(360 ) 40.) Bekanntmachung der Oberamts-Regierung zu Budissin, die, im Betreff der Geschäfts-Abtheilung zwischen den städtischen Verwaltung- und Gerichtsbehdrden, an die Commissarien wegen Einführung der Städte- Ordnung bei den Vierstädten erlaßne Verordnung betr.; vom 29ften Juni 1832. Da von der Königlichen Oberamts-Regierung, in Gemäßheit der desbalb aus dem Königlichen Hohen Gesammt-Ministerio ergangnen Verordnung, wegen der Geschäfts- Abtbeilung zwischen den städrischen Verwaltung= und Gerichtsbehörden, bereits unterm 1 ten vorigen Monaks in gleicher Maße, wie solches am '#eten Juni 1832. Seiten der Kö- niglichen Landes-Direction für die Kreislande geschehen, an die zu Einführung der Seädce. Ordnung bei den Vierstädken der Oberlausit verordneten Commissarlen verfüge wor- den ist; so wird dieses, Allerhöchster Anordnung zufolge, biermic bekanne gemache. Budissin, am 29ten Juni 1832. Königl. Sächs. Oberamts-Regierung des Markgrafthums Oberlausitz. von Gerßdorf. Otto Schumam, S. Ausgegeben am 6ten Juli 1832.