Einleitung. 81. 7 tens der bisherigen Privilegirten, welche mit Entschiedenheit betonten, daß der Adelige nichts Anderes sei, als „ein grundbesitzender Herr mit verfassungs- mäßigen Rechten, ein Vasall, der seinem Landesherrn Treue, seinem Vater- lande den Schutz seines Schwertes schuldig sei, übrigens aber auf seinem eige- nen Boden zu befehlen habe.“ Um über seine neuen Einrichtungen zu ver- ständigen und den Widerspruch zu entkräften, berief der Staatskanzler im Februar 1811 eine Versammlung von Notabeln, welche aus ständischen Depu- tirten aller Provinzen und zwar größtentheils aus Rittergutsbesitzern gebildet war. In der Eröffnungsrede vom 23. Februar 1811 erklärte Hardenberg: Wäre es möglich gewesen, die — in dem Edikte vom 27. Oktober 1810 verheißene — Repräsentation schnell genug zu Stande zu bringen, wodurch allein Ein Geist, Ein Nationalinteresse an die Stelle ihrer Natur nach immer einseitiger Provinzialansichten treten kann; wäre nicht die dringende Nothwendigkeit vorhanden, die Hülfe gleich zu benutzen, welche die neuen Abgaben darbieten, — so würde der König gern die Meinung der Re- präsentanten der Nation über das Steuersystem gehört haben, ehe Er sol- ches festgesetzt hätte. Eine Berathung mit den jetzt bestehenden Provinzial- ständen würde aber weder dazu geführt haben, die Meinung der Nation zu erfahren, noch hätten sie ein den Zweck erfüllendes Resultat liefern können. Die Verhandlungen waren durchaus unfruchtbar und führten auf der einen Seite zu Eingaben an den König mit der Prophezeihung, daß die Ge- werbefreiheit, die Gleichheit aller Stände, die Mobilisirung alles Grundeigen- thums „aus dem alten ehrlichen Brandenburgischen Preußen einen neumodi- schen Judenstaat“ machen würde. „Die Urheber solcher Ideen“, hieß es wei- ter, „wie Freizügigkeit der Dienstleute, Ertheilung von Eigenthum an diesel- ben auf Kosten der Rittergutsbesitzer sind Katilinas, die den König und den Adel ermorden wollen. Der König muß die Bürger und Bauern, welche den Staat umstürzen wollen, durch den hohen Adel in Ordnung bringen lassen, und zu dem Zweck dessen sämmtliche Real= und Personalprivilegien, sowie das ausschließliche Recht auf Staatsämter bestätigen und erhalten“. Auf der andern Seite erklärte Hardenberg, daß es ein „Frevel“ sei, zu den- ken, er werde sein System ändern, und griff zu gesetzlich nicht gerechtfertigten persönlichen Maßnahmen gegen die Führer der Opposition. Im April 1812 wurde eine zweite Notabelnversammlung berufen, ohne daß jedoch von derselben eine sonderlich beachtenswerthe Wirksamkeit entfaltet wurde. Doch wurde in dem Edikt über die Finan zen des Staats und das Abgabensystem vom 7. September 1811 (Ges.-Samml. S. 253) wiederum verheißen: Unsere Absicht geht noch immer dahin, wie Wir im Edikte vom 27. Oktober 1810 zugesagt haben, der Nation eine zweckmäßig eingerichtete Repräsentation zu geben. Da die dazu erforderlichen Vorbereitungen indessen noch Zeit erfordern, und Wir sehr wünschen, Uns früher und besonders in der gegenwärtigen Epoche, wo wechselseitiges Vertrauen und patriotisches Zusammenwirken im höchsten Grade nothwendig sind, mit achtbaren Männern aus allen Ständen Unserer Provinzen zu umgeben, so wollen Wir, daß diejenigen Mitglieder, welche die Generalkommission zur Regulirung der Provinzial= und Kommunaklkriegsschulden ausmachen werden, auch die Nationalrepräsentation konstituiren, und hierzu von den Wählenden mit bevollmächtigt werden sollen.