Wiederholung des Passivbestandes. — Abtheilung 1. An alten unableglichen Schulden. — II. An andern zinsbaren unterpfändlich versicherten Schulden. —. III. An nicht unterpfändlich versicherten zinsbaren Schulden. – IV. An unzinsbaren Schulden. — V. An illiquiden Forderungen an die Stadtgemeinde. — VI. An Cautionen. – VII. An jährlichen Leistungen. Ganzer Betrag des Passivbestandes Wenn nun von Thler. gr. pf. an Activ-Vermögen - - an Passivbestand abgezogen wird, so verbleiben — — — Thlr. gr. pf. Stadtvermögen. Anmerkung. Bei Auswerfung des Substantialvermögens der Stadt ist zugleich zu berücksichtigen, daß von den mit aufgeführten Resten und unsichern Außensicnden nur der künftig wirklich eingehende Betrag in Anschlag kommen kann, und ein Theil der eingehenden Reste und des baaren Kassenbestandes, als der dem unan- greifbaren Substantialbermögen nie zuwachsende Nutzungserkrag der letzten Zeit anzusehen ist, welcher den gewissen Schwankungen ausgesetzten Bedarf der laufen- den Verwaltung bildet. Thlr. Betrag. gr. pf.