Der Mensch und der Staat. Pflichtobjekt und Genuss- subjekt. der hamburgischen Bürgerschaft (1900), gegeben. Eine zuver- lässige Textausgabe von Verfassung und Wahlgesetz ist in der von Binding herausgegebenen Sammlung deutscher Staatsgrund- gesetze (Heft 10. 1897) erschienen; eine systematische Zusammen- stellung der geltenden Verordnungen und Gesetze enthält die Sammlung von Wulff und Leo. Zweites Kapitel. Das Staatsvolk. Das Verhältnis des Menschen zum Staat. Genusssubjekt und Pflichtenobjekt. Staatsangehörige. Bürger. Deutsche. Ausländer. Die öffentlichen Rechte und Pflichten. Die öffentlichen Sachen. Der zweite staatsbildende Faktor, das Volk, ist die auf dem Staatsgebiet angesiedelte Menschenmenge, deren Beherrschung dem Staate zukommt. Das Beherrschtwerden durch den Staat, die Eigenschaft des Unterthanen ist das signifikanteste Merk- mal des Staatsvolkes und sie ist auch von den Theoretikern am frühesten entdeckt. Allein sie ist doch nur eine der vielen, und ein genaueres Prüfen zeigt, dass in Wahrheit das Wesen des Staatsvolkes ein Janusgesicht trägt, das nach zwei Richtungen schaut. Man muss scharf zwei Seiten am Unterthanen unterscheiden. Zunächst ist allerdings der Mensch der Gegenstand der staatlichen Herrschaft, er ist dem Staate Gehorsam schuldig und muss die vom Staate geforderte Pflichterfüllung gewähren. In diesem Lichte erscheint der Mensch als Pflichtobjekt des Staates. Dann ist aber doch aller diese Pflichterfüllung heischende Staatswille nur Menschenwille. Diesen Willen zu bilden sind be- griftlich all dieselben Menschen, die auch Unterthanen, Pflichtobjekte sind, berufen und sie sind es auch, die den durch die staatliche Willensbildung erzielten Erfolg geniessen sollen. Die Unterthanen sind also auch Genusssubjekte der staatlichen Rechte. Ehe wir an die Erörterung der öffentlichen Rechte und Pflichten gehen, die aus diesem Doppelverhältnis erwachsen, soll das Band untersucht werden, das den Menschen in dieser Weise an den Staat knüpft. Das Staatsband. Zweifellos ist das zuerst allein die Thatsache der physischen