(352 ) 45.) Verordnung, die Stellung der für die Landtagswahlen der Städte und des Bauernstan- des ernannten Commissarien zu andern Behörden, und verschiedene von den Ortsobrigkeiten, in Beziehung auf diese Wahlen, zu beobachtende Vorschriften betreffend; vom 2 sten Juni 1832. Dee Befolgung der, die Stellung der Commissarien für die Landtagswahlen der Städte und des Bauernstandes zu andern Behörden betreffenden, auch verschiedene von den Ortsobrigkeiten, in Beziehung auf jene Wahlen, zu beobachtende Vorschriften enthaltende Verordnung, welche unter beutigem Tage aus den Ministerien des Innern, des Kriegs, der Justiz, der Finanzen, des Culcus und des offentlichen Unterriches ergehe, wird hiermie auch für die Oberlausitz angeordnet. Dresden, am 2 lsten Juni 1832. Gesammt-Ministerium. von Zezschwit. von Carlowitz. Ausgegeben am 27 ten Juni 1832.