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Motive  derselben  zu  verstehen.  Urtheile  über  den  Charakter  des
Anderen  ohne  Bezugnahme  auf  solche  fallen  unter  8  185.  —

Die  Erzählung  eines  Gerüchts  als  solchen  ist  Verbreitung  und
schließt  an  sich  den  Thatbestand  nicht  aus.  Ueberhaupt  ist  die  Form
der  Mittheilung  einflußlos.  Es  wird  in  derartigen  Fällen  die

Richtung  der  Absicht  entscheiden  und  diese,  nach  Befinden,  aus  den
Umständen,  unter  denen  die  Mittheilung  erfolgte,  erkennbar  sein.

Das  Verbreiten,  wie  das  Behaupten  kann  Überdieß  in  einer
injuriösen  Form  geschehen  und  beshalb  auch  unter  §  185  zu
stellen  sein.

Unwahr  kann  eine  Behauptung  ic.  auch  dann  sein,  wenn  die
Thatsache  in  wesentlichen  Punkten  salsch  referirt  ist  oder  wesentliche
Punkte  verschwiegen  werden.  Daß  sie  wahr  ist,  ist  von  dem  Beschuldigten
  —  nicht  von  dem  Injurürten  zu  beweisen.

§  187.

Wer  wider  besseres  Wissen  in  Beziehung  auf  einen  Anderen
  eine  ummahre  Thatsache  behauptet  oder  verbreitet,  welche
denselben  verächtlich  zu  machen  oder  in  der  öffentlichen  Meinung
  herabzuwürdigen  oder  dessen  Kredit  zu  gefährden  geeignet
ist,  wird  wegen  verleumderischer  Beleidigung  mit  Gefängniß
bis  zu  zwei  Jahren  und,  wenn  die  Verleumdung  öffentlich
oder  durch  Verbreitung  von  Schriften,  Abbildungen  oder  Darstellungen
  begangen  ist,  mit  Gefängniß  nicht  unter  Einem
Monat  bestra

Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  kann  die  Strafe
bis  auf  Einen  Tag  Gefängniß  ermäßigt,  oder  auf  Geldstrafe
bis  zu  neunhundert  Mark  erkannt  werden

Die  Unwahrheit  ist  dem  Thäter  betamm  gewesen;  hierin  liegt
das  Wesen  der  verleumderischen  Beleidigung.  Die  Kenntniß  ist  von  der
Anklage  zu  beweisen.  Das  Mißlingen  des  Beweises  der  Wahrheit,
wie  das  Bewußtsein,  die  Wahrheit  nicht  beweisen  zu  können,  reichen
an  sich  nicht  hin.

Der  Paragr.  enthält  noch  den  Zusatz  „  o  der  dessen  Kredit  zu  gefährden
  geeignet  ist“.  Eine  derartige  Behauptung  fällt  selbst  dann  unter
5  107,  wenn  die  behauptete  Thatsache  an  sich  nicht  injuriös  ist;  ist
sie  injuriös,  so  fällt  sie  auch  noch  unter  8  186;  —  8  187  verlangt