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in  Bezug  auf  das  Gesellschaftevermögen  und  der  Handelsgesellschafter  in
Bezug  auf  das  Vermögen  der  Gesellschaft  angesehen,  auch  ist  es  als  eine
„Verfügung  Über  Vermögensstlcke“  behandelt  worden,  als  der  Gesellschafter
  einen  Wechsel  unter  der  Firma  zur  Deckung  einer  Privalschuld
  desselben  ausgestellt  hatte.  Diese  Sätze  sind  als  zweifellos  nicht
zu  erachten.

Dreiundzwanzigster  Abschnitt.
Urkundenfälschung.

8  267.

Wer  in  rechtswidriger  Absicht  eine  inländische  oder  ausländische
  öffentliche  Urkunde  oder  eine  solche  Privaturkunde,
welche  zum  Beweise  von  Rechten  oder  Rechtsverhältnissen  von
Erheblichkeit  ist,  verfälscht  oder  fälschlich  anfertigt  und  von
derselben  zum  Zwecke  einer  Täuschung  Gebrauch  macht,  wird
wegen  Urkundenfälschung  mit  Gefängniß  bestraft.  «

Die  Urkundenfälschung  ist  nicht  als  ein  Fall  des  Betrugs,  sondern
  als  ein  besonderes  Delict  aufgesaßt  worden.  Nur  der  Zweck
der  Täuschung  ist  wesentlich,  —  die  Absicht,  einen  rechtswidrigen
Vermögensvortheil  sich  zu  verschaffen,  ist  lediglich  Erschwerungsgrund,
—  die  Erlangung  dieses  Vortheils  oder  die  Beschädigung  des  fremden
  Vermögens  ist  jedoch  selbst  bei  diesem  Erschwerungsgrunde  nicht
erforderlich.

Das  Gesetz  hat  eine  Definition  der  „Urkunde“  nicht  aufgestellt;
die  Worte  „welche  zum  Beweise  2c.  erheblich  is“  enthalten  eine  Beschränkung
  des  Delicts  auf  bestimmte  Urkunden  als  Gegenstand
der  Fälschung,  nicht  eine  Definition.  —  Die  „Urkunde“  ist  nicht
lediglich  ein  Schriftstück;  auch  die  Regeln  des  Civilprocesses  entscheiden
  nicht;  das  Material,  aus  welchem  sie  besteht,  ist  gleichgiltig.
  Vielmehr  sollen  nach  der  ausdrücklichen  Erklärung  der  Motive
  alle  Gegenstände  als  Object  des  Delicts  anzusehen  sein,  welche
im  gewöhnlichen  Verkehrsleben  als  Beglaubigungsmittel  für  die
durch  sie  ausgedrückte  Willensmeinung  ihres  Urhebers  gelten;  daher
z.  B.  Kerbhölzer,  Brodmarken,  Concertmarken,  Lotterieloose  2c.  Es