(273 ) Samm lung der Gesetze und Veroördnungen für das Königreich Sachsen. 11 Stück, vom Jahre 1832. . — 19.) Verordnung der Oberamts-Regierung zu Budissin, die Unstatthaftigkeit der Assessurgebühren in geringfügigen Rechtssachen und bei Recognitionen betreffend; vom öten März 1832. D. Königliche Oberamts-Regierung hat sich wiederholt zu der Wahrnehmung ver- anlaßt gefunden, daß von mehrern Gerichtsbehörden hiesigen Markgrafthums Assessurge= bühren sowohl in geringfügigen Rechtssachen, als auch bei Recognikions-Registraturen angesehe und erhoben worden sind. Da mnn, nach dem, zur Erläuterung des, auch in der Oberlausitz publicireen Man- dats vom 28sten November 1753. an die Spruchcollegien erlassenen Rescripte vom 10en Februar 1816. (Cod. Aug. Forts. III. Abeh. I. S. 376.) die tiquidirung von Assessurgebuͤhren bei geringsügigen Rechtssachen niche Statt findee, auch außer den mie 12 Gr. für eine Recognition nachgelassenen Gebühren dabei weder wegen der Assessur, ( 38 )