’. 313. „314. 315. 316. 317. ( 266 ) Iesechmng des zwölfjährigen Besitzstandes bei Ablösung von Schafhutungsbe- Theilnahmeberechtigung der Geistlichen, Schullehrer und Kirchendiener bei Gemein- beitstheilungen. Wer in der Oberlausitz unter Realgläubigern zu verstehen sei. Entschädigung des Pachters für den wegfallenden Gesindedienstzwang. Anwendbarkeit aller übrigen Bestimmungen in der Oberlausitz.