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Untersuchung  und  Entscheidung,  beigelegt  find.  Daher  auch,  nach
Befinden,  in  Verwaltungsstrassachen  Acte  der  Verwaltungsbehörde.

Die  unrichtige  Qualification  der  That  entscheidet  nicht.

Wie  die  Incompetenz  des  Richters,  so  ist  auch  etwaige  Unregelmäßigkeit
  in  der  Handlung  des  Richters  ohne  Einfluß.  Das  Gleiche
gilt  von  den  Handlungen  einer  requirirten  Behörde.  Ist  die  letztere
  mit  der  Strasgerichtsbarkeit  nicht  beauftragt,  so  sicht  dies  der
Annahme  einer  Unterbrechung  nicht  entgegen,  da  sie  als  Beauftragter
  des  Richters  handelt.  Dasselbe  gilt  von  den  Handlungen
des  mit  ihrer  Vorahme  vom  Richter  beauftragten  Executivbeamten.


Mit  jeder  Unterbrechungshandlung,  sobald  sie  beendigt  ist,  beginnt
  eine  neue  Verjährung;  —  auch  bezliglich  ihrer  gelten  die
Vorschriften  dieses  Paragraphen.

§  69.

Ist  der  Beginn  oder  die  Fortsetzung  eines  Strafverfahrens
  von  einer  Vorfrage  abhängig,  deren  Entscheidung  in  einem
anderen  Verfahren  erfolgen  muß,  so  ruht  die  Verjährung  bis
zu  dessen  Beendigung,

Der  Beginn,  wie  die  Fortsetzung  eines  Strafversahrens  kann
von  einer,  in  einem  anderen  Verfahren  zu  entscheidenden  Vorfrage
abhängen.  In  jenem  Falle,  wie  in  diesem  Falle  kann  die  Zeit,
bis  zu  welcher  die  Vorfrage  erledigt  worden,  nicht  in  den  Lauf  der
Verjährung  eingerechnet  werden;  —  in  jenem  Falle  fängt  sie  daher
nicht  an  zu  laufen,  in  diesem  Falle  wird  die  allerdings  begonnene
Verjährung  mit  der  Aussetzung  des  Strafverfahrens  sistirt,  jedoch
dergestalt,  daß  die  eingelnen  Zeiträume,  in  denen  sie  gelaufen  ist,
zufammengerechnet  werden.

Die  Vorfrage  kann  nicht  allein  eine  connexe  Untersuchungssache,
  sondern  auch  einen  Civilproceß  oder  administrative,  für  die
Untersuchung  präjudicielle  Erörterungen  betreffen.

8  70.
Die  Vollstreckung  rechtskräftig  erkannter  Strafen  verjährt,

wenn
1)  auf  Tod  oder  auf  lebenslängliches  Zuchthaus  oder  auf