VI

Eine  besondere  Aufgabe  habe  ich  bei  der  jetzigen  Auflage
  der  Handausgabe  noch  dahin  mir  gestellt,  daß  ich
versucht  habe,  die  bei  den  einzelnen  Verbrechenskategorien
für  die  Gesetzgebung  maßgebend  gewesenen  Motive  in  kurzen
Sätzen  zusammenzufassen  und  vorzutragen.  Vorzüglich
habe  ich  hier  an  die  Studirenden  gedacht,  um  ihnen  auf
diesem  Wege  die  Erfassung  und  Durchdringung  des
Deutschen  Strafrechts  in  seinen  Hauptpartien  zu  erleichtern
und  ihnen  bei  dem  Studium  eine  Unterstützung,  welche  sie
vor  dem  Versinken  des  Studiums  in  dem  Detail  bewahren
kann,  zu  verschaffen.  In  dieser  Beziehung  ist  mir  der
Rath  meines  verehrten  Lehrers  und  Gönners,  des  Herrn
v.  Wächter,  von  besonderer  Wichtigkeit  gewesen;  —  Er
ist  es  gewesen,  welcher  mich  zu  einer  derartigen  Bearbeitung
  aufforderte  und  über  die  bei  ihr  zu  nehmenden
Gesichtspunkte  mit  gewohnter  Güte  belehrte.

ei  dem  oben  dargelegten  Standpunkte  der  neuen
Auflage  glaubte  ich  auch,  von  einer  Vorführung  der  Motive
  und  der  Reichstagsverhandlungen,  sowie  von  einer
Allegation  der  einzelnen  wissenschaftlichen  Werke  und  Abhandlungen
  und  der  ergangenen  oberstrichterlichen  Entscheidungen
  absehen  zu  sollen.  Die  ausdrückliche  Bezugnahme
  auf  dieses  jetzt  bereits  überreiche  Material  bei  den
einzelnen  Abschnitten  und  Paragraphen  des  Gesetzbuchs
war  dem  Commentar  vorzubehalten,  —  nicht  aber  hiermit
  einer  Handausgabe  einen  zu  großen  Umfang  zu  geben.
Selbstverständlich  habe  ich  jedoch  auch  in  der  Handausgabe
dieses  Material  sorgfältig  benutzt  und  selbst  die  neuesten
Ergebnisse  der  Wissenschaft  und  Praxis  berücksichtigt.

Dresden,  den  1.  April  1876.

Dr.  v.  Schwarze.