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ein.  Ueber  die  Wirkungen  der  Gesammtschuld  entscheiden  die
Civilgesetze.

g  232.

e  Verfolgung  leichter  vorsätzlicher,  sowie  aller  durch
Fehelllee  verursachter  Körperverletzugen  (58  223,  230)
tritt  nur  auf  Antrag  ein,  insofern  nicht  die  Körperverletzung
mit  Uebertretung  einer  Amts-,  Berufs-  oder  Gewerbopflicht
begangen  oen  ist.

Vergehen  gegen  einen  Angehörigen  verübt,  so  ist
die  “m-  des  Antrage-  zulässig.

Die  in  den  §§  195,  196  und  198  enthaltenen  Vorschriften
  finden  auch  hier  Anwendung.

Abs.  2  vgl.  §  64.

Auf  die  Vergiftung  (§  229),  welche  nicht  als  leichte  Körperverietzung
  prädicirt  ist,  wie  auf  die  specielle  Bestimmung  in  8  340
leidet  §  232  nicht  Anwendung;  vielmehr  tritt  das  Verfahren  von
Amtswegen  ein.

§  233.

Wenn  leichte  Körperverletzungen  mit  solchen,  Beleidigungen
mit  leichten  Körperverletzungen  oder  letztere  mit  ersteren  auf
der  Stelle  erwidert  werden,  so  kann  der  Richter  für  beide  Angeschuldigte,
  oder  für  einen  derselben  eine  der  Art  oder  dem
Maße  nach  mildere  oder  überhaupt  keine  Strafe  eintreten  lassen.

Es  ist  hier  nur  eine  Ermächtigung  für  den  Richter  ausgesprochen
und  dieser  daher  nicht  verpflichtet,  die  Nichtanwendung  dieser  Ermächtigung
  zu  motiviren.  Die  Grundsätze  von  der  Aufrechnung  der
mittelbaren  Injurie  2c.  (ogl.  oben  S.  160)  gelten  hier  gleichfalls.

Die  bloße  Abwehr  einer  Körperverletzung  durch  eine  Thätlichkeit
gegen  den  Angreifer  kann  hier  ebensowenig  wie  in  §  232  als  selbstständige
  Handlung  angesehen  werden  und  daher  der  Angreifer  auf
sie  als  Compensation  sich  nicht  beziehen.

„Der  Art  nach.“  Die  Bestimmung  ist  ganz  allgemein;  es  ist
daher,  was  jedoch  bestritten  wird,  die  Haft  nicht  ausgeschlossen.