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begeht  oder  begehen  läßt,  wird  mit  Gefängniß  nicht  unter  drei
Monaten  bestraft.  Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so
kann  die  Strafe  bis  auf  Einen  Tag  Gefängniß  ermäßigt  oder
auf  Giosteef  bis  zu  neunhundert  Mark  erkannt  werden.

ie  Körperverletzung  eine  schwere,  so  ist  auf  Zuchthaus
  n  unter  zwei  Jahren  zu  erkennen.  Sind  mildernde
Umstände  vorhanden,  so  tritt  Gefängnißstrafe  nicht  unter  drei
Monaten  ein.

Die  Körperverletzung  muß  an  sich  strasbar  sein,  begreift  aber
auch  die  Mißhandlung.  „begehen  läßt"  begreift  die  vorsätzliche  Nichthinderung
  oder  Veranlassung.

g  341.

Ein  Beamter,  welcher  vorsätzlich,  ohne  hierzu  berechtigt  zu
sein,  eine  Verhaftung  oder  vorläufige  Ergreifung  und  Festnahme
  oder  Zwangsgestellung  vornimmt  oder  vornehmen  läßt,
oder  die  Dauer  einer  Freiheitsentziehung  verlängert,  wird  nach
Vorschrift  des  §  239.  jedoch  mindestens  mit  Gefängniß  von
drei  Monaten  bestraft.

5  341  leidet  auch  Anwendung  auf  die  nur  in  concreto  unberechtigte
  Verhaftung,  sowie  auf  die  Ueberschreitung  des  Besugnisses.

8  342.
Ein  Beamter,  der  in  Ausübung  oder  in  Veranlassung
der  Auslbung  seines  Amtes  einen  Hausfriedensbruch  (8  123)
begeht,  wird  mit  Gefängniß  bis  zu  Einem  Jahre  oder  mit
Geldstrafe  bis  zu  neunhundert  Mark  bestraft.

g  343.

Ein  Beamter,  welcher  in  einer  Untersuchung  Zwangsmittel
  anwendet  oder  anwenden  läßt,  um  Geständnisse  oder
Assagen  zu  erpressen,  wird  mit  Zuchthaus  bis  zu  fünf  Jahren
bestraft.

Es  sind  hier  nicht  blos  strafgerichtliche  Untersuchungen  in  Frage.

§  344.

Ein  Beamter,  welcher  vorsätzlich  zum  Nachtheile  einer
Person,  deren  Unschuld  ihm  bekannt  ist,  die  Eröffnung  oder
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