344 ) bisherigen Moaße forkgefahren, auch wegen der Ausgabe neuer Zinscoupons das Röthige zu seiner Zeit durch das Finanz-Ministerium öffentlich bekannt gemacht werden. Urkundlich haben Wir diese Verordnung, welche, außer dem Abdrucke in der Ge- setsammlung, annoch besonders durch die Obrigkeiten, nach Maßgabe des Generalis vom 131en Julius 1796. und des Mandaes vom 0ten März 1818, bekanne zu ma- chen ist, eigenhändig unterschrieben und das Königliche Siegel beidrucken lassen. So geschehen Dresden, am 20 fen Junius 1832. Anton. Friedrich August, H. z. S. von Lindenau. von Zeschau. Ausgegeben den 26sen Juni 1832.