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Ziffer  3.  Der  Entwurf  sagte:  „die  Lbschgeräthschaften“.  Das
Wort  „die“  wurde  in  der  Reichstagscommisston  gestrichen,  um  dem
Zweisel  zu  begegnen,  als  ob  sämmtliche  #sschgeräthschaften  des
Ortes,  des  Hauses  ꝛc.  gemeint  seien.  Auch  die  Entfernung  eines
Löschgeräths  kann  ausreichen,  wenn  in  ihr  die  von  dem  Gesetzgeber
vorausgesetzte  besondere  Gefahr  im  einzelnen  Falle  zum  Ausvrucke
gelangt.

8  308.

Wegen  Brandstiftung  wird  mit  Zuchthaus  bis  zu  zehn
Jahren  bestraft,  wer  vorsätzlich  Gebäude,  Schiffe,  Hütten,
Bergwerke,  Magazine,  Waarenvorräthe,  welche  auf  dazu  bestimmten
  öffentlichen  Plätzen  lagern,  Vorräthe  von  landwirthschaftlichen
  Erzeugnissen  oder  von  Bau=  oder  Brennmaterialien,
Früchte  auf  dem  Felde,  Waldungen  oder  Torfmoore  in  Brand
setzt,  wenn  diese  Gegenstände  entweder  fremdes  Eigenthum  sind,
oder  zwar  dem  Brandstifter  eigemhümlich  gehören,  jedoch  ihrer
Beschaffenheit  und  Lage  nach  geeignet  sind,  das  Feuer  einer
der  im  §  306  Nr.  1  bis  3  bezeichneten  Räumlichkeiten  oder
einem  der  vorstehend  bezeichneten  fremden  Gegenstände  mitzutheilen

bellen  Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  tritt  Gefängnißstrafe
  nicht  unter  sechs  Monaten  ein.

Der  Paragraph  umfaßt  zwei  Kategorien  der  Brandsetzung  an
den  im  Paragraph  genannten  Gegenständen;  erstens,  wenn  letztre
fremdes  Eigenthum  sind,  und  zweitens,  wenn  sie  dem  Thäter  eigenthümlich
  gehören.  Jene  Brandsetzung  umsfaßt  einen  Fall  der  unmittel
  baren  Brandstiftung,  —  diese  Brandsetzung  dagegen  wird
nur  dann  als  Brandstiftung  bestraft,  wenn  die  angezündeten  Gegenstände
  ihrer  Beschaffenheit  und  Lage  nach  geeignet  sind,  das  Feuer
einer  der  in  §  306.  1—3  bezeichneten  Räumlichkeiten  oder  einem  der
in  §  308  bezeichneten  Gegenstände,  dasern  der  Gegenstand  dem  Thäter
nicht  gehört,  mitutheilen  (mittelbare  Brandstiftung).  Es  wird
also  in  den  Fällen  der  zweiten  Kategorie  eine  Brandstiftung  nur
mit  Rücksicht  auf  das  andere,  gefährdete  Obiect,  und  weil  es
gefährdet  ist,  angenommen;  dieses  andere  Object  kann  eine  der
Räumlichkeiten  2rc.  in  5  306.1.2.3  sein,  und  es  ist  solchenfalls  gleich.
giltig,  ob  sie  dem  Thäter  oder  einem  Dritten  gehört;  es  kann  auch