( 281 ) Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen. 13#es Stück, vom Jahre 1832. — 22.) Bekanntmachung der Landeödirection, die zur Leitung der Wahlen der Städte und des Bauernstandes, wegen des im Laufe des gegenwärtigen Jahres zu haltenden Landtags, in den Kreislanden ernannten Commissarien und die ihnen ertheilte Instruction betreffend; vom 2 4sten März 1832. * . . In Verfolg der, von Sr. Königl. Majestät und Sr. des Prinzen Mitregen- ten Königl. Hoheit, unter dem 20sten vorigen Monats erlassenen Verordnung (Geset- sammlung Se. 7. S. 135) G. 6. hat die Landesdirection zur Leitung der Wahlen der Scädte und des Bauernstandes, wegen des im Laufe des gegenwärtigen Jahres zu hal- cenden Landtags, in den Städten Dresden, leipzig und Chemnit, so wie in den Wahl- Bezlrken der Kreislande, Commissarien bestellt. · Es ist naͤmlich die Leitung J. der staͤdtischen Wahlen, was a) die besonders wählenden Städce betrifft, für die Stade Dresden, dem Hof= und Justizrathe von Falkenstein, für teipzig, dem Hof= und Justizrathe von tangenn, für Chemnitz, dem Kreishauptmann, Freiherrn von Künßberg; (40)