164

8  209.
Kartellträger,  welche  ernstlich  bemüht  gewesen  sind,  den
Zweikampf  zu  verhindern,  Sekundanten,  sowie  zum  Zweikampf
zugezogene  Zeugen,  Aerzte  und  Wundärzte  sind  straflos.

8  210.

Wer  einen  Anderen  zum  Zweikampf  mit  einem  Dritten
absichtlich,  insonderheit  durch  Bezeigung  oder  Androhung  von
Verachtung  anreizt,  wird,  falls  der  Zweikanpf  stattgefunden
hat,  mit  Gefängniß  nicht  unter  drei  Monaten  bestraft.

Sechszehnter  Abschnilt.
Verbrechen  und  Vergehen  wider  das  Leben.

8  211.

Wer  vorsätzlich  einen  Menschen  tödtet,  wird,  wenn  er  die
Tödtung  mit  Ueberlegung  ausgeführt  hat,  wegen  Mordes  mit
dem  Tode  bestraft.

Der  Mord  ist  die  mit  Ueberlegung  ausgeführte  Tödiung,  der
Todtschlag  dagegen  jede  vorsätzliche  Tödtung,  die  nicht  mit  Ueberlegung
  ausgeführt  ist,  sonach  der  Todtschlag  die  Grund=  oder
Generalform  der  vorsätzlichen  Tödtung.  Die  gewöhnliche  Gegen-Überstellung
  von  Ueberlegung  und  von  Affect  erfüllt  den  Unterschied
nicht  vollständig;  —  es  liegen  zwischen  ihnen  noch  Gemüthsstimmungen,
welche  weder  als  Ueberlegung  noch  als  Affect  bezeichnet  werden
können.  Das  charalteristische  Merkmal  des  Todtschlags  ist  negativ
als  Mangel  der  Ueberlegung  festzustellen.

Bei  der  Ueberlegung  selbst  ist  nicht  jeder  Affect  ausgeschlossen.
Insbesondere  ist  die  Aufregung,  welche  in  der  Regel  mit  der  That
kommt  und  oft  während  der  That  sich  steigert,  mit  der  Ueberlegung
vereinbar.  Auch  die  längere  Dauer  des  Zeitraumes  zwischen  dem
Entschlusse  und  der  Ausführung  ist  nicht  unbedingt  ein  Argument
gegen  den  Todtschlag,  obschon  sie  ein  Indiz  für  den  Mord  sein