(∆ 412) Nach der anliegenden, für 100,000 Neugeborne berechneten Tafel findee sich, daß davon im 46sten Jahre annoch 32,684 vorhanden sind und daß von diesen in Jahresfrist 730 absterben: hieraus folge der Ansatz 32684: 730:: 1000 : 1 = 22, 3. Ole weitere Fortseung dieser Rechnung giebe, Jahre. Todesfalle. Geldbedarf. 46. — 47. 22, 3. 1115 Thlr. —. 47.— 48. 23, 1. 1155. — 48. — 49. 24, 0. 1200. —. 4 4 · Auf gleiche Art muß die Rechnung für alle kommende Jahre fortgeführe werden; eine geschlossene Gesellschaft wird nach einem bestimmten Zeitraum aussterben, während bei einer durch neue Beitrikte sich erneuernden, die Rechnung nach Maßgabe des dadurch sich verändernden, mittlern Lebensalters der Gesellschaft geführt werden muß. Die Beiträge jedes einzelnen Mieglieds bestimmen sich nach ihrem verschiedenen Lebens- alter auf folgende Arc: sei das Alter des Einen — 35, des Andern —= 50, des Dritten — 65 Jahre, so muß zuerst die wahrscheinliche Lebensdauer eines Jeden bestimmt werden; diese Bestimmung geschieht durch den Grundsat: „daß ein Ereigniß dann wahrscheinlich wird, wenn die Zahl der für und wider „vorhandenen Fälle einander gleich ist.“ Wenn von 100 gleich bejahrten Personen, nach den Morcalicäcstafeln, nach Verlaufe von 10 Jahren die Hälfte abgestorben ist, so wird & die wahrscheinliche Lebensdauer eines Jeden seyn, indem bei dieser die Wahrscheinlichkeie für Leben und Tod dieselbe ist. Nach diesem Grundsatze und mit Hülfe der beiliegenden Tafel werden für obige Aleersjahre sol- gende Bestimmungen erhalten: Nach der Tafel ist die Zahl der Lebenden Haͤlfte tritt ein im 40,401. 20,200. Gsten Jahre. ". 50 29,07. 14,853. 67sen 65 10,638. 8,319. aten biernach ist also die wahrscheinliche ##ebensdauer des 35jährigen 26 Jahre. k 50 „ . 17 « 1 65 2 9 für 35 Jahre