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wird  in  solchen  Fällen  die  Berabredung  und  die  eingetretene  Verletzung
  nach  den  allgemeinen  Regeln  zu  beurtheilen  sein.

Ist  nur  eine  geringe  Körperverletzung  verursacht  worden,  so
tritt  nicht  5  227,  sondern  §  223,  bez.  5  223  a  ein.

Während  die  Strafbestimmung  des  Abs.  1  Jeden  betrifft,  welcher
sich  an  der  Schlägerei  oder  an  dem  „Angriffe“  betheiligt  hat,  setzt
Abs.  2  den  besonderen  Fall  voraus,  daß  der  Tod  oder  die  schwere
Körperverletzung  mehreren  Verletzungen  in  ihrem  Zusammentreffen
zuzuschreiben  ist.  Hier  wird  der  Nachweis  erfordert,  daß  von  dem
Angeschuldigten  mindesiens  eine  dieser  Verletzungen  herrühre.  Sonst
tritt  auch  in  diesen  Fällen  nur  Abs.  1  ein.

Die  Betheiligung  kaun  in  Jandrer  Mitwirkung,  als  z.  B.  im
Schlagen,  bestanden  haben,  z.  B.  in  jeder  Einmischung  und  Hilfeleistung
  beim  Streite.

Keineswegs  wird  bei  den  Theiluehmern  ein  gemeinsames  Motiv
oder  ein  gemeinsames  Interesse  erfordert.  Eine  dritte,  bei  der
Schlägerei  selbst  nicht  betheiligte  Person  kann  als  Anstifter  oder
Gehülfe  in  Betracht  kommen.

8  228.

Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  ist  in  den  Fällen
des  §  223  Absatz  2  und  des  §  223  a  auf  Gefängniß  bis  zu
drei  Jahren  oder  Geldstrafe  bis  zu  eintausend  Mark,  in  den
Fällen  der  §§  224  und  227  Absatz  2  auf  Gefängniß  nicht
unter  Einem  Monat,  und  im  Falle  des  §  226  auf  Gefängniß
nicht  unter  drei  Monaten  zu  erkennen.

Dieser  Paragraph  ist  so,  wie  vorstehend  ersichtlich  ist,  durch  die
Strafrechtsnovelle  geändert  worden.  Insbesondere  ist  die  Bestimmung
des  G.B.,  welche  die  Ermäßigung  der  Strafe  ausschloß,  wenn  die
Handlung  gegen  Ascendenten  begangen  war,  in  Wegfall  gebracht
worden.

8  229.

Wer  vorsätzlich  einem  Anderen,  um  dessen  Eesundsen
zu  beschädigen,  Gift  oder  andere  Stoffe  beibringt,  welche  d
Gesunpheit  zu  zerstören  geeignet  sind,  wird  mit  Zuchthaus  be
zu  zehn  Jahren  bestraft.