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besondere  Fahrlässigleit  nachzuweisen  ist;  auch  wird  nicht  erfordert,
daß  der  Erfolg  zeitlich  unmittelbar  mit  der  That  verbunden  ist.

§  119.

Wenn  eine  der  in  den  §§  117  und  118  bezeichneten
Handlungen  von  Mehreren  gemeinschaftlich  begangen  worden
ist,  so  kann  die  Strafe  bis  um  die  Hälfte  des  angedrohten
Oöccastberrages  die  Gefängnißstrafe  jedoch  nicht  über  fünf  Jahre
erhöht  wer

Das  nN—-  setzt  nicht  voraus,  daß  sämmtliche  Theilnehmer
  Hand  an  den  Förster  gelegt  haben.  Vergl.  noch  oben  die
Bemerkungen  S.  96.

§  120.

Wer  einen  Gefangenen  aus  der  Gefangenanstalt  oder  aus
der  Gewalt  der  bewaffneten  Macht,  des  Beamten  oder  desjenigen,
  unter  dessen  Beaufsichtigung,  Begleitung  oder  Bewachung
er  sich  befindet,  vorsätzlich  befreit  oder  ihm  zur  Selbstbefreiung
vorsählich  behülflich  ist,  wird  mit  Gefängniß  bis  zu  drei  Jahren

aft.

Der  Versuch  ist  strafbar.

5  120  behandelt  den  einfachen  Fall  der  Befreiung  eines  Gesangenen,
  §  122  den  Fall  der  Meuterei  der  Gefangenen,  und  §  121
die  Entweichung  eines  Gesangenen  in  Folge  der  Pflichtverletzung
des  mit  der  Beausfsichtigung  Beaustragten.  Die  Selbftbefreiung  ist
an  sich  strraflos.  Gegenseirige  Unterstügung  der  Gesangenen  bei  einer
Selbstbefreiung  kann  nach  3  120  beurtheilt  werden.

Ob  die  Befreiung  des  Criminalgefangenen  eine  ideelle  Concurrenz
  mit  der  Begünstigung  des  Delicts  enthält,  wegen  dessen  er
inhaftirt  ist,  wird  bestritten,  richtiger  jedoch  verneint.

Subject  des  Delicts  ist  jede  Privatperson.  Vgl.  noch  §  121,
sowie  §  347.  .

»Gefangeaer.'DieVerbaituagbarcheinePrivatperson,
auch  des  auf  der  That  betroffenen  Verbrechers,  reicht  ebensowenig
hin,  wie  die  Verhaftung  durch  einen  Feldhüter,  der  von  einem  Privaten
  bestellt  worden;  es  sehlt  in  diesen  Fällen  an  einer  amtlichen
Handlung  und  daher  an  einem  Widerstande  gegen  die  Staatsgewalt.
  Anders  liegt  der  Fall,  wenn  eine  Privatperson  von  dem