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sogenannten  diplomatischen  Landesverrath.  Dieser  Fall
des  Landesverraths  umfaßt  sowohl  die  Friedenszeiten,  als  den
Krieg  und  bezieht  sich  entweder  auf  das  Reich  oder.  auf  den
einzelnen  Bundesstaat.  Ferner  wird  in  §5  87—  90  als  Subject
ein  Deutscher  vorausgesetzt,  welcher  durch  seine  Handlung  die  besondere
  ihm  gegen  das  Reich  obliegende  Treue  verletzt;  —  insoweit
Ausländer  solche  Handlungen  begehen,  tritt  gegen  sie  38  91  ein;  —
in  §  92  dagegen  kann  das  Subject  sowohl  ein  Deutscher  als  auch
ein  Ausländer  sein.

Die  Vorbereitungshandlungen  zum  Landesverrathe  sallen  unter
die  gewöhnlichen  Regeln,  nicht  unter  §  66.  Ein  besonderer  dolus,
3.  B.  die  Absicht  das  Reich  zu  schädigen,  wird  nicht  erfordert.

g  88.

Ein  Deutscher,  welcher  während  eines  gegen  das  Deutsche
Reich  ausgebrochenen  Krieges  in  der  feindlichen  Kriegsmacht
Dienste  nimmt  oder  die  Waffen  gegen  das  Deutsche  Reich
oder  dessen  Bundesgenossen  trägt,  wird  wegen  Landesverraths
mit  lis  Zuchthaus  cder  lebenslänglicher  Festungsft

  be
be  “.  mnildernde  Umstände  vorhanden,  so  tritt  Festungshaft
  aict  unter  fünf  Jahren  ein.

Ein  Deutscher,  welcher  schon  früher  in  fremden  Kriegsdiensten
  stand,  wird,  wenn  er  nach  Ausbruch  des  Krieges  in
der  feindlichen  Kriegsmacht  verbleibt  oder  die  Wassen  gegen
das  Deutsche  Reich  oder  dessen  Bundesgenossen  trägt,  wegen
Londesverraths  mit  Zuchthaus  von  zwei  bis  zu  zehn  Jahren
oder  mit  Festungshaft  von  gleicher  Dauer  bestraft.  Sind
mildernde  Umstände  vorhanden,  so  tritt  Festungshaft  bis  zu
zehn  Jahren  ein.

Neben  der  Festungshaft  kann  auf  Verlust  der  bekleideten
öffentlichen  Aemter,  sowie  der  aus  öffentlichen  Wahlen  hervorgegangenen
  Rechte  erkannt  werden

Die  Strafrechtsnovelle  hat  theilweise  den  früheren  Text  dieses
Paragraphen  in  dem  Gesetzbuche  geändert.  Von  Wichtigkeit  ist  hier
jedoch  nur,  daß  in  dem  Gesetzbuche  selbst  Abs.  1  und  Abs.  2  gesagt
war:  „und  die  Waffen  gegen  das  Deutsche  Reich  2c.",  während  die
Novelle  in  beiden  Absätzen  das  Wort  „und“  in  „oder“  verwandelt  hat.