Ergänzende Vorbemerkungen. XV 2 107 Militärärzte, 1 078 Zahlmeister, 1 Musikinspizient, 1 Werkstättenvorsteher bei der Luftschiffer-Abtheilung, 583 Roßärzte, 1 045 Büchsenmacher und Waffenmeister, 63 Sattler, 97 850 Dienstpferde. Fortdauernde Ausgaben 378 125 553 Mark, einmalige Ausgaben des ordentlichen Etats 38 604 248 „ einmalige Ausgaben des außerordentlichen Etats 7110 O000 „ Sa. 423 839 801 Mark. Seite 119 Anmerk. D. Die Verordnung vom 2. Mai 1874 ist ergänzt durch Kabinetsordre vom 1. Januar 1897 (Reichsanzeiger 6. Januar 1897). Seite 121 Anmerk. 0. Die Errichtung von Fideikommissen ist unzulässig im Gebiet der ehem. freien Stadt Frankfurt und im Geltungsgebiete des französischen Rechts. Nach den in Band 37 der Zeitschrift des Königl. Preuß. Statistischen Bureaus (1897) und Jahrg. 22 Nr. 45 der Statiftischen Korrespondenz (1896) enthaltenen Aufstellungen waren Besitzer der Familienfideikommisse in Preußen Ende 1895: aus regierenden Häusern 23 mit zusammen ha 204 077, Standesherren 41 „ „ „ 326 844, aus fürstlichen Häusern 20 „ „ „ 229 761, Grafen 240 „ „ „ 733 866, sonstige Adelige 525 „ „ „ 589 043, Bürgerliche 90 „ „ 37821. Kein Bürgerlicher besaß mehr als 5000 nha, fast die Hälfte der Bürgerlichen unter 100 ha. Die Zahl der Fideikommisse ist im Zunehmen begriffen. Gezählt werden nämlich (in den alten Provinzen) bis 1850 434 Fideikommisse, „ 1860 506 „ „ 1870 585 » ,,1880659 » ,,1890751 ,, 1895 795 6,09% des gesammten Staatsgebiets waren Ende 1895 fideikommissarisch gebunden. Nach dem Areal der einzelnen Provinzen berechnet: Hohenzollen. 16,32 ½% Schlesen 139/66 , Brandenburg. . . 7565 7, Westfalen 79,54½% Schleswig-Holstein 7,28% Pommern 6.,,64 ½½%, Posen. 6,00½% Sachsen. 5, 25 , Hessen--Nassaun 4,57½%,