft.  Mit  dem
goeichen  Tage  wird  die  Anordnung  des  Magistrats  vom  29.  III.  15  aufgeoben.


Später,  nach  Einführung  der  Brotmarken,  traten  sinngemäße  Aenderungen
  ein,  in  der  Hauptsache  dahingehend,  daß  die  Brotmarken  gegen
Vorlage  des  Wirtschaftsbuchs  ausgegeben  werden  sollten.  Besonderer
Bestimmungen  bedurfte  es  für  die  Selbstversorger,  denen  von  ihrer
Getreideernte  ein  bestimmter,  aber  nach  der  Höhe  der  jeweils  festgesetzten
  Brotportion  wechselnder  Vorrat  gelassen  wurde.  Gerade  diese  Selbstversorger
  verursachten  dem  Magistrat  eine  besonders  mühevolle  Arbeit.
Es  war  für  jeden  landwirtschaftlichen  Betrieb  des  Stadtkreises  eine
Wirtschaftskarte  zu  führen,  in  der  über  die  Anbauflächen,  nach  Getreidearten
  getrennt,  Buch  geführt  wurde;  es  mußte  die  Ernte  festgestellt,  die
zuständige  Getreidemenge  berechnet  werden;  es  mußte  schließlich  jeder
Betriebsinhaber  eine  Mahlkarte  erhalten,  die  allein  den  Müller  berechtigle,
  Getreide  zur  Vermahlung  anzunehmen.  Ueberhaupt  scheint  es  der
Mühe  wert,  einmal  zusammenzustellen,  welche  Schreibarbeit  allein  aus
der  Brotversorgung  sich  ergab:  Beschaffung,  Ausgabe  und  Rückkontrolle
  der  Brotmarken;  monatliche  Mehlbedarfsanzeige  an  die  R.,  in
der  Selbstversorger,  Schwerarbeiter,  Schwerstarbeiter,  lange  Zeit  auch
Jugendliche,  Brotgeldempfänger,  Wachmannschaften  und  Kriegsgefangene
  besonders  vermerkt  werden  mußten;  monatkliche  Verbrauchsanzeige
für  Mehl  an  die  Kreiskornstelle;  Beschaffung  und  Nachweisung  von
Reisebrolmarken,  die  in  der  Mehlverbrauchsanzeige  auch  wieder  besonders
  geführt  werden  mußten;  regelmäßige  Berichte  über  den  Stand  der
Brotversorgung;  dann  die  Umrechnung  der  Bedarfswerte,  sobald  die
Brotportion  wieder  einmal  geändert  wurde:  Schrifkwechsel  mit  der  Tekawegen
  der  Strechkungsmittel,  die  je  nach  der  Verpflegungslage  als  Kartoffelmehl,
  Walzmehl,  Frischkartoffeln,  auch  als  Weizen-  oder  Gersten-40
        <pb n="41" />
        schrot  geliefert  wurden.  Allein  dies  dürfte  schon  genügen,  um  bei  einer
Mittelstadt  ein  besonderes  Büro  in  Betrieb  zu  setzen.  Dazu  kam  dann
aber  weiter  die  erhebliche  Arbeit,  die  der  Verkehr  mit  dem  Publikum
als  dem  bei  der  Brotversorgung  leidenden  Teil  mit  sich  brachte.  Es  ist
ja  begreiflich,  daß  bei  allen  den  einschneidenden  Neuerungen,  die  keinen
der  Beteiligten  befriedigten,  sich  allerhand  Widerspruch  erhob,  und  der
Magistrat  wurde  bei  seiner  unbequemen  Mittelstellung  zwischen  RG.
und  Publikum  für  alles  verantwortlich  gemacht,  ohne  es  zu  sein.

Vom  Beginn  der  Getreidebewirtschaftung  an  hatte  der  Magistrat
die  Vermahlung  des  für  die  Stadt  gelieferten  Getreides  der  ja  einzig
in  Frage  kommenden  Mühle  von  Kauffmann  &amp;amp;  Sommerfeldt  in  Stolp
übertragen.  Das  Getreide  wurde  der  Mühle  von  dem  zuständigen  Kom—
missionär  —  zuerst  der  Firma  Gottschalk,  später  nach  Einrichtung  des
VV.  dem  Konsumverein  —  zur  Verfügung  gestellt,  für  einen  vertraglich
  festgelegten  Satz  gemahlen  und  dann  nach  den  Anordnungen  des
Magistrats  an  die  Mehlhändler  weitergegeben.  Jedoch  bereits  Anfang
1916  wurde  durch  Maßnahmen  der  R.  die  Gefahr  eines  völligen  Versagens
  der  Mühle  heraufbeschworen.  In  den  Jahren  1914  und  1915
hatte  die  Mühle  für  die  RG.  wie  auch  für  das  Proviantamt  Stolp  gearbeitet
  und  dadurch  ihre  Leistungsfähigkeit  wenigstens  annähernd  ausnußen
  können.  Jetzt  bielt  es  plötzlich  die  RG.  für  richtiger,  ihr  Getreide
auswärtigen  Mühlen  zu  geben  und  auch  das  Proviantamt  zur  Vertragskündigung
  zu  veranlassen.  Es  konnte  also  geschehen,  daß  Getreide  aus
dem  Kreise  Stolp  erst  nach  Westdeutschland  gefahren,  dort  gemahlen
wurde  und  dann  in  Gestalt  von  Mehl  wieder  nach  Stolp  zurückkehrte.
Infolgedessen  wurden  nicht  nur  unnötige  Gelder  für  Transporte  und
Kohlen  ausgegeben,  sondern  vor  allem  lief  die  Mühle  in  Stolp  zum  großen
  Teil  leer  und  hätte,  um  das  Verhältnis  zwischen  Betriebskosten  und
Einnahmen  nicht  unerträglich  werden  zu  lassen,  eigentlich  stillgelegt  werden
  müssen.  Kaufmann  &amp;amp;  Sommerfeldt  suchten  durch  Eingaben  an  die
Rö.  etwas  zu  erreichen,  aber  es  zeigte  sich,  daß  alle  anderen  Dienststellen,
  auch  die  stellv.  Intendantur  in  Danzig  und  das  Kriegsministerium,
völlig  machtlos  waren.  Auch  der  Magistrat  versuchte  sein  Heil,  wies
aber  von  vornherein  darauf  hin,  daß  gegen  die  „Allmacht  der  RG.“  vermutlich
  nicht  anzukämpfen  sein  würde.  Damals  müssen  ähnliche  Klagen
allgemein  laut  geworden  sein,  denn  gerade  in  den  Tagen,  als  die  Mühle
Kauffmann  &amp;amp;  Sommerfeldt  ihre  Eingabe  absandten,  wurde  auf  Veranlassung
  der  RG.  in  Stektin  eine  Besprechung  von  Vertretern  der  Land-41
        <pb n="42" />
        wirtschaftskammer  und  der  Mühlenverbände  mit  dem  Oberpräsidenten
abgehalten,  offenbar  allein  aus  dem  Grunde,  um  zu  beweisen,  wie  un—
recht  man  der  RG.  tue,  wenn  man  sie  für  die  schlechten  Verhältnisse  im
Müllergewerbe  verantwortlich  mache.  Die  Beweisführung,  daß  Pommern
  wegen  seines  geringen  Eigenbedarfs  nur  50  5  seiner  eigenen
Getreideernte  vermahlen  könne,  wirkte  allerdings  durchaus  nicht  über—
zeugend.  Das  Ergebnis  war  —  bezeichnend  für  die  damaligen  Verhältnisse
  überhaupt  —  nur  für  den  Bürokraten  befriedigend:  Die  RG.
stellt  einen  Plan  auf,  welche  Mühlen  in  Pommern  mit  welchen  Mengen
  Getreide  von  ihr  beliefert  werden  können;  der  Plan  geht  an  den
Oberpräsidenten,  von  da  an  die  Regierungspräsidenten,  die  nach  Anhörung
  der  Kommunalverbände  eine  gutachtliche  Aeußerung  abgeben,  dann
wieder  über  den  Oberpräsidenten  an  die  R.  zurück.  Die  Frage,  ob
das  Mahlen  nicht  ohne  Zwang  viel  besser  hätte  vorgenommen  werden
können,  wurde  anscheinend  nicht  erörkert.  Ueber  den  Ausgang  dieser
Sache  besagen  die  Akten  nichts,  doch  scheint  schließlich  eine  für  K.  &amp;amp;  S.
befriedigende  Lösung  gefunden  zu  sein.

Eine  nicht  unerhebliche  Erschwerung  erfuhr  die  Arbeit  der  Mühle
durch  eine  Bestimmung  der  R.,  daß  das  gelieferte  Getreide  nicht  beim
Lieferanten,  sondern  „aus  geschäftstechnischen  Gründen“  bei  der  abnehmenden
  Mühle  geprüft  werden  sollte;  dazu  verlangte  die  R.,  daß  völlig
  unabhängige  Sachverständige  bei  der  Mühle  Getreideproben  entnehmen
  und  an  die  R.  einsenden  sollten.  Das  auszuführen,  war  nun  nicht
ganz  leicht,  da  jeder  Sachverständige  in  Stolp  irgendwie  in  Geschäftsbeziehungen
  zu  der  Mühle  stand,  und  es  bedurfte  erst  dringender  Befürwortung
  durch  den  Magistrat,  ehe  die  RG.  sich  entschloß,  den  von
K.  &amp;amp;  S.  vorgeschlagenen  Sachverständigen  anzuerbennen.

Mitte  1917  tauchte  eine  neue  Gefahr  für  den  Mühlenbetrieb  auf.
Seit  undenklichen  Zeiten  ist  es  üblich,  daß  der  kleine  Landwirt  sein
Getreide  bei  der  Mühle  abgibt  und  dafür  eine  entsprechende  Menge
Mehl  erhält  (sog.  Tauschmüllerei).  Jetzt  wurde  plötzlich  von  oben  her
diese  Tauschmüllerei  verboten,  „da  sie  sich  rechtlich  darstellt  als  Ueberlassung
  beschlagnahmten  Getreides  an  den  Müller  zu  dessen  Eigentum  und
gleichzeitig  als  Ueberlassung  von  beschlagnahmtem  Mehl  an  den  Selhbstversorger
  zu  dessen  Eigentum“.  Allerdings  wurde  dies  Verbot  im  selben
  Atemzuge  wieder  durchlöchert  durch  die  Zusatzbestimmung,  daß  es
nicht  gegen  das  Verbot  verstoße,  wenn  die  Kommunalverbände  die
Tauschmüllerei  ausdrücklich  zuließen  und  regelten.  Da  die  Firma

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        K.  &amp;amp;  S.  ernstlich  darauf  hinwies,  daß  das  Verbot  die  Kundenmüllerei
überhaupt  lahmlegen  müsse,  wurde  es  für  den  Bereich  des  Stadttkreises
Stolp  aufgehoben.

Es  wäre  eine  lohnende  Aufgabe,  einmal  im  Zusammenhang  darzustellen,
  wie  die  schwierigen  Sonderbestimmungen  der  NG.  über  den
Mühlenbetrieb,  die  immer  wiederholten  pedantischen  Kontrollen  der
eigens  dazu  von  der  R.  angestellten  Revisionsbeamten  u.  a.  m.  sich  auf
die  Arbeitsmöglichkeit  der  Mühlen  auswirkten.  Leider  reicht  hierzu
der  zur  Verfügung  stehende  Raum  nicht  aus.

Der  Magistrat  wurde,  nachdem  die  Bestimmungen  der  R.  sich  erst
einmal  eingeführt  hatten,  im  wesentlichen  nur  noch  durch  die  Rotwendigkeit
  in  Anspruch  genommen,  die  Mahllöhne  und  die  sonstigen  Geldfragen
  betreffenden  Vertragsbestimmungen  der  fortschreitenden  Geldenkwertung
  anzupassen.  Das  war  insofern  schwierig,  als  eine  Erhöhung
der  Mahllöhne  ohne  weiteres  auch  eine  Erhöhung  des  Brotpreises  bedingte
  und  dadurch  eine  begreifliche  Entrüstung  in  der  Oeffentlichkeit
hervorrief;  betrug  doch  schon  im  Mai  1917  der  Mahllohn  8“  0H  des
Ankaufspreises  des  Roggens!  Immerhin  ließen  sich  diese  Aufgaben
wesentlich  leichter  überwinden  als  die  andere,  einen  Weg  zu  finden,  der
auch  den  Interessen  der  Bäcker  gerecht  wurde.

Es  läßt  sich  verstehen,  daß  die  Bächer  durch  die  Zwangswirtschaft
mit  Mehl  am  härtesten  von  allen  Berufsklassen  gekroffen  waren,  weil
sie  ja  kaum  etwas  anderes  herstellen  durften  als  das  verhältnismäßig
wenige  Brot,  das  auf  Brotmarken  verabreicht  wurde.  Das  Kuchenbackverbot
  empfanden  sie  deshalb  als  besonders  schwer,  und  schon  wenige
Tage,  nachdem  es  in  Kraft  getreten  war,  erging  eine  Eingabe  der  Bäkkerinnung
  an  den  Magistrat,  in  der  sie  baten,  man  möge  ihnen  die  Herstellung
  von  Plätzchen,  Pfefferkuchen  und  abgeriebenem  Napfkuchen
gestatten.  Gewiß  kann  man  sich  ihre  Begründung  nicht  zu  eigen  machen,
daß  Plätzchen  zur  Vermeidung  ernsthafter  Säuglingskrankheiten  nötig
seien,  Pfefferkuchen  bei  Magenleiden  als  Brot  genossen  würden  und
daß  schließlich  bei  der  ärmeren  Bevölkerung  der  Napfkuchen  Brot  und
Fleisch  ersetze;  aber  da  die  neue  Regelung  ihnen  wohl  drei  Wiertel  ihres
bisherigen  Lebensraums  nahm,  ist  es  durchaus  begreiflich,  daß  sie  mit
allen  Mitteln  um  eine,  wenn  auch  kleine  Erweiterung,  kämpften.  Daß
der  Magistrat  ihren  Wunsch  nicht  erfüllen  konnte,  liegt  auf  der  Hand.

Die  rein  technische  Seite  der  Brotverteilung,  die  Annahme,  Verrechnung
  und  Ablieferung  der  Brotmarken,  in  der  ersten  Zeit  die  Ein-43
        <pb n="44" />
        kräge  in  die  Brotbücher,  scheinen  den  Bächern  beträchtliche  Schwierigkeiten
  gemacht  zu  haben.  Wenigstens  hören  wir  immer  wieder  aus  den
Akten,  daß  die  Bäcker  oder  doch  einzelne  Bäcker  mit  der  Aufgabe  nicht
fertig  wurden  und  vor  allen  Dingen  Brot  ohne  Marken  oder  auf  noch
nicht  gültige  Marhken  abgaben;  sicher  nicht  aus  böser  Absicht,  sondern
aus  rein  menschlichem  Mitgefühl  mit  den  Kunden,  die  mit  ihrem  Brot
schlecht  gewirtschaftet  hatten  und  nun  vom  Bäcker  Hilfe  aus  dringender
Not  erwarteten.  Daß  der  Magistrat  dagegen  mit  Strafen  einschreiten,
wiederholt  sogar  die  vorübergehende  Schließung  einer  Bächkerei  verfügen
mußte,  wird  ihm  nicht  immer  leicht  gefallen  sein.

Offensichtlich  sehr  viel  schwerer  wurde  es  den  Bächern,  sich  den
immer  neuen  Aufgaben  anzupassen,  die  das  wechselnde  Ausmahlungsverhältnis
  des  Getreides  und  die  wechselnden  Strechungsmittel  ihnen
stellten.  Kein  Bäcker  hatte  ja  gelernt,  ein  Brot  aus  einem  zu  94  c%
ausgemahlenen  Mehl  herzustellen  oder  einen  10  cq  igen  Zusatz  von
Frischkartoffeln  zu  verwenden,  und  so  nehmen  die  Klagen  über  diese
Dinge  kein  Ende.  Schon  im  August  1915  kam  eine  Beschwerde,  daß
es  nicht  möglich  sei,  aus  5  Pfd.  Mehl  7  Semmeln  zu  je  75  gr  herzustellen,
  daß  man  dazu  vielmehr  mindestens  450  gr  Mehl  haben  müsse.
Der  Magistrat  bewilligte  400  ar,  stellte  dann  aber  durch  eine  Umfrage
fest,  daß  an  anderen  Orten  überall  verschiedene  Zahlen  angegeben  wurden:
  1  Pfd.  Brot  ließ  sich  demnach  mit  335—360  gr  Mehl  herstellen,
ein  Pfd.  Semmel  mit  360—420  gr.  Ein  ebenso  unklares  Ergebnis  hatte
der  Magistrat,  als  ein  Jahr  später  die  Bäcker  behaupketen,  daß  bei  dem
zu  94  ausgemahlenen  Mehl  aus  einem  Ztr.  Mehl  sich  nur  129  Pfd.
Brot  herstellen  ließen  und  er  wieder  eine  Umfrage  veranstaltete.  Danach
wurden  in  anderen  Städten  aus  einem  Zir.  Mehl  zwischen  125  und  136
Pfd.  Brot  hergestellt,  sodaß  er  sich  für  einen  Mittelweg  entschied  und
den  Bäckern  aufgab,  132  Pfd.  Brot  aus  dem  Ztr.  Mehl  zu  erbacken.

Mehrfach  in  den  ersten  Kriegsjahren  wandte  der  Magistrat  sich  in
Zeikungsartikeln  und  persönlichen  Ansprachen  an  das  vaterländische
Empfinden  der  Bäcker,  um  eine  genaue  Befolgung  der  erlassenen
Bestimmungen  zu  erzielen.  Einen  vollen  Erfolg  hatte  er  nicht  immer,
zumal  die  Preisbildung  für  Brot  immer  nur  sehr  zögernd  und  verspätekt
erfolgte  und  so  die  Bäcker  nicht  ganz  selten  Grund  hatten,  sich  ekwas
benachteiligt  zu  fühlen.  Wenn  auch  längere  Zeit  hindurch  der  Magistrat
  den  Bäckhern  das  Mehl  unter  dem  Höchstpreis  abgab,  um  den  Brotpreis
  auf  erträglicher  Höhe  zu  halten,  so  war  diese  Maßnahme  doch

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        nicht  voll  ausreichend  gegenüber  den  dauernd  steigenden  Arbeitslöhnen
und  Brennstoffpreisen.  Schon  im  Mai  1917  wies  z.  B.  die  Brotkfabrik
Küster  nach,  daß  sie  vor  dem  Kriege  je  dz  Mehl  6,16  A  gewonnen  habe,
jetzt  aber  15,5  A  zuseßhen  müsse,  da  die  Kosten  für  Löhne,  Gehälter  usw.
damals  je  dz  6,06  betragen  hätten,  jetzt  aber  auf  26,65  -4  gestiegen
seien.  Wenn  man  vielleicht  auch  annehmen  darf,  daß  derartige  Zahlen,
wenn  sie  einer  Preiserhöhung  dienen  sollen,  immer  nur  Spihenwerte
darstellen,  so  beweisen  sie  doch  immerhin  die  Schwierigkeit  der  Lage,  in
der  sich  das  Bächergewerbe  befand,  seit  es  nicht  mehr  die  Freiheit  hatte,
den  Brotpreis  seinen  Unkosten  anzupassen,  sondern  warten  mußte,  bis
die  Verwaltungesmaschine  sich  umgestellt  hatte.

AMicht  ganz  leicht  zu  verstehen  ist  die  Tatsache,  daß  trotz  der  doch
staatlich  festgesetzten  Höchstpreise  für  Getreide  und  troß  der  nicht  sehr
erheblichen  Unterschiede  der  Löhne  in  Ostpommern  troßdem  die  Brotpreise
  in  den  einzelnen  Orten  so  auffallende  Unterschiede  aufwiesen.
Nach  einer  Aufstellung  vom  1.  9.  1918  betrugen  die  Preise  für  3  Pfd.
Brot  (3.  T.  umgerechnet)  in  Pollnow  und  Schlawe  67  Pfg.,  in  Bütow
68,  in  Rummelsburg  69,  in  Stolp  70,  in  Lauenburg  75,  in  Köslin  78  und
in  Bublitz  799  Pfg.  Danach  haben  in  Stolp  zwar  die  Bächer  verhältnismäßig
  schlecht  abgeschnitten,  aber  dafür  hatte  die  Allgemeinheit  Anlaß,
dem  Magistrat  dankbar  zu  sein  dafür,  daß  es  ihm  gelungen  war,  die
Preise  des  wichtigsten  Nahrungsmittels  so  niedrig  zu  halten.

Nur  der  Wollständigkeit  halber  seien  hier  die  Tageskopfportionen
an  Mehl  angeführt,  die  in  Stolp  während  des  Krieges  ausgegeben
wurden:

1.  2.  —  14.  3.  1915  225  gr
15.  3.  —  31.  8.  1915  200  gr
1.  9.  1915  —  31.  1.  1916  225  gr
1.  2.  1916  —  14.  4.  1917  200  gr
15.  4.  —  14.  8.  1917  170  gr
15.  8.  —  31.  10.  1917  220  gr
1.  11.  1917  —  15.  6.  1918  200  gr
16.  4.  —  30.  9.  1918  160  gr
1.  10.  —  30.  11.  1918  200  gr
1.  12.  1918  240  gr

Es  wäre  nun  außerordentlich  interessant,  zu  wissen,  wie  das  ganze
sog.  „Mehlkonto“  abgeschlossen  hat.  Darüber  ist  aber  leider  nicht  das
Mindeste  zu  ermitteln.  Soviel  läßk  sich  aber  mit  aller  Sicherheit  sagen,

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        daß  das  Mehlkonto  gewissermaßen  das  Rückgrat  der  Geldwirkschaft  bei
der  ganzen  Zwangswirtschaft  gewesen  ist,  daß  aus  ihm  alle  Fehlbeträge
anderer  Konten,  wie  z.  B.  aus  dem  früher  besprochenen  Spargelkonto,
gedecht  werden  konnten.  Ja,  in  den  ersten  Jahren  nach  dem  Kriege  —
auf  die  wir  hier  nicht  mehr  eingehen  können  —  als  die  Verhälknisse  sich
immer  mehr  zuspitzten  und  der  Magistrat  gezwungen  wurde,  die  Hälfte
der  Löhne  der  Bächergesellen  zu  übernehmen,  die  die  Meister  eigentlich
nicht  brauchten,  aber  doch  einstellen  mußten,  war  das  Mehlkonto  immer
noch  so  stark,  daß  diese  Löhne  aus  seinen  Beständen  gezahlt  werden
konnten.
2.  Kartoffeln.

Dieser  Zweig  der  Zwangswirtschaft  war  verhältnismäßig  einfach  zu
behandeln,  weil  hier  das  von  den  zentralen  Stellen  gelieferte  oder  wenigstens
  bewirtschaftete  Erzeugnis  unverarbeitet  an  den  Verbraucher  abgegeben
  werden  konnte.  Da  es  sich  aber  um  einen  Massenartikel  handelt,
der  hauptsächlich  die  Ernährung  der  Bevölkerung  sicher  stellen  sollte,  verdient
  er  trotzdem  eine  eingehendere  Behandlung.

Die  ersten  tastenden  Schritte  in  der  Richtung  auf  eine  Kartoffelver--sorgung
  der  Stadt  tat  der  Magistrat  im  Februar  1915,  als  die  Lebensmittelkommission
  beschloß,  die  Lieferung  von  Kartoffeln  für  städtische
Zwecke  öffentlich  auszuschreiben.  Gleichzeitig  erfolgte  in  der  Stadt  durch
die  Polizei  eine  Bestandsaufnahme  an  Kartoffeln.  Die  öffentliche  Ausschreibung
  hatte  zwar  nur  einen  sehr  bescheidenen  Erfolg,  aber  immerhin
  kamen  einige  100  Ztr.  zusammen,  die  nach  einer  Bestimmung  vom
12.  4.  15  zum  Selbstkostenpreis  an  Minderbemittelte  abgegeben  werden
sollten.  Der  Verkauf  zum  Selbstkostenpreis  von  4,50  4t  erwies  sich  freilich
  als  ausgeschlossen,  da  inzwischen,  nach  Oeffnung  der  Mieten,  der
Preis  merklich  heruntergegangen  war.  Die  Ware  wurde  nun  mit
2,50  4“  im  Feuerwehrhause  abgegeben,  und  zwar  gegen  Barzahlung  an
Personen,  die  sich  durch  einen  Zettel  der  Kriegshilfe  als  minderbemittelt
ausweisen  konnten.

Damals  beschloß  der  Magistrat  auch,  für  die  Zukunft  beim  freihändigen
  Ankauf  von  Kartoffeln  zu  bleiben  und  die  Möglichkeit,  von  der
„Reichsstelle  für  Karkoffelversorgung“"  ihren  Bedarf  zu  beziehen,  abzulehnen.


Die  eigentliche  Kartoffelbewirtschaftung  beginnt  in  Stolp  mit  der
Bundesratsverordnung  vom  7.  10.  15,  daß  alle  Landwirte  mit  einer  Anbaufläche
  von  mehr  als  10  ha  10  N  ihrer  Karkoffelernte  zur  Verfügung

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        der  Kommunalverbände  halten  sollten  (bereits  am  28.  10.  auf  Anbauflächen
  von  mehr  als  1  ha  ausgedehntl).  Der  Magistrat  mußte  eine
Bestandsaufnahme  vornehmen  und  stellte  fest,  daß  34  760  Ztr.  geerntet,
davon  aber  rund  10  000  Ztr.  bereits  innerhalb  der  Stadt  verkauft  seien.
Die  Verfügung  über  die  festgelegten  Mengen  kam  der  neugegründeten
Reichskartoffelstelle  (RK.)  zu.

Gleichzeitig  erfolgte  die  erste  Festsetzung  eines  Höchstpreises  für
Kartoffeln  mit  3  4  je  Ztr.  im  Einzelverkauf.  Der  Erfolg  war,  wie  zu
erwarten,  der,  daß  die  Karkoffeln  in  Stolp  sofort  vom  Markt  verschwanden,
  da  die  Landwirte  sie  lieber  an  die  Flockenfabriken  verkauften,  die
bei  dem  hohen  Preise  der  Kartoffelflocken  von  14,50  K  je  Ztr.  und  Verarbeitungskosten
  von  1,50  4  je  Ztr.  für  die  rohen  Kartoffeln  mehr  anlegen
  konnten  als  der  Höchstpreis  betrug.

Zunächst  glaubte  der  Magistrat  die  Versorgung  der  Stadt  allein
übernehmen  zu  können.  Er  ließ  zunächst  durch  eine  Rundfrage  den  voraussichtlichen
  Winterbedarf  oberflächlich  auf  34  661  Ztr.  feststellen  und
forderte  dann  die  Bevölkerung  auf,  in  den  Tagen  vom  28.—31.  12.
im  Rathaus  ihre  Bestellungen  fest  aufzugeben.

Nach  dem  Ergebnis  dieser  Anmeldung  glaubte  der  Magistrat,  die
Verantwortung  für  die  Versorgung  der  Stadt  mit  Kartoffeln  auch  über
den  15.  3.  hinaus  übernehmen  zu  hönnen  (Schreiben  an  den  Regierungspräsidenten
  vom  14.  1.  16).  Es  war  noch  ein  Bedarf  von  10  000  Ztr.
festgestellt,  dessen  Beschaffung  einem  ortsansässigen  Kaufmann  übertragen
  wurde.  Um  dabei  im  Landkreis  Reine  Schwierigkeiten  zu  haben,
beantragte  und  erhielt  der  Magistrat  von  der  NK.  einen  Bezugsschein
über  10  000  Ztr.  Aun  erwies  sich  aber,  daß  ein  freihändiger  Ankauf
nicht  möglich  war,  weil  eine  Pressenotiz  die  Erhöhung  des  jetßzt  geltenden
Höchstpreises  in  Aussicht  gestellt  hatte.  Dadurch  war  der  Magistrat  gezwungen,
  sich  von  der  NK.  eine  Ausweiskarte  geben  zu  lassen,  die  ihn
berechtigte,  bis  1,25  M  über  den  Höchstpreis  hinauszugehen;  der  Kleinhandelspreis
  blieb  unverändert,  in  den  Unterschied  zwischen  Groß-  und
Kleinhandelspreis  teilten  sich  Land  und  Reich.  Von  jetzk  an  ging  der
Ankauf  flott  vor  sich,  sodaß  schon  am  7.  2.  der  Bedarf  gedeckt  war.

Am  26.  2.  16  wurde  vom  Keichskanzler  die  Beschlagnahme  aller
Kartoffelvorräte  verfügt;  die  Selbstversorger  durften  je  Kopf  und  Tag
1½  Pfd.  behalten.  Die  daraufhin  vom  Magistrat  angeordnete  Bestandsaufnahme
  ergab  für  den  Rest  des  Jahres  einen  Bedarf  von  38  500  Ztr.,
der  der  RK.  gemeldet  wurde.

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        <pb n="48" />
        Die  RK.  überwies  der  Stadt  nunmehr  zunächst  15  000  Ztr.,  die  aus
dem  Landkreis  Stolp  gegeben  werden  sollten.  Der  Magistrat  wandte
sich  daraufhin  an  den  maßgebenden  Beamten  im  Kreisausschuß  und  erhielt
  dessen  Einverständnis  dahin,  daß  er  sich  wie  bei  Lieferung  des  Winterbedarfs
  direkt  mit  dem  Kommissionär  des  Landkreises  in  Verbindung
setzte.  Obwohl  die  Stadt  dringend  Kartoffeln  brauchte,  verbok  der  Landrat
  dies  Verfahren.  Ein  freundlicher  Hinweis  der  Stadt  auf  die  notwendige
  Wahrung  des  guten  Verhältnisses  zwischen  Stadt  und  Land  erzielte
  nur  eine  sehr  gereizte  Antwort:  der  Landrat  wisse  nicht,  ob  er
überhaupt  liefern  könne,  da  der  Kreis  400  000  Ztr.  an  Notstandslieferungen
  aufzubringen  habe;  er  werde  vielleicht  1000  Ztr.  wöchentlich  liefern
  (bei  einem  Tagesbedarf  von  200  Zitr.!);  der  Hinweis  auf  die  Wahrung
  des  guten  Verhältnisses  zwischen  Stadt  und  Land  sei  fast  beleidigend,
  denn  gerade  der  Magistrat  habe  alle  Ursache,  auf  die  Wahrung
dieses  Verhällnisses  bedacht  zu  sein.

Es  liegt  hier  wieder  der  gleiche  Tatbestand  vor  wie  bei  der  Getreidelieferung:
  mit  dem  Augenblick,  wo  der  Landkreis  amtlich  beauftragt
wurde,  für  die  Stadt  Kartoffeln  zu  liefern,  kam  es  zu  schweren  Konflikten,
  bei  denen  wir  die  Schuld  keinesfalls  bei  der  Stadt  zu  suchen  haben.

Am  16.  5.  16  waren  die  letzten  vom  Magistrat  gelagerten  Kartoffeln
  ausgegeben  und  nur  bei  den  Lazaretten  ein  kleiner  Vorrat  für
2  Tage  vorhanden.  Der  Kreisausschuß  aber  teilte  auf  Anruf  nur  mit,
daß  „weitere  Zuweisungen  von  Kartoffeln  nicht  beabsichtigt“  seien.  Dabei
  hatte  die  Stadt  von  den  bis  31.  5.  zugewiesenen  20  000  Ztr.  kaum
8000  erhalten.  Als  der  Oberbürgermeister  sich  persönlich  einsehzte,  erhielt
er  die  telephonische  Zusicherung,  daß  morgen  oder  übermorgen  ein  Waggon
  geliefert  werden  würde.  Dem  folgte  aber  schon  am  nächsten  Tage
ein  Brief  des  Landrats,  daß  er  bei  der  Provinzialkarkoffelstelle  eine
Nachprüfung  des  Bedarfs  der  Stadt  beantragt  habe  und  bis  zur  Entscheidung
  nichts  mehr  liefern  werde.  Hierzu  kam  am  22.  5.  die  Erläukerung,
  daß  nach  Schätzung  des  Landrats  2500  Ztr.  in  kleinen  Mengen
aus  dem  Landkreis  einge  führt  seien,  die  auch  auf  die  Lieferungen  angerechnet
  werden  müßten.  An  solchen  Kartoffeln  konnte  der  Magistrat
870  Ztr.  nachweisen;  als  er  vom  Landrat  ein  Verzeichnis  der  ohne  sein
Wissen  nach  Stolp  eingeführten  Kartoffeln  und  deren  Empfänger  verlangte,
  war  keine  Antwort  zu  erhalten.  Schließlich  wurde  in  einer  gemeinsamen
  Besprechung  vom  24.  5.  zwischen  dem  Landrat,  dem  Oberbürgermeister
  und  dem  Regierungspräsidenten  Friede  geschlossen.

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        <pb n="49" />
        Für  die  Zeit  vom  1.  7.—15.  8.  16  konnte  der  Bedarf  an  Kartoffeln
  nur  aus  Frühkartoffeln  gedecht  werden.  Hierzu  mußte  die  Stadt
in  erster  Linie  die  eigene  Ernte  verwenden,  außerdem  aus  den  Haushaltungen
  unter  Zugrundelegung  einer  Tagesration  von  1  Pfd.  jede  enkbehrliche
  Kartoffel  herausziehen.  Danach  blieb  ein  verhältnismäßig  geringer
  Bedarf  übrig,  der  zum  großen  Teil  aus  dem  Landkreis  gedecht
werden  konnte.

Eine  Lieferung  von  2000  Ztr.  war  dem  Kreise  Saatzig  aufgegeben
worden;  die  Ware  erwies  sich  aber  als  zwar  teuer,  aber  minderwertig,
und  außerdem  enthielt  jeder  Sack  5  Pfd.  Sand,  sodaß  die  Stadt  zu  weiteren
  Geschäftsverbindungen  keine  Neigung  zeigte  und  nach  Empfang
der  ersten  2  Waggons  telegraphierte  „Rok  behoben,  bitte  Lieferung
einstweilen  einstellen“.

Auch  bei  diesen  Lieferungen  brachte  der  Magistrat  für  alle,  die  nicht
Selbstversorger  waren,  das  Markensystem  zur  Anwendung,  das  bereits
am  17.  3.  16  zum  ersten  Mal  eingeführt  worden  war.

Sobald  die  Frühkartoffelernte  in  Gang  kam,  änderte  sich  die  Versorgung
  volltommen,  zumal  gleichzeltig  der  Landkreis  das  bis  dahin
bestehende  Ausfuhrverbot  für  Kartoffeln  aufhob.  Es  erfolgten  nunmehr
so  überreichliche  Zufuhren  nach  Stolp,  daß  der  Magistrat  die  bisherige
Verbrauchsregelung  aufheben  und  die  Versorgung  der  Bevölkerung  dem
freien  Handel  überlassen  konnte,  wo  Preise  von  5—6  41  je  Ztr.  gezahlt
wurden.  Inzwischen  wurde  die  Versorgung  für  den  Winter  vorbereitet.
In  der  vorgeschriebenen  Bedarfsanmeldung  an  die  RK.  berechnete  Stolp
den  absoluten  Bedarf  bis  zum  15.  4.  1917  mit  125  388  Ztr.  für  die
Bevölkerung,  3600  Ztr.  zur  Brotstreckhung,  965  Ztr.  für  Kriegsgefangene,
2900  Ztr.  für  Lazarekte;  abzüglich  der  eigenen  Ernte  blieb  ein  Fehlbedarf
  von  62  000  Zir.  Bei  der  künftigen  Preisbildung  sollte  wieder  das
Reich  regelnd  eingreifen,  wenn  ein  Kommunalverband  den  Kleinhandelspreis
  auf  höchstens  5,50  4  festsetzte,  aber  nachwies,  daß  er  selbst
höhere  Aufwendungen  gehabt  habe.

Zu  Anfang  Oktober  1916  erfolgte  die  erste  eingehende  Verordnung
über  die  Verbrauchsregelung  bei  Kartoffeln,  die  für  die  übrigen  Kriegsjahre
  in  ihren  Grundzügen  maßgebend  sein  sollte.  Danach  übernahm
der  Magistrat  die  Versorgung  der  Bevölkerung  einstweilen  bis  15.  4.  17.
Der  Bezug  konnte  auf  3  verschiedene  Arten  erfolgen:  entweder  konnte
man  den  Bedarf  beim  Erzeuger  decken;  in  diesem  Falle  mußte  man
unter  Vorlage  des  Wirtschaftsbuchs,  das  über  die  Kopfzahl  Auskunft

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        gab,  einen  Bezugsschein  auf  dem  Rathaus  holen,  der  mit  0,20  4  je  Ztr.
der  gewünschten  Kartoffelmenge  zu  Gunsten  des  Landpreises  bezahlt  und
vom  Kreisausschuß  abgestempelt  sein  mußte;  oder  man  meldete  unter
Vorlage  seines  Wirtschaftsbuchs  seinen  Bedarf  bei  der  städtischen  Ausgabestelle
  im  Feuerwehrhause  an,  von  wo  aus  straßenweise  die  Lieferung
erfolgte;  oder  endlich,  man  konnte  seinen  Bedarf  aus  dem  Wirtschaftsbuch
  feststellen  lassen,  die  entsprechende  Zahl  von  Kartoffelmarken  auf
dem  NRathause  empfangen  und  dann  seinen  Bedarf  beim  Kleinhändler
decken.  Als  Tageskopfmenge  wurden  1  Pfd.  festgesetzt.  Kaum  war
hiernach  der  Bedarf  bei  vielen  Familien  befriedigt,  so  erfolgte  eine  Verringerung
  der  Kopfmenge  auf  1  Pfd.,  und  alle,  die  mehr  erhalten  hatten,
  mußten  die  Mehrmengen  abgeben  oder  auf  die  Zeit  nach  dem  15.
4.  17  verrechnen.  Aur  den  eigentlichen  Selbstversorgern  blieb  eine
Tageskopfmenge  von  1/  Pfd.

Der  Kreisausschuß  hatte  gegen  die  Kartoffelabgabe  gegen  Bezugsschein
  nichts  einzuwenden,  ebensowenig  gegen  die  Absicht  der  Stadt,  ihre
Vorräte  beim  Erzeuger  einmieten  zu  lassen.

VWegen  der  Bezugsscheingebühr  entwickelte  sich  sofortk  ein  neuer
Streit  zwischen  Stadt-  und  Landkreis.  Der  Städtetag  hatte  miltgeteilt,
daß  bei  freihändigem  Ankauf  Privater  eine  „Lieferung“  des  betr.  Kommunalverbandes
  nicht  vorliege,  mithin  auch  keine  Kommissionsgebühr  zu
zahlen  sei.  Daraufhin  wandte  sich  die  Stadt  an  den  Kreisausschuß  mit
der  Bitte,  die  Bezugsscheingebühr  fallen  zu  lassen.  Der  äußerte  an  sich
sehr  schwerwiegende  Bedenken  gegen  das  Bezugsscheinverfahren  überhaupt,
  war  aber  bereit,  die  Gebühr  auf  5  Pfg.  je  Ztr.  zu  senken.  Das
fand  beim  Magistrat  keine  Gegenliebe,  weil  er  mit  Recht  einwandte,
daß  man  jetzt,  wo  die  Mehrheit  sich  eingedecht  habe,  eine  solche  Senkung
  nicht  verstehen  werde.  Nun  kam  in  einer  persönlichen  Besprechung
der  Landrat  zu  dem  Worschlag,  die  Gebühr  den  Unbemittelten  ganz  zu
erlassen.  Auch  damit  konnte  sich  der  Magistrat  nicht  zufrieden  geben
und  schrieb  am  27.  10.,  daß  die  Unterscheidung  zwischen  Bemittelten  und
Unbemittelten  praktisch  sehr  schwierig  sei.  Eine  Antwort  darauf  erging
erst  nach  mehr  als  einem  Monat,  am  30.  11:  es  sei  ganz  leicht,  durch
Vorlage  der  Steuerzettel  die  Minderbemittelten  festzustellen:  „wenn  dem
Magistrat  diese  Angelegenheit  nicht  einmal  dieser  geringen  Mühewalkung
  wert  erscheint,  liegt  für  den  Landkreis  keine  Veranlassung  vor,  ihr
noch  weiter  näher  zu  treten.“  Weitere  Verhandlungsversuche  der  Stadt,
ein  Hinweis  auf  die  Tatsache,  daß  sehr  viele  Leute  keinen  Steuerzettel

50
        <pb n="51" />
        hätten,  auch  eine  nochmalige  Betonung  der  Ansicht  des  Kriegsernäh—
rungsamts,  daß  die  Gebühr  nicht  zu  zahlen  sei,  hatten  keinen  Erfolg.

Inzwischen  ging  die  Kartoffelversorgung  weiter.  Da  erklärte  am  8.
11.  16  der  Landkreis,  daß  er  die  Lieferungen  einstelle,  und  zwar  mit
der  Begründung,  daß  Stolp  bereits  ½  seines  Bedarfs  erhalten  habe,
andere  Kommunalverbände,  die  der  Landkreis  auch  versorgen  müsse,  wie
Essen  und  Dortmund,  noch  nicht  ½.  Während  noch  Verhandlungen
über  die  Höhe  der  der  Stadt  noch  zustehenden  Menge  schwebten,  wurde
die  Tageskopfmenge  auf  /4  Pfd.  herabgesetzt  und  gleichzeitig  Ersatz  der
ekwa  fehlenden  Kartoffeln  durch  Kohlrüben  angekündigt.  Trot  dieser
Herabsetzung  wurden  die  Vorräte  aber  so  knapp,  daß  Ende  Januar  trotz
des  berrschenden  Frostes  Kartoffeln  aus  Reitz  herangeschafft  werden
mußten,  weil  der  Magistrat  „nicht  eine  Kartoffel  vorrätig  hatte“.  Obendrein
  wurden  noch  Unregelmäßigkeiten  in  der  Kartoffelbelieferung  enkdecht:
  es  wurden  Kartoffeln  ausgegeben,  ohne  daß  den  Empfängern  die
Scheine  abgefordert  wurden,  und  bei  der  Abnahme  am  Bahnhof  bestand
keine  regelrechte  Kontrolle,  sodaß  damals  vielleicht  erhebliche  Mengen
der  öffentlichen  Bewirtschaftung  verloren  gegangen  sind.  Um  alles  aufzubringen,
  was  möglich  war,  erging  Anweisung,  in  den  Haushaltungen
alle  nach  der  Tagesmenge  von  ¾  Pfd.  nicht  nötigen  Kartoffeln  zu
beschlagnahmen  und  im  Bollmann'schen  Speicher  abzuliefern;  auch  wurde
der  Markenzwang  jetzt  auf  die  Gastwirtschaften  ausgedehnt.  Ein  Vorwurf
  von  maßgebender  juristischer  Stelle,  daß  die  Beschlagnahme  in  den
Haushaltungen  rechtswidrig  sei,  blieb  nicht  aus,  doch  wußte  sich  der
Magistrat  mit  der  dringenden  Not  zu  entschuldigen,  die  die  plößliche
starte  Kälte  und  die  Angst  vor  dem  Ausbleiben  weiterer  Zufuhren  hervorgerufen
  hatten.  Gerade  in  dieser  kritischen  Zeit  häuften  sich  Klagen
der  Einwohner  über  die  städtische  Karktoffelausgabestelle,  die  Rüchksichtslosigkeit
  der  dort  beschäftigten  Arbeiter  und  die  mangelnde  Eignung  des
Kellers,  sodaß  dem  Magistrat  auch  von  dieser  Seite  her  noch  wieder  besondere
  Arbeit  und  Last  erwuchs.

Die  Lieferungen  aus  dem  Landkreis  gingen  immer  unvollkommen
ein.  Der  Kreisausschuß  entschuldigte  das  damit,  daß  er  die  Stadt  nur
„im  anteiligen  Verhältnis“  zu  den  übrigen  von  ihm  zu  beliefernden
Bedarfsstellen  versorgen  könne.  Auch  diese  Mitteilung  war  wieder  ein
Anlaß  zum  Konflikt.  Die  Stadt  vertrat  in  Uebereinstimmung  mit  dem
Oberpräsidenken  den  Standpunkt,  daß  dies  an  sich  korrekte  Verhalten
von  den  Stolpern  durchaus  nicht  verstanden  würde,  zumal  tatsächlich

4  51
        <pb n="52" />
        Vot  in  Stolp  herrsche  und  niemand  einsehen  könne,  weshalb  Stolp  als
einzige  kreisfreie  Stadt  in  Ostpommern  auch  die  einzige  sein  solle,  die
Hunger  leide.

Im  Juli  1917  waren  die  Zufuhren  so  mangelhaft,  daß  zeitweise
Brot  und  Haferflocken  anstelle  von  Kartoffeln  gegeben  werden  mußten.
Im  August,  mit  Beginn  der  Frühkartoffelernte,  wurden  die  Zufuhren
wieder  besser,  sodaß  schon  im  September  wieder  7  Pfd.  wöchentlich  gegeben
  werden  konnten.  Merkwürdigerweise  war  auch  diesmal  mit  dem
Kreise  Saatzig,  dem  ersatzweise  die  Lieferung  für  Stolp  übertragen  war,
nicht  recht  zu  verkehren.  Zwar  war  die  gelieferte  Ware  einwandsfrei,
aber  Saatig  hielt  es  für  richtig,  seine  Kartoffeln  in  Kisten  zu  schichen
und  berechnete  für  jede  Kiste  3  „,  sodaß  Stolp  mit  erheblichem  Zuschuß
bätte  arbeiten  müssen.

In  dieser  Zeit  sah  sich  das  stellvertretende  Generalkommando  in
Danzig  veranlaßt,  den  Schriftverbehr  der  Stadt  Stolp  zu  vermehren.
Erst  kam  die  Aufforderung  des  Kriegsamts,  durch  das  Garnisonkommando
  wöchentlich  über  die  Vorräle  an  Speisekartoffeln,  die  Höhe  der
Kopfportion  und  der  Zulagen  und  schließlich  über  die  Aussichten  der  Anlieferung
  zu  berichten.  Eine  Woche  später  wurde  die  Anordnung  zurüchkhgenommen
  und  dafür  wöchentliche  Meldung  an  das  Generalkommando
nach  einem  vorgeschriebenen  Muster  befohlen.  Mit  dem  8.  9.  17  kam
auch  diese  Meldung  in  Fortfall,  ohne  daß  man  jemals  erfahren  hat,  welchen
  Zwechken  sie  dienen  sollte.

Hier  ist  vielleicht  ein  kurzes  Wort  über  das  stellvertretende  Generalkommando
  am  Dlatze.  Bekanntlich  hatte  während  des  Krieges  jedes
stellv.  Generalbommando  für  seinen  Bezirk  nahezu  diktatorische  Befugnisse
  auch  in  wirtschaftlichen  Angelegenheiten.  Nun  wollte  es  das  Unglüch,
  daß  Stolp  militärisch  dem  stellv.  Generaltommando  in  Danzig
unterstellt  war,  und  immer  wieder  kam  es  vor,  daß  Danzig  andere  Anordnungen
  traf  als  Stektin,  zu  dem  Stolp  doch  verwaltungsmäßig
gehörte,  nicht  gerade  immer  zum  PVorteil  der  Stadt  und  ihrer  Einwohner.
  Wir  werden  diesem  eigenartigen  Verhälktnis  vielleicht  später  noch
öfter  begegnen.

Im  Spätsommer  1917  begannen,  wie  auch  im  Vorjahr,  die  Verhandlungen
  mit  dem  Landkreis  wegen  der  Lieferung  der  nötigen  Kartoffeln.
Diesmal  beabsichtigte  die  Stadt,  neben  dem  bewährken  Bezugsscheinver--fahren
  mit  einzelnen  Gütern  Lieferungsverträge  auf  Kartoffeln  abzuschließen,
  um  ihren  Bedarf  sicher  in  die  Hand  zu  bekommen.  Der  Kreis-52
        <pb n="53" />
        ausschuß  erklärte  sofort  sein  Einverständnis,  allerdings  mit  dem  Zusatz:
„Der  Kreisausschuß  sieht  sich  jedoch  gezwungen,  sein  besonderes  Entgegenkommen
  der  Stadt  und  ihren  Einwohnern  gegenüber  von  der  strikten
  Einhaltung  nachstehender  Bedingungen  abhängig  zu  machen.“  Diese
Bedingungen  besagten:  Zahlung  der  aus  dem  Wirtschaftsjahr  1916/17
noch  rüchständigen  Bezugsscheingebühr  von  4250  414  und  im  kommenden
Wirtschaftsjahr  Zahlung  einer  Bezugsscheingebühr  von  0,15  4  je  Zir.
Der  Magistrat  gab  sofort  nach,  allerdings  unker  erneuter  Betonung  seines
  Standpunkts,  daß  zur  Forderung  einer  Bezugsscheingebühr  kein
Rechtsgrund  vorliege,  um  nicht  auf  die  Lieferung  auf  Bezugschein  überhaupt
  verzichten  zu  müssen.  Aber  wir  Späteren  fragen  uns,  wie  schon
beim  Getreide,  vergebens,  worin  das  besondere  Entgegenkommen  des
Landkreises  gelegen  haben  mag.  Der  einzelne  Landwirt  konnte  seine
Kartoffeln  zu  dem  gesetzlich  vorgeschriebenen  Preise  verkaufen,  und
wenn  der  Kreisausschuß  sich  der  Mühe  unterziehen  mußte,  die  einzelnen
  Lieferungen,  die  ja  auf  sein  Lieferungssoll  angerechnet  wurden,  zu
verbuchen,  so  kann  man  hierfür  eine  Gebühr  von  0,15  44  je  Ztr.,  also
für  einen  Bezugsschein  und  somit  eine  Eintragung  oft  von  2—3  M,  als
durchaus  nicht  bescheiden  ansehen.

Ende  September  1917  war  der  Kleinhandelspreis  je  Ztr.  auf  7  4
gestiegen,  die  sich  aus  nachstehenden  Einzelbeträgen  zusammensetzten:

Erzeugerhöchstpreis  5,.50  4
Schnelligkeitsprämie  0,50  4
Kommissionsgebühr  0,25  4
Fracht  0,15  4

Abfuhr  vom  Bahnhof  0,25  4
Schwund  und  Schmu  0.35  M
7,.00  4

Die  Bevölkerung  war  darüber  schwer  verstimmt,  da  in  allen  anderen
  Provinzen  der  Erzeugerhöchstpreis  auf  5  A  festgesetzt  war.  Infolgedessen
  setzte  der  Magistrat  den  Erzeugerpreis  um  50  DPfg.  berab,  nachdem
  sich  herausgestellt  hatte,  daß  das  Reich  die  Schnelligkeitsprämie
(die  für  Ablieferung  der  Kartoffeln  vor  einem  bestimmten  Termin  gezahlt
  wurde)  auf  eigene  Rechnung  übernahm.

Zur  Feststellung  der  Ernte  1917  hatte  die  RK.  eine  „Individualerhebung“
  angeordnet:  jeder  Erzeuger  sollte  vom  15.  9.  an  täglich  die  geerntete
  Kartoffelmenge  feststellen  und  in  eine  nach  vorgeschriebenem

53
        <pb n="54" />
        Muster  anzulegende  Kartoffelliste  eintragen;  auch  beim  Einmieten  sollte
das  Gewichk  der  gelagerten  Menge  genau  festgestellt  und  verbucht  werden.
  Bei  Abschluß  dieser  für  manchen  Bauer  nicht  ganz  einfachen  Individualerhebung
  wurde  ein  Gesamtertrag  von  41  176  Ztr.  ermittelt.  Daraufhin
  erging  ein  Telegramm  der  RéK.  von  nicht  weniger  als  146  Worten,
  das  von  einer  im  größten  Maßstab  betriebenen  Verheimlichung  der
Vorräte  sprach  und  eine  nötigenfalls  mit  militärischer  Hilfe  vorzunehmende
  NRevision  anordnete.  Diese  Revision  ergab  eine  Erhöhung  des
Gesamtertrages  um  20  e,  was  die  Stadt  darauf  zurückführte,  daß  bei
Abschluß  der  ersten  Erhebung  die  Ernte  noch  nicht  beendet  gewesen  sei.

Inzwischen  waren  der  Stadt  durch  den  Kreisausschuß  einige  Güter
zur  Kartoffelbeschaffung  zugewiesen  worden.  Während  noch  Verhandlungen
  über  die  Höhe  des  nötigen  „Aufbewahrungszuschusses“  liefen,
wurde  von  der  RK.  angeordnet,  daß  Verträge  nur  zwischen  der  Ueberschuß-
  und  der  Bedarfsstelle  geschlossen  werden  dürften,  sodaß  der  Magistrat
  sich  der  „Notwendigkeit,  mit  Erzeugern  Lieferungsverträge  zu
schließen,  enthoben  sah“.  Aachdem  die  Lieferungen  auf  Bezugsscheine
beendet  waren,  sah  sich  die  Stadt  aber  doch  genötigt,  wegen  einer  Art
Lieferungsvertrag  für  den  ihr  zustehenden  ZRest  an  den  Kreisausschuß
heran  zutreten.  Wieder  war  die  Aufbewahrungsgebühr  der  Stein  des
Anstoßes.  Nachdem  der  Kreisausschuß  hier  zuerst  eine  von  1,50—2  4
steigende  Gebühr  verlangt  hatte,  einigte  man  sich  schließlich  dahin,  daß
die  Gebühr  je  Ztr.  bis  15.  3.  18  0,75  41(,  darüber  hinaus  1  4  betragen
sollte.  Hieraus  ergab  sich  bei  einem  Erzeugerhöchstpreis  von  5,50  41  zusammen
  mit  den  sonstigen  Zuschlägen  ein  Verkaufspreis  von  8  4.
je  Zentner.

Im  April  1918,  als  die  Keller  leer  und  die  Mieten  zum  großen  Teil
erschöpft  waren,  wandte  sich  der  Magistrat  wieder  um  Lieferungen  an
den  Landkreis,  wurde  aber  abgewiesen  mit  der  Behauptung,  daß  wohlhabende
  Einwohner  Mehrmengen  über  den  gesehlichen  Bedarf  hinaus
bezogen  hätten  und  daß  kein  Bedürfnis  nach  stärkerer  Belieferung  vorliege,
  solange  keine  Feststellungen  in  dieser  Richtung  getroffen  seien.  Dabei
  waren  in  der  Stadt  dauernd  6  Kontrollkommissionen  unkerwegs,  die
die  Kartoffelvorräte  der  einzelnen  Bürger  nachprüfen  mußten:;  außerdem
  waren  die  Bezugsscheine  nicht  einmal  voll  beliefert  worden,  sodaß
der  Kreisausschuß  Bezugsscheingebühren  für  700  nicht  gelieferte  Ztr.
bezogen  hatte.  Erst  nach  Wochen  gelang  es,  den  Kreisausschuß  zu  wenn
auch  unregelmäßigen  Lieferungen  zu  veranlassen.  Im  übrigen  ging  die

54
        <pb n="55" />
        für  die  Kartoffelversorgung  immer  so  bedenkliche  Zeit  vor  dem  Beginn
der  Frühkartoffelernte  ohne  merkbare  Schwierigkeiten  vorüber.

Im  Herbst  1918  trat  wieder  das  aus  den  letzten  Jahren  bekannte
Verfahren  in  seine  Rechte,  allerdings  ohne  Konflikte  mit  dem  Kreisausschuß.
  Das  Bezugsscheinverfahren  vor  allem  nahm  an  Beliebtheit  zu,
sodaß  die  dadurch  gelieferte  Karkoffelmenge  die  vorjährige  mit  65  569
Ztr.  um  fast  6000  Ztr.  überstieg.  Diesmal  machte  es  dafür  Mühe,  eine
halbwegs  zureichende  Ueberweisung  durch  die  RéK.  durchzusetzen,  da  diese
in  ihrem  Voranschlag  wieder  einmal  nicht  bedacht  hatte,  daß  ein  erheblicher
  Teil  des  Stadtkreises  von  Eingesessenen  des  Landkreises  bewirtschaftet
  wurde.

Auch  im  Wirtschaftsjahr  1919/20  wurde  im  wesentlichen  an  dem
alten  Verfahren  festgehalten.  Allerdings  wurde  diesmal  die  Kartoffelverkeilung
  nicht  auf  die  Angaben  der  Kommunalverbände  gegründet,  weil
diese  nach  Ansicht  der  RK.  ihre  Ernte  zu  niedrig  angaben,  „um  ihre  Leistungsfähigkeit
  nach  außen  hin  tunlichst  einzuschränken“;  statt  dessen
wurde  der  voraussichtliche  Ernteertrag  ziemlich  willkürlich  nach  der  Anbaufläche
  und  einer  angenommenen  Durchschnittsernte  geschätzt.

Im  Jahre  1920  kam  es  zu  offenem  Aufruhr  gegen  die  RK.,  noch
ehe  sie  ihr  natürliches  Ende  gefunden  hatte.  Diesmal  war  die  RK.  auf
den  Gedanken  gekommen,  die  Kommunalverbände  Lieferungsverträge
abschließen  zu  lassen,  in  denen  sie  zur  Abnahme  der  festgelegten  Mengen
  zu  jedem  Preis  verpflichtet  werden  sollten.  Die  RK.  hatte  dabei
mit  einer  Anmeldung  von  120  Millionen  Zentnern  gerechnet,  aber  der
Widerstand  der  Landwirtschaft  war  so  stark,  daß  nur  33  Millionen  katsächlich
  gezeichnet  wurden.  Der  Magistrat  Stolp  schrieb  zu  diesem  Plan:
„die  geplante  Bewirtschaftung  erachten  wir  für  das  unglüchlichste  Projekt,
  das  bisher  in  der  Kartoffelbewirtschaftung  vorgelegen  hat,  und  wir
würden  erleichtert  aufatmen,  wenn  der  Handel  freigegeben  würde“.  Er
machte  sich  deshalb  endgültig  von  der  RK.  unabhängig  und  traf  zum
Winter  ein  Abkommen  mit  dem  Pommerschen  Landbund,  der  die  Versorgung
  der  Stadt  übernahm.  Damit  hatte  die  Kartoffelbewirkschaftung
ihr  Ende  gefunden.

Ueber  die  Stellung  der  Einwohnerschaft  und  der  Kleinhändler  zur
Kartoffelfrage  ist  nicht  viel  zu  sagen,  da  sich  ja,  abgesehen  von  der  Rationierung,
  die  Versorgung  der  Bevölkerung  in  ganz  ähnlichen  Bahnen
bewegte  wie  im  Frieden.  Daß  für  die  meisten  Bürger  die  ewigen
Bestandsaufnahmen  und  Revisionen,  die  immer  wechselnde  Einteilung

55
        <pb n="56" />
        der  Vorräte,  der  Einkauf  an  den  städtischen  Stellen  —  zuletzt  neben  dem
Feuerwehrhaus  auch  in  der  Reitbahn  —  sehr  viel  Unbequemlichkeiten
und  Aerger  mit  sich  gebracht  haben,  liegt  auf  der  Hand,  doch  scheint
gerade  die  Kartoffelversorgung,  wohl  wegen  der  den  Friedensverhältnis—-sen
  angenäherten  Art,  von  allen  Zweigen  der  Zwangswirtschaft  die  geringste
  Unzufriedenheit  bervorgerufen  zu  haben.  Beschwerden  gab  es
wohl  oft,  aber  bei  der  entgegenkommenden  Art  des  Magistrats,  der  die
von  ihm  gelieferten  Kartoffeln  gern  umtauschte,  konnte  größerer  Aerger
nicht  aufkommen.

Ein  Abschluß  des  „Karkoffelkontos“  liegt  in  den  Akten  nicht  vor.

3.  Fleisch.

Vährend  des  ganzen  Krieges  ist  das  Bild  keiner  Berufsklasse  so
sehr  „von  der  Parteien  Haß  und  Gunst  verzerrt“  worden  als  das  der
Fleischer  und  auf  keinem  Gebiet  der  Zwangswirtschaft  haben  sich  soviel
Schwierigkeiten  und  Unstimmigkeiten  ergeben,  wie  gerade  auf  dem  der
Fleischversorgung.  Wir  glauben  uns  deshalb  berechtigt,  dies  Gebiet  besonders
  eingehend  zu  behandeln,  zumal  es  die  inneren  Schwierigkeiten
einer  Zwangsbewirtschaftung  am  klarsten  aufzeigt.

Bereits  im  zweiten  Kriegsmonat  wurde  in  der  Presse  wiederholt
darüber  geklagt,  daß  seit  Kriegsbeginn  die  Fleischpreise  unangemessen
hoch  seien,  sogar  10—20  HPfg.  höher  als  in  Berlin,  und  im  November
1914  mußte  der  Magistrat  amtlich  feststellen,  daß  die  Fleischer  in  Stolp
ihre  Ware  durchweg  um  5—20  Dsg.  höher  berechneten  als  ihre  Berufsgenossen
  in  Köslin.  Der  Oberbürgermeister  versuchte  eine  persönliche
Einwirkung  auf  den  Vorstand  der  Fleischerinnung  und  erreichte  auch
das  Versprechen,  daß  in  Zuhunft  die  Preise  den  Köslinern  angepaßt
werden  würden,  aber  krotzdem  hörten  die  Klagen  über  zu  hohe  Fleisch--preise
  nicht  auf.  Schon  im  Januar  1915  gab  ein  Ungenannter  (der  Magistrat?)
  im  örtlichen  Teil  der  Zeitung  für  Hinterpommern  der  Anisicht
Ausdruck,  daß  bei  Fortdauer  der  hohen  Preise  für  Schweinefleisch  in
absehbarer  Zeit  mit  der  Einführung  der  Zwangswirtschaft  gerechnet
werden  müsse!  Diese  letztere  Bemerkung  lockte  freilich  einen  anderen
Kenner  der  Verhältnisse  auf  den  Plan,  der  an  der  gleichen  Stelle  „von
unterrichleter  Seite“  mitteilen  ließb,  daß  an  die  Festsetzung  von  Höchstpreisen
  für  Fleisch  nicht  gedacht  würde.  2  Tage  später  wollte  der  Oberbürgermeister
  wegen  der  immer  noch  steigenden  Preise  Höchstpreise  fest-56
        <pb n="57" />
        seten,  gab  aber  den  Einwendungen  der  Fleischerinnung  noch  einmal
nach,  vielleicht,  weil  er  selbst  die  Einführung  von  Höchstpreisen  für
Fleisch  für  nutzlos  und  gefährlich  ansah  und,  wie  noch  im  Juli  1915,
Höchstpreise  nur  dann  für  richtig  hielt,  wenn  sie  für  Schlachtvieh  festgesetzt
  würden.

Den  Beginn  der  eigentlichen  Zwangswirtschaft  bezeichnet  der  13.
11.  15,  an  dem  in  Ausführung  einer  Bundesratsverordnung  eine
Bekanntmachung  über  die  Einführung  von  Höchstpreisen  für  Schweinefleisch
  den  Zeitungen  übergeben  wurde.  Der  Erfolg  dieser  Maßnahme
war  zunächst  der,  daß  das  Schweinefleisch  sich  immer  mehr  vom  Markte
zurückzog.  Bereits  am  5.  12.  beschloß  deshalb  der  Magistrat,  in  Erwägungen
  darüber  einzutreten,  ob  nicht  die  Herstellung  von  Fleisch-,
Salami-  und  Zervelatwurst  beschränkt  werden  solle,  damit  mehr
Schweinefleisch  für  die  Bevölkerung  frei  würde.  Daß  es  sich  um  immerhin
  beträchtliche  Mengen  handeln  würde,  ergab  eine  Rundfrage,  nach
der  22  Fleischer  in  den  Monaten  Dezember  1914  bis  März  1915  zusammen
  durchschnittlich  651  Ztr.  derartige  Wurstwaren  im  Monat  hergestellt
  hatten.  Daß  diese  Wurstwaren  nach  wie  vor  nach  außerhalb  verkauft
  wurden,  machte  am  29.  12.  eine  Verordnung  des  Magistrats
nötig,  die  bestimmte,  daß  Fleisch  und  Wurst  nicht  nach  außerhalb  verbracht
  werden  dürften  und  außerdem  den  Fleischern  die  Pflicht  auferlegte,
  die  Hälfte  vom  Schlachtgewicht  jedes  Schweins  frisch  oder  gepökelt
  im  Kleinhandel  zu  verkaufen.

Trotzdem  wurde  die  Versorgung  mit  Schweinefleisch  nicht  besser;
dagegen  wurde  bekannt,  daß  mehrere  Fleischer  „riesengroße“  Lieferungsverträge
  mit  auswärtigen  Inkendanturen  über  Fleischdauerwaren  geschlossen
  hatten,  sodaß  dem  Markt  in  Stolp  große  Mengen  von
Schweinefleisch  entzogen  wurden.

Dabei  hielten  es  die  Fleischer  für  richtig,  am  15.  1.  16  eine  Erhöhung
  der  Höchstpreise  für  Wurstwaren  zu  beantragen.  Eine  vom  Maglstrat
  zur  Prüfung  dieser  Frage  eingesetzte  Unterkommission  von  7  Mitgliedern
  ließ  sich  die  Bücher  von  3  Fleischern  vorlegen  und  kam  zu  dem
Ergebnis,  daß  bei  Verarbeitung  eines  Schweins  von  218  Pfd.  Lebendgewicht
  der  Fleischer  einen  Verlust  von  20,32  4  habe,  bei  Ansetzung
der  gewünschten  Preise  nur  von  9,42  A.  In  den  Büchern  waren  die
Unkosten  der  Verarbeitung  sehr  hoch  eingesetzt,  rechneten  z.  B.  je
Schwein  2,50  J1  Ladenmiete,  0,60  A1  Beleuchkung  und  0.75  1  Kapital-57
        <pb n="58" />
        dienst.  Angesichts  dieser  Darlegungen  beschloß  der  Magistrat,  die  geplante
  Erhöhung  zu  bewilligen.

Am  22.  1.  16  ließ  sich  die  Entrüstung  der  Einwohner  über  die  Verhältnisse
  auf  dem  Schweinefleischmarkt  nicht  mehr  zurüchhalten.  Mehrere
  angesehene  Bürger  taten  sich  zusammen  und  überreichten  dem
Magistrat  eine  von  2  Stadtverordneten  untkerstützte  Eingabe  etwa  folgenden
  Inhalts:  nach  Kriegsbeginn,  wo  die  Fleischer  die  Preise  selbst
bestimmten  und  „Riesengewinne  in  ihre  Taschen  flossen“,  gab  es  immer
genug  Schweinefleisch,  auch  nach  der  großen  Abschlachtung;  nach  Festsetzung
  der  Höchstpreise  wurde  das  Fleisch  meist  zu  Würsten  verarbeitet
und  nach  außerhalb  geschicht;  dabei  „entblödeten  sich  die  Verkäufer
nicht“  höhnische  Redensarten  zu  führen  und  gaben  Schweinefleisch  nur
bei  bestimmten  Mindestmengen  (4—6  fd.)  oder  zusammen  mit  Kindfleisch
  ab.  Es  wurde  der  Antrag  gestellt,  der  Magistrat  möge  die  Versorgung
  der  Stadt  mit  Schweinefleisch  selbst  in  die  Hand  nehmen.

Im  gleichen  Sinne  äußerten  sich  Eingaben  des  Ortsverbands  der
deutschen  Gewerkvereine  (H.  D.)  und  des  Gewerkschaftskarkells  für
Stolp  und  Umgegend.

Daraufhin  entschloß  sich  der  Magistrat  zu  einer  durchgreifenden
Maßnahme:  die  Fleischer  mußten  von  nun  an  die  Hälfte  jedes  Schweins
am  Orte  frisch  verkaufen,  ein  Drittel  zu  Wurst  verarbeiten  und  durften
nur  ein  Sechstel  frei  verwenden.  Für  die  Abgabe  des  frischen  Fleischs
wurden  Ausweiskarten  (für  Gastwirtschaften  Bezugscheine)  ausgegeben,
die  die  Fleischer  annehmen  mußten  und  die  bei  der  Verrechnung  des
empfangenen  Fleischs  vorzulegen  waren.  Die  Ausweisharten  berechtigten
  zum  Empfang  von  Pfd.  Fleisch  je  Kopf  und  Woche.

Gleichzeitig  versuchte  der  Magistrat,  eine  städtische  Schweineschläch--kerei
  ins  Leben  zu  rufen,  doch  scheiterte  es  daran,  daß  die  Militärbehörden
  die  nötigen  Arbeitskräfte  nicht  frei  gaben.  Dafür  kaufte  er  auf
eigene  Rechnung  33  Schweine  und  übergab  sie  Fleischerfrauen,  deren
Männer  im  Felde  standen,  zur  Verarbeitung.

Am  22.  2.  16  wurden  Hoöchstpreise  für  den  Kleinhandel  mit
Schweinefleisch  festgesetzt,  und  zwar  nach  dem  Ergebnis  einer  Sißhung
der  Unterkommission  so,  daß  die  Fleischer  an  jedem  Schwein  von
210  Pfd.  einen  Gewinn  von  18.07  JA  hatten.  Dazu  wurde  weiter  bestimmt:
  die  Schweine  werden  in  ausgeschlachtetem  Zustand  auf  dem
Schlachthof  gewogen,  das  Gewicht  dem  Magistrat  mitgetellt  und  vom
Fleischer  in  ein  Kontrollbuch  eingetragen;  über  den  PVerkauf  ist  gleich-58
        <pb n="59" />
        falls  Buch  zu  führen  und  täglich  Abschluß  zu  machen;  alle  14  Tage  werden
  an  der  Hand  des  Kontrollbuchs  die  abgegebenen  Fleischmarken  eingezogen
  und  abgerechnek.  —  Bis  zum  14.  3.  waren  bereiks  fünf  Ueberkrekungen
  dieser  Bestimmung  gemeldet  und  der  Staatsanwaltschaft  angezeigt.


Die  Höchstpreise  vom  22.  2.  traten  am  1.  3.  mit  Genehmigung  des
Regierungspräsidenten  in  Kraft;  bereits  nach  zwei  Tagen  wurden  sie  ungültig,
  da  der  Regierungspräsident  seinerseits  Höchstpreise  für  Fleisch
festsetzte.  Und  am  selben  3.  3.  beankragte  die  Fleischerinnung  Erhöhung
der  Wurstpreise  mit  der  Begründung,  daß  die  Schweinepreise  gestiegen
seien.  Die  Erledigung  zog  sich  einige  Zeit  hin,  sodaß  die  Fleischer  am
24.  3.  drohen  konnten,  sie  würden  die  Herstellung  von  Rohwurst  einstellen,
  wenn  der  Magistrat  „die  Absicht  habe,  ein  ganzes  Gewerbe  auszuschalten".
  Bei  der  weiteren  Verfolgung  der  Angelegenheit  kam  zur
Sprache,  daß  der  neugegründete  Viehhandelsverband  (PÖH.)  eine
Händlerprovision  von  12  Jr  festgesebt  und  die  Rindviehpreise  um  40  c%
in  die  Höhe  getrieben  hatte.  Ob  es  freilich  richtig  war,  daß  die  Fleischer
  bei  ihrer  neuen  Kalkulation  die  Händlerprovision  von  12  J¼  ohne
weiteres  auf  den  bisherigen  Preis  aufschlugen,  wo  sie  doch  vermutlich
auch  früher  schon  eine  Provision  gezahlt  hatten,  möge  dahingestellt  bleiden.
  Jedenfalls  errechneten  sie  hieraus  und  aus  der  Verteuerung  des
jetzt  —  früher  nicht?  —  für  die  Wurst  nötigen  Rindfleischs  einen  Verlust
  von  11.53  4  je  Schwein,  während  sie  doch,  allerdings  durchaus  mit
Recht,  einen  Gewinn  von  5  c%  beanspruchten.  Infolgedessen  wurden
ihre  Forderungen  zum  größten  Teil  bewilligtk.

Inzwischen  war  von  den  maßgebenden  Behörden  der  lehte  Schritt
zur  Durchführung  der  Zwangswirkschaft  mit  Fleisch  getan  worden,  die
Zusammenfassung  des  Handels  mit  Wieh  und  die  Kontingentierung  der
Giehlieferungen.  Vorher  freilich  hatte  es  noch  ein  ärgerliches  Zwischenspiel
  bürokratischen  Ursprungs  gegeben.  Als  Ende  Januar  die  Verhandlungen
  über  die  „Syndizierung“  des  Viehhandels  vor  dem  Abschluß  standen
und  man  damit  rechnete,  daß  vor  ihrer  Durchführung  noch  überreichliche
Viehkäufe  getätigt  werden  würden,  erließ  am  27.  1.  16  das  stellv.  Generalkommando
  in  Danzig  ein  Ausfuhrverbot  für  Vieh  über  die  Grenzen
des  Korpsbereichs  hinaus,  also,  was  gerade  für  die  Stolper  Beziehungen
  wesentlich  war,  z.  B.  von  Stolp  nach  der  Provinzialhauptstadt;  die
Verordnung  ging  sogar  noch  weiter  und  verfügte,  daß  die  Güterabfertigungsstellen
  die  rollenden  Transporte  aufhalten  sollten.  Damit  waren

59
        <pb n="60" />
        ganz  rüchsichtslos  auch  alle  Transporte  getroffen,  die  an  Biehsammesstellen
  der  Zentralstelle  für  Beschaffung  der  Heeresverpflegung  gehen  sollten,
  und  die  Handelsbeziehungen  der  Stolper  Viehhändler  waren  plötz
lich  abgeschnitten,  ganz  abgesehen  von  den  Schädigungen  der  Verpflegung
  der  kämpfenden  Truppen.  Die  Verfügung  ging  also  viel  zu  weit
und  mußte  dahin  ergänzt  werden,  daß  Transporte  für  Heereslieferungen
abrollen  dürften,  wenn  eine  polizeiliche  Genehmigung  vorliege.  Sofort
zogen  etliche  Viehhändler  ihren  Vorteil  aus  dem  Mebeneinanderbestehen
  zweier  gleichgeordneter  Stellen  in  Stolp,  und  wenn  ihnen  die  Ausfuhrgenehmigung
  vom  Landrat  versagt  wurde,  wandten  sie  sich  unter
Berufung  auf  die  Tatsache,  daß  sie  in  Stolp  wohnten,  an  die  Ortspolizeibehörde,
  und  es  gelang  ihnen  nicht  selten,  dort  die  nölige  Bescheinigung
  zu  erhalten.  Es  bedurfte  längerer  Verhandlungen,  ehe  hierin  einbeitliches
  Handeln  von  Stadt  und  Land  erreicht  war.

Anfang  Februar  1916  wurde  der  Piehhandelsverband  Pommern
(V##W.)  gegründet,  im  März  1916  die  Reichsfleischstelle  (R&amp;amp;  F.),  und  damit
  war  die  Zwangswirtschaft  Tatsache  geworden.

Die  Anweisungen  des  Ministeriums  beschränkten  sich  auf  die  äußere
Regelung:  Kontkingentierung  der  Schlachtungen  für  jeden  Kommunalverband
  durch  die  RF.,  Beschaffung  des  Schlachtviehs  durch  den  B.,
Beaufsichtigung  der  Schlachtungen  durch  die  Kommunalverbände,  Einführung
  eines  Schlachtbuchs  für  jeden  Fleischermeister.  Die  Regelung
im  Einzelnen  wurde  den  Kommunalverbänden  anheimgestellt,  die  Bildung
  von  Fleischverteilungsverbänden  nahegelegt.

Für  Stolp  wurde  nach  Rücksprache  mit  den  Wertretern  der  Fleischerinnung
  vom  Magistrat  nachstehende  Regelung  getroffen:  der  Magistrat
  übernimmt  durch  eine  Kommission  das  gelieferte  Vieh  an  der  Abnahmestelle,
  bezahlt  es  in  bar  und  stellt  unter  Anrechnung  des  etwa  nachgewiesenen
  Untergewichts  und  seines  Zinsverlustes  den  vom  einzelnen
Fleischer  zu  zahlenden  Preis  fest:  die  Fleischerinnung  als  Fleischverkeilungsverband
  übernimmt  das  Vieh  vom  Magistrat  und  regelt  durch
eine  Kommission  aus  3  Fleischern  und  3  Verbrauchern  (unter  Vorsitz
eines  Magistratsmitglieds)  die  Verteilung  auf  die  einzelnen  Verhkaufsstellen;
  diese  Kommission  soll  auch  die  Preise  für  Vieh  und  Schlachtstücke
festsetzen.

Bereits  am  20.  4.  16  mußte  der  Magistrat  dem  Regierungspräsidenten
  berichten,  daß  infolge  der  Preisfestsetzung  des  VHV.  die  Preise
für  mittlere  Schweine  so  hoch  würden,  daß  den  Fleischern  bei  Berech-60
        <pb n="61" />
        nung  der  jehigen  Höchstpreise  je  Schwein  ein  Verlust  von  19,38  M  entstände,
  wenn  das  Fleisch  frisch  verkauft  würde,  und  daß  die  Fleischer
sich  weigerten,  noch  Schweine  zu  schlachten.  Infolgedessen  mußten  die
Höchstpreise  erhöht  werden.  Sie  wurden  aber  für  die  einzelnen  Fleischgattungen
  sehr  verschieden  angeseht,  und  plöhlich  war  kein  Bauchfleisch
mehr  zu  haben,  dafür  aber  sehr  viel  gesalzener  Speck,  der  unverhällnismäßig
  hoch  bezahlt  wurde.  Kaum  war  das  geregelt,  wurde  das  frische
Schweinefleisch  —  das  ja  der  Verbrauchsregelung  unterlag  —  sehr  selken
  und  dafür  wurden  sehr  viel  mehr  Schinken  und  Räucherspeck  als
bisher  erzeugt  und  ausgeführt,  sodaß  die  Abgabe  dieser  Waren  auch  von
der  Vorlegung  einer  Ausweiskarte  abhängig  gemacht  werden  mußte.

Am  28.  5.  16  erfolgte  die  erste  Viehzuteilung  für  die  Stadt.  Als
Grundlage  dienten  die  Schlachtungsziffern  der  Jahre  1911—1913,  und
zwar  wurden  hiervon  zugebilligt  an  Rindern  29  c#,  an  Kälbern  50  05,
an  Schweinen  20  0  und  an  Schafen  38  dc0:  Militärlieferungen  waren
hierin  nicht  einbegriffen.  Danach  wurden  für  die  Zeit  vom  1.  6.—15.  7.
bewilligt  79  Rinder,  252  Kälber,  373  Schweine  und  248  Schafe.  Die
Verfügung  enthielt  den  Vermerk,  daß  fortan  zur  Behinderung  der  Ausfuhr
  von  Frischfleisch  eine  Fleischharte  eingeführt  werden  sollte.

Darauf  setzte  der  Magistrat  eine  Fleischration  von  500  gr  je  Kopf
und  Woche  fest  mit  der  Einschränkung,  daß  davon  250  gr  Schweinefleisch
  sein  sollte.  Enksprechend  der  vorstehenden  Verfügung  wurde  die
Abgabe  von  Fleisch  von  der  Vorlage  des  städtischen  Brotbuchs  abhängig
gemacht.  Aus  dieser  selbstverständlichen  Befolgung  einer  höheren  Anweisung
  entwickelte  sich  unversehens  eine  Schwierigkeit,  die  zu  beseitigen
viel  Zeit  und  Mühe  kostete.  Der  Regierungspräsident  lehnte  nämlich
die  Genehmigung  der  städtischen  Verordnung  ab  mit  der  Begründung,
daß  in  den  gelieferten  Biehmengen  auch  solche  zur  Versorgung  des
Candkreises  einbegriffen  seien,  da  früher  die  Fleischer  einiger  Nachbardörfer
  in  Stolp  geschlachtet  hätten,  mithin  deren  Schlachtungen  in  den
der  jetzigen  Lieferung  zugrundeliegenden  Schlachtungsziffer  einbegriffen
seien;  die  Stadt  müsse  also  von  ihrer  Fleischration  an  den  Landkreis  abgeben
  und  dürfe  sich  nicht  abschließen.  Vergebens  suchte  der  Magistrat
darzutun,  daß  schon  jetzt  unker  Anrechnung  von  Köpfen,  Beinen  und
Knochen  nur  je  290  gr  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  entfielen  und  daß
unmöglich  noch  an  den  Landkreis  abgegeben  werden  könne.  Der  Negierungspräsident
  beharrte  auf  seinem  Standpunkt,  ließ  dem  Magistrat  nur
die  Wahl,  entweder  Fleischmarken  an  den  Landkreis  abzugeben  oder

61
        <pb n="62" />
        mit  dem  Landkreis  einen  gemeinsamen  Versorgungsbezirk  zu  bilden  und
verlangte  schließlich  einen  zahlenmäßigen  Nachweis  der  früher  von
Landschlächtern  in  Stolp  ausgeführten  Schlachtungen.  Glüchlicherweise
konnte  der  Magistrat  den  Nachweis  erbringen,  daß  in  den  gleichen
Monaten  des  letten  Friedensjahres  durchschnittlich  580  Ztr.  Schlachtgewicht
  aus  Landlieferungen  in  der  Stadt  verkauft  wurden,  dafür  aber
353,3  Zkr.  aus  der  Stadt  an  Landbewohner  abgegeben  wurden,  sodaß  der
Stadt  ein  Ueberschuß  von  rund  126  Ztr.  verblieben  sei,  der  jetzk,  nachdem
  der  Landkreis  ein  Ausfuhrverbot  erlassen  habe,  an  der  Versorgung
der  Stadt  fehle.  Die  ganze  Angelegenheit  erledigte  sich  dadurch  von
selbst,  daß  von  nun  an  die  Fleischlieferungen  nach  der  Einwohnerzahl
berechnet  wurden.  Uebrig  blieb  die  Mitteilung  des  Landrats,  daß  die
Fleischer  von  Kublitz,  Flinkow,  Ritzow,  Ulrichsfelde  und  Krampe,  die
schon  früher  in  Stolp  geschlachtet  hätten,  dies  jetzt  bis  zu  einer  bestimmten
  Biehmenge  auch  weiter  tun  dürften;  der  Magistrat  wurde  gebeten,
über  diese  Viehmengen  auf  Vordruck  eine  monatliche  Meldung  an  den
Kreisausschuß  zu  erstatten.

Inzwischen  hatten  die  Viehlieferungen  durch  den  V#.  begonnen.  Es
wäre  zum  Vergleich  wichtig  festzustellen,  wieviel  Bieh  vor  dem  Kriege  in
Stolp  monatlich  geschlachtet  wurde,  doch  stehen  leider  nur  die  Zahlen  für
Schweine  zur  Verfügung.  Danach  wurden  in  den  letzten  Monaten  vor
dem  Kriege  durchschnittlich  1213  Schweine  geschlachtek,  vom  November
1915  bis  März  1916,  d.  h.  in  5  Monaten,  durchschnittlich  571.  Dem
gegenüber  standen  z.  B.  im  Mai  1916  77  Ninder,  258  Kälber,  526
Schweine  und  53  Schafe,  wobei  die  für  den  Landkreis  vorgenommenen
Schlachtungen  und  die  der  Heeresverpflegung  dienenden  einbegriffen  gewesen
  sein  dürften.  Man  kann  verstehen,  daß  angesichts  dieser  Verringerung
  der  Schlachtziffern  der  Magistrat  in  einer  Eingabe  lebhaft
betonte,  daß  eine  weitere  Verschlechterung  der  Fleischversorgung  unerträglich
  sein  würde.

Anscheinend  sind  in  den  ersten  Monaten  des  BH  .  die  Lieferungen
  noch  besonders  stockend  eingegangen,  denn  schon  am  30.  5.  16  mußte
der  Oberpräsident  der  Ueberzeugung  Ausdruck  geben,  daß  die  Wiehlieferungen
  nur  dann  sichergestellt  seien,  wenn  „die  Autorität  der  Verwallungsbehörden
  dahinter  stehe"“.  Deshalb  wurde  vom  8.  6.  16  an  auf
Grund  der  Viehzählung  vom  15.  4.  16  ein  Umlagever  fahren  einge  führk,
nach  dem  Stolp  bis  auf  weiteres  wöchentlich  3  Rinder,  2  Kälber,  13
Schweine  und  1  Schaf  aufzubringen  hatte.  Dies  Umlageverfahren  als

62
        <pb n="63" />
        gewaltsamer  Eingriff  in  den  Ablauf  des  Verkehrs  mit  Vieh  rächte  sich
übrigens  sehr  bald,  indem  nun  ungezählte  Milchkühe  vorzeitig  geschlachtet
  wurden,  und  schon  am  26.  7.  mußte  der  Zentral-VHW.  warnend
seine  Stimme  erheben  und  auf  die  sehr  schwerwiegenden  Einwirkungen
dieses  Verfahrens  auf  die  Versorgung  mit  Milch  und  Butter  binweisen.
Abermals  nach  wenigen  Wochen  stellte  nun  wieder  der  Oberpräsident
fest,  daß  Pommern  viel  zu  wenig  Vieh  abgeliefert  habe  und  daß  eine
Schonung  der  Milchkühe  nicht  mehr  möglich  seil

Für  die  Oeffenklichkeit  hatte  die  Kontingentierung  der  Viehlieferungen
  den  einen  greifbaren  Erfolg,  daß  schon  im  August  1916  die
Wochenkopfmenge  auf  250  zr  herabgesetzt  wurde,  in  die  Fleisch,  Rohfett
und  Räucherwaren,  auch  innere  Organe  einbegriffen  wurden.

Der  2.  Oktober  1916  brachte  die  endgültige  Regelung  des  Verbehrs
mit  Fleisch,  die  nunmehr  bis  zur  Aufhebung  der  Zwangswirtschaft  beibehalten
  wurde.  Mit  dem  gleichen  Tage  trat  eine  Magistratsverordnung
  in  Kraft,  die  die  Verkeilung  der  einzelnen  Käufer  auf  die  Fleischer
regeln  sollte:

Verordnung  über  feste  Kundschaften  für  die  Fleischversorgung  in  Stolp.

Auf  Grund  der  §§  12  ff  der  Bundesratsverordnung  vom  25.  September
und  4.  November  1915  über  die  Errichtung  von  Preisprüfungsstellen  und  die
Versorgungsregelung  (R.  G.  Bl.  S.  607/728)  wird  nach  Anhörung  der  Preisprüfungsstelle
  mit  Zustimmung  des  Herrn  Regierungspräsidenten  für  den  Stadtbezirk
  Stolp  Folgendes  verordnet.

§5  1.

Vom  2.  Oktober  1916  ab  darf  jeder  Fleischer  markenpflichtiges  Fleisch  nur
an  solche  Inhaber  von  Fleischmarken  oder  Bezugsscheinen  verkaufen,  die  in
einer  Kundenliste  als  Kunden  eingetragen  sind  und  Kundenkarten  von  ihm  erhalten
  haben.  62

Jedem  Kundenfleischer  wird  unter  Berücksichtigung  seiner  Betriebseinrichtungen
  und  seines  bisherigen  Umsatzes  eine  Höchstzahl  von  Personen  bestimmt,
deren  Versorgung  er  durch  Annahme  von  Kunden  übernehmen  darf  (Versorgungsziffer).
  Die  Zahl  der  mit  Fleisch  zu  versorgenden  Fleischer  ist  so  zu  begrenzen,
  daß  eine  wirtschaftliche  Behandlung  der  verfügbaren  Fleischmengen
gesichert  bleibt.  Fleischer,  die  nicht  alle  gangbaren  Fleischwarensorten  herstellen
  oder  nicht  ausreichende  Kühleinrichtungen  besitzen,  um  das  Fleisch  auch  in
der  warmen  Jahreszeit  vor  dem  Verderben  bewahren  zu  können,  sind  an
dem  Vertrieb  des  Fleisches  nicht  zu  beteiligen.

§  3.

Jede  Haushaltung  hat  sich  bei  dem  Kundenfleischer,  bei  dem  sie  kaufen
will,  mit  der  Zahl  ihrer  versorgungsberechtigten  Personen  unter  Vorlegung
ihres  Wirtschaftsbuches  anzumelden.  In  gleicher  Weise  haben  sich  Speisewirtschaften
  und  Anstalten  unter  Vorlegung  der  empfangenen  Fleischkarten  oder
Bezugsscheine  mit  dem  danach  zu  berechnenden  oder  angegebenen  Bedarf  anzumelden.
  Bis  auf  weiteres  bleiben  die  Versorgungsberechtigten  bei  dem
Fleischer,  von  dem  sie  Ende  September  1916  versorgt  wurden.

63
        <pb n="64" />
        §  4.

Eine  Aenderung  in  der  Zugehörigkeit  zu  einer  Kundschaft  kann  nur  im
Wege  eines  Antrags  beim  Magistrat  —  Nahrungsmittelstelle  —  unter  Vorlegung
  der  Kundenkarte  erfolgen,  wenn  erhebliche  Gründe  vorliegen.  An  Stelle
wegfallender  Kunden  darf  ein  Kundenfleischer  neue  Kunden  nur  annehmen,
soweit  dadurch  seine  Versorgungsziffer  nicht  überschritten  wird.

Alle  durch  Ab=  oder  Zugang  von  Kunden  eintretenden  Aenderungen  sind
dem  Magistrat  —  Nahrungsmittelstelle  —  unter  Beifügung  erledigter  Kundenkarten
  zu  melden.

86.

Die  Kundenlisten  sind  nach  dem  amtlichen  Vordruck  zu  führen.  Jeder
Kunde  ist  mit  der  Zahl  der  durch  ihn  laut  Wirtschaftsbuch  zu  versorgenden
Personen  in  die  Kundenliste  des  Fleischers  einzutragen.  Sobald  die  Summe
der  zu  versorgenden  Personen  die  Versorgungsziffer  des  Kundenfleischers  (8  2)
erreicht  hat,  sind  weitere  Anmeldungen  abzuweisen.

86.

Jede  erfolgte  Eintragung  in  eine  Kundenliste  ist  durch  Aushändigung  einer
Kundenkarte  mit  amtlichem  Vordruck  zu  bestätigen.  Jede  Kundenkarte  ist  mit
einer  Nummer  zu  versehen,  welche  derjenigen  in  der  Kundenliste  des  betreffenden
  Kundenfleischers  entsprechen  muß.  Außerdem  ist  die  Eintragung  von
dem  Fleischer  auf  dem  Deckel  des  Wirtschaftsbuches  mit  Namens=  oder  Firmenunterschrift
  oder  Stempel  zu  vermerken,  damit  die  Eintragung  in  meh-F
  Kundenkiften  verhütet  wird.  (Z.  B.  Kundenliste  Nr.  10,  Berg,  Fleischermeister).


§  7.

Fremde,  die  sich  besuchsweise  länger  als  drei  Tage  in  einem  Haushalt  aufhalten
  und  im  Besitz  einer  Fleischkarte  sind,  können  vom  Magistrat  —  Nahrungsmittelstelle
  —  auf  Antrag  der  Haushaltung  auf  eine  bestimmte  Zeit  in
eine  Kundschaft  eingewiesen  werden.  Dazu  gehören  auch  hier  auf  Urlaub  befindliche
  Militärpersonen.

88.

Jeder  Kundenfleischer  hat  die  Versorgung  seiner  Kundschaft  so  zu  regeln,
daß  sie  sich  in  Ruhe  und  Ordnung  mit  möglichst  geringem  Zeitverlust  und  un-⅝ter
  Vermeidung  von  Ansammlungen  vor  dem  Laden  vollzieht.  Zu  diesem
Zweck  hat  der  Fleischer  die  Zahl  seiner  Kunden  einzuteilen,  und  hat  durch
Aushang  im  Schaufenster  oder  durch  Bekanntmachung  bereits  am  Tage  vor
Beginn  des  Verkaufes  bekannt  zu  geben,  welche  Nummern  der  Kundenliste
und  zu  welcher  Zeit  er  abfertigen  will.

Die  Kundenfleischer  sind  dafür  verantwortlich,  daß  eine  sachgemäße  und
gerechte  Verteilung  des  Fleisches  und  der  Fleischwaren  unter  die  Kunden  stattfindet
  und  daß  die  Wünsche  jedes  Kunden  nach  Möglichkeit  befriedigt  werden.
Auch  haben  sich  die  Fleischer  eines  zuvorkommenden  und  freundlichen  Verhaltens
  ihrer  Kundschaft  gegenüber  zu  befleihigen.

Wer  vorstehenden  Bestimmungen  zuwiderhandelt,  wird  mit  Gefängnis
bis  zu  6  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  1500  Mark  bestraft.  Bei  Fleischern
  kann  auch  die  Schließung  ihres  Geschäfts  oder  ihre  Ausschließung  von
der  Fleischzuteilung  erfolgen.

Stolp,  den  21.  September  1916.
Der  Magistrat.

Um  zu  verhindern,  daß  die  Einrichtung  dieser  Kundenlisten  einzelnen
  Fleischern  einen  ungerechkfertigten  Vorkeil  brachte,  wurde  ergänzend
bestimmt,  daß  kein  Fleischer  mehr  als  600  Kunden  annehmen  dürfe,  wo-64
        <pb n="65" />
        bei  besonders  betont  wurde,  daß  die  Stammkunden  in  erster  Linie  zu
berücksichtigen  seien.  Jeder  Eingetragene  sollte  eine  Kundenkarte  bekommen,
  deren  Nummer  mit  der  der  Kundenliste  übereinstimmen  mußte
und  gleichzeitig  auf  dem  Deckhel  des  Wirtschaftsbuchs  vermerkt  werden
sollte.

Am  gleichen  Tage  wurden  alle  bisherigen  Bestimmungen  über  die
Fleischversorgung  aufgehoben  und  in  einer  neuen,  einheitlichen  Verordnung
  zusammengefaßt.  Aeu  ist  darin,  daß  jeder,  der  schlachten  wollte,
einen  Schlachtschein  Haben  mußte;  dieser  Schein  war  dem  Fleischbeschauer
  zur  Eintragung  des  Gewichts  jeder  Schlachtung  zu  übergeben
und  von  ihm  an  den  Magistrat  weiter  zu  reichen.  Neu  ist  ferner  die
Bestimmung,  daß  auch  Wild  dem  Martkenzwang  unterlag,  wenn  auch
mit  der  doppelten  Menge  als  anderes  Fleisch  und  daß  Selbstversorger
mit  Wild  besondere  Listen  führen  und  dem  Magistrat  wöchentlich  berichten
  mußten,  an  wen  und  in  welchen  Mengen  sie  Wild  abgegeben  hätken.
  Als  Selbstversorger  mit  Bieh  galt  nur,  wer  ein  Stück  Vieh  wenigstens
  6  Wochen  lang  in  der  eigenen  Wirtschaft  gehalten  hatte.  Das
sogenannte  Pensionsschwein,  das  im  Verlauf  des  Krieges  so  sehr  beliebt
werden  sollte,  berechtigte  also  nicht  zum  Bezug  der  erhöhten  Fleischration
der  Selbstversorger.

Diese  letzteren  Bestimmungen  über  die  Hausschlachtungen  wurden
im  Lauf  der  Jahre  noch  hin  und  wieder  verschärft.  1917  wurde  angeordnet,
  daß  Hausschlachtungen  immer  vom  Magistrat  genehmigt  werden
sollten,  solche  von  Rindern  über  6  Wochen  sogar  vom  Landesfleischamkt.
Allerdings  wurde  diese  Verordnung  gleich  wieder  erweitert  durch  den
Zusatz,  daß  bei  den  Genehmigungen  so  weitherzig  wie  möglich  verfahren
werden  sollte.  Infolgedessen  hat  z.  B.  der  Landkreis  jahrelang  die
Schlachterlaubnis  für  Schweine  erteilt,  die  für  Stolper  Einwohner  im
Landkreis  gemästet  wurden,  obwohl  er  keinen  Zweifel  hatte,  daß  die
Bestimmung  über  die  Selbstfütterung  in  keinem  Fall  befolgt  worden
war.  Auch  der  Magistrat  erließ  eine  entsprechende  Anweisung  an  die
Polizeibeamten  und  suchte  sogar  die  Hausschlachtungen  lebhaft  zu  fördern,
  indem  er  der  Ortsgruppe  Stolp  des  „Vereins  zur  Wahrnehmung
der  Konsumenteninteressen"“  den  Stall  der  Reitbahn  zur  Einrichtung
einer  Schweinemästerei  zur  Verfügung  stellte.  Hier  trat  erst  eine  Aenderung
  ein,  als  im  letzten  Kriegsjahr  die  Anordnung  getroffen  wurde,  daß
ein  bestimmter  Anteil  der  aus  den  Hausschlachkungen  gewonnenen
Fleischwaren  abzuliefern  sei;  dadurch  verloren  die  Hausschlachtungen

5  65
        <pb n="66" />
        etwas  an  Reiz,  und  überdies  wurde  die  Arbeit  der  Kommunalverwalkungen
  noch  wieder  erhöht.

Die  Arbeit,  die  dem  Magistrat  aus  der  Fleischversorgung  erwuchs,
war  ohnehin  schon  rechk  erheblich.  Zunächst  das  Schreibwerk:  es  war
monatlich  eine  Aufstellung  über  Zahl  und  Lebendgewicht  der  Schlachttiere
  einzureichen,  gekrennt  nach  gewerblichen,  Haus-  und  militärischen
Schlachtungen.  Es  war  weiter  jeden  Dienstag  an  die  R#F.  ein  telegraphischer
  Bericht  zu  geben  über  Zahl  der  Schlachtungen,  Gesamtschlachtgewicht
  und  Wochenfleischportion.  Endlich  mußte  alle  4  Wochen  eine
besondere  Aufstellung  vorgelegt  werden  über  Schlachtungen,  Schlachtgewicht,
  Lebensgewicht,  Fleischkarten  und  Wochenportion.  Im  Januar
1917  wurden  diese  Bestimmungen  insofern  geändert,  als  aus  der  ersten
Meldung  das  Lebendgewicht  fortgelassen  wurde  und  die  dritte  ganz  wegsiel.
  Dafür  verlangte  aber  der  Oberpräsident  einen  regelmäßigen  telegraphischen
  Bericht  über  das  Durchschnittsschlachtgewicht  der  einzelnen
Tierarten.  Ende  1917  wollte  darüber  hinaus  das  Landesfleischamt  eine
besondere  Buchführung  über  die  Fleischversorgung  der  Kommunalver--bände
  einführen,  um  die  Genauigkeit  der  Berichte  zu  erhöhen.  Dagegen
erhob  allerdings  der  Magistrat  mit  Erfolg  Widerspruch:  eine  solche
Buchführung  sei  nicht  nötig,  da  aus  den  bisherigen  Auszeichnungen  alles
Erforderliche  zu  entnehmen  sei,  würde  nur  Zeit  und  Papier  unnütz  verbrauchen.


Die  bereits  erwähnten  Ablieferungen  von  Wieh  nach  den  Umlagebestimmungen
  dürften  den  Magistrat  gleichfalls  nicht  wenig  beansprucht
haben.  An  sich  war  ja  von  jeder  Viehgattung  eine  bestimmte  Wochenleistung
  aufzubringen;  es  war  aber  vorauszusehen,  daß  nicht  jeder  Kommunalverband
  zumal  bei  einem  geringen  Wiehstand  von  jeder  Gattung
jedesmal  die  vorgeschriebene  Menge  haben  würde,  und  deshalb  wurde
eine  Ersatzmöglichkeit  geschaffen:  man  setzte  das  Schaf  als  sog.  Einheit:
dann  entsprach  ein  Schwein  4,  ein  Kalb  2,  ein  Rind  12  Einheiten;  dann
wurde  die  Gesamtlieferung  nach  solchen  Einheiten  berechnet  und  ein
etwaiger  Unterschiedsbetrag  in  solchen  Einheiten  gutgebracht  oder  weiter
verrechnet.  Z.  B.:  in  der  Woche  vom  1.—7.  10.  17  Soll  2  Ninder,
2  Kälber,  4  Schweine  =  44  Einheiten:  geliefert  wurden  7  Rinder  und
2  Kälber  =  88  Einheiten,  mithin  zuviel  44  Einheiten.  In  der  nächsten
Woche  das  gleiche  Soll,  dem  eine  Lieferung  von  2  Kindern  und  5  Kälbern
  =  34  Einheiten  gegenüberstand,  mithin  ein  Fehlbetrag  von  10  Einheiten,
  der  nun  mit  dem  Ueberschuß  der  Vorwoche  verrechnet  wurde.

66
        <pb n="67" />
        Die  mit  dem  28.  4.  1918  abschließende  Umlageperiode  schloß  nach  dieser
Rechnung  mit  einem  Zuwenig  von  91  Einheiten  ab.  Ueber  diese  Ein—
heitsrechnung  mußte  der  Magistrat  wöchentlich  eine  Meldung  mit  An—
gabe  des  jeweiligen  Kontenstandes  an  den  Oberpräsidenten  einreichen.
Erst  im  August  1918  wurde  dies  etwas  umständliche  Verfahren  aufgehoben
  und  nunmehr  die  Lieferung  nach  kg  Schlachkgewicht  vorgeschrieben,
  wie  damals  auch  die  Viehzuweisungen  an  die  Stadt  nach  kg  berechnet
  wurden.  Dadurch  war  das  Werfahren  vereinfacht,  aber  trotzdem
war  die  Stadt  nicht  mehr  in  der  Lage,  die  vorgeschriebenen  Mengen
aufzubringen,  weil  infolge  der  geringen  Futtervorräte  das  Schlachtgewicht
  je  Tier  stark  zurüchging  und  obendrein  das  Umlageverfahren  die
Wiehbestände  langsam,  aber  sicher  immer  mehr  verkleinerte.

Es  ist  leider  nicht  sicher  festzustellen,  ob  das  in  Stolp  aufgebrachte
Umlagevieh  auch  in  der  Stadt  Verwendung  fand.  Manches  spricht  dafür,
  daß  die  Gesamtorganisation  in  diesem  Punkte  unzulänglich  war  und
die  Biehvorräte  nicht  immer  in  möglichster  Aähe  des  Erzeugungsortes
verwandte.  Mindestens  einmal  mußte  der  Magistrat  feststellen,  daß  10
Rinder  aus  dem  Landbkreise  in  Stolp  nach  auswärts  verladen  wurden
im  selben  Augenblick,  wo  32  Rinder  aus  Westpommern  zur  Versorgung
der  Stadt  Stolp  angeliefert  wurden.

Seit  Mitte  August  1917  mußte  der  Magistrat  ein  Biehkataster
führen,  das  er  bis  dahin  für  durchaus  überflüssig  erklärt  hatte.  Aus  diesem
  Kataster  konnte  er  sehr  bald  feststellen,  daß  eine  lebhafte  Ausfuhr
und  auch  Abschlachtung  von  Ziegen  stattfand,  die  bisher  der  Bewirtschaftung
  nicht  unterlagen,  und  nun  wurden  Ausfuhrverbot  für  Ziegen
und  Schlachtverbot  für  Ziegenmütter  und  Schaflämmer  erforderlich.  Die
Stadtverwaltung  mußte  sich  sogar  mit  Leuten  beschäftigen,  die  eine  Ziegenwurst
  herstellen  wollten!

Die  Heranschaffung  des  nötigen  Schlachtviehs  war  für  Stolp  verhältnismäßig
  einfach,  da  in  St.  eine  Viehsammelstelle  des  VHW.  sich
befand.  So  kam  es,  daß  zum  mindesten  das  zugewiesene  Rindvieh  wohl
immer  voll  geliefert  wurde.  Allerdings  konnte  die  Skadt  das  Vorhandensein
  der  Viehsammelstelle  zu  ihrem  Vorteil  insofern  ausnuhzen,  als  sie
das  auf  dem  Transport  irgendwie  beschädigte  Vieh,  das  dort  eintraf  —
das  sog.  Stoßvieh  —  und  das  einen  weiteren  Transport  nicht  aushielk,
zu  ihren  Gunsten  verwenden  konnte.  Langwierige  Verhandlungen  mit
dem  VHV.,  der  zunächst  andere  Pläne  hatte,  führten  schließlich  dahin,
daß  die  Stadt  eine  bestimmte  Anzahl  solcher  Stoßrinder  übernahm,  die

67
        <pb n="68" />
        auf  ihr  Viehkontingent  im  Verhältnis  1:3  angerechnek  wurden.  Selbstverständlich
  wurde,  da  es  sich  ja  um  minderwertige  Ware  handelte,  für
das  Stoßvieh  nicht  der  Höchstpreis  bezahlt.  Das  ging  gut  bis  zum
April  1918,  wo  der  VÖHWV.  plößlich  mitteilte,  daß  er  vom  18.  3.  an  den
vollen  Preis  fordern,  also  noch  eine  Aachzahlung  von  3265  (  verlangen
müsse.  Hiergegen  war  der  Magistrat  an  sich  machtlos,  fand  aber  bald
ein  Gegenmittel:  er  ließ  bei  jedem  Stoßrind,  das  ihm  eingeliefert  wurde,
durch  den  Schlachthofdirektor  den  durch  die  Verletzung  entstandenen
Minderwert  feststellen  und  bei  dem  VHV.  als  sog.  Transportschaden
anmelden,  für  den  der  VÖr.  aufzuhkommen  hatte.  Es  entspann  sich
ein  mehrere  Monate  dauernder  Papierkrieg,  aber  zuletzt  setzte  der
Magistrat  doch  seine  Ansicht  durch.  Allerdings  mußte  er  in  Zukunf!
über  jedes  beschädigte  Rind  einen  genauen  Bericht  mit  Angabe  des  körperlichen
  Schadens  und  des  Minderwerts  vorlegen.  Ob  dies  Verfahren
  für  den  VÖ.  bequemer  war  als  das  frühere,  läßt  sich  leider  nicht
mehr  ermitteln;  daß  es  der  Stadt  sehr  viel  mehr  Arbeit  machte,  liegt
auf  der  Hand.

Das  Stoßvieh,  das  für  die  Fleischversorgung  Stolps  keine  Verwendung
  finden  konnte,  wurde  von  dem  VHW.  von  Anfang  an  dazu  gebraucht,
  um  daraus  Wurst  berstellen  zu  lassen,  die  die  erhöhte  Fleisch--portion
  der  Schwer-  und  Schwerstarbeiter  darstellte.  Hierzu  hakte  die
bereits  einmal  erwähnte  Proha  im  Auftrage  des  VÖ.  eine  Konservenfabrik
  in  St.  errichtet.  Der  Magistrat  hatte  sich  derartigen  Plänen  gegenüber
  zunächst  sehr  ablehnend  verhalten,  noch  im  Januar  1917,  als  der
Oberpräsidenk  die  Einrichtung  einer  Zentralwursterei  anregte;  damals
war  er  der  Ansicht,  daß  die  23  Fleischereien,  die  von  48  im  Frieden
vorhandenen  ihren  Betrieb  weiterführten,  die  Wurstherstellung  besser
und  billiger  übernehmen  könnten  als  eine  zentrale  Einrichtung,  die  auch
an  technischen  Schwierigkeiten  scheitern  würde.  Bereits  wenige  Tage
später  mußte  er  aber  erleben,  daß  über  die  unzureichende  Herstellung
von  Wurst  öffentlich  Klage  geführt  wurde,  und  um  der  Sache  auf  den
Grund  zu  gehen,  ließ  er  sich  von  jetzt  an  jeden  Montag  von  der  Fleischerinnung
  melden,  wieviel  Blut-,  Leber-  und  Fleischwurst  hergestellt
wurde  und  besonders,  welcher  Anteil  der  Wurst  auf  das  Stoßvieh  des
BVorm.  kam.  Die  Unterlagen  genügten  ihm,  um  bereits  im  März  bei
dem  WV#..  anzuregen,  daß  in  Stolp  eine  Wursterei  eingerichtet  werden
möge,  um  das  WVerderben  des  Stoßviehs  zu  verhindern;  der  Magistrat
würde  das  Unternehmen  selbst  betreiben  oder  wenigstens  zu  überwachen

68
        <pb n="69" />
        bereit  sein.  Diesmal  begnügte  sich  der  VHV.  nur  mit  einem  Dank  für
die  freundliche  Anregung,  aber  der  Gedanke  hatte  immerhin  Wurzel  geschlagen.
  Als  dann  im  November  1917  bekannt  wurde,  daß  der  VHV.
über  die  Verwendung  der  Stoßrinder  anderer  Meinung  geworden  war,
stellte  der  Magistrat  amtlich  den  Antrag,  ihm  das  gesamte  Stoßvieh  zur
Einrichtung  einer  Wursterei  zu  überweisen.  Nach  einigem  Hin  und  Her
wurde  dann  endgültig  beschlossen:  die  Konservenfabrik  geht  am  16.  12  17
ein;  der  Magistrat  erhält  wöchentlich  etwa  20  Stoßrinder,  und  zwar
unter  der  Bedingung,  daß  je  4  Stoßrinder  immer  als  1  NKind  gerechnet
werden,  dazu  wöchentlich  2  Schweine;  hieraus  läßt  der  Magistrat  in
einer  Zentralwursterei  die  für  die  Schwerarbeiter  zulagen  nötige  Wurst
herstellen  und  ist  berechtigt,  den  etwa  überschießenden  ZRest  gegen  Fleischkarten
  an  die  Einwohnerschaft  abzugeben.  Das  Unternehmen  wurde  in
gemieteten  Räumen  von  einigen  Fleischern  unter  Aufsicht  des  Magistrats
  betrieben,  und  sehr  bald  konnte  der  Magistrat  im  Gegensatz  zu
seiner  früheren  kheoretischen  Ansicht  berichten,  daß  es  ohne  Zuschuß
arbeike  und  eine  größere  Ausbeute  gebe  als  die  Wurstherstellung  im
Einzelbetriebe.  Ueber  den  Umfang  des  Betriebes  geben  die  nachstehenden
  Zahlen  Auskunft.  Es  wurden  an  verschiedenen  Wurstsorten  insgesamt
  hergestellt:

27.  1.  —  2.  2.  18  30,81  Ztr.
3.  2.  —  9.  2.  18  39,31  Ztr.
11.  2.  —  16.  2.  18  42,90  Ztr.
17.  2.  —  23.  2.  18  45,27  Ztr.
25.  2.  —  2.  3.  18  48,23  Ztr.
3.  3.  —  9.  3.  18  52,23  Ztr.
11.  3.  —  16.  3.  18  54,83  Ztr.
7.  4.  —  13.  4.  18  45,96  Ztr.
1.  5.  —  11.  5.  18  35,98  Ztr.

Etwa  im  gleichen  Maßstabe  arbeitete  die  Wursterei  weiter,  ohne
daß  die  Stadt  irgend  einen  Zuschuß  leisten  mußte  und,  was  wichtiger  ist,
ohne  daß  Klagen  der  Bevölkerung  irgendwie  hervorgetreten  wären.  Als
am  1.  3.  1920  die  bisher  benutzten  Räumlichkeiten  gekündigk  waren,
gab  der  Magistrak  das  Unternehmen  auf  und  überließ  es  auf  Antrag
den  Fleischern,  aus  ihrer  Mitte  heraus  eine  Gruppe  zu  bilden,  die  fortan
  die  Belieferung  der  Stadt  mit  der  nötigen  Wurst  übernehmen  sollte.

Die  Preisbildung  für  Fleischwaren  aller  Art  war,  wie  schon  angedeutet,
  seit  Einführung  der  Viehkontingentierung,  die  das  Schwergewicht

69
        <pb n="70" />
        der  Höchstpreise  auf  das  Vieh  legte,  dem  Magistrat  überlassen.  Damit
war  ihm  eine  dornenvolle  Aufgabe  geworden,  um  so  schwieriger,  als  es
sich  bei  der  Bemessung  ausreichender  Preise  um  eine  Arbeit  handelte,
für  die  begreiflicherweise  dem  Magistrat  und  seinen  Ratgebern  die  nötigen
  Jachkenntnisse  völlig  abgingen.  Die  ursprünglich  dabei  befolgte
Methode,  sich  aus  den  Büchern  einiger  Fleischermeister  die  nötigen
Unterlagen  zu  holen,  wurde  aus  naheliegenden  Gründen  bald  wieder  aufgegeben.
  Man  kam  dann  auf  den  Ausweg,  die  Sache  selbst  praktisch
zu  erproben:  es  wurden  etliche  Stück  der  Viehgattung,  deren  Preise
beanstandet  wurden,  gekauft  und  unter  ständiger  Aufsicht  des  Magistrats
bis  zum  verkaufsfertigen  Zustand  verarbeitet;  dadurch  glaubte  man  einwandefreie
  Unterlagen  für  die  Preisberechnung  gefunden  zu  haben.
Nach  Einrichtung  der  Wursterei  wurden  derartige  Probeschlachtungen
sogar  im  Großen  vorgenommen  und  einmal  21  Stück  Stoßpieh  gleichzeitig
  zu  Wurst  verarbeitet.  Aber  obwohl  die  Preisberechnung  von
einem  sehr  geschulten  Kaufmann  vorgenommen  wurde,  wird  man  doch
das  Gefühl  nicht  los,  daß  ein  wirklicher,  unparteiischer  Fachmann  vielleicht
  zu  einem  anderen  Ergebnis  gekommen  wäre.  Immerhin,  bei  dem
gewählten  Verfahren  waren  beide  Teile,  die  Fleischer  und  die  Verbraucher,
  mit  den  Preisen  einigermaßen  zufrieden.

Ueber  die  Fleischbelieferung  der  Stadt  unterrichtet  am  besten  die
nachstehende  Tabelle  der  von  Anfang  April  1916  bis  Ende  März  1919
im  Schlachthof  vorgenommenen  Schlachtungen.  Die  Zahlen  dürften
nicht  immer  ganz  einwandsfrei  sein,  da  z.  B.  in  der  ersten  Zeit  Wochenmeldungen
  und  Monatsmeldungen  sich  nicht  ganz  dechen  und  auch  gelegentlich
  grobe  Rechenfehler  vorgekommen  sind,  aber  sie  geben  doch  immerhin
  einen  leidlichen  Ueberblick.

Monakt  Rinder  Kälber  Schweine  Schafe
April  1916  123  251  562  112
Mai  1916  69  202  492  41
Juni  1916  55  167  274  146
Juli  1916  36  207  246  112
August  1916  25  215  300  113
September  1916  43  154  135  85
Oktober  1916  53  118  123  167
November  1916  42  108  152  133
Dezember  1916  44  188  314  140

70
        <pb n="71" />
        Monat
Januar  1917
Februar  1917
März  1917
April  1917
Mai  1917
Juni  1917
Juli  1917
August  1917
September  1917
Oktober  1917
November  1917
Dezember  1917

Januar  1918
Februar  1918
März  1918
April  1918
Mai  1918
Juni  1918

Juli  1918
August  1918
September  1918
Oktober  1918
November  1918
Dezember  1918

Januar  1919
Februar  1919
März  1919

Rinder
45
35
51

101
271
227
243
96
95
131
58
35

31
54
55
69
79
55
111
76
55
43
51
53

115
133
75

Kälber
147
191
184
201
452
407
456
248
229
279
284
220

103
161
126
170
273
213
133
6

4

6
20
32

35
35
89

Schweine
371
378
450
309
173

70
68
58
57
87
320
280

695

21
60
277

283
418
37

Schafe
25

11
11
70
62
101
69
129
32
121
57

22
31
27

BBSe  S#t

15
187
141

Hier  überrascht  zunächst  einmal  die  immer  geringer  werdende  Anzahl
der  geschlachteten  Schweine:  in  den  9  Monaten  1917  2598,  im  ganzen
Jahre  1917  2621,  1918  nur  1121  Stüch.  Wenn  man  dazu  berüchsichtigt,
daß  die  überwiegende  Mehrheit  der  geschlachteten  Schweine  auf  Hausschlachkungen
  entfielen,  so  begreift  man,  daß  der  Magistrat  Anfang  1919
klagen  konnte,  die  Bevölkerung  (soweit  sie  nicht  zu  den  Selbstversorgern
gehöre)  habe  seit  einem  Jahr  kein  Schweinefleisch  mehr  bekommen.  Da-71
        <pb n="72" />
        mals,  Januar  1919,  griff  sogar  der  Arbeiter-  und  Soldatenrat  ein  und
beantragte  beim  Magistrat  den  Ankauf  einiger  Schweine,  „damit  wir
der  hiesigen  Bevölkerung  endlich  einmal  mit  der  zuständigen  rationierken
  Fleischmenge  Schweinefleisch  beliefern  können“.

Die  ganz  außerordentlich  niedrigen  Schlachtziffern  aus  der  zweiten
Hälfte  1918  sind  zum  großen  Teil  bedingt  durch  die  fleischlosen  Wochen,
die  damals  einge  führt  und  mit  aller  Strenge  eingehalten  wurden.

Die  hohen  Schlachlziffern  aus  der  Zeit  von  April  bis  August  1917
bedürfen  einer  besonderen  Behandlung,  weil  diese  ganze  Angelegenheit
für  den  Magistrat  mit  besonders  mühevollen  und  umständlichen  Arbeiten
  verknüpft  war.

Im  März  1917  hatte  das  Kriegsernährungsamt  verfügt,  daß  vom
16.  4.  an  die  Brotportion  heruntergesetzt  und  zum  Ausgleich  bis  auf
Weiteres  eine  Fleischzulage  gewährt  werden  solle,  die  für  Erwachsene
250  gr,  für  Kinder  125  gr  wöchentlich  betragen  und  gegen  besondere
Zusatzkarten  ausgegeben  werden  werde.  Dabei  wurde  angestrebl,  daß
den  Minderbemittelten  der  Preis  für  die  Fleischzulage  soweit  gesenkt
würde,  daß  sie  nicht  keuerer  zu  stehen  käme  als  die  sonst  gewährte  Brotporkion.
  Hierfür  wollken  Reich  und  Bundesstaat  für  Erwachsene  je
0,40  44  und  für  Kinder  je  0,20  J  je  Portion  gewähren,  von  denen  aber
wieder  0,10  A  für  eine  zu  bildende  besondere  Reserve  einbehalten  werden
  sollten.  Die  Regelung  wurde  im  allgemeinen  den  Kommunalverbän--den
  überlassen,  mit  der  besonderen  Auflage,  auf  jeden  Fall  nur  wirklich
Minderbemittelte  mit  dem  verbilligten  Fleisch  zu  beliefern.  Hierzu  ordnete
  der  Regierungspräsident  an,  daß  die  Empfangsberechtigken  in  zwei
Stufen  zerfallen  sollten,  und  zwar  1.  Leute  mit  einer  Einkommensteuer
bis  zu  6  A4  und  2.  solche  mit  einer  Einkommensteuer  von  6—44  M.
Demgemäß  traf  der  Magistrat  folgende  Regelung:  Stufe  1  —  weiße
Zusatzkarten  —  erhält  je  Portion  1  4  bezw.  50  Pfg.,  Stufe  2  —  rote
Karten  —  0,80  bezw.  0,40  44,  Stufe  3  —  grüne  Karten  —  einstweilen.
nichts.  Kaum  war  diese  Anordnung  bekannt  gemacht,  als  sich  herausstellte,
  daß  diese  Art  der  Regelung  voraussichtlich  einen  Aufwand  von
21  702  4  erfordern  würde,  während  die  staatlichen  Zuschüsse  nur  auf
21251  4/(  veranschlagt  waren.  Außerdem  meldeten  sich  sofort  unwillige
Stimmen  aus  der  Bürgerschaft,  die  die  Grenzziehung  zu  eng  und  ungerecht
  fanden.  Also  mußte  am  26.  4.  in  Gegenwarkt  des  Regierungspräsidenten
  eine  Aenderung  beschlossen  werden.  Die  bisherige  Stufe  1  sollte
bleiben,  der  Zuschuß  für  Stufe  2  auf  70  bezw.  35  Pfg.  herabgesetzt  wer-72
        <pb n="73" />
        den;  dann  konnten  aus  Stufe  3  Personen  mit  einer  Einkommensteuer
von  45—80  „,  d.  h.  mit  einem  steuerbaren  Einkommen  bis  zu  3900  M,
noch  50  bezw.  25  Pfg.  gewährt  werden.  Vach  diesem  Verfahren  berech—
nete  sich  der  Magistrat  noch  einen  Ueberschuß  von  44,90  AM,  den  er  für
besonders  Bedürftige  verwenden  wollte.

Es  stellte  sich  bald  heraus,  daß  trotz  der  Preisermäßigung  die  erhöhte
  Fleischportion  nicht  voll  abgenommen  wurde,  sodaß  der  Magistrat
dem  Oberpräsident  berichten  konnte,  daß  sich  eine  erhebliche  Ersparnis
an  Fleisch  erzielen  ließe,  wenn  dafür  andere  Lebensmittel  gegeben  werden
  könnten.  Nach  diesem  Vorschlag  wurde  auch  praktisch  gehandelt,
3.  B.  bekannt  gegeben,  daß  im  Feuerwehrhause  die  Zusatzfleischmarken
zum  vollen  Wert  mit  Fischen  beliefert  werden  würden.

Die  Fleischzusatzkarten  wurden  bis  zum  13.  8.  17  ausgegeben.  Aun
begann  der  mühevollere  Teil  der  Angelegenheit,  nämlich  die  Abrechnung.
Es  waren  zunächst  für  die  Fleischzulagen  ausgegeben  373  068  41,  durch
monatliche  Forderungsnachweise  angefordert  373  688,40  41,  sodaß  noch
ein  Ueberschuß  verblieb;  davon  waren  aber  die  Herstellungskosten  der
Zusatzkarten  mit  954,50  4A  abzuziehen,  sodaß  die  Stadt  noch  einen  Zuschuß
  zu  leisten  hatte.  Die  weitere  Abrechnung  zog  sich  endlos  hin.  Erst
im  November  ging  der  angeforderte  Vorschuß,  der  sich  jetzt  auf
388  386,70  „  belief,  bei  der  Stadt  ein.  Im  September  1918  beanstandete
  dann  das  NReichsschatzamt,  daß  die  Abrechnung  über  die  Zuschüsse
nach  Monaten  und  nicht  nach  Wochen  erfolgt  sei,  und  es  mußte  eine
ganz  neue  Abrechnung  aufgestellt  werden,  die  natürlich  nicht  ganz  einfach
war.  Erst  im  Januar  1919  war  die  Sache  erledigt,  und  Stolp  mußte
einen  Betrag  von  13  968,70  A  zurüchzahlen,  der  aus  dem  Biehkonto
entnommen  wurde.

Ein  etwas  unklares  Kapitel  ist  die  sog.  Hindenburg-Schmalz-  und
Spechspende,  die  hier  noch  kurz  gestreift  sei.  Im  November  1916  erging
an  Pommern  wie  auch  an  die  anderen  Provinzen  die  Aufforderung,  für
die  Rüstungsindustrie  Fett  und  Speck  aus  freiwilligen  Beiträgen  zu  sammeln.
  Um  hierfür  zu  werben,  veranstaltete  der  „Ausschuß  für  soziale
Angelegenheiten“  am  13.  11.  eine  Versammlung,  die  aber  so  kläglich
besucht  war,  daß  am  24.  11.  der  Oberbürgermeister  eine  neue  abhalten
mußte.

Hier  wurde  beschlossen,  einen  Ausschuß  von  8  Personen  mit
der  Sammlung  zu  betrauen.  Als  Sammelstelle  wurde  der  Fleischerladen
von  Brandenburg  bestimmt,  in  dem  zweimal  wöchentlich  Spenden  ange-73
        <pb n="74" />
        nommen  werden  sollten.  Während  diese  Sammlung  aber  vor  sich  ging,
liefen  bei  Brandenburg  andere  Mengen  von  Speck,  Schinken  und  Wurst
ein,  die  von  der  Landwirtschaftskammer  für  Schwerstarbeiter  in  Stolp
geliefert  wurden.  Dadurch  entstand  zunächst  einmal  die  Meinung,  daß
die  Zulagen  für  die  Schwerstarbeiter  gleich  aus  den  Eingängen  zur  Hin—
denburgspende  genommen  würden.  Zum  zweiten  aber  sind  offenbar  die
beiden  verschiedenartigen  Lieferungen  durcheinandergekommen,  sodaß
man  infolge  mangelhafter  Listenführung  schließlich  nirgends  mehr  Klar—
heit  gewann.  Zwar  ließ  sich  über  beide  Konten  ein  Abschluß  machen,
der  bei  beiden  mit  einem  kleinen  Fehlbetrag  ausging,  aber  ob  die  Abrechnung
  schließlich  richtig  war,  ließ  sich  nicht  ermitteln.  Vicht  umsonst
beginnt  die  „Abrechnung  der  Hindenburgspende“  mit  der  Votiz:  „Der
Speck  ist  in  der  Hauptsache  von  der  Pomm.  landw.  Hauptgenossenschaft
bezogen  worden  und  an  die  Schwerst-  und  Schwerarbeiter  verkauft,
worüber  Listen  nicht  geführt  worden  sind.“

Damit  sind  die  wesentlichen  Punkte  aus  dem  Kapitel  „Fleischversorgung“
  erledigt.  Was  darüber  hinaus  noch  blieb,  war  eine  Reihe  verhältnismäßig
  geringfügiger  Angelegenheiten,  die  allerdings,  jede  für  sich,
doch  eine  nicht  unwesentliche  Arbeit  machten.  Hier  sei  nur  angedeutet:
Regelung  des  Verkaufs  von  Pferdefleisch,  das  schließlich  auch  auf  Marken
  abgegeben  werden  mußte:  Regelung  des  Wildhandels,  wobei  als
Kuriosum  angemerkt  sei,  daß  Mitte  1918  die  Hauptwildstelle  in  Berlin
jeden  Kaufmann  vom  Wildhandel  ausschließen  wollte,  der  nicht  einen
Betrag  von  5  4  jährlich  an  sie  abführte!;  Einfuhr  von  Schlachtgänsen,
da  aus  dem  Kreise  Skolp  keine  einzige  Gans  mehr  auf  den  Markt  gebracht
  wurde.  Näher  auf  diese  Dinge  einzugehen,  würde  zu  weit
führen,  zumal  ihnen  eine  grundsätzliche  Wichtigkeit  nicht  zukommt.

Ueber  die  geldliche  Seite  der  Fleischversorgung  läßt  sich  immerhin
noch  mehr  sagen  als  über  die  bisherigen  Konten.  Das  Viehkonko  für
1916  schloß  mit  einem  Ueberschuß  von  2621,13  4  au,  das  für  1918  mit
einem  Fehlbetrag  von  1815  M.

 

1.  3.  1919:  Einnahme  3638  548,62  4
Ausgabe  3671  564,22  4
PVerlust  33  015,60  4

Der  Verlust  wurde  aus  der  geringen  Spanne  zwischen  Vieh-  und
Fleischpreisen  sowie  aus  der  Verarbeitung  des  Stoßviehs  zu  Wurst  erklärt.


74
        <pb n="75" />
        1.  3.  1920:  Einnahme  622  153,48  40
Ausgabe  636  229,64  -4

Verlust  14  076,16  4

Dem  Verlust  stand  allerdings  noch  ein  Warenguthaben  im  Werte
von  15  000  „  gegenüber.

Am  31.  3.  1921  wurde  ein  scheinbarer  Gewinn  von  75  068,68  A1  erzielt;
  leider  stellte  sich  dann  heraus,  daß  ein  Ausgabebetrag  von
200  000  4#  versehentlich  im  Nahrungsmittelkonto  gebucht  war,  sodaß  ein
katsächlicher  Verlust  von  124  931,32  41  vorlag.

Alles  in  allem  hat  also  die  Fleischversorgung  der  Stadt  nur  Mühe
und  Arbeit  gebracht,  aber  ihr  zum  Lohn  einen  Fehlbetrag  beschert,  der
aus  städtischen  Mitteln  gedechkt  werden  mußte.

 

4.  Molkereierzeugnisse.

Hiermit  betreten  wir  eins  der  fesselndsten  Gebiete  der  Lebensmittelversorgung
  aus  der  Kriegszeit  überhaupkt,  fesselnd  nicht  nur  aus  rein  technischen
  Gründen,  sondern,  weil  sie  zum  allergrößten  Teil  gewissermaßen
aus  eigenen  Mitteln  geschah,  aus  den  Erzeugnissen  der  Genossenschaftsmolkerei
  in  Stolp,  die  schon  damals  eine  der  größten  in  Deutschland  war.
Einige  Zahlen  über  ihre  Arbeitsleistung:  Die  Jahresbelieferung  mit
Milch  betrug  in  kg

1910  7661  732
1911  8  465  176
1912  8  659  067
1913  8  668  108

Der  Butterverkauf  in  der  Stadt  allein  belief  sich  1914  und  1915  auf
rund  je  1132  Ztr.,  während  erhebliche  Mengen  anderweitig  durch  Verträge
  festgelegt  waren.

Mitglied  der  Molkereigenossenschaft  war  seit  Oktober  1914  auch
die  Stadt  Stolp,  die  im  Mai  1914  das  Stadtgut  St.  Georg  gekauft  hatte
und  bei  der  Molkerei  in  die  Stelle  des  Vorbesitzers  trat;  zwar  nur  mit
halbem  Herzen,  weil  sie  sich  ausdrüchlich  vierkeljährliche  Kündigung  vorbehielt,
  um  später  den  Bedarf  des  Armen-  und  Krankenhauses  dort  aus
eigenen  Mitteln  dechen  zu  können  und  eine  Abgabestelle  für  Säuglingsmilch
  dort  einzurichten,  aber  doch  immerhin  Mitglied.  Im  übrigen
gehörten  zur  Genossenschaft  im  wesentlichen  Großgrundbesitzer  des  Kreises
  Stolp,  vereinzelt  auch  der  Kreise  Schlawe  und  Rummelsburg,  d.  b.

75
        <pb n="76" />
        etwa  derselbe  Personenkreis,  der  aus  seinen  Mitgliedern  auch  den  Kreisausschuß
  beschichte  und  für  die  Stimmung  dieser  Körperschaft  maßgebend
war.  Bei  der  schon  mehrfach  gestreiften  Stellungnahme  des  Kreisausschusses
  gegen  die  Stadt  war  das  auch  hinsichtlich  der  Milchversorgung
bisweilen  von  ausschlaggebender  Bedeukung.

Venn  auch  im  Grunde  die  Versorgung  mit  Butter  und  die  mit
Milch  so  innig  untereinander  verflochten  sind,  daß  eine  Trennung  praktisch
  nur  sehr  schwer  durchzuführen  ist,  so  soll  doch  wenigstens  ein  Versuch
  in  dieser  Richtung  gemacht  werden,  schon  aus  dem  einfachen
Grunde,  weil  die  Bukterversorgung  wieder  untrennbar  mit  der  Margarineversorgung
  zusammengekuppelt  ist  und  die  Darstellung  bei  einer  gemeinsamen
  Behandlung  des  gesamten  Gebietes  zu  unübersichtlich  würde.

A.  Bukter.

Die  erste  Wirhung  des  Krieges  bestand,  wie  auch  auf  anderen
Gebieten,  so  auch  im  Butterhandel  darin,  daß  die  Preise  in  die  Höhe
gingen.  Allerdings  waren  Erzeuger  und  Verbraucher  in  diesem  Punkte
wie  gewöhnlich  verschiedener  Meinung.  Die  Molkereigenossenschaft
Stolp  betonte  in  ihrem  Geschäftsbericht  über  das  Jahr  1914,  daß  sie
gegen  Ende  des  Jahres  die  Buktter  wochenlang  unter  dem  Großhandelspreis,
  nämlich  mit  1,60  A  je  Pfd.  abgegeben  habe,  also  sehr  entgegenkommend
  gewesen  sei.  Die  Verbraucher  kamen  im  Gegensatz  hierzu  zu
der  Ueberzeugung,  daß  sie  beim  Butterkauf  übervorteilt  würden,  und
bereits  im  Dezember  1914  wurde  von  der  Stadtverordnetenversammlung
gefordert,  daß  Höchstpreise  für  Butter  festgesetzt  werden  sollten.  Man
sah  freilich  dann  von  Höchstpreisen  ab,  weil  der  Oberbürgermeister  auseinandersetzte,
  daß  Höchstpreise  sofort  zu  Mindestpreisen  werden  müßten
und  daß  sie  keinen  Sinn  hätten,  sofern  sie  nicht  für  größere  Bezirke  festgesetzt
  würden.

Im  übrigen  scheint  die  Butterversorgung  zunächst  ihren  gewohnten
Ablauf  genommen  zu  haben.  Allerdings  machte  das  immer  weitere  Anziehen
  der  Preise  viel  böses  Blut,  sodaß  im  September  1915  der  Oberbürgermeister
  sich  veranlaßt  sah,  in  einer  langen  Abhandlung  in  der  Zeitung
  für  Hinterpommern  auf  diesen  Punkt  einzugehen  und  die  mangelnde
  Berechtigung  der  ewigen  Preissteigerungen  nachzuweisen.  Damit
war  wieder  ein  Anlaß  zum  Konflikt  mit  dem  Landkreis  gegeben,  mit
dem  ja,  wie  wir  uns  erinnern,  zur  selben  Zeit  auch  Auseinandersetzungen
in  der  Getreidefrage  stattfanden;  diesmal  zwar  nur  mit  dem  „landwirt-76
        <pb n="77" />
        schaftlichen  Verein“,  aber  wir  wissen,  daß  es  sich  im  wesentlichen  um  den
gleichen  Personenkreis  handelt  wie  beim  Kreisausschuß.  In  einer  „Entschließung“
  dieses  Vereins  vom  9.  11.  15  kamen  denn  auch  dieselben
Anschauungen  zu  Tage  wie  in  dem  Getreidestreit:  „man  könne  den
Standpunkt  des  Oberbürgermeisters  um  so  weniger  verstehen,  als  gerade
jetht  der  Landkreis  der  Stadt  durch  Uebernahme  ihrer  Brotversorgung
einen  unschätzbaren  Dienst  geleistet  habe“.

Gerade  in  jenen  Tagen  wies  die  Molkerei  darauf  hin,  daß  ihre  tägliche
  Butterausbeute  von  5  auf  4  Ztr.  zurüchgegangen  sei  und  bald  nur
noch  2  Ztr.  betragen  werde,  sodaß  die  Stadt  gut  daran  täte,  ihren  Butterbedarf
  bei  anderen  Molkereien  zu  dechen!  Da  ein  solcher  Tiefstand
von  2  Ztr.  täglich  auch  in  den  schlechtesten  Kriegszeiten  nie  erreicht  worden
  ist,  dürfen  wir  wohl  einen  inneren  Zusammenhang  zwischen  jener
„Entschließung“  und  dieser  Mitteilung  der  Molkerei  als  gegeben  annehmen.


Am  25.  10.  15  hatte  das  stellvertretende  Generalkommando  in  Danzig
  Höchstpreise  für  Butter  festgesetzt,  und  am  30.  10.  mußte  zum  ersten
Mal  auf  dem  Markt  die  Butter  nach  diesen  Preisen  verkauft  werden.
Es  gab  bei  den  Perkäufern  begreiflicherweise  eine  peinliche  Ueberraschung;
  wenn  man  einer  Zeitungsmeldung  glauben  kann,  sollen  sogar
Tränen  geflossen  sein,  und  von  vielen  Verkäufern  wurde  gedroht,  den
Markt  in  Zukunft  nicht  mehr  zu  beschicken.  Am  gleichen  Tage  ging
bereits  ein  Telegramm  des  Zegierungspräsidenten  ein,  des  Inhalts,  daß
die  Verfügung  des  Generalkommandos  für  Stolp  keine  Geltung  habe,
daß  aber  die  Stadt  schleunigst  Höchstpreise  festsetzen  müsse.

Das  geschah  durch  eine  Verordnung  vom  3.  11.  15.  Als  Ergebnis
konnte  der  Magistrat  nach  Köslin  melden,  daß  die  GButterversorgung
durch  sie  keine  Aenderung  erfahren  habe.  Sobald  allerdings  der  Magistrat
  versuchte,  von  auswärtigen  Molkereien  (Birbowm  und  Gumbin)  Butter
  zu  beziehen,  mußte  er  die  Erfahrung  machen,  daß  sie  nur  zum  Stekkiner
  Großhandelspreis  verkaufen  wollten,  der  wesentlich  über  dem  Stolper
  Höchstpreis  lag.  Erst  auf  eine  entsprechende  Mitteilung  hin  fand
sich  der  Landrat  bereit,  auch  für  den  Kreis  Stolp  eine  Höchstpreisverordnung
  zu  erlassen.

Die  Hoffnungsfreudigkeit  des  Magistraks,  die  noch  der  Bericht  vom
6.  11.  bewiesen  hatte,  ließ  bald  nach,  als  die  weiteren  Wirkungen  der
Höchstpreise  sich  geltend  machten:  die  Butterlieferungen  wurden  nämlich
immer  geringer  und  gleichzeitig  das  Verlangen  nach  Butler  im  Publi-77
        <pb n="78" />
        kum  größer,  sodaß  schon  im  Dezember  die  berühmten  Butterschlangen
anfingen,  im  Straßenbild  eine  Rolle  zu  spielen.  Es  nutzte  auch  nichts,
daß  in  der  Zeitung  auf  das  Törichte  des  sinnlosen  Butterkaufens  hingewiesen
  wurde,  und  ebenso  vergeblich  blieb  es,  daß  der  Magistrat  die
Abgabe  von  Butter  auf  ½  Pfd.  je  Kopf  und  Tag  beschränkte.

Gleichzeitig  hatte  die  „Erfassung"  der  Butter  von  oben  her  begonnen,
  und  zwar  war  es  zunächst  noch  die  3E.,  die  im  Januar  bekannt
gab,  daß  sie  15  der  Dezembererzeugung  der  Molherei  für  sich  beanspruchen
  müsse.  Der  Magistrat  tat  sein  Möglichstes,  um  das  Unheil  abzuwenden,
  erhob  lebhaften  Widerspruch  gegen  die  Höhe  der  Ablieferung
und  schlug  vor,  daß  die  3EG.  der  Molkerei  die  Lieferung  erlassen  und
ihre  Bedürfnisse  bei  den  Berliner  Butterabnehmern  der  Molkerei  dekken
  solle,  aber  es  half  nichts.  Wie  sehr  auf  der  anderen  Seite  auch  von
der  Molkerei  die  ganze  Lage  mißverstanden  wurde,  beweist  ein  Schreiben
  aus  jenen  Tagen  (22.  2.  16)  des  Inhalks,  daß  die  Molkerei  zwar
weiter  Butter  liefern  wolle,  obwohl  sie  bei  dem  Stolper  Höchstpreis  im
Vergleich  mit  dem  der  Berliner  Notierung  je  Pfd.  7  Pfg.  verliere,  daß
sie  aber  —  und  das  ist  das  Wesentliche!  —  diese  Lieferung  als  eine
freiwillige  Leistung  ansehe,  die  sie  jeden  Tag  einstellen  könne.

Nachdem  inzwischen  am  18.  2.  16  der  Innenminister  die  tägliche
Buttermenge  auf  125  ar  je  Kopf  festgesetzt  hatte,  entschloß  sich  der  Magistrat,
  seinerseits  eine  Verbrauchsregelung  zu  treffen,  die  sich  aber  nicht
auf  Butter  allein  beziehen,  sondern  auch  andere  Speisefekte  mit  einbegreifen
  sollte:  Erwachsene  erhielten  wöchentlich  höchstens  Pfd.  Fette,
davon  wieder  höchstens  die  Hälfte  in  Butter;  Kinder  von  2—14  Jahren
die  Hälfte  der  auf  Erwachsene  entfallenden  Menge,  Kinder  untker  2  Jahren
  nichks;  Bezugsscheine  für  Gastwirtschaften:  Anordnung  für  alle
Geschäfte,  die  mit  Butter  oder  Fett  handeln,  ihre  Eingänge  in  ein  Buch
einzukragen;  Verbot  der  Herstellung  von  Butter  mit  sog.  Buttermaschinen
  im  Privathause.

Später  wurde  bestimmt,  daß  solche  Buttermaschinen  nur  an  Biehbesitzer
  und  auch  nur  dann  abgegeben  werden  dürften,  wenn  sie  einen
vom  Magistrat  ausgestellten  Bezugsschein  besaßen.  Daß  diese  Bestimmung
  nicht  immer  durchgeführt  wurde  und  daß  gelegentlich  einflußreiche
Persönlichkeiten  solche  Bezugsscheine  bekamen,  ohne  Wiehbesitzer  zu  sein,
soll  hier  nur  nebenher  angemerkt  sein.

Bereits  Anfang  Februar  1916  hatte  die  Molhereiverwalkung  in
einer  Eingabe  darauf  hingewiesen,  daß  die  bestehenden  Schwierigkeiten

78
        <pb n="79" />
        in  der  Butterverteilung  sich  nur  beheben  lassen  würden,  wenn  Butter—
marken  eingeführt  würden.  Jetzt,  wo  die  Verbrauchsregelung  in  Kraft
krat,  ergab  sich  die  Notwendigkeit  solcher  Buttermarken  von  selbst,  und
ihre  Einführung  wurde  am  27.  2.  16  bekannt  gegeben.  Diese  Marken
wurden  in  vier  verschiedenen  Farben  ausgegeben,  deren  jede  für  eine
Woche  Gültigkeit  hatte.  Die  Kontrolle  der  abgegebenen  Mengen  erwies
sich  als  recht  schwierig,  und  nach  verschiedenen  Versuchen  wurde  erst  im
August  1917  auf  Beschluß  der  Lebensmittelkommission  folgende  Regelung
  getroffen:  die  Butterläden  müssen  die  eingegangenen  Marken  täglich
  zählen,  bündeln  und  die  einzelnen  Bündel  mit  dem  Datum  der  Ausgabe
  versehen;  wenn  eine  Farbe  beliefert  ist,  müssen  alle  Marken  in
einen  Briefumschlag  getan  werden,  dazu  eine  Aufstellung  über  1.  Menge
der  erhaltenen  Butter,  2.  Zahl  der  Buttermarken,  3.  Bestand  am  Schlußtage
  der  Farbe.  Um  die  Verkaufsstellen  noch  gründlicher  beaufsichtigen
zu  können,  wurden  7  WVertrauensmänner  ausgewählt,  die  die  Marken
einziehen  sollten.

Eine  schwer  zu  überwindende  ltechnische  Schwierigkeit  ergab  sich  aus
der  alten  Gewohnheit,  Butter  nur  in  Halbpfundpaketen  abzugeben,  denn
bei  den  immer  kleiner  werdenden  Rationen  hakte  ein  alleinstehender
Mensch,  wenn  er  seine  Marken  ausnuhen  wollte,  nur  etwa  alle  6—7
Wochen  einmal  Gelegenheit,  etwas  Butter  zu  kaufen,  die  bei  seinem  geringen
  Verbrauch  vielfach  verdarb,  ehe  sie  verzehrt  werden  konnte.  An
sich  war  es  natürlich  leicht,  kleinere  Packungen  herzustellen;  das  kostete
aber  viel  Zeit  und  Pergamentpapier,  das  aus  der  geringen  Spanne  zwischen
  Ein-  und  Verkaufspreis  bezahlt  werden  mußte,  außerdem  beträchtlichen
  Verlust  an  Butter,  der  sich  beim  Auspfunden  nicht  vermeiden  ließ.
All  die  kleinen  Reibungen,  die  sich  im  Laufe  der  Jahre  hieraus  ergaben,
  hier  im  Einzelnen  aufzuführen,  würde  zu  weit  gehen.

Auch  die  neue  Verordnung  über  die  Butterverteilung  nüutzte  insofern
  nichts,  als  das  Gedränge  an  den  Butterläden  unentwegt  weiter
ging,  zumal  die  Butterration  von  Woche  zu  Woche  kleiner  wurde  und
außerdem  die  Lieferung  dieser  geringen  Menge  immer  häufiger  verschoben
  werden  mußte  oder  ganz  ausfiel.  Infolgedessen  sah  sich  der  Magistrat
  veranlaßt,  auch  hier  mit  dem  15.  7.  16  zu  dem  System  der  Kundenlisten
  überzugehen:  jedem  Geschäft  wurde  nach  seinen  Betriebseinrichtungen
  und  seinem  bisherigen  Umsatz  die  Zahl  der  von  ihm  höchstens  zu  versorgenden
  Kunden  (Versorgungszifferl)  vorgeschrieben;  jeder  eingetragene
Kunde  erhielt  eine  amtlich  vorgedruchte  Kundenkarte,  die  die  Nummer

79
        <pb n="80" />
        der  Kundenliste  und  die  Zahl  und  das  Alter  der  zum  Haushalt  gehören—
den  Personen  enthielt;  einen  besonderen  Abschnitt  dieser  Karte,  der  die
gleichen  Angaben  enthielt,  mußte  der  Kaufmann  ausfüllen  und  zurück—
behalten;  nach  Ablauf  der  Frist,  innerhalb  der  die  Kunden  sich  melden
sollten,  mußten  Kundenkarten  und  Kundenliste  dem  städtischen  Lebensmittelamt
  zur  Genehmigung  vorgelegt  werden;  jeder  Ladeninhaber  war
verpflichtet,  seine  Kunden  so  einzuteilen,  daß  Ansammlungen  nicht  entkstehen
  konnten.  Nach  dieser  Anweisung  wurde  bis  zum  Ende  der  Zwangswirtschaft
  verfahren.

Es  war  verhältnismäßig  einfach,  eine  solche  Regelung  der  Butterverteilung
  zu  treffen,  sehr  viel  schwieriger  aber,  die  Bukter,  die  man  verteilen
  wollte,  überhaupt  zu  bekommen:;  nirgends  hat  sich  der  Mangel  an
Organisation  und  die  völlige  Hilflosigkeit  der  leitenden  Stellen  gegenüber
den  plötzlich  auftretenden  Anforderungen  der  Kriegswirtschaft  deutlicher
gezeigt  als  gerade  auf  dem  Gebieke  der  Butterversorgung,  und  wenn
irgendwo  von  einer  Schuld  dieser  Stellen  an  dem  Versagen  der  Organisation
  gesprochen  werden  kann,  so  ist  es  hier.

Die  Beschlagnahme  von  15  Jr  der  Buttererzeugung  vom  1.  1.  16  an,
die  bereits  erwähnt  wurde,  machte  den  Anfang.  Da  die  Molkerei  Stolp
einen  erheblichen  Teil  ihrer  Butterer  zeugung  vertraglich  festgelegt  hatte,
war  die  Stadt  von  vornherein  benachteiligt.  Alle  Einsprüche  nutzten
nichts,  sondern  man  erhielt  nur  durch  3E.  die  magere  Auskunft,  daß
die  vorhandene  Butter  nach  einem  bestimmten  Schlüssel  den  Provinzen
überwiesen  und  durch  die  Oberpräsidenten  weiter  verkeilt  würde.  Unterdessen
  ging  die  zuständige  Buttermenge  rasch  zurüch;  im  März  waren  es
noch  125  gr  Butter,  im  Juni  bereits  nur  noch  125  gr  Fett  überhaupt,
und  wenige  Tage  später  wurde  bekannt  gegeben,  daß  nur  solche  Gemeinden
  beliefert  —  d.  h.  von  der  3E.  beliefert  —  werden  könnten,  deren
Wochenkopfration  höchstens  90  gr  betrage.  Auch  diese  geringe  Menge
konnte  Stolp  nicht  aufbringen.  Der  Magistrat  bemühte  sich  immer  wieder
  um  Buktter,  verhandelte  mit  17  auswärtigen  Molkereien,  kämpfte
mit  allen  vorgesetzten  Behörden,  aber  er  erreichte  nichts  als  schließlich
eine  bescheidene  Margarinelieferung  und  einmal  sogar  6  ganze  JFässer
mit  Bukter,  die  aus  Stektin  kamen.  Dann  wurde  die  Butterstelle  des
Molkereiverbandes  für  Pommern  gegründet,  die  helfen  sollte.  Der  Magistrat
  wandte  sich  auch  dahin,  erhielt  aber  nur  die  wenig  tröstliche  Auskunft,
  daß  die  Butterstelle  nichts  liefern  könne  und  für  Kreise,  die  zum
Bereich  des  stello.  Generaltommandos  in  Danzig  gehörten,  überhaupt

80
        <pb n="81" />
        keine  Butter  habe;  man  solle  sich  an  den  Oberpräsidenten  wenden!  Der
aber  hatte  eben  mitgeteilt,  daß  in  dringenden  Fällen  Butter  bei  der
3EG.  angefordert  werden  müsse!  Endlich  am  22.  7.  16  verfügte  das
Ministerium  eine  endgültige  Regelung.  Danach  wurde  die  Fettbewirtschaftung
  den  Kommunalverbänden  übertragen;  den  Auggleich  zwischen
diesen  sollte  die  Provinzialfettstelle  (P  Fe.)  regeln,  zwischen  den  Provinzen
  die  Landesfettstelle  (LFe.),  während  die  Reichsfektstelle  über  dem
ganzen  schweben  sollte  (R  Fe.).  Dazu  ließ  der  Oberpräsident  am  3.  8.
mitteilen,  daß  die  PFe.  mit  2  Geschäftsabteilungen  eingerichtet  sei,  der
Butterstelle  des  Molkereiverbandes  für  Butter  und  der  Domm.  landwirkschaftlichen
  Hauptgenossenschaft  für  die  übrigen  Fette;  die  Geschäftsabteilung
  1  wurde  als  Provinzialbutterstelle  (PB.)  bezeichnet.  Schleunigst
  telegraphierte  der  Magistrat  an  die  neue  P#B.  und  erbat  voll  Hoffnung
  Zuweisung  von  Butter,  weil  die  ländlichen  Molkereien  nichts  mehr
liefern  könnten.  Leider  mußte  er  eine  Enttäuschung  erleben:  er  erhielt
nur  einen  Brief  der  Butterstelle  des  Molkereiverbandes,  daß  die  PB.
erst  am  12.  8.  „oder  später“  in  Tätigkeit  trete  und  daß  er  versuchen  solle,
Butter  freihändig  zu  haufen,  schlimmsten  falls  Ueberpreise  anzulegen!

Inzwischen  hatte  in  Stolp  schon  Anfang  Juli  die  Butterversorgung
vollkommen  versagt.  Um  wenigstens  etwas  zu  tun,  hatte  Stettin  die
Molkerei  Stolp  angewiesen,  ihre  Buttererzeugung  von  3  Tagen  —  27
Ztr.  —  der  Stadt  zur  Verfügung  zu  stellen;  kaum  war  das  geschehen,
wurde  die  Molkerei  von  der  3EG.  dringend  aufgefordert,  diese  Menge
nachzuliefern,  und  es  dauerte  ziemlich  lange,  bis  diese  Angelegenheit  zur
Zufriedenheit  aller  Teile  beigelegt  war.  Ende  Juli  kam  wenigstens  eine
größere  Lieferung  von  Butter,  nämlich  60  Fässer,  die  allerdings  aus
Kolberg  geschickt  wurden.  Auch  diese  Lieferung  war  eine  Enttäuschung:
die  60  Fässer  halten  zusammen  ein  Mindergewicht  von  mehr  als  60
Pfd.,  und  außerdem  war  die  Ware  zu  einem  erheblichen  Teil  ranzig  und
ungenießbar!

In  jenen  Tagen  waren  auch  die  ersten  Schritte  zur  Regelung  der
Margarineversorgung  getan  worden,  indem  der  Regierungspräsident  eine
Anmeldung  des  Margarinebedarfs  der  Städte  verlangt  hatte.  Zunächst
aber  kam  nur  eine  spärliche  Zuweisung  von  20  Ztr.  für  einen  ganzen
Monat,  und  die  Stadt  mußte  sich  weiter  durchhungern,  bis  die  geplante
endgültige  Regelung  wirklich  in  Kraft  trat.  Die  Butterration  war  schon
Anfang  Juli  auf  62“  gr  herabgesetzt  worden,  doch  konnten  meistens  nur
48  gr  geliefert  werden,  sodaß  die  Stadt  sich  gezwungen  sah,  einmal  sogar

6  81
        <pb n="82" />
        Feintalg  anstelle  von  Butter  auszugeben,  um  den  allgemeinen  Fetthunger
  wenigstens  keilweise  zu  befriedigen.  Margarine  war  nicht  mehr  vorhanden,
  Marmelade  drohte  auszugehen.  Etwas  bitter  klingk  ein  Antrag
des  Magistrats  an  den  Oberpräsidenten  vom  5.  9.  16,  im  Hinblick  auf
die  immer  drohender  werdenden  Klagen  der  Arbeiterschaft  Stolp  doch
wenigstens  ebensogut  zu  versorgen  wie  die  Städte  der  Nachbarschaft.  Im
Laufe  des  September  wurde  von  der  PB.  angeordnet,  daß  der  Landkreis
  Stolp  wöchentlich  20  Ztr.  Butter  nach  Stolp  liefern  solle,  und
außerdem  überwies  der  Oberpräsident  40  Ztr.  Margarine,  die  allerdings
sofort  von  der  N  Fe.  auf  die  Hälfte  herabgesetzt  wurden.  Trotzdem  waren
die  Lieferungen  so  gering,  daß  Ende  September  nur  eine  Wochenration
von  32  gr  Butter  ausgegeben  werden  konnte.  Dafür  durfte  der  Magistrat
  wenigstens  wöchentlich  eine  Bedarfsanmeldung  auf  vorgedruckhtem
Formular  an  die  PFFe.  einreichen.

Ganz  langsam  kam  nun  mehr  Ordnung  in  das  bisherige  Wirrsal  der
Bukterversorgung,  als  mit  Wirkung  vom  13.  11.  16  der  Fettversorgungsverband
  für  Pommern  gegründet  wurde,  zu  dessen  Gunsten  von  nun  an
alle  in  Molkereien  hergestellte  Butter  beschlagnahmt  sein  sollte.  Für
Stolp  wurde  damit  die  Butterversorgung  in  die  Hände  der  Molkerei  gelegt,
  und  Butter  durfte  außer  in  den  8  Läden  der  Molkerei  nur  noch
in  4  vom  Magistrat  bestimmten  Läden  verkauft  werden.  Die  Lieferungen
  an  die  3E6.  hörten  nun  endgültig  auf.  Allerdings  wurde  durch
diese  Regelung  wieder  der  Butterpreis  in  die  Höhe  getrieben,  denn  zu
dem  Einkaufspreis  kamen  außer  der  Fracht  1.  die  Provision  der  PB.
mit  4,50  4(  je  50  kg,  2.  die  der  Kommunalverbände  mit  7  41,  3.  die  der
Kleinhändler  mit  13  40;  aber  es  bestand  doch  immerhin  die  Aussicht,  daß
wieder  regelmäßig  Butter  geliefert  werden  würde.

Allerdings  hatte  die  Sache  noch  einen  Haken.  Es  sollten,  wie  bereits
  angedeutet,  immer  noch  beträchtliche  Mengen  von  Butter  aus  dem
Landkreis  —  Bauernbutter  —  geliefert  werden,  aber  sie  kamen  nicht;
z.  B.  gingen  im  November  statt  30  Zir.  Bauernbutter  nur  ¼  Ztr.  ein,
im  Dezember  statt  50  Ztr.  nur  24.  Die  Fehlmengen  hätten  wenigstens
zum  Teil  durch  Margarine  ersehztt  werden  khönnen,  wenn  diese  rechtzeitig
geliefert  worden  wäre;  da  aber  z.  B.  die  für  Dezember  zuständige  Margarine
  erst  Anfang  Januar  einging,  war  für  Dezember  kein  Butterersat
zu  beschaffen.  Angesichts  dieser  Sachlage  wirkt  ein  guker  Rat  des  Oberpräsidenten
  vom  7.  1.  17  wie  Fronie:  wenn  die  Stadt  ihre  Margarine

82
        <pb n="83" />
        so  unregelmäßig  bekomme,  solle  sie  sich  doch  Butterreserven  anlegen,  um
einen  Ausgleich  zu  haben!

Immerhin,  wenigstens  in  der  Theorie  lag  die  Sache  jetzt  klar.  Der
Stadt  war  nach  der  Einwohnerzahl  und  der  Wochenkopfmenge  ein  be—
stimmtes  Quantum  Fett  zugewiesen,  und  zwar  rund  216  Ztir.  monatlich,
wobei  das  Verhältnis  von  Butter  und  Margarine  allerdings  leichten
Schwankungen  unterworfen  war.  Nur  der  Margarinepreis  bedurfte  noch
einer  Regelung.  Den  Kommunalverbänden  war  aufgegeben  worden,  die
Margarine  an  die  Kleinhändler  nur  mit  einem  Aufschlag  von  4  Pfg.  je
Pfd.,  d.  h.  zu  1,87  41  abzugeben.  Dabei  verlangte  die  zuständige  Provinzial-Mahrungsmittelstelle
  (P.)),  der  wir  später  noch  oft  begegnen
werden,  für  sich  eine  Provision  von  1  0,  sodaß  der  Magistrat  Stolp
schon  1,85  K  selbst  zahlen  mußte  und  von  der  nun  bleibenden  Spanne
von  2  Pfg.  Fracht  und  Nollgeld  nicht  bezahlen  konnte,  wenn  er  nicht
selbst  mit  Verlust  arbeitken  wollte.  Auch  diese  Schwierigkkeit  ließ  sich
aber  ausgleichen.

Die  Margarinelieferungen  blieben  zwar  nach  wie  vor  unregelmäßig,
aber  wenigstens  die  Butter  ging  in  der  vorgeschriebenen  Menge  einigermaßen
  pünktlich  ein.  Allerdings  wurde  im  Juni  die  Gesamtfettmenge
auf  206  Ztr.  herabgesetzt,  und  es  kam  wieder  zu  erheblicher  Mißstimmung
  in  der  Bevölkerung.  Die  Schriftleitung  der  Zeitung  für  Hinter--pommern
  klagte  über  die  unerkräglichen  Fettverhältnisse  und  verlangte
dringend  nach  Aufklärung,  und  auch  der  Magistrat  mußte  wieder  einmal
in  die  Oeffentlichkeit  flüchten  und  bekannt  geben,  daß,  nachdem  Urlauber,
  Kranke,  Krankenhäuser,  Gasthöfe,  Schwer-  und  Schwerstarbeiter
vorweg  befriedigt  seien,  je  Kopf  und  Woche  eben  nur  42  gr  Fett  übrig
blieben.  Da  meldete  sich  plötzlich  die  P  Fe.:  in  der  maßgebenden  Verordnung
  sei  ein  Rechenfehler  vorgekommen,  und  die  Stadt  habe  Anspruch
auf  256  Zkr.  monatlich,  sodaß  wenigstens  für  August  39,6  Ztr.  nachträglich
  überwiesen  würden!  Daß  diese  Nachlieferung  sich  bis  Ende  Sepkember
  hinzog,  wurde  anscheinend  als  nicht  weiter  erskaunlich  empfunden.
Diese  jetzt  zugebilligten  256  Ztr.  entsprachen  allerdings  immer  noch  nicht
den  vom  Magistrak  aufgestellten  Forderungen,  der  dem  Fettbedarf  die
taksächliche  Einwohnerzahl  mit  34  600  zugrundelegte,  während  die  Pye.
immer  noch  von  der  bei  der  letzten  Volkszählung  festgestellten  Zahl  von
33295  ausging.

Vom  Dezember  1917  an  krat  ein  neuer  Fettverteilungsplan  in  Kraft,
nach  dem  je  Kopf  und  Woche  nur  noch  70  gr  Fett  verabreicht  werden

5P  83
        <pb n="84" />
        sollten,  d.  h.  für  Stolp  monatlich  200,69  Ztr.  Diese  Menge  konnte  von
jebt  an  ohne  wesentkliche  Störungen  geliefert  werden,  abgesehen  vom
Dezember  1918,  wo  die  fällige  Margarinelieferung  ausblieb.  Gewisse
bürokratische  Schwierigkeiten  entstanden  nur  bei  der  Aufgabe,  die  gesamte
  Fettlieferung  der  mit  Kriegsende  rasch  wachsenden  Einwohnerzahl
anzupassen,  die  im  Januar  1919  bereits  mit  37  400  angegeben  wurde,
doch  ließ  sich  auch  das  überwinden,  nachdem  angeordnet  war,  daß  Stolp
regelmäßig  jeden  Monat  seine  Einwohnerzahl  melden  sollte.

Obwohl  die  Fettbewirtschaftung  noch  weiter  zu  Necht  bestand,  verzichtete
  der  Magistrat  schon  im  April  1920  auf  die  zuständige  Margarinelieferung,
  weil  genug  Margarine  im  freien  Handel  zu  haben  war
und  er  „nicht  auf  der  teuren  Ware  sitzen  bleiben  wollte“.

Mit  dem  1.  6.  1921  wurden  alle  Höchstpreisbestimmungen  für  Butker
  aufgehoben  und  somit  der  freie  Handel  wiederhergestellt.

Troß  aller  äußerlichen  Schwierigkeiten  war  die  reine  Schreibarbeit
bei  der  Fettversorgung  verhältnismäßig  gering,  nachdem  erst  einmal  mit
Ende  1916  geregelte  Verhältnisse  eingetreten  waren.  Es  war  im  allgemeinen
  nur  eine  monatliche  Meldung  erforderlich,  die  an  PFe.  ging  und
sich  über  die  Höhe  der  Fettration  und  die  Zahl  der  Rüstungsarbeiter  aussprechen
  sollte.  Daß  daneben  natürlich  die  Regelung  der  Preisbildung,
die  Anforderung  der  immer  wieder  unpünktlich  eingehenden  Fettlieferung
  und  die  Kontrolle  der  Verkeilung  immer  noch  genug  Schreibarbeit
verursachten,  liegt  auf  der  Hand.

Um  schließlich  die  Schwierigheiten  der  Butterbeschaffung  zu  erläutern,
  bringen  wir  nebenstehend  eine  Abbildung,  die  die  monatliche  Buttererzeugung
  der  Stolper  Molkerei  in  den  Jahren  der  Zwangswirtschaft
veranschaulicht.  Auf  die  Gründe  des  verhängnisvollen  Rüchgangs  vom
Herbst  1916  an  werden  wir  später  bei  der  Behandlung  der  Milchwirtschaft
  noch  eingehender  zurüchkommen  müssen.

B.  Die  Milchversorgung.

Es  verging  in  Stkolp  mehr  als  ein  Jahr  vom  Beginn  des  Krieges
an,  ehe  die  ersten  Anzeichen  einer  Veränderung  im  Verkehr  mit  Milch
amtlich  hervortraten.  Wie  gewöhnlich  war  es  zuerst  die  Preisbildung,
indem  die  Preise  stiegen,  ohne  daß  der  Verbraucher  die  Notwendigkeit
einzusehen  vermochte;  daß  tatsächlich  die  Unkosten  der  Molkereien  merkbar
  gestiegen  waren,  ist  zum  mindesten  nach  dem  Jahresbericht  1914  der
Molkerei  Stolp  nicht  zu  bezweifeln,  wenn  diese  Unkostensteigerung  auch

84
        <pb n="85" />
        85

 

 

1919

LILMIIMBMIIIM

 

 

 

 

 

Monatliche  Buttererzeugung  der  Molkerei  Stolp  1916—1919.
        <pb n="86" />
        wesentlich  geringer  gewesen  zu  sein  scheint,  als  die  Steigerung  der  Milchpreise.
  Wir  erinnern  uns  aus  dem  Kapitel  über  die  Butterversorgung
an  den  Zeitungskrieg  zwischen  dem  Magistrat  und  dem  landwirtschaftlichen
  Verein,  der  die  Preisbildung  für  Milch  großenteils  zum  Gegenstand
  hatte.  Zum  mindesten  in  zeitlichem  Zusammenhang  mitl  diesem
Zeitungskrieg  äußerte  die  Molkerei  die  Absicht,  für  Familien  mit  einem
Einkommen  von  weniger  als  1500  44  und  mit  Kindern  unter  5  Jahren
die  Vollmilch  2  Pfg.  unker  dem  Marktpreis  zu  geben.  Der  Magistrat
nahm  dies  Anerbieken  dankbar  an  und  veranstaltete  eine  Umfrage,  die
einen  Bedarf  von  2000  1  täglich  ergab;  für  diese  2000  1  sollten  vom
Magistrat  nun  Milchkarten  ausgegeben  werden.  Leider  mußten  alle,
die  an  der  Milchverbilligung  teilzuhaben  hofften,  eine  Enktäuschung  erleben.
  Am  1.  11.  15  sollte  die  Verbilligung  in  Kraft  kreten;  aber  am
30.  10.  zog  die  Molkerei  ihr  Angebot  zurück,  weil  nach  einer  Bundesraksverordnung
  vom  22.  10.  jetzt  Höchstpreise  für  Milch  festgesebt  werden
  sollten.

Auch  diese  Höchstpreise  —  18  Pfg.  je  Liter  —  erschienen  dem  Magistrat
  für  die  ärmeren  Bevölkerungsschichten  noch  zu  hoch,  sodaß  er  sich
veranlaßt  sah,  seinerseits  eine  Verbilligung  in  die  Wege  zu  leiten.  Vom
1.  2.  16  an  wurde  Familien  mit  einem  Einkommen  unter  2000  A1  und
mindestens  3  Kindern  unter  7  Jahren  die  Milch  zum  Vorzugspreise
von  16  Pfg.  abgegeben.  Zur  Kontrolle  wurden  Milchkarten  gedruckt,  die
einen  Monat  gelten  sollten  und  entsprechend  den  Monatsdaten  fortlausend
  nummerierte  Abschnitte  trugen;  jedes  Kind  unter  7  Jahren  sollte
eine  solche  Karte  bekommen.  Der  gegenüber  dem  Höchstpreis  entstehende
Unterschiedsbetrag  sollte  aus  dem  Mehlkonto  gedecht  werden.  Ausgegeben
  wurden  im  Februar  585  solche  Karten,  im  März  753,  im  April  723,
im  Mai  834,  im  Juli  912  bis  zur  Höchstziffer  von  1000  im  September,
sodaß  der  Stadt  eine  Ausgabe  bis  zu  600  41  monatlich  erwuchs.

Neben  diesen  WMengen  sollte  noch  besondere  „Kindermilch“  von  St.
Georg  abgegeben  werden,  doch  waren  die  nötigen  Maschinen  nicht  rechtzeitig
  zu  erhalten,  sodaß  die  Lieferung  erst  im  November  1916  begonnen
werden  konnte.

Allmählich  krat  nun  eine  Entwicklung  ein,  die  niemand  hatte  vorhersehen
  können:  der  Milchverbrauch  nahm  nämlich  überraschend  schnell  zu,
je  schwieriger  sich  die  Lebensverhältnisse  sonst  gestalteken,  während  die
Milcheinlieferung  in  die  Molkerei  ebenso  schnell  zurüchging:;  bei  dieser
letzteren  Erscheinung  mag  die  Höchstpreisverordnung  vom  Herbst  1915

86
        <pb n="87" />
        ebenso  mitgewirkt  haben  wie  der  Rückgang  der  Milchkühe  infolge  der
verstärkten  Schlachtungen  und  der  Rückgang  der  Milcherzeugung  infolge
  der  verringerten  Kraftfutterlieferungen.  Die  Molkerei  Stolp  gab
z.  B.  für  den  Sepkember  1916  folgende  Zahlen:  die  tägliche  Einlieferung
hakte  betragen  im  September

1914  17800  1

1915  17200  1

1916  15  000  1

Dagegen  wurden  ktäglich  abgegeben  im  September
Vollmilch  Magermilch  Buttermilch

1914  4700  650  600
1915  4800  800  700
1916  5600  3500  600

Hieraus  zog  die  Molkerei  den  Schluß,  daß  sie,  soweit  die  Lieferung
von  Milch  in  Frage  Kkomme,  am  Ende  ihrer  Leistungsfähigheit  angekommen
  sei;  da  immer  mehr  Klagen  über  unzureichende  Belieferung  von
Familien  mit  kleinen  Kindern  eingingen,  sei  die  Einführung  von  Milchkarten
  unbedingt  erforderlich.  Das  veranlaßte  den  Magistrat,  sich  in
einer  Bekanntmachung  vom  30.  9.  16  „zum  letzten  Male  an  die  Einsicht
und  das  Pflichtgefühl  der  Verbraucher  zu  wenden“,  ihnen  die  Notwendigkeit
  einer  Einschränkung  klarzulegen  und  den  Händlern  zu  empfehlen,
  von  sich  aus  die  Abgabe  auf  1  für  Erwachsene  und  7  I  für  Kinder
  unter  10  Jahren  zu  begrenzen.

Diese  Bekanntmachung  war  eigentlich  schon  überholt,  als  sie  geschrieben
  wurde,  denn  bereits  3  Tage  später  erließ  der  Bundesrat  eine  eingehende
  Verordnung  über  den  Verkehr  mit  Milch.

Diese  Verordnung  bedingte  eine  tiefgreifende  Umstellung  des  bisherigen
  Verfahrens,  zumal  gleichzeitig  die  Molkerei  ihre  bisher  im  Verkehr
  befindlichen  Milchwagen  wegen  mangelnden  Pferdematerials  zurüchziehen
  mußte.  Es  waren  insgesamt  rund  9000  Haushaltungen  mit
Milch  zu  versorgen,  von  denen  rund  1000  ihre  Milch  durch  die  Wagen
von  benachbarten  Gütern  bezogen  oder  bei  den  Stolper  Ackerbürgern
dechten;  dafür  reichten  die  vorhandenen  6  Molkereiläden  nicht  aus,  sodaß
  neue  Läden  eingerichtet  werden  mußten.

Am  26.  10.  16  waren  alle  Vorbereitungen  soweit  getroffen,  daß  am
1.  1.  die  neue  Regelung  in  Kraft  treten  konnte,  und  der  Magistrat  erließ
eine  eingehende  Verordnung.

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        <pb n="88" />
        Betrifft  Regelung  des  Milchverkaufs.

Nach  der  Bundesratsverordnung  vom  3.  Oktober  1916  betr.  die  Regelung
des  Verkehrs  mit  Milch  und  der  dazu  ergangenen  Ausführungsanweisung  vom
4.  Oktober  1916  wird  der  tägliche  Bedarf  der  Vollmilchversorgungsberechtigten
wie  folgt  berechnet:  a)  ein  Liter  bei  Kindern  im  ersten  und  zweiten  Lebensjahre,
  soweit  sie  nicht  gestillt  werden;  p)  ein  Liter  bei  stillenden  Frauen  für
jeden  Säugling;c)  ¾  Liter  bei  Kinder  im  dritten  und  vierten  Lebensjahre:
d)  3¾  Liter  bei  schwangeren  Frauen  in  den  letzten  drei  Monaten  vor  der  Entbindung;
  e)  ½  Liter  bei  Kindern  im  fünften  und  sechsten  Lebensjahre;  k)  durchschnittlich
  1  Liter  bei  Kranken.

Jür  die  nicht  zum  Bezuge  der  Vollmilch  berechtigten  Personen  wird  14
Liter  Magermilch  täglich  verabfolgt.

Zur  Durchführung  dieser  beabsichtigten  Verbrauchsregelung  werden  folgende
  vorbereitenden  Maßnahmen  getroffen:

1.  Jeder  Milchverkäufer  hat  eine  Kundenliste  nach  amtlichem  Vordruck  anzulegen
  und  darf  in  dieselbe  soviel  Kundschaft  eintragen,  wie  ihm  unter
Berücksichtigung  obiger  Verbrauchsmengen  an  Milch  zur  Verfügung  steht.

2.  Die  Anlage  der  Kundenliste  hat  derart  zu  erfolgen,  daß  nach  Möglichkeit
die  Wünsche  der  Käufer  nach  Abfertigung  zu  bestimmten  Tageszeiten  berücksichtigt
  werden.  Die  Liste  ist  daher  vor  Beginn  der  Eintragungen  nach
den  laufenden  Nummern  in  fünf  Abschnitte  einzuteilen  und  zwar  für  den
Morgen-,  Vormittag-,  Mittag-,  Nachmittag=  und  Abendverkauf.  Für
Sonn=  und  Leiertage  ist  die  Reihenfolge  der  Abfertigung  durch  Aushang
bekannt  zu  geben;  an  diesen  Tagen  darf  voraussichtlich  auch  während  der
Kirchzeit  Milch  verkauft  werden.

3.  Zur  Eintragung  der  Kunden  in  die  Kundenliste  bis  zum  Höbe  der  ihnen
zur  Verfügung  stehenden  Milchmengen  sind  verpflichtet:

a)  die  hiesigen  Kuhhalter,  die  bisher  Milch  abgegeben  haben;
b)  auswärtige  Fuhrwerke,  die  Milch  im  Stadtbezirk  abgeben;:
c)  die  Milchverkaufsstellen  der  hiesigen  Molkereigenossenschaft  und

zwar:
Schmiedestraße  2,

.  Kl.  Auckerstraße  1,

Friedrichstraße  18,

Küsterstraße  14,

Bergstraße  27,

.  Töpferstadt  8,

Hospitalstraße  20,

.  Amtsstraße  15,

.Bäcker  Reick,  Sandberg  15,

10.  Bäcker  Fach,  Wilhelmstraße  14,
11.  Bäcker  Schiller,  Gr.  Gartenstraße  19,
12.  Mehlhändler  Schröder,  Mittelstraße  43.
d)  die  städtischerseits  eingerichteten  Verkaufsstellen  und  zwar:
1.  Noffke,  Hospitalstraße  31a,
2.  Hupp,  Bahnhofstraße  8,
3.  Wandtke,  Schlawerstraße  60,
4.  Witwe  Kirchmann,  Petristraße  13.

4.  Die  unter  3  a.  b  und  d  aufgeführten  Milchverkaufsstellen  haben  nur  Vollmilch
  zur  Verfügung,  so  daß  deren  Kunden  sich  für  den  Bezug  von  Mager
  milch  außerdem  noch  bei  einer  der  unter  3  c  aufgeführten  Verkaufsstellen
  eintragen  lassen  müssen.

5.  Die  Eintragung  in  die  Kundenlisten  erfolgt  auf  Grund  eines  vom  Magistrat
  ausgestellten  Milchausweises,  aus  dem  ersichtlich  ist,  wieviel  Vollmilch
und  wieviel  Magermilch  der  Haushalt  zu  empfangen  berechtigt  ist.

88

Noisoe
        <pb n="89" />
        6.  Die  Ausgabe  der  Milchausweise  erfolgt  für  die  Inhaber  der  Wirtschaftsücher

1—1000  am  Freitag,  den  27.  Oktober  vormittags
1001—2000  „  „  „  27.  „  nachmittags
2001—3000  „  Sonnabend,  „  28.  „  vorm.

3001—4000  „  „  „  28.  „  nachm.
4001—5000  „  Sonntag,  „  29.  »  vorm.
5001—6000  „  Montag,  „  30.  „  vorm.
6001—7000  „  »  „30.  „  nachm.
7001—8000  „  Dienstag,  „  31.  „  vorm.
über  8000  „  „  „  31.  „  nachm
im  Rathause  Zimmer  3  rechter  Seiteneingang.  Die  Wirtschaftsbücher  sind

mitzubringen.
Ueber  70  Jahre  alte  Personen  erhalten  auf  Antrag  nach  Beibringung  eines
Ausweises  über  das  Alter,  kranke  Personen  auf  Grund  eines  ärztlichen
Attestes  bis  1  Liter  Vollmilch  täglich,  soweit  der  Vorrat  reicht.  Dem
Kommunalverband  steht  es  frei,  eine  kreisärztliche  Bescheinigung  zu  verangen.


7.  Sofort  nach  Erhalt  des  Ausweises  haben  die  Haushaltungen  ihre  Aufnahme
  in  eine  Kundenliste  zu  bewirken.  Die  Eintragung  in  die  Kundenliste
  ist  auf  dem  Ausweis  zu  vermerken.

8.  Vom  1.  November  ab  darf  Voll=  und  Magermilch  nur  an  solche  Käufer
verabfolgt  werden,  die  in  der  Kundenliste  des  Verkäufers  enthalten  sind.
Der  Käufer  hat  seinen  amtlichen  Milchausweis  mitzubringen.  Die  jedesmalige
  Abgabe  der  Milch  ist  auf  der  Rückseite  des  Ausweises  zu  vermerken,
  indem  die  dem  Datum  entsprechende  Zahl  durchstrichen  wird.

9.  Die  nach  Deckung  des  Bedarfs  übrigbleibenden  Mengen  sind  sofort  dem
Magistrat  anzumelden,  dieser  verfügt  über  den  Verbleib  des  Ueberschusses.

10.  Es  wird  erwartet,  daß  Verkäufer  wie  Käufer  es  sich  angelegen  sein  lassen
werden,  durch  verständiges  Enigegenkommen  beiderseits  die  Schwierigkeiten-
  die  sich  etwa  in  den  ersten  Tagen  herausstellen  sollten,  zu  überwinden.


Stolp,  den  26.  Oktober  1916.
Der  Magistrat.

In  Ergänzung  dieser  Verordnung  wurde  am  28.  10.  noch  Einiges
bekanntgegeben.  Die  zunächst  für  3  Monate  geltenden  Milchausweise
waren,  wie  die  früher  schon  beschriebenen,  mit  Aufdruck  aller  Kalender--kage
  versehen.  Bei  Abgabe  von  Meilch  mußte  der  Verkäufer  den  betr.
Kalendertag  einfach  durchstreichen;  galt  der  Ausweis  für  WVoll-  und
Magermilch,  die  Kundenliste  aber  für  beides,  so  war  der  Kalendertag
zu  durchkreuzen.  Für  den  Fall,  daß  ein  Verkäufer  zu  wenig  Milch
hatte,  konnte  er  vom  Rathause  einen  Bezugsschein  auf  die  fehlende
Menge  erhalten;  dafür  mußte  er  einen  etwaigen  Ueberschuß  melden.

Eine  Sonderbestimmung  aus  der  Bundesratsverordnung  wirkte  sich
für  Stolp  gelegentlich  unangenehm  aus:  wenn  in  einer  Gemeinde  ein
Ueberschuß  an  Milch  vorhanden  ist,  soll  er  den  Versorgungsberechtigten
zugeführt  werden,  wird  aber  mit  einem  angenommenen  Fettgehalt  von
2,8  auf  die  Fetlration  der  Gemeinde  angerechnet.

68
        <pb n="90" />
        Die  neue  Magistratsverordnung  rief  begreiflicherweise  erhebliche
Unruhe  in  der  Bevölkerung  hervor.  Vor  allem  die  Bestimmung  über  die
Milchlieferung  an  Kranke  wurde  stark  ausgenutzt  und  verursachte  den
maßgebenden  Stellen  eine  ungeahnke  Arbeit.  Man  hakte  allgemein  mit
einem  Krankenstand  von  2  %%  der  Bevölkerung  gerechnet,  d.  h.  mit  rund
600  Kranken,  die  natürlich  nur  zum  Teil  auf  Milchlieferung  angewiesen
sein  würden,  aber  bereits  nach  4  Wochen  lagen  875  Zeugnisse  von  Aerzten
  vor,  in  denen  die  Notwendigkeit  von  Milchlieferung  behauptet
wurde.  Sämtliche  Zeugnisse  mußten  vom  Kreisarzt  geprüft  werden,  der
sich  sogar  die  Kranken  gelegentlich  zur  persönlichen  Untersuchung  bestellte.
Gewiß  war  es  notwendig,  daß  bierbei  der  Kreisarzt  mit  aller  Strenge
durchgriff,  doch  können  wir  uns  heute  seiner  Ansicht  nicht  immer  anschließen.
  3.  B.  lehnte  er  die  Milchgewährung  bei  schwerer  Tuberkulose
oder  bei  Magengeschwüren  ab  mit  dem  Hinweis,  daß  der  Nährwert  der
Milch  vielfach  überschätzt  werde  und  daß  der  Kaloriengehalt  von  Fleisch
und  Fett  höher  sei  als  der  der  Milch.  Seine  Ansichten  scheinen  sich
aber  nicht  durchgesetzt  zu  haben,  denn  schon  nach  wenigen  Monaten  sehen
wir  die  Prüfung  der  Milchzeugnisse  in  den  Händen  einer  Aerzlekommission.


Damit  hier  auch  der  Humor  nicht  fehle:  schon  am  2.  11.  16  beantragte
  das  Proviantamt  in  Stolp,  für  die  in  seinem  Betriebe  beschäftigten
  beiden  Katzen  je  eine  Milchkarte  über  1  1  Magermilch  auszustellen!
Leider  konnte  der  Magistrat  aus  grundsätzlichen  Erwägungen  den  Antrag
nicht  bewilligen.

Auch  der  andere  Teil  ließ  sich  sehr  bald  vernehmen.  Der  Milchwagen
  von  Schmaag  stellte  seinen  Betrieb  ein,  weil  die  Bauern  teils  gar
keine  Milch  mehr  lieferten,  keils  viel  weniger  als  früher.  Ob  die  Molkerei
  gleichfalls  weniger  Milch  erhalten  hat  als  vor  dem  1.  11.,  läßt  sich
nicht  feststellen.  Tatsächlich  erwies  sich  aber,  daß  die  eingehenden  Milchmengen
  nicht  ausreichten,  um  den  nach  der  neuen  Verordnung  vorhandenen
  Bedarf  zu  decken.  Bereits  am  9.  11.  mußte  angeordnet  werden,
daß  Haushaltungen,  denen  mehr  als  3  4  1  Voll-  und  Magermilch  zusland,
  um  4  1  gekürzt  werden  sollten.  Auch  das  war  noch  nicht  genug,
und  schon  am  10.  11.  mußte  die  Kürzungsbestimmung  verschärft  werden.
Es  sollken  nun  Haushaltungen  von  24—34  I1  K,  solche  von  mehr  als
34  1  1  weniger  erhalten,  als  ihnen  eigentlich  zustand.

arallel  mit  der  Verringerung  der  Zufuhren  ging  ein  lebhafter
Kampf  um  die  Erhöhung  der  Preise.  Der  Magistrat  hatte  am  28.  11.  16

90
        <pb n="91" />
        bei  der  PFe.  eine  Erhöhung  auf  20  Pfg.  für  Voll-  und  10  Pfg.  für
Magermilch  beantragt.  Nach  einer  Mitteilung  der  Molkerei  —  aus
den  städtischen  Akten  ergeben  sich  hierfür  keine  Unterlagen!  —  hat  die
Stadt  damals  sogar  versucht,  zum  Zweck  einer  Verbilligung  sich  mit
Köslin  zusammenzuschließen,  hat  aber  wegen  der  in  K.  höheren  Preise
keinen  Erfolg  gehabt.  Nun  wies  die  Molkerei  darauf  hin,  daß  ihre
Lieferanten  aus  den  Kreisen  Schlawe  und  Rummelsburg  nicht  gezwungen
werden  könnten,  ihre  Milch  nach  Stolp  zu  liefern,  wenn  sie  in  Köslin
höhere  Preise  erzielten  und  suchte  damit  eine  Erhöhung  der  Preise  zu
begründen.  Sie  stellte  sich  sogar  —  im  Gegensatz  zu  der  maßgebenden
Bundesratsverordnung  —  auf  den  Standpunkt,  daß  die  Stadt  nur  die
Milchmenge  beanspruchen  könne,  die  sie  prozentual  im  letzten  Friedensjahre
  erhalten  habe,  nämlich  30  co  der  Einlieferung,  während  sie  im
November  1916  65,7  0%  erhalten  habe.

Alle  diese  Verhandlungen  gipfelten  schließlich  in  dem  Vorschlag  der
Molkerei,  28  und  16  Psg.  sofort  festzusehzen,  wofür  sie  sich  verpflichten
wollte,  täglich  2000  1  Magermilch  für  12  Pfg.  abzugeben.  Der  Magistrat
  gab  diesen  Antrag  drahtlich  an  die  LFe.  ab,  die  aber  ihre  Genehmigung
  versagte.  Die  Molkerei  wieder  lehnte  jede  andere  vertragliche
Bindung  in  bezug  auf  die  Preise  als  die  von  ihr  vorgeschlagene  ab.  Man
kann  ihr  das  freilich  nicht  verdenken,  da  damals  ein  Erzeugerhöchstpreis
von  24  Pfg.  geplant  war  und  die  Unkosten  für  die  molkereimäßige
Behandlung  sich  auf  3  Pfg.  je  1  stellten.  Nach  dieser  Feststellung  beantragte
  der  Oberbürgermeister  beim  Oberpräsidenten,  den  Antrag  der  Molkerei
  einschließlich  ihres  Angebots  auf  verbilligte  Lieferung  von  Magermilch
  anzunehmen,  „da  es  besser  sei,  wenn  die  Minderbemitelten  die
Milch  billiger  bekämen,  auch  wenn  die  Wohlhabenden  2  Pfg.  mehr  bezahlen
  müßten“.  Trotz  dieses  Antrages  dauerte  es  noch  mehr  als  einen
Monak,  bis  endlich  die  maßgebende  Behörde  sich  berbeiließ,  den  Höchstpreis
  auf  28  Pfg.  je  1  festzusetzen  (12.  3.  17).  Inzwischen  waren  aber
die  Löhne  usw.  wieder  gestiegen,  die  Preiserhöhung  bot  keinen  Anreiz
mehr,  und  infolgedessen  gingen  die  Milchlieferungen  für  die  Molkerei
dauernd  weiter  zurück.  Nach  einer  Mitteilung  der  Molkerei  betrug  die
Zufuhr  am

30.  4.  1914  24  500  1
30.  4.  1915  18  000  1
30.  4.  1916  16  400  1
30.  4.  1917  13200  1

91
        <pb n="92" />
        Gleichzeitig  —  im  April  1917  —  erging  eine  Verordnung  der  RFe.,
wonach  die  Molkerei  Stolp  täglich  1000  1  Vollmilch  nach  Berlin  liefern
sollte.  Nun  wurde  von  der  Preisprüfungsstelle  eine  Preiserhöhung  auf
30  Pfg.  vorgeschlagen.  Dagegen  empörte  sich  der  Kriegsausschuß  für
Konsumenteninteressen,  der  hinter  dieser  Erhöhung  die  Molkerei  vermutete,
  die  auch  für  die  Stolper  Lieferungen  den  Berliner  Preis  erzielen
wolle,  aber  schließlich  setzte  der  Magistrat  doch  30  Dfg.  fest  mit  der
Begründung,  daß  im  Hinblick  auf  die  immer  stärker  steigenden  Unkosten
die  Molkerei  eine  Spanne  von  6  DPfg.  zwischen  Erzeuger-  und  Kleinhandelspreis
  verlangen  müsse.

Trotz  dieser  Preiserhöhung  kam  aber  immer  weniger  Milch.  Am
16.  5.  17  wurde  bestimmt,  daß  wegen  des  ständigen  Milchmangels
von  jeder  1  I1  übersteigenden  Menge  Magermilch  K  1  gekürzt  werden
müsse,  und  bereits  2  Tage  später  wurde  die  Kürzung  noch  wesentlich  verschärft:
  ein  Ausweis  über  4  1  wurde  jeden  4.  Tag,  einer  über  4  1  jeden
3.Tag,  einer  über  &amp;amp;  1  jeden  2.  Tag  um  4  1  gekürzt.  Wenige  Wochen
vorher  war  zwar  eine  Verordnung  erschienen,  die  die  Selbstversorger  verpflichtete,
  ihre  Milcher  zeugung,  soweit  sie  die  zuständigen  Mengen  überstieg,
  abzuliefern.  Damit  war  aber  nur  erreicht,  daß  die  Polizeibeamten
bei  jedem  Kuhhalter  über  Personen-  und  Kuhzahl,  erzielte  Milchmenge,
Verbrauch  und  Abgabe  eine  Liste  aufstellen  und  deren  Führung  beaufsichtigen
  mußten,  bei  einer  Kuhzahl  von  466,  von  denen  34  im  Besiß  von
Leuten  waren,  die  nur  eine  Kuh  hielten,  immerhin  eine  ganz  bedeutende
Mehrarbeit.  Die  Milchknappheit  wurde  dadurch  aber  nicht  im  mindesten
  beeinflußt.

Der  Höchstpreis  stieg  bis  zum  September  1917  auf  38  Pfg.  je  1  molkereimäßig
  behandelte,  auf  36  für  nicht  behandelte  Milch.

Mitten  unter  allen  diesen  Schwierigkeiten  mußte  die  bürokratische
Seite  der  Frage  noch  besonders  sorgfältig  behandelt  werden.  Die  Stadt
hatte  die  Verpflichtung,  der  PFe.  monatlich  einen  genauen  Bericht  über
Milchzufuhr  und  Wilchverwendung  zu  erstatten,  und  dabei  kam  es
dauernd  zu  Unstimmigkeiten.  Die  P'#Fe.  hatte  ein  deutliches  Interesse
daran,  einen  Vollmilchüberschuß  herauszurechnen,  weil  der  ja  bei  der
Butterversorgung  mit  in  Ansatz  gebracht  wurde,  während  die  Stadt  begreiflicherweise
  den  entgegengesehten  Standpunkt  vertreten  mußte  und  die
Berechnung  der  PDFe.  anfocht.  Mindestens  einmal  hat  dabei  die  Molkerei
  im  Gegensatz  zu  der  P#Fe.  unter  Zergliederung  der  Gesamtzahlen  den
Nachweis  erbracht,  daß  in  einem  Monat  über  mehr  als  20  000  I  die

92
        <pb n="93" />
        Abrechnung  fehlte,  sodaß  der  dringende  Verdacht  bestand,  daß  sie  zu
wenig  eingeliefert,  vermutlich  irgendwo  verbuttert  waren.

Der  28.  7.  17  brachte  eine  neue  Kürzung  der  Magermilchration:
Mengen  von  über  ½  1  je  Haushalt  wurden  jeden  2.  Tag,  solche  von  über
&amp;amp;  1  jeden  2.  und  3.  Tag,  solche  von  über  11  jeden  Tag  um  &amp;amp;I  gekürzt.
Angesichts  dieser  Verhältnisse  wirkt  es  etwas  eigenartig,  daß  kurz  vorber
  die  PFe.  an  den  Magistrat  schreiben  konnte,  daß  die  Magermilch
einen  hinreichenden  Ersatz  für  die  Milchversorgung  der  Vollmilchvorzugsberechtigten
  bilde.

Am  8.  9.  17  wurden  täglich  höchstens  2700  1  Magermilch  geliefert,
und  die  Ration  je  Kopf  und  Tag  war  auf  *  l  herabgesetzt.  Aber  gleichzeitig
  wurde  geklagt,  daß  die  Milchfahrer  der  Güter  trotz  ihrer  Kundenlisten
  ihre  Milch  unkontrolliert  in  den  Häusern  verkauften.  Der  Magistrat
  regke  beim  Kreisausschuß  wie  bei  der  PFe.  eine  Bestimmung  an,
daß  die  Güter,  die  die  Milchwagen  schichten,  ihre  Milch  an  die  Molkerei
  zu  liefern  hätten;  das  erregte  aber  den  Zorn  der  Güter,  die  z.  T.
drohten,  bei  einem  Verbot  des  Wagenbetriebes  ihr  Milchvieh  abzuschaffen
  und  nur  noch  Mastvieh  zu  halten.

Und  in  den  Milchläden  drängten  sich  die  Leute,  um  wenigstens  etwas
Magermilch  zu  erhalten,  sodaß  die  Verkäuferinnen  sich  bitter  beklagten
und  der  Magistrat  ihnen  raten  mußte,  telephonisch  polizeiliche  Hilfe  zu
erbitten,  wenn  das  Publikum  zu  aufdringlich  würde.  Gleichzeitig  kamen
vor  den  Oberpräsidenten  Klagen,  das  armen  Leuten  die  Milch  zu  teuer
sei,  sodaß  sie  sie  mit  Gewinn  an  Wohlhabendere  verkauften,  und  der
Magistrat  mußte  die  Nichtigkeit  dieser  Behauptung  „in  einzelnen  Fällen“
  zugeben.

Wer  damals  einen  Weg  fand,  sich  unrechtmäßig  Milch  zu  verschaffen,
  betrat  ihn  unbedenklich.  Der  Magistrat,  der  die  Genehmigung  hatte,
die  auf  der  Viehsammelstelle  stehenden  Kühe  für  seine  Rechnung  melhken
zu  lassen,  mußte  zu  seinem  Bedauern  feststellen,  daß  immer  wieder  nachts
Unbefugte  eindrangen  und  seine  Kühe  molken,  ohne  daß  man  ihrer  habhaft
  werden  konnte,  und  es  mußten  Nachtwachen  angestellt  werden,  um
das  zu  verhindern.  —  Diese  Melbberechtigung  des  Magistrats  hatte
übrigens  ein  etwas  tragisches  Ende.  Die  Kühe  wurden  fleißig  gemolhen,
und  der  Magistrat  erzielte  aus  dem  Milchverkauf  sogar  noch  einen  Ueberschuß.
  Als  aber  die  Sammelstelle  im  Dezember  1918  aufgelöst  wurde,
verlangte  der  bisherige  Leiter,  ein  Stolper  Viehhändler,  eine  Abrechnung
über  die  empfangene  Milch,  da  er  die  Bezahlung  dafür  beanspruchen

93
        <pb n="94" />
        dürfe!  Dabei  handelte  es  sich  immerhin  um  rund  2500  A.  Der  Maglstrat
  weigerte  sich  zunächst,  gab  aber  bald  nach,  und  es  kam  zu  einer
Einigung,  nach  der  die  Stadt  die  geforderte  Summe  nach  Abzug  von
10  2  als  Verwaltkungskosten  zahlte,  der  BViehhändler  aber  600  4  der
Kriegshilfe  spendete.

Im  September  1918  hatte  die  Magermilchlieferung  ihren  tiefsten
Stand  erreicht,  sodaß  nicht  einmal  mehr  4  I  in  drei  Tagen  gegeben  werden
  konnte.  In  den  Nachbarstädten  war  aber  Magermilch  in  jeder  beliebigen
  Menge  zu  haben!  Die  vom  Magistrat  erbetene  Ueberweisung  von
Magermilch  wurde  aus  technischen  Gründen  abgelehnt.  Aber  zur  selben
  Zeit  konnte  die  Molkerei  Stolp  voll  Stolz  berichten,  daß  die  Zuweisungen
  von  Magermilch  zur  Herstellung  von  Käse  jetzt  die  Menge  von
16  000  1  täglich  erreichten,  sodaß  die  Käserei  jetzt  die  größte  von  Deutschland
  geworden  sei.  Ob  da  nicht  —  unter  Anerkennung  aller  technischen
Schwierigkeiten  —  die  notleidenden  Einwohner  von  Stolp  etwas  mehr
Magermilch  hätten  bekommen  können?

Die  weiteren  Jahre  bis  zum  1.  6.  1921,  d.  h.  bis  zur  Aufhebung  der
Höchstpreisbestimmungen  für  Milch,  brachten  nichts  Aeues  als  die  schon
gewohnten,  immer  neuen  Preissteigerungen,  nur  vorübergehend  eine
kurze  Erregung,  als  im  Herbst  1919  die  Fettstelle  Groß-Berlin  Lieferung
von  Milch  zu  einem  Ueberpreis  durchsehle  und  die  Behörden,  ohne  Rücksicht
  auf  die  Bedürfnisse  der  Stadt,  sogar  mit  Zwangsmaßnahmen  drohken,
  um  diese  Lieferung  zu  erreichen.

C.  Käse.

Hier  kann  sich  die  Berichterstattung  auf  wenige  Worte  beschränken.
Im  ersten  Kriegsjahr  scheint  die  Versorgung  mit  Käse  sich  in  den  gewohnten
  Bahnen  abgewickelt  zu  haben,  ohne  daß  irgendwelche  Störungen  bekannt
  wurden.  Erst  mit  der  Höchstpreisverordnung  des  Magistrats  vom
3.  11.  1915  änderte  sich  das  Bild.  Durch  diesen  Höchstpreis  fühlte  sich
die  Molkerei  Stolp  benachteiligt  und  erhob  Beschwerde  beim  Regierungspräsidenten.
  Die  Verordnung  wurde  nun  zwar  aus  formalen  Gründen
aufgehoben,  aber  bereits  am  15.  11.  wieder  in  Kraft  geseht.  Daraufhin
stellte  die  Molkerei  die  Erzeugung  von  Fettkäse  ein  und  verkaufte  ihren
Vorrat  von  etwa  60  Ztr.  zu  einem  höheren  Preise  an  eine  auswärtige
Firma.  Damit  hatte  die  regelmäßige  Käseversorgung  der  Stadt  fürs
Erste  ihr  Ende  gefunden.

94
        <pb n="95" />
        Am  1.  9.  1916  trat  die  Kontingentierung  von  Auslandskäse  in  Kraft.
Die  Stadt  Stolp  bestellte  sofort  auf  vorgeschriebenem  Formular  5000  kg,
bekam  den  Antrag  aber  als  vorschriftswidrig  wieder  zurück.  Es  mußten
erst  Bestellungen  der  Kaufleute  eingefordert  werden;  jeder  Kaufmann
sollte  einen  Bestellschein  für  einen  beliebigen  Großhändler  ausferkigen:
diese  Bestellscheine  mußte  der  Magistrat  prüfen  und  mit  einer  alphabetischen
  Liste  der  Besteller  an  die  Provinzialnahrungsmittelstelle  einsenden.
Daraufhin  wurden  dann  in  längeren  Abständen  kleinere  Mengen  Käse
geliefert,  allerdings  fast  immer  mit  der  Auflage,  sie  nur  für  Rüstungsarbeiter
  zu  verwenden.

Im  April  1917  übernahm  ein  neuer  Direktor  die  Leitung  der  Molkerei,
  der  sich  sofort  mit  einer  ausführlichen  Programmschrift  beim  Magistrat
  vorstellte  und  verstärkte  Herstellung  von  Käse  versprach.  Schon
Mitte  Mai  waren  seine  Arbeiten  soweit  gediehen,  daß  er  jedem  Molkereiladen
  täglich  40  Quadratkäse  zu  430  gr  und  den  städtischen  Verkaufsstellen
  wöchentlich  120  Käse  abgeben  konnke.  Der  Käse  wurde  an  der
Hand  der  Milchkundenlisten  abgegeben;  eine  eigentliche  Verkaufsregelung
  einzuführen  war  bei  der  geringen  Menge  nicht  möglich.  Wenig
später  wurde  auch  ein  Weichkäse  hergestellt,  von  dem  täglich  mehrere
Zentner  abgegeben  werden  konnten.  Leider  läßt  sich  nicht  feststellen,  wielange
  diese  Lieferungen  fortgeseht  worden  sind;  jeden  falls  hat  die  Stadt
aus  der  Tatsache,  daß  die  Molkerei  die  größte  Käserei  Deutschlands  aufbaute,
  keinen  Vorteil  gehabt.  Aach  einer  Bestimmung  der  RFe.  konnte
die  Molkerei  über  alle  erzeugten  Käsemengen  von  weniger  als  25  J%
Fettgehalt  frei  verfügen,  und  von  dieser  Möglichkeit  machte  sie  ausgiebig
  Gebrauch.  Mindestens  schon  im  September  1918  wurde  der  erzeugte
Käse  verteilt  wie  folgt:  die  Genossen  der  Molkerei  erhielten  25  00,  das
Personal  10  &amp;amp;,  Sachverständige  10  ½%,  alte  Geschäftsbeziehungen  25  05,
Eisenbahn,  Post  und  Handwerker  10  und  Gastwirkschaften  10  75.

Am  14.  10.  1918  erließ  der  Oberpräsident  eine  Verbrauchsregelung
für  Käse,  nach  der  alle  erzeugten  Mengen  an  die  PB.  abzuliefern  waren
mit  Ausnahme  der  Mengen,  die  an  Milchlieferanten,  an  den  eigenen
Kommunalverband  oder  auf  Bezugsscheine  der  RFe.  abgegeben  wurden.
Dadurch  kamen  wieder  geringe  Mengen  in  den  Verktehr,  die  nach  der
Milchkundenliste  ausgegeben  wurden.

Am  20.  7.  1920  setzte  die  PB.  die  Bestimmungen  über  die  Käsebewirkschaftung
  in  Pommern  außer  Kraft.

95
        <pb n="96" />
        5.  Eier.

Wie  bei  den  meisten  Gebieten  der  Lebensmittelversorgung,  krat  auch
bei  der  Versorgung  mit  Eiern  erst  im  Laufe  des  Jahres  1916  die  Notwendigkeit
  kriegswirkschaftlicher  Erfassung  hervor.  Bis  dahin  hatte  in
Stolp  die  Bevölkerung  ihren  Eierbedarf  im  freien  Handel  decken  können;
allerdings  waren  die  geforderten  Preise  sehr  hoch,  erreichten  im  Sommer
1916  7,50  A  p  je  Stiege,  sodaß  die  Staatsanwaltschaft  die  Bevölkerung
vor  Ueberforderungen  warnen  mußte,  aber  immerhin  war  die  Ware  doch
vorhanden.  Zur  Erleichterung  der  Versorgung  hatte  überdies  der  Magistrat
  auf  dem  Markt  eine  Eiersammelstelle  eingerichtet,  wo  Eier  zum
Marktpreis  aufgekauft  und  an  die  Bevölkerung  abgegeben  wurden.
Außerdem  hatte  die  3E.  einen  schwunghaften  Eierhandel  aufgetan  und
die  Eier  durch  die  Provinzial-Nahrungsmittelstellen  abgegeben.  Jetzt,
im  August  1916,  war  die  Versorgung  der  Bevölkerung  nicht  mehr  durchzuführen,
  und  um  sie  sicherzustellen,  wurde  zunächst,  wie  auch  auf  anderen
  Gebieken  der  Lebensmittelversorgung,  die  Erfassung  der  Vorräte
durch  Zeichs-,  Landes-  und  Provinzial-Eierstellen  (RE.,  LE.,  PE.)  angeordnet.
  Der  zweite  Schritt  war  eine  Bestandsaufnahme  der  vorhandenen
Eier,  die  in  Stolp  einen  Vorrat  von  98  500  Stück  ergab,  d.  h.  die  Feststellung,
  daß  0,66  c  der  Bevölkerung  über  den  Eigenbedarf  hinaus  mit
Eiern  eingedechkt  waren.

In  der  Stadt  waren  damals  7640  Legehühner  vorhanden,  deren
Eierproduktion  den  Bedarf  der  Stadt  nicht  annähernd  decken  konnte,  sodaß
  Stolp  auf  Zufuhr  von  auswärks  angewiesen  war.

Bereits  am  11.  9.  16  wurde  eine  vorläufige  Verbrauchsregelung  eingeführt;
  je  Kopf  und  Woche  durfte  nur  ein  Ei  gegen  Eintragung  ins
Wirtschaftsbuch  abgegeben  werden,  Krankenhäuser,  Gastwirtschaften
usw.  konnten  Bezugsscheine  erhalten.  Am  18.  9.  trat  dann  die  endgültige
  Regelung  in  Kraft,  durch  die  auch  die  Eierkarten  eingeführt  wurden.
  Im  §  6  dieser  Verordnung  war  allen  Personen,  die  ihre  Eier  direkt
vom  Erzeuger  beziehen  wollten,  sofortige  Meldung  an  den  Magistrat  zur
Pflicht  gemacht.  Das  wurde  vom  Oberpräsidenten  beanstandet,  aber
doch  schließlich  gestattet,  weil  nur  4  derartige  Meldungen  eingegangen
waren.

Stolp  gedachte  nun  seinen  Eierbedarf  aus  dem  Landkreis  zu  decken
und  beantragte  beim  Landrat  die  Erlaubnis,  Aufkäufer  zu  entsenden,
erhielt  aber  keine  Antwort.  Infolgedessen  mußte  der  Magistrat  entsprechend
  den  ergangenen  Anweisungen  seinen  Bedarf  durch  die  landw.

96
        <pb n="97" />
        Hauptgenossenschaft  als  Geschäftsabteilung  der  PE.  beziehen  und  beantragte,
  um  die  Lieferung  von  1  Ei  je  Kopf  und  Woche  durchführen  zu
können,  wöchentlich  34  000  Eier.  Daß  diese  Mengen  nie  geliefert  wurden,
  braucht  nicht  besonders  betont  zu  werden.  Vielmehr  ging  die  Eierzufuhr
  mit  Einführung  der  Bewirtschaftung  sofort  zurück,  sodaß  für  die
3  Wochen  vom  1.—21.  10.  und  ebenso  vom  22.  10.—11.  11.  nur  je
2  Eier  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  gegeben  werden  konnten.  Diese
Eier  dürften  ausschließlich  vom  Landkreis  geliefert  worden  sein,  in  desseen
  Sammelstelle  in  Stolp  auch  die  Eier  gegen  Vorlage  der  Eierkarte
abgegeben  wurden.  Vom  1.  1.  17  an  wurde  aber  die  Eierlieferung  durch
den  Landkreis  unterbunden,  und  von  nun  an  war  monatlich  eine
Bedarfsnachweisung  an  die  PE.  einzusenden.  Diese  Nachweisung  mußte
enthalten  a)  Kranke  in  Anstalten,  b)  sonstige  Kranke  nach  Schätzung,
c)  Anzahl  der  eierversorgungsberechtigten  Personen,  d)  Menge  der  im
kommenden  Monat  zur  Verfügung  stehenden  Eier.

Um  die  Eierversorgung  selbst  in  die  Hand  zu  bekommen,  versuchte
der  Magistratk,  mit  dem  Landkreis  einen  Eierlieferungsvertrag  abzuschließen,
  der  in  einem  Schreiben  des  Landesamts  für  Nährmittel  und
Eier  an  den  Städtetag  als  unbedenklich  erklärt  worden  war.  Der  leitende
  Gedanke  dabei  war,  solche  Verträge  mit  einzelnen  Gemeinden  abzuschließen
  und  als  Gegenleistung  Futtermittel  zum  Selbstkostenpreis  abzugeben.
  Der  Oberpräsidenk  hatte  seinerseits  keine  grundsählichen
Bedenken  vorzubringen.  Als  aber  der  Vertragsabschluß  vor  der  Türe
stand,  verbot  er  ihn  im  letzten  Augenblick,  weil  „aus  solchen  Verkrägen
sich  ein  ungesunder  Wektbewerb  zwischen  Kommunalverbänden  entwiklelt“
  habe.  Diese  Begründung  war  an  sich  verständlich,  weil  damals
noch  keine  Höchstpreise  festgesetzt  waren  und  ein  Wettbewerb  mit  den
zahlungskräftigen  Großstädten  die  Preise  sicher  ungeheuer  in  die  Höhe
getrieben  haben  würde.

Als  Ersatz  für  diesen  Vertrag  wurde  dem  Magistrat  eröffnek,  daß
ihm  durch  die  PE.  wöchentlich  bis  zu  3000  Eier  aus  dem  Landkreis  geliefert
  werden  könnten.  Erst  im  März  März  1917  wurde  diese  Menge
auf  10  000  wöchentlich  erhöht.  Der  Magistrat  versuchte  nun  alles,  was
in  seinen  Kräften  stand,  um  die  eigene  Eierablieferung  zu  heben,  setzte
sogar  für  die  Ablieferung  von  10  Eiern  eine  Belohnung  von  2  DPffd.
Fukkermikkel  aus,  aber  das  Ergebnis  war  außerordenklich  mager.

Um  diese  Zeit  wurde  die  Organisakion  der  Eierversorgung  noch
schärfer  gefaßt.  Es  wurde  der  Begriff  des  „Elerlieferungsjahres“  ge-7

  97
        <pb n="98" />
        schaffen,  das  vom  15.  3.  des  einen  bis  zum  14.  3.  des  anderen  Jahres
gehen  sollte  (von  1918  an  vom  1.  2.—31.  1.).  Für  dieses  Jahr  wurde
nach  der  Grundzahl  von  26  Eler  für  jeden  Versorgungsberechtigten  die
Gesamteierzahl  des  Kommunalverbandes  bestimmt,  von  der  die
Pflichtlieferungen  der  jeweils  vorhandenen  Legehühner  in  Abzug  gebracht
  wurden.  Für  Stolp  betrug  nach  der  Einwohnerzahl  die  Eieranzahl
  858  000,  die  Pflichtleistung  der  vorhandenen  Hühner  30  Eier
jährlich  je  Huhn  235  200,  sodaß  noch  622  700  Eier  an  die  Stadt  zu  liefern
  waren;  einbegriffen  waren  hierin  22  800  Eier  für  Krankenanstalken.
  Später,  zu  Anfang  1919,  setzte  sich  langsam  die  Erkennknis  durch,
daß  das  Ablieferungssoll  mit  30  Eiern  je  Huhn  angesichts  der  mangelnden
  Futktermittelversorgung  und  der  bisher  wenig  berücksichtigten
Bedürfnisse  der  Hühnerhalter  zu  hoch  gegriffen  sei,  und  es  wurde  auf
10  Eier  je  Huhn  und  Jahr  herabgesetzk.

Wieviel  von  den  zuständigen  Eiern  tatsächlich  geliefert  worden  sind,
läßt  sich  aus  den  Akten  nicht  sicher  entnehmen.  Nach  einer  besonderen
Monatsmeldung,  die  an  den  Oberpräsidenten  erstattet  werden  mußte,
waren  vom  15.  3.  17  —  1.  1.  18  insgesamt  16  Eier  je  Kopf  ausgegeben.
Nach  den  Wochenmeldungen  waren  es  z.  B.  am  1.  5.  drei,  am  7.  5.
wieder  drei,  am  14.  5.  vier,  am  21.  5.  vier,  ebensoviele  am  4.  und  11.  6.,
sodaß  die  Monatszahlen  nicht  ganz  stimmen  würden,  wenn  nicht  bekanntk
wäre,  daß  in  jener  Zeit  200  000  Eier  als  Sondergabe  überwiesen  und
verteilt  worden  sind.  Für  1918  ergeben  die  Monatsmeldungen  insgesamt
  17  Eier  je  Kopf;  die  Wochenmeldungen,  die  eine  Gesamtlieferung
von  478  167  Eiern  nachweisen,  ergeben  bei  Annahme  von  27  900  WPersorgungsberechtigten
  dieselbe  Zahl.  Soviel  steht  fest,  daß  auch  die  geringen
  Eierlieferungen,  die  der  Stadt  nach  dem  Perteilungsplan  zustanden,
nie  ganz  eingehalten  worden  sind.

Zu  Ostern  1917  stellte  der  Landkreis  Stolp  aus  eigenem  Ankrieb
der  Stadt  eine  größere  Anzahl  von  Eiern  außerhalb  der  Kontingenkierung
  zur  WVerfügung,  die  kostenlos  an  Minderbemittelte  abgegeben
werden  sollten  und  die  der  Magistrat  an  Armengeldempfänger  und  an
solche  Personen  verteilen  ließ,  die  das  Essen  der  Kriegsküche  zu  einem
herabgesetzten  Preise  bezogen.  Soweit  sich  feststellen  ließ  —  und  das
dauerte  lange  und  verursachte  erhebliche  Mühe  —  wurden  insgesamt
26  000  Eier  auf  diese  Weise  verteilk.

Der  Eierpreis  betrug  zu  Beginn  der  Zwangswirtschaft  20  Pfg.  je
Stüch,  stieg  sehr  bald  auf  27,  im  Juli  1917  auf  297/  Pfg.;  im  März

98
        <pb n="99" />
        1919  betrug  der  Erzeugerhöchstpreis  für  Stolp  35  Pfg.  Da  wurde  die
Zwangswirtschaft  mit  Eiern  aufgehoben.  Der  Magistrat  wollte  nun  am
31.  3.  neue  Höchstpreise  festsetzen,  da  der  Landkreis  bereits  50  Dfg.  für
den  Erzeuger  und  60  Pfg.  für  den  Kleinhändler  zu  gestatten  beabsichtigte.
  Während  noch  in  der  Stadt  verhandelt  wurde,  stieg  der  Preis  im
Landkreis  bereits  auf  75  Pfg.  Und  am  22.  4.  schrieb  der  Oberbürgermeister
  an  den  Oberpräsidenten,  daß  in  der  Stadt  kaum  ein  Ei  zu  haben
sei,  daß  auf  dem  Lande  80—100  Dfg.  bezahlt  würden,  die  Händler  zu
Phantasiepreisen  alles  aufkauften  und  daß  infolgedessen  Festsetzung  von
Höchstpreisen  oder  Richtpreisen  für  die  ganze  Provinz  erforderlich  sei.
Inzwischen  hatte  aber  der  Staatskommissar  für  die  Volksernährung  dle
Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  Eier  verboten,  und  man  mußte  der
Entwicklung  ihren  Lauf  lassen.

Einen  Einblich  in  die  eigentliche  Verwaltungsarbeit  des  Magistrats
gibt  die  nachstehende  Verordnung:

Anordnung  über  den  Verkehr  und  Verbrauch  der  Eier  im  Stadttreise  Stolp.

Auf  Grund  der  Verordnung  des  Stellvertreters  des  Reichskanzlers  über
Eier  vom  12.  August  1916  (R.  G.  Bl.  S.  927)  bezw.  24.  April  1917  (R.  G.  Bl.
S.  374)  und  der  Preußischen  Ausführungsanweisung  vom  24.  August  1916  zu
deser  Verordnung  wird  für  den  Umfang  des  Stadtkreises  Stolp  das  folgende

estimmt:

I.  Verbot  des  freien  Eierbandels.

5  1.

Die  Ausfuhr  wie  auch  der  Versuch  der  Ausfuhr  von  Eiern  der  Hühner,

Enten  und  Gänse  aus  dem  Stadtkreise  Stolp  ist  verboten.
2.

Jede  Abgabe  wie  auch  der  Versuch  der  Abgabe  von  Eiern  an  nicht  zum
Bezuge  von  Eiern  berechtigte  Personen  ist  verboten.  Gestattet  bleibt  die  Abgabe
  von  Eiern  nur  gegen  Eierkarte  des  Stadtkreises  Stolp.  Die  Eiermarken
sind  von  den  Verkäufern  zu  sammeln  und  in  Zwischenräumen  von  4  Wochen
im  Rathause  Zimmer  50  abzuliefern.

II.  Ablieferungspflicht.

§  3.

Die  Hühnerbalter  haben  sämtliche  Eier,  die  sie  nicht  zur  Ernährung  ihrer
Haushaltungsangehörigen  benötigen  oder  an  Bezugsberechtigte  gegen  Eierkarte
  abgeben,  in  der  im  städtischen  Feuerwehrhause  eingerichteten  Sammelstelle
  gegen  Bezahlung  abzuliefern.

Als  Haushaltungsangehörige  gelten  diejenigen  Personen,  die  im  Haushalt
  des  Geflügelhalters  voll  beköstigt  werden  und  in  seiner  Wohnung  untergebracht
  sind  mit  Ausnahme  der  Kriegsgefangenen  und  Saisonarbeiter.

84.

Die  Hühnerhalter  haben  eine  bestimmte  Zahl  Eier  als  Mindestmenge  im
Jahre  abzuliefern,  wobei  ein  Unterschied  gemacht  wird  zwischen  Geflügelhaltungen,
  deren  Hühner  freien  Auslauf  haben  und  solchen,  die  keinen  freien
Auslauf  haben.

77  99
        <pb n="100" />
        9  5.

Bei  Berechnung  der  abzuliefsernden  Mindestmengen  bleibt  für  jeden  Haushaltungsangehörigen
  des  Hühnerhalters  ein  Huhn  außer  Ansatz.  Von  den
über  die  Zahl  der  Haushaltungsangehörigen  vorhandenen  Hühnern  sind  mindestens
  abzuliefern  oder  ist  der  Verbleib  durch  Eierkarte  nachzuweisen:

a)  binsichtlich  der  Hühner  mit  freiem  Auslauf  von  jedem  Huhn  im  März  3
Eier,  im  April  und  Mai  je  6  Eier,  im  Juni  5  Eier,  im  Juli  4  Eier,  im
August  3  Eier,  im  September  2  Eier  und  im  Oktober  1  Ei.

b)  hinsichtlich  der  Hühner  ohne  freie  Auslaufsmöglichkeit  im  März  von  je
2  Hühnern  3  Eier,  im  April  und  Mai  je  2  Eier  von  jedem  Huhn,  im  Juni
von  je  3  Hühnern  5  Eier,  im  Juli  von  je  4  Hühnern  5  Eier,  im  August
von  jedem  Huhn  ein  Ei,  im  September  von  je  3  Hühnern  2  CEier,  im
Oktober  von  je  3  Hühnern  1  Ei.

§  6.

Hühnerhalter,  die  ihrer  Ablieferungspflicht  nicht  nachkommen,  können  im
Zwangswege  zur  Abgabe  ihrer  Eier  angehalten  und  bei  der  Belieferung  mit
Hühnerfutter,  Zucker  und  anderen  Lebens=  und  Genußmitteln  im  Vergleich
zu  anderen,  die  ihre  Lieferungspflicht  erfüllen  und  daher  bevorzugt  werden
dürfen,  benachteiligt  werden.

87.
Es  wird  erwartet,  daß  jeder  Geflügelhaushalt  über  die  Pflichtlieferung
hinaus  jedes  entbehrliche  Ei  für  die  allgemeine  Lebensmittelversorgung  zur
Verfügung  stellt.

88.
Die  Hühnerhalter  sind  verpflichtet,  den  mit  der  Durchführung  der  Kontrolle
der  Eiererfassungsorganisation  beauftragten  Personen  Auskunft  zu  erteilen.

III.  Eierabgabe.

§69.

Eier  von  Hühnern,  Enten  oder  Gänsen  dürfen  an  die  nicht  Geflügel  haltende
  Bevölkerung  nur  gegen  amtliche  Eiermarke  verabfolgt  werden.

Die  Eiermarken,  welche  im  Rathause  zu  den  besonders  bekannt  gemachten
  Zeiten  auf  Antrag  ausgegeben  werden,  sind  mit  fortlausenden  Nummern
versehen.  Die  Belieferungszeiten  der  einzelnen  Nummern  werden  amtlich  bekannt
  gemacht.  6510

10.

Für  Krankenhäuser,  Lazarette,  Anstalten  usw.  werden  Eierbezugsscheine
ausgegeben.  Gast=  und  Schankwirtschaften  erhalten  Eier  nur  gegen  Ablieferung
  der  von  den  Gästen  in  Empfang  genommenen  Eiermarken  zugewiesen.

IV.  Strafbestimmungen.
11.

Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  werden  mit
Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  und  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  Mk.  oder
mit  einer  dieser  Strafen  bestraft.

Neben  der  Strafe  kann  auch  auf  Einziehung  der  Eier  oder  der  verbotswidrig
  hergestellten  Erzeugnisse,  auf  die  sich  die  strafbare  Handlung  bezieht,
erkannt  werden,  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Täter  gehören  oder  nicht.

8  12.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  März  1918  in  Kraft.  Gleichzeitig  wird  die
Verordmung  vom  18.  September  1916  über  Regelung  des  Eierverbrauchs  aufgehoben.


Stolp,  den  21.  Februar  1918.

Der  Maoyistrat.
100
        <pb n="101" />
        Vor  welche  Schwierigkeiten  die  Behörde  durch  solche  Verordnungen
gestellt  werden  konnte,  lehren  die  Bestimmungen  über  die  Ablieferungspflicht,
  die  für  jedes  Huhn  eine  bestimmte  Leistung  vorschreiben,  ohne
auf  Alter,  Rasse,  Jutterzustand  usw.  der  Hühner  Rüchsicht  zu  nehmen.
Die  Bestimmung  aus  §  6,  daß  Leute,  die  ihrer  Ablieferungspflicht
nicht  nachkamen,  durch  Benachteiligung  an  der  Lieferung  von  Zucker
und  anderen  unentbehrlichen  Lebensmitteln  bestraft  werden  konnten,
wurde  allgemein  als  so  ungerecht  empfunden,  daß  es  sehr  lange  dauerte,
ehe  sie  sich  durchsetzen  konnte:  man  konnte  sich  ja  immer  darauf  berufen,
daß  die  Schuld  nicht  auf  den  Besitzer,  sondern  auf  die  Hühner  fiel,  die
nicht  ihre  gesehlich  vorgeschriebenen  Pflichten  erfüllen  wollten.

6.  Zucher  und  Süßstoff.

Die  Zucherversorgung  während  des  Krieges  unterschied  sich  in  ihren
Grundlagen  sehr  wesentlich  von  den  bisher  behandelten  Gebieten  der
Kriegswirtschaft.  Lag  bei  der  Versorgung  mit  Fleisch,  Milch  usw.  die
Hauptschwierigkeit  darin,  die  Erzeugnisse  des  Landwirts  an  der  Quelle
zu  erfassen  und  zweckmäßig  zu  sammeln,  da  der  Erzeuger  für  seine  eigenen
  Waren  immer  selbst  Verwendung  hatte  und  begreiflicherweise  danach
  strebte,  mindestens  für  seinen  eigenen  Gebrauch  möglichst  große
Mengen  zurüchzuhalten  —  ganz  abgesehen  von  dem  recht  oft  beobachteten
  Streben,  Waren  zurüchzuhalten  und  für  hohen  Preis  im  Schleichhandel
  zu  verschieben  —  so  fiel  all  das  bei  der  Zuckerversorgung  vollkommen
  weg,  da  an  der  Verwendung  der  Zuckerrübe  abgesehen  von  der
nur  im  kleinsten  Umfange  möglichen  Sorupherstellung  niemand  Interesse
hatte  als  die  Zuckerfabriken.  Dadurch  war  eine  zentralisierte  Versorgung
  wesentlich  ein  facher  als  bei  den  übrigen  Hauptnahrungsmitteln.  Es
genügte,  die  Zuckererzeugung  der  Fabriken  zu  beschlagnahmen,  sich  über
die  vorhandene  Menge  eine  Uebersicht  zu  verschaffen  und  sie  dann  den
Bedarfsstellen  zuzuführen.  Wenn  dann  noch  die  Preise  so  hoch  gehalten
wurden,  daß  der  Anbau  der  Zuckerrübe  sich  lohnte,  mußten  unter  allen
Umständen  annähernd  ausreichende  Vorräte  von  Zucker  vorhanden  sein.

Demnach  unterschied  sich  die  Organisation  der  Zuckerversorgung
nicht  so  sehr  von  den  Friedensverhältnissen  wie  die  der  sonstigen  Lebensmittelversorgung,
  zum  mindesten  für  die  Orte,  die  sich,  wie  Stolp,  für  den
Selbstbezug  von  Zucher  entschieden.  Die  Städte  hatten  nur  an  der  Hand
ihrer  Einwohnerzahlen  und  der  aus  dem  Vorrat  festgestellten  Wochenkopfmenge
  den  Bedarf  für  eine  bestimmte  Zahl  von  Monaten  zu  berech-101
        <pb n="102" />
        nen  und  bei  der  im  April  1916  gegründeten  Reichszuckerstelle  (R3.)  anzumelden.
  Sie  erhielten  dann  von  der  B3.  einen  Bezugsschein  über
die  zugebilligte  Menge,  der  auf  eine  bestimmte  Zuckerfabrik  ausgestellt
war,  von  der  die  Städte  dann  ihren  Bedarf  abzurufen  hatten.  Erst  im
Jahre  1917  wurde  zur  Vermittlung  zwischen  der  B3.  und  den  preußischen
  Provinzen  eine  Landeszuchkerstelle  (L3.)  gegründet,  der  1919  noch
eine  Provinzialzuckerstelle  (P  3.)  folgte.  Selbstverständlich  forderte  und
erhielt  die  RZ.,  später  die  P3.  für  ihre  Tätigheit  eine  bestimmte  Kommissionsgebühr,
  hier  „Ausfertigungsgebühr  für  die  Bezugsscheine“  genannt,
  die  bei  der  R3Z.  0,10  4  je  dz  Zucker  betrug.  Die  weitere  Verkeilung
  des  gelieferten  Zuchers  war  Sache  der  Kommunalverbände.

Nach  Gründung  der  B3.  hatte  Stolp  zunächst  die  Aufgabe,  den  vorhandenen
  Zucker  mengenmäßig  festzustellen,  soweit  der  im  Besitz  eines
Einzelnen  befindliche  Vorrat  10  kg  überstieg.  Es  wurden  insgesamt
783,96  dz  festgestellt,  wovon  100  eine  von  der  Stadt  bei  Kriegsbeginn
gekaufte  Zucherreserve  darstellten.  Diese  Mengen  wurden  von  der
ersten  Zuckerlieferung  in  Abzug  gebracht.  Außerdem  mußten  bei  der
Ra.  Sonderanmeldungen  über  den  Zuchkerbedarf  gewerblicher  Betriebe,
der  Kriegsgefangenen,  Militärpersonen  und  Bienenzüchter  eingereicht
werden.

Die  zugewiesenen  Zuckermengen  gingen  zunächst  an  die  Vereinigung
Stolper  Kolonialwarenhändler,  deren  Mitglieder  den  Zucher  selbst  verkaufen
  und  auf  Anforderung  an  Wiederverkäufer  abgeben  konnten.  Abgabe
  an  die  Verbraucher  erfolgte  gegen  Vorlage  von  Zuckermarken,  die
gesammelt  und  in  bestimmten  Zeiträumen  im  Rathause  abgeliefert  werden
  mußten.

In  den  ersten  Monaten  erfolgte  die  Zucherlieferung  auf  Antrag  der
Stadt  durch  die  Provinzial-Zuckersiederei  in  Stetlin,  von  Herbst  1916
an  „aus  verkehrstechnischen  Gründen“  durch  die  Baltische  Zucker-Raffinerie
  in  NReufahrwasser.  Schwierigkeiten  in  der  Belieferung  ergaben
sich  erst  im  Frühjahr  1918,  als  die  Verkehrslage  der  Eisenbahn  besonders
  ungünstig  wurde.  Damals  wurde  von  der  zuständigen  Eisenbahndirektion
  in  Danzig  die  Gestellung  von  Wagen  abgelehnt  mit  der  Begründung,
  daß  für  den  Transport  nach  Stolp  der  Wasserweg  vorgeschrieben
  sei.  Nur  mit  Mühe  gelang  es  der  Stadt,  der  Eisenbahnbehörde  klarzumachen,
  daß  Stolp  nicht  an  einem  Wasserweg  liege  und  für  den
Transport  von  Skolpmünde  auf  jeden  Fall  die  Bahn  benutzt  werden
müsse.  Trotzdem  wurde  bei  der  nächsten  Lieferung  wieder  der  Wasser-102
        <pb n="103" />
        weg  vorgeschrieben,  und  alle  Einsprüche  halfen  nichts,  sodaß  Stolp  versuchen
  mußte,  sich  mit  den  Nachbarkreisen  zusammenzuschließen,  um
einen  billigen  Sammeltransport  nach  Stolpmünde  zusammenzubringen.
Ehe  das  aber  gelang,  waren  die  Bahnbeschränkungen  bereits  wieder
aufgehoben.

Eine  manchmal  peinliche  Erschwerung  der  Zuckerversorgung  lag  in
der  Sachfrage.  Schon  Ende  Juli  1916  wurde  „Zur  einheitlichen  und
planmäßigen  Bewirtschaftung  der  vorhandenen  Bestände“  die  Keichs-Sackstelle
  gegründet,  bei  der  alle  Verbraucher,  also  auch  die  Stadt  Stolp,
monatlich  ihren  Bedarf  anzumelden  hatten.  Die  R3.  bestimmte  nun,
daß  die  von  der  Sachstelle  —  für  eine  sehr  hohe  Gebühr!  —  entliehenen
Säche  innerhalb  von  sechs  Wochen  zurückgeliefert  werden  müßten;  wer
das  nicht  kat,  mußte  nicht  nur  den  Sack  bezahlen,  sondern  auch  eine
Konventionalstrafe  in  Höhe  des  Kaufpreises  entrichten.  So  mußte  der
Magistrat  dauernd  darum  kämpfen,  daß  die  an  die  Kaufleute  ausgegebenen
  Leihsäcke  rechtzeitig  zurückgegeben  wurden,  und  die  Auseinander--sehungen
  mit  der  Reichs-Sackstelle  nahmen  kein  Ende.  Der  Magistrat
versuchte  zwar,  neue  Säche  zu  kaufen,  aber  die  waren  dann  immer  aus
Papierstoff  bergestellt,  kosteten  viel  Geld  und  zerrissen  leicht,  sodaß  der
Aerger  nicht  aufhörte.

Die  Kopfportion  Zucher  betrug  ursprünglich  1000  gr  im  Monat,  von
Mitte  1916  an  wöchentlich  200  gr;  am  1.  1.  1917  wurde  sie  auf  750  gr
monatlich  herabgesetzt  und  blieb  auf  dieser  Höhe  stehen  bis  auf  eine  kurze
Zeit  im  Sommer  1919,  wo  sie  auf  500  gr  herabgesetzt  werden  mußte.  Daneben
  wurden  in  jedem  Jahre  besondere  Zuckerzulagen  für  Einmachzwecke
geliefert.  Hieraus  ergab  sich  allerdings  immer  wieder  Anlaß  zur  Unzufriedenheit.
  Aus  Gründen,  die  sich  nicht  übersehen  lassen,  wurden  zwar
die  Großstädte  gesondert  beliefert;  für  die  übrigen  Orte  und  das  platte
Land  wurden  zwei  Drittel  des  den  Provinzen  überwiesenen  Vorrats
nach  der  Einwohnerzahl  verteilt,  das  letzte  Drittel  merkwürdigerweise
nach  der  Obstbaumzahl.  Den  Grund  für  diese  Maßregel  sah  der  Magistrat
  darin,  daß  bei  der  R3.  falsche  Vorstellungen  über  die  Konservie--rung
  des  Obstes  bestanden,  daß  sie  sich  der  Ueberzeugung  hingab,  die
Früchte  würden  überwiegend  am  Orte  der  Erzeugung  eingemacht,  während
  kalsächlich  das  in  den  Landkreisen  geerntete  Obst  zum  weikaus  größten
  Teil  in  den  Städten  verarbeitet  wurde.  So  kam  es,  daß  Stolp  1917
ursprünglich  nur  14  Pfd.  Einmachzucker  je  Kopf  erhielt,  erst  auf  dringende
  Porstellungen  des  Magistrats  2  Pfd.,  während  z.  B.  in  Berlin

103
        <pb n="104" />
        25,  in  Danzig  sogar  6  Pfd.  ausgegeben  wurden  und  die  Orte  des  Kreises
  Stolp  stellenweise  soviel  Zucker  erhielten,  daß  die  Einwohner  einen
Handel  damit  anfangen  konnten.  Der  Magistrat  dürfte  Recht  gehabt
haben,  als  er  sich  in  einem  Brief  an  den  Stektiner  Magistrat  bitter  beklagte,
  daß  in  ganz  Deutschland  die  Zuckerversorgung  nirgends  so  schlecht
sei  wie  in  den  kreisfreien  Städten  Pommerns.

Eine  sehr  unerfreuliche,  für  Magistrat  und  Publikum  peinliche  Wirkung
  hatte  eine  Sonderbestimmung  der  Zuchkerversorgung,  daß  die  Zukkerversorgung
  des  Einzelnen  bei  einer  Abwesenheit  von  weniger  als
sechs  Monaten  durch  den  Magistrat  des  Wohnorts  erfolgen  müsse.  Während
  z.  B.  die  Fleischharten  im  ganzen  Reich  galten,  in  der  Brotversorgung
  schon  nach  vier  Wochen  Bezug  am  neuen  Ort  möglich  war  und
auch  die  Reisebrotmarken  über  die  größten  Schwierigkeiten  hinweghalfen,
  hatte  man  bei  einem  Erholungsaufenthalt  die  Aufgabe,  sich  durch
Vertrauenspersonen  in  Stolp  seine  Zuckermarken  zu  besorgen  und  den
Zucker  nachsenden  zu  lassen.  Das  war  im  Publikum  meist  nicht  bekannt,
und  in  den  Magistratsakten  häuften  sich  die  Klagebriefe  harmloser
Sommerfrischler,  die  keinen  Zucher  bekommen  konnten  und  den  Magistrat
  dafür  verantwortlich  machen  wollten.  Eine  gewisse  Erleichterung
trat  erst  Mitte  1917  ein,  als  die  R3.  eine  Zuckerumtauschkarte  einführte,
  die  gegen  Abgabe  der  Zuchermarken  vom  Magistrat  ausgegeben
wurde.  Wer  freilich  die  Gebühr  für  die  Ausstellung  dieser  Umtauschkarten
  bei  der  L3.  bezahlte,  ist  nicht  festzustellen.  Trotzdem  hörten  die
Schwierigkeiten  nicht  auf.  Roch  im  Herbst  1918  gab  es  dieserhalb  einen
monatelangen  Streit  mit  dem  Landkreis,  als  eine  Anzahl  Stolper  Handwerker
  auf  einem  Gut  arbeiteten  und  dort  krotz  ordnungsmäßiger  Abmeldung
  von  Stolp  keinen  Zucker  bekamen,  weil  der  Landkreis  sich  auf
den  Standpunkt  stellte,  daß  die  Leute  ja  ihren  Wohnsitz  nicht  aufgegeben
hätten,  folglich  mindestens  in  den  ersten  sechs  Monaten  von  Stolp  zu
beliefern  seien.  Obwohl  das  praktisch  kaum  durchzuführen  war,  bekam
Stolp  doch  bei  der  B3B.  Unrecht,  wenn  auch  erst  nach  zwei  Monaten.
Woher  die  armen  Leute  bis  dahin  ihren  zuständigen  Zucker  bekommen
haben,  entzleht  sich  der  Feststellung.  —  Erst  Mitte  1919  wurde  die  Frist
für  die  Ummeldung  von  sechs  auf  einen  Monak  herabgesetzk.

Wie  zu  erwarten,  kamen  beim  Zucker  wie  bei  anderen  Nahrungsmitteln
  nach  Kriegsende  immer  wieder  Schwierigkeiten  aus  der  steigenden
  Einwohnerzahl,  weil  die  Bürokratie  in  Berlin  beim  Statistischen
Landesamt  und  der  R3.  die  von  der  Stadt  gemeldeten  Veränderungen

104
        <pb n="105" />
        nicht  schnell  genug  auffassen  und  verarbeiten  konnte.  Ebenso  gab  es
immer  wieder  bürokratische  Schwierigkeiten,  als  um  die  Jahreswende
1918/19  die  zuständige  Zuckerfabrik  in  Neufahrwasser  aus  Kohlenman—-gel
  nicht  liefern  konnte;  in  solchem  Falle  mußte  der  Bezugsschein  von
der  Fabrik  an  den  Magistrat  zurückgehen  und  von  diesem  zur  Umstempelung
  an  die  L3.  weitergereicht  werden,  sodaß  Wochen  vergingen,  ehe
die  Stadt  den  an  sich  vorhandenen  und  verfügbaren  Zucker  bekam.  Es
kam  auch  vor,  daß  die  Zuckerfabrik  in  Aeufahrwasser  sich  von  Stolp
das  Geld  für  zwei  Waggon  Zucker  schicken  ließ,  nicht  lieferte  und  dann
auf  Drängen  der  Stadt  mitteilte,  die  RZ.  habe  ihr  die  weitere  Erzeugung
  untersagk;  auch  hier  war  eine  Zuckernot  in  Stolp  die  Folge.

Es  würde  zu  weit  führen,  auf  alle  diese  immerhin  kleinen,  aber
kennzeichnenden  Zwischen  fälle  einzugehen.  In  der  Hauptsache  kann  man
feststellen,  daß  die  Zuckerversorgung  der  Stadt  befriedigend  war,  wenn
auch  zeitweise  Rohzucker  statt  Raffinade  geliefert  werden  mußte.

Nur  einige  Worte  über  die  Versorgung  mit  Süßstoff.  Schon  von
Beginn  der  Zucherbewirtschaftung  an  wurde  der  Stadt  Süßstoff  geliefert,
  doch  fand  er  zunächst  nur  wenig  Anklang.  Erst  als  die  Bewirtschaftung
  sich  eingespielt  hatte,  vermutlich  auch  als  die  Zuckervorräte  der
privaten  Haushaltungen  erschöpft  waren,  wurde  die  Nachfrage  größer.
Ueber  das  Verfahren  bei  der  Beschaffung  und  Verteilung  von  Süßstoff,
der  von  der  3.  geliefert  wurde,  unterrichtet  die  nachstehende  Verordnung.


Verordnung  über  den  Verkehr  mit  Süßstoff  im  Stadtkreise  Stolp.

Auf  Grund  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  20.  Juni  1916
über  den  Verkehr  mit  Süßstoff  —  R.  G.  Bl.  S.  533  —  in  Verbindung  mit  den
Anweisungen  der  Reichszuckerstelle  vom  28.  Juni  und  22.  Juli  1916  sowie  auf
Grund  §  5  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  10.  April  1916  über
den  Verkehr  mit  Verbrauchszucker  —  R.  G.  Bl.  S.  261  —  wird  für  den  Stadtkreis
  Stolp  folgendes  verordnet:

81.

Süßstoff  (Sacharin)  darf  soweit  nicht  reichsgesetzlich  etwas  anderes  bestimmt
  ist,  im  Kleinhandel  nur  in  den  Apotheken  und  Drogenhandlungen  verkauft
  werden  und  zwar  nur,  wenn  der  Käufer  jedesmal  außer  dem  Kaufpreise
städtische  Süßstoffbezugsscheine  erlegt,  die  ihn  zum  Einkauf  der  geforderten
Menge  berechtigen.  Solche  Bezugsscheine  werden  auf  Antrag  in  der  städtischen
Lebensmittelstelle  —  Rathaus  Erdgeschoß  Zimmer  Nr.  3  —  ausgegeben  un-5
  Hleichzeitiger  Eintragung  des  Empfanges  und  der  Bezugsmenge  ins  Wirtaftsbuch.



§2.

Jede  Apotheke  oder  Drohenhandlung  erhält  die  benötigte  Menge  Süßstoff
  auf  Antrag  vom  Magistrat  zugewiesen  und  hat  die  verkaufte  Süßstoffmenge
  durch  Ablieferung  entsprechender  Bezugsscheine  an  die  städtische  Lebensmittelstelle
  zu  der  von  dieser  vorgeschriebenen  Zeit  zu  belegen.

105
        <pb n="106" />
        83.

In  Gastwirtschaften,  Speisewirtschaften,  Kaffeehäusern  und  Konditoreien,
ferner  in  Pensionen,  Kantinen  und  ähnlichen  Betrieben  darf  zum  Süßen  von
Kaffee,  Tee,  Milch,  Kakao,  Schokolade,  Punsch,  Grog,  Bowlen,  Limonaden
und  anderen  Getränken  nur  Süßstoff  verwendet  werden.  Die  Verwendung
von  Zucker  zu  dem  gedachten  Zweck  ist  verboten.  (Rg.  v.  10/4  1916  8§  5).

4

Die  Höchstmenge  des  auf  den  Kopf  entfallenden  Süßstoffes  wird  vom
Magistrat  je  nach  den  Vorräten  festgesetzt.

Bis  auf  weiteres  werden  für  je  einen  Monat  für  eine  und  zwei  Personen
  ein  Briefchen  Süßstoff  (Sacharin)  enthaltend  14  gr  letwa  500  gr
Zucker)  für  3—4  Personen  zwei  Brieschen  usw.  zum  Preise  von  je  25  Pt.
ausgegeben.  Für  Gastwirtschaften  werden  besondere  Packungen  geliefert.
leber  den  Süßwert  gibt  der  Aufdruck  auf  den  verschiedenen  Packungen  Aufuß.


§  5.

Zuwiderhandlungen  werden  nach  §5  10  des  Süßstoffgesetzes  vom  7.  Juli
1902  —  R.  G.  Bl.  S.  253  —  und  nach  der  Bekanntmachung  des  Reichskanz-=lers
  vom  10.  April  1916  über  den  Verkehr  mit  Verbrauchszucker  —  R.  G.  Bl.
S.  261  ff.  —  bestraft.

6

Diese  Verordnung  tritt  mit  der  Veröffentlichung  in  Kraft.  Gleichzeitig  tritt
die  Anordnung  betr.  Süßstoffausgabe  vom  11.  August  1916  —  vergl.  die  Ortszeitungen
  vom  13.  August  1916  —  außer  Kraft.

Stolp,  den  21.  Oktober  1916.

Der  Magistrat.

Im  allgemeinen  bewährke  sich  das  Verfahren  durchaus,  und  eine
gewisse  Knappheit  an  Süßstoff  ist  nur  einmal  eingetreten,  als  wegen  dringenden
  Munitionsbedarfs  die  Herstellung  des  Sacharins  eingeschränkt
werden  mußte.  Schon  1919,  als  der  erste  Auslandszucker  eintraf,  nahm
der  Magistrat  die  zuständigen  Mengen  nicht  mehr  ab,  und  die  Belieferung
  hörte  eher  auf  als  die  Belieferung  mit  Zucher.

7.  Nahrungsmittel.

Wenn  im  Zusammenhang  mit  Fragen  der  Kriegswirtschaft  von
Nahrungsmitteln  die  Zede  ist,  so  handelt  es  sich  nicht  um  Nahrungsmittel
  im  eigentlichen  Sonne,  sondern  nur  um  solche,  die  nicht  einer  besonderen
  Verbrauchsregelung  im  Sinne  der  bisher  besprochenen  Kapitel
unkerworfen  waren.  Also  Brot  und  Mehl,  Fleischwaren,  Fette,  Kartoffeln
  usw.  sind  keine  Nahrungsmittel,  dagegen  alles  andere  von  den
Austern  bis  zum  Kakao  und  von  den  Audeln  bis  zur  Buchweizengrütze.
Auf  alle  diese  Waren,  bei  denen  schon  vor  Kriegsbeginn  an  eine  bald
größere,  bald  geringere  Knappheit  eintrat,  hatte  schon  in  den  ersten
Kriegsmonaken  die  allmächtige  3EG.  ihre  Hand  gelegt,  zuerst  wohl  nur
in  bescheidenerem  Umfange,  indem  sie  mit  dem  normalen  Großhandel
in  Wettbewerb  trat,  dann  aber  im  vollen  Sinne  des  Wortes,  seit  für

106
        <pb n="107" />
        jede  Warengattung  eine  Zentralstelle  entstanden  war  und  alle  diese  Zen—
tralstellen  in  überraschend  kurzer  Zeit  den  freien  Handel  vom  Markt
verdrängt  hatten.  Wir  brauchen  hier  auf  diese  Verhältnisse  nicht  näher
einzugehen,  da  ja  nur  die  Auswirkung  der  Bildung  von  Zentralstellen
auf  die  Peripherie  veranschaulicht  werden  soll.

Im  Anfang  der  Entwicklung,  etwa  in  der  Mitte  des  Jahres  1915,
war  der  kleinere  Händler  noch  in  gewissem  Umfange  selbständig  und
konnte  seine  Waren  von  der  366.  beziehen,  während  bereits  die  Kommunalverbände
  gleichberechtigt  neben  ihnen  erschienen.  In  Stolp  hatte
sich  das  so  ausgewirkt,  daß  neben  dem  Magistrat  als  Abnehmer  die
Vereinigung  Stolper  Kolonialwarenhändler  stand.  Sie,  die  nur  einige
wenige  größere  Geschäfte  umfaßte,  hatte  sich  —  der  Zeitpunkt  ist  leider
  nicht  mehr  zu  ermitteln  —  der  3E6.  gegenüber  zu  einer  Verteilung
ihrer  Waren  bereit  erklärt  unker  der  Bedingung,  daß  ihr  der  im  Frieden
  übliche  Handelsgewinn  von  15  0  auch  weiterhin  zugebilligt  würde.
Die  Haupkmasse  der  Waren  wurde  aber  schon  im  Mai  1915  durch  den
Magistrat  bestellt  und  bezahlt  und  von  ihm  an  die  Vereinigung  weitergegeben,
  die  die  Weiterverteilung  an  die  Kleinhändler  nach  ihrem  Ermessen
  besorgte.

Dabei  erwuchs  dem  Magistrat  die  ihm  im  Grunde  recht  fern  liegende
  Aufgabe,  die  Angebote  der  3EG.  vom  kaufmännischen  Standpunkt
aus  zu  prüfen  und  zu  entscheiden,  ob  die  angebotene  Ware  in  Stolp  ohne
Verlust  abgesetzt  werden  könne  oder  nicht.  Z.  B.  bot  im  August  1915
die  3E.  österreichische  Eier  an,  verlangte  aber  von  den  etwaigen  Abnehmern
  die  Verpflichtung,  mindestens  30  Kisten  zu  je  1440  Stück  zu
übernehmen.  Der  Magistrat  ging  nur  zögernd  an  die  Sache  heran  und
bestellte  die  Mindestmenge;  da  stellte  sich  nachträglich  —  Angebote  der
3E.  kamen  nicht  selten  ohne  bestimmte  Preisforderung  —  heraus,  daß
die  Eier  je  Stiege  2,50  frei  österreichische  Bahnstation  kosten  sollten,
während  der  Marktpreis  in  Stolp  2,30—2,80  „“  betrug.  Da  von  Stolp
aus  die  zu  erwartenden  Frachtkosten  nicht  zu  übersehen  waren,  zog  der
Magistrat  es  vor,  rechtzeitig  von  dem  Geschäft  zurückzutreten.

Der  Verkehr  mit  der  3E-.  wurde  der  Stadt  manchmal  beträchtlich
erschwert  durch  die  Langsambeit  ihres  Geschäftsganges  und  die  umständlichen
  Formalitäten,  die  bei  jedem  Geschäft  zu  erfüllen  waren.  So  bestellte
  der  Magistrat  am  29.  5.  1915  auf  eine  Anfrage  der  3E6.  eine
bestimmte  Menge  Teigwaren  verschiedener  Art.  Es  dauerte  fast
4  Wochen,  bis  nicht  ekwa  die  Ware  eintraf,  sondern  nur  die  Mitteilung,

107
        <pb n="108" />
        daß  die  Ausführungsbestimmungen  der  3E.  nicht  beachtet  seien  und
daß  die  Bestellung  in  vorschriftsmäßiger  Einteilung  wiederholt  werden
müsse.  Das  geschah  sofort,  und  nun  verging  abermals  ein  Monat,  ehe
die  Stadt  endlich  im  Besitz  der  Ware  war.

Schon  sehr  bald  mußte  die  Stadt  die  Erfahrung  machen,  daß  die  von
der  3E.  gelieferten  Waren,  wenn  man  sich  von  ihrer  Beschaffenheit
nicht  durch  eine  Probesendung  überzeugt  hatte,  nicht  selten  minderwertig
waren  und  durchaus  unpfleglich  und  unsachgemäß  behandelt  wurden.  So
war  z.  B.  im  Oktober  1915  eine  Sendung  Heringe  so  minderwertig,  daß
sie  der  Bevölkerung  nicht  angeboten  werden  konnte.  —  Zur  selben
Zeit  bestellte  der  Magistrat  bei  der  3E#G.  einen  Waggon  Kochäpfel.  Die
Ware  kam  aus  dem  Aheinland,  unbedeckt  im  offenen  Wagen  und  hatkte
bei  der  Anhunft  durch  Frost  und  Schnee  schwer  gelitten;  außerdem  waren
die  Aepfel  großenteils  minderwertig  und  klein  wie  Wallnüsse.  Der
Magistrat  versuchte,  mit  Rüchsicht  auf  den  Minderwert  der  Ware  einen
Preisnachlaß  zu  erzielen,  doch  waren  alle  Bemühungen  vergebens.

Freilich  war  man  schon  damals  gezwungen,  im  Werkehr  mit  der
ZE.  sehr  nachsichtig  zu  sein,  denn  Ware  anderweitig  zu  bekommen,  fiel
außerordentlich  schwer.  Ein  Beispiel:  im  November  1915  legte  der
Regierungspräsident  der  Stadt  nahe,  ihren  Bedarf  an  Zwiebeln  beim
Landrat  in  Calbe  anzumelden;  als  Marktpreis  wurde  der  Betrag  von
6,25  4  je  Ztr.  genannt.  Das  entsprechende  Schreiben  des  Magistrats
wurde  von  Calbe  weitergeleitet  an  den  Kommissionär  des  Kreises  Wanzleben;
  der  wollte  auf  den  gebotenen  Preis  nicht  eingehen  und  schlug
dirente  Verhandlungen  mit  dem  NRegierungspräsidenten  in  Magdeburg
vor.  Die  Anfrage  wanderte  weiter  an  den  Kreis  OQuedlinburg,  der  nichts
liefern  konnte,  aber  wenigstens  einen  anderen  Lieferanten  in  Cochstedt
vorschlug.  Das  war  immerhin  mehr,  als  der  Negierungspräsident  in
Magdeburg  wußte,  der  Stolp  auf  direbte  Verhandlungen  mit  den  Kreisen
  Wanzleben  und  QOuedlinburg  verwies!  Endlich  kam  ein  Telegramm
des  ersten  Kommissionärs,  daß  ein  Waggon  verladen  sei,  aber  nun  koste--ken
  die  Zwiebeln  13  je  Ztr.

Es  würde  zu  weit  führen,  hier  alle  die  Waren  aufzuführen,  die  die
Stadt  damals  von  der  3E.  bezogen  hat.  Man  muß  aber  schon  hier  anmerken,
  daß  mit  der  bisherigen  Regelung  die  kleinen  Kaufleute  keineswegs
  zufrieden  waren.  Sie  stellten  im  November  1915  den  Antrag,  sie
ebenso  wie  die  größeren  Geschäfte  an  den  Lieferungen  der  3E.  direkt
zu  beteiligen,  weil  es  ja  in  das  Belieben  der  größeren  Händler  gestellt

108
        <pb n="109" />
        war,  wieviel  Ware  sie  den  kleineren  abgeben  wollten.  Der  Magistrat
war  jedoch  nicht  in  der  Lage,  das  bestehende  Verfügungsrecht  der  Vereinigung
  zu  ändern  und  konnte  die  Kleinhändler  nur  auf  die  Pflicht  der
Vereinigung  verweisen,  Waren  auch  an  Wiederverkäufer  abzugeben.

Mit  der  zunehmenden  Warenknappheit  und  der  schärferen  Zentralisation
  des  Handels  wurde  der  freie  Handel  immer  mehr  augsgeschaltet.
Im  Anpril  1916  erging  die  Anordnung,  daß  die  gesamte  Erzeugung  an
Teigwaren  an  die  Keichsgetreidegesellschaft  abgeliefert  werden  müsse,
die  fortan  die  Belieferung  der  Kommunalverbände  übernehmen  sollte.
Die  Händler  konnten  jetzt  Teigwaren  nur  noch  durch  die  Kommunalverbände
  beziehen,  wenn  diese  es  nicht  vorziehen  sollten,  die  Verteilung
durch  eigene  Verkaufsstellen  zu  übernehmen.  Ob  und  inwieweit  eine
Rationierung  der  Teigwaren  durchgeführk  werden  sollte,  blieb  den  Kommunalverbänden
  überlassen.

Vier  Wochen  später  war  auch  das  schon  wieder  überholt:  zur  Versorgung
  der  Kommunalverbände  mit  solchen  Lebensmitteln,  die  ausschließlich
  durch  die  3EG.  und  andere  zentrale  Gesellschaften  verteilt
wurden,  gründete  der  Oberpräsident  eine  Provinzial-Nahrungsmittelstelle
(PM.),  als  deren  Geschäftsabteilung  die  Pommersche  Landwirtschaftliche
Hauptgenossenschaft  (PLH.)  ausgebaut  wurde.

Für  den  Magistrat  war  damit  die  Lebensmittelversorgung  in  gewisser
  Hinsicht  vereinfacht.  Er  brauchte  nur  der  PM.  einen  Kommissionär
zu  nennen,  an  den  die  gelieferten  Waren  gesandt  wurden  (die  Firma-Goktschalk,
  sofern  nicht  im  Einzelfall  anders  bestimmt)  und  diesem  Kommissionär
  die  Verteilung  der  Waren  zu  übertragen.  Das  Dublikum
mußte  freilich  eine  Verteuerung  in  Kauf  nehmen,  denn  der  Kommissionär
bekam  selbstverständlich  seine  Gebühren,  z.  B.  0,60  4  je  Ztr.  Erbsen.

Der  Schreibverkehr  freilich,  der  dem  Magistrat  durch  die  neue  Regelung
  aufgeladen  wurde,  war  krotz  dieser  Vereinfachung  immer  noch  sehr
erheblich,  zumal  die  kaufmännische  Buchführung  und  die  Abrechnung
über  gelieferte  Waren  schließlich  doch  außerhalb  des  eigentlichen  Arbeiksgebietes
  städtischer  Behörden  lag:  Annahme  der  Ueberweisungen  der
D.,  Verteilung  an  die  Kaufleute,  Bezahlung  der  Rechnungen,  Erledigung
  der  zahlreichen  Beanstandungen  —  man  khann  sich  kaum  vorstellen,
welche  Unsumme  von  Arbeit  hier  durch  den  Magistrat  nebenamtlich  geleistet
  werden  mußle.  Dazu  kham  noch  erschwerend  die  umständliche
Geschäftsführung  der  PM.  hinzu.  3.  B.  kamen  vielfach  sog.  Sammelsendungen
  nach  Stolp,  die  für  eine  ganze  Reihe  verschiedener  Empfänger

109
        <pb n="110" />
        bestimmt  waren.  Dann  mußte  der  Magistrat  die  für  Stolp  bestimmten
Waren  aus  dem  Waggon  herausnehmen  lassen,  auch  die  für  den  Landkreis
  bestimmten  ihrem  Empfänger  zuführen  und  schließlich  den  Rest  weiterleiten;
  dabei  mußte  die  Stadt  die  ganze  Fracht  bis  Stolp  bezahlen,
den  auf  die  anderen  Empfänger  anteilig  enkfallenden  Frachtsatz  ausrechnen
  und  von  der  P.  wieder  anfordern.  Jede  derartige  Sammelsendung
verursachte  unendliches  Schreibwerk.

Daß  auch  hier  die  schon  gestreifte  Sackfrage  sehr  bald  auftauchte  und
zu  großen  Schwierigkeiten  führte,  sei  nur  am  Rande  angemerkt.  Es  kam
hier  bald  so  weit,  daß  der  Magistrat  über  die  von  den  Kaufleuten  an  die
Hersteller  zurüchgelieferten  Säcke  eine  eigene  Buchführung  anlegen
mußte.

Die  Preisbildung  für  die  gelieferten  Nahrungsmittel  war  dadurch
bestimmt,  daß  die  im  Kleinhandel  gestatteten  Höchstpreise  gleich  bei  der
Lieferung  vorgeschrieben  wurden.  Zur  Pereinfachung  kamen  bei  jeder
Lieferung  Plakate  mit  den  Höchstpreisen  des  Lieferers  —  Verband  deutscher
  Teigwarenfabrikanten,  Graupenzentrale,  Grieszentrale  usw.  —  in
die  Hände  des  Kleinhändlers,  der  verpflichtet  war,  sie  an  gut  sichtbarer
Stelle  aufzuhängen.  Aus  der  geringen  Spanne  zwischen  Ein-  und  Verkaufspreis
  hatte  der  Magistrat  dann  die  Kommissionsgebühren  und  seine
eigenen  Auslagen  zu  erseßzen.

Hatten  bisher  die  Kommunalverwaltungen  die  Freiheit  gehabt,
Bestellungen  bei  der  3E.  aufzugeben,  so  wurde  das  mil  Einführung  der
P.  anders.  Die  Ware  wurde  knapper  und  war  auch  schärfer  erfaßt,
sodaß  auf  den  Einzelnen  nur  noch  wenig  entfiel;  da  konnte  von  Bestellungen
  keine  Rede  mehr  sein,  soweit  wenigstens  lebensnotwendige  Nahrungsmittel
  in  Frage  kamen.  Die  PM.  überwies  jetzt  den  Kommunalverbänden
  einen  schlüsselmäßig  festgestellten  Anteil,  und  jeder  war  zufrieden,
  wenigstens  ekwas  zu  bekommen.  Für  diese  lebensnotwendigen
Dinge  —  Graupen,  Gries,  Teigwaren,  Haferfabrikate,  Marmelade  —
bürgerte  sich  darum  sehr  bald  die  Bezeichnung  „Schlüsselwaren“  ein,  die
schon  von  August  1916  an  regelmäßig  für  einen  Monat  im  Voraus  geliefert
  wurden.

Die  PVerteilung  dieser  Schlüsselwaren  wie  auch  der  anderen  gelegenklich
  von  der  PX.  zugewiesenen  Nahrungsmittel  war  bestimmungsgemäß
Aufgabe  der  Kommunalverbände.  Stolp  griff  zu  dem  auch  auf  anderen
Gebieten  bewährten  Verfahren,  das  Wirtschaftsbuch  als  Ausweis  zu
benutzen  und  die  nach  der  Einwohnerzahl  ermiktelte  Menge  des  jeweils

110
        <pb n="111" />
        verteilten  Nahrungsmittels  darin  vermerken  zu  lassen.  Selbstverständlich
  waren  mit  dieser  Verteilungsart  und  vor  allem  mit  den  zugeteilten
Mengen  viele  Einwohner  nicht  einverskanden;  und  da  bekannkgegeben
wurde,  daß  zusäßtzliche  Lebensmittel  für  Kranke  ausgegeben  werden  könnten,
  begann  ein  Ansturm  auf  die  Aerzte,  die  nun  die  nötigen  Lebensmitkelzeugnisse
  ausstellen  sollten.  Schon  im  August  1916  führte  der  Aerzteverein
  hierüber  bittere  Klage  beim  Magistrat  und  regte  ein  Zusammenarbeiten
  mit  der  Polizei  an.  Da  aber  schließlich  der  Mangel  an  Nah--rungsmitteln
  die  Ausgabe  von  Zusatzmitteln  für  Kranke  nur  sehr  selten
möglich  machte,  (abgesehen  von  den  laufend  gegebenen  Zulagen  für  hoffende
  Mütter),  erledigte  sich  die  Angelegenheit  schließlich  von  selbst.

Je  knapper  die  Waren  wurden,  um  so  lebhafter  war  das  Bedürfnis
des  Publikums,  diese  Waren  zu  bekommen,  und  es  dauerte  nichkl  sehr
lange,  bis  im  Lebensmittelverkauf  unhaltbare  Zustände  einrissen.  Die
Käufer  skürmten  die  Läden  am  Morgen  des  ersten  für  den  Verkauf  einer
bestimmten  Ware  freigegebenen  Tages,  es  gab  Gedränge  und  Lebensmittelschlangen,
  und  wenn  der  Einzelne  endlich  an  die  Reihe  kam,  war  der
Vorrat  vielleicht  schon  ausverkauft,  und  er  mußte  anderswo  sein  Glückh
versuchen.

Der  Magistrat  versuchte  (Zeitung  für  Hinterpommern  vom  29.
10.  16)  zur  Ruhe  und  Ordnung  zu  mahnen,  geriet  aber  dadurch  in  einen
Konflihkt  mit  der  Vereinigung  der  Kolonialwarenhändler,  die  die  Schuld
an  den  unliebsamen  Vorkommnissen  darin  sahen,  daß  die  Kleinhändler
vom  Magistrat  sehr  viel  stärker  beliefert  würden  als  ihrem  früheren  Umsatz
  entsprach,  sodaß  das  Publikum,  das  an  seiner  gewohnten  Stelle  einkaufen
  wolle,  dann  nichts  mehr  bekommen  könne.  Es  blieb  nun  dem
Magistrat  nichts  anderes  übrig,  als  eine  endgültige  Regelung  zu  treffen
und  auch  für  den  Lebensmittelverkauf  Kundenlisten  einzuführen.  Nach
der  Zahl  der  in  diesen  Kundenlisten  enthaltenen  Kunden  sollte  dann  jedem
Kaufmann  die  nötige  Ware  zugeteilt  werden  (Verordnung  vom  6.
11.  1916).

Es  wurden  Kundenlisten  von  insgesamt  74  Kaufleuten  eingereicht,
und  zwar  enthielten  11  von  diesen  74  Listen  weniger  als  100  Kunden.  Die
kleinste  Liste  wies  32  Namen  auf,  die  größte  4000.  Allerdings  bedurften
diese  Listen  noch  einer  kleinen  Verbesserung,  denn  es  stellte  sich  bei  der
ersten  Prüfung  schon  heraus,  daß  die  Kundenlisten  rund  2000  Personen
mehr  enthielten  als  nach  den  Wirtschaftsbüchern  überhaupt  da  sein
konnten.

111
        <pb n="112" />
        Nunmehr  ging  die  Versorgung  mit  Lebensmitteln  reibungslos  vor
sich,  sodaß  der  Magistrat  sich  in  jeder  Hinsicht  zufriedengestellt  sah  und
keinen  Anlaß  fand,  ein  ähnliches,  aber  verwickelteres  Verfahren  zu
übernehmen,  für  das  der  Präsident  des  Kriegsernährungsamts  sich  warm
einsetzte.

Gerade  in  diese  Zeit  fallen  die  letzten  Versuche  des  Magistrats,
selbständig  Lebensmittel  zu  beschaffen.  Damals  hatte  der  Magistrat
einen  Aufkäufer  beauftragt,  ihm  in  Polen  Dörrobst  zu  besorgen.  Das
Geschäft  wickelte  sich  glatt  ab,  für  den  Magistrat  wurden  280  Ztr.  getrocknete
  Pflaumen  besorgt  und  20  000  J  angezahlt.  Da  kam  plötzlich
die  Nachricht,  daß  die  maßgebende  Stelle,  nämlich  die  Reichsstelle  für
Gemüse  und  Obst,  von  dem  Geschäft  vorzeitig  erfahren  und  die  Ausfuhr
aus  Polen  verboten  hatte.  Als  einzigen  Trost  erhielt  der  Magistrat  die
Zusicherung,  daß  einmal  ein  Waggon  Pflaumen  geliefert  werden  würde:
daß  er  nie  gekommen  ist,  versteht  sich  von  selbst.

Je  länger  die  Bewirtschaftung  der  Nahrungsmittel  dauerte,  um  so
größer  wurde  die  Unzufriedenheit  der  Kaufleute.  Schon  im  Mai  1917
erging  an  den  Magistrat  ein  längeres  Schreiben  der  Kolonialwarenhändler:
  sie  hätten  seinerzeit  einen  Bruttogewinn  von  15  S  vereinbart;  jetzt,
wo  der  Umsatz  nicht  zum  wenigsten  durch  die  Einrichtung  der  Kreislebensmittelstelle
  erheblich  zurüchgegangen  sei,  seien  die  Geschäftsunkosten
auf  etwa  18  %%  gestiegen,  während  der  Brultogewinn  nur  5.5—12,8  40
je  nach  der  Warengaktung  betrage.  Der  Magistrat  versuchte  mehrfach,
bei  den  maßgebenden  Behörden  eine  bessere  Preisgestaltung  zu  erreichen,
  doch  sind,  wie  es  in  einem  Brief  an  den  Magistrat  in  Schlawe  heißt,
„die  Vorstellungen  trotz  zahlenmäßigen  Nachweises,  daß  die  Kaufleute
nur  mit  Schaden  verkaufen  können,  ergebnislos  geblieben“.

Alle  diese  Klagen  verdichteten  sich  im  Herbst  1917  zu  einem  eingehenden
  Bericht  der  Kolonialwarenhändler,  der  eine  so  klare  Anschauung
von  den  Werhältnissen  gibt,  unter  denen  die  Kaufleute  leben  mußten,
daß  er  näher  gewürdigt  zu  werden  verdient.  Zuerst  stehen  die  Beschwerden
  über  die  Beschaffenheit  der  von  der  PM.  gelieferten  Waren:  Audeln
waren  verdorben,  dumpfig,  mit  Schimmel  durchsetzt  und  zu  Klumpen  zusammengetrochnet;
  Kriegsmus  (d.  h.  Marmelade  mit  viel  Kohlrübenzusatz)
  war  infolge  zu  langen  Liegens  zum  Teil  verschimmelt  und  in  Gärung
übergegangen;  Südfruchtmarmelade  war  in  hienhaltigen  Fässern  geliefert
  und  ungenießbar;  die  Margarine  war  zu  wasserhaltig,  der  Zucker
unrein,  das  Hafermehl  durch  zu  langes  Liegen  vollständig  bitter,  das

112
        <pb n="113" />
        Dörrgemüse  feucht  und  von  Würmern  durchsetzt.  Die  Lieferungen  erfolgten
  vielfach  nicht  zur  rechten  Zeit;  z.  B.  kam  Sauerkraut  erst  Mitte
Mai,  Dörrgemüse  erst  im  Juni,  wo  schon  Frischgemüse  auf  dem  Markt
war.  Die  Preise  waren  durch  das  Dazwischenschieben  von  Zwischenstellen
  in  die  Höhe  getrieben;  so  erhöhte  sich  der  Preis  der  Marmelade  auf
dem  Wege  vom  Fabrikanten  zum  Kleinhändler  um  26  05,  Weizengries
sticg  von  44,90  4  je  100  kg  ab  Stettin  durch  die  Spesen  der  P  H.,  Sackleihgebühr,
  Fracht  usw.  auf  51,20  44.  Vor  allem  war  die  Verdienstmöglichkeit
  der  Kaufleute  infolge  der  geringen  Spanne  zwischen  Ein-  und
Verkaufspreisen  zu  gering,  worüber  eine  ausführliche  Preistabelle  als
Beleg  beigebracht  wurde.

Ware  Einkaufs-  Verkaufs-  Gewinn
preis  4  preis  4  A

Marmelade  je  kg  0.82  0,90  +  0,08
Weizengries  je  kg  0,51  0,56  +  0,05
Hafenflochen  je  kg  0,81  0,88  +  0,07
Hafermehl  ½*  Pfd.  0,295  0,32  +  0,025
Morgentrank  *  PDfd.  0,322  0,35  +  0,028
Brechspargel  je  Dose  1,01  1,03  +  0,07
Erbsen  je  Dose  0,81  0,84  +  0,03
Perlbohnen  je  Dose  0,81  0.84  +  0,03
Karotkten  je  Dose  0,80  0.82  +  0,02
Kohlrabi  je  Dose  1,69  1,72  +  0,03
Telt.  Rüben  je  Dose  2,49  2,49  —
Weißkohl  je  Dose  1,88  1,93  +  0,05
Rotkohl  je  Dose  2,23  2,25  +  0,02
Grünkohl  je  Dose  1,53  1,49  —  0,04
Wirsing  je  Dose  2,23  2,23  —

Gegenüber  den  im  Kriege  auf  20  S  gestiegenen  Handlungsunkosten  erschien
  der  in  dieser  Tabelle  ausgewiesene  Gewinn  den  Kaufleuten  als  unzureichend.
  Eine  Besserung  der  Verhältnisse  erwarteten  sie  von  der  Befolgung
  ihres  Vorschlages,  die  Ware  von  den  Fabriken  direhkt  an  den  Kleinhandel
  senden  zu  lassen  und  vor  allem  kleinere  Versorgungsbezirke  zu  bilden.

Daß  solche  Anträge  von  vornherein  zur  Erfolglosigkeit  verurteilk
waren,  braucht  nicht  besonders  betont  zu  werden.  Vielmehr  wurde  die
Bewegungsfreiheit  der  Kaufleute  eher  noch  mehr  eingeschränkt,  indem
z.  B.  für  alle  Zeitungsanzeigen,  die  den  Verkauf  von  Waren  anboten,
die  Genehmigungspflicht  der  Polizeibehörde  eingeführt  wurde.

8  113
        <pb n="114" />
        In  den  ersten  Monaten  des  Jahres  1918  wurde  die  Monatsmenge
an  Schlüsselwaren  auf  ½,  vom  April  ab  auf  die  Hälfte  herabgeseht.  Dabei
  wurden  u.  a.  100  Ztr.  sogenanntes  Rübensauerkraut  geliefert,  das
bei  der  Bevölkerung  aber  durchaus  keinen  Anklang  fand.  Der  Magistrat
  mußte  schließlich  zu  dem  Aushilfsmittel  greifen,  jedem  Käufer  von
#¼  Pfd.  dieses  neuartigen  Nahrungsmittels  gleichzeitig  4  Pfd.  Weizengries
  zu  versprechen,  aber  auch  dann  blieben  noch  35  Ztr.  übrig,  für  die
sich  durchaus  kein  Liebhaber  fand.  Dafür  mehrten  sich  aber  die  Stimmen
  der  Unzufriedenheit  in  der  Stadt,  denen  sogar  die  Zeitung  für  Hinkerpommern
  ihre  Spalten  öffnete  „aus  Not  gehen  die  Stadtleute  aufs
Land  betteln  ..  weil  wir  artig  sind,  stehen  wir  schlechter  als  die  Revolutionsschreier“.
  Der  Magistrat  konnte  an  dem  bestehenden  Mangel
beim  besten  Willen  nichts  ändern,  wurde  aber  von  den  Einwohnern  doch
für  alles  verantwortlich  gemacht.  Da  wurden  z.  B.  im  Juli  1918  als
Ausgleich  für  die  Verkürzung  der  Brotration  45  dz  Graupen  geliefert.
Da  die  Ware  aber  nicht  direkt  von  der  PM.  kam,  sondern  aus  „Neserven“
  der  Verwertungsstelle  Berlin,  mußte  die  Stadt  die  Kleinhandelspreise
  bezahlen,  zu  denen  dann  noch  die  üblichen  6  c%  Provision  der
P.,  Sachkleihgebühr  usw.  hinzutraten.  Allerdings  sollte  kein  Kommunalverband
  gezwungen  sein,  die  Ware  abzunehmen,  aber  die  überaus
schlechte  Ernährungslage  ließ  jede  Kommunalverwaltung  zugreifen,  um
nur  etwas  für  die  Bevölkerung  aufzubringen.  Da  die  Graupen  zum
Höchstpreis  verkauft  werden  mußten,  bedeutete  das  für  Stolp  eine  Zuzahlung
  von  rund  1100  4  aus  eigenen  Mitteln,  die  troßz  aller  Einspruchsversuche
  und  Beschwerden  geleistet  werden  mußte.

Im  Herbst  1918  verließ  der  Magistrat  das  bisherige  WVerteilungssostem
  und  führte  „Zzur  schärferen  Kontrolle  sämtlicher  zur  Ausgabe  gelangender
  Nahrungsmittel“  besondere  Nahrungsmittelkarten  ein,  die  numerierte
  Abschnitte  1—50  enthielten;  vor  jeder  WVerteilung  sollte  bekannt
  gegeben  werden,  welche  Rahrungsmittel  auf  die  einzelnen  Abschnitte
  ausgegeben  werden  würden.  Dies  neue  Verfahren  blieb  bis
zum  Ende  der  Zwangswirtschaft  in  Gültigkeit.

Damals  —  im  Herbst  1918  —  scheint  in  Stolp  die  zunehmende  Verschlechterung
  der  Ernährungslage,  die  eine  Befriedigung  auch  des  einfachen
  Hungers  kaum  noch  gestattete,  bei  allen  Teilen,  Bevölkerung  wie
Behörden,  zu  einer  peinlichen  Reizbarkeit  geführt  zu  haben,  die  das
öffentliche  Leben  und  das  Arbeiten  der  Behörden  immer  mehr  erschwerte.
Hierfür  nur  zwei  Beispiele:  im  Oktober  1918  erhielt  der  Magistrat  einen

114
        <pb n="115" />
        Waggon  Zwiebeln.  Der  Inhalt  wurde  sofort  an  die  Bevölkerung  ausgegeben
  und  war  schon  vollkommen  verteilt,  als  sich  herausstellte,  daß
die  Hälfte,  100  Ztr.,  eigentlich  für  den  Landkreis  bestimmt  war.  Dies
gewiß  unangenehme,  aber  entschuldbare  Versehen  führte  sofort  zu  einem
Papierkrieg  mit  dem  Landkreis;  die  Kreislebensmittelstelle  verlangte
nicht  nur  den  Ersatz  der  Zwiebeln  —  der  war  ihr  auch  ohne  besondere
Forderung  sicher  —  sondern  auch  Ersatz  des  entgangenen  Handelsgewinns
in  Höhe  von  150  AK.  Das  lehnte  der  Magistrat  selbstverständlich  ab,  weil
er  die  in  diesem  Ansinnen  zum  Ausdruck  kommende  Auffassung  von  den
Aufgaben  der  Kreislebensmittelstelle  nicht  teilen  konnte.  Aber  kaum
14  Tage  später  erging  ein  neues,  sehr  energisches  Schreiben  der  Kreislebensmittelstelle,
  in  dem  außer  dem  Ersatz  jener  150  41  auch  noch  Verzugszinsen
  in  Höhe  von  6  B  vom  20.  10.  ab  gefordert  wurden!

Und  weiter:  zur  selben  Zeit  kam  vom  Negierungspräsidenten  eine
Verfügung  des  Kriegsernährungsamts  betr.  „Schleichversorgung“  zum
Bericht  an  den  Magistrat.  In  seiner  Antwort  mußte  der  Oberbürgermeister
  die  verlangte  Warnung  an  die  Verbraucher  glatt  ablehnen,  weil
er  sie  gerade  in  einer  Zeit  so  schlechter  Versorgung  mit  Fleisch  und  Nahrungsmitteln
  in  Ansehung  der  Volksstimmung  für  untkunlich  hiell.

Diese  Volksstimmung  kam  nach  der  NKevolution  in  zahlreichen  Eingaben
  und  selbständigen  Eingriffen  des  A.  u.  S.--Rates  zum  Ausdruch,
die  sich  immer  mit  Kleinigkeiten  befaßten,  sie  über  Gebühr  aufblähten
und  doch  nie  zu  einem  greifbaren  Erfolg  führten,  weil  es  sich  immer  um
mehr  oder  weniger  unbeweisbare  Behauptungen  handelte.  Wir  brauchen
  an  dieser  Stelle  nicht  weiter  darauf  einzugehen.

Besser  als  diese  immerhin  unbedeutenden  Einzelheiten  bezeichnet  die
Volksstimmung  eine  Eingabe  der  Handelskammer  vom  3.  12.  18.  Da
wird  kurz  und  bündig  gefordert,  daß  der  Magistrat  die  städtische  Kriegswirtschaft
  abstellen  solle,  damit  die  Angestellten  und  Arbeiter  des  Kaufmannsberufs
  wieder  ihr  Brot  finden  könnten,  und  betont,  daß  die  aus
der  Kriegswirtschaft  hervorgehenden  Zustände  den  tiefsten  Unwillen  der
Bevölkerung  erregt  hätten.  Die  zur  Begründung  angeführten  Einzelvorkommnisse
  erscheinen  uns  heute  allerdings  auch  nur  als  Kleinigkeiten,
gemessen  an  den  katsächlichen  Schwierigkeiten  und  Unzuträglichkeiten  der
Kriegswirtschaft,  und  der  Magistrat  hatte  es  leicht,  sie  aufzuklären.  Immerhin
  dürfen  wir  dem  Magistrat  durchaus  beistimmen,  wenn  er  zum
Schluß  schreibt:  „Der  Magistrat  wird  schon  im  eigensten  Interesse  dahin
wirken,  von  dieser  undankbaren  und  wenig  erfreulichen  Aufgabe  so  bald
als  möglich  entbunden  zu  werden.“

g  115
        <pb n="116" />
        Leider  dauerte  es  noch  recht  lange,  bis  der  Wagistrat  von  dieser
Aufgabe  entbunden  wurde,  und  sie  wurde  um  so  unerfreulicher,  je  mehr
die  zunehmende  Geldentwertung  an  kaufmännischen  Fähigkeiten  und
Kenntnissen  erforderte.  Wir  können  diese  Dinge,  die  gegenüber  der  reinen
  Kriegswirtschaft  nichts  grundsätzlich  Neues  bringen,  hier  nur  andeutungsweise
  erwähnen.  Nnur  einen  Fall  wollen  wir  herausgreifen,  der  die
Schwierigkeit  der  Aufgabe,  Kaufmann  zu  sein  ohne  kaufmännische  Kennknisse,
  einigermaßen  beleuchtet.  Anfang  Mai  1920  bestellte  der  Magistrat
bei  der  PN.  eine  Sendung  Heringe  für  94  265  44  und  zahlte  den  Betrag
am  17.  5.  Durch  die  um  einige  Tage  verspätete  Zahlung  wurde  die  Absendung
  der  Ware  verzögert,  und  die  Heringe  kamen  erst  in  den  letzten
Tagen  des  Mai  an.  Inzwischen  —  während  die  Sendung  rollte  —  mußte
der  Magistrat  mit  peinlichem  Erstaunen  erfahren,  daß  ab  1.  6.  die
Heringspreise  erheblich  gesenkt  seien.  Er  versuchte  schleunigst,  den  Kauf
noch  rüchgängig  zu  machen,  hatte  aber  damit  kein  Glück  und  mußte  die
Ware  abnehmen.  Die  Stolper  Kaufleute  weigerten  sich  natürlich,  die
Heringe  zum  Maipreis  abzunehmen,  während  die  städtischen  Körperschaften
  die  Mittel  zur  Deckung  des  Preisunkerschieds  nicht  bewilligen  wollten.
  Schließlich  mußten  die  Heringe  für  63  390  A1  abgegeben  werden.
Alle  Bemühungen  bei  den  zuständigen  Behörden  bis  hinauf  zum  Peichsfinan
  zminister  erreichten  aber  nicht,  daß  die  Stadt  für  ihren  Verlust  entschädigt
  wurde.  Das  einzige  Ergebnis  des  ganzen  Schriftwechsels  war
ein  belehrender  Brief  der  „Reichsfischversorgung":  der  Großhandel  habe
damals  rechtzeitig  von  der  bevorstehenden  Preisherabsetzung  Mitteilung
erhalten;  wenn  dann  sich  trotzdem  jemand  noch  im  Mai  mit  Heringen
eindecken  wollte,  hätte  er  die  Folgen  selbst  zu  tragen.

Damit  wollen  wir  die  Betrachtung  der  Nahrungsmittelversorgung
abschließen.

Als  Ergänzung  ist  es  vielleicht  zweckmäßig,  einmal  zusammenfassend
darzustellen,  wieviel  an  Lebensmitteln  überhaupt  an  den  einzelnen  Einwohner
  gegeben  wurde,  weil  man  sich  so  am  besten  ein  zutreffendes  Bild
von  der  Ernährungslage  im  Kriege  machen  kann.  Als  Grundlage  dienen
  die  Wochenberichte,  die  der  Magistrat  vom  1.  4.  1917  an  dem  Präsidenten
  des  Kriegsernährungsamts  einreichen  mußte,  wenn  auch  nach
einigen  Feststellungen  damit  gerechnet  werden  muß,  daß  diese  Meldungen
vielleicht  nicht  alle  gelieferten  Mahrungsmittel  enthalten.  Die  Angaben
der  Tabelle  sind  nur  dahin  zu  ergänzen,  daß  monatlich  je  Kopf  750  gr
Zucker  geliefert  wurden.  Nährmittelgaben,  die  nur  für  Kinder  bestimmt
waren,  sind  fett  gedruchkt.

116
        <pb n="117" />
        Brot

April  17

1.  Woche  2000
2.  Woche  2000
3.  Woche  1600
4.  Woche  1600

Mai  17

1.  Woche  1650
2.  Woche  1650
3.  Woche  1650
4.  Woche  1650
Juni  17

1.  Woche  1650
2.  Woche  1650
3.  Woche  1650
4.  Woche  1650
5.  Woche  1650

Juli  17

1.  Woche  1650
2.  Woche  1650
3.  Woche  1650
4.  Woche  1650

August  17

1.  Woche  1650
2.  Woche  1650
3  Woche  2000
4.  Woche  2000

September

1.  Woche  2000
2.  Woche  2000
3.  Woche  2000
4.  Woche  2000

Kartoffeln

2500
2500
2500
1—

2500
2500
2500
2500

2500
2500
1500
1500
1500
*5

T
500
500
500

*

1000
1000
2500
2500

17

3500
3500
4000
4000

500

Fett  und  Butter

Eier

68
68
68
68

—  —  —  D#
1311
I

Gries
Graupen

1000  Wruken

500
500
500
500

500
500
500
500
500

70
70
70
70

65

Co  eos  t

500  Mehl

500  55  —
500  55  —
500  55  —
500  55  —
500  Mehl

500
500
250
250

250
250
250
250

55
55
55
55

74
74
63
74

5.  Woche  2000  4000  250  74  —.

Haferfabrikate
Teigwaren

250

250

250

250

250

250

Marmelade

S  .

EL

250

Kunsthonig,  Sirup

Dörrgemüse

8!
l

Sauerkraut

S

7

E—
8
5
S  —
S  ES
—  ·
S
—  250
60  —
60  —
50  —
50  —
60  —

117

Hülsenfrüchte
        <pb n="118" />
        Brot

Oktober  17
1.  Woche  2000
2.  Woche  2000
3.  Woche  2000
4.  Woche  2000

Kartoffeln
Fleisch

3500
3500
3500
3500

(November  17

1.  Woche  2000
2.  Woche  2000
3.  Woche  2000
4.  Woche  2000

3500
3500
3500
3500

Dezember  17

1.  Woche  2000
2.  Woche  2000
3.  Woche  2000
4.  Woche  2000
5.  Woche  2000
Januar  18
1.  Woche  2000
2.  Woche  2000
3.  Woche  2000
4.  Woche  2000
Februar  18
1.  Woche  2000
2.  Woche  2000
3.  Woche  2000
4.  Woche  2000
März  18
Woche  2000
.  Woche  2000
.  Woche  2000
.  Woche  2000
.  Woche  2000
April  18
1.  Woche  2000
2.  Woche  2000
3.  Woche  2000
4.  Woche  2000

118

□EKee  d  =

3500
3500
3500
3500
3500

3500
3500
3500
3500

3500
3500
3500
3500

3500
3500
3500
3500
3500

3500
3500
3500
3500

250
250
250

250
250
250
250

250
250
250
250
250

150
150
150
150

150
150
150
150

150
150
150
150
150

150
150
150
150

Fett  und  Butter

Eier

75
75

75

60
60
60

60
60
60
60
60

60

60

60
55
55
55

55
55
55
55
55

Graupen

Gries

Haferfabrikate
Teigwaren

Marmelade

Kunsthonig,  Sirup

Dörrgemüse

Hering

Sauerkraut

1I

Suppen

Gemüsekonserven

Hülsenfrüchte
        <pb n="119" />
        Mai  18

1.  Woche
2.  Woche
3.  Woche
4.  Woche

Juni  18

1.  Woche
2.  Woche
3.  Woche
4.  Woche
5.  Woche
Juli  18
1.  Woche
2.  Woche
3  Woche
4.  Woche
August
1.  Woche
2.  Woche
3.  Woche
4.  Woche
5.  Woche

Brot

2000
2000
2000
2000

1750
1750
1750
1750
1750

1750
1750
1750
1750
1  8

1750
1750
1750
2000
2000

September

1.  Woche
2.  Woche
3.  Woche
4.  Woche

Oktober  18

.  Woche  2250  3500
.  Woche  2250  3500
.  Woche  2250  3500
.  Woche  2250  3500
.  Woche  2250  3500

———

2000
2000
2000
2000

Kartoffeln

3500
3500
3500
3500
3500

3500
3500
3500
3500

3500
3500
3500
3500
3500
18

3500
3500
3500
3500

November  18

1.  Woche  2250  3500
2.  Woche  2250  3500
3.  Woche  2250  3500
4.  Woche  2250  3500

150
150
150
150
150
150
150
100
100
100
100
100
100
100
100

100
100

Fett  und  Butter

[Eier

48

45
45
45
45
45

50
50

50

55
55
55

55

55
55
55
55

Gries

Sol
l

Graupen

Haferfabrikate
Teigwaren

l
Ill  Marmelade

Kunsthonig,  Sirup

Dörrgemüse
Hering

Sauerkraut

Suppen

Gemüsekonserven
Hülsenfrüchte
        <pb n="120" />
        Brot

—
—
2

5

Dezember  18

1.  Woche  2250
2.  Woche  2250
3  Woche  2250
4.  Woche  2250

Januar  19
1.  Woche  2250
2.  Woche  2250
3.  Woche  2250
4.  Woche  2250
5.  Woche  2250

Februar  19

1.  Woche  2250
2.  Woche  2250
3.  Woche  2250
4  Woche  2250
März  19

1.  Woche  2250
2.  Woche  2250
3  Woche  2250
4.  Woche  2250

April  19

.  Woche  2250
.  Woche  2250
3.  Woche  2250
4.  Woche  2250

Mai  19

1.  Woche  2250
2.  Woche  2250
3.  Woche  2250
4.  Woche  2250
5.  Woche  2250
Juni  19

1.  Woche  2250
2.  Woche  2250
3.  Woche  2250
4.  Woche  2250

120

!10  —

50

50
50
50

50
50
50
50

50
50
50
50

250
250
250
250

Kartoffeln
Fleisch

100
100
100

150
150
150
150
150

200
200
200
200

200
200
150
150

150
150
150
150

150
150
150
150
150

275
275
275
275

Fett  und  Butter

Eier

62
62
62
62
62

62
62
62
62

Graupen

Haferfabrikate

Teigwaren

Marmelade

—
ê—  S

D
2  S  m
ss
S  —  S  :
—  .
—  *—  S  —*
=  —  =  S—.  S[
—  S————.s———
————.
2579  —  —  —  —  —  —
250  —  —  —  —  —  —
500  —  —  —  —  —  —
500  —  —  —  —  —  —
500  —  —  —  —  —  —
250  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  ——  250
        <pb n="121" />
        Brot
Mehl

August  19

1.  Woche  2250  —
2.  Woche  2250  250
3.  Woche  2250  —
4.  Woche  2250  —

September  19
1.  Woche  2250  —
2.  Woche  2250  250
3.  Woche  2250  250
4.  Woche  2250  250

Oktober  19

1.  Woche  2250  —
2.  Woche  2250  —
3.  Woche  2250  250
4.  Woche  2250  —
5.  Woche  220  —

November  19

1.  Woche  2250  —
2.  Woche  2250  —
J.  Woche  2250  —
4.  Woche  2250  —

Dezember  19

1.  Woche  2250  250
2.  Woche  2250  —
3.  Woche  2250  —
4.  Woche  2250  250
5.  Woche  2250  —
Januar  20

1.  Woche  2250  —
2.  Woche  2250  —
3.  Woche  2250  —
4.  Woche  2250  —
Februar  20

1.  Woche  2250  —
2.  Woche  1875  —
3.  Woche  1875  —
4.  Woche  1875  —

Kartoffeln
Fleisch

3500
3500
3500
3500

3500
3500
3500
3500

5000
5000

5000
5000
5000
5000

3500
3500
3500
3500
3500

3500

3500

3500
3500

100
350

100

325

350
100

100
100
100
100
100

100
100
100
100

100
100
100
100
100

100
100
100
100

100
75
75

100

Fett  und  Butter

145
240

45

45
45
45
295

42
42
42
292
42

292
42
42
42

167
42
42

292
4

42
42
142
44

290

Graupen

125

Haferfabrikate

Teigwaren

125

Marmelade

Kunsthonig.  Sirup
Dörrgemüse

Hering

Sauerkraut

S
2
—
—
=  —.
1□.  1—
—
Pb  G
—  ——6
le-Hülsenfrüchte



250

250

250

250
        <pb n="122" />
        Gemüsekonserven
Hülsenfrüchte

—
E  —
*  E  G
8  S  .  –
E  —  -  SeS  7  5  z
S  —  S—  8  S  —
—  —  S  P"  .  3  —————
Ses8SSeS.
—  S  □E  —  —  =  S  nr  S  D  D  S  —-NDGWEVSSOHZCGGGG

März  20
1.  Woche  2250  —  3500  100  167  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
2.  Woche  1875  —  3500  100  a4z  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
3.  Woche  1875  —  2500  —  292  —  —  —  —  250  —  —  —  —
4.  Woche  1875  —  2500  100  42  —  —  250  —  —  —  —  —  —  —  —

Noch  ein  kurzes  Wort  über  die  Grundlage  der  ganzen  Lebensmittelversorgung,
  die  Kontrolle  der  Einwohnerzahl  und  der  Bevölkerungsbewegung,
  ohne  die  eine  ausreichende  Verteilung  der  vorhandenen  Lebensmittel
  nicht  möglich  war.  Mindestens  seit  1916  bestand  in  Stolp
die  örtliche  Vorschrift,  daß  das  Meldeamt  Anmeldungen  nur  entgegennehmen
  durfte,  wenn  gleichzeitig  eine  Abmeldebescheinigung  vorgelegt
wurde.  Mitte  1917  trat  eine  allgemeine  Regelung  in  Kraft.  Nach
Anweisung  des  Staatskommissars  für  die  Volksernährung  mußten  erstmalig
  zum  14.  9.  17  und  dann  laufend  alle  drei  Monate  Nachweisungen
  über  die  Bevölkerungsbewegung  eingereicht  werden,  die  sich  auf
vorgedruchtem  Formular  über  die  Geborenen,  die  gestorbenen  Einheimischen,
  die  Weg-  und  die  Zugezogenen  aussprechen  sollten.  Um  eine
weitere  Kontrolle  zu  erzielen,  mußten  zu  den  gleichen  Terminen  auch
Nachweisungen  über  Bestand  und  Verbrauch  an  Lebensmittelan-  und
-abmeldebescheinigungen  vorgelegt  werden.  Durch  diese  Worschriften
wurde  eine  genaue  Zusammenarbeit  zwischen  Standes-  und  Meldeamt
erforderlich,  die  die  Arbeit  um  so  mehr  erschwerte,  als  die  vorgeschriebenen
  Formulare  immer  wieder  wechselten  und  neue  Einarbeitung  verlangten.
  Wie  zu  erwarten,  gab  es  sehr  bald  Unstimmigkeiten  mit  dem
statistischen  Landesamt.  Es  kam  z.  B.  vor,  daß  Personen,  die  Stolp
vorübergehend  verließen,  zwar  einen  Abmeldeschein  erhielten,  aber  nicht
als  verzogen  gemeldet  wurden,  und  ehe  die  dadurch  hervorgerufenen
Zweifel  des  statistischen  Landesamts  behoben  waren,  mußte  immer  sehr
viel  Arbeit  geleistet  werden.  Auch  die  Verrechnung  der  Werstorbenen
war  nicht  einfach,  weil  immer  wieder  Unklarheiten  aufkauchten,  ob  sie
nach  Stolp  infolge  vorschriftsmäßiger  Abmeldung  vom  Wohnort  gehörten
  oder  nicht.  Infolge  dieser  Schwierigkeiten  bestand  zwischen  den  in

122
        <pb n="123" />
        Stolp  ermittelten  Einwohnerzahlen  und  den  vom  stakistischen  Landesamt
  als  Grundlage  der  Lebensmittelzuteilung  benutzten  immer  ein  erheblicher
  Unterschied.

8.  Fukttermilktel.

Die  Bewirtschaftung  der  Futtermittel  begann  Anfang  1915,  fast
gleichzeitig  mit  der  Bewirtschaftung  des  Brotkgetreides,  mit  der  sie  ja
durch  die  beim  Mahlprozeß  abfallende  Kleie  auch  in  innerer  Verbindung
  skand.  Als  genauen  Termin  können  wir  den  25.  1.  15  setzen,  an
dem  im  Reichsgesetzblatt  eine  Verordnung  erschien,  daß  die  aus  beschlagnahmtem
  Getreide  entfallende  Kleie  an  die  Bezugsvereinigung  deutscher
Landwirte  in  Berlin  geliefert  werden  müsse,  während  die  aus  eigenem
Getreide  gewonnene  von  dem  Kommunalverband  zurückgefordert  werden
  könne.  Gleichzeitig  wurde  bestimmt,  daß  die  einem  Kommunalver--band
  zugeteilte  Kleie  von  diesem  nach  seinem  Ermessen  verteilt  werden
solle.

Schon  am  15.  2.  15  ließ  der  Magistrat  bekannt  machen,  daß  außer
der  Kleie  auch  zucherhaltige  Futtermittel  durch  ihn  verkeilt  werden  würden
  und  daß  Bedarfsanmeldungen  möglichst  bald  eingereicht  werden
müßten.  In  jener  Periode  des  Krieges  nahm  man  solche  Ankündigungen
noch  nicht  sehr  ernst,  und  es  bedurfte  noch  einer  „Lokalnotiz“  in  der  Zeitung,
  ehe  überhaupt  nennenswerte  Mengen  gemeldek  wurden,  insgesamt
108  dz.

Am  23.  2.  15  wurde  mit  der  Firma  Gotktschalk  ein  Vertrag  auf  zunächst
  zwei  Monate  abgeschlossen.  Die  Firma  nahm  die  eingehenden
zucherhaltigen  Futtermittel  und  die  der  Stadt  aus  ihren  Getreidebeständen
  zufallende  Kleie  auf  Lager  und  gab  sie  dem  Käufer  in  der  Form
ab,  daß  jeder  gegen  Vorlage  eines  von  der  Polizei  ausgestellten  Lieferungsscheins
  höchstens  50  kg  erhielt,  Besitzer  von  mehr  als  6  Stück
Großvieh  100  kg.  Für  Lagerung,  Abfuhr  und  Verteilung  der  Ware
erhielt  G.  eine  Gebühr  von  0,60  4  je  Ztr.

Nach  diesen  Grundsätzen  wurde  auch  späterhin  die  Verteilung  der
Juttermittel  vorgenommen.  Ihre  Zuweisung  erfolgte  schon  vom  März
1915  an  durch  die  Bezugsvereinigung  ohne  besondere  Anforderung  nach
den  Wiehbestandsziffern  vom  1.  10.  1914.  Diese  Ziffern  änderten  sich
im  Laufe  des  Krieges  forkwährend.  Es  wurden  gezählt  am  1.  3.  15
701  Pferde,  958  Rinder,  1625  Schweine,  722  Ziegen,  10  857  Federvieh;
am  1.  9.  17  480  Pferde,  690  Rinder,  917  Schweine,  897  Ziegen;
am  1.  7.  18  451  Pferde,  598  Kinder,  507  Schweine,  975  Ziegen,  9406

123
        <pb n="124" />
        Federvieh,  außerdem  4944  Kaninchen;  schließlich  am  1.  12.  20,  also  zu
schon  einigermaßen  normalen  Zeiten,  759  Pferde,  723  Rinder,  1672
Schwelne,  1263  Ziegen,  5037  Kaninchen,  13  914  Federvieh.

Schon  damals,  d.  h.  im  Mai  1915,  machte  sich  eine  deutliche  Knappbeit
  an  JFuttermitteln  bemerkbar,  als  deren  Folge  eine  Bekanntmachung
erlassen  werden  mußte,  die  zum  sparsamsten  Umgehen  mit  Heu  und  zur
Werbung  von  Laubheu  aufforderte.  Auch  die  Kleie  konnte  nicht  mehr
voll  geliefert  werden,  sondern  die  Stadt  mußte  die  aus  eigenem  Getreide
  gewonnene  von  den  zu  liefernden  Mengen  in  Abhzug  bringen.
Als  erste  Andeutung  einer  schärferen  Regelung  wurde  auch  die  pflichtmäßige
  Einreichung  von  Bedarfsanmeldungen  für  je  ein  Vierteljahr  eingeführt.


Dafür  wurden  immer  wieder  neue  Ersatzfuttermittel  in  den  Handel
gebracht,  zu  Anfang  z.  T.  ausländischer  Herkunft,  später  nur  noch  Inlandsware,
  die  für  den  Hersteller  manchmal  bekömmlicher  war  als  für
das  Vieh.  Das  erste  derartige  Erzeugnis  war  wohl  der  NRoboszucker,
hergestellt  aus  20  Robos  und  80  %5  NRohzucher;  Robos  wieder  wurde
aus  reinem,  defibriniertem  Kinderstichblut  hergestellt.  Auch  die  damals
auftauchende  Torfmelasse  dürfte  im  Frieden  nicht  verwandt  worden  sein.
Dann  kam  die  Häckselmelasse  (die  wollte  in  Stolp  niemand  haben).
Weiter  erzeugte  man  Eiweißstrohkraftfutter  aus  Stroh,  Hefe,  Lupinen,
Tierkörpermehl  und  Fischmehl,  auch  manchmal  Leimkraftfutter;  ohne  die
ersten  vier  hieß  es  Strohkraftfutter.  Man  hatte  Blutfutter  aus  Melasse,
  Blutmehl  und  Heidenmehl.  Heidenmehl  wiederum  wurde  aus  den
Blättern,  Blüten  und  Früchten  des  Heidekrauts  hergestellt.  Pansenmischfutter
  wurde  aus  getrochnetem  Mageninhalt  der  Rinder,  Melasse,
Tierkörpermehl  und  Kartoffelpülpe  bereitet,  Schilfrohrmehl  aus  möglichst
jungem,  getrochneten  und  vermahlenen  Schilf.  —  Eine  Reihe  von  Monaten
  war  der  städtische  Schlachthof  in  Stolp  mit  der  Aufgabe  betraut,
aus  den  gewonnenen  Blutgerinnseln  einen  Futterstoff  herzustellen.  Die
Arbeit  wurde  so  großzügig  begonnen,  daß  sogar  die  Blutgerinnsel  aus
dem  Schlachthof  Köslin  nach  Stolp  geschicht  wurden.  Leider  stellte  sich
dann  heraus,  daß  die  Unkosten  größer  waren  als  der  Gewinn,  und  so
wurde  die  Fabrikation  im  Herbst  1915  wieder  eingestellt.

Sehr  bald  stellte  sich,  wie  wir  das  bereits  bei  der  Lebensmittelversorgung
  gesehen  haben,  das  Bedürfnis  nach  schärferer  Konzentration  der
Verwalkung  heraus.  Demgemäß  wurde  am  23.  7.  1915  die  NReichsfutkermittelstelle
  (Rm.)  gegründet,  daneben  als  Permittlungsstelle  das

124
        <pb n="125" />
        Landesamt  für  Futtermittel  (EFm.).  Der  Verkehr  der  Kommunalber-—
bände  sollte  über  die  Regierungspräsidenten  an  das  LFm.  gehen.  Später
  kam  auch  noch  eine  Provinzialfuttermittelstelle  (Om.)  hinzu.  Die
Lieferung  sämtlicher  Futtermittel  verblieb  nach  wie  vor  der  Bezugsvereinigung.
  Als  eine  der  ersten  Maßnahmen  wurde  ein  Berkeilungsschlüssel
  für  die  vorbandenen  Futtermittel  nach  der  Zahl  der  vorhandenen
  Pferde,  Rinder  usw.  aufgestellt,  nach  dem  Stolp  0,1  2%  der  für  Pommern
  zugewiesenen  Futtermittel  erhalten  sollte.  Der  Magistrat  mußte
von  nun  an  vierteljährlich  an  die  R  Fm.  eine  Bescheinigung  darüber  einsenden,
  daß  die  gemeldeten  Spanntiere,  die  eine  besondere  Futtermenge
brauchten,  auch  tatsächlich  vorhanden  seien  und  daß  die  beanspruchte
Fuktermenge  erforderlich  sei.  Eine  entsprechende,  vom  Magistrat  zu
bestätigende  Meldung  sollten  alle  gewerblichen  Betriebe  einreichen,  die
Spannkiere  brauchten.

Der  Verkehr  mit  den  vorgesetzten  Stellen  war  gerade  bei  der  Futkermittelversorgung
  besonders  schwierig.  So  wurde  z.  B.  im  Mai  1917
dem  Magistrat  amtlich  mitgeteilt,  daß  die  R  Fm.  oft  Preisberechnungen
anstellen  müsse,  ohne  daß  vollständige  Nachweise  über  Menge  und
Beschaffenheit  der  zu  liefernden  Ware  vorlägen,  weil  die  Eigentümer
bei  der  Abgabe  an  die  Bezugsvereinigung  Verluste  hätten  und  deshalb
ihre  Vorräte  verheimlichten;  man  müsse  deshalb  damit  rechnen,  daß  bei
Empfang  der  Futtermittel  noch  Nachforderungen  kämen!  Daß  durch  ein
solches  Verhalten  eine  Preisberechnung  für  die  verteilende  Kommunalverwaltung
  unmöglich  war,  liegt  auf  der  Hand,  und  wir  verstehen  die
entrüstete  Randbemerkung  des  Oberbürgermeisters:  „das  ist  eine  nette
Geschäftspraxis.“

Besonders  im  Anfang  waren  die  Einflußgebiete  der  verschiedenen
Gesellschaften  anscheinend  noch  durchaus  nicht  abgegrenzt,  und  den  Schaden
  hatten  die  Abnehmer,  die  irgend  eine  Ware  dringend  brauchten  und
erst  unendliche  bürokratische  Hemmungen  überwinden  mußten,  ehe  sie
etwas  bekamen.  Im  Oktober  1915  wollte  Stolp  Torfstreu  haben  und
wandte  sich  an  die  Bezugsvereinigung.  Die  überreichte  eine  Liste  der
Fabriken  und  teilte  mit,  daß  diese  im  Verkehr  mit  den  Kunden  blieben.
  Die  Fabrik  wieder  ließ  die  Bestellung  zurüchgehen  mit  dem  Bemerken,
  die  Ware  würde  durch  die  Bezugsvereinigung  ausgegeben.  Die
Bezugsvereinigung  verwies  an  die  LFm.,  dann  an  die  DH.,  und  die
D  .  teilte  mit,  daß  sie  sich  wegen  der  bestellten  2  Waggons  an  die

125
        <pb n="126" />
        Bezugsvereinigung  gewandt  habe!  Unter  diesem  ganz  nutzlosen  Schriftwechsel
  vergingen  drei  Monate,  ehe  die  Ware  wirklich  geliefert  wurde.

Oder  ein  ähnliches  Geschäft  von  Ende  1915.  Der  Magistrat
brauchte  unbedingt  Häcksel,  da  die  Stolper  Strohvorräte  beschlagnahmt
waren,  und  wandte  sich  am  20.  12.  an  die  Bezugsvereinigung.  Darauf
ereignete  sich  gar  nichts,  sodaß  der  Antrag  am  5.  1.  wiederholt  werden
mußke.  Jeßt  endlich  kam  die  Antwort,  daß  Stolp  sich  mit  einem  bestimmten
  Landwirt  des  Stolper  Kreises  in  Verbindung  setzen  solle.  Der
antwortete  zunächst  zustimmend,  ließ  dann  aber  nichts  mehr  von  sich
hören  und  erklärte  schließlich  am  9.  3.,  er  sei  zur  Lieferung  „nicht  mehr
bereit“.

Oder:  im  Juni  1917  hatte  der  Oberpräsident  genehmigt,  daß
alles  im  Schlachthof  und  in  der  Abdeckerei  erzeugte  Tierkörpermehl  der
Stadt  überwiesen  würde,  selbstverständlich  unter  Anrechnung  auf  den
Schlüsselanteil  an  Ersabfutker,  während  sonst  den  Städten  nur  ½  ihres
Erzeugnisses  zustand.  Der  Kriegsausschuß  für  Ersatzfutter  war  damit
einverstanden.  Hlötzlich  kam  zur  Kenntnis  der  R  Fm.,  daß  die  Abdeckerei
  ja  nicht  kommunal  sei  und  daß  das  dork  gewonnene  Tierkörpermehl
abgeliefert  werden  müsse.  Während  die  Skadt  hierüber  noch  verhandelte,
  meldete  sich  die  Bezugsvereinigung  und  wies  empört  darauf  hin,
daß  nach  einer  Bundesratsverordnung  vom  5.  10.  16  sie  allein  das  Recht
habe,  Fleischmehl  abzuliefern.  Damit  war  das  Urteil  in  der  Sache  gesprochen.
  Vergebens  versuchte  der  Magistrat,  den  zuständigen  Stellen
klar  zu  machen,  welchen  Unsinn  es  doch  darstelle,  die  in  Stolp  erzeugten,
an  sich  geringfügigen  Futtermengen  nach  Stettin  zu  schicken  und  dafür
andere  Futtermittel  aus  Stettin  nach  Stolp  kommen  zu  lassen.  Nach
dem  Buchstaben  des  Gesetzes  mußte  das  Fleischmehl  der  Abdecherei  nun
einmal  nach  Stettin  geliefert  werden,  und  daran  konnte  niemand  etwas
ändern!

Die  Reihe  derartiger  Schwierigkeiten  könnte  noch  weiter  verlängert
werden,  aber  die  bisherigen  Beispiele  dürften  genügen,  um  zu  zeigen,
worauf  es  hier  ankommt.  Nur  ein  besonders  schönes  Beispiel  für  bürokratischen
  Leerlauf  soll  der  Nachwelt  erhalten  bleiben.  Da  hatte  Stolp
aus  eigenen  Beständen  Haferflocken  herstellen  lassen  und  die  enkfallende
Haferkleie  vorschrifksmäßig  an  die  PLH.  gemeldek,  die  ihrerseits  die
Ware  der  Stadt  unter  Anrechnung  auf  deren  Futterankeil  überwies.
Nun  kam  aber  von  oben  her  eine  Verfügung,  daß  die  Abfallproduhte
  aus  eigener  ARährmitktelherstellung  der  Kommunalverwaltung  zur

126
        <pb n="127" />
        freien  Verfügung  überlassen  werden  sollten.  Damit  hätte  ja  für  den
gesunden  Menschenverstand  die  Sache  erledigk  sein  können.  Die  maßgebenden
  Stellen  dachten  darüber  anders;  war  das  Geschäft  mit  der  Haferkleie
  einmal  angefangen,  mußte  es  auch  zu  Ende  geführt  werden,  ohne
Rücksicht  auf  die  vergeudete  Zeit  und  Mühe.  Also  wurde  so  getan,  als
wenn  die  Freigabebestimmung  nicht  vorhanden  wäre.  Stolp  hatte  der
Bezugsvereinigung  96  Ztr.  Haferkleie  überlassen,  mußte  sie  ihr  also  auch
in  Rechnung  stellen;  allerdings  enkhielt  die  Rechnung  den  kleinen  Vermerk,
  daß  der  Betrag  nicht  zu  zahlen  sei.  Daraufhin  zahlte  die  Bezugsvereinigung
  ehrlich  die  geforderten  624  A1  an  den  Magistrat  Stolp,  und
Stolp  überwies  diese  selben  624  an  die  DH.  für  die  von  ihr  erhaltenen
  96  Ztr.  Haferkleie.  Damit  war  zwar  viel  Arbeit  umsonst  getan,  aber
die  Sache  doch  wenigstens  buchmäßig  so  in  Ordnung  gebracht,  daß  sie
jeder  Nachprüfung  Stich  halten  konnte.

Von  solchen  Unannehmlichkeiten  abgesehen,  wickelte  sich  die  Futtermittelwirtschaft
  verhältnismäßig  reibungslos  ab,  soweit  wenigstens  die
damit  betrauten  Dienststellen  beim  Magistrat  in  Frage  kamen.  Der
Verbraucher  und  vor  allem  der  Erzeuger  von  Futtermitteln  hatte  doch
manchmal  schwer  unter  dem  Druck  der  Bestimmungen  zu  leiden.  Allein
die  im  September  1915  ergangene  Bestimmung,  daß  alle  privaten
Schrotmühlen  von  der  Polizei  plombiert  werden  sollten,  hat  viel  böses
Blut  gemacht;  es  war  immerhin  nicht  leicht,  dem  Landwirk  begreiflich
zu  machen,  daß  er  das  aus  eigenem  Drusch  gewonnene  Hinterkorn  nicht
wie  bisher  selbst  verschroten  dürfe,  sondern  abliefern  müsse,  daß  noch
nach  dem  Kriege,  wenn  er  wirklich  einmal  die  Erlaubnis  bekam,  für  sich
zu  schroten,  ein  Polizeibeamter  beim  Schroken  dabeistehen  und  nach
Beendigung  der  Arbeit  die  Schrotmühle  wieder  plombieren  mußte.

Mengenmäßig  war  die  Futterversorgung  im  ganzen  wohl  mehr  als
ausreichend.  Wir  erinnern  uns  aus  dem  Kapitel  über  die  Brotversorgung,
  daß  die  Stadt  dem  Landkreis  anstelle  der  zuständigen  Kleie  recht
erhebliche  Futtermengen  geliefert  hat,  die  sie  im  eigenen  Betrieb  nicht
verwenden  konnte.  Im  Mai  1916  konnte  der  Magistrat  es  sich  sogar
leisten,  auf  eine  Lieferung  von  96  Ztr.  Kleie  „Zzu  Gunsten  bedürftigerer
Kommunalverbände“  zu  verzichten.

Daß  trotz  dieser  günstigen  Lage  der  Magistrat  durch  die  Futtermittelbewirkschaftung
  sehr  viel  Arbeit  hatte,  ist  selbstverständlich.  Allein
schon  die  regelmäßigen  Lieferungen  mit  der  umständlichen  Rechnungslegung
  bedingten,  daß  dauernd  eine  besondere  Hilfskraft  gehalten  wer-127
        <pb n="128" />
        den  mußte.  Dazu  kam  noch  der  immer  neue,  vielgestaltige  Schriftwechsel
  in  den  zahllosen  anderen  Fragen,  die  zur  Futterbewirtschaftung  ge—
hörten.  Da  waren,  um  nur  einiges  herauszugreifen,  die  schon  angedeuteten
  Meldungen;  dann  kamen  Zuschußlieferungen  an  Hühnerfutter,  die
der  Magistrat  empfangen  und  verteilen  mußte;  dann  wieder  Futterlieferungen
  für  schwerarbeitende  Pferde,  Futterlieferungen  für  Zuchtsauen,
für  Ferkel,  für  Ziegenböcke,  Milchleistungssutter  für  Kühe  usw.  Daneben
  immer  wieder  die  Schwierigkeiten  mit  den  Beoörden,  die  bei  der
Verteilung  von  ganz  anderen  Gesichtspunkten  ausgingen  als  die  Stadt,
die  aus  eigener  Kenntnis  den  Bedarf  ganz  anders  auffaßte  als  etwa  die
PLHWas  sollte  z.  B.  die  Stadt  machen,  wenn  sie  wahrheitsgemäß
53  Zuchtsauen  zur  bevorzugten  Belieferung  meldete  und  dann  Futter  für
13  beham?  Oder  die  ganz  sinnlose,  von  der  Trockenfuttermittelgesellschaft
  (Abt.  Kaffeegrundverwertung)  eingeleitete  Sammlung  von  Kaffeegrund,
  die  dem  Magistrat,  der  Feuerwehr  und  den  Schulen  viel  Arbeit
machte  und  nichts  erreichte  als  schließlich  ein  Schreiben  des  „Kriegsausschusses
  für  Sammel-  und  Helferdienst“  in  Berlin  vom  22.  3.  1918,  daß
sie  unwirtschaftlich  und  nicht  zu  empfehlen  sei,  während  die  Untersuchung
einer  tatsächlich  als  Futtermittel  angebotenen  Probe  von  Kaffeegrund
ergab,  daß  er  wertlos  und  viel  zu  teuer  sei!  Wir  brauchen  hier  vielleicht
keine  weiteren  Beispiele  zu  bringen,  die  gegenüber  dem  schon  Bekannten
  nichts  neues  ergeben  würden.  Es  genügt  ein  Wort,  daß  der  Oberbürgermeister
  schrieb,  als  im  Dezember  1918  die  Mehlhändler  verlangten,
  daß  der  Futtermittelhandel  wie  vor  dem  Kriege  wieder  in  ihre  Hand
gelegt  würde:  „Der  Magistrat  hat  das  größte  Interesse  daran,  möglichst
bald  sich  von  der  Futtermittelverteilung  zurüchzuziehen“.

Geldlich  hatte  die  Futtermittelbewirtschaftung  für  die  Stadt  Reine
Nachkeile.  Am  1.  10.  1918  schloß  das  Futtermittelkonto  mit  einem
Ueberschuß  von  18  736,63  4“t  ab,  am  31.  3.  19  mit  einem  Ueberschuß  von
6450,98  4.

Mit  einigen  Worten  muß  noch  ein  besonderer  Zweig  der  Futtermiktelversorgung
  gestreift  werden,  nämlich  die  Versorgung  mit  solchen
Futtermikteln,  die  die  Stadt  ganz  oder  teilweise  in  eigener  Wirtschaft
erzeugte.

Mit  der  Bundesratsverordnung  vom  28.  6.  1915,  die  die  Beschlagnahme
  alles  Getreides  verfügte,  war  auch  die  in  Stolp  geerntete  Menge
von  Gerste  und  Hafer  betroffen.  Diese  beiden  Getreidearten  erfuhren
aber  eine  verschiedenartige  Behandlung,  sodaß  doppelte  Arbeit  nötig

128
        <pb n="129" />
        wurde.  Die  Gerste  aus  der  Ernte  1915  wurde  zunächst  den  Landwirten
zur  Hälfte  belassen,  zur  anderen  Hälfte  der  RFm.  zur  Verfügung  ge—
stellt;  auch  die  nicht  beschlagnahmte  Hälfte  war  nicht  frei  zur  Verfügung
des  Erzeugers,  sondern  durfte  nur  verwandt  werden  zum  Gebrauch  als
Saatgut,  zur  Abgabe  an  Betriebe  mit  Gerstenkontingent,  d.  h.  an
Brauereien  und  Brennereien,  und  zur  Abgabe  an  die  Zentralstelle  für
die  Heeresverpflegung.  Infolge  dieser  Teilung  hatte  der  Magistrat  die
Aufgabe,  die  vorhandenen  Gerstenvorräte  dauernd  zu  kontrollieren,  ihre
richtige  Verwendung  zu  überwachen  und  monatlich  auf  einem  mehrfach
wechselnden  Formular  an  die  RFm.  zu  berichten.  Auf  besonderen  Antrag
  der  Stadt  wurden  mehrfach  größere  Mengen  Gerste  zur  Herstellung
  von  Gerstenkaffee  überlassen,  bis  die  steigende  Knappheit  dem  ein
Ende  machte.  Der  amtliche  Schriftverkehr  ging  an  die  Reichsgerstengesellschaft
  in  Berlin,  die  in  Pommern  eine  Geschäftsabteilung  unterhielt.
Schon  1916  wurde  der  zur  Verfügung  des  Erzeugers  belassene  Anteil
auf  ½/1°  der  Ernte  herabgesetzt,  doch  trat  eine  Aenderung  der  Bestimmungen,
  insbesondere  des  Meldewesens  nicht  ein.  Sommer  1917  wurde
wie  die  anderen  Getreidearten,  so  auch  die  Gerste,  in  vollem  Umfange
beschlagnahmt,  die  Reichsgerstengesellschaft  aufgelöst  und  das  bisherige
Meldever  fahren  aufgehoben.

Der  Hafer  wurde  von  Anfang  an  ohne  Einschränkung  beschlagnahmt
und  zur  Verfügung  der  RNFm.  gestellt.  Die  geernteten  Vorräte  mußten
zunächst  bis  auf  weitere  Anordnung  bei  der  Firma  Gottschalk  gelagert
werden,  jede  in  Stolp  benötigte  Hafermenge  war  bei  der  R  Fm.  anzufordern.
  Um  jede  kleinste  Hafermenge  zu  erfassen,  mußte  der  Magistrat
immer  wieder  Haferbestandsaufnahmen  anordnen  und  sich  vom  Verbleib
der  festgestellten  Mengen  überzeugen.

In  den  ersten  Kriegsjahren  wurde  die  Stadt  wiederholt  auf  Antrag
gestattet,  größere  Mengen  Hafer  zur  Herstellung  von  Haferflocken  und
Grütze  verarbeiten  zu  lassen;  von  1918  an  scheint  das  nicht  mehr  möglich
  gewesen  zu  sein.

Eine  für  den  Landwirk  sehr  peinliche  Einschränkung  lag  in  der  von
oben  her  vorgeschriebenen  Saatgutmenge,  die  durchaus  nicht  immer  dem
entsprach,  was  der  einzelne  Landwirk  für  zwechmäßig  hielt.  Infolgedessen
  finden  wir  alljährlich  in  den  Akten  einen  Antrag  des  Magistrats
auf  Erhöhung  der  ausgeworfenen  Saatgutmenge,  der  ebenso  regelmäßig
abgelehnt  wurde,  obwohl  die  schlechten  Haferernten  ziemlich  deutlich  bewiesen,
  daß  die  Saatgutmenge  zu  niedrig  bemessen  war.

9  129
        <pb n="130" />
        Je  länger  der  Krieg  dauerte  und  je  knapper  die  Futtervorräte  im
allgemeinen  wurden,  einen  um  so  größeren  Raum  nehmen  in  den  Akten
die  Schriftstücke  ein,  die  auf  Zuweisung  besonderer  Haferrationen  für
Pferde  in  kriegswichtigen  Betrieben,  für  Ziegenböcke  und  für  Zuchtsauen
Bezug  hatten.  Zuletzt  war  nur  für  die  schwerarbeitenden  Pferde  eine
Ration  von  3  Pfd.  täglich  ausgeworfen,  während  die  normale  Ration
sehr  viel  geringer  war.  Traten  einmal  besonders  schwierige  Verhältnisse
ein,  etwa  ein  hoher  Schnee  wie  im  Januar  1918,  der  die  Kohlenanfuhr
in  die  Häuser  erschwerte,  mußte  eine  Erhöhung  der  Ration  in  einem
umständlichen  Verfahren  beantragt  werden.

Im  allgemeinen  scheint  jedoch,  wenn  auch  in  dem  vorstehenden  sehr
engen  Rahmen,  die  Haferversorgung  ohne  große  Zeibungen  vor  sich  gegangen
  zu  sein.

Am  15.  8.  1919  wurde  die  Zwangswirtschaft  für  Hafer  aufgehoben
und  den  Kommunalverbänden,  wie  beim  NRoggen,  eine  Zwangsumlage
aufgelegt.  Wegen  seiner  geringen  Haferernte  blieb  Stolp  biervon  freigestellt,
  sodaß  von  diesem  Tage  an  in  der  Haferwirtschaft  wieder  normale
  Verhälknisse  eintraten.

Im  November  1916  wurde  der  Stadt  aufgegeben,  bis  zum  Juli  1917
in  10  Monatsraten  einen  Vorrat  von  113  to  Heu  abzuliefern.  Es  wurde
durch  Beskandsaufnahme  festgestellt,  daß  bereits  532,5  Ztr.  an  das  Proviantamt
  abgeliefert  waren,  also  noch  2078  Ztr.  zu  liefern  blieben.  Der
Magistrat  versuchte,  diese  Menge  durch  freihändigen  Ankauf  aufzubringen,
  hatte  aber  kein  Glück  damit  und  mußte  deshalb  im  Januar  1917  den
Rest  auf  die  Betriebsinhaber  umlegen.  Darum  ging  aber  doch  nicht  mehr
Heu  ein,  und  schon  im  Februar  1917  mußte  dem  NRegierungspräsidenten
gemeldet  werden,  daß  der  NRest  schwerlich  geliefert  werden  könne;  die
Landwirte  hätten  nur  noch  für  ihren  dringendsten  Bedarf  Heu.  Damit
war  die  Behörde  nicht  einverstanden  und  verfügte  sofortige  Bestandsaufnahme
  und  Beschlagnahme  der  nicht  unbedingt  für  den  Eigenverbrauch
erforderlichen  Mengen.  Jetzt  wurden  allerdings  noch  267  Ztr.  für  entbehrlich
  gehalten  und  für  jedes  Pferd  eine  Tagesration  von  5  Pfd.,  für
jede  Kuh  eine  solche  von  10  Pfd.  festgesetzt.  Troßdem  wollte  die  Ablieferung
  nicht  vorwärts  gehen,  und  schon  am  12.  6.  wurde  abermals  eine
Bestandsaufnahme  verfügt,  wobel  bis  31.  7.  je  Pferd  3  Ztr.,  je  Rind
1  Ztr.  belassen  werden  sollte.  Damit  hatte  aber  der  Magistrat  gewonnen,
  denn  er  konnte  melden,  daß  nach  dem  augenblicklichen  Viehbeskand

130
        <pb n="131" />
        unter  Zugrundelegung  der  zulässigen  Mengen  2450  Ztr.  gebraucht  würden,
  während  nur  rund  1000  Ztr.  vorhanden  seien!

Für  die  Ernte  aus  1917  wurde  Stolp  von  der  Heulieferung  befreit,
ebenso  für  1918.  Trotdem  versuchte  der  Magistrat  in  einer  Bekanntmachung
  vom  Juni  1918  zu  erreichen,  daß  überschüssige  Heumengen  für
kriegswirtschaftliche  Betriebe  abgeliefert  würden.  Es  ist  bezeichnend  für
die  damals  herrschende  Futternot,  daß  sich  niemand  meldele;  der  Bauer
war  ja  im  eigensten  Interesse  gezwungen,  auch  die  kleinste  verfügbare
Futtermenge  zurückhzuhalten,  um  seinen  Wiehbesktand  wenigstens  nokdürftig
  ernähren  zu  können.

Im  August  1917  wurde  auch  von  der  zuständigen  Behörde  der  Versuch
  gemacht,  von  Stolp  eine  Strohlieferung  von  1000  Ztr.  beizutreiben,
die  auf  die  Betriebsinhaber  umgelegt  werden  sollte.  An  sich  ist  diese  Angelegenheit
  nicht  wichtig,  weil  kein  Stroh  da  war  und  die  Lieferung  deshalb
  auf  einen  von  40  Ackerbürgern  unterzeichneten  Antrag  hin  erlassen
wurde.  Sie  gab  aber  Anlaß  zu  einem  jener  Kompetenzkonflikte,  auf  die
schon  früher  einmal  hingewiesen  wurde;  das  stellvertrekende  Generalkommando
  in  Stettin  hatte  nämlich  eine  Verfügung  erlassen,  daß  die
Ausfuhr  von  Stroh  nur  mit  Genehmigung  der  Kommunalverbände  gestattet
  sein  sollte.  Das  Generalkommando  in  Danzig  aber  hatte  gegen
eine  solche  Verfügung  rechtliche  Bedenken,  weil  sie  die  Befugnisse  der
Generalkommandos  überschritte  und  verbot  für  seinen  Bereich  die  Befol--gung
  jener  Verfügung,  sodaß  erst  der  Regierungspräsident  eine  entsprechende
  Anordnung  erlassen  mußte,  um  Ordnung  in  die  Sache  zu  bringen.

Auch  im  Herbst  1918  wurde  wieder  der  Versuch  gemacht,  eine  Strohlieferung
  von  Stolp  zu  erzwingen  und  zwar,  wie  wir  das  schon  öfter  gesehen
  haben,  unter  Zugrundelegung  der  Gesamtbodenfläche,  ohne  zu  berüchsichtigen,
  daß  die  Hälfte  des  Bodens  von  Kreiseingesessenen  bewirtschaftet
  wurde  und  für  die  städtischen  Lieferungen  ausfiel.  Der  Magistrat
mußte  wieder  einmal  in  einem  ausführlichen  Bericht  auf  diese  Verhältnisse
  hinweisen  und  um  Befreiung  bitten,  wie  schon  so  oft  auf  fast  allen
Gebieken  der  Zwangswirtschaft.  Die  Erledigung  dieses  Berichts  scheint
durch  die  Revolution  in  Vergessenheit  geraten  zu  sein,  denn  wir  hören
von  Skrohlieferungen  nichks  weiter.

9.  Brennstoffe.
Es  ist  nicht  ganz  leicht,  das  Gebiet  der  Versorgung  mit  Brennskoffen
  zusammenfassend  wieder  aufzubauen,  weil  die  dazu  gehörigen  Akten

9.  131
        <pb n="132" />
        ersichtlich  zu  einem  erheblichen  Teil  verschwunden  sind.  Immerhin  wird
es  doch  möglich  sein,  wenigstens  ungefähr  ein  Bild  der  Verhältnisse  zu
geben.

Im  Rahmen  der  zu  Anfang  unserer  Auseinandersetzung  gestreiften
vorsorglichen  Käufe  des  Magistrats  beschloß  schon  am  19.  8.  1914  die
Lebensmittelkommission,  möglichst  viel  Kohlen  über  den  voraussichtlichen
Bedarf  hinaus  für  die  minderbemittelte  Bevölkerung  zu  beschaffen,  und
im  Einverständnis  mit  der  Stadtverordnetenversammlung  wurde  einer
Stolper  Firma  die  Lieferung  von  10  000  Zktr.  aufgegeben.  Die  Lieferung
  machte  erhebliche  Schwierigkeiten,  weil  sehr  bald  eine  Preiserhöhung
  eintrat,  die  der  Magistrat,  der  sich  auf  den  Lieferungsvertrag  stützte,
nicht  gleichfalls  bewilligen  wollte,  auch  weil  eine  langdauernde  Vertkehrssperre
  dazwischen  kam,  aber  bis  zum  20.  5.  1915  waren  die  bestellten
Mengen  voll  auf  Lager.  Allerdings  hatte  bis  dahin  der  Magistrat  bereits
  400  Ztr.  an  eine  Brauerei  abgeben  müssen,  die  aus  Kohlenmangel
schon  im  Dezember  1914  in  die  Gefahr  der  Stillegung  kam.

Um  sicher  zu  gehen,  bestellte  der  Magistrat  bereits  im  Juni  1915
Kohlen  in  Oberschlesien,  aber  schon  damals  war  der  gesamte  Ertrag  der
Gruben  bis  März  1916  im  Voraus  verkauft.  So  blieb  der  Stadt  nichts
anderes  übrig,  als  Briketts  zu  beschaffen,  von  denen  es  gelang,  rund
3000  Ztr.  im  Bitterfelder  Revier  zu  kaufen  und  bis  Mai  1916  abzusetzen.


Für  den  Winter  1916/17  versagte  auch  das  Bilterfelder  Revier  vollkommen.
  Glücklicherweise  gelang  es,  wenn  auch  nach  vielen  Schwierigkeiten
  und  Entsendung  eines  städtischen  Beamten  in  das  oberschlesische
Kohlenrevier,  in  Kattowitz  10  000  Ztr.  Grobkohle  aufzutreiben,  die,  wie
die  früher  gekauften  Vorräte,  durch  das  Armenamt  gegen  ermäßigten
Preis  an  Minderbemittelte  abgegeben  wurden.

Ekwa  zur  gleichen  Zeit  bestellte  der  Magistrat  beim  Miederlausitzer
Braunkohlensondikat  3000  Ztr.  Briketts,  von  denen  auch  die  städtischen
Beamten  ihren  Bedarf  decken  sollten,  doch  infolge  Arbeiter-  und  Wagenmangels
  zog  sich  die  Lieferung  bis  weit  in  den  Anfang  des  Jahres  1917  bin.
Allgemein  verschlechterten  sich  die  Verhältnisse  auf  dem  Kohlenmarkt  damals
  so  schnell,  daß  man  von  Glück  sagen  konnte,  wenn  man  überhaupt
ekwas  bekam.  Nur  unter  vielen  Schwierigkeiten  gelang  es  dem  Magistrat
  noch  im  Winter  1916/17,  bei  der  deutschen  Kohlenhandelsgesellschaft
in  Berlin  „in  Anbetracht  des  guten  Zwecks“,  nämlich  zur  Versorgung
von  Unbemittelten,  4000  Zir.  Steinkohlenbriketts  zu  kaufen.  Die  Ware

132
        <pb n="133" />
        war  allerdings  minderwertig,  enthielt  sehr  viel  Grus  und  roch  übel  beim
Verbrennen,  war  aber  doch  immer  besser  als  nichks.

Damals  —  im  Winter  1916/17,  —  war  die  Kohlenversorgung  in  der
ganzen  Stadt  ungemein  dürftig.  Die  Händler  konnten  Kohle  nur  zentnerweise
  abgeben,  die  Schulen  mußten  wochenlang  geschlossen  werden,
arme  Frauen  stürmten  das  Rathaus  und  verlangten  Brennstoff,  und  dabei
  bestand  nicht  die  geringste  Möglichkeit,  den  Brennstoffbedarf  auch  nur
annähernd  zu  befriedigen.  Der  Magistrat  kat  natürlich  alles  mögliche,
wandte  sich  noch  im  April  1917  an  den  Generaldirektor  einer  oberschlesischen
  Grubengesellschaft,  aber  alles  blieb  umsonst.

Da  bot  sich  ein  Weg,  wenigstens  den  Kohlenbedarf  der  Industrie  zu
dechen:  Im  April  1917  veranstaltete  der  Industriebeirat  für  Pommern
eine  Besprechung,  an  der  auch  Stolp  bekeiligt  war,  und  es  wurde  beschlossen,
  zur  Brennstoffversorgung  der  Stolper  Industrie  eine  G.  m.  b.  H.
auf  gemeinnütziger  Grundlage  zu  bilden.  Dieser  Gesellschaft  schloß  sich
auch  der  Magistrat  an,  nachdem  die  Skadtverordnetenversammlung  die
Kapitalbeteiligung  genehmigt  hatte.  In  einer  Versammlung  vom  21.
6.  17  wurde  die  „Kohlenbeschaffungsstelle  für  die  Industriellen  Stolps“
feierlich  gegründet  und  beschlossen,  daß  das  Stammhapital  —  für  den
Magistrat  6000  44  —  zu  25  o05  eingezahlt  werden  solle.  Nach  dem
Gesellschaftsvertrage  sollten  die  gekauften  Kohlen  zu  den  Selbstkosten  zuzüglich
  eines  Sicherheitsaufschlages  abgegeben,  etwaige  Ueberschüsse  zu
Kriegswohlfahrtszwechen  verwendet  werden.  Leider  hatten  die  Gründer
der  Gesellschaft  nicht  mit  der  maßgebenden  Bürokratie  gerechnet:  der  damals
  eben  eingesetzte  Reichskommissar  für  die  Kohlenverteilung  hatte
eine  Bestimmung  erlassen,  daß  nur  alte  Abnehmer  mit  Kohlen  beliefert
werden  könnten;  da  die  neue  Gesellschaft  aber  kein  „alter  Abnehmer“
war,  bekam  sie  auch  keine  Kohlen,  so  zweckmäßig  auch  der  bei  ihrer
Gründung  maßgebende  Gedantke  sein  mochte.  Sie  konnte  deshalb  auch
ihre  Tätigkeit  nicht  erst  eröffnen  und  mußte  im  Oktober  1918  in  Liquidation
  gehen,  ohne  auch  nur  den  geringsten  Autzen  gestiftet  zu  haben.

Nach  den  traurigen  Erfahrungen  des  Winters  1916/17  hatte  sich  die
Regierung  endlich  entschlossen,  auch  den  Verkehr  mit  Brennstoffen  zu
organisieren  und  hierfür  zunächst  den  schon  erwähnten  Reichskommissar
  für  die  Kohelnverteilung  ernannk.  Der  selbstverständliche  zweite
Schritt  war  die  Bildung  örtlicher  Verkeilungsstellen  für  Kohle  unter  Aufsicht
  der  Kommunalverwaltungen,  der  sog.  Ortskohlenstellen.  Für  Stolp

133
        <pb n="134" />
        begann  diese  Stelle  am  7.  5.  17  unter  der  Leitung  des  Direktors  des
städtischen  Gaswerks  ihre  Arbeit.

Zunächst  mußte  die  äußere  Ausgestaltung  geregelt  werden,  um  der
neuen  Stelle  überhaupt  Arbeitsmöglichkeiten  zu  geben,  d.  h.  die  Stadt
ließz  ein  Vorschußkonto  einrichten,  dem  zunächst  6000  A  für  die  Einrichtung
  der  Ortskohlenstelle  (OKS.)  und  20  000  A(  für  den  Ankauf  von
Kohlen  überwiesen  wurden.  Gleichzeitig  mußte  aus  dem  Verbrauch  der
beiden  letzten  Jahre  der  Bedarf  an  Brennstoffen  ermittelt  werden.  Am
1.  7.,  also  fast  2  Monate  nach  der  Gründung  der  OK#S.,  erließ  auch  die
zuständige  Kriegsamtsstelle  in  Danzig  eine  Geschäftsanweisung:  die  OKS.
sicherte  den  Bedarf  der  Industrie  in  ihrem  Bezirk,  den  der  Bevölkerung
an  dem  Ort,  an  dem  sie  ihren  Sitz  hatte;  „es  ist  eine  Hauptaufgabe  der
O  KS.,  diejenigen  Betriebe  und  Verbrauchsstellen  zu  ermitteln,  bei  denen
eine  Einschränkhung  der  Kohlenzufuhr  möglich  und  angebracht  ist“.  Das
vorgeschriebene  Schreibwerk  war  ziemlich  umständlich:  die  Verbraucher,
d.  h.  die  Kommunalverbände  für  die  Hausbrandversorgung,  die  Gewerbe,
die  Gas-  und  Elektrizitätswerke,  meldeten  ihren  Brennstoffbedarf  monatlich,
  und  zwar  1.  an  das  Lieferwerk,  2.  an  die  OKS.,  3.  an  die  Kriegsamtsstelle,
  4.  an  die  Kohlenausgleichsstelle  in  Berlin.  Die  OKS.  mußte
nach  Möglichkeit  die  Richtigheit  der  Angaben  prüfen,  über  jede  Verbrauchergruppe
  für  den  laufenden  und  den  kommenden  Monakt  die
Schlußsumme  bilden  und  sie  auf  vorgedrucktem  Formular  zum  15.  jedes
Monats  an  die  Kriegsamtsstelle  senden.

Damit  war  zum  mindesten  das  Gerüst  der  Kohlenversorgung  fertig,
und  in  kurzer  Zeit  wurden  die  weiteren  Anordnungen  erlassen,  um  den
Kreis  der  Zwangswirtschaft  zu  schließen.  Um  eine  bisher  unangenehm
empfundene  Lücke  in  der  Zuständigkeit  zu  schließen,  wurde  ein  Reichskommissar
  für  die  Versorgung  mit  Gas  und  Elektrizität  ernannt,  der
seinerseits  „Vertrauensmänner“  an  den  einzelnen  Orten  bestellte,  gewöhnlich
  die  Leiter  der  vorhandenen  Gas-  und  Elektrizitätswerke.  Auch
in  Stolp  geschah  das,  und  nun  war  der  Leiter  der  OK.  gleichzeitig  Vertrauensmann
  für  die  Gasversorgung.  Der  Magistrat  hielt  es  für  durchaus
  unzuträglich  und  unmöglich,  daß  „der  Beamte  einer  Behörde  gleichzeitig
  Verkrauensmann  einer  anderen  Behörde“  sei  und  beschwerte  sich
energisch  beim  Reichskommissar.  Auch  der  Städtetag  griff  die  Sache  auf
und  reichte  eine  Sammelbeschwerde  ein,  aber  es  blieb  alles  beim  Alten.

Das  Schwierigste  war  die  Regelung  der  Kohlenzuteilung  an  den  Verbraucher,
  d.  h.  die  Lösung  der  Aufgabe,  möglichst  wenig  Kohlen  zu  be-134
        <pb n="135" />
        schaffen  und  dabei  doch  wenigstens  annähernd  die  dringendsten  Bedürfnisse
  zu  befriedigen,  und  wir  bewundern  heute  jede  Behörde,  die  es  dabin
  brachte,  daß,  wenigstens  im  Großen  gesehen,  jeder  zu  seinem  Rechte
kam.

Die  Magistratsverordnung  vom  11.  8.  1917,  die  die  Kohlenverteilung
grundlegend  regelte,  lassen  wir  im  Wortlaut  folgen.

Bekanntmachung  betreffend  die  Regelung  des  Hausbrandes.

Auf  Grund  der  Bekanntmachungen  des  Reichskommissars  für  die  Kohlenverteilung
  vom  19.  Juli  1917  über  die  Brennstoffversorgung  der  Haushaltungen,
  der  Landwirtschaft  und  des  Kleingewerbes,  sowie  vom  20.  Juli  1917  über
vorläufige  Regelung  der  Brennstoffversorgung,  sowie  vom  3.  August  1917  über
Lieferung  von  Hausbrandkohlen  wird  für  den  Umfang  des  Stadtkreises  Stolp
folgendes  verordnet:

1.

Unter  „Hausbrand“  im  Sinne  dieser  Verordnung  werden  Brennstoffe
(Steinkohlen,  Anthracit,  Steinkohlenbriketts,  Braunkohlen,  Braunkohlenbriketts
und  Koks  mit  alleiniger  Ausnahme  des  Grudekoks)  verstanden,  die  zum  Verbrauch
  in  Haushaltungen,  in  der  Landwirtschaft  und  im  Kleingewerbe  (vgl.  §  3
der  oben  angeführten  Bekanntmachung  vom  19.  Juli  1917)  bestimmt  sind.
Diese  Verordnung  umfaßt  in  Verbindung  mit  der  Verordnung  über  die  vorläufige
  Regelung  vom  16.  Mai  1917  die  Regelung  der  Versorgung  mit  oben  angeführten
  Brennstoffen  in  der  Zeit  vom  16.  Mai  1917  bis  31.  März  1918.  Die
Ausdehnung  auf  andere  Heizmittel  als  die  genannten  bleibt  vorbehalten.

Von  dieser  Bekanntmachung  werden  betroffen:

1.  der  gesamte  Hausbrand  einschließlich  des  Bedarfs  der  Behörden  und  Anstalten,
  aber  ausschließlich  des  von  den  Intendanturen  beschafften  Bedarfs
  der  militärischen  Anstalten;

2.  der  Bedarf  der  zum  Stadtkreise  Stolp  gehörigen  Landwirtschaft  einschließlich
  der  landwirtschaftlichen  Nebenbetriebe;

3.  der  Bedarf  der  Gewerbetreibenden,  die  monatlich  weniger  als  10  Tonnen
(1  Tonne  —  1000  kg)  Brennmaterial  verbrauchen  oder  ohne  Rücksicht  auf
die  Höhe  des  Verbrauchs  nach  §  2  Abs.  4  der  Bekanntmachung  des  Reichskommissars
  für  die  Kohlenverteilung  betr.  Meldepflicht  für  gewerbliche
Verbraucher  von  Kohlen,  Koks  und  Briketts  vom  17.  Juni  1917  (Reichsanzeiger
  Nr.  145)  nicht  zu  den  meldepflichtigen  gewerblichen  Verbrauchern
  gehören  (Bäckereien,  Schlächtereien,  Gastwirtschaften,  Gasthöfe,  Badeanstalten
  und  ähnliche  Betriebe,  die  dem  täglichen  Bedarf  der  in  der
Gemeinde  wohnenden  oder  vorübergehend  sich  aufhaltenden  Personen

enen).
A.  Allgemeine  Bestimmungen  für  Verbraucher.
§  2.

Zur  Feststellung  der  erforderlichen  Mengen  an  Brennmaterial  werden
Fragebogen  verteilt,  die  von  den  Bezugsberechtigten  gewissenhaft  auszufüllen
und  zu  unterschreiben  sind.

Die  Bezugsberechtigten  erhalten  für  Wohnungen  und  Geschäftsräume  Kohlenkarten
  mit  Markeneinteilung,  für  Zentralheizungen,  für  landwirtschaftliche
und  gewerbliche  Zwecke  Bezugsscheine,  auf  Grund  deren  sie  bei  den  hiesigen
Händlern  Brennmaterial  bestellen  und  empfangen  können.

Kohlenkarten  und  Bezugsscheine  werden  mit  Namen  und  Wohnung  des
Inhabers  versehen  und  müssen  den  Stempel  der  Ortskohlenstelle  tragen.

135
        <pb n="136" />
        Die  Abtrennung  der  Kohlenmarken  sowie  die  Aufzeichnung  der  Liefermengen
  darf  nur  durch  den  Händler  erfolgen.  Die  Kohlenkarten  enthalten
außer  den  auf  eine  bestimmte  Brennstoffmenge  lautenden  Marken  noch  einige
mit  G,  H,  J,  k  bezeichnete  Marken,  deren  Bestimmung  für  später  vorbehalten
bleibt.

An  den  Aufschriften  der  Kohlenkarten  und  Bezugscheine  darf  keine  Aenderung
  vorgenommen  werden.  Kohlenkarten  und  Bezugscheine  sind  nicht  übertragbar.
  Beim  Wegzuge  von  Stolp  sind  sie  bei  der  Abmeldung  im  Meldeamt
  abzuliefern.

§  3.

Die  Zuteilung  von  Brennmaterial  geschieht  erstmalig  in  den  Monaten
Mai  bis  einschließlich  August  1917  (Sommerbrand).  Eine  Verlängerung  dieser
  Zuteilungsschrift  bleibt  vorbehalten.

Wieviel  Brennmaterial  in  den  Monaten  September  bis  März  zugeteilt
werden  kann,  hängt  von  der  Zufuhr  an  Brennmaterial  und  von  der  durch
den  Reichskommissar  für  die  Kohlenverteilung  der  Stadt  zugewiesenen  Brennstoffmenge
  ab.  84

Die  seit  dem  15.  Mai  durch  hiesige  Händler  oder  unmittelbar  bezogenen
Mengen  werden  auf  die  Zuteilungsmengen  angerechnet  und  durch  Abtrennung
einer  entsprechenden  Anzahl  Marken  kenntlich  gemacht.

§  5.

Wer  Brennmaterial  unmittelbar,  d.  h.  ohne  Vermittlung  eines  hiesigen
Händlers,  von  außerhalb  bezieht,  unterliegt  den  Vorschriften  nach  88  16
und  20.

B.  Hausbrandversorgung.
§  6.

Den  Bestimmungen  des  Abschnitts  B  über  Hausbrandversorgung  unterliegt
  der  Verbrauch  an  Heizstoffen  in  Wohnungen,  Läden,  Bureauräumen,
Werkstätten  und  sonstigen  Gewerberäumen  soweit  die  Heizstoffe  nur  zur  Erwärmung
  dieser  Räume  oder  für  Küchenzwecke  bestimmt  sind.

Die  Menge  des  zuteilenden  Brennstoffs  richtet  sich  sowohl  nach  der  Zahl
der  Bewohner  wie  nach  der  Zahl  der  Räume,  die  direkt  zu  beheizen  sind,  unter
Berücksichtigung  des  Vorhandenseins  eines  Gasherdes  oder  eines  Grudeherdes.

Zu  dem  Zwecke  werden  die  Wohnungen  in  3  Gruppen  eingeteilt:
Gruppe  1  0—2  heizbare  Zimmer  außer  Küche
II  3—4

7*7  *7  *  1  7*7

„  III  5  und  mehr  „  „  „
Es  erhalten  als  Sommerbrand  Gruppe  I—III
bis  4  Personen  mit  Gas  oder  Grude  5  Ztr.

ohne  „  „  „  8  „
mehr  als  4  »  mit  „  „  „  8  „
ohne  „  „  „  10  „

ferner  als  Winterbrand
Gruppe  1  4565  Ztr.  +  Abschn.  G.  H.
„  II  5005  „  —+  „  G.  H.  J.
„  III  605  „  KM  „  G.  H.  J.  K.
Sind  in  einer  Wohnung  der  Gruppe  II  oder  III  weniger  als  5  Personen
vorhanden,  dann  wird  eine  Karte  der  vorhergehenden  Gruppe  zugewiesen.
Sind  in  einer  Wohnung  der  Gruppe  I1  mehr  als  6  Personen  vorhanden,
so  wird  eine  Karte  der  Gruppe  II  zugewiesen.

136
        <pb n="137" />
        Wohnungen  mit  Zentralheizungen  erhalten  für  Küche  und  Waschküche

mit  ohne
Gas  oder  Grude

bis  4  Personen  Sommerbrand  5  Ztrr.  8  Ztr.  ohne
Winterbrand  5  „  10  „  Marken
mehr  ols  4  Personen  Sommerbrand  8  „  10  „  G—K
Winterbrand  10  „  15  „  ·
1  Hektoliter  Koks  wird  —  1  Zentner  gerechnet.

Für  besondere  Berufe,  die  einen  erhöhten  Anspruch  auf  Brennmaterial

rechtfertigen,  werden  auf  Antrag  Zusatzkarten  ausgegeben.
§  7.

Einmieter,  Schlafgänger  usw.,  welche  keine  eigene  Wohnung  innehaben,
sondern  zu  einer  anderen  Haushaltung  gehören,  erhalten  Brennmaterial  nur
auf  besonderen  Antrag  und  auch  nur  dann  zugeteilt,  wenn  sie  darauf  angewiesen
  sind,  den  von  ihnen  gewohnten  Raum  selbst  zu  heizen.

§  8.

Sobald  ein  Kohlenkarten-Abschnitt  voll  beliefert  ist,  ist  er  durch  den  Händler
  abzutrennen.  Eine  Gewähr  für  den  Erhalt  der  zugeteilten  Mengen  oder
für  Lieferung  durch  einen  bestimmten  Händler  wird  vom  Magistrat  nicht  übernommen.


Falls  Kohlen.  Koks  und  Briketts  nicht  in  genügenden  Mengen  vorhanden
  sind,  sollen  nach  Möglichkeit  Ersatzstoffe  wie  Holz,  Braunkohlen  und  Torf
zur  Belieferung  herangezogen  werden.

§  9.

Eine  behördliche  Nachprüsung  der  auf  den  Fragebogen  und  bei  Abholung
der  Kohlenkarten  und  Bezugsscheine  gemachten  Angaben  bleibt  vorbehalten.
Zum  Zwecke  der  Täuschung  gemachte  falsche  Angaben  werden,  neben  der
etwa  nach  §  20  verwirkten  gesetzlichen  Strafe,  mit  Kürzung  der  Zuweisungsmenge
  bestraft.  s  10

10.

Die  Nichtübertragbarkeit  der  Kohlenkarten  und  Bezugsscheine  schließt  in
sich,  daß  gefundene  oder  geschenkte  Karten  nicht  benutzt  werden  dürfen.

Von  den  auf  Winterkohlenmarken  angelieferten  Mengen  darf  vor  dem
1.  September  nichts  verbraucht  werden.

8  11.

Die  Zuteilung  von  Brennmaterial  für  Zentralheizungen  wird  mit  Hilfe
besonderer  Bezugsscheine  geregelt.

C.  Versorgung  für  gewerbliche  Zwecke.
8  12.

Für  gewerbliche  Zwecke  werden  Bezugsscheine  ausgegeben.  Die  Menge
des  zuzuteilenden  Brennmaterials  wird  auf  den  Bezugscheinen  vermerkt.  Sie
richtet  sich  nach  der  Art  der  zu  beheizenden  Apparate  und  dem  Verbrauch  in
der  gleichen  Frist  des  Vorjahres  unter  billiger  Berücksichtigung  eingetretener
Veränderungen.  Kriegswichtige  und  für  das  Allgemeinwohl  arbeitende  Betriebe
  werden  vor  anderen  bevorzugt.

Eine  Prüfung  der  örtlichen  Verhältnisse  bleibt  in  jedem  einzelnen  Fache
vorbehalten.

*  13.

Die  für  gewerbliche  Zwecke  bezogenen  Brennstoffe  dürfen  ohne  Genehmigung
  der  Ortskohlenstelle  weder  an  dritte  abgegeben  noch  zu  Hausbrandzwekken
  verwendet  werden.

5  14.

Für  gewerbliche  Zwecke  darf  von  hiesigen  Händlern  nicht  mehr  als  der
Bedarf  für  die  nächsten  vier  Wochen  im  voraus  bezogen  oder  geliefert  werden.

137
        <pb n="138" />
        Ausnahmen  hiervon  sind  nur  mit  besonderer  Genehmigung  der  Ortskohlenstelle
zulässig.
D.  Versorgung  der  Zemtralbelzungen.
5

Die  Zentralheizungen  werden  auf  Grund  von  Bezugscheinen  nach  Maßgabe
  der  bei  der  Gasanstalt  entfallenden  und  mit  der  Eisenbahn  eingehenden
Koksmengen  beliefert  werden.  Kann  ausreichende  Belieferung  mit  Koks  nicht
erfolgen,  so  soll  bei  Möglichkeit  direkter  Heizung  Wintereindeckung  auf  Kohlenkarte
  gestattet  sein.  Für  die  Küchen=  und  Waschküchenversorgung  erhalten  die
mit  Zemtralheisung  versehenen  Wohnungen  eine  entsprechend  gekürzte  Kohlenkarte
  (s.  §  6).

E.  Bestimmungen  für  Händler  und  Selbstversorger.

§  16.

1.  Besteller  von  Hausbrandlieferungen  (Verbraucher,  die  ohne  Vermittelung
eines  Platzhändlers  beziehen,  und  Händler)  haben  nach  §  2  der  Verordnung
  des  Reichskommissars  für  die  Kohlenverteilung  vom  3.  August  1917
bei  der  Bestellung  anzugeben,  daß  die  Lieferung  für  den  „Hausbrand“
(s.  §  1  dieser  Bekanntmachung)  bestimmt  ist.

2.  Wer  Hausbrandlieferungen  verfrachtet.  ist  verpflichtet,  den  Frachtbrief  mit
der  Aufschrift  (Aufdruck)

„Hausbrand“

zu  versehen  (8  3  der  Bekanntmachung  des  Reichskommissars  für  die  Kohlenverteilung

  vom  3.  August  1917).

3.  Jeder  Empfänger  eines  solchen  Frachtbriefes  ist  verpflichtet,  dem  Magistrat
  (Ortskohlenstelle)  sofort  nach  Ankunft  des  Eisenbahnwagens  Anzeige
von  dem  Eingang  einer  „Hausbrandlieferung"  unter  Angabe  von  Menge
und  Sorte  zu  machen.

4.  Die  Anzeige  ist  zu  unterlassen,  wenn  die  Sendung  ausschließlich  für  Verbraucher
  eines  anderen  Kommunalverbandes  bestimmt  ist.

5.  Ist  der  Inhalt  eines  Wagens  für  Verbraucher  verschiedener  Kommunalverbände
  bezw.  Gemeinden  bestimmt,  so  ist  die  Anzeige  an  die  Vorstände
aller  beteiligten  Bezirke  (für  Stolp  an  die  Ortskohlenstelle),  unter  Angabe
  der  auf  den  einzelnen  Bezirk  entfallenden  Menge  zu  erstatten.

6.  Die  Abgabe  und  der  Verbrauch  von  Hausbrandlieferungen  zu  anderen
Trpen  als  für  Haushaltungen,  Landwirtschaft  und  Kleingewerbe,  ist  veroten.


§  17.

Händler  dürfen  Brennmaterial  der  im  §  1  genannten  Art  nur  auf  die  vom
Magistrat  (Ortskohlenstelle)  ausgestellten,  mit  behördlichem  Stempel  versehenen
  Kohlenkarten  und  Bezugscheine  abgeben.  Bei  Kohlenkarten  darf  vorläufig
  nur  auf  die  mit  Sommerbrand  bezeichneten  Marken  geliefert  werden.  Erst
wenn  die  Belieferung  der  sämtlichen  ausgegebenen  Sommerbrand-Marken
erfolgt  ist,  darf  nach  besonderer  Weisung  der  Ortskohlenstelle  Belieferung  der
übrigen  Marken  stattfinden.  Ebenso  gibt  die  Ortskohlenstelle  weiterhin  an,
welche  Marken  jeweilig  beliefert  werden  dürfen.  Vor  der  Lieferung  abgetrennte
  Kohlenmarken  und  nicht  ordnungsmäßig  ausgefüllte  Kohlenkarten  dürfen
  nicht  beliefert  werden,  sondern  sind  dem  Vorzeiger  abzunehmen  und  der
Ortskohlenstelle  einzureichen.  6  18

Jeder  Händler  ist  verpflichtet,  einen  vom  Magistrat  (Ortskohlenstelle)  jeweilig
  zu  bestimmenden  Teil  seiner  Zufuhren  an  Hausbrand-Material  auf  Lares
  nehmen  und  in  kleinen  Mengen  an  Abholer  zu  verkaufen  (Kleinverauf).


Besondere  Anordnungen  zur  störungslosen  Abwicklung  des  Kleinverkaufs
bleiben  vorbehalten.  Beim  Kleinverkauf  ist  die  abgegebene  Menge  auf  der
Kohlenmarke  mittels  Stempel,  Tinte  oder  Tintenstift  zu  vermerken.  Ist  eine

138
        <pb n="139" />
        Marke  voll  beliefert,  so  ist  sie  abzutrennen.  Die  Marken  sind  wöchentlich
geordnet  und  gebündelt  bei  der  Ortskohlenstelle  einzureichen.

Ueber  die  Eingänge  an  als  „Hausbrand“  bezeichneten  Brennstoffen  und
die  Lieferungen  sind  nach  besonderer  Weisung  der  Ortskohlenstelle  Bücher  oder
Listen  zu  führen,  die  auf  Wunsch  der  Ortskohlenstelle  zur  Nachprüfung  vorzulegen
  sind.  Bis  zum  1.  November  d.  J.  sind  Händler,  welche  Brennstoffe  der
im  §  1  genannten  Art  in  Stolp  einführen,  auf  Verlangen  des  Magistrats  bezw.
der  Ortskohlenstelle  verpflichtet,  bis  zu  einem  Drittel  der  bei  ihnen  lagernden
und  für  sie  eingehenden  Brennstoffe  zur  Verfügung  des  Magistrats  (Ortskohlenstelle)
  zu  halten,  an  von  ihm  bestimmte  Personen  zu  überlassen  und  zur
Uebergabe  erforderliche  Handlungen  vorzunehmen.  Nach  dem  1.  November
1917  erstreckt  sich  diese  Verpflichtung  auf  sämtliche  bei  den  Händlern  lagernden
und  für  sie  als  „Hausbrand“  eingehenden  Brennstoffe  (Verordnung  des  Reichskommissars
  für  die  Kohlenverteilung  vom  19./20.  Juli  1917).  Diese  Bestimmung
  erstreckt  sich  nicht  auf  Brennstoffe,  die  im  Durchgangsverkehr  auf  dem
Bahnhofe  eingehen  und  lagern.

§  19.

Bei  solchen  Händlern,  welche  im  Jahre  1916  außer  in  der  Stadt  Stolp
auch  an  Einwohner  des  Landkreises  Brennstoffe  geliefert  haben,  stellt  der
Magistrat  (Ortskohlenstelle)  fest,  in  welchem  Verhältnis  dies  weiterhin  zu  geschehen
  hat.

§  20.

Wer  Brennstoffe  der  in  §  1  genannten  Art  ohne  Vermittelung  hiesiger
Händler  zu  eigenem  Gebrauch  oder  Abgabe  an  andere  einführt  (Selbstversorger),
  hat  außer  der  in  §  16  vorgeschriebenen  Meldung  nach  Bestimmung  der
Ortskohlenstelle  Kohlenmarken  abzuliefern.  Bei  gemeinsamem  Bezug  ist  der
Empfänger  des  Frachtbriefes  für  die  rechtzeitige  Anmeldung  der  Sendung  und
die  Ablieferung  der  Marken  verantwortlich.

Vom  1.  November  1917  ab  sind  Verbraucher,  welche  Brennstoffe  über
die  vom  Magistrat  (Ortskohlenstelle)  festgesetzte  Menge  hinaus  besitzen  oder
beziehen,  auf  Verlangen  des  Magistrats  (Ortskohlenstelle)  verpflichtet,  die  das
zugelassene  Maß  übersteigenden  Mengen  zur  Verfügung  des  Magistrats  (Ortskohlenstelle)
  zu  halten  und  nach  seiner  Anweisung  anderen  Verbrauchern  zu
überlassen.  Auf  Behörden  findet  dieser  Paragraph  nur  insoweit  Anwendung,
als  die  bezogenen  Mengen  nicht  zum  eigenen  Gebrauche  bestimmt  sind.

5  21.

Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Bekanntmachung  werden
  nach  §  7  der  Bekanntmachung  über  die  Bestellung  eines  Reichskommissars
für  die  Kohlenverteilung  vom  28.  Februar  1917  (R.  G.  Bl.  S.  193)  mit  Gefängnis
  bis  zu  einem  Jahre  und  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  Mark  oder  mit
einer  dieser  Strafen  bestraft.  Ferner  kann  auf  Einziehung  der  Brennstoffe
erkannt  werden,  auf  die  sich  die  Zuwiderhandlung  bezieht,  ohne  Unterschied,
ob  sie  dem  Täter  gehören  oder  nicht.

8  22.

Diese  Verordnung  tritt  mit  ihrer  Verkündung  in  Kraft;  zur  gleichen  Zeit
wird  die  Verordnung  vom  16.  März  1917  außer  Kraft  gesetzt,  soweit  sie  den
Bestimmungen  dieser  Verordnung  entgegensteht.

Stolp,  den  11.  August  1917.

Der  Maogistrat.
(Ortskohlenstelle).

Vorstehende  Bekanntmachung  wird  mit  dem  Bemerken  veröffentlicht,  daß
der  Zeitpunkt  für  die  Ausgabe  der  Kohlenkarten  und  Bezugscheine  in  einigen
Tagen  in  dieser  Zeitung  bekannt  gegeben  werden  wird.  Bis  dahin  behält  die

139
        <pb n="140" />
        an  die  Kohlenhändler  hinsichtlich  der  Liefermengen  und  Listenführung  ausgegebene
  Verfügung  vom  4.  Juli  ihre  Gültigkeit.

Stolp,  den  11.  August  1917.
Die  Ortskohlenstelle.

Diese  Verordnung  blieb  im  wesentlichen  bis  zum  Ende  der  Kohlenbewirtschaftung
  in  Kraft.

Gleichzeitig  mußte  der  Gasverbrauch  eingeschränkt  werden,  da  auch
die  Gasanstalt  von  den  Schwierigkeiten  der  Kohlenbeschaffung  im  gleichen
  Maße  betroffen  wurde,  wie  der  Hausbrand.  Im  WVergleich  mit  dem,
was  anderen  Städten  bereits  im  Winter  1916/17  in  dieser  Hinsicht  zugemutet
  worden  war,  erscheinen  diese  Bestimmungen  noch  milde,  denn
sie  beschränkten  sich  im  wesentlichen  auf  eine  Herabsetzung  des  zulässigen
Gasverbrauchs  auf  80  q%  der  im  Vorjahre  verbrannten  Menge.  Immerhin
  konnte  man  den  zahlreichen  Stimmen  aus  dem  Publikum  nicht
Unrecht  geben,  die  diese  Verordnung  für  außerordentlich  ungerecht  und
hart  hielten,  da  sie  indirekt  gerade  die  Leute  bestrafe,  die  im  Vorjahre
sparsam  gewirtschaftet  hätten,  die  Verschwender  dagegen  gewissermaßen
belohne.  Daß  trotzdem  #ein  anderer  Weg  gangbar  war,  liegt  wohl  auf
der  Hand.  Nachträglich  stellte  sich  freilich  heraus,  daß  die  Bestimmungen
und  besonders  der  Teil,  der  für  Mehrverbrauch  an  Gas  die  Zahlung  eines
erheblichen  Aufgeldes  festsetzte,  nicht  allzu  ernst  gemeint  war:  mit  dem
Aufgeld  wurde  wohl  immer  wieder  einmal  gedroht,  aber  katsächlich  ist
es  nie  erhoben  worden.  Daß  Anlaß  genug  gewesen  wäre,  es  zu  erheben,
  können  wir  uns  recht  deutlich  veranschaulichen,  wenn  wir  die  Zahlen
  über  den  Gasverbrauch  im  3.  Vierteljahr  1917  lesen,  in  dem  die  neuen
Bestimmungen  sich  bereits  hatten  auswirken  können.  Es  stellte  sich  nämlich
  heraus,  daß  zwar  der  Verbrauch  an  Leuchtgas  gegenüber  dem  entsprechenden
  Zeitraum  aus  1916  stark  zurüchgegangen  war  —  während
des  Sommers  war  die  Straßenbeleuchtung  eingestellt!  —,  daß  aber  trotdem
  der  Gesamtverbrauch  von  446  613  chm  auf  458  255  chm  gestiegen
war.  Dabei  war  ein  weiterer  Mehrverbrauch  noch  dadurch  verhindert
worden,  daß  in  den  Nachtstunden  der  Gasdruck  in  der  Leitung  soweit
gesenkt  wurde,  daß  Gasentnahme  nicht  mehr  möglich  war.  Ob  weiterhin.
bis  zum  Ende  der  Zwangswirtschaft  größere  Sparsamkeit  im  Gasverbrauch
  erreicht  wurde,  läßt  sich  zahlenmäßig  nicht  beweisen.  Wir  dürfen
es  aber  daraus  schließen,  daß  eigentliche  Gassperrstunden,  solange  der
Krieg  dauerte,  nur  in  den  Nachtstunden  angeordnet  wurden.

Daß  entsprechende  Bestimmungen  auch  für  den  Verbrauch  des  elek-140
        <pb n="141" />
        trischen  Stroms  erlassen  wurden,  braucht  nicht  besonders  erwähnt  zu
werden.

Den  Abschluß  der  Neuordnung  bildete  ein  Vorschlag  des  Leiters  der
OKS.,  die  Verteilung  des  Hausbrands  insoweit  auf  eine  breitere  Grundlage
  zu  stellen,  als  sie  einem  vom  Magistrat  unabhängigen  Ausschuß  überkragen
  werden  sollte.  Der  Magistrat  war  einverstanden,  und  der  sog.
Kohlenausschuß  wurde  gebildet  aus  2  Magistratsmitgliedern,  2  Stadtverordneten,
  2  Bäckhern,  2  Fleischern,  2  Gewerbetreibenden,  2  Kaufleuken,
  1  Gastwirt  und  1  Landwirt.  Ob  dieser  Ausschuß  zweckhmäßig  war
und  überhaupt  nußhbringende  Arbeit  geleistet  hat,  erscheint  fraglich.  Es
steht  nur  fest,  daß  er  bis  zum  Kriegsende  insgesamt  4  mal  zusammengekreten
  ist.

Weikere  wesentliche  Sparmaßnahmen  konnten  nicht  getroffen  werden.
  Es  erreichte  keine  wesentliche  Kohlenersparnis,  daß  der  Magistrat
die  Straßenbeleuchtung  auch  im  Winter  auf  insgesamt  8  elektrische  Lampen
  einschränken  ließ  (eigentlich  sollten  es  nur  5  sein!l).  Wirkungsvoller
war  wohl  eine  andere,  von  der  Kriegsamtsstelle  Stettin  angeregten  Maßnahme,
  alle  Bächereien  zu  schließen,  deren  Wochenverbrauch  unker  15  Ztr.
blieb:  hier  wurde  im  Einvernehmen  mit  der  Innung  beschlossen,  zwar  von
der  Schließung  abzusehen,  aber  alle  Bächereien  nur  an  4  Tagen  der
Woche  arbeiten  zu  lassen.

Im  Winter  1917/18  wurde  die  Kohlenbelieferung  wieder  sehr  mangelhaft.
  Schon  im  Januar  1918  belief  sich  die  Kohlenzufuhr  für  die  Gasanstalt
  nur  auf  53  0%  des  vorjährigen  Bedarfs,  und  es  drohte  Stillegung  des
Betriebes,  weil  durchaus  keine  Kohlen  herankamen;  hätte  nicht  im  letten
  Augenblick  die  Kriegsamtsstelle  in  Danzig  aus  dem  Marinekohlenlager
  in  Stolpmünde  400  Ztr.  gegeben,  wäre  die  Gasversorgung  der  Stadt
ins  Stochen  geraten.  Im  Februar  schloß  die  Milchzuckerfabrik  aus  Kohlenmangel,
  und  nur  mit  Mühe  konnte  eine  Stillegung  der  Holzbearbeitungsfabriken
  und  vor  allem  der  Moltkerei,  des  lebenswichtigsten  Betriebes
  der  Stadt,  verhindert  werden.

Zu  Ende  des  Winters  wurden  bereits  die  ersten  Schritte  unternommen,
  die  Brennstoffversorgung  für  den  kommenden  Winter  1918/19
sicherzustellen.  Damals  regte  die  Stadtverwaltung  von  Danzig  an,  alle
Städte  des  Ostens,  die  mit  Kohlen  gleichmäßig  schlecht  beliefert  würden,
sollten  einen  gemeinsamen  Schritt  beim  Reichskommissar  unternehmen,  da
Anträge  einzelner  Orte  erfahrungsgemäß  nichts  nutzten.  Stolp  stimmte
dieser  Anregung  zu,  und  es  fand  auch  in  Danzig  eine  gemeinsame  Bespre-141
        <pb n="142" />
        chung  der  beteiligten  Orte  statt,  an  dem  der  Oberbürgermeister  und  der
Leiter  der  OKS.  von  Stolp  teilnahmen.  Leider  läßt  sich  nicht  mehr  feststellen,
  welches  Ergebnis  die  Besprechung  hatte.

Inzwischen  ging  Stolp  mit  aller  Kraft  daran,  die  Brennstoffbeschaffung
  so  weit  wie  möglich  aus  eigener  Kraft  zu  regeln.  Die  städtische
Forstverwaltung  bekam  den  Auftrag,  einen  möglichst  großen  Vorrat  von
Brennholz  zu  beschaffen,  um,  wie  das  im  vergangenen  Winter  bereits
begonnen  war,  die  städtischen  Schulen  und  möglichst  auch  einen  Teil  der
Einwohner  mit  Brennholz  zu  versorgen.  Die  bereits  begonnene  Ausbeutung
  des  städtischen  Torflagers  im  Aucker  wurde  energisch  gefördert,  und
außerdem  wurden  in  Putzig  und  Wobesde  größere  Mengen  von  Torf
gekauft.  Eine  Veröffentlichung  des  Magistrats  in  der  Zeitung  für  Hinterpommern
  vom  Mai  1918  suchte  die  Einwohner  darauf  hinzuweisen,  daß
überall  auf  den  benachbarten  Gütern  noch  beträchtliche  Holzvorräte  des
Ankaufs  harrten.  Es  klingt  freilich  nicht  sonderlich  hoffnungsfroh,  wenn
diese  Verlautbarung  schließt:  „Man  soll  nicht  alles  Heil  von  der  Behörde
erwarten,  deren  Sorgen  heute  schon  groß  genug  sind.  Es  gilt  heute  mehr
denn  je  die  Losung:  hilf  dir  selbst,  so  hilft  dir  Gott“.

Im  ganzen  scheinen  diese  Maßnahmen  wirksam  gewesen  zu  sein,
denn  der  Kohlenausschuß  konnte  Ende  1918  feststellen,  daß  von  einer
eigentlichen  Kohlenknappheit  nicht  die  Rede  sein  hönne.  Allerdings
mußte  der  Magistrat  zu  sehr  scharfen  Maßregeln  greifen,  die  Läden  um
6  Uhr  schließen  lassen,  Gastwirtschaften  um  10  Uhr  abends,  die  Benutzung
der  Tanzsäle  auf  einen  Tag  in  der  Woche  beschränken,  Kirchen  und
Schulen  nur  soweit  heizen,  als  es  unbedingt  erforderlich  war.  Auch
organisatorische  Maßnahmen  wurden  erforderlich;  es  wurden  die  Kohlenhändler
  in  Stadt-  und  Landlieferer  geteilt,  da  das  Liefern  für  Stadt  und
Land  zugleich  zu  Mißskänden  geführt  hatte,  und  es  wurde  die  gesamte
Brennstoffbeschaffung,  also  auch  die  Beschaffung  von  Holz  und  Torf,
der  OKS.  übertragen,  die  für  den  Ankauf  unbedingte  WVollmacht  der
Stadt  erhielt.

In  den  Jahren  nach  dem  Kriege  änderte  sich  an  der  Art  der  Brennstoffbewirtschaftung
  nichts,  sodaß  wir  auf  eingehendere  Darstellung  verzichten
  können.  Je  länger  die  Zwangswirtschaft  dauerte,  um  so  energischer
  war  der  Magistrat  darauf  bedacht,  Brennstoffe  aus  eigenen  Mitteln
zu  beschaffen  und,  sobald  das  gesetzlich  angängig  war,  auch  Kohlen  selbsfk
zu  kaufen.  Noch  1920  erwies  sich  ein  solcher  Kohlenkauf  als  unmöglich,
weil  die  Grube  die  Lieferung  von  einer  Sendung  von  mindestens  20  Ztr.

142
        <pb n="143" />
        Speck  als  Gegenleistung  abhängig  machte.  Die  Beschaffung  ausreichender
  Kohlenmengen  wurde  um  so  schwieriger,  je  schneller  die  Einwohner---zahl
  nach  dem  Kriege  stieg,  weil  hier,  wie  anderswo,  die  Bürokratie  sich
nicht  schnell  genug  auf  die  wachsenden  Bedürfnisse  einzustellen  vermochte.

Die  geldliche  Seite  der  Kohlenbewirtschaftung  ist  anders  zu  bewerten
als  die  der  anderen  Gebiete  der  Zwangswirtschaft.  Hatten  jene  die  Möglichkeit,
  durch  einen  Aufschlag  auf  den  Einkaufspreis  der  gelieferten
Waren  ihre  Unkosten  zu  dechen,  so  fiel  das  bei  der  OKS.  bestimmungsgemäß
  weg,  da  sie  nicht  mit  Gewinn  arbeiten  durfte.  Da  die  OKS.  aber
dauernd  Gelder  für  Gehälter,  Löhne,  Bürokosten,  Kohlenkarten  usw.  aufwenden
  mußte,  war  sie  von  vornherein  dazu  verurteilt,  ein  Zuschußunternehmen
  zu  bleiben.  Bei  einer  Aufstellung  über  Einnahme  und  Ausgabe
der  OKS.,  die  in  den  Akten  vorliegt,  ist  kein  klares  Bild  zu  gewinnen,
da  man  nicht  weiß,  ob  und  in  welcher  Höhe  ein  etwaiger  Kohlenbestand
angesetzt  ist.  So  finden  wir  z.  B.  vermerkt:  4.  12.  18  Einnahme
53  657,68  44,  Ausgabe  76  069,98  4;  am  31.  12.  aber  lesen  wir:  Vorschuß
  20  212,96  J4,  Wert  des  Bestandes  21  565  A.  Und  am  31.  3.  19:
Vorschuß  nach  Abzug  des  Bestandes  366,30  4“.  Die  Abrechnung  vom  4.
11.  20,  die  mit  einem  Vorschuß  von  16  000  4  abschließt,  ist  wegen  der
damals  schon  weit  vorgeschrittenen  Geldentwerkung  nicht  mehr  maßgebend,
  sodaß  wir  auf  endgültige  Klärung  verzichten  müssen.

10.  Leuchtmittel.

Schon  bald  nach  Kriegsausbruch,  am  29.  8.  1914,  hielt  es  die
Lebensmittelkommission  für  notwendig,  einen  größeren  Vorrat  von
Petroleum  hinzulegen,  um  für  den  Fall  eines  Versagens  des  Gas-  und
des  Elektrizitätswerks  eine  öffentliche  Rotbeleuchtung  einrichten  zu  können.
  Es  wurde  dementsprechend  von  der  Königsberger  Handelskompagnie
  ein  Kesselwagen  mit  15  160  kg  Pekroleum  bezogen  und  aufbewahrt.
Schon  gegen  Ende  Oktober  1914  hatte  der  Magistrat  die  Ueberzeugung
gewonnen,  daß  die  Notbeleuchtung  nicht  erforderlich  werden  würde.
Gleichzeitig  trat  in  der  Stadt  Petroleumnot  ein,  allerdings  nur  bei  einigen
  Kaufleuten:  die  Königsberger  Handelskompagnie  weigerte  sich,
Petroleum  an  solche  Kaufleute  abzugeben,  die  bisher  ihren  Bedarf  bei
der  Konkurrenz,  nämlich  bei  der  ODlex  gedeckt  hatten.  Weil  außerdem
Königsberg  dringend  Rückgabe  des  Kesselwagens  verlangte  —  der  täglich
1,50  J4  Miete  kostete  —  wurde  am  31.  10.  beschlossen,  nach  Befriedigung
  des  Bedarfs  der  städtischen  Betriebe  und  Zurüchkstellung  einer

143
        <pb n="144" />
        Reserve  von  2000  1  das  Petroleum  an  die  Vereinigung  Stolper  Kolo—
nialwarenhändler  abzugeben  mit  der  Auflage,  im  Kleinverkauf  höchstens
30  Pfg.  je  1  zu  fordern  und  nicht  mehr  als  2  1  je  Käufer  abzugeben.  Sofort
  fanden  sich  bedauerlicherweise  Kaufleute,  die  sich  die  Notlage  zunutze
  machten  und  Petroleum  nur  gegen  von  ihnen  ausgegebene  Marken
  und  auch  nur  dann  verkauften,  wenn  gleichzeitig  andere  Ware  bei
ihnen  entnommen  wurde!  Anscheinend  war  der  Magistrak  dagegen
machtlos.

Im  Winter  1914/15  gelang  es  der  Stadt  noch  einmal,  von  der
Königsberger  Handelskompagnie  einen  kleinen  Vorrat  Petroleum  zu  erwerben.
  Dann  aber  war  keine  Ware  mehr  aufzutreiben;  genauer  gesagt,
  sie  war  wohl  „aus  zweiter  Hand“,  wie  man  sich  damals  schonend
ausdrüchte,  zu  haben,  aber  der  Städtetag,  dem  Stolp  diese  Mitteilung
verdankte,  meinte  ganz  richtig,  daß  das  für  Behörden  kaum  in  Frage
komme.  Es  blieb  also  dem  Magistrat  nichts  anderes  übrig,  als  für  die
Anlage  anderer  Beleuchtungseinrichtungen  in  den  Wohnungen  und  für
Spiritusglühlicht  zu  werben  und  im  übrigen  die  staatlichen  Maßnahmen
abzuwarten.

Nachdem  bereits  im  Juli  1915  Höchstpreise  für  Petroleum  festgesett
  waren,  erfolgten  im  August  die  ersten  Schritte  zur  Durchführung
einer  zentralen  Bewirtschaftung.  Stolp  meldete  damals  auf  Anfordern
des  Innenministers  für  4108  auf  Petroleumbeleuchtung  angewiesene
Haushaltungen  bei  Annahme  eines  Wochenbedarfs  von  11  je  Haushalt
für  die  Zeit  vom  1.  9.—31.  3.  16  einen  Bedarf  von  101  610  1  Petroleum.
  Gleichzeitig  führte  der  Magistrat  Petroleumkarten  ein,  „um  eine
geordnete  Verteilung  zu  ermöglichen  und  Vorkommnisse  wie  1914  zu
verhindern“.  Diese  Marken  sollten  am  19.  9.  in  Kraft  kreten.

Sofort  empörten  sich  die  Kolonialwarenhändler  und  verlangten,  daß
sie  das  von  ihnen  selbst  beschaffte  Petroleum  auch  nach  ihrem  Belieben
verkaufen  dürften.  Der  Magistrat  ließ  sich  aber  nicht  erweichen:  „es
werde  erwartet,  daß  sie  ihre  Bestände  nach  dem  Markensostem  abgäben:
sollten  Mißstände  auftreten  und  das  Publihum  ungleich  beliefert  werden,
  müßten  die  Bestände  festgesetzt  werden;  außerdem  seien  die  zum
Verkauf  in  der  Stkadt  bestimmten  Vorräte  zu  melden.“

Am  15.  9.  1915  wurde  die  Zentralstelle  für  Petroleumverkeilung  in
Berlin  gegründet,  und  der  Magistrat  mußte  eine  Meldung  einreichen
über  die  Zahl  der  auf  Petroleum  angewiesenen  landwirtschaftlichen
Betriebe  (282)  und  Heimarbeiterinnen  (324).

144
        <pb n="145" />
        Auf  dieser  Grundlage  erfolgte  nunmehr  die  endgültige  Organisierung
  der  Petroleumzuteilung:  Stolp  erhielt  1.  für  den  Zivilbedarf  20  %
der  im  gleichen  Monak  des  Jahres  1913  gelieferten  Pekroleummengen,
2.  für  landwirtschaftliche  Betriebe  und  Heimarbeiterinnen  3  0  der  gleichen
  Menge  (das  sog.  Ausgleichspetroleum),  3.  für  gewerbliche  Betriebe
eine  nicht  festgelegte  Menge:  Bedingung  für  die  Lieferung  für  gewerbliche
  Zweche  war  die  Vorlage  eines  Zeugnisses  der  Gewerbeinspektion,
daß  Petroleum  nötig  sei  und  Ersatzmittel  nicht  verwandt  werden  könnten.

Auf  Grund  dieser  für  jeden  Monat  in  wechselnder  Höhe  zugebilligten
  Mengen  mußte  der  Magistraf  Bestellscheine  ausfüllen,  die  an  die
Olex  weitergereicht  wurden.  Auch  der  Geldverkehr  in  Petroleumangelegenheiten
  ging  an  die  Olex.

Im  Oktober  1916  trat  eine  kleine  Aenderung  der  Grundzahlen  ein,
indem  von  jetzt  an  ein  von  Monat  zu  Monat  wechselnder  Hundertsaz
der  im  August  1913  verbrauchten  Petroleummenge  ausgegeben  und  auch
das  Ausgleichspetroleum  nach  dieser  Menge  berechnek  wurde.  Die  katsächlich
  gelieferte  Menge  erfuhr  dadurch  keine  erhebliche  Aenderung.

Damals  —  im  Sommer  1916  —  wurden  auch  regelmäßig  geringe
Mengen  von  Brennspiritus  geliefert,  im  Juni  z.  B.  1080  1,  die  der
Magistrat  in  8  Verkaufsstellen  an  die  Verbraucher  absetzen  ließ.  Um
den  Spiritusverbrauch  zu  erhöhen,  erklärte  sich  der  Magistrat  sogar  bereik,
  den  Umbau  von  Petroleum-  in  Spirituslampen  für  Kriegsunterstützungsempfänger
  zu  besorgen  und  den  Betrag  ratenweise  von  den
Unterstützungen  abzuziehen.

Bis  Anfang  1917  wurde  der  Spiritus  ohne  wesenkliche  Verkaufsbeschränkung
  abgegeben.  Erst  zum  1.  9.  1917  wurde  durch  die  KReichsbranntweinstelle
  das  Verfahren  geändert.  Von  nun  an  sollten  regelmäßig
  25  ch  der  im  gleichen  Monak  1915  verkauften  Spiritusmenge  abgegeben
  werden,  und  zwar  20  %  zum  Preise  von  0,55  4  gegen  Bezugsmarken
  der  Kommunalverbände,  nur  für  Minderbemittelte  zu  Koch-  und
Leuchtzwechen  und  zur  Säuglings-  und  Krankenpflege,  5  46  markenfrei
zu  1,50  „K  je  1  an  jeden  beliebigen  Käufer:  Gewerbetreibende.  Aerzte,
Krankenhäuser  usw.  sollten  ihren  Bedarf  bei  den  Großpvertriebsstellen
anmelden.  Diese  Aeuregelung  führte  in  Stolp  sehr  rasch  zu  schweren
Unzuträglichkeiten;  die  Nachfrage  nach  dem  markenfreien  Spiritus  war
5  mal  so  groß  wie  der  Vorrat,  die  Verkellung  wurde  dadurch  ungerecht,
außerdem  war  dem  Schleichhandel  Tür  und  Tor  geöffnek,  und  der  Spirikus
  wurde  sogar  getrunken.  Schon  im  November  1917  beantragte  des-10

  145
        <pb n="146" />
        halb  ein  Kaufmann,  den  Spiritus  nur  noch  gegen  Vermerk  im  Wirt—
schaftsbuch  abzugeben,  was  auch  am  24.  11.  angeordnet  wurde.  Eine  wesenkliche
  Besserung  der  Verhältnisse  scheint  dadurch  nicht  eingetreten  zu  sein.

Im  Winter  1917/18  war  die  Petroleumversorgung  besonders
schlecht,  und  es  wurde  viele  Wochen  überhaupt  kein  Petroleum  geliefert.
Das  Publikum  brachte  schließlich  nicht  mehr  die  nötige  Geduld  auf,  sich
damit  abzufinden,  die  Polizei  erhielt  einen  Drohbrief  nach  dem  anderen,
und  die  Gefahr  ernsthafter  Unruhen  rüchte  näher.  Die  Sache  drängtke
zur  Entscheidung,  als  Ende  Januar  1918  vor  dem  Hause  einer  Firma,
die  als  einzige  Lichte  bekommen  hatte,  ein  großer  Auflauf  entstand,  der
zu  einer  peinlichen  Verkehrsstörung  führte.  Daraufhin  fuhr  ein  Beaufkragter
  des  Magistrats  direkt  nach  Berlin  zur  Zentralstelle  für  Petroleumverteilung
  und  erreichte,  daß  die  Stadt  nicht  nur  4000  Kerzen  erhielt,
  sondern  auch,  wenn  auch  erst  im  Laufe  von  Wochen,  insgesamt
6500  1  „Rücklagepetroleum“.

Zum  Herbst  1918  wurde  die  Belieferung  mit  Leuchtmitteln  noch
schärfer  zusammengefaßt.  Damals  entstand  der  Begriff  der  „Grundzahl“,
  d.  h.  der  voraussichtlich  zur  Verteilung  kommenden  Menge  an
Petroleum,  Kerzen  und  —  als  Neuerung  —  an  Kalziumkarbid,  während
gleichzeitig  der  Magistrat  die  Voraussetzungen  für  Ausgabe  einer  Petroleumkarte
  (auf  die  auch  die  anderen  Leuchtmittel  abgegeben  wurden)
erschwerte  und  von  jedem,  der  eine  solche  Karte  haben  wollte,  einen
mündlichen  Antrag  verlangte.  Die  Grundzahl  betrug  für  Stolp  4000  1
Petroleum,  2000  Kerzen  und  2500  kg  Kalziumkarbid.  Jeder  Kommunalverband
  wurde  einer  Petroleumgesellschaft  bezw.  Kerzenfabrik  zugewiesen,
  die  an  den  Magistrat  durch  eine  Empfangsstelle  liefern  mußten.
Die  Ausgabe  der  gelieferten  Leuchtmittel  sollte  im  Feuerwehrhaus  erfolgen.
Daß  die  Verkaufspreise  vorgeschrieben  wurden,  ist  selbstverständlich.

Nach  dieser  Grundzahl  erhielt  Stolp  z.  B.  im  NVovember  1918
300  %%  für  Petroleum,  65  0h  für  Karbid,  66  %  für  Kerzen;  im  Januar
1919  300  0%  Petroleum,  185  0%  Karbid,  200  0  Kerzen.

Schon  im  Januar  1919  konnte  der  Magistrat  auf  die  Lieferung  von
Karbid  verzichten,  weil  der  vorhandene  Vorrat  bis  Ende  Februar  ausreichte.
  Die  Lieferung  von  Kerzen  wurde  vom  1.  5.  19  an  eingestellk,
während  die  Belieferung  mit  Petroleum  auf  der  bisherigen  Grundlage
noch  solange  beibehalten  wurde,  bis  „feststand,  daß  aus  dem  freien  Handel
  eine  Dechung  des  Bedarfs  zu  50  S  gesichert  sei“.

Die  Spiritusbewirtschaftung  dauerte  bis  zum  8.  3.  1921.

146
        <pb n="147" />
        III.  Die  Preisprüfungsstelle.

Venn  man  die  Presse  aus  dem  Sommer  1914  verfolgt  oder  die
Magistratsakten  einer  Stadt  studiert,  gewinnt  man  fast  den  Eindruch,
als  sei  das  Volk  vom  ersten  Kriegskage  an,  als  das  Verhältnis  zwischen
Angebot  und  Nachfrage  gestört  wurde  oder  doch  gestört  zu  werden
drohte,  in  zwei  einander  bitter  befehdende  Heerlager  zerfallen:  auf  der
einen  Seite  der  Erzeuger  und  Händler,  der  mit  mehr  oder  weniger  Recht
bestrebt  war,  für  seine  Waren  und  Erzeugnisse  einen  möglichst  hohen
Preis  herauszuschlagen,  auf  der  anderen  der  Verbraucher,  der,  erst  allein,
  sehr  bald  durch  das  Gesetz  und  die  Behörden  unterstützt,  eben  dieselben
  Waren  und  Erzeugnisse  so  billig  wie  möglich  haben  wollke.  Gewiß
hatte  jeder  von  seinem  Standpunkt  aus  Recht.  Wenn  z.  B.  am  15.  10.
1915  in  einer  Pressebesprechung  im  Zeichsamt  des  Inneren  gesagt
wurde:  „Wir  würden  nicht  davor  zurüchschrecken,  Produhtion  und  Handel
  auch  einmal  ohne  Gewinn  oder  hier  und  da  sogar  mit  Verlust  arbeiten
  zu  lassen.  Das  ist  in  solchen  Zeiten  selbstverständlich  und  muß  nötigenfalls
  von  Produktion  und  Handel  in  den  Kauf  genommen  werden“,
so  muß  man  Produktion  und  Handel,  denen  durch  derartige  Anschauungen
  jede  Lebensgrundlage  entzogen  wurde,  ein  gewisses  Notwehrrecht
zubilligen.  Auf  der  anderen  Seite  kann  man  es  auch  dem  Verbraucher
nicht  verargen,  wenn  er  sich  gegen  übertriebene  Ausbeutung  zu  wehren
suchte.  Hier,  wo  es  nicht  unsere  Aufgabe  ist,  zwischen  Recht  und  Unrecht
abzuwägen,  genügt  die  Feststellung,  daß  in  Stolp  die  Feindseligkeiten,
wenn  man  so  sagen  darf,  vom  Handel  eröffnet  wurden.  Bereits  am
3.  S.  1914  konnten  Revierbeamte  auf  dem  Rathaus  melden,  daß  über
unberechtigte  Preisforderungen  geklagt  wurde,  und  am  4.  8.  kamen
scharf  umschriebene  Beschuldigungen:  eine  Firma  in  Danzig  wollte  einem
Stolper  Bächermeister  Mehl  nur  noch  gegen  Voreinsendung  des  Betrages
  und  50  c  über  Marktpreis  liefern.

Der  Magistrat  beschloß  sofort,  derartigen  Auswüchsen  einen  Kiegel
vorzuschieben  und  setzte,  gestützt  auf  eine  eben  geschaffene  gesehliche
Möglichkeit,  eine  lange  Liste  von  Höchstpreisen  für  die  gebräuchlichsten

10“  147
        <pb n="148" />
        Vahrungs-  und  Futtermittel,  Steinkohlen,  Briketts  und  Petroleum  fest,
wobei  er  sich  offenbar  an  die  gerade  geltenden  Markkpreise  anschloß.
Es  wurde  sogar  eine  Kommission  für  die  etwaige  Aenderung  dieser
Höchstpreise  bestimmt,  also  ein  Vorläufer  der  späleren  Preisprüfungsstelle,
  die  aus  6  Personen  und  nach  Bedarf  binzuzuziehenden  Sachverständigen
  aus  dem  Nahrungsmittelgewerbe  bestehen  sollte.  Die  Verordnung
  wurde  dem  RNegierungspräsidenten  zur  Genehmigung  vorgelegt,
aber  dann  aus  nicht  mehr  festzustellenden  Gründen  nicht  in  Kraft  gesetzt.
Indessen  stiegen  die  Preise  weiter,  ohne  daß  der  Magistrat  eine  Berechtigung
  dazu  ein  zusehen  vermochte;  besonders  Milch,  Eier  und  Butter
wurden  immer  teurer,  und  durch  unzwechkmäßige  Einkäufe  militärischer
Anstalten  wurden  die  Preise  noch  weiter  in  die  Höhe  getrieben.  In
einem  Bericht  vom  24.  8.  15  an  das  stellv.  Generalkommando  mußte
deshalb  der  Magistrat  die  Einrichtung  von  Preisprüfungskommissionen
als  sehr  zwechmäßig  bezeichnen,  zumal  die  Festsetzung  örtlich  begrenzter
Höchstpreise  untunlich  erschien.  Dieser  Gedanke  der  Preisprüfungskommission
  scheint  einer  Anregung  von  höherer  Stelle  entsprungen  zu  sein.
Bereits  am  9.  9.  15  beschloß  der  Magistrat  „Zur  besseren  Kontrolle
der  Versorgung  der  städtischen  Bevölkerung  mit  den  zur  täglichen  Nahrung
  erforderlichen  Lebensmitteln  und  ihrer  Preisangemessenheit“  die
Einsetzung  einer  Nahrungsmittel-  und  Preiskonkrollkommission,  die  die
Vorräte  und  Preise  genau  überwachen  und  bei  auffälligem  Mißverhältnis
  zwischen  Marktlage  und  Preisen  oder  zwischen  Ein-  und  Verkaufspreisen
  Bericht  erstatten  sollte.  Diese  Kommission  sollte  aus  4  eingesessenen
  Bürgern  unter  Vorsitz  eines  Stadtrates  bestehen;  die  Vorschlagskommission
  der  Stadtverordneten  benannte  dazu  4  Mitglieder,  die  Stadtverordnetenversammlung
  am  29.  9.  weitere  5.  Die  endgültige  Wahl
wurde  bis  zum  Eingang  der  zuständigen  Bundesratsverordnung  vertagt.
Diese  Verordnung  ging  am  6.  10.  15  ein,  und  nun  krat  die  bisherige
Lebensmittelkommission  unter  Zuziehung  dreier  Bürger  zusammen,  um
die  Wahl  der  Mitglieder  der  neuen  Preisprüfungsstelle  (DpS.)  zu  vollziehen.
  Gewählt  wurden  Vertreter  des  Magistrats,  der  Warenerzeuger,
der  Kaufleute,  der  Verbraucher  (Beamten  und  Gewerkschaften),  Sachverständige
  des  Nahrungsmittelgewerbes,  insgesamt  15  Personen.
Kaum  war  die  Wahl  vollzogen,  da  meldete  sich  das  stellv.  Generalkommando
  beim  Negierungspräsidenten  und  verlangte,  daß  mindestens
die  Hälfte  der  aus  Verbraucherkreisen  zu  wählenden  Mitglieder  der  Heeresverwaltung
  vorbehalten  bleiben  sollten  mit  der  nicht  ganz  zukreffen-148
        <pb n="149" />
        den  Begründung,  daß  die  Heeresverwaltung  in  erster  Linie  als  Verbraucher
  in  Frage  komme.  Der  Oberbürgermeister  lehnte  dies  Ansinnen
selbstverständlich  als  unberechtigten  Eingriff  in  seine  Befugnisse  ab,  erklärte
  sich  aber  bereit,  ein  vom  Generalkommando  zu  benennendes  Mitglied
  aufzunehmen.  Demzufolge  wurde  zunächst  ein  Proviantmeister,
später  auch  ein  Mitglied  des  Garnisonkommandos  in  die  PpS.  aufgenommen.
  Diese  „militärischen  Mitglieder“  hielten  es  für  ihre  Dflicht,
über  die  Tätigheit  der  PP.  laufend  an  das  Generalkommando  zu  berichten
  und  scheinen  dadurch  nicht  immer  zur  Förderung  der  gemeinsamen
  Arbeit  beigetragen  zu  haben.

Es  sei  hier  vorweg  bemerkt,  daß  im  Mai  1916  noch  ein  Vertreter
der  christlich-nationalen  Arbeiterbewegung  und  im  Herbst  1916  vier
Frauen  in  die  PPS.  hineingenommen  wurden,  sodaß  sie  schließlich  aus
22  Miltgliedern  bestand.

Ehe  nun  die  PpS.  ihre  Tätigkeit  aufnehmen  konnte,  gab  es  insoweit
  noch  eine  kleine  Schwierigkeit,  als  der  Regierungspräsident  einen
Zusammenschluß  mit  dem  Landkreis  anregte.  Nun  war  es  damals  gerade
  die  Zeit  der  stärksten  Unstimmigkeiten  zwischen  Stadt  und  Land,
und  so  mußte  der  Oberbürgermeister  nach  einer  Besprechung  mit  der
D#.  des  Landkreises  berichten,  daß  die  Bildung  einer  gemeinsamen
P’DS.  nicht  möglich  sei,  weil  ein  ersprießliches  Zusammenarbeiten  doch
nicht  erwartet  werden  könne.

Die  erste  Sitzung  der  neugegründeten  PDPS.  fand  am  27.  10.  1915
statt  und  befaßte  sich  mit  den  Kartoffelpreisen  sowie  mit  Ermitktelungen
über  die  Geschäftsgebarung  der  Molkerei  Stolp.  Die  Sitzungen  folgten
von  da  an  sehr  rasch  aufeinander,  fanden  statt  am  30.  10.,  am  2.,  9.,  12.,
16.,  19.,  23.,  30.,  November,  7.,  9.,  14.,  21.  Dezember  usw.  Mit  der
Zeit  wurden  sie  immer  seltener,  sodaß  die  100.  Sitzung  erst  am  31.  5.
1918  erreicht  war.  In  den  Jahren  nach  dem  Kriege  wurden  sie  durchschnittlich
  alle  2  Monate  einmal  abgehalten,  und  am  16.  2.  1924  fand
die  154.  und  anscheinend  lette  Sitzung  statt.

In  diesen  langen  Jahren  hat  sich  von  Anfang  an  bis  zum  Ende  des
Krieges  das  Arbeiksgebiet  der  PpS.  immer  mehr  erweiterk.  Schon  im
November  1915  wurde  eine  Unterkommission  zur  Prüfung  der  Schweinefleischpreise
  abgezweigt.  Bei  Festsetzung  von  Höchstpreisen  wurde  die
PPS.  regelmäßig  gehört.  Im  Dezember  1915  wurden  ohne  besonderen
Anlaß  in  den  verschiedensten  Geschäften  Preisprüfungen  und  Kalkulakionen
  vorgenommen,  um  den  Gewinn  der  Inhaber  festzustellen.  Das

149
        <pb n="150" />
        Ergebnis  war  eine  von  der  PPS.  veranlaßte  Pressenotiz,  daß  die  Preise
für  Schuhsohlen,  Kerzen  und  Zuckerwaren  einen  ungebührlichen  Gewinn
von  35—50  0  des  Verkaufspreises  enthielten,  sodaß  die  betreffenden
Gewerbetreibenden  der  Gefahr  strafrechtlicher  Verfolgung  ausgesetzt
seien.  Es  wurden  sogar  Höchstpreise  für  Schuhwaren  vorgeschlagen,  weil
von  den  Händlern  ein  Aufschlag  bis  zu  46  4%  zu  den  Selbsthosten  genommen
  wurde,  aber  schließlich  nicht  durchgeführt,  weil  die  Handelskammer
  sich  scharf  dagegen  aussprach.

Im  September  1916  veranstalteke  die  PP.  wieder  eine  derartige
Preisprüfung  und  ließ  als  Erfolg  in  der  Presse  bekannt  geben,  daß  beim
Ausschank  von  Likören  bis  zu  75  F,  beim  Zigarrenverkauf  bis  zu  41  05
vom  Verhkaufspreis  verdient  würden,  während  höchstens  25  0  erlaubt
seien.  Auch  das  gab  wieder  Unstimmigkeiten  mit  der  Handelskammer,
die  der  Pp.  Jrrtümer  nachweisen  zu  können  glaubte,  doch  gab  diese
nicht  nach,  sondern  beharrte  auf  ihrem  Standpunkt.  Ihr  wurde  indirekt
Recht  gegeben,  als  Anfang  1917  das  Reichsgericht  entschied,  daß  Kaufleute
  an  ihren  Waren  nicht  mehr  verdienen  dürften  als  im  Frieden.
Seitdem  wurde  die  PPS.  durch  immer  neue  Nachprüfungen  besonders
stark  in  Anspruch  genommen,  und  ein  genauer  Bericht  über  die  Einzelbeiten
  dieses  Teils  ihrer  Arbeit  würde  Bände  füllen.

Im  Mai  1916  wurde  aus  der  Pp.  eine  Kommission  gebildek,  die
zur  Berhinderung  der  Zurückhaltung  notwendiger  Lebensmittel  die  in
Frage  kommenden  Geschäfte  wiederholt  prüfen  sollte.

Damit  war  die  eigentliche  Zwechbestimmung  der  PpS.  schon  überschritten.
  Es  bildete  sich  eben  immer  mehr  die  Gepflogenheit  beraus,
die  D-PS.  als  einen  Beirat  des  Magistraks  in  allen  Fragen  der  Versorgung
  mit  lebenswichtigen  Dingen  zu  betrachten  und  zu  behandeln:  Regelung
  der  Kartoffelversorgung,  Einforderung  der  abgelieferten  Fleischkarten,
  Anrechnung  des  Fleisches  bei  Selbstversorgern,  zwechmäßige  Verwerkung
  des  Stoßviehs  —  das  sind  so  einige  Aufgaben,  die  der  Pp.
schon  1916  übertragen  wurden.

Einen  für  sie  selbst  ungemein  folgenschweren  Beschluß  faßte  die
PpS.  am  29.  8.  1916,  als  sie  aus  ihrer  Mitte  eine  Marktkommission
wählke,  die  an  jedem  Markttag  die  angemessenen  Preise  für  Obst  und
Gemüse  feststellen  sollte.  Damit  übernahm  sie  das  undankbare  Amt,  zwischen
  den  berechtigten  Forderungen  der  Gärtner  und  denen  der  Käufer
irgendwie  zu  vermitteln  und  sich  dabei  doch  nach  den  oft  unausführba-150
        <pb n="151" />
        ren  Bestimmungen  zu  richten,  die  die  maßgebenden  Behörden,  insbesondere
  die  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,  zu  erlassen  für  richtig  hielten.

Ein  Beispiel:  im  März  1917  erließ  die  Reichsstelle  Richtpreise  für
Gemüse,  aber  ohne  jede  nähere  Umschreibung  der  Verkaufsbedingungen.
Pflichtgemäß  bat  der  Magistrat  um  Aufklärung,  ob  diese  Preise
z.  B.  bei  Mohrrüben  u.  dergl.  mit  oder  ohne  Kraut  zu  verstehen  wären.
Auf  diese  etwas  peinliche,  wenn  auch  selbstverständliche  Frage  wußte  die
Reichsstelle  hkeine  Antwort,  sondern  redete  sich  damit  heraus,  daß  die
Richtpreise  nur  einen  Anhalt  dafür  geben  sollten,  mit  welchen  Preisen
bei  einer  normalen  Ernte  ungefähr  zu  rechnen  sei,  daß  die  Festsetzung
der  Preise  den  Kommunalbehörden  überlassen  bleiben  müsse;  mit  anderen
  Worten,  die  Anweisung  der  Seichsstelle  war  zwecklos  und  nur  geeignet,
  Verwirrung  und  Unruhe  zu  stiften.  Die  PPS.  mußte  nun  selbständig
  entscheiden  und  beschloß,  von  dem  „starren  System“  der  Höchstpreise
  abzusehen  und  nach  der  jeweiligen  Marktlage  Aichtpreise  festzusetzen;
  das  barg  allerdings  für  die  Mitglieder  der  Marktkommission  die
Verpflichtung,  an  Markttagen  schon  vor  7  Uhr  früh  auf  dem  Markt  zu
erscheinen  und  festzustellen,  in  welchem  Maße  der  Markt  mit  Ware  beschicht
  wurde.

Der  Beschluß  war  erst  gerade  5  Tage  gefaßt,  da  sehte  die
Reichsstelle  doch  Höchstpreise  für  den  Erzeuger  fest,  die  sich  aber  den
pommerschen  Verhältnissen  nicht  anpassen  ließen,  und  nun  war  die
P.  erst  richtig  zwischen  Erzeuger  und  Abnehmer  eingeklemmt  und
mußte  zusehen,  wie  sie  es  beiden  recht  machte.  Um  die  Schwierigkeiten
voll  zu  machen,  wurde  obendrein  verordnet,  daß  Gemüse  nur  noch  nach
Gewicht  verkauft  werden  dürfe,  was  gegen  jahrhundertelange  Uebung
verstieß  und  nur  mit  Gewalt  durchgeführt  werden  konnte.  Als  nun  vollends
  die  Gärtner  die  zu  geringe  Spanne  zwischen  den  Erzeuger-  und
den  Kleinhandelshöchstpreisen  ablehnten  und  nur  noch  in  ihren  Gärten
zum  Kleinhandelshöchstpreis  verkauften,  war  die  Lage  soweit  verfahren,
daß  schließlich  Beschlagnahme  der  Gemüsevorräte  und  Rationierung  beantragt
  wurde.  Erst  nach  eingehender  Besichtigung  aller  Gärtnereien
kam  die  PpS.  zu  dem  salomonischen  Urteil,  zunächst  die  weitere  Entwichlung
  abzuwarten.

Im  zeitigen  Frühjahr  1918  wurde  offenbar  in  der  Absicht,  die  Fehler
  bei  der  Zentralisierung  der  Gemüsepreise  aus  dem  Vorjahr  zu  vermeiden,
  eine  Preiskommission  für  Gemüse  für  den  Bereich  der  Provinz
Dommern  gegründet,  die  sofork  Höchstpreise  festsehte,  aber  dabei  den

151
        <pb n="152" />
        Unterschied  der  klimatischen  Verhältnisse  zwischen  West-  und  Ostpommern
  nicht  im  mindesten  berücksichtigte.  Man  kann  das  verstehen,  wenn
man  ihre  Zusammensetzung  ansieht:  sie  war  zwar  paritätisch  aus  Erzeugern
  und  Perbrauchern  gebildet,  aber  unter  den  5  Erzeugern  war  nur
ein  Gärtner,  dagegen  1  Kittergutsbesitzer,  1  Landrat  und  2  Vorstandsmitglieder
  der  Provinzialgemüsestelle,  die  doch  nur  eine  Abkeilung  des
Oberpräsidiums  war,  sodaß  man  hinter  diesen  beiden  Mitgliedern  vermutlich
  Beamke  zu  suchen  hat.  Der  Oberbürgermeister  von  Stolp  legte
gegen  die  ungerechte  Preisfestsetzung  sofort  Verwahrung  ein  und  erreichte,
  daß  er  gleichfalls  als  „Verbraucher"“  in  die  Kommission  hineingewählt
  wurde.  Da  er  gleichzeitig  Vorsitzender  der  PPS.  war  und  zu
seiner  Unterrichtung  einen  Beirat  aus  Gärtnern  und  Mitgliedern  der
DDS.  bildete,  hatte  die  PP.  wenigstens  einen  geringen  Einfluß  auf
die  Preisbildung  in  Stolp.

Darüber  hinaus  hatte  die  PPS.  1918  die  Aufgabe,  da  Höchstpreise
festzusetzen,  wo  die  Preiskommission  heine  bestimmt  hatte.  Daß  das  Unstimmigheiten
  mit  den  Erzeugern  gab,  die  sich  damals  schon  zu  einer
„Gärknergruppe“  zusammengeschlossen  hatten,  versteht  sich  von  selbst.  Sie
versuchle  auch  eine  Bestimmung  zu  erreichen,  daß  die  Gärtner  in  ihren
Gärktnereien  nur  in  den  frühen  Vormittagsstunden  und  auch  da  nur  zum
Erzeugerhöchstpreis  verkaufen  dürften;  damit  drang  sie  aber  nicht  durch,
weil  der  Oberbürgermeister  mit  Recht  darauf  hinwies,  daß  die  Höchstpreise
  darum  doch  überschritten  würden!  Inzwischen  war  nämlich  die
lange  ersehnte  Bestimmung  ergangen,  daß  bei  Ueberschreiten  der  Höchstpreise
  der  Käufer  straflos  bliebe,  und  damit  war  eine  Durchführung  der
Höchstpreisverordnungen  nicht  mehr  möglich.

Wie  verworren  und  schwierig  die  Verhältnisse  damals  lagen,  dafür
sei  nur  ein  Beispiel  angeführt:  am  31.  5.  hatte  der  Magistrat  aus  seiner
cigenen  Ernte  Spinat  an  eine  Marktfrau  zum  Höchstpreis  abgegeben.
Als  am  nächsten  Tage,  dem  1.  6.,  die  Frau  die  Ware  verkaufen  wollte,
waren  über  Nacht  neue  Höchstpreise  in  Kraft  getreten,  und  die  Marktkommission
  wollte  folgerichtig  die  Frau  zwingen,  den  für  36  Pfg.  gekauften
  Spinat  für  35  Pfg.  abzugeben!

Im  Oktober  1918  beantragte  ein  Mitglied  der  Marktkommission,
ihm  eine  monatliche  Entschädigung  von  50  41  zu  bewilligen;  der  Magistrat
  war  aus  Billigkeitsgründen  dafür,  die  Stadtverordnetenversammlung
  dagegen,  sodaß  der  Antrag  schließlich  abgelehnt  wurde.  Im  November
  1919  krat  derselbe  Gedanke  wieder  auf,  nur  mit  dem  Unterschied,

152
        <pb n="153" />
        daß  entsprechend  der  Geldentwertung  100  M  gefordert  wurden.  Diesmal
schlugen  die  Stadtverordneten  eine  Entschädigung  von  10  44  je  Markttag
  vor,  während  der  Magistrat  ablehnte,  da  ehrenamtliche  Tätigkeit
nicht  bezahlt  werden  könne.  Daraufhin  trat  die  ganze  Marktkommission
  geschlossen  zurüch.

Ein  nicht  unwesentlicher  Teil  der  Aufgaben  der  PP.  bestand
darin,  etwa  festgestellte  Verstöße  der  strafrechtlichen  Behandlung  zuzuführen.
  Freilich  war  das  vielfach  eine  dornige  Aufgabe,  die  unendlich
viel  Arbeit  verursachte  und  oft  genug  völlig  erfolglos  blieb.  Um  nur
ein  Beispiel  zu  nennen:  im  August  1917  hatte  die  PpPS.  gegen  eine
Firma  in  Halle  Anzeige  wegen  Preistreiberei  in  Keks  erstattet.  Die
Erledigung  zog  sich  ungebührlich  hin,  und  erst  im  Februar  1918  wurde
der  Angeklagte  verurteilt.  Selbstverständlich  legte  er  Berufung  ein,  und
ehe  darüber  entschieden  wurde,  trat  eine  Amnestie  vom  Dezember  1918
in  Kraft,  sodaß  das  Verfahren  eingestellt  werden  mußte.  Wenn  solche
Erfahrungen  sich  häuften,  wenn  ekwa  die  PpPS.  erleben  mußte,  daß  auf
einen  Strafantrag  bei  der  Berliner  Staatsanwaltschaft  erst  im  März  19
mit  vieler  Mühe  die  Mitteilung  zu  erhalten  war,  daß  das  Verfahren
wegen  der  Amnestie  niedergeschlagen  sei,  Kann  man  verstehen,  daß  die
Mitglieder  der  PPS.  immer  weniger  Neigung  verspürten,  Strafanzeigen
  zu  erstatten,  die  in  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  1917  sich  stark
häuften,  um  dann  immer  seltener  zu  werden  und  gegen  Ende  1918  ganz
zu  verschwinden.

Auch  ohne  die  Strafanzeigen  blieb  die  Arbeit  der  PPS.  immer
außerordentlich  mühevoll.  Wer  heute  die  Akten  liest,  kann  sich  aufrichkiger
  Bewunderung  nicht  erwehren  über  die  erstaunlichen  Leistungen  des
Vorsitzenden,  Stadtrat  Feige,  der  mit  einer  vorbildlichen  Gewissenhaftigkeit
  an  seine  Aufgaben  heranging,  sodaß  die  Berichte  über  die  Angemessenheit
  des  Preises  für  diese  oder  jene  Ware  förmlich  zu  wissenschaftlichen
  Abhandlungen  sich  auswuchsen.  Ob  es  sich  um  Bier  handelte  oder
Küchengeschirr,  um  Steinkohlen  oder  kriegsmäßige  Tabakmischungen,
immer  sehen  wir  die  gleiche,  bis  aufs  Letzte  gehende  Sorgfalt,  die  unter
allen  Umständen  allen  Beteiligten  gerecht  zu  werden  suchte.  Ob  diesen
Bemühungen  immer  der  nötige  Erfolg  beschieden  war,  läßt  sich  nun  freilich
  nicht  so  bestimmt  sagen.  An  Stimmen,  die  die  Tätigkeit  der  PS.
für  überflüssig  und  bedenklich  hielten,  die  auch  ihre  kaufmännischen  Anschauungen
  aufs  Heftigste  angriffen,  fehlte  es  keineswegs:;  ihre  Entscheidung
  konnte  ja  ausfallen  wie  sie  wollte,  es  war  kaum  zu  vermeiden,  daß

153
        <pb n="154" />
        wenigstens  eine  der  beiden  Parteien,  Verkäufer  und  Verbraucher,  sich
geschädigt  fühlte,  und  der  PPS.  wurde  die  Schuld  daran  zugeschoben.
Wenn  man  heute  feststellt,  daß  es  in  der  ganzen  Kriegswirtschaft  kaum
ein  undankbareres  und  verankwortungsvolleres  Amt  gegeben  hat  als  das
eines  Mitglieds  der  PP#,  so  wird  man  wohl  nicht  fehlgehen  in  der
Annahme,  daß  man  damit  den  Mitgliedern  der  Stolper  PpS.  aus  der
Seele  gesprochen  hat.

154
        <pb n="155" />
        IV.  Querschnitt.

Es  wäre  eine  verlockende  Aufgabe,  einmal  im  Zusammenhang  darzustellen,
  welche  Einwirkung  die  kriegswirtschaftlichen  Maßnahmen  auf
die  Entwicklung  der  normalen  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  dem
Erzeuger  und  Händler  auf  der  einen,  dem  Verbraucher  auf  der  anderen
  Seite  gehabt  haben.  Von  dem  DPunkte  aus  gesehen,  an  dem  wir
stehen,  von  den  Verhälktnissen  einer  nicht  gerade  bedeutenden  Mitlelstadt
aus,  läßt  sich  ein  solcher  Ueberblick  nun  freilich  durchaus  nicht  gewinnen.
Immerhin  ist  es  doch  vielleicht  einmal  der  Mühe  wert,  wenigstens  für
einen  solchen  kleinen  Kreis  eine  derartige  Untersuchung  anzustellen.

Feldmarschall  von  Hindenburg  hat  am  27.  9.  1916  in  einem  Brief
an  den  Reichskanzler  geschrieben:  „Alle  staatliche  Regelung  des  Verbrauchs
  muß  versagen,  wenn  nicht  die  verständnisvolle  freiwillige  Mitwirkung
  aller  Schichten  der  Bevölkerung  in  Stadt  und  Land  zu  Hilfe
kommt.  “

Setzen  wir  einmal  den  Fall,  diese  verständnisvolle  freiwillige
Mitwirkung  sei  allenthalben  festzustellen  —  und  wir  können  nach  dem,
was  in  Stolp  beobachtet  wurde,  wohl  der  Meinung  Ausdruck  geben,
daß  mindestens  sehr  weite  Kreise  der  Bevölkerung  mit  großem  WVerständnis
  und  einer  heute  kaum  noch  verständlichen  Geduld  in  dem  Sinne  jener
Briefstelle  mitgearbeitet  haben  —  konnte  dann  die  staatliche  Verbrauchsregelung
  überhaupt  ihren  Zwechk  erfüllen?

Das  Ziel  der  Verbrauchsregelung  mußte  doch  wohl  das  sein,  unter
möglichster  Schonung  all  der  feinen  wirtschaftlichen  Beziehungen,  die  in
ihren  Verästelungen  vom  Großkaufmann  und  Erzeuger  bis  in  den  kleinsten
  Haushalt  gehen,  alle  Teile,  Erzeuger,  Händler  und  Verbraucher,  zu
ihrem  Recht  kommen  zu  lassen,  sodaß  schließlich  die  Wirtschaft  wohl
ihrem  Umfange  nach  verringert  wurde,  aber  in  ihrem  Gefüge  voll  erhalten
  blieb.

Aber  da  erinnern  wir  uns  an  jene  schon  erwähnte  Pressenotiz  aus
dem  Reichsamt  des  Inneren:  wenn  da  ganz  offen  davon  geredet  wurde,
daß  Produktion  und  Handel  ohne  Gewinn,  ja  mit  Verlust  arbeiten  soll-155
        <pb n="156" />
        ten,  dann  kann  dort  gar  nicht  die  Absicht  bestanden  haben,  die  Wirtschaft
  zu  schonen,  sondern  es  muß  sich  mehr  darum  gehandelt  haben,  ein
völlig  neues  Wirtschaftsspstem  aufzubauen,  das  dem  einzelnen  Unternehmer
  heine  Existenzberechligung  mehr  zubilligte  und  alle  Gewalt  in  die
Hand  des  Staates  und  seiner  neu  geschaffenen  Wirtschaftsorgane  legte.
Das  wäre  bei  der  erforderlichen  Folgerichtigkeit  in  der  Durchführung
für  die  Notzeit  des  Krieges  allen  falls  vertretbar  gewesen.  Aber  man
blieb  dann  wieder  auf  dem  halben  Wege  stehen,  ließ  die  Wirtschaft  wenigstens
  im  kleinen  unangetastet  und  legte  nur  eine  dicke  Schicht  von
staatlichen  und  halbstaatlichen  Organen  darüber,  unter  der  jedes  Leben
ersticken  mußte,  sofern  es  nicht  den  Kommunalverbänden,  denen  die
Regelung  im  Kleinen  oblag,  noch  gelang,  in  ihrem  Bereich  es  wenigstens
teilweise  zu  erhalten.

Wie  wirkte  sich  das  nun  in  Stolp  aus?  Der  gewohnte  Geschäftsverkehr
  zwischen  Stadt  und  Land  hörte  fast  völlig  auf.  Soweit  nicht  —
was  glücklicherweise  doch  nur  ein  vorübergehender  Zustand  war  —  Ausfuhrverbote
  des  Landkreises  heine  Lebensmittel  bestimmter  Art  in  die
Stadt  hineinließen,  war  der  Handel  mit  Lebensmitteln  verboten  oder,
wie  bei  den  Kartoffeln,  an  umständliche  und  kostspielige  Formalitäten
geknüpft.  Hakte  früher  der  Landmann  seinen  Warenbedarf  bei  einem
beliebigen  Kaufmann  gedeckt,  wurde  er  jeßzt  direkt  oder  indireht  auf  die
Kreislebensmittelstelle  verwiesen,  die  nahe  daran  war,  einem  einzelnen
Stolper  Kaufmann  eine  Art  Handelsmonopol  für  den  Landkreis  zu  verleihen,
  während  die  anderen  den  Umfang  ihres  Geschäfts  immer  mehr
einschrumpfen  sahen.  Der  Getreidehandel,  der  früher  manchen  Bürger
ernährte,  war  monopolisiert  zu  Gunsten  nicht  einmal  eines  Kaufmanns,
sondern  des  Konsumvereins,  der  allein  den  Getreideverkehr  zwischen  dem
Landkreis  und  der  städtischen  Verwaltung  vermittelte  und  dafür  beträchtlichen
  Gewinn  bezog.  Futtermittel,  die  der  Landwirt  früher  aus
der  Stadt  kaufte,  gingen  an  die  vom  Landkreis  eingerichtete  Stelle,  und
der  an  sich  nur  geringe  Bedarf  der  städtischen  Landwirte  wurde  durch
einen  einzelnen  Kaufmann  vermittelt,  sodaß  der  Handel  unbeteiligt  blieb.
Am  Handel  mit  Vieh  verdienten  die  Kommissionäre  des  Viehhandelsverbandes
  allein.  Gries,  Graupen,  Teigwaren  usw.  wurden  einigen  wenigen
  Kaufleuten  zugeleitet  und  von  dort  aus  den  Kleinhandelsstellen  zugeteilt,
  deren  Gewinn  dadurch  beschnitten  wurde.  Andere  lebenswichlige
Dinge,  wie  Fische,  Wild,  Gemüse  lagen  ganz  oder  teilweise  in  der  Hand
der  Kommunalverwaltung,  die  bei  größeren  Mengen  etwa  von  Fischen

156
        <pb n="157" />
        den  Straßenhändlern  noch  einen  kleinen  Verdienst  zukommen  ließ,  oft
aber  den  Verkauf  auf  eigene  Rechnung  durchführen  ließ.  Unangetaslet
blieben  im  großen  und  ganzen  nur  die  Lebenskreise  der  Bäcker  und  Flei—
scher;  gewiß  war  der  Umfang  ihrer  Arbeit  durch  die  allgemeine  Vot  sehr
verringert,  aber  da  mindestens  bei  den  Fleischern  rund  die  Hälfte  der
Betriebe  durch  Kriegsteilnahme  des  Inhabers  geschlossen  waren,  konnle
sich  das  nicht  so  auswirken.  Aber  auch  nach  ihnen  griff  die  öffentliche
Hand,  sie  bedrohte  die  Bäcker  mit  Schließung  der  kleineren  Betriebe  und
benachteiligte  die  Fleischer  durch  Gründung  der  Zentralwursterei.  Alle
aber  litten  die  Kaufleute  und  Gewerbelreibenden  unker  dem  Druck  der
Preisfestsetzungen,  der  die  Spanne  zwischen  Einkaufs-  und  Verhkaufspreis
  vielfach  so  niedrig  bemaß,  daß  von  einem  Gewinn  nicht  mehr  die
Rede  sein  konnte,  der  oft  genug  ein  Arbeiten  mit  Verlust  erzwang.

Dazu  wurden  dem  Kaufmann  und  Gewerbetreibenden  Arbeitsmethoden
  aufgedrängt,  die  er  nicht  kannte,  denen  er  vielfach  nicht  gewachsen
war,  eine  sehr  umständliche  Buchführung  über  die  Waren,  schwierige
Berechnung  der  verschiedenen  Karten,  Bestandsmeldungen,  Verbrauchsmeldungen
  und  allerhand  Arbeiten,  die  bei  größeren  Betrieben  allein
schon  eine  ganze  Arbeitskraft  erforderten.

Manches  von  diesen  Dingen  hätte  sich  eher  ertragen  lassen,  wenn
bei  den  übergeordneken  unzähligen  „Stellen“  und  Gesellschaften  etwas
mehr  Perständnis  zu  finden  gewesen  wäre.  Daran  scheink  es  aber  meist
vollkommen  gefehlt  zu  hbaben.  Wenn  es  vorkommen  konnte,  daß  Vieh
aus  Stolp  nach  dem  Westen  und  gleichzeitig  Bieh  aus  Westpommern
nach  Stolp  geliefert  wurde;  wenn  die  Molkerei  Stolp  gezwungen  wurde,
ihre  Bukter  nach  Berlin  zu  schichen,  während  gleichzeitig  der  Butterbedarf
  der  Stadt  aus  Stettin  und  Kolberg  gedecht  wurde;  wenn  in  Stolp
bergestellte  Futtermittel  nach  Stettin  gesandt  werden  mußten,  um  durch
andere  aus  Stettin  kommende  ersetzt  zu  werden;  wenn  die  KReichszukkerstelle
  den  Einmachzucker  dahin  zuteilte,  wo  das  Obst  geerntet,  und
nicht  dahin,  wo  es  eingemacht  wurde;  wenn  es  möglich  war,  daß  in  Stolp
die  Käsefabrikation  aus  Magermilch  immer  größeren  Umfang  annahm,
während  die  Bevölkerung  immer  weniger  Magermilch  bekam;  wenn  —
aber  es  würde  zu  weit  führen,  immer  neue  Beispiele  dieser  Art  in  die
Erinnerung  zurückhzurufen;  wenn  solche  Erfahrungen  fast  läglich  und  immer
  wieder  gemacht  werden  konnten,  dann  ist  der  Schluß  wohl  nicht  unberechtigt,
  daß  in  der  staatlichen  Verbrauchsregelung  ein  Fehler  steckte,
daß  sie  überorganisiert,  teilweise  Selbstzwech  geworden  war  und  die

157
        <pb n="158" />
        Belange  derer,  für  die  sie  einst  geschaffen  wurde,  in  den  Hintergrund
treten  ließ.

Zwischen  beiden  Teilen,  zwischen  dem  Kaufmann  und  Gewerbetreibenden
  auf  der  einen,  den  staatlichen  Organisationen  auf  der  anderen
Seite  stand  der  Magistrat  von  Stolp,  immer  angespannt  im  meist  vergeblichen
  Ringen  um  die  Lösung  der  Aufgabe,  zwischen  beiden  einen
Ausgleich  zu  finden,  die  ihm  obliegende  Preis-  und  PVerbrauchsregelung
so  einzurichten,  daß  beide  zu  ihrem  Recht  kamen  und  obendrein  der  Verbraucher
  wenigstens  das  Notwendigste  zu  erträglichem  Preise  bekam,  dabei
  erdrückt  von  einer  Fülle  von  Pflichten,  zu  deren  Erfüllung  es  ihm
nicht  selten  an  den  ersten  Voraussehungen  fehlte,  obendrein  über  Gebühr
belastet,  mit  einem  endlosen  Schreibwerk  einer  übersteigerten  Bürokratie,
  deren  Entäußerungen  wir  teilweise  kennen  gelernt  haben.

Man  begreift  heute  kaum  noch,  wie  es  überhaupt  möglich  war,  daß
eine  Stadtverwaltung  neben  ihren  eigentlichen  Aufgaben  und  den  umfangreichen
  Anforderungen  der  durch  den  Krieg  bedingten  Wohlfahrtstätigkeit
  noch  Zeit  für  die  Verbrauchsregelung  der  Lebensmittel,  den
Schriftwechsel,  die  Teilnahme  an  Sitzungen  und  vieles  andere  finden
konnte.  Aber  dunkel  hat  man  das  Gefühl,  daß  eine  derartige  Belastung
der  Kommunalverwaltungen  bei  der  staatlichen  Verbrauchsregelung  hätte
vermieden  werden  müssen  und  vermieden  werden  können.

Wir  ktehren  zu  unserer  Frage  zurück.  Wenn  die  WVerbrauchsregelung,
  so  wie  sie  angelegt  war  und  sich  im  Laufe  des  Krieges  entwichelte,
zu  so  schweren  Mißständen  und  Belastungen  der  gesamten  Bevölkerung
führte,  die  nicht  durch  den  Nahrungsmittelmangel  bedingt  waren,  sondern
  allein  durch  die  Technik  der  Regelung,  dann  war  es  völlig  ausgeschlossen,
  daß  sie  ihren  eigentlichen  Zweck  erfüllen  konnte;  dann  ist  der
Beweis  erbracht,  daß,  soweit  sich  aus  dem  Beispiel  von  Stolp  schließen
läßt,  das  ganze  Verfahren  unzwechmäßig  aufgebaut  und  falsch  durchgeführt
  wurde  und  daß  darum  die  stkaatliche  Regelung  auch  dann  versagen
mußte,  wenn  die  Bevölkerung  in  vollem  Umfang  ihre  Pflicht  tat.
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        <pb n="160" />
        Gesellschaft  für
Pommersche  Geschichte  und  Altertumskunde

mit  dem  Sih  in  Steklin.
Gegründet  1824.
Vorsitzender:  Professor  Dr.  Altenburg,  Stektin.

 

Orksgruppe  Stolp  (Pom.).
Vorsithzender:  Dr.  Hadlich,  Oberstudiendirektor.
Schriftführer:  Dr.  Thilo,  Büchereidirektor.
Kassenwart:  Oskar  Eulitz,  Buchhändler.
Jahresbeitrag:  5.—  NM.
Dafür  liefert  die  Gesellschaft  ohne  weitere  Berechnung:


I.  Monatsblätter  der  Gesellschaft  für  Pommersche
Geschichte  und  Alterkumskunde.  (12  Hefte  zu  je  16
Seiten.)

II.  Baltische  Sktudienz;  jährlich  ein  starker  Band  von
ungefähr  220—250  Seiken.

 

Verzeichnis  der  Mitglieder  der  Orlsgruppe  Stolp.

Bannier,  Dr.  Alfred,  Arzt.

Bassow,  Karl,  Oberinspektor  a.  D.
Booz,  Major  a.  D.,  Zeitungsverleger.
Boseck,  Dr.  Karl,  Arzt.

Bottke,  Karl,  Kreisjugendpfleger.
Bottke,  Karl,  Superintendentk.
Darsow,  Willi,  Lehrer.

Dombois,  Wilhelm,  Landratk.
Eisermann,  Wilhelm,  Lehrer.
Eschenhagen,  Max,  Major  a.  D.,  Zeitungsverleger.
Eulitz,  Oskar,  Buchhändler.

Eylert,  Dr.  Walter,  Stadtrat.

Fieck,  Gustav,  Oberpostdirektor  a.  D.

 

 

 

160
        <pb n="161" />
        Görs,  Dr.  Emil,  Handelsschuldirektor.
Gruß,  Friedrich-Theodor,  Bankdirektor.
Haase,  Kurk,  Ingenieur.

Hadlich,  Dr.  Hermann,  Oberstudiendirektor.
Handke,  Nobert,  Direktor  der  Städtischen  Werke.
Haring,  Ernst,  Landgerichtspräsident.
Hasenjaeger,  Edwin-Renatus,  Oberbürgermeister.
Hoffmann,  Albrecht,  Reg.-Baurat.
Hosenfeldt,  Louis,  Fabribbesihzer.

Kahl,  Dr.  Ursula,  Studienrätin.

Kalff,  Willi,  Büroinspektor.

Kauffmann,  Frau  Elise,  Mühlenbesitzerin.
Kayser,  Oskar,  Töpfermeister.

Kienitz,  Ernst,  Magistratsbaurat.
Kolletschke,  Erich,  Schriftleiter.
Kreisausschuß  Stolp  (Pom.).

Laudan,  Otto,  Vermessungsdirektor.

von  Livonius,  Fräulein  Adelheid.

Lorenzen,  Peter,  Verlagsleiter.

Malzahn,  Walter,  Studienreferendar.
Marg,  Wilhelm,  Landgerichtsdirektor.
Messerschmidt,  Heinz,  Studienrat.

Mosich,  Dr.  Wilhelm,  Zahnarzt.
MNeumann,  Dr.  Max,  Zahnarzt.

Riemer,  Martin,  Brauereidirektor.

Nolte,  Herbert,  Schriftleiter.

Paetow,  Dr.  Karl,  Leiter  des  Heimatmuseums.
Peglow,  Adolf,  Fabribbesitzer.

Rubach,  Karl,  Bankbeamter.

Ruffmann,  August,  Kaufmann.

Runde,  Eugen,  Rechtsanwalt  und  Notar.
Schlieter,  Wilhelm,  Schuhmacherobermeister.
Schönrock,  Doris,  Frau  Studienrätin.
Schoeps.  Heinrich,  Rektor.

Schulz,  Rolf,  Malermeister.

Schuppius,  Dr.  Richard,  Nervenarzk.

 

 

161
        <pb n="162" />
        Silberstein,  Dr.  Julius,  Rechtsanwalt  und  Votar.
Spiecker,  Max,  Geheimrat.

Stadtbücherei  Stolp  (Pom.).

Strutz,  Hermann,  Stadtoberinspektor  i.  R.

Thilo,  Dr.  Martin,  Büchereidirektor.

von  Treuenfeld,  Felix,  Notar  und  Landschaftssoyndikus.
Verein  für  Heimatkunde  Hinlerpommerns.
Vogelsang,  Otto  Kurt,  Lichtbildner.

Walter,  Adalbert,  Chefredakteur.

Wegner,  Dr.  Helmut,  Notar  und  Stadtverordnetenvorsteher.
Witt,  Walter,  Hilfsschullehrer.

Zühlke,  Dr.  Walter,  Zahnarzt.

Auswärtige  Milglieder  der  Orlsgruppe  Slolp.

von  Below-Saleske,  Rittmeister,  Fideikommißbesitzer,  Saleske,
Kreis  Stolp.

von  Boehn,  Landschaftsdirektor,  Rittergutsbesitzer,  Lojow,  Kreis
Stolp.  ·

Held,  Rektor,  Rummelsburg  (Pom.).

Horn,  Fritz,  Lehrer,  Schwolow,  Kreis  Stolp.

Kaeding,  Pastor,  Wendisch-Silkow,  Kreis  Stolp.

Krüger,  Fritz,  Hilfsschullehrer,  Bütow.

von  Massow,  Rittergutsbesitzer,  Bandsechow,  Kreis  Stolp.

Meubauer,  Dr.  Dr.,  Bürgermeister,  Lauenburg  (Pom.).

Papenfuß,  Lehrer,  Wusseben,  Kreis  Stolp.

Raasch,  Dr.,  Bürgermeister,  Bütow.

Scheel,  Dastor,  Weitenhagen,  Kreis  Stolp.

von  Uckermann,  Nittergutsbesitzer,  Gr.-Machmin.

Wetzel,  Lehrer,  Golz  (Kreis  Dramburg).

von  Zitzewitz,  Dr.  jur.,  Rittergutsbesitzer,  Kottow,  Kreis  Stolp.

Reumeldungen  von  Mitgliedern  wolle  man  in  unserer  Geschäftsstelle
  BZuchhandlung  Oskar  Eulitz  bewirken.
        <pb n="163" />
        Veröffenklichungen  der  Orlsgruppe  Stolp
(für  Mitglieder  Vorzugspreise).
Beiträge  zur  Heimatkunde  Hinterpommerns.
Herausgegeben  von  der  Ortsgruppe  Stolp  der  Gesellschaft  für
Pommersche  Geschichte  und  Altertumskunde  mit  Unterstützung  der
Stadtverwaltung.
Kommissionsverlag  Oskar  Eulitz,  Stolp.

Dr.  RNR.  Schuppius:  Die  Familiennamen  von  Stolp  und  Umgebung
  im  16.  Jahrhundert.  1928.  68  S.  1,50  ReMl.  (für
Mitglieder  0,50  ReM.).

Dr.  R.  Schuppius:  Stolp  im  7  jährigen  Kriege.  Eine  aktenmäzige
  Darstellung.  1928.  73  S.  1,50  ReM.  (für  Mitglieder
  0,50  RaeM.).

Dr.  R.  Schuppius:  Stolp  1600—1650.  Friedensarbeit  und  Kriegsnöte
  einer  pommerschen  Stadt.  1930.  193  S.  1  Bild.
1  Karte.  3,.—  N#M.  (für  Mitglieder  1.50  ReM.).

Dr.  R.  Schuppius:  Das  Gewerk  der  Bernsteindreher  in  Stolp.
(In:  Baltische  Studien,  Neue  Folge,  Bd.  30,  S.  101
bis  199).  Stettin:  Saunier  1928.

Die  Arbeiten  beruhen  auf  gründlichen  Archivstudien,  sind  lebendig
und  fesselnd  geschrieben  und  enthalten  umfangreiche  familiengeschichtliche
  und  bevölkerungskundliche  Angaben  über  die  Bürgerschaft
  der  Stadt  Stolp.

R.  Hardow:  Alte  und  neue  Grabdenkmäler  im  Stadt-  und  Landkreis
  Stolp,  gesammelt,  gezeichnet  und  beschrieben.
Mit  einem  Geleitwort  von  Pastor  R.  Spittel.
Mit  49  Abb.  1930.  63  S.  40.  3,—  NM.  (für  Mitglieder
  1,50  R#M.).

R.  Hardow:  Stolper  Zinngießer  und  ihre  nachweisbaren  Arbeiten.
Mit  22  Abb.  und  1  Karte.  1931.  39  S.  40.  3,—  N#M.
(für  Mitglieder  1,50  RM.).

Literakur  über  Stadt  und  Kreis  Stolp  (Pom.).

Führer  durch  Stolp  und  Umgebung,  228  Seiten  mit  4  farbigen
Bildbeilagen  und  85  Abb.,  sowie  dem  Pharusplan  von
Stolp  mit  Straßenverzeichnis,  und  Laudan:  DPlan  von
Stolp  (Pom.),  Pharusplan  von  Stolpmünde  und  Wanderkarte
  von  Stolp  und  Umgebung.  Maßstab  1:100  000.
Verlag  Eulitz-Stolp.
Brosch.  3.—  RNM.,  Leinen  3,60  RM.

 

 

163
        <pb n="164" />
        Stolp  in  Pommern.  Herausgegeben  vom  Magistrat  und  dem
Städt.  Kunstverein  in  Stolp.  Bearbeitet  von  Stadtrat
und  Stadtbaurat  Weegmann,  Reg.-Baumeister  a.  D.
2.  Auflage.  40.  92  Seiten  mit  vielen  Abbildungen.
Dari  Verlag,  Berin.  Kart.  2,50  ReM.

Bonin,  Rudolf:  Geschichte  der  Stadt  Stolp,  Teil  I.  Bis  zur
Mitte  des  16.  Jabrhunderts.  Stolp  —  Langenhagen
1910.  141  S.  .  ..  .  .  .  150  RM.

Knoop,  Prof.  Olto:  Dolkssagen  und  Erzählungen  aus  der  Stadt
und  dem  Kreise  Stolp.  96  Seiten.  Verlag  Eulitz-Stolp.
Brosch.  2.—  NM.,  Leinen  3.—  RM.

Schmidt,  Erwin:  Das  Wirtschaftsgebiet  der  Stadt  Stolp.  Eine
Stadtdarstellung  auf  wirtschaftsgeographischer  Grundlage
  mit  3  Tafeln.  Greifswald.  Hartmann  1931.  72
Seiten  .  .  1,-  M.

von  Bülow,  Dr.  Kurd:  Erdgeschichte  und  Lanyschaftsgestaltung
im  Kreise  Stolp  in  Pommern.  Eine  geologische  Heimatkunde

  mit  58  Abbildungen  und  einer  geologischen  Karlenskizze

  des  Kreises  Stolp,  sowie  einer  Kreiskarte  im
Fünffarbendruck.  200  Seiten.  Verlag  Eulitz-Stolp.

Brosch.  anstatt  4,50  jetzt  nur  3.—  RM.

Im  Leinenband  anstatt  5,40  jetzt  nur  3,60  RM.

Harlnack-Greifswald,  Dr.  Wilhelm:  Die  Küste  Hinterpommerns
unter  besonderer  Berücksichtigung  der  Morphologie.
Mit  50  Figuren,  83  Abb.  und  2  Tafeln.  325  Seiten.
Kart.  Verlag  Eulitz-Stolp.
Anstatt  10.—  nur  4,50  NM.

 

 

 

 

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        <pb n="165" />
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  </text>
</TEI>
